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Vollständige Genealogie
des
alt-hinterpommerschen Geschlechts
der
Erb-, Burg- und Scblossgesessenen
von Glasenapp.
IL Theil und Ergänzung des 1884 erschienenen I. Theües
E. von Glasenapp,
Major f. Dito.
Berlin 1897.
Vossiache Buchhandlung (Strikker).
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THE NEW YORK
PUBLIC LIBRARY
954T>6
Alle Rechte vorbehalten.
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H. Theil.
Inhalt:
I. Abschnitt. Aeltere Genealogie Seite
n. Abschnitt. Jüngere Genealogie „
ID. Abschnitt. Nachtrag für I. und II. Theil ■ ~ 4
IV. Register „41
V. Sechs Stammtafeln.
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richtigungen
(II. Theils.)
.- 1607.
Mangel"
fBDTliugS
«i. 25.
9: auch,
. statt „gekürzt" lies:
S. 165 Z. 8. <
gefälscht.
S. 210 Z. 18 v. o. statt „1779" He«: 1783.
S. 225 Z. 16 t. o. hinter „124" lies: oder
mit N. 90.
8. 242 Z. 10 v. o. statt „Sie war 1886"
lies: Sie war Tor 1888.
S. 346 Z. 15 v. o. statt „Verkauf Brecht"
lies: Vorkaufsrecht.
S. 354 Z. 27 T. o. statt „1753" lies: 1578.
S. 382 Z. 4 v. u statt „1809" lies: 1807.
S. 383 Z. 23 v. o. statt „später als'- lies;
später, 178», als.
S. 466 Z. 26 v. o. statt „885" ües: 890.
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I. Abschnitt.
Aeltere Genealogie (Tafel Ä).
Almen sind für den nichts nütze,
Der dun als Nulle tritt.
Tritt als Zahl an ihre Spitze
Und die Ahnen zählen mit!
(Hundt t. Bulhelm.)
Die bekannt gewordenen ältesten Mitglieder des Geschlechts, die nach
Ab- nnd Descendenz nicht vollständig geordnet werden konnten, c. von 1100
bis 1350, einzelne noch weiter, sind hierin enthalten nnd haben als genealo-
gische Nummer eine rö mische Ziffer erhalten.
Die jüngere Genealogie, in ununterbrochener Reihenfolge bis auf
heute fortgeführt, beginnt, znm Theil noch in die ältere Genealogie hinein-
ragend, unter arabischen Nummern mit: 1. Wilkinus von Glasenapp, geb.
C. 1220, der 12S7 noch lebte. Er ist also der älteste Stammvater vorläufig.
Der in dem Lehnsarchive vorhandene Stammbaum, noch 1808 von dem Lehns-
archiv-Rath Zitelmann in Stettin aufgestellt, beginnt für die freilich erst
später angenommenen Lehne auch erat 1360 mit 11. Henning, genannt Grie-
seler, Gressler. Seit Aufhebung der Lehne in Pommern, den 4. März 1867 isl
dann der Stammbaum hier entsprechend vervollständigt und weitergeführt
worden. Es sind alle zum Geschlecht gehörenden, alle zu dem Adelsprädikat
„von Glasenapp11 berechtigten Mitglieder der Genealogie angereiht worden; wo
die Forschung dies nicht feststellen konnte, haben die Betreffenden Aufführung
in dem Kachtrage, Abschnitt III, gefunden, was auch für die später noch
erscheinenden zu geschehen hätte. Die erst während dieser Aufstellung nach-
hinkend bekannt gewordenen Hitglieder sind mit der nächst vorhergehenden Num-
mer und mit einem Buchstaben bezeichnet, so dass also mehr Personen in der
Genealogie, excl. der im Nachtrage, vorhanden sind, als die letzte Nummer
besagt. Der Rufvorname ist, wo er bekannt wurde, mit einem Stern (*) be-
zeichnet worden.*)
Vorbemerkung: Wenn ein Hanpthalt für die Familie der feste Besitz,
oder Lehn war, so haben leider heutzutage wenige Niessnutzer der Familien-
güter den alten Grundsatz festgehalten, dass nicht sie, sondern die Familie
die Besitzer waren, dass sie nicht so leichten Kaufes das liberale Geschenk
der Allodificatiou bin nehmen durften; dass sie verpflichtet waren, durch Fidei-
commisse das der Familie zu erhalten, was der Familie gehörte.
Die Geschlechter reissen sieb, schuldlos oder schuldig, los von dem alten
Stamm, unter dessen Schatten sie gesessen, dessen Blüthen und Früchte sie
Jahrhunderte hindurch gelabt haben. Fortan gleichen ihre Nachkommen
den abgefallenen Blättern, welche der Sturmwind wild umherjagt und welche
keine bleibende Statt finden können. Das Haus ihrer Väter ist ihnen ein
fremdes geworden. Die Herzen der Verwandten schlagen ihnen daselbst nicht
mehr entgegen, fremde Augen blicken sie an und auch die Geister ihrer Ahnen
wenden sich von ihnen ab und verlassen die heimisch gewohnte Stätte; denn
sie finden darin keine Nachkommen, (v. Klöden.) —
*) Anmerkung: Der bereits 1884 erschienene I. Theil, durah diesen II. nunmehr
ergänzt, enthält das Allgemeine das Geschlecht Betreffende, desgl. Urkunden und das
Wappen, etc. Ein besonderes Ortsverzeichniss wird jetzt, siehe Theil I, S. 28 und folgende
.flrundberits-, und bei den betreffenden Geschlechtsmitgliedern .Besitz', für nicht noth-
wendig erachtet.
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- ä -
tTm so mehr gilt jetzt: Der Edelmann, dessen Stolz auf seine Aknen sich
nur darauf beschrankt, diese selbstgefällig zusammen zn zählen, dem es genügt, in
die Vergangenheit zurückzugehen, um zn erforschen, bis in welches Jahrhundert
sich ihr Ursprung verlor; dem die Erinnerung an sie kein Vorbild, kein Sporn ist,
in jedem Verhältnisse den ihm heschiedenen Beruf mit Treue und Ehre zu er-
füllen: der hat seine Stellung verkannt, so wie die Gnade, die ihm unverdient
durch bevorzugte Geburt zugefallen war. Vergessen hat ein solcher die Pflichten,
die ihm sein erbliches Amt übertrug und die ihm um so beiliger sein mussten, als
sie ihm nicht von Menschen, sondern von höherer Hand auferlegt waren; ver-
gessen hat er jenes Dankgefühl gegen Gott selbst, von dem er seinen ange-
stammten Beruf empfing. Ein sicheres Zeichen für seine erhabene Stellung,
dass der geborene wahre Edelmann besonders von denjenigen, welche den Adel
als Stand herabzusetzen, zu verhöhnen und zu beseitigen suchen — man greife
ihnen ins Herz — gerade am meisten beneidet wird. — (v. Firks und Andere).
1. Generation von 1100—1135.
I. Henning von Glasenapp, Canonicus Oolbergensis (Prälat), 1108
bis 1150. Geschichtlich (Micrl.) zur Zeit BogielafB, des christlichen Fürsten
von Ostpommern, in welchem ja Colherg und Beigard Residenzen waren (Seil),
der ja bekanntlich von 1108—1150 meistens im Ostlichen Colberg residirte und
später wenig von den Polen belästigt, friedlich und ruhig regiert hat. — Ehe
die einzelnen Sachsen, Westphalen etc. U90 und 1280 in Westpommern ein-
gewandert waren, und zwar noch ober 100 Jahre vor der späteren Allgemein-
einfuhrung von Geachlechtsnamen, nannten sich in Pommern nur fürstliche
Personen, Prälaten und dergl. mit Zunamen, freilich noch sehr willkürlich;
— es ist hier Henning also der erste geschichtlich mit dem Zunamen von
Glasenapp Benannte. — Nachdem der Polenherzog Miescislaus (Hiesko)
965 in dem schon berühmten Salz-Golberg, im Herzen Hinterpommerns, ein
Kloster gegründet hatte, erfolgte im Jahre 1000 die Stiftung eines Bisthums
(Polen-Chronik und Dithmer, Bischof von Merseburg) mit dem Bischof Rein-
bernus, dem Erzbistnum Gnesen, so wie auch Bisthnm zn Leslau und Krakan
durch Kaiser Otto HI unterstellt Wenn mit dem Jahre 1080 die Herrschaft
der Polen hier wieder sank und eigentlich historisches Dunkel lange Zeit über
Pommern ausgebreitet lag, ist doch der Thatbestand nicht zn leugnen, dass
das Cbristenthnm in Hinterpommern um 150 Jahre früher gepflanzt war, als
in Vorpommern, und dass es bis zur Ankunft des Pommern- Apostels. Bischof
Otto von Bamberg, durch das in Colberg fortbestandene Domkapitel, durch das
Kloster etc., durch im Lande angelegten Kirchen und Pfarreien so weit gediehen
war, dass Otto's Wirken hier nur kurz und ein zweiter Besuch gar nicht mehr
nOtliig war. — Schon zu Bischof Eeinbernus Zeiten 1015 haben neben dem
Kloster, die St Harten- nnd 3 andere Kirchen von der Altstadt-Colberg in
das Land hinein geleuchtet, so wie ja letzteres aber die Wenden in die alt-
deutsche Zeit hinausgeragt hat (Wachsen). 1124 hatte das Domstift in Col-
berg bereite eine volle Fundation erhalten und werden im Jahre 1130 Capi-
tularen, Domherren, als vorhanden angegeben, so wie 1176 der Colberger
Prepositus Hermann als Zeuge bei dem neubestallten Domkapitel zn Cammin
erwähnt wird. (Barthold, Riemann). Der Fortbestand des Kapitels neben dem
neubegründeten Bisthnm Cammin beweist das Alter, die Stabilität und Wich-
tigkeit des enteren. Zu Herzog Casimirs I. (1151-1180) Zeiten, der zu
Demmin und im westlichen Colberg, so wie sein Bruder Bogislaf I. im Östlichen
residirten, wo beide die Salzkotten gemeinschaftlich inne hatten, waren sie, so
wie auch die späteren Herzöge unumschränkte Patrone der Colbergischen
Stifte; sie dotirten die geistlichen Herren nicht unbedeutend; diese blieben auch
später 1248 resp. 1277, als Colberg-Neuatadt an den Bischof kam, noch
ziemlich frei in ihrem Besitz, in ihrer Mitgliedschaftswahl, und hatten ihre
eigene Jurisdiction etc. (Wachsen). Diese Selbstständigkeit de* Colberger
Kapitels datirt ja schon aus der frühesten Zeit her und weist der umstand,
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du* bei der ersten Einführung des Bischofs Adalbert auch dies Kapitel bei
der Wahl des Bischofs hätte betheiligt sein müssen, was ja nicht geschehen
ist, auf den frühen Zusammenhang mit dem Erzbisthum Gnesen bin. Es lassen
polnische Urkunden gar keinen Zweifel zn, als dass das Biathum Colberg nach
Eeinbemns nicht weiterbestanden hätte; ob die Bischöfe immer auf ihrem Stahl
und gerade in Colberg sich befanden, ist fraglich; 1130 berief Casimir der
Gerechte von Polen eine Synode der Bischöfe, an der auch die Bischüfe Pom-
merns, Onalph und Conrad Theil nahmen, zusammen, am mit ihrer Hülfe
den Quälereien and Frohnden der Bauern ein Ende zn machen (v. Winckler).
Dies war doch gleich nach Otto von Bambergs Ankunft, dem ausser 400 Rei-
Bigen vom Herzog von Polen der Hofmann und Führer Pauli; zki mitgegeben
war, bei Uscza d. h. Mündung, Pommern betrat und auf dem Wege, wo Boles-
lans mit den Polen 1120 gezogen and wo die Zeichen, Zweige zusammen-
gebunden, noch waren, auf Pyritz 7 Tage and Nächte reiste. (Seil.) — Er hat
also gesehen, dass in Hinterpommern das Christentum schon von Gnesen aas
Beine Bischöfe, seine Pflege and seinen Fortgang hatte. — Noch am 1200
war der Bischof Wadislaw von Kujawien auch noch Bischof von Pomme-
rellen. (Seil). Selbst Bartbold, der Professor von Greifswald, gesteht: „Als
Casimir L ums Jahr 1 175, als die Dänen in wilder Wuth Wollin gefährdet and
verödet hatten, der bischöfliche Klerus sich nach Cammin als sichre Hofburg
zogen, die Domkirche zu Cammin gründete, berief er Domherren an dieselbe,
übertrug innen nach dem Tode des Bischofs (Adalbert) die freie Wahl des
Oberhirten, der Prälaten etc. Die Erwähnung des Pr&positus Colbergensis
anter den vornehmen Zengen der Urkunde führt zu dem Schlnsse, dass in der
Altstadt Colberg, (dem verschollenen (?) Bischofsitze Reinbernus) ein Collegiat-
stift vor der zeitigen Marienkirche bestanden hat, so dass Prälaten von Col-
berg vor der Stiftung des Bisthnms Wollin resp. Cammin, wie auch einige in
der Geschichte erscheinen, existirt haben." — Die Zahl derselben war, wie
auch später in Stettin, meistens 12 Domherren, welche wenigstens doch die
untersten Stufen der höheren Weihen betreten und Sabdiakonen gewesen waren,
während auch etliche nur Weltgeistliche, meistens einflassreiche and reiche
vom Adel, mehr Ti tu larpr Hinten, hier so wohl, als auch bei anderen Stiftskirchen
und besonders Notarien, Kapellane, Kanzler bei den Fürsten waren, (v. Klöden).
Aas praktischen Granden worden za solchen hohen Kirchenwüi den gemeinhin
Personen aas den am meist begütertsten Nobilis gewählt. Ganze Geschlechter des
ältesten und höchsten Adels begaben sich in den ersten Jahrhunderten des Christen -
thutns ans Frömmigkeit in die Sitze der Stifte etc., resp. auf die Bargen in den
Orten und es gab keinen Streit zwischen Kirche und den weltlichen Gewalten,
besonders bei dem alten , jus pomeranicorum", weder deutsches Reichs-, noch
römisches Recht (S. N. 1, 2, 3 etc.) lieber das Kapitel und Kloster giebt
v. d. Dollen an: Mit der Domkirche in Colberg (am 1000) war ein Kapitel in
Colberg begründet. Wir sehen, dass ein Bisthum Colberg das älteste in Pommern
nnd lange gestiftet war, ehe an ein Bistimm Wollin-Cammin za denken war.
Etwa 1250 siedelt das Kapitel von der Altstadt in die Neustadt aber, wo dann
auch der Bau der jetzigen Marienkirche hier begann. Das Kapitel wurde sehr
reich: ausser 4 (8) Salzkotten, Hühlenpächten, Hebungen aller Art, hatte es
den Zehnten aus 70 Dörfern. 1270 waren 10 ordentliche Hajor-Präb enden und
eine Minor- vorhanden. Die 4 ersten, besser dotirten, hatten noch die Re-
formation überlebt. Ausser den Kapitularen nnd Geistlichen waren noch 32
Vicare. Das Kapitel war natürlich später von 1277 dem Bischof von Cammin
unterworfen, doch nahm es wieder eine exe emotionelle und sehr freie Stellung
ein unter Beinen Pröbsten und Dekanen. Es hatte z. B. das Recht, sich durch
eigene Wahl zu ergänzen and dem Bischof stand nur noch das Bestättigungs-
recht zn. Die Mehrzahl der Domherren lebte in der Papen- resp. Dom-Strasse.
Sie besaasen schon 1260 dass Recht, dass kein anderer geistlicher Orden, auch
nicht Templer oder Deutsch-Ritter ohne Zustimmung des Kapitels in Colberg
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find seiner Parochie Heuser erwerben und besitzen durfte. Schon om du
Jahr 1800 wird einer Colberger Domichule Erwähnung gethan und stand sie
in engster Verbindung mit dem Kapitel und unter Aufsicht des Scholastik™,
von dem Bector scholae geleitet Der Sturm von 1806 fegte auch diese letzten
Beste des alten Domkapitels mit fort.
1277 gründet Bischof Hermann v. Gleichen oiri Jnngfrauon- Kloster auf
Altstadt Colberg; mit in Folge der vielen Fehden wurde es 1469 in die Neu-
stadt verlegt; die frommen Schwestern setzten es jedoch durch, 1505 wieder
nach der Altstadt in ihr altes Klostergebäude zu ziehen. Hit der Reformation
hatte anch hier die katholische Klosterherrlichkeit ein Ende, obwohl noch
etwa 16 Klosteljungfrauen an der Zahl wieder 1545 nach der Neustadt ver-
legt waren und ihr altes Gebäude Bentmeistorwohnung wurde. Dennoch er-
hielten sie 1586 neue Statuten. Seit 1845 ist die Zugehörigkeit zum Kloster
in einem Stiftsorden am schwarzen Bande auf der linken Brust getragen
äuaaerlieh noch gekennzeichnet.
Besitz: Wohl einiger von dem bei nachfolgenden des Geschlechts auf-
geführten, zumal wenn Er nur Canunicus honores causa, ohne kirchliche Weihen
etwa, gewesen.
2. Generation von 1185—1170.
Ia. Johannes de Clasenowe, Glasenowe (Cladesowe)? 1170 Kastellan zu
Demmin; 1177 Artusius, Advocatus, Landesvogt. — Wir haben uns hier der
Vermuthang nicht erwehren können, in Anbetracht des Zusammenhanges der
engem Heimath mit dem Kloster Dargnn, in Anbetracht des hier auch öfteren
Auftretens von Glasenappen, z. B. des „berühmten" Lnbbert v. GL, N. 3 und
anderer Familienmitglieder, ferner in Anbetracht des fast gleichklingenden Orts-
namens and Stammguts Glesenowe bei Buckow, dem Seminar des Klosters
Dargnn, mit Glasenowe oder auch Glasenowe und des im Geschlecht zu der
Zeit besondere häufig gebräuchlichen Vornamens „Johann" (Henning), so wie
des Umstandes, dass Golberg unstreitig zu der Zeit der Sitz der wissen-
schaftlichen Bildung, als alt bestandener Bischofssitz, war, aus dem sich
die Fürsten wohl die höchsten Beamten erwählten: dass dieser Johannes ans
Colberg hierher verpflanzt, so lange zu den TTnaern gehöre, bis spätere Forschung
das Gegentheil klar gestellt hat. Wird doch von hier, des 1180 verstorbenen
Kastellans von Demmin, Dirseks dritter Sohn, weil er Borco, was Wolf heissen
soll, ein damals sehr gebräuchlicher Vorname, von einzelnen Chronikanton
als Stammvater der berühmten hinterpommerschen Familie v. Borcke hergeholt
und weitergetragen , der im Kampfe unter Fürst Casimir auf Seiten Heinrich
des Löwen gegen Otto von Brandenburg 1182 gefallen und von welchem Borco,
Wolf, gariiicht nachgewiesen ist, dass er männliche Nachkommenschaft hinter-
lassen habe. Jedenfalls werden die Herren v. Borcke ihren Stammvater noch
in älterer Zeit suchen und ihn nicht ausschliesslich aus Vorpommern herholen
müssen. — 1170 verleiht Fürst Casimir I. den aus dem Trinitatis -Kloster zu
Lund berufenen Mönchen zur Anlegung eines Klosters — Belbuck — ob dies
nicht eine Dotation des bereits von den Polen gestifteten Klosters war; jeden-
falls bestand es also vor dem Bisthum Cammin, — das Dorf Gummin, 10 benach-
barte wüste (von den Polen zerstörte) Orte an der Bega: Wnstrow, Hiros-
lawcze (Lewetzow), Wischow, Karzene (Carnitz? bei Sternin?), Darsow, Brosa-
muste (Jnngfembruck), Drosedow, Kinow, Jarchow und Streckontin, die Hälfte
des Fischwehrs in der Bega mit dem halben See Niflose- (Liebelose-, Eiers-
berger-) und mit dem daran gelegenen Fischerdorfs (villa piscatorum, jetzt
Horst), die Kirche in Treptow (damals noch Dorf), eine Stelle zu 6 Salz-
pfannen in Colberg, 2Vi Alk. bei einem Manne Namens Bracto und die ganze
„Insel" auf der sie ihre Wohnung aufgeschlagen, mit Ausnahme des Dorfes
Tribua. Diese Jnsel wurde von einem rechten Arm, die alte faule Bega, bei
der jetzigen Colberger Vorstadt Treptow vorbei (jetzt abgeflossen) und dem noch
taufenden Unken Arm gebildet. Zeuge der Urkunde unter Anderen: Johannes,
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— 5 —
CasteLUuras de Dymmyn etc. 1177 «ischeint er In der im Ood. dipt Pom. N. 29
befindlichen Urkunde mit Beinamen und zwar als Johannes de Cla . . , owe,
Artusius, d. h. Kanzler, auch Vogt etc. Die Kastell ans chaft Dymmyn ist um
1175 durch Dyrsek bekleidet, denn 1175 verleiht Fürst, Casimir I. dem Kloster
Grobe das Dorf Sclilatkow etc., wobei Zeugen: Dyrsek, Caetellan de Dymmyn,
Johannes filiag ejus etc. Quandt ergänzt nnn die in der Urkunde von 1177
fehlenden Buchstaben mit des, wir mit s e n, ersterer wohl deashalb, weil
später 1289, wo Johannes de Glasenowe schon todt sein musste, ein Johannes
de Cladestowe, prepositus etc. erscheint. 1289 d. 29. April Trebetow a./Toll.
verleihen Herzog Wartislaf III. und die Frau Beines ehemaligen Kämmerers
Dobislaf dem Nonnenkloster in Clotzow (nach Klempin, nach Dreger: Glassowe,
postea Vereben) die Kirche in Hohenmoker mit ihrem Zubehör, nämlich
der Insel Rogatsowe (Dargun gegenüber) und dem Wasser Koroetbis etc.
Zeugen unter Andern: Johannes de Cladessowe, prepositus etc.; als solcher
tritt er auch 1241 und 1255 auf, wo Bischof Hermann die neue Klosterkirche
Verchen, da das Marienkloster ex insula dahin verlegt, mit dem Zehnten von
etlichen Gütern und mit der Kapelle Schonenfeld dotirt, wobei Zeuge; Pre-
positus Cladessowe (Dreger). Hiernach ist die von Quandt gemachte Ergänzung
der Buchstaben des statt s e n keineswegs gerechtfertigt, um so weniger,
als Clotzow, Classowe, Cladessowe, Cladesowe mit einander abwechseln und
letzter erst im 13. Jahrhundert nnd später bestimmter genannt, auch keine
Grunde für seine Auslegung sonst angeführt werden. Bei der Unsicherheit
der geschriebenen Buchstaben und der damit bezeichneten Laute, sowie der
Copien in damaliger Zeit könnte ja auch der Anfangsbuchstabe G mit C ver-
wechselt worden sein, so dass statt Clasenowe Glasenowe (s. Glesenowe bei
Bnckow) zu überliefern gewesen wäre. Es erleiden Namen in der früheren
Zeit die sonderbarsten Abwandlungen, z. B. Kodebuzen, Gotebuz gleich Kospot-,
Wachsdorf, Bossendorf, Walsdorf gleich Paxlaf; Dodona, Ciadon», Clodowa
gleich Klötkow. Der Name Hestwin kommt nach von Winckler in 20 ver-
schiedenen Schreibarten vor. Wie Dr. Klempin mit einer unfehlbaren Sicher-
heit sich hilft und gern vor Einwanderung der einzelnen deutschen Edelleute,
die pommerschen Uredelleute, von wendischklingenden Stammvätern ableitet
(s. oben und weiter), auch sonst den Stimm- Hammer anwendet, dafür ein hier-
her gehörendes Beispiel: 1215 verkauft Johann Dirskowitz, Kastellan von
Dymmyn (s. unter 1175 Vater Dirsek?) dem Kloster Arendsee seine Ansprüche
auf Wargentin etc. Damit der Johann (de Clasenowe) 1170 Kastellan von
Demrnin, der 1177 Artosins ist, hierbei nicht stören könnte, der Sohn Dirs-
kowitz hinter dem Vater Dirsek folgt (folgen auch musste), so wird durch Dr.
Klempin die aber von Dreger, Brüggeman und Andern als richtig festgestellte
Zeit der Urkunde von 1170 mit einem Fragezeichen (1170?) angezweifelt und
1180 dafür gesetzt; vielleicht geschah es auch, damit Belbuck nicht eher
Kloster sei, als bis das Bisthum Cammin 1175 gestiftet war. — Das Kloster
Dargun ist 1216 in den dortigen Kriegskämpfen nnd Unruhen verwüstet nnd
von Bänbem statt von München bewohnt worden, so dass 1248 es hat wieder
neu gegründet werden müssen. In dieser Zwischenzeit ist wohl das Kloster in
Clotzow, Classowe, Cladessowe erstanden, welches erst zn Treptow a./Toll.,
dann auf einem Werder St. Maria, Dargun gegenüber in der Peeno gelegen,
später 1312 nach Verchen verlegt worden ist, 1399 noch bestand und wird
selbst 1490 noch Johann v. Wacholt in Cladessowe (wohl nicht mehr Kloster)
genannt Unfern Dargon, Östlich, liegt noch jetzt Glasow, vielleicht früher
Glasenowe? 1279 ist Johannes Gletsowe, famnlns, Zeage beim Kloster Rhena,
1346 ebendaselbst Johannes Glessonwe, armigero; 1408 bei einem Vergleich
das Bischofs zu Batzeburg mit den Wissmarschen ein Zeuge Henrico Gla-
sowe etc. Die Vornamen Johannes und Henning kommen nachfolgend bei den
Prälaten von Glasenapp häufig vor; vielleicht stellt sich späterhin ein be-
stimmter Zusammenhang mit hier heraus. — Die Herzoge Westpommerns
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dotirtsn Klöster in Vorpommern immer wacker ans Ost- (Hinter-) Pommern,
wenn auch oft nur dem Namen nach in der festen Aussicht, das» die Kirche
eich schon dazu verhelfen würde; so hatte das Kloster Stolp in Vorpommern,
1270 ausser Anderem 1 Salzkotte in Colberg nnd das Dorf Razowe (s. hier
1239) mit 5 Hk. Rente ans dem Schlosse dort; 1276 von Herzog Barnim I.
die „Begenm ühlen " bei der neu erbauten Stadt G reiße ab erg, sowie Fischerei-
nnd Hühlengerechtigkeit auf der Bega 1 Heile ober- nnd unterhalb dieser
Regamöhlen. Gleichzeitig: besassen das Stift Colberg resp. Kloster Belbnck
diese Orte beziehungsweise Gerechtsame bis auf die Rente in Bazowe in Vor-
pommern auch. —
Dass schon in der frühesten Zeit Pommern centralisirter gewesen, Vor- von
Hinterpommern weniger getrennt gelebt hat, als es öfter den Anschein
nimmt, besonders durch die einseitig vorpommersche Behandlung der Geschichte
von Pommern, beweisen eine grosse Zahl gleicher Ortsbeneonnngen, von
denen wir nachstehend einige, besonders in den Districten um Demmin nnd
zwischen der Pers&nte nnd Grabow liegend, auffuhren. Diese Orte bis auf
etwa einen, Abtshagen, vielleicht aber unter anderem Namen früher, sind den
Schenkungsurkunden zu Folge alle bereits vor Einwirkung des Bisthums
Gammin nnd vor dem Conflnx durch die Klöster, ganz entschieden vor Heran-
ziehen der wenigen Einwanderer, vorhanden gewesen. —
In Vorpommern: Abtshagen, Aalbeck, Barwalde (Franzb. Kr.), Barkow,
BonBOwe, Borrentiu, Bukow, Dargun, Demmin, Caslin, Gellentin, Crien, Jami-
kow, Jagetzow, Kletzin, Knmmerow, Laasan, Liepen, Moker (Hohen-), Netzel-
kow, Priebsleben, Backow, Rentzin, Rochow, Bowe, Schwarzow, Senzkow,
Steinfnrt, Stolp, Storkow, Utzedel, Wietzow, Wustrose, Wnstrow, Zacnarie;
in Hinterpommern: Abtshagen, Ahlbeck, Bärwalde und Barwalde bei Schievel-
bein (früher), Barken, Bonsove, Borntin, Bnckow, Dargen, Demmin (Neu-Stett.
Kr.), Cöslin (früher Cusalin, Casslin), Gellen, Crien, Crüue, Janikow, Jager-
tow, Klötzin, Knmmerow (öfter), Lassabn, (Läse), Lassehn, Liepen-Fier, Moker,
Nesekow, Priebstroh, Priebkow, Rakow, Betzin, Rochow, Robe, Schwartow,
Sanzkow, Steinfnrt (Öfter), Stolp, Storkow, Utpedel, TJtpatel, Vietzow, Wust-
ranse, Wnstrow, Zacharin und dergl.; besonders weisen Dorf Persante, Fluss
nnd Dorf Persante, Dorf Polzin in Vorpommern, Schloss-Stadt Polzin und
Andere in Hinterpommem darauf hin, dass auch der Connnx von Osten nach
Westen nnd nicht, wie fast ausnahmslos angenommen, nur der Zug entgegen-
gesetzt sich bewegt habe. Ob das Geschlecht v. Glasenapp in früheren Zeiten
auch in Vorpommern Grundbesitz hatte, wie später 1300 bis 1400, Sommers-
dorf, 1650 Sanzkow, 1700 bis 1780 c. Barkow, Benzin, Vorwerk Demmin,
Kasekow, Klingenberg, Krakow, Leussin, Lökenitz, Penain, Zacharier- Mühle, •
Zarrentin etc. (s. N. 124 u. 1, 2, .% auch v. Ledebur), ist wahrscheinlich. —
8. Generation v. 1170- 1205 N. N.
4. Generation v. 1205—1240 N. N.
5. Generation v. 1240—1275.
IL Frederlous (de Bewenhusen, v. Glasenapp), Bitter. 1244. — 1244,
den 4. Juni, Hedingen. Gebbard und Werner, Bitter in Lauenborcb verleihen
dem Kloster Medingen 25 Hark Silber aus Medingen nnd eine Kornerhebung ans
der Mühle zuKarretiu. Zeuge: Fredericusde Bewenhusen. (Gesch. der v. Blücher.)
— Das alte Schloss Bewenhusen bei der Gründung von Bublitz 1380 bereits
im baulichen Verfall, in Folge dessen nud des Aufblühens der Stadt Cöslin die '
Nachkommen mehr sich anf die südlich gelegenen Güter zogen, hat östlich dem
Ansflnss der Gozel in die Radne, wo jetzt noch Vorwerk Schlosskampen nnd
etwas nordöstlicher am Burgwall die Bewenhusen'scheHühle liegen, gestanden;
es ist um jene Zeit 1389 (s. N. XXIII) in den Besitz des Bisthums gekommen.
Der Personen-Beiname Bevenhusen verliert sich, geht in den allgemeinen Namen
v. Glasenapp auf; der letzte ist 1463 Georg LIV, der sich nach Bewenhusen
nennt. — Fredericus Nachkommen haben meistens sich nnd ihren Besitz der
■aby GOOglC
— 7 —
Kirche hingegeben; letzterer lag bei Bewenhusen, im Lande Bnblitz an 4er
GozeL wie TJbedel etc. and meistens westlich des Nestbachs bei Ctfslin bis
zur Ostsee hin, wie G-eritz, zu welchem Schwessin, (Sanssin?) eingepfarrt
war, Klenz, G-r. und Kl. Beiz (Belitz), Bast, Sorenbohm, Konikow, Streitz
(Stretenitz), Gützlaffshagen, Kolermannshagen, Upatel am Kreyerbach.
— Das Schloss Bewenhnsen selbst scheint das Bisthum jedoch gekauft zn
haben, selbstverständlich in der Absicht, die Macht des schlossgeseBsenen Adels
zn schwachen, hier festen Fnss zn fassen and sich weiter auszudehnen, wie
ja die Gründung von Bnblitz darthut. Das Stift hielt hier ffir sich Schloss*
vögte, wie auch einzelne v. Glasenapp es waren, welche das meiste der Um-
gegend, auch so die ganze Stadt Bnblitz spater besassen; sie hielten jedoch
in dem wenig ansprechenden Gebiet und unter dem Bischof sich nicht lange
auf. Als das Schloss vom Herzogthum später eingezogen wurde, erfolgte auch
die Vereinbarung des Bnrggerichte mit dem Gericht von Bnblitz.
Besitz: der vorstehende.
Gem.: N. N.
S»hne: VI. VII.
6. Generation v. 1275—1810.
m. Bartholomäus (Barthus Niger) genannt auch „der schwarze Bitter"
zum Unterschiede von seinem Vetter Barthold, der zu derselben Zeit Bürgermeister
in Colberg war; geb. c. 1230. Auf Schloss Nest etc. — Barthus lebte in dem
Zeitabschnitt, wo ganz besondere pietätvoll der Kirche von dem Adel materielle
Opfer gereicht, das Christenthum warm erfasst und beschützt wurde. Zu diesem
Zwecke und auch ans anderen Gründen wurden 1264 durch Herzog Barnim I. die
Juden aus Pommern nach Polen wieder zurückgetrieben. — Dem Kloster zu Ctfslin
wurden in der Stiftnngsnrkunde 1278 (Urk. N. 1,) durch den Bischof Hermann
(d. h. erst dnrch Barthns), ausser Anderem übergeben: die Kirche zn Cöslin, zn
welcher gehörten 4 Hufen Bildlich der Stadt, der ganze Zehnten von Strecken tin
(bei Rossnow and Zewelin, noch spät v. Glasenapp'scher Besitz), vonThunow
und noch andere Pfarrzehnten, der Krug zn Nest und V« des Krngzinses zu
Läse, sowie 90 Heringe von jedem Netz beim Fange zwischen Läse und Nest
(v. Glasenappen Besitz und Gerechtigkeiten eto.); ferner die Kapelle auf dem
Gollen, die von Edlen der Umgegend bereits erbaut war (v. Glaseuappe, denen
die Umgegend zustand) (Haken). Es waren dies Hebungen, welche sonst die
Güter, die das Bisthum besass, oder die unter seiner Botmässigkeit standen,
selbstredend schon bringen mnssten; hier sind sie opferwillig zugestanden
worden von noch nicht dem Bisthum unterstellten Edlen, die als Schlossge-
seesene um 1800 auch frei waren von den Abgaben an den Landesforsten
(Giesebrecht); als freies Eigentham und unbeschränkte Rechte wurden sie
auch ohne jede Genehmignng oder Gonfirmation der Fürsten verschenkt
resp. verkauft. — 1286. Barthns Niger giebt dem Kloster 8 Hafen in seinem
Dorfe Bnlgrin mit dem Patronat der dortigen Kirche. In dieser Urkunde
kommmen noch vor: Andreas, Paulus, Bartholomäus, Pribetzlaas und Matthäus,
des Barthus Niger Söhne, der jüngste, Henning, fehlt noch. Die ersten beiden
und der hier jüngste Matthäus treten in der Urkunde N. 4 von 1313, worin
der Bischof Heinrich der Stadt Cäslin Schenkungen macht und diese nebst
anderen bestätigt, neben Labbert v. Gl. nicht sich Barthueewitze, wie sie später
sich auch nannten (Söhne oder resp. Nachkommen des Barthns), sondern
„Glasenapp" genannt, anf (s. N. 8, Pomm.-Sta.-Areh.). — 1287. Barthus,
genannt der schwarze Ritter, schenkt resp. verkauft dem Cösliner Kloster
einige Aufteile an den Gütern Sanssin (Schwessin, Sissemin, Zitzemin?),
44 Hufen der Gegend von Moker, die Nasse Nassow, Nassow Clawe (wohl
Schloss Nassow selbst?), die Heide auf dem linken Ufer der Radne, westlich
von Bnlgrin bis zur Radne, südlich bis gegen Pnstchow und Wiesen an der
Badne und Badasse bei Thnnow. (Pomm.-St.-Arch.) In den Chroniken werden
die in dieser Zeit gemachten Schenkungen und Verkäufe an den Bischof resp.
aby Google
— 8 —
dann durch diesen oder direct an die milden Stiftungen, als an Dargun, Kloster
in Vorpommern, an Backow, ein Seminar von diesem, an Kloster Cöstin, eine
Filiale wieder von Backow etc. wie folgt allgemein wiedergegeben: Herzog
Wartialaf, znm Theil, (fast nur) mit Willfährigkeit der adligen Besitzer, die ja
als Grundbesitzer vor 1187 schon zu befragende nnd einwilligende Landstande
bildeten, gab dem Kloster Dargnn (d. h. confirmirte), welches bereits 1178
als solches bestand, 1248 die Gegend Bonsowe (Follnowergebiet), 1353 das
Dorf Buckow (beim Buckow-See), um daselbst ein Kloster zu bauen und
dazu die Dörfer Bobolin, Jeritz, Piristowe nnd Damerow; dazu kamen
dnrch den Bischof 1253 300 Hufen, welche aber nnr Bischofszehnten bedeuteten
(Seil), und durch den Herzog Barnim L, besonders durch verschiedene vom
Adel mehrere Gebiete, wie anch noch durch den Bischof 1278 das Dorf
E wem in, welches er 1362 dnrch Kauf oder auf dem Wege der Schenkung
von den Edellenten erworben, nebst Feldmarken von Belkow, Karnke-
witz und Glesenowe (später Wandshagen, beim Buckow-See, genannt),
welche der Bischof dem Kloster Buckow 1263 verlieh und nun verkaufte,
„mit solchen Gränzen, dass sie erschliessen Hessen, wie sie nicht
ganz in seinem Besitz, also im Mitbesitz von Edellenten seien."
(Quandt, Brttggemann, Dreger etc.)
Auch hier waren, wie bereits erwähnt, meistens nur gewisse Einkünfte,
anch Theile von dem Areal der Güter erst geschenkt resp. verkauft; nach
nnd nach hatte der Bischof eifrigst meist die ganzen Guter erworben. Da die
Glasenapp, besonders die Linie der Barthusewitze, wie sie sich spater nannten,
nnd die bei Colberg das Land Nest, welches nach Westen über den Gollenberg
hin reichte, im Norden dnrch die See, im Osten dnrch die Grabow bis Wipper,
im Süden durch da« Pollnower Land begrenzt wurde, besassen; also das Terrain
am Gollenberg, am Nestbach, um den Jamundsee, Buckow-See bis Bügenwalde,
nach Schlawe und anch Pollnowinne hatten; sind anch sie, wie hier bei Barthus,
Peter von Pollnow IV., Peter XVIII. nnd spater zn sehen ist, die be-
treffenden „Edlen" nnd Schenker resp. Ablasser der Einkünfte nnd
Gttter gewesen. Bonsowe gehörte ja znm Pollnower Gebiet und besass es
noch Peter v. Gl. 68, Buckow hatten die Glasenappe ja 1300 und 1364
znm Theil noch inne; bei zweifelhaften Grenzen zwischen Buckow, Ewentin,
mit Bepkow etc. treten sie 1309 anf, au Karnkewitz und andern hat Peter XVIII.,
bei Gründung der Stadt Zanow 1848, noch Besitz, so wie Glesenowe sich dem
Namen nach schon als ein Stammgut ausweist. Quandt sagt: „Steglin und
Moker besassen 1281 nnd 1287 Edle des Landes (Barthus III- und seine Vettern
von Gzegelin VIII. u. IX.,) zu welchen gelegt wurden Belkow, Karnkewitz
und Glesonowo." Hoker, Steglin, Wiasbnhr zusammenhangend sind von den
ältesten Zeiten, „als die Hoker'Bchen", von Glasenapp'sche Güter (s.N. 118)
gewesen, bis sie im vorigen Jahrhundert, nachdem freilich einzelne Theile
bereits davon waren, verkauft wurden, von denen etwa 2800 Morgen Forst, jetzt
der Stadt Oöslin gehörend, heute noch als Steglin -Mo k er 'acnes Revier, als
zusammenhängend, verwaltet wird. Die Kirche von Steglin ist stets eine
Filiale von Wisehnnr gewesen. Nach Quandt speciell waren bereits auch von
Läse bei Wnsseken am Strande der Kirche Opferspenden, also von Barthus
oder seinen Vorfahren dargereicht worden, nnd nennt er wie auch vorstehend
als einige Edle die Herren von Czegelin (Steglin).
Zum Besitz des Barthus gehörten grosse Gebiete; Schloss nnd Haus
Nest, der Strand, Jamnnd-See etc. 1808 (nach Klöden), als der Bischof von
Cammin den Markgrafen Waldemar anf Ersatz seiner bei dem EinfaH in das
Cammin'sche Land verwüsteten Güter anging, wurde ihm das Land Nest als
Entschädigung überwiesen (sie). Der Bischof war damit nicht zufriedengestellt,
indem er wohl behauptet, dass ihm dasselbe meistens schon gehöre; denn 1309
mnssten die Bitter Ludike v. Wedeil, der alte, Heinrich und Henning von
Stegelitz, Heinrich v. Blankenbnrg (märkische Vasallen) darüber entscheiden,
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■peciell ob ihm der halbe Jamund-See (der westliehe), welcher beim Hanse
Nett läge, gebühre, oder eine andere Entschädigung:. Die Entscheidung fiel
dahin ans, dass ihm der See nicht gehöre, die eine Hälfte stände dem Peter
y. Neuenbürg (welcher sie wohl durch Peter v. Gl.-Polinow, s. IV. erhalten),
die andere, also die beim Schloss Nest (die Östliche), den Barthusewitzen
(Söhnen des Barthus v. Glasenapn) zn. — An der See, unfern des Jamund-
Sees, lag auf breiter, zum Theil waldiger Landzunge das Schloss and Hans
Nest. (Klödeu, v. Raumer.) Das Land Nest war ein Theil des Landes
Dlrlow, nnd zwar von der Wipper bis zur Persante; Dirlow, die alt« Borg
östlich der Stadt Rttgenwalde, schon früh verfallen nnd abgebrochen (KlÖden).
Die Stnnnflnth von 1804 hat anch hier viel Schaden gethan nnd wohl
dem Schlosse Nest den schädlichen Stoss gegeben. Die frohere Ausmündung
des (Mühlen- nnd) Nestbaches ans dem Jamund-See in die Ostsee, das alte
Auren, flnvius Nest, das alte laufende Tief (Deep), war vormals der Hafen,
Havene-Nest gewesen nnd an dem Schloss Nest gelegen, ist von dem heutigen
Nest weiter östlich, etwa dort, wo jetzt das Cttsliner Deep liegt, gewesen.
An demselben haben noch zn der Zeit, als der Jamnnd-8ee dnrch Veraittelung
des Bischofs der Stadt Cöslin verkauft wurde, nnd noch viel spater 2 Kruge
(Tabema) nnd Fischer- anch Banerkathen gelegen, welche Bauern den immer
weniger werdenden Acker bebauten, während hauptsächlich, wie anch bei Läse
(Hohenhof?) BernBteinbandel nnd -Suche, Fischerei etc. betrieben wurden.
Haken sagt z B.: Früher (vor 1850) ist das Land zwischen dem Jamnnd-See
und der Ostsee viel breiter gewesen, hat nicht anch auf der jetzigen Breite
(1750) von nur 500 Schritt so arabisch ausgesehen, sondern sind fruchtbare
Lindereien, Wiesen, Wald etc. gewesen, von welchem letztem noch die in der
See stehenden Stubben Zeugnis« geben. — Es galt die Gerichtsbarkeit vom
Schloss ans, an Kopf, Hals und Hand (obere und niedere Gerichtsbarkeit),
welche Rechte auch bei jenen Kaufs- Verhandinngen erwähnt, von bischöflicher
Seite übernommen nnd der Stadt Cöslin zugetheilt wurden (d. h. nur hier für
die angekauften Theile geltend). Alles dieses gehörte aber, als der Bischof
Hermann das Nonnenkloster in Cöslin 1378 gründete, der damals Nest'schen,
jetzt Wusseken'schen Herrschaft zu, daher, was er hier dem Kloster aneignet«,
nichts anderes als Bischofspächte etc. zu verstehen sind. Später, nachdem
der westlich der Auamündung gelegene Theil des Strandes in der Tbat zu
Colberg gehörte, hat anf beiden Seiten verschiedenes Recht, natürlich westlich
Lübiaches, östlich auf dem Gebiet der Schlossgesessenen v. Glasenapp das jus
castri gegolten. Das alte Tief »oll so tief gewesen sein, dass grosse Schiffe,
wohl bis in den Jamnnd-See, als sichern Hafen, haben einlaufen können Noch
1853 ist bedeutend Vorland mit Aeckern, Wiesen, Wald etc. gewesen, welcher
letztere die Verheerungen der Weststurme abgehalten hat, bis diese Sturme
doch nach nnd nach 1562 dag Land abgewaschen hatten, der Ausfluss immer
mehr versandete und sich am 26. November 1690 bei gewaltigem Sturm das
jetzige Tief (Deep) bildete (Haken). Bernstein ist hier in Nähe des uralten
Handelsortes des Landes, Rügenwalde, besonders viel gefunden worden, wie
E. B. Haken angiebt, dass von 1749 bis 1764 daran ein „grosser Seegen"
und viele Stücken von 11 — 12 Loth waren, eine Ortschaft wohl an 100 Pfd.
erbentot hatte. Wir erinnern hier bei Bernstein, bei Bugenwalde an das nahe
liegende Glesenowe (Bernstoinsau), wo vielleicht gar im Lande eine Bern-
steingrube vorhanden gewesen ist. (Vergl. Giesebrecht, Haken, Pomm. Provinz-
blätter.)
v. Schwarz vermuthete, wie schon angedeutet, hier, wo das Schloss Nest
„mit Brücke und Fallschleuse" gestanden, die Jomaburg, dem Haken auch
Aufmerksamkeit geschenkt hat In der That ist die Gegend besonders in
früherer Zeit, wo die Ausmflndung tief war, für ein Vikingernest nicht un-
geeignet gewesen, indem der Jamund-See, als grosser Hafen, ein Magazin für
Schiffe, der dahinter liegende Gollenberg mit der Burg Gohrband etc. ein
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— 10 —
vortrefflicher Schlupfwinkel för Ausfalle nach dem Lande hin bildeten. Aach
das Terrain bei Labns, bei Jamund. war geeignet für eine Fest«. Der Name
Jamund, platt Jaome, klingt wie Jörne. In dem Volk hier, heute noch in
Jamtmd und Labns von den nah anliegenden Leuten, in seinen Eigentümlichkeiten
verschieden, steckt vielleicht mehr specielles Skandinavierthnm, als in den andern
Deutschen hier bei Buckow, Bügenwalde etc.? Jedenfalls iat hier tüchtig ge-
vikingert worden. Zn Barthus Zeit florirten noch die Vitalienb rüder, eigentlich
Seeräuber, auf der Ostsee, die eich den Schein eines Rechts damit gaben, das*
sie Stockholm mit Yitalien versahen; ihr Baubnest war auf der Insel Goth-
Und. Der alte Pastor Haken (s. Chronik v. COslin) stellt auch die Yermnthnng
auf, dass hier das alte Schloss Schurgan gelegen haben möge; nach den
ältesten Karten (Ptolemans) jedoch bei Schornigast, worauf der Name und die
Lage, alte Handelsstrasse, bestimmt schlieseen lassen. — Weiterer Besitz des
Barthus sind, aasser der Gegend bei Schloss Nest and dem Jamand-See,
Läse (Laseahn}, Wnsseken, Bepkow, das spater Kleist genannte Dorf and
Gegend, Sanssin, Steglin, Hoker, Thunow, Goltz, Barzelin, Streckentin (bei
Zewelin und Boainow), Bulgrin, (ob Nassow? wo er die Heide Nüsse und
Nassow Ciawe ja verschenkt), Claweshagen an der See etc.; an den westliehen
Ausläufern des Cop rieben 'sehen Busches, der den von Glasenappen gehörte, am
- Drazig-See, befinden sich aneinander grenzend ein Claweshagen and ein Gut
Bulgrin; ferner in und bei Bnckow etc.; ob er oder seine Nackommen auch
am Vitte-See Besitz hatten, etwa „Bartzwitz" (vergl. Barthosewitz), lassen
wir dahin gestellt. — Seine Nachkommen bis in die 8. Generation nennen
sich oder werden nach ihm, Barthne dem schwarzen Bitter, dem Besitzer auch des
Gnts Balgrin, „BarthuBewitze", zum Unterschiede von den westlichen Vettern,
mitunter auch werden sie „de oder von Bulgrin'1 genannt; dies war za jener
Zeit ja sehr üblich, zumal hier nicht Lehnswesen angenommen, ein Name,
ein Wappen nicht geboten waren; ebenso nennen sie sich aber anch von
Glasenapp, siehe Urkunde von 1818, N. 6, Urkunde von 1846 N. XXVI und
Urkunde 1347 bei Bnblitz etc. Von etwa 1356 und vollends von 1415, wo
ein Paul seinem Bruder Barthus erschlug, zweigt sich eine Linie ab, oder
wird abgezweigt, die sich dann nur Bulgherine, Bnlgrine nennt, ltitte des
17. Jahrhunderts ausstirbt, während am 1350 etwa der Name Barthusewitz
aufhOrt und von den betreffenden urkundlich 1846—1847 ganz allein der Name
Glasenapp geführt wird. — Aas dem hier mit Urkunden, mit Besitz Verhält-
nissen belegten Vorstehenden wurde die unmotivirte Hypothese, welche sich
bei einigen genealogischen Sammlern weiter getragen, bei Haken, selbst in
einem Staatsarchiv, die von einem Schreiber gemachte Notiz sich vorfindet,
dass die Bulgerine eine Nebenlinie der Familie v. Kleist, seien als vollständig
hinfällig bewiesen sein, jene irrthümliehe Notiz wohl beseitigt werden. —
Dieser Irrthnm, von einem Schriftsteller, vielleicht von Haken, der in gene-
alogischer Hinsicht nur wenig TJebersicht haben konnte and desshalb ebenso
leicht (auch bei dem Swenzo s. N. IV) unbegründete Aufstellungen in die
Welt schickt, ist dadurch hervorgerufen, dass z. B. Haken sagt, die Barthase-
witze resp. Bnlgrine hätten ein Dorf Kleist besessen, was wahr ist. Wann
das Dorf aber den Namen Kleist von wem und wesshalb erhalten? ist schwer
festzustellen, urkundlich ist es erst 1572 in der Stenermatrikel als Besitzung
der Bnlgrine so erwähnt, wovon and von Bepkow an die Stadt Coslin wegen
der Grenzen von Ewentin zusammen 8Vi Hafen abgingen. Ob das Dorf zn
der Ze<t. als Jörgen v. Kleist auf Krolow, der auf Zanow sass, oder als
herzoglicher Vogt 1488 darin war, von ihm den Namen zngetheilt erhalten, da er
mit einem Fräulein von Glasenapp (N. 25) verheirathet gewesen, ist nicht
festzustellen; jedenfalls hätte die Familie, welche ganz besonders löblich
erwerbstätig war, es fest behalten, sich damit belehnen lassen. Dann
soll zweitens die A ähnlich keit der Wappen zur Unterstützung dienen; dies
Alles betreffend wird hier noch bemerkt, dass die Familie v. Kleist nach Sieb-
aby Google
- 11 -
macher and Andern eine sächsische, also eingewanderte Familie in Pommern
ist, die in den verschiedenen genealogischen Aufstellungen auch ihren Stamm-
herren in Gort v. Kleist Überall angiebt, der bereits 1240 des Herzog Bogis-
lafs Bath gewesen, Bogislaf HI. f 1224, Bogislaf IV begann seine Regierung
frühestens erat 1278; 1240 ist aber seines Alters wegen, er soll 1803 gestorben
sein, zn früh gegriffen; er könnte also nur zn Bogislaf TV. Zeiten Ilath ge-
wesen sein, von dem er die Güter Suckow. Brode, Sehönfeld, Strassne nnd
Sabea bei Stettin (mehr bei Pyritz) besessen haben soll. Gleich zn Anfang
der Regierung btisate aber Herzog Bogislaf diese Lande (Brode etc.) selbst
Stargard an die Markgrafen noch vor 1280 ein. In dem Östlichen Hinter-
pommern, wo die Herzoge das Land Beigard erst 1319 erhielten, 1313 erst
anfingen bedingte Einwirkung darauf zn gewinnen, Hersog Bogislaf IV. bereits
1809 gestorben war, kann Curt v. Kleist, da er 1303 gestorben sein soll, dem
Alter nach anch mtissre, nichts hier erworben haben, nnd können seine Nach-
kommen erst spater etwa von 1325 ab zn Besitz gekommen sein. Es sind
denn anch 1. Georg anf Gr. Tychow, Wendisch Tychow, Gr. Dnhberow nnd
Crolow (um 1820) mit einem Fräulein v. Glasenapp-Gramenz verheiratetet
OS. 7?); 2. Prissbnr; 8. Voltz; letztere ohne Güter als seine Söhne aufge-
führt (s. geneal. Sammlg. von Kretachmer, König etc.), Boldnan führt als
ältesten Sohn an; Pribslaf 1320 anf Ifüttrin und '/> Glineke, an der andern
Hälfte die v. Glasenappen die gesammte Hand, anf; ferner dass erst Georg
v. Kleist, Herzog Bogislaf X. Rath 1483 die Lehne Gr. Dnbberow n. Tychow
erhalten nnd einige Bauern in Krolow besessen habe. Die ersten des Namens,
die urkundlich weiter in Hinterpommern 1389 auftreten, sind: Briczmar, Halb-
pfaffe in Sattiko, Bispra, Sohn von Volze. Hiernach war Curt v. Kleist doch
nächstens nur ein Zeitgenosse von Barthns v. GL, dieser im Lande Nest
nnd konnten seine Nachkommen nicht von ersterem abstammen. Folgerichtig
müBBte die Familie von Kleist dann anch eine hinterpommersebe Schlossge-
sessene Familie sein, was doch nicht der Fall ist. Ferner mttssten die Linien
der Barthnsewitze (Bnlgrine), Bewenhosen, wenn sie nicht zur Familie Gla-
senapp gehörten, anch als besondere nnd zwar als Scblossgesessene in
Hinterpommern, ausser den 8 bekannten aufgeführt sein. Zweitens soll die
Aehnlichkeit oder nach Haken die Gleichheit der Wappen bis anf den „Irrtbum,
dass bei den Bnlgrinen, also spater die 2 Füchse schwarz seien", jene Hypo-
these bekräftigen.
Die Familie v. Kleist hat sich ihr Wappen, das eine für alle ans dem Reich
wohl gleich fertig mitgebracht, mnsste anch wegen der Belehnung darin eins
sein; in den ältesten Urkunden im 15. Jahrhundert ist das Wappen anch
ganz das heutige, mit Helm nnd Kleinod, die beiden Füchse im Schilde.
Bei den alt in Pommern gesessenen Familien war wenig Vollständigkeit mit
noch viel Willkür in den Wappen nnd hatten die Barthnsewitze, wie auch noch
bis in das 16. Jahrhundert die Bnlgrine (was die später noch wählten, kann
nunmehr hier gleichgültig sein) nur erst den Schild, noch kein Kleinod, darin
2 mehr sitzend als laufende, wie Eichkatzen mit langen Ohren gebildete Thiere,
deren die v. Glase nappe von Bewenhusen 3 hatten; hei ersteren Bollen diese
„Füchse aus Irrthum" (s. Haken) schwarz gewesen sein, etwa Fischottern vom
Jamnnd-See? Es dürft« hiermit am so weniger etwas bewiesen sein, als viele
Familien in Pommern sich 2 solcher stehenden oder laufenden Thiere im
Schilde gewählt hatten; die v. Borcke 2 Wölfe, die Vidante, die Krankspare,
die Butzke und die v. Woedtke 2 Füchse oder ähnliche, welche Familien auch
schon im 15. Jahrhundert und früher erscheinen, von letzterer z. B. Hathens
Wotich, Wotick, Bitter, 1242 als Bath. Herzog Watislafs bei Confirmation der
Privilegien von Loitz, 1277 Dobislaf Wotich, Bath, bei Bewidmnog der Stadt
Plathe etc. — Hiernach ist das Irrige jener Vermuthnng überhaupt als falsch
dargelegt. — Der schwarze Bitter Barthns, sowie sein Vetter Luhbert von
Gl. 8. haben mit offenen Händen der Kirche Schenkungen dargebracht und
aby Google
— 12 —
ohne sie würde das Bisthnm freilich nicht so schnell sich mit seinem Besitz
nach 0. ausgedehnt and die fruchtbarsten Güter an dem Ostseestrande ein-
geheimst haben können, in Folge dessen die v. Glasenappe nach und nach sich
anf ihre weniger fetten Besitzungen in das Land endlich hinein, wohl nicht
zufrieden mit der zn splendiden Handlungsweise ihrer Vorfahren, zurückziehen
mossten. Ihr Beichthnm, den ihnen die Nähe der See (Bernstein Werbung) ver-
besserte, ihre Macht in specie zur See. die ja vor dieser Zeit allgemein nicht
nur nach Pferden, sondern auch nach Schiffen geschätzt wurde, hatten dann
bedeutende Einbnsse erlitten.
Gem.: N. N.
Söhne: XII, XIII, XIV, XV, XVI, XVII.
IV. Peter v. Gl., auch nur Peter de Follnow genannt, geb. e. 1280,
gest. c. 1340, Bitter. — Einer der ältesten und zuverlässigsten Geschichts-
schreiber von Pommern, nm 1550, Kanzow, sagt entgegen leichthin gemachten
Entstellungen: „Die vornehmsten Edelleute in Hinterpommern hatten 1306.
als König Wanzeslaus von Polen (und Böhmen) nnd sein Sohn abgegangen
waren, den König Wladislaus wieder vor einen König ausgerufen" und nennt
als solche: „Peter von Pollnow, die jetzund Glagenapp nnd Jasko von
Schlawe nnd Lorenz von Bugenwalde, die von Pnttkamer heissen" mit dem
Hinzufügen, dass Putkamorci so viel als Camerarias hiesse und diese Meinung
hat auch Micr&tius, sagt A. G-. v. Schwarz in seiner pommerscben Lehns-
historie von 1740. Man muss also zn der Zeit schon diesen Peter v. Gl.,
den erblichen Besitzer von Schloss, Stadt und Land Pollnow, wie auch noch
spätere Ghronikanten es gethan haben, mit Peter von Neuenburg nnd seinen
Verwandten des Namens Peter verwechselt haben. Dieser Peter von Neuen-
bürg war ja etwa von 1307 bis gegen 1818 durch die Harkgrafen, vielleicht früher
auch schon durch Wenzel als Woywode mit Unterbrechung über einen be-
deutenden Strich ostpom morschen Landes, darin auch Pollnow, eingesetzt und
mit sehr anzuzweifelndem Besitz, ephemere, auch mit den Aemtera, besonders
von den Markgrafen, belehnt worden. Pollnow, Schloss, Stadt und Land,
welches, wie ja später (s. N. 23) auch mit Schlawe in Zusammenhang ge-
standen, anch bis 1350 (s. N. XVIII) es in Commnnion der Familie v. Glase-
napp mit dem Neu-Stettiner Gebiet in Verbindung stand (Quandt, Barthold),
zog sich anch in nordwestlicher Richtung an der Grabow nach dem Nest-
bach, dem Centralpunkt des Gesammtbesitzes über Bonsowe, Karnkewitz,
Schübben, Gohrband, Sannow, Znchen etc. wohl auch über die westlichere
Hälfte des Jamund-Sees zur Ostsee hin; denn 1348 gründete Östlich von Gohr-
band der Sohn dieses Peter, auch Peter v. Gl.-Pollnow, XVIII, auf dem
Terrain von Sannow mit Zugabe von Neuendorf und Theilen wie Rechten von
Schübben, Karnkewitz und Zuchen die Stadt Zanow, hart an das Gebiet von
Gohrband streifend. Es ist gar nicht anders erklärlich nnd nach Lage der
Sache gewiss, dass Peter IV. auch früher über Gohrband zu verfügen hatte
und dass 1308 Swenzo nur der mittelbare Verkäufer des in der Urkunde N. 2
(siehe Th. I Seit« 292) behandelten Gebiets von Gohrband war; sei es, dass
Peter, nicht nie seine Vettern N. III, 3 so bereitwillig opfernd dem Bischof
gegenüber (Barthold), oder dass er, wie es auch scheint, mit dem Bruder von
Swenzo, mit Peter von Neuenburg verschwägert, vielleicht seine Gemahlin,
„Spacmann11 genannt, eine Glasenapp, was die Polen ja auch s. G. X in „Nap-
seale" verdrehen, oder anderweitig liirt geworden war nnd ihm das Terrain
zum Verkauf übergeben, oder es ihm verwandtschaftlich erweise Überlassen etc.
hatte. Bei dem 1333 seitens des Bischofs resp. der Stadt Oöslin angekauften
Theile des Jamund-Sees, welcher fast mitten in dem See etwas nach Westen
lag nnd ohne jegliches Ufergebiet, ohne Strand- und andere Gerechtig-
keiten von den Nachkommen des Peter von Neuenburg (s. Urk. N. 6, Th. I
S. 298) unter greifbarer Unsicherheit nur verkauft werden konnte, stellt sich
noch klarer heraus, dass diese Gebiete dem Swenzo nnd Beinen Verwandten,
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— u -
die ja von Osten, Ton Danzig sich erst herannäberton, nicht ursprünglich
nnd erblich, vielmehr den Nachkommen von Barthns v. 0-1. N. m gehört
haben. Die von Haken gemachte Erklärung, dass Swenzo Gohrband, auch
das Stück des Sees ohne Uferland (?), wo er vielleicht nie hingekommen, „in
seine Eroberungen mit einrechnete", so wie dass dies Stück des Sees „ein
Peculum (Ersparniss, Eigenthuin) der Familie der Jasko-Swenzonen gewesen
sei, ist nicht anders, als absurd zu bezeichnen. Es findet der in der Urkunde
N. 6, 1333 beim Verkauf jenes Seetheils angeführte „Petras fratnelis" ent-
weder in Peter IV, als etwa Mutterbruder, oder in dessen Sohn Peter XVIII
als Mntterbrndersohn seine Erledigung, so wie auch in der Urkunde N. 2,
vom 22. Jnni 1808 (Th. I 8. 292) der „Petrus Pomeranus", wohl der
erbliche Besitzer von Gohrband, Peter v. Gl.-Pollnow ist, welcher hier in
dem eigentlichen, stets Pommern genannten, westlich der Wipper gelegenen
Lande Schi ose gesessen, den Käufern der sicherste Bürge war. Uebrigens er-
scheinen in der Urkunde No. 2, 1308, Peter nur als von Neuenbürg, weder
Swenzo noch sein Sohn Jasko, noch Laurentins mit Besitz oder als Herren
resp. von Schlawe, Rügenwalde etc. Seitdem Swenzo oder Peter Ton Neuen-
bürg die Bollen eines Grafen Warwick (v. Winckler) spielten, sie, mit ihren
Blutsverwandten, die Markgrafen herbeiriefen und ihnen Hinterpommern über-
lieferten, der Eine oder der Andere Kastellan des Markgrafen über Pollnow
wurde, scheint sich Peter de Pollnow auf nördlicher gelegene Besitzungen,
wohl anf den „Markgrafenspeck" bei Wissbuhr auf Burgwacht nach Schlawe
hinansingend, begeben zn haben, bis dann um 1313 wieder geordnetere Besitz-
verhftltnisse nnd die Betreffenden in ihre altererbten Besitzrechte und Aemter
eintraten. Ob Conrad'us G. IV a, der Bruder (?) Ton Peter bis 1313 auf
Pollnow ausgeharrt hat, ist nicht näher bekannt geworden. — Dass die Glase-
napp auch schon in frühester Zeit, lange vor der 2. Besitzergreifung 1430
resp. 1474 anf Pollnow SchloBsgesessen waren, und nicht ein Peter der
Swenzonen, mnss selbst Kratz in seinem Werkchen über Schlossgesessene ein-
gestehen. Ueber diese Zeit und den Ort giebt der Professor Barthold folgendes
Unheil ab: In diesem innern Theil des östlichen Hinterpommerns, Mestwins
Land (ostlich der Persanto, an der Grabow, Wipper etc.) gab sich fast gar
keine Verwaltung von fürstlicher Seite kund; ein gewaltiger Adel, reich
an theils noch wüstem Landbesitz, nicht immer den Geistlichen gefügig, machte
sich besonders in den westlichen Distrikten geltend, —
Peter, als östlicher SchloeBgesessener in dem Grenzgebiet von Nieder-
Hinter- Pommern nnd Pommerellen an der Grabow lebte hier in einer heillosen
Zeit. Das Land östlich der Grabow-Wipper hatte von 870 bis 1100 in den
verzweifelten Kämpfen mit den andrangenden Polen furchtbar gelitten, sich
jetzt noch lange nicht erholt, war durch polnische Elemente etc. vermischt,
nicht so rein pommersch geblieben; vor allen Dingen war es in seiner Wider-
standsfähigkeit durch Vernichtung des alten festbegüterten Grossadels durch
die polnischen Kastellaneien lahmgelegt, der pommersche Adel nicht so rein
geblieben, auch pulverisirt. Wahrscheinlich wäre dies Stück Pommern, wenn
es das Verwaltungsgefäss der Erb-, Burg- und Schlossgesessenen gehabt hätte,
von dem es auch noch fraglich ist, ob im Lande der Gottonen überhaupt
dergleichen oder doch Gauherrsc haften ezistirten, nicht so sehr in den am
1300 bis 1320 wüthenden Erbfolgekriegen nach Herzog Hestwin II. Tode ge-
schadigt worden, es hatten solche Usurpation und Aussaugungen des Landes
nicht so Platz greifen, ein Auftreten nnd Sichbekämpfen von 7 Kronpräten-
denten nicht möglich sein können, wodurch das arme Land und Volk bis ins
Innerste erschüttert und durch die fortwährenden Kämpfe, Verwüstungen und
habgierige Ausbeutung nicht hätte so heruntergebracht werden können. (Siehe
Th. I 8. 244 bis 249.) Es ist nöthig, für Peter IV, dessen Sohn, auch
Peter (Peterke) de Pollnow XVHI, Hathäus XVL dessen Sohn Wartislaf XXXI,
Johann (Henning) XVII und über die Jasko -Swenzonen noch Details folgen
■oby GOOglC
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zu lassen. Die Urkunde 2 von 1308, a. Th. I 8. 293, und die hier folgende
von 25. 3. 1313 sind von den meisten Chrom kauten. Genealogen etc., theile
wohl absichtlich, falsch übersetzt und angewendet worden und tritt in Folge
dessen die Unrichtigkeit und Unsicherheit schon dadurch ans Lieht, dass
man von der Sippe der Jasko-Swenzonen 3 Stammtafeln aufgestellt hat, von
denen die des alten Haken-Cöalin mit einer andern mehr Aehnlichkeit. als mit
der von Dr. Klempin im slawischen Jargon aufgestellten nnd ganz verschie-
denen, haben. Bei allen Aufstellungen tritt das Bestreben hervor, die Hatadore,
wie Swenzo, Feter von Neuenbürg, am liebsten zu beseitigen, einzelne, einer
andern Familie gehörenden Glieder, wie die Feter de Follnow, Hathäns nnd
dessen Sohn Wartislaf, die aber von Glasenapp sind, sich einzuverleiben, wo
z. B. dem Pastor Haken es dann passirt, dass er in c. 30 Jahren 4 Feter,
Ürgrossvater, Grossvater, Tater nnd Sohn, schlank hintereinander folgend,
erhält; es wird anch dahin gestrebt, glauben zn machen, als wenn Bfigen-
walde, das alte Rhngium von Ptolemäus' Zeiten her, nnd Schlawe, das Alt-
Schlage, ohne Jasko Swenzonen gar nicht gewesen wären, gar nicht anders,
als mit diesen zusammenhängend, gedacht werden dürften. —
Am 25. März 1318, Stolp, verkaufen Feter, Graf von Neuenbürg, Jo-
hannes (polnisch gleich Jasko, Yeseho etc.) und Laurentins die Guter Orampe
nnd Labuhn unter Zustimmung des Fatruus für Jasko, des Johannes (N. XVII)
an ihre „Vasallen" Gottfried von Bülow nnd Gerhard Kettelhut, wohl nur
einen Theil, oder verpfänden (siehe weiter] für 5 Hark, wohl Rente (?): „In
nomine domini Amen. Petrus dei gracia Comes de Nnvenborg, Johannes
(Jasko) et Laurentins fratres simnl et filii honest! milites felicis memorie
domini Szwenzonis tocins terre Fomeranie Falatini et cetera." Unter den
Zengen sind: Paulus Buzewitz, dorn. Winoldus de Below, dorn. Conradus de
polnowe, wovslaus Grossemarns, Conradus de versen etc. (Frenss. Staats-
archiv Königsberg und bei Gramer, Lauenburg and Bfltow.) — Diese Urkunde,
welche bei Haken, wie anch in einer in neuester Zeit herausgegebenen Ge-
schichte einer hierbei interessirenden Familie, hierin desgl. auch die Urkunde
von 1308 (s. Th. I No. 9, S. 243) fehlen, erhärteten und bestätigen beide doch,
dass Swenzo, Feter von Nuvenborg und anch Laurencins fratres, Brüder,
und Johannes (Jasko), der Sohn von Swenzo waren. Hier hätte bei fratres
der Pluralns, bei fllii Jasko der Singularns oder „resp.", welches letztere da-
mals wohl nicht üblich war, gesetzt werden können. Wenn hier in der Reihen-
folge der Neffe Jasko vor dem Ohm steht, mag doch in BangverhältHBsen
gelegen haben, etwa der Bitter Jasko vor dem Famulus, Knappe, rangirt
haben. — Dieser Laurencins, Brnder von Swenzo, wird von 1290 bis 1312
meistens als Kastellan von Stolp aufgeführt, auch öfter in oder anf Bugen-
walde genannt, was ja Johannes (Henning) v. Glasenapp N. XVII der
erbberechtigte Grundbesitzer war und der öfter erwähnte Fatruus wohl der
Schwager von Laurentins, dessen Gemahlin eine Elisabeth N. N. (s. Stamm-
fafel derer von Fnttkamer) wohl eine geb. von Glasenapp, Schwester also von
Hennig N. XVII, gewesen sein mag, so wie ja nach Dr. Klempin die Tochter
dieses Kastellans Laurentins die Gemahlin des Woyslaf v. Gl. N. XXXI,
Sohn von Hathäns XVI, des Bruders von Johann (Henning) XVII war.
Diese genannten Glasenappe, Wartislaf (Woyslaf) anf Schlawe, Henning (Jo-
hann) auf Bügenwalde und Hathäns anf Schlawe waren ja Nachkommen,
2 Söhne, 1 Enkel von Barthos v. Gl. N. III, Herren des Landes Nest, anf
Schloss Nest, wozn ja Schlawe, Bitgenwalde nnd Umgegend bis Stolpe bin
gehörten, nnd waren ja alle Erb-, Burg-, Schlossgesessene oder „Burggrafen."
Nicht nach unserem Geschmack nnd Wunsch würde es sein, wenn bei
der Cotrumpirnng des Namens „Glasenapp" durch polnische Zunge nnd Schrift
in Napseale, Sleseneep (s. Feter XXXVII), Glasm&nnek, Glassmann et«, auch
die durch Dr. Klempin aufgeführte Gemahlin des Peter von Nnvenburg als
geborene „Spaezmann" -Glasenapp bedeuten sollte; sonst wäre anch hier eine
aby Google
- 16 -
vielleicht auf Erwerbung von Grundbesitz nnd dergl. angestrebte Verheirathong
dargeth&n. — Bei diesen Verschwägerungen wird nun auch die 1833 statt-
gehabte Verkaofsangelegenheit eines westlichen Theils des Jamund-Sees, ohne
Uferbeaitz an die Stadt Cöbüq nnd der des Barglandes bei Gohrband 1808
S. Tb. I, Urk. 2 n. 6, S. 292 n. 298) nnd die Protektion des Johann von
ugenwalde, Henning v. Ol. N. XVII Aber einen oder zwei Jarkonen in ver-
schiedenen Urkunden angefahrt, (z. B. 1313, 1317, 1329 a. 1333) sowie die
Erwerbung von Grundbesitz bei Schlawe, Ragenwalde u. a. 0. durch die von
Osten herankommenden Swenzo-Jaskonen klarer gelegt An die Urkunde hier
von 1313 reiht sieb folgende an: Am 23. Juli 1329 verkauft (verpfändet pro
nsibns) Jasko mit Zustimmung seines Patruus (Ohms) seine Güter in Crampe
nnd Laban bis znr WiedereinlOsnng von Stolp an den Hochmeister Werner v.
Orseln für 300 Mk., wörtlich: „Quod nos Jescheo Cornea de Slawa (?) com
Patrno nostro Jeschone (Henning) domino et berede in Bugenwald etc."
Brilggemann sagt: dass diese Swenzonen-(Jaskonen) in der Mitte des 14. Jahr-
hunderts ans der Geschichte verschwinden nnd: „man muss bei diesen Jas-
koncn-(Swenzonen) ihre Woiwodschaft nnd ihr Eigenthum, welches sie durch
das Becht der Waffen etc. erwarben wohl anter scheiden." Benno (u. dem
Sinne nach v. Winckler): „Peter Swenzo, vertrauter Bathgeber Mestwin II.,
Herzogs von Pommern (Ost-), ehrgeizig nnd nach eigener Macht lüstern, scheint
ihm des Vaterlandes Sache weniger am Herzen gelegen zu haben, als die Ver-
folgung seiner eigennützigen Plane etc." Zu den AnmaasBungen ist auch zu
rechnen, dass während Swenzo 1308 noch in seinem Wappen (Haken, Ur-
kunde 2) einen Hirsch, einen Hund nnd einen Heiter führt, darauf alle Jasko-
Bwenzonen statt dieser Embleme den Pommersoh-landesherrlichen Greif als
Wappenemblem nahmen, was freilich bald anch andere Familien als: die
r. Brake, v. Pauladorf, v. Kezine. v. York, v. Palow und andere nachmachten,
am so leichter, als seitens der Pommerschen Herzoge jetzt nnd anch später
eine Remedur dagegen nicht eintrat. Waren einige Städte wie: Wolgast,
Usedom, Greiffenberg, Greiffenhagen, Bilgenwalde, Stolp, Schlawe, Leba, Bei-
gard, Ratgebuhr, Nen-Stettin, Pollnow, Zanow etc. mit dem Greif im Wappen
bewidmet, so durften die Edellente, als patriotische Pommern, eich die Wahl
des Greifes nicht erlauben, etwa das im amtlichen Verkehr gebrauchte Orta-
wappen auch für sich und im Privatleben nicht annehmen, resp. anwenden.
Am Anfang des 14. Jahrhunderts sind die Swenzo-Jaskonen hier in Pommern
erst zu doch nur wenigem Grundbesitz, oft noch mit zweifelhaftem Hechte
gelangt nnd schon 1318, als die Pommerschen Fürsten hier wieder Fase
fassten, wurde ihnen der Boden anter den Füssen zu heiss nnd verkauften
sie ein Stück des Besitzes nach dem andern, oft eben so unsicher und un-
bestimmt, wie sie selbst dazn gekommen waren, z. B.: 1813 am 7. Hai, wo
sie die Herrschaft Nuvenbnrg gegen einige Dörfer bei Tnchel an den deutschen
Orden verkaufen nnd sich verpflichten, homogii Servitntia für 1200 Mk. zu
nisten; am folgenden Tage den 8. Hai verkaufen sie, in Geldverlegenheit, die
eben eingetauschten Guter für 800 Mk and verpfänden am 6. Jnni 1318 ihre
sämmtlichen Lehnguter an den Deutschen Bitterorden. So geht ein Tausch-
Verkauf hin und her. (Voigt). — 1887 verkaufen „Jasko von Schlawe und
Jasko von Engen walde" mit Einwilligung ihrer Familie (Henning v. Gl. XVII?)
das Dorf Ahrenshagen und den ganzen Hafen von Stolpmunde (?) an Stolp.
Der Kaufpreis waren einige Ellen feines Tuch, bedingen sich aber dafür auch
noch eine jährliche Recognition von einem Paar Stiefeln im Werth von
8 pommerschen Pfennigen ans (v. d. Dollen). —
1829 den 28. Juni verkauft Jasko mit Zustimmung seines Oheims seine
Guter in Crampe und Labuhn bis znr Wiedereinlöenng von Stolp an den
Hochmeister Werner v. Orseln für 800 Mk. „Qnod nos Jescheo Comee de
Slawa" etc. (also „Graf von Schlawe). 1386 verkaufen die Jasko-Swenzonen
dem Deutschen PJttororden auch Alles, was ihnen bei Tnschel gehurt. —
aby Google
- 16 —
Nachdem die Jasko-Swenzonen 1341 bei Schlawe nnd Rügenwalde, eiffentlicli
in diesem hier behandelten Pommern, durch strenges Gericht der Herzoge
expropriirt und exmittirt waren, Abbitte hatten tbiin mfiaaen; «teilt Jasko
„Herr zu Rflgenwalde" noch folgende Urkunde aus, die ohne Zeugen von
diesem Habenichts wohl keinen Werth hatte, jedoch im Prenss. Staatsarchiv
aufbewahrt ist; sie lautet: Marienburg am 6. Dezember 1347. „Wir Jasko,
Herr zu Bugenwalde, bekennen öffinlich" (folgen die an den Orden versetzten
Gttter Grampyn nnd Labune zu völligem Eigenthum etc.) nnd begeben uns aller
der Anspräche, die wir and unsere Kinder daran mochten haben nnd mögen
die Hochmeister und Ordensbrüder selbiges Gut verkaufen wann sie wollen
ohne Hinderniss (an Einem) in unseres Herren des Herzogs Lande, also dass
dem Herzoge sein Dienst wieder werde von demjenigen, der die Güter dem
Hofmeister und dem Orden wieder verkauft (Pr. St. -Aren. u. Cramer). —
Nachdem in alt-pommersch -patriarchalischer Werne die hier Schloss-
gesessenen Grundbesitzer Mathäus r. G. XVI, auch wohl Henning XVII bei
Rügenwalde, schon früher, später auch Wartislaf ihren Städten, besonders der
wobl Noth leidenden Stadt Neu-Schlawe Terrains: Weideland, Koppeln nnd
dergl., ob für gewisse Pacht oder umsonst, verliehen, Wartislaf an sie etwa
1335 Warscop (Warschow) wohl zum Theil verkauft hatte (Dr. Klempin):
müssen die Jasko- Swenzone hier wohl missliebige Geschälte gemacht, etwa
die Stadt Schlawe znr Rückvergütung für Weide, Koppeln u. Warschow u.
dergl. gezwungen haben, wobei sich denn auch einige des Adele, als Gnrt v.
Hassow, Abraham v. Palow, Henning v. Below, vielleicht im guten Glauben,
betheiligt gehabt haben. Nachdem die Städte sich ermannten, den Herzog an-
gerufen hatten, trat Remedur ein. Nach Urkunde vom 13. Juni 1341, Golberg,
muss Johann von Schlawe (Schlawe nnd Rflgenwalde sind wohl nur znr
näheren Bezeichnung, als Zunamen zn betrachten) mit seinen Sühnen und
Neffen der Stadt Schlawe mehrere Grundstöcke, wohl die Weide und Koppeln,
an denen er sich wohl ein gewisses Anrecht erworben oder angemaasst hatte,
für 400 Hk. verkaufen, sie abtreten. Aach hatten die Jasko-Swenzonen:
Jasko, Peter, Lorenz nnd Jasko von Rflgenwalde den obengenannten Edel-
leuten einen Theil des Dorfes Warzcop verkauft, der ohne sachliche Ent-
schädigung für diese, an die Stadt Schlawe ebenfalls überlassen werden musste,
worauf sie dann mit ihrem Besitz belehnt wurde. Ferner mnssten die Jasko-
Swenzonen ebenso, wie früher schon der Stadt Rflgenwalde, der Stadt Schlawe
die bündige Versicherung geben, dass weder er (Jasko) noch die übrigen
Urkundenanssteller, so wie ihre Kinder und Nachfolger in der Stadt und auf
ihrem Gebiet irgend welche Häuser erwerben, in ihnen wohnen, Acker-
bau treiben, oder irgend welche andere Bauwerke errichten sollten, dass
sie vielmehr sämmtlich auf ewige Zeiten dieser Rechte entsagten.
Dennoch Bpricht etwas später Jasko, Ritter, noch von „unserer Stadt Schlawe4
und verleiht mit seinen Pueris Peter und Lanrencins Mühlenrechte (?). Nun-
mehr erfolgte dann folgende Urkunde vom 9. Juli 1847, Stolp : „Kund und zu
„wissen sei allen, welchen dieser Brief zu Angesicht kommt, wie wir, Ritter
„Jasko von Schlawe, so wie unser Sohn Petrus öffentlich bekennen, dass wir
Jeglicher gegen unsern rechtmässigen Herrn und angestammten Herrscher,
„Herrn Bogislaf, dem erlauchten Fürsten und seiner Brüder als Barnvm und
„Warzlaf verübten und unternommenen Auflehnung in die Hände des ver-
geh rungs würdigen Vaters und Herrn, Herrn Johannis, Bischof der Kirche zu
„Cammin, entsagt haben und auch ihnen gegenüber entsagen, indem wir Alles,
„was irgend durch vorgedachte Beauftragte und Verordner nach Erfordern des
„Rechts nnd zur St reitschlich tung bestimmt and festgesetzt werden wird, durch-
gängig genehm halten wallen, mit dem Beifügen, dass, wofern etwas in diesem
„ Bekenn tniss durch uns, den Ritter Jasko oder unsern Sohn Peter verletzt
„würde, wir selbst und unsere im Lande Schlawe angesessenen Knappen,
„sammt der Stadt Schlawe (Neu-) gedachten Herrn Herzogen zu Wink und
aby Google
— 17 —
Befehl beharren werden." Als Aussteller dieser Urkunde sind 6 Vasallen,
wohl die Beauftragten und Verordner, 2 auf Bollentin, je einer auf Bruskowe,
Quassow, Sitzewitze und Napikowe aufgeführt. Darauf erfolgte am 25. Juli
1347 praktisch die volle Unterwerfung dieser Jasko-Swenzonen. —
Nach Brttggemann treten dann anch 1354 laut Urkunde Feter und Lorenz
Neu>8chlawe, Jasko von Rügenwalde (immer noch so genannt) nebst anderen
pomm ersehen Edelleuten (wohl die 1341 genannten) dem Hagistrat von Schlawe,
gchwenzenhagen ab, welches die Swenzo-Jaskonen, um doch ihren Namen zn
verewigen, unweit Schlawe auf einer wüsten Stelle gegründet hatten, dann
wieder wüst gelegen hat und im 18. Jahrhundert mit Kolonisten besetzt und
Coccejendorf benannt worden ist. Noch 1358 stellt ein Jasko-Swenzone, der
sich Peter de Pollnow, Sohn des Kanzlers nennt, eine Urkunde ans, wonach
er seinen letzten Besitzrest bei Tnchel an den Deutschen Orden abtritt, und
dieser Feter „ohne Land" wird ancli wirklich von einzelnen unkritischen Scri-
benten mit dem Sohn von Feter v. Gl. IV., dem Gründer von Zanow, mit vielem
Grundbesitz, ebenfalls Peter (v. Gl. XVIII.) de Pollnow genannt, so leicht hin
verwechselt, als beide wohl schon gestorben, Pollnow in den Besitz des Bischofs
als Tafelgut 1350, dann an die Herzoge and wieder 1436 resp. 1474 in den
Besitz des Geschlechts v. Glasenapp (s. N. 14. 23) gekommen war. Bei dem reisaen-
den Verkauf des eigentlich geringen Besitzes der Jasko-Swenzonen in der
1. Hälfte des 14. Jahrhunderts ist dieser meistens in dem östlichen Theile
Pommerns gelegen, weniger bei Schlawe, Rügenwalde, Stolp, and bei Pollnow
gar nicht vorhanden gewesen. Wie hier hinlänglich dargethan, gerirten sich
diese Jasko-Swenzonen, wo sie es konnten and durften wie souverain, wie
Forsten von Gebort und Reich, sie dekretirten: „Wir von Gottes Gnaden etc."
nannten sich „Grafen" nnd Herren des Landes, stellten hochtrabende, bombas-
tische Urkunden ans, sie belehnten mit Besitz, den sie selbst oft rechtlich
nicht inne hatten, gründeten neue Städte, wo sie solche schon von Alters
her vorfanden, etwa dorch Verlegung in die Nähe oder Neuanbau, mit neuer
Verleihung von Privilegien der weitgehendsten Art ond dergleichen, dem dann einige
Dumme dennoch Glauben schenkten, einige Schlanmeier mit ihnen an dem
Löwenantheil, an den Gefallen nnd Renten etc., die diese Gründer sich aus-
machton, participirten.
Wenn nun der alte Haken-COslin mit einem engeren Gesichtskreise von
seiner Studierstabe aus, und da die Stadt Cöslin durch Vermittlung der Jasko-
Swenzonen zu recht beträchtlichem Grundbesitz von dem Geschlecht v. Glasenapp
kam, von jenen entzückt war, so ist das erklärlicher; wenn aber ein neuerer
Genealoge so kühn ist, das Verfahren der Jasko-Swenzonen in der Geschichte
Pommerns, ihr selbstsüchtiges, nsnrpatorisches Auftreten nnd Gebahren nicht nur
beschönigt, verherrlicht, ihnen es als ein Verdienst anrechnend, dass sie, in dem
sie die Markgrafen zn einem kurzen Eroberungszuge, freilich auch zu ihrem ver-
geblieh erwarteten Vortheil herbeiriefen, sie unterstatzten in der Besitz ergreif ung
auf einige Jahre zwar nur, während die Veräussernng eines Theils von Pommerellen
an den Deutschen Orden für 10000 Mk. möglich wurde, also einen — Verrath— an
ihrem einstweiligen Vaterlande und an ihrem doch rechtmäsigen Fürsten aus-
üben, dies die „WestpreusBische Brücke für deutsches Wesen in (dem eigentlich
deutschen) Pommern erbaut zu haben" nennt: so ist das nicht nur gewagt und
fVappirend, sondern fehlt ans augenblicklich der richtige Ausdruck hierfür.
Diese doch nur nach Besitz und Geld lüsternen Slawen, von denen sich der
Matador selbst in einer lateinischen Urkunde von 1287 „Pane Swenze" also
polnisch titalirt, sollen deutsches Wesen gebracht haben? — nimmermehr! —
Die deutsche Brücke für Westprenssen lag im Neu-Stettiner Lande,
wo das Erb-, Burg- nnd SchloBSgesessene Geschlecht v. Glasenapp für seine
Fürsten, auch für den Deutschen Ritterorden, besonders gegen die Polen, wirkte
nnd fest in Treue kämpfte. (Siehe Schlosshanptmann Cnrt v. Gl. N. 16 ond im
JigwzccbyGoOgle
— 18 —
Archiv des Deutschen Ritterordens.) Einige Seribenten faseln sogar von einer
Glanzperiode der Jaako-Swenzonen,
Wie vornehm, alt - pommersch, ohne Ruhmredigkeit, ohne Ostentation
hebt sich die patriotische Haltung und Gesinnung der hier alterblich ange-
sessenen Edellente gegen die usurpatorischen Jaako-Swenzonen ab. Es wird
der anf Schlawe etc. erbangesessene Burg- und Schlostgesessene, der eigent-
liche „Burggraf Hathäus v. Gl. XVI., als Treuer, 1800 von. einem der ange-
stammten Pommerschen Forsten Witzlaf IV. von Rügen, nm eich hier noch
mehr zu befestigen, mit seinen Gittern, was ja bis dahin bei dem Geschlecht
von Glasenapp nicht anwendbar war, in seinem Besitze neu bestattigt, mit
anderen Gütern nen belehnt, was 1302 auch Fürst Jaromar und Sambor be-
atättigten; er hat früher schon, wie sein Sohn spater ancb, seine Untergebenen,
z. B. die Stadt Schlawe mit Grund und Boden, mit Gerechteamen uneigen-
nützig unterstützt, wie besonders sein Sohn Wartislaf XXXI. es in nobelster
Weise gethan hat, indem er ausserdem, dass die Stadt Schlawe Weideflächen,
Koppeln, gewisse Gerechtsame erhielt, wohl gegen geringe Facht, auch eine
Lebensfrage für sie, das Dorf Warschow, wohl nur zum Theil (s. vorher
Bwenzo-Jaskonen und einige Edellente) verkaufte (Dr.Elempin). — Den 15. August
1341 steht Wartislaf (Woyslaf) XXXI. an der Spitze der Ritter nnd Knappen,
welche Namens der Edlen des Landes Stolp-Pommem den Gerzogen BogisIafV.,
Barnim IV. nnd Wartislaf V., welche jetzt Abrechnung mit den Jasko-Swen-
zonen gehalten hatten, die Aufrechterhaltnng des Landfriedens, Zerstörung der
Raabnester nnd dergleichen gelobton. — (Dr. Klempin.)
Um Irrthttraer und Verwirrungen, welche besonders durch das Auftreten
der Swenzo-Jaskonen nnd durch Seribenten in die Geschichte Pommerns und
in die mancher pommerscher Familien gebracht worden sind, wieder richtig
zn stellen, auch „sunm cuique"; waren vorstehende Auseinandersetzungen und
Richtigstellungen geboten. —
Besitz: Pollnow, Schloss, Stadt und Land, das Gebiet an derGrabow
bis Nestbach, tfm Zanow, Gohrband, am Gollenberg«, Jamnnd-See etc.
Die von Watstrack gemachte Voraussetzung, dass Pollnow dem Deutschen
Ritterorden gehört, diese auch das Schloss erbaut hatten, ist falsch, indem der
Orden sich nie bis hierher ausgedehnt hatte; vielleicht hat er den Jasko-
Swenzonen, Peter v. Nuvenburg im Ange gehabt, der ja nur auf einige
Jahre Pollnow unter seiner Woiwodschaft gehabt haben soll nnd als „Pane"
kein Deutsch-Ritter war; ferner soll nach einer Urkunde mit zweifelhaftem
Datum und Inhalt Gohrband, znm Theil bereits 1290, in den Händen des
Bischofs gewesen sein, der auch, gleich gegen seine Gewohnheit, einen Reimer
Scalipe damit belehnte; es wäre 1808 dann aber der Ankauf des Burglandes
doch nicht mehr nttthig gewesen, wenn das Gebiet eben nicht Anderen, hier
Peter v. Gl., gehört hätte.
Gem.: N. N.
Sohn: XVHI.
Tochter: Ewa, die circa 1320 nach der Flemmingiana Bogislaf von
Mttnchow ans Muckerin zum Gemahl hatte, der wohl erst aus Vorpommern
herangewandert, oder mit dem Heereszuge Herzog Bogislaf IV. herangekommen
war und sich hier einheirathete.
rVa. Conrad, Bruder von Peter IV.? de Polnowe, also auf Pollnow, ob
mitgesessen? Da Peter aber 1306 majorenn, noch 1831 und langer lebte,
wohl der Binder und nicht Sohn. —
1313 den 25. Harz, wo Swenzo bereits gestorben, seine Brüder und
Söhne etc. anfangen, nachdem die Harkgrafen auch abwickeln, Lauenbnrg,
Butew und andere Gebiete an den Deutschen Ritterorden verkauft haben, auch
ihre Besitzungen zu veraussern, sich derselben zu entledigen suchen; ist hier
eine Urkunde Crampe und Labuhn, südlich von Stolp, betreffend, welche Orte
aby Google
— 19 —
die Swenzonen an Gottfried v. Biilow und Gerhard Kettelhut verkaufen, sie
jedoch auch „Vasallen" nennen, anzuführen: In nomine domini Amen. Petras
dei gracia coraos de Nuwenbnrg, Johannes et laurenciua fratres simul et filii
honofiti Militis felicis Memoria Szuenzonia tocius terra Pomeranie Palaüni
universia christi etc. Quod nos fldelibus nostris vasallis videlicet domino God-
frido de bülowe et Gerhardo Katelhode ac eornm amicia dnaa villaa,
villam videlices Crampen, et villam lebnn rite et rationabiliter quemlibet mansum
infra distincciones ipsarum villarum menauratum pro quinqne marcia moneti
slauiee tazando nnanimi utaque consenau adlibito vendidimna cum aubuotatis
libertatibus Jnre hereditario llbere et qaiete perpetno possidendaa etc. Teste»
sunt: dominus biramus Abbaa in Bnchoma, frater Hermannua. prior, frater
hinricns cellerarius, dominus Paulus bnczewitz, dominus Winoldns de belowe,
dominus Conradus de boraen, dominns Conradus de polnowe, Conradus de
versen, hintrecke weytea etc., Datum bttchowe etc. (Preuaa. 8t. -Archiv, Gramer.)
Hier ist kein Swenzone Peter de Pollnow, sondern Conradus genannt, ein
v. Glasenapp, die um 1.118 wieder in ihre Besitzungen eingerückt sind; da er
Dominus genannt, also kein Verwalter nur ist, müssen wir ihn Peter v. Gl.
XV an die Seite stellen.
Besitz: Pollnow. Antheil.
V. Johann (Knie) v. Gl., Vergleiche N. X; (im Jahre 1100 hiess der
König von Ungarn Oolemann, vielleicht Knie identisch), Bitter. — 1268 be-
stftttigt Herzog Barnim I. dem Kloster Bnckow 100 Hufen im Lande Persanzke
bis an die Küddow nnd bis Landeck. (Diese Schenkung hatte Johann
gemacht.) —
1277 ist Johann Zeuge, als die Stadt COslin das Dorf Kaikow erhalt.
1281. Johann Romele (Romains?) XIX, Bitter, bestattigt dem
Kloster Bnckow das von seinem Vorfahren in Matrimonie demselben ge-
gebene Dorf Persanzke mit 120 Hufen. (In welchem Grade dieser Johann
Bomele mit Johann Knie blutsverwandt gewesen, ist nicht festgestellt; ersterer
nun» aber hier auch spater aufgeführt werden.) —
1288. Herzog Bogislaf IV. bestättigt dem Kloster Buckow den von
Johann Knie gegebenen See Streitzig mit 100 Hnfen dabei gelegen, wie auch
6 Hnfen zu Persantzig (Persantzke) and 8 Hafen za Balgrin mit dem Patronat
der Kirche zu Persantzke und Bulgrin. Zeugen: Gobelo Bonin etc. Hier ist
die Stammesverwandschaft mit Barthns Niger, III, auf Nest und Bnlgrin etc.
bestättigt nnd der Zusammenhang jenes Beaitzes mit diesem offenbar, zumal
an den westlichen Ausläufern des Copriebeuschen Busches beim Drazigsee
hart nebeneinander auch ein Bulgrin (ohne Kirche) nnd Olaweshagen ( XXXXII),
liegen. Coprieben nnd Persantzke waren eher erstanden, als Neu-Stettin nnd
Bärwalde; sie waren hier die bedeutendsten Flecken, die ältesten bewohnten
Orte, bei beiden sind Pfahlbauten vorgefunden, beide im Besitz der Schloss-
gesessenen v. Glasenapp (Persantzke, siehe v. Ledebnr) gewesen und Johann
Knie hat vermnthlich auch in Coprieben gesessen, denn bis znm 17. Jahrhundert,
nach einer Kirchenchronik von Neu-Stettin, hat ein früherer Rittersitz, jetzt
Vorwerk von Coprieben Grünhof-Kulenhof geheiaaen. — 1289 conflrmirte
auch Pribislai, Fürst des Landes Beigard, diese vorstehende Schenkung (v. d.
Dollen). — Die folgende Urkunde wird auch die Verwandschaft und den
Zusammenhang mit den v. Glasenapp von Bewenhusen resp. mit deren Besitz
darthun. 1291. Herzog Bogislaf IV. bezeugt, dass Johann Kaie auf 50 beim
Dorfe Bast gelegene Hufen, die Ulrich von Bewenhusen VI. dem Nonnen-
Kloster zu Colberg geschenkt, zu Gunsten des Klosters Dargun verzichtet und
dort Mönch geworden sei. (Pomm. St-Arch.) — Angesichts dieser Urkunden
und der Thataaehen ist es doch nnmöglich, dass der Dr. Klempin diesen
Johann v. Gl. mit dem Beinamen Kaie auch, wie er es ähnlich ja biter
that, in die vorpommersche Familie (?) „Jüngling" einrangirt; er muss in
Hinterpommern eingewandert sein (?) Auch Johann Bomele N. XIX. (Bomn-
aby Google
los?) 1267 — 1808 wird von Dr. Klempin unter einer sicher klingenden ge-
nealogischen Einrahmung als ein v. Kamel in Vorpommern angegeben, zu den
vornehmsten Vasallen der Neumark (?) wegen Persantzke, das doch in Hinter-
pommern liegt, die Neumark noch gar nicht bestand, gerechnet, auch im
Fürstenthum Bügen aufgezählt und soll diese Familie zu den ersten Einwan-
derern wohl wegen des grossen Besitzes (?), der doch nicht so schnell und leicht
zu erwerben war, gehören. Wörtlich Klempin : Bei Colberg erstand als Anlage
der Familie die „Burg Ramelow". 80 dieser unfehlbare Archivar. — Einige
Meilen (5) von Colberg südlich liegt ein einfaches Dorf Ramelow, welchen
Namen man häufig bei den Bauern in Pommern auch findet. Dieses Dorf
besaasen die von Adebare, später 1485 und 1501 die von Blankenburge. Dahin-
gegen geht in und um Bummelsburg die Ueborliefortuig, dasa dort eine BomeloB-
bnrg gestanden, die Stadt ihren Namen und auch ihre Entstehung von einem
Bomel, Bummel herleite (a. v. Ledebur). — Ob Kurt Knie auf Lübbetow bei
Hanow, der 1440 zu Wissbuhr auch aufgeführt ist, seine halbe wüste Dorf-
statte Winnerow (Viverow) dem Kloster Cöslin gegen eine Hufe in Lübbetow
vertauscht, in verwandschaftliehem Verhältniss zu Johann v. Öl., Knie ge-
nannt, gestanden, acheint desshalb annehmbar, weil hier nur alt v. Glasenapp-
Bcher Besitz zur Sprache kommt (Bolduan). Ob Johann schon den Bewohnern
von der Umgegend des Streitzigechen Sees und der Barg Bärwalde die Soul&ge-
ments, s. Urkunde N. 14, I. Tbl. S. 809, verliehen hat, kann möglich sein bei
seiner Freigebigkeit.
Besitz: Das Land Persantzke bis Landeck, incl. des Streitzig-Sees,
das spätere Amt Neu-Stettin, Bulgrin, Coprieben, besonders hier Kulenhof etc.
Das Land Persanzke, die Umgegend des Vilm-, Streitzig- und
anderer Seen umfassend, welches nach S. zwischen der Seenreihe, der
Plietnitz und der Kuddow bis Landeck und Zamborst sich erstreckt, ist
etwa V« des ganzen jetzigen Neu-Stettiner Kreises und gehörte zu dem
Schlossgebiet der v.Glasenappe auf Alten wall und Gram enz, welches ja schon froher
den ganzen jetzigen Nen-Stettiner Kreis umfasste, nach S. so weit reichte, als es
den Polen und andern Feinden gegenüber behauptet werden konnte. Dies ganze
sudliche v. Glasenappen-Gebiet theilte sich nach den Burgen in kleinere
Distrikte, wie noch ans alten Urknnden und Vorgängen (s. auch I. Theil) zu
ersehen ist und zwar: 1. in das Land Persantzke mit dem gleichnamigen,
damals vor Gründung der Städte Neu-3tetün und Bärwalde, einem der be-
deutendsten Flecken, dessen Alter die Pfahlbauten bekunden. Von einer Burg
hier ist bis jetzt nichts bekannt geworden, wohl aber ist die am Streitzig-
See, die Polen -Kommunikation bestreichende Burg der spätere Grundstein zu
Neu-Stettin, die beherrschende Feste gewesen. Hieran reiht sich westlich 2.
das Gebiet der Pieleborgschen mit südöstlich der Gellenschen Heide, deren
Grunzen im N. selbst nach dem im Staatsarchiv vorhandenen Vertheilungs-
plan von 1577, der höchst kümmerlich ist, sich nicht genau bestimmen lassen
(siehe TU. S. 324. Urk. N.SO), enthielt die alte Pieleborg (Pfeilburg), erstreckt
sich um den gleichnamigen See, nach S. zwischen der Fiele, Pfeil, nicht
polnisch Pila, Säge (da fasst jeder Fluss wegen der Sägemühlen so heissen
müsste), und Plietnitz, nach N. zu, etwa von einer Linie, die von Bärbaum in
n. n. westlicher Sichtung gleich südlich vor CSlpin vorbei, dann auf Gissolk bis
zur Baddatzer Scheide, von hier auf Hütten, umschlossen wird. An dieser
Heide wurden später die Einwanderer v. Wolde, v. Zastrow und v. Hünchow
mitbeth eiligt. Weiter westlich hiervon 3. das Land zum „Alten Walle", wie
es noch zu Zeiten des Herzog Johann Friedrich 1628 amtlich, wo es sich um
den Besitz von Zacharin, dem Dorfe Altenwalde und Altmuhl, diese zusammen-
hängend, handelte, die v. Glasenappe (und auch die v. Wolde in etwas) als „an
dem alten Walle beteiligte" bezeichnet wird. Das Land „der alte Wall",
nicht Woll oder Wnll, was Wald bedeutet hätte, nördlich von dem Gebiete
von Coprieben begrenzt, im W, bis an den Dratztg-See, das Terrain um den
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— 31 —
Lnbow- nnd Kämmer-See umfassend, häufig von 8. feindlich angegriffen, die
frühere auch spatere Einfallspforte, der Polenweg zur Persante nnd anf Oolberg
hin (b. anch Polenweg in TJrk. N. 30. Th. I. 8. 328), wegen seiner mangel-
haften Fruchtbarkeit besonders im W. diesseits nicht sehr begehrt, hatte im S.
etwa bis Wallbruch meistens die heutige Grenze; £1. Zacharin ist stets pom-
mersches Land gewesen. Die Bezeichnung „Alter Wall" röhrt von dem alten
Burgschloss der v. Qlasenappe anf Altenwall (s. Reimannsche Karte) her,
welches wie bereits erwähnt am Kammer See südlich lag nnd für welches in
der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts auf seit lange unbewaldetem Plateau da*
Dorf Altenwall angelegt wurde nnd ohne besonderen Grund Altenwalde spater
genannt worden ist. Diese Gegend hatte anch viel Festen, Wälle z. B. noch
eine Burg am Kammer-See, zwei am Dolgen-See, wahrscheinlich anch die
Feste bei Dodelag, Wallbruch und dergl., so das» die Bezeichnung dieses
Gebiets anch daher, seinen Namen „OldenwalT führen konnte (s. X). 4. dem
Coprieb ansehen Busch, darin der Flecken gleichen Namens, uralt, Pfahlbauten,
mit einem Bnrgschlosse, welches bereits verfallen, noch Wallreste am See
nachweisen nnd die v. Glasenappe das „Sehlossgut" noch bis in dies Jahr-
hundert hinein besessen haben. Die Gränzen nicht genau, besonders mit dem
Gebiet Bärwalde, waren östlich längs der Pielborgschen Heide, in der Nähe
vonCölpin beginnend, durch eineLinie über die Hegsche Mühle, bei Priebkow vorbei,
Patzig einschliessend, bei Gr. Poplow vorbei, die Westgrenze des Neu-8tettiner
Kreises, nach 8. hin, hier bis an das Land des alten Walles verfolgend, so dass also
anch Goprieben nnd Pertinentien, Klöppertier, Fünfseen, Liepeufler, Zemmin,
Bulgrin, Glaweshagen, Gönne, Gr. Schwarz-See, Fahlen, Wuckel, Orden,
Tannen, Ziegelkamp etc. mit eingefasst wurden. — 5. Das „Land Bärwalde"
wie es in älteren Urkunden neben dem Gopriebenschen Busch und der Piele-
borgschen Heide Öfter aufgeführt, wird. Ehe der Grund zu der Stadt Bär-
walde von den v. Glasenappen (s. X) circa 1850 gelegt worden, wo dann
sich die nach und nach hier ansiedelnden v. Wolde, v. Zastrow nnd v, Münchow
am Ausbau der Stadt mitbetheiligten, hat die Borg Bärwalde auf dem Gebiet
der „Freiheit" (Schlossfreiheit), welche die v. Glasenappe noch bis in die
Mitte dieses Jahrhunderts als den Stammsitz besassen, das Land Bärwalde
beherrscht; es umfasste das auf '/, Meilen im Umkreise gelegene Terrain, im
N. bis an die Persante, im W. bis an das Polziner Land sich ausdehnend,
incL Klotzen nebst Umgegend, wenn dies nicht noch znm Copriebenschen Gebiet
gehörte, wofür die späteren Beziehungen, für Bärwalde aber die Linienbesitz-
Verhältnisse wohl mehr sprechen. Es umfasste nach N. die Dörfer Zftlken-
hagen, Wnsterhanse, Balfanz, Yalm etc. an welchen neben den v. Glase-
nappen auch einige der hier angeführten Familien je Bauernhöfe, selbst Gots-
antbeile mit besassen, Valm ist jetzt noch Filiale von Bärwalde. 6. Das
speziell von Gramenz aus beherrschte Land, der Distrikt rechts der Persante,
woran Wnrchow und Umgegend sich anschlössen (s. Nen-Stettin Th. I. 8. 86).
Das von Johann v. Gl. (Knie) der Kirche geschenkte Land Persantzke,
war noch 1321 bischöflich, bald ist es aber, wahrscheinlich für andere dem
Buthum, wenn nicht fetteren Bodens, doch nähere Gebiete, an die Herzöge,
die sich doch eher mit den Polen umherschlagen konnten, vertauscht worden
nnd ea entwickelt sich ans der frommen Schenkung der v. Glasenappe später
der herzogliche Dominialbesitz , das Amt Neu-Stettin, welches, von dem
Belgarder Lande durch meist v. Glasenapp1 sehen Besitz (s. Hufenmatrikel 1628)
wieder getrennt, folgende Ortschaften enthielt: Posanzigk, Grossen und Lutken
Küddow, Sparsee?, Soltenitz, Turow, Stretzigk früher Zreschke oder Strezke,
Wallgsee, Mössin, Ratzebuhr, Landecke, Dolgen, Hütten, Fiederborne, Laben tz,
Gellin, Knacksoe, Barenberg, Gnnne, Zamborst, Galow und Neu-Stettin. (Aehn-
liches 'wird sich beim Amt Bügenwalde, Bast etc. wiederholen). —
Es blieben nach dieser Schenkung also */s des Gebietes unter der Schloss-
geeessenschaft und den späteren Landräthen aus der Familie v. Glasenapp,
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— 22 —
welchen häufig «acta du Amt Neu -Stettin unterstellt war und desahalb der
ganze Distrikt später den Namen „Neti-Stettin-Gramenz-v. Glasenappen
Kreis" amtlich führte. Johann hatte wohl meistens auf Knie nhof bei Coprieben
gewohnt; zeitweise gewiss anch anf einem andern hier angefahrten Bittersitz,
einer Barg oder Schloss (Altenwall, Gramenz etc.).
VI. Uiricus v. GL de Bewenhtuen, 1. Sohn von II, Bitter. — 1276 ist er
nebst Brnder (VLT) Zeuge bei einer Urkunde, als Herzog Barnim nnd Sohn
Bogislaf dem Bisthom zu Gammin Stadt nnd Land Colberg nebet den Gerecht-
samen verkaufen. — 1277, als Ulrich v. Bewenhnsen einen Theil des Dorfes
Bast nnd den Baster See dem Kloster der Jungfrauen in Colberg geschenkt
hatte, war der übrige Theil von den Dörfern als: Banzin, Fappenhagen,
Streitzig etc. Eigenthum der Abtei Dargan bereits geworden (v. d. Dollen.)
— 1261 und 1287, als der Bischof nach Gründung des Nonnenklosters zu
Cöslin demselben Grundbesitz, besonders von dem Bttrglande der alten Burg
Cussalitz schenkt, ist Zeuge: Ulricus Bewenhnsen, Thyderdictos de Ceghelyn
et Burizlaus, alle Hilites genannt Wie in der Grundungsurknnde von Cöslin
1266 auch gesagt, ist Cussalitz ein Bargnecken und die Burg noch vorhanden
gewesen, wenngleich bei Schenkung von Yillam Cosaalitz 1214 durch Herzog
Bogislaf II. an das Kloster Belbuck von der Burg (vielleicht ausgenommen)
nicht die Bede ist. 1287 verkaufte jedoch der Besitzer derselben, ein von
Glasenapp, 6 Hafen des Burglandes an das Kloster; der Bischof hatte auch
etliche Hufen erworben nnd ging spater auch das letzte Burgland in den Be-
sitz der Stadt Cöslin Aber. — Die alte Borg Gohrband, als Gränzburg der
Kasstellanei Colberg betrachtet, hatten die ursprünglichen Besitzer (die von
Glasenappe) verfallen lassen; der Bischof, sonst gegen- seine Gewohnheit, nnd
Cöslin hatten wohl lebhaftes Interesse daran, dass selbige als Gränzfeste, hier
in möglichst kriegstttohtigem Zustande in ihrem Besitz wäre, worüber mehrere
Urkunden sich auslassen; so auch eine von 1290, die Ulrich, dominus, mit
unterzeichnet hat. Der Kern der Sache war, für die Anfbauung der neuen
Stadt von der „Berget«" dem westlich gelegenen Theile der Forst das er-
forderliche Bauholz entnehmen zu dürfen; das Privilegium wurde erst 1313
bestattigt, obzwar bereits 1291 der Bischof Hermann hierzu eine dadurch be-
dingte Bestättdgung ertheilte, dass Gohrband nnd das Gebiet eigentlich noch
erst, s. 1308, erworben werden müssten. (?) (Die damals übliche Politik.)
Bei dieser Urkunde von 1291 ist Zeuge: Ulrico de Bewenhnsen, Militibus,
Rcymar et Johanne ftlto sno dictäs de Wachholte.
Der Bischof hatte bis jetzt nur erst ein Geringes von dem Gebiet des
Gollenberges resp. an Gohrband erreicht.
1291. Dargnn. Herzog Bogislaf IV. bezeugt, dass Johann mit Beinamen
Knie (v. Glasenapp N. V) auf 50 beim Dorfs Bast gelegene Hafen, (westlich
des Jantund-Sees), die Ulrich von Bewenhnsen dem Nonnenkloster zu Colberg
geschenkt, zu Gunsten des Klosters Dargnn verzichtet, und das« er daselbst
Mönch geworden ist. Es ist hier also die Stamm -Verwandschaft des Johann
Knie und des Ulrich von Bewenhnsen beBtättigt. (8. N. V.) 1513 kaufte der
Bischof von dem Kloster Dargnn das Gut, ein Marktflecken mit 2 Märkten,
Bast (v. Eickstaedt), so es denn bei Sekularisation an die Herzoge gekommen
ist. In dem Gebiet ist Casimirsbnrg 1580 angelegt worden.
1297 verkauft Ulrich mit Bruder Friedericus von Bewenhnsen VIT. dem
Kloster zu Cöslin 13 Hufen in dem Dorfe Neu-Klenz and den halben Zehnten
für 200 Mk., desgleichen verleihen sie demselben 1300 das Patronatsrecht über
die Kirche zu Geritz nnd 2 Hufen in Alten- Belitz (Beiz) wobei Zeuge:
Tessmanu de Bonin. (Potn. St. -Aren. Urk. Cöslin).
Besitz: Schloss Bewenhnsen, Bast, Streitz auch wohl Antheil am Jamnnd-
See, Neu-Klenz, Geritz, Alt-Belzig etc.
VII. Friedericus v. Gl. von Bewenhnsen, 2. 8. v. DT., Bitter.
1276. Herzog Barnim und Sohn Bogislaf verkaufen Stadt und Land Colberg
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— 23 —
nebst Gerechtigkeiten an das Bisthum Cammin, wobei Frieder icne nebst Bruder
(N. VI.) Zeugen sind.
1278 bei der Fundation des Nonnenklosters zn Cöslin, wo diesem Hüter
Anderem Vi Zehnten von Streckentin nnd Thunow, auch ausser diesen
Dörfern ein Krag in Nest, Vb des Kruges in Läse, die Kapelle auf dem
Gollenberge, die Kirche in Jamond and dergleichen, ein Winternetz, zum
Lachsfang anter dem Eise zn fischen in der Ostsee, mit einem Stecknetze in
dem Jamundschen See, dann das Fatronat aber die Kirche von Kratzig etc., alles
wohl bis auf Kratzig v. Glasenappen Besitz and Gerechtigkeiten, verliehen
werden, ist Zeage : Friedericus de Bewenhasen, Hilitibus etc. (S.N.UL) 1397
verkauft er mit Bruder Ulrich (VI.) siehe auch da) 13 Hufea in dem Dürfe Nen-
Klenz and den halben Zehnten fhr 200 ML, desgleichen verleiben sie 1800
dem Kloster za Cöslin das jus patronatns Ober die Kirche in Geritz nnd 2
Hafen in Alt -Beiz. (Pom. St. -Aren.)
Besitz: Schloss Bewenhasen, Bast, Streitz, Nea-Klentz, Geritz,
Alt-Belz, Antheil am Jamnnd-See etc.
Gemahlin: N. N.
Söhne: XXII, XXLTI.
VIII. Thyder (Thiderius) dictus de ceghelyn (Steglin) v. GL Milites.
1281 nnd 1287 erscheint er sowohl, als sein Binder N. IX. bei
Schenkungen von Land von dem Burglande Gossalitz durch den Bischof an
das Kloster zu Cöslin als Zeuge. (Pom. St.-Arch.) Auch Quandt nennt
beide als der Kirche opferbereite Edelleute. Sie sind wohl Vettern des Barthns
Niger IXT. auf Hoker etc., indem sie auf Antheil Stegelin sassen, beide
Ortschafton froher stets zusammen hangend waren.
Besitz: Antheil Steglin.
IX. Burislaus, (Bogislaf) dictus de ceghelyn v. Gl., Milites 1281 nnd 1287,
wie vorstehend beim Bruder (N. VIS.).
Besitz: Antheil Stegelin.
7. Generation von 1310—1345.
X. Henning, geh. c. 1270, lebt 1314. — Schlosshauptmann. Herzog
Bognslof IV. vereinigte sich mit Wladislaf (Wartislaf) von Ostpommern
dahin, dasa sie gegen die Brandenburger gemeinschaftliche Sache machten
and sicherten sich dadurch den Besitz des Landes Beigard nnd Neu- Stettin,
jedoch hatten sie ausser jenen, westlich von dem Belgarder Lande, im
Innern manche Vasallen zu bekämpfen, die mit dem Bischof Hermann
vereint gegen die Pommerschen Fürsten uud für die Markgrafen von Branden-
burg Parthei ergriffen; diese Vasallen stränbteu sich, ihre Besitzungen in
Pommern als Lehn von den angestammten Fürsten anzunehmen, während sie
selbige jedoch von den Markgrafen annahmen (1297). Bei solchen Verhält-
nissen, bei den gegenseitigen Verheerungen, wo jeder glaubte, an Pommern zn
pflöcken, wo es stets gegen Brandenbarg, Polen, gegen die Orden zn kämpfen
and abzuwehren hatte, war es erwünscht, daBs das innegehabte resp. gewonnene
Land durch Anlegung von Städten gesichert und festgestellt wnrde. Es
bildeten sich z. B. 1300 Callies (Neu-Kaliacb, zum Hohn gegen die Polen so
genannt), Dt. Crone; Draheim wnrde erweitert; als rein pommersche Stadt
gegen die Polen wurde zwischen 2 Seen Nen Stettin angelegt, d. h. der schon
vorhandene Burgfriede (Burg) zum Schlossrang, dem gemäss allmälig anch
aasgebaut, der Flecken (1318 ?) 1333 zur Stadt erhoben und die Gr&nze des
Neu -Stettiner Landes, das früher den Namen Persanzke fährte, genauer fest-
gestellt. Durch die Herzoge, besonders durch Wartislaf IV., sowie auch durch
den Bischof von Bnblitz aas, wurde nach Baldenburg und Schlochan hin nene
Thätigkeit entwickelt, um diese Städte resp. zu gründen (Baldenburg) und zu
heben. Bei der Gründung der Stadt (Neu-)Härkisch - Friedland durch die
Herron von Wedeil hervorgerufen (1314), befindet sich in in der Bestättigungs-
orknnde auch Henning von Glasenapp, den der polnische Schreibor, welcher
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die Urkunde transsumirt (1565) merkwürdig in Henning „Napseale" verdreht.
(Barthold.)
Eb wird nothwendig hier anzuführen, mit welchen Schwierigkeiten die
hier im südlichen Theile Pommerns als einzige Schlossgesessene die v. Gla-
senapp zu kämpfen hatten. Pommersche Geschichtsschreiber theilen fast nichts
darüber mit, nur polnische Nachrichten, die jedoch mit Vorsicht entgegen zu
nehmen sind, bringen etwas ans dem Chaos; cf. anch Geschichte der Kreise
von Dt. Crone und Flatow von Schmidt. Dass den Po mm ersehen Herzogen,
den landergierigen Nachbarn gegenüber der Besitz des so genannten Neu-
Stettiner Landes erhalten wurde, lag in der Treue and Festigkeit, mit der hier
die auf Coprieben, Altenwall, Gramenz, anch wohl auf Borg Stettin, Streitzig
Erb-, Burg- und Sehloss gesessenen v. Glasenapp unter besonders treuer Hit-
hilfe derer v. Bonin und später anch der Hannen des herzoglichen Schlosses
Neu-Stettin das Gebiet veith eidigten, überhaupt bis in die neuere Zeit darum
kämpften. Von der Zeit der gegen Boleslaus III. (Schiefmaul) von Polen hier
von Dynastenfamilien (Fürsten waren ja nicht anwesend), dieses Landes ge-
führten Kämpfe, die ja von 1102—1119 zwischen Netze und Colberg hin und
her wogten und das Land unendlich heruntergebracht nnd verheert hatten,
schweigt die pommersche Geschichte von hier fast 100 Jahre voll-
ständig. —
Nachdem die Südgräuze des alten Pommerlandes an der Netze nochmals
gewechselt, hauptsächlich noch um Nakel gekämpft wurde, welches Swantepolk
1240 wieder eroberte, wurde es seitens der Polen, knjawische Herzoge, mit
Hülfe des Deutschen Kitterordens den Pommern wieder entrissen und eine
Starostei dort gegründet. Nach 2 Jahren fiel Nakel abermals in die Hände
der Pommern. Die Polen belagern es wieder, indem sie westlich davon eine
Holzburg errichten, von hieraus die Pommern beunruhigen, diese aber einen
Sturm auf dieselbe machen, bis endlich nach schweren, verzweifelten Kämpfen
am 26. Juli 1256 Nakel doch wieder an die Polen kam. 1329 fiel es dann dem
Deutschen Bitterorden in die Hände, ward verwüstet, hob sich jedoch anter
Herzog Casimir von Polen gekommen wieder znr Stadt mit SchlosB und
Haner und begannen nachmals die Kämpfe zwischen Pommern und Polen, bis
die letztern in dem Besitz von Nakel blieben. Dm 1300 war die strategisch
gut befestigte Südgrenze Hinterpommerns mit der Netzlinie, westlich schon
früher 1254, aufgegeben nnd ist von Anfang 1300 im Allgemeinen, wie schon
angegeben, der pommersche Höhenzug als Gränzlinie zu betrachten, der
es anch für den hier interessirenden Theil Pommerns bis in die neueste Zeit
geblieben ist. Nach alten polnischen Urkunden nnd besonders nach denjenigen
die Herrn von Bnin, Starostei, jetzigen Grafen von Bninski betreffend, sind
in den Kämpfen nm Nakel nm die pommersche Qränze überhaupt, auch später,
besonders oft um Schlochan etc. diese speciell mit dem v. Glasenappen in
Kampf und Fehde gewesen, deren Aasgang mitunter auch nur, wie es damals
üblich war, in Verwüstung des gegenseitigen Besitzes, Fortführung von Vieh-
heerden etc., wozu man sich eine grosse Zahl von starken Wolfspackern hielt,
bestand. Diese Kämpfe mit den Polen nm die SÜdgränze hier währten, wie
wir später sehen werden, durch das 14. and 15. Jahrhundert, so wie noch Be-
unruhigungen während des und nach dem 30jährigen Kriege fort, wozu die An-
griffe von Westen und Osten durch Brandenburg und die Orden hinzutraten,
welche Kämpfe ja anch um das südlich des Neu-Stettiner Landes gelegene
Gebiet bis 1772 fortdauerten, bis dies endlieh Polen zufiel, während Pommern
sein seit etwa 1300 zuständiges Land trotz aller diplomatischen aber zurück-
gewiesenen Grunz verrückungen hier im Besitz behielt. Anch mit dem Bisthnm,
besonders wegen Aufgeben nnd Tausches des Landes Persantzke nnd des um
den Streitzig-See gelegenen (s. No. V) an die Herzoge waren Gränzregalimngen
erforderlich, so auch im Jahre 1321 zwischen dem Bischof Conrad und den
Herzogen, welcher Vertrag nach 1350 (Kloster Marienthron) von den Herzogen
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Bogislaf nnd Barnim connrmirt wurde (S. No. 161 bei Wurchow, wo z. B.
der Wnrchow-8ee herzoglich, der Vilm-Soe bischoflich erklärt wurde; vergl.
Thl. I Neu-Stettin S. 86). Welche Unsicherheit der Gränze hier, auch westlich
nnd östlich, Platz greifen musste, wird ans Nachstehendem erhellen. Schon
1186, als die Herzoge Samhor I. nnd Mestwin I. sich Ostpommern theilten
nnd Bogislaf I. ihm (Sambor I.) Land Beigard nnd Ken-Stettin überlassen
mnsste, war dies von Schivelbein streng getrennt nnd wurde die Trennung von
Ost- nnd Westpommern noch scharfer, als die westlichen Fürsten die soge-
nannte Deserta Sarethiee an der Drage, die keine Wüstenei war, etwa der
nördliche Theil des jetzigen Drambarger Kreises, 1264 an das Kloster zn
Beiback behnfs Errichtung eines Klosters hierselbst, schenkten. Dadurch hatte
das stiftische Geh i et nnd durch die bald erfolgte Erwerbung des Landes
Cinnenbnrg, in welchem das Schloss Tarnhnns (Arnnausen) lag, einen wesent-
lichen Znwachs erhalten; das Gebiet reichte im S. bis an die spatere Neumark
nnd resp. an das Land Schivelbein heran, welches Markgraf Otto, der es ja
bereits besass (?), behnfs Kolonisation 1253 den Tempelrittern geschenkt (?)
hatte. {8. später Hasso v. Wedell etc.). Die Grunzen desselben waren na-
türlich sehr unbestimmt und dehnbar; es waren z. B. bei dem Lande Tempel-
bnrg der Bö tt in- See, die kleine Piele nebst Umgegend n. s. w. genannt. Auch
Herzog Pzemislaw von Polen hatte dem Templerorden bereits eine Wüste
zwischen Dr&tzig und dem Pieleborg-See geschenkt, die er nie bestimmt be-
sessen, so wie Wladislaw Odoniecz 1239 an den Deutschen Bitterorden das
Land Östlich des Pieleborg-Sees, bis Ratzebnhr verlieh. (?) Die hohen Herren
beeilten sich, Gebiete, welche sie durch Lehnlente nnd dergl. erworben,
erkämpft, besitzen wollten, ohne dass sie selbst festen Besitz davon nehmen
konnten, meistens an die Bitterorden zn überweisen. (S. Th. I ob Zempel-
oder Tempelburger Gebiete ?). Diese, welche nicht blöde waren, haben hier
nach Osten hin ihre geschenkten Lander nicht zn den Gränzen ausdehnen
können, weil hier ein pommersches, Irenes, festes Geschlecht ihnen gleichm ächtig
gegenüber stand nnd nnr seinem angestammten Fürsten nnterthanig blieb, alle
anderen Vortheile von der Hand wies. Noch bis* in das 17. ja 18. Jahr-
hundert hinein sind sowohl die polnischen als anch die ans der gegen Pommern
feindlich märkischen Zeit stammenden Gränzlinien auf den resp. Karten gezogen, so,
dass sie komisch mit der Wirklichkeit kontrastiren. (S. N. 16,39, 55, 79, 87, 11 1 etc.).
Dem Deutschen Bitterorden war es von der grbssten Wichtigkeit,
für seine Znzüge ans dem deutschen Reich eine offene, unbehelligte Strasse
zn haben; schon 1312, als der Templerorden aufgehoben, er seine Besitzungen
hier an den Johanniterorden abtreten mnsste, welcher mehr zn seinen Deutsch-
brfidern als zn Polen, aber auch zn Brandenburg neigte; ferner dadurch, dass
ein Graf Ponitz dem Deutschen Orden 1312 Schivelbein verkaufte, hier eine
Comthurei entstand, die Conitz, Baldenbnrg, Landeck nnd Hammerstein be-
herrschte, schienen günstige Aussichten für den Hochmeister einzutreten. Es
ist jedoch dem Orden trotz der fortwährenden Kampfe von 1886 bis 1525 nicht
gelungen, einen Durchbruch und Anschlags an das deutsche .Reich zn erhalten;
das Neu-Stettiner Land blieb pommerisch; Dt. Crone und die Craina, d. h.
polnisches Gränzland, blieben polnisch.
Der so hoch von den vorpommerschen Chronikanten gerühmte Schritt der
westlichen Herzoge, welche vermeintlich vor dem Andrängen der Dänen, Polen
nnd Brandenburger sich 1180 unter die Fittiche des deutschen Reiches stellten,
ist auch hier der verhängnissvollste für den Portbestand und für die Machtstellung
Pommerns geworden, indem dessen gefährlichster Feind, die Harkgrafen von
Brandenburg vom Reich unter der Firma zur Stärkung Pommerns die Mit-
belehnnng, eigentlich doch nur über Westpommern erhielten, gegen welche
während seiner ganzen Geschichte Pommern von nnn an anzukämpfen hatte.
Der zweite Fehltritt folgte, indem die westlichen Fürsten bald, wenn auch nnr bei
FriedensschlusB oder anch als Heirathsgut, einen grossen Theil des südlichen
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Gränzwatdes zwischen Warthe, Oder und Rega, die Gegend, wo Arnswalde, Bär-
walde i. N. etc. entstanden sind, den Markgrafen überliessen. Hier fingen die Mark-
grafen an, die Neumark zu gründen and des Keil zwischen Pommern (auf
dessen Gebiet.) und Polen hineinzutreiben, der sich immer weiter rechts und links
in das Gebiet des denischen Nachbarn hineinzwängte und allmälig das Land
zwischen Warthe und Netze noch Aber den Gränzhöhenzug zum Theil hinaas, bef aaste,
wahrend, wie wir gesehen, die Polen von S.u. 8. -0-, die Ordensherren von 0. heran-
drängten, anch Etwas an sich brachten. Anch seitens der Polen wurde politisch
hier gefehlt, indem sie durch Verheirathung einer polnischen Prinzessin die Hark-
grafen mit Statthalterschaft des Gebiets Zantoch betrauten, dasselbe jedoch nie
wieder erhielten. — Die Bildung der Neumark, das allmälige Abbrückoln von
Pommern, endlich die Einheimsung derselben ohne Schwertstreich seitens der Mark-
grafen verdankten sie einer schlauen, nicht immer löblichen Politik, wozu das
Benehmen sonst sehr angesehener, mächtiger, ursprünglich pommerscher Vasallen,
freilich wesentlich mit verhalf. Bereits 1330 waren schon mehrere Familien des
noch in alten Gränzen liegenden Pommerlandes den Harkgrafen ergeben, hatten
von ihnen Lehne, doch tränten sie diesen nicht, indem sie vorsichtig nur
auf Zeit belehnten. (Einige v. B. and v. W.) So belehnt« z. B. Markgraf
Waldemar 1317, Heinrich und Bnrghardt v. d. 0. mit der Stadt Driesen gegen
die Polen, später erhielten sie auch Zantoch 1365. Ans Anlass eines Streites
mit dem Harkgrafen nnd „da es rechtlicher sei, dem natürlichen Herrn, als
einem Aasländer zu dienen and zu gehorchen" (?), gingen sie, bereits die Sahne
Dobragast, Arnold, Ulrich und Berthold v. d. 0. nach Krakow, erklärten
feierlich, dass Driesen und Zantoch zu Polen gehörte and Hessen sich von
Casimir belehnen. 1376 unterstützte der eine Ulrich v. d. 0. Wladiglaw den
Weissen, Herzog von Gniewkowo gegen den König. Es hatten sich die Markgrafen
doch getäuscht. — Als der Orden die Neamark 1402 erwarb, fiberwies dieser
Ulrich v. d. 0. die Borg Driesen als Ordensvogt, 1404 nnd 1406 ver-
sprach er dieselbe für Schrimm und Moschin dem König von Polen etc.
Nach diesen Facten ist freilich der Ausspruch, dass diese Familien zu den
unzuverlässigsten, aufrührerischsten Raubrittern der Neamark gehörten, welche
als Gränz vasallen die stets sich feindlichen Herren zu benutzen verstanden,
ihre Pflicht nnd Gehorsam nur da übten, wo ihr Vortheil es erforderte (Bitpell),
als begründet zn bezeichnen. Dem Hauptliebhaber zu diesem Landstrich schien
es nach dem Grundsatz „divide etimpera" doch ganz erwünscht zn sein, dass eine
heillose Verwirrung hier herrschte. — 1325 hatten Pommern nnd Polen einen
Vertrag abgeschlossen, dass sie das Land, welches unter Hoheit des Mark-
grafen stand, nnd der sich, wenngleich er es konnte, noch nicht als Herr
gerirte, ihm zn entreissen, den Pommern das Land westlich der Drage, den
Polen das ostlich gehören sollte. Dies zu bewerkstelligen, war ca. 1350 aar
deshalb so schwer, als die Vasallen der Gränzfesten, wie z. B. Driesen, Tfitz,
.Filehne wie erwähnt, bald polnische, bald brandenborgiscke Hoheit aner-
kannten. Der Gränzadel in seinen Städten nnd Festen war anch za mächtig
hier, wo keine stärkere Hand nnd feste Landeshoheit über ihm stand, einzelne
Geschlechter gebährdeten sich wie Harkgrafen (v. B. n. v. W. v. Gzamkowski
and Andere); heute waren sie märkischer Vogt, morgen Starost u. dgl. Ganz
besonders wurden die hier erwähnten Gebiete zwischen Netze, Kfiddow und
Drage durch innere Fehden, Gränzstreitigkeiten, Baub und Brand von 1368
bis 1372 verwüstet, was auch noch dadurch vermehrt wurde, dass z. B. 1368
der Markgraf von Brandenburg Tempelburg mit der Comthurei Draheim an
Polen auch 1374 Tütz, weil vorläufig dieser Besitz nicht zu halten war n. s. m.
überliest. Hierzu hatte 1315 die Pest, 1349 und 1350 der „schwarze Tod" arg ge-
wttthet und war nachhaltige Thenerung im Lande, sowie, nebenbei bemerkt, 1323ein
so kalter Winter eingetreten, dass die Ostsee bis Dänemark zugefroren war. Ein
Genaueres über diese Kämpfe and Miseren in dieser hier interessirenden Gegend
ist zu entnehmen aus den Werken von Kliiden nnd Geschichte des Kreises
aby Google
— 27 —
T)t. Grone und Flatow von Schmidt. Erfreulich ist es gewesen, bei diesen
wüsten Kämpfen nnd Intrignen keine v. Glasenappe angetroffen zu haben,
die also nur, ohne weitere materielle Vortheile zu suchen, ihr Land vertheidigt
und dazu eventl. einen Defensif-Vorstoss gemacht, aber anch ihr Gebiet den
Pommerschen Fürsten rein erhalten haben, was gewiss schwieriger nnd mit
mehr Opfern, anch 1806 nnd folgende Zeit, als die Harkgrafen in Hinter-
pommern einfielen nnd bis Danzig vorrückten, verknüpft, aber befriedigender
gewesen ist, als jene Hin- and Herzöge mit Einheimsnng reicher Bente. — Ans
dieser Zeit hatte wohl der südlich des Neu- Stettin er Landes von W. nach 0.
Aber Plagwitz führende Weg die Bezeichnung „Harkgrafen weg" erhalten. —
In all diesen Wirren wurde bei Nen-Stettin am Ende des Streitzig-Sees Kloster
Marienthron gestiftet, sowie bestimmt anzunehmen ist, dass, nachdem Henning
v. Gl. bei der Gründung von Märkisch - Friedland 1314 zugegen war, Neu-
St-ettin nun auch durch sein Hinzuthnn Stadt wurde, er und seine Vettern, die
hier Schloss- und Burgbe sitzenden, auf der Burg Bärwalde waren, auch zn der
Zeit, doch c. 1350, schon das Städtlein Bärwalde gegründet haben, wozu
später, wie öfter angeführt, die v. Wolde, von Zastrow und v. Hnnchow ein-
wandernd hinzugetreten sind. 1389 war, wie 1409 urkundlich, Bärwalde
bereits Stadt Das alte BurgschloBs Altenwall (Oldenwall), der Name drückt
schon das Alter ans, auf welchem alte Ghronikanten, anch Hnpel und Andere
die v. Glasenappe als Schlossgesessene noch später aufführen, ist versunken
und da keine Urkunde im Archiv darüber noch vorliegt, ist es von den
Jüngeren vergessen, trotzdem der noch weit in den Kämmersee (von Kammer,
Abgaben) hineinragende Wall, auf dem ein Burgschloss gestanden, der „Wall"
auch auf der Beimannschen Karte vermerkt, ausser anderem eine natürliche
Urkunde von dem verschollenen Schlosse ist; eine zweite Burg hat noch weiter
westlich an dem C&mmer ■ See gelegen, nnd haben Forschungen und Aus-
grabungen des Major Kasiki (s. Baltische Studien) Schlossreste, im untersten
Baume auch Beste von bedeutenden Pferdeställen, von Armaturstücken n. dgl.
zu Tage gefordert. Zu dem Schloss, welches wohl über den See nach N. den
Rückzug hatte, sonst in den Flanken durch den sich westlich und östlich hin-
ziehenden See gut gedeckt war, gehörten die Ackerwerke Petersmark und
Pommersch-Hof (1389 bezeichnende Namen), letzteres am Tlitz - See, nördlich
des Gammer-Sees; das Dorf Bakow war wohl das zu dgl. Schlössern gehörige
Bauerndorf. Es ist dies Altenwall, etwa eine Heile von Tempelbnrg, von
Kraheim und von der Südgrenze von Pommern und soweit auch von dem
Besitz der Bitterorden und der Polen entfernt gewesen und nicht mit dem
südöstlich auf dem Platean in etwas fruchtbarerer Gegend, 1563 angelegten,
1572 mit Kirche versehenen, Dorfe AUenwalde zu verwechseln, doch dies
insofern in Verbindung mit dem damals verfallenen Burgschloss Altenwall
zu bringen, als es auch hauptsächlich den v. Glasenappen (auch später ein Antheil
den damals eingewanderten v. Wolde) gehört hat und auch zu dem Dorfe die
weit entfernt, mitunter wüst gelegenen Vorwerke Petersmark und Pommershof
wie-zum Schloss zuständig waren. Von dem alten Walle wird hier in Urkunden
aus der Zeit Herzogs Johann Friedrich noch gesprochen (N. V u. 45). —
Der Polenweg über Crone, auch Croyen genannt, nach der Persante auf
Colberg, war hier am besten gedeckt und bestrichen. Ausserdem haben noch
2 Burgen an dem Dolgen-See beim Dorfe Altenwalde, wovon Ueberreste ge-
funden worden, so wie auch noch wohl bei Wallbruch unfern Kl. -Zachann,
welches zum alten Walle anch gehörte u. b. w. als feste Vorwerke gestanden.
In den hier ja häufig stattgehabten früheren Kämpfen, besonders um die
Grunze nach W. nnd 8., dann 1373 und in den folgenden Kriegen nnd
Kriegszügen haben diese Festen, ferner die Fieleborg (Pfeilburg), daher der See
nnd die ganze Gegend von uralten Zeiten her den Namen haben, ferner Burg
Gellen u. s. w. eine bedeutende Belle gespielt, mancher harte Strauss ist hier
ausgeformten wordon, wo auch Henning aufgetreten ist, Hit dem Errichten
aby Google
des Schlosses und der Stadt "Neu-Stettin verlor Altenwall seine strategische Be-
deutung immer mehr, auch ist die Umgebung wenig ergiebig, weshalb die
v. Gl. sich mehr auf die frachtbarer gelegene Bnrg Bärwalde resp. Coprieben
auch Bnrg und Flecken zurückgezogen haben. Den letzten Best mag Alten-
wall wohl 1890, als der Deutsche Bitterorden wegen der Gefangennehmen g
Herzog Wilhelms von Geldern, hier viele Burgen, welche allgemein sie
„Kräennester" nannten, wie mehr westlich Wnlkow nnd Bnkow an der Bega
1289 zerstörten, erhalten haben (s. Peter XXXVII.)- Nach v. d. Dollen: „Es
ist wohl keine Gegend in Pommern mit alten Burgbergen nnd Burgwällen so
angefüllt, wie der jetzige Neu-Stettiuer Kreis. Viele der alten Dörfer
haben dort ihren Burgwall, alle waren mit Wasser umgeben (auf Innondation
berechnet) und scheinen von Menschenhänden anfgethurmt zu sein. Man er-
staunt über die gigantische Arbeit, mit welcher diese Berge angehäuft Bind,
oft liegen sie noch dazu mitten in Morästen, wohin die Erde weit hergeholt
werden mauste etc. Es giebt manche Alterthamsforscher, die diese gerade im
Neustettiner Kreise sich so zahlreich vorfindenden Burgberge, resp. Wälle
einem Volksstamme zuschreiben, der noch vor den Wenden (?) dies Land be-
sessen hat, etwa den „Vandalen". Verfasser: schon richtig von dem deutschen
Stamm der Burgandionen, von deren Nachkommen hier dem Erb-, Burg- und
Schlossgesessenen - Geschlecht von Glasenapp her (S. Th. I. S. 216); keines-
wegeB von Wenden; denn diese Parias sind hier garnicht gewesen. Weiter
v. d. Dollen: „Dass diese Burgberge besonders häufig sich gerade hier vor-
finden, wird erklärlich, wenn man bedenkt, dass wir uns hier dicht an der
Gränze gegen Polen befinden." Verfasser: Diese Gränze war früher, vor
1300 an der Netze. Ferner v. d. Dollen: „Wenn wir aas der ewigen
Gränzkämpfe zwischen Pommern nnd Polen erinnern, nnd wie furchtbar ver-
heerend and erbittert diese Kriege geführt wurden, so wird erklärlich, wie
noch jetzt nach mehreren hundert Jahren der Name der „Polen" ein Schrecken
unter dem dortigen Landvolke ist. Jedenfalls stehen hier die meisten der
Burgberge in keiner Verbindung mit den Dörfern, wie es bei den alten Städten
der Fall war, wo sich ja diese an das Schloss oder die Borg anlehnten."
Besitz: Hier im Süden, auf Alten wall, Coprieben, Bär-
walde, Gramenz, Naseband, Wurchowetc. Hier mag er auch wohl der
erste Schlosshaaptmann von Neu-Stettin wie in der Folge wohl sein Enkel
Peter (XXXVII.) and mehrere andere der Nachkommen es waren, gewesen sein,
der als solcher nnd Mitbegründer der Stadt Neu-Stettin, wahrscheinlich zu
der Zeit, den Einwohnern die Gerechtsame des HolzenB, Fischens etc. an ge*
wissen Tagen bei Coprieben, wie ja auch den Einwohnern von Bärwalde ver-
liehen hatte (s. Urk. N. 14. Th. I. S. 309). Genau festzustellen ist auch hier nicht,
wo Henning meistens domicilirt hat, wesshalh eine Wiederholung der resp.
Oertlichkeiten, wie bei Nr. V. beschrieben, freundlichst aufgenommen werden
muBB. Wähle nun eich Jeder den speciellen Ort, wo er meistens gewirkt and
gelebt hat.
XI. Johannes, Hans, geb.c. 1280. Thumbherr, Canonicns, Probst des Stifts
St. Marien, der Kollegiatkirche in Stettin, Prepositas and Archidiaconus
zu Pyritz, Kanzler and Hofkaplan des Herzogs Otto I. nod Barnim III. Er
war an dem Hofe Otto I. sehr angesehen (Kneschke). — Die Archidiakonen,
welche Bischof Heinrich v. Wacholz einführte, rangirten gleich nach dem
Prepositus, wenn sie nicht solcher, wie hier, selbst waren, stets vor den anderen
Domherren and Geistlichen. Bei ihrer Einstellung erhielten sie vom Bischof
den Bing, der nur den Bischöfen in andern Ländern gebührte. Der Archi-
diakon ertheilte den Pfarrern die Erlaubnias zur Anstellung von Vikaren, den
Domherren und Mönchen das Becht zur Verwaltung der Seelsorge; führte die
Aufsicht über die Zehatenerhebung der Kirche. Er war in seiner Provioz
die erste geistliche Person, führte statt des Bischofs die geistliche Jurisdiction;
anter ihm standen die Dekane, Probate und Erzpriester nnd alle za diesen
abV Google
gehörenden Kirchen; er setzte im Namen des Bischofs die Geistlichen ein etc.,
er exoommunicirte die Widerspenstigen, übernahm die Kirchenvisitationen, wenn
der Bisehof nicht alle 3 Jahre kam und that selbst in den Bann, wenn anch
nicht immer mit allen Folgen. Sie hatten, wenn sie Dompröbste, wie hier
waren einen Üfficialen und Notarins (Schüttgen, Klöden). Ein Kollegium von
Geistlichen stand ihm zur Seite, dem er präsidirte. Er vergab anch geistliche
Lehne und dgl. — 1303 erhob Bischof Heinrich v. Wacholz die Stettinsche
Pfarre zu einem Archidiakonat, ein Domherr von C&mmin erhielt sie und
gehörte dazu die Pfarre von Laasahn, wozu anch Sommersdorf im Lande
Tolenze bei den schon 1178 berühmten Suiten bei Stavenhagen zu gehören
schien, welches Sommersdorf (bei Penknn liegt ebenfalls ein solches) 1299
Herzog Otto I. dem Kloster Verdien, das 1399 noch bestund, schenkte
(s. weiter).
Die Hofkapläne, meistens damals Kanzler, waren je nachdem der Herzog
fromm war, beides in einer Person vereinigt; hier war es der Fall, sie hatten
die Aufsicht Über das Archiv, waren Vorsteher, Verfasser der schriftlichen
Instrumente, Urkunden, daher Gnriae Capellani et Notarii, anch Cancellarii,
die Bücher hiosaen Diplomateria, Charlataria, Begasten etc. (Schlöttgen). Ans
den angesehensten Familien entsprossen, genossen sie das Zutrauen des Hofes;
sie liessen ihr geistliches Amt event. durch einen Viear verwalten, während
sie am Hofe lebten, die Fürsten auf Reisen begleiteten, die Erziehung der
Prinzen beaufsichtigten, so dass ihr Amt nnd ihre Stellung sehr einflussreich
waren. (Otto von Bamberg beim König von Polen). —
Vor 1922 wird Johannes bereits als Kanzler des Herzogs Otto I. auf-
geführt (Friedeborn), und ist er 1319 bei Pyritz schon genannt, Archidiakon
von Pyritz bis 1346, wo ihm N. XXIV bis 1349 folgte. Vor Einrichtung des
Archidiakonats in Pyritz, wozu Greifenhagen und was noch folgt, gehörte,
erhielt 1261 die Stiftskirche zn St. Marien in Stettin, wo Herzog Barnim I. ein
Collegitun von 12 Kanonikern stiftete, das jua patronatus der Kirche zn Garz,
Penkun (so wie der nächstliegenden Kirchen, auch Sommersdorf), Pinnow,
Tantow, Ladentin, Woltin, Snckow, Warsow nnd Krekow, 1278 anch über Greifen-
hagen; alle diese Kirchen kamen dann aber unter das Archidiakonat zn
Pyritz. Der Probst zn St. Marien war gewöhnlich Capellan des Herzogs um
1300; also anch Johannes als Probst zn St. Marien (v. Meden).
1319. Wartislaf IV. von Pommern, Vormund des Markgrafen Heinrich
von Brandenburg, nach dem 1319 erfolgten Tode Waidemars, verlieh dem
Nonnenkloster zu Pyritz das Patronat der Kirche zu Dramburg mit dem See
Lubczes (Lübbe), so wie nenn Dörfer: Güntershagen, Spunge, Bomgard, KL-
Meilen, Honigtop, Schwinshuisen, Welaeneberg, Karwitz und Damne, um damit
ein Augustinerkloster zu gründen, zum Andenken und Seelenheil des Mark-
grafen Waldemar, seines Vaters Bogislaf nnd seiner Matter Margarethen. Es
trat auch dies unter das Archidiakonat Pyritz. —
1330. Durch den Tod des Mathias v. Wobenuin waren 2 im Dorfe
Briezig (Brezych) von ihm besessene Lehnhufen frei geworden, welche Heinrich
v. Wobermiii, Gerichtsschulze in Greifenhagen, der für die Kirche sehr wirkte,
von Herzog Otto I. nebst 2 anderen, die Johann v. Gl-, Archidiakon von
Pyritz inne hatte, mit Einwilligung des letzteren, erhielt Zeugen: Johann
Glasenap, Archidiakon, der Stettinische Canonicum Johann Lensyn, der
Pleban zn Greifenhagen Mathias, Heinrich Schöning, Marschalk am Hofe des
Herzogs und Andere (Friedeborn etc.). — 1335. Herzog Otto I, und sein Sohn
Barnim HJ. verleihen ihrem hochgeschätzten Hofkaplan, Johann v. Glasenapp
die Pfründe Sommersdorf (villa sambori) an der die vollen Zehnten hafteten,
also herzoglich waren und womit sie voll belehnen konnten. Zeugen: Pnridam
v. Wachholtz, Miles, Henrik v. Scenighe Harschalk, Heinricns Sceninge etc.
(TJrk. Greifenhagen). Dies Sommersdorf lag am Cummerow-See im Lande
Tollense.
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Schon 1809 hatte Herzog Otto I. Dominialbesitz von don Maltznhn'schen
Gütern Cummerow nnd Sommeredorf, er leitete in diesem Jahre die Peene
durch den Cnmmerow-See. 1880 erhielt der Herzog von den v. Thnne das
Schloss Cummerow ewig zn seinen Diensten; 1368 war es ganz mit Pertinen-
tien in dem Besitz des Landesfürsten. Ans einer Urkunde der dortigen Pfarre
ersieht man die Dotation des Herzogs Barnim an dieselbe: 4 Freihufon (wie
solche nach nach der Reformation für die Pfarre üblich waren), 8 Stück Aecker
etc. ; in Sommersdorf 2 Freihafen, in Qramentin etc. (v. d. Dollen).
Seit 1240 gehörten die vollen Zehnten des Gebiets Pyritz dem Herzoge,
wahrend die Dörfer Lensin nnd Lenzyn (Stolzenburg nnd Lenzen) der Pfarr-
kirche blieben, letzteres dem Archidiakon speciell gehörte. (Hiermit stimmte
denn auch v. Ledebnrs Behauptung, dass Lensin hei Greifenberg, soll wohl
Greiffenhagen heissen, v. Glasenappen Besitz gewesen sei); doch erhielt Jo-
hann v. Glasenapp nach Klempin 1335 auch eine Präbende von Cammin;
etwa Lensin bei Greiffenberg? 1336. Bei der Schenkung von Rossnow nnd Frauen-
dorf durch Herzog Otto I. an das Jungfrauen kloster zn Stettin ist Zeuge:
Johann Gl., Archidiakon etc. — 1886, den 13. Juni, musste Bischof Friedrich
das Dorf Degow, welches erst 1824 durch Kauf (v. d. Boreken?) erstanden,
noth gedrungen an die Executoren des Stegelitzschen Testaments käuflich Über-
lassen nnd könnt« der Bischof geldknapper Umstände halber Gülzow von
Siegfried v. Lohde nicht wieder einlasen. Die Urkunde hat mit unterzeichnet:
Johanne Glasenap, Archidiaconns Pyricensis, Canonicus prefate ecclesie
Camynensis etc. — 1841, den 14. Hai, beleibt Herzog Otto I. den Knappen
Heinrich v. Bredow mit 4 Hufen in dem Dorfe Stoltenhagen. Testus hnjns
facti snnt Johanne Glasenap, Archidiaconns Pyritzensis Magister Johannes
Bonine, Canonicus ecclesie Stettinensis. Hinricns Schenighe, marchalcns etc.
(Biedel). — 1342 belehnt Otto I. den Otto v. Rowen mit 8 Hafen in Brietzig,
welche v. Schöning ihm Überlassen hatte. Heinrieb v, Rowen verkaufte dem
Kapitel 4 Hafen von Brietzig bald darauf. — 1844. Zar Strafe für Greiffen-
hagen, welches nebst Stettin nnd G-ollnow erklärt hatte, dass bei Aussterben
der Stettiner Fürstenlinie sie für die Wolgastischen, als ihre rechtmässigen
Herzöge eintreten würden, gab Herzog Otto I. das Schulzengericht zn Greiffen-
hagen nebst allen Gerechtsamen nnd Einkünften an Mathias, Heinrich und
Nicolaus v. Wobermin nnd ihre Erben auf alle Zeit als Lehen. Zeugen:
Johann Gl., Archidiakon za Pyritz, Bitter Ulrich v. Schäning, d. Marschall
v. Schöning, famulus, die Rathmänner nnd mehrere Bürger Stettins (Urk.
Greiffenhagen). — Herzog Otto I. gab za dem Schulzenamt noch den erblichen
Besitz des Flusses Niketoch, der bei Greiffenhagen bei der Begelitz vorbei-
fliegst, nebst dem Zins von 25 bei der Stadt gelegenen Hufen, von jeder Hufe
jahrlich 5 Solidi Stettinischer Denare. Diese Strafe scheint durch die schon
1819 beginnenden Kampfe und Wirren mit den Markgrafen, etwas lange nach
dem Siege bei Cremmerdamm 1331 and noch durch andere Ereignisse ver-
schoben werden za sein. —
Barnims, bei Stendal Aber die Härker erfoclitener Sieg 1308 hatte auf
mehrere Jahre Waffenrahe nach Aubsqu zur Folge, als ein fürstlicher häus-
licher Zwist Pommern im Innern entzweite. 1319 lehnten sich Ritterschaft
nnd Städte des Stettinschen Landes ungestüm gegen Herzog Otto I. anf, so dass
dieser zn seinem Gegner (Markgraf Waldemar) flüchtete, um dort Hülfe gegen die
Ungehorsamen zn suchen. Diese aufsätzigen Stände waren: Nicolaus, Graf
v. Gutzkow, Henning Bere, Peter de Nuwenborch (anch hierbei?), Arnold
von Grambow, Friedrich Scerf, Ulrich Keding, Eggart Budde, Sii'ried Lohde,
der jüngere, Gerhard v. Buckhold und Henning Borck. Dieselben, wie die
resp. Städte hatten inzwischen mit dem Herzog Wartislaf von Wolgast den
Vergleich auf Stromeswerder auf dem Haff gelegen, am 18. Juni 1819
abgeschlossen, wodurch Wartislaf mehr als Beschützer des Landes Stettin
geworden war. Der gegenseit» angelobte Beistand sollt« namentlich
aby Google
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gegen die Otto I. treu gebliebenen Vasallen gerichtet sein, wozu du Ver-
sprochen gehörte, die neu erbauten Bargen, die sowohl die Einen als die
Andern erbant hatten, zu zerstören, sobald wie von ihnen Gefahr zn fürchten
sei. Sie Abgefallenen wollten Wartialaf Hülfe leisten zwischen Peene, Swine
Netze. Warthe nnd Oder gegen jeden Fürsten, anch gegen die Stettiner.
Die dem Herzog Otto I. treu gebliebenen Edelleute waren hier: Hennann
Tilbur, Thymmo v. Petzow, Conrad Ilbcske, Conrad Flemming, Thezlans von
Bewenhnsen (v. Gl. XXI) nnd deren Verbündete (also die von Glasenappe, so-
weit sie in dem Lande betheiligt waren). Gegen diese wollte auch Wartislaf
jenen beistehen, die Burgen derselben also zn zerstören. — Der Markgraf
Waldemar rüstete sich, als in Folge seines TodeB anch zwischen den Herzogen
von Pommern eine Aussöhnung stattfand nnd 1820 ein Erbvergleich geschlossen
wurde, wodurch anch die inzwischen angenommene drohende Haltung Mecklen-
burgs paraliairt in der Folge durch den Sieg bei Cremmen 1881 vorläufig die
Brandenburger abgewiesen wurden und nach Aussen und Innen Frieden hergestellt
worden war (v. Modem). — 1344, Damm, 6. October. Bei einem Lehnbrief
des Herzogs Otto I. über Zabow für Henning nnd Nicolaus fratribus, dictus
Wobermin und Thiderins Leidestot' anderseits ausgestellt, ist Zeuge; Johann
Gl., Archidiakon zu Pyritz (Schöttgen). — 1345, den 3. Januar, Bahn. Die
Stadt Bahn stellt dem Johanniter- Orden eine Versicherung aus. Zeuge: Johannes
Glasenap, Archid. piricensis etc. (Biedel). 1846, den 8. October. Herzog
Barnim III. fnndirt die 8t. Ottokirche zu Stettin, welche eigentlich die Schloss-
kirche war und nach Bischof Otto von Bamberg so hiess, ordnet 1 Decan nnd
12 Canonici! an, St. Otto nnd anch der heiligen Jungfrau zu Ehren etc. and
beetättigt die Beneficien und Schenkungen, wie Schlötenitz , Stoltenhagen
Daher b. Stettin, Warp etc. Zenge: Johannes Gl., Canonici von Cammin
und Archidiaconus zu Pyritz etc. — 1847, Sonntag Jubilate. Der Abt von
Colbatz GosBwinus macht einen Vertrag mit Demmin, dass alle Kahlen
in und ausserhalb der Stadt sollen abgebrochen werden, dagegen soll der halbe
Thoil der Klostermühlen zur Stadt gehören. Verhandelnde resp. Zeugen sind :
Germar v. Werberghe, Johannitern tter, Albrecht, Prior zu St. Jacob zn Stettin,
des Edlen Vorsten unseres Herrn Herzog Barnims von Stettin Hogester schriuer
(Kanzler) Johannes Gl asenap, ArchidiakonuB tho Pyritz etc. — Diesen Vertrag
bestättigt Herzog Barnim IV., wobei wieder Johannes Gl. (Pomm.St. -Archiv.) —
Seit 1275, wo Herzog Otto I. mit seinem Bruder Bogislaf IV. das Land
theilte, hatte ersterer unter seinem 8cepter: Demmin, Schloss nnd Land
Groswin, und was zwischen Peene nnd Mecklenburg gelegen, Verdien, Cum-
merow, Stawenhagen, Treptow a T., üeckermiinde , die ganze Uckermark,
Angermunde, Schwedt, Stolp, Oderberg, Vierraden, Garz, Stettin, Pyritz,
Gollnow bis an die Ihna, desgl. Land Bernstein; das Haff blieb nngetheilt.
Unter seiner nnd Mitregierung seines Sohnes Barnim III. fanden Kampfe mit
Brandenburg und für Pommern, der glückliche Sieg 1831 bei Oremmerdamm
über Harkgraf Ludwig statt, indem der Bischof Friedrich von Cammin (diesmal)
im Einverständnis i mit den Pommern-Herzogen in die Kenmark einfiel, Tempelbnrg
nahm und auch im weiteren Verfolg als Unterhändler den Frieden dahin er-
wirkte, dass, nachdem der Markgraf für sich nnd seine Erben der Lehens-
empfangnisB an Pommern entsagte, anf dem Reichstage zu Frankfurt a. M.
1838 bestimmt wurde, dass Barnim DU. für sich und seine Vettern, wie Kaiser
Ludwig aussprach: „das Lehn empfangen sollte" nnd mit Öffentlichem Brief
nnd Siegel bestattigt wurde, „dass die Herzoge von Pommern zn dem römischen
Reich unmittelbar gehören nnd die Lehne ohne Mittel (unmittelbar) vom
Reich empfangen sollten." —
Barnim I., der Vater Otto's I. sowohl, als dieser nnd Otto's Sohn
Barnim III , haben viel für die Kirche gethan, erstere mehr durch Schen-
kungen und Stiftungen; Otto I. sowie Barnim LT. dachten daran, im Fall
des Aussterben« des Pommern- 8 tettLnsc hon Hauses, ihr Land dem Bisthnm
aby Google
Cammin anzutragen. Herzog Barnim III, der 1370 ohne männliche Erben
starb, bat jedoch nicht ao gedacht, wohl aber war er 1845 willens,
das Bisthum Cammin zu einem Erzbisthum erheben zu lassen und es nach
Stettin zn verlegen. — Herzog Otto I. trat znm Theil schon 1384, spater
ganz die Regierung an seinen Sonn, aus Neigung zum Klosterleben, ab, und
starb den 31. December 1344 auch im Kloster Colbatz. Seine Gemahlin
Elisabeth (Gräfin) von Schwerin, Nicolaus' Tochter, starb den 1. August 1355.
Herzog Bogislafs I. Gemahlin Anastasia von Polen lebte als Wittwe auf dem
Schlosse in Treptow a. R. 1220 und war auch gern in Pyritz, woselbst sie
1225 das Jnngfranenkloster stiftete, indem schon zu Otto von Bambergs Zeiten
sich hier ein herzogliches Schloss befand, welches zu dem Kloster verwendet
wurde. 1255 erhielt dasselbe das Dorf Briesen geschenkt. (Kannegiesser.)
Hier in Altstadt - Pyritz auf dem alten Klostergebäude, welches so gross war,
als das Stettiner Herzogsschloss und auch für Aufnahme der Fürsten einge-
richtet, residirte auch Johann v. Glasenapp; 1585 waren die Fundamente, der
Kreuzgang und der Brunnen noch vorhanden (v. Klemzen). Ob Johann v.
Gl. hier oder bei Demmin (Sommersdorf) verstorben, ist nicht bekannt
Besitz; wohl nur der angeführte als Sommersdorf, Antheil Brietzig und
eine (Klempin) ihm gegebene Camminer Präbende 1335 (Lensin?); seinen
vaterlich ihm zustehenden Gütern hatte er wohl zn Gunsten der Vettern, event.
der Kirche, entsagt. Barnim I. gründete und stattete 1253 das alte
Jungfrauenkloster aus, dessen Besitzthum und Stätte die Altstadt Pyritz oder
das Amt war; es war ein AngustinernonnenkloBter, von Wulwinghansen der
Hildesheimer Diöcese ans besetzt, (v. d. Dollen) der femer berichtet: Ton
den Bewohnern des Pyritzer Landes wird gesagt: „Es fällt uns besonders das
urgermanische, anvermischte in den Zügen und Gesichtern, Haaren und Augen
dieser Menschen auf. Die Haare der Frauen besonders sind von so schönem
Blond und die Augen so treu blau, daas Tacitus seine Freude daran gehabt
haben würde; es ist, als ob die Besitzer Modell zur Schilderung seiner Deutschen
in der „Germania" gesessen hätten. Dabei haben wir Züge und Gesichter
von solcher Feinheit und Zartheit, solchem Adel und idealer Schönheit unter
diesen Baueromädchen gesehen, wie nirgend anders nnd unter den Männern
solche Kraft nnd Selbstbewusstseiu, „als war es ein adliges Geschlecht". Sie
stammen ja auch unvermischt von den Ragianern ab. (S. Th. I Pyritz S. 92
nnd vergl. Jamunder nud Mönchguter.)
XII. Andreas v. Gl. (Barthusewitz) 1. S. v. III, Milites. — 1309.
Andreas, Paul nnd Mathäus, Milites, Söhne des Barthus Niger, vertragen sich
gegen Aufhebung des Kirchenbannes mit dem Kloster Bnckow über die
Gr&nzen der Dörfer Ewentin und Repkow, wie dieselben durch das Privilegium
der Fürsten Swautepolk, Barnim, Witzlaf und die Markgrafen bestimmt seien,
Zeugen: Dom Johann cemmandatorus de Slaana(N.XVDI?), Dom. Conrad de Versen,
Dom. Lubbert Glasenap etc. (Pomm. St -Archiv). Es ist nicht genan ersichtlich,
ob die Regnlirung nur von Theilstrecken Ewentin betreffend, die Rede ist,
oder ob Ewentin bereits ganz dem Kloster Cöslin geschenkt resp. verkauft
worden war, und es sich etwa auch um Theile von Repkow handelte. — 1313
kommt Andreas v. Glasenap, Milites nebst N. 3, XIII u. XVI in der Be-
st&ttigungsurkunde des Verkaufs von Antheil Gohrband an die Stadt Cöslin
vor. (S. 3, Pomm. St.-Archiv.)
Besitz: SchlossgesesBen auf Nest, Läse, Wusseken mit Jamund-See
(bei Wusseken ist noch jetzt auf der Generalstabskarte angegeben: „altes Scbloss,
sudlich von der Hoatienkirche hart am See.") Repkow und bei Buckow,
Bulgrin, Hoker etc.; auch Nassow? Diese Brüder v. Glasenapp, N. XII, XIII,
XIV, XV, XVI, XVII, Söhne des Barthus Niger, nennen sich und werden von
Anderen hauptsächlich zum Unterschiede von den anderen Linien nach ihrem Vater,
meist BarÜmaewitze genannt, wodurch vielConfuBion hervorgebracht und noch da-
aby Google
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durch, daas sie Bach mitunter nach ihrer Besitzung de oder von Bulgrin ge-
nannt worden.
Gem.: N. N.
Sohn; XXVI.
XTTT. Pul v. GL (BarthuewitB) 2. B. v. III, Hilitei. Er ist betheiligt
bei dem Granzvertrag, den er und seine Brüder N. Xu, XVI mit dem Kloster
Bvckow wegen derGrtnzen von Ewentin und Repkowabschliessen, 1309, (s.N.XLT).
— 1818, au OOslin die Oberschläge and etwas Burgland von Gohrband erhielt,
ist er Zeuge nebst N. 8, XII, XVI, nur ab Faul Glasenap. (Pomm.
St.-Arch). — 1847, Cöelin, am 6. Tage der Woche Epiphaniae. Paul
nnd Bruder Henning N- XVII, dicti Qlaaenapp, einerseits, schliessen,
betreffs Beilegung Streites, Fehden und Zwietracht bei Bublitz und besonders
wegen der Granzen von dieser Stadt mit Goldbeck nnd Hohendorpitede, mit
dem Bischof Johann von Camin andererseits, einen Vergleich ab. (Deutsches
Beicha-Arch., a. Urk. N. 8, Th. I, S. 399). Wahrscheinlich ist hiermit, um
dem Bischof früher gebrachte Opfer bei der Gründung nnd Weiterentwicklung
der Stadt Bublitz ins Gedächtnis« zu rufen, Folgendes im Zusammenhang: 1886.
Paul, Hilitis, Dom. Barthns (Sohn des Andreas) Henningus, fllins noster
Pauli et Ulricns et Vicko transsumiren eine Urkunde ihres Ahnherrn, des
Bitters Barthns, genannt der Schwarze, von 1287, worin dieser dem Kloster
n Cöslin Guter (Antheile), Mucro, Sanssin nebst 44 Hafen, Landstrecken
bei Nassow, an der Badüe etc. theils schenkt, theils verkauft. (S. Urk. N. 7
and H. HI, Th. I, 8. 299). Zeugen: Dominus Jesko de Slaana, Militos,
Petrus, Domieellus, Alias Domicellii Feter de Navenburg, Peteeke (Diminutiv
von Peter, der Vater Feter, Bitter, v. Gl. lebte wohl noch) de Follnow, fa-
mulus (also v. Glasenapp XVTJI).
Besitz: Schlots Nest, ob auch Nassow? am Jamund-See, Läse, Wut-
seken, Bepkow, Bnlgrin, Hohendorpstede, bei Bublitz etc. ?
Gem.: N. N.
Söhne: XXVII, XXVH1, TTKTX, XXX.
XIV. BtrtholOfMNt v. Gl. (Barthasewitt) 8. 8. v. HL 1800 verkaufen er
und seine Brider N. XV., XVI dem Abt nnd Convent zu Buckow 5 Hufen
in dem Dorfe Bnlgrin für 50 Hark. Zeuge: Tessmams de Bonin ete. — In
einer anderen Urkunde 1800 (Pomm. St.- Aren., Haken) verkaufen sie dem Kloster
Buckow einen Bauernhof für b Hk. jährlichen Zins. Er starb wohl vor 1809.
Besitz: Antheil an dem bei G. XTT, XIII aufgeführten und hauptsachlich
wohl in Bnlgrin. in nnd bei Buckow.
XV. Prfblslaf v. GL (Barthasewitz) 4. 8. v. LH. 1800 betheiligt wie
vorstehend; in derBegeste der 1. Urkunde (Pomm. St-Arch.) heust es: 1800,
der Bath der Stadt Cöslin bezeugt, dass Bartholomäus, Fribislaf und Mathias
die Barthasewitzen dem Abt und seinem Gonvent zu Buckow 5 Hafen im
Dorfe Bnlgrin für 50 Hark verkaufen. Zeuge: Tessmarus de Bonin nnd
Andere. — Desgleichen einen Bauerhof in Bockow (s. N. XIV, Fom. St-Arch.).
Er ist wohl vor 1809 gestorben.
Besitz: wie bei XII und XIV.
XVI. Mathlus v. GL, 6. S. v. IIL urkundlich so genannt and nicht Mathias,
wie Um Einige mit Vorliebe nennen. Milites, Barggraf auf Alt -Schlage
(Schlawe), Bugenwalde (seit 1800 verheert). In der ilavischen Sprachart von
Dr. Klempin auch Kastellan? 1398 in Slawa genannt auf Warschow, Hikrow,
Zirchow bei Schlawe, Sanzkow, Koosow, Kose, Sarli, Pustamin nahe andern von
dem Geschlecht noch später innegehabten Gutem alt bei Fennikow, wo mit An-
deren v. Glaaenappe noch in spätester Zeit (a. N- 64) einen See gemeinichaft-
lieh iue hatten, Freetz, Nitzenow, Krakow, Heitzow (s. N. 28), Seilen,
das er wohl an die Stadt Bugenwalde abgelassen hatte, indem ein Jasko-Swen-
zone es 1836 von ihr kaufte, Indago (?) Zellna (Selasen), Woblanke (Woblanse),
Danen hei Bchurow (s. N. 68) und Knhtz, wozu später noch Drenske, Buckow
CCy Google
— 84 —
und Bosene, alles früher v. Glasen app Besitz, eingepfarrt waren. Er Wird
schon 1374 genannt and ist nach Seils Chronik and v. d. Dollen Folgende« anzu-
führen: 1295 machten Milota, filins Rados und Golombewitsch Ansprüche auf
Bast geltend; durch Vermittelung des Abtes Wichard von Bnckow Und des
Kastellanes, d. h- des Schloas- und Burggesessenen, Burggrafen MattliaiiH
(Mathiaa) au Schlawe erhielt Bitter Milota (bei Dargnn in Vorpommern)
von dem Kloster für seine Ansprache 1296 eine Kuh und ein Stück Tuch.
Wie schon bei Feter IV. erwähnt, belehnte 1900 Fürst Witelaf IV. von
Rügen den Mathäna mit seiner Burggrafschaft und seinem Besitz, ans dem
persönlichen Grande, seine Herrschaft als Fürst hier recht so befestigen, was
der Fürst Sambor von Bügen, Schlawe, den 28. Maerz 1302 nochmals be-
Btattigte. Im Innem mussten sich die Pommerschen Fürsten auf die Erb*,
Borg- und SchloBsgesessenen, wo sie vorhanden waren, stützen (wo nach
Bartholda Geschichte „ein gewaltiger Adel", d. h. im westlichen Theil, um
Grabow and Wipper herum, herrschte). An der Ostsee konnten die alten
Kastellanet en, die wohl etwas befestigt, and wenn sie gut besetzt waren, einigen
Halt geben; es waren diese das alte verfallene Dirlow bei Bügenwalde eine
Barggrafenschaft, Stolp, Beigard a. d. Leba and Patzig; andere von Danzig
an der Weichsel entlang bis Schwetz, also im Lande.
Das Land Nest theils nach Ostpommern, theils im westlichen Gebiete, darin
Cüslin, zum Bisthum neigend, hatte besonders viel Kampfe um Schlawe und
Bügenwalde herum von 1298 ab durchzuhalten, wobei Bügenwalde selbst, die
Landereien von Buckow und Umgegend arg verwüstet wurden, um so mehr, als
mit den Polen, deren HülfsvÖlker dia Hunnen (Hünen) d. h. Ungarn, hier mit-
kämpften and verwüsteten. Um 1300 eben hatte Witzlaf IV. von Bügen diese
Lande bei Bügenwalde und Schlawe wieder erobert, doch war dieses von nicht
langer Dauer, um auch weiter vorzudringen und sich festzusetzen, leider war der
pommerelliscbe Adel mehr dem polnischen Kronprätendenten aus schon an-
geführten Gründen, Abneigung gegen Lehnwesen, das vom Westen drohte,
besonders dem König-Herzog Wladislaus Lokietek zugeneigt, wozu nach allen
Seiten hindernd die Usurpation der Swenzo-Jaskonen noch hinzutrat und das
Land unsicher gemacht, nicht zur Buhe und geordneten Verhätnissen kommen konnte.
1300 verkauften Wathaus, seine Brüder Barth olomaena XIV. und
Pribislaf XV., Söhne von Barthns III., dem schwarzen Bitter, Herren des Landes
Nest, dem Kloster Buckow 5 Hufen in dem Dorfe Bolgrin and auch in Buckow
selbst einen Bauerhof, entere für 50 Mk., letzteren für 5 Mk. jährlichen Zins.
(Pomm. St.-Arch.).
1309 vertragen sich Andreas XU., Paul XIII. and Mathüus, Milites,
Söhne von Barthns Niger, mit dem Kloster Buckow über die Grunzen der
Dörfer Ewentin und Bepkow (Pomm. St.-Arch.). Das erstere Dorf war wohl
erst tiieilweise, dann ganz von dem Geschlecht dem Kloster verliehen worden,
und wird das Stift auch jetzt seine Grunzen eher erweitert, als eingeschränkt
haben.
1313 ist Mathaus (siehe Theil I, Urkunde 4, S. 295) nebst Lnbhe Gla-
senapp (N. 8), Andreas, Paulos, (2 Brüdern) als vierter, alle anter Namen
„Glasenapp," letztere 3 nicht als Barthusewitze, alle 4 als Milites and Zeugen bei
der Best&ttigungB-Urkande, betreffend den Verkauf, resp. die Schenkung eines
Theiles von Gohrband an das Kloster zu Cüslin, durch den Bischof zugegen.
Um 1270 wird als Herrscher hier Witzlaf HI. von Bügen genannt, wo
er von seiner Mutter Elisabeth, Hestwin IL Schwester, als deren Mitgift, Land
Bügenwalde und Schlawe besass nnd bis 1814 lebte; sein Bruder war Jaro-
mar. 1277 verkaufte ersterer Bügenwalde und Schlawe an die Markgrafen von
Brandenburg, was jedoch nicht perfekt gewerden ist; denn 1289 besass er
diese Gebiete noch, desgleichen zur Zeit des Landtages 1287 zu Beigard a.
d. L. Hestwin II., Tochter Margaretha war die Gemahlin Witzlara IV., des
Sohnes von Witzlaf III., wahrend Beine andere Tochter Anna dem Mecklen-
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- 36 -
burgischen Prinzen und Fürsten von Bolgard, Priebkow, vermählt war. 1292
landeten von Bügen ans Witzlaf IV. und sein Bruder Sambor bei Bügenwalde
resp. Schlawe, wovon ersterer Stadthalter war, eroberten das Land bis Danzig,
wurden aber auf ihre Gebiete durch König Wentzel zurückgedrängt. Seide
Forsten belehnten 1800, so auch 1801 den Mathäus Borch-Gravius in
Zlawena, wo er bereits 1265 genannt wird, mit „seinen ansehnlichen Gütern
im Schlaweschen , Stolpeschen und Bügenwaldeschen Distrikt mit all' den
Backten, wie er sie schon zu Mestwin's n. Lebzeiten gehabt hatte, erlaubten
ihm aneh ein Schiff ans dem Stolpeflusse, .aus dem Wasser Glowenitz zum
Heringsfange auslaufen zu lassen." Wahrend 1298 Swenzo noch Woiwode in
Danzig genannt wird und es war, fiel 1299 Herzog Bogislaf IV. in das 4 Meilen
lange, 2 Heilen breite Land Nest, des Mathaus, sowie in dessen verstorbenen
Vaters Barthus ELL Besitzungen ein.
Besitz : Meistens im Lande Nest; ausser dem oben angeführten noch bei Buckow,
am Jamnnd-See in Communion mit andern Brüdern, Läse, Wusseken, Bepkow,
ein Dorf, später mit Kleist benamst, ferner Moker, Steglin, Bulgrin, Thunow,
Streckentin etc. bei Bügenwalde und in and um Bchlawe, indem er auf An-
schläge, auf dem Schlosse, auf dem Würbe! gelegen, welches 1409 noch
stand (s. Henning 12) als „Burggrav" reaidirt hat wahrend Jasko-Swenzosen,
ein Jaako besonders, bemüht gewesen sind, an einer anderen Stelle 8/4 M.
südöstlich von Altschlage (Schlawe), wo bereits eine Kolonie war, 1812 eine
neue Stadt „Nowo Slawa" zu gründen; also auf Terrain, welches den v. Gla-
senapp gehörte. — Nach v d. Dollen: Scblawe schon 1105 als Stadt genannt,
soll seinen Namen von der Tochter Herzog Swantibors, die mit dem heidnischen
Fürsten Kroko vermahlt wurde und der auf einer dänischen Insel herrschte,
ca. 1100, von Slawina erhalten haben. Slawina aber liebte den Fürsten von
Mecklenburg. Kruko soll seiner nach der Heimath sich sehnenden Gemahlin
das Schloss Slawe in Pommern gebaut, den Swantibor (mit auf Veranlassung
einiger Stände) eingekerkert haben, wohin Slawina als treue Tochter auch
geht. Kruko wurde bei einem Festgelage erschossen, der Christengott wurde
in Swantibor, der Christ gewesen, an Kruko gerächt Blitz auf Blitz fuhren
hernieder auf das Schloss, welches, nachdem die Grossen des Festes geflohen,
bis auf das Fnndament niederbrannte. Ans dem Kerker im Keller wurden
Slawina und Swantibor durch Heinrich von Mecklenburg gerettet. Swantibor
wurde nach diesem Gottesgericht durch die Grossen des Landes wieder ein*
gesetzt und das Christentham wieder eingeführt. Heinrich erbaute das Schloss
wieder und nannte es Slawina. Bogislaf, der Sohn von Ratibor, schenkte dem
Johanniter-Orden ein einfaches Haus, das vorläufig erst durch Priesterbrüder
klosterartig bewohnt wurde. Die Burg und Stadt selbst beherrschte nach
wie vor der Nobiles caetri (ein v. Glasenapp, Burggraf also) und standen
in Urkunden die Johanniter -Kommandatoren nur neben den anderen Herren
und Officialen in Schlawe als Zeugen aufgeführt. Auch drei Kinder Bo-
gislaf» and seine Schwester Dobroslawa waren im Besitz von Schlawe, d. h.
residirten dort und ist sie 1220 als Domina de Zlawena aufgeführt. Dies
war Olden- Slawe an der Wipper, etwa nordwestlich von Nowo-Slawe. 1826 zogen
auch die Johanniter von Alt- Schlawe, der alten Burg, in die nene Kolonie
Seblawe ein. (8. a. Th. I, 8. 95.)
Gemahlin: N. N.
Sohn: XXXI.
XYH. Henning, Diminntif von Jobann (so auch öfter, besonders in der
ersten Zeit genannt), v. Gl., 6. Sohn von III., von Barthus, dem Herrn des Landes
Nest, meistens auf Rügenwalde als erblich Schlossgesessener, kommt in
mehreren Urkunden, 1313, 1317 (Dammislowo), 1329 (Crampe a. Labahn), 1331
und 1883 beim Verkauf, resp. Bestättigung eines Theils des Jamond-See's in
der Floskel „unter Einwilligung und Bath der Unsern", auch 1385 bei Schlawe
(cf. N. XXXI) vor und tritt er, mehr Johann genannt, als Patrons, etwa an-
aby Google
geheiratheter Onkel (s. N. IV, XXXI) oder Vormund, Protektor, immer seine
Genehmigung zu Käufen, Verkaufen und anderen Beschlossen und Festsetzungen
ertheilend, fttr einen Jaskonen, der eich anch wohl nach einigem erhaltenen
Antheil-Besitz, Jasko Ton Bügenwalde nennt, anf. —
Hier im Lands Nest, der fetten Strandbodengegend, wurde die Habgier
des Stifts, das Drangen der Äebte von Bnckow anf Opfer für die Kirche immer
unerträglicher (s. b. Brüdern vorstehend), so dass Unzufriedenheit nsd Zwistig-
keiten nicht aasblieben und sich anch beim Zurückziehen auf die schlechtere
Gegend bei Bablitz fortsetzten. —
1847 schliesst Henning mit Bruder Fanl XIII. dicti Glasenapp in Betreff
Streits, Fehden und Zwitracht bei Bablitz einerseits, und besonders wegen der
G-ränzen bei Hohen-Dorpstede mit dem Bischof Johann von Gammin andererseits
einen Vergleich ab. (Deutsches Reichs-Archiv, s. TJrk. N. 8, Th. I, 8. 298.)
Am Schlnss der Urkunde, gegeben Cöslin a. <L 1847 am 5. Tage der Woche
Epiphaniae bemerkt Schöttgen: „Bei diesem Briefe ist, was das Hauptwerk
betrifft, wenig zu erinnern, was den Todtschlag und Anstecken der Stadt
Bnblitz anlangt, so bemerken wir dies mit Wenigem: Es waren vor den Zeiten
des deutschen Interregni die Befehdnngen sehr gebräuchlich, so daas ihrer
zween, die nur was Weniges wider sich hatten, einander ins Land oder Güter
fielen und daselbst allen Math willen ausübten; da ist es denn geschehen, dsss
Henning v. Glasenapp einen Mann von Bnblitz erschlagen. Dieses war nun
damals nicht gefährlich, sondern es war mit einer Geldsumme gut gemacht,
welche man Emendam oder anf deutsch Wergeid hiess. (Wergeid Ton dem
Wort« „Wer", ein Mann, und Geld, bedeutend, dass ein erschlagener Mann
bezahlt wird.) Dieses erbot sich nun gedachter v. Glasenapp zu erlegen. Wir
sehen weiter, dass in diesen Befehdungen die Stadt Bnblitz des Nachts an-
gesteckt worden, welches Henning v. Glasenapp ebenso gar sehr nicht leugnet,
und erbietet sich den Schaden gut zu thun. Hingegen ist ihm sein Sehloss
von dem Kantor (ein Prälat) des Stifts angesteckt nnd er selbst von dem
Stiftsvogt gefangen genommen gewesen, welches Alles sie bei diesem Vertrag
vergeben haben.
Gem. N. N.
Besitz: BSgeuwalde und in Umgegend, wohl schon die fruchtbaren
Güter Krakow, Knsserow, Hanswalde, Schwolow, Kannin und Heitzow, welche
hier im Bugenwalder Lande Peter N. 25 an den Herzog Erich n. auf Wunsch
des Herzogs für schlechteren Grund und Boden, für Pollnow Sehloss und Land
vertauschte; beim Jamund-See, bei Buckow, Bulgrin, Sehloss und Stadt
Bnblitz, Hohendorpstede, Antheil Goldbeck etc.
XVm. Peter, Perterke, Petzeke v. Gl. dePollnow, 8. v. IV, famulus, spater
1348 Milites, Bidder.
1385. In der Transsumtion der Urkunde von 1287, wo Barthus v. GL,
der schwarze Bitter, die Schenkung von Moker etc. an das Kloster zu Cöslin
macht, sind Zeugen: Dom. Jasko de Stauna Milites, Petrus Domicellns Alias
Domicellii, Peter de Knvenborg, Petzeke (Dimunitif von Peter) de Pollnow,
famulus. Hier steht Peter der ,1'unghorr von Pollnow, da der Vater Peter
v. Gl. Pollnow, Bitter, noch lebte, deutlich zu unterscheiden von dem Peter
von Nuvenborg und seinem Sohne, dem Swenzonen. —
Ans der Fondatious-Urkunde von Zanow lftast sich auch bestimmt ent-
nehmen, dass der Vater, Peter von Pollnow N. IV, vor 1309 auch Gohrband
besessen und Swenzo den Verkauf jenes Theils an den Bischof für ihn wohl
nur bewerkstelligt hat. (N. XII, Xm, XVI und Urkunde N. 2.)
1843 nach dem Sonntage der Himmelfahrt Mariae, ertheilte Peter de Poll-
now für Zanow (Stadt) unter Hergabe des Terrains etc. einen Fundationsbrief,
in dem unter Anderem gesagt ist, dass die Stadt, d. h. deren Gebiet bei dem
Dorf Sannow auf der Strasse nach Schlawe am Nestbach unweit Gohrband an-
fangt, bis an die Politze, von dort, bis Sissemin (Zitzmin) Aber Schubben
aby Google
— 87 —
(Chnden) nach Sannow zurückgeht, du* Nenendorf, südlich nach Vangerow zu
gelegen, dam gehört, auch das Terrain, was die Einwohner von Sannow und
Karakewitz in Gebranch gehabt haben und desgl. Er verleibt ihr anch
Lübisches Recht ; sie hatte noch 1665 die Gerichtsbarkeit in peinlichen Sachen
(jus eastri) von früher her, und verlangt er als übliche Abgabe für sich und
seine Erben jahrlich, am Tage des heiligen Martinas zu zahlen, 60 Mk. (Es
fehlen mehrere Stellen in der Urkunde.) Einige Granzbestimmungen sind:
Schibben, Earnkewitz, der Fluss Polnitze (von Pollnow) Sissemin, die Strasse
nach Pollnow, Yangerow, am Nestbach, Gohrband etc. Die Urkunde hat
Bischof Johann 1344 confirmirt, d. d. Sannow 1848 wiederholt, wobei Zeugen:
Beramiu de Egestede, Canonici« etc., 8ybode, Proconsul in Cussalin etc. Das
Dorf Neuendorf las; unfern der Granzen des Dorfs Vangerow und ist im
90jährigen Kriege ganzlich verwüstet, der Acker von Bürgern unter sich ge-
theilt worden. Die Stadt Sannow (Zanow), an der Politze gelegen, ist seit
1848 eine Filiale zn Zachen, welcher Herrschaft das Patronatarecht zusteht;
sie hat niedere und höhere Jagdgerechtigkeit, auch erhielten die Bürger der
neuen Stadt bei den in den Granzen der Stadt gelegenen Gütern mit Aeckern, Wiesen,
Holzangen, Fischerei, Jagd, dieselben Gerechtigkeiten, wie die Bürger der
StadtCoeelin sie hier besassen. — Biigenwalde 1546. Spater also conhrnürtHerzog
Barnim der Stadt Zanow ihre Privilegien, bewidmet sie mit Lubischem Hecht and
erlaubt ihr, rothon Siegellack zu gebrauchen, es heisat: „Ei sind erschienen:
Dy ehrsamen Bürgermeister und Rath unserer Stadt Czanow and hebben ans
geleget ore Gerechtigkeit de en der Erbarer Peter Pollnow seliger Bidder up
dat Dorp Nigendorp gegeoen dat det deme der Erwerdige Herr Johannes
wandages Bischop tho Canuntn confirmiren und bestedigen mochten etc. In
sünnen Granzen, wie sie von alders her gewesen zwischen Schübben, auch
Chuden genannt, and zwischen Czannow nnd Earnkewitz und die Einwohner
von Sannow and Karakewitz gehabet, do von dem Schlaveschen Wege dat
rurrere kam hennunder in dat fleet dat, dar heet Polnitz up rar (recht)
an dat der is de scheede tuschenden von Gzitzemin und Ozanow etc., dat
Einer dat der heet de Gramentz, de da in de Polnitz vlüth schall ok den
von Czanow hören, van dar der ith entspruth and von dar nach dene wege
de na Polnow geh den polnoschen Wech torügge am Czanow etc. bet midden
in da neatbeka etc. Zeugen: Rüdiger v. Massow, Hofmarschalk, Martin
Tassen etc. — 1480 ist von dem fürstlichen Schloss in Zanow die Bede,
wo dann ja auch 1498 der fürstliche Rath Jürgen v. Kleist als Schloss-
hsaptmann eingesetzt war (Stadtarchiv). — 1346 ist Peter de Polnowe
(v. GL) Zeuge bei der Urkunde über den von den Cöslinern der Adele, Wittwe
(Peters v. Gl. (N. 6) zugefügten Brandes von dem Dorf Hanow und über den
abgeschlossenen Vergleich (s. Ponun St.-Arch.). — Da nach Qnand seit 1350
das Gramenz - v. Glasenapper Gebiet, welches sonst mit dem Pollnower in
Commnnion stand, getrennt ist, wird dies wohl von Peter in den Besitz des
Bischofs gekommen sein, der spater es (Pollnow Schloss) als Tafelgut besass
und dort einen Kastellan, von denen 1481 als letzter Henning v. Ramel als
»Vögten tho Pollnow" genannt wird, instalUrt hatte. — 1436 besass Herzog
Bogislaf IX. Pollnow nebst Massow und Arnhausen von dem Bischof gegen
20000 Mk. in Pfand. Pollnow war in der Zeit aas Hand in Hand gegangen,
bis die v. Glasenapp es wieder von 1436 ab erst auf Schlossglauben, seit 1474
(s. N. 23) erblich gegen Tausch von 6 besseren Gütern bei Rttgenwalde an
Herzog Erich II. wieder inne hatten.
Peter, so wie seinem Vater Peter IV. muss nach dem Vorangeführten
ausser dem Pollnower Gebiet auch der grössere Theil des Golleuberges and
Umgegend gehört haben. Der nördlichste Theil des Golleuberges Hess der
Kicker oder Kickel, der sich theilweise bis an die Ostsee erstreckte, welcher
um die Mitte des 18. Jahrhunderts verschwand und dort die Dörfer Meyering und
Schwerinsthal als Kolonien entstanden sind, was auf Veranlassung des Fürsten
aby Google
Moritz von Anhalt durch einige Wflrttemberger geschah und durch Be. Majestät
sie mit Generalsnamen benannt worden. Sie Forst soll ausgezeichnet gewesen
sein (v. Bollen). Peter scheint, wie anch wobl nähere Verwandte, ohne Erben,
wohl nm 1360 an der Fest (?) verstorben zu sein und ist dem Andrangen des
Bisthnms gegenüber auf Besitzthum schwacher gewesen als Bein Vater, indem
er die Stadt Zanow gründete und diese sowohl als Follnow (wenn es nicht
durch Vettern geschehen ist) demselben abgelassen hat.
Besitz: Follnow, Schloss, Stadt und Land, der ans vorstehender Ur-
kunde hervorgehende: Zanow mit Schloss nebst Umgegend, an den Ufern der
Politz, des Gramen tz- Nestbach es, an dem Jamnnd-8ee, unter anderm anch
Zölfhufen, Schubben, Zuchen, Earnkewitz, Zitzemin u. s, w
XIX. Johann v. Gl., genannt Eomele (Bomulus), Bitter. 1281 beBtattig-t
er dem Kloster Buckow das von seinem „Vorfahren* (Johann v. Gl., Eule, V)
in matrimonie demselben gegebene Dorf Fersantzke mit 120 (?) Hufen; ob
Johann Eomele auf Bnmmelsburg gewohnt nnd die Stadt von ihm gegründet
ist, den Namen von ihm hat, ist möglich. In und über Rnmmelaburg selbst
hat sich diese Tradition bis jetzt erhalten. Dnrch die Verwandschaft mit
oder Herkunft von Johann v. Gl. (Knie) ist er auch verwandt mit Ulrich v. GL
VI., genannt von Bewenshnsen (s. V. und VI. Pouim. St-Arch und v. Ledebnr).
Es ist also falsch, wenn Dr. Kiempia ihn für einen über Vorpommern
eingewanderten v. Kamel einfahren nnd das Dorf Ramelow, welchen Namen
man häufig, anch bei dem Bauernstände in Pommern vorfindet, als ihre Burg(?)
bezeichnen will (s. N. V.), zumal die v. Bamel als Eingewanderte wohl mühsam
erst Besitz erwerben wollten, aber nichts nnd noch so bedeutende Landstrecken
in der früheren Zeit garnicht verschenken konnten.
XX. Heinrich v. Gl. (Bewenhusen). Ganonicus zu Cammin 1315. Heinrich
. von Bewenhusen giebt seine Güter Gützlaffshagen, Eolermannshagen.
sammt der Upatelschen Mühle (bei Treptow a. R.) dem Domkapitel zn Cammin,
Zeugen: Marcus de Tessen, Lnbbe Glasenap % etc. (Potnm. St-Arch.) Die
Mühle heisst jetzt „Neumuhle". Ob Eolemannshagen das Dorf Glanse, in der
Leute Mund Glase (v. Glasenapp?), ist wahrscheinlich, zumal es mit Gützlaffs-
hagen und Neumühl in fast gleichseitigem Dreieck, ein arrondirter Besitz,
liegt, auch der Name Anknüpfungspunkt wäre. Vielleicht hat Eolermanne-
hagen Eule - MaunBhagen geheissen (N. V.) znr Zeit Gnewomirs , um
1100 Hess der König von Ungarn Kolemann, vielleicht hier der Gebrauch anch
des Namens. Neuerdings ist in Erfahrung gebracht, wie in der Gegend noch
die Tradition fortlebt, dass etwa auf dem Terrain um Glanse bis zum Kreyher-
bach, welche Gegend jetzt noch „Upatel" (s. Generalstabskarte) genannt wird,
ein Dorf „Colbergerhagen? wohl richtiger Oolemanshagen" gestanden haben soll
(Brüstlein). —
1829. Arnold, Bischof von Cammin bestattigt einen Vergleich des Friedens,
zwischen ihm nnd den Bürgern Colbergs einerseits nnd der Stadt OSslin,
HasBo von Schivelbein und Bertram de Domassin andererseits, zn Stande ge-
bracht und zwar durch Verschiedene: Abt zn Bnckow, Günther von Schwarz-
burg, Eomthur von Mewe, durch einige Bürgermeister z.B. Ernst zn Treptow a.B.,
Heinrich von Bewenhusen, Canonicus und Andere.
Besitz: Gützlaffshagen, Eolermannshagen (Glanse), Upatel-
Huhle, in nnd bei Bewenhusen und bei Cöslin gelegener.
XXI. Tezlansv. Gl., Bewenhusen. 1319 ist er unter den ihrem rechtmassigen
Herzog Otto I. von Pommern-Stettin treu gebliebenen Vasallen mit seinen
Verbündeten (wohl Beine Vettern von Glasenapp) aufgeführt nnd im Kampfe
gegen die Aufsatzigen, die für Herzog Wartislaf gegen jeden Fürsten etc.,
auch gegen Herzog Otto I. von Pommern-Stettin, sich erklärten nnd Partei
ergriffen (Giesebrecht). —
1331. Er bestattigt dem Kloster Dargun den Besitz von 8 Hufen nnd
der halben Pacht ans der Mühle beim Dorfs Klein-Stretenitz (Streite),
aby Google
welche Stück« sein verstorbener Bruder (etwa N. XX dem Kloster?) verkauft
hatte. (Pomm. St.-Arch.) — Ob 1308 bei Gohrband er der Teslaus de Slawina
ist? (8. TJrk. N. 3). Besitz: Streitz etc.
XXn. Vlok« (Victor} v. GL, Bewenhnsen, 1. S. v. VII., 1813. Bei Be-
stättigung des Erwerbs eines Theils von Gohrband und des Besitzes der
Überschläge, so wie von 8 Hafen Burgland für die Stadt Cöslin, durch den
Bischof Heinrich von Oammin ist Zeuge: Ticko von Bewenhnsen etc.
XXIH. NIcolau8V.Gl.,Bewonhnsen, 2. 8.T.VH. 1839. Die t. Wedell beur-
kunden, dass der Bischof Friederich von Cimmin sich mit den Bewenhnsen
und den Kameken wegen der Hälfte des Schlosses Bewenhnsen vertragen
und zwar gegen 150 Mk. jährlicher Hebung ans dem Dorfe KOselitz „ver-
langt" haben. Das Stift hat also Beine Hand bereits schon früher im Spiele;
KOselitz liegt im Amt Pyritz; es sollte in der Kegeste wohl heissen es „er-
langt" habe, so dass der Bischof also seit 1389 wohl das ganze Schloss
Bewenhnsen, welches ja bedeutend in Verfall war, inne hatte und nun fest auf
die Gründung von Bnblitz los gehen konnte. — 1368, Der Verkauf der zweiten
Hälfte des Jamund-Sees, ausser Vi davon, durch die v. Glasenappe (Barthuse-
witze) an CSslin wird durch Bischof Johann bestattigt. Zeugen: Nicolaus
ejus fllius Thyinmo de Bewenhnsen, Henninghns de Pansyn, Kiles und Andere.
(Pomm. St-Arch.)
Besitz: Bewenhnsen etc.
Gern: N: N.
Sohn: T^ITTT.
8. Generation v. 1345 bis 1880.
XXIV. Henning, geb. c. 1290, Vicedominns.-Canonicus, 1847 bis
1359 Archidiaconus zu Pyritz, Nachfolger von N. XI; von 1860 Vicedominns
in Cammin, dem als solcher Lettnin zustand, welches Recht für seinen Nach-
folger 13&9 aufgehoben wurde. — Nach dem Bischof war Vicedominns die
höchste Kirchenstellung. — 1320. Unter den Domherren, welchen auf Grund
ihrer Einkanfspfründen die Anwartschaft auf eine „ordentliche" ertheilt war,
ist Henning nebst N. 8 aufgeführt (Riemann). — Cammin, den 9. November
1860. Der Bischof Johann von Cammin vergleicht sich mit dem Grossmeister
Dusemer von Arffberg über das Bischofsgeld und Aber die Landesgränzen.
Zeugen: Bernhardus prepositns, Henninghns Glasenap, Vicedominns Exelesie
Cauunensis, ferner, Thymno, advocatus in Bewenhnsen, Tessen de Kamike und
Petrus etc. (hier ein Beispiel, in welcher Art mehrere eines Zunamens an-
geführt wurden). Von 1360 ab lebte er wohl in Stettin als Domherr (Klempin,
Gauhen). Er hatte anch in Brietzig Besitz, Lettnin, Filiale von Brietzig etc.,
wahrscheinlich hatte er anch seinem väterlich ererbten Besitz zu Gunsten der
Kirche entsagt
XXV. Henning;, „senior," geb. c. 1320. 1866 Canonicns Colbergensis;
Decanus. Fast sammtliche Colberger Probst« etc. waren auch Hitglieder des
Oamminer Capitels zn jetziger Zeit, es hörte mehr die Selbstständigkeit des
Colberger Capitels auf; dennoch stand an der Spitze desselben als Präses der
Dekan, ihm hatten die anderen Prälaten Gehorsam zu leisten, anch gebührte
ihm die erste und die beste Pfründe. Die Domherren hatten in der Papen-
stratse noch 1522 8 Amtswohnungen. Es gebührten z. B. Bossentin, welches
nahe der See lag, bereits verschwunden ist (bis auf 2'/i Bauern, welche dem
Hagistrat gohürig^, ganz dem Dekan, auch halb Degow, die andere Hälfte dem
Kanterat; Prettnun zur ScholastikatBpräbende, sowie in sfechentin 1 Hof, ein
anderer noch dem Dekanat, Tramm gehörte dem Domprobst — 1375 wird
durch das Capitol zu Oolberg an Henning Ruzmann 1 Hof zu Seefeld zu
3 Hufen verkauft, weniger aus Gründen des Geldmangels, als ans Voraussicht
und event. Beilegung eines Streites mit denen von Lustebur. Seitens des
Capitels schlies8en den Verkauf ah der Probst Franziskus, Henning Steanhus,
Herdern Seolntester, ferner Domherr zu Colherg Henningh Glazenape und
■aby GOOglC
Curt Znverliken etc. — 1379, d. 1. Novbr. Colborg. Georgine Kein, Probst,
Deeanua Henninghu« Glaaenap, Johann Zynneghe, Scolasticus, Hermann«
Lülleuitze, Canonici» capitnlares des Colberger Domkapitels bezeugen, diu
Magister Hermanns canonicus und Magister Franziskus Vicariua, fratres dicti
Lenenow einen Altar in der St Marien-Kapelle, auf der Ostieite der Kollegiat-
kirche, gestiftet and dotirt haben (Fonun. St-Arch.)- — 1886, den 15. Man.
Eghard von Wolde, Vogt zu Beigard, der Bath zu Beigard et«, verborgen
sich tot ihren Herzogen Wartislaf VII. und TtM^ii»» V., data sie das Stift bei
allem Becht erhalten wollen. Zeugen: Henningho Glaaenap, senior© etc.
(Pomm. St-Arch.) —
XXVI. Barthua v. Gl., Barthnsewitz, S. v. XU — 1836 tranasnmirt e r mit
«einen Vettern Paulus XHL, Henning XXVH., Ulrich XXVIII. und Vicko XXIX.
eine Urkunde von 1287, laut welcher ihr Ahnherr Barttras Niger Grundbesitz
an das Kloster zu Oöslin schenkt resp. verkauft (s. XTTT und N. HI.). —
1846 ist Barthns als Sohn des Andreas XII hier genannt v. Glasenapp,
als Vetter von Petras, 6. iütbetheiligter bei dem Ausgleich, der mit den CSslinern
abgeschlossen wird, wegen des der Wittwe des Peter, Abele v. GL, von ihnen
verbrannten Dorfes Manew (s, N. XXVII. Pomm. St-Arch.). —
XX VILHennlngv.Gl., Barthnsewitz, 1.8. v.XIII. 1885. Sein Vater PanlXHL,
seineBrttder: TJlrichXXVTU. und VickoXXIX., sein Vetter Barthns XXVI. trans-
tumiron eine Urkunde von 1287, laut welcher ihr Ahnherr Bartbus III., der
schwarze Bitter, Schenkungen und dergl. an das Kloster au Cöslin gemacht
hat (s. N. XTTT, HI, Pomm. St-Arehiv.) —
1343. Henning, (Sohn des Paulus, als nächster Vetter), HeweS de
Kameke. Ulricns de Dmsedowe (letztere wohl Bruder resp. Schwager von
Abelen), Barthns XXVI., Sohn des Andreas XU und Ulrious XYYVTn, famulus,
Sohn des vorgenannten Henning, filii Dom. Pauli XHI. stiften einen Vergleich
zwischen Abelen, Wittwe des Petras Glasenapp N. 6 and dem Bath au
Oöslin wegen der Niederbrennnng des Dorfes Manow (in einer Fehde ge-
schehen), wonach der Bath 200 Mk. Entschädigung zahlt und ein Stück Genter
Tuch giebt Paul XXX. und Henning v. Glasenapp verbürgen sich nooh
besonders in dem Vertrag. Zangen: Peter de Pollnowe XVIII, Nioolaos Wal-
kondorp, Thymo advoc. tho Bewenhnaen, Henning Schmalheyn, Vicko de
Gern: N. N.
Sohn: XXX VTH.
XXVIII. Ulrlcus t. GL, Barthusewitz, 2. S. v. XTTT — 1358. Paulus XL.,
Barthns XLI.nnd Henning XTJI., Höhne deePaulns XXX., Ulrich uud Viko XXIX.,
Brüder desselben and Andreas XXXTX, Sohn des Ulrich, genannt Barthuse-
witze, verkaufen dem Bath zu Cöslin 2 Theile von der Hälfte des Sees Jemen
und dea Baches Nest (d. h. vom See bis zum Ausfluss in die Ostsee) mit den
entsprechenden Gebieten und beschreiben die Grinzen: Etwa eine Linie vom
alten Tief auf Labas theilt die östliche Hälfte des Sees ab, so dass V* von
der Hälfte des ganzen Sees und das Wossekenaohe Wasser, nebst entsprechenden
Gebieten am Strande und Gerechtigkeiten, auch am Bache, der Familie
noch verbleiben. (Fonun. St-Arch. s. Urk. N. 9). — 1356. In der Be-
stlttigungBnrkunde dieses Verkaufs durch den Bischof Johann v. Ouunin
und gleichzeitiger Belohnung der Stadt Cöslin mit diesem Theile des Jamund-
Sees und der v. Glasenapp-Barthusewitze mit dem Beet, ist Ulrich anoh
aufgeführt. Dieser Best verblieb speciell zu Wuaseken und trat die Familie
mit den an dem verkauften See und andern Theilen haftenden Servituten mit
ihren andern Besitzungen, als Bepkow, Läse, Moker, Bnlgrin etc. dafür ein.
— Es liest sich hier die schlaue Diplomatie des Bisthums, wie bereits früher
gesagt, die v. Glasenappe ana diesen fruchtbaren Gegenden in die weniger
guten südlich gelegenen hinaus zu manSvriren, deutlich erkennen. Nachdem
der Köder anageworfen war, die Stadt Bnblitz zn gründen, Faul v. GL Xyx,
aby Google
— 41 —
auch darauf, eine Modesaohe, damals Städte anzulegen, angebissen, wahr-
scheinlich schon viel Geld dabei verloren hatte, woher wohl eine Verschuldung der
Besitzungen am Strande entstanden war, beschleunigte der Bischof den An-
kauf die««« Theils des Jamund-Sees cum pert. für seine Stadt Oöslin. In der That
ziehen diese Familienglieder ausser nach Wusseken, Repkow, Claweshagen etc.
sieh mehr auf Thunow, Bulgrin etc. zurück, weshalb auch nun einzelne Öfters
»ach Bulgrin genannt werden. Die andern, die sich fast ausschliesslich
von Glasenapp nennen, treten mehr in und bei Bublitz and südlicher anf.
Ten hier ab seheint sich eine Abzweigung der Linie, nur von Glasenapp
sieh nennend, in welche der Beiname Barthusewitz (Bartzwitz. Bartbuskewitz)
anfgeht, von der sieh fast ausnahmslos nur Bulgherine, nach Bulgarin,
■esnenden Linie, herzcdatiren, welche Scheidung 1415 durch, s. A. Faul
Bulgrin, wohl vollständig besiegelt wird. — Die Erwerbung des Jamund-Sees
war für CSslin um deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie dadurch,
da die Sbradgerechtigkeit Oolbergs bis an Nest bereits ging, von hier ab für
■den auch neben den andern Vortheilen, dar Fischerei, den hiermit verknüpften
Rechten und der heitern Jurisdiction etc., die Strandgereohügkeit mit erhielt;
diese und andere Gerechtigkeiten blieben jedoch in Oommunion der Familie
von Glaseaapp mit der Stadt Cöslin, die Jurisdiction aber flr Jeden auf
■einem Gebiete nur Aber seine Untertnanen.
Besitz ergiebt sich aus Torstehendem; Anth. an Nest, Läse, Bepkow,
Claweshagen, Bulgrin etc. Auf Bublitz und Umgegend hatte er sich
weniger eingelassen, als seine Bruder.
Gern: N. N.
Bohl! XXXIX.
XXIX. Vloko, Victor v. GL, Barthusewitz, 8. S. v. XIH 1886. Paulus Xm.
nileai, Dom. Barthus XXVI., Sohn von Andreas XU., HenningusXXVTL filiusnoster
Paulus, et TJlrieua XXTUI et Tiko XXIX. transsumiren eine Urkunde von 1387,
laut deren ihr Ahnherr Barthus III., der schwarze Bitter, dem Kloster zu
Ccelin Schenkungen gemacht hat Dies wohl zum Zweck der Gründung von
Bublitz (s. HI, Xm, Pomm. St.- Aren.). — 1347 bei dem Vergleich, den Faul
und Henning v. GL XIII. und XVII. mit dem Bischof von Gammin wegen
der Grannen von Bublltz und dergl. abecbliessen, ist Tioko nebst Binder
Paul XXX. Zeuge (s. Urk. N. 8, Schöttgen). — 1368. Ticko ist beim Ver-
kauf 2 er Theile von der östlichen Hälfte des Jamnnd-8ees nebst Pertinensien
an die Stadt Cöslin Mitbetheiligter und wird bei der 1366 erfolgten Bestätigung
resp. Belohnung genannt (s. XXVIII und Urk. N. 10). — Obiger Vergleich
von 1847 giebt Zeugniss von dem unglückseligen Unternehmen, in welches
sieh Ticke und besonders sein Bruder Paul XXX. auf Anlass des schlauen
Buchors bei der Gründung von Bublitz eingelassen hatten und welches
das uhla Gefolge hatte, dass der Besitz in der besseren Gegend aufgegeben
und dem bischöflichen Interesse überliefert werden musste. Tor 1840 beginnen
bereits die Zwistägkeiten mit dem Bischöfe hierüber, welcher durch Belehnung
mit einer wüsten Gegend nach südöstlicher Sichtung hin die v. Glasenapp-
Barthnsewitze beschwichtigen will, so 1840 (s. N. XXX), dann 1842 (s. Pomm.
8t.-Areh.), wo der Bischof Friedrich ihnen 500 im Lande Bubiitc gelegener
Hufen südöstlich auf Schlocnau, etwa zwischen Baldenburg und Hammerstein
liegend, anweist, und was er hier stets bereitwilligst that, sie damit belehnte,
worüber 1842 die Gebruder von Glasenapp (Barthusewitz) Paul XXX. und
Ticko, welche Bruggemann einmal in Barzewitz, auch in Bartiokow ver-
stümmelt, und zwar auch „über die empfangene Belehnung mit dem 8. Theil
de* Landes Bublitz11, dem Bischof einen Revers ausstellen. Nichts desto weniger
wahrten Unzufriedenheit und Zwistigkeit fort, auch haben die v. Glasenapp
wenig Gebrauch von den noch näher zu bezeichnenden Landstrecken gemacht,
wie es scheint, deuten nur Altschloss, Karzenburg, Oasimirshof, wo ein Schloss
gewesen und noch ein Wall mit Mauersteinen vorhanden ist, Sassenburg, Drensch
aby Google
(Drenzke) und besonders Linow oder Ulrieh's Schäferei am Znbberow (viel-
leicht von Ulrich XXVIII. angelegt) darauf hin, dass sie nur diesen Orten
Aufmerksamkeit gewidmet haben; das Uebrige ist wohl bald afterverlebnt,
verpachtet oder auf andere Art vergeben worden. Vielleicht datirt aus dieser Zeit
die Ansässigkeit der v. Zarten, der v. Lohdeo und Anderer dort, her. — Bei
Angabe von gewiesen Anzahlen von Hufen zn jener Zeit (wie bei N. V, hier)
waren allgemein andeutungsweise die urbaren Hufen gemeint, da sich diese
bei Weitem nicht mit denen in seinen Granzen angegebenen Areal deckten.
Mach der Verleihnngsurkunde von 1842 sind die ungefähr angegebenen Granzen
Ar ein Stüek Land von circa 5 Qnadratmeilen: Oestlich des Belitz-Seea,
welcher mit seiner Fischerei für den Bischof and seine TTnterthanen bleibt,
S wahrscheinlich die Burg Bälde ausgeschlossen), dann in der Richtung des
elitz-Sees südöstlich bis znr Zarae (Zahne), diese hinab bis zum Zadakflura
bei Hammerstein, diesen aufwärts westlich um den Dolgen-See, von diesem bis
zum Gebiet des Herzogs von Stettin, von hier bis dahin, wo die Granzen
dieses mit denen des Bischofs zusammenstossen, dann nach dem See Schmolzig
(Stepenscher), Damen- anch Virchow-See, weiter in der Richtung auf Bublitz
durch einen Steinbrink bis gegen den CQlpinschen See, hinüber in ostnordost-
licher Richtung auf den Weg, der Von Bublitz kommt und an dem entlang
die Granze anfBaldeubnrg nach Osten weiter zurückführend das Gebiet abschliesst
Es liegen in diesem Stück Lande jetzt Ortschaften: Grumsdorf, Neuewelt,
Altschloss, Ulrichshof, Baldenburg, Drensch, Casimirshof, Bischof-
thum, Stepen, Wittfelde, Ebersfelde, SchOnau, Dolgen, Demmin, Fernheide,
Neugut, Eschenriege und andere; ferner etwa 8 Seen und bedeutende Forsten.
1850 belehnt der Bischof von Cammin Vicko und Paul XXX. v. Gl.,
genannt Barthneewitze, abermals mit der Stadt Bublitz, deren Privilegien be-
stB-ttigt werden, mit dem Schlose und den „500 Hufen Landes" (Brüggemann),
wohl noch veranlasst durch den Erwerb von Pollnow von den Vettern (Vergl-
xvnri? —
Besitz: Ausser dem Stück Landes von Baldenbnrg bis Hammerstein,
in nnd bei Bublitz, anch betheiligt an den übrigen Gütern beim Jamnnd-See,
an der Radüe also: Repkow, Bnlgrin etc.
XXX. Paul v. Gl.,Bart,husewitz, i. S. v.XIII., Knappe. 1880 übernehmen der
Knappe Paul v. Gl. und der Knappe Gerhard Goltbeck die Gründung der
Stadt Bnblitz auf Veranlassung des Bischofs. Nach Bango wird in der
ersten Fundations - Urkunde der Stadt zugesprochen: 1) Lübisches Hecht, 3)
Wyder tho Eigendohme gewe wy dereelwigen Stat twe hundert Höfen und
twe See, als genomt Drebin nnd Olowen, die Hälfte in Dele dem See der
Stad u. s. w. and dat andere Holve Dele den Possessoren (Paul v. Gl. nnd
Gerbard v. Goltbeck) und ehren wahrhaftigen Er wen in Ewigkeit tho be-
neidende etc. — Das Land Bublitz, zum Gebiet der Grabow gehörend, welches,
wenn es nicht durch die Herzoge für Nea-Stettin geschah, auch der Harkgraf
Waldemar an das Bisthum Cammin, wohl als Ausgleich für den Hinfall in das
Bisthnm überlassen haben soll, nachdem die Entschädigung durch das Land
Nest, welches grösstenteils noch den v. Glasenapp gehörte (111, XnV) fehl-
geschlagen; sachte Bischof Friedrich trotzdem sich za befestigen und gründete
in dem Grunde Bublitze (Bobelze) an der Gozel, nicht fern von dem Schlosse
Bewenhueen, eine Stadt 1880. Bis 1889 scheint Bublitz schon ein Flecken
geworden zn sein, bei dem die Possessoren das Schloss inne hatten und von
ersterem ein v. Wedeil, ein v. Schiming, frühere Vasallen des Harkgrafen,
etwa 3 Theile besassen, welche der Bischof mit 1850 Mark auskaufen mosste,
wahrend Henning und Peter von Kameke das 4. Viertel des Fleckens inne
hatten and als dort angesessene Pommern noch verblieben. Ausser 200 Hufen
nebst dem vorstehend der neuen Stadt Geschenkten nnd der gewahrten Juris-
diction wurden derselben aof 10 Jahre die völlige Freiheit von allen Abgaben
und die Versicherung ertheilt, dase der Bischof zur Anfertigang eines Grabens
cC, Google
von 40' um dieselbe unter der Beihilfe ihrer Einwohner hilfreiche Hand leisten
wolle. Von allen Einkünften und Nutzungen in den Granzen des Eigenthums
der Stadt worden wahrend der 10 Jahre die Hälfte den beiden Possessoren,
die andere Hälfte den Bürgern zur Ausstattung der Stadt, nach Verlauf von
10 Jahren dies Alles ihnen, resp. den Borgern überlassen. Ausser den in dem
Eügenthnm der Stadt gelegenen 82 Hafen, 8 Morgen Wiesen, welche mit der Be-
frehng von allem Zins etc. den Gründern der Stadt zum Besten angewiesen
worden, verlieh der Bischof denselben das Hecht, dass sie einen unter sich
oder sonst Jemanden mit bischhBfticher Genehmigung zum Richter in allen
borgerlichen und peinlichen Sachen bestellen and Verbrechen bis 60 Schilling
za bestrafen berechtigt, seien. Anch worden den Gründern von der auf der
Chnzene (Gotzel) zu erbauenden Hohle alle Nutzungen und Fachte verschrieben,
wovon aber nach 10 Jahren ihnen und ihren Erben nur die Hälfte gehören
solle o. s. w. (Bruggemann, Bango). Die Stadt konnte nicht recht gedeihen,
in der Umgegend waren die Edellente zu machtig, besonders die v. Glaaen&pp,
anch wohl Fanl als missvergnflgter Hitbesitzer der Stadt und die Goltbecke;
erstere sollten durch den Bischof dadurch beruhigt werden, dass sie 1842
500 Hufen bis in die Gegend von Schlochau erhielten, s. Vicko XXIX. (Barthold).
Inzwischen hatte der Bischof Friedrich 1340 am Ostermontage abermals die
beiden Knappen Fanl v. Gl. und Gerhard v. Goltbecke mit dem angefahrten
Besitz and den Einkünften, mit der Vogtei, nebst Jagd und erweiterten Ge-
rechtsamen belehnt (Pom. Bt.-Arch.) Das Schloss, von dem hier die Bede
ist, war noch Bewenhnsen auf dem, wenngleich es verfallen, wohl seit 1839
im Besitz des Bischofs wieder renovirt, sich wohl v. Glaaenappe (Bewenhnsen)
(b. Thimmo 1847) Sitz vorbehalten hatten, und treffen hier die Vettern, die
sich nur v. Glasenapn, die andern mit dem Linien-Beinamen Bewenhosen und die
sich noch Barthusewitze nennenden, dort zusammen. Es scheinen doch die von
Glasenapp mit der ganzen Anlage von Bublitz als unter specieU bischöflicher
Gewalt, in nächster Nähe, durchaus unzufrieden gewesen zusein, und hat Fanl
den Ort, Schloss und die Stellungen in denselben, wie es scheint, bald auf-
gegeben ; denn 1347 sind sein Vater Paul XIII. und Henning v. Gl. XVII.
noch wesentlich im Streit und in Handeln mit dem Bischof Johann von Cammin,
besonders wegen der Granzen von Dorpstede gewesen, wie es ja der Vergleich
von demselben Jahre (s. TJrk. N. 8) klar darthnt, wo denn noch nicht Paul,
sondern Tbymmo Advokat (Vogt) in Bewenhnsen ist, dem Bischof wohl mehr
ergeben und noch nicht so geschadigt, als die von Glasenapp - Barthasewitz.
Auch der Gerhard Goltbecke verschwindet von Bublitz. In Dorpstede ist ein
Schloss, nahe dabei in der gegründeten Stadt (s. N. 4 Simon von Lohde) auch
noch ein Schloss, wohl nur Borg, oder beides in einem gemeint, gewesen. —
1860, als die Stadt Bublitz wohl etwas weiter gediehen war, Aar Bischof
Friedrich von Eickstedt ihr die Privilegien und die gewonnenen städtischen
Einrichtungen confirmirte, haben sich Fanl und Bruder Vicko H. TtTTTY von
Glasenapp abermals mit Stadt and Schloss Bublitz, sowie mit einem Achtel des
Landes Bublitz, ferner mit den 500 Hafen nach Schlochau zu gelegen, belehnen
lassen, was in Bezog auf den Besitz von ganz Bublitz wieder nicht von langer
Ausdauer gewesen, indem die Stadt resp. aoch das Schloss sehr häufig in der
spateren Zeit aas einer Hand in die andere wanderten. — 1444 wurde die
Stadt Bublitz, groBsentheils wieder in den Besitz des Bischofs zurückgegangen,
von dem Bischof Friedrich von Bock zum Theil dem Micke« von Hassow für
5000 Mark verkauft und zu Lehn aufgetragen; von den Nachfolgern ist sie
wieder an die v. Glasenapp, ein Theil an einen von Kleist und an einen ton
Munchow gelangt Von diesen löste sie Bischof Ludwig. Graf v. Eberstein,
wieder ein, verpfändete sie zuerst dem Caspar v. Lohde, Herrn zu Gast, and
nachdem dieser sie wieder abgetreten hatte, verkaufte derselbe Bischof im
Jahre 1497 Stadt, Schloss und Land Bublitz an Peter v. Gl. 13., der bereite
noch einen Theil von seinen Vorfahren, die ihn festgehalten, daran hatte, für
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760 Sh. Gulden a 4 Mark (Finkenaugen), bis dum nach 1507 der Bischof Carith
sie wieder, von nun ab nach Simon Lodes angerechter Hinrichtung, von den
Glatenappen Gewaltthätigkeiten, d. h. Vergeltung fürchtend, ganz erwarb,
(8- N. 4.) — Pauls drei Söhne: Paul, Barthus und Henning scheinen sich
gar nicht auf Boblitz weiter eingelassen zn haben, und finden wir sie nur am
den Jamnnd-Bee in Wosseken, Nest (Läse), fiepkow, Clawesbagen, weichet
letztere an derOstsee gelegen, vielleicht unter anderem Namen (Clnss?) (wie z.B. da«
Dorf Kleist) als Ort jetzt noch bestehen mag; ferner in Thunow, Balgrin
a. s. w. ansässig. Seitdem sie den grbssten Theil des Jamnnd - Sees nebst
Pertinenzen an die Stadt Cöslin auf Betreiben des Bischofs verkauft hatten,
scheiden diese Brüder and ihre Nachkommen sich immer mehr von den andern
Vettern, nannten sich nach 1856 ausschliesslich, nur Balgrin, so dass sie be-
sonders seit 1416 der Stammfamilie der v. Glasenappe fremd worden und ja
1660 ganz ausgestorben sind.
Besitz: der hier vorstehend aufgeführte and der in und bei Bablitz,
darunter Glionke, angegebene, sowie circa 5 DM. bei Baldenbnrg und
Hammerstein.
Gem.: N. N.
Söhne: XL, XLI, XLH
XXXI. Wartislaf oder Woyslaf, Sohn von XVI., Bitter, lebt schon 1296.
Auf Schloss Altschlage. — 1317 bei Uebereignung von Dammaslowitz an
das Kloster Backow ist er Zeuge, ebenso sein Sohn Lorenz nebst Andern in
einer Urkunde von 1829. Dr. Klempin bekundet: „1341 verkauft Woyslaf das
Dorf Warschow (Warzkop) an die Stadt Schlawe (Neu)" (wohl endgültig und
ganz ; denn froher schon moss er oder sein Vater an Schlawe, vielleicht auch
an Andere Theilgttter, Gerechtsame, letztere besonders an die Stadt, abgetreten
haben). Nach dem Jasko-Swenzomschen Tenor einer Urkunde heisst es: 1885
d. 18. Hai, Schlawe, ecbliessen Johann (Jasko) von Schlawe und seine Söhne
Feter und Lorenz unter Beirath, d. h. mit Einverständnis» ihres Palmas
(b. Henning XV1L von Bugenwalde) und „vieler Freunde" einen Verkaufs-
vertrag ab ober die von dem verstorbenen Voigt von Schlawe Dietrich über-
nommenen, im Dorf Warschow belegenen Gilter an die Stadt Neu-Schlawe. —
Weideland and Koppeln haben ja feststehend die von Glasenapp, hier Wartis-
laf und auch wohl Mathaus, früher schon der vor der Stadt bestandenen
Kolonie resp. später der Neu-Stadt, ärmlich dotirt, hergegeben; und auch wohl
Theilgttter in Warschow früher verkauft oder verpachtet, die dann auf eine
oder die andere Art in die Hände Dietrichs und der Jasko-Swenzonon ge-
kommen sein mögen. —
1341 d. 15. Augast An der Spitze der Bitter and Knappen, welche
Namens der Fidlen des Landes Pommern-Stolp den Herzogen Bogislaf V.,
Barnim IV. und Wartislaf die Aufrechterhaltnng des Landfriedens und die
Zerstörung der BaubBchlösser geloben, steht Wartislaf (Woyslaf) von Mikrow.
Besitz: Schlawe and in Umgegend, wie Warschow, ferner Baozyn,
Mikrow and wohl den ganzen bei dem Vater aufgeführten Grundbesitz.
Gem.: N. N., Tochter des Lorenz, Kastellans zu Stolp (1270, 1813), der
auch längere Zeit in Bügenwalde lebte.
Söhne: TnnmTT, xxxxnia.
XXXII. Thymrno (Thimoteos) v. Gl., Bewenhosen, S. v. XXILT.
1346 bereite ist er als Advocatus tho Bewenhusen Zeuge bei dem Ver-
trage, den Henning v. Gl. XXVH., Barthns XXVI., Ulrich XXVm. und
Andere mit dem Bath der Stadt Cöslin betreffs des der Abele, Wittwe des
Peter v. Gl. N. 6 an Manow zugefügten Brandschadens abschlössen (s. Fom.
Stadt-Arch-).
1847. Nachdem das Schloss Bewenhosen noch im bischöflichen Besitz,
ausser einem anderen Theil bedeutenden Grundbesitzes dieses Zweiges der
Familie, besonders der am Strande, Bast, Streitz, auch Faddmersdorf etc.,
■aby GOOglC
— 46 —
letzteres Ton N. II, ferner bei Geritz, Neu-Klenz, Antbeil von Beltz Über-
gegangen, scheint dies letztere Gnt hauptsächlich nur noch übrig geblieben zu
sein und findet man die meisten der nun noch unter dem Beinamen Bewen-
hnsen auftretenden v. Glasenapp in bischöflichem Dienst, resp. Kirchenwürden
bekleidend, wie hier z. B. Tbymmo 1347, noch als Vogt des Bischofs von
Bewenhosen, vor, der seinen Vetter Henning v. Gl. in der Fehde bei Bnblitz
zeit- und dienstgemäss gefangen genommen hatte (s. Urk. N. 8).
1860 ist Thymmo advocatns in Bewenhusen, nebst henninghns Gla-
senapp XXIV. und Andern Zenge bei Feststellung der Landesgr&nzen und
des Bischofsgoldes zwischen Bischof Johann von Cammin und dem Hochmeister
Dusemer von Arffborg; dabei auch Petrus Kamike senior et Petras. (Beispiel
wie mehrere desselben Zunamens aufgeführt wurden, ef. Preuss.St.-Arch.,Cramer).
1358 hatten die v. Glasenapp-Barthnsewitz und zwar der Zweig, welcher
sich von da ab nach dem altväterlichen Besitzt Bnlgrin nannte, 2/» der Östlichen
Hälft« des Jamnnd-Sees an Cöslin verkauft, was noch in demselben Jahre der
Bischof Johann vorläufig bestätigte. Hier sind Zeugen: Henninghns, Pansyn,
Hiles et Nicolans ejus fllius, Thymmo de Bewenhnsen und Andere. In dem-
selben Jahre 1868 wird Thymmo auch als Bürgermeister von OOslin genannt
(Pom. St-Arch.).
Besitz: Beltz und anderen.
XXXUI. Ulrich v. GL, BewenhnBen. 1363 Zeuge bei der Oonflrmafrion
durch den Bischof Johannis von Gammin des Verkaufs von Vi der östlichen
Hälfte des Jamnnd-Sees seitens der von Glasenapp-Barthnsewitz an die Stadt
Cöslin (Pom. St-Arch.).
9. Generation von 1880 bis 1415.
XXXma. Johannes v. GL I. 1877 Cononicus Garn. (s. M. XXXIV.),
Xlempin führt neben Johannes v. Gl. den IX, N. XXXIV, diesen mit I be-
zeichnet, auf; es waren also zu gleicher Zeit zwei v. Glasenapp Gononici.
XXXIV. Johannes v. Gl. IL, geb. c 1320, lebt« noch 1883. Cononicus,
Scholasticus von Cammin. (Xlempin.) 1377 den 22. Juli gegeben zu Drahem-
burg, heisst es über den Landfrieden, den Kaiser Karl IV, als Harkgraf von
Brandenbarg auf 5 Jahre mit dem Bischof von Cammin and dem Herzog
Wartislaf dem Jüngeren von Pommern geschlossen und dem Wartislaf der
Aeltere den 17. August 1877 beitritt: „Heber diesen Lantfryde sal von unsir
allir wegen eyn Howptman seyn Jacob von Gflntersperge, vogt zu Stargarde,
und wyr obgenannter Kaiser Karl haben von der Harke wegen zu Brandenburg
zu dysen Lantfryde gesetzt Lütke Jacob von Güntersperge und Nielse Berlyn,
Bürgermeister zu Knnigsperg, und wir vorgenannter Bischof von Camyn haben
von nnsern wegen zn disim Lantfryde gesetzt Johans Glosenap und Ludwey-
gen Suberlich, Bürgermeister zu Colberg and wyr obgenannter Hartzog War-
tisla der Jünger haben von nnsern wegen zn diesin Lantfryde gesetzt den
Edeln Otten, Grafen von Nowgarden, den Jüngsten, und Pawil Hallyn,
Bürgermeister zn Stargarden. Der egenannte Hawptmann und die Seohse
nullen uff die nabeste Quatertempir kommen jen Arnswslde und do richten über
fiawb, braut, Hortbrant, na rechte uuna über unrecht widersagen nach rechte
als der Lantfryde aofweyset und als sie darüber zn den heiligen gesworen
haben, uf die ander qnatertempis nahest darnach snllen sy seyn zu Korlyn
und uff die dritte zn Bellgardon und darnach wider gen Arnswalde etc. (Biedel).''
XXXV. Hermann. 1856, wo sich die Gesellschaft der Kalandsbrüder
wohl aufloste, die Mitglieder zum letzten Haie in Colbergs Urkunden erscheinen,
bildete sich hier die heilige Leichnamsgilde mit einem Altar von 30 Hk. jähr-
licher Rente zu Hemoiren für das Seelenheil sämmtlicher Brüder und
Schwestern. Die Genossenschaft hatte damals 4 Provisoren, 2 Geistliche und
2 Laien, darunter Hermann v. Gl.; sie führte ein eigenes Siegel. (Biemann).
— 1868 d. 16. Juli, Colberg, Gottfridus, decanus eccl. Oolb., Johannes, apo-
aby Google
— 46 —
thecarii, Viearios St Georgi, ibidem, Hermanns Glazenap und Otto Kose,
Civia Colbergenus prouisores frater nitatis corporis Christi ibidem Überweisen
60 Mi. zor Stiftung einer Memoria am Altar corporia Christi. (Pom. 8t-
Arch., Wachsen.)
Schon im 8. Jahrhundert war es üblich, daas die Priester eines gewiss««
Distrikt« am ersten Monatstage zusammen kamen, um sich über die Führung
des göttlichen Amtes, zu welchem sie berufen wann, zn beratheu, die kirch-
lichen Feste Ar den laufenden Monat zn ordnen, auch Seelenmessen für Ver-
storbene nt lesen. — Dieser erste Tag hiess Kalendae, diese aynodalen Zu-
sammenkünfte unter gemeinsamem Gottesdienst und folgendem Mahle hiessen
„Kalenden", woraus die Kalandsgilden oder Kalandsbruderscnaften hervor-
gingen. (Gesch. v. Spandau.) Später wurden profaner Weise mehr Bierklubs
aus den Versamminngen; daher: „er kalandert den ganzen Tag." (v. d. Dollen.)
Besitz: In Colberg and wohl in der Nahe.
XXXVI. Labbert, Oms Colbergensis. — 1887 den 28. Juni, Colberg.
LudoTicus Zuuerke, proconsul, Henricus Ghemelyn, Benior, Hartwicas Dabel-
steen et Lubbertns Glazenap bitten den Borcke (de Lobeze) viearios und
Administrator des Bischofs Johann (provuisi et electi) von Oammin am kirch-
liche Conflrmation einer nach dem Testament des Estmarua Kremer gestifteten
Vicarie zu Colberg und präsentiren den „Priester" Marquardus Lyndeman znm
ersten Vikar derselben. (Pom. St.-Ärch., Wachsen.) — Lnbbert war wohl
der letzte der Zeit in Colberg angesessenen v. Glasenapp.
XXXVH. PeteT, Landesvogt und Schlosshauptmann von Neu-Stettin,
letzteres bis 1407; gestorben c. 1410. — 1889, den 19. Juni. Bbchof Johann
von Pomesanien (Biesenburg) als päpstlicher Conservator und Bichter befiehlt
den Geistlichen nachstehender Städte kraft einer Bulle des Papstes
Alezander IV. auf die Klage des Hochmeisters Conradas Czolner de Bothen-
steyn, den Eccart v. Wolde und alle betheiligten Edelleute, welche an der Ge-
fangennehmung des Herzog Wilhelm von Geldern (bei Stolp) auf seinem Zuge
znm Deutsch • Orden nach Prenssen betheiligt gewesen, unter Androhung des
Bannes aufzufordern, innerhalb bestimmter Fristen vor ihm zu erscheinen.
Unter den Städten sind: Stettin, Cammin, Wollin. Greiffenberg, Treptow,
Beigard, Cöslyn, COrlyn, Soannow, Rügenwalde, Schlawe, Stolpe, Arnhansen,
Bublitz, Polczyn, Berenwalde, Drauvenburg, Nürnberg etc. genannt. Die
Edelleute waren: Eccardus von dem Walde junior, Comes de Dewitz habitans
in Dobern, Johannes von Lantkow hab. Norenberg, Paulus Kranksporn, Rey-
marus Pudewelsch, Woldicke vom Walde, lange Henning vom Walde, Filius
Borcardi interfecti, Henning von Wedil von Meldyn, Hans von Wedel von
Minnenbnrg, Hans von Wedel de Falkenburg, Matzke Borke von Stramehl,
Gerhard von Dens czur Dewir, Drews henning, Junge Paul et Henning
bulgrin von Clanshagen cum patribus suis et servitoribns Zciczik von
bolczin, Michel Manteufel von bolczin, Reymar Pudewelsch in beeren-
walde in Czalchhain, Michel Pudewelsch circa beerenwalde in Czulch-
hain, Hans Hechthusen in beerenwalde, Heinrich frater sune heynrich
hechthnaen, in Nnve-Stettin Petir Glasnap, hans Lude, henning Bounnie
von natzebande, Paul verce der Junge cza volkow, Tesl&fe Karmlis schiren
frnnd Wishra Kamike in Buewalde, Swantes teachaitz Wieaike alias meslaf
Jacob czippelow qni morabatur in Stolpe, brizmar Kleste halbpfaffe in
Sattikow Bisbra Kleeste Alias Vnlczin Beigarte Fridekow filii myntin vicke von
Heydebrecke in Ostirbac, Jurge bore von Heydebrech in Parow Mertin czu
Bikow, Conrad czu Bikow Heyne monchow in Buckow Eccard Pndewels hab.
in Pudewels n. s. w. (Vogt, Urk. N. 13.)
Aub dieser Urkunde geht hervor: 1) daas Peter v. Gl. in Neu-Stettin
sieh befindet, wo er, wie wir weiterhin sehen werden, Schlosshanptmann ist,
wie es ältere und jüngere Vettern auch gewesen sind; 2) dass in der Reihen-
folge der Städte Bärwalde in Hinterponunern bereits als Stadt aufgeführt,
aby Google
— 47 —
also vorbei1 etwa vor 1350, wahrscheinlich gleich nach Gründung der Stadt
Märkisch -Friedland 1314, wobei Henning N. X. zngegen war, von diesem von
Glasenapp wohl fnndirt _ worden ist, 8) dasa Beymar Pudewelach in circa
Beerenwalde in Cznlchhain, (Schivelbein) desgl. auch Hans Hechthusen hier
in der Nahe von den Stammgütern Podewils resp. Zarnefanz, dabei noch
heute ein Vorwerk Hechthansen, aufgerührt sind. In den „baltischen Stadien", wo
über das Thierreich in Pommern verhandelt und die Orte genannt worden, welche
ihre Namen nach Thieren fahren, ist im Lande Schivelbein, zwischen den Dörfern
Stoltenberg und Falkenberg ein Ort „Barwalde4 aufgeführt, der bereits bis aof
Folgende« (von Giesebrecht) verschwanden ist: „Beim Krummen Wasser bei
Stoltenberg (unfern Schivelbein) aof der Land Strasse von Colherg nach Schivelbein
ist ein ziemlich beträchtlicher Raum, der in der Rundung mit einem Erdwall
eingefaast war, wo eine alte Stadt gestanden haben, in den märkischen
Kriegen aber zerstört worden Bein soll." 4. geht ans der Urkunde hervor, dsss
die, dem Herzog Bogislaf IV. nnd den spater hierFnss fassenden westlichen Fürsten
nachfolgenden von Vor- nach Hinter-Pommern wanderden Edelleute, als die
v. Podewise, alte Schlossgesessene auf Demmin in Vorpommer, v. Kleiste,
T. Wolde, v. Münchow, auch v. Zastrow nm 1400 herum noch nicht weiter
als bis zu der Höhe, meist westlich von Beigard, gekommen sind, daher die
betreffenden Familien anch später sich an dem Weiteransban der bereit« fnn-
dirten Stadt Barwalde und Ansiedlang in dem Lande bei Barwalde resp. im
Co pri eben sehen Busch nnd in der Pieleburg'schen Heide, welche Gebiete die
v. Glasenappe allein ja nicht bewältigen konnten nnd wo immer noch grosse
ku bebauende Strecken blieben, erst etwa von 1450 ab haben betheiligen können
(s. bei Barwalde, Th. I). Es ist Angesichts dieser Urkunde von dem Archivar
Dr. Klempin (Kraz?), welchen alle Welt als unfehlbar ansieht, nnv er antwortlich ge-
handelt und falsch, wenn er in seinem Werke: „Die Städte Pommerns, S. 18."
von der Stadt Bärwalde in Hinterpommern schreibt: „Der Ort Bärwalde taucht
zuerst auf in einer Urkunde von 1389 als Sitzort des Reimer Podewils und
Hans Hechthausen." Klempin weiter: „1479 ist ein Achtel von Stadt nnd Land
Barwalde in Lehnbesitz des Geschlechts von Hnnchow, um 1525 erschienen
auch die v. Glasenappe (als sie nun die Lehnsherrschaft angenommen) mit
Lehnbesitz von B&rwalde. Von da ab ist die Stadt gemeinschaftliches
Besitzthum der Geschlechter: von Glasenapp, von Wolde, von Zastrow,
von Münchow, der sogenannten „4 Geschlechter etc." In Folge dieser falschen
Aufstellung macht ein anderer Grubler die Hypothese zurecht, dasa ein von
Podewils 4 Töchter besessen, welche ihm je einen v. Glasenapp, einen v. Wolde,
einen v. Zastrow and einen von Hünchow als Schwiegersöhne zufuhrt, denen
er dann als Hitgabe das Stadtlein Bärwalde and Land, auch wohl gar den
Copriebenschen Busch und die Pielebnrger Heide (?) verliehen habe. — Dass
aber die v. Glasenapp bereits seit lange Erbburg- u. Schlossgesessen hier waren,
natürlich die Burg Bärwalde nnd das Land Bärwalde, Schloss Alten wall und
das Land zum „Altenwalle ", Persantzke nnd Land etc., aus welchem letzteren
spater das Amt Neu-Stettin entstanden, auch die Pieleborg und Heide, sowie
sie die Borg Coprieben nnd den Busch besassen und beherrschten; scheint
pp. Klempin nicht herausgefunden zu haben; das aber hätte er in den Lehns-
acten mit ZnhUlfenahme einiger Chronikanten, wie Rango und Andere, finden
können, dass die v. Glasenappe sich überhaupt erst sehr spat mit „ihrem
väterlichen Erb und Lehn" belehnen Hessen, dass Herzog Erich IL der
erste Herzog bei dem von ihm gewünschten Tausch von Pollnow etc. gegen
6 fette DOrfer bei Schlawe, die dem Rath Peter v. Glasenapp (N. 23) auf
Coprieben gehörten, es war, von dem diese Belohnung 1474 angenommen
wurde und dass erst 1481, 1486 Herzog Bogislaf X. dem Peter (28) und Henning
(25) auf ihren Wunsch mit „ihrem väterlichen Erb und Lehn, wie solche
durch ihre Aeltern und Vorältern auf sie vererbt (und zwar so allgemein ge-
halten) Pollnow, Gramenz, Coprieben, Bärwälde, Lübbegust nnd Klotzen etc."
aby Google
2 Leimbriefe ertheilto, welche schon gegen obige Zorückdatirnng bei Barwalde,
von früher her den Besitz nachweisen als von 1628; hat der Archivar Dr.
Klempin nicht gefunden. Ein Archivar von Pommern mflssto, ehe er dergL
Schriftstücke in die Welt schickte, doch wohl mehr ober die BeatcrerhUtnisse
altpommerscher Urfamilien, wie die von Fodewies and von Glasenappo aus dar
Präzis und nicht nur ans einer vorgefundenen Liste Ton sich geben können;
wenn auch darüber hinfort gesehen werden sollte, mnsste er doch wenigsten»
die Urkunden richtig lesen nnd danach arbeiten. —
Die Macht des Deutschen Ordens bestand in den Zuzügen der Deutschen,
welche ursprünglich gegen die Heiden kämpfen wollten. Der Zng konnte frei
durch die deutschen Lande des Markgrafen gehen, durch die andern, wo das
Ansehen des Deutschen Reichs nicht viel galt, wie auch in Pommern und in
Polen, war zu furchten. D. -Orone und Conitz besonders, also am Neu -Stettiner Lande
vorbei, waren die Pforte für den Orden mit Deutschland (s. N. 16) nnd so
lange Polen diese im Besitz hatte, war es böse bestellt, Gof&hrliefc auch
zeigten sich die pomroerschen Bitter, welche Pommern nicht so nebenher wie
z. B. 1888 angesehen haben wollten. Der Orden suchte also die reap. pom-
merschen Edellente an sich, in seinen Sold zu ziehen. 1884 war bereits mit
der Schenkung der Stadt und des Landes Schivelbein durch Haaso v. Wedell
an den Deutschen Orden, durch seine Schulden gegen eine Pension veranlasst,
ein guter Anfang gemacht, — 1381 hatte der Markgraf Sigismund von
Brandenburg den Hans (Hasso) von Wedell zum obersten Hauptmann und Ver-
weser des ganzen Landes jenseit der Oder (also östlich und soviel die Branden-
burger hier inne hatten, resp. hierdurch zu erlangen hofften) gemacht und ertheilte
ihm eine ausgedehnte Vollmacht in der Verwaltung, nennt dabei einen zweiten
Hauptmann v. Strele, sowie die Städte Arnswalde, Trambnrg nnd Königs-
berg, um vereint mit ihnen event. zu handeln. (Prenss. St-Arch.). Bereits
1888 hatte der Deutsche Orden mit dem Herzog Wartislaf VII. und Bogislaf
von Pommern- Stettin ein Bundniss zu Lauenburg geschlossen zum Schutz und
Trutz gegen Jagellow auf 10 Jahre für die von Deutschland zuziehenden
Hulfstruppen. Das Versprechen wurde aber spater nicht rein gehalten. Die
Situation wechselte hier von Augenblick zu Augenblick und trug wohl mit zu
der Aendemng in dem Versprechen bei, dass Pommern auch aus der Neumark
wieder zu furchten hatte, in die Herzog Swantibor von Pommern 1887 ein-
fallen mnsste, dem Hasso v. Wedell auch durch einen gleichen Einfall in Pommern
mit polnischen Hnlfsvölkern entgegentreten zu müssen glaubte; er erlitt aber
von den Pommern eine bedeutende Niederlage. Zwischen Bärwalde und
Tempelburg hatten die Herzoge Swantibar von Pommern und Wartislaf
von Neu • Stettin die Polen nicht allein um 1387 geschlagen , sondern
waren die Pommern auch verwüstend bis an die Netze vorgegangen. —
In diese Zeit 1388 fallt nun der etwas sorglos unternommene Zuzug, des
Herzogs Wilhelm von Geldern aus Deutschland durch Pommern zu dem
Deutschen Bitterorden. Durch 40 pommerscbe Bitter unter Fuhrung Eocards
v. d. Wolde (Vogt von Beigard) wird Herzog Wilhelm mit den Seinigen bei
Stolp aufgehoben, er selbst gefangen und in Falkenburg (welches einem Hans
v. Wedell gehörte) festgesetzt, was nicht ohne Begünstigung der Herzoge von
Pommern und des Königs von Polen geschah nnd die Verpfandung Nakels
an Pommern 1890, sowie die Einsetzung Ecoards v. d. Wolde als Gapltanos
von Nakel durch Jagellow, beweisen, von wo man die Ordenszugange noch
besser beunruhigen konnte, wobei auch Matzke v. B. wieder auf die Buhne der
Action tritt, welcher inzwischen 1858 bereits Palatin von Polen gewesen, und
im Dienst des Königs von Polen eine bedeutende Stellung bekleidete, in solcher
er auch den Landeomthnr von Böhmen niedergeworfen hatte. — Der Papst
■o wie der Deutsche Orden boten Alles auf, Züchtigung eintreten zu lassen.
Letzterer fiel dann ja auch 1889 in Pommern ein, nahm Bache an Göslin und
Gegend. Nachdem Falkenborg 1888 von dem Ordensgebieüger genommen
Jigitizccty G00g[c
- 49 -
war, wurde es besetzt, jedoch verblieb Herzog Wilhelm, obwohl er sich mit
6000 Hk. losgekauft hatte, auch ferner noch darin, weil er nicht anders ent-
weichen wollte, als dass ihn sein Feind Eccard v. d. Wolde, dem er das Wort
gegeben, frei Hesse. Bas Ordensheer brach in die Güter Eccard v. Woldes u. And.
mit furchtbarer Verwüstung ein und vernichtete Fulkow (Bolkow?) und Buckow
{Land Beigard) nebst mehreren Schlossern und Bargen der andern Adligen
(vielleicht auch Altenwall ? etc.), die der Hochmeister „Kräennester" die sie
„Sloss nennen" bezeichnete; die Ordensritter brannten die Dörfer nieder, durch-
raubten Alles auf das Schrecklichste, so dass Herzog Wartislaf folgenden Brief
Aber diese Vorgänge schreiben mnsste: „Sie hebben nnse laut gerowet, schinnet
und gebrannd, mehr laden j&mmerliken geslagen, gevangen nnd gemordet;
fronwen an eren eeren gekranket, unse Mann und Stade up ein unrecht uch
grot arbeyt nnd skaden gebracht" etc. (Vogt.) Falkenburg blieb vorläufig im
Besitz des Ordens, der anch 1390 noch einen Einfall in Pommern gemacht
hatte. Auch der vermittelnd auftretende Gesandte von Schweden wurde von
dem Orden rücksichtslos behandelt, so dass nunmehr der Bruch zwischen den
Herzogen von Pommern nnd dem Orden vollständig, Annäherung der ersteren
an Polen nnd Abschluss eines Bündnisses mit den Polen, herbeigeführt wurde.
Gleichzeitig fielen auch mehrere der im Dienst des Ordens stehenden pommerachen
Edelleute 1390 wieder von ihm ab, so: Tesslaf v. Bonin auf Lantow. der mit
40 Mann, Heitern und Knechten, Bitter Conrad Kameke aus Nassburg bei
Pollnow. der mit 30 Gleven auf 50 Jahr für jährlich 6000 Mark zu dienen sich
erboten hatte, wie auch Siegfried (v. d. Goltz) v. Kesdorf und Andere. Von
1390 an fing der Deutsche Orden au, auf sehr abschüssiger Bahn zu wandeln;
mit allen Mitteln versuchte er, wie schon erwähnt, pommersche Edelleute zu
werben, wie es z. B. gelang 1393 Laurenz, Märten nnd Dirske Kosske
(Kastellan zu Tauchel) von Koneschau und von Hnttrin zn gewinnen, doch
unter der Bedingung : „das Kric odder orloge wurde czwischen nnsero Herrn den
Herzogen und den Ordyn von Prnsen, zo welln wir und unsere bey ansern
Herren bliben von dem wir erb und gut heben" etc. 1401 verpflichten sich noch
Heinrich von Wedeil zu Mein dem Hochmeister Conrad von Jungingen für
den Seid zu dienen, wie er ihn andern seiner Mannen und Dienstpflichtigen
im Lande Dramburg giebt, sowie Hatzke von Borke zu Stramehl, Wilke
Hanteufel zn Cölpin, Gert v. Dewitz, Georg v. Wedeil etc. (Barthold, Vogt).
— Einen v. Glasenapp haben wir nicht in den Aufzeichnungen dieser Zeit der
Unsicherheit, Parteilichkeit und der Wirren weder bei Vogt noch anderswo auf-
finden kOnnen. — 1392 hatte Bogislaf VIII Nakel durch den Orden wieder
verloren, es kam jedoch 1394 wieder auf Schlossglauben durch den König
von Polen an Wartislaf VII. von Pommern. Bald aber muss zwischen diesem
und dem Orden wieder eise Annäherung Platz gegriffen haben, denn er hatte
sich dem Orden gegenüber angeboten, den Matzke v. B., welcher dem Orden
Schaden zugefügt, Ordensritter aufgehoben und umgebracht, 1392 überhaupt
den Zuzug von Pommern und Polen her abwechselnd, wie es auch Eccard
v. Wolde von Polen her that, beunruhigt hatte, zu bestrafen, indem die
Borg desselben, Stramehl, 1398 zerstört werden sollte, was denn auch durch
den Deutschen Orden, nach Andern durch die Polen, also nicht ohne
WartislafB Einverständniss, bewerkstelligt worden ist. Bald darauf starb
Herzog Wartislaf aber, und zwar gewaltsamen Todes. Ob mit Hecht? hatte
man gegen Eccard v. d. W-, Matzke v. B., besonders gegen Gerhard v. D.
Verdacht der Blutrache gegen Herzog Wartislaf VH. bei Dobryn. (Urk. v.
Kleist, Klöden.) — 1400 wurde Nakel wieder polnisch und als Jagcllow starb,
war hier freiere Hand für den Orden, wozu noch kam, dass 1402 der Orden
von dem Markgrafen die westliche Nenmark erhielt. (?) Es lag somit das
Neu-Stettiner Land so recht zwischen landerwerbsthätigen Feinden und blieben
die unaufhörlichen Kämpfe nicht aus. — Eines grösseren erwähnen wir, der
hier jedoch nur streifte. Der Ordensvogt in der Neumark (Tempelbnrg, Dra-
aby Google
— 60 —
heim) Johann v. Wedeil, sowie Henning:, auch Heinrich t. Gnntersberg wollten
von verschiedenen Seiten 1409 in das polnische Gebiet bis an die Warthe vor-
dringen, desgl. zogen andere Adlige, die zum Orden in Sold gegangen, als:
Hatzke und Heinrich v. Borcke, 8 v. Dewitze, 3 v. Blankenbnrge, 8 v. Pode-
wils, Martin und Curt Schmekow, 4 v. Hanteufel, 2 V. Schön, 1 V. Münchow,
Michel v. d. Elbe, Heinrich v. d. Goltz und einige Knechte, die mitgingen von
Schivelbein ans Aber Markiach-Friedl&nd nach Dt. Orone, das erstürmt werden
mnsste. Alle rückten dann, sich unter Johann v. Wedeil zu concentriren and
den Herzog Warüslaf von Wolgast erwartend, auf Woldenbnrg zn, von wo
ans dann weiter in Polen eingefallen werden sollte; — als die Nachricht von
der unglücklichen Schlacht bei Tannenberg 1410 hier eingriff, die Disposition
erschütterte nnd anch der Friede erfolgte. Hehrere vom Adel fielen vom
Orden ab, der Granzadel reizte gegen den Orden auf; Henning v. W.- Fried-
land kündigte dem Orden ganzlich auf, ging zn Polen Aber, erhielt das Gapitanat
Dt. Orone nnd dies 1414 in Pfand-Boeitz. Auf einer Versammlung zn
Hammerstein ward die Glocke gegossen. — Hicbel v. ßydow forderte 500 Hark
Lösegeld für seinen von dem Orden gefangenen Sohn, die v. W. wollten
Falkenburg, die v. B. Neuenwedell an Polen verkaufen u. dgl. Bedrangniss
und Unglück über den Orden von allen Seiten, jedoch hatte er sich noch des
Schlosses Draheim bemächtigt, welches aber von den Polen etwa 1419 ge-
nommen, dann von dem Orden wieder erkämpft worden, bis er es 1428 ganz-
lieh an Polen ausliefern mnsste. —
In der Schlacht bei Tannenberg, 15. Juli 1410, kämpfte Herzog Swan-
tibor auf Seiten des Deutschen Ordens, indem er seinen Sohn Casimir mit
600 Heitern zu Hülfe schickte, wahrend Bogislaf VIII. abwartete; am Ende
aber war der Hochmeister erlegen und der Pommersche Herzog Casimir von
den Polen mitgefangen. Bogislaf übte keine treue Politik aus, da er doch im
Grande zu Polen gehalten hatte und jetzt gewissermaassen gegen seinen ge-
fangenen, wenn auch spater bedingt freigelassenen Vetter von Pommern-Stettin,
Verschreibang anf Lebenszeit von den Gebieten Bütow, halb Schlochau, Fried-
land, Baldenbnrg, Hammerstein und anch Schivelbein mit der Klausel annahm,
„aber den König nicht zn verlassen". 8 polnische Grosse verbürgten im Namen
des Königs die Abtretung der Schlösser und gegenüber für Bogislaf 8 pom-
mersche Edelleute; Henning v. d. Walde, Nielas v. Zitzewitz, ein Kameke,
Georg v. Dewitz, ein v. Below, ein v. Wacholtz, Vogt von Quarkenbnrg nnd
ein v. Lohde (es sind jedoch nur 7, erst spater scheint der 8., weil es doch für die
Befreiung des Fürsten galt, sich dazu bewogen gefunden zu haben). Bogislaf
empfing den Streiter, seinen Vetter, zwar frei aus seiner Haft, doch mit dem
Gelobniss, am nächsten Martinsfest die 7 genannten Edelleute nach Krakan zn
stellen. Man tränte ihnen nicht, so dass Bogislaf selbst mit seinen Borgen
event. zu stellen sich verpflichten mnsste. Herzog Casimir verändert wohl
seine Haft, blieb Über ein Jahr lang in polnischer Bestrickung. Nach der
Urkunde von Dogiel waren die Bürgen die obigen; es trat noch ein Kastellan
(Schlosshauptmann richtiger) Peter Glnsenapp hinzu, den der polnische Schrift-
steller in „Slaseneep" verzerrt (Barthold). Zur Charakterisirung der nicht
„pommerschen" Politik Bogislafs VIII. ist zn erwähnen, dass bereite 1408 den
28. August er sich unter das „Hofgesinde" (hatte zu der Zeit eine andere Be-
deutung als jetzt) des Königs Wladislaus von Polen zahlte, dafür jahrlich
800 Mk. zahlte, ferner versprach mit 100 Lanzen ihm zn dienen, wofür des
Königs Hülfe ihm zugesichert wurde, was freilich Angesichts der zudringlichen,
feindlichen Harkgrafen von grosser Wichtigkeit für Pommern war (s. N. 11).
(Barthold.) — Nach ,Schmidt" waren die an Pommern und die Neumark
grtnzenden Theile Polens zu Ende des 17. Jahrhunderts völlig germanisch,
der Adel meist deutsch, z. B. die v. Wedell-Friedland evangelisch, 1550; die
v. Wedell-Ttttz jedoch im 16. Jahrhundert polonisirt. 1444 aber schon waren
Henning v. Wudell, Starost, auch einige v. d. Osten, v. Weiher, v, Unruhe,
aby Google
— 51 —
t. d. Goltz bei Dt Grone, auch ein v. Hanteufel, die nuter polnischer Ober-
hoheit wohnend, auch polnische Aemter bekleideten, auf dem Wege der Polo-
nisirung, was mit veranlasste, dass in die entgegengesetzten Gebiete Einfalle
gemacht worden. Betreffend die Q ranz einfalle von pommerscher Seite in die
Gegend von Dt. Crone nnd Flatow und darch BazziaB sich auszeichnend, giebt
er die von Glasenapp und die Tessen (v. Bonine) an, welche besonders gegen
Polen nnd polnisch Gesinnte als: die Böge von Scepniewo, die v. d. Borne-
Botzki, die Starosten von Dt. Grone, die v. Bosenberg-Grudczinski, anch Erb-
herren von Flatow nnd Krojanke, vor allen Dingen gegen den Wlodko Dana-
borski bei Schlochau, nach Anderen anch gegen die Grafen von Bninski hart
und fest gekämpft haben.
Mitten in allen diesen Kämpfen nnd Wirren war doch 1356 am N.-Ende
des Streitziger Sees nnd in Nahe der alten Burg bei Nen-Stettin das Kloster
Marienthron gestiftet worden. Alle diese Drangsale nnd Kampfe hat Peter
mit durchleben nnd in seiner Stellung hier nnd dort fest eingreifen müssen. —
Nach Henning v. Gl. X. sind nach Wokens Verzeichniss der Landesvogte,
Schloss- und anch Amts-Hauptleute oder Tilgte von Nen-Stettin 1861 Arnold
von Dambitz, 1878 Nedes nnd Otto v. Wedel! genannt; Peter v. GL ist nicht
aufgeführt, so wie auch spater die v. Glasenappe, die ja geborene Vögte
des Neu-Stettiner Landes */« excl. des Vi grossen fürstlichen Amtes waren,
nicht angegeben, sondern die Lücken offen geblieben sind; wenn sie nichtamtlich
aufgeführt, liegt das daran, dass sie selbstverständlich in ihrem */s Gebiet
Schloashanptlente und Landvögte waren und event. nebenher das fürstliche
Amt mit verwalteten. Peter ist noch (s. oben) 1408 genannt, wahrend
Woken 1407 Henning v. Kleist (?) nennt, dann ist eine Lücke bis 1502, in
der wohl Henning v. GL II, darauf 1436 - 1460 Curt v. Gl. 18, dann sein Sohn
Gnrt 26 (nach Livl. Nachrichten) etwa bis 1486 als Schlosshauptmann von
Nen-Stettin nachzutragen waren. 1486 — 1502 sind Peter v. Kleist, Heinrieb
V. Ramel, 1565 Otto v. Wedell, Zabel v. Wolde, ein v. Barnekow, welche letztere
beiden ja zugleich Vögte von Beigard waren; ferner v. Wussow, Clans v. Pntt-
kamer, Tessen v. Kleist, Claus v. Somnitz, Melchior v. Dnbbersitz und Andere,
mitgetheüt worden. —
Besitz: Wohl Güter oder Antheile bei Nou-Stottin liegend, als: Alten-
wall, Coprieben, Bärwalde, Grameuz etc., welcher Besitz, nachdem
Peter wohl ohne männliche Erben gestorben, anch in die Hände von Henning
v. GL N. 9 nnd dessen Söhne übergegangen ist. —
XXXVm. Ulrich v. GL, Barthnsewitz, S. v. XXVH., Famulus, 1846 ist er
nebst seinem Vater, seinem Onkel Barthus XXVI. und Andern, Beteiligter
bei dem Vergleich, den sie für die Wittwe des Peter v. GL, Abela mit dem
Bath von Cöslin wegen ihr durch COsliner zugefügten Brandschaden* am Gut
Manow, absehliessen (s, XXVH. und 6, Pomm. St.-Arch.). —
XXXIX. Andreas v. Gl., Barthnsewitz, S v. XXVm. 1358 bei dem Verkauf
von V* der Hälfte des Jamund-Seee mit Pertinenzien ist er als Mitbetheiligter
aufgeführt; bei der 1856 erfolgten bischöflichen Bestätigung (Oonfirmation)
ist er nicht genannt, vielleicht inzwischen verstorben, während von dem Vater
die Bede ist (Pomm. St.-Arch.. ürk. 9, 10).
XL. Paulv.Gl., Barthnsewitz, I. S. v. XXX., Bitter. Das ScbloBsNest,
unfern dem Strande am Ansfluss des Nestbaches vom Jamund-See her in die
Ostsee, nach Klöden am östlichen Ufer gelegen, war 1808, vielleicht anch in
Folge der Sturmfluth von 1804, bereits im Verfall und mit demselben das
„Hans Nest" auf dem „südwestlichen Ufer" (linken) des Ausflusses, letzteres doch
noch wohnlich vorhanden. Die Ostsee wusch hier, wie überhaupt in Pommern,
von Jahr zu Jahr Land ab, so dass die Landzunge zwischen dem See und der
Ostsee immer schmaler und nnwirthlicher wurde, die v. Glasenappe (Bartbuse-
witze) sich theils auch desshalb auf ihre weiter vom Heere abliegenden Güter
*n lug h» g zurückziehen mussten. Der Jamund-See hatte nunmehr zu diesem
■aby GOOglC
— 62 —
Besitz auch eine andere, nicht mehr centrale Lage und weniger Bedeutung
erhalten; ferner entwickelte in der Erwerbung des Sees, für Cöslin, das Stift
seine ganze klage Berechnung und Energie, so dass ja durch das Engagement
de« Vaters Paul XXX. bei Bu blitz Beine Nachkommen wohl in Geldverlegenheit
gerathen, mit gezwangen wurden, besonders Barthus XLI. und Henning XLII.
die auf sie repartirenden Theile des Sees, *i, von der Hälfte 1858 zu ver-
kaufen, wahrend Faul seinen dritten Tli eil noch zu Wusaeken behielt, jedoch
der Commnnion wegen dieLast der Servituten, als Bischoisgeld, besonders Fiseherei-
Facht auf alle ihre andern Gutern dieser von Glasenapp, auch auf Wusseken
übernommen werden mussten. Die Verkaufenden resp. Einwilligenden werden
hier noch Barthusewitze benamst, während in der 1356 erfolgenden Belehnungs-
Urkunde für die Stadt Cöslin bereits Henningns XLII. Bulgherin de Clawes-
hagen, die verstorbenen Vettern „Bartzewitze" hier und der einwilligende
Bruder von Henning ebenfalls Barth hb XLI., Bulgheryn genannt werden; aber der
8. Bruder hier Faul, vielleicht sich ganz davon zurückhaltend, gar-
nicht aufgeführt wird. Der hier vorkommende Fanl ist der Vater N, XXX. — 1362.
Die Herzoge Bogislaf, Barnim und Wartislaf, der Bischof von Cammin, die
r. Kameke, von Podewilse, v. Bulgrine und die Stadt Cöslin legen die unter
ihnen stattgehabten Fehden und Irrungen bei. (Pom. St.-Arch.); es werden
hier Paul und seine Brüder No. XLI-, und XLII. engagirt gewesen sein. — 1392
lebte er noch und war 1388 bei der Gefangennehmung des Herzogs Wilhelm
von Geldern betheiligt gewesen.
Besitz: Wusaeken, Läse, Antheil an Nest, am Strand und am
Jamund-See, an Bulgrin. Bepkow. Kleist u. s. w.
Gem.: N, N. 1392.
Sühne: A. B.
XLI. Barthus v. GL, Barthusewitz, 2. S. von XXX. 1347 ist er in der Ur-
kunde über den Vergleich von Henning XVII. und Paul XHI., wo sie sich
wegen der Gränzen der Stadt Bublitz und anderer Streitigkeiten mit dem
Bischof einigen, nebst seinem Bruder Henning XLII. Zeuge. 1353 ist Barthus
als Beteiligter bei dem Verkauf von 2/a der Hälfte des Jamund-Sees etc. an
die Stadt Cöslin; desgleichen wird er 1356, bei der Belohnung der Stadt
Cöslin mit gedachtem Besitz (s. Urk. N. 9, 10), hier Bulgerin, wahrend er
1853, sowie sein Vater und seine Oheime Barthusewitze genannt werden, auch
angeführt. (Pom. St.-Arch.)
Besitz: Wie b, N. XL.; er scheint hauptsächlich auf Bulgrin gesessen
zu haben.
XLII. Henninu v. GL, Barthusewitz, 3. S. v. XXX. 1317. In der Urkunde
betreffend den Vergleich, welchen Henning XVII. und Paul XLH. v. Glase-
napp mit dem Bischöfe von Cammin wegen der Gränzen von Bublitz und
wegen anderer Zwistigkeiton und Fehden abschließen, ist Henning dictns
Bulgrin nebst Bruder XLI. als Zeuge aufgeführt. 1853 ist er als Haupt-
betheiligter bei dem Verkauf von 2/i der östlichen Hälfte des Jamund-Sees etc.
an die Stadt Cöslin aufgeführt, hier mit dem Beinamen statt Barthusewitz,
Bartzewitz, wahrend er 1356 in dem Bestattigungsbriefe dieses Verkaufs- resp.
Belehnungsbriefes der Stadt Cöslin als Henninghns Bulgherin de Claweshagen
genannt wird. (s. Urk. 9, 10. Pomm. St.-Arch.) Dies Claweshagen, Clans-,
plattdeutsch Eluushagen( hat bei der Ostsee gelegen und hat wohl seinen
Namen wechseln müssen, ist vielleicht spater Cluss genannt worden (s. Urk. N. 16).
— Es ist anderwärts schon bemerkt, wie unter andern diplomatischen Kunst-
griffen auch derjenige bei Erwerbungen durch das Stift angewendet wurde,
möglichst wenig in den Urkunden den allgemeinen Familiennamen oder An-
klänge an den gütigen Schenker etc. aufzunehmen. —
Besitz: Wie bei N. XL. speziell Claweshagen.
Gem.: N. N.
Sohn: C.
cC, Google
— 58 —
TTJTT Lorenz, 1. 8. v XXXI. 1429 ist Lorenz als Knappe nebst
seinem Vater Woyslaf, N. XXXI., Johann von Schlawe N. XVLL und Andern
als Zeuge angegeben. (Klempin.)
XLIIIa. Johann, 2. 8. v. XXXI. Neben Lorenz angegeben (Kletnpin).
XLIT. Conrad v. Gl., Bewenhusen, 1895. Canonicus Oolb. und zwar als
TheaanrariuB bat er das Testament von dem Notar Jobannes Ticke in
Gegenwart mehrerer Zeugen vollzogen.
10. Generation von 1415—1450.
XLV. Uffrenz (Lorenz), 1400 auf Manow, lebt 1457. (Pom. 8t.-Arcb.
nnd N. 10.)
Besitz: Uanow etc.
Gem.: N. N.
Sohn: L.
XL VI, Ulrich v. Gl., Bewenhusen, Knappe. 1426. Er verkauft mit Bruder
Peter XLVLL. dem Probst« dea Cilsliner Nonnenklosters, sowie den übrigen
Testaments activen eines Cösliner BQrgers 16 Mark jährlicher Pacht. — 1428.
Ulrich verkauft dem Nonnenkloster zu Cüslin 4 Mark jährlicher Pacht aus
seinem Hofe zn Alt-Belitz (Beltz) für 50 Mark. (Pom. St. -Aren.)
Besitz: Alt-Beltz etc.
XLVTJ. Peter v. Gl., Bewenhnsen, Bruder von N. XL VI. 1426 verkauft er
mit Bruder Ulrich XLVI dem Probst des Cösliner Klosters etc. 16 Mk. jahr-
licher Pacht. — 1434 ist er bereits todt; denn in diesem Jahre versetzt Claus
v. Weyher, Vormnnd der Kinder Peters an Martin v. Warum 4 Mk. jährlicher
Pacht ans Alt-Beltz für 40 Mk. (Pom. St-Arca.)
Besitz: Alt-Beltz etc.
Gem.: N. N.
Söhne: LI, LH, LHI, LIV.
11. Generation v. 1450—1485.
XL VIII. Peter, BchloBshauptmann zn Bahn. — 1469, den 28. August,
Bahn. Er gelabt dem Hauptmann zn Soldin die Wiedereinstellung mehrerer
zn entlassender Gefangenen folgendermaassen: „Ick Peter Glasenap, niyne
gnedigen Heren, Heren Eriken unnd Warthslaff, to Stettin, der pomeren ectr.
Hertogen nnnd Fürsten to ragen ectr. Eren gnaden Hofftman thnm Bauen,
bekenne apenbare in dissen mynen Brefe de en deme hören edder lesen, dat
ick gelobe nnnd segge ju dem Erwerdigen unnd woldnchtigen Melcher von
laben, Hofftman thum Soldine, vor dy na geschreuen gesellen, dat se eyne (im)
venknisse scholden holden «p mynen Lonen (Glauben), oamelyk Hans greulich,
Hans druoffe, Baltzer Bogenot, Albert« de phanentroger, Michael Garwinde,
Thymme pentzin, Lorentz Grnndemann, Hans Morgenborch, Hans Schröder,
Michael Hartenborch np Snute nyiars dage negiss kamende wedder wedder je
to Stellen. Ob up eignen Lonen willen woleigen mynet gnädigen Heren borger
Hans redemer, Clawes crukow nnnd Hans wedige, de ick lick wedder will ins teilen
leuendlich edder doet up den ergeschreuen Dach hier bau (oben) van benennet.
Bowyset uns hir en guden willen, dat ick dinstliken iegen iw wil vorschulden,
To orkunde hebbe ick peter Glasenap myn Insegel boundene an disen apenen
Breef laten drucken. Gescreven thu Bauen am Dage augustini, Anno 1469
Jare." (Königl. Haus-Arch.) — 1480 d. 12. Febr. Herzog Bogialaf von
Pommern erneuert dem Kloster Chorin die diesem von seinen Vorfahren zu-
gestandenen Zollfreiheiten in den pommerschen Landen; gegeben zu Chorin etc.:
„Hyr en unnd ouer sinth gheweset de gestrenghe Erbaren unnd duchtigen Her
Hinrik borke, ridder, Werner van der Schulenborgh, Berndt Moltzon, unse
Harschalk, Adam Podewils, Peter Glasenap, alle uese leuen getreuen redere
und wele mer (mehr) der unsern louen und trawen werdichen (Würdigen)."
(Geh. St.-Arch.)
aby Google
— 64 —
XLIX. Berthold, Tagt zu Klein-Stettin, wahrscheinlich für die Stadt
oder Amtsvogt nur, während ja als Landesvogt nnd Schloashaoptmann von
Neu-Stettin Curt v. Gl. 16 seit 1446 und froher fungirte. 1460, d. 19. Juni,
Schlochan. Der Hochmeister an Berthold Glasenapp, Voigt zn Hein-Stettin :
Die Danziger Kauflente sind in der langen Heide durch seine Leute angefallen
worden, and man sagt, er sei selbst dabei gewesen. Unglaublich, da solche
That dem Ewigen Frieden zuwider liefe. Hat er mit den Danzigern Hechts-
händel, so Bei der Hochmeister ihr zuständiger Siebter und bereit, ihm
Hecht zu schaffen; daran solle er sich genügen lassen. Geschehe es anders,
so wurde man auf andere Wege gegen ihn denken müssen. (Frenss. 8t.-
Arch., Königsberg.) In wie weit Berthold zu Curt 16 etc. verwandtschaftlich
steht, bleibt unbekannt. —
L. Peter, 8. v. XLT, Ritter. — 1467. Paul Ol., N. 6, zn Knpriven,
Dnbeslaff v. Kleist zu Vynnow (Vilnow), Hans v. Barnekow, Bürger-
meister zn Beigard nnd Feter GL, Laurenzens Sohn zn Ifanow, verbürgen
sich gegen den Hath zn Coslin wegen der Urfehde, die Ghutske-Czuelken-
hagen zn Czuelkenhagen, der dem Arnd Kreter zu Coslin 5 Pferde „nte
zynen holtwaghen yn deine Hamerwalde" geraubet, und nacher gefangen ge-
nommen worden, geschworen. {Pomra. 8t.-Arch.) — 1409 ist Peter auf Hanow
Zeuge bei dem Vertrag, den Jnngherr Henning v. Gl. auf Hanow mit der
Stadt Schlawe, deren Burger seiner Mutter Bruder, den Laurenz Kossicke von
Huttrin auf dem Schlosse Alten-Schlage enthauptet, abgeschlossen hatte. (Gh.
St.-Arch.)
Besitz: Antheil Manow.
LI. Henning v. Gl., Bewenhnsen, 1.8. v.XLVII. 1451. Henning, Bischof
von Gammin, bezeugt, von den Gebrüdern Henning, Vicko nnd Curt von
den Bewenhnsen, 8 Hk. jährliche Rente für 400 Mk. erstanden zu haben,
welche er an das Kloster zu Coslin verkauft. (Pomm. St.-Arch.)
LH. Vicko v. GL, Bewenhnsen, 2. S. v. XLVH. 1461 (s. N. LI).
LIH. Curt v. GL, Bewenhnsen, 8. S. v. XLVLT. 1422. Henning v. Damitc
und die übrigen Patrone einer von Conrad von Bewenhnsen gestifteten Vi-
karie in der Camminer Domkirche präsentiren zu derselben den Hermann v.
Heyden dem dortigen Domkapitel. — 1461. Henning, Bischof von Cammin,
bezeugt, von den Brüdern Henning, Vicko und Cnrt von Bewenhnsen 8 Mk.
jährliche Rente für 400 Mk. erstanden zn haben, welche er dem Cöeliner
Kloster verkauft. — 1463. Cnrt nnd Georg von Bewenhnsen vergleicht der
Bischof Henning von Cammin dahin, mit dem Kloster zn Coslin wegen einer
Pacht von 40 Mk. ans dem Dorfe Belitz (Beltz), die dem Kloster zugesprochen,
dass doch diesen Brüdern das Einlösungsrecht derselben gestattet wird, (sie?)
1469. Cnrt von Bewenhnsen verkauft dem Bürgermeister von Cöalin,
Heinrich Abtshagen, seinen Antheil an dem Dorfe Belitz für 1,100 Hk. Pfen-
ninge. (Pom. St.-Arch.)
Besitz: Belitz.
LTV. Georg v. GL, Bewenhnsen, 4. 8. v. XLVLT. 1463. Cöalin. Henning,
Bischof von Cammin vergleicht die Brüder Curt und Georg von Bewenhnsen
mit dem Kloster zu Cöalin wegen einer Facht von 40 Mk. aus dem Dorfe
Belitz, die dem Kloster zugesprochen und dass doch diesen Brüdern das Ein-
löBungsrecht derselben gestattet wird. — 1466. Coslin. Georg von Bewen-
hnsen, Camminscher Fresbiter, verkauft dem Nonnenkloster zu Coslin das
halbe Dorf Alt-Belitz (Beltz) für 1800 Hark. — 1468. Cöalin. Jürgen
von Bewenhnsen bekennt sich dem Cösliner Bürger Arndt Poppendicke zu
einer Schuld von 160 Hark, wofür er demselben eine jährliche Heute von
12 Hark verschreibt. — Diese 4 Brüder, die letzten der Linie v. Glasenapp-
Bewenhnsen, haben nicht nur ihren Besitz, wie es vorauszusehen nnd es theil-
weise von ihren speciellen Vorfahren bereits geschehen war, sondern auch
aby Google
— 65 —
mehrer« sich selbst ganz dem Dienst der Kirche hingegeben. Hit ihnen ist das
Haus Bewenhnsen ausgestorben.
Besitz: Alt- und Neu-Beltz, —
Es erftbrigt, hier anschliessend^ den aas der Linie von Glasenapp-Bar-
thusewitze weitertreibenden, der Familie fremd werdenden Zweig der Bulgrine
noch eh verfolgen. In Anbetracht des beiBarthua v. Gl. N. III bereits Angeführten, in
Anbetracht des Umstandet, daas bei diesen Linien der Bewenhnsen und der
Barthusewitze, als den von Glasenapp angehörig, allgemein schon dadurch der
Beweis geführt ist, indem sie, Schlösser wie Nest, Bewenhnsen, anch wohl
Nassc-w etc. besitzend, Erbschlossgesessene mit der hohen Gerichtsbarkeit be-
rechtigt waren, nicht als besondere der binterpommerschen Barg- und Schloss-
geseesenen aufgeführt sind, ebensowenig einer nicht Schlessgesessenen Familie,
wie den eingewanderten z. B. der Zweig der Bulgrine irrthttmlich den von
Kleisten (s. Haken) zugerechnet werden können, endlich in Anbetracht der
vorstehend nach Urkunden aufgestellten Genealogie und des Besitz-
Zusammenhanges: durften alle Zweifel und falschen früheren Vermnthungen
und Aufstellungen beseitigt, das noch Folgende ans der Chronik von Cöelin
vom Fastor Haken, welcher, wie er bereits für die Jasko - Bwenzonen, hier für
die eingewanderte sächsische Familie von Kleist sieb interessirt and vorweg-
nimmt, was von Dreger jedoch erst feststellen solle; als grundlos und hinfällig
hier abgethan sein: „Es war zwar damaliger Zeit eine (sagt Fastor Haken)
sehr gemeine (allgemeine), aber in der Folge schädliche Gewohnheit, daas die
Zweige adlicher Geschlechter sich, durch die Beinamen der Dörfer, wo jede
Linie ihren Hauptsitz hatte, von einander unterschieden. Man kann das bei
dem erfolgten Aussterben des Geschlechts der Bulgrine sehen. Es gehört
dasselbe ursprünglich zn dem alten Geschlecht der Kleist (?); dasselbe theilte
sich in 4 Linien (?), eine behielt den Namen der v. Kleiste, die andre nannte
sich von dem Dorfe Bntzke (dabei fuhrt er selbst den Namen Bntzke in
spateren Jahrhunderten bei den Einwohnern in Nest vorhanden, an, während
Bntzke unfern dem Dorfe Bulgrin im Lande Beigard liegt); die 3. wurde
unter dem Namen Kranksparen bekannt (1303 bereits) die 4. war die, welche
von dem Barthus" (1287 nnd früher) „abstammte and sich erst die Barthnse-
witze, nachher von dem Dorfe Bulgrin die Bulgrine nannte." (Hier hätte er
noch die 5. Familie, die v. Woedtke, bereits 1240, 1277 als solche, und andere,
wie die alte Familie der Tidante aufführen können). „Dass sich diese Linien
alle in der v. Kleistechen vereinigen, siebet man unter Anderem (?) anch ans
dem gemeinschaftlichen Wappen der zween Füchse (?); dass aber die Bar-
tbusewitze noch Bulgrin besessen, von welchem Gnt sie den Namen angenommen
(doch erst nach Barth™ 1287). erweiset eine Urkunde von 1300, nach welcher
Rartholoiöftu8pribislafuiidMathiaa(?)(MathauB)dieBarthnsowitzondemAbtWi<!hart
zu Buckow Ö Hufen in diesem Gute gegen jährlichen Zins verkaufen". Wo
bleiben diejenigen, welche sich nicht Bulgrin, sondern immer nur Barthnsewitze
bebeinanten ; die Urkunden von 1313 nnd 1847, nach Schöttgeu, hätten den
alten Haken auf die richtigen Wege bringen müssen, wo sie als „Glasen&ppe"
erschienen (s. später). Haken hier weiter: pDurch sothaae besondere Namen
nun, welche sich die von Kleistschen (?) Linien zum Unterschiede beigelegt, (?)
ist es geschehen, dass bei der nachher (?) eingeführten Feudalität die Butzken,
Kranksparen und Bulgrine als besondere, von den von Kleisten unterschiedene
Geschlechter (richtig!) angesehen und ihnen bei den ersten Investituren (so?
weiss er wann?) besondere Lehnbriefe auf ihre Güter ertheilt worden, da sie
sonst, wenn sie den Generalnamen der von Kleiste beibehalten (?) hätten, in
einem Generallehnbriefe mit der gesammten Hand auf sämmtliche Lehne ge-
kommen wären; folglieh bei Erlöschung des Geschlechts der Bnlgrine [ihre
Lehne (?) an die v. Kleiste gefallen sein wurden". Desgl. anch die Schloss-
gesessenheit, nach der so sehr gestrebt wurde. — Wenn es irgend möglich
gewesen wäre, würde zu Bogislaf X. Zeiten (1480) sein in Besitz und Lehns-
aby Google
— 56 —
Bachen aufräumender, allmächtiger Kanzler und Rath Jürgen von Kleist das gewiss
nicht versäumt haben. Haken hilft sich weiter ans dieser Sackgasse : „Urkundlichen
Beweis dieser beiläufigen Anmerkung (?) hat man in des Herrn Dreger T. IL
cod. dipl. Poin. zu erwarten", was, wie auch bei den Jasko - Swenzonen nicht
eingetroffen und nicht möglich ist. — Die Familie v. Kleist, eine ursprünglich
sächsische, also ans dem Reiche, erst Anfang des 14. Jahrhunderts (1319) nach
Hinterpommern hereingewandert, hat ja viel Geschick, Erwerbs thätigkeit ent-
wickelt und Glück gehabt, nm in Hinterpommern zn nicht unbedeutendem
Grunbesitz zn kommen. Man fÜBionirte sich mit altansässigen Familien,
scheute sich auch vor Prozessen nicht, kaufte kleinere Besitzungen, Bauern-
höfe, erwarb bei günstiger Gelegenheit Nachbarländer dahinzu und liess sich,
zumal man auch Einflnss bei Hofe erstrebt«, damit belehnen, wie es bis znm
15. Jahrhundert in Hinterpommern noch nicht geläufig war. Ein Gegenbeweis
zu der obigen Aufstellung von Haken dürfte hier folgen: 1590 resp. 1591
kauft Wilhelm v. Kleist von Lorenz v. Glasenapp 54 auf Lübgust etc. und
Schwiegervater des Carsten v. Kleist, 2 Bauenthöfe inPumlow, „1 Bauernhof
in Bulgrin," 1 in Denzin und 1 in Wutzow, die eben nicht zu raluiren und
alt v. Glasenapp -Besitz waren und wo der Herzog Johann Friedrich sehr bereit-
willig gewesen wäre, die v. Kleiste damit zu belehnen (s. N. 54, Pom. Arch.,
Steinbrtick). Anzuführen ist hier noch, dass viele pommersche Urgeechlecbter
bei Annahme der Lehne sich erst wieder mehr in einem Generalnamen und
einem Wappen zusammengefunden haben: andere aber auch sich immer mehr
entfremdet und gänzlich getrennt haben, so z. B. die v. Tessen, v. Bonine,
v. Kameke, die v. Stojenthine, v. Schere nnd v. Schwetzkau, welche resp.
eines Stammes gewesen, so wie die v. Hanteuffel, früher auch v. Lämmern
und v. d. Quere sich genannt haben, die v. d. Goltze auch mit den v. Lohden
eine Familie gewesen sein sollen. —
Diejenigen Nachkommen der v. Glasenapp-Barthusewitze, welche von nun
an sich Bulgrine nennen, sind die des Fanl v. GH XL. und zwar erscheint
dieser fortan sich nur so nennende Abzweig garoicht mehr auf Bulgrin
angesessen, sondern mehr an der Ostsee, am Jamnnd-See und noch in Thunow.
Siehe Hufenmatrikel 1565: Andreas, Hans, Achatius, Joachim, Christoph und
Hansens sei. nachgelassener Sohn, die Vettern und Brüder, die Bulgrine zn
Wusseken, Repkow und Dorf Kleist; Adrian Bulgrin auf Thunow. 1572: Alle
Bulgrine auf Wusseken und Kleist. 1628—1630 Ludwig, Otto, Hans, Richard
auf Wusseken, Bepkow und Kleist, auch einige an Schübben beiheiligt. 1631
werden der Bulgrine Erben aufgeführt. 1572 schon ist in Thunow ein Henning
v. Wolde, von 1756 ein v. Kameke angegeben.
A. Paul v. Gl., Bulgrin auf Wusseken, 1. S.v. XL. 1889 ist er unter den
Edelleuten aufgeführt, welche den Herzog Wilhelm von Geldern gefangen
nahmen, — Etwa 1892, zur Zeit des Bischofs Nicolaus v. Bock, wird Wusseken
Wallfahrtsort durch folgende Veranlassung: Nach Cramers Kirchenchronik:
„Zur Anstheilung des heiligsten Sakraments kommen die Gläubigen zu der Zeit
1392 reich und arm haufenweise herbei, da dann unter Andern auch eine
Hirtenfrau hinzugetreten, es zu empfangen, und zwar vor der Edelfrau, nämlich
Bitter Faul Bulgrin (g. XL) des alten, Ehegenossin. Dieser verdross das,
stless also das arme Weib zurück, worüber aber die consekrirte Hostie dem
Priester nicht allein aus der Hand auf die Erde gefallen, sondern auch ge-
dacht« Edelfrau knietief in die Erde gesunken sein soll-, doch rufet sie Gott
an, lässt es ihr leid sein, steiget wieder aus der Erden, pilgert nach Born für
den sündigen Hochmuth zu büssen, stirbt unterweges und kommt nicht wieder.
Der Suffragan hat die gefallene Hostie mit Hinzufügen, dass sie blute, von
der Erde aufgenommen, setzet sie in eine Monstranz und wird also nach alter
Art auf den Tag Corpori Christi eine grosse Wallfahrt angerichtet, wodurch
und durch das vielfältige Opfern und grossen Zulauf des Volkes die Kirche
dergestalt zugenommen, dass sie sammt dem Thurm stattlich ausgeführet werden
aby Google
— 57 —
konnte." 1684 erst ist auch die Wallfahrt nach der Wussekenschen Kirche
aufgehoben worden. Es war dies also der S. Wallfahrte- und Ablassort
neben der Kapelle auf dem Heiligen Berge zu Pollnow, anf v. Giasenappschem
Gebiete. — Gramer weiter: „1415 hat Panl Bnlgrin seinen Binder Bartous
(B) erschlagen, die etwa eine Keile vom G-ollenberg gewohnt haben (in Wnsseken)
wo an der noch bekannten Stelle ein Wahrzeichen errichtet gewesen" (über
welchen Todtschlag ein Gedicht von Benno in den Porom. Prov. - Blättern
Tb. 8, S. 82 zu finden ist) „denn als derselbe (Paul 1416) seine Sünde
büBsen musste, nimpt derselbe in höchster Betriibntiss seines Gewissens und
der Erkenntniss seiner Sünden die Heise anf 8t. Jacob de Compo Stella in
Spanien. Als er allda ankompt, nnd ihm noch denchte er habe nicht genng
für seine Sünde gebüaset, fragte er den Hönch des Orts, ob nicht noch ein
heiligerer Ort in der Welt über dem (?) nnd die Antwort worden, ja es
■wäre noch ein viel heiligerer auf dem Gollenberg, soll er mit grossem
UniDTith gesprochen haben: „Was zum Teufel snch ich denn über 400 Heilen
hier, weil ich den Ort hart für der Thür habe und wo ich taglich die Ochsen
meines Vaters habe hüten sehen."
Panls SShne sind: Panl (D), Henning (E) nnd Hans (F). B. Barthns,
2. 8. v. XL. 1415 wnrde er von seinem Bruder Paul bei Wusseken (im
Zweikampf) erschlagen. C. Henning, 8. v. XLII, auf Claweshagen; 1388 ist
er einer der 40 Edellente, die den Herzog Wilhelm von Geldern aufhoben. —
D. Paul, 1. S. v. A auf Wusseken 1446, Cöslin, Panl zn Wusseken ver-
kauft dem Rath und der Stadt Cöslin ein Sechstel „yn deme Strande von
dem hoghenhonende (Hohenhofe) bet tome Neste", 7s von dem „Holte, dat
Hur" um jedes 6. Jahr, die Hälfte von der „Clawesheger Wische", (es hat
also Clanshagen nahe der See gelegen) die Hälfte der Wiesen, geheissen „de
Zonen morghen", V« von dem Kruge zu Nest, die Hälfte „von de Vulanke"
und */, von der Kathenpacht zu Nest für 800 Mark Pfenninge (Vinkenogen)
(Pomm. 8t.-Arch. s. Urk. N. 15.). — 1450 ist der Contract von den Gebrüdern
Hans und Henning v. B. bestättigt worden ; es verblieben jedoch noch 7« von
der östlichen Hälfte des Jamund • Sees und entsprechende Theilrechte, sowie
Antheile am Strande, am Kruge, Käthen zn Nest etc., als zu Wusseken, noch
den Bulgrinen in Kommunion gehörend, die ausserdem noch Bepkow, Kleist
(seit 1572 unter diesem Namen bekannt), Claweshagen nnd Thunow besassen.
Bnlgrin und Umgegend scheinen die Barthusewitze, die sich jetzt v. Glaaenapp
allein nur nannten, speciell behalten zn haben, getrennt von den v. Glasenapp-
Bulgrinen, — 1460, Henning, Bischof von Gamroin bezeugt, dass Paul auf
Wusseken seiner Ehefrau Dorothea 80 Mark Pacht als Leibgedinge ver-
schrieben. — 1466 ist er. Zeuge bei Henning v. B anf Wusseken, welcher der
Stadt Cöslin Urfehde schwört; Paul ist hier auf Bepkow wohnhaft genannt
E. Henning, 2. S. v. A. 1450. Henning und Hans, Gebrüder zn Wusseken,
verkaufen dem Rath zu Cöslin 7» von dem Strande „von deme hoghenhonende
(Hohenhof-Lase) bet tome Neste 7s in deme holte, dat rar umme dat soste
jar, de' helft« von der wisch det beten de zonen morghen, de helfte von der
Clawes Hegher Wisch, de helfte von der Vulanke, dat zoste dyl an deme
Kroghe tome Neste, dat soste dyl in der Katenpacht tome Neste" für 800 Mk.
Vinkenogen. Cnaslin det Dienstaghs post convertionem Pauli 1450. Bürgen
sind: Bisprar de Kamel, Tesmer Bonin to Zedele wonaftichte. (Pomm. St. -Aren.).
Es war das der letzte Theil des Jamund-Sees excl. des Wussekenschen Wassers,
womit anch die betreffenden Mitrechte an Nest und am Strande bis Hohenhof
verkauft wurden. — 1460. Cusslin. Tesmar Bonin nnd sein Sohn Peter,
auch geheissen Ketel (Karl), wohnhaftig zu Zedele, schwören der Stadt Cöslin
Urfehde wegen ihrer Gefangennahme, welche aus Anläse zn Sternyn geraubter
Pferde wegen, geschehen war und stellen als Bürgen: Karsten Bistow, Clawes
Knntb und Henning zu Thunow. — i486- Cöslin, Henning auf Wusseken
schwört Urfehde der Stadt Cöslin und stellt Pawel Bnlgrin (D) als Bürgen. —
aby Google
1478. Herzog Bogiilaf X. giebt seinem Rath t- Podewils (ein anderer von
Podewils nennt sich Laurenz Ganczels-Ganzkow?), das AnfaUrecht auf Theile
der Güter Bulgrin, Belesen, Benzin nnd Scbinz. (Pomm. St.-Arch.) — Est
kamen also jetzt schon fremde Liebhaber, jedoch nein v. Kleist (s. Haken)
in diese Güter, die später noch (s. 54) antheilsweise in v. Glasenappen Besitz
geblieben waren. — F. Hans (Johann), 8. 8. v. A. 1450 verkauft er mit
Bruder Henning ■/• der östlichen Hälfte des Jamnnd-Sees nebst Pertinentien
der Stadt Cöslin (s. E.) — 1475. Das Nonnenkloster zu Cöslin bezeugt, das*
Lorenz Ventzke mit seiner Bewilligung 4 Hk. jährlich Facht aus dem Hofe
Boggetzow an den Vikar Johann v. B. für die ihm schuldige Summe von
50 ICk. verpfändet habe. (Pomm. St.-Arch.) — G. Benedictue. 1486 „am
hilligen Lichammersfeste aueode", Göslin. Bei einer Bestattigung durch den
Bischof Benedictns von Gammin für die Stadt Cöslin in ihren Hechten und
Besitzungen ist er Zeuge, desgl. auch Henning 12 and Feter 13 v. Glase -
napp zu Bublitz. (Pomm. St.-Arch.) — 1489 ist er Bürgermeister vonCol-
berg. — H. Heinrich, Domherr. — 1484. Kersten-Damitz verkauft an Heinrich
v. Bulgrin, Domherrn zu Colberg 4 Hk, jährt. Pacht aus L&tken-Poblott für
50 Hk. (Pomm. St.-Arch. — I. Nicolans, 1490 Camminscher Presbiter, er-
sucht er den Kanonikus Georg v. Pnttkamer, Administrator des Stiftes Gammin,
um Bestattigung einer von ihm an der COsliner Pfarrkirche gestifteten und
dotirten Vikarie. (Pomm. St.-Arch.) — K. Henning. 1479. Henning v. B-,
Probst, der Prior nnd Gonvent des Klosters zu Colberg, erlauben zwei armen
Leuten ihres Klosters zur Abwendung ihrer Noth auf ihren Hof 80 Hk. Vinken-
ogen zu leihen. — 1488, d. 3. Janaar, Benedict. Bischof von Camrain, trans-
sumirt die Urkunde Hennings, Frohstes des Nonnenklosters und Pfarrers der
Stadtkirche zu Cöslin, so wie seiner Präbendaten nnd Yikarien, worin sie
kirchliche Bestimmungen getroffen haben. Bestattigung vom 18. Juli 1488.
