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Full text of "Beiträge zu der Geschichte des alt-hinterpommerschen Geschlechts der Erb-, Burg- und Schloßgesessenen von Glasenapp / 1"

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Vollständige  Genealogie 

des 

alt-hinterpommerschen  Geschlechts 

der 

Erb-,  Burg-  und  Scblossgesessenen 

von  Glasenapp. 

IL  Theil  und  Ergänzung  des  1884  erschienenen  I.  Theües 


E.  von  Glasenapp, 

Major  f.  Dito. 


Berlin  1897. 

Vossiache  Buchhandlung  (Strikker). 


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THE  NEW  YORK 

PUBLIC  LIBRARY 

954T>6 


Alle  Rechte  vorbehalten. 


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H.  Theil. 


Inhalt: 

I.  Abschnitt.     Aeltere  Genealogie Seite 

n.  Abschnitt.    Jüngere  Genealogie „ 

ID.  Abschnitt.    Nachtrag  für  I.  und  II.  Theil      ■  ~     4 

IV.  Register „41 

V.  Sechs  Stammtafeln. 


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richtigungen 

(II.  Theils.) 


.-  1607. 

Mangel" 

fBDTliugS 

«i.  25. 

9:  auch, 


.   statt   „gekürzt"   lies: 


S.  165   Z.  8.  < 

gefälscht. 

S.  210  Z.  18  v.  o.  statt  „1779"  He«:  1783. 
S.  225  Z.  16  t.  o.  hinter  „124"  lies:  oder 

mit  N.  90. 
8.  242  Z.  10  v.  o.  statt  „Sie  war  1886" 

lies:  Sie  war  Tor  1888. 
S.  346  Z.  15  v.  o.  statt  „Verkauf Brecht" 

lies:  Vorkaufsrecht. 
S.  354  Z.  27  T.  o.  statt  „1753"  lies:  1578. 
S.  382  Z.  4  v.  u  statt  „1809"  lies:  1807. 
S.  383  Z.  23  v.  o.  statt  „später  als'-  lies; 

später,  178»,  als. 
S.  466  Z.  26  v.  o.  statt  „885"  ües:  890. 


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I.  Abschnitt. 

Aeltere  Genealogie  (Tafel  Ä). 

Almen  sind  für  den  nichts  nütze, 
Der  dun  als  Nulle  tritt. 
Tritt  als  Zahl  an  ihre  Spitze 
Und  die  Ahnen  zählen  mit! 

(Hundt  t.  Bulhelm.) 

Die  bekannt  gewordenen  ältesten  Mitglieder  des  Geschlechts,  die  nach 
Ab-  nnd  Descendenz  nicht  vollständig  geordnet  werden  konnten,  c.  von  1100 
bis  1350,  einzelne  noch  weiter,  sind  hierin  enthalten  nnd  haben  als  genealo- 
gische Nummer  eine  rö mische  Ziffer  erhalten. 

Die  jüngere  Genealogie,  in  ununterbrochener  Reihenfolge  bis  auf 
heute  fortgeführt,  beginnt,  znm  Theil  noch  in  die  ältere  Genealogie  hinein- 
ragend, unter  arabischen  Nummern  mit:  1.  Wilkinus  von  Glasenapp,  geb. 
C.  1220,  der  12S7  noch  lebte.  Er  ist  also  der  älteste  Stammvater  vorläufig. 
Der  in  dem  Lehnsarchive  vorhandene  Stammbaum,  noch  1808  von  dem  Lehns- 
archiv-Rath  Zitelmann  in  Stettin  aufgestellt,  beginnt  für  die  freilich  erst 
später  angenommenen  Lehne  auch  erat  1360  mit  11.  Henning,  genannt  Grie- 
seler,  Gressler.  Seit  Aufhebung  der  Lehne  in  Pommern,  den  4.  März  1867  isl 
dann  der  Stammbaum  hier  entsprechend  vervollständigt  und  weitergeführt 
worden.  Es  sind  alle  zum  Geschlecht  gehörenden,  alle  zu  dem  Adelsprädikat 
„von  Glasenapp11  berechtigten  Mitglieder  der  Genealogie  angereiht  worden;  wo 
die  Forschung  dies  nicht  feststellen  konnte,  haben  die  Betreffenden  Aufführung 
in  dem  Kachtrage,  Abschnitt  III,  gefunden,  was  auch  für  die  später  noch 
erscheinenden  zu  geschehen  hätte.  Die  erst  während  dieser  Aufstellung  nach- 
hinkend bekannt  gewordenen  Hitglieder  sind  mit  der  nächst  vorhergehenden  Num- 
mer und  mit  einem  Buchstaben  bezeichnet,  so  dass  also  mehr  Personen  in  der 
Genealogie,  excl.  der  im  Nachtrage,  vorhanden  sind,  als  die  letzte  Nummer 
besagt.  Der  Rufvorname  ist,  wo  er  bekannt  wurde,  mit  einem  Stern  (*)  be- 
zeichnet worden.*) 

Vorbemerkung:  Wenn  ein  Hanpthalt  für  die  Familie  der  feste  Besitz, 
oder  Lehn  war,  so  haben  leider  heutzutage  wenige  Niessnutzer  der  Familien- 
güter den  alten  Grundsatz  festgehalten,  dass  nicht  sie,  sondern  die  Familie 
die  Besitzer  waren,  dass  sie  nicht  so  leichten  Kaufes  das  liberale  Geschenk 
der  Allodificatiou  bin  nehmen  durften;  dass  sie  verpflichtet  waren,  durch  Fidei- 
commisse  das  der  Familie  zu  erhalten,  was  der  Familie  gehörte. 

Die  Geschlechter  reissen  sieb,  schuldlos  oder  schuldig,  los  von  dem  alten 
Stamm,  unter  dessen  Schatten  sie  gesessen,  dessen  Blüthen  und  Früchte  sie 
Jahrhunderte  hindurch  gelabt  haben.  Fortan  gleichen  ihre  Nachkommen 
den  abgefallenen  Blättern,  welche  der  Sturmwind  wild  umherjagt  und  welche 
keine  bleibende  Statt  finden  können.  Das  Haus  ihrer  Väter  ist  ihnen  ein 
fremdes  geworden.  Die  Herzen  der  Verwandten  schlagen  ihnen  daselbst  nicht 
mehr  entgegen,  fremde  Augen  blicken  sie  an  und  auch  die  Geister  ihrer  Ahnen 
wenden  sich  von  ihnen  ab  und  verlassen  die  heimisch  gewohnte  Stätte;  denn 
sie  finden  darin  keine  Nachkommen,  (v.  Klöden.)   — 


*)  Anmerkung:  Der  bereits  1884  erschienene  I.  Theil,  durah  diesen  II.  nunmehr 
ergänzt,  enthält  das  Allgemeine  das  Geschlecht  Betreffende,  desgl.  Urkunden  und  das 
Wappen,  etc.  Ein  besonderes  Ortsverzeichniss  wird  jetzt,  siehe  Theil  I,  S.  28  und  folgende 
.flrundberits-,  und  bei  den  betreffenden  Geschlechtsmitgliedern  .Besitz',  für  nicht  noth- 
wendig  erachtet. 


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tTm  so  mehr  gilt  jetzt:  Der  Edelmann,  dessen  Stolz  auf  seine  Aknen  sich 
nur  darauf  beschrankt,  diese  selbstgefällig  zusammen  zn  zählen,  dem  es  genügt,  in 
die  Vergangenheit  zurückzugehen,  um  zn  erforschen,  bis  in  welches  Jahrhundert 
sich  ihr  Ursprung  verlor;  dem  die  Erinnerung  an  sie  kein  Vorbild,  kein  Sporn  ist, 
in  jedem  Verhältnisse  den  ihm  heschiedenen  Beruf  mit  Treue  und  Ehre  zu  er- 
füllen: der  hat  seine  Stellung  verkannt,  so  wie  die  Gnade,  die  ihm  unverdient 
durch  bevorzugte  Geburt  zugefallen  war.  Vergessen  hat  ein  solcher  die  Pflichten, 
die  ihm  sein  erbliches  Amt  übertrug  und  die  ihm  um  so  beiliger  sein  mussten,  als 
sie  ihm  nicht  von  Menschen,  sondern  von  höherer  Hand  auferlegt  waren;  ver- 
gessen hat  er  jenes  Dankgefühl  gegen  Gott  selbst,  von  dem  er  seinen  ange- 
stammten Beruf  empfing.  Ein  sicheres  Zeichen  für  seine  erhabene  Stellung, 
dass  der  geborene  wahre  Edelmann  besonders  von  denjenigen,  welche  den  Adel 
als  Stand  herabzusetzen,  zu  verhöhnen  und  zu  beseitigen  suchen  —  man  greife 
ihnen  ins  Herz  —  gerade  am  meisten  beneidet  wird.  —  (v.  Firks  und  Andere). 

1.  Generation  von  1100—1135. 

I.  Henning  von  Glasenapp,  Canonicus  Oolbergensis  (Prälat),  1108 
bis  1150.  Geschichtlich  (Micrl.)  zur  Zeit  BogielafB,  des  christlichen  Fürsten 
von  Ostpommern,  in  welchem  ja  Colherg  und  Beigard  Residenzen  waren  (Seil), 
der  ja  bekanntlich  von  1108—1150  meistens  im  Ostlichen  Colberg  residirte  und 
später  wenig  von  den  Polen  belästigt,  friedlich  und  ruhig  regiert  hat.  —  Ehe 
die  einzelnen  Sachsen,  Westphalen  etc.  U90  und  1280  in  Westpommern  ein- 
gewandert waren,  und  zwar  noch  ober  100  Jahre  vor  der  späteren  Allgemein- 
einfuhrung  von  Geachlechtsnamen,  nannten  sich  in  Pommern  nur  fürstliche 
Personen,  Prälaten  und  dergl.  mit  Zunamen,  freilich  noch  sehr  willkürlich; 
—  es  ist  hier  Henning  also  der  erste  geschichtlich  mit  dem  Zunamen  von 
Glasenapp  Benannte.  —  Nachdem  der  Polenherzog  Miescislaus  (Hiesko) 
965  in  dem  schon  berühmten  Salz-Golberg,  im  Herzen  Hinterpommerns,  ein 
Kloster  gegründet  hatte,  erfolgte  im  Jahre  1000  die  Stiftung  eines  Bisthums 
(Polen-Chronik  und  Dithmer,  Bischof  von  Merseburg)  mit  dem  Bischof  Rein- 
bernus,  dem  Erzbistnum  Gnesen,  so  wie  auch  Bisthnm  zn  Leslau  und  Krakan 
durch  Kaiser  Otto  HI  unterstellt  Wenn  mit  dem  Jahre  1080  die  Herrschaft 
der  Polen  hier  wieder  sank  und  eigentlich  historisches  Dunkel  lange  Zeit  über 
Pommern  ausgebreitet  lag,  ist  doch  der  Thatbestand  nicht  zn  leugnen,  dass 
das  Cbristenthnm  in  Hinterpommern  um  150  Jahre  früher  gepflanzt  war,  als 
in  Vorpommern,  und  dass  es  bis  zur  Ankunft  des  Pommern- Apostels.  Bischof 
Otto  von  Bamberg,  durch  das  in  Colberg  fortbestandene  Domkapitel,  durch  das 
Kloster  etc.,  durch  im  Lande  angelegten  Kirchen  und  Pfarreien  so  weit  gediehen 
war,  dass  Otto's  Wirken  hier  nur  kurz  und  ein  zweiter  Besuch  gar  nicht  mehr 
nOtliig  war.  —  Schon  zu  Bischof  Eeinbernus  Zeiten  1015  haben  neben  dem 
Kloster,  die  St  Harten-  nnd  3  andere  Kirchen  von  der  Altstadt-Colberg  in 
das  Land  hinein  geleuchtet,  so  wie  ja  letzteres  aber  die  Wenden  in  die  alt- 
deutsche Zeit  hinausgeragt  hat  (Wachsen).  1124  hatte  das  Domstift  in  Col- 
berg bereite  eine  volle  Fundation  erhalten  und  werden  im  Jahre  1130  Capi- 
tularen,  Domherren,  als  vorhanden  angegeben,  so  wie  1176  der  Colberger 
Prepositus  Hermann  als  Zeuge  bei  dem  neubestallten  Domkapitel  zn  Cammin 
erwähnt  wird.  (Barthold,  Riemann).  Der  Fortbestand  des  Kapitels  neben  dem 
neubegründeten  Bisthnm  Cammin  beweist  das  Alter,  die  Stabilität  und  Wich- 
tigkeit des  enteren.  Zu  Herzog  Casimirs  I.  (1151-1180)  Zeiten,  der  zu 
Demmin  und  im  westlichen  Colberg,  so  wie  sein  Bruder  Bogislaf  I.  im  Östlichen 
residirten,  wo  beide  die  Salzkotten  gemeinschaftlich  inne  hatten,  waren  sie,  so 
wie  auch  die  späteren  Herzöge  unumschränkte  Patrone  der  Colbergischen 
Stifte;  sie  dotirten  die  geistlichen  Herren  nicht  unbedeutend;  diese  blieben  auch 
später  1248  resp.  1277,  als  Colberg-Neuatadt  an  den  Bischof  kam,  noch 
ziemlich  frei  in  ihrem  Besitz,  in  ihrer  Mitgliedschaftswahl,  und  hatten  ihre 
eigene  Jurisdiction  etc.  (Wachsen).  Diese  Selbstständigkeit  de*  Colberger 
Kapitels   datirt  ja  schon  aus  der  frühesten  Zeit  her  und  weist  der  umstand, 


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du*  bei  der  ersten  Einführung  des  Bischofs  Adalbert  auch  dies  Kapitel  bei 
der  Wahl  des  Bischofs  hätte  betheiligt  sein  müssen,  was  ja  nicht  geschehen 
ist,  auf  den  frühen  Zusammenhang  mit  dem  Erzbisthum  Gnesen  bin.  Es  lassen 
polnische  Urkunden  gar  keinen  Zweifel  zn,  als  dass  das  Biathum  Colberg  nach 
Eeinbemns  nicht  weiterbestanden  hätte;  ob  die  Bischöfe  immer  auf  ihrem  Stahl 
und  gerade  in  Colberg  sich  befanden,  ist  fraglich;  1130  berief  Casimir  der 
Gerechte  von  Polen  eine  Synode  der  Bischöfe,  an  der  auch  die  Bischüfe  Pom- 
merns, Onalph  und  Conrad  Theil  nahmen,  zusammen,  am  mit  ihrer  Hülfe 
den  Quälereien  and  Frohnden  der  Bauern  ein  Ende  zn  machen  (v.  Winckler). 
Dies  war  doch  gleich  nach  Otto  von  Bambergs  Ankunft,  dem  ausser  400  Rei- 
Bigen  vom  Herzog  von  Polen  der  Hofmann  und  Führer  Pauli;  zki  mitgegeben 
war,  bei  Uscza  d.  h.  Mündung,  Pommern  betrat  und  auf  dem  Wege,  wo  Boles- 
lans  mit  den  Polen  1120  gezogen  and  wo  die  Zeichen,  Zweige  zusammen- 
gebunden, noch  waren,  auf  Pyritz  7  Tage  and  Nächte  reiste.  (Seil.)  —  Er  hat 
also  gesehen,  dass  in  Hinterpommern  das  Christentum  schon  von  Gnesen  aas 
Beine  Bischöfe,  seine  Pflege  and  seinen  Fortgang  hatte.  —  Noch  am  1200 
war  der  Bischof  Wadislaw  von  Kujawien  auch  noch  Bischof  von  Pomme- 
rellen.  (Seil).  Selbst  Bartbold,  der  Professor  von  Greifswald,  gesteht:  „Als 
Casimir  L  ums  Jahr  1 175,  als  die  Dänen  in  wilder  Wuth  Wollin  gefährdet  and 
verödet  hatten,  der  bischöfliche  Klerus  sich  nach  Cammin  als  sichre  Hofburg 
zogen,  die  Domkirche  zu  Cammin  gründete,  berief  er  Domherren  an  dieselbe, 
übertrug  innen  nach  dem  Tode  des  Bischofs  (Adalbert)  die  freie  Wahl  des 
Oberhirten,  der  Prälaten  etc.  Die  Erwähnung  des  Pr&positus  Colbergensis 
anter  den  vornehmen  Zengen  der  Urkunde  führt  zu  dem  Schlnsse,  dass  in  der 
Altstadt  Colberg,  (dem  verschollenen  (?)  Bischofsitze  Reinbernus)  ein  Collegiat- 
stift  vor  der  zeitigen  Marienkirche  bestanden  hat,  so  dass  Prälaten  von  Col- 
berg vor  der  Stiftung  des  Bisthnms  Wollin  resp.  Cammin,  wie  auch  einige  in 
der  Geschichte  erscheinen,  existirt  haben."  —  Die  Zahl  derselben  war,  wie 
auch  später  in  Stettin,  meistens  12  Domherren,  welche  wenigstens  doch  die 
untersten  Stufen  der  höheren  Weihen  betreten  und  Sabdiakonen  gewesen  waren, 
während  auch  etliche  nur  Weltgeistliche,  meistens  einflassreiche  and  reiche 
vom  Adel,  mehr  Ti tu larpr Hinten,  hier  so  wohl,  als  auch  bei  anderen  Stiftskirchen 
und  besonders  Notarien,  Kapellane,  Kanzler  bei  den  Fürsten  waren,  (v.  Klöden). 
Aas  praktischen  Granden  worden  za  solchen  hohen  Kirchenwüi  den  gemeinhin 
Personen  aas  den  am  meist  begütertsten  Nobilis  gewählt.  Ganze  Geschlechter  des 
ältesten  und  höchsten  Adels  begaben  sich  in  den  ersten  Jahrhunderten  des  Christen - 
thutns  ans  Frömmigkeit  in  die  Sitze  der  Stifte  etc.,  resp.  auf  die  Bargen  in  den 
Orten  und  es  gab  keinen  Streit  zwischen  Kirche  und  den  weltlichen  Gewalten, 
besonders  bei  dem  alten  ,  jus  pomeranicorum",  weder  deutsches  Reichs-,  noch 
römisches  Recht  (S.  N.  1,  2,  3  etc.)  lieber  das  Kapitel  und  Kloster  giebt 
v.  d.  Dollen  an:  Mit  der  Domkirche  in  Colberg  (am  1000)  war  ein  Kapitel  in 
Colberg  begründet.  Wir  sehen,  dass  ein  Bisthum  Colberg  das  älteste  in  Pommern 
nnd  lange  gestiftet  war,  ehe  an  ein  Bistimm  Wollin-Cammin  za  denken  war. 
Etwa  1250  siedelt  das  Kapitel  von  der  Altstadt  in  die  Neustadt  aber,  wo  dann 
auch  der  Bau  der  jetzigen  Marienkirche  hier  begann.  Das  Kapitel  wurde  sehr 
reich:  ausser  4  (8)  Salzkotten,  Hühlenpächten,  Hebungen  aller  Art,  hatte  es 
den  Zehnten  aus  70  Dörfern.  1270  waren  10  ordentliche  Hajor-Präb enden  und 
eine  Minor-  vorhanden.  Die  4  ersten,  besser  dotirten,  hatten  noch  die  Re- 
formation überlebt.  Ausser  den  Kapitularen  nnd  Geistlichen  waren  noch  32 
Vicare.  Das  Kapitel  war  natürlich  später  von  1277  dem  Bischof  von  Cammin 
unterworfen,  doch  nahm  es  wieder  eine  exe  emotionelle  und  sehr  freie  Stellung 
ein  unter  Beinen  Pröbsten  und  Dekanen.  Es  hatte  z.  B.  das  Recht,  sich  durch 
eigene  Wahl  zu  ergänzen  and  dem  Bischof  stand  nur  noch  das  Bestättigungs- 
recht  zn.  Die  Mehrzahl  der  Domherren  lebte  in  der  Papen-  resp.  Dom-Strasse. 
Sie  besaasen  schon  1260  dass  Recht,  dass  kein  anderer  geistlicher  Orden,  auch 
nicht  Templer  oder  Deutsch-Ritter  ohne  Zustimmung  des  Kapitels  in  Colberg 


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find  seiner  Parochie  Heuser  erwerben  und  besitzen  durfte.  Schon  om  du 
Jahr  1800  wird  einer  Colberger  Domichule  Erwähnung  gethan  und  stand  sie 
in  engster  Verbindung  mit  dem  Kapitel  und  unter  Aufsicht  des  Scholastik™, 
von  dem  Bector  scholae  geleitet  Der  Sturm  von  1806  fegte  auch  diese  letzten 
Beste  des  alten  Domkapitels  mit  fort. 

1277  gründet  Bischof  Hermann  v.  Gleichen  oiri  Jnngfrauon- Kloster  auf 
Altstadt  Colberg;  mit  in  Folge  der  vielen  Fehden  wurde  es  1469  in  die  Neu- 
stadt verlegt;  die  frommen  Schwestern  setzten  es  jedoch  durch,  1505  wieder 
nach  der  Altstadt  in  ihr  altes  Klostergebäude  zu  ziehen.  Hit  der  Reformation 
hatte  anch  hier  die  katholische  Klosterherrlichkeit  ein  Ende,  obwohl  noch 
etwa  16  Klosteljungfrauen  an  der  Zahl  wieder  1545  nach  der  Neustadt  ver- 
legt waren  und  ihr  altes  Gebäude  Bentmeistorwohnung  wurde.  Dennoch  er- 
hielten sie  1586  neue  Statuten.  Seit  1845  ist  die  Zugehörigkeit  zum  Kloster 
in  einem  Stiftsorden  am  schwarzen  Bande  auf  der  linken  Brust  getragen 
äuaaerlieh  noch  gekennzeichnet. 

Besitz:  Wohl  einiger  von  dem  bei  nachfolgenden  des  Geschlechts  auf- 
geführten, zumal  wenn  Er  nur  Canunicus  honores  causa,  ohne  kirchliche  Weihen 
etwa,  gewesen. 

2.  Generation  von  1185—1170. 

Ia.  Johannes  de  Clasenowe,  Glasenowe  (Cladesowe)?  1170  Kastellan  zu 
Demmin;  1177  Artusius,  Advocatus,  Landesvogt.  —  Wir  haben  uns  hier  der 
Vermuthang  nicht  erwehren  können,  in  Anbetracht  des  Zusammenhanges  der 
engem  Heimath  mit  dem  Kloster  Dargnn,  in  Anbetracht  des  hier  auch  öfteren 
Auftretens  von  Glasenappen,  z.  B.  des  „berühmten"  Lnbbert  v.  GL,  N.  3  und 
anderer  Familienmitglieder,  ferner  in  Anbetracht  des  fast  gleichklingenden  Orts- 
namens and  Stammguts  Glesenowe  bei  Buckow,  dem  Seminar  des  Klosters 
Dargnn,  mit  Glasenowe  oder  auch  Glasenowe  und  des  im  Geschlecht  zu  der 
Zeit  besondere  häufig  gebräuchlichen  Vornamens  „Johann"  (Henning),  so  wie 
des  Umstandes,  dass  Golberg  unstreitig  zu  der  Zeit  der  Sitz  der  wissen- 
schaftlichen Bildung,  als  alt  bestandener  Bischofssitz,  war,  aus  dem  sich 
die  Fürsten  wohl  die  höchsten  Beamten  erwählten:  dass  dieser  Johannes  ans 
Colberg  hierher  verpflanzt,  so  lange  zu  den  TTnaern  gehöre,  bis  spätere  Forschung 
das  Gegentheil  klar  gestellt  hat.  Wird  doch  von  hier,  des  1180  verstorbenen 
Kastellans  von  Demmin,  Dirseks  dritter  Sohn,  weil  er  Borco,  was  Wolf  heissen 
soll,  ein  damals  sehr  gebräuchlicher  Vorname,  von  einzelnen  Chronikanton 
als  Stammvater  der  berühmten  hinterpommerschen  Familie  v.  Borcke  hergeholt 
und  weitergetragen ,  der  im  Kampfe  unter  Fürst  Casimir  auf  Seiten  Heinrich 
des  Löwen  gegen  Otto  von  Brandenburg  1182  gefallen  und  von  welchem  Borco, 
Wolf,  gariiicht  nachgewiesen  ist,  dass  er  männliche  Nachkommenschaft  hinter- 
lassen habe.  Jedenfalls  werden  die  Herren  v.  Borcke  ihren  Stammvater  noch 
in  älterer  Zeit  suchen  und  ihn  nicht  ausschliesslich  aus  Vorpommern  herholen 
müssen.  —  1170  verleiht  Fürst  Casimir  I.  den  aus  dem  Trinitatis  -Kloster  zu 
Lund  berufenen  Mönchen  zur  Anlegung  eines  Klosters  —  Belbuck  —  ob  dies 
nicht  eine  Dotation  des  bereits  von  den  Polen  gestifteten  Klosters  war;  jeden- 
falls bestand  es  also  vor  dem  Bisthum  Cammin,  —  das  Dorf  Gummin,  10  benach- 
barte wüste  (von  den  Polen  zerstörte)  Orte  an  der  Bega:  Wnstrow,  Hiros- 
lawcze  (Lewetzow),  Wischow,  Karzene  (Carnitz?  bei  Sternin?),  Darsow,  Brosa- 
muste  (Jnngfembruck),  Drosedow,  Kinow,  Jarchow  und  Streckontin,  die  Hälfte 
des  Fischwehrs  in  der  Bega  mit  dem  halben  See  Niflose-  (Liebelose-,  Eiers- 
berger-)  und  mit  dem  daran  gelegenen  Fischerdorfs  (villa  piscatorum,  jetzt 
Horst),  die  Kirche  in  Treptow  (damals  noch  Dorf),  eine  Stelle  zu  6  Salz- 
pfannen in  Colberg,  2Vi  Alk.  bei  einem  Manne  Namens  Bracto  und  die  ganze 
„Insel"  auf  der  sie  ihre  Wohnung  aufgeschlagen,  mit  Ausnahme  des  Dorfes 
Tribua.  Diese  Jnsel  wurde  von  einem  rechten  Arm,  die  alte  faule  Bega,  bei 
der  jetzigen  Colberger  Vorstadt  Treptow  vorbei  (jetzt  abgeflossen)  und  dem  noch 
taufenden  Unken  Arm  gebildet.   Zeuge  der  Urkunde  unter  Anderen:  Johannes, 


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—    5    — 

CasteLUuras  de  Dymmyn  etc.  1177  «ischeint  er  In  der  im  Ood.  dipt  Pom.  N.  29 
befindlichen  Urkunde  mit  Beinamen  und  zwar  als  Johannes  de  Cla  .  .  ,  owe, 
Artusius,  d.  h.  Kanzler,  auch  Vogt  etc.  Die  Kastell  ans  chaft  Dymmyn  ist  um 
1175  durch  Dyrsek  bekleidet,  denn  1175  verleiht  Fürst,  Casimir  I.  dem  Kloster 
Grobe  das  Dorf  Sclilatkow  etc.,  wobei  Zeugen:  Dyrsek,  Caetellan  de  Dymmyn, 
Johannes  filiag  ejus  etc.  Quandt  ergänzt  nnn  die  in  der  Urkunde  von  1177 
fehlenden  Buchstaben  mit  des,  wir  mit  s  e  n,  ersterer  wohl  deashalb,  weil 
später  1289,  wo  Johannes  de  Glasenowe  schon  todt  sein  musste,  ein  Johannes 
de  Cladestowe,  prepositus  etc.  erscheint.  1289  d.  29.  April  Trebetow  a./Toll. 
verleihen  Herzog  Wartislaf  III.  und  die  Frau  Beines  ehemaligen  Kämmerers 
Dobislaf  dem  Nonnenkloster  in  Clotzow  (nach  Klempin,  nach  Dreger:  Glassowe, 
postea  Vereben)  die  Kirche  in  Hohenmoker  mit  ihrem  Zubehör,  nämlich 
der  Insel  Rogatsowe  (Dargun  gegenüber)  und  dem  Wasser  Koroetbis  etc. 
Zeugen  unter  Andern:  Johannes  de  Cladessowe,  prepositus  etc.;  als  solcher 
tritt  er  auch  1241  und  1255  auf,  wo  Bischof  Hermann  die  neue  Klosterkirche 
Verchen,  da  das  Marienkloster  ex  insula  dahin  verlegt,  mit  dem  Zehnten  von 
etlichen  Gütern  und  mit  der  Kapelle  Schonenfeld  dotirt,  wobei  Zeuge;  Pre- 
positus Cladessowe  (Dreger).  Hiernach  ist  die  von  Quandt  gemachte  Ergänzung 
der  Buchstaben  des  statt  s  e  n  keineswegs  gerechtfertigt,  um  so  weniger, 
als  Clotzow,  Classowe,  Cladessowe,  Cladesowe  mit  einander  abwechseln  und 
letzter  erst  im  13.  Jahrhundert  nnd  später  bestimmter  genannt,  auch  keine 
Grunde  für  seine  Auslegung  sonst  angeführt  werden.  Bei  der  Unsicherheit 
der  geschriebenen  Buchstaben  und  der  damit  bezeichneten  Laute,  sowie  der 
Copien  in  damaliger  Zeit  könnte  ja  auch  der  Anfangsbuchstabe  G  mit  C  ver- 
wechselt worden  sein,  so  dass  statt  Clasenowe  Glasenowe  (s.  Glesenowe  bei 
Bnckow)  zu  überliefern  gewesen  wäre.  Es  erleiden  Namen  in  der  früheren 
Zeit  die  sonderbarsten  Abwandlungen,  z.  B.  Kodebuzen,  Gotebuz  gleich  Kospot-, 
Wachsdorf,  Bossendorf,  Walsdorf  gleich  Paxlaf;  Dodona,  Ciadon»,  Clodowa 
gleich  Klötkow.  Der  Name  Hestwin  kommt  nach  von  Winckler  in  20  ver- 
schiedenen Schreibarten  vor.  Wie  Dr.  Klempin  mit  einer  unfehlbaren  Sicher- 
heit sich  hilft  und  gern  vor  Einwanderung  der  einzelnen  deutschen  Edelleute, 
die  pommerschen  Uredelleute,  von  wendischklingenden  Stammvätern  ableitet 
(s.  oben  und  weiter),  auch  sonst  den  Stimm- Hammer  anwendet,  dafür  ein  hier- 
her gehörendes  Beispiel:  1215  verkauft  Johann  Dirskowitz,  Kastellan  von 
Dymmyn  (s.  unter  1175  Vater  Dirsek?)  dem  Kloster  Arendsee  seine  Ansprüche 
auf  Wargentin  etc.  Damit  der  Johann  (de  Clasenowe)  1170  Kastellan  von 
Demrnin,  der  1177  Artosins  ist,  hierbei  nicht  stören  könnte,  der  Sohn  Dirs- 
kowitz hinter  dem  Vater  Dirsek  folgt  (folgen  auch  musste),  so  wird  durch  Dr. 
Klempin  die  aber  von  Dreger,  Brüggeman  und  Andern  als  richtig  festgestellte 
Zeit  der  Urkunde  von  1170  mit  einem  Fragezeichen  (1170?)  angezweifelt  und 
1180  dafür  gesetzt;  vielleicht  geschah  es  auch,  damit  Belbuck  nicht  eher 
Kloster  sei,  als  bis  das  Bisthum  Cammin  1175  gestiftet  war.  —  Das  Kloster 
Dargun  ist  1216  in  den  dortigen  Kriegskämpfen  nnd  Unruhen  verwüstet  nnd 
von  Bänbem  statt  von  München  bewohnt  worden,  so  dass  1248  es  hat  wieder 
neu  gegründet  werden  müssen.  In  dieser  Zwischenzeit  ist  wohl  das  Kloster  in 
Clotzow,  Classowe,  Cladessowe  erstanden,  welches  erst  zn  Treptow  a./Toll., 
dann  auf  einem  Werder  St.  Maria,  Dargun  gegenüber  in  der  Peeno  gelegen, 
später  1312  nach  Verchen  verlegt  worden  ist,  1399  noch  bestand  und  wird 
selbst  1490  noch  Johann  v.  Wacholt  in  Cladessowe  (wohl  nicht  mehr  Kloster) 
genannt  Unfern  Dargon,  Östlich,  liegt  noch  jetzt  Glasow,  vielleicht  früher 
Glasenowe?  1279  ist  Johannes  Gletsowe,  famnlns,  Zeage  beim  Kloster  Rhena, 
1346  ebendaselbst  Johannes  Glessonwe,  armigero;  1408  bei  einem  Vergleich 
das  Bischofs  zu  Batzeburg  mit  den  Wissmarschen  ein  Zeuge  Henrico  Gla- 
sowe  etc.  Die  Vornamen  Johannes  und  Henning  kommen  nachfolgend  bei  den 
Prälaten  von  Glasenapp  häufig  vor;  vielleicht  stellt  sich  späterhin  ein  be- 
stimmter  Zusammenhang   mit   hier   heraus.    —    Die   Herzoge  Westpommerns 


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dotirtsn  Klöster  in  Vorpommern  immer  wacker  ans  Ost-  (Hinter-)  Pommern, 
wenn  auch  oft  nur  dem  Namen  nach  in  der  festen  Aussicht,  das»  die  Kirche 
eich  schon  dazu  verhelfen  würde;  so  hatte  das  Kloster  Stolp  in  Vorpommern, 
1270  ausser  Anderem  1  Salzkotte  in  Colberg  nnd  das  Dorf  Razowe  (s.  hier 
1239)  mit  5  Hk.  Rente  ans  dem  Schlosse  dort;  1276  von  Herzog  Barnim  I. 
die  „Begenm  ühlen "  bei  der  neu  erbauten  Stadt  G  reiße  ab  erg,  sowie  Fischerei- 
nnd  Hühlengerechtigkeit  auf  der  Bega  1  Heile  ober-  nnd  unterhalb  dieser 
Regamöhlen.  Gleichzeitig:  besassen  das  Stift  Colberg  resp.  Kloster  Belbnck 
diese  Orte  beziehungsweise  Gerechtsame  bis  auf  die  Rente  in  Bazowe  in  Vor- 
pommern auch.  — 

Dass  schon  in  der  frühesten  Zeit  Pommern  centralisirter  gewesen,  Vor- von 
Hinterpommern  weniger  getrennt  gelebt  hat,  als  es  öfter  den  Anschein 
nimmt,  besonders  durch  die  einseitig  vorpommersche  Behandlung  der  Geschichte 
von  Pommern,  beweisen  eine  grosse  Zahl  gleicher  Ortsbeneonnngen,  von 
denen  wir  nachstehend  einige,  besonders  in  den  Districten  um  Demmin  nnd 
zwischen  der  Pers&nte  nnd  Grabow  liegend,  auffuhren.  Diese  Orte  bis  auf 
etwa  einen,  Abtshagen,  vielleicht  aber  unter  anderem  Namen  früher,  sind  den 
Schenkungsurkunden  zu  Folge  alle  bereits  vor  Einwirkung  des  Bisthums 
Gammin  nnd  vor  dem  Conflnx  durch  die  Klöster,  ganz  entschieden  vor  Heran- 
ziehen der  wenigen  Einwanderer,  vorhanden  gewesen.  — 

In  Vorpommern:  Abtshagen,  Aalbeck,  Barwalde  (Franzb.  Kr.),  Barkow, 
BonBOwe,  Borrentiu,  Bukow,  Dargun,  Demmin,  Caslin,  Gellentin,  Crien,  Jami- 
kow,  Jagetzow,  Kletzin,  Knmmerow,  Laasan,  Liepen,  Moker  (Hohen-),  Netzel- 
kow,  Priebsleben,  Backow,  Rentzin,  Rochow,  Bowe,  Schwarzow,  Senzkow, 
Steinfnrt,  Stolp,  Storkow,  Utzedel,  Wietzow,  Wustrose,  Wnstrow,  Zacnarie; 
in  Hinterpommern:  Abtshagen,  Ahlbeck,  Bärwalde  und  Barwalde  bei  Schievel- 
bein  (früher),  Barken,  Bonsove,  Borntin,  Bnckow,  Dargen,  Demmin  (Neu-Stett. 
Kr.),  Cöslin  (früher  Cusalin,  Casslin),  Gellen,  Crien,  Crüue,  Janikow,  Jager- 
tow,  Klötzin,  Knmmerow  (öfter),  Lassabn,  (Läse),  Lassehn,  Liepen-Fier,  Moker, 
Nesekow,  Priebstroh,  Priebkow,  Rakow,  Betzin,  Rochow,  Robe,  Schwartow, 
Sanzkow,  Steinfnrt  (Öfter),  Stolp,  Storkow,  Utpedel,  TJtpatel,  Vietzow,  Wust- 
ranse,  Wnstrow,  Zacharin  und  dergl.;  besonders  weisen  Dorf  Persante,  Fluss 
nnd  Dorf  Persante,  Dorf  Polzin  in  Vorpommern,  Schloss-Stadt  Polzin  und 
Andere  in  Hinterpommem  darauf  hin,  dass  auch  der  Connnx  von  Osten  nach 
Westen  nnd  nicht,  wie  fast  ausnahmslos  angenommen,  nur  der  Zug  entgegen- 
gesetzt sich  bewegt  habe.  Ob  das  Geschlecht  v.  Glasenapp  in  früheren  Zeiten 
auch  in  Vorpommern  Grundbesitz  hatte,  wie  später  1300  bis  1400,  Sommers- 
dorf,  1650  Sanzkow,  1700  bis  1780  c.  Barkow,  Benzin,  Vorwerk  Demmin, 
Kasekow,  Klingenberg,  Krakow,  Leussin,  Lökenitz,  Penain,  Zacharier- Mühle,  • 
Zarrentin  etc.  (s.  N.  124  u.  1,  2, .%  auch  v.  Ledebur),  ist  wahrscheinlich.  — 

8.  Generation  v.  1170-  1205    N.  N. 

4.  Generation  v.  1205—1240    N.  N. 

5.  Generation  v.  1240—1275. 

IL  Frederlous  (de  Bewenhusen,  v.  Glasenapp),  Bitter.  1244.  —  1244, 
den  4.  Juni,  Hedingen.  Gebbard  und  Werner,  Bitter  in  Lauenborcb  verleihen 
dem  Kloster  Medingen  25  Hark  Silber  aus  Medingen  nnd  eine  Kornerhebung  ans 
der  Mühle  zuKarretiu.  Zeuge:  Fredericusde  Bewenhusen.  (Gesch.  der  v.  Blücher.) 
—  Das  alte  Schloss  Bewenhusen  bei  der  Gründung  von  Bublitz  1380  bereits 
im  baulichen  Verfall,  in  Folge  dessen  nud  des  Aufblühens  der  Stadt  Cöslin  die ' 
Nachkommen  mehr  sich  anf  die  südlich  gelegenen  Güter  zogen,  hat  östlich  dem 
Ansflnss  der  Gozel  in  die  Radne,  wo  jetzt  noch  Vorwerk  Schlosskampen  nnd 
etwas  nordöstlicher  am  Burgwall  die  Bewenhusen'scheHühle  liegen,  gestanden; 
es  ist  um  jene  Zeit  1389  (s.  N.  XXIII)  in  den  Besitz  des  Bisthums  gekommen. 
Der  Personen-Beiname  Bevenhusen  verliert  sich,  geht  in  den  allgemeinen  Namen 
v.  Glasenapp  auf;  der  letzte  ist  1463  Georg  LIV,  der  sich  nach  Bewenhusen 
nennt.  —  Fredericus  Nachkommen  haben  meistens  sich  nnd  ihren  Besitz  der 


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Kirche  hingegeben;  letzterer  lag  bei  Bewenhusen,  im  Lande  Bnblitz  an  4er 
GozeL  wie  TJbedel  etc.  and  meistens  westlich  des  Nestbachs  bei  Ctfslin  bis 
zur  Ostsee  hin,  wie  G-eritz,  zu  welchem  Schwessin,  (Sanssin?)  eingepfarrt 
war,  Klenz,  G-r.  und  Kl.  Beiz  (Belitz),  Bast,  Sorenbohm,  Konikow,  Streitz 
(Stretenitz),  Gützlaffshagen,  Kolermannshagen,  Upatel  am  Kreyerbach. 
—  Das  Schloss  Bewenhnsen  selbst  scheint  das  Bisthum  jedoch  gekauft  zn 
haben,  selbstverständlich  in  der  Absicht,  die  Macht  des  schlossgeseBsenen  Adels 
zn  schwachen,  hier  festen  Fnss  zn  fassen  and  sich  weiter  auszudehnen,  wie 
ja  die  Gründung  von  Bnblitz  darthut.  Das  Stift  hielt  hier  ffir  sich  Schloss* 
vögte,  wie  auch  einzelne  v.  Glasenapp  es  waren,  welche  das  meiste  der  Um- 
gegend, auch  so  die  ganze  Stadt  Bnblitz  spater  besassen;  sie  hielten  jedoch 
in  dem  wenig  ansprechenden  Gebiet  und  unter  dem  Bischof  sich  nicht  lange 
auf.  Als  das  Schloss  vom  Herzogthum  später  eingezogen  wurde,  erfolgte  auch 
die  Vereinbarung  des  Bnrggerichte  mit  dem  Gericht  von  Bnblitz. 