— 1489. Henning, Frohst zu Cöslin, bezeugt, dass Claus Voss zu Owstin
(Angstin) seinen Hof nebst Zubehör dem Cösliner Nonnenkloster für 80 Hark
verpfändet habe. — 1490. Henning, Domherr zu Cammin, und Probst des
Nonnenklosters zu Cöslin ist, nebst Teslaus de Hanow, der auch Geistlicher
dort ist, hei der Bestattigung verschiedener Privilegien für das Kloster zu-
gegen. — 1498. Henning, Probst des Cösliner Nonnenklosters, ersucht den
Administrator des Bisthnms Cammin nm Bestattigung einer von ihm an der
Pfarrkirche zu Cöslin gestifteten und dotirten Vikarie. — 1495 besitzt er Van-
gerow und Anth. Moker (s. N. 25). — 1496. Henning, Probst des Cösliner
Klosters, präsentirt dem Bischof Benedict zu Gammin den Canonikus Johann
Veltzer zu einer Vikarie an der vor Cöslin gelegenen Kapelle 8t. Jacob.
(Pomm. St.-Arch.) Auch die von Glasenapp - Bulgrine scheinen sich, wie dem
ganzen Geschlecht eigentümlich, vielleicht auch in dem Gefühl der Busse fnr
ihren Ahnen, der seinen Bruder erschlagen, mit Leib und Gut der Kirche
hingegeben zn haben. Henning erbte Vangerow, Anth. Hoker 1495 von seinem
Bruder, L. Peter. 1495 war also noch Besitzzusammenhang zwischen den
v. Glasenapp - Bulgriuen und den nur V. Glasenappen. — hl. Barthns,
Bitter und Derseke Kosseke von Knlsow, Claus Tessvtz und Andere ver-
gleichen sich 1497 wegen ihrer miteinander geführten Streitigkeiten. (Pomm.
St-Arch.). — N. Henning auf Thnnow. 1485. Joachim v. SehmeUng
schwört mit seinem Bruder Clawes resp. dessen Erben dem Bathe und der
Stadt Cöslin und Colberg wegen seines erschlagenen Vaters Henning Urfehde
nnd verpflichtet sich den Vertrag von 1485, „in deme Daghe Barnabe" zn
halten. Burgen: Otto v. Blankenbnrg zu Ramelow, Henning v. Bulgrin
erfzethen tho Thnnow (Tinnow), Wedige v. Damitze zu Dammetzin, Jürgen
v. Podewils zu Halnow, Ventze v. Hunchow zu Nassow, Neuelinch v. SehmeUng
to der Stxeitz etc. Nach dem Vertrage von 1485 war Joachim v. SehmeUng,
jetzt anf Stretze gesessen, in der Fehde, welche im Auftrage des Bischofs die
Städte Colberg und Cöslin gegen die Schlösser Cörlin nnd Gfiltzow fahrten,
abV Google
betheiligt and der Vater Henning v. Schmeling erschlagen worden; ersterer
erhielt 600 Mark Wergeid und Hausgeld, ausserdem der Graf v. Eberstein
noch 800 rheinische Golden. Es wurde den Städten Urfehde gelobt. — 1490.
Henning, Erbherr auf Thnnow, sucht für die an das Cösliner Nonnenkloster
geschehene Arbtretnng seines Antheile an dem camminschen Lehngut Latzke
(Lang) die Bestättigung des Bischofs Benedict nach; dieselbe erfolgt auch
1499. — 1510. Henning prasentirt dem Camminer Capitel den Georg von
Pnttfcamer zn einer Vikane in der Pfarrkirche zu Latzke. (Pomm. St-Arch.)
— Wegen der Ein- und Ana -Schifffahrt hatte Cttslin viel Streit mit Bügen-
walde und anch mit Colberg. Nach Erwerbung des Jamond Sees nebst Aus-
flusses wollte Cöslin auch an der Schifffahrt auf der Ostsee Theil haben, was
aber Bischof Carith, der Colberg gewogener war, nicht zugab und sollte ein
Vertrag vorhanden Bein, der das nicht zuliesse, den aber, wie Haken aussagt,
der Bischof Carith erschlichen haben soll. Anch hier dieser Bischof kein
Gentleman. Bei diesbezüglichen Verhandlungen (1510) sind zugegen: Henning
anfThonow, Gottachalk v. Damitz anfKarfin und Andere. — 1520. Henning
zu Wusseken, wo er also auch Sitz hatte, ist Zeuge bei Ventze v. Münchow
auf Nassow bei einer SchnldverBchreibnng von 62'/» Gld. Bm. gegen Laurentina
Knland, Vikar zu Cöslin. (Ponun. St-Arch.) — Na. Peter, Bruder von
Henning N. 1500 Bürgermeister zu Cösliu. Nb. Pawell. 1526 Zange
in Urkunde zwischen Cösliu und dem Kloster. 0. Albert, canonicus. 1540,
Peter Carith, Caspar Schleef, Albert Bolgrin, Vorsteher der Lehne zu
Bodenkirch, verkaufen dem Herzog Philipp dieselben für 526 Gld. (Pomm.
8t -Ar eh.) — Nach der pomme rächen Hafenmatrikel von Klempin er-
schienen 1565: P. Hans, Q. Achatius, B. Joachim I. 1550. Joachim
Bngrin's Gemahlin war Hargarethe von Münchow, ob er der Kanzler in
Schweden gewesen? (Hicraehus.) S. Christoph, T. Andreas auf Wus-
aeken, an Bepkow, Kleist, Schübben betheiligt, desgleichen U. Adrian zu
Thnnow. — In den genealogischen Sammlungen in specie bei Bolduan ist ge-
sagt, dass Jaspar v. Wolde von 1459 - 1548 auf Wusterbarth gelebt und Anna
von Bnlgrin aus Thnnow, die letzte ihres Geschlechtes, geheirathet habe (?).
1572 ist nun freilich Henning v. Wolde urkundlich auf Thnnow, vielleicht auf
einem Antheil; jene Notiz ist unwahr; denn noch 1628 zahlen die Bulgrine
wegen des Abgangs an der Ewentinschen Gränze und was den Cöslmern an-
geht, an Steuer nur für 2 Hufen auf Kleist und Wusseken and IV* Hufen auf
Bepkow. 1617 haben die Bulgrine eines Hennings Antheil, den die Stadt
Cösliu und zwar: 5 Bauern von Wusseken, 1 Bauer zu Kleist and 2 Bauern
in Bepkow, irgend wie erworben, wieder an sich genommen, wohl ein-
gelöst, und wurde die Stadt Cösliu wieder ausgekauft. Es geht hervor, dass
diese Güter, besonders Dorf Kleist, das zu dieser späteren Zeit (1628) keiner
anderen Familie, besonders also nicht der Familie v. Kleist, welche es anch
behalten and in ihren Lehnsbriefen aufgeführt haben würde, gehört haben.
(Haken 1617?, Cösliu.) Bnlgrin ist seit vor 1523 nicht mehr in ihrer Hand,
wie von 1628 her auch nicht mehr im Besitz der Kranksparen ; ein Theil von
Bnlgrin, wohl der Tbeil, den die Glaaenappe früher dem Stift geschenkt hatten,
ist an die Familie von Bamel, die ja anch ein Hofamt beim Bisthum bekleidete,
übergegangen; ein 3. Theil war, wie schon erwähnt, noch in v. Glasenapnen
Besitz. 1644 sind noch: V. Ludwig, W. Otto, X. Hans, T. Bichard ge-
nannt nnd ist 1628 in Wusseken ein Verwalter, in Bepkow ein v. Zarten ver-
zeichnet, jedoch haben die Bulgrine noch Antheile an allen Gütern, einige
wohnen noch in Dubbertech; in Zachen sitzt ein v. Heydehreck. 1756 bat
der Kanzler v. Cocceji Wusseken, Läse, Bepkow nnd Kleist im Besitz, nach-
dem gegen Mitte des 18. Jahrhunderts die Familie Bnlgrin - v. Glaeenapp aus-
gestorben ist, von denen znm Schlau noch angeführt wird: Z. Andreas.
1621, den 4. Juli. Herzog Ulrich belehnt den Georg Bühne und Andreas
v. Bnlgrin mit den Lehngütern des Andreas von Münchow, welche Belehnung
aby Google
Herzog Bogialaf XXV 1621, den 27. September bestätigt. 1627 wird er mit
Casimir v. Glasenapp64 von der Herzogin Hedwig mit Instruction versehen,
zum König von Dänemark geschickt, am ihretwegen mit ihm zu verhandeln,
betreffend die Drangaale und feindlichen Einfalle in das Neu- Stettiner Land
im 30jährigen Kriege. (Geh. St.- Aren.) Er war Hauptmann zu Amt Podiige.
(Micraeliua.)
1718 hatten Bulgrine noch Recht an einem Wehr im Neatbaeh, sind am
1750 aasgestorben. Haken berichtet: Micraeliua giebt von den Bulgrinen
noch an: „sie konnten in gerader Linie sich von Schwantobarto, dem
deutsch -römischen Bei chsritter (also vonBarthna v.Glaaenappin, dem schwarzen
Bitter, Schwarzbart) herleiten. Sein Ahnopus Joachim ist Kanzler in Schweden
gewesen (RV), dieses Joachim Brndersohn Andreas (Z.) war Hauptmann zu
Podilga. Henning, Za., wieder Andreas Brudersohn, war in England der
Königin Elisabeth Oberstlieutenant.
Ob die Familien v. Batzke and v. Krankspar, auch Klankspar, Kranc-
sporn (1389 Klangsporn?) genannt, Lehnlente etc. von den v. Glaaenapp-
Barthnsewitz resp. Bulgrinen oder mit diesen liirt, verwandt waren? es ist
dies wohl nur von den Kranksparen in so fern zo vermutheu, als sie,
ausser ähnlichem Wappen mit den Barthusewitz-Balgrinen, was in frohster Zeit
in Pommern von nicht grossem Gewicht war (s. Wappen, Theil I), auch mit
den Barthnsewitz v. Glaaenapp und mit den Bulgrinen häufig in demselben
Besitz wohnten and oft gleiche Tornamen, wie Paul und Henning etc.
hatten? Wir fahren hier desshalb einige, als im nachbarlichen Verkehr ge-
wesen, an: a. Hewea v. Krankspar ist 1303 bereits Zeuge in einer Urkunde
goldnan); er kann also nicht gat za einer Linie der v. Kleist« gehören (s.
V)- b. Henning. 1359 ist Schloss NasBOw im Besitz der Familie, das
dem Bischof wohl nur zum Theil (v. Barthos v. Gl. III) gehörte und von dem
ea Henning v. K. erstanden, vielleicht auch von früher her schon An-
theil daran hatte; siehe N. in, der auch von Nassow 1287 Schenkungen an
das Kloster OOslin machte; ausserdem besass Henning noch Bizicker, wohl
anch in Bulgrin Antheil, welches erstere er an das Stift verkauft hatte. Um
1480 wurde von den Vasallen Herzog Bogislafa VIII. (s. N. 11) das bischof-
liche Schloaa Naaaow zerstört. (Pomm. St.-Arch.) c. Paul. 1386 unter den
40 Edellenteu, welche den Herzog Wilhelm von Geldern gefangen nahmen.
(Vogt.) d. Henning. 1411 kauft er vom Herzog Lankow und Snckow.
(Boldoan.) e. Paul. 1474 ist er auf Bulgrin and in Saassin genannt. Do-
rothea v. Krankspar aus Bulgrin wird 1480 als Gemahlin des Paul v. Putt-
kamer-Modelow aufgeführt. 1528 gerathea Paal v. K. und Ventze v. Mfinchow
in Streit wegen des Dorfes Saassin; es geht durch Kauf 1528 ganz in Besitz
des Klosters zo Coslin Aber; vielleicht auch in Folge eines Zerwürfnisses,
welches 1604 Peter v. Münchow auf Gr.- and Kl -Backow bei Beigard mit der
Cösliner Pfarre hatte. Er starb 1523. (Pomm. St.-Arch., Boldoan.) f. Moritz
zu Bulgrin bekennt sich zu einer Schuld von 100 Gld. Rmk. gegen Peter v.
Munchow zu Bertzelin 1554 und stellt Paul v. Miinchow za Tzerene, Polits v.
Batzke za Butzke als Bargen. (Pomm. St-Arch.) g. Drews zu Bulgrin, c.
1560 bekennt er sich zu einer Schuld von 25 Gld. gegen Agnes Hanow,
Wittwe des Garsten v. Miinchow und stellt Jürgen v. MUnchow zu Nedlin als
Bargen. (Pomm. St.-Arch.) h. Paul. 1572 anf Bulgrin genannt, i. Henning
lebt wohl am 1600; dena 1628 werden in der Hnfenmatrikel von Klemptn
„Henning v. Krankspars Erben" genannt. Die Familie ist dann ausgestorben;
denn die v. Bamel sind auch bald als Besitzer dieses Theils von Bulgrin aufgeführt.
12. Generation v. 1485-1520.
LV. Heinrich v. GL, anf Poünow, Neu-Stettin, Polzin genannt — 1488
erhielt Heinrich v. Gl. zu Coprieben vom Herzog Bogislaf X. einen Lehn-
brief Aber den von «einem Bruder Peter (24?) zu Pollnow hinterlassenen Viertel-
Aotheil an dem Schloss, Stadt and Land Polzin etc. (Klempin.) 1490 empfing
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— 61 —
Heinrich v. Gl. „Jegenn Nigen Stettin an Hinrik Glasenappschen um Hoch-
wild an alle Ritterschaft um Fische zu schreiben," von dem Herzog Bogislaf X.
den Befehl, zn seiner Vermählung mit Anna von Polen zum 1. April Hochwild,
und die andere Ritterschaft zn veranlassen, ihm Fische zu liefern. 1491 ist
er mit EggardaB Manduuel Mitpatron einer Vikarie in Folzin. (Pomin. St.-Arch )
Besitz: Coprieben, Polzin-Antheil etc.
Da dieser Heinrich v. Ol. in mehreren Genealogien (so hei König) auf-
geführt ist, wurde er anch hier genannt, obwohl er auch mit Henning N. 26
identisch erscheint, nm so mehr, als letzterer in Lehnsbriefen anch Heinrich
genannt worden ist.
IL Abschnitt
Jüngere Genealogie. (Taf. a, b, c, d, e.)
6. Generation von 1275—1310.
1. Wilkinus (Wallerinus, Wilhelm) Bitter, Burggraue von Colherg,
geb. c. 1220. Er ist der Stammvater in ununterbrochener Descendenz aller
jetzt lebenden v. Glasenapp nnd ragt eigentlich in die 5. Generation, diese
von 1240—1275 ungefähr gerechnet, hinein. 1287 bestattigt Hermann, Bischof
von Cammin den Vertrag, wonach Wilkinus v. Glasenapp mit Einwilligung
seiner Söhne Berthold und Lubbert, die also schon volljährig waren, der Stadt
Colberg das halbe Dorf Necknin, Burggut, dicht bei Altstadt käuflich über-
läset. (Stiftsacten, Brügge mann, Wachsen.) In demselben Jahre hatte der
Biachhof von dem Bitter Borck das Dorf Sellnow gekauft und der Stadt
Colberg geschenkt (Kratz), das war wohl ein Burgbesitz im westlichen Colberg;
es liegen westlich von Colberg noch heute 2 Dörfer Alt- und Neu-Borck,
welche wahrscheinlich vor der Zeit, eh sie der Abt von Dobberan von den
v. Heydebrecken kaufte und von diesen an die Stadt Colberg kamen, den
v. Boreken gehörten. — Die altangesessenen pommerschen Edelleute und auch
später herangewanderten Vasallen, erstere seit Urzeiten bildeten ein starkes
Contingent für das Gedeihen der Altstadt resp. Neustadt Colberg und werden
als die berühmtesten (von Biemann und Andern) 1250 angeführt: die v. Glase-
nappe, v. Borcke, v. Damitz, v. Below; eingewanderte: v. Plettenberge, von
Dabelsteen etc., nicht der späteren zu gedenken, welche sich noch in Colberg
aufhielten oder ansiedelten, als sich das Land von der Stadt getrennt hatte.
Ehe bekanntlich sich dies vollzog, ehe die Städte in Pommern auch das Beicht-
Staatswesen annahmen und in sich Verwaltung und Abschinas hatten, waren
sie ja, und besonders Colherg der Sammel-, Harkt- etc. Platz für den Bezirk;
Stadt und Land waren doch noch Eins. Dass hier gerade neben dem späteren
kaufmännischen Element, besonders der Bitterstand, welcher meistens neben
den Domherren die Salzkathen inne hatte, stärker vertreten war, hat sich viele
Jahre noch an der späteren Gestaltung der wirklich städtischen Verwaltung
durch innere Kämpfe hinlänglich gezeigt (s. N. 4, Urkunde 12, Th. I, S. 807).
— Als uralter Mittelpunkt des Verkehrs von Hinterpommern, Sitz des Bis-
thums und Kapitels, als bedeutendster Handelsort, besonders wegen seines iu
der ältesten Zeit so hochgeschätzten Gewürzes für oft roh genossenes Fleisch,
Fische etc., des Salzes, welches nicht allein zur See, sondern tief in Polen,
Bussland etc. hinein verfahren wurde, zog Colberg auch den im Hinterlande
angesessenen Adel heran; mehrere besassen noch später Häuser in dieser
Hauptstadt, hatten ibre Winter- und Sommersaison und mochten in letzterer
nicht weniger gern das Erfrischende des Seebades gemessen, als das jetzige
angekränkelte Geschlecht znr Kräftigung seiner Nerven es aufsuchen mnss. —
Die Herrlichkeit der Altstadt, der Sitz Beinbernus und der alten Barggrauen,
wie der östlichen Herzoge selbst, schwand mit der Verödung derselben und
mit dem Neuanbau in der Niederstadt schon froh; anch die alte Burg verfiel,
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_ 62 —
und nur noch der Name der dorfähnlichen Vorstadt erinnert beute an die alte
Bnrgstadt. Auch das Domstift siedelt« bald in die Neustadt über, wo bereits
1254 eine Kirche verfallen dastand. Hit der Zeit, wo die klugen Herren
der Kirche ihren Besitz immer weiter ausdehnten nnd abrundeten, seitdem der
Bischof 1246 gegen den ihm früher eingeräumten Distrikt Stargard, das west-
liche Colberger Land nebst Kastell anei eintauschte, 1268 den östlichen Theil
vom Herzog Barnim II. fttr 3600 Mark erstand und 1276 ancb die Stadt mit
der östlichen Burggraf seh aft in seine Herrschaft bekam, horte das Kasteüan-
snd Bnrgwesen auf und begann eine andere Phase. Von dem Burgbezirk
Colberg sind in frühester Zeit Unter- Abtheilungen Podigol nnd Konknne ge-
wesen. Hit dem Aufhören der Kastellanei im westlichen Colberg nnd not
der Besitzergreifung dnreb den Bischof erhielt dieser Theil auch Lübisehee
.Recht, desgleichen seiner Zeit der Ostliche Theil und 1276 vollends. — In
Folge dessen traten dann fttr ganz Colberg Burgermeister nnd Käthe an die
Spitze der Stadt. Bis dahin, 1276, hatte also noch der Landesvogt, der
Vogt der Stadt, besonders der Burgherr an der Spitze des Ratlis gestanden,
dessen Macht und Ansehen wohl nnr allmahlig aufhörte und der Burg-
herr in die Stelle des Bürgermeisters hinüber geleitet wurde. Hit dieser Zeit be-
gann ancb die gänzliche Aufhebung der Burg als solche; der Altstadt war
dadurch also das UrtbeÜ gesprochen. Die Burgherren nnd Burgmannen Buchte
man in Bürgermeister und Käthe umzugestalten, den Bnrgplatz nnd jenen
sonstigen Besitz im Bnrggebiet und in nächster Nahe, wenn sie nicht abgetreten
wurden, anzukaufen, was dann hier ja auch bei Necknin wie bei Sellnow
stattfand, nnd dadurch der Bischof hier eifrig fttr die Stadt wirkte. Es
ist hieraus und dass die v. Glasenapp in dem Hinterpommern, östlich
der Fersante, die einzigen mächtigen Erb-, Burg- und Bchlosa gesessenen
waren, zn ersehen, welche grosse Bolle sie in der Geschichte Colbergs bis
dahin bereits gespielt haben; auch ferner daran, dass der älteste Sohn von
Wilkinns, später 1296, wo der Vater wohl gestorben, als erster bischof-
licher Bürgermeister an der Spitze Colbergs stand, was zu Anfang bei solchem
Uebergange als selbstverständlich innegehalten wurde; es folgte also seinem
Vater Wilkinns, welcher der letzte Barggraue der Altstadt Colberg, eventl.
der letzte fürstliche Kastellan von Ost-Colberg gewesen, der Sohn Berthold 2.
Besitz: In nnd bei Colberg, Salzkotten, Necknin nnd weiterhin ge-
nannter. Wahrscheinlich haben Wilkinns im Verein mit Barthus HI. oder
deren Väter resp. Vorfahren 1262, 1253 oder früher schon das Terrain für
das Kloster Buckow, sowie die Güter nnd Gefälle zur Dotation desselben her-
gegeben, da noch 1864 der Enkel Berthold 4. und die Vettern N. XIV, XV,
XVI, XVIII, etc. daselbst Güter besassen.
Gem.: N. N.
Söhne: 2. 3. 8a.
7. Generation von 1810-1345.
2. Berthold (Bartholomäus, Barthns) 1. S. v. 1. geb. c. 1250, Bitter. —
1287 giebt er nebst Bruder N. 8, seine Einwilligung zu dem Verkauf des
halben Dorfes Necknin, seitens ihres Vaters an den Bischof von Cammin
nnd ist er Zeuge der Bestätigung, also bereits majorenn gewesen. — 1294
ist er Hitglied des Colberger Baths. — 1296 Bürgermeister, als solcher
reist er 1300 mit Ludwig von Dortmnnde nach Lübeck, zur höchsten Instanz
für die Auslegung und Handhabung des Gesetzes, betreffend einen Streit in
Colberg mit einem HUnzmeister, wegen falscher Pfennige (Kiemann). 1302
den 23. Juni bat er als Bürgermeister die Statuten der Colberger Salzgilde
mitunterzeichnet. — 1802 beim Verkauf des Dorfes Rossentin von einem von
Bamel an Conrad v. Witten und Conrad v. Münster nnd Hintzen (auch von
Münster, Beispiel der Auffuhrung mehrerer gleichen Zunamens), beiderseits
Bürger, Ar 100 Gld. schlechter Groschen zum todten Kanf, waren unter
Andern Zeuge: Bartboldns Ghuenap nnd N. 8. (Wachsen).
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1805. Xi fanden in Folge des veränderten Aiufliutei der Rega (1304)
Grüauatreitigkeiten zwischen dem Golberger Magistrat and dem Abt von
Beiback resp. den Treptowern statt und wurde in diesem Jahre ein Vergleich
abgeschlossen, bei welchem Barthold v. Gl. als Bargermeister and andere
Amts- and Würdenträger and Edelleate zugegen waren. Bekanntlich geharte
der Landstrich zunächst der Koste zwischen der Persante and Rega, das so-
genannte Siederland, der Stadt Golberg, sowie die Strand gereehtigkoit der-
selben anch bis hier und Ostlich bis Nest am diese Zeit bereits reichte, von
wo ab sie Edlen (den v. Glasenapp - Barthusewitz) (Wachsen) weiter bis
Bugenwalde etc. gehörte. — 1320 ist er noch als Bürgermeister aufgeführt.
— Barthold , der Professor zu Greifswald, äussert sich in seiner pommerschen
Geschichte: Am meisten hatte sich in Colberg eine Paitricierherrschaft ge-
bildet, weniger in den anderen Städten. Die Nahe des adligen Domstifts in
einer Stadt, welche seit alten Tagen viele Hilites castrenses zählte, der Besitz
der Salinen zu Händen einer Ritterschaft, hatte schon 1802 zwei Salz-
grafen oder Siebter (in frühester Zeit war Graf mit Siebter, Über Leben
und Tod, gleichbedeutend (t. Winkler) erheischt; wer aufgenommen sein wollte in die
Salzgilde, musste schon ein bestimmtes Vermögen haben. — Es bestand aber
anch ein Proletarierthum in dieser reichen, in ihrer Art vornehmen Stadt.
Es berichtet v. d. Dollen, als die verschiedenen Contignente der Einwohner
1257 vorgefahrt wurden: „Weniger gut ging es den zugewanderten (in geringer
Zahl nur vorhandenen) wendischen (?) Stammesgenossen in der deutschen
Stadt; sie wurden höchstens geduldet und von der städtischen Gemeinschaft,
den Aemtern und den Handwerksinnungen ausgeschlossen. Sie wurden in die
entfernteren Theile der Stadt in der Nahe der Bodelei (Abdeckerei) verwiesen,
in die Strasse, die in den Stadtbüchern die platea Slavoram genannt wird
and anch heute den Namen Wendenstrasse fahrt11. (Dasselbe ist auch in andern
bin terpommers eben und in einigen vorpommerschen Städten geschehen.)
v. Klemzen und Kanzow (1560): »1308 (1804) ist ein sehr gewaltiger
Sturmwind gewesen, der bei der Ostsee allenthalben viele Kirchen und Häuser
eingeworfen. Derselbe hat das Land zu Rügen vom Soden abgerissen (wohl
umgekehrt, die Insel vom Lande), also dass da eine Durchfahrt der Schiffe
darauf geworden and nun zur Zeit das neue Tief heisst, denn zuvor ist nur
zwischen dem Lande zu Bügen and dem Buden ein kleiner Strom (Bach)
durchgegangen, da ein Mann hat überspringen können" (ein anderer sagt, dass
die Bauern von Süden auf jener Seite hier auf dem Festlande ihre Erbsen
gesäet hätten), „ist jetzt wohl eine halbe Heile breit und hat das Heer so viel
Landes weggenommen.1' — Hiernach ist es wohl wahrscheinlich, dass das Jahr
des Hauptstosses zum Untergänge von BegamÜnde 1804 und nicht, wie (bei
Brummer) angegeben wird, 1809 gewesen ist. (S. Th. 1, Territorialgesch.
Ostsee, Stralsnnder Chronik.)
Damit RegamuRde, von welchem wenige Ohronikanten etwas mittheilen
und die wenigen, die dieser Stadt Erwähnung thun, auch schon dorch Klügeln
and Kriteln dem Andenken und der Historie mehr schaden, als nützen, nicht
fortgettst werde: wollen wir nicht in die Allttre fallen, in welcher sieb
heute die lebten Kinder des zersetzenden, nichts oonservirenden Zeit-
geistes so anmaassend und geistreich (?) bewegen. Wir haben hier, wo von
Berthold v. Glasenapp, der ja bei dem Feststellen der so oft verrückten
Grannen zwischen dem Golberger and dem Belbacker Gebiet eine wichtige
Bolle gespielt hat, die Bede ist. günstige Gelegenheit auch für BegamÜnde
ein Blatt der Erinnerung niederzulegen, damit es dieser Stadt nicht un-
gehindert so ergebt, wie heut an Tage der weltberühmten, durch Geschichte,
Gesang und durch die civilisirte Welt klingende Sage — auch durch Urkunden
— überlieferten untergegangenen Handelsstadt Vineta. — Wir geben hier
Einige* ans der vortrefflichen Chronik von Colberg von Dr. Biemaan und aas
aby Google
— 64 —
eigenen Erfahrungen und Anschauungen an Ort und Stelle an. Viel Wider-
wärtigkeiten haben wegen des veränderten Ausflusses der Rega, wie schon bei
Belbnck (s. Th. I) erwähnt, zwischen den Colbergern und den Treptowern,
dem Abte von Belbnck und unter den sonst dort betheiligten Ortschaften statt-
gefunden, nicht allein wegen des Grand und Bodens, sondern auch wegen der
Schiffahrt. Durch die Veränderungen der Ausmündnng der Bega, später aus
dem Camp-See, liefen die Fahrzeuge der Treptower, resp. Öreiffen berger, durch
colbergisches Gebiet; Neid, Eifersfichtelei etc. veranlassten die Colberger so-
gar, Fahrzeuge und dergl. bei der Ausmündnng zu versenken, bis zuletzt
Treptow a. d. B. und das Kloster Belbnck 1457 den jetzigen neuesten Aua-
fluas der Bega ausstachen und hafenirten. — Ein Ort, der von der See ver-
schlungen wird, muss nicht, wie aufgestellt wird, gerade einem Erdfall er-
liegen, meistenteils wird er bei Stnrmflnth überschwemmt, ein Theil fallt, das
Andere wird mit der Zeit fortgewaschen und können hoher, dem Lande näher
gelegene Theile ja noch über hunderte von Jahren stehen, wie das bei Bega-
mfinde sowohl, als bei Yineta der Fall gewesen ist; bei Begamfinde ist die
Lebensader, die Bega, daneben noch verschwemmt, versandet und verlegt
worden. — 1270 hat Barnim I. an das Kloster Belbnck das „Dorf Bega-
münde für 600 Mk. verkauft. (Dem Preise nach damaliger Zeit muss es nicht
unbedeutend gewesen sein.) Nach einer Urkunde von 1287 bestätigten Herzog
Bogislaf IV. und der Abt Thiboldus von Belbnck der Stadt Treptow a. d. B.
Lübisches Becht und lassen derselben noch sonst erhebliche Begünstigungen
zu Theil werden. Namentlich bestimmten beide, dass die Rathmänner and
Gemeinde der Stadt den „Begamünde" genannten Hafen frei haben und daas
sie befugt sein sollten, denselben zn bessern und sich zu bewahren, so, wie es
zn ihrem Frommen gereiche, (v. d. Dollen.) — 1322, nach stattgehabter Stnrm-
flnth, gestattet Herzog Wartislaf IV. dem Treptower Batb einschliesslich „un-
serer geliebten Stadt Treptow Mitbürger in Begamfinde", die unbeschränkte
Freiheit, nach Willkür den Hafen legen und bessern zn können. (Die Ver-
legung ist jedoch wohl wegen der erheblichen Kosten und Arbeiten bis 1457
hinausgeschoben worden; siehe über die Anlage des neusten Ausflusses mit
verpfähl tem Hafen bei Treptower Deep, anfänglich auch Begamfinde, genannt,
Brummer, Kloster Belbuck). — Bereits 1293 schon, resp. 1806 ertheilte Herzog
Bogislaf IV. den Schiffern von Begamfinde nnd dem Kloster Belbuck Zoll-
freiheit auf der Bega nnd 1 Heile weit in die Ostsee. Er nennt die Ein-
wohner, wie oben „unser geliebten Stadt Treptow Mitbürger in Begamfinde",
etwa 800 an Zahl. (Bald nach 1270 also Stadt geworden.) — 1881 ist
noch von Begamfinde (dem Best) die Bede, sowie noch eine Quittung
der Herzoge Bogislaf V. nnd Barnim IV. vom Jahre 1864 ans Bega-
mfinde datirt gewesen ist — Wahrscheinlich hat die Stnrmflnth von
1804, wohl die stärkste von den auch 1305, 1309 und später angegebenen
die Hauptveranlassung zn dem Untergange Begamfindes gegeben. Durch
üebermuth und Religionsvaraohtung hatten die Einwohner, der Sage nach, ihr
Verderben verdient (Jetzt noch in der Leute Mund, Deep.) Noch im 16.
Jahrhundert waren Beste der Gebäude vorhanden; es baten die Kirehenvor-
steher des Dorfes Bobe den Herzog Johann Friedrich „zn Aufziehung einer
Kirchhof smaner, um die Steine vom Kirchthurm zu Bega, weil das Mauerwerk
daselbst zum Verderben stehe". (Ob die Kirchenglocken in Bobe die von
Begamfinde sind, wie behauptet wird, lässt sich nicht mehr feststellen, indem
sie neuerer Zeit umgegossen sind.) Der Herzog antwortete am 8. Juli 1597:
„Da der Thnrm nahe am Strande belegen, dass die Schiffleute ihr Abzeichen
daran nehmen, haben Wir den Thnrm abzubrechen nnd diese Nachrichtuag
den Schiffleuten zu verschneiden, billiges hinterdenken." — Heute noch geben
dort der Name „der Begamnnder Wiesen" Zeugnis» von der untergegangenen
Stadt, sowie die noch jetzt auf der Ebene des Strandes flach hervorstehend im
Fünfeck 5 grössere Fundamen tsteine der Kirche, die etwa Vi Heile östlich
aby Google
vom Treptower Deep liegen. In einer Entfernung von mehreren 100 Schritten
rechts und linke hiervon ist der Strand feuchter, von Feldsteinen, wie sie ein
Flosa wohl mit sich treibt, oder zum Strassen pflastor gebraucht werden, unter-
mischt mit Ziegel-, Mauer- und Dachsteinen, anch sogenannten Mönchen,
übersäet. Immer noch wirft die See kleinere Stücke der letzteren heran«. Ein,
etwa l'/i Fuss im Durchmesser, umgestürzter Baumstamm, noch fest in der
Wurzel, der seit Menschengedenken hart am Seesaum, jetzt noch (1875) liegt,
sowie das Auftauchen eines viereckig behaltenen Pfahls bei niedrigem Wasser-
stande; ferner der Umstand, dass die Fischer diese Stelle nie befahren, eiues-
theils weil sie sich hier die Netze beschädigen, anderntheils ans Aberglauben:
alle diese Anzeichen würden auch ohne geschriebene Urkunde hinreichend
sein, den Beweis für die einst gewesene Existenz Begamündes zu liefern.
Ausser Diesem sind vor etwa 30 Jahren an dieser Stelle Ausgrabungen an
den Dünen vorgenommen worden, wobei Pflngschaaren, Forken, Scheeren,
Fingerhüte und dergl., selbst noch Stallreste mit Dünger zum Vorschein ge-
kommen, nnd sind die entsprechenden Gegenstände der Strandbehörde zu
Swinemflnde eingesandt worden. Dass bei stiller See nnd besonders flachem
Wasserstande im Meeresgründe jetzt noch Sparen von Mauerwerk, Brunnen etc.
gesehen werden, wird noch bestimmt behauptet
Im Colberger Stadtarchiv ist eine interessante Aussage von 1754 eines
alten Treptow-Deepers bei Gelegenheit eines Gränzstreites zwischen Deep und
Camp, Namens Peter Wendorf, was er von alten Leuten als vor mehr als
100 Jahren gewesen, gehört habe, und zwar: Dass die Scheide (Granze) an
der N.W.-Ecke des Camp - Sees in Nabe eines Flusses Blotnitz, alte Bega,
Begamünde gewesen sei, etwa Vi M. östlich von dem jetzigen Treptower Deep.
Die Uündnng (des betreffenden Flusses) der Bega, sei aber versandet (1804)
und der Fluss habe sich in der Deepschen Hütung, „Haken" einen nenen Aus-
flnss in die Ostsee gebahnt; auch dieses Deep sei versandet. Später hatten
die Amts- und BathsdÖrfer einen neuen Ausflnss, also für die spätere alte
Bega, beim Camp-See, nordwestliche Ecke, gegraben und habe ihnen die Natur
1709 durch hohen Wasserstand des Camp-Sees nnd durch Bewegung der See
insofern geholfen, als die Düne durchbrochen and statt des westlichen da-
maligen Ausflusses der jetzige an der nordöstlichen Ecke des Camp-Sees ge-
bildet wurde. So ist das heutige Colberger Deep entstanden.
Die alte Bega hat also ihren Ausfluss seit etwa 1304 dreimal, das vierte
Mal durch Ausgrabung heim Treptower Deep, als Nene Bega, geändert: der
Ausflnss versandet bei Begamünde; darauf geht die Bega durch die Deepsche
Hfitnng, Haken genannt (dabei scheint sie die Neigung gehabt zu haben, ihr
Wasser directer westlich znm Ausflnss zu bringen, wozu eine nicht deutliche
Bemerkung in jener Aussage „westlich von Begamünde", anch der Umstand
Bestättigung giebt, als der Östliche Begaarm bei Treptow, welcher früher die
Insel Bellbnck Östlich einschloss, aber der Anlage der Mühle und An-
bringung eines Wehrs wegen trocken gelegt worden war, keinen Zufluss und
Druck nach 0. mehr hin ausübte; alsdann brach sie aus der nordwestlichen, ver-
sandete, und zuletzt aus der nordöstlichen Ecke des Camp-Sees, woselbst die Bega
(d. h. d. Alte) auch heute nur noch träge ausfliesst; während der 1457 gegrabene
Ausflnss beimTreptowerDeep nun dieNeneBega seit der Zeit neben obigen späteren
Wandlungen der Alton Bega die Haupt-Ausmundung ist. Nachdem 1804 also der
Hsuptstoss zum Untergange von Begamünde gegeben, die Bega versandet war,
haben sich die Bewohner nach und nach in sicherere Gegend, theilweise bereits nach
dem jetzigen Treptower Deep, wo freilich noch kein Ausflnss, wohl 1322 pro-
jectirt war, gezogen. Mehrere Häuser, als der Krug von Begamünde, auch
die Kirche und dergl., haben noch längere Zeit gestanden, so lange, bis die
1805, 1809, 1375, 1396 etc. folgenden Sturmflut hen z. B. 1656, wo eine
besonders starke stattfand, welche den Ausfluss der Alten Bega ver-
sandete und einen solchen 100 Schritt Setlicher nach Colberg zn aufriss nnd
aby Google
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andere 'Umstände, wie der neue Durchstich 1457 es zuliessen und erheischten.
Nachdem die Ueberfiuthung von 1304 wohl abgelaufen, wurde dann 1305 zu
ohen angegebenem G-ranz vertrag geschritten.*)
Besitz: In und um Colberg (Salz-Kotten), in und bei Buckow, am
Jamand-See, wohl Janrand, Müllen etc.
Gemahlin: N. N. Sie war in zweiter Ehe mit dem vom Niederrhein
eingewanderten Dethmer v. Dabelsteen verheirathet; der auch später im
Colberger Rath und in einer Bargermeisterstelle genannt wird. Siebe später
1364, wo er mit Bertbold 4, seinem Stiefsohne bei Buckow um dessen recht-
väterliche Güter dort, Streit begonnen hat und Berthold ihn „thu dode schlug*.
SOhne: 4. 5.
Töchter: 1, N. N. Ihr Gemahl: Hermann v. Damitz auf Mollen;
sie waren die GrosBältern von Nicolaus v. Damitz, von dem Kanzler Herzog
Brich II., dessen Tochter Elisabeth von Damitz mit Casper Schlief verheirathet
war, was wir in Hinblick auf andere Ereignisse hier anführen. Gross-Möllen,
hart am Jamnnd-See gelegen, also früher schon im Besitz der v. Glasenapp,
vielleicht hier in Bertholds and wohl als Hitgift für v. Damitz ersehen, war
vor 1333 an Feter Schlieft ans Colberg gekommen und erstand es jetzt Hermann
v. Damitz wohl mit Geldern der Schwiegereltern.
8. Llbbert, Lubbo, Luwe, Lutke, Lupoid, Ludolf, Ladewig,
2. S. v. 1, geb. c. 1260, gest 1323, in mehreren Urkunden „famosi der be-
rühmte" genannt (Wachsen), Miles (Bitter) Dominus, DomiceÜus, Advocatns,
Landes-Togt etc. Sein Besitz: in und bei Colberg, Garrin, Peterwitz; femer
östlich, nordöstlich und nördlich Cöslin, die Mano wachen, Wissbuhr-Mokerschen
Güter, vielleicht auch Lubbetow, gebaut, der Name weist daraufhin; die öftere
Erwähnung seiner hier in einem dem Stifte und Kloster zu Cöslin willfährigen
Lichte, l&sst ans ihn hier hauptsächlich angesessen erscheinen, wo seine Söhne
und Enkel etc. begütert auftreten, wie auch ein 1337 durch den Bischof
Friedrich von Eickstedt geführter Gränzrezess zwischen Lubbetow, Dörsentin,
Rogzow(frühernndspäterGlasenappenBesitz) und zwischen Cöslin festgestellt (und
siehe die Nachkommen) es erschliessen lassen; jedenfalls hatte er auch Mitbesitz
an den südlicher gelegenen Schlössern und Gütern derer v. Glasenapp. In sehr
vielen Urkunden, nicht allein in Pommern, östlich der Oder, sondern auch in
Westpommern und Mecklenburg kommt er vor. Er mnss eine besonders
tüchtige, durch Macht and grösseren Besitz angesehene, wichtige ritterliche
Persönlichkeit gewesen sein. Wo Bechtsentscheidungen, Vergleiche etc. zn
führen, wird er häufig genannt. Aach für die Kaltivirung des Landes hat er
viel geleistet. Nicht ohne praktischen Grund nennt ihn das Stift wieder-
holendlich den „berühmten" nnd in der That hat er in frommer Hingabe and
Opferwilligkeit grosse Besitzungen nnd seine persönlichen Kräfte der Kirche
in dem Maasse hingegeben, dass seine Wittwe und Nachkommen, wie es scheint,
darunter zu leiden und gegen das Andrängen des Stifts in dieser Richtung
Front zu machen hatten. Während sein Bruder N. 2 sich seinem Grundbesitz
weniger, der städtischen Verwaltung und dem Leben in Colberg mehr widmet, sieht
man Lubbert als GrossgrundbeBitzer dem Landleben, der Kultivirung and
dem Staats- und Kirchenwesen hingegeben.
1287 bereits tritt Lubbert, schon majorenn, urkundlich bei dem Verkauf
des halben Dorfes Necknin durch seinen Vater No. 1 an Colberg einwilligend
auf. — 1301, Colberg am Tage Catharinae, tritt Tesmar v. Bonin einen An-
theil von Strachmin an die von Salice (Wide oder Woyde) ab, wobei Lubben
*) Verfasser Dieses hat noch im Jahre 1874 auf der Stelle, wo die Regamunder
Kirche gestanden, eine Dachhohlpfanne und einen Mauerstein gefunden, auf welchem
letzteren eine Hundefuastapfe eingedruckt war; einen ähnlichen Stein mit Hundespur
hatte auch der Schulze Kemp von Deep dort gefunden, also eine „FuBStapfe von
Regamünde. - Hohlpfanne und Stein sind änsserlich sichtbar an des Verfassers Hause
in Gut Jerusalem bei Treptow a. Rega eingemauert.
DigitizGd by GOOgle
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Glazenap Zeuge ist. (Gesch. der v. Bonin.) — 1302 beim Verkauf des Dorfes
Rossentin von dem v. Bamel an Conrad v. Witten und Conrad v. Münster und
Hinzen (auch v. Münster), beiderseits Bürger von Colberg. für 100 Gld. etc.
(s. N. 2) ist unter Andern Zeuge: Lubbo Glazenap. — 1306, Dargun. Nico-
lans Borcko, Ritter, nnd Borcke Borante lassen durch schiedsrichterlichen
Sprach Otto's, Grafen v. Eberstein, nnd Labbert Gl. ihre mit dem Kloster
Dargan wegen der Gränzen von Soorenbohm nnd Barenhagen geführten Streitig-
keiten beilegen. (Pomm. St.-Arch.) — 1306, den 2. Februar. Der Bitter
Lubbo Gl. erbiefet sich dem Bischof Heinrich v. Wachholt gegenüber, dasB
er das verwüstete Dorf Crüne (Krühne) innerhalb zweier Jahre von aller An-
fechtung befreien, wieder mit Leuten besetzen, die Ländereien auf seine Kosten
völlig urbar machen wolle; dagegen er sich auf seine Lebenszeit nur den halben
Zehnten ausbedinge; nach seinem Tode falle Alles an das Kapitel zurück,
ausser 2 Hafen, die für den Schulzen und dessen Inspection des Dorfes bleiben
sollten, wobei dieser selbstredend dem Kapitel mit 1 Pferde die Hofdienste,
wie üblich, zu leisten verpflichtet war. (Er wird hier Lubbe Miles, dictus
Glazenap genannt, v. Dreger.) — Hier zeigt sich die Willfährigkeit für die
Kirche seitens Lubberti, sein Gewicht und seine Macht, indem er sich einer
für seinen Nutzen unvorteilhaften, schwierigen and Opfer fordernden An-
gelegenheit unterzieht, mit seinen ünterthanen ein wüstes Gut urbar macht
and selbstlos es dann übergiebt — 1307 bei einer Bestättigongsarkonde für
das Kloster Buckow durch die Markgrafen i:;t er Zeuge, so wie 1308, den 20.
Augast, Die Markgrafen Otto und Waldomar von Brandenburg bestattigen
Ö'as nämlich mehrere Haie von ihnen geschah) die von den Pommerschen
erzogen dem Kloster Buckow verliehenen Rechte und Besitzungen. Als
Zeugen: Henricus, Epiacopos Camminensis, Dominus Friedericus Episcopus
Lubucensis, Dominus Swenza, Palatinos in Stolpia et Jasko Alias siins, Do-
minus Ludolfus, Dominus Hasso, Dominos Wedige dicti de Wedeil, Dominus
Lutke GlaBenap, Dominos Vidante etc. (Biedel). — 1309. Als Andreas,
Paul und Mäthäaa v. Gl. mit dem Beinamen Barthusewitz, alle 3 Bitter, sich
mit dem Kloster Buckow wegen der Gränzen von Ewentin (welches zum Theil
bereits 1262 dem Stift dargebracht war) und liepkow vergleichen, ist Zeuge:
Lubbert Glasenap etc. (Pomm. St.-Arch.) — 1309, den 16. März. Dargun.
Lubbert Gl., Bitter, bekennt, dass das Kloster Dargun ihm 2 Hagerhufen
im Dorfe Soorenbohm bei CJJalin auf Lebenszeit verliehen habe. (Es ist nicht
ersichtlich, ob etwa ans denselben Gründen wie 1306 bei Crüne, aber wahr-
scheinlich.) (Mecklenb. Staatsarch. ; hier ist der Siegelabdruck vortrefflich er-
halten, so auch 1315; vergl. Titel, Wappentafel.) — 1310 erscheint Lubbert
in Colberger Urkunden, als Besitzer von Garrin. ■ Wie Öfter ist auch Garrin
bereits 1219, theilweise dem Colberger Kapitel von dem westlichen Herzoge in
der Art überwiesen worden, dass, wenn der zeitige Besitzer, der Kastellan
Tirnegh, Beinen Sitz anderswohin verlegte oder stürbe, Garrin- An theil dem
Kapitel als eine Schenkung verliehen werden solle; dies ist jedoch 1262 vom
Herzog Wartislaf III. nicht bestättigt worden. Aach 1282 war Garrin, am
welches sich das Stift sehr bemüht hat, noch nicht in seinem Besitz, denn es
macht sich der Rath von Colberg anheischig, für einen Presbyter an der hei-
ligen Geiatkirche, demselben auf StadtkoBten dort 8 Hafen mit den Höfen dazu
zu kaufen. Ebenso zweifelhaft war dem Kapitel auch 1219 das Dorf Sabow
(Seefeld) verliehen worden; dass noo, nachdem Labbort v. Gl. Garrin besass,
der Kirche es nicht schwer worde, dieses an sich zn bringen, ist wohl anzunehmen;
denn 1356 ist Garrin bereits Kapitelsdorf, woselbst der Lehnschulze für die nicht
zom Scbulzenamt gehörige Hufe den Kanonikern zum Ackerdienst, wie andere
Bauern, verpflichtet war. (Wie bei Krühne.) — 1310, Cöslin. Bchon früher
fanden Streitigkeiten zwischen dem Magistrat nnd dem Jangfrauenkloster Cöslin
statt; nnter Anderm verlangte letzteres einen Ausgang bei der Stadtpforte,
„die geheime Pforte zum geheimen Gemach zur heimlichen Nothdurft". In
5«
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Folge des oothwendig werdenden Durchbrnchs der Stadtmauer machte der
Magistrat Schwierigkeiten, weil die Sicherheit der Stadt darunter litte, auch
ein besonderer Nachtwächter für den Klosterbezirk dann gehalten werden müsse.
Man wurde dahin einig, dass das Kloster einen Nachtwächter hielte, 4 Schilling
Abgabe entrichtete, so wie auf 2 Drömt (24 Schffl.) Hühlenkoro aus der
Bitter Marquard'schen Stiftung-, für ein jährliches Servitut auf St Peter und
Paulstag, verzichtete. (S. Urk. No. 3:) „Wir Schwester ErraegardU Aebtissin
und der Convent des Klosters etc. in sp. Johannis, Abt zu Buckow und Heinrich,
genannt v. Brauuschweig, Mönch daselbst, und der ehrenwerthe Bitter, Dominos
Lowe Glaaenap, Advocatus domini nostri Camminensis, so wie (andrerseits)
Hermann v. Lowe und Conrad v. Voss, Bürgermeister etc." schliessen den
Vergleich ab. Hier wirkt Labbert, bei Cöslin ansässig, im Convent des
Klosters und als Landesvogt des Stiftslandes (nnd Kanzler) aufgeführt,. —
Dem BUchof wurde 1295 wegen seiner Östlichen zweifelhaften Stiftsgränzen
bei den Kämpfen der Herzoge von Westpommern mit den von Ostpommern,
den Markgrafen in Hinterpommem resp. mit Polen bange. Bekanntlich fiel
der, je nachdem märkische, oetpommersche auch polnische Wovwode Swenzo,
wie die Sache für ihn unsicher wurde, von den gewählten Ostpommerschen
Fürsten ab und nahm für sich für vermeintlich gemachte Vorschussgelder (?)
Pommerellen in Beschlag, wobei es ihm ganz vortheilhaft erschien, nach W.
seine Gränzen so viel als möglich auszudehnen, das Gebiet am G ollen berge
mit der bereits verfallenen (Gränzburg) Gohrband als sein Besitzthnm zu be-
trachten und dadurch die Strasse von Colberg über Coeslin nach Danzig zu
beherrschen. (8o die Chroni kanten, z. B. Haken.) Das Eisthum Gammin,
welches wie keine andere Macht, oder kein anderer Potentat es verstanden hat,
in kurzer Zeit aas Nichts zu fast souverainer, weltlicher Herrschaft über '/<
von ganz Pommern nnd zu einem grossen Dominalbesitz der schönsten, frucht-
barsten Gegenden zu gelangen, verfolgte auch hier bei den Wirren seine hab-
gierige Taktik, bei Gohrband, beim Jamund-See etc. —
Dass aber nicht alle Edelieute der damaligen Zeit, auch nicht alle Glieder
des Geschlecht* v. Glasenapp so maasslos freigebig und opferbereit für das
Bisthum waren, wie Lnbbert und sein Vetter Barthns, der schwarze Bitter
(N. III), scheint uns in der Folge z. B. Peter Pollnow IV, gegen das Weiter-
fussen des Bisthams nach 0. Front machend, darzathun; Lubbert !b t unbedingt
einwilligend bei dem Verkauf von Gohrband und auch bei der ersten Hälfte
desJamnnd-Sees betheiligt gewesen. Bei dem Weiter vor drin gen desSwenzo^s. Haken)
wusste sich der Bischof keinen andern fi&th, als dass Cöslin durch einen Ein-
wohner Sprnth, welcher mit Swenzo in näherer Beziehung stand, Gohrband
kaufen musste, was denn auch, da die Swenzonen gern Geld einnahmen, wie
noch öfters bemerkt werden wird, in der Art geschah, dass der „Palatin
Swenzo" Gohrband, die alle Burgstelle mit den Burglandern für 100 Mk.
Silber an die Stadt, 1308, den 22. April, überiiess (?). (S. Urk. No. 2). Hierüber
war der Bischof Heinrich von Wacholt (v. 1301 bis 1317) so entzückt, dass
er den Kauf nicht nnr förmlich bestätigte, sondern auch der Stadt zum
günstigen Ankauf von anderen Aeckern, den sogenannten Orerschlägen, welche
Graf v. Eberstein seitens der ond tUr die Kirche hatte urbar machen lassen
nnd zu anderem Gebiet, welches mit seinen Gränzen bis an das Burgland
Gohrband, bis an Jamund, Puddmersdorf nnd Streitz (meistens ursprünglich
v. Glasenappscher, wohl an die Kirche früher abgetretener Besitz, s. Paul 6,
Ulrich v. GL, Bewenhnsen, VI. etc.) beim Nest- nnd Mühlenbach, für 270 Mk. ver-
hilft. Ausserdem schenkte er der Stadt noch seinen Theil von Gohrband dies-
seits des Gollenberges mit 8 Hufen, „qui dieuntur Borchland" hei Cöslin, die
er noch inne hatte, zum Eigenthum, bis auf die Jagdberechtigung, diese sich
vorbehaltend. — Die hierüber sprechende Urkunde (No. 4), de dato Cammin,
ISIS, haben bezeugt: Hildebrandus prepositns, Dominus Friedericas thesaara-
rim, Dominus Hermanus de Altenkerken cantor, Domino» Friedericua de Eg-
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stede, Dom inus Johanne a de Starse, Dominus Nicolaos comesdeGntzkowe, Domino»
Johannes de Wachholt, Dominus Beymarus de Wachholt, Dominus We tzlaus, canonici
nostre eceleeie Camminensis nee non nobilii vir Dominos Hermanns Gomes de Eber-
st6in,TesmarusdeBonin,TezendeStrachmYn,LabbeGlasenap,AndreaBPfii3luB
nnd Matheus Müites, Friedaricas de Borna, Stepbanns de Karkowe, Swantus
de Bonin et Vickow (v. Gl.) de Bewenhusen armigeri ac. nniversitas consolum in
Cnsselin etc. In dieser Urkunde nennen eich die Söhne von Barthns III, sonst
auch Barthusewitze geheissen, neben Lnbbert nur Glasenapp. (Folgten bei
den Unterschriften mehrere gleicher Zonamen, dann schrieb ihn der erste, die
anderen nur ihren Vornamen. (8. vorstehend 1802, Verkauf von Bossentin:
Conrad v. Monster und Hinzen n. dergl.) (Pomm. St.-Arch.) — 1287, den
29. April, hatte Hermann, Bischof von Cammin, der Stadt Coeslin den ehe-
maligen Bnrgplatz mit Ausnahme von 8 Hafen, für den eigenen Gebrauch,
nnd von 10 Hufen, welche dem Nonnenkloster geborten, bereits geschenkt. —
Diese wahrhaft groB saftigen Schenkungen, welche erst der Adel edelmütbig
an die Kirche, dann die Bischöfe in Wohlgewogenheit gegenüber der Stadt
Cöslin zu ihrem ferneren Gedeihen darreichten, werden von einem Doctor und
Schriftsteller Gr., welcher 1866 angefangen hatte, eine Chronik von Cöslin zu
schreiben, infolgender Art vorgetragen, glossirtund hinabgezogen: Nachdem dieser
Verfasser viel über die Entstehung der Ostsee, Ober geogn ostische Beschaffen-
heit Pommerns, über asiatische Völker, über Griechen, Römer, Kelten,
die bei Cöslin gewohnt, nnd dergl., auch von Bernstein, von Handel etc. einen
Band von 486 S. geschrieben hat nnd bei der Stiftungsurkuode von Cöslin,
1266, eben vorbeigekommen ist, und sich abmfissigt, ob einer der Possessoren
Harquardus auch wohl ein Edelmann und Bitter (ersteres zu der Zeit selbst-
verständlich) gewesen sei; wird auch über das, die vorstehende Urkunde Ent-
haltende geschrieben: „Es erfolgt der Ankauf etc. auf geheimes Anrathen des
damaligen Bischofs Heinrich Wacholt, welcher dabei wohl nicht ausschliesslich
die Vortheile des Stifts, sondern auch seiner gleichnamigen Brüder nnd
Neffen bedachte, (?) (waren sogar seine Söhne). Als ehreuwerthe Zeugen
stehen nämlich in der Bestattigungsurkunde vom Jahre 1818, worin der Bischof
Wacholt den Kaufbrief und Kanfschilling von 100 Hark zu 16 Loth Silber
genehmigt nnd sich das Jagdrecht in dem Revier Gohrband, wahrscheinlich
auch für die Chorherren vorbehält, auf Hirsche, Rehe, Hasen und anderes
Wild (vermuthlich wilde Schweine) (V) nnd somit die hohe und niedere Jagd (?)
wie es scheint, sind sammtliche Camminer Kapitels>Herren angefahrt: der Probst,
der Schatzmeister, der Kantor, anter den Übrigen Herren ein Graf v. Eystedt,
ein Graf v. Gutzkow, auch ein Johann und Bevmar v. Wacholt, zuletzt auch
ein Witzlaf von Bügen und ausser diesen Zeugen ein Graf Hermann v. Eber-
stein, ein Tesmar v. Bonin, ein Tezen v. Strachmyn, ein Lnbbe Glasenapp
nnd mehrere Bitter — wahrscheinlich lauter Jagdfreunde, die keinen Jagd-
schein bedürften (?) um ungepfandet dem edlen Waidwerk im Gebiet von
Gohrband obzuliegen etc." In dem geistreichen Ton (?) schreibt dieser Lehrer
der Jagend vaterländische Geschichte. — Es widerstrebt uns dagegen das
Bild der Gründung einer Stadt im Qoüenberge nach dem Becepte unserer,
ihn wohl mehr ansprechenden Gründerzeit weiter auszumalen, als kurz, dass
auf die Aufforderung des vielversprechenden Programms des „Oonsortiums"
die sogenannten „Dummen" bald ihr Geld auf immer losgeworden sein, die Ober-
grlnder mit vollen Geldsäcken nach der Residenz sich zurückgezogen haben
wahrend jene am Hungertuche nagend, als Bewohner der Stadt, nicht
ein Stückchen Landes für den Kartoffelbau, vor lauter Baustellen, übrig be-
halten haben, die moderne Stadt als neueBuine dastehen, die letztgenannten schliess-
lich als Proletarier umherbetteln würden. — 1815, den 19. April. Es verzichten
Nicolaus nnd seine Vaterbrüder Heinrich, Albert, Nicolaus, Hermann und
Henricus de Varchmyne auf die Aecker und den Wald bei Baudesin zu Gunsten
des Klosters Dargan. Unter andern Zeugen: Lnbbert Glasenap (das Wappen,
aby Google
b. auch Bagmihl, sehr gut erhalten) (Pomm. St.-Arch.). — 1315. Heinrich v. Ol.
von Bowenhiieen (N. XX.) Canonicns zu Cammio, giebt seine Güter GüUlaiFs-
hagen. Colermannshageu sammt der Upatelschen Mühle (bei Treptow a. B.) dem
Domkapitel zu Cammin. Zeugen: Marens de Tessen, Lubbe GL etc. — 1319
fand der reiche Canonicns de Wida eine Gelegenheit, von Lnbbertus Glasenap
das Dorf Peterwitz zu erkaufen, ungeachtet aller Prote Stationen und Hinder-
nisse, die Stephanus Pape von Wartekow nnd Vitz v. Volzokow (Baldekow ?)
zum Vortheil des Glasenapps Frauenbruderkinder machten, welchen Streit der
Bischof Conrad 1319 zam Vortheil des Canonici entschied. Hierbei wird auch
Hubert Glasenapp aufgeführt. Dieser Besitz gab nämlich weitere Gelegenheit
zum Erwerb von Zernin; hier hatte der Bischof schon 1319 seinen Antheil
von 10 Hufen für 300 Mark dem Kapitel Colberg käuflich überlassen, die noch
fehlende Hälft« tauschten die Domherren für das 1319 mit de Wil'das Gelde
erhandelte Peterwitz 1330 (Lubbert v. Gl. bereits todt) von dessen (Zernins)
Besitzer Wulff v. Schmeling ein, der wohl gern der unangenehmen Kachbar-
schaft dadurch zu entgehen wünschte. (Wachsen, Riemann.) — Im Testament
des Domherrn Ludwig de Wida 1331 wurde das Stift reich bedacht, indem
jenes für die St. Marien-Kirche zu Colberg gemacht war. — Hier war wieder
ein Beispiel der grossen Freigiebigkeit des Labbert gegenüber der schlanen
Spekulation des Krummstabes, welche bereits dem besitzenden Adel recht nn-
angeuehm wurde, und von den dann rasch erfolgenden Confirmationen seitens des
Bischofs; denn: 1319, den 20. Sept. Conradus Canonicns Eccl. Episc. bestattigt
dem Colberger Domkapitel den Kauf des Dorfes Petrokewitz (Peterwitz),
welches der Dekan Ludowicus (de Wida) namens des Kapitels (?) vom Kitter
Lubertus Glasenap erhandelt nnd bezeugt, dass nach dem Ausspruch seiner
Vasallen (sie) die Söhne und Töchter des Lubertus an gedachtes Dorf keinen
Rechtsanspruch haben können. Zugegen sind: Johann de Wacholt, Canon
Cam., Stephens Pape de Wartekow et Wiceke de Voldekow (sind also hier
einverstanden), Stephan de Karkow, Tessmar de Bonin, Peter de Kameke,
Tessen Strachmin etc. (Pomm. St.-Arch.). — 1320 verkauft Anselm v. Blanken-
burg das Dorf Zwielipp, welches er vom Kloster Usedom in Lehnbesitz
hatte, an seinen Schwiegersohn, den Bitter Peter v. Neuenbürg, wozu er die
stiftliche Conürmation erhält und unter Anderen Labbert Gl. Zenge ist.
(Camminer Stifts-Urk.) Auf Peter v. Neuenbürg, Bitter, nicht Comes, nicht
de Pollnow wird hingewiesen. (S. N. IV.). Anfang des 14. Jahrhunderts
besass das Kloster C Sälin bereits, wenn nicht immer ganz, so doch Einkünfte,
Pachte, auch einzelne Ackerstücke etc. von Alt-Belz, Dörsentin, Labbetow,
wohl von Labbert angelegt and dem Kloster Oöslin geschenkt worden (aus
jener Zeit stammt auch wohl der Usus, daas die Bauern von Lübbetow
(Lübtow), schwere Dienste später noch in Vangerow leisten massten); ferner
Bogzow, Vangerow zam ThoiJ, wie einige Höfe in Jamund und das Fischer-
recht im jetzigen Boninschen See. Ob das Kloster schon das Gut Bonin
selbst erhalten hatte, ist zweifelhaft, weil sonst es bei den späteren Amtsdörfern
aufgeführt worden wäre (s. N. 262). Wenn auch nicht Alles, so ist der grosseste
Theil durch Labbert dem Kloster hier geworden. Von 1269 bis Anfang des 14.
Jahrhunderts war die Opferwilligkeit für die Kirche, besonders 1287 gross
nnd was nicht Lubbert und Barthus III. hergaben, hatten ihre Vorfahren
„Edle des Landes" allgemein genannt, schon geopfert, z. B. die Kapelle auf dem
GoJJeu, eine Filiale des Klosters, Errichtung der Wallfahrtskirche auf dem
heiligen Berge zu Pollnow, die Gebiete und ersten Dotationen für die Klöster
Buckow resp. Coeslin o. Dargan.
Besitz: Hanow und Umgegend, in Colberg, Krühne, Garrin, Peterwitz,
Soorenbohm u. dgl.
Gem.: N. N. von Hanteuffel (?).
Söhne: 6, 7, 8.
TOchter: 1. N. N-, 2. N. N. sind vermählt resp. je an Myreslaus nnd
Jigitizccty G00g[c
— 71 —
Tesmnar von Oldenburg (?) (v. Rango meint, dass die Borg Kölpin gemeint,
diese also v. Man teuffei seien), denen auch wohl die Güter Wartekow (War-
ticbow) nnd Voldekow (Baldekow) zugestanden haben. 3. N. N. bat noch 1391
als Klosterdame in Colberg gelebt
Sa. Hubert, 3. S. v. 1. Bei dem Verkauf von Peterwitz seitens Labbert 8
an de Wida, an das Stift 1319, Bestattignng am 20. September, geschieht
seiner Erwähnung. Er moss bald darauf, verhältnissmässig jung, gestorben
sein. (Wachsen 8. 322.)
8. Generation v. 1346 bis 1880.
4. Barthold, 1. S. v. 2, Ritter. 1321, den 15. Dezember. Friedrich,
Bischof zn Cammin, Barnim. Probat und das Kapitel zu Cammin übertragen
der Stadt Coslin das Dorf Jament (.Tamund), anch früher v. Glasenapp Besitz
(s. N. 5). Zengen: Bertholdo v. Glasenap, Hermann de Damitz, Tetzlaf de
Nitzeno et Bispranen Hilites, Gotscalco Gemelin, Tetzlaus de Kutzeko, Gotscalco
Wendelstädt, famulo pp. Der Bruder Paul, No, 5, besass noch 1356 bedeutenden
Antbeil, 14 Banern etc. in Jamund, Hermann v. Damitze, sein Schwager,
1883 Höllen beim Jamund-See nnd an diesem das Höllensche Wasser, den
westlichen Theil des Sees. — 1836. Das Kloster Usedom, Besitzer von
Zwielipp (bei Colberg), hatte sich des Dorfs, da es zn weit ablag, vollständig
durch Verkauf entledigt. Seit 1336 sind Berthold v. Gl. nnd Goskin Ge-
melin Besitzer des Dorfs, welche auch in diesem Jahre durch den Bischof
Friedrich von jedem Anspruch, welchen auch der Knappe Arnold v. Bamel
nach Erbrecht erheben könnte, für eine Zahlung von 25 Hk. reinen Silbers
an diesen, befreit wurden. Zwielipp wird bereits 1159, Snelube, dem Kloster
Grobe durch den Bischof Adalbert bestattigt, genannt. (Hier ist wohl auch
Antheil zu verstehen gewesen.) — 1337. Nicolaus, Bischof von Cammin, trana-
snmirt eine Urkunde von Gostwin de Gemelyn und Berthold Glazeuap, Civis
zu Colberg und dem Knappen Tessen de Camik, d. d. 1337, festo epiphanie dei,
worin diese mit dem Rath von Cüslin einen Vergleich schliessen über das
Patron ate recht zweier Altäre in der Stadtkirche zu Cüslin, die von Margarethen,
Wittwe des Conrad Wilde, gestiftet worden. Transsumt 1404 die quarta mensis
martü, in Castro nostro Corlvn. (Pomm. Arch. n. Gesch. der von Schließen.)
Auf einem bei nnd einem in dem Kloster Backow errichteten Denkmal hat
folgende Inschrift gestanden: „1364 Berthold Glasenap, Ritter und Burger zu
Colberg. He schlog tho dode" (im Streit um seine väterlichen Güter)
„Detnmer Dabelsteen, synen Steefvader." (S. auch Urk. N. 12, Th. I S. 307).
— Nach dem Tode seines Vaters Berthold (N. 2) hatte dessen Wittwe, die
reich war, den Dethmer von Dabelsteen, einen Niederrheinländer, welcher sich
auch zum 2. Bürgermeister von Colberg herangeHchwungen hatte, geheirathet
nnd hat er als „Steefvader* von den rechtväterlichen Gütern des Berthold
Glasenapp hier in oder bei Buckow, wohin sich also beide von Colberg aus
begeben oder dort getroffen hatten, sich etwas aneignen (Andere sagen, ihm
vorenthalten) wollen (von Lehngütern nicht, sondern nur von Stammgütern
kann hier die Rede sein); es ist zum Streit und Kampf gekommen, wo dann
der altere Dabelsteen bat erliegen müssen. Es wurde damals kurz wett ge-
macht. — Barthold v. Gl. muss doch in seinem Recht gewesen sein, denn
die Herzoge „Jenseits der Swine" hatten sich doch auf seine Seite gestellt;
der Bischof hat ihn freilich in den Bann gethan. Es bildeten sich Partheien
in nnd um Colberg für eine oder die andere Verwandtschaft, die Harzeleien
und Fehden, die daraus entstanden, haben sich noch nach 100 Jahren, wo die
v. Sehlieffen in Colberg herrschten, fortge spönnen; Barthold v. Gl. war
nämlich der Bruder von der Urgrossmutter Caspar v. SchlierTens Gemahlin,
daher auch, dass Peter Schlieft" Mollen erhalten, was 1338 dann der Schwager
von Barthold v. Gl-, Hermann v. Damitz, zurückerwarb. — Wie es anch
noch im 16. Jahrhundert geschah, heirathete sich der eingewanderte Adel gern
in die reichen Colberger Sülzverwandten hinein, wo die Salzfactorei nicht als
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— 72 —
ein Gewerbe, sondern ähnlich der Nutenieesnng des Grundbesitzes, als ein
nobler Erwerb betrachtet wurde; es waren 1460 z. B. nach dem Kotfcbuch 36
adlige Familien, neben 8 Domherren, daran betheiligt. —
Die damaligen Bewohner Colbergs theils kaufmännisch, theils rittor-
schaftticb, da auch der im Lande m-ansässige Adel viel Colberg frequentirte,
Besitz darin hatte, hatten noch durch das Hittelalter hindurch viel von den
Sentiments der Letztern. Die vornehmen Geschlechter, wenngleich sie dazu
beitrugen, die Bürgerschaft, die doch erst als solche heranwuchs, zages talten, waren
das Element, um das Gefühl der Selbständigkeit, den trotzigen Sinn zu geben, den
Math zu fördern, was sich bei Colberg bis in die spätesten Zeiten, aber auch
rühmlichst bewahrt hat; so hatten sich durch die Verhältnisse der Umgestaltung
schon mehrere Jahre früher, freilich ungewollt, schwere Gefahren über die
Stadt gezeitigt; wie auch jetzt um die Mitte des 14. Jahrhunderte, wo unheil-
volle Verwickelungen, besonders durch Grundbesitz, den der Adel ausserhalb
hatte, dadurch mit den Pflichten der Stadt kollidirte und wo dann mit Fehden
männiglich zum Austrag geschritten wurde. Z. B. waren Henning v. Spode
(Rathmann) mit Hermann und Henning v. Damitz, gegen Vidaute wegen Burg,
Hans und Dorf Dumzin in Fehde, letzterer wurde ergriffen und bis zu seinem
Tode im Stockhause festgehalten, dessen EÄcher wieder mit Mord und Brand
die Stadt heimsuchten; ferner war ebenfalls Bürgermeister Ludwig Wobeie
von Hermann Damitz, dem Kämmerer, wegen Güter gefangen genommen und
später erschlagen worden und dergl. Den unheilvollsten Ausgang für Colberg
hatte der ähnliche Streit Berthold v. Glasenapps mit seinem Stiefvater
Dethmer von Dabelsteen 1364. Die Stadt kam dadurch in schwere Bedräng-
niss und wurde sie sogar von den Pommerschen Fürsten „ower de Swien" in
die Acht erklärt, in der sie noch stand, als 1376 der Streit durch eine Sühne
zwischen Barthold v. Gl. und den Verwandten von Dethmer v. Dabelsteen
beendet wurde. Die Bedingungen der Sühne waren folgende: Zuerst soll
Berthold v. Gl. von der Stelle, wo die Entleibung stattgefunden, eine Bahre,
auf welcher ein Seidenstück von 12 Mk. an Werth liegt, selbst mit seinen
Helfern in Prozession in die Klosterkirche tragen und von 100 Männern und
Frauen begleitet, mit zwei Messen eine Todtenfeier begehen, dazu soll er
Lichte ans zwei Stein Wachs machen lassen, die mit dem Seidenzeuge zu-
sammen von den Verwandten des Erschlagenen zu Gottes Ehre irgend einer
Kirche geschenkt werden sollen. Dem Todten stiftet Berthold v. Glasenapp
in dem Kloster Buckow ein ewiges Gedächtniss und läset ihm ein Kreuz
setzen, welches 40" hoch aus der Erde hervorragt. Ferner solle er auch in
Colberg, im Angesicht der Vaterstadt, da er sowohl als der Todte, Bürger der
Stadt waren, vor dem Steinthor eine Bahre mit einem Seidenstück zu 20 Mk.
und Lichten aus 60 Pfund Wachs aufnehmen; sie selbst mit seinen Helfern in
Prozession in die Kirche tragen und dort mit drei Messen in Begleitung von
200 Männern and Frauen eine Leichenfeier begehen. Lichte und Seide fallen
ebenfalls einem Gotteshause zu. Dann soll er binnen Jahr und Tag eine Wall-
fahrt nach Rom machen und zwei Mann nach Aachen, zum heiligen Blnte,
senden, und von beiden Orten sollen Wahrzeichen mitgebracht werden, dasa
die Wallfahrten wirklich gemacht sind. Ausserdem soll Berthold v. Gl. eine
Vikarie von 400 Mk. mit 32 Mk. jährlicher Reute in der Colberger Kirche
stiften, deren Verleihung den Verwandten des Gefallenen zusteht. Dergl.
Stiftungen auch Altäre und Seelenmessen, wobei auch ein Geistlicher angestellt
wurde, waren nicht so billig; es gehörten ausser einem Kapital und Renten
noch Messgewänder, Lichte, Leuchter u. s. w. dazn. (Klöden.) Auch solle er
die Stadt aus der Acht, die Freunde (von der andern Partbei) aus
seiner „Veste" lassen, in die er sie gebracht und bis zu Mitfasten eine Ur-
kunde darüber von den Herren „over de Swrne" dem Rathe vorlegen. End-
lich darf er in Colberg keine Wohnung haben und nur als Gast mag er drei
oder vier Wochen dort sein, nach welcher Frist das freie Geleit aufhört zum
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— 78 —
Schlug» Lhuo er den Gegnern Abbitte und überlasse denselben mit ihm nach
Recht und Billigkeit zn verfahren, wie es die erwählten Hittler für gut be-
finden werden, auch darüber, ob er in Colberg verbleiben und wohnen könne.
Diese Genagthuung von dem Einen begehrt, von dem Ändern nnr zum Theil
zugestanden, bat dann 1376 endlich die bedingte Versöhnung herbeigeführt
Mehrere Bedingungen bat Berthold v. Gl. nicht erfüllt and hat er am den
Aufenthalt in Colberg nicht pater peceavi gesagt, denn nach dem Stadtbache
Ton 1879 and 1880 leistet er Verzicht auf alles £rbe, das ihm von seiner
reichen Matter, der verstorbenen Gattin des Dethmer v. Dabelsteen zufallen
durfte und drehte der Stadt den Röcken zu; wobei die Kirche wohl nicht
schlecht materiell gefahren Bein wird. Denselben Verzicht leisten Hermann
v. Damitz und seine Gattin, Bertholds Sehweater. Im TJebrigen scheinen
die Verwandten Dabelsteena ihre Forderungen ermässigt zn haben and ist die
Sahne also wie vorgeschrieben nicht vollständig zur Ausführung gekommen.
(Biemaxm, Gesch. d. v. Schliefen.) Dass bei sothaner Genugthnong, wie hier,
EU damaliger Zeit ein grosser Reichtimm erforderlich, dessen sich also
Barthold v- GL erfreute, leuchtet ein. — Die uralten deutschen Gesetze
waren also damals in Pommern noch in voller Kraft-, ihnen zufolge betrachtete
man den Todtschlag (hier im Zweikampf) keineswegs als ein Verbrechen gegen
den Staat, das mit dem Leben gebüsst werden müsste, sondern als eine Be-
leidigung der Angehörigen des Gebliebenen resp. Erschlagenen, worüber man
ihnen Genugthunng zn leisten schuldig war. Hit dem Landfrieden zu Maxi-
milians I. Zeiten hören die Kämpfe und Fehden dieser Art erst mehr auf,
deren fast Vs Jahrtausend vorher Tacitus, als bei den Deutschen bereits in
Flohr, erwähnt. Professor Barthold: „Als um dieMitte des 14. Jhrhds. (1864) Bitter
Berthold v. Gl., Bürger zu Colberg, seinen Stiefvater, Detmer v. Dabelsteen
im Streit wegen Lehn- (?) Güter beim Kloster Buckow erschlagen hatte,
mauste, nach langer Fehde der Verwandten, Berthold 1376 auf der Kampf-
stätte etc. ein Denkmal errichten lassen (s. vorstehend); (hiernach hat er es
erst 1376 errichtet). Wie die Sühne, die Berthold Gl. thuu musste, so auch
Andere, z. B. Stralsund, den 12. Juni 1470 für die grausamen Kartern, unter
denen sie den Landvogt Baven v. Bamekow umbrachten. Hit 600 Personen,
im Gefolge der Prälaten, Edelleute. Rathsherren etc. mit 200 Rh. Geld auf
der Bahre, wird Prozession gemacht, ein steinernes Kreuz errichtet. Die Be-
stattung ist in Greifswald mit erschütterndem Pomp vor sich gegangen. Seit
alten Zeiten übte man eine so düstere Feierlichkeit, am das Blut des un-
schuldig Erschlagenen zu sühnen." — Die Kirche hatte materiell bedeutende
Tortheile dabei, sonst würde dem äusseren Tand auch früher entgegen zu
wirken möglich gewesen sein. — Um dergleichen Unheil für die Stadt und
Zerwürfnisse, „da die Stadt immer bei ihren Privatfehden litte", zu vermeiden,
hatte der Bath am 1. Hai 1864 feststehend beschossen, dass Niemand des
Raths noch der Borger, der dies bleiben wolle, ausserhalb des Gerichtebezirkes
der Stadt Güter und Hufen besitzen dürfe. Bis dahin, bei der Uebermacht
des Adels and der Patrizierfamilien, stand es mit der Ordnung und Regierung
der Stadt so, dass vor der Hacht der „Ehrsamen'' in Colberg jeder Groll oder
Ungehorsam der Gemeinde verstummte. — Das wurde nun anders. Von dieser Zeit
an begann dasZurückziehan des ansässigen Adels besonders der v.Glasenapp von
der Stadt und auch Anderer auf ihren Landbesitz; der Gegensatz zwischen
Stadtern und den Rittern (dem Landadel) trat scharf hervor; bei den Fehden, an
denen meist beide nicht immer schuldlos waren und wo auch von beiden Seiten oft
recht wacker gekämpft wurde, kann man nicht so leichtfertig nur von Räu-
bereien sprechen, die ja von den meisten Scribenten, welche jedoch die Städtler
meist als unschuldig hinstellen, einseitig nnr den Rittern aufgehalst werden.
Wir erinnern hier nur an das grausame Verfahren der Stadt Stralsund gegen
Rawen- von Bamekow (s. vorstehend, nach Barthold), an das aufsätzige und
gemeine Benehmen der Stadt Cöslin ihrem Herzog Bogislsi gegenüber und
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— 74 —
au die ganz gesetzwidrig« und schandbare Verurtheilnng des Ritter« Simon
von Lohde, welche im weiteren Verlauf des Zeitraumes der Fehden mit Colberg
hier nicht übergangen werden darf, da anch diese, die von Glaaenupp,
männiglich mitgekämpft haben. Sowohl der ältere, als anch der jüngere, der
Enkel Hans Schlieft", haben nicht wenig zur Scharfang der Fehden und Kämpfe
Colbergs, das sehr ubermütßig wurde, nnd des Adels heigetragen. Dieser Hans
Schlieft" hat auch den Bitter Simon Lohde 1512 angeblich wegen Strassenranbes
gefangen genommen nnd ist dadurch das Werkzeug zu einer Grausamkeit ge-
worden, welche Colberg sowohl als dem ganzen Lande theuer zu stehen kam.
Der Landfriede war eben erst 17 Jahre alt. Wie schon angedeutet, waren za
damaliger Zeit die Fehden und damit verbundene Seh adenzufü gong nicht das,
was jetzt Strassenraub bedeutet; so wie damals andererseits Ehebrecher hin-
gerichtet wurden, während ihnen jetzt wenig oder garnichts geschieht-, es ist
auch in Bechtsanschauungen eine gewisse Mode und Varietät constatirt. Das
Geschlecht der von Lohde war früher in Hinterpommern ausser den Schloss-
gesessenen eines der mächtigsten des Adels. Simon v. Lohde hatte am Hofe
des Herzogs Bogislaf X. gedient und noch im Staatsdienst als notarins pnblicus
eine nicht unbedeutende Stellung inne. Seine Vorfahren hatten sich lange
durch Muth und Glück bei Fehden und Kämpfen ausgezeichnet, waren streit-
bare Mannen gewesen, auch er war dem Kampf nicht abhold; vielleicht befand
er sich schon bei der Hofkurzweile im Gollenberge, wobei der Herzog ja von
den Cöslinern gefänglich eingezogen wurde; aber Alles war bereits beglichen
worden, mithin konnte das beigelegt« Vergehen ihm nicht mehr znr Schuld
gereichen. Von einem Verbrechen, damals Vergehen, einen Kaufmann in der
G-ollnower Heide beraubt zu haben, war er förmlich freigesprochen. — Martin
Carith, aus einem kleinen nicht vermögenden Hause, das längst ausgestorben
ist, war damals Bischof von Cammin; an diesen seinen Lehnsherren hatte Lohde
gewisse Gelder, 3000 Cid., für ein Gut zu bezahlen (bei Bublitz, wo man
wohl fürchtete, dass er sich eine Veste anlegen würde) nnd er erlegte sie
in blanken Goldgulden. Hieraus, geheime andere Zwecke im Auge, nährte
der Bischof den Verdacht, Lohde habe unerlaubte Beute gemacht. Auf nichts
Anderes, .Rechtlicheres war sein Verdacht begründet; gleichwohl beschloss er
den Untergang dieses Vasallen; dies konnte er nur mit Colbergs Beistand er-
hoffen; seines, Gariths, Bruders Frau war aber eine Schlieft7, er selbst anch
verwandt mit diesen; dass diese mächtig in Colberg waren, ist bekannt; auch,
dass Hans Schlieff dem Lohde auflauerte und ihn beim Danzkruge zwischen
Cörlin und Cöslin verhaftete, beweist das Bündniss zwischen Colberg und
Carith. Simon v. Lohde hatte damals weder das Stift noch das Geschlecht
des Bischofs, noch Colberg, noch die Schlieffen befehdet. Nach den alten
Hegeln des Faustrechts kam das Niemand zu, das zu ahnden, was nicht an
ihm selbst, an den Seinigen oder an denen, die in seinem Schutze standen, ver-
übt worden war. Noch mehr gegen alles Gesetz und die Begel war, dass
Hans v. Schlieff einen andern von Adel, ohne Verwahrung seiner Ehre, wie
es damals heisst, d. i. ohne Absagebrief, ohne Warnung, gewaltsamer Weise
aufhob. Hatten diese Gegner ans den städtischen Kreisen andere Ansichten,
als die, welche doch bis dahin ehrenhaft gegolten, so berechtigte es noch Niemand,
einen Ueberwiesenen sofort zu verdammen. Auf des Bischofs Anstiften war
v. Lohde gefangen, auf Vermuthungen wurden er und sein Knecht grausam
gefoltert. Am 21. Dezember 1508 war das letzte Verhör und bald darauf die
Exekution, trotzdem der Herzog Bogislaf X. die Colberger auf gerechtes
Urtheil aufmerksam gemacht hatte. Kein Kläger, keine zuverlässige Anzeige,
als die richtige Bezahlung einer Schuld, — höchstens ein abgequältes An-
klagen des Dieners von anderen Angelegenheiten, dass z. B. verschiedene vom
Adel auf der Land Strasse von Colberg nach Polen etwa bei Bothenflies
(BummelsburgJ ans Bache auf Colberger Kaufleute (?) Ueberfälle gemacht
hätten, doch nichts Genaueres.
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— 75 — ^ '
In der Ton Jacob Adebahr, Stiftsvogt zn Colberg, auf Anweisung des
Baths der Btadt gefertigten Abschrift Über das Verhör Lohde's ans dem Richt-
bncb d. d. Colberg, d. 14. August 1523, lautet auch eine Stelle der Aussage
des Dieners Hey mar Ranens: „Dhat dhe Glasenappen tho Kanow mede in dem
bände zin nnnd dat Simon Lode mit Feter Glasenappen (6, der bereits 1346
todt war) in vortyden ok yele nthgerichtet hedden in Prutzenn (FreDssen)" ;
es waren schon sehr viele des Adels, z. B. v. Zarten, v. Zastrow, v. Versen,
t. Bandemer, v. Manteuffcl, v. Knut, v. Pnttkamer, v. d. Goltz nnd Andere
von ihm angeführt; jedoch hatte Simon von Lob.de nichts eingestanden, war
nicht überführt, besonders nicht, dem Stift gegenüber Gewalttaten verübt zn
haben; dennoch wurde er sammt seinem Diener, dem Kirch enfürsten zu Ge-
fallen, enthauptet. — Ihr Tod gehurt zn den anverantwortlichsten richterlichen
Hordthaten. — Ausser den materiellen Absichten des Bischofs auf schnöden
Besitz, trat hier als Mittel zur Ausführung das Moment hinzu, dass die Stadt
Colberg, durch zu viel ihr verliehene herzogliche und bischöfliche Gerechtsame,
durch Glanz und Macht nbermüthig, stolz geworden, sich dem Adel gegenüber,
welcher nunmehr die Stadt, die ihn durch ihren Reichthum, zum TUeil immer
mehr durch Geldgeschäfte, abhangig machte etc., hasste, sich zn rächen sachte, der
Stadt-Adel, damals „Pfeffersäcke, Heringsnasen" gegen den Land- Adel „Boden-
atulper" genannt, sich bekämpften. Wie erwähnt, verliessen von 1364 viele
des Adels die Stadt, auch der spätere Stadt-Adel in Colberg im Allgemeinen
um 1600, als er zuletzt doch die Arroganz nicht vertragen konnte. Die nächsten
Verwandten und Freunde Simon v. Lohde's mnssten pflichtmässig Genugthunng
für die Schmach fordern, event. ihn rächen. Sein Bruder Henning v. Lohde
that beides. Hit Unterstützung seitens des Adels kündigte er den Beleidigern
den Krieg an. Der Bischof aber betrachtete Lohde's Güter als verwirkt und
verkaufte sie mit dem Schloss Bnblitz und dem dazu gehörigen Städt-
lein, welche er 1505 (s. N. 17 u. 18) bereits von den v. Glasenappen er-
worben, wo Simon v. Lohde noch Antheil hatte, an einen Jacob von Kleist
(excl. Gast); nachdem die Colberger nnd deren Anhang zuvor Bnblitz und
Gast aasgeplündert hatten, v. Lohde und sein Anhang zögerten jedoch auch
nicht; bald waren sie Heister auf dem platten Lande, Colbergs Umgegend
wurde in Asche gelegt, v. Kleist, der neue Besitzer von Bnblitz, gefangen, in
die Acht erklärt, „ausgepuchert" und hoch gebrandschatzt; das ganze Stift
Cammin verheert, ungeachtet die Herzoge von Pommern sich desselben an-
nahmen. Bischof Martin Carith starb im Jahre 1522 mitten in den Ver-
wirrungen, die er ans Unbesonnenheit oder wohl mehr aus sträflichen Gründen
angestiftet hatte, und sein Tod diente der Zwietracht in Colberg zur Loosung.
Der Nachfolger, Bischof Erasmns v. Man teuffei, musste für die Fehler seines
Vorgängers noch lange büssen. Durch einen seiner Hufleute, Schlosshauptmann
zu Gültzow, Jacob v. Adebahr, der ein Colberger Bürger war und der wohl
ans Ehrsucht in Colberg sich Einüuss erwerben wollte, ward das Volk 1527
zu einer öffentlichen Empörung angeregt; ein Gegenstaat wurde gewählt und
er auf kurze Zeit Diktator. 1526 wurde der llath von den Bürgern der Stadt
über die ungerechtfertigte Hinrichtung Simon v. Lohdes, über die vielen un-
angenehmen Verwickelungen, über Abnahme der Frequenz vom. Lande and
somit des Wohlstandes etc., so wie über die maasslose Verwendung des Geld-
säckeb zor .Rechenschaft gezogen. — Es erfolgten die Strafen für diese and
auch andere Gewalttätigkeiten. — Etwa 1550 nennt Rango solche des Adele,
die sich später in Colberg noch häuslich niedergelassen und in die Sülze ge-
heirathet hatten: Albrecht v. d. Lanken, Paul v. Ramel 1555, Eustachius v.
WoperBnow 1561, Lucas v. Damitz und noch einzelne. — Berthold ist dann
nach 1376 gestorben, ob er mit einer geborenen v. Gemelin vermählt war, ist
nicht aufgeklärt.
Besitz: In und bei Colberg, Zwielipp, in and bei Backow etc.
abV Google
5. Paul, 2. 8. v. 2, Knappe oder Famulus. — 1331 in Jamund. 1868
ist er Zeuge bei dem Verkauf von zwei Sechsteln der Östlichen Hälfte des
Jamnnd-Sees durch seine Vettern, genannt Barthnsewitze (s. Urk. N. 9 n. 10).
üeber den Erwerb von Jamund seitens des Bischofs and der Stadt Cöslin
herrscht Dunkelheit, die Haken in seiner Chronik von CBslin vergeblich auf-
zuklären sucht. Er vermuthet, dass der Bürgermeister Johann Fredeland der
Stadt Cöslin 1331 zum Ankauf der % des Jamunder Sees, Gelder vorge-
schossen (?) und dafür sei er mit 14 Bauornhufen in Jamund von der Stadt
Cöslin belehnt worden, die er um 1331 an Faul v. Gl. Famulum abgetreten
habe; der Fredeland habe diese 14 Hufen wohl zur Hypothek genommen,
denn obgleich Johann Sprnth den Handel, bei dem See, in seinem Namen *b-
schlosB, so steckte doch die Stadt dahinter u. s. w.; übrigens geschah der An-
kauf jenes Theils nicht, 1831 sondern 1333 erst. Da der Jamund • See sowie
das Dorf Jamund uud andere umliegende Ortschaften ursprünglich v. Glasenapp-
Beeitz waren, hatte der Bischof, besser die Kirche, auch von Jamund schon
früh einen Theil auf bekannte Art erworben und unter der allgemeinen Be-
zeichnung „Jamund", was das Ganze heissen konnte, der Stadt Cöslin, die
noch arm, im Entstehen war, übermittelt Wahrscheinlich gehörte Jamnnd
dem Fanl v. Gl. oder seinem Vater, ganz oder grosseutheils. Bei dem Ver-
kauf des Beetheils 1888 bandelte es sich wohl auch um Anrechte, welche an
Jamnnd hafteten, ob nun richtig ist, dass Faul v. Gl, ursprünglich auf den 14 Bauem-
liufon noch sass, oder ob er für seine Ansprüche an den Jamund- See diese Ent-
schädigung nahm, oder anch der Stadt Cöslin Geld vorgeschossen und
dafür die 14 Hufen inne hatte, ist nicht klar zu legen, um so weniger, als
auch immer gesagt ist, dass Faul v. Gl. diese Hufen zu Lehn, wohl als festen
väterlichen Besitz, gehabt habe. Es hat wohl der ganzen bischöflichen
Einwirkung, eines Erkenntnisses (?) bedurft, diese Hufen von Paul v. GL
zu erstehen und die Verzichtleistungeurkuude von 1358 (s. Urkunde N- 11)
von ihm zn erhalten; denn es lieisst: „es hatte der Stadt Cöslin viel Mühe und
Wunder gemacht, ihn auszukaufen"! (Haken, Pernio. St.-Arch.)
Besitz: Jamund etc.
6. Petrus, 1. S. v. 3, geb. vor 1300. Wie schon bei N. 3 angeführt,
wurde Krtihiie, 1306 ein wüstes Dorf, dem Bitter Lubbert v. Gl., der es für
die Kirche urbar machen wollte, überlassen etc.? Im Jahre 1323, den 4. De-
zember, Colberg, leisteten Petrus und Bartholdus — „des berühmten (famosi)
Lubbert i Glasenapp" Söhne, auf das Dorf Crüne Verzicht; in einer zweiten
Urkunde leisten auch Mireelaus und dessen Bruder Tessemar Oldenburg —
Verwandte der v. Glasenappe, hier, Verzicht. Kurz vorher ist also Lubbo
v. Gl. gestorben und die Besitzung wieder an das Stift zurückgefallen. Eine
Burg Oldenburg muss zwischen Treptow a. E. und Colberg gelegen haben; bei
v. Bango wird die 1432 von Heinrich v. Hanteuffel besessene, von den Bel-
buckern und Treptowern zerstörte Burg Cölpin — Castmm Olden — genannt; es
sind diese event. Schwiegersöhne Lubberti v. Gl. und zwar „v. Hanteuffel"
gewesen (s. N. 8). 1846 ist Fetrns bereits todt; denn in demselben Jahre
stiften Henning XXVII. Sohn des Paulus XIII. (als nächst verwandte, ein-
tretende v. Glasenapp), Hewes de Kameke, Ulricus de Drusedowe (wohl als
Schwäger des Petrus v. Gl. ein v. Manteuffel?) Barthus XXVI, Sohn des vor-
genannten Henning, filii (also Nachkommen) Dom. Pauli, famalug, einen Ver-
gleich zwischen Abelen, Wittwe des Petrus v. Glasenapp und dem Rath zn
Cöslin, wegen der Niederb rennung des Dorfes Hanow, wonach der Rath 200 Mk.
Entschädigung zahlt nnd ein Stück Genter Tuch giebt. Zeugen sind: Peter
de Pollnow XVIII., Nicol. Walkendorp, Thymo advocatus tho Bewenhusen,
Wicho de Bnczeke etc. (Pomm. St-Arch.) Aus dieser Urkunde geht wieder-
um deutlich hervor, dass N. XIII., XXVH., XXVI., XXXVffl, die öfter anch
als Nachkommen von Barthus v. Glasenapp sich Barthnsewitze nannten, hier
als nur v. Glasenappe erscheinen; ferner wie gering zu der Zeit die Ver-
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— 77 —
brennung eines Dorfes wie Hsnow, seitens der Stadt Cöslin in einer Fehde
mit den v. Glasenapp wieder entschädigt werden mnsste, and welchen hohen
Werth andrerseits gegen jetzt 200 Hark und ein Stack Genter Tuch hatten.
Er ist ohne männliche Nachkommen gestorben, weil ja dieselben oder Vor-
münder sonst für die Kutter statt der Vettern nnd anderer Verwandten ein-
getreten wären, anch finden wir bald darauf Hanow, seinen übrigen Besitz,
in den Händen seines Brndersohnes N. 9.
Besitz: Hanow etc.
Gem.: Abele N. N.
7. Berthold, 2. S. v. 8, geb. vor 1800. — Golberg, den 4. Deccmber
1338. Conrados Can. Eccl. Episc. bezeugt, dase Petras and Bertholdns,
filii famosi Hilites Ladberti Glazenap allen Ansprüchen an das Dorf Grüne
entsagt haben etc. (s. N.'3 u. 6), es bleibt jedoch zweifelhaft, ob die Mutter-
braderkinder sach entsagt haben. Später sind die v. Hanteaffel im Besitz von
Crime and das Stift liess Grundbesitz nicht so leicht loa. —
In der Mitte des 14. Jahrhunderts lagerte über Europa, dem Trager
der abendländischen Kultur nicht allein die geistige Macht des Aberglaubens
and Unglaubens, sondern es seufzte anch nnd wand sich in Todeanoth unter
den Geisselbieben einer furchtbaren Pestilenz. Nie znvor nnd nie nachher
bat in nnserm Welttheil der schwarze Tod oder die Fest mit so anheimlich
verheerender Gewalt gewüthet, als in den Jahren 1847 bis 1360. Die er-
schrockene Menschheit nannte die Verheerungen dieser grauenvollen Seuche
ein Weltsterben; — denn viele Städte, Flecken und Dörfer starben dadurch
ganz ans. In Italien, wohin diese Pest aus dem Orient zuerst gelangt, forderte
sie unzähliche Opfer. Florenz allein verlor in zwei Sommern an 60 000
Henschen, darunter viele Vornehme nnd Gelehrte, viele angesehene Männer
des Magistrats. (Aas Erzbischof Otto's Zeiten, von Caritas.) Man flehte das
Heiligenbild zn Kentz (im jetzigen Westpreussen) als gegen die Pest halfe-
bringend, an. Viele Hitglieder des Geschlechts v. Gl. wie auch bei anderen
Familien sind der Seuche zu der Zeit erlegen, and sind von den vielen vor
der Zeit gelebt habenden v. Gl. nur noch einzelne geblieben, von denen
sich dann das Geschlecht wieder stark ausbreitete. Ob Berthold noch den
ganzen Hanowschen Besitz von seinem Bruder N. 6 erbte, oder erst sein
Sohn, ist nicht zu erforschen gewesen, jedenfalls hatte er 1335 Anteilbesitz
an den südlich gelegenen Gütern, Autneil oder ganz Gramenz und dergleichen
gehabt, was dann fast Alles in der Hand des Sohnes Henning (N. 9) vereinigt
gewesen ist
Gem.: N. N.
Sohn: 9.
Tochter: 1. Elisabeth. Gem. v. Below-Peest 1386, wo sie als aus
dem Hanse Gramenz, anch ans Manow aufgeführt ist. (Farn. v. Heydebreck,
König.) 2. N. N. oh Gemahl Georg v. Kleist, Gr. Tychow, Dabberow etc.?
s. V. Curt v. Kleist. (Könne n. Nachtr. 1 a.)
8. Labbert (Labbekin), 8. S. v. 8. Canonicus Thesanrarius otc. —
1321. Unter den genannten Domherren, welchen auf Gruud ihrer Einkaufs-
pfründe die Anwartschaft auf eine ordentliche Pfründe ertheilt war, ist
Labberti Sohn, Labbekin v. Gl., verzeichnet. (Biemann.) — 1880. Es
sprechen Magister Conradus, Prepositns zn Greifswald, und Lnbbertas v. GL,
als vom Gamminschen Bischof Friedericus bestellte Schiedsrichter Ober eine
Schuldsache zwischen dem Bitter Bispraos and dem Petrus, Vicarius, sich
dahin aus, daas der Bitter bezahlen solle, (v. Dreger.) — 1834 bekam La-
bertns v. GL eine Präbende in Cammin (Wachsen.) — 1386, den 20. Hai,
wurde der Canonicus Labbert v. GL Thesanrarius (Custodos, Schatzmeister)
in Cammin and blieb es bis 1856 (Klempin). — 1889. Das Testament des
reichen Canonici Ludovicus de Wida, wonach dem Oapitel zn Colberg er auch
das Dorf Zernin anter Anderem, ansehnliche Capitalien, wofür andere Be-
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Sitzungen erstanden wurden, u. s. w. vermachte, wurde durch den Bischof
Friederich conJirmirt. Kitunterzeichnet haben: Lubbertns Glazenap ecclesie
Caminensis thesaurarius et ecelesie Colbergeusis Canonicus. (Wachsen.) —
1342 werden dem Labbert v. Gl. and dem Dietrich v. Zemelow, Camminschen
CaDonicis vou dem Convant des Dominikaner- ( Prediger orden-) Klosters zn
Cammin 2 Hofstellen daselbst auf Lebenszeit übergeben, was von dem Dom-
kapitel bezeugt wird uud worüber beide einen Revers, d. d. 1342, ausstellen.
Labberts bedeutenden väterlich zu ererbenden Besitz hatte das Bisthnm meist
bereits als Opfer erhalten. ~~
1343 worden anf Befehl des Bischofs Johann die Häuser der Canonici
in Colberg, damit sie stets in wohnlichem Zustande erhalten blieben, taxirt,
wobei das des Lubbert v. Gl. auf 250 Mk. angesetzt wurde und dem Preise
nach zu urtheilen wohl das beste von den 8. war. (Wachsen.) Diese Taxe
war auch Öfter desshalb geboten, weil die Domherren, besonders die weltlichen,
meistens an anderen Orten wohnten. 1552 hatten die H Domherren in der
Papenstrasse zu Colberg noch Garrin und Kröne inne. 1344 ist Lubbert als
Canonicus Colbergensis (bei Kühne) aufgeführt. Er lebte noch 1356.
Besitz in Colberg, Cammin u. s. w.
9. Generation v. 1380 bis 1415.
9. Henning (junior), S. v. 7. Domherr von Gammin 1360 and zwar
weltlicher, der auch nominal dem Scholastikat, dem Eildungs- und Schulwesen,
sich vertreten lassend, vorstand, jedoch Grossgrundbesitzer, anch vurheirathet
war, der Kirche als solcher jedoch wesentliche Dienste, auch auf diplomatischem
Gebiete, leistete. Im 15. Jahrhundert, auch sonst vereinzelt, waren Canonicate
oft Versorgungsanstalten für die jüngeren Sühne der Adligen, deren Inhaber
durchaus weltlich gesinnt waren, also auch nicht im Cülibat lebten (Abt Dr.
Uhlhorn); das erstere konnte hier fuglich bei dem Besitz nicht gut zutreffen.
— 1383 ist Philipp von Helpte, Domherr and Archidiakoans von Uznvm
(Usedom) und Henning v. Gl., Domherr von Cammin, abgesandt; um einen
Vergleich zwischen dem Abt des Klosters Eidena mit der Stadt Greifswald
wegen der am Bollwerk eingestosseuen Pfähle abzuschliessen, welcher von dem
Kloster, der Stadt und den beiden bischöflichen Bevollmächtigten unterzeichnet
und nutersiegelt worden. (Pomm. St. -Aren.)
Dater Herzog Bogislaf V. folgton auf die vorhergehenden Kämpfe mit
Brandenburg viel Kämpfe and Fehden an der Südgränze Hinterpommerns, die
besonders 1373 heftig waren und die Neu -Stettin er Gegend hart mitnahmen,
desgleichen entspannen sich im Innern unter Bogislaf VILT. Fehden und Ver-
heerungen im bischof sehen Gebiet, dazu hatte, wie bei N. 7 erwähnt, der
schwarze Tod 1347, 1349 und die Pest von 1350 fünf Jahre hintereinander
arg aufgeräumt, welcher böse Gast auch 1398 und 1405 Pommern heimsuchte.
Besonders in der letzten Hälfte des 14. Jahrhunderts sind viel Glieder des
Geschlechts gestorben und resp. in den Kämpfen gefallen, so dass in Henning'«
und seiner Söhne Hand fast allein der ganze v. Glasenappsche Besitz, anch
der südlich gelegene (s. N. X, XXXVII) vereinigt wnrde, zumal andere noch
lebende v. Gl. sich der Kirche ganz hingegeben hatten. DemgemässwarenHenning
und seine Nachkommen hauptsächlich Erb-, Burg- und Schlossgesessen anf
Manow, Wisbubr, Hoker, Steglin, Bublitz, Gramenz, Altenwall, Coprieben,
Baerwalde, Wurchow u. s. w., von welchem immensen Besitz, als von vor-
züglicher Bodenbeschaffenheit, Gramenz mit Schloss, mit vortrefflichen Eich-
nnd Buchwaldungen und Valm mit 5 Kittersitzen und über 100 Bauernhöfen,
anch mit fettem Boden, zu nennen sind, während Wishnhr, Hoker und Steglin, fast
stets zusammenhängend, die schöne Forst von letzteren beiden jetzt noch ein
Areal von 2800 Morgen, ein Revier der Stadt Cöslin bildend, auch äusserst
ergiebige, von dem Stift sehr umworbene Besitzungen sind, zumal zu Wis-
hnhr Vi der Wiesen des Nestbachs, zu Hoker '/a gehörten, am welche noch
am 1600 Prozesse mit dem .Bisthnm von N. 45, 68 und den Vettern geführt
abV Google
— 79 —
werden mnssten. Hier befindet sich auch der Markgrafenspeck, eine Warte
Ar die Wacht der Ostgränze — ein Kiek ins Land — in der Gegend unfern
Steglin, bei Wisbuhr, wo der Nestbach das Ende des Gollenberges durchbricht,
auf einer Anhöhe, die eine freie Durchsicht nach Schlawe ermöglicht; dort
sind noch Trümmer des alten Gem&uers gefunden. Etwa 800 Schritt vom
Nestbach auf Wissbuhrschem Gebiet, bei dem „Stillbuck" (Steilburg) sind viele
Hünengräber vorhanden. (Grieben.) Von diesen Bargen werden die Vorfahren
manchmal, besonders nach den Harkgrafen, woher wohl der Name, 1307 nnd
folgende auf Warte gestanden, sonst auch manchen Stranss ausgekämpft haben.
(8. N. IV.)
Besitz: Gramenz, grosses Dorf, mehr Marktflocken, denn es wir mit
3 Jahrmärkten bewidmet, alt v. Glasenappen StammBChloss, mit 3 Rittersitzen
und im vorigen Jahrhundert bereits mit über 100 Bauern; etwa 1 Meile von
Barwalde n. n. östlich an der Eisenbahn in einem fruchtbaren Landstrich,
der sich, schwarzfarbig und der Magdeburger Bodengüte nicht nachstehend,
von W. nach Osten anch ttber Valm hinzieht nnd wenn das Klima hier milder
wäre, anch die höchsten Erträge aufweisen würde. Nahe der Persante ist das
Verhältnise der Wiesen ein bedeutendes. Schöne Eich- nnd Buchwaldan gen.
Grosses Areal, welches in den Zemkenkathen, welche zu Goltbeck eingepfarrt
waren, bis gegen Bnblitz sich ausdehnt (s. N. XTU. und XVII. Gränzstreitig-
keiten mit dem Bischof). Zu der Hntterkirche gehörten Lübgnst, Storkow,
Flakenheide, Zuchen, Grünwald, Zechendorf nnd Binningsche Mühle (alles
v. Glasenappen Güter), meist auch speciell zu Gramenz gehörender Besitz.
Die Rittersitze waren Gramenz a, b und c, letzteres, etwa 7s. hatten die von
Loh den, sowie ebenfalls dazu gerechnete einzelne Bauerhöfe in Lttbgust,
Storkow, Zuchen and Zechenorf bis etwa Ende des 17. Jahrhunderts inne,
wahrscheinlich für Bewirtschaftung der andern Theile aus frühester Zeit,
wohl seit Simon v. Lode, 1507, nnd wurden diese Antheile von dem Ge-
schlecht« v. Glasenapp wieder zurückerworben. Als sich die v. Glasenappe
zur Belehnung entac blossen, wurde anch nnr der fünfte Theil als Lehn ge-
nommen, um über das andere freiere Verfügung, wie anch bei anderem Besitz
geschah, zu behalten. Zu Gramenz a. gehörten im Allgemeinen ein Theil
Flakenheide, Kussow a., Lübgust a., Storkow a., WruckhÜtten (später Bach-
wald), Zechendorf a. und Zuchen b. ; zu Gramenz b. Theile von Lübgust,
Storkow, Flakenheide, Grünwald and andere. Noch Mitte dieses Jahrhunderts
lagen in dem Areal zusammenhängend ttber 1000 Morgen des besten Bodens
in Busch und Knick, wo alte Raine von früherer Kultur Zeagniss gaben; es
war das die sogenannte „Sämmtlichkeif, wo mehrere ärmere Leute der Um-
gegend von Ende des Winters bis Anfang desselben hinwanderten, sich Hütten
bauten, mit stillschweigender Genehmigung ihr Vieh weideten, und wenn nicht
üppig, doch in gewisser Beziehung paradiesisch lebten; sie säeten nicht, sie
ernteten nicht etc., der himmlische Vater ernährte sie doch. Das hat jetzt
aufgehört and schöne eintragliche Besitzungen sind ans dieser „Sämmtlichkeil"
geworden. — Die bei Gramenz häufig vorkommenden Ortsnamen mit „Hütten"
wie Alt-, Neu-, Schof-, Wrack- etc. Hütten, einige noch im Walde liegend,
sowie unverkennbare Ueberreste von alten betreffenden Etablissements deuten
entschieden darauf hin, dass hier in alter Zeit die Vorväter das damals so
werthvolle Glas haben prodnciren lassen, dass also die in alten Gräbern vor-
gefundenen Glassachen, als Perlen etc. nicht erst aus andern Ländern haben
herbeigeschafft werden müssen. Man konnte zn jener Zeit die unermeaslichen
Waldungen nicht besser verwerthen. Im Schlosse Gramenz, in dessen Nähe
sich auch ein „Burgberg" befindet und in welches selbst Öfter die Po min er -
schen Fürsten, besonders bei grösseren Familienereignissen (s, N. 61 etc.), ein-
kehrten, ist manch frohe Stunde verlebt und in mittelalterlich strammer Weise
pocnlirt worden, aus der, ,v. Glasenappe »"-Laube des schönen Gartens ist manche leere
Weinflasche, manches Geldstück (ä Ja Butterbrot) in, reap. über den nahe gelegenen
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- 80 -
Tuch geflogen. (Volkumund.) Das Dorf ist mehrmals abgebrannt, so auch 1708 in
zwei Stunden ganzlich. — Ausser den oben angefahrten Gütern gehörten zu
Gramenz noch mehrere Bosch guter.
Valm, wohl das grosseste Dorf in Pommern, '/« H. von Bärwalde, auch hier
jetzt noch als Filiale eingepfarrt. nicht weit von der Persanto, in ebenfalls fracht-
barer Gegend, bestand aus drei Rittersitzen, von denen die v. Glasenappe auch noch
in spaterer Zeit zwei, die v. Zastrowe einen, die v. Wolde und v. MOnchow einzelne
Bauerhöfe, daneben die v. Glasenapp noch hierher gravitirende Anssenrittemtze
Briesenburg und Ludwigshütten besaasen; es hat 100 und mehr Bauerhüfe, in drei
paralell laufenden Reihen aufgebaut Die hiesigen Bauern haben sich in noch ur-
eigenmumlicher Art erhalten. Giesebrecht sagt: Treffen sie z. B. im Krage zu-
sammen, so sagt der Eintretende: „Sitt mit Ehren!" nnd die dortigen antworten:
„Von Rechts wegen!" — Diese Eigentümlichkeiten, anch in Tracht nnd dergl.
sind jetzt fast ganz von der Neuzeit aufgeleckt. — Ueber das Dorf Valm
liest sich v. d. Dollen, welcher in der Gegend gewohnt hat, anter Anderem
ans: „In den Hägerdörfern wohnte nnd wohnt fast noch jeder Bauer auf
seiner Hufe, welche völlig von der andern durch Baumpflanzungen so zu sagen
separirt (eingehägt) sind; häufig sind die Wohnungen an einem Bach gelegen,
die drei Felder nacheinander dahinter, zuletzt die Hütong. (B. die meisten
Stranddörfer.) Die Knickdörfer in Gegenden, wo der Boden nicht gleich-
massig gut (die Form des Areals anders) war, lagen die Landereien der ein-
zelnen Bauern in oft unförmlichen Figuren, oft mit andern durcheinander ge-
mischt, fast jedes mit einem lebenden Zaune von umgehauenen, „eingeknickten"
jungen Bäumen, die wieder ausschlugen, eingefasst. Ein Ackerstück der
letzteren Einfriedigung, welches oft auch Wiesen, Acker und Hütung in sich
schliesst, heisst dann Knick, und ist z. B. Valm ein Hauptknickdorf, wo Aber
10 000 Morgen in solchen Knicks lagen. Dort heisst der Bauer nach seinem
Hofe von dem Moment der TJebernahme an; es gab dort einen „Grund-David"
in der Tiefe liegend, wo seit Menschengedenken kein David gelebt bat, der
Besitzer kiese immer aber „Grund -David", sowie Pütt- (Brunnen) Michel,
dessen jetziger Besitzer in der That etwa Friedrich BUlow getauft, doch Patt-
Michel genannt wird; auch werden spatere Namen den alten Hofnamen hinzu-
gesetzt, so heisst ein Bauer Kasulke Görre (Georg), Hann Michel etc., der
wahre Namen ist etwa Johann Priewe, Niemand weiss mehr, dass ein Kasulke
dort gesessen hat, anders, als dass der jetzige Besitzer Kasulke Gurre, Hann
Michel genannt wird. In Valm zogen sich die Knicks über eine Heile vom
Dorfe hin; im Sommer zogen die Knechte nnd Mägde mit dem Vieh, gleich
den Sennen in die Knicks, wohnten dort in Hütten und kehrten nur Sonntags
zum Dorfe zurück, nm sich Wasche, Lebensmittel nnd dergl. zu holeu, Battor
- und Käse abzuliefern und über den Zustand des Viehes zu berichten. Knecht
und Magd lagen zusammen in einer Hütte, und nur die letztere steckte sich in
einen Sack, den sie unter den Armen zuschnürte und mit welchem sie bei
kaltem Wetter oft noch in denjenigen des Knechts kriecht. (Im Uebrigen
wurden Sittlichkeit, Treue and Glauben in Valm hochgehalten.) So waren die
Zustande noch vor 40— 60 Jahren (s. vorstehend Gramenz, „Sämmtlichkeit")
in Valm; jetzt geht eine Chaussee hindurch, eine Eisenbahn bei dem Terri-
torium vorbei; wie lange werden die naturwüchsigen, patriarchalischen
Verhältnisse noch andauern und zu merken sein?" — Ferner der bereits erwähnte
Besitz Manow etc.
Gem.: N. N.
Söhne: 10, 11.
Töchter: 1. Catharina. Gem.: Joachim v. Pnttkamer-Pobrow.
{Gen. v. Heydebreck) 2. N. N? (Vergl. Nachtrag N. 8.)
10. Generation von 1415—1450.
10. Paul, 1. S. v. 9; 1875, 1877 auf Bablitz, Goldbeck (Garn. Hnfsa-
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— 81 -
matrikel) genannt, erbgesessen auf Manow, Seidel, von dem er einen Ttaeil an
die v. Bonine abgelassen (s. N, 12 und IS wegen des Besitzes von Bnblitz).
Von ihm die jüngere Manowache Linie, welche mit N. 28 aasstarb.
Besitz: Manow, 1 Heile von Coalin, a.-o.-wärts an der Strasse nach
Bablitz, war der Hauptritter sitz eines bedeutenden Ofiterkomplezea, zu welchem
Gut Seidel, Bonin, Zewelin etc. eingepfarrt resp. Filialen waren; der Hanowsche,
Achter- und Cölpinsche See gehörten dazu, in denen auch die Wiaabuhr-
Mokanchen jeweiligen Besitzer der v. Glasenapp fischen durften; vortreffliche
Fönten und Wiesen. Manow ist ein Stammgnt der v. Glasenapp von jeher,
so weit die Geschichte und Urkunden reichen; dennoch machen manche Ciironi-
hanten in Folge gleicher Kamen, so auch Brttggemann, die ihnen so geläufige,
nicht antreffende Bemerkung B ehemals ein Lehngnt der von Manow" (?).
Ehemals gab es hier noch keine Lebngoter und finden wir häufig, dasB von
den Gütern der v. Olasenapp, die sie ja selbst nicht alle nach sich benamsen,
bewirthsc haften und bewohnen konnten, da deren zu viele waren, andere Edel-
leute, von den v. Glasenappe etwa Lehnsleute, auch Pachter, Verwalter etc.
anf solchen lassen und dieselben nach ihnen, oft ja nach den Verwaltern, be-
nannt wurden, so anch hier, wie: Brieaen, Tannen, ZBlkenhagen, dies letztere
nach den hundertjährigen Verwaltern Zulke benannt, es darthun. Viele Busch-
guter bei Wnrchow und dergleichen haben jetzt noch die Bezeichnung nach
ihren froheren Pachtern (s. Wnrchow N. 282).
Gem.: N. N". Kutzke-Hnttrin, 1875. Ihr Vater Derseko VI., Kutzke,
Koske; ihr Bruder Lanrencins II., Koszke, Bitter, 1393 anf Mnttrin, wurde
1403 von den Borgern in Alt-Schlage (Schlawe) auf dem Schlosse erschlagen
ind wird gerächt (s. N. 12, Klempin).
Höhne: 12, 18.
11. Henning, Grieaeler, Greesler wegen seiner „Hastigkeit" (Heftigkeit?)
ao genannt, 2. 8. v. 9. Pommerscher Rath, Dänischer Admiral (nach Liv-
ländischen Nachrichten) später um 1400 und nachher anf Qramenz, Wnrchow,
Coprieben, Bärwalde, Naaeband, auch auf den südlicher gelegenen Ottern, auch
an Bnblitz, Goltbeck betheiligt. — 1877 wird seiner and seines Bruders N. 10,
wegen Bnblitz nnd Goltbecks in der Camminer Hnfenmatrikel erwähnt. — Als
Zeitgenosse Peters XXXVII, des Landesvogts bis 1410 Schlosshaupt-
manns von Neo-Stettin nnd als Nachfolger in ersterer Stellnng, nahm er an
den hier zu der Zeit und anch später (während Lebzeiten seines Sohnes Ourt
v. OL, 16 noch), sich fortspinnenden Kämpfen und Wirren in meistens defensiv-
offensiver Weise Theil. Schwer ist es, nach den vorhandenen Aufzeichnungen
ein Bild von der Situation zn entwerfen. — Dass der Deutsche Ritterorden
seit seinem Bestehen hier und bis zu seinem Aufhören fast ununterbrochen
mit den Polen sich in den Haaren lag, ist allbekannt, beide, besonders ersterer
hätte gern zur Arrondirung ein Stock des Pommernlandes hier an sich ge-
gerissen. Vor allem war aber für Pommern der gefährlichste Feind der
Markgraf resp. Kurfürst von Brandenburg, wie ja schon von Alters her. Der
Sprung in Pommern hinein 1808 seitens des Markgrafen Waldemar war um
100 Jahre zn früh und zu weit ab von der Operationsbasis geschehen; seitdem
wurde eine diplomatische Politik mit recht praktischen Erfolgen getrieben.
Der erste Zweck war, die Neum&rk zn gründen. Die bedenklich abschüssige
Bahn, auf welcher der Deutsche Orden hinabrollte, stellte für Brandenburg die
alte deutsche Reichsmark Preussen nnd bei der wenig Geeintheit Pommerns
auch das Gelingen dieses Vorhabens in Aussicht. Die Pommerschen Herzoge
hatten bis jetzt im Allgemeinen daran festgehalten, nie mit den Polen ein
Bündnis s einzugehen, eher jedoch sich mit den deutschen Rivalen einzulassen,
wenngleich auch oft gegen ihren materiellen Vortheil, was zn vermeiden leider
auch eine Politik von Fall zu Fall erheischt hatte. Den Markgrafen, die ohne
dts Schwert zn ziehen, im tieferem Grunde hier die Marionetten tanzen liessen,
war ea garaioht unlieb, wenn der Deutsche Orden die Neumark in so fern
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mit bilden half, ala er ein Landchen nach dem andern, sei es von Polen oder
von Pommern in seine Gewalt trachte; denn von 1402 ab ging der Borg*
graf Friedrich, von 1415 Harkgraf mit der Karwürde, systematisch vor, dem
Deutschen Orden dann die Neumark abzukaufen oder abzugewinnen, wenn
diese erst consolidirt nnd der Orden entsprechend mürbe war. (8. Erwerbung
der Neumark unter Friedrich I nnd II. von Vogt.) Es ist hier noch zu er-
gänzen, dass Hans v. Wedell 1870 das Land Sehivelbein noch besass, freilich
ein tapferer und eioftusareicher der Schlossgesessenen hier war, und auch des-
halb von dem Markgrafen Siegmund 1881 Hauptmann des Landes über der
Oder (?) wurde, er diese Wurde, da er sich leider mehr zu Brandenburg als
zu Pommern neigt«, auch annahm. Vielleicht thaten ihm seine Schritte doch leid
— obzwar es bei mehreren Schriftstellern (s. Quitzows) heisst, religiöse nnd
pekuniäre Beweggründe Hessen ihn 1884 an den Orden das Land Sehivelbein
für Bezahlung seiner Schulden nnd 150 Mk. Zinsen nebst lebenslänglicher
Wohnung auf Haus Wenzlow bei Culro, Übergeben. Die Herzoge von Pommern
rührten sich nicht; König Wenzel willigt in den Vertrag, Markgraf Siegis-
mund mit Vorbehalt seiner Rächte. (?) — Die Familie von Wedell war
anfangs damit nicht einverstanden, der Bruder Henning gab sich für Sehivel-
bein noch einer Fehde hin, leistete aber 1380 Verzicht. Die v. Wedell, nach
ihren Besitzungen gravitirten zu der Zeit, ein Theil nach Pommern, der grosseste
nach Brandenburg, und ein geringerer, die TUtzer besonders, nach Polen. Meisten-
theils waren die 17 Hitglieder, welche 1388 auf 15 Jahre in den Dienst des
Ordens gegen Polen traten, Brandenburger; sie stellten über 100 Bitter
und Knecht« und beinah 400 Pferde etc. — 1400 erwarb der Orden durch
Kanf die Stadt nnd Gebiet Dramburg; 1402 anch noch die andern Städte der
Hark östlich der Oder (?), durch welche dem Orden sein Gebiet immer mehr
und mehr abgerundet und gefestigt wurde. Dies konnte um so ungestörter
geschehen, als die Vasallen, so die v. Wedell, von 1408 bis 1406 Fehden mit
dem Herzog Swantibor von Pommern führten und Henning v. Wedell auf
Seiten des Ordens Rathgeber war, welcher ersterer anch 1405 wagte, dem Herzog
Bogislaf VIII. den Fehdehandschuh hinzuwerfen und ihm mit „Schinnen und
Rauben" ins Land zu fallen. (Voigt.) Das geschah Alles, trotzdem die
Herzoge von Pommern 1403 dem Hochmeister, von denen z. B. Otto II. 1420
Coadjutor des Stiftes zu Riga war, den Zuzog von HQlfstruppen gegen 2000
Schock Groschen verstattet hatten, was auch wieder andererseits Anlass gab,
dass immer wieder von Pommern-Stettin-Stolp, Adlige, als Georg v Wedell,
Jonike v. Stieglitz und Andere, wieder in die Neumark, altpom morsches Land,
für die Herzoge einfielen. Bei den vielen Fehden war es fast, Usus geworden,
dass, wenn es zwischen Schlossgesessenen, wie hier aus mehr politischen Mo-
tiven, leider zum Krieg kam, wo dann der andere Adel auf einer oder der
anderen Seite Folge leisten musste, auch gleich das Raubgesindel mit zur Hand
war; gegen letzteres bildet« sich 1104 zwar ein Bund einiger v. Wedell,
v. Borcke, v. Hanteuffel nnd v. d. Osten, doch machten weder sie noch der
Herzog Bogislaf recht Ernst, anch die Bemühungen des Ordens 1404 waren
nicht von belangreichem Erfolge, so dass seinerseits der Vogt der Neumark
(Sehivelbein) eich hart darüber beklagt, „dass die v. B., besonders die in die
Nenmark einfallenden Räuber etc. in Lobitz gehegt nnd gepflegt hätten." (Wie
dn mir, so ich dir, dachten aber wieder die Pommern ihren Feinden gegen-
über.) — Nachdem 1406 die Angriffe der märkisch gesinnten Schlossgesessenen
gegen die Pommern doch abgeprallt waren, des Ordens Lehnsmann Henning
v. Wedell die beanspruchte Stadt Treptow a. R. nicht erhielt, andere dieser
Vasallen von den Pommern gefangen einbehalten wurden, gestaltete sich das
Verhältniss zwischen dem Orden nnd dem Pommerschen Herzoge Bogislaf be-
sonders, immer feindlicher, so dass der Polen-Herzog neuen Muth daraus zog
und auf die Beihülfe des Herzogs von Stolp rechnen durfte. Andrerseits, als
■ich die Vasallen der Neumark seitens des Ordona so wenig unterstützt sähen,
■aby GOOglC
Helen sie von ihm ab und Hessen sich anf ein nicht zu lobendes Verfahren ein.
Es hatten Damlich Vasallen des Ordens: v. Wedelt, v. Güntersberg, Matzke,
Borcke, Arnold v. d, Walde, welcher letztere den Polen schon seinen Antheil
an Falkenburg verkauft hatte, den Plan gefasst, dem König von Polen die
Bargen nnd Städte Driesen, Woldenburg, Gallies, Falkenburg und Dramburg zu ge-
winnen und wenn sie erst einen oder zwei feste Platze hätten, wollt« man dem
Orden den Gehorsam aufkündigen. Ulrich v. d. 0.. den die Schulden druckten,
kam jedoch dem Orden entgegen, aber mit Vortheil für sich. Ob jener An-
schlag zur Ausfahrung kam? es scheint nicht. Der Orden konnte sich hier
keineswegs auf seine Einsaugen, wohl nicht unverdient, verlassen. — 1408 wurde
zwischen dem Herzog Bogislaf von Stolp und dem Hochmeister Ulrich von
Jungingen der Hammersteiner Gränzvertrag Aber die Landesgränzen der Ordens-
gebiete Lauenburg BQtow und Schlochau abgeschlossen, wobei ersterer in
Neu- Stettin, letzterer in Hämmerst ein residirte, nebst den resp. RA then und Ordens-
rittern, also getrennt (Cramer.) Für den Hochmeister war es ein Glück, dass
er jetzt 1409 mit Swantibor von Stettin ein Bündnias gegen Polen abschloss
und sich mehrere Edle (s. N. XXXVII) mit dem Vogt der Nenmark verbanden;
er konnte anf die Hülfe, beim Schutz der Neumark, anf Herzog Swantibor
rechnen and der Herzog von Wolgast lag bei Aniswalde 1410. Es war die
Zeit eines Schein Waffenstillstandes, während dessen doch einzelne des Adels,
als Joachim v. Dewitz nnd andere mit Polen in Verbindung standen; andere Va-
sallen der Neumark wollten dem Orden ohne Sold (in unausreichlicher
Weise) nicht dienen, der Proviant fehlte, die Unterstützung der Pommerschen
Herzoge war nicht kräftig genug and andere Edle wollten dem Orden kündigen,
wenn er nicht für den Schaden des Krieges aufkäme, darunter Matzke v. Borcke
und sein Anhang, was Alles der Vogt der Nenmark in trostloser Weise
schildert (Voigt.) Wären die Polen mit einer compakten Macht in der Nen-
mark jetzt vorgegangen, dürfte es sehr verhangniasvoll für den dortigen Adel
geworden sein. — Der Burggraf Friedrich I. von Brandenburg schante ruhig
zu, seine Zeit war noch nicht gekommen. — Die plötzlich bei Soldan and Neidenburg
einbrechenden Polen-Schaaren and die am 15. Juli 1410 für diese so glänzend ansge-
falleneSchlachtbeiTannen bergfuhr wie ein Blitzstrahlaueb in dies tfewirre hinein.
— Während (s. N. XXXVII) Herzog Swantibor zum Deutschen Orden gehalten and
mehr der alt-pommerschen, ehrlich geraden Politik gefolgt war, ist Bogis-
laf VHL, s. vorstehend, freilich auch vom Orden bei der Neumark molestirt,
am 29. August 1410, in seinem Gefolge der Admiral Henning v. Gl., im
polnischen Lager vor der Feste Marienbnrg, woselbst der Herzog mit dem
König Jagello ein Bändniss abschliesst (Honenstein.) Von Henning v. Gl.
wird gesagt: „Als Vasall (Unterthan?) ist er seinem Forsten treu
ergeben, behauptet aber in seinem umfangreichen Gebiet eine
unabhängige Stellung." — Dies Bfindniss, freilich das erste, welches ein
Pommernfürst mit den Polen eingeht, ein zweites schliesst später Herzog
Erich II. ab, erscheint den Pommern allgemein nicht sympathisch, es wird
aber von denjenigen zu hart verdammt, die durch die Brille des Vorpommern
(Barthold) oder von dem Brandenburg - preussischen Standpunkte aas es be-
trachten. Im Hinblick aber auf den viel gefährlicheren Feind für die Existenz
Pommerns, auf den Burggrafen Friedrich L, auf seine Vorgänger and Nach-
kommen, konnte für den Augenblick die Coalition wohl politisch richtig
genannt werden. — Heber die in diese Zeit fallenden Bündnisse Pommerscher
Fürsten mit dem Orden nnd auch mit den Polen schreibt v. d. Dollen:
.Herzog Wartislaf VII. und Bogislaf VUI. schlössen den 3. Novb. 1890 zu
Pisdry ein Bündniss mit Polen gegen den Orden und huldigten sogar dem
König Jagello als ihrem Oberherrn. König Jagello gab ihnen dafür als Pfand-
lehn Nakel, später mit Bromberg einzutauschen.'' 1403 schloss Herzog Bogislaf,
da der Orden immer weiter sich ausdehnte, mit Jagello zu Korczjn ein Bund-
oiaa ab; im August 1409 jedoch anf einer Zusammenkunft zu Nen-Stettin
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verpflichtete sich Herzog Bogislaf dem Orden mit ganzer Macht gegen Polen
beizustehen, wofür er 2400 böhmische Groschen als Darlehn, später noeh 1000
erhielt; als er aber merkte, dass der Orden Parthei des Bischofs Niklaa Bnk
von (lammin nahm, der gegen ihn conspirirte, wandte er sich vom Orden ab,
um eventl. spater mit Polen enger in Verbindung zn treten, was anch nach
der Tannenberger Schlacht geschah, (s. N. 16.) Nach dieser Schlacht be-
trachtete König Wladislaus Jagello Schivelbein als erobertes Land nnd flber-
liess es, wie die bei N. XXXVII. angegebenen Gebiete im Augrist 1410 an
Bogislaf Vm. Nach Seils Chronik war Bogislaf VIH. persönlich anf Seiten
der Polen bei Tannenberg nnd Grünwalde, wofür er am 29. Angnst 1410 vor
Harienburg von Jagello die Zusage von Stadt nnd Schloss Bfitow, Vi Schlochan,
Friedland, Baldenbnrg, Hammerstein, nnd Schivelbein anf Lebenszeit nnter
Garantie nnd Beschlnss von acht polnischen Magnaten erhielt, (s. oben nnd
Prof. Barthold.) — Die von Wedeil wurden ans Land Schivelbein vertrieben nnd
zogen sich nach Falkenburg and anderen Besitzungen zurück. Dnrch denFrieden
znThorn, den 11. Februar 1411 erhielt jedoch der Orden das Land Schivelbein
wieder, wodurch den Fehden erst recht nicht Einhalt gethan war, bei welchen be-
sonders Dietrich v. Quitzow, der anf Liebenhof bei Regenwalde sass, ein Schrecken
für die Neumark war nnd mit den v. Wedeil, welche verschnupft waren, gegen
den Orden kämpfte, wobei sie jedoch 1411 unterlagen. Ein Waffenstillstand
fand hier an den Gränzen nicht Raum, was anch garnicht in der Absicht des
Barggrafen lag, der inzwischen auf dem Ooncil zu Gostnitz 1415 zum Markgrafen
mit der Karwürde erhoben worden war und scheinbar für den Hochmeister bei
dem römischen Könige gewirkt hatte, wofür derselbe sich zu Dank verpflichtet
fühlte nnd wenig argwöhnisch, anch in Geldverlegenheit, dnrch Vorschuss-
nahme gegen ein Stück Landes als Pfand, immer mehr in die Hand des Hark-
grafen gorieth; auch gab sich der Hochmeister dem falschen Wahne hin, dass
der Markgraf ihn, der sich den Polen gegenüber nicht stark genug fohlte,
kräftigst unterstützen würde. Andererseits klagte der Harkgraf, welcher in-
zwischen wegen der Neumark mit den Pommern in Conflict gerathen war und
eine Schlappe erhalten hatte, die Herzoge von Pommern bei dem römischen
Könige an, in Folge dessen von diesem die Könige von Dänemark, von Polen
nnd der Hochmeister aufgefordert worden, ihm, dem Markgrafen (?), gegen
die Pommern beizustehen. Es kam jedoch nicht zum Kriege, sondern währten
die Gränzfehden seitens des Adels, besonders von Pommern ans, munter fort,
was z. B. ein Friedrich v. Wedeil and Andere dem Hochmeister klagten. Der
Markgraf, der mehr, gegen Pommern unternommen, erwartet hatte, sich von
uun an auch nicht gut mit dem römischen Könige stand, wandte sich nach
Polen, um seinen Plan auf die Neamark, dessen Verwirklichung ihm zn lange
dauerte, schneller zu erreichen, wobei er es aber auch mit dem Hochmeister
hielt. Mittlerweile, 1428, war aber der König von Dänemark, Erich der Pommer,
nach Neo-Stettin, wo ihn also Henning v. Gl., dessen Admiral er ja anch
war, aufnahm, gereist nnd hatte dort mit sämmtlichen Herzögen von Pommern
und mit dem Herrenmeister von Livland ein Bündniss, hauptsächlich gegen
den Harkgrafen von Brandenburg, betreffs seines Gelüstes auf die Neumark
and ja auch anf Pommern, abgeschlossen, wodurch dieser, auf diesem Wege
zun Ziele zu gelangen, abgewiesen war. Bei dem Kampfe im Lande,
welchen der Herzog Bogislaf VIDI, gegen den nach Souverainetät strebenden,
aufsätzigen Bischof Nicolais v. Bock führen masste{ kämpfte, nachdem er
etwa von 1870 — 1390 zur See im Kriege gedient, dänischer Admiral geworden
war, Henning v. Gl. als Schlossgesessener und mächtigster Vasall im Osten
für seinen Herzog, fällt 1395 in das bischöfliche Gebiet ein, erobert Cörlin,
die Stiftsguter, darunter auch wohl das bischöfliche Schloss Nassow, welche
verwüstet and resp. zerstört wurden, so, dass der Bischof eilig nach Preosaen
flüchten musste, um nicht gefangen genommen zu werden. Henning v. Gl.
kehrt nach gethaner Arbeit mit reicher Beate (zeitgemäss) and mit einer ge-
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wissen Genngthnung und rosp. Bestrafung für TTebermnth nach den froher dem Stift
gebrachten, wenig anerkannten Opfern, heim. Als der Bischof den Btreit am
die Stiftsgüter wieder aufnimmt, wirkt Henning v. Ol. abermals treu und
fest auf Seiten seines Fürsten. Die v. Wedelt (Züles) and v. Hanteaffel fallen
später in die Güter des Klosters Belbnck ein, der Abt rnft die Nachbarn
seines Gebiets, Treptow a. E. nnd Colberg, zn Hälfe, in dessen letzteren
Gütern, nächst den bei COrlin gelegenen, die v. Glasenappe mit ihrer Heer-
folge und ihrem Anhange gekämpft nnd zerstört hatten, ohne dass weder Col-
berg noch Cörlin gegen sie etwas Erkleckliches unternehmen konnten. Die
Bischöflichen richteten sich hauptsächlich gegen Züles v. Wedelt von RQtzen-
hagen, gegen die v. Hanteuffel (Heinrich), wobei in Molstow ersterer gefangen,
den v. Manteufeln ihre Barg COlpin (de olde Borch) 1432 zerstört wurde.
(Hohenstein etc.) Diese Kämpfe für den rechtmässigen Fürsten seitens der
trenen Vasallen nennen nun mehrere Scribenten B&nbereien, Übersehen den
politischen Hintergrund. —
1409 treten Bürgermeister nnd Bathm&nner der Stadt, des Fürsten
Nyen-Stettin mit dem Käthe nnd Alterlenten der adligen Stadt Bereuwalde,
den v. Glasenapp gehörig, zusammen, um einen Vertrag abzuschliessen über
gewisse Gränzen, Ober Jagd, besonders die Wolfsjagd. Beide Städte hatten
die Erlauboiss, wohl bei ihrer Gründung, von den Glasenapp, nobler Weise,
die demnach zn schliessen, sowohl bei Neu-Stettin, als bei Barwalde betheiligt
gewesen sind, anf Copriebenschem Gebiet erhalten, an bestimmten Tagen,
nnd jede in gewissen Gränzen, Holz zn holen, im Bnsch anch hüten, selbst
jagen und in dem Copriebenschen See nnd dabei gelegenen Pfühlen fischen
zn dürfen. (S. Urk, N.14, Th.I., S. 309.) Ob dies Boneficium für die etwas
weit abgelegenen Neu-Stettiner ans der Zeit herrührt, wo Johann v. Gl. V.
1268 der Kirche das Land Fersantzke (Neu-Stettin) schenkte, scheint weniger
wahrscheinlich, als dass es später etwa durch Henning v. Gl. X, der damals
wohl Nen-Stettin mit begründet hat, geschehen ist; im enteren Falle müsste
das in der Schenkungsurkunde von 1268 etc. enthalten sein, obwohl es wieder
an Wahrscheinlichkeit dadurch gewinnt, dass Johann v. Gl. auf Knienhof einem
Theil vom Copriebenschen Besitz, auch von dort diese gewissen Gerechtsame
der Kirche mit verliehen haben könnte; es bestand aber die Stadt Neu-Stettin
als solche noch nicht nnd für die Borg am Streizig-See, oder für das Dorf
wäre es nicht nöthig gewesen. — Nach Hennings Tode etwa 1432 hatten
seine Söhne gleichfalls viel Kämpfe und Beunruhigungen ihres Landgebiets zn
bestehen. — Er scheint von 1400 ab meistens auf Gramenz, abwechseld auch
anf Wnrchow (Elzow) gewohnt zn haben. Ausser Beteiligung an Bublitz
and Goltbeck etc. war er anch erbgesessen anf Coprieben, Bärwalde, Alten-
wall, Naseband und desgl. Wann Naseband, wo anch eine Barg gestanden,
Hünengräber nnd Opfersteine gefanden worden, ganz aas dem Besitz der von
Glasenapp gegangen, ist nicht genau zu erforschen gewesen; es heisst im Laufe
des 15. Jahrhunderts. Herzog Wartislaf V. soll es, wohl nur einen Theil,
etwa Konow, jetzt Krähmerwinkel von Henning v. Gl. X. als Verbindung^
Station zwischen dem herzoglichen Amt Nea-Stettin und dem Belgarder Lande
erstanden haben. (Lehmann.) Beide herzoglichen Aemter waren durch v. Gl.-
Besitz, zn dem anch die Hedi&t-Stadt Bärwalde gehörte, Überhaupt durch den
Glasenapp - Gramenzer Kreis getrennt. Dass hier Henning Naseband noch
ganz besass, ist Factum. Später, etwa um das Ende des 16. Jahrhunderts,
als die Tnddemer ausstarben, wurde Crössin die Etappe. Dass die v. Gl.
wohl mit Bedacht Naseband den v. Boninen als guten Nachbarn nnd Gränz-
vertheidigern gegen die Polen nnd hier anch besonders gegen Liebhaber aas
dem Belgarder Lande gönnten, lässt sich bei der Befreundnng beider Familien .
annehmen. Mit den v. Kleisten hatten die v. Bonine noch kurz vor ihrer
Belehnung mit Naseband (1529) G ranz Streitigkeiten schon 1526 gehabt. (S. Th. I,
hier N . 80.) Der 1380 in der Urkunde Über die Gefangennahme Herzog Wilhelms
aby Google
von Geldern genannte „henning v. bonnnie von Nazebande" mag auf einem
Theilgut gesessen haben; denn am 1409 wird er auch in Tychow genannt; ob
ist ja auch die Belehnung mit Naseband, wie vorstehend, erst 1529 erfolgt,
wenngleich im Lehnsbrief von 1491 wohl eben aber einen Theil nur verhandelt
war. 1519 hatte Joachim v. Kleist, wohl vom Fürsten zugesagt oder wirklich
erhalten, einen Antheil Naseband, den er in demselben Jahre aber an Joachim
und Peter v. Bonin für 440 Gld. verkaufte. (?) (Pomm. Bt-Arch.)
Besitz: Wurchow am gleichnamigen See in einer malerischen Gegend
mit hochbewaldeten Hügeln, mehreren klaren Seen, bedeutender schöner Laub-
holzforst, liegt zwischen Ken-Stettin nnd Bnblitz gleich einer Oase. Am
Wurchow-See vor dem «alten Garten", später von Erdmann v. Gl. 131, im
französischen Geschmack angelegt, hat das Schloas gestanden, welches zu
Wurchow a, das bis in die neueste Zeit Allodium blieb, gehört*. Eine Burg befand
sich nördlich, unfern der Strasse nach Bnblitz auf dem Kegelberge „Grasisch"
genannt; ferner die Wallburg, 860 Schritt im Umfange auf einer Halbinsel im
Wurchow-See, auf hohem Berge mit herrlichen, grossen Buchen bewachsen;
dann die Wurlburg (Warteburg) unfern Sassenburg, welches ja mit Wurchow
und zwar später, noch kirchlich, vereinigt gewesen ist. Diese beiden letzten
Burgen sind etwa 3000 Schritt von einander durch den See getrennt. Es be-
weisen doch diese Bargen und die vielen in der Umgegend aufgefundenen
Hünengräber etc., daea zu alt germanischer Zeit und anch schon früher diese
Gegend stark bewohnt gewesen ist, und dass sie nicht erst auf die simplen
Wenden, die hierher nämlich ganlicht gekommen sind, hat warten müssen.
Heber Wurchow (s. bei v. d. Dollen): „Es gilt nicht die wunderbar schöne
und romantische Lage des Ortes, obgleich diese landschaftlichen Beize allein
anch schon eine Tour werth wären and diese, wenn der Wurchow - See wo
anders läge, als in Pommern, von Touristen eifrig heimgesucht werden wurde.
Unser Ausflug gilt vielmehr dem Wesen der alten Volksseele, der Volkssage
an Ort und Stelle nachzuspüren and da ist keine Gegend in ganz Pommern
vielleicht so reich an tiefen und gemüthvollen Sagen, als der Wurchow - See
und seine Umgebung, die von hinreissender Schönheit ist. Eine Sage, die uns
ganz in das alte Hellas hineinversetzt und nna so lebhaft an Hero und Leander
erinnert, dass wir erstaunt, überrascht fragen: »Wie kommt das hierher an den
Wurchow-See etc.?" Von jenen beiden letzten Bargen geht auch des Genaueren
die Sage, dass ein tapferer heidnischer Prinz, wohl ein v. Glasenapp auf der
Inselburg gesessen nnd in der gegenüberliegenden Wurlburg die christliche,
wunderschöne Prinzessin geliebt habe, die er gegen den Willen ihrer bösen
Stiefmutter, auf einem Schimmel durch den See, die Untiefen benutzend, theila
durchreitend, theils auch schwimmend, dennoch in der Dunkelheit gesprochen
habe. — Nach einer von dem Fräulein angezündeten Lampe, die sein Kompass
war, gelang es ihm, die Untiefe, welche sich auch auf dem See der ganzen
Strecke nach markirt, als Weg zur Geliebten zu finden. Die Stiefmutter, arg-
wöhnisch, hatte das Anzünden der Lampe gemerkt, löschte sie eines Nachts
aus. Der Prinz auf seinem Ritt geräth in die Tiefe — nnd ertrinkt mit
seinem ermüdeten Schimmel. — Der Leichnam nnd der todte Schimmel werden
bei der Wurlburg an das Ufer geschwemmt Aus Verzweiflung stürzt sich
das Fräulein sofort in den See und ist lodt vereint mit dem Geliebton. —
(Balt. Studien etc.) Eine andere „Glockensage" ist noch hier im Schwange:
Zwischen Wurchow und Saseenbnrg hüben nnd drüben, christlich und heidnisch;
die Heiden sollen den Christen ihre Glocken geraubt haben. Aber als sie mit
denselben auf ihren Fahrzeugen über den See fahren, setzen ihnen die Worchower
nach. Es kommt zum Kampf, aber kein Theil erhält die Glocken, das Fahr-
zeug versinkt Noch jetzt läuten die Glocken nach Volksglauben stets am
Johannistage Mittags. — Wurchow hat zwei Bittersitze: A. Allodium, B. Lehn,
das Vorwerk Grünhof, die Pirnitz - Mühle und früher etwa 48 grössere und
kleinere Bnschwirthschaften, die eine nicht unbedeutende Pacht brachten und
aby Google
— 87 -
i die Namen der seit lange darauf sitzenden Pächterfamilien tragen,
(ein Gegenbeweis, dass nicht immer der Name des Orts mit dem des wirklichen
Besitzers zusammenfallen mnss.) Das ganze Areal, einschliesslich Bernsdorf,
betrag etwa 28 000 Magd. Morgen. Zur Hntterkirche Wnrchow gehörten als
Filiale Sassenbarg mit Bernsdorf, von denen das Patronatsrecht ausschliesslich
der Herrschaft von Wnrchow znstand (s. 1779 bei N. 214 etc.), 8 Buschkathen,
Althütten, WruckMtten, Schoofhütten, die zu Valm gehörigen Vorwerke Lud-
wigshütten, Bliesen (hier eine Burg) und früher anch Ornmsdorf nnd Casimirs-
hof etc. Auf dem Gebiet liegen 9 Seeen. Vielleicht ans jener Zeit her, wo
die v. Glasenapp 1342 das ganze Land von Baldenbnrg bis Hammerstein
(s. N. XXIX., XXX.) vom Bischof annahmen, stammt sich der Umstand her,
dass die v. Zarten (Lehnsleute der v. Glasenapp) noch 1700 Antheil Sassen-
barg, 1739 einen kleinen Antheil Wnrchow, Stepen nnd dergl. besassen, anch
andere des Adels auf dieselbe Art Güter hier aquirirt hatten. (8. a. Kirchen-
chronik von Wnrchow von Pastor Splittgerber.) Ferner der bereits oben ange-
fahrte Besitz unter andern hier anch Glienke, Naseband etc. (s. N. 25 nnd
v. Ledebnr).
Gem. L: N. N. v. Wrangel (Liv. Urkunde).
LT.: N. N. v. Pnttkamer-Pobrow. (Steinbrück).
Söhne: 14. 15. 16.
11. Generation v. 1450—1485.
12. Henning, 1. S. v. 10; 1479 bereits todt, Vogt zu Bewenhnsen. —
1400 am Tage Nicolai schloss zn Schlawe der Jungherr Henning v. Gl. zn
Manow einen Sühnevertrag mit der Stadt Schlawe, die also dazn genfithigt
worden, ab, wegen des von den Bürgern 1402 erschlagenen Lanrentz Kutzeke
auf Muttrin, der ein Mntterbrnder des Henning v. Gl. war, dabei als Bürge:
Witzeke v. Lettow nnd Zeugen unter Andern: Peter N. L, Woyhen von
Pudgar, Hernie v. Bonin von Tichow. Diese Gewaltthat der verwöhnten,
üppig gewordenen Stadt war anch hier nicht ohne politischen Hintergrund.
Nach v. d- Dollen war 1402 Schlawe mit andern Landern „jenseits der Swine"
an Herzog Barnim V. gefallen, dieser bald gestorben, und sein Bruder Bogis-
laf VIII. wollte die Erbschaft antreten; aber die Bürger verschlossen die Thore,
«Je er nach Schlawe kam, ja sie überfielen und zerstörten sogar die alte Borg
Altenschlawe nnd erschlagen bei der Gelegenheit mehrere herzogliche Va-
sallen, andere wurden gefangen, so ein Bitter v. Troyen, ein Kutzeke und an-
dere, Über die sie dann selbst zu Gericht sassen nnd sie auf dem Schlosse ent-
haupten Hessen; auch hier wieder ein Beispiel von einer rabiaten, selbst nor
kleinen Stadt, nnd in wie weit ihre Bürger „duldende" Lammer waren. —
1422, Cnsaalin, des andern Dages Unse lewen Vronwen Gonception, be-
atattägt Bischof Siegfried von Cammin der Stadt Göslin ihre Privilegien nnd
ihren Besitz, als auch „ Jament nnde den Jamentschen See, PuddemerBdorpp, dat
Nest nnd den Strand, Gnhrband nnd Mascow." Zengen: Jochen Westvhall,
Provest tho Gammin, Magister Arvad Bamelow, Sacyat, Jacob Plate, Hen-
hinghus Glazenap, Venze Hönekow nnd vele andere erbare heren und
manen. (Pomm. St-Arch.) — Nachdem der Bischof Siegfried die Schlösser
Cörtin, Nassow und Bewenhnsen 1422 als Pfand an den Rath von Cöslin über-
lassen, der Bischof Henning wenigstens Bewenhnsen wieder eingelöst hatte,
dies Schloss 1456 für 100 Mk. wieder an den Bitter Heinrich Krankspar in
Bulgrin und an Henning von Hechthansen verpfändet hatte, verkauft derselbe
Bischof 1462 das Schloss Bewenhnsen an Henninghns und Peter, 13,
geheten de Glasenape, Erffseten to Manow, wieder einlöslich, event. auch erblich
für 2000 Hark Finkenoogen pennige. Dieselben reversiren sich, dass sie das
Schloss Bewenhnsen nur auf Schloss glauben übernommen haben, noch in dem-
selben Jahre. (Pomm. St.- Aren.) — 1465 ist Henning v. Gl. noch Vogt auf
Bewenhnsen. 1465 am Sondage Judica verkauft Tessen Bonin, genannt Ketel
(Karl), zu Goeslin wohnhaft, seinen Theil des Dorfes Sedeil (uthgenamen elfen
aby Google
Höfen, de de Glasen&ppen von olden tieden drinnen gehabt hebben) an Henning
and Feter 18 de Glasenapen to Hanow and bischöfliche Vögte auf dem
Schlosse Bewenhusen für fünf and zwanzigste halb hundert (2460) Hark erblich.
(Fomm. St-Arch.) In der Geschichte derer von Bonin ist dies wohl irr-
thumlich bereits 1405 durch einen Brand Bonin angegeben; vielleicht hatte
ihn Brand damals schon verpfändet; auch rührt dieser Antheil überhaupt wohl
schon von den v. Glaaenappen and ihrem uralten Besitz von Zedele her. — 1460
ist er nebst Bruder Peter 13. in der Fehde zwischen Stargard, in der Sache
Herzog Erichs, gegen Stettin auf Seite der ersteren. (S. N. 16.) — 1467
beim Friedensschluss des Bischofs Henning von Cammin und der Stadt Colberg
ist unter den Verhandelnden seitens des Bischofs, Henning Giasenappea Va-
gedes to Bewenhusen. (Camm. 8t.-Arch.) —
Besitz: Hanow, Seidel etc., Antheil Warchow, Bublitz, Schloss
Bewenhusen etc.
Gem.: N. N.
SOhne: 17, 18.
Töchter (etwa Nachtr. N. 3?).
18. Peter, auch Paul und Jürgen genannt, 2. S. v. 10, bischßfl. Vogt
zn Schloss Bewenhusen. 1460 ist Peter in der Fehde der Stargardter
für den Herzog Erich gegen die Stettiner auf Seite der enteren (a. N. 16).
— 1465 kauft Peter nebst Bruder Henning 12 den von den v. Bonin be-
sessenen Antheil von Sedeil (s. N. 12). — 1474 kauft Bichard v. d. Schnlen-
burg, Komthur von Wildenbruch, von Korke von Guntersberg und Bernd v.
Borcke einen Theil des Dorfes Galliniken (Collin) für 2800 Mk. und von Peter
(Paul) v. Gl. die Dörfer Barskewitz, Brnsewite und das Uebrige von Galliniken
bei Stargard (Dithmer). 1454 verkaufte schon Claus v. Guntersberg den Vor-
stehern der Vikarien zu Stargard 8 Mk. Pacht aus Barskewitz, Brusewitz
und Gollen (damals Johanniter Guter) für 100 Mk. — Bublitz hatten ja die
v. Glaseuapp von frttherher je nachdem, ganz oder theilwcise, inne. 1444
und folgende Jahre waren Mikes v. Hassow, ein v. Kleist und ein v. Münchow
Hitbesitzer daselbst. Genaueres darüber: 1444 kaufte Mikes v. Massow von
dem Bisthum Stadt Bublitz und Schloss mit Zubehör für 5000 Hk. Das Stift
war in Noth, löste die andern Verpflichtungen ab, indem es sich in der Urkunde
folgendermaassen ausdruckt: „Da wyr vordan ja unser korken nnt und noth
gekennt hebten, also tho der losinge dessfilwen slates und Stadt Blublitze von
Pawel Glaaenappen (10) und tho der Losinge dereülwigen unser Herken
guderen also Pribbernow von Curt Vlemighen deme Harscalke und Lenzen
von Michels eruen to Treptow, und hebben em dat vertaten und verbagen und
gegenwärtigen verlaten und verlenen mit kraft dieses gegenwärtigen unses
Brenes mit allen thobehftringen abgenommen etc."; das Stift behält sich für
Domherrn und Kirche das „apene Slot" vor. (Camm. Stifts-HatrikeL.) Vor 1479
hatten die v. Glaseuapp, von Rudiger von Massow noch c. % der Stadt er-
kauft, und 1479, den ll.Decbr. Colberg. Ludwig, Graf Eberstein, Postulat
von Cammin, Herr zu Naugard, welcher andere Theile wieder eingelöst hatte,
verkauft an Peter v. GL und die Kinder dessen Bruders Henning v. Gl. 12,
zu Hanow c. */« der Stadt und des Schlosses Bublitz (Bewenhusen?) nebst den
dazu gehörigen Dörfern Porse (Porst) und Zassenburg für 750 Rhein. Gld.
(ä 4 Hk. Finkenogen), jedoch mit Wiederkaufsrecht nach 80 Jahren (s. Urk.
N. 24). — 1480, den II. Hai, Sellnow. Bischof Marias von Cammin bestattigt
den Colbergern ein Privilegium vom Pabst Eugen und ältere Hechte and ver-
spricht Schadloshaltung für Unkosten, in welche sie Cöslins nnd des Stifts
wegen gekommen sind. Als Zeuge Petro Gl. — 1491, Peter der altere und
Feter der jüngere N. 18 v. Gl., wohnhaftig zu Bublitz und erbsessen auf
Hanow, Beymer, Verze tho Pobantze, Heinrieb Vertuen thon Burreslaffe ver-
bürgen sich Anczam Vertzen tho Pobantze, den die Cösliner wegen seiner an
ihrem Hitburger Laurenz Souuerlike begannenen Gewaltthat, gefangen
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gesetzt hatten, dass derselbe Beine geschworene Urfehde halten wird. Onaalin
am Myddeweken na Falmarnni.
Besitz: Barskewttz, Brfisewitz, Anth. Golliniken, Bnblitz,
SehlosB nnd Stadt, Forae, Sassenbnrg, Manow, Seidel etc. Er hat wie
seine Vorfahren Bnblitz zum Theil schon früher, seit Gründung, nie auch
vorstehend schon nachgewiesen, besessen; auch 1140 wird Beine Tochter bereits
die Gemahlin des Kurb randenbar gischen Kanzlers Heino v. Phuhl, ans dem
Hanse Bnblitz, bezeichnet (v. Uechtritz.)
Gem.: L Catharina v. Gttntersberg.
Gern : II. Anna v. Boroke-Labes.
Sohne: 19. 20. 21. 32.
Töchter: I. N. N. Gem. 1440 Heino v. Phnlil, KurbrandenbargiBcher
Kanzler anf Schulzendorf, Bnckow, Wilkendorf, Jahnsfelde etc., 1441 Haupt-
mann zu Oderberg. — 2. Anna (11. Ehe.) Gem.: Heinrich v. Ramel anf
Wnsterwitz. 1488.
14. Paul, 1. B. r. 11. Eath des Königs nnd Herzogs Erich I.
1457 anf Coprieben gesessen, ist F anl als Eath des Königs betheiligt bei dem
Vertrage zwischen dem König Erich I. nnd dem Vetter, dem Herzog Erich II.
— 1457. Fanl zu Kupriven, Dubislnff v. Kleist zn Vinnow (Vilnow), Hans
t. Barnekow, Bürgermeister zu Beigard und Feter Gl. L, Laurenzens Sohn
zu Manow, verbürgen sich gegen den Eath von Cöslin wegen der Urfehde, die
Ghutske Gznelkenkagen zu Czuelkenhagen, der dem Arnd Kreter zu Cöslin
5 Pferde „Ute zyine holte waghen yn deme Hamerwalde geraubt und nachher
gefangen genommen worden" geschworen. (Fomm. St.-Arch.) 1468 ist Paul
v. GL als Bath Herzog Erichs bei Bestättigong der Privilegien Belgards
Zeage. — Von 1392 bis 1447 und später noch, war das Neu • Stettin er Land
dadurch, dass Herzog Wartialaf VII. gestorben nnd Erich 1449 im Horden
entsagend, erst 1467 in Pommern wieder auftrat, Herzog Bogislaf auch ferne
blieb, da ihn Fehden von hier abhielten, fast gänzlich den Scnlossgessenen
v. Glasenapp überlassen, die denn auch so treu und fest darin aufgetreten,
dass sowohl Herzog Bogislaf IX. als auch Erich es dem Geschlecht nie ver-
gessen nnd sich auf jede Weise erkenntlich gezeigt haben. — 1436 verpfändete der
Bischof dem Herzog Bogislaf IX. die Schlösser und Städte Massow, Arnhausen
and Pollnow für 20 000Hk, auf 30 Jahre, letzteres wurde nie wieder von ihm
eingelöst Der Herzog Bogislaf IX. übergab am diese Zeit Stadt und Schloss
Follnow vorläufig auf Schlossglanben, zumal die v. Glasenappe es früher
ja besessen, (N. IV-, XVIII.) an Faul v. Gl.; gleichzeitig ist auch sein
Bruder Curt, 16. Landesvogt und Schlosshanptmann zu Neo-Stettin. (Hohen-
Rtein etc., wegen Follnow s. weiter N. 23.) — 1461 und 1465 Kampf mit den
Polen im Neu-Stettiner Lande (s. N. 16 und 27).
Von ihm die Fanische Linie, die sich später in die Gramenz b,
Wurchow-, Cnssow-, Follnow- und jüngste Hanowsche Linie theilt
Besitz: Gramenz, Zuchen, Lübgust, Altenwall, Bärwalde,
Zülkenhag_en,Oopriebenetc.[Pollnowseitl486erBtaufSchloB8glauben wieder.
Coprieben, Koop — nven, früher, besonders vor Hebung der Stadt
Barwalde ein Flecken, mit Schloss oder Burg am See, ist ein uralter Stamm-
sitz der v. Glasenapp, wo man Pfahlbauten aufgedeckt hat und von welchem
alten Ort die ganze Gegend bis nach Draheim, welches später einige Gerechtig-
keiten au Bosch hatte, der Copriebensche Busch genannt wurde. Der
Ort liegt % Heile südwestlich von Bärwalde. Coprieben selbst hatte früher 1,
spater 2 Bittersitze nnd die Feldgüter Parchlin, Joachimsthal nnd Grünhof
(früher Kulenhof). Zn der Kirche, welche wohl 1263 von dem frommen
Bitter Johann v. Gl., Knie genannt (a. N. V.), errichtet worden ist, gehören
als Filiale Klotzen, Gr. und Kl. Tarnten, ferner eingepfarrt Luknitz, Patzig
und Priebkow. Es hat meist fruchtbaren Acker, früher gute Eichenforst und
überhaupt Antheil an dem grossen Copriebenschen Bosch; die Feldgüter er-
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strecken sich weit über Vi Heile vom Schlossgut. Die Familie v. d. Waldo
(v. Wolde) nach Balduin und Ändern aus Holstein 1182 stammend, tritt im
Bügenland 1300, 1339 in Stralsund, später in Hinterpommern bei Beigard, in
der Neumark, bei Falkenburg, dann bei Bärwalde etc. auf; nachdem Einer
durch Verkeir&thung mit einem Fräulein v. Flemming Bück zu Besitz and
Mitteln gekommen, haben sie anch weiterhin Erwerbungen gemacht, und soll
auch ein Heinrich v. Wolde ein Fräulein von Öl ase nap p- Grame uz -Cop rieben
geheirathet haben, in Folge dessen er wahrscheinlich anch hier, speuiell in
Coprieben, einen Antheil erhalten hat. In Anbetracht, dass 1389 Eccard von
Wolde and die andern noch erst bis im W. von Beigard vorgewandert, auf-
geführt werden, hier wohl nur erst um 1450 angekommen sind, dürften die
v. Wolde, welche nach der Hufenmatrikel älterer Zeit von den andern hier einge-
wanderten (den v. Zastrow und v. Miiuchow) den grossesten Besitztheil ver-
steuerten, sie auch offlciell von den „4 Geschlechtern" an Bärwalde, gleich
auf die Schlos »gesessenen v. Glasenapp folgend, aufgeführt werden etc., sicher
die Zuers tan gekommenen gewesen Bein. Vielleicht war das Fräulein von
Glasenapp eine Tochter hier von Panl. Es wird auch der Heinrich von
Wolde an einer andern Stelle 1459 angegeben, wo er in dem Kriege des
Deutschen Ordens gegen Polen, grosse Verluste erlitten haben solL — Die
v. Wolde haben lange Zeit Mitbesitz an Coprieben, an dem Busch, an dem
Lande Altenwall nur mit den v. Glasenappen nnd im Anschlnss an diese
später mit den andern 2 Familien, dann die Stadt Bärwalde weiter gefordert,
hiervon, wie an dem Lande hernm nnd an der Fieleborger Heide Antheil ge-
habt, womit diese Eingewanderten ja gleich nach Erwerb resp. Urbarmachung
von den Herzogen in ihrem Interesse belehnt wurden.
Gem.: L Christine v. Tessen-Schmolsin.
Gem.: II. Barbara v. Miinchow ans Gr. Buckow b. Beigard.
Söhne: 23. 24. 25.
Ttfchter: 1. Michela. Gem.: Dnbislaf v. Kleist, Damen, s. V.
Henning v. Kleist • Hnttrin, s. M. N. N. v. Wedelsleben (Walsleben?) ans
Gültzow. Die erste Gemahlin von Dnbislaf soll eine v. Fodewils aus Podewils
gewesen sein. 2. Essea. Gem.: Henning v. Wolde. (?) 3. Dorothea.
Gem.: Cnrt v. Ramel-Alt-Schlage nnd Peterwitz, 1462. 4. Catharina.
Gem.: Georg Jacob v. Pnttkamer — Versin, Glowitz, 1480. S.V. Martin
v. Pnttkamer, 1436 Versin; s. H. Anna v. Below; sie soll 2. Gemahlin, die
erste Dorothea v. Zitzewitz gewesen sein.
15. Peter, 2. S. v. 11. Er war bereite 1486 ohne Erben gestorben.
16. Curt (Conrad) Berthold (?) 8.' S.v. 11. Landesvogt, Schloas-
hanptmann von Nen-Stettin, Feldoberster und Anführer der für die
Sache des Königs nnd Herzogs Erich auftretenden Edelleute nnd Städte
Hinterpommerns nnd event. auch für Herzog Erich II. von Pommern- Wollgast
in sp. der Stargardter gegen die Stettiner, wobei er an der Spitze des Heeres
beim Sturm auf 8 tettiner- Dammzoll, von einem Pfeil getroffen, 1460 fiel. —
Er war anstreitig eine der schneidigsten, ritterlichsten, bedeutensten Persön-
lichkeiten des ganzen Geschlechts. — Ehre seinem Andenken! — 1444. Gort
v. Gl. schreibt dem Comthnr von Schlochan auf Befehl der Herzogin von Pommern
seiner gnädigen Frau, wegen des zum Gränzgang angesetzten Tages. Der
Hochmeister hat 14 Tage nach Ostern angesetzt; wünscht genauere Angabe.
Zedel: Der Comthnr hat verlangt, Curt v. Gl. (wo er Berthold genannt wird),
solle seinen Leuten verbieten, auf Ordensgebiet Klapperholz zn hauen. Das
will er thun, wenn der Comthnr das Gleiche thnt. (Pomm. St.-Arch. Königs-
berg, anch die folgenden Begesten.) — 1445, d. 25. Juli. Der Vogt der Neu-
mark dem Hochmeister: Plant, die Raubritter (?), (pommersche EdeUente, auch
Städte gemeint), die von Tütz aus den Kaiserlichen Gesandten Dr. Babtist
abgefangen haben, im Herbst mit 100 Pferden zn verfolgen, sobald „die Büsche
klar sind", dabei däacht ihm geratheu, Hans v. Wedall und Curt v. Gl. lieber
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nicht zuzuziehen, da dies soviel Messe, als die Räuber warnen. Curt v. Gl.
hat einen seiner Knechte, den ihm die Stadt Beigard abfing:, ausgeborgt und
Hans T. Wedeil richtet keinen Dieb, sondern läast sie entkommen. — 1453,
d. 6. Hai, Neu-Stettin. Der Comthur v. Schlochau meldet dem Hochmeister
in Eile, dass die Ordensgesandten au den Kaiser mit Gefährt und Habe wohl-
behalten angekommen und abgezogen sind, nachdem sie hier übernacbtigt.
Gart y. Gl. hat ihnen mit Futter und Mahl alle Freundlichkeil, er-
weisen und sie durch seine Voigte geleiten lassen (s. dagegen, wasYogt,
Barthold, Wilke etc. sagen; Preuss. Staats-Arch.). 1453, d. 11. Jnli. Der-
selbe berichtet, dass er seinen Kellermeister zu Curt v. Gl. geschickt habe.
Erzahlt, dass die v. Diebes und die v. Hanteuffel in Fehde liegen, die v. D.
die Oberhand behalten nnd einige Wedeil, Hanteuffel nnd Glasenapp gefangen
haben. Es geht wild her in Pommern. (Thronstreitigkeiten). — 1454, d. 27. Mai.
Couitz. Derselbe fragt an, ob der Hochmeister Söldner ans Pommern zu haben
wünsche. Für diesen Fall hätte er Schedehriefe für Dionys v. d. Ost und
Curt v. Gl. zu schicken. — 1455, d. 28. Febr. Schivelbein. Der Yogt der
Neumark, Hans v. Dobeneck, berichtet dem Hochmeister, dass die Geschickten
des Deutschmeisters auf dem Rückweg durch Pommern Schaden gethan haben,
insbesondere dem Curt v. Gl, zwei Dörfer ausgeplündert Das habe dieser
am den Orden nicht verdient. Er sei des Ordens Gönner seit lauger Zeit
und besonders in diesem Jahre mit Geleituug der Gesandtschaften her
und heraus, sowie sonst zu allen Dingen gewesen, wie Hochmeister wohl
wisse. Jetzt habe er mit allen seinen Leuten dem Orden entsagt. Das sei
eine sehr üble Sachet Erzürne man. sich diesen Mann, so werde
man darauf verzichten müssen, überhaupt noch eine Gesandtschaft
ins Land zu bekommen. Hochmeister soll ihm also unverzüglich
Schadenensatz zusagen. — 1455, d. 28. Mai. Harienborg. Hochmeister
schickt Dionys v. d. Ost and Cart v. Gl- einen neuen Schedebrief, da der
früher ausgestellte in Couitz liegen gebheben ist, nnd bittet sie, auch ferner
die Botschafter so fährlich und sicher ans- nnd einzugeleiten, als
zuvor. — 1455, d. 10. Juni. Scbievelbein Der Vogt berichtet dem Hoch-
meister, er habe auf seinen Befehl die Zwietracht zwischen Curt v. Gl. und
dem Deutsch - Orden freundlich verglichen. Concept einer Verschreibang
für Dionys v. d. Ost und Cart v. Gl. über Geld und Schaden, wofür Stadt
nnd SchloBs Bälde zum Pfand gesetzt sei, habe der Vogt gelesen, wundere
sich aber, dass Hochmeister jetzt dazu Fug zu haben meine. — 1456, den
4. März. Schivelbein. Dionys v. d. Ost und Curt Gl, Vogt zu Neu-Stettin,
dem Hochmeister: Haben im Dienst für den Orden grossen Schaden erlitten
und sich fast aufgezehrt. Brauchen Geld, möchten namentlich gegen Laaenbnrg
und Bütow etwas unternehmen (die ja von böhmischen Söldnern besetzt, welche
zu Polen neigten nnd wobei Herzog Erich II. gegen seinen Vetter, den recht-
massigen Herrn hier in Pommern, König, Herzog Erich I. nicht edel auftrat).
Die Söldner auf Stargard reiten mit Herzog Erich II. auf alle Ordenischen.
Sie haben ihnen viele Freunde abgefangen, als nächst hiervon polnische Wagen
beraubt wurden, und drohen, sie köpfen zu lassen. — Herzog Erich II. drang
bis gegen Danzig vor und nahm Lanenburg in Besitz. 1456, d. 21. April.
Stettin. (Neu.) Curt Gl., Vogt zu Stettin, dem Hochmeister Ludwig. Ver-
wendet sich für den Exvogt Hans v. Dobeneck, den der Markgraf Friedrich
von Brandenburg, trotz seines Geleites, habe festnehmen lassen, um Forschrift.
Hochmeister soll dem Markgrafen schleunig schreiben, dass er ihn geleitlich
hatte, damit der Kann nicht so jämmerlich verderbe (dagegen s. Vogt etc.).
1456 (?) Hochmeister verschreibt Dionys v. d. Ost und Curt v. Gl. zu den
2500 Gld. Rh. für Dienst nnd Schaden, die er ihnen früher auf Stadt uud
Schloss Bälde laut Brief und Siegel verschrieben, zur Besserung ihres
Schadens noch 3500 Gld. Sie Bollen das Schloss pfandweise bis zur Ab-
lösung für 0000 Gld. innehaben und es dem Orden stets offen halten. — 1457 (?)
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Curt v. Gl. dem Hochmeister Ludwig: Hochmeistsr habe ihm, da er von ihm
ritt, versprochen, Anweisung zu schicken, dass Giese v. Blanckensee das bs-
waaste Gold ihm herausgebe, und daes auch der Bath von Fürstenwalde zahle.
Bittet ihm die Anweisungen zu schicken, da er Geld brauche. — 1467, den.
11. October. In Eile. Curt v. Gl. beklagt sich bei dem Hochmeister über
Hochmath und Schaden, den ihm die Söldner anf Oonitz angethan haben. Hebt
hervor, welche grosso Ehre und guten Willen er allen Ordens Söldnern stets
bewiesen habe. Nun thne Hochmeister nichts dazu. Er sei wohl im Stande,
sich an ihnen zu rächen, unterlasse es aber dem Hochmeister und Orden zu
Ehren. Nor werde er ihnen die Zufuhr aas Pommern hemmen, das möge
Hochmeister ihm nicht verübeln. Der Hohn gehe ihm über den Schaden,
Einen Gefangenen, polnischen Grossherrn, sollten sie ihm wohl herausgeben,
wenn er es verlange, nicht blos seinen eigenen TJnterthan, den sie ihm abgefangen
hätten und herauszugeben verweigerten! — Bittet um Kachrichten ober den
Krieg. — 1457. (?) Curt v. Gl. allen geistlichen Herren, die zu Schivelbein
gefangen sind. Klagt Aber den Frieaterbruder Henning, der ihm 100 Gld. Rh.
versprochen, aber wortbrüchig, nicht gezahlt hat und ihm wehrt, das vom
Vogt Hans v. Dobeneck nachgelassene Silber anzugreifen, das er und Dionys
v d. Ost, am sich schadlas za halten, rechtlich mit Beschlag belegt haben.
Sie wissen, welchen Schaden er um des Ordens willen genommen hat; nun sie
ihm nicht gönnen wollen, des Ordens Gut mm Besten des Ordens anzugreifen,
so wird er seinen Schaden dem Orden selber abnehmen and verwahrt sich des
an seiner Ehre. „Dazu bringt Ihr mich!" — 1458, d. 29. Mai. Schivel-
bein. Dionys v. d. Ost und Curt v. Gl. haben gebeten, von Hans v. Dobenecka
Gut 600 Gld. als Abschlag von den Karthänsern empfangen zu dürfen. Nun
hat gar Hochmeister zagegeben, dass die Söldner in Conitz das von Hans von
Dobeneck nachgelassene Silber angreifen, das Dionys v. d, Ost und Cnrt von
GL mit Beschlag belegt haben. Wollen wenigstens mit den Conitzern theilen
oder nehmen dürfen, was von dem Nachlass noch da ist oder erfragt werden
kann. Hassen sie auch dies herausgeben, so soll Hochmeister sie wissen lassen
was er davon haben wolle. „Wollet aber an uns die wir grossen Schaden
genommen haben als gnädiger Herre fahren." — 1459, d. 18. Febr. Neu-
Stettin. Cnrt v. Gl. dem Hochmeister, Schickt ihm einen Priester zu und
bittet nochmals, demselben zu einem geistlichen Lehne zu verhelfen. Hat ihn
einige Zeit bei sich auf dem Schlosse gehabt und ihn fromm befunden. Wäre
gern mit Dionys v. d. Ost zum Hochmeister geritten, wenn er nicht — jetzt
mehr als 10 Wochen — am Stein darnieder gelegen. Herr Dionys wird jetzt
etwa bei dem Hochmeister sein. Bittet, dass Hochmeisters Arzt ihm etwas
verschreibe und Arznei mitschicke, aber recht bald, da er sehr leide. — 1476,
d. 23. Juli, Königsberg. Dionys v. d. Ost für sich und seine, auch Gnrt von
Glasenapps Erben (Gurt seit 1460 todt), vertragt sich mit dem Hochmeister
Über 8500 Gld. Rh. Dienstgeld aus dem grossen Kriege her dahin, dass Hoch-
meister ihm 4000 Gld. Schuld des Herzog Erichs cedirt. Ist das Geld nicht
zu erlangen, bo geben beide Tkeile einander die ausgeschriebenen Zedeln der
Cession und des Verzichts, die darüber in dato gemacht sind, zurück (Preuss.
Staate- Arch. Königsberg.) Dieser Zeitgenosse von Gurt v. Gl. war derselbe
Dionys (Dinnies) v. d. Osten auf Wollenbarg aach Plathe und hier auftretend
wohl anf Pinnow, Hasenfier etc., welcher 1462 Golberg mit 1600 Berittenen,
500 Fussknechten und 700 schleeischen Söldnern Überfiel, wo er jedoch weichen
musate und die Colberger ihm Wollenburg belagerten. Dieselben anter Hans
Schließ" schon mit ihrem Streben nach völliger Unabhängigkeit, aach vom
Bisthum, hatten sich ja in der Person SchUeffs vergeblich um Hülfe an
Dänemark gewandt; der Herzog Bogislaf JX mosste ja hier mit aller Macht
1442 schon einschreiten, in Folge der Kämpfe ja der Bischof Siegfried 1444
die Stadt Bublitz verkaufen musste (a. N. 13 und TJrk. N. 24), am die Kosten
zahlen zu können. Der obige Ueberfall war in Fortsetzung dieser Kämpfe;
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also für die Autorität des Forsten gegen eine rebellische Stadt. — Die vor-
stehenden Urkunden werden überzeugend dart.hun, in welcher Richtung Curt
V. Gl. rastlose Thätigkeit entwickelt hat, am seinem Vaterlande und seinen
angestammten Fürsten die erfolgreichsten Dienste im Innern und nach Aussen
zn leisten. Er hielt als Ritter und pommerscher Edelmann für Recht, als
Erzfeind hier für Hinterpommern in erster Linie Polen zn betrachten and
dem gegenüber dem Deutschen Orden, soviel es die Interessen Pommerns
zuliessen, Unterstützung zn leisten. Er wollte Lauenburg and Bfltow von
dem Hochmeister für den Herzog erwerben, was besser für das Weiterbestehen
des Ordens gewesen wäre, als dass der Herzog Erich n. es von Polen an-
nähme gegen Eingehen des 2. Bündnisses, welches ein Pommerscher Herzog
mit dem Polenkönig scMobs. 1460 war dies freilich schon spät, doch noch
nicht zn spat. (S. den Brief an den Hochmeister, Urk. N. 16.) Wie es daneben
aber geschah, dass die Neu mark (Land Schivelbein) nach der bekannten
Politik der Kurfürsten von Brandenburg von 1403 bis 1457 die Fracht immer
reifer gefördert, diesem endlich in den Schooss fiel; dagegen konnte Onrt v. Gl.
in seiner Stellung nichts mehr thun. Der Deutsche Orden war überlebt and masste
za Grabe gehen. — Um Frieden mit dem Pommernherzog sich zn sichern, kommt
im August 1409 der Hochmeister Ulrich von Jungingen, also zu Hennings v. Gl ,
N. 11, siehe dort, zn Gort Vaters Zeit nach Neu-Stettin, wo er mit Herzog
Bogislaf IX. eine Zusammenkauft hat, Friede gemacht and gegen 2400 Schock
böhmischer Groschen ihm Durchzug von Unterstützung für den Deutschen
Orden durch das Nen-Stettiner Land gestattet wird. Aach Herzog Swantibor
von Stettin ist in Neu-Stettin am 20. August 1409, wo er sich dem Hoch-
meister für 6000 Gld. zur Kriegshfllfe gegen Polen verpflichtet Aber diese
Theilnahme war nicht vom Glück begünstigt. Neben den fortwährenden Be-
fürchtungen von polnischer Seite her, gerieth der Orden mit dem Bischof von
Lebus, dessen Hinterhalt der Markgraf war, auch in Streit und Kampf, wobei dieser
sich als Schiedsrichter aofwarf, jedoch nichts that, Geldzurllck Zahlung von
dem bedrängten Orden verlangte, wahrend dessen der Bischof unbehindert in
das Gebiet des Ordens einfiel. Seit der Zeit waren ja fortwahrend Fehden
auch zwischen Scblossgesessenen hier an der Gränze event. auch gegen Polen
und andre Horden, gegen welche Hans v. Wedell und Gurt v. Gl. in die
Neumark einfielen, wobei dann nicht fehlte, dass reiches, auch niederes Gesindel
das Land ausplündernd 1445 durchzog. (8. Schreiben des Vogts der Neumark,
25. Juli 1445, vorstehend.) — 1454 hatte der Band in Preussen, die
Eidechsenritter etc. gegen den Hochmeister, auch event. gegen den Orden
eine kriegerische Stellung angenommen. In dieser Bedrängniss schrieb
der Hochmeister Ludwig von Erlichshausen an den Kurfürsten TFrie-
drich II. demüthigst: „Wir, nnser Gebietiger und unser Orden klagen
Euer Gnaden unser Trübsal and Jammer, wie wir die Fülle nicht
schreiben können. So denn Eure Grossmächtigkeit sowohl als Eure Aeltern
und Voraltera gewesen sind Stifter nnd Beschirmer and sonderlich gnädige
Herren onsers Ordens, haben wir zu Euch Zuflacht in diesen allerhöchsten
Aengsten nnd Verderblichkeit unsers Ordens mit Demuth bittend nnd wollet
gnädiger Herr, Gott den Herrn, Maria seine werthe Mutter, ansehen, Euch
unseres so löblichen Ordens Verderbniss erbarmen lassen, pp. pp. Nehmt nicht
in argh die Kleinheit diesses Brieffs, denn unser Widersacher haben bestelt, das
wir keine Briefe an gross gescheidigheit ussem lande können gelangen." Ohne
Erfolg. — Am 22. Febr. erschien auch der Landcomthur v. Polentz im Auf-
trage des Hochmeisters bei allen Fürsten nnd Städten im deutschen Reich, die
trostlose Lage des Ordens vorzustellen; an dem Kurfürstlichen Hofe zu Oöln
a. d. Spree mit dem Antrage: Der Kurfürst solle für 40;000 Rh. Gld. das
Land ober der Oder (die Neumark, d. h. den Distrikt Schivelbein) mit allen
Schlossern nnd Städten etc. an sich nehmen, von Herren and Hannen sich
haldigen lassen, durch ihn and seine Erben sei es nicht abzutreten und dergl.,
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es Bei denn, dass ihm oder seinen Erben die genannte Summe wieder genügend
und wohl zn Dank zurückgezahlt werde. 80 war der Kurfürst am Ziel seiner
Wünsche. — Zwar galt die Nenmark vorläufig als Pfand, ob sie jemals ein-
gelöst oder losgelassen werden würde?? Es huldigten dem Kurfürsten die
v. Güntersberg, v. Wedell, v. Wolde, v. Borne, v. Sydow, v. d. H&rwitz,
v. Schtfning, v. Elbe. v. i. Goltz, v. Sack und Andere. Da die Polen Hiene
machten, bis an die See vorzudrängen, bat Hochmeister um Beistand, sollt«
aber der Kurfürst nicht wünschen, dass der Orden wieder Herr des abtrünnigen
Landes (in Prenssen) würde? — Nein! er vertröstete, trotzdem die Polen bis
Über den Drausen-See schon vorgerückt waren. Zum Glück für den Orden
freilich nicht auf lange, siegte er bei Conitz. Marienburg und Gegend
wurden frei. Auch hier hat Curt v. Gl. seinerseits in streng defensiver
Deckung seines Gebiets gewirkt. Der König von Polen rüstete scharfer, der
Hochmeister schrieb wieder an die Deutschen Fürsten, besonders an den Kur-
fürsten Ende October, in welchem Briefe auch eine Stelle: „Er wisse sich
nicht mehr zn helfen und müsse thnn, was der Orden (der Adel in Prenssen)
wolle." Der Brief lautet: „Wir zweifeln nicht, Euer Gnaden wissen wohl
die Trübsal, Noth, den Jammer im grossen Gedränge, die jetznnd wieder Gott,
Ehre und Recht schon lange Zeit gelitten hat und noch leidet, unser Orden pp.
Darum gnädiger, gütiger (?), besonders lieber (?) Herr bitten wir dem ü thi glich,
Euer ffirstl. Gnaden wollen" etc. Auch sandte er seinen Vertreter Nicolana
v. Köckritz, um die Hülfslosigkeit des Ordens mündlich dem Kurfürsten vor-
zustellen. Allein man findet nicht, dass er auch nur irgend einen Schritt zur
thätigen Hilfe für den Orden gethan. (Vogt.) Für einen Kriegszug nach
Arnswalde und Schivelbeiu sollte das Land Schivelbein, Driesen und 3000 Gld.
der Preis sein (sie), für einen anderen Heereszug nach Prenssen hin, Conitz
als Aufenthalts* und Durcbzngsort und 80 -10 000 Gld. für Söldner. Dagegen
erfolgte seitens des Hochmeisters wieder ein de- nnd wehmüthiger Brief und
als vom Kaiser über Prenssen die Acht erklärt war, Hess der Kurfürst sich
endlich herbei, eine Vermittlung zwischen dem Orden und Polen einzuleiten.
Die Ausführung hatte die Forderung Schivelbein und Driesen vollständig zn
übergeben; dann reiste er; also nichts umsonst. — Der Hochmeister gab dem
Kurfürsten die wichtigsten Punkte hin, so schwach; — auch die Reisen musste
der erstere bezahlen. — Die Erwerbung der Neumark hatte früher dem Orden,
der sie tbeilB noch erkämpfen mnsste, 2'i, Hillionen Rthlr. gekostet. — Am
19. October 1455 trat der Kurfürst die Heimkehr von seinen Unterhandlungen
Über Hewe an, am 22. in Conitz, wo er von Söldnern belästigt wurde, wes-
halb er über Neu-Stettin, dort übernächtigte — unter dem sichern Schutz
von Onrt v. Gl. — und nach Schivelbein, über Soldin den 1. November nach
Cöln a. d. Spree zurück reiste. Nachdem die Söldner den Hochmeister be-
drängten, mehrere Klagebriefe an den Kurfürsten noch abgegangen waren,
schien 1456 der Kurfürst doch Hiene zn machen, anzugreifen, damit nicht
Polen ihm ein zu mächtiger Nachbar würde. Die Noth des Hochmeisters war
so hoch gestiegen, dass er den Kurfürsten bat, dem Probst zu Soldin für ihn
20—30 Gld. zu leihen, damit dieser den Bann des Pabstes in der Hark,
Pommern nnd dergl. verbreiten könne, dabei drängten die Söldner auf Be-
soldung, widrigenfalls sie die innehabenden Schlösser den Polen überantworten
würden. Der Hochmeister sandte damals zur näheren Schilderung der Lage
der Dinge in Prenssen an den Kurfürsten den Comthur zu Aishansen, Rudolf
v. Rechberg und den alten Vogt der Neumark, Christoph Eglinger mit einem
Credenzbrief d. d. Harienbnrg, den 24. April 1456. Einen sichern Geleitsbrief
für sie an den Schlosshauptmann nnd Vogt zu Neu-Stettin Curt v. Gl. d. d.
d. 25. April 1456. Der Kurfürst hatte als Bedingung unter anderen gestellt,
dass der Hochmeister ibm seine Briefe wieder zurückstelle oder ver-
brenne, weil sie ihm schädlich werden könnten. Zum Glück, sagt Vogt, hat
der Heister diese Bitte nicht erfüllt. — Das verhängnissvolbite Jahr 1467 war
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angebrochen, — trotz aller Bitten und Opfer etc. hat sich inzwischen der
König von Feien mit den Söldner • Hauptleuten verständigt und überschreitet
er Anfang April die Grenzen ; er durchzieht das Land im Jubel bis Danzig,
empfangt die Huldigung am 7. Juni in Hariesbnrg, nachdem der Hochmeister
Tags zuvor, von den Söldnern verrathen, schnöde behandelt, gebrochenen
Herzens nnd unter Thronen das dortige Haupthaas, die 230 jährige Residenz
des stolzen Deutsch- Ordens, verlassen hatte. — So wechseln im Leben im
Auf- nnd Niedergange die Schicksale ganzer Länder nnd Völker, nnd so konnte
nun, wohl in derselben Stunde — als der Hochmeister, ein Halfloser, ein
Flüchtling, Ober sein trauriges Schicksal jammernd nnd weinend H arienbnrg
verlassen mnsste — der Kurfürst Friedrich sich seines vollen Glückes freuen,
— Das Ziel, dem er, wie sein Vater fort nnd fort, festen Schrittes entgegen
gegangen war, es war erreicht. Er hatte die Nenmark erworben. Es war
der Preis einer beharrlichen, wenn nach nicht tadellosen Politik des Branden-
burgischen Hauses. — (Vogt.) Als Geleit für den Hochmeister von Harien-
bnrg am heiligen Ffingsttage 1457 nach Conitz über Schweiz hatte man ihm
den Hauptmann Burkhard Nachwall mit S Pferden nnd 6 gemeinen Polen-
knechten mitgegeben, von welcher magern Eskorte hei Conitz ihn auch der
Hauptmann noch verliess. Indem der Hochmeister Ludwig v. Erlichs hausen
fortwährend Thränen vergoss, behauptet er unter Auslassungen: „Durch die
schalkhaften Buben und ehrvergessenen Bösewichter, " dnrch die „Rottmeister
und Hoflente aus dem Hause Marienburg verwiesen zu sein!" Der vertriebene
Hochmeister, er weilte nicht lange in seinem traurigen — doch treuen —
Zufluchtsorte Conitz, „nachdem er vergebens den Vogt zu Stettin (Neu-) Cnrt
v. Gl. nm ein gutes Pferd nnd am Hafer nnd Boggen gebeten," nämlich zur
Fortsetzung seiner Flucht, nnd vom Bürgermeister zu Colberg eine kleine
Geldsumme von einigen 100 Gulden geliehen, begab er sich auf Bath seiner
wenigen Hanptlente heimlich nach Hewe zurück, von da noch einmal unter
Traner and Thränen die Gegend überschauend, wo sein verlassenes Marienburg
lag, und entkam dann anf eines Fischers Kahn, den umhersegelnden Danzigern
anentdeckt, nach Königsberg, dem ferneren Sitz des Hochmeisters. Nur diese
vorstehende Floskel ober Curt v. Gl., der vielleicht, als wahre Reckennatur
im TJnmuth Aber den in Thränen fliessenden statt handelnden Hochmeister
augenblicklich das an ihn gestellte Anfordern versagte, hat der Geschichts-
schreiber und Archivrath Vogt, dem doch die Urkunden des Preussischen
Staatsarchivs alle bekannt, ja geläufig waren, nicht bedenkend, dass Senti-
mentalität für den Einen immer für den Andern Unrecht, selbst Grausamkeit
im Gefolge hat, in die Geschichte hineingetragen, ohne zu erwägen, welche
wichtigen, aufopfernden Dienste Curt v. Gl. dem Orden and der besseren
Sache geleistet, nicht zn erwähnen seiner anderen ruhmlichen Thaten nnd
seines Heldentodes. — Barthold and andere Schreiber führen schon gar nichts
weiter aus dem bewegten Leben und ruhmvollen Wirken Curt v. Gl. an,
sondern zerren ihn nur mit jener Floskel durch ihre schriftstellerischen Pro-
ducta und haben natürlich den sentimentalen Philister gläubig für sich. Wenn
das geschilderte schroffe Abweisen jener Gefälligkeit seitens Carte v. Gl.
gegenüber dem Hochmeister, der ja in Conitz war nnd dort wohl ein Pferd
und Hafer hätte auftreiben können, wirklich stattgefunden hätte, würden nicht
noch, siehe Urk. N. 16, 1460 die friedlichen wohlgemeinten Verhandlungen
eingetreten sein. — Nach dem Frieden zn Thorn 1466, von wo der Hoch-
meister gleichfalls weinend zurückkehrte, verlor der Orden alles Land westlich
der Weichsel an Polen. Der Glanz dos Ordens, der weithin im ganzen Norden
geleuchtet, war seit der Schlacht bei Tannenberg gebrochen, jetzt erblichen,
nnd der Zweck in der Geschichte erfüllt Dieser Hochmeister Ludwig v.
Erlichshansen sah freilich den Orden in gänzlichem Untergehen nnd in Er-
niedrigung, was ihn aber nicht entschuldigt, sondern er trägt die gross«
Schuld. Es wird ihm zwar manche Tugend, bescheiden, gntmUthig, einsichts-
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voll, wohlwollend, nachgerühmt, zu andern Zeiten recht gnt. _ Der Mensch
kann nur, was er gilt, in seiner eigenen Zeit gelten. Er war nicht geeignet,
für Bein Amt den Mann zn stehen ihm fehlte Alles als Forst, Staatsmann,
Ordens hau pt, Feldherr in sturmbewegter Zeit; — feste Willenskraft, fester
Entschluss, männlicher Mut! (Voigt.) Zwar fehlte das nicht nor ihn,
sondern dem ganzen Orden bereits, —
Während Pommern, besonders das Ostliche, seine Blicke und Thätigkeit
den Vorgängen, die sich im S. und 0. zwischen den Polen und dem Orden
und auch dem Kurfürsten abwickelten, widmete, fanden im Innern Wirren
zwischen den Herzogen, betreffs Besitzergreifung seines Landes durch den
1449 zurückkehrenden König der nordischen Reiche Erich I. statt, welches
Land Pommern die andern Fürsten sich stillschweigend zugeeignet hatten, nnd
dann auch dadurch, dass Herzog Erich II. von Wolgast mit seinen Ansprachen
nicht abwarten konnte, bis der altere König Erich I. (1459) gestorben war.
Diesem letzteren Treiben wurde durch die Stande Hinter-Pommeros, unter
denen auch Gart, Paul 14 nnd andere v. Glasenapp (s. Geschichtliches, I. Th.
256) mitwirkten, 1457 ein Ende gemacht.
Ein anderer Kampf derArt hatte sich zwischen Stargard und Stettin entwickelt,
der ebenfalls das ganze Land in Ansprach and Hitleidenschaft nahm. Die Stettiner
wollten 1454 die Ausschiffung des Getreides auf der Ihna seewärts nicht zugeben, sie
nahmen den Stargardtern das Korn mit Gewalt ab, verpfählten und versperrten die
Mündung der Ihna, wozu sie nach froheren Vertragen überhaupt kein Recht hatten.
Die Stargardter räumten die Hindernisse weg, wendeten sich an ihren Herzog
Erich IT. von Wolgast, welcher präsumtiver Erbe der Lande Pommerns, die
dem König Erich I. gehörten, war und der den Stettinein denn auch die freie
Fahrt auf seinem Gebiete, durch Swine und Peene verweigerte, den Star-
gardtern Repressalien zn nehmen verstattete, was denn auch geschah, indem
mehrere Stettiner, seefahrende Kanfleute, aufgehoben and nach Olempenow ab-
geführt wurden. Die Stettiner beschwerten sich bei ihrem Herzoge Otto DU.,
der am Kurfürstlichen Hofe zu Oflln a. d. Spree unter seinem Vormund
Friedrich II. erzogen wurde, baten um Schutz, Rath and Hülfe — vergebens,
und schritten dann zur Selbsthülfe. Eine grosse Zahl von den Borgern machten
sich anf, überfielen 1458 bei früher Stande Stargard, plünderten, soviel sie
konnten und eilten mit Beate zurück; nachdem sie auch das herzoglich Wot-
gaat'sche Schloss Pritter verbrannt hatten. Voraussehend, dass dieser Zwist
zn offenem Brande werden konnte, versuchten der Bischof Henning v. Camin,
dann auch die Lübecker, zn interveniren und einen Stillstand in dem Streit
herbeiznffiren, doch von nicht langer Daner, denn als König Erich I. 1459
gestorben, Herzog Erich Tl. die Erbschaft antreten wollte, entspann sich
zwischen ihm einerseits nnd seinen Brüdern Wartislaf X. und Otto III. andrer-
seits, betreffs des erledigten Landes, Zerwflrfniss, wobei die Stargardter, deren
Bürgermeister ein v. Schöning war, der nach Rügenwalde abgesandt wurde,
den Herzog Erich LT. mit offenen Armen aufnahmen, ihm hülfreiche Hand
leisteten, um von hier ans König Erichs Land einzunehmen, während die
Stettiner fest auf die Seite der anderen Herzoge traten, was veranlasste, dass
fast an ein nnd demselben Tage 1460 die Städte Stargard, Greiffenberg, der
Comthnr von Wildenbrach and etwa 90 Edelleate Hinterpommerns an die
Stettin er Absagebriefe erliessen. Diese Edelleute, welche wegen Herzog
Erich II. absagten, waren nach Friedeborn: Hennigk Pole, Compter zu Zachan,
Henningk, Claus, Martin v. Gantersberg, Hasso v. Rauenstein, Claus nnd
Ulrich Borke; die wegen Stargard: Erasmus v. Wachholtz, Jürgen Beilin,
Heinrich Borke, David v. Wedelt, Otto Battin, Hans Beitram v. Wolde, Patzke
Waldow, Werner v. d. Osten, Henningk Damitze, Hans v. Gleyen, Henningk
v. Pnttkamer, Fritz v. Schlammerstorf, Henningk, Jacob Henningk, Jacob
nnd Heinrich, alle drei genannt v. Anklam, Hans Degen, Bade Lemme,
Heinrich, Ulrich und Jacob, Gebrüder die Lettoen, Tetzlaff Parpart, Grote
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Jacob, Herr Jacob, Herr Henning v. "Voss mit aller seiner Gesellschaft:
Herr Isengraf, Hanptman, Dienert Befske, Bolof Zaatrow, Henningk
Eatan, Mathias Könike, Clans Gnmmetow, Beimer Gort v. d. Goltz, Cort
Beckenow, Brie Schulte, Hans Jende, Drosedow, Krullebert, Gentze Vichen-
hagen, Jacob v. Home, Hermann Bexin, Jörgen Woedtke, Mütze Troye, Hans
Steringk, Max y. Wedell, Dinnies Kettelbut, Clans Schmiedebergk, Thomas
Schwane, Hennig k Knut, Drewea Weyer, Cort v. Kamel, Clans Schalte,
Guuten Billerbecke, Janeke v. Breeem, Berndt Borne, Taget zun Satzke,
Hans Borcke, Tewes nnd Hans v. Günteraberge, Wedige v. Pansyn, Hartwig
Vorhower, Cort v. Glasenapp, Casten Tesske, Clans t. d. Borne, Henningk
und Feter (12. 13.) de Glasenappen, Joachim Borcke von strahmehle, Gert, Gert,
Gert, alle drei Brüder die Beiowen, Jacob Fnttkamer, Borgslaff, Tosalaff nnd
Hans die Stojentine, Dawid Lettur, Klanoke Yoseberg, Clans Massow, Peter
Krümel, Otto Woite, Hans Bandemer, Feter v. Winterfeld, Matten Fohle,
Wicke Wopertnow, Clans Zitzenitze, Nickel Hartike, Clans, Moeckeritz,
Mandnvel, Fritze Watzer nnd Zander Koldebicke. Auf diese Absagen setzen
■ich die Stettiner in Vertbeidignng nnd Gegenwehr anter ihrem Hauptmann
(Feldobersten) Beinhold v. Schulung nnd machten Gegenrepreasalien. Es sind
aber die Stargardschen nebst Herzog Erich IL in demselben Jahr, 1460, am
Freitag Cathedra Fetri mit gewehrter, starker Macht unversehens in den
Stettiner Dammzoll an der grossen Beglitz gefallen, haben den Thnrm etc.
nebst der halben Zollbrflcke in Grund abgebrannt, 6 Wächter getttdtet, viele
verwundet nnd ober 10 Gefangene nebst vielem Geschütz, Armbrusten, Pfeilen,
Pulver und andern Kriegsgerüthen mit sich geführt. „Hiergegen sind auf der
Stargardschen Seite ihr Hauptmann (Kriegs oberster) Cort v. Glasenappe
(durch Pfeilschnss), Peter Schmedt nnd andere mehr Hofleute, Bürger nnd
Bauern auf der Wahlstatt geblieben." (Friedeborn.) Weiter drangen die
Stargardter, zerstörten den Ackerhof zu Bergland, wobei auch die Kirche
herunterbrannte und nahmen die Glocken, mehrere Geschütze nebst Pulver nnd
Zubehör mit. Am Mittwoch nach St. Johann machten die Stettiner mit Hulfs-
volk vom Herzog Ulrich von Mecklenburg und mit dem vom Herzog Otto und
Wartislaf einen TTeberfall auf Stargard, der aber miaaglückte. — Stettin
muBBte sich 2 Bhl. Gold, auf jede Last, die von Dänemark bei Wolgast ein-
lief, Zoll, vom Herzog Erich II. auferlegt, gefallen lassen. Der Streit wnrde
erst dann voll beendigt, als 1461 resp. 1464 beide Städte unter den einen
Herzog Erich II. gekommen waren. Cnrt v. Gl. diente auch hier wie fiberall
seinem nun rechtmässigen Herzog Erich II. mit derselben Aufopferung und
Treue — mit seinem Leben — wenngleich dessen Verfahren ihm nicht immer
sympathisch war. — Am 8. Januar 1456 schon bezeugt Herzog Erich II.,
dass der König von Polen ihm die Lander Lanenbnrg und Bfltow, worauf er
schon 1468 Anwartschaft erhalten hatte, auf Schlossglanben eingegeben habe,
worin sich denn auch endlich die „Republik Danzig" fügte. Die Bedingung
war, dafür dem PolenkSnige in dem gegenwärtigen Ordenskriege (von 1466 bis
1466) Hülfe und Beistand zu leisten. Es war dies Engagement wohl mehr
aus dem Gesichtspunkt Erichs, Land zu erwerben, als aus dem, ob es jetzt zum
Nutz nnd Frommen des Landes Pommern geschah nnd war auch nicht mit vollem
Einverständniss der Landstände eingegangen. Der Adel in Lauenburg nnd Butow
neigte meistens nach Polen, weil er da mehr Freiheiten genoss, während die
Borger und Bauern etc. unter dem Adel zn bleiben wünschten. Die andern
Hinterpommern des Adels waren keineswegs mit diesem verfrühten Schritt
des Herzogs mit Rücksicht auf den König Erich nnd dasa ein Bündniss mit
den Polen eingegangen wurde, zufrieden. Herzog Erich spielte nicht die einem
Pommern-Herzog würdige Bolle, wofür er und das Land hart buasen musaten,
indem ein dreizehnjähriger Krieg wfithete, und zuletzt jene Lande von Polen
doch in Besitz genommen worden und ja später erst an Erich als Pfandlehn, als
■oleosa sio noch an Beinen Sohn Bogislaf X. kamen und in dessen reiferem
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Alter erst sein fester Besitz wurden, bis wohin immer in dieser Richtung;
hin ein von Polen abhängiges Verhältniss bestand. — 1460 ermannte sich
der Deutsche Orden etwas, schickte sich zur Belagerung der festen Schlösser
raup. Eroberung des Landes an wahrend Herzog Erich Tl., dem sein Schritt
wohl leid that, die Lande Lauenburg und Btttow dem Orden wieder zurückgab;
dadnreh doch wiede» den Polenkünig reizte. In diese Zeit fallen nun die Ver-
mittelang des Gart v. Ol. nnd Dinnies v. d. Osten bei dem Hochmeister, so
wie die bei dem Briefe (Th. I., Urk. N. 10) mitgetheilten Verhandlongen und
der Kriegsbericht des Grafen Hans v. Gleichen. (Cramer, Frenss. St-Arch.).
Was Curt v. Gl. noch kurz vor seinem Heldentode vorausgesehen nnd ver-
hindern wollte, trat dann 1461 für Pommern, besonders für das Neu Stettiner
Land ein. Der König Casimir von Polen rächte den Brach des Bündnisses
seitens Herzog Erichs, indem er Lauenburg nnd Bütow an den Orden zurück-
gab, noch dadurch, dass die Stadt Neu-Stettin eingenommen, die umliegenden
Ortschaften mit Feuer und Schwert verheert, die wilden Horden mit reich-
licher Beute heimzogen, welche 1466 aber von den v. Glasenapp Paul 14 und
Peter 27 mit Gefolge verfolgt wurden, sie jedoch leider vor der TJeber macht zurück-
weichen mussten. Die Herzogin Sophie, Gemahlin Herzogs Erich II., mit
dem Polnischen Herrscher hause verwandt, begab sich in das polnische Lager
und durch ihre Liebenswürdigkeit und Koketterie beschwichtigte sie den König;
Casimir dahin, dass er sich mit Herzog Erich aussöhnte und dieser sich von
Neuem als Bundesgenosse verpflichtend, Lauenburg und Bütow in Pfand er-
hielt. (Siehe über die letzteren Kämpfe auch bei Polzin bei Peter 27.) —
Von ihm die Curtsche, später Gramenz a. -Kasekow- Bärwalde-
Livländische Linie.
Besitz: Gramenz a, Wurchow, Zuchen b. Steinburg, Ooprieben,
Altenwall, Bärwalde, Zülkenhagen etc.; Schloss Bälde (Baldenborg)
in Pfandbesitz vom Deutschen Orden.
Gem. I: Hargaretha v. Wedell-TJchtenhagen.
Gem. II: Anna v. Dewitz (Liv. TTrk.).
Söhne: 26, 27.
Töchter: 1. Maria Ewa. Gem.: Philipp v. d. Osten-Plathe. 2. N. N.
Gem.: N. N. v. Wedell-Tötz.
12. Generation v. 1485 bis 1520.
17. Hans, 1. S. v. 12, auf Wurchow, auchAntheil an den Kanow'schan
Gittern und an Bublitz etc. /
18. Peter, 2. S. v. 12. BiBchöfl. Rath nnd Vogt zu Cürlin 1509. —
1486 ist Peter nebst Henning v. Gl. 10 Zeuge, als der Bischof Benedict der
Stadt Cöslin ihre Besitzungen nnd Rechte bestättigt. — 1401. Peter, der alte,
13 und Peter, der jüngere, Vettern v. Glasenapp, wohnhaftig zu Bublitz und
erbsessen auf Hanow, Revmar Vertze tho Pubantze, Henrinck Vertze tho Bu-
reslaffe verbürgen sich Anczam Vertzen tho Pubantze, den die Cösliner wegen
seiner an ihrem Mitbürger Laurenz Suuerlike begangenen Gewaltthat gefangen
gesetzt hatten, dass derselbe seine geschworene Urfehde halten werde; Cusslin
am Hyddeweken na Palmarum. — 1408. Peter zu Bublitz verkauft den
Camminer Dom-Herren, als Patron, und dem Peter Bedendick, Inhaber einer
Vikarie in der Camminer Domkirche 8'/i Gld, Pacht für 50 Gld. — 1498.
Bischof Harun von Cammin bestättigt der Stadt Cöslin alle ihre Rechte und
Besitzungen, speciell Jamund nnd Jamnndschen See, Puddmersdorf unde dat
Nest unde den Strand, Ghureband unde Maskowe. Cöslin am Sundagh negest
Lucie virginii. Zeugen sind: Peter Monakow to Buckow (Kr. Beigard),
Henning Glasenap 19 tho Pollnow, Henning Bulgrin to Thunow, Ventse
Monchow tho Nassow, Peter Glasenap tho Bublitz erfseten. — 1498, d. 17. Dezbr.
Heinrich v. Blankenburg zu Ramelow bekennt sich gegen den Vikar des St.
Annen-Altars an der Pfarrkirche zu Cöslin, Hatheus Hanow, zu einer Schuld
von 12*/i Gld. und stellt Peter Paraow, Caspar Lode tho Ghuat und Peter Gl.
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zu Bnblitz als Bürgen. — 1505. Bei dem "Vergleich, den Henning 0-1. 19 und
Paul 30 mit dem Bischof wegen der Schlösser und der Vogtei Bnblitz und
Bewenhusen abschuessen, ist Zeuge: „Ick Feter Glaszenapp, Hennings Sohn to
Himw.' — , 1507. Der Herzog Bogislaf X erlaubt dem Ulrich, Corth nnd seinem
Bruder die v. Wolde dem Peter v. Gl. zu Manow 2 Drömt Boggen aus der
Mühle zu Wuaterbart und 8 Scheffel ans der Mühle zn Tychow für 30 GH.
verpfänden zu dürfen. — 1509, d. 7. Hai, Cöslin. Martinas, Byschop to Camyn,
entscheidet zwischen Lawrencins Smedt, Verweser der Memoirien und Bevoll-
mächtigter von Peter Smydt, Domherrn, Steffen Bockweythen, Kerstien,
Panhelitz, Vikare von Colberg, Johannes Kunsther, Pfarrer der St. Jürgen-
Kapelle bei Colberg, Johannes Hartini, Vikar und Testamentarins des Henrici,
Dekans zu Colberg nnd den bischöflichen Vasallen Hynrick, Kartze, Pawel,
Peter v. Tessen, Brüder und Vettern, die Kameken wegen des Schuldnachlasses
des verstorbenen Swantes Kameke zu Lassehne gesessen. Hier zugegen des
Bischofs Käthe: Bernardus Eggebrecht, Probst Jürgen Puttkamer, Sankmeister,
Jacob As Eggebreclit, Domherr zu Gammin etc., ferner Peter Honchow, Henning
Bnlgrin, Henning Qlasenapp 19, Pawel Kameke, Ventze Monchouw, Joachim
Schineling, Peter Glasenapp, Vogt zu Cörlin etc. — 1509. (1519?) Peter
Qlasenapp tho Wissbuhr mit Henning 19, Curt 21 und Haus 22 ank de (51a-
aenappen tho Manow nnd Sedell verkaufen einen Theil des Dorfes Bosenze
nnd Drenzke (b. Pollnow) dem Peter Podewils, Bitter auf dem Hanse Demmin,
Herzoglichem Bath und Hauptmann zn Loitz, so dass Peter 825 R.-Gld.,
Henning, Gurt nnd Hans zusammen den Best von 1500 Gld. erhalten. Zeuge
unter anderen: Eraamua v. Hantouffel. — 1516, am Tage Lnciae, der heiligen
Jungfrau, verkauft Peter v. Gl., zu Cöslin wohnhaft und auf Wissbuhr erb-
gesessen, selbigem, Hennings 12. Sohn, seinen Antheil von Wurchow, als:
3 Käthen oder Haue (Höfe), den 4. Theil am Scbulzenamt nnd die Hälfte des
0. Theils am See Virchow für 155 Rh. Gld. (Pomm. 8t.-Arch.)
Besitz: Wisbnhr, Manow, Bnblitz, Wurchow, Bosenze, Drenzke etc.
Er hat auch in Cöslin gewohnt, desgl. in Cörlin, wo er ja Vogt war.
19. Henning. 1. S. v. 13. 1486 ist Henning und Peter v. Gl. 13 zn
Bnblitz, in Cöslin Zeuge, als der Bischof Benedict der Stadt Cöslin ihre Hechte
undBositsun gen bestattigt. — 1498. Bischof Martin vonCaramin, als solcher, bestattigt
der Stadt Cöslin alle ihre Bechte und Besitzungen, dabei als Zeuge Henning
v. GL nebet Peter 18; hier ist Henning auf Pollnow genannt. — 1504 ist
Henning v. Gl. Bärge für Peter MQnchow, welcher dem Vikar Andreas
Wessen tili in Cörlin 25 Rh. Gld. schuldet, dafür eine Rente von 7 Hk. ver-
spricht — 1505. Wegen der Schlösser und Vogteien Bnblitz und Bewert-
ungen wurde ein Vertrag zwischen dem Bischof Martin v. Cammin und den
Brüdern Henning und Paul 20 v. Gl. dahin abgeschlossen, dass das Stift
ersteres wieder an sich kaufe, was auch in demselben Jahre für 1825 Gld.
geschah, letzteres (Bewenhusen) aber den Brüdern für 500 Gld. auf Lebenszeit
überblieb, was in Form einer Pacht geschah. Hierbei waren Zeugen: „Ick
Peter Glassenapp (18), Hennings Sohn to Manow," Fawel Kameke Kurtshagen,
Swenze Münchow to Cörlin und Vaget to Nassow. — 1506, den 25. Mai,
werden Henning nnd Bruder Paul, 20, auf Manow als Bürgermeister auf-
geführt. — 1506, den 25. Hai. Unter den ausstehenden Forderungen der Ka-
pelle zum heiligen Geist zn Cöslin, insbesondere zu einer durch Otto Virsdorp
gestifteten, nachher den v. Hanowen zustehenden Vikarie zum hohen Altar
schuldet Olde Peter Honchow tho Buckow 100 Gld. Bürgen sind: Hennink
und Paul, 20, die Glasenappe tho Manow. — 1509, 7. Hai, Cöslin. Bischof
Martin von Cammin entscheidet zwischen Lawrencins Smedt etc. und den Va-
sallen v. Tessen, Binder und Vettern v. Kameke etc., wobei Zeuge Henning v. Gl.
nnd Peter 18 sind. — 1509, am Tage Catharinai Virginia, Henning v. Gl., olde
Peters Sohn zu Manow, bekennt sich dem Bathe zu Cöslin und dem Vikar
Ulrich Manow am 8t Annen-Altar in der Pfarrkirche zu Cöslin zu einer
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Jig.izocB, GoOgk'
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Schuld tod 60 Mk. oder 12 Vs Gld. Bmk. — 1506 belehnt Herzog Bogislai'X.
Henning und Paul v. Gl. 20, die sich auch auf Pollnow nannten, mit Schurow.
— 1509 (1519?) verkauft Peter GL tho Wissbuhr, 18, mit Henning, Cnrt
and Hans, Gebrüder Gl. tho Manow und Sedel einen Theil dos Dorfes Bosenz»
and Drenzke an Feter Podewils (s. b. H. IS}. — (1509 s. N. 21 n. 22 wegen
Steglin.) 1514: den 1. Aug. GUtzow. Bischof Hartinas von Cammin ver-
kauft mit Zustimmung des Domkapitels dem Jacob Kleist zu Wietzow die
Vogtei, Schloss und Stadt Bnhlitz (excl. Bewenhnsen, es mnsste also in Bnblitz
selbst ein Schloss gewesen sein) nebst dem Dorfe Porst und den Pflugdiensten
zn Sassenbnrg, zu Clanin, nnd anch einigen in übedet für 8000 Eh. Gld. Aus-
genommen davon ist die Pacht, de wy Henninge nnde Pawel 20 Gebrodere
den Gläsenappen vorsezgelt liebben to ereme Leuende. 1631, d. 26. Harz,
dagegen verkauft der Bischof Erasmns von Cammin, nachdem Bnblitz wieder
eingelöst sein mnss, dem Harens v. Pnttkamer zn Pobrow Vogtei, Schloss
nnd Stadt Bnblitz nebst Zubehör, wie dies vorher Jacob Kleist gehabt hat, fnr
2500 Hb. Gld. und belehnt ihn damit, utgenhomen die Pacht darszulweat de
nnnsze vorffart lestliker nnd milder gedachtnnsBze, Bisschopp Martinius
Henningbe nnd Pawel 20 gebrudern denen Gläsenappen verszegelt heft tho
ereme Lenende etc. — 1516 haben Henning nnd Hans GL 22 tho Manow
dat halw Dörp Steglin Gert Kameken (Ramel?) tho Coaternitze für 4000 Gld.
auf Wiederkauf verpfändet. Zeugen: Ewald Masaow, Hofmarschall, Erasmns
Manteuffel, Jürgen Kameke. — 1516, am Tage Luctae, der heiligen Jungfrau,
Beigard. Henning, Pawel 20 und Hans 22, Brüder die Gläsenappen zn
Hanow, seligen Peters Söhne, verkaufen wiederkauflich ihren Antheil an
Wurchow, als: einen besetzten nnd zwei wüste Käthen, den 4. Theil am
Schulzenamt, die Hälfte des 6. Tbeils am See Virchow für 125 Eh. Gld. an
ihren Vetter, Vogt zu Beigard, Henning v. GL 25, auf Pollnow erbgesessen.
Bei diesem Oontrakt waren gegenwärtig: Paul v. Gl. 35, Hans GÜntzelL
Bürgermeister zu Beigard, Joachim Wopersnow, Beimar v. d. Wolde, Kämmerer
daseihat, Jacob v. Kleist zn Bnblitz, Carsten v. Manteuffel auf Arnhansen,
Jasper Podewils auf Sietlow. — 1528, d. S. Februar, Colberg. Nicolans
Tessmer, prester nnde vikarius an der Domkirche zu Colberg, macht sein
Testament, in dem er ]. seine Schulden aufführt, 2. seine Schuldner, darunter
Kerstan Podewils, Peter Carith, Tbesmer Kameke, die Gläsenappen zu Köster-
nitz, nennt, 8. seinen Nachläse vertheilt. (Pomm. St.-Arch.)
Besitz: Hanow, Bublitz, BewenhnBen, Porst, Schnrow, Seidel,
Bosenze, Drenzke, Steglin, Kösternitz, Wurchow etc., auch 1498 auf
Pollnow angegeben.
20. Paul, 2. S. v. 13. 1502 zu Hanow, auf Zettnn gesessen. — 1501.
In einem Vergleich der Wittwe Leo Schlieffs und deren Kinder Vormünder
heisst es unter Anderem: Hat eine freie Pfaunstätte gegolten 250 Eh. Gld.
oder so viel Münze, ein steinernes Haus sanunt 3 Wiesen, einem Garten mit
2 Teichen, dann noch 375 Gld. Schiedsrichter bei dem Vergleich waren: Bischof
Carith, Ventze Hünchow, Vogt zu Cörlin nnd biachofl. Rath, Martin Dargatz,
Hermann v. Eleden, Bürgermeister zu Colberg, Panl v. Gl- zu Bnblitz, Joachim
v. Blankenberg zu Ramelow etc. (v. Rango.). — 1502 ist Paul v. Gl. Bürge
für eine Schuld der Gebrüder Saspe tho Bublitz. — 1505- Paul nnd Henning
v. Gl. 19. vergleichen sich mit dem Stift Cammin wegen der Bchlösser und
Vogteien Bublitz und Bewenhnsen, dass das Stift erstens wieder für 1325 Gld.
an sich kaufe, die beiden Brüder Bewenhnsen aber für 500 Gld. auf Lebens-
zeit behalten (s. N. 19.). — 1506, den 25. Mai, Auszug aus dem Register
der ausstehenden Forderungen der heiligen Geist - Kapelle in Cöslin, insbe-
sondere zn einer durch Otto Virsdorp gestifteten, nachher den Hanowen zu-
stehenden Vikarie zum hohen Altar: 100 Gld. Olde Peter Monchow tho Bnckow,
Bürgen sind: Henninck 19 nnd Paul de Glasenapp tho Hanow. — 1509 be-
lehnt Herzog Bogislaf X. Paul und Henning v. GL, die sieh auf auf Pollnow
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nannten, mit Schurow, — 1511. Paul v. Gl. bekennt, sieh dem Johann
Wnstrow zn Schlawe zn einer Schuld von 26 Gld., wofür er ihm eine jähr*
liehe Faeht von l'/i Gld. verspricht. — 1 514 verkauft Bischof Martinas Carith
Bnblitz an Jacob Kleist, aasgenommen Schloss Bewenhusen und die Pacht für
Paul und Henning r. Gl. 19; Bischof Erasmns dagegen verkauft 1581 die
Stadt, Schlot« nnd Land unter denselben Bedingungen wieder an Marens von
Puttkamer-Poberow. — 1616 verkauft Panl v. Gl. nebst Brüdern Henning 19
and Hans 22 wiederkauflieh seinen Antheil an Wnrchow an seinen Vetter
Henningv. Gl. 26. — Bei der Rechnungsführung des Herzogs Georg ist 1518
angegeben: „1 Gld. einem Knecht de myn gnädg. Pröblen de Ape brecht« to
Dranggelde den Pawel Glasenap Lette, ntgegenen ton Wissmar. 84 Schill
Herzog Hinrich v. Mecklenborch, Loper tho Dranggelde de Glasenap in mynen
affwesen nthgelecht. 86 Schill vor 6 Sei. (Scheffel) haner np 8 perde.
1 Gld. np 16 dage szine ntblosinge for Pawel Glasenap. 21 Schill. Pawel
Glasenap np 11 Nacht" — 1518 fahrte Georg der Sohn des Herzogs Bogi-
Inf X., seine Schwester Sophia zum Beilager mit dem Herzog Friedrich von
Holstein nach Kiel, wobei sich anch Paul v. Gl. befand (Klempin). — 1527.
Panl v. Gl., Hanow fiberweist dem Probst des Cösliner Nonnenklosters Johann
Borg 8 Mk. Pacht ans dem Dorfe Czevelin (Steglin) für 50 Mk. anch etwas
ans Seidel. — 1527. Der Bischof Erasmns v. Mantenffel ertheilt seinem
Binder Cordt die Anwartschaft anf Medien tin nnd ihm sowie seinem Ohm
Pawel GL zu Hanow das Gnadenlehn des Clans Knnth zu Lnbow nnd Halb
Hohenborn. 1680 erfolgt die Capitel - Bestattignng.
Besitz; Hanow, Zettnn, Bnblitz, Bewenhusan, Schnrow,
Wnrchow, Steglin, Kösternitz, Lnbow, Hohenborn pp.
Gom.: Esther v Hassow 1526; i.V. Dinnies v Maasow aufWoblense-
Bartin-Derselitz; i. H. Abigail Adelheid v. Eleist-Krolow.
21. Curt, 8. S. t. 13, gestorben 1548. 1609 (1519?) verkaufen Peter
v. Gl. tho Wissbahr mit Henning, Curt nnd Hans tho Hanow und Sedele
einen Theil des Dorfes Bosenze nnd Drenzke an Peter Podewils (s. N. 18).
Er klagte gegen Henning v. Gl. 19, 20 n. Hans 22 v. Gl-, weil sie eine Rente
ans Steglin angewiesen hatten. — 1684 verkauft Curt v. Gl. zn Bchedelcn dem
Rodiger von Massow seine Einkünfte aus dem Dorfe TTbedel für 80 Gld. —
1688 ist er Zenge bei einem Granzvertrag zwischen Bnblitz, Porse nnd
Wnrehow (s. N. 80, P. 8t -Aren.).
Besitz: Seidel, Antb. Hanow, Gerbin, Küsternitz, Bosenze,
Drenzke, Steglin, Ubedel, Lnbow etc.
Gem.: Hedwig v. Bandemer, sie lebte 1661 noch als Wittwe.
Sühne: 28. 29.
Töchter: 1) Prisca, Gem. Peter v. Schleyhen zn nnd bei Oüslin.
2) Perpetua, 1561, Gem. Aasmus v. Schleyhen. 3) Lncia, 1561, Gem.
Jost v. Gilldenstein anf Zammory, Lnbow, welches letztere er wohl als
Mitgift erhalten hatte (s. N. 20 Lnbow, Hohenborn nnd später 111 etc.).
23. Hans, 4. S. v. 18. 1509, Hans v. Gl. anf Manow erbsessen, über-
weist dem obersten Vikar der Cösliner Pfarrkirche 4 Hark ans dem Dorfe
Seidel fttr eine Schuld von 50 Hark; eine ähnliche V er Schreibung von Ein-
künften aas dem Dorfe Czegelin (Stegelin) an den Probst des Cösliner Nonnen-
klosters veranstaltete 1527 sein Bruder Panl 20. — 1609 (1519?) verkaufen
Peter v. Gl. Wiasbnhr 18 nnd die Gebrüder Henning, Curt nnd Hans v. Gl.
einen Theil der Dörfer Bosenze and Drenzke an Peter Podewils (s. N. 18).
— 1609. Hans v. Gl. erfseten tho Hanow, bekennt sich dem obersten Vikar
der Cösliner Pfarrkirche zu einer Schuld von 40 Mk., wofür er demselben eine
jährliche Bente von 4 Mk. ans dem Dorfe Czedel verschreibt. — 1516 haben
Henning 19 nnd Hans v. Gl. das halbe Dorf Stegelin an Gert Kameke (oder
Ramel?) für 400 Gld. auf Wiederkauf verpfändet, sowie er auch 1516 Beinen
Antheil an Wnrehow mit Brüdern Henning und Paul an den Vetter Henning
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y. Gl. 25 verkauft bat <s. N. 19). — 1533. Hans v. Gl., erfseten tho Pollnow,
Rossnow, wohnhaft zn Cöslin, verkauft an Georg Massow, Hauptmann zn
Btttow seine Pacht ans dem Dorfe TJbedel fflr 50 Qld. (Pomm. St-Arch )
Besitz: Pollnow, Bossnow, Manow, Seidel, Stegelin. Bosenze,
TJbedel, Drenzke, Küsternitz Warchow etc. Er wohnte auch in Cöslin.
23. Peter, 1. S. v. 14. König Erichs I. und Herzog Erichs II.
Rath, auf Coprieben, Erblandesvogt auch für den Adel im Lande
Pollnow, zn Rügenwalde und Schlawe. — 1460 fand unter Erich II. an
mehreren Orten Gränzregulirnng, so auch unter Peters v. Gl. Leitung zwischen
den t. Glasenappen und v. Manteuffeln-Polzin, speciell bei Klotzen, ferner
zwischen Patzig und Umgegend, bei Zülkenhagen etc. statt. —
1474 vertauscht Herzog Erich II. Schloss, Stadt und Land Pollnow mit
der Vogtei, Vi Jatzingen und Bozog, welche, zumal der Bischof Pollnow nicht
wieder eingelöst hatte, ja Peters Vater N. 14 resp. bereits auf Schlossglanben
seit 1436 besass, gegen die Güter Cannin, Cusserow, Hanswalde,
Krackow, Meitzow und Schwolow bei Rügenwalde, welche Güter an
Bonität freilich bei Weitem besser waren, als die Pollnowachen (s. K. 93) und
belehnte ihn damit. Bei dieser Gelegenheit ist die erste Annahme von
Lehnen, wo es ja aber einen Tausch betraf, seitens der v. Glasenapp zu con-
statiren. Der Herzog wollte diesen Zankapfel Pollnow, besonders von polni-
scher Seite begehrt, in fester Hand und sein Land dadurch gedeckt wissen,
anch den v. Glasenapp Erkenntlichkeit für die früher schon von ihnen ihm
and seinen Torfahren geleisteten Dienste erweisen (s. N. 11, 14, 16,
hier weiter und N. 27, betreffend Polzin, TJrk. 17, Th. I., S. 314). — Bereits 1240
hatte Swantepolk III. von Ostpommern, selbstredend unter Hergabe und
anter Einwilligung der betreffenden Edelleate, am das Christenthant mehr
zu fordern, die Dörfer Cannin, Heizow und Krackow dem Johanniter-
Orden zu seiner Festsetzung hier and in Alt • Schlawe verliehen, da
die frühere Anweisung desselben durch den westlichen Herzog Bogislaf I. und
seine Schwester Dobroslawa de Slauna, unter Eintaoschung vonVelgow (Sel-
chow) vom Johanniter- Orden hier nicht sicher und fest war. 1450 wirkten
Johanniter -Bitter daselbst, es war versucht worden, in Schlawe eine Komthurei
zu begründen, doch hatte sie keinen Bestand und kaufte Peter v. Gl. diese
3 Güter von ihnen gewissermaassen wieder zurück; die andern besass er noch
von seinen Vorfahren aus der Zeit, wo nie das ganze LaadNeBt mit Rügenwalde etc.
inne hatten, von welchem Besitz noch bis in die spätesten Zeiten mehrere
Güter in den Händen der Familie ja waren. S. Peter v. Gl, Pollnow, 93,
1674, der in einem offiziellen Schreiben an den Kurfürsten betreffs der Ertrag-
fähigkeit amtlich ausspricht, dass die 6 bei Bügenwalde gelegenen Güter,
welche sein Vorfahr Peter 23 an den Herzog Erich LT. gegen Pollnow,
Schloss, Stadt und Land vertauschte, den Nutzen dieser um das Dreifache
überträfen. — 1479, d. 14. Septbr., Buckow. Herzog Bogislaf X. belehnt
Peter Honnichow zu Bnckow (Amt Beigard), mit 7b an Stadt und Land Bar-
walde, ganz Slennin, V« (Bauern) an Zülikenhagen, Valme nnd Baluantz, 7s
an dem frien Stene und dem Antheil an dem Holz Grabbama, dem Holz Vier
bei Schmenzin, dem Holz Kartlub und dem See Letzetski. Zeugen: die Ge-
strengen Ehrbaren unnse leae getmwe Bedere her Hinrik Borcke, Bitter, unse
leue getruve Vaget up Wolgast, her Carstenn Flemmingk, Bidder, unnse Mar-
Bchalk, Adam Podewels, Peter Glasenap, Jurgenn Kleist, unnse Schriuer.
(Pomm. 8t. -Area.) Auch hiernach war Bärwalde Stadt genannt und in der
That es bereits über 100 Jahre schon gewesen. — 1480. Harens de Fregeno,
Bischof von Camrain, bestättigt der Stadt Ottslin alle Rechte und Besitzungen.
Zeugen: Heinrich Borck, Bidder, Peter Glasenap, erfsetten to Pollnow. —
1481 ertheilt Bogislaf X. an Peter Gl. einen Gesammtlehnbrief über alle seine
und der Familie gehörenden Besitzungen (s. Urk. N. 17, 20, 21, Th. I
8. 160 u. Folge). — 1483, d. 12. Harz, geloben 9 Bätbe, darunter Peter GL,
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dem Herzog Bogislaf X. alle Landbeschädiger auszuliefern, deren sie habhaft
werden können. — 1483 verkaufte der „andächtige" Herr Henning Palen,
Kreuzherr des Ordens „Sancti Johannis" das halbe Dorf Schoningen an den
Bath Lutke y. Massow laut Urkunde des Herzogs Bogislaf, wobei als Zengen
sind dessen Käthe: Karsten Flemmingk, Bitter, Werner v. d. Schulenburg,
Hauptmann im Lande zn Stettin, Hasso v. Wedell, Hans v. Dewitz, Peter
GL etc. — 1488, 6. April, Bugenwalde. Herzog Bogislaf X. Überträgt seinem
Bath Peter v. Gl-, zu Pollnow gesessen, Schloss, Stadt und Vogtei Bügen-
walde auf Schlossglauben unter dabei angeführter Besoldung. Schlawe und
Pollnow standen ja von früher her schon in Zusammenhang mit Bugenwalde,
als v. Glasenappscher Besitz. Bugenwalde war mittlerweile Besidenz der
Herzoge geworden (a. Th. L, Geschieht!, Erich I.). — 1485, d. 15. Febr.
Bugenwalde, Herzog Bogislaf X. belehnt Laurentz und Simon Gebrüder die
Swauen mit ihrem Lehn Mache min, Beddelin und dem halben Wintershagen,
jedoch unbeschadet der Ansprüche, welche Borchardt Winterfeldes nachge-
lassene Sühne an dem halben Wintershagen geltend machen können. Zeugen:
Peter Glasenapp, Pawel Puttkamer etc. — 1486, d. 21. Febr., Barth. Herzog
Bogislaf X. belehnt den Bitter Heinrich Borcke mit seinem Erbe nnd Lehn.
Zeuge: Werner v. d. Schulenburg, Adam Podewils, Peter v. Gl-, Jürgen
Kleist etc. — 1485, d. 4. April, Bügenwalde Herzog Bogislaf bezeugt dem
Pawel v. Ramel zu Klaptow, doss sein Vater Henningk v. Bamel seinen
Vettern etc. seine Lehngüter Schlage (bei Polzin), Curtsliof und andere wieder-
lbalich verpfändet habe, damit dies nicht, wenn die Güter an fremde Ge-
schlechter kommen, in Vergessenheit gerathe. Zeugen: de Erbare duchtige
unse Bedere und lewe Getruwe Werner v. d. Schulenbnrg, Peter v. Gl.,
Pawel Puttkamer etc. — 1485, d. 24. Juli, Bügenwalde. Herzog Bogislaf X.
beatattigt der Carthuss Marien Crone vor Bügenwalde alle ihre Privilegien
nnd giebt ihr die Fischerei auf der Grabowe, auf dem Dodewater, Wupper
und den hieinnieasenden Bachen. Zeugen: De strenghe hochghelareden unde
Erbaten unxe reddere unde leuen gethruwen Hvnrich Borke rydder, Werner
v. d. Scbolenburg, Houetman des Landes Stettin, Peter Glazenappe to
Polnow, Adam Pudewils etc. — 1486 ertheilt der Herzog Bogislaf X. dem
Peter, seinem Bruder Henning 25, Peter 27, und Curt 26, Curdess Sohns
v. Gl etc. einen Lehnbrief (s. ürk. N. 20). - 1486, d. 10. Febr., Bügenwalde.
Verhöre-Bescheid in dem Prozess des Curt Kleist und seiner Brüder wider
Peter Ölest, Vogt zu Heu-Stettin, wegen des Baddatzer, Klingbecker und
Dallentiner Lehnaantheils, Zeugen: Dr. Bor, Adam Podewils, Peter v. Gl.,
Ewald Osten, Georg Kleist notarius etc. — 1486 an demselben Tage, belehnt
Herzog Bogislaf X. seinen Bath Peter Kleist mit den von Bisprow Kleist er-
kauften Lehngütern: '/■ Badatz, . V, Klingbek, Vi Dallenün. Zeugen: Bern-
hardns Bohor, Doctor, Peter v. öl., Heinrich Natzmer etc. — 1486, d. 8. April,
Bogislaf X. setzt im Lande Pommern Hauptleute und Vögte ein, d. _ h. in den
fürstlichen Aemtern und Dominialgebieten, die in seiner Abwesenheit Gericht
halten sollen. Jedermann soll bei dem Hauptmann resp. Vogt, unter dem er
belegen ist, seine Klage anbringen nnd dieser mit Zuziehung der fürstlichen
BJUhe, die in seinem Bezirk oder seiner Vogtei angesessen sind, die Sache
entscheiden. Wer sich durch den Aasspruch des Hauptmanns beziehungsweise
Vogts beschwert glaubt, soll seine Sache vor den Herzog selbst bringen, aber
Niemand bei Strafe des Landfriedensbruchs eigenmächtig gegen die Ent-
scheidungen jener handeln. Zeugen: Die Eddeln werdigen nnd Erbaren Her
Albrecht greue von Euersten, Werner v. d. Schalenburg, Hans v. Dewitz,
Peter v. Gl. etc. — 1486, d. 4. April, Bügenwalde. Herzog Bogislaf X.
vergleicht sich durch Vermittelung der unten angeführten Bttthe mit der Stadt
Schlawe wegen der Verwaltung und Einkünfte des dortigen Gerichts. Zeugen
unter andern: Bath Peter v. Gl. to Pollnow, Eggert Manduuell to Polzin,
Jürgen de Kleeste in Czanow erfzeten (?), Hinrich Natzmer faget to Stolp,
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Hans v. Dewitz etc. — 1486, d. 5. April, Rügenwalde. Hans v. Dewitz,
eingesetzter Lehnsrichter und 12 Herzogliche Käthe entscheiden in dem Pro-
zess des Herzog Bogislaf X. gegen Peter und Carz Bonnyn, Anaames Sohn,
hinter] aasene Lehngiiter, dass dieselben dem Herzog heimgefallen seien, da die
Bonnyne die gesammte Hand nicht beweisen können, und dass die dem Peter
Kleist verliehene Anwartnng auf jene Güter zu Recht bestehe. DieHe Käthe
sind: Krolicns Westual Dekan to Camyn, Doctor Nicolaus Grusen, Doctor
Bernhardus Bor, Gert belowen to Sileske, Peter Glasenappe to Polnowe,
Eggert Handnuel, Adam Podewilse, laurentz und hana Stojentin, ffrederik
Crummele, Hinrik, Natzmer unde Drewes von dem Wolde. (Hier v. Bonine
mit v. Kleisten im Konflikt,) Die Ausfertigung des Urtheils an demselben
Tage haben Peter v. Gl. zu Pollnow nnd dieselben Käthe vollzogen. — 1486,
d. 28. Decbr., Bügenwalde. Herzog Bogislaf X. belehnt die Damensche Linie
der v. Kleist mit ihren Lelinsgütern als: Damen, Gr. Hansfelde, halb Nemrin,
Kl. Hansfelde, Autheilen an Gr. Dubberow, Zadkow, Huttrin, Kiokow, Ditn-
knhlen etc. Zeugen: Peter v. Gl., Ewald v. d. Osten, Onrt v. Flemmingk etc.
Es war zu Besitzerwerb für die v. Kleiste eine günstige Zeit — 1468. Auf-
gebot der Ritterschaft, der Mannschaft der Stadt«, zur Heerfahrt Herzog
Bogislaf X. nach Braunschweig: pp. Im Lande thu Pamern Peter Glasen»?
tho Polnow allen Glasenappen „pp. ; Die Bitterschaft, roth gekleidet auf fünf
jungen Pferden, anf 10 Pferde einen Wagen, der beladen wird mit Zelten,
Krippen, Pfählen, Latten etc.; bei jedem Wagen 2 wehrhafte Mann." Also
für die Scnlossgesessenen v. Gl. und dann noch eine specielle Aufforderung
an Peter v. Gl. als Landes -Vogt, dass auch alle ans der Yogtoi kommen,
roth gekleidet; ferner was mitgebracht wird an Bagage fttr Küche, Logis, an
Waffen und Munition etc. (Ponun. St.-Arch.) — 1466 ist Peter mit
Gefolge bei den Kämpfen mit den Polen, wohl anch bei dem Entsatz von
Polzin (s. N. 27) betheiligt gewesen. —
1469 ist Peter wohl todt, er hat keine, wenigstens keine männlichen Leibes-
erben zurückgelassen. Coprieben ist dann wohl an Peter v. GL 27, Bärwalde
übergegangen, der auch als fürstlicher Bath öfter mit ihm verwechselt wird,
so auch in dem Verzeichniss der pommerschen Bitterschaft und feston Plätze,
braudenbnrgischerseits für den Fall, dass Bogislaf X. ohne männliche Erben
zu hinterlassen, sterben würde, zwischen 6. April und 26. Juli 1489 aufgestellt,
wo ja gesagt ist: „Peter Glasenap und seine vettern zu sich zu tziehen, dy
auch dy andere gesiecht und Mannschaften zu sich bringen können". Wahr-
scheinlich aber hat man dort von Peters 23 Tode später nicht gewusst, weil
sonst statt Peter 27, wohl Henning 25 als Senior und Nachfolger, als Landes*
vogt hier genannt worden wäre (s. ürk. N. 28, Th. I S. 817).
Besitz: Coprieben etc., Patzig, Klotzen, Cannin, Cusserow, Hans-
walde, Krackow, Meitzow, Schwolow etc., Pollnow, Schloss, Stadt and
Land, Vi Jatzingen und Bozog etc., Polzin Antueil, Schloss Stadt und Land,
Wutzow, Borntin, Stegelin etc., Gramenz, Wurchow, Dallenthin, Pennekowpp.
Ob der Theil von Polzin, welchen Zeiczik v. Wedeil besessen, noch den von
Wedell oder v. Manteuffel zustand, bleibt unbekannt.
Gem.: Anna v. Kleist -Dubberow.
24. Joachim, 2. S. v. 14. 1486 ohne leibliche Erben bereits verstorben.
25. Henning, 3. S. v. 14. Schlosshauptmann za Beigard, Landesvogt,
d. i. anch Vogt über den Lehnshof im Lande Pollnow, Sehlawe, anch im Amt
Bügenwalde, sowie des Landes Stolpe, fürstlich Pommersoher Bath, erst
auf Coprieben, dann Pollnow, wohnte auch in Sehlawe. — 1480 fand durch
Henning, Cnrt-SÖ and Peter 27 v. Gl. eine Eesstellang der Grftnzen zwischen
Dallenthin, Lübgust und Storkow statt. — 1886. Herzog Bogislaf X. stellt
für Peter 24 und Henning, hier auch Heinrich genannt, Peter 27 und
Gurt 26, Curts 16 Sühne, alle Vettern v. Gl., einen Lehnbrief über „Ehre
Erwe und Lehn so sie besitzen" znr gesammten Hand aus (Urk. N. 20). ■
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1488, nach dem Tode seines Binders Peter 33, wo er den Erbanfall von diesem
antritt, erbalt er speziell einen Lehnbrief (s. Urk. N. 19). Der Herzog:
Bogislaf bei seinem anerkannt rigorosen und tadelnswertheu Vorgehen in
Besitz- und Lehna- Angelegenheiten plante schon eine Abtrennung des Adels,
des Lehnshofes von Schlawe, der zn der Yogtei Follnow gehorte, um selbigen
nach Rügen w aide, seiner fürstlichen Residenz zu verlegen, wogegen Henning
v. GL förmlich Einsprache erhob, indem seinem Vater bereits die ganze Land-
vogtoi Follnow, und was dazu gehörte, für die von diesem und der Familie
geleisteten Dienste erblieh concedirt und durch Tausch sogar übergeben sei.
Üs geschah dennoch. — Nachdem zum TJeberfluas der Lehnabrief auch von
1488 noch einmal ausgefertigt wurde: „für Bogislaf X., Bath Henning v. Gl.
zn Coprieben Ober Ehr Erwe und Lehn als sein Bruder Peter Gl. to Polnow
geseten plaeh tho hebbende nämlich Polnow, Polzin, Coprieben, Gramenz etc.,
auch Wutzow, Kemerin etc. halfBorntin, half Stegelin etc.," erfolgte ein soge-
nannter, auch von 1488 datirter Gewährsbrief, dem zufolge ihm und seinen
Erben zu Scbloas, Stadt und LandPollnow, der Besitz und alle sonst verschriebenen
Gerechtigkeiten etc., d.h. in der Schlossgerechtigkeit: Befreiung von Landgrichten,
Zahlung nur an den Landsteuerkaaten etc., verbleiben sollten; während doch der
Lehnshof über die Vasallen etc., im Lande Follnow incl. Schlawe nach Rttgenwalde
verlegt worden war (s. Urk. N. 18). Der Herzog sucht« spater Henning
v. Gl. noch durch Verleihung der Landvogtei zn Beigard zn befriedigen und
zn entschädigen. — 1490, d. 25. Juni, Wolgast. Weistimm des Lehnspro zesaea
in dem darnach entschiedenen Maltzahnschen Rechtsfalle. Dies Weisthum war
von anderen Höfen (wohl ans dem deutschen Reich, wo das Lehnswesen be-
stehend) hergenommen und nach diesem ersten Rechtsfall wurde dann auch in
der Folge abgonrthoilt. Berndt v. Maltzahn war beschuldig^ Gewalttätigkeiten
gegen Frauleins, gegen Mönche etc. begangen zn haben, wie es ihm nach dem
Lehnsrecht (welches in Vorpommern wohl schon allgemein angewendet wurde),
nicht zustand und dergl. mehr. Berndt v. Haltzahn auf Wolde sollte zu
■einer Rechtfertigung vor dem Herzog erscheinen; trotz Geleitbriefes nnd
Gefolge auf 100 Mann und trotz viermaliger Aufforderung durch das Gericht,
erschien er nicht. Er wurde in contnmatiam verurtheilt, das* wenn er binnen
einem Jahr erschienen, Gnade für Recht ergehen solle, wenn er sich nämlich
des Ungehorsams „entlastet" ; wenn nicht : so sollen seine Güter im
Herzoglichen Lande an die Herzogliche Kammer kommen nnd mit Lehnrecht
darüber verfahren werden. — Das Erkenntniss war im Auszüge: „Der Bitter
Henrik Borcke zu Labesse gesessen, vom Herzog Bogislaf X. verordneter
Richter in seiner Sache wider den Bitter Berndt Haltzan zu Wolde, verurtheilt
den letzteren in qontumatiam, erklärt ihn seiner pommerschen Lehnsguter für
verlustig nnd weist dem Herzog dieselben an, so dass er mit Gewalt von den-
selben Besitz ergreifen möge. Als Zeugen: Edele wohlgeborne würdigen
Erbern nnd Ehrsamen von den Grafen und Herren: Herr Lodewich Greue
von Ewersteine, von den Prälaten, Aebten von 8 Klöstern, 4 Doctoren, von
den SchlossgesesBenen Henningk Glasenapp etc., im Ganzen von 24 Edelleuten
und Abgesandten von Städten, welche mit dabei vollzogen. — 1491 musste der
Herzog Bogislaf X. vor die Burg Wolde ziehen und sie zerstören. — 1492 wirkt
Henning au Patron der Follnowachen Kirche. — 1493, d. 21. Harz, Fyritz.
Die Beversalien der pommerschen Landstände Ober den märkisch- pommerschen
Erbvertrag hat mit unterzeichnet: Hennyngk Glasenap (Pomm. 8t.-Arch.) —
1493. Die Stadt StoJp gerftth Öfter mit dem Herzog Bogislaf X. in Streit, so
auch in Hinsieht auf die von der Stadt beanspruchte Fischerei in der Stolpe
unterhalb der Herzoglichen Hnhlenschlense bis in die Salzsee und betreffend
du Gebiet und Gericht auf dem Herzoglichen Mühlenhofe, sowie innerhalb der
Mühle. — Durch folgende Herzoglichen Bäthe: Degener Buggenhagen, Adam
Podewils, Hans Krakewitz, Peter Fodewils, Jürgen Kleist, Henning Gl.,
Panl ZUswitz, Yenze Honegow, Peter Gl. zn Coprieben 27 nnd Andere, wird
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dabin entschieden und beigelegt: 1) dass die Stadt Stolp den FIbm bis an das
Meer nicht beschule, 2) die Stadt in der Mühle und auf dem Mlhlhofe keine
Gerichtsbarkeit ausüben Bolle. — Der Herzog gestattet der Stadt jedoch; dass,
wenn in der Stadt eine Missethat vollführt werde, nnd der Missethftter in den
Mühlenhof oder in die Mühle Hefe, der Ratb das Recht haben sollte, denselben
bewahren zu lassen auf der „Freiheit", bis der Herzog oder dessen Beamter
darüber entschieden hatte. — 1195. Jürgen Puttkamer, Sankmeeter nnd
Stifteverweser, Tesslaw Hanow, Rathmann, Feter nnd Vens Gevettern de
Honnichowen, Jacob Kleist to Tychow, Gert Mandnuel to Polzin erfseten,
Hinrich Lemanne und Claves Rabauke, Bürgermeister tho Co sslin, waren
Zeugen, als Henninghns Bolgrin Prowest nnd der ganze Conventns des Jnnk-
frowenklosters to Casslin 1495 am Tage Antony Confessionis das Dorf Moker
(diesen Antheil hatte 1287 Barthold Gl. HI. „der schwarze Bitte" wohl der
Kirche aus Opferwilligkeit dargebracht) an Henningk Gl. tho Follnow gegen
den Denst- Brock (Strafgefalle) und Bede, welche eraterer von seinem vet-
verstorbenen Brnder Peter Bulgrin in Yangerow nnd Moker geerbt hatte,
tauschweise überliessen; den übrigen Theil von Moker und Vangerow hatten
die v. Glasenappe - Kanow als Vettern in Besitz. — 1500. Die Stande des
pommerechen Landes geben dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg einen
.Revers über die Eventualsuccession nach Erlöschen des Herzoglich Pommer-
schen Hauses: „Wir Hern, Prelaten, Man und Stete, alle underthanen nnd
Jnwoner der Hertzogdhom nnd Fürstondhom Stottinpomern, der Cassnben nnd
wenden, Rngen nnd graunsebop tho Gutzkow bekennen und dhon knndt apen-
bar etc.;" mitnnterzeichnet von Henningk Glasenap. — 1516 am Tage
Luciae, der heiligen Jungfrau, Beigard. Es verkaufen Henningk 19, Pawel 20,
Hans 22, Brüder, die Glasenappen zu Manow, selg. Feters Sahne, ihren Antheil
an Wnrchow als: einen besetzten und 2 wüste Käthen, den 4. Theil am
Schulzenamt, die Hälfte des sechsten Theils am See Virchow für 125 Gld. Rh.
an ihren Vetter, den Vogt zu Beigard, als solcher er auch 1516 erscheint,
Hennigk Gl. auf Pollnow Erbgesessen. Zeugen: Paul GL 85 und Hans
Guntzel, Bürgermeister zu Beigard etc. — 1519, d. 2. Hai. Herzog Bogialaf X.
bewilligt, dass Henning v. Gl. auf Pollnow, Vogt zu Beigard, seiner Ehefrau
Catharina v. Hantenffel eine jahrliche Facht, Wiesen etc. in den Dörfern
Natzlaff nnd Lassabn zum Leibgedinge verschreibe. Von ihm geht die Linie
Gramenz b erst, dann a, b, 6j ferner die Wnrchower, Balfanzer,
KuBsower, die neuere Pollnowsche und Manowache Linie ab.
Besitz: Anfangs Coprieben, dann Pollnow, Jatzingen, Rozog, Natz-
laff, Lassahn etc., Polzin, Gramenz, Wnrchow, Wntzow, Nemerin,
Borntin, Steglin, Moker, Wissbuhr, Altenwall, Antheil Bärwald«
Naseband (v. Ledebnr) etc. Er hat auch in Schlawe und Beigard gewohnt
nnd ist als Patron zn Bublitz genannt, wo er auch Besitz gehabt hat.
Gem.: Catharina v. Hantenffel, Schwester des Bischof Erasmus
v. Manteuffol (dieser starb d. 27. Januar 1614); i. V.: Eggert v. Hantenffel,
Arnbansen, Polzin (f 1515), Hofrath, Reisebegleiter Herzog Bogislaf X. in
das gelobte Land, i. H.: Gertrud v. Borcke - Wangerin.
Söhner 80, 81, 32, 88, 34, 85 (nach v. Plotow soll Otto 30, der
jüngste sein.
Töchter: 1) Barbara, Gem. I.i Georg v. Krümel. Gem. II.:
Mathaus v. Tessen-Schmolsin. 1587, d. 5. Hai, Sonnabend Crncie, Stolp.
Mathaus v. Tessen zn Schmolsin bittet Herzog Barnim um Oonflrmation der
Beleibdingnng seiner Ehefrau Barbara v. Gl., wonach er derselben für ihre
400 Gld. Eingebrachtes, die er von den Krümeln zn Muddel erhalten, 600 Gld.
ans seinen Gütern verschrieben hat. — 2) Dorothea. Gem.: Pribislaf von
Kleist-Dimknhlen, Enkel von Dnbislaf v. Kl. und Mechela v. Glasen app-Lflb-
gnst (?); s. V.: Peter v. KL; s. M. eine N. N. Ramel? (Geneal. v. Kleist). —
3) Essea. Gem.: Georg Joachim v. Wedeil, Neu -Wedeil, Ttttz, Blum-
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berg, Herzoglicher Landrath, gelehrter Mann. 4) Hechela. Sem.: Georg
v. Kleist- Tychow, dessen Tater Peter v. Kl.-Tychow, Crolow, s. M. N. N.
v. Kamel. 5) Elisabeth. Gem.: Nicolaus v. Pottkamer-Glowitz, Crampe
1550; i. Y.t Georg v. Pnttkamer, s. M.: Catharina y. Glasenapp (s. N. 14).
— 6) Margaretha. Gem.: N. N. v. Damitz.
26. Curt v. GL, 1. 8. v. 16. Schlosshaaptmann za Neu-Stettin, was
er nur bis 1491 gewesen sein kann. (Livl. Urk.) — 1480 worden durch ihn,
Binder Peter 27, Vetter Peter 23 and Henning 25, die Granzen zwischen
Dallentbin, Lttbgust und Storkow festgestellt (s. Urk. N. 26). — 1486 in dem
Lehnbriefe ist er sowohl als sein Bruder Peter 27, znr gesammten Hand an
Pollnow Schloss, Stadt und Land, halb Coprieben, V» Barwalde, V« Gramenz,
Lubgnst, Zuchen, Storkow, etc. genannt. 1523 stellen „Curt v. Gl. tho Gra-
menz sammt seines Bruders Kindern (N. 27) tho Barwalde 4 perde" (Klempin).
— 1524, d. 3. April, Cöslin. Beleibdingt e r seine Ehefrau, Catharina Ton
Btejentin- G Ohren ; die Bestätigung erfolgt in demselben Jahre durch die
Herzoge Georg und Barnim, wobei Zeugen: Vivigenz v. Eickatedt, onse hone-
moiater und Jacob v. Wobeser onse Kanzler etc. — Siehe beim Vater Curt
(N. 16) die Kampfe mit den Polen. Von ihm die Linie Gramenz a, nach-
her, Lubgnst, Kasekower etc.
Besitz: 1497 auf Gramenz a, Steinbarg, Balfanz, Lttbgust, Zachen b,
Altenwall, Anth. Coprieben und Anth. Barwalde,
Gem.: Catharina v. Stojentin-GObren; i. V. Johann v. Stojentin,
Präsident und Hauptmann zu Stolp.
SOhoe: 36, 37, 38.
Töchter: 1) Barbara. Gem.: 1550 Peter v. Bandemer-Selaaen etc.
lebt 1554; s. V.: Michel v. Bändern er- Selasen; s. H : Anna v. Grambkow-
Rnnow. Barbaras Leibgedinge erhielt erneut 1550 Conflrmation; sie hatte
eingebracht 500 Gtd. und erhielt 600 Gld. 2) Hargarethe Gem.: N. N.
t. Zechelowins. 8) Catharina. Gem.: N. N. v. Hanteaffel-Boruasns.
4) Hedwig. Gem.: Jacob v. Wussow ans dem Lauenbnrgischen. 5) Gertrad.
6) Prisca.
27. Peter, Wilhelm, genannt Schmolzer, 2. 8. v. 16. Er bat studirt;
1523 bereits todt. Herzoglicher Bath auf Coprieben, Bftrwalde etc. 1480
wurden durch ihn, Curt 26, Peter 28 und Henning 25 die Granzen zwischen
DaUenün, Lubgnst und Storkow festgestellt (s. Urk. 25, Th IX — 1486. In
dem Lehnbriefe (s. ürk. 20, Th. I. S. 325) ist Peter nebst Bruder Curt 26
mit Pollnow, Polzin, Barwalde, Gramenz, Coprieben etc. zur gesammten Hand
belehnt. — 1498, d. 18. Juni, wird ein Prozess der von Kleiste gegen ihren Vetter
Peter Kleist, Hauptmann zu Ken-Stettin, abermals erneuert, jedoch vom Herzog
Bogislaf X. unter Anführung des Bescheides (s. b. Peter v. Gl. 23) von 1486
zurückgewiesen; dabei gewesene Käthe: Peter Glasenapp etc. — 1493, den
21. Harz, hat Peter die Beversalien mit unterzeichnet, desgl. auch N. 25. —
1493, d. 26. August, Barth. Herzog Bogislaf X. thut kund, dass die zwei
Streitigkeiten mit dem Bürgermeister nnd Bath der Stadt Stolp wegen der
Fischerei innerhalb der forstlichen Hfihlenschleuse mm Heer und wegen des
Geleita and der Gerichtsbarkeit auf dem forstlichen Mahlenhofe, der Mühle
zu Stolp, durch seine Bftthe zn Gunsten seiner entschieden worden seien, ver-
gönne aber dem Bath und der Stadt, entwichene Verbrecher event. an diesen
Orten und auf der „Schlossfreiheit" ergreifen und verwahren za dürfen, bis
dem Herzoge oder dem Landvogt Anzeige gemacht sei Zeugen sind: Hennigk
GL and Peter Glasenappe tho Copnenen, Bernhardus Eggebrecht, Doctor,
Dompronest tho Camyn, Martinus Caritli, Docter, Domdekan tho Colberg,
Degener Baggenhagen, Harschalk unses Landes tho Barth, Adam Podewils,
fsget tho Beigarde, Hans Crakewitz to Diaitze geseten, Peter Podewils,
fsget to Lötze, Jürgen Kleist vaget to Bügenwalde, Pawel Czitzeuitze, Ventze
sfonnechowen (Pomm. St-Arch.). — 1508 verpfändet ihm Curt v. Gl. 26 tho
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Gramenz, »ein Bruder, Wusterbart und Tyohow fflr 800 GM. — 1628 Btellt
Onrt v. Gl. 26 tho Gramenz sammt seines Bruders Kindern Tier Perde (Dr.
Klempin); Feter iit also todt.
Im Winter 1466 hatten sich polnische Söldnerrotten der Stadt Bar-
walde bemächtigt, die selbst Herzog Erich II. mit 4000 Mann, womit er die
Stadt eernirte, nicht eher entfernen konnte, als bis Feter v. Gl. und Faul 14
mit ihrem Gefolge, die ja die Besitzer der Stadt waren, sich als Unterpfand
des polnischen Schlosses Draheim bemächtigten, worauf dann die Polen die
Ortschaft und auch Polzin räumten, Draheim wieder zurückgegeben wurde
(Barthold).
Feter war ein grosser Jagdliebbaber, hatte viel Wölfe erlegt, wozu er, wie
es auch damals üblich war, sich eine bedeutende Meute Wolfshunde hielt, die
in Coprieben einen ganzen Hof inne hatten und der in spaterer Zeit noch der
„Ktiterhof genannt wurde; auch seine Söhne gaben sich dieser Passion hin.
Yon ihm geht die Bärwalder- Coprieben- Klotzensche, dann auch
Livländische Linie ans.
Besitz: Bärwalde, Coprieben, Patzig, Priebkow, Tannen, Eothflioss,
Linz, Knick, Lncknitz, Klotzen, ZtUkenhagen, Anth, Valm, Hammer, Ziexe-
nowe, Langen, Altenwall, Zachen bei Beigard, Tarnowke, Kr. D. Orone,
Schneidemahl bei Glaashagen am Drazig-See, Anth. Polzin, Wosterbart
und Tychow pfandweise n. dergl.
Da Bärwalde auch eine Hediat- Stadt, von dem Geschlecht der
t. Glasenapp wohl in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts gegründet and
ihnen zugehörig war, woran sich später noch, wie bereits gesagt, die v. Wolde,
t. Zastrow und v. Mfinchow betheiligten und dann die „vier Geschlechter"
hiessen, die v. Gl. ja auch Follnow, Bublitz und andere Städte besassen, wie
andere Schlosegesessene, z. B. die v. Wedeil, Freienwalde, die v. Dewitse,
Daber, v. Borke, Labes n. s. w. : erübrigt es hier, aber das Yerhältnias derselben
zn ihren Bargherren ihrer Obrigkeit Etwas zu erwähnen. Hatten die Schloss-
gesessenen, wie es ja öfter stattfand, Lehnlente (des andern Adels), so gehörten
auch die Lehnsachen derselben in erster Timtung (vor allgemeiner Einführung des
Lehnswesens, in Hinterpommern in jeder Instanz) vor das betreffende Barggericht
des belehnenden Geschlechts and massten sich dieselben dorthin zar Lehns-
empfängniss stellen; auch hatten sie, wenn sie durch ihren Lehnsherrn durch
das zuständige Burggericht belangt wurden, sich dieser Entscheidung zu unter-
werfen; geschah dies nicht, riskirte man ja, das Lehn zu verlieren. Mit
weiterer Einführung des landes fürstlichen Lehnswesens änderten sich auch
diese Verhältnisse je nachdem, als der Forst auch die Sohloasgesessenen fest
za Lehnleuten hatte; dann hatten die nun „After-Lehnlente" von den Schlosse
gesessenen für die zweite Tn|lta"" einen Apellhof in der forstlichen Regierung.
Wie schon im Theil I. gesagt ist, waren die Lehnlente der Schlosageseasenen
auch verbanden, bei besondern (Familien-) Festen gewisse Hofohargen za be-
kleiden und darin zu fungiren. Um 1600 fühlten auch hier und dort die
Kediatstädto in Pommern das Bedflrfniss der Opposition gegen ihre Grund-
herrschaften, ihre Obrigkeiten, nächst dem Forsten; doch hatten sich bis in
das vorige Jahrhundert, wo die Burggerichte nach und nach aufhörten,
folgendes Becht und ein Usus erhalten. Das Barggericht bestand ans dem
Director, einem Mitgliede des Erb-Borg-Schlossgesessenen Geschlechte, einem
vereideten Burg-Richter und einem Gerichtsschreiber. Betreffs der Stadt
selbst behielt der Rath derselben die Entscheidung in erster Instanz über alle
bürgerlichen Sachen, Vormundschaften, Eigentham, fahrende Habe, Kontrakte,
Erbschaften, Testamente und bei denjenigen Delikten und peinliehen Sachen,
auf welche Geld- oder Gefangnissstrafe, öffentlicher Widerruf, Amtsentsetzong
oder der Pranger stand; doch waren diejenigen peinlichen Sachen, welche
Landesverweisung, Staupenschläge und andere Leibes- und Lebensstrafen nach
sich zogen, allein der Cognition des Sehlossgesessenen Geschlechts unterstellt.
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Jmgleioben war die Entac hei düng in der zweiten Instanz in den erstgenannten
Sachen dem Bnrgrichter (Director) vorbehalten, and bestellte er, der Burg-
herr, den Rieht- (Stadt-) Vogt ans der Bürgerschaft. Bei den zuletzt genannten
Fallen durfte der Rath zwar Verbrecher anf frischer That ergreifen lassen,
musste sie aber spätestens am andern Tage dem Burgherrn überantworten.
Die Burgherrschaft konnte sich frei Handwerker in der Stadt ansetzen, die
nicht zu den Bürgerpflichten herangezogen werden dürften. Die Bürger sollten
den Burgereid sowohl dem Rath als auch dem Burgherrn leisten, und der
Herrschaft treu nnd gewärtig sein, keine Konspirationen und dergl. anzetteln,
oder daran Theil nehmen. Dem Rath stand meistens frei, die Rathsherren-
stellen ohne Konsens der Herrschaft zu besetzen. Auch hatte die Bürgerschaft
bei Successionsfällen den Hnldigangseid zu leisten nnd dergl.
.Bär walde in Hinterpommern, eine adlige Medial - Stadt, ist in dem
alten Burgbezirk Bärwalde (ob die Burg anch schon den Namen Barwalde
führte, ist wahrscheinlich) mit ihrem Gebiet, etwa 7* des Nen-Stetüner Landes,
in nicht unfruchtbarer Gegend am Zosammenfliess zweier Bache, dem Küchen-
Priebkow-Bach und Hoyerfliess, in Erweiterung der Burg und dabei entstandenen
Fleckens, etwa 1360 zur Stadt erhoben worden, und zwar zn der Zeit, als in
der benachbarten Gegend andere Orte, als Neu - Stettin, Märkisch • Friedland,
Bnblitz etc. zn Städten worden. 1389 ist urkundlich Barwalde bereits Stadt,
was noch erhärtet wird durch den 1409 zwischen den Städten Neu - Stettin
and Barwalde errichteten Gränz- nnd Jagdvertrag- (Urk. N. 14, Fomm. 8t.-
Arch,). Da zn der Zeit die einzelnen, aus dem deutschen Reich und die von
Vor- nach Hinterpommern ziehenden Einwanderer, besonders die hier in Frage
kommenden, noch nicht weiter als bis Beigard gekommen waren, ihr Erscheinen
hier auch bekanntlich erst seit Mitte des 15. Jahrhunderts feststeht, kann von
der Gründung der Stadt Bärwalde ihrerseits nicht, wohl aber von der Theil-
nähme der Erweiterung von dem Mitbesitz der Stadt und des dazu gehörenden
Landgebiets nur die Rede sein; entgegen der Aufstellung mancher Genealogien,
z. B. der v. Klempin, Kraz nnd der v. Boldnan, dass z. B. ein Henning von
Wolde um 1400 mit seinem Bruder Heinrich, welcher auf dem Burggut (?) Bär-
walde gewohnt, die Stadt Bärwalde gegründet und dann 1459 durch den Krieg
all seine Güter verloren haben soll. Vergleiche Urkunde N. 13, wo dieselben
ohne Besitz hier aufgeführt, etwa bei Falkenburg, Fnlkow (Bolkow beiWuster-
barth) und Bnkkow im Lande Beigard auftreten. Die Familie v. Zastrow be-
treffend, ist in ihrer Genealogie gesagt, dass Claus v. Zastrow am 14. Juli
1681 allein die Stadt Bärwalde erbaut und 1748 Casimir Wedig dieses zu
Ende gebracht habe. Von den von Münchow haben wir dergleichen falsche
Aufstellungen nicht gefunden. Dass die v. Glasenapp als uralt Erb-, Burg-
nnd Schloesgessene hier die Schlösser und Burgen nebst deren Beherrschungs-
boreich von frühester Zeit inne hatten, ist der Sache selbst und nach Urkunden
(1268 N.X.) unzweifelhaftfeststehend; dass sie nicht alles Gebiet Urbarmachen,
umfassen konnten — und dass am spätesten sie sich mit ihrem Allodialbesitz
belehnen Hessen; ist freilich für die Scribenten, nicht so für Jedermann, auf-
geschrieben — ezistirt für sie also nicht. — Es geht jedoch dies Alles klar
aas den Urkunden und ans Folgendem hervor, z. B. dass 1) Bärwalde Stadt
war, ehe die v. Wolde, v. Zastrow und v. Münchow hier erschienen (Urk.
N. IS), 2) ans der Schenkung welche Johann v. Gl. genannt Knie 1268 der
Kirche mit dem Lande Persantzke (Amt Neu-Stettin) machte (s, N. V.), 8) ans
dem bereits 1409 abgeschlossenen Vertrag zwischen den Städten Neu- Stettin
nnd Barwalde, wo die Besitzer von Coprieben, die v. Glasenappe, beiden
Städten Gerechtigkeiten etc. gewährt hatten, 4) ans der Reihenfolge wie die
4 Geschlechter amtlich stets aufgeführt werden, erst die v. Glasenappe,
dann die v. Wolde, v. Zastrow und v. Münchow, was hier anch zur Aufklärung
dessen in der Geschichte der v. Zastrowen angeführt werden mag, wo eine
offene Frage aufgeworfen ist, welche Reihenfolge wohl die 1609 von dem pommer-
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sehen Hofrath Martimis Harstallerius zu Stettin (Neu-) gehaltene Bede ge-
meint hat, in welcher er die v. Zastrow als dritte von den in ganz Hinter-
pommern (er meinte wohl das Nen-8tettiner-Belgarder Land in Hinterpommern)
als die anerkannt ersten 4 Familien nennt. Es würden doch wohl erst die 8,
oder zn der Zeit 9 (incl. der v. Podewilse) SchloBsgesessenen Torangegangen
sein. In der Reihenfolge sind die 8 letzten Familien natürlich auch herzu-
gewandert und trifft in den „4 Geschlechtern " N. 8 auch auf die v. Zastrow
zn; 5) zeigte der Besitzstand damals, wie die Hafenmal ruVel von 1628 angiebt,
an, dass, trotzdem die v. Glasenapp sich mit gewissen Theilen ihrer Güter
z. B. bei Gramenz mit nur Va, hei Wnrchow mit ", nnd dergleichen ans
Grand der nicht zn hohen Besteuerung nad der freien Verfügung, demnach bei
Barwalde nnd Gegend mit 1 17 Hufen, die andern Familien, welche von jeden
Stückchen, als damit belehnt, steuern mausten, die v. Walde mit 113, die Ton
Zastrow mit 66, die v. Uunchow mit 85 Hafen verzeichnet sind; 6) die von
Glasenapp haben ununterbrochen bis 1842 anf Barwalde • Freiheit
(Schloss-) gesessen. —
Die v. Wolde stammen ans Holstein (Bolduan etc.), 1182, 1800, 1889
auf Eugen and in Stralsund (haben vielleicht das Dorf Wolde an der Mecklen-
burgischen Gränze besessen), sind dann aber nach Hinterpommern gezogen,
setzten sich im Belgarder Lande an; einer derselben heirathet ein Fräulein
v. Flemming - Bück, kommt dadurch zn Mitteln; ein anderer, Heinrich, der
nach 1525 leben sollte, hatte ein Fräulein v. Glasenapp aas Goprieben nnd
Gramenz (s. Panl v. GL 14) wohl 1450 geheirathet nnd mag dies der hier
zuerst begütert gewordene sein. Die v. Wolde waren allein und neben den
v. Glasenappen an dem Oopriebenschen - and Altenwall - Busch, alle drei ein-
gewanderten Familien dann an der Stadt nnd Umgegend Bärwalde and an der
Pieleborgschen Halde mit betheiligt. Die v. Zastrowe treten hier in Boloff 1460,
der im Hitbesitz von Barwalde nnd Wusterhanse in den Genealogien genannt
wird, anf; im Uebrigen stammt die Familie zunächst aus Vorpommern, wo bei
Grimmen ein Dorf Zastrow liegt. 1272 wird dort Conrad v. Zastrow in,
Greifswald genannt, wo um 1500 Bartholomäus Zastrow noch Bürgermeister
war; dann besassen sie auch bei Oammin: Dargerttse, Dobberpb.nl, Rissnow etc.:
auch Boloff wird 1506 noch mit Sarnow, Karvin und Stregow belehnt ge-
nannt. Es ist also Boloff als erster in der letzten Hälfte des 15. Jahrhunderts
hier anzunehmen; ob ein früherer Lehnbrief über den Äntheilbesitz von BAr-
walde, als von 1699 vorhanden, ist uns nicht bekannt geworden. Von den
v. Hünchowen, welchen Namens auch ein Dorf in Vorpommern vorhanden,
und die nach Rango im 12. Jahrhundert in Vorpommern eingewandert sein
sollen, besagt eine Belehnung von 1479 (a. N. 23), dass Feter v. Mflnchow mit
7a Stadt and Land Bärwalde beliehen worden sei. — Wenngleich es Factum
ist, dass das Neu-Stettiner Land schon seiner vielen Seeen und Burgen wegen
in frühester Zeit wohl bevölkert gewesen, viele Buschkathenansiedelangen ans
keltischer (nicht wendischer Zeit, letztere wohnten ja bekanntlich meist in ge-
schlossenen Dörfern) hier vorhanden waren, theils (bei Wnrchow, Gramenz etc.)
noch sind; so waren im 15. Jahrhundert noch bedeutende Grundflächen vorhanden,
deren Gränzen elastisch waren und wo mancher erwerbsthätige Edelmann sich
leicht hier eine Besitzung herausschneiden, mit den noch geringen Mitteln und
Kräften ankultiviren and sich dann damit belehnen lassen konnte. So fanden
die v. Wolde neben den v. Glasenappen an dem Coprieb ansehen Busch auch
in dem Lande „am alten Wall" recht ansehnlichen Antheil, während beide
dann an Bärwalde Stadt und Land, mit den v. Zastrow und v. Hflnchow und
später auch alle 4 Geschlechter an der Pieleborgschen Haide Theil nahmen
wo um 1550 herum die HanpthOfe (als Lindenhof für Linde) meist den Namen
hergaben, die umliegenden heran zu einem Dorf mit Hittorsitzen vereinigt
und dann auch mit der Zeit nach Kräften Urbarmachungen vorgenommen
wurden. Es ist Renonunage, auch pommarsoh unpatriotisch, wenn fälschlich
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behauptet wird, der Nen-Stettiner Ereil Bei bis 1600 eine „Deserta" gewesen
and durch diese Einwanderer seien erst Knitaranlagen gemacht, in Hasse Ort-
schaften angelegt, Bevölkerung, überhaupt Leben hierher getragen worden.
— Solche Aufbauschung ist Unwahrheit — Woher mit einem Haie die
immensen Mittel, die Kräfte an Menschen und Bespannung? Die grosse
Radang der Pieleborgacben Haide nm 1550 ist eine Fabel and sieht nach
dem Original -Vortheilunga plan der Pieleborgschen Haide von 1577 (b. Urk.
N. 80, Th. I.) die Angelegenheit nicht so glatt ans, wie BrDggemann sie z. B.
auffahrt, was aas dem Haupt- und Schlusssatz, der wenig Bestimmtes enthält
und ans der Klage, welche 1692 die y. Zaatrow besonders gegen die von
Glasenapp und v. Wolde wegen Theilnng der Fieleborger Haide ansträngten,
hervorgehen wird, es hebst in ersterem: „etc. and so viel die 4 Geschlechter,
als nämlich die Glasenappen, v. Wolde, v. Zaatrowen nnd v. Hflnchowen die
Gräntze zwischen der Fieleborgs chen nnd Gopriehenschen Haide nit einig,
lastet man diess jetzo also lange bis zu einer einignnge der Gränze beruhen.
Und hat diss Fleiss, do die Grabunze Jane fehlt, bis zn ertfrterange, doch
eines jeden Gerechtigkeit ohne schaden, diesen Nahmen (Rahmen?) ohnOster-
felde granz inne bekommen". — Was znm Lande Barwalde gehörte, dürfte
aoch ans der alten Parochie, da in Barwalde schon langer eine Kirche erbant
gewesen ist, hervorgehen, nnd zählten dazu bis etwa 1500, Fatronatarecht
blieb langer vereint: Valm, Wustorhanse, Zülkenhagen and Balfanz. Dadurch
daaa Peter v. Gl. 1500 in Zülkenhagen erst eine Filialskirche errichtete, die
wieder mit Wosterhanse eine Parochie, 1560 noch, bildete, Balfanz aoch
spater 1698 (N. 118) Beine Kirche erhielt; lockerte sich der Zusammenhang:
dieser Ortschaften mit Barwalde nnd ist nur noch Valm, wenigstens in kirch-
licher Beziehung, mit der Stadt in Zusammenhang geblieben. An diesen
DOrfern hatten in der ersten Zeit die 4 Geschlechter auch gewissen Antheil,
an Valm belassen die v. Glasenappe 2 Rittersitze, ausserdem noch Bliesen
nnd Ludwigshütten, die v. Zaatrow I Rittersitz, die v. Wolde and v. Mftnchow
je einige Bauerhöfe. Aach hieraas ginge schon hervor, dass Valm, nahe bei
Gramenz, so fruchtbar liegend, von viel früher herdatirt, als erst aus der
Zeit der Einwanderung und Theilnahme an der Stadt Barwalde seitens der
8 letzten Familien. Wusterhanse besass die Familie v. Zaatrow bis auf ein
Gut der v. Glasenappe, von 1466 her groaaentheils, ZQlkenhagen die von
Glasenappe bis auf einiges Messkorn für die v. Wolde und einzelne Bauern
für die v. Hunchow. Balfanz besassen die v. Glasenappe ausschliesslich. Ob
Colpin, wolchea fast ganz den v. Zastrowen, bis auf einen Antheil der von
Glasenappe, der aber auch an erstere kam, hierher gehörte, oder in den
Pieleborgkomplex zu rechnen, konnten wir nicht feststellen, wohl zu ersterem.
Unbedingt gebührt diesen 4 Familien, die „4 Geschlechter", das Verdienst, all-
malig resp. Anerkennenswerthes für die Kolüvirnng eines grossen Theils des
Non-Stettinor Kreises gethan zn haben; denn grosse Waldungen und Haiden,
welche letzt™ aber nicht mit Wüsten zu verwechseln sind, sondern mehr
Nadel- als Laubbolzstrecken bezeichneten, fanden sich hier, wie freilich auch
noch anderwärts in Pommern auf dem Gränzhöhenzuge vor; manches Wildthier,
Wölfe, selbst Bären hauaten darin, wovon noch manche Ortsbezeichnungen
Kunde geben, als: Thurow, Wnlflatzke, besonders Bärwalde, welches noch im
kleinen Stadtsiegel einen an einem Baum stehenden Baren führt — Die Stadt
Bärwalde, als adlige, besteht aas den Rittersitzen mit Vorwerken und
Feingütern, die im Halbkreis um die Stadt liegen, und aus der Stadt selbst,
für deren ackerbautreibende Einwohner drei Felder Übrig blieben; die andern
beschäftigten sich mit Tuch-, Hasch- und Hut-Macherei, welche Produkte
nach Danzig vertrieben wurden. Der Rittersitze nnd Stadtvorwerke waren
6 nnd 9 sogenannte Kossäthenhöfe. — Der Hauptrittersitz war: 1) die Frei-
heit (Bnrgfreiheit) in der Bildlichen Umgebung der Stadt, wie auch auf der
Roimaunschen Karte heut noch das Terrain als Freiheit nnd „BorchwaU" be-
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zeichnet, sich anf demselben noch Beste von einem Burgwall vorfinden. Dies
Schlossgut haben in ununterbrochener Folge von den frühesten Zeiten her bis
1842 die v. GUsenappe besessen, eine 2. Borg bat dicht östlich der Stadt
am Hoyerfliess gelegen. Dazu hatten diese noch inne: 2. Barwalde B.
a) 1 Bittersitz, die Bathe (dranssen) etwas ausserhalb nach N. zu liegend,
dazn die Feldgüter: b) Gross-Grabunz, c) KL-Grabunz, d) Bothfliess,
e) die Hegesche Mühle and Mttckenkathen. — 3. Barwalde A. mit
a) 1 Bittersitz, b) 1 Vorwerk, c) dem Feldgnt ßtrohwiep, d) der Weiteeu-
bnrgiscben, e) einer andern Mühle. Dies war v. Woldeecbes Lehn. — 4. Bär-
walde C. 1 Bittersitz, v. Zastrowsches Lehn. Zn den Torwerken rosp.
Bittersitzen rechnen noch die Bnschgüter Gr. und El-Schmilz, Ziegelei
Osterfelde, letztere beide zum Theil und zeitweise den v. Zasfrowen und die
freien Feldgüter Sorenhof und Schwüret nur den v. Glasenapp allein, die
andern theil- und zeitweise ihnen gehörig. — 6. noch 9 Kossäthenhöfo auf
die Bittersitze vertlieilt. (Weisse Wahrt und andere). Die v. Münchow hatten
wohl nur wenig Grandbesitz in der Stadt selbst; überhaupt mit Land ja nur */•-
— Die Einwohner hatten ihrer adligen Herrschaft und den Patronen den
Eid der Trene und des Gehorsams zu leisten. Magistrat, Bathe, Pastoren etc.
worden von der adligen Herrschaft gewählt und resp. eingeführt; spater, als
das selbstständige Herzogtimm Pommern aufhörte, wurden ersten von der
Begiernng bestattigt. Es galt Lobisches Recht Das vereinigte adlige
Magistratsgericht verwaltete die obere und niedere Gerichtsbarkeit mit Aus-
schluss aber der adligen Geschlechter and was dazn gehörte, als deren specielle
TJnterthanen; letztere and für sich selbst die vier Geschlechter, hatten resp.
vor dem Stettinschen Gerichte, weil Bchlossgesessene darunter, die ja nicht
unter dem Land- und Amtsvogt waren, zu stehen. — 1620 war ein Vergleich,
günstiger für die Stadt betreffs Ausübung der Gerichtsbarkeit, geschlossen
worden. Nach Erlass vom 7. Juni 1645 durfte Bargermeister, Richter and
Rath, neben den deputirtea Gerichtsverwesern von Seiten der 4 Geschlechter,
die Criminalgerichte mit besetzen; doch nicht über 8 oder 5 ausser den Ge-
richts Schreibern deputiren, damit die Convocation des adligen Bechts dem
Städtchen nicht zu schwer falle and sollte jedes Geschlecht einen deputiren.
Was aber anf den Junkerhöfen und -Häusern und auf den Kossathenhöfen
und Hafen committirt wird, haben Bürgermeister und Rath sich nicht anzo-
maassen. Wenn ein Junker Bürgergüter kauft, werden dieselben dadurch
noch nicht von der Stadtbotmassigkeit abgezweigt, sondern dem Bath und dem
Dominio unterwürfig sein. Inmaassen, die Güter, welche die Junker, insonder-
heit Georg v. Gl. N. 80, 111 (?) alleweil an sich gebracht haben und nicht
verjährt seien. Nach stattgehabten Streitigkeiten würde endlich 1743 über die
Crimiual- Civil- Gerichtsbarkeit der adligen Herrschaft und des Batb.es zu Gunsten
der Herrschaft entschieden, sie vereinigt und im Namen der Herrschaft fortan
wieder allein ausgeübt (s. N. 87). Es lauteten noch bis tief in dies Jahrhundert
hinein die Erkenntnisse, Dekrete, Erlasse etc. unter Beidrückung des grossen,
des Gerichtssiegels (das bereits bezeichnete war Magistratssiegel), eine Zn-
sammenfügung der Wappen der 4 Geschlechter, ferner Anschreiben an den
Magistrat; „Wir v. Glasenapp, v. Wolde, v. Zastrow, v. Mflnckow als Erb-
herrschaft der Pieleborgscheu Haide etc. und darin belegenen Flecken and
Dörfern entbieten Bürgermeister und Bath unseres Städtleins Barwalde etc."
— Herzog Johann Friedrich bewidmete 1569 das Stadtlein Bärwalde mit zwei
Jahrmärkten, von dem 11. März 1592 das Privilegium datirt. Wegen der
Nähe der Polen, der immer wiederkehrenden Streitigkeiten und Schlägereien
mit diesen und auch sonst, besonders bei den Viehmärkten, sind sie eingegangen;
jedoch später wieder eingeführt worden. Zu Georg v. GL N. 111 Zeit, be-
sonders, mehrten sich die Harzeleien mit den Polen, es war ein Markt auf-
gehoben worden. Laut Decret vom 19. Novbr. 1663 worden auf die Bitten
dar Stadt wieder drei Märkte. 1766 fünf Jahrmärkte verliehen,
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Hauptmann Gert Wedig N. 87, der Einwendung gemacht hatte, Indem die
Polen, besonders bei den Viehmärkten ihre Feindlichkeit, die hauptsächlich in
Gränzstreitigkeiten bei Tarnen sich fortspönnen, nnd durch Vertrusten der
Felder, Unterlassung der Zahlung des Marktgeldes etc. zum Ausdruck brächten
und die Bürger von Bärwalde, dem entgegen zu treten, nicht die gehorsame
und nachdrückliche Heerfolge leisteten, wie sie den 4 Geschlechtern und
augenblicklich ihm als Hauptmann gebühre. Der Karfürst entschied darauf:
.weil uns die Folge allein zusteht — so soll ans das Stadtlein schuldig sein,
den 4 Geschlechtern, welche die Botmässigkeit aber solches haben, als dann
von mir gemeldete Geschlechter ausdrücklich befohlen werden, wider die
streifenden Polen zu gehen, zn assistiren nnd beizustehen;" es wurde also die
früher directe Heerfolge der Borger hinter den 4 Geschlechtern, excL ihrer
directen TTntertbanen, aufgehoben. — Die Jahrmarkts Standgelder sollte der
Hagistrat znm Besten des Orts verwenden; ein Harkt wurde jedoch wieder auf-
gehoben. 17(56 waren wieder 5 Jahrmärkte. Dass öfter Streitigkeiten, Anfsätzig-
keiten seitens der Bürger stattfanden, wird sich noch wiederholentlich zeigen;
so wollten dieselben 1658 der auferlegten Contrihntion nicht nachkommen,
diese bestens der adligen Herrschaft zn bestreiten überlassen. Laut Decret
vom 8. Juni 1668 wurde die Stadt jedoch bei Ankündigung der Exekution
gezwangen „in dieser schweren Zeit" ihren Beitrag zn leisten. — 1620 brannte
die Stadt mit Bathhaua und Kirche ab — Viel Kämpfe und Drangsale im
80 jährigen Kriege suchten diese wie ja die Nea-Stettiner Umgegend, heim;
auch im 7 jährigen wurden durch die Bussen Verwüstungen herbeigeführt,
durch Kathnausbrand die Archive vernichtet, deren letzter Best 1806 nach
Colberg gerettet, mit der Einäscherung des doitigen Rathhausea 1807 vollends
zn Grande ging. — Dab erste noch vorhandene Bärwalder Kirchenbach
beginnt: „Patroni: derer die Junker Glasenapp, Wblde, Zastrow and Mftnchow
am Städtlein Bärwalde berechtigt Pastor: Franciskas Begalas Braxilensis
ist Anno 1554 vom Magister Paulus Aroder ordiniret, Anno 1658 von oben
genannten Herrschaften auf Städtlein Bärwalde za sammt denen dazn ge-
hörigen Ortschaften Valm, Wusterhanse, Zttlkenhagen and Balfanz vociret." —
Was nun von Dr. Klempin, Kraz: „Die Städte Pommerns aber die früheste
Zeit Bärwaldes nach der Urkunde von 1889 gefabelt etc., ist bei Peter von
Gl. XXXVII. nach derselben Urkunde richtig gestellt worden".
Zttlkenhagen, früher nur Hegen, Hagen (Dorf} genannt, führt schon
1467 seinen ganzen Namen nach der dort treu und redlich bis 1711 für die in
Bärwalde, später in Balfanz domicilirende Herrschaft v. Glasenapp gewirkt nnd
gelebt habenden Verwalterfamilie Zfilke. Jahrhunderte hindurch sind sie in
den Abgaben, welche sie der Herrschaft zu entrichten hatten, nicht ge-
steigert worden nnd haben sich sehr wohl gefohlt, wie es vielen dort in der
Gegend unter den v. Glasenapp wohnenden Familien, im Volksmnnde weiter
getragen, gleichfalls gut ergangen ist (s. auch Chronik von Zülkenbagen, von
Honens tein). Die hier häufig vorhandenen „Hünengräber", der Pottberg
(Urnen-), geben Zeugnis» davon, dass in der frühesten Zeit hier Menschen ge-
wohnt haben, nnd nicht sie erst im 15. Jahrhundert heranwandern mussten.
1500, noch in der katholischen Zeit, hat Peter v. Gl. 27, hier eine Kirche,
Filiale von Bärwalde erbaut. — Wie in den andern an der obern Persante
liegenden Orten, als Balfanz, Wusterhanse, Valm, Flakenheide, Janikow etc.
worden auch hier, da der Wolf eich in den Brüchern und Waldangen noch
lange aufgehalten, bis in dies Jahrhundert von den Ortschaften die Wolfsjagd-
geräthachaften zu wirklichen Wolfsjagden bereit gehalten nnd wurden z. B.
auf einer Feldmark in einem Jahre 12 Wölfe getödtot, bei Zttlkenhagen 1838
der bis jetzt letzte Wolf erlegt.
Gem.: I. Sophia v. d. Osten, Wollenburg; f. V. Dinnies v. d. Osten.
Gem.: II. Christiane v. Gttntersberg? 1630? (s. auch N. 13).
Sühne: 39, 40, 41.
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Töchter: 1. Anna, 1570. Gem.: Andreas v. Borcke, i. V.: Anton
v. Borcke, Grosshofmeister nnd Hauptmann zu Pr. Holland, gest. 1573; 8. H.:
Justina v. d. Osten, Plate nnd Wollenburg; deren Sohn Henning v. Borcke,
der Gemahl von Barbara Gräfin zn Dohna-Lauck 1640 war. 2. Hargaretha.
1546, Margarelha v. Gl, Tochter des weiland Feter v. Ol. verklagt ihre
Brüder, nämlich Christoph, Heinrich nnd Anton wegen des Bestes der auf
Tarnowo (Tarnowke, im Kreise Dt Krone) haftenden, ihr als Hitgift durch
den Vater verschriebenen Summe von 75 Gld. nnd 12 Hk. (Posen. St. -Aren.)
13. Generation v. 1520-1555.
28. Jürgen (Georg), 1 S. v. 21. Er wurde etwa 1556 von den Bossnow-
schen Bauern, die hier öfter als rabiat angeführt werden, erschlagen; ohne
sein Verschulden. — Das Bisthum, in welchem seine Güter lagen, suchte, da
mit ihm die jüngere Hanowsche Linie im Hannesstamme ausstarb, ungeachtet
der andern im Herzoglichen Lande ansässigen and an seinem Besitz berech-
tigten Vettern, die Güter einzuziehen nnd an genehme Persönlichkeiten zn
verlohnen. So hatte am 19. Hai 1556 der Bischof von Cammin, Martin von
Weiher, dem Martin v. Zitzewitz auf Hnttrin nnd Quackenburg, den pp. Weiher
seinen Schwager nennt, das Angefälle der Gitter Jürgens v. Gl. auf Seidel etc.
dergestalt confirmirt, dass jener nnd seine Söhne, auch Brüder, als Gesammt-
Händer solche znm halben Theil von dem Doctore Baltzer v. Wolde zu Müggeu-
berg, welchem solche gleichzeitig verschrieben worden waren, mit 4000 Gld.
ablösen sollten. Es wurde hieraus jedoch nichts, weil man mehrerseits das
Unsichere einsah und wnsste, dass es uralt v. Gl.-Besitz (kein Lehn) war, zn
dem auch die Berechtigten vorbanden waren. Die Vettern v. Gl. deprecirten.
1565, Hontags nach Jndica, ist in Sachen des Stiftes Cammin wider Hans 36,
Michel 37, Heinrich 88, Henning 40 und Tönninges 83, Gebrüder nnd Gevettern
der von Gl., ein Zeugenverhör anberaumt wegen George v. Glasenapps zn
Seidel Güter.
In N. 184 der Akten bezeugt Claws Schultz; „Georgen Glasenapps des Er-
schlagenen Vater habe geheissen Cnrt und 4er Grossvater (Ur-) Pawel; ferner,
dass er |nicht anders wisse, als dass die oben bemerkten von Glasenappe
nnd Görgen, der Erschlagene, von zweien Brüdern herstammten, welche
Henning nnd Cnrt geheissen nnd zn Wnrchow nnd Hanow gewohnt hatten.
Hans, Michels nnd Heinrichs Vater habe Cnrt geheissen und Otten und seiner
Brüder Vater, Henning; aber von Christophs und seiner Brüder Vater nnd
GrosBaltern war dem Zeugen nichts bekannt. Zeuge hatte von alten Leuten
gehört, dass die Gramenzschen v. Gl. von einem, der zn Wnrchow gewohnt
habe und der wegen seiner „Hastigkeit" „Gressel" Glasenapp genannt wäre,
herstammten. Dieser Gressel (Griesel) habe einen Binder zn Hanow gehabt,
von dem die andern Glasenappe herstammten." — N. 143 bezeugt Peter VCr-
mann, Baner zn Wnrchow, 70 Jahre alt, unter Tönniges v. Gl. 83 nnd
seinem Bruder gewohnt, sagt: „Hans nnd Michels Vater habe Cnrt geheissen,
den er gekannt. Item Hennings 40 Vater sei Curts Bruder gewesen nnd mit
Zunamen „Scbntoltzer" (N. 27) genannt, er habe ihn nicht gekannt. Ottos
und seiner Brüder Vater habe Henning geheissen, welcher des Zeugen Herr
gewesen." N. 151 bezeugt Mathias Vechen: „er habe gehört, dass Tessmer
Bonin, sonst Ketel genannt, seinen Theil des Dorfes Seidel an die v. Glasenappe
erblich verkauft habe. Tönninges und Jürgen, Gebrüder Bonin, hatten Seidel
von Pawel nnd Jürgen Glasenapp, N. 20, 28, wieder einlösen wollen, waren
aber, weil es erblich verkauft wäre, gerichtlich abgewiesen worden." — N. 178
Hans Henneke, der 9. Zeuge: „hatte von seinen Aeltern gehört, dass zwei
Brüder gewesen, Henning Gl. mit dem Zunamen Griesel, welcher zn Wnrchow,
nnd Pawel, welcher zn Hanow gewohnt" — Pomm. St.- Arch ). Es handelte sieb
um nichts Geringeres, als um den ganzen Hanowschen Gütercomplex. Der Bruder
Peter 29, war bereits todt, sodass mit Georg, .ohne männliche Leibeserben, diese alte
Hanowsche Linie ausstarb. Von allen Seiten fanden sich Bewerber um diesen
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fetten Bissen. Wenn der katholische Bischof besonders götererwerbsthätig
wir, schien es jetzt nicht weniger der evangelische Herzogliche Bisthums-
verwalter zn sein. Dazu trat noch, dass die Güter etwas verschuldet waren,
und Leibgedinge, Ausstattung der Schwestern Jürgens zn entrichten und alle
die hier mitsprechenden Verwandten, Vormünder etc. Ansprüche erhoben. Der
Vater der Wittwe, Andreas v. Müuchow auf Hers in, hatte die Bewirtschaftung
der Güter gleich in die Hand genommen, auch die Schwäger, wie Clans von
Hünchow und andere waren hinzugetreten, von denen Peter v, Schley anch
1572 Gerbin verwaltete. — 1560 waren bereits Georgs Mutter, Hedwig von
Bandeiner, seine Wittwe Gertrud v. Hünchow and 3 Schwestern mit dem
Bischof zn Cammin wegen der Güter Manow, Seidel, Eossnow, Reichen etc.
in fitreit, ohne etwas Besonderes zn erreichen. Das Stift, der Statthalter des-
selben, glaubte sich anch verpflichtet, bis znr Abwicklung der Ansprüche
der Privaten, bis znr Abzahlung der Schulden Georgs, die Güter in Herzog-
liche Verwaltung zn nehmen, besonders Seidel, Eossnow, Zewelin, Steglin,
anch Wissbahr, alles schone Güter; dabei schwebten auch, besonders bei
Wissbnhr, Gränz Streitigkeiten mit dem Bisthnm (Cö'sliuer Kloster, welches
ja meistens seinen Besitz von den v. Glaseuappon erhalten hatte); 15G1
sind Heinrich v. Normann und Assmus v. Podewils vom Herzog Johann
Friedrich deputirt, den Thatbestand festzustellen. Der Bericht enthält: Es
ist für zwei Wittwen, Mutter und Frau, zn entrichten, für ersterer Braut-
schatz etc. ist das Dorf Gerbin gerechnet worden, welches Peter v. Schley
schon 1565 in Pacht für 700 Gld. inne hat, während Assmus v. Schley in
COslin auf einem Stadtgut, welches er als Mitgift mit seiner Ehegattin besitzt,
sonst in dürftigen Verhältnissen lebt; Jobst v. Güldenstein ist ein Bauer in
Polen anter dem Amt Draheim, ein verwegener Mensch, da er sich genannt hat
Zamory nnd auf Gut Lnbow (Lnbin) wohnt. Von der Frau Gertrad von
Hünchow heisst es in den von den Verwandten etc. genehmigten Aufstellungen:
sie hat 200 Gld. gebracht and hat 100 Gld. Besserung gefordert, dazu Kleider,
Schmuck, Trauerkleid, Wagenpferde etc.; im Ganzen beansprucht sie 600 Gld.,
jährlich 86 Gld. Zinsen. Wenn die Mntter stirbt, sollen die Statthalter nnd
Eäthe des Stifts von den Gütern COO Gld. an die 3 Töchter geben. Georgs
Schwäger, Peter Schley, für Prisca v. Gl. hatten das Ehegeld anch Assmus
v. Schley, Perpetua« Ehemann, desgl. 100 Gld. nnd noch 200 Gld., Eisten etc.,
ferner Locia v. Gl. ihr mütterliches Erbtheil, das auf 100 Gld. verglichen, zu
erhalten. Bei dieser Festsetzung waren Vormünder, Vettern und Freunde, als
Heinrich v. Mantenffel • Popplow, Peter v. Baudemer - Selasen, Paal v. Kamel
und Andere gewesen. Das Resultat war im Ganzen 2000 Gld. und 1000 Gld.
für Georgs Wittwe, so auch 500 Gld. von ihren Brüdern Jacob und Cnrt,
die sie in die Güter gesteckt nnd 500 Gld., welche die v. Hünchow baar ge-
liehen haben wollten. Ueber letzteren Posten wird, nachdem Otto 30 nnd
Peter 34 v. Gl. zu Eathe gezogen und Seidel kanm 12 000 worth taxirt haben,
der Vogt Peter Eollerke von Seidel (Beigard, d. 19. Mai, 1561) vernommen.
Derselbe befragt, ob er 500 Gld. geholt, giebt an, dass in dem Glauben in der
Tasche das Geld zn haben, zn Hanse nur 100 Gld., welche er von dem Bent-
meistar zn Beigard empfangen, gewesen seien; wenn die Jacob nnd Clans von
Hünchow 400 Gld. sonst noch gezahlt hätten, würden es also 500 Gld. sein.
Ferner wird noch geltend gemacht, dass die Frau Georgs ihre Gelder zur
Einlösung Eossnows hergegeben habe, anch werden ans den Weitläufigkeiten
der langjährig beanstandeten Auszahlungen entstandene Unkosten-Rechnungen
aufgestellt etc. Dagegen wird von anderer Seite hervorgehoben, dass die von
Münchowen gleich in die Bewirtschaftung, in den Besitz der Güter bis zu
anderer Entscheidung getreten sind. Diese Aussagen nnd Thatsachen haben der
fÜratbischSflichen Kommission bei ihrer Untersuchung zu Grunde gelegen. 15(11,
d. 27. November entscheidet der Herzog Johann Friedrich anch als Bischof:
.Nach Georg v. Glasenapps Tode hat Andreas v. Hünchow die Güter seit
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länger als Jahresfrist in freundlicher Gerechtigkeit verwaltet, die Frau von
Georg t. Gl. hat 400 (?) Gld. eingebracht, die Besserung 200 Gld und 60 GH.
nebst Ausstattung, sodass ihr 2500 Gld., wobei auch die Mutter Hedwig von
Bandeiner zn versorgen sei, im Ganzen erleget werden sollten, nnd sie die
Bewirtschaftung der Güter, wohl unter Voraussetzung des Beistandes ihrer
Brüder Jabob and Clans v. Ifttnchow, weiter zn fahren habe." Gegen diese
Entscheidung nnd Einführung' ganz anderer Familien in diese alten von
Glasenapp sehen Stammguter prozessiren die eben genannten und späteren
Vettern v. Glasenapp, was bis zum Jahre 1634 (s. Peter 68) verschleppt
wurde. Inzwischen wurde seitens des Stifts verfügt nnd belehnt, wie Über
heimgefallene Lehne. So erhielten im Ängust 1665 Jacob nnd Clans von
Milnchow schon das Angefälle auf Zewelin, das durch Georgs Ableben anch
als erledigt betrachtet wurde, und welches Simon v. Kamel von den von
Glasenappen pfandweise inne hatte; als die v. Hünchow dieses und auch das
an sich gebrachte Gerbin zurückgeben mnssten, wurde ihnen Gross nnd Klein
Buckow verliehen. 1575 nämlich hatte Clans v. Hftnchow, Schwager des
Georg v. Gl. vom Herzog-Bischof Casimir, dessen Rath er war, gesammte
Hand anf Gerbin erhalten, nnd verkaufte d. l, Sept. 1584 derselbe Herzog
Casimir den Vettern von Claus, dem Carsten und Andreas v. Hftnchow Zewelin
für 1200 Gld., welches anch nach Georgs Tode als heimgefallenes Lehn be-
trachtet wurde. (?) (Pomm. 8t.-Arch., b. N. 68, der Alles reluirte). — Bald
nach Jürgens Tode ist wohl der unter einem Apfelbaum in Seidel 1876 vor-
gefundene Schatz von 2200 Stück Münzen, von denen die jüngste von 1577
datirte, vergraben worden (?) (s. Handel Th. I). — Hit Jürgen v. Gl. war
die jüngere Hanow-Alt-Bnblitzscbe Linie erloschen.
Besitz: Anth. Hanow, Seidel, mit Vorwerk Klieschcn, Rossnow,
Grünhof, Gerbin, Zewelin, Reichen, Ganzkow, Lnbow, Wissbnhr,
Steglin, Hoker-Anth. etc. Erst 1684 gelangte das letzte dieses Besitzes
wieder nach Prozessen mit dem Bisthum und den Herzogen an Peter v. Gl. 6d.
Gem.: Gertrud v. Hünchow; i. V.: Andreas v. Milnchow auf Herein,
Cursewanz. Karzenburg, 1582; i. M. : Sophie v. Hau teuffei aus d. H. Arnhauaen,
Tochter Eggerte v. Hanteufiel und Schwester des Bischofs Erasmus. Die
3. Schwester von Gertrad war Priaea, Hichel 87 v. Glasenapps Gemahlin.
Gertmd lebte noch 1579.
29. Peter, 2. S. v. 21, Hanow etc. ist 1556 bereite todt.
80. Otto, 1. S. V. 25. „Senatorae tribunus militaria" genannt, Königlich
Dänisch -Norwegisch -Schwedischer Oberst und Kriegsrath, desgl. Herzogl.
Pommerscher Oberst nnd Kriegsrath; als solcher ist er am 5. Hai 1547 bei
der Musterung des pommerscben Heeres wahrend des Schmal kaldischen Krieges,
„Otto v. GL, Obnst - Artnlarey - Heister" aufgeführt (s. Urk. N. 26), nicht
nur pommerscher Kriegsrath, sondern überhaupt fürstlicher Rathgeber. Auf
Gramenz etc. gesessen. — 1529, Stettin. Verschreibung nnd ReversaUen der
pommerschen Landstände, betreffend die Erbsuccession der Kurfürsten von
Brandenburg, hier Joachim; dabei Otto v. Gl. — 1533, den 7. Januar fand
ein Zeugenverhör (s. Urk. N. 25) statt, betreffend die Gränzstreitigkeiten der
v. Kleiste gegen die v. Glasenapp bei Dallentin. — 1586. Otto v. GL tho
Gramenz, Lutke v. Hassow, to Swyrsen, Pribislaf v. Kleist versöhnen den
Rüdiger v. Hassow zu Bublitz mit Drews v. Kleist zu Kl. Voldekow, wegen
des Dorfes Swellin; geschah zu Wnrchow und erhielt letzterer eine Hillfto,
die andere v. Hassow. Zeuge: Hans v. Gl. tho Gramenz. — 1537 im August
führen Siewert v. Lohde, and seine Vettern zu Gramenz c. nnd Zuchen gegen
die Gebrüder Otto, Paul 35, Peter 84, Tönninges 88, Jürgen 32 und
Assmus 81 v. Gl. Klage wegen mehrerer tjebergrüfe und bitten, als auch
etwa mit 7s an Gramenz, Lübgnst, Flakenbeide, Storkow und Zuchen be-
theiligt, vorgeladen zu werden. (Hier tritt hervor, dass die v. Lohden an dem
speciellen Gramenzer Komplex wohl als Lehnleute, Pachter etc. einen An-
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theil tu dem Besitz erhalten haben.) Sie behaupten, dass sie auch an dem
Patronatsrecht in Gramenz Theil hätten und bringen Folgendes zur Sprache:
1) Panlv. Ol., 35, habe sich erlaubt, einen Kelch ans der Kirche ohne Wissen
der V. Lolide in eine Zierkette umarbeiten zu lassen, wofür sie 25 Gld.
verlangen; 2) Otto v. Ol. habe Glocken herausnehmen und daraus Grapen
giessen lassen; 3) hätten die v. Glasenapp einen nenen Teich anlegen
and stanen lassen, ohne die v. Lohde hinzuzuziehen, trotsdem sie hätten mit
bezahlen sollen; 4} hätten dieselben einen Holzhof an der Persante anlegen
lassen, wovon die Kläger den 6, Antheil beanspruchen; 5) lassen die v. Ol.
zu viel Holz schlagen. Zum Schluss wollen die v. Lohde für alle diese Fälle
1000 Gulden Entschädigung haben. Eine Entscheidung ist mit der Zurück-
weisung der Klage erfolgt. — 1688, Dienstages nach Omniam Sanctorum zu
Wnrchow wird ein Gränzvertrag von Bnblitz, Porse und Wurchow zwischen
Bndiger v. Massow, Hnetmann zu Satzig, Bavenstein und Bublitz und Pawel,
Peter, Görgen, Otto und Assmus, Gebrüder de Glasenappen, Hennings Kinder
zu Pollnow, Gramenz and Copriwen abgeschlossen. Als Zeugen: Jacob und
Paul Gebrüder de Wobeser, Hauptleute zu Lauenbnrg und Bügenwalde, Clawes
Hassow zu Lantow, Kersten Bistow zu Karzin, Gart GL 21 za Seidcll, Jost
v. Zarte zu Sassenburg, Pawel v. Zarte zn Goldbeck, Michel v. Gl. 87 zn
Gramenz, Steffen v. Bamel zu Kostemitz. Kommissarii des Vertrages: Joachim
Pudewils, Claus Dametz, Anton Natzmer, Jürgen v. Bamel. — Otto v. Gl,
ist erst in Schwedische Dienste getreten, denn 1542 wurde er als Bittmeister
vom Konig Gustav Wasa nach Deutschland an verschiedene Fürsten geschickt,
am Truppen za werben (Hupel, Dalin). — 1546. Otto, Christoph 88, Hein-
rich 38 v. Ol., Heinrich v. Wolde und Peter v. Zastrow klagen wider Zabel
v. Woldes Wittwe wegen gewaltsamen Einfalls. — 1551, am Dienstag nach
Kreuzer höhnng wird zu Neu-Stottin auf Befehl des Herzogs Barnim ein Gränz-
srreit zwischen Neu-Stettin nnd Galow durch Oberst 0 tto v. Ol. auf Gramenz,
Büdiger v. Hassow, fürstlicher Marschalk, Claus v. Puttkamer, Hauptmann zn
Nea-Stettin, Pribislaf v. Kleist zn Borntin, geschlichtet. — 1552 ist Otto
von Gl. bei Schliessung des Erbvertrages zwischen Pommern Polen nnd
Mecklenburg zugegen. — 1556, d. 22. Juli, C Salin. Jürgen v. Bamel,
Landvogt zn Stolp, erbsessen zn Weitenhagen, ertheilt Vollmacht für Jacob
Puttkamer, Landvogt zn Greifenberg, erbsessen za Zettin, die aufgezeichnete
Verhandlung von Otto v. Gl. za Gramenz and den Brüdern Heinrich 38 und
Michel 37 v. Gl., welche sie auf Befehl als fürstliche Kommission, betreffend
die Granzstreitigkeiten mit Polen geführt, an die fürstliche Kanzlei nach
Stettin zn senden. — 1557 ist Otto v. Gl. Zeuge, als Herzog Johann Friedrich
auch als Bischof v. Cammin in der Stadt Colberg die Privilegien und Gerecht
same bestattigt. — 1562 ertheilt Herzog Barnim za Stettin etc. Otto and
Peter 34, Gebrüder, Hans 36, Michel 87, Heinrich 38, auch Gebrüder, Tönniges
41, Henning 40 and weilandt Chrissoffer v. Gl. nachgelassenen Sohns etc.,
auch Gebrüder nnd Vettern, alle Glasenappe za Pollnow, Gramenz, Coprieben,
Barwalde, Lübbgust, Klotzen etc. gesessen, über ihre „väterlichen Erb and
Lehen" einen Lehnbrief (s. Urk. N. 21). — 1565 steht in der Vasallentabelle
and Hafenmatrikel bereits: Peter 34 und Otto v. Gl. Gebrüder, nachgelassenen
Sühne, es sind also beide, auch Otto bereits todt.
Die v. Kleiste suchten die Güter der v. Triddemer an sich za
bringen, Tessen Kleist aaf Kowalk hatte auch vom Herzog Johann Friedrich
die Anwartschaft auf die Triddemerschen Lehne (?) erhalten, die aber von
den v. Gl. eingelöst, als ihnen eigentümlich zugehörig, nachgewiesen werden
mossten. Nach Tessens Tode suchte dessen Bruder Assmas v. Kleist um Be-
lohnung mit solchen Gütern (Grünwald and Steinbarg) nach. In dieser Ange-
legenheft war am 5. Juni 1570 bereits ein Zeugen verhör anberaumt, auf welchem
Peter Neffias ausCrössin, wo auch v. Triddemers gewohnt haben, aussagte:
„Die Triddemer waren arme Edelleate gewesen; die wüsten Feldmarken
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— 118 -
Grttnwald (nicht Grünberg) and Steinburg (beide im Gramenzer Gebiet) hatten
ihnen zugehört. ? Der Heinrich v. Triddemer wäre dann dem Peter Hogen-
husen 600 Mk. schuldig gewesen, wofür Feter 34, Paul 35, Georg 32, Ass-
muss 31, Otto und Tönniges 33, Gebrüder Glasenapp Bürgschaft geleistet
nnd nach Triddemers Tode dessen Güter in Besitz genommen hatten. (?) Die
v. Kleine wurden aber abgewiesen, weil die Güter alter v. Glasenappen
Besitz waren. Es waren die v. Triddemer also Lehnlente von den v. Gl. —
Später, s. H- 52, besonders bei N. 260 wird diese Angelegenheit noch einmal
berührt werden. (Pomm. St.-Arch., Urk. N. 28.) — 1534, d. 13. Dezember,
Treptow a. E. Auf dem Landtage daselbst, wo neben der Annahme der Re-
formation die Abschaffung der katholischen Lehre beschlossen wurde, musste
auch der Punkt wegen Verwendung und Zufalles der Kirchengüter zur Sprache
kommen, welche ja ausschliesslich der Staat für sich nahm, wogegen mehrere
des Adels, da diese Guter meistens, und besonders von den v. Glasenapp in
dem östlichen Gebiet des Bisthum hergegeben worden waren, remonstrirten
nnd wünschten, dass wenigstens für Hosp hauten, Alte, Schwache etc. für Asyle
derselben reichlich gesorgt, auch für die evangelischen Gemeinden reichliche
Mittel bewilligt werden sollten. Otto und Christoph 39 auf Bärwalde nnd
andere der Familie waren anwesend, haben sich jedoch, als kein genügendes
Uebereinkommen zu erzielen war, vor Schluss des Landtages entfernt. Erst
nachdem sich die Fürsten mit dem Adel über die Einziehung der Kloster-
güter etc. einigermaassen geeinigt hatten, der Bischof Erasmos r. Manteuffel
am 17. Junnar 1544 verstorben war, fand in den Gebieten derer v. Glasenapp,
die für ihre Person schon längst sich evangelisch bekannten, der officielle
Uebertritt ihrer Gemeinden, etwa 1545 (s. Bärwalde, Chronik von Zülken-
hagen etc.) zur evangelischen Confession statt. — 1545 waren in Bärwalde,
Gramenz, Ken-Stettin etc. die ersten evangelischen Pastoren angestellt. Im
Allgemeinen wurde es in Pommern so gehalten, dass die grossen Feldklöster
nnd Abteien an die Fürsten fielen mit ihren ausgedehnten Besitzungen, die
Stadtklöster, Stifte nnd Kapellen dagegen den Städten fiberwiesen wurden,
mit der Einschränkung, wieder protestantische, geistliche Schulen, Anstalten,
Hospitäler und Armenhäuser mit ihrem Besitz zu errichten nnd zu erhalten,
(v. d. Dollen.) — Auch Otto war ein grosser Waidmann.
Besitz: Gramenz b. Altenwall, Antheil Bärwalde, Antheil Cop-
rieben, Wnrchow, Balfanz, Kuchen, Antheil Zülkenhagen, an Wis-
buhr etc. Wegen Grünwald und Steinburg gerieth er mit Hans 36 v. Gl.
nnd dessen Brüdern in Rechtsstreit, woraus letztere in den Besitz gelangten.
Gem.: I. Catharina v. Borcke-Stramehl.
Gem.: IL Elisabeth v. Flemming-Böck, Martentin, i. V.: Caspar
v. Flemming-Böck 1480; i. IC.: Ursula v. Bassewitz-Buckow (Mecklenburg.)
Gem.: III. Margaretha v. Mttnchow-Nassow.
Söhne: 42, 48, 44 (I. Ehe), 45 (IL Ehe).
Töchter: 1) Barbara. Gem. Curt v. Glasenapp 50, seit 1586.
2) Catharina. Gem. Heinrich v. Normann auf Tribberatz, furstl. Statt-
halter im Stift Cammin. 8) Dorothea (Tl. Ehe). Gem.: Hans v. Boreko
auf Regenwalde. Stramehl, Döberitz anch Labes, Kankelfitz, lebte schon 1540,
s. V.: Clans v. Borcke, Landvogt zu Greiffeuberg, der bei der Belagerung voa
Pyritz 1475 durch Pfeilscnnss ins Auge getroffen, fiel; s. M.: Gertrud von
Vidante, mit der die Yidante ausstarben und Hans mit folgenden Lehnen:
Gardin, Dorow, Labnhn, Debenz (Döberitz?), Carow, Zachow nnd Elvershagen
1503 belehnt wurde. Er war anch Landvogt zu Greiffenberg nnd Regenwalde,
ein sehr weiser, aufrichtiger, frommer Mann (Steinbrück). Hans v. Borckes
und Dorothea v. Glasenappen Sohn war Stephan v. Borcke; dessen Sohn, also
des ersteren Enkelsohn war Andreas Andrian v Borcke, Kur sich Bischer Oberhof-
meister, Geheimer Rath und Landrath, geb. 17. October 1568, gest. 4. October
1651 und dessen Gemahlin Anna v. d. Osten (nach Anderen: Friederike Elisa-
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— 119 —
beth v.Ziesar); sie stifteten den 28., 29. Mai 1649, Speyer tmd Kreyschau, die
von Borck - Begenwalder Stiftung, 1784 auf 11482 Btb, 10 Sgr. nnd 8 Ff.
angelaufen, wonach für arme Uhterthanen, welche ihrer Herrschaft 10 Jahre
gedient, nnd besonders für Mädchen, welche dann heirathen wollten, eine an-
gemessene Unterstützung gewährt werden sollte. — Dies gemessen nur die, so
ans Gütern sind, welche von einem v. Borcke besessen werden, der von Hans
nnd Dorothea abstammt. Ferner 1000 Gold, für Begenwalder Prodi ger-
Wittwen nnd Töchter, 500 Gld. für die Stargord-Döberitzer-Kirche nnd 150
Gld. für die Armen von Begenwalde; 4) Ursula (III. Ehe) starb jung.
81. Assmus (Erasmns), 2. 8. v. 25, war 1562 todt. 1538, Dienstageas
na Omniam Sanctornra wird zn Wnrchow ein Granzvertrag von Bnblitz, Forse
nnd Wnrchow zwischen Rüdiger v. Massow und Pawell, Peter, Jürgen, Otto
Assinas Gehrüder v. Gl. (s. N. 30) abgeschlossen. — In der Aussage des
Peter Neffins zn CrOssin, betreffend Beanspruchung der Güter der v. Triddemer
(Grünwald und Stein bürg) durch Tessen v. Kleist ist Assmus auch, als Bürge
nnd betheiligt, aufgeführt (s. N. 30).
Besitz: Anth. Coprieben, Gramenz etc.
Gem.: Hedwig v. Stojentin-Gohren.
Töchter: 1) Dorothea, Gem. I.: Joachim v. Kamel- Weitenhagen,
Knsserow 1552, s. V. DSring v. Ramel, Landvogt zn Stolp, Hauptmann zn
Bütow, 1494 auf Weitenhagen, s M.: Judith Dorothea v. Zitzewitz-Nippoglense
Gem. II.: Lorenz Christian v. Swanen (Suawe*) Hachmin 1581, S.V.:
Georg v. Swawe, s. M.: Catharinav. Zitzewitz-Bndow. 2) Elisabeth, Gem.:
Martin v. Bandemer-Selaseu.
32. Jörgen, 3. 8. v. 25; 1562 bereits todt. Er ist 1526 bei den Ver-
handlungen betreffend die Granzstreitigkeiten zwischen Zitzmin nnd Knatz,
desgl. sein Bruder Feter 84, zugegen. — 1538 bei dem Granzvertrag von
Bnblitz, Porse nnd Wnrchow, hierselbst abgeschlossen zwischen Rüdiger von
Massow nnd Paul, Peter, Otto, Assmus und Görgen, Gebrüder von GL
betheiligt (s. N. 30). In dem Zeugen verhör des Peter Neffins zu CrSssin, in
Sache von 1570, wo die v. Kleiste die Güter der Triddemer, Grünwald nnd
Steiiiburg beanspruchen, ist er als Betbeiligter genannt (s. N. 30). — 1511, den
7. Juni, Cammin. Vergleich des Domkapitels zu Gammin über den Nachläse
des Dekans Pribislaf v. Kleist mit Volze v. Kleist - Raddatz, dabei Zeuge:
Jürgen v. GL etc.
Besitz: Wissbuhr, Gramenz, Grünwald, Steinburg etc.
33. Dionysius (Tönniges, auch Anton) 4. S. V. 25. Auf der Universität
zn Greifswald ist immatrienlirt worden: 1525, d- 29. April, Dionisius Glasenap,
Belgardensis. — Harschalk, „Mar" Mahre, „Schalk" Knecht, eigentlich
Stallmeister anch Bittmeister, Gonstabulus; eine Hof- und Militair- Charge; in
Friedensverhältnissen hatte der Marschälle für Alles, was bei Hofe Hof-
Staat, Ceremonien und dergl. betraf, Sorge zu tragen, es war das vornehmste,
das Hofmarschallamt ; anch die fürstliche Tafel, ausser Getränk betreffend, lag
ihm ob. Alle Bitter nnd Edelleute hatten ihm hier zu gehorchen. Im Felde
war er anch der Kriegsführer, Oberkomm&ndirender. — 1522, den 7. August,
Bischof Erasmns bestattigt der Stadt Cörlin ihre Privilegien, Zeugen: die
werdigen und Erbaren nnd Testen Tönniges Glasenap Marschalk etc. — 1526,
des Mandages nha Matthei, Cossalyn. Der Magistrat zn Ctfslin, der die Mühle
von dem Abt zu Bnckow erkauft hatte, war dem Kloster dadurch zinsbar
geworden, so dass er 24 Drömt entrichten mnsste; er behielt aber ohne
Weiteres 3 Drömt und 8 Scheffel für die Leistungen des Kloster (z. B. die
Bäder der Mühle zu erhalten etc,) zurück. Es wurde ein Vertrag auf Ver-
anlassung des Bischofs Erasmns von Cammin abgeschlossen und atif 4 Drömt
festgestellt Zeugen: Tönniges Glazenapp, Venze Monchow etc. — 1529.
Bei Verschreibnng der Landstände Pommerns dem Kurfürsten gegenüber ist
Tönniges GL unter denselben. — 1553 bis 1577 ist Tönniges Gl. BÜrger-
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— 120 —
meister von Beigard. — In der Zeugenaussage des Peter Noffias aas Crössin
iBt Tönniges Gl. als Beteiligter wegen des Triddemerschen Besitzes Grön-
wald und Steinbarg aufgeführt (s. N. 30 and Pomm. St.-Arch.)- — 1565.
Tönniges nebst Vettern N. 36, 87 and 40 v. Gl. klagen gegen das Stift
wegen Anmassnng der Güter von Jörgen 28 v. GL
Besitz: Pollnow etc.
34. Peter (Paul) 5. 8. v. 25. 1536 Schlosshaoptmann zu Ooltzow,
auf Pollnow etc. 1305 verkauften Wolf und Eggert Smetink und ein Wedel-
stede das Schloss Gültzow für 1200 Mk. an den Bischof Heinrich Wacholt
von Cammin. — Der Volksmnnd lasst auch hier bei Gültzow, wie überall, wo
alte Burgruinen Bind, natürlich Raubritter in alten Zeiten ihr Wesen treiben;
ein Aberglauben, den wir der systematischen Geschichtsialschung liberalisiren-
der Docenten und Volksauf klarer über die Geschichte des Mittelalters so.
danken haben (v. d. Dollen). — 1522, Sonntag vor Bartholomei, Gültzow. In
einem Lehnbriefe an Garsten v. dem Ryne (v. Rhein), wonach Bischof Erasmut
ihn mit Wildenhagen, Dorgezow nach dem Tode seines Vaters im Lehne be-
stätigt, ist Zeuge: Peter Gl., onser Hauptmann auf Gültzow (Vanselow). —
1538. Wurchow. Bei dem Gränzvertrag von Bublitz, Porse und Wurchow
zwischen Rüdiger v. Massow und Panl, Gärgen, Otto, AssmusB, ist auch
Peter, Gebrüder die Glasenappe betheiligt (s. N. 80)- — 1548. Rüdiger von
Massow hatte mit den Gebrüdern Hans, Thomas, Lukas and Benedictes von
Massow zu Wusseken in Pommerellen wegen der Dörfer Woblense, Derselitz
einen Prozess, in dem unter den acht vernommenen Zengen Peter v. öl.
Pollnow, Paul 85 v. Gl. Hanow, Hans, Dutke v. Massow, Martin v. Zitzewitz
und Andere sind. In dem Zeugenverhör betreffend die Beanspruchung der
Güter Grünwald und Steinburg der v. Triddemer seitens Tessen v. Kleists
auf Kowalk und Glienke, sagt Peter Neffios aus, Oö&sin am 5. Juni 1570:
dasB die v. Triddemer arme Edellente gewesen, 600 Mk. schuldig geworden
und Peter, Panl, Georg, Assmus, Otto und Tonniges v. Gl. Bürgschaft ge-
leistet hatten etc. (a. N. 80). — 1562 ist er in dem Lehnbrief von Herzog
Johann Friedrich, für die v. Glasenappe zur geaammten Hand ausgestellt, aufge-
führt (s. TJrk. N. 21). — 1567 hat Peter v. Gl. zu Pollnow angeblich SOOGld.
von Hans Lettow geliehen oder an ihn auezuzahlen gehabt; er muss jedoch
bereits 1565 gestorben sein, denn in der Vasallentabelle steht: Peter und
Otto, Gebrüder v. Gl. nachgelassene Suhns za Manow etc. Peter ist Senior
der jüngst Pollnow- und jüngst M&nower-Linie.
Besitz: Pollnow, Jatzingen, Rozog etc., Anth. Hanow 1526,
Anth. Bnblitz auch Wurchow etc. Er war sehr begütert (Gauhen etc.)
Pollnow, (s. auch Tb. L), Stadt mit Schloss, das altere, verfallene lag
etwas ab von der ersteren, welches 1250 bereits erbaut, wo seit 1307 bis circa
1350, dann wieder von 1436 bis 1489 der Sitz des Landvogteigerichts auch
über die znm Lande Pollnow incl. Schlawe gehörigen vom Adel war. — 1488
verlegte Herzog Bogialaf X. die Landvogtei nicht präjudicirlich, nach seiner
Residenz Rtlgenwalde (s. N. 25). Die Stadt liegt an der flössbaren Grabow.
Zu der Besitzung Schloss mit 2 Mühlen und einer Ziegelei, Stadt und Land
waren meist Jatzingen, Vettrin Anth., Rozog, Schwarzin (Scbwirsen), Führt,
Rochow, Fichthof, Raderang and Seibarg vereinigt, an die dann Manowsche
Güter als Vettrin Anth., Gerbin, Katzlaf, Zettun etc. sich anschlössen. — Der
Magistrat besteht aus einem Justiz- und Polizei - Bürgermeister, drei Raths-
herren, und spricht in bürgerlichen Sachen in erster Instanz Recht, die
Appellation aber geht an das adlige Schloss- und Burggericht, welches durch
die adlige Herrschaft mit einem Burgrichter bestellt und so die peinliche Ge-
richtsbarkeit ausgeübt wird, Langwierige Streitigkeiten zwischen der adligen
Herrschaft, die bis an das Kaiserliche Kammergericht za Speyer gingen,
schwebten, bis es zwischen der wohlwollenden adrigen Herrschaft: Rüdiger
Otto 67, Peter 68 nnd Felix 71 Gebrüder v. Glasenapp einerseits, dem
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— 121 —
Magistrat and der Bürgerschaft andererseits am 5. Juni 1613 zu einem am
21. Juni 1662 betsättigten Vertrage kam, folgenden Inhalts: 1) die Herrschaft
trat der Stadt die Hälfte der pollnowscben Holzung, das „Stadt -Holz", mit
Nutzung zu Bau- und Brennholz, Hast etc. nach Holzordnung ab, oxcl. der
Weide für Bindvieh, Pferde, Schafe etc. für die Herrschaft, ausser der
Fischerei and der Jagd, auf dem ganzen Gebiet incl. Sydow; wofür die Stadt
Bauholz für die Herrschaft daselbst hei nnvermuthetem Schaden, als Feuers*
brausten bei den Gehöften der Herrschaft resp. abgeben und fällen etc. musste.
2) Bäumte die Herrschaft der Stadt einige Ländereies, Wiesen etc. ein, er-
laubte die Fischerei mit der Stafwade auf dem Glambec-, Sttiper- und Drog-
See. 3) Worden die jährlichen Dienste auf gewisse Tage beschränkt und
statt der üblichen Fuhren und Fussdienste der Herrschaft von jedem ganzen
Erbe (1 Landhnfe), 2. von jedem halben Erbe (1 Hakenhufe) 1 rthlr. jährlich
entrichtet. 4) Bei den Erbschichtungen sollten statt 10 Gld. künftig nur
6 rthlr. der Herrschaft entrichtet werden. 5) Von der Herrschaft wurde der
Stadt gewährt: Die Stadtgerechtigkeit unter Erbauung eines Ratbhansea und
das Becht, ausser dem herrschaftlichen Gerichts vogte, den Bürgermeister und
die Bathmänner selbst erwählen zu dürfen, welche wenn sie auf ihre Quali-
ficaüon von der Herrschaft geprüft, dann auch gleich bestättigt werden würden;
ein Stadtsiegel zu führen, in erster Instanz nach lübischem Recht erkennen,
vollstrecken und zwar in geringen bürgerlichen Sachen bis zu kleineren Ge-
fängnisse trafen gehen zu dürfen. — Durch den von den v. Gl. mit der Stadt
am 14. Novbr. 1746 noch geschlossenen, auf späteres Ansuchen dee Oberst
v. Wrangel, der 1773 Pollnow erworben, nnter dem 11. April 1781 bestättigten
Vergleich, worden den Einwohnern auch die noch gebliebenen Burgdienste,
als: 1 B.eise von 5 Heilen weit, das Pflügen nnd Eggen auf dem Achtacker-
hofe, 3 Holzfuhren, Schafe -Waschen und -Scheeren etc., gegen Entrichtung
von 1200 rthlr. und andre Verpflichtungen bei Mühlen und Brücken etc., er-
lassen. — Der Acker, in 3 Feldern, ist fruchtbar. — Jahrmärkte hatte die
Stadt im vorigen Jahrhundert drei. Auch hier hat sich ein Chronikant
schuldig gemacht, einen argen Fehler in die Geschichte hineinzutragen. Es
ist nirgend in derselben bekannt, dass der Deutsche Bitterorden Pollnow und
das Gebiet je besessen gehabt und das Bchloas erbaut hätte (Wutstrack), wozu
das Folgende irrthümlicher Weise einigen Anlass hat geben können: Wenn
der Swenzone Peter v. Neuenbürg, der ja den Distrikt Pollnow auch eine
Zeit lang nnter seinem Palatinat gehabt, selbst vom Markgrafen Waldemar
von 1308 bis 1313 damit belehnt (?) wurde, so war dies doch unsicher, luftig
nnd sehr zweifelhaft; übrigens wie schon früher s. N. IV erwähnt, nnd hier
auch hergehört, war Peter v. Neuenbürg kein Hitglied des Deutschen Bitter-
erdens, sondern ein pommerellischer und speciell slawischer Edelmann. Diese
Bitter haben also Pollnow und das Schloss nicht erbaut, sondern (siehe Kanzow
nnd Andre) die v. Glasenappe (Peter IV. und Peter XVIII etc. v. Gl.)
haben weit vor 1350 Pollnow, Schloss, Stadt nnd Land besessen und auch
resp. erbaut; von da ab war Stadt, Schloss und etwas Land, wie öfter erwähnt,
an den Bischof von ihnen gekommen, der es 1436 an den Herzog auf fünf-
zehn Jahre verpfändete, 1467 es nicht einlösen konnte, worauf es der Herzog
Erich II. als Bein Eigen thum betrachtete und es wieder an die v. Glasenappe
(s N. 28) gegen 6 Dörfer bei Schlawe vertauschte, von denen es dann, da die
Linie ausstarb, die andern es nicht Übernehmen mochten, 1773 an den Obersten
v. Wrangel überging. — 1609 brannte die Hälfte der Stadt ab. Am 26. Oc-
tober 1656 wurde sie von den Polen überfallen, geplündert und bis auf Mühle,
Pfarrhaus, herrschaftl. Schloss und einige Hänser eingeäschert. Am 31. März
1736 wurde die Stadt abermals von Brand heimgesucht. — Auf dem südlich
der Stadt gelegenen Heiligen Berge 720' hoch steht und stand, früher schon nm
1270, eine berühmte Wallfahrtskirche, selbstredend bei dem anerkannt kirch-
lichen Sinn der v. Glasenapp von diesen erbaut (s. N. 3, III auch wohl IV etc.).
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Die katholischen Geistlichen hatten verbreitet, dass, wenn man die Kirche
schlösse, sie dennoch stets wieder geöffnet würde, and stand sie deshalb für
die Wallfahrer nnd sonst Andächtige jederzeit offen, daher das Sprichwort:
„Et steht aopen, as de Pollnowsch' Korke". Früher befand sich anch in
Pollnow ein St Georgs-Hospital. 1550 zu Tönniges 33 und Peters Zeiten
wurde der erste evangelische Pfarrer von der Herrschaft eingeführt, also die
evangelische Confession im Lande Pollnow angenommen. —
Gem.: Agnes v. Jatzkow; i. V.r Peter v. Jatzkow-Schwartow; i. M.:
Catharina v. Wobeser.
Sohne: 46. 47. 48.
Töchter: 1) Margaretha, Gem.: Anton v. Natzmer, Landrath,
Landvogt zu Stolp, Schlawe nnd Lanenbnrg auf Gutzmin, f 1583; s. V.: Clans
von Natzmer auf Gutzmin, Ristow; s. K.: Ursula v. Kantowska (Kuchten);
ihr Urenkel Anton (e. N. 110); sie lebte 1588 als Wittwe (s. N. 45.) - 2)
Catharina, starb anvennählt nnd noch jung. 3) Essea. Ob ihr Gemahl
ein v. Lettow gewesen? (8. N. 47); anch sie starb noch jung.
35. Paul. 6. S. V. 25; bisehöfl. Rath; 1516 genannt; 1517 bis 1540
Bürgermeister von Beigard, auf Manow etc.; 1562 wohl schon todt — 1522,
d. 1. August. Bischof Erasmus von Cammin bestättigt die Privilegien der
Stadt Cürlin, dabei der Bath Panl v. Gl. tho Grammence, Henning Bulgrin
tho Wusseken, Pawel Bnlgrin tho Repkowe, Claus Dametee tho Mollen. —
Panl v. Gl. erhält Consens auf den mit Paul Egers in Betreff dessen Schwester
Anna Egers Kindern der 1. Ehe, dass er ihnen 1200 Gld. schuldig ge-
worden und setzt zum Pfand 4 Bauernhöfe in Polzow dafür. — 1523 tho
Pollnow genannt. — 1528. Das Dorf Lüllefltz, ehemals im Colberger Terri-
torium gelegen, später im Beigar diachen, hatte schon etwa um 1276 Zehnten
an das Kapitel zu liefern; 1320 hatte der Bischof Conrad dies dem Scholastikns
als Präbende beigelegt, doch im Laufe der Zeit war der Zehnten anf 92 Scbffl.
Boggen nnd 92 Schffl. Hafer fiiirt worden. Es hatte sich hierüber ein Streit
mit der Stadt Beigard entsponnen, indem der Magistrat zn Beigard dies Fixum
dem Kapitel vorenthalten wollte. Als Kläger waren der Scholastikus Otto
Manow von Colberg einerseits und der Bürgermeister Pawel v. Gl. nebst
dem Kämmerer Beymar von Walde von Beigard andrerseits vorgeladen. Die
Herzoge Jürgen nnd Barnim sprachen das Unheil ihres Hofgerichts dahin aas,
dass die Stadt Beigard keineswegs befugt sei, das Einkommen der Präbende
des Klägers (2 Last weniger 8 Scheffel Zehntkorn) ans Lüllefltz einzubehalteo.
— 1529, Stettin. Bei Verschreibung der pommerschen Landstände an den
Kurfürsten Joachim von Brandenburg hat Pawel Glasenapp mitunterzeichnet.
— 1538, Wnrchow. Gränz vertrag von Bublitz, Porst und Wnrchow zwischen
Büdiger v. Massow als Hauptmann zn Bublitz etc. nnd Panl, Peter, Gorgen,
Otto, Assmus, Gebrüder die Glasenappen (s. N. 30). — 1548. Rüdiger (Jacob?)
v. Hassow hatte mit den Gebrüdern Hans Tönniges, Lucas nnd Benedictes
v. Masaow zu Wnsseken in Pommerellen wegen der Dörfer Woblanse, Der-
selitz (Beselitz) einen Prozess, in dem unter den 8 Zeugen anch Paul Gl. zu
Manow und Peter zu Pollnow etc. sich befanden. — Hach der gerichtlichen
Aussage des Peter Neffius aas Crössin vom 5. Jnni 1570, als Tessen v. Kleist
die von den Triddemer besessenen Güter Steinbarg und Grünwald beanspruchte,
ist Paul nebst Peter, Georg, Assmus, Otto, Tönniges, Gebrüder v. Glasenapp
betheiligt und alle als Bürgen für 600 Mk., welche Heinrich v. Triddemer
dem Peter Hogenhusen schuldig geworden, genannt (s. N. 30 nnd Fomm.
St.-Arch.).
Besitz: Manow, Anth. Koker, Vangerow, Polzow, Anth. Gra-
menz, Pollnow etc.
Gem.: Scholastik» v. Plemtning-Bö'ck, Schwester des bekannten
Egidins.
Töchter: 1) Catharina. Gem.: 1527 Joachim v. Pnttkamer-
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— 123 —
Poberow 1527—1575; s. V.: Harkus v. Pnttkamer 1482-1531; s. M.: Catha-
rina v. Krockow. Sie lebte noch als Wittwe 1576 und starb ohne männliche
Erben; die Tochter Scholastika y. Pnttkamer war vermählt mit Lorenz von
Stojentin-Rumske. — 2) Anna. Gem.: Franz v. BShn-Cnlsow; sie starb
vor der Mutter. — 8) Barbara. Gem.: Caspar v. Zitzewitz-Dübzow,
Gr. Crien, 1575; er , starb Martini zwischen 1590 und 1596; S. V.: Joachim
v. Zitzewitz 1529, dessen 1. Gemahlin N. N. v. Bandemer, 2. Gemahlin N. N.
v. Natzmer; Barbara tiberlebte ihren Gatten, war 1638 aber tudt. Anf
ihre Aussteller erhielt sie Leibgedinge 4000 Gld., V* Crien etc. — 1619, den
6. Januar. Stettin, wurde vom fürstlich. Hofgericht ein Unheil in Sachen
Barbara Glasonape, Caspar Zitzewitzen zn Dubzow Wittwe an einem, des-
selben Sühnen Joachim nnd Faul der Zitzewitzen am andern and dann des
Caspar Zitzewitzen Creditoren am dritten Theil publicirt, worin des Caspar
Zitzewitzen Lehngüter, nämlich: 1) Hl. Dübzow mit allen Pertinenzian, auch
der Holzkathen Sagendecke zn Quappow auf 7780 Gld. 82 Schill, nnd 2) Gr.
Dübzow auf 5800 Gld.; alle zn Gr. Crien dem Caspar Zitzewitz zuständig
gewesenen Lehnguter anf 8162 Gld. 16 Schill, snndisch, zusammen anf 21524
Gld. eetimirt Bind.
36. Hans, 1. S v. 26, anf Gramenz etc. — 1529. Der Erbvertrag so
zwischen Kurfürst Joachim an einem und Herzog Georg und Barnim von
Pommern am andern Theil über die pommerschen Lande nnd die künftige
Snccession getroffen, wie derselbe von den pommerschen Landständen voll-
zogen nnd ausgegeben worden, ist mi tun terzei ebnet von Hans v. GL sowie
Panl 85, Otto 80. — 1586, d. 10. September, Wnrchow. Vergleich zwischen
Rüdiger v. Hassow, Hauptmann zu Saazig, Rawenstein nnd zn Bnblitz, erb-
■essen nnd Srewes v. Kleist zn Kl. Yoldekow, wegen Schwellin, wovon jeder
eine Hälfte erhält, lautet: „Yor allermennichlik dhon kundt unde bekennen
wy Lutke Idassow tho Swyrssen, Otto Glasenap tho Gramentz unde Pribslaff
Kleist tho Borrenthien erffzeten, dath wy de Erbarenn, Ehrenfesten Rüdiger
Hassow Hanetmann thom Saszke, tho Rauenstein unde tho Bnbbeltze erffzeten
an ayneme und Drewes Kleist tho Lutken Yoldekow erffzeten andern deyless
thon ghnde unde myt beider parte wethen und willen vor se und ere ernen,
vom emen tho ernen des Dorpes Swallin haluen thom gründe enthlichen, ent-
scheden nnde verdragen h ebben, folgender gestalt etc. Zengen: de achtbaren
unde Erenfeaten Sczabel vomme Wolde, huetman op Nyjen Stettin, Pawel Kleist
tho Kowalke, Tönniges Sossennowe zampt zineme zone Peter Sossennowe tho
Slaghe (bei Polzin), Thewes Brnnnow tho Qnassow unde Hans Glasenap tho
Gramentz. — 1562 in dem Gesammtlehnbrief ist Hans v. GL aufgeführt (Urk.
N. 21). — 1565 ist auch Hans v. Gl. mit seinem Bruder und seinen Vettern
N. 37, 83 und 40 gegen das Stift, welches sich in die nachgelassenen Güter
von Georg v. Gl. 28 eindrängte, Kläger (s. N. 28). Hans v. Gl. nnd Con-
sorten führen Process gegen Otto v. GL 30, wegen Grünwald und Steinburg,
welches sie erstreiten nnd Michel 37 besitzt: mnss wohl nach 1570 gewesen
sein. —
Besitz: Gramenz, Grünwald, Steinburg, Treten, Polzow, auf
dessen Gebiet häufig Bernstein gefunden wird, nnd Andere.
Gem.: Margaretha v. Hassow, i. Y.i Mix v. Hassow -Brünnow.
Söhne: 49, 50.
Töchter: 1) Margaretha. Gem.: Johann v. Lettow-Schwirsen
1507 nnd 1578; er ist 1608 todt.'— 2) Catharina, Gem.: Georg, Joachim,
Hans v. Brockhnsen-Biebitz, Gr. Justin 1550, e.V.: Anton v. Brockhnsen-
Riebitz, Dresow, Gr. Justin 1520; s. H.: H. N. v. Adebar-Bössow. — 8) N. N.
Gem.: N. N. v. Briesen. — 4) N. N. Gem.: Hartin v. Billerbeck-
Sallentin, Blankensee etc.; derselbe wird später 1577 und 1589 gegen seines
Schwagers Curt v. Gl. 60 Erben wegen ihrer (der Gattin) Aussteuer klagbar.
37. Michael, 2. S. v. 26. Herzoglich pommerscher Kriegsrath, Rath
aby Google
— 124 —
und Feldhauptmann. — In dem italienischen Kriege zur Zeit Kaiser Carl V,
unter dem Conetablen Karl v. Bonrbon wird Michael v. Glasenapps rühmlichst
in der Geschichte gedacht. Am 24. Februar 1525, in der Schlacht bei Pavia,
besondere bei der Erstürmung Berns am 6. Hai 1526 hat er mit besonderer
Bravoar gefochten. Sa war znr Zeit, als Fabst Clemenz den Stahl besass;
Rom wurde, wie damals üblich, geplündert Darauf hatte das Heer viel Ver-
loste and raffte 1527 die Schweisssucht 7a desselben dahin.
Als 1529 anf dem Seichstag zn Speyer ein harter Abschied vom Kaiser
erlassen, wogegen die lutherischen Stande protestirten, hatte das znr Folge,
dass die protestantischen Pursten sich zn Schmalkalden verbündeten. Wir
finden Michael v. Gl. von nun an in diesem Heere; dasselbe war an Fass-
volk 49 Fähnlein (400 Fnssknechte die Fahne, alle etwa 4 Regimenter aus-
machend), die Gesammtzahl 18-20000 Mann, ezcL der Reiterei. Das Ganze
unter Kurfüret Johann Friedrich von Sachsen. In dem Heerhaufen des Kriegs-
obersten Christoph Graf Aldenburg (Oldenburg), 21 Fahnen, die Reiferfahne
zn 240 Pferden, stand Michael GL und heisst es: „nach dem Verzeichnis«
des Kriegszages der rebellischen Fürsten* 1540 waren dessen Hauptleate:
Gottfried Branstedt, Lieutenant (Stellvertreter des Grafen Aldenburg) und
Hauptmann über ein Fähnlein, der im Lager von Nördlingen starb; desgleichen
Curt Manteuffel, Lieutenant, Christian Manteaffel über 4 Fahnlein, Michael
Glasenapp, Hans Kieppenburg, Dietrich Wichmann ans der Mark, Otto
Spaen in Xanthis, Schramm v. Münster in Westpbalen, Werner Scheested,
Joachim Scheested, Hans v. Braunschweig, Dietrich v. Winterfeld, Hans von
Arn, ProfoBt, Michael v. Brannschweig, Schultheis«. Dies war die stärkste
Heeresabtheilung, die des Grafen v. Aldenburg, welche auch in der unglück-
lichen Schlacht bei Mühlberg focht, wo leider auch die meisten gefangen
wurden und Michel v. Gl unter den sich Durchschlagenden war. — 1547, d.
9. Hai fand die Musterung des pommerschen Heeres für den Seh malkaldi sehen
Krieg statt, wobei Michael als Feldhauptmann, Otto Gl. 30 als Oberster Artn-
laroy- Meister aufgeführt sind (s. D'rk. N. 26).
1538, Wnrchow. Gränzvertrag bei Bublitz, Porst and Wnrchow zwischen
Rudiger v. Massow zu Bublitz und Peter, Paul, Gorgen, Otto und Assmus
Gebrüder der Glasenappeu, dabei Zeugen: Michael Gl. zu Gramenz etc.,
Onrt Gl. zu Seidel (s. N. 80). — 1549. Gränzstreitigkeiten (s. N. 38). 1556,
den 22. Juli, Cöslin. Jürgen v. Kamele, Landvogt zu Stolp, erbsessen zu
Weitenhagen; Vollmacht für Jacob v. Puttkamer, Landvogt zu Greiffenberg etc.
erbsessen zu Zettin, die aufgezeichnete Verhandlung von Otto Glasenapp zu
Gramenz und den beiden Brüdern Heinrich 38 und Michael GL 87, welche
sie auf Befehl als Fürstliche Commission geführt, an die Fürstliche Kanzlei
in Stettin zu senden. Die Verhandlang hat hauptsächlich Gränzstreitig-
keiten mit Polen betroffen. — 1559. In der Pomerania von M. Gregor Lagos,
Wittenberg; „Unter den gnten Soldaten werden gelobt: Ernst Weyer, Johann
Snawen, Joachim Zitzewitz, Reimar v. Wald, der unter Frankreich gedient;
George I'odewils und Michael Glasenapp". — 15ti2. In dem Lehrbriefe
wird auch Michael v. Gl. aufgeführt (e. Urk. N. 21). — 1564. N&ngard am
Tage Catharinae. Ludwig Graf Eberstein, Herr v. Nangard leiht für sich
nnd seine Brüder Wulffen, Stoffen and Henrich auf ihre Herrschaft von dem
„Eruesten and Erbaren Michael GL zu Gramenz erbsessen von Beinen Erben
und Inhabern 5100 rthlr. den Thaler zu 4 Mk. sandisch - pommerscher laute-
werunge gerechnet, dazu guter 800 vollwichtiger Goldgulden und wollen dem
Michael GL und seinen Erben auf nächstfolgendem Tag Catharinae nach
Dato im Jahre 1565 angefangen und alle Jahr, wenn er oder seine Erben nicht
die Gesammtsnmme erhalten, abzahlen und zwar: lOOrthL mit 8pCt. und jede
100 Goldgalden mit SpCt. verzinsen; also jährlich sowiel nach Gramenz oder
Alten- Siittin. Zeugen: Matzke Borcke, Berndt Dewitz, Ewald v. d. Osten,
Messing Borcke, Richard v. Wedeil (Urk. N. 27). Der Zinsfuss ist zu der Zeit
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üblich gewesen. — 1565 betheiligt sich Michael v. Gl. mit andern Vettern
an der Klage wider das Stift, wegen eigenmächtiger Aneignung resp. Ver-
lehnnng der Güter des verstorbenen Jürgen v. Gl. 28, an andere Familien.
— 1556 ahm Abendt Michaelis Archangeli, Newen Treptow (an der Rega).
Revers der pommerschen Landstände an Kor brandenbarg, dass diesmal die
Lehnsemplan gniss ihrer Herzoge der Erbh.nl digung vorgehen solle. „Wyr
Herren Freisten, Mhann und Statte, alle undertanen und Einwohner der Her-
zogk- nnd Fürstenthumb Stettin, Fommern, der Cassuban nnd Wenden ete "
Mi tunterzei ebnet Michael Glasenap zur Grammentz etc. — Michael Gl.,
anck Bath Herzog Philipp I., stand bei demselben in grossem Ansehen.
( Vanselow). — 1560, d. 10. Januar, Treptow a. R. Anf dem Landtagsabschiede
wurde Michael v. Gl. zu einer Kommission für die Kriegsmacht nnd Ver-
theidigung des Landes bestimmt. (Pomm. St.-Arch.} — Gr&nzstreitigkeiten mit
des Polen kamen hanfig vor. Er hat die evangelische Konfession angenommen,
in seinen Besitzungen eingeführt nnd gepflegt Michael war ein grosser
Jäger nnd hat besonders viele Wolfe erlegt
Besitz: Gramenz a, Grünwald, Steinburg, Znchen b, Balfanz,
Antheil an Zulkenhagen, Anth. Coprieben etc.
Gem. I: Prisca v. Mßnchow-Mersin, i.V.: Andreas v. Münchow;
i. M. Sophia v. Manteuffel - Arnhanaen , Schwester von Erasmng nnd Prisca,
wieder Schwester der Gertrud, Gemahlin Georgs v. Gl. 28 etc.
Gem. II: Essea von Kleis t-Dnbberow.
Sühne: 51. 52 (I. Ehe), 53.
Töchter (I. Ehe): 1) Anna lebt 1618. Gem.: Messingv. Podewile-
ClStzin; s. V.: Peter v. Podewils anf Podewils, Barfin, Clötzin; s M.: Mag-
dslono v. Damitz, 2) Gatharina. 1601 schon Wittwe, lebt 1618. Gem.:
Christian v. Podewils-Malnow. 3) Sophia lebt noch 1622. Gern: Georg
v. Brunnow anf Qnatzow, Pöppel ; S.V.: Franz Brttnnow, s.M.: Ilsa v.Bonn,
Alle Kinder I. Ehe, Söhne 51. 52. und die drei Töchter beerbten 1616 ihre
Mntterschwester Gertrud, Wittwe Georgs v. Gl.-Seidel (s. N. 28). 4) Elisa-
beth (IL Ehe) Gem.: TSnniges v. Zozenow, 1603 aufschlage; S.V.:
Hans v. Zozenow -Schlage, s. M.: N. N. v. Kleist Damen; des Hans v. Zoze-
now 2. Gem. N. N. v. Wedell.
88. Heinrich auch Henning, 3. 8. v. 26, auf Lübgust. Auf der Uni-
versität Greifswald ist immatricnlirt : 1547 Hennigus Glasenap eqnes. —
1525, Beigard. Heinrich nnd Henning 40 v. GL verkaufen an Curt v. Man-
tenffel einige Hebungen aus Ziezenowe und Langen für 200 Reichsgulden, da-
bei Zeugen: Christoph 89 und Tflnniges 41 v. Gl. (s. N. 40). — 1549. Hein-
rich, Christoph 39 und Otto 80 v. Gl. nebst Heinrich v. Wolde und Peter
v. Zastrow klagen wider Zabel v. Woldes Wittwe in pnnkto gewaltsamen
Einfalls (Pomm. St.-Arch., Hofgerichtsacten). — 1556, den 22. Juli, Coeslin.
Jürgen v. Bamel, Landvogt zn Stolp; Vollmacht für Jacob Pnttkamer, Land-
vogt zu Groiffenberg, die aufgezeichnete Verhandlung von Otto 30 v. Gl.
zn Gramenz und den beiden Brüdern Heinrich und Michael v. Gl., welche
sie auf Befehl, als eine Fürstliche Kommission geführt, an die Fürstliche Kanzlei
zn Stettin zu senden; die Verhandlung- hauptsächlich Gränzstreitigkeiten
mit Polen betreffend. — 1563 verleibdingt Heinrich v. Gl. anf Lübgust seine
Frau Elisabeth v. Wolden: pp. „Weyl denn durch den Fal des ersten Menschen
die peinlicher menschlicher gedachtniss Hinflucht und auch nicht gewisser was
zu erhoffen also der Todt und nicht ungewissers also die Stunde, habe ich
Heinrich Glasenap zu Lübbgust Erbsesseu aus wohlerwogenem gemothe bei
gesunden Leibe und guter vollmacht billich geschattet, wie ich denn auch von
Rechts wegen zu dunde schnldigk, meine geliebte Hausfrau Elisabeth v. Wolde
volgender gestalt mit bewilligung meiner geliebten Brüder zu verleib gedin gen,
bekenne demnach kegenwartig dass ich fnnfthalb hundert Gulden Goldt sammt
einem ehrlichen Geschmeide und mannhaftigen Aussteuer wegen gebührender
■aby GOOglC
— 126 —
Erbfall etc. erhalten" ; er macht ihr 4 Bauern und 4 Kotzen zu Lübgnst (nam-
haft) mit allen Diensten, Pacht und dergl. ans. seinen Wohnhof zu Lübgnst,
welcher früher wüste gewesen nnd mit ihrem Goldo gebaut worden ist (Fomm.
St.-Arch.).
Besitz: Lübgnst, Ziezenowe, Langen etc.
Lübgnst ist ein alt v. Glasenappen Bittersitz, 2 Heilen von Nen-Stettin,
Vi Heile von Gramenz, unfern der Persante, mit 1 Vorwerk in Wruckbiitten,
gnter Forst, der „Rosin" genannt nnd mit fruchtbarem Boden. J. Janken schreibt
nach Mittheilung des Dr. Oelricbs 1768 über den Brunnen bei Lübgnst: „Es
gehört den Herrn r. Glasenapp, daselbst ist ein wunderbarer Brunnen, etwa
8 Schritt im Diameter, der beständig mit ungemeiner Force treibt nnd kocht,
auch sogar, dass er Alles, was man hineinwirft, wieder ans Ufer hinauswirft.
Wenn ein Vieh hineinfallt, etwa ein Mensch hineinspringt, so kann es, resp. er
nicht ertrinken, sondern das Wasser, welches wegen seines beständigen Kochens
(Sprudeins) nichts untergehen lässt, hebt sie wieder übers Ufer. Dieser Brunnen
führt sehr klares und mineralisch schmeckendes Wasser nnd wird von Einigen
dasselbe für sehr gesund gehalten, ja man nennt ihn an demselben Ort auch
den „Gesundbrunnen. " Es bleibt dieser Brunnen nicht beständig an einem Ort,
sondern verändert sich in manchen Jahren etliche Hai, da er dann wohl 10
oder mehrere Schritte von der alten Stelle sich als eine kleine Quelle äussert
und in kurzer Zeit die vorige Grösse hat So wie er nun auf diesem Ort
zunimmt, so vergebt er auf dem vorigen nnd versiegt sogar, dass die Stelle,
wo er stand, fest mit Erde wieder angefüllt wird, ohnerachtet er vorher uner-
gründlich war. Bleibt der Brunnen das ganze Jahr hindurch auf einem Ort,
so halten es die Einwohner in derselben Gegend für ein gewisses Zeichen,
dass es im folgenden Jahre wohlfeil werden müsse. —
Gem.: Elisabeth v. Wolde.
Sohn: 54.
TOchter: 1) Elseba. Gem.: Johann v. Zart, 1572 auf Stepen,
Sasaenbnrg, Griebenitz, Gültbeck. — 2) Vidante (Vigolante). Gem.: Ewald
v. Zadow-Zadow. — 8) Elisabeth: Gem.: Richard v. Lohde-Zuchen.
39. Christoph, 1. S. v. 27. Kurbrandenburgischer Oberst auf Bar-
walde etc.; 1562 schon todt; 1523 hat er studirt. — 1525, den 11. November,
Beigard. Heinrich 38, Hennig 40 v. Gl. verkaufen an Curt v. Hanteuffel
zu Polzin einige Hebungen aus Czitzkenowe (Ziezenow) und Langen für 200 R.
Gulden. Dabei Bürge: Christoph und Tönniges 41 v. Gl. (s. N. 40). —
1549. Christoph, Heinrich 38 und Otto 30 v. Gl. klagen mit Heinrich
v. Wolde und Peter v. Zastrow gegen Zabel v. Woldes Wittwe in puncto
gewaltsamen Einfalls (Pomm. St.-Arch). — 1546. Stanislaus Jablonski
verklagt den Christopboras Glasenapp, Erbherrn auf Tharnowo wegen Bück-
gabe eines Unterthanen (Pos. St.-Arch.) — 1546. Heinrich Golcz citirt die
Gebrüder Glasnap. nennt: Christoph, Anton 41, nnd Heinrich (Henning) 40,
Söhne des verstorbenen Peter Gl. 27 wegen einer Schuld von 10 Gld, welche
sein Vater Johann Golcz ihrem Vater geliehen hatte. — 1547. Da der durch,
den Stanislaus Jablonski im Jahre 1546 wegen Rückgabe eines Unterthanen
verklagte Christoph „GlanBnopp" Erbherr auf Tharnowo, im Termin nicht
erschienen nnd contamacirt ist, so trägt sein Vertheidlger auf Nichtigkeit des
Erkenntnisses aus dem Grunde an, weil sein Klient sich im Herzogthum Stettin
aufgehalten und von einer gerichtlichen Vorladung nichts gewnsat hatte. —
1556. Königlich polnisches Dekret, wonach die Königlichen Güter Tharnow etc.
aus der Hand des Christoph Glasnap auf B&rwalde durch den Kronschatz-
meister Mathias Mokronowski wieder eingelöst werden sollten. Da die Ge-
brüder Christoph, Heinrich alias Hennig nnd Anton genannt Glasenap auf
Barwolt weder das Gut Tharnowo räumen, noch ihre sich auf das Gut be-
ziehenden Rechte vorlegen wollen, so werden sie vorgeladen, ihre Ansprüche
gerichtlich nachzuweisen (Posenscbes St.-Arch., auch die folgenden Dekrete). —
aby Google
— 127 —
Da die genannten Gebrüder Christoph, Anton und Henning „Glosnops" anf Bar-
wolt den Landesgerichten nicht Folge leisten wollten, so sind sie in Boroitions-
strafe verfallen. — 1555. Abermaliges Mandat des Königs von Polen an den
Capitanns Generalis; er solle gegen die Glasenapp jnre procedere (vorgehen).
Er habe auf Wonach des Herzogs Barnim von Pommern ihre Bomition auf-
gehoben, damit sie ihre Sache nochmals den Gerichten vorlegen oder sich mit
dem Vertreter des 1'iscns einigen könnten. Sie behaupten anstatt dessen
Tharnowo gewaltsam. Vorher, 1554 hatte Nicolaus Twardowski, Mandatar des
ChristophorUB, Hennings und Antons Gebrüder Glasenap verlangt einen
bestimmten Termin, in welchem sich seine Mandanten unter Vorlegung der
ihnen seitens des Herzogs von Stettin-Pommern, Kassnbien, Barnimus, an den
König von Polen ertheilten Schriftstücke, rechtfertigen könnten. Inzwischen
1554 hat auch Mathias Mokronowski, Königlicher Fiskal, gegen die Gebrüder
Christoph, Henning nnd Anton Glasenap geklagt, weil sie ihre Leute be-
waffnet und so das Gut Tharnn wo im Kreise Deutsch- Crone, behauptet hatten.
(Tharnowo, Tarnowke südlich v. Jastrow.) Diese Harzeleien und Kämpfe mit
den Polen von den frühesten bis in späte Zeiten, anch hier urkundlich dar-
gethan, zeigen an, wie die v. Glasenapp stets das pommersche Gränz-
gebiet vertheidigten, und sich, durch den Feind Nichts abdringen Hessen —
vielweniger friedlich gut polnisch wurden. — 1562. In dem Lehnbriefe sind
seine Söhne aufgeführt, er bereits als todt verzeichnet (a. TJrk. N, 21).
Christoph v. Gl. hatte die evangelische Confession angenommen, in seine
Besitzungen eingeführt nnd gefördert.
Besitz: Baerwalde, Tarmen, Klotzen, Bothfliess, Knick,
Hammer, Schneidemühl b. Draheim, Antheil Coprieben, Tharnowo
(Tarnowke) im Kreise Dt. Crone, wahrscheinlich ein Bestbesitz aus der Zeit
noch her, wo Pommern bis zur Netze reichte etc.
Gem.: Elisabeth v. Kleist-Voldekow.
Söhne: 55. 56. 57. 58.
40. Henning, auch Heinrich, 2. S. v. 27 auf Klotzen etc. — 1525, den
11. November, Beigard. Henning (auch Heinrieb) Gl. zu Barwalde gesessen,
verkauft an Cnrt Mantenffel zn Polzin und Arnhausen erbsessen a) zu Czif-
kenowe (Ziezenowe) den Nemstzeu Hof, 2 Hafen, 2 Gulden Pacht, 2 Scheffel
Mühlenkorn, 2 Topf Flachs, 2 Bauchhasen, b) zu Langen: Kowillekenhof,
2 Hufen, 2 GnldenPacht, 2 Scheffel Mühlenkorn, 2 Topf Flachs. 2 Ranchhasen,
das halbe Scholzengericht, auf welchem Broskopf wohnt, mit einer freien Hufe,
für 200 Gld. Eh. weniger I6'/s nnd weniger 8 Schilling Snudisch. Bürgen
des Henning seine Brüder Christoph und Tönniges v. Gl. (Transumirt den
5. Decbr. 1559). — 1546 klagt Heinrich Golcz gegen Henning, Christoph nnd
Anton Gl., Söhne des verstorbenen Peter Gl. 27 wegen einer Schuld dieses
von 10 Gulden (s. N. 39). — 1553. Königlich polnisches Dekret, wonach die
Königlichen (?) Güter Tarnowo ans der Hand des Christoph Gl. auf Bärwalde
durch den Kronenschatzmeister Matthias Mokronowski wieder eingelöst werden
sollen, Da die Gebrüder Christoph, Heinrich alias Henning und Anton
genannt Glasenapp auf Barwolt weder das Gut Tharnowo ränmen, noch ihr sich
auf dieses Gnt beziehendes Recht darlegen wollen, so werden sie vorgeladen,
ihre Ansprüche gerichtlich nachzuweisen. Da die genannten Gebrüder Glos-
nops auf Barwolt den Landesgerichten nicht Folge leisten wollten, so sind sie
in Bomition ss träfe verfallen. Ob Anton 41 nicht auch aus diesen Gründen
nach Livland wechselte? (siehe N. 39 auf Klotzen etc.). — 1554. Nicolaus
Twardowski, Mandatar des Christoph, Henning und Anton Gebrüder Gtos-
nap, verlangt einen bestimmten Termin, in welchem sich seine Mandanten
unter Vorlegung der ihnen seitens des Herzogs von Stettin, Pommern etc.
Barnim an den König von Polen ertheilten Schriftstücke rechtfertigen könnten.
Es klagt aber 1554 Matthias Mokronowski, Königlicher Fiskal, gegen die
Gebrüder Christoph Henning nnd Anton Gl., weil sie ihre Leute bewaffnet
aby Google
und so das Gut Tharnowo behauptet hatten. Darauf 1555 abermaliges
Mandat des Königs (von Polen) an den Capitanns generalis, er solle geg-en
die Glasenappe jnre procedere, also vorgeben; er babe anf Wunsch des
Herzogs Barnim von Pommern ihre Bomition aufgehoben, damit sie ihre
Sache nochmals dem Gericht vorlegen, oder sich mit dem Vertreter des
Fiskus einigen konnten; sie behaupten aber anstatt dessen Tharnowo
(Tamowko) gewaltsam. (Posener ßt.-Arch. s. N. 39.) — In dem Gesammt-
lehnbriefe von 1502 ist auch Henning Gl. aufgeführt (s. a. Urk. N. 21). —
1565. Henning nebst Hans 86, Michael 37, Tönniges 83 v. GL betheiligten
sich an der Klage gegen das Stift, welches sich in den Besitz des verstorbenen
Georg v. Gl. 28 eingedrängt, resp. über die Guter verfugt hatte.
Besitz: Klotzen, Antheil Bärwalde, Zülkenhagen, Antheil Cop-
rieben, Tarnowke, Ziezenow, Langen etc.
41. Anton (Tönniges) 8. S. v. 27. Klotzen, geb. ca. 1500. Erhatstudirt
und ist der Erste, welcher von der Familie dem Zuge des hinterpommarschen
Adels nach den sogenannten Ostseepro vinzen, nach Livland, Esthland etc. folgte,
sich dort ansässig machte, (auch wechselnd in Pommern wohnte), in seineu Nach-
kommen das Geschlecht auch dort sich fortgepflanzt hat. — 1528, In dem
Verzeichniss der Schlösser und Rittergüter in Livland zu Ende der Ordenszeit
(s. v. Bunge etc) ist aufgeführt: „Dat Cer Spell tho Kreutzeborch Tönni-
ges Glasenap mit seinen Hof (Gut). 1823 Hess ein Kirchspiel Matthias
nud Kreuz, Kreis Hamen, das Gut Kreuzhof mit 15 Haken und 209 Ein-
wohnern. Es scheint hier das Kreuzburg unfern Glasemanek und Treppenhof
bei der Düna herzutreffen (s. unten). — 1525 erscheint er in Pommern, wo
er an Klotzen, an Bärwalde betheiligt, als Bärge mit Christoph 89 v. OL
seinem älteren Bruder mit Henning 40, Theile und Gefalle von Ziezenowe und
Langen an Gurt v. Mannteaffel auf Polzin verkauft, also hier auch speciell auftritt.
Dann bat er sich mit Wenduta v. Notken in Livland vermählt. — 1546 wird
auch Tünniges nebst seinen Brüdern Christoph und Henning v. Gl. durch
Heinrich Goltz wegen einer Schuld seines Vaters Peter, von 10 Gld-, welche
dieser dem Johann Goltz, Vater dos Heinrich, rückständig geblieben, citirt. —
Bei den bei N. 89 aus dem Posener Archiv angeführten Vorladungen, De-
kreten etc. von 1553, 54 und 55, auch beiTarnowko, ist Anton genannt und
Beteiligter. — 1562 ist auch Tönniges Gl. in dem Gesammtlebnb riefe des
Herzogs Barnim aufgeführt (s. Urk. N. 21). Um diese Zeit ist er wieder in
Livland, denn in Götze: „Albert Sneerbeer, Erzbischof von Preussen" seht:
„Tönniges Glasenap, der ältere, (der jüngere in Pemntern), Peters] Sohn,
bescheiniget Dienstags in der hiligen Pingsten Vridag 1562, dass er der ehr-
würdigen Aebtissin Alhett Wrangel 200 Mk. Rigisch, auf jede Mark 36 Schilling
zn rechnen, schuldig geworden sei, welche er mit 12 Mark jährlich zu ver-
renten verspricht (s. S. Georg 59). Er hatte die evangelische Oonfession an-
genommen. Auch Anton gab sich der Jagd mit Passion hin, wozu er auch
eine grosse Meute von Wolfsbunden in Klotzen hielt.
Besitz: Klotzen, Antheil auch an Bärwalde, Tarnowke; inLivland
Kreuzbnrg, das beutige anf dem rechten Ufer der Düna gelegene, zwischen
Treppenhof (s. G. 297} und Glasmanek, wie oft der Name Glasenapp russi-
ficirt oder polonisirt wird, als auch Glasmarski, Glisitiinski, Glismirski (s. Th. I,'
Abth. das Geschlecht v. Glasenapp) nachweisen, sowie auch der Umstand, dass
dem Glasmanek, etwa 8 Werst jenseits der Düna, gegenüber der Ort Seibarg
liegt, und ein Vetter von Anton, Paul v. Glasenapp, Landrath auf Pollnow hier
bei Viverow in seiner Zeit, von etwa 1540 bis 1592 lebend, ein Vorwerk des
Namens Seiburg, auch David, wie angegeben zur Erinnerung an den gegen
die Türken mitgefochtenen Feldzug, angelegt hat. Ob nun Anton oder sein
Sohn Georg v. GL 59 den bezüglichen Krieg 1565 mit Paul zusammen mit-
gemacht und hier zur Erinnerung auch ein Seiburg resp. angelegt hat, wäre
anzunehmen. Nach livländischen Nachrichten hat das Gut -Glasmanek11 an
aby Google
— 129 —
dar DÜna bei Erentzborg und Seiburg früher „Gl&senappshof geheissen (Glaa-
manek ist die lettoniBirte Form fUr Glaaenappshof, jetzt Glasmanka genannt,
welches heute noch ein Beigut von Ereutzburg ist). Ereutzburg mit allen
anliegenden Gütorn bildet jetzt ein Hajorat der Familie v. Korff und gehört
Eum Witebskischen Gouvernement, was in dem sogenannten polnischen Livland,
d. h. dem Theile Polens, welcher ursprünglich zn Livland gehört hat, liegt.
Da nun Ereutzburg nebst Fertinentien schon vor der Familie v. Korff denen
v. Glasenapp gehört hat, die erstere aber schon im Anfang der polnischen
Periode in den Besitz dieser Gilter gekommen iat, ao ist ersichtlich, dass die
Familie v. Glasenapp schon in der heermeiBterlichen Periode in Livland,
siehe vorstehend 1523, ansässig gewesen ist Es hatten die v. Glasenappe
von der Hatrikelkommission im 17. Jahrhundert nnter den, ans heermeister-
licher Zeit stammenden Familien, aufgenommen werden müssen. Da, wie
schon erwähnt, es ein charakteristischer Zug der Familie auch hier leider,
gewesen ist, auf dergleichen, was als Form, nicht vornehm, als gleich-
gültiger angenommen sein mag, wenig Gewicht zn legen: so hat man sich
wohl nicht die Mühe gegeben, den Nachweis s. Z. zn liefern, dass dies
Geschlecht nnter den Familien froherer, als der schwedischen Zeit zn notiren
gewesen wäre. Es heisst: Husternng der Bossdienstpferde der livländischen
Ritter- und Landschaft, nämlich des Wendenschen, Dürptschen und Pernanschen
Kreises, geschehen zur Zeit polnischer Regierung zn Oberpahlen Anno 1599;
I. Wendenschen Kreis: 5. Starostei Erentzborg. „Obrist Clans Korff (er)
halt vom Hanse Horst's, GlasenappsnndLinners Gut etc. 8 Bossdienstpferde."
Es hat das Geschlecht v. Glasenapp zn der Zeit wohl schon in zwei Kirch-
spielen, Erentzborg, vergl. oben, Besitzungen gehabt —
Gem.: Wendnla v. Notken.
Sohn: 59.
14. Generation v. 1555 bis 1590.
42. Henning. 1. 8. v. 80. Gramenz. Jung gestorben.
43. Jürgen. 2. 8. v. 80. Gramenz. Als Kind gestorben.
44. Assmus. 3. 8. v. 80. Gramenz. Früh schon gestorben.
45. Caspar Otto. 4. 8. v. 80; II. Ehe, geb. um 1554, gest. 1608.
Auf Wissbuhr, Gramenz etc. Herzoglicher Landrath, Neuatettiner Distrikts.
Er hatte sehr ausgedehnten Besitz, war thäthig und stand in hohem Ansehen.
- Nach Elzow, v. Plotho: Caspar Otto v. Glasenapp auf Gramenz, Wissbuhr,
Altenwall etc., Fürstlich pommerscher Landrath, ist 1578 Herzog Casimir,
seligen Gedächtnisses, zn Peregrination zugeordnet und Bind sie Italien durch-
reiset; haben Born, Venedig besichtigt und die vornehmsten Höfe und Städte
in Augenschein genommen, auf der Bückreise in Niederland gezogen und das
Kriegswesen nicht ohne Gefahr beschauet und sich bei den niederländischen
Eriegslenten eine gute Zeit aufgebalten. Im Frühjahr wurde die Heise, bei
welcher noch Mitbegleiter waren: Jürgen Warnin, Caspar Kameke nnd Georg
Schlieft* und wobei als Prostestanten, besonders das päpstliche Born Interesse
hatte, begonnen und durch Heimkehr zu Weihnachten beendet. Auf der Bück-
reise wurde das Kriegstheater, wo der Pfalzgraf Casimir gegen die Spanier
zn Felde lag in den Niederlanden angesehen. — 1606 hat er der Theilnng
des Stettinschen Fflrstenthnms nnter die Fürstlichen Herren Gebrüder, anch im
selbigen Jahre Herzog Bogislafs XIII. Leichenbegänguisa mitbeigewohnt.
Und als er sein Leben bis ins 54. Jahr christlich ergeben und rühmlich zu-
gebracht, hat er zu Wissbuhr dasselbe, etwa 1608, jedoch nicht natürlicher-
weise, sondern durch feindselige Nachstellung böser Leute auch christlich
geendet nnd ist zu Gramenz begraben worden. Seine Frau Maria o. d. Osten
a, d. H. Pl&the, eine fromme, aufrichtige, ehrliche Matrone, welche, nachdem
de 81 Jahre im Ehestande gelebt, ungefähr l'/t Jahre vor ihrem Eheherrn
gestorben, ist anch zu Gramenz begraben. — 1572. Im Register der An-
schreiben an die Vasallen: Ahn Paul (47) nnd Jaspar Otto den Glasenappen
aby Google
— 180 —
zu Manow (seltene des Stifts) als Hanptleute und Vögte, „damit ihnen die
Bitterschaft zu sitzen gebotten wird". — 1578 belehnte Herzog Johann
Friedrich den Tessen v. Kleist zn Damen bedingt mit den von den v. Trid-
demer besessenen und freigewordenen Feldmarken Grünwald und Steinburg,
die v. Glasenapp -Besitz waren, was Caspar Otto mitinteressiren musste.
Siehe N. 30, später bei Georg Wedig 260 und Heinrich Friedrich 261. —
1574. Cörlin. Paul 47, Caspar Otto, Kurt 52, Joachim 51 v. Gl. haben
am 3. November vom Herzog Casimir, Bischof von Cammin ihre Lehne em-
pfangen, wegen der Bechtlegnngen der Wissbahrschen Gränzen, wo das Bis-
thnm einen Kamp beanspracht, welche Ausdehnung der Gränze die v. Glase-
nappe nicht zugeben, erfolgt die Belohnung mit Wissbnhr nicht, da die strei-
tigen Punkte erst abgewickelt werden sollen und soll es bei vorigem Stande
bleiben, „was dieGlasenapp haben gehen lassen und bei ihrer Behauptung'
bleiben". (Pom. St.-Arch.). — 1575, d. 17. Februar wurde an Caspar Otto
nnd Paul 47 eine herzogliche Einberufung zn den Landständen betreffs weiterer
Veranlassung in ihrem Bezirk, zur Berathung über Steuern, Aufstellung nnd
Erhaltung von 1200 Pferden zum event. Kampf gegen die Türken für die
Religion und um andere Angelegenheiten zu berathen, erlassen (Kretschmann,
genealog. Sammlung, das Original). — Die Grenzhandel mit Polen spielen
sich fort, z. B. 1570 mit dem Hauptmann von Dt. Crone, mit dem Grafen
Stenzel Gorke etc.; nach 1579 war Zippnow pommersch und die Brüsenitz
als Gränzfluss angesehen; damals liesBen sich die Polen, in Zamborst nieder
und rissen unter Anderem die auf der Piele befindliche Mühle, welche den
von Glasenapp nnd von Wolde, als an dem „alten Walle" berechtigt, gehörte,
nieder. —
1577 wurde zwar, nachdem die in der Pieleborgschen Heide früher ver-
einzelt liegenden Käthen in Dörfer zusammengelegt, diese und auch andere
Strecken, so weit die schwachen Kräfte reichten, in Kultur genommen (von
einer „grossen Badnng", die 1563 ins Werk gesetzt sein soll, kann wohl im
grossen Maasstabe nicht die Bede sein); versacht, eine Eintheilang und
Gr&nzbestimmung ins Werk zu setzen; jedoch haben noch viele Streitig-
keiten stattgefunden. Da dies zu Caspar Otto's Lebzeiten statt fand, er der
speciell Betheilfgte war, muss hier manches schon Gesagte leider noch einmal
vorgeführt werden (trotz des Vorwurfs der uns gemacht werden wird). —
Brüggemann sagt zwar kurz und glatt: Die Dörfer Altenwalde, Bärbaum,
Altmüh 1, Pieleborg, Nemmin, Dummerntz nnd Linde wurden von den 4 Ge-
schlechtern v. Glasenapp, v. Wolde, v. Zastrow nnd v. Münchow in der Kitte
des 16. Jahrhunderts bei gemeinschaftlicher Radung der Pieleborgschen Heide
angeleget und 1577 unter dieselben mit Einstimmung der Pomm ersehen
Herzoge erblich getheilt; doch ist das ans dem schriftlichen Vertrag im
Pomm. St-Archiv (s. Urk. N. 30) gar nicht so genau, und was jede Familie
bestimmt erhielt, zn entnehmen. Heraus zn erkennen ist nur, dass eine Gränz-
linie, besonders in dem nördlichen Theile, zwischen dem Copriebenschen Busch
und der Pieleborgschen Heide gezogen werden sollte, bei welcher wieder das
Land bei Barwalde, Grabunz etc., störend, als ausgenommen, zwischen eintritt.
Für die an ersterem, dem Copriebenscheu Bosch, betheiligten v. Glasenapp
und v. Wolde nur ist eine Gränzlinie (siehe Hofgerichtsakten Pomm. St.-Arch.)
gegenüber allen (4) an der Pieleborgschen Heide betheiligten Geschlechtern
heranszukennen. Die Bestimmung der Gränzen der einzelnen Guts* und
Dorf -Territorien ist noch weniger als allgemein angegeben. Altenwalde, das
Dorf 1563, die Kirche 1572, neu angelegt, auf der Höhe nnd in leicht zn
knltivirendem aber auch auf wenig tragbarem Boden, ist wie anderer Orts
erwähnt, nominal für den Alten-Wall, das alte Burgschloss, eingetreten, zn
dem ja die nördlich des Kämmersees zwischen den Dörfern Wuckel, Altmühl,
Bewerdick und Backow gelegenen Vorwerke Petersmark nnd Pomtnerachhof
gehörten, die dann zn Altenwalde, dem Dorf, gelegt wurden, der weiten Ent-
■aby GOOglC
— 181 —
fernung Halber aber meist verfallen, ja meist wüst gelegen haben und wie das
Banerndorf Rakow, wohl das frohere Burgdorf, meistens in Pacht Oberlassen
worden sind; alle waren erst alt erblich v. Glas enapps eher Grnnd-Besitz. —
In Anbetracht der durchaus nicht der Strategie zur Bitterzeit entsprechenden
Lage von dem Dorf Altenwalde als früherer Feste, ferner der natürlichen,
urkundlichen Beste des Burgschlosses Altenwall am Kammersee, nahe den
Torwerken, nahe der Altmühle etc.: sprechen diese vorstehenden Verhältnisse
dafür, dass das Dorf Altenwalde nicht dort angelegt worden ist, wo Alten-
wall gelegen hat, von dem der ganze Distrikt, südlich des Kämmersees und
westlich der Fiele den Namen hatte und der bis Zacherin reichte, welches
letztere ja anch spater mit dem Dorf Altenwalde zusammenhing, Dienst-
leistungen hier verrichten musste etc.; es darf also Schlos Altenwall genan
Örtlich, mit dem spateren Dorf Altenwalde nicht verwechselt werden. An
Altenwalde und Zacherin (spater anch Klein-Zacherin) waren die Glase-
nappe nnd v. Walde allein nnr betheiligt, und zwar waren 1577: „Caspar
Otto Glaaenapp der Kowenhof zu Altenwalde nff diese seitwärts nnd
Andreas v. Wolde zn Coprieben nff jenseits den Fliess" zugefallen. Der Hof
in Pielebork wurde Gert v. Zastrow, den andern Geschlechtem jedoch 120 Horgn
zum Bittersitz gelassen. Der Herreiihof an dem Lanzkower Flies» belegen.
der Hof znr Rechten an die v. Glasenappe, links an Hans v. Wolde. Bei
Pieleborg erhielt Joachim Zastrow den Sandkrug. Auch bei dem Borne zn
Zuchow (Jnchow?) ist Linderhof (Linde) Caspar Otto v. Gl. zugeschlagen;
fangt an bei dem CBIpinschen Hofe bis an den Valmschen Bosch nnd an
die Baddatzer Scheide. Sonntagshof ist den v. Glasenappen zu Bärwalde
nebst Simon-Kowellekenhof, ans welchem ihnen 120 Morgen zugemessen
werden sollen. Im Osterfelde den v. Glasenappen die Schaferei, so die
Bärwalde'schen v. Gl. in Besitz haben, die andere Schäferei Johann
v. Zastrow. Ans dem Angeführten ist in Anbetracht, dass allein nnr die
v. GL nnd v. Wolde am Copriebenschen Busch und am Alten Wall betheiligt
waren, noch für diese das als ans der Pieleborgschen Heide nur allein ihnen Zuge-
standene zn entnehmen. — 1580 ist Caspar Otto Gl. zn Gramenz Bürge
einer Schuld eines v. Lettow. — 1580 klagen alle v. Wolde, v. Zastrow nnd
r. Hunchow, die gewisse Gefalle aus Zulkenhagen su verlangen hatten, gegen
Caspar Otto v. Gl, belangend: „Hiskorn" (Messkorn s. Hofgerichtsacten).
— 1560. Alle v. Wolde et Cons. welche Gerechtigkeiten an der Baldewantz-
schen Holzung hatten, klagen gegen Caspar Otto v. Gl. wegen „Missbrauchs."
— 1582 klagt Ewald Lettow gegen Cnrts 50. v. Gl. Wittwe wegen geliehener
400 Gld. ; in dem Schuldbrief Bürge: Caspar Otto und Lorenz, 54., v. Gl. -
1583 klagt Gert v. Hantenffel gegen Caspar Otto v. Gl. wegen der Feld-
mark Wardin. — 1684. Caspar Otto GL entnimmt von Simon v. Zastrow-
Griebenitz nnd Erben 600 Gld. Pomrn., welches Darlehn er aufnimmt, um
seinen Vetter Paul, 47., von dem er einen Antheil Wurchow gekauft hat, ab-
zufinden nnd verpfändet dafür Zachen und 4 Bauern in Wurchow; Oonsens
Hartini 1584. — 1687 Caspar Otto v. GL hat von Georg v. Warnin
1200 Gld. Landeswährung geliehen nnd setzt ihm als Pfand ein auf Schäferei
Hoker: 4 Kossäthen in Moker nnd einen Koss&then in Steglin mit Be-
willigung Paul Glasenappe 47, der nächsten Agnaten und Vettern. Fürstlicher
Consens von demselben Jahre. — 1688 Caspar Otto Gl. schliefst einen
Contract ab mit Bewilligung seines Vetters Paul, 47. Gl. Pollnow, des Brnders
der Wittwe des seeligen Anton v. Natzmer-Gatsmin, Hargarethe und deren
Kindern, denen er 1000 Gld. mit 60% Zinsen schuldig, dafür wiederkäuflich
sein Gut Balfanz nebst Pertinentien nnd die Schäferei verpfändet nnd sie
also versorgt. Fürstlicher Consens vom Uartinstage 1688. — 1589 klagt
Andreas v. Wolde gegen Caspar Otto v. Gl. wegen ihm abgenommener
Netze. — 1690 Oaspar Otto v. Gl. ersacht den Herzog Johann Friedrich
von Stettin-Pommern, Kouunissarien in dem Gränzstreit zwischen Buhlita und
aby Google
— 132 —
Wnrchow zu ernennen, nachdem bereits von Seiten Beines Herrn Bruders,
Herzog Casimir, als solche Harun Kleist und Ewald Lettow bestimmt seien
etc. „Welcher geatalt E. F. G. Herr Bruder der Meynn auch gnädiger Fürst
nndt Herr, Herzogs: Casimir, zu behör nudt Besichtigungk der Irrigen Land-
grenzen zwischen Bnblitz nndt Wnrchow Ihrer F. G. Stiefftsvoigtt M&rt.in
Kieistenn, samhtt Ewald Lettowen zu Kommissarien nff Ihrer F. G-. Theil
denominiret." — 1590. Es klagen alle: „an dem Alten Walle" berechtigten
als: Anton, 56, Cnrt, 52. Henning, 57. etc. v. Glasenapp und die v. Wolde
gegen Caspar Otto Gl., dass man von ihren Unterthanen aus der Umgegend
und besonders der Kondncteur der Grainenz - Altenwal Ischen Güter Jörgen
Fodewils verlange und Bio hart verfolge, dass sie nur von dem dort gebrauten
Bier nehmen, nicht von ausserhalb, auch nicht ans Polen es beziehen und nur
auf Caspar Otto's Kühle dort mahlen sollten. Die Sache wird zur Ent-
scheidung des Herzogs Jobann Friedrich gebracht, der denn auch entscheidet,
dass, um nicht den Polen Vortheil zn gewähren und um nicht in den Dorfern
die Tabernen zum Schaden der Dörfer zu vermehren, die Unterthanen nur
dort in Altenwall mahlen nnd das Bier von dort entnehmen zn lassen. — 1591.
In einer Pfarrmatrikel von Bramstadt bei Polzin, worin Bramstädt, „ein vor
kurzen Jahren im Polzinschen Busch erbautes neues Dorf" genannt, mit einer
Kirche, welche in jener Matrikel bestattigt wird, sind als Patron alle v. Man-
teuffel auf Polzin nnd Arnbansen gesessen nnd Caspar Otto v. Gl. genannt
und als zugehörig zn Kirche und Pfarre das gleichfalls im Polzinschen Busch
neu erstandene Dorf Zemmin genannt. — Nachdem 1569 vor Aufstellung des
1577 abgeschlossenen, mangelhaften Vertrags alle v. Glasenapp, v. Wolde
nnd v. Münchowe gegen die v. Zastrowen, wegen Theilung das Stadieins Barwalde
nnd der Pieleborg'schen Heide geklagt hatten, sind nach dem Vertrage von 1577
Anno 1592 alle v. Glasenapp und v. Wolde genOthigt wieder gegen die v. Zastrowe
in puncto der Pieleborgschen Heide klagbar vorzugehen. — 159S ist zwischen
Caspar Otto GL auf Balfanz und Paul Weding öl v. GL auf Gramenz ein
Vergleich wegen Zülkenbagen abgeschlossen worden. — 1594, Montag nach
Quasimodogeniti, Tauschvertrag, wonach Caspar Otto v. GL auf Gramenz
das Gut Zemmin an Tönniges und Martin Gebrüder v. Zozenow auf Schlage
gegen deren Gut in Gr. Lutzig vertauscht hat. — 1594. Jürgen v. Wolle
auf Reinenfelde klagt gegen Caspar Otto v. GL in puncto Erictionis. —
1595. Die v. Glasenappe und v. Wolde „an der Cobriebenschen Heide
berechtigt" klagen gegen Gerdt v. Hanteuffel zn Popplow wegen der Grausen
und un gebührlichen Pfandgeldes (Hofgerichts- Acten, Pom. St.-Arch.). — 1596,
d. 18. Juni. Die Gurt 50 v. Glasenappscheu Erben werden vorgeladen nnd
zwar durch ein von dem Beamten Ewald Lettows überreichtes Dokument vom
11. August ejd. welches in Gegenwart Caspar Otto v. GL zu Gramenz durah
Hans nnd Claus v. Lettow ihnen insinuirt wurde. — 1599. Gert v. Woldee
Wittwe contra Caspar Otto Gl. wegen Incarceration. (Hofgerichtsacten).
— 1602. Heinrich v. Wolde zum Eichenberge nnd Zabel v. Zastrow zum
Barwalde contra Caspar Otto v. GL, wegen genommener 14 Stiege Bocken,
welche durch seine Unterthanen zu Zülkenhagen, ihren Unterthanen vorent-
halten worden. — 1602. Im Manual N. 20 des Herzogs Barnim XIII. int
angegeben: „2 Daler Caspar Otto Glasenappe seynen Diener, so er m. g.
F. und Herrn vorreredt" (d. h. Trinkgeld für voraufreiten). — 1606, d. 7. März
starb Herzog Bogislaf XIII. ; nach dem Tode fand am 25. August unter den
5 Brüdern Herzog Philipp II., Franz I., Bogislaf XIV., Georg TU. und
Ulrich die Auseinandersetzung wegen des Stettinischen Herzogtums statt;
dabei waren als Unterhändler der 5 Fürsten folgende lOLandrüthe: Caspar
Otto v. GL, Hans Henning v. Flemming, Landvogt von Stolp und Schlawe,
Ewald v. Flemming Hofmarschalk, Joachim v. Wedell-Blnmberg, Henning v.
Borck-Woitzel, Jobst v. Dewitz, Thyder v. d. Zinne, Damian v. Winterftld
und Andere. Desgleichen gehörte Landrath Caspar Otto v. Gl. auch so.
aby Google
der 1595 eingesetzten kommissarischen vorronndschuftlichen Regierung für die
noch minderjährigen Prinzen vom Herzogthmn Pommern, Stettin, Wolgast. —
1606, d. 9. April war Caspar Otto v. Gl. auf dem LeichenbegänguisH Herzog
Bogislafs Xm., wobei er eine Fahne trag. — 1609, d. 31. Januar, Tychow;
als Michel t, Kleist den hinterbliebenen Söhnen seines Bruders, Hans und
Peter seinen Autheil Gr. Tychow üherlässt, sind Caspar Otto nebst Joachim
51 v. Gl., als Vormünder, zugegen. (Pom. St.-Arch.). In der Nachschrift
iieisst es: Weil der Ein Vormund Caspar Otto v. Gl. verstorben, habe ich
Rüdiger Kleist meines Vetter verdrach so vile mir anff mein part zu kfimt
aoff flitig zn zahlen mith meiner hant unterschrieben; Eggert v. Mannteuffel.
— Caspar Otto v. Gl. ist also wohl 1608, vor 81. Januar zn Wissbnhr ver-
storben. — 1628 versteuerten seine Erben noch nach der Hufenmatrikel
(Klempin), folgende Guter:
Güter:
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1
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Bemerk.
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Luisse, Lehnsmann Adrian v. Krieseu in .
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Ziehen (Kr. Beigard), da die Bedele wohnen
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Zechendorf \ nicht bestimmt
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Ifnj-Vü 1 UHD BUI «ikudlft und inj* t*r.
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Ausser diesem noch Besitz: Wissbnhr, Anth. Hanow, Steglin und
mehrere Güter im Stiftischan, die eben hier nicht aufgeführt sind; ferner
Anmerk. : + Bei Flakenheide von den W/s Hohen ist fürstlich Verordnung vom
1. Februar anno 30 provocirt, das wegen des Flochsandes (Flugsandes) Stda pars solle
angehen, also 7 Hüben, so geschehen den 19. Mai 1650. — ** Noch 1662 war Christoph
v. Kriesen Lehnsmann von fiedel und Zuchen. — *** Zacherin soll von den Polen
occuphrt fein.
aby Google
Bramstädt, Bärwaldo, Anth. Lanzen, Linde, Pieleborg, Zemmin
(bei Nen-Stettin) (alter Besitz seit vor 1577); Fapenzin, Drenzke, Nemitz
u. b. w.
Gem.: Maria v. d. Osten; i. V.; Wedig (Wedekind) v. d. Osten (1606)
Hauptmann zn Wollin auf Plathe, Hasenfler, Finnow; i. M. : Anna v. Massow
aus Bnblitz, Bavenstein; andere geben die 2. Frau von Wedig v. d. Osten,
Anna v. Pogwisch als ihre Mutter an. (8. N. 47.) Bei Paul Wedigs, 61. Be-
gräbnis 1619 sollen eine Mutter and 3 Schwestern anwesend gewesen sein
und war erstere wohl eine Stiefmatter, also dass Caspar Otto nach dem Tode
der Maria v. d. Osten, die ja 1607 gestorben, zum 2. Mal verheirathet ge-
wesen, der aber auch 1608 schon gestorben ist
Söhne: 60, 61, 62, 63, 64, 65.
Töchter: Anna Elisabeth. Gem.: 1612 Hochzeit, Ernst v. ßamin
auf Nassenheide, Bock, Polzow; s. V. ; Henning v. Kamin, Wolgastscher
Kanzler; s. U.: Agnes v. Küssow ans dem fürstlichen Hause Lötz, wo sie
den 20. Oe tober 1598, 56 Jahre alt, gestorben ist; Anna Elisabeth lebte noch
1619. 2. Anna Clara, 1619, Gem.: Mathias v. Benter. 3. N. N. lebte
1619. —
46. Tonnies, 1. 8. v. 84, 1582 bereits todt, Pollnow. — 1567 Hans v.
Lettow zn El. Schwirsen hat dem Paul v. Gl. 47, 200 Gld. geliehen. Bürgen
sind: Tönniges v. Gl., Adrian and Lucas v. Lettow zu Britzke. (Pom. 6t-
Arch.)
47. Paul auch Moritz, 2, 8. v. 84 Fürstlich pommerscher und
bischöflicher Landrath auf Pollnow, —
1565. Wie schon früher, so auch jetzt, zogen mehrere des pommeracnen
Adels ans, am gegen die Sarazenen and die Türken zu kämpfen. Unter dem Kaiser
Maximilian II. war Deutschland wieder von denselben bedroht and sammelte
sich bei den Festungen Comorn, Raab und Stnhl weiss enburg ein deutsches
Heer von 130,000 Mann; viele Pommern waren hinzngestromt, um Lorbeeren
zu erndten, so auch Paul Glasenapp • Pollnow, der mit Lupoid Wedell-
Cremzow, Georg v. Kleist - Kowalk und andern Pommern (auch Georg v.
Gl. 59?), sich brüderlich unterstützend, viel Anerkennung ihrer Bravour und
Kriegesehre in die Heimath zurückbrachten. Paul v. GL sowie Georg v.
Kleist hatten hei den Panzerreitern, Lupoid v. Wedell bei dem Infanterie-Be-
giment Walderdorn gefochten, den Sturm auf Dotis und die Affaire bei Stuhl-
weissenbnrg rahmlichst mitgemacht. Als der Feldzug beendet, hetsst es, damals
üblich, im Johanniter Wochenblatt: „Nachdem sie abgelohnt waren, ritten sie
heim." (Brachvogel.) — 1572 den 16. August Forstliches Anschreiben „Ahn
Paul und Jaspar Otto den Glasenappen zu Manow" als Amts Hauptleute
(erbliche Landräthe) zur Mittheilung an die Bitterschaft in ihrem District
„damit ihnen die Ritterschaft zu sitzen gehotten wird." — 1574 d. 3. No-
vember, Cöslin. Paul, Caspar Otto 45, Kort 52, Joachim 51 v. GL haben
vom Herzog Casimir, Bischof von Cammin ihre Lehne empfangen, nur wegen
der Wissbuhr- und den bischöflichen Granzen sind streitige Punkte, bis diese
abgewickelt, soll es beim vorigen Stande verbleiben, „was die v. Glasenappe
haben gehen lassen und bei ihrer Behauptung bleiben". — 1575 den 17. Fe-
bruar wurde an Paul und Caspar Otto v. Gl. ein herzogliches Einberufangs-
Bchreiben zu den Landstanden erlassen, zur weiteren VeranlasBong in ihrem
Bezirk, betreffend Berathnng über Steuern, Aufstellung and Erhaltung von
1200 Pferden zum event. Kampf gegen die Türken, für die Religion und über
andere Angelegenheiten. —
1582. Jacob and Hans die Lettowen wider Paul Glasenapp. Mittelst
Schuldbeweiaes vom Tage Esthomihi 1567 hat Peter v. Gl., Pollnow, 34.
(wahrscheinlich für den 1566 aus Ungarn zurückgekehrten Sohn) 200 Gld. von
Hans Lettow, Schwisren geborgt. Als Bürgen sind Tönniges, 47. v. Gl. und
einige von Lettowe angegeben. Hans Lettows Söhne Jacob und Hans auf
aby Google
— 185 —
Byalle and Lutken auf Schwirsen klagen am 28. Juni 1682 gegen Paul v. Gl.
ihren Schwager (?) den Lehnsfolger Feter Glasenapps auf Rückzahlung der
genannten Hauptsnmme nebst Zinsen von 9 Jahren; die Brüder v. Lettow be-
antragen den 14. Mäiz 1583 die Esecution wegen der auf 808 Gld. ange-
laufenen Summe. Herzog Johann Friedrich fordertPaul Ol. zur Zahlung auf;
dieser bittet nm Frist, da er die erforderlichen Mittel, trotzdem er Lehngüter
an Beine Vettern verkauft, nicht sobald habe erlangen können. Sollte der
Fürst nicht auf seine Bitte eingehen, so erklärt sich Panl v. Gl bereit den
Lettows einen Basern zn geben, bis sie befriedrigt seien. Als die Kläger auf
Execution dringen, beauftragt der Herzog den Landreiter Jürgen Gtttzlaff zn
Schlawc das Geld einzuziehen, oder einen Bauern ex primo decreto den Lettows
zu überweisen. Aus einem Schreiben Hans v. Lettows geht hervor, dass Paul
v. Gl. sich dazn verstanden habe, in kurzer Frist die Schuld theils in Geld,
theils in Vieh zu zahlen; darauf hin hat Hans v. Lettow sein eigenes Vieh
verpfändet, wahrend inzwischen Panl Gl. den Jacob v. Lettow befriedrigt hat
und nun die Schuld dem Werthe eines Bauernhofes nicht mehr gleich kommt.
— 1585 erfolgt eine andere Verorth eilung zur Zahlung der Bestforderung
von 187 Gld. an Hans v. Lettow. Die Sache zieht sich hin und 1590 im
Dezember bittet Paul v. Gl. den Herzog um Stundung, wegen „grosser
Schwachheit" d. h. Krankheit. Paul ist auch bald gestorben, denn im Ja-
naar 1593 bittet Hans v. Lettow die Wittwe Glasenapps und dessen Erben
zur Zahlung anznhalten: ob es bald trotz des herzoglichen Befehls: „Wir be-
vele hiermit gnedig und ernstlich wollend, dass die Schuld bezahlt werde" ge-
schehen, wo nun wieder Erbauseinandersetzung stattfand, ist zu bezweifeln;
denn Schulden abzahlen scheint in der Zeit sich auch sehr in die Lange ge-
zogen zu haben; besonders wenn der gerichtliche unter Edelleuten und
nicht collegialische Weg beschritten wurde. — Wie das VerzeichnisB des
Hofgerichts darthut, sind die v. Glasenappe, auch in Schulden Sachen, besonders
als Kläger sehr gering vertreten und sehr nachsichtig gewesen. — 1584 Mar-
tini. Caspar Otto v. Gl. 45. nimmt von Simon v. Zastrow — Griebenitz'und
Erben ein Darlehn von 500 Gld. Porom, auf, nm seinen Vetter Panl, von
dem er einen Antheil Wurchow gekauft, damit zn befriedigen. — 1587 Martini
willigt Paul Gl. darin, dass Caspar Otto Gl. 45. von Georg von Warnin ein
Darlehn von 200 Gld. nehmen und dafür 4 Koasäthen in Moker, 6 Bauern
und 1 Kossatlien in Steglin als Pfand einsetzen darf. — 1588 Martini, Caspar
Otto v. GL schliesst einen Contraet mit Bewilligung des Vetters Paul auf
Pollnow, des Bruders der Wittwe des sengen Anton v. Natzmer — Gutzmin,
Uargarethe und deren Kindern ab, denen er 1000 Gld. mit 60o/° Zinsen
schuldet und dafür wiederkäuflich sein Gut Balfanz nebst Parünentien und die
Schäferei verpfändet, sie also versorgt: — 1590 den 16. März. Fürstlicher
Consens, dass Panl v. Gl. auf Pollnow zur Verbesserung seiner Güter von
Barbara v. Massow, weiland Valentin v. Güntersbergs nachgelassener Wittwe
2650 Gld. Hauptsnmme mit den üblichen Zinsen auf das Dorf Gerbin aufge-
nommen, wozu Caspar Otto v. Gl. 45. Gramenz eingewilligt hat. Panl v. Gl.
ist wohl 1592 gestorben. Seine Erben hatten manche Streitigkeiten abzu-
wickeln, unter Anderem waren die Bossnowschen Bauern rabiat, wie früher
und auch später noch. Dieselben hatten sich Kahne auf den Manowschen See
geschafft, den sie ausfischten, was ihnen sogar durch Herzoglichen Erlass bei
Androhung von 200 Gld. Strafe und bei Fortschaffung der Kähne im Sep-
tember 1602 gelegt wurde. Auch finden wegen der Gränzen von Manow,
Seidel, Sanzkow und Bossnow Uneinigkeiten statt; desgleichen wegen der
Fischerei bei Sydow. (Pora. St-Aroh.)
Besitz: Pollnow, Manow, Wissbnhr, Gerbin, Seidel, Viverow mit
Seiburg, welches letztere er wohl zur Erinnerung an den Türkenkrieg ange-
legt hat, indem darin bei gleichnamigem Ort hart gefochten war. Bossnow,
Sanzkow, Anth. Wurchow etc.
aby Google
— 136 —
Gem.: Esther v. Hassow; i. V.: Rüdiger v. Hassow, Pomm. Rath,
Hauptmann zu Satzig 1526, zn Bnblitz, Wollen ae, Beelitz erbsessen; dessen
Gem.: I. Haria v. Wobser — Gutzmerow, Silkow; Gem.: n. Anna v. Pog-
wisch ans Holstein waren.
Söhne: 66, 67. 68, 69, 70, 71.
Töchter: 1. Margaretha, II. Gemahlin von Christoph v. Han-
tenffel auf Kerstin, Krukenbeck, Drehnow, Nessin, Trienke, Gandelin, KrOhne;
Fürst), bischöfl. Landrath 1631. Margaretha eine sehr fromme Dame, 44 Jahre
in der Ehe und 20 Jahre als Wittwe, starb 1660 und liegt in Kerstin be-
graben, woselbst anf ihre Veranlassung die Kirche schön ausgebaut worden
war. — 2. Christine (Catharina) Sabine; Gem.: Faul Daniel v. Wogen
auf Weiher und Stojentin (Steinbrück) auch Hohen Fuddiger, geb. 1583 zu
Hadersleben, gest. d. 12. Januar 1623 in Oldersloe, den 15. Febr. in Hamburg
beigesetzt; s. V.: Ewald v. Stojentin auf Hohen Paddiger, Schleswig Hol-
steinischer Kämmerer und Hauptmann zn Hadersleben 1570; s. H. Catharina
v. Rantzau; die Hochzeit der Christine Sabine mit Faul Daniel v. Stojentin
geschah nach Elzow 1613 in Gegenwart des Herzogs Georg und anderer
Fürstlichkeiten, Gesandten, Bathe und adliger Personen, wohl in Pollnow
oder WisBbnhr. ? 8. Adelheid, Gem.: Ewald v. Kleist, Yietzow, Langen,
Muttrin. — 4. Esther, Gem.: Paul Wedig, 61. v. GlaBenapp.
48. Lothar 8. S. v. 84. Pollnow, 1582 bereits todt.
49. Daniel 1. S. v. 86; 1575, Gramenz.
50. Curt 2. S. v. 86. Norwegischer Rittmeister, auch in polnischen
Kriegdiensten. — 1577 den 18. Februar Ohytraei Chronicon Sazoniae Beg. Hag.
Polon. Präfectnm nomine: Conradus Glasenap. Ab Ulo delectos Begu
Polonorum nomine esse hahitoa, Thnanns etc. — Es war damals, auch
längere Zeit darauf noch Usus, gehörte zu dem guten Ton, dass die
jungen Edolleute des nordöstlichen Deutschlands zur Vollendung ihrer
ritterlichen Erziehung etc. einige Jahro am Hofe des Königs von Polen zn
Warschan, der nach dem des deutsch-römischen Kaisers, der nächst ritterlichste
und glänzendste war, zubrachten. — Mit Martin Mathias V. Kleist hat Curt v. GL
für den König von Polen Truppen geworben und organisirt — 1576 den
20. Juli kauft Curt auf Gramenz von den Gebrüdern v. Massow einen TheU
ihrer Lehne und zwar V« Treten, Brandenheide und Antn. Schwirsen Ar
8000 Gld. (s. Lehen) — 1582, musB wohl 1588 oder später gewesen sein, (siehe
weiter), Ewald v. Lettow zn Draffene wider Curt Glasenappen, Wittiben und
Erben zn Treten: Curt v. Gl hat von Otto v. Kleist anf Kickow 400 Gld.
geborgt und darüber am Tage Kartini Episcopi 1580 einen Schuldbrief ge-
geben, tn dem er Caspar Otto, 45. und Lorenz, 54. Gevettom die Glasenappe
zn Gramenz als Bürgen nahmhaft macht. Ewald v. Lettow zn Karzenbnrg
erhsessen, erlangt durch Erbschaft diese Obligatdon nnd kündigt sie (nebst
8jährigen Zinsen) dem Curt v. Gl. am 26. November 1582 anf Assmus Lettows
Hofe zu Plötzke anf, womit diese Herren schnell bei der Hand waren (siehe
Hofgerichtsacten die Zahl der Prozesse). Curt v. Gl. hat die Rückzahlung zu-
gesprochen ; als diese aber unterbleibt, erhebt v. Lettow am 17. Juni 1588 vor dem
Landvogt Jacob v. Kleist die Klage, welche Cnrt v. Gl. am 16. Dezbr. 1583
beantwortet. Er erklärt sich dann von Neuem zur Zahlung der Summe nebst
Zinsen bereit; Ewald v. Lettow wollte aber durch Uebergabe eines Bauern-
hofes in Treten (sie?) bezahlt sein; obgleich jeder der dortigen Bauern einen
Werth von 1000 Gld. hatte, desshalb könnte er dem Ansuchen des Klägers nicht
entsprechen. Nachdem Curt v. Gl. vor Martini, dem festgesetzten Zahlungs-
termin, gestorben, bittet Ewald v. Lettow den Herzog, da der Vogt Wilhelm
v. Kleist krank sei, ihm selbst zum Recht zu helfen und ihm durch den Lud-
reiter Jörgen Mitalaffen zn Schlawe einen Bauernhof in Treten anweisen zn
lassen, bis die Schuld bezahlt sei. Anf Wiederholung dieses Antrages wird
unter dem 28. Juni 1586 der oben genannte Landreiter beauftragt, dem Klager
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2 der Bauern des Beklagten, die in „Zwirsen" lagen nnd noch frei seien auf
die angegebene Summe anzuweisen. Das geschieht, hat aber nicht den ge-
wünschten Erfolg, denn Ewald v. Lettow tbeilt dem Landvogt Wilhelm v.
Kleist, seinem Schwager mit, „ob nun wollgnnatiger Herr Landvogt die be-
klagte Widtwo dene gerichtlich gegebenen Abschiede Ihm geringsten nicht
Nachgel ebeth, darüber auch Ihren letzten Tagen uff dieser Welt beschlossen.
Und Ihre Hoffmeinter meine Angewiesene Panre so Viell auf Diensten zu
missen gethan, dass der eine Kerle vom Hoffe endtlauffen, nndt da Ich nicht
war Immitiret worden, wirdt der andere Ihnen anch folgenn"; desshalb bitte
er, „ihm die Immission in die beiden Höfe zu verschaffen." Der Landvogt
droht unter dem 5. Juli J587, er werde, falls die Zahlung der Schuld nicht
binnen 3 Monaten erfolge, dem Landreiter der Schlaweschen Vogtei, Hans
Grabow, nebst einem besonderen Kommissarius für die Sache, Hans Gutzmerow
zu Carnitz befehlen, Ewald v. Lettow zu immittiren. Aach eine Mahnung dieser
Kommissarien bewirkt die Erledigang der Sache nicht. In einer ferneren
Eingabe an den Herzog meldet Ewald v. Lettow, dass er den Anspruch auf
diese Schuld erlangt habe, nachdem Otto v. Kleists Hansfran, seiner Haus-
frauen Schwester, ohne Erben gestorben und somit ihr Brautschatz wieder an
Lorenz v. Versen und seine Schwester zurückgefallen sei. — Unter dem
18. Juni 1596 werden die Cnrt v. Glasenappenschen Erben, wieder vorgeladen;
das betreffende Dokument wird insinuirt, ein Diener (Beamter) Lettows über-
gießt es am 11. August, in Gegenwart von Caspar Otto v. Gl. 45, zu Gramenz,
so wie im Beisein von Hans v. Lettow zu Kl. Schwirsen und Claus v. Lettow
zu Pritzke. Bei einer nunmehr angeordneten Schätzung der strittigen Schwir-
sener Bauern wird deren Werth von Hans Gntzmerow und Olrich Natzmer
auf Bistow auf dritthalb- nnd viert halbhundert Gulden festgestellt. Erst am
S. Mai 1604 ergeht die weitere Herzogliche Entscheidung, in der die v. Gla-
senappe bestimmt angewiesen werden, die Kläger zn befriedigen und die beiden
Bauern „wieder an sich zu bringen11, d. h. wohl einzuberufen, und schliesslich
wird unter dem 9. September 1606 Ewald v. Lettow aufgefordert, das Original
der Schuldverschreibung Cnrt Glasenapps für Otto v. Kleist vorzulegen. —
Die Angelegenheit scheint erst wieder zu beginnen nnd wird bei N 72 noch
wieder auftauchen. Hit der Familie v. Lettow hat der ihr benachbarte Zweig
der v. Glasenappe, wie schon angedeutet, nicht das Glück gehabt, bo friedlich
zu leben, wie mit andern benachbarten Edelleuten. Es sind z. B. von dem
Jahre 1540 bis 1660 seitens dieser Familie 66 Klagen resp. Frocesse, freilich
auch mit andern Familien hier, verzeichnet, von denen auch Manches im Sande ver-
laufen mosste. — 1583, den 27. Juni, gehörte Cnrt v. Gl. Treten zu einer
Kommission, welche die Musterung der Bitterschaft in Schlawe vornahm. —
Den 27. Juni 1588, Auszug aus dem Protokoll über die Musterung Schlawe,
der .Bitterschaft, der Landrogtei Schlawe und Stolp, der Aemter Beigard und
Heu Stettin: „pp. Folgende, am 27. Juni haben der durchlauchtige Hochgeboren
Fürst und Herr, Herr Barnim, Herzog Stettin-Pommern, der Kassuben und
Wenden, Fürst zn Bugen etc., mein gnadigster Fürst und Herr und die Edlen
nnd Gestrengen, Ehrenvesten Jacob Kleist, Landvogt zn Stolp und Schlawe,
zu Busche, Reinhold Krockow, Oberster zu Krokow, Cnrt GL zu Treten und
Anton Podewila zu Podewils Erbsessen die Musterung der von Adel in den
Emptern Stolp, Schlawe, Beigard nnd Neu Stettin vor der Stadt Schlawe in
räumen Felde fürgenommeu und ist festgesetzt etc."
Cnrt ist zwischen 27. Juni 1582 und Martini 1583 gestorben.
Besitz: Gramenz, Auth. Bärwalde, Treten, Brandenheide,
Anth. Schwirsen etc., Beblin, die Wade und ein See bei Bublitz
(s. N. 73).
Gem.: Barbara v. Glasenapp; ihr Vater Otto v. GL 30, sie starb
zwischen Juni 1586 bin Juli 1587.
Söhne: 72., 78.
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Töchter: 1. Ingeborg; Gem.: Jörgen v. Glasenapp, 80. 2-
Diana; Gem.: Bndiger v. Zitzewitz, EL Jansen.
51. Joachim, auch Georg, 1. S. v. 87. — 1560, Hofjanker der Fürstlich
Meklenburgischen Frau Wittwe Anna zu Grabow, gebornen Herzogin von
Stettin-Pommern, welche noch die Herzogin von Croy zuletzt erzog; als Hof-
j unker ist er 1608 d. 18. Oktober auf dem Leichenbegängnis» Herzog
Barnim XI. als Fackelträger; 1606 d. Ö. April auf dem des Herzogs
Bogislaf XIII. und 1618 d. 9. März anf dem Leichenbegängniss Herzogs
Philipp H. gegenwärtig. — 1574 d. 3. November, Cöslin, haben Joachim,
Gort 50, Caspar Otto 45, und Paul 47, vom Herzog Casimir, Bischof von
Oammin, ihre Lehen erhalten, bis anf Wissbuhr, wo zwischen ihnen und dem
Stift Gränzstreitigkeiten obwalteten, welche erst abgewickelt werden sollten
„und soll es beim vorigen Stande bleiben, was die v. Glasenappe haben gehen
lassen, und bei ihrer Behauptung bleiben." — 1585 haben Joachim (für seinen
unmündigen Bruder Michel Magnus 53) und Curt 52, v. Gl. ihrer 8 tief- retp.
rechten Mutter Essea v. Kleist 150 Gld. zu entrichten, wofür sie 3 Bauer-
höfe in Gramenz verpfändet, oder eingesetzt haben. Gonsens 1585. — 1590,
Joachim v. Gl. zu Gramenz verkauft mit Einverständnis» seiner Bruder und
Vettern Curt und Michel Magnus auf Gramenz und Lorenz 54 v. Gl. auf
Lübgust dem Herzog Johann Friedrich etliche Bauern-Hofe und Pachte ans
ihrem Dorfe Pomelow (Pnmlow) für 750 Gld.; dies die 4 Bauerhöfe, welche
der Herzog in demselben Jahre an Wilhelm v. Kleist verliehen; der Herzog
muss hier erst kaufen, um für Dienste etc. so belehnen zu können. (TJrk.
N. 29). 1590 d. 30. März. Cöslin. Lorenz 54 v. Gl. zu Lübgust verkauft
an Wilhelm v. Kleist zu Vietzow 4 Bauerhöfe, zwei zu Pumlow, einen zu
Bulgrin und einen zn Denzin für 1800 Gld., wobei Zeuge Joachim Gl. zu
Dargen, Marsin, Wusterbart, Dubberow, Reichow und Gamenz Erbsessen. Die
Herzogliche Bestättigung ist vom 15. Januar 1592. — 1609 d. 21. Januar,
Tychow. Michel v. Kleist Überläset den hinterbliebenen Söhnen seines Bruders:
Haus and Peter seinen Antheil an Gr. Tychow für 2200 Gld., wobei deren
Vormünder: Caspar Otto 46 v. Gl. und Joachim v. Gl., Eggart v. Man-
teuffel und Caspar v. Hünchow; die Vollziehung lautet: „Ich, Joachim GL
als ein mitverordneter vormunt habe diesen verdrach versiegelt and mit Ei-
gener band nnders ehr eben." — 1609. Reimar v. Wolde contra Joachim v. Gl.
wegen eines Gelübdes für Joachim v. Gl. und Assmus v. Uasteuffel zn Qui-
spernow auf 250 Gld. und daher einiger Zoznower Bauern. — 1610. Richard
v. Blankenburg klagt gegen Joachim und Jacob (?) v. GL, vielleicht der
Bruder Curt, 52, auch Günther genannt, in puncto eines Bauern. — 1611.
Joachim v. GL Gramenz erhielt am 12. Mai vom Herzog Barnim Consent
za dem Leibgedinge für seine Frau Abele v. Bonin, in dem er mit Bewilligung
seiner nächsten Agnaten Curt 52 und Lorenz 54 v. GL für sie, mit der er
20 Jahre in der Ehe gelebt, seinen Rittersitz in Gramenz mit Aeckern,
Bauern und dergl. festgesetzt. — 1612 war Joachim v. GL als Zeuge bei
der Ehestiftung Casimir v. Gl. 64 anwesend. — 1618 ist Joachim bei dbr
Erbschaft seiner Mutterschwester (s. N. 28) angegeben. — 1628 versteuert
Joachim mit Curt 52 v. GL in Gramenz 25 Hufen, 4 Kossäthen, 1 Mühle,
1 Krug, 1 Schäfer, 1 Knecht; ersterer mit den v. Zarten oder durch dieselben,
als (After) Leimleute, 12 Kossäthen noch.
Besitz: Gramenz, Storkow etc., Antheil Wurchow, Dargen,
Marsin, Wusterbart, Dubberow, Reichow, Pumlow, Granzin,
Stibbeborn etc. Stibbeborn, eigentlich Kl. Born, liegt getrennt von dem
zuletzt 7 Antheile enthaltenden Gr. Born, war später nur zeitweise im Besitz
des Landraths Egidius Christoph v. d. Osten, hier als Schwiegersohn zur
Mitgift (denn siehe N. 96), und ist es durch Adam Henning v. Bonin am
2. Sept. 1787 endgültig gekauft worden. Von Gr. Born wird hier noch öfter
die Rede sein, so wie auch Stibbeborn dann wieder im Besitz der Familie v. Gl. ist.
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Gem.: Abele (Abigail) Sophia v. Bonin; i. V.: Joachim, Ernst v.
Bonin-Naeeband, i. M.: Sabine v. Manteuftel, deren Binder Georg v. Manteuffel,
Hofjunker, welcher 1627 von Casimir (Caspar?) v. GL nnd Michael v. Han-
teufel im Streite verwundet wurde nnd dann starb; ihre Schwester, die fromme
Else v. Manteuffel-Arnhausen.
Söhne: 74., 75.
Töchter: 1. Benigna. Gem.: Martin v. Wollradus-Borussus.
2. Sophia, Anna. Gem.: Egidins v. d. Osten, Plathe, Hasenfler, Finnow,
Boraen; B. V.: Wedig v. d. Osten, Hauptmann zn Wollin; 8. H.: Sophie v.
Flemming-Böck. Egidua der Bruder von Mario v. d. Osten (a. N. 45); er
erhielt Stibboborn mit. 3. Frisca. Gem.: Heinrich v. Cadowski, Erb-
herr der Antheile in Nowygolcz alias Zostart versichert seiner Ehefrau den
Nieesbrauch auf seinen sämmtlichen Gütern 1621. (Fos. St.-Arch.). 4. Ca-
tharina. 5., Lucretia.
52. Curt.anchGiint.her, oder Jacob? (siebe G.51), 2. S.v. 37. Gramenz. 1574.
Curt, Joachim 51, Paul 47, Caspar Otto 45 v. Gl. haben am 3. November
vom Herzog, Bischof Casimir ihre Lehne erhalten, bis auf GränzBtreitigkeiten
bei Wissbobr, was die v. Glasenappe haben gehen lassen nnd bei ihrer „Be-
hauptung bleiben" (s. 45). — 1585 haben Cnrt und Joachim v. Gl., letzterer
für seinen unmündigen Bruder Michel Magnus 53, ihrer Stief- resp. des letzteren
rechter Mutter geb. Essea v. Kleist 150 Gld. zu entrichten, wofür sie 3 Bauer-
höfe in Gramenz (specieller in Grünwald oder Steinbnrg? s. spater) verpfändet
oder eingelegt haben. Fürstlicher Consens von demselben Jahre. — 1590.
Joachim v. Gl. Gramenz verkauft mit Einverständniss seiner beiden Brüder
Cnrt, Michel Magnus auf Gramenz und seines Vetters Lorenz 54, v. Gl. auf
Lübgust dem Herzog Johann Friedrich etliche Bauernhöfe nnd Pachte in dem
Dorfe Pumlow für 750 Gld. Diese 4 Bauernhöfe verlehnt der Herzog Johann
Friedrich in demselben Jahre an Wilhelm v. Kleist, dem er sich verpflichtet
glaubte. — 1590. Es klagen alle „an dem alten Walle" berechtigten v. Gla-
senappe als: Anton 55, Henning 57, Cnrt und die v. Wolde gegen Caspar
Otto 45 v. GL, weil ihre Untertanen der Gegend nur aus dem Dorfe Alten-
walde Bier entnehmen nnd auch nur dort mahlen lassen sollten. (S. N. 45.
Fom. St-Arch.). — 1608, d. 18. October, ist Cnrt anf Herzog Barnims (?) XI.
Leichenbegangniss im Zuge neben den Trägern der Leiche. — 1617, d. 26.
Mai, auf dem Leichenbegangniss Herzog Georgs III. trägt er eine Fahne. —
1611, d. 12. Mai. Fürstl. Consens Herzog Philippi zn Joachim v. Gl.'s Gramenz
Leibgedinge für seine Frau Abele v. Bonin, zu dem Curt und Lorenz v. Gl.
ihre Einwilligung gegeben haben. — 1612 war Gurt v. Gl. bei Aufstellung
der Ehestiftung von Casimir v. Gl. 64, als Zeuge anwesend. — 1618, bei
Erbschaft von seiner Mutter-Schwester (s. N. 2t*) ist auch Curt v. GL auf
Steinburg angegeben und betheiligt. - 1628 versteuern Curt und Joachim
V. GL in Gramenz 25 Hufen, 4 Kossäthen, 1 Mühle, 1 Krug, 1 Schäfer,
1 Knecht.
Besitz: Steinburg, Grünwald, Zuchen b, Anth. Gramenz etc.
Gem.: N. N.
Söhne: 76., 77.
53. Mfchel Magnus. 3. S. v. 37. (LT. Ehe). Gramenz. — 1585 vertritt
ihn sein alterer Bruder Joachim bei seiner Minderjährigkeit, als für seine
Mutter Essea v. Kleist 150 Gld. entrichtet und dafür 3 Bauerhöfe (in dem
Gramenzer Besitz) eingelegt werden (s. N. 51, 52). — 1590. Joachim v. Gl.
Gramenz verkauft im Einverständniss seiner Brüder Cnrt und Michel Magnus
nnd seines Vetters Lorenz 54 dem Herzog Johann Friedrich einige Bauern,
Höfe nnd Pachte aus dem Dorfe Pumlow für 750 Gld. — 1600, d. 15. März,
1006, d. 9. April, 1618, d. 19. März war Michel Hagnns auf den Leichen-
begängnissen der Herzoge Johann Friedrich, Bogislaf XIII. und Philipp LT.,
wobei, zu Gramenz gesessen, er angegeben ist; auf dem ersten gehörte er zu
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den 24, welche neben den Trägern der Leiche mit brennenden Fackeln gingen ;
auf dem i. trag er die Leiche mit nnd auf dem 8. führte er das Pferd eines
Fahnenträgers. — 1628 versteuert er von Gramenz 10'/; Hufen, 2 Kossäthen.
(Pomm. St-Arch.).
Besitz: Gramenz, Ath. Pnmlow, Damen, Grünwald etc. Aehatz
v. Kleist-Vietzow lässt sieb. 10. Juni 1635 durch Herzog Bogislaf XIV. mit
3 Bauerhöfen in Grünwald belehnen, die er sich aber erst von Michel Magnus
v. GL, dem sie rechtlich zustehen, prozessualisch erstreiten soll, wohl die
8 Bauerhöfe für Essea v. Kleist, etwa eine Verwandte von Aehatz v. Kleist ?
(Pomm. Bt.-Arch. und N. 80, 51, 52, 260 etc.).
54. Lorenz, S. v. 88, Lübgust. — 1580 ist Lorenz in einem Schuldbriefe
Gurts 50 v. Gl. von 400 Gld. für Otto v. Kleist-Kiekow nebst Caspar Otto
45, Borge. — 1590 verkauft Joachim v. Gl. -Gramenz mit Einverst&ndniss seiner
beiden Br&der Cnrt n. Michel Magnus v. Gl. und seinem Vetter Lorenz auf
Lttbgnst dem Herzog Johann Friedrich etliche Bauern, Höfe und Pachte zu
Pumlow für 750 Gld., welche der Herzog an Wilhelm v. Kleist verlohnen
mnsate. — 1590. Lorenz klagte gegen seinen Schwager Beichardt v. Lohde wegen
dessen Gemahlin Elisabeth v. Gl. Aussteuer. — 1590 d. 30. Harz, Coeslin.
Wilhelm v. Kleist, Landvogt zn Stolp nnd Schlawe hatte 2 Bauerhofe bereits
zu Lehn erhalten und war wohl auf 4 vertröstet worden. Dazu verkaufte ihm
Lorenz Gl. noch 4 Bauern, 2 zu Pumlow, einen zu Bulgrin, die Bartho-
lomey 1591, und einen zu Denzin für 1800 Gld.; auch einen Bauern zu Wutzow
für 440 Gld. 21 Schill. 4 Pf.; der letztere Kauf wurde 1605 durch Tönniges
v. Gl. 55, angefochten. Im Jahre 1595, d. 18. Februar, wo Lorenz über
1800 Gld., sowie über 440 Gld. etc. für den Bauern in Wutzow resp. quittirt,
will er den Handel gegen seinen Vetter Tönniges v. Gl. vertreten. Es machten
sieb hier noch andere Ansprüche geltend; Siegismund v. Wedells Gemahlin,
welche in 6, hier mitbetroffene Bauerhofe in Belesen, Pnmlow und Bulgrin
immittirt war, hatte diese an Messing v. Borcke und dieser an Daniel v.
Httnchow zuschlagen wollen, worüber Wilhelm v. Kleist bei dem Herzoge
klagt, wozu noch kam, dass der Herzog Johann Friedrich etwas frühzeitig,
den 15. Januar 1592 schon den Consena ertheilt hatte (s. auch TTrk. No. 29).
Bei dem ersten Kauf 1590 hoisst es unter Anderem: „Im Beisein der
auch Gestrengen Edlen Ereuesten Martin Kleistes itziges und Nicolaus Houi-
chow gewesenes Stifftsvogtos als unterhandlere und Beimer vom Wolde Fürst].
Carairires, vornehmer geheimer Cammer-Rath, Magnus Kleist, Bastian Hamelt
und Joachim Glasenap (51), zu Dargen, Marsin, Wusterbartb, Dnbberow,
Beichow und Gramenz erbsessen, welche dene zu mehrerer Bekreftigung Ihre
Erbliche Pittschaft an diesen Kaufbrief wissentlich haben hangen und ihn
damit besiegeln. Datum etc. gez: Lorenz Glasenap mein eigen handt." —
1603, d. 27. November überliess Lorenz bei Schliessung der Ehestiftung seiner
Tochter Essea und ihrem künftigen Gemahl Carsten v. Kleist-Tyehow seinen
Antheil Kussow, bis dieser in den Besitz des versprochenen Ehegeldes, 1800
Gld. gekommen sei. Die hier bei der Verlobung abgemachten Festsetzungen
scheint Lorenz nach der Hochzeit nicht streng inne gehalten zu haben; denn
1606 wird er deswegen, also auf Klage des Schwiegersohnes, vom Fürstlichen
Fiskal in Anspruch genommen. — 1611, d. 12. Mai erhielt Joachim v. Gl.
Oonsens vom Herzog Philipp zu seinem Leibgedinge für seine Frau Abela v.
Bonin, in dem er mit Bewilligung der nächsten Agnaten Curt 52 auf Steinburg
und Lorenz v. Gl. Lflbgust für sie seinen Bittersitz in Gramenz mit Aeckera,
Bauern etc. festsetzt. — 1616, d. 8. April. Auf dem Leichenbegängniss der
Fürstin Anna, Wittwe des Herzogs Bogislaf XILT. ist Lorenz v. Gl. Träger.
— 1635, Carsten et Cons. v. Wolde klagen wider Lorenz Gl. wegen ver-
kaufter und nicht gelieferter (die Höfe nicht besetzt) Bauern. — 1628 ver-
steuert Lorenz v. Gl. in Lübgust 161/, Hufen, 1 Kossäthen, 2 Schäfer,
2 Knechte.
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Besitz: Lflbgast, Eschenriege, Pumlow, Bulgrin, Belesen,
Wutzow bei Schlawe, Denzin, Knssow etc.
Gem.: Dorothea v. Podewils; i. V.: Assmns v. Podewils. .Fürst],
bischön. Stiftsvogt und Hauptmann zn Cifslin und Casimirsbnrg auf Halnow 1552.
In der Ehestiftung 1603 für EsBea kommt sie nicht vor, wohl schon todt.
Töchter: 1) Barbara war 1003 schon todt, denn im Ehevertrage der
andern 3 Schwestern wird die 2. die älteste genannt 2) Elisabeth. Gem.:
Paul v. Zitzewitz, Gr. und Kl. Dttbzow, 1603 bereits verheirathet; er lebte
noch 1620. 3) Essea, Gem.: Carsten v. Kleist der Jüngere zu Tychow,
erhielt Anth. Kqsbow in der Ehestiftnng 1608; s. V.: Christoph v. Kleist,
Gr. Dnbberow, s. H.: Dorothea v. Wedell - Kremzow. 4) Agnes Maria.
Gem.: Hans Heinrich v. Kleist, 1652 Herzogl. Jägermeister; er erhielt
Eschenriege mit; s.V.: Richard v. Kleist zn Coeslin, Dnbberow; s. H.: N. N.
v. BaroeL 5) Maria Yidante (Violante, Yigilante). Gem.: Siegmnnd
v. Wedell (Sohn v.Richard?). 6) Dorothea. Gem.: (Hochzeit 1617) Lud-
wig v. Petersdorf-Jacobsdorf, Lüttgenhagen, zn Lübgast pfandgesessen;
s. V.: Daniel v. Petersdorf; s. ST.: Gertrud v. Steinwehr ans Schwessow. Dir
Sohn Ludwig Friedrich v. Petersdorf, geb. 1629, war zuerst mit Barbara
Eofemia Emerentia v. Platzen, dann mit der Tochter Jürgens 59 v. Gl. Bar-
walde (welcher sonst in Lifland, wie anch sein Vater nnd Grossvater (?) gelebt
und er (Jürgen) dort geboren war), Helene v. Gl. verheirathet: „Wie aber
A. 1638 die sogenannte grosse Paste auch einen grossen Theil Menschen in
Pommern weggenommen, so hat dieselbe anch den oben gedachten Ludwig
v. Petersdorff ergriffen nnd mit einem recht vernunftigen und seligen Ende
hingerafft." (Gesch. d. v. Schlieffen.)
55. Anton (Tönniges), 1. S. v. 89. Barwalde. 1641 ist er todt 1562
ist Anton, Sohn Christophs v. Gl. in dem Lehnbriefe nebst seinen Brüdern
nnd Vettern aufgeführt (TJrk. N. 21). Betreffend die Schwankungen der
Grftnzen des Neu- Stettin -Bärwalde- Gramenzer Landes gegen W. nnd S. hin,
haben, wie schon erwähnt, bis 1653 Streitigkeiten und Kämpfe, welche die
v. Glasenapp in erster Linie durchfechten mussten, stattgefunden, so wurde
die Gränze beim Coprieben-Polziner- Gebiet nnd der Neumark am 5. September
1564 folgender Art festgestellt: „ Bruno w, von da an ist es zwischen Brunow
und Zitzeuow auch ganz richtig, die Landesgränze von Anfang bis Ende ver-
mahlhauffet, bis das sich endet Zietzenow undt fehrt die Feldmark Szuchan,
welches der Manteuffeln, Glasenappen nnd zn Ziezenowen undt Pommersch
ist." (Verhandlung zwischen Kurfürst Joachim, Markgraf Johann v. Branden-
burg einerseits nnd Herzog Barnim und Philipp v. Pommern anderseits. (Cod.
dipl. Brand. Riedel.) Ein Weiteres über die Glänzen siehe bei Neu Stettin
(Tbl. I.). Wie die Gränzhändel mit den Polen im Tempo blieben, ist bereits
bei N. 45 bemerkt nnd wird noch später, bei N. 81, angeführt werden. In
diese Zeit, 1570, fielen speciell die Kämpfe mit dem Hauptmann von Dt Crone,
Grafen* Steozel York nnd Anderen, wo dann 1579 Zamborst von den Polen
eingenommen, Mühlen an der Piele niedergebrannt wurden, jedoch 1579 Zippnow
noch Pommersch war und die Brüsemtz als Gränzflnss angesehen wurde;
natürlich summen hier mit der Thatsache die von den Polen, res», von Bran-
denbarg aufgestellten Karten nnd Urkunden, in denen man mit langer Hand
in fremdes Gebiet gern hineingriff, nicht überein (s. N. 45). — 1583 klagt
Gert Mantenffel gegen alle v. Glasenappe wegen der Feldmark Wardin. —
1590 klagen alle „an dem Alten Walle" berechtigten v. Gl. als: Anton
Cort 52, Henning 57, und die v. Wolde gegen Caspar Otto v. Gl. 45, weil
dessen Administrator der Gramenz-Altenwaldeachen Güter Jürgen v. Podewils
von ihren Unterthanen der dortigen Gegend auf das Strengste verlangt, nur
aus dem Dorfs Altenwalde ihr Bier zu entnehmen nnd nur auf den Mühlen
daselbst mahlen zu lassen; worauf der Herzog Johann Friedrich zu Gunsten
Caspar Ottos entscheidet (s. N. 45). — Der Herzog Johann Friedrich hatte die
Jigitizccty GoOglc
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Stadt Bärwalde 1592, d. 17. März mit 2 Jahrmärkten bewidmet, wenngleich
die „4 Geschlechter" dagegen opponirt hatten, sie haben sich jedoch beruhigt,
denn 1596 hatten sie freilich wider Willen Anordnung der Harkte unter-
zeichnet; auch später noch war die Herrschaft gegen die Harkte, im Gegen-
satz jedoch erklärte sieb Mathiaa v. Zastrow, Hauptmann zn Treptow a. R-,
ganz für die Einführung der Märkte: 1601, d. 25. October sind aber auf dem
LandtagsabBchiede die Harkte für Bärwaide abgeschafft worden: „weil die
adligen Höfe und Hufen mit des Städtleins Aeckern vermengt liegen, so
könnten die Viehmärkte ohne Beschädigung ihres Korns nicht gehalten werden
nnd weil das Stadtlein aaf der polnischen Glänze liegt, würde dadurch za
vielen Uebelthaten, za Horden and Todtechlagen, von denen die Thäter aber
bald über die Oränze fortkämen, Anlass gegeben". Den Mediat- Städten Polzin
and Bummelsburg wurden die Märkte gelassen, sowie Tempelburg, Dramburg,
Falkenborg and Tarnowo (Tarnowkow) etc. die ihrigen hatten. Auf Grand
dieser Privilegien letzgenannter Orte, bittot der Bürgermeister von Bärwaldo
unter dem 20. October 1616 den Herzog nm abermalige Verleihung der Harkte,
angebend, dass nun die ausser Pommern liegenden Städte und Orte den Harkt-
zoll einnehmen, während gerade Bärwalde „sonsten wegen Uferwartnng ufF
grenzen mehr als grosse Städte ausstehen und verwalten masste." Die Harkte
der Hediatstädte seien durch den Herzog mitaufgehoben worden, weil der
Vortheil doch nur ffir die Herrschaft und den anderen Städten zum Nachtheil
sei, hier wäre die Aufhebung von der damaligen „ihrer gnädigen Herrschaft-'
herbeigeführt worden. Auch der Bürgermeister von Nenstettin hatte sich dem
Antrage angeschlossen. Am 15. October 1649 hatte die schwedische Regierang
der Stadt Bärwalde 2 Jahrmärkte confirmirt; am 19. October 1663 waren es
drei (s. weiter N. 87). — 1590 hatte Lorenz 54 v. Gl. 2 Bauern in Pnmlow,
einen in Bnlgrin nnd einen in Denzin für 1800 Gld. an Wilhelm v. Kleist
verkauft, desgleichen auf Bartholomey 1591 einen in Wutzow für 440 Gld.;
diesen letzteren Verkauf hat Anton v. Gl. wie es scheint mit Erfolg ange-
fochten. — 1597, d. 5. April richtet der Herzog an Anton v. Gl. eine An-
frage über einen Jacob v. Glasenapp und ersucht um Auskunft, die dahin
ausfiel, dass weder in Pommern, noch Prenssen noch Polen, noch Livland (?)
ein v. Glasenapp Jacob geheissen habe, noch so heisse; dennoch ist in den
Hofgerichtsacten ans der Zeit ein Vermerk: Richard v. Blankenburg klagt
gegen Joachim und Jacob v. Gl. in puncto eines Bauern (s. N. 51 nnd ist wohl
Cnrt 52 gemeint). — 1597 klagt Anton nebst Vettern gegen Herzog Johann
Friedrich wegen der Vorenthaltung der von Georg v. Gl. 28 hinterlasBenen
Güter (s. N. 68). — 1598 klagt Gert v. Mantenffel gegen Anton wegen Ab-
lieferung eines Ochsen. — 1599 klagt Zabel v. Wolde gegen Tönniges von
Gl. in pnnkto Attentatorem. Derselbe gegen denselben 1626 in puncto debite
(b. N. 60). — 1628 versteuern er nnd seine Brüder zu Bärwalde 397a Hofe,
13 Kossäthen, 2 Mühlen, 3 Schäfer und 3 Knechte; dabei sind anch Hermann
v. Gl. 's Erben angegeben; ob Lorenz v. Gl. aaf Lübgust etwa auch Hermann
noch geheissen, hier auch verstenerbaren Besitz gehabt hat, oder ob Georg 59,
der doch noch in Livland lebte, gemeint ist? 1641 ist Anton bereite todt
Besitz: Bärwalde (Freiheit etc.), Bothfliess, Gr. and Kl. Grabanz,
Knick, Tarmen, Priebkow, Coprieben, Patzig, Anth. Altenwalde, Hammer,
Schneidemühl, Wardin, Wutzow etc.
Gem.: Dorothea v. Kleist-Tychow.
Söhne: 78, 79, 80.
Töchter: 1) Haria. Hochzeit 1608, Mitgift 4000 Gld.; den 4. Oc-
tober 1624 Leibgedinge, wurde 1646 Wittwe nnd starb den 26. Jnni 1667;
Gem.: Jacob v. Zitzewitz-Jannewitz, Fürstlich pommersch. nnd schwedisch.
Kommissar, starb 1646; S.V.: Claus v. Zitze witz-Varzin, Herzogl. Bath 1576;
s. H. Barbara v. Zarten- Sassenbnrg.
66. Drews (Andreas) 2. S. v. 89. — 1562. In dem Gesammtlehnbrief«
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vom Herzog Barnim ist Drews v. Gl. aufgeführt (s. TTrk. N. 21). 1585 klagt
Jürgen v. Woldes Wittwe gegen Drews v. Gl. wegen eines niedergehauenen (?)
Hauses. — Er ist früh, vor 1597, ohne Erben gestorben.
Besitz: Bärwalde Anth., desgl. Coprieben, ob Drewsberg?
57. Henning. 3. 3. v. 39. Klotzen. — 1562 ist er sowie seine Brüder
in dem Gesammtlohnbriefe der v. Glaaonapp genannt (s. TTrk. N. 21). — 1584:
Carsten, Baltzer, Arndt und Richard die Wolden klagen gegen Eggert und
Jürgen die Manteuffel, Feter v. Kleist, Tönuiges und Martin Zozenow,
Henning v. Gl-, Keimax v. Wolde und deren TJnterthanen zu Bergen, Wutzow,
Vietzow, Baldenburg, Lankow und Boldekow wegen Zulage zur Erbauung der
Kirche zu Woldisch-Tyohow. — 1590 klagen alle „an dem alten Wall" be-
rechtigten v. Glasenapp, als: Henning, Anton, Gurt 52 und die v. Wolde
gegen Caspar Otto Gl. 45, weil ihre TJnterthanen in der Gegend vom Dorfe
Altenwaldo ihr Bier nur von dort entnehmen und nur auf den dortigen
Mühlen mahlen lassen sollten ; wird für Caspar Otto v. Gl. entschieden (s. N. 45).
— 1597 betheiligt sich Henning v. Gl. nebst Brüdern nnd Vettern an der
Klage gegen Herzog Johann Friedrich wegen der von Georg 28 nachgelassenen
Güter (s. N. 68). — 1608 klagten Carsten et Cons. v. Wolde gegen Henning
v. GL wegen zweier ihnen d. h. der Krügers chen zu Altenwalde abgenommener
Pferde, desgl. Baltzer v. Wolde wegen eines Ochsen, sowie Henning auch
mit denselben wegen Ansprüche an Theile des Tarmenschen Busches im Streit
ist. — 1617 lebt Henning noch, ist aber wohl bald darauf gestorben.
Besitz: Klotzen, Coprieben, Fatzig, Tarmen, Zülkenhagen,
Altenwall, Anth. Wutzow, Lankow etc.
68. Christoph. 4. 8. v. 89. Barwalde (Bath). — 1562 ist Christoph
v. Gl. nebst seinen Brüdern in dem Gesammtlehnbriefe von Herzog Barnim
aufgeführt (s. Urk. N. 21). — 1597 ist Christoph v. Gl. bei der Klage
gegen den Herzog Johann Friedrich wegen der von Georg v. GL 28 hinter-
Iassenen Güter (s. G. 68). — 1606. Carsten v. Wolde klagt gegen Christoph
v. GL wegen zweier eingezogener Bauern. — 1606, d. 9. April. Leichen-
begfingniss Herzog Bogislafs XIII. — 1618, d. 19. Harz. Leichenbegängniss Her-
zog Phillips IX, anf welchem Christoph v. Gl, Barwalde als Fackelträger fungirt.
Besitz: Barwalde, Anth. Coprieben, Wutzow etc.
59. Georg. 3. v. 41. In Kurland geboren; gest. zu Lutzig in
Pommern 1636. — 1584 Hauptmann zu Kliewenhof in Kurland im Dienste
der damals abwechselnd herrschenden Kronen Polens und Schwedens, daselbst
hat er sich auch vermählt und sind seine Kinder dort geboren, welche bis anf
N. 82, der in Pommern ansässig blieb und N. 83 es nur zeitweise war, in
den Ostseeprovinzen auch geblieben sind, resp. sich ansässig gemacht und fortge-
pflanzt haben; sowie ja der jetzt dort nnd in Bussland blühende Zweig von
seinem Sohne Reinhold N. 85 direkt abstammt. Georg v. Gl. lebte auch längere
Zeit in Pommern, so nm 1600, wo er als Hofkavalier nnd Stallmeister im
Gefolge der Prinzessin Elisabeth Hagdalene, Tochter des Herzogs Ernst Ludwig
von Pommern -Wolgast mit nach Kurland zur Vermahlung derselben mit dem,
der Folge nach, 2. Herzoge Friedrich von Kurland reiste, nnd dort wieder
auf Zeit blieb. — 1584, d. 23. Hai. Des Tönniges Glasenapp (N. 41) Sohn
Georg stellt im Kloster einen Schein ans, dass er der ehrwürdigen Aebtissin
Anna Töpel und Anna Notken, seiner geliebten Mutter- Schwester, 100 Hark
Bigisch, die Hark zu 16 Schillingen zu rechnen, schuldig geblieben sei, welche
er mit 6 Mark jährlich zn verrenten sich verpflichtet. (Götze, Albert Sner-
beer, Erzbischof von Prenssen etc. Petersburg 1864). — 1612 ist Georg
wieder in Pommern, wo er bei der Ehestiftnng des Casimir v. Gl. 64 zu
Gramenz als Zeuge zugegen war. In Pommern hat er meistens dahin agirt,
möglichst viel Grundbesitz für sich zu erstreiten; so hatte er sich auch bei
der Gelegenheit, wo Peter v. Gl. N. 68 Landrath auf Pollnow etc. für die
Vettern wegen der von Jürgen v. Gl. N. 28 hinterlassenen Güter als Seidel,
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Bobbuow etc., die durch das Stift zum Theil anderweitig unbefugt verliehen
waren, bei dem Erstreitungsprozess gegen den Herzog Johann Friedrich als
Biethnma verweser, in den Vordergrued gedrängt, obwohl die Uteren Linien
näher berechtigt waren, anch in Seidel zeitweise selbst Aufenthalt qn. Sitz ge-
nommen. — 1616, im September richten die Gebrüder Christoph, Michel und
Jürgen v. Ol. (N. 78, 79, 80) auf Bärwalde, Copriehen, Klotzen etc. gesessen,
ein Schreiben an den Herzog, dass Georg v. Gl. 59, der ältere, ans Livland
1611 auf Bärwalde etc. gekommen und sich in ihre Lehne gedrängt habe, wo-
gegen sie protestiren. (Pomm. St.-Arch.) Er scheint das Gegentheil effectuirt
zu haben, denn während er nnd Beine Söhne Äntheil an Klotzen, Lntzig cum.
pert. als Jeseritz, Langen, Bedel and Kl. Wardin, anch an Wutzig (s. N. 82
und 83) hatten, was wohl auf Grund der früher gegoltenen Gomuianion der
Familie in Bezug auf Besitztimm süllschweigend gegolten hatte, trat nun, von
ihm hervorgerufen zum Vor theil der Primogenitur, das Lehnsgesetz in Kraft,
wobei die Vettern doch noch nicht rigorose verfahren, sondern (s, N. 8'2)
Bein Sohn Heinreich Caspar Georg in der Lage gewesen sein muss, dem
Vetter der Balfanzer Linie Landrath Caspar Otto v. Gl. N. 86 einen Antheil
an Klotzen (Zeblin) etc. für den kleineren Bittersitz in Wusterhanse nnd für
den GenusB des Ertrages von Zeblin, welches nun zu Balfanz geschlagen worden
ist, zu Überlassen. Siehe N. 152, wo dann von der B Urwald er Linie ein grösserer
Theil von Klotzen, durch N. 196, 199, der letzte Best, an die Balfanzer
Vettern gelangte. Wie und wann ihr Antheil au Lutzig und Wutzow an
Andre fibergegangen ist, war nicht in Erfahrung zu bringen. Wahrscheinlich
hat der Uebergang des Antheils Klotzen etc. 1632 stattgefunden, während
Anna v. Gl., geb. v. Mehlen, noch bis zu ihrem Tode 1640 in Lutzig gewesen
ist — 1622 klagt Carsten v. Wolde gegen Georg v. Gl. in Klotzen wegen
Vergewaltigung seiner Brüder Unterthanen Drewes und Hundt (wohl in Patzig),
item wegen Provocation. — 1628 klagt Balzer v. Wolde zu Wusterbarth gegen
Georg v. Ol. in Klotzen wegen gefänglicher Bauern Chim nnd Daniel der
Steffen und wegen Turbation. — 1635 erwählt er mit der Neu-Stettiner
Bitterschaft den Daniel v. Klebt zum Director derselben. — 1636 ist Georg
v. GL todt.
Besitz: Anth. Klotzen, Anth. Lntzig, Anth. Wutzig. Ob er in
Kliewenhof Besitz gehabt, ist nicht bekannt, doch wahrscheinlich. Kliewen-
hof in Kurland, (lettisch Kalnazeeme) 1843 ein Ort von 1695 Einwohnern in
der Hauptmann Schaft Dohlen, Kirchspiel Kitau, Kronbesitz; er liegt am rechten
Ufer der Aa, einem Nebenflüsse der Dana. Hier waren beträchtliche, schöne
Forsten vorhanden, es sind viel Kauffahrtheischiffe , selbst von 150 Last dort
gebaut worden and geschieht es auch jetzt noch. 1812, d. 7. August, fand
hier eine Kanonade statt.
Gem.: Anna v. Hehlen (Hedem), i. V.: Wilhelm v. Hehlen aas Liv-
land; i. H.: Helene v. Tolken aus WusBeken, gest. 1588; sie (Anna) ist ja 1640
zu Lntzig gestorben.
Söhne: 81, 82, 83, 84, 85.
Tochter: Helene, geb. 1598. Gem.: Ludwig Friedrich v. Peters-
dorf auf Jacobsdorf und Grossenhagen, geb. d. 17. August 1592, an der Pest
gest. 1688; ■. V.: Georg Wilhelm v. Petersdorf; s. M.: Dorothea, geborene
v. Glasenapp-Lübgast, die auch beide zu Lubgust zu Pfand sassen (s. N. 54).
Helene v. Petersdorf geb. v. Glasenapp auf Lubgust war laut Verschreibung
d. d. Bublitz d. 1. März 1641 dem Claus v. Lettow auf Britzke und Sydow
500 Gld. schuldig geworden ; der Prozess wurde noch von Andreas Otto v. GL 90
auf Manow, Pollnow etc. von dessen Vater Peter, Gl. 68, Landrath und Landes-
hauptmann auf Pollnow etc. herrührend, welcher der Dorothea v. GL, der Mutter,
bereits 500 Gld., als eine Abladung, schuldig gewordea und auf die v. Lettow
angewiesen hatte, weiter geführt. Helene lebte noch 1645, den 8. April, wo sie die
Richtigkeit, der Forderung bestattigt. (Hofger. Acten.)
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15. Generation t. 1690 b. 1625.
60. Henning. 1. S. v. 45. Gramenz. War 1600 bereite todt
61. Paul Wedlg. 2. 8. v. 45, gab. 1582, gest. nach längerer Krankheit
d. 29. Hai 1619 zn Wissbuhr, wo er in der auf eigene Kosten nach einem
Brande neu erbauten Kirche am 30. Juni ejd. beigesetzt worden ist Land-
rath und KriegskommisBar. Auf der Universität zn Frankfurt a. d. Od.
ist immatrikulirt mit Bruder Otto Badigerna: 1600. Paulas Wigandns
Glasenab, Pomerani in Gramentz. — Elzow: Paul Wedig auf Wissbnhr and
Latzke 1583 (nicht 1572) geboren, zu allen Tagenden, Zucht und Ehrbarkeit aufer-
zogen und mit seinem Bruder Otto Bndiger in Oöslin, Schlawe und in Preussen in
Marienwerder zur Schale gehalten worden, in welcher seiner Minderjährigkeit
er seinen Aeltern und Praceptoribus gern und willig Gehorsam geleistet and
dem Studio mit Fleiss obgelegen, sodass man gute Hoffnung gehabt, dass er
darin wohl fortkommen würde, dafür er denn 1600 im 18. Jahre mit gedachtem
seinem Bruder auf die Universität Frankfurt a. d. 0. nebst einem Hofmeister
gesandt wurde, aber nun wohl zn dem Studium kein sonderlich Inklination
gehabt, sondern alles invita minerva and mit Zwang hat verrichten müssen, so
hat er dennoch soviel profltiret, dass er in der lateinischen Sprache nach
Nothdurft ziemlich erfahren gewesen, hat aber dennoch seine Zeit nicht übel
angewendet, sondern in allen rittermassigen Tugenden sich geübt, dass männig-
lich einen Gefallen davon getragen. Als nun Bein Herr Vater verspuret, dass
er mehr Last zum Kriege als zum Stadium gehabt, hat er ihn mit Pferden
und andern Kriegsrastangen stattlich and nothdarftig versehen and ihn nach
Ungarn wider die Tarken gesandt, da er auch glücklich angelanget, 2 Jahre
daselbst verharrt and sich wie ein ritterlicher Soldat allerwegen verhalten, so
dass, wenn er langer in solchem Stande verblieben, er ohne Zweifel zn Ehren
and Dignit&t würde gerathen sein. Aber Gott hatte ihn zu einem andern
Stande aunereehen, denn nachdem ihn Bein seliger Vater zn Hause gefordert,
hat er sich nach göttlicher Providencia mit Jungfer Sophia Warain, Herrn
George Warnina, weiland fürstlich preuasischen Hofmeisters Ehrlichsten Tochter
im Beisein des Hochgeborenen, Hochwürdigen Fürsten Herrn, Herrn Franzen,
Hersogs zu Stettin, Pommern zu Wissbnhr verlobt and ob es wohl aller-
wegen Vorhaben gewesen, so bat er doch nochmalen, einen Zug wider den
Erbfeind vorzunehmen; so habe doch sein Herr Vater und die andern Freunde
solches nicht zulassen wollen, daher er denn andern Sinnes geworden and sich
mit vorgedachter Jungfrau in Gegenwart verschiedener Fürstlicher Personen
za Gramenz mit stattlichem Gepränge copuHren lassen, mit welcher er einen
Sohn, nSmlich Caspar Otto gezeuget, nach dessen Gebart die Mutter am 9.
Tage selig verschieden ist. Wie er hernach Bein Trauerjahr hinter geleget,
bat er sieh mit Jungfer Esther v. Glasenapp, Paul Gl. 's auf Hanow und Poll-
now Tochter 1618 in Hanow, Hisericordias Domini wieder verehelicht —
1606, iL 9. April ist er auf dem Leichenbegangniss vom Herzog Bogislaf XUJ.
als einer der 24, die neben der Leiche mit schwarzen brennenden Fackeln
schritten. — 1612, im October. Paul Wedig, Otto Büdiger, Casimir und
Barnim v. GL entschuldigen sich, dass sie wegen der Hochzeit ihrer Schwester
Anna Elisabeth mit Ernst r. Kamin - Bock und Nassenheide nicht persönlich
zur Huldigung erschienen. — 1618 ist er in Funktion bei der Heeresmosterung
anf dem Felde zn Pützerlin bei Stargard, — 1616, d. 4. Februar kauft er die
Hofstatter Güter auf dem Bublitzer Felde. — 1616. Er willigt nicht ein za
dem Leibgedinge, welches sein Bruder Casimir seiner Gemahlin ausgemacht
hatte. — 1619, Hai resp. Juni, meldet die Wittwe, Ester v. Gl. dem Herzog
Franz den Tod ihres Gemahls and bittet am fernere Gnade für sich und
ihre Kinder etc.; der Herzog Franz bedauert, selbst nicht zn der Beisetzung
kommen za können, es wird jedoch ein Abgesandter erscheinen and ihn ver-
treten. — 1684, den 28. April, wird dem Kaiserlichen Kriegs bau ptmann Johann
Babtut Bnchmann von dem Quartier Bablitz ein Pferd geschenkt, d. h. ge-
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liefert; der Antheil anf 80 Participienten nach ihrer Hufenzahl vertheilt, kamen
auf die Wittwe Faul Wedigs v. Gl. 4 Theile.
Besitz: Wissbnhr, Moker, Woperanow, Latzig:, Gramen^,
Altenwalde, Balfanz, Zulkenhagen (nach Hohenstein 1590 bereits Haupt-
besitzer; doch hatten die v. Glasenappe anf Bärwaldo, Klotzen nnd Coprieben
Antheil daran nnd erst später, c, 1632 waren seine Nachkommen Alleinbesitzer
von den letzteren beiden nnd auch von Klotzen), und andere Guter.
Gem.: I. Sophia v. Warninji.V,: Georg v.Waj-niin,weilandfürstl.Prens8.
Hofmeister anf Warnin. Die Verlobung zn Wisabuhr, Hochzeit in Gramenz, bei
den Herzog Franz nnd andere hohe Persönlichkeiten zugegen, unter grossem Ge-
pränge. Sie starb am 9. Tage nach der Geburt des Sohnes Caspar Otto 86.
Gem.: LT. Esther v. Glasenapp; i. V.: Paul v. Gl. Pollnow-
Manow 47; Hochzeit 1613; sie lebte 1664 noch.
Sohn: 86 (I. Ehe).
Töchter: (IL Ehe) 1) Sophia; starb 1619, d. 29. Mai zn Wissbnhr,
wo sie am 30. Juni beigesetzt wurde. — 2) Esther Elisabeth, seit Michaelis
1639 verheirathet mit Georg Christoph Friedrich v. Borcke, geb. d.8. März
1611, gest. d. 8. April 1660, beigesetzt zu Morgenitz; er war schwedischer Major,
Direktor beim schwediseh-vorponunersch. Hofgericht und fiath beim Wismarachen
Tribunal, Domherr zn Camnun, anf Klinke, Regenwalde, Anth. Wissbnhr etc.;
s. V.: Franz v. Borcke, Hofjunker anf Krinke, Begenwalde, geb. 1676; s. M.:
Anna Maria v. Below - Saleske. Er, G. Ch. Fr. v. Borcke vertauschte nnd
verkaufte seinen Antheil Wissbnhr und Wopersnow, die er als Mitgift er-
halten, gegen Altwigshagen, Demnitz und Leipze in Vorpommern an den
General Bogislaf Freiherrn v. Schwerin, so dass also diese Familie Antheil
Wissbnhr, sowie die v. Borcke diese Schwerinschen Güter, erblich erkauft,
noch später besassen. — 3) N. N. sie starb bald nach der Taufe.
62. Otto Rüdiger. 8. S. v. 45, Altenwalde; geb. nach 1582, gest. 1646. Auf
der Universität zn Frankfurt a. d. Od. ist immatrikulirt: 1600 Otto Rüdi-
gerus v. Glasenab nobiles Pomerani in Gramentz (mit Bruder Paulus Wigan-
dns). Herzoglicher Landrath des Ken Stettiner Districts 1613. — Er war
mit seinem Bruder Paul Wedig anf Schulen zu Cöelin, Schlawe, Marienwerder
and wie vorstehend auf der Universität zn Frankfurt a. d. Od. — 1597. Die
v Glasenapp Gramenz, Bärwalde, Manow, Pollnow etc. in specie Christoph 58,
TSnniges 55, Henning 57, Michel 79, Heinrich 82, Peter 68, Otto Bndiger
nnd ihre kriegsverwandten Gebrüder und Vettern v. GL klagen gegen Herzog
Johann Friedrich, als Bischof von Cammin wegen Vorenthalt einiger vom
seligen Georg v. Gl. 28 hinteriassenen Güter als: Seidel, Rossnow, Zewelin,
Steglin etc. In der Klageschrift heisst es, dass über mehrere Jahrhunderte
v. Glasenappe im Bisthum gewohnt und auch beute noch kein Zweifel darüber
sei, an wen die Güter fallen mussten, dass Paul v. Gl. (10) zwei Söhne,
Peter (13) nnd Henning (12), und der Bruder Henning (11) auch zwei Söhne,
Paul (14) nnd Curt (16) hinterlassen haben und an die letzteren oder deren
Nachkommen die Güter bereits damals (1556) hätten fallen müssen etc. —
1612 klagt Ernst v. Ramin gegen Otto Rüdiger und Barnim v. Gl. et Cons.
in puncto dotis. — 1613. Anf Convocation des Herzog Philipps IL traten
znr Revision über Beratbs oblagung des über die fürstliche Hofgerichts Ordnung
verfassten Visitations- Abschiedes und über Polizeiverwaltung den 9. März
Landstände, besonders Prälaten, Landräthe nnd anch Abgeordnete ans Städten
zusammen. Es wurde beschlossen, dass die Berathnngen dem bevorstehenden
Landtage noch einmal vorgelegt nnd nach erfolgter Annahme dann publicirt
und ins Werk gesetzt werden sollten. Diese Vei Sammlung bestand aus: Curt
Flemming, Landmarschall, Hans Heinrich Flemming, Dekan, Johann Chinow,
Thesaurarius zu Cammin, Jobst v. Dewitz, Richard v. Puttkamer, Andreas
Borcke, Dubislaf v. WedelL Joachim v. Kleist, Rüdiger v. Massow, Friederich
V. d. Osten, Hans v. Billerbeck, Otto Rüdiger v. Gl., Andreas v. Münchow etc.
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— 1615, d. 37. April, ist Otto Rüdiger V. Gl. zu Alton walde in Kommission
mit dem Hauptmann von Neu- Stettin, Feter v. Somnitz aaf Grumsdorf und
dem Bnrggenchtsnotar Plönzig zur Vermessung der Feldmark von Ratzebuhr,
desgl. den 18. Harz bei der Feldmark Wallachsee, beordert. — 1616, d. 6. März,
auf dem 3. Landtage worden Verbesserung der Justiz, Polizei, Accise, Trank-
(Brau- and Brantwein-) Steuer, des Patronatrechts, der Defension des Landes
and was mehr Krieg und Frieden betrifft, berathen; zugleich wurden mehrere
Landräthe nen bestallt; unter den früheren Otto Rüdiger v. Ol. genannt.
(Micrälius). — 1616 willigt er nicht ein in das Leibgedinge, welches Casimir
v. Ol. 64 für seine Gemahlin ausgemacht hatte. — 1621, d. 17. Januar ist
Otto Rüdiger v. Ol. auf dem Leichenbegängniss Herzog Franz I. nnd führt
ein Pferd der Fahnenträger. — 1621. Carsten v. Wolde klagt wider Otto
Rüdiger v. Gl. und dessen tTnterthanen, so ihm in seine Schonungen gefallen.
— Es scheint zwischen den Brüdern nicht gutes Einvernehmen geherrscht zu
haben; denn Paul Wedig, Barnim, Otto Rüdiger haben in obiges Leib-
gedinge 1616 für die Gemahlin Casimirs v. Ol. 64 nicht eingewilligt nnd
letzterer scheint den Otto Rüdiger aus Altenwalde heraus, auf ein Nebengnt
in Wnrchow, wohl durch Prozess, versetzt zu haben; mit aus dieser Veran-
lassung ist denn auch wohl c. 1679 Altenwalde an Georg v. Weyher ver&ussert
worden; — 1637 ist Otto Rüdiger noch anf Altenwalde genannt — 1631.
In einer Klage an den Herzog sagt Otto Rüdiger, dass er ans seinem Oute
habe heraus müssen und in Wnrchow am See entschädiget worden sei, wörtlich:
„wegen gewaltsamer Abnahme seines Gutes Altenwalde nnd Entschädigung
mit einem anbebauten Banerkathen, in den er restituirt worden, eine Klipp
auf dem See in Wurchow", wogegen er protestirt. Der Protest war gegen
seinen Bruder Casimir 61 gerichtet, dessen Erbe, sein Sohn Caspar Otto 88,
Altonwalde besass; circa 1679 wurde es (durch die Vormünder seiner Erben)
an Georg Wulf v. Weiher verkauft — 1637. Eine Deputation von pommer-
schen Hof- und Landrathen and zwar; Volkmar Wolff, Herr zu Putbus,
Comthur zo Wildenbrach Mathias v. Krakow, Dubislaf Christoph v. Eickstedt,
Otto Rüdiger v. OL, Georg v. Eickstedt and Laurentius Bollhagen, Doctor,
Überreichten einen schriftlichen Vorschlag, so von den pommerscfaen Räthen
im Auftrage der in Stettin tagenden Stände bei dem Kurfürsten von Branden-
burg übergeben wurde, was am 15. Harz 1637 geschah, worauf sie die Kur-
fürstliche Resolution und Abfertigung zu Cüstrin d. 15./25. Harz 1637 über-
nehmen nnd sie den pommerschen Ständen übermittelt werden sollten. Die Räthe
weigerten sich, solche in mehreren Pandekten, der Gefahr der Schwedischen
Besatzung wegen, mitzunehmen und zu publiciren; es worden diese Patente
also von der Ukermark und Neumark aus den pommerschen Standen zur
Wissenschaft pnblicirt Bei allen diesen Hin- and Her -Verhandlungen etc.
hatte Otto Rüdiger v. Gl. die Schrift de dato Cüstrin. d. 18. Harz 1637,
welche zur Entschuldigung der pommerschen Räthe, damit sie mit der ange-
mntheten Hitübertragung der Patente und Schreiben verschont werden möchten
mitnnterzeichnet. (Klöden). — 1637, d. 7. August. Der Jungfer Enfemia, Eme-
rentia v. Zastrow Vormünder bitten und erbalten fürstlichen Consens über den
mit Otto Rüdiger v. Ol. -Altenwalde aufgerichteten Contract, nach welchem
er der enteren 2 Bauerhöfe in Valm für 1650 Gld. nnd 1 DrÖmt Roggen
verkauft hat; Zeuge ist dabei sein geliebter Schwager Otto Rüdiger v. Borck-
Falkenbnrg. — 1640 war Otto Rüdiger Carator Scholae in Nea-Stettin,
hatte das landesherrliche Patronat des Oymnasii, als solcher '/. jährliche Prü-
fungen zn veranstalten, den Lehrern das Gehalt zu ertheilen, wofür er jährlich
82 Gld. Pomm. erhielt — Er ist in dem Testament der Herzogin Hedwig
von 1645 genannt (s. N. 77 und ürk. N- 34).
Besitz: Altenwalde, Zacherin, Steinbnrg, Anth. Valm, Antheil
Wnrchow etc.
Gem.: Heta Franziska v. Borcke-Labes, Pansin, geb. d. 20. August
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1590, gest. d. 10. August 1665; i. V.: Franz v. Borcke-Labes, Pansia; i. M.:
Martha v. Wedell-Uchtenhagen.
Tochter: Martha Benigna, geb. c, 1619; sie heirathete 1649 oder
1651 Georg v. Bonin, Geheimer Pinanzrath des Kurfürsten Friedrich Wilhelm,
Gesandter in Wien, Hanpmann zn Bablitz, Dekan zn Gammin, auf Karzin,
geb. d. 10. August 1613, gest. d. 19. August 1670; s. V.: Anton v. Bonin
Wogenthin, Carzin, Stiftsvogt zn Cammin, Amtshatiptmann zn Bnblitz, starb
1629; s. M.: Elisabeth v. Wedell - Freienwalde ; Martha starb einige Tage
nach ihrem Gemahl nnd wurde in Karzin beigesetzt. Die Ehe war mit
11 Kindern gesegnet. Beider zinnerne Särge sollen sehr kunstvoll gewesen,
jetzt zum Nutzen der Gemeinde eingeschmolzen worden sein.
63. Paris. 4. S. v. 45. Gramenz. 1612 bereite verstorben.
64. Casimir. 5. S. v. 45. Gramenz, im Februar 1664 gest Herzoglich
Potain. Landrath. — 1612 hatte Casimirs Gemahlin Elisabeth v. Hantenffel,
welche ein Ehegeld von 10 000 Gld. auf Schäferei Collaz, 1000 Gld. zum Ge-
schmeide, Kisten etc. mitbekommen, als Leibgedinge Casimirs Bittersitz zn
Gramenz und die Schäferei Janikow mit Zubehör ausgemacht erhalten, wogegen
seine Bruder Paul Wedig, Otto Rüdiger nnd Barnim auftraten und 1616, als
wohl zu reichlich, nicht einwilligten. Bei der Ehestiftnng waren 1612 an-
wesend: Joachim, 51, Cnrt, 52, Paul Wedig, Otto Rüdiger, Barnim, Daniel
43 nnd Georg, 59. — 1618, d. 19. April, war Gasimir auf dem Leichen-
begängniss des Herzogs Philipp II. von Stettin zugegen. — 1626 verpfändet
Jacob Lohde dem Casimir v. Gl. seinen Antheil an Gramenz mit Pertinenüen,
sowie seine Ansprache an Richard v. Lohdes Gütern daselbst (s. Urk. N. 33).
Als die Söhne Hauptmann Gert Wedig, 87 und Landrath Caspar Otto v. GL 88
1664 den Fürstlichen Consens zu der Abtretung und zn dem Erwerbe erbitten,
wird er, da die v. Lohden Güter auf den Fall (?) ständen, abgelehnt, was sich
jedoch später änderte. — 1627 wird Casimir nebst Andreas Bulgrin von der
Herzogin Hedwig, ihretwegen mit dem König von Dänemark (die TJnbillen des
30jährigen Krieges betreffend) zn verhandeln, nach Hamburg geschickt. —
1627, den 13. Januar. Aus einer Leichenpredigt des Pastor Christoph Schulz
an der Jacobikirche zu Stettin auf den Hofjunker Georg v. Hantenffel auf
Polzin nnd Arnhausen: „Anlangend seinen todtlichen Hinfall nnd Abschied etc.
ist bekannt, dass nämlichen er in angehendem, diesem Jahre 1627 d. 18. Januar
um 5 Uhr Abends von Casimir Glasenap nnd Michel Hantenffel todtlichen
ist verwundet worden (Streitigkeit beim Pokuliren), wie er nun solche tüdtliche
Wunde bei sich vermerkt, hat er allfort zu dem fürstlichen Hanse allhier, die
alte Münze genannt, sich verfüget, aber aus grosser Ohnmacht nicht vollends
hineingehen können, sondern für der Thnr niedersinken wollen, da er dann von
einem seiner guten Freunde unter die Arme gegriffen, ins Haus gebracht und
auf ein Bett gelegt, auch alsfort vornehmere Doctores medicinae und erfahrene
Balbirer zu ihm erfordert worden, welche zwar allerhand dienliche Mittel für-
genommen und gebrauchet; aber es ist Alles ohne Frucht abgelaufen etc.;
ist also darauf Abends 9 Uhr Todes verblieben und diese Welt gesegnet Er
war d. 2B. Oct. 1586 geb." Es ist fraglich, ob dieser Casimir oder ein Caspar
v, GL, welche Namen häufig verwechselt werden, bei dem Benconter betheiligt
gewesen ist; sogar unwahrscheinlich, da seine Gemahlin, eine geb. v. Han-
tenffel und Casimir nicht ao ganz jung und doch angesehener, würdiger Landrath
war. — Casimir v. Gl. und die andern Sühne von N. 45 besessen zwischen
Bnblitz nnd Wurchow gelegen den 3. Theil der Feldmark Repplin, meist Wald,
nnd die Wade; der Oberst Assmus 73 v. GL hatte für seine Verdienste, der
ja 1629 ohne leibliche Erben gefallen war einen Theil hier verliehen erhalten;
der dritte Theil war inzwischen dem Fräulein Ilsabe (Elisabeth) v. Natzmer,
die Hofdame war, als Leibgedinge verliehen worden; die Gebrüder v. G1&-
aenapp wollten sieanderweit entschädigen nnddiese so wiellsabe selbst bitten darum,
dass der Herzog erster« damit belehne, was denn auch am 17. Septbr. 1630
geschieht. 1633 d. 19. Januar ist Casimir mit Eschenriege belehnt worden.
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{Pomm. St.-Arch.). — 1685, d. 9. Mai. Die Ritterschaft des Neuste ttiner
Quartiers bestellt Daniel v. Kleist-Paddatz aufs Nene zu ihrem Director. Dar-
unter: Casimir, Hichel Ernst 76, Jörgen 80 und Michel 79 v. GL — 1639
wurde Casimir zum Nebeninspector bei der Trank- und Scheffelsteuer ver-
ordnet. — 1641, d. 7. Januar, verpfänden ihm die Erben des Jacob v. Bonin
einen Antheil Wnlflatzke, bestehend in dem sogenannten Grossen- und Mittel-
Goto nebst dazu gehörigen Bauern. — 1645, d. 4. October, ist Casimir Zeuge
bei dem Testament der Herzogin Hedwig von Pommern (s. Urk. N. 34). Er
war in Kriegsaachen bewandert und Hathgeber der Herzogin Hedwig (Quandt);
er durchlebte die Drangsale des 30jährigen Krieges. —
Besitz: Gramenz, Storkow, LUbgust, Wnrchow, Flakenheide,
Znchen a u. c, Janikow, Wissbuhr, Moker, Steglin, Änth. Bärwalde,
Pennekow, welches mit Pustamin einen See gemeinschaftlich hatte (s. N. XVI.);
auch Freetz (nach König, Elzow) Eschenriege, Balfanz, Zttlkenhagen, Wnlf-
latzke c, das Grosse und Mittelgut, auch Hammer b und Steinfurt c, u. s. w,
Wnlflatzke bestand aus mehreren Gütern, dem Grossen, Mittleren, Kleinen
Gnt und dem Fischergut, welche beiden letzteren noch 1775 die Wittwe Caspar
Ottos v. GL 184, geb. v. Strelitzka, besass, von der Kl. Wnlflatzke Ernst
Henning v. Bonin den 11. Jnni 1778 kaufte. Wann sie das Fiachergut ver-
kaufte? auch wohl bald. Die ersten beiden, Gross- und Mittelgut, sind später
an die Gfintersberge gekommen, von welchen Berndt Eccardt v. Bonin sie auch
d. 11. Juni 1778 für 4000 rthlr. erstand. Pertinentien von Wnlflatzke sind
noch Steinfurt a, b, c, mit Prelang und Hammer; später waren auch diese
beiden letzteren je in a, b, c eingetheilt. — Zu Casimirs Zeit schon und nach
ihm bei Paul Wedig 61 und Nachkommen kamen die Güter links zunächst der
Persante: als Balfanz, Zfilkenhageu etc. an diese Erwähnten durch Abmachung
mit den Coprieben-Bärwalder-Klotzenschen Vettern.
Gem.: Elisabeth v. Mantenffel; i.V.: Gert v. Mantenffel auf Gr.
und KL Popplow, Collaz, geb. 1560; i. M. : Maria v. Borcke • Labes, Claus-
hagen; deren Hochzeit 1591 zu Claushagen. Elisabeth ist schon 1654 todt.
Sohne: 87, 88.
Tochter: 1) Maria Elisabeth. 1647 Gemahlin des Clans Jürgen
v. Zitzewitz-Januewitz, Brotzen, der den 30. Januar 1667 starb; s. V.:
Jacob T. Zitzewitz-Jannewitz, Schwedischer Kommissarius 1627; s. M.: Maria
v. Glasenapp-Bärwalde, Tochter von N. 55. 2) Sophia Esther; sie starb
d. 6. März 1707 zu Hasenfler. Gem.: Erdmann Christoph v. d. Osten,
bischiffl. Landrath, Landrath zu Stolp und Schlawe, auf Hasenfier, Pinnow,
starb d. 18. August 1682; s. V.: Egidius v. d. Osten; s. M.: Sophie v. Glase-
napp - Gramenz (s. N. 51). 3) Juliane, 1664 Hochzeit Gem.: Hans
Christian v. d. Osten, Knrbrandenbnrgischer, vorher Hessischer Major auf
Brutzen, Liimzow 1654; s. V.: Egidius v. d. Osten; s. M.: Sophie v. Glasenapp-
Gramenz (s. N. 51). 4) Hedwig, geb. d. 7. November 1627, Hochzeit
16. Jnli 1648. Als ihr Gemahl 1659 des Krieges halber nach Preussen mnsste,
reiste sie zu Wasser von Colberg nach Königsberg, kam nur bis Braunsberg,
wo sie von einer hitzigen Krankheit befallen, nachdem sie 5 Söhne gehabt,
d. 18. December 1659 starb und 1660, d. 19. September in Wogenthin beige-
letzt wurde. Gem.: Ulrich Christoph v. Bonin, Oberstlieutenant im Re-
giment Schwerin, Landrath, Erbherr auf Wogen tin, Schwellin, Dargen, geb.
1619, gest. 1683; Hedwig war von den 6 Gemahlinnen die erste gewesen.
Unter diesen war Pella v. Massow, die Wittwe des Bittmeister Hans v. Glase-
napp 94, auf Treten die 5. Gattin.*)
*) Anmerkung: Eretschmann fahrt an: Assmus Georg v. Kleist, 1668 zu Bär-
walde und Priebkow (verwandt mit den v . Glasenapp-Bärwalde} hatte seinen Gutsantheil
in B&rwalde, seligen Casimir v. Gl. Erben erb- und eigenthnmlich vermacht. Ihm sind
im Eschenriegensohen Konkurse auf seiner Mütter- und Grossmütterliches einige Grund-
stücke «geschlagen. Ob hier die Erben oder bei N. 120, wohl zu spät, oder bei einem
Caspar v. Gl. gemeint gewesen sind? S. auch N. 168 u. 196.
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65. Barnim. 6. S. v. 46. Wnrchow. — 1614. EniBt v. Kamin klagt
gegen Otto Bildiger und Barnim v. Gl. et ConBorten in puncto dotis. — 1616,
den 8. April war Barnim bei dem Leichenbegängniss der Herzogin Anna,
Wittwe des Herzogs BogiBlaf XIH, die Leiche tragend. — Casimir v. Gl. 64,
hatte seine Gemahlin 1612 mit seinem Rittersitz zn Gramenz und Schäferei
Janikow beleibdingt, wogegen Barnim, Fanl Wedig nnd Otto Rüdiger 1616
auftraten nnd nicht einwilligten. — 1619. Arndt v. Wolde zn Wosterbart
klagt wegen seines Unterthanen, dem ein Pferd weggeritten, wider Barnim
v. Glaaenapps Schäfer in puncto denegatie justice. — 1619 klagt Zabel
v. Wolde et Cons. contra Barnim v. Gl. in puncto einer Wiese. — Desgleichen
klagt Paul v Zarten gegen ihn wegen einer neuen Mühle, sowie Felix v. Zarten
et Cons. wider ihn wegen der Fischerei zu Wnrchow. — Harun v. Blanken-
bürg et Cons. klagen gegen Barnim v. Gl. wegen nicht gehaltenen Vertrages.
Besitz: Wnrchow, im Alten Wall und bei Polzin etc.
66. Henning. 1. S. v. 47, Pollnow; wohl vor 1613 todt, denn seine Brüder
sind damals im Besitz der Pollnowschen Güter angegeben, er fehlt.
67. Rüdiger Otto. 2. S. v. 47, Pollnow. Anf der Universität zu Greife-
wald immatrikulirt: 1594. RÜdigerus Otto Glasenap ßobilos Pomerani. —
1575. Hof- und Landjunker Herzogs Bogislafs XIII. nnd dann Herzoglich
pommerecher Geheimer Rath des Herzogs Philipp I. und Johann Friedrichs.
- 1601 als Abgesandter nach Polen geschickt, sowie auch 1614 (Polnisches
Archiv). — Der pommersehe Hofrath I. V. Dr. Winter und Rüdiger Otto Gl.
worden von dem Durchlauchtigsten, Hochgeborenen Forsten nnd Herrn, Herrn
Bogislaf nach Holstein verschicket, daselbst Werbung um die Durchlauchtige,
Hochgeborene Fürstin und Frau, Frau Elisabeth geborene Prinzessin zn
Schleswig- Holstein, Herzogin zu Pommern, Stettin, Seiner fürstlichen Gnaden
vielgeliebte Gemahlin zu verrichten. — 1603, d. 18. October und 1606, den
9. April ist Rüdiger Otto v. Gl. auf den Leichenbegängnissen der Herzoge
Barnim XI, und Bogislaf Xm,, auf dem ersteren ordnete er das Führen der
Fürstlichen Personen, anf dem zweiten im Zuge als Hof- und Landjunker des
verstorbenen Herzogs Bogislaf XIII. — 1613, d. 5. Juni schliessen Rüdiger
Otto, Peter und Felix v. Gl. Gebrüder als Herren von Pollnow einen Vertrag
mit dem dortigen Hagistrat und der Bürgerschaft, wonach die langjährigen
Streitigkeiten wegen Holzung, Ländereien, Wiesen, Fischerei und jährlicher
Dienstleistungen beigelegt werden sollten (s. Urk. 5 N. 82 und Brüggemann).
Der Vertrag ist erst am 21. Juni 1682 in Stargard bestätigt worden.
Besitz: Pollnow, Hanow Anth. etc.
68. Peter. 3. S. v. 47. Pollnow 1575. Aof der Universität zn Greifs-
wald ist immatrikulirt: „1594 Petrus Glasenap nobiles Pomeranie"; also mit
Bruder N. 67 zusammen. Herzog], pomm. Rath, Sculosshanptmann; seit
1579 auf Bublitz, ferner zu Saazig, Colberg anch Colbatz und Bütow 1622 n.
1620. Landeshauptmann 1623, 1630. — 1597 klagen die Glasenappe auf
Gramenz, Bärwalde, Manow, Pollnow, in specie Peter, Otto Rüdiger,
Christoph 58, Anton 55, Henning 57, Hans 83, Hicbel 79, Heinrich 88 und
ihre kriegs verwandten Brüder und Vettern, gegen Herzog Johann Friedrich als
Bischof von Cammin wegen Vorenthalt einiger vom seligen Georg v. Gl. 28,
hinterlassen er Güter als: Seidel, RoBsnow, Zewelin, Steglin etc, die in Herzt.
Verwaltung genommen und über die auch anderweitig verfügt worden war (s.
N. 28) Peter stand an der Spitze der Kläger. In der Klageschrift ist unter
Anderem gesagt: „Jürgen ist, wie bekannt, (1556) von seinen, den RoBsnow-
schen Bauern, jämmerlich vom Leben zum Tode gebracht, nicht durch sein
besonderes Verschulden. Das Geschlecht führt gleiche Wappen, Schild nnd
Helm; seit undenklichen Zeiten haben die v. Glasenappe die Güter als alte
Stammgüter besessen, die anch Georg aus dem Geschlecht erhalten, auch
haben die v. Glaeenapp jeder Zeit dem Herzog und dem Bischof Jahrhunderte
hindurch gedient ond die Belohnung, (seitdem sie überhaupt nachgesucht wurde),
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erhalten: sie bitten nun endlich am die volle Zurückgabe der noch fehlenden
Stücke an die Glasenapp nnd am Belohnung durch den Herzog von Pommern.
Darauf iat am 20. Juni 1597 Termin angesetzt, in dem es sich nm die Gränzen
von Wissbuhr handelte, der verlegt werden mnsste, weil Caspar Otto v. Gl.
54, wie seine Schwagerin Esther v. Massow, Wittwe Pauls v. Ol. 47, Pollnow,
berichtete, nach Cammin verreiset sei, also die Vormünder, Kuratoren nicht
hatten zusammentreten können. Za einem andern Termin, d. 5. October 1597
anberaumt, sollen folgende Schriftstücke vorgelegt werden: 1. eine Obligation von
Henning v. GL 12, d, d. Januar 1497 für den Ulrich Heidenreich auf die
Pacht von Wissbuhr. 2. Gopien einiger anderer Schriftstücke ans der Zeit,
wo Jürgen zu Wissbuhr gesessen, einiger, von Andreas v. Münchow u. dergl.
Die Abwickelung verzögert sich. Um 1600 werden Lehnrichter bestellt und
zwar Christoph Batzke-Wisskow, Nicolaus Heidebreck-Parnow, Christian von
Hanteuffel, Trieuke; als fürstliche Abgeordnete: Jacob Döring, Hauptmann
auf Cöslin und Casimirsburg und Caspar Otto v. Gl. 45, auch zugegen.
Sneciell handelt es sich nm einen Kamp bei Lübbetow, den das Nonnenkloster
zn Cöalin beanspruchte und mnsste festgestellt werden, ob die Gränzen von
Lübbetow, Wissbuhr nnd Haskow auf einem Punkt zusammentreffen. Darüber
ist keine Einigkeit zn Stande gekommeo, die Lage der Sache wohl geblieben,
wie sie 1579 bei der Belohnung (s. N- 62) wo ja auch Peter bei derselben
anwesend war, gewesen ist. — 1606, d. 9. April ist Peter v. Gl. Pollnow
bei dem Leichenbegäugniss Herzog Bogislaf XIII. einer der Träger der Leiche.
— 1608 vom 29. August bis 18. August 1610 ist Peter v. Gl. mit dem Herzog
Georg III auf der Heise nach Malta, Prankreich, England, Niederlande, ferner
nach Polen nnd Böhmen; Beisedirector war Valentin Winterer, andere noch
Anton v. Bonin, Thomas v. Hfincbow, Thomas v. Heydebreck and Michael v.
Kantenffel. Sie waren in 4 Wagen von Stettin nach Florenz gereist, wohnten
der fürstlichen Hochzeit des Grossherzoga Cosmi Medicis mit einer Prinzessin
von Oeeterreich bei, waren den Winter vom 27. October anf der Akademie in
Padna. Später gingen sie über Venedig nnd Loretto nach Born, wo sie am
25. Februar 1609 eintrafen nnd der am 1. März vom Pabst Paul V, in Gegen-
wart von 15 Kardinalen nnd 35 Bischöfen abgehaltenen feierlichen Messe bei-
wohnten. Den 9. Harz gingen sie nach Neapel, segelten den 23. nach Sicilien
und von da nach Malta, wo sie am OBtertage anlangten und ihnen von den
Deutschen Rittern besondere Ehren erwiesen wurden. Am 4. Hai kehrten sie
von hier zurück, fahren durch die Scilla und Charybdis nach Calabrien, erlitten
im Meerbusen von Salerno bei Lagerola Schiffbruch, wurden gerettet nnd
kehrten über Neapel, Born, Venedig nach Padua zurück. Dann reisten sie
Über den Hont Cenis nach Lyon, wohin der erkrankte Bruder Herzog Ulrich
sich begeben hatte, wo sie am 18. October eintrafen, ferner nach Montpellier
und demnächst nach Angers, um hier den Winter zu verleben. Am 11. April
1610 befanden sie sich in Paris, wohnten der Ceremonie bei, gelegentlich
welcher Heinrich IV. auf seinem Schlosse Beaulieu 400 mit Kröpfen be-
haftete Leute berührte, um sie zu heilen, und waren am 13. Mai bei der feier-
lichen Krönung der Königin Maria von Hedicis zu St. Denis. Bei dem ent-
standenen Tumulte nach König Heinrichs Ermordung gerietheu der Herzog
und seine Begleiter in grosse Lebensgefahr. Sie verliessen am 27. Hai, dem
Tage der Hinrichtung BavaiJlacs Paris, gingen nach England nnd Schottland,
waren bei der Ernennung des Prinzen Heinrich Friedrich zum Herzoge von
Wales und zum Thronfolger, nahmen an den bei dieser Gelegenheit statt
habenden Tournieren, Bingstechen und Bennen Theil nnd erwarben sich dabei
grossen Buhm. Demnächst gingen sie über Calais, Flandern, Brabant, Holland,
Friesland, Emden, Bremen, Hamburg, Lübeck, Seeland, Wismar and Rostock
nach Stettin zurück, wo sie am 18. August 1610, also nach 2jähriger Ab-
wesenheit, eintrafen.
1618 d. 5 Juni schliessen die Gebrüder Peter Badiger Otto und Felix
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v. Gl. als Herren v. Pollnow einen Vertrag mit dem dortigen Magistrat und
der Bürgerschaft ab. (TJrk. N. 32 und Brüggemann). — 1618 d 19. Hin.
Peter t. ÖJ., Hofjunker Herzog Bogislafs auf dem Leichenbegängnis» Herzog
Philipp II. 1621 ist Peter v. Gl. auf dem Leichenbegängnisse Herzog
Franz I. — 1623 den 8. Januar bei dem Leichenbegängniss Herzog Ulrich!
ist Peter v. OL Hauptmann ZQ Bütow und zu Manow gesessen, mit Jacob v.
Dewitz, Führer der verwittwetea Fürstin Anna von Croy. —
Folgende Inschrift an dem einen Flügel des grossen Schlosses in Bütow
sagt: „An. MDCXX1H Illustrimus Du Pomeraniae Bogislaf XIV. extrni man-
davit, sab Petro Glasen&p Gapitanus Martino Hassen Qnaestore.* — 1623.
Nachdem die v. Glasenappe als Lehnafolger von Jürgen v. Gl. 28 an den Herzog
Bogislaf nm Einsetzung in die Lehne früher schon geschrieben, jetzt Protest
erhoben, dass Andere sie noch inne hätten, wurde die Sache an den Statthalter
des Bisthums Cammin 1620 geschickt 1623 bittet Peter v. GL dea Herzog
nunmehr um Belohnung mit den Gütern, Seidel, Sanzkow, Manow, Antheil
Grunhof etc.; welche das Stift Cammin in dem Amt Coslin incorporirt hatte.
Herzog Bogislaf schreibt zurück, dass er sich mit den anderen erst speciell
einigen möchte und dann das Weitere erfolgen könnte. — 1624 Oetober.
Vertrag zwischen Herzog Bogislaf als Bischof von Cammin, und dem Landrat*,
Peter GL andererseits wegen der Güter Grünhof, Hossnow und Seidel etc.
(früher Georg v. GL Besitz) und darauf erfolgte Belehnung auf gesammte
Hand mit den andern v. Glasenappen zu Pollnow, Gramenz, Altenwalde, Stein-
barg etc., wobei Seitens Peters eine Protestation dargelegt wird, wegen dei
Fischens auf dem See Nitznin von benachbarten Besitzern. Es handelt sich
noch weiter um die andern Güter. — Die alten Geschlechter (besonders dis
SchlosageseaBenen) bedangen sich, wenn sie ihre „angetragenen* Lehne, also
ihren altväterlichen AUodialbesitz auch von Forsten annahmen, dass sie keine
Lehnbriefe darüber erhielten; dies währte etwa bis 1622, von wo an man
annehmen konnte, dass das Lehnsverhältniss in Pommern im Allgemeinen
eingeführt sei. (Seil). — 1624, wie Öfter schon, waren die Bossnowschea
Bauern renitent, beschwerten sich beim Herzog Bogislaf, dass sie sich
Strauchholz ans den Brüchern herausfahren müssten, wobei sie sich ihr
Fuhrwerk rninirten, auch dass sie Dienste nach Ponikow zu leisten hätten.
Die Klage geht an Peter v. Gl. zurück mit dem Bemerken, Coslin 1624, dass
die Bauern sich wegen des Strauchholzes mit dem Herrn Landrath zu einigen
hätten, die Dienste aber nach Ponikow gegen Strafe zu leisten hätten, weil
sie nunmehr zu dem Vorwerk bewidmet, könnten sie sich dem nicht entziehen.
— 1626 den 11. Januar stiftete Peter v. Gl. mit Caspar v. Below zu Peest
einen Vergleich, wegen Gränzstreitigkeiten zwischen Ewentin und Bepkow,
welchen am 6. Februar ejd. Herzog Bogislaf XIV. bestättigt. Diese Streitig-
keiten mit dem Stift spielten schon früher mit den Glasenappen, den Nach-
kommen von Barth us v. GL HI. eine Bolle.
Im 80jährigen Kriege verarmte die Stadt Bütow so sehr, dass keiner
der Bürgerschaft ein Öffentliches Amt übernehmen mochte, ans Hangel an
Schadloshaltnng, weshalb ans Alt-Stettin, d. 27. Ocktober 1626 vom Herzog
Bogislaf XIV. an den Hauptmann zu Bütow Peter v. GL der Befehl erging,
die erwählten Bürgermeister und Bathsglieder dennoch in ihre Aemter wieder
einzusetzen. Der Schlags des Herzoglichen Befehls lautet: „Und weil Bürger-
meister und Bath sich beschweren, dass sie wegen ihrer HÜhwaltung gar keine
„Ergetzlichkeit" zu gemessen haben, so wollen Wir, dass Dir nach Gelegenheit
der Stadt-Kämmerei-Intraden Bürgermeister nnd Eath ein Gewisses tu „er-
getxung* ihrer Amtssorge zu ordnen und solches zu Unser ferner raüfication
fnrderlichs einsenden solltet. Darin geschiehet Unsere gnädige zuverlässige
Meinung." Nach dem angeführten Verzeichniss, wonach die Einkünfte in
Lieferungen von Korn, Eiern, Hühnern bestanden, betrugen dieselben für den
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-r 168 —
Bürgermeister 8OV1 Hthr. — 1637 erlangt endlich der Herzog Bogislaf bei
dem Bath der Stadt Stolp nach vielen Debatten die Erlaubniss, dasa die
Henogin Anna von Croy und Arsehott, seine Schwester, sich an einem Platze
von etwa 6 Ruthen hinter dem forstlichen Schloss einen Fischbehalter anlegen,
■nd vermittelst einer Pforte am forstlichen Bchloss durch die Silberkammer
auf das stadtische Gebiet sich begeben dürfte, wie solches schon der Herzogin
Erdmathe nach Ausstellung von Reversalien seit 1. Juni 1609 gestattet ge-
wesen war. Es wurde der Herzogin sehr schwer, den Rath der Stadt Stolp
hierzu zu bewegen. Man sieht, daes man damals nicht Alles mit Gewalt durch-
setzen konnte und die Städte nicht so willfährig waren. Als Zeugen: die
ehrwürdigen, veste hochgelehrte des Herzogs Räthe und Liebe Getreue Paul
v. Damitz auf Mollen, Mattias v. Carnitz, Christoph v. Heimb, Wilhelm v.
Kleist auf Hottrin, Bertram v. Below auf Gatz, Hans v. Zaetrow, Hauptmann
zu Alt-Stettin auf Bansekow, Peter v. Gl. HerzogL Hauptmann zu BÜtow
auf PoUnow und Manow etc. — 1637, den 37. September, Alten Stettin, beruft
Herzog Bogislaf XIV. ein Directorium (Räthe) zusammen, unter anderen
Pflichten auch folgende: „Besonders was etwa von importence an einem oder
andera Ort fargekommen etc. an Uns, als das Oberhaupt, allemal gebracht
und von dem Oberdirectoriam bei Uns gesucht werden. Demnach so sind Wir
endlieh bewogen: allhier bei Hofe ein solches Directorium anzuordnen, und
dazu gewisse Personen in Bestallung und Pflicht zu nehmen. Und nachdem
Wir die vesten Unsere vornehmen Offiziere, Räthe und lieben getreuen Christo-
phorns Heimb, Untern Hofmarschall zu Eszbeck and Colbitz, Peter v. Gl.,
TJnsern bütowschen Hauptmann zu PoUnow nnd Manow, Johann Zastrow zu
Barwalde, Nemrin nnd Bansekow, dann noch Johann Hagemeister, Unseres
Kammerraths zu Hohen-Selchow gesessen; Personen sambt nnd sonders neben
den ehrbaren Unsern bestallten Landrentmeister Daniel Brockwedel, wegen
ihres Theils tragenden Amtes, denn auch der sonderbarliehen Desterität and
Erfahrung, die sie sowohl im Ökonomischen als politischen Wesen von vielen
Jahren her ruhmlichst erspüren lassen, für anderen nutz und dienlich erachtet:
Als haben wir dieselben nicht allein nach Einhalt eines jeden absonderlichen
Bestallung, sondern auch durch die gemeine Verfassung zum obberfihrten
Oekonomischen Colleginm berufen and bestattigen wollen etc." — Die forst-
lichen Kammerrathe des Herzogs Bogislaf XIV. hatten verschiedene Anschläge
und uutorthanige Supplication um Reformation des forstlichen Hofes unter-
breitet, darauf erfolgten Fürstliche Resolutionen 1638, 1639 und 1630. Eine
dieser Suppliken lautet: Unvorgreifliche Erinnerung die Oeconumay betreffend:
„Alldieweil die fürstlich AJtstetttnsche Landkammer mit schweren Schulden,
welche sich hei 3% Tonnen Goldes anlauft, aggreviret befanden wird, and es
aUermaassen billig und rühmlich ist, dass dieselbe zu Fürstlicher Reputation
Beibehaltung, dann Abwendung zu vieler Creditoren, Seufzern und Klagen ab-
gelaget werden; nichts minder auch dass J. F. G. hinfuro dero Fürstliche
Hofhaltung also anstellen, der Oecunomay auch dermaasaen vorgesehen werden
möge, damit nicht zu besorgen, dass J. F. G. sich von Neuem in Schulden
lassen einstürzen. Und wie dem Vermothen nach die Ehrbare Landschaft hier-
für nicht mochte zu fernerer Contribation zu bewegen sein, der Fürstlich
Pommersche Name in der Grube mochte despectirt werden, über das ein gut
Gewissen nicht wohl verantwortlich ist, dass durch überflüssige Zehrung and
unnöthige Spesen der lieben Armath (als welche, anstatt so theuren unmaasigen
Fressana and Saufens sowohl allerhand bei Hofe eingeschlichene Ueppigkeit,
Pracht and wollüstigen Lebens, vor Hunger and Blosse des Leibes sich nährlieh
(kammerlich) erhalten kann) mit mehrerem Contribniren, ferner unleidliche
Pressor und Wehklagen sollte verursacht und dadurch des gnadigen Gottes
Segen von Land und Leuten sollte abgewendet werden. Solchem nach will
nunmehr höchst nßthig sein (sintemal die Ehrbare Landschaft im jetzigen
Landtage J. F, G. in Untertänigkeit sich rühmlich resolviret, dero itzo bei
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J. F. G. Landkammer haftende Schulden hei 100 000 rthl. auf eich zn trans-
feriren), dass zuvörderst dabin bedacht werde, damit der fürstlichen Kammer
Kreditoren auf vorgeschlagen richtige und genaue Liquidation und Abrechnung
an diese Landschaft verwilligte Steuer zu ihrer Bezahlung mögen verwiesen
werden etc." Es werden die Einschränkungen aufgeführt; auch: „Die hohe
Nothdurft wills aach sonderlich erheischen, dass J. F. G. nicht so leichtlich
einem Jeden das Ohr gönnten nnd auf Eins oder des Andern Praktikanten,
deren sich jetzo mehrere finden, nnerfordert derselben bestallten Käthe Eiu-
rathens, anders verordnen nnd auch schriftliche Conversiones oder Ueberweismig
ertheilen lassen etc. — Die Vielheit J. P. G. Aufwartung nnd Diener sowohl,
als Ihro Fürstliche Frauenzimmer, dann noch die Pferde und Hunde, die einige
; etc. — Als wird in Gnaden verordnet and anbefohlen, dasi
$ Deputa (Randglosse des Herzogs: „„Und Kostgeld. Wenn
>epntate nicht abgegeben, hätten wir nicht stinkende Butter
wann Fremde kommen, man sich dafür schämet" ") so annoch
urückgehalten, sondern anch solche Zeit über (hier folgen die
i, so bis her ihren Tisch zu Hofe gehabt, bis das Hofwesen
nd gesetzt werden kann, sich zu gedulden, unsre Kammerräthe
zn der ökonomischen Frugalität bestellet, hierüber zn halten
pider nichts lassen einreissen." — Es wurde 1630 ein Entwurf
nung, in der einige Rednctionen, als: weniger Käthe nnd Edel-
ir Pferde, Hunde etc. aufgenommen, entworfen. Am 26. Juni
i Kraft, fiel aber gering ans ; die Wirkung am Hofe war widrig,
den bereits Angestellten. Die Landstände waren wegen „der
schaff eingeschritten, eine Kommission von Georg v. Zitzewitz,
n, Achaz v. Kleist nnter ihrem Präsidenten (Direktor) Peter
; worden, selbige tagte im Jani 1680 14 Tage lang. Diese
Stände war unzufrieden mit der ganzen Hofclique nnd gerietb
keit mit ihr, so dass erstere in einem Schreiben an den Herzog
ausspricht etc.: „alss sehen wir nichts lieberes, dass E. F. G.
i feindseligen Werke in Gnaden verschonen und nur die Ge-
mmer-Räthe oder wer sonsten E. F. G. gefällig, solches vollends
nädig committiren wollten etc." Der Herzog fuhrt am Bande
3 Landschaft ein Bestes befördert, mnss sie dessentwegen kein
iten, sondern es dafür halten, dass ich ihrer in Solchem nnd
fürstlichen Schutz zn halten." — Gleichwohl müssen diese De-
nachdem ihr Director Peter v. Gl. des Handels müde, seines
gezogen war, auf irgend eine Weise bewogen worden sein, in
igsgeschäft dennoch gemeinschaftlich mit den herzoglichen Käthen
enn gleich am 1. Juli berichten sie, dass sie mit den Stettini-
btsräthen wegen der künftigen Hof Unterhaltung unterhandelt
wenn sie (die Beamten nnd Gläubiger derselben) wegen ihrer
zuvor gebührlich abgefunden werden könnten, sie alsdann mit
allung nicht allein friedlich sein, sondern J. F. G. wohl ein
asonst dienen und unterthänig aufwarten wollten." Sie wurden
m an ein fürstliches Amt (Lauenburg) gewiesen, woraus ihnen
das Uebrige dem Fürsten werden sollte. —
11t die Stadt Cöslin fürstlichen Konsens, dass Bürgermeister
en der Drangsale nnd Noth von Peter Gl. ein Anlehen von
len dürfen, welches auf Hypothek und das Ackerwerk Gohr-
t. ihm dafür verpfändet wird. — 1638, d. 26. Februar. Peter
1. zn Pollow und Hanow klagen gegen Simon nnd Jürgen Ge-
il zn Kösternitz, die also von den v, Glasenappen (belehnt oder)
, wegen restirender Pacht nnd Brodkorns aus Kösternitz.
rlich an Obige auf letzterer Antheil oder von dem £
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— 155 —
1. Borkow, so den v. Natzmer gehört, d. h. dort wirtschafteten, an die
v. Glassenappe also abzuliefern hatten: 16 Schffl. R., 16 Schffl.
Hafer 2 Thaler
2. Drenske bo den Podewilsen, zu gehört 1 „
3. BoBenz (Bonsanze), so den v. Podewils gehört (Antheil-
Besitzungen hatten die v. Podewila von den v. Gl. erstanden.). . 8 „
4. Zowen, so den v. Kamein gehört (pachtweise) .... 8'/* Gld.
5. Battack, wo die v. Hameln zu Kösternitz wohnhaft, zu liefern
haben und Simon and Jürgen jetzt inne haben . . 1*2 „
6. ans Steglin 16 „
Ausser dem Geldo hatten alle Korn etc. zn liefern. — Die Herzogliche
Entscheidung sagt: Obwohl dies nur ein Geringes, hätten die v. Ramel um
so eher entrichten sollen, znmal bei Battack Bede und Pacht 4 Jahre aus-
geblieben seien, mit Befehl an den Landreuter, dass er zn Battach den vier-
jährigen Best sofort einholen und an die v. Glaaenappe abliefern solle. — 1634,
d. 9. October. Feter v. Gl. bittet den Herzog und protestirt dagegen, dass
die v. Bamel anf Beckow in dem See Nitzenow fischten, weil sonst ein Usus
daraus entstände; es wird den v. Bamel verboten. — 1634, <1. 28. April, wird
dem Kaiserlichen Hauptmann Jobann Babtist Buchanan von dem Quartier
Bublitz ein Pferd geschenkt, d. h. wohl geliefert; 30 Participienten dazn,
kommen anf Peter v. Gl. 15V* AntbeÜ (s. auch N. 61). — 1635. Clans v.
Lettow klagt gegen den Landrath Peter v. GL: Peter v. Gl. hat die Gilter
seines Vetters Geog v. Gl. 28. weiland zu Seidel, Bobsdow, Gerbin etc. erb-
sessen durch Erbschaft nach langen Prozessen erlangt, seinen Lehnsvettern
ihre Quote ausgezahlt und der Wittwe Jürgens v. Gl. 59, welcher einer der
abzufindenden Vettern, theils in Pommern, theils in Livland ansässig gewesen
war, Anna v. Modem zn Lntzke für ihren Wittwenantheil eine Verschreibnng
auf 1150 Gld. gegeben, die diese ihrem Schwiegersöhne Lndwig v. Petersdorf
abgetreten hatte. Letzterer bat sich mit seiner Forderung an Otto Büdiger
v. Gl. 62 überweisen lassen, auf das Kapital auch 150 Gld. nnd die Zinsen
der restirenden 1000 Gld. erhalten. Ludwig v. Petersdorf ist 550 Gld. an
Claus v. Lettow zu Svdow schuldig, womit ersterer diesen an Peter v. Gl.
auf Hanow und Grnnhof verweist nnd ihm bis zum Betrage der Forderung
eine Obligation Ober 1100 Gld. cedirt. Bas OeBsiona - Dokument ist unter-
zeichnet von Lndwig v. Petersdorff anf Jacobsdorff nnd Lnbgust, von Claus
Lettow zu Sydow und seinem Schwiegersohne Jürgen Zitzewitz. Peter v. Gl.
fühlt sich nicht verpflichtet, Clanss Lettow zu befriedigen nnd bittet vielmehr
den Herzog 1687, denselben mit seiner Forderung an Ludwig v. Petersdorff
und Otto Rüdiger v. Gl zu verweisen, da er nur diesem (letzterm) den Betrag
der Obligation schulde. Clans v. Lettow beantragt, dem „Landratten" v. Gl.
den Eid darüber abzunehmen, dass er zu der geforderten Zahlung nicht ge-
halten sei nnd erbietet sich seinerseits die Richtigkeit seiner Forderung zn
beschwören nnd durch Handschriften zn beweisen. Der zu diesem Zwecke
anberaumte Termin wird hinausgeschoben, wegen des tödtlicben Hintritts des
Herzogs, wegen der Occupation durch die schwedischen Truppen und des im
Auslände erfolgten Todes des Beklagten. Im Juni 1640 wird der Prozess
gegen die Erben fortgesetzt. — 1637. Peter v. Gl., Landrath, klagt beim Herzog
gegen Jacob und Clans v. Münchow zu Karzenburg, die auf einigen Gütern
z.B. Zewelin, Gerbin etc. vom seligen Jürgen v. Gl. 28 noch sitzen (Pomm.
8t.-Arch). — Peter v. Gl. war also vor Jnni 1640 im Auslande, Heilung
seines Leidens suchend, gestorben.
Besitz: Pollnow, Jatzingen, Bozog, Fortechen, Papenzin,
Vettrin, mit Seiburg, Gerbin mit Nesekow, Natzlaff, Seidel, Boss-
now, Ponikow, Anth. Manow, Kösternitz, Drenske, Nitzenow, (Nitznin),
Sanzkow, Borkow, BosenB, Zowen, Battach, Steglin, Gohrband, in
Btttow Besitz, Wiasbnhr, Datzow, Bnblitz seit 1579 etc. Mehrere von
aby Google
— 156 —
diesen Gütern waren verleimt oder verpachtet, so siehe vorher 1A33 Zowen,
Köstenütz, Rattach an die v. Kamel, Borkow an die v. Natzmer, Drenske und
Boaena an die v. Podewilse, z. Th. verkauft. —
1628 versteuert Pollnow, d. h. die Stadtgemeinde 44 (Landhufen) ganze
Erben ä zu Vi Gld. nnd 63 halbe Erben a zu 8 Gr., zusammen 150 Hakenhafen
sowie 1 Kühle etc. Ferner die Herrschaft:
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2
2
1
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16S1 haben die v. Gl. im Cös-
linschen versteuert . . .
ans dem Cüslinachen Amt
ans Georg v. Gl. 28, Bittersitz
zq Seidel und Boasnow . .
und noch 191/» Hägerhufen.
22
137"/,
78
80
9
9
14
1
4
4
7
2
Anmerkung in der Matrikel: 1628 waren die Hufen von Seidel nnd
Rossow schon vom Amt Cöalin abgenommen (sie) nnd wurden wieder von den
v. GL versteuert. Ueber fernere Versteuerung siehe beim Urenkel Peter N. 172.
Gem.: Tugendreich Barbara v. Borcke; i.V.: Andreas v. Borcke-
Regenwalde, pomm. Bath. starb 1627, er war ein Enkel von Hans v. Borcke
und der Dorothea v. Gl.; LH.: Barbara v. Borcke -Woitzel ; sie lebte 1661
noch als Wittwe. (Dieser Andreas v. Borcke nicht zu verwechseln mit Andreas
Adrian v. B., anefa ein Enkel von Hans v. B. (b. N. 30).
Söhne: 89, 90, 91.
Töchter: 1) Esther. Gem.: Felix v. Podewils, KOuigl. schwedischer
Bath auf Demmin, Sanzkow, Krakow, Zarrentin etc., geb. 1611; s. V.: Joachim
v. Podewils-Demmin, Orangen 1612, geb. 1578; s. K.: Margaretha v. Bamel.
— 2) N. N. Gem.: Berndt v. Dewitz, 1634. — 8) N. N. Gem.: Hein-
rich v. Güntersberg, 1684. — 4) Adelheid. Gem.: Joachim v. Kleist-
Damen, 1644 (?) (e. N. 172).
69. Abraham Tonniges. 4. S. v. 47. Pollnow; starb wohl vor 1613
(s. den Vertrag mit Pollnow Stadt).
70. Lothar. 5. S. v. 47. Pollnow; starb auch wohl vor 1618 (a. Ver-
trag mit der Stadt Pollnow).
71. Felix. 6. S. v. 47. Er hat studirt. Fürstlich bischöflicher Land-
rath. — 1603, d. 81. Januar. Rüdiger Otto 67, Peter 68, v. Gl. Gebrüder
und Caspar Otto v. GL 45 zu Hanow nnd Gramenz, Joachim Flemming zu
Hartentin nnd Büdiger v. Hassow auf Woblense in Vormundschaft von Felix
v. Gl. erhalten fürstlichen Consens zur Aufnahme von 7000 Gld. Pomm. auf
Hanow und die dortige Schaferei, sowie Kuhlen nnd Mühlenpachte. — 1606
noch minorenn. — 1613, d. 5. Juni, scnltessen Felix, Otto Rüdiger und Peter
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— 157 —
v. Gl. als Herren t. Follnow einen Vortrag mit dem dortigen Magistrat und
der Bürgerschaft ab (b. TTrk. N. 82). — 1617, d. 26. Hai, ist Felix v. Gl.
auf dem Leichenbegängniss Herzog Georgs III., wobei er die Leiche mittrag.
1818, d. 19. März, auf dem Leichenbegängniss des Herzogs Philipp II., wobei
als ein Träger der Leiche Felix r. Ol. zu Follnow genannt ist, sowie er 1621,
d. 17. Januar, auf dem Leichenbegängniss Herzog Franz I. als Träger bestimmt
war, für Um aber ein v. Bamel eintrat — 1639 ist Felix v. Ol. zum Neben-
inspector bei der Trank- und Scheffel-Stoucr verordnet. (Pomm. St.-Arch.). —
1641 ist Felix bereits todt. —
Besitz: Follnow, Natzlaff, Antheil an Granienz und meist auch
an dem bei N. 68 aufgeführten; siehe anch dort die Besteuerung.
Gem.: Catharina v. Pnttkamer, Hocliz. 1634; i. V.: Peter v. Pntt-
kamer - Vietzko, Görshagen 1575-1644; i. lt.: Anna v. Below - Peest.
— Die Wittwe Catharina v. Pnttkamer bittet den 2. April 1641 die damalige
Regentin, Königin v. Schweden, für ihren jüngeren Sohn und 3 Töchter, von
denen die älteste mit Gerhard v. Fodewils verlobt, am Bestätigung der von
ihr vorgeschlagenen Vormünder und zwar Caspar v. Oarnitz - Carnitz, Werner
v. Pnttkamer -Vietzke und Dews v. Beggerow, Bürgermeister zu Treptow a. d. E.
Söhne: 92, 93.
Töchter: Esther, 1641 verlobt Gem.: Gerhard v. Podewils auf
Orangen, Fürstlicher Landrath und Hauptmann; s. V.: Joachim v. Podewils-
Demmin, Orangen; s. M.: Hargaretha v. Rahmel. Beide Ehegatten starben
1676, sie, Esther, 16 Tage vor dem Gatten. — 2) Anna Maria. Gem.:
Christian v. Massow. — J649 auf Zozenow; sie war seine erste Frau, die
zweite, eine v. Below; s. V.: Jacob v. Massow auf Zucker 1621; s. M.: Bar-
bara v. Flemming. — 8) Catharina, 1641. Gem.: Valentin Andreas
v. d. Osten -Wollenburg, Cttmmerow, er starb 1678; e. V.: Philipp v. d. Osten-
Wollenburg, starb 1647; s. M.: Dorothea Helene v. Borcke-Regenwalde.
72. Daniel. 1. S. v. 50. Treten. — 1607. Ewald v. Lettow hat 1604,
den 8. Mai, 2 Bauern in Schwülen für eine Schuld von Cart v. Gl. 50, er-
halten. Claus v. Lettow-Britzke, der Schwiegersohn von Ewald v. Lettow, hat
diese beiden Bauernhöfe, da Daniel v. Gl. Brandunglück hatte, wieder zurfick-
geliefert anter Zinszahlung in Höhe der Abgaben der Bauern. Da er nicht
prompt die Zinsen zahlte, wurde Daniel v. Gl. von Neuem verklagt und zwar
sollte er Kapital, 400 Gld. nebst 27 jährigen Zinsen etc., im Ganzen 742 Gld.
entrichten. Daniel v. Gl. appellirt 1609, d. 27. August, dagegen, angebend,
das« er beim Empfang der Bauern 800 Gulden gezahlt habe. — 1612, bei
Ehestiftung Casimirs v. Gl. 64 ist Daniel v. Gl. Zeuge.
Besitz: Treten, Anth. Schwirsen etc. 1628 versteuert er so Treten
13 Hufen, 4 Kossäthen, 1 Mühle, 1 Schmied and 1 Schäfer.
Gem.: N. N.
Sohn: 94.
73. Assmus. 2. 8. v. 50. Treten. Feld-Oberster und Kriegsrath.
Er war zuerst in fremden Diensten, dann in Pommern nebst Oberst v. Damitz,
welcher später die „weisse Brigade" führte, Gouverneur von Stettin war und
bei Leipzig fiel; als Obers tlientenant beim Defensionswerk Commissarius,
hernach unter König Gustav Adolph von Schweden Oberst. Er fiel 1629,
lebte also die Drangsale, welche Pommern von 1627 bis 1630 im 30jährigen
Kriege erlitt, nicht mehr ganz hindurch. Seine Leiche ward 1631 mit grosser
Feierlichkeit zu Stettin in der St. Marienkirche beigesetzt und waren daselbst
sein Harnisch and Wappen aufgehängt; nicht lange darauf ist die Kirche ab-
gebrannt (Micrälios.) — 1615 bezeugt Assmas v. Glaseuapp im Kriegs-
lager vor der Fleekan, dass er vom Schreiber (Intendant) des Feldherrn
(Jacob de la Gardie) Bier, Wein and Lebensmittel empfangen habe. (De la
Gardie Arch. Hapsal.) Er focht hier also in schwedischen Diensten. — 1618.
Zu wiederholten Malen hatten die Herzoge Befehl ergehen lassen, dass die
aby Google
— 158 —
pommerschen Edelleute nicht ausser Landes dienen sollten, umsoweniger jetzt,
wo dem Lande Kriegsgefahr drohe; so erhielt Assmus v. Ol. auch ein vom
29. Mai 1618 datirtea geharnischtes Schreiben, da er in schwedischen Diensten
stand, er solle den Dienst verlassen und hier im Lande Pommern, bei Verlust
seiner Lehngüter, dienen. Selbstredend ist er dem Befehl sofort gefolgt; denn
1621 in einem Verzeichniss vom 19. Februar „von den forstlichen Offizieren,
Räthe etc. wegen Berechnung des Kostgeldes ist bei Assmus v. Gl. „Oberster
leutenambt" auf 1 Gesinde 1 Bchthl. täglich verzeichnet. — 1628, d. 8. Janaar
ist Assrnns auf dem Leichenbegängnisse Herzog Ulrichs I. Träger der
Kriegsbannfahne, Blutfahne, ganz roth mit Slntschild, vexillam cruentnm. Es
heisst: „die erste Fahne gewesen die Blutfahnc and ward getragen vom
Obersten lentenampt Assmus Glasenappen zu Treten etc." Die Hof- and
Blutfahne wurde vom Kaiser Maximilian II. dem Herzoge Johann Friedrich
von Pommern verliehen, weil er im Tfirkeukriege von 1566 Kaiserlicher Banner-
träger gewesen; sie war die altpommersche Fahne mit rothem Grand, — Auf
demselben Leichenbegängniss wird ein Alexander Georg v. GL ans Treten
als Hofjunker des Herzogs Bogtslaf angegeben, der bei den meisten Genea-
logien nicht eingereiht worden; es ist dieser K. 81. Desgl. ist auf demselben
eine Hofdame „Dorothea v. Gl.", Frauenzimmer der Wittwe des Herzogs
Barnim XII., welche letztere in Wollin ihren Wittwensitz hatte, aufgeführt
(s. N. 80, Tochter desselben). — 1625, d. 6. Hai, ist Assrnns auf dem Leichen-
begängniss Herzog Philipp Julius zu Wolgast, wobei er eine der Gräfinnen
v. Eberstein führte. — 1625, d. 19. August, Newen-Stettin „Von G. G. Wir
Bogislaf Herzog zu Stettin-Pommern, der Kassnben und Wenden, Fürst zn
Bügen, Erwählter Bischof zn Cammin, Graf zu Gutzkow und der Lande
Lauenburg und Bütow Herr, Urkunden und bekennen kraft dieser Urkunde
unserm Oberstleutnant und Kriegsrath der VeBte und tnanhafte Assmus
v. Gl. zu Gramenz gesessen uns untertänigst zu erkennen gegeben, welcher
gestalt die Gr&menzschen, Bärwalde- und Tretenschen Olasenappe und ihre Vor-
fahren mit dem Privilegio der Schlossgerechtigkeit nebst ihren Pollnow-
sehen Vettern, die in allewegen begnadet und verlehnt gewesen, Um ein ge-
raume Zeit hero aber daran gemolestiret und vernnruhigt worden, ans
dem folge Ihnen and seinen Vettern zn solchem Privilegio in Gnaden zu
restitniren ganz unterthanigst ersuchet und angelanget. Wir demnach in
Ansehung der getreuen Dienste so obgedachter unser Oberstleutnant und Kriegs-
rath Assmus v. Gl. nebst seinen Vettern uns bis dahin geleistet und künftig
noch thon nnd leisten sollen und wollen Sie und Ihre Nachkommen Erben zn
solchem Privilegio der Schlossgerechtigkeit ans Gnaden restituireten
Restitution geben, und verleihen demnach aas landesfürstlicher Macht, Gnade
und Clementz obgedachten v. Glasenappes kraft dieses also und dergestalt, dass
Sie und Ihre Erben gleich ihren Pollnischen (Pollnow) Vettern nutzen and
gebrauchen sollen und mögen., wie wir denn nnsern Landvogten und Hanpt-
leuten, gedachten Glasenappen an solchem Privilegio in keinem Wege za
molestiren, besondern aller Botmässigkeit über sie sich zu enthalten
und da sie Jemands gerichtlichen wornmb zu bestrafen hätten, solchen unserm
Fürstlichen Hofgerichte zu verweisen hiermit ernstlich wollen anbefohlen
haben, dessen zn unser Urkund haben wir dieses Privilegium mit eigener Hand
unterschrieben nnd unsern Fürstlich Insiegel bekräftigt and gegeben. Bo-
gislaf." (Pomm. St.-Arch.). In dem Stiftischen besonders hatte man versucht,
das jus Castri und ScblosBgesessenheit mit ihren Hechten nicht anzu-
erkennen, was sich auch später die herzoglichen Beamten erlaubt hatten (s,
162 unten). — Kaiserliche Ordre snb Wien, den 28. November 1626, 27. Fe-
bruar und 5. Mai 1627; dass das Defensionswerk fortgesetzt werden soll,
Pommern gerühmt wird wegen seiner Treue nnd Gehorsam gegen Kaiserliche
Majestät, darin geblieben, auch mit benachbarten Königen nnd Fürsten in guter
Correspondenz nnd sich in allen Kriegshändeln neutral bezeigt habe, dass keine
■oby GOOglC
— 158 —
grosse Kriegsverfassung für die Hand zu nehmen sei, sondern dass es bei der
Landfolge zu Boss und Fusse lassen soll und dieselben mit etlichen Compag-
nien zu Boss nnd zn Fnss unter Oberst Clans y. Brockhansen und Assmus
T. Glaeenapp zn des Landes besserer Sicherheit starken nnd die Pässe mög-
lichsten Fleisses verwahren. (Micrälius). Beide genannte Obersten führten
das Landvolk (Miliz) zn Boas nnd zn Fdsb. Zn den von Pommern aufgestellten
Trappen, z. B. 1627 bei Stettin, gehorte auch die „weisse Brigade", mit
Geschütz etc. ca. 1500 Mann stark, unter dem Oberst v. Damitz, die schon
Eingangs erwähnt wurde und welche in den meisten Schlachten nnd Gefechten
des 30jährigen Krieges mit Auszeichnung gefochten hat. Es waren ja sonst
nur 800 Mann Hilitz aufgebracht und die sich ja als undisciplirt für spätere Kämpfe
nnd für den Schutz des Landes Pommern ungenügend zeigten. Im Jahre 1 623 erst
ward beschlossen, dass 800 Kann zu Pferde nnd ein Begiment zn Fuss zur
Beschützung des Landes Pommern geworben and in Sold genommen werden
sollten. — 1627 klagt Assmns GL, Oberst zu Gramenz und Treten dem
Herzog, dass das stiftische Hofgericht ihm einige Pfandobjecte ungerechter
Weise vorenthalte; sie werden ausgeliefert — 1627. Assmus v. Gl. zn
Gramenz bittet wegen eines Orts Beblin, Feldmark, Busch, der Wade und
eines Sees bei Bublitz um Gonflnnation des Besitzes etc.; das Amt Bublitz
möchte den Ort, besonders des Holzes wegen gern haben, welches es auch aas-
genutzt hatte. Assmus begründet aber, dass der Ort seinem geliebten Tater
nnd seinen Vettern zugestanden und sie damit belehnt worden seien; er durch
das Bublitzer Amt nicht tnrbiret werden möchte nnd bittet um Wiederhole hnung
nnd Sicherstellung gegen dergleichen TTebergriffe. Herzogliche Entscheidung
ao das Amt Bublitz und Belohnung an Assmus r. Gl. erfolgt (Pomm, 6t.-
Arch.)- —
Besitz: Gramenz, Treten, Beblin etc.
Gem.: Anna v. Wrangel; den 5. Mai 1629 in der St Marienkirche zn
Stettin beigesetzt worden, sowie 1630 der Gemahl und auch der Sohn.
Sohn: 95.
74. Curt Otto. 1. 8. r. 51. 1570, Gramenz, Besitzer von Balfanz,
Anth. Zülkenhagen etc., welche nach ihm auf Caspar Otto v. Gl. 86 übergingen
and woran 1600 dessen Tater Paul Wedig bereits Antheil hatte.
75. Lupoid (Lndolph) Caspar. 2. S. v. 51. Gramenz, Hofjunker und
Hof-Stallmeister des Herzogs Ulrich. — 1317, d. 26. Mai, ist Lupoid
Caspar auf dem Leichenbeg&ngniss Herzog Georg HI., wo er als Hofjunker
bei der Gemahlin des Herzogs Philipp fongirt — 1618, d. 9. Mai. Lupoid
Caspar auf dem Leichenbegängniss des Herzogs Philipp im Znge der Hof-
landjunker dieses Forsten. — 1619, d. 18. December ist Lupoid Caspar
Glasenapp „unser Stallmeister zn Gramenz" Zeuge bei einem Lehnbriefe Herzog
Ulrichs über Karzin und Klanin für Antonios v. Bonin und Franz v. Boene
(Sehnen, Boehnen). — 1623, d. 8. Januar, ist Lupoid Caspar v. Gl. bei dem
Leichenbegängniss des Herzogs Ulrich I. Cämmerier and Hof-Stallmeister des
Verstorbenen, als welcher er im Zuge dicht vor der Leiche ging. — 1626,
d. 28. August, ist Lupoid Caspar v. Gl. Zeuge, als Jacob v. Lohde seine
Güter an Casimir v. Ol. 64 verpfändet (e. Urk. K. 33). — 1687 bittet Jacob
Pauli um fürstlichen Consens über 66 Gld., welche Lupoid Caspar v. Gl.
ihm auf Augustin skathen beim Jagdhanse des Gramenzer Guts bereite 1635
auf 18 Jahre geliehen bat. — 1645, d. 4. October, ist Lnpold Caspar v. Gl.
Zeuge bei dem Testament der Herzogin Hedwig v. Pommern, als auf Gramenz
erbseasen, zugegen (s. Urk. N. 84). — 1635, den 6. October, Distrikt Neu-
Stettin. Es hatte den Ständen gegenüber der Steuereinnehmer Peter Bleche
(Gloche) behauptet, dass auf Bücksprache mit dem Oberstlieutenant Christian
v. Zastrow diejenigen Lehnsreiter, die er in (Neu) Stettin gelegt hätte, ans
Mitteln der Bitterschaft zn erhalten seien, womit er wie folgt kräftigst in
einem Schreiben von 18 Landständen abgewiesen wurde; „Alss hat sich Herr
aby Google
— 160 —
Peter Bleche danach zu richten und der Ritterschaft Mittel nirgend anders
zu als dahin, sie von diesen deputirt seien, anzuwenden, der Stadt Neo-Stettin
auch darbei malen zu melden, dass wo sie sich einiger Ausgaben verstehen
werden, mit ihnen davor im Geringsten nicht wollen gut kommen, besonders
sie haben (freilieb) die Gnade Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht und dero Offiziere
zn erwarten; wir wollen (aber nur) unsre Lehnereitel ein jeder den seinen
miterhalten, so oft sie zn des Landes-Defension auf sein (sind) und in selbem
verbleiben werden." unterzeichnet: Lupoid Casp. Glasenapp, Gert Wedig(87),
Lorenz Jürgen (110) Gl. etc. — 1663, d. 6."April, wird Lupoid Caspar an
Treten mitbelehnt. {Potain. St. Aren.).
Besitz: Gramenz, Granzin, Gellen etc. In Gellen war vor und
um 1800 auch eine Burg an dem gleichnamigen See zur Tertbeidignng und
Befestigung des hier von Polen begehrten Landes, welche auch hier dem süd-
östlichsten Theil der Pieleborger Heide den Kamen „Gellensche Heide" gegeben
und die meistens speciell durch die v. Bonin vertheidigt und beherrscht wurde, sie
ist, als die Bürgschaft aufhörte, wohl ebenso, wie das Schloss Altenwall (spater
Altenwalde als Dorf) weiter aus den Seen heraus auf ebnerem ergiebigerem
Boden als Dorf Gellen aufgebaut worden. Ferner Besitz: Anth. Treten, der
dann an N. 61 gekommen ist.
Gem. L: N. N. v. Bonin-Gellen? Gem. II.: Maria Elisabeth
Margaretha v. Webelingen, nach Andern eine v. Bonin, diese wohl erste
Gemahlin, denn beim Sohn N. 96 wird Gellen als Blata der Matter genannt,
oder sollte hier die Grossmutter gemeint sein?
Söhne: 96 (I. Ehe). 97, 98.
Tochter: Hedwig Elisabeth. Gem.: Oberst Beinhold v. Gl. 85.
76. Michael Ernst. 1. S. v. 52. Gramenz. — 1617, d. 26. Hai, ist
Michael Ernst v. Gl. auf dem Leichenbegängnis« des Herzogs Georg HE,
als einer, welcher das Pferd eines Fahnenträgers fuhrt. — 1685, d. 9. Hai,
bestellt die Ritterschaft des Neu- Stettiner Beviers, unter denen auch Michael
Ernst v. Gl, den Daniel v. Kleist zn ihrem Director. — 1645, d. 4. October,
ist Michael Ernst v. Gl. auf Steinbarg erbsessen Zeuge bei dem Testament
der Herzogin Hedwig von Pommern (s Urk. N. 34.) — Mit Vollmacht seines
Brudes Joachim 77 und seines Vetters Lupoid Caspar v. Gl. 75 bittet Michael
Ernst den Kurfürsten zu dem Verkauf von Treten, welchen Bittmeister Hans
v. Gl. 94 plant, die Concessiou versagen und sie mit belehnen zu wollen; die-
selben hatten auch protestirt. Die Mitbelohnung erfolgte an sie den 6. April
1663. (Geb. 8t. Arch.) Rittmeister Hans v. Gl. hatte keine Lehnserben.
Besitz: Gramenz a, Steinburg, Grünwald, Zuchen b, Wnster-
hanse-Anth. 1650, Anth. Treten, der dann wohl an N. 81 gekommen ist.
Gem.: N. N. v. Glasenapp.
Söhne: 99, 100, 101, 102.
77. Joachim. 2. S. v. 52. Gramenz, geb. um 1600, gest. Anfang 1667.
Auf der Universiiat zu Frankfurt a. d. Od. ist immatriknlirt: 1618, Joachi-
mus Glasenap Neustettinensis Pomeranus. — 1621 auf dem Pädagogium zu
Stettin. Fflrstl. Stettinischer Hofmeister, später Haushofmeister der
Herzogin -Wittwe Hedwig v. Pommern in Neu-Stettin, Kurbrandenba rgi scher
Bath, Schlosshauptmann zn Saazig, Burgrichter etc. — Joachim v. GL
auf Gramenz war 1640 ein hervorragendes Mitglied des „gekrönten Palmen-
ordens", eine gezierte akademische Spielerei, mit der einige Fürsten nnd
Herren, besonders im Sächsischen, Anhaltischen, Mitteldeutschland überhaupt,
am Vorabend des 80jährigen Krieges, sich langweilend, zu beschäftigen be-
gonnen. Im späterem Verzeichniss des Ordens kommen Dewitze, Lanken,
Manteuffel, Zastrowo etc. mehrere 100 von Bittern vor. (Barthold in seiner
sarkastischen Weise). — Der Palmenorden: Fruchtbringende Gesellschaft,
ist auf dem Residenz schlösse In Weimar 1617 gestiftet. Die Stifter waren
die Fürsten Johann Ernst, Friedrieb, Wilhelm, als sie einen Besuch vom Fürsten
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Ludwig und Johann Casimir von Anhalt bekamen und ihr Hofmeister Caspar
t. Tautleben, wobei sie den Orden Aber Tafel zur Erhaltung deutscher Treue
und zur Ausarbeitung' der deutschen Heldensprache beschlossen. Ordenszeichen:
der Palmenbaum mit dem Beiwort „Alles zum Nutzen" auf einem goldenen
Oral emaillirt; auf der andern Seite standen der Name des Mitgliedes und
dessen Beiwort; Ordensband an einem sittichgrünen seidenen Bande um den
Hals getragen. Erster Qrossmeister Fürst Ludwig v. Anhalt (s. Glafay). —
Joachim v. OL biess: „der Erwachsende", das Kraut: „Hirse, gemeine";
das Wort: „im feuchten Erdreich." —
Er war ein beliebter Schriftsteller und Dichter: als solcher er sich Buhm
erworben (Woken, Dlhnert), besonders in ernster, religiöser .Richtung, er bat
ein Carmen gratulatorium auf des wackern J. G. Schüttelt deutsche Sprech-
kunst gedichtet; 1. Ausgabe Braunschweig 1651. Ferner: 1. den Evange-
lischen Weinberg, welchen die Herzogin von Mecklenburg, Sophia Elisabeth,
Herzog Augusts zu Braunschweig Gemahlin, in Husik gesetzt bat. — 2. die
Apostolische Weinlese. — S. Palmitea Sive Palmae Christianae, christliche
Beden oder Palmen, Wolffenbnttel 1662. — 4. Heurige und Fernige Sive,
kurzer Begriff und Inhalt aller Kapitel der Canonischen Bucher etc. Stettin
1663 in 2 Abth.; davon die erste mit der Vorrede Johann Fabricii, die 2. mit
Dr. Christian Grossen, GeneraUnperintendent, begleitet (Vanselow). — Wie in
der Zeit üblich und zu den noblen Fassionen gehörend, beschäftigte er sich
auch mit Astrologie und Alchemie; es war auch ein Laboratorium im Schlosse
zu Ken-Stettin (s. weiter, Qnandt). — In „Erläutertes Freussen" ist aufge-
zeichnet: Die heutige verwöhnte und gar zu delikate Welt will zwar denen
Pommern eine Grobheit und schlechte Beachtung des Wohl(an) stau des zu-
schreiben. Allein das Verbrechen eines oder des andern, zumal des Pöbels
wird zur Ungebühr einer ganzen Nation zugemessen. Es giebt überall hofliche
und grobe Leute und war es desshalb ein sinnreicher Scherz, welchen jener
pommersche von Adel, Joachim v. Glasenapp an der Königlichen Tafel zu
Copenhagen von sich hören Hess; denn da die andern am Tische mitsitzenden
Hofleute, zumal einige Holsteiner und Mecklenburger ihn mit dem „Pommerenicgk"
agirten und der König ihn anlag, er sollte sich verantworten, ho sagte er:
„Et is woar, dat een sBlk Mann in Pommern gewoahnt, de Pomraereningk
gebeten heft und he wass een goth, ehrlik Mann. He hadde oawerst drei
Soahns: Kilian, Grawian und Pominereningk; den jüngsten Soahn Porome-
reningk beneide he by sik in Foamern und war so goth as syn Voader. De
annern beeden schickte hee in de Fremde, ehr Hyl doa tho versunken. De
erste So ahn Kilian kämm in Holsteen und buwete de Stadt Kiel, davon sinn alle
Kilianer (grobe Keile) herkoamen; de anner toog in Mecklenburg und buwete
dar de Stadt Grawow (Grabow), doavon sind alle Growioaner (Grobiane) her-
kaomen." Dies verursachte beim KSnige und den Andern ein Gelächter, dem
Pommern eine Ehre und den Spöttern eine Beschämung, welche hinfdhro einen
Jeden ungetadelt und den Pommereningk zufrieden lassen mussten. (Sammlung
Elardy, Propos. Golnoviensis (Gollnowsche Schreib- und Lesegeschichten,
Stettin 1681). —
In der letztern Hälfte des 80jährigen Kriege« war Joachim v. Gl. als
schon älterer Herr der Haushofmeister der Herzogin Hedwig, Wittwe des
Herzogs Ulrich in Neu-Stettin, besass ihr besonderes Vertrauen, war Rathgeber
und so weit es zulässig, männlicher Beistand, dessen sie besonders damals be-
durfte, als nachdem diese Gegend bis dahin verschont geblieben, nun durch
Bauers Vordringen 1688 gegen Polen hier langjährige Drangsale ober das
Landchen sich verbreiteten und zwar unter den Schweden ärger, als unter den
Kaiserlichen, ezcl. der Poleneinfälle. Bei dem Heranrücken der ersteren wurden
z. B. nördlich von Crbssin mehrere Dörfer, später zwischen Beigard, Bärwalde
und Bubritz 20 Dorfer heruntergebrannt; ganz besonders litt die Gegend bei
dem Bflckznge der Schweden, wovon noch bei Beigard die Erinnerung an den
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.Bandseilen Rnin" in der Tradition fortlebt. Von dem Adel wurde alle«
Mögliche zur Verteidigung des Landes, wobei Casimir v. Ol. 64 auf Gramenz
besondere genannt wird, gethan; mehrere Schanzen, so auch bei Baddatz am
See an allen Seiten von Moor umgeben, eine solche auch bei Persanzig an-
gelegt. Für die Kaiserlichen war Neo-Stettin auf einige Zeit Waffenplatz.
Es ist von Interesse, auch trotz Wiederholnngen hier einige Worte ans „Ver-
schlossene Thüren von Gl. Qnandt" anzuführen- Die Glanzperiode des Schlosses
Nen-Stettin nnter der Herrschaft der Herzogin Hedwig, gebornen Prinzessin
von Braunschweig, fiel zusammen mit der ti aurigsten Zeit, die das Vaterland
jemals sah, mit der 2. Hälfte des 30jährigen Krieges. Jedoch Dank seiner
gedeckten Lage auf dem Baltischen Höhenzuge, das Terrain dnreh schnitten von
zahlreichen Seen nnd Mooren, nach S. geschützt durch meilenweit« Wälder,
dem Ueberrest jener nngebenren Gränzwaldnng, welche in alten Zeiten eine
Wehr etc. gegen die Einfalle der Polen bildete. Die Herzogin Hedwig wnrde
von ihren Unterthanen herzlich geliebt nnd verehrt; aber anch die Grund-
nachbaren, zun Tbeil ihre Vasallen, zum Theil sehr reiche nnd seit dem Tode
des Herzogs (anch sonst) ganz unabhängige Edelleute, zollten ihr Ergebenheit
und Freundschaft und standen ihr gern zu Diensten, als: die v. Glaseuappe,
v. Somnitz, v. Bonine, v. Herzberge v. Kleist etc. In dieser Zeit war Jo-
achim v. Glasenapp Hanshofmeister der Herzogin: es lagen ihm alle
Geschäfts-, Repräsentations-Pflichten ob. die oft, besonders bei den
nun wiederholt eintretenden feindlichen Einfallen nicht leicht zu vollführen
waren. Verheerungen und ruchlose Brandstiftungen, wie besonders nördlich
von Bärwalde, zwischen hier Beigard nnd Bnblitz, wo in einer Nacht allein
'20 Dörfer und Vorwerke brannten und noch heute erzählt man dort vom
„Banerschen Buin", kamen häufig vor, von herzoglicher Seite wurde nur so
weit es möglich Bath und Hülfe geschaffen. Besonders hauste Baner, der
Schwede, hier arger, als die Kaiserlichen Völker; manche Schanze wnrde von
den Pommern aufgeworfen, wie z. B. bei Baddatz nnd fand der Feind, wenn
die Herzogin gewollt hätte, das Land Neu-Stettin in Verteidigungszustand;
sie blieb jedoch durch alle Drangsale hin neutral; anch über Gramenz nnd
Storckow gingen Heereszüge. Durch die Klugheit und mit Güte wurde Baner
mit Beinern Gefolge auf das Schloss eingeladen nnd so die Plünderung des
Landes, wenigstens der Stadt, wenngleich einige Ruchlosigkeiten vorkamen,
verhindert. Selbst im Schloss wurde von Baner nicht der Takt bewahrt und
wäre es zu harten Waffentänzen gekommen, wenn nicht v. Glasenapps Be-
sonnenheit es noch verhindert hätte und doch noch Alles ganz gunstig ablief.
— Als die Kaiserlichen sich Nen-Stettin näherten, zog Baner, der eigentlich
vorher bereits geschlagen war, eiligst ab und rückten dafür die Kaiserlichen
nnter Erzherzog Leopold, mit dem die Herzogin Hedwig, nachdem sie nttr
Drangsale gehabt, diese von ihrem Lande abzuwenden, genöthigt wurde, ein
Bündniss mit dem Erzherzog abznschliessen, in Neu-Stettin ein, wo für längere
Zeit, auf einige Jahre, ein Waffenplatz etablirt wurde; dieselben benahmen
sich weniger brüske als die Schweden. Die längeren Lieferungen nnd 2tägige
grössere Durchzüge von Trappen sogen das Land sehr aus, doch musste es
getragen werden im Hinblick darauf, dass weniger Gewalttätigkeiten aus-
geübt wurden, als vorher von dem Banerschen Corps, wozu die längere Quartier-
nahme des Erzherzogs Leopold wesentlich beitrug. — Obwohl König Ca-
simir III. von Polen, der Salomo seines Reichs genannt, eigentlich friedliebend
war, musste ja doch, wo der Krieg an seinen Beichsgränzen brandete, immer
anch nach hier hin eine bewaffnete Neutralität aufrecht erhalten werden nnd
war es nicht zu vermeiden, dass von seinen eigenwilligen Vasallen Streifzuge
und Brands chatznngen in die Nachbarländer nnd auch in unser gutes Heimaths-
land unternommen wurden; es musste öfter ein kleines Heer von Nen-Stettin
aus, d. h. der Adel mit seinem Gefolge, an die Gränzen gesandt werden, nm dergl.
noch rechtzeitig abzuhalten oder die Frevler zu züchtigen — (So Clara Qnandt).
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1646, d. 4. October, ist Joachim v. Ol. als orbbetheiligt in dem Testament
der Herzogin Hedwig von Pommern als Bath und Haushofmeister aufgeführt
(s ürk. N. 34, und Brttggemann Th. III. 8. 685). Das Cnratorium des
Testaments sollte womöglich ans gelehrten Leuten, ans den Landstanden der
hin terpom morschen Stettiner Begierang, nahe bei Neu-Stettin wohnend, bestehen,
im Verein mit den beiden Ältesten Mitgliedern der Familie v. Somnitz und
t. Glasenapp, sofern dieselben von Peter v. Somnitz nnd dem Bath Joachim
v. GL abstammen; die Stipendien werden allein von den Mitgliedern dieser
letzteren Familien vergeben. — 1646 hat Joachim von seinen in Livland nnd
Kurland vorhandenen Vettern Johann 83, Ludwig Ernst 84, Beinhold 85 v. Gl.,
die auf Lntzke cum. pert. gesessen, für 1000 rmk. nnd zwar Langen, Jeseritz,
Bedel, G-r. und Kl. Lntzke und Kl. Wardin nebst dazu gehörigen Stucken auf
Binder nnd Kindeskinder zu einem todten Kauf, erstanden; wozn die Be-
stättignng, Colberg, d. 1. Dezember 1662, erfolgt. Einen Theil Bedel hatte
er 1663 von dem Major v. Zozenow, welchem Joachim, als ersterer in Colberg
Arrest hatte, einen Vorschuss gegeben, abgetreten erhallen. — 1649, d. 8, März,
erstand Joachim Gr. Wardin cnm. peit. gerichtlich für 1159 Gld. nnd wurde
die Belehnung bei der Erbhuldigung beantragt, die aber erst 1737 bei seinen
Erben erfolgte. Auch Langen b hat er wohl besessen, denn 1805 wird. in den
Lehnsacten der v. Glasenapp gesagt, dass Gr. nnd Kl. Wardin sowie Langen b
v. Glasenapp Lehne seien. — 1655. Döring Jacob v. Krockow, Landvogt,
stellte am 6. Juli znr Musterung 2 Lehnpferde, wegen der von Assmos v.
Hantenffel erhandelten Polzinschen Güter, zeigte aber dabei an, dass er nur
l'/i Lehnpferde zu stellen schuldig sei, da Haushofmeister Joachim v. Gl.
wegen des Gnts Wardin '/» Lehnpferd unterhalten müsse. (Pomm St.-Arch).
— Joachim v. Gl. auf Gramenz und Wusterwita in der Nenmark damals bittet den
Kurfürsten wegen des Frivilegii Fory in der Landvogtei Scbivelbein „wie icha
in Pommern habe", wobei er, nachdem ihm die gesammte Hand mit dem
v. Hörn zu Wnsterwita in der Nenmark gnädigst coDcedirt worden, darüber
klagt, dass der Landvogt nnd der Gerichts Verwalter ihm Widerwärtigkeiten
bereiteten nnd er stets nach Cüstrin appelliren müsse. Er bittet, wenn Jemand
ihn oder den v. Hörn gerichtlich beanspruche, dieselben zu allen Zeiten an die
Kurfürstliche Begierang und das Hofgericht zu Cüstrin verwiesen werden
möchten. Er vertraut darauf, weil Kurfurstl. Gnädigste Durchlaucht Herrn
Philipp v. Borcke zu Falkenburg mit dergleichen Privilegium begnadigt hätten.
Darauf wird ihm 1662, d. 4. October, das Privilegium fori gnadigst ertheilt,
Zeit seines Lebens, „so dass Sie wegen der Wusterwitaschen Lehne und deren
Pertinentien dem Landvogt und Gerichtsverwalter zu Scbivelbein rattone ju-
risdictiones keinesweges unterworfen, sondern wenn Einer oder der Andre Sie
deshalb zu besprechen hatte, solches jederzeit vor Sr. Kurfurstl. Durchlaucht
NenmärkiBcher Begierang zu Cüstrin geschehen soll." — Zuvor, am 19. Mai
i662, Cifln a. d. Spree, war die Connrmation zu dem zwischen Joachim v. Gl.
und Pribislaf v. Hörn geschlossenen Kontract etc. vom 6. Mai ejd. Ober die
gesammte Hand au den Lehngütern Wardin und Wusterwitz ertheilt, in welchem
enthalten: „Nachdem beide Joachim v. Gl. als Besitzer des Lehne Wardin
cum. pert, als ein erworbenes Lehn in Pommern ihm zuständig und Wuster-
witz cnm. pert. in der Mark Brandenburg gelegen und Lorenz Pribislaf v.
Hörn zuständig, der Art verhandelt haben, dass diese Güter, wenn der eine
oder der andre ohne männliche Erben abstirbt, dieselben dem andern TJeber-
lebenden und dessen Erben zufallen sollen. Actum Saazig, d. 6. Mai 1662.
In dem Antrage von beiden wegen Conhrmation ist gesagt: „weil denn ich
v. Hörn dieselben (Güter) keinesweges beibehalten, noch retten kann, dazu
nur von dem v. Glasenapp als meinem Herrn Schwiegervater itzo die Hand
nicht geboten nnd mit ansehnlichen Mittel geholfen wird, welches er so viel
williger nnd sicherer thun wird nnd kann, wenn Ener Kurfürstliche Durchlaucht
den angebeften Lehnsvergleich gnädigst consentiren." — 1663, d. U. April.
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Michel Ernst v. GL mit Y ollmacht seines Binders Joachim und seiner Vettern
Lupoid Caspar v. Gl. 75 bittet den Kurfürsten nnd legt Protest ein, dws der
Bittmeister Hans v. Gl. 91, der das Gut Treten verkaufen wolle, dies nicht
dürfe nnd bitten sie desehalb am Mitbelehnnng, welche erfolgt. — 1665, 1
17. September, wird über eine Bitte des Joachim v. Gl-, unseres Baths nnd
Hauptmanns zu Saazig, angefragt, welche Bewandniss es mit den 2 Vi Hnfen
zn Wolmirsleben habe, die Ton dem Kloster Bergen zn Lebn durch den Abt
gegeben, worüber die Nachbaren gedrungen haben, dass Joachim v. GL sie
versteure, und er will es nicht. (Geh. St-Arch.). — 1576, d. 19. April, CBln
a. d. Spree, wird befohlen, dass des verstorbenen Schlosshanptmanns zn Saazig
Joachim v. Gl. Söhne und Erben wegen des Gnts Lflbgust möglichst ist
Vollbesitz bleiben und die Lehne nicht zerrissen werden sollen, wenn nicht
andre Satisfactionis media vorhanden. (Geh. 8t.-Arcb.). — 1695 kauft Döring
Jacob v. Krockow das Gut Sanzkow (Kr. Belg.) erblich. Der Oberst r.
Zozenow hatte seine Lehnsgerechtigkeit hieran dem Hauptmann Joachim
v. Gl. abgetreten und dieser wieder sein Becht an diesen v. Krockow verkauft
(Brügge mann).
Besitz: Gramenz.Lttbgust, Storkow, Flakenheide, Steinburg,
Gr. nnd El. Wardin, Langen b, Jeseritz, Gr. und Kl. Lutzig, Zieze-
now, Sanzkow, Wusterwitz; Anth. in Wolmirsleben b, Wanzlebea,
Anth. Treten, was nach 1663 an N. 81 gekommen ist,. — Redel, Antheil,
1668 von dem Major v. Zozenow erstanden Joachims Söhne haben das
Mandat der Regierung zu Stargard v. 21. September 1672 wider Ernst Gott-
fried v. Wattern mit dem Bescheide erhalten, dass dieser sich des Afterlehu
Bedel enthalte. (SteinbrQck). Lübgust, zum Theil, hatte er nebst Gemahlin
für 6000 rmk. gekauft. — Saazig war ein schönes bedeutendes Schloss, mit
Wall und Graben umgeben, recht fest, welches unter Joachim wahrend des
30jährigen Krieges hart belagert, doch nicht eingenommen, wahrend die Um-
gebung niedergebrannt wurde. Es war Leibgedinge und Residenz der Herzogin
Hedwig (1646 c.) und gehörten Zachan, wo eine Seiherbeize, sowie Jacobs-
hagen etc. dazu.
Gem.: N. N. v. Somnitz, Schwester des Kanzlers Lorenz Christoph
v. Somnitz auf Grumsdorf; sie besasB als Wittwe einen Theil Lubgust und
auch ein Haus in Neu-Stetdn, hatte 6000 rth. Mitgift erhalten nnd starb 1691;
i. V.: Peter v. Snmnitz-Grumsdorf, Landrath und Hauptmann des Amts Neu-
Stettin 1620; i. M.: Catharina v. Podewüs-Glötzin.
Söhne: 108, 104, 105, 106, 107, 108.
Töchter: 1. N. N .... Gem.: Claus Rüdiger v. Massow, dessen
erste Gemahlin N. N. v. Pnttkamer war. — 2. N. N Gem.: Lupoid
v. Glasenapp 101; sie war Besitzerin von Lübgust, welches sie dem Gemahl
zubrachte. — 8. Charlotte Scholastika. Gem.: Erasmus v. Pnttkamer,
Zettin-Gloddow; s. V.: Christian v. Puttkamer-Zettin, Wostrow, Pnddiger;
s. M.: Regina v. Hassow-Zuckers; sie, Charlotte, war 1. Gemahlin, die 2. Eli-
sabeth v. Stojentin. — 4. Anna Dorothea. Gem.: Gotthilf Ernst v.
Walter; sie war wohl 1652 bereits todt, denn v. Walters 2. Gem.: eine
v. Zozenow zu der Zeit. — 5. N. N Gem.: Berger v. Pfigel,
sächsischer Hauptmann. — 6. N. N Gem.: Pribislaf v. Eon-
Wusterwitz.
78. Christoph. 1. S. v. 55. Barwalde. Er hatte Granzatreitigkeit»
mit den Polen nnd führte auch 1597 Klage gegen den Herzog Johann Friedrich
(s. N. 79). — 1605 klagen Heinrich und Richard v. Wolden contra Christoph
und Micbel 79 v. Gl. wegen einer Mühle, welche sie vor dem Damenschen See
zu legen willens sind; die Mühle ist noch vorhanden. — 1606. Carsten
v. Wolde contra Christoph und Michel v. GL wegen zweier Bauern David
Hand nnd Hans Gnstken. — 1608, Carsten, Zabel, Baltzer, Arndt und Richard
v. Wolde klagen gegen Christoph und dessen Bruder die v. Gl. wegea
Jigitizccty GoOglc
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Thoilung des Priebkowschen and Tannen sehen BuBches und Landungen; im-
glaichen die Bauernschaft zu Priebkow wegen Gewalt. — 1(109. Christoph
r. Wolde klagt gegen Christoph und Michel y. Gl. in puncto Tarbationis,
sowie 1610 Carsten v. Wolde gegen Christoph v. Gl., gegen dessen Bauern
Hub Jegern, Chim Gutsken, Franz Scheiden, David Scheunemann wegen
Habern etc. klagbar wird. — 1618, September, richten Christoph und seine
Gebrüder v. Gl. ein Schreiben an den Herzog, dass Georg 69 v. Gl-, der ältere
ans Livland auf Barwalde etc. gekommen und sich in ihre Lehne gedrängt
habe, wogegen sie proteatiren. — 1682. Granzstreitigkeiten mit Polen (s. N. 79).
Besitz: Ooprieben, Tannen, Priebkow, Anth. Bärwalde,
Wutzowetc. Er versteuert 1628 zu Bärwalde 19V* Hufen ausser dem Besitz
der Bruder, die zusammen hier mit 1177s Hufen in der Stenerrolle standen. —
79. Michel. 2. 8. v. 55. Bärwalde. — 1579. Die Glasenappe Gramenz,
Barwalde, Manow, Polluow und ihre kriegs verwandten Gebrüder nnd Vettern,
darunter auch Michel, klagen gegen Herzog Jobann Friedrich, als Bischof
von Cammin, wegen Vorenthält einiger von dem seligen Georg v. Gl. 28 hinter'
lassener Guter (s. N. 08). — 1605, 1606, 1603, 1609, klagen die v. Wolde
gegen Christoph nnd Micbel Gebräder v. Gl. wegen verschiedener Sachen
(s. M. 78). — 1618, September, ist auch Michel v. Gl. an einem Schreiben
an den Herzog betheiligt, in welchem geklagt nnd protestirt wird, dass sich
Georg v. Gl. 59, der ältere ans Livland, hierher begeben (1612 bereite), am
■ich in ihre Lehne zu drängen. — 16*29, d. 14. August. Die Wittwe des
Bürgermeisters Georg Muller zu Bärwalde hat dnrcb die Kaiserlichen 4 Pferde
verloren, besitzt nur noch 2, von denen das eine ein Bürger beansprucht; die
Frau Bürgermeister bleibt dabei, dass es das ihrige nnd dass es auf Locken
ihres Sohnea in den Stall gekommen sei. Micbel und Georg 111 v. Gl. lassen
ihr das Pferd aus dem Stalle, der erbrochen wird, gerichtlich herausholen und
dem vermeintlichen Eigenthfimer fibergeben. Dagegen klagt sie beim Herzoge,
dass sie diese Eigenmächtigkeit nicht hingehen lassen könne, sondern alle
,4 Geschlechter" bei dem tjrtheil heranzuziehen seien. Der Bescheid lautet,
dass die richtige Inatanz formirt nnd das Urtheil ausgeführt werden solle. —
1682, d. 6. November. Auf dem Landtage wurde verhandelt, wie der Starost
von Draheim, Johann SandivoginB Zarnikowski sich als ein schlechter, un-
freundlicher Machbar erwies, indem er den v. Glasenappen, v. Manteuffel
und v. Zozenowen 41 Hakenhufen mit den adligen Battersitzen , Dörfern,
Mühlen nnd Heiden (Kiefern-Waldungen) unter nichtswürdigen Vorwänden
abdränge. Es wurde zwar verhandelt, Gewalt gegen Gewalt gebrauchen zu
müssen; der Beschluss blieb jedoch wirkungslos. Die Zeit des Bitterthums
war vorüber, das Faustrecht würde wohl Gewalt gebraucht haben. Nunmehr
richtete der Landesfttrst eine ernste Interpoaition an den König von Polen,
der dabin beschloss, dass die Restitution der abgenommenen Orte von dem
Starosten geschehen sollte, jedoch war solches noch nicht, wohl erst nach 1653,
erfolgt Die Polen suchten ihre Prätensionen mit einer Urkunde zn bekräftigen;
selbige Urkunde war aber von einem Jankowski, ein angeblicher Antiqnarins,
doch schlechter Historiker, gefälscht worden, was er geschäftsmässig betrieb,
wie dergleichen Urkunden mehrere in dem hinterpommerschen Gränzstreit vor-
gekommen (daher auch so häufig in der Terri tori algeschichte, besonders der
westliehe und südwestliche Gränze Pommerns des Neu-Stettiner Landes, meistens
zu Ungunsten Pommerns gekürzt angeführt nnd auf Karten verzeichnet worden
ist) Der p. Jankowski wurde entlarvt und vom polnischen Reichsgericht
wider ihn auf ewiges Gefängnis« erkannt. (Micralins, v. Schwarz). — 1686,
d.O. Mai, Neo-Stettin. Die Ritterschaft des Neu-Stettiner Distrikts beateilt
Daniel v. Kleint-Raddatz anfs Neue zn ihrem Director; darunter auch Michel
v. GL nebst Casimir, Michel Ernst nnd Jürgen v. Gl. — 1688, d. 21. Mai
klagt der Bürgermeister von Bärwalde dem Kurfürstlichen Kanzler, dass am
Sonnabend mit Thoraufschluss etwa 25 Musketiere aus Landaberg In die Stadt
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eingedrungen and sie ausgeplündert hätten, die 8, sie verfolgenden Reiter
hatten sie verfehlt; (?) ob es Schweden oder andere waren, weiss man nicht.
Die Stadt hat nichts za leben. Es wird am Schutz nnd Hälfe in der Noth
gebeten. (G St.-Arch.) Wegen der Jahrmärkte in Bärwalde sind 1640
Streitigheiten, die Gert Wedig t. Gl. 87 zum Austrage bringt. — 1653,
i. 26. Juni, hat Michel Gl. dem Christian Ratzlaff in Coprieben einen Käthen
für 17 rth. abgelassen, den er dann erblich weiter behalten soll. — Die Vor-
münder der Erben nnd die Söhne, überhaupt wollen, dass er in der Leibeigen-
schaft verbleibe; es klagt der p. Ratzlaff 1666 dagegen. —
Besitz: Bärwalde, Coprieben, Tarmen, Oerden, Wntzow (oder
Wossow? Kr. Schlawe, wohl von Feter 23 her), Hammer, Schneidemnhl,
Neuhof, Hegesche Mühle etc.
Gem.: Abigail v. Verse n-Tietzow; i. V.: Lorenz v. Versen, Fürst-
licher Rath auf Tietzow, Crarape, starb 1607, i. M.; Anna v. Wolden-
Wusterbart.
Söhne: 109, 110, 111.
Töchter: 1. Dorothea Abigail, 1633 verheirathet mit Lorenz
Jürgen v. Wolde in Coprieben, geb. 1603, er lebt noch 1665; seine 2. Ge-
mahlin Esther v. Hecbthansen aas Cölpin, die 1680 zn Bärwalde starb; s. V.:
Richard v Wol de- Cop rieben ; s. M.: Anna v. Zastrow. 2. Lncretia, Gem.:
Joachim Felix v. Pirch; sie starb 1662 ohne Erben und war die 2. Ge-
mahlin; eine v. Pnttkatner die erste gewesen. 3. Haria Anna Erdmnthe,
Gem.: Georg v. Lettow-Karzenburg; s. V.: Nicolans v. Lettow, Ritt-
meister auf Britz ko. — 4. Haria, Gem.: Berndt Dietrich v. Glasenapp
104, Hochzeit d. 1'2. Dezember 1665. - 5. Barbara Elisabeth, 1658 war
sie mit Bruder (N. 109) Taufzeuge; blieb wohl unvermählt.,
80. Jürgen. 3. S. v. 55. Bärwalde. Er lebte vor 1590 nnd wurde
- 1627 erstochen. — 1608 Carsten, Zabel nnd andere v. Wolde klagen gegen
Christoph, Michel und Georg v. Gl. wegen Theilnng des Priebkowschen nnd
TarmenBchon Busches und Ländereien, imgleichen die Bauernschaft in Priebkow
wegen Gewalt. — 1610 hat Georg v. Gl. einen Prozess mit Gert Wedig
v. Zastrow. — 1614. Heinrich v. Wolde contra Jürgen v. Gl. in puncto
der Kruggerechtigkeit in Priebkow. — 1018 betheiligt sich Georg nebst
Brüdern an einer Klage und einem Protest bei dem Herzog gegen Georg
v. Gl. 59, dem älteren, welcher aus Livland zurückgekommen, sich in ihre
Lehne eindrängen wolle. Auch Jürgen klagte 1597 etc. wie seine Brüder
und Vettern gegen Herzog Johann Friedrich wegen der nachgelassenen Güter
Georgs v. Gl. 28, welche der Herzog als Bisthnmsverweser gerne eingezogen
nnd seine Favoriten nnd Andränger damit belehnt hätte, znmal er nicht viel
zu vergeben, aber nm so mehr bemüht war, sieb in Bolchen Besitz zn setzen.
In diesem Sinne schienen leider anch einige Edellente zu wirken, wozu das
Folgende ans der Geschichte derer v. Bonin S. 118—115, ausserdem hier bei
N. 54, Urkunde N. 27 etc. Angeführte den Beweis führen möge. Dionysins
v. Boniu, der zu Naseband lebte, führte für sich nnd seine Vettern von etwa
1590 bis nach 1600 und länger einen Gränzprozess gegen Herzog Johann
Friedrich zn Alt-Stettin wegen der wiederholten Uebergriffe der herzoglichen
Amtleute zn Neu -Stettin auf die dortigen v. Boninscben Besitzungen, wo die
Dörfer, Hütten und Knaksee sollen angelegt worden sein. Auszug aus der
Klageschrift des Dionysius v. Bonin (c. 1695): „etc., DieweÜ die Amtleute, der
Hauptmann Jacob Kleist zu Newen-Stettin nnd Andere sich erlaubet, anf den
Gellenschen Gütern, Heyden nnd Büschen, so von den Boninen nnd ihren Vor-
fahren seit 20, 30, 40, 50 Jahren und über Menschengedenken mit aller Herr-
lichkeit und Gerechtigkeit genützet und gebrauchet und von Herrn zu Herrn
zu Lehn getragen, an verschiedenen Orten ihres Gefallens allerhand unzählig
viel Bauwo», Nutz- nnd Mastholz abgehauen, zwei newe Dörfer aufzurichten,
zwo Mühlen zn bawen, Grand und Äcker durchzngraben , neue Brücken zn
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legen und also dieselben Gilter per nova opera de facto zu occnpiren. Obgleich
ihnen von Alten Stettin, d. 18. September 1502 es sehr übel vermerkt, dass
lie die Bonine am Kaiserlichen Kammergericht zu Speyer angegeben und aus-
getragen haben : so ersuchen sie den Herzog, es ihnen nicht zn verdenken, weil
■ie nicht nnr von 5 Orten in ihren Stammgütern angegriffen wurden nnd wie
ferner in Actis zn lesen: item es wahr sei, dass der Bonine Glasermeister Hans
Kunkel viele Jahre den Boninen 20 rth. jährlich Zins von der Glashütte (Hütten)
gereichet; item wahr, dass die Amtleute gesagten Glasermeister mit Gewalt
vertrieben und er in das Land zu Preussen hineingezogen und die Bonine solchen
Zins hierfuhr o ontrathen müssen, item wahr, obwohl die rechte alte G ranze zwischen
dem Ampt Newen Stettin nnd der Boninen Güter bis an den gehauenen Stein
auf dem Barenberge sich erstrecket, dass demnach der Fürstliche Ampthanptmann
Jacob Kleist zu Klingbeck erbaeaaen, zwischen dem Amptadorf Mossin und dem
newen Dorfe, so er bei der Boniner Glashütte de facto angelegt, newe Gränze zn
legen sich unternommen, item wahr, dass wegen artikularten thätlichen Einziehen
nnd anderen daneben angedeuteten Ursachen Bernd Bonins Leimguter unweit ver-
ringert worden, item haben wir anch nickt feloniam committiret, sondern nns
wie getreuen Lehnleuten gebühret, jeder Zeit verhalten, die Landsteuer ge-
reichet, BosBdienste, Folge und Gehorsam geleistet. Seint auch als fideles
Vasalli zu Landtags versammlangen zu Ehren- nnd Noth-Zügen, Landhuldi gangen
und Musterungen neben anderen getreuen Lehnleuten verschrieben nnd erschienen,
item haben ferner die Amtleute angegeben, als sollten wir unser Lehn nit
empfangen haben, so doch wir Dionvs and Bernd auf Öffentlicher Landhnldigung
zn Beigard auf dem Forste nhause von uns er m gnädigen Herzog Johann
Friedrich in Person unser Erb und Lehn empfangen und Lehnspflicht geschworen,
solches anch Johann Hechler dama-len ins Lehns-Begistratur-Buch verzeichnet,
wie denn solches die Glasenappe und Zozenowe und mit denen wir zugleich ein-
geführt dort, erweisen können. Ich Joachim Bonin (also ein anderer älterer
Bruder) aber wegen meiner Schwachheit auf Fürstlichen Befehl von Georg
Bameln in meiner Behausung zn Walflatzke mein Erb und Lehn empfangen;
item, item — der Amptleuten ferner ungegründet Vorgeben, als sollte unser
alte Stammlehen und Bittersitz unter dem Ampte Beigarde sein, ist uns sehr
befremdlich, sintemalen solches unsern alten Lehnbriefen gar widerlich, darinnen
nicht allein der Bittersitz zum Naseband, sondern auch zum Gellen vor
100 Jahren verlieben. (Die Güter standen nicht anter dem Amt, sondern ge-
hörten zn dem Gramenz-Glasenapp-Kreise). Ja in ordine litterae der Bitter-
sitz zum Gellen als der vornehmste vor dem zum Naseband gesetzet, wie denn
männiglich im Lande bewnsst, dass die Bonine zum Gellen ewiglich erbaessen
gewesen sindt {seit vor Wartislaf IV-, dem westpommerschen Fürsten, wohl seit
1300 und noch früher). Betreffend als sollten die Vier^eschlechte (v. Gla-
senapp, v. Weide, v. Zastrow, v. Münchow) sagen, dass wir mit ihnen nicht
begTänzet, können wir nit glauben, dass die Vi orgeschlechte (an der Pieleborg-
schen Heide betheiligt) solchen öffentlichen Ungrund aussagen sollten, es
geschehe denn solche Leichtfertigkeit von Einem (soll wohl bezüglich auf
einen Andern als aus den 4 Geschlechtern gehen, was weiter ans der Be-
merkung über die Gränze des Amtes hervorblickt) aus sondere Privat-Feind Schaft
wider sein Gewissen, weil m&nniglich kundbahr, daB* unsere Dörfer Orangen
nnd Born« mit der Pyleborgschen Heyden begränzet bis an das Bothenfliess,
und kommet ans solch Vorgeben befremdlich vor, sintemal notorium and
männiglich kundbahr, dass des Fürstlichen Hauses Güter nit an die Pyleborg-
schen Heyden gränzen. Dass wir zn den polnischen GränzzÜgen nit sollten
gefordert sein als Interessenten, seint wir gleichermaßen nit geständig; denn
obwohl die polnischen GränzzÜge zu keiner Zeit ihren Fortgang genommen
(d. h. wohl ordnnngsmässig seitens der Fürsten zn dieser Zeit nicht), so bin
ich Dionys Bonin doch als ein Interessent mit Claus Puttkamer nach der Krön
(Deutsch Crone) an die polnischen Gesandten abgefertigt, item wir nach
aby Google
Polzin wegen der polnischen Granne, item ich Bernd Bonin («in anderer
Binder) und Jürgen Glasenapp (80) als Intereaaenten nebst Ernst Weyer
wegen der polnischen Gränze nach Draheim abgefertigt: So ist aneu notoriua
daaa unsere Korn- und Schneidemühle zum Plietnitz von den Polen wegen der
Gränze niedergehawen n. i. w." —
Zu George Zeit ist die Stadt Bärwalde im SO jährigen Kriege ganz
eingeäschert, die Einwohner von der Pest hingerafft and sind 1627 die Aecker
meist ohne Besitzer, also ledig geworden, so dass viele wüst dalagen, wie
auch die bei dem bürgerlichen Acker gelegenen 6 Bachen- und 2 Bchwantken
Hilfen, welche Georg theils den sich später als berechtigt Ausweisenden
abgekauft reap. nmge tauscht hat. Wegen dieser Hafen sind (s. N. 109, HO)
viel Weitläufigkeiten entstanden. Darauf mag eich anch wohl 1626 die Klage
des Zabel v. Wolde contra Antonio itzo Georg v. Gl. wegen etlichen ihm von
Jacob Bathen (Bachen ?) verpfändeten Ackers beziehen (a. beim Vater Anton
N. 55 and bei N. 111). — Georg Bcheint jähzornig und gewaltthäüg gewesen
zu sein, waa denn anch wohl znr Folge hatte, daas er 1627 erstochen worden
ist — Gränzstreitigketten und Kämpfe mit den Polen waren zu seiner Zeit
in voller Blfithe.
Besitz: Bärwalde, Klotzen, Bothfltess, Knick, Priebkow,
Anth. Coprieben, Altenwalde, Zemmin etc. 1628 wurden wegen Klotzen
von seinem Lehnsfolger M. 111 die Steuern entrichtet (s. dort.)
Gem.: Ingeborg v. Glasenapp; i. V.: Cnrt v. Gl. 60, also Enkelin in
der Spinnseito von Otto v. Gl. 30.
Sohn: 112.
Töchter: 1 Dorothea Hargaretha, Hochzeit vor 1640 mit Christoph
v. Pedewils, Fürstl. Hof -Kammerjunker auf Rfitzenhagen, Podewils etc., er
starb 1672; s. V.: Friedrich v. Podewils-Klützin, s. M.: Veronika v. Podewils
aus Podewils. Vor ihrer Verheirathang auf dem Leichenbegängnis» des
Herzogs Ulrich I. 1623 d. 8. Janaar Dorothea v. Glasenapp . Frauenzimmer
(Hofdame) der Wittwe des Herzogs Barnim XII. (Bohlen) 2. Maria, Gen.:
Joachim v. d. Borne-Grassee, Dolgen und Born.
81. Alexander Jürgen Wilhelm. 1. S. v. 50, geb. zu Kliewenhof in
Carland. Färstl. Stettinscher Hofjanker des Herzogs Bogislaf XIV., als solcher
1628 d. 8. Januar, auf Treten gesessen, auf dem Leichenbegängnias Herzog
Ulrich I. angeführt (v. Bohlen).
Besitz: Treten, welches er wohl erst spät, 1663, erhalten haben kann
and event. durch Vermittlung von N. 76 (s. N. 94, 76, 77.)
82. Heinrich Caspar Georg Christoph. 2. 8. v. 59, geb. zn Kliewen-
hof; auf Lntzke etc , er ist meist in Pommern, nicht in Livland geblieben. —
1597 schliesst er sich der Klage seiner Vettern gegen den Herzog Johann
Friedrich wegen der Unterlassenen Güter Georgs v. Gl. 28 an. 1626, d. 28. Aug.
ist Heinrich Zeuge, als Jacob v. Lohde seine Güter an Casimir v. GL 64
verpfändet (s. Urk. N. 88). — 1628 versteuern Heinrich und Johann (Michel) 83
zu Wutzow 97t Hufen.
Besitz: Latzig, Wutzow, Anth. Klotzen (1 h. Zeblin), Anth.
Balfanz bis nach 1642 noch, Wusterhanae (letzteres nach Kretachmann).
Gem.: Maria Elisabeth v. Zastrow a, d. H. Borntin; i. V.: Peter v.
Zastrow-WuBterhanse, starb im Ootober 1658; i. H.: Dorethea v. Vereen-Pobans.
Töchter: Dorothea Elisabeth, geb. i. 4. Dezbr. 1642 in Balfanz,
gest. d. 11. Mai 1702 in Tietzow. Gem.: Lorenz v. Versen auf Tietaow,
Crampe, Pobanz, geb. 5. Juni 1642, gest. d. 6. August 1709; s. V.: Hans v.
Versen auf Tietzow starb 1682; s. H.: Catharina v. Schwan(7)en Machmio.
83. Hans Michel. 8. S. v. 59. Wutzow, zn Kliewenhof geboren. Bitter
(neuerer Titel) Oapitain-Lieutenant 1597 klagt Hans nebst Brüdern und
Vettern v. Gl. gegen Herzog Johann Friedrich wegen der von Georg v. GL
28 nachgelassenen Güter. Er hat in Pommern (s. N. 82 Versteuerung), dann
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wohl ausschliesslich in Curland gewohnt. Nach Hupel wohnte er am 1600
uf Wergubben in Litthauen and ist sein Sohn spfttor, 1709, General der
Krone Polens. — 1648 ist Johann t. Gl. auf dem Leichenbegangniss des 1642
verstorbenen Herzogs Friedrieb von Curland im Gefolge der Edelleute zu Zweien
als N. 47 neben N. 46 Michel Nolden. Im 2. Theil „Erläutertes Preussen"
werden 1788 v. Glasenappe in Preuasen angegeben, ob diese und die im Nach-
trage bei Orteisburg, Goldap angeführten Nachkommen von ihm sind, war
sieht ganz festzustellen.
Besitz: Wergnbben in Corland (Litthauen); in Pommern 1646: Gr. u. Kl.
Lotzke (Lutzig) von dem Pertinentien: Jeseritz, Langen, Bedel n. Kl. Wardin
waren; Wntzow Antheil etc. Iö2ö versteuert er mit Bruder Heinrich in
Wutzow 9'/i Hufen in der Landvogtei Schlawe, also dort gelegen.
Gem.: N. N.
Sohn: 113.
84. Ernst Ludwig. 4. S. v. 59, geb. ra Kliewenhof in Corland; Cornet,
später Oberstlientenant, war 1677 gestorben. — 1680, d. 8. December, im Feld-
lager zu Stettin. König Gustav Adolph bestattigt dem Cornet Ernst Ludwig
t. GL den Besitz von Rüthers, Kirchspiel Pernigal in Livland, welches ihm
mit seiner Ehefrau, des verstorbenen Günther Castner ninterlassenen Leibes-
erbin (Enkelin?) zugefallen war. — 1648, d. 26. August, Stockholm. Die
Königin Christine bestattigt dem Ernst Ludwig v. GL als rechtmassigem
Erben das Gut Buthern. — 1668 im Septbr. hat Ernst Ludwig v. Gl. die
Dokumente wegen Buthern bei der Revisions-Kommission producirt. (Livl.
ürk.) — 1677, d. 25. April. Die Wittwe des Oberstlieutenants Ernst Ludwig
v. Gl. geb. Elisabeth v. Zöge nebst ihren Jungfern, Jungfern Töchtern und
Schwiegersöhnen verkaufen das Gut Butbern dem Johann v. Dunten für
9500 rth. etc. Unterzeichnet haben :
gez. Elisabeth Zöge, Wittwe von Otto Beinhold G. Palmstruck
Glasenappen vor mich und meine v. Tiesenhauaen (L. S.)
Erben. (L. S.) (L. S.)
(G. Palmstrucks (Strauch) Gemahlin hiesB Sophia Esther v. Glasenapp und
lebte 1720 als Wittwe (N. 85).
gez: Helena Glasenapp, Hedwig Glasenapp, Barbara Dorothea Glasenapp (L. 8.)
gez.: Johann v. Dunten, mp. Hermann Harmes mp. Andreas Brakfeld mp.
(L. S.) (L. S.)
Besitz: Buthern (Kirchspiel Pernigal), war 1828 44/« Haken gross.
1598, d. 4. Oktober hatte ein Georg Berlin mit Zustimmung seiner Frau
Anna v. Menden (Hengden, vergleiche N. 59, ob dort eine Verwandte?) Buthern
und den wüsten Paggart üdenkttll seinem Ohm Mathias Treyden für 8000 Poln.
Gulden, gleich 40,000 Mk. Bigisch verkauft, dessen Erben und Wittwe, geb.
v. Berg, das Gut 1599 besassen; Ernst Ludwig vererbte es an seine Wittwe
und Töchter (vorstehend). In Pommern Antheil an Gr. und KL Lutzig, nebst
Pertinentien als: Langen, Jeseritz, Bedell und KL Wardin.
Gem.: Elisabeth v. Zöge, eine Verwandte (Leibeserbin, Enkelin?) von
Günther v. Kastner. Ihr Vater Johann Leonhard v. Zöge, ihre Mutter
Margare the v. Ungern.
Töchter: 1. Helene. Gem.: Johann v. Dunten. 2. Hedwig. Gem.:
Hermann v. Harmes. 8. Barbara Dorothea, Gem.: Andreas v. Brack-
feld. 4. N. N.; es müssen; 1677 noch mehre unvermahlte, also „Jungfern"
Tochter gewesen sein.
85- Rein hold v. Gl. 6. 8. v. 59, geb. zu Kliewenhof in Corland. Schwedischer
Oberst, war auch Landratb, denen das Prädikat „Eioellenz41 gebührte.
Von ihm stammen in direeter Linie die in Livland wohnenden
Mitglieder der v. Glasenappe, ein Zweig des Barwalde-Klotzener Astes ab.
— Ein hervorragend schneidiger Kriegsmann, ähnlich seinem Ahnen Gurt, 16,
wsiehnete er sich als schwedischer Oberst und Truppe nföhrer aus, besonders
■aby GOOglC
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1658 bei Sohloss Adsel, bald darauf bei Walk wider die Bossen; er erobert«
d. 25. Hai 1658 das von den Polen wieder besetzte Schloss Heimet, indem er
es erstürmte, die Besatzung tbeils niedermachte, theils gefangen nahm und
das Schloss, diesen Zankapfel, in die Luft sprengte. — Am 29. Man 1659
siegte er in Garland rühmlich über 900 Feinde. Seine Thaten gehören der
Geschichte an. (siehe Allg. Geschichtliches, Livland Tbl. I.)
1645 hatte die Königin Christine Salishof dem Major und Landrath
Hermann v. Gordian verliehen. Dieser überlebte alle seine Kinder nnd setzte
mit Zustimmung seiner Gemahlin Hargarethe v. Hülsen dnrch eine 1655, d.
22. Januar zn Fernan errichtete letztwillige Verfügung ans patriotischer Zu-
neigung, weil er für das Vaterland sich besonders hervorgethan, den Obersten
Beinhold v. Gl. zu Fernan, zum Erben seiner Güter Salishof, Löweküll,
Krüdenershof im Cambyschen nnd Segershof im Bugenacben Kirchspiel ein. —
1660 lebte Beinbold v. Gl. noch, ist jedoch 1005 todt, denn 1665, den 14. Oktober,
Stockholm: die Königliche Vormund Schaftsregierung bestattigt der Wittwe des
Oberst Beinhold v. Gl Frau Elisabeth v. Ol. und ihren Söhnen wegen ibres
Gatten und Vaters langer und treuer Dienste die Anwartschaft auf das von
dem Landrath Hermann v. Gordian besessene Lehngot Salishof als ein Mann-
lebn — 1673, d. 8. April, Stockholm: der König Karl XI. bestattigt der ge-
nannten Wittwe nnd den Söhnen das Gut Salishof. - 1678, d. 21. Dezember,
Dörpt: Hofgerich tsurtheil in Sachen des General-Lieutenants Baron Martin
Schoultz, Kläger gegen die Frau Wittwe Hedwig Elisabeth v. GL, als Be-
klagte, das Gnt Seyershof betreffend. Beklagte wird des Besitzes verlustig
und das Gut Seyershof nna cum pertinentis für ein Lehngut erklärt, weil
Beklagte die Dokumente nicht im Termin eingereicht hat. — 1682, d. 16.
und 81, Mai hat die Fran Wittwe nebst Erben des weiland Obersten Beinhold
v. Gl. die Dokumente wegen der Güter Salishof und wegen Seyershof bei der
Bednctions- Commissi on eingereicht (Liv. TJrk.). —
Nach den Zeugnissen von 1686 nnd 1697 ist als Stammvater der in
Livland 1678 immatrikulirten Familie v. Glasenapp weiland Beinhold v. Gl.
angegeben. Das Indigenat in Bnssland erhielt die Familie 1747 erst.
Besitz: Salishof Kirchspiel Bauge, war 1875 7*Vs» Haken (mit Löwe-
küll, 1875 1*7M Haken) gross, Krüdenershof im Gambyschen, 1874 10"/m
Haken, Seyershof im Rugen sehen Kirchspiel 1874 H*U Haken gross; in
Pommern Antheil an Gr. u. Kl. Lutzig ne^st PertinentUn; Granzin hatte er
in dotem pfandweise. —
Salishof mit Löweküll scheint, als die Schweden Livland besetzten,
ohne Besitzer gewesen zu sein, denn König Gustav Adolph gab es 1627 dem
Dörptschen Bürgermeister Claus Teschen auf seine Lebenszeit, ertheilte aber
1629 dem Major Hermann v. Gordian die Anwartschaft auf den Besitz
dieses Gutes. Salishof hatte den Namen von einem 1540 es inne habenden
Besitzer Beinhold Salis. — Löweküll war früher eine Fertinenz von Beuten -
hof und mit diesem zugleich 1626 mit Neuhausen vereinigt worden. Als Salishof
1665 der Wittwe des Obersten Beinhold v. Gl. verliehen wurde, gehörte
Löweküll zu diesem und blieben dieselben in einer Hand, bis Christer Beinbold,
166 und Cornet Georg Jacob v. Gl. 157, Löweküll, d. 27. Hai 1726 für
1300 Bbl. dem Capitata Gustav Bach verkauften. 1792 besass der General-
Lieutenant, Bitter Johann v. Michelson Löweküll als Fertinenz zn Salishof. —
Krüdenershof nebst Suitzhof war ebenfalls 1629 durch König Gustav
Adolph an den Major und Landrath Hermann v. Gordian verliehen worden.
Seyershof nebst Schnngels-, Hummel- und Dreyenbof waren durch Erbschaft
in der Familie Seyer vereinigt nnd kamen durch Helene Seyers an deren
Gatten, den Major Hermann von Gordian, der auch hierüber 1629 die König-
liche Bestättigang erhielt; nach ihrem Ableben vermählte er sich mit
Hargarethe v. Hülsen. Beide Gntscompleze , Krüdenershof und Seyershof
fielen nach dem Testament des etc. Hermann Gordian, wie erwähnt dem Oberst
aby Google
— 171 —
Reinhold v. Ol. zu und besass er sie 1658, so wie 1682 seine Wittwe „Frau
Oberst nnd Landräthin" v. Glasenapp noch Seyershof inne hatte, während
KrÜdenershof allein vor 1679 wieder der Krone zugefallen sein ranas, da diese
es später an die Fanüliev. Schoultz verlieh, (v. Qadebnsch, v. Stryk).
Nicht znm Besitz gehörend, ist hier des Schlosses Heimet Erwähnung
zn thnn; dasselbe ist 1265 vom Ordensmeister Jürgen v. Eickstädt erbaut nnd
zum Tafelgut des Ordensmeisters bestimmt worden; es bestand 1324 als
herrliches Schsoss nnd reiches Kirchspiel von 400 Haben in fruchtbarer
Umgebung mit 2 steinernen Kirchen, die 1618 in Trümmern lagen, zn welcher
Zeit von 7 Gutsbesitzern, >j Polen waren. In der Nähe des Schlosses liegt
Hummelsburg, (hof) wo 1702 die Schlacht geschlagen nnd eine Kirche von
Heimet eingeäschert wurde. Die Livländischen Stände verpfändeten es im
Jahre 1561 dem König Siegmnnd Anglist v. Polen, dieser übergab es dem
Herzog Johann von Finnland als Hitgabe seiner Schwester Catharina nnd im
Jahr 1658 überrumpelten die Polen das Schloss, verloren es aber wieder an
die Schweden, denen sie es nach 6 Tagen abermals abnahmen; doch erstürmte
(diese Heldenthat kann noch einmal hier angeführf werden) der schwedische
Oberist Glasenapp (Beinhold) es wieder und sprengte das Schloss in die
Luft, nachdem er einen Theil der Besatzung niedergehauen nnd den andern
gefangen genommen hatte, (v. Stryk). Durch jene Vermählung 1563 hatte
der Herzog Johann von Finnland den Verdacht, den der König Erich XIV.,
sein Bruder, gegen ihn geschöpft hatte, vermehrt und zwar, als wenn er es
mit den Feinden des schwedischen Reiches mehr hielte; Erich tiess ihn desshalb
nach Stockholm bringen; kurz znvor am 7. August Hess er ein Livländisches
Pfandschloss seines Bruders überrumpeln und in Besitz nehmen. Der Graf
v. Arcz, der es vollführte, wollte diese Gelegenheit vielleicht benutzen, indem
er dem Zaaren anbot, ihm die andern Pfandschlösser zu räumen, wenn der
Zaar dem Grafen das Schloss Heimet verliehe; wozu sich der Zaar auch
bereit zeigte. Der Graf zu Trikaten (v. Arcz) wurde aber schwedischer Seits
gefangen genommen, nach Riga gebracht und auf Urtheil mit glühenden
Zangen zerrissen. Die Strafe wurde vollzogen, obwohl er sich erbot lebens-
länglich wie ein Kettenhund vor dem Stalle mit Brot und Wasser zu liegen.
(Gadebusch). 1601 nahm der Graf von Nassau, als er gewahrte, dass Wolmar
den Polen übergeben wurde nnd sie Erms nehmen wollten, die Frauen und Jung-
frauen vor der Unzucht der Polen unter Zamoysk in das Schloss Hei met hinein.
Gem.: Elisabeth Hedwig v. Glasenapp; i.V.: Lupoid Caspar v. Gl.
75, der ihr Granzin in dotem pfandweise mitgab.
Söhne: 114, 115, 116, 117.
Töchter: 1, Sophia Esther v. Gl. 1677 Gemahlin des G. v. Palmstruck ¥
(s. N. 84), die 1720 noch als Wittwe lebte.
16. Generation von 1625 bis 1660.
86. Caspar Otto v. Gl. S. v. 61, geb. nicht lange vor 1618. Auf der
Universität zu Greifswald iminatrikulirt: d. 27. April 1621 Casparus Otto
Glasenapp nobili Pomeranns. Herzoglicher Landrath; starb 1665. Balfanz.