Besitz:  der  vorstehende. 

Gem.:    N.  N. 

S»hne:  VI.  VII. 

6.  Generation  v.   1275—1810. 

m.  Bartholomäus  (Barthus  Niger)  genannt  auch  „der  schwarze  Bitter" 
zum  Unterschiede  von  seinem  Vetter  Barthold,  der  zu  derselben  Zeit  Bürgermeister 
in  Colberg  war;  geb.  c.  1230.  Auf  Schloss  Nest  etc.  —  Barthus  lebte  in  dem 
Zeitabschnitt,  wo  ganz  besondere  pietätvoll  der  Kirche  von  dem  Adel  materielle 
Opfer  gereicht,  das  Christenthum  warm  erfasst  und  beschützt  wurde.  Zu  diesem 
Zwecke  und  auch  ans  anderen  Gründen  wurden  1264  durch  Herzog  Barnim  I.  die 
Juden  aus  Pommern  nach  Polen  wieder  zurückgetrieben.  —  Dem  Kloster  zu  Ctfslin 
wurden  in  der  Stiftnngsnrkunde  1278  (Urk.  N.  1,)  durch  den  Bischof  Hermann 
(d.  h.  erst  dnrch  Barthns),  ausser  Anderem  übergeben:  die  Kirche  zn  Cöslin,  zn 
welcher  gehörten  4  Hufen  Bildlich  der  Stadt,  der  ganze  Zehnten  von  Strecken tin 
(bei  Rossnow  and  Zewelin,  noch  spät  v.  Glasenapp'scher  Besitz),  vonThunow 
und  noch  andere  Pfarrzehnten,  der  Krug  zn  Nest  und  V«  des  Krngzinses  zu 
Läse,  sowie  90  Heringe  von  jedem  Netz  beim  Fange  zwischen  Läse  und  Nest 
(v.  Glasenappen  Besitz  und  Gerechtigkeiten  eto.);  ferner  die  Kapelle  auf  dem 
Gollen,  die  von  Edlen  der  Umgegend  bereits  erbaut  war  (v.  Glaseuappe,  denen 
die  Umgegend  zustand)  (Haken).  Es  waren  dies  Hebungen,  welche  sonst  die 
Güter,  die  das  Bisthum  besass,  oder  die  unter  seiner  Botmässigkeit  standen, 
selbstredend  schon  bringen  mnssten;  hier  sind  sie  opferwillig  zugestanden 
worden  von  noch  nicht  dem  Bisthum  unterstellten  Edlen,  die  als  Schlossge- 
seesene  um  1800  auch  frei  waren  von  den  Abgaben  an  den  Landesforsten 
(Giesebrecht);  als  freies  Eigentham  und  unbeschränkte  Rechte  wurden  sie 
auch  ohne  jede  Genehmignng  oder  Gonfirmation  der  Fürsten  verschenkt 
resp.  verkauft.  —  1286.  Barthns  Niger  giebt  dem  Kloster  8  Hafen  in  seinem 
Dorfe  Bnlgrin  mit  dem  Patronat  der  dortigen  Kirche.  In  dieser  Urkunde 
kommmen  noch  vor:  Andreas,  Paulus,  Bartholomäus,  Pribetzlaas  und  Matthäus, 
des  Barthus  Niger  Söhne,  der  jüngste,  Henning,  fehlt  noch.  Die  ersten  beiden 
und  der  hier  jüngste  Matthäus  treten  in  der  Urkunde  N.  4  von  1313,  worin 
der  Bischof  Heinrich  der  Stadt  Cäslin  Schenkungen  macht  und  diese  nebst 
anderen  bestätigt,  neben  Labbert  v.  Gl.  nicht  sich  Barthueewitze,  wie  sie  später 
sich  auch  nannten  (Söhne  oder  resp.  Nachkommen  des  Barthns),  sondern 
„Glasenapp"  genannt,  anf  (s.  N.  8,  Pomm.-Sta.-Areh.).  —  1287.  Barthus, 
genannt  der  schwarze  Ritter,  schenkt  resp.  verkauft  dem  Cösliner  Kloster 
einige  Aufteile  an  den  Gütern  Sanssin  (Schwessin,  Sissemin,  Zitzemin?), 
44  Hufen  der  Gegend  von  Moker,  die  Nasse  Nassow,  Nassow  Clawe  (wohl 
Schloss  Nassow  selbst?),  die  Heide  auf  dem  linken  Ufer  der  Radne,  westlich 
von  Bnlgrin  bis  zur  Radne,  südlich  bis  gegen  Pnstchow  und  Wiesen  an  der 
Badne  und  Badasse  bei  Thnnow.  (Pomm.-St.-Arch.)  In  den  Chroniken  werden 
die  in  dieser  Zeit  gemachten  Schenkungen  und  Verkäufe  an  den  Bischof  resp. 


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dann  durch  diesen  oder  direct  an  die  milden  Stiftungen,  als  an  Dargun,  Kloster 
in  Vorpommern,  an  Backow,  ein  Seminar  von  diesem,  an  Kloster  Cöstin,  eine 
Filiale  wieder  von  Backow  etc.  wie  folgt  allgemein  wiedergegeben:  Herzog 
Wartialaf,  znm  Theil,  (fast  nur)  mit  Willfährigkeit  der  adligen  Besitzer,  die  ja 
als  Grundbesitzer  vor  1187  schon  zu  befragende  nnd  einwilligende  Landstande 
bildeten,  gab  dem  Kloster  Dargnn  (d.  h.  confirmirte),  welches  bereits  1178 
als  solches  bestand,  1248  die  Gegend  Bonsowe  (Follnowergebiet),  1353  das 
Dorf  Buckow  (beim  Buckow-See),  um  daselbst  ein  Kloster  zu  bauen  und 
dazu  die  Dörfer  Bobolin,  Jeritz,  Piristowe  nnd  Damerow;  dazu  kamen 
dnrch  den  Bischof  1253  300  Hufen,  welche  aber  nnr  Bischofszehnten  bedeuteten 
(Seil),  und  durch  den  Herzog  Barnim  L,  besonders  durch  verschiedene  vom 
Adel  mehrere  Gebiete,  wie  anch  noch  durch  den  Bischof  1278  das  Dorf 
E  wem  in,  welches  er  1362  dnrch  Kauf  oder  auf  dem  Wege  der  Schenkung 
von  den  Edellenten  erworben,  nebst  Feldmarken  von  Belkow,  Karnke- 
witz und  Glesenowe  (später  Wandshagen,  beim  Buckow-See,  genannt), 
welche  der  Bischof  dem  Kloster  Buckow  1263  verlieh  und  nun  verkaufte, 
„mit  solchen  Gränzen,  dass  sie  erschliessen  Hessen,  wie  sie  nicht 
ganz  in  seinem  Besitz,  also  im  Mitbesitz  von  Edellenten  seien." 
(Quandt,  Brttggemann,  Dreger  etc.) 

Auch  hier  waren,  wie  bereits  erwähnt,  meistens  nur  gewisse  Einkünfte, 
anch  Theile  von  dem  Areal  der  Güter  erst  geschenkt  resp.  verkauft;  nach 
nnd  nach  hatte  der  Bischof  eifrigst  meist  die  ganzen  Guter  erworben.  Da  die 
Glasenapp,  besonders  die  Linie  der  Barthusewitze,  wie  sie  sich  spater  nannten, 
nnd  die  bei  Colberg  das  Land  Nest,  welches  nach  Westen  über  den  Gollenberg 
hin  reichte,  im  Norden  dnrch  die  See,  im  Osten  dnrch  die  Grabow  bis  Wipper, 
im  Süden  durch  da«  Pollnower  Land  begrenzt  wurde,  besassen;  also  das  Terrain 
am  Gollenberg,  am  Nestbach,  um  den  Jamundsee,  Buckow-See  bis  Bügenwalde, 
nach  Schlawe  und  anch  Pollnowinne  hatten;  sind  anch  sie,  wie  hier  bei  Barthus, 
Peter  von  Pollnow  IV.,  Peter  XVIII.  nnd  spater  zn  sehen  ist,  die  be- 
treffenden „Edlen"  nnd  Schenker  resp.  Ablasser  der  Einkünfte  nnd 
Gttter  gewesen.  Bonsowe  gehörte  ja  znm  Pollnower  Gebiet  und  besass  es 
noch  Peter  v.  Gl.  68,  Buckow  hatten  die  Glasenappe  ja  1300  und  1364 
znm  Theil  noch  inne;  bei  zweifelhaften  Grenzen  zwischen  Buckow,  Ewentin, 
mit  Bepkow  etc.  treten  sie  1309  anf,  au  Karnkewitz  und  andern  hat  Peter  XVIII., 
bei  Gründung  der  Stadt  Zanow  1848,  noch  Besitz,  so  wie  Glesenowe  sich  dem 
Namen  nach  schon  als  ein  Stammgut  ausweist.  Quandt  sagt:  „Steglin  und 
Moker  besassen  1281  nnd  1287  Edle  des  Landes  (Barthus  III-  und  seine  Vettern 
von  Gzegelin  VIII.  u.  IX.,)  zu  welchen  gelegt  wurden  Belkow,  Karnkewitz 
und  Glesonowo."  Hoker,  Steglin,  Wiasbnhr  zusammenhangend  sind  von  den 
ältesten  Zeiten,  „als  die  Hoker'Bchen",  von  Glasenapp'sche  Güter  (s.N.  118) 
gewesen,  bis  sie  im  vorigen  Jahrhundert,  nachdem  freilich  einzelne  Theile 
bereits  davon  waren,  verkauft  wurden,  von  denen  etwa  2800  Morgen  Forst,  jetzt 
der  Stadt  Oöslin  gehörend,  heute  noch  als  Steglin  -Mo  k  er  'acnes  Revier,  als 
zusammenhängend,  verwaltet  wird.  Die  Kirche  von  Steglin  ist  stets  eine 
Filiale  von  Wisehnnr  gewesen.  Nach  Quandt  speciell  waren  bereits  auch  von 
Läse  bei  Wnsseken  am  Strande  der  Kirche  Opferspenden,  also  von  Barthus 
oder  seinen  Vorfahren  dargereicht  worden,  nnd  nennt  er  wie  auch  vorstehend 
als  einige  Edle  die  Herren  von  Czegelin  (Steglin). 

Zum  Besitz  des  Barthus  gehörten  grosse  Gebiete;  Schloss  nnd  Haus 
Nest,  der  Strand,  Jamnnd-See  etc.  1808  (nach  Klöden),  als  der  Bischof  von 
Cammin  den  Markgrafen  Waldemar  anf  Ersatz  seiner  bei  dem  EinfaH  in  das 
Cammin'sche  Land  verwüsteten  Güter  anging,  wurde  ihm  das  Land  Nest  als 
Entschädigung  überwiesen  (sie).  Der  Bischof  war  damit  nicht  zufriedengestellt, 
indem  er  wohl  behauptet,  dass  ihm  dasselbe  meistens  schon  gehöre;  denn  1309 
mnssten  die  Bitter  Ludike  v.  Wedeil,  der  alte,  Heinrich  und  Henning  von 
Stegelitz,  Heinrich  v.  Blankenbnrg  (märkische  Vasallen)  darüber  entscheiden, 


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■peciell  ob  ihm  der  halbe  Jamund-See  (der  westliehe),  welcher  beim  Hanse 
Nett  läge,  gebühre,  oder  eine  andere  Entschädigung:.  Die  Entscheidung  fiel 
dahin  ans,  dass  ihm  der  See  nicht  gehöre,  die  eine  Hälfte  stände  dem  Peter 
y.  Neuenbürg  (welcher  sie  wohl  durch  Peter  v.  Gl.-Polinow,  s.  IV.  erhalten), 
die  andere,  also  die  beim  Schloss  Nest  (die  Östliche),  den  Barthusewitzen 
(Söhnen  des  Barthus  v.  Glasenapn)  zn.  —  An  der  See,  unfern  des  Jamund- 
Sees,  lag  auf  breiter,  zum  Theil  waldiger  Landzunge  das  Schloss  and  Hans 
Nest.  (Klödeu,  v.  Raumer.)  Das  Land  Nest  war  ein  Theil  des  Landes 
Dlrlow,  nnd  zwar  von  der  Wipper  bis  zur  Persante;  Dirlow,  die  alt«  Borg 
östlich  der  Stadt  Rttgenwalde,  schon  früh  verfallen  nnd  abgebrochen  (KlÖden). 

Die  Stnnnflnth  von  1804  hat  anch  hier  viel  Schaden  gethan  nnd  wohl 
dem  Schlosse  Nest  den  schädlichen  Stoss  gegeben.  Die  frohere  Ausmündung 
des  (Mühlen-  nnd)  Nestbaches  ans  dem  Jamund-See  in  die  Ostsee,  das  alte 
Auren,  flnvius  Nest,  das  alte  laufende  Tief  (Deep),  war  vormals  der  Hafen, 
Havene-Nest  gewesen  nnd  an  dem  Schloss  Nest  gelegen,  ist  von  dem  heutigen 
Nest  weiter  östlich,  etwa  dort,  wo  jetzt  das  Cttsliner  Deep  liegt,  gewesen. 
An  demselben  haben  noch  zn  der  Zeit,  als  der  Jamnnd-8ee  dnrch  Veraittelung 
des  Bischofs  der  Stadt  Cöslin  verkauft  wurde,  nnd  noch  viel  spater  2  Kruge 
(Tabema)  nnd  Fischer-  anch  Banerkathen  gelegen,  welche  Bauern  den  immer 
weniger  werdenden  Acker  bebauten,  während  hauptsächlich,  wie  anch  bei  Läse 
(Hohenhof?)  BernBteinbandel  nnd  -Suche,  Fischerei  etc.  betrieben  wurden. 
Haken  sagt  z  B.:  Früher  (vor  1850)  ist  das  Land  zwischen  dem  Jamnnd-See 
und  der  Ostsee  viel  breiter  gewesen,  hat  nicht  anch  auf  der  jetzigen  Breite 
(1750)  von  nur  500  Schritt  so  arabisch  ausgesehen,  sondern  sind  fruchtbare 
Lindereien,  Wiesen,  Wald  etc.  gewesen,  von  welchem  letztem  noch  die  in  der 
See  stehenden  Stubben  Zeugnis«  geben.  —  Es  galt  die  Gerichtsbarkeit  vom 
Schloss  ans,  an  Kopf,  Hals  und  Hand  (obere  und  niedere  Gerichtsbarkeit), 
welche  Rechte  auch  bei  jenen  Kaufs- Verhandinngen  erwähnt,  von  bischöflicher 
Seite  übernommen  nnd  der  Stadt  Cöslin  zugetheilt  wurden  (d.  h.  nur  hier  für 
die  angekauften  Theile  geltend).  Alles  dieses  gehörte  aber,  als  der  Bischof 
Hermann  das  Nonnenkloster  in  Cöslin  1378  gründete,  der  damals  Nest'schen, 
jetzt  Wusseken'schen  Herrschaft  zu,  daher,  was  er  hier  dem  Kloster  aneignet«, 
nichts  anderes  als  Bischofspächte  etc.  zu  verstehen  sind.  Später,  nachdem 
der  westlich  der  Auamündung  gelegene  Theil  des  Strandes  in  der  Tbat  zu 
Colberg  gehörte,  hat  anf  beiden  Seiten  verschiedenes  Recht,  natürlich  westlich 
Lübiaches,  östlich  auf  dem  Gebiet  der  Schlossgesessenen  v.  Glasenapp  das  jus 
castri  gegolten.  Das  alte  Tief  »oll  so  tief  gewesen  sein,  dass  grosse  Schiffe, 
wohl  bis  in  den  Jamnnd-See,  als  sichern  Hafen,  haben  einlaufen  können  Noch 
1853  ist  bedeutend  Vorland  mit  Aeckern,  Wiesen,  Wald  etc.  gewesen,  welcher 
letztere  die  Verheerungen  der  Weststurme  abgehalten  hat,  bis  diese  Sturme 
doch  nach  nnd  nach  1562  dag  Land  abgewaschen  hatten,  der  Ausfluss  immer 
mehr  versandete  und  sich  am  26.  November  1690  bei  gewaltigem  Sturm  das 
jetzige  Tief  (Deep)  bildete  (Haken).  Bernstein  ist  hier  in  Nähe  des  uralten 
Handelsortes  des  Landes,  Rügenwalde,  besonders  viel  gefunden  worden,  wie 
E.  B.  Haken  angiebt,  dass  von  1749  bis  1764  daran  ein  „grosser  Seegen" 
und  viele  Stücken  von  11 — 12  Loth  waren,  eine  Ortschaft  wohl  an  100  Pfd. 
erbentot  hatte.  Wir  erinnern  hier  bei  Bernstein,  bei  Bugenwalde  an  das  nahe 
liegende  Glesenowe  (Bernstoinsau),  wo  vielleicht  gar  im  Lande  eine  Bern- 
steingrube  vorhanden  gewesen  ist.  (Vergl.  Giesebrecht,  Haken,  Pomm.  Provinz- 
blätter.) 

v.  Schwarz  vermuthete,  wie  schon  angedeutet,  hier,  wo  das  Schloss  Nest 
„mit  Brücke  und  Fallschleuse"  gestanden,  die  Jomaburg,  dem  Haken  auch 
Aufmerksamkeit  geschenkt  hat  In  der  That  ist  die  Gegend  besonders  in 
früherer  Zeit,  wo  die  Ausmflndung  tief  war,  für  ein  Vikingernest  nicht  un- 
geeignet gewesen,  indem  der  Jamund-See,  als  grosser  Hafen,  ein  Magazin  für 
Schiffe,   der   dahinter  liegende  Gollenberg   mit   der  Burg  Gohrband   etc.  ein 


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—     10    — 

vortrefflicher  Schlupfwinkel  för  Ausfalle  nach  dem  Lande  hin  bildeten.  Aach 
das  Terrain  bei  Labns,  bei  Jamund.  war  geeignet  für  eine  Fest«.  Der  Name 
Jamund,  platt  Jaome,  klingt  wie  Jörne.  In  dem  Volk  hier,  heute  noch  in 
Jamtmd  und  Labns  von  den  nah  anliegenden  Leuten,  in  seinen  Eigentümlichkeiten 
verschieden,  steckt  vielleicht  mehr  specielles  Skandinavierthnm,  als  in  den  andern 
Deutschen  hier  bei  Buckow,  Bügenwalde  etc.?  Jedenfalls  iat  hier  tüchtig  ge- 
vikingert  worden.  Zn  Barthus  Zeit  florirten  noch  die  Vitalienb  rüder,  eigentlich 
Seeräuber,  auf  der  Ostsee,  die  eich  den  Schein  eines  Rechts  damit  gaben,  das* 
sie  Stockholm  mit  Yitalien  versahen;  ihr  Baubnest  war  auf  der  Insel  Goth- 
Und.  Der  alte  Pastor  Haken  (s.  Chronik  v.  COslin)  stellt  auch  die  Yermnthnng 
auf,  dass  hier  das  alte  Schloss  Schurgan  gelegen  haben  möge;  nach  den 
ältesten  Karten  (Ptolemans)  jedoch  bei  Schornigast,  worauf  der  Name  und  die 
Lage,  alte  Handelsstrasse,  bestimmt  schlieseen  lassen.  —  Weiterer  Besitz  des 
Barthus  sind,  aasser  der  Gegend  bei  Schloss  Nest  and  dem  Jamand-See, 
Läse  (Laseahn},  Wnsseken,  Bepkow,  das  spater  Kleist  genannte  Dorf  and 
Gegend,  Sanssin,  Steglin,  Hoker,  Thunow,  Goltz,  Barzelin,  Streckentin  (bei 
Zewelin  und  Boainow),  Bulgrin,  (ob  Nassow?  wo  er  die  Heide  Nüsse  und 
Nassow  Ciawe  ja  verschenkt),  Claweshagen  an  der  See  etc.;  an  den  westliehen 
Ausläufern  des  Cop  rieben 'sehen  Busches,  der  den  von  Glasenappen  gehörte,  am 
-  Drazig-See,  befinden  sich  aneinander  grenzend  ein  Claweshagen  and  ein  Gut 
Bulgrin;  ferner  in  und  bei  Bnckow  etc.;  ob  er  oder  seine  Nackommen  auch 
am  Vitte-See  Besitz  hatten,  etwa  „Bartzwitz"  (vergl.  Barthosewitz),  lassen 
wir  dahin  gestellt.  —  Seine  Nachkommen  bis  in  die  8.  Generation  nennen 
sich  oder  werden  nach  ihm,  Barthne  dem  schwarzen  Bitter,  dem  Besitzer  auch  des 
Gnts  Balgrin,  „BarthuBewitze",  zum  Unterschiede  von  den  westlichen  Vettern, 
mitunter  auch  werden  sie  „de  oder  von  Bulgrin'1  genannt;  dies  war  za  jener 
Zeit  ja  sehr  üblich,  zumal  hier  nicht  Lehnswesen  angenommen,  ein  Name, 
ein  Wappen  nicht  geboten  waren;  ebenso  nennen  sie  sich  aber  anch  von 
Glasenapp,  siehe  Urkunde  von  1818,  N.  6,  Urkunde  von  1846  N.  XXVI  und 
Urkunde  1347  bei  Bnblitz  etc.  Von  etwa  1356  und  vollends  von  1415,  wo 
ein  Paul  seinem  Bruder  Barthus  erschlug,  zweigt  sich  eine  Linie  ab,  oder 
wird  abgezweigt,  die  sich  dann  nur  Bulgherine,  Bnlgrine  nennt,  ltitte  des 
17.  Jahrhunderts  ausstirbt,  während  am  1350  etwa  der  Name  Barthusewitz 
aufhOrt  und  von  den  betreffenden  urkundlich  1846—1847  ganz  allein  der  Name 
Glasenapp  geführt  wird.  —  Aas  dem  hier  mit  Urkunden,  mit  Besitz  Verhält- 
nissen belegten  Vorstehenden  wurde  die  unmotivirte  Hypothese,  welche  sich 
bei  einigen  genealogischen  Sammlern  weiter  getragen,  bei  Haken,  selbst  in 
einem  Staatsarchiv,  die  von  einem  Schreiber  gemachte  Notiz  sich  vorfindet, 
dass  die  Bulgerine  eine  Nebenlinie  der  Familie  v.  Kleist,  seien  als  vollständig 
hinfällig  bewiesen  sein,  jene  irrthümliehe  Notiz  wohl  beseitigt  werden.  — 
Dieser  Irrthnm,  von  einem  Schriftsteller,  vielleicht  von  Haken,  der  in  gene- 
alogischer Hinsicht  nur  wenig  TJebersicht  haben  konnte  and  desshalb  ebenso 
leicht  (auch  bei  dem  Swenzo  s.  N.  IV)  unbegründete  Aufstellungen  in  die 
Welt  schickt,  ist  dadurch  hervorgerufen,  dass  z.  B.  Haken  sagt,  die  Barthase- 
witze resp.  Bnlgrine  hätten  ein  Dorf  Kleist  besessen,  was  wahr  ist.  Wann 
das  Dorf  aber  den  Namen  Kleist  von  wem  und  wesshalb  erhalten?  ist  schwer 
festzustellen,  urkundlich  ist  es  erst  1572  in  der  Stenermatrikel  als  Besitzung 
der  Bnlgrine  so  erwähnt,  wovon  and  von  Bepkow  an  die  Stadt  Coslin  wegen 
der  Grenzen  von  Ewentin  zusammen  8Vi  Hafen  abgingen.  Ob  das  Dorf  zn 
der  Ze<t.  als  Jörgen  v.  Kleist  auf  Krolow,  der  auf  Zanow  sass,  oder  als 
herzoglicher  Vogt  1488  darin  war,  von  ihm  den  Namen  zngetheilt  erhalten,  da  er 
mit  einem  Fräulein  von  Glasenapp  (N.  25)  verheirathet  gewesen,  ist  nicht 
festzustellen;  jedenfalls  hätte  die  Familie,  welche  ganz  besonders  löblich 
erwerbstätig  war,  es  fest  behalten,  sich  damit  belehnen  lassen.  Dann 
soll  zweitens  die  A ähnlich keit  der  Wappen  zur  Unterstützung  dienen;  dies 
Alles  betreffend  wird  hier  noch  bemerkt,  dass  die  Familie  v.  Kleist  nach  Sieb- 


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-  11  - 

macher  and  Andern  eine  sächsische,  also  eingewanderte  Familie  in  Pommern 
ist,  die  in  den  verschiedenen  genealogischen  Aufstellungen  auch  ihren  Stamm- 
herren in  Gort  v.  Kleist  Überall  angiebt,  der  bereits  1240  des  Herzog  Bogis- 
lafs  Bath  gewesen,  Bogislaf  HI.  f  1224,  Bogislaf  IV  begann  seine  Regierung 
frühestens  erat  1278;  1240  ist  aber  seines  Alters  wegen,  er  soll  1803  gestorben 
sein,  zn  früh  gegriffen;  er  könnte  also  nur  zn  Bogislaf  TV.  Zeiten  Ilath  ge- 
wesen sein,  von  dem  er  die  Güter  Suckow.  Brode,  Sehönfeld,  Strassne  nnd 
Sabea  bei  Stettin  (mehr  bei  Pyritz)  besessen  haben  soll.  Gleich  zn  Anfang 
der  Regierung  btisate  aber  Herzog  Bogislaf  diese  Lande  (Brode  etc.)  selbst 
Stargard  an  die  Markgrafen  noch  vor  1280  ein.  In  dem  Östlichen  Hinter- 
pommern,  wo  die  Herzoge  das  Land  Beigard  erst  1319  erhielten,  1313  erst 
anfingen  bedingte  Einwirkung  darauf  zn  gewinnen,  Hersog  Bogislaf  IV.  bereits 
1809  gestorben  war,  kann  Curt  v.  Kleist,  da  er  1303  gestorben  sein  soll,  dem 
Alter  nach  anch  mtissre,  nichts  hier  erworben  haben,  nnd  können  seine  Nach- 
kommen erst  spater  etwa  von  1325  ab  zn  Besitz  gekommen  sein.  Es  sind 
denn  anch  1.  Georg  anf  Gr.  Tychow,  Wendisch  Tychow,  Gr.  Dnhberow  nnd 
Crolow  (um  1820)  mit  einem  Fräulein  v.  Glasenapp-Gramenz  verheiratetet 
OS.  7?);  2.  Prissbnr;  8.  Voltz;  letztere  ohne  Güter  als  seine  Söhne  aufge- 
führt (s.  geneal.  Sammlg.  von  Kretachmer,  König  etc.),  Boldnan  führt  als 
ältesten  Sohn  an;  Pribslaf  1320  anf  Ifüttrin  und  '/>  Glineke,  an  der  andern 
Hälfte  die  v.  Glasenappen  die  gesammte  Hand,  anf;  ferner  dass  erst  Georg 
v.  Kleist,  Herzog  Bogislaf  X.  Rath  1483  die  Lehne  Gr.  Dnbberow  n.  Tychow 
erhalten  nnd  einige  Bauern  in  Krolow  besessen  habe.  Die  ersten  des  Namens, 
die  urkundlich  weiter  in  Hinterpommern  1389  auftreten,  sind:  Briczmar,  Halb- 
pfaffe in  Sattiko,  Bispra,  Sohn  von  Volze.  Hiernach  war  Curt  v.  Kleist  doch 
nächstens  nur  ein  Zeitgenosse  von  Barthns  v.  GL,  dieser  im  Lande  Nest 
nnd  konnten  seine  Nachkommen  nicht  von  ersterem  abstammen.  Folgerichtig 
müBBte  die  Familie  von  Kleist  dann  anch  eine  hinterpommersebe  Schlossge- 
sessene  Familie  sein,  was  doch  nicht  der  Fall  ist.  Ferner  mttssten  die  Linien 
der  Barthnsewitze  (Bnlgrine),  Bewenhosen,  wenn  sie  nicht  zur  Familie  Gla- 
senapp  gehörten,  anch  als  besondere  nnd  zwar  als  Scblossgesessene  in 
Hinterpommern,  ausser  den  8  bekannten  aufgeführt  sein.  Zweitens  soll  die 
Aehnlichkeit  oder  nach  Haken  die  Gleichheit  der  Wappen  bis  anf  den  „Irrtbum, 
dass  bei  den  Bnlgrinen,  also  spater  die  2  Füchse  schwarz  seien",  jene  Hypo- 
these bekräftigen. 

Die  Familie  v.  Kleist  hat  sich  ihr  Wappen,  das  eine  für  alle  ans  dem  Reich 
wohl  gleich  fertig  mitgebracht,  mnsste  anch  wegen  der  Belehnung  darin  eins 
sein;  in  den  ältesten  Urkunden  im  15.  Jahrhundert  ist  das  Wappen  anch 
ganz  das  heutige,  mit  Helm  nnd  Kleinod,  die  beiden  Füchse  im  Schilde. 
Bei  den  alt  in  Pommern  gesessenen  Familien  war  wenig  Vollständigkeit  mit 
noch  viel  Willkür  in  den  Wappen  nnd  hatten  die  Barthnsewitze,  wie  auch  noch 
bis  in  das  16.  Jahrhundert  die  Bnlgrine  (was  die  später  noch  wählten,  kann 
nunmehr  hier  gleichgültig  sein)  nur  erst  den  Schild,  noch  kein  Kleinod,  darin 
2  mehr  sitzend  als  laufende,  wie  Eichkatzen  mit  langen  Ohren  gebildete  Thiere, 
deren  die  v.  Glase nappe  von  Bewenhusen  3  hatten;  hei  ersteren  Bollen  diese 
„Füchse  aus  Irrthum"  (s.  Haken)  schwarz  gewesen  sein,  etwa  Fischottern  vom 
Jamnnd-See?  Es  dürft«  hiermit  am  so  weniger  etwas  bewiesen  sein,  als  viele 
Familien  in  Pommern  sich  2  solcher  stehenden  oder  laufenden  Thiere  im 
Schilde  gewählt  hatten;  die  v.  Borcke  2  Wölfe,  die  Vidante,  die  Krankspare, 
die  Butzke  und  die  v.  Woedtke  2  Füchse  oder  ähnliche,  welche  Familien  auch 
schon  im  15.  Jahrhundert  und  früher  erscheinen,  von  letzterer  z.  B.  Hathens 
Wotich,  Wotick,  Bitter,  1242  als  Bath.  Herzog  Watislafs  bei  Confirmation  der 
Privilegien  von  Loitz,  1277  Dobislaf  Wotich,  Bath,  bei  Bewidmnog  der  Stadt 
Plathe  etc.  —  Hiernach  ist  das  Irrige  jener  Vermuthnng  überhaupt  als  falsch 
dargelegt.  —  Der  schwarze  Bitter  Barthns,  sowie  sein  Vetter  Luhbert  von 
Gl.  8.   haben   mit   offenen  Händen   der  Kirche  Schenkungen  dargebracht  und 


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ohne  sie  würde  das  Bisthnm  freilich  nicht  so  schnell  sich  mit  seinem  Besitz 
nach  0.  ausgedehnt  and  die  fruchtbarsten  Güter  an  dem  Ostseestrande  ein- 
geheimst haben  können,  in  Folge  dessen  die  v.  Glasenappe  nach  und  nach  sich 
anf  ihre  weniger  fetten  Besitzungen  in  das  Land  endlich  hinein,  wohl  nicht 
zufrieden  mit  der  zn  splendiden  Handlungsweise  ihrer  Vorfahren,  zurückziehen 
mossten.  Ihr  Beichthnm,  den  ihnen  die  Nähe  der  See  (Bernstein Werbung)  ver- 
besserte, ihre  Macht  in  specie  zur  See.  die  ja  vor  dieser  Zeit  allgemein  nicht 
nur  nach  Pferden,  sondern  auch  nach  Schiffen  geschätzt  wurde,  hatten  dann 
bedeutende  Einbnsse  erlitten. 

Gem.:    N.  N. 

Söhne:   XII,  XIII,  XIV,  XV,  XVI,  XVII. 