— 1602 war Caspar v. Bamin mit Stolzenburg belehnt worden, überliess seinen
Antheil an Stolzenburg, Pampow, Lenzen nnd Blanckensee seiner Tochter, die
an Hans v. Schack vermählt war, und darauf seiner 2. Tochter, Caspar
Otto v. Glasenapps Gemahlin den 15. Januar 1688. — 1641, d. 16. August
wird unter Beisitz von Georg Friedrich v. Borcke, als Schwager, zwischen
Caspar Otto v. Gl. sowie Esther v. Gl., seligen Paul Wedigs 61, Wittwe,
wegen ihrer gebührenden Aussteuer und anderer gründlicher Gerechtigkeit"
ein Vergleich abgeschlossen, der am 9. Hai 1654 consentirt wird. In dem-
selben Jahre d. 30. August hatte er sich seiner Kutter Esther v. Gl. gegen-
über verpflichtet, dass, wenn er die Hökers chen Güter an Fremde verkaufen
wollte, das jus patronatig auf die Wissbuhrsche Herrschaft allein fiele, da die
Güter io sehr lange Zeit der Familie angehört und aus Pietät für die Kirche
aby Google
— 172 —
eu Wissbnhr. Am 6. Kai 1668 verkaufte schon grossen Theils sein Sohn
Otto Casimir v. OL 118, diese Güter. — Dass dieselben seit frühester Zeit
als Stammsitz einen zusammenhangenden Complex und zwar Wissbnbr, Hoker
nnd Steglin gebildet haben beweist noch, ausser den Urkunden, der jetzige
Zusammenhang von Leistungen nnd dergL Noch im 18. Jahrhundert, wo die
Stadt Cöslin Antheile in den Gütern besass, die ihr durch das Kloster, dem
sie einst von den v. Olasenappen geschenkt, zugefallen waren, hatte die Möble
zu Wissbahr Hesskorn von den Bauern zn Steglin nnd Hoker zu erhalten, so
wie sie in kirchlicher Beziehung stets zusammen gehört haben. Noch heute,
wie bereits mitgetheilt, bilden die Forsten von Steglin und Hoker, 2800 Mg.
groBS, ein Bevier. 1727 besass einen Theil der Hokerschen Güter ein Herr
v. Schwerin, wahrend andere Theile noch lange im Besitz des Geschlechts
v. ölasenapp und noch langer im Lehnsnexns waren. —
1654 wurde von dem Kurfürsten von Brandenburg in der hinterpommer-
schen Begimenu-Ordnnng; Cöln, d. 11. Juli, den Adel, speciell Landvogtei
nnd Burggericht betreffend, erlassen: „Gleichergestalt wollen wir auch die
Landesvogteien zu Stolp, Bchlawe nnd Greifenberg, wie auch die Burggerichte
zu Pvritz, Saazig, Neo-Stettin nnd Beigard beibehalten nnd dieselben, Einhalt
der Privilegien mit tauglichen, wohlgeschickten, adeligen Personen, so in diesen
Landen geboren nnd gesessen sein, bestallen." — Caspar Otto lebte wahrend
der für Pommern verh&ngnissvollsten Zeit des 30jährigen Krieges nnd in der des
Aberglaubens der Hexen Verbrennung, welche letztere auch noch zn Balfanz 1640
bis 1660 execntirt wurde. — Wenngleich Caspar Otto als milde gerühmt wird
(Höllenstein), so glaubte er doch nach dem Becht, wie es damals üblich, richtig
zn handeln und so fand es statt, dass zu dieser Zeit zu Balfanz ein Mädchen,
welches im herrschaftlichen Schloss Feuer angelegt hatte, nach dem Galgen
als Hexe geschleift nnd hingerichtet wurde. Bis vor einigen Jahren war die
Brandstelle am Balken im alten Schloss noch erhalten. — 1686 nnd 1687
herrschte auch die Pest hier in Pommern stark. — Er hatte auf Wissbnbr
1 Lehnpferd, desgl. sein Schwager Qeorg Friedrich v. Borcke, auf den Theil
der Mitgift auch 1 solches zu stellen.
Besitz: Balfanz (s. Sohn 118), Wissbnbr, Hoker, Steglin, Lutz ig.
Seit 1636, nachdem er sich mit den beteiligten Vettern abgefunden, besass
er bis auf Weniges Balfanz und Zülkenhagen allein, in letzterem hatte er die
herrschaftliche Hoflage neu erbaut, auch einen Anth. Klotzen, welchen Qeorg
v. Ol. 59 nach mehreren Prozessen nun auch an die Balfanzer Linie hatte
abtreten müssen. In Wnsterhanse, wo die v. Zarten ein Gut wie bei
Wnrcliow etc. als After-Lebn hatten, ging 1650 an die v. Ölasenapp wieder zurück.
Gem.: Catharina Tugendreich v. Bamin-Stolzenbnrg 1688; i. V.:
Caspar v. Bamin auf Stolzenborg und Bftck; i. H.: Dorothea v. Eickstedt
a. d. H , Hohen Klempenow ; sie hatte Antheil an Stolzenborg, Pampow, Lenzen
und Blanckensee.
SOhne: 118, 119.
Tischten 1. Sophia Elisabeth; sie starb d. 21. April 1705. Gem.:
I Mathias v. Zastrow, 1659 Oberst eines schwedischen Begiments zu
Fnss, er starb 1673, nachdem er auch Kommandant von Colberg gewesen
und ist zn Wnsterhanse beigesetzt worden; s. V.: Peter r. Zastrow starb
Oktober 1658 zu Barwalde; s. H. : Dorothea v. Versen -Pobanz. In der
Ehestiftnng sollte Sophia Elisabeth ein Gütchen in Balfanz nnd ein solches in
Klotzen, oder 2900 GId. erhalten; sie besass auch in Borntin einige HJlfe.
Gem.: II Heinrich v. Kameke auf Biziker, Krazigetc; 169a Kurfürstlich
brandenburgischer Landrath, Landvogt zn Greiffenberg ; er besass auch Lestin
nnd einen Antheil Damitz; seine 2. Gemahlin war Maria Luise v. Kameke;
s. V.: Jacob v. Kameke auf Kraxig etc., geb. 1613, gest. 1679; s. M.: Hedwig
v. Scbmeling. 2. Veronika Tugendreich 1660. Gem.: TeBsen v. Zitze-
witz-Varzin, Kaiaraerj unter 1669; s. V.: Georg v. Zitzowitz-Varein, Bath,
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■ _ 178 —
Hauptmann zu Stolp, Dekan; b. M.: Margarethe v. Zitzewitz. 1870 war
Veronika Tugendieich Wittwe, heirathete den Gem. II: Andreas v. Munchow-
Mersiu, Hofratb, Landrat h nnd Landesvogt zu Groiffenberg; d. V.: Berndt
v. Kinchow-M erain , Karzenburg, Landrath 1665; a. M.: Elisabeth, Sophia
7. Kleist-Muttrin; er starb 1690. Veronika suchte 1695, den 13. Juli, für
ihren in Frankfurt a./O. studirenden ältesten Sohn Bernhard Otto v. Mttnchow
Dilation wegen der Lehusniuthung nach. 1812, den 5. März, wurde unter den
56 Jahre alten Testamenten das ihrige noch aufgerufen (Veronika Tagendreich
v. Glasenapp, verehelichte v. Ifunchow) und hätten binnen 6 Monaton die
Interessenten unter Beibringung der Dokumente für ihre Ansprüche sich
in melden.
87. Gart Wedig. 1. S. v. 64; geb. um 1618, gest. d. 26. April 1678
im 60. Jahre, am 22. Oetober ejd. solenniter begraben. Gramenz. Kur-
brandenburgischer Rath, Landrath, Schlosshauptmann und Burg-
richter zu Neu -Stettin, Oanonieus etc. — 1655. In dem Schreiben, welches
die Stände des Ken-Stettiner Distrikts wider die Behauptung des Steuer-
verwesers Peter Bleche, ihn abweisend erlassen, ist Gert Wedig v. Gl. nebst
Lorenz Jürgen, 110, nnd Lnpold Caspar v. Gl., 75, Hitunterzeichner. Dies
war ein Dienstvergehen gegen kurfürstliche Beamte und fragte die Regierung
cu Golberg unter dem 28. Oetober 1659 an, ob diese Delinquenten in Geld-
strafe zu nehmen seien (Gh. St-Arch.) — 1657 ist Gert Wedig v. 31. Tauf-
zeuge in Bärwalde. — 1660, d. 26. April. Gerhart Wedig erwirkt von der
Wittwe des Hans v. Kleist und den Vormündern des unmündigen Sohnes
Friedrich Wilhelm v. Kleist das Gut Eschenriege wieder (s. 1688 N. 64)
gegen 2000 Gld. und 500 Gulden, welche letztere er ausser mehreren Sonlagements
für die Wittwe noch freiwillig zugieht. Eschenriege war ja bekanntlich ein
alt v. Glasenappen Gut nnd durch Heirath an die v. Kleiste gekommen.
(«. TJrk. N. 85). — Von 1660 bis 1678 war er Patron der 4 Schulen von
Neu-Stettin. — 1661 bittet Gert Wedig v. Gl , Kurfürstlicher Rath, Schlots-
hauptmann und Burgrfchter den Kurfürsten am ein Attest auch für die Folge,
da Kurfürstliche Behörden nicht immer Beine 8 chloss gesessen hei t beachteten,
was wohl sehr absichtlich geschah, weil die Schlossgerechtigkeit aUm&lig auf-
gehoben werden sollte; seine Vorfahren aber stets mit gBurgglauben" angethan
gewesen, ein Irrthnm nicht möglich sei. Am 27. Februar 1661 erfolgt das
Attest. — 1661 kam das Stadtgut Neu-Stettin (Buge) an den Lieutenant
Kiemnth nnd demnächst an Gert Wedig v. Gl., welches er an einen v. Kleist
gegen Antheil, den dieser an den Gramenzer Gütern erworben, Weitläuftig-
keilen voraussehend, vertauschte. — 1662. Die v. London besassen in Gramenz
und auch Znchen etwa 7« an Gerechtigkeiten etc. nnd klagt Jacob Christoph
Lohdo anch für Unmündige gegen den Burgrichter, Bath, Hauptmann nnd
Canonici!* Gert Wedig v. Gl. speziell Patronat betreffend, beim Kurfürsten.
Die Entscheidung vom 12. Harz 1662 ersucht Gert Wedig v. GL doch ver-
meiden zu wollen, die Unmündigen in weitläufige Prozesse zu verwickeln; es
handelt sich aber auch um Bitterftcker und Bauernhöfe, die Gert Wedig
v. Gl. in Pfand besass, welche die v. Lohde reluiren, ersterer jedoch darauf
nicht eingehen wollte; welche Angelegenheit wieder den 18. Harz 1667 ange-
regt wurde. — 1668. Nachdem Jacob v. Lohde dem Casimir, v. Gl. 64, dem
Vater von Gert Wedig nnd Caspar Otto 88 v. Gl. seinen Antheil Gramenz
mit Pertinenzien, so wie seine Ansprüche auf Richard v. Lohdes Gut daselbst
bereits 1626 verpfändet hatte, selbige später von allen Lohdes abgetreten waren,
bitten die Söhne um Belehnung am 28. Dezember 1668, also Gert Wedig und
Caspar Ott« v. Gl. auf Gramenz und Wnrcbow Erbsessen: „Weil denn die vor-
gewesene böse Martialische Zeiten, des letzten bochseligen Fürsten zu Pommern
HJdtlieher Abgang, nachmals auch unseres seligen Vaters Absterben, verhindert
haben, die hohe Landesobrigkeit -Conflrmation hierüber nicht sofort erbeten
worden, Seine Kurfürstliche Durchlaucht jedoch in dem Stargardsehen Land-
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- 1/4 — *
tagaaii schiede sich gnädigst, dahin Erkläret, das? Keinem andern solches an
seinen Rechten nachtheilig sein solle: so etc. bitten sie, „Kurfürstliche
Durchlaucht wolle über solche vom seligen Richard Lohde von unserem seligen
Vater relnirten und demselben Erblich cedirten and abgetretenen Lehnsgüter
uns gnädigst Cousens nnd Confirmation ertheilen etc." Die Entscheidung vom
25. Februar 1664 laulet: „Dass dieses Gesuch, da die v. Lohde-Lehen auf
den Fall stehen, der Kurfürst schon, wie sie wüssten, Expectantien anf caduqua
Lehne ertheilt habe, gnädigst abgelehnt werde." — Dies traf jedoch nicht zu,
den beireffenden früher v. Glasenapp Besitz (den sie „relnirten") konnte der
Kurfürst endgültig nicht verlohnen, sondern war doch wieder später im Besitz
der v Glasenapp. —
Obgleich speciell nur Vettern von Gert Wedig v. 61. Besitz in Bär-
walde hatten, so tritt er dennoch als mitbeteiligt nnd als Landrath gewichtig
gegen die Vermehrung der Jahrmärkte in Bftrwalde ein. Die Stadt
Bärwalde hatte nämlich wieder um einen 8. Markt bei dem Karfürsten
petitionirt, wohl wissend, dass mehrere der Patrone, auch der Landrath etc.
Gert Wedig v. Gl. dagegen waren. Der Bürgermeister führt in der Be-
gründung seines Gesuches an, dass die Bewidmung von 2 Märkten früher
anch theils ohne Einverständnis» der „4 Geschlechter" geschehen, jetzt die
Mitpatrone Mathias v. Zastrow und Lorenz v. Wolde für einen 8. Markt, auf
den auch ein Viehmarkt, folgen möchte, einwilligend gestimmt seien und haupt-
sächlich der Landrath Gert Wedig v. Gl., der selbst von den v. Glasenappen
nicht speciell Besitz in der Stadt habe, dagegen sei; trotzdem für das Weiter-
gedeihen der Stadt diese Märkte eine Lebenfrage wären: so bäten sie unter-
thänigst nm das Privilegium etc. — Die Hinterpommersche Regierung, CoIi>erg,
den 14. November 1663, befürwortet die Bitte des Bürgermeisters der Stadt
Bärwalde um einen 3. Markt beim Kurfürsten und dekretirt derselbe anter
Colin a. d. Spr., den 19. November 1663, dass das Privilegium zugefertigt
werden solle. Inzwischen haben anch die „4 Geschlechter" dagegen Bitte
eingereicht, worauf unter Randbemerkung: „Querelen der sämmtlichen v. Glase-
napp, v. Wolde, v. Zastrow und v. Münchow wegen einige Jahrmärkte in
Bärwalde etc." folgendes Dekret an die Regierung ergeht: „Was Wir Euch
gnädigst wegen der Jahrmärkte zn Bärwalde auf Anhalten der Bürgerschaft
rescribiret, solches ist ans auch erinnerlich. Welcher Gestalt aber die sämmt-
lichen v. Glasenapp, v. Wolde, v. Zastrow und v. Münchow mit eingelegter
Supplikation dagegen eingekommen, solches werdet Dir aus demselben zn er-
sehen haben. Nun hoffen wir zwar, dass Supplikanten nicht gemeint sein
werden, onss zn disputiren oder in Zweifel zu ziehen, ob Wir befuget anch
den Mediat-TJnterthanen, Jahrmärkte zu vergönnen und darüber Privilegie zn
ertheilen. Jedoch weil unsere Meinung nicht ist, jemanden, wer der anch sei,
an sein habenden Gerechtigkeiten Eintracht thun zu lassen: so werdet Ihr die
Sache wohl zn überlegen, mit Aasfertigung des Privileg« so lange einzuhalten
nnd . nns zu berichten haben, ob Supplikanten erhebliche Ursachen hergegen
einzuwenden haben. Darauf wir ans denn ferner erklären wollen. Colin a. d.
Spr., d. 5. November 1663." — Am 33. November 1663 hatte die Regierung
zu Colberg bereits die Genehmigung nnd das Privilegium dreier Jahrmärkte
für Bärwalde ausgefertigt Inzwischen am 19. November 1663 hatten Gert
Wedig v. Gl., (die vereinten an Bärwalde berechtigten Geschlechter) an den
Kurfürsten geschrieben: „Durchlauchtigster Kurfürst, Gnädigster Herr! Eure
Kurfürstliche Durchlaucht erinnern Sich gnädigst, wie bei der Durchreise es
gewesen zur Sabbin neulich einige aus dem Mittel der Bürgerschaft unseres
Städtleins Bärwalde um Coucession der Jahrmärkte anhielten, Eure Kurfürst-
siebe Durchlaucht gnädigst resolvirte an hiesige Hocblobsame Regierung
rescribiren zu lassen, dass selbte des Städtleins unmittelbare Obrigkeit darüber
vernehmen , an Euer Kurfürstliche Durchlaucht darüber Relation abstatten
sollte. Nun sein wir in dem Gedanken gestanden, als würden sothane Ver-
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Ordnungen erfolgen und denselben strikte nachgegangen werden, müssen aber
vernehmen, dass unsere unruhige Borger wohlgodachte Eure Kurfürstliche
Durchlaucht Regierung hintergangen, Ihnen eine favorable Relation nobie nee
ettatis nee auditis sie honor Regentinm salvos de que sollenissime protesta
mar extracticiret nndt damit nachher Berlin gelaufen, weil wir da noch zur
Zeit nicht zugeben können, dass in erwähntem unserem Stadtlein Jahrmärkte
gehalten werden, auch nicht hoffen, dass Eure Kurfürstliche Durchlaucht
unserem nnterthanigsten Willen entkegen und also nns zuwider unsere Unter -
thanen mit Privilegien, welche uns prajudiciren, begnadigen, herkegen nns, die
wirs wissentlich nicht verschuldet, dadurch ungnädig erweisen werden. So
gelanget an Dieselben unser nntertbänigstes Bitten, Sie geruhen bei dem
alten Herkommen, damit die hochseligen Herzoge von Stettin-Pommern nns
nichts angemuthet, dero Reversalien gemäss es auch gnädigst gelassen, unsere
unruhigen Unterthanen, oder einige ihres Mitteles (welche ohne dass vielleicht
anderer Vollmacht der übrigen collicitiren werden) ohne ihrer unmittelbaren
Obrigkeit Conaens in diesem Passu Dicht zu hören; sollte aber etwas ad
importunas präces herunter bereits verordnet sein, solches gnadigst zu cassiren
und sie an ans zn verweisen. Wir sein des gehorsamen Erbittens unserer
Unterthanen Bestes, wie unsere Voraltern gethan, welche ihnen die anjetzo
habenden Privilegia, so viel an ihnen gewesen, gegonnet, gegeben und zn
wege gebracht, zur rechten Zeit, wohl zu beachten, Ihre Gerechtigkeiten so
viel nnserm Erachten nach ohne unsern Schaden geschehen kann, zn ver-
mehren und als da bei Ener Kurfürstlichen Durchlaucht an dero Interesse
wegen des Zolles nichts abgeht, einen andern und bequemeren Ort in unsern
Gütern (Gramenz) zur Anlegung der Harkte zn benennen und für Eure Kur-
fürstliche Durchlaucht, ohne dass unser Gut und Blnt für jederzeit willigst
aofzun setzen in nnzweifelicher Hoffnung gnädigster Erhörung sein nnd bleiben
wir Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht unterthänige nnd getreue Lehnleute.
Sflmintliche an ö\r Pieleborgschen Heide nnd Stadtlein Bärwalde berechtigten
Geschlechter, als: v. Glasenapp, v. Wolde, v. Zastrow, v. Hünchow." Nach-
dem dei Consens der Regierung bei der Stadt Bärwalde eingegangen, schreibt
diese folgenden Brief an den Kurfürstlich Brandenburgischen Wohlbestallten
Rath, Burgriehter und Hauptmann Gert Wedig v. GL: .Euer Hoch wohlgebor ner,
Gestrenger, Grossedler Vester, Insonders Grossgnädig Hochgeehrter und Ge-
bietender Patron! Wir müssen Ener Excellenz gehorsamlich berichten, dass wir,
wie Wir vormals Dieselben wegen der Jahrmärkte demütbig gebeten, unser
grosser nnd hoher Beförderer zn sein, so haben wir auch dessen grossgeneigte
Vertröstung bei Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht nns unterthänigst ange-
geben nnd wie die Beilage ausweiset (Consens), auch eine gnädigste Goncession
auf 3 fieie Jahrmärkte erhalten. Wie wir denn ferner bei Jatroducirung der
Märkte Eures grossen Schutzes bedürftig, so haben wir zu Ener Excellenz,
als nnser Ehrbietender Herrschaft, nochmalen die gehorsame Zuversicht ge-
nommen, nicht zweifelnde, weil dieses zn des Stadtleins Anfnehmnng gereichet,
8r. Excellenz werden nns hierbei grossgünstig Patrociviren nnd in Allem be-
förderlich sein, woramb wir hiermit geborsamlich wollen gebeten haben. Euer
Excolleuz gehorsame Bürgermeister, Rath und sämmtlich Einwohner ' des
SWdtleins Bärwalde." (Bei Erb -Bargrich fern und -Landräthen „ExceUenz",
wie bei Landräthen in Livland, wohl jetzt noch üblich.) — Der Consens
der Kurfürstlichen Regierung zu Colberg war also bereits ertheilt worden,
wesahalb nochmals die „4 Geschlechter" remonstriren, Bärwalde, den
9. Dezember 1663 und zwar: „Durchlauchtigster Kurfürst, gnädiger Herr!
Euer Kurfürstliche Durchlaucht werden ans beifolgender Supplikation, sub A,
welche wir den 19. November von Colberg ah anf Berlin gesandt nnd
verhoffen tlich Ener Kurfürstlicher Durchlaucht gebührend wird förgetrageu
sein, Ihro gnädigst zn erinnern, was wir damals besorget nnd abzuwenden
unterthänigst gebeten; als aber wir keinen Bescheid erlanget nnd Sr,
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— 176 —
Kurfürstlichen Durchlaucht, hochlöbliche Regierung allhier indessen zu unserer
höchsten Präjudiz wider nnsern Willen and Wissen unsern Unterthanen
in B&rwaide einige Jahrmärkte zu halten, concediret, nie sub B, zu ersehen:
So bitten wir Euer Kurfürstliche Durchlaucht unterthänigt, ja um Gottes
Willen, Sie «ollen doch nicht zageben, dass dergleichen eingriffe, ans den
unterthänigsten Lehnleuten geschehe und solche Verordnung gnädigst cassiren,
und uns doch in diesem Fassn in solchem Stande, als bei den hochseligen
Herzogen in Pommern wir gewesen, lassen, allda vielmehr dassjehne was
bei Schwedische und Kriegszeit uns nichte genommen oder zn un serer
Präjudiz abgedrnngen sein, wir wollen, wie wir ans schuldigst erbotten
herhegen gewiss nnd wahrhaftig mit Gut and Blut für Ener Kai-fürstliche
Durchlaucht jederzeit auftreten und in Einigkeit uns bezeugen als Euer
Kurfürstlichen Durchlaucht untertänigste Lehnleute. Sämmtlich an der
Pieleborgschen Heide und Stadtlein Bärwalde betheiligten „4 Geschlechter"
als: v. Glasenapp, v. Wolde, v. Zastrow, v. Mttnchow." — Da alle
4 Geschlechter zusammen auftraten nnd an dem Oopriebenschen Bosch nur
die v. Glasenapp and v. Wolde allein betheitigt waren, ist auch hier von
dem Goo riehen scheu Gebiet, als hier in 2. Linie stehend, nicht Erwähnung
geschehen. Darauf Colin a. d. Spr., d. 81. Dezember 1663 der Kurfürst
Friedrich Wilhelm an die hinterpommersche Regierung zn Golherg: „etc. welcher-
gestalt wir Euch wegen des Stadtlein Bärwalde rescribiret und befohlen anhero
zu berichten, ob der gebotene Jahrmarkt ihren Gerichtsjunkern prajudicirlich
sei and wir den Hediat-Städten dergleichen Privilegien nicht ertheilen
können, solches werdet Ihr Euch zur Genüge erinnern. Weil nun die
Glasenapp nebst den berechtigten Geschlechtern abermalen mit ihren Klagen
derowegen ei nge kommen, als wollen wir nochmals eines unterthänigen Berichts
erwärtig sein. Indessen wollen wir, dass die Sachen in suspenso bleiben,
zamalen wir nicht gesonnen seien, Jemanden in seinen Rechten einigen
Eintrag zu thon." — Die Angelegenheit ist in suspenso geblieben, bis auf
das folgende Schreiben des Gert Wedig v. Gl, Anfang 1665, Entscheidung
erfolgt ist. Diese Vorstellung lautet: .Durchlauchtigster Kurfürst, gnadigster
Herr! Dass Eure Kurfürstliche Durchlaucht auf die von der Hochlöblichen
Kurfürstlichen Regierung von Hinterpommern des nicht unsera Städtlein
Barwalde bisher gestatteten Jahrmarktes halber gethane Relation, ob documente
noviter reperta uns nochmalen gnadigst hören wollen, sage ich unterthänigst
Dank, ob nun wohl ich ganz nicht zweifle, wo wir unsere Kotbdurft ganzlich
beibringen and in der Sache schlieaien sollten, Euer Kurforailishe Durchlaucht
würden die gesagten Jahrmärkte nicht verstauen, so stehe ich doch an,
Weiteres dem Stadtlein mich zn opponiren und weil zu Ener Kurfürstlichen
Durchlaucht gnädigsten Gefallen, weil dieselben das Harkt einmal gnädigst
verwilligt und dero hohe Hand and Siegel darüber ausgegeben in Unter-
tbänigkeit consentiren, jedoch dass: 1. das Städtlein allemal, wo ob ge-
fordert wird, mit gutem Gewehr wider die Polen sich gesteilen, seine
Herrschaft and die pommersche Gränze nach Möglichkeit defendiren. — 2. weil
zu vermuthen, dass durch die nahe angelegenen Polen, ab) welche mit den
„4 Geschlechtem" der Gränze halber Streitigkeiten, viel Schlägerei
und Schmähung verursacht, wegen dos Streites, Über den das Städtchen mit
seiner Herrschaft concorrentis Jurisdiction es in criminalibi führet die delicto
in pnnita verbleiben undJosticia nicht gebührlich administrirt werden möchte,
in criminalibi der Herrschaft Jurisdiction allein verbleibet, jedoch dass der
beiden Geschäft ihr auf Erfordern die Hand bietet und wie getreue Unter-
thanen derselben (Herrschaft) beistehet. (Es war der Stadt in Bezug auf
Crimen in ihrem Rayon und ihrem Internum begangen, ein gewisser Spielraum
verstattet worden, wovon die auf den Rittersitzen nnd adligen Kossäthenhöfen etc.
begangenen Falsa oder Zuflucht Suchenden ausgeschlossen blieben.) 8. daas
der adligen Herrschaft das Stättegeld von Krambuden und niedergesetzten
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- „ -
\Waire% an welchen Orten auch dieselben sielt befinden, geboren soll und
iunit 4, die angesessenen vom Adel so viel weniger tlrsach einigen Schadens
in besorgen haben, Unterschleife des Zolles nnd andere Unordnungen desto
besser verhütet werden, diese GoncessioD nur von Krammärkten zn verstehen
sei; dass Viehmärkte aber weiter in Pommern an einen bequemeren Ort in
loseren Gütern geleget werden etc. wegen Vermeidung von Streitigkeiten mit
den Polen etc. bitten Enre Kurfürstliche Durchlaucht, belieben über diese
Desiderie uns Versicherung, ohn daas diese Markte in Schwang gebracht
werden, gnädigst ertheilen zu lassen, Solches gehorsamst zu verdienen, werden
alle Interessenten nebst mir möglichst lassen angelegen sein. Euer Kurfürst-
lichen Durchlaucht untertänigster Diener Gert Wedig Glasenapp." (Neu-
Btettin datirt.) — Darauf Kurfürstliche Ordre an die hinterpommersche
Regierung, Berlin, den 10. Harz 1665: „Es habe in Bezog auf die Märkte
der Stadt Barwalde sein Bewenden. Es stellt unser Rath und Hauptmann
Gert Wedig v. Gl vor, dass vor wirklicher Abstattung (Einführung) des
Marktes seine Supplic erst abgethan werde." Nachdem die Regierung nach
allen Seiten hin die Angelegenheit geprüft haben will, berichtet sie günstig
rar die Stadt Barwalde nnd es erfolgt Kurfürstliche Entscheidung, Berlin
9. 19. April 1666 an die Regierung. Der Kurfürst hatte jedoch inzwischen
auf die Bitte des Burgrichters nnd Hauptmanns zu Neu-Stettin Gert Wedig
v. OL unter d. 11. März 1665 genehmigt, dass der Flecken Grameuz mit
3 Vieh- nnd Krammärkten privilegirt wurde. — Die Entscheidung vom
April 1666 lautete: „Was Ihr (die Regierung) sub dato 15. März wegen des
Stadtleins Bärwalde mittelst des Anno 1663 ortheilten Privilegii concedirtcn
Jahrmärkte und der von den „4 Geschlechtern," unserm Hauptmann zu Neu-
Stettin, dem von Glasenappen dagegen eingewandten Punkten undPostulatorum
anhero referirt. solches ist uns gebührend vorgetragen. Was nun der v. Glasenapp
erstes Postulatum (wegen geforderter Assistenz vom Städtlein wider die Polen),
dass nämlich, wenn das StädtlcLu gefordert werde mit gutem Gewehr wider die
Polen sich zu gesteilen und seine Herrschaft defendiren soll, weil uns die Folge
allein zusteht so soll nur das Städtlein schuldig sein, den „4 Geschlechtern", welche
die Botmassigkeit ober solches haben, als den von mir gemelten Geschlechtern
ausdrücklich von mir befohlen werden, wider die streitenden Polen zn ziehen, zu
Msistiren nnd beizustehen. 2. Wegen des Streites, so dass Städtlein mit den
Geschlechtern ppto. consnrsentem juris dictionem in criminalibi hat, lassen wir es
bei der Verabscheidung, so den 4. Juni 1646 zn Alt-Stettin ergangen, bewenden.
Weil auch zum 8. allenthalben gebräuchlich, dass die Städte an Marktgelde dem
Magistrat des Orts solches zum gemeinen Besten zn verwenden, zufliessen, auch
die Hiethe für die niedergesetzten Waaren denjenigen, in welches Hause sie
stehen, billig gegeben wird, als wir es auch hierbei gelassen. Was den 4. Punkt
betrifft, den besorglichen Schaden des Adels am Korn, und des Unterschleifs beim
Zoll, so kann solcher Schaden bei den Viehmärkten wohl verhütet werden,
weil auch an Zoll Niemand, als wir. interessiren , derselbe auch von nnsern
Bedienten, auch in den Städten, so der Ritterschaft angehören, eingenommen wird,
als reserviren wir uns auch denselben allein. Diesem nach wollen Ener p.
ihr diese unsere Resolution den hierin interessiren den Geschlechtern und dem
Rathe der Stadt Bärwalde hinterbringen und es dahin verordnen, damit der-
selben nachgelebet und mehrerwähntes Städtlein ungehindert die concedirten
Vieh- und Jahrmärkte halten möge und dabei geschützet werde. Womit
Euer etc. Friedrich Wilhem. Neu-Stettin, den 16. August 1665."
Bericht Gert Wedige v. Gl. an den Kurfürsten Friedrich Wilhelm:
„Durchlauchtigster Kurfürst, Gnädigster Herr! Ich habe für etlichen Tagen,
ohne mir noch Euer Kurfürstlichen Durchlaucht Befehle zugekommen, eine
reitende Post von hier abgefertigt, mit Instruction bis an Posen zu gehen
und eigentlich zu recognosciren. Selbige kam gestern wieder zurück, mit-
bringend, dasB wegen allenthalben abgeworfener Brücken unmöglich gewesen
12
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durchzukommen. Inmittelst ist zur Schneidemühle von demselben Beamte*
glaubwürdiger Bericht eingegangen, ob befanden sich Ibro Majestät da
Königs von Polen mit der Armee um und bei Posen: der Fürst LubomirsI
aber hätte sich wass weiter an die Scale Bische G ranze nachher Mese-ocz-
wärts gezogen. Sonsten ist der polnische Adel anf der Gränze parat aifzn-
sitzen und weilen derselbe ernstlich verböte chaftet, eiligst zu Ihrer Königlichen
Majestät zu gehen. Bei der nächsten Post ein Hehreres nnd Gewisseres.
Euer Kurfürstlichen Durchlaucht untertäniger Leimmann nnd Diener zeitlebens.
Gert Wedig Glasenapp" (Gh. Staate-Archiv). Auch hier wieder Aufregung
durch die Polen; da mag es auf den Harkten recht heiter hergegangen sein. —
Damit war die leidige Harktan gelegen heit mit der Stadt Bärwalde zn einen
gewissen Abschlnss und in die Heerfolge gegen die Polen flr den Augen-
blick eine Sicherheit gebracht. ~ Es entspannen sich andere Streitigkeiten
mit der Stadt. Als 1664 der Bruder von Gert Wedig, Caspar Otto v. GL
in Golberg am 25. Januar plötzlich verstorben war, wurde der Magistrat von
Bärwalde von ihm aufgefordert, durch den Gerichteverweser Richard Haltzahn,
die nötbigen Träger von der Bürgerschaft nach Golberg znm 3. and 4. Mai
zn deputiren, am wie es üblich war, die Leiche ihres Herrn nnd Patronen
aus der Stadt zu tragen. Dieselben waren auch bereite bestimmt worden,
jedoch opponirten sich später einige Bürger nnd auch der Bürgermeister da-
gegen und begründen dies damit, dass sie nur verpflichtet seien, Patrone ans
ihren Bittersitzen nnd nicht von über 8 Heilen entfernt theilweise zu träges;
wie es anch bei einem in [Stettin verstorbenen v. Zastrow garnicht verlangt
worden wäre; es liefe das über alte Observanz nnd Gerechtigkeit hinaus. D«
Burgrichter Gert Wedig v. Gl. dekretirt im Weigerungsfälle 100 rth. Strafe
an; die Betreffenden werden nach Colberg doputirt and tragen die Leiche,
(doch hatte sich die Angelegenheit bis znm Jnli verschleppt. — 1666, d.
3. Februar, wurde Gert Wedig v. Gl., Kurfürstlicher Rath, Hauptmann nnd
Bargrichter zn Neu- Stettin, inetallirt als Scholastikus in Golberg durch Dekan
v. Bonin. Ale Capitular der Collegiatskirche zn Colberg hatte er folgende
Entscheidung zn treffen: Der frühere Besitzer eines Hofes des Capitels ii
Prettmin hatte anf demselben liederlich gewirthschaftet, 700 Gld. Schulden
gemacht nnd war verarmt, so dass er die Pacht nicht bezahlen konnte, et
wnrde dnreb Gert Wedig der Hans Drewes „zn Pauer und Pacht" auf
Lebenszeit eingethan nnd den 13. September 1668 zn Golberg der Consens
ertheilt. — 1668 hat Assrnns George von Kleist, der Besitz in Bärwalde nnd
Priebkow erhalten, denselbigen Casimir Glasenapps 64, Erben erb- und eigen-
thttmlich wieder abgelassen. Ihm waren im Eschenriegenscben Concurse auf
seiner Hütter- und Grossmütterliches einige Grundstücke zugeschlagen worden.
(S. Lehnsakten n. Kretscnmann). Um diese Zeit 1665 hatte Gert Wedig v.
Gl. von Anton v. Zastrow , dessen Sohn Beredt Christian Cölpin und Nenhof
besass, einen AntkeÜ, Rittersitz in Wnsterhanse gekauft, von dem '/■ Lehn-
pferd zn stellen war, (Kretschmann). — 1669, September, wurde der Schloss-
hauptmann, Burgrichter Gert Wedig v. Gl. mit Aufträgen Seitens des
Kurfürsten auf den Convent zu Marienburg abgesandt. — 1669, den 1. Sep-
tember wird dem Landrath nnd Schlosshauptmann zu Neu-Stettiu Gert Wedig
v. Gl. Goncession über das Holz Repplin (darin die Wade, ein Berg mit
schöner Forst bewachsen), Dorf Eschenriege, See Virchow, Streitziger Orth
bei Bnblitz nnd Wnrchow ertheilt. — 1670. Des Verwalters von Taimen,
Joachim Uren Bruder soll das Stück Holz bei Klützkow, wohl zwischen
Tarmen nnd Altenwall (auch in der Neumark verzeichnet) gelegen, welches
Neu-Stettin auch in Anspruch nahm, von einem Simon Podcwils, wohl Erbe
des früheren Verwalters in Altenwall, siebe N. 45, erbalten haben; es wurde
gegen Reimar Podewils geklagt nnd erfolgte Entscheidung von Stargard, d.
28. April 1670, dass dem Gert Wedig v. Gl. das ihm von den Aeckern
insolutam und erblich zustehende Holz Klützkow zugeschlagen, worüber
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Cousens ertheilt wurde. (Pomm. St.-Arch.) — 1677 Cousens: Anno 165S
und 1660. Fanl v. Herzberg auf Lottin, verkauft reap. vertauscht reit Vor-
wissen seiner Gemahlin Anna Maria v. Herzberg, 166f>. d. 19. Januar nnd
•eines Sohnes Franz Erdmann v. Herzberg alle seine Grundstücke in Lottin
und Herzberg an den Amtshanptmann Gert Wedig v. Gl. erblich nnd erbielt
dafür: 1, das Gnt Briesenburg ohne die Glashütte, 2. die freie Neben-
lischerei auf dem grossen and kleinen Briesen-See mit Klippennetzen nnd
Beugen 8. 3 Hofe in Kussow, 4, freie Holzung auf der Feldmark Briesen-
burg (Kretachmann). — 11178, d. 7. Februar, Gramenz, trifft Gert Wedig
Disposition wie es in Ansehung seines Sohnes nnd seiner 5 Töchter gehalten
«erden soll. (Pomm. St.-Arch.) — 16ö4 hatte Gramenz etc 8 Lehnpferde
in ges teilen.
1856 noch befanden sich von Gert Wedig, seinem Sohn Casimir 130,
und Enkel Gert Wedig, 168, in der Kirche zn Gramenz Epitaphien nebst
Ölgemälden, Portrait« von ihnen, welche letztere noch in Grflnwatd später
vorhanden waren. Die Epitaphien bestehen aas grossen ausgeschnitzten , ver-
goldeten nnd sonst noch verzierten Holztafeln mit zollhohen Lettern beschrieben;
die für alle 3 geltende Aufschrift lautet: „Stehe Leser bei diesen ans der
„Asche des 1703 fatalen Kirchenbrandes, 1729 erneuerten Ehrendenkmale.
„Siehe Dich mit Juno um nach dreien um das Vaterland hochverdienten
„Männern, deren 2 im vorigen Säcnlo, einer aber im gegenwärtigen ihr rühm-
.reiches Leben beschlossen." Darunter auf der 1. Tafel besonders: „Hier
„siehst Du den weiland Hoch wob Igebornen Herrn, Herrn Gerhard Wedige
„v. Glasenapp. Erb-, Burg- and Schlossgesessenen auf Gramenz, Kurfürstlich
„Brandenburgischen Eath, Amts-Hauptmann und Burgrichter zn Neu-Stettin,
.Canonicum eines Hochwürdigen Dom-Gapitels zu Colberg', geb. 1618. gest.
„1678, alt 60 Jahre. Wegen seines hohen Verstandes und Meriten Patriae
„Common, des Vaterlandes Stütze benannt."
Besitz: Gramenz, Wurchow, Eschenriege, einen Antheil erbte
er von seinem Vater, den andern kaufte er für 2500 Gld. 1660 von der Wittwe
des Hans Friedrich von Kleist zurück, Vorwerk Neu-Stettin, Bepplin,
Streitzig, Ort.h, Anth. bei Bublitz, '/, Lottin, Babylon, Valm, Briesen-
■urg, Anth. Wusterhanse; Anth. Wnlflatzig, Hammer nnd Steiufurt
kam vom Vater an ihn und Bruder Otto Caspar, 88; sie überliessen letztere
u Vetter, N. 96, der sie und zwar Hammer b, Steinfurt e, 1665 an Caspar
Otto F. Seyger verkauft hat Mit diesen Gutern Wnlflatzke muss viel gehandelt
worden sein, da sie Major Christian v. Zastrow und später Ernst Henning v.
Bonin besassen. Ferner: Ealenburg, Sannort, Dummerfitz, Redel, von
den ein Theil an die v. Redel von Gert Wedig verlehnt war, wie es auch
froher bereits (s. N. 45) stattgefunden hatte.
Gem.: Margaretha Juliane v. Wolden-Wusterbart, sie war 1678 bereits
verstorben.
Sohn: 120.
Tochter: 1. N. N. lebte 1678. 2. Eesea; Gern : Conrad v. d. Goltz,
der 1678 auf Oerden, 1685 nicht mehr dort, wohnte; Kaiserlicher Capitain auf
Loben, Kesbnrg, dessen erste Gemahlin Dorothea v. d. Borne aus Grassee,
Tochter von Joachim v. d. Borne-Grassee, Dolgen n. Born und der Maria v.
Qlasenapp-Bärwalde (s. N. 80). — 3. Barbara Juliane, Hochzeit d. 2. Febraar
1683, starb schon December 1683 im Kindbett. Gem.: Egidins Christoph
t. d. Osten-Pinnow, Würzen, Lflmzow, geb. 29. Januar 1661, spater Landrath,
war ein Enkel von Sophia Anna v. Glasenapp N. 51; sein Vater Joachim Wedig
v. d. Osten, Major auf Pinnow, b. M-: Dorothea v. Podewils-Podewils; seine
3- Gemahlin Anna Maria v. Carnitz, die 3. Martha Maria v. Borcke; er bcsass
in Folge Verheirathung mit Barbara Juliane v. Glasenapp Eulenburg, Sannort
und Dummerfitz, auch Stibbeboru, welches letztere die v. Bonine 1737 von
ihm einlasten. 4. Margaretha, geb. 1645, gest. 1698. Gem.: Dinnies
12*
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— 180 —
v. Blankenbnrg- Priedland; 1680, d. 25. September Überliese ihm sein
Schwager N. 120 Oerden. — 6. Elisabeth, lebte 1678. Gem. I.: Rüdiger v.
Massow-Bartin, Treten. Hochzeit d. 29. November 166«, lebt 1670; b. V.:
Ewald v. Massow-Bartin, Rummelsburg, s. M.: Eather v. d. Goltz- Clausdorf.
Gem. II.: Casimir v. Zitzewitz-Brotzen, Jannewitz, Päppeln, Hauptmann
1688, war 1686 mit Elisabeth v. Gl. bereits verheiratbat, starb 1708; s. V.:
Claus Jürgen v. Zitzewitz -Brotzen, Jannewitz; s. M.: Maria Elisabeth v.
Glasenapp-Gramenz 1664 (s. N. 64). Elisabeth v. Gl. war I. Gemahlin, II. eine
geb. v. Mttnchow-Clannin; erstere muss alBO vor 1708 bereits gestorben sein.
88. Caspar Otto. 2. 3. y. 64. Wnrchow, geb. 1625 and 1025 Vasallen-
Tabelle o. Hufenmatrikel zu Gust bereits angegeben; gest. d. 24. Januar 1661
auf dem Landtage zu Colberg und am 6. November ejd. in Wnrchow feierlich
beigesetzt. Kurfürstlich Brandenburg» ch hinterpommerscher L&ndrath,
Hauptmann (Rittmeister). König; „Er besuchte Schulen, hat studirt, war
wissenschaftlich für den Kriegerstand vorbereitet und hierfür von ansehnlicher
Person und Männlichkeit besonders beanlagt, zu welchem Stande ihm auch der
Präsident Ewald v. Kleist gerathen; er trat in Knrbrandenburgi sehen Kriegs-
dienst, blieb dort 3 Jahre, machte Reisen nach Holland etc. nährend seiner
Dienstzeit. Bei der Truppe hat er viel Achtung: gehabt, bei guten Eigen-
schaften als: Sündhaftigkeit, Treue und Glauben ist er überall beliebt ge-
worden; bei Hofe, wo der Kurfürst ihn gern sah und sehr leiden mochte, auch
öfter zu „importenten" Verrichtungen gebraucht worden. Seine Offiziere und
alle Soldaten haben ihn dergestalt gefürchtet und geliebt, als es hat möglich
sein können. Wie Sr. Kurfürstliche Durchlaucht die Kriegsvölker haben ab-
danken lassen und die meisten Compagnien in Uneinigkeit zwischen Offizieren
und Reutern beim Abschiede geriethen, hat er und dessen Volker nicht anders
als im offenen Felde wollen abgedankt sein, da denn seine Offiziere und
Soldaten, nachdem sie ihres Eides erlassen, die Standarten genommen, ihm
gegeben und sich verpflichtet: er möchte reiten, wohin er wollte, eie wollten
ihm folgen Er wäre auch nicht allein mit seinen, sondern andern Völkern,
die sich ihm freiwillig, ohne Geldzährang verbindlich gemacht, nebst dem
Herrn Oberst v, Schlippenbach bald in französische Dienste getreten, wenn
er nicht von seinem Vater nach Hause gefordert worden. — 1654, d. 25. Hin.
Beisetzung der Leiche des Hersogs Bogislaf XIV. in Stettin, so spät nach den
Stürmen des 30jäbrigen Krieges, wobei Caspar Otto das Pferd eines der
Fahnenträger führte. — 1663, den 23. Dezember, suchten Caspar Otto und
Bruder Gert Wedig v. Gl. die Belehnung mit den durch ihren Vater bereits
von Jacob v. Lohde erworbenen Gütern, was durch den 80 jährigen Krieg und
andere Störungen versäumt war, nach, die jedoch 1664, weil der Kurfürst
diese freigewordenen Lehen anderweit verleihen wollte, vorläufig abgelehnt
wurde; dieselben konnten jedoch nicht anderweitig verliehen werden (s. N. 87).
Wie schon angegeben, starb Caspar Otto v. Gl. am 1. Janaar 1661 auf den
Landtage zu Colberg; durch den Transport, der sich verzögerte (s. N. 87),
fand die Beisetzung der Leiche erst am 6. Nov. zu Wnrchow statt, bei welcher
Gelegenheit die Schwester der Gemahlin, Clara v. Podewils-Crangen, geb. v.
Zitzewitz, der Kirche zu Wnrchow das noch jetzt vorhandene älteste Kirchen-
buch geschenkt hat. Bei seinem Leichenbegängniss zugegen: ausser vielen
Verwandten und hohen Bekannten sind Adam v. Podewils, Caspar Ewald v.
Massow- Beelitz, Tessen v. Zitzewitz, Ernst Bogislaf v. Zitzewitz genannt.
Besitz: Wnrchow, Antb. Gramenz, Storkow, Flakenheide,
Zuchen, Janikow, Anth. Wnlflatztg, .Dummerfitz, Anth. Bärwalde,
Wissbnhr, Pennekow, Freetz etc.
Altenwalde mit 3 Rittersitzen, zu dem Zacherin eine Pertinenz, die
hiesigen Bauern und Kossäthen dort Dienste leisten mussten, zn jener Zeit
auch Altenwall genannt, haben die Wittwe und die Vormünder der Sohne
etwas vor 1679 nebst Dummerritz erblich an Wulff v. Weyher verkauft, nach-
aby Google
— 181 —
dem Caspar Otto v. Gl. die Creditoren des Bruders Gert Wedig an Alton-
wilde befriedigt, und beide Otiter für sich und seine Erben erworben hatte.
Die Lehnsrecht« der v. Glasenappe an diesen Gütern Altenwalde mit Pomniersc.hliof
ud Petersmark, welche letzteren noch 1804 im Besitz der Familie sich be-
fanden', anch Kratzkenkathen, Zacberin, Altmühl nnd Fiacherkathen, waren
jedoch bis 1846 noch nicht aufgehoben: denn als der Jastizrath Klöbr sie
entehen wollte, besonders Altenwalde, waren anter andern als Agnaten der
Major Paul Ernst August Wilhelm 267, nnd Heinrich Caspar Otto, 253, v. GL
in dem Aufruf 1846 aufgeführt; anch protestirte 1817 die Gemahlin von
Wilhelm August, 293 v. GL, Emilie geb. v. Versen Namens ihrer Sühne gegen
die Allodiflcirnng von Altenwalde nnd Pommerschhof; die Ansprüche wurden
jedoch nicht realisirt nnd die Familie v. Glasenapp 1847 an den oben ge-
nannten Gütern präclndirt. 1770 fragt ein v. Kleist noch bei der Lehnskanzlei
an, dass, wenngleich inzwischen die Gramenzscnen v. Glasenappe c. 1679
Altenwalde an v. Weyher verkauft, dann Probst Samuel v. Oesterling, Bruder
von Ernst Christian v. Oesterling (s. N. 93) es nebst Langen besessen und
am 5. März 1733 es an den Regierangsrath v. Dreyer verkauft hätten, wozu
auch ferner noch 2 Krüge, 1 Mühle, 1 Schneidemühle gehörten , ob diese noch
v. GlasenappBche Lehen seien, und die Pollnowechen, Manowschen, Luknitz-,
Coprieben-Bärwaldeschen v. Gl. Lehnsrechte daran hätten und event. abge-
funden werden mussten. Diese Guter waren damals noch nicht abgelöst worden,
wie es ja 1847 erst geschehen ist. In der Vas.- Tabelle von 175ti „Neu-Stettin
und Gramenz v. Glasenapp commembrirter Kreis" steht: „Friedrich von Dreger,
22 Jahr alt, (Altenwalde, Langen zum todten Kauf von den v. Glasenappen
für 20,000 rth)," so wie „Carl Heinrich v. Sydow, 58 Jahr zu Königberg
(8annort, Dummerfitz zum todten Kauf von den v. Glasenappen
10,000 rth.). Ferner Besitz Anth. Wulflatzke, Hammer b. nnd Steinfurt c.
(8. Brnder 87.) —
Am Schlüsse der Biographie Caspar Ottos v. Gl. von Bolduan:
Memoria Heroicae familiae Glasenapianae celebritate genesis, pietate, ac
sapientia nobilissimis Viris.
Dn. Casparo Ottoni
„ Laurentius
„ Micheli-Hagno
„ Conrado Ottoni
„ Leopold Casparo
,, Danieli
„ Rüdigere seniori
„ Ottoni seniori
„ Ettdiger juniori
„ Farisi
„ Casimiro
„ Barnirao
„ Conrado, Casparo etc., agnatis haere ditoriis in
Gramenz, Follnow, Manow, Treten etc., dominus suis omni observantiae studio
altemum colendus. gez.: Paulus Boldnanns honoris ergo consecret. —
Gem.: Ernestine v. Zitzewitz; i. V.: George Zitzewitz, Churfurstl.
Croyscher Bath auf Varzin; i. H.: Auguste v. Zitzewitz-Budow , Hochzeit
25. September 1685; Vermählung Caspar Ottos nnd Ernestines, d. 23. December
1658 zu Gramenz; sie lebte als Wittwe 1677, starb 1699 und wurde den
7. März zu Wurchow bestattet.
Söhne: 121, 122. Ein Sohn, der älteste vor diesen, ist bald nach der
Geburt gestorben.
Töchter: 1. Hargaretha, starb 1703 zu Wurchow, 2. Anna Diana.
Gem.: Ewald v. Puttkamer auf Paddiger und Wustrow; s. V.i Christian
v. Puttkamer 1628—1679; s. H.: Kegina v. Massow; seine zweit« Gemahlin
Glasenapp! is
■aby GOOglC
— 182 —
Elisaheth v. Hey deb reck, nachdem Anna Diana 1698 gestorben war; sie wird
ans Freetz, welches 1737 v. Glasenappen Besitz war, angefahrt (v. Ledebnhr),
3. Ursula Elisabeth, Hochzeit d. 1. Dezember 1677, starb d. 10. August
1729. Gem.: Ewald Bogislaf v. Bonin, geb. 1654, gest. 1719, Landrath,
Prälat zn Colberg auf Claptow; s. V.: Wedig v. Bonin auf Clanin, Peterwitz
etc., geb. d. 19. Juli 1612, Landrath und Oberst; s. M.: Barbara v. Wolden,
geb. 1623, gest. 1707. 4. Erdmnthe Angnste, 1698 todt. 5. Clara
Margaretha, Hochzeit d. 15. Februar 1687, starb d. 16. März 1735 als
Wittwe; Gem.: Tassen Ulrich v. Bonin, geb. 1616, gest d. 8. Juli 1691
zn Parsow, auf Paraow, Schwemmin, Dubbertech etc. gesessen, s. V.: Ernst
Bogislaf v. Bonin, 1674 in Knrbrandenburgischem Dienst gefallen. Am
13. September 1698 war ein brüderlich und schwesterlicher Vergleich abge-
schlossen, (s. N. 121, 122); nach demselben erhielt jede der noch lebenden
Schwestern Ursula und Clara Margaretha 1400 GH. ; die nach der am 18. Juni
1732 erfolgten Bestätigung der damals noch lebende Bruder, der FeldmarBchalt
Caspar Otto v. Gl. 122, allem mit auf seine Lehne nahm, resp. sie auszahlte.
89. Jürgen Paul. 1. 8. v. 68. Manow. Hat von 1634 bis 1638 in
Greifswald studirt. Die Immatriculation an der Universität Greifswald lautet:
1634. Georgius Paulus Glasenap; equestris Pomeraniae in Manow, Polluow,
domini Petri Glasenap consilierii provincialis ex Barbara Boreken, eqnestri de
Eegenwaldt Pomerana. filius, nnd wurde 1634 von ihm unter dem Dr. David
Mewes, welcher Königl. Schwedischer Vicepräsident beim Tribunal in Wissmar
war, eine lateinische Disputation über Tacitns gehalten. Kurbrand enburgia eher
Hofjunker. 1641 wohl schon todt. (s. N. 90, 9t). Er soll im Gefolge des
Kurfürsten auf der Heise von Berlin nach Königsberg beim Uebergang über
die Oder, wo die jungen Herren Muthwillen getrieben haben, verunglückt sein. —
90. Andreas Otto. 2. S. v. 68. Manow; geb. Juni 1619, gest. 1661.
Auf der Universität zu Greifswald ist immatriknlirt worden: 1634 Andreas
Otto Glasenap, eonester Pomeranns ejnsdem domini Petri Glasenap ex Barbara
Boreken fiiius (s. N. 89). Kurbrandenburgischer Hofjunker, Landrath und
Director der Ritterschaft, auch Kriegs-Komissarius. Nach Boldnan:
Andreas Otto v. Gl. ist, nachdem er die Rudimente in der Schule abgelegt,
nebst seinem ältesten Bruder anfänglich auf die Universität zu Greifswald,
folgendes nach Königsberg zn Preussen verschicket, um sich allda, weil Ihrer
Kurfürstlichen Durchlaucht von Brandenburg hochseliger Herr Vater zu der
Zeit daselbst residirt, nebst dem Studium dem Hofe sich bekannt zn machen;
da er sich darin dergestalt qualificiret, dass er nebst seinem Brnder für Hof-
jnnker aufgenommen worden, es ihm auch an ferneren Beförderungen nicht
würde ermangelt haben, wenn er selbige durch Continuation des Hoflebens
amtiret hätte nnd abwarten können. Wie sich aber mit seinem seligen
Bruder auch ein kläglicher Fall begeben, haben die dadurch hoch betrübten
Eltern ihn zu eich gefordert Da aber der Vater kurz darauf gestorben, hat
er mit Einwilligung seiner Frau Mutter, in Gesellschaft des Herrn Georg v.
Bonin, Kurfürstlich Brandenburgischen Geheimen Kaths und Fürstlich Croyachen
Hauptmanns zu Bublitz eine Heise in Holland, England und Frankreich gethan.
Nach abgelegter solcher Heise hat er sich mit Jungfer Maria v. Podewils,
Herrn Joachim v. Podewils auf Orangen und Haus Demmin Erbherrn Tochter,
1641 in ein christliches Ehegelüdde eingelassen nnd selbiges 1613 auf dem
Hause Manow durch die priesterliche Copulation vollzogen, welche ihm
7 Söhne und 3 Töchter, wovon Jungfrau Barbara Cathanna an Georg v,
Stojentin vermählt, darbrachte. — Nachdem er den 8. August 1661 Morgens
nach verrichtetem Gebet, welches er allemal seinen Verrichtungen hat vorher-
gehen lassen, zwischen 7 nnd 8 auf sein Gut Sedel geritten, allda in Feld-
geschäften einige Anordnungen zn machen und bei seinen Leuten gekommen,
hat das Pferd sich unter ibm unstät bezeuget, worüber er es gestraft, als es
sich aber nicht wollen strafen lassen, hat er die Flinte, so er mit Schrot ge-
Jigitizccty G00g[c
— 188 —
laden vor sich liegen gehabt, beim Laufe ergriffen und mit dem andern Ende
das Pferd in den Kopf geschlagen, ob nun wohl der Haken, worauf der Hahn
zn ruhen pflegt, mit einem Vorschlage versichert gewesen, so ist doch von dem
Schlagen die Entzündung und der Schuss verursacht worden, welcher recht
auf die Brost nach der linken Seite vorwärts und nach des Wundarztes Aus-
sage noch ins Herz gegangen. Nach geschehenem Schuss, als er noch einen
Sprang des Pferdes ausgebalten, ist er rücklings zur Erde niedergesunken,
doch dass er den Zügel in der Hand nnd das Pferd dabei festgehalten. Da
aber das Pferd noch nnstäter sich erwiesen, hat ers laufen lassen, nnd indem,
weil leichtlich zn erachten, er nicht gewasst noch gefühlet, dass er geschossen,
sich wieder aufgerichtet, dem Pferde nachzulaufen. Als er aber irgend einen
Schritt oder 4 gethan, hat er zn einem seiner Leute, welcher auch sich dieses
Unglück vermuthet, gesagt: „Ob ich mich auch mag geschossen haben?" und
sobald er diese Worte gesprochen, ist er wieder niedergesunken und hat seinen
Geist aufgegeben, nachdem er 42 Jahre und etliche Wochen erreichet. Nach-
gehende ist er d. 6. November zu Manow adlig begraben worden. Die Leichen-
predigt hielt Pastor Friedrich ZüUichow, der sie auch bei der Tochter Barbara
Catharina gehalten hat. —
1614. Der Prozess, den Claus v. Lettow gegen seinen Vater, den Land-
rath Peter v. 61., 68, geführt hatte, wird von 1641 an gegen Andreas Otto
T. Ol. von ihm weiter verfolgt. Andreas Otto, noch minorenn, bittet um
Aufschub der Entscheidung, damit er die noch fehlenden Beweisstücke herbei-
schaffen könne. Inzwischen bringt Claus v. Lettow ein Dokument bei, in
welchem Helene v. Gl., seligen Ludwig v. Petersdorfs auf Jacobsdorf nnd
Lnhgust Gemahlin, laut ihrer Verschreibung d. d. Bublitz, d. 1. März lö41
dem Claus v. Lettow auf Britzke und Sydow erbsessen sich schuldig zn seiner
Befriedigung erklärt, and ihm dasjenige Residuum an einer Obligation vom
seligen Landrath Peter Gl. auf Manow fttr ihre selige Mutter Anna v. Medem,
seligen Jürgen v. Gl. 59 auf Lutzig erbgesessen, hinterlassene Wittwe, 500 Gld.
Capital ausgestellt, zugesteht. Als Zeuge dieser Urkunde ist Adam v. Lettow
auf Drawebn genannt und rührt diese Schnldf orderung der Helene v. Glasenapp
an Peter wobl aus der Abfindung ihres Vaters Jörgen hei Uebernahme der
Unterlassenen Güter Georgs 28, durch Peter v. Gl. her. Andreas Otto ist
ins Ausland (s. oben) gereist, seine Mutter Barbara geb. v. Borcke, bittet die
Sache hinauszuschieben nnd übersendet mehrere Schriftstücke, durch welche
die von Otto Rüdiger, 62, an Ludwig v. Petersdorf geleisteten Zahlungen be-
stattigt worden. Im Februar 1643 ergeht das Urtheil zn Gunsten Claus v.
Lettows, indem Andreas Otto zur Zahlung von 500 Gld. angewiesen wird.
Nun verlangt Claus v. Lettow die ganze Obligation von 1000 Gld., gestützt
auf den bei Peter erwähnten Vertrag vom 1. März 1641. Helene v. Gl. be-
kennt am 3. April 1613, im Beisein von Hans v. Lettow und Thomas v.
Lettow, die Richtigkeit dieser Forderung, welche auch nunmehr durch Er-
kenntniss vom 29. Mai 1645 als richtig angenommen wird; ob Andreas Otto
oder Andere, oder ob nnd wann gezahlt worden, ist nicht zn erfahren gewesen.
(Hofgerichtsacten , Pomm. St.-Arch.) ■- 1654, d. 25. März war Andreas Otto
v. Gl. auf dem Leichenbegängnis» des Herzogs Bogislaf XIV. in Stettin. —
1656 sind Andreas Otto v. Gl. und Ernst Bogislaf v, Bonin beauftragt die
Mnaternng, speciel in den incorporirten Ländern vorzunehmen; in einem
Bericht vom 22. October 16; B an die Kurfürstliche Regierung klagen sie:
„dass nur 22 Personen erschienen, wo wir von denjenigen, so sich gestellet,
Speciarrerzeichniss mit übersenden, Ihre Namen aber zn annolliren haben sie
sich geäussert, weil ihrer so wenig sich gestellet haben; wir haben auch den-
jenigen angedeutet, sich allhier bis morgen auf weitere Ordre aufzuhalten,
worüber aber sie sich beschwert, vorgebende, dass ihnen solches daheim nicht
wäre angedeutet, da nunmehr sie sich auf lange Zeit nicht gefasst gemacht
bitten. Wir wollten den Wenigen auch anf Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht
aby Google
gnädigen Befehl einen Corporal vorgestellt haben; er hat sich aber solches
anzunehmen geweigert, weil kein Oberoffizier vorhanden. Die Bürgerschaft
zn Cöslin ist wegen einfallender Späte und bösen Wettere nicht gemustert,
befindet eich aber in guter Bereitschaft and soll selbiger Musterung morgen
mit dem frühesten vorgenommen werden. Wir bitten unterthänigst am gnädige
Verordnung, was mit diesen wenigen Beutern angefangen und verbleiben Euer
Kurfürstlichen Durchlaucht unterthänigst gehorsamste." gez: Andreas Otto
GL, Ernst Bogislaf v. Bonin.
Eine solche Musterung muss allgemein von sehr trübseligen Resultaten
begleitet gewesen sein, denn 1665 berichtet Zacharias Schlieft7, Amtmann in
Gültzow: „selbst die Knechte haben sich nicht zur Defension freiwillig:
brauchen lassen, sondern losen müssen;" sowie es am 10. März 1655 beiast:
„Autheil der Mannschaft, so ganz Pommern zu einem Römerzug aufbringen
muss, als: 34 zu Ffeid und 200 zn Fnss." In dem Musternngsbericht von
Andreas Otto v. Gl. 1656 hatte er 2 Pferde gestellt, „die Stadt Colberg
4 Pferde; die Stadt Cöslin will ihre innerhalb 2 Tagen gestellen, auch seien
etzliche vom Adel, die sich erbieten, die Ihrigen in kurzer Zeit zn ge-
stellen etc." — Die Regierung zn Golberg hatte in Folge des magern Berichte
der Musterungskommission unter dem 29. October 1656 an den Kurfürsten be-
richtet, dass am 22. eine Musterungskommission angeordnet gewesen und
Folgendes zu berichten sei: „Aus den incorporirten Landen haben sich 22
gestellt, wie beiliegende Liste ausweiset, wieder aber in wenig Tagen zn
stellen sich anerbotten." Einige Distrikte, als der Greiffenb erger und Belgarder
sind mit schriftlicher Excusation ihres Unvermögens eingekommen, und dass
die Zastrowsche Werbung, was zur Lehnsfolge gehöret, weggenommen. Die
Pyritzer, Stargardter und Saazjger Kommissionen haben nichts berichtet In
Neu-Stettin haben sich anch laut beiliegender Relation etwa 11 Pferde ge-
stellt; in Btolp haben sich nach und nach bis 40 Pferde eingefunden etc.
,, Weil etlichen augustiam termini alligiret nnd es bekannt, dass zn Leuten und
Pferden und Gewehr sobald nicht zu kommen, haben wir abermals Kommissionen
in die Distrikte zn weisen, darin zn verbleiben und ihnen anzudeuten, dass sie
zwischen dies und dem 3. November ihre Folge für sie gestellen sollten, an-
gedeutet, deren Expedition wir gewärtig sein. Und nebst göttlicher Empfehlung
verbleiben wir Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht nnterthänigst pflichtschuldige
Diener." gez; Lorenz Christoph Somnitz, Matthias Krockow, Adam Pode-
wils etc. Inzwischen, am 27. October 1656, war vom Kurfürsten ein specieller
Befehl an „den vesten unsern lieben getreuen Andreas Otto v. Gl. auf
Manow abgesandt: „etc. Unsern gnadigsten Gruss. Alldieweil nn sieder dem
die Gefahr sich hefftig gemehret und in dem Stolp and Sclilawer District
wicle Städtlein und Dörfer von wenig Leuten, davon gar viel hätten können
gewehret werden (bewaffnet), Eingeäschert sein nnd derhalben dahin zn sehen,
dass ein Jeder, was er zu leisten schuldig angesichts aufbringe: Als befehlen
wir Euch hiermit gnädigst, dass ihr dänen von Adel in den incorporirten
Landen alsfort notifleirt nnd andeutet, dass ein Jedweder seine schuldigen
Rossdienste angesichts bei höchster Ungnade und Straffe des Rechtens, so
darauf stehet, für Euch gesteile und Ihnen auf 4 Wochen Unterhalt mitgeben.
Ihr werdet äusserst davor sein, dass die Aufbringung unfehlbar geschehe,
anch zu dem Ende Euch Selbsten in die Quartier begäben nnd darin verbleiben,
biss die Pferde nach nnd nach gestellet werden und diejenigen, so gestellet
worden, von Euch behalten und nachen als dem Rittmeister Ernst Bogislaffen
Bonin überliefern. Sollte ein oder ander sich seiner Schuldigkeit furo ent-
ziehen, sein Lehnpferde nicht schicken nnd dadurch dem Lande mehr schaden
zufüget werden, der hat sich nicht anderes za versehen, alss dass die strafe
des Rechtes ohnfehlbar erfolgen wirdt, gestalt dann auch die Verantwortung
des bereite geschehen schadenss demjenigen so dass Ihrige nicht geleistet,
schwer genug fallen wird. Hieran beschiehet Unser gnädigster WiLle nnd wir
aby Google
— 185 —
seyn Euch in Gnaden voll beigethan." — Ein anderes Dekret , ebenfalls vom
27. October 1656, wohl veranlasst auf Reklamation seitens einiger der Ritter-
schaft, enthält: „Wir lassen es allerdings dabei verbleiben nnd habet Ihr dieses
in beachten, dass die Pferde nicht nacher Cörlin sondern Cttelin gezogen nnd
gestellet werden etc. den vesten l'nsern lieben getreuen Andreas Otto
t. Gl. auff Manow." Dies Dekret hatte wohl circolirt, denn anf der Kehrseite
hatten die Herren vom Adel gezeichnet, dass sie dies Mandat erhalten. Anch
der Coadjntor erliess folgenden Befehl: „Ludwig Christoph Graf v. Eberstein,
Herr auf Naugard, Land Massow etc., Entbieten den Yösten uusern summt-
liehen Lehnleuten und Lieben getreuen, so woll in den Hinterpommerschen
als incorporirten Landen gesessen nnsern gross und geben Euch hiermit zn
vernehmen, wie dass wir jetzo zur Stunde von Ihrer Kurfürstlichen Durch-
laucht unseren gnädigsten Kurfürsten und Herrn ein eilfertiges anschreiben,
so an Andreas Otto Glasenappen wegen der Lehnpferde abgegangen, darin
enthalten, dass ein jeder sein Lehnsfollge angesichts bei vertust (?) der darin
angedeuteten straffen (?) nachen Cö'sliu den 3. November einschicken soll, zu
unser Notiz bekommen etc. Ihr sollet auch diesen Befehl von einem znm
andern nach Verlesung schicken, den Empfang darauf bezeichnen Und der
letzt« dieses Original nebst dem vorigen wieder einsenden etc. d. d, Quarken-
barg, d. 1. Novbr. 1656."
Besitz: Manow, Znchen (b. Zanow), Pollnow, Zettnn, Kotzog,
Seidel, Viverow, Seibarg, Wissbuhr, Zewelin. Gerbin, Grünhof,
Kossnow, Marien (König) etc.
Gem.: Maria v. Podewils; verlobt 1641; Hochzeit 1643 in Manow;
sie lebte noch 1661 als Wittwe; i. V.i Joachim v. Podewils, geb. 1670, Land-
Vogt zu Stolp auf Grangen, Dernmin; i. M.: Hargaretha V. Kamel.
Sühne: 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129.
Töchter: 1. Barbara Catharina, geb. d. 9. März 1645, Hochzeit
d. 1. Juli 1663 in Manow, sie starb anch dort d. 23. April 1665 im
Kindbett nnd wurde den 5. Juli 1665 daselbst heigesetzt; „sie war von
ihrer Mutter, da der Vater früh starb, sehr gottesfurchtig und in adligen
Tugenden erzogen;" ihre Tochter war die Gemahlin von N. 120.
Gem.: Georg v. Stojentin, schwedischer Rittmeister, Fürstl. Croyscher
Rath 1666, Hauptmann zu Naugard, Massow und Stolp, auf Rumske, Warbelin;
b. V.: Stephan v. Stojentin auf Bumske etc., starb d. 13. October 1629;
b. M.: Lucia v. Jatzkow-Schwartow. Georg v. Stojentins 2. Gemahlin war
Ilaabo Sophia v. Puttkamer, Tochter Jacobs v. Pnttkamer. — 2. Maria
Hargaretha, Hochzeit d. 4. Mai 1677; Gem.: Ernst Bogislaf v. Zitze-
witz, Landrath anf Varzin 1659, er starb d. 2. September 1692 zu Wnssow
und hatte als 1. Gemahlin eine v. Manch ow gehabt; s. V.: Jürgen v. Zitzewitz,
Fürst). Croyscher Rath, Hauptmann zu Stolp; s. M.: Augaste v. Zitzewitz;
seine, Ernst v. Zitzewitz Schwester s. N. 88, Maria Margaretha lebte als
reiche Wittwe, kinderlos in Coslin und starb dort zwischen 24. und 30. Harz
1709. Ueher ihre auf Turcze, Brotzen und Techlipp ausstehenden Gelder s.
Bruder Peter 123. — 8. N. N. Gem.: Carz v. d. Goltz auf Clausdorf,
Reppow und Brutzen; deren Tochter Esther v. d. Goltz war die Gemahlin
Ewalds v. Massow, deren Sohn Rudiger v. Massow der Gemahl von Elisabeth
v. Glasenapp (s. N. 168). Cartz v. d. Goltzs Vater: Hans v. d. Goltz, Land-
rath zu Crone, Hauptmann zu Draheim; s. M.: Dorothea v. Versen-Tietzow.
91. Peter. 3. S. v. 68. Manow; er starb wohl schon vor 1641, denn
in dem beim Bruder Andreas Otto aufgeführten Prozess des Claus v. Lettow
wird dieser allein nnr als Lehnsfolger seines Vaters in Anspruch genommen.
92. Paul. 1. 8. v. 71. Pollnow.
98. Peter. 2. S. v. 71. Pollnow; starb d. 13. April 1695. Kurbranden-
borgisch-binterpommerscher Landrath. — 1654 hatte Peter v. Gl. auf
Pollnow, Gerbin etc. 3 Lehnspferde zu gesteilen. — 1674 hatte die Stadt
aby Google
— 186 —
Pollnow mit Umgebung ihrer Herrschaft, gegen die sie versuchte zu opponiren,
den Kurfürsten am Bewidmnng dreier Viehmärkte zn den 3 Krammärkteu
gebeten; 1674, d. 15. Juni, Potsdam, wurde der hinterpommerachen Lehns-
kanzlei der Befehl ortheilt, die Consense zu den Viehmärkten d. d. 26. Jitni
1674 auf Antrag der Pollnower Bärger, also ohne Peter v. Gl. gehört za
haben, zn ertheilen. Darauf richtete dieser in demselben Jahre ein Anschreiben
folgenden Inhalts an den Kurfürsten: „Pollnow ist durch Herzog Erich von
Pommern 1474 gegen 6 Dörfer an meine Vorfahren durch einen Permutations-
Vertrag (wieder) gekommen und haben die TJnterthanen den üblichen Burg-
dienst zn leisten gehabt. 1613, anch 1617, haben die Vorfahren der Stadt
gewährt, einen Rath und eine Polizei Ordnung einzurichten, der (jerichtsvogt
allein nur vom Herrn dependiret, der Rath und Bürgermeister von mir
confirmirt werden müssen; die Ob erJurisdiction ist auch für den Herrn vorbe-
halten. Das haben sie bei Bitte um Viehmärkte in Pollnow verschwiegen
und würde er befragt worden sein, so müsslen die Viehmärkte ähnlich wie
zu Herzog Barnims Zeiten 1601 in kleinen Städten aufgehoben werden. Er
müsse davon recognitiones et fructns jurisdictionales erheben, desgleichen anch
bei den Kram mär kte n , zumal die bei Rügenwalde liegenden 6 Dorfer
Hanswalde, Kusserow. Schwolow, Krackow, Heitzow, Oannin (zn
denen auch wohl Stemm tz mit einer Burg gehörte), den Nutzen der
Pollnow sehen Guter um das 3 fache übertreffen. Entweder die
Concession der Märkte wieder aufheben oder sie z. B. von der Regierung
einrichten zn lassen, dass ihm die Direction und was davon dependiret sammt
der Jurisdiction und deren Abnutzungen innerhalb der von meinem Städtlein
Pollnow von Altersher habenden Gerechtigkeit ungekränket mögen gelassen
und dergestalt obrigkeitlicher Respect beibehalten werden." — 1676, d. 15. Juni,
Cöln a. d. Spree, erfolgt auf diese Viehmarktaangelegenheit folgendes Dekret
an die Hinterponrmersch-Cam min sehe Lehnskanzlei: „etc. dass der Zoll, die Juris-
diction nnd was davon dependiret bei den Viehmärkten in Pollnow, dem
Peter Gl. , „Gerichtsjunker von Pollnow" gelassen werden solle." — Der
Pollnowsche Bürger hatte sich zu Excessen hinreissen lassen und war auf
Peters v. Gl. Antrag folgender Bescheid nnd Befehl von dem Kurfürsten d. d_
Anklam, d. 1. August 1676, an das hinterpommersche Hofgericht ergangen.
„etc. so befehlen wir Euch hiermit in Gnaden, die Verfugung zu thun, daaa
gedachte Einwohner zu Pollnow wegen der begangenen Excesse gebührend
bestraft und ihnen sub poeni anbefohlen werde, sich aller attentate Staate
Processi zu enthalten, dasjenige, was sie sowohl an Diensten als Gelde zn
prästiren schuldig sein, dem Supplikanten gebührlich entrichten, keinen ferneren
Aufstand oder verbotene Zusammenkünfte anzustellen, sondern dem Supplikanten,
als ihrer Obrigkeit, schuldigen Respect zu leisten und des Ausgangs des
Prozesses abzuwarten." —
168) hatten Bürgermeister und Rath von Pollnow und die TJnterthanen
bei der Regierung wider den Landrath Peter v. Gl. geklagt. — Peter v. GL
berichtet am 6. November 1681 an den Kurfürsten wie folgt: „Es ist ein
Kerl Namens Mütze nach S targar d (und wollte auch nach Berlin) und regt
die Sache an, wie hier: 1. wollte Pollnow uiebt mehr in der TJnterthänigkeit
zu den v. Glasenappen stehen; 2. wollen sie nicht mehr die Dienste thun
und sind trotzig, wollen nicht mehr Mediatstadt sein; 3. Veränderung der
G ranzen, die sie bereits vor 4 Jahren rerändert haben, 4. sie achten keine
gerichtlichen Verordnungen und wollen die Gerichtsabgeordneten nicht instituiren
(Patronat steht so wie so dem Adel allein nur zu). Seit 20O Jahren den
Vorfahren (wieder) botmässig; 1613 ist ein Contract mit ihnen gemacht,
worin ihr Dienst auf ein Gewisses limitirt worden ist, ein Theil Holz abge-
treten und ihnen vergönnt, Bürgermeister und Rath zu erwählen. Es sind
jetzt 106 Hufen Aecker, wovon die Kirche und Priester 8, ich 18 und das
Stadteben 78 Hufen haben, dazu noch 4 mal so viel Grandland. Er würde
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— 1B7 —
gern noch zu mehr beitragen, wenn nicht solche Anforderungen gemacht
worden, die bei Schlawe, C Salin und andern Städten sich Keiner erlaubt.
Es ist schon vor 4 Jahren von Stargard aus gegen sie erkannt, doch nicht
nachdrücklich genug. — „Mich gehts sehr nahe, dass ich unschuldigerweise
auch hei Euer Kurfürstlichen Durchlaucht selbsten soll traduciret werden und
wollte lieber mein Leben verlieren, als bei meinem gnädigsten Herrn in übelem
Verdacht stehen; dass aber diese Leute nichts anders als der Frevel treibet,
ist daraus zu scliliessen, weil so wenig ich, als die Kurfürstliche Collegia zu
Stargard es ihnen treffen können; da ich ihnen doch, Gott weiss, nichts
gethan, sondern Alles zu ihrem Besten gesucht, die Kurfürstliche Collegia
hier ihnen mehr denn zu viel nachgesehn." — Den 5. April 1682 ergeht
von dem Kurfürsten au die hinterpommersche Lehnskanzlei der Befehl: „dass,
da Pollnow und die TTnterthanen excedirt hätten, selbige zur Schuldigkeit
anzuhalten und gebührende Exekution eintreten zu lassen." — 1682, d. 21. Juni,
Stargard. Wohl in Folge dieser Streitigkeiten wurde der am 5. Juni 1613
von Beinen Torfahren Rüdiger Otto, Feter und Felix Gebrüder v. Gl. auf
Follnow mit dem Bürgermeister, Bath und Stadt Follnow wegen verschiedener
Streitigkeiten abgeschlossene Vergleich vom Kurfürsten erst consentirt. (Geh.
St.-Arch-) — 1686 hatten Peter v. Gl. nebst den Hanowschen Vettern, als
Landrath Peter auf Hanow und Joachim auf Gerbin um Erneuerung und
Bestattigung eines Lehnsbriefes auf die im Fürstenthnm Cammin gelegeneu
Guter, als Hanow, Wissbuhr, Seidel, Bossnow, Grünhof, Zewelin, Viveiow,
Zettun und andre zur gesammten Hand mit ihren Vettern gebeten und erfolgt
dieselbe, (s. ürk. N. 22.) — 1689. Ehestiftung für die 2. Gemahlin, die ihm
16,000 Gld. zugebracht haben soll. (Pom. St.-Arch.). — 1691, d. 14. No-
vember, verkauft Esther v. Lettow, Gemahlin des Georg v. Lettow, Tochter
des Claus v. Lettow, den mit 1000 Gld. au Gr.-Beetz als Brantschatz erhaltenen
Autheil an Landrath Feter v. Gl. — 1698, d. 18. October, Cöln a. d. Spree.
Es hatte eine Barbara Gallerin, verwittwete Böttcherin gegen v. Glasenapp
(Caspar) in pto. deb. geklagt und zwar gegen den „bei Unserer Gemahlin
Kurfürstlichen Durchlaucht vor diesem gewesenen Kammerjunker", da v Glase-
napp ihr an 320 Rthl. Capital, welches sie ihm zu hof staatlichem Besuch vor-
geschossen und er ihr schuldig geblieben sei. Es wird an die pommersche
Regierung überwiesen, den v, Glasenapp Vater dahin zu disponiren, dass er
die Supplikantin, Wittwe, wegen der von seinem verstorbenen Sohne zu seinen
nothigsteu Ausgaben gebrauchten Gelder, soweit möglich, contentire. (Geh.
St-Arcb. n. s. N. 131 Sohn). —
Besitz: Pollnow, Gerbin, Vettrjin mit Seiburg, Gr. Beetz,
Hanow etc.
Gem. I: Sophia v. Carnitz; i. V.: Caspar v. Carnitz, geb. 16. October
1590, gest. 20. Dezember 1641, Hochzeit 1632, d. 8. Harz mit Anna v. Podewils-
Demmin, Orangen ; Sophia war die Schwester von Joachim v. Carnitz -Carnitz,
Neides, Kurbrandb. Rath. —
Gem. II: Margaretha Dorothea v. Podewils; 1664, d. 12. Sep-
tember, erhielt Feter v. GL auf Pollnow den Consens zur Heirath 1665 mit
dieser, welche mit seiner 1. Gemahlin im 2. Grade verwandt war, i. V.: Felix
v. Podewils, Königl. schwedisch - vorpomm erscher Landrath, starb 1686;
i. H.; Esther v. Glasenapp (s. N. Ii8); Margaretha war am 28. Harz 1703 todt.
Söhne: 130, 131, 132. (II. Ehe): 133, 134, 136, 136.
Töchter: 1. (I. Ehe) Catharina, sie starb 1697 vor ihrem Gemahl
Ernst Christian v. Oesterlingen, geb. 1646, den 28. Januar, zu Iglau,
1698 Kaiserlicher geheimer Rath, mecklenburgscher General-Major und starb
d. 27. Harz 1709 zu Altenwalde; seine 2. Gemahlin Elisabeth Tugendreich
v. Wedel!; sie starb 1700; seine 3. Gemahlin war Amalie Kunigunde v. d.
Schnlenburg; s. V.: Samuel v. Oesterling, geb. 1604, in Iglau, wo er
als Kommandant den 30. November 1647 gefallen, in Stettin beigesetzt ist;
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war Oberst in v. Wrangeis Stelle; Ernst Christian v. Oesterlings Matter:
Barbara v. Eickstedt, geb. den 25. März 1614, cop. den 27. Juli 1643, starb
den 18. Mai 1646; diese seine Aeltern besassen Kiissow, Klutz.Barnintaknnow; er
besass aneh Altenwalde, Zacherin und Lanzen, die er wohl, bedingt von N. 88
erworben, gekauft oder durch Peter v. Gl. als Mitgift erhalten hatte. —
2. Esther (II. Ehe), Hochzeit den 81. Dezember 1695 mit Joachim v.
Glasenapp-Manow 124; am 28. März 1703 wurde sie aus dem vaterlichen
Nachlass mit 5500 Gld abgefunden, (s. N. 134). — 8. Barbara. Gem.:
N. N. v. Petersen, Major) sie lebte 1786. (s. N. 184.) — 4. Maria. Gem.:
Johann Axel v. Keffenbringk, Hauptmann; sie war 1736 Wittwe, lebte
1737. (s. N. 184). — 5. Anna, starb unvermählt vor 1703. — 6. Sophia,
unverehelicht, war 1786 todt. — 7. Christine Helene, unverehelicht, war
1785 todt.
94. Hans. S. v. 72. Treten. Bittmeister, 1681 bereits todt. — 1624
wird Hans v. Gl. zu Treten von Claus v. Lettow wegen eines Banernknechts
verklagt, den er nicht herausgeben will, weil er zum andern Antheil Treten
gehOrt. — Hans v. Gl-, welcher keine Leibeserben hinterliess, plante Treten
zu verkaufen, (von dem wohl bereits Rüdiger v. Massow (sein Schwager?)
einen Antheil und das Höfchen Gensicheu erhalten den die Nachkommen dieses
1681 auch veräusserten); dagegen protestirt Michel Ernst v. Gl. 7(1 mit Toll-
macht Beines Binders Joachim 77 und seines Vetters Lupoid Caspar v. Gl. 76
und bittet deu Kurfürsten, die Concession zu versagen und sie mitbelehnen zu
wollen, was denn aucb am 6. April 1663 erfolgte. (Pom. St.-Arcb.) Nach
ihm sitzt auf Treten Alexander Jürgen Otto v. Gl. 81.
Besitz: Treten.
Gem.: Bella v. Massow; sie vermahlte sich später mit Ulrich v. Bonin,
KurbrandenburgiBchem Ob erst- Lieutenant, dessen 5. Gemahlin (siehe 1. bei N.
64) sie war.
95. Bogislaf Wilhelm. S. v. 73. Treten. Als Kind gestorben und am
4. April 1628 in der St. Marienkirche zu Stettin beigesetzt, wo anch die
Aeltern ruhten.
96. Caspar Otto, auch Casimir Henning. 1. S. v. 75. (I. Ehe).
Lebt 1686. Capitain; als solcher hat Caspar Otto 1691 mit Erdmann
v. Gl. 121 in französischen Diensten gestanden. — 1694 bittet und
erhält Andreas Detmer Consens über 150 Gld., womit der selige Landrath
Joachim Ernst v. Bonin nnd Capitain Caspar Otto v. Gl. ihm verpflichtet
geworden, wofür ihm Kossäthenland cum. pert. in Stihbehorn eingethan wird,
Consens vom 24. März ejd. — Wilhelm v. Wolde klagt gegen ihn und Brader
wegen Tnrbation, beim Kurfürsten; Entscheidung fehlt — 1699 giebt Caspar
Otto an, dass Granzin nicht völlig in dotem seiner Schwester gehöre, sondern
Beinhold v. Gl. 85, ihr Gemahl, es nur auf 8000 Gld. als Unterpfand einge-
setzt erhalten habe.
Besitz: Stihbehorn pfandweise, ob von der Grossmntter noch her? Es
muss also Egydius v. d. Osten wohl nur als Pfand besessen und an ihn abge-
treten haben. Granzin (s. N. 85), Gellen, welches er auf seiner seligen
Mutter Illata besessen ist am 17. Juli 1695 an den Lehnsfolger Berndt
Eggertv. Bonin erblich abgetreten worden. Den Theil Wulflatzig, Hammer
b und Steinfurt c, die er von N. 87 und 88 erworben, hat er 1695 an Caspar
Otto v. Seyger verkauft; er wird auch auf Pobanz und Tietzen genannt.
Gem. I: Catharina v. Hechthausen, d. 26. Juni 1687.
Gem. II: Veronika v. Schack.
Söhne: 137, 138.
Tochter: Dorothea Elisabeth, Gem.: Christian Lorenz v. Versoii,
Kurbrandenburgischer Oberst und Kommandant von Prankfurt auf Tietzow,
Crampe und Pobanz, seine 1. Gemahlin Christiane v. Bonin; Dorothea Elisabeth
starb 1681 zn Tietzow; Lorenz v. Verson starb 1682.
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— 189 —
97. Leopold Caspar. 2. 8. v. 75. 1686 zu Wnaterhanse pfandgeseBBen.
1691 Lieutenant. Aach gegen ihn klagte Wilhelm v. Wohle wegen Tnrbation.
(s. N. 96).
98. Wilhelm Eggert. 3. 8. v. 75. Lieutenant; ist 1684 bereite ver-
storben. — 1656 wird von einer Wittwe Armgard Bergen, geb. v. Lettow
gegen Wilhelm Eggerjt v. Ol., Sohn ihres Nachbarn Leopold v. 61. geklagt,
dase derselbe einen ihr zugehörigen Knecht „abgeBpeuert", auch geäussert
habe, dies Verfahren fortsetzen zu wollen; Wilhelm Eggert v. Gl. habe
sich in schwedische Dienste begeben. Am 5. Dezember 1658 wird er ver-
urtheilt zur Herausgabe des Knechts nnd zu Zahlung von 500 Gld. (Hofger. -
Act). — Wilhelm v. Wolde klagt auch gegen ihn wegen Torbation, beim
Kurfürsten; ohne Erfolg. — 1684, d. 11. Juli. Die Vormünder Beiner Erben,
Capitain Caspar Otto 96, Lupoid Caspar 97, Gebrüder v. Gl. und Ewald
Joachim v. Kleist verkaufen Qniapernow an Harens v. Wolde. — 1687 bittet
die Wittwe von Wilhelm Eggert, Sophia Elisabeth v. Manteuffel für ihre
beiden Sühne Leopold Joachim 139 und Wilhelm Eggert 140 um Muthschein
nnd Belehnung, desgl. den 14. Novbr. 16«9 mit N. 121 and 122 zugleich.
Besitz: Qaispernow auf Zeit Nitznow.
Gem.: Sophia Elisabeth v. Manteuffel; L V.: Otto v. Manteuffel-
Quispernow, starb 1649; i. M.: Beninga v. Wobeser auf Nitznow, deren Sohn
Hans 14 Jahre alt starb, wesshalb Nitznow nnd Qnispernow als Hitgift an den
Schwiegersohn übergingen.
Söhne: 139, 140.
99. Joachim Ernst 1. S.v. 76. Gramenz. Kittmeister, 1712 todt. —
1655 tödtet Ernst y. Gl., des Michel Ernst v. Gl. Sohn, den Michael Ernst v.
Hörn auf dem Kirchhofe zn Gramenz, ob im Zweikampf? ist wahrscheinlich
(König); in Folge dessen hat er sich wohl mehr in Vorpommern aufgehalten;
denn 1667, d. 12. Angustund 20. November kauft Rittmeister Joachim Ernst
v. Gl. von Lorenz George v. Somnitz einen Theil von Kasekow in Vorpommern
(Brüggemann). 1662, d. 28. September, hatte bereits die verwittwete v. Somnitz
geb. v. Eamin dies Vi Kasekow an Georg v. Wolden für 2000 Gld. verkauft
und mnss nach Vorstehendem der Kaof wohl nicht perfect geworden Bein.
Von Joachim Ernst ist es dann an Sohn N. 141 gekommen und zwar den
15. April 1717 nach dem Tode der Mutter. Der andre Theil von Kasekow
stand in Communion des Majors v. ßosenstedt, des v. Sydow nnd der Wittwe
v. Thun in Woltersdorf, wesshalb Friedrich Ehrenreich v. Eamin (wohl der
Bruder von Catharina Harg. v. Gl. geb. v. Ramin), dies Kasekow zu befreien
sachte und es an Caspar Otto v. Gl. N. 141, dem Sohne von Joachim Ernst
v. GL auf 36 Jahre den 16. Dezember 1719 für 7000 Thaler, Woltersdorf
1720 aber auf 20 Jahre für 11,000 Thaler verkaufte. Das Weitere s. N. 141.
Catharina Hargaretha, als Wittwe 1712 erhielt zu dem Besitz von '/■ Kasekow
noch Daber hinzu. — In und bei Gramenz ist noch folgende Tradition im
Schwange: Ein v. Glasenapp, Besitzer von Gramenz, wird auf der Jagd von
einem Tagelöhner (?) angegriffen, bei dem Bingen wird der Angreifer erschossen.
Der v. Gl. soll nach fiussland entflohen nnd folgende Sühne eingetreten sein:
In jedeni Jahre zur Erntezeit ist das Getreide etc. von einem Strich des
Ackers von der Kirche ab bis zur Granze des Areals in gerader Linie, etwa
3 Schwaden (3 Sensenhiebe) breit für die Kirche abzumähen nnd einzuernten.
— Hit der Zeit ist diese „Busse", zumal der schmale Strich Landes weder
verpachtet noch mit einem andern Stück vertauscht werden konnte, dennoch
abgelöst worden. Dergleichen Sühnen fanden freilich in der acht katholischen
Zeit, also etwa vor 1500 (s. Berthold v. Gl. 4) statt; andererseits war da-
mals vor allgemeiner Einführung des Landfriedens gesetzlich für einen er-
schlagenen Mann „Wergeid" (c. 15—30 H.) zu entrichten, womit die Sache
abgethan war. Beide Momente treffen hier nicht zu, jedoch wollten wir diese
Sage festlegen, damit sie etwa an anderer Stelle und etwa moderirt, besser
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— 190 —
angepasst werden kann. Wen« nun zwar schüchtern auf einen Anton v. Gl. 4t
anf Barwalde, Klotzen etc., der etwa 1525 nach Livland übersiedelte, doch
anch wieder nach Pommern wechselte, vermuthet wird: ho hat der nie anf
Gramen? gesessen. Zugleich wollen wir hier anch die Nachricht zar späteren
Feststellung noch anfahren , dass ein Casimir v. Gl. Gramanz (?) anf der Jagd ab-
sichtlich oder ans Versehen erschossen worden sein soll. (v. No. 106 n. 108.) —
Besitz: Gramenz Anth., Kasekow etc.
Gern: Catharina Hargaretba v. Ramin; sie war 1717 bereits todt
Sohne: 141, 142, 143.
Tochter: Ernestine Christiane, 1680, Gern : Berthold Friedrich
v. Ramin anf Bock, Brossow; sie war erste Gemahlin.
100. Casimir. 2. 8. v. 76. Lübgnst; lebt 1660. Er soll 3 Gemahlinnen
gehabt haben.
Besitz: Lübgnst, Gramenz a, Zachen c, Sehnten z in etc.
Schmenzin hatte Hans v. Versen 1600 nnd noch nachher besessen, war ohne
Erben gestorben nnd kam es an Casimir v. Gl. dann an Erben, darunter
N. 100; von diesen Erben ist es nach 1717 an die v. Kleiste gekommen; noch
1733 hat Georg v. Versen einen Theil von Schmenzin an den Hauptmann
Bemdt v. Kleist verkauft. (Genealogie v. Versen, s. v. Ledebnr).
Gem. I.: Elisabeth v. Kleist a. d. H., Nenrese.
Gem. II: Barbara Sophia v. Heydebreck, geb. d. 15. September 1640.
Gem. III: ?
Tochter: Ilsa Catharina, geb. d. 7. April 1674, gest. d. 30. August
1744. Gem.: Ulrich Ernst v. Versen, 1720 anf Crampe, starb 1736;
s. V.: Lorenz v. Versen auf Crampe, Tietzow; s. M. : Christiane v. Bonin a.
d. H. Wogentin; Lorentz v. Versens 2. Gemahlin war Dorothea Elisabeth v.
Glasenapp (s. N. 82). Ilsa Catharina erhielt als Fran v. Versen Znchen
pfandweise mit.
101. Lupoid. 8. S. v. 76. Lübgnst; starb vor Mai 1697.
Besitz: Lübgnst, Gramenz Anth., Wnsterhanse Anth. etc.
Gem. I: N. N. v. Glasenapp; i. V.: Joachim v. GL 77, (s. dort).
Gem. II: Maria v. Puttkamer 1623; i. V.: Lorenz v. Pntkamer
(1613) anf Reinwaseer, Fritzow, starb 1. Mai 1655; i. M.: Agnes v. Bonn,
Cnlsow; Marias erster Gemahl: Hilfgott Ernst v. Bonin- Wnlflatzke.
Sohne: 144, 145.
Tochter: Catharina; Gem.: Gert v. Below-Gatz. (Gen. v. Wedeil.)
102. Reinhold. 4. 5. v. 76. Gramenz, Lieutenant; lebt 1686. — 1719
war Reinhold v. Gl. Tanfzenge in Valm.
Besitz: Gramenz Anth. a. — 1703 brannte Gramenz in 2 Standen voll-
ständig nieder. Kotzin, bestand ang I a v. Glasenappen Besitz, kam an ein
Fräulein v. Wedeil (s. N. 104), ans Retzin n a, ebenfalls alt v. Glasenappen
Besitz, kam an die v. Wolden; ferner aus Retzin b, dem 3. Theil; dieser be-
stand ans Vorwerk Granzin, 5 Bauern in Retzin, 2 Bauern in Lutzig und
aus der Wardinschen Holzkavel; dies letztere kam an die Tochter. (Biüggemaun).
Steinbnrg und Grünwald sind an N. 145 gekommen
Gem.: N. N. v. Zitze'witz?
Söhne: 146. 147.
Tochter: Margaretha Hedwig, Hochzeit zwischen 2. Mai uud
13. August 1716, (?) starb August 1764. Sie bekam Retzin b, überliess es ihrem
Freunde (den sie wohl liebte und später heirathete), dem Vater brnder- Sohn,
Joachim Reinhold 145. Gem. I: Georg Casimir v. Zitzewitz-Brotzeo,
Hauptmann, Landrat h, starb 1751; s. V.: Casimir v. Zitzewitz, Hauptmann
auf Pöppel und Jannewitz 1648, starb 1708; s. M.: Elisabeth v. Glasenapp,
Tochter Gert Wedigs v. Gl. 87. Gem. II: Joachim Reinhold v. Gl. 145; die
erste Ehe scheint nicht lange gewährt zu haben, also getrennt worden zu sein,
denn schon 1734 starb der 2. Gemahl Joachim Reinhold v. Gl. nnd wird
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letzterer schon 1716 als ihr Gemahl genannt. S. K. 137, wo August Leopold
v. 61. den 15. August 1716 seine Lehne und Erbrechte an Gramenz hier der
Margaretha Hedwig nnd ihrem Gemahl Joachim Reinhold (145) cedirte.
103. Curt Peter. 1. S. v. 77. Zietzenow. - 1654 anf dem Pädagogium
in Stettin, hat dann stndirt. 1663 „ad fuit" (v. Flotho). 1669, d. SO. Juli,
nachdem der Vater 1667 gestorben war, fand der brüderliche Vergleich statt,
nach welchem besonders, was bei N 108 von Interesse ist, der Antheil Lüb-
gnst nebst Pertinentien, den der selige Caspar Otto v. Gl. besessen hatte, der
Mntter, wegen ihres illatornm jure retentionis, so lange sie lebte, zu ihrem und
der 2 nnverheiratheten Jungfer Schwestern Unterhalt bleiben sollte, welchen
beiden diese Gantel anch zufallt nnd müssen von den andern 4 Brüdern jährlich
240 Gld., nach Abzng von 60 Gld. für die Matter nnd Schwestern ausgezahlt
werden. Wenn die Hntter stirbt, erhält Friedrich Wilhelm v. Gl. 108 das
Gnt: die Schwestern werden von allen Brüdern dann mitversehen. — 1672,
September. Wegen des v. Zozenowschen Antheils Redel protestiren sämmt-
liehe Söhne Joachims v. Gl. 77 nnd Gottfried Ernst v. Walter (Schwieger-
sohn), welcher letztere aber abgewiesen wird, indem er kein Anrecht an das
Lehn erheben dnrfte. — Den Erben Joachims v. Gl. wird Redel durch kur-
fürstliches Dekret zuerkannt; doch stellt sich später heraus, dass v. Walter
von seinem 1. Schwiegervater, dem Peter v. Zozenow, laut Ehestiftnng 1652
sechs Hufen an Redel statt 1000 Gld. erhalten hatte; seine Erben mussten
aber statt 6 Hufen mit 4 zufrieden sein, welche sie 1707, d. 26. October an
Adam Casimir v. Gl. N. 158 verkauften. — 1702 ertheilt Cart Peter v. Gl.
der Wittwe Maria Müllers, des seligen Jürgen Krienicke und deren Sohn
Martin Krienicke, zeitigem Mühlenmeister Ziezenowscher Mühle Consideration,
erlägst, da sie durch Brand in Schulden gerathen, die Familie 45 Jahre unter
den v. Glasenapp wohnt, die 10jährige Mühlenpacht und gewährt ihnen das
dazu gehörende HUtungsrecht. Weil in der Folge von Eintreten anderer
Lehnsbesitzer hier Schwierigkeiten, durch dieses Erlassen resp. Bewilligen,
entstehen kannten, wird unter dem 31. März Königlicher Consens nachgesucht,
der denn auch erfolgt. — 1704, d. 13. Dezember wurde Peter Curt in Sachen
seines Bruders Friedrich Wilhelm 108 znm gerichtlichen Termin vorgeladen;
um diese Zeit muss er wohl gestorben sein.
Besitz: Ziezenow, Redel, Lflbgust Anth. etc.
104. Berndt Dietrich. 2. S. v. 77. Gr. Wardin. 1726 bereite todt. —
1669 bei dem brüderlichen Vergleich zugegen, wo unter Anderm nnd dem bei
N. 103 Angeführten, nachträglich am 27. Januar 1671 beschlossen wurde,
dass der jüngste Friedrich Wilhelm v. GL 108 vorweg 200 Gld. von jedem
der andern 4 noch lebenden Brüder vierteljährlich, 50 Gld., ausgezahlt erhalten
solle. 1672 s. N. 103. — 1693, d. 24. Januar. Berndt Dietrich als
nächster Lehusfolger von Ulrich v. Gl. 105, der laut gerichtlichem Testament
seiner Frau eine Erbschaft von 2000 Gld. Pom. vermacht hatte, zahlte der*
selben 10O0 Gld. aus. die andern 1000 Gld. werden für sie event. auf Lutzig
eingetragen, in deren vollen Genuas sie kommt, wenn der Prozess, den der
Bruder Friedrich Wilhelm 108, wo er die Lehne, welche Berndt Dietrich an-
genommen, beansprucht, glücklich ausgetragen ist. — 1693, d. 7. April, klagen
die Söhne Joachims v. Gl. 77 contra Clans Rüdiger von Massow wegen Retzin
und der Kriegsschuld, ferner wegen des andern Theils von Lübgust, was die
v. Petersdorfe erstritten und wegen baarer Auszahlung von etwa 2593 Gld.
etc., welche Joachim Reinhold v. Gl. 145 aus den Gütern Lübgust und Knssow
für Friedrich Wilhelm v. Gl. 108 nach Befehl der Regierung vom 23. August
1700 zu entrichten haben sollte; es wurden viele Termine zur gütlichen Aus-
einandersetzung 1700—1701 anberaumt, auf welchen N. 108 nie erschienen
war. — 1702. den iS. October. Berndt Dietrich bittet und erhält Kur-
fürstlichen Consens über die von Georg Friedrich v. Schönfeld geliehenen
800 Gld.. wofür er demselben die Verwalterei in Retzin cum. pert. einsetzt,
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also, daas Gläubiger von der Pension die Zinsen proprio anthoristata erheben,
die Vertrage mit unterschreiben nnd die Jurisdiction über die andern Ver-
walter mitexerciren möge. - 1702, d. 18. October, zeigt Berndt Dietrich
an, was gestalt er mit seines Bruders Ulrich v. Gl. nachgelassener Wittwe
Catharina Diana v. Brünnow wegen ibrer Abfindung ratione Illatonnra et
lucrosium, sich auch gewissermaassen wegen Einräumung ihres Mannes Gut
verglichen habe. (Pom. 8t.-Arcb.). — 1717, d. 10. Februar, wtaft
Berndt Dietrich seinen Antheil ßetzin a an Ernst Bogislaf v. Wedeil.
(s. N. 10-2). . _ . .
Besitz: Gr. Wardin mit Langen b. Ziezenow, ßetzin, l»otzig,
Anth. Lttbgust etc. _, , ..
Gem. I: Maria v. Glasenapp; ihre Aeltern: N. 79; Hochzeit am
12. Dezember 1665, wobei ihm sein Vater Wardin abtrat.
Gem. II.: Anna Margaretha v. Klitzing, bereite 1726 Wittwe;
denn 1726, den 11. Januar, Polzin, verkauften des seligen Berndt Dietrich
v. Gl. Wittwe und deren jüngster Sohn Curt Dietrich v. Gl. in Ziezenow ein
Vorwerk und 5 Bauernhöfe, welche des letztern Grossvater Hauptmann Joachim
v. Gl. acqniriret, auf 24 Jahre für 950 rthl. an den Lieutenent Georg v.
Buchet auf Knsow.
Söhne: 148, 149. , ,_
Töchter: 1. Anna Dorothea; getauft den 3. Mai 1696 zu Arnhausen.
Gem.: Carl Bogislaf v. Walter, Königlich polnisch sächsischer Capitwn;
sie wohnten zu Ziezenow. 2. Margaretha Maria Barbara, geb. den
14. August 1701.
105. Ulrich. 8. 8. v. 77. Lntzig. — 1674, d. 18. Mai, erschlug er
mit Bruder Friedrich Wilhelm v. Gl. 108 im Streit bis zum Kampf den
Capitain-Lientenant v. Schötzow hei 8 bei sich habenden Leuten auf dessen
eigenem Felde; sie gingen dessbalb ins Ausland. 1688, d. 11. Juli, ward«
durch Kurfürst Friedrich III. des Hauptmann Joachim v. Gl. Söhnen Ulrich
nnd Friedrich Wilhelm v. Gl. wieder gnadigst gestattet, ihre Güter in Pommern
zu bewirtschaften, da sie nnn gebüsst hatten, indem sie lange genug als ge-
flohen absena gewesen. (Geb. St.-Arch.) — 1693, d. 24. Januar, testirt Ulrich
v. Gl. für seine Frau eine Erbschaft von 2000 Gld. Pomm. (s. N. 104). Er
starb im Februar 1701.
Besitz: Lutzig, Anth. Lübgust etc.
Gem.: Catharina Diana v. Brünnow; i. V.: Nicolaus v. Brünnow
auf Pöppel, Quatzow und Alt Schlage; sie erhielt einen Antheil Alt-Schlage
bei Polzin 1665.
106. August 4. S. v. 77. 1669 schon todt.
107. Christian Friedrich. 5. 8. v. 77. Rittmeister. 1686 bereits
verstorben. _
108. Friedrich Wilhelm. 6. 8. v. 77; geb. 1649, gest. vor 1716. - Er
besuchte wohl die Schule in Stargard. Friedrich Wilhelm v. Gl. der
jüngste der Söhne des Schlosshauptmanns Joachim v. Gl. war wohl, wie es ja häufig
stattfindet, verzogen und schlecht eingeschlagen. Nachstehendem zu Folge
hat er viel Prozesse und ein ungeregeltes Leben geführt, welches er spater
wohl durch seinen letzten Willen hat hüssen und resp. hesser machen wollen.
Siehe weiter 1701, wo zu entnehmen, dass er auch wohl unselbständig gewesen
ist; besonders ist hervorzuheben, wie gnädig dsr König-Kurfürst Friedrich I. (DJ)
sich seiner, wohl in Anerkennung der Verdienste des Vaters, in Weiter-
gewogenheit des höchsten Herrn Vaters, als Pathe, häufig angenommen hat
— 16139, d. 20. Juli, findet die Erbtheilung zwischen den 4 noch lebenden
Söhnen Joachims statt nnd wurde in betreff des Theils von LÜbgnst nebst
Pertinentien, welchen der selige Caspar Otto v. Gl. 88 besessen hatte, bestimmt,
dass derselbe für die Frau Mutter wegen ihres Illatorum jure retentionis so lange
sie lebt zu ihrer und der 2 unverheirateten Jungfern Töchter Unterhalt verblieb,
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— 198 -
welchen beiden diese Cautel zufällt; ferner müssen 4 Brüder jährlich
240 Gld., nach Abzug von 60 GM., für die Mutter und Schwestern
auszahlen. Diese 4 Brüder sind : N. 108, 104, 105 and vermuthlich
107. Wenn die Mutter stirbt, erhalt Friedrich Wilhelm v. GL
das Gut, die Schwestern werden von den andern Brüdern versorgt
1671, den 27. Januar wird diesem Vergleich noch hinzugesetzt, dass
Friedrich Wilhelm v. Gl. 200 GH. von den Brüdern und zwar vierteljährlich
50 Gld. vorweg erhalten solle. Die Mutter ist löfil gestorben und besass
■och ein Haus in Neu-Stettin. — 1674, den 18. Hai war er betheiligt, mit
dem Bruder Ulrich 106, den Capitain-Lieutenant v. Schötzow mit 8 bei sich
habenden Leuten auf seinem eigenen Felde, im Streit and Kampf, erschlagen
zu haben, worauf sie beide ins Ausland flüchteten, doch 1688, den 11. Juli
vom Kurfürsten Friedrich HI. begnadigt wnfden, so dass sie dann wieder ihre
Guter in Pommern bewohnen und bewirtschaften konnten. — 1693, d. 7. April
klagen die Sühne Joachims v. Gl. gegen Rüdiger v. Massow wegen Betzin und
wegen Kriegsschuld; ob Friedrich Wilhelm, der sich wohl zu der Zeit im
Halberstadtischen noch aufhielt, dabei war, ist nicht festgestellt; denn später
erat klagt nur Wilhelm auch wegen des Antheils Lttbgust, den die v. Peters-
dorf e erstritten hatten, um den Werth von 2503 Gld. und dergl. Es wnrde
1700, den 23. März verfügt, was Friedrich Wilhelm v. Gl. aus Lfibgnst
durch Joachim Beinhold 145 erhalten sollte; der Prozess spann sich doch weiter,
besonders weil ersterer bis 1701 anf keinem Termin erschien; wesshalb, geht
aas folgendem Schreiben der Regierung zu Stargard vom 5. Febr. 1701 hervor:
An S. Majestät. .Der Friedrich Wilhelm v. GL ist dieser Tage von
Berlin wieder hierher gelanget und war von Kleidern entblosst nnd sonsten
ganz armselig, dass sich auch Keiner Beiner annahm, noch mit Speise versorgen
will; gleichwohl würde es aber unbillig sein, wenn derselbe bei den annoch
habenden richtigen Forderungen wider seinen Vetter gar krepiren sollte; So
ersuchen Euer Majestät wir hiermit unterthänigst, uns mit einer Allergnädigsten
Verordnung zu versehen: ob er jährlich von dem Vetter die 300 Gld. oder
wenigstens 100 rthl. haben soll; Und wollen wir sodann dafür sorgen, dass er
hinreichenden Unterhalt habe nnd auch zur Betreibung der Prozesse noch
etwas erübrigen solle, gez. v. Brannschweig, v. Wobeser, v. Corswand." —
1702 fahrte Friedrich Wilhelm v. Gl. Prozess wegen der Lehngüter
Latzig, welche wohl sein Bruder Berndt Dietrich v. GL übernommen hatte;
wohl ohne Erfolg. 1701, den 22. November, ergeht eine Allerhöchste
Cabinets-Ordre an die Hinterpommersche Regierung, nachdem Joachim
Reinhold v. GL 145 wider seinen Vetter Friedrich Wilhelm geklagt
hat: «Es wird befohlen, eine gütliche Ausgleichung zu Stande zu bringen,
zumal die Sache zweifelhaft und auch Friedrich Wilhelm v. Gl.
nicht fähig ist, dem Gute (Lttbgust) vorzustehen". Dagegen wendet sich
Friedrich Wilhelm im März 1702 folgenden Inhalts an Sr. Majestät:
„Joachim Reinhold v. GL habe das Reskript vom 22. November a. p.
erschlichen; er sei der Hatterbruder von Joachim Reinhold v. Gl. und
Friedrich Wilhelms Mutter habe dem Vater des Joachim Reinhold
v. GL das Gut Lttbgust loco dotis zugeschlagen. Friedrich Wilhelm
ist 1649 geb., der Vater 1667 gestorben, zu jener Zeit ist er mino-
renn nnd im Halberstädtischen bei seinen Pflegeältern, dem Hauptmann
Berger v. Pttgel (Schwager) und seiner liebsten Schwester, die ihn auch an
Kindeeatatt auf- und angenommen und all das Ihrige ihm vermacht haben, ge-
wesen. Er hat sich lange nach des Vaters Absterben, erst nach Hinter-
pommera begeben. Im brüderlichen Vergleich (1669) ist ihm das Gut Lttb-
gust, welches seine selige Mutter jure dotalitii sive retentionis besessen,
zugetheilt worden, so wie die Matter auch ein Hans in Ken Stettin besessen
habe. Ueber Familienverhältnisse giebt er noch ferner an, dass Bein Bruder
Ulrich auch todt sei; es lebten noch zwei Brüder und 2 BrodersOhne: Joachim
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— 194 —
Heinhold v. Ol. sei seines Vater- Bruders Enkel und seiner Schwester Bonn,
die Mutter 1691 gestorben etc." Darauf Randverfbgnng Sr. Majestät: „Da
die vorgeschlagene gütliche Handlung nicht stattfindet, Friedrich Wilhelm
v. Gl. nicht will, auch Recht für sich hat, solle das Hinterpommersche Hof-
gericht die Sache ohne Verstattung von Weitläufigkeiten gerichtlich entschei-
den". Dem Joachim Beinhold v. Gl. ist in Folge dieser Klage aufgegeben
worden, an Friedrich Wilhelm v. Gl. wegen seines Anrechts an Lübgust,
jährlich 420 rthl. auszuzahlen, wogegen ersterer, als zu hart, appellirt und
unter dem 6. Dezhr. 1702 noch anfahrt: „Ich habe 200 rthl. an Friedrich
Wilhelm v. Gl nach Berlin geschickt, wo er sie sofort „liederlich durchge-
bracht, auch Schulden gemacht hat" etc. Aus der väterlichen Hinterlassen-
schaft beansprucht Friedrich Wilhelm auch von dem v. Kamel, von dem
Bittmeister Christian N. 107, herrührendes Geld. Sein Binder bestritt ihm
die Schuld; es sollte Curt Peter v. Gl. 108 citirt werden, doch war dieser
bereits verstorben. — Seiner Wirthin in Stargard, der Frau des Uhr-
mach er i Jacob Tiessen, hatte er das Notwendigste nicht bezahlt, ihr
Spiegel, Bibel etc. überlassen und folgendes Dekret des Fiskals, wonach
er zn 50 Bth. fiskalischer Strafe vemrtheilt and ihm angedeutet wird,
„sich des Weibes hinfunro ganzlich zn enthalten" (Stargard, d. 29. Hai
1704), deuten an, dass er recht wüst gelebt haben muss; desgl. folgender
Bericht des Hofgerichts d. d. Stargard, den 15. Dezember 1704 an
Seine Majestät, worin unter Anderm es heisst: „Einleitend, dass Friedrich
Wilhelm v. Gl. sich so aufführe, dass alle scharfen Vermahnungen nichts
helfen 1, weil er das Seinige schlecht administriret, dann mit den
Gläubigern Prozesse anfängt und mit Undank belohnt, 2, hat er sich an
ein gewönlich Handwerker -Weib gehängt, welcher er viel zuwendet und mit
derselben einen Sohn gezeuget-, er sei schon in Strafe genommen (s. ob.
50 Bth.?), lasse sich dennoch nicht abbringen, sondern sich verlauten, zu ver-
suchen, dass der (?) Sohn sollte legitimirt werden etc., weil er sich weder vor
Gott furchtet, noch sich zn seinem Wort hält: so bitten sie, dass er in be-
sondere Zucht, er in eine gewisse Festung gebracht werde". Den 8. Januar
1705 conferiren Sa. Majestät denn auch mit dem Gouverneur von Colberg,
General Mierander: „er möchte auch mit dem Hofgericht in Verbindung treten,
wie zu Borgen sei, dass Friedrich Wilhelm v. Gl., wie es sich am täg-
lichsten will thun lassen, untergebracht werde und in guter und scharfer Auf-
sicht gehalten werden möge" etc. — Den 15. Januar 1706 bittet das Hofgericht
zu Stargard Sr. Majestät, dass Joachim Beinhold v. Gl. so viel zahle, dass
auch die Greditoren befriedigt werden könnten und schlägt 200 Bth. Alimen-
tation vor, die gerichtlich von diesem einzutreiben und nach Erfordernisa dem
Friedrich Wilhelm v. Gl. auszuzahlen seien. Die Allerhöchste Cabinets-
Ordre vom 7. April 1706 spricht dann aus, „dass die für Friedrich Wilhelm
v. Gl. bestimmten 200 Bth. jährlich alle Zeit so beizutreiben seien, dass sie
gerichtlich eingeliefert und nur pro necessitate nach nnd nach ausgezahlt
werden mögen, damit er sie, seiner Gewohnheit nach, nicht liederlich auf ein-
mal durchbringen könne". (Geh. 8t Aren.). —
Ans der Geschichte der Kirchen nnd milden Stiftungen 4er Stadt Star-
gard i. Pont. v. C. Schmidt: Das Königliche Waisenhaus: Friedrich
Wilhelm v. Gl. ans dem Hause Lübgust vermachte in seinem, den 1. Mai 1711
hier errichteten nnd am 18. September 1711 pnblicirten gerichtlichen
Testament sein ganzes Vermögen, welches sich ausser seinem Antheil an
dem Gute Lübgust auf 8586 rthl. 16 gr. belief, dem Waisenhanse als Universal-
eren, um davon so viel arme Kinder, als davon verpflegt werden könnten, zn
unterhalten. Ferner testirte er dem Diakonus an der St. Johanniskirche
15 Gld. Zulage zu seinem Gehalt (an einer andern Stelle heisst es: dem
Pastor 6 rthl. und dem Diakonus 10 rthl.). Dagegen bedang er sich aas:
I. ein Gewölbe in der St. Johanniskirche znm Begrähniss, 2, eine jährlich zn
Jigitizocty GoOglc
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haltende Gedächtnisspredigt, wofür der Pastor zu 8t Johann 6 rthl. pro studio
et labore haben solle. — Zur Exekution des Testaments bestimmte er den
Landrath, den Syndikus und die Pastoren zu St. Marien und 8t Johann. —
Nach dem Complexus pioram Corpornm Stargardensiam von Willi. Engelke,
einem in der Bibliothek der Gesellschaft für pommersche Alterthnmsknnde be-
findlichen Manuskript war des v. Glasenapp Fran Anna Eleonore geb. Bern-
hardy (Tochter des Consistorialraths auf Lentz?) von ihrem Bruder, dem
Lieutenant und nachmaligen Hofrath Bernhard v, ihm gewaltsam aufgedrungen,
er hat sie aber nie als seine Pran anerkannt (vielleicht, mit eine Veranlassung,
duB er nicht in geregelte Verhältnisse kam nnd solider lebte). Er hatte Ge-
schwister und Geschwisterkinder, welche er aber alle in seinem Testament von
der Erbschaft ausgeschlossen hat, da sie sich seiner nicht angenommen hatten;
auch hatte er einen natürlichen Sohn Ernst Friedrich Glasenapp, dem and
dessen Mutter er etwas vermachte. — Am 28. September 1716 klagten sämmt-
liche von Joachim v. Gl. 77 damals nachgelassene Töchter gegen Joachim
Reinhold v. Gl. 145 nnd gegen das Waisenhaus zu Stargard i. Pomm. und wurden
vom Könige an die Regierung zu Stargard verwiesen. (Geh. St.-Arch.).
Besitz: Anth. Lübgust.
Gem.: Anna Eleonore Bernhardy.
109. Anton. 1. S. y. 79. Coprieben. Er hat 1638 zu Bestock atudirt.
1643, d. 14. bis 17. Hai heisst es in der Belgardschen Quartiers-Revision
„auffem Lande" nach den Verwüstungen des 30jährigen Krieges: „Zu Wussow:
Der Glaeenappen zu Knhprieben Post betreffend, haben von Altersher
ö Pauern, jeder auf einer Hakenhufe gewohnt, wie nun der ein bei der ersten
Kaiserlichen einqnartierung wüst« geworden, mussten nonweder die 5. (Fttnffte)
Hofe den andern vieren: Jürgen Bartke, Joachim Bartke, Jürgen Hantzke und
Chim Mantzke eingetheilt werden." — Da e r in Bärwalde Rittersitz hatte,
so ist er auch hei den Streitigkeiten wegen der Jahrmärkte, Gränzstreitigkeiten
mit Polen und dergl. betheiligt (s. N. 87 und 79.) — 1672, d. 19. Augost
erhielten der Amtmann Jacob Polten zu Drabeim und der Stadtrichter Andreas
Eoth (Bärwalde?) den Auftrag von Halberstadt, als Kommission in dem
Prozess des Bürgermeisters von Bärwalde und deren Patronen sich mit diesen
in Verbindung zu setzen. Es handelte sich darum, dass die Höfe und Gärten,
die von den Patronen den Handwerkern eingesetzet, nichts versteuerten, sie,
die Patrone überhaupt nicht damit (Steuern) überladen werden. (?) Das Protokoll
ist dann der Hinterpommerschen Regierung zu überreichen (Geh. 8t.-Arch.).
Anton war ein eifriger Jäger. — 1684 war er (s. beim Sohn N. 150)
bereits todt.
Besitz: Coprieben, Patzig, B&rwalde, Wutzow (Wussow), Hammer,
Schnei de müh 1, Anth. Schmenzin etc.
Gem.: N. N. v. Versen.
Sohn: 150.
Töchter: 1. Angela 1650, sie starb d. 28. Juli 1676 zu Coprieben;
Gem.: Peter v. Mttnchow auf Mediin, Barzlin etc.; er starb 1684; s. V.:
Jacob v. Hünchow anfNedlin etc.; Angela war seine 2. Gemahlin, die 1. eine
r. Manteuffel - Bnslar. — 2. Else. Gem.: Hans Carsten v. Hechthausen,
Zarnefanz, Kurfürstlich Pomm. Kämmerer und Schwedischer Major, geb. 1639.
3. Dorothea Agnes. Gem. I: Egidius Rüdiger v. Herzberg-Lottin.
Gem. II: v. W ranne ken; sie bataas Barken a, das sie an Ernestine v. Glasenapp
(s. N. 150) vererbte.
110. Lorenz Jürgen auch Cornelius, 2. S. v. 79; auf Tannen. —
1655, den 23. Februar in dem Verzeichnisse des Belgarder Distrikts von der
Mannschaft, welche zu Rosse gedient, vor diesem dem Kriege nachgegangen
oder noch anjetzo im Dienst sich befindet, ist: Cornet Lorenz Georg Gl. zn
Coprieben aufgeführt; er muss am 5. October 1655 in der Heimatb gewesen
«ein, denn auch er hat das von 18 Land-Ständen erlassene Schreiben, betreffend
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. _ 196 -
die Verpflegung etc. der Lehnreiter an den Steuereinnehmer Feter Bleche
(Gloche) s. M. 75 und 87, mit unterzeichnet. — 1658 Rittmeister, als solcher
er mit Fräulein Abigail v. Glasenapp N. 111, in Barwalde Taufzenge war;
später Kurbrandenbargischer Oberstwachtmeister. — 1678, d. 4. Juni.
Ans der Erb verschreib« ng von Lorenz Jürgen ist über das Gutchen
Schnakenbnrg, auf welches später bei N. 151 noch zurückgekommen wird,
anzuführen : „etc. demnach dem Höchsten Gott nach seiner gnädigen Vorsehung
es gefallen, auch Lorenz Jürgen Gl. in eine langwierige Krankheit und
Schwachheit zn legen nnd dabei gewärtig sein mnss, dass meines Lebens Ende
vorhanden, dabei anch erinnern, dass mein Diener Jürgen Friedrich
Glasenapp Zeit meiner Krankheit und Schwachheit mich fleissig nnd treulich
gewartet nnd sonst allen getreuen Dienst, soweit ihm möglich gewesen, er-
wiesen, dass ich in Allem wohl mit ihm content gewesen: so habe ich auf
wohlbedachten Rath, guten Wissen nnd Willen, damit er dessen hienieden
einige Ergötzlich keit haben müsse, ihm Jürgen Friedrich Glasenapp
mein Höfchen Rothenfliess, welches vor dem Tarmenschen Holze liegt und
nicht geerbet, sondern vom militärischen Verdienst erhandelt habe (d. b. es
war v. Glasenappen Gut), zu Erb und Eigen auf ihn, seine Kinder nnd
Kindeskinder nnd folgende Erben hiermit verschrieben, nnd als ein Geschenk
von Todeswegen verehren nnd legiren wollen, jedoch so bescheidentlich, dass
er nnd die Seinigen schuldig sein sollen, mir und den Heinigen allen ge-
bührenden Bespect, Ehr nnd Tren zn erweisen and anstatt Recognit (Erkennt-
lichkeit,) so er meinem Hanse thun solle, soll er je und alle Wege gehalten
sein, mir, meinen Erben und Nachfolgern in notwendiger Weisen und Auf-
richtungen aufzuwarten, hat Aufsicht aufs Tarmensche Holz zn geben und
allen Schaden, so viel ihm möglich, wehren zu helfen, auch mnss er jährlich
mir nnd meinen Erben ein Achtel Butter abgeben und sonsten von nichts,
anch von keinen Ausgaben wissen mögen, damit von mir noch von den
Heinigen beschweret werden, und soll er diesen verschriebenen Rothfliess in
seinen Gränzen und Malen mit Allem, was dazu von Altersher gewesen,
nebst nothdürf tigern Strauch nnd Feuerholz, wie auch Heide nnd Weide ausser
Obigem quit und frei genützen nnd erblich gebrauchen; da aber mein
Sohn Bogislaf dieses Höfeben Rothfliess, da es nah an Tannen ist belegen,
bei Antretung seines Haushaltes nicht entrathen wollte, soll mein Sohn Bogislii
schuldig sein, meinem Diener Jürgen Friedrich oder seinen Erben 400 Gld.
Pomm. vor Abtretung dessen baar zu zahlen; jedoch soll Jürgen Friedrich ge-
balten sein, mit Beinen Erben diese 400 Gld. nicht an anderen Oertern, sondern
in meinen Gütern und Jurisdiction zu verwenden-, sollte aber Jürgen Friedrich
ebne Leibeserben abgehen, soll dies Höfchen Rothfliess wieder an mich nnd
meine Erben ohnfehlbar fallen, dass seine Frau nicht anders als ihr Mobiles
nnd Fährniss sammt dem, was sie im Ehestande erworben daraus zn fordern
nnd mit sich zu nehmen hat. Zu mehrerer Versicherung und festen Haltung,
habe icb dieses eigenhändig unterschrieben nnd ist von anwesenden Herren
zu mebrer Beglaubigung, dass solches mein freier und wohlbedachter Wille
gleichfalls zn sammt dem requirirten Notarias mit unterschrieben. Geschehen
Gr. Tannen im Jahre nach Christi Gebart, d. 4. Juni 1678 gez.
(Fehlt Lorenz Jürgen) Bogislaf Clasenapp, Hans Zastrow als Zeuge Berndt
Christian v. Zastrow. als Zeuge, Joachim Wilhelm Hacke, Fast. jnn. zn Bär-
walde et Testes; Christian Holtzböter Kaiserlich geschworener Notarius."
Hier wnrde also ein sehr schönes Rittergut für einige Pfände Butter dem
Diener vermacht, (s. N. 151). — Er hat von Georg v. GL 111, ein adliges
Gut in Bärwatde (ob Freiheit oder Bnth?) worin auch die Rachen- und
Sc hwantken -Hufen mit einbegriffen, gekauft, welches denn auch sein Sohn
Bogislaf Ernst 151, von ihm erbte. (S. St.- Aren.).
Besitz: Gr. u. Kl. Tannen, Priebkow, Rothfliess, Schnaken-
bürg, Hegesche-, Damen-Mühle, Bärwalde etc.
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— 197 —
Gem.: Anna Elisabeth v. Petersdorf; i. V.: Lewin Wedig v.
Petersdorf-Grabow, Kammer) nnker Herzog Bogislafs XIV., i. IT.; Maria v.
Zitzewitz a. d. H Besswitz; 1»>18, d. 30. Harz sucht sie für ihren uumüodigon
Sohn, Bogislaf Ernst 151, einen Math-Zettel nach, der gewährt wird, wobei
sie erwähnt, dass sein Grossvater schon ein Rittergut in Bärwalde, Tarmen, Nenhof,
die Damensche, Hegesehe Mühle etc. besessen habe.
Sohn: 151.
Töchter: 1. Sophia Juliane, geb. d. 8. November 1679, Hochzeit d.
25. April 1714. Gem.: Zabel Balthasar v. Wolden, geb. 1676 zu Wuster-
bart, s. V.: Caspar v. Wolden, Schwedischer Gapitain, auf Wusterbart und
Ballenburg; s. M.: Hedwig v. Wolden, starb 1650; Caspar v. Woldens erste
Gemahlin Sidonie v. Zozenow. Sophie Juliane v. Gl. als Wittwe des Zabel
v. Wolde war 1728 Tanfzeuge in Wusterbart und starb den 6. November 1780.
— 2. Dorothea Hedwig, geb. d. 16. Februar 1682. Hochzeit d. 25. April
1714. Gem.: Marens v. Wolden, geb. d. 15. August 1675 zn Wusterbart,
Bruder von Zabel, s. dort Aeltern; 1707 Kurfürstlicher Landesdirector anf
Thttnow, er besass auch Geritz, Streckentin (früher v. Glasenapp Besitz, wovon
an die Kirche Theile abgetreten waren), die er 1706 von einem Herrn v.
Schwerin inzwischen erworben hatte; ferner Zwirnitz von den Hechthansen;
er hatte 2 Güter in Quispernow von der Wittwe Wilhelm Egger ts v. Gl. OÖ
erhandelt; denn 1685 den '22. September bittet und 'erhält er Consens Dber das
von der Wittwe nnd den Kindern, so wie deren Vormündern Kapitain Caspar
Otto and Lupoid Caspar, Gebrüder v. Glasnnapp, 96, 97 und Ewald Joachim
v. Kleist (Vormund) erhandelte Gut Quispernow; weil sie, die Wittwe, dem
Gut nicht vorstehen kann, Krediteren drängen etc., so wurde es bereits den
11. Juli 1684 für 2365 Gld. verkauft, wovon der Wittwe 1500 Gld. blieben.
(Pomm. St.-Arch.) 3. Anna Barbara überlebte den Gemahl Christian
Anton v. Natzmer auf Vellin etc., geb. d. 14. Angust 1653, gest d. 1. August
1700; Hochzeit d. 8. Dezember 1681; s. V.: Dnbislaf v. Natzmer anf Nenhof,
Vellin, Gntzmin, 1654 Knrfürstl. Landrath; s. M.: Dorothea v. Blankenburg;
erste Gemahlin Eva v. Zitzewitz.
111. Jürgen. 3. 8. v. 79. Bärwalde, Klotzen. — 1627 ist Jürgen v. Gl. 80
und auch wohl sein einziger Sohn Henning bereits vorher verstorben gewesen,
denn seine Güter sind dann an seine Brüder resp. deren Kinder, so auch be-
sonders seine Besitzungen in Bärwalde hier an Georg v. Gl-, in denen auch
die 6 Rachen- und 2 Schwantkenhufen lagen, die wohl in Folge der Verheerungen
nnd der Pest wüst nnd ohne Besitzer lagen, übergegangen, um welche sich
von 1627 her ein langer Prozess fortgesponnen hat. — Aus der Klageschrift
des Bürgermeisters von Bärwalde vom 28. September 1700 ergiebt sich, hierher
gehörend, Folgendes: „Vor etwa 80 Jahren habe Georg der Aeltere (N. 80),
als die Stadt eingeäschert war, die Leute durch die grassirende Pest dahin
gerafft gewesen sind, diese Hufen an sich genommen, von welchem Georg
v. Gl. der Jüngere selbige Aecker geerbt habe (an einer andern Stelle soll
1630 Georg, also dieser, Georg N. 111, 2 Stadthufen an sich gebracht haben);
wahrscheinlich hat er die dabei Betheiligten, wie später ausgesagt, mit Geld
resp. andern Aeckern abgefunden. Woranf die Stadt mit ihren Ansprüchen
besonders sich zn stützen sucht, ist, dass selbige seit der Zeit die auf diese
Hufen entfallenden Contrihntionen so lange mitgetragen habe. Georg v. Gl.
bat seinen Rittersitz incl. dieser Hufen an den 0 berstwach tmeister Lorenz
Georg v. Gl. 110 verkauft, dieser sie an seinen Sohn Bogislaf Ernst 151
vererbt, von dem sie im Lehnsgange an Heinrich Reinuold 150 v. Gl., 1706
an dessen Wittwe und Erben gekommen waren. — Zu wiederholten Malen ist
ein Stillstand in dem Verfahren eingetreten. — Etwa 1651 hat eine Ver-
nehmung stattgefunden, die sich besonders auf N. 15 der Probatoriae Artikul
Georgs v. Gl. bezieht, welcher lautet: „Wahr, dass Georg v. Gl. den Leuten,
von welchen er die Rachenhnfen erhandelt, andre Ländereien von seinen
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Ritterhilfen davor gegeben und der Abgang also dadnrch ersetzt ist etc." Dies
sacht der Bürgermeister in Zweifel zn ziehen nnd haben mehrere Kommissionen
von beiden Partbeien die Angelegenheit weder zum Vergleich noch zum Alu-
trag bringen können, so dass sie bei Bogislaf Ernst v. Gl. 151 zur Weiter-
Verhandlung kommt, nachdem 1851, am 3. März, das schwedische Hofgericht
erkannt hatte, dass Georg v. GL die Contribntion zn bezahlen, bis er nach-
gewiesen, dass er Ritteracker für jene Aecker gegeben habe. Georg appellirte
and ruhte die Sache bis 1654; nach fernerem Verfahren wieder bis 1691. —
1629. Die Wittwe des Bürgermeisters Georg Möller, welche durch die Kaiser-
lichen 4 Pferde verloren and nur noch 2 hatte, von denen jedoch das eine
ein Bürger für das seinige erklärte, klagte: „Georg and Michel v. GL 79
Messen den Stall gerichtlich erbrechen, das Pferd herausholen nnd dem Eigen-
tümer verabfolgen." Die Fran Bürgermeisterin beschwert sich wegen Eigen-
mächtigkeit der v. Glasenapp beim Herzoge, worauf Bescheid vom 14. August
erfolgt, daas die richtige Inatanz (4 Geschlechter) fornürt und dann das
Urtheil ausgeführt werden solle. — Georg v. Gl. hatte auch die von 1630
bis etwa 1653 stattfindenden Gräuzstreitigkeiten mit den Polen, sowie Wider-
wärtigkeiten wegen der Markte von Bärwalde durchzukämpfen (s. N. 79 und
87); desgleichen hatte er anch die Kämpfe und Drangsale, die besonders in
der 2. Hälfte des 30jährigen Krieges für diese Gegend verhängnissvoll worden,
durchzuleben (s. N. 79). — 1628 versteuert er allein in Klotzen 26 Hafen,
3 Kossäthen, 1 Krag, 2 Knechte, den grössten Theil; einen geringern Theil
besass Georg v. Gl. 59, der an die Balfanzer Linie überging. — Er ist 1671
bereits todt.
Besitz: Bärwalde, Klotzen, Neahof, Coprieben, Anth. Patzig,
Priebkow, Lubow; letzteres hatten s. Z. die Polen eingenommen und
hauseten darin. Ob Georg den ganzen Antbeil von Polzin Schloss, Stadt
nnd Land, wie ihn die Vorfahren, z. B. Peter v. GL 23 inne hatte,
noch ganz besass, ist nicht recht ersichtlich. Arn hausen, von dem
der Rittmeister Assmns v. Manteuffel (Schwager von Georg v. Gl), welcher
1655 in Polen gefallen war, bereits 1654 einen An theil an Döring Jacob v.
Krochow verkaufte, das Haus Manteuffel- Arn hausen mit ihm ausgestorben war;
fiel an Andere, als: ein Theil Arnhausen an seine Wittwe Maria v. Zastrow,
die dann noch den Oberstlieutenant Matthias v. Podewils heiratbete, der
2. Theil incl. der Neuen Baucht, oder „Baut" an Georg v. GL als ratione
dotis ad illatum seiner Gemahlin, welches Gut nach ihm N. 154 erhält. Der
3. Theil kam an denLandrath Georg v. Zastrow; eine Schwester von Assmns,
Elisabeth Sophia v. Manteuffel war an Hans v. Zastrow - Wosterbanse
verheirathet.
Gem.: Sophia v, Man teuf fei -Polzin, Schwester von Rittmeister Assmus
v. Manteuffel- Ar nhauBen, Polzin etc.
Söhne: 152, 153, 154.
Töchter: 1. Abigail. Gem.: Eggert v. Manteuffel aus Polzin, erhielt
den 9. Januar 1662 Dispens zur Yerheirathnng mit seiner Kusine nnd war
den 3. November 1637 geboren; s. V.: Gert v. Manteuffel-Polzin, Ziegelwiese,
geb. 1604, Lieut. im Herodeschen, Regiment, dessen 1. Gem.: Elisabeth v.
Dewitz-Daber, die 2. Anna v. Wolde (v. Wedell?) aus Kremzow; die Tochter
dieses Gert ist Anna v. Manteuffel (s. N. 152); 1658 war Abigail nebst der
Wittwe Georgs v. Gl. 80 Taufzeuge in Barwalde. — 2. Ernestine, war 1677
in Cölpin Taufzeuge; sie starb den 30. Januar 1719. — 3. Hedwig; war 1677
Taufzeuge in Cölpin.
112. Henning. S. v. 80. Barwalde; sehr jung, vor 1627, vor dem Vater
gestorben.
113. Jürgen Wilhelm. 8. v. 83, geh zn Kliewenhof in Kurland. —
1691. Königlich polnischer Oberst, 1697 General, ob er Wergubben vom
Vater geerbt und dort gesessen hatte, ebenso ob die später in Litthauen und
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PreoBson gelebt habenden v. Glasenapp von ihm abstammten, ist mehr als wahr-
scheinlich, (s. Nachtrag 41).
Gem.: ?
Sithne: ?
H4. Georg Lupoid. 1. 8. v. 85, geb. zu Kliewenhof in Kurland; lebte
1677, 1686; 1691 Königlich schwedischer Major, 1709 Oberst, war Herr zn
Kokenkan und Kaima, hatte Lappier von v. Mengden znr Arrende. — 1679,
am 1. October, hatte der General-Major Stael v. Holstein den Obers tlientenant
t. Mengden gefordert nnd ist ersterer gefallen. Die Gemahlin des erstem
beschuldigt und verklagt den Oberstlieutenaat Gustav v. Mengden, Ober den
eis Kriegsgericht conatituirt wird. Der OberstUeittenant v. Mengden war ins
Ausland gegangen; inzwischen, am 14. Jannar 1686, hatte der Major v.
Glasenapp an die Dame ein Aufschobsgesnch in dieser Sache gerichtet,
welches sie verwarf. Dieaer v. Mengden war wohl der Schwager von Georg
Lupoid v. Gl.; denn 1682 lebte der Schwiegervater Georgs, General-
Major v. Mengden in Riga. (v. Bnsswnrm). — 1696 hat Major Georg
Leopold v. Gl. dem vom 9.-25. October abgehaltenen Landtage zn Riga
beigewohnt. — 1700, den 9. Juli, hat er nebst N. 116 die Erklärung der liv-
lindischen Bitterschaft wider Patkul mitunterzeichnet, —
„Als im Jahre 1697 der erst 15 jährige Karl XII. den schwedischen
Thron bestieg, vereinigten eich die Fürsten der Nachbarlander Dänemark,
Poles nnd Rassland zu einem Bundnisse gegen Schweden, das unter einem
noch knabenhaften Forsten als hilflos erschien. Ihr Zweck war, den Schweden
die im 30jährigen Kriege gemachten Eroberungen zu entreissen. So begann
im Jahre 1700 der Nordische Krieg, der von dem jungen Karl Xil. in helden-
hafter und höchst rühmlicher Weise geführt wurde, bis ihn am 11. Dezbr
1718 im Laufgraben von Fredrikshall die mörderische Kugel traf. Eine der
interessantesten Episoden aus der nur 18 Jahre laugen Heldenlaafhahn des
jungen Schwedenkoniga ist folgende: Nach zahlreichen Schlachten und Ge-
fechten mit seinen fibermächtigen Feinden, deren er sich mit Löwenmuth zu
erwehren wusste, war Karl XII. endlich am 8. Juli 1709 bei Pultawa von den
Baasen unter Peter dem Grossen entscheidend geschlagen worden. Der König
selbst rettete sich nur mit äusserster Mühe auf türkisches Gebiet. Hier wurde
er nebst seiner Schaar von Begleitern ehrenvoll aufgenommen nnd lebte als
Gastfreand des Sultans im Lager von Bender. Da die Niederung aber zeit-
weiligen Ueberschwemmungcn ausgesetzt war, so bezog er mit seinem Gefolge
das höher gelegene Dorf Warnitzka, das nach und nach das Ansehen einer
befestigten Lagerstadt erhielt. Es gelang ihm, den Sultan zum Kriege gegen
Russland zn bewegen. Sein Glücksstern stieg wieder. Im Jahre 1711 worden
die Russen am Pruth von den Türken derart eingeschlossen, dass Peter d. Gr.
bereits seine Gefangennahme und seinen Untergang vor Angen sah. Da
rettete den Zaren die Klugheit seiner Gemahlin Catharina. Sie bestach den
das türkische Heer befehligenden Grosswessir, so dass er darauf einging,
Frieden zn schlieaseo. Karl XII. scbftnmte vor Wuth, aber es war nichts
mehr zu machen. Der Friede wurde vom Sultan gatgeheissen und Karl musste
nach Warnitzka zurückkehren. Von Neuem begann er nun die Pforte zum
Brach des Friedens und zum Kriege gegen Russland zu reizen, bis diese ihm
die Gastfreundschaft kündigte nnd ihm befahl, das türkische Gebiet zn ver-
lassen. Karl liess sich vom Sultan zwar Reisegeld zahlen, blieb aber dennoch.
Nnn wurde den Janitscharen befohlen, ihn gewaltsam zu vertreiben. Der
tollköpfige Schwedenkönig vertheidigte sich in seiner Feste Warnitzka wie
ein Löwe und machte, als ihm schon das Hana Über dem Kopfe brannte,
einen wflthenden Ausfall , bei dem er von den Janitscharen und Tartaren am
12. Februar 1713 gefangen genommen wurde; doch behandelten diese ihn, voll
Bewunderung über seine Tapferkeit, voll schonendster Grossmnth. Man brachte
ihn nach dem Lnstsehloss Demirtuach bei Adrianopel. Dort verweilte Karl XII.,
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- 200 —
starrköpfig daranf bestehend, Beinen Willen durchzusetzen und an der Spitze
eines türkischen Heeres in Polen einzudringen, bis zum Novbr. 1714. Dana
erst, anf bedrohliche Nachrichten ans Schweden hin, kehrte er nach Hanse
zurück." (Zu Pferde anf dem berühmten Danerritt.) (Ans Buch für Alle.)
— Georg Lupoid v. Gl. in specie machte unter König Karl XTT. die Feldzage
unter besonderer Auszeichnung mit, focht beiPnltawa den 27. Juli 1709 als Oberst
nnd war in Bender und Demitoca (die wallachische Stadt Pitescht) in dem
Gefolge des Königs, wohl in dem Trabanten -Korps, welches etwa ans 150 Haan,
diese mit Rittmeisterrang, von einem General, 2 Obersten nnd 20 Hauptleuten
geführt, bestand. (Hnpel). Als Karl XII. mit dem Ueberrest seines Heeres
gegen Bender zog, wo ihm der Pascha mit besonderen Ehrenbezeugungen ent-
gegen gehen mnsste, bezog er anf einer Landzunge des Dniester einen für ihn
eingerichteten Lagerplatz. Der König nnd die hohem Offiziere wohnten hier
nnter Zelten, die Mannschaft in unterirdischen Hütten; als der Winter eintrat,
wurden ans den Zelten Häuser, so dass das Lager eine kleine Stadt wurde.
2 Jahre stand das Heer hier, bis im Juli 1711 eine Ueberschwemmung eintraf
das Lager nach Warnitza '/> Stunde nördlich Bender verlegt wurde. Auch
bei dieser Stadt wurde in herrlicher Gegend ein Lager eingerichtet, verschanzt,
in dem 1000 Mann aufgestellt werden konnten, obwohl der König nur 500 Kann
hatte, die taglich exercirt wurden. Um des Königs Haus entstanden andere,
dem Hofratb Müllern, Feil, Grothnsen, dem Grafen Hard nnd Bieike, dem
Feldmarschall Axel 8parr, den Generalen Dahldorf, Rosen, Posse, den Obersten
Boddenbrock nnd Glasenapp gehörig. Mit der Zeit, 1712, ward der schwedische
Besuch dem Sultan lästig und erhielt der Seraskier von Bender den Befehl,
den König zur Abreise zn zwingen, dem sich Karl XII. widersetzte; er wurde
angegriffen. Es entwickelte sich die sogenannte Kabalika; wahrend der Unter-
handlung wird er überfallen, er und die Seinen kämpfen aufs Aensserste;
nachdem er mit den Treuen sich der Feinde entledigt, sein Haus vertbeidigt,
er allein 8 Feinde niedergelegt hatte, mit Pechkränzen ausgeräuchert, ausge-
brannt wurde und als er weiter stürmte, über ein Hinderniss Btürzte: wurde
er nach 7 stündigem harten Kampfe, an der Nase, am Ohrzipfel und an der
linken Hand verwundet, gefangen genommen. Im Zelt des Paschas ward er
entsprechend menschlich aufgenommen, ihm alle Pflege ertheilt, auch ein Pferd
ihm zur Disposition gestellt. Der Zustand der schwedischen Gefangenen nach
dieser Kabalika war doch traurig. Karl sachte sie daraus zu erlösen, was denn
auch gelang. Er selbst wurde mit allen Ehren nach Schloss Eisenstein
(Demirtnsch) bei Adrianopel in einem prächtigen Wagen gefahren und etwa
60 Offiziere begleiteten ihn dorthin, beritten, aber unbewaffnet; unter ihnen
Hard, Grothnsen, Dahldorf, Glasenapp, Rebbing, Duwald, Posse, Adlerfeld,
v. Müllern etc. Man war in der Türkei sehr aufgeregt über jene Behandlung
des Gastes; es wurden alle die bei dem Auftritte betheiligten Paschas ver-
urtheilt, abgesetzt resp. aufgeknüpft. Während Karl XII. in Demotika noch
immer anf Beistand der Türkei gegen Russland vergebens gehofft hatte, wurde
die Abreise beschlossen. Vor der Schlacht von Pultawa war seine Macht ein
Heer von 20000 Mann, wozu noch die Kosacken von Mazeppa uud die unter
Poniatowski stehenden Polen und Wallachen, etwa 12 000 Mann stiessen, ge-
wesen. Nachdem der Grosssaltan den König noch reichlich beschenkt hatte,
fand im October 1714 der Aufbruch statt mit nur 300 Pferden, 60 Wagen
und andern noch herankommenden Mannschaften, die Axel Sparr nachfuhren
sollte, während Karl XII. mit 2 Begleitern, Roses und Döring, die Ruckreise
mit einem Handpferde jeder, reitend, den 20 October 1714 antrat nnd den
berühmten Ritt, in 14 Tagen 286 Meilen, über Ofen, Wien, Regensbnrg, Hanau,
Cause), Güstrow, Triebsee nach Stralsund, KarlXIInoch an einer Wunde am Fasse
leidend, zurücklegte. — Die Trappen, also auch Georg Leopold v. Gl.
führten ihren Rückmarsch über Hermann Stadt durch Ungarn, 0 estreich,
Deutschland nach Stralsund aus. — Am 12. Dezbr. 1718 tödtete diesen Helden-
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— SOI —
könig ein Schnss durch den Kopf im Laufgraben tot Frederikahall in Nor-
wegen, wahrscheinlich ein Heuchelmord; ein General-Major Baron v. Cronstadt
soll der Schuft gewesen aein. (Knnd Lnndblatt.)
Besitz: Kokenkan nnd Eaima; Lappier zur Arrende; er lebte anch
in Saliahof.
Gem.: -Regina, Jacobina, Freiherrin v. Meugden, Tochter des
schwedischen General-Majors Freiherrn Gustav v. Hengden, Erbherrn auf
Alterwoga, Lappier, Sirohlen etc. Landrath, Oberat der livl&ndi sehen Adels-
fahne; i. H.: Barbara Fink v. Finkenstein, 1627—1688; aie war während Ab-
wesenheit des Gemahls im Felde 1710 in dem Verzeichniss der Ritter nnd der
Landschaft der Güter in Lettland als in Riga anwesend nnd zwar als Frao.
Oberst Reg. Jac. v. Glasenapp aufgeführt; die Hochzeit 1677 zn Gustavsholm
bei Riga.
Töchter: Dorpat, d. 14. Juni 1698. Der Oberst Tiesenhausen , Major
Wallerstädt, Rittmeister v. Glasenapp 116 nnd Lient. Lohde nebst der Fräs
Lan g mannin Christin a v. Ulrich and Hademoiselle v. Glasenapp waren Fathe
von Otto Ernst Lohde, Sohn des Richard v, Lohde nnd seiner Gemahlin Anna
v. Ulrich, nachdem ihm die erste Frau geb. v. Hengden 1695 gestorben war
(Gesch. von Wrangel); ob diese hierher gehört? berichtet wird: er, Georg
Leopold v. Gl. hatte nur Töchter.
Töchter: 1. N. N. 2. N. N.
116. Casimir Heinrich, 2. S. v. 85; geb. zn Kliewenhof in Kurland,
labte 1686, ist 1691 schwedischer Rittmeister in Livland, 1697 Major geworden,
dann 0 berlieatenant Erbherr auf Balishof. — 1695, vom 9. bis 25. October,
hat Casimir Heinrich dem zn Riga abgehaltenen Landtage beigewohnt. —
1696, d. 17. Harz, Stargard. Zeugniss der Kurfürstlich hinterpo mm ersehen
Statthalterkanzlei und des Regierungsrathes, dass die v. Glasenappe zn den
ältesten und vornehmsten „ Geschlechtern gehören, anch dabei Schloss-
geseesene seien;" auf sein Ansuchen ausgestellt, sowie er 1697, d. 3. Februar,
zn Eulenburg beglaubigte Ahnen- und Stammtafel der Vorältern für die liv-
landische Matrikel-Kommission den 81. Januar 1698 vorgezeigt, aufstellen Hess.
— 1697 ward Casimir Heinrich v. Gl. schwedischer Major, dem Zaren
Peter I., welcher die Ostseeprovinzen, besonders Livland (Riga) bereiste, zum
Empfange nnd znr Geleitung (sonst Aufwartung genannt) durch den General-
gouvernenr Dafalberg commandirt; selbstredend nicht ohne Instructionen. Diese
Prozedur, sowie die wenig chevalereske Behandlang, welche der Zar wie sein
Gefolge erfuhren, konnte den Fürsten nur erbittern nnd soll dies Verfahren mit
YeranlaBsnng zu dem folgenden Kriege mit Schweden gewesen sein. (s. All-
gemein Geschichtliches, Livland.)
1702, in der Schlacht bei Hummelsbof, wird der schwedische Oberst-
lieutenant v. Glasenapp (C. H.) von den Russen gefangen, ist jedoch im
folgenden Jahre wieder frei, denn 1703, den 9. Juli wnrde der Oberstlientenant
Casimir Heinrich v. Gl. im Treffen bei Systerbecfc verwundet. — 1705
diente er in Kurland, er kam mit 200 Pferden von Liban und ging im August
desselben Jahres im Angesicht der ganzen Russischen Kriegsmacht über die
Buna. — 1710 ist Casimir Heinrich todt; denn 1720, den 24. October,
Dorpat: die Söhne des Oberst-Lieutenants v. Glasenapp, nämlich Gustav,
Christer Reinbold, Georg Jacob v. Gl. besitzen das Gut Salishof in Folge der
Kaiserlichen Resolution vom 1. März 1712 erblich. Aach ist in einem Ver-
zeichniss der „Ritter nnd Landschaft", die Güter in Livland besitzen, nach der
Belagerung Rigas noch absens sind, desgl.: „während der Belagerung der
Stadt Riga vom Januar bis Juli 1710 befinden sich von der Noblesse daselbst,"
so wie anch in dem Accordverzeichnisa der gethanen Leistungen bei Gelegen-
heit der Uebergabe von Stadt Riga nnd Land anfgefurt: „Frau Oberst-
Lieutenant v. Glasenapp," nicht der Gemahl.
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— 202 —
Besitz: Salishof nebst Löweküll erbte er als Kannleben, resp. durch
seine Mutter, vom Vater.
Gem.: Barbara Freiherrin v. MeDgden; i. V.: der Schwedische
General-Major und Livländiache Landrath Freiherr Gustav v. Hengden; sie
war geboren 165.; zuerst mit v, Treyden vermählt, lebte als Wittwe des
" utenants v. Gl. 1710. (8. N. 114 Schwester?),
hne: 155, 15«, 157.
chter: I.Christiane Helene, Gem. I: Oberstlientenant v. Eiedt
: Jacob Johann Baron v. Bndberg, geb. 1688; sie wurde Wittwe
ass Ultila nnd starb 1757. 2. Hedwig Elisabeth, den 22. Januar
eits todt. Gem.: Kreis-Kommissar Bayer v. Weissfeld. 3. Anas
Facobine, geb. im Jannar 169U inDorpat, war den 2 2. Janaar 1725
odt. Gem.: Lieutenant Joachim v. Liebstorf-Bogosinsky und
f.
i. Reinhold Johann. 3. S. v. 85, geb. zu Küewenhof in Kurland, lebte
n 1691 Capitain in Holland, 1695 schwedischer Rittmeister,
1695, vom 9. bis 25. October wurde zn Riga ein Landtag abgehalten,
Bittmeister Beinhold Jobann v. Gl. zugegen war. (Bitter-Areh.)
14. Juni, Dorpat. Der Oberst Tiesenhausen, Major Wallerstedt, Ritt-
Glasenapp nnd Lieutenant Lohde nebst der Frau Langmänniii
von Ulrich und Mademoiselle v, Glasenapp waren Pathe bei der
»n Otto v. Lohde, Sohn des Richard v. Lohde nnd seiner Gemahlii
Ulrich; die erste Gemahlin, geb. von Mengden war 1695 gestorben.
7. Wrangel). 1700, d. 9. Juli haben die Erklärung der Livlandisehen
aft wider Fatkul mitunterzeichnet: Beinhold Johann und Georg
v. Gl. 114.
m.: N. N. die Frau Bittmeister v. Glasenapp lebte 1710 im Januar
end der Belagerung zn Biga (s. N. 114 nnd 115 n. Verzeichnis« tob
1710).
r. Ernst Carl (Cnrt). 4. 8. v. 85, geb. zn Kliewenhof in Kurland,
l, 1691 dänischer General-Adjutant Seiner Majestät, später Oberst;
20. Dezember 1712 in der Schlacht bei Gadebnsch in Mecklenburg.
vom 9. bis 25. October, ist Ernst Carl v. Gl. ebenfalle noch Sit
Jiga abgehaltenen Landtage anwesend gewesen. (Bitter- Ar eh.) — In
lochte König Karls XII. von Knnd Lnndblatt über die Schlacht bei
h, in welcher die Schweden unter Steinbock über die Dänen, welches
in nnd Sachsen verbündet, obwohl noch 2 Tagemärsche entfernt waren,
chweden mit 20 Kanonen gegen 18000 Dänen mit 14 Oaschütien,
ist angefürt: Die Schweden halten in dieser Schlacht nnr wenig Beate,
nur 13 Kanonen, aber dagegen Proben grosser Tapferkeit abgelegt
onnet löste oft die Ordnung in den Gliedern auf ond machte die
zn einem Handgemenge; die Generale mnssten oft selbst wie die
len am Gefecht theilnehmen; Mann schlug sich gegen Mann und rothe
le Böcke bildeten ein buntes Gewirre; der eine Offizier focht gegen
sru, der Dane erstach den Schweden, der Schwede den Dänen; so
rte der Oberstlieutenant Fuchs, nachdem er selbst von seinem Gegner
it worden, den dänischen Oberst Glasenapp. Von den Dänen sollen
i den Schweden nnr 600 (?) auf dem Platze geblieben sein.
Generation von 1660-1695.
i. Otto Casimir. 1. 8. v. 86. Balfanz, geb. d. 3. Juni 1642, gest
1710 in Balfanz, Kurfürstlich Brandenbnrgischer resp. Königlich
iher Bath, Landrath, Hauptmann und Bnrgrichter in Beigard,
sptmann in Cöslin, Bitter des Ordens de la generosite, Johanniter-
tc. Ein besonders hervorragender Charakter, bedeutender Mann im
tc. and in hohem Ansehen bei seinen Fürsten. — 1660 kauft Ott»
f v. Gl. von den v. Wolde, einige ihnen gehörige Bauern ond Gefälle
Jigitizccty GoOglc
— 203 —
in Zfilkenhagen; der Rittersitz gehörte den v. Glaaenapp. — 1662, d. 16. März,
Colberg, Kurfürstlicher Consens: Otto Casimirs Schwester, die Wittwe vom
Oberst Matthias v. Zaatrow zn Wasterbanse , hatte in der Ehestiftnng vom
29. März 1658 ein Gütchen in Balfanz und ein Gütchen in Klotzen oder
2000 Qld. zngetheilt erhalten; dies passte in Otto Casimirs Besitzungen
schlecht hinein und traf er mit ihr das Abkommen, für diese 2 Gütchen ihr
Lutzig zn geben. — 1663, d. 6. Mai. Colberg. Otto Casimir verkaufte
Antheile der Kokerschen Güter Bteglin ete. von diesen alten Familien-
»tammgütern und zwar von denen der Familie im Nea-Stettiner Kreise zu-
gehörigen, welche Güter seine Mutter der Familie gern erhalten wissen wollte,
das Patronatsrecht an der Wissbuhrschen Kirche haften bleiben sollte, an den
späteren General-Major von Schwerin. Blaken: Der Herrschaft zu Mowker
und Stegelin stehet frei, in der Wisse bu brachen Kirche und der Wissebuhr-
sehen in der Stegelinschen ein Gestühl bauen zu lassen, da die event. Einzebi-
besitzer auch Patronate der andern Kirche sind (zu Wiasbuhr ist auch Vorw.
Viverow und Maskow eingepfarrt) Nachdem solche Güter 1663 Otto Casimir
v. Gl. an die v. Schwerine verkauft hatte, trug etwa 1700 der Oberst v. Schwerin
bei Hofe an, dass er sein Jus compatronatuB auf Stegelin wolle fahren lassen
(die Stadt Cöslin war Mitpatron in Stegelin und auch in Wissbnhr wegen des
Dorfes Maskow), dagegen solle Magistrat ein gleiches auf Wissbuhr thun;
allein letzterer bat darin nicht gewilligt Bei dem Verkauf der Güter durch
einen v. Schwerin (1708 ?) protestirte die Herrschaft wegen des vom Magistrat
sieh zugeeigneten Juris patronatus und prodncirte einen Eitract ans einem
Vergleich zwischen Esther v. Glasenapp nnd Caspar Otto v. Glasenapp 86
vom 30. August 1641, darin sich Paciscenten verglichen hätten, dass wenn
Caspar Otto v. Gl. die Mowkerschen Güter an Fremde verkaufen sollte, das
Jus patronatus auf die Wissebuhrsche Herrschaft allein fiele. — 1678 fiel
Sedel, welches zuletzt, seit Gert Wedig S7 v. Gl. die von Bedel als
v. Glaaenapp-Lehnleute besessen, nach Feter v. Rodels Tode, jetzt wieder
an Otto Casimir zurück, (s. auch N. 103.) — 1680 erbaut er Zeblin und
richtet 1684 die Hauptackerei von Balfanz, das Vorwerk Casimirshof ein. —
1689 kauft Otto Casimir von Hans v. Zaatrow 3 Bauernhöfe, die dieser in
Balfanz besass; desgl. kauft er von Zabel und Anton Zastrow 1 Bauernhof mit
l'/i Hakenhufen, wie auch einen Kossäthen in Zülkenhagen. — 1690, den
19. März, bittet ihn Caspar Otto v. Fodewils, Rath und Dekan zu Cammin
über seinen Stiefsohn Gert Wedig v. Glasenapp N. 168 die Vormundschaft zu
Übernehmen, als solcher war er auch in dem mehrere Jahre selbst bei dem
Reichsgericht zu Speyer geführten Prozess, speciell den 12. Dezember 1694
and 24. Mai 1704 betheiligt, den die Neo-Stettiner Brauerznnft gegen die
v. Glasenapp desshalb führte, weil diese in ihren Gütern das nothwendige Bier
selbst brauen Hessen und es nicht aus Neu- Stettin bezogen. Auch die Accise
hatte ihren Vortheil dabei und es ist die Bemerkung der pomm. Kriegs- Domänen-
Kammer anzuführen, in der es heisst: „So ist kein Wunder, dass ein so
mächtiges begütertes Haus, als das in Gramenz und Wurchow gewesen und
noch ist, nicht sollte ein armes kleines Städtlein (Neu- Stettin) durch die so
anstauenden Kosten ruiniren." (s. N. 168.) — 1690, d. 29. März, wird Kur-
fürstliche Genehmigung und Tutorium ertheilt. (Geh. St.-Arch., s. Antrag
v. Fodewils.) — 1696, d. 15. Januar, kaufte Otto Casimir einen andern Theil
von Rede! (s. N. 45 u. hier 1678) von Alezander Magnus v. Bliesen (K) und dessen
Ehegattin Sophia v. Kleist; in dem Kurfürstlichen Consens von 1697 heisst er
der Rath nnd Burgrichter zu Beigard Otto Casimir v. Gl. auf Bärwalde
und Balfanz; der Kaufpreis war 700 Gld. Pomm. — 1700, d. 6. April. Otto
Casimir v. Gl, Burgrichter, erbittet und erhält Consens Über das von Oberst
Christian v. Zastrows, Wittwe Catharina v. Büxen erhandelte Pfandrecht, so
sie auf das Gut Zeblin cum. pert. gehabt — 1702, d. 27. Juni. Otto
Casimir, als Gart Wedigs v. Gl. 168 Vormund, bittet nnd erhält Consens Aber
aby Google
- 204 —
den von Lorenz v. Zastrow auf 10 Jahre wiederkäuflich erhandelten soge-
nannten Franz Stemen-Höfichen bei Osterfulda für 350 Gld. — Sein Sohn
Caspar Otto 159 v. Ol., sächsischer General, war testamentarisch nur auf
5000 Rthl. Stammlehngeld , also fast nur anf den Niessbrauch angewiesen; er
brauchte an dem üppigen Sächsischen Hofe viel Oeld; bei den betreffenden
Schuldklagen sind auch Eztracte ans den Dispositionen £ von Otto Casimir
aufbewahrt worden und lauten unter Anderm: Extract ans des wohlaeligen
Herrn Bargrichters v. Ol. erster Disposition d. d. Balfanz, d. 4. Oc tober 1702:
„Betreffend insgesammt seine Kinder aus allen 3 Ehen so jetzo leben und
nach Gottes Willen annoch gezeuget werden sollten, seine einzige nnd wahre
Eiben nnd dazu insbesondre hierdurch eingesetzt sein sollten also nnd dergestalt,
dass weil dessen jüngster Sohn erster Ehe Caspar Otto laut Speciiikatiou
snb A allbereits über 9000 Gld. empfangen and ohne dahin ihm ein Grosses
gegeben und sonsten zu fliossun lassen, nicht mehr als 3000 Rth. jedoch sine
nllo onore haben sollte, welche ihm seine andern Sohne erster, andrer nud
3. Ehe ad aequales partes als dann nnd nicht eher abführen und znfliessen
lassen sollten, wenn er zuvorderst alle seine Creditores ans eignen anderwart«
aqnirirten Mitteln befriediget nnd sich dergestalt engagiret nnd featge setz et, dass er
solche 3000 Rth. zu seinem Besten nutzlich anwenden nnd im Lande beet&ttigen
konnte, gestalt dann diese. Gelder die Art nnd nathnr des Lehns immerwahrend
behalten nnd emploiret werden sollten. Im Fall aber wider Verhoffen ge-
dachter sein Sobn diese seine väterliche Zuneigung nicht dankbar erkennen,
noch damit vergnügt sein wollte, sollte Er schuldig sein, alles und jedens was
er genossen, mit seinen gesammten Söhnen rechtlich zn conferiren und was er
zuviel gehoben, denselben zu erstatten, gestalt er die auch anf solchen Fall,
da dieser gedachte Bein Sobn diesen seinen väterlichen beständigen Willen anf
einige Weise zn intringiren sich gelüsten lassen sollte, Er selbigen bis anf
Beine legitimam (pars) jns exclusiret wissen wolle etc. — Extract ans des
seligen Bargrichters v. Olasenapp anderer Disposition nach Absterben
seines Sohnes Mathiaa Conrad i. d. 22. Dezbr. 1708: „etc. 4, Ich auch meine
beiden Frau Töchter der 1. Ehe wegen ihres rückständigen dotis allbereits
völlig vergnüget nnd abgefunden habe, dass also sämmtliche Sohne damit nicht
weiter beschweret werden dürfen, wessbalb ich auch noch wollbedachüglich
geordnet habe, dass mein anderer Sohn erster Ehe Oberst Caspar Otto v. 61
oder dessen Söhne zu den in meiner väterlichen Disposition zugeordneten
3000 Rthl. annoch 1000 Rthl. und also insgesammt 4000 Rthl. jedoch nach
meinem seligen Absterben ohne jenigen Zinsen von den ttbrigsn 6 Brüdern
ad aequales poste sine ullo onere heraus zugeben, doch aber, dass dieselben
wie in meiner Disposition geordnet allerdings angewendet werden Bollen." —
Extract aus der 3. und letzten Disposition d. d. Balfanz, d. 26. Harz 1710:
„etc. 4. So haben meine geeammten herzlich geliebten Söhne nunmehr meinem
Sohn 1. Ehe, dem Oberst Caspar Otto v. Gl. ohn die in vorberührter meiner
Dispositionibus demselben vermachten 4000 Rthl. bahr annoch 1000 Rthl. und
also in Allem 5000 Rthl. bahr, jedoch nachdem in meinem vorletzten Disposition«
festgesetzte Conditionibus sine nllo onore heraus zn geben, dagegen derselbe
auch an meinen Lehngütern nnd Verlassenschafte n ferner nicht den geringsten
Anspruch weiter machen, vielmehr diese zu seiner gänzlichen Abfindung nun-
mehr vermachten 5000 Rthl. dergestalt auch keine Lehngüter bestattigen solle,
dase dieselbe Lehns-Art und Natur behalten nnd auf seine Kinder meine sehr
geliebten Enkel erst transferiret werden mögen." — Nach Otto Casimirs Ableben
sind seine Qüter nach dem Erbrecess am 18. Septbr. 1710 folgender Art ein-
getheilt worden: Balfanz: Otto Wilhelm 163; Zülkenhagen, Antu.
Balfanz: Paul Wedig 164; Casimirshof, Valm, incl. der v. Hünchow-
schen Unterthanen, Zeblin: Heinrich Christoph 161; Klotzen: Bogislaf
162; Redel, Znchen: Landrath Adam Casimir 158. — Otto Casimir
v. Gl. war auch Vormund der Kinder des Hauptmanns Philipp v. Zastrow in
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— »6 —
Treptow a. d. B. Von 1710 bis 1781 war ein v. Wolde Vormund der Minorennen
Otto Casimirs.
Otto Casimir war in Beigard der vorletzte Bargrichter, es wurde dies,
wie das Barggericht zu Neu-Stettin 1720 aufgehoben, sowie die Landvogteien
Stolp and Greiffcnberg aufhörten nnd das Hofgericht, von Stargard nach Ööslin
verlegt and noch umfangreicher hier eröffnet wurde, (v. d. Dollen.)
Besitz: Balfanz, Lutzig, Redel, Klotzen, Anth. Zeblin, Zinken-
hagen, Anth. Moker, Steglin, Wissbuhr, Osterfelde, Anth. Bär-
walde etc. —
Balfanz mit Casimirshuf, ein schöner Landsitz, ersteres mehr Holzgut,
zu dem Casimirahof die Speisekammer war, mit Schloss, Tniergarten, Park,
Karpfenteichen etc. In dem Park hat meistens Otto Casimir schöne nnd
seltene Bäume nnd Straucher, Hecken nnd dergl. pflanzen, anheimelnde Plätze,
Teiche, Fontainen etc. anlegen lassen. Ausser einem neuen Schalhanse hat
er, besonders anf Anregen seiner 3. Gemahlin, die Kirche, welche er von
1669 bis 1693 nen erbant hatte, mit Wappen, hübschen entsprechenden Bildern,
reichen Vergoldungen herrlich ausgeschmückt, so dass sie eine der zierlichsten
and reizendsten Gutskirchen Pommerns ist. Dieselbe wurde 1693, den 21. Mai
eingeweiht. Otto Casimirs Bildniss im Schiff der Kirche hat die Unter-
schrift: „Die Vergänglichkeit entscheidet Zeit und Ewigkeit; betrübet aber
„die ihr unterworfene Liebe and Hoffnung. Der Hoch wohlgeborene Herr,
„Herr Otto Casimir v. Glasenapp, Ihrer Königlichen Majestät von Prenssen
„Bath und Burgrichter and Amts-Hauptmann zu Beigard, Erb-, Burg- und
„Bchloss- Gesessener auf Bärwalde und Balfanz u. m. a. war am 31. Mai des
„1642. Jahres der Zeit geschenkt, aber am 11. Mai des 1710. Jahres zog ihn
„die Ewigkeit za sich und die irdische Liebe und Hoffnung musste der Ver-
gänglichkeit gehorchen, indem eine zweifache Liebe (1. und 2. Gemahlin)
„zuvor zur Ewigkeit getreten." Unter dem Bilde links sitzt eine ein Kind
nährende Dame, 2 kleine Kinder stehen neben ihr; dies die 3. Gemahlin mit
den 3 anmündigen Kindern; zur rechten Seite ebenfalls eine Dame mit
klagender Miene, wohl eine der vorangegangenen Gemahlinnen darstellend.
In dem geräumigen Gewölbe ruht Otto Casimir, einbalsamirt, gut erhalten,
neben ihm seine 3. Gemahlin, geb. Sophia Elisabeth v. Galbrecht, desgleichen
stehen auch die Särge der ersten beiden Gemahlinnen in der Gruft, ganz vorne
die erste. Ferner befinden sich in dem Gewölbe Kinder und Kindeskinder von
1689 bis 1810 und einige bis 1836 Verstorbene. — Im Parke ist ein grosser
Stein mit der Inschrift: „Dem Andenken Otto Casimirs v. Glasenapp
gewidmet." — Eine uralte Begräbnissstätte, Gräber, Urnen etc. enthaltend,
befindet sich hinter dem jetzigen Kirchhofe, ein Zeichen), dass Balfanz auch
ein alt bewohnter Ort ist. — Sein Vater, wie auch Otto Casimir selbst
noch, lebten in der Zeit, wo viel Hexenprocesse stattfanden und in Verirrnngen
der Justiz manches Opfer unschuldig verbrannt, hingerichtet worden ist; der
Vater Caspar Otto v. Gl. 86, sonst ein milder Herr, aber abergläubisch, der
Sohn streng nach dem Gesetz, auch zuweilen gewaltthätig, leben in Anerkennung
ihrer guten Eigenschaften, leider auch als die Ac teure dieser gerichtlichen Aus-
schreitungen noch in der Lente Mund. In einem Thale wird noch die Stelle
gezeigt, wo im 17. Jahrhundert mehrere Hexen verbrannt worden sind, wie
es ja auch andern Orts geschah, wie z. B. aus den Dörfern Kl. Mollen, Nest
uud Bast von 1636 — 16H4 zwanzig Hexen verbrannt worden sind. Der Sohn
Paul Wedig v. Gl. 164, schmerzlich ergriffen von den Ausschreitungen der
hinter ihm liegenden Zeit, hat in Balfanz ein Krenz and mehrere Tafeln mit
tief religiösen schönen Denksprüchen, den armen Opfern der traurigen Zeil
nachrufend, errichten lassen. Die Urkunden über diese Hexenprozesse sind
1754 vernichtet worden. — Bis 1660, wo Balfanz geraume Zeit bereits ein
Haupuitz der v. Glasenapp war und sie als Erb-, Burg- und Schlossgesessene
Belbststondig Über Leben and Tod, später Otto Casimir v. Gl. auch als
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— 206 -
her Bargrichter, za richten hatten, haben mehrere Hinrichtung«
>n nnd ist die Richtstatte Jedermann in Balfanz noch wohl bekannt,
88 im Jahre 1648 eine Magd, die Feuer im herrschaftlichen Haue
.tte, durch Caspar Otto v. Gl. 86 (s. dort), der gern verzieh nnd
in Hess, jedoch Verbrechen streng nach den damaligen Gesetzen
aselbe nach dem Galgen schleifen nnd sträng nliren liest. Es soll
inrichtung hier am Ort gewesen sein, welche die v. Glasenapp in
Vollkommenheit als Schlossgesessene haben vollstrecken lauen.
I: Anna v. Podowils; geb. d. 22. October 1615 an Cr&ngen,
v. Podowils, Knrbrandenbnrgischer Geheimer Etatsrath, Begierongi-
nerprasident, Domdechant zn Colberg, Hauptmann der Aemter
ickow nnd Sttlzhorst, anf Grangen nnd Wusterwitz, geb. d. 18. Kni
d. Sl. Juli 1697; i. II.: Clara v. Zitzewitz -Varzin, geb. 1639,
Die Hochzeit d. 8. Dezember 1664; Anna starb d. 9. Februar
ilberg, in Balfanz beigesetzt, Leichenpredigt von Johann Trebei,
Wüster hanse. —
II: Agnes v. Garnitz, getauft Himmelfahrt 1664 zn GBlpia;
Kinder, von denen einige sehr jung starben; i. V.: Mathias v.
Cölpin nnd Carnitz, Knrbrandenbnrgischer Obers tlieutonant, starb
1684 (Cölpin hatte er von Steffen v. Hantenffel gekauft); L V .:
hea Margaretha v. d. Borne-Graasee. Die 8 Schwiegersöhne von
Oarnitz: Otto Casimir v. Gl., v. d. Osten, Landrath anf Pinnen-,
rndorf, General-Hajor nnd Kommandant von Colberg erhielten
Mitgift, sie verkauften es den 21. April 1691 aber an den Sohn
ibberndorf; auch diese Gemahlin wnrde in Balfanz beigesetzt.
III: Sophia Elisabeth v. Galbrecht-Viatrow; geb. 10. Hin
21. März 1742; i. V.: George Wilhelm v. Galbrecht-Viatrow,
nssischer Bittmeister: i. M.: Gertrud Sophia v. Damitz a. d. H.
ib. 1658, gest. den 14. Dezbr. 1729. Sophia Elisabeth, der all
0 Bthl. vermacht, war zuletzt in Manow längere Zeit krank; sie
ouime, wohlthAtige Dame, die für die Kirchen nnd Kirchlichkeit
fen hat. Nicht nur für die reiche Ausschmückung der Kirche n
sie auch beigesetzt, hat sie ßühmenswerthes gethan, sondern alt
1702 auch in Zülkenhagen, wo ja seit 1500 eine Kirche, von
is versehen, bestand, ein neues Gotteshaus erbaute, veranlasste sie
nttckung durch schönes Schnitzwerk, Wappen nnd Inschriften.
> jedem Wirth eine Bibel, von denen noch jetzt 2 Stück vorhanden
snBtein) —
a: 158, 159 (I. Ehe). 160, 161, 162, 168 (DZ. Ehe). 164, 165,
[I. Ehe).
ter: 1. Auguste Clara, in Colberg d. 8. October 1665 geb.,
"ebruar 1684 zu Colberg und in Balfanz beigesetzt, Leichen predigt
a Trebes, Pfarrer zu Wusterhanse. — 2. Hargaretha Catharina,
'ctober 1671 zn Beigard, gest. d. 10. Dezember 1671. — 8. Catha-
, geb. d. 26. October 1673 zu Beigard, gest. 4. Juni 1674. — 4. Anna,
fovember 1075; gleichzeitig mit ihr noch 2 andere Schwestern
9 lebte 1708 als Gemahlin des polnischen Oberstwach tmeistera
iorg v. Vangerow, die früher Crojanten geheissen haben sollen,
beistände ihres Cousins, des Mathias v. Gorecki nebst Otto Georg,
:drich, Dorothea Elisabeth, Anna Sophia und Clara v. Vangerow,
lern verstorbenen Johann Georg r. Vangerow ehelich erzeugten
ir die Summe von 4000 Gld. quittirt. (Pos. Arch.) Sie war 1711
hrscheinlich seit 1708 schon. — 5. Dorothea, geb. d. 7. October
rard, Hochzeit d. 9. Mai 1702 mit Jacob Heinrich v. Kameke-
igen, geb. 1676, gest. d. 17. October 1726; s. V.: Adam Henning
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— 207 -
v. Kameke, Prälat von Cammin und Landrath, dessen 1. Gemahlin Eleonore v.
Wedoll, die 2. wohl hier die Matter, Ewa Dorothea v. Fodewils; Dorothea v.
Ölasonapp starb d. 19. Hai 1782. — 6. Sophia Barbara (IL Ehe), geb.
1680, Hochzeit d. 4. Mai 1714 mit Lieutenant a. D. Mathias Jürgen v.
Zastrow auf Bandesow; am 21. October 1717 beantragte sie die Scheidung
Ton Tisch nnd Bett und war bald darauf die vollständige Trennung im Gange,
die auf ihre Bitten noch einige Jahre aufgeschoben wurde, jedoch 1719 eintrat;
lf»thi«a v. Zastrow starb am 4. Januar 1721 ; s. V. : Mathias Moritz v. Zastrow
auf Bärwalde und Nemmrin, 16B0 Lieutenant a. D. , lebte noch 1705; s. M. :
Catharina Anna v. Ramel-Kl-Hachmin, deren Ehestiftnng vom 17. Juni 1677
dadrte. — 7. Margaretlia, geb. d. 17. Juni 1682 zn Balfanz, gest. d. 12. Sep-
tember 1682. — 8. Agnes Veronika, lebte 1702. — 9. Clara Louise,
(TU. Ehe), geb. d. 28. Hai 1702 zu Balfanz, Hochzeit d. 20. Februar 1727
mit Feter v. Glasenapp 172, Rittmeister auf Manow.
119. Jürgen Paul. 2. S. v. 86, wohl früh gestorben.
120. Casimir. S. v. 87, geb. 1642, gest. 1684. Gramenz. Auf der
Universität Frankfurt a./O. immatrikulirt: 1676 Casimirus v. Glasenapp
nobile* Pomeranus. — Kurbrandeuburgisch - hinterpommersoher Landrath,
Hauptmann und Burgrichter zu Neo-Stettin 1679 (Herbarz Polski); wohl
in Dt. Crone, auf der Jesuitenschule erzogen, welche die benachbarten jungen Edel-
Icute, als eine in gutem Ruf stehende Bildungsanstalt, fleissig frequentirten,
(noch 1724 bestand zu (Polnisch- ?) Crone die Jesuiten -Schule, welche damals
Oswald Christian v. Kleist besuchte (Petrich Schmidt); weshalb auch be-
fürchtet wurde, dasB er zum Katholicismus übertreten würde; denn 1678, d.
17. Juni wird durch den Kurfürsten an die Pommersche Regierung dekretirt:
„Wir sind in Erfahrung gekommen, als wollte des verstorbenen Hauptmanns
nnd Burgrichters zu Ken-Stettin Sohn, Casimir v. Ol. seine Güter verkaufen
und sich in den Johanniter Orden begeben; wenn er dann der katholischen
Kirche zugethan und solch Geld zweifelsohne den Jesuiten zuwenden, solcher
Verkauf auch zn Beiner Vettern prajudiz gereichen würde, Als befehlen wir
Euch hiermit, wo er desshalb einen Consens bei Euch sacht, ihm solchen nicht
zu ertheilen und uns davon zu berichten.'' Gleich nach dieser Ordre, 1679,
wurde Casimir v. Gl. nach abgestatteter Huldigung-Eidesleistung der Sicher-
heit wegen mit seinen Gütern speciel belehnt. — Theils durch Tausch und in
Erbfolge (s. N. 87) besass 1682 Casimir die von Caspar Rüdiger v. Herzberg,
der 1674 durch Adam Fabricius erstochen worden, besessenen Güter: Lottin zur
Hälfte, bei dieser 6 halbe Höfe und 2 Kossathen, des Fabricius 2 halbe Höfe etc.,
ferner hatte Casimir v. Ol., die freien Güter Steinburg und Babylon inne. —
In dem Herbarz Polski wird Casimir v. Ol. Starost von Neu-Stettin genannt,
der, nachdem er 1677 zum Katholicismns übergetreten, seinen Aufenthalt in
der (pohlischen) „Residenz" Walecki genommen habe und der grüsste Wohl-
thäter (in der Starostei ?) gewesen sei; ob Walecki Wallachsee, oder ein
anderer Ort, ist unbekannt. — Nach Casimir v. Ols. Tode, der 1684 erfolgt
war, handelt es sich den 7. April 1686 um eine Entscheidung über Gerden,
welches Dyonis v. Blankenburg von ersterem als Schwager loco dotis seiner
Gemahlin erhalten, zn mehrer Sicherheit auch die eviction verschrieben worden;
es war aber jetzt behauptet worden, dass Oerden vor Zeiten zur „Starostei"
Draheim gehöret habe; Documente wurden beigebracht, wonach Oerden zur
Zeit des Schwedenkrieges von einigen des pommerschen Adels occnpirt (?),
und bisher in Besitz behalten worden sei. Es entwickelten sich hier Schwierig-
keiten und wurde der Kurfürstliche Befehl erlassen, eine Untersuchung zn
eröffnen, ob überhaupt und event. wie Oerden von der Starostei Draheim ab-
gekommen sei. (s. N. 168.) —
Die Leiche von Casimir v. OL, der nur 86 Jahre alt wurde, ist in der
Kirche zu Gramenz beigesetzt worden nnd befindet sich (s. N. 87) in derselben
folgende Denkschrilt auf der 2. Tafel: „Schaue weiter auf dessen würdigen
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— 208 —
„Erbfolger, den Hochwohlgebornen Herrn, Herrn Casimir v. Glasenapp Erb*,
„Barg- and Sc bloss gesessenen auf Grameuz, dessen durch Gel&hrtheit and
„vieles Knnststreben erworbenes Talent ihm den Beinamen Eraditornm mnaeum,
„der Gelehrten Cabinetj, zn Wege gebracht, wiewohl er wegen Kürze seiner
„Jahre der Welt mehr gezeiget als geschenkt gewesen. Geb. 1042, gest. 1684,
„alt 36 Jahr." —
Besitz:- Gramenz, Grünwald, Steinbnrg, Flakenheide, Lüb-
gnst, Valm mit Briesen, Ludwigs- and Philipps -Hütte; Gerden
bekam er vom Yater N. 87, trat es den 25. September 1680 an seinen Schwager
Dyonisius v. Blankenburg ab; Lottin zun Theil, Steinbnrg, Babylon,
Eschenriege ganz, s. N. 87 und später, es werde dies letztere lant Reskript des
Kurfürsten Friedrich Wilhelm vom 2. Augast 1680, wohl nach Concors ein-
gezogen and dem Amt Nea-Stettin einverleibt; Klingbeck etc., welches
spater 1691 die Vormünder seiner Söhne an Alexander v. Kleist verkauften.
Wasterhanse Antheil, Ob Casimir noch Wnlflatzke Gross- and Mittel-
gut besass, war nicht zu erfahren.
Gem. I: Elisabeth v. Hantenffel; nach Steinbrück hiess ihr Vater
auch Gert v. Hanteuffel auf Kl. Popplow, der am 2. November 1722 starb.
Gem. II: Barbara Sophia v. Stoj entin, geb. zu Manow, d. 15. April
1655; i. V.: Georg v. Stojentin, i. M : Barbara Catharina v. Glasenapp
(s. N. 90). Hochzeit d. 8. April 1682 in Yarzin; sie vermahlte sich 1686
wieder mit Caspar Otto v. Podewils, J&ath und Dekan in Colberg and starb
am 18. April 1719, nachdem sie als einzige Tochter die Rumskeschen Güter
geerbt hatte.
Sahne: 168 (I. Ehe), 169 (II. Ehe).
Töchter: I. Anna, Gem. I: N. N- t. Kamel. Gem. H: Johann v.
d. Goltz, Brotzen, Kesburg, Starost oder Bath za Walecki, Königlich polnisch-
Kursachsischer Oberst. — 2. Margarethe. Gem.: Assmas Jürgen v. Kleist,
s. V.: Rüdiger v. Kleist (s. N. 168 a. 198). 3. N. . . N. . . Gem.: Casimir v.
Zitzewitz- Besswitz, 1699 bis 1714; S.V.: Ernst Bogislafv. Zitzewitz. Hauptmann
und Landrath auf Varzin ; s. H. : Maria Margare tha v. Glasenapp-Hanow (s. N. 90).
121. Erdmann. I. S. v. G. 88. Warchow; geb. d. 16. Februar 1660,
gest 5. November 1721 zu Warchow (dort beigesetzt) als Königl. Preussischer
General-Major, Dekan 1716 des Domkapitels zn Cammin. Auf der
Universität zn Frankfurt a./O. immatrikulirt ist: 1679, d. 1. November Erd-
mann v. Glaseiiapp eqnes Pomeranus. — Als Offizier in Danzig hatte er einen
hoben polnischen Edelmann, wohl im Dnell? erstochen, floh auf einem gerade
abfahrendem Schiffe nach Frankreich, wo sich ja damals mehrere thaten durstige
Landeleute, z. B. auch Hans Erdmann v. Hanteuffel ans Polzin etc. befanden.
Er diente als Offizier anter Ludwig XIV. 30 Jahre, wurde 1691 Capitata,
169S Major beim Regiment Fürstenberg und war zuletzt Oberst und Brigadier;
nachdem er kurze Zeit nach Warchow zurückgekommen, trat er in Königlich
Preussische Dienste 1712, wo er 1714, d. 1. October General-Major wurde
und bald darauf auf Warchow a. D- nnverheirathet lebte. — 1686 sucht Erdmann
nebst Bruder Caspar Otto J22 v. GL einen Lehnbrief nach, der auch auf
ihre väterlichen Lehne als: Warchow, Lübgust, Storckow, Janikow, Flaken-
heide, Zachen und Wissbahr ertheilt wird ; desgleichen 1689, d. 14. September
um Wiederbelehnung ihrer überkommenen Erbe und Lehne. — 1098, den
13. September fand die geschwisterliche Erbtheilung statt; bei der Kavelung
erhielt Erdmann, der ältere Bruder die grössere Kavel, Caspar Otto die
kleinere, wobei dem ersteren jedoch alle Schulden auferlegt wurden;' er hat
aber die Schulden nicht so leicht bezahlen können, besonders die für die
2 Schwestern bestimmten Ausmachnngen, die für Clara Margaretba verehelichte
v. Bonin 2000 rth., für die andere Ursula Elisabeth, anch an einen v. Rouin
verheiratbet, noch 1866 rth. 16 Gr., zusammen 3866 rth. 16 Gr. Väterliches
und Mütterliches in den Lehnen steckend, betragen. Es wurde bestimmt, dass
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die entsprechenden Zinsen selbstredend, nnd das Capital nach nnd nach abge-
zahlt würden; im Fall ein Bruder stürbe, der überlebende jeder Schwester
1400 Gld. Eoestiftung aas den Gütern zu zahlen habe. Erdmann v. Gl.
erhielt später, auch von seinen Lehnsvettern und nach Bericht des Oberforst-
meisters v. Hertefeld 1713, d. 1. August die Königliche Erlaubnis», ein altes
Eichenrevier bei Zuchen, genannt Schwartow, niederzuhauen, um seine Schulden
za tilgen und das Lehen zn befreien, löste auch dafür 3000 rth., von denen
er an Gert Wedig, 168, v. Gl. dem nächsten Lehnserben der Brüder,
2800 Gld. gezahlt nnd dieser sich verpflichtet hatte, event. das Geld an die
Schwestern v. Bonin auszuzahlen. 1724 waren jedoch von obiger Summe von
3866 rth. 16 Gr. noch 866 rth. 16 Gr. rückständig, über welche das Weitere
bei Caspar Otto v. Gl. 122, angefahrt ist. — 1715, d. 3. Januar, Berlin.
König Friedrich I. decretirt an das Hofgericht von Hinterpommern: „Welcher-
gestalt sich nnser General-Major Erdmann v. Gl. Aber Jacob Christoph v.
Londen, welcher ihm in der abgenrtheilten Sache wegen der Feldmark LUtken-
Sehwartow contra jndicata neue Weitläufigkeiten zn machen suchte, bei Uns
aUernnterthänigst beschweret. Wir befehlen Euch hiermit in Gnaden, dafern
es sich juxta acta berichteter Haassen verhalt, dem v. Lohden nicht die
geringste Weitläufigkeit ferner einzuräumen, sondern ihn ganzlich mit seinen
Einwendungen ab und ad judicata zu verweisen." (G. St.-Arch.) Erdmann
T. Gl. hat den alten Garten (beim alten Schloss) in Wurchow nach franzö-
sischem Geschmack mit Hecken, mit Taxus-Pyramiden, mit Theepl&tzchen etc.
angelegt and hinter demselben nach dem See hin Verschönerungen und einen
Wallgraben angelegt. Sein Bild ist in Dalienthin. (8. Pauli und Soldaten-
freund.)
Besitz: Wurchow, Bernsdorf, L&bgust, Storkow, Janikow,
Schwartow, Zachen, Flakenheide, Wissbuhr Anth. etc.
123. Caspar Otto. 2. S. v. 88. Worchow, geb. d. 24. Juni 1664, gest.
zu Berlin, d. 7. August früh 1747, beigesetzt in Wurchow, wo seine Holle
mit den andern 1812 bei dem Brande der Kirche mit verbrannt ist. Er war
Königlich Freassischer General - Feldmarschall, Gouverneur von
Berlin, Bitter des Schwarzen Adler-Ordens, des Ordens de la gene-
rosite und anderer, residirender Prälat des Stifts Cammin, Erb-, Burg- und
Schloss gesessen auf Wurchow etc. Er stand bei König Friedrich Wilhelm 1.
wegen seines trefflichen Characters und acht soldatischen Geistes in hohem
Ansehen, welches Friedrich der Grosse auf ihn Übertrug, so dass er ihn im
Dienst beliess, obgleich er nicht mehr felddienstfähig war. Er hatte 4 Regenten
gedient nnd bei allen in hohen Gnaden und Ansehen gestanden. Er war auch
Mitglied des Tabaks- Kollegiums unter Friedrich Wilhelm I. Dieser König,
nach des Dienstes und des Begierens Milben, versammelte in geraüthlichor
Weise wöchentlich einige Male, Abende etwa 8 Uhr resp. in Berlin, besonders
in Potsdam, in einem kleinen niedrigen Zimmer des Schlosses (nach Andern
auf dem sogenannten Tabaks-Kollegium, im Bassin zu Potsdam gelegen) in
Berlin im Schlosse, eine kleine (c. 10), auserlesene Gesellschaft von Männern,
z. B. General v. Grumbkow, Graf v. Schwerin, Graf Wartensleben (Bäthe),
andere Generale und Oberoffiziere, darunter auch Caspar Otto v. Gl., wobei
hier auch v. Gundling als Spassmacher meistens zugegen war und die durch
Ewersmann bedient wurden; solche Herren, denen der König sein nächstes
Vertrauen schenkte. Auf hölzernen Schemeln sitzend, oft mit ausgezogenen
Böcken, den Bierkrug (mit Bernaner etc. Bier) vor sieb auf dem groben
eichenen Tische, die dampfende holländische Thonpfeife im Munde, unterhielt
man sich daselbst trotz der hohen Stellung, welche alle diese Männer in der
Welt einnahmen, auf die ungebundenste Weise; einer wurde des Tages als
Stichblatt, nach dem Loose, gewählt und wurde ihm oft, selbst dem Könige,
sehr gründlich und drastisch die Wahrheit gesagt, auch Scherze über ihn,
oft etwas zu kraftig, zum allgemeinen Amüsement gemacht, sowie sich solches
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(s. Zopf und Schwert v. Gutzkow, ferner Strockfuss, Berlin) auch der Erb-
prinz von Baireuth, welcher als Rekrat in das Regiment Ölasenapp, du
einige Zeit, wohl im Feldznge, in Pasewalk stand, eingetreten, gefallen lassen
musste nnd der ja bekanntlich Schwiegersohn des Königs wurde Einige, die nicht
rauchen konnten, hielten, um das Ensemble nicht zn stören, die Pfeife kalt im
Munde, wie z. B. der alte Dessauer. —
In dem alten Soldaten Hede: Ahnen nnd Enkel des alten Fritz „Wo ist
ein Königshaus, Stolzer in Streit and Stranss" etc. heisst es Vers 12:
„DerffliDg der Ellenheld,
„Henning v. Treffenfeld,
„Kottwitz nnd Glasenapp,
„Holiah, die Hüte ab! Hoch! Hnrrah!"
Desgleichen steht in de nobilitate Pomeraniae bei J. D. Jänke 1789, Pom-
morsches Archiv für Wissenschaft: Adaunt illuatrissimi Domini Permi
de Bl&nkensee. Caspar Otto de Ölasenapp, Johann Fredericus de Piaten
qnorum describendornm alibi, volente Deo occasio dabitor. Er war Kammer-
jnnker (Kammerherr) Ihrer Majestät der Königin Sophia Charlotte; wurde
1096, den 19. März St.. Johanniter Bitter. Bailei Sonnenborg. nnd 1779
mit dem Schwarzen Ader-Orden begnadigt. — Nach dem Soldatenfreund
trat Caspar Otto v. Gl 16 9 nnter dem grossen Kurfürsten, 15 Jahr
alt, in Knrbrandeuburgische Dienste; von unten auf avancirend war er 168-3
Fähnrich, bis den 9 September 1692 Lieutenant bei dem 4. Bataillon Kor-
märkischer Leibgarde (IhOfi Infanterie -Regiment I Alt Bornstedt). an welchem
Tage er zum Stabs- Capitain avancirte; 1695 Hauptmann; den 10. November
1705 wurde er Major, d. 6. Dezember 1709 Oberstlientenant, 17 13 Oberst,
d. 8. Jnni 1721 General-Major und ward April 1728 Chef des Regiments, in
dem er bisher gestanden, welches er vom Grafen Wartenslehen, der alt nnd
krank geworden, übernahm und das nnn den Namen „Regiment v. Ölase-
napp" fahrte. — Von 17-29 bis 1733 Kommandant von Berlin, den 12. Mai
1732 znm General -Lieutenant avancirt, wurde er 1783 neben seiner Stellung
als Chef des Regiments bis 1747 noch Gouverneur von Berlin. Im Jnni 1740
ward er mit dem Herzoge von Holstein-Beck zugleich General der Infanterie
und den 5. Jnni 1741 General-Feldmarscb.au, den 30. Juli 1742 trat er
Beines hohen Alters halber sein Regiment ab; blieb mit 4000 rth. Gehalt
Gonvernenr von Berlin nnd starb in dieser Stellung im Alter von 83 Jahren
1 Monat und 18 Tagen nach 68 jähriger Dienstzeit.
An Feldzügen hat er mitgemacht: 168h bis 1686 in Ungarn, an der
Donau (Sturm auf Ofen) gegen die Türken. Der Herzog von Lothringen war
Oberkomm andirender des verbündeten deutschen Heeres, zu welchem unter den
General Hans Adam v. Schöning ca. 8000 Brandenburger stressen. Es nahmen
folgende Regimenter mit Detachements theil: Leibgarde 200 M., Knrfurstin
Leib-Regiment 578 I, Regt. Kronprinz, Prinz Philipp, Feldmarschall Derff-
linger, Fürst Anhalt, Regt. Barfuss, Dönhof, Herzog von Curland 10 Bataillone;
von der Kavallerie Oberst v. Strauss mit 600 Pferden, Prinz Heinrich von
Sachsen mit 600 Pferden, 2 Regimenter Kavallerie und ein Regt. Dragoner.
Artillerie 223 Mann, 16 Geschütze, Generalstab, Train etc. 244 Mann. Ofen
wurde cernirt, dann vom 24. Juli bis 8. September belagert and stürmender
Hand genommen. Am 17. Juli 1686 war schon ein Sturm versucht worden,
wobei 40 Ob er Offiziere und 446 Unteroffiziere nnd Gemeine kampfunfähig
wurden; darauf d. 5. August eine Schlacht bei Ofen, die unentschieden blieb
and am 2. September 1686 der Haaptstorm mit günstigem Erfolg. — (Fähn-
riche bei der Garde vor Ofen todt: v. Rochow, v. Rothe, v. Waldau, bleesirt:
v. Waldau II, v. Forcade und v. Zastrow). In dem Feldzuge war fast die
Hälfte des Heeres geblieben, 80 Offiziere todt, 61 verwundet. Die Türken
gaben den Brandenburgern den Namen „Feuermänner" nnd „der steht wie ein
Brandenburger" ist aus jener Zeit. —
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— 211 —
1683 bis 1697 den Französisch-Niederländischen Krieg, wo da«
Regiment beim siegreichen Gefecht bei TJerdingen den 3. März 1689 und an
der Berennuug von Bonn am 24. Juni, das erst am 12. October capitnlirte,
Theil nahm; bei der 2- Belagernng von Bonn 1694 nahm Capitata Caspar
Otto t. GL bei der Compagnie des Majors Freiherrn v. Schwendy theil. Der
Major Otto Casimir v. Bonin, der 1692 Capitata der 2. Compagnie des Kur-
brandenbnrgischen Regiments v Hatten war, den Feldzug in Ungarn anch
mitgemacht hatte, Stand als Major in Brabant und fiel beim Sturm vor dem
Fort Coehorn bei Namur dem 30. Angnst 1696. In seiner letztwilligen Ver-
ordnung sagt er: etc. 5 Unddann solches sonder den Hauptmann Henken unrecht zu
Uran, so zn rechte kommt, sollen alle meine Sachen, sofort zu bringen stehen
auf einen Wagen mit den besten 4 Pferden an meinen Binder überliefert
werden, nnd will ich garnicht haben, dass meine Kleyder, Bette, Tischzeug,
Leinen nnd wass andere Hobel sofort zu bringen stehet, soll verkaufet werden,
worüber der Cap. Hahn, Cap. Flemming, G-laznap, Bonin, Honckow nnd
wer die guten Freunde mehr sein, woll werden auf ein wenig Geld repondiren.
In Mastrich begehre ich begraben zu seyn nnd von dem Bataillon nach einem
Sermon, nnd nach geschehener Salven abgeführet seyn. Dieses alles ist mein
letztes wissen nnd Wille im Lager vor Namnr, d. 14. August 1695. gez.
0. C. Bonta. —
1701 bie 1713 den Feldzag am Ober- und Nieder-Rhein, in den
Niederlanden (Brabant) 1709 unter Prinz Engen von Savoyen, d 3. Juli bei
Villenau, d. 28. Juli Festung Dornek eingenommen, bei der Schlacht bei
Malplaquet, den 20- October die Feste Hons eingenommen. 1710 in den
Niederlanden unter Prinz von Anhalt-Dessau bei der Eroberung von Bethnne
nnd Aire —
1713 bis 1720 den Nordischen Krieg, in welchem Caspar Otto in
Pommern das Regiment Graf Wartensieben, sein spateres Regiment, befehligte.
1715 rückte es nach Schwedt ins Lager, dann gegen die Schweden nach
Pommern, im April bei Stettin ins Lager, den 28 Juni nach Wollin; nach
Usedom den 1, Angust von Stralsund ans, wo das Regiment den 17. Juli zur
Belagerung gestossen, und Usedom erobert wurde; die Peene-Schanzen wurden
am 21. Angust genommen, am 19. October worden vor Stralsund die Lauf-
graben eröffnet, dasselbe von Karl XII. kräftigst verth eidigt jedoch ergab es sich
den 24. Dezember; darauf ruckten die Truppen nach etwas Winterquartier
in die Garnison; das Corps war 32 Bataillone, 38 Schwadronen stark. — Den
1. Schlesiscben Krieg hat Caspar Otto v. 61. seines hoben Alters wegen
nicht mitgemacht, obwohl er es lebhaft gewünscht, wusste der grosse König
ihn doch zu beruhigen. —
Das Regiment, früher „Leibgarde," soll aus den Compagnien der Leib-
garde des Kurfürsten Oeorg Wilhelm, ä Comp. 300 Mann, nebst dem Regiment
v. Canitz errichtet worden sein. 1655 bestand die Garde ans 4 Bataillonen
und wohnte der Schlacht bei Warschau bei, der General-Major nnd Oberstall-
meister v. PöUnitz 1689 zu Berlin gestorben, war 1660 Kommandeur, welchem
der Oberst v. Wrangel und 1675 der General Joachim Christoph v. Götz
folgte. Unter dem ersten Compaguie-Chef nnd Obersten Wollmer v. Wrangel
bestand 1683 die Garde aus 10 Compagnien und standen bei der 5. Compagnie:
Capit. v. Hacker aus Hachnow, 32 Jahre alt, Lieutenant v. Blumenthal aus
Colberg, 81 Jahre alt, Fähnrich Caspar Otto v. Glasenapp aus Pollnow (?)
23 Jahre alt, 6 Jahre gedient (?) (soll wohl ans Wnrchow hetssen); 1685 war
General-Feldmarschall Hans Adam v. Schöning Kommandeur der Garde und
wurde sie, da dessen Regiment dazu stiess, 6 Bataillone stark. 1688 leistete
die Leibgarde nnter v. Schöning dem Kurfürsten Friedrich auf dem Schlosshof
zu Cöln a. d. Spree, den Huldigungseid, und erhielt jedes Bataillon noch eine
Compagnie, also zusammen 80 Compagnien und eine von Kadetten. 1691 war
General- Feldmarschall Heino Graf v. Flemming Kommandeur, 1698 folgte ihm
14*
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— 212 —
Johann Albrecht Reichsgraf v. Barfnss, General-Feldmars chall, 1698 ward ein
Bataillon von der Garde genommen und das Regiment v. POllnitz formirt. Es
war damals eine Auszeichnung in der Garde zu dienen, die Hnsteischnle der
Armee; die Offiziere standen, obgleich nnter sich avancirend, den übrigen
Offizieren der Armee gegenüber nm 1 Grad höher. 1702 folgte als Chef
Reichsgraf General - Feldmarschall r. Wartensleben. 1708 wurden wieder
2 Bataillone von der Garde genommen nnd das Leib - Regiment errichtet
3713 verlor es den Namen Garde nnd hiess v. Wartensleben, nach seinem
Gbef; anch wurde das 3. Bataillon davon genommen, so dass es nur noch
10 Compagnien behielt. 1728 erhielt es Caspar Otto v. Gl., der es 1742 an
Oberst Hans Graf v. Hake abtrat. Den 19. Juni 1740 hatte sich der junge
König Friedrich II. seine Trappen zum ersten Male als König bei der
Musterung des Sydowschen nnd v. Glasenappschen Regiments anch mit
dem Krückstock schon, wie sein noch jetzt bekanntes Bild, gezeigt. — Bei der
Belagerung von Gr. Glogan waren 4 Mann vom Regiment v. Glasenapp den
8. März 1741, welche bei dem Wall angekommen, ihre Compagnie nicht haben
wieder finden können, plötzlich in der Dunkelheit auf 52 feindliche Mann,
von einem Capitain geführt, gestossen; sie griffen dieselben herzhaft mit
dem Bajonnett an; diese ergriff ein panischer Schrecken und mit ihnen zu-
sammen ins Thor, nahmen 3 von ihnen die Wache, deren Mannschaft sich ge-
fangen gab, wahrend einer (der 4.) Succnra holte, der anch glücklich ankam,
so dass die Bataillons durch die Thore in die Stadt einrücken konnten etc.
Die Einnahme dauerte nur 1 Stunde. (Schneider, Oderstrom.) Nach Graf v.
Hake erhielt das Regiment, auch „Blauröcke" genannt, v. Winterfeld, nachdem
es von 1764 bis 1756 vacant blieb; am 7. September 1757 wurde General-
Lieutenant v. Winterfeld bei dem Moysberge erschossen und bekam es 1756
General - Major Johann v. Lattorf. Nach Lattorf hatten das (Regiment
v. Koschembahr, v. Bandeiner etc., 1806 v. Bornstedt, Es hat sich anch
spater bei vielen Gelegenheiten ausgezeichnet, wie bei Glogau, bei Mollwitz,
Hohenfriedberg etc. (Pauli, König). — Bei den jahrlichen Revuen mussten
einige Rekruten oder anch ausgezeichnete Leute für das erste Glied vorge-
stellt werden; fehlten diese, so wurde der König Friedrich Wilhelm I. sehr
ungnadig und es ist vorgekommen, dass er einen Major des Regiments
v. Glasenapp vor der Front kassirte, weil er hei einer Specialrevue keinen
Rekruten vorstellen konnte. (Förster.) Daher auch Nachstehendes zu würdigen:
1720 ist Caspar Otto v. Gl. als Oberst vom v. Wartenslebenschen Regiment
in Wurchow und betreibt an der pommersch-polnischen Grftnze das Werbunga-
geschärt; mittelst einer Cabinets- Ordre vom 12. Juli 1720 werden alle
Commandos angewiesen, die in den Garnisonen ankommenden Leute sicher
unterzubringen, event. frei passiren zn lassen. Am 28. August 1720 schreibt
nämlich Caspar Otto v. Gl. an den Syndikus des Stifts Cammin, Herrn v.
Lettow, nnd dankt ihm für die 3 grossen, schönen Leute, welche er ihm ge-
schickt habe, dass aber die andern 8 nicbt viel werth seien etc. (Camm.
Stifts -Acten.) — Aus der Zeit als Commandant von Berlin: die Einquartirnng
der Truppen in Berlin betreffend, waren nach einem Bericht der Servis-
Commission am 13. Dezember 1721 nur 76 Baracken für 800 Mann vorhanden.
Die Bürger hatten sich geweigert, des Königs Leibregiment aufzunehmen nnd
waren ebensowenig geneigt, für die Unterbringung anderer Trnppen zu sorgen.
Der König erliess unter dem 30. April 1722 an den Magistrat von Berlin
folgende Ordre: „Nachdem Se. Königliche Majestät dero Oberstleutnant v. d.
Marwitz nnd v. DerBchau allergnädigste Kommission gegeben, mit Zuziehung
des _ Regiment s-Qnartiermeisters Cburdes, das Servis- und Billetirungsweson
hiesiger Residenzien zu untersuchen und aber dasselbe, auf was vor einem Fuss
solches bisher traktiret worden, allerunterthanigst zu referiren; als befehlen
Dieselben dem hiesigen Magistrat hiermit in Gnaden gedachten Kommissarios,
alle Servis-Rollen nnd Rechnungen auch andere Nachrichten, so sie dazu nöthig
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— 218 —
haben, and verlangen werden, ohnweigerlich zu commnniciren und dergl.
Verfügung zu thtm, dass diejenigen Hembra des Magistrats, so bisher bei der
BUletirnng mitgebraacht werden, wie die Kommission sie zu sprechen verlangt,
sieh allemal vor derselben stellen und Rede and Antwort geben mögen. Berlin,
d. 80. April 1722. F. W." Vergebens bemühte sich die Kommission von
dem Magistrat den verlangten Nachweis nnd die Rechnungen zn erhalten,
indem er eingestand, dasa er nie sich nm die Sache bekümmert, sondern den in
jeder Stadt von der Bürgerschaft Verordneten es überlassen worden sei. —
Da die Unterbringung von 4 Infanterie -Regimentern nnd 1 Bataillon Artillerie
eine namhafte Summe von Geld erforderte, schlug man (die Kommission nnd
Stadt) vor, durch eine Steuer auf Bier und Brantewein die Mittel zn erheben.
Der König verwarf diesen Antrag: „Ist eine neue Auflage, die den Soldatt
und Burger trifft und die vornehmen Haasen gehen durch. — Zu dieses habe
keine inclination; ich wollte dass mir die Pächter vor jeden Scheffel Soggen
beständig 4 rth. zahlen, und das Brot für meine liebe blane Kinder 10 Pfg.
vor 2 Gr. gälte und ich sollte jetzo Auflage machen? Nite nita. quare (1) sollen
nit schustere, Schneider, Brauer, Bäcker, schlechtere, Materialist, Apotheker
in natura jeder 4 Soldaten halten, wie in Bernau, Brandenburg. Rateno? die
grossen Kauflente, Minister, Generals müssen servis zahlen, als znvor. Die
Oberofäziere zahlen als ein wirklicher General, Geheimer Rath 100 rth. jerlich
und alle so taiirt nach ihrem Charakter, ein Kaufmann wie Gregory 85 bis
40 rth., machen sie man so eine Taxe, sie werden schon auskommen. F. W."
— Den 21. Mai 1783 erging an den General-Lieutenant v. Glaeenapp die
Königliche Ordre wegen der projectirten Eintheilnng von Berlin unter die
dortigen Regimenter zum Enrolliren, dass das nicht seine (des Königs) Meinung
sei, weil ein jedea Regiment seine besonderen Kantons zum Enrolliren erhalten
habe, Berlin aber nur zur Aushülfe wegen der Compagnien, so einen schlechten
Distrikt bekommen, mit angesetzt worden, doch nicht, dass daraus oidentliche
EnrollirungB-Kantons gemacht werden sollten, vielmehr sollten die Regimenter
nach dea Königs ernstlichem Willen, wie es bisher gewesen, ledige lose Leute,
von geringer Extraction und zum Exempel Schuster, Schneider und dergleichen
gemeiner Leute Kinder enrolliren können, aber wirklich Königliche Beamte,
anch andere bemittelte nnd dem Publikum dienender Leute Kinder und so von
ihren Mitteln lebten, wie anch Kanflente, Manufacturiers and Fabrikanten und
welche zum Lagerhaus gebraucht wurden, sollten vom Enrolliren frei sein.
(Förster). — Ueber die Bestimmungen des neu errichteten Husaren-Corps
unter Anderem befahl der König Friedrich Wilhelm I. 1781 dem General-
Lientenant v. Glaaenapp, bei seinem neuen Hause am Wall in Berlin einen
Stall für das Husaren-Kommando bauen zu lassen und Zeichnung wie Kosten-
anschlag einzusenden etc. Fe sollen für 1 Compagnie nnd 12 Husaren die
Pferde darin stehen, denn es sollen 12 Husaren ins Künftige alle Mal dort
das Piket bilden and bei dem Gouvernement sein, wenn was vorfällt (Deser-
tionen etc.), sie gl- ich fortzuschicken. Sie sollen anch vom 1. Juni die
Königlichen Briefe fortbringen, anstatt der bisherigen Stafettenreiters. Wegen
der Abfertigung des Felleisens sollet Ihr mit dem Holzendorff concertiren und
mir dann berichten." — Li der Specialinstrnction des Obers üientenants v.
Benekendorf hebst es: Es sollen alle Tage bei dem General-Major v.
Glaaenapp (also vor 17.32) 2 Compagnien and 16 Hasaren das Piket haben,
dafür ein Stall gebaut ist, welche die Briefe bis Zehlendorf bringen, anch
ausgeschickt werden sollen, wenn wegen der Deserteurs Lärm gemacht wird etc.
Wenn Jemand hin wegläuft auf der Königsthorseite, so werden gleich welche
von dem Piket bei dem General-Major v. Glaaenapp and vom Kommando in der
Königsvorstadt nachgeschickt; auf der anderen Seite aber von den Hasaren
auf der Friedrich sstadt and auch allenthalben im Lande Lärm gemacht werden
und zn dem Ende gleich von Berlin Jemand nach Zehiondorf, von da nach
Potsdam and von da weiter nach Beelitz geschickt werden, am daselbst anch
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— 214 —
Lärm zn machen. (Dies waren alles Husaranstationen). Bei dem Stall, so bei
dam General- Major v. Glasenapp am Königsthor ist, wird eine Schildwache
gehalten und vor des Oberstlieutenants Quartier auch eine Schildwache.
(Grf. z. Lippe). — Potsdam, Garde, erzahlt Graf v, Mantenffel. Berlin, den
27. Juni 1783: „Athemlos kam an diesem Tage Graf Döiihof anf die Parade
und ersuchte den Kommandanten der Residenz, General-Lieutenant v. Glase-
napp, sogleich alle Regimen ts-Kommandeure zusammen zu rufen in einer
Angelegenheit „qui importait extremement an Service dn Hol." Die Herren
traten sofort zusammen, um zu ihrer Verwunderimg die geheime Hittheilung
zu erhalten, ihre Hitwirkung werde in Anspruch, um den Hanswurst (actear
famenz et tres ennuyant de la comoedi allemaude), wie Mantenffel schreibt,
wieder einzufangen, der sich davon gemacht hatte; sofort wurden nach ihn
Kommandos auf allen Strassen ausgeschickt u. s. w." ob er eingefangen , ist
nicht gesagt. Ein Kuriosnm jener Zeit. Friedrich der Grosse correspondirtc
viel in seiner Jugend mit Graf von HanteuffeL — 1720, am 23. Juli. Der
Pulverthurm an der Ecke der heutigen Neuen Friedrich- und Spandauer-
Stiasse flog durch Explosion des darin aufbewahrten Pulvers, von Stralsund
erbeutet, in die Luft, wobei 72 Menschen, incl. der 12 Bombardiere, am das
Leben kamen, mehrere Häuser einstürzten oder sonst erheblich beschädigt
wurden. Das Haus des Obersten v. Glasenapp gerieth in Brand und wurde
vollständig eingeäschert. Tom Palverthurm, 100' hoch and 8' Maaerstftrke,
war kein Stein auf dem andern geblieben.
Betreffend den Fluchtversuch des Kronprinzen Friedrich: Den 31. August
1730 traf Kronprinz Friedrich unter starker Bedeckung, von Wesel aus, über
Trenenbrietzen (wo er die Nacht vorher schon gewesen war) in Mittenwalde ein,
um daselbst, vor seiner Abführung nach Kttstrin, ein erstes Verhör zu be-
stehen. Das Truppen-Kommando, das ihn bis Mittenwalde geführt hatte, stand
unter Befehl des General-Majors v. Buddenbrook, desselben tapfern Offiziers,
der 2 Monate später dem mit der Todesstrafe drohenden König mit den Worten
entgegentrat: „Wenn Ener Majestät Blut verlangen, so nehmen Sie meins,
jenes bekommen Sie nicht, so lauge ich noch sprechen darf." — Kronprinz
Friedrich blieb 2 Tage in Mittenwalde, vom 31. August bis 2. September. Ans
einem Volumen des Grafen v. Seckendorf au die Hofkanzlei zu Wien: „den
4. September 1730. Der Kronprinz ist in Mittenwalde angekommen, allda er
bewacht wird. Bei dem arretirten Lieutenant Katt sind Briefschaften, nicht
alle, weil er arretirt gewesen, vorgefunden etc. ; dass Hotham (Englischer Ge-
sandter am Preussischen Hofe, welcher besonders zur Betreibung der Heir&th
nach Berlin gesandt war) von des Kronprinzen Vorhaben Wissenschaft gehabt,
ist kein Zweifel. Der Kronprinz ist nun ehegestern also in Mittenwalde
durch General-Lieutenant v. Grumbkow, General -Major v. Glasenapp, Oberst
v. Sydow, den Generalaaditeuren Mylius und Gerbett examinirt worden; gleich-
zeitig wurde auch der Process gegen den unglücklichen Lieutenant v. K att
geführt; seine (des Kronprinzen) Aussage soll in Allem mit der des Lieute-
nants v. Katt übereinstimmen und dahin auslaufen, dass er nach England sich
retiriren wollte, obschon der König von England selbiges nicht für gut befunden.
Es war am 2. September 1730, wo das Verhör stattfand und behauptete der
Kronprinz eine „kecke und beleidigende Zurückhaltung" ; als Grumbkow ihm
seine Verwunderung aussprach, antwortete er : „Ich bin auf Alles gefaast, was
kommen kann, und hoffe, mein Muth wird grösser sein, als mein Unglück."
(Dass der 18 jahrige Kronprinz bei einer Gelegenheit mit dem Stock des
Königlichen Vaters tractirt werden sollte, konnte auch nicht sehr die Zuneigung
erwecken). Den 19. September: Das Examen mit dem Kronprinzen in CGstrin
ist geschehen. Die Kommission stattet heute Bericht ab. Den 11. November:
Das Unheil Aber den Lieutenant Katt ist den 6. d, Mts. in Custrin vollzogen,
da ihm der Kopf unter dem Fenster des Kronprinzen, welcher zusehen musste,
heruntergeschlagen. Es sind Verwendungen seitens vieler Höfe, auch des Kaiser-
ccy Google
— 215 —
lieben eingelegt worden. Den 17. haben die General -Lieutenants Grumbkow,
Borcke and Räder, 2 General- Majore Glaaenapp and Bnddenbrock, 2 Obersten
Derschaa und Waldan nebst dem Staatssekretär Thalmeyer dem Kronprinzen
in Cüslrin Pardon und dass solches ans schuldiger Consideration von Ihrer
Kaiserlichen Majestät unverdient vor ihn eingelegten Intercession geschehen,
angedeutet, darauf er den vom Könige seibat aufgesetzten Eid im Beisein der
Kommission wörtlich abgeleistet und seines Arrestes insofern entlassen, dass
er in der Festung Cüstrin umhergehen, doch ohne Königliche Permiasion sich
nicht ausser dem Thor begeben kann." Siehe Förster, Friedrich Wilhelm I.,
wonach am 8. September 1730 summarisches Verhör des Lieutenants v. Katte
stattfand und der König befahl: «gegen denselben mit der Specialinquisition
zu verfahren," womit die Generale v. Grumbkow, v. G-lasenapp, der Oberst
v. Sydow und die Geheimen ßäthe Mylius und Gerbett beauftragt wurden,
welchen der König- die allergnädigste Versicherung gab, dass sie dieser Unter-
suchung halber aber lang oder kurz, ferner zur Bede geführt nnd darüber zur
Verantwortung gezogen werden sollten. — " Bei dem Kriegsgericht über den
Kronprinzen waren auch die General-Lieutenants Achaz v. d. Schalenbarg,
v. Schwerin und Graf Dbnhof zugegen.
An die bereits angeführten Garnison- und Einquartirungs -Angelegenheiten
anknüpfend, ist wahrend der Zeit, wo Caspar Otto v. Gl. Gouverneur
von Berlin war, Nachstehendes anzuführen. Den 21. August 1737 befahl der
König, dass sammtlicbe Bürger, ohne Unterschied, Soldaten einnehmen und
dieselben vorne heraus zur Strasse logiren sollten. Der Magistrat bat hierauf
de- und wehmüthig, aas Königlicher Glemenz Barmherzigkeit walten zu lassen,
worauf Sr. Majestät dann an die hier kommandirenden Generale folgende
Ordre erliess: „Mein lieber General -Lieutenant v. Glasenapp und General-
Major v. Sydow. Ich vernehme mit Befremden, wie zu Berlin denen Besitzern
von Hänsern ohne Distinction die wirkliche Einqaartirnng Haas bei Haus an-
gesagt worden, und solche wirklich, ohne Unterschied, mit Soldaten belegt
werden sollen. Wie aber das meine Intention keineswegs ist, sondern ich nur
will, dass die Soldaten, welche bisher hinter der Mauer and in denen Baracken
gelegen, nicht mehr da liegen, sondern sich in der Stadt in den Quartieren,
wo die Juden, auch andere kleine Leute bisher zur Miethe gewohnt, wieder
einmiethen sollen; so lasse ich es anch dabei bewenden und habt ihr also Euch
mit der Servis-KommisBioo and dem Magistrat zusammen zu tbnn nnd die
Einquartirung dergestalt zu regeln, dass die Soldaten wie vorgedacht hinter
der Mauer nnd aus den Baracken wegkommen and sich dagegen in der Stadt
einmiethen. Diejenigen Leute in der Stadt aber, welche Servis bezahlen, desgl.
bedeutende oder sonst honetter condition seien, anch Kaufleute etc. sind nit
schuldig, Soldaten einzunehmen, sondern diese müssen sich (Soldaten) bei Leuten
in der Stadt, wo bisher kleine Leute gewohnt, einmiethen, letztere aber wieder
Mater die Mauer nnd in die Baracken ziehen. Dieses ist meine stricte Ordre.
Potsdam, d. 3. September 1737. Fr. W." —
Wurden in dieser Zeit wenig Umstände mit den Christen gemacht, noch
weniger mit den Juden. Die Soldaten hatten sich beklagt, dass sie in den
für sie erbauten Baracken zwischen dem Königs- und Spandauer Thore, einen
n unsauberen Aufenthalt, hätten. Der Gouverneur hatte die Beschwerde
an den König gelangen lassen und dieser ertbeilte an den Magistrat von Berlin
d. 31. August 1737 folgende Ordre: „Se. Königliche Majestät in Preussen,
unser allergnädigster Herr, befehlen hierdurch und wollen Alles Ernstes, wie
sogleich nnd von nun an verfügt werden soll, dass ohne räaonniren alle and
jede Jaden, welche in der Stadt Berlin wohnen nnd keine eigenen Häuser
haben, sondern zur Miethe sitzen, sofort in denen Häusern hinter der Mauer,
dragt in den Baracken zwischen dem Königsthor nnd dem Spandaner Thor
ziehen, und sich daselbst einmiethen sollen; hergegen sollen die Soldaten,
welche bisher hinter der Mauer, desgl. in gedachten Baracken gelegen, wiederum
■aby GOOglC
— 216 —
die Quartiere in der Stadt miethen, wo erwähnt« Juden gewohnt laben. Und
befehlen demnach dem hiesigen Magistrat Alles Ernstes, dieser deio strikten
Ordre sogleich ein Genfige zu leisten, und desshalb die nöthige Verfügung zn
thnn, gestalten Höchstdieselben an das Gouvernement hiergelbst die desshalb
nöthige Ordre gleichfalls ergehen lassen. Fr. W." Höheren Orts begnügte
man sich aber noch nicht damit, dass die Juden ihre besseren Quartiere
räumen mnssten, sondern man zwang sie, für einen willkürlich gesetzten
Miethspreis in die von den Soldaten verlassenen Königlichen Baracken einzu-
ziehen, worüber der General-Lieutenant v. Glasenapp folgende Ordre dem
Magistrat zageben lägst: , Seine Königliche Majestät haben unter dem 5. d.
Uta. an mir allergnädigst befohlen, dass nicht allein die in den Baracken ledig
stehenden, sondern anch die hinter der Mauer noch vacant seienden 63 Quartiere
mit Juden wiederum besetzet und ermeldete Quartiere von ihnen ohnfehlbar
bezogen werden sollen. Weil nun dieses einem hohen Magistrats -Collegio zu
wissen nöthig, als habe solches hiermit demselben zu communiciren die Ehre
und anbei ganz dienstlich zu ersuchen, dem Aeltesten der Judenschaft selbst,
Selbiges zu pnbliciren und anzuhalten, dass obgemeldete vacant« Quartiere
ohne ferneren Verzug wieder von ihnen bezogen und gemiethet, auch Sr.
Königlichen Majestät Ordre hierunter erfüllet werden. Berlin, d. 7. October
1787. gez. v. Glasenapp." — Auf eine noch schärfere Weise gab der
Konig seine Gesinnung gegen die Jadenschaft von Berlin dadurch kund,
dass er sie den 5. Augnst 1721 in die Synagoge bescheiden liess, wo der
Oberprediger (evangelischer) Dr. Jablonski den Bannfluch über sie aus-
sprechen musste, weil der verstorbene Münzlieferant Veit die Münze um
100,000 rth, betrogen hatte. — Bei den Wildschweinjagden war eingeführt,
dass nachdem für den Hof und andere Distinguirte der Bedarf abgenommen
von der Strecke, das Wild gewissen Personen mit einem Zettel, wie viel sie
dafür zu bezahlen hatten, zugeschickt wurde, was man eich, besonders in
Berlin, gefallen lassen musste. Die Jndenschaft in Berlin kommt hierbei
am Schlimmsten zu rechte, denn diese musste eine Anzahl Wildschweine
annehmen, die sie aber sogleich, ohne alle Weigerung, bezahlen und selbige
(die Wildschweine) an die Armenhäuser, gemeinlich an das grosse Friedrich-
bospital schicken mussten. In früherer Zeit hat man ganz besonders in den
Marken den Juden auf die Finger gesehen; so wurden den 14. Jnli 1510
wegen Stehlens einer Hostie und Unfug damit Treibens einzelner, so wie anch,
dasa sie zum Passahfest Christenkinder geschlachtet nnd das Blut genossen
hätten, sämmtliche Juden der Mark gefänglich eingezogen, 38 Juden in Berlin
lebendig verbrannt. (Gesch. v. Spandau Dr. Kunzemüller, Gesch. von Brenna-
burg Schillmann). — Mit welchen Angelegenheiten das Gouvernement, damals
in Berlin sich zu befassen hatte, erhellt ans Folgendem: „1741, d. 13. Novbr.
Berlin. Einen hochweisen Magistrat ersuche ich hiermit bei dem jetzigen
kothigen Wetter die Polizei dien er, Marktmeister nnd Stadtdiener aufzugeben,
dass selbige auf die Reinlichkeiten derer Strassen allbier mit Acht haben,
damit die Strassen fleissig gekehret nnd der Koth über den Kennstein nach
die Hänser gebracht wird, auch soll sich kein Eigentümer der Häuser unter-
stehen, den Auskehrig anf die zusammengekehrte Haufen zn werffen, sondern
von den Strassen abgefahren werden, müssen selbige den Auskehrig gleich in
die Modderkarren werffen und wer dawider handelt nach dem Gassen- Reglement
vom 3. April 1735 Acten IV, V, VI, zur Strafe anzuhalten, sonsten die
Strassen bey jetzigem Wetter nicht rein gehalten werden können, gez.
v. Glasenapp." Allerhöchst eigenhändige Cabinetsordre. „1742, d. 6. Marty
Znaym: Hein lieber General-Feld marsch all von Glasenapp und General-
Lieutenant von Sydo. Ich finde bewegender Ursachen halber vor nöthig die
Gouvernement von Berlin von der bisherigen Aufsicht über die dasigen Gassen-
karren zn decbargiren nnd will dass nur gedachte Karren-Pferde nnd Knechte
hinlühro von der Anfsicht des bestellten maitre de police des Kriegs-Rath
aby Google
Kircheisen abhangen und von solchem dependiren sollen, dahero ihr dann die
zn gedachtem Gas senfahr werk gehörige Leuthe an den Kirchoiaen verweisen
sollet. Ich bin Ew. wohlaffectionirter König Friedrich."
Bpecification.
Wass durch die jetzt eingerichteten Berlin sehen! Gassen- Fuhrwerke noch
könnte nienagiret werden, znr Tilgung der Schulden bey jetziger theurer
Ftttternng der Pferde;
1. Anjetzo werden 14 Auflader gehalten, kann mit 4 Mann
verrichtet werden zum Hexelschneiden, gehen also ab 10
Mann ä 48 rth. jährlich, menagirt in Summa
2. Werden auf 16 Pferde wttchentl. auf ein Paar Pferde
2 Scheffel Boggen gegeben, können auskommen mit lVä
Scheffel, menagirt wöchentlich 4 Scheffel, auf das ganze Jahr
menagirt 208 Scheffel, durch die Bänke 1 rth. 2 Gr., thnt 225
Kann also menagirt werden auf Ein Jahr, ohne dass das
Gassen-Fuhrwerk verringert wird
Ist approbiret, und soll also eingerichtet werden.
gez. Glasenapp. gez. Sydow. Those.
Berlin, d. 8. März 1741.
Berlin, d. 17. Angust 1786. Der Gouverneur Caspar Otto v. Gl.
stellt dem Könige vor, dass Se. Majestät bereits dem Kandidaten juris Lippach
die Succession auf die Bürgermeisters teile in Cottbus gegen eine Offerte von
200 rth. conferirt hätten, dass sich jedoch ein anderer Bewerber gefunden,
welcher 500 rth. geboten habe. Da aber der pp. Lippach noch 50 rth. mehr,
also 550 geben wolle, so ersuche er um Ertheilung der gedachten Bedienung.
Karginale des Königs: „Wer das Plus zahlet. Fr. W." —
Zuweilen wurde, selbst bei Todesstrafen, der Spruch des Gerichtshofes
nicht einmal abgewartet, sondern durch eigenhändigen Befehl oder dnreh die
einfache Marginal- Resolution: „soll hängen" das Todesurtheil gesprochen, wo-
bei die unleserliche Handschrift leicht zn unglücklicher Verwechselung Ter*
anlasssng geben konnte. — Der Gouverneur von Berlin, General-Lientenant
v. Glasenapp, berichtet 1735 dem König nach Potsdam von einem Aufruhr,
welchen die Maurergesellen, die bei dem Bau der Petrikirche beschäftigt waren,
darüber angestiftet, dass sie am blauen Montage arbeiten sollten, und war es
zu unruhigen Auftritten gekommen. Der König schickte eine eigenhändige
Ordre, in welcher der General las: „Du musst den Rädel früher hängen lassen,
ehe ich komme." Nun war dem General Niemand dieses Namens in Berlin
bekannt, als ein Lieutenant in seinem Regiment; diesen liesB er arretirou,
machte ihn mit dem Befehl des Königs bekannt nnd schickte nach einem
Prediger, der ihn zum Tode vorbereiten sollte, obgleich er durchaus nicht
begriff, wesshalb dieser gerade; auch v. Redeil protestirte und bat um Zeit,
sich persönlich an den König zu wenden; der General erwiderte: „leb kann
nicht, es ist des Königs Befehl." Zum Glück begegnete der General-Lieute-
nant, als die Hinrichtung schon angeordnet war, dem Kabinetsrath v. Marschall,
dem einzigen, der die Handschrift des Königs sicher zu entziffern verstand;
dieser bedeutete ihm nun, dass es nicht heisse: „den Rädel früher," sondern;
„den Rädelsführer." Der Lieutenant erhielt sofort seine Freiheit nnd man
suchte sich unter den verhafteten Gesellen einen Rädelsführer ans; am ver-
dächtigsten schien einer wohl mehr wegen seines rothen Haares. Dieser
musste an den Galgen. — Der König war mit der prompten Justiz seines
Generals höchst zufrieden. — Wegen Diebstahls über 8 rth. wurden, besonders
Dienstboten an ihrer Herrschaft, vor der Thur am Galgen, der dann gleich
aby Google
— 218 —
gebaut Würde, aufgehängt. (Förster, Morgenstern.) — Am Ende des Monats
September 1739 kam Lord Baltimore nach Potsdam. Der König empfing,
überhänfte ihn mit Bezeigung seiner Achtung und empfahl, als er nach
Berlin ging, besonders dem Gouverneur v. Glasenapp, ihm jede Aufmerk-
samkeit zn erweisen. Dieser lnd den Lord nebst dem Englischen Ges an isc hafte -
secretair Gaydicke and mehrere andere Glieder des diplomatischen Corps and
Minister zur Tafel. Glasenapp glaubte dem vornehmen Gast bemerklich
machen zn müssen, dass die Aufmerksamkeit, die er ihm erwiese, dem aus-
drücklichen Befehl des Königs entspreche und legte Lord Baltimore den eigen-
handigen Brief des Königs vor. Dieser, der Lord, erklärte, er sei der
deutschen Sprache nicht mächtig, um den Brief vollständig in verstehen, and
Gaydicke abernahm es daher ihn dem Lord zu übersetzen. Dies geschah,
doch plötzlich stockte er beim Vorlesen, ward im ganzen Gesichte pnrpnrroth;
er war an die Stelle des Königlichen Schreibens gekommen, an die Glase-
napp nicht gedacht hatte. Es stand nämlich in dem Briefe als Grund, der
den König zn der Empfehlung Lord Baltimores bestimme, angegeben, „weil er
von des Prinzen von Wales Parthei and dem König von England contraire
ist". Gnydick« fasste sich indessen nnd bemerkte, indem er Lord Baltimore
die Stelle nnverändert übersetzte, man sehe wohl, der Briefsteller sei guter
Laune gewesen und habe gescherzt, (v. Weber, ans 4 Jahrhunderten). Streck-
fuss, Berlin, theilt Folgendes mit: Aach von den Generalen v. Glasenapp,
v. Kleist, v. Linger nnd v. Sjdow erzählten die Berliner sich manches hübsche
Geschieh tchen; im grössten Ansehen von diesen stand der General v. Glase-
napp, der eine Zeit lang Gonvernenr von Berlin war nnd sich das Vertrauen
der Berliner in hohem Maasse verdiente, indem er, wo er irgend konnte, den
Ungerechtigkeiten nnd Bedrückungen seitens der Offiziere entgegenarbeitete. Der
General erwarb sich auch dadurch die Achtung der Bürger, dass er eine
schöne Race ostfriesischer Kühe nach Berlin bringen liess nnd hier einführte.
Es stand ihm als Kommandant die Benutzung der Weide auf den Wällen zn;
er bestimmte diese für seine Kühe und machte damit ein so gutes Geschäft,
dass seine Frau von dem erübrigten Buttergeide einen ganzen Strumpf voll
Ducateu gesammelt hatte (freilich ist dies für lachende Erben gewesen;
das Ehepaar hatte dann keine leiblichen Erben) und zwar keinen gewöhn-
lichen Strumpf, denn die ausnehmend dicke Dame besass ein so mächtiges Bein,
dass ein „v. Glasenappscher Strumpf'' voll Dncaten eine beträchtliche Summe
aasmachte. Wenn man in dieser Zeit eine sparsame Hausfrau bezeichnen
wollte, so sagte man, sie habe den Strumpf der Frau Generalin v. Glasenapp.
Da die Ersparnisse anderen Menschen zu Gut« kamen, so verdient die gute
Wirthschaft am so mehr Anerkennung. — Unter Friedlich I. wurde bei den
Gesellschaften und Assemblern ein grosser Aufwand gemacht, so dass sich viele
Hinister nnd Generale, obgleich sie ansehnliche Tafelgelder erhielten, in grosse
Schulden gesteckt hatten. Dem sachte der strenge Hanshalter Friedrich
Wilhelm 1. dadurch vorzubeugen, dass er für eine billige Hiethe denjenigen,
welchen er die Assembleen übertrug, die Zimmer des Fürstenhauses einräumte
und sie dagegen ermächtigte, von ihren Gasten ein Eintrittegeld zu erheben
und sich die gereichten Erfrischungen bezahlen zu lassen. — In der Vorschrift
vom 7. Januar 1733 wird in Beziehung auf die Assembleen Folgendes ver-
ordnet: „Demnach Seine Königliche Majestät in Preassen etc. unser Aller-
gnädigster Herr in Gnaden wollen, dass die Assembleen wieder ihren Anfang
nehmen sollen, Sie aber bei denen hierbei vorgehaltenen Assembleen wahr-
genommen, dass viele in ihren Haasern den erforderlichen Kaum nicht gehabt,
es seien Überdem auch viele Incommodite verursacht und an ihre Ueubles
Verlust erlitten, als haben Se. Königliche Majestät in Gnaden resolviret, dass
der sogenannte starke Mann Carl v. Eggenberg Entrepreneur der Assem-
bleen sei und zu dem Ende solche in dem Fürstenhause wöchentlich 2 mal,
nämlich Dinstag und Freitag halten, wozu er Holz, Licht, Spieltische und
aby Google
— 219 —
2 Chor Hautbois fonrniren, dahingegen ihm diejenigen, welche in nachstehender
Liste Assembleen gehalten, als: 1. Herr v. Seekendorf, 2. Herr v. Jaguschinski,
3. Herr v. Prätorina, 4. Herr Marquis de la Chetardie (wenn es ihm beliebig
ist als fremder Gesandter nnd Hinister), 6. Herr v. Fink, ö. Herr t. Boret,
7. Herr v. Gmmbkow, 8. Herr v. SchUppenbach, 9. Herr v. Gören, 10. Herr
v. Podewils, 11. Herr v. Schlieben, 12. Herr v. Viereck, 13. Herr v. Thul-
meyer, 14. Herr v. Viebahn, 15. Herr v. Cocceji, 16. Herr v. Hoppe, 17. Herr
Oberatallme ister v. Schwerin, 18. Herr v. Harschall, 16. Herr v. Whlknitz,
20. Herr OberforBtmeieter t. Schwerin, 21. Herr v. Broieh, 22. Herr v. Biedel,
28. Herr v. Qender, 24. Herr z. Vernezobre, 30 rth. geben nnd dann den
ganzen Winter frei hingehen and dabei Kaffee, Theo, Ghokolade nnd Limonade
umsonst haben; diejenigen aber, so unter der Liste nicht begriffen, vor der
Entree 8 Gr. Kaffee, Thee, Chokola.de nnd Limonade a part nnd die so spielen,
16 Gr. Kartengeld bezahlen; die Gapitains and Subalternoffiziers aber von
allem diesen befreit sein sollen. Fr. W." v. Eggenberg aber führte eine
schlechte Wirthschaft nnd verlor bald darauf die Entreprise. Später wurden
die Assemblern doch wieder eingeführt, wesshalb von dem Hof marschallamt
1738 dem Könige folgender Plan zur Genehmigung vorgelegt wnrde: „Euer
Königliche Majestät haben in der letztübers&ndten Liste ans von denenjeoigen,
so diesen Winter die Assemblers halten, beiliegend speeifleirte Personen aus-
gezeichnet, welche während Eurer Königlichen Majestät höchster Anwesenheit
alliier, Assemblees geben sollen. Weil nnn hierdurch die vorige Einrichtung
ganz geändert, und eine neue Bangirnng mnss gemachet werden, so werden
Eure Königliche Majestät die Gnade haben, den Tag zu benennen, wann die
erste Assemblee gegeben werden soll, auch wie diese speeifleirte 15 sich auf-
einander folgen sollen, damit solche durch andere wieder ersetzet and alle
Unordnung vermieden werde. Berlin, den 7. November 1788 gez. v. Grumhkow,
C. O. v. Glasenapp." Das Hofmarschallamt arrangirte Assemblees: den
7. November, Freitag, Freiherr and Oberst v. Thynen, den 12. Novbr., Hittwocb,
Herr Geheime Bath v. Börstel, den 24. Novbr. Hontag, Herr Graf v. Wartena-
leben; exensirt sich wegen seiner In com moditäL Den 1. Dezbr., Hontag, Herr
Hofmarschall v. Gender Excellenz, d. 15. Dezbr., Freitag, fehlet, der Herr
Präsident v. Beichenbach, kann nicht geben, weil die Gräfin Trachsess bei ihm
logiret; den 17. Dezbr., Mittwoch, Herr General-Major Graf v. Schalenburg,
den IS. Dezbr., Freitag, Herr Geheime Bath v. Schmidt, d. 29. Dezbr.,
Hontag, Herr Oberst v. Pannwitz, den 2. Januar, Freitag, Herr v. Broieh
Excellenz, den 5. Januar, Hontag, Herr Bittmeister v. Kameke, den 19. Januar,
Hontag, Herr v. Cocceji Excellenz, den 21. Janaar, Mittwoch. Herr v. Brandts,
Excellenz, den 28. Januar, Mittwoch, Herr v. Happens, Excellenz, d. 2. Februar
Herr Landjägermeister v. Schwerin, den 11. Februar, Mittwoch, Herr Präsident
V. d. Osten." Der König gab hierauf den mündliehen Befehl: „Sollen das nur
reguliren, so gut wie sie können." TJebrigens herrschte - nach der Ver-
sicherung eines Augenzeugen — auf diesen Versammlungen der grÖBBte Anstand,
besonders bei den Damen, die der König scharf ins Auge fasste, da er von
innen von Hause aus nicht das beste Vorurtheil hegte nnd ausserdem auch
wegen der Gegenwart seiner Prinzessinnen es hart geahndet haben wurde,
wenn Koketterien oder Liebeleien vorgefallen wären.
Vor dieser Anordnung der Assemblern nnd neben denselben beehrte der
König mit seinem Hofe gern den Gouverneur v. Glasenapp zu Gesellschaften
nnd auch kleineren gemüthlichen Zusammenkünften, wo es freilich betreffs des
Weintrinkens scharf hergegangen zn sein scheint. Ans den Memoiren der
Harkgrftfln Friederike Sophie Wilhelmine von Bayreuth 1783: „Ich war hin-
sichtlich der Gesundheit des Prinzen (ihres Gemahls) sehr in Sorgen. Er kam
eines Tages von einer jener berüchtigten Schmansereien, die bei dem Generale
Glasenapp stattgefunden hatte, blässer als der Tod nnd in einer so furcht-
baren Aufregung zurück, daas er wie ein Espenlaub zitterte. Ich war sehr
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erschrocken, ihn in diesem Zustande zu sehen, und mein Schreck steigerte sich
noch durch eine Ohnmacht, die ihn einen Augenblick darauf befiel. Obgleich
selbst halbtodt, leistete ich ihm doch schnell alle Hälfe and brachte ihn wieder
zum Leben zurück. Er erzählte mir darauf den Auftritt, der zwisehzen ihm
und dem Könige stattgefunden. Dieser hatte ihn gegen seine Gewohnheit bei
Tafel nicht neben sich sitzen lassen. 8eckendorf war auf dessen Befehl ge-
nöthigt gewesen sich zwiscen beide zu setzen. Der König richtete darauf an
Seckendorf das Wort und sagte diesem ganz laut, so dass es der Prinz hören
musste: „Ich kann meinen Schwiegersohn nicht ausstehen, er ist ein Narr, ich
thue was icb kann, um ihn zu rüffeln, aber alle Muhe ist umsonst; er besitzt
nicht einmal so viel Verstand, ein grosses Glas auszutrinken und hat an Nichts
Vergnügen." Der Prinz hielt eben eins in der Hand, das war ihm zu der
Gesundheit des Königs gebracht. Empört Über das, was er vernommen, sagte
er ganz laut zu Seckendorf; „Ich wollte, dass der König nicht mein Schwieger-
vater wäre, dann wurde ich ihm bald zeigen, dass der Narr, von dem er
spricht, ihn anders reden lassen könne und nicht der Mann dazu sei, sich
misshandeln zn lassen." Zugleich verschluckte er den furchtbaren Humpen,
der ihm fast ebenso nachtheiUg war, wie Gift. Der König wurde vor Zorn
kirschbraun, doch hielt er soweit an sich, nicht darauf zu antworten. Er
stand bald von der Tafel auf und fnhr in seiner Chaise allein zurück, ohne
den Prinzen mitzunehmen, der genöthigt war, zu Pubs ins Schloss zurück-
zukehren, da er keinen Wagen hatte. Nach diesem Vorfall kränkelte der
Prinz, that Anfangs jedoch Dienst, erschien auch hei Hofe etc., musste dann
aber das Bett hüten. Ich verlieeB den Prinzen weder Tag noch Nachts und
entfernte mich bloss eine Viertelstunde, am König und Königin pflichtschuldigst
aufzuwarten. Ersterer machte mir tausend Liebkosnngen und lobte meine
Ausdauer bei meinem Hanne, indem er sagte, dass alle Frauen dem guten
Beispiel folgen sollten, das ich ihnen gäbe. „Ich bin sehr wohl von der
Ursache der Krankheit Deines Hannes unterrichtet", sagte er mir Nachmittags,
wo ich ihm meinen Hof machte. „Er ist wegen einiger Worte böse, die ich
über ihn an dem Hittage gesprochen habe, wo ich bei GlaBenapp aas, und
bat sich hier gegen einige meiner Offiziere (in Potsdam) sehr erzürnt, die ihn
auf meinen Befehl etwas stark geneckt haben, ausgesprochen. Ich hatte
Unrecht, aber Alles was ich that, geschah aus guter Absiebt und aus Freund-
schaft für Dich und ihn. Ich habe ihn gefüge machen wollen, ein junger
Hensch muss Lebhaftigkeit und Keckheit haben and nicht immer wie ein Cate
sich benehmen. Heine Offiziere sind ganz dazu geeignet, ihn zu bilden.11 —
Nachdem König Friedrich Wilhelm I. den 3J. Mai 1740 gestorben, wurde
die Leiche erst still in der Garnisonkirche in Potsdam beigesetzt. Am 22. Juni
1740 erfolgte das feierliche Leichenbegäugniss von dem Schloss aas nach der
Garnisonkirche. Die 4 Enden des Leichentuches wurden von so vielen Bittern
des Schwarzen Adler - Ordens , den General - Lieutenants v. Glasenapp,
v. Buddenbrock, dem Oberststallmeister v. Schwerin nnd dem Staats minister
v. Görne getragen. —
1686 suchen die Gebrüder Erdmann 121 und Caspar Otto v. Gl.einenLehn-
brief auf ihre väterlichen Erb and Lehne als: Wurchow, Lübgust, Storkow,
Janikow, Flakenheide, Zachen, Wissbuhr etc. nach und erhalten ihn. 1669
wiederholten sich in Folge bezüglicher Eventualitäten dieser Antrag nnd Be-
lehnung. — 1698, d. 13. September hatte (s. N. 12 1) der geschwisterliche Erb-
theilungs vertrag stattgefunden; nach dem Schreiben des Caspar Otto von
1732 an den König um Consentirang sind nach des Bruders Erdmann Tode
beträchtliche Summen für die Schwestern Ursula Elisabeth und Clara Marga-
rethe, beide verehelichte v. Bonin, erstattet, tbeils noch auf die Güter einge-
tragen, besonders hatte der Amtshauptmann Gert Wedig v. GL, 168. den
Caspar Otto v. Gl. Geld zur Abfindung geliehen, es blieben jedoch aus der
den Schwestern zustehenden Erbschaft, excl. ihrer Ehostiftongsgelder, 866 ru.
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— 221 —
16 gr. noch zu bezahlen. Caspar Otto hatte sich mit Gert Wedig v. Gl.
bald dahin geeinigt, dass sie, wenn der eine ohne Leibeserben stürbe, einer
des andern Lehnsfortsetzer dann wäre, der Ueberlebende diese Schulden als
eine wahre Lehnsschuld übernehmen and auch die betreffende Wittwe, so wie
deren AUodialerben auszahlen, resp. abfahren wolle; selbige Schulden in diesem
Sinne auf den Besitz jedes Einzelnen aufgenommen werden sollen, in specie,
wenn die Schwestern des Caspar Otto also die 1400 Gld. nach der Ehe-
■tiftnng für jede prätendiren, dass sie aas dem Lehne and nicht allodial be-
zahlt werden sollten. Schon 1729 war Gert Wedig r. Gl. gestorben and
bittet den 6. Hai 1782 Caspar Otto, dass auch nach seinem Tode der Inhalt
des bruder -schwesterlichen Vergleichs von den Lehnsfolgern oder deren Erben
für die Schwestern exekutirt werde, zumal jetzt bestimmt vorauszusehen war,
dass Caspar Otto keine leiblichen Erben haben würde. Der Königl. Befehl
wird der Art anter dem 18. Juni 1732 ertheilt. 1699, d. 30. Dezember erhielt
Caspar Otto Dispens, seine Mutterschwestertoehter, Anna Hargaretha v.
Zastrow ehelichen zu dürfen. — 1715, d. 27. Juli schwebte der Frozess der
v. Glasenappe gegen die Ken ■ Stettiner , in sp, gegen die Branerzonft (s. N.
168) und war dem Caspar Otto ein Stess Acten, welche er dem Grafen
Christoph zn Donna vor Stralsund einhändigte, zngeschickt worden. (G. St.-
Arch.) 1719, d. 13. Mai hat der Oberst Caspar Otto v. Gl. mit leims-
herrlichem Consens von Hans Jürgen v. Zarten, der Sühne hatte, seinen
Gntsantheil an Wnrchow, cum pert in 8assenbnrg und in Bernsdorf erb- and
eigenthumlich für 2033V] rth. erkauft und aus seinen erhaltenen AUodialmitteln
bezahlt; 1722, den 21. Februar bittet er um Genehmigung dahin, dass er diese
Güter, in Ermangelung eigener Kinder und Lehnsfolger, seinen AUodialerben
vererben .könne; die Erlaubnis» wird ertheilt. Diese Gatsantheile ehemaliger
Lehne der v. Zarten, welche Caspar Otto v. Gl. 1741 als Pertinentien von
Wnrchow za erblichen Antheilen verwandelte, sind in dem allodialen Theile
von Wnrchow, jetzt Wnrchow a mit enthalten. — 1725 hat er den Antheil
einer Erbschaft (ob die bei N. 158 angegebene?) nicht verlanget, sondern den
Kindern anderer weniger begüterter Geschlechtsmitglieder and den Vangeronen
gescbenket, also entsagt — Am 21. November 1725 legte der damalige
Kommandant von Berlin, General-Lieutenant v. Glasenapp im Namen des
Königs den Grundstein zur Bethlehem (Böhmischen) Kirche, welche in den
nachfolgenden Jahren anter Gottes and des Königs Schatz aufgebaut, am
22. Oktbr. 1836 mit der Kuppel versehen and am 12. Hai 1837 am Sonntag
Jnbilate eingeweiht werden konnte. -— Andreas Johann Schweder, Regierungs-
rath, geschickter Becbtegelehrter, wurde nach Berlin entboten, am für Caspar
Otto einen Frozess zu führen, für seine Geschicklichkeit wurde er den I.Juli
1741 zum Hofjustizrath ernannt. — 1743, den 11. October, Berlin, stiftete er das
Wnrcbowscbe Legat für die Kirche von 1 150 Gld , von den Zinsen erhielt derPasior
jährlich 9 rth., der Lehrer 6 rth., das Uebrige die Armen von Wnrchow. Bei dem
Coacorse von N. 212 bat sich das Legat anf 666 rth. 20 gr. verringert. — 1745, d.
23. September, Berlin, Caspar Otto bittet den König, ihm als Kommissarias
den Geheimen Rath des Cösliner Hofgerichts, Dietrich v. Wacbholiz za setzen,
damit bei den von ihm besessenen Lehngütern festgestellt werde, was Lehn
und was Allodium sei und seinen AUodialerben nicht Weitläufigkeiten ent-
standen zu welchem Zweck die Lehnsagnaten, der Landrath N. 158 v. Gl. anf
Boblitz, Heinrich v. Gl. auf Klotzen, 161, und Paul Wedig, 164, auf Balfanz
vorgeladen und mit ihnen das Nöthige abzuwickeln sei. Berlin, den ü4 September
1745: „wird deferirt." — 1746, d. 24. September attestirt Caspar Otto eine
Ahnentafel des Wilhelm, Christoph v. Kleist im Bataillon v. Stosch behufs
Aufnahme in die Johanniter Ritterschaft. — Da sein Bruder Erdmann 1720
gestorben war, wurde ihm 1722, d. 6. Juni, ein Lehnsbrief über Wnrchow,
Antheil Gramenz, Valm, Flakenheide, Zuchen, Storkow a, (da Wnrchow b.
als eine Pertinenz von Storkow a angesehen wurde, besass er Wnrchow a u. b) etc.
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ertbeilt (G. St.-Arch.). — Im Königsberger IntoJligenzblatt 1757 steht: Caspar
Otto v. Gl., geb. 1604, 1679 in Kurfürstliche Dienste getreten, that eich im
Spanischen Snccessionskriege ungemein hervor, desgl. im PommerBchen Kriege,
wo er 1715 das Infanterieregiment v. Wartensleben kommandirte, von welchem
er 1723 Chef wurde. — Caspar Otto war als General-Major schon 1781
Dekan. Der Vicedominus v. Podewils war 1731 gestorben, was seine Wittwe,
geb. t. Wachholtz nnd ein Canonicns v. Wachholtz anzeigen; darauf wird
von dem Capitet der General-Major v. Glasenapp zum jüngsten Canonicns,
ausnahmsweise auch zum Yicedominns erwählt nnd auch am 13. April 1731
vom Eonige bestattigt. (Com. St.- Acten).
£xtract ans der Standrede, welche bei dem Leichenbegängnis« des
General*Feldmarscball Caspar Otto v. Ol. hier in Berlin gehalten; auf
Bitten der Familie wurde Dispensation von dem grossen Öffentlichen Leiehen-
begftngniss erbeten, zumal die Leiche in einem zinnernen Sarge nach Wurchow
transportirt nnd dort beigesetzt wurde. Der Autor der Bede war Adolph
Ernst v. Linsing, damaliger Gouvernements- Adjutant und Premier-Lieutenant
bei dem Graf Hakeschen, ehemaligen v. Glasenapp Infanterie Regiment, dem
ältesten Regiment der Königlichen Armee: „Se. Excellenz wurden im Jahre
1664 ans einem deren ältesten nnd berühmtesten Geschlechter im Herzogtbuni
Pommern geboren, zn einer Zeit, da dessen Herr Vater die ansehnliche Stelle
eines Landraths in diesem Herzogthum rühmlichst verwaltete. In einer frühen
Jugend and da Sie kaum das 15. Jahr ihres Alters erreicht hatten, traten Sie
bereits im Jahre 1679 in damalige Kurfürstliche Kriegsdienste. Sie wohnten
in selbigen allen denen glorreichen Feldzügen in Ungarn, im Eisaas, im Reich
und in Brabant bei, in welchen die brandenbnrgischen Truppen den Grund zu
dem Ruhme legten, der selbige noch bis jetzt von allen Völkern des Erdkreises
unterscheidet Sie gingen in langen Jahren alle niedrigen Ehrenstellen ihres
erwählten Standes durch, bis Sie endlich zu Ausgang des Niederländischen
Krieges als Obers twachtmeister bei dem damaligen Garde-Regiment Zurück-
kamen. Nachdem Sie zn Anfange dieses Jahrhunderts, im Jahre 1701, sich
mit einer geborenen v. Zastrow vermählt hatten, aus welcher mit der grOssten
Einigkeit geführten Ehe aber keine Erben hinterlassen worden. Der darauf
folgende Schwedische Krieg gab unserm hochselig Verblichenen die Gelegenheit,
sich unter den Augen Sr. Majestät, des Hochstieligen Königs hervorzuthmi.
Seihiger erkannte auch von der Zeit an Sr. Hochseligen Excellenz treue nnd
nsermfldete Dienste, besonders gnädig nnd belohnten solche mit denen Ehren-
steilen als Obers tlientenant im Jahre 1709. als Oberst 1713 nnd als General-
Major 1721. In dem 1723. Jahre erhielten Sr. Hochselige Excellenz das
Graf v. Warten slebensche Regiment, nachdem der damalige Chef, Sr. Excellens
der Feldmarschall und Gouverneur Reichsgraf v. Wartensleben wegen znge-
stossener Krankheit solches in die Hände Sr. Majestät zurückgegeben hatten.
Da dessen darauf erfolgtes Absterben Sr. Majestät noch eine grossere Ge-
legenheit an die Hand gab, Sr. Hochseligen Excellenz dero vollkommene Gnade
zn bezeugen, so verwechselten Sie im Jahre 1738 die bis dahero rühmlichst
geführte Kommandantnrschaft mit der beträchtlichen nnd höchst ansehnlichen
Ehrenstelle des Gouvernements hiesiger Königlicher Residenzstädte Berlin,
nachdem Sie Dieselben, im Jahr 1732 zum General -Lieutenant nnd Ritter des
Schwarzen Adlerordens ernannt hatten. So viel Mühe sich aber Sr. Majestät
gleichsam gaben, um unserm Hochseligen das gnädige Vertrauen, so Sie anf
denselben gesetzet, erkennen zu lassen, so war es doch unserm jetzt regierenden
Grossen und nie überwundenen Friedrich vorbehalten, die vieljährigen Dienste
Sr. Hochseligen Excellenz, so selbige unter 4 nacheinander gefolgten Kurfürsten
und KOnigen dem Preussischen Sceptor geleistet, mit der gross ten Gnade
gleichsam zn belohnen. Sie ernannten Dieselben gleich nach Antritt der ruhm-
vollen Regierung zum General von der Infanterie und in dem darauf folgenden
1741. Jahre zum General-Feldmarschall der Armee. Die Meisten tos
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Diu sind Zeugen der Betrübniss gewesen, so Se. hochselige Excellenz empfanden,
dl Sie sich dieser nen erhaltenen Würde gemäss an die 8pitze der ins Feld
rückenden Armee zn stellen, tinserm glorwürdgstan Honarchen und seinen
kriegerischen Unternehmungen zu folgen, Ihres hohen Alters wegen unver-
mögend sahen. Die Meisten von nns haben die Thränen (Hessen sehen, so
Se. Excellenz vergossen, da Sie die Berlinische Besatzung und besonders Dero
Regiment ausrücken sahen, ohne selbige begleiten zu können. So gerecht
aber dieser Schmerz war, so verhinderte selbiger doch keinesweges Dieselben,
die wichtigen und beschwerlichen Pflichten, die Ihnen alB Gouverneur oblagen,
ebenso rühmlichst und mit alle dem Fleisse und Geschicklichkeit, so hiezu
Frfordert wird, so lange als anch nur die letzten Kräfte eines sterbenden
Alters erlaubten, mit dem gerechtesten Lobe nnd Beifall anf das Genauste zu
erfüllen. Diejenigen Augenblicke, eo Sr. hochseligen Excellena von dem Dienste
des Königs überblieben, wendeten Sie dazu an, Sich in diejenige Gemüthsver-
fatsung zn setzen, in welcher man sich befinden mnss, wenn man die letzte
Stunde ohne Furcht, ohne Granen nnd ohne Entsetzen ansehen will. Da Sie
Ihr Gewissen von aller Ungerechtigkeit befreiet wassten, so erwarteten Sie
den Tod mit derjenigen Gelassenheit nnd Woblanständigkeit (?), so den gröasten
Beweis thnn eines nubeueckten Gewissens nnd den Hauptcharakter eines recht-
schaffenen Hannes ausmachet. In diesen nachahmungswürdigen Verfassungen
betraf also, oder fibereilte vielmehr die unvermeidliche Noth wendigkeit des
Todes Se. hochselige Excellenz, da Sie Tages zuvor nach Ihren Umstanden
Sieh noch recht wohl befunden hatten, den ?. des verflossenen Monats August,
früh um ü Uhr (1747) etc." — Sein Bild befindet sich in dem Feldmarschall-
nale des Kadetten -Corps in Lichterfelde. (S. Pauli, berühmte Helden nnd
Boldatenfreund etc.)
Besitz: Wnrchow b, kam nach seinem Tode an den Lehnsfolger
H. 161; Storckowa, Zechendorf c mit Althütten, Binningsche Mühle
cum. pert. an Lehnsfolger N. '211; Bernsdorf, Anth. Sassenburg, Znchen c
mit Schilfere!, Anth. Flakenheide an Lehnsfolger N. 164, Gramenz b,
Storkow b, Anth. Flakenheide, Anth. Lübgust, Grünwald, Stein-
borg bekam er in Lehnsfolge von N. 168, trat sie aber laut Vertrag vom
7. Juli 1742 seinen dereinstigen Lehnsfolgem N. 158, 161 nnd 164 ab, welche
■ich laut Verträgen vom 4. Februar und 14. August 1743 dahin auseinander-
setzten, d&ss sie meistens N. 164 erhielt; Antheil Valm mit Vorwerk Briesen
erhielt er ebenfalls von N. 168 und kam, wie bei Gramenz b etc. angegeben,
zu nächst an N. 161.
Gem.: Anna Margaretha v. Zastrow; zur Vermählung hatte Caspar
Otto v. Gl. wie bereite erwähnt, ans verwandtschaftlichen Gründen den
30. Dezember 1699 Dispens einholen müssen; die Vermählung war am
U. Februar 1700 in CiJslin auf dem Schlosse; i. V.: Philipp v. Zastrow anf
Bärwalde, Nemmin, Wusterhanse; Kurbrandenhurgischer Bath und Hauptmann
ru Treptow a. d. R., Kapitular zn Colherg, welcher den 6. Juli 1688 in Berlin
starb; i. M.: Margaretha v. Podewils a. d. H. Orangen, geb. im April 1649,
gest. den 27. Juli 1880, Anna Margaretha starb den 3. Juni 1741 zn Berlin
im 62. Lebensjahrs,
123. Pet«r. 1. 8. v. 90. Gerbin. Kurfürstlich Brandenburgischer Bath,
Landrath nnd OberkriegskommiBsar. — Caspar v. Carnitz nnd Andreas
Otto v. Gls. Erben klagen gegen den Landrath Felix v. Podewils in puncto
debiti anf Sanzkow. Es hatten des erstem Beiige Frau Mutter Anna v.
Carnitz nnd die Wittwe v. N. 90, Maria v. Podewils, mit Consens ihrer
8 Brüder eingewilligt, dass Felix v. Podewils von seiner Schwester Maria
550 Gld. zur Aussteuer und 2286 Gld. Capital, wobei Sanzkow 6169 Gld.
gerechnet wurde, auf dasselbe nehme und ihr also Zinsen, event. auch das
Capital, zahlen oder ihnen das Gnt überlassen solle, 1669 war diese Abmachung
getroffen, v. Podewils hatte das Gnt behalten, scheint anch sonst nicht durch
aby Google
— 224 —
Zahlung seinen Verbindlichkeiten nachgekommen zu sein; bei der letzten Auf-
stellung machte er geltend, dass er wir noch 1866 Gld. zu entrichten habe.
1682 fragen die Erben, darunter auch Peter, an, ob er nun bezahlen oder
event. das Gut Sanzkow behalten oder das Geld zum Theil herausgeben wolle.
— 1686. Feter zu Manow und sein Bruder Joachim v. Gl. 124 schreiben
im Einverst&ndniss mit Feter v. Gl. Pollnow 93 an den Kurfürsten: „Nachdem
die in dem Bisthum gelegenen Güter Hanow, Wissbuhr, Seidel, Bossnow,
Grünbof, Zewelin, Viverow, Zettun, Caspar Otto v. Gl. N". 45 partikularlicli
besessen, ein Theil von Wissbuhr, ein Theil von Seidel an die v. Borcke und
andre im Herzogthum Pommern gelegene Güter an den seligen General-Major
v. Schwerin gekommen, die übrigen auf sie versteuert worden sind und zwar
besitzen Peter v. Gl.: Grünhof, Rossnow und Zettun, Joachim 124: halb
Wissbuhr, Seidel, Zewelin und Viverow; als ferner vor vielen Jahren pendente
lite zwischen dem damaligen Bischof von Cammin und den v. Glasenappen be-
treffend die vom seligen Georg v. Gl. N. 28 hinterlassen ea Güter statthatte, einige
Bauern in Zewelin, auch Gerbin an die v. Münchow gekommen, oder von diesen
in Besitz genommen und noch besitzen, die Vorfahren einen Frozess angefangen,
er auch zu Gunsten der v. Glaaenapp durchgeführt worden: so bitten beide,
der Kurfürst möge sie über diese im Fürsteuthnm Cammin belegenen Güter mit
Einschlnss der von den v. HünchowB besessenen belehnen, zumal die v. Glaaenapp
sowohl an den im Herzogthum, als im Bisthum gelegenen Gütern die gesammte
Hand haben. Der Lehnsbrief ist datirt vom 6. März 1636. (s. TJrk. N. 22.) —
1688 war Peter v. Gl. auf dem Leichenbegängniss des Kurfürsten Friedrich
Wilhelm. — 1695, d 12. Harz. Der Kurfürstliche Ratb und Oberkriegs-
Commissar Peter v. Gl. bittet nnd erhalt Gonsens über 1000 Gld. Pomm.,
welche dessen Schwester, seligen Landraths Ernst Bogislaf v. Zitzewitz nach-
gelassene Wittwe Maria Hargarethe v. Glaaenapp dem Martin v. Zitzewitz
geliehen hat nnd den Gonsens über 1050 Gld., welche Capitain Casimir v.
Zitzewitz auf sich transferirt, womit Lorenz v. Zitzewitz der obgedachten
Landrath v. Zitzewitz sehen Wittwe verhaftet gewesen und dafür das Gut
Turcza untersetzt ist, die eine Obligation, also von Capitain Casimir v. Zitzewitz
auf Tnrcze und Brotzen, die andre anf Martin v. Zitzewitz auf Techlipp erb-
sessen lautet. (Pomm. St.-Arch .) — Bei der brüderlichen Theilnng des Erbes im
Pollnower Hause am 10. October 1701 war Peter auf Gerbin, Landrath, als
Curator zugegen. — 1704, d. 14. Jnni, Stargard: „Von Gottes Gnaden Wir
Friedrich König in Preussen, Markgraf zn Brandenburg, des heiligen Römischen
Reichs Erzhammerer und Korfürst, Souverainer Prinz von Oranien, zu Mag-
deburg, Cleve, Jülich, Berg, Stettin -Pommern und Herzogt, Entbieten denen
Würdigen und Vesten, unsern Hinterpommerschen Hoff- nnd Land- Käthen, auch
Hauptmann zu Rügenwalde, lieben getrewen Caspar Otto v. Massow und
Feter v. GL TJuBern Gruss und geben Euch angehefft zn ersehen, waas Sampta
an Kleinen Carzenburg und Dravehne berechtigte Lettowen einestheils nnd
Seligen Begierungsraths Dubschlaff Honchowen Sohnes Vormünder wegen
Gross -Carzenburg andern Theils Supplicando gesuchet, und Euch pro Com-
missariis verordnen Aller Untertbanigst gebeten: Alss wir nun Supplikanten
petitio heute dato gnädigst deferiret: So committiren und befehlen Wir Euch
hiermit gnadigst hierzu ahzumüssigen nnd eines legalen Termini zu ver Einigen,
darauff Euch der Sache umstände genau zn erkundigen, und die Parte in der
Güte auseinander zu setzen, In entstebung dessen aber zur gerichtlichen Ent-
scheidung relation abznstathen. Vollenbringt denn TJnsern gnädigsten Willen.*
E. C. Buckow snb. s. c. (L. S.). Den unter dem 18. September 1704 aufge-
stellten Gränzrecess zwischen Gr. Carzenburg und Sehpohleu nnd Drawehn
und Kl. Carzenburg hat Peter v. Gl. vollzogen, (s. Urk. N. 37.) - 1712,
d. 31. Harz, Gerbin. Der Königliche Landrath und Oberkommissanus Peter
und dessen Bruder Joachim v. Gl. anf Hanow verkaufen zu Gerbin ihr Antheil
in Zowen, als 13 Bauerböfe, 6'/i Hof, wovon das Land zum Ackerhof geleget,
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3'/: Hof von freien geldgebenden Leuten and 3 Hofe von dienenden Unterthanen
bewohnt, auf .'Hl Jahre an Hans Barthal v. Waltern und dessen Gemahlin
Catharina Luise, geb. v. Kleist für 2000 Gld. Porara. Der Consens ist von
1714. — Peter lebte 1715 noch. —
Ans seiner and Gemahlin Lebzeiten datirt wohl das Hanowsche Sti-
pendium im Betrage von 20 rth. jährlich, welches alternirend bis zur Ver-
heirathnne; an ein Fräulein v. Glasenapp oder v. Zitzewitz gageben wird,
worüber jetzt der Oberpfarrer in Cöslin Collator ist. —
Besitz: Hanow, Gerbin, Bossnow, Grünhof, Zettnn, Zircbow,
Zowen, Seidel, Wissbnhr, Viverow mit Seiburg, Botzog; Zirchow
and Zowen acqnirirte er mit Binder Joachim, letzteres verkauften sie wieder,
s. oben; Selbnrg, ein Theil von Yiverow ging an die Pollnower Linie Aber.
Gem.: Ernestine v. Zitzewitz; sie starb im Hai 1699, wnrde in
Wurchow begraben.
Sohne: sollen nach v. Ledebnr 5 frühzeitig gestorben sein, wohl eine
Verwechselung mit Bruder Joachim 124.
124. Joachim. 2. 8. v. 90. Hanow; daselbst geboren nnd auch gestorben
— 1682. Joachim, sowie Peter v. Gl 128 und die andren Erben von
Andreas Otto v. Gl. Stehen in Unterhandlung mit Felix v. Podewils wegen
rückständiger Gelder oder des Gutes Sanzkow (s. N. 123). — 1686 bitten
Joachim nebst Bruder Peter auf Gerbin und Peter v. Gl. auf Pollnow um
die Belehnnng mit den von Jürgen v. Gl. 28, hinterlassenen nnd andern Gütern
im Fürstenthum Gammin nnd Einschlnss in den Lehnsbrief derjenigen Bauer-
höfe in Zewelin, resp. Gerbin, welche früher die v. Hünchowe sich angeeignet
hatten; (s. N. 68, 123 und Lehnbrief vom 6. Harz 1686, TTrk. N. 22). — 1701,
d. 10. October, ist Joachim v. Gl. als Zenge bei der brüderlichen Erhtheilung
der Pollnowschen Vettern. — 1702, d. 15. August, erhalt Joachim v Gl.
forstlichen Consens über 2 für 575 Gld. Pomm. von Claus v. Below erkaufte
unbesetzte Banerhöfe in Zowen. — 1712, d. 31. Harz, verkaufen Joachim
nebst Bruder Peter v. Gl. ihren Antheil in Zowen anf 30 Jahre an Hans
Barthel v. Waltern für 2000 Gld. Pomm. oder 1333 rth. (s. N. 123). — 1724.
d. 22. Joli, machte Joachim v. Gl. sein Testament; er ist 1737 todt. —
Besitz: Hanow, Anth. Zewelin, Anth. Seidel, Viverow b, Anth
Wissbnhr; alle diese alten Familiengüter kamen nach seinem Tode in der
Erbtheilnng an Sohn N. 172. Bossnow, Grünhof, ebenfalls alter Familien-
besitz, kamen dagegen an Sohn N. 173; sowie anch Gerbin; Zirchow bei
Pollnow kaufte er mit Bruder 123 zusammen am 2. März 1(592 von Felix und
Adam v. Podewils wiederkäuflieh; die v. Podewilse begaben sin den 9. Juli
1735 der Einlösung; es kam an Sohn N. 174. Zowen acquirirten ebenfalls
beide Brüder mit Zirchow, beides früher ganz v. Glasenapp» eher Besitz ge-
wesen, verkauften es (Zowen, s. oben) am 31. Harz 1712 an Hans Barthel v.
Walter. Zettnn kam an Sohn N. 174, Anth. Wissbnhr an Sohn N. 172.
Den vorpommerschen Besitz betreffend siehe N. 134.
Gem. I: Esther v. Glasenapp; i. Aeltern s. N. 93: Hochzeit d. 31. De-
zember 1675; Vergleich mit den Brüdern wegen ihres Erbes etc. d. 28. März
1704 (s. TTrk. N. 88).
Gem. II: Auguste Erdmnthe v. Hassow; sie starb vor 1737 zu
Hanow; i. V.: Caspar Ewald v. Hassow, Landrath auf Woblense, Derselitz
etc. geb. d 10. Juni 1629, gest. d. 10. Dezember 1691; i M.: Catharina v.
Zitzewitz- Varain : 2. Gemahlin des Caspar Ewald v. Hassow war Maria v. d.
Osten, Tochter von Erdmann Christoph v. d. Osten Hasentier nnd der Sophia
Esther v. Glasenapp (s. N. 64).
Söhne: 170, 171, 172, 178, 174.
Tochter: 1. Catharina, geb. d. 16. Hai 1685; Gem.: Gert Wedig
v. Glasenapp, Amtshauptmann zu Bnblitz N. 168, — 2. Dorothea Esther;
Gem.: Georg v. Kleist, brandenb. Obers twachtmeister, sächsischer Oberst
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226 —
„ . ~ Sophia
Pnttkamer- Wollin. Dorothea Esther war 1742 Wittwe and verkaufte des
25. September 1743 Vorwerk Pöppelhof an den Hofgerichterath Felix Otto v.
Kameke, 1743 Wendisch Tychow an Martin Rüdiger v. Kleist. Ihr Rechta-
beistand war Freiherr v. d. Goltz (s. N. 90), von dem Stanislaus Christian v.
Pnttkamer Antonienhof (nicht c. 1670, sondern spater, wohl 17 . .) einlöste. —
125. N. N. t. GL, 3. S. v. 90, starb jung, im 1. Jahre.
126. N. N. v. Gl., 4. S. v. SO, starb ebenfalls im 1. Jahre.
127. N. N. v. Gl., 5. S. v. 90, starb ebenfalls im 1. Jahre,
128. N. N. v. GL, 6. S. v. 90, starb gleichfalls im 1. Jahre.
129. N. N. v. Gl., 7 S. v. 90, starb desgleichen im 1. Jahre.
130. Paul. 1. 8. v. 98, Pollnow; starb wohl früh, schon vor 1701.
131. Caspar. 2. S.v.93. Pollnow; c. 1662 geboren; war 1685Fihnrich bei
der Leibgarde, 23 Jahre alt, hatte 6 Jahre gedient; Kammerjunker Ihrer
Durchlaucht der Frau Xurfürstin; war am 18. October 1698 bereite todt. (8. N. 93.)
132. Felix. 3. S. v. 93. Natzlaff, ist 1735 bereits todt, hat stndirt and
Reisen gemacht. — 1696, d. 26. Februar. Seligen Landraths Peter v. GL
Söhne, also auch Felix, bitten und erbalten Kurfürstlichen Consens aber den
mit dem Lieutenant Georg Bertram v. Lettow wegen seines Anth eil -Gute in
Grossen-Reetz getroffenen Pfand-Vertrages. — 1701, d. 10. October, Pollnow,
wird der brüderliche Theilungsrecess aufgenommen, nachdem die Frau Mutter
anter Beistand des Felix sich zn schwach fühlte, die Güter noch weiter zu
verwalten; anter anderen Zeugen, wie Joachim v. Gl. 124 ist auch Laadrath
Peter v. Gl. 123 als Beistand zugegen (s. TJrk. N. 36). — 1704, d. 28. Hin,
schliessen die Brüder, auch Felix, mit ihrer Schwester Esther wegen ihrer
Erbschaft Vertrag ab (s. TJrk. N. 38). —
Besitz: Natzlaff, I/atjow, Rozog, Radarang, Anth. Pollnow.
133. Heinrich. 4. S. v. 93. Pollnow, froh, bereits 1701 verstorben.
134. Franz. 5. S. v. 93. Vettrin; im Dezember 1737 bereits todt, wohl
im November gestorben; denn am 22. Juli 1788 findet die Erbtheilnng der
Kinder statt. Königlicher Kommissarius and Landrath des Demaun-
Treptow a. d. T. Kreises. — 1696, d. 7. November, fahrt Franz zn Thorn
unter Prasidio des Doctor Johann Sartorias einen lateinischen Disput christ-
lichen Inhalts gegen Panl Theophil Hoffmann ans Torgau, Jochim Friedrich
v. Lettow aas Pommern and Adam Dentschmann aas Polen. — 1696, den
26. Februar, erfolgt Kurfürstlicher Consens auf die Bitte der Söhne des seligen
Landraths Peter v. Gl. über den mit dem Lieutenant Georg Bertram r. Lettow
wegen seines An theil gutes in Grossen-Reetz getroffenen Pfandvertrages, wo-
bei auch Franz v. Gl. betheiligt ist. — 1701, d 10 October, findet zu Pollnow
der brüderliche Erbtheilungsrecess statt (s. ürk. N. 86); — 1704, d. 28. Man,
desgl. mit der Schwester Esther (s. ürk. N. 38). — 1705, Claus Albrecht v.
Lettow, Major v. Lettows Wittwe, geb. v. Wangenbeim and deren 2. Ehemann,
Carl Ambrosius v. Below verkaufen in Vormundschaft der beiden Sühne erster
Ehe, also v. Lettows, das Antheilgut Gr. Reetz und Fifhrde an den Comrois-
sarias Franz v. Gl. auf 18 Jahre für 7650 Gld. Der Karfürstliche Consens
erfolgt den 10. October 1711. — 1711, den 29. Dezember, wird zwischen
Christoph Georg v. Lettow- Britzke and seinem Bruder Lorenz v. Lettow be-
treffs des Gutes Britzke ein Vertrag auf Michaelis 1712 auszuführen in dahin
abgeschlossen, dass dann letzterer das Gut gegen Auszahlung von 2000 rthL
übernehmen solle. Zeugen: Franz v. GL, Hans Jürgen, Paul Friedrich v.
Wussow etc. — 1712, d- 1. Juni, kaufte Franz v. GL mit Lehnsrecht von
Jochem Friedrich v. Podewils die Güter: Zarrentin, welches auch theils v.
Parsenower Lehn war, Barkow, Krakow mit Marienfelde, Anth. Gart-
low; ferner Leasein, Klinkenberg, v. Podewils Lehne. — 1716, den
25. April, kaufte er ebenfalls mit Lehnsrecht vom Hauptmann Philipp Erdmann
V. Panenow für 10000 rtbl. Benzin im Anklamer Kreise. Diese vor-
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pomroergchen Güter lagen im Demminer and Anklamer Kreise, theils im Amte
Leite, und ist Franz v. Gl. der Senior dieser Pollnow-Vorp ommer sehen
Linie. — 1717 schreibt er, betreffend die Lebnsprofession und nm Belehnung
an den König auf die innehabenden Podewils- nnd Parsenowen Lehne : Zarrentin,
Lenssin, Klinkenberg, Kruckow, Barkow, Benzin, Anth. Cartlow et«. — 1736,
d. 24. April bereite war die Schwester Varia v. Gl., Wittwe des seligen
Hauptmanns v. Keffenbringk mit Ansprüchen in Bezug auf ihr Erbtneil etc.
gegen die Brüder aufgetreten and klagbar geworden: unter Anderem beantragte
sie in einem Schreiben vom Jahre 1735 von ihrem Bruder Franz in Zarrentin,
dass er ihr jährlich 300 rthL zahlen oder sie von ihm beigetrieben werden
■ollen, weil; „mithin ich nothwendig crepiren oder Hunger leiden muse". Aof
ihre rechtliche Forderung von 2666 rthl. waren ihrem Gemahl nur 924 rthl.
vorgeschossen und seit 1729 keine Zinsen gezahlt worden. — Es wird befohlen,
die Angelegenheit auf kommissarischem Wege zu untersuchen and zu ordnen;
dagegen bitten die Brüder am 4. April 1736, dass, wenn ihre Schwester An-
sprache hat, sie selbige doch bei dem zuständigen Hofgericht in Cöslin an-
bringen solle; darauf, Berlin, d. 26. Hai 1736 „dass es bei der Verordnung
vom 14. April 1736, bei der Instanz der Kommission verbleiben solle". — Die
erste Kommission hatte bereits aus Pasewalk den 11. Januar 1736 berichtet,
dass die Matter der Maria v. Keffenbringk ihrem seligen Yater nach Ehe-
stiftung von 1689 als loco dotis 16000 Gld. zugebracht habe; nach dem
brüderlichen Vergleich vom 10. October 1701 und besonders nach dem Ab-
sterben der Mutter wäre das Gut Beetz für die Alimentation bestimmt Koch
als die Mutter lebte, hatten die Brüder, von denen jetzt Felix bereits todt,
1706. ihre älteste Schwester also Esther, mit 40**0 Gld. ausgesteuert, auch
derselben wegen des nachher verstorbenen Bruders 500 Gld. and wegen der
verstorbenen 2 Schwestern 1000 Gld. aecordiren müssen; danach würden ihr
322 Gld. Zinsen nach der Vorlage zustehen, während sie im Ganzen nur
924 rthl erhalten hat; auch Barbara, an den Major v. Petersen vermählt, hat
sich der Klage angeschlossen gehabt und sollen beiden, wie der Vorsitzende
der Kommisaion (K.onsistjrialrath) Berohardi berichtet, viel Schwierigkeiten
gemacht worden sein. Es scheint, als seien der pp. v. Keffenbringk etwas
weniger als 250 rthl. Zinsen, also nicht 322 Gld. ausgemacht worden; denn
unter dem 15. Dezember 1736 wird wieder Höchsten Orts auf die Bitte der
Ilaria v. GL, dass die 250 rthl. mindestens von den 6466 rthl. 16 gr., welche
in den Gütern der Ihrigen steckten, bald erhalten mächte, Bericht erfordert;
derselbe von der Kommission, Konsistorialrath Bernhardi und Kriegsrath
Opdelbeck verfasst, enthält schon Angeführtes: wie aus der mütterlichen Ehe-
stiftung, aas dem brüderlichen Vergleich zu ersehen, dass schon damals, be-
sonders nach Absterben der Mutter und der zwei unvermählten Schwestern,
die älteste Esther v. Gl. ein Beträchtliches erhalten habe und dass zu ihrer
Alimentation bei der 3. Kavel ausgesetzt, noch das importante Gut Beetz
wesentlichen Beitrag lieferte; im Vergleich hiermit sei die Maria v. Gl. nicht
annähernd gerecht ausgesteuert, indem ihr doch 2666 rthl. 16 gr. zuzurechnen,
von denen die v. Keffenbringk bereits empfangenen 928 rthl. abzuziehen und
als Alimentation 250 rthl. jährlich festzustellen seien. — 1737, d. 2». Febr.,
klagt Maria v. Gl., Wittwe des Hauptmanns v. Keffenbringk, gegen ihre
Brüder, den Gommissarius Franz und den Hauptmann Joachim Ernst v. Gl.
wegen jährlicher Alimentation von 250 rthL als Erbschaftforderung, gegen
welche die Brüder nichts einzuwenden hätten, doch nicht zahlten und bittet
sie, dass die Sache zur Perfection komme. Die Brüderwaren in zwischen auf jenen Be-
richt der Kommission in contumaciam verurtheilt worden, eine jährliche Beute
von 250 rthl. ihrer Schwester Maria zu ihrer Existenz zu zahlen In Folge
dessen and der Bitte der Frau v. Keffenbringk ergeht unter dem 21. März
1737 der Befehl, dass die Sache durch Erkenntniss endlich zur Exekniion ge-
brecht werde. — Im Jahre 1737, gegen Ende, war Franz v. Gl. gestorben
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und Überlebte ihn uur^noch sein Bruder Joachim Ernst kurze Zeit — 1738,
d. 30. Juli, fand die Auseinandersetzung des seligen Koromissarius Franz
v. Ol. Kinder mit des Rittmeisters Joachim Ernst \. Gl. Kindern, auch
Theilnng der Väter- and vat er brüderlichen Verlassenschaft Statt, dabei Peter
17C, Franz 178, Carl Friedrich 179 und Heinrich 180 gegenwärtig waren. —
Besitz: Vettrin mit Seiburg, Rozog a, Jatzingen, Papenzin
cnm. pert. Gadjen kamen an Sohn N. ISO; Natzlaff nnd Rozog b, in Erb-
theilnng an Sohn N. 175, desgl. Nadebahr, Gr. Beetz and Föhrde, wo
von dem ersteren ein Theil v. Lettowen Besitz gewesen war, den Franz 1705
kaufte, also diese von da an ganz besass, kamen an Sohn N. 180; ferner die
vorpommerschen Güter als Zarrentin, welches schon 1159 bestand, 1246, von
einem v. Schwerin als Nonnen- Ciatercienser-Kloster eingerichtet wurde nnd
welches 1296 Forst Mitzlaff dem Kloster Camp znm Geschenk machte; ferner
die halbe Ziegelei bei Vorwerk Demmin, Sanzkow, die Zachareyer Mühle,
welche 1269 anch schon bestand, ein Theil der Zachareyer Holznng, eine
Wiese hei Sanzkow, Barkow, Kruckow, Harienfelde, Anth. Cartlow,
Leassin, Klinkenberg und Benzin kamen an Sohn N. 179 bis auf Benzin,
welches später noch Sohn N. 177 erhielt
Vermerk: Hans Demmin heisst später die alte Borg, dazu das Acker-
werk „Vorwerk Demmin", wozn noch 1512 gehörten: Schönfeld, Hetschow,
Glandelin, Anth. Käseke, Zachareyer Mühle nnd Sanzkow (Harienfelde?).
Gem.: Esther Dorothea v. Podewils-Sanzkow; i. V.: Heinrich
Andreas v. Podewils; 1708 snchte Franz v. Gl. auf Gr. Beetz den Consens
nach, seine Mutterbrudertochter ehelichen zu dürfen (König).
Stthne; 175, 176, 177, 178, 179, 180.
Töchter: von denen 1771 nur noch eine lebte (König). 1. Maria. —
2. N. N. . . . Gem.: 1768 Hauptmann Bogislaf Lorenz v. Lettow. — 3.
Anna. —
135. Joachim Ernst. 6. S. v. 93. Schlosshanptmann auf Pollnow.
1691 Rittmeister, starb Ende 1738. — 1696 ist Joachim Ernst v. GL
nnter den Söhnen des seligen Landraths Feter v. Gl., welche am Belohnung
bitten and den Knrfnstlichen Consens über die mit dem Lieutenant Georg
Bertram v. Lettow wegen seines Antheilgntes Gr. Beetz getroffenen Pfand-
vertrages auch erhalten. — 1701, d. 10. October, Pollnow, findet die Erbtheilnng
der Brüder statt nnd fällt Joachim Ernst v. Gl. die Poünowscfae Kawel
zn (s. TJrk. N. 36). — 1704, d. 28. März, Erbschaftsvertrag der Brüder mit
ihrer Schwester Esther (s. TJrk. N. 38). — 1727 hat Joachim Ernst v. GL
nebst den betheiligten Brüdern gegen die Einwohner Pollnows, welche sich
lässig, anch renitent zeigten, die Brücken z. B. nicht ausbesserten, Prozess
geführt. Selbst der Bürgermeister Stein, ein Schneider, mit seinem Sohne be-
schimpfte den Execntor der v. Glasenappe, nahmen ihm einen gepfändeten
Kessel wieder gewaltsam ab und dergl. (s. TL I Stadt Pollnow). — 1786, am Tage
vor Ostern, ist die Stadt Pollnow mit Kirche, Pfarre and Schale etc. in 2
Stunden niedergebrannt. Joachim Ernst als Schlosshauptmann nnd Besitzer
bat mit Wiederaufbau viel zu schaffen, bittet anter anderem die Regierang zu
Cüslin, den 6. Mai 1736 am Bei hülfe von Bauholz nnd anderem Material,
wobei ihm besondere Schwierigkeiten durch den Kommissarins und Hofgerichts-
rath Bernhardi verursacht werden, „der ihm, Joachim Ernst v. Ol. in anderen
Sachen, (betreffend die Ansprüche der Schwester Maria, vermählt gewesenen
v. Keffenbrink) contrair gewesen, auch vor und in der nnter dem 26. Hai 173t»
erfolgten Entscheidung entgegengetreten war". — 1717 nnd 1718 hat er für
drei Lehnspferde 20 rthl. abgetragen.
Besitz: Stadt, Schloss und Vorwerk Pollnow mit den Feldgütern
Fichthof, Radarang, den Käthen zn Föhrde oder Fort, Jatzingen
kommen nach seinem Ableben an die nachgelassenen Söhne seines
Bruders Franz 134 und demnächet in der Auseinandersetzung dieser
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— 229 —
am 22. Juli 1786 an N. 178 für 12,867 rth. 18 gr. 4 pf. nach Abzug der darauf
haftenden Abgaben und Lasten zu 6% gerechnet; er hatte die Schäferei auf
der Vorstadt in Pollnow angelegt. Datjow, eigentlich zu Natztoff gehörig,
welches Joachim Ernst auch besass, kam an N. 175.
1 136. Heinrich Andreas. 7. S. 93. Follnow, war 1701 noch minorenn
nnd 1735 todt.
187. August Leopold. 1. S. 96, anf Gellen, wo er 1699 auch 1715 das
Kleine Gut besass, worauf auch seine Söhne noch genannt werden. 1716, den
19. August cedirt er seine Lehen- and Erbrechte an Gramenz der Tochter von
Reinhold v. Gl. 102, Hargaretha Hedwig v. Gl. und deren Gemahl.
Besitz: Gellen, Antheil Gramenz etc.
Gem.: N. N. . . .
SOhne: 181, 182.
188. Caspar Otto, 2. S. 96. Gellen, worauf er investirt, die anderen
Güter waren nicht Lehn. Stibbeborn hatte sein Täter schon pfandweise be-
sessen, Granzin zum Theil, denn 1699 giebt Caspar Otto 96 an, also der Vater,
dass seine Schwester nur 8000 Gld. davon habe (s. N. 96). Er hat studirt
In Stryk. Usus modernus Fand. Vorrede datirt: Frankofnrti ad Viadmm Kai.
Not. 1690, heisst es: Nomina Nobilissimorum jnvenuni qni pnblicit disputationibus
hae Digestorum tnateriat ventilarunt: XX Dn. Caspar Otto de Glasenapp
equ. Fom. ad. Tit. 5. sequ. Lib IV Big. — 1699 macht Caspar Otto v. Gl.
seine Ansprüche anf das Wnrcbowsche Lehn geltend, aber ohne Erfolg.
Besitz: Gellen etc.
139. Leopold Joachim Caspar. 1. S. v. 98, lebte 1687.
140. Wilhelm Eggert. 2. S. v. 98, lebte 1687.
141. Caspar Otto. 1- S. v. 99, Kasekow, starb um 1752, 73 Jahr alt.
Er kaufte zu dem einen Theil Kasekow, welchen er am 15 April 1717 vom
Vater und der Mutter erbte, den 16. Dezember 1719 und im Jahre 1720 von
Friedrich Ehrenreich v. Ramin, wohl der Bruder seiner Mutter, ein späterer
war 1756 erst 48 Jahre alt, Zeitgenosse von Idel v. Bamain (s. Töchter), den
andern Theil Kasekow und dessen Gut in Woltersdorf für 7000 rth., ersteres
auf 26, letzteres anf 20 Jahre wieder käuflich. Zu Kasekow gehörten noch 28
steuerbare Hufen und 8 Bauerhöfe, zn Woltersdorf aber 20 Bitter- und 5
steuerbare Hakenhufen, wofür Friedrich Ehrenreich v. Ramin 10,000 rth. erhielt.
Caspar Otto hatte nämlich ans Kasekow, dem noch V. Raminseben Besitz,
6000 Golden zn fordern, wesshalb 1720 dieser Kauf von Kasekow and Woltersdorf
abgeschlossen wurde und Friedrich Ehrenreicb v. Ramin das Gnt Plötz I für
sich erwarb, jedoch immer noch Antheil an Kasekow hatte; denn am 23. Februar
1736 verkaufen die Wittwe v. Kamin, geb. v. Pfuhl und die Söhne das Gut
Kasekow ausser dem Lehne auf 40 Jahre an Caspar Otto v. Gl., welcher
es am 12. April 1751 mit Einwilligung seiner Gemahlin auf 40 Jahre für
30,000 rth. seiner 2. Tochter Eleonore Juliane abtrat, die es wieder nach dem
Tode des Vaters und zwar am 10. Februar 1752 ihrem Gemahl Idel Adolph
v. Bamin überliess. — 1709, d. 20. Febrnar, Kasekow. Es hatte Otto
Caspars Vater N. 99 schon den Pastor David Kleinoth für den verstorbenen
Pastor Blankensee, nachdem er in Woltersdorf und Cunow fungirte, auch in
Kasekow eingeführt, die Pfarre ihm unter der Bedingung, wie der Vorgänger sie*
gehabt, Übergeben: 4 Hufen Land, dasselbe Hesskorn, ohne die Herren Patrone
and Gemeinden sonst weiter anzugehen nnd zu beschweren. Der Pastor
Kleinoth hatte sich nun 1735 den 7. März bei Sr. Majestät beschwert, dass
er eigentlich an gefehlt habendem Hesskorn nnd zu geringem Landbesitz
1000 rth. zu fordern habe und bittet, dass er von nnn an, wenn er mehr
Messkorn erhalte, auf den Ersatz des Schadens, den er durch die Zeit erlitten,
verzichten wolle. In seinem Bericht vom 80. August 1735 erwiderte Caspar
Otto v. Gl. Erbherr auf Kasekow, dass der Pastor bei seiner Vocation 1709
Jigmzocby GoOglc
— 230 —
versprochen habe, mit dem, was seinen Vorgängern seit 100 Jahren gewahrt
worden, zufrieden zn sein, „nunmehr macht er viel Verdruss and möchte Se.
Majestät dem Pastor befehlen lassen, dass, wenn er nicht zufrieden sei, er
(Caspar Otto) sich einen andern Pastor wählen könne etc." (Geh. 8t-Arch.)
Besitz: Kasekow, Woltersdorf, Anth. Daber bei Stettin, Ante,
üramenz etc.
Gem.: Jlsa Rebecka Tugendreich v. Aschersljeben.
Söhne: 183, 184, 185.
Töchter': 1. Apolina Sophia Elisabeth Hedwig, geb. im Hai
1723 zn Kasekow, getauft den 20. Hai ejd. zu Woltersdorf; Gem.: Joachim
Ernst v. 61. 186; sie lebte noch den 11. November 1771, wo sie gegen Oberet-
Lientenant Joachim Reinhold v. Gl. 188 als Besitzer von Lttbgnst wegen ihres
daran haftenden Braute eh atz es etc. von Trzebiatow bei Btitow ans klagbar wurde.
2. Eleonore Juliane, geb. zu Kasekow den 16. Januar 1729, Hochzeit nach
dem 12. April 1751; Gem.: Idel Adolph v. Rarain, Major, 1750 auf Platz
bei Demmin, Bruder des Gouverneurs von Berlin, geb. 1710, gest. 1784; er
wohnte auch in Joachimthal; seine Gemahlin überliess ihm laut Vergleich vom
10. Februar 1752 das Gut Kasekow, es kam aber in Concors und wurde am
10. April 1772 für 15,000 rtb. verkauft, während die Gemahlin es im Vergleich
vom Vater mit 30,000 rth. 1752 annahm, es den Werth auch vollkommen hatte.
Idel v. Bamin hat sehr leichtlebig gewirthschaftet. Sein Vater war Friedrich
Ehrenreich v. Bamin, geb. 1685 auf Bock, 1707 mit Maria Elisabeth v.
Pfuhl vermählt, welche 1736 Wittwe war. Eleonore Juliane v. Gl. war die
Urgrossmutter von Eduard Adolph Detlew v. Winterfeld -Carwe und Mugger-
kuhl, nnd Zwillingschwester mit 8. Wilhelmine Dorothea, also auch den
16. Januar 1729 zu Kasekow geboren, ihre Pathen den 20. Januar 1729,
Herr v. Sydow auf Schönow, Frau v. Ascherslehen und Fräulein v. ßosenstädt.
Gem.: Carl v. Bredow, Major im Jeetzeschen Regiment zu Neu-Angermunde.
— 1753, d. 20. Harz, bittet der Hajor v. Bredow Jeetzeschen Regiments von
Neu- An germunde ans, seiner in das 25. Jahr tretenden Gemahlin veniam aetatis
zu ertheilen; sie sei aus Kasekow, ihr Vater vor Kurzem gestorben, bei seiner
Hochzeit, wie bei der väterlichen Erbschaf tstheilnng habe ihm sein Schwager
schon Weitläufigkeiten gemacht, so dass er bei der pommerschen Regierung
habe Klage führen müssen; damit sie bei Forderung an dotis etc. nicht wieder
Schwierigkeiten zu überwinden habe, wird diese Bitte ausgesprochen. Zn
dieser Bitte hat die Mutter als Vormünderin der Wilhelmine Dorothea v. GL
ein gutes Attest über ihre Wirthschaftsfähigkeit und dass sie ihr Vermögen
selbst verwalten könne, d. d. Angermünde, d. 23. Harz 1753, ausgestellt, welches
Erasmus Wilhelm v. Redern auf Görlsdorf mit beglaubigt hat. Den 8. April 175S
wird ihr veniam aetatis ertheilt (Geh. St.-Arch.). —
142. Curt Henning. 2. S. v. 99. 1696 zn Gramenz; vor 1760 gestorben,
143. Michael Ernst. 3. S. v. 99, vor 1760 gestorben.
144. Michael Ernst 1. S. v. 101. 1744 stand er im Felde; nachdem er
die Schlachten hei Soor, Lowoeitz, Prag etc. mitgef echten, fiel er am 18. Juni
1757 als Lieutenant beim Regiment v. Hanteuffel, später v. Treskow, welches
sonst in COslin in Garnison stand, in der Schlacht bei Collin.
145. Joachim Reinhold. 2. S. v. 101. Lübgost, gestorben d. 5. Harz
1784. 1693, d. 7. April, wird gerichtlich erkannt, dass Lttbgnst und Knssow
in Folge der Klage des Rüdiger Clans v. Hassow eine Kirchenschuld von
Rotem tragen, d. h. bezahlen müssen. Desgleichen hat Joachim Reinhold
den an Lubgust durch die v. Petersdorfe erstatteten Antheil von 2593 Gld zu
übernehmen, resp. zu entrichten, so wie er an Friedrich Wilhelm v. GL 108,
(s. dort) auf wiederholte Entscheidungen 1701, 1706 etc. jährlich 200 rth-
Alimentationsgelder zn zahlen hatte. — 1714, den 16. Juni, war er in Kriegs-
diensten bei einem Dragoner-Regiment (später Stille?). — 1716, d, 2. Mü
kaufte er, nachdem er den Abschied genommen, Retzin b, com pert wie
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— 231 —
Granzin von Margarethe Hedwig v. Glasenapp, also in dem (s. N. 101) ange-
gebenen Jahre ihrer Terheirathnng mit Georg Casimir v. Zitzewitz, dem sie
ohne Neigung, ja wider Willen vermählt geworden erscheint. Diese Ehe dürfte
bald getrennt worden sein, denn bald nach 1716 und bis 1734 ist Joachim
Beinhold v. Gl., ihr Yaterbrndersohn, ihre erste Herzensneignng, ihr Ge-
mahl, den sie als Wittwe noch bis 1764 überlebte. Zu diesem Kaufe geschah
auch Folgendes: 1716, d. 1. October. bittet Jochim Reinhold v. Gl. auf
Lübgnst und erhalt Consens Aber ein gemachtes Aulehen von dem Accise-
Inspector zu Beigard, David Wilhelm Krüger, von 1000 rth., wofür er demselben
Beine bewegliehen and anbeweglichen Güter, insonderheit das Gut Gramenz a,
so Hargaretha v. Gl. zur Hypothek gehabt hat, verpfändet. Margaretha Hed-
wig T- Gl. (s. N. 101) hatte ans dem Lehn ihres Bruders diese 1000 rth. zu
fordern, die Lehne waren an ihn, Joachim Reinhold gefallen und er zahlte
ihr, der verehelicht gewesenen v. Zitzewitz nnn die 1000 rth. ans; hierfür hat
sie ihm wohl Retxin etc. überlassen. — 1784 fand die Erbtheilong der Söhne
statt. —
Besitz: Gramenz a, Anth. Flakenheide, Kusaow a, Zechen-
dorf a, Znch b, Lübgnst a, Storkow b, Wrukhütten, Steinburg,
Grünwald, Schofh&tten etc.; alle diese Güter kamen an seine Söhne.
Retzin b cum. pert. als Granzin hinterliess er, oder fiel an seine Wittwe zu-
rück, die es bald, den 29. März 1734 an Peter Augustin v. Lentz für 2350 rth.
verkaufte. — Wie bereits erwähnt, war 1703 zu seiner Zeit also, das ganze
Dorf Gramenz innerhalb zweier Stunden niedergebrannt. Wann Grünwald und
Stemburg von ihm oder von den Söhnen an N. 122 gefallen? ist wohl als
N. 187 starb, geschehen. —
Gem.: Hargaretha Hedwig v. Glasenapp, ihre Aeltern s. N. 101;
sie starb 1764.
Söhne: 186, 187. 1734, d. 8. Mai bittet der Vormund der Söhne des
seligen Joachim Reinhold v. Gl-, der Landrath Jacob Adrian v. Heydebreck
um den Muthschein für dieselben.
146. Reinhold Joachim. 1. S. v. 102, lebt 1609, ist 1714 auf Gramenz
investüt, stand seit dem 16. Juni 1714 bei der Armee und fiel rühmlichst 1716
bei Stralsund.
147. Caspar Otto. 2. S. v. 103, ist wie sein Bruder 1716 vor Stralsund
gefallen; die beiden einzigen Söhne der Aeltern.
148. Joachim Melchior, auch Joachim Ernst, 1. S. v. 104; geb. d.
3. März 1699 in Zizenow; derselbe, öfter geschäftshalber znm Aufenthalt in
Schivelbein veranlasst, hat nicht nur Uebergrüfe, sondern nicht zu entschul-
digende Eigenmächtigkeiten, wenn auch die damals üblichen Anschauungen
und Gebräuche in Rechnung gezogen werden, sich zu Schulden kommen lassen,
wodurch er in Couflict mit dem Bürgermeister Brasch gekommen, in Folge
dessen Joachim Melchior seinerseits bei Sr. Majestät Verweisung an das
Borggericht znm Schatz gegen die Zudringlichkeiten des Bürgermeisters von
Schivelbein, wo er geschäftlich zn thnn habe, im Janaar 1787 bittet. Die
Neu märkische Regierung widerlegt seine Behauptung insofern, als sie aasspricht,
dass Joachim Melchior ein gewaltthfttiger Mann sei, der Strassengewalt,
die härtesten Injurien selbst gegen seine Mutterschweeter etc. esekuürt, und
dafür bereits mit Geldbnssen und mit Arrest durch das Königliche Hofgericht
beitraft worden und schlagt sie vor, da Mord und Todtschlag entstehen könnte,
ihn überhaupt unschädlich zu machen. Die Angelegenheit wird von der Ge-
neral-Ober-Finanz- Kriegs- und Domänen-Direction an den Geheimen Finanz-
minister v. Correji überreicht und wird vorläufig dekretirt, d. d. den 26. März
1787 den qu. Bürgermeister in seinem Recht zu schützen und den Joachim
Melchior v. Gl. vorläufig in TJeberwachung zu halten. — Vor dem 9. März
1787 hat Jo achim Melchior noch ferner seiner Klage angereiht, dass nämlich
der Bürgermeister der Stadt Schivelbein ihn in der Stadt, wo er geschäftlich
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zu verkehren habe, nicht hat behausen lassen wollen er ihm gehöriges Vieh,
welches ersterer seinem Müller abgepfändet, er mit Gewalt hat wieder ab-
nehmen müssen und der Bürgermeister ihn wegen Unkosten Ton 4 rth. 12 gr.
habe exekntiren lassen wollen; er bittet die Regierung nm Schatz gegen den
Ueber griffe machenden Bürgermeister. — Das Bnrggericht in Schivelbein
mnsste die Angelegenheit nntersnchen nnd stellt sich laut Bericht des Criminal-
Collegii vom 9. März 1737, zumal Joachim Melchior v. Ol. garnicbt ge-
hx-t ^nrAc.n m, freilich Gravirendes für ihn heraus, unter Anderem wird
keit, zn Excessen geneigt, für welche letztere er bereits be-
i, geschildert; dass er in Schivelbein dergestalt Excesse ausge-
8 Mord nnd Todschlag zn erwarten stehe. Das Vieh habe er
garnicbt gehörenden Möller (wohl ans Wardin, welches er
hatte?) forttreiben lassen; folglich ein öffentliches Spoliumbe-
i Postwärter, welchem er die Briefe mit Gewalt fortgenommen,
geschlagen, habe er ein Bencontre gehabt, wofür er 4 rth.
;en müssen; Btras Bengewalt, viel Excesse zn Schivelbein verübt,
eiche 2 Mal anf Mord und Todschlag ausgelaufen sind, ver-
titator geprügelt; den Polizei-Reuter Hasse hat er mit seinem
en wollen etc.; die Bürgern eisterwittwe Wurfbein bat er durch
188), der spater Berühmte (siehe Pauli, Prenss. Helden), anf
^eln, den Kontrolleur bat er anf der Accise mörderisch anfallen,
hmer hat er die Lindenbäume vor dem Hanse entzwei hauen
r alle diese Sachen ist geklagt worden nnd berichtet dies das
im an Se. Majestät, doch mit der Scblnssbemerkang : „er ist
gehört worden nnd gebührt sich eine Untersuchung,
irt werde undlnculpatmit seiner Defensionzn hören
t-itig. — Unter dem 20. Harz 1737 befiehlt Se. Majestät, dan
s Angaben von einem fiskalischen Beamten untersucht werden,
r Rechtfertigung zuzulassen, nnd dann Se. Majestät Bericht zner-
die Angelegenheit abgewickelt, ist im Geh. St.-Arch. nicht est
pekuniären Verhältnisse waren wohl sehr zerrüttete, ein Besitx
-n wurde, wenn angängig veräussert. — 1782, d. 2<i. Januar,
it Bruder Carl Dietrichs 149 Ein verstau dnisa Ziezenow a mit
rsberg, nachdem die Lei na vettern und Gesammthänder prä-
ei blich an den Major Adam George v. Rfichel, der es als
elt; zuvor hatte er es an Fräulein Elisabeth V. Münchow ver-
;ängig wurde. —
29. März, entsagen (nnd resp. verkaufen) Joachim Melchior
:h v. Gl., beide Bruder, sich ihrer Lehnsrechte an Retzin a,
ereits auf Zeit verkauft hatte, inzwischen von Major Erdmann
-ben und an Erdmnthe v. Lattorf verehelichte v. Kameke anf
kaufsjahre veräussert worden war, gegen 93 rth. ; dann wieder
is Joachim Melchior von Gr. nnd El. Wardin. Langen b,
gliche Gnadengelder von 1700 rth gegeben waren, wovon die
ben von :i4 rth. an Wittwen nnd Waisen fielen, und von seinem
erkauft bat, ist ausser, dass er nebst Schwager Carl Bogislaf
ischer Capitain, ihre 2 Güter zu Gr. Wardin wohl um 1737
it genau zn erfahren gewesen; diese beiden Güter erwarb der
August v. Lenz (s. weiter). Die Käufe resp. Verkäufe müssen
worden sein, denn der Sohn Joachim Reinbold v. Gl. 188 wird
als Besitzer angegeben. (König.) — 1737, d. 8. Mai, in dem
Wardin nnd Langen, wo der Capitaic v. Kleist nicht den Conseus
;re nnd sieb damit entschuldigt, dass die Güter bereits durch
elt nnd dann dnreh ihn erkauft worden seien, sagt die Lehns-
Irei vorhandenen Contracte haben keinen Consens and der vor-
Walter und den v. Glasenappen wird ebenso beschaffen sein".
Jigitizccty G00g[c
— 383 —
(Porom. St.-Arch.) Circa 1739 scheinen die Lehn sau Sprüche der v. Glasenapp
an Hedel, Gr. und KI. Wardin, auch Langen b nicht aufgehoben worden zu sein,
denn 1844 lind auch 1846 fragt Arthur v. Hanteuffel-Gartz bei der pommerschen
Lehnskanzlei betreffs Gr. und El. Wardins nnd Bedels an: „da die v. Man-
tenffel entere vor (?) den v. Glasenappen bereits besessen, Gr. and EI Wardin
jetzt auch y. Glaaenappen Lehne seien, in wieweit, die v. Mantenffel Anrecht
daran hätten". Darauf erfolgt der Bescheid: dass dies, besonders also die Be-
hauptung wegen Bedels, weder vor 1739 noch nach der Zeit bis 1841 in
Wahrheit gestanden, indem die v. Glasenappe erst 1841 aufgerufen und dann
erst, als Niemand Ansprüche realisirte, von Bedel, Gr. und El. Wardin
praklndirt worden seien. Der pp. Mantenffel bezieht sich auf einen lehns-
herrlichen Gonsens vom 23. Januar 1739, dem gegenüber von der Lehnskanzlei
ausgeführt wird: ,Bedel a war (1739) von den v. Glasenappen und v. Waltern
(Watter) an einen v. Lenzen gekommen, der nicht belehnt worden, von dem
an Joachim Ernst v. Kleist, der damit belehnt worden sei". (Dies scheint
nicht richtig, denn siehe 1737 und spater hat der Consens zu den Verkäufen
gefehlt und auch dieser v. Kleist hat es an Carl Christoph v. Fodewils ver-
kauft, dem es als neues Lehn gegeben worden ist). Weiterer Bescheid: Ans
den Lehnsacten der v. Glasenapp Stehe den v. Mantenffel kein Lehnsrecht
hier zu und seien in den Lehnsbriefen der ersteren nur allgemein, nicht die
einzelnen Orte ganz speciel aufgeführt: „nnd wass sie sonst mehr in unsere
Landen haben an Dörfern, Ackern, Wiesen etc. alss obberuhrte Güter, wo auf
sie vererbet nnd bis dahero in Besitz gehabt und noch haben, wie sie in ihren
scheiden nnd Greenzen belegen sind etc." (Wegen Bedel siebe weiter N. 158.)
Besitz: Ziezenow a mit Tesmarsberg, Lutzig, Gr. n. Kl. Wardin,
Langen b.
Gem.: Anna Dorothea v. Glasenapp.
Sühne: 188, 189, 190.
Tochter: Hedwig, geb. d. 13. November 1730 zu Ziezenow. Zwilling
mit Friedrich Philipp N. 190; sie starb d. 27. Juli 1732, beigesetzt den
6. Angust 1732.
149. Carl (auch Berndt) Dietrich. 2. 8. v. 104. Luzitr; geh. 30. August
1705; er stand erst als Sergeant beim Weissenfelsschen Regiment, bis 1744 als
Lieutenant bei einem dänischen Husaren-Regiment. — Den Verkauf väterlichen
Besitzes scheint der ältere Brnder mehr betrieben zu haben, als Carl Dietrich,
der noch minorenn, später als Soldat wohl wieder den Besitz zurück erstrebte,
ob zwar er auch 1727, den 14 März, selbstständig unter Einverst&ndniss seines
Bruder b Joachim Melchior den Lutziger Holzkathen an v. Manteuffel-
Hohenwardin verkaufte. 1726 wohnte er auf Ziezenow, welches ja der
Bruder mit seinem Einverstandniss 1732, den 26. Januar, an den Major Adam
Georg v. Rüchel verkaufte (s. N. 148). Desgleichen verkauften Carl Dietrich
und Joachim Melchior 1732, den 29. März, ihr Lehnsrecht an Ketzin a an den
Schwager, den Königlich polnischen, Kurfürstlich sächsischen Capitain Carl
Bogislaf v. Walter für 93 rth. Später war Betziu grösstenteils im Besitz
des Lieutenant Christian Henning v. Müuchow (ob verschwägert mit N. 148,
oder hier mit Carl Dietrich v. Gl.?). Ein Theil von Retzin war in Conen»
gekommen und wurde dieser von dem Hofgericht Coesliu, dem Lieutenant
Christian Henning v. Mttnchow zu Nassow und Gultz 1767 zuerkannt, wozn
er einen andern Theil Retzin, also wohl a, von dem Capitain Carl Bogislaf
v. Walter, den 28. Januar 1767, erblich kaufte und wo er 1768 mit seiner
Gemahlin, Elisabeth Dorothea geb. v. Münchow noch lebte. — 1739, wird
Carl Dietrich auf Lutzig angegeben. — 1744, den 1. October, bittet
Carl Dietrich im Namen der resp. Interessenten, da sie die Mittel zu
weitläufigen Prozessen nicht hätten Se. Majestät, „befehlen zu wollen, dass ein
Termin angesetzt werde, um ihre Angelegenheit schnell anf gütlichem Wege
abzuwickeln, resp. ein Hauptdecret erlassen zn wollen, damit er nicht nöthig
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habe, Se. Majestät noch einmal zn beunruhigen. Zur Begründung seiner Bitte
führt er an: „er, sein Bruder, Schwesterkinder, nebst den v. Walter- (Watter-)
sehen Erben haben eine Forderung von 2000 rth. Capital und 2000 rth. Inter-
essen, wegen ihrer grossniutterlichen Forderung an die Gebrüder y. Glase-
napp auf Löbgnst; die Grossmntter, eine geborne v. Somnitz aas Grumsdorf,
hat 6600 rth. eingebracht, wofür ein Gnt in Lflbgnst gekauft worden.
Die eine Taterschwester, einen v. Pnttkamer znm Gemahl, hatte ihren
Antheil bekommen; in der Folge haben die Lupoid v. Glasenappsehen
Erben, welche von einer anderen Vaterschwester stammen, dieses Gnt
in Lflbgnst an sich genommen nnd auch einige 20 Jahre besessen. Die
Walterschen Erben, so wie die 3 andern Vaterschwestern haben nicht das Ge-
ringste bekommen, ich aber nnd mein Bruder und Schwesterkinder, so von
unserm Vater Bernt Dietrich v. Gl. abstammen, haben von dieser grossmntter-
liehen Erbschaft nicht das Geringste erhalten. Wenn ich mich denn auch n
verschiedenen Haien Aber Lflbgnst bei dem ältesten Sohn Joachim Ernst v.
Gl. (186) gemeldet, wurde mir zur Autwort gegeben, weBshalb ich die Guter in
Unkosten setzen wollte, sein Bruder wäre in Königlich prenssischen Diensten
nnd stände vor dem Feinde nnd er für Beine Person wäre ein ungesunder
Mensch, wenn er stürbe, fielen alle Guter an mich ; was mir aber ale zu lange
zn erwarten dauert. Da ich mich dann unter das Dänische Husaren- Regiment
engagirt habe, aber wegen meiner Ungesundheit halber nich kapabel weiter zu
dienen bin, meine Brüdersöhne in Königlichen Kriegsdiensten stehen nnd ich
bei diesem Alter sonst nichts aqniriren kann noch will nnd eine Vollmacht von
s&mmtlichen Interessenten habe, den ProzesB nach meinem Gefallen zu prosequiren
nnd beizutreiben, wir jedoch auch keine Kittel haben, diesen Prozeas zu fuhren,
welches die Gegenpartei sich gegen gewisse Leute auch hat verlauten lassen,
daas wir nicht kapabel waren, den Prozess mit ihnen zn fahren: so bitte ich
UDterthänigst etc." (wie oben angegeben). Darauf wird unterm 9. November
1744 dekretirt: An das pommersche Hofgericht Cösliu, die Sache in Vorhär
zn ziehen nnd rechtlich zu entscheiden. (G. St-Arch.) — 1740 klagt Haupt-
mann Joachim Ewald v. Kleist nnd seine mannliche Descendenz wegen der
ehemaligen (?) v. Glasenappen Lehne Gr. nnd Kl. Wardin, Langen (welche
er zwar besessen, doch wieder verkauft hatte, s. N. 148) nnd wegen Woldisch
Tycbow (s. N. 188, Pomm. St-Arcb.).
Besitz: Zizenow Anth., desgl. an Betzin a, Lntzig etc.
Gem.: Maria Eleonore v. Münchow-Latzig. Hochzeit den 11. Juni 1789.
Söhne: 191, 192.
160. Heinrich Reinhold. S. v. 109. Goprieben, Klotzen; er starb den
20. Januar 1703, befand «ich 1666 auf Schule in Posen, war auf der Uni-
versität zn Frankfurt a/O immatrikulirt: 1678, Heinricas Reinholtne von
GlaBenapp nobiles Pomeranus: dann Lieutenant beim Regiment Usingen,
später Hauptmann a. D. Nach dem Tode des Bogislaf Ernst v. Gl. N. 151,
1697, kamen ein adliges Gnt in Barwalde (Buth?), andere Aecker, darunter
auch die 6 Rachen- und 2 Schwantken -Hufen an Heinrich Beinhold, spater an
seine Erben, so dasB aneb gegen diese die bei N. 80, 1 1 1 , IM aufgeführten Klagen
des Bürgermeisters von Barwalde hauptsächlich gerichtet sind, welche dahin
lauteten, Se. Majestät möge befehlen: das» nicht noch eine Kommission n«
(die Stadt) belästige, sie nur das Geld zur Reluition der Aecker geben wolle und das«
ihr die Bachenhafen und andere bürgerliche Aecker sofort übergeben werden
möchten dnreh die v. Glasenapp. (G. 8t-Arch.) Die speeieUe Klage dei
Bürgermeisters von Bärwalde au Se. Majestät vom 28. September 1706, lautet
im Auszüge: „pp. Georg v. Gl. (80), der Aeltere, bat vor 80 Jahren, wo die
Stadt in der Kriegszeit ganz eingeäschert gewesen, die Leute durch die*
grasHirende Pest meistens hingerafft worden, sehr viele bürgerliche Aecker,
darunter die 6 sogenannten Bachen- nnd 2 Schwantken-Hofen an sich genommen,
von welchem dessen Sohn (ein Vetter), Georg v. Gl. (111), der Jüngere, de geerbt
■aby GOOglC
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der dieselben nebst dem in Barwalde habenden adligen Gut (Buth?) an den
seligen Oborstwachtmeister Lorenz Georg t. Gl. (tlO) verkaufet, von welchem
sie dessen Sohn, der selige Bogislaf Einst v. Gl. (151) geerbt, nnd weil der-
selbe ohne Lehnserben verstorben, sind alle diese Aecker an dessen nächsten
Lehnsfolger Heinrich Reinhold v. Gl. gekommen; dessen Wittwe nnd Erben
dieselben annoch possesairen. Mit allen obgenanntenv. Glasenappenhabennnsere
AnteceBsores nnd wir puncto Contribtitiones der Racbenhnfen seit 1627 einen lang-
wierigen, schweren Prozess vor der Königl. hinterpommerschen Regierung ge-
fthrt; endlich ist die Sache wegen der vorgeschossenen Oontribntion, so sich
eigentlich auf 1600 rth. belaufen, den 24. April 1704 auf 1000 rth. Pomm.
verglichen worden. Für dies Geld will die Stadt Barwalde diese Hnfen nnd
andere Aecker relniren, was die v. Glasenappschen Erben nicht wollen.
Die Stadt hat dies auch bei dem Königlichen CommisBariat nachgesucht,
welches die v. Glasenapp ersucht hat, die Urkunden betreffend den Besitz
der Aecker vorzulegen. Die v. Glasenappe sagen, dass sie die Aecker vom
seligen Georg v. Gl. (111) gekauft und von den vorgedachten Erben keine
Urkunden extrahirt worden, es mussten vorher folgende Punkte untersucht
werden: 1. Wer der eigentliche Klägerin Barwalde sei? 2. Was es ftr Aecker,
so die Beklagten possessiren und abzutreten schuldig? 8. Was dieselben in
Ermangelung der Urkunden werth? 4. Ob nicht die Bürger viel adlige Pfand-
acker unter sieb haben? — Der Hagistrat hat dagegen dem Commissariat er-
klärt: ad 1 dass das ganze Stadtlein die Aecker mit den 1000 rth. relniren
will, ad 2 haben die Städter dem Commissariat ihrerseits dem Landrat h v.
Gottberg, v. Glasenappen Seite dem Landrath v. d. Osten, die Aecker gezeigt,
welche das Stadtlein relniren will, ad 8 wollen sie der Commission sonnenklar
dargethan haben, dass Georg v. Gl. den Werth der Aecker nicht bezahlt,
sondern dieselben den Eigenthnmern abgenommen habe, ad 4 dass der vorigen
Commission dargethan sei, dass nicht ein einziger Bürger nur eine Fahre
von des Gegners adligem Acker habe. — In dem Ib. Probatoriae Artikul des
Georg v. Gl. hiesse es zwar: „Wahr, dass Georg v. GL den Leuten, von
welchen er die Rachenhufen erbandelt, andere Landungen von seinen Ritter-
hufen davor gegeben, nnd den Abgang also dadurch ersetzt etc."; ob dies wahr
und erwiesen, sei noch zu bezweifeln etc. (Siehe die genaueren Zeugenaussagen
bei N. 151.) Auch haben Georg v. Gl. und seine Successoren die 6 Rachen-
hufen Aber 80 Jahre ohne Abstattung der darauf haftenden Contributionen ge-
brauchet, also konnten die v. Glasenapp nicht mehr pratendiren, als für was
der erste, Georg v. Gl. die Aecker aquiriret hatte. Desshalb brauche die
Sache keiner Untersuchung, die ins Infinitem ginge. Es sind bereits mehrere
Commissionen in Th&tigkeit gewesen, und die Königliche Regierung sagt
nun: .dass, wenn die v. Glassenappen Erben mündlich erbarten können, dass
sie keine Urkunde hätten, weniger dieselbe dolose verbracht, dass die Aecker
sollen astimiret werden, und das Stadtlien dieselben nach dem astimirten Werth
bezahlen solle". Die Stadt bittet nach dieser Auseinandersetzung Sc. Majestät,
wie oben angeführt. (1692 geführte Verhandlungen s. N. 151. Geh. St.-Arch.)
— 1684, den 16. Dezember, Colberg. Seligen Georg Heinrich v. Bonin auf
Grünhof und Wulnatzke, Wittwe nnd Erben bestellte. Vormünder, Ernst v.
Krockow etc. versuchen sich mit Anseimus v. Bonins Wittwe Sophia Christiane
geb. v. Klebt und Erben und deren Vormündern Heinrich Reinhold v. Gl.,
Ewald Joachim v. Kleist dergestalt zu einigen, dass erstere 4 Bauernhöfe in
Wulflatzke, worauf ein Ackerwerk angelegt ist, Grhnbof und Vs Prelang mit
Pertinentien und Plietnitz für 5000 rth. in Besitz erhalten. (Steinbruck.) —
1694, hat Heinrich Rein hold v. Gl. einer Retzlaff das Grab geschenkt
(Kirchenbuch Coprieben).
Besitz: Coprieben, Patzig, Klotzen Anth., (König) Gr. und KL
Tannen (nach N. 151 Tode erhalten), Hammer, Schneidemuhl bei Draheim,
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Schwurk, Priebkow, Lnknitz a, Bärwalde Anth. kamen 1703 an seine
beiden Söhne N. 195 und 196; (Schmenzin?)
Gem. I: Clara v. Vangerow. die bereits 1698 verstorben ist.
G-em. II: Barbara Sophie (Sophia Juliane) Frisca v. Btthn, Hoch-
zeit den 9. Februar 1698; i. V.: ü-oorg Eggert v. Böhn-Kulsow, Bittmeister,
geb. 1624, i. H.: Sophia Juliane v. Gantzken-Pribbernow. 1727, war Fran
v. Glasenapp, Coprieben, Barbara Sabine y. Bonn, Pathe bei Hathias Conrad
v. Gl. 160 und starb sie 1756 als Wittwe; sie ist im Kirchenbuch zn Coprieben
Öfter verzeichnet; 1712 macht sie der Kirche Geschenke; 1714, d. 9. Novbr.
ist sie Pathe bei Pastor Hohenhansens Tochter.
Söhne: 193, 194, 195, 196 (wohl alle I. Ehe).
Töchter: 1. Ernestine, geb. 1688 zn Coprieben. Gem.:SPaul Wedig
v. Kameke, Cap itain in Sachsen, s. V.: Andreas Adolph v. Kameke-Marien,
s. lf.: Maria v. Kameke -Strippow. 1742, Bind jene beiden Ehegatten todt,
denn am 2. Februar verkaufon die Vormünder der nachgelassenen Kinder das
Gut Barken a, das von mütterlicher Seite stammte, an Michael Ewald v. Herz-
berg. — Ernestine hatte von Dorothea Agnes (s. N. J09) Barken a geerbt.
2. Barbara Sophia, (I- Ehe) Gem.: Caspar v. Below, Pr. -Lieutenant
anf Gatz, Bast, geb. 1681; s. V.: Panl Caspar v. Below auf Gatz, starb 1696,
s. lf.: Agnes Adelheid v. Below. Den 31. Öctober 1739 nahm Sophia Barbara
als Wittwe v. Below 100 rth. von der Schwolowschen Kirche anf; sie starb
1752, den 1. November zn Schlackow. 3. Sophie Juliane (2. Ehe), geb.
1701, d. 24. Februar. Gem.: Heinrich Christoph v. Glasenapp 161, auf
Wnrchow. — 4. Sabine Lucretia, geb. 1702, d. 29. Jnni; einer ihrer Pathen:
Landrath Adam Casimir v. Gl., 158; sie starb 1703, d. lt. November.
151. Bogislaf Ernst. 8. v. 110; Tannen, gest. d. 2. April 1697.
(Kirchenbuch Bärwalde, nicht 2. Januar 1696.) — 1686, bittet und erhält, seine
Mutter für ihn den Muthschein, da er noch minderjährig war — 1689, erbat
der älteste Vetter, Landrath Peter v. Gl. 93, Pollnow. die Ausfertigung einei
Lehnsbriefes für alle v. Glasenapp zu gesammter Hand, und bitten die v.
Glasenapp- Bär walde. den 12. September 1689, um Ausfertigung, resp. Revocation
und Confirmation, eines solchen für sie insbesondere, also ausser Bogislaf
Ernst v. Gl, auch N. 150, 152, 153, 154. — Die bei 150 bereits angefahrten
Streitigkeiten, resp. der Prozess mit dem Städtlein Bärwalde, welches die so-
genannten Bachenhufen etc. für sich beanspruchte, waren auch zn Bogislaf
Er nsts Zeiten im vollen Gange. — Eztract ans der Commissions- Verhandlung am
14. September 1692. Ans Georgs v. Gl. 80 Verhandinngen ist Artikel 15
angeführt: „Wahr, dass Georg v. Gl. den Leuten, von welchen er die Raehen-
hnfen erhandelt, andere Landungen von seinen Ritterhufen davor gegeben und
der Abgang also dadnrch ersetzt war etc.". Zeuge 2 sagt: „Ich habe 1651
allhier gewohnt nnd den Ackerbau betrieben, wösste aber nicht, dass seliger
Georg v. Gl. eine Fahre Bitterlandes für die Bachenhufen gegeben hätte,
gehört habe ich wohl, dass Samuel Wilksche eine halbe Hufe von ihm im
neuen Felde wiederbekommen hätte, für ihr Antheil, welches sie an den
Rachenhufen gehabt; aber dieses waren Biirgerländer und wurden Schwandtben
halbe Hufen genannt": sonsten berichtet Zeuge, dass er nahe bei Bärwalde
unter Zabel v. Woldes Grossvater geboren, 14 Jahre in Neu-Stettin gewesen,
3 Jahre in Stramehl gewohnt nnd erst 1651, nach Bärwalde gekommen sei. —
Zenge 3: „Sie hat von ihrem seligen Mann, als welcher eine Rachen-Tochter
znr Ehe gehabt, gehört, dass seliger Georg v. Gl. mit einem von den Rachen-
Erben, Peter genannt, im Handel wegen der E.achenhufen gewesen und dem-
selben 100 rth. darauf gezahlet; es wäre aber darauf eine böse Zeit ein-
gefallen, worin die Leute an diesem Ort haufenweise gestorben, und die
übrigen durch den Brand um das Ihrige gekommen; da eben hatte Georg v.
Gl die Rachenhufen und andere Güter an sich genommen; weil aber ihre«
Mannes vorige Frau, Ursula Rachen ihr Antheil dem v. Glasenapp nicht hat
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lassen wollen, sondern sich toi den Pflog auf die Erde geworfen ond lamentirt,
dass ihr Unrecht geschehe; so hatte Georg v. Gl. vor ihren Antbeil der
Sachen hu fen ihr ander Bürgerland hin nnd her gegeben". — Auf die Frage.
„ob Zeuge wisse, dass der selige Georg v. Gl. überhaupt andere Aecker ge-
geben habe?" sagt Zeuge 3: „Nein, er hat wohl sonst nichts an Aecker davor
gegeben, als was meines seligen Hannes erste Frau mit Ach! nnd Weh! von
ihm wieder bekommen, wie ihr seliger Mann ihr belichtet". — Frage: „Wie
viel solches gewesen?" Zeuge 8: „Sie weiss es doch so eigentlich nicht, doch
dankt ihr, dass es im nenen Felde auf 9 Scheffel gewesen, dass die Rachen
auf einer halben Hofe 3 oder 4 Wendungen bekommen, auch noch 2 Wendungen
bei Kleisten-Bruch nnd noch ein Ende znm halben Scheffel am andern Ort bei
Zieglers Zaun im selbigen neuen Felde, auch noch eine Wiese zum Fuder Heu,
so auf der halben Hufe gelegen, ingleichen in dem Zülkenhagenschen Felde
2 Haveln zu 60 Scheffeln nebst einer Wiese in der Steinriege; im 3. Felde
hatte sie auch hin und wieder zn ti Scheffeln ausgesät bekommen nnd zu
2 Fuder Heu". (Hiernach wäre die Entschädigung als nicht nnbedentend,
ohne Ach! nnd Weh! zugestanden.) — Zeuge 2 giebt hier an: „Ich weiss nicht,
wie viel es gewesen; mit einer Fran Jürgen Pokrantschen hat der selige
Georg v. GL einen Handel gemacht auf 2 Wendungen, so sie von den Bacben-
hnfen gehabt, dergestalt, dass er anfänglich baar Geld davor hat geben wollen
nnd dessfalls eine Obligation auf 42 GId. ausgestellt; wie aber die Fran das
Geld gefordert, habe er ihr ander Land davor geben wollen; sie hätte aber
weder Landung noch Geld dafür bekommen nnd die Obligation (also!) wäre ihr
nachher verbrannt (?), welches Zeuge von dieser Pokrantschen gehört haben
will". — Anf die Frage, „ob die übrigen Backenhufen nnd andere Aecker von
dem seligen Georg v. Gl. mit Gewalt in Posses genommen worden sind?" sagt
ein Zeuge aus: „ich habe gehört, dass Georg v. Gl. gesagt haben soll, er habe
die Hufen gekauft und dass er ein Erbe von allen wäre; darauf hätte er die
Hnfen alle nebst dem Lande genommen (?) etc." — Dies die protokollarische
Aufstellung in der Sache. — Wie bereits bei Georg 111, bei Heinrich Bein-
hold v. Gl. 160, mehreres aufgeführt, hatte der Bürgermeister von Barwalde
1645 bei dem Hofgericht geklagt, dass Georg v. Gl. 111, 2 Stadthufen 1630
an sieh gebracht, nnd solle er die angemessene Contributionen, welche anf diose
Hnfen fielen, der Stadt restitniren. Dagegen hatte Georg v. Gl. Exemptionen
etc. gemacht, auch behauptet, dass er die Hnfen durch Permutation erhandelt
nnd andere Landereien von seinen Bittorhufen den Bachen-Erben, deren 8 Brüder
gewesen, von denen je einer in einem der 8 Felder 2 Hnfen besessen haben
soll, andere 6 Hufen Acker abgetreten habe etc. — 1651, d. 3. März, wurde
von dem schwedischen Hofgericht erkannt, dass Georg v. Gl. die Contrihution
bezahlen müsse und er nachzuweisen hätte, dass er Bitteracker für jene Aecker
gegeben habe, und müsBten letztere wohl 6 Hufen sein. Georg v. Gl. appellirt;
die Angelegenheit ruhte bis 1654, dann bis 1691, wo der Bürgermeister wieder
klagte, worauf angeführtes Protokoll von 1092 aufgenommen worden und dann
eine Commission, bei welcher der Landrath Aegidius v. d. Osten in Funktion
war, constituirt worden war. 1704 erfolgte mit Heinrich Beinhold v. Gls.
(15*0 Erben ein Vergleich, dabin, dass diese für die Contrihution und Zinsen
etc. 1000 Gld. zahlen, und so die Sache mit der Contrihution zur Endschaft
kam. Darauf fordern 1706 Bürgermeister und Bath die Bachenhafen wieder
and wollen solche mit den 1000 Gld. reluiren, hatten sich bei dem Stargard-
ichen Commiesariat, mit den bei N. 150 angegebenen Punkten gemeldet, wo-
rauf auch die v. Glasenappe Mandat erhalten hatten, jene Aufstellungen zu
beantworten. Die letzte Entscheidung, ob sie überhaupt zar Bealisation ge-
kommen, ist nicht zu ersehen; erstere war von dem Hofgericht Stargard, den
24. Dezember 1706 die, dass es vorschlägt, eine Abschätzung oder Licitation
Über die Bachenhnfen erfolgen zn lassen, der Preis zu indagiren sei, und dem
entsprechend der Bürgermeistor die Hnfen erwerben könne. — 16U9, den
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9. October, also nach Bogislaf Ernst v. Gls. Tode, giebt Adam v. Manche«
in seiner Anzeige an das Hofgericht zn Stargard an, dass er kein väterlich
Lehn besitze, sondern nur '/, des v. BoniuBchen Guts Gr. Born auf »einer
Frau Eingebrachtes nnd einen Bauerhof in Lnknitz von Bogislaf Ernst v.
Gl. erkauft habe. — 1699, den 31. Juli, beantragt Andreas Joachim y. Walde
beim Kurfürsten Friedrich III., dass die von seinem seligen Vater an Lorenz
v. Gl. (110), veränderten Güter nunmehr nach dessen Sohnes Absterben an ihn
als eröffnete Lehne: 2 Schäfereien in Gr. und Kl. Tannen, ein kleiner Hof
BothenfliesB oder Schnakenburg gegen Erlegung des ehemaligen Prety hin-
wieder zn Lehn ihm gegeben nnd confirmirt werden möchten. Befehl: Es
sollte untersucht werden, ob diese Stücke caduc und wie viel werth sind etc.
Eh handelte sich eigentlich am Schnakenhnrg allein.
Besitz: Gr. nnd Kl. Tarmen, Bärwalde, Bothfliess, Lnkniti
etc. Er hatte wie bei N. 110, 1078 dem Jürgen Friedrich Glasenapp nicht
Bothäiess, sondern Schnakenhnrg unter den festgesetzten Stipulationen über-
lassen, welche sein Vater in seinem Testamente ausgesprochen. (S. auch
N. 195.)
Gem.: Barbara Erdmnthe v. Natzmer, i. V.: Anton v. Natraer-
Vellin, i. M.: Anna Barbara v. Glasenapp (s. N. 110).
Tochter: Ernestine Juliane, geb. 14. Hai 1696 zn Tannen, geet
den 28. November 1696.
152. Marcus Franz, auch Lorenz. 1. 8. v. 111, Freiheit-Bärwalde,
lebt 1671, ist d. 6 August 1728 todt. — 1671, d. 10. Dezember ist Marc»
Franz v. Gl. Zeuge in einer Urkunde, wonach Georg v. Gl., 154, den Erb-
nnterthanen Hans Mincks zn Coprieben von der Leibeigenschaft frei giebt —
1686 huldigt Marens Franz im Namen seiner Brüder N. 153 nnd 154, auch
des jüngsten; er wird anch nur Lorenz resp. Marcus Lorenz genannt und be-
sass nach dies gelegentlicher Angabe Bärwalde b und c, die Freiheit, Graham,
Bothfliess, Knick, Luknitz, Sonntagshof {Sannort), Borntin. und erhärtete er
hierbei ferner, dass das Gut Zamory, Dorf und Bittersitz (Lubin) seinem Vater
durch die Polen mit Gewalt genommen und sie es noch besessen; ferner besau
er Vi Klotzen mit Zeblin etc. — 1689 verkauft Marcus Franz v. GL
Vs Klotzen erblich an den Burgrichter Otto Casimir v. Gl. 118, und kaufte
dafür Güter (e ?) in Barwalde; ersteres geschah in folgender Art: 1. Gut Klotzes
(Zeblin), excl. des an Eichard v. Kleist für 50 Gld. Pomm. ver&usserten Such
Landes; 2.- das Gütchen (Vorwerk von Klotzen) Nenliof, welches Pari)
Friedrich v. Lojow pfandweise inne hatte, für 10 000 Gld. Pomm., jeden Gli
zu 24 Schll. Pomm. gerechnet; davon bekam v. Lojow 1600 Gld. Pomm.,
dessen Schwester Dorothea Christiane v. Lojow 600 Gld. Den Coutract hat
Heinrich Beinhold v. Glasenapp 150 als Vormund der Kinder I. Ehe Marcus
Franz v. Gls., und seiner 2. Ehefrau Agnise Hargaretha v. Lojow mitunter-
zeichnet. Von nun an hatte die BalfanzerLinie, welche seit 1636 ganz Baifant
und Zulkenhagen durch Erwerb des Antheils der Bärwalder Linie allein inne
hatte, auch den grössten Theil von Klotzen an sich gebracht, spater, 1763,
(s. N. 161) anch noch von N. 196 und N. 199 den letzten Beat — 1690, d.
10. Febr., ist e r Zeuge bei dem Ehegelobnisse seines Sohnes N. 198 mit
Erdmnthe Hedwig v. Kleist. — 1693 zahlt Marcus Franz v. Gl. der Kirche
zu Coprieben 4 rth. Zinsen, 1694 desgl. 2 rtb., 1699 Capital und 1700 de*
Best des betreffenden Capitata. — 1697 hat er auch in Eulenburg gewohnt
(s. N. 1 15). — Marcus Franz v. Gl. ist bereits 1723, d. 6. August gestorben,
denn an dem Tage schreibt die verwittwete v. Gl. geb. v. Lojow an Sa. Ma-
jestät, dass der Accise-Inspector Steffen ihr Heu von der Wie&e fortgenonunen,
was ihm, da dieser Theil des Stadtleins Bärwalde ihr zustehe, gegen Strafe
von 100 rth. zu untersagen sei. Es erfolgt unter dem 26. August 1723 eine
Cab.-Ordre, „dass ihr das Heu sofort restituirt werde." — Der volle TTeberganC
von Klotzen auf die andere Linie, wie und wann, ist etwas unbestimmt Kit
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diesem oben angefahrten Verkauf von etwa Vi Klotzen mit Port, durch Harens
Franz v. 31. an den Burgrichter Otto Casimir v. GL, anf Balfanz, war anch
der TJebergang von ganz Klotzen, die Abtrennung desselben von der Bar-
walder und diese von der Balfanz-Gramenzer Linie eingeleitet Die Familie
hatte in frühester Zeit in vollster Gommnnion ihren Besitz, nicht wie im
Leims verhültni bs, streng in Linien, wenngleich vorher zn Zeiten gewisse Linien
auch einen Complex von Gütern in sich vorherrschend besassen. Klotzen mit
Pertinenzien gehörte von Anfang an recht eigentlich zn Barwalde, früher wohl
tun Copriebensehen Gebiet; dagegen gehörte Zülkenhagen, (Wnsterhanse)
Balfanz and Valm etc., hier das Land südwestlich von der Persante and das
zunächst der Borg Bärwalde liegende Gebiet noch lange in besitzlicher und
kirchlicher Beziehung zu Barwalde ; so war am 1550 die Kirche zn Zfllkeu-
higen Filiale von Barwalde; später entstand in Wnsterhanse eine Kirche,
wohin dann Zülkenhagen and auch Balfanz, mit der spater hier neuerbaaten
Kirche (b, N. 118) kamen. Valm, das grosse Dorf von & Bittersitzen and im
vorigen Jahrhundert schon mit über 100 Bauern, ist heute noch Filiale von
Barwalde. Die spftter an der Stadt Bärwalde betheiligten andern Geschlechter
hatten auch hier etwas Besitz; die v. Zastrow, v. Wolde und v. Münchow
neben dem grösseren der v. Glasenapp; in Balfanz die V. Glasenapp; in Zillken
tagen die v. Glasenappe den grössten, die anderen einzelne Kossäthenhöfe;
in Wnsterhanse scheinen die v. Zastrowen den grössten Besitz, die v. Glase-
napp doch auch einen Rittersitz (s. N. 82, 118 a. andre) gehabt zu haben,
wahrend Klotzen nebst Fertin. den v. Glasenapp allein gehörte. Bei Lnknitz
waren wohl nur die v. Glasenapp, eine oder die andre genannte Familie anf
kurze Zeit mit geringem Besitz daran, betheiligt. — Die Commonion in dem
Grundbesitz der v. Glasenapp tritt ans Altenwalde, noch anf das alte Burg-
schloss Altenwall hinweisend, welches die Vorfahren ja von N. 11 noch längere
Zeit als Wohnsitz besessen haben, hervor; als 1650 das Dorf Altenwalde an
einer andern Stelle in der Nahe, anf ebenem Boden dafür entsteht, sind die
Nachfolger von Paul v. GL 14, dem älteren Sohn von N. 11, die Hauptbe-
sitzer des Gebiets and des Dorfes Altenwalde, welches dann zn einer alten
Pertinenz von dem andern Schlosshanptsitze Grameuz als solchem zagehörig,
degradirt wurde, wahrend zu jener Zeit, sich auf die Barg Barwalde neben
Coprieben, Klotzen etc. zurückziehend, dieser Besitz mehr zum Aufenthalt für
die jüngere Linie, ihn eultivirend, sich erschliesst: wo dann ja später circa
1350 die Stadt Bärwalde mit ihren Rittersitzen auch für andere Familien ent-
standen ist. Anch hier in Bärwalde hat lange Zeit die Gramenz-Balfanzer
Linie noch ideellen Antheil gehabt, eine gewisse Commnnion wohl mehr in
dem Patronatsverhältnisse bestanden nnd wird der Burgrichter Otto Casimir
v. GL 118, der bis 1710 auf Balfanz lebte, auch noch Erb-, Burg and ScbloBS-
gesessener anf Bärwalde genannt. Klotzen hatte aber bis zu Beiner (N. 118)
Lebzeit stets nur der Bärwalder Linie gehört. Durch Einführung des Lehne-
vernältnisseB kam, wie vorstehend angeführt, der Besitz gesetzlich, wo nicht
zu grosse Härten vorhanden, anf die älteren Linien in nächster Folge. Erwerbs-
thätigerweise hatte schon Caspar Otto v. GL 86, der Vater von Otto Casimir
v. GL 118, sein Augenmerk anf Klotzen gerichtet und durch Abfindung der
andern Theilbeaitzer an Balfanz and Zülkenhagen diese Antheile bereite 1636
anrieh gebracht. In Folge der, durch Entwicklung des Lehnsverhält-
uiases, auch schärfer sich abgränzenden Besitzungen für die einzelnen Per-
ionen oder Linien and des Rechts der Primogenitur, änderte sich der bis-
herige Modus bei Besitz-Ergreifung nnd -Folge und mag für Georg v. GL 59
der Antheilbesitz an Klotzen unsicher and wohl nar ein von den Vettern der
Utern Bärwalder Linie stillschweigend genehmigter gewesen sein; derselbe scheint
sich jedoch Rechte nnd Besitz angemaasst zu haben, die ihm nicht zukamen,
*o dass N. 78, 79 und 80 gegen ihn, den ans Livland zurückgekehrten, bei
dem Herzoge klagten nnd protestirten. Anch bei Erstreitung der von Georg
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v. Gl. 28 nachgelassenen Güter als Seidel etc , welche Peter v. Ol., Pollnow
08 und die andern v. Gl., gegen Herzog Jobann Friedrich als Bisthnma Ver-
weser, fahrten, welcher Prozess ja erst lß:12 vollständig beendigt worden
ist, erscheint Georg v. Gl. 59 nur sehr in der Ferne dabei betheiligt, doch
öfter sich in den Vordergrand stellend. Bei Klotzen ist er im Unrecht ge-
wesen, es drohte ihm, den ansichern Besitz 1682 an die Bärwalder Linie zu-
rückgeben zu müssen, wo dann Caspar Otto v. OL 86 das Arrangement
getroffen zn haben scheint, diesen Antheil Klotzen, in Zeblin, nahe bei Balfanz
liegend, für sich nnd Nachkommen erwerben zn dürfen; wahrend der Sohn
von Georg v. GL 59, Heinrich v. GL 82 anf Wnsterhanse, dem kleinen Ritter-
sitz, auch anf Salfanz, wohl einen ihm anf Zeit abgetretenen Sitz dortgelbst
in Stammtafeln etc. dort augegeben wird. Hieranf folgte dann 1689 ein
Hehreres, indem Otto Casimir v. Ol. 118 von Harens Franz v. Gl.-Bar-
walde (152) ein halb Klotzen incl. Nenhof hinzu gekauft, wie angefahrt, spater
etwa 1763 der Sohn von N. 118, Heinrich Christoph v. Gl. 161 von N. 196
und 199 den letzten Rest noch von Klotzen erwarben and es dann ganz beaassen,
indem sie auch Coprieben nnd Patzig zum grossen Thoil, sowie Or. nnd KL
Tarmen an sich gebracht hatten, welche letzteren jedoch durch die Bärwalder
Linie N. 265 nnd 267 wieder 177 L relnirt worden. —
Besitz: Bärwalde-Freiheit nnd Buth, später noch Bärwalde c,
Or nnd Kl. Orabanz, RothfHess, Knick, Sonntagshof, Eulenburg,
Borntin, Klotzen, Nenhof, Zeblin etc.; Luknitz, hiervon bestand
Laknitz b, aas einem Bauernhöfe, welcher 1728, den 22. Januar seitens des
Hofgerichts der Maria Elisabeth v. Glasenapp (s. N. 154) zuerkannt wurde.
Gem. I: Anna Sabine (nach Ledebnr. Barbara Juliane) v.Manteuffel-
Polzin, i. V.: Gert Eggert v. Manteuffel-Polzin, Lieutenant, geb. 1604, gest
1660, d. 22. October; i. M: Elisabeth v. Dewitz Daher, Hoffelde, deren Hoch-
zeit circa 1630 stattfand. Anna Sabine war die Schwester von Eggert V.
Manteuffel-Polzin (s. N. 111), sie starb vor 1689.
Gem. II: Agnisa Margaretha v. Lojow; Hochzeit am 1689, sie
lebte noch 1723 als Wittwe.
Söhne: 197, 198, 199 (I. Ehe.), 200.
Töchter: 1. Sophia Hinneburg (I. Ehe); Gem.: Woitialaf (War-
tislaf) v. Wobeser-Barkow, Ebestiftang 1694, d. IS. Jnni; sie disponirte zu
Bärwalde für ihren jüngsten Brudersobn Franz Lorenz 228. — 2. Agnisa
Christiane (II. Ehe), geb. 1690, d. 25. October; gest. 1691. — 3. Ewa
Elisabeth, geb. 1693, d. 30. November.
153. Christoph Henning (auch Heinrich Christoph). 2. S. v. 111,
Bärwalde; lebt 1671, denn er ist zngegen nnd willigt ein in den Losbrief,
welchen Georg v. Ol. 154, dem Leibeigenen Hans Hincks ertheilt. — 1724, d.
18. Juni, bittet Heinrich Christoph v. Ol., Bärwalde, Se. Majestät, dass
der Commandant von Colberg angewiesen werde, einige aofsätzige Bauern,
besonders den Schulzen Witte nnd seinen Sohn in die Karre zn nehmen; beide,
der Vater sowohl, als der Sohn, haben einen wüsten Bauerhof nicht annehmen
wollen, sind nachhaltig renitent geblieben nnd haben geäussert, man rauchte
sie stücken, blocken and sofort an dem nächsten Galgen henken lassen, eh
sie gehorsamten, was Zeugen Johann Heinrich Oluth nnd Casimir Mecklenburg
erhärten werden. Darauf erfolgt unter dem 20. Juli 1724, Königliches Dekret
an die .Regierung, dass der gehörige Gerichtszwang angewendet, Zucht gehalten
und wenn dies nicht ausreichen sollte, dann solches gemeldet werden solle.
(Geh. St.-Arch.)
Besitz: Bärwalde etc.
154. Jürgen, auch Ewald. 3. S. v. 111, Arnbansen; lebt 1650.— 1671,
den 10. Dezember, Bärwalde. „Ich Georg Glasenapp, Erbherr auf Bärwalde
und Nenhof, nrknude nnd bekenne, vor jedermänniglicken. insonderheit dehnen
Jigitizccty GoOglc
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hieran gelegen, dass ich meinen Erbnnterthanen Hans Mincks, so zu Ooprieben
unter meinem wollselig. Täter, Herrn Georg Glasenappen dem alteren auf
Barwalde, Klotzen, Rothenfliese, Neuhof etc. wei'and Erbgesessen geboren,
gutwillig zum Loskauf und von aller Ansprache der Leibeigensehaft frei ge-
lauen nnd zwar dergestalt und also'. Nachdem ich den Ehrwürdigen, andäch-
tigen und wollgelehrten Herrn Alberto Crnsio wollverdienten Pastori zu Co-
prieben mein jus und interesse, so ich an gedachtem Hans Mincks] gehabt nnd
Tempus abgetreten und cediret etc. and anch Hans Mincks dieselbigen bis dato
als dd losgekaufter verbunden, Er nonmehr aber durch den Dienst sich davon
liberirat; dass nunmehro alle ansprach, prätension, sie mag Namen haben wie
sie wolle, obsque, simnlatione, dolo ohn jeuige arglUt, so ich so wolle, als
der Pastor wider gedachten Hans Mincks gehabt haben oder haben kannten,
hierdurch ganzlich caseiret, aufgehoben und anntüliret wie anch mortiflciret,
dergestalt, dass ich als ComproprietariuB and naturalis Dominis mehr gedachten
Hans Mincks sowohl in meinem als der Meinigen Erb- nnd Lehnsfolgern Namen
von aller Ansprach Servitut und Subdität der Leibeigenschaft losspreche nnd
erlasse und zwar also, dass er so wenig von mir, von den Heinigen oder einem
andern, Er sei anch wer er wolle, und also auch von dem Herrn Pastor von
non an bis zu ewigen Zeiten, Er so woll als die Seinigen, sie sind geboren
oder ungeboren, benamt oder nnbenamt, so wenig an ihrem Leib, ihrer person
als an ihrer personis beweg- und unbeweglichen Gütern keinesweges nicht
sollen turbiret nnd angesprochen werden, besondern als ein freigelassener,
freigegebener und losgekaufter seiner losgemachten und losgekauften Freiheit
wörtlich an allen Orten nnd andern, es sei was wolle, gemessen soll. Haassen
mehrgedachter Hans Mincks Mir vor solche erlassong der Leibeigenschaft
Vierzig Reicbsthaler richtig abgestattet und entrichtet. Weswegen ich nicht
allein Ihm wegen solcher Zahlung in der besten Form des Rechtens qnittire,
besondern auch vor jedermännigliches Ansprache schützen und mainteniren
will; Entsage and renoncire auch auf alle benedeien und Regalen, so diesen
Loskaufbrief disputirlicli machen könnten als etc. Dessen ich mich gänzlich
begebe, zu mehrem glauben ich diesen Loskauf- und Erlassung abrief nicht
allein mit onterschreibnng meines angeboren Namens und petschafft beglaubiget,
besondern auch mit andern Herren Zeugen eigenhändiger subscription connoloriret
etc., gez.: Georg Giasenapp, Ich Marx Kranz Glasenapp, Albertus Crusius,
Pastor Copriviensis, Ich Christoph Heinrich (jlasenapp consentire diesen Vertrag.
— 1699, d. 7. October. Georg v. Gl. hat Nenhof an seinen Bruder Marens
Lorenz (Franz) und Bärwalde 1871, d. 23. August an seligen Oberstwachtmeister
Georg Lorenz HO v. Gl. verkauft; anjetzo besitzt er, ausser Andern von
seinem Vater, ihm zugebracht von seiner seligen Frau Mutter als ratione dotis
et illatum das Gut Arnhaasen, etwa V» des ganzen Arnhausen, so im Con-
curse auf l&uOu Gld. cnm pertinentibus distribuiret worden und hat er Antheil
an der Rambinachen Mühle. (Pomm. Lehnsact., s. N. 111)
Arnhausen bestand ans 3 Gütern und war dies das 2., es hiess die
neue Bant (Baucht). Am 18. November 1700, nachdem er bereite 9 Jahre
Wittwer war, überliess er 8 Theile dieses Guts seinen Kindern beider Ehen,
den 4. Tbeil an Barbara v. Zastrow, einer Schwester seiner letzten Gemahlin,
die an den Lieutenant Henning Reinhold v. Zastrow, spater an Carl Magnus
v. Klitzing vermählt gewesen. Von den 3 Theilen, welche an seine Kinder
Übergingen, erhielt einen seine Tochter Ewa Elisabeth v. Gl. nnd deren Gemahl,
deren nachgelassener Sohn, Lieutenant Georg Friedrich v. Manteuffel ihn mit
seinen Übrigen Gütern am 31. Juli 1766 seinem Sohn, dem Lieutenant, später
Hauptmann Friedrich Heinrich v. Manteuffel abtrat. — Ehe Georg v. GL
•eine Güter in und bei Barwalde an seinen Bruder Marens Franz resp- an
seinen Onkel Georg Lorenz 110 verkaufte, hatte anch er mit dem Bürgermeister
von Bärwalde die Streitigkeiten und Prozesse wegen der Bachenhafen etc. mit
durchzufechten. Er ist 1723 todt, wohnte zuletzt in Standemin.
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Besitz: Bärwalde Anth., CopriebeD, Lnknitz, Neuhof, Arn-
hauson, Bambinache Mühle etc.
Gem. I: Maria Elisabeth v. Kleist; Schwester von Bans Franz
v. KleUt-Raddatz, lebte 1650; sie ist 1686 gestorben.
Gem. II: N. N. v. Zastrow; i. V.: Peter v. Zastrow- Wusterhanae,
Borntin, starb 1658; i. H.: Dorothea v. Yersen-Pobanz ; diese 2. Gemahlin
starb 1691 schon.
Söbno: 201 (I. Ehe), 202, 203, 204.
Tochter: 1. Ilsa Abigail; Gem.: Gert v. Donop, Wachtmeister im
Königl. Cansteinschen Kegiraeut zn Pferde. Sie wer 1686 geboren; 1722 war
sie Taufzenein in Barwalde. — 2. Barbara Hedwig, geboren vor 1686.
8. Ewa Elisabeth; Gem.: Berndt Eggert v. Hantenffel, geb. 1671,
1700 Hauptmann, s. V.: Gert v. Hantenffel; sie, Ewa, erhielt einen Gutstheil
Arnhausen mit, der an ihren Gemahl überging; sie war vor 1686 geboren.
4. Dorothea "Veronika (IE. Ehe); geb. vor 1691; sie starb 1714 zn Gamissow
im Oberhof, wurde in Arnhansen beigesetzt, hatte meist in Standemin gelebt,
nachdem sie znvor mit Franz v. d. Goltz auf Brotzen verheirathet gewesen
nnd Wittwe geworden; S V-: Gert v. d, Goltz- Brotzen, s. M.: Ida v. d. Goltz.
5 Maria Elisabeth; geb. vor 1601. 17*22 waren sie nnd Ilsa Abigail in
Barwalde Pathen. 1728, den 22. Janaar wurde ihr seitens des Hofgerichts
Lnknitz d, einen BsmerLof gross, zuerkannt. 1729, den 10. Juli kauft Marie
Elisabeth einen Antheil Standemin, der an ihre Erben (?) kam. — Hier hat
früher auch zn Bogislaf X. Zeiten ein Nonnenkloster bestanden, aus dem das
herrliche Altarbild „Christus am Kreuze" stammt (v. d. Dollen). Desgleichen
hatte sie auch Besitz in Ganzkow, den sie 1736, den 20. Harz verkaufte.
1741, den 15. Juni machte sie ihr Testament, nach dem Lnknitz d an ihren
Bruder Georg Christian 204 v. Gl. kam. Marie Elisabeth starb 1749, den
13. October zu Standemin. 6. Sophie Erdmathe; Gem.: Johann Georg
v. Schubert, Oberförster; sie war geboren vor 1691.
155. Gustav, auch Magnus. 1. S. v. 115, geb. 16 . ., lebte in Knippelsbof,
später in Salisbof, war 1708 Schwedischer Lieutenant, 1718 Capitata and
lebte noch 17.il. — 1710 im Dezember, auf dem Landtage, wurde bei Wahl
der Ordnungsrichter im Dörptschen, Capitain Gustav v. Gl. als Ordnongs-
gerichtsadjankt, darauf im Jahre 1711 zum Assessor im Landgericht desselben
Districts gewählt. Desgleichen im Dezember 1710 bis März 1711 auf dem
Laodiage zu Riga wird von der Ritterschaft und Landschaft für die Landraths-
wahlen, für den Dörptschen nnd Pernauschen District Capit. Gustav v. Gl.
gewählt (Schirren).
Besitz: Knippelshof.
Gem.: Juliane v. Bock, bereits 1708 vermählt; sie starb 1738.
Sohn: 205.
Tochter: 1. Juliane, geb. 1709, lebte 1781. 2. Anna Louise, geb.
1718, den 16. Harz.
156. Christer Reinhold, auch Heinrieb. 2.8. v. 115, geb 16..
Erbherr auf Salishof. — 1710 im Juli anter den 89 in Riga von der livlandischen
Ritter- und Landschaft, die dem Kaiser von Russland huldigen nnd den Eid
der Treue leisten muBSteD, ist anwesend: Christer Reinhold v. Gl. Desgl.
ist er auf dem vom Dezember 1710 bis März 1711 in Riga tagenden Landtage
aus dem Dörptschen District als Lieutenant v. Glasenapp Gewählter einer
Kommission. — Christer Reib hold v. Gl war Kaiserlich Rassischer Garde-
Lieutenant, nahm den Abschied, lebte 1717 als Ober kommissair des DBrptschen
Kreises zn Laisholin (s. Urkunde vom 17. September 1717, Dflrpt, Schreiben des
residirenden Landraths v Bock an den Oberkommissarius Christer v. GL zu
Laisholm). Er wurde 1720, den JO. October DörpUcher Ordnangerichter,
verwaltete dieses Amt bis 1726, verkaufte 1726, den 24. Hai für 1300 Rbl.
mit seinem Bruder Georg Jacob v. Gl. 157 das Gut LöweküÜ, trat 1736
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abermals in den Dienst bei der Kaiserlichen Garde- Ca vallerie, erhielt 1788 als
Oberstlieutenant die pnbl. Güter Odempae und Ilmjerw auf 12 Jahre zur
Arrende und nahm, nachdem er Oberst geworden, am 6. Mai 17:">2 bei Ge-
legenheit des Krönungsfestes der Kaiserin zum Brigadier (General) ernannt,
in demselben Jahre seinen Abschied, starb 175H zu Anfang des Jahres
in Hetsobö bei seinem Schwiegersöhne und ist in Range begraben. Eckardt,
Liriand, in seiner Manier sagt: „Während der Zeit von 1750 bis 1759 waren
keine Landtage gebalten worden, wegen bedenklieber Umstände, die den grössten
Torrechten Gefahr bringen mochten, es mnssten sehr häufig Deputationen nach
MoBkau resp. Petersburg, meist nn verrichteter Sache, abgeschickt werden.
Man war froh, wenn einige Lasten, die damals das Land dnreh den Krieg mit
Preussen zn tragen hatte, gehoben wurden; unter Anderm haite eich 1757 (?)
Oberst v. Glasenapp beim Senat znm livl&ndischen Landrath gemeldet, nm
Handel mit der Postbehörde zu. beseitigen etc."
Besitz: Balishof, Löweküll, Laisholm; Odem'pae und Ilmjerw
zur Arrende.
Gem. I: Beate Juliane, Freiherrin TTexknll-Guldenband, geb.
den 6. Kai 1088; i. V.: Otto Baron Uexkttll-Güldenband auf Padenorm, geb. 1045,
gest. ü&. Juli li;96 ; i. M : Sophia Baronesse von UexkSll von Ueks. starb 1715
Gem. U: Helena Elisabeth v. Wilcken, Wittwe des Lieutenant
K. N. Derthösen, Hochzeit 1734, d. 15 Dezember; sie starb 1751, d. 10. Dezember.
Gem. ILT: Charlotte Amalie v. Schilling, Wittwe des Peter
v. HQller zn Moskau; Hochzeit 1758.
Söhne: 2UÖ, 207 (I. Ehe), 208 (in. Ehe)
Töchter: Helena Gertrnda (I. Ehe), geb. 171. Hochzeit 1738, d.
12. October mit Georg Reinhold v. Stackeiberg auf Metsobö in derWiek;
sie waren Geschwisterkinder. — 2. Jacobine Jnliana (I. Ehe), geb. 1718;
Gem. I: Carl Gnstav v. Taube, Capitain; Hochzeit 1736, d. 31 August. —
Gem. II: Leonhard Johann v Schreiterfeld, Lieutenant; Hochzeit 174*2,
i 4. Mai; sie starb 1746, den 31. Juli, 31 Jahr 6 Monat alt.
157. Georg Jacob {auch Friedrieb). 3. S. v. 115; diente im Hilitair,
nahm als Cornet seinen Abschied, war Ordnungsgerichtsadjunkt. —
1718, d. 4. November, Kagrimois: Die Ehefrau des Fähnrichs Georg Jacob
v. Gl., Sabine Elisabeth geb. v. Stackeiberg, erhielt von ihrem Bruder, Ordnungs-
richter Otto Georg v. Stackeiberg für ihre Erbportion cedirt das Gut Perri-
stemois etc. Estland. Ritterschafts-Archiv: Urtheil der Landrath e über Perrist
und Kagrimois in Livland, dat.irt Dorpat 1718, Juli 11:
„Wir Alexander Menscikoff des heil. Römisch- und Russischen Reichs
Forst Hertzog zn Ingermanlandt Ihro Gross Czarische Majestät meines Aller-
gnädigsten Herrn Premier Etats- Minister, General- Feldmarsch all aber deroselben
Armeen und General- Gouverneur aller conquestirten Provinziell, Ritter der
Orden 3t. Andreas, Elephanten, Schwarzen und weissen Adlers etc; unter-
zeichnet von: Herr Brigadier and Präsident Iwan Lukitz Wagaikof, Herr
Landrath George Johann Bock, Herr Baron und Landrath Hans Gustav v. Rosen,
Herr Baron nnd Landrath Hans v. Rosen, Herr Landrath Valentin v. Löwen-
stern, Herr Landrath Hang Heinrich Stryk.
Urtheil: In Sachen des WolEdlen Test und Manhafften Herrn Fehnrich
Georg Jacob de Glasnapp für sich nnd seiner Eheliebsten Frau Sabina
Elisabeth Stackeiberg, Klägers an einem contra den Wohl-Edlen nnd Wohlman-
hafften Heim Ordnangs -Richter Otto Georg Stackeiberg in pto. ungleicher Erb-
theilnng, nnd dahero angestrittener Transaction, wird auf die von den Parthen
gewechselte SatzSchrifften, allegirte Docnmenten-Transaction und Testament
sambt allen andern, an- nnd Fürbringen vom Gross-Czaar Oberlandgericht
hiemit definitive für Recht erkanndt: Es hat zwar Herr Beklagter auf eine
mit H. Klager d. 25. Juni 1714 geschlossene Transaction sich berufen, Krafft
welcher Er die Erbtheilungs-Sache wegen der Güther Perrist und K agrimois
1«*
aby Google
— 244 —
ad Interim nnd so lange der Krieg dauret, abgemacht zu haben vermeinet, nnd
auf dessen effect noch itzo beständig urgiret and treibet, vermeinende, dass
bey jetzigen Znstande der Guther keine andere Theilnng mit Fug getroffen
werden könne, Wann aber dagegen billig in consideration kommen muss, dass
die gemeldte Tranaaction wieder Hr. Klagers Eheliebsten Willen nni wieder
die Klanren Gesetze im 19 Capitt. von Ehe-Sachen etc. nnd 27 Capitt. von
liegenden Gründen etc. (Livlfindischee Landrecht,) geschehn, also von keiner
Bündigkeit nnd Kräfften ist, dawieder auch besagte Eheliebste nicht allein
geprotestiret, sondern anch gebührlich geklaget hat. 2. Die Reckte ausdrücklich
haben wollen, dass bey Erbtbeilnng zwischen Geschwistern der Bruder der
Schwester entweder den 3. Theil an Gelde nach wurde der Gtither so gleich
auskehren, oder auch den 3. Theil am Gelde erlegen. 8. Wenn anch gleich
eine Theilnng zwischen Schwester nnd Bruder geschehen, dennoch Keinem
Theil benommen seyn soll, über angleiche Theilnng zu klagen, nnd eine neue
Theilnng vom Gerichte von nenem znsnchen, nach dem 14 Cap. von Erbschafften
L. L. (Livl. Landr.); Also findet ans vorged. motiven das Gross-Ozaar. Ober-
Landgericht dem Recht nnd der Billigkeit gemäs zu seyn den transact vom
25. Jnni 1714 gäntzl. aufzuheben, wie derselbe denn auch hiermit gäntzlich
aufgehoben und Cassiret wird, und wird Beklagter dahergegen schuldig erkant,
an Herr Klägers Eheliebsten entweder das dritte Tbeil an Güther nach besetzt
und unbesetzten Haken, nun alsobald abzutreten oder auch das 3. Theil an
Gelde nach Wurde der Güther an Ihr auszukehren oder auch das 9. Theil an
Revenuen Jährl. zu berechnen. Wass aber die verflossene Zeit a tempore mortis
anzurechnen Betrifft, darüber soll Herr Beklagter schuldig seyn von denen
gesambten Güthern die Rechnung gerichtlich abzustatten, nnd nach genügsamer
Untersuchung davon den 3. Theil an Herrn Klager und dessen Fr. Eheliebste
sodan auszukehren. Wass endlich das vertestameutirte Gut Hetzo (das Gut
Metzo, gegenwärtig Hetzobo, liegt nicht in Livland, sondern in Estland, daher
ist das Forum sistao rei dieses Guts das estländische Oberlandgericht) anlanget,
Weil selbiges unter einem andern foro belegen, darüber kan sich das Gross-
Ozanr- Oberlandgericht nichts äussern, sondern werden vielmehr die Paithon
an Behöriges forum hiemit verwiesen compensatis expensis Y. R. W. PubÜ-
catum Dorpt, d. 11. Juli Ao. 1718. gez.: Brigadier und Präsident Iwan Lnkitz
Wagaikof (L. 8.). Landrath Georg Johann Bock (L. 8.). Baron nnd Landrath
Hans Gustav v Rosen (L. 8.). Baron und Landrath Hans v. Bösen (L. S.).
Landrath Valentin v. Löwenstern (L. 8.) Landrath Hans Heinrich Stryk (L. 8.).
Estl. Rittersch.-Arch : Erbtheilungs transact zwischen den Schwägern
Otto Georg Stackeiberg und Georg Glasenapp über Kagrimois, Per r ist in
Livland und Hetzo in Esthland. Kagrimois, 1718. Nov. 4. — „Im Nahmen der
Hochheiligen Dreyligkeit Amen. — Knnd nnd zu wissen sey hiemit, Insonderheit
allen nnd jeden denen hieran gelegen, was massen die Beyde respectire
Schwägern Herr Ordnungs-Richter Otto Georg Stackeiberg nnd Herr Fähnrich
George Glasenapp, wegen ihres bisherigen Zwistes in puncto hftreditatis,
zur Beibehaltung- Schwägerlicher Freundschaft, nachfolgender Erbvergleich und
Theilnngstrausact vor sich und auf Ihre Nachkömlinge getroffen, — gl. Demnach
die Väterliche Güther Kagrimoisa nnd Perrist so wohl als anch das Mütter-
liche Guth Hetzo durch die gewesene Kriegs -tronhlen nnd Pestilenfce in
schlechten Zustande gerathen, dass der Herr Ordnungs-Richter Otto Georg
Stackeiberg seinen Schwager Herrn Fähndrich Glasenapp wegen dessen
Eheliebsten Fran Sabina Elisabeth Stackeiberg competirendes Erbtheil durch
Contante Mittel nicht ablegen könen, so hat obbesagter Herr Ordnung« -Richter
anf wohlbedächtigen Rath guter Freunde sich dahin reaolviret, in ermangelung
der dazn benöthigten Mitteln seinen Schwager Herrn Fähndrich Glasenapp,
dessen Eheliebste Erben und Erbnehmenden, dass eine Väterliche Guth Perrist
mit allen dazu gehörigen Appertinentien, Bauren, Ländereyen, Wiesen,
Holtzungen, Viehetrifften, Fischereyen und Mühlen in allen seinen Gräntzen
Jigitizccty GoOglc
— 246 —
nnd IfuJen, wie es von [Altera dazn gehörig und Erb- und Eigentümlich
gekauft worden, nicht« ansbeBchieden Erb- nnd Eigen thümlich abzutreten, gestalt
Er Herrn Ordnnngsrichter Otto Georg Stackeiberg vor sich seine Erben nnd
Erbnehmende obbesagtes Guth an seinen Herrn Schwager Glasenapp von
nun an bis zn ewigen Zeiten auf ihrae nnd seine Nachkömlinge cediret,
verspricht anch, weder nun noch ins Künftige des Erbnehmens halber einige
Ansprache zn machen, sondern vielmehr die Kauffbrieie, Donation nnd Confir-
mationes, welche dem Gnthe Perris concerniren, alsobald in Originali zn extra-
diren. — § 2. Und die weile Herr F&hndrich George Jacob Glasenapp
durch Erhaltung des Guthes Perrist wegen dessen Eheliebsten Väterliche als
Mutterliche Erb-Portion völlig befriediget worden, so begiebet sich derselbe,
dessen Eheliebste, Erben nnd Erbnehmende alle nnd jede ferner an die Güther
Kagrimois nnd Metzo, welche der Herr Ordnungs-Richter Stackeiberg mit allen
dazu gehörigen Appertinentien, Banren, Läuderejen, Wiesen, Höltznngen,
Yiebetrifften , Fischereyen nnd Mühlen, nebst dem Dorffe Petremois in allen
seinen Gräntzen nnd Maaten , wie es von Alters dazu gehörig nnd Erb nnd
Egon thSinl ich mit Hecht dazu praetendiret werden Kann, auf seine portion
behalt, zn machende an- nnd zuspräche, weder nnn noch ins künftige nach
diesen transact an" Herren Ordnnngs-Bichter Stackeiberg nnd dessen Erben
etwas zn praetendiren. — § 8. Gleichwie denn anch beyde Theile alle Streitig-
keiten betreffend, geforderter Bechnnng nnd Eydlichen inventarii an Vieh nnd
Pferden znr beybehaltnng Schwagerlicher Frenndschafft in totnm Cassiret, so
ist bey diesen transact verabredet worden, dasB ein jeder von beyden Partheyen,
dassjenige, so auf denen Güthern an Viehe anitzo befindlich behalten solle. —
§ 4. Des Sterbhauses Schulden anlangend, so traget ein jeder pro quota
dieselbe, nnd ist absonderlich Herr Ffthndricb George Jacob Glasenapp
schuldig and verbanden, seinen Schwager Herren Ordnnngs-Bichter Otto Georg
Stackeiberg vor die Eingelöste Väterliche Schulden Eine Summa von Einhundert
Acht nnd Nenntzig Hthlr. 6*/> weissen, a 64 Wp. rthl. und der Mütterlichen
Schulden halber Eine Snmma von Einhundert Drey nnd Dreissig Hthlr. Acht
and Fünfftzig weissen. Zusammen mit obigen Dreyhondert Zwey nnd Dreyssig
Rthlr. Vi weissen gerecht zn werden. — § 5. Welche gamma der 332 rthlr.
'■'s W. Er Herr Fähndrich Glasenapp seinen Herrn Schwager Stackeiberg
verspricht von heutigen dato an mit P. de cento zn verrenten, und nach verlauf
zwey Jahren, das gantze Capital zu erlegen. Die Lindemansche Bechnnng
aber wird, biss beyde Theile mit denen Lindemannschen Erben geliqnidiret
hinaus gesetzt, and wann solches geschehen traget ein jeder wie oben erwähnet.
solche pro qnota. — § 6. Wann die respective Stief- Brüder der Stackelbergen
einige Ansprache an diese transigirende oder dieselbe an jenen durch Sterbfalle
machen aolten, so stehen beide transigirende Hr. Schwäger vor einen Mann,
sich dieserwegen, in- and ausserhalb Gerichts zn verantworten. — § 7. Ist
verabredet worden, dass von denen Activ-Schulden einem jedeu Theil, wann
was einkommen Bolte, so eine Snmma von 190 rthlr. a 64 W. austrägt, die
Hellte competire. — § 8. Und damit beyde Theile weder nun noch ins Künf-
tige nach diesem Erbvergleiche weiter einer von dem andern nichts zu praeten-
diren habe, so begeben sich beyde theile aller nnd jeder Ausflüchte nnd
Eiceptions Geist des Weltlichen Hechtens, insonderheit dolimali Trandnlentae
persnasionis ultra dimidinm insimolati Transactns, et e contra, nnd dass dieser
Erb- Transact nicht solcher messen gedacht als geschrieben wäre, So ist zn
Urkund nnd festhaltung des Verhandelten Erb- Vergleichs nicht allein in duplo
ausgefertiget von beyden Herren Schwägern nnd deren Ehe-Frauen benebst
denen darzu erbethenen Gezeugen eigenhändig unterschrieben und nntersiegelt,
sondern anch des Preissl. GroBs-Czaar. Landgerichts Conflrmation übergeben
worden. — So geschehen zu Kagrimois den Vierdten November nach unseres
heilandes Jesu Christi gebnrth, Eintausend Siebenhundert und Achtzehenden
Jahre. — (L. 8 ) Otto Georg Stackeiberg. (L. S.) Georg Jacob Glasenapp.
■aby GOOglC
- 346 -
(L. S ) Barbara Helena von TJexkul GÜldeuband. (L. 8) Sabina Elisabeth
St&ckelberg. (L. 8.) B. 0. Taube alss Gezeuge. (L. 8 ) 8. Beckem, Patrons»
Cansae. W. J. Tnnzelmann, Patronns hujus Cansae in Hangelung mein«
Pettschaffts Kein Eigen Hand. — Seine Geschwister und Schwager traniigirtdn
1725, d. 22. Januar dahin, dass Georg Jacob v. Gl. Saliehof für 300t) Enbel
Übernahme; es kam aber von ihm an seinen Bruder Christer Beinhold. —
1726, d. 27. Mai verkaufen die Gebroder Christer Beinhold nnd Georg Jacob
" <-A das Gut Löweküll für 1300 Bb. an den Capitain Carl Gustav Bach;
besass es der General-Lieutenant, Bitter, Johann v. Michelson als
inenz zn Salishof, verkaufte es jedoch 1792 (s. später). Georg Jacob
766 ZU .Dorpat.
lesitz: Perrist, S"/m Halten mit Saarjerw and Sutti, dieses
k. gross, im Kirchspiel Polwe, gehörten seit 1530 denen v. Stackeiberg;
ig der Hof wüst, die Felder waren mit Holz bewachsen; Saliehof,
call.
lern.: Sabine Sophia Elisabeth v. Stackeiberg; i. V.: Wohnr
kelberg anf Perrist n. Kagrimois; i. H.: Erbiran von Metzo (Metzobo
ickBchen Kreise in Esthland); sie wurde 1718 ErbfrBU anf P erriet,
lohn: 209.
Rechter: 1. Regina Renata; Gem.: seit 1742, d. 21. Febr. Wolnsr
n v. Kawer, Major anf Woitfer, der vor 1766 gestorben ist. — 2-
;ina Eleonora; Gem.: Carl Friedrich v. Grotkusen; Hochzeit
1. 23. Juli.
7. Generation von 16G0— 1695.
58. Adam Casimir. 1. S. v. 118, Bedel, Sohnakenburg, geb. des
z 1667 zu Balfanz; war October 1747 todt, wohl schon 1744 zn Wurehow
en. Am 18. October 1687 wurde in Frankfurt a. 0. immarrienliri;
Casimir Glasenapp Nob. Pomer; er hatte 18 gr. zn zahlen. König-
Landrath Belgarder Kreises, 1701 bereits; denn 1701, den 21. Hai
als Pommerscher Landrath anf Klotzen eine Ahnentafel der v. Flera-
mit unterzeichnet. — 1707, den 26. und 27. October kanfte er e Bitter-
n Bedel cum pert., die von den v. Zozenowen herrührten, für 601) Gli.
ich 6 Hafen vom Lieutenant Franz Christoph v. Zozenow als dessen
an Bedel mit allen Becbten etc.; desgleichen kanfte er zn derselben
n Gottfried Ernst v. Walters Erben circa 6 Hufen in Bedel für 1060 Gli.
r noch erst Klarheit erbracht werden musste, so dass die Königliche Be-
log erst am 28. October 1712 erfolgen konnte, v. Waltern hatte 1652,
. November in der Ebestiftuug anstatt 1600 Gld. an Bedel nur 1000 GM.
n, es war nun schwer festzustellen, was seine Erben nunmehr noch w>
besassen, jedoch stellte sich bis 1712 heraus, dass ihnen nnr 4 Hufen
.en, worauf auch nur Bestätigung erfolgte. In Folge eines spaten
■es wegen LehnBlücken in Bedel nnd Sanzkow erfolgte 1717 Consent. -
■lugt Hauptmann Hans Heinrich v. Zastrow wegen des ehemaligen
w-Glasenappschen Antheils Bedel cum. pert. und um Sanzkow. ~
vnd die Huldigung statt. — 1724, d. 4. März hatte Adam Casimir v.Gl
Eledel an Lieutenant Hans Heinrich v. Zastrow vom Infanterie-Begimeot
isson verkauft, welches Adam Casimir vom Vater in der Disposition
02 nnd in der Erbtheilung 1710, den 13. September erhalten hatte;
1742, den 6. April allodiScirt worden und 1745 in den Besitz eines
st übergegangen. — Zachen bei Polzin war schon nach Disposition
Vaters vom 4. October 1702 ihm zugefallen; 1719, den 9. Juni verkauft«
um Besitz mit landesherrlicher Bewilligung auf 30 Jahre an den Prediger
gen, Johann Conrad Colberg. Schnakenburg hat von ihm ein Boss-
r Hoffstedtei, dann weiter Lieutenant Lorenz Christian v. Kleist er-
; von diesem hatte es Adam Casimir v. Gl. wieder eingelöst (sieb«
alter Bnblitzer Stadtguter); denn 1748, den 26. November verkaufen
aby Google
— 247 —
Mine Wittwe and Sohn Otto Casimir 210 Schnakenburg an den Oberst Joachim
Ernst v. Bonin. Spater, 1771. den 3. Jnni, erkauft es Joachim Beinbold
v. Gl. 188 wieder von Major Ernst Ewald v. Kleist. — 1724 hat Adam
Casimir v. Gl. ein Ooncursum Creditorium exitiret nnd meldet sich auch
Hans Jürgen v. Gnmprecht, Hauptmann im Regiment v. Glasenapp, derselbe
bittet Seine Majestät unter dem 6. April 1725 dem Hofgericht zn Öflslin anzn-
befeblen, die dem Landrath v. Glasenapp jüngsthin von der verstorbenen
Fran Amtshanptmann v. d. Osten ans der Verlassenscbaft ihm zufallende Erb-
portion zn Tilgung oder allenfalls in Abschlag seiner an denselben habenden
Forderung vor allen andern Creditoribns verabfolgen zn lassen, damit Supplikant
anbefohlnermaassen den Lieutenant v. Zastrow befriedigen könne; die Forderung
belauft sich auf 500 Rthl. — 1725, den 7. April, Königliches Decret, dass
dem v. Gnmprecht vor allen andern Creditores auch ans der v. d. Ostenseben
Erbschaft, so weit sie reicht, Genüge gethan werde. — Der Sachverhalt nach
dem offiziellen Bericht ist folgender; Der Lieutenant v. Zastrow vom du
BonisBonschen Regiment hatte Ja das Gnt Redel 1724 vom Landrath v. Glase-
napp gekauft, v. Gnmprecht hatte auch Geld daran und wurde beim Verkauf
auf der Burggerichts Verwalterin v. Glasenapp, die ad dies vitae 2000 Rthl.
ausgesetzt erhalten hatte und Stiefmutter des Adam Casimir v. Gl. war,
Competenz nach ihrem Ahleben verwiesen, reap. intercessirt, wogegen v. Gnmprecht
auch nichts eingeworfen hatte. Der Landrath Adam Casimir v. Gl. erbt
aber inzwischen bei dem Ableben der Wittwe des AmtshanptmannB v. d Osten,
die seiner seligen Mutter Schwester war, den 11. Tb. eil, die anderen '%, die
Geschwister. Gegen den Antrag, dass v. Gnmprecht vorweg sein Geld haben
solle, trotzdem er auf den Naehlass der Fran Bnrgrichterin v. Gl. eingegangen,
klagen andre Creditores, die vor Gnmprecht Priorität hatten nnd hatte das
Gericht früher erkannt, dass 1. dem dnreh Räuber verunglückten Prediger
Hohenhausen zn Copriehen, obgleich er erst der 10. nnd dann v. Gnmprecht,
sonst erst der 19. Creditor war, zuletzt den andern Zahlung geleistet werden
solle; hiergegen traten die Klager unter dem 30. Juli 1725 besonders auf nnd
bitten, den v. Gnmprecht von der v. d. Ostenschen Erbschaft schon desshalb
abzuweisen, als die andern Creditoren mehr Recht für sich hatten, indem für
sie die Klausel gelte, dass ihr Geld auch aus einer vorhergehenden Erbschaft
des Adam Casimir v. GL entnommen werden könne. — Den IS. September
1735 bittet v. Gnmprecht Se Majestät abermals und befahlen darauf Se. Majestät,
wohl etwas hart, unter dem 17. Oetober 1725, dass v. Gnmprecht als Offizier
in seinem Dienste das Geld haben müsse vor den Andern, da er es durchaus
jetzt gebrauche nnd die Andern sich an andere aseignirte nomen halten. —
Mit den bereits 1616 durch Paul Wedig v. Gl. fil angekauften Hofst&dter
Stadtgütern vom Bnblitzer Felde, welche Georg Heinrich v. Hofstadt früher
inne gehabt hatte, bittet Adam Casimir belehnt zu werden, was unter dem
8. Mai 1741 geschah; es waren dies eine Hufe, der Scbennenhof genannt und
andere Liegenschaften. — In dem betreffenden Lehnbriefe sind als v. Glase-
nappen-Lehne anch Schwurk, Grabnnz, Knick, Sonntag etc. aufgeführt. —
1748, den 4. Juli erhielt Adam Casimir aus den Lehnen von Caspar Otto
v. GL 122 Zechendorf c, Althütten und die Grünwalder Mühle (Altmühl ?).
Neben Adam Casimir wurden Heinrich Christoph 161 und Paul Wedig 164
v. Glasenapp bereits nach dem Vertrage vom 7. Juli 1742 zu 7t von den durch
Ableben des Amts-Hanptmanns Gert Wedig 108 v. Gl. von den dem Feld-
marschall Caspar Otto v. Gl. 122, zugefallenen Gramenzschen Lehnen nnd
Gütern und zwar von letzterem dieselben ihnen cedirt und abgetreten. — 1748
war er auf der Huldigung.
Besitz: Redel, Sanzkow, Zuchen, (Belg. Kreis) Uchnakenbnrg,
Klotzen, Anth. Wnrohow, Zechendorf c, Storkow, Altmühl (oder Grun-
waldscheMühlef?), Althütten, Briesen, Valm, bei Bublitz Güter, Ziezenow
etc. Zechendorf c, Althtttton nnd Altmühl hatte er in Lehnsfolge nnd Erbschaft
aby Google
von N. 122, 1748, als im Betrage von 7000 Gld., ausser Gramenz anzunehmen,
fiberkommen.
Gem. I: N. N. sie starb 1697 den 20. Harz,
Gem. II: Elisabeth Sophia Dorothea v. Münchow; sie lebte 1746
als Wittwe und starb 17B0 den 24. Jimi zu Storkow.
Sohn: 210.
Töchter: 1. Clara, geb. 1700, d. 8. Jnni. 2. Anna Elisabeth
Charlotte, geb. 1701, den 9. August, gest. 1708, den 28. Februar. 8. Vero-
nika, geb. 1702, den 26. Dezember. (S. Nachtr. N. 28). 4. Anna Louise,
geb. 1706, den 26. Juli, zn Ziezenow getauft.
159. Caspar Otto auch Friedrich Otto genannt, 2. S. v. 118; geb.
d. 10. Febr. I6(>9 in Balfanz. Den 18. October 1687 wurde zn Frankfurt a. 0.
immatriculirt: Caspar Otto Glasenapp. Nob. Pomer. wofür 18 gr. Gebühren
entrichtet wurden. Königlich polnischer, Kurfürst! Mi archaischer Enter
General-Major von der Kavallerie-Garde; 1697 Generaladjutant, 17US als
Oberst, 1718 und nach 1741 ab General-Major aufgeführt, dann wohl bald
gestorben. 174ü bereits todt. — 1709 ist er bei der Kavalier-Garde, die aus
hohen Offizieren bestand, als Cornet von derselben und als Bitter des 8t Jo-
hauniterordens angeführt. — Nach den väterlichen Dispositionen vom 4. October
1702, 22. Dezember 1708 und 26. März l7tu waren Caspar Otto v. Ol. der
bereits, zum Theil auch nothgedrungen , an dem Hofe des Königs von Polen
und Kurfürsten von Sachsen, nicht unbedeutend die Mittel des Vaters, b. N. 1 18,
in Anspruch genommen hatte, ihm als Erbtheil 5000 rthl., jedoch als Lehns-
stamm rixirt worden. — 1718, den 18. März bittet Caspar Otto von Dresden
aus den König von Prensseu: 8e. Majestät wolle verordnen, dass seine Brüder
ihm aus dem väterlichen Testament noch zukommende 8700 rthl. herausgeben,
wobei er 500 rthl. zur Invaliden kasse dann zu entrichten offerirt. Die Hinter-
pommersche Regierung, zum Beriebt aufgefordert, referirt unter Anschluas von
Auszügen aus den väterlichen Dispositionen, den 18. November 1718: Caspar
Otto sollte mit seinen übrigen nicht mit Besitz, sondern mit je 5000 rtbl
abgefundenen Brüdern, ein oder mehrere Lehngüter einst kaufen; er hat jedoch
den 4. Theil l2.*>0 rtbl. vor einigen Jahren gehoben und dringende Schulden
damit getilgt; den übrigen Theil verweigern die Vormunder, resp. Curatoren,
weil er ein Gut kaufen solle, worauf der General Caspar Otto freilich ein-
geworfen hat, dass er dafür nicht das schlechteste Lehngut erhalten, seine
Constitution auch nicht erlaubte, dass er in Pommern leben könne; farner
schuldete er dem Herrn v. Massow 1000 rthl., worauf er sehr gedrangt wurde
und müsse er zum nächsten Ostertermin die rückständigen 8750 rthl. aus-
gezahlt erhalten. Der SchluBs des Berichts ist, dass der selige Burgrichter
aber bestimmt habe, dass die noch rückständigen Erbportionen auf pommersche
Lehngüter bestättigt werden sollten, dass erstere also Lehnsart und Natur be-
halten und auf des General-Major Caspar Otto v. Gl. Kinder tranaferirt
werden mfissten. — Trotz der Offerte von 500 rthl. für die Invalidenkasse
erfolgte doch auf einen 2. Bericht der Regierung, der sehr kurz gefaast war,
die Königliche Ordre: Dass man von dem väterlichen Willen nicht abgehen
müsse, welchem nach die gebotene Abfolgung dieser Erbportion, weil dieselbe
dem väterlichen Willen zuwider, nicht zu verwilligen sei. —
Auf diese Verhandlungen, mit dem eigenthümlicben Instinkt erwittert,
tritt dann auch ein Jude, Abraham Rosenfeld, hervor und bittet als Kauf- und
Handelsmann in Berlin unter dem 28. August 1719 Se. Majestät den Kfloig
von Preussen, bei dem Könige von Polen und Kurfürsten von Sachsen dabin
zu interveniren, dass wider den Geneial-Major v. Glasenapp von der Kavalier-
Garde schleunigst und prompte Justiz dem Wechselrecht gemäss adminiatrirt
werde. — Der Hergang war folgender gewesen: Den 17. April 1695 war an Beyer
und Bosenfeld ein Wechsel auf 50 rthl-, schon den 17.ApriU696auf I41rthl. 12(r.
lautend ausgestellt; die Verfallszeit war wohl herangerückt, denn am 20. Mai
aby Google
— 249 —
1606 hurtet der Wechsel, welcher mit 100 rthl. „verjnngtB worden, im Ganzen
auf 269 rthl. Ooorant; anter andern Floskeln als Parole etc. ist der ScUubb
de« Wechsels „Gott mit uns!" doch eine arge Profanirang nnd zur Charak-
terisirung der damaligen Zeit hier anzufahren. Die Verfallzeiten (es war wohl
später von den 3 ursprünglichen Wechseln die Rede) waren nicht beachtet
worden, denn 1701 klagt der Jude; das Gericht erkennt, das« die Exekution
vollstreckt werde; Caspar Otto seheint nach Balfanz beurlaubt gewesen zo
isin; denn das Preussische Gericht zn Stargard bestimmte, dass auf die Sachen
des Caspar Otto v. OL als: Hontirungen, Pferde, Wagen etc. Beschlag ge-
leget, er selber möglichst dem Hnfgericht zn Stargard zugeführt werden solle,
indem der Ezekntor Joachim Ladewig auch den speciellen Auftrag vom 8. De-
zember 1701 hatte, den Beklagten den Wechsel recognosciren zu lassen, baare
Bezahlung zu verlangen, evant den Vater, den Burgrichter (N 118) aufzufordern,
von dem Einkommen des Caspar Otto v. Gl. ihm Nichts zukommen zn lassen
und ihn in Verwahrsam nehmen zu wollen. Der Jude hatte mit einem Notar
auch die Reise nach Balfanz gemacht. Alle mnsaten aber erfahren, dass
Caspar Otto v. Gl. bereits seit 8 Tagen abgereist und in Kurpfülziache
(Kursachs i sehe) Dienste gegangen sei. Es wurde Seitens des Klägers gebeten,
die Bitte dem Könige von Polen, Kurfürsten von Sachsen, zu übermitteln, was
auch am 22. November 1701 geschah. — Bis 1719 scheint die Angelegenheit
geruht zn haben, und hatte die Forderung auf 8 Wechsel, welche 28 Jahre
Zinsen getragen und durch Anlage von Rechnungen, z. B. von 1701 ab, wo
der Jade mit dem Notar nnd dem Hoflandreuter nach Polzin mitgereist war,
für Reise- nnd Zehrkosten 55 rthl. 7 gr.,
Ar den Hoflandreater 18 , 20 „ sich vergrößert;
1708 ist der Jade wieder nach Pommern
gereist, für 25 , 22 „
dass im Ganzen 913 rthl. 5 gr. verlangt worden.
Wie die Sache erledigt worden, ist hier nicht zn erfahren gewesen. (Gh. St.-Arch.)
v. Ziegler in Beschreibung des prächtigen Ritterspiels nnd anderer Lust-
barkeiten 1709 zn Ehren Ihrer Königlichen Majestäten von Dänemark von dem
Königlich Polnischen and Kurfürstlich Sachsischen Hofe zn Dresden angestellt,
sagt: Am 0. Juni das Damenringrennen and besondere Feuerwerke ; 24 Damen
auf Triumphwagen, die nach dem Ring fahren, za beiden Seiten reiten 2 Ma-
tadores zu Pferde, deren Gewinnst den Damen zugeschlagen wnrde. Jeder
Wagen nnd die Begleitung hatten ihre bestimmte Farbe, also die Damenftthrer,
2 Renner (Ritter) and 8 Läufer; die Pferde mit Silberschellengelänte. Wagen 24
Carmoisin, die Dame Frau Hofjägermeister v. Leibnitz. Führer Kammer-
junker Graf v. Werthern, Renner (Ritter) Oberst v. Glasenapp und Kamm er-
ben- Baron v. Gersdorf. — Johann Seyffert, Regensbnrg 1710, sagt in
„Thurni ermassige Geschlechter" : Das prächtige grosse Caroussel oder Thurnier,
welches den 19. Juni 1709 in Dresden zn Ehren Ihrer Königlichen Majestäten
von Dänemark gehalten worden, wozu sich ein jeder Kavalier mit der Probe
seiner 16 Ahnen hat legitimiren müssen, wobei die 4 Welttheile znr Aufführung
kamen: Europa, die erste Quadrille unter Friedrich IV., König von Däne-
mark, in römischer Kleidung von 16 Rittern geritten; Asien in türkischer
Kleidung als 2. Quadrille unter Johann Georg, Herzog za Sachsen- Weissen f eis,
ebenfalls von l(i Rittern ausgeführt-, 8. Quadrille Afrika in armenischer
Kleidung, Chef August, König von Polen, Kurfürst za Sachsen, von 16 Reitern,
nnd 4. Quadrille Amerika, in Hohrenkleidnng. Chef Friedrich, Herzog zu
Sschsen-WeiBsenfels, von 16 Rittern geritten, ist Caspar Otto v. Gl., Kö-
niglich Polnischer, Kurfürstlich Sächsischer Oberst als No. 6 aufgeführt. —
Sein Bild ist in dem alten Zeughause auf dem Königsstein mit Unterschrift;
„von Glasenap. G. M. 1719.*
Gem. I; Tberese v. Bockum, geb. 1684, ihr Vater N. N. v. Borckum,
Soltniek von Litthauen, der ein eingewanderter Franzose war; ihre ältere Schwester
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- »0 —
die Fürstin von Taschen, früher Fürstin v. Lubomirski, dl
Königs Angnet II. und später Gemahlin des Prinzen Ludwig v. Württemberg.
Die Ehe wurde Aller höchsten Orts gewünscht and vom Hofe eifrig betriebes,
wenngleich Caspar Otto v. Ol. sich nicht verheirathen wollte, weil er be-
hauptete, eine Fran nicht ernähren zn können, besonders in der Hofathaotphlre;
so wurde dieser Grund hinfallig, als er zum Obersten ernannt wurde. Er hei-
rathete diese Dame etwa 1701, liess sich aber bald scheiden, da sie eine du
#efiircht eisten Personen am Dresdner Hofe war, die durch Intrignen and Ver-
schwörungen die grossten Uneinigkeiten anstiftete; sie hatte ihrer eigenu
Schwester zn schaden gesncht nnd that namentlich, was sie thnn konnte, am
Stürze der Gräfin CoseL — Vor 1710 war Caspar Otto v. Gl. schon not
ihr geschieden. Später 1711 soll sie eine Liebschaft mit dem berihmta
Schnlenbnrg, dem sie viel Geld kostete, anch einen natürlichen Sohn ,fll»e-
beck", der unter Kuratel I7B8 in Deutschland gestorben ist, gehabt hie»
Wegen ihrer Untreue hat sie anch Schnlenbnrg verlassen. Es b-rfanden sich
mehrere derartig lockere Damen an dem damaligen Hofe. — Der Premier- Minist«
General-Feldmarschall Graf Jacob v. Flemming-Martentin nnd Bock, v. Mia-
teuffel, Cabinets-Minister, nannten Caspar Otto v. Gl, der anch Baron (dort
im Deutschen Reiche, wo die Pommerschen Si-hloBsgesessenen mindestens nfc
Freiherrn galten) betitelt wurde, Cousin. (Aus den Memoiren des Herrn tu
Hacksthansen, der ein besonderer Freund der v. Cosel war nnd sehr scharf die
Fürstin v. Teschen, die separirte v. Glasenapp und ihre Schwester mitnahm).
Die Ehe ist wohl kinderlos gewesen. In dem „galanten Sachsen" von v. Pill-
nitz heisst es: „Er, Caspar Otto v. Gl, betrog sich nnd sah sich endlich
gsbunden, so wie der Herr v. Vooofski, der eine 3. Schwester geehelicht bitte
nnd gezwungen, die Heirath aufzuheben". Er hat dann eine andere Fraige-
Gem. II: N. N. Kinder sind angegeben, doch Namen unbekannt gebliebei.
160. Mathias Conrad, 3. S. v. 118 (II. Ehe), ist 1708 am 14. Octossr
als Student zu Halle gestorben.
l(il. Heinrieh Christoph, auch Otto Christoph, 4. S. v. 118, Klotze«,
Wurchow, Vasallen - Tabelle 1756, '61 Jahr alt (Valm, Anth. Wurehow,
86,000 rthl.) Den 9. Oct. 1714 wurde Henricus Christophorus de Gla-
senapp Eqnes Pomer. (Gebühren 12 gr.) zu Frankfurt a. 0. immatricolirL
Geboren 1698, gest. ist er 1765 den 21. Juli zn Wurchow und fand am 21. Ja-
nuar 1766 die Erbtheilung der Sühne statt. — 1710, den 19 September erhielt
er in Erbtheilung: Valtn, Zeblin und Casimirshof, Übernahm 1714, von den -
Bruder Bogislaf (162) hinterlassen, Klotzen. — J714 fand die Huldigung statt.
— 17:9 lieh er von Christian Gottfried v. Sonnenburg 1000 Gld. Pomm., die
er 1756 an denselben wieder zurückerstattete. — 1784 bei Gelegenheit der
Verheiratbung seiner Tochter Agnes Veronika mit Caspar Bogislaf v. Gl. (195).
Hofgerichtsrath, damals zu Cöslin, war anch die Stadt Bärwalde verpflichtet
Fohren zur Uebersiedelnng von hiesiger Gegend nach Cöslin zu leisten; der
Bürgermeister sträubte sich, mag anch einige Fuhren mehr gethan haben, dem
dies geht wohl ans einem Bericht des Hofgerichts zn Cöslin vom 9. Januar
1735 hervor, indem dasselbe sagt: die Stadt Bärwalde sei schuldig gewesen der
damaligen Braut, jetzigen Ehefrau, Sachen von Klotzen nach Cöslin zn fahren;
ExtrsJient habe aber doppelte Fuhren empfangen, wesslialb die Sache zu com-
pensiren nnd zu repartiren sei. Hierauf scheint nicht gerücksichügt worden n
sein; denn 1735, den 23. October klagt der Bürgermeister von Bärwalde noch-
mals, dass er zur Brautfahrt des Hofgerichtsraths v. Glasenapp (der Kern der
Bitte war überhaupt für künftig) nicht mehr herangezogen werden möchte,
„da zuletzt soviel Polen in der Stadt wären, als nicht mal Bürger mit Pferdes
etc." (?). Der Bescheid vom Könige unter dem 25. November 1735, worin
anch hervorgehoben, dass die Barwalder auch wohl künftig die einfachen
rechtlichen Fuhren nicht thnn möchten, lautet ablehnend. (Gh. St-Arch) -
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1716, den 12. Dezember. Klotzen q. Balfanz. Bei einem Grftnzstreit zwischen
Heinrich Christoph und Paul Wedig (lt>4) v. Gl. mit dem Oberstlieutenant
v. Massow, so wie mit dem Hofgerichtsdirektor v Dreger, an welchem letztern
der 7. Massow seinen Autheil der Gramenzser-Güter (bei Gramenz nnd Lüb-
gust) verkauft haben will, hatten die v. Glasenapp den Rechtsanwalt nnd Notar
Wichmann gewählt, für welchen aber ex officio ein anderer, Notar Witte gesetzt
worden war. Darüber beschwerten sich die v. Gla-enapp and befahl 8e. Ma-
jestät 1746, den 17. Dezember, dass um so mehr, da der Obers tlientenant v.
Massow seinerseits eiueu Notar habe, das von den Supplikanten an den Notar
Wich mann zweimal er t heilte adjnnctorium ihm auch ertheilt bleiben solle.
Weiteres nicht vorhanden — 1 753, den 30. October, bittet das Königliche
Hofgericht am die Königliche Genehmigung, Osterfelde nebst Znbehörungen
dem Heinrich Christoph v. Gl. adjudiciren za dürfen; 1753, am 10 De-
zember, kaufte er endgültig, nämlich ans dem Coucurse des Christian Ludwig
v. Zastrow für 26,2->l rthl. Osterfelde, Gr. u. Kl. Schmitz. Ziegelei, Luknitz b,
and auch einen Antheil Valm, diese v. Zastrow und v. Wolden Lebnsantheile,
Die Anfrage des Königlichen Hofgerichts zn Cösliu an den König Friedrich IT.
vom 30. October 17-.3 lautet: „Nachdem der Lieutenant Christian Ludwig v.
Zastrow anf Osterfelde and ebenso sein Sohn verstorben sind, ob nun die wegen
Schulden sabbastirten Güter Osterfelde, Gr. a. Kl Schmilz, Luknitz b nebst
Bsnerhb'fen, 1 Kossäthenhof in Bärwalde und der v. Zastrow'sche Antbeil von
Valm dem Heinrieb Christoph v. Gl. für 26,221 rthl. zugeschlagen werden
könnte." Die Königliche Genehmigung ist vom 15. November 1753; am
10. Dezember der Abschluss. (Gh. St.- Aren.) — 1754, den 80. September,
Stettin. Die pommersche Kriegs domainen kam raer berichtet dass die Glase-
uapp-Worchow nicht Hallescnes, sondern Colbergisches Salz, auch für die
Buschkatheu verbrauchten, (es war aber Usus, dass im Stift Cammin nur
Colberg'sches verbraucht and kein anderes weiter hergeholt wurde). Die
Wurch'iwer v. Glasenapp behaupten non, dass Wurchow nicht zum Herzogthum,
sondern zum Stift gehörte, während die Domainenkammer Wnrchow in das
Herzogthum Pommern rechnet. Zum Beweise: „Die Herzoge Otto, War-
tislaf nnd Barnim haben mit dem Bischof zn Cammin Conrad 1320 einen
Gränzrecess geschlossen, der noch 1356 (Kloster Marienthron) von den
Herzogen Bogislaf nnd Barnim confiimirt worden sei;" danach heisst es - „dass
die Gränze durch die Mitte zweier Seen längs gehen solle, welche Seen
Wnrchow und Virchow genannt werden, dass also die See Vircbow an der
Seite des Bischofs nnd die See Wurchow den Herzogen gehören solle. Da
Wnrchow diesseits der See liegt, auch zum Neu-Stettiner Kreise dem Herzogthum
steuert, so auch zum Herzogthum gehört." Die v. Glasenapp wollen sich trotz
der Instruction des Landraths v. d. Osten vom 1. Juli c. nicht einverstanden
erklären und haben an den König geschrieben, behauptend, dass das Gut
Wurchow nicht im Herzogthum Pommern, sondern im Fürsten thum Cammin
liege, so aneb seit undenklichen Zeiten in possessione des Gebrauchs Colberger
Salzes sich befindet and bitten, dass die Kammer weitere Verordnungen anstehen
lasse, da eben nur erlaubt, dass Colberger Salz im Furstenthum Cammin allein
zn consnmiren sei. 1754, den 3. Dezember erfolgt Königliche Verordnung,
dass das General -Directorium der Oberfinanz-, Kriegs- und Domainen oculare
Inspection veranlassen solle nnd den v. Glasenappen das Gehör (?) nicht ab-
geschlagen werden könne. — 1757, den 3. Januar. Die Stettiner Regierung
soll über die v. Glasenapp- Wurchow er Güter berichten, da der v. Glasenapp-
Wnrchow (Heinrich Christoph ?) ein Darlehn von 3000 rtbl. ans der
(Voracbuss-) Kasse verlangt, um damit der verwittweten Oberst v. MDnchow
die ihr schuldigen 8000 rthl. gegen zu ertheilende jura cassa abzuführen. (N. 210.)
— Der Grundbesitz war ihm nunmehr zur Last geworden, der 7jährige Krieg
hatte die Gegend stark mitgenommen, Valm war verwüstet, dass die Zerstörungen
kaum herzustellen waren; er übergab seinem Sohne Otto Heinrich N. 211 am
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3. Mai 1765 die Verwaltung aller Güter vorläufig, traf am 20. Juni desselben
Jahres eine Disposition für Bein Ableben, nach der er noch für seine Lebzeit
nur Wnrchow A und den Krag in Bernsdorf behalten wollte, nnd die aneh
am 21. Juli 1765 zn Klotzen realisirt wnrde. Nach der Disposition wurde
der ganze Grundbesitz in 3 Kaveln eingetheilt nnd zwar die erste: Valm mit
Bliesen, Antheil Lnknitz auf 28,000 rthl, die 2. Osterfeldsche mit Fertinentien
anf 11,600, die 3. Klotzensche zn 13,000 rthl. berechnet. - 1748, den 11. Fe-
bruar, war er Pathe bei des Kirchen Vorstehers Tochter in Klotzen.
Besitz: Klotzen nebst Zeblin, Nenhof, Fredehof etc. erbte er
vom Vater resp. Bruder Bogislaf. Wnrchow b kam von N 122 an ihn als
Lehnsfolger nnd erbte er anch zugleich Wnrchow a nebst Pertinentjen,
Bernsdorf und Sassenburg den Wurchowscben Antheil 1747, desgleichen
Valm mit Briesen nnd Lndwigshfltten, den v Woldenschen kleinen Antheil
hatte er schon erworben, der v. Münchowsche gehörte ihm früher schon; 1755
erstand er die v. Zastrowschen Lehne in Osterfelde, Gr. u. Kl. Schmilz,
Ziegelei, Lnknitz b, einige Bauern- nnd Kossätbenhöfe in Barwalde; Anfcb,
Knssow, die Binningsche Mühle, einen Halbbauerhof in Storkow besass
er ebenfalls; Gr. nnd Kl. Tarnten kaufte er am 24. October 1761 von Georg
Eggert v. Gl. 196. Coprieben und Patzig zum Theil kaufte er 1751 ans
dem Konkurs des Prälaten Joachim Bogislaf von Laurens. Antheil Zechendorf
soll er anch besessen haben (s. N. 243). — 1743 erbte er den 3. Theil von
den an N. 122 gefallenen von N. 168 hinterlassenen von jenem refBsirten
GramenzBchen Gütern. —
Gem. I: Sophia Juliane v. Glasenapp, Hochzeit 1719, den 15. August
zn Klotzen; ihre Aeltern s N. 149; sie starb im September 1734, nachdem sie
von einem todten Sohn entbunden worden..
Gem. II: Barbara Catharina v. Sonnenbnrg, Hochzeit 1736 zn
Coprieben 1707 als Wittwe hatte sie eine Geldforderung an das Fürstlich
v. Badziwyl Ische Haus, welches seinen District schon 1700 in Schlochaa hatte.
Sühne: 211, 212, 218, 214.
Töchter: 1. ,Clara Henriette, geb. 1725, den 19. September. —
2. Agnes Veronika 1734, Gem.: Caspar Bogislaf v. Glasenapp 195. —
8. Sophia Henriette {I.Ehe), geb. 1729, den 19 Harz; bei ihrer Taufe als
Zeugin, Fran v. Glasenapp, Gemahlin von Georg Eggert v. Gl-, Clara geb.
v. Vangerow; Gem.: Otto Casimir v. Glasenapp 210, 17 18 verheirathet
162. Bogislaf. 5. S. v. 118 (II. Ehe). - Den 13. September 1710
erhielt er in Erbtheilnng Klotzen etc.; er starb aber schon am 12. April 1714
in Balfanz und ging Klotzen etc. an Bruder Heinrich Christoph über.
Besitz: Klotzen etc.
103. Otto Wilhelm. 6. S. v. 113 (III. Ehe); geb. den 6. April 1700,
gest. im Dezember 1717 in Balfanz, den 19. 12. 1717 beigesetzt — Am
13. September 1710 erhielt er in Erbtheilnng Anth. Balfanz; er studirte anf
der Universität zn Frankfurt a. 0., eine schon im 17. Jahrhundert besonders
von wohlhabenden jungen Edellenten sehr besuchte Hochschule, wo er den
17. August 1717 immatiiculirt wnrde: „Otto Wilhelm de Glasenapp, Eques
Pomer ; Gebühren 12 gr." Hortuus Francofurti ad Viadrnm anno 1717! —
Der Vormund von ihm nnd den folgenden Geschwistern war Herr v. Wald«
anf Bärwalde.
Besitz: Balfanz etc.
164. Paul Wedig. 7. S v. 118; seit 1727 anf Balfanz, welches er wohl
gleich nach dem Tode von Otto Wilhelm 1717 unter Vormundschaft übernommen
hatte. Er war geboren den 11. Juni 1701 nnd starb den 14. Dezember 1776
in Balfanz, wo er anch beigesetzt worden ist Anch er hatte studirt, nachdem
er seit 19. 2. 1715 das Gymnasium zn Neo-Stettin besucht hatte. Er wohnte
erst auf Balfanz, seit 1760 auf Gramenz. Kurbrandenb. Landrath. — Er
war ein frommer, gerechter, gütiger Herr, nnter dem sich die Unterthanen,
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gegen die er eine milde Praxi« Abte, sehr wohl and glücklich fehlen konnten,
besonders nach dem vorher herrschenden Regime, in dem doch einige Harten
und Schroffheiten, zeitgemäss, vorkamen, die er aber bei tiefer Religiosität
bald auszugleichen suchte; besonders wurde von dem 1716 neu errichteten
Galgen in Balfanz nicht so häufiger Gebrauch gemacht. — Er uberliess 1731 den
2S. September dem Hauptmann Berndt v. Kleist, zwar an ihn den 19. August
1717 tauschweise gekommene Buschgfiter in Schmenzin (<I. h. seine Vormünder),
so wie anch nicht aufgeklärt ist, was und wie viel v. Gl. Besitz nach dem
Tode von Gl. 150, 1708 und unter der Vormundschaft, von Schmenzin an die
v. Kleiste gekommen ist. — 1734 bittet Faul Wedig am Ausfertigung der
letzten beiden Lehnbriefe; die v. Glasenapp hatten wegen ihres aasgedehnten
Besitzes im Herzogthum Hinterpommeni, so wie im Bisthum für jedes Gebiet
einen, also 2 besondere Lehnbriefe zu erhalten. — 1746, den 12. Dezember,
Klotzen und Balfanz. Ein Gränzstreit zwischen Faul Wedig nnd Heinrich
Christoph v. Gl. einerseits und dem Oberst lieutenant v. Hassow, sowie dem
Hofgerich tsdirector v. Dreger andersei tig, von welchem letzteren der etc.
v. Hassow Antheil eines Gramentzschen Gutes und Antheil Lfibgust erkauft
haben will, die v. Glasenapp den Rechtsanwalt und Notar Wichmann ange-
nommen hatten, für welchen aber ex officio ein anderer Notar Witte gesetzt
worden war, gab die Veranlassung zu einer Beschwerde seitens der v. Glasenapp
bei Sr. Majestät, worauf dann unter dem 17. Dezember 1746 Se. Majestät be-
fahlen, dass um so mehr, da der Oberstlieutenant v. Hassow von seiner Seite
einen Notar habe, das von den Supplikanten an den Notar Wichmann zwei
mal ertheilte adjunctorium ihm auch ertheilt bleiben solle. (Geh. St.-Arch. u,
siehe N. 161). — 1748, d. 9. Harz, Balfanz. Fanl Wedig und seine Ge-
mahlin Barbara v. Glasenapp stellen eine Obligation aber 1000 rthl., einge-
tragen auf Zuch c und Bernsdorf für Daniel Friedrich v. Kameke aus. —
1749, den 5. Juli, Balfanz. Paul Wedig bittet Se, Majestät, die Stadt Nen-
Stettin, von wo aus die Schankgerechtigkeit in seinen Gütern angegriffen wird,
abweisen zu lassen. Dieser Frozess schwebt schon seit über 100 Jahren. Der
Herzog Bogislaf XIV. hatte 1623, den 16. October der Stadt Neu-Stettin,
besonders der Branerzunft das Privilegium ertheilt, dass im Umkreise von
2 Heilen am Nea-Stettin nirgends gebraut nnd von den Ortschaften in diesem
Umkreise das Bier nur von Neu -Stettin bezogen werden solle. Auf das Ungewisse
hin, dass Gramenz, Lfibgust und Storkow (auch wohl Wurchow) innerhalb der
2 Heilen Entfernung liegen sollten, anderseits das Gegentheil behauptet wurde,
ist hin und her prozessirt worden; so z. B. 1664 mit des seligen Jacob Lohden
Wittwe; 1701 wurden die v. Glasenapp zum Ueberfluss aufgefordert, nicht zu
brauen, wenn das Rescript, welches in Speyer gefertigt Bei, rechtskräftig werde.
1709 im Mai war Gert Wedig v. Gl. 168 schon mit dem Accise-Inspector
Samuel Krüger in Conflict. 1749, den 14. Juni ergeht Königliche Ordre
an die pommersche Regierung, dem Faul Wedig v. Gl. zu Balfanz
wider die Stadt Neu-Stettin wegen Anfechtung über die Schankgerech-
tigkeit, dem Supplikanten gehörige Justiz zu administriren, gleichfalls
auch dem Concipienten diese Vorstellung zukommen zu lassen. Zugleich be-
richtet Paul Wedig v. Gl. 1749, den 31. Dezember, dass die v. Glasenapp-
Gramenz seit undenklichen Zeiten Kruggerechtigkeit hätten, worüber sie
auch aus früherer Zeit und zwar seit Über vor 300 Jahren Dokumente vor-
legen könnten. Gegen Gramenz, Lfibgust, Storkow, auch Wurchow etc. pro-
zessirtedieStadtNeu-Stettinanf guten Glauben nnd Hoffnung immer wieder. Krüge
waren: Bärwalde ein halber, Lubgast 1, Klotzen 1, Gramenz b 1, Gramenz a Vi,
Zachen >/i, Storkow Vi, Dummerfitz Vii Altenwalde Vi, Wurchow 1 etc. brachten
c 600 rthl. ein, was hier in Frage gestellt und den Brauern etc. in Neu-
Stettin zu Gute kommen sollte; auch sei dies bereits 1694 den 12. Dezember
durch Casimir v. Gl. (120) sowie 1704 durch die Vormünder Gert Wedigs v.
Gl. (168) alles berichtet worden. — Die Generaldirecüon der Finanzen scheint
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dennoch im Interesse der Stadt Neu-Stettin Anordnungen getroffen und ver-
fahren, sowie der Regierung, also der Gegenpartei, doch auch nicht gewillfahrt
zu haben, denn 1750, den 90. April, erging eine Königliche Verfügung an die
Generaldirection, dass den v. Glasenapp Appellation verstattet werde und wess-
balb das nicht gehe; der unruhigen Kammer ihr Verfahren, dem Fiskus, der den
v. Olasenapp die Schankgerechtigkeit streitig mache, sei dies zn verweisen,
nm so mehr, als es hart wäre, die Familie v. Glasenapp ungehört in dieser
Sache zn lassen (Gh. St-Arch.) — Brttggemann (s I. Tb.) führt Ober die
Angelegenheit Folgendes an: „Den langwierigsten Streit hat die Stadt Neo-
Stettin mit den v. Glasenapp- Gramen z und -Wnrchow wegen des Kragverlaget
geführt, als welcher denselben durch die Urtbel vom 1 1 . Hai und 24. October
1597 und das Urtheil des Reich skainmergerichts zn Speyer vom 18. Mai 1603
nnd ferner dnrch die Urtbel vom 12. Dezember 1694, 7. Hai 169-1, 18. October
1707, 80. August nnd 15. October 1749 abgesprochen wurde. Diese TJrthel
wurden zwar dnrch die Tribunalsentenz vom IL. Jnni 1751 bestättigt, jedoch
wurde dirin zugleich den v. Glasenapp verstattet, den Beweis zu fähren, dass
das Gut Giamenz nicht in dem District der 2 Heilen um die Stadt belegen sei
Nachdem sich nun bei der vorgenommenen Vermessung, bei welcher das Haass
einer Heile zu 22,500 Fnss (oder 1875 Ruthen Rhein!) durch die Urthel von
21. Juli und IK September 1752 festgesetzet worden, ergeben hatte, dass die
Guter der v. Glasenapp, als: Gramenz. Zechendorf, Lfibgust, Storkow,
Flakenheide, Valm und Wnrchow ttber 2 Heilen von der Stadt entfernt
sind, so wurden solche von der Ansprache der hiesigen Brauergilde nach den
Urthelo vom 6. November 1753, 9. April und 19. Dezember 1759 gänzlich
freigesprochen." — Der Prozess hatte also Über 15o Jahre geschwebt. —
1751, den 2 Hai erhielt Faul Wedig das für das Bocham'sche Patron»!
offerirte Uonorarinm, item wegen erhaltener Frabende zu Emmerich. — 1770,
ilen aH_ October wurde der Landrath Paul Wedig v. Gl nebat dem seitens
srung deputirten Loper zur Visitation des Gymuasü zn Neu-Stettin
— Der Oberstlieutenant Joachim Reinhold v. Gl. (18tJ), der ja in
'eich begütert, auch in der Heimatii zu bedeutendem Grundbesitz ge-
viel baares Geld verbrauchte (Gründung eines Dragoner-Corps), hatte
770 mit Paul Wedig v. Gl. einen Kaufcontract, in dem letzterer
rar, stipulirt und zu Gramenz den 11. Hai 1771 abgeschlossen, fol-
ihalta: „Joachim Reinhold v. Gl. angebend, dass die Aufhebung der
it, d. h. der Ansprüche der Agnaten und Gesammthäuder viel Um-
ad Kosten verursachte, fordert desehalb einen nur geringen Preis,
dem Käufer, Faul Wedig v. Gl., die event. Hindernisse zu beseitigen
Erforderliche zu veranlassen. Ersterer verkauft diesem Beine Guter
a, LflbgnBt a, nebst Pertin^ntien in Storkow und WrnckhBtten,
b, Kussow a, Zechendorf a, Zachen b, Flakenbeide nnd WrnckhBtten
10000 rthl. erblich, welche Faul Wedig v. Gl. nur allodie nnd zwar
ihre, wozu er den Königlichen Consens einholen will, zu besitzen an-
aa stehenbleibende Capital soll auf dem verkauften Antbeilagut Gra-
lothekarisch eingetragen werden, wo Verkäufer anch den nicht ver-
halben Garten ohne Entgelt behält; nach gezahltem Gelde werden
■ wie auch die Wohnung, der halbe Garten etc. sofort durch Joachim
v. Gl. geräumt. So lange der Herr Oberstlieutenant v. Glasenapp
It in Gramenz nimmt, d. b. das Recht des Aufenthalts dauert, kann
ntlich 2 Fuder Holz aus dem Holz durch sein Fuhrwerk holen lassen
für Frau Hauptmann v. Glasenapp (s. N. 184) 4 Kühe, wie für den
berstlieutenant v. Glasenapp 4 Pferde auf der Gramentz'achen Weide
a. Des verstorbenen Herrn Hanptmann Caspar Otto v. Gl. (184)
.twe wurden zur Zeit ihres Umzuges nach Wulflatzke, nach der Saat-
nftthigen Leute und Wagen gegeben, sowie auch Catbarina Sophia
zen, Charlotta Krausen, wie auch der Gärtner Peter Kleist aus der
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Uoterthänigkeit entlassen worden würden. Das abgeschlagene Holz bleibt dem
Herrn Oberstlientenant, er läset ea aber auf seine Kosten an den Strom (Bot-
ssnte) bringen. Gramenz, den 11. Mai 1771. gez.: Joachim Beinbold v.
OL als Verkäufer, Paul Wedig v. Gl. als Kanter, v. Kleist, qn. Justiz-
Kommissarins der verordneten Separat-Eommisrion, Otto Casimir v. Gl. (210)
als Zeuge, Berndt Friedrich Wiebmann als Zeuge, der Notarn Carolas Ludo-
wicas Homani." — Paul Wedig hatte bereits den Königlichen Consens zu diesem
Kauf erwirkt und lautet derselbe: „Wir Friedrich von Gottes Gnaden etc.
Urkunden and bekennen hiermit rar Uns und Unsere Erben als Köoig von
Presssen, Harkgraf und Kurfürst von Brandenburg, Herzog zu Stettin etc.,
wie auch sonst jedermanniglich, dass uns der feste liebe getreue Paul Wedig
v. Gl. allerunterthänigst zu vernehmen gegeben, was maassen er von dem
gleichfalls Testen Unserm lieben getreuen dem Oberstlientenant Joachim Bein-
hold v. GL per Contractom den 11. Hai 1771 dessen nachbenannte Güter:
üramena a, Lfibguet a nebst Pert. in Storkow und Wruckhutten, Storkow b,
Kussow a, Zechendorf a, Zuchen b, Flakenheide und Wruckhutten für
30500 rthl. erblich gekauft habe mit allerunterthänigster Bitte, da er diese
gekauften Güter allodie zu besitzen die Absicht habe, über diesen Kauf unseren
landes- nnd lehneherrlichen Oonsens und Conflrmation auf 25 Jahre zu er-
tbeilen. Wie Wir nun solcher allernnterthänigston Bitte Baum und Statt
geben, so consent. iren und counrmiren und ver willigen Wir aus König-
lieber landes- und lehnsherrlicher Hacht nnd Gewalt in den hierbei
angehefteten Eaafkontract vom 11. Hai 1771 auf solche 25 Jahre, wie solches
zn recht am kräftigsten und beständigsten geschehen kann, soll oder mag
jedoch unseren lehnsherrlichen Gerechtigkeiten nnd den Lehnsconstitutions-,
Bleuer- nnd Ross- Matrikeln auch an den Unsern und sonst Jedermanns Rechten
und Gerechtigkeiten ohne Schaden und Nachtheil sein. Urkundlich ist dieser
Gonsens nnd Conflrmation etc. Stettin, den 18. April 1770." (Der Kaufkontract
iniiss also bereits ein Jahr früher vorgelegen haben und 1771 also erst in
Wirksamkeit getreten sein). Darauf hat Paul Wedig v. Gl. wohl mit einigen
der Vettern Rücksprache genommen nnd die Pracludirung des Geschlechts
v, Qlasenapp von diesen Gütern beantragt. In der Präcludirungs -Verhandlung
Cflslin, den 8. Februar 1773 ist anter Anderm gesagt: „In Absicht der nach-
gesuchten Allodification aber muss Provokant, falls er ferner darauf besteht,
der sämmtlichen Gescblechtsvettern Consens dazu beibringen und solchen ge-
hörigen Orts suchen etc. Betreffend die Frage, dass wenn einer altväterliche
Lehne auf seine Linie bringet, sein eigenes Geschlecht präcludiren läset, er
seine Familie um ihr ganzes Lehnrecht bringen kann. Die Entscheidung dieser
Frage mnss stets auf die verneinende Seite ausfallen; — denn Provocant hat
nicht einmal primae acqnirens dieser Güter, sondern hat nur Bein Recht a primo
acqairante, ein gleiches Recht haben auch Provocaten (es ist also dagegen,
wie wohl denkbar, provocirt worden) nnd wäre es unerhört, so gegen alles
Lehnrecht stritte, wenn dnreh eine schlichte Provocation ein Leimsvetter den
Indern wider seinen Willen um sein Recht an den Gütern auf ewig bringen
wollte, welches Becht er ihm (resp.) nicht zu verdenken hat (?) Es kann auch
am desswillen das Gesuch des Provokanten nicht Statt haben und streitet schon
desahalb mit den Gesetzen, weil auf solche Weise binnen kurzer Zeit alle
Gutsbesitzer im Lande ihre Lebusvettern nm ihr Recht an den Lehnsgütern
bringen konnten, da dann eo ipso, wenn die Linie der Gutsbesitzer ausstürbe,
die Güter in Allodisjgüter verwandelt wären, welches offenbar der den Gütern
anklebenden Qualität! feudali zuwider ist. Es haben hier also Provocaten bloss
mit ihrem etwaigen nähern Lehnsrechte präcludirt werden können, nicht das
Geschlecht der v. Glasenappe überhaupt. " — Am 5. April 1774, Gramenz,
bittet Paul Wedig v. GL am den Besitztitel, wobei er freilich wieder aus-
spricht, dass er die Absieht habe, die Güter jure allodü zu besitzen, unter
Consens anf 25 Jahre; hinzufügend, dass ja nach der Sentenz des Hofgerichts
aby Google
— 256 —
vom 8. Februar 1773 du Geschlecht v. Glasennpp mit dem näher Recht
praclndirt iei. (Es haben unter den Gütern mehrere und Antheile doch nicht
die greifbare Lehnsqu&lität, noch ans früherer Zeit herrührend, gehabt; weil
die Angelegenheit sonst leichter anzufassen und zu betreiben gewesen wäre.)
G. St-Arch. — Es wird auf diese Verhandinngen noch zurückgegriffen werden
(S. Otto Leopold v. Gl. 243). — Fanl Wedig starb den 14. Dezember 177G
und warde Herr y. Zastrow-Arnhausen der minorennen Kinder Vormund. — Da
Fanl Wedig die Landrathschaft des v. Glsp. -Gramen tzschen' Kreises erblich
zufiel, mit der auch die des Neu-8tettiner Kreises meist verknüpft war. konnte
er der Fahne in den Krieg nicht folgen nnd mnsste er bei den vielen Kämpfen
and Wirren, selbst in Hinterpommern, eine grosse Tbätigkeit entwickeln, wobei
er im Innern wirkend, viel Rahm eingeerntet bat In seine Amtszeit fielen
der Krieg mit den Schweden nnd den Rossen wegen der polnischen Königswahl,
die Scblesischen Kriege, der 7jB>urige Krieg, die Belagerung von Colberg, wo
neben die Fest auch Öfter grassirte Was Hinterpommern, besonders die Nen-
Stettiner Gegend unter den Kämpfen, Durchmärschen, Contributionen gelitten
hat, steht ja in der Geschichte verzeichnet.
Nach dem Erb- nnd T heil- Vergleich Gramenz, d. 17. Februar 1777 sind
den einzelnen Erben die Güter folgendennassen zugefallen:
I. dem Hauptmann Joachim Casimir v. Gl.
1) das ganze Gut Gramenz, welches im Landbuch a,
b n. c notirt, jedoch ohne die Antheile an LÜbgust
nnd Storkow, also:
A) das Lebngut Gramenz b, nach Abzug der Dienst«
ans Lübgnst für
B) das von dem Oberstlieutenant v. Gl. erkaufte Gut
Gramenz a, wozu Oonsens nnr auf 25 Jahre ertheilt,
nach Abzug der Dienste aus Lübgust, Storkow nnd
Kussow für
0) das zeitweise sogenannte Dregerscbe Allodialgut,
Antheil Gramenz c nach Abzog des Krug-Verlags in
Zueben und der Dienste aus LÜbgust, Storkow und
Zechendorf für
2) das Lebngut Ealfanz nebst den Kühlen und der Feld-
mark Casimirshof, jedoch ohne das Gut Bernsdorf für
3) das Lehngut Zftlkenhagen für . . .
4) das Lehngut Grünenwalde nebst Steinburg a und
dazu gehörige Bnschgüter für
5) Schoffhütten , so als ein perdnenz von Grünwalde im
Landbnche notirt ist, für
6) das Lehngut BernBdorf incl. der Bnschgüter im
Viertel des Wurchowschen Busches nnd der Käthen
auf dem Bahrenberg, welches bei Zuchen c im Land-
buch notirt ist, für
7) das ganze Gut Flakenheyde als das Lehnsantheil des
von dem Oberstlieutenant v. Glasenapp verkauften so-
genannten Lübgu stachen und des v. Dregerschen
Antheile bei Gramenz c incl. der Dienste, so bisher
nach Zuchen c prestärt worden Bind, für
itU.
Ot.
36,268
18
3,745
20
5,401
6
10,020
8,826
20
8
23,339
4
6,098
1
9,541
16
4,841
,
108,066
23
Sa.
worunter ein Allodialgut Gramenz a zu 8745 rthl. 20 gr.
Gramenz c zu 5401 „ 6 „
Flakenheide c zu 874 „ 9 „ befindlich.
Anmerkung: Von Gramenz b werden als Possessores in den ver-
schiedenen Zeiten vermerkt: 1787 Gerhard Wedig v. Gl. Amtahauptmau,
Jigitizccty G00g[c
— 257 —
modo General- Feld marsch all Otto Caspar v. GL, 1742, von ihm an Hauptmann
Otto Casimir, Heinrich Christoph, Paul Wedig:, Qe vettern and Gebrüder v. Gl.
überlassen und seit 1743 Panl Wedig v. Gl. allein.
XL der Margaretha Clara Wilhelmine, verehelichten t. Glaaeuapp
ku Hanow. Das ganze Gut Zachen, als die 1. Kavel, nämlich:
1) das zeitweise v. Dregersch gewesene Gntsantheil
Zachen a nebst Gr. Schwartow, dem Krugverlag, t
bisher bei Gramenz c gewesen, for
2) das von dem Oberstlieatenant v. GL erkaufte Antheil
Zachen b, für
3) das Lehnsantheil Zachen c, incl. der Janikowschen
Schäferei, der 2 Koss&then des Weichholzes von Kl.
Schwartow oder Drenseh and der Fischerei im See
Vilnow auf das Drenache Land, jedoch nach Abzog
der bisher von Piakenheide geleisteten Dienste, far .
Sa.
in. der Helene Am&Ite, verehelichten v. Ingersleben das ganze Gut
Labgast als die 2. Kavel, nämlich:
1) das von dem Oberstlieatenant v. Glasenapp erkaufte
Antheil Labgast a mit den Diensten, so bisher nach
Gramenz a geleistet worden, jedoch nach Abzog der
Dienste, so die 10 Storkowgehen Banern geleistet, for
2) das zeitweise Dregersch gewesene Antheil Labgast b,
jedoch ohne das Antheil in Storkow und deren bisher
geleistete Dienste, zu
8) das Lehnsantheil LQbgust, welches als eine Pertinenz
von Gramenz b im Landbach verzeichnet, nebst dem
Dienst, so dahin geleistet worden, for
IV. der Sophia Loi
fallende 8. Kavel
ie, verehelichten v. Kleist zu Schmenzin die zu-
Storkow b, welches von dem Oberstlieatenant v. Gla-
senapp erkauft, incl. der Dienste, welche bisher nach
Lftbgost and Gramenz a preatiret, für ..... .
2) das bei Lubgost b notirte zeitweise Dregersch gewesene
Antheil in Storkow, nebst dem Dienste, so bisher nach
Gramenz c und Lhbgnst preatiret worden, for . . .
8) Wrackhatten, von dem Oberstlieatenant v. Glasenapp
erkauft, für
4) Kussow a, von dem Oberstlieatenant v. Glasenapp
erkauft, incl der Dienste, so bisher nach Gramenz a
verrichtet, zu
5) Zechendorf a, von dem Oberstlieatenant v. Glasenapp
erkauft, zu
6) Zechendorf b, zeitweise von Dregersch gewesener
Antheil, incl. des Kruges und der Dienste, so bisher
nach Gramenz a gehöret, for ■ .
rtbl.
Gr.
8,646
18
1,600
2,696
16
8,180
978
8
1,627
2
18,682
15
Hierfiber den 21. Hai 1771 Docnment ertheilet nnd Titel possesB be-
richtigt worden. (Ans den Landbuchacten Gramenz). D. h. insofern, da er,
Panl Wedig, Sentens präclusionia selbst nicht beigebracht, er den 18. April
1774 Docnment. rat. tituli possessionis et coufinnat. auf 25 Jahre erhalten hat.
Anmerk.: Lubgutt b Allodial, als Possessiores dieses Antheils sind ver-
zeichnet: 1737, Juni, der Oberst Friedrich Casimir v. fiotzheim; 1788, August,
17
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der Oberstlieuteuant Jacob Ewald v. Maasow; 1746, October, der Hofgerichfce-
director Friedrich v. Dreger; 1757, Januar, dessen Kinder Friedrich und
Caroline Philippine Menzeln, geb. v. Dreger; 1761, Januar, Paul Wedig
v. Glasenapp ; 1777, Mai, Helena Amalie v. Glasenapp, verehelichte v. Ingersleben,
Besitz also: Balfanz nnd Zttlkenhagen, woselbst er auch von 1781
bis 1775 besonders die Kirchenquittungen unterzeichnet hatte, erhielt er vom
Vater nach Erbtheilnng vom 13. September 1710; die Bärwalder Linie hatte
seit dieser Zeit wohl keinen Antheil mehr, weder an Balfanz noch an Zttlken-
nagen: Schlosskämpen bei Bnblitz; Gramenz a kaufte er den 11. Mai 1771
von N. 188) Qramenz b bekam er 1742, d. 17. Juli in Lehnsfolge von N. 122;
Gramenz c, welches groaaentheils inzwischen v. Dreger erstanden hatte, kaufte
er den 20. Januar 1760 von den Geschwistern v. Dreger; Flakenheide, einen
Antheil erwarb er mit Gramenz b, einen Antheil mit Znch c, einen Antheil
mit Gramenz c and einen mit Gramenz a; Bemadorf, Grünwalde mit
Sehoff hatten und Steinbnrg bekam er mit Zucb c; dieser Besitz kam an
Sohn Joachim Casimir N. 216. — Kussow a, Storkow b, Wruckhfltten
erwarb er mit Gramenz a; Zeohendorf a mit Gramenz b, Zechendorf b
mit Gramenz c; dieser Besitz kam an Tochter Sophia Louise. — Lfibajnsta
erwarb er mit Gramenz a, Lttbgnst b mit Gramenz c kamen an Tochter
Helene Charlotte Amalie. — Znch a mit Vorwerk Schwartow erwarb er
mit Gramenz c, Znch b mit Gramenz a, Znch c mit Vorwerk Janikow bekam
er in Lehnsfolge den 6. October 1748 von N. 122 nebst Bf. 158 und 161, jeder
V« der von Gert Wedig v. Gl. N. 168 an ihn, N. 122, gefallenen und refüairten
GramenzBchen Lehne und Guter. — Dieser letztere Besitz ging an Tochter Marga-
retha Clara Wilhelmine Ober. — Einen Antheil Valm kaufte er am 21. Harz 1743
nnd zwar 11 Bauern, 1 Halbbauer, 1 wüsten Kossathenhof für 650 RthU
1777, d. 25. März, wurde dies von seiner Wittwe und den Erben durch den
Vormund Otto Ludwig v. Zastrow wieder zur Masse eingelbst —
Gem.: Barbara Augnsta v. Glasenapp-Gramenz, geb. d. 22. Septhr.
1711, Eh«stiftung d. 9, April 1727, cop. d. 24. Sepibr. 1727; i. Aelt.: s. N. 168;
sie starb den 29. Octbr. 1785; 1783 tritt sie nebst „der Grossmutter'' (die
Mutter von ihr? von Paul Wedig? beide waren schon todt, etwa eine Sttef-
grossmutter?) dagegen auf, daas die Guter bepfandbrieft werden sollten; 1772
war sie Taufzeuge in Cölpin.
Söhne: 216, 216, 217, 218, 219.
Tochter: 1. Catbarina Elisabeth, geb. d. 9. August 1738, gast
d. 11. Mai 1736. — 2. Margaretba Clara Wilhelmine, geb. d. 11. Janaar
1786. Gern: Otto Casimir v. Glasenapp 220 auf Manow; sie bekam ganz
Znch mit Schwartow and Janikow, war seit 1779 eine reiche Wittwe nnd
starb den 19. Januar 1800 zn Manow. — 3. Sophia Luise, geb. d. 80. August
1737; Hochzeit d. 2. Juni 1765. Gem.: Franz Berudt Heinrich v. Kleist,.
Hauptmann 1749, anf Schmenzin 1764; s. V.: Reimar v. Kleist auf Schmenzin;
sie, Sophia, erhielt in Erbtheilnng Kussow a, Storkow b, Wruckhutten, Zechen-
dorf a und b und starb 1786. Wie und wann Schmenzin von N. 100 etc. nnd
Nachkommen an die v. Kleiste gekommen, ist hier nicht bekannt geworden. —
4. Veronika Hinriette, geb. d. 24. Febr. 1741; gest. d. 12. März 1742. —
5. Charlotte Maria, geb. d. 4. November 1742, gest. d. 4. Januar 1745. —
6. Caroline Antoinette, geb. d. 22. Octbr. 1746, gest. d. 16. Febr. 1747.
— 7. Helene Charlotte Amalie, geb. d. 24. Aug. 1749. Gem. I: 1774
Friedrich Wilhelm v. Zastrow, Hauptmann auf Borntin, geb d. 22. Juni
173U, gest. d. 16. Januar 1774; s. V.: Caspar Heinrich v. Zastrow -Borntin,
starb 1738; s. M-: Baa Catharina v. d. Goltz a. d. H. Giesen, die 1751 noch
als Wittwe lebte. Oem. II: Carl Friedrich v. Ingersleben, Hauptmann;
s. V.: Carl Wedig v. Ingersleben. Er lebte noch 1786 auf Lfibgust — Helen«
v. Glasenapp erhielt in Erbtheilnng 1777 ganz Lubguat; sie starb vor 1786.
— Nachdem sie und ihr Ehegemahl seit 1777 wegen zu excercirenden Lehni-
Jigitizccty GoOglc
- 269 —
recht« gegen du Geschlecht v. Glasenapp geklagt hatten, erfolgte: „Nach
Fol. 169 der Lehneacten des Geschlechts v. Glasenapp hat der etc. v. Ingers-
leben nnd dessen Ehegenossin den 23. März 1780 angezeiget, dass sie bei
Se. Majestät am AUodincirung des Gnts Lübgust, in so weit es noch ein Lehn,
angetragen nnd da mit beierforderter Bericht constatire, dass die Agnaten des
Geschlechts derer v. Gl. daran weiter keinen Ansprach gemacht hatten, haben
sie den 15. Harz 1780 beim Cösliniachen Hofgericht fol. 160 ergangene
Praclnaions-Senteni; in origine übergeben. Nach den Allodialacten von Lübgust
d. d. 1780 hat der Hauptmann Carl Friedrich v. Ingersleben snb dato 18. Mars
1780 mittelst Beifügung der erwähnten Praclusions-Sentenz bei Sr. König!.
Majestät am die AUodiniation angehalten, welche dann auch ohne erhöhten
Lehnakaaon nnd sonder Erlegung der Gebühren p. Gab.-Ord v. 22. Harz 1780
aecordiret worden. Durch Rescript vom 23. Harz an die Regierang ist von
derselben Bericht erfordert, ob noch ein rechtliches Bedenken entgegen stehe;
allein da der Bericht dahin abgefasset, dass solches nach ergangener Präklusion,
nach von den Hiterben getroffener Vereinigung nicht sei, so ist die Ausfertigung
der AUodinkations-Verechreibnng p. Rescript vom 28. April 1780 befohlen,
solche auch nach abgestattetem Subjections-Eid den 5. Febr. 1781 auf ferneres
Anhalten vollzogen nnd ertheilet worden, wie folgt: „Auf die ad justantiam
des Hauptmanns v. Ingersleben und dessen Ehegenossin Helene Amalie geb.
v. Glasenapp geschehene Öffentliche Vorladung der unbekannten v. Glasen apps eben
Geschlechts vettern per Edictates, das allhier zu Alt- und Neu-8tettiu auge-
schlagen gewesen, deren bekannten Geschlechts vettern per patentum ad domnm,
welche an denen Lehnen Lflbgust a et b im Neu-Stettinschen Kreise belegen
einen An- nnd Zuspruch haben nnd von welchem das Antheil a d-r 2. Frovocantdn
Erblassers Faul Wedig v. GL von dem Oberstlientenant Joachim Reinbold
v. GL für 14,833 rtbl. 10 gr. 8 pf. erkaufet, wonächst die 2. Provokantin es
in der Theilnng mit ihren Geschwistern d. d. Gramenz, den 17. Februar 1777
für eben so hoch und das Antheil Lübgust b in eben der Theilnng für 2486 rtlil.
16 gr. angenommen, wie anch nach der dieserbalb in den Intelligenzblattern
geschehenen Insertion .Erkennen Wir Friedrich Wilhelm v. G. G. König von
Prensaen etc. für Recht: Dass nunmehr in contumaciam das ganze Geschlecht
derer v. Glaaenapp mit ihren L eh ns ansprächen an oberwähnten Gütern Lftbgnst a
nnd b, solche mögen sich nnn auf das jus protimiseos, retractus senrevoetionis
nnd resp. reluitionis oder sonst auf irgend einiges Lehnsrecht gründen, zu
prtclndiren und ihnen ein ewiges Stillschweigen aufzulegen. Publicatum Cöslin,
d. 15. März 1780 (L. 8), gez. v. Pirch. — Hauptmann v. Ingersleben lebte
noch 1786, d. 24. October auf Lflbgust.
166. Jörne« Ernst. 8. 8. V. 118, geb. d. 14. Juli 1704 zu Balfanz; er
starb früh.
166. Friedrich. 9. S. v. 118, geb. d. 22. September 1705 zu Balfanz
nnd starb 1705 daselbst.
167. Jürgen Wilheln. 10. 8. v. 118, geb. d. 6. April 1707 zu Balfanz,
starb als Kind c. 1709.
168. Gert (Gerhard) Wadig, 1. 8. v. 120, Gramenz; geb. den 4. Februar
1688, gestorben den 2. November 1726 nnd zu Gramenz beigesetzt. Den
27. Juni 1701 wurde Gerhard Wedige de Glasenapp, Eqnes Fomer. imma-
trienlirt, Universität Frankfurt a. 0. nnd hatte zn zahlen 12 gr. Königlich
Preusischer Rath, Landrath, Amtshanptmann zn Bublitz nnd Btttow,
sowie Königlich Prenssiscber Hauptmann der Aemter Dreileben und
Sommerschenburg. — 1690, den 19. September bittet Otto Caspar v. Podewils
den Kurfürsten, seinem Stiefsohn Gert Wedig v. Gl. bei dem grossen zn ver-
waltenden Besitz den Burgrichter Otto Casimir v. Gl. (118) trotz seiner ihn
in Ansprach nehmenden amtlichen Stellung zum Vormund bestattigen, ihm
dennoch das Tntorinm ertheilen zn wollen; es waren bereits Vormunder bestimmt,
doch scheinen dieselben der schwierigen Sache nicht gewachsen gewesen zn sein,
aby Google
da sie mehrere Besitzstücke verkauften und zu oft Geld aufnahmen. 1679, den
8. Juni soll Gert Wedig v. GL mit seinen Lehngittern belehnt worden sein; Gert
Wedig v. Gl. 87 war bereits 1678 verstorben, N. 168 noch nicht geboren. Zweifel
erregt jedoch die Notiz bei Brüggemaun, dass 1681 GJert Wedig v. GL du
Vorwerk Neu-Stettin an ABsrnns Jürgen v. Kleist (der Sohn von Bfdiger
von Kleist?) verkauft hatte; es lebte zu der Zeit noch sein Vater Casimir
und er selbst noch nicht (s. Assmns Jürgen v. Kleist, N. 120 u. 198).
Es ist hier eine Verwechselung mit G. 87 wohl bei falscher Zeitangabe an-
zunehmen. — 1684, den 24. August, Colberg. Des seligen Casimir v. Ol.
Söbnleins Vormünder erhalten Kurfürstlichen Consens über die von Paul {fitzen
(trifft hier wieder zu) aufgenommenen 400 rthl. und desfalls ausgestellte Obli-
gation; dieselben bitten und erhalten auch Consens über 80 rthl., womit sie
dem Kurfürstlichen Hofrath Immanuel Platotowo bis 24. Harz 1684 verhaftet
sind. — 1685, den 4. Januar bitten und erhalten die Vormünder der Erb«
des seligen Casimirs v. Gl. Gramenz Consens über das von diesem bereits an
den Oberstwachtmeister Hans Wedig v. d. Osten verkaufte Gut Lottin. Näm-
lich Lottin, so wie es Casimirs v. Gl. seliger Vater, Bargrichter zu Nen-SteUti
Gert Wedig v. Gl. genutzet und gebrauchet and zwar des früher Paul Her-
bergen sein Gut, den 4. Theil von ganz Lottin und speciel das Hflfchen Babylon,
worauf Casimir v. Gl. 1800 Gld. laut Verschreibang des seligen Caspar En-
diger v. Herzbergs Wittwe, d. d. Stettin, den 25. August 1688 stehen bat,
wie auch das Höfchen, der Steinberg genannt, welches er ebenmasaig jure cre-
dit! besitzt, wie auch '/* Hof, so er von Christoph v. Herzberg für 140 rthl.
eingelöst; es verkaufte Casimir v. Gl. also Alles, was er in Lottin hatte, mit
dem Gericht an Hals und Hand, und cedirt der Verkäufer dem Käufer 100 rthl.,
welche ihm der Christoph Rüdiger v. Herzberg schuldet, in Summa für
6000 rthl. Das Geld wurde bei seinem Schwager Egidius v. d. Osten aas-
gezahlt, wovon derselbe 4000 rthl. wegen seiner Jungfer Braut, Casimirs v. GL
Schwester, als Brautschatz ausgezahlt erhielt Der Kaufcontract ist dstirt
den 22. November 1688. — Gert Wedig v. GL (Casimirs Sohns) Vormünder
bitten and erhalten Konsens den 20. November 1685, Colberg, über den von Casimir
v. Gl. mit Beinern Schwestermann Dinniea v. Blankenburg den 25. September 1680
getroffenen Vergleich des ihm versprochenen Dotis halber. Genannt vni-
Dinnies v. Blankenburg auf Friedland als Schwager, Gatte der Margaretbi
v. Glasenapp. gegen Casimir v. Gl. Gramenz, Barwalde etc. Der Vater resp.
Schwiegervater Gert Wedig v. Gl. 87 hatte dem v. Blankenburg 4000 rth. Site-
geld versprochen; der Schwager Casimir v. GL trat dem v. Blankenburg in
Gut Oerden cum pert. sb, so wie es vor ihm sein Schwager Conrad v. d. GoIb
nach seinem seligen Vater besessen, für 5000 Gld. Pommerseh eigenthSnüicn.
Gert Wedigv. Gl. übernimmt 2000 Gld. Schulden, die darauf sind, cedirtden
v. Blankenburg noch 1000 Gld. Pommerseh, mit welchen der Draheimsche AmU-
und Kammen-ath Jasko Völdera denen v. Glasenapp wegen des Grossen-Bornscbu
Guten verhaftet ist. In Folge dessen verleibdingt Dinnies v. Blankenburg seine
Frau Hargaretha mit 8000 Gld. Pomm., auf allen seinen Gütern stehend. — I"*6
kaufte von dem Sohne des Dinnies v. Blankenburg, dem Oberst Georg v.
Blankenburg des la Hotteschen Regiments, der Lieutenant Joachim Philip?
Holtze, Oberamtmann zn Draheim nnd Generalpachter von Draheim Oerden.
(Siehe N. 265.) Hier ist in der ürknnde ferner, wohl behufs event. AUodifi-
zirung schon bemerket: „Hit dem Lande Bär walde, dem Copriebensese»
Busch und resp. der Pieleborgschen Heide sind von Alters die 4 G**
Bchlecbter v. Glasenapp, v. Wolde, v. Zastrow und v. Hünchow, jedes mit sein*'
Bäte (was beziehungsweise wohl jeder inne hatte, noch urbar machte. alM
nicht so Allgemeingut) beliehen worden, welche auch dann in solcher Wildnif»
Dörfer angelegt haben nnd haben die v. Glasenapp auf ihrem Antheil (weh)
Oerden Gnt, etliche Bauern and ein Vorwerk hergerichtet und bis 1680 (?)
besessen; in ihrem Lehnbrief steht es nicht darin, als ein geordnetes Vorwert'
aby Google
— 261 —
(wie ja mehrere Güter, die sie allodialiter in Bausch nnd Bogen basaasen); „es
ist dies Gilt dem Gram enz stehen Hange erb- nnd eigen thüm lieh für 5000 Gld.
1685 zugeschlagen." (sie?) Es wurde Oerden bereits von v. Blankenbnrg den
14. September 1744 mit Königlicher Genehmigung allodificirt. (?) Dies ist nicht
richtig ausgedrückt; genehmigt, es verkaufen zu dürfen; denn 1756, Vasallen-
Tabellen ist Oerden noch (4500) „Afterlehn der Glasenappen" an Fr. Holtz
aufgeführt. (8. N. 265.) — 1686 klagt das Stift Cammin in Person des Syn-
dikus Valentin Winter gegen die Erben Casimirs v. 61. wegen Debiti ans sehr
alter Zeit, das erst 100 Gld. betragen, 1680 den 27. August auf 328 aufge-
laufen war. Elisabeth v. Flemming, seligen Otto v. Gl. (30) Wittwe, hatte von
den Probst, Dekan nnd dem ganzen Kapitel 100 Gld. geborgt, die sie anch
1618 als Wittwe nebst ihrem Sohn Caspar Otto 45 v. Gl. anerkannt hatten;
diese Schuldforderang hat sich hingezogen, ob von der stiftischen Seite ab-
sichtlich, am einst ein gut Grundstück dafür einzuheimsen? sonst unerklärlich
bei der raschen Praxis. Gert Wedig v. Gl. 37, der Urenkel von Otto, hatte
bereits die Schuld anerkannt nnd sie 1678 auf die Pension (Pacht?) „des Ver-
walters von Eschenriege ", Martin Hahlke and des Schulzen Martin Erdmann
zu Storkow angewiesen; die Schuld inuas nicht ganz abgezahlt worden sein;
denn 1680 wurde dieselbe dem Hofgerichtsexekutor Hintz Peter im Betrage
von 328 rthl cedirt und scheint sie 1686 endlich getilgt worden zn sein, in-
dem der Staat 1680 Eschenriege einzog nnd dabei dann die Schuld auch wohl ge-
deckt worden ist. — 1691, den 10. Juni verkauften Beine Vormünder das alte
t. Glasenappsche Gut Klingbeck, erblich mit Lehnrecht an Alexander v.
Kleist für 2000 rthL; es bestand aus Klingbeck, Vorwerk Eickberg, Vor- nnd
Hinter-Pannkow; desgleichen standen diese Vormünder schon 1693 in der Ein-
leitung, um einen Theil des v. Glasenappschen Guts Wusterhanse an Baus v.
Zantrow zn verkaufen, was denn auch bald geschehen, denn es heisst: 1695,
den 12. Harz erhalten des seligen Casimir nachgelassenen Sohnes Gert Wedig
v. Ql. Vormünder Consens über den mit Lieutenant Hans v. Zastrow wegen
des in Wasterhjanse habenden Bitter sitz es cum pert, nebst 4 Halbbanern etc.
in Valm getroffenen Kaufkontracts. Die Vormünder hatten sich bereits durch
Paul Nitzen, als litis enratores verklagen lassen ; der selige Gert Wedig v. GL
67 hatte in Wusterhanse eine Partikel und diesen Bittersitz von dem früheren
Besitzer Anton v. Zastrow ffir 3000 rthl. angenommen. Jetzt, wo die Gläu-
biger überhaupt drängten, wurde dieser Besitz, der Bittersitz, 2 Vollbauern,
4 Kossfithen in Wusterhanse und 4 Halbbauern in Valm für 4000 Gld (?) ver-
kauft und sollten die Gläubiger damit befriedigt werden, also für weniger als
der Kaufpreis vor mehreren Jahren war. Diese Verschleuderung des Grund-
besitzes scheint endlich ein Ende zu haben, auch tritt der Burgrichter Otto
Casimir v. Gl. 118 als Vormund, wozu er 14./29. März 1690 bestattigt wurde,
nnd als Cnrator noch 1702 auf. — Es bitten und erhalten die Vormünder
und Cnratoren Conseus über den mit Jacob Christoph v. Lohden wegen Peter
v. Lohdens Antheil des in Gramenz und etlichen permittirten Stücken in
Zuehen von dem Kurfürstlichen Hofgericht getroffenen Vergleich den 18. Mai
1700. — 1713 und 1718 ist Gert Wedig nebst Gemahlin und Catharina v. Gl.
Tanfzeoge in Barwalde. — 1714 fand die Huldigung statt. — In der Prozess-
eache gegen Nen-Stettin in sp. gegen die Brauerzunft, berichtet er, dass es
von alten Zeiten her für seine Vorfahren ein Hecht des Brau ens gewesen, ehe
noch Nen-Stettin das Privilegium erhalten, dass die bezüglichen v. GlaBenapp-
Besitzungen anch Über 2 Meilen von Neu-Stettin entfernt, auch 1616 bereits
darin entschieden worden sei; ferner seien in seiner Kindheit 1691 nnd 1695
dem Schwiegervater und Sohn (?) von den Begierungsrathen v. Bamel und v.
Corawandt ganz widrige Dekrete erlassen worden; auch habe sein Stiefvater,
der Dekan v. Podewils, dagegen appellirt und dergL; er bittet, d. d Bublitz,
den 12. Juli 1715, in seiner Appellation, dem Gericht zu Berlin zu demen-
diren, in der Sache wider die Neu-Stettiner Branerzunft weiter rechtsmaasig
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zu verfahren und ein Unheil herbeizuführen, resp. pnbliciren zn lauen. In
derselben Angelegenheit, hatte auch Erdmann v. Gl. 121 den Rechtsweg wider
beschritten nnd wurde auch Otto Caspar v. Gl. 122, Oberst vor Stralsund, io
Mitleidenschaft genommen, als dorthin den 27. Juli 1715 durch Vermittlung des
Grafen zn Donna eine Hasse von Acten von Wurchow ans zur weiteren Ver-
anlassung ihm aberschickt wurden (s. N. 164 a. Andere). — 1720, den 13. De-
zember verglich sich Gert Wedig mit seinem Halbbruder Adam v. Podewili
wegen des mutterlichen Erbes. — Er starb den 2. November 1726 mitten im
umfangreichen Wirken ohne Lelmsdescendenz und fielen seine Lehne an Otto
Caspar v. Ol 122. Die Aufschrift der 8. Tafel, für ihn specieU, auf den
Grabdenkmal in der Kirche zu Gramenz (s. N. 87, 120) lautet: „Sonderlich
„richte du mein Leser deine Augen auf den weiland Hocbwohlgebornen Herrn,
„Herrn Gerhard Wedige v. Glasenapp, Erb-, Burg- nnd Scbloss- Gesessen
„auf Gramenz, Königlich Freussischen Bath und AiatBhauptmnnn zu Bsblitz,
„der wegen seiner ungefärbten Pietät und ungemeinen Sündhaftigkeit, mit der
„er laut seinem Wahlspruche „Gottes Wille geschehe" sein ruhmwttrdiges Leben
„beschlossen hat, auch aus besonderer angeborner Gütigkeit, cunctua desiden-
„bilis Allen beliebt gewesen nnd daher schmerzlich abgegangen, zumal mit ihn
„zugleich der Stamm des hohen Gramenzischen Hauses untergegangen ist
„Geb. 16B3, gest. 1726; alt 34 Jahre." — Unter diesem Epitaphium war der
Ausspruch angebracht, für die Hinterbliebenen wenig tröstlich, auch nicht gw
zutreffend: „Heulet, ihr Tannen, die Cedern sind gefallen!" — Auffallend ist
der Umstand, dass auf den 8 Bildnissen von N. 87, 120 und 168, drei Gene-
rationen hindurch in den Gesichtern, auf einer Wange oder dem Kinn eich
eine Warze fortgeerbt hatte, die anch bei den späteren Vettern G. 261 und
284 wieder vorhanden war. Die Portrait« befanden sich später in Grunwsld
bei Gramenz.
Besitz: Gramenz b, Storkow b, Anth. LBbguet, Anth. Flaken-
heide, Grünwald, Steinburg kamen au den Lehnsfolger N. 122. V»1d
nebst Briesen und Ludwigsbütten kamen an N. 161. Wusterhanae Atta
und Klingbeck cum pert. und andere s. oben; ferner Zabern, auch Zabcria
genannt; in Bublitz Anth. (v. Ledebur). Vielleicht ist anch von seinen Vor-
mundern, die so splendide mit dem Verkauf von Grundbesitz waren, Wulflatiki
Anth. an die v. Güntersberge verkauft worden.
Gem. I: Magdalena v. Woldan; i. V.: Marcus v. Wolden, Landrstn
auf Pinneberg nnd Thunow; i. M.: Hedwig Magdalena v. Wietersaeim *■
Stadthagen in Westplialen.
Gem. II: Catharina v. Wlasenapp-Manow, geb. den 16. März 1685,
Hochzeil 1710, gest. zu Gramenz den 5. April 1751; i. Ae.: s. N. 124. I«
der Hochzeitsrede werden ihre lieblichen blauen Angen erwähnt und dass ät
in Colberg allgemein „die gutige Fräulein" genannt worden sei.
Tochter: I. Ehe. 1. Elisabeth, 1700. Gem.: Rüdiger v. Kasso*
auf Eummelsburg, Bartin, Treten; s. V.: Ewald v. Hassow, starb 1664; s. M :
Catharina Esther v. d. Goltz-Clausdorf (s. N. 90). — LT. Ehe. 2. Barbart
Augusta, geb. den 22. September 1711. Gem.: Paul Wedig v. Glasenapp
164 auf Balfanz, sie starb den 20. October 1785. 1772 war sie Taufseuge m
Cölpin gewesen. — 8. Anna Clara; sie war verlobt mit Joachim v. Kleist,
Lieutenant beim Grumbko wachen Regiment, der am 24. Februar 1734 Dispens
erhielt, seine Hntterbrudertochter Anna Clara v. Gl-, des seligen Amtshaopi-
manns v. Glasenapp jüngste Tochter, ehelichen zu dürfen, aus der Verhsiratbanr
scheint nichts geworden zu sein; denn sie wurde bald die Gemahlin des B*-
gierungsraths Franz v. Gl. N. 178 auf Pollnow.
160. Caspar Otto. 2. S. v. 120, Gramenz, ist 1684 bereits todt.
170. Ewald. 1. S. v. 124, Manow, 1788 todt
171. Andreas Otto. 2. 8. v. 124, Manow ; war 1699 noch minorenn,
1788 todt
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— 268 —
172. Peter. 3. 8. v. 124, Hanow; geb. Juli 1695 zu Manow. Vasallen-
Tabelle 1756: Feter, Bittmeister a. D., 62 Jahre alt. Er hatte bei des
Kronprinzen Regiment, als Eskadron ■ -Chef, in Gremmen gestanden und den
Nordischen Krieg mitgemacht, lebte noch den 26. Februar 1765, starb in Cöslin
and ist in Hanow beigesetzt worden. — 1714 fand die Huldigung statt. —
Peter v. GL, Bittmeister zn Gremmen, hatte sich dort ein eigenes Hans bauen
lassen, wozu er vom Bürgermeister Gruwelt Steine entnommen und die dafür
zn zahlenden 216 Bthl. nebst Zinsen als Obligation anf das Hans nebst dazn
gehörigen Wiesen, 1724, d. 15. Februar, aufgenommen. Inzwischen war
Gruwelt gestorben und hatte Peter t. 0-1. den Erben versprochen, in Jahres-
frist da« Geld zn zahlen. Peter v. Gl., der bereits vor dem 18. November
1726 (1723) den Abschied genommen hatte und anf seine Guter gegangen war,
scheint bei dem Wechsel, der Einrichtung der Wirthachaft, schlechter Ernte,
das Geld nicht gezahlt zu haben; denn die Erben des p.p. Gruwelt hatten
bei dem Hofgericht zu Cöslin gegen den Bittmeister Peter v. Gl. auf Manow
geklagt, dass er ihnen jetzt 217 Bthl. 10 gr. auszahlen solle und ergeht auch
unter dem 26. November 1726 der Befehl zur Einziehung des Geldes eto. Am
15. Hai 1727 bittet Peter v. GL unter Angabe, dass die Schuld im Einver-
ständnis» des Bürgermeisters Gruwelt als Hypothek auf dem Hanse stehe, die
Erben sich an das Haus in Gremmen, worauf das Geld ja eingetragen, halten
und aas dessen Nutzung es nehmen sollten und nicht, düs es ihm abexekutirt
werde, wodurch seine Wirthschaft, zumal jetzt nichts gewachsen sei, ruinirt
werden könne, wozu das Hofgericht wohl nicht die Hand reichen und das
Verfahren wohl aufhalten werde. — 1727, d. 24. Juli, klagen die Erben
nochmals mit dem Hinzufügen, dass der Bittmeister Peter v. Gl. wohl bezahlen
könne, da er eben 2000 Bthl. von dem Hofgerichtsrath von Hunchow ausgezahlt
erhalten und er genug baares Geld im Hanse habe, wenn es ihm Ernst w&re
zu bezahlen. — 1727, d. 27. Juli, ergeht Königliches Dekret, dass das Hof-
gericht die Angelegenheit beschleunigen möchte, wie ob Bechtens gehen kann.
(Geh. St.-Arch.). — Nach dem Kirchenbuch zn Gremmen, wo Peter v. GL
als Rittmeister bei dem Begiment Kronprinz, spateres altes Kürassier-Regiment
No. 2 garnisonirte, hat er am 21. Hai 1728 als Gevatter gestanden. In dem-
selben Jahre, 1723, hatte er den Abschied genommen, um bei Kränklichkeit
des Vaters die Güter zu bewirthschafteiL — 1737, d. 27. Dezember. Peter
v. GL, Hanow, bittet Se. Majestät: „Es haben die Toraltern mit Berndt v.
Hunchow, dessen Erben und zuletzt mit dem Hofgerichtspräsidenten v. Hfinchow
zn Cöslin wegen vorenthaltener Lehne (s. N. 28) an 150 Jahre Prozess geführt,
der 1724 dahin verglichen, dass das v. Hfinchowsche Geschlecht ihre innege-
habten 6 Bauern in Zewelin abgetreten und 2000 Bthl. baar Geld herausge-
geben habe. Nachdem der Tater Peters todt (wohl um 1726 gestorben), be-
anspruchte ein Herr v. Kleist von ihm etwas, da dieser auch bereite todt,
jetzt dessen beide Söhne, Offiziere in dänischen Diensten und prätendiren wegen
ihrer Gross- oder Aelter-Huttor, welche ans dem Hanowschen Hause war, die
Abfindung von dem verglichenen Quanto; es ist ein Prozess geführt und bis
dahin gelangt, dass Peter zwar denselben ihre Qnote geben will, sie aber
auch die Prozesskosten seit 1644, da ihre Aeltermutter aus dem Hanowschen
Hanse (s. N. 68) ausgesteuert, pro rata tragen sollen. Er bemerkt noch, dass,
um die Aussteuer ausfindig zu machen, zu beachten sei, wie die 6 Zewelinschen
BauerhDfe nicht nach Ocularinapection geschätzt worden, sondern hier illegal
verfahren sei nnd bittet er, dass durch Sachverständige das nachgeholt werde.
Uebrigens durfte es sehr schwierig sein, die Prozesskosten seit 1644 zu be-
rechnen und könne dies möglichst nur der Herr Präsident v. Mttnchow in
CBslin, der ja die Prozess-Hanualia, Rechnungen etc. in Händen habe, bewerk-
stelligen; wesshalb er bitte , denselben mit der Weiterfuhrnng des Prozesses
allergnädigst beauftragen, die Sache weiter führen zu lassen, dass ihm dann
das Beanltat mitgetheilt werde und waa er dann auf Eid and Pflicht zn zahlen,
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wolle er leisten, damit diese alte Bache beendet werde. — 1788, d. 3. Januar,
Königlicher Befehl an das Gericht zum Bericht. (Geh. St.-Arcb., das Resultat
nicht zu ersehen.) — 1736, d. 21. Novbr., kauft Rittmeister Feter v GL voi
Felix Bogislaf v. Schwerin dessen aquirirten Antheil von Seidel mit Ein-
willigung; der andern v. Schwerine zurück, dabei auch eine Unterschrift
„cardel v. 8.", Gristop v. Schwerin von Schwerinschen Regiment Feter
und seine Brüder N. 173 nnd 174 nehmen die Gesamrat-Hand daran. — 1743.
Peter, Georg Caspar und Joachim v. Gl., Gebrüder, beschweren sich, dasi
an die v. Glasenapp Gramenz, Pollnow etc. der Titel „Schlossgeeesseno*
nnd die damit verbundenen Vorrechte, z. B. bei Einberufung zu und bei der
Lehnaeidabstattung etc., wie es sich von selbst verstände nnd in TTebnng wäre,
während dies nicht immer bei ihnen beachtet würde und bitten um Abstellung,
da sie im Furstenthnm Cammin zwar auf Manow, Seidel etc. ansässig,
statt unter dem Titel des Geschlechts der v. Glasenappe „Schlossgesessene",
wie die andern nicht Bchlosssitzenden Districtsgescblechter einberufen wurden,
was nicht gehörig wäre, nm so mehr, als sie eines Stammes mit den anders
v. Glasenapp wären. Darauf erwidert die Regierung, dass die Güter im
Furstenthnm (Biethum) eigentlich kein jura castri (doch früher?) hatten und
desshalb die v. Glasenapp irrthümlich nicht als Schlossgesessene citirt worden
seien (?); doch würde es von nun an (den 27. August 1743) geschehen. —
1744, den 31. Jnti, hatten Feter, Georg Caspar, Joachim, Gebrüder v. GL,
Se. Majestät um die Belehnung auch ihrer Vettern des Pollnowschen Hausei
Joachim Ernst 175, Peter 176, Felix 177, Franz 178, Carl 179 nnd Heinrich ISO
mit den Gutem Zirchow nnd dem Schwerinschen Antheil Seidel, welche die
ersteren resp. der erste wieder aquirirt hatten, gebeten; es wurde ihnen durch
die Regierung der Bescheid, dass sie das durch die pommersche Lehnskanzlei
extrahiren lassen sollten, für ihre Vettern die gesammte Hand nur auf dem
Wege der Königlichen Gnade zu erlangen hätten und zu warten, bis Se. Majestät
glücklich aus dem Felde zurückgekehrt sei. Dieselben bitten den 24. Dezember
1744 abermals unter Anlage der Empfehlung Caspar Ottos v. GL 122, des
Feldmarschalls, vom 8. Januar 1745. Die Angelegenheit war auf unrichtigen
Inetanzenzug gerathen. Während unter dem 28. April 1746 Seine Majestät
consensirt hatten und die Lehnsbriefe auf gesammte Hand ausgestellt waren,
sind diese, wie eine Recherche Seitens Joachims nnd Caspars v. Gl. 173 und
174 a. 1795, also später, ergaben, aus dem Staatsarchiv nicht an die Lehnskanzlei,
sondern zn den zu casairenden Sachen im Staatsarchiv gekommen. Da also
s. Z. keine Entscheidung eintraf, baten Feter, Georg Caspar und Joachim
unter dem 25. Juni 1745 zum zweiten Hai, entweder die Allodifikation gegen den
offerirten Kanon oder die Hitbelehnung der Vettern des Pollnowschen Hauses
zu genehmigen; während inzwischen 1745, den 13. Januar, wohl in Mitver-
anlassung jener schriftlichen Empfehlung des Generalfeldmarschalls oder mund-
licher Fürsprache das Resultat erlangt, aber im Staatsarchiv niedergelegt worden,
hatte die pommersche Regierung Bericht wohl an den Kanzler erstattet und
war die Sache zeitweise in den Brunnen gefallen. Die Entscheidung liegt jedoch
hier nicht mehr vor. (Geb. St-Arch., s. später 1795.) — 1746, d. 21. Juli, fragt
Peter an, wie er in einer Prozesssache gegen den Director v. MÜnchow
(siehe oben Zewelin), da die Lesarten verschiedene seien, zu verfahren, welches
Weg er zu betreten habe; darauf Bescheid unter dem 2. August 1746, unter-
zeichnet v. d. Marwitz, dass er sich immediate an Se. Majestät zu wenden
habe. — 1746 klagt der Rittmeister Peter v. GL, dass ihn der Pastor Paul'
in Orangen durch harte Injurien angegriffen, vor einer ganzen Gesellschaft
schlecht von ihm gesprochen habe. Es wurden am 15. April 1746 der Ver-
walter in Zirchow, Dannenberg, Gärtner Christian Cromole und Jürgen Bist«*
vernommen; letzterer sagt aus, dass der Pastor Pauli Jadica in Zirchow ge-
§ redigt, derselbe nebst Herrn v. Glasenapp-Zettun N. 174 und des Predigsn
ch wager Johann bei ihm zu Hittag gespeist hätten; der Pastor habe seines
Jigitizccty GoOglc
Schwager railliret (verspottet). Herr y. Gl. -Zottun beklagte sich au den
Pastor über seine Bauern, dass eigentlich die und nicht der Verwalter den
Fastor speisen müssten, worauf der Fastor aufgeregt erwiderte, es schade dem
Zettnnschen Herrn nichts, er hatte das Patronat in Zirchow behalten können;
wenn er nicht seinen Bruder, den Herrn Bittmeister von H&now mit nach
Orangen genommen, der ihn nnn nm das jus patronatus, so er mehr als 1000 rthl.
erehne, gebracht hatte, wäre es besser gewesen, nnn könne er einen Fastor
einsetzen, welchen er (Feter ?} wolle, selbst einen Schelm etc. Herr v. Gl.-
Zetton wollte den Pastor beruhigen, doch fnhr er fort: der Herr Rittmeister
(Peter) habe von dem Zettnnschen Herrn zur Frau v. Podewils-Crangen gesagt,
er sei ein dammer Kerl, was er dreimal wiederholte. Herr v. Glasenapp-
Zettnn erwiderte darauf, dass er selbst in Grangen gewesen und nichts dergl.
gehört habe und wenn dies sein Bruder hörte, wurde er es nicht hingehen
lassen. Der Fastor ist wfltheud geworden, hat, mit der Fanst auf den Tisch
schlagend ausgerufen: „Was Bittmeister, ein 2., ein 3. Rittmeister und wenn
es noch höhere sind, so mache ich meine Sache mit ihnen aus!" der wäre nach
Orangen gekommen, hatte ihn (Joachim) nm das Patronat von 1000 rthl. Werth
gebracht, der Bittmeister wäre ein „Betrüger" und werde den Zettnnschen
Herrn so um das Seinige bringen, wie er den Gerbinschen (N. 173) um das
Seine gebracht habe ; worauf die Gesellschaft sich aufgelöst hat — Die König-
liche Entscheidung an das pommersche Hofgericht Cöslin lautet: „Auf die ge-
führte Klage wider den Pastor ans Grangen Pauli in puncto injuriarum, derent-
halben dieser Ihnen ratione Fori Weitläufigkeiten machen wollte, befehlen
Wir Euch, weil diese Injurienklage für keine Consistorial -Sache passiren kann,
den Fastor durch gehörige Zwangmittel ad comparendam anzuhalten and die
Sache abzutian." (Geh. St.-Arch.). — 1753 ist auf Seidel ein Capital von
1000 rthl. ursprünglich auf den Kamen v. Lettow hypothekarisch eingetragen
worden; nach V* Jahre ist am Schluss der Hypothek von dem Rittmeister
Feter v. Gl. die Bemerkung gemacht worden, dass das Geld dem Oberst-
lientenant v. Seyger, Kommandanten von Cüstrin, einem Schwager des v. Lettow,
gehöre; an diesen Obers tlientenant v. Seyger hat Feter v. Gl. anch die Zinsen
und anch 1756 das Capital, wie es scheint, ausgezahlt Eine zweite Schwester
des genannten v. Lettow ist an einen Lieutenant v. Seyger verheirathet
gewesen nnd hat sich diese in einer Zeit des 7 jährigen Krieges bei der
Schwester in Cüstrin aufgehalten. Es entstehen hieraus später noch Prozesse.
(8. N. 222, Geh. St.-Arch.) — Ton 1753-1764 zieht sich ein Prozess wegen
Renitenz der Zewelinschen Bauern hin; dieselben hatten gegen ihren Herrn,
den Rittmeister Peter v. 61. geklagt, dass sie: 1. mit übermässiger Contri-
bution beschwert würden, 2. sie mehr Frohndienste, als im vorigen Jahre thun
müssten, 3. dass 2 Bauern bereits in die Karre geschickt, 4. sie gezwungen
würden, ihre Hufe zu verlassen. — Eine Kommission hatte darauf berichtet:
ad 1, dass die Querelen ganz ohne Grund seien, ad 2 haben die Bauern ohne
TTrsaeh geklagt, hingegen gegen ihre Schuldigkeit sich gegen die Herrschaft
gröblich widersetzlich und stark ungehorsam in den billigsten Forderungen be-
wiesen, ad 8 sind 2 Bauern zur Karre condemnirt, weil sie renitent gegen
das Gericht waren, ad 4 dürfen sie dem Hofgericht nicht drohen, wegzulaufen
und zwar ohne Ursache; anch hat der Rittmeister v. Gl. seine Bauern in
aller Art snbleviret. Die Banern sind in Königliche Aemter gelaufen, was
strafbar ist. — Unter dem 1. nnd 8. October 1753 scheint neben dieser Kom-
missionsentscheidung eine solche auch von der Regierung erfolgt zu sein nnd
wird unter dem 12. October ejd. eine Sentenz abgefasst, wonach Concipieot
der Bauern, ein Grenadier Schwarz des Jeetzscben Regiments zum nöthigeo
Exempel für die andern fest zn bestrafen sei. — Abermals klagen die Banern
von Zewelin, dass sie in der Ordre vom 1. und 8. October 1753 nicht geschützt
werden, wonach sie ihrer Herrschaft, dem Rittmeister v. Gl. nur 4 Tage
mit Hand- nnd Spanndiensten zn Hofe dienen sollen, welcher aber mit 4 lagigem
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Dienst nicht zufrieden, sondern die ganze Woche hindurch alle Tage Hand-
nnd Spanndienste haben will. Der Rittmeister v. Glasenapp hatte in Ansucht
gestellt, dass dem Dorfe ans den Retablissementsgeldern 9000 rthl. gegeben,
von denen 8209 rthl. die Bauern erhalten sollten, wenn sie willig waren ; auch
waren ihnen andere humane Vorschlage gemacht worden, worauf der Schulze,
dem auch der Bauer Hartke beitrat, erklärte: dass sie Einen nach Berlin
geschickt hatten, bis der zurück sei, Hessen sie sich auf Torschläge etc. nicht
ein. Der Schulze Mewes als Rädelsführer wurde aber auf 4 Wochen nach
Colberg gebracht, ein betreffendes Erkenntnis s durch einen Notar in Zewelin
den Bauern vorgelesen; dennoch erklären sie den Dienst nicht zu tb.ua und
dergl. Es erschienen 8 Bauern in Coslin. Vernünftige Vorstellungen halfen
nicht, 2 Wortführer wurden im Geiangniss zurückbehalten, nnd berichtet das
Hofgericht an die Regierung, dass es sich nicht getraue, den Exkutor allein
abzuschicken, sondern für den Fall am ein Militärkommando bitten müsse. Es
scheint jedoch auf einige Zeit Ordnung eingetreten zu sein. 1766, den 5. No-
vember, Cöslin, erscheint ein Königlicher Erlaas, in dem die nach dem Jndieato
vom 16. Dezember 1753 festgesetzten Dienstzeiten in der Woche, nach Tagen
aufgeführt nnd gesagt wird, dass sie von Ostern bis Michaelis von des Morgens
von 6 bis Abends 6 Uhr, von Michaelis bis Ostern, aber von Sonnenaufgang
bis Sonnenuntergang währen sollen nnd zwar das ganze Jahr durch nach Abzug
2er Mittagsstunden mit dem Hinzufügen, dass zur Erntezeit der Dienst des
Abends an keine Stunde gebunden sei; sondern Unserem Rittmeister v. Gla-
senapp als Herrschaft frei stehen soll, sich des Dienstes seiner Zewelinschen
Unterthanen nach eigenem Outbefinden zn bedienen, wobei ihm freigelassen
wird, der künftigen Aufführung seiner Bauern gemäss und nach den vorkom-
menden Umständen diese bestimmte Dienstzeit alle Zeit fordern oder abkürzen
zu können. — 1764, den 23. November hatten sich die antBätzigen Bauern
Michel Dumke, Hans Tees, Hans Hartke (de Lütte), Christian Hartke , Jacob
Knoop nnd Feter Hartke bei dem Hofgericht in CSslin eingestellt und wollten
sie wissen, ob der Kammerbescheid von früher, wonach eigentlich an 4 Tagen
wöchentlich 2 Mann mit 2 Gespannen etc. arbeiten müssen, gelten solle oder
nicht. Inzwischen war die Arbeit vertheilt auf 6 Tage nnd Sentenz ergangen.
Auf Vorstellung nnd Vorhaltung antworteten die Bauern tückisch garnicht,
sie wollten anter diesen Umständen nicht arbeiten etc. 1764, den 19. Dezember
ergeht ein Königlicher Entscheid: Es soll an Ort und Stelle von einer Kom-
mission festgestellt werden wegen der Dienste der Unterthanen, ob sie von
dem Kriege viel haben leiden nnd leisten müssen, sofern sie in Etwas von der
vor dem Kriege festgestellten Jndicata sospendirt werden könnten, andernfalls
die Unterthanen aber exemplarisch zn bestrafen, dafern die Kommission zn ihrer
Sicherheit ein Troppencommondo erheischt, sollt es bestellt werden. — 1764,
den 26. Februar fragt Feter v. Ol., Bittmeister anf Manow beim Kanzler von
wegen des Agios bei Zinsen sub exhibita an. Es hatten sich Kreditores geweigert,
Freussische Groschen nach der Reduktion anf Graumannsches Geld in Zinsen
anzunehmen. Das Fommersche Hofgericht, Präsident Georg v. Bonin, weist
anf das Münzdekret vom 28. April 1768 nnd auf den Inhalt der Redaktions-
tabellen hin. (Geh. St-Arch.) Nachdem Feter v. Gl. seine Güter noch bei
Lebzeiten an seinen Sohn Otto Casimir 220, den 26. Februar 1765 abgetreten
hatte, währt die Renitenz der Zewelinschen Bauern noch fort
Besitz: Hanow erhielt er vom Vater laut Testament vom 22. Jnli 1724,
Viverow b ebenfalls; Zewelin (12 Bauern) erbte er gleichfalls vom Vater,
wozu er 2, welche die v. Münchow ansser obigen 6 Baaerhiffen an sich ge-
bracht hatten, noch kaufte. Seidel grossen Theils vom Vater, ein anderer
Theil war von den v. Glasenapp an die v. Schwerin gekommen, den Peter am
22. Jnli 1789 von Julius Bogislaf von Schwerin erwarb. Diese Familie war
bereits 1699, auch ein v. Borcke, der einen Theil Wissbnhr als Mitgift 1699
erhalten (N. 61), in den Besitz eines Theils von Wissbnhr gekommen; den
Jigmzccby G00g[c
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anderen Äntheil Wissbuhr erbte Peter ebenfalls vom Tater. Rossnow,
Grflnhof kaufte er den 21. September 1745 vom Bruder N. 178; anch hatte
er an Gerbin und Zirchow Äntheil. Alle diese Güter gingen den 25. Fe-
bruar 1765 auf Beinen Sohn über; 1028 wurde versteuert: Hanow 17% Lehns-
hufen, Seidel 37», Rossnow 5'/i, Grflnhof, Zewelin eine Bauerhufe, s. N. 68,
welche Versteuerung auch wohl bei N. 90, 124 und jetzt im Allgemeinen galt
Gem. I.r N. N.
Gem. II: Clara Louise v. Glasenapp, Tochter von N. 118, geb.
28. Mai 1702, Hochzeit zu Balfanz den 20. Februar 1727; sie starb im Harz
1758 in Hanow, wo sie auch beigesetzt wurde.
Sohn: 320.
173. Gaorg 'Caspar, 4. 8. v. 124, Gerbin; lebte 1724, war 1748 auf der
Huldigung, 1749 Gefreiter- Corporal beim v. Grumbkow 'sehen Regiment.
Caspar mit seinem Bruder Feter 172 und Joachim 174 bitten am 24 De-
zember 1744 unter Empfehlung des Gesuches durch den F el d mar sc hall Caspar
Otto t. Gl. 122 vom 8. Januar 1745 um Hitbelehnung ihrer Vettern Joachim
Ernst, Peter, Felix, Franz, Carl und Heinrich v. Gl. aus dem Hause Pollnow
mit den Gütern Zirchow und dem Schwerinschen Äntheil in Seidel, worin anch
den 38. April 1746 Se. Majestät consensirt haben.
Besitz: Rossnow und Grünhof bekam er vom Vater und verkaufte
sie den 21. September 1745 an Bruder N. 172. Ger bin besass er ebenfalls, ver-
kaufte es den 25. September 1748 an Bruder 174, desgl. auch Äntheil Zirchow.
Gem.; Elisabeth v. Wobeser-Silkow, 1733. I. V.: Jacob Caspar
t. Wobeser,^ 1691 auf Gr. u. Kl. Silkow, Regierungspräsident zu Stargard,
starb 1714; i. M.: Barbara Louise v. Kamel aus Liebechow; sie lebte noch den
30. October 1734 bei der Auseinandersetzung.
Sohn: 221.
174 Joachim, 5. 8. v. 124, Zettun, geb. am 1700, starb den 18. Hai 1765.
Vas.-Tab. 1756 — 56 Jahre alt (Gerbin, Zirchow, Zettun). Nach Cad.-Act.
kam er den 1. Harz 1721, 19 Jahre alt, ans Dorf „Bodo'' bei C Salin, vielleicht
Borkow oder Hanow, undeutlich platt ausgesprochen, in das Kadettenkorps nach
Berlin, diente dort 8 Monate und wurde den 9. Juni 1721 Gefreiter-Corporal
beim Regiment Sehwendy. — Auch Joachim war der Bitte seiner Brüder
Peter und Georg Caspar um die Hitbelehnung der Pollnowschen Vettern an
Zirchow und dem Schwerinschen Äntheil an Seidel den 24. December 1744
beigetreten. Er versteuerte um 1756 Zettun nur mit l7/u Landhufe.
Besitz: Zirchow und Zettun bekam er vom Vater, Gerbin kaufte
er den 35. September 1748 vom Bruder N. 173. Diese drei Güter kamen an
seinen Sohn N. 222.
Gem.: Sylvia Sophia v. Stcinkoller; sie starb 1778.
Sohn: 332.
Tochter: Catbarina Elisabeth,* lebte 1789 noch ledig; 1795 wohl
anch noch unvermählt (s. N. 222).
175. Joachim Ernst, 1. S. v 184; Natzlaf. Vasallen -Tabelle 1756 —
48 Jahre alt, Natzlaf. — Er hat studirt, starb 1759. — 1737, den 26. De-
zember, Cöalin. Joachim Ernst und Peter 176 v. GL, Gebrüder, da ihr
Vater, der Kommissionsrath Franz v. Gl., vor einigen Wochen gestorben, ihr
einziger Vaterbruder, der Hauptmann v. Glasenapp zu Pollnow auch selig
entschlafen, bitten für ihre unmündigen Brüder um Einsetzung eines Vormundes,
auf den Yiceprasidenten von Eichmann zu Cöslin ein Tutorium in solita forma
ausfertigen zu lassen. 1788, den 24. April, Berlin, erneuern beide majorenne
Brüder ihr Gesuch bei 8r. Majestät, weil sie bereits die Erbtheilung vornehmen
wollen, welche dann unter dem 9. Januar, 22. und 80. Juli 1788 geschieht. —
1739 bittet er nebst Geschwistern in Sachen der Maria v. Keffenbringk geb.
v. Glasenapp (s. N. 176) nm Bescheidung über den Weg des Prozesses. —
1789, den 10. October, ist der Lehnbrief für Peter 176, Joachim Ernst und
aby Google
ihre andern 4 Bruder Ober die neuen vorpommerachen Lehne ausgestellt —
Der Sciiatzjnde Herz Borchard zu Berlin hatte bei dem pommerachen Hof-
gericht wider v. Ol. auf Natzlaf wegen Wechselforderung geklagt nnd er dieses
auch unter dem 27. Febrnar 1743 in soweit anerkannt, dass er schuldig sei,
dem Jaden 400 Bthlr. Kapital nebst Zinsen nnd 4 Bthlr. Hosten binnen vier
Wochen zn bezahlen, oder dass nach Wechselrecht gegen ihn zu verfahren sei.
Da der Verklagte sich nicht weiter daran gekehrt, doch später eine Auf-
schiebung nachgesucht, wendet der Jade sich an den König und bittet er
1743, den 29. Mai, daes Exekution befohlen and nicht aufgeschoben werden
möchte, bis er sein Recht erhalten. Unter dem 1. Juni 1743 wird das Hof-
gericht zu Cöslin beauftragt, das Weitere (was? nicht bekannt geworden) zn
veranlassen. (Geh. St.-Arch.) — Auf Antrag der Hanowschen Vettern tob
24. December 1744, die Pollnowschen an Zirchow und dem Schwerinschen An-
theil Seidel etc. mitznbelehnen, ist auch der Lehnsbrief vom 28. April 1746 auf
Joachim Ernst nnd seine Brüder zur gesäumten Hand ausgefertigt worden.
— Nachdem er 1759 ohne männliche Erben, auch seine nachgelassene Tochter
Dorothea Elisabeth mit ihrer Mutter bald darauf gestorben waren, verglichen
sich seine Brüder N. 176, 177 und 179 den 16. Juni 1764 dahin, dass Joachim
Ernsts Güter an den Bruder Franz 178 kamen.
Besitz: Natzlaf, Bozog b und Nadebahr bekam er vom Vater in
der brüderlichen Erbtheilung den 22. Juli 1738; Datjow bekam er des
22. Juli 1736 in LehnsfoUe von N. 185.
Gem.: Juliane Elisabeth v. Kleist; bei der Taufe der Louise Elisa-
beth Caroline v. Bahmel aus Kösternitz ist sie nebst Otto v. Kleist nnd Fru
Barbara Louise v. Rahmel-Viverow Tanfzeuge; sie ist zwischen 1759 bis 1764
gestorben.
Tochter: Dorothea Elisabeth, die zwischen 1759 und 1764 ge-
storben ist.
176. Pater, 2. 8- v. 134, Zarrenthin; geb. c. 1718, gest. den 5. Septem-
ber 1787. Vas.-Tab. 1756 — 43 Jahre alt. Er hat studirt. Landrath dei
Demminer (auch Treptower a. T.) Kreises. — 1743, den 21. Januar, wurde er
Landrath des Demmin-Treptow a. d. T. Kreises. 1748 Curator der 8t. Marien-
Kirche und des Stifts zu Stettin. — Bei der am 9. August 1763 von Johann
Achaz Felix Bielke zu Stettin zur 500jährigen Jubelfeier des 8t. Marienstiftei
gehaltenen Fredigt wurden als Gnratoren aufgeführt: Georg v. Eickstedt,
Christoph Friedrich v. Borcke und als 3. der Hochwohlgeborne Herr Feter
v. Glasenapp, hochverdienter pommerscher Landrath nnd Direc tor des Demmiu-
und Treptowschen Kreises, Erb-, Burg- und Schlossgesessener auf Pollnow,
Erbherr der Güter Zarrentin, Beussin Benzin, Klinkenberg etc.; deren Beligion
und Treue in dem Dienste unseres grossen Friedrich eine bleibende Zierde ge-
wesen. — 1746 hatte Feter v. Gl. einen Lutherischen Katechismus entworfen
nnd eingeführt. — 1768 wurde Peter vorpommerscher Landesdirector,
1766 auf seinen Wunsch von diesen Aemtem entbunden, jedoch 1772, den
8. December, wieder Landrath des Demminer etc. Kreises und auch wieder
Landesdirector. — 1786, den 26. December, bittet Feter, vereint mit seinem
älteren Brnder N. 175, dass den minorennen Geschwistern ein Vormund be-
stellt, dem Herrn Vice - Präsidenten v. Eichmann zu Cöslin ein Tutorium in
solita forma zur Erbtheilang ausgefertigt werde, welches letztere auch unter
dem 9. Januar und 30. Juli 1788 geschieht Unter dem 24. April 17:18, behufs
dieser Vornahme der Erbtheilung, wiederholten sie eine Bitte an 8e. Majestät,
dass ihren minorennen Geschwistern ein Vormund bestellt werde. Inzwischen
war der Bruder des Vaters, der Hauptmann v. GL 185 gestorben. Es erfolgt
an den Hofgerichtarath LBper zu Stargard die Königliche Ordre, dass nach
geschehener Division der ältere Bruder ihnen zum Vormund gesetzt werde. —
1788, den 24. August. Peter v. GL, als Curator seines Bruders Carl N. 179,
wendet sich an Se MajeBtät: Der mecklenburgische Oberhofmeister v. Maltsahn
Jigitizccty G00g[c
hat bereite bei ihres Vaters Leben 5 Landhiifon von ihrem Antheil in Kartlow
und Krnckow in Anspruch genommen nnd will solchen als sein Lehn reltliren,
hat anch in Stettin bei der Regierung erreicht, dass es geschehen könne. In-
zwischen, da der Vater N. 134 gestorben, will Carl v. Gl. 179, dem diese Güter
anch angefallen sind, dagegen remonstriren, nmsomehr, als diese Otiter von
der seligen Mutter herrühren nnd der Prozess bei dem Hofgericht in Stargard
geführt werden mnss. Am 8. September 1738 erfolgt der Bescheid, dass nun-
mehr die Sache bei der Regierung zn Stettin weiter fortgesetzt werden solle.
— 1739, den 10. October, ist der Lehnbrief über die vorpora morschen (neuen)
Lehne für diese 6 Brüder nnd Erben ausgefertigt worden; den 2. August 1740
erfolgt Investitur. — 1789, den 16. Februar, bitten seligen Gommissanns Franz
t. Gl. N. 184 Erben, in Vorpommern gesessen, dass die Sache der Maria
v. Gl., verehelichten v. Keffenbringk (s. N. 134 und 93), da der Eofrath
Bernhardi gestorben, dem Hofgericht zn Stargard auf dem Wege des Prozesses,
nicht der Commission, tibergeben werde; Vater und Vatarbruder, N. 134 und
]:i5, sind bereits todt. — Entscheidung von Berlin, den 12. März 1739, lautet:
„Weil die Sache in Commission schwebt, kann nicht deferiret werden." —
Peter v. Gl. hatte mit einem Postsekretair am Ende einen weitläuftigen Pro-
zess. Der selige Vater Franz hatte von der Fran Lieutenant Schultz, jetzigen
am Ende, ein Capital von 1800 Rthl. aufgenommen, was sie ihm jetzt 1739
aufgekündigt hatte, worauf Peter ihr erwiderte, dass dies Capital derReetzer
Havel überwiesen sei und sie sich an seinen Bruder auf Beetz zu wenden
habe. Am Ende schickt ihm und an „sammüiche Erben in Zarrentin" ein
Monitormm und will Exekution vollstrecken lassen, welche letztere nicht aus-
geführt wird, sondern Peter v. Gl. weist den Riager darauf hin, bei der
Königlichen Regierung Vorstellung zu machen, dass nicht er der Betreffende,
sondern auf Reetz erkannt werden müsse, wo das Geld eingetragen, es im Be-
zirk des Hofgerichts liege und von diesem besser beurtheilt werden könnte.
Der Rechtsanwalt des Peter v. Gl. war Christian Andreas Löper. — Die
Regierung, welche diese Remonstrationen des Peter v. Gl. Querelen nennt,
ihm vorhält, dass er ein Reskript vom 5. Juli bis 3. August zurückbehalten
habe, weil es nicht nach seinem Sinne gewesen, er bereits früher schon durch
seinen damaligen Rechtsanwalt, welcher die väterlichen Angelegenheiten zu
ordnen hatte, anf diesen Posten aufmerksam gemacht worden sei, legt ihm eine
Strafe von 30 Rthl. auf. — Inzwischen, den 27. Harz 1789, hatte Peter v. Gl.
an Se. Majestät folgender Art berichtet: Es habe ihn der Postsekretair am Ende
wegen einer Seh nid fordern ng von 1300 Rthl., die noch von Beinern seligen
Vater herrühre, bei der Königlichen Regierung verklagt und ein Arrestatorium
an die v. Haltzahne ausgebracht; es spiele hier der v. Maltzahosche Prozess
mit wegen der Hufen Kartlow und Kruckow (die 1800 Rthl. haben wohl erst
auf Zarrentin gestanden und sind auf Krnckow übertragen worden?); in der
brüderlichen Theilong sind die 1800 Rthl. anf die Kavel Beetz Übergegangen.
Peter weist verschiedene TJebergriffe der Regierung nach und bittet, dass
diese Angelegenheit vor das Hofgericht zu Stargard, als forum competenz ge-
wiesen werde. — Die Regierung dagegen klagt bei Sr. Majestät, wie das Be-
nehmen und besonders das des Advokaten Löper ein Unfug und Weitläuftig-
keiten bereitendes sei und bittet, da der pp. Löper ans blossen Chikanen die
Regierung insnltirt and sie zu verunglimpfen sich untersteht, damit dieselbe
fernerem Frevel und dergleichen muthwilligen Advokaten nicht exponirt sei, um
gnädigen Schatz. (Geh. St.-Arch.) — 1740, den 14. November. Zarrentin.
Peter v. GL bittet, für seinen jüngsten Bruder Heinrich Andreas (180), dem
die Guter Vettrin und Reetz in der brüderlichen Theilnng zugefallen and da
er glaubt, dass es den obwaltenden Umstanden zufolge convenabler sei, dass
ihm veniam aetatis ertheilt werde; es sei beschwerlich, seinen Vormund immer
erst 6 Heilen nach seinen Gütern holen zn müssen; wenngleich sein ältester
Bruder Joachim Ernst in der Nähe wohne, den er um Rath fragen könne
aby Google
— 870 —
würde die Bitte, ihn bei einem Alter von 23 Jahren majorenn zn erklären,
nicht als ausserordentlich zn betrachten sein. Darauf erfolgt: Berlin, den
19. December 1740. Heinrich Andreas v. 91. solle selbst für sieh veniam
aetatis nachsuchen and mit einem von ihm unterschriebenen Memorial nebst
einem Originaltaufschein einkommen, sowie ein Attest seines bisherigen Vor-
mundes beilegen. — 1744 wird anch seitens der Manowschen Vettern die Mit-
belehuung für Peter nebst Beinen Brüdern auf Zirchow nnd den zeitweise
gewesenen Schwermachen Antheil an Seidel erbeten, diese resp. ertheilt. —
Cab.-Ordre vom 28. April 1752: An den Geheimen Etats -Minister Freiherrn
v. Dankelmann. — Da aus dem katholischen Pastorat zn Bochum nnd ans dem
Stifte zn Emmerich im Klevescben, wo durch Aussterben (in letzterem des
Canonicus Becker) von ersterem 550 Till, von letzterem 1600 TM. erledigt
sind: so werden beides zusammen dem Landrath Demmin- nnd Treptow' sehen
Kreises v. Glasenapp zu einigem Sonlagement wegen einiger auf seinen Gütern
in den letzten Jahren ihn getroffener grossen Unglücksfälle, wovon die Taxe
weit fiber 4000 Tbl. gehet, überwiesen, ohne Stempelgebühren etc. — 1764,
den 28. Juni, berichtet Landrath Peter v. Gl. über die in den v. Maltzann-
schen Gütern Philippshof, Priebaleben nnd Henningshof stattgehabten Kriegs*
Verwüstungen und gebrachten Opfer. — 1765, den 18. Hai, ergeht an Landrath
Peter v. Gl. ein allerhöchstes Gabinetsschreiben wegen der ihm verliehenen
v. TTslar'schen Lehnsstammgelder ans Halberstadt im Betrage von 870 Tbl
mit dem Hinweise wohl, nicht drangen zn wollen, worauf er unter dem
29. Hai 1755 von Zarrentin ans berichtet, dass es ihm nicht einfalle, des
Oberstlieutenant v. Geist hinterlassenen Unmündigen durch Beitreibung dieses
v. Uslarschen Lehnsstammes durch frühere Auszahlung beschwerlich in fallen,
wenngleich er das Geld zu Meliorationen, wo er jetzt 6% geben müsse, eigent-
lich gebrauche. Die Zinsen milchte er von der Zeit des Ablebens des Oberst
v. Uslar, dem l.Uecembor a. c. ausgezahlt haben. — 1702, den 3. December,
Zarrentin. Der Landrath Peter v. Gl. fragt bei dem Geheimen fiath, Etato-
minister und Grosskanzler an, resp. eine Entscheidung herbeizuführen: Nach-
dem erlaubt worden, dass adlige Güter an Bürgerliche verkauft werden dürfen,
man aber nicht wisse, ob die Allodiflcirnug anch dann gleich stattfinde, er in
der Lage sei, in Hinterpommern zwei im Kriege verwüstete Güter von seinen
beiden verstorbenen Brüdern annehmen zu müssen, die er, nm sich nicht zu
ruiniren, verkaufen möchte: so erlaube er sich die Bitte nm Aufklärung resp.
Entscheidung. Es erfolgt den 14. December 1762 die abschlftgliche Antwort,
dass das (Allodiflcirium) zwar nach Sr. Majestät Willensmeinung geschehen,
jedoch noch nichts darüber befohlen sei. (Geh. 8t. -Aren.) — Den 12. Februar
1762 war nämlich die Verkanfserlanbniss adliger Güter an bürgerliche Leute
ertheilt worden. — 1782, den 15. Juni, machte Peter sein Testament, dem er
am 18. Januar 1786 ein Codicill anhing; die Publikation desselben erfolgte
den 8. und 28. September 1787. — Mit ihm starb am 5. September 1787 das
Pollnowsche Hans aus.
Besitz: Zarrentin, Leussin und Klinkenberg nebst Pert. nahm
er in der brüderlichen Erbtheilung am 22. Juli 1738 für 14,900 Tbl. an; Benzin,
Kruckow, s. N. 179 nnd Nichte, Tochter von N. 177; Zarrentin mit 13 Hufen
21 Morgen, Klinkenberg mit 2 Hufen 27 Morgen, Leussin mit 10 Hufen
21 Morgen versteuert, wurden 30,000 Tbl. Werth gerechnet. Es gehörten
hierher noch die halbe Ziegelei von Vorwerk Demmin, Sanskow, die
Zachareyer Mühle, Holzung und Wiesen bei Sanzkow, Marienfelde,
Anth. Gartlow etc. Da diese Vorpommerschen Lehne als: Zarrentin, Leussin,
Klinkenberg, Barkow, Kruckow etc. mit ihm auf den Fall standen, wurde auf
seinen Antrag von dem König Friedrich Wilhelm IL, am 26. März 1787, das
Lehenanwartsrecht an diese Güter dem Sohne seiner Brudertochter (s. N. 177),
dem Kammerherrn Peter Franz Heinrich Ernst Freiherrn v. Bobeck verliehen.
177. Felix. 3. S. v. 184. Benzin, lebt 1738, vor 1757, oder 1767 gest
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— 271 —
Yas.-Tab. 1756. — 48 Jahr (Benzin). Er hat studirt. Um 1758 wohnte er
auch auf Natzlaf . — Watstrack, Dähnert fahren ihn auf schriftstellerischem
Gebiet als berühmt an und wird ein Schreiben (biographisch) an, resp. über
den Genral- Feld mar sc hall C. G. Grafen v. Schwerin in der Pommerachen
Bibliothek B. n. 8. 740 hervorgehoben; der Titel lautet: Die Grösse des
hochgraflich und adligen Schwerinschen Namens, ein Sendschreiben an Se.
Excellenz den Hochgebornen Grafen und Herrn C. C. Grafen von Schwerin,
Sr. Königlichen Majestät in Prensaen hochbe trautem General-Feldmarschall etc.
durch Felix von Glasenapp Equ. Pomm. der Greifs waldscheu Gelehrten
Gesellschaft Hitglied. Greifswald, den 27. October 1753. — 1739, den
16. Februar, Stargard, bitten des seligen Commissar Franz v. Gl. in Vor-
pommern gesessen, Erben, dass die Sache der Marie v. Glasenapp, verehlicbten
KefTenbringk (b. N. 98), da der Hofrath Bernhard! gestorben, ihr der Erben
Vater und Vaterbroder anch todt seien, dem Hofgericht zu Stargard auf dem
Wege des Prozesses (nicht der Kommission) übergeben werde. Es erfolgte
die Entscheidung: „Weil die Sache in Kommission schwebt, kann nicht deferiret
werden." Berlin, den 12. März 1739. — Der Lehnbrief über die nenen Vor-
pommerschen Lehne, auf die 6 Brüder und Erben, auch auf Felix lautend, ist
vom 10. October 1739 datirt. — 1742, den 21. Januar, Benzin, Felix v. Gl.
klagt, dass ihm, wie es schon bei Vaters Lebzeiten geschehen, Bauern mit
Weib und Kind, auch Ledige aus Furcht vor Werbung etc. nach Schwedisch-
Pommern desertirt seien und in Folge dessen die Ackerwirthschaft nicht be-
stehen könne; er bittet, dass die Schwedische Regierung aufgefordert werde,
die Leute, wenn sie ihr nahmhaft gemacht werden, sofort znrückzngeatellen.
Berlin, den 3. März 1742, an die Stettinsche Regierung, dass die Regierung
in Stralsund aufgefordert werde, dem Anliegen zu genügen. — Die Hanowschen
Vettern Peter, Caspar und Joachim v. Gl. bitten den 24. Dezember 1744, dass
ihre Pollnowschen Vettern, also anch Felix, mit Zirchow und dem 8. Z. ge-
wesenen v. Schwerinschen Antheil an Seidel zur gesammten Hand mit belehnt
werden möchten, was anch den 28. April 1746 geschieht.
Besitz: Benzin fiel ihm in der brüderlichen Erbtheilnng den 22. Juli
1738 für 10,000 rthl. zu. 1750, den 3. März nahmen es seine Brüder N. 176
und 179 in Besitz; es war Felix wohl schon wirthschaftsmüde als Schriftsteller.
Gem.: N. N. v. Podewils (oder v. Schwerin?).
Sohn: 228.
Tochter: Magdalena Sophia Charlotte 'Friederike, geb. 1743.
Hochzeit den 14. Juli 1769 zu Kruckow mit Carl Franz v. Sobeck, geb.
den 29. Mai 1721, gest. den 2. November 1778 als General-Major, Chef des
Infanterie-Regiments No. 30 (Anklam), wahrend des Baierischen Erbfolgekrieges
zu Dresden am Schlagnass. Sie war die Letzte des Hauses Pollnow und
bekam für sich und ihre Nachkommen in sp. für ihren Sohn, den Kammerherrn
Peter Franz Heinrich Ernst v. Sobeck (1790) die neuen Lehne dieses Hauses
in Vorpommern als: Kruckow, 46 Hufen und 8 Morgen, Barkow, 6 Hufen
22 Morgen auf 40,000 rthl. Werth, Benzin, Zarrentin, Leussin, Klinkenberg etc.
(s. Onkel N. 176 und 179); ihre Nachkommen besitzen dieselben zum Theil
noch heute. Sie starb den 29. Juni 1822 zu Zarrentin als Wittwe, 79 Jahre alt
178. 'Franz Christian. 4, S. v. 134. Pollnow, lebt 1788, gest. den
28. Mars 1771 zn Pollnow nnd hinterliess nur eine Schwester und einen Bruder.
Vas.-Tab. 1756, 41 Jahr» alt. Er hat studirt. Landrath, Hofgerichts- und
auch Regiernngsrath. — 1746 wurde Franz v. Gl. in COslin als Hof-
gerichtarath introdncirt. 1749, den 20. März wurde er als Regiernngsrath
zum Landrath des Kreises bestellt; die Beat&ttigung erfolgte 1768, den
8. September zum Landrath des Sohlawer nnd Pollnower Kreises. — 1764, den
19. Dezember wurde eine Verordnung wegen Uebemahme des Bnrggerichts-
verweser- Amtes zn Bublitz an ihn erlassen, worauf er krankheitshalber (?)
den Abschied nahm und dann als Regiorungsrath a. D. auf Pollnow, zuletzt
aby Google
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freilich sehr kränklich, lebte. — 1739, den 16. Februar bitten de« seligen
Kommissar Franz T. Gl., in Vorpommern gesessen, Erben, auch hier Franz, das«
die Sache der Maria v. Gl., vermählten v. Keffenbringk, da der Hofrath Bern-
hard! gestorben, dem Hofgericht zn Stargard auf dem Wege des Prozesses
(nicht der Kommission) übergeben werde. Vater und Vaterbrüder, die Brüder
der Maria v. Gl. waren bereits todt. Die Entscheidung darauf von Berlin,
den 12. März 1739 war.- „da die Sache in Kommission bereits schwebe, könne
nicht deferiret werden." — Der Lehnbrief Aber die neuen Vorpommerschen Lehne
war vom 10. October 1789 datirt, lautete anf die G Bruder und Erben, also
auf Franz ebenfalls — 1740 sah der Regierungsrath Franz v. Gl. sich
gonöthigt. gegen Rath und Bürgerschaft von Follnow, wie bereits Öfter geschehen,
klagbar vorzugehen und zwar wegen gewaltsamer Opposition gegen die
s "huldigen Reparaturen der Mühle und des Dammes. - Schon vor 1737 waren
dergleichen Weigerungen und Tumulte seitens der Spitzen und der Bürgerschaft
Pollnows vorgekommen, denen der Hauptmann Joachim Ernst v. Gl. energisch
entgegen getreten, Strafe herbeigeführt, den Schutzthaler für Instandhaltung
von Damm und Brücke erstritten and freilieb gegen Bürgermeister, Bathsherren
und Richter nicht in den zartesten Phrasen sich ausgelassen hatte, was in
einem Erkenntniss der Regierang za Stettin vom 8. Januar 1740 als Injurien
bezeichnet, von den Pollnower Rathsmannern etc. demonstrativ aufgebauscht
worden war. 1604, den 24. Januar war schon ein gerichtliches Erkenntniss,
durch den Herzog Bogislaf sanetionirt, darüber ergangen, was die Stadt
Pollnow zu erhalten und was sie ihrerseits dafür der Herrschaft zn leisten hatte.
1618 bereits wurde durch Felix 71, Otto Rüdiger 67 und Peter 68 v. GL.mit
der Stadt Pollnow ein humaner Vergleich, der spater 1682 noch gemildert
wurde, abgeschlossen, welchen dieselbe immer mehr zu ihrem Vortheil auszu-
legen und auszubeuten suchte, indem Öfter dagegen appellirt and opponirt
worden ist; so auch 1727 betreffs der Brücke durch den Bürgermeister und
Schneider Stein (s. N. 134). - 1740, den 13. Harz verfugte 8e. Majestät au
das Pomm. Hofgericht: „Weilen diese (die Pollnower) dieser an sie ergangenen
Commination ohngeachtet besagte Reparation nicht besorget, vielmehr sich
dagegen gewaltsam opponirt, so habet ihr dieser Commination zu Folge durch
den Landreuter beides auf des Raths und des Bürgermeisters Kosten anfertigen
zu lassen, und demnächst die Exekution zu erneuern, und wegen der gewalt-
samen Opposition Fiscum wider sie zn excitiren; wenn aber demnächst es einer
mil itairischen Exekution gebrauchen sollte, davon näher zn berichten." — Unter
dem 7. September 1740 berichtet das Hofgericht COslin: Der Exekutor habe
10 Bürger, welche 10 rtlil. zum Bau der Brücke beitragen sollen, sich jedoch
weigerten, in das Stockhaus bringen Bollen, worauf ein allgemeiner Aufstand,
an dem sich auch 2u Mann, aus Bublitz anwesend, betheiligt haben; die Leute
sind iu solcher Rage gewesen, dass sie den Exekutor zu nichte geschlagen,
so dass das Blut niebt hat gestillt werden können ; das hatten sie schon 2 mal
gethan und wolle der Exekutor nicht mehr hin. Es solle der Bürgermeister
Stein an der Rebellion Schuld sein, welcher vorgeladen und auch anf Vor-
forderung des Fiskus nicht erschienen sei. Die Klage der v. Glasenapp habe
das offenbare Recht zur Seite. Es wird um ein Militairkommando gebeten,
welches in Pollnow eingelegt, so lange bleiben dürfte, bis die Bürger gezahlt,
reBp. ruhig wären; in Rummelsbnrg lagen schon 50 Mann, wo bereits auch
Aufregung gewesen. — 1740, den 22. September, Berlin. Es wird für Pollnow
ein Exekutions-Hilitair-Kommando von 1 Offizier, 1 Unteroffizier und 12 Dra-
gonern vom Regiment de la Hotte, vorläufig auf 8 Tage, welches jedoch vom
25. November 1740 bis 31. Januar 1741 dort verbleiben rnuaste, beordert
Die Rädelsführer sollen auf die Festung abgeführt werden, der Bürgermeister
and etliche Bürger werden eingesperrt. Die ganze Bürgerschaft hat durch
Deputirte ihrer Herrschaft v. Glasenapp auf dem Schlossplatze
Öffentlich Abbitte zn thun, am Verzeihung za bitten und erneut Gehorsam
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zu versprechen, auch von den betreffendes Personen nach Proportion ange-
messene Geldstrafen zu entrichten. Die Untersuchung und Exekution, resp.
Strafvollstreckung dauert längere Zeit fort. Die Einquartierung war Jedoch
den Pollnowern sehr unangenehm. — 1743, den 19. Dezember, Cöslin, ward
einigen Burgern, welche Festungsarrest „in die Karre" erhalten und die
flehentlich gebeten hatten, die Strafe in Geldbusse umzuwandeln, nachdem sie
bereits 11 Wochen gesessen hatten, Gnade auf V» der Strafe ertheilt — Auf
Interzession des Regierungsraths Franz v. Gl. wird durch Cabinets-Ordre vom
16. Oetober 1750 noch den 4 pollnowschen Unterthanen Wilke, Lutzke, Martin
Pocb und Peter Kutzke die Festungsstrafe erlassen. — Die Unruhen dauern
indessen in Pollnow fort, selbst 1798 unter der Herrschaft der v. Wrangel
noch. — 1748 wurde Pollnow durch Fenersbrunst sehr mitgenommen, Kirche,
Schule etc. waren niedergebrannt, und wurde auf Cabinets-Ordre vom 12. De-
zember 1748 eine Kolleote gesammelt — 1746, den 14. November erliess der
Esgiemngsrath Franz v. Gl. der Stadt Pollnow die Burg- und Schaardienste,
Pflügen, Eggen auf den Achthufen, gewisse Fuhren, Schafwaschen, -Scheeren
etc., wofür die Stadt 1200 rthl. entrichtete; einen Ort Fichten am Gruhlichen-
berge, der an die herrschaftliche Forst stiess, wieder abtrat und sich aufs
Neue verpflichtete, die Mühle, Damme in gutem Stand zu erhalten. Im Uebrigen
blieb es bei dem Vertrage von 1613 (s. Urk. N. 32). — 1746, den 28. April
wir auch Franz v. Gl. mit seinen Brüdern und Erben auf Ansuchen seiner
Manowscben Vettern vom 29. Dezember 1744 an Zirchow und an dem zeitweise
gewesenen v. Schwerinschen Antheil an Seidel zur gesammten Hand mit
belehnt — 1770, den 5. September bereits sehr krank, bittet Franz v. Gl.
auf Pollnow am Indult; das Königliche Hofgericht wird beauftragt, ob er zum
Indult qualificiret sei; der Indult erfolgt, aber nicht auf längere Zeit; er starb
ja bekanntlich am 21. Harz 1771 zu Pollnow.
Besitz: Schloss, Stadt und Vorwerk Pollnow, 'cum pert. Fichthof,
ßadarang, Förde, J&tzingen, der Gadning, Billerteich, bei Sydow die
Jagd etc. Diese Guter waren nach dem Absterben von N. 135 an ihn und
seine Brüder gekommen, welche letztere am 22. Juli 1738 eine Theilung sämmt-
licher Guter, die ihnen von diesem Onkel und ihrem Vater zugefallen waren,
vornahmen und Franz diese für 12 867 rthl. 18 gr. annahm. — Kochow kaufte
er am 27. April 1741 von der Wittwe des Claus v. Lettow, Beninga Hedwig
v. Below. Diese Güter kamen sämmtlich später in Concurs und wurden aus
demselben für das Meistgebot von 14 700 rthl. dem Friedrich Ernst v. Wrangel,
Major beim v.Winterf einsehen Infanterie-Regiment 1773 zugeschlagen. Natzlaf,
Bozog b, Nadebahr, Datjow Übernahm er den 16. Juni 1764 nach dem Tode
von N. 175 (s. dort); am 20. Februar 1768 verkaufte er sie aber an seinen
Schwager Bogislaf Lorenz v. Lettow, Hauptmann im Regiment v. Billerbeck,
und zwar Natzlaf, 4 Bauern in Bozog und Datjow, erblich. Die Präclnsion
der Familie v. Glasenapp erfolgte den 8. Januar 1770.
Gem.: Anna Clara v. Glasenapp; Aeltern: N. 168 (s. dort); sie war
1734 bereits mit dem Lieutenant v. Kleist im v. Grumbkowschen Regiment
versprochen, der Oonsens zur Verheirathang mit seiner Mntterbrudertochter
war beantragt worden, die Hochzeit hat aber wohl nicht stattgefunden.
179. 'Carl Friedrich, 5. S. v. 134, Barkow; er starb den 2. September
1772. Vas.-Tab. 1756 — 39 Jahre alt. Lieutenant beim Regiment v. Borcke;
au Hauptmann a. D. war er auch einige Jahre Landrath des Demminscheu
Kreises. — Peter v. Gl. als Kurator seines Bruders Carl trägt an: der
mecklenburgische Oberhofmeister v. Maltzahn hat bereite bei unseres Vaters
Lebzeiten 5 Landhufen von nnserm Antheil in Kartlow and Kruckow in An-
spruch genommen und will solche als sein Lehen reloiren, hat auch bei der
Stettiner Regierung erreicht, dass es geschehen könne. Inzwischen ist aber
dar Vater (134) gestorben. Carl, dem sie zugefallen, wird dagegen re-
monitriren, um so mehr, als diese Guter von der seligen Matter herrühren and
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der Prozess bei dem Hofgericht zu Stargard geführt werden mnis. Die Ent-
scheidung vom 3. September 1788 lautet, das» nunmehr die Sache bei der
Regierung zu Stettin fortgesetzt werden soll. — Der Fähnrich Carl Friedrich
v. Gl. berichtet den 5. Anglist 1739 von Wesel aas Sr. Majestät: Nachdem
die Gebrüder und Vettern v. Haltzahn die eingeklagten Htffe zn Krnckow nnd
Kartlow, die bisher der Beiige Kommissar y. Glasenapp nnd dessen Erben be-
aasaen, relniren und die Regierung zn Stettin für die Haltzahn entschieden:
werden die v. Gl. Erben zum 20. Angust 1739 nach Stettin eingeladen, um
mit ihren Creditores, so sich alsdann melden möchten, zn liquidiren nnd ihre
Sache in Sichtigkeit zn bringen, event. dass die Höfe geräumt werden können.
Er bittet: „da er 1, als Soldat ohne Königlichen Be fehl nicht auf Urlaub nach.
Stettin sich begeben kann, 2. die Liquidationen und Berechnungen seine Gegen-
wart erheischen, 3. sein seliger Vater diese Güter einst von den v. Fodewilt
pro doia ganz verwüstet empfangen, in den eisernen Kriegszeiten Brand und
Verheerung erlitten, die Lehnsprästande, schwere Contribntion abgetragen und
grosse Meliorationen daher gemacht, welche 4. ihm vergütet werden und von
Uim ausfindig gemacht und festgestellt werden müssen, 5. er nicht weiss, ob
er zn der Abtretung dieser in der Theilung ihm zugefallenen Höfe und Hufen
de jure gehalten ist; 6. er minorenn und über die Situation nnd Sache nicht
informirt, 7. keine legitimam personam standi in jnditio, und wenn etwa an was
bei dieser Sache versäumt sein sollte, welches doch dato nicht weiss; das bene-
ficium restitationis in integrum vor mich habe: Se. Majestät möchten befehlen,
dass die Königliche Regierung die Sache so lange beanstande, bis er Infor-
mation oder ein Curatorium litis constituiret und er zu der Liquitados, wenn
er doch zugegen sein müaste, ihm Urlaub zur Hinreise ertheilt werden möchte,
auch dass die Regierung Sr. Majestät einen wahren Rapport abstatten müsste
ad 7 schlagt er den Anditeur des v. Kalksteinschen Regiments v. Pawlowski
vor." 1739, den 11. August befiehlt der König, dass dem Portepee-Fähnrich
v. Glasenapp des Jung-Borckenschen Regiments ein Kurator gestellt nnd die
Sachen aufgeschoben werden sollen; ein Kurator, der dessen Jura in diesen
Frozess gehörig beobachten könne; es (das Gericht) muss auch Supplikant hier-
nächst denselben Aber das Nöthige gehörig instruiren, im Uebrigen aber sieb
von selbst bescheiden, dass das Ansuchen, die Sache bis zu erhaltenem Urlaub
auszusetzen nnd solchergestalt gleichsam ein Justitium anzuführen, nicht statt-
finden kann. (Geh. St.-Arch.) — Auch auf Carl Friedrich v. GL ist der
Lehnbmf vom 10. Oetober 1739 über die neuen vorpommerschen Lehne nebst
den andern Brüdern nnd ihren resp. Erben ausgestellt. — 1739, den 16- Fe-
bruar, Stargard. Es bitten des seligen Commissar Franz v. Gl. Erben, in
Vorpommern gesessen, dass die Sache der Maria v. Gl , verehelichten v. Keffen-
bringk, also Carls Tante, da der Hofrath Bernhardt gestorben, dem Hof-
gericht zu Stargard auf dem Wege des Prozesses (nicht der Kommission)
übergeben werde. - Königliche Entscheidung Berlin, den 12. Harz 1739:
.Weil die Sache in Kommission schwebt, kann nicht deferiret werden." —
Bei König: 1789. Carl v. Gl. Fähnrich bei Jung-Borcke in Wesel, dann
Lieutenant beim Regiment v. Glasenapp (Leib-Garde) gewesen. Er stand
später im Regiment Bewern zu Wesel, nahm krankheitshalber den Abschied,
nnd ging anf seine Güter. Bei Errichtung des Ingerslebenschen Grenadier-
Bataillons erinnerte sich der Herzog von Bewern seiner als umsichtigen Offi-
ziers, bietet ihm eine Compagnie an, er wird Hauptmann, nahm jedoch bald
wieder seinen Abschied nnd wurde dann Landrath des Demminschen Kreises.
— 1740 relnirt er von Johann v. Kunzmann einen Theil des Lehne Barkow.
— Auf Antrag seiner Manowschen Vettern, den 24. Dezember 1744, wird auch
Carl v. Gl. uebst seinen Brüdern mit Zirchow und mit dem zeitweise ge-
wesenen v. Schwermachen Antbeil Seidel den 28. April 1746 belehnt
Besitz: Barkow, Krnckow-Antheil bekam er in der brüderlichen Erb-
theilung den 22. Juli 1738 im Werth von 15 700 rthl.; das TTebrige von
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Kruekow, bestehend aus den 4 Maltzahnschen Hafen and Höfen kaufte er mit
■einen 5 Brüdern vom Hauptmann Hans Bernd y. Kaltzahn für 3U00 rthl. im
September 1746. — Benzin, welche« bisher Binder N. 177 besessen, nahm
er mit Bruder 176 zusammen in Besitz. Nachdem er ohne Lehnserben ge-
storben und seine Lehne an die Bruder gefallen waren, überliesseu diese also
N. 176 u. 177 am 8. Harz 1774 diese Guter an die Tochter von Felix v. Gl.
N. 177 und an deren Gemahl (s. dort).
180. Heinrich Andreas, 6. 8. v. 184, Vettrin; geb. c. 1718, gest. den
16. Juli 1761. Vas.-Tab. 1756 (nicht 42, sondern) 88 Jahre alt Er hat studirt.
— 17S9, den 16. Februar, Stargard, bitten des seligen Commissar Franz v. Gl.,
in Vorpommern angesessen, Erben, dass die Bache der Maria v. Gl., verehe-
lichten v. Keffenbringk, da der Hofrath Bernhard!, desgl. auch ihr Täter und
Vaterbruder bereits gestorben, dem Hofgericht zu Stargard auf dem Wege
des Prozesses (nicht Kommission) übergeben werde, Der Bescheid von Berlin,
den 12. Harz 1789 lautet: „Weil die Sache in Kommission schwebt, bann
nicht deferiret werden." - 1740, den 14. November, Zarrentin. Feter v. Gl.
bittet für seinen jüngsten Bruder Heinrich Andreas v. GL, dem die Guter
Vettrin und Beetz etc. in der brüderlichen Theilung zugefallen und da er
glaubt, dass es seinen (Heinrichs) Umstanden convenabler sei, wenn er veniant
aStatis nachsucht, indem es beschwerlich, seinen Vormund immer 6 Heilen nach
seinen Gütern holen zu müssen, er auch bereits 28 Jahre alt sei, wenngleich
er noch seinen ältesten Bruder Joachim Ernst v. Gl., in der Nahe, um Bath
fragen könne: so dürfe die Bitte nicht ungerechtfertigt erscheinen, ihn also
für majorenn zu erklären, Darauf Entscheidung Berlin, den 19. Dezember
1740: Heinrich Andreas v. GL solle selbst für das veniam aetaüs nach-
suchen und mit einem von ihm unterschriebenen Memorial nebst einem Original-
taufschein begleitet einkommen, sowie ein Attest seines bisherigen Vormunds
beilegen. (Gh. 8t.-Arch.) — Der Lehnbrief übei die neuen vorpommerschen
Lehne vom 10. October 1739 auf die 6 Brüder und Erben lautet also auch auf
Heinrich Andreas r. GL — 1746, den 28. April, ein Lehnbrief, in dem auf
Antrag der Manowschen Vettern am 24. Dezember 1744 über Zirchow und
den gewesenen v. Schwerinschen Antheil von Seidel auch die Follnowschen
zur gesammten Hand, also auch Heinrich Andreas v. GL mit belehnt sind.
Besitz: Vettrin, Bozog a, Seiburg, Gr. Beetz, Fithrde Haupt-
anthoil, Hof in Sydow, Höfe in Pireow (Peirske bei Fapenzin), bekam er
den 22. Juli 1788 in der brüderlichen Erbtheilnng; Gr. Beetz und Föhrde
verkaufte er wiederkftuflich au 17. Januar 1747 an den Major Martin
Friedrich v. Below; Seiburg wurde, von Seiten des Hofgerichte Coslin
„da die lebenden Brüder verzichteten11, den 18. Juni 1770 an Lieutenant Ewald
Christian v. Lettow verkauft; Bozog a und Vettrin wurden laut Bescheid des
Hofgerichts Coslin, den 23. April 1762 seiner Wittwe Charlotte v. Zickelsheim
zuerkannt.
Gem.: Charlotte Amalie v. Zickelsheim; sie bekam Vettrin und
Bozog (a), welche Güter aber, nachdem sie in Concors gekommen, den 26. No-
vember 17ai an den Hauptmann Wilhelm v. Below verkauft wurden; sie ver-
heirathete sich dann mit Georg Philipp, Freiherrn von Bodeck und Ellgau,
Hauptmann a. D. 1769, den 1. Februar, Vettrin, bittet der Baron v. Bodeck
et Ellgan nebst Frau, gewesenen v. Glasenapp, auf Vettrin um Indult ; es wird
angegeben, dass sie auf Bozog und Seiburg keine Exiegsentechadigungsgelder
(Bassenschadenstandsgelder) erhalten haben und bitten um Indult für 5 Jahre
wegen der Zinsen, und 10 Jahre wegen der Capitalien, die sie den betreffenden
Kreditoren zu entrichten hatten. Betreffend den Werth der Güter etc. geben
sie an, dass das Eingebrachte der Frau auf die Güter 19,000 rthl. betragen
habe. Darauf erwidert die Begierung Coslin, den 27. Harz 1769, daas man
Be. Majestät mit solchen Sachen, ohne Noth, nicht belästigen solle und dass
die Bussengelder nicht hier in die Justiz gehörten; von Seiten des Gerichts
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ist festgestellt, dass ihr Mata 19,000 rthl. gewesen sei, jedoch auf die Yettm-
sehen Güter, die sie jure retentionis besitze nur 8450 rthl. eingetragen »eien;
nur der Regiernngsratb v. Glasenapp, Franz N. 178, habe anf die Güter ent-
sagt und seien die Andern noch nicht provocirt.
Nach Königs Collect waren nach dem Tode des Vaters
OKk /(Heinrieh Andreas v. Gl.) 8 unmündige Kinder vorhanden (etwa
Töchter- l Verwechselung mit N. 186 (?), vergL anch Nachtr. N. 32 und 88,
' \ zumal Camnitz im Bereich des väterlichen Besitzes liegt; jedoch
soll dort die Matter eine geborne v. Wedell gewesen sein).
181. Caspar Ott«. 1. 8. v. 187, Gellen, den 18. August 1716 wohl todt
182. Leopold Reinhold. 2. 8. y. 137, Gellen, den 18. Angnet 1716
wohl todt.
183. Georg Lupoid. 1. 8. v. 141, Kaaekow; geb. den 26. Min 1716,
gest den 27. Dezember 1767 als Capitata im Inralidenhanse zn Berlin. Er
kam aas Kasekow, den 8. Dezember 1780 in das Kadetten corps zn Berlin,
18'/» Jahre alt, wnrdedann dem Regiment v. Glasenapp zugetheüt, und den 19. Harz
1737 Fähnrich bei demselben, später Regiment Hake, dann Bornstedt, Winter-
feld, Knhnheim, wo er unter den 8 letzten Chefs Stabs-Capitain war und 1765
eine Compagnie im Invalidenhanse zn Berlin erhielt.
Gem.: N. N. ?
Sohn: 224.
184. Caspar Otts. 2. S. v. 141, Lübgnat; geb. den 28. September 1718,
gest. den 4. Mai 1769 als Capitain a. D. Er kam am 28. Harz 1788,
13 Jahre alt, ans Kasekow in das Kadettenhans zn Berlin, wnrde am 1. Harz
1787 Gefreiter-Corporal unter Roseler, war 1749 Lieutenant bei Jung Trcsckow,
1761 Capitain daselbst. — Ans den Landbnchacten Lübgust Toi. II, Fol 6:
Es hat der Justitiar Cmsing snb. 3. Juni 1767 angezeigt, dass, weil Ernst
Joachim v. Gl. (186) vor seinem Bruder Leopold Casimir v. Gl., 187, ver-
storben, die Lehne anf dieses einzigen Sohn Otto Beinhold v. Gl. (225) de-
voluirat waren, dass aber anch dieser, da er im Frühjahr 1760 beim Regiment
t. Mantsnffel in Dienst getreten, im Herbst bei der Torganer Batsille nms
Leben gekommen sei, nnd der Wittwe Bruder, der Capitain des v. Treackow-
schen Regiments, der rechte Lehnsfolger nnd dieser Capitain Caspar Otto
v. GL, der Sohn des seligen Caspar Otto v. Gl. (141) nnd Enkel des Ritt-
meisters Joachim Ernst v. GL (99) sei. Derselbe bittet am 28. Juni 1761
um Anfall seiner Lehnsgüter, da sein Grossvater nnd des Otto Reinholds v. GL
(225) Aoltervat er- Brüder waren (anch sein älterer Bruder N. 188 war schon
1757 gestorben). Am 31. Juni 1761 hat er seine Qualität nachgewiesen, ist
1765 pro possessio» annotdrt nnd im Besitz bestätigt worden.
Besitz: Gramenza, Antheil Flakenheide, Knssow a, Lübgusta,
Storkow b, Wrnckbütten. Zechendorf a, Znch b bekam er 1760 in
Lehnafolge von N. 225. Nach seinem Tode kamen diese Güter laut Aus-
einandersetzung der Lehnsfolger mit seiner Wittwe, den 12. August 1769, an
N. 188. Wnlflatzig, 2 Güter besass er durch seine Gemahlin.
Gem.: Kunigunde Sophia Agnes v. Strelitzka, i. V.: Michael
v. Strelitzki, i. M.: Eleonora Barbara v. Bosowka. Sie war in 1. Ehe, noch
im Oktober 1763, mit dem Rittmeister Carl Dietrich v. Frankenberg vermählt
gewesen nnd hatte zum Brantachatze am 2ü. August 1755 von ihrer Tante
das sogenannte Kleine Gut Wnlflatzig erhalten; ihre Aeltern besassen 1741 bereits
das sogenannte Fischergn t Wnlflatzig, welches sie ebenfalls als Heirathsgnt später
mit bekam; sie war also nur etwa 5 Jahre mit Caspar Otto v. Gl. vermählt.
— 1775 hatte ihr Fräulein Pauline v. Glasenapp (in der Geneologie nicht
einznrangiren gewesen; siehe Nachtrag N. 35) eine Hypothek von 700 rtbL
gekündigt nnd eingeklagt; da diese Wittwe v. Gl. jedoch erst nach V« Jahr
in der Lage sei, das Geld zn beschaffen, das Hofgericht bereits Execution voll-
strecken lassen will, bittet sie um Indult nnd sind besonders die Menbles ihr
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zn werthvoll und zu theuer. Sie wendet sich an Se. Majestät, N. -Stettin, den
23. Februar 177ft, um Aufschub unter folgenden Auslassungen : Sie besitze
Wulflatzke, über 6000 rthl. Werth, worauf nur 2600 rthl. Schulden seien,
700 ithl. seien ihr gekündigt (später am 24 November 1777 sind 500 rthl. für
Prediger Flögel auf Wulflatzke (Klein-) eingetragen?). Nach 3 Monaten habe
sie erst das Capital zusammen, besitze 2 Häuser in Neu-Stettin, habe noch
ein Ont in Wulflatzke, 3000 rthl. Werth, als einzige Erbin ihres 100 Jahre
alten Onkels zu erwarten nnd rechne man ihr Vormögen auf 11,000 rthl. mit
2600 rthl. Schulden. Das Hofgericht habe ihr auf die 700 rthl. ihre Meubles
versiegeln lassen, der Magistrat wolle nolena volens am 25. März eine Auction
ansetzen, ihre schönen Sachen verkaufen nnd da in Nea-Stettin nur Jnden and
kleine Handwerker, keine Standespersonen, welche die Meubles preiswürdig
kaufen könnten, wohnten, würden ausser der qu. Unannehmlichkeit statt
1400 rthl., die sie taxirt seien, kaum 100 rthl daraus gelöst werden. Sie
könne sich noch helfen, wenn Se. Majestät Gnade sie schützte, nnd nicht
ntiniren Hesse und ihr 8 Monat Frist gewähren Hesse, wodaon sie lieber ihre
beiden Häuser in Neu-Stettin verkaufen, als ihre Meubles opfern, auch ander-
weitig Eath schaffen wollte. 1776, den 2. März, Berlin, ergeht folgender
Befehl an das Hofgericht zu Cöslin: Dass, wenn Supplikants nachweisen
könne, dass sie binnen 3 Monaten das erwartete Activum richtig erhalten kann,
sofort Verfügung getroffen werde, dass durch Einstellung der auf den 25. März
angesetzten Auction ihrer Meubles, diese nur einbehalten werden sollen; der
daraus entstehende Schaden abgewandt werde; event. Bericht zu erstatten. —
1776 berichtet das Hofgericht Cöslin: Die Meubles seien Supplikantin wegen
einer Forderung des Fräuleins Pauline r. Glasenapp abgepfändet; erstere
glaube binnen 3 Monaten das Geld zu beschaffen, weil sie beide Häuser in
Neu-Stettin verkaufen könnte, von denen der Magistrat in Neu-Stettin zwar
behauptet, dass sie die Forderung um 502 rthl. nur, wenngleich sie in der
Feuerkasse mit 450 rthl. eingetragen, kaum decken würden; ferner producirt
sie einen Schuldschein von einem Lieutenant Joseph de Lattre Über 100 rthl-,
der aufgefordert sei, zu zahlen. Endlich habe ein angesessener, bemittelter
Herr von Burgedorf ihr 500 rthl. binnen 3 Monaten zu leihen versprochen;
jedoch kenne das Gericht nicht die beiden Herren und ihre Bürgschaft und
trage billiges Bedenken, der Wittwe r. Glasenapp die 3 monatliche Frist zu
gewähren, um so weniger, als der Termin nächstens verstrichen, die Pauline
v. Glasenapp derselben widerspricht, unter dem Vorgeben, wie sie ausser diesem
Capital nicht das geringste Vermögen habe, davon leben müsse. Darauf
wieder Königlicher Befehl an das Hofgericht zu Cöslin: Dass in genauer Be-
folgung des Reskripts vom 2. März 1776 es dem Hofgericht zur Pflicht
gemacht wäre, sich nach dem Herrn von Burgsdorf zu erkundigen, wo er sei,
wo er wohne etc. und die Beschaffenheit ihrer (der Wittwe) Hoffnung dadurch
auszumitteln. Es wird die Verabsäumung verwiesen und unter Versicherung
der Meubles wird die Frist vom 1. März bis nach 3 Monaten gewährt; der
Magistrat von Neu-Stettin sei zu benachrichtigen, sowie die Bittstellerin
(Geh. St-Arch.). — 1798, den 11. Juni verkaufte die Wittwe v. Glasenapp
diesen Antheil Wulflatzke, das Kleine Gut, an Ernst Henning v. Bonin und
behielt sie wohl noch die andern Antheile, als das „Fischergut" etc.; einer
dieser Antheile ist in der Vas.-Tab. von 1756 — Michael v. Strelitzki,
65 Jahre alt, Capitain a. D., Wulflatzke (nicht das Klein-), todter Kauf von
den v. Boninen für 7000 rthl. verzeichnet, letzteres ist also eist nach 1778 c.
in Besitz der v. Bonine zurückgekommen.
1S5. Wulff Friedrich, 8. S. V. 141 ; Kasekow. Geb. 1720, getauft den
8. Mai (Kirchenbuch Woltersdorf), ist 1760 todt. 1734 auf dem Pädagogkim
zu Stettin, kam den 8. März 1738, 17 Jahre alt, aus Kasekow in das Kadetten-
Corps zu Berlin, den 8. Juni 1740 Austritt und Page bei Prinz Heinrich (s.
168, bei CammeAz in Schlesien (?).
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186. Ernst Joachim, 1. 8. v. 146; Lübgust; geb. 1706, gast 1749, be-
stimmt 1753 todt. Er kam 1724 den 21. April, 17Vi Jahr alt, in du Ka-
dettenkorps zu Berlin, am 22. September 1725 als Fahnenjunker unter Jung
Schnlenburg. Das Regiment v. Schulenburg-Dragoner (Grenadier-Begiment a
Pferde) 1717 zn Halberstadt gegründet, stand 1720 mit 2 Comp, und Stab ii
Pasewalk, 1 Comp. Schwedt, 1 Comp. Uckermfinde, 1 Comp Alt-Damm etc.,
später, 10 Schwadronen stark, 1726 in Pasewalk. Garte, Gollnow, TJeckermünde,
Treptow a. T., Wollin. (Vargl. Geschichte des 3. Dragoner-Segiments). 1782
wnrde er Fähnrich und nahm als solcher 1787 seinen Abschied. — 1743 auf
der Huldigung, ging wieder in Kriegsdienste, in denen er sich 1744 befand,
jedoch krankheitshalber bald zurücktreten mosste. — Ans den Lau dbnc.hs- Acten
von Lübgust (ein altes v. Glasenappscb.es 8tammgnt und znm Theil spater
Lehn): Fol I. Nach dem den 5. Harz 1734 erfolgton Absterben des Besitzen
Joachim Beinhold v. Glasenapp (145) haben dessen beide Söhne Ernst
Joachim und Leopold Casimir (187) sich vermöge Thsilnngsrezeases, Id.
Lübgust, den 31. Juli 1784 auseinander und die Güter zu folgendem Werft
angesetzt:
QJd.
SA.
Lübgust a mit den ans Storkow dazu gehörigen Bauern . . .
16364
8588
3 849
471
850
4182
2488
1586
770
4
B
80
B
Storkow ohne die nach Lnbgnst gehörenden Bauern und andere
12
Der Antheil von Lübgust, wovon David Beinke Pachter ist .
-
Summa
32886
-
Diese Güter wurden in 2 Kaveln getheilt und erhielt
Ernst Joachim die Kavel Lübgust 16864 Gld. 4 Schul
nebst Antheil Wruckhütten und Antheil Lübgust, wo
David Beinke Pachter war 770 , — ,
zusammen 17134 Gld. 4 Schill.
Sein Bruder Leopold Casimir 187 die Gramenesche Kavel (des Weiteren a. dort).
Fol. 163: Vermöge Contractu- reBp. Permutations -Vergleichs, Znchen,
den 8. Februar 1748, hat Ernst Joachim v. GL Lübgust cum pert in Storkow
und Vorwerk in Wruckhütten seinem Bruder Leopold Casimir für 16 686 rthl
12 gr. dergestalt überlassen, dass dagegen letzterer an enteren abgetreten:
Zuchen b für 2270 rthl., dessen Schulden übernommen zu 11 586 rthL 12 sgr.,
der Best 1730 rthl. zinsbar stehen geblieben, wonach Tit. possess laut Doen-
ment vom 5. Harz 1748 abgeändert und berichtigt ist.
Besitz: (siehe vorstehend) Lübgust a, Anth, Storkow b, Anth.
WruckbQtten seit Erbtheilung mit dem Bruder 1784, den 81. Juli; 1748
verkauft er diesen Besitz an denselben (N. 187) und erwirbt dabei Zucbon.
Gem.: Appollina Sophia Elisabeth Hedwig v. Glasenapp,
geb. im Hai 1728 zu Kasekow. Hochzeit c. 1738; ihre Aeltern s. N. 141. Sie
war früh Wittwe mit 8 unmündigen Kindern. — Landbnchsacten von Lüb-
gust a, Fol. 245: hat Ernst Joachims v. GL Wittwe den 14. August 1768
angezeigt, dass der Hauptmann Leopold Casimir v. Gl. 187, Bruder des ersteren,
bei der Belagerung von Schweidnitz geblieben und dessen Lehnsgüter auf ihren
Sohn N. 226 verfallen seien. — 1771, den 15. Juli, von Treebiatkow bei
Bütow schreibt sie als verwittwete „von Glasenappen" an 8e. Majestät: Sie
führe gegen den Oberstlientenant Joachim Beinhold v. Gl. (188) als Lehm-
folger in Lübgust Prozess und zwar wolle derselbe ihr nicht zugestehen;
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1. die Verbesserung 1000 Bthl.
2. die Inventargelder 400 „
8. die Morgengabe 800 „
4. die 40 nhl. Reparatur gel der ihres Wittwenhauses in Lübgust,
5. wolle er ihr das ausgemachte Wittwenfaans mit 80 Fader Holz
Dicht gewähren.
Ihr Vater Casperus v. Gl. (141) wäre 22 Jahre todt, sie sehr lange Bchon
Wittwe (seit 1749 oder 1753?); sie habe von ihren Aeltern ans Kasekow
Brautschatz 2B00 rthl. erhalten, wovon 600 rthl. zur Morgengabe abgerechnet
worden; diese ganze Stimme sei auf die Lttbgnster Guter ausgezahlt worden,
welche ihr seliger Mann damals bewohnte; es seien nach dessen Tode schon
3 Lehnsfolger da gewesen, der letzte ein Bruder von ihr, welcher unter dem
Regiment Jung Treschow als Capitain gestanden und habe sie die ganze Zeit
von ihrem Brautachatz die Zinsen etc. durch die 3 Lehnsfolger erhalten. Vor
2 Jahres sei ihr Bruder gestorben und habe die Güter auf Ostern 1769 der
Oberstlieutenant Joachim Beinhold v. Glasenapp als Lehnsfolger erhalten, ihr
in der ganzen Zeit keine Interessen gezahlt und sei sie seit 1 Jahr mit ihm
im Prozess; sie sei nächstens ho arm geworden, dass sie keinen Bock auf dem
Leibe habe und mit ihren Kindern verhungern und umkommen müsse. Der
Oberstlieutenant gebe an, dass sie nur 1000 rthl. in die Lnbgustschen Güter
gebrach^, obgleich die Auseinandersetzung ergebe, dass es 2800 rthl. waren;
ferner gebe er an, dass sie im 4. Jahre nach dem T»de ihres Hannes sich
sollte nicht so gut aufgeführt haben, als dass ihr die 800 rthl. Horgengabe zu
gewähren seien, „ trotzdem seit 22'/i Jahren nicht die geringste Bede von mir
gewesen," worauf ihm das betreffende Gericht bedeutet, dass, wenn es auch
wahr wäre, nur 8e. Majestät der König befehlen könne mir die Morgengabe
abzunehmen. Sie bittet das Hofgericht zu bevollmächtigen, dass ihr der voll-
ständige Brautschatz wieder ausgezahlt werde, zumal der Oberstlieutenant v. Gl.
diese Guter wieder an einen anderen v. Glasenapp (N. 164) auf Gramenz
verkauft habe und sie dann mit dem wieder prozessiren müsse. Dekret vom
31. Juli 1771 an das Hofgericht: „da die Sache bereits lange gedauert, selbige
möglichst zu beschleunigen und das Nöthige sonder Anstand zu verfügen". —
Wohl in Folge Beschreiten» der Appellation seitens des Obers tlientenants
v. Glasenapp richtet die Wittwe v. Gl. einen 2. Brief an Se. Majestät, ebenfalls
aus Trzebiatkow bei BOtow den 11. November 1771: der Oberstlieutenant v. Gl.,
dessen Frau Baronesse Huntten, sei jetzt der 8- Lehnsfolger nach ihrem seligen
Manne, nach diesem war ihr Sohn der Besitzer der Güter, welcher aber in der
Torgauer Schlacht als Fahnenjunker todtgeschossen worden, und habe sie die
Lebngüter ihres Sohnes ti Jahre lang geführt, worüber ihr bei der Ausein-
andersetzung mit dem folgenden Lehnsfolger, ihrem Bruder, das Zeugniss ge-
worden sei, dass sie die Guter gut bewirtschaftet habe. Es sind ihr damals
von ihrem Bruder 1 Haus als Wittwensitz, alle Jahr 80 Fuder Holz ausgemacht;
ihre Schafe, Bindvieh und Inventarinm habe sie an ihren Bruder für 400 rthl.
verkauft, welche in den Lubgustschen Gütern ständen, worüber sie Quittung
habe. Aus den Kasekowschen Gütern habe sie 2000 rthl Brantschatz mit-
gebracht, welche ihr seliger Mann in den Lübgusrscnen Gütern auch angelegt,
und seien ihr 1000 rthl. Verbesserung zugesetzt worden, wie auch 800 rthl.
Morgengabe, wovon sie auch alle die 6 Jahre ihre richtigen Zinsen erbalten,
wie sie auch in ihrem Wittwenhanse gewohnt und 30 Fuder Holz erhalten
habe. 1769 sei ihr Bruder verstorben, und erbte nach ihm der Oberstlieutenant
von Glasenapp die Lehngüter; derselbe wolle keinen Vergleich respectiren und
stehe sie seit 1 Jahre mit ihm im Prozess, er begehre vielmehr, „in Libello
nach demselben Überhaupt bebandelt zu sein" und seien schon 2 Instanzen
durch; er wolle auch die 3. beschreiten, wozu sie bittet und anträgt, dass
Abstand genommen werden möchte, da sie kein Vermögen zu den Prozessen
habe; durch Se. Majestät möge ihr Becht werden. Nach ihres Binders Tode
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habe sie noch keinen Groschen Zinsen erhalten, bähe sogleich das Hau uf
dem Gut räumen müssen, and die 800 rthl. Morgengabe sucht er mir durch
eine fälschliche üble Nachrede abzubringen, indem er vorgiebt, das» ich mir
im 4. Jahre nach meines seligen Hannes Tode nicht sollte gut aufgeführt
haben, welche Nachrede ich alle die Jahre hindurch noch nie von einem anderen
Menschen erfahren, als jetzo; sie sei seit 22 Jahren Wittwe ihres verstorbenen
Hannes, da sei Gott ihr Zeuge etc. Die 2. Sentenz des Gerichts spreche aus,
dass ihr alles das Obige gewährt werde, doch wolle Joachim Reinbold v. GL
die 3. Instanz beschreiten. Sie bittet dass ihr Prozess doch zn Ende komme.
da der Oberstlientenant v. Glasenapp sich garnicht durch das Hofgericht will
richten lassen. Dekret Berlin, den 6. Dezember 1771 an das betreffende
Gericht: „Da der Prozess bereits zur 3. Instanz gediehen, wird ordnnngsmäasige
Beschleunigung empfohlen; Supplikanten ist jedoch mitzntheilen, dass ihr Gegner
noch gehört werden muss". (Geh. 8t.-Ärch.). Ende s. bei N. 104.
Sohn: 225.
Töchter: 1. Wilhelmine Henriette, geh. 1789; sie war 1772 mit
Barbara Angnsta (s. 168) und Friedrich v. Glasenapp (s. Nachtr. N. 80) in
Cölpin Taufzeuge. 2. Eleonore Juliane, geb. 1748.
187. Leopold Casimir, 2. S. v. 145, Gramenz; geb. c 1708, gefallen
1758 vor Schweidnitz als Oapitain. Er kam ans Lübgust den 3. März 1726,
18 Jahre alt, in das Cadetten- Corps Berlin, wurde am 12. März 1780 Fähnrich
anter v. Glasenapp; 1784, den 28. September wird er unter Ernennung tsa
Lieutenant zn Beanfort versetzt. — Nach der am 81. Juli 1784 erfolgten
brüderlichen Erbtbeilnng (s. N 186) erhielt Leopold Casimir die 2. HaweL
die Gramenzsche, und zwar ans der auf 82 385 Gld. Werth angenommenen
Gutennasse:
Gramenz a 8 588 Gld. 8 Schill.
Zachen b 8840„ 20 „
Zechendorf 471 „ 6 „
Flakenheide 806,— ,
Storkow ohne die nach Lflbgost gehörigen Bauern 4 182 , 12 „
Kussow 2488 „ 22 ,
Halb Wrnckhutten ■ ■ ■ ■ 815 , — ,
Summa 16 200 Gld. 20 Schill.
Vermöge Contracts resp. Permutations- Vergleichs Znehen, den 8. Fehmw
1748 hat Ernst Joachim v. Gl., sein Bruder, Lflbgost a, cum pert. in Storkow
und Vorwerk Wrnckhutten diesem Leopold Casimir v. GL für 15 535 rthl.
12 Sgr. dergestalt überlassen, dass dagegen letzterer dem ersteren Zachen für
2270 rthl. abtrete, dessen Schulden zu 11535 rthl. 12 Sgr. übernehme, der
Best aber zu 1730 rthl. zinsbar bestehen bleibe, wonach Tit. possess laut Do-
kument vom 5. März 1748 abgeändert und berichtigt worden ist. (Acten Lüb-
gust und oben hierselhst): Ernst Joachims v. GL Wittwe hat den 14. August
1758 angezeigt, dass der Hauptmann Leopold Casimir v. GL bei der Belage-
rung von Schweidnitz geblieben sei und dessen Lehngltter auf ihren Sohn
(N. 225) verfallen seien.
Besitz: Gramenz a, Flakenheide, Kussow a, Anth. Storkow b,
Anth. Wrnckhutten, Zechendorf a, Znch b (welche er 1748 an Bruder
N. 186 überliess) erhielt er in Erbtheilung den 81. Juli 1734, wie oben an-
gegeben und übernahm durch Kauf vom Bruder N. 186, den 8. Februar 1748:
Lübgust a, Anth. Storkow b, Anth. Wrnckhutten; dieser Besitz fiel nach seinem
Tode an Brudersohn Otto Beinhold v. GL 225. Der väterliche Besitz Steinbarg,
Grünwald ist wohl zwischen 1738 bis 1742 an N. 122 mit andern Gutem
gefallen.
188. Joachim Reinhold v. Gl. 1. S. v. 148, Wardin; Schloss Steil,
Holtmahlen, Gramenz etc. Geb. 1717 zn Wardin; um 1800 soll er zu CSln
verstorben sein. Oberstlientenant a. D. Da sein Vater in bedrängten
Jigitizccty GoOglc
— 281 —
Verhältnissen, auch wüst lebte, mnsste ihm die Zukunft wohl nicht heiter er-
scheinen. Leichtlebig, genial und schneidig hat ihm dennoch in seinem be-
wegten Leben das Glück mehr gelächelt, als ihn Unglück, das zuletzt nicht
ganz aasblieb, getroffen hat; als Privatmann gelangte er in grosse Wirkungs-
sphären, als Soldat war er beliebt nnd sehr geschätzt, so wie er als Kriegsheld
rühmlichst in der Geschichte verzeichnet steht (s. Pauli, berühmte Helden,
Soldatenfrennd etc.). - 1743 auf der Huldigung. — Er war anfänglich Leib-
page bei König Friedrich II. von dem Cadetten-Corps aus. — Ob er, wie die
Tradition sagt, der v. Glasenapp ist, welcher in des grossen Königs nächstem
Gefolge war, als der Allerhöchste Herr es nicht verschmäht hatte, bei einem
jovialen hohen katholischen Geistlichen zu Camenz einzukehren, doch plötzlich
von Kroaten umzingelt nnd nnr dadurch gerettet wurde, während die Herren
des Gefolges, die sich nicht angemessen ranzioniren resp. durchschlagen konnten,
gefangen genommen wurden, darunter ja ein v. Glasenapp; oder ob es N. 185
gewesen, war in der König!. Geh. Kriegs -Kanzlei nicht festzustellen. — Zuerst
ist er in das Infanterie-Begiment Jung-Tresckow gekommen, wo er Fähnrich
war, den 28. Juli 1745 See. -Lieutenant wurde und darin 17 Jahre, auch als
Adjutant des Generals v. Wallrawe gedient hat Da der General v. Wallrawe
den Festungsban leitete, ist Joachim Beinhold auch im Ingenieurwegen her-
vorragend bewandert gewesen. — 1751, den 81. Hai, mnsste er wegen Zwei-
kampfes, Festungsstrafe in Neisse in Aussieht, aus dem Dienste treten, das
Ferne suchen. Das Friedensleben entsprach seiner Natnr nicht, bald trat er
im sächsischen. Dienst, wo er nicht das geeignete Feld fand, dann im franzö-
sischen und zwar in das Fischersche Frei-Corps, da er als Rittmeister der
Husaren am 15. bis zum 19. September 1757 in Nordhausen erscheint, wo denn
auch am 1. Oktober der Oberst von Fischer mit noch einem Corps Husaren
und einem Freibataillon zu Fuss einrückte. Joachim Beinhold trat bald
als Major aus französischem in württembergischen Dienst (s. Husaren-Buch von
Graf znr Lippe). — Herzog Carl Eugen von Württemberg nahm ein Freihusaren-
Gorps 1760 in Dienst, welches Joachim Beinhold auf seinen Gütern in den
Niederlanden angeworben (s. weiter unten; er hatte 1746 eine sehr reiche
Niederländerin geheirathet). v. Glasenapp befehligte das Corps selbst nnd
führte es in Sachsen zum Herzoge; die Freihusaren formirton mit Gorey -Hu-
saren, den Dragonern und Jägern zu Pferde eine leichte Brigade. Diese Bri-
gade, als solche, verliess den Kriegsschauplatz im Herbst 1760. v. Glasenapp
behielt dort sein Regiment nunmehr Dragoner in der Campagne, führte es also dem
grossen König direct zu nnd stiess zu v. Kleist (siehe später über dies Dra-
goner - Corps v. Glasenapp (Wippel). Andere Frei-Corps waren derzeit:
v. Kleist -Dragoner, v. Gscbray- Dragoner, v. Belling- Husaren, v. Kleist und
Hohonstock zu Fuas, v. Lubomirski, v. Baner, r. Schöning zu Pferde und Bos-
niaken von v. Lossow. — Während des Winterquartiers in Sachsen, Dezember
1760, werden noch andere Freicorps, wie das des Oberst Freiherrn v. Laoadi,
des Oberstlieutenant v. Bequignolle, v. Jeney, v. Schack und des Hauptmann
v. Herr genannt, — TJeber die damaligen Contribotions- und Verpflegungs- etc.
Verhältnisse, nnd zwar ehe die Freicorps unter einem Kommando concentrirt
worden, gebe hier ein Auszug ans der Chronik von Nordhausen ein Bild:
Am 8. Harz 1761 kam der preussische Hauptmann v. Selchow von dem Frei-
Dragoner- Corps v. Glasenapp von Stolberg nach Nordhausen und bestellte
Quartier für dasselbe, welches auch zum Theil unter Major v. Selchow (auch
ein Georg Friedrich v. d. Golz 1760 Lieutenant, nach der Schlacht bei Freibnrg
Capitaiu, stand bei demselben) einrückt. Am 10. Harz verlangte das Freicorps
659 Bationen a 8 Groschen nnd es wurden 800 rthl. dafür gezahlt. Am
12. März früh 41/. Uhr fielen etwa 150 Franzosen, Husaren und Infanterie dort
ein, zerstörten viel von den Magazinen, führten den Major v. Selchow, dessen
Binder, den Hauptmann, und einige Dragoner als Gefangene fort Der hanöversche
Comet Clüver nnd seine Dragoner, auf die es gerade ankam, die Deckung,
■aby GOOglC
waren gerade nicht dort. — Am 14. März forderte Lieutenant Fenlmer tos
den t. Glasenappschen Dragonern für die 659 vom Major verlangten Rationen
die Bezahlung, aber vergebens, doch trieb er per Exekution von dem Bürger-
meister Contribntion für Bürger, jeder 24 Bthl. ein. Die Brüder v. Belchow
aas der Gefangenschaft entwischt, trafen am IS. März in Nordhauaen wieder
ein; sie Hessen die Stadt schliessen, verlangten auf 9 Tage 659 Kationen,
nahmen auch die vorhandenen Flinten, 3 Trommeln nnd Patronentaachen vom
Rathhanse nnd nachdem sie den 3 Bäthen Arrest angekündigt hatten, wurde
ein Vergleich geschlossen nnd ihnen statt der Rationen 1500 Bthl. gezahlt
Um Mitternacht kam die Nachricht, dass die Franzosen einrückten, worauf die
v. Selchow mit ihren Dragonern auf den Kornmarkt rückten; es war jedoch
blinder Lärm gewesen . Der Magistrat klagte über das Verfahren der v. Selchows,
worauf jedoch die Stadt am 26. März abermals für Rationen 2600 Bthl. zn zahlen
hatte. Der nach Zeiz abgeschickte Syndicns brachte zwar den Befehl u
den Major v. Selchow, sofort die Stadt zn räumen nnd das Geld, wie sonat
Empfangenes zurückzugehen ; dieser schickte aber seinen Bruder ab, der eines
Gegenbefehl brachte. — Nachdem der Major auch am 24., 26. und 27. Man
Natnralrationen empfangen, rückte er am 27. nach Frankenhausen ab etc. 1763,
den 19, Augast erschienen in Kordhansen noch einmal 1 Wachtmeister und
2 Dragoner von v Glasenapp and befreiten den verhafteten Schaler Gntter-
mann; — Siehe Schröters Kriegsgeschichte der Prenssen: 1761 erhielt über
die in Sachsen zurückgebliebenen 37 Bataillone, 83 Schwadronen, 9 Frei-
battaillone der wachsame nnd vorsichtige Prinz Heinrich von Prenssen dai
Kommando, welcher sie am 4. Mai in dem Lager bei öchlettan anweit Meisses
versammelt, dabei unter dem General-Major V. Meyer 8 Eskadrons Freidragoner
nnd 5 Eskadrons v. Glasenapp-Dragoner. Den fortwährenden Beunruhigungen
dnrch die Trappen der Reichsarmee zn begegnen, Uesa der Prinz eine Kette
von Postirnngen längs der Saale ziehen. Der Oberst der Freidragoner,
Bartholomäus v. Bohlen, welcher eine Abtheilnng Husaren nnd Freidragoner,
etwas Fassvolk der Magdeburger Besatzung hatte and der Oberstwachtmeister
Joachim Seinhold v. Glasenapp mit seinen leichten Dragonern setzten sich
in der Grafschaft Mansfeld fest. Im November rückten diese Truppen wieder
zur Armee des Prinzen Heinrich. Während der Belagerung von Wolffenbüttel
durch die Franzosen im October 1761, nachdem der General v. Stammer am
10. October die Stadt über-, die Besatzung sich (nach französischen Berichtes)
ergeben hatte, stand ein Detachement Husaren and das Dragonerkorps von
Glasenapp unter dem Major v. Glasenapp bei Osterwyk zur Deckung des
Halherstäd tischen; neben ihm das preussische Freicorps des Majors v. Herr,
welches von den Freiwilligen von 8t Victor am 10. October zurückgedrängt,
sich in der Sichtung auf Magdeburg zurückziehen mnsste. Es verdient hier
Folgendes aus dieser Epoche noch erwähnt zn werden: Bei Saalfeld, den
2. October 1761, warf der Major v. Hundt mit 1 Bataillon Zietenscher Husaren
bei Eichschenke die feindlichen Vorposten über den Hänfen und stiess dadurch
der General-Major v. Schenkendorf an den Major v. Kleist beim Rothen Berge
hinter Saalfeld heran; der Major v. Hundt ging trotz der Ueberlegenbeit du
Feindes mit 2 Schwadronen um Saalfeld, mit dreien durch und warf das Fan-
volk der Beichsarmee gänzlich über den Haufen, nahm 13 Offiziere, 500 Hans
gefangen, erbeutete 3 Geschütze and 2 Fahnen; freilich fiel er erschossen, als
Held. — Der Österreichische Generalfeldmarschalllieutenant v. Luzinsky blieb,
zur Verhinderung der preossischen Streifereien nach Thüringen nnd Frankes,
zu Zeitz stehen; Pegau, Zwenke, Naumburg und Weissenfeis waren mit öster-
reichischen leichten Trappen besetzt and fielen zwischen ihnen nnd den prosai-
schen öfter Scharmützel vor. Am 1. Mai 1762 kam es bei Rtttha zum Bind-
gemenge. Es rückte der preussische Major nnd Chef eines Dragoner- Corps
Joachim Beinhold v. Gl. mit 200 Reitern ans Leipzig his Rtstha vor, nn
die Vorwachen des General- Feld marschalllieuteuant v Luzinsky zu reeoguoaeiren
Jigitizccty GoOglc
rosp. zurückzudrängen. Als der Feind die Annäherung frühzeitig entdeckte,
ruckten die gedachten Vorposten eiligst zusammen, nnd empfingen die Preussen;
demungeachtet wurden die Kaiserlichen endlich gezwungen, hier vor den
Preussen zu weichen, wofern nicht ein von dem Obersten Törreck ans Alten-
burg zur Reeognoscirnng ausgeschickter Husarenoffizier (slavonischer) zn Hülfe
gekommen and den Preussen in die Flanke gefallen wäre, wodurch sie über-
rascht wurden und nach Leipzig zurückgehen mussten. Die Preussen verloren
1 Offizier, 46 Mann und 15 Pferde, theils Dragoner, theils Husaren. Der
preusBische Major v. Olasenapp ,wäre bei dieser Gelegenheit fast gefangen
worden; der Feind hatte ihn schon am Mantel ergriffen ; die Gewandtheit seines
Pferdes und sein muthiges Verhalten verhinderten dies noch. (Seiffert, jedoch ans
österreichischem, also feindlichem Bericht) — Prinz Heinrich concentrirte am
5. Mai 1762 Beine Trappen um Heissen, nur einige Detachemente, noch in der
Formation begriffen, blieben ausserhalb, 2 Eskadrons Frei-Husaren nebst dem Dra-
goner-Begiment v. Glasenapp in Leipzig, 4 Eskadrons v. Kleistache Dragoner
in Zorbst, das von Kleist errichtete Grüne Kroaten-Bataillon in Oschatz; Heissen
war das Hauptquartier; v. Kleist sollt« sich auf nichts Ernstes einlassen. Aus
Besorgniss für Torgan und bei seiner rückwärtigen Bewegung entsandte der Prinz
Heinrich auch den Oberst Dingelstadt mit 500 Pferden am 2. Juni nach Torgau;
Oberst Btfhl mnsste den 18. nach Wittenberg marschiren. Den 27. August wurde
Oberst Bohlen mit 100 Husaren, den v. G-lasenapp-Dragonern, 1 Freibataillon
detacbirt, um das Halberstädtische gegen französische Streifereien zu schützen.
Man stand sich 7 Monat fast gegenüber und fanden nur Scharmützel statt.
(Graf zur Lippe.) — Der österreichische General der Reiterei Andreas Frei-
herr t. Haddick machte Anstalten, den Prinzen Heinrich ans dem Erzgebirge
zu vertreiben und kündigte den hier gültigen Waffenstillstand schon am
24. September 1762, griff am 27. September die preussischen Posten bei Frei-
burg, Dippoldswalde und Frauenstein mit vereinten Kräften an, so dass, wollte
man sich den Weg nach Freiburg nicht abschneiden lassen, am 30. September
der Rückzog angetreten werden mnsste. Bald darauf ward das preussische
Heer nochmals angegriffen und mnsste sich am 15. October von Freibarg nach
Schirna zurückziehen. Den 13. u. 14. October griff der Feind die preassischea
Vorposten, die Freibataillone von v. Gscbray, v. Bequignoll und das Frei-
Regiment von Gollignon an, welche durch das 1. Bataillon Dragoner von Meyer,
4 Schwadronen von den v. Kleistschen und v. Dingelstädtschen Hasaren, wie
auch von der leichten Reiterei v. Gscbray und v. Glasenapp gedeckt worden.
Der Feind wurde anter Verlust von 2 Offizieren nebst 20 Dragonern als Ge-
fangene, zurückgetrieben. Den 15. October machte der Feind unter grosser
Kanonade seinen Hauptangriff an der Mulde. Die am 29. October erfolgte
Schlacht bei Freibarg veränderte die Umstände auf einmal. Nachdem der
Feind den 29. October 1762, noch vor der Schlacht bei Freiburg, hinter Katt-
witz, Hergenthal, Deutschen- Bohr a und Cula (Kreisamt Heissen) Stellang ge-
nommen, unter dem Schutz von Gescbützfeuer sich bald darauf gelagert hatte,
rückte der preussische Oberst von Collignon mit seinen Stücken vorwärts, liess
das Freibataillon v. Gscbray über Kattwitz links Rotscbenbnrg nach dem Hohl-
weg, das Freibataillon v. Bequignoll links Margenthal, das Frei-Regiment v.
Gollignon gerade rechte durch Deutschen-Bohra nach der Dresdner Strasse im
Busch von Neukirchen nnd die Jäger gerade rechts durch den Busch nach dem
Hohlweg von BlankenBtein gehen; dies Fnssvolk mnsste in dem Hohlweg, von
dem 1. Bataillon v. Meyer, 4 Eskadrons, von den v. Kleistechen und Dingel-
stadtschen Husaren und der Reiterei von v. Gschray und v. Glasenapp,
welche, aämmtlich in unterschiedliche Haufen getheilt, zur Seite decken sollten,
vorgehen. Alle diese Reiterei und Fussvolk verfolgten den flüchtigen Feind
nach der Freiburger Schlacht bis Tannenberg, wohin sich derselbe nach Hinter-
laasung einer ziemlichen Anzahl Todter, Verwundeter und Gefangener zurück-
gezogen hatte. — Nach der Schlacht von Freiburg bekam der Generalmajor
Jigitizccty GoOglc
— 284 —
v. Kleist den Auftrag, von Neuem in Böhmen einzudringen, mit ihm auch du
Freicorps, welches der zum Generalmajor ernannte v. Gaehray, dabei du
Dragoner-CorpB v. Glasenapp befehligte; den 5. November über Einaiedel,
die leichten Truppen streiften über die Egcr bis Töplitz, Leatmeritz and bis
vor die Thore von Prag etc. (v. Schrötter). — Was der Graf zur Lippe in
so inem Husarenbuch über du früher Frei-Husaren-Corps von J o a chi m Be i n ho 1 d
v. Ol. sagt, mag in Einigem wahr sein, doch führte er ja jetzt dem grossen Könige
1761 ein Dragoner-Corps von 5 Schwadronen zu, welches, meistens auf seine
Kosten errichtet, zum grossen Tbeil ans Elementen aus seinen umfangreichen
Besitzungen in Geldern etc., auB Pommern, wohl auch ans Wirttembergern
bestand und in der Grafschaft Stolberg errichtet wurde. — Der preussische
Soldatenfreund giebt das Richtige wieder, indem er von Joachim Reinhold
v. Gl. sagt: „Nachdem derselbe aus dem von Fischerschen Frei-Corpa aus-
getreten, darauf in württembergiache Dienste, wo er 1760 ein Husaren -Frei -Corps
errichtete, trat er als Major wieder aus, um wohl klar und direct auf Seiten
des grossen Königs zu kämpfen, wahrend er eigentlich kur pfälzischer TJnter-
than war und zur Beichsarmee gehurt haben rnttsste; es heisst dort weiter:
„1761 trat er wieder in preussische Dienste, warb ein Frei-Dragoner-
Begiment von 5 Eskadrons an, welches in der Grafschaft Stolberg er-
richtet wurde und wovon er Kommandeur und Chef war. Schon im Sommer
1761 machte du Regiment seinen ersten Feldzug und leistete bis zum Ende
des Krieges sehr gute Dienste. Nach dem Friedensschluss 1768 theilte dies
Begiment du Loos aller Frei-Begimenter, dus es aufgelöst wurde. Solches
geschah den 17. März 1768, wo du Begiment seine Pferde abgab und einige
Leute zur Complettirung einiger schlesiscfaer Kavallerie-Begimenter verwandt
wurden." Er war zuletzt Oberstlieutenant and ging, nachdem er neunmal
bleeairt worden war, im Ganzen 18 Jahr und 10 Monat gedient hatte, auf
seine Güter in Geldern und im Julichschen.
1746, den S. October, schreibt der Knrpfälziache Minister v. Beckers u
du Königl. Preussische Ministerium: „Der Jülichs che und Bergische Geheime
Bath v. Hundt zu Ptttttn hat bei der Düsseldorf-Kurfürstlichen Regierung ge-
klagt, wie er, als er am 28. v. Mts. nach geendigtem Gottesdienste mit seiner
Bue und Pflegebefohlenen Freifraulein v. Hundt zu Holtmuhlen in einer Karosse
anf dem Wege nach Hanse, nach BrQggen, in dem Heraogthum Jülich hat
retourniren wollen, von dem Lieutenant vom Kgl. Preussischen Jung-Schwerin-
seben Begiment, v. Glasenapp, mit 6—7 Mann mit gewaffneter Hand, auf-
gezogenem Karabiner und entblöastem Seitengewehr auf öffentlicher Landstrasse
in der Heide bei Tegeln, Julichschen Territorü, gewaltsam nicht allein über-
fallen und arretirt, sondern auch du Freifräulein y. Hundt, and zwar, wie ver-
lautet, wider ihren Willen (?) von der Seite aus der Kutsche hinweggenommei
und in eine zu diesem Ende bei sich gehabte Chaise gesetzt und entführet
Der p. Bath aber ist V. Stunden so lange in der Heide aufgehalten worden,
bis du Fräulein ins preussische Gebiet hat gebracht werden können. Der
Kurpfälzische bevollmächtigte Minister ist gnädigst befolget (beauftragt), da«
diese abacheuliche, landf riedbrüchige, Gottes und aller weltlichen Gesetz« ver-
gessende Thätlichkeit unter gewaltsamer Violirung des Kurfürstlichen Territorü
geziemend bestraft und schleunige Herstellung des entführten Fräuleins und
diesem enormen Facto strenge Ahndung etc. zu tonn." — Vom Königlich
Preussischen Ministerium an das General -Auditoriat zur Begutachtung und
zwar: den Ö. October 1746 dem General -Auditoriat, betreffend den Lieutenant
des Jung- Schwerins eben Regiments v. Glasenapp wegen unternommen habende!
Entführung eines gewissen Fräulein v. Hundt: „Er hat den knrpfälzischea
Geh. Bath v. Hundt im Julichschen Territorio auf offener Strasse mit gewaff-
neter Hand arretirt und ihm da bei sich gehabtes Fräulein v. Hundt in der
Karosse mit Gewalt von der Seite hinwegzunehmen und sie enlevirt." Dies
letztere schreibt der Kurpfälzische Minister Freiherr v. Beckers etc. Unter
aby Google
dem 10. October 1746 ergeht eine Kabinets - Ordre an den Etats - Minister
t. Podewila, du« der v. Glasenapp, Lieutenant beim Jung - Suhwerinsdieu
Regiment, wegen des angeschuldigten Verbrechens in Minden in Arrest solle.
— Ab das General- Au ditoriat wegen Untersuchungstermins und Beweisauf-
nahme etc., 1746, den 11. October, Berlin ergeht auch ein Schreiben an den Mi-
nister t. Beckers: „dass sogleich in Minden der Lieutenant v. Glasenapp
mit dem Frlnlein v, Hundt arrestirt worden, weil aber letztere in ihrem
Schreiben vom 7. solche Umstände anfahrt, wodurch die Sache ein ganz an-
deres Ansehen zn gewinnen scheint, so habe Se. Majestät dieselbe ordentlich
und rechtlich zn untersuchen befohlen und wird ein Commissorinm niederge-
setzt, wo der v. Hundt, der Vormund, seine Nothdurft wird vorstellen und
prompter Justiz gewärtig sein kann." — 1746, den 7. October, von Anna
Elisabeth Lonisa Baronne von Hundt an Se. Majestät: Nach der üblichen An-
rede folgt: „dass ihr die Mindensche Regierung einen öecretair zugeschickt
and ihr eröffnet habe, dass sie auf Königliche Ordre arretirt wäre; sie hätte
um Ansicht der Ordre gebeten, welche ,sie anch Nachmittags einsehen solle;
„inzwischen kommt ein Kerrel mit ohn (?) entblösstem Degen in der Faust,
da ich ohnedem onpässlich in mein Schlafzimmer gegangen, vorgebend, dass
er Ordre hätte, auch hier in meinem Zimmer mich zu bewachen, er wollte eich
nicht persnadiren lassen, bis endlich einer von den folgenden S Burgern, welche
er gleichfalls zur Wache mitgebracht, ihm zusprach, doch hinunterzugehen.11
Die 8 Mann seien noch dort unten geblieben. Sie habe von den ihr von Gott
and dem Rechte der Geburt ihr verliehenen ziemlichen Mitteln verschiedene
Jahre hindurch solche Drangsale erlitten, als wenn sie in ein Kloster gesperrt
worden wäre; „indem mein Vormund in meinem 23 jährigen Alter mir Alles,
sogar die kleinsten Veränderungen und Umgang mit honnetten Leuten abgesagt,
wozu er mich doch aus freien Stücken zu meiner Standes massigen Erziehung
hätte anhalten müssen etc. Die Clemenz Sr. Majestät, die jeden ehrsamen
Unterthanen schützt, hat mich zn der Resolution gebracht, mit einem Offizier
von Eurer Königlichen Majestät Armee, jedoch bis zu Eurer Königlichen Ma-
jestät Consens, mich zu versprechen, wobei ich aber so wenig auf seinen
Charaoter (Charge), als Mittel, sondern möglichst auf dessen anständige Qua-
litäten und guten Adel gesehen. Ich habe auch von selbigem wider meines
Vormunds Willen nnd da ich nach meinem Alter, da sich Andere dessen nicht
angenommen, vor mein Interesse selber zu sorgen, für meine Schuldigkeit
erachtet, mich nach Minden bringen zu lassen, bin aber so wenig unterwegs,
als in Minden, noch jetzo mit ihm in einem Hause logirt gewesen. Er hat
inmittelst nun den Allergn ädigsten Consens nachsuchen müssen, welches ich in
aller Gelassenheit zwar abgewartet, jedoch mich unterwinde, desshalb bei Eurer
Königlichen Majestät gleichfalls zn suppliciren; aber die jetzo mir widerfahrene
Prostitution schlägt mein vorher niedergeschlagenes Gemütb vollends nieder. Ich
wende mich demnach zu Ew. Majestät geheiligtem Trone und bitte flehentlichst:
Eure Königliche Majestät wollen mir Dero Allerhöchste Protection anch an-
gedeihen, mithin nicht nur die mir zugelegte Wache abgehen, wobei die denun-
sirte Procedur zu meiner Satisfaction untersuchen lassen, sondern mir anch
Allergnädigst erlauben; wenn Eure Majestät in die mit dem Lieutenant
v. Olasenapp getroffene Verlobung allergnädigst zu consentiren nicht geruhen
wollen, dass ich unter Eurer Königlichen Majestät Allergnädi gutem Schutz und
in Dero Landen nach meinem freien Willen mich aufhalten, und gegen meinen
gewesenen Vormund, den Baron v. Hundt, nm Ablegung der Vormunds chafte-
reehnnng den Weg Hechtens antreten dürfe. Die ich in allerunterth&nigster
veneration ersterbe als Eurer Königlichen Majestät AUerunterthänigste Magd
Anna Elisabeth Louise Baronne von Hundt. Minden, den 7. October 1746." —
An den Qeneralauditenr Mylius ergeht unter Hinweis auf die Daten dieses
Briefes der Befehl, die Sache zu untersuchen, da aber ein Ebeversprechen vor-
liegt, zu berücksichtigen und dann dem Knrpfälzischen Ministerium, d. h. dem
aby Google
Freiherrn von Becker« Mittheilung von der ersten Regulation zu machen. —
An den Kommandanten von Minden, Oberst v. Bomstedt nnd den Oberat-
lieutenant v. 8almnth, welchen die Sache aufgetragen sei, der Befehl, durch
ein Indiciam mixtum die Untersuchung führen zu lassen. Die Konunissari«»
fordern den Geheinen Regierungsrath Culemann auf, von Seiten der Regierung
mit beiznwohnen ; auch wird bei dem Kurpfälzischen Minister v. Beckers be-
antragt, ob der Herr v. Hundt nicht dazu erscheinen und seine Klagen an-
bringen wolle. — 1746, den 19. November, bittet Fraulein v. Hundt 8e. Majestät
wieder, berichtet über die näheren Umstände des mit dem Lieutenant v. Glaae-
napp eingegangenen Engagements, lehnt die solchem aufgeschuldigte gewalt-
same Entführung ab nnd bittet nm Allergnädigste Protection, Erlassung ihre«
Arrestes und nm Consens zu ihrer Heirath. Der Brief lautet: „Allergnadignter,
Grossmachtigster König und Herr! Eure Königliche Majestät erlanben in Gnaden,
dass in Fortdauerung meines Arrestes dero geheiligtem Throne, wie ein Asyl
aller Verlassenen mich fussfällig nähere und znr Erhaltung dero Allerhöchsten
Protection die wahren Beweggrunde das von mir gesachten Verbundnisae« mit
dem v. Glasenapp nnd gewünschten Etalissements in Dero Lande allerde-
mttthigst näher vorstelle. Es ist mir mein Tater in dem 6. Jahre meines
Alters durch den Tod entrissen worden, worauf meine Mutter mit dem von
Cohausen zur 2, Ehe geschritten, wodurch ich unter die Vormundschaft meines
Grosavaler-Bruder-Sohns, den Baron v. Hundt-Pfttting im Geldriachen gerathen,
welcher wegen seines hohen Alters meine Edukation blos nach den üblen Vnes
meines Stiefvaters, der von Eurer Majestät löblichem Truchsesschen Regimante
vorhin mit Werbegeldern desertirt, eingerichtet, und nach Ableben meiner
Muttor sich dahin persnadiren lassen, auch an einen seiner nahen Anverwandten
(v. Cohausen ?) im Holländischen mich zu verheirathen. Weil ich aber durch
TJebersteigung des 22. Lebensjahres bereits majorenn und meiner selbst mächtig
geworden, habe ich die Verhütung meines augenscheinlichen Unglücks und dergänx-
lichen Disposition meiner Güter, worauf mein Stiefvater allein sein Augenmerk ge-
richtet, deuLieutenant v. Glasenapp, wie einenKavalier von gutem Hanse nnd der
sich durch schuldigste Treue pressiret, in Eurer Königlichen Majestät Dienst« «ein
fortnne zu machen, zu meinem künftigen Ehemann gewählt. Wobei denn
nach unter meinem Vormund und Stiefvater concertirten Umständen, welche
mir nichts, wie meinen Untergang und eine unglückselige Folge meines Lebens
augenscheinlich androhten, nichts übrig war, als zu wünschen, in einem Bolchen
Orte in Eurer Majestät Lande zu sein, woselbst so wenig mein Vormund als
Stiefvater ihre meinetwegen gemachten desseins ausführen, ich folglich meinen
freien Willen desto besser deklariren könne, welches, den v. Glasenapp
veranlasst, mir, wie ich mit meinem Vormund nach der Pntting fahren sollen,
auf der Rückfahrt seinen Wagen anzuprasentiren, welches denn auch acceptiret,
auch in solchen aus freien Stücken mich gesetzet und von ihm nach Minden
gebracht worden, inmaassen solches Alles bereits den 28. September nnd also
für (vor) meiner den 7. October geschehenen Arretirnng für (vor) Mindenscher
Regierungskommission freiwillig entdecket, auch von solcher Regierung be-
richtet worden. Alle, Natur-, Gott- nnd weltliche Rechte sprechen ihn also
von dem Laster des Raubes los und mir kann auch darüber kein Vorwurf
gemacht werden, weil nun das 22. Jahr Übersteigende, Vater- und Mutterlose
majorenne Franensperson, welche bemittelt ist, das Recht haben mnss, sich
selbst einen Ehegefährten zu erwählen und dem von einem discipirenden Stief-
vater bei unerlaubter Nachsicht eines gewesenen Vormundes ihr zu bereiteten
Unglücksbande zu entgehen. — Um auch bei Euer Majestät mich desto besser
zu justificiren und alle nur ersinnlichen Pflichten gegen meinen gewesenen
Vormund zn beobachten, habe ich von hierorts an selbigen meinen Mandatarum,
den Anditeur Hartog geschicket und mit dem Bericht wahrer der Sachen Be-
schaffenheit um dessen Consens angesuchet, welcher auch nach dem Attest des
Hartogs dazu Anfangs nicht abgeneigt gewesen, aber durch böse menees meines
aby Google
Stiefvaters daran behindert geworden sein soll; weil diesem, durch meine noth-
dringliche Entfernung mich anzuschwärzen gewusst, Thor und Thür in meinen
Gfltern zu grassiren, anfgetban worden. — Indessen ist auch dadnrch so
gransam mit mir verfahren, dass man mir allen Unterhalt gänzlich entzogen,
mithin hatte gewiss hier elendig crepiren und der Welt ein Sehen-Saal
werden müssen, znmalen mein Bräutigam nichts in der Welt hat, mich zn
unterhalten, wenn sich der hiesige Präsident Freiherr v. Dankelmann nicht
meiner angenommen und mir eine standesmässige Unterhaltung verschaffet. —
Oleich wie also meine ansehnlichen Güter, welche mit meinem erwählten
künftigen Ehemann zu Eurer Königlichen Majestät Diensten und folglicher
Beförderung unseres Glückes gewidmet, offenbarstem Ruin, wozu nach dem
Bericht meines Handatari schon ein guter Anfang gemacht sein soll, und wo-
von ich nach meiner Majorennil&t weder Specificationen noch eine Vormund-
schaftsrechnung habe können zu sehen bekommen, eiponirt sind, wo Euer
Königliche Majestät mir verlassen, nicht dero machtigsten Schutzes angedeihen
lassen; ich auch solchen allerdehmüthigst erbitten zn dürfen und den eher vor-
hoffe, weil ich nichts Criminelles begangen, sondern dem v. Glasenapp mich,
nach einer in Natur- und weltlichen Rechten gegründeten Erlanbniss assoeiiret:
— So bitte fnssfällig flehentlichst, mich und den v Glasenapp des Arrestes
in Gnaden zu entlassen und Dero Allergnädigsten Consens zn unserer Heirath
zn ertheilen, damit in den Genusa meiner Güter gelangen möge, die ich in
devotester Submission verharre Euer Königlichen Majestät treu gehorsamste
Magd, Anna Elisabeth Louise Baronne von Hundt. Minden, den 19. November
1746." Darauf Cab. -Ordre, Potsdam, den 25. November 1746. „Hein lieber
Geheimer Etats -Minister Gr. v. Podewils, Was die zn Minden arretirte Ba-
ronesse v. Hundt bei mir immediate vorstellen und bitten wollen, solches re-
mittire ich hierbei an Euch in original:, mit dem Befehl, das gehörige zu be-
sorgen, damit die Sachen rechtlich mit den Pfälzern ausgemacht werden,
gez. Friedrich." — Ton dem Minister v. Podewils wurde am 26. November 1746
dem Generalaudi toriat die Cab. -Ordre und das Schreiben des Fräulein v. Hundt,
von dem Abschrift genommen und dem niedergesetzten Judico mizto, welches
auf dessen Inhalt behörige Reflection zu nehmen habe, zugefertigt. Am
11. Dezember 1746 hatten beide, Joachim Beinhold v. Gl. und seine Braut,
an den König geschrieben, auf dessen Befehl der Hinister v. Podewils an das
Generaland itoriat dekretirt, wie weit Alles gediehen, nnd was dem Kar-
pfälzischen hiesigen Gesandten v. Beckers zu commnniciren sei, dass der Kur-
fürstliche Hof auf die Bestrafung des v. Glasenapp dann wohl nicht weiter
reatiren werde, da derselbe bereits einen zweimonatlichen Festungsarrest erlitten,
ihm nicht noch ein zweiter Arrest dictirt werden sollte; mithin derselbe auch
damit zn verschonen nnd ferner de consensa libero des Fräuleins v. Hundt,
welche über 22 Jahre alt sei, genngsam constiret, der Königliche Consens zu
dieser für den von Glasenapp, welcher ein Königlicher Offizier und Vasall
so avantageusen und considerablen Heirath zu wünschen sein werde etc.;
überhaupt also die Sache zu beschleunigen und zum Abschlnss zu bringen.
i. d. 17. Dezember 1746. — Die Verheirathung hat noch in demselben Jahre
stattfinden können. Joachim Beinhold v. Gl. hat dann die Gerechtsame seiner
Gemahlin nnd die Bewirtschaftung ihres und auch seines grossen Besitzes in
gute, feste Hand nehmen können. — Einen Bittersitz mit Schloss Steil bei
Venloo, Holtmühlen, Scbneidemidde (Mühle) in Geldern hat er als dort ange-
führte bestimmt inne gehabt; welche von den in Genealogien im Besitze der
Familie v. Hundt genannten Gfltern, wie : Busch im Kreise Erkelenz, Dutters-
dorf, Neaenhofen, Schier, SteBsen, Halm, Pütting etc. Joachim Beinhold
v. Gl. noch besessen, ist nicht bekannt geworden. — 1798 schreibt Joachim
Rein hold v. Gl. aus Teeein m Geldern an den Kurfürsten von der Pfalz
und bittet, dass ihm sein Bittersitz Holtmühlen, sowie die im Jülichscben ge-
kauften Städte wieder eingeräumt würden; seine Gemahlin, die noch 1771
aby Google
wohl schon kinderlos gestorben. Er wird auch auf Holtrach bei
geführt. Gross und bedeutend ist der Besitz gewesen, denn ausser -
r, wie wir gesehen, 1760 and bis 1762 ein Husaren-, besonders ein
'orps von 5 Schwadronen meistens auf seine Kosten errichten konnte,
ch unter anderem die Gerechtsame, Goldmünzen schlagen lassen zu
befinden sich bei Venloo nnd in Geldern überhaupt heute noch solche
ter dem Namen „GlaBenappken" Tor. — 1768, den 19. AprO
:him Beinhold v. GL, von Holtmfihlen datirt, 8e. Majestät den
'renssen in Betreff der Lehnsgüter in Pommern, resp. seiner Ya-
;: „weilen ich keinen Lebnaeid abstatten kann (d. h. wohl der
wegen nicht abkommen kann), mich vertreten lassen zn dürfen".