IV.  Peter  v.  Gl.,  auch  nur  Peter  de  Follnow  genannt,  geb.  e.  1280, 
gest.  c.  1340,  Bitter.  —  Einer  der  ältesten  und  zuverlässigsten  Geschichts- 
schreiber von  Pommern,  nm  1550,  Kanzow,  sagt  entgegen  leichthin  gemachten 
Entstellungen:  „Die  vornehmsten  Edelleute  in  Hinterpommern  hatten  1306. 
als  König  Wanzeslaus  von  Polen  (und  Böhmen)  nnd  sein  Sohn  abgegangen 
waren,  den  König  Wladislaus  wieder  vor  einen  König  ausgerufen"  und  nennt 
als  solche:  „Peter  von  Pollnow,  die  jetzund  Glagenapp  nnd  Jasko  von 
Schlawe  nnd  Lorenz  von  Bugenwalde,  die  von  Pnttkamer  heissen"  mit  dem 
Hinzufügen,  dass  Putkamorci  so  viel  als  Camerarias  hiesse  und  diese  Meinung 
hat  auch  Micr&tius,  sagt  A.  G-.  v.  Schwarz  in  seiner  pommerscben  Lehns- 
historie von  1740.  Man  muss  also  zn  der  Zeit  schon  diesen  Peter  v.  Gl., 
den  erblichen  Besitzer  von  Schloss,  Stadt  und  Land  Pollnow,  wie  auch  noch 
spätere  Ghronikanten  es  gethan  haben,  mit  Peter  von  Neuenburg  nnd  seinen 
Verwandten  des  Namens  Peter  verwechselt  haben.  Dieser  Peter  von  Neuen- 
bürg war  ja  etwa  von  1307  bis  gegen  1818  durch  die  Harkgrafen,  vielleicht  früher 
auch  schon  durch  Wenzel  als  Woywode  mit  Unterbrechung  über  einen  be- 
deutenden Strich  ostpom morschen  Landes,  darin  auch  Pollnow,  eingesetzt  und 
mit  sehr  anzuzweifelndem  Besitz,  ephemere,  auch  mit  den  Aemtera,  besonders 
von  den  Markgrafen,  belehnt  worden.  Pollnow,  Schloss,  Stadt  und  Land, 
welches,  wie  ja  später  (s.  N.  23)  auch  mit  Schlawe  in  Zusammenhang  ge- 
standen, anch  bis  1350  (s.  N.  XVIII)  es  in  Commnnion  der  Familie  v.  Glase- 
napp  mit  dem  Neu-Stettiner  Gebiet  in  Verbindung  stand  (Quandt,  Barthold), 
zog  sich  anch  in  nordwestlicher  Richtung  an  der  Grabow  nach  dem  Nest- 
bach, dem  Centralpunkt  des  Gesammtbesitzes  über  Bonsowe,  Karnkewitz, 
Schübben,  Gohrband,  Sannow,  Znchen  etc.  wohl  auch  über  die  westlichere 
Hälfte  des  Jamund-Sees  zur  Ostsee  hin;  denn  1348  gründete  Östlich  von  Gohr- 
band der  Sohn  dieses  Peter,  auch  Peter  v.  Gl.-Pollnow,  XVIII,  auf  dem 
Terrain  von  Sannow  mit  Zugabe  von  Neuendorf  und  Theilen  wie  Rechten  von 
Schübben,  Karnkewitz  und  Zuchen  die  Stadt  Zanow,  hart  an  das  Gebiet  von 
Gohrband  streifend.  Es  ist  gar  nicht  anders  erklärlich  nnd  nach  Lage  der 
Sache  gewiss,  dass  Peter  IV.  auch  früher  über  Gohrband  zu  verfügen  hatte 
und  dass  1308  Swenzo  nur  der  mittelbare  Verkäufer  des  in  der  Urkunde  N.  2 
(siehe  Th.  I  Seit«  292)  behandelten  Gebiets  von  Gohrband  war;  sei  es,  dass 
Peter,  nicht  nie  seine  Vettern  N.  III,  3  so  bereitwillig  opfernd  dem  Bischof 
gegenüber  (Barthold),  oder  dass  er,  wie  es  auch  scheint,  mit  dem  Bruder  von 
Swenzo,  mit  Peter  von  Neuenburg  verschwägert,  vielleicht  seine  Gemahlin, 
„Spacmann11  genannt,  eine  Glasenapp,  was  die  Polen  ja  auch  s.  G.  X  in  „Nap- 
seale"  verdrehen,  oder  anderweitig  liirt  geworden  war  nnd  ihm  das  Terrain 
zum  Verkauf  übergeben,  oder  es  ihm  verwandtschaftlich  erweise  Überlassen  etc. 
hatte.  Bei  dem  1333  seitens  des  Bischofs  resp.  der  Stadt  Oöslin  angekauften 
Theile  des  Jamund-Sees,  welcher  fast  mitten  in  dem  See  etwas  nach  Westen 
lag  nnd  ohne  jegliches  Ufergebiet,  ohne  Strand-  und  andere  Gerechtig- 
keiten von  den  Nachkommen  des  Peter  von  Neuenburg  (s.  Urk.  N.  6,  Th.  I 
S.  298)  unter  greifbarer  Unsicherheit  nur  verkauft  werden  konnte,  stellt  sich 
noch  klarer  heraus,   dass   diese  Gebiete  dem  Swenzo  nnd  Beinen  Verwandten, 


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—  u  - 

die  ja  von  Osten,  Ton  Danzig  sich  erst  herannäberton,  nicht  ursprünglich 
nnd  erblich,  vielmehr  den  Nachkommen  von  Barthns  v.  0-1.  N.  m  gehört 
haben.  Die  von  Haken  gemachte  Erklärung,  dass  Swenzo  Gohrband,  auch 
das  Stück  des  Sees  ohne  Uferland  (?),  wo  er  vielleicht  nie  hingekommen,  „in 
seine  Eroberungen  mit  einrechnete",  so  wie  dass  dies  Stück  des  Sees  „ein 
Peculum  (Ersparniss,  Eigenthuin)  der  Familie  der  Jasko-Swenzonen  gewesen 
sei,  ist  nicht  anders,  als  absurd  zu  bezeichnen.  Es  findet  der  in  der  Urkunde 
N.  6,  1333  beim  Verkauf  jenes  Seetheils  angeführte  „Petras  fratnelis"  ent- 
weder in  Peter  IV,  als  etwa  Mutterbruder,  oder  in  dessen  Sohn  Peter  XVIII 
als  Mntterbrndersohn  seine  Erledigung,  so  wie  auch  in  der  Urkunde  N.  2, 
vom  22.  Jnni  1808  (Th.  I  8.  292)  der  „Petrus  Pomeranus",  wohl  der 
erbliche  Besitzer  von  Gohrband,  Peter  v.  Gl.-Pollnow  ist,  welcher  hier  in 
dem  eigentlichen,  stets  Pommern  genannten,  westlich  der  Wipper  gelegenen 
Lande  Schi  ose  gesessen,  den  Käufern  der  sicherste  Bürge  war.  Uebrigens  er- 
scheinen in  der  Urkunde  No.  2,  1308,  Peter  nur  als  von  Neuenbürg,  weder 
Swenzo  noch  sein  Sohn  Jasko,  noch  Laurentins  mit  Besitz  oder  als  Herren 
resp.  von  Schlawe,  Rügenwalde  etc.  Seitdem  Swenzo  oder  Peter  Ton  Neuen- 
bürg die  Bollen  eines  Grafen  Warwick  (v.  Winckler)  spielten,  sie,  mit  ihren 
Blutsverwandten,  die  Markgrafen  herbeiriefen  und  ihnen  Hinterpommern  über- 
lieferten, der  Eine  oder  der  Andere  Kastellan  des  Markgrafen  über  Pollnow 
wurde,  scheint  sich  Peter  de  Pollnow  auf  nördlicher  gelegene  Besitzungen, 
wohl  anf  den  „Markgrafenspeck"  bei  Wissbuhr  auf  Burgwacht  nach  Schlawe 
hinansingend,  begeben  zn  haben,  bis  dann  um  1313  wieder  geordnetere  Besitz- 
verhftltnisse  nnd  die  Betreffenden  in  ihre  altererbten  Besitzrechte  und  Aemter 
eintraten.  Ob  Conrad'us  G.  IV  a,  der  Bruder  (?)  Ton  Peter  bis  1313  auf 
Pollnow  ausgeharrt  hat,  ist  nicht  näher  bekannt  geworden.  —  Dass  die  Glase- 
napp  auch  schon  in  frühester  Zeit,  lange  vor  der  2.  Besitzergreifung  1430 
resp.  1474  anf  Pollnow  SchloBsgesessen  waren,  und  nicht  ein  Peter  der 
Swenzonen,  mnss  selbst  Kratz  in  seinem  Werkchen  über  Schlossgesessene  ein- 
gestehen. Ueber  diese  Zeit  und  den  Ort  giebt  der  Professor  Barthold  folgendes 
Unheil  ab:  In  diesem  innern  Theil  des  östlichen  Hinterpommerns,  Mestwins 
Land  (ostlich  der  Persanto,  an  der  Grabow,  Wipper  etc.)  gab  sich  fast  gar 
keine  Verwaltung  von  fürstlicher  Seite  kund;  ein  gewaltiger  Adel,  reich 
an  theils  noch  wüstem  Landbesitz,  nicht  immer  den  Geistlichen  gefügig,  machte 
sich  besonders  in  den  westlichen  Distrikten  geltend,  — 

Peter,  als  östlicher  SchloeBgesessener  in  dem  Grenzgebiet  von  Nieder- 
Hinter- Pommern  nnd  Pommerellen  an  der  Grabow  lebte  hier  in  einer  heillosen 
Zeit.  Das  Land  östlich  der  Grabow-Wipper  hatte  von  870  bis  1100  in  den 
verzweifelten  Kämpfen  mit  den  andrangenden  Polen  furchtbar  gelitten,  sich 
jetzt  noch  lange  nicht  erholt,  war  durch  polnische  Elemente  etc.  vermischt, 
nicht  so  rein  pommersch  geblieben;  vor  allen  Dingen  war  es  in  seiner  Wider- 
standsfähigkeit durch  Vernichtung  des  alten  festbegüterten  Grossadels  durch 
die  polnischen  Kastellaneien  lahmgelegt,  der  pommersche  Adel  nicht  so  rein 
geblieben,  auch  pulverisirt.  Wahrscheinlich  wäre  dies  Stück  Pommern,  wenn 
es  das  Verwaltungsgefäss  der  Erb-,  Burg-  und  Schlossgesessenen  gehabt  hätte, 
von  dem  es  auch  noch  fraglich  ist,  ob  im  Lande  der  Gottonen  überhaupt 
dergleichen  oder  doch  Gauherrsc haften  ezistirten,  nicht  so  sehr  in  den  am 
1300  bis  1320  wüthenden  Erbfolgekriegen  nach  Herzog  Hestwin  II.  Tode  ge- 
schadigt worden,  es  hatten  solche  Usurpation  und  Aussaugungen  des  Landes 
nicht  so  Platz  greifen,  ein  Auftreten  nnd  Sichbekämpfen  von  7  Kronpräten- 
denten nicht  möglich  sein  können,  wodurch  das  arme  Land  und  Volk  bis  ins 
Innerste  erschüttert  und  durch  die  fortwährenden  Kämpfe,  Verwüstungen  und 
habgierige  Ausbeutung  nicht  hätte  so  heruntergebracht  werden  können.  (Siehe 
Th.  I  8.  244  bis  249.)  Es  ist  nöthig,  für  Peter  IV,  dessen  Sohn,  auch 
Peter  (Peterke)  de  Pollnow  XVHI,  Hathäus  XVL  dessen  Sohn  Wartislaf  XXXI, 
Johann  (Henning)  XVII  und  über  die  Jasko -Swenzonen   noch  Details  folgen 


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zu  lassen.  Die  Urkunde  2  von  1308,  a.  Th.  I  8.  293,  und  die  hier  folgende 
von  25.  3.  1313  sind  von  den  meisten  Chrom kauten.  Genealogen  etc.,  theile 
wohl  absichtlich,  falsch  übersetzt  und  angewendet  worden  und  tritt  in  Folge 
dessen  die  Unrichtigkeit  und  Unsicherheit  schon  dadurch  ans  Lieht,  dass 
man  von  der  Sippe  der  Jasko-Swenzonen  3  Stammtafeln  aufgestellt  hat,  von 
denen  die  des  alten  Haken-Cöalin  mit  einer  andern  mehr  Aehnlichkeit.  als  mit 
der  von  Dr.  Klempin  im  slawischen  Jargon  aufgestellten  nnd  ganz  verschie- 
denen, haben.  Bei  allen  Aufstellungen  tritt  das  Bestreben  hervor,  die  Hatadore, 
wie  Swenzo,  Feter  von  Neuenbürg,  am  liebsten  zu  beseitigen,  einzelne,  einer 
andern  Familie  gehörenden  Glieder,  wie  die  Feter  de  Follnow,  Hathäns  nnd 
dessen  Sohn  Wartislaf,  die  aber  von  Glasenapp  sind,  sich  einzuverleiben,  wo 
z.  B.  dem  Pastor  Haken  es  dann  passirt,  dass  er  in  c.  30  Jahren  4  Feter, 
Ürgrossvater,  Grossvater,  Tater  nnd  Sohn,  schlank  hintereinander  folgend, 
erhält;  es  wird  anch  dahin  gestrebt,  glauben  zn  machen,  als  wenn  Bfigen- 
walde,  das  alte  Rhngium  von  Ptolemäus'  Zeiten  her,  nnd  Schlawe,  das  Alt- 
Schlage,  ohne  Jasko  Swenzonen  gar  nicht  gewesen  wären,  gar  nicht  anders, 
als  mit  diesen  zusammenhängend,  gedacht  werden  dürften.  — 

Am  25.  März  1318,  Stolp,  verkaufen  Feter,  Graf  von  Neuenbürg,  Jo- 
hannes (polnisch  gleich  Jasko,  Yeseho  etc.)  und  Laurentins  die  Guter  Orampe 
nnd  Labuhn  unter  Zustimmung  des  Fatruus  für  Jasko,  des  Johannes  (N.  XVII) 
an  ihre  „Vasallen"  Gottfried  von  Bülow  nnd  Gerhard  Kettelhut,  wohl  nur 
einen  Theil,  oder  verpfänden  (siehe  weiter]  für  5  Hark,  wohl  Rente  (?):  „In 
nomine  domini  Amen.  Petrus  dei  gracia  Comes  de  Nnvenborg,  Johannes 
(Jasko)  et  Laurentins  fratres  simnl  et  filii  honest!  milites  felicis  memorie 
domini  Szwenzonis  tocins  terre  Fomeranie  Falatini  et  cetera."  Unter  den 
Zengen  sind:  Paulus  Buzewitz,  dorn.  Winoldus  de  Below,  dorn.  Conradus  de 
polnowe,  wovslaus  Grossemarns,  Conradus  de  versen  etc.  (Frenss.  Staats- 
archiv Königsberg  und  bei  Gramer,  Lauenburg  and  Bfltow.)  —  Diese  Urkunde, 
welche  bei  Haken,  wie  anch  in  einer  in  neuester  Zeit  herausgegebenen  Ge- 
schichte einer  hierbei  interessirenden  Familie,  hierin  desgl.  auch  die  Urkunde 
von  1308  (s.  Th.  I  No.  9,  S.  243)  fehlen,  erhärteten  und  bestätigen  beide  doch, 
dass  Swenzo,  Feter  von  Nuvenborg  und  anch  Laurencins  fratres,  Brüder, 
und  Johannes  (Jasko),  der  Sohn  von  Swenzo  waren.  Hier  hätte  bei  fratres 
der  Pluralns,  bei  fllii  Jasko  der  Singularns  oder  „resp.",  welches  letztere  da- 
mals wohl  nicht  üblich  war,  gesetzt  werden  können.  Wenn  hier  in  der  Reihen- 
folge der  Neffe  Jasko  vor  dem  Ohm  steht,  mag  doch  in  BangverhältHBsen 
gelegen  haben,  etwa  der  Bitter  Jasko  vor  dem  Famulus,  Knappe,  rangirt 
haben.  —  Dieser  Laurencins,  Brnder  von  Swenzo,  wird  von  1290  bis  1312 
meistens  als  Kastellan  von  Stolp  aufgeführt,  auch  öfter  in  oder  anf  Bugen- 
walde genannt,  was  ja  Johannes  (Henning)  v.  Glasenapp  N.  XVII  der 
erbberechtigte  Grundbesitzer  war  und  der  öfter  erwähnte  Fatruus  wohl  der 
Schwager  von  Laurentins,  dessen  Gemahlin  eine  Elisabeth  N.  N.  (s.  Stamm- 
fafel  derer  von  Fnttkamer)  wohl  eine  geb.  von  Glasenapp,  Schwester  also  von 
Hennig  N.  XVII,  gewesen  sein  mag,  so  wie  ja  nach  Dr.  Klempin  die  Tochter 
dieses  Kastellans  Laurentins  die  Gemahlin  des  Woyslaf  v.  Gl.  N.  XXXI, 
Sohn  von  Hathäns  XVI,  des  Bruders  von  Johann  (Henning)  XVII  war. 
Diese  genannten  Glasenappe,  Wartislaf  (Woyslaf)  anf  Schlawe,  Henning  (Jo- 
hann) auf  Bügenwalde  und  Hathäns  anf  Schlawe  waren  ja  Nachkommen, 
2  Söhne,  1  Enkel  von  Barthos  v.  Gl.  N.  III,  Herren  des  Landes  Nest,  anf 
Schloss  Nest,  wozn  ja  Schlawe,  Bitgenwalde  nnd  Umgegend  bis  Stolpe  bin 
gehörten,  nnd  waren  ja  alle  Erb-,  Burg-,  Schlossgesessene  oder  „Burggrafen." 

Nicht  nach  unserem  Geschmack  nnd  Wunsch  würde  es  sein,  wenn  bei 
der  Cotrumpirnng  des  Namens  „Glasenapp"  durch  polnische  Zunge  nnd  Schrift 
in  Napseale,  Sleseneep  (s.  Feter  XXXVII),  Glasm&nnek,  Glassmann  et«,  auch 
die  durch  Dr.  Klempin  aufgeführte  Gemahlin  des  Peter  von  Nnvenburg  als 
geborene  „Spaezmann" -Glasenapp  bedeuten  sollte;   sonst   wäre  anch  hier  eine 


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vielleicht  auf  Erwerbung  von  Grundbesitz  nnd  dergl.  angestrebte  Verheirathong 
dargeth&n.  —  Bei  diesen  Verschwägerungen  wird  nun  auch  die  1833  statt- 
gehabte Verkaofsangelegenheit  eines  westlichen  Theils  des  Jamund-Sees,  ohne 
Uferbeaitz   an   die  Stadt  Cöbüq   nnd   der   des  Barglandes  bei  Gohrband  1808 

S.  Tb.  I,  Urk.  2  n.  6,  S.  292  n.  298)  nnd  die  Protektion  des  Johann  von 
ugenwalde,  Henning  v.  Ol.  N.  XVII  Aber  einen  oder  zwei  Jarkonen  in  ver- 
schiedenen Urkunden  angefahrt,  (z.  B.  1313,  1317,  1329  a.  1333)  sowie  die 
Erwerbung  von  Grundbesitz  bei  Schlawe,  Ragenwalde  u.  a.  0.  durch  die  von 
Osten  herankommenden  Swenzo-Jaskonen  klarer  gelegt  An  die  Urkunde  hier 
von  1313  reiht  sieb  folgende  an:  Am  23.  Juli  1329  verkauft  (verpfändet  pro 
nsibns)  Jasko  mit  Zustimmung  seines  Patruus  (Ohms)  seine  Güter  in  Crampe 
nnd  Laban  bis  znr  WiedereinlOsnng  von  Stolp  an  den  Hochmeister  Werner  v. 
Orseln  für  300  Mk.,  wörtlich:  „Quod  nos  Jescheo  Cornea  de  Slawa  (?)  com 
Patrno  nostro  Jeschone  (Henning)  domino  et  berede  in  Bugenwald  etc." 
Brilggemann  sagt:  dass  diese  Swenzonen-(Jaskonen)  in  der  Mitte  des  14.  Jahr- 
hunderts ans  der  Geschichte  verschwinden  nnd:  „man  muss  bei  diesen  Jas- 
koncn-(Swenzonen)  ihre  Woiwodschaft  nnd  ihr  Eigenthum,  welches  sie  durch 
das  Becht  der  Waffen  etc.  erwarben  wohl  anter  scheiden."  Benno  (u.  dem 
Sinne  nach  v.  Winckler):  „Peter  Swenzo,  vertrauter  Bathgeber  Mestwin  II., 
Herzogs  von  Pommern  (Ost-),  ehrgeizig  nnd  nach  eigener  Macht  lüstern,  scheint 
ihm  des  Vaterlandes  Sache  weniger  am  Herzen  gelegen  zu  haben,  als  die  Ver- 
folgung seiner  eigennützigen  Plane  etc."  Zu  den  AnmaasBungen  ist  auch  zu 
rechnen,  dass  während  Swenzo  1308  noch  in  seinem  Wappen  (Haken,  Ur- 
kunde 2)  einen  Hirsch,  einen  Hund  nnd  einen  Heiter  führt,  darauf  alle  Jasko- 
Bwenzonen  statt  dieser  Embleme  den  Pommersoh-landesherrlichen  Greif  als 
Wappenemblem  nahmen,  was  freilich  bald  anch  andere  Familien  als:  die 
r.  Brake,  v.  Pauladorf,  v.  Kezine.  v.  York,  v.  Palow  und  andere  nachmachten, 
am  so  leichter,  als  seitens  der  Pommerschen  Herzoge  jetzt  nnd  anch  später 
eine  Remedur  dagegen  nicht  eintrat.  Waren  einige  Städte  wie:  Wolgast, 
Usedom,  Greiffenberg,  Greiffenhagen,  Bilgenwalde,  Stolp,  Schlawe,  Leba,  Bei- 
gard, Ratgebuhr,  Nen-Stettin,  Pollnow,  Zanow  etc.  mit  dem  Greif  im  Wappen 
bewidmet,  so  durften  die  Edellente,  als  patriotische  Pommern,  eich  die  Wahl 
des  Greifes  nicht  erlauben,  etwa  das  im  amtlichen  Verkehr  gebrauchte  Orta- 
wappen  auch  für  sich  und  im  Privatleben  nicht  annehmen,  resp.  anwenden. 
Am  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  sind  die  Swenzo-Jaskonen  hier  in  Pommern 
erst  zu  doch  nur  wenigem  Grundbesitz,  oft  noch  mit  zweifelhaftem  Hechte 
gelangt  nnd  schon  1318,  als  die  Pommerschen  Fürsten  hier  wieder  Fase 
fassten,  wurde  ihnen  der  Boden  anter  den  Füssen  zu  heiss  nnd  verkauften 
sie  ein  Stück  des  Besitzes  nach  dem  andern,  oft  eben  so  unsicher  und  un- 
bestimmt, wie  sie  selbst  dazn  gekommen  waren,  z.  B.:  1813  am  7.  Hai,  wo 
sie  die  Herrschaft  Nuvenbnrg  gegen  einige  Dörfer  bei  Tnchel  an  den  deutschen 
Orden  verkaufen  nnd  sich  verpflichten,  homogii  Servitntia  für  1200  Mk.  zu 
nisten;  am  folgenden  Tage  den  8.  Hai  verkaufen  sie,  in  Geldverlegenheit,  die 
eben  eingetauschten  Guter  für  800  Mk  and  verpfänden  am  6.  Jnni  1318  ihre 
sämmtlichen  Lehnguter  an  den  Deutschen  Bitterorden.  So  geht  ein  Tausch- 
Verkauf  hin  und  her.  (Voigt).  —  1887  verkaufen  „Jasko  von  Schlawe  und 
Jasko  von  Engen walde"  mit  Einwilligung  ihrer  Familie  (Henning  v.  Gl.  XVII?) 
das  Dorf  Ahrenshagen  und  den  ganzen  Hafen  von  Stolpmunde  (?)  an  Stolp. 
Der  Kaufpreis  waren  einige  Ellen  feines  Tuch,  bedingen  sich  aber  dafür  auch 
noch  eine  jährliche  Recognition  von  einem  Paar  Stiefeln  im  Werth  von 
8  pommerschen  Pfennigen  ans  (v.  d.  Dollen).  — 

1829  den  28.  Juni  verkauft  Jasko  mit  Zustimmung  seines  Oheims  seine 
Guter  in  Crampe  und  Labuhn  bis  znr  Wiedereinlöenng  von  Stolp  an  den 
Hochmeister  Werner  v.  Orseln  für  800  Mk.  „Qnod  nos  Jescheo  Comee  de 
Slawa"  etc.  (also  „Graf  von  Schlawe).  1386  verkaufen  die  Jasko-Swenzonen 
dem  Deutschen  PJttororden  auch  Alles,  was  ihnen  bei  Tnschel  gehurt.  — 


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Nachdem  die  Jasko-Swenzonen  1341  bei  Schlawe  nnd  Rügenwalde,  eiffentlicli 
in  diesem  hier  behandelten  Pommern,  durch  strenges  Gericht  der  Herzoge 
expropriirt  und  exmittirt  waren,  Abbitte  hatten  tbiin  mfiaaen;  «teilt  Jasko 
„Herr  zu  Rflgenwalde"  noch  folgende  Urkunde  aus,  die  ohne  Zeugen  von 
diesem  Habenichts  wohl  keinen  Werth  hatte,  jedoch  im  Prenss.  Staatsarchiv 
aufbewahrt  ist;  sie  lautet:  Marienburg  am  6.  Dezember  1347.  „Wir  Jasko, 
Herr  zu  Bugenwalde,  bekennen  öffinlich"  (folgen  die  an  den  Orden  versetzten 
Gttter  Grampyn  nnd  Labune  zu  völligem  Eigenthum  etc.)  nnd  begeben  uns  aller 
der  Anspräche,  die  wir  and  unsere  Kinder  daran  mochten  haben  nnd  mögen 
die  Hochmeister  und  Ordensbrüder  selbiges  Gut  verkaufen  wann  sie  wollen 
ohne  Hinderniss  (an  Einem)  in  unseres  Herren  des  Herzogs  Lande,  also  dass 
dem  Herzoge  sein  Dienst  wieder  werde  von  demjenigen,  der  die  Güter  dem 
Hofmeister  und  dem  Orden  wieder  verkauft  (Pr.  St. -Aren.  u.  Cramer).  — 

Nachdem  in  alt-pommersch -patriarchalischer  Werne  die  hier  Schloss- 
gesessenen  Grundbesitzer  Mathäus  r.  G.  XVI,  auch  wohl  Henning  XVII  bei 
Rügenwalde,  schon  früher,  später  auch  Wartislaf  ihren  Städten,  besonders  der 
wobl  Noth  leidenden  Stadt  Neu-Schlawe  Terrains:  Weideland,  Koppeln  nnd 
dergl.,  ob  für  gewisse  Pacht  oder  umsonst,  verliehen,  Wartislaf  an  sie  etwa 
1335  Warscop  (Warschow)  wohl  zum  Theil  verkauft  hatte  (Dr.  Klempin): 
müssen  die  Jasko- Swenzone  hier  wohl  missliebige  Geschälte  gemacht,  etwa 
die  Stadt  Schlawe  znr  Rückvergütung  für  Weide,  Koppeln  u.  Warschow  u. 
dergl.  gezwungen  haben,  wobei  sich  denn  auch  einige  des  Adele,  als  Gnrt  v. 
Hassow,  Abraham  v.  Palow,  Henning  v.  Below,  vielleicht  im  guten  Glauben, 
betheiligt  gehabt  haben.  Nachdem  die  Städte  sich  ermannten,  den  Herzog  an- 
gerufen hatten,  trat  Remedur  ein.  Nach  Urkunde  vom  13.  Juni  1341,  Golberg, 
muss  Johann  von  Schlawe  (Schlawe  nnd  Rflgenwalde  sind  wohl  nur  znr 
näheren  Bezeichnung,  als  Zunamen  zn  betrachten)  mit  seinen  Sühnen  und 
Neffen  der  Stadt  Schlawe  mehrere  Grundstöcke,  wohl  die  Weide  und  Koppeln, 
an  denen  er  sich  wohl  ein  gewisses  Anrecht  erworben  oder  angemaasst  hatte, 
für  400  Hk.  verkaufen,  sie  abtreten.  Aach  hatten  die  Jasko-Swenzonen: 
Jasko,  Peter,  Lorenz  nnd  Jasko  von  Rflgenwalde  den  obengenannten  Edel- 
leuten  einen  Theil  des  Dorfes  Warzcop  verkauft,  der  ohne  sachliche  Ent- 
schädigung für  diese,  an  die  Stadt  Schlawe  ebenfalls  überlassen  werden  musste, 
worauf  sie  dann  mit  ihrem  Besitz  belehnt  wurde.  Ferner  mnssten  die  Jasko- 
Swenzonen  ebenso,  wie  früher  schon  der  Stadt  Rflgenwalde,  der  Stadt  Schlawe 
die  bündige  Versicherung  geben,  dass  weder  er  (Jasko)  noch  die  übrigen 
Urkundenanssteller,  so  wie  ihre  Kinder  und  Nachfolger  in  der  Stadt  und  auf 
ihrem  Gebiet  irgend  welche  Häuser  erwerben,  in  ihnen  wohnen,  Acker- 
bau treiben,  oder  irgend  welche  andere  Bauwerke  errichten  sollten,  dass 
sie  vielmehr  sämmtlich  auf  ewige  Zeiten  dieser  Rechte  entsagten. 
Dennoch  Bpricht  etwas  später  Jasko,  Ritter,  noch  von  „unserer  Stadt  Schlawe4 
und  verleiht  mit  seinen  Pueris  Peter  und  Lanrencins  Mühlenrechte  (?).  Nun- 
mehr erfolgte  dann  folgende  Urkunde  vom  9.  Juli  1847,  Stolp :  „Kund  und  zu 
„wissen  sei  allen,  welchen  dieser  Brief  zu  Angesicht  kommt,  wie  wir,  Ritter 
„Jasko  von  Schlawe,  so  wie  unser  Sohn  Petrus  öffentlich  bekennen,  dass  wir 
Jeglicher  gegen  unsern  rechtmässigen  Herrn  und  angestammten  Herrscher, 
„Herrn  Bogislaf,  dem  erlauchten  Fürsten  und  seiner  Brüder  als  Barnvm  und 
„Warzlaf  verübten  und  unternommenen  Auflehnung  in  die  Hände  des  ver- 
geh rungs würdigen  Vaters  und  Herrn,  Herrn  Johannis,  Bischof  der  Kirche  zu 
„Cammin,  entsagt  haben  und  auch  ihnen  gegenüber  entsagen,  indem  wir  Alles, 
„was  irgend  durch  vorgedachte  Beauftragte  und  Verordner  nach  Erfordern  des 
„Rechts  nnd  zur  St  reitschlich  tung  bestimmt  and  festgesetzt  werden  wird,  durch- 
gängig genehm  halten  wallen,  mit  dem  Beifügen,  dass,  wofern  etwas  in  diesem 
„  Bekenn  tniss  durch  uns,  den  Ritter  Jasko  oder  unsern  Sohn  Peter  verletzt 
„würde,  wir  selbst  und  unsere  im  Lande  Schlawe  angesessenen  Knappen, 
„sammt  der  Stadt  Schlawe  (Neu-)   gedachten  Herrn  Herzogen  zu  Wink  und 


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Befehl  beharren  werden."  Als  Aussteller  dieser  Urkunde  sind  6  Vasallen, 
wohl  die  Beauftragten  und  Verordner,  2  auf  Bollentin,  je  einer  auf  Bruskowe, 
Quassow,  Sitzewitze  und  Napikowe  aufgeführt.  Darauf  erfolgte  am  25.  Juli 
1347  praktisch  die  volle  Unterwerfung  dieser  Jasko-Swenzonen.  — 

Nach  Brttggemann  treten  dann  anch  1354  laut  Urkunde  Feter  und  Lorenz 
Neu>8chlawe,  Jasko  von  Rügenwalde  (immer  noch  so  genannt)  nebst  anderen 
pomm  ersehen  Edelleuten  (wohl  die  1341  genannten)  dem  Hagistrat  von  Schlawe, 
gchwenzenhagen  ab,  welches  die  Swenzo-Jaskonen,  um  doch  ihren  Namen  zn 
verewigen,  unweit  Schlawe  auf  einer  wüsten  Stelle  gegründet  hatten,  dann 
wieder  wüst  gelegen  hat  und  im  18.  Jahrhundert  mit  Kolonisten  besetzt  und 
Coccejendorf  benannt  worden  ist.  Noch  1358  stellt  ein  Jasko-Swenzone,  der 
sich  Peter  de  Pollnow,  Sohn  des  Kanzlers  nennt,  eine  Urkunde  ans,  wonach 
er  seinen  letzten  Besitzrest  bei  Tnchel  an  den  Deutschen  Orden  abtritt,  und 
dieser  Feter  „ohne  Land"  wird  ancli  wirklich  von  einzelnen  unkritischen  Scri- 
benten  mit  dem  Sohn  von  Feter  v.  Gl.  IV.,  dem  Gründer  von  Zanow,  mit  vielem 
Grundbesitz,  ebenfalls  Peter  (v.  Gl.  XVIII.)  de  Pollnow  genannt,  so  leicht  hin 
verwechselt,  als  beide  wohl  schon  gestorben,  Pollnow  in  den  Besitz  des  Bischofs 
als  Tafelgut  1350,  dann  an  die  Herzoge  and  wieder  1436  resp.  1474  in  den 
Besitz  des  Geschlechts  v.  Glasenapp  (s.  N.  14. 23)  gekommen  war.  Bei  dem  reisaen- 
den  Verkauf  des  eigentlich  geringen  Besitzes  der  Jasko-Swenzonen  in  der 
1.  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  ist  dieser  meistens  in  dem  östlichen  Theile 
Pommerns  gelegen,  weniger  bei  Schlawe,  Rügenwalde,  Stolp,  and  bei  Pollnow 
gar  nicht  vorhanden  gewesen.  Wie  hier  hinlänglich  dargethan,  gerirten  sich 
diese  Jasko-Swenzonen,  wo  sie  es  konnten  and  durften  wie  souverain,  wie 
Forsten  von  Gebort  und  Reich,  sie  dekretirten:  „Wir  von  Gottes  Gnaden  etc." 
nannten  sich  „Grafen"  nnd  Herren  des  Landes,  stellten  hochtrabende,  bombas- 
tische Urkunden  ans,  sie  belehnten  mit  Besitz,  den  sie  selbst  oft  rechtlich 
nicht  inne  hatten,  gründeten  neue  Städte,  wo  sie  solche  schon  von  Alters 
her  vorfanden,  etwa  dorch  Verlegung  in  die  Nähe  oder  Neuanbau,  mit  neuer 
Verleihung  von  Privilegien  der  weitgehendsten  Art  ond  dergleichen,  dem  dann  einige 
Dumme  dennoch  Glauben  schenkten,  einige  Schlanmeier  mit  ihnen  an  dem 
Löwenantheil,  an  den  Gefallen  nnd  Renten  etc.,  die  diese  Gründer  sich  aus- 
machton, participirten. 