1787 Joachim Beinhold v. Gl. auf dem Hanse Holtmfihlen ge-
1 auf 6chneidemidde (Mühle) in Geldern genannt. — Ans dem
cten von Gramenz a: Fossessores November 1769 der Obers tlientenant
Reinhold v. Gl., Yol. I, Fol. 61: Es hat der Oberstlieutenant
Reinhold v. Gl., den 2. September 1769 angezeiget, dasa der
Caspar Otto v. Gl. (184) den 4. Juli ohne Leibeserben verstorben,
i auf ihn zn berichtigen gebeten, ist aber per decret vom 8 8ep~
:hieden, zuvor nachzuweisen, dass er der einzige nächste Lohns-
nd sich allbereits im wirklichen Besitz der Güter befinde. Er bat
X September ein Attest des Kreis-Lau draths v Kleist zu Dallentin
worauf nach abgeglättetem Lehnseide, den 3. September 1769 do-
ione tituli possess ertheilt worden. — Ans den Landbuchsacten von
Vol. U, Fol. 31: Nach dem am 4. Mai 1769 erfolgten Absterben
nanns Caspar Otto v. Gl. (184), hat sich der Oberstlieutenant
leinhold v. Gl-, Joachim Melchiors (148) Sohn, als Lehnsfolger
ind bat desshalb die Lehnspflicht prestiret. — In dem am 18. August
r FrauWittwev. G., geb. v-Strelitzka abgeschlossenen Vergleich heiast
jr Stammbaum solches nicht nur beweise, sondern der verstorbene
v. Glasenapp bei seinem Leben auch vielfältig versichert ha.be,
err Oberstlieutenant v. Glasenapp sein nächster Lehnsfolger sei;
t. possession auf denselben berichtigt worden. Fol. 74 hat der
nant v. Gl., den 24. Hai 1771 Anzeige gethan: dass er die von
i v. Gl. (184) auf ihn devolvirten Güter an Paul Wedig (164)
id Attestat von denen darauf haftenden Schulden erbeten hat
ir Huldigusgsacten ist der Contract, Gramenz, den 11. Hai 1771
befindlich. — Nachdem Joachim Beinhold v. GL durch seine
) vorteilhafte Vermählung mit grossem Grundbesitz beschenkt
rf ihm das Gluck mit voller Hand auch in Pommern im Wege der
1769 einen bedeutenden Gütereomplex zu, den er freilich nicht als
Gut, „dass tief in Gottes Händen ruht," betrachtete, sondern »einer
i Natur angemessen für baares Geld an einen Vetter Paul Wedig
1771 verkaufte. Der Erlös, damals nicht unbedeutend, 30,500 Rthl.,
nicht von andauerndem Vortheil gewesen. Diese Güter waren die
3tto v. Gl. 184 überkommenen und zwar: Gramenz a, LÜbgust & etc.,
Sechendorf a, Zuch b, Flakenheide und Wmckhütten. Paul Wedig
n Besitz aber als Allodium haben, wozu Joachim Beinhuld
;htbin die Einwilligung gab, die andern Vettern aber erst befragt
bgefonden werden mussten. Den Kanfcontract vom 11. Hai 1771
164. Die Uebernahme der Güter seitens Joachim Beinholds
den besten Vorsätzen nnd mit Eifer, die aber, auf Schwierigkeiten
;ht von langer Dauer waren. — 1770, den 26. Mai, Gramenz bittet
i Indult von 4 Jahren, anch in Betreff der Auseinandersetzung mit
Über die in Commnnion stehenden Güter bei So. Majestät: „Aller-
gster, Grossmacfatigster König, Allergnadigster König und Herr!
isser Oasper Otto v. Glasenapp vor einem Jahr verstorben und ich
Jigitizccty GoOglc
denen Güter Lfibguat, Gramenz, Kützow (Kussow), Storkow, Zechen and
Zechendorf and noch andere Güter, so in Commnnion mit andern v. Glasa-
nappen im Neu Stettiner Kreise liegen, mit 24000 Rthl. Schulden als Lehna-
fotger ererbet, die Schuldner (Gläubiger?) in mich dringen und mir die Capi-
talien aufkündigen, so dass ich mich genöthigt sehe, die Güter in Konkurs
kommen zu lassen, wofern nicht durch Allerhöchst Ihro Königlichen Majestät
Gnade hiervon befreit werde, obwohl die Guter noch einmal so viel Werth be-
tragen als die darauf haftenden Schulden, demnach durch einen Konkurs nicht
den Werth der Guter erreichen würde, ich hiernächst an den Bettelstab mit
meiner ganzen Familie gerathen dürfte. Die Schuldner (die Gläubiger?) haben
auch die Capitalien nicht alle höchst nöthig, vielmehr hat es das Ansehen,
dass sie bei etwaigem Konkurs die Güter nnr an sich ziehen möchten, wodurch
dieselben nicht allein aus meinem, sondern auch aus sämmtlichen v. Glasenappen
Händen gerathen möchten, worin sie jedoch seit mehreren 100 Jahren gewesen.
Euer Königliche Majestät bitte also fussfälligst um ein Indult von 4 Jahren
in Allerhöchsten Gnaden zu ertheilen. Da auch Euer Königliche Majestät
AJlergnädigat verordnet, dasB die hierzu in Commnnion der Guter stehenden
sieh auseinander setzen sollen, diese aber hierzu sich nicht bequemen wollen,
ich die Vettern v. Glasenapp dahin zu vermögen, dass sie die Auseinander-
setzung beschleunigen müssen, denn hierdurch werden die Güter noch einmal
ho viel im Werth erreichen, als solche jetzo betragen, indem die meisten
communen Busche und Plätze ledig vom Holze in weit bessere zu Wiesen und
landereien aptiret werden können, als das Land ist, so jetzo wirklich zu den
Gütern gehöret. Enre Königliche Majestät bitte allerunterthänigst dieses Aus-
einandersetzungsgeschäft Jemandem, so des Landwesens kundig ist, zur Exa-
Donation, als etwa dem Geheimen Finanzrath v. Brenkenboff oder sonst Jemandem,
aufzutragen, damit sodann Eurer Königlichen Majestät gründlicher Bericht da-
von erstattet werden kann. Ich getroste mich in beiden Nothfällen Aller-
gnädigster Erhörung und ersterbe in tiefster Ehrfurcht allerunterthänigster
Vasall. Gez.; Joachim Beinhold v. Glasenapp. Gramenz, den 26. Mai
1770." Die Bitte wurde den 28. Mai 1770 an das Jnstizdepartement zu Star-
gard, dann an das Hofgericht zu Cöslin geschickt; beide Behörden waren
gegen den Indult und wurde bemerkt, dass in Betreff der Auseinandersetzung
der Commnnion sich an die betreffende Commissiou im Kreise zu wenden sei.
Inzwischen begann Joachim Beinhold in den Gütern zu melioriren, d. h. er
Hess bedenklich viel Holz herunterschlagen, wollte dann durch Ansiedelung von
Kolonisten den Boden urbar machen lassen und glaubte hier so, wie es scheint, in
wohl mehr ausnützender als in Mittel hinein thuend er Weise, überstürzend, mehr Er-
trüge, als wahre Kultur zu erreichen. Er kam auch wohl mit Ansichten aus
Geldern und vom Rhein, welche hier in Hinterpommern doch mit Vorsicht zu
practisiren waren. Als nun Seitens des Hofgerichts ihm Schwierigkeiten in
den Weg gelegt, ja das fernere Abholzen, wohl mit Recht, inhibirt worden,
bittet er unter dem 3. Harz 1771 Se. Majestät, dem Hofgericht zu befehlen,
Bdass es ihn bei Anlegung von 4 Kolonistenfamilien nicht weiter beunruhigen,
sondern ihn auf alle Fälle unterstützen solle. Er habe schon früher um eine
kleine Beihilfe gebeten, doch wisse er nicht, welche Umstände dieselbe bei
Se. Majestät verhindert hätten; jetzt zur Befriedigung seiner Creditoren suche
er einen Fonds zu gründen, wodurch seine Güter wirklich verbessert würden;
er habe bereite angefangen mit der Melioration, welche das Hofgericht bei
50 RtbL Strafe inhibirt habe. Es seien bei Zechendorf 122 Morgen, meist
Bachenholz, die jetzt nur 40 Rthl. Mastgelder brächten, 520 Rthl. zn bewirt-
schaften kosteten; — er habe diesen Plan abholzen, dann roden nnd mit 4
Kolonisten besetzen wollen, so dass denn 10,000 Rthl. Werth herauskämen,
indem jeder Kolonist 200 Rthl. Pacht zu geben hätte. Wenn dies Holz noch
an grössere Forst anstiesse, könnte dieser Grund gegen ihn etwas sprechen.
Dies Buchenholz sei nur als Brennholz zu verwerthen; bei Antritt der Güter
aby Google
habe er schon für 10,000 Ethl. an Werth resignirt (?). Er thäto dies alles
nur, die Güter der Familie zu erhalten und dass sie nicht in Konkurs ge-
riethen.' — Berlin, den 4. März 1771, wird das Hofgericht beauftragt, vor-
läufig zu berichten, was es mit den Meliorationen und mit der Behinderung
derselben für Bewandniss habe. — Bericht des Hofgerichts Cöslin, den 16.
April 1771: Der Oberstlieutenant v. Glaaenapp habe im vorigen Jahre
die durch Absterben des Hauptmanns Caspar Otto v. G-lasenapp 1769 (ihm
devolvirten Güter mit ziemlichen Schulden und zwar Lübgust, Gramenz, Stor-
kow, Kussow, Zechendorf, Zuch, Flakenheide und Wruckhütten übernommen;
es standen mit Forderungen auf diesen Gütern: Oberst v. Bonin-Kiekow 1766
Bthl. 16 Gr., Kammerherr v. Zastrow 1700 Ethl., Hauptmann v. Bonin 4416
Ethl.; Amtsrath Krüger 1000 Ethl., Amtmann Krüger 140 Ethl., Hauptmann
v. Kleist 1883 Bthl.; diese Herren beschwerten sich wider den Supplikanten,
dass er einige Untertnanen zum Loskauf zwinge, in den Gütern stehende
Pupillengelder an sich nehme, d. h. anders betreffs ihrer Stelle verfüge, von
Bauern Aufzugsgelder fordere, ihnen die Hofwehr abnehme, die erhaltenen
Gnadengelder statt zum Betablissement der Güter, zum herrschaftlichen Hause
in Gramenz verwende und dass er einem colbergischen Kaufmann das einzige
bei Zechendorf stehende Bachenholz verkaufe, um es zu Granzholz zu schlagen,
wie Gleiches bei Wrackhütten intendire, da doch bei Brand kein anderes Bau-
holz genommen werden könne; sie trägen nun auf Sequestration der Güter und
auf Poenal - Mandat an, das bei Zechendorf und WruckhOtten befindliche Bau-
holz nicht abhauen zu lassen. Ersteres Gesuch wurde abgeschlagen (wegen
Sequestration), wegen des letzteren musste das Hofgericht wegen anscheinender
Holzdevastation 50 Bthl. Strafe deferiren. Das Hofgericht berichtet, es habe dem
Bürgermeister Radeloff in Bnblitz und dem Förster Schlundt Auftrag gegeben, ob die
vorgegebene Rodung auf Holzdevastation bei Zechendorf und Wruckhütten abziele
oder nicht, inzwischen sei der Königliche Befehl eingegangen und sei in Folge
dessen eine andere Kommission mit Zuziehung eines Wirthschaf tsvers tändigen
wegen der Melioration beordert worden. Diese Kommission nrtheile ungünstig
für das Unternehmen des Oberstlieutenant v. Gl., welcher das Holz zum
Theil noch mit Faul Wedig v. Gl. (164) gemeinschaftlich besitze; dass das
Bauholz in den Gütern mangeln würde, da das Heisre noch 20 bis 40 Jahre
wachsen müsse. Der Yortheil von 10000 Ethl und 200 Bthl. Pacht sei zu
gross berechnet, dabei verlören die Güter das Bauholz. Betreffend die anderen
Güter, so befindet sieb: 1. bei beiden Wruckhütten gutes Eichen* und Buchen-
Hast- nnd Baubolz, doch nicht soviel, dass es für die anderen Gütern aus-
reiche. 2. bei Kussow bis zn der Baggermühle an dem königlichen Beppelin
V* Meile lang junge Fichten und ein kleiner Fractus junger Eichen ; diese ge-
hören ihm mit der andern Herrschaft in Storkow gemeinschaftlich, dann noch
der Eussin, ein ziemlich Gehäge von Bauholz, doch auch jung. 3. bei Storkow
ein schmaler Fractus von '/, Meile Fichten, die Persantscben Fichten, junget
Zuwachs, auch ein Theil masttragende Eichen; Elsen nnd Birken, zum Feuern
geeignet. 4. bei Flakenheide ziemlich viel Elsen und Fichten, noch jung.
5. bei Zuch ein kleiner Theil Fichten von Janikow bis Naseband und ein
kleiner Theil Eichen mit Buchen-Mastholz, etwas Elsen. 6. bei Lubgust nur
160 Stamm Fichten, jung, einiges Bauholz darunter, Überhaupt wenig Holz
hier, waB aber gro"sstentbeils dem Oberstlieutenant gehöre. 7. bei Gramenz,
2 Gehftge von Buchen, nach Schofhütten, das andere nach Zechendorf zu,
junger Zuwachs; es hat der Oberstlieutenant an ersterem nur den ge-
ringsten Theil, sonst Paul Wedig v. GL (164). Bereits am 1. April 1771
hatte der Oberstlieutenant v. Glaaenapp sich bei 8e. Majestät über den
Ausspruch jener ersten Commission, welche sich vorher, vor der Untersuchung
an Ort und Stelle in Bublitz, über ihr zu füllendes Urtheil schlüssig gemacht
hatte, geäussert und bittet er die Sentenz aufzuheben und eine andere Com-
nusaion befehlen zu wollen; was denn auch geschehen zn sein scheint. —
Jigitizccty GoOglc
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Unter dem 36. April 1771 war denn auch an das Hofgericht der Königliche
Befehl ergangen, den Supplicanten zu bescheiden, „dass es bei der Inhibirnng
verbleibe". — Am 30. April 1771 bittet Joachim Beinhold abermals bei
Se. Majestät anter Einsendung eines Planes von dem Geometer Zollin ans
Potain und dessen Gutachten. „Er giebt an, dass es darauf hinausginge, dass
die Oreditoren die Güter zu einem Spottpreise erwerben könnten, und wurde
alles Mögliche gethan, um dieselben zum Xonkurs zu bringen; das Hofgericht
habe binnen 14 Tagen erst berichten sollen, was für eine Bewandtniss es mit
der Melioration habe und die Commission habe ihm 2 Tage vorher erst Kenntnis»
gegeben, so dass er keinen passenden Mandatar oder Assistenten habe ab-
schicken können; auch habe er in der Gommission einen Mann (den Förster)
vorgefunden, der selten nüchtern sei und der Gegner, Mandatar, der gewesene
Accise-Inspector Crusius aus Bärwalde sei schon einige Tage vorher in Bublitz
gewesen; aus welchen Gründen wohl hervorgehen durfte, dass er um Ein-
setzung einer anderen geeigneten Commission bitte. Auch fügt er noch hinzu,
das* seine Vorfahren, ohne Nachfrage zu erfahren, ohne Einrede ganze Busch-
parthien haben abholzen dürfen, wahrend er jetzt nicht ein Stuck von 90 Ruthen
lang und 80 breit zum Urbarmachen angreifen solle, wogegen diese Unter-
nehmungen seinen Vorgängern eventuel von dem gewonnenen Acker oder den
Wiesen eine ansehnliche Facht eingebracht hatten. Die Kolonisirung würde
nicht bedenklich sein, zumal er den Leuten selbst die Gebäude herrichten, sie
dann den Acker gut herrichten können wurden. Er bittet schliesslich wegen
Aufhebung der Inhibirnng und der Communion mit den Nachbaren und um den
nöthigen Beistand seitens des Hofgerichts. " — Es erfolgt endlich, den 4. Juni
1771 die letzte Königliche Bestimmung, dass es der Wille Se. Majestät Bei,
der Aufhebung der Communion allen Vorschub zu leisten und dies der Kreis-
anseinandersetzungs- Commission anzubefehlen wäre, wobei sie des Oberst-
lieutenant v. Glasenapp Ansuchen wegen Melioration gründlich zu unter
Sachen hätte. — In demselben Jahre, 1771, hatte Joachim Beinhold einen
durch S Instanzen hin durchgeführten Prozess mit der Wittwe Joachim Ernsts
7. Gl. 186, geb. v. Glasenapp, wegen des ans Lnbgnst ihr Zustehenden, an Gelde,
Wohnung, Lieferung etc. (s. N. 186). — Resultat nicht genau bekannt geworden.
Es sind hier Schwierigkeiten und Voraussetzungen vorgeführt, die dem
in Geldern, im Westen mit grossem Grundbesitz begnadigten, mit anderen
Ansichten Aber LandwirthBchaft behafteten Oberstlieutenant v. Glasenapp,
der doch keine Descendenz hinterliess, also wohl doch die Güter der Familie
v. Glasenapp erhallen, sie verbessern wollte, bei seinem Verfahren von den
Behörden unmaass geblich wohl ihn in Schutz nehmende Mitberechnung und
Beistand hätten geändert werden müssen. In dem Schreiben an Se. Majestät
vom 26. Mai 1770 spricht Joachim Beinbold v. GL zwar von Beiner Familie,
es ist aber nichts Näheres bekannt, ob er Kinder, zu der Zeit noch wohl jung,
oder auch nnr Tochter gehabt habe (vielleicht seine nächsten Vettern gemeint?)
1782 scheint er auch von dem ans den hinterpommerschen Gütern gezogenen
Erlös, sowie auch von dem Besitz in Geldern und im Jülichscheu wenig oder
garnichts mehr besessen zu haben. Sic tranait gloria mundi! Denn 1782, den
17. Juni, Berlin, bittet Joachim Beinhold v. Gl., früher reich, der Obers t-
lientenant, Organisator und Chef von einem leichten Dragoner- Corps von fünf
Schwadronen, den König um Anstellung bei der Begie oder anderweitig; es sei
ihm seinerzeit durch den Flügeladjntanten v. Anhalt schriftlich Schadloshaltung
versprochen worden, für die Werbung, welche er nach dem 7jährigen Kriege
machen würde und die er 3 Jahre betrieben, und wobei er viel zugesetzt habe;
er sei neunmal verwundet und werde nun alt und kränklich und bäte, dasa
jenes Versprechen in Erfüllung gehen, er auch bis zur Anstellung in die In-
validenliste aufgenommen werde. Das .Resultat ist nicht bekannt geworden.
Wenn in solchen Bittschreiben „äusserstes Elend, so fast zur Desperation und
Verzweiflung treibet" Uebertreibungen zu sein pflegen, so muss die angenblick-
19»
cC, Google
— 292 —
liehe Bcdr&ngniss, vielleicht nach Ablebeuseineröemahlin, doch vorhanden gewesen
sein. Siehe vorstehend, wo er 1798 den Kurfürsten von der Pfalz bittet, dass
ihm sein Ritterritz Holtmfihlen sowie die im Jülkheehen gekauften Städte
wieder eingeräumt würden; durch welche Macht oder welche« Recht er um
dieselben gekommen, ob in Fohre seiner Partheinahme für seinen angestammten
König? ist nicht zn erfahren gewesen (s. Pauli und Soldatenfreund).
Besitz: In Geldern seit 1746, Schloss Steil, Holtrach, Hol tmahlen,
1791 Schneidemidde (Mühle), einige Städte im Julichschen; in Pommern:
Gramenz a, Flakenheide, Eussow b, Lttbgnst a, Storkow b, Zechen-
dorf a, Zach b, Wrnckhfitten nahm er als Lehnsfolger von N. 184 in Be-
sitz den 12. August 1769, verkaufte sie aber am II. Hai 1771 an N. 164.
Schnakenbnrg (b. Bnblitz) kauft« er am 3. Juni 1771 vom Major Ernst
Ewald v. Kleist zurück, verkaufte es am 12. November 1772 an Georg Samuel
v. Goeden (s. N. 158). König in seinen Collet. giebt ihn auch als Besitzer
der früher väterlichen Güter Gr. und El. Wardin und Langen b an, welche
der Vater, der sich in misslicher Lage befand, wiederkäuflich veraussert hatte,
1772, and die durch Joachim^ Reinhold,; v. Gl. wohl wieder eingelöst
worden sind.
Gem.: Anna* Elisabeth "Louise, Baronesse von Hnndt, auch
Hundt v. d. Busch, nach dem der alten niederrheinisefaen Familie von 1856
zustehendem Rittersitze Busch im Kreise Erkelenz so genannt, und welche
ausser diesem noch Duttersdorf, Nenenhofen, Schier, Stessen, Holm, Pntting,
Brüggen, Schloss Steil, Holtmtthlen etc. besass. Das Geschlecht ist erloschen.
Louise war 1724 geboren, Hochzeit Ende 1746, sie lebte noch 1771; i. V.:
Adam Ludwig Baron v. Hundt, in preussischen Diensten, i. M. : wohl eine ge~
borne v. Guillieanme, die in zweiter Ehe mit N. N. v. Cohaosen vermählt war.
Sühne?
TOchter?
189. August Friedrich. 2. S. v. 148, ans Wardin, geb. 1721; trat am
1. December 1741, 20 Jahre alt, in das Kadettenkorps Berlin, diente dort
1 Jahr 7 Monat, kam als Unteroffizier den 16. Juni 1742 zn Buddenbrook
(Kavallerie), wurde den 4. Jnni 1745 bei Hohenfriedberg als Cornet verwandet;
lebte noch 1751, wo er beim Regiment Prinz Friedrich, dann anch bei v. Brfta-
neck stand; war 1769 bereits todt (s. N. 188).
190. Friedrich Philipp. 3. S. v. 148; geb. den 18. November 1730 zu
Ziezenow als Zwilling mit seiner Schwester Hedwig. (Siehe N. 148.) Er ist
1751 todt.
191. Friedrich Berndt. 1. S. v. 149; früh gestorben.
192. Carl Berndt Dietrich. 2. S. v. 149; früh gestorben.
193. Constantin Jürgen. 1. S. v. 150, Ooprieben; geb. 1686, 1703 be-
reits todt.
194. Gerhard Heinrich. 2. S. v. 150, Coprieben; 1703 bereits todt
195. Caspar *Boglslaf (Bailo). 8. S. v. 150, Tannen; geb. den 80. Oc-
tober 1698 zu Coprieben, gest. den (i. Angnst 1760 auf der Reise zn Alt-Damm,
den 14. Angust zu Tannen beigesetzt Vas.-Tab. 1756: Caspar Bogislaf,
56 Jahre, Hofrath a. D., 21 Jahre gedient. (Tannen, Priebkow, 10000 Rtbl.)
— 1714 anf dem Gymnasium zu Stettin, und hat er dann studirt — 1725 wurde
Caspar Bogislaf v. Gl. als Hofgerichtsrath in Cbslin introdaoirt, auf seinen
Antrag 1747, indem er seit 1737 kranklich war, als Hofgerichtsrath a. D. ent-
lassen und begab er sich anf seine Guter. Nachdem er sich 1784 mit einer
Tochter von Heinrich Christoph v. Gl., 161, vermahlt hatte, die Birwalder
Bürgerschaft verpflichtet war, die Ausstattung der jungen Ehefrau heranzu-
fahren, hier von Klotzen nach Cttslin, fanden Streitigkeiten statt, s. 161. —
1751, den 1. Februar, Tannen, qnittirt Caspar Bogislaf den Nachkommen
von Jörgen Friedrich Glasenapp etc., (welchem des ersteren Grossvater Lorenz
Jürgen v. Gl. 110 fflr treue Dienste Rothfliess, oder von seinem Sohn ein an-
aby Google
— 298 —
deres Gutchen, Schnakenburg, unter gewissen Abgaben auf Zeit verschrieben
hatte,) dem Sohne Friedrich Glasenapp fiber 50 Ethl , welche dieser ihm ge-
liehen nnd wird dies auf Hypothek des Buschgutchen Schnakenburg mit der
Berechtigung eingetragen, dass letzterer nicht eher zn weichen schuldig, bis
ihm dies Ackergnt (d. b. wohl mit 400 Gld. nnd diese 50 Ethl. vergütet)
eingegeben worden; die Zinsen werden jahrlich mit 2 Rthlr. 12 Gr. entrichtet
nnd solle er in dem rahigen Possess dieses Hofchens von seinem Binder (N. 196)
nicht tarbirt werden, zn dem Ende ihm hier gebührender Schutz verschrieben
wird. — 1771 beabsichtigen N. 265 nnd 267 das Gütchen Schnakenbnrg wieder
voll an sich zn bringen. — Seit 1747 war er mit dem Landiath Caspar Gert
7. 1 Osten-Burzen Mitcurator des Gymnasiums zn Neu-Stettin. — Den 29. Ok-
tober 1758 ist Caspar Bogislaf neben Casimir Wedig v. Zastrow Mit-
Unterzeichner der Majoratsstiftung hei dem Zastrow'schen Lebnsgnt Oölpin
nebst Pert. — Caspar Bogislaf starb ohne Leibeserben.
Besitz: Gr. nnd Kl. Tarmen, 7 Dienstbanern in Priebkow nnd
einige geldzahlende; Schneidemuhl, Kothflieaa, Schnakenbnrg, auch
die HasaelmQhle bekam er in der Theilnng am 24. September 1784 von
seinem Vater, welcher Besitz nach seinem Tode 1760 an Bruder N. 196 fiel.
Er war Hitpatron in Coprieben, wo im Kirchenbuch z. B. 1727 er unter-
zeichnet hat
Gem.: Agnes Veronika 'Juliane v. Glasenapp, Aeltern s. N. 161;
Hochzeit 1784. 1755, den 1. December, ist sie nebst General - Lieutenant
C. W. v. Zastrow nnd Daniel Heinrich v. Httnchow - Eichenberge in Cölpin
Taofzeuge bei Wedig v. Zastrow, des Kammerherra Wedig v. Zastrow Sohn.
1748, den 13. Januar, stand Fran Hofräthin Juliane v. Glasenapp als Pathe
bei des Hasaelmnllers Gehrke Tochter (s. Kirchenbuch Coprieben).
196. 'Georg Eggert 4. 8. v. 150 (2. Ehe), Coprieben; geb. den 22. No-
vember 1699, gest. den 29. September 1764. Vas.-Tab. 1756: 52 Jahre alt,
Sächsischer Capitain a. D. (Coprieben, Grabunz 10000 Ethl.) Hiernach mfisste
er 1704 geboren sein, doch kam dergleichen bei den Vasallen-Tabellen häufig vor.
Er hat 12 Jahre gedient, erst als Corporal beim Eegiment Goltz 1728; als
solcher ist er in Barwalde als Tan/zeuge aufgezeichnet. Er war bald
Lieutenant bei dem Eegiment, dann in das v. Bardelebensche Eegiment ver-
setzt, musste er 1725 seinen Abschied nehmen, trat dann in sächsische Dienste
nnd wurde hier Capitain. Er hatte 1734 wohl schon wieder den Abschied
genommen. — Von dem Lieutenant Vinne vom Moseischen Eegiment hatte er
100 Ethl. auf Wechsel und 55 Ethl. 21 Gr., letzteres für Doctor und Apo-
theker etc., auf Wunsch seiner Mutter ausgelegt, erbalten. Der Lieutenant
v. Vinne bittet 1725 den 80. Mai von Wesel aus, dass das Cöaliner Hofgericht
beauftragt werde, den früheren Lieutenant Georg Eggert (er war wohl ausser
Landes, in Sachsen?) event seine Mutter aufzufordern, dass ihm die 100 Tbl.
Wechsel- und 56 Tbl 21 Gr. andere Schulden bezahlt wurden. — 1725, den
30. Juli, bittet Lieutenant Vinne abermals und erfolgt Dekret, dass die Mutter,
Wittwo von Glasenapp, zur Zahlung angehalten werde. — Den 10. April 1742
setzt Hauptmann Georg Eggert v. Gl. auf Bärwalde b, Luknitz a und
Grabunz in einer Ehestiftung für seine Gemahlin Clara v. Vangerow diese
Guter aus, welche sie als Wittwe an den Lehnsfolger Franz Lorenz v. GL
N. 228, welcher schon Bärwalde-Freiheit besass, uberliesa.
Besitz: Nachdem der Vater bereits 1725 todt war, scheint die Erb-
theilung erst 1784 erfolgt zu sein nnd erhielt er: 1. Coprieben, den Käthen
bei Oerden auf Copriebenschem Gebiet mit der Hegeschen Mühle, 2. Bär-
walde b mit Muggenkathen nnd die Bargwälle (Feldmark südl.), ein Theil
der Burg-Freiheit. 3. 7 Bauern in Luknitz (Luknitz a). 4. Grabunz. 5. Schwurt
6. 4 Bauern in Patzig. Antheil Priebkow (von N. 195). Antheil Klotzen
(s, N. 161 nnd 211). — Scbwnrk verkaufte er am 14. November 1749 fftr
1200 Hthl. an den Pastor Franz Christian Hollatz zu Rehwinkel wieder-
aby Google
— 294. —
käuflich auf 34 Jahre (b. N. 265); Gr. und Kl. Tannen erbte er vom Bruder
N. 196 und verkaufte sie alsbald 1761, den 24. October an N. 161. — Einen
Antheil Coprieben nnd Patzig, welche er 1763 an den Amtmann Oeaterreich
verkauft hatte, wozu wohl nicht der Consens ertheilt worden ist, hatte ja
N. 161 erworben und N, 211 von diesem, so wie Anth. Klotzen — Neuhof etc.
geerbt. Ferner hat er Schneidemühl. ob anch Wuckel? besessen. Es ist
unaufgeklärt geblieben, ob durch den Bruder N. 195 (oder durch ihn) Schmenzin
zum grosses Theil oder durch Vormünder, event. durch den Vater schon bald nach
1717, an die v. Kleiste gekommen ist. Georg Eggort starb ohne Lehnserben
und fielen seine Güter an Franz Lorenz v. Gl. 228 nnd Erben, welcher bereits
sich auch den 2. Harz 1765 mit der Wittwe einigte.
Gem.: Clara v. Vangerow, Hochzeit, den 2. December 1728. —
1773, den 25. März ist sie in Bärwalde als Wittwe gestorben und in Tannen,
wo sich eine Kapelle befindet, beigesetzt worden. Sie ist Öfter, z. B. anch
1735, als Tanfzengin, ferner 1786, 1737 bis 1745, aufgeführt. Ihre Schwester,
Agnes v. Vangerow, verunglückte auf einer Schlittenfahrt nach Klotzen 1783.
Sohn: 225a.
Töchter: 1. Sophia Henrigitta, geb. 1729; einer ihrer Taufzeugen
ist Heinrich Christoph v. Gl. 161. — 2. Dorothea Mar garet ba, ist mehr-
mals als Tanfzengin aufgeführt, starb, also erwachsen, den 19. Januar 1768 zu
Wuckel. — 3. Esse, auch Öfter Taufzeuge gewesen, starb zu Cölpin den
3. April 1761.
197. Marcus Henning. 1. S. v. 162. Bärwalde; 1699 minorenn, ist
1724 bereits todt.
198. *Franz Eggert. 2. 8. v. 152, Bärwalde, geb. 1668, starb wohl vor
April 1736. — Es ist 1690, den 10. Februar. Ehegelöbnias geschlossen zwischen
Franz Eggerjt v. Gl. Bärwalde nnd der Erdmuthe Hedwig v. Kleist, Assmos
Jürgen v. Kleists Tochter. Der Täter v. Kleist verspricht, dass er sein Gut
Eichenberge cum. pert. loco dotis bei der Hochzeit abtreten wolle; er nebst
Fran behalten aber den Hof, welchen früher Andreas Seile bewohnt hat mit
Pertinentien. Zeugen sind: Marcus Franz 152, Gert Lorenz 199 v. GL und
Zabel t. Wolde, als erbetener Freund; ferner unterzeichnet Anna Elisabeth
v. Glasenapp (s. Nachtr. 16) und v. Wobeser. — 1694, den 17. August
Fr anz Eggert bittet nnd erhalt Consens wegen des Gutes Eichenberge, so Beinen
Schwiegervater Assmns Jürgen v. Kleist im Vergleich mit Peter v. Wolde
addiciret worden nnd ihm nnn zukam. — Der Oberstlieutenant Assmoss Fried-
rich v. Mttnchow zeigt in seiner, Stargard, den 7. October 1699 datirten Lehm-
profession an: 1. dass er von seinen altväterlichen Lahnen nur den halben
Theil des Gutes Eichenberge besitze nnd den andern halben Theil des Gutes
1698 von Franz Eggert v. Gl. als ein ehemaliges v, Wolden Lehn erblich
gekauft habe; 2. dass 8 Theile von Neu-Buckow von Alexander Assnni
v. Münchow nnd die resp. Valmenschen TTnterthanen von den v. Glaaenapp zu
Gramenz besessen wurden, welche er zu reluiren sich reeervire (?). (Lehnsacten
1699.) — 1698 kaufen Franz Eggert v. Gl. nebst Gemahlin Erdmuthe Hed-
wig v. Kleist den Theil Priebkow von Rüdiger v. Kleists Erben wieder, welchen
diese wegen einer früheren Schuld nnd von der Mitgift her, inne hatten.
(König.) — 1714 fand die Huldigung statt — 1715 war er in Barwalde
nebst N- 199, sowie auch 1721 Taufzeuge. 1708 nnd 1713 klagen bereits die
Erben von 152, besonders Franz Eggert v. GL gegen die von Jürgen v. GL,
N. 164, wegen eines Objecto von 260 und 100 Gld. nebst Zinsen. Die Söhne
von Franz Eggert führen dann 1723 den ProzesB, welchen von der andern
Seite der Vormund der Jürgenschen Erben, L&ndrath v. Zaatrow weiter durch
alle Instanzen führt, so dass er 1727 noch, schwebte (s. N. 202, N. 227 und
228). — Auf eine Streitsache, die bereits vor 1719 sich ereignete, macht WouT
Heinrich v. Bentzel 1726 eine Denunciatioa wider Franz Eggert v. Gl. und
beschuldigt ihn der Violirung (Verletzung?) des Duellmandats ; dieselbe lautet:
Jigitizccty G00g[c
— 296 —
Franz Eggert v. GL, damals 51 Jahre alt, sei mit v. Rentzel in der Herberge,
Gasthof, zu Bärwalde znsammengewesen und seien sie aber ein Gut in Streit
gerathen; der sich dabei befindliche Unteroffizier Immanuel Magnus habe zu
Franz Eggert gesprochen: „Herr Patron, begreifen Sie sich dach und geben
Sie sich zufrieden, wir sind hier nicht znm Zanken nnd Streiten gekommen 1"
Darauf habe Franz Eggert v. Gl. ausgerufen: „Du verlaufener Schelm, was
hast Du damit zu thun;" er habe ihm, dem Unteroffizier, sofort ins Gesicht ge-
schlagen, ihn mit Füssen gestossen, auch ihm in die Haare gefasst, wie Denunciant
dazwischen getreten, hatte v. Glasenapp ihn auch bei den Haaren gefasst nnd der-
gleichen; es seien seine beiden Söhne (N. 227 nnd 228) dazugekommen, von denen
der eine sogar den Degen gezogen und auch nach Dennneianten gehauen habe;
es hatte jedoch der Unteroffizier ihm den Degen begriffen nnd weggerissen,
worauf sie dann endlich von einander gebracht worden seien. — Wahrscheinlich
hat erst spater der pp. v. .Rentzel, vielleicht als er Soldat geworden, eine
Forderung an Franz Eggert v. Gl. ergehen lassen, die dieser dann wohl
als verspätet etc. abgewiesen hat; denn sonst wäre er, oder einer seiner Söhne
doch derselben gefolgt; was auch ans der Untersuchung nnd besonders ans der
Entscheidung hervorgeht In der ersteren behauptet v. Rentzel: v. Glasen app
habe zuerst geschimpft; dieser: dass die Andern es gethan. Der frühere Zeuge
ist seit 1719 verstorben, der Unteroffizier Magnus hat sich ganlicht gemeldet;
der v. Rentzel ist inzwischen unter das Sonsfeldsche Dragoner-Regiment ge-
treten und Unteroffizier geworden; derselbe bat sich wohl nunmehr klar stellen
sollen. Der Abschluss der sich lange hingezogenen Untersuchung lautet: dass
die v. Glasenapp ab instantia zu absolviren, der pp. v. Rentzel doch die
Kosten tragen solle. — 1728, d. 15. März, ergebt auch Dekret: dass Franz
Eggert v. Gl. wegen dessen, so von dem v. Rentzel wider ihn angegeben, aber
nicht erwiesen ist, von der Instanz zu absolviren, jedoch die Unkosten zu
tragen habe, letzteres da v. Rentzel als Soldat unbemittelt ist. (Geh. St.-Arch.)
Besitz: Bärwalde-Ereiheit, b nnd c, Rothfliess, Grabunz, Luk-
nitab, Gr. Knick kamen an Sohn 228; Antheil Eichenberge verkaufte er
1698 an Assmus Friedrich v. Mfinchow. Friebkow kam von ihm an Wittwe
und Töchter, dann an N. 265.
Gem.: Erdmuthe Hedwig v. Kleis t-Dahmen; i. V.: Assmus Jürgen
v. Kleist; i. M.: Margaretha v. Glasenapp, (s. N- 120); Hochzeit 1694. Sie
überlebte ihren Gatten, der ihr nnd den Töchtern Priebkow testirt hatte,
waa wohl angegriffen wurde, denn 1764, d. 15. October wird ob laut Richter-
spruch den Erben von Franz Lorenz v. Gl. N. 228 und zwar dem Lieutenant
Johann Franz George N. 265 und Paul Ernst Angost Wilhelm, N- 267 v. Gl. ab
nächsten Lehnafolgern und deren Geschwistern, auch der TheÜ von 196 reep.
195, zuerkannt. Erdmuthe Hedwig hatte Priebkow in ihrem Testament am
25. Januar 1753, nicht 1755, wie dies nnd Anderes bei Bruggemarm unrichtig
ist, ihren Töchtern vermacht, die es auch bis 1764 besassen nnd bis an ihr
Lebensende resp. ihr Asyl dort hatten. Sie war 1727 Taufzeuge bei Mathias
Conrad v. Gl. N.214 in Copriehen gewesen; starb in Priebkow, den 23. Januar 1754.
Söhne: 226, 227, 228, 229.
Töchter: 1. Eleonore Agnes Amalie; lebte 1787 und auch 1754
unvermählt. 2. Anna Hedwig, geb. den 18. April 1697; Gem.: Theodor
v. Wulf- (Woll-) schlager, Hochzeit den 22. Juni 1745 in Bärwalde; sie
starb, den 12. November 1775 als Wittwe und wurde in Coprieben beigesetzt
(S. N. 282). 3. Barbara Juliane; Gem.: Lieutenant Franz Heinrich
v. Keith, Ehestiftung, den 3. April 1740. v. Keith war 1700 geboren, hatte
12 Jahre gedient; er kaufte 1740 für 900 Rtlil. einen Antheil Gr. Born von
den v. Boninen. Kaufer nnd Verkäufer waren bald ausser Landes (wohl in
den Krieg) gegangen. Barbara Juliane hatte an Ehegeld eingebracht 1000 Rtbl,
Vieh nnd dergL und nahm sie dafür das Gnt 1766 in Besitz. Den 10. Dezember
1770 ist sie Wittwe. Laut Testament vom 1. Mai 1771 waren ihre Geschwister
die eigentlichen Erben, doch wünschte sie, dass einst Gr. Born b an N. 265
aby Google
— 296 —
überginge. 1773, den 12. März ist sie in Tannen gestorben und in Gr. Born,
wo ihre jüngste Schwester Maria Charlotte noch längere Zeit lebte, beigesetzt
worden. Gr. Born b, nnr aas einem grösseren Hofe bestehend, haben die
Schwestern, nachdem sie es seit 21. August 1773 besassen, dann bald auch an
N. 265 abgetreten; denn am 17. Harz 1774 verkaufte er es für 402 Rthl. an
Andreas Wiese. 4. Dorothea Sophia, geb. 1706 zn Priebkow. woselbst
sie auch den 20. Februar 1768 nnvermahlt starb. 6. Abigail Ernestine,
geb. den 17. Februar 1709 in Priebkow; sie war 1778 bei der Taufe de« Ver-
walters Ruhnke Tochter in Tarmen Zeuge; Abigail starb nnvermahlt, den
12. December 1793 in Oerden und wurde in Bärwalde beigesetzt. — 6. Clara
Christine, geb. den 7. Januar 1712 zu Friebkow. — 7. Maria Charlotte,
geb. den 12. Februar 1716 zu Friebkow. Gem.: N. N. v. Borck auf Gr. Bora;
sie war 1770 Wittwe, starb den 11. März 1774 zu Priebkow und wurde zu Tannen
beigesetzt. Die unverheirateten Töchter v. Glasenapp wohnten besonders in
Priebkow in dem am Ausgange nach Coprieben rechts erbauten „Friulein-
hause" und worden ihre Spaarpfennige von ihren Neffen und Enkelneffen, die
ja meistens Offiziere waren, leichtlebiger Weise auf ihrem Urlaub insofern be-
ansprucht, als eiutere manche Zeche derselben in Barwalde etc. bezahlen
muasteu; in genügsamer zufriedener Weise sprachen sie sich dann knixend
den Trost zu: „Wenn wie Alles henngäwe und wenn wie nischt mehr häwwen
un us nischt mehr blifft, denn häwwen wie doch noch unsen leewen Aodel".
199. Bert Lorenz. 3. 8. v. 152, Bärwalde ; lebte noch 1768. — 1690,
den 10 Februar, ab das Ehegelöbniss zwischen Franz Eggert v. GL 198, und der
Erdmuthe Hedwig v. Kleist abgeschlossen wurde, hat Gert Lorenz, noch jung,
mit unterzeichnet. — 1714 fand die Huldigung statt. — 1716 und 1721 war er
Taufzenge in Bärwalde. — 1725, den 20. Februar. Barbara Maria v. Hebron,
Christian Erdmann v. Lettows Ehefrau, der Britzke als IUata gehörte, klagt
dass von dem Creditor Gert Lorenz v. Gl. auf eine Forderung von 600BthL
hin, er selbst auf ihre wenige Mühleu- und Wiesen-Pacht Arrest gelegt habe.
Das Hofgericht berichtet darauf: dass sie sowohl ab) ihr Gatte nicht ändert
gewohnt seien, als dass sie ihre Creditoren auf allerhand Weise vexiren, mit
ihrem übel begründeten Suchen abzuweisen und der „arme kränkliche Mann"
zn schützen sei. Die Entscheidung von Se. Majestät war am 25. Hai 1726
noch nicht getroffen; weiteres nicht bekannt (Geh. St.-Arch). — 1727 wird
seiner in dem Prozesa erwähnt, welchen Franz EggertB Sahne H. 227 und 228
mit Jürgen v. Gl. 's N. 154 Erben führen. — Er starb bald nach oder noch 1768.
Besitz: Antheil Bärwalde, Lnknitz, und auch an einem Antheil
Klotzen noch betheiligt den dann auch bald die Balfanzer Linie erworben
hatte (s. N. 161).
Gem.: N. N.
Töchter: 1. Sophia Charlotte Tugendreich, geb. den 24. Dezember
1759, gest. den 29. Februar 1760. — 2. Dorothea Sophia, geb. den 2. Sep-
tember 1762, gest den 19. Februar 1768. — 3. Louise Clara Leopoldine,
geb. den 15. März 1767, Hochzeit d. 24. November 1790 mit Georg Ludwig
v. Marck, Lieutenant aus Danzig, der 1794, den 24. Hai zu Bärwalde starb;
sie starb den 11. Februar 1812 zu Klotzen. — 4. Johanna Caroline Ju-
liane, geb. den 29. Juli 1768.
200. Berndt Ewald. 4. 8. v. 162. Bärwalde; geb. den 2. Hai 1695,
gest. 1695 noch.
201. Franz Henning. 1. 8. v. 164. Bärwalde; geb. 1690 (s N. 154);
er war wohl 1714 bereits zu Arnhausen verstorben.
202. Marcus Heinrich. 2. S. v. 154. Barwalde; vor 1691 (2. Ehe)
geboren, war 1699 noch minorenn zu Arnhausen. — 1714 fand die Huldigung
statt. — 1728, den 14. August klagen die Kinder von Franz Eggert v. GL
198, und zwar Harens Jürgen 227 und Franz Lorenz 228 v. Gl. ersterer
Unteroffizier im v. Wensen'scben, der letztere Unteroffizier in des Kronprinzen
aby Google
— 297 —
Regiment, in Sachen wider seligen Georg v. dl. 154 Kinder, deren Vormund
der Landrath v. Zastrow war. — 1723, den 16. August, . ergeht Königlicher
Befehl an die Regierung, möglichst den Prozess bald zd Ende zu bringen, dass
den Klagern, als Soldat, schleunigst Recht verschafft werde, — In der Klage
vom Angnst 1728 war von Seiten N. 227 and 228 gesagt: „dass die Güter,
welche des seligen Georg v. Gl. (154) Kinder wollen erstreiten, durch Geld von
ihrem Grossmütterlichen und Mütterlichen wieder relnirt und in guten Stand
gebracht worden seien; ihr Vater hatte wegen der vielen Schulden auf den
Gütern der Erbschaft entsagt In specie handelte es sich um einen Banerhof
ku 250 Gld. in Lnknitz. Georg v. Gl.'s Kinder hatten ihre Forderung auf
dem Gut Barwalde, wozu dieser Theü Lnknitz gehörte. Diese Güter habe
jetzt ihres Vaters jüngster Binder Gert Lorenz v. Gl. (199) in Besitz. Sie
baten, den Amtshanptmann Gert Wedig v. Gl. (168) zo Gramenz nnd v. Kleist
an Dnbberow als Kommission einzusetzen, nm zn untersuchen, welche nnd wie
viele Güter mit ihrem Mütterlichen nnd Grossmütterlichen von den Creditoren
eingelöst worden seien, daas kein Uebermaass bei den Gütern vorhanden ge-
wesen, wofür ihnen, nicht aber von Ersparnissen der Banerhof bei Lnknitz für
400 Golden gekauft worden, also er ihnen, den Kindern, speciell zugehörig sei;
desgleichen anch befehlen zn wollen wegen des eingezogenen Mühlenfiers von
lanter Eichen." — Der Advokat derselben ist Georg Kistmacher nnd unter-
zeichneten sich bei der Bitte die Kläger: „Max Jürgen, Unteroffizier bei Haupt-
mann v. Froreichs Oompagnie, Wense'schen Regiments, Franz Lorenz v. Gl.,
Unteroffizier beim Kronprinzen -Regiment, bei dem Herrn Rittmeister v. Glase-
napp" (N. 172). — Inzwischen bitten auch die Kinder von Georg v. Gl. 154
durch ihren Vormund, den Landrath v. Zastrow, 1727, den 11. März, GOslin,
bei 8r. Majestät: „dass beinah seit 9 Jahren, also seit 1715, des seligen Marens
Franz v. GL (152) Erben, besonders dessen Sohn Franz Eggert (198) sie wegen
zweier liquiden Forderungen, als der einen von 100 nnd der andern von 200 Gld.
Capital im Frozess herumgeführt habe und da sie arm seien, habe er sie An-
fangs in seinem, hernach in der Frauen, folgende in seines Binders, zuletzt
aber in seiner Sohne Namen gesnehet und genÜBsbraachet, sie zu ermüden nnd
solchergestalt um das Unsrige zu bringen gesucht; sowohl in Beigard vor dem
damaligen Burggericht, als auch nach der Zeit (1720) von den Pommerschen
Hofgerichten zn Stargard und COslin habe er etwas erreicht und sei Alles
rechtskräftig durchgefochten und hoffen sie, dass auf Allerhöchstes Rescript
von 16. Angnst prt. von dem Gericht actenmasBiger Bericht Sr. Majestät vor-
gelegt sein werde. Unterzeichnet: „Seligen Georg v. Gl. arme Kinder." „Der
Vormund v. Zastrow." Von den Söhnen lebten wohl nur N. 203, 203 und 204.
— Königliches Dekret vom 11. Mai 1724. „Es solle auf Kosten der Gerichts-
mittel die Sache weiter untersucht nnd womöglich zur Güte ausgeglichen werden ;
obgleich sie im Prozesswege weit vorgerückt sei, könne dennoch, wenn an-
gängig, kommissarisch geholfen werden; und solle es geschehen." — 1727, den
7. Januar, berichtet das Hofgericht GOslin auch über dasjenige, was die Com-
mission darüber festgestellt, wie viele Güter mit ihrem Grossmtttter- und Mütter-
lichen von den Creditores eingelöst worden und ob einige Uebermaasse vor-
banden, wie anch wegen dos Banerbofes in Lnknitz für 400 Gld., welcher von dem
Erwerb zugekauft, und dann wegen des eingezogenen Mühlenfiers von lauter Eichen:
Es ist seliger März Franz v. Gl. (152) schuldig gewesen 2 Gapitalien, eines 250
Gld. wegen Holz, das andere 100 Gld., welche Georg v. Gl. (154) jenem von seinen
Kollat'schen Geldern geliehen gehabt nnd bis 1708 Zinsen 88 Gld. 12 Schill,
dazugekommen sind; 1715 sind die Zinsen noch hoher angeschwollen; es hat des
seligen Georg v. Gl. Kinder Vormund den 20. August 1715 beim Bnrggericht zn
Beigard geklagt, dort wurde geurtheilt, dass der Beklagte (N. 198) viele Termine
fruchtlos gemacht, Überdem aus dem mit ihren seligen Vätern (N. 152 nnd 154)
gemachtem Vertrage klar erscheint, dass sie die Güter Rotbenflies und in Bär-
walde auf ihre väterliche Erbschaft' angenommen, sio nur abse benefleio legis
aby Google
et inventaris aich der väterlichen Güter, ohne die Schulden bezahlen zu wollen,
angemaassct, sie schuldig wären, die libellirten 519 Gld. 6 Schill Capital und
Zinsen, 5 Gld. Unkosten etc. zu bezahlen. — Gegen diese Sentenz bat Frau
Eggert v. Gl. (198), als der Impetrenton Vater, bei dem Hofgericht zu Star-
gard appellirt, doch sollte bewiesen werden, dass Franz Eggert durch. Rothfliess
nicht mehr als sein Mütterliches erhalten hatte, die andern nachweisen mfiasten,
dass er sich des Vaters Erbschaft angemaasst hatte. Als Franz Eggert bekennen
musste, dass er 250 Gld. schuldete, trat die Frau (geb. v. Kleist) auf, dass der Kann
die Güter, welche sein seliger Grossvater Georg v. Gl. (111) ganz verschuldet
gehabt, und in anderen Händen waren, mit ihrer illatis 4200 EthL relnirt habe,
worauf ihr nachgewiesen wurde, dass das Gut Friebkow 1698, den 21. Decem-
ber, von Rüdiger v. Kleist etc., seligen Ewald Jürgen v. Kleists Erben, er-
kauft sei (welches auf eine alte Schuld in deren Hände gekommen war), ausser-
dem dass sie (N. 1 98) in Friebkow noch andere Stucke, 1 Bauer- und 1 Kossathen-
hof, auch Uothfliess, 1 Bauerhof in Luknitz etc. tnne hätten; es wurde klar,
dass dies nicht Alles auf die Illate gehen, und die Behauptung als nicht richtig
erwiesen augesehen wurde und dass allein 4000 Gld. auf den v. Kleist'schei
Antheil Friebkow nur, zu rechnen seien. Sie hat aber erat 1698 ihr väterlich
Erbe eingebracht, der Kläger aber schon 1698, den 3. Februar, Einklage er-
hoben, und wenn Bothfliess und der andere Theil von Friebkow und Lnknitx
in Franz Eggerts v. Gl. Besitz waren, wo kam das Geld (zu diesen Erwer-
bungen) her? — Das Gericht sagt zum Schlnss: dass Kläger Franz Eggert
v. Gl,, der die armen Kinder des Georg v. Gl. (154) durch alle Instanzen ge-
schleppt, abzuweisen sei und dass Franz Eggert r. Gl. zu zahlen und wegen
100 Rthl. ans dem Holz, desgl. wenn Gert Lorenz v. Gl. (199) dabei mit be-
theiligt sei, dieser sich an den Franz Eggert spater zu halten habe. (GeheinL
St-Arch.) Biese Prozessangelegenheit macht seitens der einen Parthei, wo
Uebervortheilung hervorleuchtet, keinen guten Eindruck. — 1728, den 22. Januar,
wurde seitens des Hofgerichts Luknitz d, dieser Hof hier, der Maria Elisabeth
v. Gl., Tochter von 154, zuerkannt (s. dort).
Besitz: Pustar bei Colberg; er verkaufte es 1787 an den Verwalter
Lucht für 2400 Gulden.
Gem.: Barbara Dorothea v. Fnstar. 1787.
Tochter: N. N. . .; sie besass bis 1787 den v. Zastrow'achen AnthaU
Bärwalde, den in diesem Jahre Matthias (Georg) von Zastrow, Hauptmann in
V. Bredow'schen Regiment in Stettin, reluirte.
203. Hans Christoph. 3. S. v. 164. Bärwalde, dann Arnhausen; ge-
boren vor 1691. Prozess von 1708 bis 1728 mit den Erben von Martins Frau
N. 152, durch den Vormund Landrath v. Zastrow geführt. (8. N. 202.)
204. Jürgen Christoph. 4. 8. v. 154. Bärwalde, dann Arnhausen; ge-
boren vor 1691, starb den 4. März 1755 zu Standemin. Wegen des Prozesses,
welchen sein Vormund, der Landrath v. Zastrow mit den Erben von N. 152
von 1708 bis 1728 führte, siehe bei Bruder N. 202. — 1741, den 16. Juni, er-
hielt er nach Testament seiner Schwester Maria Elisabeth Luknitz d, welch»
er 1752, den 17. Hai laut Testament den beiden Töchtern seiner Schwester-
tochter, als: Johanna and Sophia v. Bnge vermachte.
Besitz; Luknitz d.
205. Gustav Reinhold. 8. v. 155. Bentenhof; geb. 1720, den 23. August
1745 Ordnnngsgericnts-Adjnnkt, ist 1762 todt.
Besitz: Bentenhof im Kirchspiel Bange, 1627 und früher 4 Baken,
wüst 5 Haken, 1875 618/M Haken gross. Im Bentenhof sehen Walde, einige Worst
von dem Dorfe Russimae kommen einige mit Fichten bewachsene alte Grab-
hügel vor. Dieses Gut, zur Zeit der bischoflieben Regierung der Familie
Beuten gehörig, war nebst seinen Apperünentien LSweküll und Lasswa 1626
mit Nenhausen vereinigt König Gustav Adolph verlieh Bentenhof zugleich
mit Rogosinsky am 12. Hai 1629 dem "Hermann v. Liebsdorf, dem die E3-
aby Google
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nigin Christine diese Besitzung am 30. August 1651 bestftttigte. Er vererbte
Bentenhof and Rogosinsky auf seiiien Sohn, den Fiskal-Commissar Joachim
v. Liebsdorf. Nachdem diese Güter 1683 redncirt. am 4. Angnst 1693 dem
Eigentümer mit dem Tertial znr Arrende gelassen nnd am 1. März 1712
restitnirt waren, theilten sich Joachims Söhne in der Art, dass Lieutenant
Joachim v. Liebsdorf Rogosinsky nnd Lieutenant Hermann t. Liebsdorf Benten-
hof Übernahm; letzterer starb 1737 nnd vererbte das Gut auf seinen Bruder,
den Lieutenant Joachim v. Liebsdorf, der es am 31. December 1739 auf 6 Jahre
für 9000 Tbl. alb. der Pastorin Catharina Louise Wiesner geb. Nothhelfer ver-
pfändete. Von dem Lieutenant Joachim v. Liebsdorf erbte nach 1745 Benten-
hof seine dem Ordnungsgerichts -Adjunkten Gustav Beinhold v. Gl. ver-
mählte Tochter Anna Juliane, die in 2. Ehe den Oberst -Lieutenant Christer
Johann v. Gl. (N. 207) heirathete. (v. Stock.)
Gem.: Anna Juliane v. Liebsdorf, geb. 1723; Hochzeit 1743; Erbin
von Bentenhof; i. V.: Lieutenant Joachim v. Liebsdorf; i. HL. (a. N. 115): Anna
Louise- Jacobine v. Glasenapp. Sie heirathete in 2. Ehe Christer Johann
v. GL N. 207 und starb 1797 zu Bentenhof.
Söhne: 229a, 229b, 230, 231, 232.
Töchter: 1. Gertrude Sophia, starb 1747. 2. Maria Elisabeth,
geboren 1749, den 26. September. Gem.: v. Klinge (s. N. 207, Bentenhof).
3. Anna Hedwig. Gem.: Lieutenant v. Furstenau 1797. — 4. Helene
Christiana, lebt 17S9. Gem.: Carl Beinhold v. Glasenapp N. 233; Ge-
nerallieutenant, Geh. Bath; sie war wohl 1797. den 19. Dezember bereite todt.
— 1789, den 10. Hai, Werro. Helene Christiana, die Frau Oberstlientenant
v. Glasenappe (N. 233) und Fräuleins Anna Hedwig nebst Marie Elisabeth
v. Gl., Geschwister, haben ein Hans in Werro gekauft von dem Werro'schen
Borger Johann Daniel Bobde; Proklamation ergeht den 17. November 1789. —
1797, den 19. Dezember, transigiren der Major Otto Wilhelm v. Gl. 232, Hed-
wig v. Glasenapp, vermählte Lieutenant v. Fürstenau, und Maria Elisabeth
v. Glasenapp, vermählte v. Klinge, dass der erstere Bentenhof für 24,000 Tbl.
übernehme. Es fehlte hier bei den Erben der Matter Anna Julians v. Gl.
geb. v. Liebsdorf anter den andern die Helene Christiane v. Glasenapp, welche
also wohl schon todt waren.
206. Otto Georg. 1. 8. v. 156; geb. 17 . ., starb ca. 1749. — Er war
1787 Condncteur, d. h. Militär-Ingenieur; machte die Feldzüge wider die Türken
mit, lebte als Oberstlientenant in der Riga' sehen Garnison, zuletzt Kom-
mandant vonBiga nnd starb, 4 Kinder hinterlassend, noch vor seinem Vater.
Gem.: Charlotte v. Albedyll a. d. H. Ayakar; sie lebte schon 1750
als Wittwe auf dem Krongate Maremois, welches Gut ihr von der Krone zur
Arrende verliehen war, da ihr Gemahl im Dienste der Kaiserin von Rnssland
gestorben. Sie hatte zwei Jahre mit Hisswachs etc. (1757, Februar) zu kämpfen
und hesass das Gut noch im December 1764.
SOhne: 233, 234, 235.
Tochter: Ottilie Charlotte, geb. 17.. Gem.: Adrian Balthasar
v. Hagemeister; sie lebte 1808 noch als Wittwe.
207. Christer Johann. 2. S. v. 156. Salishof; geb. 17 . ., gest. 1776.
Erat Kaiserlich Russischer Lieutenant bei den Dragonern, spater Oberst-
lieutenant, als solcher er 1746 in der Domkirche zu Beval als Taufzeuge
verzeichnet steht — Nach dem Testament seines Vaters hätte sein jüngerer
Bruder N. 208 das Gnt Salishof erben sollen. Dies Testament ward aber ge-
hoben nnd das Gut am 3. Juni 1763 ihm gerichtlich angewiesen. Er nahm nun
den Abschied. — 1775, den 28. September, verkaufte der Oberstlientenant
Christer Johann v. Gl. das Gnt Salishof für 12,000 Bub. S. seinem Brnder-
sohne, dem Major Carl Beinhold v. Gl. N. 233.
Besitz: Salishof; Bentenhof hat er nach 1763 auch besessen, was
nach seinem Tode, da sein einziger Sohn N. 286 vor ihm gestorben, auf N. 282
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- 800 -
übergegangen ist. Christer Johann war seit 1763 mit der Wittwe von N. 206
verheirathet and starben deren zwei Kinder frühzeitig; in Folge dessen spe-
ciell der Frau Erben, der Major Otto Wilhelm v. Gl. 232, Hedwig, vermählt
dem Lieutenant v. Fürsten an, Maria Elisabeth, vermählte v. Klinge, am 19. De-
cember 1797 dahin transigirten, dass Otto Wilhelm v. Gl. für 24,000 Hub. 8.
Bentenhof übernahm. (8. N. 205 nnd 232, v. Stryck.)
Gem.: Anna Juliane v. Liebsdorf, Wittwe des Gustav Beinhold
v. Gl. 205, seit dem 8. August 1763 zum zweiten Mal hier vermählt; i. V.:
Lieutenant Joachim v. Liebsdorf; i. M.: Anna Jacobine v. Glasenapp (s. N. 115).
Sohn: 236.
Tochter: Juliana Charlotte, geb. 1764, «est. 1766.
208. Bustav Berndt. 3. 8. v. 156. Rogosinsky; jüngster Sohn aus der
1. Ehe des Brigadiers Christer Reinhold v. Gl. Er war erat Kaiserlich Rassi-
scher Cornet, wohnte 1744 auf dem Krongut Odempae, ward 1750 Dorpat'scher
Ordnungsgerichts-Adjunkt, 1760 Holsteinischer Rittmeister and starb
als Herr auf Rogosinsky nnd Arrendator von Trikaten im Mai 1775, nachdom
er viele Prozease wegen des Besitzes von Rogosinsky, zuletzt su seinen Gunsten,
geführt hatte.
Besitz: Odempae als Krongut, Trikaten alsArrende; Rogosinsky
als Mitgift seiner Gemahlin. — Rogosinsky, Kirchspiel Range, 1875 8%,
Haken, bestand früher aus 3 Theilen, von denen der jetzt den Hof Rogosinsky
bildende einem Wernicke gehörte; den 2. Theil, das Dorf Luznik sammt dem
Schribbian benannten Lande verkaufte Jobann Roschake 1548 dem Jürgen
.Korwe (Korff) nnd 1592 wurde der 3. Theil Alemoise oder Wolffshof dem Her-
mann Wolff als sein väterliches Erbgut restitrirt. Bei dem Einfall des Herzogs
Karl von Ingermannl&nd hielten Christoph Korff und Hermann Wolff zu den
Schweden und verloren in Folge dessen bei der Wiederkehr der Polen ihre
Besitzungen, die sammt dem früher von Wernicke besessenen Gut 1603 den
Stanislans Rogosinsky verliehen wurden und diesen Namen erhielten. Als liv-
land sich später den Schweden unterwarf, wurde das Gut Rogosinsky ait
Neuhausen vereinigt, wohin es im Jahre 1627 gehörte. Christoph Ratio
hatte der Krone Schweden 1200 Rthl. geliehen, welche Forderung nach seiner»
Tode durch Erbrecht an seinen Schwager, den Rector des Gymnasii zu Berlin,
Magister Hermann Liebsdorf fiel, der im Jahre 1595 vom Kaiser Rudolph H
in den Adel des römischen Reichs erhoben wurde. Diesem Hermann v. Lieht-
dorf verlieh König Gustav Adolph am 12. Mai 1629 sowohl zur Bezahlung der
Forderung von 1200 Thl., als auch wegen seiner treuen Dienste unter Nor-
koepings-Beschlussreeht die Güter Rogosinsky und Bentonhof, wozu ihm der
Gouverneur Johann Skytte noch Wolffshof als wüstes Land einräumte, welche
Besitzung die Königin Christine am 80. August 1651 dem Hermann v. Liebs-
dorf bestattigte. Er vererbte Rogosinsky und Bentenhof auf seinen Sohn, den
Fiscal-Commissar Joachim v. Liebsdorf. Nachdem diese Guter 1683 reducirt,
am 4. August 1693 dem Eigenthümer mit dem Tertial der Arrende gelassen
und am 1. März 1712 constitnirt worden, theilten sich Joachims Sohne der Art,
dass Lieutenant Joachim v. Liebsdorf Rogosinsky und Lieutenant Hermann
v. Liebsdorf Bentenhof übernahm, welches, als letzterer 1737 starb, ebenfall«
dem Lieutenant Joachim v. Liebsdorf zufiel. Dieser vererbte Rogosinsky auf
seine Tochter, dem Rittmeister Berndt Gustav v. GL vermählt, Jaoobine
Renate, (v. Stryck.)
Gem.: Jacobina Renata v. Liebsdorf, Biteste Tochter des Lieutenant«
Joachim v. Liebsdorf und der Anna Louise Jacobine v. Glasenapp (s. N. 115);
geb. 1721; Hochzeit 1744 im Januar; sie lebte 1775 als Wittwe auf Rogosinsky.
Sühne: 237, 238.
Töchter: 1. Beate Elisabeth, starb jung. 2. Gertrude Jacobina,
starb jung. 3. Gertrude Wilhelmine, starb 1770. 4. Anna Jacobins,
starb früh. 5. Christine Friederike, geb. den 28. Mftri 1754; Gem.: Major
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t. Villebois; sie war 1776 bereits todt. 6. Charlotte Jacobine, geb. den
11. August 1765 zu ßogosinsky; Gem.: Rittmeister Friedrich Johann
v. Gerngrosu, Hofrath and Hofmanehall; Hochzeit den 22. Februar 1773. —
Nach dem Tode von dem Major Otto Wilhelm v. Gl. 232, wohl nm 1827, war
der Frau Hofrathin Charlotte Jacobine v. Gerngross geb. v. Glasenapp das
Gut Bentenhof durch Erbrecht zugefallen; sie verkaufte es jedoch am 24. Oc-
tober 1828 fttr 19,000 Bub. 8. an den Kreisdeputirten, Landmarschall nnd
Landrath Gustav Eduard v. Richter; ihr Gemahl hatte bereits 179« Wittkop,
welches er bis da besessen, an Melchior v Wiedan für 28,000 Tbl. Alb. ver-
kauft; noch 1737 hatten seine Kinder (des Gerngross) Antheil an dem Fidei-
comnusB, welches sein Bruder, der Legationsassessor Samuel v. Gerngross 1797
an Lodenhof gestiftet hatte.
209. Georg 6ustav. 8. v. 157. Perrist; geb 17 . . — Er diente zuerst
in der Haiserlich Russischen Armee, war 1744 Lieutenant und stand im Ma-
rienburgischen in Quartier, ward Major, ging hierauf zum Civildienst übar,
wurde Hofrath und Kollegienrath, in welchem Range er 1767 Zolldirector
in Wiburg wurde, woselbst er auch vor 1776 starb.
Estl. Ritterschafts -Arch. — Eingabe des Georg Gustav von Glasenapp
an das Hofgericht, ohne Datum, betreffs der geschwisterlichen Auseinander-
setzung. — Frod. im Kayserl. Hoffgerichte den 19. Januar 1766, reprodt: Dor-
pat, den 27. Januar 1766. — Prüm. Tit. Imp.:
„Als ich bey meinem Auffenthalt in Wyburg die Nachricht von dem Tode
meines Herrn Vaters, weyland Fähnrichs Georg von Glasenapp erfuhr, liess
ich die Disposition des von demselben hinterlassenen Erbguthes Perrist im
Dorpatisühen Creyse und Pol w 'sehen Kirchspiel, zwar durch einen Gevoll-
machtigten gehörig berichtigen, und was an Mobilibns auf diesem Gute dem-
selben vorgezeiget wurde, zu meiner Künftigen Nachricht verzeichnen, mein
Ammt aber erlaubte mir nicht, sogleich anhero zu Kommen, um die theilung
der Verlassenschaft meines Vaters mit meinen beyden Schwestern, als der ver-
witweten Frau von Kawer, und der Frau von Grotbusen vorzunehmen.
Sobald ich jedoch die Erlanbniss erhielte, die Reise nach Dorpat zu unter-
nehmen, traten wir nach vollzogener Beerdigung unseres Seeligen Vaters zu-
sammen, nnd der Preis des Gutes Perrist, da mein Vater Keine Disposition
hinterlassen, wurde von mir als dem Aeltesten und einzigen nachgebliebenen
Sohne dergestalt angesetzet, dass meine Schwestern vollkommen damit hätten
zufrieden seyn können. Das Gut Perrist ist zwar bey der letzteren Revision
zu 41/* besetzte Haaclcen angefuhret worden, weil aber nachher viele Bauren
verlauffen, so hält es etwa anitzt Drey nnd eineu halben besetzte Haacken,
nnd ebenso viele wüste nnd unbesetzte, ist schlecht bebauet, und ohne ansehn-
liche Appertinentien. Da eine Theilung nnter Brüdern nnd Schwestern vor-
genommen werden sollte, setzte ich den Preiss des Gutes Perrist inzwischen
auf 7000 Rubel, welches alles war, so man ohne Verletzung der Billigkeit ver-
langen Konnte, und wollte nach Abzug meines AntheiU aus dieser Summen
meinen Schwestern das Danen nach denen Landes Gesetzen zustehende Erb-
portion einhändigen. Allein diese Offerte schiene meiner Aeltesten Schwester
der verwitweten Frau v. Kawer zu geringe. Sie verweigerte ihre Einwilligung
und setzte mich jetzt in die Noth wendigkeit, eine Gerichtliche Taxation mehr
gedachtem von unserm seel. Vater nachgelassenen Gntes Perrist zu suchen.
Heine Schwester die verwitwete Frau v. Kawer hat sowohl bey dem Leben
meines seel. Herrn Vaters als anch nach dessen erfolgten Tode die Disposition
des Gntes Perrist nnd die Hobilien nnter Händen gehabt, ohne daas Verzeich-
nisa davon Eydlich zu bestärken. Es ist solches zur Berichtigung des Nachlasses
gleichfalls erforderlich. Euer Kayserl Maytt. Erlauchtes Hochpreissl. Hoff-
gericht flehe ich daher in aller untertbänigkeit an, Einem preissl. Kayserl.
Landtgerichte Dorpatischen Greyses das Commissnm hochoberkeitlich und aller-
gereehtsamst zu erth eilen, die Taxation des Gntes Perrist nach Landes
Jigitizccty G00g[c
— 302 —
Usance und die Einforderung des Eydlichen Verzeichnisse« der Mobiliar-Ver-
lassenschaft meines seel. Herrn Vaters des allerfordersamsten in Loeo vorzu-
nehmen, damit ich dadurch and nach ausgefundenem festem werth des Ostes
in den Stand gesetzet werden möge, als eintziger Sohn sodann das Gut Erblich
zu Disponiren and meine beyden Schwestern das ihnen nach denen hiesigen
Rechten zu bekommende zu entrichten. Da meine Pernütsion beynahe vor-
laoffen, und meine Abreise dringend, zweifle ich nicht an gnädigster RruBrung
and ersterbe in tiefster Unterwerfung Ewr. Kayserl. Maytt. aüernnterthSaigster
Knecht Georg Gustav v. Glasenapp. — C. Stegmann eonc. Tielemann infin."
Estl. Bitterschafts-Arch. — Abscheid des Hofgeriehts in Sachen wegen
der gerichtlichen Taxation des Gates Perrist, Biga 1 766, Januar 25. — Fred.
Dorpati, den 27. Januar 1766. — Praem. Tit. Jud. prov.:
„Welcher gestalt bei diesem Kayserl. Hofgerichte d. H. Hofrath und
Directeur des Wyburgschen Zoll-Contoirs. Georg Gustav von Glasenapp,
am ertheilung eines Oomissi zur Gericht! Taxation Beines Vaterl. hinterlaasenen
Erb-Gutes Perrist angesuchet, zeiget der Original- Ans chluss mit mehreren,
und siehet man sich hierauf veranlasset, Em. Kayserl. Landt Gerichte hiemittelst
oberrichterl. aufzugeben, die gebethene Gericht!. Taxation besagten Gutes
Perrist dergestalt des fordersamsten gehörig za bewerkstelligen, dass sothane«
Gut jedoch nicht unter den von Snpplicante selbst angesetzten Preise von 7000
Rubel taxiret werde, hiernächst von Sopplicatis Frau Schwester der verwitweten
Frau v. Kawer Erklärung auf angeschlossenes Gesnch des fordersamsten ein-
zuziehen, und Sie dabe; zu einen accuraten Aufgabe des Vaterl. Mobiliar- Ver-
mögens, so wie sie erforderlichen Fals jederzeit eydlich erharten kan, anzuhalten,
und Beydes mit Amtspflichtiger Beantwortung auch zurück liefe rnng des Com-
municaü einzusenden, auch nach Bewerkstelligtem Taxati o na -Ac tu das Protocoll
Daran anhero zu befördern. Wessen man sich demnach versichert und Ew.
Kayserl. Landgericht Göttl. Obhnt ergiebet Gegeben im Kayserl. Hofgericht
aufm Schloss zu Biga den 25. Janaar 1766. — Im nahmen und von wegen des
Kayserl. Hofgerichts. J. V. Hengden, Präsident. J. W. Huhn, Secretariw."
Besitz: Perrist mit Saarjerw and Sutti, welches er von seinen
Aeltern erbte.
Gem.: Helene Gertrude v. Nordenberg; sie starb den 22. Deeember
1764 zn Wiburg.
Söhne: 289, 240.
Tochter: Helena Wilhelmine, geb. den 12. Auguat 1742; ntnss ver-
mahlt gewesen sein, siehe N. 289 den Entwurf zu einem Revers, ausgefertigt
von dessen Schwager (?).
19. Generation von 1780 bis 1765.
210. Otto Casimir. S. v. 158. Wnrchow; geb. 1704 su Redel, getauft
den 6. Augast zu Ziezenow; starb den 20. September 1771. Auf der Vasallen-
Tabelle 1756 verzeichnet: 51 Jahre. Capitata a. D. 15 Jahre gedient. (An-
theil Wnrchow, Zechendorf, Storkow. 16,000 Thl.) — Er kam den 11. Kan
1721, 4 Fuss II Vi Zoll gross, 167s Jahre alt, aus Redel in das Kadettencorps
zu Berlin, wo er i Jahre 6 Monate diente und den 22. September 1725 als
Fahnenjunker in Jung-Scholenburg-Grenadiere zu Pferde eintrat; bei derTheilimg
des Regiments, 1741, kam er, bereits Lieutenant, zum (4.) Dragoner-Regiment
v. Bonin, ans welchem er 1748 als Capitain ausschied (Act. 1 Kad.-Corpa und
8. Drag.-Bgts.); lebte dann als Hauptmann oder Kitt meist er a. D. auf seines
Gütern. — 1738 bittet Otto Casimir v. Gl., Lieutenant im Grenadier-Regi-
ment zu Pferde Jung-Schulenburg behufs wirklicher Stadien auf der Universität
za Berlin bei Sr. Majestät um das Keu-Stettiner Stipendium. Unter dem
9. Joli 1738 hat der Hinister v. Brandt auch Vortrag gehalten, dass er teil
1717 schon auf der Stipendienliste stehe. Wie entschieden, war nicht zn er-
sehen, — 1743 ist Otto Casimir auf der Huldigung. — Nachdem er sieb
■aby GOOglC
— 303 —
1748 mit Sophia Henriette, Tochter des Heinrich Christoph v. Gl. 161, ver-
mählt hatte, errichtete er zu Wnrchow den 25. April 1749 eine Ehestiftung. —
Am 7. August 1747 war der General -Feld marsch all Caspar Otto v. 0-1. 122 ge-
storben und hatte Otto Casimir v. GL Antheil Wnrchow, Zechendorf c, Alt-
hutten und Storkow a in Lehnsfolge von ihm geerbt — 1752, den 26. Sep-
tember, Potsdam, klagt ein „alter, halbinvalider, abgedankter1' Soldat Martin
Bttlow vom Grumbkow'schen Regiment wider v. Glasenapp auf Wnrchow, wo
seine Vorfahren seit 100 Jahren, Grossvater und Vater schon gesessen, dass
ihm Allee, Haas, Land und Vieh gewaltsam genommen, er in Eisen geschlagen
und beinahe gehenkt worden sei. Der pp. v. Glasenapp sei von dem Hofgericht
zu Göslin aufgefordert worden, bei 60 Thaler Strafe den Bülow aus dem Ge-
fangniss zu entlassen, doch parire er dem Gericht nicht und bittet pp. Bülow
den König, da er nicht landesflüchtig werden und betteln wolle, ihn in seinen
Besitz wieder einsetzen und ihm Königlichen Schutz gewahren zu wollen. — Die
Untersuchung bat ergeben: pp. Bfilow sei ungehorsam gewesen, weil er den
Bauerhof (Buschgut), den er hat erhalten sollen, nicht genommen, sondern wohl
auf dem des Vaters sich erlanbt hat, nach Gutdünken zu raden; bei der Ge-
legenheit abgefasst, hat er sich die Badewerkzeuge nicht abnehmen lassen wollen,
sich ungebahrdig gezeigt, worauf ihm Vieh gepfändet, er auch wegen ander-
weitigen Ungehorsams eingesperrt worden sei; auch habe er die Schafe nicht
ins Hürdelager treiben wollen etc., überhaupt, betrachte er das Land als sein
Eigenthum und giebt er an, das Land, welches er rade, gehöre auch ihm.
Ferner giebt er an, er Bei von dem Burg-Amts-Haaptmann v. Glasenapp (N. 168}
an das^Grumbkow'sche .Regiment verkauft worden etc. Die Klageschrift sei
ihm von dem Bürgermeister Golden in Driesen aufgesetzt worden. — Das Kö-
nigliche Dekret, Berlin, den 20. Octeber 1752, lautet: „Bei der ungebührlichen
Eingabe des pp. Bülow wider v. Glasenapp-Wurchow wird der ungebührliche
Kläger 4 Wachen halb bei Wasser und Brot zu bestrafen und in das Cösliner
Stockhans zu bringen sein." — Eine ahnliche Klage, die wohl, weil es die
Boschpachtereien von Wnrchow betrifft, eher hierher gehört, als zu N. 161
resp. 211 und 212, ist folgende: 1765, den 6. Hai, Berlin, also an Ort und
Stelle, klagt Michel Schnitze bei Sr. Majestät; er sei Pachter (Busch-) zu
Wnrchow, seine Pachtung liege auf dem Terrain „Busch1' genannt; den Busch,
den er auf seinem Terrain habe, könne er laut Contract zu seinem Besten be-
natzen, desgleichen den Acker, welchen er durch Baden und Urbarmacheu ge-
wonnen, wofür er jährlich Pacht gebe. Er meint, die Herrschaft, die v. Gla-
uenappe, haben gegen ihn Feindschaft gefasst, es ist ihm die Exmission
binnen 8 Tagen angesagt and sei er bedroht, dass man ihn vor die Kirchen-
thflr stellen, ihm etwa 50 Prügel geben and die Kosten, 50 Dukaten, an den
Fiskus zu erstatten waren, ihm auf den Bocken binden wolle. Er bitte am
schleunige Hälfe, da pericnlum in mora sei und dass dem v. Glasenapp be-
fohlen werde, dass er sich nicht unterstehen solle, bis auf Weiteres, ihn derart
zn tarbiren und durch allerlei Attentate za kranken, am wenigsten gar ihn zu
exmittiren. — Am 6. Hai 1765 an das Hofgericht zur Untersuchung verwiesen
Resultat ist nicht bekannt geworden; wohl ahnlich wie oben. (Geh. St.-Arch.)
— 1754, den 20. September, betreffend den Verbrauch Halleschen Salzes statt
des Colberger für Wnrchow s. N. 161. — Es ist wahrscheinlicher, dass das
Nachfolgende, da Otto Casimir auch einen Antheil Wnrchow besass, ferner
seine Mutter eine geborne v. Münchow war, mehr hier zutrifft, als bei N. 161.
— 1757, den S.Januar, Königlicher Befehl: Die Stettiner Regierung soll be-
richten über die v. Glasenapp- Wurchower Güter, da der v. Glasenapp auf
Wnrchow (Otto Casimir?) ein Darlehen von 3000 Thaler ans der Kasse ver-
langt, um damit der verwittweten Obersten v. Münchow die ihr schuldigen
3000 Thaler gegen zu ertheilende jnra cassa abzuführen. (Geh. St.-Arch.) —
1771, den 11. Mai, Gramenz, .ist Otto Casimir Zeuge in dem Kauf contract,
welchen Paul Wedig v. Gl. 164 als Käufer and Oberstlieutenant Joachim
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— 804 —
Reinhold v. Gl. 188 ah Verkäufer von Grameiiz a, Lübgust a nebst Part, in
Storkow und in Wrnckhütten, Storkow b, Knssow a, Zechandorf a, Zach b,
Flakenheide and Wrackhätten für 80,500 Thl. abschliessen. — Schon bei der
Ehestiftung 1749 hatte Otto Casimir t. Gl vorgesehen, dass bei seinem, vor
der Frau, Absterben die Erbtheüung der Kinder nach dem waltenden Siechte
geschehen nnd sie, die Gemahlin, die in Treue gute Wirthschaft geführt, wie
im späteren Dokument aufgenommen, auch die Vormöndorin der Kinder sein
solle, als solche sie auch nach seinem Tode bestattigt worden ist. — Ein Erb-
theilungsvergleich wird auch 1773 entworfen, am 21. Joni 1774 ist er einge-
treten and von Heinrich v. Gl. N. 241 BestAttigung beantragt, welche am
3. Jani 1775 noch nicht erfolgt war. (Geh. St.-Arch ) — Während der Con-
cors von Kobsow in Aussicht stand, von Wurchow a im Gange war, starb er
den 20. September 1771 nnd wurde in Wurchow beigesetzt. Er hatte sehr
verträglicb and angenehm mit seinem Schwiegervater N. 161, der ja auch auf
Worchom gesessen, and glücklich in der Ehe gelebt.
Besitz: Antheil Warchow hat er vom Vater besessen und kam an
Sohn 241 ; Storkow a erhielt er den (t. October 1747 in Lehnsfolge von N. 132
und kam an Sohn Adam Wilhelm 242; Zechendorf c, Althütten, Binning'icbe
Mühle, ebenfalls von N. 122, kam an Sohn N. 241; Schnakenbnrg siehe
Vater N. 158. 1748, den 26. November, verkaufen Otto Casimir v. OL und
seine Mutter Schnakenburg an den Oberst Joachim Ernst v. Bonin.
Gem.: Sophia Henriette v. Glasenapp; Aeltern: s. N. 161. Sie
war Anfangs als Wittwe Vormund ihrer Kinder, hat wohl später in Bubliti
gelebt, ist dort den 1. Juli 1794 gestorben, 66 Jahre alt, und in Wurchow
beigesetzt worden.
Söhne: 241, 242, 243, 244, 245.
TOchter: 1. Agnes Henriette Sophia, geb. den 25. Juli 1756 zu
Wurchow, lebte 1789 onvermahlt in Berlin, dann 1805 noch in Bublitz; sie wu
eine reiche Dame, hatte 1774 von den Activas geerbt 681 Tal. 2 Gr. 10 Pf.
aas dem Lehne 822 „ 2 „ — ,
1805 aus dem Lehne Wurchow b 2133 „ — „ — ,
aus dem Allodium Warchow a 16698 , 12 , 8 ,
20284 Thl. 17 Gr. 6 Pf.
2. Johanna Caroline Juliane, starb den 6. Januar 1769, Vi Jahr alt
211. Otto Heinrich, anch Christoph, 1. S. v. 161, Klotzen; geb. den
26. April 1724, wo Maria v. Glasenapp (s. N. 154) Taufzeugiu war, gest. 1801.
Vas.-Tab. 1756 — 31 J. (Klotzen, Zeblin, Coprieben (20,000 Thl.). Er kam ant
Klotzen den 28. October 1739 in das Kadetten-Corps zu Berlin, den 16. Joni
1742 als Unteroffizier zu Wallrawe; Lieutenant im Regiment Schwarz und
Adjutant beim General v. Wallrawe, also vor 1748, da dieser General alsdann
in Ungnade fiel and FeBtnngsarrest verbüssto, wegen Falsa beim Festongsbau. —
Er war später Lieutenant a. D. — 1748 auf der Huldigung. — Sein Vater
Heinrich Christoph v. GL, der Bewirtschaftung des umfangreichen Besitzes,
welcher, besonders Valm com. pert. durch den 7jährigen Krieg sehr gelitten
hatte, müde, traf Disposition zur Theilung des Besitzes nach seinem Tode an
die Söhne and gab am 3. Mai 1765 dem ältesten Sohn Otto Heinrick
Vollmacht zur Bewirtschaftung aller Güter anter Vorbehalt eines kleinen
Theils für sich. In der späteren Disposition vom 2. August 1765 hatte er
anter Anderm bestimmt, dass Otto Heinrich z. B. Wurchow nach der Taie
zu 16,000 Thl. erhalten solle, wogegen Gert Wedig v. Gl. 212, streitsüchtiger
Natur, auftrat, auch schon einen Prozess einleitete; jedoch kam es am 9. De-
zember 1765 noch nicht so weit, nachdem der Vater am 31. Juli 1765 m
Warchow gestorben war, wo er auch beigesetzt worden, sondern am 12. Januar
1766 zu einem brüderlichen Vergleich, welcher dem Otto Heinrich v. OL
alle Ehre macht. Um des lieben Friedens willen uberliess er dem Gert
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Wedig 212 Wnrchow a für 20,400 Tbl. und übernahm dagegen die Klotzonsche
Kavel, die dem Gert Wedig zufallen sollte. Bereits 1765 hatten sich die
firflder geeinigt, dass das heruntergekommene und tief verschuldete Valm
nebst Fertinenzen Briesen etc. verkauft werden solle. Es übernahm der
Bruder Bogislaf Wedig 213, der Ostorfeide etc. besass, den Verkauf, dem auch
der Kussowsche Antheil nebst der Binningschen Mühle zufiel. Im Jahre 1773
brach Über sein, Gert Wedigs, Vermögen der Konkurs aus, der sich 10 Jahre
verschleppte und der damit endete, dass Otto Leopold v. Ol. 243, Sohn vom
Hauptmann Otto Casimir v. Ol. 210 auf Wnrchow b, kauflich dies Kussow
übernahm. Der jüngste Bruder von Otto Heinrich, Matthias Conrad v. Ol.
N. 214 war bereits vor dem Vater gestorben. Die Eintheilong der Kaveln
nach Disposition des Vaters s. dort N. 161. — Extract ans dem Aiisein-
andersetzungsinstrnment, d. d. Klotzen, den 20. Januar 1766, wonach
erhielt: 1. Otto Heinrich Klotzen nebst Pertinentien; 2. Gert Wedig
Wurchowa nebst Pertinentien; 3. Bogislaf Wedig Osterfelde, Gr. nndKI. Schmilz,
Ziegelei nebst Antheil in Kussow, Lnknitz und die Binningsche Mahle; es
wurden die Schulden gleich auf jede Kavel, wie sie vertheilt werden sollten,
bestimmt: — § IX. Mit den auf den Erbkaveln Klotzen, Wurchow, Osterfelde
cum pertinentien lacirten Schulden wird es gleich massig solchergestalt zu
halten, dass ein jeder der Herren Brüder a dato an bis 22. Juli a. c. in einem
vollen halben Jahre die Schulden an seiner Kavel von den generalen und
specialen Verbindlichkeiten an den übrigen Kaveln ganzlieh befreit, bis dahin
aber dieses geschehen, haftet eine jede Kavel sämmtlicher Herren sämmtlicben
Brüdern zur speziellen Sicherheit und kann es keiner dem andern übel nehmen,
wenn er die Saumigen nach verflossener Zeit auf deren Kosten zu ihrer
Schuldigkeit gerichtlich anhalten muss. — § XI. Und da Herr Otto Heinrich
v. Gl. bis an die Theilnng, von verflossenem Michaeli, das Gut Klotzen cum.
pert., auch einige Mßhlenpächte in Arrende gehabt, auch in Commissione des
seligen Vaters sonst von den Übrigen Gütern Einnahmen und Ausgaben gehabt,
die andern beiden Herren Gebrüder gleichfalls von dem verflossenen Michaeli-
Termin Verschiedenes innegehabt; so haben sie unter sich beliebet, sich binnen
4 Wochen miteinander amicabiliter zu berechnen und dessbalb den TTeberschuss,
auch was in Wnrchow lieget, untereinander zu theilen, jedoch müssen hiervon
Inventationskoston zuvörderst abgezogen werden etc. — § XII. Die Zinsen
von den 3000 Tbl., welche wie ein Fideicommiss auf dem Vorwerk Zeblin der
Klotzenschen Kavel radiciret stehen, werden zu solchen gemeinschaftlichen
Prozesskosten verwendet, welche die Jura der Güter Überhaupt und von einem
evictionis prastationes erwachsen können, angehen und müssen alle halbe Jahre
von verflossenem Michaeli an gerechnet nnd der Ueberschuss von Otto Heinrich
v. Gl. herausgegeben unter allen 8 Herren Gebrüdern vertheilet und kein
Prozess anders, wie in animo consensu ihrer, angefangen werden; alle andern
und particoliar processe aber, welche ein jeder dieser Herren Gebrüder hat,
oder anfangen mochte, können nicht aus diesem Fideikommiss übertragen
werden, sondern ein jeder führt sie auf eigene Kosten etc. — B. Theilungs-
plan deren von dem Wohlseligen Herrn Heinrich v. Gl. verlassenen Güter
und den darauf locirten Schulden nach der väterlichen Disposition und dem
gemachten Plan vom 20. Juni a. pr.:
Die Valm'sche Kavel incl. Lnknitz ist festgesetzt de
ductis dedicendis (rund)
Nach Vergleich vom 2. Aug. a. pr. ist Lnknitz abgerissen
and za der Osterfeld'schen Kavel gelegt, so gehet davon ab :
1. der Ertrag von Lnknitz . 152 Tbl. 16 Gr. —Pf.
2. Zillmann in Barwalde , . 6 „ 6 „ — „
3. die Uhrbahr in Barwalde . 3 . 8 „ 5 „
Sa. 162 TU. 6 Gr. 5 Pf.
cC, Google
Wovon weiter abgezogen wird:
die Contribntion von Lnkniz mit 50 Tbl. — Gr. — Pf.
und es bleiben wirklicher Ertrag
also 112 ThI. 6 Gr. 5 Pf.
welcher Betrag ein Capital reprft-
sentirt von 2240 Tbl. 16 Gr. — Pf.
Hithin bleibt der Wertli des Gates Valm incl. Bliesen und
Lndwigshätten nach vorerwähnter vaterlicher Disposition
bestehen auf
Die Tarmen'schen Güter stehen für den Lehnsfolger znr
Belnition (s. N. 2ti5 nnd 207); weil solche aber gegen-
wärtig deductis dedncendis etwas aber 500 ThI. tragen,
so sind dieselben zn denjenigen Co mmuuen- Schulden in
einem Werth von (rnnd) 10000 Tbl.
ausgesetzt; jedoch sind hiervon die darauf haftenden
Schulden abzuziehen mit ... . 2928 Tbl. 10 Gr.
nnd bleiben daher auf diese Tarmen'schen Güter zn lociren
übrig
No. 1 und 2 also Snmma
Da Valm com pert. dem zweiten Herrn Bruder, Herrn
BogUlaf Wedig, in dem Vergleich vom 2. August 1765
für den nämlichen Preis, wie es der selige Herr Vater
in Disposition« vom 20. Juni 1765 nnd dem angeführten
Plane gesetzet, käuflich Überlassen worden, nnamine con-
sensie aber derer beiden Herren Brüder Otto Heinrich,
Gert Wedig nnd auch Bogislaf Wedig die zur Belnition
stehenden Taraenschen Güter nach dem jetzigen Ertrage
zu 10000 Tbl, — Ör.
festgesetzt nnd nach Abzng der darauf
radicirten ScÜulden von 2928 „ 16 „
ein Capital von 7071 Tbl 8 Gr.
bleibet, so sind anf diese Güter nach ihrem festgesetzten
Werth folgende Schulden (einige sind hier der Kürze wegen
nicht mit aufgeführt) ansgesetzet etc.:
Frau Major v. Hienitzeu, aniea
v. Zastrowen Wittwe, Capit. . 3000 Tbl. - Qr. — Pf.
Pastor Schweders Erben . .
Frau Major v. Kienitz, antea
v. Blankenbnrg-Schlenzig . .
Herr Hauptmann v. Bonin-Nase-
band
Frau Oberst v. Wartenbergen
Arrendator v. Podewils Erben
HerrHauptmannv. Bonin-Nase-
band
Herr General v. Stuttorheim .
Fran Präsident v. Bonin. antea
Fr. Obersfit. v. Lettow . .
Herr Otto Heinrich v.Glasenapp
Herr v. MÜncbow-Eichenberge
Hr.Hanptm. v. Bonin -Naseband
3000 Till
10O0 „
_
Sr
—
1333 ,
8
„
-
1000 „
1500 ,
1000 ,
3
;
—
400
66G
16 s — ,
1895 „ 12 „ 9 .
1000 . — _ — .
Jigitizccty GoOglc
Herr v. Alten zu Coslin . . 666 TU. 10 Gr. — Pf.
Die Kirche zu Klotzen . . , 181 „ — „ — „
Vorschösse und Anfznggelder
nach dem Inventar» bei Valm
com. pert 608, 6.6,,
nnd noch 38 kleinere Summen,
Capital und Zinsen, ho dass
die Hauptsnrame beträgt . . 25795 ThI. 14 Gr. 5 Pf.
Mithin wOrden hinlänglich Schulden zur Bezahlung
(Begleichung) des festgesetzten Werthes der 25758 Tbl.
8 Gr. anf Valm radicirt sein nnd noch flbersehiesaen.
Anf Tarmen sollen radicirt werden 10000 Thaler;
darauf werden folgende Schulden gesetzt:
v. Kieist-Warnin 1600 TU. — Gr.
v. Podewils Erben ...... 300 „ — „
Franz Lorenz v. Glaaenapp (199) . 300 „ - „
Fran v. Wolfschlager 200 » — „
Hasselmnller Gohrke 321) „ - „
Major v. Munchow-Zirchen . . . 100 „ — „
Kirche zu Coprieben ü „ ti „
Bauer Euloicben in Priebkow, Vor-
schnss 160 „ — „
Verwalter Schnitz in Priebkow, Vor-
Bchuss 42 „ — „
Seligen Franz Lorenz v. Gl. (199)
Erben 1333 „ 8 „
Herr Hauptmann von Manteuffel . 138 , 7 „
nnd noch 18 Nummern Capital nnd
Zinsen macht in Summa .... 10035 TU. 21 Gr.
Es schlössen also 85 TU. 20 Gr. aber.
S&mmtliche Passiva betragen:
1. an versicherten Schulden .87624 TU. 4 Gr. 9 Pf.
2. eingetragene Schulden . . 2698 „ •?. „ 8 „
8. Aufzngsgelder u. Baukosten
auf der Worchow'schen nnd
Osterfeld'schen Kavel etc. . 987 „ 3 „ 4 „
4. GesammtschUden , so zur
Zeit auf Tarmen haften . 2928 „ 16 , - ,
6. die bis Michaelis 1765 resti-
renden nnd abgeschlossenen
Zinsenrechnungen .... 1269 „ — „ — „
6. die für die Osterfeld'sehe Ka-
vel aufgesetzten Bankosten 200 n — „ — „
7. Vor der Frau Wittwe . . 4666 , 16 » — „
8. der Frau Schwester, der
Hauptmann v. Glassenapp . 2666 „ 16 „ — „
9. zum Fideicommiss .... 3000 » — » — «
etc. fehlen einige Nummern. ^^^^^^^^^^^^_
Macht 8nmma 55928 Tbl. 10 Gr. 9 Pf.
aby Google
Von dieser Summe werden nun
erst abgezogen die Schulden, so auf
Tannen und V&lm stehen:
a) aufValm cpt. 25759 Thl. 14 Gr. 5 Pf.
b) auf Tannen . 10085 „ 21 „ 0 H
macht Sa.S5795Thl.llGr.5Pf.
(Es bleibt der kleine Rest bei YaJin
and Tannen unberücksichtigt);
also Schulden 20127TM.22Gr.4Pf.
Es ist also auf den Tarmenschen Gütern nnd auf dem
com. pert. verkauften Antheil Yalm so viel Schuld radi-
cirt worden, wie der Werth betrifft; das TTebrigbleibende
ist TheilungsvermOgen nnd zwar kommt:
1. die Klotzen'sche Kavel incl. Zeblin, woranf 3000
Thaler Fideicommissgelder gesetzt, zu stehen auf .
2. die Wnrchow'sche Havel auf
8. die Osterfeld'sche Eavel nach der väterlichen Dis-
position vom 2t!. Juni a. pr. . . 11700 Thl. — Gr.
und von Lnknitz cum. pert dnrch
Vergleich vom 2. August a. pr.
werden zn dieser Kavel zugelegt 2240 „ 16 .
10000
16000
13940 Thl. 16 Gr.
Im Ganzen Summa
Hiervon die Schulden, welche nicht angewiesen nnd bei
Valtn und Tannen übrig geblieben, ab
Hithin bleibt als TheilnngsmasBe
IEs trifft anf jeden der Herren Brüder Erbschafts-
portion: 8604 fithl. 5 Gr. 8 Pf.
Die Verhandlung nnd der Vertbeilungsplan sind unterzeichnet von den drei
Brüdern, von denen der jüngste N. 218 als Assistenten Herrn Schmidt, der
zweite N. 212 Herrn J. Voptze zur Stelle hatten. — 1767 klagt der Bruder
Gert Wedig v. Gl. 212 gegen diesen Vertrag, besonders gegen Otto Heinrich
v. Gl. s. N. 212. Sie verglichen sich aber und der Prozess wurde niederge-
gescblagen. 1774 war bei Gert Wedig v. Gl. 212 wegen nicht guter Wirth-
Behaft Concors ausgebrochen und klagte der Concursus Samuel August Zernin,
den S. August 1775 beim Hofgericht in COslin auch gegen Otto Heinrich,
hauptsächlich wegen seiner Verwaltung der Güter zn Lebzeiten des Vaters und
gleich hinterher in sp. die Tarmenschen Güter betreffend. Derselbe sagt:
Otto Heinrich habe zwar den Eid geleistet, dass Concnrsifice, Gert Wedig
v. Gl., welcher Rechnung und Abrechnung von der Verwaltungszeit hat haben
wollen, sich mit ihm geeinigt, letzterer die angebahnte Klage habe fahren
lassen nnd keine Rechnung verlangt habe, selbige anch nicht vorliege nnd der
Vergleich vom 3. November 1765 zwischen ihnen weiter gegolten habe.
Otto Heinrich habe nun aber die Tarmenschen Güter, welche auf Relnitioßs-
verfahren, standen, noch bis 1771 weiter administrirt, also von Michaelis 1775
ab und sei schuldig, die Revenuen von Tarnten zn berechnen und von dem
Ueberschuss 7s an den Concurs auszuzahlen, was von dem Beklagten nicht
geschehen Bei. Otto Heinrich v. Gl, von dem Hofgericht zu Cöslin vorge-
geladen, erscheint nicht nnd es ergeht unter dem 16. August 1775 Contumatul-
Sentenz, dass er von Michaelis 1765 bis zum 12. Juni 1771, wo die Tarmenschen
aby Google
— 309 —
Güter den berechtigten Lehnsfolgern, als: Johann Franz George (265), Fanl
Ernst August Wilhelm (267) zufielen, jahrlich von 280 Ethl V» binnen vier
Wochen an den Wnrchower Concnrs zn bezahlen habe, bis zu dem Tage, da die
Söhne des Franz Lorenz v. Ol. (223) die Güter wieder übernahmen. Die
Feststellung der Einnahme geschah folgender Art; weil Otto Heinrich v. Gl.
selbst froher die Pacht so angegeben und zwar Gross Tannen 200 Ethl., ein
Käthen daselbst 10 Ethl. und El. Tarmen 70 Ethl., da auch die Güter ja damals
zn 10000 Ethl., also 500 Ethl. (5% Zinsen) angenommen waren, auch für die
onera in der Eechnnng Genüge geschehen sei. — Hierauf bittet Otto Heinrich
am 19. November 177H Se. Majestät, ihn gegen die Contumatial- Sentenz des
Hofgerichts zn Coeslin zn rescribiren, ihn gegen die eingereichte Klage des
Concnrsns zn hören, oder doch wenigstens ihn zur Anführung seiner Be-
schwerde gegen diese Sentenz znr Appellations-Instanz zu vorstatten. Ferner
giebt er an : Sein Tater Heinrich Christoph v. Gl. sei kränklich und schwach
gewesen, habe ihm am 8. Hai 1765 Vollmacht, die Guter zu verwalten ge-
geben, ersterer sei im Jnli 1765 gestorben, indem er schon wegen Tannen mit
Franz Lorenz v. Gl. (228) Erben in Prozess wegen Eeluition gelegen habe.
In dem Vergleich vom 2. August 1766 mit seinen 2 Brüdern Gert Wedig und
Bogislaf Wedig habe jeder seine Kavel erhalten; wegen der Berechnung
wahrend der Verwaltungszeit von 1766 bis 1766 sei eine gütliche Berechnung
beliebt worden. Einige Jahre nachher habe Gert Wedig v. Gl., der bereits
1768 gestorben war, Concors, welcher 1778 erst ausbrach, gemacht, er habe
ihn früher gerichtlich wegen Ablegung solcher Rechnung beklagt; sie seien
beide verurtheilt worden, Rechnung nnd Abrechnung zu leisten, doch hatten
sie sich bald verglichen, so dass dieser Prozess niedergeschlagen worden sei,
welche Exemption er auch gegen dessen Concnrs vor Gericht eidlich begründet
habe. Gr. nnd Kl. Tarmen wurden zn 10000 Ethl. Werth angenommen und
soviel väterliche Schulden auch darauf gelegt; diese Güter seien so lange in
Commune geblieben, bis der Prozess entschieden ; die Zinsen seien zn 8 Theilen
von den Brüdern getragen, event Ueberschuss getheilt worden. Ferner habe
Gert Wedig v. Gl. die Zinsen von Tarmen bereits vor der Zeit eingezogen,
wesshalb als Commissarins der Landrath v. Kleist autorisirt worden Bei, der
Willkür des Gert Wedig entgegen zu treten, die Auszahlung der Zinsen an
ihn zn vermitteln. Der Concnrs habe seit 1769 gedroht, die Tarmenschen
Güter seien den 12. Juni 1771 an die berechtigten Lehnsfolger gefallen. Er
sei zu dem Termin am 8. Harz 1775, Concnrssache, nicht erschienen nnd dess-
halb in contumaciam verurtheilt worden; er habe angenommen, dass Concnrs
verurtheilt werden würde; bei demselben sei angenommen, dass die Tarmenschen
Güter 280 Ethl. jährlich eingebracht, anch 10 000 Ethl. werth seien, während
den Lehnafolgern sie für 6388 Ethl. abgetreten werden musBten. — 1775, den
21. November, Berlin, erfolgt von Se. Majestät an das Hofgericht zu Cftslin:
„etc. befehlen und resolviren Wir, dass ihr demselben (Otto Heinrich v. GL)
bei den Umständen dennoch prävia restitntione in integrum zur Appellation
gegen das in Sachen des Wnrchowschen ConcurseB 1778 wider ihn in contu-
matiam ergangene Erkenntniss vom 16. August gebetenermaassen verstatten
sollet." — Seit 1767 oder vorher, aus der Zeit des Vaters, scheint bei dem Hof-
gericht zu Cöslin eine Prozesssache zu schweben, in der ein Bauerknecht
Martin Bülow gegen die v. Glasenapp- Klotzen nnd -Valm wie folgt, klagt:
dass sein Vater von den Glasenappen Land erblich gekauft habe und dass der
Lehnsherr ihm defacto sein Haus abgebrochen, das von ihm vorgepflügte Land
Nachts besäet, ihm zwei Ochsen und ein Bind abgenommen habe, so dass er
das andere Land nicht bestellen könne etc. — 1767, den 24. Juni ergeht schon
Königlicher Befehl an die v. Glasenapp: „Wir befehlen Euch so gnädig als
ernstlich, dem Supplikanten 21 Ethl. und die gepfändeten zwei Ochsen und ein
Bind wieder herauszugeben." — Dagegen muss remonstrirt worden sein, denn
1768, den 11. Mai, Cöslin, wird von dem Hofgericht im Namen des Königs
aby Google
i- 310 —
entboten den Erben des Christoph Heinrieb v. Gl- in spe: „dem vesten, unserm
lieben getreuen v. Glasenapp anf Klotzen ansern gnädigen Uran and geben
Euch ans der Klage zn ersehen, was der Martin Bülow wider Ench in puncto
debiti et restit zweier Ochsen und eines Rindes eingereichet und gebeten hat.
Wir befehlen Euch hiermit AUergnädigst und ernstlichst, die 21 RthL, zwei
Ochsen and ein Rind in 14 Tagen sab poeua execut. au Supplikanten zu be-
zahlen und zu berichtigen, da das vom Kläger per judicate feststeht und der-
selbe demnach, daes saramtliche Gebrüder v. Glasenapp in die Auszahlung von
den zor Tilgung der väterlichen Schuld ausgesetzten Gelder zn consentiren
haben, nicht aufgehalten werden kann". — 1760, den 26. April, war die Sache
noch nicht abgethan, da der Kiftger nochmals gebeten haben muss, indem 1769,
den 20. April Königlicher Befehl an das Hofgericht dahin ergeht, daas endlich
den bisherigen Verfügungen der gehörige Nachdruck gegeben werde. — 1769
kauft Otto Heinrich v. Gl. von Erasmus Philipp v. Wolde seinen Antheil
and Lehn an Goprieben, an den Vorwerken, einige Bauern in Patzig, aoeh
ein Gut in Barwalde (a) und das Patronat für 8092 Gld. — 1766, den 17. Juli,
war er Tanfzeuge bei des Maliers Gehrke Tochter; desgl. 1776 bei des Ver-
walters Oppennann zu Linz Tochter (Kirchenbuch Coprieben). — Er starb
den 8. November 1801 an Altersschwäche zu Klotzen und wurde den 14. No-
vember er. zu Balfanz beigesetzt, alt 77 Jahre, 6 Monate, 18 Tage.
Besitz: Klotzen nebst Mühle mit Feldgütern Zeblin, hiervon hatte er
auch angekauft den v. Woldeschen Antheil, nachdem die v. Kleiste, welche
sich hier Anrecht verschafft hatten, bei demselben 1765 prttclodtrt worden
waren; Neuhof, Fredehof, Linz, Kappe bekam er in der Erbtheilong, den
20. Januar 1766 und fielen an Sohn N. 251. 2 Güter Valm b and c, Briesen
and Ladwigshttte kaufte er von N. 218, den 28. Januar 1767 and ver-
kaufte sie später an den Kammerherrn Andreas Wedig v. Z&strow für
26739 Rthlr., wiederkäuflich; 1773 wurde Valm allodificirt. Lnknitz b
kaufte er am 24. September 1767 von N. 218. Goprieben und Patzig-
Antheil erbte er vom Vater, einen andern erwarb er ans Georg Eggerta
v. Gl. 196 Nachlassenschaft, desgleichen ja den v. Woldeschen Antheil 1769
and ein Gut in Bärwalde, so dass er bis 1771 ganz Coprieben und Patzig be-
sage; sie kamen an Sohn 251. Die Tarmenschen Güter, ein Antheil Coprieben
und Patzig wurden ja von den Vettern N. 265 u. 267 Anno 1771 relairt
Gem. I: Sophia Deliana (Juliana) v. Galbrecht aus Schwartow,
Hochzeit 1751; i. V.i .Moritz v. Galbrecht, Königl. preussischer General-Major
anf Petershagen; i. M.: Margaretha Sabine v. Mantouffel, starb den 24. Mai 1749
zu Schwartow; Sophia Deliana starb im Juli 1768. Gem. II: Amalia Con-
stantia v. Kleist, Hochzeit 17. November 1761; sie war bereits mit Cnrt
Heinrich v. Wussow verheirathet gewesen, von dem sie geschieden warde und
als Abfindung das Gut Tarnow bei Regenwalde bekam, solches jedoch den
22. October an den Oberst, später General-Major v. Kienitz verkaufte. Sie
war 1725 geboren, starb 1780 zn Bärwalde ohne Leibeserben und war zolettt
auch von Otto Heinrich v. Gl. geschieden; i. V.: Hofgerichtspräsident Georg
v. Kleist- Vietzow, Muttrin; i. M.: Magdalena Lucretia Juliane v. Platen-Rsan.
1765, d. 22. Januar war sie mit Oberst Wachtmeister Adam Friedrich v. Boret
im Dragoner-Regt. v. Zastrow und mit OberstwachtmeiBter Johann v. Podczartj
bei Belling-Husaren Taufzeuge in Cölpin hei Anton Johann Bogislaf v. Zaatrow,
dem späteren Laodschaftsdepntirten auf Pobanz. 1767 war Amalie Constantia
v. Gl. wieder Tanfzeuge in Cölpin. — Friedrich Wilhelm v. Kleist, Obent-
lieutenant des Regiments v. Flemming zn Breslau, gab den 2. October 1781,
Vollmacht auf den Hoffiskal Kretschmann zn Cöslin znr Hebung der von seiner
Schwester Amalia Constanze v. Kleist, verehelicht gewesenen v. Glasenapp anf
Klotzen erhaltenen Erbschaft
Söhne: 246, 247, 248, 249, 260, 261 (I. Ehe).
Töchter: 1 Clara Loniae, geb, den 11. Januar 1764; den 28. October
aby Google
— 311 —
1778 war sie oebst ihrem Bruder N. 251 Taufzeuge bei des Dieners Kesko
Tochter.
212. Bert Wenig. 2. 8. v. 161. Warchow; geb. 1725, starb den 1. Hai
1768 am Schlagfluss, in Warchow beigesetzt. Den 27. Juni 1750 wurde in
Frankfurt a. 0. immatrienlirt: Gerhard Wedige de Glaaenapp. Vas.-
Tab. 1756: Wedig v. Gl., 25 Jahre alt, Lieutenant bei Prinz SchSnaich. —
Er wird nicht ohne Berechtigung als streitsüchtig, leichtsinnig und anch ah
untreuer Gatte geschildert; freilich war er mit der Disposition des Vaters
Über die einstige Hinterlassenschaft nicht zufrieden, hat die Güter, welche er
sich gewissermaassen statt dieser zugedachten, erzwang, so schlecht and leicht-
sinnig bewirthschaftet, dazu Prozesssncht geübt, dass nach seinem baldigen
Ableben auch der Konkurs 1773 ausbrach, er die Gemahlin mit unmündigen
Kindern in dürftigen Umständen zuruckliess. Nach dem 7jährigen Kriege
mochten die Lehnsfolger, um den Konkurs zu verhüten, nicht in die Erbschaft
eintreten. — Pommern hatte ja durch die Einfalle der Bussen sehr gelitten ;
auch die Schweden hatten Jahr nnd Tag in Warchow kampirt, wo sich ihr
Lager bei der Windmühle befand, and davon noch der „Kamp" und die
„Bnssenkoppel" Kunde geben, desgl. der „Schwedenberg'' an der Strasse nach
Bernsdorf. — Wie bei Bruder Otto Heinrich v. Gl. 211 angeführt, hatte der
Vater kurz vor seinem Tode Disposition getroffen nnd Otto Heinrich die Ver-
waltung der Güter übernehmen müssen, bis denn anch am 20. Januar 1766,
die brüderliche Erbtheilnng schon vor sich ging unter Ein verstand nies aller
8 Brüder, von denen Gert Wedig, statt dass ihm = die Klotzensche Kavol,
dem Otto Heinrich die Wnrchowsche zngetheilt war, er diesen nöthigte, ihm
die Wnrchowsche zu Überlassen, wozn sich Otto Heinrich auch friedliebend,
nnd darum geehrt zu werden verdient, hergab. Gert Wedig hatte schon
einen Prozess eingeleitet, der durch Vergleich am 9. Dezember 1765 and
12. Januar 1766 in dem bruderlichen Vergleich seine Beilegung fand. Er
erhielt Warchow a com. pert. für 20,400 Hthl. Der Concors, 1768 beginnend,
1778 auf der Höhe, schleppte sich 10 Jahre hin and endete damit, dass Heinrich
Bogislaf 241, Sohn vom Hauptmann Otto Casimir v. Gl. 210 auf Wurchow h,
dies Wurchow a etc. übernahm. Gegen die Abrechnungen in den resp. Vor-
trägen, s. K. 211, klagt Gert Wedig bei Sr. Majestät 1767. den 20. August
und monirt: die Schulden, welche jeder Kavel zngetheilt wären, sollte anch
der betreffende Besitzer nnnmehr auf seine speziellen Güter auf Hypothek
nehmen, wozn kein bestimmter Termin angegeben war, als vom 21. Januar bis
22. Juli 1766. Er bat nm Löschung der Gelder, welche auf seinen Gutern
standen, damit er Gelder von Andern, z. B. von seinem Schwiegervater and
von seinem Schwager Otto Casimir v. Gl. (210) aufnehmen könne. Besonders
trog er an, dass seiu"Bmder Otto Heinrich (211) nachdrücklich zur Löschung
seiner auf Warchow stehenden Gelder angehalten werde, zumal er mit diesem
wegen vieler Streitigkeiten ferner nicht mehr in Verbindung stehen wolle;
dieser, Otto Heinrich, auch einige Gelder aas der Arrende nnd aas Mühlen-
pichten noch nicht zur Theilnng hätte kommen lassen, überhaupt etwas lässig
verfahren habe nnd dunkle Punkte in dem Theilungsvertrag seien: er bitte,
dass die Regierung zu Stettin, da> das Hofgericht in Cttslin darin lässig sei,
antorisirt werde, Jemanden ausznmitteln, welcher die Berechnung nnter ihnen
durchgehe, festsetze und aasrichte, anch ihn mit seinem alteren Bruder völlig
separire; in sp. dass er von dem Hofgerichte in Cöslin eximirt und ihm ein
anderes Forum angewiesen werde. — Es erfolgt den 31. August 1767 König-
licher Befehl: Gründe anzugeben, worin ihm das Hofgericht nicht Justiz ge-
leistet, genauer, warum er vor ein anderes Forum wolle. — Weiterer Verlauf
nicht zn erfahren gewesen. Betreffs der Tarraenschen Güter, wo Gert Wedig
v. Gl. ja in der ersten Zeit gewohnt hat und die in seinem Concnrse nach
seinem Tode noch Gegenstand der Erörterung waren, s. bei Bruder Otto Hein-
rich 211. — Er bat den 7jährigen Krieg mitgemacht.
aby Google
— 312 -
Besitz: Wnrchow a nebst pert. Bernsdorf und den Wurchowschen
Antbeil Sassenburg erbte er vom Vater nacb dem brüderlichen Theilnngs-
yertrag vom 20. Januar 1766; nacb Beinern Tode 1768 gerieften diese Güter
1773 schon in Konkurs, in welchem sie ancb meistbietend dem Heinrich Bo-
gialaf v Gl. 214, 1774, zugeschlagen wurden. Da Wnrchow a Allodium war,
traten die Lehnsfolger weniger ein und kamen die Güter um so eher zum
Konkurs. — Gr. nnd Kl. Tarmen, wo er bei Lebzeiten des Vaters gewohnt,
worden nach der Theilnng, da sie auf Beluition standen, von den Nachkommen
von Franz Lorenz v. Ol. 228 auch aqairirt, ihm in Erbschaft entsprechend in
Abrechnung gebracht. 1771 den 12. Juni fielen sie ja auch gegen 6388 Bthl
den Vettern N. 265 nnd 267 zu.
Gem.: Louise Therese Caroline v. Schlieffei), geb. 1733. Hoch-
zeit 1755, lebte noch 1768 als Wittwe mit 3 unmündigen Kindern in Tarmen;
i. V.: Jacob Christian v. Schließen auf Braun sberg, starb 1753; i. M.: Anna Elsa
geb. Bitter; Luise starb den 19. Dezember 1788 zn Colberg, 54 Jahre alt —
1769, den 1. März, Wnrchow, bittet die Wittwe des Lieutenant Gert Wedig
v. Gl., geb. v. Schliefen, Se. Majestät den König: ihr Kann habe nach dem
Tode des Vaters 1765 Wnrchow nach dem brüderlichen Vergleich für 20200 BthL
erhalten, von denen 12 000 Rtbl. Schulden gewesen nnd jetzt nur noch 1233 BthL
16 Gr. seien, der Ertrag jetzt noch 1200 Bthl. übersteige. Da ihr Manu am
1. Mai a. pt. gestorben, sei ihr das Dominium anf Erlass des pommerachen
Hofgerichte genommen. Die Bevenüen würden von dem Administrator ein-
genommen, ihr and ihren 3 unmündigen Kindern sei Nichts ausgemacht, kaum
die Gesindestube sei ihr im Hanse gelassen und sie sei entblüsst von Allem;
der Executor habe ihr sogar die Betten genommen und stehe ihr bevor, mit
ihren Kindern hinter dem Zaun jämmerlich hungern und umkommen zu müssen:
sie bittet, sie wider das harte Verfahren der Kreditoren zn schützen, da das
Out ja Sicherheit gewahre nnd tragt schliesslich um eine Anleihe an. — Das
Hofgericht berichtet darauf: dass sieh ihr Kredit zwar nickt zum Indult quali-
ficire, weil ihr Manu die Güter erst nach dem Kriege angenommen, die Debita
aber meistens vor dem Kriege gemacht, vom Schwiegervater contrahirt seien
(also während des Krieges meist); Majestät wolle geruhen, dem Hofgericht die
Ordre ertheilen zn lassen, dass der bevorstehende Konkurs sistirt und die Frau
v. Glasenapp so lange im Besitz des Guts, bei Zahlung der Zinsen, gelassen
werde, bis der Indult endige. Darauf Verfügung an das Hofgericht: „Frau v.
Glasenapp geb. v. Schliefen und ihre Kinder zu schützen, und wenn die For-
derungen der Kreditoren auch nachgewiesen sind, sich mit der Snpplikantin
in Verbindung zu setzen nnd ihr Nachsicht zu verstatten; jemehralso die An-
gaben der kläglichen Zustände der Snpplikantin in Wahrkeit bestehen, je an-
gelegentlicher werdet ihr erstere znr Geduld zu disponiren suchen.11 Berlin,
13. März 1769. (G. St.- Aren.)
Sohn: 252.
TOchter: 1. Sophie Agnes Henriette, geb. 20. Juli 1756. (2. siehe
weiter unten.) 8. Carolina Julia Henriette, geb. den 27. April, getauft
den 30. April 1767. 4. Sophia Friedericke Justine Johanna, geb. den
17. Juni 1768, l'U Monat nach dem Tode^des Vaters. Diese Daten sind nach
dem Wurehower Kirchenbuch. An anderer Stelle ist noch eine Tochter als
zweite angegeben Philippine Amalie Friedericke, geb. den 1. Februar
1765 zn Tarmen, getauft den 8. Februar, die noch 1769 lebte, daneben No. 8
und 4. Der Sohn Siegmund Ludwig 252, der am 28. Dezember 1764 geboren,
ist 1768 gestorben. Die Taufzeugen bei Philippine nach dem Kirchenbuch
Coprieben waren: Herr v. Glasenapp auf Valm N. 213 und Fräulein v. Glase-
napp zu Priebkow (s. N. 198 N. 1 dort?). — Eine Tochter, welche den 30. No-
vember 1805 gestorben, soll vermählt gewesen sein mit: 1. Starost v. Weiber,
2. mit Lorenz Joachim v. Wiegell, der 1794 als General-Major und Commandant
von Tliorn gestorben ist.
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— 313 —
213. Bogislaf Wedig. 3. 8. v. 161. Osterfelde. Geb. den ti. October
1726, bei seiner Taufe war Hofrath Caspar Bogislaf v. Gl. 195 Zeuge, gest
ist er den 9. April 1786. Vas-Tab. 1756: Bogislaf, 18 Jahre (?). Er wird
Laadkaralier genannt — 1743 anf der Huldigung. — Ueber die Disposition des
Vaters nnd Erbt heil nngs vergleich s. Bruder N. 211 und ist hieraus zu be-
merken, dass er es übernahm, wie es bei der Theilung stipulirt war, das durch
den Krieg sehr verwüstete Valm zn verkaufen und dass ihm die Osterfeldsche
Kavel znflel, wozn Yalm c. pert., auch Kusao w gehörte, anf welchem letzteren
er 1777 sass — Betreffend den Konkurs, der über das Vermögen seines
Bruders N. 212, 1769, ausbrach, siehe hier weiter nnd bei N. 211 anter 1775.
1780, den 16. Februar, wurden durch amtliche Publikation die Lehnsvettern,
besonders Ob erst- Lieutenant Beinhold v. Gl. 188 aufgefordert, ihre Anrechte
an Kussow, welches auf 6795 Rthl. 2 Gr. taxirt war, geltend zu machen (s.
N. 243 nnd hier weiter). Bogislaf Wedig ist leidend nnd bittet 1780 deu
1. Mai, Bärwalde, für ihn seine Gemahlin Charlotte v Gl. geb. v. Plotho,
Tochter des Obers dienten an t v. Plotho, ehemaligen Commandanten von Friedrich B-
bnrg, Sa. Majestät den König: dass von ihrem Erbtbeil, welches an Kussow,
dem Gute ihres Mannes Bogislaf Wedig v. Gl. mit 1633 Rthl. stände und
sie seit l'/i Jahren keine Zinsen erhalten habe, ihr diese gezahlt werden
möchten, am so mehr, als sie, ihr Mann nnd ihre 7 Kinder nichts Anderes
hatten. — Es ergeht von Berlin, den 7. Hai 1780 von 8r. Majestät an das
Hofgericht zu Cöslin Befehl: dass der Supplikants die Ursachen des Aus-
bleibens der Zinsen angezeigt und insofern ihr geholfen werden könne, das
Dienliche zu veranlassen, anch Bericht zn erstatten sei. — Das Hofgericht be-
richtet dann unter dem 31. Mai 1780: dass schon vorlangst einige Kreditoren
des Bogislaf Wedig v. Gl. ihre an denselben habenden Forderungen aus-
geklagt hätten nnd desshalb vor einigen Jahren an dessen Gut Kussow die
Immission erhalten, das Gnt desshalb seit 1774 dem Kriegs-Domänen-Kammer-
Depntitions -Kollegium zur Bewirtschaftung und Administration übergeben
worden sei. Die gefallenen Revenuen seien dann an die Kreditoren vertheilt;
weil von denselben nichts übrig blieb, wurden dem v. Glasenapp von den Kre-
ditoren monatlich 4 RthL zum Unterhalt bewilligt. Es glaubte die Snppli-
kantin, ihre 1683 ßthl. Eingebrachtes zurückfordern zn können; sie klagte
desshalb nnd verlangte, dass sie wegen der ihr zustehenden Zinsen gleichfalls
in das Gut Kussow immitürt werde. Dir Ehemann agnoscirte die 1633 Rthl.
als richtig nnd nahm darauf Immission pro facto an. Im Dezember 1778 hat
sie, so weit es reichte nnd sie die letzte ist, 71 Rthl. 15 Gr. 7 Pf. erhalten;
dann ist eine Distribution im Dezember 1779 erfolgt, wo sie aber nichts er-
halten konnte, weil die Revenuen nicht richtig eingegangen. Sie stehe nicht
anf Kussow, sondern anf dem längst verkauften Gnt Osterfelde eingetragen
und müsse also hier nachstehen, jedoch würde sie jetzt. 81 Rthl. 15 Gr. 7 Pf.
erhalten. — 1780, den 81. Jnli bittet Bogislaf Wedig v. Gl. Se. Majestät:
er habe 1768 Kussow nnd die dazu gehörige Mühle (Binningsche) erhalten
nnd seien sie 1775 zum Konkurse taxirt worden; seit 9 Jahren bekomme er
keine Revenuen, als 4 Bthl. monatlich; die altväterlichen Schulden seien 2 100 Rthl.,
wozn freilich noch andere hinzugekommen. Das Gnt nebst Mahle brächten
302 Rthl. und er bitte zn wissen, wo seit 10 Jahren die Revenuen geblieben
seien, anch könne er den brüderlichen Vergleich and dergl. nicht einsehen, um
zn erfahren, wieviel altväterliche Schulden gelöscht sein dürften. Von Jugend
anf sei er lahm und auf einer Kracke gehend, habe 4 Söhne nnd 2 Töchter,
von welchen ersteren zwei Sr. Majestät bereits dienten: Sr. Majestät möchte ihn
nicht von dem Gate Verstössen lassen nnd ob er nicht Meliorationsgelder zur
Erhaltung des Guts bekommen könne. (?) — Ein Sohn, wohl Heinrich Caspar
Otto v. Gl. 258, Fähnrich beim Regiment BUlerbeck, schreibt 1780, den '27. Juli in
demselben Sinne an Se. Majestät. Allerhöchstwelche von dem Hofgericht, Berlin,
den 10. August 1780 Bericht erfordert, welcher Art die Revenuen verwandt
■aby GOOglC
— 814 —
worden, auch die Acten, sowie den brüderlichen Erbvergleich dem Bittsteller
v. Gl. vorlegen zu lassen. — Es ergeht also Decret für Bogislaf v. Gl.-Kussow
mit Anweisung an das Hofgericht, ihm die Acten vorzulegen, dass er sich
selbst unterrichte, wohin die Einkünfte seines Gutes gekommen und das« diese
nicht mal anf die Zinsen der Glaubiger reichten; es könnten bei der damaligen
Lage der Umstände so wenig des Supplikanten Alimente erhöht werden, alt
seinen Gläubigern; wenn sie ihr Becht verfolgen, und auf den Verkauf seines
Gutes drangen wollten, könne solches nicht verwehrt werden, welches (der
Verkauf) dem Supplikanten, auch nach beifolgender Resolution, unverhalten
bleibe. — Barwalde, den 11. Juli 1782 führt Frau v. Gl. geb. v. Plotho Be-
schwerde bei 8r. Majestät: wegen verweigerter Auszahlung der ihr in dem
Konkurs ihres Ehemannes diatribnirten Gelder; seit 4 Monaten seien die Gelder
des Kaufes (von Eussow) eingezahlt worden, und sie erhalte ihre 2133 Rthl.
nicht, auch der Gatte nicht die 4 Rthl. Alimente, sie mit ihren Kindern wäre
nur auf das Geld angewiesen und bäte sie um Beschlennignng nnd Auszahlung.
Durch den Minister v. Münchhaasen an das Hofgericht zu Cöslin: 1782, den
26. Juli, w esshalb die Auszahlung dessen, was die Frau v. Gl. an dem ad
subhasta gekommenen Gate ihres Eheherrn zu stehen habe, nicht erfolgt ist,
Bericht etc. — Das Hofgericht berichtet an Se. Majestät, Cösün. den 21. August
1782: Es wäre bereits die Sentenz distributiones am 3. Juli a. o, pnblicirt
worden, den 12. Juli habe ein Termin am event. Einwendungen gegen die
Distributions-Sentenz za machen, stattgefunden, es sei nicht nur der Termin,
sondern auch 4 Wochen nach demselben, wo noch Becht offen steht zur Ap-
pellation, inne zu halten, bis die Gelder ausgezahlt werden dürfen. Die Zeit
wäre verstrichen and unter dem 21. d. M. Termin veranlasst worden. Es
dürften aber mehrere Abzüge gemacht werden müssen; trotzdem sie jur»
paupernm genossen, würde die Auszahlung nur 1850 Bthl. 16 Gr. 1 Pf. betragen;
es gingen z. B. ab Unkosten: 46 Bthl. 4 Gr. 6 Pf., dann wolle Otto Leopold
v. Gl. (245) wegen streitiger Punkte an dem Kauf pretio noch 699 Rthl. haben,
die noch asaervirt werden müssten. Nachdem das Gut verkauft, kannten die
4 Bthl., welche durch die Kammer von den Revenuen des seqnestrirten Gute«
ihrem Gatten bewilligt worden seien, nicht mehr gezahlt werden. — Berlin,
den 26. August 1782; „diese Entscheidung des Gerichts der Frau v. Ol. geb.
v. Plotho zu ihrer Beruhigung mitzuth eilen." Barwalde, den 12. April 1786
bittet Frau v. Ol. geb. v. Plotho Se. Majestät, da ihr Mann nunmehr versterben,
sie 4 Sühne in der Armee, einen bei der Garde habe, sie von diesen Nicht»
erwarten könne, auch eine unversorgte Tochter bei sich habe, um Gewährung
des für den Vater nnd Gatten gewährten Gnadengehalts von 72 Bthl. jährlich
für sich bis an ihr Lebensende. Desgleichen bittet anch 1786. den 9. August,
Berlin, der Fähnrich v. Gl. 256 bei der Garde, nebst seinen andern 8 Brüden
Se. Majestät: dass ihrer Mutter die erledigte Pension von der verstorbenen
Frau Majorin v. Waldow aus der General -Domänen -Kasse gewährt werden
möge. Anch der älteste Sohn N. 258 hatte sich 1785, den 14. Juli, bittend
für seinen Vater, der damals krank war, an Se. Majestät gewendet (e. dort).
Besitz: Knssow nebst Binning-Mühle erhielt er vom Vater; dasselbe
wurde 1774 von der Domänen-Kammer für ihn verwaltet, kam aber bald in
Concors, der bis 1761 währte, wo es dann Otto Leopold v. Ol. 243 übernahm.
— 2 Bittersitze Valm nebst Briesen und Ludwigshütte bekam er eben-
falls vom Vater in der brüderlichen Erbtheilung den 20. Januar 1 766 mit de/
Bedingung des event. Verkaufs, da diese Güter im Kriege besonders gelitten
hätten; er verkaufte sie anch am 24. April 1767 an seinen ältesten Brider
Otto Heinrich N. 211. Luknitz b ebenfalls den 20. Januar 1766 in Erb-
theilung erhalten, verkaufte er auch 1767, den 24. April, an N. 211. Oster-
felde, Or. und Kl. Schmilz, Out Ziegelei erhielt er am 20. Juttr
1766 als väterliches Erbtheil, verkaufte sie den 7. Dezember 1767 an den
Kammerherrn Andreas Wedig v. Zastrow für 5100 Bthl.
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— 315 —
Gem. I: Clara Sophia v. Karaeke, starb den 18 Octobor 1753 Dach
der Entbindung, im 26. Lebensjahre.
Gem. II: "Charlotte Maria Catharina v. Plotbo (nach v. Flotho:
Friederike Charlotte Sophia); Hochzeit den 24. November 1754 zu Wnrchow;
i. V.: Obers tlientenant Johann Alezander v. Flotho, geb. 1715, Kommandant
von Friedrichsburg, vorher 1756 Eapitain bei Kainein, zuletzt anf Loppenow. 1802
den 1 5. Juni, war Frau Charlotte v. Glasenapp nebst Qeorg Wedig v. Gl. N. 260
anf Balfanz Taufzeuge bei der Tochter des Kanoniers and Schmiedes Danz
zn Klotzen; sie starb den 29. Mai 1805 zn Barwalde.
Söhne (U. Ehe): 253, 254, 255, 256, 257, 258.
Töchter (I. Ehe): 1. Agnisa Henriette Wilhelmine, geb. den
15. October 1768, starb den 14. April 1784. — (II. Ehe): 2. Friederike
Dorothea Sophia, geb. den 10. October 1755, gest. den 23. October 1757.
3. Barbara Eleonora Charlotte, geb. den 18. October 1756, gest. den
5. Jnni 1780. — 4. Amalia Constantia, geb. den 12. Januar 1778, getauft
den 14. Jannar zu Wnrchow, starb den 18. Janaar 1777 zn Klotzen. —
5. Clara Louise, die noch 1786 lebte.
214. Mathlas Conrad. 4. S. v. 161. Klotzen; geb. den 6. Jannar 1727;
seine Taofzengen: Frau v. Glasenapp- Coprieben (s N. 151), Fran Erdmnthe
v. Glaaenapp-Barwalde (s. N. 198) nnd der Hofrath Caspar Bogislaf v. Gl.
195; er war 1765 bereits verstorben.
215. Otto Gerhard. 1. S. v. 164. Balfanz: dort auch geboren den
10. Dezember 1728, gest. vor 1776, wo er in der Erbtheilnngsdisposition vom
Vater nicht erwähnt wird. Den 8. April 1749 wurde zn Frankfurt a. d. 0.
immatrikulirt : Otto Gerardns de Glasenapp Eques Fomer. (Gebühren 12 Gr.).
Vas.-Tab. 1756: 28 Jahre alt, Beferendarins, was er 1752 bereits war nnd
in Stettin als solcher bei dem Regierungspräsidenten George" Heinrichv. Wachholtz
beschäftigt, anch eine Ahnentafel für den Fähnrich Ewald v. Massow, Stettin,
den 23. Dezember 1755, neben jenem Regierungspräsidenten, dem Geheim-Bath
Heinrich Leopold v. Borcke, Begierungsrath, Heinrich v. Enckevort, als Be-
ferendarins Otto Gerhard v. Glasenapp mit vollzogen hat. Ob er in Stettin
oder auf einer Besitzung des Vaters gestorben, ist unbekannt; er ruht in der
Graft zu Balfanz.
216. Joachim »Casimir.* 2. S. v.L]64; bei Einigen auch wohl irrthumlich
Jobann Casimir, auch Conrad genannt. Geb. den 6. Juli 1781 zn Balfanz,
daselbst anch (anf der Jagd verunglückt) gestorben den 27. Dezember 1780
und beigesetzt (v. N. 99). Den 3. April 1749 wurde auch er, mit dem alteren Bruder
also zugleich, in Frankfurt a. d. 0 immatrikulirt als: Joachimus Casimims
de Glasenapp, Eques Fomer. (Gebuhren 12 Gr.) . Er stand in dem Regiment
v. Mantenffal, dem alten Regiment N. 17, Garnison Cöslin, seit 1755, wo er
1756 Lieutenant, dann Hauptmann, damals Regiment Brunneck, war. Den
7 jahrigen Krieg hat er mitgefochten. — Nach Königs Collect, soll er zuletzt
Oberstlieutenant beim Neumarktscben Begiment v. Wiegell gewesen sein(?). —
Er wohnte als Hauptmann a D. auf Balfanz nnd war 1775 Curator des Neu-
Stettiner Gymnasiums. Er allein fiberlebte von den 5 Bindern den Vater nur
um einige Jahre. Er hatte nach dem Tode seiner Mutter, mit Unterstützung
der Vormünder, besonders des Landraths v. Zastrow auf Arnhansen, mehrere
Prozesse durchzufahren; so 1777, den 9. October. Es hatte der Fähnrich
im v. Lettowschen Begiment, Otto Leopold v. Gl. N. 248 einen begonnen,
er meinte, dass seine Leute aus Zechendorf anch anf dem Gramenzer
Gebiet zu holzen berechtigt waren, besonders in dem „Gemeinde-Busch";
Aber die Gemeinde -Hü tung schien kein Zweifel zn Bein; das Hofgericht
war geneigt, einen gütlichen Vergleich anzubahnen. Hauptmann Joachim
Casimir v. Gl. war gewillt, auf eine Separation einzugehen, was 1778
Otto Leopold v. Gl. 243 nicht wollte nnd dem aber auch Holzverwüstnng
vorgeworfen wurde, indem er in dem besagten Holze doch 600 Stück
Jigitizccty G00g[c
— 816 —
der schönsten jungen Buchen hatte abhanen lassen; desshalb das Hofgarieht auch
von dem Vergleich abstand and auf den Rechtsweg verwies. Der Klüger scheint
sich jedoch beruhigt zu haben (s. N. 243, Geh. St.-Arch.). An die Kommission,
welche auf Befehl Sr. Majestät angeordnet, und an Allerhöchstdieselbe hatte der
Fähnrich Otto Leopold OL, als nicht eingeweiht in Rechtsstreitigkeiten und un-
bemittelt für grössere Prozesse, sich gewendet, nnd hatte Joachim Casimir
v. Ol., event. anch an das Hofgericht, folgendes Schreiben gerichtet: 1778,
den 10. Januar, BalfanzetC: Dass der Fähnrich Otto Leopold v. Gl. im vorigen
Sommer im Oramenzer Busch and Oehäge 600 Stamm schifner jnnger Buchen
hätte abhauen (nicht ausbauen) lassen und dadurch dag Holz ruinirt worden
sei, dies Verfahren habe man gewaltsam gemacht; die Zeugen, welche Otto
Leopold v. Ol. anführe, seien gerade die damals Abhauenden gewesen. Ueb-
rigens habe der Fähnrich v. Ol. keinen andern Antheil an dem Gramenz'scheu
Busch, als den, ans einem Dokument zu ersehenden Thoil, welchen sein Gross-
vater, Landrath Adam Casimir ((58) v. Ol. von den, von dem Feldmarschs.II
v. Gl. (N. 122) reföairten Oramenz'schen Lehngütern, durch den Vergleich mit
Joachim Casimirs verstorbeneu Vater am 4. Februar 1743 für Zechendorf
erlanget; hätte er einen Antheil am Oramenzer Busch, so müsste er Um hier
bekommen haben. Gedachter Landrath (N. 158) habe aber an seinen Vater
durch den Vergleich seinen 3. Tbeil an benannten Oramenz'schen LehngStern
etc. überlassen, habe sich nur vorbehalten, dass ihm so viel an Gütern, ausser
Oramenz, zugeschlagen würde, als 7000 Gld. betrügen, wobei wegen des Holzes
nach dem § 8 dieses Vergleichs demselben das sogenannte „Streitholz", da
sein Vater (N. 164) die sogenannte Grttnewald'sche Kavel überkommen, ange-
wiesen worden sei. Dieses „Streitholz" liege aber von Oramenz ab, hinter
Zechendorf nnd gebore garnicht zu dem Gramenzschen Busche, wovon der
Fähnrich v. Gl. jetzt einen Antheil begehre. Die Richtigkeit dieser Angabe
werde sich bei näherer Beleuchtung der Docamentarien zu Tage legen. Er,
Joachim Casimir, sehe also garnicht ab, ans was für einem Grund der
Herr Fähnrich v. Ol. an dem Gramenzschen Busche nnd insbesondere an des
Geliäge, worin die Holz Verwüstung vorgenommen, einen Anspruch machei
könnte, da die Dokumente dieser Behauptung schlechthin widersprächen und
folglich es nicht auf verdächtige nnd interessirte Zeugen, anf deren Aussagen
ankomme; er könne sonst im Gegentheil durch 1. den Gericbtsmann Hübner,
2. Bauern Erdmann Eickst&dt, 3. den alten Holzwärter Jürgen Zanke,
4. Michel Freiberge und 5. Hans Mielke darlegen, dass die Holzung dei
Gramenzschen Busches jederzeit nach Oramenz genützt und des Herrn Fähnrich
v. Gl. Zechendorfsche Leute, wenn sie darin geholzet nnd betroffen, jederzeit
gepfändet worden seien. Solchem nach könne er sich auf den getbanen Vor-
schlag (des gütlichen Vergleichs seitens Andrer) nicht einlassen, vielmehr ver-
lange er von dem Fähnrich v. GL wegen vorgenommener Holzverwüstung hin-
längliche Genugthuung. — Vor diesem Schreiben hatte Joachim Casimir aa
17. November 1777 an 8e. Majestät berichtet, dass er anf die Eingabe du
Fähnrichs v. Gl. immediate, worin er Holzgerechtigkeit im Gramenzschen
Busch nnd Oehäge prätendire, anzeigen müsse, wie der Fähnrich in dem an-
gelegenen „gemeinschaftlichen Bnsch" (wohl die Saramtlichkeit?) 600 der
schönsten jungen Buchen, Fnss vor Fnss, hätte abhauen lassen, die erst spiter
hätten brauchbar werden können. Dies Verfahren, selbst in einem gemein-
schaftlichen Busche, sei wohl nicht za billigen und bitte er, dass das Schulzen-
gericht in Zechendorf beauftragt werde, sämmtliche Einwohner in Zechendorf
bei nachdrücklicher Leibesstrafe zn warnen, dass kein Holz aus dem Gramem-
sehen Busch und Gehäge vor ausgemachter Sache geholt werde. (Das Weitere
siehe bei N. 243.) — Eine Angelegenheit, welche noch aus der Zeit des Vaters,
der ja 1776 starb, durch die Herrschaft des Joachim Casimir v. GL, der
ja 1780 erst ablebte, fortspielte, hatte die Mutter dieses, Barbara Augusta geb.
v. Glasenapp im Beistande des Landraths v. Zastrow-Arnhausen, als Vormund
der Erben ihrer Kindeskinder, durchzuführen. Es hatte nämlich ein Pirnow,
Jigitizccty G00g[c
— 317 —
Verwalter von Steinburg, gegen die Erben Ptnl Wedigs v. GL geklagt, Proeess
durch 3 Instanzen geführt, woraus er als Querulant hervorging; dann hat er
einen andern Proeess des Pächters Knake an sieh gehandelt und wollen die
Erben sich mit Paraow nicht einlassen, weil er schon wegen Chikane und
Proceassucht bestraft worden ist. Parnow behauptet nun, dass Knake die
Pacht doppelt gezahlt habe und gründet sich mit darauf, weil Interims- und
andere Quittungen vorhanden seien. So der Stand am 6. Januar 1793. —
Parnow mit seinem ersten Proeess wurde mit allen seinen Klagepnnkten, etwa
35, vom adligen Gericht den 31. December 1781 abgewiesen und war zn 4 Thl.
für Leinsamen, ihm anf die Pachtsnmme abzurechnen, welche er zurückzu-
erstatten hätte, vernrtbeilt. — Die Appellationsinstanz bestattigt am 1. No-
vember 1782 (Cöslin) das TJrtheit; die 3. Instanz, die Regierung, den 11. Mai
1788 decretirt ihm 8 Tage Gefängnis», 10 Thl. Geldbasse nebst Kosten dazu.
Inzwischen hatte er seine Klagen, als dass er in Steinbnrg gebaut und dies,
wie sein Dünger etc. ihm nicht bezahlt worden, ihm anch Pferde ans dem
Stalle abgepfandet etc. worden seien, an 8e. Majestät 1782 wiederholt, und
wahrend das Hofgericht Bericht erstattete, hatte Parnow für sich und seinen
Schwager Knake, von Schlosskämpen bei Bnblitz den 27. Juni datirt, auch
an Ort und Stelle in Potsdam Sr. Majestät seine Mitklage für Knake, die er
bereits beim Hofgericht anhängig gemacht, übermittelt; während also die ganze
Untersuchung beim Hofgericht schwebte. — Am 21. Harz 1783 ist in Cöslin
Termin; Parnow und sein Cedent Knake gegen die Erben Paul Wedigs v. Gl.
Gramenz: 1. die verwittwete Frau v. Glasenapp zn Hanow, 2. v. Zastrow-
Arnhansen, Tormund der Söhne des v. Glasenapp-Balfanz, 8. Hauptmann
v. Kleist - Schmenzin, als Vormund seiner Kinder und der v. Glasenapp-
Balfau zachen Töchter, 4. der Hauptmann V. Ingersleben. — Es stellte sich
heraus, wie auch das Hofgericht unter dem 11. Juli 1783 an Se. Majestät be-
richtete: Nachdem Parnow hervorhebt, dass die Gramenzsche Fran v. Glasenapp,
die Mutter von der Manowschen v. Glasenapp, das Manowsche Fräulein von
Glasenapp (s. N, 220), der Balfanzschen Frau v. Glasenapp Brnderfran sei,
wodurch er wohl ein ganzes Gegnernest, constatiren wollte, folgt: durch die
Russen sei ihm all sein Inventarinm minirt, die Aecker verwüstet worden; er
klagt im Ganzen um Erstattung von 1279 Tbl. 10 Gr. und mehr gegen den
Justiziar Kretschmann, als Verwalter des Rechts der Frau v. Glasenapp, als
gegen diese, weil er (Kretschmann) ihn aus Steinbnrg hinausgeworfen habe.
Seinen Schwager Knake betreffend hat dieser behauptet und dies ist der Gegen-
stand des zweiten Processes, dass er, als er vor vielen Jahren Lübgnst ge-
pachtet gehabt, er dem bereits 1776 verstorbenen Herrn Paul Wedig v. Gl.
3 Pachtsummen zu viel gezahlt habe, welche er aber anf eine Forderung des
pp. Parnow an ihn, an Knake, ersterem (Parnow?) cedirt habe. Knake wollte
375 Tbl in 3 Terminen a 125 Thl. zn viel bezahlt haben. — Es ergiebt sieb
aber, dass Paul Wedig v. Gl. dem Knake, weil er abgebrannt war, 2 Termine
geschenkt, in einem Vergleich darüber qnittirt habe und dass er den nächsten
Termin statt prännmerandum erst postnumerandnm bezahlen solle. Knake
konnte den Eid nicht leisten, dass er die Pacht zweimal gezahlt habe. Somit
war also die Sache erledigt und fügt das Hofgericht in seinem Bericht noch
hinzu, dass Parnow meist betranken und wenn er nnn von Schlosskftmpen
abziehen müsse, für die Fran Hauptmann v. Glasenapp wenig oder nichts
wegen ihrer Forderungen, als Pacht etc. übrig bleiben werde. — Hierauf muss
der Parnow (der auch Tarnow genannt wird) sich abermals an Se. Majestät
gewendet haben, denn 1783, den .18. Juli, ergebt von Berlin aus: Tarnow solle
abwarten und sich allen Querulirens enthalten. Desgleichen 1784, den 31. August,
Berlin, wurde dem Tarnow eröffnet: dass, da er schon 2 Instanzen verloren
habe, er sich des Querulirens enthalten solle. — Schliesslich, 1784, den 81. De-
cember, ergebt Cab. -Ordre, von Seiner Majestät und dem Grosskanzler mit-
onterze lehnet, durch das Gericht: „Uebrigens aber wird dem Supplikanten
nochmals bedeutet, Bein bisheriges, bei dieser nochmaligen Untersuchung völlig
cC, Google
— 318 -
unbegründet befundenes Quernliren einzustellen, sich bei dem rechtskräftigen
Erkenntnisse zu beruhigen; Bein müssiges Herumstreichen im Lande, wodurch
er sich selbst in Mangel nnd Armuth stürzet, zn unterlassen, dagegen seinem
rechtmässigen Berufe nachzugehen oder in Entstehung dessen (im Nichtfalle?)
zu gewartigen, dass er als ein blosser Landstreicher and muthwilliger Queru-
lant behandelt und nach Vorschrift der Gesetze bestraft werden wird." —
Seiner Zeit hatte das Vormundschaftsgericht zu Cöslin beantragt, dass
in Betracht der unmündigen Rinder Paul Wedigs v. Gl. die Güter mit Pfand-
briefen zu belegen, d. h. die Schulden durch Pfandbriefe abzutragen seien (das
sollte wohl auch auf die Enkelkinder gehen). 1783 im Harz strauben sich die
Wittwe Paul Wedigs als Grossmutter und die Hutter hier, geb. v. Podewils,
dagegen; sie hätten das Geld zn 4 und auch 4 Vi % und meistens von Ver-
wandten, wollten nichts ans der Kreditkasse nehmen nnd bittet letztere So.
Majestät, dass ihr nicht dieselben aufgedrungen werden und nicht Familien-
umstäude darum zurückgesetzt wurden; möchte davon befreit sein. Der Land-
rath v. Zastrow als Vormund, neben dem noch Hauptmann v. Bonin auf Nase-
band als Mitvormund genannt wird, von den EnkelsQhnen Paul Wedigs, bittet
um Verhaltungsbefehl von Arnhaosen, den 10. März 1783, da er nicht fiber-
nehmen könne, was der Familie vielleicht nachher nicht recht sein könne.
Königliche Entscheidung, Berlin, den 18. April 1783: Da der Vormund
sowohl, als Hutter und Grossmutter (also die Wittwe von Paul Wedig und
die von Joachim Casimir v. GL) des Paul Wedigs v. Gl. minorennen Erben
die Belehnung der Gramenzschen Güter mit Pfandbriefen schlechterdings con-
tradiciren, so hat es dabei sein Bewenden. Es wird in diesem Falle das
Vormundschaitsgericht ausser Verantwortlichkeit gestellt und überbleibt es dem
Vormund, sich gegen künftige Vorwürfe der Kuranden zn decken. — 1786.
den 20. December, klagen von Potsdam ans die Erben von Joachim Casimir
weiter, welcher letztere bereits als Erbe von Paul Wedig v. GL gegen den
v. Gerlach auf Parsow Klage erhoben hatte, dass ihm, resp. ihnen der qs.
Contract wegen des Brautschatzes zurückgegeben und das Gut Parsow (ob
Brautschatz für Paul Wedigs oder für Joachim Casimirs Gemahlin, war
nicht ersichtlich, wohl für letztere und müsste demzufolge die 1. Gemahlin eine
geborne v. Gerlach gewesen sein) ihnen eingegeben werde. — 1787 hat dei
Verwalter a. D. in Sassenburg, Parnow, sich nochmals in obiger Angelegenheit
an Se. Majestät gewendet, erhält aber 1787, den 23. April, von Berlin dw
Weisung: dass Supplikant sich bei Gefängnis U träfe dergleichen widerrechtliche
Vorstellungen, worüber er so umständlich belehrt worden sei, zn enthalten.
(Bemerkt wird hier, dass in den Acten ein Holzwftrter Glasenapp zn Gramem
nnd der Dorfschulze in Grünwald Casimir Glasenapp genannt sind. Geh. St. -Aren.)
Besitz: Balfanz mit Casimirshof, Zülkenhagen, ganz Gramem,
ganz Flakenheide, Bernsdorf, Grünwald, Schofhütten, Steinburg,
alles väterliche Güter, nahm er den 17. Februar 1777 in der Auseinandersetzung
mit seinen 8 Schwestern an; diese Güter kamen in der Auseinandersetzung
seiner beiden Söhne N. 260 und 261 am 1. Harz 1782 an diese; Parsow ata
Heirathsmitgift. — Ausserdem kaufte er den 17. August 1779 Zechendorf c
und AlthOtten erblich von N. 248, mit Genehmigung der Brüder, dieses Ar
11,700 Tbl-, die gleichfalls an diese beiden Söhne kamen; anch besessen noch die
Erben Schlosskftmpen bei Bublitz, den Ort, wo das alte Schloss Bewen-
hnsen gestanden und die Bewenhnsenscne Mühle noch davon jetzt spricht.
Gem. I: N. N. v. Gerlach-Parsow?
Gem. II: Margaretha Christiane v. Podewils, geh. den 6. Januar
1789 zn WoitzeL, Hochzeit den 6. Juli 1762 zu Gramenz; sie starb den 1. Fe-
bruar 1799 zu Balfanz am Nervenfieber und wurde dort beigesetzt. — 1798,
den 24. Januar, Balfanz, bat sie noch Se. Majestät um eine Klosterstelle in
Marienfliess für ihrer Tochter Kind, die Henriette Friederike v. MÜnchow.
Dieselbe wäre aus dem Hause Eichenberge, welche sich bei ihr, der Grossmotter,
aufhalte, 10 Jahre alt; sie sei blöden Gesichtes; für ihr Geschwisterkind,
Jigitizccty G00g[c
— 819 —
ebenfalls eine geb. v. MHnchow, sei eine Stelle dort bereits bewilligt. 1790 ist
sie noch Vormund der resp. Kinder, sowie Berndt Ludwig v. Bonin und mnss
der Landrath v. Zastrow wohl bereits todt gewesen sein, da er nicht mehr
aufgeführt ist I. V.: Adam v. Podewils-Woitzel, geb. den 10. Anglist 169),
gast, den 6. Mai 1752 zu Woitzel; i. M.: Dorothea Joliane v. Zastrow ans
dem Hanse Borntin, geb. den 9. April 1699, geBt. zn Woitzel den 20. März 1758.
Sühne: 259, 260, 261.
Töchter: 1. Barbara Juliane Henriette Charlotte, geb. den
12. Dezember 1764, Hochzeit den 30. August 1786 mit Zabel Ernst Ales-
ander v. Müochow, Landrath nnd Capitain auf Eichenberge, Nemmin, Linde,
geb. den 6. Januar 1746; sie war seine 2. Gemahlin and stammten ans dieser
Ebe bis 1794 6 Kinder; s. V.: Daniel Heinrich v. Htinchow-Eichenberge, starb
1791; s. H.: lue Maria v. Eamel. — 2. Elisabeth Sophia, geb. den 6. Harz
1766, gest. den 8. Jnni 1766. — 8. Wilhelmine Lomse Leopoldine
Amalia, geb. den I. Jnni 1767, Hochzeit den 23. Februar 1780 mit N. N. v.
Quickmann, Major beim Stargardschen Regiment; sie war 1796 Tanfzeuge
in Ctilpin. — 4. Auguste Albertine Antoinette, geb. den 2. Jnni 1778
in Balfanz, daselbst am 22. September 1781 gestorben.
217. Petsr Ewald. 8. 8. v. 164. Balfanz; geb. den 17. August 1789,
gest. den 16. Januar 1740 zu Balfanz.
218. Moritz Georg. 4. 8. v. 164. Balfanz; geb. den 8. Januar 1744,
gest. den 30. August 1759 zu Balfanz.
219. Ewald Franz. 5. 8. v. 164. Balfanz; geh. den 7. August 1745,
gest. den 10. November 1745 zu Balfanz.
220. Otto Casimir. 8. v. 172. Manow; dort geboren den 24. September
1728, gest. den 19. Harz 1779 und zu Manow beigesetzt. '.Er stndirte erst zu
Frankfurt a. d. 0-, wo er den 1. April 1749 immatricnlirt wnrde als: „Otto
Casimir de Glasenapp, Eaues. Pomer." (Gebühren 12 Gr.) nnd dann zu
Halle; war 1762 Referendanns beim Hofgericht in Ctislin. — Wie bei dem
Täter zu ersehen, wo die Renitenz der Zewelinschen Bauern ihn von 1758
bis 1764 beschäftigte, dauerte sie auch noch beim Sohne fort. Das Hofgericht
beanbagt den 26. October 1767 unter Angabe, dass die Leute der Dorfschaft
Zewelin den Exekutor Neumann mit Hohn empfingen, dass hier ein Ezempel
statuirt nnd dazu ein Militairkommando gestellt werde. Es ergeht zuvor
Königlicher Befehl den 25. Mai 1767 an das Hofgericht zu Ctislin, dass auf
jede Art die Rädelsführer festgestellt, ein Erkenntnis» abgefasst werden solle,
in dem nicht auf Festung, sondern auf Arbeit oder Zuchthausstrafe und auf
empfindliche Leibesstrafen, allen Math- und Widerwilligen zum Exempel, erkannt
werden solle. Die Art der Bestrafung war nicht zn ersehen. (Geh. St.-Arch.).
Besitz: Uanow, Viverow b, Zewelin, Seidel, Anth. Wissbnhr,
Roibsow, Grttnhof trat ihm Bein Vater (siebe dort) 1765, den 26. Febmar,
ab; 1774, den 15. Februar, verkaufte er den Antheil Wissbuhr an Major
Friedrich Wilhelm Christoph v. Schwerin; einen Theil hatten die v. Schwerine
bereits von v. Borcke 1699 erworben, welchen dieser von Paul Wedig v. Gl. 6 t
Ja als Hitgift erhalten hatte. Die obigen Guter kamen im Anseinander-
Mtzungsvertrag seiner Wittwe mit ihren drei Hindern d. d. 27. und 29. April
1780 an seinen unmündigen Sohn Paul Friedrich August v. Gl. 262; desgl. auch
in Gerbin und Zirchow Antheil.
Gem.: Hargaretha Clara Wilhelmine v. GlaBenapp, geboren zu
Balfanz den 11. Februar 1786, Hochzeit 1760; ihre Aeltern s. N. 164; sie be-
kam vom Vater Znch und Schwartow, das sie seit 1784 auch als Wittwe
besass, wohnte 1787 in Manow. 1804 besaas ihr Brudersohn N. 261 wieder
Zuch und Schw&rtow, nachdem sie 1800, den 19. Januar, als Wittwe zu Manow
gestorben war. — 1794, den 14. Hai, Manow. Die verwittwete Frau r. Gla-
sanapp-Manow bittet So. Majestät am veniam aetatis für ihren Sohn Paul
Friedrich August v. GL (262), der am 9. März 1774 geboren und 21 Jahre alt
aby Google
— 320 —
war. Unter Beistand Beines Gross vaterb rüder- Sohnes, deB Herrn v. Glasenapp-
Zettan (N. '222), der Lehnsvormnnd ist, bat sie die Vormundschaft geleitet
Hanow war bis dabin verpachtet, wird jetzt frei. Ein Attest des Vormundes
Friedrich Ewald v. Gl. • Zettnn, 11. April 1794. liegt bei. Nach Abzug der
Schuldforderungen, Abfindung der Wittwe nnd der beiden Schwestern ist am
27. April 1780 der Besitz oder das Erbe angegeben (?) 12232 Tbl. 10 Gr. 10%Pf.
Ausserdem:
1. bat der Sohn ein Capital von 1061 „ 6 „ 3 „
welches die Mutter ihm bei der Auseinandersetzung
schuldig wurde, auf ihr IUata gebt nnd anf Sabin
grossirt ist.
2. ein Capital von 1 100 „ — „ — ,
bo von Revenuen wahrend der Vormundschaft er-
spart nnd theils in Pfandbriefen, theils in der
Bank liegen.
3. aus dem gross väterlichen Nachläse 150 „ — „ — „
wofür die Mutter Caation gemacht hat
Summa 14543 Tbl. 17 Gr. 17. Pf.
Weil aber die Pachter der Guter an Aufzugsgeldern
m fordern haben 1000 TM. — Gr. — Pf.
so bleibt als sein Vermögen 13548 Thl. 17 Gr. 17. Pf.
Bas Vormunds chaftsgericht befürwortet das GeBach unter dem 28. Juni 1794.
Sohn: 262.
Töchter: 1. Sophia Wilhelmine, geb. den 12. April 1768, lebte 1780.
Gem.: Moritz v. Podewils-Sager. 2. Henriette Ewa Caroline, geb. den
20. August 176», starb den 21. März 1709. Gem.: Wilhelm Otto Siegis-
mand v. Gaudecker-Kerstin, Lieutenant bei v. Platen -Dragonern gewesen-,
g. V.: Joachim Siegismand v. Gandecker, Rittmeister auf Kerstin. Krnkenbeck,
Krflhne, Gandelin, starb den 21. Juni 1784 zu Kerstin; s. M.: Sophia Wilhel-
mine Baronesse v. Hertefeld, starb den 10. December 1783.
221. Joachim Caspar. 8. v. 178. Zirchow; geb. c. 1722, geat. den 27. Juni
1810, 78 Jahre alt Vasallen -Tabelle 1804: 72 Jahre alt (Zirchow, Zettnn,
7000 Rthlr.). — Er war 1774 Capitain beim Oastriner Landwehr- Bataillon. —
1766, den 28. Juni, hatte er Kl.-Orien in Besitz; nachdem er am lt. November
1767 ein Anlehen von 700 Thlr. bewilligt erbalten hatte, bat er am 17. De-
cember 1767 um mehr, weit seine Lage durch Andrangen seiner Creditoren.
die Indult-Jahre am seien, es höchst bedenklich werde and der Ruin für ihn
eintreten müsse. Er hatte es für 4100 Thlr. erblich gekanft nnd aberlies es
den 10. März 1768 an Joachim Friedrich v. Zitzewitz wieder, von welcher Fa-
milie er es wohl ans dem Concnra erstanden hatte. (Geh. St -Aren.) — 1775
wohnte er auf Orangen (nach den Kadetten -Acten.) — v. Podewüs- Woitzd
hatte schon 1798 wegen eines Gatsantheils Zirchow gegen die v. Glaeenapp-
Manow geklagt, in erster Instanz war auch den 15. November erkannt worden,
dass gegen Erlegung von 5000 Thlr. es abzutreten sei; dagegen als zu hoch
appellirtv Podewüs, wirdjedoch abgewiesen, beschreitet das Mittel der Revision;
das erste TJrtheil wurde am 13. Februar 1800 wieder hergestellt, wogegen
Joachim Caspar v. Gl. nm Aufhebung dieses Erkenntnisses, da es sich nur
am geringeres, nicht nm das Gut, sondern am die Berechnung der Benennen
seit Marien vorigen Jahres handelte, bei Sr. Majestät bittet. Das Ansuchen
ist von Zettun, den 23. April 1800, datirt. v. Podewils hatte bereits 1795
gegen die verwittwete v. Glasenapp auf Zettun (s. N. 222) wegen des Lehn-
gutes Zirchow, welches Claus Jürgen v. Zastrow von N. 222 1769 gekanft
hatte nnd dieser es wobt wieder abtreten mnsste, nach Vorstehendem geklagt
— 1801, den 10. April and 22. Juni kaufte er von Paul Friedrich August
DigitizGd by GOOgle
— 325 —
gegründet, erst zur Stadt gemacht), event. erst zd ertheilen. Sie stritten den
4 Geschlechtern, welche nicht Titulum juris hätten, ab, dass sie ihre Gerichts-
herren wären, allenfalls, dass sie gegen die Bürger in civilibns in prima
instantia verfahren dürften, affirmiren aber selbige in secunda instantia previa
appell&tione. Es lagen freilich die Documenta gegen dies Andrängen vor und
wurden die Antragsteller, nachdem die 4 Patrone 1738, wie am Eingang gesagt,
auch an Se. Majestät berichtet hatten, unter dem 28. März 1739 an die
pommerache Regierung verwiesen und hebst es in der Königlichen Verfügung
an die Regierung vom 19. Juni 1739, dass die Sache statt des grossen Pro-
zesses gar leicht hätte niedergeschlagen werden können dnrch eine Verordnung
und wurden die verklagten Bürgermeister und Bath von Bärwalde mit einem
Verweise abgewiesen. Nachdem noch einige Neben Verhandlungen geschwebt,
erging denn anch: „An die Patrones des adligen Barggerichte zu Bärwalde
unter dem 15. Januar 1740, Berlin: dass, wenngleich die Supplicanten 2 In*
stanzen wider sich, den Fiskus dagegen für sich hätten, könnten weitere Provo-
kationen in der gegenwärtigen, ohnedem geringfügigen Sache nicht gestattet
werden." — 1743 war Franz Lorenz v. Gl. auf der Huldigung. — 1749,
den 13. Juni, verkaufte er Gross-Knick an Wedig v. Zastrow. Franz
Lorenz v. GL war 1738, den 12. Juli, in Priebkow wohnend, Taufzeuge bei
des Hasselmüllers Gehrke Tochter; auch hat er nebst Otto Heinrich v. Gl. 211
um 1764 die Abrechnungen in den Kirchenbüchern zu Coprieben mitunterzeichnet.
Besitz: Von väterlicher Seite erbte er 1. Bärwalde c nnd Freiheit-
Bärwalde, wozu jetzt der Müggenkathen und die Burgwälle, Theile der
alten Burg-Freiheit, ferner ein Bauer iu Luknitz gehörten, 2. noch einen
Bauern in Lnknitz, 3. den Bauern Eulerich zu Priebkow, 4. das Gut
Rothfliess. Ferner erbte er in Lehnsfolge, da Georg Eggert v. Gl. 198
1764 starb, laut Vergleich mit der Wittwe Clara, geb. v. Vangerow, vom
2. März 1765, folgende Güter, in deren Besitz, da er 1765, den 16. April auch
schon starb, seine Söhne in specie N. 265 n. 267 durch den kommissarischen Ans-
einandersetzungsrecess vom 27. und 28. Februar 1770 kamen: 1. Bärwalde b
oder die Bnthe, worauf 1770 2 Verwalter als Christian Naumann und Ernst
Redesch wohnten, welcher letztere auch das sogenannte UeckermannBche Hans
auf der Bnthe für 6 Thl. jährlich gemiethet hatte, 2. von der dem Müller
Gottfried Gehrke erblich fiberlassenen HegeBchen Mühle jährlich 24 Schaff 1.
Malz, 3. vom Verwalter Gottlieb Schultz für Gr. Grabanz jährlich 121 Thl.
12 Gr., 4. vom Verwalter Gottlieb Mogge für Kl. Grabunz jährlich 17 Thl.
16 Gr., 5. vom Verwalter Christian Hahns zu Lnknitz (Lnknitz a aus
7 Bauern bestehend) 82 Thl., 6. vom Kossätben Hans Jürgen Klabunde für
eine Gartonstelle in Priebkow 2 Thl., 7. einen Garten, den Sosengarten,
wonach er, Hosen liebend, anch den Namen „RoBenjunker" führte und eine
Wiese mit Acker ca. 40 Morgen gross, vor dem Neu-Stettiner Thor in Bär-
walde (das später von N. 291 nnd seiner Wittwe nebst dem Listigschen Eta-
blissement besessene Grundstück), 8. Schwnrck. Priebkow, Gnt und Vorwerk,
kam ja laut Erkenntniss vom 15. October 1764 an die Erben N. 265 und 2ü7
nebst Schwestern ; desgleichen erhielten N. 265 und 267 auf dem Belnitionswege
1771, den 12. Juni, Gr. und KL Tannen. Gross Knick, Sonntag (Sannort)
oder jetzt Eulenburg, Schneidemnhl etc., besass Franz Lorenz ursprüng-
lich vom Vater, nnd hatte er Gr. Knick 1749, den 13. Juni schon an Casimir
Wedig v. Zastrow bedingt verkauft.
Gem. I: Charlotte Louise Leopoldine v. Wedell, Hochzeit 1741;
sie starb 1752.
Gem. II: Benigna Tngendreich v. Mnnchow-Nedlin, Hochzeit 1753;
i- V.: Anton Beinhold v. Münchow auf Nedlin, Barzlin, starb den 23. Januar
1736; i. M.: Anna Elisabeth v. Natzmer; sie besass als Wittwe v. Gl. 1784
das Gnt Altmnhl und Zollnow; Altmahl war laut Vergleich vom 6. Mai 1744
durch Erdmann Carl v. Wolde, welches vor ihm Director Friedrich v. Dreger
aby Google
besass, dem Fräulein Maria Barbara v. Miinchow auf 24 Jahre fftr 1500 Tbl
verpfändet worden und war später also in Benigna's Besitz wohl durch Erbschaft
übergegangen; sie Starb 18 . .?
Söhne: '265, 266 I. Ehe, 207, 268.
Töchter: 1. Friederike Sophia *Gonstantia (I. Ehe), geb. den
18. December 1741 auf der Freiheit; sie war 1794 nebst Brdmann Wilhelm
v. Gl. 251 Tanfzenge bei des Verwalters Wietands Tochter zu Goprieben nnd
unverheiratet 2. "Clara Agnes Charlotte, geb. 1746, den 4. November;
Gem.: Georg Gottlieb v. Stojentin, Hauptmann. Hochzeit den 10. October
1785 auf der Freiheit; er hat sich von ihr scheiden lassen, ob ans dem
Grunde, da es von ihr heisst, dass sie mehrere Jahre wahnsinnig gewesen, oder
ob letzteres erst später eingetreten? 1797 hat er sich in Oerden wieder ver-
heirathet. Kirchenbuch Coprieben steht; 1803 (1833?), den 2. Januar starb
Clara Agnesa Charlotte v. Stojentin, geb. v. Glasenapp, des Hauptmanns
v. Stojentin zu Bärwalde abgeschiedene Frau, 58 (wohl 88?) Jahre alt, ist
mehrere Jahre wahnsinnig gewesen, beigesetzt im Gewölbe zn Coprieben.
3. "Cathariua Haria Caroline (Cordelia) (II. Ehe), geb. den 16. Juli 1757;
Gem.: 1786, N. N. ?. Pomeiske. 4. "Charlotte Togendreich, geb. den
14. Juni 1757, lebt« 177(5 nn vermählt 5. Helene, geb. um 1700, nach dem
Bärwatder Kirchenbuch starb sie, als aus Priebkow aufgeführt, den 22. Hai 1780.
Charlotte Amalie geb. v. Kameke, verwittwete v. Brockhnsen starb
im Harz 1782 auf der Wiek zu Camrain, ihre Schwester Barbara Sophia
v. Kameke verwittwete v. Tilly war ex Testamente vom 8. September 1781
ihre Erbin (Grnndacten Schwessow). Es war ferner in dem Testament vor-
gesehen, dass, wenn diese v. Tilly stürbe, erben sollten: 1. Major v. Hanteoffel
zu Sternin, 2. Ewald Wilke v. Mantenffel zu Cölpin 550 BthL, 3. Hauptmann
v. Hirbachs Tochter 100 JttthL, 4. Wilhelmine v. Brockhnsen 100 Ethl., 5. Salz-
factor v. Kroppens älteste Tochter 100 Ethl., 6. Gottlieb v. Brockhnsen zu
Kiebitz älteste Tochter 100 Ethl., 7. Lowisa Sigismnnda v. Kameke, verehelichte
v. Paris 100 Ethl., 8. v. Flemming geb. v. Kameken zn Trebenow 100 Ethl.,
9. Frau v. Kowen geb. v. Kameken Zinsen von 100 Ethl., davon nach dem
Tode die v. Paris geb. v. Kameken 50 Ethl. haben solle, 10. beide jüngste
Fräulein v. Hanteoffel zu Cölpin, 11. die Töchter des v. Glasenapp zu
Bärwalde 100 Ethl., 12. Friedericke v. Flemming zn Trebenow 100 BthL,
13. Schlossinspector Pauls Sohn 100 Ethl., 14. Goldschmied Röthken Sohn
16 Ethl., 16 Gr., 15. Fräulein v. Paris, der geborenen v. Kameken Tochter
100 Ethl., deren Sohn Ludwig Kameken 50 Ethl. (?), 17. Major Carl Wilhelm
v. Kamekens 4 Fräulein Tochter 1000 Ethl. (Grnndacten ans Dftnow). Dies
Testament greift hier wohl Platz, weil die Töchter von N. 198 meistens ver-
storben, die von N. 265 noch nicht geboren waren.
229. Caspar Bogislsf. 4. S. v. 198. Bärwalde, geb. 1713, war wohl
1786 bereits gestorben.
229a. Gustav Johann. 1. S. v. 205, gest 1747.
229b. Christian Frommhold. 2. S. v. 205; gest. 1747.
280. Reinhold Johann Nicolaus. 3. S. v. 205, geb. 1748, den 29. Hai,
diente bei der Kaiserlich-Russischen Artillerie nnd blieb als Hajor im Polnisches
Kriege 1797. 1789, den (i. Januar hatte er sich beim Sturm auf Oschakof be-
sonders hervorgethan und erhielt den Hllitair -Verdienstorden.
231. Carl Gustav. 4. 8. v. 205, geb. 1751, den 28. Februar, war 1797
wohl todt.
282. *0tto Wilhelm. 5. S. v. 205, geb. 1752, den 25. Juni, gest. vor
7. Juli 1827. Er diente bereits 1760 in der Kaiserlich-Bussischen Armee,
war Preinier-Hajor, nahm I7H7 den Abschied als Major, wird 1778 bis 1780
„Oberatlieutenant", als Besitzer von Bentenhof (wohl der Vater) genannt
1797, den 8. Dezember ergeht Proklamation und Ansuchen des Majors Otto
aby Google
— $37 —
Wilhelm v. 31. wegen des Nachlasses seiner zn Bentenkof verstorbenen Matter,
der Frau Oberstliautenant Anna Juliane v. Glasenapp, geb. v. Liebsdorf. —
1798, den 2ü. Janaar transigiren Major Otto Wilhelm v. Gl. mit Schwestern
Hedwig und Maria Elisabeth dahin, dass der Major Otto v. Ol. für 24,000 Rbl. S.
Bentenhof übernahm. Durch Erbrecht gedieh es an die Hofrathin Charlotte
Jacobine v. Gerngross, geb. v. Glasenapp (s. N. 208) nnd diese verkaufte das
Gut am I. Februar 182!) für 19,000 Bbl. 8. dem Kreisdepntirten, nachherigen
Landmarschall nnd Landrath Gustav Eduard v. Bichter. — 1817, den 8. Mai.
Der dimittirte Major Otto v. GL ist Besitzer des Guts Bentenhof (Gericht-
liche Bekanntmachung). — Er starb noch vor 1827 kinderlos.
Gem.: N. N. v. Buschhund, war 1827 Wittwe; denn am 7. Juli 1827
ergeht auf Ansuchen der verwittweten Frau Major v. Glasenapp, geb.
v. Buschhund wegen des Nachlasses ihres verstorbenen Gemahls als weiland
Besitzer des Gutes Bentenhof Convocations-Proclamation.
233. Carl Reinhold. 1. S. v. 206, geb. 174 .? Er trat 1760 in Kaiserlich-
Russische Militaidienste, ward 1773 Major beim Leib-Kürassier- Regiment, lebte
als General a. D., Geheimer Rath und Civilgoaverneur von Wolhinien, 1802
and noch spater auf seinen bedeutenden Besitzungen in Podolien, auf Harmakv
bei Saar. Er war Johanniter - Ritter und sehr wohlhabend. 1775, den
28. September verkaufte der Oberstlieutenant Christer Johann v. Gl. 207 das
Gnt Saüshof für 12,000 Rbl. 8. seinem Brudersohn, dem damaligen Major
Carl Reinhold v. GL, welcher es 1782, den 22. Januar fiir 44,000 Rbl. S.
an den General-Major und Bitter v. Michelsohnen wieder verkaufte, (s. N. 285.)
1789 war er Oberstlieutenant; denn 1789, den 10. Mai in Werro: Die Frau
Oberstlieutenant Helene Christiana v. Glasenapp nnd Fräulein Anna Hedwig
nebst Maria Elisabeth v. Glasenapp (s. N. 205) Geschwister haben ein Haus in
Werro von dem dortigen Besitzer Johann Daniel Rohde gekauft; Proclamation
ergeht den 17. November 1789.
Besitz: Harmaky bei Baar in Podolien; Saliskof verkaufte er 1783.
Gem. I: Helene Christina v. Glasenapp, Hochzeit den 25. Sep-
tember 1775; sie war wohl den 19. Dezember 1797 todt; ihre Aeltern s. N. 205. —
Gem. II: N, N. Prinzessin v. Kreganowski, Tochter des Woje*
woden-Fnrsten von Kregauowski.
Tochter: Lonisa(JI. Ehe). Gem.: Fürst Druczkoy Sakolwitzki;
sie war die einzige, reiche Erbin ihres Vaters.
234. Christer Johann. 2. S. v. 206; geb. 1747, war 1778 Capitata,
1780 dimittirter Capitain, Wolmarscher Niederlandesgerichte- Assessor und
Pfandherr zu Welkenhof; 1797 bis 1802 Rigischer Ordnungsrichter, lebte
im Mai 1803 zu Johannishof als Collegien- Assessor; wohnte 1817 zu Wolmar,
wo er auch ohne Erben gestorben ist — 1778 als Capitain, besass er bereits
Welkendorf, auf dem er 1788, als Pfandhalter sitzend, in das Adelsregister
eingetragen ist. 1828, den 19. Dezember wurde Proclamation erlassen,
wegen des Nachlasses des weiland dimittirten Ordnungsrichters Christer
Johann v. GL, welcher im August oder früher zu Wolmar ohne Leibeserben
verstorben war.
Besitz: Welkenhof 1823, 2% Haken im Kirchspiel Papendorf im
Wolmarschen Kreise; nach 1727 besass es der Legationsrath R. v. Zimmermann,
nach dessen Tode es seiner Schwester Margaretha Johanna, vermahlt mit
Johann George von Albedyll, zufiel, die das Gut am 9. Mai 1761 dem Capitain
Christian Georg v. Willemten für 4200 Rthl. verkaufte. Wie erwähnt, besass
1778, auch 1786 es der Capitain etc. Christer Johann v. GL nnd ist es
wohl nicht lange in seinem Besitz (Pfand?) gewesen; denn 1809, den 7. April
verpfänden die Erben des wirklichen Staatsrates Carl Gustav v. Berg
Welkenhof für 10,000 Rbl. alb. dem Rathsherrn Adam Kroger. Gr. Johannishof,
Kirchspiel Cannapäh, 2"/» Haken; jetzt im Besitz vom Kirchspielsgerichts-
Substituten Carl v. Roth.
aby Google
Gem.: Gertruda Helena v. Albedyll, i. V.: Johann Georg v. Al-
bedvll. i. M. : Martha Johanna v. Zimmermann.
235. *Georg Johann. 3. 8. v. 206. Geh. 1749, gest. den 10. März 1810
zn Omsk als General en Chef und Gonvernenr von Sibirien (West-). Aas
einer in rassischer Sprache gedruckten Biographie: „Oregon Iwano witsch
Glasenapp stammte ans dem Livländischen Adel and erblickte im Jahre 1749
das Licht der Welt. Anf seine Erziehung wurde eine ausserordentliche Sorg-
falt verwendet. Ausser der rassischen Sprache war er der französischen,
deutschen und polnischen mächtig. Schon am 14. Juli 1764 trat er in das
3. Grenadier-Regiment (zn Pferde) ein. und hier war er bereits nach 3 Monaten
Cornet, am 18. September des folgenden Jahres zum Lieutenant avancirt Nach
5 Jahren stand er im Simbirski 'sehen Regiment. Am 7. August 1770 befand
er sich bei dem Sturm auf Schnrsche, welcher trotz der Tapferkeit der
Russen abgeschlagen wurde; dann betheiligte er sich am 22. September an dem
Siege bei Bukarest und am 24. bei der Einnahme von Schnrsche. Im
Jahre 1773 war er in das Leib -Kürassier-Regiment versetzt worden, focht
tapfer bei der Belagerang von Silistria nnd war im folgenden Jahre bei der
Erstürmung dieser starken Festung. Bald war der für Rnssland so günstige
Frieden von Katschnk - Kaimardok abgeschlossen. In den darauf folgenden
Friedensjahren wnrde am 24. September 1776 v. Glasenapp Rittmeister nnd
am 29. August 1784 Seconde-Major. Als im Jahre 1789 der Krieg gegen die
Türken von Neuem ausbrach, befehligte er kleine Heeresabtheilnngen, bei
welcher Gelegenheit er stets Umsicht nnd Kaltblütigkeit erwies. Am 10. Hai
desselben Jahres wnrde er mit der Führung der Avantgarde beauftragt nnd
bewahrte seine militärischen Tugenden auch hierbei ; eines Tages gelang es
ihm, beim Vordringen durch rechtzeitiges energisches Eingreifen die Türken
vom Fruth zu verjagen und dadurch einen ganzen Landstrich, von 1127 Fa-
milien bewohnt, vor deren Grausamkeit zn retten. Desgleichen hatte er Ge-
legenheit, bei Zigarka, bei Sanga nnd Salkutz seine GescbickHckeit und
seinen Muth zu beweisen. Vom IG. September bis zum 25. November 1789 befand
er sich im Corps seines „Onkels" v. Michelson und wnrde am 19. September
für seinen unermüdlichen FleiBS nnd für die dem Staate geleisteten Dienste
von der Kaiserin zum Premier- Major ernannt." — Erwähnt sei hier: Johann
V. Michelson, 1782 auf Salishof, zwischen 1780 bis 1792 auch auf Löweküll;
derselbe, ein Günstling der Kaiserin Catharina IL, stand als Major bei der
Kaiserlichen Garde zu Pferde, bereits 1780 General-Major, 17H9 General-
Lieutenant. Er machte der Pugatschefschen Rotte and Rebellion ein Ende,
nachdem Oberst v. Freymann vorher hingeschickt nnd nicht renssirt hatte.
Jemetka Pngatschef, der mit den Kosacken den 7jährigen Krieg gegen die
Türken mitgemacht hatte, hetzte die Kasacken am Uralfluss gegen Russland
anf, widersetzte sich 1772, wurde aber, wie angegeben, durch General-Major
v. Michelsohn zum Gehorsam gebracht. Anch 18U6 hatte sich Russland mit
den Türken in Krieg eingelassen, dabei hatte der französische Gesandte den
rassischen nnd englischen Kriegsschiffen verboten, in den Bosporus einzulaufen.
was zwar widerrufen wurde; doch durch andere französische Einwirkungen anf
den Sultan veranlasst, rückte General-Lientenant v. Michelson mit 80,000 Mann
in die Fürstenthümer Moldan und Walachei ein (v. Höpfner, 1806 u. 1807). —
Zn diesem Zwischensatz, bedingt durch die Bemerkung „Onkel Michelson", sei
noch hinzugefügt, dass 1784 der General-Major v. Michelson mit Wilhelmine
Baronesse von Ingelström vermählt war. Die Ehe wnrde wieder getrennt;
2. Gemahlin: Tochter des Generalgonverneurs von Nischegrod, Herrn v. Reh-
binder. „Am 9. October 1792 wurde v. Glasenapp Oberstlieutenant und am
30.November 1795 erhielt er den Orden für 25 jährigen treuen Armee-Dienst. Den
21. März 1797 steht er noch im Leib-Knrrassier-Regiment. Den 15. Juli 1798
Oberst und Kommandeur, am 18. October General-Major und am 19. Februar
1799 zum Chef des Regiments ernannt. Das Leib-Kürassier-Rediment wurde
Jigitizccty G00g[c
— 821 —
v. Ol. (262) Manow, Bossnow, Grünhof, Viverow b, Seidel and Zewelin for
124.000 Thlr. and verkaufte zwei Tage später diese Güter für 125,000 Thlr.
wieder an die Gemahlin von Paul Friedrich August v. Gl. 262 (wohl
Schein kaufe) (Berghang); es mnss dies ein Handel gewesen sein, wohl unüber-
legt, oder vielleicht um ungehindert event. in den Krieg ziehen zu können, seitens
N. 262, oder nm die Güter der Allodificirung zuzuführen ; dann am 25. Mai 1806
kauft Paul Friedrich August v. Gl. dieselben von dieser, seiner 2. Gemahlin,
von der er eich bald bat scheiden lassen, wieder zurück (Berghans). — 1805
hat sich Joachim Caspar v. Gl.-Zettun mit seinen Lehnsansprüchen an diesen
Gütern, sowie die anderen Vettern ebenfalls, gemeldet (Lehnsacten). Bei seinem
Tode 1810 wnrde Bein einziger Sohn, um die Erbschaft anzutreten, als Bitt-
meister in Gallizien vergeblich aufgerufen.
Besitz: Der Vater hatte 1748 seinen Besitz meist an seine Brüder ver-
kauft und besass Joachim Caspar v. Gl. nur Kl.-Crien vorübergehend;
Autheil Zirchow, Zettun, wo er 1800, 1801 in einer Lehns Verhandlung,
d. d. Bärwalde, den 23. Juli, und bei seinem Absterben, den 27. Juni 1810,
angegeben wird; diese kamen dann wohl an N. 262, da der Soh'n wohl schon
todt war (s. vorstehend).
Gem.: v. Zitzewitz. (?)
Sohn: 263.
222. Friedrich Ewald. S. v. 174. Zettun. Geh. ca. 1733, gest. den
20. Januar 1795, im 63. Lebensjahre. Taa.-Tab. 1756: 21 Jahre alt. in Zirchow.
Er wird fälschlich 1804 in der Vasallen- Tabelle 72 Jahre alt anf Zettun (7000
Thaler) nnd in den Lehnsacten aber noch später aufgeführt. — 1743 auf der
Huldigung. — 170t), den 30. October, verkaufte er das väterliche Gut Zirchow
an Major Clans Jürgen v. Zastrow. sowie er auch den 9. Januar 1787 das Gut
Gerbin an Johann Christian Julius v. Aschenbach, Bittmeister im Regiment
Mauschwitz, veräusserte. — 1782, den 9. November, Colberg, klagt der Haupt-
mann v. Lettow vom Garnisonbataillon zu Colberg, bei dem Grosskauzier
v. Carmer gegen die von Glasenapp-Manow (siehe schon N. 172) und geht
die Klage hier gegen den Vormund von Paul Friedrich August v. Gl. 262,
sowie gegen die Forsträthin v. Voigt geb. v. Seyger, die rechte Erbin von dem
Oberst lieutenant v. Seyger. der auch eine v. Lettow, Schwester von Frau
Hauptmann v. Seyger, zur Gemahlin hatte. Dieser Hauptmann A. G. v. Lettow
beim Colberg'schen Garnisonbataillon giebt an: Das Capital von 1000 Thlr.,
welches 1753 auf Seidel eingetragen gewesen, stamme von seinem Bruder, der
in der Prager Schlacht gefallen sei (s. N. 172, wonach die Hypothek von
1000 Thlr. auf Seidel, freilich erst auf den Namen v. Lettow, dann anf von
Seyger, der auch die Zinsen erhalten, gestanden hatte). Der pp. v. Lettow
meint, dass ihm wenigstens die Hallte von den 1000 Thlr. gebühre und bean-
sprucht 600 Thlr. — Die Sache wird an das Hofgericht verwiesen. — Die
Untersuchung ergiebt: Der Grossvater (von N. 262), der Bittmeister Peter von
Gl. (172), habe eine Hypothek von 1000 Thlr. laschen lassen wollen, wobei das
Geriebt darauf aufmerksam machte, dass dieselbe anstatt auf v. Seyger auf
v. Lettow lautete; damals habe Peter v. Gl. gleich eine Notiz anf das Do-
cument gemacht, dass nicht v. Lettow, sondern der Oberstlieutenant v. Seyger
die 1000 Thlr, gegeben habe. Ein Major v. Lettow, aus Natzlaff, depouirt,
dass er mit dem Hauptmann v. Seyger befreundet gewesen, derselbe ihm vor
der Prager Schlacht nichts von dem Gelde erwähnt, obwohl sie sich beide über
ihr Vermögen HittheÜuug gemacht hätten; dass seine Schwester, Fran Haupt-
mann v. Seyger listigerweise besorgt habe, das Geld an sieb nnd Erben zu
bringen, indem sie auch die Papiere ihres bei Prag gefallenen Bruders damals
bald an sich gebracht, auch mit ihm, dem Zeugen, nach dem Kriege den Nach-
las» ihres Bruders getbeilt, doch von diesen 1000 Thalern auf Seidel nichts
erwähnt habe. Dahingegen habe ihm Georg v. Lettow, sein bei Prag ge-
fallener Bruder erwähnt, wie er öfter für v. Seyger (den Oberstlientenant) Geld
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untergebracht und sich auch hei Seyger entschuldigt habe, dass die 1000 Thlr.
bei v. Glasenapp fälschlicherweise auf ihn and nicht auf Seyger eingetragen
gewesen wären. — Die pp. v. Voigt, Tochter vom Obers tlientenant v. Seyger
and der geb. v. Lettow sei die rechte Erbin dieses Geldes von 1000 Thalern.
Darch Erkenntniss, Cöslin, den 1. Hat 1782, ist bereits ein Claos Siegismnnd
v. Lettow abgewiesen worden. Dieser Hauptmann A. G. t. Lettow im Colberg-
schen Garnisonbataillon beginnt wieder die Klage, entschuldigt die Verspätung
damit, dass er eher von dieser Angelegenheit nicht gewusst, auch der Ritt-
meister v. Glasenapp, Hauptmann v. Bonin -Naseband, denen sein Bruder von
Lettow Beine Papiere anvertraut habe, sowie die Schwester v. Sydow todt
seien and hofft event., den Prozess darch drei Instanzen zu fahren. Es scheint
jedoch nicht zum Prozess gekommen zu sein. (Geh. St.-Arch.)
Besitz: Zettun, Bozog c, väterliche Guter, nahm er den 17. Anglist
1765 in Folge Vergleichs mit der Mutter und Schwester in Besitz. Zirchow,
ebenfalls väterliches Erbe, verkaufte er, wohl nur zum Tbeil. den 30. October
1769 an den Major Claus JBrgen v. Zastrow; denn 1795 und' 1798, s. G. 221,
machen sich andere Ansprüche und andere Besitzer bei Zirchow geltend;
Gerbin, ebenfalls vom Vater, verkaufte er den 9. Januar 1786 an Julius tob
Aschenbach; er hatte wohl keine Aussicht auf Lohns- oder Erbfolge gehabt.
Gem.: Elisabeth Friederike v. d. Borne; Ehestiftnng den 29. No-
vember 1772; sie starb den 26. November 1809 zu Beckow bei CSslin, wo
wohl ihr Wittwensitz war; i. V.: Rittmeister Lorenz Richard v. d. Borne asf
Lfimzow. — 1796 hatte N. 221 noch gegen sie als Wittwe wegen des Lehn-
guts Zirchow geklagt. — 1811, den 18. Februar, Dresden, beschwert sich
Johanna Franziska Mohn geb. v. Seydlitz in der Nachlasssacbe der verwitt-
weten v. Glasenapp geb. v. d. Borne bei Sr. Majestät: diese ihre Mattet-
Schwester sei den 26. November 1809 in Reckow bei Cüslin gestorben, ihr
Bruder, der Major v. Seydlitz in Winzig in Niederschlesien und sie seien die
Universalerben der Verstorbenen, über Verzögerung, und bittet, dass ihr Erb-
theil ihr bald zugehen, ihr Assistent, Justiz-Kommissarius Herrlich es be-
schleunigen möge. 1811, den 9. März, Berlin, vom Könige an das Oberlandes-
gericht, dass prompte Justiz administrirt werden solle. Am 24. October 1811
erhielt die pp. Mohn Bescheid, dass Alles beschleunigt werde.
223. Philipp Franz. S. v. 177. Benzin. Geb. 1745, gest. den 6. No-
vember 1756 zn Kruckow. — Mit seinem Onkel, dem Landrath und Landes-
director Peter v. Gl. 176 auf Zarrentin etc., der ihn überlebte, starb also u
diesem, den 5. September 1787, das Pollnower Haus aus. —
224. Otto Heinrich. 8. v. 183. Geb. den 14. Mai 1754 zn Berlin, gest.
als Oberst den 30. Juli 1830 in Gnadenfrei bei Reichenbach in Schieden.
Er ist in Potsdam erzogen worden, trat 1766, den 6. Mai, bei der Artillerie
ein, wurde 1775, den 28. April, Seconde-Lieutenant, 1793 Premier -Lieutenant,
1785 Stabs-Capifain, 1799 Premier-Capitain, was er im Mai 1806 noch war.
Nach dem Feldzuge 180b und 1807, wo das Regiment 2. Artillerie- Regiment
hiess und in Breslau gestanden hatte, wurde Otto Heinrich v. GL den
14. November 1808 der Festnngsartillerie zugetheilt, 1809 Major in der SclUe-
sischen Artillerie-Brigade und Chef der in Silberberg stehenden Artillerie-
Compagnie; 1812 zum Kommandeur der Fuss- Artillerie in Cosel ernannt.
1814 ward er Oberstlieutenant in der Schlesischen Artillerie-Brigade nnd anf
sein Gesuch 1814, von Schweidnitz aus, als Oberst dimittirt. — Otto Heinrich
v. Gl. hat den Bairiechen Erbfolgekrieg, die kriegerischen Operationen bei den
verschiedenen Theilungen Polens, sowie den Krieg von 1806 mitgemacht und
ist bei Jena darch französische Husaren, welche seine Batterie, deren Chef er
war, im Feuer genommen hatten, verwandet worden. In der Geschichte der
Artillerie: Er stand mit seiner Batterie, erste 12pfundige (Breslau), 1806 beim
Hohenlohenschen Corps; im 3. Moment der Schlacht bei Jena und Anerstadt
unterstützten die 12 pfundige Batterie v. Glasenapp No. 7 und v. Wofframsdorf
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vergebene den neuen Angriff auf Viorzehnheiligen, Major Holzendorf hatte
■ich bis nach Stobra zurückgezogen. — Hier geschah denn auch die Ver-
wundung etc. Bei der Einnahme von Breslau 1807 durch den Feind waren
mit der Hontirnngskammer «eine Sachen, anch seine Patente, verbrannt nnd
bittet er von Schweidnitz den 18. October 1816 nm Erneuerung der Patente.
Gem. I: N. N. Lehmann; i. V.i der Oberst a. D der Artillerie N. N.
Lehmann, Berlin, Kupfergraben No. 2, 18)6.
Gem. II: Amalie Dorothea Wilhelmine v. Gerskow; i. V.: Carl
Ernst Hellmuth v. Gerskow aas Dambeck in Mecklenburg- Schwerin, geb. 1756,
in Schweidnitz Capitain gewesen, starb er den 26. April 1826 als Oberst-
lieutenant a. D. zu Cosel. Hochzeit 1809; nie ist 1846 den 10. November als
Wittwe zu Ohlau gestorben.
Sühne: (I. Ehe?) siehe Nachtrag N. 45, etwa Hauptmann a. D. Carl
v. Gl., Breslau? (II. Ehe) 264; mehrere nicht bekannt geworden, obwohl er
in einem Schreiben vom 16. October 1816 von seinen Söhnen spricht.
Töchter: 'Clara Wilhelmine, geb. den 1. März 1821 zu Gnadenfrei.
Gem.; v. Mannsteiu, Oberstlieutenant z. D., gest. den 17. December 1886
zu Warmbrunn.
226. Otto Reinhold. S. v. 186. Zachen. Geb. 1743, gefallen am
3. November 1760 bei Torgau als Fahnenjunker; in der Verlustliste der
Offiziere nicht aufgeführt, also erst 17 Jahre alt, wohl noch nicht Lieutenant
gewesen, wie er an anderer Stelle aufgeführt ist. — Vas.-Tab. 1766: 13 Jahre
alt, auf Schule (Gymnasium) zu Nen-Stettin (Anth. Znch 4000 TM). — Er
war im Frühjahr 1760 erst beim Regiment v. Hannteuffel eingetreten. —
Lehnsacten Lübgust a Fol. 246 hat Ernst Joachims v. Gl. (186) Wittwe den
14. Augast 1768 angezeigt, dass der Hauptmann Leopold Casimir v. Gl. (187)
auf Gramenz a etc. bei der Belagerung von Schweidnitz geblieben sei und
dessen Lehnguter auf ihren Sohn Otto Beinhold verfallen wären. Vol. II
Fol. 8 hat Justitiar Crusins Bub 3. Juni 1767 angezeigt, dass, weil Ernst
Joachim v. GL (186) vor seinem Bruder Leopold Casimir v, Gl. (187) gestorben,
die Lehne auf dessen einzigen Sohn Otto Beinhold devoloiret waren, dass
aber auch dieser, da er im Frühjahr 1760 beim Regiment v. Manteuffel in
Dienst getreten, im Herbst bei der Torgauer Bataille ums Leben gekommen
und der Wittwe (Mutter von 226) Bruder, Capitain des v. Tresckowscken
Regiments, Caspar Otto v. Gl. (184) der rechte Lehnsfolger sei.
Besitz: Gramenz a, Anth. Flakenbeide, Kubbow a, Storkow b,
Wruckhütten, Zechendorf a, Zuch b, Lttbgusta erbte er 1758 in Lehns-
folge vom Onkel N. 187; Zuch b hatte er vom Vater erhallen; dieser Besitz
kam, wie vorstehend, nachdem Otto Beinhold v. Gl., erst 17 Jahre alt, in
der Schlacht bei Torgau am 3. November 1760 gefallen war, an den Bruder
seiner Mutter, Hauptmann Caspar Otto v. Gl. 184.
225a. Heinrieh Reinhold. S. v. 106. Coprieben. Geh. Februar 1780
(Barwalder Kirchenbuch), gest. vor 1761.
226. Jürgen Franz. 1. 8. v. 198. Barwalde. Geb."169 .?, war 1787 todt.
227. Marcus Jürgen. 2. S. v. 198. Barwalde. Geb. 169 . ?, wohl be-
reits 1736, doch sicher 1741, todt. 1719 unterstützt er seinen Vater bei einem
Becontre mit dem Wolf Heinrich v. Bentzel und Anderen in Bärwalde; siehe
beim Vater sub 1728; desgleichen Aber den Process gegen die Kinder von
N. 154, s. N. 202, wegen Schuldverbindlichkeit und wegen Luknitz besonders.
— 1723, den 14. August, klagen Marcus Jürgen v. Gl., Unteroffizier
vom Wensenschen Regiment, und Franz Lorenz v. Gl. 228, der Bruder,
Unteroffizier vom Kronprinzen- Regiment in Sachen wider des seligen Georg
v. GL 154 Kinder und Vormund, den Landrath v. Zastrow, und schreiben an
Se. Majestät: dass die Güter, welche die Kinder des Georg v. Gl. erstreiten
wollten, durch Geld von ihrem Grossmütter- und Mutterlichen wieder reloirt
und in guten Stand gebracht worden seien; ihr Vater habe wegen der vielen
21«
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Schulden auf den Gütern der Erbschaft entsagt; in spc. handelt es sich am
einen Banerhof (nm 250 Gld.) in Lnknitz. Georgs Kinder hätten ihre For-
derung auf dem Gut in Barwalde und auf Lnknitz, welche ihres Vaters jüngster
Bruder Gert Lorenz v. Gl. in Besitz habe. Sie bäten, den Amtshauptmann
v. Glasenapp (N. 168) zu Gramenz und v. Kleist zu Dubberow als Kommission
einzusetzen, nm zu untersuchen, welche und wie viel Güter mit ihrem Mütter-
nnd Gross mütterlichen von den Creditoren ausgelotet worden sind, dass keine
TTebermaasse bei den Gütern vorhanden gewesen nnd ihnen von Ersparnissen
der Banerhof zu Lnknitz für 400 Gld. gekauft worden sei, also ihnen, den
Kindern, zugehörig sei, desgleichen Befehl ertheilen zn wollen, wegen des ein-
gezogenen Hühlenners von lauter Eichen. Unterzeichnet: Marx Jürgen v. ÖL
bei Hauptmann v. Froreichs Compagnie, Wensenschen Regiments, Franz Lorenz
v. Gl., Unteroffizier beim Regiment Kronprinz, bei dem Herrn Rittmeister von
Glasenapp (N. 172). Der Advokat ist Georg Kistmacher. — Darauf ergeht
nuter dem 16. August 1723, Berlin, Befehl an die Regierung, möglichst ohne
Frocess die Sache zu Ende zu bringen, dass den Klägern als Soldaten schleunigst
Recht verschafft werde. — Die Sache hat sich jedoch verzögert, kommt 1727
erst zur genauem Untersuchung und zu einem Resnlat (e. N. 202). — 1726,
den 20. August, von Neu-Rnppin aus bitten Marx Jürgen v. Gl., Unter-
offizier unter dem Regiment Sonsfeld (Dragoner), Franz Lorenz v. Gl., Unter-
offizier in des Kronprinzen Regiment (Cavallerie), dass das Hofgericht in
Cöslin angewiesen werde, ihnen endlich Recht zn verschaffen, besonders ihnen
zu dem Hofe in Lnknitz nnd dem Holze zn .verhelfen. Befehl Sr. Majestät
genehmigt, das Gericht dahin anzuweisen, event. ihnen, als Soldaten, einen
Advokaten zu gestellen. — Marcus Jürgen scheint schon vor dem Vater
1736 verstorben zu sein und keinen Besitz bewirtschaftet zu haben.
228. Franz Lorenz (genannt Rosenjnnker). 3 S. v. 198. Bärwaide-
Freiheit; geb. den 24. März 1700, gest. den 16. April 1765. Vas.-Tab. 1756:
55 Jahre alt (Anth. Bärwalde mit Vorwerk RotbflieüS 5000 TU.) — 1719 ist
er bei einem Streit, welchen sein Vater in Bärwalde mit dem Wolf Heinrich
v. Rentzel, sowie auch sein Bruder Marcus Jürgen v. Gl., eingreifend zugegen:
siehe beim Vater N. 198. — 1723, den 14. August, klagen er als Unter-
offizier bei des Kronprinzen Regiment nebst seinem Bruder Marens Jürgen
v. Gl., siehe dort N. 227, sowie N. 193 und 202 wegen Lnknitz nnd des
Hühlenners und bitten Se. Majestät, dass die Sache zu Recht geführt werde;
desgleichen 1726, den 20. August von Neu-Ruppin aus um Beschleunigung.
Der Frozess gegen die Kinder von Georg v. Gl. 154 wird erst 1728 (s. N. 803)
zu Ende geführt. — Auch zu seiner Zeit hatte sich der leidige Streit wegen
der Jurisdiction der 4 Geschlechter v. Glasenapp, v. Wolde, v. Zastrow und
v. Münchow in der Stadt Bärwalde wieder erhoben. Es hatten sich die beiden
Bürgermeister Roloff und Schwerin, wohl nacheinander einer von Franz
Lorenz v. Gl. wider sie veranlassten Exekution widersetzt. Entgegen dem
früheren Gebranch hatten die 4 Geschlechter als zuständige und esekatirende
Gerichts her ren nicht durch Aufbietung ihrer Bauern der Exeknüon Nachdruck
verschafft, sondern wollten es diesmal einer fiskalischen Beahndang überlassen,
hatten den früheren Königlichen Advokatnm fisci Andreas Johann Schweder
damit beauftragt nnd ihn reqniriret, sich seines Amtes wider diese Wider-
spenstigen zu gebrauchen etc., es handelte sich um eine Sache unter 50 Tbl. —
Der Bürgermeister und Rath der mediaten Stadt Bärwalde petitioniren darauf
hei Sr. Majestät, den 4. März 1739, gegen die 4 Patrone, gegen das Burg-
gericht, um Edicte, die anf sie passten, um als Bürger von der Jurisdiction
des Burggerichts frei zu kommen; sie meinten, es sei zwar 1620 mit den Pa-
tronen ein Vergleich anfgenommen worden, doch forderten Bie die Königliche
Concession wegen der Jurisdiction jetzt an die 4 Geschlechter (sie? die Burg-
gerichte, als Staatsgerichte, waren zwar 1720 nnd einige schon früher, aufge-
hoben worden; hier hatten diese Geschlechter die Stadt im Besitz, sie resp.
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— 388 —
„Nach dem am heutigen dato mit meinem Schwager dem Wohlgeborenen
Heim George Magnus von G-lasenapp Lequidirt habe, lieber der Nach-
lasaenechaft meines Seeligen 8 chwieger- Vaters des Ho eh wohlgeborenen Herrn
Collegien-Baths George Gustav von Glasenapp und derselbe mir, dass meiner
Frauen Zukommende Erb-Portion durch einer Obligation von Tausend (Schreibe
1000) Rubeln entrichtet hat; so begebe mich Kraft dieses aller ferneren An-
sprüche, für mich, meiner Frauen nnd Kinder am oberwehnter Nachlassen-
schaft meines Seeligen Seh wieger- Vaters Weiland Herrn Collegien-Bath von
Glasenapp. Zur mehrerer Gewissheit habe dieses eigenhändig Unterschrieben
und besiegelt. Perrist, den 27. Januar Ao. 1776." (Vergl. N. 209).
1786 Eingabe des Werroschen Bentmeistera und Titularraths Georg
Magnus V. Gl., Erbherrn auf Perrist, zur Einschreibung in das adlige Ge-
schlechtsbnch des Bigischen Gouvernements nebst Namen und Lebensumständen
seiner Kinder, Eintragung 1786, den 24. August. — 1791, im September,
Adelsattest für den Bentmeistor v. Glasenapp. — 1792, den 10. Harz. Der
Werrosche Kreisrentmeister Georg Magnus v. Gl. verpfändet zu Werro die
zn Fernst gekürige Hoflage Saarjerw auf 12 Jahre für 51)00 Bbl. Silber —
1794, den 1. Harz, verpfändete Otto Gustav Baron v. Budberg Gr. Jonannishof,
Kirchspiel Cannapäh, 2IS/2I) Hfc. an Georg Hapus v. Gl. und den Pastor,
Bitter Johann Philipp v. Both; er nahm es wieder zurück und verpfändete
es am 1. Harz 1797 für 18,500 Bbl. S. dem Hofrath Bernhard Wilhelm Baron
v. Wrangel auf 90 Jahre. Der Collegienassessor Jacob Georg v. Berg ver-
pfändete am 8. Februar 1781 für 28,000 Bbl. S. der Baronin Ungern v. Sternberg
WeUsensee, Kirchspiel Cannapäh, (>".'% Hk., nahm es jedoch, nachdem sie es
am 15. April 1794 für 40,000 Bbl. S, dem Kreisrentme ister Georg Magnus
v. Gl. und dem Pastor Johann Philipp v. Roth cedirt gehabt, wieder zurück
nnd verpfändet es am 23. April 1797 wieder dem Pastor Johann Philipp
v. Both (der Kreisrentmeister v. Gl. war 17015 gestorben), nahm es, nachdem
dieser es am 23. April 1798 für 50,000 Bbl. 8. dem Hana Philipp Ernst
cedirt, abermals zurück etc. — Es hatte sich im 18. Jahrhundert in Livland
und angrenzenden Ländern durch Vermittelung eines Juden ein Handel mit
Gütern eingebürgert, der sich förmlich zu einem Schacher ausgebildet hatte
und selbstredend zum Schaden der Landwirtschaft und zum Ruin mancher
Familien ausschlug; besonders 1772 und 1787 stiegen die Preise der Güter
in Folge der im erstereu Jahre herrschenden Hungersnoth in Deutschland; es
folgten aber bald Konkurse, die zur Besinnung brachten und das Gleichgewicht
wieder herstellten. — Georg Magnus v. Gl. für seine Person scheint weniger
vorteilhaft, als der Probst Johann Philipp r. Both spekulirt zn haben. Siehe
ihre Nachkommen; denn 1809, den 5. März, verpfänden die des Georg Magnus
v. Gl. Perrist (s. N. 274), nachdem sie die zu Perrist gehörige Huflage
Saarjerw saramt den Gesinden Sutti für 10,000 Bbl. den 8. April 1806 bereits
an den Major Moritz Graf OBourke verkauft hatten.
Besitz: Perrist mit Saarjerw und Sutti, pfandweise Jonannishof
und Weissensee.
Gem.: Wilhelmine Sophia v. Dannenstern.
Söhne: 274, 275, 276, 277, 278, 279.
Töchter.: 1. Wilhelmine Charlotte, geb. 1780, den 26. Jnni, lebte
1786. — 2. Julie Anguste, geh. 1796, den 5. Mai.
240. Gustav Gottlieb. 2. S. v. 209; geb. 1751, den 29. November,
war 1776 bereits todt.
20. Generation von 1765 bis 1800.
241. Heinrich Bogislaf. 1. S. v. 210. Wurchow; geb. den 17. Sep-
tember 1749 zu Gramenz, gest. den 6. August 1804 zu Wurchow. Vas.-Tab.
1804: H. B. v. Gl.'s Rittmeister a. D-, Erben, Wnrchow a und b. (28,164 Thlr.)
Er stand bei v. Löllhöfel Kürassieren, war 1773 Lieutenant, 1791 Bittmeister
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— 884 —
und lebte später als ausser Dienst auf seinen Gütern. — Nach dem Tode des
Vaters 1771 führte, nach dessen Bestimmung von 1749 schon, nnter Bestattigiing
and Ernennung von noch anderen Vormündern, die Mutter die Bewirtschaftung
der Güter nnd anch resp. die Vormundschaft, bis denn 1774 Heinrich
Bogislaf v. Gl. mündig geworden, die Erbtheilung, nnter Bestätigung dieser
also auch nnter Einverständnis» der andern Vormünder erfolgte ; es finden viel
Streitigkeiten, besonders durch den 8. Sohn Otto Leopold v. Gl. 243 hervor-
gerufen, statt.
Ans der VormundBchaftsberechnung hatte die zur Fertigstellung des Erb-
recesses zusammengetretene Commission folgende Aufstellung gemacht; aus
2 Jahren den Beinertrag der Güter festgestellt, der zwar brutto
8.184 Thlr. 26 Gr. — Pf.
betrag, wovon Unkosten 1,848 . 15 , 9.
abgingen, so dass 1,836 Thlr. 10 Gr. 3 Ff.
von dem noch andere Ansgaben zu bestreiten, nur 1,391 Thlr. 1 Gr. gux
Beinertrag blieben; wovon kamen auf:
1. Worchow nebst Bauer* and Bnschgtttern nnd Pirnitzer
Mühle (100 Thlr.) 416 Thlr. — Gr. — Pf.
2. Zechendorf 206 „ 14, 8,
8. Storkow (Binningsche Mühle SO Thlr. 16 Gr.) . 408 „ 10 , 4 ,
4. Althtttten nebst Buschhöfen .201 „ — , — ,
Summa; 1,291 Thlr. 1 Gr. — Pf.
Der Werth der Güter stellte sich ä 5% gleich 22,708 Thlr. 13 Gr. -
Davon gingen verschiedene Schulden ab, anter andern: Für Frau Hauptmann
v. Zitzewitz ihre Alimentationsgelder 1913 Thlr. 8 Gr. Der Frau Witwe
Illata 6733 Thlr. 8 Gr. n. dergl. so dass noch ein freies Lehn blieb: 10686 Thlr.
4 Gr. auf 4 Söhne and 1 Tochtor nach Lehns Verhältnis« vertheilt:
1. Lieutenant Heinrich Bogislaf 2466 Kthlr. — Gr. UV« Pf
2. Adam Wilhelm 2466 „ — „ H'A* ,
8. Otto Leopold 2466 „ — „ ll'/it ,
4. Siegismnnd Ludwig 2466 „ — „ ll'/it ,
6. Fräulein Agnisa Henriette Sophia . . . . 822 8, '/u ,
Summa: 10666 Bthlr. 6 Gr. 9 Pf.
Erbtneilusgsvertrag, Wurchow, den 26. Juli 1774: 1. Ravel: AnU.
in Worchow nebst den dazu gehörigen Boschgütern; Lieutenant Heinrieb
Bogislaf v. Gl. 2. Ravel: Storkow cum. pert. Adam Wilhelm v. GL
8. Kavel: Zecbendorf cnm. pert Sigismund Ludwig v. GL 4. Kavel:
Althütten etc. Otto Leopold y. Gl.
1. Kavel I übernimmt Lient. Heinrieb Bo-
gislaf an Erben aus dem Lehen . . . 2466 Thlr. — Gr. ll'/n Pf.
von dem mütterlichen Illata 4204 „ 4 „ "/„ .
ein Capital von v. Kleist-Zarnikow . . . 400 » — „ — *
Bankosten 200 w — „ — .
3. 3. 7270 Thlr. & Gr. — Pf.
2. Werth der LT. Kavel Storkow 468 „ 16 „ 4 ,
ab Beinertrag: 101 Thlr. 21 Gr. bleibt . 866 » 18 H 4
betragt ein Capital zu 5% berechnet von . 7381 Thlr. 2 Gr. 8 PC
davon ab V* Lehnpferd 166 „ 16 B — ,
also Werth der Kavel 8. S. 7164 Thlr. 10 Gr. 8 Pf
A
cb, Google
Darauf werden zugeschlagen :
Adam Wilhelms Lebnserbe 2466 Tblr. — Gr. 11% Pf.
Major v. Kleist-Nemitz Capital 3000 , — „ — „
Der Frau Hauptmann v. Zitzewitz Capital 1698 ,, 9 „ 6"/» ,
8. Kavel ITJ, der Ertrag tob Althtttten. . 201 Thlr. Gr. „ — Pf.
davon ab Holzwärterlohn ...... . 5 „ 1 „ — „
bleibt Beinertrag 196 Tblr. 23 Gr. — Pf.
constituirt ein Capital zu 5% 8010 „ — „ — „
Darauf wird angewiesen;
1. Otto Leopolds Erbe 2466 „ — „ 11'/» „
2. der Rest von Fran v. Zitzewitz Capital 214 „ 22 „ 3'/ia „
8. der Fräulein Tochter Erbe ans dem Lehn 822 „ — „ 3*/» „
4. von dem Mütterlichen 807 „ — „ 67.» „
6. Baukosten 100 „ — „ — „
8. S. 3910 Thlr. — Gr. — Pf.
4. Kavel IV, der Ertrag von Zechendorf . 306 „ 16 „ 8 „
ab, dem Schulzen 1 „ — ,. — „
bleibt Beinertrag 205 Thlr. 16 Gr. 8 Pf.
betragt ein Capital zu 6% 4118 „ 21 „ 4 „
Darauf werden angewiesen:
1. Siegmund Ludwigs Erbe vom Lehn . . 2466 „ — „ 11%, „
2. der Best des Mütterlichen 1222 „ 3 „ 4'Vii »
3. Baukosten 128 „ 17 „ ~ „
4. von dessen Allodialerbschaft wird ihm
zugeschlagen 297 „ — „ — „
S. S. 4113 Thlr. 21 Gr. 4 Pf.
Die Activa bestehen sonst noch aus . . . 3405 „ 14 „ 2% „
davon erhalten Heinrich Bogislaf ... 681 „ 2 „ 10%„ „
Adam Wilhelm 681 „ 2 „ lO'/m „
Otto Leopold 681 „ 2 „ 10V« *
Siegmund Ludwig nach Abzug des, so ihm im
Lehn bereite vergütigt, 384 „ 2 „ 101/« „
Fräulein Agmsa Henriette 681 „ 2 . lO'/io »
Otto Leopold, Rest der Equipage .... 67 B — , — „
Siegmund Ludwigs Best der Equipage . . 230 B — , — „
Summa: 8405 Thlr. 14 Gr. 27. Pf.
gez. v. Kleist, Commissarius. gez. G. Wilh. v. Lettow als Kurator, gez. Sophia
Henriette, verwittwete v. Glasenapp, geb. v. Glasenapp. gez. Johann Gottlieb
Schmidt, als Assistent der Fran v. Glasenapp. gez. Heinrich Bogislaf
v. Glasenapp, Lieutenant b. Lüllhöfel.
Dieser Erbtheilungsplan, bereits 1773 entworfen worden, hatte 1775 noch
nicht seine Bestättigung. Es hatte nämlich der Fähnrich v. Glasenapp N. 243.
beim Regiment v. Bfilow, ein Gesuch unter dem 24. April 1775 an Se. Majestät
eingereicht, worin er klagt, dass er itberv ortheilt und die nach seiner Mutter
und seines Bruders Heinrich Bogislaf Ansicht gemachte Erbtheilnng
anficht (Siehe bei N. 248). — Nach dem Erbrecess hatte Heinrich Bogislaf
v. GL Wurchow b zum Taxwerth von 7250 ThI. erhalten, den Besitztitel
erhielt er am 11. September 1776, den Lehnbrief vom 20. September 1776.
Aus dem Konkurse von Gert Wedig v. Gl. 212 erstand er durch gerichtlichen
Kaufvertrag vom 17. October 1774, nachdem am 1. Mai, reap. den 24. Juni 1771
aby Google
— 886 —
die andern Agnaten präcludirt waren, Wnrehow a für 16000 Thl, die Allo-
dification erfolgt« erst spater, nach Einführung der Alloditication satte Tom
10. Juli 1787 durch Dekret vom üO. April 1801. Er besass also seit 1774
Wnrehow a and b and blieben sie von nan an auch in einer Hand vereinigt
(s. N. '2£-2, '21i6 and 282). Zu Wnrehow a gehörte damals das Buschgot
Granhof, Kl. Bernsdorf, eine Kowe in Schofhntten, 3 Käthen und die Schmiede
in Sassenburg, Bial und 13 nene Käthen im Wilden Bosch; zu Wnrehow b
nebst Pertinentien gehörte auch Anrecht an dem Lübgnster Busch. — Bier, wie
auch zwischen Grünwald and Gramenz, waren noch tief in dies Jahrhundert
liinein hunderte von Morgen guten tragbaren herrschaftlichen Landes, wie die
sogenannte „Sämmtlichkeit", das stellweise früher schon in Kultur gewesen,
jetzt grösstenteils mit Strauch und Kusseln bewachsen war and daza benotet
wurde, bei stillschweigender Genehmigung der Herrschaft, dass arme Einwohner
der benachbarten Dörfer ihre Sommersaison dort verlebten, indem sie sich
nnbelästigt Hütten bauten, ihr Vieh dort weideten etc. und zum Winter wieder
neugestärkt in ihre Dörfer zurückkehrten. Patriarchalische Zustande. — Nach
heutigen Verhältnissen waren zu Heinrich Bogislafs v. Gl. Zeiten die
Pachterträge sehr gering; es gab z. B. der Gutsverwalter von
Wnrehow b Pacht 156 Thl. — Gr.
Baner Erdmann Fährmann nnd Michel Freiberg 16 „ — „
Instmann Wienkoop 7„ — „
Michel Knaak 8 „ — „
Pächter auf Busch gute rn : Daniel Krause ... 8 „ — „
Peter Teich 33 „ 12 ,
Jacob Wruck 41 B 16 „
Gottfried Hinz 20 B 18 ,
Joachim Eaddatz 90 , — „
der Pirnitzer Müller 100 „ — „
Schäfer Schall . . . 1 , — .
Summa: 416 Tbl. 22 Gr.
Zechendorf c brachte 206 , 16 ,
Storkow a 486 „ — „
Althütten 201 „ — „
u. s. w. — Wie bei des Vaters Lebzeiten Buschpächter zn Klagen aufgehetzt
worden sind, so auch hier. Am 25. März 1795 überreicht der Bnschpächter
Gerhard Schnitz zu Wnrehow in Berlin an Se. Majestät eine Klageschrift
folgenden Inhalts gegen den Bittmeister v. Glaaenapp: Sein Vater habe die
Gebäude aufgebaut und Land nrbar gemacht, er, der Sohn, solle jetzt von
dem Gehöft hinunter nnd verlange er, dass er sitzen bleibe nnd Entschädigung:
freilich sei seine Pacht abgelaufen, doch habe er Forderungen, die berichtigt
werden mussten und bittet er um Schutz gegen Gewalttätigkeiten; er ist auch
noch in Berlin geblieben, weil er angiebt, in der Heimath nicht genug geschützt
zu sein; worauf der Gross-Kanzler v. Goldbeck ihm bedeuten lässt, dass es
des Salvi condnetus nicht bedürfe und er sich ohne Furcht nach seiner Heimath
zu verfugen habe. (Am 31. März 1795). Während am 30. März 1795 Kanig-
licher Befehl zum rechtlichen Verhör an das Hofgericht abgegangen, schreibt
der pp. Gerhard Schultz, Wurchowscher Busch, den 3. April 1795, abermals
an den König, verdächtigt das Hofgericht, den Justiz-Kommissar ins Listig
aus Bärwalde, welcher die Sache des Bittmeisters v. Glasenapp führe
und bittet um Niedersetzung einer Kommission die dem Bittmeister v. Glase-
napp nnd seinen Gewalttätigkeiten gegenüber entsprechende Auseinander-
setzung veranlasse. Der Bericht des pommerschon Hofgerichts Cöslin vom
4. Hai 1795 dagegen lautet: dass schon anter dem 10 Mai 1794 in dieser
Sache erkannt worden sei nnd dass der pp. Schultz durch den Schulhalter
Zeddelmann aus Hamm erat ein aufgehetzt werde. Unter Gert Wedig v. Gl. (312)
aby Google
aber dem Heere angeacbloBsen, während Gregor v. Glasenapp 1800 zum Ge-
neral-Lieutenant nnd am 80. Harz ejd. zum Chef des Nischnegorod'schen
Dragoner-Regiments ernannt wurde. Am 14. October 1803 wurde er mit
dem Zeichen der Allerhöchsten Zufriedenheit des Monarchen, mit einem Diamant-
ring begnadigt. Am 13. November 1803 wurde v. Glase napp zum Komman-
deur nnd Inspectenr der Kaukasischen Heere vom Kaiser erhoben. Die
ihm unterstellten Trappen waren durch das ganze Land zerstreut, und
hatte er desshalb eine schwierige Stellung, besonders in den Harzeleien mit den
Bergvölkern; er sah jedoch dadurch seine Wirksamkeit gekrönt, als er be-
trächtlich Sympathien der Bevölkerung für Russland gewann. In dem bald
daraaf ausbrechenden Kriege rechtfertigte er aufs Neue das ihm in so hohem
Grade erwiesene Vertrauen durch den Erfolg, dass die Provinz Georgien dem
Kaiserreich einverleibt wurde. Nach Schluss des Persischen Krieges verlangte
Gregor v. Glasenapp, da er sich mit dem Grafen Gudowitsch nicht ver-
tragen konnte, seinen Abschied, erkrankte bald darauf am Podagra, was ihn
jedoch nicht hinderte, seine geselligen Abende für die ihn verehrenden Offiziere
abzuhalten (wohl in Podolien, später in Omsk). Es wurde viel in diesen
Iiennions musicirt; besonders General Kapzewitsch und die beiden Barone Ge-
brüder Klotti mit ihrem Geigeospiel, dazu die Militärkapelle trugen ermunternd
und anregend zur Geselligkeit bei. Von vielen Damen der Stadt und Umgegend
worden diese Abende besacht und mit lustigen Tanzen beschlossen. Dies ge-
schah während der ersten Monate des Friedens, v. Glasenapp konnte nicht
lange die Sähe und Erholung geniessen, die er auf seinen bedeutenden Be-
sitzungen in Podolien hätte finden können.
Schon am 27. Januar 1804 wurde er wieder zur Armee berufen nnd am
9. Februar ihm die Inspection des Simbiri'scheu Heeres übertragen; eine
schwierige organisatorische Aufgabe, die seiner Passion, im offenen Felde zu
wirken, nicht entsprach; doch gehorchte er dem Befehl seines Kaisers. Die
Sendung war eine hohe; mit einem Corps von 10,000 Mann regulärer Truppen
waren die Kosackenregimenter zu formiren; durch Miliiärschuleu, andere
Bildungsanstalten und dergl. war das Liebt der Civilisation durch Coloni-
sation in die weitverzweigten und oft vereinzelt liegenden Gebiete der
Nomaden Völkerschaften Sasslands zu verbreiten und solche Organisation
zu befestigen. Es gehörten grosses Talent, Eleiss and Festigkeit dazu,
hier die Allerhöchsten Intentionen nnd Befehle treu und erfolgreich ins
Leben treten zu lassen. In Anerkennung der vortrefflichen Ausführung ist
v. Glasenapp auch mit dem höchsten Orden in Brillanten dekorirt worden.
Die immer wachsenden Zwistigkeiten mit dem Grafen Gudowitsch er-
schwerten ihm seinen Dienst so, dass ef besonders in der ersten Zeit des
Gouvernements auf Entbindung von der Stellung dachte, nach Woronesch
reiste, von wo ans er am Genehmigung bat, nach Petersburg reisen zu döifen,
worauf er jedoch von dem Grafen Araktschef eine abschlägige Antwort erhielt,
und nun den festen EntschlnsB fasste, auszudaaern und wenn es selbst in Omsk
wäre, wohin er sich dann begab. Die nächsten Bezirke hier waren: 1. Omsk,
2. Petropanlowsk, 3. Siemipolatinnk, 4. Ust Kamenogosk mit 41,000 Ein-
wohnern; diese waren bei der Golonisatiou zunächst ins Auge zu fassen und
dann weiter zu gehen.*) — 11 Jahre, bis an sein Lebensende, war Gregor
v. Glasenapp in Omsk thätig. Das Haus, welches er als Gouverneur und
General en Chef hier bewohnte, war nur einstöckig, doch sehr geräumig, die innere
Einrichtung echt soldatisch, doch das schönste in der ganzen Stadt, durch
seine Gastfreiheit nnd den ungezwungenen, noblen Ton in demselben, das ge-
suchteste. — Als v. Glasenapp diese Wohnung zum ersten Male bezog,
*) Anmerkung: Den S.Juni 1882 Kaiserlicher Ukas: Das Westsibirische Gou-
vernement wird aufgehoben nnd die Bildung eines Steppen gouvernements mit den Gebieten
Akmolinsk, Szemipalatjnsk und Szemiretschinsk angeordnet.
aby Google
— 330 —
beeilt« sich das Offizierkorps sich ihm zu präsent! ren. Nach kurzer Rast
begab er sich in das Lager des Heeres. Schon beim Eintreten in dasselbe
vermisste er die Anfstellang von Wachen, was unter ernstem Tadel sofort
nachgeholt werden musste; als er in das Innere trat, erblickte er zu seinen
grössteu Entsetzen die Offiziere in Schlafröcken; entrüstet befahl v. Glasenapp
die sofortige Verbrennung dieser Kleidungsstücke. Man wnaste bei dieser ersten
Begegnung sogleich, wie v. Glasenapp den Dienst gehandhabt haben wollte;
manche im Heere berührte diese Erfahrung überaus peinlich. — Bei dem Zng
nach Sibirien war y. Glasenapp unermüdlich mit der Leitung der Armee
beschäftigt ; er musste streng in das Detail gehen Durch sein Wirken in
Sibirien bat v. Glasenapp sich einen bedeutenden Namen verschafft; er war
nicht nur mit dem Heere beschäftigt, sondern arbeitete auch rastlos an dem
Wohle der Volker des asiatischen Kasslands; verbesserte, resp. schuf du
Schulwesen, richtete viele dem Volke nützliche Gebäude und Anstalten her,
gab dem Handel und Wandel anderen Gang und Aufschwung, wofür er an
30. April 1811 von seinem Imperator eine köstliche Tabaksdose erhielt Nach-
dem er für seine Kriegsthaten unter andern mit dem hohen St Georgs-Orden
I. El. begnadigt worden war, wurde er am 8. Harz 1818 für seine lang-
jährige thatenreiene Dienstzeit, während welcher er sich mit voller Hingebung
dem Kaiser und dem Vaterlande widmete, noch mit dem St Alexander-
Newski-Orden L Hl. belohnt. — Am 10. Harz 1819 beendete v. Glasenapp
in seinem 69. Lebensjahre, bei 55jähriger Dienstzeit, als General en Chef,
Kommandirender eines abgesonderten Corps, Chef des Nischnegorod'schea
Dragoner-Regiments und Gouverneurs von Sibires sein ruhmreiches
Leben in Omsk. — Gregori Iwanowitsch war eine in allen Gliedmaassen
kräftig gebaute, starke Figur, seine äussere Erscheinung eine imponirende;
bei sehr angenehmer Sprache (Unterhaltung) von liebenswürdigen Umgangs-
formen. Auch der Character v. Glasenapp's harmonirte mit seinem Aenssern.
Die Ehre, Treue und Biederkeit, Tapferkeit waren die |Triebfedern Beines
Handelns. Heber seine Unbestechliche^ in und ausser Dienst und
noch heute mehrere Anecdoten im Schwange. — Gross war die Trauer, als
Gregori Iwanowitsch v. Glasenapp verschied; seinen Sarg benetzten
mit Thränen Greise, Männer, Frauen und Kinder; alle fühlten, welchen Dank
sie ihm schuldig waren. Er war ein Trost in trüben Zeiten, ein Beispiel der
Ausdauer und des Muthes in Stunden der Noth nnd Gefahr, ein Master der
Bescheidenheit in den Momenten des Glücks gewesen. — In Omsk auf den
deutschen Kirchhofe liegt dieser Ehrenmann begraben. Auf seinem Grabhügel
von einem Gitter umgeben, erhebt sich ein Denkmal mit der Inschrift: „Dieses
Denkmal haben die Untergebenen ihrem geliebten Führer in
Sommer des Jahres 1U26 errichtet." — Im Jahre 1881 wurden in Omsk auf
dem Kirchhofe Veränderungen vorgenommen, wobei das Grab des General-
goaverneurs Georg Johann v. Gl. geöffnet, die Leiche desselben auf einen
andern Kirchhof Übergeführt, das Denkmal jedoch dem Verfall Preis gegeben,
welches durch rohe Hände zerstört worden ist Seine Waffenthaten, die
energischen, geschickten Kriegszüge, glänzen, seinen Namen verewigend, in der
Kathedrale des Zaaren zu Petersburg."
Besitz: Güter in Podolien.
Gem. I: Theophila Prinzess von Kreganowska, zweite Tochter
des Wojewoden -Fürsten von Kreganowski.
Gem. II; Maria Jacobs.
Söhne: 269, 270 (I.Ehe):
Töchter: 1. Maria Grigorienna; Gem.: Reichskanzler von Busa-
land, Fürst Paul Paulowitsch Gagarin, geb. 4. März 1787, WirkL Ge-
heimer Bath, Mitglied des Keichtiaths etc. 2. Carolina (I. Ehe), geb. 16. No-
vomber 1797, Hofdame bei ihrer Majestät der Kaiserin Alexandrowna von Russ-
land. Gem.: Fürst Telemach Handjery, Wirklicher Bussischer Staatarath,
aby Google
— 381 —
Erster Dragomau der Gesandtschaft zu Constantinopel, war ansässig in den
Donaulandern. Deren Sohn Nicolaus Prinz Handjery, Landrath dea Preussischen
Teltower Kreises, spater Regierungspräsident zn Liegnitz, lebte dann a. D. in
Berlin. Die Fürstin, als Wittwe, wohnte mehrere Jahre in Berlin, wo sie am
13. März 187!) im 82. Lebensjahre starb und auf dem Mattbai-Kirchhofe im Erb-
begräbnis* mit dem Nachrufe: „Hier ruht die liebevollste Matter!" also vom
Sohn gewidmet, in dessen Besitz sich anch das Bild des Grossvaters Johann
Georg v. Gl. befindet, beigesetzt worden ist.
286. Reinhold Leopold. S. v. 207. Geb. zn Salishof 1706, gest. 1769.
-287. Christer Johann. 1. 8. v. 20». Rogosinsky. Geb. 1744, den 31.0c-
tober zn Salishof, diente in der Kaiser] ich -Russischen Armee, nahm 1775 als
Major den Abschied, wurde Erbherr anf Rogosinsky, welches er den 12. August
177t; für 20,000 Rbl. fibernahm, in Folge geschwisterlicher Uebereinkunft; er
starb 1813. — 1786 macht der 1775 als Major dimittirte Christer Johann
v. GL eine Eingabe behufs Einschreibung seiner Kinder in das adlige Ge-
schlochtsbuch des Rigaischen Gouvernements nebst Kamen and Lebensa ms tftnden
derselben; die Eintragung erfolgte am 24. August 1786. — Nachdem er 1805
noch officieU genannt, ist er 1813, vor dem 25. November gestorben, denn laut
corroborirten Contracts von dem Tage haben die Erben des weiland Majors
Christer Johann v. Gl. das Gnt Rogosinsky ffir 50,000 Rbl. and 10,000
Rubel bco. pro Inventario an den Studiosus Friedrich von Essen verkauft;
Proclamation ergeht den 14. Juli 1814. Es wnrde eigentlich wohl verpfändet;
denn 1816 löste der Capitan Otto Reinhold v. Gl. 273 Rogosinsky wieder ein,
nachdem Friedrich v. Essen anch gestorben war und dessen Erben sich dazu
willig zeigten.
Besitz: Rogosinsky.
Gem.: Ulrike Margaretha v. Essen, geb. 17 . ., Hochzeit 1776, den
7. October zn Talkhof, Tochter des Statthalters und General -Adjutanten
Alezander v. Essen anf Naukschen und Wechmuth.
Söhne: 271, 272, 273.
Tochter: 1. Jacobine Juliane, geb. 1778, den 8. November, ist 1786
nicht mehr aufgezeichnet, wohl gestorben. 2. Ulrike Margaretha (Katha-
rina, geb. 1781, den 6. März; Gem.: der Kriegskommissar v. Böhm. 3. Char-
lotte Renata, geb. 1785, den 12. Mai, lebte noch 1861; Gem.: 1814 Gustav
v. Roth, Kreisspielrichter, 1814 anf Polcks, Alezanderhof, Paulenhof etc.,
starb 1877; t, V. Johann Philipp v. Roth, Probst zn Cannapäh und
Werro, Consistorialratb. — Polcks, Kirchspiel Cannapäh, 1875 — 8%, Hk„
ist eine Abtheilung von Kollitz, beaass bis zum Beginn der russischen Herrschaft
Georg Rothhensen. Spater wurde Polcks, das wieder eingelosst worden, dem
Oberinspector v. Dannenstern verkauft, dessen Erben es nebst Hnrmi noch
1734 inne hatten. Es kam im Rechtswege an Capitata Adolph Rothkirch
a. a. w., zuletzt, nachdem der Major Ernst v. Helmersen die Hoflage Hnrmi
abgezweigt hatte, in Konkurs, aus demselben pfändete Polcks, den 30. November
1805, auf 10 Jahre ffir 45,000 Rbl. S. der Schubnspector, Titnlarrath Carl August
v. Roth und cedirte es gemeinschaftlich mit seiner Gattin Anna geb. v. Romberg
am 10. März 1814 ffir 26,000 Bbl S. und 2000 Rbl. bco. dem Sekretair,
nachmaligen Kreisspielrichter Gustav v. Roth (wohl seinem Bruder?), der
es sich am 6. Septhr. 1817 eigentümlich zuschreiben liess. Dieser übertrug
Polcks mit Zustimmung seiner Gemahlin Charlotte v. Glasenapp mittelst
Erbcessionstransactes am 10. April 1861 ihrem Sohne, dem dimitürten Garde-
Lieutenant, nunmehrigen Kreisspielrichter Nicolai v. Roth ffir 60,000 Rbl.,
dem es 1869 adjudicirt wurde (s. unten). — Alexanderhof, ein Abzweig von
Nen-Kirrumpäh-Koikum, Kirchspiel Polwe, 6M/M Hk., welches dem General
v. Emme ffir 40,000 Bbl. bco. von seiner Mutter übertragen, behielt (verwandt-
schaftliche Verhaltnisse hier?) am 2. November 1837 ffir 14,000 Rbl. der
Kirchspielrichter Gustav v. Both allein; nachdem es ihm am 1. September 1843
aby Google
eigentümlich zugeschrieben, Übertrag derselbe mit Zustimmung seiner Gemahlin
Charlotte v. Glasensipp mittelst Erbcessionstransactes vom 27. October 1858
('27. Januar 185(4) Alexanderhof für 45,000 Rbl. S. ihrem gemeinsamen Sohn,
dem dimittirten Oberst Gustav Constantin v. Both, der dieses Gut am 12. Hai
1864 (2. Juli 1864) für 72,000 Bbl. 8. seiner Schwägerin Anna v. Both geb.
y. Glasenapp (s. N. 275) verkaufte, die es am 9. September 1866 adjndicirt
erhielt. — Der älteste Sohn von Charlotte v. Glasenapp und von Gustav
V. Both, der Kirch spielrichter Johann Augast v. Both, welcher 1844 von seinen
Aeltern Paulenhof erhielt, war vermählt mit Catharina v. Glasenapp
(s. N. 271). Da der Consistorialrath etc. Johann Philipp v. Both auch noch
bei N. 239 vorkommt und deren beider Nachkommenschaft öfter verschwägert
ist, folgt der TJebersicht wegen eine fragmentarische Stammtafel der Familie
V. Both:
Ishans PMHpp v. Rith, 1798—1818 Probst zu Oannapah, von 1798—1800
auch Prediger zu Wem und KonsiBtoriaUsseseor.
Gem.: H. N.
Gustav v. R.,
Friedrich v. R., Carl August v. R.
(?) Cartlln«
v. R. (?)
Kirchspielrichter auf
geb. 1794, lobte in
Tittüarrath.
Gemahlin
v. GnstaT
Polcks 1814, Alexan-
Dorpat, als General
Daniel
v. Glase
derhof 1843, Paulen-
a.D.
napp
N. 275.
hof etc. f 1877.
Gem.: Charlotte
v. Glasenaapp (s.
N. 237).
lahann Au- Alexande
, »Um f. Emma v.R.
Friedrich
Gastav
Wulai,
pint v. R., aufBoino- Gemahl:
otu,
CmataiUa
LientaD.
1844 auf wa.
Wolde-
auf Annen-
Obersta.D.
Kirchspist-
Paulenhof.
mar
hof 1857,
auf Alex-
richter aal
Gem.: Ca-
Beinhold
Tilsit,
anderhof
Polckt
tharina
v. Glase-
Alexan-
1858, Ho-
1861.
v. Glase-
napp 298.
derhof
hensee etc.
napp
(Werro).
1873.
(«. N- 271).
Gemahlin:
Anna
Wilhel-
mine
v. Glase-
napp 1864
(s. N. 275).
Gemahlin:
Henriette
Baroneis
v.Nolcken.
238. Gustav Georg. 2. S. v. 208. Geb. zu BogoBinsky 1749. des 5. April;
diente in der Kaiserlich-Russischen Armee als Cornet und war 1773 Lieutenant;
denn 1773, den 13. Jnni. Zarakoe Selo, wird für ihn, als solcher, der sich bei
dem Collegium der auswärtigen Angelegenheiten als Kourier angestellt befindet,
ein Attest ausgestellt. — 1776, den lü. August, transigirten Gustav Georg,
der Major Christer Johann v. Gl. 237, Charlotte Jacobine v. Glasenapp, ver-
ehelicht« v. Gerngroas, Geschwister, dahin, dass Christer Johann v. Gl. das
Gnt Bogosinsky für 20 000 Bbl. übernehme.
Gem.: Ebba Juliana v. Ceumern a. d. BT. Orgiah of; Hochzeit 1777,
den 4. August.
239. Georg Magnus. 1. S. v. 209. Perristemois; geb. 1744, den
1. Januar, diente im Hilitair, nahm als Holsteinischer Major den Abschied,
war 1786 Titular-Rath, Erbherr auf Perristemois, Werroscher Kreisrent-
meister, wurde Collegienassessor und starb 1796.
Estl. Ritterschaft- Arch. Concept (?) zu einem Revers, ausgestellt für
Georg Magnus von Glasenapp. Ohne Unterschrift. Datirt Perrist (sie!)
1776, Januar 27:
aby Google
— 837 —
habe sein Vater ein Stück Buschpachtung erhalten und Land urbar machen
können, wofür er natürlich nnr Arbeitelohn vergnügt bekommen habe; übrigens
sei derselbe schon seit 1749 von Gert Wedigs Vater her in demselben
Contract verblieben. Bei dem . Concurse des Gert Wedig v. Gl. habe der
Vater von Schnitz seine Meliorationen zur Sprache bringen sollen, habe es
jedoch am 28. Juni 1775 unterlassen, wobei ihm denn ausdrücklich festgestellt
worden, dass bei seinem Abzüge einst ihm Nichts vergütigt würde werden.
Als der Vater starb, dem Gerhard Schultz zuletzt die Wirthschaft geführt
bette, dieser 1793 die Pachtung verlassen sollte, tritt derselbe nun mit Ersatz
an Meliorationen etc. hervor; dabei Bei Schultz mehr schuldig, als sein Vieh
und sonstiges Inventar werth gewesen, und noch klagten andere Gläubiger
gegen ihn, so dass er jetzt auf Armenrecht stehe, zumal des Misswachses wegen
bereite 4 Kühe, 4 Kalber, 1 Füllen, 11 Schafe, 4 Lämmer für 50 Tbl. 18 Gr.
tt Pf. verkauft haben werden müssen, um Beine Schulden zu bezahlen, wogegen
er auch qnernlirt und 92 Thl. nnd nicht weniger für das Vieh eingenommen
sehen wollte. — pp. Schultz bittet unter dem 16. Mai 1795 abermals am eine
Commission, worin er durch Zeddelmann, der auch längere Zeit Militär gewesen,
als Bevollmächtigten vertreten sein wolle. — Unter dem U2. Juni 1795 wird
der Bescheid von Berlin: dem gewesenen Pächter Schultz zu eröffnen, dass
bereits rechtlich verfahren und der Schnlhalter Zeddelmann ihm als Mandatar
nicht gewährt werden könne. Dennoch schreibt pp. Schultz den 10. October 1796
wieder, anter Anderm auch, dass die v. GlaBenappe von dem BublitzBchen
Territorio etwas abgenommen, den Wald rninirt hätten, was 6000 Tbl betrage
u. der gl. Abermals ergeht Befehl an Schultz, dass er sein Urtheil habe, sich
beruhigen solle, widrigenfalls er wegen ferneren Querulirens bestraft werden
wurde. Bas Hofgericht hatte am 3. Dezember 1795 berichtet gehabt, wie der
Zeddelmann aufhetze and der Rittmeister v. Gl. stets friedlich mit seinen
Leuten verfahre; der pp. Schultz aber schändlich verdächtige, so anch die
Beschuldigung , dass die v. Glasenappe ein Stück Wald vom Königlichen
erworben, wohl 6000 Thl. an Werth and sie ein Stück ganz verwüsteten
Waldes dafür gegeben hätten, in Folge dabei vorgekommener Unterschleife;
das ergebe sich vollständig als unwahr und werde nun der pp. Schnitz per
Exekutor ausgesetzt werden. — Auch eine Wittwe Raddatz bittet unter dem
11. August 1795, Wnrchower Busch, dass ihr die Pachtung bleiben möge, sie
solle zwar Haus und Garten znm Unterhalt erhalten, doch diese Klage (auch
von Zeddelmann geschrieben) fordert für die Wittwe Beibehaltung der Pacht
des Mannes und bemerkt, „was v. Glasen&pp nicht durch Gewalt erzwingt,
macht der andere (Justiz-KommissariaB Listig) durch List". — Es ergeht unter
dem 4. Januar 1796 der Bescheid an sie, dass sie das Angebotene annehmen,
sich beruhigen solle, widrigenfalls sie als Qnerulantin bestraft werden würde.
1779, den 2. April, begeben sich die Gebrüder Adam Wilhelm, Otto
Leopold, Heinrich Bogislaf v. Gl. ihrer Patronatsrechte an Gramenz, da-
gegen Joachim Casimir v. Gl. 216 auf Gramenz sich seines Patronatrechte-
antbeils an Worchow, so dass Heinrich Bogislaf und Adam Wilhelm v. Gl.
Patrone von Wurchow etc. nur allein waren. — Heinrieb Bogislaf v. Gl.
starb am 5. August 1804 and es wurde am 6. September 1805, nachdem am
4. October 1804 auch die illegitime Tochter Caroline allen Ansprüchen an
das AI lodial vermögen zu Gunsten der Kinder des späteren Majors Christoph
Franz Philipp v. Gl. 256 entsagt hatte, folgender Erbrecess abgeschlossen:
Der Bruder Adam Wilhelm v. Gl. 242 übernahm beide Güter, Wurchow a
und b, das Lehngut Wurchow b zn 16,177 Thl. und hatte er an Otto Leopold
v. Gl. auf Kussow 6933 Thl., an seine Schwester 2133 Thl. he raus zuzahlen.
Das Allodium Wurchow a auf 39 398 Ethl. veranschlagt, wovon an Otto Leo-
pold v. GL auf Kussow 12 244 Rthl. 12 Gr. 8 Pf., an Fräulein Agnes Sophia
v. Gl. 16 598 Rthl. 12 Gr. 8 Pf. zn zahlen waren; ausserdem erhielt N. 243
das Vorkaufsrecht.
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Besitz: Wurchow b (Lehen) erhielt er 1774, den 23. Juli, vom Vater,
Wnrchow a (Allodinm) erstand er ans dem Konkurse von N. 212 den 17. Oc-
tober 1774. Dieser Besitz fiel 1805 an Bruder Adam Wilhelm v. Gl. 242.
242. Adam Wilhelm. 2. 8. v. 210, Storkow, geb. den 3. December 1750,
gest den 21. November 1810 zu Wnrchow nnd dort beigesetzt. Er kam an
17. August 1766 in das Kadetten-Corps zu Berlin, ans welchem er den
16. Angnst 1768 bei Stojenthin eintrat. Als Hauptmann a. D. wohnte er
erst auf Storkow, dann auf Dallentin, welches er seit 1781 besass, bis 1806,
znletzt auf Wnrchow. — Vas.-Tab. 1804: 58 Jahre alt, Hauptmann a. D.
Dallentin, Storkow (27 164 EthL). — Nach dem Erbrecess vom 23. Jtdi 1774
fiel ihm Storkow a mit Binning'scher Mühle nnd Storkow b, wo er in den
Lehnsacten bereits 1776 angegeben wird, zu. (Siebe N. 241 nnd spatere An-
griffe auf den Erbtheilnngsplan bei N. 243.) Der Lehnsbrief ist vom 20. Sep-
tember 1776. Das Erbhnldignngs -Testat für Dallentin nnd Storkow ist voa
Hai 1800 datirt. 1779, den 2. April begab Adam Wilhelm v. Gl. sich mit
seinen beiden Brüdern des Patronat rechts an Gramenz, dagegen Joachim Ca-
simir v. Gl. 216 auf Gramenz sich desselben an Wnrchow, so dass er nnd
Q. 241 dasselbe allein an Wnrchow behielten, Otto Leopold es ja vermöge seine«
Besitzes anch vorher nicht hatte. Als am 5. August 1804 Bein alterer Binder
Heinrich Bogislaf gestorben war, nahm er in Folge abgeschlossenen Erb-
recesses vom 6. September 1805 beide Güter Wnrchow a nnd b in Besitz und
wurden das Allodinm Wnrchow a anf 39 808, das Lehn Wnrchow b anf
16 177 Tnlr. festgestellt, wonach die Interessenten, wie bei 241 angegeben, ab-
gefunden wurden. — 1779, den 13. November, bereits testirte er, setzte nicht
seinen Bruder Otto Leopold v. Gl. 248, sondern später die Kinder seines
Vetters Christoph Franz Philipp v. Gl. 256 ein, so wie er, jetzt stipnlirt,
spater zu Gunsten derer Wnrchow a nnd Dallentin zu Familienstiftnngen machte.
Den 6. November 1809 von Bolkow ans klagte der Pächter Michael
Erdmann Pegelow, welcher 6 Jahre Pachter in Storkow gewesen, welches dem
Hauptmann v. Glasenapp auf Wurchow gehüre: er sei Marien 1809 ab-
gezogen nnd solle seine Restpacht von 209 Bthl bezahlen, wogegen er eine
Kriegskostenentschädigung von 1400 Bthl. geltend macht. Er wird vom Ober-
landesgericht den 12. December! 1809 angewiesen: dass eretere liquid sei,
letztere nicht; er solle seine Pacht bezahlen. — Daniel Techatz, Pächter einet
Bauerhofes in Dallentin, klagt am 19. Januar 1810 bei Sr. Majestät wider den
Hauptmann v. Glasenapp auf Wurchow wegen Schadenersatzes; dass er
ans dem Hofe hinausgeworfen sei; er erhält, d d, Berlin, den 26. Januar 1810,
den Bescheid: dass es bei demjenigen, was im förmlichen Wege des Bechts
entschieden, und in Gemässheit der rechtskräftigen Entscheidung zur Voll-
ziehung gebracht worden, sein Bewenden haben mflsste. —
Adam Wilhelm gehörte zu den angesehensten Männern des Kreises
und in noch weiterem Umkreise; er war in der That ein edler, frommer Mann.
Als er Wnrchow fibernahm, war er bereits 54 Jahre alt, anf dem er noch
17 Jahre lebte. — Er stiftete 1. ein Stipendium von 200 Bthl. jährlich Ar
Söhne der v. Glasenappe nnd event. für Pastorsöhne znm Studiren, für arme
Gymnasiasten ein Benencium; ferner 2. setzte er ein Legat (Pfarr-) von
1100 Bthl. aus, wovon der Pastor in Wurchow die Zinsen zu beziehen
nnd wenn eine Wittwe des Vorgängers vorhanden .war, er mit der zu theilen
hatte; 6. ein Kirchenlegat von 500 Bthl-, die Zinsen für den Küster; 4. ein
anderes Pfarrlegat von 1000 Bthl, von dem allein der Pastor die Zinsen er-
hielt. Er verbesserte die Pfarreinkünfte nnd deren Grundbesitz; der Garten
derselben wurde 1806 vergrössert. Als im Jahre 1810 im August das Pfarr-
hans nnd die Kirche abgebrannt waren, erbaute er trotz der ungünstigen Zeit-
Verhältnisse ersteres nnd dann anch die Kirche, wie sie jetzt so herrlich da-
steht. Auch eine zweite Lehreratelle wurde 1810 creirt; die Kirchenkasse
wesentlich aufgebessert nnd erhielt nnnmehr der Pfarrer ans früheren nnd
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diesen späteren Legaten 132 Bthl., der Küster 41 Bthl., der 2. Lehrer 15 Bthl.,
die Armen 19 Bthl. 10 Gr. — Durch Testament vom 13. November 1819
worden die Kinder von N. 256 zu Klotzen Erben seines Alladial - Vermögens.
1894, den 7. November, Stargard i. Pomm., brachte die Fommersche
Volkszeitnng folgende Hittheilnng: Neu-Stottin, den 2. November 1894. Das
Rittergut Gr. Dallenthin, dessen Boden hier sprichwörtlich als steinrieb be-
zeichnet wird, ist in Rentengüter zerlegt worden. Einer der nicht gerade be-
neideten Bentengntserwerber, der Besitzer Baasen, hatte vorgestern das Glück,
beim Pflogen seines Ackers anf eine eisenbeschlagene Kiste mit etwa 1 Centner
polnischer Silbermünzen, mit dem Gegräge 1780 versehen, zu Blossen. Dem
Hanne war somit geholfen, und er wird es Andern Überlassen, darüber zu
streiten, ob dies ein polnischer Kriegsschatz oder ein von den einst so reichen
Vorbesitzem des Gates Dallenthin, den Herren von Glasenapp in Kriegs-
gefahr verwahrtes Privatvermögen gewesen ist.
Besitz: Storkow a, mit Binning'scher Mühle a und b erhielt er in der
Erbtheilnng; anf Storkow b wird er auch 1776 genannt; er wohnte in Storkow
1781, wo er als Wittwer angegeben; dieser Besitz kam 1821 an N. 256;
Wnrchow b nnd a seit dem Tode des Bruders N. 241 lant Vertrag am 6. Sep-
tember 1805, sowie Dallentin, welches er nach 1781 wohl geerbt hatte, indem
er auch dort bereits wohnte, ehe er Wnrchow übernahm, auch an N. 256.
Gem. I.: N. N. . . .
Gern n.: Albertine Henriette v. Zitzewitz-Budow, Nippoglense,
geb. den 21. April 1759, Hochzeit den 23. April 1781, nnd hatte sie ihm einen
Brautscbatz von SOOOBtblr. zugebracht; sie war 1818, December, zu Klotzen
Tanizenge bei Albert v. Gl. 282 nnd starb am 14. April 1819 am Stickflnss
in Wnrchow, wo sie auch beigesetzt wurde.
243, Otto Leopold. 3. 8. v. 210. KnsBOw. Geb. den 27. Harz 1752,
gest. 1821. — Vas.-Tab. 1804: 50 Jahre alt, Lieutenant a. D., Kussow b,
Althatten, Binning'sche Mühle (4000 Bthlr.}. Er kam den 17. August 1766,
14 Jahre alt, in das Kadettencorps zn Berlin nnd am 15. August 1770 unter
das Regiment v Bülow, war 1775 Fähnrich, auch noch 1777, wo das Regiment
v. Lettow hiess, 1781 war er Lieutenant in demselben Regiment, damals von
Pfuhl, dann Thiele (altes Infanterie-Regiment 46). Er nahm 1783 den Abschied,
hatte 17 Jahre gedient nnd lebte dann als Lieutenant a. D. hauptsächlich
anf Knssow; wo er auch Lands chaftsdeputirter beim Departement Treptow a. R.
war. In einem Schreiben an 8e. Majestät vom 8. Februar 1805 giebt er von
sich an, dass er jetzt in das 54. Jahr trete, 17 Jahre gedient habe; er sehätzte
Kussow b damals 29,000 Bthlr. werth. Er war ein Mann von recht praktischem
Verstände nnd ein gesachter Rathgeber in Prozessangelegenheiten, in denen
er auch hier wie vorstehend schon Öfter erscheint. (Siehe auch N. 241.) —
Nach dem Erbtheilnngarecess vom 23. Jnli 1774 erhielt er Althütten nnd als
sein Bruder Siegismnnd Ludwig v. GL (244) im Jnli 1777 als Page in Berlin
verstorben war, erhielt er auch Zechendorf c. Kussow b erstand er 1781, Oc-
tober, für 7299 Bthlr. aus dem Goncurse von Bogislaf Wedig v. Gl. 218, es
wurde ihm am 19. October 1781 gerichtlich zuerkannt. 1787 besass er Kussow b,
Althütten und Binningsche Mühle, welche letztere er wohl nachträglich erhalten
hatte. Otto Leopold v. Gl. war mit der 1774 gemachten Erbtheilnng nicht
zufrieden, ob bei der Beerbung des Siegismnnd Ludwig v. Gl. (244), der ja
1777 starb, Streitigkeiten zwischen den andern Brüdern, etwa mit Adam Wil-
helm v. Gl. (242) vorgekommen sind, scheint wahrscheinlich, denn am 13. No-
vember 177S bereits testirte dieser zu Ungunsten seiner nnd dachte an
die Kinder eines Vetters N. 256 bei Vererbung des AllodialvermOgens.
— Am 24. April 1775 bittot der Fähnrich v. Glasenapp vom Regiment
v. Bülow Sc. Majest&t: Nachdem die Theilnng seines väterlichen Erbes
nach der Ansicht seiner Mutter und seines Bruders, der Lieutenant bei
dem Lollhüfel'schen Regiment sei, stattgefunden habe, sei er üb erv ortheilt:
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1. sei er zwar nicht völlig majorenn, doch garnieht citirt worden, und hätte
sowohl ihm als seinen minorennen Geschwistern, anch diesem seinem Bruder,
der noch nicht völlig (?) majorenn sei, ein Vormund gestellt werden müssen.
2. sei die Theilnng auf Anstichen seines Bruders vorgenommen, der ja selbst
noch nicht majorenn sei. 3( es sei ihm zwar ein Curator ex officio gestellt
worden, doch habe er sich nicht mit ihm besprechen nnd er der Theilnng nicht
beiwohnen können. 4. seien die Haveln nur nach der Facht getheilt und seiner
Kavel Leute, die freie Leute, keine Unterthanen seien, zugetheilt, auch sei
noch ein Streitort dabei. 5. hatten die andern 3 Kaveln seiner Geschwister
lauter Unterthanen; ihm sei die schlechteste Kavel zugefallen, anch habe der
Bittersitze nnd Rittergüter wegen nicht Aosgleich stattgefunden. G. habe er
das Loos nicht selbst ziehen können. 7. sei ihm Alles erst nach 6 Monaten
mitgetheilt worden. Sein wie der anderen Geschwister Curator ex officio sei
Herr v. Lettow-Drawehn gewesen; er bittet, ihn gegen vorallegirte sieben Be-
geh werdepnnkte in Allerhöchster Gnade zu schützen, nnd weil er zuviel leide,
als dass er sich dabei beruhigen könne, Allergnädigst befehlen zn wallen, diu
die vorgenommene Theilnng nnd Kavelung für nichtig erklärt, ein neuer Termin
prafigiret, er zu demselben adeitiret und der actus divisionis in seiner Gegen-
wart snb assistentia enratoris, welchem ohne ein Beisein die Umstände unmög-
lich, sowie ihm selbst bekannt sein könnten, neuerdings vorgenommen werden
solle. — Es ergeht Königlicher Befehl an das Yormnndschafts - Collegium n
Cöslin unter dem 25. April zum Bericht binnen 14 Tagen. Der Beriebt, Cös-
lin, den 13. Hai 1857, enthielt: Der Vater Otto Casimir v. Gl. sei zu Worchov
den 20. September 1771 gestorben nnd habe die Wittwe mit vier unmündiges
Söhnen nnd einer dito Tochter hinterlassen. Die Wittwe habe bald darauf in
der defuneto marito gerichtliche Disposition, worin der Vater in Hinsicht der
Erbfolge es bewenden Hesse, wie nach Hecht geschehen wurde, sonst aber seine
Ehegattin nach seinem Tode wegen ihrer Treue nnd guten Wirthschaft rar
Vormünderin ernannt. Die Wittwe sei als solche bestätt igt worden 1773 habt
sie einen Vergleich, den die minorennen Kinder abgeschlossen nnd die Güter
ohne Verkabelung willkürlich unter sich theilen wollten, eingereicht, den du
Vormundschaftsgericht, weil die Kinder minoienn, nicht habe bestattigen können.
Darauf sei der älteste Sohn Heinrich Bogislaf v. Gl. am 17. September 1773
grossjährig geworden und habe auf Theilnng angetragen. Zur Abwicklung der
Verwaltungsrechnungslegung hatte die Wittwe den Bürgermeister Radioff
(Bnblitz ?), der ihr Rathgeber gewesen, als Curator ihrer Kinder ihren Binder
Otto Heinrich v. Gl. (211) auf Klotzen angegeben, nnd als das Gericht Be-
denken trug, den Joachim Ewald v. Woedtke auf Sydow, der anch bestellt
worden sei. Darauf sei der Landrath v. Kleist-Dallentin beauftragt worden, die
Wittwe, den ältesten Sohn und den Curator auf einen Termin nach Wnrcho*
zu laden, um die Vormundschaftsrechnungen in loco abzunehmen nnd Wittwe
und Kinder gehörig auseinanderzusetzen. Auf dem Termin am 14. Hai 1774
wäre Herr v. Woedtke, der saumselig bei dergleichen sei, nicht erschienen und
sei Herr Georg Wilhelm v. Lettow-Drawehne in dessen Stelle autorisirt und
zum Termin zum 22. eingeladen worden. Der Landrath v. Kleist haha der
Kommission präsidirt. Die Mutter habe betreffs der Tochter erklärt, dass keine
Streitigkeiten zwischen den Kindern vorkommen wurden, wenn die Güter
zur Taxe ä 5°/o angenommen werden würden. Nachdem nach der hierunter
folgenden Berechnung des Reinertrags der Güter und der Lehnsanth&Qi-
vertheilung, sowie der angeordneten 4 Kaveln (s. N. 241, Theilungsplan)
die nöthigen Vorarbeiten gemacht gewesen, sei zur Loosung, durch einige
Knaben ausgeführt, geschritten und hätte man bereits den Fähnrich v. Gla-
senapp, da das Loos auf ihn gefallen, darauf hingewiesen, dass er sich an den
Herrn v. Lettow zn halten habe, welcher letztere sich jedoch, noch ehe er sich
für die drei unmündigen Kinder voll entscheide, vorbehalten hatte, erst die
Resolution des Vormundschaft« - Collegü zu hören. — Das Vormundschaft».
Collegium fügt jetzt in seinem Bericht hinzu: Allerdings hätte darauf Rücksicht
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genommen werden mfisüen, üb lauter freie Leute oder Unterthanen auf den
Kaveln seien; sie selbst seien der Meinung gewesen, dass der Werth der Güter
hätte taxirt werden müssen und ob freie Lente oder Unterthanen darauf, ob
anch Streitobjekte vorhanden seien nnd hätte desshalb auch die Theilnng nicht
approbiret und überliessen es Königlichem Ermessen, ob bierin Weiteres ge-
schehen solle. — Unter dem 8. Juni 1775 ergeht an das Vormundschafts-
CoKegium: dass diese Direction mangelhaft ausgefallen sei etc. Der Supplikant
solle gehurt, die Kaveln billig gleich gemacht, überhaupt die Sache entsprechend
regulirt werden. — Es ist nicht zn ermitteln gewesen, welche anderweitige
Einigung erfolgt ist, wahrscheinlich ist die Binningsche Mühle an ihn abgegeben,
oder er ist bei Beerbnng des 1777 verstorbenen Bruders N. 244 (Zechendorf ?)
entschädigt nnd zufriedengestellt worden, da die Sache nnn ruhte. — Otto
Leopold v. GL, Fähnrich im v. Lettow'schen Regiment, Berlin, den 10. October
1777, wo sein Bruder N. 244 bereits gestorben nnd er Zechendorf geerbt hatte,
richtet folgendes Gesuch an Se. Majestät: Sein Vetter Casimir v. GL (216),
Hauptmann auf Gramenz, hätte während seiner Abwesenheit profitiren und nicht
den ihm zustehenden Leuten die Bolzgerechtigkeit gestatten, sondern ihnen streitig
machen wollen, trotz der Gemeinheit (Gemeinschaftlichkeit) von Gramenz und
Zechendorf, „der Gemeine Busch" and hätten sie bereits früher gemeinschaftlich
ein Gehäge anlegen lassen. Gramenz meine, dass Zechendarf die Hütnng ge-
mein habe, doch nicht letzteres anch Holzgerechtigkeit; in einem alten Fa-
milienvertrag stehe: „dass dieser Busch zu Gramenz gehören solle, soweit
nämlich Gramenz daran participire." Sie hätten gemeinschaftlich einen Holz-
wärter und bittet er, durch eine Commission entscheiden zu lassen, auch hatte
er angegeben, dass ihn die Advokaten gern in Processe verwickeln möchten etc.
Berlin, den 23. October 1777 ergeht Befehl an das Hofgericht zu Cöslin: ob
die Sache in Güte zn regeln gehe, ohne dem Supplikanten Kosten zu ver-
ursachen; die Advokaten für das oben ausgesprochene Gebahren ansehen zn
wollen, und binnen drei Wochen über den Erfolg zu berichten. — Auf dies Ver-
fahren, welches auch natürlich zur Kenntuiss des Hauptmanns Joachim Casi-
mir v. Gl. N, 216 anf Gramenz gekommen war, berichtete der an Se. Majestät
unter dem 17. November 1777, dass er anf die Immediat- Eingabe des Fähnrichs
v. Ghuenapp, worin er Holzongsgerechtigkeit im Gramenzer Busch und ein
Gehäge prätendire, er anzeigen müsse, dass der Fähnrich in dem angegebenen
.Gemeinschaftlichen Busch" 600 Stück der schönsten jungen Buchen Fuss für
Fuss habe abhauen lassen, die erst später hätten brauchbar werden können und
dass noch jetzt, nnd zwar znr Nacht, fortgefahren würde. Dies Verfahren,
selbst in einem gemeinschaftlichen Busch, wäre wohl nicht zu billigen, und
bitte er, dass das Schulzengericht in Zechendorf beauftragt werde, sämmtlichen
Einwohnern Zecbendorfs bei nachdrücklicher Leibesstrafe zu verbieten, aus
dem Gramenzer Bnsch und Gehäge, vor ausgemachter Sache, Holz zu holen. —
Am 19. November 1777 hatte auch schon das Hofgericht das Schnlzengericht
zu Zechendorf angewiesen, sämmtlichen Einwohnern all dort bis zur Aus-
machung der Sache zwischen dem Hauptmann v. Gl. auf Gramenz nnd dem
Fähnrich Otto Leopold v. Gl. das Holzhauen zn verbieten im Gramenzer Busch
nnd im Gehäge. — Anf diese schwebenden Verhandlungen hatte Otto Leopold
v. GL am SO. November 1777 gebeten, dass, da die Gramenzer seinen Leuten
verboten hätten, bis znr ausgemachten Sache Holz aus dem Busch zn holen,
die Gramenzer aber doch holten, um Aufhebung dieser Inhibition, oder dass
Beide nicht Holz holen dürften. Es ist hierauf kein Bescheid erfolgt nnd
bittet daher Otto Leopold v. GL, Berlin, den 3. Januar 1778, Se. Majestät:
gegen diese Inhibition anf seine Vorstellung vom 30. November Bescheid zu er-
halten i am 8. Dezember 1777 sei Termin zur gütlichen Ausgleichung gewesen,
wo er durch seinen Mandatar (Advokat Revestal) vertreten gewesen ist, und
da die Leute im Winter Holz gebrauchten, bitte er nun, die Inhibition zu
cassiren. — Zu einem andern Termin, wohl vor der Commission, instruirt
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Otto Leopold v. Ol. seinen Mandatar Bevestal am 9. Januar 1776 dahin:
Es sei zwar eine Separation vorgeschlagen, jedoch wolle er diese nicht, sondern
solle es gemein Heiben, jeder hüte und hole Holz wie sonst, es sei so Gramem
schon mehr im V ortheil, weil es grösser nnd mehr Holz zum Bedarf holen werde;
anter gewissen Segeln solle es so bleiben, da der Bosch auf gemeinem (ge-
meinsamem) Boden liege; auch solle die Inhibition aufgehoben werden, was er
zwar znm dritten Haie an den König geschrieben habe. — Joachim Casimir
v. Gl. 216 (siehe dort) hatte anch, d. d. Balfanz, den 10. Januar 1778, an die
Commission resp. an das Hofgericht durch . seinen Advokaten Kietschmann
seine Gründe nnd Behauptungen geschrieben resp. vortragen lassen. Die Ver-
handlungen der Commission haben keinen Erfolg gehabt, und nachdem unter
dem 5. Januar 1778 ans Berlin an das Hofgericht zu Cöslin Königlicher Be-
fehl ergangen, anter Einsendung zweier Schreiben des Otto Leopold v. OL
wegen Inhibitionsaufhebung, möglichst jeden Anlaas zu begründeter Klage fort-
zuräumen, auch zu berücksichtigen, dass die Leute zum Winter Holz haben
mfissten, erfolgte, d. d. Goeslin, den 16. Januar 1778, Beriebt des Königlichen
Hofgerichts: Der Fähnrich Otto Leopold v. Gl. habe bei 8r. Majestät gegen
Joachim Casimir v. Gl. (216), Hauptmann auf Gramenz, der ihm die Holz-
gerechtigkeit in einem Busch streitig mache, der wegen der Gemeinheit, so
Gramenz und Zechendorf daran hätten nnd der „gemeine Busch" genannt würde;
es sei ein Termin auf den 8. December v. J. znm Gütevergleich anberanat
gewesen, wo nur die Handataren der Interessenten nnd zwar Advokat Bieve-
stahl für Otto Leopold v. Gl. nnd Advokat Kretschmann für Joachim Ca-
simir v. GL erschienen seien. Von Seiten des Supplikanten seien ein von den
Bürgermeister von Bublitz nnd Notar Leopold angefangenes ZeugenrerhOr und
ein Erbvergleich vom 14. und 15. März 1743 prodncirt, sowie von Seiten d«
Hauptmanns v. Glasenapp vier besondere Familienverträge vorgelegt worden.
Ans diesen letzteren, besonders ans einem Vertrage vom 7. Juli 1742 gel»
hervor, dass der General-Feldmarschall Caspar Otto v. Gl. (122) die ihm nach
Absterben des Amts-Hauptmanns v. Gl. (N. 168) zugefallenen Gramenzschen
Lehne nnd Güter seinen Lehnsfolgern: „1. dem Landrath Adam Casimir v. GL
(158), 2. dem Heinrich Christoph v. Gl. (161) auf Klotzen, 3. dem Paul Wedig
v. Gl. (164) anf Balfanz cedirt und abgetreten habe." Es bezenge ferner ein
zwischen dem Landrath Adam Casimir v. Gl. (158) nnd seinem Sohne Otto
Casimir v. Gl. (210), dem Vater des jetzigen Supplikanten, an einem und dem
Paul Wedig v. Gl. (164), Vater des Hauptmann Joachim Casimir v. Gl (216)
am andern Thoil unter dem 4. Februar 1743 besonders errichteter Vertrag:
„dass ersterer sein Tertiam von den nach der obigen Bemerkung denen Lehns-
folgern von dem General- Fei dmarschall cedirten Lehnen nnd Gütern, dem Paul
Wedig v. Gl. Überlassen, dagegen aber dieser demselben von den ihm. anfallende«
Kaveln soviel an Gütern ausser Gramenz, zuschlagen solle, als nach dem Er-
trage zn 7000 Gld. a 5% erforderlich würden." — In Folge dieses Vergleichs
hat nun der Landrath Adam Casimir v. GL (158) für die bemerkten 7000 Gld.
die ihm abgetretenen Stücke in Zechendorf, Althtttten und Grnnwaldecher Kühlt
(Altmtthl?) zn seiner gänzlichen Abfindung erhalten, wie solches die eben massig
in origine prodncirte Quittung mit Hehrerem besaget. Aas dieser Darstellung
ergiebt sich, in welcher Art der Vater und Grossvater des Supplikanten za
dem Besitz von Zechendorf gekommen. Das Recht der Hithutung and Mit-
holzang in dem Gramenzschen Bosch will derselbe hauptsächlich durch das von
ihm prodncirte nnd oben bemerkte Instrnmentam sammariam vom 19 Sep-
tember a. p. begründen, nnd begründen die sieben Zeugen darin einstimmig:
„dass Zecbendorf seit undenklichen Jahren hier nicht allein die Hfitung in
dem genannten Gramenzschen Busch mit Gramenz gemeinschaftlich gehabt and
dass auch das in diesem Bosch befindliche Geh&ge von dem unlängst verstorbenen
Herrn v. Glaseoapp zn Gramenz nnd von dem letztverstorbenen Hauptmann Otto
Christoph v. GL (161?) als gewesener Herrschaft auf Wurckow und Zechen-
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dorf vor einigen 20 Jahren gemeinschaftlich angelegt worden sei." — Dahin-
gegen behauptet Gegner, der Hauptmann Joachim Casimir v. GL (216), dass
Supplikant wegen dos Guts Zechendorf weiter kein Recht habe, als ihm durch
den angefahrten Vergleich vom 4. Februar 1743 zugestanden. Er bezieht sich
hauptsächlich ad § 3 desselben, als worin ausdrücklich bemerkt: „Bei den
Partial-Gütern, so der Herr Landrath mit seinem Herrn Sohn bekommt, wird
nichts mehr an Holz abgetreten, als es nach Proportion machen kann. Und
weilen der Herr Faul Wedig v. Gl. doch künftig 2 Kaveln bekommt und also
ihm eine von den Yalmenschen oder Grünwaldschen ohnfehlbar zukommen muss,
so hat der Herr Landrath mit seinem Sohne (N. 210) zn ihrer Abfindung aus
dem Yalmen'schen den 5. Theil des Briesenschen Holzes oder aus dem Grnn-
waldschen, das sogenannte „Streitholz", so wie der Process ausschlagen wird,
erwählet". — Herr Hauptmann Joachim Casimir v. Gl. behauptet nun ferner,
da seinem Vater (N. 164) die Grünwaldsche Havel zugefallen, und er dem Vater
des Supplikanten (N. 210) das in allegato § 3 bemerkte „Streitholz" ange-
wiesen habe, er auch an kein anderes in diesem Vergleich nicht bemerktes
Holz Ansprüche machen könne. — Welche von beiden Theilen angebrachten
Grande das Uebergewicht behalten, getraut sich das Hofgericht jetzt nicht zn
entscheiden, zumal noch nicht genug Beweis gerührt sei. Indessen hätte das
Hofgericht zu gütlicher Ausgleichung in Vorschlag gebracht: „dass, da nach
dem von dem Fähnrich Otto Leopold v. Gl. producirten summarischen eid-
lichen Zengenverhör der Gramenzsche Busch von Seiten Zechendorfs seit
undenklichen Jahren mit benutzet, auch das Gehäge gemeinschaftlich angeleget,
dieser Busch nach Verhältniss der Guter Gramenz und Zechendorf und denen
etwa sonst noch an diesem Busch Theil nehmenden Gütern getheilt werden
müsste". — Demgemäss war ein Termin auf den 14. Janaar 177S anberaumt
gewesen. — „Die Bemühungen sind vergebens gewesen und sind die beiden
Theile weit davon entfernt, die Differenzen durch einen gütlichen Vergleich
zu coupiren." Es müsse Supplikant angewiesen werden, entweder in
poBsessorio oder in petitorio gehörig zu klagen. — Das Verbot des Holzens
der Zechen dorf sehen Gemeinde in dem Gramenzschen Busch bis zur ausge-
machten Sache betreffend, sei das Inhibitorium durch das Hofgericht ad jus-
stantiam des Herrn Hauptmann v. Gl. unter dem 19. November a. p. ertheilt
worden, weil 600 Stück der schönsten jnngen Bachen abgehauen etc. worden
und der Fähnrich v. Gl. wohl nichts zu seinem Recht Sprechendes beige-
bracht hatte." — Königliche Verfügung vom 25. Januar 1778 an das Hofgericht
und an den Fähnrich Otto Leopold v. Gl: Da der Vergleich zum Goten
fruchtlos gewesen, so bliebe dem Fähnrich v. Gl. nur übrig, entweder in pe-
titorio oder in possessorio sein Hecht geltend zu machen, zu welchem Ende
das Hofgericht zur ordnnngsmässigen Instruction des Prozesses, rechtschaffener
Justizpflege und möglichster Vermeidung der Kosten Befehl erhalten habe.
Auch gegen die an seinen Untertbanen in Zechendorf unter dem 19. November
a. p. erlassene Inhibition des Holzens bleibe dem Supplikanten seine Nothdurft
vorbehalten, wenn er anders dociren könne, dass er und seine Unterthanen in
ruhigem Besitz des Holzfällens znr Zeit gedachter Inhibition gewesen, nur
müsse dabei, wie sich von selbst verstände, wirtschaftlich verfahren werden,
allermaassen Gegner deren Nachsuchnng nngetheilt darauf gegründet, dass
Supplikanten Unterthanen an 600 junge Eichen (Buchen) gefällt und auf diese
Art der Busch rninirt werde. Dieses ist also, was dem Supplikanten in fer-
nerer Resolution unvorbehalten bleibt. — Dieser Streit hat wohl damit sein Ende
gehabt, dass, als Otto Leopold v. Gl. nach des Binders Siegismund Ludwigs
Tode auch Zechendorf 1779 erhielt, er das sowohl als auch Althütten am
17. August 1779 an den Hauptmann Joachim Casimir v. 61. 216 mit Ein-
stimmung seiner Brüder N. 241 und 242 für 11,700 Et hl. erblich verkaufte. —
Im October 1781 hatte Otto Leopold Kussow, wie schon erwähnt, aus dem
Concors« von N. 218 erstanden und zwar für 7299 Rthl; er war damals
aby Google
— 344 —
Lieutenant im v. Pfuhlschen Regiment, wohnhaft in Berlin. Küpenicker Torstadt,
Jacobstrasse beim Victualienhändler Müller, und schreibt wieder unter dem
17. Juni 1782 an Se. Majestät: Er habe Knssow gekauft, doch besässe Bo-
gislaf Wedig v. Gl. noch: 1. Vs Banerhof im Dorfe Storkow, welcher ein
Pertinenzstttck von Knssow and ihm nicht abertragen sei. 2. sei du jus.
Patronatas in der Taxe mit veranschlagt worden, trotzdem dies der Herrschaft
in Gramenz zustehe. 8. sei im Anschlage bei Knssow eine Einnahme von
a Rthl. Schott- und 2 Bthl. Vieh-Steuer, die der Biouingsehe Müller jährlich
zahlen solle, aufgeführt und doch solle der Maller berechtigt sein, wegen Holz-
fenernng sie ihm wieder abzuziehen; sie seien also im Anschlage nicht in
Ausgabe gestellt. Im Ottober 1781 sei ihm Knssow zugeschlagen ; der halbe
Bauerhof sei dem Schäfer Ziebe für 200 Bthl. verpfändet worden und müsse
jährlich 2 Scheffel Korn an die Binningsche Mahle entrichten, also hierher
gehörig. Er bittet also, dass er den halben Bauerhof in Storkow erhalte,
ihm von dem Kaufspreise wegen des fehlenden Fatronate 22 Rthl. and wegen
der Feuerung der Binningschen Mühle 80 Bthl. vom Kanfa-Pretio ebenfalls
bonificirt würden. — Unter dem 28. Juni 1782 geht von Berlin ans dies Schreiben
dem Hofgericht zn Goealin mit dem Hinzufügen zu: dass dem Geschlecht
v. Glasenapp das jus patronatas von Bärwalde wegen seiner Lehne zu-
stehe (also nicht verkäuflich':1), hier nicht ein Zubehör von Knssow sei und
dass wegen des Hofes und des Geldes (Steuer) binnen 14 Tagen berichtet
werden solle. — Das Hofgericht berichtet den 9. August 1782: die Taxe von
Knssow sei 1774 durch den Laodrath v. Kleist erfolgt und durch den Konig
(oder wohl Krieg?) habe die Snbhastation resp. Aufforderang der Agnaten
Verspätung erlitten. Auch stelle sich heraas, dass zu dem Antheilgnt Kossow
und Binningscher Mühle nur Bauern, Kossätheu nnd Einlieger gehören, kein
herrschaftliches Ackerwerk dazu, überhaupt es zn dem längst verkauften Gut
Yalm gehöre. Den Bauerhof in Storkow habe Bogislaf Wedig v. Gl. (213)
am 13. Janaar 1768 dem pp. Ziebe auf 50 Jahre verpfändet and weil er dem-
selben den Hof nicht gleich tractiret, so wäre Ziehe klagbar geworden und
habe nicht nur condemnatoriam, sondern auch hiernächst wegen des gleich ge-
zahlten Ffandschillings von 200 Bthl. cnm usuris et expensis Immissionen! in
das Gut Knssow and den qu. Hof erhalten und hat er sich in das Hypotheken-
bnch eintragen lassen, bis er endlich den Hof wirklich erhalte. Der pp. Ziehe
habe sich beim Concors im Fall, dass der Hof genommen werden könne, ge-
meldet; es stehe nicht fest, dass dieser Hof in Storkow eine Peroneus von
Knssow sei. Nach dem Contract des Müllers müssten auch andere Leute ans
Storkow auf der Binningschen Mühle mahlen lassen. Supplikant könne kein
Becht an diesem Hofe verlangen, sondern es bliebe den ausgefallenen Credi-
toren überlassen, den Hof nach Ablauf der Ffandzeit zu verkaufen nnd was
Über den Pfandschilling ist, zu verlangen. Jas patronatas mit Jagd and
Jurisdiction zusammen seien auf den geringst zulässigen Satz von 66 Bthl.
16 Gr. veranschlagt, doch stehe ihm, dem Otto Leopold v. Gl. da das jus
Patronatas von Bärwalde dem Geschlecht v. Glasenapp vermöge seiner Lehne
zustehe, und Knssow auch ein Lehn gewesen, zu. (Knssow war also nicht
mehr Lehn, wohl in Folge des Goncurses?) Anlangend Schottgeld und Vieh-
Steuer, Zinsen 4 Bthl. jährlich: Nach dem Contractu mit dem Müller von
23. August 1758 solle der Müller sie bezahlen, doch sei nichts bekannt, dass
der Müller sie wegen Feuerung abzuziehen berechtigt Bei. — Wegen Abzugs
der 4 Bthl. seitens des Müllers : Demselben war in seinem Contract das Bau- and
Brennholz anentgeltlich versprochen worden, da nun das Holz längst abgehauen
and verkauft war, wurden ihm während der Administration öfter z. B. von
1778 bis 1780 9 Bthl. vergnügt and seien in den Büchern für den Müller
4 Bthl. in Ausgabe und dann für Bauholz etc. 4 Bthl. in Abgang gebracht
und dergl.; wenn dies damals beim Kammerdeputations-GoUegiam verglichen
worden sei, so wäre es für den Supplikanten wohl kein Becht, jetzt hier etwas
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abziehen zu wollen und hatte er leicht an Ort and Stelle, da er hier ja doch
zu Hanse gehöre, Verwandt« hier habe, auch beim Gericht erfahren können,
wie die Sachen standen. — Mittheilung ergeht an Otto Leopold v. Gl. und
Königliche Entscheidung unter Berlin, den 21. Augast 1782: „dass, wofern er
sichnicht mit der Entscheidung des Gerichts vom 9. August 1782 bescheide,
er sich mit den Gläubigern es rechtlich auszumachen habe. — In der Be-
ziehung, Besitz oder Rechte zu erstreiten, war Otto Leopold zu Anfang un-
ermüdlich. — 1783, den 28. October, Kussow, als er vom Regiment v. Pfuhl
den Abschied als Lieutenant genommen, schreibt er an Se. Majestät: dass
Paul Wedig v, Gl. (164), Gramenz, den dritten Theil von Kussow miterworben
habe, als er sich in Ansehung von Gramenz und Lflbgnst auseinandersetzen
wollte und noch andere Güter vom Oberstlientenant Joachim Beinhold v. Gl.
(188) für 80 500 Ethl. acquirirt und lehnsherrlichen Consens auf 25 Jahre er-
halten habe. Paul Wedig v. Gl. sei 1776 verstorben, ausser einem Sohne habe
er noch zwei Töchter hinterlassen, welche sich in die Güter getheilet und
Antheil Kussow und Wrnckhutten als Allodium concedirt worden. An seine
Tochter, damals an einen Hauptmann v. Kleist-Schmenzin verheirathet, habe er
diese Güter als Abfindung gegeben; diese Frau sei 1781 gestorben und aus der
Ehe zwei Söhne und fünf Töchter hervorgegangen, welche mit dem Vater
diesen dritten Theil Kussow besässen. Er, Otto Leopold v. Gl., habe */t von
Kussow ans dem Concurse erworben; sein '■/» Antheil bestehe aas Geld zahlenden
Leuten und habe er kein Vorwerk, nicht ein Hans, wahrend in dem dritten
Theil ein Haus vorhanden, welches ihm fehle; er könne nicht bestehen, Kussow
überhaupt nicht, wenn es nicht einen Herren nnr hätte; auch habe er Herrn
v. Kleist angegangen, ihm seinen Theil abzulassen, doch sei er ein harter
Mann und in Güte nichts mit ihm zu machen. Kussow als Ganzes würde ihm
Jeder gern abnehmen, er möchte gern das v. Kleists che hinzu haben und bittet,
ob er nicht: „1. als ein nächster Agnat des Geschlechts v. Glasenapp dieses
Gut retrotrahiren könne, 2. ob der Hauptmann v. Kleist nicht schuldig wäre,
ihm gegen den Taxpreis, wegen Aufhebung der Gemeinschaft, das Gut abzu-
lassen." Er sei im Cadetten-Gorps erzogen und wisse nichts von Rechts-
fragen (?); um Processe zu vermeiden, frage er hiermit an und hoffe als Va-
sall Entscheidung zu erhalten. Es sei zwar der lehnsherrliche Consens auf
25 Jahre gewesen und könne dieser doch nur für Paul Wedig v. Glasenapp,
als solcher, gegolten haben. Hauptmann v. Kleist besitze noch 7s Zechendprf
und % ron Storkow, grösstenteils v. Glasenappen Lehne. Er möchte gern
aus der Commnnion kommen. Ob nach verflossenen 25 Jahren er Genehmigung
in Aussicht habe. 1783, den 17. November von Berlin, erhielt Otto Leopold
v.Gl. folgenden Bescheid: 1 . Wegen des Betractus and der aufzuhebenden Commnnion
mit dem v. Kleist ist das ganze Geschlecht v. Glasenapp mit Ausübung näheren
Lehnsrechtes an die Güter präcludirt, welches auch nach Ablauf von 25 Jahren
noch bestehen bleibt. Sollte Paul Wedigs v. Gl. Lehnsdescendenz ausgehen,
dann tritt das Lehnrecht des Geschlechts v. Glasenapp wieder ein. 2. Wegen
Abtretung des v. Kleist'schen Antheils: dass dem v. Kleist sein Got nicht ab-
gedrungen werden kann; die Aufhebung der Gemeinheit: so sind davon keine
Specialien angegeben and mUsste es bei der bestellten Kreis-Commi&sion be-
antragt werden. — 1786, den 12. Juni, Kussow, bittet v. Glasenapp, ge-
wesener Lieutenant im Regiment v. Pfuhl, der krankheitshalber 1783 als
Lieutenant den Abschied genommen, um auch Knssow zu übernehmen, um eine
Premier- Li entenantsstelle in einem der neu zn errichtenden Infanterie-Regimenter.
— 1786, den 1. August, Kussow, wiederholt er das Gesuch, er bäte nochmals,
znmalen er weder ans Leichtsinn noch wegen strafbarer Ursachen die Armee
verlassen ; nur Krankheit habe ihn genöthigt, den Dienst auf Zeit lang aufzu-
geben (ein Zengniss des Professor Dr. Spiegel ist angebogen); das Regiment
würde ihm auch das Zeugniss geben, dass er nicht ans Gemächlichkeit den
Abschied genommen; auch hier habe er sie nie gesucht, sondern Bei er thätig
aby Google
— 346 —
gewesen; er habe in seinen Gütern eine Wiese von 40 Fader Heu ans einem
Bruche gemacht und 8 nene Familien angesetzt, die ihr Brod hätten. Was
bei seinen Gütern möglich gewesen wäre zn tlmn, sei geschehen, und hörte
hier nunmehr sein Wirkungskreis auf. Welcher Bescheid darauf erfolgt, lag
nicht vor; der grosse König war wohl im Abscheiden. — Aus anderen Ge-
suchen 1801, 18*14 and 1805 geht hervor, dass Kussow b zn der Zeit bereits
Allodinm 29,000 Bthl. wertb, mit 37U0 Bthl. Schulden behaftet gewesen ist
und er, Otto Leopold v. Ol., noch ein Privatvermögen von 27,000 Bthl. hatte;
auch spricht er besonders in einem Schreiben an Se. Majestät, von im Wittwer-
stand lebend. — Als sein ältester Bruder den 5. August 1801 gestorben, wurde den
6 September 1805 ein Erbrecess abgeschlossen; nach welchem der Bruder
Adam Wilhelm v. Gl. 242 Wurchow b übernahm, dasselbe zu 16,177 Bthl.
gerechnet, wovon Otto Leopold v. Gl. auf Kussow, 6933 Bthl., ihre Schwester
3138 Bthl erhielten; an Wurchow a (welches Allodinm war) erhielt Otto
Leopold v. GL das Verkaufsrecht. Allodialvermögen wurde auf 39,898 Bthl
abgeschätzt. Er starb 1821.
Besitz: Althütten erhielt er in Erbtheilung 1774, dann wohl bald
darauf auch noch Binning'sche Hohle. Zechendorf c fiel ihm 1779, als
sein Bruder Siegismund Ludwig gestorben, zu and verkaufte er beide Güter, Alt-
hütten and Zechendorf 1779, den 17. August an Hauptmann Joachim Casimir
v. Gl. 216 erblich für 11,700 Bthl Kussow b wurde ihm am 19. October
1781 ans dem Concurse von Bogislaf Wedig v. Gl. 213 als Meistbietendem
und als Allodiom gerichtlich zuerkannt; N. 213 hatte zu Kussow auch die
Binning'sche Mühle besessen, ob er sie schon früher verkauft hatte, ist nicht
klar bei dem Kauf von Kassow aus dem Concors zn ersehen. Da Otto
Leopold von 2 Antheilen Kussows spricht, wahrend Hauptmann v. Kleist
den 8. besass, hat er wohl Kussow b u. c und der pp. v. Kleist wohl a besessen.
Gem. I: Anna Sophia Hackebart, die wohl vor 1798 verstorben ist (?).
Gem. II: N. N. von Munchow, auch bald verstorben {?), denn um 1800
nennt er sich im Wittwerstande.
Sohn: 280.
244. Siegismund Ludwig. 4. 8. v. 210. Zechendorf c. Getauft den
28. December 1759, gestorben im Juli 1777 in Berlin als Page. — In der
Erbtheilung am 23. Juli 1774 erhielt er Zechendorf c, welches nach seine«
Tode an Bruder 243 kam.
245. Carl Leopold Ludwig. 5. S. v. 210. Geb. 1764, gest den 28. De-
cember 1768.
246. Otto Casimir. 1. S. v. 211. Geb. 1752, den 8. December getauft;
1756 bereits todt. Beine Taufzeugen waren: Frau Hofgerichtsräthin v. Glase-
napp-Tarmen, s. N. 195, Paul Wedig v. Gl. 164 Balfanz und Heinrich Christoph
v. Gl. 161 auf Wurchow.
247. Christoph Moritz. 2. S. v. 211. Geb. den 4. September 1756.
Vas.-Tab.: 7 Jahre alt angegeben, falsch, denn 1750 war erst die Hochzeit
und er 2. Sohn, gehören 1756; er ist früh gestorben.
248. Ludwig August. 3. 5. v. 211. Geb. 1757, den 19. Januar, früh
gestorben.
249. Anton Friedrich. 4. S. v. 211. Geb. den 20. August 1758, früh
gestorben.
250. George Ernst. 5. 8. v. 211. Geb. 1759, den 17. April, zu Klotzen,
gest. 1762, den I Mai.
251. Erdmann Wilhelm. 6. 8. v. 211 (I. Ehe). Klotzen. Geb. 1763,
den 15. Juni, gest. 1813, den 20. Juli zu Klotzen, beigesetzt in Balfanz. —
Vas.-Tab. 1804: Erdmann, 48 J. (Klotzen, Copriehen a und b, Luknitx c,
Parchlin, Patzig (24,000 Tbl.) — Er hat etudirt und war Lands chaftsdeputirter
des Departements Treptow a. E. — Ganz besonders oft, etwa 15 mal ist er,
wohl als Patron von Coprieben und Klotzen etc., als Taufzenge gebeten worden
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und als solcher ausserbei den Kirchenrechnungen in den Kirch enbü ehern verzeichnet,
so 1787, den 20. Harz, Pathe bei des Küsters Christoph Ponath Sohn zu Co-
prieben, 1 787, den 28. October, nebst seiner Schwester (s. H. 211), bei des Dieners
Keske Tochter, 1787, den 23. December bei der Tochter des Kossatben Münchow
in Oerden, 1794 nebst Fräulein Friederike v. Ol. (s. N. 228) bei der Tochter
des Verwalters Weiland in Coprieben, 1796 bei der Tochter des Niederinilllers
Rasch in Coprieben, 1798, den 4. Februar bei der Tochter seines Bedienten,
1800, den 16. Februar bei dem Sohn des Verwalters Jacob Troje in Parchlin,
1800, den IS. Juli bei der Tochter des Verwalters Johann David Stern in
Grünhof, 1801, den 10. Hai bei einem Kinde des Verwalters Kath in Patzig,
1802, den 31. Januar bei einem Kinde des Verwalters Troje in Parchlin,
1804, den 27. Hai bei einem Kinde des Verwalters Weiland in Coprieben,
1804 bei der Tochter des Küsters Wegner in Coprieben, 1805, den 24. Februar
bei der Tochter des Hüllers Baasch in Coprieben n. s. w. — Als 1801 der
Vater und aneb Beine Bruder, diese bereits sehr jung gestorben waren, fiel der
ganze Besitz des ersteren an ihn, der noch recht beträchtlich war, nachdem
auch Gr. und KL Tannen, ein Theil Coprieben, Patzig und Lnknitz b
von N. 265 und 267, 1771 etc. relnirt worden waren. — Den 12. November
1811 tritt ein Arbeitsmann Gotthilf Haske für eine Einliegerwittwe Eafemann,
deren Tochter er geehelicht haben will, auf und beansprucht klagend: 1. Ver-
gütignng der Hiethe für einen Käthen in Patzig and der Natnraldienste in
Folge des neuen Gesetzes. — 2. will er den Besitz des Kathens ungestört
haben. — 8 v. Glasenapp aolle für fehlende Scheune zahlen, oder solche
aufbauen, um so mehr, als von seinem herrschaftlichen Hofe das Feuer aus-
gekommen. — 4. Kosten für Instandsetzung eines Stalles etc. zu entrichten.
- Er wiederholt Beine Klage 1812, den 8. Februar, Patzig, in welcher der
Bruder der Wittwe Hafemann, ein pp. Fritz, hinzutritt, an Se. Majestät:
Ilafemann, Gatte der Wittwe, Schwager des Fritz und Schwiegervater des pp.
Haske habe in Patzig mit Hilfe der Herrschaft zu Klotzen einen Käthen und
eine Scheune gebaut, wobei ihm anch Land angewiesen, das er für Natural-
dienst nnd Zins genutzt habe. Dieser sogenannte Fritzenkathen nebst Scheune
seien ihm gegen Vergütignng des Holzes und Strohes an die Herrschaft, über*
lassen worden, doch sei von dem Lande nichts festgestellt worden. — Die Sache lag
folgendermaassen : 1802 bewohnte die Hafemann als Wittwe nebst ihrem Bruder
Peter Fritz den Käthen, der bald darauf bei Gelegenheit des Brandes des
herrschaftlichen Brauhauses anch nebst Seheune niedergebrannt ist. Am
19. November desselben Jahres (1802?) hatte die Herrschaft den Käthen,
jedoch ohne die Scheune, wieder aufgebaut, weil die Einwohner des Kathens
kein Land hatten, und wurde der Käthen wieder miethsweise (der Wittwe)
überlassen, unter ausdrücklicher Erklärung, dass sie kein Besitzrecht daran
hätte. — Dennoch verlangten der pp. Haske und Consorten nach dem neuen
Gesetz (von 1808) die Gewährung der obigen Punkte. Kläger wurde von Berlin
aus den 21. Harz 1812 und zum zweiten male den 29. August 1812 abgewiesen.
Besitz: Klotzen mit Zeblin, incl. des v. Woldeschen Antheils,
Neuhof, Fredehof, Kappe etc. erhielt er vom Vater. Coprieben, das
Schlossgnt, wo am See die TJeberbleibsel der Barg noch standen, wozu
Parchlin gehörte, ferner Grünhof (früher Kulenhof) and Joachimsthal,
alles Feldguter von Coprieben, anch Coprieben das 2. Gut im Dorfs oder
b hatte der Vater besessen und ist er in der Vasallen -Tabelle 1804,
sowie auch 1805 noch auf Lnknitz b aufgeführt, während diese letzteren,
Coprieben a and b, Patzig nnd Lnknitz auch von seinen Bärwalder Vettern,
N. 265 nnd 2(17 vor 1815, sowie Gross- und Kl. Tarmen mit Pertinentien
bereits 1771 reluirt waren; denn 1815 ist Friedrich v. Gl. 292, Lieutenant,
Besitzer von Coprieben a, b nnd von Patzig. Klotzen kam nach seinem
Tode 1813 an N. 253 nnd an 256, nach des ersteren Tode ganz an letztern,
der 1815 auch schon als Patron von Klotzen fungirte.
cC, Google
252. Sleglsmund, Ludwig, 8. v. 212; geb. 1764, den 28. December, gest.
1768, den 13. Februar.
253. Heinrich Caspar Otto, Otto Heinrich, auch Caspar Otto ge-
nannt, 1. S. v. 213; geb. 1757, den 9. Dezember, gest. 18)6, den 4. Januar
zu Klotzen, als Oberstwachtmeister, zu Balfanz beigesetzt Er ist sehr
viel kränklich gewesen, 14 Jahre bettlägerig in Folge einer Erkältung.
18 Jahre alt kam er den 18. Mai 1772 aas dem Stolper Kadetten-Corps, in
welches er den 22. Juli 1769 eingetreten, in das Berliner, wo er 5 Jahre und
9 Monate blieb, dann den 25. Februar 1778 bei v. Bandemar in Berlin ein-
getreten ist; 1780 Fähnrich bei v. Billerbeck in Bügenwalde, wurde er den
1. März 1783 Secon de -Lieutenant. 1806 war er im Regiment Jnng Larisch,
3. Bataillon, Hauptmann zu Inowrazlaw, später auf Werbung in Speyer kon-
mandirt, lebte er zuletzt als Major a. D. zu Klotzen. Er hatte den Bairischen
Erbfolgekrieg und den Krieg von 1806/7 mitgemacht — 1780, den 27. Juli,
bittet er, als Fähnrich bei v. Billerbeck, von Engenwalde aus, Se. Majestät:
dass das einzige Gut seines Vaters, Knssow, durch den schwebendes Procaw
nicht ans dem Besitz desselben kommen möge. (Dies schien der Sinn des
schwer zn verstehenden Anliegens zu Bein.) — 1785, den 14. Jnli, Coslin,
bittet Heinrich Otto v. Gl, Lieutenant im (2.) v. Billerb eck' sehen Regiment,
im Namen seiner 3 Brüder, Se. Majestät: dass nicht Gläubiger auf die für
ihren alten Vater und in 2. Linie für sie allerhöchst bewilligte Gnadenpension
von 72 Thl. jährlich, als Beschlag darauf legend, vom Hofgericht angenommen
werden möchten; auch diejenigen nicht, welche in dem 14 Jahre gewahrten
Concurs ausgefallen sind. Die Bittschrift geht unter dem 1. Aogust 1785 an
das Hofgericht und erfolgt dann an den Lieutenant v. Glasenapp zur Be-
ruhigung unter dem 5. September 1785 von Berlin in Folge des Berichts von
dem Hofgericht zu Cöslin, d. d. 17. August 1785: dass der Concurs zwar längst
völlig) geendet und nur ein Pommereningk gegen den jetzt in Bärwalde wohnenden
Vater geklagt habe; derselbe habe früher bei diesem gedient und 8 Tbl
18 Gr. rückständigen Lohn gefordert, wobei er angegeben, dass der Vater
eine Erbschaft gemacht habe, was aber insofern nicht wahr sei, als der Frau
v. Glasenapp eine Erbschaft zugefallen und diese nicht die Schulden des
Gatten zu bezahlen nöthig habe. Das Hofgericht sei der Meinung, dass von
den 72 Thl. keine Schulden zu bezahlen seien.
Besitz: Klotzen- An theil.
Gem.: ?.
Sohn: ?.
254. Joseph Alexander Bogislaf. 2. S. v. 213. Geb. d. 11. December
1759, gest. den 12. November 1701.
255. Otto Georg Daniel. 8. S. v. 213. Geb. den 21. Juli 1761, gest.
den 17. September 1765.
256. 'Christoph Franz Philipp Julius. 4. 3. v. 218. Geb. den 1. Jnli
1763 zu Valm, gest den 17. Februar L835 zu Wurchow, daselbst auch beige-
setzt Major a. D. Den 28. October 1774, 12 Jahre alt, aus Wurchow in
das Kadetten corps zu Berlin gekommen, dort 6 Jahre und 5 Monate verblieben,
kam er am 14. März 1781 in das 2. Bataillon Garde (Regiment Garde, No. 15)
in Potsdam, wurde den 18. Juni 1785 Fähnrich, am 14. April 1788 Seconde-
Lieutenant, im December 1793 Premier- Lieutenant, den 27. August 1805
jüngster Capitain und Chef der 2. Compagnie, mit welcher er, 4 Offiziere,
10 Unteroffiziere, 122 Grenadiere stark, 1800 in den Krieg rückte, bei Auer-
städt, den 14. October mitfocht und verwundet wurde. Bei Auflösung des
Regiments 1806 war er noch jüngster Capitain und Compagnie-Chef und dann wohl
einige Zeit ausser Dienst, denn in Königsberg 1807 stand er nicht bei dem
1. Garde -Regiment zu Fuss, es sei, dass er gleich dem 2. Infanterie-Regiment
zugetheilt worden, wo er ja bis 1810 gestanden and als Major mit Pension den
Abschied erhalten hat. Er lebte dann auf Klotzen, welches er, nachdem
aby Google
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N. 25.1 1813 gestorben, es an N. 253 gefallen, der auch 1816 schon starb,
erbte und bis ihm Wnrchow 1819 zufiel, als Major a. D. auch dort wohnte.
— 1786, den 9. August, Potsdam, schrieb er als Fähnrich im Regiment Garde
im Namen seiner andern 3 Bruder, N. 258, 257 und 258 an Se. Majestät: dass
seiner Mutter die erledigte Pension von der verstorbenen Frau v. Waldow ans
der General-Domänen-Kasse gewährt werden möge. — 1805, den 22. Octuber,
Stettin, bittet der Capitain vom Regiment Leibgarde zn Potsdam, Christoph
Franz Philipp Julius v. OL, am Eintragung in das Lehnssuccessions-Be-
guter und ihm einen Recognitionsschein zn ertheilen; seine Profession ist
folgendennaassen aufgenommen: Sohn von Bogislaf Wedig nnd Enkel von
Heinrich Christoph v. Gl., profitirt das Lehnsrecht auf: 1. Klotzen, Zeblin,
Fredehof, so Erdmann Wilhelm v. Gl. besitzet; 2. Antheil Lnknitz c, so der-
selbe besitzet, mit dem Bemerken, dass sein Vater Bogislaf Wedig v. Gl.
dies Gutsantheil seinem Brnder Otto Heinrich nach Contract vom 24. April
1767 wiederkäuflich verkauft habe, ihm ans solchem Contract anch ein Bück-
kaofsrecht an selbigem znstehe; 8. die Guter Balfanz nebst Casimirshof,
ZBlkenhagen, GrUnwald nebst Neuhütten, Steinburg, Althatten and Zechendorf c,
so Georg Wedig v. Gl. (260) besitzet; 4. Gramenz a nnd b, Schofhütten,
Bernsdorf, Anth. in Flakenheide, Zachen b and c, so der Heinrich v. Gl. (261)
in Besitz hat; 5. Storkow a nnd Wnrchow b des Hauptmanns Adam Wilhelm
v. Gl. (242); 6. Zettun nebst Pertineutien in Bozog, so Joachim Caspar v. Gl.
(221) besitzet; 7. Jtiärw aide -Freiheit, b, Bärwalde c, Orabunz, Rothfliess, Lnk-
nitz a, Gr. nnd Kl. Tannen, Priebkow, Coprieben a nebst dazu gehörigen An-
tbeilen in Patzig, Patzig a, so die Sühne des verstorbenen Oberstlieutenant
Johann Franz Georg v. Ol. (265) besitzen; 8. Zechendorf a, Kussow a nnd
Wruckhiitten. so der Hauptmann Franz Heinrich v. Kleist besitzet; 10. den
v. Glasenapp 'scheu Antheil FBhrde, so der General-Major v. Lettow besitzet;
11. Gnt Kl Knick nebst Sonntag, so der Georg Friedrich Heinrich v. Zastrow
besitzet; 12. das dem Jastizcommissarius Listich gehörige Gut Schwnrck; 13.
Klingbeck, so der Kursächsiache Major Leopold v. Kleist besitzt. An den
Gütern Manow, Rossnow, .Grünhof b, Zewelin nnd Seidel, welche die Fr an
v. Glasenapp geb. v. Wedeil (s. N. 262) besitzt, steht dem Profikanten kein
Lehm-echt zu, da er 1800, den 22. Mai nnd 1804, den 16. April, allen Lentis-
rechten an diesen Gütern entsagte. Wenn noch Lehnsrecht auf einem Antheil
Polzin, Moker nebst Antheil Stegliu, Gr. Wardin, Altenwalde nebst Zacherin
nnd Pommerschhof, auf Oerbin existire, behalte er sich seine Rechte darauf
ebenfalls vor. Lehnbriefe sind präsentirt vom 24. März 160), 6. Hai 1608,
28. September 1618, 16. December 1665 und 15. October 1712, auch vom
11. April 1683, 6. März 1686, 30. Dezember 1699, 3. October 1714. — Er
war noch uuverheirathet; sein Vater Bogislaf hatte J766 seine Lehnsrechte
verfolgt und Investitur erhalten. Den 18. November 1805 Dekret, dass der
Becognitionsschein ihm, dem Profikanten, ausgestellt worden. (Lehnskanzlei.)
— Berlin, den 13. December 1809, Kochstr. 57, der Capitain v. Glasenapp
im. 1. Pommerschen Infanterie -Regiment schreibt an den Grosskanzler nnd
Justiz mini st er und bittet: dass er, da seine Frau geb. Wilhelmine Christiane
v. Ditkmar, geb. den 8. Juli 1784, seit dem 8. Juli 1808 majorenn sei, das
Pupilleo-Collegium veranlassen wolle, dass die völlige Auseinandersetzung der
Di th mar 'sehen Kinder erfolge, zumal sie zu ihrer Ausstattung 1000 Thl. hat
aufnehmen müssen nnd im Februar des nächsten Jahres selbige wieder abgeben
müsse. — Das Kurmärkische Pupillen- Collegiam berichtet den 2. Januar 1810,
Berlin, dass ihr Vermögen bestehe:
a) von einem Activum von 10000 Ethl. Hof-
städtschem Vermögen, welches auf einem
Bittergut in Westpreussen stehe, und zwar 2 725 Thl. 8 Gr. 9 Pf.
b) ans einem Antheil von dem v. Swinarski-
schen Activum, das Geld sei auf Gutern im
Herzogthnm Warschau ....... 980 „ — „ — „
aby Google
c) ans einem Antheil in westpreossisch. Pfand-
briefen von 1 590 TU. — Gr. — Pf.
d) einem Antheil an dem BanchetBchen Aetivum
anf einem Gut in der Kurmark; die Zinsen
aber rückständig and das Gut in der 4. Hand 1 680 „ — „ — „
Summa ö 925 Tbl. 8 Gr. 9 Pf.
(Geh. St-Arcb.) — 1815, den 9. April, wo er bereits als Patron von Klotzen
fungirte, war der Major Christoph Franz Julius v. Gl. bei dem Sohn dos
Verwalters in Klotzen Taufzeuge. — Kr erbte 1819 von N. 242 für seine
Kinder das Aliodium Wnrcbow a, dann 1821 anch das Lehn Wnrcbow b,
welches N. 243 übernommen, der schon 1821 starb und nun dies anch an
Christoph Franz Philipp v. Gl. fiel. — lieber Wnrcbow b and Storkow a
fand er sich mit seinem Bruder N. 257 1822 dahin ab, dass er die Güter
übernahm, demselben 5000 Thl. und eine Leibrente von 250 Tbl jahrlich gab.
— Bei dem im Angnst 1810 stattgehabten Brande der Kirche and Pfarre in
Wnrchow sind anch die schönen broncenen Kirchenglocken zerschmolzen nnd
konnten in der schweren Zeit nnd nachdem die Kirche, Pfarre etc. aufzubauen
viel gekostet hatten, nicht ersetzt werden. Anf Bitte des Majors v. Glasenapp,
der sich, wie alle v. Glasenappe, für die Kirche lebhaft interessirte, sind dann
von 8r. Majestät König Friedrich Wilhelm III. von Verona aus, wo der König
zum Congress anwesend, der Kirche zu Wnrchow drei eiserne Glocken ge-
schenkt worden, die za gross nnd zu schwer für den Kirchthnrm waren and
dessb&lb ein eigener eiserner Glockenstahl erbaut werden mnsste. Zu dem
ersteren Zwecke erging ans Verona den 17. October 1822 an den Berglianpt-
mann Gerhard zu Berlin Königlicher Befehl, dass für den Major v. Glasen&pp
anf Wnrchow das für die Kirche erforderliche Geläute von Gusseisen anf
Königliche Kosten angefertigt nnd per Wassertransport, so weit es gehe, ver-
anlasst werde; die Grösse der Glocken würde v. Glasenapp bestimmen; die
Kosten der Graf v. Lottam aas dem Extra-Ordinarinm bestreiten. Am 17. Oc-
tober 1822 erhielt der Major v. Glasenapp auch Nachricht von dieser Ent-
scheidung. — 1819 hatte Christoph Franz Philipp v. GL Wnrchow,
worauf er bis zu seinem Tode 1835 sass, übernommen; es war nach dem Kriege
schlechte Zeit, die Pächter liefen fort und Geld war sehr knapp, so dass er
nicht noch andere Familien guter, die in Concors, wie die Gramenzer, Balfanzer,
auch die Hanower vor AUofldicirnng, wo er freilich seinen Leims -Ansprüchen
daran entsagt hatte, nach lebhafter Neigung hätte acquiriren, eveut. für den
Lehnschilling übernehmen können; anch hatte er nunmehr freilich einen be-
deutenden Gntercomplex nnd daran vollauf für seinen Wirkungskreis, zumal ja
ausser Dallentin noch aus dem Gramenzer Concors e Bernsdorf hinzugekommen war.
Besitz: Wnrchow a nnd b besass er ganz, erdteres erbte er von N. 242,
letzteres fiel ihm 1821 ebenfalls zn, nachdem er erst mit seinem Bruder Carl
Angnst Ludwig 257 nnd andern Beteiligten am 6., 18. nnd 14. November
1821 einen Vertrag abgeschlossen hatte. Das alt« Schloss, welches zn a ge-
hört und anf dem hohen Seeufer, vor dem alten Lustgarten (s. N. 121) ge-
legen, war schon der Zeit verfallen nnd wohnte er in dem jetzigen, zu
Wnrchow b früher gehörten, herrschaftlichen Hanse. Bernsdorf ans dem
Gramenzer Conourse an ihn gekommen. Storkow a und b von N. 342, so
wie Dallentin, welches er special! für seine Kinder verwaltete. Klotzen
nebst Pen., wo er bis 1821 wohnte. Dieser Besitz kam nach seinem Tode,
nachdem seine Gemahlin die Guter nnd Gelder bis 1842 vortrefflich verwaltet
hatte, an seine Söhne N. 281 nnd 282.
Gem.: 'Wilhelmine (Minette) Caroline Christiane v. Dithmar,
geb. den 8. Juli 1784; i. V.: v. Dithmar, General-Major (?) der Artillerie.
Hochzeit 1809 in Berlin. 1817, den 9. Februar, war sie Taufzeuge bei der
Tochter des alten Verwalters in Klotzen, 1822 bei N. 340 in Coprieben. Sie
starb den 28. Oetober 1864 nnd wurde in Wnrchow beigesetzt.
aby Google
— 351 —
Söhne: 280, 281.
TOchter: 1. »Hulda Leopoldine, geb. den 16. Juni 1810 in Berlin,
Hochzeit den 3. Mai 1826 mit Johann Georg Leopold y. Versen, der im
2. Kürassier-Regiment zuletzt als Bittmeister stand, als Major a. D. auf Klaus-
dorf bei Dt. Grone, dann anf Katz bei Danzig, zuletzt auf Mittel- Gerlachshain
hei Lauban wohnte und 1868, den 1. November, starb; sie starb im September
1844 — 2. *Blanka Franziska, geb. den 7. Juli 1812, Hochzeit den
28. Januar 1830 mit Johann Lebrecht Carl v. Jöden-Koniepolski anf
Grnmsdorf; sie lebte 1897 in Berlin. — 8. Wilhelmine *Uaria, geb. den
14. Januar 1816 zn Klotzen, Hochzeit den 3. Mai 1834 mit August Carl
Valentin v. Hassow-Schwessin, Falkenhagen, Beinield, Lieutenant a. D.
und Kammerherr, geb. den 10. Hai 1709 zn Berlin, der auch spater anf
Buschkan, Felonken bei Danzig, Mimonan bei Sorau, Ober- Wilcza bei Gleiwitz,
in Berlin und zuletzt in Eberswalde wohnte, wo er den 25. December 1882
verstorben ist; s. V.: der Oberhofm arschall Valentin v. Massow, Oberstlieutenant
des Regts. Gensd'armen, spater a. D. auf Steinhöfel, geb. den 19. Harz 1752
zu Minden, gest. den 20. August 1817 zu Steinhöfel; s. M.: Gräfin N. N. von
Blnraenthal, geb. den 25. August 1766 zn Berlin, gest. den 8. Juni 1885 zu
Steinhöfel, Tochter des Etatsministers Grafen r. Blnmenthal. Maria starb den
6. Juni 1873. — 4. 'Louise Caroline, geb. den 2. September 1817 zn
Klotzen, Hochzeit den 8. Juli 1842 mit Oskar v. Zeschwitz, Oberst in
österreichischen Diensten, geb. 1817, s. V.: N. N. v. Zeschwitz, General-
Lieutenant und Gouverneur vom Königstein, sachsischer Kriegs min ister etc. —
Zeuge bei ihrer Tanfe unter Andern: Hauptmann Johann Ludwig v. GL 291.
Sie, Louise, lebte in Dresden und ist den 24. Juni 1892 in Hubertusbnrg gestorben.
257. «Carl Ludwig August. 5. S. v. 218. Geb. den 4. Juli 1770, gest.
den 15. April 1888 zu Drewen bei Kyritz als Oberstlientenant a. D. Er
trat 1784 in die preussische Armee, in das alte 2. Kürassier-Regiment v. d.
Marwitz, später nach 1791, v. Malschitzki, 1806 Rgt. v. Beeren genannt, ein,
welches in Kyritz und umliegenden Städten in Garnison stand, auch „gelbe
Reuter" genannt wurde; 1789, den 27. August, wurde er Cornet und hat mit
dem Regiment, welches im Bayrischen Erbfolgekriege von 1787 bis 1789 unter
dem Oberbefehl des Prinzen Heinrich stand, auch die betreffenden Operationen
mitgemacht. Den 15. März 1794 wurde er Seconde-Lieutenant, den 7. März
1801 Premier-Lieutenant, den 13. August 1805 Stabsrittmeister, den 19. Oc-
tober 1805 Rittmeister und Compagnie-Chef im Regiment, das seit etwa 1791
also den Namen v. Malschitzki führte. — Nachdem das Regiment am 4. De-
cember 1805 mobil gemacht war, musste es nach Sachsen rücken, woselbst
Freussen der bewaffneten Neutralität wegen grössere Trnpponmassen concen-
triren musste; von hier wurde am 4. Februar 1806 in die Garnison gerockt.
Am 15. April musste es in Verbindung mit dem Infanterie-Regiment von
Tsehammer und dessen vier ftegimentsgeschtttzen (s. N. 265 und 267) das von
den Schweden occupirto Herzogthum Lauenburg nicht ohne Gefecht (Gadebusch)
besetzen, zu welchem Zweck erst auf Mecklenburg marschirt wurde, um ihnen
den Backen zu bedrohen; die Schweden gingen aber nach Hannover, welches sie
auch bald räumten. Von hier aus rückte das Regiment den 15. September
1806 wieder nach Sachsen, den 10. October bei Erfurt stehend, den 18. nach
Auerstädt, wo es bei der Schlacht am 14-, in der Kavallerie-Reserve befindlich,
nicht zum Gefecht kam und auch wohl spater, in der nächstfolgenden Zeit, nicht ge-
kommen ist. Hit Eröffnung des Feldzngs gegen die Franzosen, mit dem Vor-
rücken auf Sachsen und den Aufstellungen dort, hatte Rittmeister Carl
Ludwig v. Gl. die Depot- Es cadron des Regiments, gewiss traurigen Herzens,
übernehmen müssen; dennoch zn seinem Glück und Ruhm, was selten in der
Kriegsgeschichte vorgekommen ist. — Die Escadrou war 1806 nur stark:
100 Gemeine, darunter 80 Rekruten und nur 70 Pferde, fast alle roh, mit
12 unter officieren und einigen Offlcieren, von denen diejenigen, welche 1807
aby Google
— 352 -
noch dabei standen, hier spater genannt werden. — Mit dienern Pnlk brach
der Rittmeister v. Glasenapp am 20. October 1806, als ot bei dem vehementen
Vordringen der Franzosen die Gefahr und die Situation richtig erkannte, von
Kyritz auf, nahm möglichst alle Montirungs-, Armatur- und Ausrüstungsstück©
mit sich, empfing sämmtliche Kassen der Städte etc. anf dem Marsche und
dirigirte sich nach der Oder. In Ringenwalde übergab ihm der RoBsaret
Ammon die Neustädter Gesttttskasse und 40 der besten Pferde, gewiss für ihn
und für die Reiter eine herrliche TJebergabe. Die Ansrüstungstücke etc.
wurden nach Stettin gebracht, wo sie über Schweden nach Memel gelangten.
Die Oder wurde bei Schwedt, die Weichsel bei Graudenz passirt und wurden
hier die Kassen etc. abgegeben. Am 28. November war die Schwadron, die
darch den Marsch und event. auch trotz des Marsches immer besser fonmrt
wurde, in Tilsit; am 14. December ging dieselbe über die Memel mit dem
Befehl, in Memel zu bleiben, um dort den Königlichen Schatz und die Effecten
zu bewachen, woselbst sie am 19. December 1806 eintraf. Am 8. Januar 1807
stellte Rittmeister Carl v. Glasenapp Sr. Majestät dem Könige eine bedeutend
verstärkte, wohlorganieirte und ausgerüstete Escadron vor, erhielt die Aller-
höchste Anerkennung in gnädigster Weise und wurde an demselben Tage zum
Major befördert. Die Patentirung konnte erst am 3. August 1807 erfolgen.
Die Officiere der Escadron, Premier-Lieutenant v. Winterfeld, Seconde-LieutenanU
v. Alwensleben, v. Meerheimb, Cornet V. Meyerringk, wurden belobt, <üe
Standartenjunker v. Dannenberg und v. Reitzenstein zu Cornets ernannt Die
Schwadron musste den Dienst bei Sr. Majestät übernehmen. Nachdem der
Major Carl v. Gl. mit seiner Escadron auch bei der Sehlacht bei Friedland
mitgefochten hatte, der Feind jedoch Königsberg hatte besetzen können, musste
die Schwadron mit dem Geheimen Archiv, dem Schatz und anderen Kostbar-
keiten nach Riga marschireu, wo sie bis zum Tilsiter Frieden blieb, dann
über Memel zurückkehrte und in der Gebend von Tilsit an der Russ und Gilge
Kantonnements bezog, demnächst in Labiau Standquartier beziehen mnaB**i
nachdem die Schwadron in Memel vom König und vom Kaiser Alexander be-
sichtigt, belobt und reichlich beschenkt worden war. — Da das alte Kürassier-
Regiment N. 2 dnrch die Capitulation bei Erfurt vom 16. October 1806 mit
3 Escadrons und bei Ratkau mit den beiden letzten Escadrons aufgehört hatte
zu existiren, so aliess bei Neuformirung der Kavallerie Major Carl v. Gl. im
November 1807 mit seiner Escadron zu der aus Depötresten und Ranzionirten
der ehemaligen Kürassier-Regimenter No. 2, 3, 6, 7, 10 und 11 gebildeten
Märkischen Kürassier-Brigade, welche 1808 den Namen Brandenburgs ches
Kürassier-Regiment und heute noch als Brandenburg! sches Kürassier-Regiment
(Kaiser Nicolans v. Russland) No. 6 besteht. — 18u9 wurden die Majors von
Trotha und v. Glasenapp von der Weichsel aus nach der Mark entsandt, um
die auf dem rechten Eibufer gelegenen Kantons der alten Regimenter zu be-
reisen und die ansehnlichsten grossen und jüngsten Leute für die Completürung
auszumustern, die den Regimentern Mitte März zugetheilt wnrden. — 1811
stand das Regiment bei Potsdam, Bornstedt etc. in Kantonnements, ging dann
nach Fflrstenwalde, Beeskow, Storkow etc. vom 1. bis 19. Juli, wo es dann in
Berlin am 22. Juli einrückte und die Kaserne am Halleschen Thore bezog.
Der Major v. Glasenapp führte das Regiment, während der Oberstlieutenant
v. Bismarck als augenleidend sich in Karlsbad befand. Hier fanden zwischen
der Berliner und Potsdamer Garnison Manöver statt — Carl v. Gl. blieb in
diesem Regiment bis Februar 1818 als Major und Escadrons chef, wo er
dann als Oberstlieutenant mit Wartegeld dimittirt, als Postmeister in
Züllichau versorgt wurde, nachdem er 30 Jahre gedient, sich rühmlichst
hervorgethan hatte. 1816 nahm er anch aus der Stellung als Postmeister Beinen
Abschied und wohnte auf seinem Gute Drewen bei Kyritz, welches er gekauft
hatte, 1828 darauf sass und dort auch den 16. April 1888 verstorben ist —
1786, den 9. August, betheiligt er sich bei der durch Bruder N. 256 Sr. Ma-
aby Google
— 358 —
jeatät Torgetragenen Bitte am die erledigte Pension der Frau Major v. Waldow
für seine Mnttor. — 1822, den 20. Jnni, 30. October nnd 11. November, ver-
gleicht er sich mit seinem Bruder N. 256, welcher die Güter Wnrchow b nnd
Storkow a (Lehn) übernahm, dahin, dass dieser ihm 5000 Tbl. auszahlte nnd
ihm eine Leibrente von 250 Thl. zusicherte. — 1830, den 8. Harz, Drewen
bei Kyrits, bittet Oberstlieatenant Carl v. Gl. Se. Majestät um ein Darleben
auf sein Gut Drewen und thftte er es wegen seines unglücklichen blödsinnigen
Bruders (N. 268), Lieutenant, im vormaligen Begiment v. Thiele, der im Jahre
1794 in Polen erkrankt, seinen Verstand verloren babe und der Pflege auf dem
Lande bedürfe, wesghalb er ein Gnt habe kaufen müssen; auch habe er dem
Stadtkommandanten von Kyritz, General v. Crewitz, sich verpflichtet, ihn in
seinem hohen Alter zu unterstützen. Durch Cabinets-Ordre vom 19. März 1830
wird erwidert, dass sein Gesuch nm ein Darlehen nicht bewilligt werden könne;
spater hat er 5000 TM. bewilligt erhalten.
Besitz: Drewen in der Ostpriegnitz bei Kyritz, ein v. EUtzingsches
Gut, welches er gut gekauft hatte, wohl am 1622.
Gem. I: Amalie v. Bohr, geb. 1770, Hochzeit den 11. August 1799
in Penzlin; i. V.: N. N. v. Bohr auf Penzlin, Landrath.
Gem. II: Elwire v. Calbo a. d. H. Grabow, Hochzeit den 11. October
18B7 ; sie ist bald (183B) Wittwe geworden, soll 1840 in Hamburg gelebt haben.
Sohn?
268. Hans Joachim Christian Friedrich Gottlob. 6. S. v. 213. Geb. zu
Klotzen den 4. Februar 1772, in Wnrchow getauft Er stand den 24. Februar
1791 als Fähnrich beim Begiment v. Pfuhl, dann v. Thiele, nachdem er Leib-
page bei Ihrer Majestät der Königin Amalie, Gemahlin König Friedrichs des II.
and zwei Jahre Gefreiter- Corporal gewesen. In Warschau in Garnison, war
er 1794 als Lieutenant erkrankt, schwachsinnig geworden und bis an sein
Lebensende es geblieben; er lebt« 1805 in Klotzen, 1830 in Drewen bei seinem
Bruder. S. N. 257.
259. Paul Adam August 1. S. v. 216. Geb. den 1. August 1763, gest.
den 3. Janaar 1765 zu Balfanz. Bei seiner jTaufe ereignete sich, dass der
Pastor Gensiohen in Ohnmacht fiel nnd zwar in Folge Übermässigen Genusses;
er war betr (Hohenstein.)
260. «Georg Wedig. 2. 8. v. 216. Balfanz; geb. den 28. April 1769,
geet den 18. December 1810 zn Balfanz, dort anch beigesetzt. Vas.-Tab. 1801:
Georg, Lieutenant a. D. (Balfanz nebst Vorwerk Casimirshof, Grünwald, Stein-
barg, Zechendorf, Zttlkenbagen). — Er trat 1787 in das Dragoner Regiment
v. Götzen No. 4, jetzt Neamärkisches No. 8 and erhielt 1795 auf sein An-
suchen als Lieutenant den Abschied aus dem damals genannten Dragoner-
Regiment v. Katte. — 1782, den 1. Juli, Johann her- Ritter, Expectanz auf
Lagow (s. Ahnentafel hier). — Während seiner und der Geschwister Un-
mündigkeit war P. H. v. Zastrow 1781 auf Aru hausen ihr Vormund und ward
1782 die vorläufige Erbtheilnng vorgenommen, so wie anch mehrere Processe
seitens des Vormundes durchgeführt werden mussten, z. B. 1785 die Klage des
Vaters, s. N. 216, gegen v. Gerlach- Parsow, den qu. Contract nnd das Gut
Parsow, welches zu einem Brautschatz schon früher bestimmt gewesen, heraus-
zugeben (s. N. 216, d. d. 1788, 1785 nnd 1787). —
In Nachfolgendem wird wieder der Beweis von dem unbeschränkten
Grundbesitz des Geschlechts anch hier von Urzeiten her geliefert, and wie
selbst ein Herzog Johann Friedrich mit Handhabung des Lehnswesens und An-
dere Fiasco machen, indem sie versuchen, alte Stamm-Allodial-Besitzongen der
v. Glasenappe sich unberechtigt (als Lehne?) anzueignen. Man vermied
politischer weise gern, anch in den gerichtlichen Verhandlungen, die Bezeichnung
Stamm- oder Allodial-Gut, und sprach gern von Lehnen, die sie nicht waren.
— Wie ja nach alten Urkunden bereits angeführt and nach neueren Nach-
richten (v. Ledebor, v. Plotho etc.) feststeht, gehörte in frühesten Zeiten, vor
abV Google
— 854 —
1800, auch das ganze fürstliche Amt Neu-Stettin, so wie fast voll and ganz der
jetzige Neu-Stettiner Kreis ausser anderen grösseren Gebieten, den v. Olase-
napp. — 1590. Joachim v. Ol. 51, Gramenz, mit Einverständniss seiner beiden
Brüder Gurt 52 und Michel Magnus 58, auch auf Gramenz, von denen Gurt,
etwa von 1570 bis 1630 lebend, bei der Erbschaft seiner Hntterschwester
(s. N. 28) amtlich auf Steinburg und mit N. 53 im Besitz von Grfinwald
speciell angegeben sind, denen ihre Nachkommen (s. N. 76, 102, 122, 145, 168 etc.)
folgten, welche die Güter vor steuerten, Lehnpferde später davon gestellten etc.,
auch Michel Ernst v. Gl. 76 am 4. Octobcr 1685 ab) auf Steinburg erbsessen,
das Testament der Herzogin Hedwig mit vollzogen hat, hatte mit Einver-
ständniss des Vetters Lorenz v. Ol. 54 auf Lttbgust, dem Herzoge Johann
Friedrich etliche Bauerhöfe und Fachte ans dem Dürfe Pumlow bei Belgard,
das zn dem alten v. Olasenapp -Besitz nin Bulgrin, nie Kösternitz, Silesen und
andere gehörte, für 750 Old. verkauft und waren dem Wilhelm v. Kleist,
welchem der Herzog Bich verpflichtet glanbte, zn Lehne gegeben. (Pomm.
St. -Aren.) Die Herren v. Kleist waren ja anerkannt recht sehr ergebene
Beamte der Herzoge nnd Mancher persona grata, auch strebsam nnd erwerbs-
thatig, wie hier, sie charaktrisirend, schon öfter erwähnt worden ist. Die hier fol-
gende Angelegenheit glückte jedoch beiden Antragern nicht. (Siehe hier, früher
bei N. 80 schon.) Die v. Triddemer, auch Widdemer (Wedemeier?) genannt,
welche anf Crössin, auf herzoglichem Lehne gesessen, auch auf den Feldmarken
Grünwald nnd Steinburg, ob als Eigenthttmer, als Lehnlente der v. Olasenapp
oder als Verwalter oder Pächter (siehe auch v. Lohde, v. Kriegen, v. Bliesen,
v. Manow etc.) gewohnt haben, waren nnu 1570 ausgestorben nnd flags hatte
der Herzog Jobann Friedrich, vielleicht nicht genau unterrichtet, sich verleiten
lassen, seinem Stallmeister Tessen v. Kleist zn Damen nnd Hauptmann auf dem
Amt Nen-Stettin nnd Belgard am .8. April 1758 eine Anwartschaft auf die
Güter der v. Triddemer, namentlich anf die Feldmarken Grüuwald nnd Stein-
bnrg zu geben.
Im Auszuge: 1573, den 28. April, Alt-Stettin. Herzog Johann Friedrich
belehnt seinen Hauptmann zn Nen-Stetlin, Tessen v. Kleist zn Damen, mit des
erledigten Feldmarken Grünwalde und Steinbnrg (wo um die Zeit aber
Cnrt v. Olasenapp 52 als noch gesessen, ausserdem anf Gramenz angegeben
ist), die aber von den v. Olasenappen eingelöst werden müsBten. In
dieser Urkunde heiast es: „dem gemelten Tessen Kleist cediren etc. wir unsere
„Gerechtigkeiten an den Feldmarken Gronewoldt nnd Sieinberge, so nach
„Triddemers, weiland unseres Lehnsmannes zu Crössin Absterben an uns und
„das fürstliche Hans Stettin-Pommern gefallen, wie denn auch desselben Triddemers
„andere Lehng&ter, so wir auch in Besitz nnd Gebranch haben. Wie wir denn
„auch, dieselben Gerechtigkeiten obgemelten 2 Feldmarken dem pp. v. Kleist
„(nnd seinen Nachkommen) auftragen nnd verleihen, dass er anf seine Unkosten
„die beiden Feldmarken von den v. Olasenappen znr Oüte oder
„Becht fordern, Prozess an stellen nnd dergl. zn erhalten suchen
„könne etc." — Auf Grund dieser Anwartschaft oder Belehnung, wo dock
das Object, das Lehn und das Hecht fehlte, begann der Bittmeister Otto
Joachim Berndt v. Kleist Ende des 18. Jahrhunderts einen Process, vt
Grünwald nnd Steinburg für sich zu erstreiten, wurde aber durch drei
Urtheile, vom 27. Februar und 13. September 1786 nnd vom 27. Juni 1787
ganzlich abgewiesen, worin es (s. weiter) hiess, dass die v. Olasenapp in
stetigem Besitz seit 200 Jahren gewesen (wohl langer, doch schon vor Ein-
führung der Lehne) etc. nnd sie den zeitigen Besitzern, den minorennen Brüdern
Georg Wedig and Heinrich Friedrich v. OL verblieben. — Die fürstliche
Versprechung der Anwartschaft anf diese „Feldmarken" hatte denn nach Tessen
v. Kleists Tode anch dessen Bruder Assmus v. Kleist, da ersterer keine SOhnt
hinterlassen, aufgenommen nnd nm Uebertragung resp. Bealisirnng gebeten.
Wie bei N. 30 schon angegeben, war 1570, den 5. Juni, ein ZeugenverhSr an-
DigitizGd by GOOgle
— 355 —
gesetzt, in welchem Peter Neffins ans Crössia, wo ja auch die v. Triddemer
gewohnt haben, aussagt: „die Triddemer waren arme Edel leute gewesen; die
„wüsten Feldmarken Orttnwald and Steinburg hatten ihnen zugehört (?); der
^Heinrich v. Triddemer wäre dann dem Feter Hogenhusen 600 Hark schuldig
„gewesen, wofür Peter 34, Paul 35, Georg- 32, Assmas 31, Otto 80 and
„Tonniges 33 v. Glasenapp Bürgschaft geleistet und nach Triddemerg Tode
„dessen Guter in Besitz genommen hatten." Wären die Güter nicht ursprüng-
lich t. Ol. Besitz gewesen, würden sie ja gegen 600 Hark Entgelt seitens des
Herzogs oder der v. Kleiste, anch durch Hogenhnsen, leicht aas denselben
hinaus zn prozessiren gewesen sein. — Vor seiner Klage hatte der Rittmeister
v. Kleist, vom Kürassier-Regiment Prinz von Württemberg zu Drambarg, sich
in die pommersche Lehnskanzlei gewendet und den 2. November 1783 fol-
gende Antwort erhalten; sie hebt, ohne frühere Besitzer, wie Otto 80, Gort 53
etc. auf Steinbarg and Grünwald zu nennen, an: Nach Gert Wedig v. Gl.s (168)
Tode sind die Güter auf den General-Feldmarschall Caspar Otto (122) v. Gl. ge-
kommen; dieser hat sie bei seinem Leben schon an seine drei nächsten Lehns-
folger, den Landratb Adam Casimir (158), Heinrich Christoph (161) und Paul
Wedig (164) v. Gl., Gebrüder, den 7. Jali 1742 cediret und relairet and so
lind sie endlich weiter bis auf die jetzigen Besitzer Georg Wedig and Hein-
rich Friedrich, Gebrüder v. Gl. vererbt worden. Sie stehen jetzt mit allen
Pertinentien, von denen man nicht sagen kann, dass sie ursprünglich dazu ge-
hört haben, an Werth zn 23,339 Tblr. 1 Gr. 3 Pf. In den alteren Lehnsacten
Snden sich keine Sparen (natürlich!), dass die v. Glasenapp sowohl, als die
v. Kleiste ihre Gerechtsame dnrch gewöhnliche Processionen conservirt haben.
Reinhold 102 and Joachim Reinhold v. Gl. 145, Gevettern, führten sie 1699
wortlich unter deren Gütern mit an, von denen sie Lehnpferde halten raussten.
— Daniel v. Kleist, Daniels Sohn auf Damen, hat bei der Huldigung 1665
wegen Grünwalde und Steinburg sich angegeben; die Lehnbriefe beider Familien
bo wenig nach 1578 als vorher enthalten die Namen dieser Feldmarken (bei
den v. Glasenapp sind die Güter meist nur gruppenweise in den wenigen Lehn-
briefen angegeben; es blieben ja anch mehrere als Allodium vorbehalten). —
So viel ist gewiss, and die vorbemerkte Cession (von dem Fürsten Johann
Friedrich) sagt es auch selbst schon, dass die Feldmarken Grünwalde und
Steinbarg eher in den Händen der v. Glasenappe gewesen, als die v. Kleiste
Anweisung erhalten haben. Das Landbuch vom Neu • Stettin'schen Kreise
(d. h. das wohl vom Amte geführte) scheint dem Geschlecht derer v. Kleist
wegen Grünwalde das Lehnrecht als anstreitig zuzueignen (wohl auf Grand des
Anwartschaftsbriefes?), füllt aber doch die grosse Lücke der Geschichte dieses
Gutes bis 1573, bis dahin, dass Gert Wedig v. Gl. Besitzer davon geworden,
garnicht ans, so dass man auch nicht sagen kann, wann und wie er es erhalten
habe (sie?). Ein Steinbnrg ist aber darin garniebt, wohl aber verschiedene
Grundstücke des Namens Steinberg bekannt, wovon aber keines ein v. Kleist-
sches, vielmehr v. Glasenapp- Lehne (?) sind. Von den Triddemer'schen
übrigen Gütern sind gar keine Nachrichten vorgekommen. — Euer Hochwohl-
geboren werden hieraus folgern können, ob and wie es möglich sei, diese
Grundstücke als v. Kleist'sche Lehne zn reloiren. Stettin, den 31, December
1783. Die Lehns -Kanzlei. —
Die Erkenntnisse vom 27. Februar und 18. September 1786 und vom
27. Juni 1787, dreier Instanzen in dem Prozesse des Rittmeisters Otto Joachim
Berndt v. Kleist wider die Gebrüder v. Glasenapp auf Balfanz und Gramenz
wegen Revocation der Güter Grünwald und Steinbnrg lauten: In Sachen des
Rittmeisters des Prinz Ludwig von WÜrttemberg'achen Kürassier- Regiments
Otto Joachim Berndt v. Kleist, Klagers an einem, wider den v. Zastrow zu
Amhansen, als Vormund der minorennen Georg Wedig und Heinrich Friedrich,
Gebrüder v. Gl-, Beklagten an dem andern Theil, erkennen Wir Friedrich von
Gottes Gnade« König von Prensaen etc. den verhandelten Acten gemäss für Recht:
aby Google
— See-
hase Kläger mit Beinen an die Güter Örttnewalde und Steinbarg
„nebst dazn gehörigen Buschgütern als v. Kleisten Lehne gemachten An-
sprach, wie hiermit geschieht, gänzlich abgewiesen, Beklagter Ton der
„desshalb angestellten Klage zn entbinden und Kläger demselben die Kosten
„dieses Prozesses nach vorgängiger Designation and Ermässigung zu er-
statten Bchuldig. Die Instructions- nnd Assistenz-Gebühren werden ab-
leiten des Klägers auf 20 Thlr. 2 Gr. nnd absehen des Beklagten auf
„10 Thlr. 14 Gr. und die Gebühren des beklagten Bevollmächtigten auf
„21 Thlr. 3 Gr. 6 Ff. festgesetzt.
V. E. W.
denn, wenngleich Kläger seinen Ansprach auf die Güter qu. auf einen alten
Lehnbrief des Herzogs Johann Friedrich vom 28. April 1673 nnd auch nach-
her sich darauf beziehende wiederholentliche Belohnungen gründet, auch nicht
ansgemittelt ist, pro jure in anno 1673 die v. Glasenappen die Feldmarken
Grünwalde und Steinbarg besessen haben (doch, s. N. 62 nnd 68, standen nicht
in den ersten Lehnbriefen), so stehet doch dem Anspruch des Klägers ent-
gegen: 1. dass ans dem bemerkten alten Lehnbrief nicht mit Gewissheit so
entnehmen ist, worin die Gerechtigkeit eigentlich bestanden habe, die
dem Herzog durch Absterben des Triddemers an den Feldmarken Grünwalde
and Steinburg eröffnet worden nnd womit er den Tessen y. Kleist and dessen
Erben anter der Einschränkung, dass er eich solche von den v. Glasenappen
durch Gfite oder FrozesB verschaffen solle, beliehen hat; nnd ebensowenig ver-
mag Kläger bestimmt anzugeben, ob diese verliehene Gerechtigkeit nnr auf
besondere Antheile oder auf de ganzen Güter Grünenwalde nnd Steinberg sich
erstrecket habe, oder dass die erwähnten „Feldmarken" schon damals von eben
dem Umfange gewesen, als beide Güter gegenwärtig ausmachen. Auf der-
gleichen unbestimmten Besprach einer un au s gern achten Gerechtigkeit kann na
so weniger mit Bestände Bücksicht genommen werden, als selbst Kläger erst
nach bereits angestellter Klage in termino Instractionis hat anerkennen müssen,
dass in Steinburg anch ein v. Lohden-Lehnsantheil befindlich, anf welches er
keinen Ansprach macht. (Die v. Lohde hatten an mehren zn Gramen« a ge-
bärenden Pertinentien einen Antheil, wohl als Lehn oder für Bewirthscnaftang
etc. von den v. Glasenapp.) 2. kann die blosse Bezeichnung im Landbnch,
dass Grünwalde ein v. Kleisten Lehn sei, dem Kläger kein Becht geben, noch
dem Beklagten sein Becht nehmen. Durch die nachherigen wiederholten Be-
lohnungen ist zwar nexas fendalis zwischen dem Dominio directo and dem
Geschlecht derer v. Kleist conserviret, jedoch dem Becht eines dritten Be-
sitzerg unbeschadet, als welchem dergleichen Belehnung nicht nachtheilig seil
kann. 3. ist der Tessen v. Klebt, wie Kläger selbst zugesteht, anbeerbt ge-
storben, ohne dass er die ihm nnd seinen Erben verliehene Gerechtigkeit wider
die v. Glasenapp ansgeführet und die Güter qnäst. zur v. Kleistechen Familie
wirklich gebracht hat. Diese ihm and seinen Erben zwar verliehene, aber anf
den Besprach derer v. Glasenapp eingeschränkte Gerechtigkeiten können sich
die übrigen Ge schlechte vettern v. Kleist vermöge der ihnen sonst unstreitig
zustehenden gesammten Hand nicht anmaassen, weil diese anf wirklich aqnirirts
Lehne Anwendung findet, nicht aber anf eine bloss verliehene Befugnias ein
Becht wider einen dritten Besitzer erst gültig zu machen, wovon noch dan
nngewiss ist, ob dadurch werde ein Lehn ansgemittelt nnd wirklich
erstritten werden; denn da durch blosse Belohnung nicht ipsnmjaa feudi ac-
quiriret, noch einem dritten Besitzer sein Becht verkürzt wird, so wird auch
dadurch die gesammte Hand noch nicht begründet nnd es findet anf ein bloa
verliehenes Lehn nicht Anwendung, was sonst die Lehns -Constitution von
Zurückbringnng wirklich verfiusserter Lehne anordnet (Sie waren wohl noch
garnicht in Lehnsverhältniss überhaupt gewesen.) Hierzu kommt 4>, dass der
Tessen v. Kleist oder ein anderer ans dem Geschlecht derer v. Kleist seit
Jigitizccty G00g[c
— 857 —
mehr als 200 Jahren die ihm verliehene Gerechtigkeit nicht ausgeübt hat, nnd
dass die v. Qlasenapp nach dem angeführten Lehnhrief schon 1573 im Be-
sitz der Feldmarken Grünwalde nnd Steinbnrg gewesen nnd seitdem ungestört
darin geblieben sind, wovon das Gegentheil Kläger selbst nicht behaupten mag.
(Schon Assmns v. Kleist, der Bruder von Tassen, hatte freilich vergeblich
nach des letzteren Tode, also noch vor 1600, die Belohnung für sich gesucht
zu realisiren. (8. N. 30 und des Zusammenhangs wegen N. 51, 52 and 63.)
Wenn nun Beklagter mit einem alten Lehnbrief von 1587 Fol. 56 dargethan,
dass schon damals die v. Lohden mit '/< des Gnts Steinbarg (neben den darauf
allodialiter sitzenden v. Glasenappe) beliehen worden nnd mit verschiedenen
Inventariisnnd unbestrittenen Dokumenten nachgewiesen hat, eines Theils, wie beide
Güter quäst. vonZeit zu Zeit von einem Besitzer zum andern in die V. Glasenappsche
Familie gekommen nnd andern Theils, dass sie als v. Glasenappen Lehn be-
trachtet und besessen, bei vorgefallenen Veränderungen lebnsherrlicher Consens
gesuchet und erhalten, auch von dem Feldmarschall Caspar Otto v. Gl. (122)
diese ihm als Lehnsfolger des Amts -Hauptmanns v. Gl. (N. 168) angefallenen
Güter schon im Jahre 1712 nnd also vor mehr als 40 Jahren refusiret nnd
Beinen Lehnsvettern überlassen worden: so enthebet dieser solchergestalt über
200 Jahre gedauerte ungestörte Besitz nicht nur die Beklagten der Nach-
weisung des Tituli possessionis, sundern fähret, auch die Vermnthong pro bona
Öde mit sich nnd hestättigt die dem Kläger entgegengesetzte Präscription so-
wohl in Ansehung der dem Tessen v. Kleist concedirten Ausführung des Rechts
wider die v. Glasenappe, als auch in Ansehung des Besitzers der quäst. Güter
selbst, abseiten deren v. Glasenappen anerwogen bekannten Bechte nach einer
30jährigen Präscription nicht nur bei concedirten Gerechtigkeiten and Be-
fugnissen, wenn davon binnen solcher Zeit kein Gebranch gemacht wird;
sondern auch zur Acqnisition eines Lehns ein SO jähriger nnd solchergestalt
qualincirter Besitz schon hinreichend ist. Wogegen dem Kläger weder die
wiederholentlieh erhaltenen Lehnbriefe, noch der Vorwand, dass denen v. Kleist
die dem Tessen verliehene Gerechtigkeit nicht bekannt gewesen, nicht zu statten
kommen mag, da per renovationem investitnrae nur der Lehnenexus zwischen
dem Lehnsherrn nnd Vasallen conservirt, hiergegen aber einem dritten Be-
sitzer sein Recht nicht gekränket, noch ihm die Befugniss, das Lehn zu prfts-
eribiren, benommen wird nnd einentheils sehr unwahrscheinlich ist, dass der
Tessen v. Kleist die ihm verliehene Gerechtigkeit nicht gewnsst haben sollte,
anderntheils aber eine so unverzeihliche snpina negligentia sich wohl nicht ge-
denken lässt, dass die v. Kleiste in 200 Jahren um ihre Uteren Lehnsbriefe
und Gerechtsame sich nicht sollten bekümmert haben (s. N. 30, Assmus von
Kleist, Binder v. Tessen), wozu ihnen doch ihre neuesten Lehnsbriefe An-
leitung gegeben. Ans diesen Gründen ist wie geschehen, in der Hauptsache
nnd der Kosten wegen zu erkennen gewesen. Publikatum, Cöslin, den 27. Fe-
bruar 1786. KCnigL Preuss.-Pomm. Hofgericht, gez. v. Pirch. — Bas Ap-
pellations-Urtheil der Königl. Preuss.-Pomm. und Camminschen Begiernng, d.
d. Stettin, den 28. August 1786 und publ. Cöslin, den 18. September 1786
lautet: „dass, wenn auch Formalia richtig, dennoch ad Materialia das Urtheil
des Cösliniachen Hofgerichts vom 27. Februar er. aus denen dabei angeführten
Gründen und weil Appellant selbst nicht behaupten kann, dass die Güter
Grünwald nnd Steinburg jemals von einem v. Kleist wären besessen worden,
vielmehr aus seinem eigenen Prodncto, dem Lehnbriefe von 1573, erhellet, dass
schon damals diese Güter in den Händen derer v. Glasenapp gewesen sind,
eben dieser Lehnbrief auch klar besaget, dass dem Tessen v. Kleist von dem
damaligen Herzog die Belehnung nur in der Art geschehen sei, dass er be-
rechtigt sein solle, eine dem Herzog vermeintlich zustehende Klage gegen
die v. Glasenappe geltend zu machen, dieses aber so wenig von ihm, als
»einen Erben geschehen ist, mithin es auch immer im ausgemacht ist, ob Über-
haupt dem Herzoge ein Recht zugestanden habe, diese von denen von
aby Google
— 858 —
Glasenapp besessenen Güter einem Tertio zu verleihen, lediglich zn be-
stattigen und Appellant schuldig, dem Appell&ten die Kosten dieser Instanz
nach geschehener Festsetzung zn erstatten " — Das EevLsioDsnrtheU des Kö-
niglichen Obertribnnals, pnbl. Ciislic, den 27. Juni 1787 : dass Formalia revi-
sionis richtig und ad merita sententiae qnibnB vom 27. Februar and 13. Sep-
tember 1786 za bestätigen, der Revident anch die Kosten praevia liquidatione
et moderatione zn erstatten und 20 Thlr. Saccnmbenz-Gelder zn erlegen. —
(Fomm. Lebns-Arch.) — Hier, noch in späterer Zeit, ein Beweis nnter den
andern (s. N. 28, 68 etc.) dafür, dass die Fürsten an dem Besitz der Schloss-
gesessenen, an dem alten Allodiam des p omni ersehen Adels gar kein anderes
Anrecht hatten, als was ihnen durch dieBe abgetreten resp. gewährt wurde. —
Bereits 1782, den 1. März, sind die umfangreichen vom Vater hiuterlassenen
Güter in zwei Hanpterbtheile für die Söhne gelegt und ist am 25. August
1794, wo beide Söhne freilich noch nicht majorenn waren, die Auseinander-
setzung geschehen, wo denn Georg Wedig v. Gl. Balfanz mit Casimirshof,
Grünwald, Steinbarg, Zechendorf, Zülkenliagen etc. erhielt.
1797, den 8. Juni, hatte ein Knecht Martin Beetz ans Zülkenhagen ge-
klagt, ist wohl absehlftglich beschieden worden; denn 1798, den 20. Märe,
bittet er Se. Majestät: dass er auf dem Hofe, anf welchem sein Tater vor
24 Jahren and bis jetzt, seine Matter mit ihrem zweiten Mann gesessen, seiner-
seits eingesetzt werde, zumal von seinem Vater her Meliorationen darin steckten;
es möchte der Lieutenant v. Glasenapp dazn angehalten werden, ihm den
Hof zn übergeben etc. Der Bescheid von Berlin, d. d. 10. April 1798: da»
er sich an das Hofgericht wenden solle. — Zülkenhagen, als Gmeinde, hat
anch seine Bevolte gehabt; man hatte, vom Schulzen Paul Gluth ausgegangen,
die alten Gerechtsame verlangt (?), die ihnen zum Theil abgenommen wurden,
wieder zu erlangen nnd führte für die Gemeinde der Schulze anch vor dem
Hofgericht den Prozess im Juni 1798. Am 20. Juni war eine Sentenz ge-
fällt nnd ist die Gemeinde in den meisten nnd wichtigsten Punkten abgewiesen,
der Schulz Glnth ins Gefängniss gesteckt worden. Nach einigen Tagen hat
sich die Gemeinde daselbst, ausser dem abwesenden Schulzen, die Bauern nnd
Knechte: Alielke, Mallon, Balfanz, Ziesmann, Petechie, Janke, Kl ei nach midi,
Erdmann, Barwald, Rohl und Fülzke etc., 17 Mann, von einem pp. Stepbanow
ein Schreiben an So. Majestät aufsetzen nnd durch ihn ihre Namen darunter
setzen lassen. Dieser Stephanow giebt von sich in dem Schreiben an: „ich
bin ein Handwerkabnrsche, der diese Snpplike gemacht bat, ein Handschuh-
macher von Profeesion nnd gehöre in Riga za Hause und heisse mit Namen
Stephanowski, ich habe das Wehklagen und Weinen etc. nicht ansehen können
n. s. w."; der Inhalt ist: die Dorfschaft bitte, dass der Schulz Paul Gluth los-
gelassen werde, sie habe keinen Konsulenten, könnte nicht appelliren, der
Schulz sei ihr Anwalt nnd nicht ihr Aufwiegler; der Prozess beträfe mehr
denn 2000 TU., eigentlich ein Holz, welches sich die Dorfschaft selbst asf
ihrem Hafenschlage angelegt habe and das die Herrschaft ihr abnehmen wolle.
— Berlin, den 29. Jnli 1799 wird das Gesuch dem Hofgericht zn Cöslin mit
dem Bemerken überschickt: den pp. Glnth, wenn er nur wegen des Concipirens
sässe, event. loszulassen nnd die Appellationsbeschwerde aufnehmen zu lassen.
— Es ist jedoch eine zweite Sentenz ergangen, die Dorfschaft verurtheilt
worden nnd hat selbige gebeten, die zn zahlenden Gerichtskosten in Sachen
wider ihre Gutsherrschaft, den Lieutenant v. Glasenapp, im Betrage von
88 Thl. 10 Gr. in Raten zahlen zn dürfen. — Königliches Decret vom 30. Sep-
tember 1799 an das Hofgericht: dass die Dorfschaft Zülkenhagen zn Terminal-
Zahlungen der 88 Thl. 10 Gr. verstattet werde. — Hierdurch begehrender nnd
aufsässiger geworden, hatte die Dorfschaft die dritte Instanz beschritten und
scheint die Sentenz für ihre Ansprüche auf das ihr nicht zukommende Eigen-
thnm günstiger für sie zu sein; wodurch ein allgemein rückgreifendes Pr&jndii
geschaffen worden wäre, auf welches Georg Wedig v. Gl. die Landstlnd«
aby Google
— 359 —
Pommerns aufmerksam gemacht und dieselben unter dem 10. November 1800
an Be. Majestät wie folgt berichten: „In Zülkenhagen sei ein Streit, in dem
die Bauern das Holz, welches meistens auf anderem Terrain, als auf dem ihrer
Banerhüfe auf Anweisung der Herrschaft als mit Buchen und Fichten angelegt
worden, sie anch ihr Bedarfs-, Bau- etc. Holz von der Herrschaft angewiesen
erhalten haben, jetzt unter Begründung mit Verjährung allein für sich bean-
spruchen. Durch zwei Instanzen sei zu Gunsten der Herrschaft, des Herrn
v. Glasenapp, entschieden, in der dritten nicht. Es erscheine den Land-
standen dieser Vorfall als ein Präjudiz von üblen Folgen und bäten Se, Ma-
jestät, dase sie in ihrem Provinz ial-Becht geschützt würden, sonst konnten sie Alles
verlieren. Der pommersche Bauer sei nur ein Deputant von ihnen und könne nie den
Besitz nach pommerseher Provinzial-Verfassnng nnd geltender Bauemordnung er-
langen." — Unter d. 1. Dezbr. 1800, Berlin, folgende Antwort an die hinterpommer-
scben Landst&nde: dass die Sache nicht so liege, als dass die hinterpommerschen
Besitzer in ihrem Brecht geschädigt werden sollten. Hier sei vor 60 Jahren
den Bauern befohlen worden, auf ihrem Hofgrund Holz anzulegen und hätten
sie die EriaubnisB, es ungehindert zu nützen unter Aufsicht eines von ihnen
gestellten Holzwarters gehabt; seit 9 Jahren finge ein Prozess an, dass dem
nicht so sei, es nicht Eigenthnm der Bauern sei, die Herrschaft habe eine
Aendernng getroffen (d. h. die Herrschaft durch den Verwalter vertreten,
wollte selbstredend die Verwaltung des Holzes, die Anweisung etc. nicht auf-
geben, sondern mit ausüben). Darauf scheint die Herrschaft die Bauern auf
das Nothdürftige gesetzt zu haben; sie habeu wieder um frei Holz ans Casimirs-
hof und Alleinwirthschaft in dem Holz von Zülkenhagen gebeten, auch Über
den Schulzen sich beschwert, wollen, dass ihre Söhne auf ihren Höfen ver-
bleiben sollen, „also erblich" nnd dergl. — Unter dem 9. Januar 1801 geht
die Petition, die wider die Herrschaft, Georg Wedigs v. Gl., Balfanz, an
den König gemacht ist, an das Hofgericht, worin: 1. verlangt wird, dass sie,
die Gemeinde, nicht mit dem Verwalter gemeinschaftlich das Holz verwalten
resp. benutzen wollten, v. Glasenapp solle mit seiner Wirthschaft für sich
allein bleiben, sie wollten das Holz allein haben. 2. hätten sie sonst Nutzholz
ans Casimirshof erhalten, jetzt nicht, sie bäten, dass ihnen das wieder unent-
geltlich angewiesen werde. — 3. wollten sie sich ausbedungen haben, dass,
wenn sie alt wurden, ihre Söhne auf den Höfen bleiben dürften nnd dergl.,
dass sie nicht in höhere Abgaben als die Väter gesetzt werden sollten. — (Der
Appetit steigerte sich also.) — Noch war für das Hofgericht bemerkt, dass die
Sentenz wohl „nachtheilige Disposition" übersetzt (übersehen?) habe. Darunter
verstehen die Bauern „dass v. Glasenapp das Holz nicht assignireu lassen
solle". — Nach geschehenem Bericht seitens des Hofgerichts ergeht dann von
Berlin, -den 17. Januar 1801 der Bescheid an die Bauerschaft zn Zülkeuhagen:
dasa die Anweisung der Herrschaft allerdings zustehe; auch die Anstellung
des Holzwärters (d. h. auch Tragen der Besoldung) gemeinschaftlich von der
Herrschaft und von ihnen geschehen müsse. Der Herrschaft komme die An-
stellung des Dorfschulzen zu und wenn er seine Pflicht nicht thue, müsse es
der Herrschaft angezeigt werden. Wenn sie kein Becht auf Nutzholz hätten,
müssten sie der Herrschaft bittweise kommen. Es bliebe beim Becht und nur
beim Kritzbusch könne die Ortschaft, bei forstmännischer Wirthschaft, die
Mitbenutzung der Eichen haben. Endlich könne sich die Ortschaft kein Erbrecht
auf die ihr unterhabenden Höfe zueignen. — (Geh. St-Arch.)
1802, den 15. Juni, ist Georg Wedig v. GL, Balfanz, nebst Frau Charlotte
v. GL geb. v. Plotho Taufzeuge bei der Tochter des Kanoniers nnd Schmiedes
Danz zu Klotzen. — Georg Wedig war leichtlebig, verschwenderisch, so z. B.
1609 kurz nach der Roggenernte hat er 6 Wochen hindurch 24 Mann Col-
berger Stadtmusikanten in Balfanz mit Speise und Wein traktirt und als sie ab-
zogen, hat jeder 50 Thl. erhalten, worauf sie noch auf 4 Bauerwagen bis Beigard
geschickt wurden. (Höllenstein). — Er starb 1% Jahre nach seiner Verhei-
aby Google
— 860 —
rathung ohne Leibeserben am 18. Decomber 1810 zu Balfanz und standen seine
pekuniären Verhältnisse, nachdem alle seine Gläubiger zur Angabe ihrer
Forderungen den 1. Angnst 1811 aufgefordert worden waren, folgendermaaBsen:
Das Vormagen 111,440 Thl. 11 Gr. 8Vi Pf-
Scheiden 140.628 . 20 „ 8 „
mithin Insuffizienz: 29,183 Thl. 8 Gr. 6 Pf.
Da sein Bruder N. 2ül auch in demselben Jahre bereits verstorben war,
mnsste der Vormund dessen unmündigen Kindern die Güter von 1810 bis 1819
verwalten; von da ab bis 1930 war ein landschaftlicher Sequester v. Dorpowski
daselbst und nnr Grünwald und Steinburg etc. aquirirte der Sohn des Bruders,
Hermann Faul Wedig v. Gl. 284 aus diesem Konkurse. — Noch am 27. Sep-
tember 1813 beschwert sich der Höller Carl Ludwig Rasch zu Benzin bei
Scblvelbein wider v. Glasenapp, Balfanz, dass die Kriegskosten ihm noch
nicht entschädigt seien. Es wurde ihm doch vom Oberlandgericht Cöslin, den
18. October 1813 eröffnet, dass, da der Herr v. Glasenapp verstorben, über
seinen Nachlass Konkurs eröffnet sei, könne nur im Klassiflcations-TJrtheil
darüber mit erkannt werden. TTebrigeus seien sammtliche von ihm eingeforderten
Kosten aber solche, welche von der Mühle zu bezahlen er schuldig sei. (Hiernach
scheint Georg Wedig v. Gl. anch Repzin, oder Antheil daran besessen n
haben, oder aber war der Müller auf einer Höhle bei Balfanz früher).
Besitz: Balfanz nebst Casimirshof, welches aus dem Konkurse
Herr v. Däringsbofen erstanden, einige Jahre darauf allein aus Balfanz, wo
noch viel Porst sich befindet, so viel Holz verkaufte, dass er mit Leichtigkeit
den Fehlbetrag ersetzt erhalten und spater noch den ganzen Besitz zu betracht-
lichem Preise veraussert hat; Grünwald mit Altmuhl, Alt- und Nenhutten,
Steinburg, Zechendorf und Zülkenhagen erbte er Yom Vater, Erb-
tbeilung den 1. Harz 1782 und 25. August, 1794. Bepzin?, Grünwald mit
Altmuhl, Steinburg, Alt- nnd Neuhütten gelangten später an N. 284.
Gem.: Sophia v. Borcke, Hochzeit den 8. März 1808 zu Polzii;
i. V.: Peter Matthias Georg v. Borcke, Landschaftsdirector des Stargartier
Districts auf Rosenfelde und Bernsdorf bei Wangerio; i. M.: Sophia geb. v.
Krockow a. d. H. Polzin, welche sich noch in 2. Ehe mit dem Hauptmann
v. Krockow auf Polzin verheirathet hat und dort den 23. Mai 1814 starb.
In einer Nachricht heisst es von Georg Wedig v. Gl., dass er seine Frau
abi Wittwe und anch Stiefkinder hinterliess, was bedingen würde, dass seine
Gemahlin Sophia bereits vorher verheirathet gewesen und zwar mit einen
Herrn N, N. v. Zastrow-Bointin; anch zeigt 1820, den 5. April, Sophie, ver-
wittwete v. Glasenapp. geb. v. Borcke die Verheirathnng ihrer ältesten Tochter
Franziska v. Zastrow mit dem Brunnenarzt in Polzin, Dr. Simon von Balfan
aus an; ausser welcher sie noch 1 Tochter and 4 Söhne hatte.
261. Heinrich "Friedrich. 3. S. v. 216. Gramenz; geb. den 20. August
1770 zu Balfanz, gest. den 11- AugnstlSlO zn Gramenz, wo er auch beigesellt
ist. — Vas.-Tab. 1804: Friedrich v. Gl., Lieutenant a. D. (Gramenz, Bernsdorf,
Flakenheide, Scbofbütten, Schwartow, Zuchen). — 1788, den 9. September,
Johanniter- Orden, Expectanz auf Burschen. (S. Ahnentafel hier). — Friedrieh
Heinrich v. Gl. kam 1785 zum Regiment v. Brünneck, wo sein Vater als
Capitain gestanden, wurde den 22. November 1787 Fähnrich und ist wohl 1794
abgegangen; denn 1796 lebte er als Lieutenant a. D., vom Regiment v. Putt-
kamer auf Gramenz. — Von 1785 bis 1787 hatte für ihn, seinen Bruder und
auch für die minorennen Schwestern der Vormund Herr v. Zastrow Arn-
hausen gegen den Rittmeister Otto Joachim Berndt v. Kleist vom Dragoner-
Regiment Prinz von Wurtemberg durch 3 Instanzen wegen Revokation (?) der
Güter Grünwald nnd Steinbnrg, seitens des letztern, Prozess zu führen (s. N. 260).
— Aus dem Husareubuch von Graf zur Lippe: Der schwedische Husaren-
Junker Lebrecht v. Blücher wurde den 24. August 1760 bei Kavelpass,
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— 861 —
nördlich von Friedland in Mecklenburg, special durch den Flügelmann der
Delling- Husaren Gottfried Landeck aas Malitech bei Wahlstatt, nachdem
■ein Pferd blessirt, sich bäumt und Blücher herunter musste, gefangen, vor
sich anfs Fferd genommen nnd zu v. Delling gebracht Der Fürst Blücher
nannte, spater 1808, ihn in Stargard zu Tische auszeichnend, seinen „Solo-
Anger". Dieser Landeck wurde nach seinem Austreten ans dem Regiment
(Eskadron Ken Stettin) des ehemaligen Gefangenen, den Bllicher-Husareu. 1798
Wirthschaftsinspector bei Friedrich Heinrich v. Gl. anf Gramenz, wo er
auch spater noch ausreichend Wohnung nnd Garten nnd eine Pension von
6 Tbl. monatlich (1814) und nach seinem Tode seine Wittwc 4 Thl. monatlich
erhielt; seine Nachkommen wohnen noch in der Gegend (Zechendorf). —
1794, den 22. Januar, Schofhütten, klagt ein Martin Hennig gegen den
Lieutenant v. GlaBenapp anf Gramenz, dass er anf einem Bnschkathen,
den sein Yater and seine Matter anf Zeit gepachtet, auch viel dort urbar
gemacht hätten, darauf sitzen bleiben dürfe. (Das Gesuch hatte derselbe
Schulmann Zeddelmann aufgesetzt, der bereits öfter bei Wurchow die Busch-
pächter aufgehetzt und für sie Bittschriften der Art geschrieben hatte). —
Nachdem zum zweitenmal geschrieben worden, wurde das Gesuch unter dem
27. Februar 1797 abgewiesen, desgleichen ein 8. Schreiben an Se. Majestät,
worauf am 21. Augast 1799 auf die letzte Resolution verwiesen wurde. —
Desgleichen hatte der pp. Zeddelmann einer Wittwe Qnandt, von Neuendorf
bei Bublitz aus, den 8. Juli 1799 ein Bittschreiben an Se. Majestät wider
v. Glasenapp-Gramenz aufgesetzt wegen einer innegehabten Buschp&chtung,
die aber zu Ende sei, aus der sie nicht heraus wolle and äusserst renitent ist.
— Sie wird exmittirt. — 1808 war Friedrich v. Gl. von einem Juden Itzig
aus Treptow a. R. verklagt worden, dem er seit 20. December 1807, 100 Tbl
schuldete, die er zu Ostern dieses Jahres zurückzahlen wollte, was nicht
geschehen war. Das Hofgericht hatte ihn verurtheilt und bittet er den 8. August
Se. Majestät, dass Indult eintrete oder er appelliren dürfe; was anter dem
18. August abgelehnt wurde. — 1810, den 10 December, Kieckow, klagt ein
Stellmacher Johann Yonhoff wider v. Glasenapp-Gramenz wegen 30 Tbl.
16 Gr. 6 Pf., die ihm auch zuerkannt wurden; in 2. Instanz, vom Oberlandes-
gericht in contumaciam sind ihm dieselben aberkannt worden. Der Beklagte
hatte Restitution verlangt und ist so wie zuletzt erkannt worden. Anf Be-
schwerde bei Sr. Majestät wird dem Kläger der Bescheid, dass bei der Ge-
ringfügigkeit Appellation nicht verstattet werde ; dies war am 22. December 1810,
wo der Vorklagte also bereits verstorben war.
In der Erbtheilung hatte Friedrich Heinrich v. Gl. am 25. August
1794 ganz Gramenz, also a, b und c, Flakenheide, Bernsdorf nnd Schofhütten
zum Werthe von 84,546 Thl. 14 Gr. 4 Pf. erhalten; es gehörten zu Gramenz
und Bernsdorf mehrere BuschgQter, sowie er auch Zach b und c, den allodifi-
eirten Antheil a und Gr. Schwartow besass, welche letztern er von seiner
Yaterschwester, der Margaretha Clara Wilhelmine, Gemahlin des Otto Casimir
v. GL 220 anf Manow ererbt, oder zurück erstritten hatte. Am 1. März 1809
publicirt er, bereits schon kränklich, dass er dem Herrn Anton Bogislaf
Johann v. Zastrow anf Pobanz seine sämmtlichen Güter laut gerichtlicher
Vereinigung abgetreten habe; dieser erhielte die ganze Administration und
könne selbiger nach Gefallen verkaufen, vererbpachten etc., habe »ämmtliehe
Revenuen davon einzuziehen und die jährlichen Revenuen an die Gläubiger resp.
7.u entrichten. In Folge dieses erliess der Herr v. Zastrow am 17. März ejd.
einen Aufruf an die Gläubiger. — Friedrich Heinrich v. Gl. war ja am
11. August 1810 bereits gestorben, der Konkurs theils den unglücklichen
Kriegszeiten mit zuzuschreiben, war auch hier nicht aufzuhalten. Am 1. Juni
1818 erlässt das Königliche Oberlande sgericht zu Cö'slin im Stettiner Intelligenz-
blatt einen Aufruf an alle v. Glasenappe nnd deren lehnsfähige Descendenz,
die Ansprüche an Gramenz, Schofhütten, Bernsdorf, Flakenheide und Zuchen
aby Google
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haben, rieh zu legitimiren and mit den Ansprüchen hervorzutreten innerhalb
3 Monaten; zum peremtoriachen Termin den 18. November 1818, 9 Uhr Vor-
mittags im Oberlandesgericbts-Collegien-Haiue. Zu Bevollmächtigten Ar sie
werden vorgeschlagen: JustizkommisBionsrath Brannschweig , Stricher und
JuBtizkommissar Hentach, Naumann, Deetz, TeBsmer, Hildebrandt and Leopold.
Depntirter des Oberlandesgerichts, Oberlandesgerichtsrath Wilke II:
Die Taxe der Guter incl. Allodium etc. von der Landschaft war:
Gramenz a, b und c 88 392 Tbl 4 Gr. 7 Pf.
Schofhtttten 8'887 „ 22 „ — ,
Bernsdorf 30787 „ 18 „ 4 ,
Flakenheide 8]«8 m 10 , — ,
Zuchen b und c mit dem allodificirten Antheil **
nnd Gross-Schwartow .' 22 156 , 8 „ 7 ,
und Gefalle et« . . . 1790 . 18 . 11 .
S. S. 160 418 TU. 10 Gr. 5 Pf.
Den grösslen Theil hiervon, Gramenz etc. hatte noch bis 1887 der Ober-
Präsident Freiherr Senfft v. Pilsach im Besitz, welches (Gramenz) jetzt Kron-
gnt geworden ist; nnr Bernsdorf hatte N. 256 für sich erworben. Aus dem
Concors von Balfanz wurde, wie angefahrt, für den Sohn N". 284 nur Grüu-
wald mit Altmuhl, Alt- und Nen-Hiitten nnd Steinbarg gerettet Der Vor-
mund war Landschaftsdirector Otto v. Zastrow auf GSlpin nnd Wustorhanse,
welcher zu der Zeit glaubte, wenig (nichts) wagen zn dürfen. —
Besitz: vorstehend angeführter.
Gem.: Auguste Friederike Leopoldine v. Borcke, aas dem Hause
Bernsdorf bei Wangerin, geb. den 1. Juni 1778, Hochzeit den 16. Juni 1795
zu Balfanz ; i. V.: Peter Mathias Georg v. Borcke, BoBenfelde und Bernsdorf,
Landschaftsdirector; i. H.: Sophia v. Krockow aus dem Hause Polzin; die io
2. Ehe mit dem Hauptmann v. Krockow auf Polzin lebte und dort auch den
28. Hai 1814 starb. Auguste Friederike Leopoldine heirathete spater am 1815
den Laadrath Hans Jürgen v. Kleist -Betzow , Erbkttchenmeister auf Gross
Tychow etc., ein Sohn dieser Ehe war der Oberprasident z. D. Hans v. Kleist-
Betzow auf Kieckow. Sie, Schwester der Gemahlin von N. 260, starb 1844,
Söhne: 283, 284.
Töchter: 1. 'Laurette C&cilie, geb. den 18. Mai 1796 zu Gramem,
verlobt den 6. April 1828, vermählt mit Franz Carl v. Woedtke auf Bolkow
nnd Karzenbarg, Hauptmann, geb. 1782, gest. im Mai 1849. — 2. Emma
Anrelie, geb. den 18. Mai 1797, Gem.: Major v. Kleiet-Betzow; spater
auf Gr. Tychow. — 8. *Laitgarde (Littegard) Agnes, geb. den 17. October
1799, verlobt den 25. Mai 1818, Hochzeit den 1. December 1819 mit Heinrieh
Ernst Jacob v. Puttkamer, Lieutenant a. D. auf Verein, geb. ?, gest. den
3. November 1871 zu Beinfeld; s. V.: Franz Johann Ulrich v. Puttkamer- Versis,
geb. den 9. Februar 1746, gest. den 5. Januar 1828; b. M : Charlotte Albertus
v. Kleist aus dem Hause Gr. Tychow, geb. 1770, gest. den 31. August 1842
zu Berlin. Littegard hatte 1839 Beinfeld und Viartlum erworben, welche nach
ihrem Tode den 5. September 1863 ihrer Tochter "Johanna Friederike
Charlotte Eleonore Dorothea, geb. den 11. April 1824, vermahlt am
28. Juli 1847 zu Beinfeld mit dem Beichekanzler Fürsten Otto Eduard
Leopold v. Bismarck, geb. den 1. April 1815, zufielen. Sie, die Fürstin
Johanna v. Bismarck, eine hochbegabte, fromme Dame, starb den 27. No-
vember 1894 zu Varzin, wo sie am 80. November beigesetzt wurde.
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262. "Paul Friedrich August Ferdinand, genannt der k&hne, tolle
Bittmeister auf Manow, S.v. 220; geb. den 9. Harz 1773, gest den 27. August
1827; sein Täter starb, als er 5 Jahre alt war and fahrte seine Mutter geb.
v. Glasenapp ans Balfanz nebst seinem Gross vater- Bruder Sohn Friedrieb
Ewald v. Ul. 222, Zettnn, die Vormundschaft, von denen die Matter 1800, der
Onkel 1795 starben. Der grosse BeBits wurde verpachtet. — 1794, im Juni,
wurde er anf Antrag der Vormünder majorenn erklärt; sein Erbtheil wurde
damals zu dem geringen Satz von 13 643 Tbl. 17 Gr. 1*/« Ff. angegeben
(s. N. 220). — 1780, den 27. und 29. April, hatte zwischen der Mutter, zwischen
ihm and zwei Schwestern bereits eine Auseinandersetzung stattgefunden, daher
die geringfügig erscheinende Werthangabe bei dem grossen Besitz mit zu er-
klären. (Siehe dagegen schon:) Tas.-Tab. 1804: August Ferdinand, 80 Jahre.
(Manow, Bonin, Zewelin, Seidel, Bossnow, Grflnhof, Tiverow b (47 000 Tbl).
— 1787, 13 Jahre alt, war er Frei -Corp oral bei Schwerin {Kavallerie); wahrend
der Kriege flberliess er seine Güter andern Banden und zog in das Feld; so
machte er den Krieg von 1813 und 1814 mit, wozu er aus eigenen Mitteln eine
Eskadron Landwehr formirte, organisirte und als Rittmeister sie rühmlichst
führte. Er war Bitter des Eisernen Kreuzes IL Klasse und lebte nach der
Campagne als Bittmeister a. D. auf seinen Gütern. — 1799, den 1. Hai, Manow,
bittet Paul Friedrich v. Gl. Se. Majestät: Die Wittwe von Zamory geb.
v. Natzmer sei am 26. Harz 1793 anter Binterlassung von 7 Kindern und des
Allodialguts Bonin gestorben; er habe das letztere am 10. März 1798 Ar
80000 Tbl erstanden, das Geld ad depositum des Hofgerichts eingezahlt Der
älteste der v. Zamory -Geschwister Johann Christoph Franz sei mit Hinter-
lassung einer Wittwe in SfldpreuBsen gestorben, über dessen Nachläse Konkurs
eröffnet worden; dieser Kaufcontract sei von den andern Erben bereits am
24. April v. J. vollzogen und bitte er, dass die Königliche Regierung zu Posen
das noch fehlende Einverständniss herbeiführe, was denn auch unter dem 14. Mai
1799 geschehen ist. — Manow, den 23. Dezember 1796 bittet Faul August
v. GL, nachdem er unter dem 28. November desselben Jahres vom Gericht su
GOslin einen ab sc lilaglichen Bescheid erhalten, Se. Majestät um Folgendes:
Seine Frau, geb. v, Wedell-Krenzow, sei gestorben, er wolle seiner einzigen
Tochter 3000 Tbl. zusichern und auf Seidel eintragen lassen. Das Pupillea-
Kollegium wolle, dass das Geld auf alle seine Güter eingetragen werde; er
böte Bossnow an, welches landschaftlich auf 18 884 Tbl. abtaxirt
und Schulden 14 543 , habe,
also 3 841 Tbl. blieben, worin du
Capital sicher stehen würde. Bei der Auseinandersetzung wären der Tochter
noch 4 293 Tbl. zugetroffen, die weniger sicher stehen, weil damals das su
Sicherheit eingesetzt« Gut Manow auf 11 510 Tbl taxirt,
die Schulden 6500 „ betragen,
mithin 5 010 Thl. geblieben; daher die Sicher-
heit bei Bossnow wohl besser wäre. Es würde ihm lästig sein, seinen Credit
vermindern, wenn er seiner Tochter, der er ans reiner Liebe diese 8000 Tbl
geschenkt, eine General-Hypothek auf alle Güter geben sollte. — Darauf be-
fiehlt Se. Majestät unter dem 6. Janaar 1800 an das VormundschaftBgericht
zu Berlin: dass es sich mit solcher Sicherheit, welche ein guter Hausvater für
hinlänglich halte, begnügen sollte. — Das Gericht berichtet jedoch unter den
6. Februar 1800, Cöslin: diese 3 000 Tbl. (die hier mütterliche DotalgeHar
genannt werden) seien nicht Geschenk, sondern v. Glasenapp habe sich bei
der Auseinandersetzung der ihm nach der Ehestiftangs- and Lehn s- Constitution
competirenden statutarischen Portion, welche, wenn er zur zweiten Ehe schritte,
an seine Tochter zurückfielen and er davon nur den TTsum fructum behaltei
könne, entsagt. Im November 1797 habe er sieb nach Absterben der Gemahlin
mit der Tochter auseinander gesetzt; es waren ihm ans der Mutter geb von
Wedell, Dot* von 8000 Thl. bereits 8000 Thl. und Faraphernalien etc. erhoben
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und hatte er deferiret erhalten, worauf er mit Manow Sicherheit gestellt habe;
die übrigen 8000 Tbl wollte Harr 7. Wedeil auf Kremzow erat Johanni 1798
xahlen and v. Glasenapp dann sich stellen. Als nun das Geld angezahlt
worden, habe v. Glasenapp eine Schuldverschreibung auf Seidel zur Special-
Hypothek gegeben, womit das Gericht nicht zufrieden, weil daa Gnt schon
über den im Landbach verzeichneten Werth verschuldet gewesen Ware. Nach
dem Landrecht müsse ein Vater, der zur zweiten Ehe schritte, das Geld für
vorherige Kinder auf alle seine Güter eintragen lassen. Da v. Glasenapp
sich nicht dazu habe verstehen wollen, für seine Tochter einen Kurator zu
statten, am ihn im Wege de« Rechtes zur Sicherheit der 3000 Thl. anzuhalten,
konnte nur stehen geblieben werden. Darauf habe v. GL Rossnow und Vor-
werk Grunhof angeboten. Bei der Auseinandersetzung vom Jahre 1780 sei
das Gnt nur an 9293 Thl. 1 Gr. 4 Ff. Werth angenommen worden, es haften
14248 ThL 17 Gr. 4 Ff. darauf, wesshalb auch dies nicht angenommen sei.
Das jetzige Attest der Landschaft habe freilich Rossnow vorläufig auf 18384 Thl.
28 Gr. 1 Pf, angenommen, jedoch solle noch eine Vermessung und dergl. vor-
genommen werden. Werth 18384 Thl. 23 Gr. 1 Ff.
Schulden 14 248 „ 17 , 4 ,
mitbin 4141 Thl. 6 Gr. 9 Ff.;' dies hielte das Popillen-
Collegium nicht für sicher, da das Capital in den ersten % des Werths liegen
müsse. Am 16. November 1799 habe die Landschaft, doch solle noch eine
Recherche der alten Vermessungen vorgenommen werden, taxirt:
Rossnow und Grünhof auf 18 884 TU. 23 Gr. 1 Pf.
Zewelin 17 963 „ 11 „ 5 n
Bonin 14 729 „ 6 „ 8 „
Die Königliche Entscheidung lautet: Berlin, den 7. Februar 1800: dass bei
ferneren Eintragungen für seine Kinder dieselben allerdings, wie das Pupillen-
Collegiom es ausgesprochen, auf die Übrigen Güter müsse. Die Eintragung
ist also auf Rossnow geschehen, die er 1809 auf Sandow zu translociren
wünschte. — 1809, den 16. December, Maaow. Paul Friedrich v. Gl. bittet
bei 8r. Majestät um Sicherstellung des mütterlichen Vermögens seiner Tochter
erster Ehe: Ich bin zweimal verheirathet gewesen die erste Ehe, aus welcher
eine Tochter vorhanden ist, trennte der Tod meiner unvergeßlichen Gattin
Charlotte Ernestine v. Wedeil und die zweite, welche kinderlos war, wegen
fehlender TTebereinatimmung der Gemüther, trennte das Oberlandesgericht zu
Cöslin durch das anter dem 16. Februar v. J. publicirte rechtskraftige Er-
kenntniss; jetzt bin ich uuverheirathet, auch nicht entschlossen, die dritte Ehe
einzugehen etc. ; von der zweiten Ehe ist jede Spur dergestalt verwischt, dass
sie iüh nicht dagewesen angesehen werden kann. Er fahrt weiter fort, dass
alle Güter Allodia seien; aus Liebe zu seiner Tochter habe er dies mit vielen
Kosten bewerkstelligt (s. N. 256, der sich z. B. seiner Ansprüche 1800 und
1804 entsagt hatte, desshalb auch, siehe später, die Verkäufe und Rück-
käufe seiner Güter). Diese Tochter, jetzt zu ihrer Erziehung in Berlin,
würde seine alleinige Erbin werden. Er besitze 6 bedeutende Güter, welche
er gern noch verbessern milchte. Das Erbtheil seiner Tochter, 25,000 fithl
wolle er nur auf das aus dem Nachlasse des Grossvaters seiner Tochter für
70,000 ßthl. gekaufte Gut Sandow gelegt haben; denn, würde das Geld auf
seine Güter eingetragen, würde es seinen Frivatcredit schmälern, auch zum
Nachtheil seiner Tochter sein; ja er könne ja noch, wenn eine fernere Ehe
vorteilhaft für ihn wäre, möglicher Weise zu einer solchen schreiten, wobei
der Nachtheil für die Tochter dann evident wäre. Das Vormnndschaftsgericht
zu Cöslin hatte unterm 12. Juli 1809 verlangt, dass er, da er mehrere Güter
habe, in 8 Tagen eines oder mehrere derselben bekannt machen solle, wo das
Kapital der Tochter eingetragen werden müsse. — Se. Majestät läset das
Vormundschaftagericht zu Cöslin zum Bericht auffordern und erfolgt dieser
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1810, den 11. Janaar, Cöslin: der Eintragung des mütterlichen Erbtheils seiner
Tochter 1. Ehe bedürfe es nicht auf seinen Gütern. Die 1. Ehefrau sei
Anfang 1796 gestorben, am 28. November 1797 sei Vormundschaft and Ausein-
andersetzung- eingetreten; damals habe seine Ehefrau ihm 6000 Ethl. zugebracht,
Mobiliarvermögen 1193 Ethl. 12 Gr. 9 Ff; jedoch habe er erst von dem
Sota 8000 Ethl. erhoben nnd das Vermögen der einzigen minorennen Tochter
kam inclusive der der Mutter competirenden Morgengabe anf 4293 Ethl. 12 Gr.
9 Pf. Dies Capital sei sofort anf Manow eingetragen worden; nachher habe
der Herr Landschaftsrath v. Wedell die übrigen 3000 Ethl. gezahlt, welche
dann ebenfalls sofort anf Zewelin eingetragen worden seien. Jetzt beim Tode
des Schwiegervaters sei der Kurandin ein Vermögen von 25,000 Ethl. zuge-
fallen und jetzt erledige sich die Beschwerde des v. Glasenapp von seihst
(Das Geld ist wohl auf Sandow eingetragen geblieben.) — 1811 war Paul
Friedrich August v. Gl. mit dem Landrath v. Hellermann anf Garzin in
Coüflict gerathen; er hatte nämlich an den Kreis - Landrath ohne Anrede
folgender Art geschrieben: Manow, den 4. October 1811. „Der sogenannte
Exekutor Papke (er nennt ihn in einem späteren Schreiben an den Jostizminister
einen ganz gemeinen Menschen, nnvereidet, nicht qualificirt als Landreiter etc.)
meldet sich heute bei mir mit einem von Euer Hoch wohl geboren erhaltenes
Auftrage, am bei mir wegen rückständiger Ordre -Verpäegnngsg eider die
Exekution za vollstrecken. Obgleich es mir sehr hart zu sein scheint bei den
jetzigen Zeiten, wo die Festungsverpfleguagsgelder durch die Consnmtions-
Steuern aufgebracht werden, sie von den Landeinsassen noch nicht berichtigt
werden sollen, gegen mich so zu verfahren; so werde ich mir solches dennoch
zwar müssen gefallen lassen; es scheint mir jedoch höchst ungerecht, zu einen
aolchen Geschäfte einen unvereidigten Menschen, der nicht einmal mit seiner
Instruction bekannt zu sein scheint, zu beauftragen. Diesem sei indessen wie
ihm wolle; ich werde meinen Eegress wohl zu nehmen wissen nnd habe Euer
Hoch wo hl geboren nur hierdurch benachrichtigen wollen, wie ich künftigen
Montag, als den 7. d., sämmtliche FestungsverpflegiingBgelder bezahlen werde
und darf ich hoffen, dass bis dahin mit Vollstrecknag der Exekution noch wird
Anstand genommen werden können. Uebrigens muss ich auf dergleichen
Aensserungen, die in dem Eiecutoriale des Papke enthalten, wo es heisst:
„widersetzliche Aeussernngen" mir verbitten ; denn ich will Ihnen nnr anschaulich
machen, dass eine (Widersetzlichkeit gegen einen Vorgesetzten nnd Behörde
nnr stattfinden kann, wofür ich Sie nicht anerkenne, mithin künftig sich der-
gleichen Ausdrücke enthalten müssen; gez. v. Glasenapp." Der Landrath v.
Hellermann-Garzin reicht unterm 7. October 1811 das Schreiben dem König!
Oberlandesgericht zu Coealin ein, bemerkt dazu, dass v. Glasenapp -Manow
Erinnerungen ungeachtet Verpflegungskosten der in den Oderfes tun gen stehenden
französischen Trappen rückständig sei, er sich genöthigt gesehen habe, unter
dem 80. August die Exekntion zu veranlassen; in dem angelegten Schreiben
des v. Glasenapp seien mehrere beleidigende Aensserungen gegen ihn, ab
seinem Vorgesetzten in Polizeiangelegeoheiten enthalten; er dürfe hierzu nicht
schweigen, wenn er bei dem Herrn v. Glasenapp nicht alle Autorität all
Landrath verlieren wolle und diese zu erhalten sei so nothwendig als rechtlich;
die Ausdrücke, mit welchen derselbe sein Schreiben schliesse, seien ausser-
ordentlich beleidigend nnd zeigten, wie wenig er (v. Gl.) sein Verhältnis*
kenne, in dem er gegen den Kreia -Landrath stehe; er trage desshalb sie*
darauf an: „den v. Glasenapp nicht allein mit diesem Verhältniss bekannt
zu machen, sondern wäre er anch genöthigt, anzutragen, dass die fiskalische
Untersuchung gegen ihn verfügt werde, ihn nach den Gesetzen zu bestrafen,
anch die Kosten der Untersuchung ihm zur Last zu legen." Das Oberlandet-
gericht hatte dem Antrage des Landraths v. Hellermann willfahren, der Exekutor
Papke war vernommen worden nnd gab an, dass laut Mandat vom 30. August
1811 er die Festongsverpflegangsgelasr habe einziehen sollen nnd zwar
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von Manow den 2. Drittheil mit 86 Rthl. 22 Gr. 8 Pf.
und den 3. Drittheil mit ... 85 „ 22 „ 8 „
von Rossnow . . . .... 17 „ 23 „ 1 ,.
so dass rückständig seien Snmma 89 Bthl. 20 Gr. 5 Ff.
Seit dem 2. T. Monats (November) habe er in Hanow auf Exekution gelegen,
seilten habe er Herrn y. Glasenapp angetroffen und dann habe er ihn ohne
Erfolg an die Bezahlung erinnert. Seit dem 30. habe er sich förmlich auf
Exekntion eingelegt und heute zum letzten Male dem Schuldner die Auspfändung
angekündigt; dieser habe es lacherlich gefunden und ihn angewiesen, dass er
sich packen solle. Er getraue sich nicht gegen den Schuldner die Auspfändung
zu versuchen, indem er sich Misshandlungen aussetze, wenn er etwas ergreifen
mOchte. Assistenz könne er auch durch das Schnitzen geri cht nicht erhalten,
da der Herr v. Glasenapp ihr Patron sei. Indessen hatte Paul Friedrich
August v. Gl. an den Justizminister unter dem 26. November 1811 geschrieben ;
die Persönlichkeit des Exekutors, wie in seinem angefahrten Schreiben bereits
angegeben, beschrieben, anch bemerkt, dass er dabei bleibe, dass der Landrath
ftr ihn nicht Vorgesetzter und Behörde sei, sondern Repräsentant der Stande,
die ihn auch wählten, nur natürlicher Kommissar der Regierung sei, und dass
in letzter Beziehung er nur vermöge Verfügung der Regierung zu Exekutionen
gegen die Kreisstande schreiten dürfe, sich aber jederzeit gegen die letzteren
legitimiren müsse; so sei die Praxis anch im Saatziger Kreise Habe er im
Prinzip nicht Recht, beleidigen wolle er den Herrn v. Hellennann nicht, nur
sein Recht vertbeidigen etc. Es wäre ihm unbegreiflich, wie eine Angelegenheit,
die zum ReBsort der Königlichen Regierung gehöre, von dem Oberlandasgericht
zu einer fiskalischen Untersuchung gegen ihn gemacht werden könne und bitte
er den Herrn Justizminister das Oberlandesgericht mit der Untersnchnngssache
gegen ihn zu avociren und die Angelegenheit niederzuschlagen. — Das Ober-
landes geri cht erhält Dekret vom Justizminister, wesshalb es die Sache zum
fiskalisch gerichtlichen Gegenstand gemacht habe; das Oberlandesgericht be-
richtet: Cöslin, den 28. December 1611: der pp. Papke sei vereidet gewesen,
er habe seinen Auftrag die FestungBverpflegungsgelder einzutreiben, nicht
erfüllen können, sei mit der Anzeige zurückgekehrt, dass v. Glasenapp sich
dem widersetzt und ihm befohlen habe, sich zu packen, zu dem Landrath
zurück etc. „Es wäre hier also eine Widersetzlichkeit gegen die Aufgabe
eines Vorgesetzten", und auf Antrag des Landraths wäre die fiskalische Unter-
suchung eingeleitet; es würde hierbei bemerkt, dass v. Gl. schon mehrere Hat
wegen Injurie bestraft sei und habe man einstweilen hier die Sache sistirt,
bis Befehl vom Herrn Justizminister eintreffe; welcher, wohl mit Einverständniss
zur Untersuchung, gegeben worden ist; denn unter dem 17. Januar 1812
schreibt der Justizminister an den Rittmeister v. Glasenapp, dass es bei
der wider ihn eröffneten fiskalischen Untersuchung verbleiben müsse, da nicht
allein der Landrath v. Hellermann nach § 654 Tit. XX. TU. 2 des Allgemeinen
Landrechts darauf anzutragen befugt gewesen, sondern auch das Benehmen
des Beklagten als eine 'Widersetzlichkeit gegen die Auflagen eines Vorgesetzten
angesehen werden müsse ; er müsse sich also der Untersuchung unterwerfen
und das Erkenntniss abwarten. (Resultat nicht bekannt geworden.) — Auch
hier fanden Klagen und Aufsetzlichkeiten, theils in Folge von Aufhetzungen,
wie das Oberlandesgericht auch festgestellt hatte, statt. Der revolutionäre
Wind von Frankreich her blies auch in Pommern Hitzköpfe an, anch
vagirte Mancher, hier ein Instmann Johann Lehmann ans Zettun, später
Bebenhausensche Mühle bei Bnblitz (Bewenhusen). Er nennt sich Kolonist,
habe von v. Brenkenhof einen Einwanderungspass nach Hinterpommern 1768
erhalten, sei Stabschläger von Profession, scheint auch Musikus und ein
Sachse gewesen zu sein, denn unter den späterhin ihm auf die Strasse
geworfenen Sachen und Handwerkszeugen befindet sich ein Zimtnbogen und
sine PasBgeige. Er hat als Instinann in Zettun gewohnt, hat nun räumen
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müssen, wühl sehr unfreiwillig; in seiner Beschwerde an Se. Majestät macht
er sonderbare Anforderungen; er klagt unter dem 16. April 1798, daas er seine
Wohnung habe räumen müssen, d. h. der Herr v. Zettnn habe ihn mit allen
Beinen Sachen auf die Strasse werfen lassen nnd verlangt er hier iür du
„Hinausschmeissen" 50 Thlr., für Beschädigung der Sachen 300 Tulr. und
jährlich AUimente. Es wären für Zettnn Meliorationsgelder ausgesetzt und
halte er sich desahalb für berechtigt, ein Kolonistenhans zn bewohnen, nebst
Garten, Landungen nnd die urkundlichen Freiheiten (?) zn gemessen. Er ver-
lange also Wohnhaus, Garten, fürs Vieh Weide, Holzung, nnd wolle, da er
bis jetzt 6 Thlr. Miethe gegeben habe, dann diese nicht mehr zahlen, hofft,
daas er auf Königlichen Befehl auf 4 Thlr. Pacht kommen werde, sowie er
anch auf jeden Scheffel Aussaat, als sein T heil 12 Scheffel erhalten wollte etc.
Er bäte in seinem Process nm Appellation, wovon die Kosten der pp. v. Gla-
senapp tragen solle, anch nm Beschleunigung, nachdem er noch dennneirte,
der p. v. Glasenapp habe den höchsten nnd Kabine tsbefehl (wohl seinen Ko-
lonistennass) nicht respectirt, er wäre Herr in seinen Gütern nnd hätte man
jetzt keinen Konig, er wäre nur ein Kronprinz; das wäre anch keine Kabi-
netsordre vom 31. Januar, wonach das Gericht entschieden nnd darauf zur
Appellation geschritten sei, der König habe sich ja nicht unterschrieben, wie
anch der Gärtner Gottlieb Bernds ausgesagt etc. Der v. Glasenapp werde wie
ein Selbstherrscher betrachtet und fielen die Leute womöglich vor ihm auf die
Kniee. (Ans diesen confnsen, arroganten Ansprüchen, doch wieder winselnd
ausgesprochenen Bitten, wo der pp. Lehmann es für gut nnd für sich nractisch
hielt, ist zn entnehmen, wie damals schon „Freiheit, Gleicheit" etc. die Leite
verdreht machte.) Unter dem 30. April 1798, Berlin, an den Instmann Leh-
mann der Bescheid: daas Resolution in Mietbssachen durch Appellation nicht
aufgehoben werden könne and er also das zweite Urtheil abwarten müsse. —
Stepen, den 29. Mai 179S klagen Martin Eesch. Christian Teach nnd Erdmans
Tesch, Bauern ans Stepen. einem Dorfe des Herrn v. Glasenapp -Manow;
sie sagen: dass sie durch den Verwalter Habermeister geprügelt worden seien;
erst seien sie 11 Bauern gewesen, nun habe v. Glasenapp 16 daraus gemacht
und als sie Vorstellung darüber hätten machen wollen, seien sie mit Prügel
hinausgeworfen worden; 4 Bauerhöfe ständen leer und hätten sie die Gewalt,
womit sie hätten gezwnngen werden sollen, kleine, schlechte Bauerhofe anzu-
nehmen, abgelehnt; die Gerichtsleute attestirten früher 28 Scheffel Aussaat,
jetzt 12 Scheffel, das sei nicht auszuhalten etc. — Das Hofgericht Cöslin be-
richtet den 2. Juli 1798: dass der Herr v. Glasenapp dies Stepen gekaaft
habe nnd scheine er sich mit den Bauern auseinandersetzen zn wollen, indem
er ihnen andere Aeker angewiesen habe; die Bauern wollten ihr Land behaltet
oder lieber als Knechte dienen; die Sache sei znm Frozess verwiesen worden.
— An die Dorfacbaft Stepen das Hofgericht Cöslin den 2. Juli 1798: daas sie
sich nicht aufhetzen lassen sollten, der Prozess schwebe noch nnd sei Innen
ein Rechtsbeistand gestellt. — 1802, den 21. Mai, klagt bei Sr. Majestät
Joachim Dumke, gewesener Krüger zn Kossnow: dass er von Herrn v. Glase-
napp aus seinem Kruge zu BoBsnow hinausgeworfen nnd ein anderer (Badtke),
der Soldat in Danzig gewesen sei, darin jetzt sitze, dahingegen er mit Fräs
nnd 5 Kindern in der Scheune; zwar sei ihm in Manow eine Stube angewiesen,
doch habe er nichts zn leben nnd bäte er nm seinen Krug wieder oder am des
Losschein, damit er anderswo sich ernähren könne. — Bescheid von Berlin,
den 2. Juni 1802: dass die Herrschaft nicht könne gezwnngen werden, ihn
loszugehen. An v. Glasenapp: daas er den Seinigen Unterkommen geben
müsse. — Der pp. Dumke hat sich nicht beruhigt, denn das Hofgericht
hat unter dem 10. November 1802 nach Berlin berichtet: worin der pp. Dumke
nach Ablauf der Pachtzeit hätte räumen müssen, dass die Gutsherrschaft ihm
einen Bauer- oder Kossäthenhof offerirt habe, den er nicht hat annehmen wollen.
In Folge der letzten Verfügung sei ihm eine Instwohnung angewiesen worden,
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die auch jetzt noch bereit stehe, doch ziehe Dumke, der das Dicht bestreite,
nicht ein. (Es stecke ein Winkelkonsulent hier hinter.) — Unter dem 28. Sep-
tember 1803 von Berlin: dass Dumke annehmen müsse, was ihm geboten
werde. — Den 10. November 1809 an den Jnstizminister schreibt v. Glasenapp
anf Manow: Am 8. September habe er der Wittwe Cölpin, die dienstpflichtig
war, wegen Dienstvergehen eine massige Züchtigung zukommen lassen, nach
der sie mehrere Tage noch anf dem Dienst erschienen, am 23. September ge-
storben sei. Ihr Binder, der Bildner Post, ein Mann, der auf dem Zuchthause
gesessen, klage gegen ihn. Der Arzt sage: „Mithin können die Schlage nicht
als Ursache des Todes angesehen werden, sondern bloss als die gelegentliche
Veranlassung zu dem Ursprünge dieser Krankheit, die dnrch die Vernachlässigung
der Kittel tödtlich geworden." Er bitte, da trotzdem das Oberlandesgericht
eine Untersuchung eingeleitet habe, dass diese als gesetzwidrig aufgehoben
werde. — Es waren bereits vernommen worden der Inspector Wohler in Ma-
now, der Reitknecht Kondeshagen nnd deponirten: dass die Cölpin nicht zum
Heuen gekommen sei; als sie dnrch letzteren gerufen, habe sie erwidert, dass
sie Brot backen müsse. Darauf sei Herr v. Glasenapp mit den beiden Ge-
nannten nach Manow zurückgeritten nnd habe die Cölpin, welche ein Schnur-
leib angehabt, an die Hand genommen nnd mit der Wachholder reitrnthe, welche
er znm Reiten hatte, anf den Bücken geschlagen; darauf hätte die Cölpin, weil
die Männer hätten mähen, hinter dem Pflug gehen müssen. Der Inspector
habe noch über das Komische der Scene, als der grosse Herr die kleine Frau
an der Hand gehabt und gezüchtigt habe, gelacht. Das bestätigte Erkennt-
nis« des Oberiandesgerichts von Berlin, den 8. Jnli 1810 lautet: dass der In-
knlpat wegen des angeschuldigten unmittelbar bewirkten Todes der Wittwe
Cölpin von aller Strafe gänzlich freizusprechen sei. — 1812, den 30. April,
bittet v. Glasenapp-Manow den Jnstizminister in der Sache wider den Pächter
Damerow in Grambsdorf, dass ihm, da er im Termin, wegen Beisen nach Star-
garu, Treptow und Colberg. auf denen er mit der Regierung Verträge in Holz-
angelegenheiten abgeschlossen, versäumt habe, die Appellation, in der er Nowa
einbringen werde, verstauet sein möchte; auch habe er von seinem Mandatar
den Termin der Appellation zu spät erfahren. (Resultat nicht zn ersehen-,
Geh. St.- Aren.)
In einem 1826 den 6. Jnli von Panl August v. Gl. aus Warmbrunn
an Se. Majestät gerichteten Gesuch ist angegeben, dass er 1813, bei Er-
richtung der Landwehr, eine Schwadron mit bedeutenden Opfern nicht allein
organisirt, sondern er auch als Führer derselben in den Feldzügen 1813
und 1814 seine Gesundheit zerrüttet hätte nnd bezengen v. Glasenapp (256),
Major auf Wurchow, Wilhelm V. Gl. (J93), Lieutenant anf Taimen, und Louis
v. Gl (291), Hauptmann anf Freiheit-Bärwalde, dass er ausser andern patrio-
tischen Opfern, wie vorstehend, damals seinen ganzen grossen Besitz in
fremden Händen gelassen habe, um iu den Krieg mitzuziehen. — Panl Fried-
rich August v. Gl. leistete als Landwirts Vorzügliches; er förderte die
"Ertragsfäliigkeit der Güter bedeutend; waren schon aus älterer Zeit die
Schäfereien dort als hochfein berühmt, so ist besonders des Hanowschen
Gestüts zu erwähnen, das einen vortrefflich ausdauernden gewandten Bei t-
schlag von mehr arabischen Blut-Pferden lieferte und deren Nachzucht in
Pommern hier und dort noch heransznerkennen ist. — Ueber die Hanowsche
Stiftung s. N. 123.
Besitz: Manow, Viverow b, Seidel, Zewelin, Bossnow, Grün-
hof, väterliche Güter, bekam er 1780, den 25. September, znm Werth von
11 070 Thl. angenommen. Um diese Güter wohl zn allodificiren, wie es ja ans
einigen hier angeführten Schreiben anzunehmen ist, verkauft er sie, nachdem
er auch mit den Lehnsvettern Backsprache genommen, 1800 nnd 1804 Abfin-
dungen getroffen hatte, den 10. April, Nachtrag vom 27. Juni 1801, an Joachim
Casimir v. GL 221 für 124 000 TM., der sie wieder 2 Tage später für
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125 000 Thl. an die zweite Gemahlin Henriette Sabine geb. v. Wedeil überliess,
von der er, Faul Friedrich August v. Ol. am 25. Hai 1806 sie wieder für
125 000 Tbl. zurückkaufte; vielleicht geschah dies auch, nm in der kri'ga-
drohenden Zeit für den damaligen Feldzug frei zu Bein und war er nnn wohl im
Mai 1806 genöthigt, sie selbst verantwortlich zu übernehmen. Den ganzen Be-
sitz ausser Zewelin, welches an N. 286 kam, erhielt nach seiner letztwilligen Be-
stimmung nach seinem Tode seine einzige Tochter I. Ehe Louise Leopoldine Wilhel-
mine. Zettun, welches vonv. G1.221, der unbeerbt 1810 starb, an ihn fiel, kam,
nachdem es ein v.Bonin anf Schloss-Kämpen inzwischen besessen, an N. 28f>: ferner
hatte er Bonin, wovon der Besitzer von Hanow stets Patron gewesen, 17H9 gekauft
(s. oben), sowie Stepen anch seit 1798. Sandow im Saatziger Kreise besase er
ebenfalls ; nach dem Tode des Landschaftsraths Leopold Christoph v. Wedeil- Kren-
zow erbten Beine Söhne, der Hauptmann Lupoid Wilhelm Eberhard Carl and Ernst
George Bernhard v. Wedeil, wie anch seine unmündige Enkelin Lowise Leo-
poldine Wilhelmine v. Gl., als die Tochter I. Ehe von Paul Friedrich
August v. Gl. dieses Allodialgut, welches dem letzteren auf die unter diesen
Erbinteressenten erfolgte Licitation mit Genehmigung des Vormundschafts-
gerichts vom 26. November 1804 nach dem Kaufcontrsct vom 4. December
1804 für 71000 Thl. erb- und eigentümlich überlassen wurde (Brfiggemann);
dies Gut Sandow kam auch an die Tochter. Auch Schlosskämpen und die
Bevenhnsensche Mühle hat er wohl schon vom Vater her besessen.
Gem. I: Charlotte Ernestine Philippine v. Wedell-Kremzow;
Hochzeit 1794; i. V.: der Lands chaftsrath Lupoid Christoph v. Wedell-Sandow
etc. Sie starb den 11. Januar 1796 zu Kremzow mit Hinterlassung einer Tochter.
Gem. II: Henriette Dorothea Sabine v. Wedell-Schwerin am
Wodschwin-See; i. V.: N. N. v. Wedell auf Schwerin etc.; i. M.; N. N. von
Lepel aus Cbinow auf Wollin; Hochzeit wohl 1800, die Ehe wurde den 16. Fe-
bruar 1808 getrennt; sie heirathete am 16. September 1810 den General von
Pfuhl, der erst in russischen Diensten, dann in preussischen, zuletzt Gesandter
im Haag war. Sie starb zu Schwerin bei Daher als Wittwe den 9. Fe-
bruar 1840.
Gem.: HI? . . .
Sohne: 285, 286.
Tochter {1. Ehe): "Louise Leopoldine Wilhelmine, geb. 1195;
sie erbte die väterlichen Güter ausser Zettuu and Zewelin und verkaufte sie
am 23. Juli 1837 an den Landrath a. D. Carl Alexander Wilhelm Grafen v.
Wartensleben für 166 000 TM.; behielt jedoch Sandow, welches sie ihrem
Gemahl Joachim Adolph v. Schlieffen, Rittmeister a. D. auf Soldekow
etc., auch zubrachte; sie lebte 1840 and in spateren Jahren in Italien als nun-
mehr Gräfin v. Schlieffen.
263. Friedrich Carl Bogislaf. S. v. 221. Geb. 1767 zu Kl. Crien. —
Er kam aus Kl. Crien den 20. Mai 1775 in das Kadettenhans zu Stolp, von
dort den 19. Mai 1782 in das Kadetten -Corps zu Berlin, von wo er den ,
18. März 1784 auf die Academie militaire kam and den 4. März 1788 als Fähnrich
heim Regiment Tauenzien eintrat, wo er 1791 als Lieutenant und in dem Regiment,
anch v, Lattorf genannt, 15 Jahre gedient hat. Er nahm 1791 den Abschied
und ging nach Gallizien in Österreichische Dienste. Beim Tode des Vaters
1810 wurde er, der einzige Sohn, als Rittmeister in österreichischen Diensten
in Gallizien stehend, vergeblich aufgefordert, die väterliche Erbschaft anzutreten;
er war wohl schon todt und kam der väterliche Besitz, in sp. Zettnn, an N. 262.
264. Ernst Caspar Otto. S. v. 224. Geb. den 24. September 1811 zu
Breslau, General-Major z. D. 1822 Kadet in Potsdam, vom 12. April 1826
in Berlin, von wo er am 25. Juli 1828 als Portepee - Fähnrich in das 7. In-
fanterie- (jetzt Königs-) Regiment eintrat; 1830 den 11. März Seconde-Lieute-
nant, 1846 den 17. December Premier-Lieutenant, 1849 als Adjutant der 9. Di-
vision kommandirt, den 13. Juni 1849 Hauptmann in der Adjutantur. 1863 . . ■
Jigitizccty G00g[c
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Co in pag nie- Chef im 24. Infanterie-Regiment. 1856 den 15. April Major und
Kommandeur des 1. Bataillons {Crossen) 12. Landwehr-Regiments, später des
1. Bataillons 52. Infanten e -Regiments and des Füsilier- Bataillo ns ; 1860 den
1. Juli Oberstlieatenant; 1861 den 18. October Oberst nnd Kommandeur des
2. Posensehen Infanterie-Regiments No. 19 in Coblenz; 1806 den 15. Juni
General- Major nnd Kommandeur der 30. Infanterie- Brigade. 1868 auf Abschieds-
gesuch zur Disposition gestellt. Bitter des Eotlien Adlerordeus 2. Klasse mit
Schwertern (Königsgrfttz), später desselben mit dem Stern (nnd Schwertern,
des Cointburkreuzes des Sachsischen Ernestinischen Hausordens etc. Feldzüge:
1848 Insurrection in Posen, fttr Gefecht bei Xions den Rothen Adlerorden IV. Kl.
mit Schwertern. 1866 Krieg gegen Oesterreich. Er lebte erst als General-Major
z. Disp. in Berlin, seit 1873 in Schweidnitz, woselbst er den 12. November
1893 verstorben ist.
Gem.: Bertha Josephine v. Witowska, Hochzeit den 18. October
1945; i. V.: der Oberst a. D. v. Witowski auf Gardowitz in Ob er -Schlesien,
später in Ohlan. Sie starb 1865 in Coblenz.
SOhne: 287, 288.
Tochter: 'Bertha Josephine Dorothea, geb. den 20. Juli 1846,
lebt noch unverm&hlt in Schweidnitz.
265. Johann Franz *Georg Bonislaf (Bailo). 1. S. v. 228. Bärwalde.
Geb. den 1. Mai 1743, gest. den 7. Jan aar 179!) als Oberstlientenant bei
v. Knobelsdorf (Prinz Heinrich). — Vaa.-Tab. 1756: 23 Jahre alt, Lieutenant
nnd Adjutant bei Stojentin. — Er kam den 13. November 1759 in das Cadetten-
corps zu Berlin und am 1. Februar 1762 unter das Regiment Lindstedt (N. 27),
wo er den 28. Mai 1763 überzähliger Fähnrich, den 11. September 1763 wirk-
licher Fähnrich, 17i>6, den 12. October Secoudelieutenant wurde; den 13. Oc-
tober 1773 Premier-Lieutenant, den 8. September 1782 Stabs -Capitain geworden,
erhielt er am 14. Mai 1786 eine Compagnie; 1790, den 10. Jani Major, 1798,
den 13. Juli Oberstlieutenant, als solcher im Dienst beim Regiment v. Knobels-
dorf er am 7 Januar 1799 nach 38jähriger Dienstzeit im Cantonnement zu
Barenburg in der Grafschaft Hoya starb nnd in Halle (Glauchau) begraben
sein soll, wo er zar Zeit seiner Verheirathung, nnd sonst in Gardelegen und
Stendal in Garnison gestanden hatte. —
Nachdem er an dem Bairischen Erbfolgekriege 1778 bis 1779
Theil genommen hatte, machte er 1787 als Capitain nnd Compagnie-Cbef den
Feldzug in Holland mit, wobei das Regiment in der Division des General-
Lientenants v. Knobelsdorf unter dem Feldmarscball Herzog von Braunschweig
stand, welches Corps 25 Bataillone, 25 Eskadrons und die zutreffende Artillerie
stark war. Am 25. August 1787 passirte das Regiment Wesel und den Rhein
auf Nimwegen zu, wo Anfang September ein Gefecht bei Dalem stattfand;
am 13. September im Lager bei, Nimwegen und Nieuport, welche besetzt wurden,
am 14. Docewaert, den 15. Thuyl, den 16. bei Aspern, den 17. bei Allerkerk,
den 18. bei Thienhoven, dann auf Schoonnooven, wo 225 Kanonen ge-
nommen and mehrere Gefangene gemacht worden; darauf den 23. September
hier ins Cantonnementsquartier. Den 12. October stand das Regiment v. Knobels-
dorf am Amsterdam, in Hüllwegen, Schwanenbnrg, und Spareudarnm. Am
16. October wurde in Amsterdam eingerückt, und am 15. November 1787 der
Rückzag angetreten. — Desgleichen hat Johann Franz Georg v. Gl. anch
die Rhein-Campagne gegen Frankreich mitgemacht; wo er als Major beim
Regiment v. Knobelsdorf sieb bei den Gefechten von St. Amand, bei Bois
de Vicogne vom 7. bis 10. Mai 1793 so hervorgethan hatte, dass er den
Orden pour le merite erhielt. Bei der Eingabe des Generals v. Knobelsdorf
zu Ordensverleihungen schrieb er dem Generaladjutanten: „nach drei erfochtenen
Siegen sehen alle Stabsofflciere dem Orden pour le merite entgegen" (den
10. Mai 1793). Am 23. Mai wurde er bei Bouchin verwundet, (v. Pfau), —
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— 372 —
1770, den 22. Januar, Gardelegen, schreibt Johann Franz v. GL,
Lieutenant und Adjutant Stojentin' Beben Regiments Füsiliere, bereits 2 Jahre
majorenn, auch im Namen seines 15jährigen Bruders, — zwei jüngere
Brüder waren bereits mit dem Tode abgegangen, — an Se. Majestät: „Aller*
durchlauchtigster, Grossmächtigster König, Aller gnädigster König nnd Herr!
Ich nebst meinem minderjährigen Bruder Panl Ernst August Wilhelm
v. Gl. (267) haben wegen Reluition eines in Pommern gelegenen Lehngutes,
Tarmen genannt, seit verschiedenen Jahren bei dem Hofgericht zu Cflslin
Process gehabt, welcher endlich en faveur unserer dahin ausgeschlagen, dass
wir benanntes Gut gegen 6000 Thl, taxitas Reluitionis quantum zurück er-
halten sollen. Euer Königlichen Majestät schwebt aber noch in ganz frischem
Andenken, in welchen bedrängten Umständen die pommersche Provinz
von dem letzten Kriege sich annoch befindet und es also mehr als eine Zeit
von einigen Monaten erfordert, eine so starke Geldpost anzuschaffen, bevor
ab, dass ich meines Dienstes wegen 40 — 50 Meilen entfernt bin, also diejenige
Hohe bei Weitem nicht anwenden kann, als wenn wirklich an loco wäre, der
Curator meines Bruders auch vielleicht desshalb zu schüchtern ist (?), gleich-
wohl aus unserem eigenen Vermögen wie vielleicht zn erachten nun dieselben
nicht bestreiten können und dadurch zum äussere ten Pärjudiz, wo nicht gar
zum gänzlichen Umsturz unserer Familie gewiesen würden, wenn die Beluition
dieses Guts durch den ordentlichen Weg Rechtens noch entzogen werden sollte;
denn es ist schon Pr&clusions-Termin desshalb anf den 11. Dezember a. p. bei
dem Hofgericht zu Cöslin präfigiret gewesen und obgleich derselbe auf unserer
Instanz durch die sub A in Abschrift beiliegende Sentenz vom 20. November
a. p. bis zum 12. Februar a. c. eztendiret worden, so furchten doch wegen des
allerorten anjetzo seienden Geldmangels, dass gegen Ablauf solchen Termine«
diese Gelder nicht völlig zu bekommen sein möchten; ich habe zwar desshalb
bei dem Hofgericht zu Cöslin, besage der abschriftlichen Anlage sub B, ander-
weit Vorstellung um eine nochmalige Prolongation des Termins vom 12. Fe-
bruar a. c. auf 3 Monat Ansuchung gethan; gleichmehr bin besorgt, dass wenn
solches abgeschlagen werden sollte, wegen Kürze der Zeit alle Remedur mir
abgeschnitten werden möchte, maassen aus gewissen Umständen vermuthen
muss, dass unsere Gegner durch gewisse Incaminationen uns dergestalt en ecbec
zn setzen suchen, dasjenige per indirectum zu erschnappen, was auf dem Weg
Rechtens ihnen misslungen ist. Beinahe war entschlossen Eurer Königlichen
Majestät Person selbst der Sache wegen und sonderlich wegen Erhaltung des
erwähnten Reluitionsquantums allerunterthänigst anzugehen, wenn nicht, da in
Hochs tderselben wirklichen Kriegsdiensten stehe, hierüber eine Bedenklichkeit
erwecket wäre, wiewohl fast glauben sollte, dass der Gurator meines
minderjährigen Bruders diesen Schritt zu thun, nicht anstehen möchte (?):
so habe inzwischen unumgänglich nöthig erachtet, zu versuchen, dass event.,
falls bei dem Hofgericht zu Cöslin mein neues oberwähntes Gesuch nicht
reussiren sollte, einer alsdann vielleicht in contumatiam zu veranlassenden
Präclusion vorbeugen möchte; zn dem Ende bittet Eure Königliche Majestät
allerunterthänigst: „der vorkommenden Umstände halber mir und meinem
„minderjährigen Bruder wegen Reluition nnd Erlegung aller Gelder qnäst.
„annoch den 3. Termin vom 12. Februar a. c. an auf 3 Monate Allergnädigst
„zn aecordiren und davon dem Hofgericht zn Cöslin des förderaamsten noch
„in Zeiten vor dem 12. Februar a. f. Eröffnung thun zu lassen". — Darnach
einer gewissen Hoffnung einer Allergnädigsten Erhörung mit allerunterthänigster
Devotion beharre Euer Königlichen Majestät allerunterthänigster (gez:) Johann
Franz Georg v. GL, Lieutenant und Adjutant des v. Stojentinschen Regiments,
nnd Namens meines Bruders Paul Ernst August Wilhelm v. Gl. (267) Frei-
Corporal des nämlichen Regiments". — Die Beilage A, Unheil in Sachen
Franz Lorenz v. Gl. (228) Erben, Provokanten, wider Heinrich Christoph
v. Gl. (161), Provakaten: „erkennen Wir Friedrich von Gottes Gnaden König
>v Google
— 878 —
etc. fflr Recht: dass der zur Erlegung des Pretii taxati anf den 11. December
a, C. angestandene Terminus anf S Monate, mithin bis znm 12. Februar 1770
zn extendiren nnd müssen Provokau tische Erben gegen diese Zeit Bath schaffen,
oder gewartigen, dass sodann ohne weitere Umstände mit der Präclusion ver-
fahren werde". Cöslin, den 20. November 17C9. — Einen ähnlichen Brief hat
er auch unter dem 22. Januar 1770 an den Etatsminister v. Hünchhausen ge-
schrieben, in welchem er hinzufügend, dassTarmenlOO0OThl.Werth seiner schonen
Holzangen wegen rentiren (repräsentiren) würde nnd die durch den Krieg de-
vastirten übrigen Güter retablirt werden müssten, ihnen die 6000 Thl. in
Pommern anf zubringen, besonders da der Indult noch dauerte, schwer weiden
dürfte, bittet: Sr. Majestät selbst seinen Brief befürwortend vorlegen zn wollen.
— Unter dem 28. Januar 1770, Berlin, Königlicher Befehl an das Hofgericht
zu Cöslin; „Es wird Euch in Betracht der beigebrachten, dem Anscheine nach
nicht unerheblichen Umstände hiermit befohlen, in dieser Sache mit allem prajudi-
cirlichen Verfahren wider die beiden Brüder anzuatehen und Uns mit dem
Fttrdersamsten von der Beschaffenheit derselben au fait zu setzen etc". —
Darauf berichtet das Hofgericht Cöslin, den 12. Februar 1770: dass die beiden
Brüder die beiden Lehngüter Gross- nnd Klein-Tarmen durch einen kost-
baren weitlänftigen Process erstritten hätten; die Erben von Heinrich Christoph
v. Gl. (161) hätten dagegen, dass der Termin der Auszahlung von 6484 Thl.
6 Gr. 2 Pf. der rechtskräftig festgesetzte nnd Auszahlung anf den 11. December a.p.
gewesen und nun erst die Erlegung zn Marien a. c. geschehen solle? Es wurde
also seitens des Gerichts nicht bis Marien, sondern bis 12. Februar c. festgestellt;
wogegen die beiden Bruder Georg nnd Ernst v. Gl. appelliren; auch können
wir nicht nnangemerkt übergehen, dass dem Vernehmen nach das Vormnndschafts-
Collegium möglichst bemüht sein soll, den Vormündern des minorennen
Bruders des Supplikanten mit einigen vorräthigen Eindergeldern an die
Hand zn gehen und dass diese mit Regulirnng der Sicherheit beschäftigt
■ein sollen etc. — Das Hofgericht befürwortete die Appellation, worauf von
Berlin, den 26. Februar 1770 der Befehl ergeht: „Es solle anf die Appellation
um Verlegung des Termins bis Hartini Rücksicht genommen werden." — Der
Kurator des minderjährigen Bruders Paul Ernst August Wilhelm v. GL (267)
war Kammerrath Holtze, der früher Beamter im Amt Draheim, Afterlehn-
mann des v. Glasenappschen Gutes Oerden nahe bei Türmen, gewisser-
maasaen also abhängig war; er hatte später anch wohl die Oberverwaltung der
Guter des Johann Franz Georg v. Gl., denn 1786 nach dem Tode des pp.
Holtze findet Franz Georg die Berechnungen so verwickelt, daas er um
einen Abgeordneten des Gerichts bittet. — Gardelegen, den 14. Februar 1771,
Johann Franz Georg v. Gl., Lieutenant und Adjutant bei v. Stojentin,
bittet unter Vermittlung des Grosskanzlers, Etats- und Justiz-Ministers
Freiherrn v. Fürst Se. Majestät: in seinen und seines minorennen Bruders
Paul Ernst August Wilhelm v. Gl. (267) wider Heinrich Christoph v. Gl. (161)
Erben in Revisorio zu Berlin schwebenden Sachen in puncto reluitionis des
Ritterguts Tannen: dass die Endschaft herbeigeführt werde. Die Gelder seien
bereits bei dem Hofgericht in Cöslin eingezahlt, ihre Gegner suchten aber
noch durch Prozesse sie zu fatigniren (d. b. eigentlich ihn) denn er fährt fort:
„während solcher Zeit habe ich (also schon nebenher) nach Ansmittelung Eurer
Königlichen Majestät Hochlöblichen Obervormnndschaftsgerichts - Collegii zn
CÖslin mit meiner Mutter (Stief-) und Schwestern so wohl, als anch ratione
feudi mit meinem (nunmehr) jüngsten Bruder (der alljüngste war bereits bald
nach 1769 gestorben; es war also der einzige hier noch minorenne Bruder
Ernst N- 267, in dessen Namen mit ja die qn. Gesuche und Briefe verfasst
wurden, der betreffende) den Anseinandersetznngsrecess (in demselben
Jahre, noch vor der letzten Relnitions-Entscheidnng 1771) errichtet, nach dem
ich ihnen allerseits Zinsen zahlen muss." Die Güter, ans denen solche
kommen sollten, seien noch seit dem letzten Kriege sehr devastirt, die be-
aby Google
— 374 —
nöthigten Retabrissementsgelder könnten nicht ander«, als ans den zu dem
reluirenden Gute Tarmen gehörenden Holzungen entnommen werden und
wenn sich dieser Prozess noch ferner verschleppen sollte, so würde er desshalb
mehr als einfachen Verlust empfinden, nämlich einmal meiner Mutter und
Geschwister (worin der Bruder 2IM nnn einbegriffen ist?) das verglichene
Quantum aus den übrigen Gütern zu reichen. 2. das schon so lange ad deposiuun
gelieferte Relnitiona-Geld- Quantum noch ferner zu verzinsen und 3. wegen
Vorenthaltung des Guts Tarmen meine übrigen Güter je länger je mehr
deterriosiret zu sehen, wovon dann bald die von meinen Gegnern hegende
Intention erreichet und meine Familie (?) bloss dass er cum damno aliorum
tocupletior zu werden intendiret, zum Umsturz befördert wird. Ich mit meinem
mehrerwähnten Bruder sind 50 Meilen von unserer Heimath erntfernt und ohn-
erachtet des letztern Vormnnd, der Domänenrath Holtze, in der Nähe (auf
Oerden) bei Betreibung der Sache seine Pflicht (?) unstreitig rechtschaffen
besorget, so muss doch befürchten, dass, da solcher anjetzo nach Berlin ge-
langet, durch den Verzug einer Final- Entscheidung mir, oben ganz deutlich
gezeigter maassen, zum nicht geringen Derangement in meinem Dienst viel
Kosten verursacht werden möchten und desshalb wollen Euer Königliche
Majestät aller gnädigst vermerken, dass dnrch dies ich allerunterthanigst er-
bitte; „All ergnädig st die Verfügung treffen zn lassen, damit durch ein Revisor»
baldigst ertheilte Sentenz die Beluitionssache wegen des Guts Tarmen zur
Final-Entscbeidang befördert werden möge, (gez.) v. Glasen^pp." — Berlin,
den 19. Februar 1771. Königlicher Befehl an das Hofgericht zu CSslm: dass
auf die angegebenen Gründe bin der Anlage gemäss billigst zn willfahren
sei. — Es diente dies Bitten um Beschleunigung der Reluition Bangelegen heit
Tarmens hauptsächlich 4. dazu, nun den bereits stipulirten Ausein au dersetzungs-
recess seitens Johann Franz Georgs v. Ol. mit der Stiefmutter, den
Schwestern und mit dem einzigen minorennen, erst 15 Jahre alten, in seinem
Begiment als Frei-Corporal schon eingestellten Panl Ernst Ausust Wilhelm v. Gl.
207, der auch in dem Schreiben vom 14. Februar 1771 nicht mehr als Gleich-
betheiligter, sondern als Zinsen- (Kindergelder-) Empfänger und dergleichen
auftritt, zu beschleunigen. In demselben Monat, am 27. und 28. Februar
1771 ist denn auch der betreffende alttostam entlieh verwandtschaftliche Aus-
einandersetzungsvergleich abgeschlossen worden; ob die Anwesenheit
des pp. Holtze in Berlin damit zusammenhing? Wo der Vergleich stattgehabt
nnd. wie er speciell lantete, ist zu erfahren nicht möglich gewesen, um so
weniger, als auch dieser Vertrag mit anderen Documenten nicht vorzufinden,
wohl 1807 in Colberg, wohin das betreffende Archiv der Familie gebracht
worden, bei dem Brande des dortigen Bathhauses ein Opfer der Flammen ge-
worden sein soll. (?) — Nach dem Vertrage erhielt der Lieutenant nnd Adjutant
Johann Franz Georg v. GL sämmtliche Güter: Bärwalde- Freiheit, b,
(Buth nnd Müggenkathen), das Burgland. Rosengarten etc.. Hegsche Mühle,
Bärwalde c, Rothfliess, Luknitz a und b, Priebkow, Gr. und El Grabunz,
Schwurk, Gr. nnd Kl. Tarmen, Goprieben a. wozu noch später ein anderer
Coprieben-Antheil und Patzig-Antheil (Patzig a) hinzukamen. Der Bruder
Paul Ernst August Wilhelm v. Gl. 267, ist also im Einverständniss seines
Vormundes und Kurators, des Domainen-Kammerraths und Gutsbesitzers auf
Oerden Holtze anderweitig wohl, wie? — abgefunden worden; eine Correspondenz
181U an das Oberlandesgericht zu Cöslin, wo er nicht einmal angehen konnte,
welche Hypotheken er für sich beanspruche, deutet auf eine Geldabfindung,
die eigentümlich und wohl wenig klar nnd sicher gestellt gewesen ist, hin;
so wie auch folgendes Scriptum auf letzteres schliessen lässt. Am 8. September
1786 nämlich bittet der Capitain Franz Georg v. Gl. im Knobelsdorfscben
Regiment von Stendal aus den Grosskanzler: Er sei mit seinen Nachbarn, den
v. Glasenappen-Klotzen, dem Amtmann Oesterreich und dessen Ehefrau (eine
Holtze) auf Oerden wegen Reluition Copriebens und Patzigs und Berichtigung
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— 875 —
der von des Österreichs Schwiegervater, dem verstorbenen Doinainen- und
Kammerrath Uoltze geführten Güterberechnung' in solcher Verwickelung, zumal
seine Gegner, unbillige prozesssüchtige Leute seien : dass er bitten müsse, dem
Hofgericht in Cöslin möge aufgegeben werden, nnmaassgeblich den Hofgerichts-
rath Kühne, der 1818 wohl Präsident war, (s. N. 207) in die Gegend von
Barwalde, wo alle die Zeugen seien, abzusenden, um durch Lokalbesichtigung
etc. die verwickelten Streitigkeiten bis zum Schluss instruiren zulassen. —
Unter dem 18. September 1786. Berlin, ergeht Königlicher Befehl an das Hof-
gericht zu Cüslin: dass, wenn es irgend möglich und keine Störung in den
fibrigen Arbeiten veranlasste, die Instruction der angeregten Sachen an Ort
und Stelle durch ein Hitglied des Collegii und die nöthigen Vorbereitungen zu
treffen, um die Sachen ohne Aufenthalt zum Spruch gelangen zu lassen, falls
die mit Fleiss zu versuchende Güte nicht stattfinden sollte. — Dieser Bescheid
ging auch unter dem 18. September 1786 an Johann Franz Georg v. Gl. —
Nachdem 1695 im Verlauf von Streitigkeiten der Bürger von Bärwalde
gegen die Herrschaft ihnen die Hitbesetzung des Kriminal gerichts der 4 Ge-
schlechter verstattet worden, wurde nach 100 Jahren jedoch kurzer Process
gemacht und die Kriminal- und Civil -Gerichtsbarkeit der adligen Herrschaft
und des Raths, einfach, wie früher, vereinigt und beides fortan nur im Namen
der Herrschaft ausgeübt, wie es auch bis 1808 und in manchen Sachen bis noch
heute verblieh (v. d. Dollen). — 1773 führt ein Eggert Glasenapp, der sich
Invalide nennt und ein Nachkomme von dem Friedrich Glasenapp (s. N. 110)
ist, gegen die Gebrüder Johann Franz Georg und Faul Ernst August
Wilhelm v. Gl. 207 Klage und beansprucht: sein seliger Grossvater habe auf
einem Gut nahe bei Bärwalde, Schnakenburg, 400 Gld. gegeben und es erb-
und eigentümlich auf Kind und Kindeskind gekauft ; der Herr von
Wolde, der Domainen- und Kammerrath Holtze auf Oerden nebst einem Ge-
richtehalter Crusius, dieser als zweiter Vormund über die Gebrüder v. Glase-
napp, wollten ihn aus seinem Gut hinauswerfen, indem eine kleine Schuld vor-
handen wäre; er habe die Absicht, von seinem Gütchen Schnakenbnrg sein
Brot zu nehmen und auch Schulden zu bezahlen; auch habe er mehrere Me-
liorationen vorgenommen, als: Bauten ausgeführt, mehreren Boggen als sonst
gebaut, Obstbäume und Eichen gepflanzt resp. angeschont, was ihm jedenfalls
auch entschädigt werden müsste und zu welchem Zweck er eine von Stadt-
ältesten von Bärwalde Christian Saltsieder, Philipp Mutzahn aufgestellte
Schadenreehnung anfüge etc. (Vergleiche N. 110, 151 u. 195.) — Der Klager,
bereits vom Hofgericht abgewiesen, hat sich an Se. Majestät gewendet und
ergeht an das Hofgericht den 27. Januar 1774 Befehl, zu berichten, inwiefern
die Beschwerde des Eggert Glasenapp wegen Abtretung seines Gutes Schnaken-
bnrg ungegründet und rechtewidrig, wesshalb er abgewiesen und was es mit
seiner Pension für Bewandtniss habe, welche p. Execution beigetrieben worden
etc. — Das Hofgerieht Cöslin berichtet unter dem 11. März 1774: In dem
ersten Process, wo es auf die Abtretung des Guts allein angekommen, sei von
einer Pension nicht die Bede gewesen und beständen seine jetzigen Angaben
mehr in Meliorationen, die er gemacht haben wolle und zwar habe sich heraus-
gestellt, dass: 1. an den Gebäuden nichts gemacht, als die sich 'von selbst ver-
stehenden Bauten und Reparaturen; 2. Apfel- und Birnenbänme, die er gepflanzt
haben wolle, nur 2 Stück vorhanden, dahingegen 10 Obstbäume abgehauen
seien; 3. er die Räumung einer Wiese zu 6 Fuder, während ihm weniger zu-
zustehen scheint, geleugnet und meint er, dass das Quantum, wenn es Überhaupt
der Fall gewesen, schon bei der Donation 1678 wohl festgestellt worden sei;
4. im Ackerfelde zu wenig Roggen ausgesät befunden worden, 5. nur 50 Stamm
Buchenholz gefunden worden, er viel masttragendes Holz abgehauen habe und
die Neupflanzungen durch den Abhau voll aufgewogen würden Was die Exe-
cution betreffe: so hat er nur Vi Pub Butter jährlich geben sollen und beschwert
er sich dennoch, Pension geben zu müssen, was aus Folgendem zu verstehen sei:
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— 876 —
Als der Vater des Supplikanten starb, habe der älteste Bruder Friedrich
Glasenapp das Gut in Besitz bekommen und sich erboten, ausser der zu
liefernden Butter einmal 60 Thl. und jährlich 5 Thl. Kanon zu geben, vorauf
die damalige Tarmensche Herrschaft eingegangen ist. Dieser Eggert hat sich
bei seinem Bruder in Schnakenburg eingenistet Als der Bruder, der Besitzer,
starb, hatte die Wittwe sich wieder verheirathet und beide Eheleute den Eggert
Glasenapp hinauBgescblagen, das Gut mit allem Zubehör in Besitz genommen
und die b Thl. Kanon, mit welcher Zahlung der pp. Eggert selbst während
Lebzeiten seines Bruders einverstanden gewesen, ja sie, die Familie selbst,
damit sie das Out behielten, in Gang gebracht hatten, alle Jahre gezahlt, worüber
Zeugen vorbanden sind. Jetzt nenne er dies Bension und die event. Beitreibung
Execution. Der Supplikant querulire, wofür er auch bekannt sei; dennoch sei
ein Tennin, um ihn zu beruhigen, festgesetzt worden. Uebrigens soll er kein
Invalide Bein, sondern sich einst durch Jagen mit dem Pferde beschädigt
haben. — Königliches Decret an das Hofgericht, den 17. März 1774, dass richtig
verfahren worden sei und wäre nur ein (dorthin) geschickter Mann nöthig gewesen.
1790, den 26. März, Berlin, hatte der Capitain v. Glasenapp von
Knobelsd orf 'sehen Regiment gebeten, das kleine Feldgut Schwurk an einen
Bürgerlichen verkaufen zu dürfen, und zwar nnr wiederkänflich, für 1260 Thlr.
Der Minister v. Beck stellt Sr. Majestät den Gonsens anheim. Es scheint
hiernach also das, was Brflggemann über Schwurk sagt, dass es der Bürger-
meister Hollatz und der Frediger gleichen Namens in Schwanebeck um 1766
besessen, nur soweit richtig zu sein, als sie es als „wieder käuflich'1 wieder an
die v. Glasenapp haben abtreten müssen. Der Consens ist wohl ertheilt worden;
1830 besass Schwurk der Major v. Münchow, Schwiegersohn von Johann
Franz v. Gl. — 1798, den 24. Februar, Berlin, nach dem Tode der Gemahlin,
richtete Johann Franz v. Gl. auch ein Gesuch an Sr. Majestät und stand
er zu der Zeit in Bahrenburg bei Minden auf Cholera-Gordon im Cantonnement,
wo er also noch im Dienst, während sein nicht unbedeutender Besitz ander-
weitig verwaltet wurde, kaum nach einem Jahre als Oberstlieutenant der Epi-
demie erlag. Er hatte sich nicht lange des grossen Grundbesitzes erfreaen
können. — Der Vormund seiner minorennen, meistens noch kleinen Kinder wir
Herr v. Zastrow-Fobanz und wohnten dieselben, soweit sie nicht schon auf
Schulen um 1800 waren, in Friebkow, woselbst auch Johann Franz Georg
v. Gl. 267, wenn er beurlaubt sich in der Heimath befand, gern weilte,
wie denn von dort aus auch 1792, den 21. August von ihnen resp.- eine Lehni-
anmeldung datirt ist.
Besitz: Nach des Vaters Tode den 16. April 1765 bis 1771 beeass er
mit seinem minorennen Bruder Faul Ernst Augnst Wilhelm v. Gl. 267 die
väterlichen Güter zusammen, d. h. sie wurden durch die Vormundschaft ver-
waltet; 1771, den '27. und 28. Februar schloBS er mit den Vormündern sein«
Bruders resp. mit den Schwestern einen Vertrag ab, wonach er alle Guter in
Alleinbesitz nahm: Bärwalde-Freiheit, b (Buth, Hnggenkathen etc.)
und Perdnentien, Bösen garten etc., Hegesche Mühle, Rothfliess, Schna-
kenburg, Ziegelkamp, Gr.- und Kl.-Grabunz, Luknitz a und b; sie
kamen an seine Söhne N. '291, 292, '293. Priebkow, ganz, war ihm und seinen
Brüdern als nächsten Le hns folgern , betreffs des AUodialantheils für seine
Schwestern, auch laut Rechtsspruch vom 15. October 1764 zuerkannt, worauf
die zeitigen Inhaber, die Erben von N. 196, es ihnen abtreten mnssten und
welches auch 1771 Johann Franz Georg v. Gl. übernahm und es darauf
auch an seine Söhne kam. Gr.- nnd Kl. -Tannen, welches er mit Bruder N. 367
1771 relnirte, desgl. Schwurk, väterliches Gut auch 1771 übernommen, welches
letztere er 1790 verkaufte (s. vorstehende Bitte um den Consens dazu); Co-
prieben a nebst Perdnentien und Antheil in Patzig, sowie Patzig a, welch«
er 1784 reluirt hatte, kamen ebenfalls an die Söhne. Anth. Gr -Born (b)
erbte er von Barbara Juliane v. Gl. (s. 3. Tochter von N. 198), laut derer
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Testament vom 1, Mai 1771 ; im Jahre 1773 verkaufte er es jedoch den 17. Harz
an Andreas Wiese für 402 Thlr. Schneidemubl bei Clanahagen am Drazig-Bee
war 1771 noch im Besitz, (v. Ledebur.) TJeber du etwa V« H. südlich von
Tarmen im südlichen T/heil des Copriebenscben Buschgebiets einst von den
v. Qlasenapp angelegte Gut nebst Vorwerk und Bauern, Oerden (Oerdendorf)
dürfte hier Einiges zu erwähnen sein, nmsomehr, als es lange noch nach der
Aufzeichnung in der Vasallen tabelle von 1756 im Lehnsnesus der v. Qlase-
napp gehlieben war. Es ist aufgeführt: „1756 Friedrich Holtz, 54 Jahre alt,
Beamter in Draheim seit 15 Jahren (Oerden 4500 Bthlr.), Afterlehn der
v. Qlasenapp. " — Gert Wedig v. Ql. 87 hatte seiner Tochter Margaretha
znr Vermahlung mit Dyonis v. Blankenburg-Friedland 4000 Thlr. Mitgift ver-
sprochen, der Sohn, Casimir v. Ql. 120, Schwager von Blankenburg, gab dem
Ehepaar dafür den 7. April 1686 das Qnt Oerden, welches freilich zn der Zeit
schon Lehngut geworden war. Später, 1747, erwarb von dem Sohn, Oberst
Georg v. Blankenburg, das Qnt Oerden, also bedingt, Friedrich Joachim Philipp
Boltze, Oberamtmann und Gener&lpächter in Draheim, welcher Vormund von
Paul Ernst Angust Wilhelm v. Ql. 267 später wurde und der zugleich von
diesem Mündel, aaf Zeit, von dem älteren Bruder Johann Franz Qeorg
v. Ql. 265, als späterem Alleinbesitzer der v. G lasen app- Güter in und bei Bär-
walde, fortdauernd Lehnsmann wurde, also sich in gewisser Abhängigkeit
von diesem befand. Die AUodiflcirttng von Oerden ist wohl in der ersten Hälfte
dieses Jahrhunderts erfolgt. (8. a. N. 168). — Dieser noch gebliebene nicht
unbeträchtliche alte Familienbesitz, den Johann Franz Qeorg theils erbte,
theils ihn von andern Verwandten relairend etc. an sich brachte, wurde in
nicht 50 Jahren nach seinem Tode von den Sühnen N. 291, 292 and auch 298,
besonders um die 1840er Jahre in fast fieberhafter Weise, das letzte Qnt 1848,
verkauft, kam also in andere Hände, während Anwärter der Familie in be-
trächtlicher Zahl vorhanden waren und alle eine angemessene Lebensstellung
auf den Besitzungen hätten haben können.
Gem.: I.?
Qem. II. (7): Sophie Dorothea Friederike v. Biedersee ans
Oberstadt, Bnllenst&dt bei Bernburg, geb. den 3. März 1763, Hochzeit am
16. November 1783, zn welcher Zeit Johann Franz Qeorg v. Ql. in Halle
stand; sie starb vor dem 24. Februar 1798. Ihre Urgrossmntter war eine
Barbara geb. v. Börstel und haben ihre Nachkommen, sowohl männlicher- als
weiblicherseits, Anspruch auf das Benefiz der 1619 errichteten v. Börstel'schen
Familienstiftung, wonach junge Männer der hier betheiligten Familien, welche
Jura oder Oameralia studiren, eine ansehnliche Zulage beziehen können, und
deren Capital jetzt auf über 100,000 Thlr. angewachsen, für erweiterte Beihülfe
ausreicht, wesshalb jetzt im Werke ist, durch Vereinbarung der betheiligten
Familien: v. Meyerringk, v. Risselmann, v. Schierstedt und v. Qlasenapp die
Statuten zu erweitern und das Benefiz auf junge Männer, die sich auch andern
Studien widmen, auf Offiziere, auch auf Damen etc. auszudehnen. Der Herr
Vice- Oberjägermeister v. Heyerringk in Berlin war, und ist jetzt Herr v. Schier-
stedt Familienrepräsentant der v. Biedersee'schen Linie. Der Stifter, Landrath
Lewin v. Börstel, hatte zur Gemahlin eine geborene v. Biedersee und betrug
das Capital den 10. Februar 1619 2000 Thlr. Nachkommen von Schwert- und
Spinn -Seite sind an t heilhabend.
Söhne: 289, 290, (IL (7) Ehe). 291, 292, 293.
Töchter: 1. 'Louise Charlotte Antonie Juliane, geb. den 22. No-
vember 1789. 1827, den 13. Juli ist sie Taufzeuge bei N 833; Qem. I.: N. N.
v.Dequede, Lieutenant. 1809 sollte er (wo?) gefallen sein. Gem.n.:N.N.
v. Eulicke, Pr. -Lieutenant im 8. Reserve -Regiment, 1814 vor Wittenberg ge-
fallen; war seit 18. März 1814 ihr Gemahl. Qem. HI.: 1827. N. N. v. Mün-
chow, 1880 zu Bchwurk und Eichenberge, Major a. D. und Postmeister zu
Cörlin. Sie ist gestorben den 26. Januar 1850. — 2. 'Dorothea Friederike,
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geb. den 1. Februar 1792. 1827, den 18. Juli, ist sie Taufzeuge bei N. 333,
in demselben Jahre in Lnknitz und 1887, den 20. März bei einer Tochter von
N. '293. Gem.: Oberamtmann N. N. Cranz zu Jastrow. Sie starb den
26. Harz 1850.
266. *Eggert Friedrich Ewald. 2. 8. v. 228. Barwalde. Geboren den
28. December 1744, gestorben den 23. Harz 1763 als Fahnenjunker. Er kam
am 18. November 1759 in das Cadetten-Corps zn Berlin, von dort den 14. Juni
1782 unter das Regiment v. Hantenflel, wo er also nach *!t Jahren schon starb.
267. Paul "Ernst August Wilhelm. 3. 8. v. 228 (H Ehe). Barwalde.
Geb. den 21. März 1755, gest. 8. Januar 1832 als Major a. D. Vas.-Tah.
1756: Paul Ernst August Wilhelm v. Gl. 2 Jahre alt - Er trat 1769,
14 Jahre alt, als Frei-Gorporal beim Regiment Stojentin. später v. Knobeie-
dorf ein, wo bereits der altere Bruder Lieutenant und Adjutant war. ihn also
unter seine Führung nehmen konnte. Er wurde 1772, den 20. September
Fähnrich, war bis 1780 Seconde-Lieutenant, dann Premier •Lieutenant, 1793.
den 2. September Stabs-Capitain, 1797, den 6. October Hauptmann und Com-
pagnie-Chef, 1800, den 5. Juni Major und Bataillons-Commandeur des
1. Bataillons beim Regiment Tschammer in Stendal. 1814 wurde ihm aufsein
Gesuch der Abschied als Hajor mit Pension bewilligt. Er war Ritter dea
Ordena pour le merite. den er 1798 in Saarbruck erhalten, hatte den
Bairischen Erbfolgekrieg, die Rheincampagne gegen die Franzosen,
den Krieg von 180«i nnd 1807 (Capkulation bei Lübeck, den 7. November
1806) und den von 1813 bis 1814 mitgefochten. — Das Regiment stand in
Brandenburg, Stendal, Gardelegen um 1800, war aber besonders Ende des
18. Jahrhunderts zur Armee in Westphalen kommandirt. — Betreffend des
Bairischen Erbfolgekrieg, den Preussiscben Feldzug in den Niederlanden 1787
bis 1789 und den Krieg gegen Frankreich 1793, siehe bei N. 265 und All-
gemein-Geschichtliches in Theil I; in letzterem Feldzuge wurde er als jüngster
Stabs-Capitain bereite mit dem Orden pour le merite decorirt. — Vor der
Schlacht bei Aaerstädt 1806, den 14. October hatte das 2. Bataillon des £e-
giments v. Tschammer noch im Hessischen gestanden und eilte nnn, am 15. Oc-
tober zu dem übrigen Theil, zum 1. Bataillon, welches der Major Paul Ermt
August v. Gl. kommandirte, wobei sein Sohn Wilhelm v. Gl. 294 als Fahnen-
junker stand, zu den anderen heran, die an dem unglücklichen Ausgang der
Schlacht Tbeil gehabt hatten. Der Rückzug wurde, nachdem auch bei Hessen-
hausen ein ungünstiges Gefecht stattgefunden, später in dem v. Blücher'aehen
Corps gemacht. Bis hinter die Saale war kein neuer Halt für das Corps.
Wie bekannt, war in der Nacht vom 14. auf 15. October der allgemeine Rock-
zug in vollem Gange und fanden sich Truppen vom Blücher'schen Corps und
des General v. Tschammer bei Franken hausen zusammen. Der General
v. Tschammer war anfangs willens gewesen, dem General Graf v. Wartensleben
anf Nordhausen zu folgen und sich dem Fürsten Hohenlohe anzuscbli essen, sah
jedoch ein, dass er über Hansfeld 2 Märsche nach Magdeburg spare, sich seine
Verpflegung sicherte und die Verbindung zwischen dem Fürsten Hohenlobe
und dem Reservecorps des Prinzen Engen von Württemberg im Stande war,
zn erhalten; er marschirte daher am 16. von Frankenhansen über Sangerhausen
nach Mansfeld, wohin ihm die Sachsen unter General Oerrini folgten. Von Sanger-
hausen meldete er dem Fürsten Hohenlohe, von Mansfeld dem Herzog Engen
von Württemberg die Richtung seines Marsches, ersterem zugleich die An-
wesenheit des Herzogs Eugen von Württemberg bei Halle nnd den Husch
eines starken feindlichen Corps von Nebra auf Halle. Obgleich er in KansfeW
Halt zu machen gedachte, sah er sich dennoch genöthigt, am 17. den Harsch
anf Aschersleben fortzusetzen, da er in Mansfeld keine Subsistenzmittel für
Mannschaft und Pferde fand. Die sächsischen Truppen marschirten anf Barbj,
um sich von den Preussen abzuziehen und vom Kurfürsten Befehle entgegen
zu nehmen. Die Colonnen des Generals v. Blücher, das Corps des Herwgs
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von Weimar und die Westphäli sehen Truppen hoffte man aber Sandau nnd
Havelberg hinter den Brachem des Ruins zusammen zu ziehen, daselbst die
Zeit zu gewinnen, alle Corps nnd Golonnen zo sammeln; welcher Hoffnung man
sich anch noch spater hingab. — Sie Kolonne des Generals v. Blücher, am
18. Gettelde erreicht, stand von dem Marsch auf Halberstadt ab, da die Fran-
zosen bereits diesen Ort erreicht hatten und marschirte am 19. eine Heile
jenseits Salzliebenhall nach Beioam, Kniestadt, Gr. Flotbe etc.. am 20. bei
Brannschweig vorbei nach Flechtdorf n. s. w. über den DrSmling anf der Strasse
nach Stendal, den 24. nach Sandan; 35 Heilen in 6'/i Tagen zurückgelegt und
keinen Pulverwagen stehen gelassen. Den 27. Horgens standen die Truppen des
Generals v. Blücher bereits vor und hinter Nen-Bnppin. — Nach einem Gefecht
bei Prenzlan, den 28. October, welches hauptsächlich die Truppen des Generals
v. Tschammer zn bestehen hatten, wurden bei Kyritz nnd Wittstock Kanton-
nements von dem Corps des Herzogs von Weimar bezogen, von wo aas viele
Desertionen des Nachts, besonders anch beim Regiment Tsch&mmer, welches
hier seinen Kanton hatte, vorkamen. Am 29. bezog das Corps des Herzogs
von Weimar, zn dem noch der General v. Tschammer gehörte, zwischen Witt-
stock und Hirow Quartiere, während der Herzog einen Courier nach Stralsund •
an den schwedischen General und Gouverneur von Basen um Aufnahme des
Corps in Stralsund absandte, welches sein letzter Dienst war. indem er dann
das Commando dem General Winning übergab nnd nach Holstein abreiste.
Die Capitulation von Prenzlan war inzwischen auch abgeschlossen und be-
stattigt worauf das Corps durch v. Winning auf das v. Blücher'sche mit dem
Vorsatz geführt wurde, sich mit diesem vereint durchzuschlagen, event. von
Rostock sich einzuschiffen. — Nachdem das v. Blücher'sche Corps, die eine
Division am 28. October von Fürstenberg sich in Bewegung setzte, Dm mit
der anderen bei Lychen sich zn vereinigen, die Trappen zum Hinfallen
fatiguirt waren, worden sie von der vereinten Kavallerie des Harschalls Ber-
nadotte und Lannes angegriffen und mit bedeutenden Verlusten in den Wald
zurückgeworfen. Blücher wollte nun auf Boitzenburg, welches aber besetzt
war, um auf Prenzlan zu kommen, wovon er jedoch abstehen musste, als ihn
die am 29. empfangene Nachricht, dass der Fürst Hohenlohe dort capitulirt
habe, niederschlug nnd sein Vorhaben vereitelt war. — Der General
v. Blücher, der bereits Nachricht von dem General v. Winning erhalten hatte,
verwarf den Plan einer Einschiffung, er wollte die feindlichen Kräfte von der
Oder abwenden, um den Russen Zeit zur Hülfe zu verschaffen, event. noch
eine Schlacht schlagen, vereint mit dem Weimarschen Corps. Die Starke des
vereinigten Corps war 21,000 Mann. Am 31. October brach die Armee des
Generals v. Blücher auf Waren and Alt Garz anf. am 1. November unter
Gefecht. Die Verluste wurden immer grösser, von Fürstenberg bis hier hatte
jedes Regiment 50—60 Mann verloren in Folge der Strapazen. — Am 1. No-
vember, wo das Regiment v. Tschammer Nachts bei Alt-Schwerin gestanden,
nnd den Befehl erhalten hatte, nach dem Defiliren der Arrieregarde die Brücke
daselbst abzuwerfen, war es dadurch von der Division Pellet dergestalt abge-
kommen, dass es am 2. nur bis Herzberg nnd Granzin gelangen konnte. Der
Marschall Bernadotte folgte dem Rückzage der Preussen nur auf dem rechten
Flügel über Alt-Schwerin in der Gegend vorwärts von Plan und Labz, wo er
eich mit Marschall Sonlt vereinigte. Die Division Dronet des Bernadotte' sehen
Corps gerieth durch die eben angegebenen Verhaltnisse unbemerkt in die
Quartiere des Regiments v. Tschammer, als es finster geworden nnd überfiel
in Granzin das 2. Bataillon. Der Bataillons- Oommandeur v. Pnttlitz, dem
noch nicht das Rendez-vous der Division bekannt war, schickte sich zur Ver-
teidigung an, verlor aber nach etwas Gefecht von 2 Compagnien 52 Mann an
Todten, Verwundeten, Gefangenen und eine Kanone. Er selbst und 4 Officiere
wurden gefangen genommen. Der Rest des Bataillons, unter dem Major
v. Borstell, zog sich unter dem Schutz der Dunkelheit nnd dann in C
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schaft mit dem 1. Bataillon v. Glasenapp Dach dem Rendez-vons Kladron,
das unterwegs bekannt geworden war. Die Trappen fanden sich möglichst
um das Hauptquartier Prestin Zusammen und wurde am 3. November wieder
aufgebrochen. — Das 1. Corps von WümiDg (Weimar) und zwar die Division
Pelet sollte Aber Stettin und Snkow, die Division Oels bei Plate, das ganze
2. Corps (Blücher) bei Consrade die Stuhr überschreiten. Zweimal hatte der
Marschall Bernadotte den General v. Blücher znr Capitalation and hier, als
er hinter den Defileen stand, zam 3. Mal vergebens auffordern lassen. Die
Lage war sehr bedenklich, zumal die Franzosen auch bereits die Stuhr auf
dem rechten Flügel überschritten hatten. Der General v. Blücher hielt nun
nicht für rathsam bei Boitzenburg über die Elbe zu gehen, sondern sich auf
Gadebosch zurückzuziehen und bestimmte, dass das 1. Corps am 4. November
bei Bleese auf dem Wege von Schwerin nach Ratzebarg, das 2. Corps bei Britz
in Richtung von Schwerin auf Gadebosch sich aufstellen solle. Das 1. Corps,
in weitlänftigen Kantonnements gestanden, konnte erst um 9 Uhr anf dem
Rendezvous und erst vollständig um Hittag in Brase stehen, die Trappen
rückten dann in Kantonnements quartiere, das 2. Corps bei Gadebosch, das
1. Corps bei Raggeadorf (die Division Pelet bei Gr.-Salitz and Pokrent).
Gegen 4 nnd 5 Uhr kamen die meisten Trappen der Division Pelet in den
Quartieren an, nur das Regiment Tschammer, dem die 12. 6 pfandige Batterie
Tadden zugetheilt war, fehlte noch.
Das Regiment hatte am 2. November, wie erwähnt, am meisten zurück-
gestanden und daher die stärksten Märsche machen müssen, so dass der Soldat
nicht mehr fort konnte und der Kommandeur sehr oft Halt machen lassen
mnsste. Auf diese Weise war es erst in der Nacht 11 Uhr nach dem Dorf
Suiten gekommen und hatte erst um Vi? Uhr den Befehl zum Harsch nach
Bleese erhalten, indem der die Parole überbringende Offleier sich vorritten
hatte. Kein Mensch wusste, wo das Dorf Bleese war and der Major v. län-
singen, Kommandeur des Regiments, marschierte daher nach Gutdunken auf
Gadebusch. Nachmittags 8 Uhr hatte das Regiment das Dorf Perlin am
Dümmersee erreicht, wo es wegen gänzlicher Erschöpfung der Mannschaft
Galt machen and Lebensmittel beschaffen mnsste. Kaum hatte man gelagert,
als man jenseits des Sees eine Colonne Kavallerie nnd Infanterie sah, die
man für eine preussische hielt. Bald löste sich indessen die Kavallerie von
der Infanterie ab und wandte sich, den See rechts lassend, gegen das Regiment
Tschammer. Man erkannte nun, dass man es mit dem Feinde zu thun habe;
es war die Avantgarde des Harschall Soult, die von Kriwitz Aber Plate auf
Pampow marschierte. Das Regiment brach sogleich wieder anf nnd setzte den
Marsch in zwei hohlen Quarr fees fort, Der Kommandeur sandte den Lieutenant
v. Alvensleben nach dem mittlerweile ausfindig gemachten Bleese, nm dem
General Pelet zn melden, dass das Regiment von zwei feindlichen Kavallerie-
Regimentern angegriffen würde. Der Lieutenant v. Alvensleben traf den Ge-
neral Pelet mit der Leibschwadron von König von Baiern -Dragonern aus-
gerückt, da auch die Feldwachen bereits alarmirt worden waren. Der General
wies den Officier nach Pokrent, wo drei Schwadronen des Regiments in Quartier
lagen, nm sich von da zwei Schwadronen znr Hülfe zn erbitten. Alle Vor-
stellungen halfen nichts, der General war zu keiner augenblicklichen Hälfe zu
bewegen, sondern zog die Feldwachen an sich and ging ohne Weiteres nach
Gadebusch zurück, indem er den Rest von König von Baiern -Dragonern, drei
Schwadronen von Rudorf-Husaren und eine halbe reitende Batterie Heidenreich
mitnahm, ohne vom Feinde verfolgt zu werden. — Die feindliche Kavallerie
war während dessen durch Perlin gegangen und hatte das Regiment Tschammer
zwischen diesem Dorfe nnd Kl. Renzow angegriffen; drei oder vier Angriffe
wurden mit Hälfe der Batterie v. Tadden abgeschlagen, wobei allerdings das
Terrain zugleich begünstigte. Nach jedem abgeschlagenen Angriff setzte das
Regiment den Marsch fort nnd der Feind vermochte weder durch diese An-
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griffe noch durch die Neckereien der Plankler den Marsch aufzuhalten, wobei
der Lieutenant Wiese von Platz-Husaren, der mit 40 Pferden eingetroffen war
(derselbe war vom Herzog von Sachs en-Wei mar in der Gegend von Duderstadt
als Partisan zurückgelassen worden und sehr glocklich gerade in diesem Mo-
ment eingetroffen) gute Dienste leistete, indem er die feindlichen PlänkJer
zurückhielt, in das Qnarree zn schiessen und dadurch in dasselbe Unordnung
zu bringen. Endlich erfuhr der Kommandeur, dass die Gegend von Bleese von
preossiscben Truppen verlassen sei und behielt daher die Richtung auf Gade-
busch bei, wo er am Abend um 9'/P Uhr eintraf und hierselbst auf den General
v. Pelet stiess. Das Regiment hatte im Gefecht nur 16 Mann verloren und
wurde in Gadebusch einquartiert. — Das heftige Kanonenfener der Batterie
v. Tadden hatte alle Truppen allarmirt; sie waren ausgerückt und nach dem
Rendez-voua marschirt; doch sobald der General v. Blücher von dem Vorgang
Meldung erhielt, liess er Alles wieder einrücken. Er hatte auch dem General
Pelet befohlen, von Gadebusch sogleich wieder in die verlassene Gegend vor-
zugehen; als die Spitze der Kavallerie desselben indessen vor den innegehabten
Quartieren französisch angerufen wurde, auch ein Pistolenschuss fiel, hatte der
General sogleich wieder Kehrt gemacht und war bis in die Nahe von Gade-
busch zurückgegangen, wo er ein Bivonak bezog, obgleich der von Patrouillen
zurückkehrende Lieutenant v. d. Osten meldete, dass Pokrent unbesetzt sei,
die feindlichen Vorposten erst jenseits des Orts standen. —
Der General v. Blücher beschloss nun, nach Lübeck zu gehen. Am
4. November trafen schon Abtheilnngen, am 6. ganze Truppentheile dort ein
und wurde Quartier, Speise und Trank genommen. In der Stadt sollten die
Infanterie-Regimenter Oels, Owstien, Kunheim, Tschammer, Manstein, Natzmer,
7s— 12pfd. Batterie Kühnemann, 2 -üpfd Batterien liegen, andere Regimenter
ausserhalb, möglichst im Bereich der Vorstädte, untergebracht werden; l'/j Di-
visionen Infanterie hinter Lübeck, die 2. Division des 2. Korps hinter der
Trawe. Gegen Abend begann schon wieder das Tirailleurfeuer. Die drei
französischen Marschalle hatten am 4. November bei Schwerin beschlossen,
dem General v. Blücher keine Zeit zn lassen, sich zu setzen. Der Marschall
Bernadotte folgte am 5. November über Gadebusch sogleich nach Lübeck,
wahrend der Grossherzog von Berg und Marschall Sonlt links über Ratzeburg
vorrückten, und wurde die Schiffahrt auf der Trawe bis Schleitapp unter-
brochen. Am 6. November hatte der Lieutenant v. EiBenhardt von Pletz-
Husaren noch die westp Italische Landeskasse in Lübeck auf dem Wege der
Portschaffung erbeutet und konnte einige Löhnung ausgezahlt werden. — Immer
naher und näher rückten die Marschälle heran. — Die Stadt Lübeck hatte
einen bastionirten Wall mit nassen Gräben, die noch einigen Schutz gewährten.
Eine möglichste Verteidigung wurde eingeleitet. Am Mühlenthor das Regi-
ment Tschammer, ein halbes Bataillon Rabiel, der Rest des Regiments
Winning und andere zusammengezogene Truppenreste mit der üpfd. Batterie
Lange. Die Besatzung der Stadt selbst bestand aus 18 Bataillonen, 1 Puss-
batterie und 6 Compagnien Jägern nebst 52 Geschützen (Festungs-). Das
Mühlenthor wurde am ö. November früh zuerst von dem Marschall Sonlt und
Herzog von Berg angegriffen, wobei das Regiment Pletz-Hnsaren lebhaft ge-
drängt und beinahe vier Schwadronen abgeschnitten wurden; darauf brachte
der Feind Geschütze vor, bescuoss das Laibe Bataillon Rabiel so, dass es zu-
rückkommen und auf dem linken Flügel des Regiments v. Tschammer auf dem ,
Wall links des Thors aufgestellt wurde. Die Kavallerie ging durch die Stadt.
Der Feind bewarf die Stadt mit Granaten, doch blieb das Gefecht lange beim
Tirailliren. Endlich wurde ein heftiger Angriff, von starker Kanonade ein-
geleitet, gemacht, und abgeschlagen. Um Mittag hin hatten die Franzosen bei
dem Burgthor schon Einlass gefanden und fielen die Besatzung beim Thor im
Rücken an; von aussen stürmten sie heftig, nahmen das Thor und stürmten
weiter von einer anderen Seite, bei Bastion Bellevae, zwei Divisionen von
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Bernadotte gelang es, starke Abteilungen in die Stadt hinein zu entsenden,
am das Höxter- und Hühlenthor dem Marschall Sonit zu eröffnen. Der
Gleneral v. Blücher war Anfangs bei dem Mühlenthor, dann nach dem abge-
schlagenen Angriff der Franzosen zu den Truppen an der Trawe geritten,
darauf hatte er sich ruhig in sein Quartier, Gasthof zum Engel, begeben, bis
der allgemein werdende Kanonendonner, der Lärm auf der Strasse ihn nöthigten,
sich im Nu auf ein Ordonnanzpferd zu schwingen, wahrend im Hause schon
ein Ordonnanzoffizier erschossen wurde, nnd auf Kettung Bedacht zn nehmen,
bis vielleicht ein glücklicher Moment des Strassen gefechts dem vollen Rückzug
ein Halt gab. Der Kampf in den Strassen war heftig, in den Häusern das
Morden. An der Spitze eines Kommandos von Baillotz- Kürassieren sammelte
der General v. Blücher an sich heran, was dort vorhanden, und wurde biet
das Strassengefecht besonders mörderisch. Die zurückgebliebenen Offiziere des
Hauptquartiers mussten sich im Gasthofe gefangen geben, Oberst York wurde
schwer verwandet. Der General von Blücher masste endlich der TJebermacht
weichen, sich aas der Stadt herausschlagen, durch das Holsteinsche Thor zurück-
ziehen, wo er, freilich anter nicht schmeichelhaften Ausdrücken seinerseits,
den Herzog von Oels und den General von Natzmer bereits vorfand. Mit
Lübeck hatte v. Blücher einen grossen Theil seiner Artillerie, 22 Geschütze
ohne die betreffenden Regiments- Kanonen, nnd die Hanptkrafte der Infanterie
verloren. Ihm blieben nur noch 1 Bataillon Oels, 2 Bataillone Maostein,
2 Bataillone Knnbeim, 1 Bataillon Jung-Larisch, Beste von 2 Bataillonen
v. Natzmer nnd Beste von Jägern und Füsilieren, mit denen er hoffte, in der
folgenden Nacht Lübeck noch erfolgreich anzugreifen. Er wartete die Nacht
nicht ab, ging gleich entschlossen los, griff das Holteinscbe Thor an — doch
vergebens, der Rückzug muBste angetreten werden in Richtung auf Schwarten,
gefolgt von der Division Drouet, die aus dem Thor bereits hervorgebrochen
war. Die Truppen am Mühlen- nnd Höxter-Thor waren während des Gefecht*
in der Stadt aufs Nene in der Front angegriffen worden, wobei das 1. Bataillon
v. Tschammer, Major v. Glasen app, bis an den Hals durch das Wasser hatu
gehen müssen; bald wurden sie auch von den Trappen des Marschalls Beroa-
dotte im Rücken attackirt; sie wehrten sich am Mühlen-Thor, somit in der
rechten Flanke, Front und Rücken angegriffen nnter dem General v. Lettov
wie Verzweifelte, obgleich der Feind die Häuser hinter den Wallen besetzt,
die Dächer abgedeckt hatte and die Vertheidiger von dort aus auf das heftigste
beschosB. Die Mannschaft war fast sämmtlich todt oder kampfunfähig, die
Patronen sämmtlich verfeuert; in der Stadt hatte das Gefecbt bereits längst
aufgehört, als endlich um 2 Uhr Nachmittags der General v. Lettow Chamade
schlagen mnsste. Das Regiment v. Tschammer in seiner damals geringen
Stärke hatte allein hier einen Verlust von 300 Mann; von Offizieren des Re-
giments worden in diesem Gefecht todtgeschossen : der Hauptmann v. Cossard,
v. Espies und Fähnrich v. Tschammer, schwer verwundet Major und Bataillons-
Kommandeur v. Glasenapp, die Lieutenants v. Zepelin, v. Rappard I und
v. Dassel. — Um V*2 Uhr war Lübeck vollständig in den Händen der Fran-
zosen, die sich auch noch die Nacht hindurch durch die scheosslichsten Aus-
schweifungen, keineswegs als die gesittetste Nation der Welt, für die sie sich
selbst wenigstens ansahen, zeigten; — es wurde geplündert, — bis endlich der
Marschall es inhibirte.
In Lübeck wurde der Major v. Glasenapp, als schwer verwandet in
Lazarethbe handlang nnd kampfunfähig gelassen, wie überhaupt die Offiziere
auf Ehrenwort entlassen, die Mannschaft gefangen wurde, so anch der Sohn
des Majors, der Fahnen -Frei- Corp oral Wilhelm v. Glasenapp 2 t) 4 nach Nancy
abgeführt, wo er bis 1S09 internirt gewesen. Das Regiment v. Tschamnwr
war aufgelöst. — Am 7. November bei Ratkan, nachdem der General von
Blücher nichts mehr unternehmen, auch mit den ca. 8000 Mann nnd 10 Ge-
schützen sich nicht einschiffen konnte, nahm er die Capitulation mit folgender
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schriftlicher Erklärung an: „da es dem General Blücher an Brot, Fourageond
Munition fehlt, so nimmt er die Capital ation an, die ihm der Marschall Prinz
Ponte Corvo hat anbieten lassen." (v. Höpfner, 1806—1807.) — Betreffend
den Feldzag von 1813—1814 siehe Allgemein Geschichtliches nnd N. '294.
Da sein Vater schon 1705, als Paul Ernst An gast v. Gl. erst 10 Jahre
alt, gestorben war, wnrde der Domänen -Beamte, Kammerrath Friedrich Holtze,
der bei seiner Gebart bereits 53 Jahre alt, anf Gerden, einem Gate der
v. GUsenappe als Afterlehnmann sass, sein Vormund; im Uebrigen führte der
ausser ihm nur noch von 4 Brüdern lebende älteste, seit 1706 Lieutenant bei
v. Stojentin faktisch die Vormundschaft nnd die Familienangelegenheiten, in
denen er 1771 den bei ihm N. 265 angefahrten Abschluss herbeiführte, zu
welchem Zweck in seinem Schreiben vom 22. Janaar 1770 an 8e. Majestät ja
auch Panl Ernst August v. Gl., ein erst 14Vs jähriger Knabe, mit angeführt
ist nnd derselbe zu dem gleich darauf am 27. and 28. Februar 1771 abge-
schlossenen wenig brüderlich und verwandtschaftlichen Erbtheilnngsvertrage
seine Einwilligung, oder doch der Vormund nnd Kurator Friedrich Holtz sein
Ein vers tändniss gegeben haben mnss. Bis dahin waren die beiden Brüder
gemeinschaftlich die Besitzer der beträchtlichen Güter, welche ihnen durch
Erbschaft und im Lehnswege zufielen und worden diese bis dahin verwaltet.
Von 1771 an jedoch nahm der ältere Bruder N. 2fi5 den ganzen Complex in
Alleinbesitz. Wie Paul Ernst August Wilhelm v. Gl. abgefunden
worden ist, war nicht zu ergründen; er nennt sich 1786 in einem Briefe an
Se. Majestät, wo er am Consens etc. bittet und später, als Einen, der keine Güter
und sonst kein Vermögen habe nud scheint er die früher geschehenen, ihm
jetzt wohl erst ganz klar gewordenen Abmachungen tu bedauern, wobei er
freilich sehr naiv die wenig tröstliche Aussicht für seinen Sühn (N.294) ausspricht:
dass ihn vielleicht ein Verwandter als Erben einst einsetzen dürfte? — Er
meldet sich, siehe weiter, sehr pünktlich mit seinen Lehnsansprüchen bei
Terminal- und an ssergew ähnlichen Gelegenheiten nnd nur dies folgende offizielle
Skriptum spricht von 3000 Tbl, wohl die ganze Abfindung ans dem immensen
Gütercomplex, von andern Abfindungen hat er entweder Nichts von Sicherheit,
wie hier in Händen gehabt, oder sind dieselben überhaupt nicht in Aassicht
oder in Kraft getreten. — Cöslin, den 4. Mai 1818. An den Herrn Major
Wilhelm v. Glasenapp, Barg: „In der Hypothekensache an Tarnten, Priebkow
etc. wird Ihnen auf die Eingabe vom 16. v. M. eröffnet, dass für den Lieutenant
Paul Ernst August Wilhelm v. Gl., welcher wahrscheinlich mit Ihnen
ein und dieselbe Person ist, 3000 Tbl (ob diese 3000 Tbl. aus einer Erbschaft,
Abfindung oder aus Ersparniss aus den Gütern herstammen, ist unbekannt),
jedoch nur auf Gr. Tannen Bubr. III, N. 8 und El. Tarmen Rubr. III, M. 5
eingetragen stehen. Es kann Innen daher der Hypothekenschein an den übrigen
von Ihnen benannton Gütern, bevor Sie ein Recht dazu anderweitig nachge-
wiesen haben, schon aas diesem Grunde nicht ertheilt werden. Auch wird,
bevor Ihnen der Hypothekenschein von den Gütern, anf denen Sie eingetragen
sind, ertheilt werden kann, zuvörderst eine genaue Anzeige darüber erwartet,
wie Ihnen derselbe verloren gegangen, da er der Obligation beigeheftet sein
muss und desshalb ohne dieselbe nur durch einen ganz ungewöhnlichen Zufall
verloren gehen kann (wird wohl garnicht vorhanden gewesen sein). — Königlich
Prenssisches Oberlandesge rieht, gez. Könne." (s. N. 265, 1786 Gesuch am
Absendung des Hofgerichtsraths Könne in die Gegend von Bärwalde wegen
Verwickelungen in Abrechnung seitens des verstorbenen Domänen- Kamm er raths
Holtze anf Oerden und dergleichen). — 1792, den 21. August, Priebkow,
sendet Paul Ernst Augnst Wilhelm v. Gl. nebst Bruder 26"> die Lehns-
anmeldung ein. — 1805, den 6. Juni autorisirt er den Justiz-Kommissarins
Hartwich zu Stettin seine Lehnssnccession und Lehnsrechte anf v. Glasenappsche
Güter vollständig vorzutragen and Eintragungen zu veranlassen; er war damals
and auch am 1630 eingetragen auf Barwalde-Freiheit, b nnd c, Gr. und Kl.
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Grabunz, Bothfliess, Lnknitz a, Gr. und El. Tannen, Priebkow a und b,
Coprieben a und c. Patzig a, Schwurk, Balfanz nebst Casimirshof, Zülken-
hagen, 6-rflnwaid nebst Neuhütten, Steinburg a, Althfltten, Zechendorf c,
Gramenz a und b, Schuf hotten, Bernsdorf, Flakenheide, Zuchen b und c, Zettun,
Klotzen nebst Pert., Lnknitz b, Storkow a, Wurchow b, Hanow, Bossnow,
Gerbin, Viverow b, Zewelin, Seidel, Zeehendorf a, Kussow c, Wrnckhutten,
Storkow b, Klingbeck, Föhrde Anth., Bedell, Gr. und Kl. Wardin etc. 1827,
ab die Agnaten an Balfanz bei Gelegenheit des Konkurses aufgefordert wurden,
hatte sich auch Panl Ernst gemeldet (Lehnskanzlei).
Besitz: Bis zum brüderlichen Vergleich (s N. 265) 1771 die väterlichen
Güter zur Hälfte, und zwar: B&rwalde-Freiheit, b und c nebst Pertinentieu;
Bothfliess, Schnakenburg, Ziegelkamp, Hegesche Mühle, Gr. o. Kl. G-rabans,
Lnknitz a und b, Priebkow a und b, Schwurk. Nach jenem brüderlichen
Vergleich vom 37. und 28. Februar 1771, als Panl Ernst noch ein 15 jahriges
Kind war, übernahm sein wesentlich alterer Binder diesen ganzen Gnter-
complex in Allein-Besitz and anch noch 1771, nachdem er, N. 265, mit Hülfe
dieses unmündigen Bruders, Gr. und Kl. Tannen von den Vettern auf Klotzen
relnirt hatte, anch diese hinzu; während er 1788 für sich noch Coprieben nnd
Patzig mit Lehns- nnd anderen Hechten zurückerwarb; schliesslich Panl
Ernst seit 1771 also ohne Besitzthnm war.
Gem.: (C. A.)? Adelheid Heyder, geb. 1766, gest. 1846.
Sohn: 294.
268. 'Gustav Heinrich Conrad. 4. 8. v. 228. B&rwalde. Geb. den
16. April 1759, gest. als Kind noch vor 1765.
269. Iqnaz (Johann). 1. S. v. 235. Geb. 178.. Als Oberst der
Kaiser1. Russischen Garde 1812 den 27. Jnli bei Witebsk gefallen.
270. Alexander. 2. S. v. 235 (I. Ehe). Geb. 1793. Er wurde den
14. Mai 1806 Page, den 13. September 1809 Kammerpage, den 3. Decembor
1810 E&hnrich im Leib • Garde - Simenon-scheu- (Dragoner-) Eegiment, den
28. September 1813 Lieutenant, den 31 Januar 1816 Adjutant bei dem General;
Lieutenant von Bachmetjew, den 29. September 1816 Stabscapitain, den 4. Mai
1819 Capitah, dann Major, den 17. Mai 1823 Oberstlieutenant, den '22- Fe-
bruar 1826 Oberst, den 1. Januar 1834 General-Major nnd den 23. März 1847
General-Lieutenant; diente noch 1850. Er machte 1812 und 1813,14 den
Feldzag gegen die Franzosen, 1828 gegen die Türken, 1831 den Polnischen
nnd 1849 die Ungarische Campagne mit, war Bitter des St. Annen- und 8t
Stanislans-Ordens I. Klasse etc. und ist ca. 1876 als General -Lieutenant a. D.
verstorben. Alexander hatte in Heidelberg stndirt, soll 9 Sprachen geläufig
gesprochen haben, sehr begabt und dabei, wie ja häufig, überaus lebenslustig,
leichtlebig gewesen sein. In seiner Jagend war er in irgend einer Sendung
oder Funktion nach Italien gekommen, hatte sich dort in eine italienische
Prinzessin verriebt und war ihr zu Liebe katholisch geworden; später heiratbeU
er jedoch eine Polin, die hier angegebene Gemahlin, Hess aber seine Nach-
kommen evangelisch taufen. Wegen einer eigenmächtigen Unternehmung in
Kriege in Ungarn masste er von dem Kommando seiner Division zurücktreten,
lebte dann in Warschau, Paris, auch in Amerika in oben angedeuteter Weise.
„Eine sehr werthvolle, in 6 grossen Kisten verpackte Waffen -Sammlung
ist, (wie die Berliner Bfirgerzeitung 1876 mittheilt), kurzlich hier aus Hasslaud
an die Adresse des Landraths des Teltowschen Kreises Herrn Prinzen Hand-
jery eingetroffen. Die Sammlung gehörte zu dem Nachlasse des verstorbenen
General-Directors der Hassischen Eisenbahnen, General von Glasenapp,
eines Onkels des jetzigen Besitzers, auf den sie durch Verm&chtniss des erstem
gekommen ist. Die Sammlung enthält Exemplare sämmtlicber Hieb- und
Feuer-Waffen aller Bassischen SteppenvÖlker." Wahrscheinlich stammt die
au, Waffensammlang event wenn nicht ganz, wohl zum Theil auch von den
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Grossvater Georg v. Gl. 285, General en Chef and Gouverneur von West-
sibirien her.
Gem.: Maria v. Bogaeffska.
Sohn: 295.
Tochter: Alexandrine. Gem.: N.N. v.Braunschweig-Warschau(?);
sie lebt jetzt in .Petersburg.
271. Alexander Gustav. 1. 8. v. 287. Treppenhof. Geb. zn Rogo-
wski 1777 den 4. August; er wurde 1780 Pag« am Kaiserlichen Hofe zn
8t. Petersburg, war 131 . Titnlarrath, Mitglied der Inländischen Hess-
BegulirunKS-Commission zn Walk und starb zu Treppenhof 1841. — 1788 war
der Capitain v. Bonnann im Besitz der Güter Treppenhof and Darsen; die
Frau Oberstlientenant v Essen, geb. Katharina Dorothea v. Bormann verkaufte
diese Güter für 28 500 Rbl. alb. dem Collegien -Assessor Carl Friedrich von
Radingh, auf dessen Namen sie am 20. November 1791 proklamirt wurden,
Tiud am 12. Juni übernahm sein Sohn Alexander v. Radingh in der geschwister-
lichen Erbtheilung Treppenhof mit Darsen und Brannshof, Kirchspiel Adsel,
127* ha für 50000 Tbl. alb., überliess aber die Güter am 1. Juli 1822 für
72800 Rbl. 81b. dem Titularrath Alexander v. Gl. Er hat ancb von 1814
bis 1818 nnd von 1826 bis 1840 in Rosse gelebt und es bewirthsc haftet. —
1840 war er Director für Adsel bei dem Wenden- Walkschen Holfs-Comitee der
Bigischen Section der Bibelgesellschaft.
Besitz: Treppenhof mit Darsen und Brannshof, etwa 20 Werst
von der Poststation „Glasmanek", welches jetzt Glasmanka heisst nnd ein Bei-
gnt von Kreuzbarg ist. Der Besitz kam an Sohn N. 297 (s. hier N. 41).
Gem.: 'Louise Olga Elisabeth V. Moller.
Söhne: 2»ö, 297, 298, 299.
Töchter: I. Julie, geb. 1818 den 16 December; gest. 1834. — 2. Ca-
tbarina, geb 1815 den 9. Angust. Gem.: Johann Augnst v. Roth, 1844
auf Panlenhof (s. N. 237); 1884 in Dorpat. — 3. Charlotte, geb. 1817, lebt
in Canstadt bei Stuttgart. — 4. Sophia, geb. 1820. Gern : Assessor Fried-
rich v. Moller-Sommerpahlen; sie wohnte 1864 in Dorpat.
272. Christer Wilhelm, auch Reinhold. 2. 8. v. 237. Geb. 1782 den
26. Mai. — Er stand im Revalschen Musketier- Regiment war Oberst-
Lieutenant, starb kurz vor IHiS- denn im Angust 1828 gehen die Pastoral-
atteste für 2 Söhne und 3 Töchter des weiland Oi<ers»lieutenants Christer
Wilhelm v. Gl nnd dessen Gemahlin Nastasia Nicolajewna v. Jaropkin ein.
Die Nachkommen leben mehr im Innern Russlands.
Gern: Nastasia Nikolajewna v. Jaropkin, die seit 1828 als
Wittwe lebte.
Söhne: 800, 301.
Töchter: 1. Maria, geb. 1816. starb 1880 zu Dorpat. Gem.: General
v. Karlhof. — 2. Charlotte, geb 1822 den 24 September, lebte 1882 in
Petersburg. Gem.: General v. Mach ow. — 3. Anna, geb. 1824 d.2t>.Juli, lebte 1828.
273. Otto Reinhold. 3. S. v. 237. Rogosinsky. Geb. 1782 den 28 April,
diente von 1801 180i) als Lieutenant im Tobolskischen Regiment, zeichnete
eich in der Schlacht bei Preussisch-Eylau ans, bekam dafür ein goldenes Kreuz,
welches in Rogosinsky aufbewahrt wird, nahm als Stabe-Capitain den Ab-
schied, ist 1810 Herr auf Koick, 18*23 auf Rogosinsky, Kirchspiel-Richter
im Kirchspiel Range (Kreis Werro) von 1820 bis 1838 nnd wohl 1860 den
6. October gestorben. — Wilhelm Baron v. Bndberg verpfändet Koick, Kirch-
spiel Anzen, nachdem er von demselben die Güter: Gortrudenhof,' 2'/, ha, and
Annenhof, 2"/i» ha, abgetheilt hatte, den 7. Juli 1799 und zwar Koick nnd
Aiinenhof, da Gertrudenhof bereits 1794 abverkauft worden war, für UOOOO Rbl.
dem Probst and Oberconsistorial-Assessor Johann Philipp v. Roth zu Canna-
p&h, dem es am 9 October 1800 pfandweise adjudiciit wurde. Dieser cedirte
Koick mit Ausnahme der Kollage Anneiihof am 19. April 1809 für 30000 Rbl.
i. aiuaupp n. y j
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S. und 16 000 Rbl. bco. dem Hans Philipp Ernst, von dem es am 7. Hai 1810 ffir
7370 Rbl. 8. und 18000 EM. bco. Eleonore Euphrosine V. Glasenapp, geb.v.Samsoi,
cedirt erhielt, die es ihrem Gemahl, dem Capitain Otto Beinhold v. OL
Übertrag, der es eich am 17, September 1810 eigenthfimlich zuschreiben lieu.
Dieser verpfändete Koick, für sich allein 8*%0 ha gross, auf 3 Jahre am
22. Jannar 1854 für 22 000 Rbl. S. dem Garde-Lieutenant Friedrich v. Roth
(S. N. 2S7 und 275), der es am 20. April 1857 nach stattgehabter Aufhebung
des Pfandcontraetes am 22. März 1857 für denselben Preis kauft«. Nachdem
das Pfandverhältniss 1800 aufgehoben und Annenhof, das der Probst Johann
Philipp v. Roth 1793 der Frau Capitain Andrejew geb. v. Samson verpfändet
gehabt hatte, mittelst Resolute des livlandischen Kammeralhofes vom IS. De-
cember 1803 in die Zahl der Rittergüter aufgenommen worden war, cedirte
er (v. Roth) es am 81. August 1810 für 13 000 Rbl. 81b. dem Capitain Otto
Reinhold v. Gl., der sich das Gut den 31. Januar 1821 eigenthfimlich zu-
schreiben liess und am 5. Hai 1821 ffir 12800 Rbl. 81b. es dem Capitain Tichan
Andrejew verkaufte. 1854 kam es an den dimittirten Garde-Lieutenant Otto
Friedrich v. Roth pfandweise, dann 1857 besitzweise (s. N. 237 und 275).
Die Erben von Christer Jobann v. GL, dem Vater vom Capitain Otto Sein-
hold, hatten am 25. November 1813 das Gut Rogosinsky Tür 50 000 Rbl. 81b.
an den Studiosus Friedrich v. Essen verpfändet; derselbe war jedoch vor der
Zuschreibung gestorben und cedirten dessen Erben Rogosinsky am 15. Hai
1818 für 20000 Rbl. dem Capitain Otto Reinhold v. Gl., einem der Ver-
pf ander, der es nun auch behielt. Er theilte von Rogosinsky das Beigit
Lutznick, 318/?o ha, zu einem selbständigen Rittergut ab, das als solche«
unter demselben Namen durch das Patent der livlandischen Gouvernemente-
Regiernng vom 12. Februar 1860 conBtituirt wurde, wahrend Rogosinsky noch
107,0 ha gross blieb. Mittelst Erbrecesses vom 18. März 1860 (17. Hai 1860)
Übertrag Otto Reinhold v. Gl. das Gut Rogosinsky ffir 49 014 Rbl. Slb,
seinem Sohne, dem dimittirten Lieutenant Alexander v. Gl. 309, dem es den
22. November 1867 adjndicirt wurde. Lutznick Übertrag er am 27. Hai IHM
ffir 18000 Rbl. Slb. seinem Sohne, dem dimittirten Lieutenant Nicolanav. OL
807, dem es ebenfalls am 22. November 1867 rechtlich zugeschrieben wurde.
— 1842 den 31. Mai reicht Otto Reinhold v. Gl. von Rogosinsky aus ein
Verzeichniss seiner Kinder ein, welche Zahl sich, incl. der wohl bereits da-
mals verstorbenen, auf die Hübe von 17 belaufen hat.
Besitz: Koick und Annenhof verkaufte er; Rogosinsky ondLutt-
oick vererbte er an Söhne 309 resp. 307.
Gem.: Enphrosine Eleonore v. Samson-Himmelstiema, geb. des
22. September 1788, Hocbzeit deu 18. Februar 1810; sie starb den 14. Februar 1856.
Söhne: 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 809, 310, 811.
Töchter: 1. "Mathilde Caroline, geb. 1812, den 14. Februar,
Hochzeit 1848 mit August v. Assmus, Major bei den Ulanen, der 1862 in
Lazareth zu Petersburg verstorben ist; sie lebte 1884 als Wittwe in Werro. —
2. "Clementine Charlotte, geb. 1816, den 28. October: lebte 1884 is
Werro. — 3. 'Maria Louise, geb. den 27. Mai 1828; lebte 1884 in Werro,
nachdem sie von 1870 bis 1874 in der Diaconissen-Anstalt fnngirte, jedoch
krankheitshalber zurücktreten musste.
274. Georg Magnus. 1. S. v. 239; geb. 1788, den 6. September, war
OrdnuugBgerichtsadjnuct zu Werro nnd starb 1808, den 18. Januar. —
Perrist mit Saarjerw nnd Sutti besassen die Erben von N. 230 nnd be-
wirths chattete er wohl hauptsächlich die Besitzungen, insp. wird er auf Saar-
jerw nud Sutti genannt; im Namen der Erben verkaufte er am 8. April 1906
ffir 10000 Rbl. bc. Saarjerw und Sutti dem Major Georg Moritz Grafen
O'Rourke. — Nachdem Georg Magnus v. Gl. ohne Erben 1808 gestorben,
ging an seinen Bruder Gustav Daniel v. GL die Vertretung der Familie
nnd Verwaltung des Besitzes, jetzt nur noch Perrist, über.
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— 887 —
Gem.: Gertrnde v. Wulf, labte 1805 ohne Nachkommen.
275. Gustav (auch Georg) Daniel. 2. 8. v. 239. Perrist. Geb. 1786
den 9. Janaar, gast. 1865; er war erat Erbherr auf Fernst, bis 1840 Assessor,
dann 1341 als Hakenrichter, anf Essemeggi in Esthland, zuletzt als Hann-
richter 1853 aufgeführt. Er lebte uro 1840 auch in Reval, 1843 im Dom-
viertel N. 87, später anf Essemeggi, nachdem er Fernst verkauft hatte. Er
wurde 1827 bereits in die Esthlandische Adelsmatrikel aufgenommen. (Esthl.
Arch.) — Die Mannrichter in Esthland worden anf dem Landtage erwählt
und dienten ohne jede Entschädigung ; sie mit 2 Assessoren, 1 Secretair und
1 Acruar unter sieb, waren gleich den Kreissgerichten in Busaland, den Land-
gerichten in Livland und den Oberhauptmann sgerichten in Kurland in Betreff
der ihnen zustehenden Kriminal- und Civil-. Inrisprndenz in den zu ihnen ge-
borenden Kreisen ; es mussten z. B. die Appellationen für. die Oberlandes-
gerichte in 24 Standen bei den Hanngerichten angemeldet werden. Der Mann-
richter, der erste, war immer von dem im Kreise immatriculirten Adel, meist
anch die beiden Assessoren, gewählt; Hakenrichter wurden ebenfalls durch
Adelswahl ernannt. — 1840, den HO. Januar, HannijOggi. District Hamen,
Kirchspiel 8t. Johannis, ist ein Pfandvertrag von Haornjoggi, Saage und
Jegelecht für 122 200 Rbl. zwischen dam Verpfänder Gh. G. StaSl von Holstein
und den Pfändern G. v. TTngern-Sternberg nnd G. A. Baron v. Ungern-Stern-
berg abgeschlossen worden, bei dem Zeuge: Otto v. Lilienfeldt und Georg
(Gustav) v. Glasenapp zugegen sind; desgleichen bei Festmachung des Pfand-
briefes zu Reval, den 10. Harz 1840, wo Mathias Stael v. Holstein als Mann-
richter, Constantin Peter Andreas v Ungern- Sternberg als Hakenrichter und
Baron Constantin Angnst v. Ungern-Sternberg als Kreisgerichts -Assessor auf-
geführt sind (Russwurm). - 1809 den 28. Februar wurde Perrist von den noch
lebenden Erben von dem Kreisrentmeister Georg Magnus v. Gl. in sp. durch
Gnstav Daniel v. Gl. für 40000 Rbl. bc. an den Gouvernements-Secretair
Otto Wilhelm Kieseritzki verpfändet, der es am 27. April 1809 für denselben
Preis dem Major Moritz Grafen O'Rourke cedirte. Am 1. August 1818 wurde
Perrist durch den Mitverpfander Gustav Daniel v. Gl. für den Reluitions-
Schilling von 58000 Rbl. bc. zurückgenommen, gerichtliche Bekanntmachung,
dass Gnstav Daniel v. Gl Besitzer von Perrist sei, erging bereits am
2. Mai 1819: er behielt es, bis er 1840 den 9. Janaar (1. Mai) es für
28 000 Rbl 81b. dem Lieutenant und Ritter, nachherigem Kreisspielrichter
Carl v. Volkmershansen, dem es 1852 adjudicirt wurde, verkaufte.
Besitz: Essemeggi, District West-Harrien, Kirchspiel Kegel, 15 ha,
hat er wohl durch seine 2. Gemahlin in Besitz bekommen (?). Perrist von 1818
bis 1840.
Gem. I: Caroline v. Roth, geb. 1802, and 1823 gestorben (s. N. 237).
Gem. II: Henriette v. Brevem, a. d. H. Maart; Hochzeit 1825 den
5. September; i. V.: Landrath Carl Ludwig v. Brevem zn Maart, geb. den
20. Mai 1757, gest. den 11. Februar 1828; i. M.: Henriette V. Dücker, gest.
1794. Henriette v. Gl starb den 20. October 1857.
Töchter: 1. Anna * Wilhelmine (I. Ehe), geb. 1821 den 6. Juni.
Gem.: Friedrich v. Roth, Lieutenant a. D. auf Annenhof 1857; sie lebte
noch 1*66 auf Alezanderhof (s. N. 237), 1884 in Dorpat. — 2. Marie Caro-
line (I. Ehe), geb. 1823 den 26. April; Hochzeit den 8. August 1847. Gem.:
Lonis Paul Baron v. Roussillon, geb. 1803 zuRuill, Wirklicher Staatsrath
nnd Ritter, hatte 17 Jahre im Hilitair, 22 Jahre im Civil im Wilnaer Gou-
vernement als Postmeister und Censor gedient; später Erbherr auf Essemeggi,
welches er in den 1860er Jahren verkaufte. Er starb den 6. November 1883
in Dorpat, woselbst die Wittwe 1884 noch lebte. S. V.: Wilhelm Baron von
Roussillon auf Ruill in Esthland; s. H.: Natalie v. Toll. — 8. Magdalena
Maria Eleonore (Molli) (II. Ehe), geb. 1826 den 25. August. Nach Kur-
land verbeirathet. — 4. Mathilde Sophie Charlotte, geh. 1828 den 6 Fe-
25»
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binar. — o. Auguste Henriette, geb. 1880 den 28. August (a. in Doinkirche
Beval).
-276. Otto «Wilhelm, auch Wladimir. 3. 8. v. 239. Geb. 1786 dm
2. Februar. Er trat bei den Garde -Ulanen ein, wurde 1804 Offieier, 1813
Bittmeister, 1816 Oberst, 1819 General- Major, 1832 General-Lieutenant,
als solcher er 1840, 1848 in Moskau stand. Er befehligte consekutiv die 1.
und 5. leichte Kavallerie- und die 2. Ulanen-Division und qnittirte 1846.
1849 befehligte er wieder bei der activen kriegsbereiten Armee nach der
Ordre de bataille als General-Lieutenant v. Qlasenapp II die 2. leichte Ka-
vallerie-Division des 2. Infanterie-Korps ; es ist also zn der Zeit „v. Glase-
napp II" wohl N. 297, der in Ungarn focht, gewesen. — Im Laufe der Jahre
wurde Wladimir v. Gl. für seine ausgezeichneten Dienste im Kriege wie im
Frieden ausser mit dem Ehrensabel mit Diamanten noch mit fast allen russischen
hoben Orden decorirt. Er besass das Officierkreuz des Georgen -Ordens seit
der Schlacht bei Hontmirail 1814, das Kommandeur-Kreuz desselben Orden»
seit der Schlacht und Einnahme von Warschau 1832. Bei der Schlacht bei
Cnlm wurde ihm das Eiserne Kreuz und bei der Einnahme von Paris 1814 der
Orden Pour le merite durch König Friedrich Wilhelm III. verliehen.
Gem. I: Magdalena v. Milewska, die 1859 noch lebte; i. V.: v. Mi-
lewski, Kammerer des letzten polnischen Königs.
Gem. II: Barbara v. Nekludow; i. 7.: General N. N. v. Nekludow.
Sohne: 312, 313 (I. Ehe). 1829 war Alexander V. Gl., Sohn des Ge-
neral Major . . . . v. Gluenapp, Page am Hofe Sr. Kaiserlichen Majestät zu
St Petersburg und zwar seit 27. Juli 1826 (Big. Anz.); ob hier ein älterer
Sohn oder von N. 277 gemeint ist?
Tochter: Annette (I.Ehe). Gem.: Admiral Woldemar v. GUsenapp
(298); Kochzeit 1847.
277. Carl 'Reinhold, auch Roman genannt. 4. 8. v. 239. Geb. 1789,
den 11. Harz, diente auch bei den Garde-Ulanen, wie Bruder N. 276, war 1812
Lieutenant, später General-Major.
Gem.: ?
Söhne: 314, 314a und anderesim Saratowschen Gouvernement.
Tochter: Nadejda.
278. Friedrich August. 5. S. v. 239. Geb. 1792 den 30. October,
lebte 1806.
279. Paul 6ottlieb. 6. 8. v. 239. Geb. 1794 den 24. October, lebte 1806.
21. Generation von 1800 bis 1835.
280. Otto Casimir. S. v. 243. Geb. den 7. Mai 1793, gest. den 23. Juni
1845 zu Beerenwalde in Westpreussen als Pr. -Lieutenant a. D. Er genoss
seine Erziehung im väterlichen Hause und auf dem Gymnasium zu Nen-Stettin,
wo er 1804 noch war; dann trat er im Juni 1813 bei dem Neumarkischen
Kavallerie -Begiment ein, wurde Lieutenant, im Februar 1815, nachdem er die
Feldzuge, auch den Einzag in Paris mitgemacht hatte, dimittirt; trat im Mai
1815 wieder ein, wurde im December desselben Jahres abermals dimittirt und
im Januar 1818 dem 1. Bataillon Cosliner Land wehr 'Regiments zuget heilt;
seit März 1820 beim 2. Bataillon 9. Landwehr-Regiments, wurde er 1825
Premier-Lieutenant und im Februar 1832 mit Armee-Uniform als Premier-
Lieutenant verabschiedet, nachdem er eich bei Belle-alliauee das Eiserne Krem
IL Klasse erworben hatte. — Nach dem Tode seines Vaters 1821 erbte er
über 27 000Bthl. bewegliches Vermögen und die Güter Kussow b, Alt-
hfitten, Binningsche Mühle.
Gem. I: Johanna Schubert, Hochzeit 1814; sie ist vor 1880 gestorben.
Gem. II: Auguste v. Dorpowska; Hochzeit noch vor 1830; i. V.:
N. N. v. Dorpowski, Major a. D. auf Krnmmensee in Westpreussen.
Söhne: 814b, 815, 316 (I. Ehe), 317, 318.
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— 889 —
Töchter: 1. »Bertha Erdmathe Malwine, geb. den 10. August 1815;
Hochzeit den 4. März 1836; sie starb den 1. Januar 1879. Gem.: 'Gustav
Heinrich Alezander v. Brockhuseu-Itiebitz, später auf Kussow und
Treten, geb. den 28. Juli 1813. gest. den 15. April 1889. — 2. Henriette,
geb. den 31. März 1824. dem.: Frediger N. N. Heyer in Stolp; sie war 1B77
Wittwe und starb den 14. October 1880. — 3. "Ottilie Jobanna Antonie
Caroline Elisabeth, geb. 28. Jnni 1825, gest d. 11. August 1869. Gem.:
Ludwig Friedrieb Theodor Causse, Superintendent in Sorenbohm, geb.
30. H&rz 1817: Hochzeit den 15. October 1851.
281. «Reinhold Christoph Wilhelm Heinrich Carl Anton. 1. 8. v. 256.
Geb. den 13. November 1814 zu Klotzen; Taufzengen am 13. ejd. : Major
Heinrich Otto Caspar v. Gl. 253, Oberstlieutenant Carl Angust Ludwig
v. Gl. 257. Gest den 9. October 1887 zn Berlin. Vas -Tab. 1862: Beinhold
Christoph v. GL, Kreisdeputirter, Oberlandes gerichts*Ref er endariue, Hitglied
des Herrenhauses auf Präsentation des alten nnd befestigten Grundbesitzes des
Herzogthnms Kassabien (?), stellvertretender Abgeordneter zum pommerschen
Landtage (Kussow a mit Bnchwald früher Wrnckhutten etc.) (A. 1848), Gr.
n. Kl. Dallentin (L. 1843), Storkow a (L.) b (A. 1857). Er besuchte das
Hedwigs -Gymnasium zu Neil-Stettin, wo er spater Collator (Verleiher) der
Hedwigsstiftnngen war, (siehe Urkunde H. 34 nnd N. 64, 75, 76, 77, wonach
14,000 Gld. Pomm. zn milden Zwecken, Stiftungen nnd zum Beaten der
Stadt Nen-Stettin ausgesetzt waren); er stndirte zn Berlin, war dann Ober-
landes gerichtsreieren dar, verliess spater auf dringendes Anratben seines
Schwiegervaters den Staatsdienst, für den er sich vorbereitet hatte nnd über-
nahm, ob es der richtige Schritt war? die Selbstbewirthscbaftong seiner be-
deutenden, bis dahin verpachtet gewesenen Besitzungen; er wohnte erst auf
Dalleutdii, dann Klotzen, darauf Bnchwald, 1884 auf Dallentin, dies letzte allein ein
schon bedeutendes Areal von Über 6000 Morgen. Er war Ehreuritter des
St. Johanniter Ordens, (Liste der Balle; Brandenburg von 1857 anter N. 1160).
Der Vater war bereite 1835 gestorben, die Matter mit Unterstützung des
Justizraths Kenmann hatte die Vormundschaft übernommen nnd bis zur
Xajorennitat des jüngsten Sohnes N. 282, die von ihrem Gemahl resp. von
dem Hauptmann Adam Wilhelm 242, hinterlassenen Güter nnd Gelder gnt
verwaltet Nach dem Testament vom 13. September 181« (8. N. 242) sollte
über die von dem Hauptmann Adam Wilhelm v. Gl. herrührenden Güter
Wnrchow a nnd Dallentin, die anch Fideicommisse waren, geloost werden, nnd
es erhielt demgemass am 6. Dezember 1842 nach erfolgter Grossjahrigkeit des
jüngsten Bruders, Heinhold v. Gl. Gr. nnd Kl. Dallentin, damit Klotzen nnd
Storkow etc., der Bruder Albert 282, Wnrchow a, damit b nnd Bernsdorf,
welches letztere gegen die Lehnstaze vom Vater ans dem Gramenzer Konkurse
erstanden war. Der brüderliche, resp. anch Familienbeschluss vom 2. Dezember
1848 gestattete beiden Brüdern, ohne dass der eine den andern darum zn be-
fragen hatte, zu Meliorationen bedeutende Summen aufnehmen zn können, was
denn anch verlockend war und mehr als vorteilhaft geschehen ist. Die beab-
sichtigten Meliorationen, wozu der spätere Schwiegervater, Oberpräsident
Freiherr Senfft v, Pilsach sehr anregend rieth, rapide in die Hand genommen,
anch mit Regsamkeit ins Leben gesetzt, Hessen, wie so häufig, wenn nicht gar
sicher, berechnend nnd auch den Verhältnissen dortiger Gegend entsprechend,
recht conservativ vorgegangen wird, die doch noch jungen Herren im Stich,
zumal auch Unglücksfälle, Kriegszeiten, andere Kalamitäten nicht anablieben. —
1854 verkaufte er Klotzen, um mit einem Theil des Erlöses Wrnckhutten ganz
zn erstehen, ans welchem mit einem Theile Kussow, Lbrkenheide, später anch
mit einem Theile der Gramenzer „Reihe" (eine Reihe von Pächterhöfen) zu-
geschlagen, dann das schön gelegene Bnchwald, naturlich mit grossem Geld-
aufwände non angelegt, und bedeutende Strecken urbar gemacht worden
1867 traten hier bereits sehr bedeutende Schwierigkeiten ein, deren Verlauf
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— 890 —
war, daaa den 17. Februar 1868 Buchwald sowie die Storkowschon 041er ver-
äussert werden mussten. — In Bnchwald war von Reinhold v. Gl. wie es
auch in Klotzen geschehen, eine Kapelle erbaut, in ersterem auch ein H&lfs-
prediger angestellt worden, so dass sich eine kleine Parockie Bnchwald, Kussow
and Schofbütten gebildet hatte, von dar, da es dem folgenden Besitzer, einem
Bankier gleichgültig war, die Pfarre von Bnchwald 1868 nach Kussow verlegt
wurde. — Er wohnte auf Dallentin, auch in Berlin zuletzt, wo er plötzlich,
den 9. October 1887 starb, in Dallentin beigesetzt wurde.
Besitz: Klotzen, dazn gehörten Linz, Neuhof, Zobltn zum Theil,
Fredeliof nnd Kappe; Storkow a and b, Lorkenbeide, Neasch&ferei, sind einige
nach nnd nach veranssert worden; beim Konkurse kam Bachwald, wohl
150000 Ethl. werth mit 80000 Bthl., Neuschäferei (50,000 Rthl. werth, ftr
20,000 Rthl., Storkow a für t>ü,000, Storkow b für 1(5,000 Bthl. fort Es
blieben noch Gr. Dallentin mit Granhof and Henriettenthal, Kl. Dallentin mit
Wilhelmshof nnd Gr. Orth, immer noch ein Besitz von 6—7000 Morgen gross,
auf welchem das von Adam Wilhelm v. Gl. 242 (gestiftete Fideicommiss von
40,000 Bthl. stand. Anch Dallentin kam im Februar 1892 in Konkurs, ans
dem nur ca. '/■ <ies etipolirt gewesenen Fidei com mieses gerettet worden ist.
Gem.: *Ida Haria Freiin Senfft von Pilsach, geb. den 28. Jaour
1826, Hochzeit den 8. October 1861; i. V.: Ernst Freiherr Senfft von Pilsaeh,
Oberpräsident von Pommern anf Graraenz etc., geb. den 24. Hai 1795 zu Hau
Beck bei Hamm, gest. den IS. November 1882 zu Gramenz'; i. H.: Ida von
Oertzen, gest den 81. Mai 1849. Ida v. Gl. starb den 24. Mai 1891, in Dallen-
tin bestattet.
Söhne: 819, 320, 321, 322.
TOchter: 1. «Maria Ida, geb. den 11. Jnni 1852, bereits den 4. Juli
1870 gestorben. — 2. Elisabeth, geb. den 20. October 1863, nach längerem
Lungenleiden anch schon den 28. October 1877 im Kurort Görborsdorf ge-
storben. — 3. Anna Bertha, geb. den 31. März 1858, starb den 1. Man
lt*59. — 4. Anna "Magdalena Elisabeth, geb. den 3. März 1860. Gen:
Friedrich Wilhelm August 'Ernst Freiherr Senfft von Pilsach, geb. des
26. November 1857, gest. den 4. Harz 1895 als Hauptmann und Compagnieehef
im 118. Infanterie-Regt. ; Hochzeit den 12. December 1885; s. V.: Emil
Freiherr Senfft von Pilsach, geb. den 30. Juli 1831, s. M.: Luise, geb. v.
Massow, ihre Aeltern s. N. 2S6. — 5. *Ida Bertha, geh. den 9. November
1866, verlobt den 5. Juni 18110, vermählt den 7. August 1890 mit +Ludolf
Udo v. Alvensleben, Bittmeister a. D. anf Wittemoor hei Stendal und uf
Tarnefitz-Sichan, geb. den 9. Janaar 1852; e. V.: Udo Gerhard Ferdinand v.
Alvensleben auf Erzleben, Kammerherr, Bittmeister etc., geb. den 14. Min
1814, gest den 20. Dezember 187t); s. M.: Ehrengard v. Kröcher, geb. das
13. Joli 1821, gest den 27. April 1895.
2B2. *Albert Wilhelm. 2. 8. v. 256; geb. den 1. Dezember 1818 zu
Klotzen; Tanfzeugin Frau Albertine v. Glasenapp zn Wurchow (s. N. 243).
Major a. D., Yas.-Tab. 1862: Albert Wilhelm v. Gl. 44 J. a. (Warchow A
(All), Bernsdorf nebst Busch (L) 1843: Wurchow B. (L) 1857.) — Er trat
1835 beim Garde-Hasaren- Regiment ein, wurde 1887 8 oconde- Lieutenant; sof
Beinen Antrag in das 1. Husaren-Regiment versetzt, nahm 1842 den Abschied,
trat in das Landwehrverh<niss, in dem er als Bittmeister im 5. Landwehr-
Husaren-Regiment den Krieg von 1866, als Major bei dem Kaserve-Ulanen-
Begiment No. 4 den von 1870/71 mitmachte und mit dem eisernen Kreu
LT. Klasse dekorirt wurde. — 1887 im November vom Schlage anf der rechten
Seite gelahmt nnd in Berlin erst im Elisabeth -Krankenhanse in Pflege, ist er
im Johanniter-Siechenhause in Gr. Lichtorfeide den 4. August 1892 gestorben.
— Nachdem er 1842 als grossjahrig erklart, den Abschied aus dem Militär-
dienst genommen, übernahm er die Bewirtschaftung der ihm durch das Loa
(s. Bruder 281) zugefallenen Guter Wurchow a und b and Bernsdorf nebst
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— 891 —
Buschgutern, zu welchem Zweck er noch auf landwirtschaftlichen Academien
sich zu inatrairen sachte. Aach für ihn ist der Familienbeschlass vom 2 De-
zember 1848 verhUngnissvoll geworden, indem er freilich mit Eifer and einer
Rastlosigkeit den Weg der Meliorationen beschritt, deren Erfolg jedoch nicht
gleichen Schritt hinterher inne hielt. Er hob viele Buschgutpachtnngen, welche,
wenngleich nicht hohe, doch immer sichere Renten einbrachten, auf, legte
unter bedeutenden Geldopfern zu den Radungen etc. neuere grössere Vorwerke
an, Hess ja viele Holzbestande herunter schlagen, wobei er auch mit den Holz-
k&ufern und dem Transport des Holzes Verlnste nnd andere Nachtheile hatte;
es wurde anch sofort ein stattliches Gebäude mit Dampfmaschine für 5 Betriebe
erbaut, bei denen für den Holzschneidebetrieb zuletzt das Rohmaterial fehlte,
sowie für die sehr grosse Brennerei der Bedarf an Kartoffeln ans dem Gut
aus den resp. urbaren Flächen nicht herzuwuchsen. Ueberall Zuschüsse an Geld
machen zu müssen, war das Ende schon frühzeitig vorauszusehen; die klugen
Ratbgeber von früher waren verschwunden; 12 Jahre konnte man annehmen,
dass der Besitz nur noch in der Schwebe erhalten würde. 1867 wurde
Wurchow a an den Gntsinspector Quedenfeld aus Qnakow verkauft nnd stand
Bernsdorf unter Sequestration. Die wirkliche Subhastation über Wurchow a
fand den 8. März 1877 statt und kaufte eine Kreditgesellschaft in Stettin
dasselbe für 184,000 Rthl. 1878, Anfang October, kam anch das Lehnsgut
Wurchow b in Subhastation, welches durch den Inspector Fagel jedoch noch
fflr 70,000 KthL erstanden wurde. Eine Nichtigkeitsbeschwerde Seitens
Alberts v. Gl im Januar 1878 wurde abgewiesen. Da von Fagel der Kauf-
preis nicht belegt, wurde am 28 Februar die wirkliche Subhastation beantragt
und am 1. April 1878 die Seqnestratur eingeleitet, die hart für den Besitzer
ausfiel. Das Holz war noch auf 40,000 Rthl., darunter für 25,000 Rthl.
schlagbares taxirt worden. Am 9. September wurde Wurchow b in Subhastation
dem Bankier v. Krause für 270,000 Mark zugeschlagen, dasselbe (der Verkauf)
geschah auch mit Bernsdorf Anfang September, indem es an einem Lieferanten
Lachmann kam. Von Bernsdorf allein noch hat ein Rentier Badke 1400 Morgen
für 48,000 Rthl. erstanden, nachdem das Vorwerk Barenberg und 20 kleinere
Grundstücke abgezweigt waren. Seit Frühjahr bis September 1878 erlebte
Albert v. Gl. noch auf Wurchow sehr trabe Tage. Aus dem Fideicommiss-
Fonds, sonst auf 64,000 Rthl. zu rechnen, der aus dem Verkauf von Wurchow a
(s. N. 242) entstand, konnte er jedoch noch von Zinsen in materieller Beziehung
sorgenfrei leben, wenn spatere Lähmung durch Schlaganfall seinen Lebensabend
nicht noch mehr getrübt hätte. — Folgende Acten sind in den Besitz des
Pastors Splittgerber zu Wurchow fibergegangen : 1. Familienbeschluss vom
2. Dezember 1843, (betreffend Aufnahme von Geldern etc.), 2. Erbrecesa der
Balfanz v. Gl. Erben vom 18. September 1710, 8. Lehnsurkunde für Laudrath
Adam Casimir 158 und Burgrichter Hauptmann Otto Casimir v. Gl. 210, vom
6. November 1747, 4. Erkenntniss in Sachen der Frau von Glischmicki, geb.
v. WoÜBchläger, (vergl. Nachtrag N. 41 nnd G. N. 198} wider ihre Stiefmatter
Anna Hedwig, geb. v. GL, 5. Vergleichsverhandlnngen zwischen den Gebrüdern
Otto Heinrich 211, Bogislaf Wedig 21p und Gert Wedig 212 v. GL 1766,
6. Bescheinigungsurkunde des Fräulein Sophie Henriette v. Gl. (s. N. 210)
d. d. Bnblitz, den 7. October 1776, 7. 3 Erbrecesse zwischen den Söhnen des
Hauptmanns Otto Casimir v. GL 210, d. d. Bnblitz, den 7. October 1776,
8. Ein Hypothekendokument auf Klotzen und Coprieben vom 8. April 1778,
ein desgleichen auf Klotzen nur, 9. Acten in Sachen des Bogislaf Wedig v. GL
218, Kuesowscher Konkurs aus den Jahren 1774 bis 1782, 10. Theilungs-Rscess
Ober den Lehnsnachlass des Rittmeisters Bogislaf Heinrich v. Gl. 241, vom
20. Dezember 1804. — Zur Vermählung seiner Schwester Luise, mit grossem
Pomp, Illumination des Sees etc. begangen, Hess Albert v. GL die Kirche
in Wurchow innen renoviren, prächtig ausschmücken, den Fussboden neu legen,
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sowie selbige 1856 auch eine neue Orgel erhielt nnd 1865 die Kirche auch
äusserlich aufgebessert wurde.
Besitz: Derselbe zusammen hängend war fast 1 Qaadratmeile , 23,000
Magd. Morgen gross, mit 9 Seen; Wnrchow a (allein 10,000 Morgen) und b
mit folgenden Buschgütern : Grünhof, Peter kow , Milsowskathen , Polenk.,
Schwanebergsk., Baddatzenk.. Schnlzenk.. Lewinsk , Grugel-KnhlbergBk., Jacob
Raddatzenk.. Flasstädtsk. , Ruhrbrucbsk , Labsk., Schwedenlagerk. , Kosak;
Scbiefebergsk.. Schlittenbaumsk, Söhringsk., Pirnitzerk, Qnakowk.. Wttzenk-,
Krugelsk., Pirnitzer-Mühle, Aalfangk., Qnandtk , Lutterk.. Gottfried Baddatzenk-,
Higgenk., Dikbergsk, Mnstersitzk, Bigall, Gönne Wnrchow war 1»77 land-
schaftlich anf 12-2,548 Bthl 2M Sgr. 11 Pf-, Beinsdorf auf 97.123 Rtbl. 1 Sgr.
tazirt. Bernsdorf nebst Buschgütern; Hiiblenberg. 4 Lindenbergakathen,
Kettelhof, Hasselhof. Neu Bahrenberg, Alt Bahrenberg, Pansenberg. Fanlberg,
Rabenberg, Barberg, Gerwingsberg. 1. Lothsbacbkathen, Holzwarterkatben.
Diese Güter erbte er vom Vater.
283. 'Arnold Casimir. 1. S. v. 261. Geb. den 4. September 1796, gest.
den 19. Januar 1799 zu Gramenz.
284. "Hermann Paul Wedig Friedrich Alexander. 2. 8. v. 261. Geb.
den 7. Januar 1U02 zn Gramenz, gest. den 19. März 1869 zu Grfinwald als
Hauptmann a. D. — Vas.-Tab. 101: Hermann v. Gl. 3 Jahre alt; 1862:
Grünwald nebst Busch (L. 1840) — Er kam am 25. Februar 1»14 in du
Kadetten -Corps zn Berlin nnd ans demselben den 22. November 1818 als
Porteepeefahnrich in das 25. Infanterie -Regiment, wo er zum Lieutenant
avancirt, 1825 die resp. Güter ans dem Balfanzer Konkurse reluiren wollte; anf die
Gramenzer Güter konnte er nicht vorgehen, da der Sohn nicht reluiren konnte,
was der Vater conknrsirt hatte; dieser war ja früh (1810) gestorben. Der
erste Vormund Hermanns, zngleich sein Stiefvater, der Landrath v. Kleist
Retzow scheint ein Doch weiter als sicher gehender Herr gewesen zn sein,
was nach damaligen unruhigen nnd noch spater unsicheren Zeiten gewisse
Berechtigung in so verantwortlicher Stellung wohl hatte. Es war nicht
versäumt worden, Hermann mit der Lehnsberechtigung anf v. Glaaenappccbe
Guter, so nocb den 10. Jnni 1823 anf Zettnn, eintragen zu lassen , es fehlte
jedoch an Mitteln, Prozesse zn führen, Rechte zn erstreiten; so worden i B.
die Gerichtskosten für Hermann v. Gl., der damals bis zum 7. Januar 1828
noch unter Kuratel (Vormundschaft) stand, nnd mittellos war. von dem Cös-
liner Oberlandesgericht den 5. April 1821 niedergeschlagen (Geb. Bt.-Arch.).
Aus dieser selben Quelle entnommen, ist anf die für ihn gemachten Antrage,
unter dem 6 Februar 1816 folgender sich nachher günstiger gestaltete Bescheid
ergangen: „Ein 2. Antheil von Steinburg ist Lohdensches Lehn gewesen, 162S,
1699. Die Lohden starben 1731 aus nnd kamen diese Güter (Steinbnrg?) an
General-Major v. Botzheim, conflrmirt anf gesanunte Hand; sein Binder leistet
Verzicht darauf und kamen dieselben an die v. Massow; dieses Steinbnrg b
haben nach den v. Botzheim und Massow die v. Kleiste 1738, 1787. Stein-
bnrg a ist mit Grunwald nnd Busch stets v. Glasenappen Besitz nnd Lehn
gewesen; mittlerweile hatten aber die. v. Kleiste diese Güter für sich einklagen
wollen und zwar Joachim Berndt Heinrich v. Kleist (s. N. 260); er wurde
aber am 27. Febrnar nnd 23. September 1786 nnd auch am 27. Juni 1787 ab-
gewiesen; ihre Behauptung gründeten sie darauf, dass Herzog Friedrich dem
Tessen v. Kleist die Gerechtigkeit (?) anf die Güter verliehen habe, dieselben
sich durch Güte oder Prozess von den v. Glasenappen zu beschaffen. Der
Anspruch ist als rechtlich nicht nachgewiesen und seit 1573 (nnd anch vorher)
stets von den v. Glasenappen weiter besessen and sind noch special in den
Lehnbriefe von 1777 als den v. Glasenappen eigen Grünwald und Steinbnrg
aufgeführt" — (Geh. St.-Arch.) — Es wird anch an einer Stelle angeführt,
dass nach 1681 die v. Lohden den 5. Theil der Dörfer Gramenz, Lttbgost,
Storkow, Flakenbeide, Lütken -Stein bürg, Schwartow, Janikow nnd die wüste
aby Google
Feldmark Gr. Seh wart ow inue gehabt hatten. — Wenn diese Güter nicht auch
ursprünglich den v. Glasenappen, wie es ja anch spater der Fall war, gehört
hatten, nicht nnr an die v. Loh den durch sie verliehen worden waren, würden
doch gewiss die Herzoge sie, als vacante Lehne für ihnen besonders lieb ge-
wesene Streber eingezogen und an letztere verlieben haben. — Es gelang in
den zwanziger Jahren fnr Hermann ans dem Balfanzer Konkurse noch
Steinburg, Granwald mit AltmQhl. Neu- nnd Althirnen zu retten,
welches letztere wohl nach dem Tode von Otto Leopold v. Gl 243, 1821 in
den Konkurs hinein gekommen war. — Hermann v. Gl. heirathete, noch im
Militärdienst stehend, eine wohlhabende Fran, eine Holländerin, in Folge dessen
er anch, in besserer Lage, die Güter in eigene Bewirtschaftung nehmen
konnte, mit der Gemahlin nach Pommern kommend seineu Abschied nahm nnd
dann als Hauptmann a. D. bis zu seinem Tode auf Ginnwald lebte, wo er das
adlige Grünwald aufbaute, grosse Strecken nrbar machte, Steinbnrg nnd Alt*
mfihl besser einrichtete; als ihm diese Gemahlin, schon langer kränklich,
kinderlos 1844 starb. — Er verheiratbete sich zum zweiten Haie und hatte Nach-
kommen. Er war ein Ehrenmann durch und durch nnd von Ansehen so eine
alte Rittergestalt (Kirchenchronik von Wurcbow); seine Sprache, äussere Er-
scheinung etc. derb und ungeschminkt, urwüchsig, waren die Schaale des
Kerns — eines Edelmannes in des Wortes wahrster Bedeutung. — Seit 1857,
Ballav Brandenbarg nnler So. 1164. Ehrenritter des St. Johanniter- Ordens.
(S. Ahnentafel bei N 260 nnd 261).
Schon im vorgerückten Mannesalter, ans dem Bbeinlande kommend, zog
Hermann in diesen noch geretteten altväterlichen Besitz, der doch noch ca.
10 000 Morgen gross war, mit der sieb gestellten KultormiBsion ein, nicht bloss
als Landwirth, sondern auch als frommer Christ hier Wandel zu schaffen. —
Urweltznstande, eine Försterwobnung für sich, ausser dem ferner gelegenen
mangelhaften Rittergut Steinbnrg waren meistens Wald, Busch, Knicks, anch
die etwa 1000 Morgen grosse „Sämmtlichkeit" (s. N. 9) ausser dem altkeltisch
zum Theil auch altgermanisch unregelmsssig mit Schmookhäusern aufgebauten
Bauerdorf Grünwald nnd noch zerstreut liegende Basch-Kathen und Gütchen
vorhanden. Seine neue Tbätigkeit in dieser halben Wildniss war nun dahin
gerichtet, durch Urbarmachung, da der Grand und Boden guter Qualität ist,
einträgliche Güter etc. zn schaffen. Er ging scharf vor, oft leider hemmend
war auf die nicht reichlich vorhandenen Geldmittel zu achten. Es ist ihm
jedoch gelungen, seinen neiden ihn Überlebenden Söhnen je ausreichenden
Grundbesitz hinterlassen zn können und ist er bei dem damaligen Meliorations-
treihen, in dem seine Nacbharen zum Ruin für sich und Nachkommen sich
bewegten, glücklich um die gefahrbringende Klippe herumgesteuert.
Zur Charakteristik seiner Persönlichkeit, seines Wirkens in dieser Oert-
lichkeit und Zeit lassen wir hier einige Bruchstücke aus einem von Ernst
S. v. P., Gramenz, gereimten „Kirchspielschwank" folgen:
Es war einst am Sylvestertag, Ich forderte mein bestes Pferd,
Ein dichter Winternebel lag Den Solyman, mir doppelt werth,
Auf unserm Kirchspiel weit nnd breit, Weil er bei Tag und Mitternacht
Das stimmte nicht zur Fröhlichkeit. Gleich treu ant meinen Dienst bedacht.
Des Jahres Kreislauf war vollbracht, wjr, ritten vorwärts quer dnrehs Feld,
Ich hatte meinen Schlnss gemacht, gs lag verhallt um uns die Welt^
Und leider blieb manch böser Rest g™ «■ ™.^"fi8 S™"* ^bfttten
Zur Last mir auf das Neujahrsfest. Wle Znknnftstulder vor uns hatten.
Und weiter trafen wir ein bergig Land,
Gern pflegt' ich sonst mich zu zerstreu n, Das noch der Ceres prüfend Aug' nicht
Statt meine Sflndeu su bereu'n; fand;
Doch zu so ernst-bewegter Zeit Dort pflegt beständig Wind zu weh'n,
Verlangt ich gern nach Einsamkeit. Wesshalb die Nebel flüchtiger geh'n.
ety Google
Bor Bosch von Grünwald war's — ihr
wisst es längst —
Wohin mich ohne Säumen trug mein
Hengst;
Koch stürmt er dnrch Wachholderbnsch
und Schluchten,
Wo schäumend Bäche ihren Ausgang
Buchten,
Hoch Ober Flüsse, Stubben, Knicke, Steine,
Der wilden Thier' verrottete Gebeine,
Weit durch den wüsten Busch in Sturm
und Granu,
Bis wir puirten vor dem kleinen Haas. —
Wie einst vor Jahren ans dem deutschen
Die Finsternis« des Heidenthums ver-
schwand.
Da bauten sich in nnsrer Wälder Mitten
Die Boten Christi ihre Friedenahötteu.
Bit jener Stern, der ihnen Licht verlieh' n.
Klar auch dnrch alle Chris tenlan de schien,
Nur dass in unserer „Sämmtlichkeiten"
Schlnchten
Die alten Götter ihre Zuflucht Buchten,
Hier trieben im Verborgnen sie ihr Wesen-
Geweiht der schwanen Kamt, dem Dienst
des Bösen,
Indem sie, FeinddemNeuen,trea dem Alten,
Verschluss' ne Kräfte der Natur entfalten.
Nachts sehn wir unter tausend jähr' gen
Eichen,
Wo scheu die Roste auch eut Seite weichen,
Zu Greisen sieh gesell'u im Mondeuieheine
Uralte Fran'n im schaurigen Vereine.
Dort wird dann manches böse Ding er-
dacht,
Du schwachen Christen Angst und
Kummer macht;
So lang' noch Zauberei und Aberglauben
Den lieben Seelen ihre Ruhe rauben.
Oft sind ee ernste, oft geringe Sachen,
Worüber wohl im Uebennuth wir lachen;
So pflegt das Volk — sie nennen es be-
In diese Wfldniaa kam vor manchen Jahren
Ans fernem Land ein Edelmann gefahren;
Er schien tu grflssen seiner Väter Grand;
Ein Jäger folgt ihm mit Gewehr nnd Hand.
Von Gliedern war er stark, stark auch
sein Bart.;
So ganz ein Bitter nach der alten Art,
So war auch hart, steif, kurz du Haar,
der Nacken,
Ein Edelmann vom Scheitel bis mm
Hacken;
Du Auge sprechend, doch der Mond tarnt
stumm,
Die Brost gewölbt, die Beine etwas krumm ;
Gross war sein Kopf, vielleicht su weit
das Hera;
Ans falt'ger Stinte sprach ein atter
So jubeln sie, wenn sie durch Sohomitein-
Verderben wohlgerath'nes Fflaumenmnus;
Auch Krankheit, Ungeziefer, Brand und
Blut
Sind Spielieug nur für solche Satans-
Brut. —
.Fürwahr, er hatte schon als Kind ver-
loren
Den Vater und du Dorf, drin er gehören,
Und dann erfuhren wir aus fernem Land,
Daas er auch dort viel Gram nnd Leiden
Nichts blieb von reicher Ahnen Erb' und
Cht,
Als dieser Busch — nud du
Zwar hat er vormals auch, des Lebeos Lust
Ans tausend Adern sieh n sdeh'n gewusst,
Und davon blieb bisher in seinem Bück
Bei tiefem Ernst ein sanfter Zug surnck,
Wie auch noch heut in seinem Mienenspiel
Ein wenig Leidenschaft, wenngleich nicht
viel
Und leider, dass bekennen ich es muss.
Oft liegt darin auch etwas Ueberdrnss-
Stete hatte er ein weit geöffnet' Hers
Für seiner lieben Nachbarn Freud' und
Schmers.
Wenn über einen armen snnd'gen Thor
Harthersig fiel der Pharisäer Chor,
So sehntet er jenen gern vor Qu-en Kutan
Und pflegte ruhig, müde i '
Er wnsste, wie mit ihren Zauberblicken
Du arme Herz die Sunde kann bestricken;
Denn wahrlich nicht umsonst — versteht
ihr mich —
Liess Eva einst du Paradies im Stick.
Jigitizccty GoOglc
Und wie ei einsam sinnend vorwärt«
schreitet,
Von seinem treuen Jäger nur begleitet,
(Fast kätf ich hier den treuen Hund ver-
gessen,
Dort oben nanntf ich ihn bereits) indessen
Da plötzlich tritt hervor, gebt Acht! ein
Gelrtl!
Der Glück und langes Leben ihm verhaust,
Wenn er ans diesem Bosch in Menschen-
liebe
Die Wildniss nnd die Zauberei vertriebe.
Genüg,
i Heros schritt sofort mm
Streit,
Zn Kämpfern nahm er Grunewalder Leut'.
Kit Brechstang', Spaten, Aezten, Hacken
Begannen sie die hitrigon Attacken;
Hier wurde keinem Stranch Pardon ge-
Es kostete sein festgewurzelt Leben. —
Ein schwer' Stflck Arbeit war es schon
Und spärlich war derselben Lohn.
Wo nirgends Ordnung, Plan nnd Zwang
man schaut,
Bin Jeder nach Flaisir sich Hütten baut.
Und Nichts die Leutchen irgendwie be-
rührt.
Was ausserhalb des Kirchspiels arrivirt.
Dort sah man freilich auch in grossen
Krügen
Ton früh bis spät die alten Bauern liegen,
Wo sie dann harmlos plaudernd Brannt-
wein tranken,
Bis sie bewusstlos auf das Pflaster sanken.
Hier traf eich's oft auch, dase ein Zank
entstand,
Und dann nahm man die Jungen mit rar
Hand,
Die schnarchend um den Kachelofen lagen,
Um hier die Köpfe auch sich wund eu
schlagen.
So sehn wir, beute, wie au allen Zeiten,
Hat jedes Ding auch seine Schattenseiten;
Doch Wehmuth, wie ein Traum beschleicht
Nur schade, dass mit dem Wachholder-
strauch
Entwurzelt ward manch' guter, alter
Brauch,
Und dass mit uns'rer Landwirthschaft
Erblflh'n
Auch gute alte Zeiten schwanden hin.
Das alte Dorf, wo zwischen schatt'gen,
hohen Linden
In krummen Linien sich die Zaune winden,
Wo sind sie hin. die traulich stillen Ecken,
In denen sorglos kleine Vögel hecken?
Die Hinterhöfe, wo in ew'gem Bauch
Bei flpp'gem Unkraut wächst Holländer-
Strauch?
Wo tief in Winkeln, schwer nur zu ent-
decken,
Gehöfte vor der Strasse sich verstecken?
Die Zeit, da Niemand sich mit Sorgen
plagt
WoNichts, das dieNatur uns leicht versagt,
Und unter Glockenklang in „Sämmtlicn-
Vierhnndert braune LeutekÖhe weiden?
Denkt n
nReiterami
Das ist die Kuh für kleiner Leute Heerd.
Sie kannten nicht verfeinerten Genuas —
Kartoffeln hatten sie im Ueberfluss.
Und wenn ich sonst ihr Loos nicht wählen
mag,
Gehört' ihn ' a Morgens doch der ganze Tag.
Jetzt hat die Rechenkunst der neuen Zeit
Verbannt den Sinn für die Gemnthlichkeit,
Da ängstlich jeden kleinen Fleck man nutzt
Und Teid'ger Eigennutz das Dorf be-
schmutzt —
Ja in moderner Landwirthschaft Getriebe
Zeigt selten sich ein wenig Onristenliebe.
Zwar dürfen wir des Vorzugs nicht ver-
gessen,
Dass sie jetzt mehr und bess'res Brot
wohl eisen;
Doch Morgens, eh' der kleine Kann er-
Ist schon der Plan des Tags für ihn ge-
macht.
Hau octroyfrt ihm Alles: Speis' und Kleid,
Hans, Heirath, ja die Seligkeit! — —
Durch diese Schilderung von Sonst und
Jetzt
Hab' ich vielleicht manch' lieben Freund
verletzt?
Allein die Wahrheit drängt — kann ich
dafür?
Ich dien' als unfreiwillig Werkzeug ihr.
cb, Google
Glaubt nicht, dass Euch daher ein Vor-
wurf droht,
Dir thatet nur, was Buch die Pflicht gebot.
In Eurem Tagwerk eifrig vorzurücken
und ängstlich nicht nach rechte und links
zu blicken.
Die Dinge sind auch heut nicht Jedem klar,
Und Gottes Rath ist meistens wunderbar:
Doch wenn Ihr im Verkehr Euch dem ergebt,
Und trotz der Wandelung des Lebens strebt
In Politik unwandelbar am Alten,
Ebrwttrd'gen pietätvoll festzuhalten; —
Merkt dock die Tragik dieses Erdenlebeus:
Solch' edles Mnh'n stets war bisher ver-
gebens.
Ihr bringt damit das Euch vertraute Pfund
Niemals auf Zinsen, doch gar Euch auf
den Hand.
Von Herzen der Vergangenheit ergeben,
Dient gerade Ihr der Neuzeit heft'gem
Streben,
Indem Dir mehr als Andre, oluT Eu'r
Wissen,
Der Wandelung des Lehens wart beflissen;
Drum wenn Dir conservirt, beachtet nur:
Et senken sich an Gottes grosser Uhr
Und hiermit sag' iah Euch nun gute Nacht,
Bis morgen früh ich ernsten Sinns er-
Wie mit Freund Solvman ich stül gehalten,
Am Fenster sah ich sitzen meinen alten,
Verehrten, lieben Herrn im Lehnstuhl dort,
Wo in der Sachsenhall (Ivanhoe) die erste
Sftole rechts am Tisch.
Kit frommem Denken unverrnckt
Und ganz vertieft
Las er — tauscht' ich mich nicht —
Die beuge Schrift.
Doch als er durch des Dieners Hast ent-
nommen,
Dass eben Jemand zu Besuch gekommen.
Da rief er auf, dass rings die Hall' er-
dröhnte
Und eins der Unstern Ahnenbilder stöhnte :
Und meines Helden Beutel wurde dünn;
Zwar hielt er muthig Stand, nur furchte ich,
Wenn sich entspinnt ein 30jahr'ger Krieg,
Dass mit der Zeit zu sehr der Kopf ihm
ach wirrt
Und er zuletzt noch Hypochonder wird.
Er pflegt' stets mitten im Gefecht zu stehn,
Ich konnte niemals satt mich an ihm sehn.
Wenn einen pfiff gen Schlaehtpian er er-
sann,
So zog er seinen grauen Flanschrock an.
Nahm einen krummen Eacbenstab zur Hand
Und kuckte mit dem Fernrohr durch das
Das Haus, das er erbaut, nicht schild're
ich es gern,
Liegt mitten in dem Busch — hell wie
ein Stern
Von schnurgeraden Strassen ganz wie
, _ Strahlen,
.Sieh da. Da lieber Nachbar mein,
„Du sollst mir sehr willkommen sein.
.Karl, hol' vom Konigamo sei wein
.Und auch Champagner hinterdrein!*
Ich muas gesteh' n, dass mir das Wort gefiel
Wh- tranken manches Glas, doch nicht zuviel.
Auch wurden wenig Worte nur gesprochen,
Weil bald nach letztem Glas ich aufge-
brochen.
Uns beiden war des Tags das Hers so
voll,
Und dann weiss Keiner, was er sagen soll.
Wie ich den Best des Abends zugebracht,
Hab' heut' ich zu erzählen nicht gewagt -
Hein Lied ist ohnehin schon etwas lang
Für ein en guten, simplenKirchspielschwsni-
Genug, ich freute mich des alten Hern!
Und knekte ruhig nach den Abendsteri;
Zum Schluss: „Ich nenn' Dich Pommerns
besten 8obn!
.Du meines Lieds und dieser Gegsnd
aby Google
— 897 —
Besitz: Grünwald mit Burghof nebst Altmahl mit Rambowkathen,
Wiesekenk., Mundtenk., Krauseuk., Dietrichsk., Johann Bamlowsk., Bahrenk.,
Thomsk., Kirchwitzk., Baumannsk., Zenksk., Labsk., Christian Baddatzk.,
Scbnlzenk. und Bärwaldsk. kamen an seine Söhne N. 825 resp 324. Stein-
barg verkaufte er 1860, Neahütten 1807 an den Grafen v. Kleist-Schmenzin;
Altbütten nebst Aschenkathen, Bethkenkatnen and 2. Lothsbacbkathen hatte
er früher bereits an den ObeTprasidentan Freiherrn Senfft von Pilsach ver-
aussert, um den Best, Grünwald, was ihm viel gekostet hatte and Altmübl am
so besser in Kultur bringen zn können; es war das noch ein Besitz von
7000 Morgen, doch nur ein geringer Theil aus dem Baifanzer and auch resp.
dem Gramenzer Konkurse.
Gem. I: 'Anna Barbara Barghof, sie hatte in Nieder-Krächtig bei
Erkelenz eine Besitzung; Hochzeit 1837, sie starb 1844.
Gem. II: 'Hedwig Kunigunde Wanda Elise v. Puttkamer, geb. den
20. April 1827, Hochzeit den 24 Juii 1845 zu Pobrow; i. V.: Theodor Friedrich
Wilhelm Jesko v. Puttkamer auf Pobrow, Zottin etc., geb. den 19. September 1790;
i. H.: Herniina Friederike Luise Conradine Johanna Dorothea v. Ueckermann
a, d. H. Weitenhagen, geb. den 14. Juni 1793; sie, Hedwig, wohnte als Wittwe
in Cöslin bis zn ihrem am 17. April 1884 in Grünwald erfolgten Tode.
Söhne: 323, 324, 324a, 325.
Töchter: 1. AngnBte, geb. den 1. Juli 1846. gest. den 27. Jnli 1847.
2. Ida Maria »Erdmuthe, geb. den 15. Juni 1850, gest. den 24. Juli 1851.
3. Ebrenfriede Erdmanndine Antonie Pauline Valli 'Elisabeth, geb.
den 12. October 1851, gest. den M.August 1854. 4. *Maria Hedwig, geb.
den 9. September 1859, gest. 1881.
265. »August Reinhold. 1. S. v. 262. Geb. den 23. Februar 1808,
gest. den 23. April 1897 zn Stolp in P. Er besachte das Gymnasium zn
Cöslin und Berlin, genügte dann seiner Militairpflicht als Einjährig-Freiwilliger
im 3. Ulanen -Regiment, wurde Lieutenant im 2. Bataillon 9. Landwehr-Regi-
ments, lebte als Rittmeister a. D. in Stolp. Er hatte von seinem Vater laut
Testament das Gut Bonin erhalten, welches er mit seiner Schwester gegen
Zettun, schuldenfrei, 1828 vertauschte, dies von 1831 bis 1885 selbst bewirth*
Behaftete und dann 1846 für 40000 TM. verkaufte.
Besitz: Bonin, Zettun.
286. Johann Heinrich 'Ferdinand. 2. S. v. 262. Geb. den 2. April 1814;
Oberst z. D. Er besuchte das Gymnasium zu Cöslin und Neu-Stettin, trat
am* 1. October 1832 beim 5. Husaren-Regiment (Blücher) ein, wurde den
15. Februar 1886 Seconde -Lieutenant, den 16. September 1848 Premier-
Lieutenant, war mehrere Jahre Regiments-Adjutant, den 22. Juni 1852 Ritt-
meister and Eskadrons-Chef, den 14. Juni 1859 Major and etatsmässiger Stabs-
offizier, dann den 25. Juni 1864 Oberstlientenant und Kommandeur des
12. (Litthauischen) Ulanen-Regiments; seit 31 März 1866 als Oberst z. Disp.
in Stolp lebend. — Er fahrte seit 30. October 1839, so wie auch der Bruder
N. 285 folgendes Wappea: Im silbernen Schilde 2 blaue Querbalken, dazwischen
einen Mohrenkopf en face; als Helmschmuck ein auf der Convexe liegender
silberner Halbmond, worüber im Halbkreise 5 Sterne über 5 Strahlen, 3 blau,
2 silbern je abwechselnd, schweben. Wappendecken etc. blau und silbern. —
Ben Krieg von 1866 machte er als Kommandeur des 2. Landwehr-Husaren-
Regiments ganz besonders rühmlichst mit; auch in dem Feldzage 1870/71
führte er dasselbe, nun 3. Reserve- Hn saren -Begiment , cernirte Diedenhofen,
nmsste der Brechrahr zafolge zurücktreten. — Er ist Bitter des Ordens Pour
le merite, des Seh wer dter- Adler-Ordens, des Eisernen Kreuzes II. Klasse und
anderer. — Seine Helden thaten, von Freund und Feind auf das Rühmlichste
anerkanntes, schneidiges Handeln als Kavalleriefahrer sind in der Geschichte
(s. Krieg v. 1866) verzeichnet; siehe auch Militärische Blätter, XVIII. Band,
8. 51 bis 73 „das 2. Landwehr -Husaren-Regiment im Feldzage 1866" und an
aby Google
». 0. — Das Gefecht bei Preran, am 15. Juli 1B66 in Kürze: In Bftcksicht
auf das noch keineswegs beendete Gefecht nördlich Tobitschau Hess General
t. Hartmann die Kürassier-Brigade bei Klapotowitz zurück und unternahm
mit dem 2. Landwehr Husaren -Regiment, 3 Eskadrons 2. Husaren-, 1 Eskadron
10. Ulanen -Regiments und 1 Batterie den Kitt gegen Preran, welcher sich,
bei der Unmöglichkeit mit den geringen disponiblen Kräften etwas Ernstliches
gegen Preran za unternehmen, anf eine gewaltsame Becognoscirong, wie stark
der Feind dort sei nnd was die grossen abziehenden Trnppenmassen bedeuteten,
Ton der ursprünglichen Aufgabe (man hatte es hier mit der ganzen feindlichen,
zwar sich abziehenden Armee zu thnn) sich reducirte. — Nach dem Passiren
der Beczwa stiess General v. Hartmann bei Boketnitz nnd Dlnhonitz anf
feindliche Infanterie nnd starke, anf der Chaussee marschirende Wagen-Kolonnen.
Theils die Infanterie niederreitend nnd gefangennehmend, theils Verwirrung
in den Wagenreihen erregend, machten die 8 Eskadrons, hier in unmittelbarer
Nahe des ganzen feindlichen Gros und völlig von dem ihrigen isolirt, glanzende
Attacken, deren Resultat 400 Gefangene nnd die völlige Einsicht in die feind-
liche Stärke, auch nur die Absicht war. Als sich nördlich von Boketnitz
starke feindliche Artillerie und von Preran desgleichen Kavallerie entwickelte,
dachte General v. Hartmann an seinen Rückzug und deckte denselben durch
die 2. Landwehr-Husaren. Der Kommandeur, Oberst v. Glasenapp, eingedenk
des alten Grundsatzes, dass gute Kavallerie sich nnr vertheidigt, indem sie
attaekirt, griff, obgleich das Regiment total erschöpft nnd decimiri, dennoch
die weit Überlegenen Haller-Husaren an nud erreichte dadnrch wenigstens, da
er ans dem ruhigen Rflckzn gas ch ritt plötzlich nach 2 Seiten einschwenkte nnd
vom Fleck den Feind attackirte, hieraus der Feind nahe Reserven annahm:
dass derselbe nicht weiter folgte nnd der Bravonr des Regiments die gebührende
Anerkennung zollte. — Auszug aus .das 2. Landwehr-Hus&ren-Begiment im
Feldzuge 1866:" Eine kurze Recognocinmg ergab, dass sowohl die vorliegende
Höhe, als die Dörfer Dlaluwitz (an der Eisenbahn) und Boketnitz (etwa eine
V, Heile gegenüber, an der Lands trasse von Ol mutz nach Preran) stark von
Feinde besetzt nnd an den Wegen feindliche Infanterie -Abtheilungen vorge-
schoben seien. (Regimenter Gyulai und Toskana). Das ganze Oesterreichische
I. Armee-Corps befand sich in dieser Gegend, so dass General v. Hartmans
mit seinem schwachen Detachement mitten in dasselbe hineinbrach nnd es
selbst momentan vollständig auseinandersprengte, da dnrch das gleich darauf
erfolgende Attackiren und Vordringen des Landwehr-Husaren -Regiments die
Panik des Feindes so znnahm, dass selbst nicht unmittelbar angegriffene
feindliche Trnppentheile. die Waffen fortwerfend, in voller Auflösung die Flucht
ergriffen. Erst als der Feind einen Ueberblick über die geringe Stärke des
Detachements erhielt, erlangte er seine Fassung wieder. Etwa in der Mitte
zwischen den beiden genannten Dörfern hatte das Detachement folgende
Stellung: 1. Treffen, rechter Flügel, die Eskadron 10. Ulanen -Regiments,
Gentrnm das Landwehr-Husaren -Regiment, linker Flügel die reitende Batterie;
dahinter im 2. Treffen 3 Eskadrons des 2. Leib -Husaren -Regiments. Nach
der kurzen Becognoscirong befahl General v. Hartmann um 6 Uhr Abends
den Angriff des 1. Treffens, der Art, dass jede Eskadron die ihr zunächst
stehende feindliche Abtheilung angreifen sollte. Schon war die 4. Eskadron
des Landwehr-Husaren-Regiments (Rittmeister v. Seydlitz) vorgeschickt, am
eine vor Dl&lnwitz zuerst sichtbare feindliche Infanteriemasse zu attackiren, als
sich auch auf der Höhe vor der Front in Richtung auf Przedmost hin feind-
liche Infanterie (mindestens 1 Bataillon) zeigte. Die Artillerie gab anf dieselbe
einige so wirksame Schüsse ab, dass bei dem gleich darauf erfolgenden Anreiten
der 1. und 2. Eskadron, dnrch den Oberst v Glasenapp geführt, die feindliche
Salve, weil zu hoch, diesseits kaum erheblichen Schaden tbat. Die Ulanen-
Eskadron wandte sich rechts längs der Allee nach Dlaluwitz und sprengte
dort ein feindliches Quarree. Die 4. Eskadron des Landwehr-Hasaren-Begiiteiiti
aby Google
— 899 —
griff halbrechtsschweokend den Feind vor Dlalnwitz an, fiberritt die feindlichen
TiraillenTB, zersprengte den Feind, obgleich er in einem ziemlich tiefen Hohl-
wege formirt, die Eskadrou wirksam beschoss und machte 3 Offiziere und
einige 50 Kann zn Gefangenen. Premier-Lieutenant v. d. Lanken-Wakenitz,
Wachtmeister Horowski nnd Husar Schubert sprengten, allen andern voran, in
den tiefen Hohlweg mitten in den Feind hinein nnd bahnten der Eskadron den
Weg in das Quarr6e etc., der Feind floh nach Dlalnwitz, wo die Verfolgung
aufhörte, da die Eskadron von der Besatzung des Borfes heftig beschossen
wurde; sie ging nun leider bis hinter den Eisenbahn dämm zurück, um die
Gefangenen zn bergen, anstatt dem Regiment ausser Schussweite vom Dorfe
in folgen. Die 8. Eskadron (Rittmeister Kahlweiß v. Rathenow) wendete sich
halblinks schwenkend gegen ein feindliches Quarrte vor Roketnitz, sprengte
dasselbe nnd machte 47 Gefangene; theils verfolgte sie die nach Roketnitz
fliehenden Feinde, theils warf sie sich nnn anf den, die ganze Chanssee von
Olmfltz nach Prerau bedeckenden feindlichen Anneetrain, der von einer gränzen-
losen Panik ergriffen, in wildester Flacht sein Heil sachte and dadurch in eine
solche Unordnung kam, dass die Hasaren volle Ernte halten konnten etc. —
Der Regiments-Kommandeur (Oberst v. Glasenapp) führte die 1. and 2. Es-
kadron gegen die stärkste feindliche Position auf der Höhe vor der Front.
Der Feind hatte, wie erwähnt, seine Salve ziemlich wirkungslos abgegeben,
Als sich die Eskadrons mühsam durch das hohe und dichte Getreide (welches
Hindernis» meist von der Kritik unberücksichtigt blieb, doch unsererseits Be-
wegungen fast unmöglich machte und die Pferde exorbitant ermüdete) den Berg
in die Höhe gearbeitet hatten, sah man den Feind bereite in voller Flache
schon weit nach Przedmost zueilen Es hielt sehr schwer, ihn mit den
ermüdeten Pferden, gehemmt durch das dichte Getreide, zu erreichen. Endlich
hielt er Stand und formirte grössere and kleinere Knäuel, wurde jedoch bald
umzingelt und gesprengt Die 1. Eskadron (Premier-Lieutenant v. Zastrow)
ritt ein grosses Knäuel um und machte etwa 120 Gefangene, verlor aber selbst
ziemlich viel durch das feindliche Feuer. Die 2. Eskadron (Premier-Lieutenant
v, Tresckow) sprengte mehrere Knäuel und machte viel Gefangene; auch der
den Kommandeur begleitende Adjutant (Lieutenant Becker) griff, die Gelegenheit
ausnützend, mit nur 2 Ordonnanzen ein kleines Knäuel an nnd machte 17 Ge-
fangene. Im Ganzen beliefen sich die Gefangenen anf ca. 300 Mann, der Reit
des Feindes rettete sich durch die Flucht. Die Gefangenen worden unter
Eskorte nach rückwärts geschickt und das Ganze nach vorwärts gesammelt,
da die Schwadronen durch das Ein- and Umherhaaen aal die vielen Knäuel
nnd durch Verfolgung der Fliehenden sehr auseinandergekommen waren.
Während dieses Sammelns schickte der Kommandeur noch einen Zog der
2. Eskadron links nach der Chaussee, nm die sich dort sammelnden Begleit-
mannschaften des feindlichen Trains auseinanderzusprengen und den letzteren
abzuschneiden. Eine starke Patrouille der 1. Eskadron ging nach Przedmost
vor, am zu recognosciren, mit dem Erfolg, dass rechts im Tbale vor Prerau
mehrere feindliche Infanterie -Regimenter ständen, auch die Höhen neben
Roketnitz, in der linken Flanke also, stark mit feindlicher Artillerie, Infanterie
und Kavallerie besetzt seien; die erstere hatte schon ihr Feuer anf die dies-
seitige Batterie eröffnet, nach der Chaussee von der 2. und 8. Eskadron
detachirte Zöge geriet he n schon mit feindlichen Kürassieren ine Gefecht;
trotzdem glaubte der wackere Kommandeur ohne Besorgniss sein zn können,
da er seine rechte Flanke durch die nach Dlalnwitz vorgegangene Ulanen-
Eskadron and durch die eigene 4., sowie die linke Flanke durch die 3. Eskadron
gedeckt hielt. Inzwischen war auch der Generalstabsoffizier der Division,
Hauptmann v. Versen, der diese so wie auch die spätere Attake mit gezogenem
Säbel thätig mitmachte, zurückgeritten, um Verstärkung hierher von dem
General v. Hartmann zu erbitten. Leider konnte dieselbe nicht gewährt
werden, da die 2. Leib-Husaren bereite ebenfalls in heftiges Gefecht gegen
aby Google
— 400 —
feindliche Infanterie vor Eoketnitz verwickelt,' die Ulanen -Eskadron and die
diesseitige 4. Eskadron nicht gleich aufzufinden waren. Er veranlasste jedoch
den Kittmeister v. Kuhlwein mit einem Theil der 8. Eskadron dem Kommandeur
za Hülfe za eilen. Noch im Begriff, die Züge nnd Eskadrons zu ordnen, ertönte
der Rnf: „ Ungarische Husaren schneiden uns den Rückzng ab!" nnd sah der
Kommandeur eine Kolonne feindlicher Husaren in seinem Böcken. Dieselben
mussten nnter dem Schutze der Anhübe oder ans dem Dorfe Dlalawitz deboueuirt
sein; da der Oberst v. Glasenapp aber dort in der Nahe die befreundeten
Eskadrons erwartete, erregte auch dies keine Besorgniss in ihm, zumal das
langsame, bedächtige Vorrucken des Feindes gerade nicht auf sehr ernstliche
Absichten deutete. Dur Kommandeur liess also, Angesichts des Feindes, das
Ordnen fortsetzen, aber für die Detachirten „Apoll" blasen. Nun schwenkte
er mit Zügen kehrt, um dem Feinde entgegenzugehen. In demselben Moment
erhielt er die Meldung, dasa eine andere _ Kolonne feindlicher Husaren die
Schlucht rechts (südlich) vor Frzedmost herauf rücke und sah er nunmehr aach
schon in seinem jetzigen Kücken (vorher Front) auf dem Plateau aber ebenfalls
nur bedachtig sie vorrücken. Es schien ihm jedoch nicht räthlich, die beab-
sichtigte Attake anf den von Dlalnwitz vordringenden Feind schon jetzt zu
machen, da sein Kücken zu sehr bedroht war, andererseits hielt er für eben
so wenig rathsam, übereilt einen Ausweg aus dieser Falle za suchen, weil
dadurch nur der Feiud ermuthtgt, die Landwehrhusaren aber entmuthigt
worden wären. Der Kommandeur Hess desshalb vom rechten, dem vom Feinde
entferntesten Flügel, mit Zügen abbrechen and dann, halbrechtsgehend, sogleich
in den Schritt fallen, nm zu sehen, wie der Feind das aufnehmen würde um
dann nach seinem Verhalten weitere Maasa nahmen zu treffen. Dies in den
Schrittfallen hatte den guten Erfolg, dass der in einem kurzen Trabe anrückende
Feind stutzte nnd ebenfalls in den Schritt fiel; die Kolonne von Dlalnwitz her
drehte sich fast nur anf der Stelle, der diesseitigen Bewegung folgend, nm die
Front dagegen zu behalten, während die Kolonne im Bücken folgte Diesen
Zeitgewinn benutzte der Oberst v. Glasenapp um Instruktion an die Eskadron-
chefs zn ertheilen. Der Führer der 1. Eskadron (v. Zastrow) erhielt den
Befehl, sobald das Kommando „Front" erfolgen würde, mit seinen an der
Queue marschirenden Zügen sofort Kehrt zu schwenken and die im Backen
folgende feindliche Kolonne zu attakiren, während die Beste der 2. nnd 3. Es*
kadron dahin instrnirt wnrden, auf das ^Front" jeder Einzelne links um zu
wenden nnd so in einer festgescblossenen Masse zur Attake auf die nunmehr
in der linken Flanke befindliche feindliche Kolonne loszareiten. Die letztere
Bestimmung gebot sich dadurch, dass durch ein Einschwenken mit Zügen nur
die Inversion erzielt wurde (?), dasselbe anch sonst unmöglich erschien, ohne
grosse Verwirrung anzurichten, da die Züge allmälig alle Distanze verloren
und sich dicht an einander geschoben hatten, (rechtfertigt mehr). Mittlerweile
hatte das Regiment Zeit gewonnen, sich so weit längs der Front der feind-
lichen Kolonne fortza schieben, dass es die direkte Bückzugslinie zum General
v. Hartmann frei bekam nnd nur noch in der Flanke besonders bedroht war.
Die betreffenden dies- nnd jenseitigen Abteilungen waren nur noch ca. '^00 Schritt
von einander entfernt, so dass der Kommandeur, in dem vorschrifts massigen
Abstände neben der Kolonne reitend, oft nur 10 Schritt die feindlichen
Flankeare neben sich hatte und wiederholt sein Pferd drohend gegen sie
wenden mnsste, um sie in respektvolle Entfernung zarflekzuscheuchen. Da die
Bttckzngslinie gesichert war, d. h. man direkt darauf sich befand, der Feind
aber noch immer keine Absicht zum Angriff Meinerseits zeigte, hielt der
Kommandeur es an der Zeit, dem altpreussischen Beitergrundsatze gemäss,
diese sich ihm und seinen braven Husaren vielleicht nie wieder darbietende
Gelegenheit auch nicht ungenützt vorübergehen zu lassen, nm sich mit einem
Gegner gleicher Waffe zu messen, wenn derselbe anch 3 bis 4 fach überlegen
war. Also, der Bückzug war frei, was kann da einem schneidigen Beitor viel
aby Google
— 401 —
Nachtheil passiren, wenn er anch nicht renasirt. Das Zahlen Verhältnis s war
ungefähr folgende! : durch Detachirnngen zu den Gefangenentransporten und
die nicht zurückgekehrten Zuge gegen die Chaussee, waren die 3 Eskadron»
bis anf 7 Züge za 9 Rotten {Totalsumme incl. Offiziere and Unteroffiziere
etwa 160 Köpfe (Pferde) zusammengeschmolzen, wahrend die feindlichen
Haller-Husaren , nach Angabe des Kommandeurs derselben, in der Kolonne
links, die der Kommandeur selbst führte, 8 Eskadrons und in der Kolonne im
Backen 2 Eskadrons stark waren. Dem oberflächlichen Blicke erschienen sie
nicht so stark, da beide Kolonnen in Eskadronskolonne und dicht aufgerückt,
nur etwa eine Schwadronsfront boten und eine feste Masse (qnarreeartig) bil-
deten, welche Formation sie anch wahrend des nun folgenden Gefechts beibe-
hielten. Der Kommandeur v. Glasenapp gab also, anf einem günstigen
Fleck angelangt die Kommandos: Front! und Harsch! Marsch! die von den
braven Hasaren präcise ausgeführt wurden, indem sie sich, ao eilig es ihre
total erschöpften Pferde konnten, kämpf esraut.hig anf die Feinde warfen,
welche, von diesem Angriff überrascht, Halt machten und sich stehenden
Fasses, dicht geschlossen vertheidigten. Der Oberst v. Glaieoapp, von
seinem mathigen, guten Pferde rasch gegen den Feind getragen, ao dass
er seinen Husaren weit vorkam, wechselte mit dem feindlichen Kommandeur
und dessen Adjutanten im Vorbeireiten einige Hiebe nnd drang dann in
die Teten-Schwadron hinein, wo er aber so eng umzingelt and mit Hieben
bedeckt wurde, dass, ehe er sich, oder besonders seine Husaren, ihn her-
aushauen konnten, ans 9 Hiebwanden blutend (6 im Kopf nnd Genick,
3 in den Armen) besinnungslos vom Pferde sank. — Ein Durchbrechen nnd
Sprengen der feindlichen Hasse war bei den geringen Kräften nicht möglich,
trotzdem die Hasaren anverzagt mit kräftigen Hieben einzudringen suchten
nnd das G-efecht etwa Vi Stande fortsetzten, bis sie durch die vom General
v. Hartmann wiederholt ertheilten Signale „Apell" zurückgerufen, das Gefecht
abbrachen und sich vom Feinde anverfolgt nach dem Eisenbahndamm zurück-
zogen, wo der übrige Theil des ganzen Detachements, bereits gesammelt, sie
aufnahm. Es war die höchste Zeit, denn, nachdem der Feind seinen ersten
panischen Schrecken überwunden and von der geringen Starke des ganzen
Detachements Einsicht genommen hatte, rückte er von allen Seiten nach der
Fuhrt über die Beczwa vor, um dasselbe von dort abzuschneiden. Der Verlast
des Feindes war nicht unbedeutend, besonders an Offizieren; auch führten die
Landwehr •Husaren, ausser den früher gefangenen Infanteristen, von hier
33 Beutepferde mit zurück. Das Regiment selbst verlor an diesem Tage:
5 Offiziere, den Kommandeur mit 9 Wunden, leblos auf dem Gefecbtsfelde
liegen bleibend, in Gefangenschaft beim Erwachen; Lieutenant Graf von Roth-
kirch-Trach mit 7 Wunden; Lieutenants v. Gioromsk; and Schönberg leichter
verwundet, Vice - Wachtmeister Saalfeld (Offizierdienst thuend); vermisste
Husaren 14 (3 todt, 4 schwer verwundet, 3 gestürzt, 4, spater den Komman-
deur aufsuchend, umzingelt und gefangen); mit leichten Verwundungen 41 Mann;
Vertust an Pferden 46, meist erschossen. Dass mehr als der vierte Theil des
Ganzen mit ehrenvollen Wanden aus dem Gefecht zurückkehrte, spricht wohl
am besten für die Energie und Bravonr der Landwehr-Husaren einem so über-
legenen Feinde gegenüber; aber auch die feindlichen Offiziere und sogar der
feindliche Feldherr (v, Benedek) waren voll Lobes über das tapfere Einhauen
und acht kavalleristische Auftreten der Preusaen hier in den Land wehr -Husaren.
Um Vi9 Uhr wurde von jenseits der Beczwa die 4. Escadron noch ausgeschickt,
ihren anf dem Gefechtsfelde liegengebliebenen Kommandeur — vergeblich —
aufzusuchen. — Folgen wir diesem schneidigen, mit Humor rahig überlegenden,
acht preassischen Husaren -Kommandeur von dem durch seine Heldenthaten
roth gefärbten Schlachtfelde, welches er, selbst gefallen, mit Verwundeten nnd
Todten bedeckt hatte, und er glücklicherweise wieder auflebte, in die un-
verschuldete Lazarethgefangenschaft. — Durch die Presse bereits mitgetheilte Auf-
aby Google
— 402 —
Zeichnungen des Obersten and Kommandeurs der 2. Landwehr-Husaren von
Glasenapp, in oeBtre ichischer Gefangenschaft 1860: „Bei der Attacke uf die
Haller-Husaren war ich mit meinem raschen Pferde den ermatteten Pferden
des Regiments zu weit vorgekommen, so dass ich, ehe ich unterstützt werden
konnte, vom Feinde umzingelt wurde und, mit 9 Wunden bedeckt, besinnungs-
los vom Pferde sank. Ich mochte etwa '/*— Vi Stunde ohne Besinnung liegen
geblieben sein, als ich erwachte und das Gefechtsfeld leer fand. Hein Begi-
ment war nach der Fahrt, die feindlichen Haller-Hnsaren nach dem Grande
vor Preran zurückgegangen. Nicht weit von mir hielt eine feindliche Ve-
dette ; sobald ein Husar derselben bemerkte, dass ich mich aufrichtete, sprengte
er mit geschwungenem Säbel und dem beliebten Rufe: „Hund von Preoes"1,
den ich noch Öfter hören musste, auf mich los and wurde mich höchtwahr-
scheinlich, bei meiner Schwäche durch den starken Blutverlust, bald über-
wältigt haben, wenn nicht zufälligerweise mehrere Haearen- Offiziere (0 estreicher),
die noch einmal zurückgekehrt waren, die mich vermeintlich todt glaubend,
nun dazwischen getreten wären. Dieselben erwiesen sich sehr theilnehmeDd
und, da ein Arzt nicht zur Stelle, offerirten sie mir sogleich ein Pferd, um
nach Prerau zu reiten, da es znm Gehen für meine Kräfte doch zu weit ent-
fernt war. Aber auch das Reiten hatte seine grossen Schwierigkeiten; beide
Arme waren mir dicht über den Handgelenken durchschlagen und der Unke
Zeigefinger gespalten, so dass ich die Führung des Pferdes nicht übernehmen
konnte. Der Rittmeister v. d. Wense führte es am Zügel and ein anderer
Offizier unterstützte meinen schwankenden Sitz von der rechten Seite. Zun
Glück ging das Pferd einen rahigen, gleich massigen Schritt; denn jeder tm-
regelmässige Tritt oder alles Zackein verursachte mir heftige Schmerzen in
den 6 Kopfwunden, besonders in der tiefen Genickwunde. In Preran wurde
ich direct nach dem Ordonnanzhanse gebracht, wo bereits östrei einsehe Aerzte
beschäftigt waren, meine verwundeten Husaren zu verbinden und Offiziere aller
Waffen liebreich bemüht waren, dieselben durch Wein, Cigarren etc. zu er-
quicken. Auch bei der Verbindung meiner Wanden leisteten sie höchst bereit-
willig and herzlich jede Art von Unterstützung, mit der sie mir eine Er-
leichterung und Stärkung verschaffen zu können glaubten. Es wurde mir in
demselben Hause ein bequemes Zimmer und Lager zubereitet und ich, nachdem
ich verbunden war, von mehreren Officieren auf dasselbe geführt. Die Offi-
ciere überhaupt baten mich, bei mir bleiben zn dürfen, um, falls ich dazu
aufgelegt sei, zu meiner Unterhaltung beizutragen, sonst aber bereit sein zu
können, meine Wünsche so gut wie möglich zu befriedigen; kurz, es wurde
mir eine so ungezwungene, herzliche Theilnabme und Aufmerksamkeit uf
meine Behaglichkeit hin erwiesen, wie ich sie kaum von meinen besten Freunden
hätte finden und verwerthen können. Dabei wurde jede Anspielung oder Be-
sprechung der gegenseitigen feindlichen Lage vermieden and ich nur als Freund
behandelt. Trotzdem suchte man mir das Hissliche der eigenen Situation in
entziehen. Noch immer herrschte grosse Aufregung in der Stadt and unter
den Truppen; öfter ertönten Alarmrufe und Signale, vermuthlich hervorgerufen
durch die zu meiner Aufsuchung von General v. Hartmann entsandten Pa-
trouillen etc., so dass, als ich bei einer solchen Veranlassung mich an du
Fenster setzte, am dem auf dem Marktplätze stattfindenden Treiben zuzusehen,
ein General zu mir in das Zimmer trat und mich höflich, aber bestimmt bat,
das Fenster zu verlassen, da leicht Scenen stattfinden könnten, die man meinem
Auge gern entziehen möchte. Ich legte mich also wieder auf das Bett in
einem recht despectirlichen Kostüm; mein Attila war so zerfetzt und voll Blut,
dass er von mir nicht gebraucht werden konnte; ein Aehnliches war von den
Beinkleidern der Fall und befand ich mich im tiefsten Negligee; Hemde und
Unterbeinkleider, beide wenig sauber und mehr roth, als weiss; als mir ein am
Fenster sitzender Offlcier zurief: „Da kommt der Feldzeugmeister zurück!'
Feldzeugmeister v. Benedek ritt mit seinem Stabe direct auf mein Haas m
aby Google
und stieg ab. Gefolgt von seinem Stab« ging er von der Thlir meines Zimmers
mit offenen Armen auf mich zn, mir zurufend, ich möge liegen bleiben; als
ich trotzdem aufstand, umarmte er mich herzlich nnd kusste mich. Ein halb
flacher, halb scharfer Hieb qner Über den Hand hatte mir die ganze linke
Seite meines Gebisses eingeschlagen und eine dicke Anschwellung des Hundes
und Blutung bewirkt, so daas meine Visage wahrlich nicht appetitlich war, and
ich, dies fühlend, so wie überhaupt beschämt über mein Kustüm, mich nicht
enthalten konnte, zurückzutreten und die Worte: „aber Escellenz!" za sagen,
worauf Feldzeugmeister v. Benedek sofort einfiel: «Nun, mein lieber Oberst,
einen so braven Offleier kann man nicht genug ehren, ich habe Ihr ganzes
Gefecht mit angesehen und bewundere Ihr und Ihres Regiments Verhalten!"
Darauf nöthigte er mich, mich wieder hinzulegen, setzte sich zn mir und unter-
hielt sich längere Zeit mit mir Aber die Ereignisse des Tages, öfter seine
Freude und Anerkennung hervorhebend, wie ein so schwaches Häuflein so un-
besorgt mitten in seine Armee einbrechen konnte. Ehe er mich verlies«, er-
kundigte er sich theilnehmend, ob es mir auch an Nichts fehle und bot mir
an, aber seine Kasse zu verfugen, falls es mir an Geld fehle; auch sagte er
mir zu, am nächsten Tage seinen Besuch zu wiederholen, um nach meinem
Befinden za sehen, da er erst am Hittage abzamarschiren gedenke. Nachdem
er sich entfernt, kehrte sein General-Adjutant, General-Major v. Kriz zu mir
zurück und setzte mich davon in Kenntniss, dass 8e. Excellenz, wenn es von
seinen persönlichen Gefühlen abhinge, mich gern ohne alle Bedingung in Freiheit
setzen wurde; da es aber einmal ein alter Kriegsgebrauch sei, gefangene Offi-
ciere nur gegen Abgabe ihres Ehrenworts, während des Krieges nicht mehr
an demselben Theil nehmen zu wollen, aus der Gefangenschaft za entlassen:
so liesse mir der Feldzeugmeister unter dieser Bedingung (also jetzt schon)
meine Freiheit anbieten, wobei er sich dahin erklärte, dass, falls ich diese Be-
dingung nicht annähme, er mich auf Gefahr meines Lebens (da mich die Aerzte
für nicht transportabel erklärten, die Eisenbahn -Verbindung nach Wien auch
gestört war) nach Ungarn als Gefangenen mitfuhren müsse. So schwer es mir
ankam, auf diese Bedingung einzugehen, konnte ich doch nicht anders; denn,
abgesehen von einer etwaigen Lebensgefahr bei dem beschwerlichen Transport
nach Ungarn, konnte ich doch dort, als Verwundeter und tief im Innern ge-
fangen Gehaltener, meinem AUergnädigsten Könige und der Armee in dem vor-
aussichtlich nur kurzen Kriege nichts mehr nützen, mir selbst nur schaden.
Die Sache wurde demnach mit einem einfachen Handschlage abgemacht und
meine kurze Gefangenschaft von 2 Stunden erledigt, nachdem ohne mein Wissen
der Antrag eines vom General v. Hartmann abgeschickten Parlamentairs,
wegen meiner Auswechselung abgelehnt war. Der Abend verging unter fort-
währenden Besuchen östreichischer Offleiere, welche, dem Beispiele des Feld-
zeugmeistors folgend, kamen, um mir ihre Tbeilnahme zu bezeigen und ihre
Dienste anzubieten. Noch ganz spät, gegen 11 Uhr, kam der Kommandeur
der Haller -Husaren, Oberst Baron v. Harburg, mit den nicht durch den Dienst
abgehaltenen Officieren seines Regiments, um nach mir zu sehen. Aecht ka-
meradschaftliche und liebenswürdige Herren, die mich mit Lobeserhebungen
überschütteten und nicht anerkennend genug von meinen tapferen Husaren
sprechen konnten. So war das Entree der Unterhaltung, dass Oberat v. Har-
burg sich gleich zu mir auf das Bett setzte und, mir auf die Schulter klopfend,
in der herzlich gemttthlichen süddeutschen Weise zu mir sagte: „Du bist ein
braver Kerl, wir hoben uns tüchtig miteinander gerauft, den Hieb übers Hau!
hast Du von mir und den höbe ich von Dir," wobei er mir eine leichte Hals-
verletzung zeigte (da die starke Stickerei des Kragens etc. meinen Hieb ge-
schwächt hatte), „nun lass uns für's Leben Freunde Bein" Hit Freuden nahm
ich ein solch kameradschaftliches Anerbieten an. Natürlich kam die Bede auf
unser Gefecht und versicherte er, dass er mich nicht angegriffen haben würde,
da er meine Buhe, in der ich meine Leute in den Schritt fallen liess, als ich
cC, Google
— 404 —
doch ernstlich bedroht war, für die Zuversicht einer nahen Hülfe, meine Falle
also in der That, angenommen und geglaubt hatte, ihn zu einem Demelee zu ver-
leiten, das dann von den mir folgenden Reserven zu seinem grössten Naehtheil
benutzt worden wäre. Ueberhaupt hatte unser plötzliches Vorbrechen nnd
Attackiren nach allen Richtungen unsere Kräfte für viel starker nnd du Re-
serve viel näher erscheinen lassen. Dies gab er auch als Grund an, wesshalb
er meine Husaren bei ihrem Abbrechen des Gefechts nicht verfolgt habe.
Als ich ihn fragte, ob mir denn meine Husaren auch ordentlich gefolgt und
gut eingehauen hätten, erwiderte er: „Wie die Teufel hoben sie auf uns ein-
gebaut; sie woren aber zn schwocb, um durchzubrechen." Ein recht kamerad-
schaftlicher Zug war es, dasa, als ich bedauerte, nach meinem Erwachen noch
in halb bewussüosem Znstande meine Säbelklinge nicht beachtet, sie auch
beim Hereinreiten vor Schmerzen nicht vermisst zn haben, und sie wohl ver-
loren geben müsse, sich mehrere Offleiere sogleich entfernten nnd mir später
meine gute Klinge wirklich brachten. Die Officiere dieses Regiments behandelten
mich auch an späteren Tagen ganz, wie ihnen angebtfrig, da sie, wenn ihr
Weg auf Patrouille etc. sie in meine Nahe führte', mit der grossesten Theil-
nahme auf kurze Zeit bei mir eintraten, um sich nach meinem Befinden zu
erknndigen Gegen 12 Uhr Abends erst kam ich zur Ruhe. Am andern
Morgen 6 Uhr wurde ich plötzlich durch Lärm im Vorzimmer geweckt; ein
Sanitäts -Offleier trat mit 6 Mann in mein Zimmer, mit der Aufforderung, so-
fort aufzustehen nnd ihm zn folgen, da er mich weiter transportiren müsse.
Alle Vorstellungen von mir, dass er sich irre, so wie das Proteatiren des
Districts-Commissarius, den Feldzeugmeister v. Benedek persönlich für meinen
Schutz und gute Behandlung, bis zur Ankunft preussischer Trappen, verant-
wortlich gemacht hatte, halfen Nicht«. Feldzeugmeister v. Benedek war schon
nm 3 Uhr Morgens mit sämmtlichen Trappen abmarschirt, und dieser Offleier
mit seinem Kommando noch im Ort. Er hielt mich in der Eile des Abmarsches
fflr vergessen nnd glaubte sich besonderes Lob zn verdienen, wenn er mich nach-
brächte. Es half nichts, ich musste mich der Gewalt fügen und erhielt nicht einmal
soviel Zeit, nm mich frisch verbinden zu lassen oder anzuziehen. Ich wurde auf
einen Wagen gelegt, der zum Transport Verwundeter mit einer harten Matratze
versehen war, mit einem Wojlach zugedeckt nnd nnn in möglichster Eile der
Armee nachgefahren. Abwechselnd setzten sich einige der Begleitungs-
mannschaften auf den Band des Wagens. Einen unbemerkten Augenblick be-
nutzend, bog sich einer derselben, der sich von Anfang an durch Aufmerksam-
keit gegen mich hervorthat, an mein Ohr und flüsterte mir zu: „Ich bin
Ungar, ist Kossuth schon bei Euch nnd Bind schon viele übergetreten?" worauf
ich ihm ebenso leise erwiderte: „Halt's Maul, sonst bangen sie Dich auf und
wenn möglich, mich dazu, vielleicht später;" aber es bot sich weiter keine
Gelegenheit zu einer unbemerkten Rücksprache; doch nahm sich der Ungar
meiner schützend an, indem er alle mir zugedachten Insulten der bald erreichten
Nachzügler nnd später anch den öfter ans den Truppenkolonnen, an welchen
wir vorbeifuhren, an mich gerichteten Lieblingsruf: „A Freuss, haha! Hand
von Preuss, das is di recht!" mit noch kräftigerem Gegenschimpfen auf die
verschiedenen Nationalitäten erwiderte. Nach einigen Stunden erreichten wir
geordnete und geschlossene Truppentheile und auch der Bagage, wo ich in
einen beqnemeren Sanitätswagen anf Federn nnd mit dichtem Verdeck (es
regnete stark) transferirt wnrde. Das Fortkommen war jedoch schwierig,
da alle Wege voller Truppen steckten, so dass ich erst nm 2 Uhr in den
kleinen Flecken Freistadle eintraf, woselbst auch der Feldzeugmeiater vod
Benedek das Hauptquartier genommen hatte. Ein mir in der Strasse be-
gegnender Adjutant abernahm bereitwillig, dem Feldzeugmeister meine
Ankunft mitzutheilen nnd erschien auch sofort der General v. Kriz im
Auftrage desselben, um die mir wiederfahrene Behandlung zn entschuldigen
nnd strenge Bestrafung des überdiensteifrigen Sanitätsoffiziers zn> versprechen.
abV Google
Von Seiten des Distrikt-Kommissarina in Prerau hatte der Feldzeugmeister
auch eo eben eine Estaffete mit der Meldung meiner gewaltsamen Entführung
ans seinem Schatze erhalten. General v. Kriz ging nun selbst mit dem Bürger-
meister des Orts von Hans zn Hans, um mir die beste und geeignetste Wohnung
auszusuchen, zu welchem Zweck der Oberst und Kommandeur eines italienischen
Begiments ohne Weiteres ansquartirt wurde. General v. Kriz traf hier eine
ganz vortreffliche Wahl; denn die Hausbesitzerin, ein Fräulein Therese Schwach,
in den 80ger Jahren, war im ganzen Orte wegen ihrer grossen Gntmuthigkeit
und Mildthätigkeit, sowie wegen ihrer ausgezeichneten Kenntnisse in der
Krankenpflege, der sie sich schon oft unterzogen, beliebt und besass dabei ein
vortreffliches Kochtalent. Bei dieser liebenswürdigen Dame einquartirt, schickte
mir General v. Kriz gleich darauf den Stabsarzt des Hauptquartiers und den
Civilarzt des Orts zn, um mich zn verbinden. Letzterer, Dr. Auspitz, trug
im Laufe der Zeit durch seine ausserordentliche Sorgsamkeit, mit der er zwei
bis drei Mal täglich mehrere Stunden auf die Reinigung and den Verband
meiner Wunden verwendete, zu deren raschen Heilung wesentlich bei. Feld-
zeugmeister v. Benedeit schickte mir aus seiner Feldküche Essen und Wein.