Wenn  nun  der  alte  Haken-COslin  mit  einem  engeren  Gesichtskreise  von 
seiner  Studierstabe  aus,  und  da  die  Stadt  Cöslin  durch  Vermittlung  der  Jasko- 
Swenzonen  zu  recht  beträchtlichem  Grundbesitz  von  dem  Geschlecht  v.  Glasenapp 
kam,  von  jenen  entzückt  war,  so  ist  das  erklärlicher;  wenn  aber  ein  neuerer 
Genealoge  so  kühn  ist,  das  Verfahren  der  Jasko-Swenzonen  in  der  Geschichte 
Pommerns,  ihr  selbstsüchtiges,  nsnrpatorisches  Auftreten  nnd  Gebahren  nicht  nur 
beschönigt,  verherrlicht,  ihnen  es  als  ein  Verdienst  anrechnend,  dass  sie,  in  dem 
sie  die  Markgrafen  zn  einem  kurzen  Eroberungszuge,  freilich  auch  zu  ihrem  ver- 
geblieh erwarteten  Vortheil  herbeiriefen,  sie  unterstatzten  in  der  Besitz  ergreif ung 
auf  einige  Jahre  zwar  nur,  während  die  Veräussernng  eines  Theils  von  Pommerellen 
an  den  Deutschen  Orden  für  10000  Mk.  möglich  wurde,  also  einen  —  Verrath—  an 
ihrem  einstweiligen  Vaterlande  und  an  ihrem  doch  rechtmäsigen  Fürsten  aus- 
üben, dies  die  „WestpreusBische  Brücke  für  deutsches  Wesen  in  (dem  eigentlich 
deutschen)  Pommern  erbaut  zu  haben"  nennt:  so  ist  das  nicht  nur  gewagt  und 
fVappirend,  sondern  fehlt  ans  augenblicklich  der  richtige  Ausdruck  hierfür. 
Diese  doch  nur  nach  Besitz  und  Geld  lüsternen  Slawen,  von  denen  sich  der 
Matador  selbst  in  einer  lateinischen  Urkunde  von  1287  „Pane  Swenze"  also 
polnisch  titalirt,  sollen  deutsches  Wesen  gebracht  haben?  —  nimmermehr!  — 

Die  deutsche  Brücke  für  Westprenssen  lag  im  Neu-Stettiner  Lande, 
wo  das  Erb-,  Burg-  nnd  SchloBSgesessene  Geschlecht  v.  Glasenapp  für  seine 
Fürsten,  auch  für  den  Deutschen  Ritterorden,  besonders  gegen  die  Polen,  wirkte 
nnd  fest  in  Treue  kämpfte.  (Siehe  Schlosshanptmann  Cnrt  v.  Gl.  N.  16  ond  im 


JigwzccbyGoOgle 


—    18    — 

Archiv  des  Deutschen  Ritterordens.)  Einige  Seribenten  faseln  sogar  von  einer 
Glanzperiode  der  Jaako-Swenzonen, 

Wie  vornehm,  alt  -  pommersch,  ohne  Ruhmredigkeit,  ohne  Ostentation 
hebt  sich  die  patriotische  Haltung  und  Gesinnung  der  hier  alterblich  ange- 
sessenen Edellente  gegen  die  usurpatorischen  Jaako-Swenzonen  ab.  Es  wird 
der  anf  Schlawe  etc.  erbangesessene  Burg-  und  Schlostgesessene,  der  eigent- 
liche „Burggraf  Hathäus  v.  Gl.  XVI.,  als  Treuer,  1800  von.  einem  der  ange- 
stammten Pommerschen  Forsten  Witzlaf  IV.  von  Rügen,  nm  eich  hier  noch 
mehr  zu  befestigen,  mit  seinen  Gittern,  was  ja  bis  dahin  bei  dem  Geschlecht 
von  Glasenapp  nicht  anwendbar  war,  in  seinem  Besitze  neu  bestattigt,  mit 
anderen  Gütern  nen  belehnt,  was  1302  auch  Fürst  Jaromar  und  Sambor  be- 
atättigten;  er  hat  früher  schon,  wie  sein  Sohn  spater  ancb,  seine  Untergebenen, 
z.  B.  die  Stadt  Schlawe  mit  Grund  und  Boden,  mit  Gerechteamen  uneigen- 
nützig unterstützt,  wie  besonders  sein  Sohn  Wartislaf  XXXI.  es  in  nobelster 
Weise  gethan  hat,  indem  er  ausserdem,  dass  die  Stadt  Schlawe  Weideflächen, 
Koppeln,  gewisse  Gerechtsame  erhielt,  wohl  gegen  geringe  Facht,  auch  eine 
Lebensfrage  für  sie,  das  Dorf  Warschow,  wohl  nur  zum  Theil  (s.  vorher 
Bwenzo-Jaskonen  und  einige  Edellente)  verkaufte  (Dr.Elempin). — Den  15.  August 
1341  steht  Wartislaf  (Woyslaf)  XXXI.  an  der  Spitze  der  Ritter  nnd  Knappen, 
welche  Namens  der  Edlen  des  Landes  Stolp-Pommem  den  Gerzogen  BogisIafV., 
Barnim  IV.  nnd  Wartislaf  V.,  welche  jetzt  Abrechnung  mit  den  Jasko-Swen- 
zonen  gehalten  hatten,  die  Aufrechterhaltnng  des  Landfriedens,  Zerstörung  der 
Raabnester  nnd  dergleichen  gelobton.  —  (Dr.  Klempin.) 

Um  Irrthttraer  und  Verwirrungen,  welche  besonders  durch  das  Auftreten 
der  Swenzo-Jaskonen  nnd  durch  Seribenten  in  die  Geschichte  Pommerns  und 
in  die  mancher  pommerscher  Familien  gebracht  worden  sind,  wieder  richtig 
zn  stellen,  auch  „sunm  cuique";  waren  vorstehende  Auseinandersetzungen  und 
Richtigstellungen  geboten.  — 

Besitz:  Pollnow,  Schloss,  Stadt  und  Land,  das  Gebiet  an  derGrabow 
bis  Nestbach,  tfm  Zanow,  Gohrband,  am  Gollenberg«,  Jamnnd-See  etc. 
Die  von  Watstrack  gemachte  Voraussetzung,  dass  Pollnow  dem  Deutschen 
Ritterorden  gehört,  diese  auch  das  Schloss  erbaut  hatten,  ist  falsch,  indem  der 
Orden  sich  nie  bis  hierher  ausgedehnt  hatte;  vielleicht  hat  er  den  Jasko- 
Swenzonen,  Peter  v.  Nuvenburg  im  Ange  gehabt,  der  ja  nur  auf  einige 
Jahre  Pollnow  unter  seiner  Woiwodschaft  gehabt  haben  soll  nnd  als  „Pane" 
kein  Deutsch-Ritter  war;  ferner  soll  nach  einer  Urkunde  mit  zweifelhaftem 
Datum  und  Inhalt  Gohrband,  znm  Theil  bereits  1290,  in  den  Händen  des 
Bischofs  gewesen  sein,  der  auch,  gleich  gegen  seine  Gewohnheit,  einen  Reimer 
Scalipe  damit  belehnte;  es  wäre  1808  dann  aber  der  Ankauf  des  Burglandes 
doch  nicht  mehr  nttthig  gewesen,  wenn  das  Gebiet  eben  nicht  Anderen,  hier 
Peter  v.  Gl.,  gehört  hätte. 

Gem.:  N.  N. 

Sohn:  XVHI. 

Tochter:  Ewa,  die  circa  1320  nach  der  Flemmingiana  Bogislaf  von 
Mttnchow  ans  Muckerin  zum  Gemahl  hatte,  der  wohl  erst  aus  Vorpommern 
herangewandert,  oder  mit  dem  Heereszuge  Herzog  Bogislaf  IV.  herangekommen 
war  und  sich  hier  einheirathete. 

rVa.  Conrad,  Bruder  von  Peter  IV.?  de  Polnowe,  also  auf  Pollnow,  ob 
mitgesessen?  Da  Peter  aber  1306  majorenn,  noch  1831  und  langer  lebte, 
wohl  der  Binder  und  nicht  Sohn.  — 

1313  den  25.  Harz,  wo  Swenzo  bereits  gestorben,  seine  Brüder  und 
Söhne  etc.  anfangen,  nachdem  die  Harkgrafen  auch  abwickeln,  Lauenbnrg, 
Butew  und  andere  Gebiete  an  den  Deutschen  Ritterorden  verkauft  haben,  auch 
ihre  Besitzungen  zu  veraussern,  sich  derselben  zu  entledigen  suchen;  ist  hier 
eine  Urkunde  Crampe  und  Labuhn,  südlich  von  Stolp,  betreffend,  welche  Orte 


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—     19     — 

die  Swenzonen  an  Gottfried  v.  Biilow  und  Gerhard  Kettelhut  verkaufen,  sie 
jedoch  auch  „Vasallen"  nennen,  anzuführen:  In  nomine  domini  Amen.  Petras 
dei  gracia  coraos  de  Nuwenbnrg,  Johannes  et  laurenciua  fratres  simul  et  filii 
honofiti  Militis  felicis  Memoria  Szuenzonia  tocius  terra  Pomeranie  Palaüni 
universia  christi  etc.  Quod  nos  fldelibus  nostris  vasallis  videlicet  domino  God- 
frido  de  bülowe  et  Gerhardo  Katelhode  ac  eornm  amicia  dnaa  villaa, 
villam  videlices  Crampen,  et  villam  lebnn  rite  et  rationabiliter  quemlibet  mansum 
infra  distincciones  ipsarum  villarum  menauratum  pro  quinqne  marcia  moneti 
slauiee  tazando  nnanimi  utaque  consenau  adlibito  vendidimna  cum  aubuotatis 
libertatibus  Jnre  hereditario  llbere  et  qaiete  perpetno  possidendaa  etc.  Teste» 
sunt:  dominus  biramus  Abbaa  in  Bnchoma,  frater  Hermannua.  prior,  frater 
hinricns  cellerarius,  dominus  Paulus  bnczewitz,  dominus  Winoldns  de  belowe, 
dominus  Conradus  de  boraen,  dominns  Conradus  de  polnowe,  Conradus  de 
versen,  hintrecke  weytea etc.,  Datum  bttchowe  etc.  (Preuaa.  8t. -Archiv,  Gramer.) 
Hier  ist  kein  Swenzone  Peter  de  Pollnow,  sondern  Conradus  genannt,  ein 
v.  Glasenapp,  die  um  1.118  wieder  in  ihre  Besitzungen  eingerückt  sind;  da  er 
Dominus  genannt,  also  kein  Verwalter  nur  ist,  müssen  wir  ihn  Peter  v.  Gl. 
XV  an  die  Seite  stellen. 

Besitz:   Pollnow.   Antheil. 

V.  Johann  (Knie)  v.  Gl.,  Vergleiche  N.  X;  (im  Jahre  1100  hiess  der 
König  von  Ungarn  Oolemann,  vielleicht  Knie  identisch),  Bitter.  —  1268  be- 
stftttigt  Herzog  Barnim  I.  dem  Kloster  Bnckow  100  Hufen  im  Lande  Persanzke 
bis  an  die  Küddow  nnd  bis  Landeck.  (Diese  Schenkung  hatte  Johann 
gemacht.)  — 

1277   ist  Johann  Zeuge,   als  die  Stadt  COslin  das  Dorf  Kaikow  erhalt. 

1281.  Johann  Romele  (Romains?)  XIX,  Bitter,  bestattigt  dem 
Kloster  Bnckow  das  von  seinem  Vorfahren  in  Matrimonie  demselben  ge- 
gebene Dorf  Persanzke  mit  120  Hufen.  (In  welchem  Grade  dieser  Johann 
Bomele  mit  Johann  Knie  blutsverwandt  gewesen,  ist  nicht  festgestellt;  ersterer 
nun»  aber  hier  auch  spater  aufgeführt  werden.)  — 

1288.  Herzog  Bogislaf  IV.  bestättigt  dem  Kloster  Buckow  den  von 
Johann  Knie  gegebenen  See  Streitzig  mit  100  Hnfen  dabei  gelegen,  wie  auch 
6  Hnfen  zu  Persantzig  (Persantzke)  and  8  Hafen  za  Balgrin  mit  dem  Patronat 
der  Kirche  zu  Persantzke  und  Bulgrin.  Zeugen:  Gobelo  Bonin  etc.  Hier  ist 
die  Stammesverwandschaft  mit  Barthns  Niger,  III,  auf  Nest  und  Bnlgrin  etc. 
bestättigt  nnd  der  Zusammenhang  jenes  Beaitzes  mit  diesem  offenbar,  zumal 
an  den  westlichen  Ausläufern  des  Copriebeuschen  Busches  beim  Drazigsee 
hart  nebeneinander  auch  ein  Bulgrin  (ohne  Kirche)  nnd  Olaweshagen  ( XXXXII), 
liegen.  Coprieben  nnd  Persantzke  waren  eher  erstanden,  als  Neu-Stettin  nnd 
Bärwalde;  sie  waren  hier  die  bedeutendsten  Flecken,  die  ältesten  bewohnten 
Orte,  bei  beiden  sind  Pfahlbauten  vorgefunden,  beide  im  Besitz  der  Schloss- 
gesessenen  v.  Glasenapp  (Persantzke,  siehe  v.  Ledebnr)  gewesen  und  Johann 
Knie  hat  vermnthlich  auch  in  Coprieben  gesessen,  denn  bis  znm  17.  Jahrhundert, 
nach  einer  Kirchenchronik  von  Neu-Stettin,  hat  ein  früherer  Rittersitz,  jetzt 
Vorwerk  von  Coprieben  Grünhof-Kulenhof  geheiaaen.  —  1289  conflrmirte 
auch  Pribislai,  Fürst  des  Landes  Beigard,  diese  vorstehende  Schenkung  (v.  d. 
Dollen).  —  Die  folgende  Urkunde  wird  auch  die  Verwandschaft  und  den 
Zusammenhang  mit  den  v.  Glasenapp  von  Bewenhusen  resp.  mit  deren  Besitz 
darthun.  1291.  Herzog  Bogislaf  IV.  bezeugt,  dass  Johann  Kaie  auf  50  beim 
Dorfe  Bast  gelegene  Hufen,  die  Ulrich  von  Bewenhusen  VI.  dem  Nonnen- 
Kloster  zu  Colberg  geschenkt,  zu  Gunsten  des  Klosters  Dargun  verzichtet  und 
dort  Mönch  geworden  sei.  (Pomm.  St-Arch.)  —  Angesichts  dieser  Urkunden 
und  der  Thataaehen  ist  es  doch  nnmöglich,  dass  der  Dr.  Klempin  diesen 
Johann  v.  Gl.  mit  dem  Beinamen  Kaie  auch,  wie  er  es  ähnlich  ja  biter 
that,  in  die  vorpommersche  Familie  (?)  „Jüngling"  einrangirt;  er  muss  in 
Hinterpommern   eingewandert  sein  (?)    Auch  Johann  Bomele  N.  XIX.  (Bomn- 


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los?)  1267 — 1808  wird  von  Dr.  Klempin  unter  einer  sicher  klingenden  ge- 
nealogischen Einrahmung  als  ein  v.  Kamel  in  Vorpommern  angegeben,  zu  den 
vornehmsten  Vasallen  der  Neumark  (?)  wegen  Persantzke,  das  doch  in  Hinter- 
pommern  liegt,  die  Neumark  noch  gar  nicht  bestand,  gerechnet,  auch  im 
Fürstenthum  Bügen  aufgezählt  und  soll  diese  Familie  zu  den  ersten  Einwan- 
derern wohl  wegen  des  grossen  Besitzes  (?),  der  doch  nicht  so  schnell  und  leicht 
zu  erwerben  war,  gehören.  Wörtlich  Klempin :  Bei  Colberg  erstand  als  Anlage 
der  Familie  die  „Burg  Ramelow".  80  dieser  unfehlbare  Archivar.  —  Einige 
Meilen  (5)  von  Colberg  südlich  liegt  ein  einfaches  Dorf  Ramelow,  welchen 
Namen  man  häufig  bei  den  Bauern  in  Pommern  auch  findet.  Dieses  Dorf 
besaasen  die  von  Adebare,  später  1485  und  1501  die  von  Blankenburge.  Dahin- 
gegen geht  in  und  um  Bummelsburg  die  Ueborliefortuig,  dasa  dort  eine  BomeloB- 
bnrg  gestanden,  die  Stadt  ihren  Namen  und  auch  ihre  Entstehung  von  einem 
Bomel,  Bummel  herleite  (a.  v.  Ledebur).  —  Ob  Kurt  Knie  auf  Lübbetow  bei 
Hanow,  der  1440  zu  Wissbuhr  auch  aufgeführt  ist,  seine  halbe  wüste  Dorf- 
statte  Winnerow  (Viverow)  dem  Kloster  Cöslin  gegen  eine  Hufe  in  Lübbetow 
vertauscht,  in  verwandschaftliehem  Verhältniss  zu  Johann  v.  Öl.,  Knie  ge- 
nannt, gestanden,  acheint  desshalb  annehmbar,  weil  hier  nur  alt  v.  Glasenapp- 
Bcher  Besitz  zur  Sprache  kommt  (Bolduan).  Ob  Johann  schon  den  Bewohnern 
von  der  Umgegend  des  Streitzigechen  Sees  und  der  Barg  Bärwalde  die  Soul&ge- 
ments,  s.  Urkunde  N.  14,  I.  Tbl.  S.  809,  verliehen  hat,  kann  möglich  sein  bei 
seiner   Freigebigkeit. 

Besitz:  Das  Land  Persantzke  bis  Landeck,  incl.  des  Streitzig-Sees, 
das  spätere  Amt  Neu-Stettin,  Bulgrin,  Coprieben,  besonders  hier  Kulenhof  etc. 

Das  Land  Persanzke,  die  Umgegend  des  Vilm-,  Streitzig-  und 
anderer  Seen  umfassend,  welches  nach  S.  zwischen  der  Seenreihe,  der 
Plietnitz  und  der  Kuddow  bis  Landeck  und  Zamborst  sich  erstreckt,  ist 
etwa  V«  des  ganzen  jetzigen  Neu-Stettiner  Kreises  und  gehörte  zu  dem 
Schlossgebiet  der  v.Glasenappe  auf  Alten  wall  und  Gram  enz,  welches  ja  schon  froher 
den  ganzen  jetzigen  Nen-Stettiner  Kreis  umfasste,  nach  S.  so  weit  reichte,  als  es 
den  Polen  und  andern  Feinden  gegenüber  behauptet  werden  konnte.  Dies  ganze 
sudliche  v.  Glasenappen-Gebiet  theilte  sich  nach  den  Burgen  in  kleinere 
Distrikte,  wie  noch  ans  alten  Urknnden  und  Vorgängen  (s.  auch  I.  Theil)  zu 
ersehen  ist  und  zwar:  1.  in  das  Land  Persantzke  mit  dem  gleichnamigen, 
damals  vor  Gründung  der  Städte  Neu-3tetün  und  Bärwalde,  einem  der  be- 
deutendsten Flecken,  dessen  Alter  die  Pfahlbauten  bekunden.  Von  einer  Burg 
hier  ist  bis  jetzt  nichts  bekannt  geworden,  wohl  aber  ist  die  am  Streitzig- 
See,  die  Polen -Kommunikation  bestreichende  Burg  der  spätere  Grundstein  zu 
Neu-Stettin,  die  beherrschende  Feste  gewesen.  Hieran  reiht  sich  westlich  2. 
das  Gebiet  der  Pieleborgschen  mit  südöstlich  der  Gellenschen  Heide,  deren 
Grunzen  im  N.  selbst  nach  dem  im  Staatsarchiv  vorhandenen  Vertheilungs- 
plan  von  1577,  der  höchst  kümmerlich  ist,  sich  nicht  genau  bestimmen  lassen 
(siehe  TU.  S.  324.  Urk.  N.SO),  enthielt  die  alte  Pieleborg  (Pfeilburg),  erstreckt 
sich  um  den  gleichnamigen  See,  nach  S.  zwischen  der  Fiele,  Pfeil,  nicht 
polnisch  Pila,  Säge  (da  fasst  jeder  Fluss  wegen  der  Sägemühlen  so  heissen 
müsste),  und  Plietnitz,  nach  N.  zu,  etwa  von  einer  Linie,  die  von  Bärbaum  in 
n.  n.  westlicher  Sichtung  gleich  südlich  vor  CSlpin  vorbei,  dann  auf  Gissolk  bis 
zur  Baddatzer  Scheide,  von  hier  auf  Hütten,  umschlossen  wird.  An  dieser 
Heide  wurden  später  die  Einwanderer  v.  Wolde,  v.  Zastrow  und  v.  Hünchow 
mitbeth  eiligt.  Weiter  westlich  hiervon  3.  das  Land  zum  „Alten  Walle",  wie 
es  noch  zu  Zeiten  des  Herzog  Johann  Friedrich  1628  amtlich,  wo  es  sich  um 
den  Besitz  von  Zacharin,  dem  Dorfe  Altenwalde  und  Altmuhl,  diese  zusammen- 
hängend, handelte,  die  v.  Glasenappe  (und  auch  die  v.  Wolde  in  etwas)  als  „an 
dem  alten  Walle  beteiligte"  bezeichnet  wird.  Das  Land  „der  alte  Wall", 
nicht  Woll  oder  Wnll,  was  Wald  bedeutet  hätte,  nördlich  von  dem  Gebiete 
von  Coprieben  begrenzt,  im  W,  bis  an  den  Dratztg-See,  das  Terrain  um  den 


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—    31    — 

Lnbow-  nnd  Kämmer-See  umfassend,  häufig  von  8.  feindlich  angegriffen,  die 
frühere  auch  spatere  Einfallspforte,  der  Polenweg  zur  Persante  nnd  anf  Oolberg 
hin  (b.  anch  Polenweg  in  TJrk.  N.  30.  Th.  I.  8.  328),  wegen  seiner  mangel- 
haften Fruchtbarkeit  besonders  im  W.  diesseits  nicht  sehr  begehrt,  hatte  im  S. 
etwa  bis  Wallbruch  meistens  die  heutige  Grenze;  £1.  Zacharin  ist  stets  pom- 
mersches  Land  gewesen.  Die  Bezeichnung  „Alter  Wall"  röhrt  von  dem  alten 
Burgschloss  der  v.  Qlasenappe  anf  Altenwall  (s.  Reimannsche  Karte)  her, 
welches  wie  bereits  erwähnt  am  Kammer  See  südlich  lag  nnd  für  welches  in 
der  2.  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  auf  seit  lange  unbewaldetem  Plateau  da* 
Dorf  Altenwall  angelegt  wurde  nnd  ohne  besonderen  Grund  Altenwalde  spater 
genannt  worden  ist.  Diese  Gegend  hatte  anch  viel  Festen,  Wälle  z.  B.  noch 
eine  Burg  am  Kammer-See,  zwei  am  Dolgen-See,  wahrscheinlich  anch  die 
Feste  bei  Dodelag,  Wallbruch  und  dergl.,  so  das»  die  Bezeichnung  dieses 
Gebiets  anch  daher,  seinen  Namen  „OldenwalT  führen  konnte  (s.  X).  4.  dem 
Coprieb  ansehen  Busch,  darin  der  Flecken  gleichen  Namens,  uralt,  Pfahlbauten, 
mit  einem  Bnrgschlosse,  welches  bereits  verfallen,  noch  Wallreste  am  See 
nachweisen  nnd  die  v.  Glasenappe  das  „Sehlossgut"  noch  bis  in  dies  Jahr- 
hundert hinein  besessen  haben.  Die  Gränzen  nicht  genau,  besonders  mit  dem 
Gebiet  Bärwalde,  waren  östlich  längs  der  Pielborgschen  Heide,  in  der  Nähe 
vonCölpin  beginnend,  durch  eineLinie  über  die  Hegsche  Mühle,  bei  Priebkow  vorbei, 
Patzig  einschliessend,  bei  Gr.  Poplow  vorbei,  die  Westgrenze  des  Neu-8tettiner 
Kreises,  nach  8.  hin,  hier  bis  an  das  Land  des  alten  Walles  verfolgend,  so  dass  also 
anch  Goprieben  nnd  Pertinentien,  Klöppertier,  Fünfseen,  Liepeufler,  Zemmin, 
Bulgrin,  Glaweshagen,  Gönne,  Gr. Schwarz-See,  Fahlen,  Wuckel,  Orden, 
Tannen,  Ziegelkamp  etc.  mit  eingefasst  wurden.  —  5.  Das  „Land  Bärwalde" 
wie  es  in  älteren  Urkunden  neben  dem  Gopriebenschen  Busch  und  der  Piele- 
borgschen  Heide  Öfter  aufgeführt,  wird.  Ehe  der  Grund  zu  der  Stadt  Bär- 
walde von  den  v.  Glasenappen  (s.  X)  circa  1850  gelegt  worden,  wo  dann 
sich  die  nach  und  nach  hier  ansiedelnden  v.  Wolde,  v.  Zastrow  nnd  v,  Münchow 
am  Ausbau  der  Stadt  mitbetheiligten,  hat  die  Borg  Bärwalde  auf  dem  Gebiet 
der  „Freiheit"  (Schlossfreiheit),  welche  die  v.  Glasenappe  noch  bis  in  die 
Mitte  dieses  Jahrhunderts  als  den  Stammsitz  besassen,  das  Land  Bärwalde 
beherrscht;  es  umfasste  das  auf  '/,  Meilen  im  Umkreise  gelegene  Terrain,  im 
N.  bis  an  die  Persante,  im  W.  bis  an  das  Polziner  Land  sich  ausdehnend, 
incL  Klotzen  nebst  Umgegend,  wenn  dies  nicht  noch  znm  Copriebenschen  Gebiet 
gehörte,  wofür  die  späteren  Beziehungen,  für  Bärwalde  aber  die  Linienbesitz- 
Verhältnisse  wohl  mehr  sprechen.  Es  umfasste  nach  N.  die  Dörfer  Zftlken- 
hagen,  Wnsterhanse,  Balfanz,  Yalm  etc.  an  welchen  neben  den  v.  Glase- 
nappen auch  einige  der  hier  angeführten  Familien  je  Bauernhöfe,  selbst  Gots- 
antbeile  mit  besassen,  Valm  ist  jetzt  noch  Filiale  von  Bärwalde.  6.  Das 
speziell  von  Gramenz  aus  beherrschte  Land,  der  Distrikt  rechts  der  Persante, 
woran  Wnrchow  und  Umgegend  sich  anschlössen  (s.  Nen-Stettin  Th.  I.  8.  86). 

Das  von  Johann  v.  Gl.  (Knie)  der  Kirche  geschenkte  Land  Persantzke, 
war  noch  1321  bischöflich,  bald  ist  es  aber,  wahrscheinlich  für  andere  dem 
Buthum,  wenn  nicht  fetteren  Bodens,  doch  nähere  Gebiete,  an  die  Herzöge, 
die  sich  doch  eher  mit  den  Polen  umherschlagen  konnten,  vertauscht  worden 
nnd  ea  entwickelt  sich  ans  der  frommen  Schenkung  der  v.  Glasenappe  später 
der  herzogliche  Dominialbesitz ,  das  Amt  Neu-Stettin,  welches,  von  dem 
Belgarder  Lande  durch  meist  v.  Glasenapp1  sehen  Besitz  (s.  Hufenmatrikel  1628) 
wieder  getrennt,  folgende  Ortschaften  enthielt:  Posanzigk,  Grossen  und  Lutken 
Küddow,  Sparsee?,  Soltenitz,  Turow,  Stretzigk  früher  Zreschke  oder  Strezke, 
Wallgsee,  Mössin,  Ratzebuhr,  Landecke,  Dolgen,  Hütten,  Fiederborne,  Laben tz, 
Gellin,  Knacksoe,  Barenberg,  Gnnne,  Zamborst,  Galow  und  Neu-Stettin.  (Aehn- 
liches  'wird  sich  beim  Amt  Bügenwalde,  Bast  etc.  wiederholen).  — 

Es  blieben  nach  dieser  Schenkung  also  */s  des  Gebietes  unter  der  Schloss- 
geeessenschaft   und   den  späteren  Landräthen   aus   der  Familie  v.  Glasenapp, 


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welchen  häufig  «acta  du  Amt  Neu -Stettin  unterstellt  war  und  desahalb  der 
ganze  Distrikt  später  den  Namen  „Neti-Stettin-Gramenz-v.  Glasenappen 
Kreis"  amtlich  führte.  Johann  hatte  wohl  meistens  auf  Knie nhof  bei  Coprieben 
gewohnt;  zeitweise  gewiss  anch  anf  einem  andern  hier  angefahrten  Bittersitz, 
einer  Barg  oder  Schloss  (Altenwall,  Gramenz  etc.). 

VI.  Uiricus  v.  GL  de  Bewenhtuen,  1.  Sohn  von  II,  Bitter.  —  1276  ist  er 
nebst  Brnder  (VLT)  Zeuge  bei  einer  Urkunde,  als  Herzog  Barnim  nnd  Sohn 
Bogislaf  dem  Bisthom  zu  Gammin  Stadt  nnd  Land  Colberg  nebet  den  Gerecht- 
samen verkaufen.  —  1277,  als  Ulrich  v.  Bewenhnsen  einen  Theil  des  Dorfes 
Bast  nnd  den  Baster  See  dem  Kloster  der  Jungfrauen  in  Colberg  geschenkt 
hatte,  war  der  übrige  Theil  von  den  Dörfern  als:  Banzin,  Fappenhagen, 
Streitzig  etc.  Eigenthum  der  Abtei  Dargan  bereits  geworden  (v.  d.  Dollen.) 
—  1261  und  1287,  als  der  Bischof  nach  Gründung  des  Nonnenklosters  zu 
Cöslin  demselben  Grundbesitz,  besonders  von  dem  Bttrglande  der  alten  Burg 
Cussalitz  schenkt,  ist  Zeuge:  Ulricus  Bewenhnsen,  Thyderdictos  de  Ceghelyn 
et  Burizlaus,  alle  Hilites  genannt  Wie  in  der  Grundungsurknnde  von  Cöslin 
1266  auch  gesagt,  ist  Cussalitz  ein  Bargnecken  und  die  Burg  noch  vorhanden 
gewesen,  wenngleich  bei  Schenkung  von  Yillam  Cosaalitz  1214  durch  Herzog 
Bogislaf  II.  an  das  Kloster  Belbuck  von  der  Burg  (vielleicht  ausgenommen) 
nicht  die  Bede  ist.  1287  verkaufte  jedoch  der  Besitzer  derselben,  ein  von 
Glasenapp,  6  Hafen  des  Burglandes  an  das  Kloster;  der  Bischof  hatte  auch 
etliche  Hufen  erworben  nnd  ging  spater  auch  das  letzte  Burgland  in  den  Be- 
sitz der  Stadt  Cöslin  Aber.  —  Die  alte  Borg  Gohrband,  als  Gränzburg  der 
Kasstellanei  Colberg  betrachtet,  hatten  die  ursprünglichen  Besitzer  (die  von 
Glasenappe)  verfallen  lassen;  der  Bischof,  sonst  gegen-  seine  Gewohnheit,  nnd 
Cöslin  hatten  wohl  lebhaftes  Interesse  daran,  dass  selbige  als  Gränzfeste,  hier 
in  möglichst  kriegstttohtigem  Zustande  in  ihrem  Besitz  wäre,  worüber  mehrere 
Urkunden  sich  auslassen;  so  auch  eine  von  1290,  die  Ulrich,  dominus,  mit 
unterzeichnet  hat.  Der  Kern  der  Sache  war,  für  die  Anfbauung  der  neuen 
Stadt  von  der  „Berget«"  dem  westlich  gelegenen  Theile  der  Forst  das  er- 
forderliche Bauholz  entnehmen  zu  dürfen;  das  Privilegium  wurde  erst  1313 
bestattigt,  obzwar  bereits  1291  der  Bischof  Hermann  hierzu  eine  dadurch  be- 
dingte Bestättdgung  ertheilte,  dass  Gohrband  nnd  das  Gebiet  eigentlich  noch 
erst,  s.  1308,  erworben  werden  müssten.  (?)  (Die  damals  übliche  Politik.) 
Bei  dieser  Urkunde  von  1291  ist  Zeuge:  Ulrico  de  Bewenhnsen,  Militibus, 
Rcymar  et  Johanne  ftlto  sno  dictäs  de  Wachholte. 

Der  Bischof  hatte  bis  jetzt  nur  erst  ein  Geringes  von  dem  Gebiet  des 
Gollenberges  resp.  an  Gohrband  erreicht. 

1291.  Dargnn.  Herzog  Bogislaf  IV.  bezeugt,  dass  Johann  mit  Beinamen 
Knie  (v.  Glasenapp  N.  V)  auf  50  beim  Dorfs  Bast  gelegene  Hafen,  (westlich 
des  Jantund-Sees),  die  Ulrich  von  Bewenhnsen  dem  Nonnenkloster  zu  Colberg 
geschenkt,  zu  Gunsten  des  Klosters  Dargnn  verzichtet,  und  das«  er  daselbst 
Mönch  geworden  ist.  Es  ist  hier  also  die  Stamm -Verwandschaft  des  Johann 
Knie  und  des  Ulrich  von  Bewenhnsen  beBtättigt.  (8.  N.  V.)  1513  kaufte  der 
Bischof  von  dem  Kloster  Dargnn  das  Gut,  ein  Marktflecken  mit  2  Märkten, 
Bast  (v.  Eickstaedt),  so  es  denn  bei  Sekularisation  an  die  Herzoge  gekommen 
ist.    In  dem  Gebiet  ist  Casimirsbnrg  1580  angelegt  worden. 

1297  verkauft  Ulrich  mit  Bruder  Friedericus  von  Bewenhnsen  VIT.  dem 
Kloster  zu  Cöslin  13  Hufen  in  dem  Dorfe  Neu-Klenz  and  den  halben  Zehnten 
für  200  Mk.,  desgleichen  verleihen  sie  demselben  1300  das  Patronatsrecht  über 
die  Kirche  zu  Geritz  nnd  2  Hufen  in  Alten- Belitz  (Beiz)  wobei  Zeuge: 
Tessmanu  de  Bonin.    (Potn.  St. -Aren.  Urk.  Cöslin). 

Besitz:  Schloss  Bewenhnsen,  Bast,  Streitz  auch  wohl  Antheil  am  Jamnnd- 
See,  Neu-Klenz,  Geritz,  Alt-Belzig  etc. 

VII.  Friedericus  v.  Gl.  von  Bewenhnsen,  2.  8.  v.  DT.,  Bitter. 

1276.  Herzog  Barnim  und  Sohn  Bogislaf  verkaufen  Stadt  und  Land  Colberg 


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nebst  Gerechtigkeiten  an  das  Bisthum  Cammin,  wobei  Frieder icne  nebst  Bruder 
(N.  VI.)  Zeugen  sind. 

1278  bei  der  Fundation  des  Nonnenklosters  zn  Cöslin,  wo  diesem  Hüter 
Anderem  Vi  Zehnten  von  Streckentin  nnd  Thunow,  auch  ausser  diesen 
Dörfern  ein  Krag  in  Nest,  Vb  des  Kruges  in  Läse,  die  Kapelle  auf  dem 
Gollenberge,  die  Kirche  in  Jamond  and  dergleichen,  ein  Winternetz,  zum 
Lachsfang  anter  dem  Eise  zn  fischen  in  der  Ostsee,  mit  einem  Stecknetze  in 
dem  Jamundschen  See,  dann  das  Fatronat  aber  die  Kirche  von  Kratzig  etc.,  alles 
wohl  bis  auf  Kratzig  v.  Glasenappen  Besitz  and  Gerechtigkeiten,  verliehen 
werden, ist Zeage :  Friedericus  de Bewenhasen,  Hilitibus etc.  (S.N.UL)  1397 
verkauft  er  mit  Bruder  Ulrich  (VI.)  siehe  auch  da)  13  Hufea  in  dem  Dürfe  Nen- 
Klenz  and  den  halben  Zehnten  fhr  200  ML,  desgleichen  verleiben  sie  1800 
dem  Kloster  za  Cöslin  das  jus  patronatns  Ober  die  Kirche  in  Geritz  nnd  2 
Hafen  in  Alt -Beiz.     (Pom.  St. -Aren.) 

Besitz:  Schloss  Bewenhasen,  Bast,  Streitz,  Nea-Klentz,  Geritz, 
Alt-Belz,  Antheil  am  Jamnnd-See  etc. 

Gemahlin:    N.  N. 

Söhne:    XXII,  XXLTI. 

VIII.  Thyder  (Thiderius)  dictus  de  ceghelyn  (Steglin)  v.    GL  Milites. 
1281   nnd   1287   erscheint   er   sowohl,    als   sein    Binder    N.    IX.   bei 

Schenkungen  von  Land  von  dem  Burglande  Gossalitz  durch  den  Bischof  an 
das  Kloster  zu  Cöslin  als  Zeuge.  (Pom.  St.-Arch.)  Auch  Quandt  nennt 
beide  als  der  Kirche  opferbereite  Edelleute.  Sie  sind  wohl  Vettern  des  Barthns 
Niger  IXT.  auf  Hoker  etc.,  indem  sie  auf  Antheil  Stegelin  sassen,  beide 
Ortschafton  froher  stets  zusammen  hangend  waren. 
Besitz:  Antheil  Steglin. 

IX.  Burislaus,  (Bogislaf)  dictus  de  ceghelyn  v.  Gl.,  Milites  1281  nnd  1287, 
wie  vorstehend  beim  Bruder  (N.  VIS.). 

Besitz:  Antheil  Stegelin. 
7.  Generation  von  1310—1345. 

X.  Henning,  geh.  c.  1270,  lebt  1314.  —  Schlosshauptmann.  Herzog 
Bognslof  IV.  vereinigte  sich  mit  Wladislaf  (Wartislaf)  von  Ostpommern 
dahin,  dasa  sie  gegen  die  Brandenburger  gemeinschaftliche  Sache  machten 
and  sicherten  sich  dadurch  den  Besitz  des  Landes  Beigard  nnd  Neu- Stettin, 
jedoch  hatten  sie  ausser  jenen,  westlich  von  dem  Belgarder  Lande,  im 
Innern  manche  Vasallen  zu  bekämpfen,  die  mit  dem  Bischof  Hermann 
vereint  gegen  die  Pommerschen  Fürsten  uud  für  die  Markgrafen  von  Branden- 
burg Parthei  ergriffen;  diese  Vasallen  stränbteu  sich,  ihre  Besitzungen  in 
Pommern  als  Lehn  von  den  angestammten  Fürsten  anzunehmen,  während  sie 
selbige  jedoch  von  den  Markgrafen  annahmen  (1297).  Bei  solchen  Verhält- 
nissen, bei  den  gegenseitigen  Verheerungen,  wo  jeder  glaubte,  an  Pommern  zn 
pflöcken,  wo  es  stets  gegen  Brandenbarg,  Polen,  gegen  die  Orden  zn  kämpfen 
and  abzuwehren  hatte,  war  es  erwünscht,  daBs  das  innegehabte  resp.  gewonnene 
Land  durch  Anlegung  von  Städten  gesichert  und  festgestellt  wnrde.  Es 
bildeten  sich  z.  B.  1300  Callies  (Neu-Kaliacb,  zum  Hohn  gegen  die  Polen  so 
genannt),  Dt.  Crone;  Draheim  wnrde  erweitert;  als  rein  pommersche  Stadt 
gegen  die  Polen  wurde  zwischen  2  Seen  Nen  Stettin  angelegt,  d.  h.  der  schon 
vorhandene  Burgfriede  (Burg)  zum  Schlossrang,  dem  gemäss  allmälig  anch 
aasgebaut,  der  Flecken  (1318  ?)  1333  zur  Stadt  erhoben  und  die  Gr&nze  des 
Neu -Stettiner  Landes,  das  früher  den  Namen  Persanzke  fährte,  genauer  fest- 
gestellt. Durch  die  Herzoge,  besonders  durch  Wartislaf  IV.,  sowie  auch  durch 
den  Bischof  von  Bnblitz  aas,  wurde  nach  Baldenburg  und  Schlochan  hin  nene 
Thätigkeit  entwickelt,  um  diese  Städte  resp.  zu  gründen  (Baldenburg)  und  zu 
heben.  Bei  der  Gründung  der  Stadt  (Neu-)Härkisch  -  Friedland  durch  die 
Herron  von  Wedeil  hervorgerufen  (1314),  befindet  sich  in  in  der  Bestättigungs- 
orknnde  auch  Henning  von  Glasenapp,  den  der  polnische  Schreibor,  welcher 


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die  Urkunde  transsumirt  (1565)  merkwürdig  in  Henning  „Napseale"  verdreht. 
(Barthold.) 

Eb  wird  nothwendig  hier  anzuführen,  mit  welchen  Schwierigkeiten  die 
hier  im  südlichen  Theile  Pommerns  als  einzige  Schlossgesessene  die  v.  Gla- 
senapp  zu  kämpfen  hatten.  Pommersche  Geschichtsschreiber  theilen  fast  nichts 
darüber  mit,  nur  polnische  Nachrichten,  die  jedoch  mit  Vorsicht  entgegen  zu 
nehmen  sind,  bringen  etwas  ans  dem  Chaos;  cf.  anch  Geschichte  der  Kreise 
von  Dt.  Crone  und  Flatow  von  Schmidt.  Dass  den  Po  mm  ersehen  Herzogen, 
den  landergierigen  Nachbarn  gegenüber  der  Besitz  des  so  genannten  Neu- 
Stettiner  Landes  erhalten  wurde,  lag  in  der  Treue  and  Festigkeit,  mit  der  hier 
die  auf  Coprieben,  Altenwall,  Gramenz,  anch  wohl  auf  Borg  Stettin,  Streitzig 
Erb-,  Burg-  und  Sehloss  gesessenen  v.  Glasenapp  unter  besonders  treuer  Hit- 
hilfe derer  v.  Bonin  und  später  anch  der  Hannen  des  herzoglichen  Schlosses 
Neu-Stettin  das  Gebiet  veith  eidigten,  überhaupt  bis  in  die  neuere  Zeit  darum 
kämpften.  Von  der  Zeit  der  gegen  Boleslaus  III.  (Schiefmaul)  von  Polen  hier 
von  Dynastenfamilien  (Fürsten  waren  ja  nicht  anwesend),  dieses  Landes  ge- 
führten Kämpfe,  die  ja  von  1102—1119  zwischen  Netze  und  Colberg  hin  und 
her  wogten  und  das  Land  unendlich  heruntergebracht  nnd  verheert  hatten, 
schweigt  die  pommersche  Geschichte  von  hier  fast  100  Jahre  voll- 
ständig. — 

Nachdem  die  Südgräuze  des  alten  Pommerlandes  an  der  Netze  nochmals 
gewechselt,  hauptsächlich  noch  um  Nakel  gekämpft  wurde,  welches  Swantepolk 
1240  wieder  eroberte,  wurde  es  seitens  der  Polen,  knjawische  Herzoge,  mit 
Hülfe  des  Deutschen  Kitterordens  den  Pommern  wieder  entrissen  und  eine 
Starostei  dort  gegründet.  Nach  2  Jahren  fiel  Nakel  abermals  in  die  Hände 
der  Pommern.  Die  Polen  belagern  es  wieder,  indem  sie  westlich  davon  eine 
Holzburg  errichten,  von  hieraus  die  Pommern  beunruhigen,  diese  aber  einen 
Sturm  auf  dieselbe  machen,  bis  endlich  nach  schweren,  verzweifelten  Kämpfen 
am  26.  Juli  1256  Nakel  doch  wieder  an  die  Polen  kam.  1329  fiel  es  dann  dem 
Deutschen  Bitterorden  in  die  Hände,  ward  verwüstet,  hob  sich  jedoch  anter 
Herzog  Casimir  von  Polen  gekommen  wieder  znr  Stadt  mit  SchlosB  und 
Haner  und  begannen  nachmals  die  Kämpfe  zwischen  Pommern  und  Polen,  bis 
die  letztern  in  dem  Besitz  von  Nakel  blieben.  Dm  1300  war  die  strategisch 
gut  befestigte  Südgrenze  Hinterpommerns  mit  der  Netzlinie,  westlich  schon 
früher  1254,  aufgegeben  nnd  ist  von  Anfang  1300  im  Allgemeinen,  wie  schon 
angegeben,  der  pommersche  Höhenzug  als  Gränzlinie  zu  betrachten,  der 
es  anch  für  den  hier  interessirenden  Theil  Pommerns  bis  in  die  neueste  Zeit 
geblieben  ist.  Nach  alten  polnischen  Urkunden  nnd  besonders  nach  denjenigen 
die  Herrn  von  Bnin,  Starostei,  jetzigen  Grafen  von  Bninski  betreffend,  sind 
in  den  Kämpfen  nm  Nakel  nm  die  pommersche  Qränze  überhaupt,  auch  später, 
besonders  oft  um  Schlochan  etc.  diese  speciell  mit  dem  v.  Glasenappen  in 
Kampf  und  Fehde  gewesen,  deren  Aasgang  mitunter  auch  nur,  wie  es  damals 
üblich  war,  in  Verwüstung  des  gegenseitigen  Besitzes,  Fortführung  von  Vieh- 
heerden  etc.,  wozu  man  sich  eine  grosse  Zahl  von  starken  Wolfspackern  hielt, 
bestand.  Diese  Kämpfe  mit  den  Polen  nm  die  SÜdgränze  hier  währten,  wie 
wir  später  sehen  werden,  durch  das  14.  and  15.  Jahrhundert,  so  wie  noch  Be- 
unruhigungen während  des  und  nach  dem  30jährigen  Kriege  fort,  wozu  die  An- 
griffe von  Westen  und  Osten  durch  Brandenburg  und  die  Orden  hinzutraten, 
welche  Kämpfe  ja  anch  um  das  südlich  des  Neu-Stettiner  Landes  gelegene 
Gebiet  bis  1772  fortdauerten,  bis  dies  endlieh  Polen  zufiel,  während  Pommern 
sein  seit  etwa  1300  zuständiges  Land  trotz  aller  diplomatischen  aber  zurück- 
gewiesenen Grunz  verrückungen  hier  im  Besitz  behielt.  Anch  mit  dem  Bisthnm, 
besonders  wegen  Aufgeben  nnd  Tausches  des  Landes  Persantzke  nnd  des  um 
den  Streitzig-See  gelegenen  (s.  No.  V)  an  die  Herzoge  waren  Gränzregalimngen 
erforderlich,  so  auch  im  Jahre  1321  zwischen  dem  Bischof  Conrad  und  den 
Herzogen,  welcher  Vertrag  nach  1350  (Kloster  Marienthron)  von  den  Herzogen 


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Bogislaf  nnd  Barnim  connrmirt  wurde  (S.  No.  161  bei  Wurchow,  wo  z.  B. 
der  Wnrchow-8ee  herzoglich,  der  Vilm-Soe  bischoflich  erklärt  wurde;  vergl. 
Thl.  I  Neu-Stettin  S.  86).  Welche  Unsicherheit  der  Gränze  hier,  auch  westlich 
nnd  östlich,  Platz  greifen  musste,  wird  ans  Nachstehendem  erhellen.  Schon 
1186,  als  die  Herzoge  Samhor  I.  nnd  Mestwin  I.  sich  Ostpommern  theilten 
nnd  Bogislaf  I.  ihm  (Sambor  I.)  Land  Beigard  nnd  Ken-Stettin  überlassen 
mnsste,  war  dies  von  Schivelbein  streng  getrennt  nnd  wurde  die  Trennung  von 
Ost-  nnd  Westpommern  noch  scharfer,  als  die  westlichen  Fürsten  die  soge- 
nannte Deserta  Sarethiee  an  der  Drage,  die  keine  Wüstenei  war,  etwa  der 
nördliche  Theil  des  jetzigen  Drambarger  Kreises,  1264  an  das  Kloster  zn 
Beiback  behnfs  Errichtung  eines  Klosters  hierselbst,  schenkten.  Dadurch  hatte 
das  stiftische  Geh i et  nnd  durch  die  bald  erfolgte  Erwerbung  des  Landes 
Cinnenbnrg,  in  welchem  das  Schloss  Tarnhnns  (Arnnausen)  lag,  einen  wesent- 
lichen Znwachs  erhalten;  das  Gebiet  reichte  im  S.  bis  an  die  spatere  Neumark 
nnd  resp.  an  das  Land  Schivelbein  heran,  welches  Markgraf  Otto,  der  es  ja 
bereits  besass  (?),  behnfs  Kolonisation  1253  den  Tempelrittern  geschenkt  (?) 
hatte.  {8.  später  Hasso  v.  Wedell  etc.).  Die  Grunzen  desselben  waren  na- 
türlich sehr  unbestimmt  und  dehnbar;  es  waren  z.  B.  bei  dem  Lande  Tempel- 
bnrg  der  Bö  tt  in- See,  die  kleine  Piele  nebst  Umgegend  n.  s.  w.  genannt.  Auch 
Herzog  Pzemislaw  von  Polen  hatte  dem  Templerorden  bereits  eine  Wüste 
zwischen  Dr&tzig  und  dem  Pieleborg-See  geschenkt,  die  er  nie  bestimmt  be- 
sessen, so  wie  Wladislaw  Odoniecz  1239  an  den  Deutschen  Bitterorden  das 
Land  Östlich  des  Pieleborg-Sees,  bis  Ratzebnhr  verlieh.  (?)  Die  hohen  Herren 
beeilten  sich,  Gebiete,  welche  sie  durch  Lehnlente  nnd  dergl.  erworben, 
erkämpft,  besitzen  wollten,  ohne  dass  sie  selbst  festen  Besitz  davon  nehmen 
konnten,  meistens  an  die  Bitterorden  zn  überweisen.  (S.  Th.  I  ob  Zempel- 
oder  Tempelburger  Gebiete  ?).  Diese,  welche  nicht  blöde  waren,  haben  hier 
nach  Osten  hin  ihre  geschenkten  Lander  nicht  zn  den  Gränzen  ausdehnen 
können,  weil  hier  ein  pommersches,  Irenes,  festes  Geschlecht  ihnen  gleichm  ächtig 
gegenüber  stand  nnd  nnr  seinem  angestammten  Fürsten  nnterthanig  blieb,  alle 
anderen  Vortheile  von  der  Hand  wies.  Noch  bis*  in  das  17.  ja  18.  Jahr- 
hundert hinein  sind  sowohl  die  polnischen  als  anch  die  ans  der  gegen  Pommern 
feindlich  märkischen  Zeit  stammenden  Gränzlinien  auf  den  resp.  Karten  gezogen,  so, 
dass  sie  komisch  mit  der  Wirklichkeit  kontrastiren.  (S.  N.  16,39, 55, 79, 87, 11 1  etc.). 

Dem  Deutschen  Bitterorden  war  es  von  der  grbssten  Wichtigkeit, 
für  seine  Znzüge  ans  dem  deutschen  Reich  eine  offene,  unbehelligte  Strasse 
zn  haben;  schon  1312,  als  der  Templerorden  aufgehoben,  er  seine  Besitzungen 
hier  an  den  Johanniterorden  abtreten  mnsste,  welcher  mehr  zn  seinen  Deutsch- 
brfidern  als  zn  Polen,  aber  auch  zn  Brandenburg  neigte;  ferner  dadurch,  dass 
ein  Graf  Ponitz  dem  Deutschen  Orden  1312  Schivelbein  verkaufte,  hier  eine 
Comthurei  entstand,  die  Conitz,  Baldenbnrg,  Landeck  nnd  Hammerstein  be- 
herrschte, schienen  günstige  Aussichten  für  den  Hochmeister  einzutreten.  Es 
ist  jedoch  dem  Orden  trotz  der  fortwährenden  Kampfe  von  1886  bis  1525  nicht 
gelungen,  einen  Durchbruch  und  Anschlags  an  das  deutsche  .Reich  zn  erhalten; 
das  Neu-Stettiner  Land  blieb  pommerisch;  Dt.  Crone  und  die  Craina,  d.  h. 
polnisches  Gränzland,  blieben  polnisch. 

Der  so  hoch  von  den  vorpommerschen  Chronikanten  gerühmte  Schritt  der 
westlichen  Herzoge,  welche  vermeintlich  vor  dem  Andrängen  der  Dänen,  Polen 
nnd  Brandenburger  sich  1180  unter  die  Fittiche  des  deutschen  Reiches  stellten, 
ist  auch  hier  der  verhängnissvollste  für  den  Portbestand  und  für  die  Machtstellung 
Pommerns  geworden,  indem  dessen  gefährlichster  Feind,  die  Harkgrafen  von 
Brandenburg  vom  Reich  unter  der  Firma  zur  Stärkung  Pommerns  die  Mit- 
belehnnng,  eigentlich  doch  nur  über  Westpommern  erhielten,  gegen  welche 
während  seiner  ganzen  Geschichte  Pommern  von  nnn  an  anzukämpfen  hatte. 
Der  zweite  Fehltritt  folgte,  indem  die  westlichen  Fürsten  bald,  wenn  auch  nnr  bei 
FriedensschlusB  oder  anch  als  Heirathsgut,  einen  grossen  Theil  des  südlichen 


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Gränzwatdes  zwischen  Warthe,  Oder  und  Rega,  die  Gegend,  wo  Arnswalde,  Bär- 
walde i.  N.  etc.  entstanden  sind,  den  Markgrafen  überliessen.  Hier  fingen  die  Mark- 
grafen an,  die  Neumark  zu  gründen  and  des  Keil  zwischen  Pommern  (auf 
dessen  Gebiet.)  und  Polen  hineinzutreiben,  der  sich  immer  weiter  rechts  und  links 
in  das  Gebiet  des  denischen  Nachbarn  hineinzwängte  und  allmälig  das  Land 
zwischen  Warthe  und  Netze  noch  Aber  den  Gränzhöhenzug  zum  Theil  hinaas,  bef  aaste, 
wahrend,  wie  wir  gesehen,  die  Polen  von  S.u.  8. -0-,  die  Ordensherren  von  0.  heran- 
drängten, anch  Etwas  an  sich  brachten.  Anch  seitens  der  Polen  wurde  politisch 
hier  gefehlt,  indem  sie  durch  Verheirathung  einer  polnischen  Prinzessin  die  Hark- 
grafen mit  Statthalterschaft  des  Gebiets  Zantoch  betrauten,  dasselbe  jedoch  nie 
wieder  erhielten.  —  Die  Bildung  der  Neumark,  das  allmälige  Abbrückoln  von 
Pommern,  endlich  die  Einheimsung  derselben  ohne  Schwertstreich  seitens  der  Mark- 
grafen verdankten  sie  einer  schlauen,  nicht  immer  löblichen  Politik,  wozu  das 
Benehmen  sonst  sehr  angesehener,  mächtiger,  ursprünglich  pommerscher  Vasallen, 
freilich  wesentlich  mit  verhalf.  Bereits  1330  waren  schon  mehrere  Familien  des 
noch  in  alten  Gränzen  liegenden  Pommerlandes  den  Harkgrafen  ergeben,  hatten 
von  ihnen  Lehne,  doch  tränten  sie  diesen  nicht,  indem  sie  vorsichtig  nur 
auf  Zeit  belehnten.  (Einige  v.  B.  and  v.  W.)  So  belehnt«  z.  B.  Markgraf 
Waldemar  1317,  Heinrich  und  Bnrghardt  v.  d.  0.  mit  der  Stadt  Driesen  gegen 
die  Polen,  später  erhielten  sie  auch  Zantoch  1365.  Ans  Anlass  eines  Streites 
mit  dem  Harkgrafen  nnd  „da  es  rechtlicher  sei,  dem  natürlichen  Herrn,  als 
einem  Aasländer  zu  dienen  and  zu  gehorchen"  (?),  gingen  sie,  bereits  die  Sahne 
Dobragast,  Arnold,  Ulrich  und  Berthold  v.  d.  0.  nach  Krakow,  erklärten 
feierlich,  dass  Driesen  und  Zantoch  zu  Polen  gehörte  and  Hessen  sich  von 
Casimir  belehnen.  1376  unterstützte  der  eine  Ulrich  v.  d.  0.  Wladiglaw  den 
Weissen,  Herzog  von  Gniewkowo  gegen  den  König.  Es  hatten  sich  die  Markgrafen 
doch  getäuscht.  —  Als  der  Orden  die  Neamark  1402  erwarb,  fiberwies  dieser 
Ulrich  v.  d.  0.  die  Borg  Driesen  als  Ordensvogt,  1404  nnd  1406  ver- 
sprach er  dieselbe  für  Schrimm  und  Moschin  dem  König  von  Polen  etc. 
Nach  diesen  Facten  ist  freilich  der  Ausspruch,  dass  diese  Familien  zu  den 
unzuverlässigsten,  aufrührerischsten  Raubrittern  der  Neamark  gehörten,  welche 
als  Gränz vasallen  die  stets  sich  feindlichen  Herren  zu  benutzen  verstanden, 
ihre  Pflicht  nnd  Gehorsam  nur  da  übten,  wo  ihr  Vortheil  es  erforderte  (Bitpell), 
als  begründet  zn  bezeichnen.  Dem  Hauptliebhaber  zu  diesem  Landstrich  schien 
es  nach  dem  Grundsatz  „divide  etimpera"  doch  ganz  erwünscht  zn  sein,  dass  eine 
heillose  Verwirrung  hier  herrschte.  —  1325  hatten  Pommern  nnd  Polen  einen 
Vertrag  abgeschlossen,  dass  sie  das  Land,  welches  unter  Hoheit  des  Mark- 
grafen stand,  nnd  der  sich,  wenngleich  er  es  konnte,  noch  nicht  als  Herr 
gerirte,  ihm  zn  entreissen,  den  Pommern  das  Land  westlich  der  Drage,  den 
Polen  das  ostlich  gehören  sollte.  Dies  zu  bewerkstelligen,  war  ca.  1350  aar 
deshalb  so  schwer,  als  die  Vasallen  der  Gränzfesten,  wie  z.  B.  Driesen,  Tfitz, 
.Filehne  wie  erwähnt,  bald  polnische,  bald  brandenborgiscke  Hoheit  aner- 
kannten. Der  Gränzadel  in  seinen  Städten  nnd  Festen  war  anch  za  mächtig 
hier,  wo  keine  stärkere  Hand  nnd  feste  Landeshoheit  über  ihm  stand,  einzelne 
Geschlechter  gebährdeten  sich  wie  Harkgrafen  (v.  B.  n.  v.  W.  v.  Gzamkowski 
and  Andere);  heute  waren  sie  märkischer  Vogt,  morgen  Starost  u.  dgl.  Ganz 
besonders  wurden  die  hier  erwähnten  Gebiete  zwischen  Netze,  Kfiddow  und 
Drage  durch  innere  Fehden,  Gränzstreitigkeiten,  Baub  und  Brand  von  1368 
bis  1372  verwüstet,  was  auch  noch  dadurch  vermehrt  wurde,  dass  z.  B.  1368 
der  Markgraf  von  Brandenburg  Tempelburg  mit  der  Comthurei  Draheim  an 
Polen  auch  1374  Tütz,  weil  vorläufig  dieser  Besitz  nicht  zu  halten  war  n.  s.  m. 
überliest.  Hierzu  hatte  1315  die  Pest,  1349  und  1350  der  „schwarze  Tod"  arg  ge- 
wttthet  und  war  nachhaltige  Thenerung  im  Lande,  sowie,  nebenbei  bemerkt,  1323ein 
so  kalter  Winter  eingetreten,  dass  die  Ostsee  bis  Dänemark  zugefroren  war.  Ein 
Genaueres  über  diese  Kämpfe  and  Miseren  in  dieser  hier  interessirenden  Gegend 
ist  zu  entnehmen   aus   den  Werken   von  Kliiden   nnd  Geschichte   des  Kreises 


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—    27    — 

T)t.  Grone  und  Flatow  von  Schmidt.  Erfreulich  ist  es  gewesen,  bei  diesen 
wüsten  Kämpfen  nnd  Intrignen  keine  v.  Glasenappe  angetroffen  zu  haben, 
die  also  nur,  ohne  weitere  materielle  Vortheile  zu  suchen,  ihr  Land  vertheidigt 
und  dazu  eventl.  einen  Defensif-Vorstoss  gemacht,  aber  anch  ihr  Gebiet  den 
Pommerschen  Fürsten  rein  erhalten  haben,  was  gewiss  schwieriger  nnd  mit 
mehr  Opfern,  anch  1806  nnd  folgende  Zeit,  als  die  Harkgrafen  in  Hinter- 
pommern einfielen  nnd  bis  Danzig  vorrückten,  verknüpft,  aber  befriedigender 
gewesen  ist,  als  jene  Hin-  and  Herzöge  mit  Einheimsnng  reicher  Bente.  —  Ans 
dieser  Zeit  hatte  wohl  der  südlich  des  Neu- Stettin  er  Landes  von  W.  nach  0. 
Aber  Plagwitz  führende  Weg  die  Bezeichnung  „Harkgrafen weg"  erhalten.  — 
In  all  diesen  Wirren  wurde  bei  Nen-Stettin  am  Ende  des  Streitzig-Sees  Kloster 
Marienthron  gestiftet,  sowie  bestimmt  anzunehmen  ist,  dass,  nachdem  Henning 
v.  Gl.  bei  der  Gründung  von  Märkisch  -  Friedland  1314  zugegen  war,  Neu- 
St-ettin  nun  auch  durch  sein  Hinzuthnn  Stadt  wurde,  er  und  seine  Vettern,  die 
hier  Schloss-  und  Burgbe sitzenden,  auf  der  Burg  Bärwalde  waren,  auch  zn  der 
Zeit,  doch  c.  1350,  schon  das  Städtlein  Bärwalde  gegründet  haben,  wozu 
später,  wie  öfter  angeführt,  die  v.  Wolde,  von  Zastrow  und  v.  Hnnchow  ein- 
wandernd hinzugetreten  sind.  1389  war,  wie  1409  urkundlich,  Bärwalde 
bereits  Stadt  Das  alte  BurgschloBs  Altenwall  (Oldenwall),  der  Name  drückt 
schon  das  Alter  ans,  auf  welchem  alte  Ghronikanten,  anch  Hnpel  und  Andere 
die  v.  Glasenappe  als  Schlossgesessene  noch  später  aufführen,  ist  versunken 
und  da  keine  Urkunde  im  Archiv  darüber  noch  vorliegt,  ist  es  von  den 
Jüngeren  vergessen,  trotzdem  der  noch  weit  in  den  Kämmersee  (von  Kammer, 
Abgaben)  hineinragende  Wall,  auf  dem  ein  Burgschloss  gestanden,  der  „Wall" 
auch  auf  der  Beimannschen  Karte  vermerkt,  ausser  anderem  eine  natürliche 
Urkunde  von  dem  verschollenen  Schlosse  ist;  eine  zweite  Burg  hat  noch  weiter 
westlich  an  dem  C&mmer  ■  See  gelegen,  nnd  haben  Forschungen  und  Aus- 
grabungen des  Major  Kasiki  (s.  Baltische  Studien)  Schlossreste,  im  untersten 
Baume  auch  Beste  von  bedeutenden  Pferdeställen,  von  Armaturstücken  n.  dgl. 
zu  Tage  gefordert.  Zu  dem  Schloss,  welches  wohl  über  den  See  nach  N.  den 
Rückzug  hatte,  sonst  in  den  Flanken  durch  den  sich  westlich  und  östlich  hin- 
ziehenden See  gut  gedeckt  war,  gehörten  die  Ackerwerke  Petersmark  und 
Pommersch-Hof  (1389  bezeichnende  Namen),  letzteres  am  Tlitz  -  See,  nördlich 
des  Gammer-Sees;  das  Dorf  Bakow  war  wohl  das  zu  dgl.  Schlössern  gehörige 
Bauerndorf.  Es  ist  dies  Altenwall,  etwa  eine  Heile  von  Tempelbnrg,  von 
Kraheim  und  von  der  Südgrenze  von  Pommern  und  soweit  auch  von  dem 
Besitz  der  Bitterorden  und  der  Polen  entfernt  gewesen  und  nicht  mit  dem 
südöstlich  auf  dem  Platean  in  etwas  fruchtbarerer  Gegend,  1563  angelegten, 
1572  mit  Kirche  versehenen,  Dorfe  AUenwalde  zu  verwechseln,  doch  dies 
insofern  in  Verbindung  mit  dem  damals  verfallenen  Burgschloss  Altenwall 
zu  bringen,  als  es  auch  hauptsächlich  den  v.  Glasenappen  (auch  später  ein  Antheil 
den  damals  eingewanderten  v.  Wolde)  gehört  hat  und  auch  zu  dem  Dorfe  die 
weit  entfernt,  mitunter  wüst  gelegenen  Vorwerke  Petersmark  und  Pommershof 
wie-zum  Schloss  zuständig  waren.  Von  dem  alten  Walle  wird  hier  in  Urkunden 
aus  der  Zeit  Herzogs  Johann  Friedrich  noch  gesprochen  (N.  V  u.  45).  — 
Der  Polenweg  über  Crone,  auch  Croyen  genannt,  nach  der  Persante  auf 
Colberg,  war  hier  am  besten  gedeckt  und  bestrichen.  Ausserdem  haben  noch 
2  Burgen  an  dem  Dolgen-See  beim  Dorfe  Altenwalde,  wovon  Ueberreste  ge- 
funden worden,  so  wie  auch  noch  wohl  bei  Wallbruch  unfern  Kl. -Zachann, 
welches  zum  alten  Walle  anch  gehörte  u.  b.  w.  als  feste  Vorwerke  gestanden. 
In  den  hier  ja  häufig  stattgehabten  früheren  Kämpfen,  besonders  um  die 
Grunze  nach  W.  nnd  8.,  dann  1373  und  in  den  folgenden  Kriegen  nnd 
Kriegszügen  haben  diese  Festen,  ferner  die  Fieleborg  (Pfeilburg),  daher  der  See 
nnd  die  ganze  Gegend  von  uralten  Zeiten  her  den  Namen  haben,  ferner  Burg 
Gellen  u.  s.  w.  eine  bedeutende  Belle  gespielt,  mancher  harte  Strauss  ist  hier 
ausgeformten  wordon,  wo  auch  Henning  aufgetreten  ist,     Hit  dem  Errichten 


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des  Schlosses  und  der  Stadt  "Neu-Stettin  verlor  Altenwall  seine  strategische  Be- 
deutung immer  mehr,  auch  ist  die  Umgebung  wenig  ergiebig,  weshalb  die 
v.  Gl.  sich  mehr  auf  die  frachtbarer  gelegene  Bnrg  Bärwalde  resp.  Coprieben 
auch  Bnrg  und  Flecken  zurückgezogen  haben.  Den  letzten  Best  mag  Alten- 
wall wohl  1890,  als  der  Deutsche  Bitterorden  wegen  der  Gefangennehmen  g 
Herzog  Wilhelms  von  Geldern,  hier  viele  Burgen,  welche  allgemein  sie 
„Kräennester"  nannten,  wie  mehr  westlich  Wnlkow  nnd  Bnkow  an  der  Bega 
1289  zerstörten,  erhalten  haben  (s.  Peter  XXXVII.)-  Nach  v.  d.  Dollen:  „Es 
ist  wohl  keine  Gegend  in  Pommern  mit  alten  Burgbergen  nnd  Burgwällen  so 
angefüllt,  wie  der  jetzige  Neu-Stettiuer  Kreis.  Viele  der  alten  Dörfer 
haben  dort  ihren  Burgwall,  alle  waren  mit  Wasser  umgeben  (auf  Innondation 
berechnet)  und  scheinen  von  Menschenhänden  anfgethurmt  zu  sein.  Man  er- 
staunt über  die  gigantische  Arbeit,  mit  welcher  diese  Berge  angehäuft  Bind, 
oft  liegen  sie  noch  dazu  mitten  in  Morästen,  wohin  die  Erde  weit  hergeholt 
werden  mauste  etc.  Es  giebt  manche  Alterthamsforscher,  die  diese  gerade  im 
Neustettiner  Kreise  sich  so  zahlreich  vorfindenden  Burgberge,  resp.  Wälle 
einem  Volksstamme  zuschreiben,  der  noch  vor  den  Wenden  (?)  dies  Land  be- 
sessen hat,  etwa  den  „Vandalen".  Verfasser:  schon  richtig  von  dem  deutschen 
Stamm  der  Burgandionen,  von  deren  Nachkommen  hier  dem  Erb-,  Burg-  und 
Schlossgesessenen  -  Geschlecht  von  Glasenapp  her  (S.  Th.  I.  S.  216);  keines- 
wegeB  von  Wenden;  denn  diese  Parias  sind  hier  garnicht  gewesen.  Weiter 
v.  d.  Dollen:  „Dass  diese  Burgberge  besonders  häufig  sich  gerade  hier  vor- 
finden, wird  erklärlich,  wenn  man  bedenkt,  dass  wir  uns  hier  dicht  an  der 
Gränze  gegen  Polen  befinden."  Verfasser:  Diese  Gränze  war  früher,  vor 
1300  an  der  Netze.  Ferner  v.  d.  Dollen:  „Wenn  wir  aas  der  ewigen 
Gränzkämpfe  zwischen  Pommern  nnd  Polen  erinnern,  nnd  wie  furchtbar  ver- 
heerend and  erbittert  diese  Kriege  geführt  wurden,  so  wird  erklärlich,  wie 
noch  jetzt  nach  mehreren  hundert  Jahren  der  Name  der  „Polen"  ein  Schrecken 
unter  dem  dortigen  Landvolke  ist.  Jedenfalls  stehen  hier  die  meisten  der 
Burgberge  in  keiner  Verbindung  mit  den  Dörfern,  wie  es  bei  den  alten  Städten 
der  Fall  war,  wo  sich  ja  diese  an  das  Schloss  oder  die  Borg  anlehnten." 

Besitz:  Hier  im  Süden,  auf  Alten  wall,  Coprieben,  Bär- 
walde, Gramenz,  Naseband,  Wurchowetc.  Hier  mag  er  auch  wohl  der 
erste  Schlosshaaptmann  von  Neu-Stettin  wie  in  der  Folge  wohl  sein  Enkel 
Peter  (XXXVII.)  and  mehrere  andere  der  Nachkommen  es  waren,  gewesen  sein, 
der  als  solcher  nnd  Mitbegründer  der  Stadt  Neu-Stettin,  wahrscheinlich  zu 
der  Zeit,  den  Einwohnern  die  Gerechtsame  des  HolzenB,  Fischens  etc.  an  ge* 
wissen  Tagen  bei  Coprieben,  wie  ja  auch  den  Einwohnern  von  Bärwalde  ver- 
liehen hatte  (s.  Urk.  N.  14.  Th.  I.  S.  309).  Genau  festzustellen  ist  auch  hier  nicht, 
wo  Henning  meistens  domicilirt  hat,  wesshalh  eine  Wiederholung  der  resp. 
Oertlichkeiten,  wie  bei  Nr.  V.  beschrieben,  freundlichst  aufgenommen  werden 
muBB.  Wähle  nun  eich  Jeder  den  speciellen  Ort,  wo  er  meistens  gewirkt  and 
gelebt  hat. 

XI.  Johannes,  Hans,  geb.c.  1280.  Thumbherr,  Canonicns,  Probst  des  Stifts 
St.  Marien,  der  Kollegiatkirche  in  Stettin,  Prepositas  and  Archidiaconus 
zu  Pyritz,  Kanzler  and  Hofkaplan  des  Herzogs  Otto  I.  nod  Barnim  III.  Er 
war  an  dem  Hofe  Otto  I.  sehr  angesehen  (Kneschke).  —  Die  Archidiakonen, 
welche  Bischof  Heinrich  v.  Wacholz  einführte,  rangirten  gleich  nach  dem 
Prepositus,  wenn  sie  nicht  solcher,  wie  hier,  selbst  waren,  stets  vor  den  anderen 
Domherren  and  Geistlichen.  Bei  ihrer  Einstellung  erhielten  sie  vom  Bischof 
den  Bing,  der  nur  den  Bischöfen  in  andern  Ländern  gebührte.  Der  Archi- 
diakon  ertheilte  den  Pfarrern  die  Erlaubnias  zur  Anstellung  von  Vikaren,  den 
Domherren  und  Mönchen  das  Becht  zur  Verwaltung  der  Seelsorge;  führte  die 
Aufsicht  über  die  Zehatenerhebung  der  Kirche.  Er  war  in  seiner  Provioz 
die  erste  geistliche  Person,  führte  statt  des  Bischofs  die  geistliche  Jurisdiction; 
anter   ihm   standen   die  Dekane,   Probate  und  Erzpriester   nnd  alle  za  diesen 


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gehörenden  Kirchen;  er  setzte  im  Namen  des  Bischofs  die  Geistlichen  ein  etc., 
er  exoommunicirte  die  Widerspenstigen,  übernahm  die  Kirchenvisitationen,  wenn 
der  Bisehof  nicht  alle  3  Jahre  kam  und  that  selbst  in  den  Bann,  wenn  anch 
nicht  immer  mit  allen  Folgen.  Sie  hatten,  wenn  sie  Dompröbste,  wie  hier 
waren  einen  Üfficialen  und  Notarins  (Schüttgen,  Klöden).  Ein  Kollegium  von 
Geistlichen  stand  ihm  zur  Seite,  dem  er  präsidirte.  Er  vergab  anch  geistliche 
Lehne  und  dgl.  —  1303  erhob  Bischof  Heinrich  v.  Wacholz  die  Stettinsche 
Pfarre  zu  einem  Archidiakonat,  ein  Domherr  von  C&mmin  erhielt  sie  und 
gehörte  dazu  die  Pfarre  von  Laasahn,  wozu  anch  Sommersdorf  im  Lande 
Tolenze  bei  den  schon  1178  berühmten  Suiten  bei  Stavenhagen  zu  gehören 
schien,  welches  Sommersdorf  (bei  Penknn  liegt  ebenfalls  ein  solches)  1299 
Herzog  Otto  I.  dem  Kloster  Verdien,  das  1399  noch  bestund,  schenkte 
(s.  weiter). 