Damit ich nicht wieder in eine ähnliche Lage käme, wie die von heute Morgen,
wurde mir ein offener Schutzbrief ausgefertigt, auch entliess der Feldzeugmeister
einen, durch den Sturz mit seinem Pferde unverwundet in Gefangenschaft ge-
fallenen Unteroffizier meines Begiments zu meiner Pflege und Aufwartung aus
der Gefangenschaft, dies ausdrücklich im Schutzbriefe bemerkend, Der Transport
von Prerau nach Freistadt hatte mich sehr angegriffen, so dass ich mich
anfangs entschloss, heute keine Besuche anzunehmen. Gegen Abend konnte
ich jedoch der Theilnahme nicht widerstehen und wurde wieder bis gegen
12 Uhr Nachts von dem östreichischen Kommandeur unterhalten. Besonders
theilnehmend und zu mir hingezogen zeigte sich diese beiden Tage der Oberst
im Stabe des Feldzeugmeisters, Fürst Hugo Windiscbgrätz. Am 17. Morgens
kam der General v. Kriz noch vor dem Abmarsch zu mir, um mir im Namen
des Feldzeugmeister s v. Benedek baldige Genesung und glückliche Rückkehr
in die Heimath zn wünschen; er brachte mir als letzte Aufmerksamkeit desselben
noch ein Packet Cigarren, die geringe Zahl derselben entschuldigend, da es die
letzten seien, die er selbst beBässe: weil aber im Ort keine zu haben seien, bo
schicke er mir auch diese wenigen, er werde wohl anderwärts wieder einige
bekommen; auch wurde der Bürgermeister noch in meiner Gegenwart, auf seine
eigene Gefahr hin, verantwortlich gemacht, dass er und sein Ort für meine
persönliche Sicherheit und gute Behandlung einzustehen habe. So blieb ich
denn allein in diesem, nicht fern von den kleinen Karpatben liegenden Orte
zurück, rund umgeben von enragirten Gzechen und wartete eben so sehnsüchtig
auf die Ankunft der Preossen, als die Einwohner voller Angst an ein solches
Ereigniss dachten. Li den ersten Tagen kamen ab und zu Patrouillen der
Hall er- Husaren durch den Ort and versäumten die Führer nie bei mir nach
meinem Befinden anzufragen. Der letzte von diesem Eegiment, am 20. mit
einem Zuge eintreffende Offizier erzählte mir, dass er zur Aufsuchung der
gefangenen Husaren meines Begiments abgeschickt Bei, welche die Verwirrung
und den eiligen Rückzug durch die Karpathen benutzt hätten, nm sich zu
ranzioniren; ich bedauerte dies im Interesse meiner braven Husaren, da sie
ohnehin bei dem voraussichtlich nicht zu fernen Frieden doch ausgeliefert
wären, so aber sich der grossen Gefahr aussetzten, ohne KenntnisB der czechischen
Sprache, des Terrains und des Standorts der befreundeten Armee, unbewaffnet
eine sichere Beute der enragirten Gzechen zu werden. Ich erklärte dies dem
Offizier und bat ihn, die armen Kerle nicht auch noch weiter zu ängstigen,
sondern sie laufen zu lassen. Ob er es gethan? ich weiss es nicht, jedenfalls
hat er sie nicht gefunden, sie sind auch glücklich zum Regiment gekommen;
denn sie fehlten bei Auflösung des Begiments nicht mehr. Es waren ihrer 6,
denn bei den bei Prerau in Feindes Hand gefallenen 11 Husaren blieben 4
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— 406 —
schwer Verwundete in Prettin liegen und 1 Unteroffizier wurde mir als Pfleg?
in Freistadt freigegeben. Amüsant war es für mich, als am 17. das H&Ur-
Husaren -Regiment den Rückzug, als letzte Arrieregarde deckend, durch frei-
stadt marschirte nnd dort auf dem Platz, den der ganze Ort bildet, an meinem
Fenster vorbeikam. Es wurde mir gesagt, dass die Husaren mich gern sehen
möchten, ich trat desshalb an das Fenster. Nun war die Freude der Husaren
gross, sie grüssten mich lebhaft und noch lebhafter stritten sich alle nm den
Vorzug, wer mich eigentlich heruntergehauen, oder mir sonst ein Andenken
beigebracht habe. — In meiner Wohnnng befand sich der Neffe meiner Wirthin,
ein junger Czeche, Student der Medizin, der von Wien ans anf Ferien sich
hier aufhielt; es war dies ein liebenswürdiger, aufgeweckter nnd talentvoller
junger Mann, der sich lebhaft für den Krieg interessirte, so dass ich in meinem
Zimmer eine sehr genaue Wandkarte vorfand, auf der alle Stellungen etc. der
Truppen beider Armeen von Anfang an mit Stecknadeln, verBeben mit kleinen
farbigen Fahnchen, sehr genau bezeichnet waren. Derselbe war stets rührig,
entweder auf dem Kirchtfanrm, am zu beobachten, was in der Umgegend
vorfiel, oder ausserhalb auf Kundschaft, so dass er mir trotz der Abgeschiedenheit
des Ortes Behr genaue Nachrichten brachte. So lebte ich mehrere Tage in
dem einsamen Orte still fort, weder Freund noch Feind sehend, gut und liebevoll
verpflegt, trotzdem in Sorgen, denn bei aller Bereitwilligkeit auf meine Wünsche
einzugehen, konnte ich, selbst durch ein Angebot grosser Belohnung keinen
Boten auftreiben, der es gewagt hatte, Briefe von mir an die nächsten
prenssischen Vorposten zu überbringen. Die Post- nnd Privat-Correspondenz
war vollständig unterbrochen, Nachrichten kamen nur von Mund zu Monde
durch Boten, so dass ich nicht im Stande war, weder meiner Familie, nocb
meinem Truppentheil Nachricht zuzustellen ! Alles fürchtete sich, die Besorgung
von Briefen, selbst offenen, zu übernehmen, da der Verdacht der prenssischen
Spionage ein beliebtes Thema war und Jeder glaubte bei der Beförderung
meiner Briefe als Spion betrachtet zn werden: „Was hilft uns der offene Brief",
sagten die Leute, „wenn wir den Czechen, Ungarn, Italienern etc. in die Hände
fallen, die nicht deutsch verstehen?-1 Endlich, etwa nach 8 Tagen, verkündete
mir eine grosse Aufregung im Ort, dass Prenssen nahten nnd auch mein stets
richtig unterrichteter Student bestattigte es. Ein grosser Auflauf entstand;
zuerst sammelten sich alle jungen Manner und einige auf Urlaub befindliche
Studenten an ihrer Spitze, am in die Karpathen zu flüchten, da sie fest von
der Wahrheit des Gerüchts überzeugt waren, dass alle jungen Leute von den
Prenssen sofort in die Armee eingestellt würden. Ich Hess sie alle vor meinem
Fenster antreten, sachte ihre Befürchtung zu widerlegen und verbürgte mich
persönlich für ihre Sicherheit vor dieser Gefahr. Das half. Nun aber kamen
alle jungen Mädchen, ebenfalls entschlossen zur Flncht in die Karpathen, weil
die Prenssen keine verschonen, ja sie sogar weiter mit fortführen sollten.
Selbst meine treue Pflegerin, hoch in den 30ger Jahren, glaubte sich nicht
sicher und erklärte mit Thranen ihren Entschlnss, zur Bewahrung ihrer Tugend
flüchten zu müssen und mich zu verlassen. Da wurde nnn mein junger Unter-
offizier, ein guter Schlesien Abgeordneter, um dnrch seine mehr die Herzen
gewinnenden Eigenschaften auch diesen Sturm abzuwenden nnd die Schönen
znm Bleiben zu bewegen. Aach dies gelang. Schliesslich kam Bürgermeister
und Bath nnd verzweifelten aus Angst vor Plünderung. Aber auch diese
wurden beruhigt, jedoch mussten sie mir versprechen, anf dem Platze (den der
Ort bildete) Tische und Bänke vor den Häusern zn placiren nnd hinreichende
Erfrischungen bereit zn halten. Gegen 2 Uhr Nachmittags rückte denn auch
eine Schwadron (die 4, deren Chef Bittmeister v. Glasenapp (N. 840) bei
Nachod verwundet worden, in Beinerz auch im Lazareth lag) des West
prenssischen Ulanen-Eegiments No. 1 nnter Führung des Sekonde-Lieutenants
v. Schanbert ein nnd marschirte auf dem Markte auf. Ich liess ihn zu mir
bitten, schilderte ihm die traurige Lage des armseligen Orte, der von den
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— 407 —
eigenen kaiserlichen Truppen vollständig ausgesogen war, so dass die Leute
kaum selbst zu leben hätten und. dass eine Requisition von geringem Erfolg
sein würde, indem ich ihn bat, in meinem Interesse mit möglichster Schonung
vorzugehen. Lieutenant v. Schaubert sicherte dies zu, zumal er nur den
Auftrag habe, öffentliche Kassen etc. mit Beschlag zn belegen, die hier aber
nicht existirten. Die Mannschaften sassen auf dem Platze ab, worden auf
demselben nach Kräften reichlich mit Speise und Trank versehen, mit letzterem
nach näherer Bekanntschaft fast zu viel und anch die Pferde nicht vergessen;
den Lenten aber untersagt, die Haaser zn betreten. Knrz, nach einer Stande
war der ganze Ort erstaunt und entzückt über die manierlichen Preussen und
Alle, mit die am ihre Tugend so sehr besorgten jungen Mftdchen, von meinem
Unteroffizier geführt, voran, mischten sich in traulichen Verkehr mit den bisher
so sehr gefQrchteten Prenssen, bis ein heftiges Gewitter gegen 0 Uhr Abends
dazwischen trat, die Bewohner in die Häuser trieb nnd die Ulanen zum Aufbruch
mahnte. Lieutenant v. Schaubert erbot sich, mich auf einem requirirten Wagen
mitzunehmen nnd bis ' zum nächsten prenssischen Truppentheil (Prerau) zu
eskortiren. Ich mnsBte das leider ablehnen, da ich mich zn entkräftet fühlte,
am eine derartige Fahrt bei einem solchen Unwetter zu unternehmen nnd that
gut daran; denn wie ich später hörte, hatte er sich trotz mitgeführtem Boten
zuletzt so verirrt, dass er die Nacht anf freiem Felde bivonackiren mnsste nnd
erst andern Mittags zum Regiment zurückkehren konnte. Er nahm jedoch
meine bereits vorräthigen Briefe und Meldungen mit, wodurch meine Sorge
sehr erleichtert wnrde. Dies war das einzige Intermezzo meines stillen Auf-
enthalts. Weder Zeitungen, Briefe noch sonstige Nachrichten, selbst nicht
einmal die Gewissheit, ob überhaupt noch preussische Trappen in der Nähe
standen, waren zu erlangen. Je mehr ich zn Kräften kam, am so mehr fühlte
ich meine isolirte Lage und mein guter Unteroffizier wurde, trotz aller möglichen
Freundlichkeiten, die ans erzeigt wurden, immer ängstlicher, da er in jedem
fremden Gesicht, das zufällig oder neugierig in die Fenster der Parterre-
Wohnung guckte, einen böswilligen Czechen witterte, der nur auf den Abzug
der Prenssen Innere, am ans dann todtznscnlagen. Am 15. Tage meiner Ver-
wundung entscbloss ich mich denn auch zur Rückreise, trotz des bedenklichen
Kopfschüttelns des Arztes und des herzlichen Bittens meiner Pflegerin, die
mich wenigstens noch 4 Wochen bei sich behalten wollte. Aber jetzt wurden
selbst der Bürgermeister nnd mein czechischer Student besorgt wegen der
Fahrt nach Prerau, da ich die Dörfer in dem Gefechtsterrain von Tobitschau
passiren mnsste, wo sich Bauern bewaffnet am Gefecht betheiligt hatten nnd
noch in sehr aufgeregter Stimmung waren. Einen handfesten, zuverlässigen
Kutscher nnd meinen, als Jäger verkleideten Unteroffizier auf dem Bocksitze,
den mir sehr wohlwollenden und bei der czechischen Bevölkerung beliebten
Studenten als Begleiter neben mir im Halbwagen, reiste ich getrost ab nnd
kam glücklich nach Prerau, da wir in allen Dörfern für Czechen gehalten und
verwarnt wurden, nicht weiter nach Prerau hinzufahren, wo die Prenssen
ständen. Dort wollte ich eigentlich einige Tage bleiben, indem ich die Eisen-
bahn nach Oderberg für hergestellt und befahren hielt. Da dies aber nicht
der Fall, auch die Gegend noch unsicher war, in Prerau selbst die Cholera
wfithete, bat mich der General v. Klansewitz, sofern es meine Kräfte irgend
znliessen, mich einem Kommando von 1 Offizier nnd 10 Unteroffizieren anzn-
Bchliesien, die am andern Tage nach Brunn fuhren. Dies geschah nnd hoffte
ich in Brunn anf Erholnng. Aber auch dort bat mich wiederum der General
v. Schön, nicht länger als eine Nacht, der Cholera wegen, zn bleiben und
einen der ersten Zuge nach Prag zur Weiterreise zu benutzen, in Prag ebenso
nur eine Nacht, nach Turnan, auch eine Nacht und dann nach Görlitz, woselbst
ich endlich mehrere Tage ruhte. Viel Erleichterung anf meiner Heise ver-
dankte ich den Herren Johanniter-ßittern, sowohl auf den Stationen als auf
den Fahrten selber. Besonders liebreich nahm sich der Graf v. Mttichau
>vG"oogIe
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auf der beschwerlichen lSstundigen Fahrt von Brunn nach Prag meiner an etc." —
Ferdinand v. Gl. ist am 15. Januar 1886 zu Stolp inPomm. gestorben, nachdem
er im September des vorhergehenden Jahres in Berlin die Operation dea
grauen Staars noch glücklich überstanden hatte.
Besitz: Zewelin erbte er 1827 vom Vater nnd verkaufte es c 1856.
Gem.: Paaline v. Behack, Hochzeit 16. December 1839; i. V.: Ge-
neral-Major nnd Kommandeur der 7. Kavallerie-Brigade Ferdinand v. Schuck,
auf Treten, gest. 1847; i. M : Wilhelmine (Elmine) v. Soranitz a. d. H. Gnuni-
dorf, gest. 1868. Pauline starb den 4. Hai 1891 zn Gleiwitz.
Söhne: 326, 327.
Töchter: 1. Maria 'Elisabeth, geb. den 18. September 1853, Hoch-
zeit 1878; Gem. I: Premier-Lieutenant Felix v. Lettow-Vorbeck, spater
Hauptmann z. D., gest den 14. September 1891. Gem. II: Alfred Böhmer,
Hauptmann z. D. in Oppeln. — 2. *Maria Elmine, geb. den 19. November
1858, lebt in Stolp i. Porara.
287. Caspar «Otto Andreas. 1. S. v. 264. Geb. den 26. Harz 1848;
er fiel In der Schlacht bei Vionville beim Sturm auf feindliche Verschanzungen
bei Gorce den 16. August 1870 als Lieutenant. Seit 3. Mai 1859 Kadet
in Wahlstatt, vom 1. Mai 1863 in Berlin, trat er als charakterisirter Porteepee-
Fahnrich den 18. April 1865 in das 19. Infanterie -Regiment, machte den Krieg
von 1866 mit, wurde mit dem Kriegs - Militär - Ehrenzeichen dokorirt nnd den
9, Mai 1867 Seconde-Lieutenant. Kran klichkeita halb er musste er den Abschied
erbitten. Beim Ausbruch des Krieges 1870/71 trat er nieder als Seconde-
Lieutenant beim Hohenzollern sehen Füsilier- Regiment No. 40 ein, als solcher er,
wie oben angegeben, fiel.
288. Caspar Otto »Alexander. 2. S. v. 264. Geb. den 15. September
1854. .Rittmeister. Vom 7. August 1865 bis November 1868 Kadet in
Bensberg, vom 1. Februar 1871 bis 1. April 1874 in Berlin, wurde er als
Fähnrich dem 4. Dragoner - Regiment überwiesen; den 15. December 1875
Seconde - Lieutenant, wurde er in das S.Dragoner-Regiment versetzt, wo-
selbst er zum Premier • Lieutenant seit 17. October 1883 avancirte, 1889,
November, den Whrttembergischen Friedrichsorden erhielt; 1890 den 14. Juni
zum überzähligen Rittmeister ernannt, wurde er 1890 den 22. September als
Rittmeister und Eskadrons-Chef in das 6. Hasares-Regiment versetzt (1897
Leobschutz).
Gem.; Elsbeth Brustlein •Lampersdorf bei Steinan a. 0., Hochzeit
den 14. November 1881; i. V.: Gustav Brüstlein auf Lampersdorf ; i. H-: Sophia
Diefenbach.
Sühne: 327a, 827b, 327c.
Tochter: 'Frieda Davida Dora Bertha Sophia, geb. den 5. No-
vember 1883 zn Namslan. —2. 'Dorothea Margaritha Elsbeth Alexan-
dra, geb. den 12. Jnni 1885. — 8. *Ilse Bertha Alexandra Gertrud,
geb. den 11. Mai 1892.
289. Johann Georg Friedrich 'Boglalaf. 1. S. v. 265. Geb. den 28. Min
1772 in Stendal, gest. den 8 November 1822 zn Magdeburg als Major a. D.
Er trat 1786 bei der Artillerie ein, 1793 Seconde-Lieutenant. stand er 1798
in Wesel bei dem 1. Artillerie-Regiment, 1809 Premier-Lieutenant bei der
Brandenburgischen Artillerie -Brigade, 1810 Stabs-Capitan , 1813 Premier-
Gapitain, 1816 als Major bei der Garde-Artillerie-Brigade und war 1822, als
er starb, Major und Abtheilungs- Kommandeur in der 3. Artillerie-
Brigade, Ritter des Eisernen Kreuzes I. und DI. Klasse. — Er hat den Krieg
von 1806 und 1807 mitgemacht nnd in dem von 1813 bis 1815 rühmlichst mit-
gefochten, wo er beim' 8. Armee-Corps v. Bttlow, 6 pfundige Batterie No. 5,
1815 beim 2. Armee-Corps ebenfalls mit der 6 pfundigen No. 5 die Schlachten
bei Gr.-Boeren, Dennewitz. Leipzig, Laon, Ligny, Belle-alliance, die Gefechte
bei Halle, Hoyerswerda, Gohlsdorij Lnckau, Soissons, Namur, die Belagerungen
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von Wittenberg, Gorkum, Soiseons, Landrecy, Philippeville and Givet mitge-
kämpft hat nnd bei Göhlsdorf verwandet wurde.
Gem. I: Christiane Albertine Claudius, Hochzeit den 20. Juni 1807
zn Kossei; sie starb vor 1822.
Gem. II: Johanna Oldendorp, Hochzeit den 7. Kai 1822 zn Garde-
legen.
Sohn: 328.
290. Johann 'Frau August Carl. 2. 8. v. 265. Geb. den 24. Jnni
1773, gest. den 28 November 1846 in Freienwalde a. 0. als Oberst-Lieute-
nant a. D. — Er trat 1786 bei Larisch ein, war 1790 Fähnrich, im November
1797 Seconde-Lieatenant im 3. Masketier-Bataillon des Regiments v. Arnim
in Spandau, wurde 1806 nach der Schlacht von Jena kriegsgefangen in Mag-
deburg1, dann bald frei and von 1806 bis 1811 inactiv in Schlesien, wo er 1811
beim Schlesischen Reserve-Regiment No. 19 angestellt wurde. 1813 Stabs-
Capitain, machte die Feldzage von 1813 bis 1815 mit, erwarb bei Dresden das
.Eiserne Kreuz II. Klasse, bei Ligny, wo er verwundet wurde, das Eiserne
Kreuz I. Klasse. 1817 war er Major and Kommandeur des Landwehrbataillons
Crossen, erhielt 1828 den Abschied mit Inactivitätsgehalt, 1830 den Charakter
als Oberstlieutenant.
Gem.: .... Siewert, geh. den 2. Juli 1780, gest. den 4. Juni 1864
in Freienwalde a. d. 0.
Sohn: 329.
201. Johann Albrecht Wilhelm Ernst «Louis. 3. S. v. 265. Bärwalde.
Geb. den 24. Februar 1786, gest. den 28. October 1847 als Hauptmann a, D.
in Bärwalde. Er trat beim Regiment v. Knobeisdorf, wo der Vater als Major
stand, ein, wurde den 25. Januar 1799 Fähnrich, den 10. Januar 1803 Seconde-
Lieutenant beim Regiment Tschammer, wo er bis 1806, damals bei dem
3. (Musketier-) Bataillon verblieb, bis bekanntlich das Regiment bald aufgelöst
wurde (s. K. 267). Von 180» bis 1807 dem Schlesischen Reserve - Bataillon
zugetheilt, den 20 August 1807 beim 2. Pommerschen (Colberg) Infanterie-
Regiment angestellt, wurde er den 4. Januar 1808 dimittirt and erhielt den
27. März 1809 den Character als Premier-Lieutenant; im August 1813 beim
3. Neumärkischen Infanterie-Regiment als Capitain angestellt, wurde er den
27. Februar 1816 in Ruhestand gesetzt; jedoch im Januar 1818 dem (Cöaliner)
Landwehr-Regiment zugetheilt, wo er den 12. Mai Bataillonsiuhrer wurde
und 1820 den 6. März ausschied, nachdem er 17 Jahre und 4 Monate gedient
hatte. — Er hatte den Krieg von 1806—7 und den von 1813 und 1814 (siehe
K. 267 u. 294) mitgemacht, wobei er eich das Eiserne Kreuz II. Klasse er-
worben hatte. — Er war Lands chaftadeputirter im Departement Treptow a. B.
— 1814 den 22. Februar bittet er als Capitain im 4. Bataillon 3. Nenmärkisehen
Landwehr-Regiments, Blockade -Quartier Gorgast vor Cfletrin, den General von
TauBnzien, bei Sr. Majestät die Beschleunigung seiner Bitte befürwortend zu
veranlassen, wo er nach Gewährung des Consonses zur Verheirathung seiner
Schwester Louise v. Dequede geb. v. Glasenapp mit dem Premier -Lieutenant
v. Kulicke des 8. Reserve-Regiments, fernere Bitten anreiht; der pp. v. Kulicke
war vor Wittenberg gefallen, damit diese Angelegenheit verändert und in ein
anderes Stadium getreten. Er bemerkt in dem Gesuch, daas er jetzt, seine
Guter und Familie verlassend, den beiden jüngeren Brüdern in den Krieg ge-
folgt sei; er scheint also nicht sogleich abkömmlich gewesen zu sein. — Das
Gesuch ist dann v. Troyes, den IB. März 1814, wegen der Frau v. Kulicke,
genehmigt worden. — Im Mai 1815 scheint er wieder die heimathlichen Güter be-
wirthsohaftet zu haben, denn er hatte Se. Majestät wegen Holz zum Aufbau
des halben abgebrannten Dorfes Priebkow für den Lieutenant v. Glasenapp,
(N. 293), der im Kriege abwesend sei, gebeten and erneuerte seine Bitte den
26. März 1816 von Potsdam ans bei dem Geheimen Kabinetsratb v. Albrecht
zu Berlin; es sei zwar die pommersche Regierung zum Bericht aufgefordert
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— 410 —
worden, doch habe er bereit«, um die Leute nicht frieren uud den dort (also
jetzt) anwesenden v. Glasenapp (N. 293) nicht ganz auf Priebkow verarmen zu
lassen, mit geborgten Geldern den Bau aufführen lassen, wodurch er in die
grosseste Verlegenheit gekommen sei. — Das erste Gesuch an Se. Majestät
war von Grabunz aus den 23. Hai 1815 datirt. Am 4. April waren in Prieb-
kow das ganze herrschaftliche Haus und ti Bauernhöfe niedergebrannt; der
Besitzer des Gnts sei zweimal dem Ruf in den Krieg gefolgt etc. Unter dem
7. Februar 1816 hätte die nommersche Regierung auf Allerhöchsten Befehl
berichtet, dass die Feuerversicherung nur 1310 Tbl. betrag», das Gut des
Freiwilligen Jägers v. Glaaenapp (203), der unvermögend sei, wäre sehr unbe-
deutend, habe in jedem Felde nur 50 Scheffel Aussaat. Das Bauholz allein,
49I1/» StUck, Ban- und Lattetäcke sei auf 2074 Thl. 14 Gr. veranschlagt und
event. in der Lien ich en Beben Forst anzuweisen. - Die Regierung, aussprechend,
dass der Besitzer v. Glasenapp (293) als Freiwilliger in den Feldzag von 1318
bis 14 mitgezogen, sich jetzt wieder gestellt habe, befürwortet das Gesuch,
nachdem sie bereits den 7. September 1815 berichtet hatte und spricht die
Königliche Genehmigung Tom 28. Mai 1816 aus, dass das Holz unentgeltlich
anzuweisen sei. (Gh. St.-Arch.) — 1808 hatte wohl eine Majorenn -Erklärung
für die beiden Brüder Johann Lndwig (wie er in den Militaristen geführt
ist) und N. 292 stattgefunden, während für N. 293 statt des Herrn v. Zastrow
auf Pobanz der Bruder Johann Ludwig als Vormund nnn allein weiter
fnngirte
Am 20. October 1808 fand nach Erbrecess die Verkeilung der Guter
folgendermaaasen statt: dass Johann Ludwig und Friedrich Heinrich Bo-
gislaf v. Gl. 292 sich in den Besitz theilten, jedoch derselbe noch gemein-
schaftlich von ersterem verwaltet wurde 1820 kaufte Johann Lndwig v. GL
diesem Bruder N. 292 auch seinen Besitz bis auf Coprieben cum pert ab
Die 3 Bruder N. 291, 292 und- 293 scheinen jedoch jeder einen bestimmten
Theil des Besitzes für sich vertreten zu haben, so auch N. 293 1812 schon,
wo er noch in Berlin als 13 jähriger Knabe auf der Schule war, als Patron
der Kirche zu Tannen und dessen Vormund, der Lieutenant v. Glasenapp
auf Grabunz genannt werden. — Johann Ludwig v. Gl wohnte Anfangs
auf Grabunz. dann von 1823 ab wohl auf Freiheit-Bärwalde. — 18-J8 verkaufte
er Gr. und KI. Tarmen, Priebkow mit Neu-Priebkow, Ziegelkamp und Hassel-
muble an seinen jüngsten Bruder Wilhelm August v. Gl -98. dem er 1827
den 10. November zuvor erst das Gut Bärwalde c für 3000 Thl. abgelassen
hatte, welcher seinerseits dasselbe aber schon wieder am 12. November
1827 an den Kreisdepntirten Bauck für 5000 Thl. abliess und so also in
2 Tagen 2000 Thl. gewonnen hatte, um dann 18i8 die vorstehend genannten
Guter zu erwerben. 1810 bereits hatte Jobann Ludwig Bärwalde b,
die Buth (buthen, draussen) an den Arrendator Keske für 5900 Thl. verkauft
Nachdem 1844, den 28. Juni die Lehnsagnaten, wobei es wie Hohn klang,
noch besonders den Onkel Paul Ernst August Wilhelm v. Gl. 267, Sohn von
Franz Lorenz v. Gl. 228, welcher erstere auch bereits 12 Jahre todt war, aufzn-
rnfen, aufgefordert worden waren, ihre Ansprüche an die Lehne geltend zu
machen und die übrigen Mitglieder nicht Einspruch erhoben; wurde die Familie
v. Glasenapp pr&clndirt, Bärwalde b allodificirt Coprieben a nebst Parti-
nentien vom Bruder N. 292 bereits 1820 erstanden, wurde auch anderweit
verkauft und später allodincirt, sowie 1823 Gr. und Kl. Grabunz, dnreh
Major v. Wedeil erstanden, auch hierfür Allodifikation stattfand. 1829 folgte
Schwurk, welches der Schwager, Major v. Münchow bewohnte. Dieser rapide
Verkauf alt v. Glase nappscher Güter war keinesweges durch drückende Ver-
hältnisse oder durch übermässigen Verbrauch des Geldes durch den Hauptmann
Johann Ludwig v. Gl., der allbekannt ein solider Herr und genauer Geid-Wirth
war, irgendwie bedingt, als dadurch, dass er wohl für besser hielt, das klingende
Geld in die Truhe zu legen. Der Abschluss war noch nicht gemacht —
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— 411 —
1842, den 5. Harz verkaufte Johann Ludwig v. Ol. an den Amtmann Stettin
Luknitz a nnd c nnd Patzig a, die dann auch allodificirt worden, nachdem die
Agnaten aufgefordert worden nnd Präclusion erfolgte. — 1843 allodificirte er
Rothfliess nebst Holzkafel UBhlenfier, s. N. 202, mit Ausnahme von Schnaken-
bnrg nnd verkaufte es anch, nachdem er es erst seiner Gemahlin abgetreten
hatte, an den Justizrath Klöhr. Anch der letzte v. Glasenappen Besitz hier,
Barwalde -Freiheit, das alte Burggut Barwalde, an welches sich erst die andern
Güter nnd die Stadt Bärwalde herangebant haben, wnrde 1844 an einen Herrn
Scholz verkauft nnd ist jetzt, sowie andere Güter meistens in Proletarier-
Parzellen resp. zerstückelt. — Johann Lndwig v. Gl. wohnte von da ab in
einem an dem Neostettiner Thore in Bärwalde liegenden Etablissement, wozu
2 Garten (Rosengarten) nnd einige Aecker gehörten, seiner hinterlassenen Frau
Wittwensitz. Hier beschloss er nach sorgfaltiger Berechnung nnd Ueber-
sehlagong seines Capitata, nunmehr für seinen Sohn N. 380 einen grösseren
passenden Grundbesitz zn acqniriren; er kaufte Altenwalde, was sich bald sehr
unvortheilhaft herausstellte, von dem gewandten Justizrath Kltfhr, — (Pomm.
Lehne -Kanzl.). Johann Lndwig v. Gl. war noch in den Uannesjahren in
Folge Sturzes vom Wagen bei durchgehenden Pferden halb lahm geworden,
wnrde vom Schlage getroffen, verlor die Sehkraft eines Auges ganz, dann auch
meistens die des andern; sodass er in der Beziehung einen getrübten Lebens-
abend hatte. — Hauptmann Johann Ludwig v. Gl. ist als Taufzeoge in
den resp. Kirchenbüchern aufgeführt: 1811, den 18. Angnst bei der Tochter
des Verwalters in Coprieben; 1817. den 2. September bei Lonise v. Gl. zu
Klotzen (s. N. 256), 1829 auf Freiheit-Bärwalde; 1837, den 20. Harz nebst
Schwester Dorothea Cranz geb. v. Glasenapp bei Rosalie v. Glasenapp, Tochter
von N. 293 in Tarmen. — Erläuternd ist anzuführen, dass nachdem die
3 Brüder etwa um 1820 in Coprieben, alle an vermählt, recht vergnügt
gelebt hatten eine vorläufige Theilung der Güter vorgenommen wnrde, wobei
Wilhelm N. 293 erst Gr. und El. Grabanz erhielt; mit seiner Verheirathung
aber wnrde das geändert, so dass ihm Gr. und Kl. Tarmen, Priebkow, Neu-
Priebkow, Schnakenburg, sowie eine Mühle an der Dame (Stein- ?), Fritz N. 292
Coprieben, Parchlin etc. and Patzig, Lonis N. 291 Barwalde-Freiheit und b,
Butb, Gr. nnd Kl. Grabunz, Bothfliess und Luknitz (8chwnrk ?) zufielen.
Besitz: Barwalde-Freiheit verkaufte er 1844, desgl. Bärwalde b
(Buth) 1810 bereits, Bärwalde c 1827 an Bruder N. 293. Gr.- nnd Kl.-
Tarmen, Priebkow ganz, Ziegelkamp nnd Hasselmühle worden 1828
ebenfalls an Bruder N. 293 verkauft Coprieben & und b nebst Feit., Gr.-
und Kl. -Grabnnz 1823 veräussert; Schwnrk wohl 1829, Luknitz nnd
Patzig a 1842; Bothfliess nebst dem Hnhlenfler 1843. Er kaufte 1847
Altenwalde, welches wohl grösser als manches dieser vorstehenden Güter, doch
schlechter an Bonität des Bodens als irgend eines dieser war. (Siehe Sohn
N. 380.)
Gem. Li Valesk» *ülrike Henriette v. Zastrow-Cölpin, geb. 1790,
Verlobung den 8. Juni 1809, Hochzeit in demselben Jahre; i.V.: Otto Georg
Friedrich Heinrich v. Zastrow-Cölpin, Landschaftsdirector, geb. den 14. Januar
1765, gest. den 4. Januar 1841 zu Treptow a. R.; i. H.: Henriette Sabine
Franziska Johanna v. Flemming-Basentin, starb den 1. December 1822, 51 Jahre
alt; Valeska Ulrike Henriette ist wohl vor 1820 gestorben.
Gem. IL: Charlotte "Henriette Tolksdorf, geb. den 27. April 1808,
lebt jetzt in Potain.
Sohn: 830 (IL Ehe).
Töchter: 1. Valeska Friederike Wilhelmine Franziska Ales-
andrine 'Ulrike (I. Ehe), starb 1832 in Potsdam in der Erziehungsanstalt,
12 Jahre alt; dort bestattet. — 2. Emilie Augnste 'Valeska (II. Ehe),
geh. den 1. Angnst 1882 (?).
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292. «Friedrich Heinrich Bogislaf. 4. S. v. 265. Sab. den 6. Jaiisr
1788 zu Bnllenstädt, gest. den 8. Januar 1859 als Major a. D. in Steint! in
Schlesien. — Er kam den 15. Jnni 1793, lOVi Jahre alt, in das Cadettencorpi
zn Berlin, ans welchem er den 80. März 1805 in das Infanterie-Begwit Re-
nanard nach Halle kam and anch 1805 nnd 1806 als Fähnrich in denuelbei
Stand, wo dann das Regiment ja anch aufgelöst wnrde. Den. Krieg 1613, 14
nnd 15 machte er als Lieutenant im 1. Ostpreussischen Grenadier -BiUiuVn
stehend mit, den 2. October 1813 bei Wartenberg beim Uebergang aber die
Elbe wurde er durch einen Schuss in die rechte Hand verwundet, uf dar
Brust contusionirt. Er wurde mit dem Eisernen Kreuz H. Classe deeoriit
1827 war er Gapitain beim 2. Bataillon 24. Landwehr-Regiments, dann im 3. Ba-
taillon (Aschersleben) 27. Landwehr -Eegimenta, darauf Kommandeur des Ba-
taillons Oranienburg, znletzt als Major und Präses der Gewehrfabrik in Pots-
dam kommandirt, von wo er später als Major a. D, nach Hirschberg und Jsaer
in Schlesien zog und dann bis 1859 in Steiuau gelebt hat Wie bei N. 291
angegeben, hatte dieser mit Friedrich Heinrich v. Gl. 1808 die rkterlichn
Güter gemeinschaftlich, letzterer im Speciellen die Coprieben'schen Güter in
Besitz genommen; denn 1812 nnd auch 1815 erscheint er als Besitzer y«
Goprieben b and Antheil Patzig, als Patron zu Coprieben, auch als Bevoll-
mächtigter seines jüngsten Bruders Wilhelm Ludwig v. Gl. 293, welcher ah
Patron v. Tarmen bei der Hutterkirche zu Coprieben und zur Zeit im Militär
(als abwesend) stehend, genannt ist. — 1820 hatte er Goprieben b an Bruder
N. 291 verkauft, nachdem die betreffenden Agnaten und zwar nur Georg Wedig
v. Gl. 260, als solcher, eingetragen stand, aufgefordert resp. abgefunden, h
allodiflcirt worden, welches auch dieser (N. 291) veräusserte. — Bald nach 1826
verkauft« Friedrich Heinrich v. Gl. anch den anderen Theil seines Besitze*,
Coprieben a, das Bchlossgnt am See mit Parchlin und sonstigem Zubehör all
Joachimsthal nnd Grünhof (früher Knienhof), und Patzig, welches damals je-
doch noch nicht allodiflcirt worden ist, da an Coprieben a und Patzig s, u
Bärwalde-Freiheit, b und c, die v. Glasenappe selbst 1842 als noch berechtigt
in der Lehnskanzlei verzeichnet waren.
Besitz: Coprieben a nnd b mit Parchlin, Joachimsthal und Grlastf,
Patzig ganz. Dieser Besitz wnrde von ihm 1820 and 1827 verkauft, un
gehindert Soldat sein zu können, obgleich er einen Sohn hatte.
Gem.: Henriette Hfignenel, geb. am 11. Januar 1795 zu Potsd»
Hochzeit den 1. November 1818. Sie starb den 20- Juli 1838 zu Breslau uf
der Durchreise von Salzbrunn nach Potsdam; bestattet in Potsdam.
Sohn: 331.
293. 'Wilhelm Ludwig August. 5. S. v. 265. Tarmen. Geb. den 3- Ja-
nuar 1791 za Stendal, gest. den 21. November 1851 zu Berlin (beerdigt Jen-
salemer Kirchhof). Lieutenant a.D. Er war auf Schule in Halle, Colberg,
and stndirte in Greifswald and Berlin, 1812 in Breslau, aus welcher Studien-
zeit er eine starke Pauknarbe auf der linken Backe davongetragen hatte. —
Nachdem Wilhelm v. Gl. in Kircbenangelegenheiten zu Coprieben, er war als
Patron der Kirche (Kapelle) zn Tarmen als abwesend, in Berlin stndirend,
angefahrt ist, and ihn sein Bruder, der Lieutenant v. Glasenapp 291 auf Gra-
burg vertritt, ist er anch 1815 als Patron von Tarnten genannt und durch dsa
Bruder Friedrich v. GL, Patron zu Coprieben, vertreten, da er jetzt auch, bei«
Militär stehend, abwesend war. Ihm ist wohl zn der Zeit schon Prisbkw
and Tarmen gewissennassen als zukommend angenommen worden, wai hier
ans dem Patronat nnd ans der 1815 nnd 1813, wo die Regierung in ihren
Bericht ihn als Freiwilligen Jäger bezeichnet, und ans einem anderen Oesiei
des Bruders N. 291 vom 22. Februar 1814 zu entnehmen ist. Wie auch sonst be-
kannt geworden, ist er am 3. Februar 1813 bei dem Jäger -Det ach erneut de»
2. Leib -Husaren •Regiments eingetreten, hat einige Operationen in den FeJi-
xttgen mitgemacht, ist dann dem 4. Dragoner -Regiment, welches noch als Be-
aby Google
— 413 —
aatzongstruppe in Frankreich stehen blieb, als Lieutenant zngetheilt worden;
bei demselben stand er bis 1820, wo er dann beim Ezerciren bei Düren mit
dem Pferde gestürzt, nach dem vom Major v. Nolbeck und Rittmeister Gähde
ausgestellten Attest etc. zum Halbinvaliden erklärt, seinen Abschied nahm.
Er lebt« etwa zwei Jahre in Coprieben, dann Tannen, in welchem letzteren
er ja anch als verheirathet wohnte, und letzteres nebst Priebkow mit Neu-Priebkow
Ziegelkamp nnd Hasselmühle von seinem Binder N. '291 1828 kaufte, nachdem
er 1827 von demselben bereits Barwalde c erstanden, am 10. November dies
jedoch zwei Tage darauf mit 2000 Tblr. Avance für 5000 Thlr. an den Kreis-
depatirten Banck verkauft hatte. — 1827 steht er mit seiner Schwester Do-
rothea Cranz geb. v. Gl. als Taufzeuge in Lnknitz im resp. Kirchenbuch ver-
zeichnet. — 1834, den 17. August, sucht Wilhelm v. Gl. bei der Lehnskanzlei
um den ältesten Lehnsbrief wegen Befischung des Pieleborg-Sees nach. —
1836, den 1. Jnni, Tannen, bittet er Se. Majestät, dass bei seiner Mittellosig-
keit nnd der zahlreichen Familie die aus drei Auseinandersetzungen stammen-
den Begulirungskosten von 625 Thlr. 12 Gr. 7 Pf. niedergeschlagen werden
möchten, was der Minister v. Brenn insofern befürwortet, als er die Hälfte
vorschlägt — Unter dem 9. Juni 1838, Berlin, werden von den Regnlirungs-
k osten 800 Tblr. erlassen, der andere Theil im Hypotheken buch mit der Be-
merkung zu loschen befohlen, dass die Einziehung desselben durch möglichst
ausgedehnte Zahlungstermine nicht unversncht gelassen werde. (Geh. 8t.-Arcb.)
— 1848, den 8. Januar, verkaufte Wilhelm Angnst v. Gl. Beinen Besitz,
etwa 9000 Morgen gross, für 118,000 Thlr., auf welchem 4 von den 6 fiberlebenden
Söhnen einen angemessenen Wirkungskreis und Auskommen hätten haben
können, an einen Rentier Carl und siedelte mit seiner starken Familie nach
Berlin aber. Priebkow war schon vorher an Lieutenant v. Francis verkauft
worden.
Besitz: Gr.- und Kl. Tannen, Priebkow, mit Neu-Priebkow,
Ziegelkamp und Haseelmühle verkaufte er vor, resp. 1848, siehe vorstehend.
Gem.: 'Emilie Ulrike Louise v. Versen, geb. den 25. Januar 1802,
verlobt den 10. März 1821, durch Hauptmann v. Glasenapp 291 auf Grabunz
damals publicirt; Hochzeit den 8. Mai 1822; i. V.: Otto Angnst Heinrich
v. Versen auf Öchönwerder nnd Demmin; i. M.: Louise Morgen ans Hammer-
stein; sie, Emilie, starb den 23. März 1871 in Berlin. Ueberhanpt geachäfts-
thätig, reichte sie als Mutter für ihre Söhne 1847, den 15. April, eine Pro-
teetation gegen die Allodification von Altenwalde, Pomraerschhof, Zacherin und
Altinühl (Fischerkathen) ein. (Pomm. Lehnskanzlei.)
Söhne: 882, 832a, 338, 334, 385, 836, 387.
Töchter: 1. Josephine Louise Sophia *Maria. geb. den 21. Fe-
bruar 1828, Hochzeit den 11. Hai 1848 mit Dr. med. Rudolph Lindenblatt
zn Bublitz, der den 2. Januar 1819 geboren, den 8. Mai 1B52 gestorben ist;
a. V.: Christoph Wilhelm Lindenblatt, 1817 Subrector und Httlfaprediger, starb
in Cöslin den 14. Jnni 1845; s. M.: Friederike Grfttzmacher ans Tempelburg.
Maria lebte in Bublitz, jetzt in Cöslin. 2. Caroline Emma •Therese, ge-
boren den 16. Juli 1824, Zwillings Schwester mit K. 382. Hochzeit den 2. Juli
1852 mit George v. Glasenapp (329), Oberstlieutenant a. D-, sie lebt in Gerb-
städt, 8. 'Agnes Anna Hedwig, geb. den 8. März 1835; Hochzeit den
10. September 1859 mit Max Hain, Oberst a. D. in Berlin; s. V.: Louis Hain,
Major a. D.; s. M : Minna Fröhlich. 4. Leontine Clara Eugenie 'Rosalie,
geb. den 20. März 1837 ; Taufzeugen : Hanptman a. D. Ludwig v. Glasenapp 291
auf der Freiheit und Frau Oberamtmann Dorothea Cranz geb. v. Glasenapp
(b. N. 265). Hochzeit den 10. September 1861. Gern: Bernhard v. d. Osten,
Wisbuhr, geb. den 4. December 1840, gest. den 27. November 1875. 5. Cäcilie
*Aurelie Helene, geb. den 10. September 1888, Hochzeit den 8. Juli 1864
mit Theodor am Ende, Oberst und Regiments -Commandern-, später General-
Lieutenant, geb. den 7. October 1883. Sie, Aurelie, starb den 6, Jannar 1890
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in Wiesbaden. 6. 'Martha Hermine Dorothea Franziska, geb. den
17. September 1840, Hochzeit den 19. Februar 1880 in Berlin mit Heinrich
v. Versen anf Bernsdorf bei Bütow; sie ist gestorben den 24. November 1882.
294. Wilhelm Gustav Karl. S. v. 267. Geb. den 29 October 1789,
Gest. den 21. Harz 1815 als Premier-Lieutenant a. D. zn Paianowitz bei
Breslau. Er kam den 28. April 1801, 12 Jahre alt. in das Cadetten-Corps zu
Berlin, war 3 Jahre Page, als solcher im Dienst bei der 1804 stattgehabten
Vermahlung des Prinzen Wilhelm, Bruders 8r. Majestät, kam dann am 3. April
1804 als Gefreiter -Corpora! zn Tschammer, 1805 Fähnrich, wo er bis 1806,
als das Regiment nach der Capitnlation von Lübeck aufgelöst, gestanden, er
gefangen mit seinen Kameraden nach Nancy abgeführt nnd hier 8 Monate
festgehalten wurde. Den 25. April 1809 war er aggregirter Lieutenant bei den
Leib - Regiment, den 25. August dem 4. Ostpreussischen Infanterie -Regiment
aggregirt, erhielt er den 10. April 1810 die Erlanbniss, in die Kathegorie der
activen Offiziere der Armee zu treten; den 7. December 1812 dimittirt, wurde
er im Hai 1813 beim 1. Reserve -Bataillon 3. Ostpreussischen Infanterie-Regi-
ments angestellt, den 1. Juli 1813 zu dem 4. ReBerve-Infanterie-Regiment, den
31. Harz 1815 znm 16. Infanterie -Regiment, welches aus vorigen Bestandteilen
hervorging, den 10. April 1815 zum Ersatz - Bataillon No. 12 versetzt, den
26. Juni 1815 als Halbinvalide mit 96 Thlr. Wartegeld bis zur Civilvereorgnng
als Premier -Lieutenant dimittirt und den 30. October als ausgeschieden be-
trachtet, nachdem er verwundet, das Eiserne Kreuz II. Gasse erworben,
11 Jahre und 3 Monate gedient hatte. - Wilhelm v. Gl- hatte den Feiding
von 1806 bei dem Regiment v. Tschammer, dem 1. Bataillon, welches sein
Vater N. 267 kommandirte, mitgemacht und war, wie erwähnt, als Fähnrich
mit denen derselben Kathegorie nach Nancy in Gefangenschaft abgeführt, nach-
dem er die bei N. 267 angeführten Affairen, erst 17 Jahre alt, wacker über-
standen hatte. Den Krieg von 1813 bis 1815 focht Wilhelm v. Gl. bei den
Bülow'scben Corps mit. und ist es hier um so mehr geboten, als auch Johann
Georg Friedrich Bogislaf v. Gl. 289 mit seiner (i pfundigen Batterie No. 5,
sowie Friedrich Heinrich Bogislaf v. GL 292 als Lieutenant im 1. Ostprenst.
Grenadier- Bataillon, vielleicht noch andere v. Glasenappe bei dem v. Bülow-
sehen Corps standen, etwas Ausführlicheres ans der Kriegs* und speciell au
der Geschichte des 16. Infanterie-Regiments (von v. Fransecki) anzuführen. —
Nachdem Wilhelm v. Gl. aus der Gefangenschaft zu Nancy frei war, mancher
brave Offizier ohne Anstellung, ohne Regiment im Verborgenen die Faost
ballen durfte, wurde er endlich 1809 als aggregirt ja dem Leib -Regiment, bald
darauf dem 4. Ostpreussischen Infanterie-Regiment als aggregirt, zngetheilt,
wo er in Graudenz gestanden hat. — Hier, wie überhaupt Östlich der Weichsel,
wurden anter dem Oberbefehl des Generals v. Bülow in aller Stille immer mehr
Truppen herao gebildet. Ans dem Krümpersystem mit Zuhilfenahme von Resten
aus den 1806 aufgelösten, besonders aus den Ost- und Westpreussi sehen Regi-
mentern, worden die Reserve -Bataillone formirt nnd geschah dies, wie ange-
deutet, besonders in Graudenz durch Oberst v. Thiimen anter dem Oberbefehl
des Generals v. Bülow, welcher das Ost- und Westpreussische Reserve-Corpi
kommandirte. Die Bataillone mit noch sei bat ständig er Benennung wurden
dann resp. in ein Regiment znsammengefasst, so entstand hier das 4. Re-
serve-Regiment unter Major v. Uttenhofen am 1. Juli 1813, 1 . Bataillon an*
dem 3. Bataillon 3. Ostpreussischen Infanterie- Regiments, Commandeor Major
v. Stntterheim, vorher Major v, Uttenhofen, 2. Bataillon aus dem 1. Reserve-
Bataillon 3. Ostpreussischen Infanterie-Regiments, Commandeor Major v. Rohde,
vorher Capitain v. d. Linde, 3. Bataillon aus dem 2. Reserve-Bataillon, Com-
mandeur Major v. Polczynski; das Regiment geborte zur Brigade des General-
Majors Prinz von Hessen-Homburg (dabei meistens die Batterie v. Glasenapn
N. 289) und zum 3. Armee-Corps. Noch war das Regiment nicht Concentrin.
Das 2. Bataillon, in Graudenz im Januar 1813 formirt, war im Februar
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denselben Jahres unter dem Commando des Gapitain v. d. Linde nach Pommern
tu dem v. Bülow'scheu Corps bereits vorwärts gestossen und hatte vorläufig
bei Palkenburg seine Quartiere, nm sich zu vervollständigen, genommen. Der
Commandear wurde Major v. Roh de; ferner standen dabei: Capit&in v. d. Linde
die 5. Compaguie . Ludwig v. Dorpowski als Seconde- Lieutenant, die 15-, Pre-
mior- Lieutenant v. Beyer, nach v. Krenzki, die 7., Gapitain v. d. Sihulenburg
die 8. Compaguie; andere Offiziere: See -Lieutenant v.Grabczewski, v. Ziegler
(Adjutant), v. Hülsen, v. Glasenapp, Bauer, v. Ollecu und v. JRoth-Boffy.
Von hier aus musste das Bataillon Mitte April zur Einschliesaung von Stettin,
welches die Franzosen seit 1806 unter dem General Grandeau noch inne hatten,
■brücken nnd fand am 12. Mai auf dem linken Ufer der Oder bei Grabow etc.
ein Hauptgefecht statt. Das Bataillon stand bei Krekow im Lager, als die
Cabinets -Ordre am 1. Juli 1813 eintraf mit dem Befehl für das Bataillon, nnn-
mehr zum errichteten 4. ReBerve-Infanterie -Regiment in Berlin zu stosson, was
auch am 27. Jnli geschah. Die Offizier-Uniform war nach preussischem Schnitt,
Kragen, Aermelaufschlag, Schoossbesatz roth, die Achselklappen blan, Bein-
kleider dunkelgrau, rothe Passepoils, vom Knie herunter auswärts eine Reihe
flacher gelber Knüpfe, überzogene Mütze, Schärpe, Säbel oder Degen, grauer
Hantel und Ueberrock. Die Mannschaft freilich sah bunt ans, selbst mit
fremden (als schwedischen) Uniform» tücken. Die Brigade des Prinzen von
Hessen- Ho mbarg bestand jetzt aus 2 Ostprenssischen Grenadier -Bataillonen,
3. Ostp reu ssis eben Infanterie-Regiments , dem 4. Reserve-Inlanterie-Regiment,
eine Brigade unter Oberstlieutenant v. ScDholm bildend; ferner noch drei Ost-
prenssische Landwehr-Regimenter, 1. Leib-Hnsaren-Regiment und die Opfilndige
Batterie No. 5.
Das v.Bülowsche Corps stand Ende des Waffenstillstandes den 1.7. August
lb!3 vor Berlin, die Schweden bei Charlottenburg im Lager. Winzingerode bei Span-
dau etc. ; ihnen gegenüber die Franzosen unter OadinotbeiBaruthnndLuckau, Hinauf
Berlin zu gehen, zur Suhlacht bei Grogsneeren. Den 17. August wurde die Gar-
nison alarmirt, das 4. Reserve -Inf an terie -Regimen tunter Major v litten ho fen
musste nach Zehlendorf dort Bivonak, Abends nach Schöneberg in enge Quartiere
zurück, wo es bis 19. August blieb. Den 20. in der Brigade bei Tempelhof,
darauf bei Gr.-Zietben, in Bivonak bis 21., denselben Tag nach PhUippsthal
bei Saarmund auf feuchter Wiese in Bivonak; die Verpflegung war ausgegangen,
das Wenige noch schlecht, Holz nnd Stroh fehlte. (So also nahe bei Berlin
und Potsdam, wie urzuständlich und strapaziös gegen jetzt?) Den 22. bei
heftigem Regen in ein anderes Bivonak bei Heinersdorf, nur Kartoffeln nnd
kein Schlaf vom 22. znm 23. Aus der Gegend zwischen Saare und Mittel-
walde wollten die Franzosen direct anf Berlin losgehen, vor welchem der König
von Schweden am 23. August Morgens mit dem rechten Flügel hinter Jüter-
gotz, das Centrum hinter Ruhlsdorf, der linke Flügel auf den Anhöhen vor
dem Dorfe Heinersdorf (wo das v. Bülowsche Corps) stand. Anfangs glückte
den Franzosen der Angriff auf Gr. -Beeren, wodurch v. Tauenzien von v. Bülow
getrennt worden wäre, wenn v. Bülow nicht vorrückte, Gr. -Beeren angriff und
mit stürmender Hand es nahm. Die Brigade Hessen anf dem rechten Flügel;
das Regiment kam in Folge eines Befehls anf den linken Flügel der Brigade.
Nachmittags 5 Uhr erfolgte der Angriff mit Kanonade in heftigem Regen, um
6 Uhr der Angriff mit dem Bajonet resp. Kolben; das Dorf wurde bald mit
Hülfe der Brigade v. Borstel und einiger Kavallerie erobert, der Rückzug des
Feindes beschleunigt. Statt des Bajonets wurde hier ja bekanntlich der
Kolben nachdrücklich gebraucht Berlin war gerettet. — Die Nacht brach
ein. Bei Heinersdorf sollte das alte Bivonak bezogen werden, doch blieben die
meisten Truppen auf dem Felde stehen nnd warteten den Morgen ab. Der Verlust
des Regiments war hier 710 des Totalverlustes. Darauf Verpflegung bei Heinersdorf
gut am 24-, wofür die Berliner dankbarlickst sorgten. Am 25. August nach
Löwenbrnch, den 2li. und 27. über Trebbin, Clistow bis Elstow, Lager bis 29.
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und Harsch bil Nichel bei Trenenbrietzen, dort Lager den 30. ohne Hol- nd
Wasser; dann bei Fvohnsdorf und Scbönbeck bis 1. September, daruf bis
Harzahne, vom 3. bis 5. September bei Mangel und kalten Nachten Bivou&lu.
Am 6. September Knrz-Lipedorf, Nachts nach Dalichow. den 6. bis Nieder-
garsdorf vorgerückt: in der Richtung nach Jüterbock hatte man Kanonsi-
donner gehurt (Schlacht bei Dennewitz, den 6. September), auch wnrde die
Brigade Thömen (v. Tauenzien) geworfen, so dass das zur Reserve dieser
Brigade bestimmte Regiment vorrückte und der Feind zum Umkehren veranlasst,
wnrde; das Regiment widerstand noch einer Kavallerie-Attacke, avancirte über
Niedergärsdorfer Grand etc., die Anhübe hinauf vor, griff den Feind herzhaft
an, erzwang die Position, was von grossem Erfolg im Allgemeinen war, weil
sonst die Vereinigung v. Bülows und v. Tauenziens gebrochen gewesen wäre.
Im weiteren Verlauf der Schlacht bei Dennewitz gingen das 1. und 2.
Bataillon weiter gegen Rohrbeck vor und als dies von der Arme« genommen
worden, die Kavallerie auf den weichenden Feind attackirte, wirkte auch du
Regiment zwischen Dennewitz nnd Bohrbeck hindurchgehend auf die Be-
schleunigung des Rückzuges des Feindes mit, der sich auf Torgan zog. —
Das Regiment rückte bei Langen und Lipadorf in Bivonak, der Verlust der
Armee war gross, 200 Offiziere, 6000 Mann; der Feind mehr als 15000 Hau,
80 Kanonen, 400 Wagen, Munition. 7 Fahnen etc. eingebüsst — Am 7. September
schlechtes Bivonak bei Ohna, den 8. auf dem Schlachtfelde bei Dennewib
Gottesdienst Am 10. September Woltersdorf, 12. Seyda nach Lüttgen, 8070»
ins Lager zur Einschliessung von Wittenberg; Regen und Sturm, so dass die
Truppen am 20. in Quartiere rückten und zwar das 2. Bataillon nach Gallii;
am 21. das Regiment nach Elster zum Schutz der den Brückenkopf bauenden
Truppen auf dem rechten Ufer. Am 22. die Brigade bei Gielsdorf , am 23.
unter dem Gewehr bei Elster, dann Listerfahr Quartier. Den 24. Marsch der
Brigade nach Brühlitz, ein Tlieil hatte auf Vorposten bei Wartenbarg gestanden
and Gefechte gehabt Nach Elster, Hohendorf zurück zur Einschliessung von
Wittenberg bei Fiestritz, am 26. Trancheen eröffnet, besetzt, dort gearbeitet
und gefochten, wo bei einem Bombardement der Kommandeur von Uttenhofsn
schwer verwandet wurde. Der Major v. Polczynski übernahm das Kommaado
and blieb das Regiment bis 3. Outober vor Wittenberg. Die Schlesiseae
Armee hatte am 8. October bei Wartenburg den Uebergang über die Elbe er-
zwungen und sie überschritten, die andern Corps auch und zwar das v. Bülowscae
Corps am 6. über die Elbe gegangen, hatte Dessau passirt und war bei Jessia
bis 10. verblieben etc.
Nachdem bei Leipzig Napoleon Mbon in der Nacht vom 17. bia 18. Oe-
tober nach den Ereignissen vom 16. die bis vor Waclian und Liebertwolkwin
stehenden Corps hatte zurückgehen lassen und Stellung bei Connewitz, Prebst-
heyda, Statteritz, Holzhaosen. der linke Flügel unter Ney über Pannadorf,
Schonfeld bis Pfaffendorf, vor Leipzig genommen, hatten die Verbündeten nit
ihrer Stellang jene am 18. beinahe umkreist, indem die Nordarmee bei Tuehs
stand. — Die Verbündeten hatten sich also der Stadt am 18. October bis auf
etwa 1 Meile genähert, Napoleon seine Truppen dicht an die Stadt gesogen,
ein Tbeil schon auf der Strasse auf Weissenfeis im Rückzüge Am 19. October
wurden Probsthevda and Statteritz genommen und Leipzig erstürmt Mittags
war es, obgleich der Feind noch verhandeln wollte, geschehen, wobei, da
Napoleon die Brücken gesprengt hatte, 23000 Franzosen noch in Leipzig ge-
blieben waren, von denen 15000 gefangen, 300 Kanonen, 900 Munitions- ud
andere Wagen genommen wurden. Erst am 18. October früh kam das 4. Reserve-
Regiment anf den Marschen, von Jesnitz ab den 10-, bei Leipzig an. Gegen
8 Uhr Aufbrach nach Taucha, das durch Russen genommen. Hierauf rückte
der General v. Bülow gegen Paunsdorf , das die Oeeterreiober schon besessen,
wieder verloren hatten and die Franzosen mit Infanterie nnd Geschützen,
ausserdem noch dahinter mit Infanterie-Linien mit einigen Batterien wieder
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betetet hatten. Hier im Kampfe dem General Regnier, 7. Corps, gegenüber,
wurde Paunsdorf, später Sellershansen and Sturz von dem v. Bülowscben
Corps erobert. Naclimittags3Uhr begann der Angriff des4. Reserve-Regiments
aof dem linken Flügel des 1. Treffens; nur Kosacken vom v. Benningsenschen
Corps und Artillerie waren mit dem Feinde beschäftigt. Der Kronprinz von
Schweden sprengt auf das Regiment zn und ertheüt den Befehl, sofort mit
2 Bataillonen das Dorf anzugreifen nnd zn nehmen. Des Majors v. Polczynskt
Disposition lautet: das 1. Bataillon geht rechte des Dorfes, die 7. und 8. Cora-
pagnie links, die 5. und 6. Compagnie greifen dasselbe von vorn an. — Er
führt die beiden Bataillone durch die Kosackenlinien, das Feuer des Feindes
begann. Tiraillenrs vor mit Hurrah anf das Dorf, die Sontiens folgen, das
Dorf ist genommen. Den Feind mit dem Eegiment verfolgend, wird es am
Aasgange des Dorfs von Kugeln überschüttet, von einer Batterie vom Wege
nach Sellershansen aus beschossen und einen Moment stutzend gemacht; doch
ohne Befehl weiter zn geben, stürzen sich die Tirailleure auf die Batterie, das
2. Bataillon folgt, wobei 2 Haubitzen nnd 1 Kanone genommen werden. Die
Attacke wird fortgesetzt, unterstützt von einer englischen Raketen -Batterie.
Der rechte Flügel des Feindes wird aus Öellerahausen zurückgeworfen und
mit ihm zugleich das Dorf erreicht, welches in Brand gerathen war. Es be-
ginnt eine Katastrophe. — Der Feind erkennt, dass er es nur mit einem Re-
giment zu thun hat, das von Faunsdorf her noch keine Unterstützung zn er-
warten hat. Er greift gesammelt nnd verstärkt an nnd das Regiment rnuss
seinen Rückzug, in Ordnung, antreten, wobei der Seconde-Lieutonant v. Kladen
mit seinem Zage in einen feindlichen Versteck ger&tb. Unterdess ist der Major
v. Stutterheim mit 6 Zügen des 1. Bataillons, ein Zug anter Lieutenant von
Engel und ein Zug unter Lieutenant v. Glasenapp, welche letzteren die
rechte Flanke deckten, und rechts der Chaussee Tiraillenrlinien bildend, von
Paonadorf herangekommen. Das Gefecht ist augenblicklich zum Stehen ge-
bracht, die Bataillone gehen dem Feind noch einmal auf den Leib, werfen ihn
in das Dorf zurück, der Major v. Statterheim wird verwundet, eine andere
Kugel trifft den Major v. d. Schulenbnrg, eine dritte durchbohrt die Brust des
Majors v. Folczynski und setzt auch den Regimentsführer ausser Gefecht,
Welche Lage für die führerlosen Bataillone? Weit von den Andern in
Tirailleure ch wärmen aufgelöst nnd dem immer stärker auftretenden Feinde
gegenüber, dabei noch mehrere Capitains verwundet, von allen Seiten vom
Feinde bedrängt, müssen sie den Rückzug antreten, jeden Schritt sich gegen
den Feind vertheidigend; als der Prinz von Hessen -Homburg mit der Brigade
znr Unterstützung heranrückt, den Feind zum Weichen bringt und Seilers-
hausen ihm noch einmal entreisst. Die Lieutenants v. Glasenapp und von
Engel, die ebenfalls gemäss ihnen gewordener Weisung rechte der Chaussee
waren, haben auch diesen Angriff mit Erfolg mitgemacht und so endigte die
Katastrophe siegreich. — Die Bataillone unter Capitain v. d. Linde gehen Über
Pannsdorf anf Taucha zurück in das Bivouak für die Nacht Am 19. October
campirte das Regiment an der Vorstadt Leipzigs, wo der König sich belobigend
über dasselbe aussprach. Unter den sich besonders aasgezeichnet habenden,
nach dem von dort gleich gemachten Bericht, sind unter Andern auch die
Lieutenante v. Glasenapp nnd v. Engel genannt and worden auch mit dem
Eisernen Kreuz II. Klasse belohnt. Im Ganzen hatte das Regiment hier
10 Offiziere, 17 Unteroffiziere und 26B Gemeine Verlust. — Am 22. October
verliess das Regiment Leipzig, um dem v. Bülowscben Corps nach Weatphalen
und dann nach Holland zn folgen; über Lützen, Weissenfeis, Freyburg, Cölleda,
Tenstädt, Langensalza, Mtthlhausen, Heiligenstadt, Gattungen, am 8. November
über Eimbeck, Heyne und Hameln nach Minden den 7., am 18. über Herford,
Bielefeld, Warendorf anf Münster, wo das Regiment am 17. November ein-
getroffen und auf einige Tage cantonnirt wurde. Weiter machte das Regiment
den schwierigen Feldzug im v. Bülowscben Corps, stete vor und am Festungen
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kämpfend, mit, so ging es, Zfltphen, Doesburg, bald genommen, auf Anüiüm,
welches den 29. November erstürmt wurde, den 2. December Utrecht, am 9. i(
der Brigade bin Vianen, Cnlemburg den 12. passirt, dann Leerden, gepsa
Gorkum zur Einsehliessung ; hier Öftere Gefechte, den 13. December bei
Dalem etc. bis den 2. Febrnar 1814, dann Abzog nach Werkendam, wo der
Major v. Bohde wieder eingetroffen, das Kommando des Regiments übernahm. Den
6. Febrnar Hefladen, weiter Tilburg, Tnmhnt, Herrenthal, den 10 Aber licr
nach Hecheln, den 11. Nienvekerk, wo dann am 12. und 13. mit dem Corp*,
was bei Gorkam gestanden, anf Laon marschiert, den 14. Enghien, 15. Heu,
den 18. durch Beaamont nnd Barbacon, den 19. Avesnes und Eatromp, dann auf
Ecqnigny la Chapelle und Pachaa gerückt, in Herion bis 24. Bube, dann in
nnd bei Laon bis 1. Harz Quartier genommen. — Am 2. März brach das He-
giment nach Soissons anf, die Stadt mnsste erst erstritten werden nnd wurde
am 3. dort Quartier genommen, dann wieder nach Laon, wo am 8. aoeh die
übrigen Corps, das Schlesische etc. eintrafen; am 8 schon griff es Napoleon
an, hartnackiges Gefecht, welchem York den Ausschlag gab, indem durch
Prinz Wilhelm das Dorf Athis erstflrmt worden, der Feind anf Rhein« fleh.
Am 10. versuchte Napoleon noch einen Angriff vergeblich und gingen die
Franzosen auf Soissons. Bei Laon wurde bis 12. März ein Lager bezogen;
darauf das v. Bülowsche Corps zur Ein Schliessung von Soissons, doch wieder
zurück nach Laon, wo am 18. Bivonak bezogen wurde. Abermals mnsste du
v. Bfllowsche Corps auf Befehl des Feldmarschalls v. Blücher, der mit Harmont
nnd Hortier zu thun hatte, auf Soissons zu zweiter Einsehliessung: und dann,
wenn es genommen, auf Paris losrücken; — ein kühner Plan. — Die Stadt
widerstand bis zum Waffenstillstand, nnd traf das v. Bfllowsche Corps erst
bei Paris ein, als die Verbündeten bereits eingerückt waren. Bei der Ein-
sehliessung von Soissons war das Regiment am 22. Harz eingetroffen, hatte
am 28. und 24. Gefecht, den 25. in den Trancheen nnd am 26. Ausfälle zurück-
zuschlagen, bis am 30. Harz die Thttmensche Brigade die Einschlieasong von
Soissons tibernahm, das v. Bfllowsche Corps, das 4. Reserve- Regiment, auf
Paris rückte; den 1. April Nanteni), den 2. Demartin passirte und am 3. April
1814 vor Paris eintraf, anf dem Hontmartre ein Bivonak bezog, dort bis
6. April verblieb, alsdann das v. Bfllowsche Corps zur Beobachtung des Har-
schall Harmont an der Loire abrücken mnsste. — In Paris haben dann die au
Deutschland nnd Russland in der Armee kämpfend herangezogenen Hit-
glieder der Familie v. Glasenapp, in beträchtlicher Zahl vertreten, der
Frende des Willkommens und des Sieges häufig kräftigst Ausdruck gegeber,
— Das Corps rückte nun bis Versailles am 6., am 8. wieder nach dem Mont-
martre und dann am 10. April nach Flandern in C an tonn ements quartiere, w«
es erst in Französisch -Flandern bis zum 25., dann von Dünquerque bis Nieuport
an der Nordseeküste 2 Monate in Quartiere und wohltbnende Ruhe kam —
Am 1. Juli 1814 Abmarsch nach Deutschland Aber Courtrai, Ondenarde,
Brüssel, Wavre, Tongern, Hastriebt bis Eschweiler, hier Ruhe nnd traf das
Regiment Mitte Juli in Cü'ln ein, wo es bis October C ante nn bangen bezog.
Am 8. October über den Rhein, über Münster, den 31. October bis Schlnssel-
barg, durch Braunschweig, am 9. November in Magdeburg. Von hier au
mnsste es zur Besetzung des Königreichs Sachsen abrücken, den 10. Über
Zerbst, Torgan, 19. in Dresden, wo es vom November 1814 bis Juni 1815 ia
der schönen Garnison stehen blieb. Das Regiment erhielt hier die Bezeichnung;
10. Infanterie-Regiment; es mnsste am 5. Juni 1815 von Dresden nach
dem Rhein abrücken, was im Eilmarsche anf Coblenz, unter dem 10. Juni be-
fohlen, geschehen sollte, so daas täglich 7 — 8 Heilen zurückgelegt wurden; der
Befehl wurde dann auf Lüttich abgeändert und dort am 30. Juli auf Paris,
wo es am 15. August 1815 eintraf; späterer Befehl zum Abmarsch in die
Gegend von Sedan bei den Besatzungstruppen, wobei das Regiment einige
Jahre blieb. Es waren viele Veränderungen bei dem Regiment eingetreten,
Jigitizccty G00g[c
— 419 —
so auch im April 1815, als man den Frieden gesichert glaubte: Major v. Arnim,
Capitain v. Dorpowski, See. -Lieutenant v. Bertkowski znm Ersatz- Bataillon
nach Posen, v. Olasenapp za dem N. 12 versetzt. — Das Regiment hatte
also in diesem Feldzuge mitgefochten. Schlachten: bei Grossbeeren, Dennewitz,
Leipzig, Laoo; Belagerungen nnd Einschliessnngen : Stettin, Hagdeburg, Witten-
berg, Qorknm, Soissons zwei Mal; Gefechte: Halle zwei Hai, Ealan, Lnckau,
Wartenberg, Arnheim etc. — Wilhelm v. Gl, körperlich und geistig sehr gut
beanlagt, dessen Wissen einen nicht unbedeutenden Kreis umfasste, dabei tob
angenehmen Ben tarnen tu und ritterlichem, kühnem Auftreten, hat leider in
seinem Leben diese sehr zu schatzenden Eigenschaften im Gleichgewicht nicht
immer erhalten, entsprechend und conseonent verwendet; sondern ist später
leichtlebig, zuletzt ohne festes Steuer dahingewandelt, wovon schon der Wechsel
des Aufenthalts ausser Andern Zeugnis» geben dürfte. Bald nach dem Kriege
lebte er in Bärwalde, dann in Goltz, Gross-Silber bei Dramburg, in Patzig
bei Barwalde und Umgegend, zuletzt bei Breslau, unter anderen Orten in
Hasenau.
Gem.: Johanna »Friederike Wilhelmine Mahlke, geb. den 18. Ja-
nuar 1782; Hochzeit den 1. November 1811, starb sie, eine edle Dame und die
beste Mutter, den 10. Januar 1861 in Barwalde.
Sfihne: 338, 889, 310, 841.
Tochter: *Amalie Auguste Friederike Wilhelmine, geb. den
2. August 1812 zu Bärwalde, gest. den 18. Januar 1885 als Wittwe. Gem.:
Carl Wilhelm v. Arnstadt, auf Weissewarthe und Brumby bei Neu-Haldens-
leben; Hochzeit 1839; er ist einige Jahre vor der Gemahlin zn Brumby gestorben.
295. Georg. S. v. 270. Geb. den 2. September 1850 zu Warschau.
Kammerpage; 1884 Hauptmann im Stabe der reitenden Garde-Artillerie in
Petersburg.
296. Otto Alexander. 1. S. v. 271. Geb. den 26. Juni 1809; er hatte
keinen festen Wohnsitz, lebte abwechselnd bei seinen zahlreichen Verwandten
nnd ist im Sommer 1869 im Twers'schen Gouvernement, auf dem Gute seines
Bruders Paul 299 gestorben.
297. Gottlieb (*Bogdan) Friedrich Alexandrowltsch. 2. S. v. 271.
Geb. 1811, den 22. Januar. — Er nahm 1827 als junger Marineoffizier Theil
an der weltum segelnden Entdeckungsreise des Capitains Ludtke, welche von
hohem Interesse war, bei welcher auch Otahiti angefahren wurde und wo er
sich der besonderen Gunst und Auszeichnung der Königin Pomare, der
intimsten Gastfreundschaft, zn erfreuen hatte. — Bei Aufnahme der Käston,
besonders an der Behringsstrasse, sind die in Nähe der Tschuckschen -Halbinsel
befindliche Insel, sowie der Hafen, welche er aufgefunden, beschrieben und
auf die Karte gebracht hatte, nach ihm mit dem Namen „Glasenapp-Insel
resp. -Hafen" benannt worden; beide werden in den Nordfahrtberichten des
Professors Nordenskiöld genannt, auch bereits im geographischen Unterricht
gelehrt. — Beim Tode des Vaters 1841 Flott-Capitain-Lieutenant und Flügel-
Adjutant, wurde er Besitzer von Treppenhof und Darseu. Er war später
Voller Admiral, Generaladjutant, Hitglied des Reichsraths, des Admi-
ralitats-Conseils, Hitglied des Comites für Verwundete, Hilitair- Gouverneur
von Nicolajew etc.; seit 1834 Ehrenritter des St. Johanniter- Ordens in der
Liste der Balley Brandenburg und sonst Ritter hoher Orden; so erhielt er am
15. Hai 1888 bei Gelegenheit der Krönung Kaiser Alexanders d. HL den
St. Wladimir- Orden I. Klasse als „General- Adjutant Glasenapp I". — Als
die kaukasischen Gebiete nach schweren Kämpfen unterworfen und mehrere
der dortigen Theilfursten ihr Leben einbussten etc., wurden deren Kinder hohen
rassischen Hilitairs, behufs ihrer Pflege und Erziehung, überwiesen und da
Bogdan v. Gl. kinderlos war, ist er reichlich mit Pflegesöhnen fürstlichen
Geblüts bedacht worden. — 1878 und 1879 lebte er znm Zweck der Erziehung
und des Unterrichts dieser PflegesOhne, besonders des einen (Oeril?) in Dorpst,
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später in St. Petersburg, wo die qu. Pfleglinge dann alle bei dor Qarde
dienten. Bogdan ist den 5. Dezember 1892 in Wiesbaden gestorben.
Besitz: Treppenhof und Daraen, welche er 1854 an Baron v.Wolff
verkauft hat
Gem.: Emilie v. Möller, Hochzeit 183»; sie starb im Februar 1879
in Dorpat und ist im v. Glasenappschen Erbbegräbnis* in Bange beigesetzt;
i. V.: der Admiral v. Höller in Livland, verstorben.
298. *Woldemar Reinhold (Wladimir Alexandro witsch). 8. S.v. 271.
Geb. den 28. Juni 1812. 1841 Flott- Capitain -Lieutenant, 1842 Contreadmiral
ä la Buite zu Kronstadt; später General und Viceadmiral, Kriegsgonverneur
von Archangelsk, Wirklicher Staatsrath, Zolldirektor in Archangelsk etc.
— Eine Insel in den Tartarischen Heereeengen, zwischen Sacholin nnd den
Festlande wurde zn Ehren des damaligen Marine-Capitains I. Kl. Waldemar
„von Glaaenapp-Insel" benannt. — Er besaas eine bedeutende Dampfschiff-
jahrt auf der Wolga; wohnte spater in Paulenhof bei Dorpat, Rappin, dem
Gnte Beines Schwagers August von Roth, zuletzt in Dorpat Ausserdem, dass
er seit 1842 Ehrenritter des St. Jobanniter-Ordens, Balley Brandenburg, war,
besaas er den St Wladimir-Orden IV. Kl, den St. Annen-Orden III. El,
den St Stanislans-Orden HI. Kl., war Ritter des Schwedischen Schwertordens,
des Danebrog-Kommandor-Krenzes, des PrensB. Rothen Adler-Ordens, des
Weimarschen Falken- nnd des Norwegischen St. Olaf-Ordens. Am 18. Juli 1895
ist er zn Dorpat ohne Nachkommen gestorben.
Gem. I: Emma v. Roth, geb. den 29. Jnni 1820; Hochzeit 1838,
geschieden, und lebt sie jetzt noch in Dorpat. (VergL N. 237.)
Gem. II: Anna (Annette) v. Glasenapp, geb. den 15. Februar 1825;
Hofdame bei ihrer Majestät der Kaiserin von Russland; Hochzeit 1847; sie
starb bald in Deutschland; ihre Aehern siehe N. 276.
Gem. III: Josephine Raedeo, lebte getrennt in Petersburg, wo sie
den 22. November 1894 gestorben ist.
299. "Paul Johann. 4. 8. v. 271. Geb. den 18. Angnst 1818. Oberst
des Genie-Corps; 1882 Wirklicher Staatsrath; er war Oberstlieutenant bei den
Ingeniearen der Wasaerkonunanikation; Ingenieur- Direktor nnd Regierungs-
inepektor der Baltischen Eisenbahn. Er ist den 12. Dezember 1882 zn St
Petersburg gestorben.
Besitz: Das Gut PawLowsk im Gouvernement St. Petersburg, welches
seine Erben an Baron v. Vietinghof verkauften.
Gem.: Elisabeth v. Schirabokoff , welche den 5./17. April 1867 zn
Born verstorben ist; die Kinder dieser Ehe bekennen sich zur griechisch-
orthodoxen Confession.
Söhne: 842, 343, 344, 345, 845a,
Töchter: 1. Maria, geb. den 16. Jnni 1852. Gem.: Nicolaus
Andraeff, Oberstiientenaat; sie starb den 27. Dezember 1874. — 2. Elisabeth,
geb. 1853, gest. den 24. Angnst 1863. — 8. Elisabeth N. N-, geb. den
19. September (1. October) 1664; Gem.: Dr. Simon, leben in Suhnm- Kaukasus.
800. Alexander. 1. 8. v. 272. Geb. den 6. Juli 1818, lebte 1828,
jetzt wohl todt.
801. Nicolai. 2. S. v. 272. Geb. den 29- November 1820, lebte 1828.
302. 'Eugen Carl Alexander (Antonowitach). 1. 8. v. 273. Geb. den
5. Januar 1810; er genoss zuerst in Werro Privatunterricht nnd trat dann in
Petersburg in die Militär -Anstalt „das adlige Regiment" ein. Er ahsolvirte
sie nnd wurde 1881 Offizier im 1. Kavallerie-Armee-Kürasaier-Regiment Er
stand in diesem Regiment bis 1858, welches öfter sein Standquartier wechselte,
am längsten in Tarrassowka (Gouvern. Charkow) garnisonirte. 1858 wurde
er als Oberst der Granzwache nach Tauroggen versetzt, erhielt den Wladimir-
Orden III. Kl. und dann das Kommando der Baltischen Küstenwacht, wo er
seit 1872 in Riga stand. 1881 bei Gelegenheit seines 50jährigen Jubiläum«,
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den 10. Februar, wurde er zum General-Major befördert, nahm jedoch im
April desselben Jahres seinen Abschied. An Orden besasa er ausser dem
Stanislans-Orden III. El den Annen-Orden III. nnd II. Kl. mit den Schwertern
etc. Gest. den 11. Joli 1884 an Altersschwache.
Gem.: 'Louise Eleonore Alexandrine v Mollerius, geb. den
20. September 1817, Hochzeit den 27. November 1838; i. V.: Kollegien-
Assessor beim Zollamt in Libau N. N. v. Mollerius; i. M.: N. N. v. Krabbe.
Sahne: 316b, 346, 847, 348, 840.
Töchter: 1. 'Catbarina Eleonore Sophia, geb. den 1. September
1839; Gem.: Eleonor v. Petroschewski, Kapitain; Hochzeit den 21, Januar
1866 zu Tauroggen; sie ist den 8. September 1666 in Polangen gestorben. —
2. *Ida Mathilde Glementine, geb. den 8. September 1840; Gem.: Michel
v. Feodoroff, Oberst; Hochzeit den 13. Juli 1864 in Tanroggen; sie lebt
jetzt in Eriwan. — 8. *Maria Luise, geb. den 22. April 1848, gest. den
7. Juli 1848. — 4. 'Sophia Charlotte, geb. den 1. Febrnar 1848; Gem.:
Nicolai t. Benoy, Oberst des Ordenschen Dragoner-Regiments ; im Rusa.-
Tflrk. Kriege verwandet, bat er im Sommer 1884 krankheitshalber am Beinen
Abschied, den er jedoch nicht gleich erhalten hatte, s. V.: N. N. v. Benoy,
Polizei meister im Brest- Litowskischen Corps. Hochzeit den 10. Jnli 1860.
303. Robert Ferdinand. 2. S. v. 273. Geb. den 14. Mai 181.3, gest. 1888.
304. Friedrich Georg. 3. 8. v. 273. Geb. den 19. Jani 1816, gest. 1827.
805. Otto »Woldemar. 4. 8. v. 278. Geb. den 7. April 1818, trat
1830 in das erste Kadetten-Corps in Petersburg ein, wurde 1887 Artillerie-
Offizier, 1844 als Lehrer der Mathematik in das Brestsche Kadetten -Corps
kommandirt und wurde 1849 Gehiilfe des Inspecteors daselbst bis 1858, wo
er als Oberstlieutenant seinen Abschied nahm. 1863 kaufte er von N. N.
v. Nasseren Schreibershof (Kornetta-Mois) für 28 000 Rbl. und bewirtschaftete
ee bis 1868, wo er es dann an John, nach dessen Tode 1871 an Holst vor-
arrendirte. 1874 wurde Schreibershof an Gustav Adolph Wilhelm Stahl für
40 000 Rbl. verkauft. Seit 1874 lebte Otto Walderaar als Oberst a. D. in
Dorpat, in Riga, dann in 8t. Petersburg, wo er am 24. März 1889 gestorben
ist. Er besass den Stanislans-Orden III. Kl. nnd den Annen-Orden Hl. Kl.
Besitz: Schreibershof, Kirchspiel Oppekaln, 22/» Hk. Dies Gut hioss
sonst Hack nebst Notkenhof im Harienburgiachen, dem Walter Vogelsank ver-
liehen nnd erhielt etwa 1626 den Namen Schreibershof.
806. «Gustav Adolph. 6. 8. v. 278. Geb. den 21. August 1819, gest 1881.
307. 'Nicolai Theodor. 6. 8. v. 273. Geb. den 15. August 1821 in
Werro (Zwilling mit N. 808). Er besuchte das Privat-Gymnasium von Krümmer
in Werro, diente von 1840 bis 1845 bei einem Infanterie-Regiment, lebte dann
als Lieutenant a. D. Sein Vater übertrug ihm 1845 Lutznick, Kirchspiel
Bange, welches er den 27. Mai 1860 für 18000 Rbl. 8. Übernahm und es am
22. November 1867 ihm rechtlich zugeschrieben wurde. Seiner Gemahlin fielen
nach dem Tode ihres Vaters in Erbtheilnng 1864 die Güter Kaschina und
Hassiowa im Pleskauschen Gouvernement zu, dieselben worden aber 1870 und
1872 verkauft. Er bekleidete von 1868 bis 1870 das Amt eines Assessors an
der livländischen adligen Güter-Kredit-Societät und lebte seit 1877 in Dorpat,
wo er den 27. März 1892 gestorben ist.
Besitz: Lutznick, mit Hofs- und Baaerland, 5 Hk. 74 Thl. gross;
jetzt Rittergut; Kaschina und Massljowa in Pskow.
Gem.: Anna Dorothea Elisabeth Baronesse v. Stackeiberg, geb.
den 10. October 1829; Hochzeit den 8. Januar 1853; i. V.: 'Johann Reinhold
Baron v. Stackeiberg, geb. den 11. Jnli 1798, Stabskapitain der Artillerie,
Kreis mars cli all, Erbherr auf Jeii mit Pallawa (Livland) und Kaschina, Hassiowa
nnd Lassowo (Gouv. Pleskau); er starb den 13. Jnli 1863 zu Dorpat; i. M.:
♦Auguste Caroline Juliane v. Samaon-Himmelatjerna, geb. den 28. Mai 1806,
verheirathet den 17. Jnli 1827 und starb sie den 1. October 1858.
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Söhne: 360, 351, 852, 352a, 353. 354.
Tochter: 1. Lucie, geb. den 10. November 1858; seit 18S2 bei den
Baron v. Stackeiberg in Fallo (Esthland), dann in Wolkowischki (Gouv. Scbn-
walki) beim Baron v. Ungern- Sternberg. — 2. Maria, geb den 17. JoÜ 1857,
lebt in Edwahlen (Kurland). — 3. Eleonore, geb. den 1. Harz 1859. —
4. Anna, geb. den 9. April 1862. - 5. Bertha, geb. den 18. Juni 1865 —
0. Sophia, geb. den 27. März 1867.
308. "Gregor Dietrich. 7. S. v. 273. Geb. den 15 August 1821 zd
Werro (Zwilling mit N. 307). Er machte 1855 als Lieutenant den Krimkrieg
mit nnd ist als Kapitain im März 1855 im KriegBlazareth dem Typhös erlegen.
309. 'Alexander Constantin. 8. S. v. 273. Geb. den 24. März 1822.
Er war vom 10. Mai 1845, nachdem er das Krümmersche Gymnasium in Werro
besucht hatte, bei dem Jekatherinoslawschen Grenadier-Regiment (Grossfürst
Thronfolger) in Pleskan eingetreten, diente bis 1853, zuletzt in Polen, lebte
dann als Garde-Lieutenant a. D., als solcher er von 1854 bis 1870 Rogo-
sinsky bewirths chattete, es dann aber 1870 bis 1880 und weiter verpachtete,
wahrend welcher Zeit er in Dorpat bis zu seinem am 11. Dezember 1893 erfolgten
Ableben die Stellung eines Assessors der livländischen adligen Güter-Kredit-
Societät bekleidete. Mittelst Erbrecesses vom 18. Harz 18G0 übertrug ihm
sein Vater Rogosinskyj, Kirchspiel Range, für 49 014 Rbl. S. und wurde et
ihm am 22. November 1867 adjndicirt. Er ist in Bogosinsky beigesetzt.
Besitz: Bogosinsky, nach nenerer Schätzung 14 Hk. und 2 Thl. gross.
Is70 kaufte Alexander das Out Bykowa im Witebskiachen Gouvernement
mit seinem Schwager Eugen Baron v. Rosen zusammen, war aber seit 1879
Alleinbesitzer. Er besass auch bis 1889, resp. langer, die Güter Bykowa
und Oserki in Polen.
Gem.: Elise Emma, *Sidonie Baronesse v. Rosen, geb. den 29. No-
vember 1836, Hochzeit den' 27. April 1857 ; i. V. : Carl Gustav Baron v. Rosen,
geb. 1793, gest 1847; war Platzmajor in Arensburg and Polizei meister etc.;
i. M.: Emilie v. Rnckteschel, welche zuletzt in Werro lebte and 1894 ge-
storben ist
Söhne: 855, 856, 357, 858, 359.
810. Paul Christer. 9. S. v. 278. Geb. den 23. Juni 1824, gest den
20. Mai 1842.
811. "Guido Leopold. 10. S. v. 273. Geb. den 15. Dezember 1829,
genoss er Privatunterricht bei dem Pastor Schilling in Schwaneburg, besuchte
das Dorpatsche Gymnasium, trat 1848 in das Lubensche Husaren-Begiment
und machte 1849 die Ungarische Kampagne mit. Für die Schlacht beim Dorfs
Tara den 8. Juli bekam er das Soldaten-Georgenkreuz und für die Schlacht
bei Debreczin den 21. Juli wurde er Offizier; 31 Jahre diente er in demselben
Regiment. Im letzten Türkischen Kriege stand er unter dem Oberbefehl des
spateren Kaisers (Alezander DX) in der „RnstscbukBchen Abteilung", n
welcher das 12. nnd 13. Armee-Corps and die 8. Kavallerie -Division gehorten.
Für die Schlacht bei Karaschaasan-Kioi im Angnst 1877, wo er eine Kavallerie-
Abtheilnng kommaudirte, bekam er den goldenen Ehrensäbel „für Tapferkeit1
nnd für die Schlacht bei Amur-Kioi im November 1877 den Stanislaus-Ordeu
II. Kl. Seit 1876 ist er Oberst. 1878 befand er sich in der Deputation,
die zur Beglück wünschnng des Chefs des Regiments, des Erzherzogs Carl
Ludwig nach Wien geschickt wurde, gelegentlich des 25jährigen Jubilanms
als Chef; dabei erhielt Guido das östreichische Komthurkreuz; ausserdem
besitzt er den Wladimir-Orden IV. Kl. nnd Annen-Orden III. Kl. (seit 1870;.
1879 nahm er seinen Abschied nnd lebte als Oberst a. D. in Riga, jetzt in
Petersburg.
312. Nicola). 1. S. v. 276. Geb. 1828; er studirte in Deutschland,
lebt als Ulanen-Rittmeister a. D.
313. Michael. 2 S. v. 276. Geb. 1880. Er stand bei der Garde-
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Artillerie, war 1859 Garde-Rittmeister, dann bald als Bittmeister a. D. auf
seinen Gütern in Polen, um 1884 auch in Wien, wo seine Söhne das There-
aiannm besachten.
Besitz: 2 Güter im Kiewschen Gouvernement nnd in Polen.
Gem.: Comtessa '"Maria Amalia v. Ludolf; Hochzeit den 30. Oc-
tober 1861.
»Ohne: 360, 361.
Tochter: Maria, geb. den 18. März 1865.
314. Andre (Andreas). 1. 8. v. 277.
814a. Nicolai Romanowitsch. 2. S. v. 277. Stabskapitain, Adels-
marsch all im Bezirk Easnetzki, Gouvernement Saratow.
22. Generation von 1835 bis 1870.
314b. Wilhelm. 1. 8. v. 280. Geb. 1817 zn KaBBow. Er diente An-
fangs beim 5. Husaren -Regiment nnd wanderte spater nach Amerika ans, wo
er 1879 gestorben ist.
Gem.: Panline Hanke, geb. 1818, gest. im Jnni 1881 in Lanenbnrg.
Sohn: 862.
Tochter: 1. Ida, geb. den 20. Januar 1843. 2. Franziska, geb. 1847,
gest. 1848. 3 Johanna, geb. 1851, gest. 1S68. 4. Maria, geb. den 15. De-
cember 1856.
315. *Sieulsmund Heinrich Bogislaf. 2. S. v. 280. Geb. den 3. Mai 1819
zn Enssow, besuchte das Gymnasium (Hedwigs-) zu Nen-Stettfu, widmete sich
der Pharmacia, stndirte in Berlin and war Besitzer einer Apotheke zuerst in
Schivelbein, dann seit 1865 in Potsdam, nebst anderem Grundbesitz, woselbst
er jetzt als Rentier lebt. Er hat wiederholt stadtische nnd andere Ehrenämter
bekleidet nnd sich, geistig begabt, nach vielen Richtungen hin, auch auf dem
Gebiete der Malerei nnd Plastik künstlerisch, bethätigt
Gem.: Elisabeth Spener, geb. den 1. April 18:14, Hochzeit den
23. November 1852 zn Hamburg; sie starb am 3. December 1889 zn Potsdam,
wo sie auch bestattet ist, diese fromme, liebenswürdige Dame.
Söhne: 868, 864, 365.
316. »August Alexander. 8. S. v. 280. Geb. den 81. October 1826 zn
Eussow. Er war Königlicher Baumeister, wanderte spater auch nach Amerika
aus, wo er noch 1878 lebte; jetzt wohl nicht mehr.
Gem.: N. N. Jahnel, soll noch leben.
Tochter: Gertrud, geb den 7. Juli 18«2.
817. 'Otto Franz Karl Heinrich. 4. S. (2. Ehe) v. 280. Geb. den 12. De-
cember 1831 zu Enssow. Er war Bittergutsbesitzer auf Wittendorf bei Ereuz-
borg i. Schi, nnd auf Mikrow.
Gem.: Helene Charlotte v. Etckstedt, geb. den 13. October 1836;
i. V : von Eickstedt, gest den 7. Jnni 1846, i M.: N. N , den 6. Juli 1858
gestorben.
Sohn: 366.
318. *Hermann Adolph Ludwig. 5. 8. v. 280. Geb. den 20. November
1833 zu Eusbow, gest. 1889.
Besitz: Reblin nnd Mohatz.
Gem.: Agnes Mosiere, auf Schmadt bei Hreuzborg i. 8chl. gestorben.
Sohn: 367.
Tochter: Meta; auch bereits todt.
319. 'Wedig Reinhold Christoph Wilhelm Ernst. 1. 8. v. 281. Geb. den
22. Juni 1855 zu Buchwald. Rittmeister nnd Eskadroncbef. Er kam den
11. April 1869 in das Kadetten-Corps zn Potsdam, wurde jedoch auf Antrag
seines Vaters am 30. September desselben Jahres entlassen und auf das Gym-
nasium zn Halle nnd zu Dessau geschickt, wo er am 11. September 1875 das
Abiturientenexamen bestand, zwei Semester in Berlin nnd Heidelberg Jura,
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und Cameralia studirte, dann aber den 1. Octobor 1876 bei dem 1. Branden-
burgischen Ulanen-Regiment (Kaiser Alexander II. von Rnaaland) No. 3 eintrat,
den 13. April 1877 Portepeefähnrich, am 7. August 1S77 See. -Lieutenant, am
10. December 1886 Pr.-Lientenant, im Februar 1892 Sittmeister wurde nnd
seit 4 Jahren Eskadronchef, in Beeskow stehend, ist. Er war vom Februar
1883 bis April 1889 Regiments- nnd vom 1. Hai 1889 bis Februar 1892 Ad-
jutant der 18. Kavallerie-Brigade.
Gem.: *01ga Lndowika Franziska v. Trebra, geb. den 30. Hin
1864; Hochzeit den 29. April 1882; i. V.: Albert Hans Hermann v. Trebra,
Kreisgerichtsrath, bereits todt; i. H.: Olga geb. Grans, auch schon verstorben.
Sohn: 368.
Töchter: 1. 'Elisabeth Olga Lndowika, geb. den 14. Mftra 1988.
2. 'Vera l'da Maria, geb. den' 6. April 1884. 3. 'Jutta Hnlda Blank»,
geb. den 20. December 1887.
320. Gerhard Reinhold. 2. 8. v. 281. Geb. den 16. December 1856,
gest. 27. Juni 1859.
821. 'Ernst Reinhold Gerhard. 3. 8. v. 281. Geb. den 30. September
1861 zu Buchwald i. Poram. Landrath. Er erhielt den^ ersten Unterricht im
alternlichen Hanse, dann auf dem Gymnasium zn Halle a. 8. bis Tertia, darauf
bis zum Abiturientenexamen anf der Landesschule Pforta. Anf den Universi-
täten Leipzig und Berlin studirte er Rechts- und Staatswissenschaften und
wurde 1884 zum Referendar ernannt, als solcher war er in Prenzlau und Berlin
thätig nnd kam dann als Regierungs-Referendar zur Regierung nach Potsdam.
Das Assessor -Examen absolvirte er 1889 und war zwei Jahre beim Polizei-
Präsidium in Berlin als Regierungs-Assessor beschäftigt. Im Jahre 1892 zum
Landrath des Kreises Tuchel ernannt, verwaltete er diesen Kreis 3 Vi Jahre
und wurde im Sommer 1895 als Landrath nach Marienburg versetzt. Seit 1894
ist er Ehrenritter des St. Johanniter- Ordens. Noch recht jung, hat er bereits
die Staffeln zu höheren Staatastollen betreten. Gut Heil!
Gem.: Mathilde v. Gossler, geb. den 18 Hai 1872 zu Darkebmen in
Ostprenssen; Hochzeit den 18. April 1894; i. V.: der Staatsminister und Ober-
präsident zu Danzig Gustav v. Gossler, geb. den 13. April 18 . ., i. H.: Ma-
thilde V. Simpson-Georgen bürg, geb. den 15. April 18 . .
Sohn: 869.
822. Hans Reinhold. 4. 8. v. 281. Geb. den 12. Januar 1866, gestorben
nach drei Monaten.
323. 'Hermann Hans Wedig. 1. 8. v. 284 (II. Ehe). Geb. den 13. Juni
1847, gest. den 16. Hai 1848 zu Grünwald.
834. 'Erdmann Paul Otto. 2. S. v. 284. Geb. den 11. December 1848
zn Grflnwald, gest. den 17. Harz 1885 zu Altmuh], welches Gut er besass.
Gem.: 'Anna Hargaretha Mathilde Duncker, geb. den 2. Januar
1860, gest. den 23. Harz 1892; i. V.: Rittergutsbesitzer Duncker, jetzt todt,
i. H.: Emma gest. den 12. Januar 1891.
Töchter: 1. "Else Charlotte Hedwig Emma, geb. den 12. August
1878. 2. "Hildegard Hargarethe Vallerina, geb. den 8- December 1879.
3. *Erna Luitgarde Maria Elisabeth, geboren den 22. Februar 1381
4. *Editha Regina Julie, geb. den 8. April 1882. 5. 'Margaretha Ann»
Haria, geb. den 20. Februar 1885, gest. den 21. October 1886.
824a. 'Claus Arnold Joachim. 3. 8. v. 284. Geb. den 1. December 1853,
gest. den 13. December ejd.
825. Christoph. 4. 8. v. 284. Geb. den 14. August 1857 zn Grünwald,
hatte Anfangs Privatunterricht, besuchte dann das Gymnasium in Cöslin, musate
schweren Hörens wegen wieder in Privatunterricht treten, worauf er sich der
Landwirtbschaft in Pennekow, Gramenz und in Bolkow widmete, bis er 1863
Grünwald tibernahm, wo er sich dann am 31. October 1882 verheirathete.
Besitz: Grttnwald etc.
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Gem.: 'Maria Sophia Bertha Villnow, geb. den 14. October 1854;
i. V. : der verstorbene Ei ttergtitsp achter N. N. Villnow zn Wusterbartn.
Söhne: 870, $71, 872.
326. 'Gustav Emil Ferdinand. 1. S. v. 286. Geb. den 2. November 1840
zn Stolp; er kam am 8. Hai 1852 in das Kadettencorps zn Colin, am 1. Hai
1855 nach Berlin, von wo er auf Antrag seines Vaters entlassen wurde. 1856
trat er in das 5. (Blücher 's che) Husaren-Regiment ein, wo er 1857 Portepee-
fähnrich, 1858 See. -Lieutenant wnrde. 1865 nahm er ab Lieutenant den
Abschied and beschäftigte sich litterarisch, wo er besonders auf dem militäri-
schen Gebiet als Bedacteur der „Neuen Militärischen Blätter", der Kriegs-
zeitung 1870/71, der Unter offizierzeitnng und dergl. ja allgemein, auch in dem
Feld- und Wasser-Sport etc. bekannt geworden ist. Er war eine sehr begabte
Persönlichkeit, leider liess der rege Geist, vor gar zu vielen Projecten, und
auch durch Kränklichkeit oft gehindert, sein Wirken nicht zu einem praktischen
Erfolg und AbschluBS kommen. Er lebte in Berlin, Potsdam, dann als Villen-
besitzer in Berg Diwenow, wo er den 12. October 1892 starb.
Gem. L: Pauline Wiese, geb. den 22. Januar 1849, Hochzeit 1867,
gest. den 81. Mai 1880 zn Berlin.
Gem. IL: Luise Hinz, geb. den 27. October 1855 zn Alt-Belz; Hoch-
zeit den 29. November 1888.
Sohn: 378.
Töchter: 1. Pauline Elisabeth 'Margarethe, geb. den 28. Harz
1868, gest. den 23. August 1882. 2. Hedwig, geb. den 7. Harz 1870, gest
den 10. März 1870; alle Kinder stammen aus der 1. Ehe.
827. »Georg Paul August. 2. S. v. 286. Geb. den 19. April 1842 zn
Stolp ; vom 2. Mai 1853 Kadet in Culm, wurde er dann im August 1856 auf
Antrag des Vaters ans dem Kadettencorps entlassen, bereitete sich weiter zur
Offizier- Carriere vor, wanderte dann aber, um den Krieg in Amerika von 1860
bis 1864 mit zuf echten, dorthin aus, wo unter anderen Stellungen er auch Frie-
densrichter war, doch 1879, den 22. Januar, schon gestorben ist.
827a. 'Alfred Gustav Richard Caspar Otto. 1. S. v. 288. Geb. den
7. October 1882.
327b. *Curt Georg Caspar Otto Alexander. 2. 8. v. 288. Geb. den
2. August 1886.
327c. »Otto Caspar Ernst Werner Richard. 8. S. v. 288. Geb. den
25. October 1894.
828. Albert 8. v. 289. Geb. den 25. November 1808 zn Pinnow,
Provinz Brandenburg, Hauptmann. Im Kadetten-Corps zn Potsdam, dann
Berlin, am 25. September 1825 ausgetreten, am 24. September 1826 in das
27. Infanterie-Regiment eingetreten, wo er am 14. November 1826 Portepee-
fähnrich, am 14. September 1829 Seconde - Lieutenant, au 22. Juni 1847
Premier-Lieutenant nnd am 16. April 1850 Hauptmann und Compagnie-Chef
wurde; inzwischen war er vom 28. December 1840 bis 31. März 1844 Adjutant
nnd Rechnungsführer beim 1. Bataillon (Halberstädtischen) 27. Landwehr-
Regiments, vom 1. Juli 1845 bis 80. October 1848 Compagniefuhrer beim
4. «ombinirten Reserve-Bataillon gewesen. Am 29. October 1850 ist er in
Constanz gestorben.
Gem.: Ida Hecht, (lebte als Wittwe zuletzt in Rathenow, wo sie eine
Stiftssteile inne hatte, und daselbst gestorben ist. Hochzeit den 8. Februar
1836. Ans der Ehe 5 Kinder, von denen 2 nnerwachsen starben.
Sohn: 874.
Tochter: 1. Valerie, lebte 1893, hatte eine Stiftsstelle in Rathenow,
ist dann aber bald gestorben. 2. N. N., vermählt 1872 in Berlin mit dem
Amtsgerichtsrath N. N, lebten 1898 in Gnben.
829. Friedrich 'George Julius. S. v. 290. Geb. den 28. April 1819.
Er trat am 1. October 1836 in das Infanterie-Regiment (Colberg) No. 9 ein, wurde
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im Augast, 1837 Portepee-Fähnrich, den 15 Februar J 839 8 econde -Lieute nant,
den 22. Juni 1852 Premier-Lieutenant, den 16. September 1H56 Hauptmann
(zuvor Landwebr-Compagnieftilirer in Labes), den 8. April 1866 Major im
58. Infanterie-Regiment; als Major z. D Bezirk s-Kommandeur in Hamburg,
Tom 1. October 1867 in Bernbnrg, von welcher Stellung er sich im Juli 1871
entbinden liess und zuletzt ata Oberatlientenant z. Disp. in Dessau lebte.
Er besaas den Bothen Adler-Orden IV. Klasse uod andere. — Seit dem
18. August 1842 führt er ein Wappen: im blauen Felde den Bitter Georg auf
einem Schimmel mit dem schwarzen feuerspeienden Drachen kämpfend; auf
dem gekrönten Helm 5 Stranss federn, davon 3 roth, 2 weiss. — Er starb den
8. Februar 1891 zu Dessau.
Gem.: Therese von Glaseuapp, siehe bei N. 298, jetzt in Gerbstadt
bei Jandersleben.
Sohn: 375.
Tochter: "Willi Maria Agnes Franziska Emilie, geb. den 6. April
1655, jetzt Johanniterschwester in Gerbstadt.
330. "Albert Ludwig. 8. v. 291. Geb. den 25. Januar 1826 zu Bar-
walde-Fieiheit; er besuchte das Gymnasium zu Nen-Stettin. widmete sich dann
der Land wirth schaft. Der Tater kaufte für ihn 1847, nachdem er die eigenen,
fast alle besseren, vorälterlichen Guter für ein Billiges veranssert hatte, du
Gnt Altenwalde, welches ja freilich auch ein uraltes v. Glasenappen- Gut ge-
wesen war, von dem Justizrath Klöhr für einen v erb altnias massig hohen Preis,
was sich auch sehr bald, freilich nnter Berücksichtigung der Unerfahrenheit
des jungen Besitzers, herausstellte. Spater lebte Albert v. GL, nachdem er
ein Auge verloren, in Berlin, und starb daselbst den 27. April 1875.
Besitz: Altenwalde, welches 1855 bereits verkauft wurde.
Gem.: *Luiae Anna Schmidt, geb. den 17. April 1829 zu Klutzo«
bei Stargard, Hochzeit den 24. Februar 1846; i. V.: Carl Gottfried Schmidt,
geb. den 12. April 1776. SehiffB-Capitain, der 1807 vor Colberg wesentlich
nutzte; vom 6, April 1812 Befehlshaber des armirten Königlichen Wachtzoll-
schiffs Adler in der Ostsee und anderer Schiffe war; er hatte später Klotze*,
Damen und Wallbruch in Pacht; hier starb er auch den ä. April 1849; i. M:
N. N. Haase, geb. den 17. Mai 1798 zu Pyritz, gest. den 17. September 1856
zu Eulenburg; Luise v. Gl. lebt als Wittwe seit 1875 im WUhelmstift n
Charlottenburg.
Söhne: 876, 877, 878.
Tochter: "Hedwig Maria Valeska, geb. den 10. Januar 185!,
Hochzeit im August 1876 mit Baumeister Paul Scharre in Halle, jetzt Mag-
deburg.
881. 'Hermann Boglslaf Louis Conrad. S. v. 292. Geb. den 15. Sep-
tember 1821 zu Potsdam, wo er auch das Gymnasium besuchte. Am 1. October
1842 trat er als Einjahrig-Freiwilliger beim 5. Jägerbataillon ein, wurde dam
den 16. September 1848 Landwehrof fizier, als solcher er 1848 bei der Besatzung
von Rügen Verwendung fand; dann war er Gutsbesitzer auf Freigut Gimnel
bei Wohlau; 1866 als Premier-Lieutenant Adjutant des Landwehrbatajlloni
Wohlan. 1874 wohnte er als Premier-Lieutenant a. D., einseitig gelahmt, ii
Wohlan, wo er, nach allen Seiten hin geistig begabt, als Schriftsteller, Dichter,
besonders als Musiker und als angenehmer, gewandter Gesellschafter wirkte;
jedoch schon den 22. September 1875 daseist starb.
Besitz: Platen, dann Wimmel.
Gem.: 'Victorine Elisabeth C&cilie Pauline Zechlin, geb. den
3. November 1883, Hochzeit den 3. September 1851; i. V.: Oberatlientenant a D.
Zechlin, bereits verstorben; i. M.: Sophia v. Salisoh, auch jetzt todt. Tic tot ine
wohnt als Wittwe in Waidenburg in Schlesien.
Söhne: 879, 380.
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— 427 —
Töchter: 1. *Lonny Sophia Friederike Vietoriue, Gem.: Fabrik-
besitzer Hermann Flieget zu Berthelsdorf in Schlesien. 2. »Vally Maria
Hermine Ernestine, geb. den 24. Juni 1858, lebt bei der Mutter.
332. Otto Ludwig »Eduard. 1. 8. v. 293. Oeb. den 16. Jnli 1824
(s. N. 203, Zwillingsschwester No. 2), gest. den 6. September 1879 als Major
a. D. Er kam den 1. September 1836 in das Kadetten-Corps zu Culm, den
12. August 1838 nach Berlin, von wo ans er den 12. August 1841 dem 24. In-
fanten e-Begiment überwiesen and nach vier Monaten Portepeef&hnrich wurde.
Den 17. Februar 1844 Seconde-Lieotenant, nahm er, wie folgt, an dem Kampf
in Dresden 184fl rühmlichst Theil; siehe „Der Kampf in Dresden im Mai 1849
von Graf v. Waldersee":
rDie specielle Disposition des die 9. Compagnie des 24. Infanterie-
.Regiments fahrenden Hauptmanns V. Malotki zur Ausführung des ihm ge-
wordeneu Auftrages in Dresden war nachstehende : Ein Zag unter dem
Lieutenant v. Glasenapp bricht gegen das Engel'Bche Haus vor, dringt
in das Hans ein und nimmt die dortige Barrikade in den Rücken; ein zweiter
Zug unter dem Lieutenant v. Hörn geht um das Postgebände gegen die Barri-
kade an der Scheffel- und Wallstrasse. Mit dem 8. Zuge beBchloss der Com-
pagnie-Chef das Postgebäude selbst zn nehmen. Schlug der Angriff eines der
beiden zuerst genannten Züge fehl, so sollte sich derselbe nach dem Postgebäude
werfen. Nachdem die Aufmerksamkeit des Feindes durch die von deu beiden
sächsischen Compagnien unternommenen Flankenbewegungen, vom Thnrmhause
her anf das Postgebäude zu, und zwar eine Compagnie in den Gebäuden der
Zwinger- Strasse, die andere links ans der Spiegelfabrik auf das Engel'sche
Haas, von der 4 Compagnie des prenssischen Alexander-Garde-Regiments mit
vier Geschützen in der Ostra-Allee unterstützt, etwas abgelenkt war, brachen
die drei obengenannten Abteilungen der preassischen Compagnie, in kurzen
Pausen, aus einer anf den Wilsdnrfer Platz führenden Thttre, des zweiten der
am Thorhause anstossenden Hänser, vor. Trotzdem der Feind von allen
Seiten, ans allen Stockwerken anf den zn überschreitenden Platz feuerte, er-
reichte der Lieutenant v. Glasenapp, seinen Leuten mit kühnem Mnthe vor-
auseilend, das Engel'sche Haus und setzte sich in den Besitz desselben. Wäh-
rend der Lieutenant v. Hörn unerschrocken seinem schwierigen Auftrage nach-
kam, erreichte der Hauptmann v. Malotki mit Beiner Abtheilung, trotz des
Kreuzfeuers von allen Seiten, das Postgeb&nde. Nach grossen Anstrengungen
gelang es, eine Thür desselben zu. sprengen und einzudringen, als der Lieute-
nant v. Hörn ebenfalls dort anlangte, weil das zuletzt auf ihn concentrirende
feindliche Feuer, selbst aus den Kellerluken, zu heftig war. — Die beiden
preussischen Züge, sowie zwei sächsische Compagnien, welche jenen dahin ge-
folgt waren, setzten sich nun in dem weitläufigen Postgebäude fest und zwangen
durch ihr Feuer den Feind znm Verlassen der gegenüberliegenden Barrikade,
welche auch durch die bis an die Barrikade in der Ausmundung der Ostra-
Allee auf der Wilsdnrfer Gasse vorgerückte 4. Compagnie des Kais er- Alexander-
Garde -Grenadier -Regiments und durch die eben da postirten 12-Pfunder be-
schossen wurde — Ans dem Postgebäude wurde zunächst der Lieutenant
v. Hörn mit einer Abtheilung des 24. Infanterie-Regiments gegen das dem
Engel'schen Hanse gegenüber gelegene Eckhaus der Wilsdnrfer Gasse geschickt,
drang in dasselbe ein und arbeitete sich dann in den Häusern in der Richtung
gegen den Altmarkt durch, während dies gleichzeitig von dem Lieutenant
v. Glasenapp anf der anderen Seite der Strasse geschah. Die Abtheilung
des letzteren setzte sich in Besitz eines 8 pfundigen Geschützes, welches sogleich
mit Hülfe eines sächsischen Artilleristen gegen die feindlichen Barrikaden ge-
braucht wurde. Der Fusilierzug des 24. Infanterie - Regiments, welcher unter
dem Lieutenant v. Bornstftdt in der Sophienkirche gestanden hatte, drang
gegen die Grosse Brudergasse vor. Ausserdem setzte sich der Hauptmann
v. Malotki vom PoBtgebände ans in den Besitz des polytechnischen Instituts,
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wozu ein Zug der 4. Comuagnie des Kaiser- Alexander-Gardo-Grenadier-Begi-
raents, unter dem Lieutenant v. Hanatein, mitwirkte, welcher längs der Zwinger-
nnd Marien- Strasse vorgegangen war. Durch die Besetzung des polytechnischen
Instituts wurde der Feind genttthigt, die hierdurch in den Rücken genommenen
starken Barrikaden in der Wallstrasse eq räumen." — Für diese Waffenthat
wurde Eduard v. Glasenapp mit dem Rothen Adlerorden IV. Clasae mit
Schwerlern, mit dem Sächsischen Bitterkrenz des Milifär-St. -Heinrichs- und
mit dem Oesterreichischen Orden der Eisernen Krone III. Classe decorirt. —
Im Juli 1852 wnrde er zum 3. Jager-Bataillon versetzt nnd Adjutant, bei der
Inspection der Jager nnd Schützen; im September 1852 in das 4. Jäger-Ba-
taillon, darauf 1864 den 14. Juni als Premier- Lieutenant in das 2. Jäger-Ba-
taillon, wo er den 15. Januar 1659 zum Hauptmann avancirte, im Hai IBtiO
als solcher nnd als Oompagnie-Chef in das 14 Infanterie -Regiment versetzt
wurde. Im Feldznge 1866 fnngirte er als Landwehr-Bataillonaführer in Bayern.
Den 11. April 1867 mit dem Character als Major zur Disposition gestellt,
wnrde er Platzmajor von Coblenz, von welcher Stellung er sich bald entbinden
Hess und als Major a. D. auf seiner Besitzung, „dem v. Glasenapp 'sehen Wein-
berge" bei Naumburg, dann bis zn seinem Tode kränkelnd, lebte.
Gem.: Maria v. Winterfeld, geb. den 25. Anglist 1831; Hochzeit
den 4. Jnni 1855; i. V.: Premier-Lieutenant a. D. Philipp v. Winterfeld aif
Metzeltin, Gr.-Below, Gaitron nnd Buckwitz, geb. den 18. April 1801, gest den
20. Hai 1858; i. M.: Emilie Albortine v. Wartenberg; sie, Maria v. GL, lebt
bei Naumburg auf dem „v. Glasenapp 's eben Weinberge" als Wittwe.
332a. "Gustav Adolph Emil. 2. S. v. 293. Geb. den 18. December 1U25
zn Tannen und daselbst auch den 17. April 1827 gestorben.
383. *Franz Eggert Paul Bogislaf. 3. S. v. 293. Geb. zn Tannen da
13. Juli 1827. Taufzeugen: Frau Major Luise Charlotte v. Mflnchow, geb.
v. Glasenapp und Frau Amtmann Dorothea Cranz geb. v. Glasenapp (s. N. 267).
Fr besucht« das Gymnasium zu Neu-Stettin nnd dann jzn Zullichan, studirtt
darauf Jura in Berlin und war Beferendarins in Flatow. Den 1. October 1849
trat er als Einjährig- Freiwilliger beim 2. Infanterie- (Königs-) Regiment (n
der Zeit in Berlin) ein, wurde am 12. November 1851 Landwehroffizier, des
11. October 1864 Premier-Lieutenant im 14. Landwehr-Regiment, den 12. Da-
cember 1870 Hauptmann im 49. Landwehr-Regiment, war vom September
1868 bis 1868 Adjutant beim Garde -Landwehr -Bataillon Graudenz und 1878
Corapagnie- Führer im 49. Landwehr -Regiment, Bataillon Schlawe. Er starb
den 15. November 1881 als Hauptmann a. D. in Stolp.
Besitz: Polczen, welches er mit Bruder N. 386 zusammen besau nnd
sie es 1879 verkauften.
Gem.: "Olga Malwine Rempert, geb 1845; Hochzeit des
16. Februar 1878; i- V.: Eugen Rempert auf Gellenscb, geb. den 8. Juni 1814;
i. M.: Jeannette v. Schmiedeseck, geb. den 15. October 1812 zu Lipptueb bei
Betreut,
384. Friedrich Hugo Ludwig »Helnrloh. 4. 8. v. 398. Geboren zu Tannen
den 26. März 1829. Er besucht« das Gymnasium zu Neu-Stettin, widmete neb
dann der Landwirtschaft, kaufte sich im Herzogthum Posen um 1860 an nnd
starb daselbst am 6. Juli 1872.
Besitz: Gembarczewkow bei Gnesen.
Gem.: Hulda v. Brockhnsen, geb. den 11. September |1842; i. V.:
Theodor v. Brockhnsen auf Riebttz, geb. den 14. März 1816; i. M.: Csroliu
v. Versen-Zarnefanz, geb. den 18. December 1815. Hulda v. GL lebt als Witt»
auf Gembarczewkow.
Saline: 881, 382.
Töchter: 1. "Martha Goncordia Dorothea Lucia, geb. den I.No-
vember 1867. 2. "Elisabeth Emilie Caroline, geb. den 4. Februar 1872
zu Gembarczewkow.
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335. -Hermann Vlotor Otto Alexander. 5. S. v. 298. Geb. den 7. Ja-
nuar 1831 zu Tarmen. Er besuchte das Gymnasium zu Neil-Stettin, trat 1849
in daa 24. Inf» uterie -Regiment, wurde 1850 Portepeefabnrich, am 6. April 1852
Seconde-Lientenant, war einige Jahre Bataillons -Adjutant, vom 12. December
1869 Premier-Lieutenant, als solcher er 1860 bei Nenformation in das 64. In-
fanterie-Regiment fibertrat. Ben 9. August 1864 Hauptmann and dann auch
bald Compagnie-Chef. Er macht« die Kriege von 1864, 1866 nnd 1870 mit,
in welchem letzteren er bei Vionville den 16. August 1870 so schwer verwundet
wurde, dass er schon am 8. September desselben Jahres in Font ä Honason
verstarb.
Gem.: Ottilie Lindenberg, geb. den 26. Januar 1842, Hochzeit den
SO. Juli 1868; i. V.: N. N. Lindenberg auf Eickstädt in der Ukermark, i. H.:
N. N. Coliin. Ottilie wohnte 1896 in Bertin und Frenzlau abwechselnd.
386. •Richard Leo. 6. S. v. 293. Geb. den 7. Mai 1882 zu Tarmen;
Tanfzeuge: Ludwig v. Glasenapp N. 291, Hauptmann auf Freiheit -Bärwalde.
Er besuchte das Gymnasium zu Neu-Stettin und besass später 1874 und bis
1879 mit Bruder N. 383 gemeinschaftlich Polczen bei Bfitow; lebte später in
Lestin, jetzt in Cörlin.
837. *Aiwin Eugen Moritz. 7. 8. v. 293. Geb. den 21. September 1840
zu Tarmen. Er besuchte die Realschule zu Berlin, wnrde den 3. Hai 1853
Kadet zu Potsdam, den 1. Mai 1857 zu Berlin, von wo er den 19. Hai 1869
als Portepeefahnrich dem 29. Infanterie -Regiment zngetheilt wurde. Den
9. Harz 1861 Seeonde-Lientenant, demnächst in das 64. Infanterie -Regiment
versetzt; den 80. October 186B Premier -Lieutenant, den 14. December 1871
Hauptmann nnd Compagnie-Chef in Angermfinde und nahm am 16. August 1881
den Abschied als Major. Feldzuge: 1864, 1866 und 1870/71; in letzterem er-
warb er sich bei Vionville das Eiserne Kreuz II. Classe. Er lebt jetzt in
Cörlin. —
Besitz: Lestin, Kreis Cörlin, welches seit 1. April 1895 nebst Per-
tinenzen verkauft, worden ist.
Gem.: Alma v. Hanteuffel, verwittwete v. Hellermann, welcher erste
Gemahl als Lieutenant im 2. Garde-Regiment vor Strassburg 1870 fiel. Hoch-
zeit mit Alwin v. Gl., nachdem die Verlobung den 14. Juni 1872 in Chalons
b. M. stattfand, den 5. September 1872. I. V.: Wilhelm v. Hanteuffel auf
Sternin, geb. den 8. November 1796, gest. den 19. August 1851; i. H.: Emma
v. Natzmer, geb. im Harz 1815, gest. den 26. März 1858.
Sohne: 888, 884, 885, 386.
Töchter: 1. *Alma Olga Adelheid Ottilie, geb. den 29. Harz 1878.
Gem.: Rittergutsbesitzer N. N. Sperber anf Exleben. 2. *Asta Hertha
Martha, geb. den 15. Juni 1875, gest. im Angnst 1875. 8. Alice, geb. den
8. Januar 1882. 4. "Ellinor Bertha Wanda, geb. den 31. März 1888, gest.
im Harz 1884.
388. Gustav Leopold »Alexander Siegismund. 1. S. v. 294. Geb. den
15. Januar 1818 zu Golz (Augustenhof) bei Dramburg, getauft den 27. Februar,
neben zwei Höchsten Tanfzengen auch Herr und Frau v. Dewitz. Gest. den
25. Hat 1870 als Premier-Lieutenant a. D. und Telegraphen-Inspector zu
Minden. Er trat am 13. September 1837 in das 6. Husaren - Regiment
(Bluchersche) ein, wurde im Hai 1889 Portepee-Fähnrich, den 25. Februar 1841
Seconde-Lieutenant nnd gleichzeitig in das 5. Infanterie-Regiment (Danzig),
später, den 81. Hai 1846, in das 85. Infanterie-Regiment (Mainz) versetzt.
Den 10. December 1846 den erbetenen Abschied mit dem Character als Premier-
Lieutenant, Pension und Anstellungsberechügung erhalten. Am 31. October
1855 erfolgte die Anstellung bei der Telegrapbie.
Gem.: Haria *Augnste Wilhelmine Schalk, geb. den 25. Februar
1824, Hochzeit den 10. Februar 1845 zu Wiesbaden; sie starb den 20. De-
cember 1880 in Berlin.
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Sohn: 387.
TOchter: 1. *Bertna Elise Maria, geb. des 11. Juni 1846, Hochzeit
deD 19. September 1867 mit dem bereits verstorbenen Bentier Basin zu Eise-
nach. 2. "Clara Friederike Laurentia, geb. den 3. Jannar 1850, Hoch-
zeit den SO. Hai 1874 mit dem Rentier nnd Baumeister a. D. Hermann Schröder
in Berlin; derselbe bereits verstorben. 3. 'Olga Emiliu Valeska, geb. den
13. April 1852. 4. 'Elisabeth Anna Maria, geb. den 17. Mai 1855, lebt
seit 19. Februar 1877 verheirathet in Schweden (Lingköping).
339. *Constantin George Wilhelm. 2. 8. v. 294. Geb. den 15. Jannar
1820 zn Gross-Silber bei Dramburg, gefault am 27. Februar, unter zwei
Höchsten Taufzeugen auch Frau Hofmarschall Elise von Derenthal. Er ist an
28. August 1866 im Kriege zn Schloss Vinari bei Prag als Hauptmann nnd
Abtheilungsfuhrer in der Garde -Artillerie- Brigade der Cholera erlegen; be-
erdigt in Berlin, Math ai -Kirchhof. Er trat am 1. October 1837 bei der Garde-
Artillerie- Brigade ein, wurde als Portepee -Fähnrich in die 7., dann den 7. Ja-
nuar 1843 in die 1. Artillerie-Brigade als Seconde-Lientenant versetzt, dort
Abt heilungs- Adjutant, besuchte die Kriegs- Akademie in Berlin; den 18. Juni
1853 zum Premier-Lieutenant befördert, wurde er den 15. Harz 1854 est
Artillerie-Prfiiungs-Commission nach Berlin kommandirt, den 2. September zum
Hauptmann a la suite der 1. Artillerie-Brigade, mit Verbleiben bei der
Artillerie-PrtLfungs-Commission, avancirt. Am 1. April 1865 als Hauptmann
nnd Batterie-Chef in die Garde-Artillerie -Brigade versetzt. Er hat den Krieg
von 1866 mitgemacht und ist, wie oben angegeben, als Hauptmann und Ab-
theilnngsfflhrer, nach beendetem Feldzuge, noch anf dem Rückmärsche der
Cholera erlegren. — Er war ein edel denkend nnd handelnder, für Andere
Opfer bringender Charakter; Kitter mehrerer Orden.
Gem. I: *Ottilie Antonie Josephine Lejntz, geb. den 7. Februar
1828 zu Boeainen; Hochzeit den 26. Juni 1849; sie starb nach der Geburt von
N. 888; i. V.: Premier-Lieutenant a. D. Carl August Lentz auf Gr. und KL
Rosainen (Lentzrnlie) hei Marienwerder, geb. den 16. Februar 1790, gest. den
1. December 1877 zn Dresden; i. H.: Maria Ossman, geb. den 16. Juni 1800,
gest. den 12. Mai 1871 zn Lentzrnhe (KU. Rosainen).
Gem. II: *Emilie Adelheid Agnes Lentz, geb. den 26. Januar
1834 zn Rosainen; Hochzeit den 4. Januar 1853; ihre Aeltern, deren zweite
Tochter sie war. siehe vorstehend; lebt in Potsdam.
SOhne: 388 (I. Ehe). 3S9, 390, 391.
Töchter (II. Ehe): 'Helene Olga Mar garet he Emilie, geb. d. 23. Jili
1857 in Berlin. 2. *Constantia Helene Friederike Ottilie Wilhel-
mine, geb. den 10. September 1666 in Lentzrnhe.
340. Adolph »Eugen Julias Otto Ulrich. 3. S. v. 294. Geb. den 13. Sep-
tember 1822 zn Patzig bei Barwalde, getauft den 22. ejd. zn Coprieben. Tanf-
zeugen: Frau Generalin nnd Oberhofmeisterin von L'Estocq, Frau Major
Wilhelmiuo v. Glasenapp -Wnrchow (s. N. 256), Fräulein v. Zastrow -WttBter-
hanse. Er trat nach erhaltenem Privatunterricht am X. October 1840 in du
4. Ulanen -Regiment zn Treptow a. R ein, wurde am 6. Jannar 1842 Portepee-
Fähnrich, den 17. August 1843 Seconde-Lientenant, war von 1853 bis 1858
Regiments-Adjutant, vom 15. Juni 1854 Premier-Lieutenant; den 6. Juli 1858
als Rittmeister JH. Klasse in dag 8 Ulanen -Regiment (Biesenburg) versetzt,
den 30. Juli 1859 Escadron-Chef (Elbing), ist den 1. Juli 1860 bei Neuformation
der Kavallerie mit der Escadron in das Liithauiscbe Ulanen -Regiment No. 12
(Weblau) übergetreten. Am 12. November 1864 als Rittmeister und Escadron-
Chef I. Klasse in das Westprenssische Ulanen-Regiment No. 1 (Ostrowo) ver-
setzt, den 30. October 1866 zum wirklichen Major mit Beibehalt der Escadron,
den 12. September 1867 znm etatsmassigen Stabsoffleier (Militsch) befördert
lebt er seit 1869 als Major z. Disp. meistens in Berlin. — 1848/49 wahrend
der polnischen Insurrection im Posenschen, von 1863/64 bei Besetzung der
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Rassisch-Polnischen Gränze in Masuren (Neidenburg, Soldan), dort den Eothen
Adlerorden IV. Klasse erworben; den Krieg 1868 mitgemacht, bei Nachod
verwundet
Ueber das Kavallerie-Gefecht bei Nachod den 27. Juni 1866 haben
eich dem Uneingeweihten unverständlich, zumal ein solches im Angesicht von
Tausenden offenkundig und handgreiflich verlauft, dennoch bis 1868 sehr ver-
schiedene, lückenhafte, auch unrichtige Nachrichten, selbst in den betreffenden
Ge schichte werken über diesen Krieg von 186(5, verbreitet und theils sich noch
erhalten; trotzdem die Oesterreicber in ihrer Hilitairiscben Zeitschrift, bereits
'/, Jahr nach dem Treffen bei Nachod bis auf einige Redomontaden ein
wesentlich getreues Bild gaben. Der Eine sagte diesseits: das Ulanen-Regiment
No. 1 attackirte schnadronenweise und damit ist er fertig; der Andere: der
General-Major v. W. warf mit dem Ulanen-Eegiment No. 1 das feindliche
Kürassier-Regiment Ferdinand bei Wisokow, mit dem Dragoner-Regiment No. 8
da» Kürassier-Regiment Hessen bei der Wenzelsberger Waldparzelle über den
Hänfen und dergl. — Erst seit dem 11. April 1868 kam mehr Licht über das
gen. Treffen, in specie über die Thatigkeit der diesseitigen beiden Kavallerie-
Regimenter, welche gerade für das schwierige Deboncheo der 10. Infanterie-
Division auf eine Brigade als „Divisions-Kavallerie" zusammengestellt waren
und die einstweilen der General-Major z. Disp. v. W., welcher dem Stabe des
kommandirenden Generals attachirt war, zu führen erhielt. — Zu gewisser
Aufklaron^ dürfte hier gleich noch anzuführen sein, das« einige Wochen vor
der Aktion eingeführt wurde, die Schwadronen statt in 4 Zügen, sie in 5 Zügen
zu formiren, wo dann der mittelste Zug aus den Reserve-Mannschaften auf
den Anginen tationspf erden bestehen musste, ferner dass jede Neuaufstellung,
z. B. nach einer Attacke oder nach dem Ausschwärmen in der Eskadronszug-
kolonne zu nehmen sei. Ob Beides sich bewährte? —
Am 11. April 1868 erschien, nachdem in der Fresse bin und her berichtet,
weniger berichtigt wurde, im Militair- Wochenblatt — mitgetheilt durch die
Kriegsgeschichtliche Abtheilung des Grossen Generalstabes (Chef
v. Verdy) ein Berieht: „Das Westpreussische Ulanen-Regiment No. 1
bei Nachod am 27. Juni 1866", aus dem wir das hierher Treffende, die
v. Glasenapp wohl mehr Interessirende folgen lassen:
„Das Regiment hatte, der 10. Infanterie-Division (v. Kirchbach) zu-
getbeilt, am 26. Juni 1866 bei Reinerz bivouakirt und rückte am Morgen des
27. mit dem 2. Schlesischen Dragoner-Regiment No. 8, zu einer Brigade unter
dem apeciellen Befehl des General-Majors (z. Disp.) von Wnnck combinirt,
anf Nachod vor. In der Höhe von Schlaney angelangt, wurde gerastet und
die bei sengender Hitze (in den Gebirgsdefileen) kürzer tretende Infanterie
abgewartet; in einer etwa 25 Minuten währenden Ruhe wurden deutlich einzelne
dumpfe Schlage fernen Kanonendonners in südwestlicher Richtung1 (bei der
Avantgarde) „vernommen. Der Befehl zum Aufsitzen erfolgte; die von dem
Feinde zerstörte, durch diesseitige Pioniere" (nothdürftig) „wieder hergestellte
Meta-Gränz-Brücke, wurde za Einem Überschritten, dann in stärkerem Trabe,
später im Galopp und Trabe Nachod und Altstadt passirt. In der Gabel,
welche die nach Skalitz resp. Neustadt führende Chaussee bildet, unfern der
nördlichen Waldecke, nahm das Regiment erst Aufstellung und setzte sich dann,
begrübst von den ersten Osterreichischen Granaten, durch die ein Pferd der
1. Eskadron verwandet wurde, im Vorrücken neben das Dragoner-Regiment in
geschlossener Eskadrons-Zng-Kolonne. Der Befehl zum Vorgehen für das
Ulanen-Regiment in nordwestlicher Richtung erfolgte bald; eine unweit Wisokow
an einem nach Wenzelsberg führendem Wege gewählte Aufstellung in Eskadrons-
Zug-Kolonne, Front gegen Skalitz, ward genommen und das Deployement aus-
geführt. Das Terrain vor der Front, nach Westen sanft abfallend, hier und
da von theilweise tief eingeschnittenen Feldwegen durchzogen, mit hohem un-
reifen Getreide bestanden, bietet nach Westen und Südwesten hin bis gegen
■aby GOOglC
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1000 Schritt freie Aussicht, im Norden ist diese letztere indessen durch
Wisokow, im Süden durch die 500 Schritt breite, 1500 Schritt lange Wenzela-
berger Waldparzelle, welche auf etwa 1000 Schritt von Wisokow entfernt ist
and mit demselben parallel länft, beschränkt. Das Regiment hatte etwa 10 Mi-
nuten in der angegebenen Stellung verweilt und Meldung erhalten, das« unter
dem jenseitigen Bande des Plateans feindliche Kürassiere ständen, als seine
Aufmerksamkeit auf eine unfern Wisokow befindliche Dragoner -Patrouille
(Regiment No. 4) gelenkt wurde, die nach wiederholtem Feuern in schneller
Gangart sich dem rechten Flügel näherte; kurz darauf wurde an einem
1200 Schritt vor der Front gelegenen Gehöft eine Reihe glänzender Henne
Ober dem Getreide sichtbar. Die Lanzen worden gefällt, das Regiment setzt
sich in Trab und die 1. Eskadron erhält, nachdem der Feind mehr rechts"
(d. h. gerade ans), „dann sich links nach Wisokow dirigirte, speciell den Befehl
(?die 1. Eskadron halb rechts schwenken !") zu attackiren." (Wie so häufig zogen
sich die andern Reiter, die in den Galopp gefallen waren, anch nach halb rechts).
„Mit Hnrrahl wirft sich dieselbe (1. Eskadron) der herangalloppirenden tiefen (?)
Kolonne der österreichischen Kürassiere vom Regiment Ferdinand No. 4 ent-
gegen, deren Stärke anfeine Division angegeben wurde." (Nach österreichischen
Berichten war es die Eskadron des Grafen v. Sohne, als linke Flanken offensive).
„Schnell wird anch die 2. Eskadron zur Attacke befehligt, die unter Anschluss
von 8 Zügen (s. später) der 3. Eskadron in der Karriere rechts schwenkend
der feindlichen Kolonne in die Flanke fällt. Nach dem Zusammenstoss entspinnt
sich ein heftiges Handgemenge, in dem die Lanze ihre Vortrefflichkeit,
besonders beim ersten Anprall und dann beim Einzelngefecht aufs Neue bewährt;
in seltenen Fällen gelingt es den Kürassieren, den Ulanen ungestraft an den
Leib zu kommen und dadurch das TTcbergewicht der Lanze zu paralisiren etc.
Dem Dianen Buchwald der 2. Eskadron gelingt es, den feindlichen Standarten-
führer vom Pferde zu stechen; worauf der Sergeant Flander der 3. Eskadron
im Handgemenge absitzt und das Panier zu seiner Beute macht. Einige
Kürassiere versuchen noch ihre Standarte zu retten, müssen aber dem energischen
Angriff durch den Secon.de -Lieutenant Kuhlmey schnell gesammelter Ulanen
weichen. Nach dem bis 10 Hinuten währenden Handgemenge, in welches
auch noch ein Halbbataillon des Infanterie-Regiments No. 37 von Wisokow
nnd österreichische Jäger vom Walde (?) her hin einfeuerten, ausserdem auch
die Eskadron Graf Rodern des Dragoner-Regiments No. 4 eingriff, wurden
schliesslich die feindlichen Kürassiere unter Zurücklassung einiger Todter und
Verwundeter vom Plateau wieder hinabgeworfen. Die Ulanen sammelten sich
auf das Signal „Apell" auf der Stelle, von der sie znr Attacke vorgegangen waren.
Während dieses Gefechts auf dem rechten Flügel in nächster Nähe von
Wisokow kamen auch die 4. Eskadron und die übrigen % der S. Eskadron
zur Aktion." (Von der 8-, der Nebeneskadron, ritten nämlich der Seconde-
Lieutenant v. Mitacbke-Collande I, der Seconde-Lieutenant der Landwehr Pförtner
von der Hölle nnd einige ihnen folgende Ulanen mit der 4, Eskadron, sowie der
brave Regiments-Adjntant Seconde-Lieutenant Graf von Reichenbach von dem
grösseren Theil des Regiments sich hierher begab, am selbst, sowie sein Pferd
schwer verwandet zu werden; aber anch Lorbeeren etc. einzuernten.) — „In der Vor-
wärtsbewegung rechts des Regiments im Galopp, als eben die 1. Eskadron den
Befehl erhalten, zu attackiren und der Regiments -Kommandeur Oberst von
Treskow" (welcher von den Evenements links nichts gesehen haben will) „vor
der 2. Escadron reitend, im Begriff war, einer der Ersten mit derselben in die
(rechte) Flanke des Eeindes (hier) zu fallen; sah der Rittmeister v. Glasenapp,
Chef der 4. Escadron, etwa 100— 150 Schritt vor und längs der lisiere der
Wenzelberger Waldparceüe" (die ganze nördlich gelegene Hälfte des Plateaus
war sonst leer von Trappen) „eine zweite feindliche starke Kavallerie-
Kolonne (das Gross) mehrere 100 Schritte von den anderen feindlichen Ku-
rassieren (der linken Flanken-Offensive) entfernt, auftauchen und in oatoordött-
aby Google
— 438 —
lieher Richtung im Galopp vorgehen. Nach Österreichischen Berichten bestand
diese Kolonne (Kavallerie-Division N. N.) ans: 2*/i BscadroDs Ferdinand-
Kürassieren unter Oberst von Berres, denen eine Escadron etc. Hessen - Kü-
rassiere1' (der Kommandeur, Oberst v. Thun, war ebenfalls bei dem hier auf-
tretenden Theil seines Regiments zugegen) „auf etwa 700 Schritt" (wohl nnr
300 Schritt) „als Reserve folgte; eine Patrouille (?) vom 8. Ulanen -Regiment.
(Max) hatte sich den Ferdinand-Kürassieren angeschlossen." (Ein Befehl dies-
seits, gegen diese auftretende Kavallerie vorzugehen, erfolgte nicht, war anch
nicht erst abzuwarten. — Sollte bei der Abwesenheit des Dragoner-Regiment«
No. 8 (auf 1600 Schritt nach österreichischen Berichten von dem zu unter-
stützenden Ulanen -Regiment, hinter der Avantgarde und hinter dem Wenzels-
berger Walde entfernt) das Debonchöe nicht verstopft, das Ulanen-Regiment
nicht aufgerollt, die Avantgarde nicht abgeschnitten werden, mnsste der Feind
doch wenigstens zum Stehen gebracht werden. Anf eigene Verantwortung
also Entschloss nnd Schnse!) — „Sofort wirft" (als das Kommando zum At-
tackiren an die erste Eskadron laut hörbar ergangen) „Rittmeister von
Glasenapp seine Eskadron, der sich noch */d (?) der 3. Eskadron angeschlossen
haben, in Directum halb links" (d. h. es musste aas dem Halbrechtsziehen des
Ganzen im Galopp mit übermässiger Anstrengung der Stimme bei dem Gekrache
und durch Winken mit dem Säbel, zumal ein Trompeter, wie später bemerkt
wurde, nicht zum Escadron-Chef vorgeritten war, die Escadron zum Halblinks-
sohwenken gebracht werden, bei welcher Gelegenheit der Escadron-Chef auch
60 Schritt vorauf gekommen war) „dieser feindlichen Kavallerie-Kolonne ent-
gegen. Der Galopp wird zur Karriere angescharft" (so weit in dem hoben
Getreide nnd bei den etwas erschöpften Pferden es möglich war; daher auch
das öfter in diesem Feldzuge vorgekommene Aufeinanderklatschen beider Ka-
vallerien), „bald treffen der Fahrer der österreichischen Kolonne, Oberst von
Berres etwa 50 Schritt, der Rittmeister v. Glasenapp ebenfalls seiner Truppe
— reglera ente massig — so weit vorauf" (beide gleich weit vor, weil sonst einer
von der gegenseitigen Truppe gleich herunter gemetzelt wäre) „sich im Laufe
(etwa anf 20 Schritt) begrussend zusammen, letzterer den Zweikampf be-
ginnend*). Wahrend einige Hiebe gewechselt werden" (der Oberst v. Berres
*) Anmerkung: Auch durch die kriegsgeschiehtliuhe Abtheilung des Grossen
Qener&lstabee mitgetheilt, dient zur Rectdficirung der nachfolgenden österreichischen
gänzlich unwahren Rodomontade, welche trotzdem bei den Truppen hier der Gang des
Gefechts nnd auch der vorstehende Zweikampf allgemein bekannt waren, l3/, Jahre keine
Richtigstellung erfahren hatte, bis es hier durch die höchste Autorität geschah, wie folgt:
.Der in der österreichichen Militair-Zeitschrift (1866) Jahrgang VITJ, Band 2,
Seite 218 befindliche Passus: .Oberst v. Berres erblickt die feindliche Linie und atflrst
sich 50 Schritt vor seinem Regiment voran in den Feind. Ein Reiter vor der Front,
wir wissen nicht, ob Officier, wirft sich ihm entgegen und wird mit kräftigem Hieb vom
Pferde gehauen. Das Beispiel wirkt electrisirend auf die Truppe, sie folgt mit stur-
mischem Hurrah!* (das Hurrah aber lautete: Wartet, ihr verfluchten prenssischen
Hunde, wir werden Euch zeigen!) „durfte unter der Voraussetzung, dass der K. K.
Oberst v. Berres bestimmt der Officier gewesen ist, welcher am 27. Juni 1866 in der
Sehlacht bei Nachod sich etwa 50 Schritt vor der Front der sich 100—150 Schritt
nördlich der Wenzelsberger Waldparcelle in ostaordOstlicher Richtung vorbewegenden
starken Österreichischen Kavallerie-Kolonne befand — es ist nur ein Offleier vorauf vor
der Front gewesen — seine Widerlegung darin finden, dass der Rittmeister v. Glase-
napp sein Gegner gewesen ist. Derselbe ist weder als Verwundeter noch als Todter
von dem Pferde gehauen worden." (Wohl aber Ist hier zu bemerken, dass der Oberst
v. Berres 8 Hiebwunden, also im Zweikampf, erhalten, nnd der Ulan Niedergesäss beim
Bangiren dem Rittmeister, welcher in dem Gedränge kanm gesehen, mit wem er sich
weiter herumschlug, meldete: .Herr Rittmeister, den, der Ihnen so grusste, den stach
ich vollends herunter!- wohl dass er umsank nnd dann nach dem Walde geborgen ist.)
.Nach der Attacke beim Railliren der Escadron ist er (v. Glasenapp) erst durch seinen
Untergebenen darauf aufmerksam gemacht worden, dass ihm swei Fingerspitzen der
rechten Hand" (bei dem mangelharten Korbgefäss der Offleiere des Regiments) ,ab-
aby Google
hatte nach Aussage eines damals in Beinen verwundeten Offlciers Mite* Re-
giments 8 Hiebwunden von dem Rittmeister von Glasenapp nnd einen
Lanzenstich erhalten), „sind auch beide Truppen gleichzeitig bei ihnen
nnfern nnd in der Höhe der nordöstlichen Ecke des Wenzelberger Geholzes in
starkem Anprall aneinander gestossen. Zuvor marachirte die festgeacnlouene
feindliche Kolonne rechts nnd links auf nnd nmfasste so bei dem Zusanunen-
stoss die diesseitigen Flügel" (so dass von der Escadron diesseits nichts n.
sehen gewesen sein soll). „Es entstand ein erbittertes Handgemenge auf der
Stolle, in dem die Ulanen gewissermaassen umarmt einen schweren Stand in-
sofern hatten, als sie in der Enge nicht den vollsten Gebrauch von der Lanze
machen konnten" (daher etwa 38 meistens an Händen, Armen nnd Kopf Ver-
wundete). „Einige (etwa 10) Minuten währte das Stechen nnd Hauen auf der
Stelle, dann lösten sich (vom rechten Flögel her) grössere nnd kleinere Hufen,
mehr einzeln fechtend (wobei die Lanze wieder mehr zur Geltung: kam), ab
und wurde besonders der rechte Flögel von üebermacht (and Gewicht) hart
gedrangt. In diesem Augenblick erschien das Schlesische Dragoner-Regiment
No. 8, von seinem Kommandeur nnd Oberstlieutonant r. Wichmann geführt*
(halb im Anseinanderziehen, halb im Aufmarsch begriffen), „in fester vehementer
Gangart von OstBUdoston her, hart an der Waldecke vorbei, auf dem Kampf-
platz etc. Nun war die Arbeit bald abgethan, indem der Gegner, wohl über-
rascht beim Herankommen der Dragoner an seine rechte Flügelecke, Kehrt
machte und von diesen, ihn fast cotoyirend, mit Ulanen untermischt, von dem
Plateau in der Richtung lilngs der Nordwestlisiere des Waldes, woher er ge-
kommen, so wie auf Wisokow (Kleny) zu geworfen wurde Das feindliche
Kürassier-Regiment (Ferdinand) hatte seine 3. Standarte hier an das Dragoner-
Regiment No. 8 verloren. Die 4. Eskadron und die '/■ der 3. Escadron (siehe
obenstehend) raillirten sich neben der 1 , 2. und 3. Escadron, wie es neuerdings
befohlen war, auch in diesem Falle in Escadronszugkolonne. Das Regiment
hatte nach dieser Attacke Verlust (nur): 1 Ulanen todt und 6 Offleiere: Oberst
v. Tresckow, Rittmeister v. Glasenapp, Premier-Lieutenant v. d. Harwitz,
Seconde-Lieutenants Graf v. Reichen' ach nnd v. Thun, Portepee-Fähnrich voi
Pleasen, c. 110 Unterofnciere nnd Ulanen, von denen jedoch nur 71 an dem
spateren Gefecht nicht Theil nehmen konnten, an Verwundeten. Die 4. Esca-
dron hatte allein bei der Attacke, wahrscheinlich durch Schüsse aus der
Wenzalsberger Waldparcelle her (die mit österreichischen Jägern besetzt war)
15 Pferde (also die Reiter ausser Gefecht) verloren."
„Nach dem Rangiren nahm das Regiment in dem darauf heftig werdenden
Fenergefecht unter dem nordöstlichen Rande des Plateaus anfern der Neustidter
Chanssee, das Dragoner-Regiment No. 8 überflügelnd, eine Aufstellung, musste
aber kurze Zeit darauf der avancirenden reitenden Batterie Niederschlesischen
Feldartillerie -Regiments No. 5 als Partikularbedeckung folgen, hinter welcher
es an der Südlisiere WisokowB Stellung nahm. Mehrere Granaten schlugen
hier in das Regiment ein, verwundeten den Major v. Zitzewitz, der die Führung
des Regiment« übernommen hatte, einige Ulanen und Pferde und tödteten einen
Trompeter und 4 Pferde — In der Zwischenzeit war die Attacke des Dra-
gron er -Regiment b No. 8 gegen feindliche Infanterie und Jager erfolgt. Seine
Königliche Hoheit der Kronprinz war vor der Front des (Ulanen-) Regiments
erschienen und dankte demselben im Namen Sr. Majestät des Königs für sein
Benehmen etc." —
gehauen seien, welche Verwundung, so wie eine leichte Kontusion des rechten Oberarme«
durch flache Hiebe und tief ein-, doch nicht durchgehauene Spuren im rechten Epnuktt
die Wahrscheinlichkeit fast sur Qewissheit machen, dass die Ladirungen weniger sus
dem Zweikampfe mit dem Führer, den er links vor sich hatte, herrühren, als ans dem
Handgemenge mit den beim Anprall der Truppen von rechts her ihn mehr beanspruchende«
Kürassieren. Etwa eine halbe Stunde nach der Attacke, als Schmers eintrat, ist er tor
Anlegung eines Verbandes vom Pferde gestiegen." —
Jigitizccty GoOglc
— 485 —
Der Bittmeistor v. Glasenapp, gefechtsanfahig, da er die rechte Hand
nicht gebrauchen konnte, mit der linken das Pferd fuhren mnsste, nnd ihm, bei
dem Herrschen des Eiterfiebers unter den Verwundeten, gedroht worden war,
die rechte Hand event. zn verlieren, mnsste nach Beinerz in Lazareth-, dann
nach Wallisfnrt in Frivatpflege gehen nnd konnte erst nach vier Wochen als
Reconvalescent dem Begiment bei Brunn nacheilen, woselbst am 2. August ejd. a,
bei Wischan er bei der grossen Parade vor 8r. Majestät seine Escadron wieder
vorfahren konnte. Nach dem Feldzage 1866 fanden reichliche Ordensverleih-
ungen und Belobigungen statt; auch der Bittmeister v. Glasenapp war dnreh
den etatsmassigen Stabsoffizier v. Zitzewitz, welcher, als Schliessender des
Regiments, TJeberblick Aber das ganze Gefecht hatte, nunmehr als stellver-
tretender Conimandenr des Regiments fungirte, als Einziger des Regiments,
„weil er selbstständig in das Gefecht eingegriffen habe", zu einem Orden vor-
geschlagen, ging aber ganzlich leer ans, so dass er der andern Alternative,
dem Kriegsgericht event. nicht ungern entgegensah. — Nach einigen Monaten
jedoch wurde er denn nachträglich mit der Kriegsdecoration zu dem 1864 be-
reits erworbenen Ruthen Adlerorden IV. Classe begnadet — Wie schon ange-
fahrt, lebt er seit 1860 nach SOjähriger Dienstzeit als Major zur Disposition
(in den ersten Sommern in seiner Villa zu Gnt Jerusalem bei Treptow a. R.)
meistens in Berlin.
Gem.: 'Bertha Emilie Lisette Susanne v. Wacholz, geb. den
34. November 1828, Hochzeit den 28. November 1858, sie starb den 22. Juni
1898 in Berlin nnd ist auf dem Garnisonkirchhof (Hasenheide) daselbst be-
stattet; I. Gem.: Fritz v. Vormann, Lieutenant im 4. Ulanen-Regiment, gest.
den 3. October 1848; I. V.: Ludwig v. Wacholtz auf Schwedt nnd Althof bei
Treptow a. B., geb. den 7. Juni 1797, gest den 16. November 1868; i. M.:
Adelgnnde Jouin, geb. den 9. Juni 1796, gest. den 16. Juli 1857 zu Salzbrunn;
beide in Althof beigesetzt.
Sohn: 392.
341. Adalbert •Bogialaf Conrad Nicolais. 4. S. v. 294. Geb. den 3. Ja-
nuar 1826 zu Bärwalde. Pathe unter andern der Kaiser Nicolang von BuBsland.
Er genoss erst Realschal-, dann Privatunterricht, trat am 1. October 1813 in
das 27. Infanterie -Regiment zu Magdeburg ein, wo er am 7. Juni 1844 zum
Portepeefähnrich, am 18. Juni 1846 zum Seconde-Lieutenant befördert
wurde, und am 7. Januar 1854 seinen Abschied mit Pension, Armee-Uniform
und AnBtellungsberechtigang in Civil nahm. Vom 80. Juli bis 30. November
1851 zur Gewehrfabrik in SOmmerda, vom 1. April bis 14. December 1853 zum
4. combinirten Reserve- Bataillon kommandirt. Er siedelte später nach Bussland
über, wo er etwas nach dem 21. Harz 1864 verstorben ist.
Gem.: Johanna Zehrfeld, geb. den 15. December 1832.
Sohn: 398.
Tochter: Ludmilla, geb. den 24. April 1859; Gem.: Dr. Ernst
Wagner; ? den 8. Harz 1888 Anzeige der Gebart eines Knaben.
342. Alexander. 1. 8. v. 299. Geb. den 21. April 1846. Capitain znr
See II. Gl. bei der Rassischen Dampf-Schiff- nnd Handelsgesellschaft zu Odessa.
1896 bereits todt.
Gem.: Olga v. Charlamoff.
Sohn: 394.
Tochter: Olga, geb. den 29. Januar 1876.
843. Alexe). 2. S.v. 299. Geh. den 18. October 1847. Aide-Ingenienr
en Chef der St Petersburg-Warschauer Eisenbahn zu St Petersburg.
Gem. I.: Catharina v. Borisoff, gest 1857.
Gem. II.: Alexandrine v. Popoff, seit 1877.
344. Sergel (Pawlowitsch). 3. 8. v. 299. Geb. den 13. September 1848.
Doctor, Professor der Astronomie und Director der Universitäta-Sternwarte zu
St Petersburg. Wirklicher Staatsrate
Besitz: bei St Petersburg. 28*
>v Google
— 436 —
Garn.: Cathari.na Baronesse v. Wrangel, geb. 1857; i. V.: Wirk-
licher Staatsrat!) FlatoD Freiherr v. Wrangel, geb, den SO. Januar 1829;
i. M.: N. N. v. Lermontoff.
SOhne:
Töchter:
345. Woldemar. 4. S. v. 299. Geb. d. 12. Hai 1850. Ingenieur, Chef
der III. Abtheilnng der Sibirischen Eisenbahn ; er wohnt in Ufa am Ural
345a. Leonld (Leonidas). 5 8. v. 299. Gob. den 22. Deeember 1855.
1B88 Lieutenant znr See in der Garde -Equipage zu St Petersburg.
Gem.: Olga de Tyran; Hochzeit den 29. Jnli 1884.
345b. 'Alexander Carl. 1. 8. v. 302. Geb. den 0. Harz 1842, gest. den
29. September 1843.
846. 'Nicolai Reinhold. 2. S. v. 802. Geb. den 13. Harz 1845. Er stand
mehrere Jahre im Privatdienst als Landwirth bei Herrn v. Schirobokoff im
Twer'schen Gouvernement. Yon 1879 bis 1882 im Telegraphen- Amt in Big*
nnd dann in Odessa. Ton 1882 bis 1884 wieder bei Herrn v. Schirobokoff,
der jetzt gestorben nnd Nicolai eine Anstellung in der Eisenbahnbranche in
Petersburg in Aussicht nimmt.
847. Woidemar. 8. S. v. 302. Geb. den 1. April 1849, absolvirto die
Wiinaer Junkers cbole 1867 nnd trat als Offizier in das Ordensche-Dragoner-
Eegiment No. 37 ein. Er hat die Türkische Campagne 1877 mitgemacht nnd
dabei den Annen-Orden 17. Olasse „für Tapferkeit" und den Stanialans-Orden
III. Claase, seit Harz 1888 anch den Preusgichen Kronen-Orden III. Classe
erworben. Gegenwartig Bittmeister in Hoskau.
Gem.: Gamilla v. Naschinska; Hochzeit 1877; i. V.: ist Gutsbesitzer
in Polen.
Sühne: 395, 396.
TOchter: 1. Haria, geb. den 1. Januar 1880. 2. Luise, geb. den
28. November 1880.
848. «Bernhard Constantin (genannt Boris). 4. S. v. 802. Gob. den
19. Harz 1851, wurde erzogen im See-Corps zu Petersburg. Ton 1871 bis
1873 diente er in der Garde-Marine als Hitschmann, ist jetzt Flott-Lieute-
nant bei der Garde-Eqaipage in Kronstadt und nahm als solcher Theil an der
Türkischen Campagne 1877, wobei er sich den Wladimir- Orden IT. Classe mit
Schwertern, den Annen-Orden III. Classe nnd das Rumänische Kreuz erwarb.
349. "Constantin Carl. 5. S. v. 802. Geb. den 3. Februar 1859, trat er
1876 als Freiwilliger in das Luben'sche Husaren - Regiment ein, machte die
Türkische Campagne 1877 mit, erhielt nach dem Torpostengefecbt bei Ssadina
den 31. Juni 1877 das Soldaten - Georgenkreuz und wurde nach dem Kriege
zum Cornet avancirt. 1880 verlies» er den Militärdienst, bekleidete ver-
schiedene Civilämter, so z. B. am Zoll in Riga.
850. 'Gregor Hermann Johannes. 1. S. v. 804. Geb. den 22. October
1855 zu Lutznik (Livland), besuchte das Gouvernements -Gymnasium und studirte
in Dorpat Chemie, in Hünchen und Tübingen Philosophie, Mathematik und
orientalische Sprachen, zuletzt wieder in Dorpat Jurisprudenz; war nacheinander
1881 Adjunkt des Ordoungegerichts in Werro, daselbst Kirchspielrichter bis
1885, dann in Dorpat Assessor des Landgerichts und seit 1890 Friedens-
richter zuerst im Bezirk Lida, Provinz Wilna, dann seit 1896 in Boloja
Zerkow, Provinz Kiew. Er bat sieb auf schriftstellerischem Gebiete hervor-
gethan und veröffentlichte eine deutsche Uebersetzung des russischen Straf-
gesetzbuches (1887 Dorpat, Y erlag von Hathiessen) ; ferner in der „baltischen
Monatsschrift", im Feuilleton einiger Zeitungen und in der „Zeitschrift für
Philosophie nnd philosophische Kritik" eine Reihe von Arbeiten über Philosophie,
Litterstur nnd Religionswissenschaft, sowie einige Dichtungen.
aby Google
— 487 —
Gen.: Theone v. Boiowicz, geb. den 30. April 1851, Hochzeit Juni
1887; i. V.: Dr. med. Wilhelm v. Borowicz anf Kossak und Pozerauxt; i. M.:
Elisabeth v. Sehrwald ans der Provinz Kowno.
Söhne: 397, 397a.
TOchter; 1. Gerlint, geb. den 27. April 1888. - 2 Irmeng&rt,
geb. den 7. September 1891 in Geranony, Provinz Wilna.
851. Carl »Hermann Otto. 2. S. v. 307. Geb. den 26. Hai 1860; er
besnchte von 1870 bis 24. Jnni 1879 das Gouvernements-Gymnasium zn Dorpat,
atndirte dann dort Jura, lebte 1882 eine Zeitlang zn Aweideu bei Königsberg
in Prenseen, diente vom 1. September 1884 bis 1. Harz 1885 als Freiwilliger
beim 3. Rnss. Sappeur- Bataillon in Riga und tibernahm dann Lntznik. Er
bekleidet daneben noch mehrere Aemter.
Besitz: Lntznik. (S. N. 278 nnd 807).
Gem.: *Alexandrine Johanna Benigna Baronesse v. Hirbach,
geb. zn St Petersburg den 13. Februar 1865, Hochzeit den 10. April 1892;
i. V.: Yiceadmiral, Reichsrath, Ritter etc. Heinhold Freiherr v. Mirbach zn
St. Petersburg, geb. den 27. Dezember 1825, vermählt den 9. Febrnar 1852
mit *Bertha Amalie Dorothea Carlblom, geb. den 12. April 1834; dessen
2. Gemahlin Ida v. Schwebs,
Sohn: 398.
Tochter: Anna Bertba *Benita, geb. den 6. März 1898.
352. Nicolai. 3. 8. t. 807. geb. den 10. Juli 1868; er besuchte von
1872 bis 1875 das Gouvernements -Gymnasium zn Dorpat, atndirte daselbst von
1882 bis 1887 voll Jura, kaufte das Gut Pologi im Smolenskischen, verkaufte
es nach einem Jahre und erstand 1889 Neu-Kirrnmpaeh-Koikull in Livland für
78 000 Rbl. S. nnd im Jahre 1895 das Gnt Saarjerw fnr 24 000 Rbl. 8., beide
im Werroschen Kreise gelegen.
Besitz: Pologi, Gonvernement Smolensk, dann Kirrnmpaeh-Koiküll
und Saarjerw, Kreis Werro.
352a. »Eugen Alexander. 4. 8. v. 807. Geb. den 1. Angnst 1869,
gest. den 11. Harz 1876.
858. Roderioh. 5. S. v. 807. Geb. den 7. Jannar 1871; er wnrde in
Dorpat erzogen, wo er das Gouvernements-Gymnasinm besuchte nnd sich dann
der Landwirtschaft widmete, die er erst anf dem Graf Bergs chen Gnt, Schloss
8agnitz nnd anf dem von zur Huhlenschen Gnt Bentenhof erlernte, dann als
Einjahrig-Freiwilliger von 1892 bis 1898 in der 25. Feld- Artillerie-Brigade
zn Dnnabnrg diente. Gegenwärtig Oberverwalter des Herrn v. Aderkas anf
dessen Gutern Pendehof nnd Koik anf der Insel Oesel.
854. Boris. 6. S. v. 807. Geb. den 23. April 1878; besuchte in Dorpat
das Klassische Gymnasium von Kollmann, wurde Landwirth in Liv-, Esthland
nnd im CharkowBchen ; er ist jetzt Oberverwalter Baron Yietänghoffscher Guter,
speciel in Sjenna im Hinskschen Gouvernement.
855. «Victor Otto Woldomar. 1. S. v. 809. Geb. den 18. September
1858; besuchte bis 18. Juni 1877 das Gymnasium zu Dorpat, Btndirte
von 1877 bis 1881 National- Oeconomie in Dorpat, München und Tübingen und
nahm dann in der geschwisterlichen Erbtheilnng 1895 Rogosinski für 120000
Rbl. 8. an.
Besitz: Rogosinski (s N. 809 nnd früher).
Gem.: "Anna Wilhelmine v. Bock, verwittwete Baronin v. Bndberg,
geb. zu Alt-KSllitz (Livland), den 2ö. Dezember 1863; Hochzeit den 13. Juni
1895; ihr I. Gemahl LeoaÜard Baron v. Budberg, Erbherr anf Tiedenhof;
i. V.: Gustav Wilhelm v. Bock, geb. den 28. Harz 1828 zn Engdes (Esthland);
i. H.: Charlotte Selma Alice Freiin v. Rosen, geb. den 20. April 1888 zu
Fehtenhof (Livland); Vermählung dieser Aeltern den 20. Febrnar 1856.
Tochter: *Vita Charlotte Sidonie, geb. den 27. Hin 1896.
aby Google
356. Engen *Woldemar Alexander Ernst. 2. 8. v. 309. Geb. dei
10. April 1860 zu Rogosinski, war erst auf dem Gon verneinen ts-Gymnasium
in Dorpat, studirte von 1880 bis 1882 Jura in Dorpat, dann seit October 1863
bis 1884 Forstwissenschaften in Tarand; darauf war er von 1886 bis 1893
Oberförster der Baron Nolckenschen Güter Sontack und Löwenhof in Livland,
jetzt seit 1896 Arrendator des Gutes Domaschewo, Gouvernement 8t. Petersburg.
Gern : Agnes Hansen, geb. 1865; Hochzeit den 24. September 1S95.
857. Alexander *Oskar. 3. 8 v. 309. Geb. den 30 September 1863.
Er besuchte das Gouvernements-Gymnasium zn Dorpat, stndirte daselbst von
1883 bis 1891 Hechts Wissenschaften, 1891 Cand. jnr., diente als Freiwilliger
von 1891 bis 1892 im 5. Cnrländischen Leib- Dragoner-Regiment in Hariampol
und ist seit Hai 1896 Auscultator im Bezirksgericht zn Wilna.
358. Nicolai "Carl. 4. S. v. 309. Geb. den 22. März 186«, gest. den
17. Juni 1875 zu Dorpat.
359. »Ernst Otto Constantin. 5. S. v. 809. Geb. den 13. Februar
1872, genoss er Privatunterricht zu Earrafer bei dorn Baron v. Wrangel, war
dann auf dem Klassischen Gymnasium in Dorpat, darauf in dem Kaiserlich
Russischen Nicolai- (Kavallerie) Kadettencorps zn 8t. Petersburg, wo er den
24. Harz 1889 starb und in Rogosinski beigesetzt wurde.
360. Wladimir (Woldemar). 1. S. v 813. Geb. den 18. Februar 1864;
er besuchte 1883 nnd folgende Jahre das Theresiannm in Wien.
361. Paul. 2. 8. v. 818. Geb. den 2. October 1866; er war zu der-
selben Zeit wie der Bruder N. 360 auf der Schale in Wien.
28. Generation von 1870 bis 1905.
862. Otto. 8. v. 814b. Er ist dem Vater nach Amerika gefolgt.
363. «Otto Georg Boglslaf. 1. S. v. 815. Geb. den 30. September 1853
zu Schivelbein. Kaiserlich Königlicher Geheimer Ober-Finanzrath nnd
Hitglied des R eic h sb an k- Direktorin ms. Er besuchte das Friedrich -Wilhelms-
Gymnasium zn Berlin und das Gymnasium zu Potsdam, bestand hier Hichaelis
1871 das Abiturienten-Examen, stndirte in Tübingen, Leipzig und Berlin, trat
am 28. October 1874 in den Justizdienst, wurde als Doctor juris promovirt
und am 17. September 1879 zum Gerichtsassessor ernannt. Als solcher arbeitete
er bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I Berlin und bei dem Justiz-
ministerium. Im Juni 18B2 wurde er in das Reichs Schatzamt berufen und hier
am ?2. Dezember 1886 zum Kaiserlichen Regierungsrath und ständigen Hülfe-
Arbeiter, am 12. September 1890 zum Geheimen Regierungsrath und vortragenden
Rath befördert In dieser Eigenschaft nahm er als deutscher Delegirter au
der internationalen Brüsseler Münzkonferenz (22. November bis 1.7. Dezember 1891t)
Theil. Nachdem er am 4. Dezember 1893 zum Geheimen Ober-Regierungsrath
ernannt war, erfolgte am 25. Harz 18% seine Ernennung zum Geheimen
Ober-Finanzrath und Hitglied des Reichsbank-Direktoriums. Er igt ein her-
vorragend begabter Kaiserlicher Beamter. — In militärischer Beziehung hat
er als Einjahrig-Freiwilliger beim 1. Garde-Regiment z. F. vom 1. April 1875
bis ult. Harz 1876 gedient, wurde 1877 Seconde-Lieutenant der Reserve
des Regiments und nahm später als Premier-Lieutenant der Garde-Landwehr-
Infanterie den Abschied. Er besitzt den Rothen Adler-Orden III. Kl. mit der
Schleife und den Russischen 8t. Stanislaus -Orden H. Kl mit dem Stern etc.
Gem.: 'Elisabeth Marie Jahns, geb. den 8. Juli 1868; Hochzeit den
20. Mai 1890: i. V.: Oberstlieutenant a. D. Dr. Hax Jahns, geb. den 18. April
1837; i. H.: Marie Tannhftuser.
Sohn: 399.
Tochter: Elisabeth Harie "Hildegard, geb. den 15. October 1893.
361. *Cnrt Karl Gustav. 2. S. v. 315. Geb. den 22. Juli 1856 zt
Schivelbein. Er besuchte die Gymnasien in Potsdam und Freienwalde a. 0.,
machte Michaeli 1877 das Abiturienten- Examen und studirte in Leipzig,
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Freibarg und Berlin die Rechte Wissenschaft, Nach bestandenem Referendar-
examen arbeitete er bei den Gerichtsbehörden in Nen-Ruppin nnd Potsdam
and demnächst bei den Regierungen in Potsdam nnd Wiesbaden. Ende 1887
wurde er nach bestandenem Regierungsassessor-Examen als solcher dem Polizei-
präsidium in Berlin überwiesen. Er verblieb daselbst auch nach seiner am 26. Mai
1895 erfolgten Beförderung zum Regierungsratk nnd bearbeitet z. Z. die Ber-
liner Verkehrsangelegenheiten. — In Neu-Bappin genügte er vom 1. April 1881 bis
1. April 1882 seiner militairischen Dienstpflicht im 4. Brandenburgiscben
Infanterie-Regiment No. 24 nnd ist seit 1883 Reserveoffizier. — Seine
musikalischen Neigungen nnd Leistungen, welche er an ter Ander m auch als
Vorstandsmitglied des Richard Wagner-Vereins Berlin-Potsdam bethätigt,
dürfen hier nicht ausser Erwähnung bleiben
365. »Gerhard Philipp Jacob. 3. 8. v. 315. Oeb. den 18. Juli 1859
zn Schivelbein in Pomm. Rittmeister. Im Aelternhause erzogen, besuchte
er das Victoria -Gymnasium in Potsdam, bestand im Herbst 1879 das Abiturienten-
Examen nnd trat den 1. October desselben Jahres bei dem 3. Schlesischen
Dragoner-Regiment No. 15 ein. Am 13. Hai 1880 Portepeefähnrich, war er
vom März bis October 1880 zur Kriegsschule zn Potsdam kommandtrt. Am
12. Februar 1881 Seconde-Lieutenant, wurde er vom 1. .October 1888 bis zum
1, September 1890 (2 Kurse) zum Militair-Reit -Institut in Hannover kommandiit.
Am 20. September 1890 unter Beförderung zum Premier -Lieutenant in das
Schleswig-Holsteinscbe Ulanen-Regiment No. 15 versetzt, wurde er am 17. Harz
1894 als Adjutant znr 6. Kavallerie -Brigade (Brandenburg a. d. H.) kommandirt
nnd am 27. Januar 1895, unter Belassung in diesem Kommando und unter
Versetzung in das Ulanen-Regiment Graf zu Dobna (Ostprenssisches) No. 8,
zum Rittmeister befördert. Ein passionirter Reiter, hat er auch eine grossere
Anzahl von Erfolgen auf der Rennbahn, eine bedeutende Anzahl von Siegespreisen
aufzuweisen und ist besonders von Sr. Majestät dem Kaiser durch zweimalige
Verleihung des Ehrenpreises für Dauerritte ausgezeichnet worden.
Gem.: 'Katharina Ida Jahns, Hochzeit den 15. November 1894;
i. V.: Oberstlientenant a.D. Dr. Max Jahns; i. M.: Marie Tannhäuser.
Tochter: 'Elisabeth Katharina, geb. den 12. Februar 1896 zu
Brandenburg a. d. H.
366. 'Leo Heinrich August. 8. v. 817. Geb. den 18. Februar 1865 zn
Wittendorf bei Kreuzburg.
867. Alfred. 8. v. 318. Oekonom.
868. 'Hans Wedig Reinhold. 8. v. 819. Geb. den 6. Juli 1892.
369. 'Ernst Reinhold Gustav. 8. v. 321. Geb. d. 25. März 1895.
370. 'Wedlu Hermann Heinrich Hans. l.S.v.325. Geb. den 31. August 1888.
871. 'Eogert Christoph Friedrich. 2. S.v. 325. Geb. den 22. Februar 1888.
372. «Hans Hermann. 3. 8. v. 325. Geb. den 4. Harz 1898.
373. 'Paul August Ferdinand. S. v. 326. Geb. den 26. März 1872
und am 4. August 1883 im Seebade Ost-Diwenow ertrunken.
374. 'Brono Oskar Bogisiaf. 8. v. 828. Geb. den 18. Juni 1888 zu
Magdeburg. Er kam den 29. August 1850 in das Kadettencorps zn Bensberg,
den 1. Hai 1855 nach Berlin und wurde den 2. Hai 1857 als characterisirter
Portepee-Fähnrich dem 27. Infanterie-Regiment zugetheilt. Er war vor 1898
bereite gestorben.
875. George Emil Wilhelm »Franz. S. v. 329. Geb. den 18. Januar
1857 zu Labes; er kam den 1. Hai 1867 in das Kadettencorps zu Wahlstadt,
den 1. Hai 1871 nach Berlin, wurde den 28. April 1874 als Fähnrich dem
9. Infanterie-Regiment (Colberg) zugetheilt, wo er am 13. November desselben
Jahres Seconde-Lieutenant, am 1. October 1876 Bataillons- Adjutant wurde.
Er hat 3 Jahre die Kriegsakademie besucht und war seit 1882 als Lehrer zur
Kriegsschule zu Cassel kommandtrt; am 1. October 1884 von diesem Kom-
mando abgelöst, schied er am 11. November ejd. aus, zu den Offleieren der
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Landwehr, am als Instruktion sl ehrer nach China zn gehen, worauf er dann am
14. Februar 1885 als Premier-Lieutenant im 8. Ostpreussischen Infanterie-
Regiment No. 45 wieder angestellt, nach Versetzung in das Infanterie • Regi-
ment No. 91 auf 2 Jahre, vom 2. März 1889 zur Dienstleistung in den Grossen
Generals tab versetzt wurde; den 18 November 1890 als Hauptmann als auite
des Infanterie-Regiments No. 91 gestellt, wnrde er den 22. März 1891 in den
Nebenetat des Grossen Generalstabes und im März 1895 als Hauptmann und
Compagnte-Chef in das Magdeburgische Infanterie-Regiment No. 26 nach Mag-
deburg versetzt. Er besitzt den Chinesischen Orden, die I. Stufe der 3. Klasse,
vom goldenen Drachen etc.
Gem.: Margarethe Calandrelli, Hochzeit den 25. Juni 1891; i. V.:
Professor N. N. Calandrelli.
376. •Waldenw Ludwig Carl Albert. 1. S. v. 830. Geb. den 20. Jani
1.848 zn Altenwalde-, er besuchte das Gymnasium zu Neu- Stettin, ging dann
zur See und ist den 30. Mai 1894 als Schiffskapitain zn Rarotonga (Raia-
tera, Cooks-Inseln) gestorben.
377. "Franz Hugo Alexander. 2. S. v. 330. Zu Altonwalde den
17. Januar 1851 geboren, hatte Schulunterricht, meist privater Art, in Bar-
walde, Grünwald, dann in Berlin auf einer Realschule bis incl. Prima ge-
nossen, worauf er am 1. März 1868 als Avantageur in das Magdeburgische
Jäger -Bataillon No. 4 nach bestandenem Fähnrichs-Examen in Sangerhansen
eintrat Am 10. October 1868 Fähnrich, vom 1. März bis 1. August 1869
zur Kriegsschule Erfurt kommandirt, wurde er den 14. October 1869 Seconde-
Lientenant, als solcher er den Krieg von 1870/71 mitmachte und eich bei
Beanmont das Eiserne Kreuz II. Klasse erwarb, ausserdem er seit 1892 noch
den Rothen Adler-Orden IV. Kl. besitzt. Tom 1. April 1873 bis 1. April
1874 znr TJnterofncierschule Potsdam kommandirt Am 2. Juni 1877 unter
Beförderung zum Premier-Lieutenant in das Hessische Jager-Bataillon No. 11
versetzt. Den 10. December zn den beurlaubten Offlcieren der Landwehr-Jäger
fibergetreten; dann am 4. Januar 1879 mit Premier - Lieutenant - Patent vom
2. Juni 1878 in das Westpb&lische Infanterie-Regiment No. 37 wieder an-
gestellt. Vom 1. April 1881 bis 1. April 1884 zur Unterofflcierachule Ett-
lingen. Am 17. Juni 1884 zum Hauptmann und gleichzeitig zun Compagnie-
Ffihrer der Unterofflcierschnle Potsdam ernannt. Am 18. November 1888 mit
Patent als Hauptmann vom 17. Juni 1883 in das 4. Niederschlesisehe Infanterie-
Regiment No. 51 nach Brieg als Hauptmann und Compagnie-Chef versetzt
Am 28. Juli 1892 zum Major, am 1. October 1898 zum Bataillons-Kommandeur
ernannt, wurde er als solcher den 18. October 1895 in das 4. GroBBherzoglich
Hessische Infanterie-Regiment N. 118 (Offenbach) versetzt.
Gem.: 'Elisabeth Charlotte Auguste Franziska Tummeley,
geb. den 5. September 1861 zu Pyritz; Hochzeit den 22. August 1885; i. T.i
Franz Friedrieb Tummeley, Königlicher Amtsrath auf Domaine Altstadt- Pyritz,
geb. den 26. December 18)0; i. M.: Elisabeth Fintelmann, geb. den 28. October
1840 zn Potsdam, gest. den 1. October 1861 zu Pyritz.
Sohn: 400.
Töchter: 1. 'Frieda Hedwig Charlotte, geb. den 10. Juli 1886.
2. *Ewa Henriette Auguste Luise, geb. den 24. Januar 1888.
378. *Paul Reinhold. 3 S. v. 330. Geb. den 80. October 1855. Er
besuchte das Werdersche Gymnasium in Berlin und ist im März 1870 bereits
verstorben.
379. »Willibald Louis Bogistaf. 1. S. v. 331. Geb. den 13. August 1855
zu Gimmel, Kr. Wohlan. 1867 meldet der Vater dem Kadettencorps, dass
dieser Sohn am 4. April 1864 gestorben sei, und den 2. Sohn Victor zur No-
tiruug an.
380. *Vlotor Friedrich Carl Bogisiaf. 2, 8. v. 381. Geb. den 1. April
1864 zu Wohlan, Rechtsanwalt in Berlin. Er besuchte bis zum Tode seines
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Vaters Stadtschule and Gymnasium zu Wohlan; vom 1. Januar 1876 ab das
Gymnasium zu Waldenhurg, von welchem er Ende des Sommersemesters 1884
mit dem Reife- Zengniss entlassen wurde. Darauf stndirte er 2 Semester in
Harburg, diente nährend dieser Zeit als Einjährig-Freiwilliger im Hessischen
Infanterie-Regiment No. 88 (Harburg) ; stndirte sodann 2 Semester Rechts-
wissenschaften in München weiter, schliesslich in Berlin, wo er im Sommer
1888 das Referendarexamen bestand. Dann arbeitete er % Jahre beim Amte-
gericht in Reppen, ferner bei verschiedenen Gerichten in Berlin. Seit Juli
1893 ist er Assessor und seit Harz 1894 Rechtsanwalt beim Königlichen
Landgericht II in Berlin. Im Januar 1890 wurde er Reserve-Officier de«
Infanterie-Regiments v. Gtrolmann (1. Posensches) No. 18.
Oem.: "Elfriede Ulrike Henriette Maria Lorenz, geh ?
Hochzeit den 11. Augnst 1891; i. V.: Dr. med. Carl Lorenz in Waidenburg,
bereits gestorben; i. H.: Florentine Döring, in Breslau als Wittwe gestorben.
Tochter: * Lotte Yaleska Florentine Victorine, geb. den
-21. Hai 1892.
381. «Friedrich Wilhelm Heinrich Theodor. 1. S. v. 334. Geb. den
23. December 1868.
382. 'Franz Hermann Alexander. 2. S. v. 334. Geb. den 81. Hai 1870.
883. 'Hermann Caspar Engen. 1. S. v. 337. Geb. den 9. Hai 1874.
Seine Erziehung hat er im Kadettencorps, erst in Cöalin, dann in Berlin, von
1887 bis 1892 resp. 1896 genossen, aus dem er den 23. Harz 1895 als Portepee-
Fähnrich in das Magdeburgische Füsilier -Regiment No. 36 (Halle) trat, woselbst
erden 18. August 1896 Seconde-Lientenant wurde.
384. 'Werner Eugen Caspar. 2. S. v. 887. Geb. den 17. Hai 1877;
er war Kadett in Ottslin, dann Berlin von 1888 bis 1895, trat im Sommer
1895 ans dem Kadettencorps in Privat- Unterricht, am 1. April 1696 in das
Thüringische Infanterie - Regiment GrosBherzog von Sachsen - Weimar No. 94
(Weimar), wo er seit Frühjahr 1896 Portepee-Fähnrich ist.
385. 'Gerhard Achaz Caspar. 3. 8. y. 337. Geb. den 29. Jnli 1880.
Erziehung im Kadettencorps, von 1891 CBslin, dann vom 1. April 1896 in
Berlin (Lichterfelde).
386. 'Walter Caspar. 4. S. v. 837. Geb. den 29. März 1886 zn Col-
berg, seit 1895 im Kadettencorps zn OSslin.
387. 'Gustav. S. r. 338. Geb. den 1. December 1847, gest. den
24. Februar 1849.
388. 'Otto Constantln Carl Arthur Waldemar. 1. Sohn v. 839. Geb. den
3. Juli 1850 zn Danzig; am 14. August 1870 bei Colombey-Nouilly, vor Metz,
erst an der rechten Hand durch Schuss verwundet, gleich darauf in derselben
Attacke, dennoch vorwärts stürmend, von einer Granate in den Leib getroffen,
arg vorstammelt gefallen and auf dem Schlachtfelde beerdigt worden. Er
ist erst im grossalternlichen Hause zn Rosainen resp. Lentzruhe bei Harien-
werder erzogen, dann im Kadettencorps in Potsdam vom 1. Hai 1862 bis 1. Mai
1865, darauf in Berlin bis März 1868, von wo ab bis 1. Februar 1869 er Pri-
vatunterricht auf das Portepeefähnrich -Examen erhielt, an dem letztgenannten Tage
bei dem 6. Ostpreussischen Infanterie -Regiment No. 48 in Königsberg eintrat,
im Angust 1869 zum Portepeefähnrich befördert, vom 1. Harz 1870 bis 15. Juli
1870 zur Kriegsschule in Hannover kommandirt wurde, wo dann er als Offlzier-
dienstthnender (Degenfähnrich) mit dem Regiment nach Frankreich rückte
und einer der Ersten, eben vor seiner Ernennung zum Seconde-Lientenaut, auf
dem Schlachtfelde rühmlichst fiel. — Durch Bestimmung seines Grossvaters
sollte ihm das Gut Kl. -Rosainen (Lentzruhe) zufallen; doch überlebte ihn
889. Waldemar. 2. S. v. 339 (2. Ehe). Geb. den 27. Februar 1854,
gest. den 22. Jnli 1856.
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390. -Paul Haas Reinhold Waldenar. 3 S. v. 330. Geb. den 30. No-
vember 1855. Hauptmann. Er besuchte erst du Friedrich -Wilhelm» Gym-
nasium in Berlin, vom 1. October 1865 bis 1. Juni 1866 das Friedrichs-(jym-
tiaeium, vom 1. November 1866 bis 15. Februar 1867 die Realschule des Dr.
Döbbehn zu Berlin, worauf er am 2. Mai 1867 bis 30. April 1870 in das Ka-
dettenkorps zu Potsdam, vom 1. Mai 1870 bis 19. April 1873 in das zu Berlin
eintrat, wo ihm die Ebre wurde, vom 1. Kai 1872 bis zn seiner Ernennung
znm Offizier Leibpage Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Karl (den 21 Jnni
1872 Johann iter- Ordens-Kapitel zn Sonnenbarg) zn sein. Ans dem Kadetten-
Corps trat er am 19. April 1873 als Seconde- Lieutenant in das Kaiser-Alex-
ander -Garde -Grenadier- Regiment No. 1 ein, wo er vom 1. October 1875 bis
1. October 1877 Adjutant des Füsilier -Bataillons, dann am 15. April 1882
Premier-Lieutenant, vom 1. October 1884 bis 1. August 1887 zur Kriegs-
Akademie kommandirt wurde. Bei Nenformirung der vierten Bataillone
wurde er in das Infanterie - Regiment No. 129 nach Bromberg versetzt Am
22. Hai 1889 zum Hauptmann und Compagnie-Gbef befördert, garnisonirt er
in dem ITT. Bataillon seit 2. October 1N98 in Schneidemnnl, jetzt in Bromberg.
391. •Reinhold Curt Eberhard. 4 8. v. 339. Geb. den 29. Juli 1359,
gest. den 18. Hai 1868 in Berlin. (Matthai- Kirchhof.)
392. "Friedrich Wilhelm Nicolaus Wedig. 8. v. 340. Geb. den 19. Sep-
tember 1854 zu Schwedt bei Treptow a. R, gest. den 8. April 1862 zu Wehlin,
beigesetzt in Althof bei Treptow a. R.
393. 'Bruno Carl Wilhelm. 8. v. 841. Geb. den 24. Juni 1854 zu Hag-
debnrg, später auf Schule in Berlin, folgte dann seinem Vater 1864 nach Bau-
land ; ist jetzt Besitzer einer Zinkgues -Fabrik in Berlin.
894. Paul. 8. v. 342. Geb. den 19. Hai 1878.
395. Eugen. 1. 8. v. S47. Geb. 1878. gest. im Winter 1888/84.
896. Peter. 2. S. v- 847. Geb. den 1. Januar 1880.
397. «Bertram Eigen. 1. B. v. 350. Geb. den 6. November 1889.
397 a. "Slgurt Ernst Oskar. 2. S. v. 860. Geb. den 22. December 1893
zu Dorpat, gest. im Harz 1894.
898. *Cart Reinhold Nicolai. 8. v. 351. Geb. den 22. Hai 1894.
24. Generation von 1905 bis 1940.
399. »Hellmuth Otto Max 8. v. 868. Geb. den 8. September 1891.
400. 'Franz Georg Christoph Ediard. S. v. 877. Geb. den 24. April 1892.
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III. Abschnitt.
Nachtrag zur Ergänzung des I. Thells.
Zu Seite 17, Zeile 24 von oben: Ea liegt in diesem ängstlichen
Sachen in der Feme aber anch eine Harte. Nichts berechtigt die betreffen-
den Nachkommen von heute dazn, so allgemein von ihren vermeintlichen Stamm-
vätern anzunehmen, dass sie SO wanderlustig, unstfit und ärmlich sitairt gewesen
seien; Nichts dazn, sie des Mangels an Heimathsgefuhl, als wenn sie nicht
anch an der väterlichen Scholle gehangen, zn bezichtigen. Wird hier nicht
eine Fietätlosigkeit begangen? — Wir sehen speciell nach Westphalen und
Pommern, könnte bei der Aehnlichkeit dieser norddeutschen Unterst&mme der
beiden Völkchen, in ihren körperlichen intellektuellen Eigenschaften, in ihren
Gebräuchen, bei ihrer monarchischen Gesinnung, religiöser Vertiefung, bei ihrer
Hinneigung zu einander, wo anch oft der Stammvater von hier dort (v. Bonn etc.),
van dort hier gesucht wird, nicht der Schlnss, historisch, gesacht werden: ob
nicht bei Einwanderung etwa der Indogermanen beide, die Pommern and die
Westnhalen eines Sonderstammes gewesen and sie bei dieser oder einer andern
Gelegenheit resp. Wanderang au seinder gewürfelt worden seien? — Es macht
sich ferner bemerkbar, dass diese nach einem Stammvater von anders woher
Sachenden, abgesehen davon, dass dies ein allgemein zu nennender Zag der
Deutschen (Spleen — s. v. Winckler) ist, diese irrenden Familien hier meistens
des pommerschen Uradels sind and dass später Herangekommene (Reichsdeutsche)
gern wieder zn diesem pommerschen TJradel gerechnet werden möchten. Das
in der Chronik von Pommern Irrige, durch das Abhalsen der Wenden auf
dag rahige Pommerland, dieser Spuk mag hier zum Wechseln der Bollen und der
Heimath auch sein Spiel treiben; man will eben nicht von Wenden abstammen.
Zn 8. 18 Z. 4 von nnten: Wenn von den bedeutenden Opfern und
Schenkungen in Pommern, seitens des Uradels, an die werdende Kirche hier
in Etwas abgesehen wird, so findet man daneben und später geworden die un-
erfreuliche Erscheinung, dass jetzt nur noch so wenig Geschlechter des pom-
merschen Uradels, in sp. der Erb-, Barg- und Schlossgesessenen Hinterpommenu,
etwa nur zwei und in einzelnen Linien nur als noch begütert zu nennen sind,
während später von Westen, resp. auch von Osten berangewanderte Familien
w verstanden haben, sich mit recht ansehnlichem Grundbesitz zn beglücken.
Letztere kamen aus gewisser Leere hier in die Völle mit dem Vorsätze, za
erwerben, waren auch rührig und bestrebt, das Lehnsverhältniss für sich aus-
zunutzen, nicht ihm missmuthig entgegen za arbeiten, während die Gross-
orangesessenen den wahren Werth ihrer Stellang and ihres Grundbesitzes nicht
hoch genug anschlugen, nicht Staatsämter and Fürstengunst suchend etc.,
auch nicht (so viel geboten) mit ihrem Pfunde wucherten, sondern mehr in
Behaglichkeit und Passivität auf ihrer Scholle, mehr abgeschlossen, verharrten.
Der Charakter der Urpommeru spielte hier anch mit. — Zur Erhärtung und
Charakterisirung möge hier eine Auslassung v. d. Dollens in Beinen „ßtreif-
zügen in Pommern" Platz finden (er hat speciell die v. Kleiate und gegensätz-
lich die v. Wolde im Auge): „Es ist eigentümlich und interessant zu be-
obachten und darüber nachzusinnen, wie nahe hier (Land Beigard) 2 Familien,
die v. Kleists und die v. Wolde, zusammen wohnen, die in ihrem ganzen Tem-
perament, in ihren Anschauungen im Wesen und Streben so grundverschieden
von einander sind (die ersteren stammen ans Mitteldeutschland, sind Reichs-
deutsche, Landgermanen [nach Siebmacher und Andern], die andern aus
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dem nördlichen, dem Vandalenreiche, sind Seegermanen, ans Holstein nach
dem Schwesterlaudc Pommern gekommen). Die v. Kleist«, überall voll Feuer
und Leben, rührig und sich versuchend in Staatsämtern, als Offiziere and (auch)
Dichter, hinausstrebend in die Ferne, voll hoher Ziele nnd voll Unruhe etc
Die v. Wulde im Allgemeinen fern sich haltend von öffentlichen Geschäften,
die sie ihren StandeBgenossen, den v. Kleisten, den v. Rarael, Podewils etc.
gern überliessen, weil sie in deren Händen die Führung der Landesangelegen-
heiten wohl aufgehoben glaubten, nicht bnhlend im Ffirstengnnst, wie es unter
der Regierung Bogislafs X. schon Sitte wnrde, zogen sie sich auf ihre Hufen
zurück, sie zu bestellen und durch den Ertrag der Felder und Walder, der
Wiesen und Güter für den Wohlstand ihrer Familie Sorge zu tragen. In
Falle der Noth indess, wenn es hiess: das Vaterland ist in Gefahr! d. b. in
der Sprache der damaligen Zeit: „der heimische Herd wird bedroht!" da waren
sie auch bei der Hand, den Feind von sich abzuwehren." An einer anderen
Stelle sagt er: „aber alle die v. Kleiste, die wir so haben in einer stolzen,
prächtigen Reihe an uns vorüberziehen sehen, sie tragen alle mehr einen welt-
männischen, wenn auch immer noch recht preussischen Charakter, als einen
pommerschen." Auch hier in der Geschichte der v. Glasenapp, den reiche-
deutschen Familien gegenüber, können Beobachtungen ähnlicher Art gemacht
werden. — Anf die mit grosser Yorsicbt entgegen zu nehmenden Aufzeich-
nungen des Dr. Klempin zu einer Geschichte der Familie v. Kleist wird hin-
zuweisen sein.
Zu S. 46 Z. 14 von unten: Der pommersche Archivar Kratz erklärt
und nennt alles Entgegengesetzte Erfindung: „Kein pommerscher Herzog hat
ein Wappen und noch viel weniger (?) Schildhalter verliehen, ebensowenig
einem Adelsgeacblecht. als einer Stadt"
Zu S. 46 7i. 14 von oben: In den Kreuzzfigen wurde ein Tuch über
den Helm gedeckt getragen, bunt verziert und ausgezackt, wird es Helmdeck«,
ein Theil des Wappenschmuches (Freytag).
Zu S. 47 Z, 22 von oben: Der offene funfgegitterte Turnierhelm ist
desshalb bei dem Geschlecht gebräuchlich, weil die Erb-, Burg- und Schloss-
gesessenen doch mindestens mit dem reichsdentschen Freiherrn-Stande (frihe
lüde) vermöge ihrer politischen Stellung, ihrer Macht, ihres Grundbesitzes etc
gleich rangirten nnd auch wohl, weil sie die Anfuhrer der Heerhanfen waren,
welche sie ja selbst gestellten. — Der en face in Sicht befindlichen einzelnen
Helmwulslen in den Hanptfarben (roth und weiss) abwechselnd sind meistens 7,
auch 9 gebräuchlich gewesen. Das Beden des Wappens derer v. Glasenapp
nach seinen Enblemen und Beiner Zusammenstellung ist: Dass durch Eintreten
und Kampf für das Christentum, durch Einführung und Verbreitung des
Christen Glaubens auch die Kultur {rother Winkelbalken) befördert und das
Heidenthum (Mohrenkopf) überwunden worden, resp. noch wird.
Zu S. 49 Z. 15 von unten: Die Sage läuft jetzt noch hier im Volks-
munde, dass das Meer ausgedehnte Landstriche von der Insel Wollin etc. ab-
gerissen nnd in die Flnthen versenkt habe und daher rühre die Oderbank,
jene Untiefe, welche 5 bis 6 (See- ?) Meilen von der Wolliner Koste entfernt
und mit dieser nach Osten ziemlich gleichlaufend, die Schiffer zur grSnten
Vorsicht mahnt; auch die Swine habe ihren Ansflnss viel weiter nordwestlich
gehabt, als jetzt nnd an ihrer Mündung habe dann Vineta, etwa in Hohe
des jetzigen Dorfes Damerow, dem Streckelberge gegenüber, gelegen. (S.a.
v. d. Dollen.) Ob die 1895 bei der Baggerung der Swine -Mündung zu Tage
geforderte Kirchenglocke mit Vineta, zum Theil schon christlich, in Verbindung
zu bringen Bein sollte? —
Zu S. 51 Z. 3 von unten: Das jetzige Oderhaff soll in früheren
Zeiten lange nicht so gross gewesen sein und sich nur auf das jetzige Grosse
Haff mit eben beiden Mündungen der Swine und der Diwenow beschrankt
haben, während zwischen der Mündung der Peene, die ganz allein ihre Speeial-
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Haffs, z. B. das Achterwasser etc. bildete, nnd dem Oderbaff sich ein breiter
flacher Wiesen- und Sumpfgrand befand, das jetzige Frische oder Kleine
Haff. Da, in einer furchtbaren Sturmnacht (etwa 1304?) brechen die Wasser
von allen Seiten von der Feene nnd Oder durch and verschlangen den ganzen
Wiesengrnnd, auf dem jetzt Schiffe nnd Boote hin nnd her fahren. Hierdurch
lSsat sich anch die ungemein geringe Wasserliefe gerade dieses Theili des Haffs
erklären, (v. d. Dollen.)
Zn S. 52 Z. 22 von oben: 1806 war das Westende der Höfischen Kirche
(das hohe Ufer) noch 48 Fubb vom Strande entfernt, im Jahre 1985 noch 37
Fuss; jetzt steht sie jeden Augenblick zum Hinnnterstnrz bereit.
Zn S. 54 Z. 7 von oben: Es steht geschichtlich fest, dass schon die
Kelten, hier vor der eigentlichen Oermanenzeit. den Grabenkalk (Mergel etc.)
als Dünger verwandten, Salz produzirten, nach Erz graben nnd dergl.
Zn S. 57 Z. 11 von oben: Nach v. d. Dollen: Kassubenland hinter
dem Oollen, nach Andern anch hinter der Grabow erst (letzteres wohl richtiger,
siehe Wipper).
Zn 8. 58 Z. 19 von oben: Die Hinterpommera wollten uro 1180 herum
die Vorpommern nicht mehr als ihre Landsleute anerkennen, sondern nannton
sie nur Deutsche oder Sachsen. 1186 schon kämpfte Bogislaf I. um Beigard,
mnsgte es jedoch den Ostpommerschen Herzogen überlassen, (v. d. Dollen,
v. Kanzow.)
Zn S. 59 Z. 6 von nnten: Hier in diesem öränzlande war das Recht
mehr, als sonst wo in Pommern, anf die Spitze des Schwertes gestellt. Die Gräuze,
zum Entweichen, war nahe, die Herzogliche Macht nnd der Einfiuss gering,
(v. d. Dollen, nach v. Kanzow.)
Zn S. 62 Z. 8 von oben: Als Mestwinl. von OBtpommern 1220 starb,
hinterliess er 4 Sühne: Swantepolk, WartiBlaf, Sambor nnd Ratibor, mehrere
Töchter, darunter Pribislawa (?), Gemahlin deB Fürsten Fribislaf von Mecklen-
burg, der spater Land nnd Stadt Beigard von seinem Schwager Swantepolk
erhielt, woselbst er anch nebst Gemahlin begraben worden ist — 1331 werden
in einem Leimbriefe des Fabstos Johann XXII. Beigarden (also wohl mehr
Galten als gard oder grod, anch Nangarten zn der Zeit) cnm caatro Fonzym
(Polzin?) genannt. Es war oft fürstenloses Land; so z. B. hatte 1872 Geit
Handuuel Hans, Stadt nnd Land Beigard für 700 Mark Finkenogen in Pfand-
besitz, (v. d. Dollen.)
Zn 8. 70 Z. 24 von oben wird hier für Atheisten, Anarchisten etc. ein
Ausspruch Friedrichs des Grossen noch angeführt: „Der Atheismus ist ein
Dogma, dem man nur anhängen kann, wenn das Gehirn in Verwirrung ge-
rathen ist; man mnss auf das Licht des Verstandes nnd der Vernunft verzichten,
die Angen schliessen, die Ohren verstopfen und allen Organen des Körpers ihre
Punktionen untersagen, damit sie nicht gegen das Geschöpf zn Gunsten
eines Schöpfers Zeugniss ablegen; da es nothwendig und unzweifelhaft ist,
dass die Welt einen Ursprung hat."
Zu S. 78 Z 15 von oben: Nach v. d. Dollen: Erst nach den Tagen
des Papstes Gregor VII. und nach dem Ooncordat von Worms wurde das Bis-
thnro Cammin eigentlich begründet. Begreiflich strebte dies immer dahin, sich
unabhängig von den weltlichen Herren zu erhalten. So wenig der Klerus als
die Klöster Pommerns haben desshalb jemals Lehne von den Fürsten etc. ange-
nommen. Bei seiner ersten Gründung besass das nommersche Bisthum nicht«,
als Zehnten; erst nach nnd nach gewann es, wie die Klöster, Grund und Boden
durch Schenkungen, aber immer als volles Eigenthum, als Allode.
Zu 8. 81 Z. 8 von unten: Zur Zeit Polnatokes, etwa 990, wird auf
der Insel Schonen ein Berg Gammel-Kullen genannt, sowie der Golmberg bei
Swinemflnde auch der Gollen hiess; wie es in den Alpen (Grajiscben) einen
Col de fenetro, Col de Torrent, Col de Hont, auch einen Pilatus Gulm giobt
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Zu S. 81 Z. 25 von unten: Nach v. d. Dollen: 1683 ging die Ab-
lass-Kapelle anf dem Gollen in Flammen auf, womit das in der Kapelle
für die Frommen „ewige Licht", die hellpolirte Metallleuchte anf dem Thurm,
für die Schiffer als Wahrzeichen, anf immer erloschen war. Zwei Monstranzen
sind noch im Batkhause zn Cöslin nud ein Krnzifiz in der Kirche zn Jamund.
Zn S. 92 Z. 27 von oben: Aehnliche Kleidertracht ist anf Engen in
Mönkgut, bei Pyritz noch im Gebrauch. Wer diese PoramemvSlkchon für Wenden
(wie es ja so bereitwillig von Befangenen versucht wird) ausgeben will, be-
denkt unter Anderem nicht, dass sie dann auch Wendensprache, wendische
Gebräuche etc., wie im Spreewalde, resp. wie die Kassuben ihre Sprache hatten
beibehalten müssen.
Zn S. 98 Z. 12 von nnten: 1242 hatte Herzog Wartislaf HT. den
„Flecken" Treptow nebst den Dörfern Nistreakow und Cricnz dem Kloster
Belbnck fflr 100 Mark Silber verkauft; des ersten Dorfes Namen hat sieb in
den Streskow-Wiesen, des letztern in dem Kreckhusener Thorweg (Umschwung),
einer Stelle der zwischen dem Dorf Klötkow nnd der Stadt Jahrhunderte lang
streitigen Q ranze, erhalten.
Zn 8. 99, Z. 10 von oben: Im 12. nnd 13. Jahrhundert wurden
Heiligengeist-Hospitäler für diejenigen Pilger errichtet, welche besonders zur
Zeit der Kreuzzuge, also ans dem Heiligen Lande mit Atissatz behaftet, zurück-
kehrten, ausserhalb der Stadt, daneben eine Georgskapelle (v. Klöden); der
Aussatz grassirte aber noch im 14. Jahrhundert. (8. Treptow a. E.)
Zn S. 100 Z. 15 von nnten: 12(57 wird in einer Urkunde das Achter-
wasser ein „mare recens", also jüngeren Ursprungs, genannt, welches sich
wohl zugleich mit der Vergrösserung des Haffs, wohl schon vor dem Unter-
gange Vinetas (c. 830) gebildet bat.
Zn S. 102 Z. 18 von oben: Die Tendenz der Genossenschaft der Vi-
kinger nnd besonders, als Polnatoke in der Jomsbnrg an ihrer Spitze stand,
war die einer edleren Freibeuterverbindung nnd bestand speciell darin, die
Wehrlosen zn vertheidigen, Schutz den Schuldlosen zu gewahren, den Ueber-
mttthigen zn strafen, den Stolzen niederzuwerfen; es entstand ein gewisser
Kittersrand in diesem Seeränberwesen. Dass mit der Zeit die Ideale schwanden
and Ausschreitungen Über diese gewissen ritterlicben Kegeln vorkamen, die
Jomsbnrg ein richtiges Seeränbernest wurde, mnss ebenfalls verzeichnet werden.
Nachdem im 11. Jahrhundert die Jomsbnrg (bei Nest?) zerstört wurde, wandten
sich die den Dänen entronnenen Vikinger nach der Ostias te Pommerns und
sollen der Sage nach an der Leba die Stadt Lebamnnde und etwas westlich
das Dorf Rowe (vergleiche Ostragard, Beigard a. L.) gegründet nnd ihre See
raubereien weiter geübt haben, (v. d. Dollen.)
Zu S. 105 Z. 22 von oben: Professor Gebhardt 1691 in seiner Chronik
giebt an, dass Yin eta, auch Wirrnis, durch die Vandalen entstanden nnd theilt
mit, dass diese Handelsstadt nicht erst zur Zeit Cäsars und Tacitus gestanden
habe, sondern viel früher, ja selbst vor Borns Gründung bis in das 10. Jahr-
hundert vor christlicher Zeitrechnung; ein eben nicht viel geringeres Alter
schreibt ihr Marpager zu, der Vineta eine Pflanzstätte der Phönizier nennt
Ueber die Art des Unterganges sind alle nennenswerthen Historiker einig,
über den Zeitpunkt gehen sie etwas auseinander, zwischen 796 und 830. Nach
Adam von Bremen segelte mau von Jumneta (wobei ihn die Jomsbnrg irritirt)
also Yinata, in 14 Tagen nach Ostragard, welches einige mit Nowgorod in
Bassien, dessen Hanptstand Chive (Kiew) war, Andere es aber als Beigard a.
d. Leba deuten. — Auf der Insel Usedom liegt ein Turbmch mit dem
Gothen-See nnd, wie schon erwähnt, der Golm oder Gollenberg; alles Er-
innerungen an die Germanen-Zeiten (was die Wendenspäher mit Stillschweigen
übergehen).
Zn S. 108 Z. 16 von oben: Hierher gehört ein charakteristischer Di-
visionB-Befehl des leider zu früh dahin getretenen Heldenprinzen, welchen
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der Dichter sehr schon „don rothen Aar im Brandenburgischen Schild" nennt,
des Foldmarschalls Prinzen Friedrich Carl von Preusseii, d. d. 4. Juli 1860:
^Soldaten der 8. Division! Ich höre auf, Euer Divisiona-Kommandeur
„zu sein, denn durch den Willen des Prinz- Regenten bin ich zum Komman-
adirenden General des 8. Armee-Corps ernannt — Es ist also heute das
„letzte Mal, daaa ich zu Euch rede. — Ihr wisBt es Alle und habt es am
„meinem Hunde gehört, wie grosse Stöcke ich auf Euch Pommern halte.
„Dar seid gehorsam, treu, unverdrossen, ansdanernd, ehrliebend,
„besonders beherzt und kriegerisch, voller Kraft und Lebendig-
keit und geschickt im Gebrauch Eurer Waffen. Täglich konnte ich
„mich von Euren Fortschritten überzeugen und noch letztbin, bei meiner
„Besichtigung habe ich viel Freude an Euch gehabt. Fahrt mit Eifer so
„fort! Ihr habt mich mit solcher Zuversicht erfüllt, dass ich mich ver-
geblich frage, welches der Feind ist, den Ihr nicht besiegen müsstet. Ich
„kenne keinen. — Ich theile vollkommen Eure Meinung, dass diese Pom-
„ morsche 3. Division schon allein so viel werth ist, wie ein ganses Armee-
„Corps. Dir begreift daher, dass die Trennung von Euch mir herzlich
„schwer wird. So lebt denn wohl und seid Gott befohlen, Dir lieben Leute,
„Dir kriegerischen Pommernl Wenn ich auch ferner nicht mehr unter
„Euch bin, mein Herz, das bleibt in Pommern, bei Euch! Behaltet denn
„auch mich in gutem Andenken, damit wir als alte Freunde uns begrflssen,
„wenn dermaleinst mein Sehnen sich erfüllte. Euch in den Feind zu führen ;
„denn glücklich mnss der sein, der Euch kommandirtl —
gez. Friedrich Carl, Prinz von Preussen.1-
Schneidigster Kavallerie- Fuhrer, grosser, unbesiegter Feldherr, der ge-
rade zu den schwierigsten Aufgaben in den letzten Kriegen ausersehen wurde
and stets glänzend siegte. Dieser ganze Mann, wahrer Hecke, dürfte als
nicht anzuzweifelnde Autorität hier gelten. — Wie lohnte man seine Gross-
thaten? Leider, als habe man nach 25 Jahren diese und Ihn vergessen —
schmachvoller Undank! — Jedoch dieser Kriegsheld von wahrer Grösse
bohlte hier weder um Dank, noch um Popularität. Seine Werke folgen ihm
nach und müssen doch gekrönt werden! —
Zn S. 114 Z. 9 von oben: Wulfstan, alter Seefahrer und Geschichts-
schreiber aus Hvdabis (Schleswig), im 9. Jahrhundert lebend, machte auch den
Freussen oder Protzen, welche jetzt nicht mehr rein kenntlich (?) sind, einen
Besuch (Hörn, Kulturgeschichte von Preussen). Wulfstan inusste also auch
die Wenden an der Küste kennen. —
Zu 8. 125 Z. 7 von unten: Nach Frevtag: Der wirkliche Adel leitete
seine Abstammung von den Gottern her; daher auch die hervorragende Stellung,
"Verehrung und Achtung seitens der Untergebenen; der deutsche Mann, der in
den realen Verhältnissen höchst demokratisch gesinnt war, erwies sich in
Beineu Neigungen als höchst aristokratisch, fast ebenso sehr, als der Gallier
und Römer. Er hatte tiefe Hochachtung vor edler Herkunft, denn er war ein
frommer Mann und als die adligen Geschlechter seines Volkes galten ihm die
Familien, welche ihre Ahnen bis zu den Göttern hinaufführten.
Zu 8. 127 Z. 14 von unten: Im deutschen Beiche wurden die Prädikate
der Fanüliengenossenschaft, der Freundschaft, wie „Oheim, Vetter" den Brief-
geadelten von den Altadligen nicht beigelegt. — Dem Briefgeadelten stand
noch nicht frei, ein Bittergut als Eigenthnm zu erwerben, er bedurfte dazu
der besonderen Einwilligung des Landesherrn und der adeligen Landschaft
(Freytag.)
Zu 8. 138 Z. 36 von oben: Der politische Unterschied zwischen den
Erb-, Burg- und SchloBSgesessenen, den „Beschlossten" und dem andern Adel,
den „Unbeschlossten" machte sich in Pommern auch, trotz des Ausspruchs,
daas im Allgemeinen der altpommersche Adel eine Familie bildete, als eine
recht oft scharf hervortretende Verschiedenheit bemerkbar; schon aus dem
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Grande s. TM. I. S. 142 Z. 8 von unten; die Erb-, Barg- and Schlo&sgetessenen
bolehuten andere des Adels selbstständig, ohne irgend welche Ein Wirkung etc.
des Forsten; die Hnldignng, die Pflichten, der Leimseid etc. der Belehnten
waren ganz dieselben, wie nie den fürstlichen Lehnsherren dargebracht wurden.
(Vergl. die vom Herzoge Bogislaf XIV. dem Dr. Plönnies 1630 anbefohlenen
Aufzeichnungen rar das Archiv; auch „Sidonie v. Borcke" von W. Meinhold).
Zu S. 147 Z. 20 von unten: Von Ende des 15. Jahrhunderts ab hingen
die wesentlichen Vorrechte des Schildamts, das Tarnier-Roclit and das
des Eintritts in Präbenden and geistliche Stifte nicht mehr von der .Kitter-
würde im deutschen Reiche ab, sondern von rittermassiger Herkunft and
der Zahl der Ahnenschilde ; auch wurde von nun ab der Adel häufig durch
Briefe ertheilt; desgl. auch die Bittorwürde, die als eine höhere Ehre, mehr
titolar, geworden war. (Freytag.)
Zn 8. 159 Z. 8 von nnten: Mit den in Altpommern gegoltenen Ge-
setzen und Usancen durfte Folgendes nicht in Einklang za bringen sein; wenn
an gewisser Stelle aufgezeichnet ist, dass im Jahre 1349 Grafen von Dewitt,
oder v. Fürstenberg auch genannt, also Grafen (deutscher Reichsadel) in
Mecklenburg die Stadt Strelitz gegründet, dort vertrieben worden seien und
dann vom Herzog Bogislaf VI. von Pommern (wo die v. Dewitze ja Erb- and
Sohlossgesessene auf Daber waren), den sie im Kampfe gegen die Mecklenburger
unterstützt hatten, etwa 1360 von ihm mit dem Lande Daber belehnt sein
sollen, so kann dies, so aufgestellt, nicht ganz richtig sein. Grafen waren
damals in Pommern nur die eingewanderten v. Eberstein. Hit grossem Besitz
zu belehnen waren die Herzoge zn der Zeit, wie lange schon, nicht in der
Lage. Herren v. Dewitz können auch in dem Schwester lande Mecklenburg
domicUirt haben; jedenfalls ist aber die hier vermeintliche Belehnnng mit den
Lande Daber nicht eine ursprüngliche, erste, mit Uebergabe des Besitzes so
die v. Dewitze, sondern nur als eine Oonürmation etwa mit den bereits der
Familie erb- und eigenthümlicben Gebieten, ein angetragenes Lehn hier za
verstehen. Der Uecklenburgisch-Pommersche Fürst Pribislaf, der gern in
Lande Beigard belehnte, kann hier auch nicht herangedacht werden, weil er
1316 bereits gestorben war. Die v. Dewitze sind ja auch eins der 4 Pon-
merschen Erb-, Burg- und Schlossgesessenen-Gescblechter, welche am spatestes
sich belehnen Hessen; die andern 3 sind ja die v. Glasenapp, v. Borcke and
v. WedelL (v. Rango und hier Thl. I, 8. 169.)
Zu 8. 160 Z. 86 von oben: Schwertmagen biess im Lehnsrecht der
nächste männliche Agnat des Verstorbenen, auf den das Lehn dann übertragen
wurde. Die Ascendenz (männliche) des Ehegatten (resp. des Agnaten) iriess
die Schwertseite, die der Ehegattin, also von weiblicher Seite, die Spinn-
oder Spill-Seite.
Za S. 171 Z. 1 von unten: Wodan, der sich also besonders da noch
in Erinnerung erhalten haben soll, wo nach mehreren Chronisten die Wendel
hegemonirend angenommen werden, ist doch ein Gott der alten Germanen und
nicht der Wenden gewesen? —
Zu S. 17a Z. 11 von oben: Za denen als auf v. Glasenapp -Gebiet die
Kirche zu Wusseken am Jamund-See gleichfalls als berühmter Wallfahrt»-
und Ahlass-Ort noch zu verzeichnen ist.
Zn S. 181 Z. 10 von unten: Aus dem alten Stettiner Pädagogiift
welches erst im Klostergebäude zu Jasnitz 1548 eröffnet und nach 40 Jahren
in den Bischofshof des Marienstifts zu Stettin verlegt wurde, ist lS3i du
Marienstiftsgymnasiam entstanden, (v. d. Dollen.)
Zn S. 189 Z. 18 von oben: Ein Bosennobel war eine englische, ucs
in Pommern nicht ungebräuchliche Goldmünze, etwa 6 Thlr. werth. Ein
Schreckenberger, sächsische Silbermttnze, etwa 4 Groschen; ein Ortsthaler w«r
6 Groschen werth.
■aby GOOglC
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Zn 8. 206 Z 5 von unten: 1518 beendete in Belbuck Buggenhagen
seine „Pomernnia" (von Fabelei über die fiugirten Wenden leider nicht frei),
nachdem bis dahin man alle Nachrichten über Pommern aas den Erzählungen
von Saxo, des Helmold nnd den verschiedenen Biographien des Bischofs Otto
schöpfen konnte nnd für die Eenntniss der folgenden Zeiten man mit der
„wendischen" Chronik des 15. Jahrhunderts nnd andern zerstreuten Nachrichten
sich behalf. (v. d. Collen.)
Zu 8. 207 Z. 22 von oben: Das Volk Pommern ist mindestens bis
zam Ende des selbstständigen Herzogtbums den Skandinaviern, Normannen etc.,
also den Meerdeutschen, Nordgermanen ahnlicher gewesen, als den Land-,
den Reichsdeutschen; es durfte bei der Geschichtsschreibung, die meistens vom
reichsdeutschen Standpunkte ans und hier für Pommern sonst noch sehr neben-
sachlich behandelt worden ist, dieser wichtige Umstand nicht übersehen werden.
Zn 8. '213 Z. 12 von nnten: In dem weiten Flachlande der Oder sassen
die Bnrgnnder und der grosse Bund der Vandalen-Stamme, sie stellten
den Uebergang zn der gross ten Familie deutscher Völker dar, zn den Qothen,
unter denen Gutonen, Hernier, Rngier, Gepiden zn dem nördlichen Zweige;
Bastarner, Alanen, Ost- nnd WeBt-Gotben zn dem endlichen Zweige gehörten.
Bereits in der Römerzeit ist ein innerer Gegensatz erkennbar zwischen Nieder-
deutschen nnd den Rhein- nnd Binnen-Deutschen. (Freytag.)
Zu 8. 218 Z. 18 von unten (Professor Dr. Pieper): Die Deutschen
sind ein Glied der indogermanischen Völkerfamilie. Wo die Ursitze derselben
zu suchen sind; ob in Hindakoh oder in den Steppen Turans oder weiter
nach N.W., vielleicht gar im Östlicheo Europa, ist nicht sicher; gewiss ist nur,
dass sie von Osten berangewandert sind. Wahrend die ihnen stammverwandten
Perser nnd Inder in Asien blieben, schwollen Römer, Griechen und Kelten,
nach diesen die Germanen und endlich Letten nnd dann Slawen nach W. über,
nm nahntngsproeeende Erde für sich und ihr Vieh zn suchen. Die letztgenannten
Volker fasst man daher als Westarier, jene Inder nnd Perser als Ostarier
zusammen. Die Germanen schieden sich auch ihrerseits in einen Östlichen und
westlichen Zweig. Zu jenen gehören die Skandinavier, Burgunder,
Gothen, Vandalen, Hernier nnd andere, während die Westgermanen die
Bewohner des eigentlichen Deutschlands sind, einschliesslich der Longobarden.
Zu S. 223 Z. 15 von oben (Nach v. d. Dollen); Die von zahlreichen
Oderarmen durchschnittene Niederung zwischen der Oder nnd den Finkenwalder-
Bergen (am rechten Ufer der Oder) ist nach Annahme der Geologen in vor-
geschichtlicher Zeit, als die Oder noch die Fluthen der Weichsel, welche ihr
jetzt zwar ans dem Lande von Osten im heutigen Netze- nnd Warthe-Bett
zuströmen, mit sich führte, das ganze gefüllte Bett dieses mächtigen Stromes
gewesen.
Zn 8. 224 Z. 21 von oben: Dass die Wenden unbedeutend, verachtet
waren, durfte auch später noch hieraus erhellen, wie noch 1770 (nach v. d.
Dollen) in den Lehrjungenbriefen erforderlich war, dass der Lehrling nicht
„wendischen", sondern „deutschen" Ursprungs sei.
Zu S- 238 Z. 23 von unten: Ein Au g ab urgis eher Gelehrter theilt von
Pommern um das Jahr 1617 mit: dass die beiden pommerseben Fürsten Bo-
gislaf I. nnd Casimir I, 1181 sich zum Kaiser gewendet und dem römischen
Reich sich untergeben haben; da die pommerschen Fürsten zwar frei gewesen,
keine Oberherren anerkannten, sondern ihr Land regia manu vertheidigt
haben, (v. d Dollen.)
Zu S- 254 Z. 16 von oben: Zu dieser Zerreissung der Einheit des
Landes kam noch, dass um 1877 die Städte, besonders Seestädte, unruhig waren;
so erschlugen die Anklamer ihren Rath, Stralsund war auch anfsätzig und an
vielen Orten fanden Revolten statt; es kreiste überall; der 8. Stand wurde
geboren.
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Zu 8- 259 Z. 1 von QDten: In den von Dr. Plöunies auf Befehl des
Herzogs Bogislaf XIV. gemachten archivarischen Aufzeichnungen befindet sich:
„das pommersche Fürstengeschlecht, so Land und Leute von keinem Kaiser in
Lehen erhalten, wie in andern Landen, sondern aas dem Heidenthnm vor
mehreren 100 Jahren herüberkommend etc." (Aas dem Vandalen-Beiche her-
vorgegangen.)
Zu 8. 20.1 Z. 23 von oben: Es hat in der Geschichte Deutschland»
keinen Zeitraum gegeben, in den die verschiedensten Gegensätze so scharf und
unvermittelt einander gegenüber standen, als das 16. Jahrhundert, jener Scheide-
pnnkt zweier Welten. Anf der einen Seite zerreissen alle alten Bande zwischen
Kirche, Fürst und Adel, zwischen Adel und Bauern; anf der andern Seite steht
die treues« Anhänglichkeit. Hier hastet und strebt Alles nach Geld und Gnt;
dort tritt uns die grtfsste Gleichgültigkeit gegen irdischen Besitz entgegen Hier
äusserst« Bobheit und unerschöpfliche Lachlust; dort das zarteste Empfinden
und der tiefste Ernst. Zügellose Liederlichkeit und strengste Zucht; er-
schreckende Unwissenheit und pedantische Gelehrsamkeit. Aeugstliches Fest-
halten an der Scholle und rastloses Wandern. Alles geht nebeneinander her
und trägt dazu bei, den Eindruck des Ringenden, Unruhigen zu erhöhen, den
das IS. Jahrhundert anf Jeden macht, der ihm tiefer in die grossen klugen (?)
Augen Bebaut. Gerade aber der deutsche Adel hatte machtig zn ringen in
der Kirche und hier der Fürst, dort die Bürger, die mit Handel etc. grossen
Reichtnümer erwarben; dann die Widerspenstigkeit der Bauern und die Herr-
schaft der Gelehrten — die Feder für das Schwert. (Siehe Hesekiel).
Zu S. 266 Z. 7 von oben: Herzog Johann Friedrich brauchte viel Geld
zu Luxus und Bauten, so zn Scbloss Friedrichswalde. Die Landstande ver-
weigerten es und liess er durch das Interdictum saeculare die fürstliche Kanzlei,
alle Gerichtestuben schliessen, so dass, wie es auch zum Theil geschah, indem
Schnapphahne, Unordnung, Unsicherheit Ueberhand nahmen, Alles am Band
und Band hätte gehen müssen. Erst nach seinem Tode 1600 wurden jene
wieder geöffnet und kam Ordnung in das Land Pommern -Stettin.
Zu S. 266 Z. 16 von oben: Herzog Ernst Ludwig ist nicht 14Ö3,
sondern den 17. Juni 1592 gestorben.
Zu S. 267 Z. 20 von oben: Dieser letzte Pommeraherzog hat 17 Jahre
lang unbeerdigt gelegen, weil Niemand von den Fürsten, die steh um Pommern
zankten, die Begrabnisskosten (50,000 Mark) tragen wollte, das Land selbst
aber zu arm dazu war. Am 25. Hai 1654 fand endlich die Beisetzung statt,
Die letzte Bandbemerkung bei einem betreffenden Bericht ist von dem Herzog
Bogislaf XIV. gewesen: „Ich verderb guter Kerl mugest Du nnr mein am
Vaterland nit verderben! — Bruder Brandenburger nimms bin; kein getreuer
Volk giehts auf Erden. Adio!" (Dr. Plonnies etc.)
Zu S. 267 Z. 83 von oben: Herzog Bogislaf ermahnte seine Sohne,
nicht zn saufen, dann würde es auch weiter gehen. (Dr. Plöunies.) Zeitgemlai
wurde auch unter dem Adel, im Laude selbst, scharf pokulirt. Man nannte den
Durst „Magenode", den Katzenjammer „Hauptblöde". Nach Lippehnisohem Becht
zogen alle Kumpane, die um den Tisch sassen, sich einen Hesaingdra.hr. durch
die Ohren und wenn eine „Sau" zuviel geladen, daas sie unter den Tisch
„fället", das Ohrläppchen durchreissen muss zum Gelächter und zur Kurzweil
der andern „Sau". Wer die Neige kriegt, muss mit „po mm erschein Schlurf
wieder anfangen und in einem Zuge saufen, bis ihm der Athem versetzt und
dennoch beide Backen voll behalten. (Dr. Plöunies und aus Sidonie v. Borcke
von W. Heinhold.)
Zu S. 267 Z 36 von oben: Auch 1600 war der Winter so kalt, dan
die Ostsee weit hinein zugefroren war.
Zn S. 301 Z. 31 von oben: Für Professoren (Geschäftsunternehner)
auch Possessoren zu lesen.
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Zu S. 320 Z. 27 von oben: Ob die von Lohdeu ursprünglich hinter-
pommerscben Adels sind, dürfte dadurch zweifelhaft erscheinen, als sie 1297
znerst in Triglaf bei Greiffenberg- auftreten und dann anch wohl wie mehrere
des poramerschen (abgesehen von deutschen .Reichs Einwanderern) Adels über-
haupt sich nach Osten ausgebreitet haben, wo sie ja auch Lehnsleute derer
v. Glasenapp waren. (Vergl. N. 45 TU. LT.)
Nachtrag zu dem II. Theil (Genealogie).
a. (Ohne Zeitbestimmung.) Eine geborene v. Glasenapp -Gramenz
war Gemahlin des Hans Grape, Rittmeisters auf Camita. —
b. Ein v. Glasenapp hatte zur Gemahlin Charlotte Berge v. Herron-
dorf, die sich Freiin v. Glasenapp nannte. (König.) — „
0. Franz v. Glasenapp war mit Charlotte Hedwig v. Blumenthal
vermählt (Gen. v Blumenthal) (Vergl. hier N. 39.)
1. Circa 1820 (nach Boldnan). Der älteste Sohn von Kart v. Kleist
(f 1303) und zwar Fribalaf auf Hnttrin, besass Vi an Glienke bei Bnblitz,
woran die v. Glasenapp die gesammte Hand hatten (Lehna Verhältnisse griffen
zu der Zeit bei dem Geschlecht noch nicht Platz) (Kühne), d. h. Fribslaf v. Kl hatte
es wohl durch Heirath etc. von den v. Gl. erhalten, wie ja Georg v. Kleist,
der Bruder hier eine v. Glasenapp aus Gramenz als Gemahlin gehabt bat.
9. C. 1450 hatte Anna v. Gl -Pollnow den Claus v. Grambkow-
Pogwitz, Uuckerow, Zechelin zum Gemahl.
3. C. 1480 Heinrich v. Massow hatte zur Gemahlin einev Glase-
napp ans Pollnow (nach Elzow von 1400 — 1450), dessen erste eine geborne
v. Manteuffel gewesen; vielleicht eine Verwechselung mit Henning v. Massow-
Lankow. Silkow, der 1650 eine Ifaria v. Gl. aus Schedein zur Gemahlin ge-
habt haben soll. Nach der Geschichte derer V. Massow wird 1517 aufgeführt,:
Heinrich v. Massow auf Derselitz, Sohn von Hans v. Massow, Hofmeister der
Herzogin Sophia, Gemahlin Herzog Ehrichs IL, war vermählt mit Fräulein
N. N. v. Glasenapp, dann 2. mit Fräulein N. N. v. Hantenffel; an anderer
Stelle ist sein Vater Claus v. Hassow-Lantow, seine Huttor Elisabeth v. Lettow
angegeben, die aber um 1600 lebten. — Die Maria v. Glasenapp, wie sie
weiterbin genannt wird, verkaufte als Wittwe den 4. Theil von Manewitz an
ihren Schwager Michel v. Massow. (V. hier N. 15.)
4L 1500 war N. N. v. Bistan auf Kartschen (Carzin, lateinisirt),
vermählt mit Fräulein N. N. v. Glasenapp a. d. H. Wissbnhr, deren Tochter
an Henning v. Knnth-Sebelin (Zeblin) vermählt war (Geschichte derer von
Schweinitz 1801); desgl. wird 1500 angegeben: N. N. v. Knutb vermählt mit
Fräulein v. Glasenapp a. d. H. Wissbnhr, deren Sohn ein Fräulein v. Bistau
ans Carzin zur Gemahlin hatte. l.VÜi lebt« ein Clans v. Knuth zn Tessin,
1572 Jaspar v Kviuth zn Zebelin; 1538 wird Kersten v. Bistan auf Carzin,
aneb ein v. Bistan zu Stepen genannt.
5. C. 1500. Georg v. d. Goltz-Klausdorf, Lubeu, Sohn von Clans
v. d. Goltz nnd der Elisabeth v. Zozenow-Schlage war vermählt mit Mar-
garetha v. Glasenapp. (V. genealogische N. 27.)
6. Um 1605, 1525, Schiere v. Kleist-Baddatz, 2. Sohn v. Voltze
v. Kleist, hatte seinen Bruder Boloff erschlagen und mnsste erst nach Born wall-
fahrten, ehe er sich mit einem Fräulein v. Glasenapp vermählen konnte.
7. 1575 soll Joachim v. Zitzewitz- Jannewita zur Gemahlin Doro-
thea v. Glasenapp - Gramenz gehabt haben; e.V.: Jacob v. Zitzewitz,
Hauptmann auf Jannewitz 1485 (?); s.M.: Barbara v. Weyher. (Vergl. G.N. 85).
cC, Google
8. 1580 waren am Hofe des Herzogs Johann Friedrich Hofdamen:
Frl. v. G-laeenapp, v. Blanckensee, v. Kleist und y. Schwerin.
9. 1606 Bartholomäus v. Woythen etc. anf Vessin, Hofjunker za
Stolp, dessen erste Gemahlin Christine v. Schwanen, die zweite Dorothea v.
Glasenapp war.
10. Nach Kratz' „Städte Pommerns" soll 1610 Paul v. Glasenapp
Landrath im Stift Cammin gewesen, und 1616 Panl v. Gl. als Bürgermeister
von Beigard gestorben sein. (S. G. N. 20, etwa 100 Jahre und N. 96 etwa
60 Jahre früher gelebt.)
11. 1630 soll die Wittwo von Johann v. Zarten geb. Elisabeth tr.
Glasenapp gewesen sein.
12. lt>30 wird ein Frl. v. Glasonapp-Coprieben als 2. Gemahlin von
Lorenz Christoph v. Kleis t-Dnbberow, Tychow, die 1. Barbara v. Kleist an-
gegeben; s. V. : Karsten v. Kleist-Krolow, Gr. Dubberow, s. M. ■ Anna von
Ramel-Wnsterwitz; sein Grossvater: ein Bruder von Georg v. Kleist, dessen
Gemahlin Michela v. Glasenapp war. (Steinbrück.)
13. 1660 hatte Bernhard v. Wobeser - Starkow zur 1. Gemahlin
Ilaria v.- Glasenapp, znr 2. Anna Maria v. Massow; s. V.: Woitislaf tob
Wobeser-Silkow ; s. M. : Anna v. Münchow-Karzenburg.
14. 1660 soll Christian v, Wolde- Wusterbarth mit Catharina von
Glasenapp vermählt gewesen sein; s. V.: Andreas v. Wolde -Wusterbarth,
Osterfelde 1623; s M.: Enphemia Emerentia v. Maoteuffel-Polzin.
15. 1666 hat Otto Friedrich v. Massow-Wusseken als 1. Gemahlin
N. N. v. Glasenapp, als 2. N. N. v. Pnttkamer gehabt (Gen. v. Massoff.)
10. 1690 unterzeichnete Anna Elisabeth v. Glasenapp einen Ver-
gleich (s. G. N. 198), dabei N. N. v. Wobeser, scheint der Gemahl gewesen
zn sein (s. hier N. 13).
17. 1696 den 21 Februar starb Sophia Gertrud v. Glasenapp
(s. Kirchenbuch Bärwalde).
18. 1700 hatte ein v. Glasenapp znr Gemahlin Barbara, Sabine
v. Pirch.
19. 1706 war eine N. N. v. Glasenapp die Gemahlin von Gideon
v. Fock, Erbherr anf Woitifer nnd Saggat, deren Tochter Gertrud mit
Joachim Ernst Stael v. Holstein vermählt war.
20. 1707 leiht Maria Sophia v. Glasenapp, Gemahlin des Caspar
v. Massow, einem v. Zitzewitz Geld.
20a. 1716, 1718 stand ein v. Glasenapp als Soc. -Lieutenant im
v. Borckschen Regiment.
21. 1734 den 20. September starb ein Fähnrich v. Glasenapp beim
Regiment v. Glasenapp.
22. 1739 wurde ein Kadet Unteroffizier V. Glasenapp Fähnrich beim
Regiment v. Glasenapp.
23. 1733 wurde Veronika v. Glasenapp, aus oder bei Bublitz, die
Gemahlin des Caspar Otto v. Zitzewitz, Rittmeister im Dragoner-Regiment
v. Platen, Wittwe; er war aus Besswitz, starb in Polen; sie verzog nach
Bublitz und starb wohl vor Mai 1740. 8. V.: Lorenz v. Zitzewitz-Besswiu,
Seehof; s. M.: Maria V. Pnttkamer- Jaskowitz. (Gen. V. Zitzewitz, vergL 0.
N. 158, «.)
24. 1738, den 30. Mai war Maria Elisabeth (Luise) v. Bonin, ta
Gellen geboren, vermählt mit einem N N. v. Glasenapp; i. V.i Joachim
Eccart v. Bonin, anf Naseband geboren, Hauptmann, Vormund der v. Seyger-
nnd v. Dregerschen Erben; i. M.: Barbara Sophia v. Lettow-Kriwan.
25. 1760 war Lowisa v. Somnitz, geb. 1729, erst mit N. N. von
Below, dann mit N. N. v. Glasenapp vermählt; i. V.: Caspar v. Somnitz,
geb. 1694, Russischer Capitain; i, M.: Agnese v. Natzmer. (Kretschmann.)
20. In der Vormunds chaftstabelle derer v. Glasen app-Bärwalde 1768
aby Google
- 4.»3 —
ist eine Eleonore Amalie v. Glaaenapp aufgeführt, deren Groaavater Ca-
pitain-Lieutenant v. Krockow war. (Vergl. G. N. 198, 1.)
27. 1758 nahm der Lieutenant v. Glaaenapp von dem Regiment
v. Brnnneck den Abschied.
38. 1758, den 26. August bei Zorndorf wurde der Lieutenant v. Glasen app
rom Grenadier- Bataillon v. Loaaow No. 4 bleaairt; dies Bataillon stand int
Frieden in Königsberg in Pr. und besetzte jederzeit das Scbloas Friedrichsburg.
29. 1770 und folgende Jahre lebte zu Dramburg auf dem Goltzengut
Martin Friedrich v. Gerrath, dessen Gemahlin Barbara Justine v.
Glaaenapp; sie kommt vor in den Liquidationsakten der Fran Hauptmann
v. Tilly (WUtwe); ihr Sohn Friedrich Wilhelm v. Gerrath, geb. den 29. Fe-
bruar 1772; ihre Tochter Henriette Renate, geb. den 1. September 1798. (V.
G. N. 228.)
SO. 1772 war ein Friedrich v. Glaaenapp aus Balfanz Tanfzeuge
in Cölpin.
31. 1772 lebte eine Frau v. Glaaenapp geb. v. Kleist, 41 Jahre alt,
zu Arnswalde (Arnbansen? König, Steinbrück), die 3 Söhne in der Armee hatte.
82. Georg Mathias v. Glaaenapp I, den 3. Hai 1753 geb., evangelisch,
kam ans Canmitz in Polen (bei Bummelaburg) den 14. März 1709 in das
Kadetten corps nach Berlin, den 9. Harz 1772 zur Reserve nach Potsdam,
dann unter Billerbeck zu Cflslin, wurde den 22. November 1787 Premier-
Lieutenant bei v. Brnnneck, 1798 Stabe-Capitain in Inowrazlav, wo er 1804
bia 1»08 inzwischen anch stand, 1799 Capitain im Infanterie-Regiment von
Langen in Danzig, den 19. Angnat 1806 Major, znletzt im Infanterie-Regiment
t. Tresckow; dann war er 1817 Major und Kreis-Brigadier in Cöalin. Den
30. Dezember 1820 bei Nenformation der Genadarmerie schied er mit Invaliditats-
gebalt ans. Den 16. Angnst 1825 in das Invalidenbaus zn Berlin, wo er den
3. October 1881 gestorben ist Den 24. Februar 1791 als Pr. -Lieutenant bei
Brnnneck (wohl wegen Lehns Verhältnissen) aufgerufen, wird „im Auslände"
bemerkt. (König.) Er hatte den Bairiachen Erbfolgekrieg nnd den Krieg 1813/15
mitgemacht und sich das Eiserne Kreuz II. Klasse erworben. Seine Mutter
eine N- N. v. Wedell; seine Gemahlin Luise Wilhelmine Caroline v.
Puttkamer, geb. im Januar 1777 zn Barnow, cop. den 25. Juni 1799; sie
starb in Barnow den 14. November 1814, nachdem die Ehe 1810 geschieden
worden war; ihr Vater: Jacob George Gottlieb v. Puttkamer- Versin, Rein-
wasaer, geb. den 6. Juli 1748, gest. den 4. November 1823 zu Barnow; ihre
Mutter: Anna Catharina Elisabeth v. Kleist-Juchow, cop, den 27. Februar 1770,
gest. zu Barnow den 8. Dezember 1828. (Vergl. G. N. 180.)
SS. Ein jüngerer Bruder von diesem Georg Mathias v. Gl. ist wohl
Johann Stephan v. Gl. II gewesen, der anch den 14. Harz 1769, 13 Jahre
alt, aus Camnitz in Polen (?) in das Kadettencorps zu Berlin gekommen, darin
2 Jahre 5 Monat gewesen nnd den 16. Juni 1771 an den „Betteln" gestorben
ist. (Kad -Act.)
34. 1778 lebt ein Georg v, Glaaenapp, 47 Jahre alt, als Pächter
zu Belnow, Kreis Chriatbnrg, dessen Söhne 1. Carl, 26 Jahre alt, Pachter
in Nakel (ob bei Bromberg oder bei ßchüneck?), 2. Anton, 17 Jahre alt, zn
Hanse, 3. Lohr, 15 Jahre alt, Kadet in Berlin waren. (König.)
SS. 1776, den 2. Harz hatte Fräulein Panline v. Glaaenapp von
der verwittweten Fran Kunignnde v. Glaaenapp, geb. v. Strelitzka auf Wulf-
latzke 700 Rthl zn fordern. (S. G. N. 184.)
36. 1780, den 3. Jnli starb Caroline Julie v. Glaaenapp, 14 Jahre
alt. (Kirchenbach zu Daher in Vorpommern?).
37. 1780 lebte Carl Lndwig (Wilhelm) v. Glaaenapp aus Dentzig
bei Nen-Wedell gebürtig, als Fähnrich des Regiments Flamin in Neisse.
38. 1780. Anton Lanrentius Stanislana v. Glaaenapp, 18 Jahre
9 Monate alt, ans Pommern, den 29. Dezember 1778 ans Culm in das Kadetten-
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— 454 —
corpa zn Berlin, hier gedient 2 Jahre, 2 Monat«, starb den 1. Harz 1781 am
Stickfluss. (Kad.-Akt.)
39. 1780. Alexander Franz v. Glasenapp, li Jahre alt, bei
ZDllichan in der Mark geboren. Eintritt in das Kadetten-Corps zu Berlin am
5. Dezember 1780; den 81 Hai 1786 bei dem Regiment Geusdarmen No. 10
in Berlin, den 25. Jnni Cornet, den 28. Hai 1790 Secon de -Lieutenant, den
1. Januar 1799 Premier -Lieutenant, mit Patent vom 7. Harz 1797, den 12. Harz
1802 Stabs-BittineiBter, den 6. Hai 1801 dimittirt mit der Erlaubnias Regimenta-
unifonn zn tragen, versorgt als Kreis- Steuerrath des Heseritzer Kreises; er
starb den 31. Juli 1841 in Berlin in der Kdnigsstrasse, wo er ein Hans be-
sessen hat. 1842 stand er, wie auch andere bereits verstorbene, so auch Ritt-
meister v. Olasenapp anf Zettnn als Agnat in den Lehnsakten (s. G. N. 262) noch
verzeichnet. Er hatte die Feldzüge von 179.3 bis 1796 am Rhein and in Polen
mitgefochten. 1796 heirathet Franz Alezander v. OL, im Regiment
Gensdarmen, die Ulrike Philippine Auguste Eltester; sie starb den
20. August 1808 zn Berlin mit Hinterlassung einer Tochter von 10 Jahren;
damals war er Kriegsrath, sie 2. Gemahlin (erste etwa Nachtrag C ?). 1797,
den 27. November bittet er um eine Präbende, da er bereits 14 Jahre gedient
und seine Geschwister unterstützen müsse. 1803, den 4. Hai von Berlin aas
bittet v. Glasenapp, Kreisstenerrath im Kreise Heseritz Se Majestät, dasa
bei seiner Ernennung hierzu die Chargen- und Stempelgebühren niedergeschlagen
wurden. „Wird accordirt". 1809, den 6 Juli ergehen Erlasse des Kriegsraths
t. Glasenapp ans Berlin. 1810, den 30. Dezember heirathet Alezander
Franz v. Gl. Kriegs- und Stenerrath, Rittmeister von der Armee, ehemals
im Regiment Gensd'armes die Frau Dorothea Ifaria Luise, geb. Kessel,
verwittwete Geheimräthin Schüler, Tochter des ehemaligen Geh. Finanzraths
und General-Steuer>Direktors Kessel. (Die Verlobung war am 16 Dezember
1810), also die 3 Gemahlin, welche seit c. 1870 verstorben ist 1814, den
5. Juli in Berlin Vermählung von Ida v. Glasenapp, Tochter 2. Ehe, des
Kriegaraths und Rittmeisters von der Armee v. Glasenapp mit N N. v. Vogel
Major nnd 1. General -Adjutant.
40. 1796, den 18 Hai war ein Feliz v. Glasenapp geboren.
41. 1800 standen August Bogislaf v. Glasenapp I nnd Adolph
Leopold v. Glasenapp II als Fähnrich im Regiment v. Busch-, später
v. Hau stein- Dragoner, die damals in Przassnitz, Mlawa, Kollno, Hyscenitz nnd
Sznizvn garnisonirten. 1800 bereits bei Bn seh- Dragoner waren beide Seeonde-
Lieutenant geworden, dann bei Hanstein in Osterode, Ortelsbnrg (v. Glasenapp I)
Strassburg, Lifban (v. Glasenapp II) nnd in Hohenstein garnisonirend. Bis
1806, als das Regiment aufgelöst nnd das Depot com 1, Ulanen-Regiment ge-
geben wurde, standen sie noch in denselben Garnisonen Sie hatten den Krieg
1806/7 mitgefochten, bei der Kapitulation des v. BIttcherschen Corps bei
Lübeck beide als v. Glasenapp I und II Gefangene des Regiments von Heiking-
Dragoner No. 10 mit einbegriffen, auf ibr Ehrenwort mit Pässen entlassen
worden (vergl. G. N. 267). 1810 schied v. Glasenapp DI ans dem Dienste,
v. Glasenapp I wurde 1813 als Premier-Lientenaut penBionirt — 1810, den
6. April ergeht eine Cab. -Ordre von Sr. Majestät an den Geheimen Staats-fiath
nnd Ob erpr&si deuten von Anerswald nach Königsberg: „Mein lieber etc.
Ich kann der Wittwe v. Glasenapp zu Rogallen auf die anliegende Vor-
stellung vom 1. v. H. die auf sie repartirte Kriegsstener nicht erlassen, will
sie aber, insofern ihre Güter ruinirt sind, und ihre 4 Söhne als inactive
Offiziers, sich bei ihr befinden, zu deren Bezahlung in deu Stand setzen
nnd antorisire Euch hiernach, ihr ans dem Euch überwiesenen Unters tützunga-
fonds den ungefähr auf 55 Rthl. angegebenen Betrag des Steuerrückstandes
bis zn dieser Summe auszahlen zn lassen. leb verbleibe etc." — Diese
hier genannte Frau v. Glasenapp war eine geborene Baronesse Sckonltz
v. Ascheraden, welche erst mit einem Grafen zn Enlenburg, dann mit dem
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— 45:> —
Bittmeister Bogislaf v. Glasenapp, welcher letztere also 1810 bereits ver-
storben, vermählt war. Die Guter Gronden, Woithienen und Rogation
bei Orteuborg, sowie Pnstnik and Prztulla gehorten ihr. Ans dieser letzten
Ehe waren vier Sttbne hervorgegangen, die 1810 inactive Offiziere waren, von
denen drei bald starben, der älteste August Bogislaf, geb. den 6. April 1781
eu Bogallen, als v. Glasenapp I, wie angefahrt, bei v. Hanstein -Dragoner
gestanden sie nur Überlebte. In der Campagne verwandet, lebte er seit 1813
als Premier-Lieutenant a.D., die Güter bewirtschaftend, zuletzt in Dubegninken,
Kreis Goldap, wo er den 6. September 1808 verstorben und mit militärischen
Ehren (Grranzbesatzangstrappen, Hauptmann v. Beisswitz) bestattet worden ist.
Seine Gemahlin war Friederike Corvin v. Wiersbitzka, geb. den 24. Angast
1791 zu Gehlweiden, gest. den 11. December 1861 zn Dubegninken ; ihr Vater:
der General -Major Friedrich Ernst Heinrich Corvin v. Wiersbitzki, Domherr
von Magdeburg etc., von 1809 bis 1818 Oberst and Kommandeur der v. Man-
stein-Dr&goner, bei Warschau 1794 verwundet. Bitter des Ordens Pour le
merite etc., wurde 1814 als General-Major pensionirt, war Besitzer der Gehl-
weiden'schen Güter als: Gehlweiden, Rokowken, Dorschen, Wilkassen, Czar-
nowken, Harkowen, Bogainen, im Kreise Goldap, von denen Augast v. Gl.
Rogainen als Hitgift seiner Gemahlin erhielt und nach dem Tode seines
Schwiegervaters, der 1758 zu Geblweiden geboren den 17. April 1823 gestorben,
noch 24000 Thlr. erhalten sollte. — Der Sohn dieses August Bogislaf näm-
lich, der einzige noch, Adolph Angast v. Gl, den 19. Juli 1818 za Bogainen ge-
boren, 1898 gestorben, und mit ihm dieser Zweig von Glasenapp erloschen,
hat uns in Pflicht genommen, das Folgende hier zu fixiren: Von den väterlich-
mütterlichen Gütern besasB August Bogislaf Bpeciell Bogallen and da die andern
drei Bruder, onverheirathet, weit vor 1863 gestorben sind, bewirtschaftete er
auch meistens die oben genannten Güter nebst Bogainen, welche sowie auch
die G«hlweiden'schen miteinbegriffen, durch die Kriege und Durchzüge arg
mitgenommen und durch die fast unerschwinglichen Kriegskosten stark ver-
schuldet worden waren. Auf Bogainen waren nach dem Durchzöge der Fran-
zosen beispielsweise nur 1 Ziege und 2 Pferde geblieben. Hit Fleiss and
Umsicht hob Angust v. Gl. sich etwas ans der traurigen Lage heraus; durch
die Einkünfte von Bogallen verbesserte er Bogainen, schaffte vortreffliches
loventarium, auch ein Gestüt von 80 prachtvollen Pferden an. Ein verstüm-
melter Franzose, mit abgefrorenen Ohren and Nase, aas Hitleid aufgenommen,
hatte einige Jahre nach dem Kriege, wahrend die Gutsherrschaft zum Jahr-
markt nach Goldap gereist war, das Gut Bogainen böswilliger Weise in Brand
gesteckt, so dass die ganze Ernte, das Gestüt selbst die alten Campagnepferde
des Angust v. Gl. mit den Gebäuden verbrannten, was einen so niederschlagen-
den Eindruck auf ihn machte, dass er schwermuthig wurde. 1823, den
17. April, starb der mehrfach verwundete Schwiegervater, General Corvin von
Wierbitzki, dessen Guter, wie erwähnt, anch stark belastet, sequestrirt, dann
lubhastirt worden, wobei der Frau v. Glasenapp ihre 24000 Thlr., dem Gemahl
in Folge dessen anch noch 18000 Thlr. verloren gingen und auch die v. Gla-
senapp'schen Guter zur Zwangsversteigerung kamen, so dass dem August
v. Gl. von dem Rittergut Bogainen nur ein kleines Stück fast unbebauten
Landes, etwa 900 Horgen, welches der Schwiegervater durch einen ProzesB
mit der Rassischen Krone erstritten hatte und der Landschaft nicht verpfändet
war, noch verblieb. Schon der General v. Wiersbitzki, der Vater, Rittmeister
Bogislaf v. Gl. hatten freudigen Herzens Gut und Gesundheit für das Vater-
land hingegeben, letzterer erst kurz vor seinem Tode Pension angenommen
und sind die von ihm ausgelegten Gewehrgelder erst nach seinem Tode aus-
gezahlt worden. Aach war August v. Gl. in Folge des Krieges invalide ge-
worden und hatte 8 Jahre aof dem Krankenbett gelahmt gelegen, so dass neben
der Sorge für den kranken Vater dessen einziger Sohn Adolph auch der
mühevoller und wenig einträglichen Bewirtschaftung des kleinen Gutes Ro-
aby Google
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gainen noch vorstehen musste; er koünte jedoch dasselbe auch nicht lange hallen und
wohnte dann mit seiner Gemahlin in Dubegninken, bis er nunmehr 1893, seine
Frau, eine Charlotte Friedrich, geb. den 18. Harz 1826 zu Königsberg,
den 8. Hai 1885 auch zu Dnbegninken bei Q-oldap verstorben; deren Sohn
Gustav, geb. den 18. Juni 1850, schon den 16. Angnst 1850, deren Tochter:
Adelheid, geb. den 7. Angnst 1848, den 28. Januar 1852 gestorben sind.
Verfolgt man nach oben die Ascendenz, hier also: Adolph Angnst, dessen
Vater Angnst Bogislaf, von jenem der Rittmeister Bogislaf Groasvater und
dessen unbekannten Vater N. N., der schon der Sohn vom General Jürgen
Wilhelm v. Gl. 113 gewesen sein könnte: so würde zutreffenden Falles die
Abstammung dieses jetzt erloschenen Zweiges des Geschlechtes dar-
gethan sein. — Dass diese v. Glasenappe neben ihrem Stammnamen auch „von
Glisminski" (polonisirt) genannt und meistens ein anderes Wappen (Adolph v. GL
gab an neben dem grossen v. Glasenappschen) geführt haben, war ja dar
Oertlichkeit nach, besonders in den Granzdistrikten, hier leider üblich ge-
worden und dentet hier auch für die angenommene Abstammung anf den Ge-
neral der Krone Polens c. 1709 hin. Das Wappen enthielt im Schilde ein
Hufeisen, die Stollen nach oben, durch welches ein Schwert, die Spitze gleich-
falls nach oben, steht; tlber Helm und Krone schwebt, als Kleinod, horizontal
ein Reiterschenkel mit Sporn. — Adolph v. GL hat einige Jahre vor seines
Tode dem Major £. v. Glasenapp (340) zwei Bilder nberschickt, das eine
Oel-Brostbild, 21/, F. lang nnd über 2 F. breit, den General Gorvin v. Wien-
bitzki, seinen Grossvater, das andere, 5 Zoll lang nnd 4. Z. breit, in Silhouetten-
manier, seine Aeltern, Angnst v. Gl. nnd Friederike v. Gl. geb. Gorvin von
Wiersbitzki darstellend, übersandt, mit der Bitte, diese Bilder, bis an sein
Lebensende zn besitzen, dann sie an seinen Neffen Paul v. Gl. 385, durch den
an seine Nachkommen, von diesen nach ihrem Ermessen in der Familie auf
Hanner v. Gl , möglichst an Offiziere, zn vererben. In seinem Schreiben vom
2. December 1894 spricht er aus: „Es ist, noch durch Handschlag anf ihrem
Sterbebette bekräftigt, ausdrücklicher Wunsch meiner Mutter gewesen, da»
nach den Vorkommnissen des Jahres 1848 (wo auch ein v. Wiersbitzki der
Demokratie huldigte) das Bild ihres Vaters, welcher 8 Menarchen gedient,
zerhanen, dann durch Kartätsch- Kugel ihm die Hüfte zerschmettert worden,
nnd der ein treuer Patriot gewesen, dasselbe nicht von seiner (wodurch ihm
die Buhe im Grabe genommen werden würde) oder anderen Familien besessen
würde: als von der Familie von Glasenapp;" desgl. haben ihn auch Vater
und Matter Ober das zweite Bild so zu disponiren in Pflicht genommen und
zwar, dass beide Bilder in einer Hand, örtlich möglichst nahe bei einander
aufbewahrt würden. Diesen Willen und diese rührende Pietät des Adolph v. GL
für seine Aeltern und für den Grossvater resp. wollen die Nachkommen von
Glasenapp achten und ehren bis in die fernsten Zeiten! -
43. Etwas vor 1827 schon hatte N. N. v. Glasenapp znr Gemahlin
Caroline v. Trebra; sie starb den 26. Januar 1827 zu Tangermünde. (Steinbrück)
48. 1837, den 25. Dezember starb ein Premier -Lieutenant v. Glasenapp
von dem aufgelösten alten Infanterie-Regiment No. 46, wo er 1793 eebon
Lieutenant war und 1801 den Abschied genommen hatte. (Rangliste.)
44* 1840 hatte der General v. Wentzel, Kommandeur einer Landwehr-
Brigade bei dem 3. Armeecorps, ein Fraulein N. N. v. Glasenapp geheirathet;
ihr Schwiegersohn war General-Major v. Francois, der 1870 bei Spickern fiel
45. 1884 lebte Carl v. Glasenapp, Hauptmann a. D., Ritter des
Rotten Adler-Ordens IV. Classe, in Breslau, nachdem er 1870 in Neustadt in
Oberschlesien nnd in Neisse, hier beim Kreisgericht angestellt, gewohnt hatte;
er war 1883 bereits 67 Jahre alt, also etwa 1816 geboren. Seine Aeltern, von
denen der Vater aus dem Hause Wnrchow stamme, der mehrere Brüder, such
einen als Major bei der Artillerie gehabt haben soll, sind beide vor mehr ab
60 Jahren gestorben, über welche er nur diese dürftigen Nachrichten dnrci
aby Google
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den anch bereits lauge zu Breslau verstorbenen Onkel, den Wirklieben Ober-
RegieniDgs- nnd Departements -Rath Lange erfahren haben will. Er war 1883
anch vermählt mit einer N. N. Heinrich; von den fünf Söhnen waren drei
bereits verstorben, einer kurz vor Eintritt in das Kadettencorps, ein anderer,
Egon, 1870, 16V* Jahre alt, den 1. Hai zu Neustadt 0.-8 ; der dritte 1880.
Die lebenden, Cnrt 1881, 16 Jahre alt, befanden sich anf der Schale in
Breslau, der andere, Bodo, war 11 Jahre alt; ersterer hat spater im 6. Feld-
artillerie-Regiment gestanden. Die Tochter Olga war seit 26. Jnni 1872 zu
Noisse mit dem Seconde- Lieutenant Bruno v. Winkler vom 3 Obersch lesischen
Infanterie- Regiment No. 62 verlobt, der aber bald gestorben ist. (Vergleiche
G. K. 224. 257, 291 und hier N. 89.)
46. 1896 im Juni (Behrent, Zoppot) zeigen Seminar-Director Dr. Cyranka
und Olga v. Olasenapp ihre Verlobung an. (Vergl. G. N. 338.)
■aby GOOglC
Register der männlichen von Glasenapp
(des H. Theils).
Abraham TBniiiges N. 69.
Adalbert Bogislaf Conrad Nicolaus N. 341.
Adam Casimir N. 168.
Adam Wilhelm N. 242.
Adolph, Nachtrag N. 41.
Adolph Gagen Julias Otto Ulrich N. 340.
Adolph Leopold, Nachtrag N. 41.
Albert N. 328.
Albert Ludwig N. 880.
Albert Wilhelm H, 282.
Alexander N. 270, 300, 342, 345b.
Alexander Gonstantin N. 309.
Alexander Gustav N. 271.
Alexander Jürgen Wilhelm N. 81.
Alexander Frans, Nachtrag N. 39.
Alexander Oscar N. 857.
Alexei N. 843.
Alfred N. 867.
Alfred Guatav Caspar Otto N. 827a.
Alwin Engen Monte N. 837,
Andreas N. XII, XXXIX, 314.
Andreas Otto N. 90, 171.
Anton (Tonniges, Dinnies) N. 41, 46, 55,
109, Nachtrag N. 34.
Anton fMedricb N. 249.
Anton Laurentina Stanisuuu, Nachtr. N. 38.
Arnold Casimir N. 283.
Asemus (Eraamns) N. 81, 44, 73.
August N. 108.
August Alexander N. 316.
August Bogialnf, Nachtrag N. 41.
August Friedrich N. 189.
Angnst Leopold N. 187.
August Reinhold N. 285.
Barnim N. 65.
Berndt (Bernhard) Dietrich N. 104
Berndt Ewald N. 200.
Bernhard (Boris) Oonatantin N. 348.
Berthold (Barthold, Bartholomäus) Barth.*
N.m, xiv, xxvi, xxxxi, -x-x-xxn,
2, 4, 7.
Bertram, Eugen N. 397.
Bodo, Nachtrag N. 45.
Bogislaf (Bailo) N. 162, Nachtrag N. 41.
Bogislaf Ernst N. 151.
Bogislaf Wedig N. 213.
Bogislaf Wilhelm N. 95.
Boris N. 854,
Bruno Carl Wilhelm N. 898.
Bruno Oscar Bogislaf N. 374.
Borislans N. IX.
Carl, Nachtrag N. 34, 45.
Carl Berndt Dietrich N. 192.
Carl Dietrich N. 149.
Carl Friedrich N. 179.
Carl Gustav N. 281.
Carl Hennann Otto N. 861.
Carl Leopold Ludwig N. 245.
Carl Ludwig August N. 257.
Carl Ludwig Wilhelm, Nachtrag N. 37.
Carl Reinhold N. 233, 277.
Carl Wilhelm Bruno N. 388.
Casimir (Öfter fälschlich Caspar) N. 64,
100, 120.
Casimir Heinrich N. 115.'
Caspar (Jasper) N. 131.
Caspar Bogislaf N. 195, 229.
Caspar Otto N. 46, 86, 88, 96, 122, 138,
141, 147, 159, 169, 181, 184.
Caspar Otto Alexander N. 288.
Caspar Otto Andreas N. 287.
Christer (Christoph) Johann N. 207, 234,
287.
Ohrister Reinhold N. 166.
Christer Wilhelm Reinhold N. 272.
Christian Friedrich N. 107.
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Christian Fromhold N. 229b.
Christoph (Ohriater) N. 8«, 58, 78, 325.
Christoph Franz Philipp Julias N. 256.
Christoph Henning N. 158.
Christoph Moritz N. 247.
Claus (Nicolau*) Arnold Joachim N. 324a.
Conrad (s. Curt) N. IVa.
Constantin Carl N. 348.
Constantin George Wilhelm N. 338.
Constantin Jürgen N. 198.
Cort (Conrad) N.XXXXIV, LUI, 16, 21,
26, 50, 227b, 351, Kachtrag N. 45.
Cort Oarl Gustav N. 364.
Curt Georg Caspar N. 327 b.
Cnrt Günther N. 52.
Curt Henning N. 142.
Cort Otto N. 74-
Curt Peter N. 103.
Cort Reinhold Nicolai N. 398.
Daniel N. 49, 72.
DiODTSios (Dinnies, TünnigöH, Anton) N. 33.
Drews (Andreas) N. 56.
Eggert Friedrich Ewald N. 266.
Egge« Christoph N. 371.
Brdinann N. 121.
Erdmann Paul Otto N. 324.
Erdmami Wilhelm N. 251.
Ernst Carl N. 117.
Ernst Caspar Otto N. 264.
Ernst Joachim N. 186.
Ernst Ludwig N. 84.
Ernst Otto Constantin N. 359.
Ernst Reinhold Gerhard N. 321.
Ernst Reinhold Gustav N. 369.
Engen N. 395
Engen Alexander N. 352 a.
Engen Carl Alexander Antonowitsch N . 302.
Engen Woldemar Alexander N. 356.
Ewald N. 170.
Ewald Franz N. 21».
Felix N. 71, 132, 177, Nachtrag N. 40.
Frant N. 184, Nachtrag c.
Franz Christian N. 178.
Franz Eggert N. 198.
Franz Eggert Paul Bogislaf N. 333.
Franz Georg N. 400.
Franz Henning N. 201.
Franz Hermann Alexander N. 382.
Franz Hugo Alexander N. 377.
Franz Lorenz N. 228.
Friedrich (Fritz) N. 166, Nachtrag N. 30.
Friedrich August N. 278.
Friedrich Berndt N. 191.
Friedrich Carl Bogislaf N. 263.
Friedrich Ewald N. 222
Friedrich Georg N. 304.
Friedrich Georg Julius N. 329.
Friedrich Heinrich Bogislaf N. 292.
Friedrieb Hugo Ludwig Heinrich N. 334.
Friedrich Philipp N. 190.
Friedrich Wilhelm N. 108.
Friedrich Wilhelm Heinrich Theodor N. 381.
Friedrich Wilhelm Nicolaus Wedig N. 392.
FriedericuB (Friedrich) N. II, VH.
Georg (oder Jürgen, Gregor) N. LIV, 28,
32, 43, 59, 80, 111, 296, Nachtrag N. 34.
Georg Caspar N. 173.
Georg Christoph N. 204.
Georg Eggert N. 196.
Georg Fmil Wilhelm Franz N. 375.
Georg Ernst N. 165, 250.
Georg Ewald N. 154.
Georg Franz N. 226.
Georg Gnstav N. 209.
Georg Jacob N. 167.
Georg Johann N. 235.
Georg Lnpold N. 114, 183.
Georg Magnus N. 239, 274.
Georg Mathias, Nachtrag N. 32.
Georg Paul N. 89, 119, 327.
Georg Wedig N. 260.
Georg Wilhelm N. 113, 167.
Gerhard (Gert) Achaz Caspar N. 385.
Gerhard Philipp Jacob N. 365.
Gerhard Reinhold N. 320.
Gert Heinrich N. 194.
Gert Lorenz N. 199.
Gert Wedig N. 87, 168, 212.
Gottlieh (Bogdan) Friedrich Alexandra witsch
N. 297.
Gregor (Georg) Dietrich N. 308.
Gregor Hermann Johannes N. 360.
Guido Leopold N. 811.
Gnstav N. 387, Nachtrag N. 41.
Gustav Adolph N. 306, 332a.
Gnstav Berndt N. 208.
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Gustav Daniel N. 275.
Gustav Emil Ferdinand N. 326
Gustav Georg N. 238.
Gustav Gottlieb N. 240.
Gustav Heinrich Conrad N. 238.
Gustav Johann N. 229a.
Gustav Leopold Alezander Siegismund
N. 338.
Gustav Magnus N. 156.
Gustav Reinhold N. 205.
Haue (Johann) N. 17, 22, 26, 94.
Hans Christoph N 203.
Hans Hennann N. 372.
Hans Joachim Christian Friedrich Gottlob
N. 258.
Hang Michel N. 83.
Hans Reinhold N. 322.
Hans Wedig N. 366.
Heinrich N. XX, LV, 38, 133.
Heinrieb Andreas N. 136, 180.
Heinrich Bogialaf N. 241.
Heinrich Caspar Georg Christoph N. 82.
Heinrich Caspar Otto N. 253.
Heinrich Christoph N. 161.
Heinrich Friedrich N. 261.
Heinrich ReJnhold N. 150, 225a.
Hellmuth Otto Haz N. 899.
Henning (auch Johann, Heinrich) N. I, X,
XVII, XXIV, XXV, XXXXII, LI, 9,
11, 12, 19, 25, 40, 42, 67, 60, 66, 112.
Henning Heinrich N. 40.
Hermann N. XXXV.
Hermann Adolph Ludwig N. 318.
Hermann Bogialaf N. 331.
Hennann Caspar Eugen N. 383.
Hermann Hans Wedig N. 323.
Hermann Faul Wedig Friedrich Alexander
N. 284.
Hermann Victor Otto Alezander N. 335.
Hilbert N. 3a.
Ignaz (Johann) N. 269.
Joachim (Achim, Jochem) N. 24, 51, 77,
124 174.
Joachim Caspar N. 221.
Joachim Casimir N. 216.
Joachim Ernst N. 99, 135, 175
Joachim Melchior (auch Ernst) N. 148.
Joachim Reinhold N. 145, 188.
Johann (Hans, Henning) N. Ia, V, XI,
XIX, XXXIUa, XXXIV, XLHIa.
Johann Albrecht Wilhelm Ernst Ludwig
N. 291.
Johann Frans Anglist Carl N. 290.
Johann Franz Georg Bogialaf N. 265.
Johann Georg Friedrich Bogialaf N. 288.
Johann Heinrich Ferdinand N. 286.
Johann Stephan, Nachtrag N. 33.
Joseph Alezander Bogialaf N. 254.
Leo N. 366.
Leonidas N. 346a.
Leopold (Lupoid) N. 101.
Leopold Caspar M. 75, 97.
Leopold (Lupoid) Reinhold N. 182,
Lorenr. (Laurenz, Lohr, Lanrentius)
N. XLI1I, XLV, 54, Nachtrag 34.
Lorenz Jürgen (Cornelias) N. 110
Lothar N. 48, 70.
Lubbert (Lnbbe, Lnbbekin, Ludoke, Lud-
wig) N. XXXVI, 3, 8.
Ludwig August N. 248.
Lupoid Gasimir N. 187.
Lupoid Joachim Caspar N. 139.
Marcus (Harz) Franz N. 162.
Marens Heinrich N. 202.
Marens Henning N. 197.
Marcus Jürgen N. 227.
Mathftns N. XVI.
Mathias Conrad N. 160, 214.
Michael (Michel, Mix) N. 37, 79, 313.
Michel Ernst, N. 76, 143, 144.
Michel Magnus N. 53.
Morita Georg N. 218.
N. N. N. 125. 126, 127, 128, 129.
NieoUus (Clous) N. XXUI, 301, 312, 352.
Nicolai Carl N. 368.
Nicolai Theodor N. 307.
Nicolai Reinhold N. 346.
Nicolai Romanowitsoh N. 314a.
Otto (Udo) N. 30, 327c, 362.
Otto Alezander N. 290.
Otto Casimir N. 118, 210, 220, 248, 280.
Otto Caspar Ernst N. 327c
Otto Constantin Carl Arthur Waldemu
N. 388.
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Otto Franz Carl Heinrich N. 317.
Otto Georg N. 206.
Otto Georg Bogislaf N. 368.
Otto Georg Daniel N. 266.
Otto Gerhard N. 216.
Otto Heinrich (u. Christoph) N. 211, 224.
Otto Leopold N. 248.
Otto Ludwig Eduard N. 332.
Otto Reinhold N. 226, 27a
Otto Rüdiger N. 62.
Otto Wilhelm N. 168, 282, 276.
Otto Woldemar N. 306.
Paria N. 63.
Pari (Pawel) N. XIII, XXX, XL, 5, 10,
14, 20, 36, 47, 92, 130, 299, 361, 394,
Nachtrag N. 10.
Paul Adam August N. 269.
Paul August Ferdinand N. 373.
Paul Aligast Georg H. 327.
Paul Chrieter N. 310.
Paul Ernst August Wilhelm N. 267.
Paul Friedrich August Ferdinand N. 262.
Paul Gottlieb N. 279.
Paol Hans Beinhold Waldemar N. 390.
Paul Beinhold N. 378.
Paul Wedig N. 61, 194
Peter (Peaske) N. IV, XVHI, XXXVH,
XLV1I, XLVin, L, 6, 13, 16, 18, 23,
27, 29, 34, 68, »1, 93, 123, 172, 176, 396.
Peter Ewald N. 217.
Peter Wilhelm N. 27.
Philipp Franz N. 223.
Pribislaf (Pribkow) N. XV.
Reinhold (Boman) N. 86, 102.
Beinhold Ohrietoph Wilhelm Heinrich Carl
Anton N. 281.
Beinhold Curt Eberhard N. 391.
Beinhold Joachim N. 146.
Beinhold Johann N. 116.
Beinhold Johann Nkolaus N. 280.
Beinhold Leopold N. 286.
Bichard Leo N. 336.
Bobert Ferdinand N. 303
Boderich N. 363.
Rüdiger Otto N. 67.
Sergei Pawlowitech N. 344.
Siegismund Heinrich Bogislaf N. 316.
Siegiiimnnd Ludwig N. 244, 262,
Signrt Ernst Oscar N. 397 a.
Teelaos H. XXI.
Thyder (Thyderras) N. Vm.
Thymno (Thymoteae) N. XXXII.
Ulrich (Odalrich) N. VI, XX VIII, XXXHI,
XXXVm. XLVI. 106.
Vicko (Victor, Friedrich) N. XXII, XXIX,
m.
Victor Friedrich Bogislaf N. 380.
Victor Otto Woldemar N. 356.
Waldemar (Woldemar, Wolodae, Wladimir,
Wilhelm) N. 346, 347, 369.
Waldemar Ludwig Carl Albert N. 376.
Walter Caspar N. 386.
Wedig (Witigo, Wittikind, Waldkind)
N. 868.
Wedig Hermann N. 870.
Wedig Reinhold Christoph Wilhelm Ernst
N. 81».
Werner Eugen Caspar N. 384.
Wilhelm (Wladimir) N. 314b.
Wilhelm Ludwig August N. 298.
Wilhelm Eggert K. 98, 140.
Wilhelm Gustav Carl N. 294.
Willibald Louis Bogislaf N. 379.
Wilkinns (Wilhelm, WlUerius) N. 1.
Wladimir (Woldemar) N. 360.
Woldemar Beinhold Alexandrowitsch N. 298.
Woyslaf (Wartislat) N. XXXI,
Wulff Friedrich N. 186.
Register der weiblichen von Glasenapp.
Abigail N. 111.
Abigail Ernestine N. 198.
Adelheid N. 47, 68, Nachtrag N. 41.
Agnes Anna Hedwig N. 293.
Agnes Henriette Sophia N. 210.
Agnes Maria N. 64.
Agnes Veronika N. 116, 161.
Agnisa Christiane N. 162.
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Agnisa Henriette Wilhelmine N. 213.
Alexandrine N. 270.
Alice N. 337.
Alma Olga Adelheid Ottilie N. 337.
Amalie Auguste N. 294.
Amalie Coristantia N. 215.
Angela N. 109.
Anna N. 27, 35, 37, 93, 118, 120, 134,
272, 307, Nachtrag N. 2.
Anna Barbara N. 110.
Anna Bertha N. 281.
Anna Clara N. 45, 168.
Anua Diana N. 88.
Anna Dorothea N. 77, 104, 148.
Anna Elisabeth K 45, 198, Nachtrag N. 16.
Anna Elisabeth Charlotte N. 158.
Anna Hedwig N. 198, 205.
Anna Jacobine N. 208.
Anna Luise N. 155, 158.
Anna Luise Jacobine N. 115.
Anna Maria N. 71.
Anna Wilhelmine N. 275.
Annett« N. 278.
Appollina Sophia Elisabeth Hedwig N. 141.
Aste Hertha Martha N. 337.
Augnste N. 284.
Auguste Albertine Antoinette N. 216.
Augnste Clara N. 118.
Auguste Henriette N. 275.
Barbara N. 25, 26, 30, 35, 54, 93.
Barbara Auguste N. 168.
Barbara Catharina N. 90.
Barbara Dorothea N. 84.
Barbara Eleonore Charlotte N. 218.
Barbara Elisabeth N. 79.
Barbara Hedwig N. 154.
Barbara Juliane N. 67, 198.
Barbara Juliane Henriette Charlotte N. 216.
Barbara Justine, Nachtrag N. 29.
Barbara Sophia N. 150.
Beate Elisabeth N. 208.
Benigna N. 51.
Benita Anna Bertha N. 851.
Bertha N. 280, 307.
Bertha Elisa Maria N. 338.
Bertha Josephine Dorothea N. 264.
Blanka Franziska N. 256.
Caecilie Aurelie Helene N. 293.
Caroline N. 285.
Caroline Antoinette N. 164.
Caroline Emma Thereae N. 293.
Caroline Julie, Nachtrag N. 36.
Caroline Julie Henriette N. 212.
Catharina N. 9, 14. 26, 30, 34, 35, 36, 37,
51, 71, 93, 101, 124,271, Nachte. K. 14.
Catharina Eleonore Sophia N. 302.
Catharina Elisabeth N. 164, 174.
Catharina Esther N. 168.
Catharina Maria N. 118.
Catharina Maria Caroline (Cordelia) N. 228.
Charlotte N. 271, 272.
Charlotte Jacobine N. 208.
Charlotte Maria N. 164.
Charlotte Senate N. 237.
Charlotte Scholaatiba N. 77.
Charlotte Tagendreich N. 228.
Christiane Eleonore N. 157.
Christine Friederike N. 208.
Christine Helene N. 93, 115,
Christine Sabine N. 47.
Clara N. 158, 224.
Clara Agnes Charlotte N. 228.
Clara Christine N. 198.
Clara Henriette N. 161.
Clara Laura Friederike N. 338.
Clara Luise N. 118, 211, 213.
Clara Margaretha N. 88.
Clara Wilhelmine N. 224.
Clementine Charlotte N. 273.
Constantia Helene Friederike Ottilie
Wilhelmiue N. 339.
Diana H. 50.
Dorothea N. 14, 25, 30, 31, 54, 80, 118,
Nachtrag N. 7.
Dorothea Abigail N. 79.
Dorothea Agnes N. 109.
Dorothea Elisabeth N. 82, 96, 175.
Dorothea Esther N. 124.
Dorothea Friederike N. 265.
Dorothea Hedwig N. 110.
Dorothea Margaretha N. 80, 196, 288.
Dorothea Sophia N. 198, 199.
Dorothea Veronika N. 154.
Edith» Regina Julie N. 324.
Ehrenfriede Erdmandine Elisabeth N. 281
Eleonore N. 307.
Eleonore Agnes Amalie N. 198, Nachte. N.36.
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Eleonore Juliane N. 141, 186.
Elisabeth N. 7, 25, 81, 87, 38, 54, 87,
168, 281, 284, 291), 290, Nachtrag N. 11.
Elisabeth Anna Maria N. 338.
Elizabeth Catharina N. 365.
Elisabeth Emilie Caroline N. 384.
Elisabeth Maria Hildegard N. 368.
Elisabeth Olga Ludowik» N. 319.
Elisabeth Sophia N. 216.
EUinor N. 337.
Else (Ilse) S. 109.
Elseba N. 38.
Else Charlotte Hedwig N. 324.
Emilie Auguste Valeaka N. 291.
Emma Anrelia N. 261.
Erdmnthe N. 284.
Erdmnthe August» N. 88.
Erna Lnitg&rde Maria N. 324.
Enwatina N. 111, 150.
Ernestme Christiane N. 99
Emesüne Juliane N. 151.
Eteea N. 14, 26, 34, 54, 87, 196.
Esther N. 47, 68, 71, 93.
Esther Elisabeth N. 61.
Ewa N. IV.
Ewa Elisabeth N. 152, 154.
Ewa Henriette Auguste Charlotte N. 377.
Frensiska N. 314b.
Frieda Davide Dora N. 288.
Frieda Hedwig Charlotte N. 377.
Friederike Dorothea Sophia N. 218.
Friederike Sophia Constantia N. 228.
Geriint N. 850.
Oertrnde N. 26, 316.
Gertrnde, Jacobine N. 208.
Gertrnde Sophia N. 205.
Gertrude Wühelmine N. 208.
Hedwig N. 26, 64, 84, 111, 148, 326.
Hedwig Elisabeth N. 75, 115.
Hedwig Maria Valeska N. 330.
Helena N. 59, 84, 228.
Helene Charlotte, Amalie N. 164.
Helene Christine N. 205.
Helene Gertrnde N. 166.
Helene Olga Margaretha Emilie N. 889.
Helene Wilhelmine N. 209.
Henriette N. 280.
Henriette Ewa Caroline N. 220.
Hildegard Margarethe Vallerina N. 324.
Hnlda Leopoldine N. 256.
Ida Berthe N. 281, 314b, Nachtrag N. 39.
Ida Maria Erdmathe N. 284.
Ida Mathilde Clementme N. 302.
Ilse (Else) Abigail N. 154.
Ilse^Bertha Alexandra N. 288.
Ilse Oatoarine N. 100.
Ingeborg N. 50.
Innengart N 360.
Jacobine Juliane N. 156, 237.
Johanna N. 314b.
Johanna Caroline Juliane N. 199, 210,
Joeephine Luise Sophia Maria N. 293.
Julia N. 271.
Juliane N. 64, 165.
Juliane Charlotte N. 207.
Julie Auguste N. 239.
Jutta Hulda Blanke N. 319.
Lauretto Cadlie N. 261.
Leontine Clara Eugenia Bosalie N. 293.
Lonny N. 331.
Lotte Valeska N 38a
Lncift N. 21, 307.
Lueretia N. 51, 79.
Ludmilla N. 341.
Luise N. 233, 847.
Luise Caroline N. 266.
Luise Clara Leopoldina N. 199.
Luise Juliane Charlotte N. 265.
Luise Leopoldine Wühelmine N. 262.
Luitgarde (Littegard) Agnes N. 261.
Magdalena Anna Elisabeth N. 281.
Magdalena Maria Eleonore N. 275.
MagdaienaSophiaCharlotteFriederikeN. 177.
Margaretha N. 25, 26, 27, 34, 36, 47, 87,
88, 116, 120, Nachtrag N. 6.
Margaretha Anna Maria N. 824.
Margaretha Catharina N. 118.
Margaretha Clara Wühelmine N. 164.
Margaretha Hedwig N. 102.
Margaretha Maria Barbara N, 104.
Maria N. 55, 79, 80, 134, 272, 284, 286,
807, 318, 314b, 347, Nachtrag
,18.
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Maria Anna Erdmutha N. 79.
Maria Caroline N. 276.
Maria Charlotte N. 198.
Maria Elisabeth N. 64, 164, 206, 284, 286.
Maria Elmine N. 286.
Maria Ewa N. 16.
Maria Grigorienne N. 286.
Maria Hedwig N. 284.
Maria Ida N. 281.
Maria Luise N. 273, 302.
Maria Margaratha N. 90.
Maria Sophia, Nachtrag N. 20.
Maria Vidante N. 64.
Met« N. 318.
Martha Benigna N. 62.
Martha Concordia Dorothea Lncia N. 334.
Martha Hennine Dorothea Franziska N.293.
Mathilde Carolina N. 273.
Mathilde Sophia Charlotte N. 275.
Hichela N. 14, 25.
Nadejda N. 277.
N.N. N. 13, 16, 36, 36, 45, 61, 68, 77,
77, 77, 77, 84, 87, 90, 120, 134, 268,
314b, 319, 324, 328, Nachtrag N. 1, 3,
6, 8, 12, 18.
Olga N. 342, Nachtrag N. 46.
Olga Emilie Valeske N. 338.
Uttilie N. 280.
Ottilie Charlotte N. 206.
Panline N. 184, Nachtrag N. 35.
I'auline Elisabeth Margaretna N. 326.
Perpetua N. 21.
Philippine Ämalie Friederike N. 212
Prisca N. 21, 23, 61,
Regina Renata N. 167.
Sabina Lncretia N. 150.
Sophia N. 37, 01, 93, 271, 307.
Sophia Anna N. 61.
Sophia Aenes Henriette N. 212.
Sophia Barbara N. 118.
Sophia Charlotte N. 302.
Sophie Charlotte Tngendrekh N. IM.
Sophia Elisabeth N. 86.
Sophia Erdmuthe N. 164.
Sophia Esther X. 64, 85.
Sophia Friederike Justine Johanna N. 212.
Sophia Gertrad, Nachtrag N. 17.
Sophia Henriette N 161, 1B6.
Sophia Hinnebnrg N. 162.
Sophia Juliane N. 110, 160.
Sophia Luise N. 164.
Sophia Wilhelmine N. 220.
Ulrike Margarethe Cmtharina N. 237.
Ursula N. 30.
Ursula Elisabeth N. 88.
Valeska Friederike Wilhelmine Frantiaki
Alexandrine Ulrike N. 291.
Vallerie N. 328.
Vally N. 831.
Vera Ida Maria N. 819.
Veronika N. 86, 168, Nachtrag N. 23.
Veronika Henriette N. 164.
Vidante (Vigolante) N. 38.
Vita Charlotte Sidonie N. 355.
Wilhelmine Charlotte N. 239.
Wilhelmine Dorothea N. 141.
Wilhelmine Henriette N. 186.
Wilhelmine Luise Leopoldine Amalie N.20S.
Wilhelmine Maria N. 256.
Willi Maria Agnes Franziska Emilie N 32}.
Register der verschwägerten etc. Familien.
-. Adebar N. 36.
'. Albedyll N. 206, 234.
-. Alvensleben N. 281.
-. Andreeff N. 299.
-. Arnstadt N. 294.
-. Ascheraleben N. 141.
•- Asemns N. 273.
t. Bandemer N. 21, 28, 31, 35.
. Baaswits N. 30.
Basin N. 338.
. Below N. 7, 14, 30, 61, 71, 101, 150, 1»
. Beuter N. 46.
. Benoy N. 338.
terge y. Herrendorf, Nachtrag b.
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Borger v. POgel N. 77.
Bernhard; N. 106.
Beyer v. WeisBfeld N. 115
t. Biedersee N. 265.
t. Billerbeck N. 38.
v. Blaokenbnrg N. 87, 110.
v. Bfamentbal (auch Graf) N. 256, Nach-
trag c.
t. Bock N. 365.
y. Bocknm N. 159.
t. Bodeck und Ellgan N. 180.
y. Böhn N. 35, 37, 101, 150.
y. Böhm N. 237.
y. Bogaefsü N. 270.
t. Bonin N. 6 (?), 51, 62, 64, 75 (?), 88,
68, Nachtrag N. 24.
y. Borcke N. 13, 25, 27, 30, 61, 62, 64,
68, 68, 71, 106, 260, 261.
v. d. Born N. 80, 222.
r. Borowica N. 350.
v. Borisoff N. 343.
y. BoBowaki N. 184.
v. Brackfeld N. 84.
v. BrauDschweig N. 270.
y. Bredow N. 141.
y. Brewern N. 27Ö.
y. Briesen N. 36.
y. Brockhnaen N. 36, 280, 334.
y. Brünnow N. 37, 105.
Brttstlein N. 288.
y. Bndberg N. 115, 355.
t. BnschJiiuid N. 232.
Birrghof N. 284.
v. Cadowaki N. 51.
Calandrelli N. 375.
y. Oalbo N. 257.
Carlblom N. 351.
r. CarnitB N. »3, 118.
Oausse N. 280.
y. Gaunern N. 238.
y. Oharlamoff N. 342.
Glansiiu N. 260.
Coirin y. Wierabitski, Nachtrag 41.
Oraiiz N. 266.
y. Damiti N. 2, 25, 37.
v. Danneutern N. 289.
y. Deqoade N. 265.
y. Dowiti N. 16, 68, 111, 152.
y. Dittmar N. 256
y. Donop N. 154.
y. Dorpowski N. 280.
Forst Drnczkoj-Sokolnitiki N. 233.
t. DOcker N. 275.
Dunker N. 324.
y. Danton N. 64.
y. Bickstedt N. 86, 93, 317.
y. Eltester, Nachtrag N. 39.
am Ende N. 293.
v. Esten N. 287.
y. Feodoroff N. 302.
y. Flemming N. 30, 35, 51, 71, 291.
Fink y. Finkenetein N. 114.
Fliege! N. 331.
v. Fock, Nachtrag N. 19.
Friedrich, Nachtrag N. 41.
y. FOretenau N. 206.
Fürst Oagarin N. 235.
v. Galbrecht N. 118, 211.
y. Gaudecker N. 220,
y. Gantzken N. 150.
y. Gerlach N. 216.
y. Gerngros« N. 208.
y. Üerrath. Nachtrag N. 29.
y. Gerackow N. 224.
y. GAaaenapp N. 30, 47, 50, 61, 76, 77, 79,
80, 93, 101, 102, 104, 124, 141, 145,
148, 140, 150, 161, 161, 164, 164, 168,
168, 168, 172, 185, 195, 206, 210, 220,
233, 276, 293, 298, 329.
v. d. Goltz N. 87, 87, 90, 120, 154. 154,
164, 165, Nachtrag N. 5.
Gossler N. 321.
Grape, Nachtrag a.
Grothusen N. 157.
Gnunbkow N. 26, Nachtrag 2.
GniUianne N. 166.
GtUdeoBtein-Zamory N. 21.
Gflntersberg N. 18, 27, 68
Haokebart N. 243.
y. Hagemeister N. 206.
Hain N. 298.
Fönst v. Handjary N. 235.
Hanke N. 314b.
Hansen N. 866.
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v, Härmen N. 84.
Hecht N. 828.
v. Hechthausen N. 96, 10».
v. Hertafeld N. 220.
v. Hertzberg N. 109.
7. Hejdebreck N. 100.
Herder N. 267.
Heyer N. 280.
v. Hörn N. 77.
Hflguenel N. 292.
v. Hundt N. 188.
t. Ingersleben N. 164
Jacobs N. 235.
Jahns N. 363, 366
Jahne] N. 316.
t. Jatzkow N. 34, 90.
v. Jeropkin N. 272.
T. Jüdcn-Koniepoleki N. 256.
Jonin N. »40.
v. Kameke N. 6, 86, 118, 150, 150, 213.
t. Karlhof N. 272.
v. Kawer N. 157.
v. Kaffenbringk N. 93.
v. Keith N. 198.
Kessel, Nachtrag N. 89.
». Kleist N. 7, 14, 20, 23, 25, 25, 87, 37,
3», 47, 54, 64, 56, 66, 86, 100, 120, 124,
154, 164, 175, 198, 198, 211, 261, 261,
Nachtrag N. 1, 6, 12, 81.
T. Klinge N. 205.
r. Klitring N. 104.
v. Knnth, Nachtrag N. 4.
v. Krabbe N. 302.
FUrat v. Kriganowsky N. 233, 236.
v. Krockovr N. 36, 260, 261.
t. Krttrael N. 25.
t. Kussow N. 45.
v. Kulike N. 265.
v Kntzeke (Koss) N. 10.
Lehmann N. 224.
Lenta N. 83», 339.
v. Lepel ff. 262.
v. Lermontoff N. 344.
t. Lettow N. 36, 79, 134.
v. Lettow- Vorbeck N. 286
t. Liebatorf N. 115, 205, 207, 208.
Lindenberg N. 335.
Lindeublatt N. 293.
'. Lohde N. 38.
Lorenz N. 380.
r. Lojow N. 152.
'. Lutiolf (öraf) N. 313.
r. Machow N. 272.
Mahlte N. 294.
v. Manstein N. 224.
t. Mantenffel N. 3, 26, 26, 28, 37, 47, 51.
64, 98. 111, 111, 120, 152, 154, 211, 337.
t. Harck N. 19».
v. Massow N. 20, 36, 46, 71, 77, 77, 87,
88, 94, 124, 168, 256, Nachtrag N. 3,
16, 20.
v. Hehlen (Modem) N. 69.
v. Mengden N. 114, 115.
v. Milefski N. 276.
v. Mirbach N. 851.
v. Müller N. 271, 271, 297.
t. Mollerius N. 302.
Morgen N. 293.
Mosiere N. 318.
v, MAnchow N. IV, 14, 28, 30, 37, 86,
109, 149, 168, 216, 228, 243, 265.
N.N-T.
v. Naachinaki N. 347.
t. Natzmer N. 34, 85, HO, 151, 228. 337.
Nachtrag N. 24.
Neklndow N. 276.
Norienberg N. 209.
v. Normann N. 30.
v. Notken N. 41.
v. Oertzen N. 281.
t. Oesterlingen N. 93.
Oldendorp N. 289.
Oasmao N. 339.
v. t. Osten N. 16, 27, 27, 45, 51, 84, 64,
71, 87, 293.
v. Palmatmck X. 85.
v. Petersdorf N. 54, 6», HO.
v. Petersen N. 93.
v. Petroschefaki N. 302.
v. Pfahl N. 13, 141.
v. Piroh K. 79, Nachtrag N. 18.
r. Platen N. 211.
. Plotho N. 218.
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88, 101, 124, 261, 284, Nachtrag N. 32. '
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V, Raiimel N. 13, 14, 31, 54, 68, 71, 90,
118, 120, 173, 216.
v. Kamin N. 45, 86, 99, 99, 141.
t. Ranbsan N. 47.
Remport N. 333.
v. Riedt N. 115.
v, Riatau, Nachtrag N. 4.
Ritter N. 212.
». Rohr N. 257.
t. Rosen N. 309, 355.
T. Roth N. 237, 271, 275, 275, 298.
v. RoDMÜlou N. 275.
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T. Balis* N. 331.
T. Samson Himmelstjorua N. 273, 307.
v. Schai-.lt N. 96, 286.
Schalk N. 338.
Scharre N. 330.
t. Schilling N. 156.
t. Schirabokow N. 29».
y. Schley (Schleihen) N. 21, 21.
v. Schlicffen (auch Graft N. 212, 262.
v. Schmeling N. 86.
Schmidt N. 330.
v. Schmiedeseck N. 333.
v. Schreiterfeld N. 156.
Schröder N. 338.
Schubert N. 154, 280.
Schulte t. Ascheraden, Nachtrag N 41.
t. Schwebe N. 351.
t. Sehrwald N. 350.
Sentit t. Pflluch N. 281, 281.
Siewert N. 290.
Simon N. 299.
t. Smuon-Oeorgenbnrg N. 321.
t. Sobeck N. 177.
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t. Sonnenbnrg N. 161.
Spener N 315.
Sperber N. 337.
7. Stackelberg N. 156, 167, 307.
v. Steinkeller N. 174.
v. Steinwehr N. 54
v. Stojentin N. 26, 31, 47, 90, 120, 238.
v. Streletzki N. 184.
v. Swane (Snawe) N. 31, 82.
Tannhäaser N. 363, 365.
T. Tanbe N. 156.
v. Teesen N. 14, 25.
v. Tolken N. 59.
Tolksdorf N. 291.
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v. Trebra N. 319, Nachtrag N. 42.
Tummeier N. 373.
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v. Ueckermann N. 284.
v. UexfcUIl-Gnldenband N. 156.
v. Ungern N. 84.
v. Vangerow N. 118, 160, 196.
t. Venen N. 79, 82, 82, 86, 90, 96, 100,
109, 154, 258, 298, 293, 884.
v. Vidante N. 30.
v. Villebois N. 208.
Villnow N. 826.
v. Vogel, Nachtrag N. 39.
v. Vonnann N. 340.
t. Wacholtz N. 340.
v. Walsleben N. 14.
t. Walter (Wattern) N. 77, 104.
v. Warnin N. 61.
t. Wartenberg N. 382,
v. Webelingen N. 76.
v. Weuell N. 16, 64, 62, 62. 228, 262. 262,
Nachtrag N. 25, 36.
t. Wentzel, Nachtrag N. 44.
v. Weyher N. 212.
v. Wiegelt N. 212.
Wiese N. 328.
7. Wietenheim N. 168.
7. Wilken N. 166-
7. Winterfeld N. 832.
7. Witoweki N. 264.
7. Wobeeer N. 47, 98, 162, 178, Nachtrag
N. 13.
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Woedtke N. 261.
Wogen (Woytan, Weiher, Stojentin)
N. 47, Nachtrag N. 9.
Wolde N. 14, 38, 79, 7», 87, 88, 110,
110, 110, 110, 168, Nachtrag N. 14.
Wolflächlager N. 198.
Wolladnu-BoniBsiis N. 51.
Wraneken N. 109.
Wrangel N. 11, 73, 344.
Wolf N. 274
Wubbow N. 26.
Zftdow N. 88.
Zarten N. 38, 65, Nachtrag N. 11.
t. Zaitrow N. 82, 86, 118, 122, 154. IM.
216, 291.
v. Zechelimns N. 26.
Zechlin N. 331.
Zehrfeld N. 341.
v. Zeschwita N 256
Zickelabeira N. 180.
V. Zimmermann N. 234.
v. Zitaewits N. 31
86, 86, 87, 88.
120, 123, 124, 242, Nachtrag 7, 23.
v. Zöge N. 84.
t. Zwtenow N. 37.
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Vollständige Genealogie
des
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der
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IL'Theil und Ergänzung des 1884 erschienenen I. Theiles
E. von Glasenapp,
M*jor x. Dl.p.
Berlin 1897.
VoBStsohe Buchhandlung (Strikker).
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