Die  Hofkapläne,  meistens  damals  Kanzler,  waren  je  nachdem  der  Herzog 
fromm  war,  beides  in  einer  Person  vereinigt;  hier  war  es  der  Fall,  sie  hatten 
die  Aufsicht  Über  das  Archiv,  waren  Vorsteher,  Verfasser  der  schriftlichen 
Instrumente,  Urkunden,  daher  Gnriae  Capellani  et  Notarii,  anch  Cancellarii, 
die  Bücher  hiosaen  Diplomateria,  Charlataria,  Begasten  etc.  (Schlöttgen).  Ans 
den  angesehensten  Familien  entsprossen,  genossen  sie  das  Zutrauen  des  Hofes; 
sie  liessen  ihr  geistliches  Amt  event.  durch  einen  Viear  verwalten,  während 
sie  am  Hofe  lebten,  die  Fürsten  auf  Reisen  begleiteten,  die  Erziehung  der 
Prinzen  beaufsichtigten,  so  dass  ihr  Amt  nnd  ihre  Stellung  sehr  einflussreich 
waren.  (Otto  von  Bamberg  beim  König  von  Polen).  — 

Vor  1922  wird  Johannes  bereits  als  Kanzler  des  Herzogs  Otto  I.  auf- 
geführt (Friedeborn),  und  ist  er  1319  bei  Pyritz  schon  genannt,  Archidiakon 
von  Pyritz  bis  1346,  wo  ihm  N.  XXIV  bis  1349  folgte.  Vor  Einrichtung  des 
Archidiakonats  in  Pyritz,  wozu  Greifenhagen  und  was  noch  folgt,  gehörte, 
erhielt  1261  die  Stiftskirche  zn  St.  Marien  in  Stettin,  wo  Herzog  Barnim  I.  ein 
Collegitun  von  12  Kanonikern  stiftete,  das  jua  patronatus  der  Kirche  zn  Garz, 
Penkun  (so  wie  der  nächstliegenden  Kirchen,  auch  Sommersdorf),  Pinnow, 
Tantow,  Ladentin,  Woltin,  Snckow,  Warsow  nnd  Krekow,  1278  anch  über  Greifen- 
hagen; alle  diese  Kirchen  kamen  dann  aber  unter  das  Archidiakonat  zn 
Pyritz.  Der  Probst  zn  St.  Marien  war  gewöhnlich  Capellan  des  Herzogs  um 
1300;  also  anch  Johannes  als  Probst  zn  St.  Marien  (v.  Meden). 

1319.  Wartislaf  IV.  von  Pommern,  Vormund  des  Markgrafen  Heinrich 
von  Brandenburg,  nach  dem  1319  erfolgten  Tode  Waidemars,  verlieh  dem 
Nonnenkloster  zu  Pyritz  das  Patronat  der  Kirche  zu  Dramburg  mit  dem  See 
Lubczes  (Lübbe),  so  wie  nenn  Dörfer:  Güntershagen,  Spunge,  Bomgard,  KL- 
Meilen,  Honigtop,  Schwinshuisen,  Welaeneberg,  Karwitz  und  Damne,  um  damit 
ein  Augustinerkloster  zu  gründen,  zum  Andenken  und  Seelenheil  des  Mark- 
grafen Waldemar,  seines  Vaters  Bogislaf  nnd  seiner  Matter  Margarethen.  Es 
trat  auch  dies  unter  das  Archidiakonat  Pyritz.  — 

1330.  Durch  den  Tod  des  Mathias  v.  Wobenuin  waren  2  im  Dorfe 
Briezig  (Brezych)  von  ihm  besessene  Lehnhufen  frei  geworden,  welche  Heinrich 
v.  Wobermiii,  Gerichtsschulze  in  Greifenhagen,  der  für  die  Kirche  sehr  wirkte, 
von  Herzog  Otto  I.  nebst  2  anderen,  die  Johann  v.  Gl-,  Archidiakon  von 
Pyritz  inne  hatte,  mit  Einwilligung  des  letzteren,  erhielt  Zeugen:  Johann 
Glasenap,  Archidiakon,  der  Stettinische  Canonicum  Johann  Lensyn,  der 
Pleban  zn  Greifenhagen  Mathias,  Heinrich  Schöning,  Marschalk  am  Hofe  des 
Herzogs  und  Andere  (Friedeborn  etc.).  —  1335.  Herzog  Otto  I,  und  sein  Sohn 
Barnim  HJ.  verleihen  ihrem  hochgeschätzten  Hofkaplan,  Johann  v.  Glasenapp 
die  Pfründe  Sommersdorf  (villa  sambori)  an  der  die  vollen  Zehnten  hafteten, 
also  herzoglich  waren  und  womit  sie  voll  belehnen  konnten.  Zeugen:  Pnridam 
v.  Wachholtz,  Miles,  Henrik  v.  Scenighe  Harschalk,  Heinricns  Sceninge  etc. 
(TJrk.  Greifenhagen).  Dies  Sommersdorf  lag  am  Cummerow-See  im  Lande 
Tollense. 


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—    80    — 

Schon  1809  hatte  Herzog  Otto  I.  Dominialbesitz  von  don  Maltznhn'schen 
Gütern  Cummerow  nnd  Sommeredorf,  er  leitete  in  diesem  Jahre  die  Peene 
durch  den  Cnmmerow-See.  1880  erhielt  der  Herzog  von  den  v.  Thnne  das 
Schloss  Cummerow  ewig  zn  seinen  Diensten;  1368  war  es  ganz  mit  Pertinen- 
tien  in  dem  Besitz  des  Landesfürsten.  Ans  einer  Urkunde  der  dortigen  Pfarre 
ersieht  man  die  Dotation  des  Herzogs  Barnim  an  dieselbe:  4  Freihufon  (wie 
solche  nach  nach  der  Reformation  für  die  Pfarre  üblich  waren),  8  Stück  Aecker 
etc. ;  in  Sommersdorf  2  Freihafen,  in  Qramentin  etc.  (v.  d.  Dollen). 

Seit  1240  gehörten  die  vollen  Zehnten  des  Gebiets  Pyritz  dem  Herzoge, 
wahrend  die  Dörfer  Lensin  nnd  Lenzyn  (Stolzenburg  nnd  Lenzen)  der  Pfarr- 
kirche blieben,  letzteres  dem  Archidiakon  speciell  gehörte.  (Hiermit  stimmte 
denn  auch  v.  Ledebnrs  Behauptung,  dass  Lensin  hei  Greifenberg,  soll  wohl 
Greiffenhagen  heissen,  v.  Glasenappen  Besitz  gewesen  sei);  doch  erhielt  Jo- 
hann v.  Glasenapp  nach  Klempin  1335  auch  eine  Präbende  von  Cammin; 
etwa  Lensin  bei  Greiffenberg?  1336.  Bei  der  Schenkung  von  Rossnow  nnd  Frauen- 
dorf  durch  Herzog  Otto  I.  an  das  Jungfrauen  kloster  zn  Stettin  ist  Zeuge: 
Johann  Gl.,  Archidiakon  etc.  —  1886,  den  13.  Juni,  musste  Bischof  Friedrich 
das  Dorf  Degow,  welches  erst  1824  durch  Kauf  (v.  d.  Boreken?)  erstanden, 
noth  gedrungen  an  die  Executoren  des  Stegelitzschen  Testaments  käuflich  Über- 
lassen nnd  könnt«  der  Bischof  geldknapper  Umstände  halber  Gülzow  von 
Siegfried  v.  Lohde  nicht  wieder  einlasen.  Die  Urkunde  hat  mit  unterzeichnet: 
Johanne  Glasenap,  Archidiaconns  Pyricensis,  Canonicus  prefate  ecclesie 
Camynensis  etc.  —  1841,  den  14.  Hai,  beleibt  Herzog  Otto  I.  den  Knappen 
Heinrich  v.  Bredow  mit  4  Hufen  in  dem  Dorfe  Stoltenhagen.  Testus  hnjns 
facti  snnt  Johanne  Glasenap,  Archidiaconns  Pyritzensis  Magister  Johannes 
Bonine,  Canonicus  ecclesie  Stettinensis.  Hinricns  Schenighe,  marchalcns  etc. 
(Biedel).  —  1342  belehnt  Otto  I.  den  Otto  v.  Rowen  mit  8  Hafen  in  Brietzig, 
welche  v.  Schöning  ihm  Überlassen  hatte.  Heinrieb  v,  Rowen  verkaufte  dem 
Kapitel  4  Hafen  von  Brietzig  bald  darauf.  —  1844.  Zar  Strafe  für  Greiffen- 
hagen, welches  nebst  Stettin  nnd  G-ollnow  erklärt  hatte,  dass  bei  Aussterben 
der  Stettiner  Fürstenlinie  sie  für  die  Wolgastischen,  als  ihre  rechtmässigen 
Herzöge  eintreten  würden,  gab  Herzog  Otto  I.  das  Schulzengericht  zn  Greiffen- 
hagen nebst  allen  Gerechtsamen  nnd  Einkünften  an  Mathias,  Heinrich  und 
Nicolaus  v.  Wobermin  nnd  ihre  Erben  auf  alle  Zeit  als  Lehen.  Zeugen: 
Johann  Gl.,  Archidiakon  za  Pyritz,  Bitter  Ulrich  v.  Schäning,  d.  Marschall 
v.  Schöning,  famulus,  die  Rathmänner  nnd  mehrere  Bürger  Stettins  (Urk. 
Greiffenhagen).  —  Herzog  Otto  I.  gab  za  dem  Schulzenamt  noch  den  erblichen 
Besitz  des  Flusses  Niketoch,  der  bei  Greiffenhagen  bei  der  Begelitz  vorbei- 
fliegst, nebst  dem  Zins  von  25  bei  der  Stadt  gelegenen  Hufen,  von  jeder  Hufe 
jahrlich  5  Solidi  Stettinischer  Denare.  Diese  Strafe  scheint  durch  die  schon 
1819  beginnenden  Kampfe  und  Wirren  mit  den  Markgrafen,  etwas  lange  nach 
dem  Siege  bei  Cremmerdamm  1331  and  noch  durch  andere  Ereignisse  ver- 
schoben werden  za  sein.  — 

Barnims,  bei  Stendal  Aber  die  Härker  erfoclitener  Sieg  1308  hatte  auf 
mehrere  Jahre  Waffenrahe  nach  Aubsqu  zur  Folge,  als  ein  fürstlicher  häus- 
licher Zwist  Pommern  im  Innern  entzweite.  1319  lehnten  sich  Ritterschaft 
nnd  Städte  des  Stettinschen  Landes  ungestüm  gegen  Herzog  Otto  I.  anf,  so  dass 
dieser  zn  seinem  Gegner  (Markgraf  Waldemar)  flüchtete,  um  dort  Hülfe  gegen  die 
Ungehorsamen  zn  suchen.  Diese  aufsätzigen  Stände  waren:  Nicolaus,  Graf 
v.  Gutzkow,  Henning  Bere,  Peter  de  Nuwenborch  (anch  hierbei?),  Arnold 
von  Grambow,  Friedrich  Scerf,  Ulrich  Keding,  Eggart  Budde,  Sii'ried  Lohde, 
der  jüngere,  Gerhard  v.  Buckhold  und  Henning  Borck.  Dieselben,  wie  die 
resp.  Städte  hatten  inzwischen  mit  dem  Herzog  Wartislaf  von  Wolgast  den 
Vergleich  auf  Stromeswerder  auf  dem  Haff  gelegen,  am  18.  Juni  1819 
abgeschlossen,  wodurch  Wartislaf  mehr  als  Beschützer  des  Landes  Stettin 
geworden     war.       Der     gegenseit»     angelobte    Beistand     sollt«     namentlich 


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gegen  die  Otto  I.  treu  gebliebenen  Vasallen  gerichtet  sein,  wozu  du  Ver- 
sprochen gehörte,  die  neu  erbauten  Bargen,  die  sowohl  die  Einen  als  die 
Andern  erbant  hatten,  zu  zerstören,  sobald  wie  von  ihnen  Gefahr  zn  fürchten 
sei.  Sie  Abgefallenen  wollten  Wartialaf  Hülfe  leisten  zwischen  Peene,  Swine 
Netze.  Warthe  nnd  Oder  gegen  jeden  Fürsten,  anch  gegen  die  Stettiner. 
Die  dem  Herzog  Otto  I.  treu  gebliebenen  Edelleute  waren  hier:  Hennann 
Tilbur,  Thymmo  v.  Petzow,  Conrad  Ilbcske,  Conrad  Flemming,  Thezlans  von 
Bewenhnsen  (v.  Gl.  XXI)  nnd  deren  Verbündete  (also  die  von  Glasenappe,  so- 
weit sie  in  dem  Lande  betheiligt  waren).  Gegen  diese  wollte  auch  Wartislaf 
jenen  beistehen,  die  Burgen  derselben  also  zn  zerstören.  —  Der  Markgraf 
Waldemar  rüstete  sich,  als  in  Folge  seines  TodeB  anch  zwischen  den  Herzogen 
von  Pommern  eine  Aussöhnung  stattfand  nnd  1820  ein  Erbvergleich  geschlossen 
wurde,  wodurch  anch  die  inzwischen  angenommene  drohende  Haltung  Mecklen- 
burgs paraliairt  in  der  Folge  durch  den  Sieg  bei  Cremmen  1881  vorläufig  die 
Brandenburger  abgewiesen  wurden  und  nach  Aussen  und  Innen  Frieden  hergestellt 
worden  war  (v.  Modem).  —  1344,  Damm,  6.  October.  Bei  einem  Lehnbrief 
des  Herzogs  Otto  I.  über  Zabow  für  Henning  nnd  Nicolaus  fratribus,  dictus 
Wobermin  und  Thiderins  Leidestot'  anderseits  ausgestellt,  ist  Zeuge;  Johann 
Gl.,  Archidiakon  zu  Pyritz  (Schöttgen).  —  1345,  den  3.  Januar,  Bahn.  Die 
Stadt  Bahn  stellt  dem  Johanniter- Orden  eine  Versicherung  aus.  Zeuge:  Johannes 
Glasenap,  Archid.  piricensis  etc.  (Biedel).  1846,  den  8.  October.  Herzog 
Barnim  III.  fnndirt  die  8t.  Ottokirche  zu  Stettin,  welche  eigentlich  die  Schloss- 
kirche  war  und  nach  Bischof  Otto  von  Bamberg  so  hiess,  ordnet  1  Decan  nnd 
12  Canonici!  an,  St.  Otto  nnd  anch  der  heiligen  Jungfrau  zu  Ehren  etc.  and 
beetättigt  die  Beneficien  und  Schenkungen,  wie  Schlötenitz ,  Stoltenhagen 
Daher  b.  Stettin,  Warp  etc.  Zenge:  Johannes  Gl.,  Canonici  von  Cammin 
und  Archidiaconus  zu  Pyritz  etc.  —  1847,  Sonntag  Jubilate.  Der  Abt  von 
Colbatz  GosBwinus  macht  einen  Vertrag  mit  Demmin,  dass  alle  Kahlen 
in  und  ausserhalb  der  Stadt  sollen  abgebrochen  werden,  dagegen  soll  der  halbe 
Thoil  der  Klostermühlen  zur  Stadt  gehören.  Verhandelnde  resp.  Zeugen  sind : 
Germar  v.  Werberghe,  Johannitern  tter,  Albrecht,  Prior  zu  St.  Jacob  zn  Stettin, 
des  Edlen  Vorsten  unseres  Herrn  Herzog  Barnims  von  Stettin  Hogester  schriuer 
(Kanzler)  Johannes  Gl  asenap,  ArchidiakonuB  tho  Pyritz  etc.  — Diesen  Vertrag 
bestättigt  Herzog  Barnim  IV.,  wobei  wieder  Johannes  Gl.  (Pomm.St.  -Archiv.)  — 

Seit  1275,  wo  Herzog  Otto  I.  mit  seinem  Bruder  Bogislaf  IV.  das  Land 
theilte,  hatte  ersterer  unter  seinem  8cepter:  Demmin,  Schloss  nnd  Land 
Groswin,  und  was  zwischen  Peene  nnd  Mecklenburg  gelegen,  Verdien,  Cum- 
merow,  Stawenhagen,  Treptow  a  T.,  üeckermiinde ,  die  ganze  Uckermark, 
Angermunde,  Schwedt,  Stolp,  Oderberg,  Vierraden,  Garz,  Stettin,  Pyritz, 
Gollnow  bis  an  die  Ihna,  desgl.  Land  Bernstein;  das  Haff  blieb  nngetheilt. 
Unter  seiner  nnd  Mitregierung  seines  Sohnes  Barnim  III.  fanden  Kampfe  mit 
Brandenburg  und  für  Pommern,  der  glückliche  Sieg  1831  bei  Oremmerdamm 
über  Harkgraf  Ludwig  statt,  indem  der  Bischof  Friedrich  von  Cammin  (diesmal) 
im  Einverständnis i  mit  den  Pommern-Herzogen  in  die  Kenmark  einfiel,  Tempelbnrg 
nahm  und  auch  im  weiteren  Verfolg  als  Unterhändler  den  Frieden  dahin  er- 
wirkte, dass,  nachdem  der  Markgraf  für  sich  nnd  seine  Erben  der  Lehens- 
empfangnisB  an  Pommern  entsagte,  anf  dem  Reichstage  zu  Frankfurt  a.  M. 
1838  bestimmt  wurde,  dass  Barnim  DU.  für  sich  und  seine  Vettern,  wie  Kaiser 
Ludwig  aussprach:  „das  Lehn  empfangen  sollte"  nnd  mit  Öffentlichem  Brief 
nnd  Siegel  bestattigt  wurde,  „dass  die  Herzoge  von  Pommern  zn  dem  römischen 
Reich  unmittelbar  gehören  nnd  die  Lehne  ohne  Mittel  (unmittelbar)  vom 
Reich  empfangen  sollten."  — 

Barnim  I.,  der  Vater  Otto's  I.  sowohl,  als  dieser  nnd  Otto's  Sohn 
Barnim  III ,  haben  viel  für  die  Kirche  gethan,  erstere  mehr  durch  Schen- 
kungen und  Stiftungen;  Otto  I.  sowie  Barnim  LT.  dachten  daran,  im  Fall 
des  Aussterben«    des   Pommern- 8 tettLnsc hon  Hauses,   ihr   Land   dem  Bisthnm 


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Cammin  anzutragen.  Herzog  Barnim  III,  der  1370  ohne  männliche  Erben 
starb,  bat  jedoch  nicht  ao  gedacht,  wohl  aber  war  er  1845  willens, 
das  Bisthum  Cammin  zu  einem  Erzbisthum  erheben  zu  lassen  und  es  nach 
Stettin  zn  verlegen.  —  Herzog  Otto  I.  trat  znm  Theil  schon  1384,  spater 
ganz  die  Regierung  an  seinen  Sonn,  aus  Neigung  zum  Klosterleben,  ab,  und 
starb  den  31.  December  1344  auch  im  Kloster  Colbatz.  Seine  Gemahlin 
Elisabeth  (Gräfin)  von  Schwerin,  Nicolaus'  Tochter,  starb  den  1.  August  1355. 
Herzog  Bogislafs  I.  Gemahlin  Anastasia  von  Polen  lebte  als  Wittwe  auf  dem 
Schlosse  in  Treptow  a.  R.  1220  und  war  auch  gern  in  Pyritz,  woselbst  sie 
1225  das  Jnngfranenkloster  stiftete,  indem  schon  zu  Otto  von  Bambergs  Zeiten 
sich  hier  ein  herzogliches  Schloss  befand,  welches  zu  dem  Kloster  verwendet 
wurde.  1255  erhielt  dasselbe  das  Dorf  Briesen  geschenkt.  (Kannegiesser.) 
Hier  in  Altstadt  -  Pyritz  auf  dem  alten  Klostergebäude,  welches  so  gross  war, 
als  das  Stettiner  Herzogsschloss  und  auch  für  Aufnahme  der  Fürsten  einge- 
richtet, residirte  auch  Johann  v.  Glasenapp;  1585  waren  die  Fundamente,  der 
Kreuzgang  und  der  Brunnen  noch  vorhanden  (v.  Klemzen).  Ob  Johann  v. 
Gl.  hier  oder  bei  Demmin  (Sommersdorf)  verstorben,  ist  nicht  bekannt 
Besitz;  wohl  nur  der  angeführte  als  Sommersdorf,  Antheil  Brietzig  und 
eine  (Klempin)  ihm  gegebene  Camminer  Präbende  1335  (Lensin?);  seinen 
vaterlich  ihm  zustehenden  Gütern  hatte  er  wohl  zn  Gunsten  der  Vettern,  event. 
der  Kirche,  entsagt.  Barnim  I.  gründete  und  stattete  1253  das  alte 
Jungfrauenkloster  aus,  dessen  Besitzthum  und  Stätte  die  Altstadt  Pyritz  oder 
das  Amt  war;  es  war  ein  AngustinernonnenkloBter,  von  Wulwinghansen  der 
Hildesheimer  Diöcese  ans  besetzt,  (v.  d.  Dollen)  der  femer  berichtet:  Ton 
den  Bewohnern  des  Pyritzer  Landes  wird  gesagt:  „Es  fällt  uns  besonders  das 
urgermanische,  anvermischte  in  den  Zügen  und  Gesichtern,  Haaren  und  Augen 
dieser  Menschen  auf.  Die  Haare  der  Frauen  besonders  sind  von  so  schönem 
Blond  und  die  Augen  so  treu  blau,  daas  Tacitus  seine  Freude  daran  gehabt 
haben  würde;  es  ist,  als  ob  die  Besitzer  Modell  zur  Schilderung  seiner  Deutschen 
in  der  „Germania"  gesessen  hätten.  Dabei  haben  wir  Züge  und  Gesichter 
von  solcher  Feinheit  und  Zartheit,  solchem  Adel  und  idealer  Schönheit  unter 
diesen  Baueromädchen  gesehen,  wie  nirgend  anders  nnd  unter  den  Männern 
solche  Kraft  nnd  Selbstbewusstseiu,  „als  war  es  ein  adliges  Geschlecht".  Sie 
stammen  ja  auch  unvermischt  von  den  Ragianern  ab.  (S.  Th.  I  Pyritz  S.  92 
nnd  vergl.  Jamunder  nud  Mönchguter.) 

XII.  Andreas  v.  Gl.  (Barthusewitz)  1.  S.  v.  III,  Milites.  —  1309. 
Andreas,  Paul  nnd  Mathäus,  Milites,  Söhne  des  Barthus  Niger,  vertragen  sich 
gegen  Aufhebung  des  Kirchenbannes  mit  dem  Kloster  Bnckow  über  die 
Gr&nzen  der  Dörfer  Ewentin  und  Repkow,  wie  dieselben  durch  das  Privilegium 
der  Fürsten  Swautepolk,  Barnim,  Witzlaf  und  die  Markgrafen  bestimmt  seien, 
Zeugen:  Dom  Johann  cemmandatorus  de  Slaana(N.XVDI?),  Dom.  Conrad  de  Versen, 
Dom.  Lubbert  Glasenap  etc.  (Pomm.  St  -Archiv).  Es  ist  nicht  genan  ersichtlich, 
ob  die  Regnlirung  nur  von  Theilstrecken  Ewentin  betreffend,  die  Rede  ist, 
oder  ob  Ewentin  bereits  ganz  dem  Kloster  Cöslin  geschenkt  resp.  verkauft 
worden  war,  und  es  sich  etwa  auch  um  Theile  von  Repkow  handelte.  —  1313 
kommt  Andreas  v.  Glasenap,  Milites  nebst  N.  3,  XIII  u.  XVI  in  der  Be- 
st&ttigungsurkunde  des  Verkaufs  von  Antheil  Gohrband  an  die  Stadt  Cöslin 
vor.    (S.  3,  Pomm.  St.-Archiv.) 

Besitz:  SchlossgesesBen  auf  Nest,  Läse,  Wusseken  mit  Jamund-See 
(bei  Wusseken  ist  noch  jetzt  auf  der  Generalstabskarte  angegeben:  „altes  Scbloss, 
sudlich  von  der  Hoatienkirche  hart  am  See.")  Repkow  und  bei  Buckow, 
Bulgrin,  Hoker  etc.;  auch  Nassow?  Diese  Brüder  v.  Glasenapp,  N.  XII,  XIII, 
XIV,  XV,  XVI,  XVII,  Söhne  des  Barthus  Niger,  nennen  sich  und  werden  von 
Anderen  hauptsächlich  zum  Unterschiede  von  den  anderen  Linien  nach  ihrem  Vater, 
meist  BarÜmaewitze  genannt,  wodurch  vielConfuBion  hervorgebracht  und  noch  da- 


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—     88    — 

durch,  daas  sie  Bach  mitunter  nach  ihrer  Besitzung  de  oder  von  Bulgrin  ge- 
nannt worden. 

Gem.:  N.  N. 

Sohn;   XXVI. 

XTTT.  Pul  v.  GL  (BarthuewitB)  2.  B.  v.  III,  Hilitei.  Er  ist  betheiligt 
bei  dem  Granzvertrag,  den  er  und  seine  Brüder  N.  Xu,  XVI  mit  dem  Kloster 
Bvckow  wegen  derGrtnzen  von  Ewentin  und  Repkowabschliessen,  1309,  (s.N.XLT). 
—  1818,  au  OOslin  die  Oberschläge  and  etwas  Burgland  von  Gohrband  erhielt, 
ist  er  Zeuge  nebst  N.  8,  XII,  XVI,  nur  ab  Faul  Glasenap.  (Pomm. 
St.-Arch).  —  1847,  Cöelin,  am  6.  Tage  der  Woche  Epiphaniae.  Paul 
nnd  Bruder  Henning  N-  XVII,  dicti  Qlaaenapp,  einerseits,  schliessen, 
betreffs  Beilegung  Streites,  Fehden  und  Zwietracht  bei  Bublitz  und  besonders 
wegen  der  Granzen  von  dieser  Stadt  mit  Goldbeck  nnd  Hohendorpitede,  mit 
dem  Bischof  Johann  von  Camin  andererseits,  einen  Vergleich  ab.  (Deutsches 
Beicha-Arch.,  a.  Urk.  N.  8,  Th.  I,  S.  399).  Wahrscheinlich  ist  hiermit,  um 
dem  Bischof  früher  gebrachte  Opfer  bei  der  Gründung  nnd  Weiterentwicklung 
der  Stadt  Bublitz  ins  Gedächtnis«  zu  rufen,  Folgendes  im  Zusammenhang:  1886. 
Paul,  Hilitis,  Dom.  Barthns  (Sohn  des  Andreas)  Henningus,  fllins  noster 
Pauli  et  Ulricns  et  Vicko  transsumiren  eine  Urkunde  ihres  Ahnherrn,  des 
Bitters  Barthns,  genannt  der  Schwarze,  von  1287,  worin  dieser  dem  Kloster 
n  Cöslin  Guter  (Antheile),  Mucro,  Sanssin  nebst  44  Hafen,  Landstrecken 
bei  Nassow,  an  der  Badüe  etc.  theils  schenkt,  theils  verkauft.  (S.  Urk.  N.  7 
and  H.  HI,  Th.  I,  8.  299).  Zeugen:  Dominus  Jesko  de  Slaana,  Militos, 
Petrus,  Domieellus,  Alias  Domicellii  Feter  de  Navenburg,  Peteeke  (Diminutiv 
von  Peter,  der  Vater  Feter,  Bitter,  v.  Gl.  lebte  wohl  noch)  de  Follnow,  fa- 
mulus  (also  v.  Glasenapp  XVTJI). 

Besitz:  Schlots  Nest,  ob  auch  Nassow?  am  Jamund-See,  Läse,  Wut- 
seken,  Bepkow,  Bnlgrin,  Hohendorpstede,  bei  Bublitz  etc.  ? 

Gem.:   N.  N. 

Söhne:   XXVII,  XXVH1,  TTKTX,  XXX. 

XIV.  BtrtholOfMNt  v.  Gl.  (Barthasewitt)  8. 8.  v.  HL  1800  verkaufen  er 
und  seine  Brider  N.  XV.,  XVI  dem  Abt  nnd  Convent  zu  Buckow  5  Hufen 
in  dem  Dorfe  Bnlgrin  für  50  Hark.  Zeuge:  Tessmams  de  Bonin  ete.  —  In 
einer  anderen  Urkunde  1800  (Pomm.  St.- Aren.,  Haken)  verkaufen  sie  dem  Kloster 
Buckow  einen  Bauernhof  für  b  Hk.  jährlichen  Zins.    Er  starb  wohl  vor  1809. 

Besitz:  Antheil  an  dem  bei  G.  XTT,  XIII  aufgeführten  und  hauptsachlich 
wohl  in  Bnlgrin.  in  nnd  bei  Buckow. 

XV.  Prfblslaf  v.  GL  (Barthasewitz)  4.  8.  v.  LH.  1800  betheiligt  wie 
vorstehend;  in  derBegeste  der  1.  Urkunde  (Pomm.  St-Arch.)  heust  es:  1800, 
der  Bath  der  Stadt  Cöslin  bezeugt,  dass  Bartholomäus,  Fribislaf  und  Mathias 
die  Barthasewitzen  dem  Abt  und  seinem  Gonvent  zu  Buckow  5  Hafen  im 
Dorfe  Bnlgrin  für  50  Hark  verkaufen.  Zeuge:  Tessmarus  de  Bonin  nnd 
Andere.  —  Desgleichen  einen  Bauerhof  in  Bockow  (s.  N.  XIV,  Fom.  St-Arch.). 

Er  ist  wohl  vor  1809  gestorben. 
Besitz:  wie  bei  XII  und  XIV. 

XVI.  Mathlus  v.  GL,  6.  S.  v.  IIL  urkundlich  so  genannt  and  nicht  Mathias, 
wie  Um  Einige  mit  Vorliebe  nennen.  Milites,  Barggraf  auf  Alt -Schlage 
(Schlawe),  Bugenwalde  (seit  1800  verheert).  In  der  ilavischen  Sprachart  von 
Dr.  Klempin  auch  Kastellan?  1398  in  Slawa  genannt  auf  Warschow,  Hikrow, 
Zirchow  bei  Schlawe,  Sanzkow,  Koosow,  Kose,  Sarli,  Pustamin  nahe  andern  von 
dem  Geschlecht  noch  später  innegehabten  Gutem  alt  bei  Fennikow,  wo  mit  An- 
deren v.  Glaaenappe  noch  in  spätester  Zeit  (a.  N-  64)  einen  See  gemeinichaft- 
lieh  iue  hatten,  Freetz,  Nitzenow,  Krakow,  Heitzow  (s.  N.  28),  Seilen, 
das  er  wohl  an  die  Stadt  Bugenwalde  abgelassen  hatte,  indem  ein  Jasko-Swen- 
zone  es  1836  von  ihr  kaufte,  Indago  (?)  Zellna  (Selasen),  Woblanke  (Woblanse), 
Danen  hei  Bchurow  (s.  N.  68)  und  Knhtz,  wozu  später  noch  Drenske,  Buckow 


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und  Bosene,  alles  früher  v.  Glasen app  Besitz,  eingepfarrt  waren.  Er  Wird 
schon  1374  genannt  and  ist  nach  Seils  Chronik  and  v.  d.  Dollen  Folgende«  anzu- 
führen: 1295  machten  Milota,  filins  Rados  und  Golombewitsch  Ansprüche  auf 
Bast  geltend;  durch  Vermittelung  des  Abtes  Wichard  von  Bnckow  Und  des 
Kastellanes,  d.  h-  des  Schloas-  und  Burggesessenen,  Burggrafen  MattliaiiH 
(Mathiaa)  au  Schlawe  erhielt  Bitter  Milota  (bei  Dargnn  in  Vorpommern) 
von   dem  Kloster   für   seine  Ansprache   1296   eine  Kuh  und  ein  Stück  Tuch. 

Wie  schon  bei  Feter  IV.  erwähnt,  belehnte  1900  Fürst  Witelaf  IV.  von 
Rügen  den  Mathäna  mit  seiner  Burggrafschaft  und  seinem  Besitz,  ans  dem 
persönlichen  Grande,  seine  Herrschaft  als  Fürst  hier  recht  so  befestigen,  was 
der  Fürst  Sambor  von  Bügen,  Schlawe,  den  28.  Maerz  1302  nochmals  be- 
Btattigte.  Im  Innem  mussten  sich  die  Pommerschen  Fürsten  auf  die  Erb*, 
Borg-  und  SchloBsgesessenen,  wo  sie  vorhanden  waren,  stützen  (wo  nach 
Bartholda  Geschichte  „ein  gewaltiger  Adel",  d.  h.  im  westlichen  Theil,  um 
Grabow  and  Wipper  herum,  herrschte).  An  der  Ostsee  konnten  die  alten 
Kastellanet en,  die  wohl  etwas  befestigt,  and  wenn  sie  gut  besetzt  waren,  einigen 
Halt  geben;  es  waren  diese  das  alte  verfallene  Dirlow  bei  Bügenwalde  eine 
Barggrafenschaft,  Stolp,  Beigard  a.  d.  Leba  and  Patzig;  andere  von  Danzig 
an  der  Weichsel  entlang  bis  Schwetz,  also  im  Lande. 

Das  Land  Nest  theils  nach  Ostpommern,  theils  im  westlichen  Gebiete,  darin 
Cüslin,  zum  Bisthum  neigend,  hatte  besonders  viel  Kampfe  um  Schlawe  und 
Bügenwalde  herum  von  1298  ab  durchzuhalten,  wobei  Bügenwalde  selbst,  die 
Landereien  von  Buckow  und  Umgegend  arg  verwüstet  wurden,  um  so  mehr,  als 
mit  den  Polen,  deren  HülfsvÖlker  dia  Hunnen  (Hünen)  d.  h.  Ungarn,  hier  mit- 
kämpften and  verwüsteten.  Um  1300  eben  hatte  Witzlaf  IV.  von  Bügen  diese 
Lande  bei  Bügenwalde  und  Schlawe  wieder  erobert,  doch  war  dieses  von  nicht 
langer  Dauer,  um  auch  weiter  vorzudringen  und  sich  festzusetzen,  leider  war  der 
pommerelliscbe  Adel  mehr  dem  polnischen  Kronprätendenten  aus  schon  an- 
geführten Gründen,  Abneigung  gegen  Lehnwesen,  das  vom  Westen  drohte, 
besonders  dem  König-Herzog  Wladislaus  Lokietek  zugeneigt,  wozu  nach  allen 
Seiten  hindernd  die  Usurpation  der  Swenzo-Jaskonen  noch  hinzutrat  und  das 
Land  unsicher  gemacht,  nicht  zur  Buhe  und  geordneten  Verhätnissen  kommen  konnte. 

1300  verkauften  Wathaus,  seine  Brüder  Barth olomaena  XIV.  und 
Pribislaf  XV.,  Söhne  von  Barthns  III.,  dem  schwarzen  Bitter,  Herren  des  Landes 
Nest,  dem  Kloster  Buckow  5  Hufen  in  dem  Dorfe  Bolgrin  and  auch  in  Buckow 
selbst  einen  Bauerhof,  entere  für  50  Mk.,  letzteren  für  5  Mk.  jährlichen  Zins. 
(Pomm.  St.-Arch.). 

1309  vertragen  sich  Andreas  XU.,  Paul  XIII.  and  Mathüus,  Milites, 
Söhne  von  Barthns  Niger,  mit  dem  Kloster  Buckow  über  die  Grunzen  der 
Dörfer  Ewentin  und  Bepkow  (Pomm.  St.-Arch.).  Das  erstere  Dorf  war  wohl 
erst  tiieilweise,  dann  ganz  von  dem  Geschlecht  dem  Kloster  verliehen  worden, 
und  wird  das  Stift  auch  jetzt  seine  Grunzen  eher  erweitert,  als  eingeschränkt 
haben. 

1313  ist  Mathaus  (siehe  Theil  I,  Urkunde  4,  S.  295)  nebst  Lnbhe  Gla- 
senapp  (N.  8),  Andreas,  Paulos,  (2  Brüdern)  als  vierter,  alle  anter  Namen 
„Glasenapp,"  letztere  3  nicht  als  Barthusewitze,  alle  4  als  Milites  and  Zeugen  bei 
der  Best&ttigungB-Urkande,  betreffend  den  Verkauf,  resp.  die  Schenkung  eines 
Theiles  von  Gohrband  an  das  Kloster  zu  Cüslin,  durch  den  Bischof  zugegen. 

Um  1270  wird  als  Herrscher  hier  Witzlaf  HI.  von  Bügen  genannt,  wo 
er  von  seiner  Mutter  Elisabeth,  Hestwin  IL  Schwester,  als  deren  Mitgift,  Land 
Bügenwalde  und  Schlawe  besass  nnd  bis  1814  lebte;  sein  Bruder  war  Jaro- 
mar.  1277  verkaufte  ersterer  Bügenwalde  und  Schlawe  an  die  Markgrafen  von 
Brandenburg,  was  jedoch  nicht  perfekt  gewerden  ist;  denn  1289  besass  er 
diese  Gebiete  noch,  desgleichen  zur  Zeit  des  Landtages  1287  zu  Beigard  a. 
d.  L.  Hestwin  II.,  Tochter  Margaretha  war  die  Gemahlin  Witzlara  IV.,  des 
Sohnes  von  Witzlaf  III.,    wahrend  Beine   andere  Tochter  Anna  dem  Mecklen- 


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burgischen  Prinzen  und  Fürsten  von  Bolgard,  Priebkow,  vermählt  war.  1292 
landeten  von  Bügen  ans  Witzlaf  IV.  und  sein  Bruder  Sambor  bei  Bügenwalde 
resp.  Schlawe,  wovon  ersterer  Stadthalter  war,  eroberten  das  Land  bis  Danzig, 
wurden  aber  auf  ihre  Gebiete  durch  König  Wentzel  zurückgedrängt.  Seide 
Forsten  belehnten  1800,  so  auch  1801  den  Mathäus  Borch-Gravius  in 
Zlawena,  wo  er  bereits  1265  genannt  wird,  mit  „seinen  ansehnlichen  Gütern 
im  Schlaweschen ,  Stolpeschen  und  Bügenwaldeschen  Distrikt  mit  all'  den 
Backten,  wie  er  sie  schon  zu  Mestwin's  n.  Lebzeiten  gehabt  hatte,  erlaubten 
ihm  aneh  ein  Schiff  ans  dem  Stolpeflusse,  .aus  dem  Wasser  Glowenitz  zum 
Heringsfange  auslaufen  zu  lassen."  Wahrend  1298  Swenzo  noch  Woiwode  in 
Danzig  genannt  wird  und  es  war,  fiel  1299  Herzog  Bogislaf  IV.  in  das  4  Meilen 
lange,  2  Heilen  breite  Land  Nest,  des  Mathaus,  sowie  in  dessen  verstorbenen 
Vaters  Barthus  ELL  Besitzungen  ein. 

Besitz :  Meistens  im  Lande  Nest;  ausser  dem  oben  angeführten  noch  bei  Buckow, 
am  Jamnnd-See  in  Communion  mit  andern  Brüdern,  Läse,  Wusseken,  Bepkow, 
ein  Dorf,  später  mit  Kleist  benamst,  ferner  Moker,  Steglin,  Bulgrin,  Thunow, 
Streckentin  etc.  bei  Bügenwalde  und  in  and  um  Bchlawe,  indem  er  auf  An- 
schläge, auf  dem  Schlosse,  auf  dem  Würbe!  gelegen,  welches  1409  noch 
stand  (s.  Henning  12)  als  „Burggrav"  reaidirt  hat  wahrend  Jasko-Swenzosen, 
ein  Jaako  besonders,  bemüht  gewesen  sind,  an  einer  anderen  Stelle  8/4  M. 
südöstlich  von  Altschlage  (Schlawe),  wo  bereits  eine  Kolonie  war,  1812  eine 
neue  Stadt  „Nowo  Slawa"  zu  gründen;  also  auf  Terrain,  welches  den  v.  Gla- 
senapp  gehörte.  —  Nach  v  d.  Dollen:  Scblawe  schon  1105  als  Stadt  genannt, 
soll  seinen  Namen  von  der  Tochter  Herzog  Swantibors,  die  mit  dem  heidnischen 
Fürsten  Kroko  vermahlt  wurde  und  der  auf  einer  dänischen  Insel  herrschte, 
ca.  1100,  von  Slawina  erhalten  haben.  Slawina  aber  liebte  den  Fürsten  von 
Mecklenburg.  Kruko  soll  seiner  nach  der  Heimath  sich  sehnenden  Gemahlin 
das  Schloss  Slawe  in  Pommern  gebaut,  den  Swantibor  (mit  auf  Veranlassung 
einiger  Stände)  eingekerkert  haben,  wohin  Slawina  als  treue  Tochter  auch 
geht.  Kruko  wurde  bei  einem  Festgelage  erschossen,  der  Christengott  wurde 
in  Swantibor,  der  Christ  gewesen,  an  Kruko  gerächt  Blitz  auf  Blitz  fuhren 
hernieder  auf  das  Schloss,  welches,  nachdem  die  Grossen  des  Festes  geflohen, 
bis  auf  das  Fnndament  niederbrannte.  Ans  dem  Kerker  im  Keller  wurden 
Slawina  und  Swantibor  durch  Heinrich  von  Mecklenburg  gerettet.  Swantibor 
wurde  nach  diesem  Gottesgericht  durch  die  Grossen  des  Landes  wieder  ein* 
gesetzt  und  das  Christentham  wieder  eingeführt.  Heinrich  erbaute  das  Schloss 
wieder  und  nannte  es  Slawina.  Bogislaf,  der  Sohn  von  Ratibor,  schenkte  dem 
Johanniter-Orden  ein  einfaches  Haus,  das  vorläufig  erst  durch  Priesterbrüder 
klosterartig  bewohnt  wurde.  Die  Burg  und  Stadt  selbst  beherrschte  nach 
wie  vor  der  Nobiles  caetri  (ein  v.  Glasenapp,  Burggraf  also)  und  standen 
in  Urkunden  die  Johanniter -Kommandatoren  nur  neben  den  anderen  Herren 
und  Officialen  in  Schlawe  als  Zeugen  aufgeführt.  Auch  drei  Kinder  Bo- 
gislaf» and  seine  Schwester  Dobroslawa  waren  im  Besitz  von  Schlawe,  d.  h. 
residirten  dort  und  ist  sie  1220  als  Domina  de  Zlawena  aufgeführt.  Dies 
war  Olden- Slawe  an  der  Wipper,  etwa  nordwestlich  von  Nowo-Slawe.  1826  zogen 
auch  die  Johanniter  von  Alt- Schlawe,  der  alten  Burg,  in  die  nene  Kolonie 
Seblawe  ein.     (8.  a.  Th.  I,  8.  95.) 

Gemahlin:   N.  N. 

Sohn:   XXXI. 

XYH.  Henning,  Diminntif  von  Jobann  (so  auch  öfter,  besonders  in  der 
ersten  Zeit  genannt),  v.  Gl.,  6.  Sohn  von  III.,  von  Barthus,  dem  Herrn  des  Landes 
Nest,  meistens  auf  Rügenwalde  als  erblich  Schlossgesessener,  kommt  in 
mehreren  Urkunden,  1313,  1317  (Dammislowo),  1329  (Crampe  a.  Labahn),  1331 
und  1883  beim  Verkauf,  resp.  Bestättigung  eines  Theils  des  Jamond-See's  in 
der  Floskel  „unter  Einwilligung  und  Bath  der  Unsern",  auch  1385  bei  Schlawe 
(cf.  N.  XXXI)  vor  und  tritt  er,  mehr  Johann  genannt,  als  Patrons,  etwa  an- 


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geheiratheter  Onkel  (s.  N.  IV,  XXXI)  oder  Vormund,  Protektor,  immer  seine 
Genehmigung  zu  Käufen,  Verkaufen  und  anderen  Beschlossen  und  Festsetzungen 
ertheilend,  fttr  einen  Jaskonen,  der  eich  anch  wohl  nach  einigem  erhaltenen 
Antheil-Besitz,  Jasko  Ton  Bügenwalde  nennt,  anf.  — 

Hier  im  Lands  Nest,  der  fetten  Strandbodengegend,  wurde  die  Habgier 
des  Stifts,  das  Drangen  der  Äebte  von  Bnckow  anf  Opfer  für  die  Kirche  immer 
unerträglicher  (s.  b.  Brüdern  vorstehend),  so  dass  Unzufriedenheit  nsd  Zwistig- 
keiten  nicht  aasblieben  und  sich  anch  beim  Zurückziehen  auf  die  schlechtere 
Gegend  bei  Bablitz  fortsetzten.  — 

1847  schliesst  Henning  mit  Bruder  Fanl  XIII.  dicti  Glasenapp  in  Betreff 
Streits,  Fehden  und  Zwitracht  bei  Bablitz  einerseits,  und  besonders  wegen  der 
G-ränzen  bei  Hohen-Dorpstede  mit  dem  Bischof  Johann  von  Gammin  andererseits 
einen  Vergleich  ab.  (Deutsches  Reichs-Archiv,  s.  TJrk.  N.  8,  Th.  I,  8.  298.) 
Am  Schlnss  der  Urkunde,  gegeben  Cöslin  a.  <L  1847  am  5.  Tage  der  Woche 
Epiphaniae  bemerkt  Schöttgen:  „Bei  diesem  Briefe  ist,  was  das  Hauptwerk 
betrifft,  wenig  zu  erinnern,  was  den  Todtschlag  und  Anstecken  der  Stadt 
Bnblitz  anlangt,  so  bemerken  wir  dies  mit  Wenigem:  Es  waren  vor  den  Zeiten 
des  deutschen  Interregni  die  Befehdnngen  sehr  gebräuchlich,  so  daas  ihrer 
zween,  die  nur  was  Weniges  wider  sich  hatten,  einander  ins  Land  oder  Güter 
fielen  und  daselbst  allen  Math  willen  ausübten;  da  ist  es  denn  geschehen,  dsss 
Henning  v.  Glasenapp  einen  Mann  von  Bnblitz  erschlagen.  Dieses  war  nun 
damals  nicht  gefährlich,  sondern  es  war  mit  einer  Geldsumme  gut  gemacht, 
welche  man  Emendam  oder  anf  deutsch  Wergeid  hiess.  (Wergeid  Ton  dem 
Wort«  „Wer",  ein  Mann,  und  Geld,  bedeutend,  dass  ein  erschlagener  Mann 
bezahlt  wird.)  Dieses  erbot  sich  nun  gedachter  v.  Glasenapp  zu  erlegen.  Wir 
sehen  weiter,  dass  in  diesen  Befehdungen  die  Stadt  Bnblitz  des  Nachts  an- 
gesteckt worden,  welches  Henning  v.  Glasenapp  ebenso  gar  sehr  nicht  leugnet, 
und  erbietet  sich  den  Schaden  gut  zu  thun.  Hingegen  ist  ihm  sein  Sehloss 
von  dem  Kantor  (ein  Prälat)  des  Stifts  angesteckt  nnd  er  selbst  von  dem 
Stiftsvogt  gefangen  genommen  gewesen,  welches  Alles  sie  bei  diesem  Vertrag 
vergeben  haben. 

Gem.  N.  N. 

Besitz:  BSgeuwalde  und  in  Umgegend,  wohl  schon  die  fruchtbaren 
Güter  Krakow,  Knsserow,  Hanswalde,  Schwolow,  Kannin  und  Heitzow,  welche 
hier  im  Bugenwalder  Lande  Peter  N.  25  an  den  Herzog  Erich  n.  auf  Wunsch 
des  Herzogs  für  schlechteren  Grund  und  Boden,  für  Pollnow  Sehloss  und  Land 
vertauschte;  beim  Jamund-See,  bei  Buckow,  Bulgrin,  Sehloss  und  Stadt 
Bnblitz,  Hohendorpstede,  Antheil  Goldbeck  etc. 

XVm.  Peter,  Perterke,  Petzeke  v.  Gl.  dePollnow,  8.  v.  IV,  famulus,  spater 
1348  Milites,  Bidder. 

1385.  In  der  Transsumtion  der  Urkunde  von  1287,  wo  Barthus  v.  GL, 
der  schwarze  Bitter,  die  Schenkung  von  Moker  etc.  an  das  Kloster  zu  Cöslin 
macht,  sind  Zeugen:  Dom.  Jasko  de  Stauna  Milites,  Petrus  Domicellns  Alias 
Domicellii,  Peter  de  Knvenborg,  Petzeke  (Dimunitif  von  Peter)  de  Pollnow, 
famulus.  Hier  steht  Peter  der  ,1'unghorr  von  Pollnow,  da  der  Vater  Peter 
v.  Gl.  Pollnow,  Bitter,  noch  lebte,  deutlich  zu  unterscheiden  von  dem  Peter 
von  Nuvenborg  und  seinem  Sohne,  dem  Swenzonen.  — 

Ans  der  Fondatious-Urkunde  von  Zanow  lftast  sich  auch  bestimmt  ent- 
nehmen, dass  der  Vater,  Peter  von  Pollnow  N.  IV,  vor  1309  auch  Gohrband 
besessen  und  Swenzo  den  Verkauf  jenes  Theils  an  den  Bischof  für  ihn  wohl 
nur  bewerkstelligt  hat.    (N.  XII,  Xm,  XVI  und  Urkunde  N.  2.) 

1843  nach  dem  Sonntage  der  Himmelfahrt  Mariae,  ertheilte  Peter  de  Poll- 
now für  Zanow  (Stadt)  unter  Hergabe  des  Terrains  etc.  einen  Fundationsbrief, 
in  dem  unter  Anderem  gesagt  ist,  dass  die  Stadt,  d.  h.  deren  Gebiet  bei  dem 
Dorf  Sannow  auf  der  Strasse  nach  Schlawe  am  Nestbach  unweit  Gohrband  an- 
fangt,  bis   an   die  Politze,   von   dort,   bis   Sissemin  (Zitzmin)  Aber  Schubben 


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—    87    — 

(Chnden)  nach  Sannow  zurückgeht,  du*  Nenendorf,  südlich  nach  Vangerow  zu 
gelegen,  dam  gehört,  auch  das  Terrain,  was  die  Einwohner  von  Sannow  und 
Karakewitz  in  Gebranch  gehabt  haben  und  desgl.  Er  verleibt  ihr  anch 
Lübisches  Recht ;  sie  hatte  noch  1665  die  Gerichtsbarkeit  in  peinlichen  Sachen 
(jus  eastri)  von  früher  her,  und  verlangt  er  als  übliche  Abgabe  für  sich  und 
seine  Erben  jahrlich,  am  Tage  des  heiligen  Martinas  zu  zahlen,  60  Mk.  (Es 
fehlen  mehrere  Stellen  in  der  Urkunde.)  Einige  Granzbestimmungen  sind: 
Schibben,  Earnkewitz,  der  Fluss  Polnitze  (von  Pollnow)  Sissemin,  die  Strasse 
nach  Pollnow,  Yangerow,  am  Nestbach,  Gohrband  etc.  Die  Urkunde  hat 
Bischof  Johann  1344  confirmirt,  d.  d.  Sannow  1848  wiederholt,  wobei  Zeugen: 
Beramiu  de  Egestede,  Canonici«  etc.,  8ybode,  Proconsul  in  Cussalin  etc.  Das 
Dorf  Neuendorf  las;  unfern  der  Granzen  des  Dorfs  Vangerow  und  ist  im 
90jährigen  Kriege  ganzlich  verwüstet,  der  Acker  von  Bürgern  unter  sich  ge- 
theilt  worden.  Die  Stadt  Sannow  (Zanow),  an  der  Politze  gelegen,  ist  seit 
1848  eine  Filiale  zn  Zachen,  welcher  Herrschaft  das  Patronatarecht  zusteht; 
sie  hat  niedere  und  höhere  Jagdgerechtigkeit,  auch  erhielten  die  Bürger  der 
neuen  Stadt  bei  den  in  den  Granzen  der  Stadt  gelegenen  Gütern  mit  Aeckern,  Wiesen, 
Holzangen,  Fischerei,  Jagd,  dieselben  Gerechtigkeiten,  wie  die  Bürger  der 
StadtCoeelin  sie  hier  besassen.  —  Biigenwalde  1546.  Spater  also  conhrnürtHerzog 
Barnim  der  Stadt  Zanow  ihre  Privilegien,  bewidmet  sie  mit  Lubischem  Hecht  and 
erlaubt  ihr,  rothon  Siegellack  zu  gebrauchen,  es  heisat:  „Ei  sind  erschienen: 
Dy  ehrsamen  Bürgermeister  und  Rath  unserer  Stadt  Czanow  and  hebben  ans 
geleget  ore  Gerechtigkeit  de  en  der  Erbarer  Peter  Pollnow  seliger  Bidder  up 
dat  Dorp  Nigendorp  gegeoen  dat  det  deme  der  Erwerdige  Herr  Johannes 
wandages  Bischop  tho  Canuntn  confirmiren  und  bestedigen  mochten  etc.  In 
sünnen  Granzen,  wie  sie  von  alders  her  gewesen  zwischen  Schübben,  auch 
Chuden  genannt,  and  zwischen  Czannow  nnd  Earnkewitz  und  die  Einwohner 
von  Sannow  and  Karakewitz  gehabet,  do  von  dem  Schlaveschen  Wege  dat 
rurrere  kam  hennunder  in  dat  fleet  dat,  dar  heet  Polnitz  up  rar  (recht) 
an  dat  der  is  de  scheede  tuschenden  von  Gzitzemin  und  Ozanow  etc.,  dat 
Einer  dat  der  heet  de  Gramentz,  de  da  in  de  Polnitz  vlüth  schall  ok  den 
von  Czanow  hören,  van  dar  der  ith  entspruth  and  von  dar  nach  dene  wege 
de  na  Polnow  geh  den  polnoschen  Wech  torügge  am  Czanow  etc.  bet  midden 
in  da  neatbeka  etc.  Zeugen:  Rüdiger  v.  Massow,  Hofmarschalk,  Martin 
Tassen  etc.  —  1480  ist  von  dem  fürstlichen  Schloss  in  Zanow  die  Bede, 
wo  dann  ja  auch  1498  der  fürstliche  Rath  Jürgen  v.  Kleist  als  Schloss- 
hsaptmann  eingesetzt  war  (Stadtarchiv).  —  1346  ist  Peter  de  Polnowe 
(v.  GL)  Zeuge  bei  der  Urkunde  über  den  von  den  Cöslinern  der  Adele,  Wittwe 
(Peters  v.  Gl.  (N.  6)  zugefügten  Brandes  von  dem  Dorf  Hanow  und  über  den 
abgeschlossenen  Vergleich  (s.  Ponun  St.-Arch.).  —  Da  nach  Qnand  seit  1350 
das  Gramenz  -  v.  Glasenapper  Gebiet,  welches  sonst  mit  dem  Pollnower  in 
Commnnion  stand,  getrennt  ist,  wird  dies  wohl  von  Peter  in  den  Besitz  des 
Bischofs  gekommen  sein,  der  spater  es  (Pollnow  Schloss)  als  Tafelgut  besass 
und  dort  einen  Kastellan,  von  denen  1481  als  letzter  Henning  v.  Ramel  als 
»Vögten  tho  Pollnow"  genannt  wird,  instalUrt  hatte.  —  1436  besass  Herzog 
Bogislaf  IX.  Pollnow  nebst  Massow  und  Arnhausen  von  dem  Bischof  gegen 
20000  Mk.  in  Pfand.  Pollnow  war  in  der  Zeit  aas  Hand  in  Hand  gegangen, 
bis  die  v.  Glasenapp  es  wieder  von  1436  ab  erst  auf  Schlossglauben,  seit  1474 
(s.  N.  23)  erblich  gegen  Tausch  von  6  besseren  Gütern  bei  Rttgenwalde  an 
Herzog  Erich  II.  wieder  inne  hatten. 

Peter,  so  wie  seinem  Vater  Peter  IV.  muss  nach  dem  Vorangeführten 
ausser  dem  Pollnower  Gebiet  auch  der  grössere  Theil  des  Golleuberges  and 
Umgegend  gehört  haben.  Der  nördlichste  Theil  des  Golleuberges  Hess  der 
Kicker  oder  Kickel,  der  sich  theilweise  bis  an  die  Ostsee  erstreckte,  welcher 
um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  verschwand  und  dort  die  Dörfer  Meyering  und 
Schwerinsthal  als  Kolonien  entstanden  sind,  was  auf  Veranlassung  des  Fürsten 


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Moritz  von  Anhalt  durch  einige  Wflrttemberger  geschah  und  durch  Be.  Majestät 
sie  mit  Generalsnamen  benannt  worden.  Sie  Forst  soll  ausgezeichnet  gewesen 
sein  (v.  Bollen).  Peter  scheint,  wie  anch  wobl  nähere  Verwandte,  ohne  Erben, 
wohl  nm  1360  an  der  Fest  (?)  verstorben  zu  sein  und  ist  dem  Andrangen  des 
Bisthnms  gegenüber  auf  Besitzthum  schwacher  gewesen  als  Bein  Vater,  indem 
er  die  Stadt  Zanow  gründete  und  diese  sowohl  als  Follnow  (wenn  es  nicht 
durch  Vettern  geschehen  ist)  demselben  abgelassen  hat. 

Besitz:  Follnow,  Schloss,  Stadt  und  Land,  der  ans  vorstehender  Ur- 
kunde hervorgehende:  Zanow  mit  Schloss  nebst  Umgegend,  an  den  Ufern  der 
Politz,  des  Gramen  tz-  Nestbach  es,  an  dem  Jamnnd-8ee,  unter  anderm  anch 
Zölfhufen,  Schubben,  Zuchen,  Earnkewitz,  Zitzemin  u.  s,  w 

XIX.  Johann  v.  Gl.,  genannt  Eomele  (Bomulus),  Bitter.  1281  beBtattig-t 
er  dem  Kloster  Buckow  das  von  seinem  „Vorfahren*  (Johann  v.  Gl.,  Eule,  V) 
in  matrimonie  demselben  gegebene  Dorf  Fersantzke  mit  120  (?)  Hufen;  ob 
Johann  Eomele  auf  Bnmmelsburg  gewohnt  nnd  die  Stadt  von  ihm  gegründet 
ist,  den  Namen  von  ihm  hat,  ist  möglich.  In  und  über  Rnmmelaburg  selbst 
hat  sich  diese  Tradition  bis  jetzt  erhalten.  Dnrch  die  Verwandschaft  mit 
oder  Herkunft  von  Johann  v.  Gl.  (Knie)  ist  er  auch  verwandt  mit  Ulrich  v.  GL 
VI.,  genannt  von  Bewenshnsen  (s.  V.  und  VI.  Pouim.  St-Arch  und  v.  Ledebnr). 

Es  ist  also  falsch,  wenn  Dr.  Kiempia  ihn  für  einen  über  Vorpommern 
eingewanderten  v.  Kamel  einfahren  nnd  das  Dorf  Ramelow,  welchen  Namen 
man  häufig,  anch  bei  dem  Bauernstände  in  Pommern  vorfindet,  als  ihre  Burg(?) 
bezeichnen  will  (s.  N.  V.),  zumal  die  v.  Bamel  als  Eingewanderte  wohl  mühsam 
erst  Besitz  erwerben  wollten,  aber  nichts  nnd  noch  so  bedeutende  Landstrecken 
in  der  früheren  Zeit  garnicht  verschenken  konnten. 

XX.  Heinrich  v.  Gl.  (Bewenhusen).  Ganonicus  zu Cammin  1315.  Heinrich 
.  von  Bewenhusen    giebt  seine  Güter  Gützlaffshagen,  Eolermannshagen. 

sammt  der  Upatelschen  Mühle  (bei  Treptow  a.  R.)  dem  Domkapitel  zn  Cammin, 
Zeugen:  Marcus  de  Tessen,  Lnbbe  Glasenap  %  etc.  (Potnm.  St-Arch.)  Die 
Mühle  heisst  jetzt  „Neumuhle".  Ob  Eolemannshagen  das  Dorf  Glanse,  in  der 
Leute  Mund  Glase  (v.  Glasenapp?),  ist  wahrscheinlich,  zumal  es  mit  Gützlaffs- 
hagen und  Neumühl  in  fast  gleichseitigem  Dreieck,  ein  arrondirter  Besitz, 
liegt,  auch  der  Name  Anknüpfungspunkt  wäre.  Vielleicht  hat  Eolermanne- 
hagen  Eule  -  MaunBhagen  geheissen  (N.  V.)  znr  Zeit  Gnewomirs ,  um 
1100  Hess  der  König  von  Ungarn  Kolemann,  vielleicht  hier  der  Gebrauch  anch 
des  Namens.  Neuerdings  ist  in  Erfahrung  gebracht,  wie  in  der  Gegend  noch 
die  Tradition  fortlebt,  dass  etwa  auf  dem  Terrain  um  Glanse  bis  zum  Kreyher- 
bach,  welche  Gegend  jetzt  noch  „Upatel"  (s.  Generalstabskarte)  genannt  wird, 
ein  Dorf  „Colbergerhagen?  wohl  richtiger  Oolemanshagen"  gestanden  haben  soll 
(Brüstlein).  — 

1829.  Arnold,  Bischof  von  Cammin  bestattigt  einen  Vergleich  des  Friedens, 
zwischen  ihm  nnd  den  Bürgern  Colbergs  einerseits  nnd  der  Stadt  OSslin, 
HasBo  von  Schivelbein  und  Bertram  de  Domassin  andererseits,  zn  Stande  ge- 
bracht und  zwar  durch  Verschiedene:  Abt  zn  Bnckow,  Günther  von  Schwarz- 
burg, Eomthur  von  Mewe,  durch  einige  Bürgermeister  z.B.  Ernst  zn  Treptow a.B., 
Heinrich  von  Bewenhusen,  Canonicus  und  Andere. 

Besitz:  Gützlaffshagen,  Eolermannshagen  (Glanse),  Upatel- 
Huhle,  in  nnd  bei  Bewenhusen  und  bei  Cöslin  gelegener. 

XXI.  Tezlansv.  Gl.,  Bewenhusen.  1319  ist  er  unter  den  ihrem  rechtmassigen 
Herzog  Otto  I.  von  Pommern-Stettin  treu  gebliebenen  Vasallen  mit  seinen 
Verbündeten  (wohl  Beine  Vettern  von  Glasenapp)  aufgeführt  nnd  im  Kampfe 
gegen  die  Aufsatzigen,  die  für  Herzog  Wartislaf  gegen  jeden  Fürsten  etc., 
auch  gegen  Herzog  Otto  I.  von  Pommern-Stettin,  sich  erklärten  nnd  Partei 
ergriffen  (Giesebrecht).  — 

1331.  Er  bestattigt  dem  Kloster  Dargun  den  Besitz  von  8  Hufen  nnd 
der   halben   Pacht   ans   der   Mühle   beim   Dorfs   Klein-Stretenitz  (Streite), 


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welche  Stück«  sein  verstorbener  Bruder  (etwa  N.  XX  dem  Kloster?)  verkauft 
hatte.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  Ob  1308  bei  Gohrband  er  der  Teslaus  de  Slawina 
ist?  (8.  TJrk.  N.  3).    Besitz:  Streitz  etc. 

XXn.  Vlok«  (Victor}  v.  GL,  Bewenhnsen,  1.  S.  v.  VII.,  1813.  Bei  Be- 
stättigung  des  Erwerbs  eines  Theils  von  Gohrband  und  des  Besitzes  der 
Überschläge,  so  wie  von  8  Hafen  Burgland  für  die  Stadt  Cöslin,  durch  den 
Bischof  Heinrich  von  Oammin  ist  Zeuge:  Ticko  von  Bewenhnsen  etc. 

XXIH.  NIcolau8V.Gl.,Bewonhnsen,  2.  8.T.VH.  1839.  Die  t.  Wedell  beur- 
kunden, dass  der  Bischof  Friederich  von  Cimmin  sich  mit  den  Bewenhnsen 
und  den  Kameken  wegen  der  Hälfte  des  Schlosses  Bewenhnsen  vertragen 
und  zwar  gegen  150  Mk.  jährlicher  Hebung  ans  dem  Dorfe  KOselitz  „ver- 
langt" haben.  Das  Stift  hat  also  Beine  Hand  bereits  schon  früher  im  Spiele; 
KOselitz  liegt  im  Amt  Pyritz;  es  sollte  in  der  Kegeste  wohl  heissen  es  „er- 
langt" habe,  so  dass  der  Bischof  also  seit  1389  wohl  das  ganze  Schloss 
Bewenhnsen,  welches  ja  bedeutend  in  Verfall  war,  inne  hatte  und  nun  fest  auf 
die  Gründung  von  Bnblitz  los  gehen  konnte.  —  1368,  Der  Verkauf  der  zweiten 
Hälfte  des  Jamund-Sees,  ausser  Vi  davon,  durch  die  v.  Glasenappe  (Barthuse- 
witze)  an  CSslin  wird  durch  Bischof  Johann  bestattigt.  Zeugen:  Nicolaus 
ejus  fllius  Thyinmo  de  Bewenhnsen,  Henninghns  de  Pansyn,  Kiles  und  Andere. 
(Pomm.  St-Arch.) 

Besitz:  Bewenhnsen  etc. 

Gern:  N:  N. 

Sohn:  T^ITTT. 

8.  Generation  v.  1345  bis  1880. 

XXIV.  Henning,  geb.  c.  1290,  Vicedominns.-Canonicus,  1847  bis 
1359  Archidiaconus  zu  Pyritz,  Nachfolger  von  N.  XI;  von  1860  Vicedominns 
in  Cammin,  dem  als  solcher  Lettnin  zustand,  welches  Recht  für  seinen  Nach- 
folger 13&9  aufgehoben  wurde.  —  Nach  dem  Bischof  war  Vicedominns  die 
höchste  Kirchenstellung.  —  1320.  Unter  den  Domherren,  welchen  auf  Grund 
ihrer  Einkanfspfründen  die  Anwartschaft  auf  eine  „ordentliche"  ertheilt  war, 
ist  Henning  nebst  N.  8  aufgeführt  (Riemann).  —  Cammin,  den  9.  November 
1860.  Der  Bischof  Johann  von  Cammin  vergleicht  sich  mit  dem  Grossmeister 
Dusemer  von  Arffberg  über  das  Bischofsgeld  und  Aber  die  Landesgränzen. 
Zeugen:  Bernhardus  prepositns,  Henninghns  Glasenap,  Vicedominns  Exelesie 
Cauunensis,  ferner,  Thymno,  advocatus  in  Bewenhnsen,  Tessen  de  Kamike  und 
Petrus  etc.  (hier  ein  Beispiel,  in  welcher  Art  mehrere  eines  Zunamens  an- 
geführt wurden).  Von  1360  ab  lebte  er  wohl  in  Stettin  als  Domherr  (Klempin, 
Gauhen).  Er  hatte  anch  in  Brietzig  Besitz,  Lettnin,  Filiale  von  Brietzig  etc., 
wahrscheinlich  hatte  er  anch  seinem  väterlich  ererbten  Besitz  zu  Gunsten  der 
Kirche  entsagt 

XXV.  Henning;,  „senior,"  geb.  c.  1320.  1866  Canonicns  Colbergensis; 
Decanus.  Fast  sammtliche  Colberger  Probst«  etc.  waren  auch  Hitglieder  des 
Oamminer  Capitels  zn  jetziger  Zeit,  es  hörte  mehr  die  Selbstständigkeit  des 
Colberger  Capitels  auf;  dennoch  stand  an  der  Spitze  desselben  als  Präses  der 
Dekan,  ihm  hatten  die  anderen  Prälaten  Gehorsam  zu  leisten,  anch  gebührte 
ihm  die  erste  und  die  beste  Pfründe.  Die  Domherren  hatten  in  der  Papen- 
stratse  noch  1522  8  Amtswohnungen.  Es  gebührten  z.  B.  Bossentin,  welches 
nahe  der  See  lag,  bereits  verschwunden  ist  (bis  auf  2'/i  Bauern,  welche  dem 
Hagistrat  gohürig^,  ganz  dem  Dekan,  auch  halb  Degow,  die  andere  Hälfte  dem 
Kanterat;  Prettnun  zur  ScholastikatBpräbende,  sowie  in  sfechentin  1  Hof,  ein 
anderer  noch  dem  Dekanat,  Tramm  gehörte  dem  Domprobst  —  1375  wird 
durch  das  Capitol  zu  Oolberg  an  Henning  Ruzmann  1  Hof  zu  Seefeld  zu 
3  Hufen  verkauft,  weniger  aus  Gründen  des  Geldmangels,  als  ans  Voraussicht 
und  event.  Beilegung  eines  Streites  mit  denen  von  Lustebur.  Seitens  des 
Capitels  schlies8en  den  Verkauf  ah  der  Probst  Franziskus,  Henning  Steanhus, 
Herdern  Seolntester,  ferner  Domherr  zu  Colherg  Henningh  Glazenape  und 


■aby  GOOglC 


Curt  Znverliken  etc.  —  1379,  d.  1.  Novbr.  Colborg.  Georgine  Kein,  Probst, 
Deeanua  Henninghu«  Glaaenap,  Johann  Zynneghe,  Scolasticus,  Hermann« 
Lülleuitze,  Canonici»  capitnlares  des  Colberger  Domkapitels  bezeugen,  diu 
Magister  Hermanns  canonicus  und  Magister  Franziskus  Vicariua,  fratres  dicti 
Lenenow  einen  Altar  in  der  St  Marien-Kapelle,  auf  der  Ostieite  der  Kollegiat- 
kirche,  gestiftet  and  dotirt  haben  (Fonun.  St-Arch.)-  —  1886,  den  15.  Man. 
Eghard  von  Wolde,  Vogt  zu  Beigard,  der  Bath  zu  Beigard  et«,  verborgen 
sich  tot  ihren  Herzogen  Wartislaf  VII.  und  TtM^ii»»  V.,  data  sie  das  Stift  bei 
allem  Becht  erhalten  wollen.  Zeugen:  Henningho  Glaaenap,  senior©  etc. 
(Pomm.  St-Arch.)  — 

XXVI.  Barthua  v.  Gl.,  Barthnsewitz,  S.  v.  XU  —  1836  tranasnmirt  e  r  mit 
«einen  Vettern  Paulus  XHL,  Henning  XXVH.,  Ulrich  XXVIII.  und  Vicko  XXIX. 
eine  Urkunde  von  1287,  laut  welcher  ihr  Ahnherr  Barttras  Niger  Grundbesitz 
an  das  Kloster  zu  Oöslin  schenkt  resp.  verkauft  (s.  XTTT  und  N.  HI.).  — 
1846  ist  Barthns  als  Sohn  des  Andreas  XII  hier  genannt  v.  Glasenapp, 
als  Vetter  von  Petras,  6.  iütbetheiligter  bei  dem  Ausgleich,  der  mit  den  CSslinern 
abgeschlossen  wird,  wegen  des  der  Wittwe  des  Peter,  Abele  v.  GL,  von  ihnen 
verbrannten  Dorfes  Manew  (s,  N.  XXVII.  Pomm.  St-Arch.).  — 

XX  VILHennlngv.Gl.,  Barthnsewitz,  1.8.  v.XIII.  1885.  Sein  Vater  PanlXHL, 
seineBrttder:  TJlrichXXVTU.  und  VickoXXIX.,  sein  Vetter  Barthns  XXVI.  trans- 
tumiron  eine  Urkunde  von  1287,  laut  welcher  ihr  Ahnherr  Bartbus  III.,  der 
schwarze  Bitter,  Schenkungen  und  dergl.  an  das  Kloster  au  Cöslin  gemacht 
hat  (s.  N.  XTTT,  HI,  Pomm.  St-Arehiv.)  — 

1343.  Henning,  (Sohn  des  Paulus,  als  nächster  Vetter),  HeweS  de 
Kameke.  Ulricns  de  Dmsedowe  (letztere  wohl  Bruder  resp.  Schwager  von 
Abelen),  Barthns  XXVI.,  Sohn  des  Andreas  XU  und  Ulrious  XYYVTn,  famulus, 
Sohn  des  vorgenannten  Henning,  filii  Dom.  Pauli  XHI.  stiften  einen  Vergleich 
zwischen  Abelen,  Wittwe  des  Petras  Glasenapp  N.  6  and  dem  Bath  au 
Oöslin  wegen  der  Niederbrennnng  des  Dorfes  Manow  (in  einer  Fehde  ge- 
schehen), wonach  der  Bath  200  Mk.  Entschädigung  zahlt  und  ein  Stück  Genter 
Tuch  giebt  Paul  XXX.  und  Henning  v.  Glasenapp  verbürgen  sich  nooh 
besonders  in  dem  Vertrag.  Zangen:  Peter  de  Pollnowe  XVIII,  Nioolaos  Wal- 
kondorp,    Thymo   advoc.  tho   Bewenhnaen,   Henning   Schmalheyn,    Vicko   de 


Gern:    N.   N. 

Sohn:   XXX VTH. 

XXVIII.  Ulrlcus  t.  GL,  Barthusewitz,  2.  S.  v.  XTTT  —  1358.  Paulus  XL., 
Barthns  XLI.nnd  Henning  XTJI.,  Höhne  deePaulns  XXX.,  Ulrich  uud  Viko  XXIX., 
Brüder  desselben  and  Andreas  XXXTX,  Sohn  des  Ulrich,  genannt  Barthuse- 
witze,  verkaufen  dem  Bath  zu  Cöslin  2  Theile  von  der  Hälfte  des  Sees  Jemen 
und  dea  Baches  Nest  (d.  h.  vom  See  bis  zum  Ausfluss  in  die  Ostsee)  mit  den 
entsprechenden  Gebieten  und  beschreiben  die  Grinzen:  Etwa  eine  Linie  vom 
alten  Tief  auf  Labas  theilt  die  östliche  Hälfte  des  Sees  ab,  so  dass  V*  von 
der  Hälfte  des  ganzen  Sees  und  das  Wossekenaohe  Wasser,  nebst  entsprechenden 
Gebieten  am  Strande  und  Gerechtigkeiten,  auch  am  Bache,  der  Familie 
noch  verbleiben.  (Fonun.  St-Arch.  s.  Urk.  N.  9).  —  1356.  In  der  Be- 
stlttigungBnrkunde  dieses  Verkaufs  durch  den  Bischof  Johann  v.  Ouunin 
und  gleichzeitiger  Belohnung  der  Stadt  Cöslin  mit  diesem  Theile  des  Jamund- 
Sees  und  der  v.  Glasenapp-Barthusewitze  mit  dem  Beet,  ist  Ulrich  anoh 
aufgeführt.  Dieser  Best  verblieb  speciell  zu  Wuaseken  und  trat  die  Familie 
mit  den  an  dem  verkauften  See  und  andern  Theilen  haftenden  Servituten  mit 
ihren  andern  Besitzungen,  als  Bepkow,  Läse,  Moker,  Bnlgrin  etc.  dafür  ein. 
—  Es  liest  sich  hier  die  schlaue  Diplomatie  des  Bisthums,  wie  bereits  früher 
gesagt,  die  v.  Glasenappe  ana  diesen  fruchtbaren  Gegenden  in  die  weniger 
guten  südlich  gelegenen  hinaus  zu  manSvriren,  deutlich  erkennen.  Nachdem 
der  Köder  anageworfen  war,  die  Stadt  Bnblitz  zn  gründen,  Faul  v.  GL  Xyx, 


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—    41    — 

auch  darauf,  eine  Modesaohe,  damals  Städte  anzulegen,  angebissen,  wahr- 
scheinlich schon  viel  Geld  dabei  verloren  hatte,  woher  wohl  eine  Verschuldung  der 
Besitzungen  am  Strande  entstanden  war,  beschleunigte  der  Bischof  den  An- 
kauf die«««  Theils  des  Jamund-Sees  cum  pert.  für  seine  Stadt  Oöslin.  In  der  That 
ziehen  diese  Familienglieder  ausser  nach  Wusseken,  Repkow,  Claweshagen  etc. 
sieh  mehr  auf  Thunow,  Bulgrin  etc.  zurück,  weshalb  auch  nun  einzelne  Öfters 
»ach  Bulgrin  genannt  werden.  Die  andern,  die  sich  fast  ausschliesslich 
von  Glasenapp  nennen,  treten  mehr  in  und  bei  Bublitz  and  südlicher  anf. 
Ten  hier  ab  seheint  sich  eine  Abzweigung  der  Linie,  nur  von  Glasenapp 
sieh  nennend,  in  welche  der  Beiname  Barthusewitz  (Bartzwitz.  Bartbuskewitz) 
anfgeht,  von  der  sieh  fast  ausnahmslos  nur  Bulgherine,  nach  Bulgarin, 
■esnenden  Linie,  herzcdatiren,  welche  Scheidung  1415  durch,  s.  A.  Faul 
Bulgrin,  wohl  vollständig  besiegelt  wird.  —  Die  Erwerbung  des  Jamund-Sees 
war  für  CSslin  um  deshalb  von  besonderer  Bedeutung,  weil  sie  dadurch, 
da  die  Sbradgerechtigkeit  Oolbergs  bis  an  Nest  bereits  ging,  von  hier  ab  für 
■den  auch  neben  den  andern  Vortheilen,  dar  Fischerei,  den  hiermit  verknüpften 
Rechten  und  der  heitern  Jurisdiction  etc.,  die  Strandgereohügkeit  mit  erhielt; 
diese  und  andere  Gerechtigkeiten  blieben  jedoch  in  Oommunion  der  Familie 
von  Glaseaapp  mit  der  Stadt  Cöslin,  die  Jurisdiction  aber  flr  Jeden  auf 
■einem  Gebiete  nur  Aber  seine  Untertnanen. 

Besitz  ergiebt  sich  aus  Torstehendem;  Anth.  an  Nest,  Läse,  Bepkow, 
Claweshagen,  Bulgrin  etc.  Auf  Bublitz  und  Umgegend  hatte  er  sich 
weniger  eingelassen,  als  seine  Bruder. 

Gern:  N.  N. 

Bohl!  XXXIX. 

XXIX.  Vloko,  Victor  v.  GL,  Barthusewitz,  8.  S.  v.  XIH  1886.  Paulus  Xm. 
nileai,  Dom.  Barthus  XXVI.,  Sohn  von  Andreas  XU.,  HenningusXXVTL  filiusnoster 
Paulus,  et  TJlrieua  XXTUI  et  Tiko  XXIX.  transsumiren  eine  Urkunde  von  1387, 
laut  deren  ihr  Ahnherr  Barthus  III.,  der  schwarze  Bitter,  dem  Kloster  zu 
Ccelin  Schenkungen  gemacht  hat  Dies  wohl  zum  Zweck  der  Gründung  von 
Bublitz  (s.  HI,  Xm,  Pomm.  St.- Aren.).  —  1347  bei  dem  Vergleich,  den  Faul 
und  Henning  v.  GL  XIII.  und  XVII.  mit  dem  Bischof  von  Gammin  wegen 
der  Grannen  von  Bublltz  und  dergl.  abecbliessen,  ist  Tioko  nebst  Binder 
Paul  XXX.  Zeuge  (s.  Urk.  N.  8,  Schöttgen).  —  1368.  Ticko  ist  beim  Ver- 
kauf 2  er  Theile  von  der  östlichen  Hälfte  des  Jamnnd-8ees  nebst  Pertinensien 
an  die  Stadt  Cöslin  Mitbetheiligter  und  wird  bei  der  1366  erfolgten  Bestätigung 
resp.  Belohnung  genannt  (s.  XXVIII  und  Urk.  N.  10).  —  Obiger  Vergleich 
von  1847  giebt  Zeugniss  von  dem  unglückseligen  Unternehmen,  in  welches 
sieh  Ticke  und  besonders  sein  Bruder  Paul  XXX.  auf  Anlass  des  schlauen 
Buchors  bei  der  Gründung  von  Bublitz  eingelassen  hatten  und  welches 
das  uhla  Gefolge  hatte,  dass  der  Besitz  in  der  besseren  Gegend  aufgegeben 
und  dem  bischöflichen  Interesse  überliefert  werden  musste.  Tor  1840  beginnen 
bereits  die  Zwistägkeiten  mit  dem  Bischöfe  hierüber,  welcher  durch  Belehnung 
mit  einer  wüsten  Gegend  nach  südöstlicher  Sichtung  hin  die  v.  Glasenapp- 
Barthnsewitze  beschwichtigen  will,  so  1840  (s.  N.  XXX),  dann  1842  (s.  Pomm. 
8t.-Areh.),  wo  der  Bischof  Friedrich  ihnen  500  im  Lande  Bubiitc  gelegener 
Hufen  südöstlich  auf  Schlocnau,  etwa  zwischen  Baldenburg  und  Hammerstein 
liegend,  anweist,  und  was  er  hier  stets  bereitwilligst  that,  sie  damit  belehnte, 
worüber  1842  die  Gebruder  von  Glasenapp  (Barthusewitz)  Paul  XXX.  und 
Ticko,  welche  Bruggemann  einmal  in  Barzewitz,  auch  in  Bartiokow  ver- 
stümmelt, und  zwar  auch  „über  die  empfangene  Belehnung  mit  dem  8.  Theil 
de*  Landes  Bublitz11,  dem  Bischof  einen  Revers  ausstellen.  Nichts  desto  weniger 
wahrten  Unzufriedenheit  und  Zwistigkeit  fort,  auch  haben  die  v.  Glasenapp 
wenig  Gebrauch  von  den  noch  näher  zu  bezeichnenden  Landstrecken  gemacht, 
wie  es  scheint,  deuten  nur  Altschloss,  Karzenburg,  Oasimirshof,  wo  ein  Schloss 
gewesen  und  noch  ein  Wall  mit  Mauersteinen  vorhanden  ist,  Sassenburg,  Drensch 


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(Drenzke)  und  besonders  Linow  oder  Ulrieh's  Schäferei  am  Znbberow  (viel- 
leicht von  Ulrich  XXVIII.  angelegt)  darauf  hin,  dass  sie  nur  diesen  Orten 
Aufmerksamkeit  gewidmet  haben;  das  Uebrige  ist  wohl  bald  afterverlebnt, 
verpachtet  oder  auf  andere  Art  vergeben  worden.  Vielleicht  datirt  aus  dieser  Zeit 
die  Ansässigkeit  der  v.  Zarten,  der  v.  Lohdeo  und  Anderer  dort,  her.  —  Bei 
Angabe  von  gewiesen  Anzahlen  von  Hufen  zn  jener  Zeit  (wie  bei  N.  V,  hier) 
waren  allgemein  andeutungsweise  die  urbaren  Hufen  gemeint,  da  sich  diese 
bei  Weitem  nicht  mit  denen  in  seinen  Granzen  angegebenen  Areal  deckten. 
Mach  der  Verleihnngsurkunde  von  1842  sind  die  ungefähr  angegebenen  Granzen 
Ar  ein  Stüek  Land  von  circa  5  Qnadratmeilen:  Oestlich  des  Belitz-Seea, 
welcher   mit  seiner  Fischerei   für  den  Bischof  and  seine  TTnterthanen  bleibt, 

S wahrscheinlich  die  Burg  Bälde  ausgeschlossen),  dann  in  der  Richtung  des 
elitz-Sees  südöstlich  bis  znr  Zarae  (Zahne),  diese  hinab  bis  zum  Zadakflura 
bei  Hammerstein,  diesen  aufwärts  westlich  um  den  Dolgen-See,  von  diesem  bis 
zum  Gebiet  des  Herzogs  von  Stettin,  von  hier  bis  dahin,  wo  die  Granzen 
dieses  mit  denen  des  Bischofs  zusammenstossen,  dann  nach  dem  See  Schmolzig 
(Stepenscher),  Damen-  anch  Virchow-See,  weiter  in  der  Richtung  auf  Bublitz 
durch  einen  Steinbrink  bis  gegen  den  CQlpinschen  See,  hinüber  in  ostnordost- 
licher Richtung  auf  den  Weg,  der  Von  Bublitz  kommt  und  an  dem  entlang 
die  Granze  anfBaldeubnrg  nach  Osten  weiter  zurückführend  das  Gebiet  abschliesst 
Es  liegen  in  diesem  Stück  Lande  jetzt  Ortschaften:  Grumsdorf,  Neuewelt, 
Altschloss,  Ulrichshof,  Baldenburg,  Drensch,  Casimirshof,  Bischof- 
thum,  Stepen,  Wittfelde,  Ebersfelde,  SchOnau,  Dolgen,  Demmin,  Fernheide, 
Neugut,  Eschenriege  und  andere;  ferner  etwa  8  Seen  und  bedeutende  Forsten. 

1850  belehnt  der  Bischof  von  Cammin  Vicko  und  Paul  XXX.  v.  Gl., 
genannt  Barthneewitze,  abermals  mit  der  Stadt  Bublitz,  deren  Privilegien  be- 
stB-ttigt  werden,  mit  dem  Schlose  und  den  „500  Hufen  Landes"  (Brüggemann), 
wohl  noch  veranlasst  durch  den  Erwerb  von  Pollnow  von  den  Vettern  (Vergl- 

xvnri?  — 

Besitz:  Ausser  dem  Stück  Landes  von  Baldenbnrg  bis  Hammerstein, 
in  nnd  bei  Bublitz,  anch  betheiligt  an  den  übrigen  Gütern  beim  Jamnnd-See, 
an  der  Radüe  also:  Repkow,  Bnlgrin  etc. 

XXX.  Paul  v.  Gl.,Bart,husewitz,  i.  S.  v.XIII.,  Knappe.  1880  übernehmen  der 
Knappe  Paul  v.  Gl.  und  der  Knappe  Gerhard  Goltbeck  die  Gründung  der 
Stadt  Bnblitz  auf  Veranlassung  des  Bischofs.  Nach  Bango  wird  in  der 
ersten  Fundations  -  Urkunde  der  Stadt  zugesprochen:  1)  Lübisches  Hecht,  3) 
Wyder  tho  Eigendohme  gewe  wy  dereelwigen  Stat  twe  hundert  Höfen  und 
twe  See,  als  genomt  Drebin  nnd  Olowen,  die  Hälfte  in  Dele  dem  See  der 
Stad  u.  s.  w.  and  dat  andere  Holve  Dele  den  Possessoren  (Paul  v.  Gl.  nnd 
Gerbard  v.  Goltbeck)  und  ehren  wahrhaftigen  Er  wen  in  Ewigkeit  tho  be- 
neidende etc.  —  Das  Land  Bublitz,  zum  Gebiet  der  Grabow  gehörend,  welches, 
wenn  es  nicht  durch  die  Herzoge  für  Nea-Stettin  geschah,  auch  der  Harkgraf 
Waldemar  an  das  Bisthum  Cammin,  wohl  als  Ausgleich  für  den  Hinfall  in  das 
Bisthnm  überlassen  haben  soll,  nachdem  die  Entschädigung  durch  das  Land 
Nest,  welches  grösstenteils  noch  den  v.  Glasenapp  gehörte  (111,  XnV)  fehl- 
geschlagen; sachte  Bischof  Friedrich  trotzdem  sich  za  befestigen  und  gründete 
in  dem  Grunde  Bublitze  (Bobelze)  an  der  Gozel,  nicht  fern  von  dem  Schlosse 
Bewenhueen,  eine  Stadt  1880.  Bis  1889  scheint  Bublitz  schon  ein  Flecken 
geworden  zn  sein,  bei  dem  die  Possessoren  das  Schloss  inne  hatten  und  von 
ersterem  ein  v.  Wedeil,  ein  v.  Schiming,  frühere  Vasallen  des  Harkgrafen, 
etwa  3  Theile  besassen,  welche  der  Bischof  mit  1850  Mark  auskaufen  mosste, 
wahrend  Henning  und  Peter  von  Kameke  das  4.  Viertel  des  Fleckens  inne 
hatten  and  als  dort  angesessene  Pommern  noch  verblieben.  Ausser  200  Hufen 
nebst  dem  vorstehend  der  neuen  Stadt  Geschenkten  nnd  der  gewahrten  Juris- 
diction wurden  derselben  aof  10  Jahre  die  völlige  Freiheit  von  allen  Abgaben 
und  die  Versicherung  ertheilt,  dase  der  Bischof  zur  Anfertigang  eines  Grabens 


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von  40'  um  dieselbe  unter  der  Beihilfe  ihrer  Einwohner  hilfreiche  Hand  leisten 
wolle.  Von  allen  Einkünften  und  Nutzungen  in  den  Granzen  des  Eigenthums 
der  Stadt  worden  wahrend  der  10  Jahre  die  Hälfte  den  beiden  Possessoren, 
die  andere  Hälfte  den  Bürgern  zur  Ausstattung  der  Stadt,  nach  Verlauf  von 
10  Jahren  dies  Alles  ihnen,  resp.  den  Borgern  überlassen.  Ausser  den  in  dem 
Eügenthnm  der  Stadt  gelegenen  82  Hafen,  8  Morgen  Wiesen,  welche  mit  der  Be- 
frehng  von  allem  Zins  etc.  den  Gründern  der  Stadt  zum  Besten  angewiesen 
worden,  verlieh  der  Bischof  denselben  das  Hecht,  dass  sie  einen  unter  sich 
oder  sonst  Jemanden  mit  bischhBfticher  Genehmigung  zum  Richter  in  allen 
borgerlichen  und  peinlichen  Sachen  bestellen  and  Verbrechen  bis  60  Schilling 
za  bestrafen  berechtigt,  seien.  Anch  worden  den  Gründern  von  der  auf  der 
Chnzene  (Gotzel)  zu  erbauenden  Hohle  alle  Nutzungen  und  Fachte  verschrieben, 
wovon  aber  nach  10  Jahren  ihnen  und  ihren  Erben  nur  die  Hälfte  gehören 
solle  o.  s.  w.  (Bruggemann,  Bango).  Die  Stadt  konnte  nicht  recht  gedeihen, 
in  der  Umgegend  waren  die  Edellente  zu  machtig,  besonders  die  v.  Glaaen&pp, 
anch  wohl  Fanl  als  missvergnflgter  Hitbesitzer  der  Stadt  und  die  Goltbecke; 
erstere  sollten  durch  den  Bischof  dadurch  beruhigt  werden,  dass  sie  1842 
500  Hufen  bis  in  die  Gegend  von  Schlochau  erhielten,  s.  Vicko  XXIX.  (Barthold). 
Inzwischen  hatte  der  Bischof  Friedrich  1340  am  Ostermontage  abermals  die 
beiden  Knappen  Fanl  v.  Gl.  und  Gerhard  v.  Goltbecke  mit  dem  angefahrten 
Besitz  and  den  Einkünften,  mit  der  Vogtei,  nebst  Jagd  und  erweiterten  Ge- 
rechtsamen belehnt  (Pom.  Bt.-Arch.)  Das  Schloss,  von  dem  hier  die  Bede 
ist,  war  noch  Bewenhnsen  auf  dem,  wenngleich  es  verfallen,  wohl  seit  1839 
im  Besitz  des  Bischofs  wieder  renovirt,  sich  wohl  v.  Glaaenappe  (Bewenhnsen) 
(b.  Thimmo  1847)  Sitz  vorbehalten  hatten,  und  treffen  hier  die  Vettern,  die 
sich  nur  v.  Glasenapn,  die  andern  mit  dem  Linien-Beinamen  Bewenhosen  und  die 
sich  noch  Barthusewitze  nennenden,  dort  zusammen.  Es  scheinen  doch  die  von 
Glasenapp  mit  der  ganzen  Anlage  von  Bublitz  als  unter  specieU  bischöflicher 
Gewalt,  in  nächster  Nähe,  durchaus  unzufrieden  gewesen  zusein,  und  hat  Fanl 
den  Ort,  Schloss  und  die  Stellungen  in  denselben,  wie  es  scheint,  bald  auf- 
gegeben ;  denn  1347  sind  sein  Vater  Paul  XIII.  und  Henning  v.  Gl.  XVII. 
noch  wesentlich  im  Streit  und  in  Handeln  mit  dem  Bischof  Johann  von  Cammin, 
besonders  wegen  der  Granzen  von  Dorpstede  gewesen,  wie  es  ja  der  Vergleich 
von  demselben  Jahre  (s.  TJrk.  N.  8)  klar  darthnt,  wo  denn  noch  nicht  Paul, 
sondern  Tbymmo  Advokat  (Vogt)  in  Bewenhnsen  ist,  dem  Bischof  wohl  mehr 
ergeben  und  noch  nicht  so  geschadigt,  als  die  von  Glasenapp  -  Barthasewitz. 
Auch  der  Gerhard  Goltbecke  verschwindet  von  Bublitz.  In  Dorpstede  ist  ein 
Schloss,  nahe  dabei  in  der  gegründeten  Stadt  (s.  N.  4  Simon  von  Lohde)  auch 
noch  ein  Schloss,  wohl  nur  Borg,  oder  beides  in  einem  gemeint,  gewesen.  — 
1860,  als  die  Stadt  Bublitz  wohl  etwas  weiter  gediehen  war,  Aar  Bischof 
Friedrich  von  Eickstedt  ihr  die  Privilegien  und  die  gewonnenen  städtischen 
Einrichtungen  confirmirte,  haben  sich  Fanl  und  Bruder  Vicko  H.  TtTTTY  von 
Glasenapp  abermals  mit  Stadt  and  Schloss  Bublitz,  sowie  mit  einem  Achtel  des 
Landes  Bublitz,  ferner  mit  den  500  Hafen  nach  Schlochau  zu  gelegen,  belehnen 
lassen,  was  in  Bezog  auf  den  Besitz  von  ganz  Bublitz  wieder  nicht  von  langer 
Ausdauer  gewesen,  indem  die  Stadt  resp.  aoch  das  Schloss  sehr  häufig  in  der 
spateren  Zeit  aas  einer  Hand  in  die  andere  wanderten.  —  1444  wurde  die 
Stadt  Bublitz,  groBsentheils  wieder  in  den  Besitz  des  Bischofs  zurückgegangen, 
von  dem  Bischof  Friedrich  von  Bock  zum  Theil  dem  Micke«  von  Hassow  für 
5000  Mark  verkauft  und  zu  Lehn  aufgetragen;  von  den  Nachfolgern  ist  sie 
wieder  an  die  v.  Glasenapp,  ein  Theil  an  einen  von  Kleist  und  an  einen  ton 
Munchow  gelangt  Von  diesen  löste  sie  Bischof  Ludwig.  Graf  v.  Eberstein, 
wieder  ein,  verpfändete  sie  zuerst  dem  Caspar  v.  Lohde,  Herrn  zu  Gast,  and 
nachdem  dieser  sie  wieder  abgetreten  hatte,  verkaufte  derselbe  Bischof  im 
Jahre  1497  Stadt,  Schloss  und  Land  Bublitz  an  Peter  v.  Gl.  13.,  der  bereite 
noch  einen  Theil  von  seinen  Vorfahren,  die  ihn  festgehalten,  daran  hatte,  für 


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760  Sh.  Gulden  a  4  Mark  (Finkenaugen),  bis  dum  nach  1507  der  Bischof  Carith 
sie  wieder,  von  nun  ab  nach  Simon  Lodes  angerechter  Hinrichtung,  von  den 
Glatenappen  Gewaltthätigkeiten,  d.  h.  Vergeltung  fürchtend,  ganz  erwarb, 
(8-  N.  4.)  —  Pauls  drei  Söhne:  Paul,  Barthus  und  Henning  scheinen  sich 
gar  nicht  auf  Boblitz  weiter  eingelassen  zn  haben,  und  finden  wir  sie  nur  am 
den  Jamnnd-Bee  in  Wosseken,  Nest  (Läse),  fiepkow,  Clawesbagen,  weichet 
letztere  an  derOstsee  gelegen,  vielleicht  unter  anderem  Namen  (Clnss?)  (wie  z.B.  da« 
Dorf  Kleist)  als  Ort  jetzt  noch  bestehen  mag;  ferner  in  Thunow,  Balgrin 
a.  s.  w.  ansässig.  Seitdem  sie  den  grbssten  Theil  des  Jamnnd  -  Sees  nebst 
Pertinenzen  an  die  Stadt  Cöslin  auf  Betreiben  des  Bischofs  verkauft  hatten, 
scheiden  diese  Brüder  and  ihre  Nachkommen  sich  immer  mehr  von  den  andern 
Vettern,  nannten  sich  nach  1856  ausschliesslich,  nur  Balgrin,  so  dass  sie  be- 
sonders seit  1416  der  Stammfamilie  der  v.  Glasenappe  fremd  worden  und  ja 
1660  ganz  ausgestorben  sind. 

Besitz:  der  hier  vorstehend  aufgeführte  and  der  in  und  bei  Bablitz, 
darunter  Glionke,  angegebene,  sowie  circa  5  DM.  bei  Baldenbnrg  und 
Hammerstein. 

Gem.:  N.  N. 

Söhne:  XL,  XLI,  XLH 

XXXI.  Wartislaf  oder  Woyslaf,  Sohn  von  XVI.,  Bitter,  lebt  schon  1296. 
Auf  Schloss  Altschlage.  —  1317  bei  Uebereignung  von  Dammaslowitz  an 
das  Kloster  Backow  ist  er  Zeuge,  ebenso  sein  Sohn  Lorenz  nebst  Andern  in 
einer  Urkunde  von  1829.  Dr.  Klempin  bekundet:  „1341  verkauft  Woyslaf  das 
Dorf  Warschow  (Warzkop)  an  die  Stadt  Schlawe  (Neu)"  (wohl  endgültig  und 
ganz ;  denn  froher  schon  moss  er  oder  sein  Vater  an  Schlawe,  vielleicht  auch 
an  Andere  Theilgttter,  Gerechtsame,  letztere  besonders  an  die  Stadt,  abgetreten 
haben).  Nach  dem  Jasko-Swenzomschen  Tenor  einer  Urkunde  heisst  es:  1885 
d.  18.  Hai,  Schlawe,  ecbliessen  Johann  (Jasko)  von  Schlawe  und  seine  Söhne 
Feter  und  Lorenz  unter  Beirath,  d.  h.  mit  Einverständnis»  ihres  Palmas 
(b.  Henning  XV1L  von  Bugenwalde)  und  „vieler  Freunde"  einen  Verkaufs- 
vertrag  ab  ober  die  von  dem  verstorbenen  Voigt  von  Schlawe  Dietrich  über- 
nommenen, im  Dorf  Warschow  belegenen  Gilter  an  die  Stadt  Neu-Schlawe.  — 
Weideland  and  Koppeln  haben  ja  feststehend  die  von  Glasenapp,  hier  Wartis- 
laf und  auch  wohl  Mathaus,  früher  schon  der  vor  der  Stadt  bestandenen 
Kolonie  resp.  später  der  Neu-Stadt,  ärmlich  dotirt,  hergegeben;  und  auch  wohl 
Theilgttter  in  Warschow  früher  verkauft  oder  verpachtet,  die  dann  auf  eine 
oder  die  andere  Art  in  die  Hände  Dietrichs  und  der  Jasko-Swenzonon  ge- 
kommen sein  mögen.  — 

1341  d.  15.  Augast  An  der  Spitze  der  Bitter  and  Knappen,  welche 
Namens  der  Fidlen  des  Landes  Pommern-Stolp  den  Herzogen  Bogislaf  V., 
Barnim  IV.  und  Wartislaf  die  Aufrechterhaltnng  des  Landfriedens  und  die 
Zerstörung  der  BaubBchlösser  geloben,  steht  Wartislaf  (Woyslaf)  von  Mikrow. 

Besitz:  Schlawe  and  in  Umgegend,  wie  Warschow,  ferner  Baozyn, 
Mikrow  and  wohl  den  ganzen  bei  dem  Vater  aufgeführten  Grundbesitz. 

Gem.:  N.  N.,  Tochter  des  Lorenz,  Kastellans  zu  Stolp  (1270,  1813),  der 
auch  längere  Zeit  in  Bügenwalde  lebte. 

Söhne:  TnnmTT,  xxxxnia. 

XXXII.  Thymrno  (Thimoteos)  v.  Gl.,  Bewenhosen,  S.  v.  XXILT. 

1346  bereite  ist  er  als  Advocatus  tho  Bewenhusen  Zeuge  bei  dem  Ver- 
trage, den  Henning  v.  Gl.  XXVH.,  Barthns  XXVI.,  Ulrich  XXVm.  und 
Andere  mit  dem  Bath  der  Stadt  Cöslin  betreffs  des  der  Abele,  Wittwe  des 
Peter  v.  Gl.  N.  6  an  Manow  zugefügten  Brandschadens  abschlössen  (s.  Fom. 
Stadt-Arch-). 

1847.  Nachdem  das  Schloss  Bewenhosen  noch  im  bischöflichen  Besitz, 
ausser  einem  anderen  Theil  bedeutenden  Grundbesitzes  dieses  Zweiges  der 
Familie,   besonders   der  am  Strande,   Bast,   Streitz,   auch  Faddmersdorf  etc., 


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—    46    — 

letzteres  Ton  N.  II,  ferner  bei  Geritz,  Neu-Klenz,  Antbeil  von  Beltz  Über- 
gegangen, scheint  dies  letztere  Gnt  hauptsächlich  nur  noch  übrig  geblieben  zu 
sein  und  findet  man  die  meisten  der  nun  noch  unter  dem  Beinamen  Bewen- 
hnsen auftretenden  v.  Glasenapp  in  bischöflichem  Dienst,  resp.  Kirchenwürden 
bekleidend,  wie  hier  z.  B.  Tbymmo  1347,  noch  als  Vogt  des  Bischofs  von 
Bewenhosen,  vor,  der  seinen  Vetter  Henning  v.  Gl.  in  der  Fehde  bei  Bnblitz 
zeit-  und  dienstgemäss  gefangen  genommen  hatte  (s.  Urk.  N.  8). 

1860  ist  Thymmo  advocatns  in  Bewenhusen,  nebst  henninghns  Gla- 
senapp  XXIV.  und  Andern  Zenge  bei  Feststellung  der  Landesgr&nzen  und 
des  Bischofsgoldes  zwischen  Bischof  Johann  von  Cammin  und  dem  Hochmeister 
Dusemer  von  Arffborg;  dabei  auch  Petrus  Kamike  senior  et  Petras.  (Beispiel 
wie  mehrere  desselben  Zunamens  aufgeführt  wurden,  ef.  Preuss.St.-Arch.,Cramer). 

1358  hatten  die  v.  Glasenapp-Barthnsewitz  und  zwar  der  Zweig,  welcher 
sich  von  da  ab  nach  dem  altväterlichen  Besitzt  Bnlgrin  nannte,  2/»  der  Östlichen 
Hälft«  des  Jamnnd-Sees  an  Cöslin  verkauft,  was  noch  in  demselben  Jahre  der 
Bischof  Johann  vorläufig  bestätigte.  Hier  sind  Zeugen:  Henninghns,  Pansyn, 
Hiles  et  Nicolans  ejus  fllius,  Thymmo  de  Bewenhnsen  und  Andere.  In  dem- 
selben Jahre  1868  wird  Thymmo  auch  als  Bürgermeister  von  OOslin  genannt 
(Pom.  St-Arch.). 

Besitz:   Beltz  und  anderen. 

XXXUI.  Ulrich  v.  GL,  BewenhnBen.  1363  Zeuge  bei  der  Oonflrmafrion 
durch  den  Bischof  Johannis  von  Gammin  des  Verkaufs  von  Vi  der  östlichen 
Hälfte  des  Jamnnd-Sees  seitens  der  von  Glasenapp-Barthnsewitz  an  die  Stadt 
Cöslin  (Pom.  St-Arch.). 

9.  Generation  von  1880  bis  1415. 

XXXma.  Johannes  v.  GL  I.  1877  Cononicus  Garn.  (s.  M.  XXXIV.), 
Xlempin  führt  neben  Johannes  v.  Gl.  den  IX,  N.  XXXIV,  diesen  mit  I  be- 
zeichnet, auf;  es  waren  also  zu  gleicher  Zeit  zwei  v.  Glasenapp  Gononici. 

XXXIV.  Johannes  v.  Gl.  IL,  geb.  c  1320,  lebt«  noch  1883.  Cononicus, 
Scholasticus  von  Cammin.  (Xlempin.)  1377  den  22.  Juli  gegeben  zu  Drahem- 
burg,  heisst  es  über  den  Landfrieden,  den  Kaiser  Karl  IV,  als  Harkgraf  von 
Brandenbarg  auf  5  Jahre  mit  dem  Bischof  von  Cammin  and  dem  Herzog 
Wartislaf  dem  Jüngeren  von  Pommern  geschlossen  und  dem  Wartislaf  der 
Aeltere  den  17.  August  1877  beitritt:  „Heber  diesen  Lantfryde  sal  von  unsir 
allir  wegen  eyn  Howptman  seyn  Jacob  von  Gflntersperge,  vogt  zu  Stargarde, 
und  wyr  obgenannter  Kaiser  Karl  haben  von  der  Harke  wegen  zu  Brandenburg 
zu  dysen  Lantfryde  gesetzt  Lütke  Jacob  von  Güntersperge  und  Nielse  Berlyn, 
Bürgermeister  zu  Knnigsperg,  und  wir  vorgenannter  Bischof  von  Camyn  haben 
von  nnsern  wegen  zn  disim  Lantfryde  gesetzt  Johans  Glosenap  und  Ludwey- 
gen  Suberlich,  Bürgermeister  zu  Colberg  and  wyr  obgenannter  Hartzog  War- 
tisla  der  Jünger  haben  von  nnsern  wegen  zn  diesin  Lantfryde  gesetzt  den 
Edeln  Otten,  Grafen  von  Nowgarden,  den  Jüngsten,  und  Pawil  Hallyn, 
Bürgermeister  zn  Stargarden.  Der  egenannte  Hawptmann  und  die  Seohse 
nullen  uff  die  nabeste  Quatertempir  kommen  jen  Arnswslde  und  do  richten  über 
fiawb,  braut,  Hortbrant,  na  rechte  uuna  über  unrecht  widersagen  nach  rechte 
als  der  Lantfryde  aofweyset  und  als  sie  darüber  zn  den  heiligen  gesworen 
haben,  uf  die  ander  qnatertempis  nahest  darnach  snllen  sy  seyn  zu  Korlyn 
und  uff  die  dritte  zn  Bellgardon  und  darnach  wider  gen  Arnswalde  etc.  (Biedel).'' 

XXXV.  Hermann.  1856,  wo  sich  die  Gesellschaft  der  Kalandsbrüder 
wohl  aufloste,  die  Mitglieder  zum  letzten  Haie  in  Colbergs  Urkunden  erscheinen, 
bildete  sich  hier  die  heilige  Leichnamsgilde  mit  einem  Altar  von  30  Hk.  jähr- 
licher Rente  zu  Hemoiren  für  das  Seelenheil  sämmtlicher  Brüder  und 
Schwestern.  Die  Genossenschaft  hatte  damals  4  Provisoren,  2  Geistliche  und 
2  Laien,  darunter  Hermann  v.  Gl.;  sie  führte  ein  eigenes  Siegel.  (Biemann). 
—  1868  d.  16.  Juli,  Colberg,    Gottfridus,  decanus  eccl.  Oolb.,  Johannes,  apo- 


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thecarii,  Viearios  St  Georgi,  ibidem,  Hermanns  Glazenap  und  Otto  Kose, 
Civia  Colbergenus  prouisores  frater  nitatis  corporis  Christi  ibidem  Überweisen 
60  Mi.  zor  Stiftung  einer  Memoria  am  Altar  corporia  Christi.  (Pom.  8t- 
Arch.,  Wachsen.) 

Schon  im  8.  Jahrhundert  war  es  üblich,  daas  die  Priester  eines  gewiss«« 
Distrikt«  am  ersten  Monatstage  zusammen  kamen,  um  sich  über  die  Führung 
des  göttlichen  Amtes,  zu  welchem  sie  berufen  wann,  zn  beratheu,  die  kirch- 
lichen Feste  Ar  den  laufenden  Monat  zn  ordnen,  auch  Seelenmessen  für  Ver- 
storbene nt  lesen.  —  Dieser  erste  Tag  hiess  Kalendae,  diese  aynodalen  Zu- 
sammenkünfte unter  gemeinsamem  Gottesdienst  und  folgendem  Mahle  hiessen 
„Kalenden",  woraus  die  Kalandsgilden  oder  Kalandsbruderscnaften  hervor- 
gingen. (Gesch.  v.  Spandau.)  Später  wurden  profaner  Weise  mehr  Bierklubs 
aus  den  Versamminngen;  daher:  „er  kalandert  den  ganzen  Tag."   (v.  d.  Dollen.) 

Besitz:   In  Colberg  and  wohl  in  der  Nahe. 

XXXVI.  Labbert,  Oms  Colbergensis.  —  1887  den  28.  Juni,  Colberg. 
LudoTicus  Zuuerke,  proconsul,  Henricus  Ghemelyn,  Benior,  Hartwicas  Dabel- 
steen  et  Lubbertns  Glazenap  bitten  den  Borcke  (de  Lobeze)  viearios  und 
Administrator  des  Bischofs  Johann  (provuisi  et  electi)  von  Oammin  am  kirch- 
liche Conflrmation  einer  nach  dem  Testament  des  Estmarua  Kremer  gestifteten 
Vicarie  zu  Colberg  und  präsentiren  den  „Priester"  Marquardus  Lyndeman  znm 
ersten  Vikar  derselben.  (Pom.  St.-Ärch.,  Wachsen.)  —  Lnbbert  war  wohl 
der  letzte  der  Zeit  in  Colberg  angesessenen  v.  Glasenapp. 

XXXVH.  PeteT,  Landesvogt  und  Schlosshauptmann  von  Neu-Stettin, 
letzteres  bis  1407;  gestorben  c.  1410.  —  1889,  den  19.  Juni.  Bbchof  Johann 
von  Pomesanien  (Biesenburg)  als  päpstlicher  Conservator  und  Bichter  befiehlt 
den  Geistlichen  nachstehender  Städte  kraft  einer  Bulle  des  Papstes 
Alezander  IV.  auf  die  Klage  des  Hochmeisters  Conradas  Czolner  de  Bothen- 
steyn,  den  Eccart  v.  Wolde  und  alle  betheiligten  Edelleute,  welche  an  der  Ge- 
fangennehmung des  Herzog  Wilhelm  von  Geldern  (bei  Stolp)  auf  seinem  Zuge 
znm  Deutsch  •  Orden  nach  Prenssen  betheiligt  gewesen,  unter  Androhung  des 
Bannes  aufzufordern,  innerhalb  bestimmter  Fristen  vor  ihm  zu  erscheinen. 
Unter  den  Städten  sind:  Stettin,  Cammin,  Wollin.  Greiffenberg,  Treptow, 
Beigard,  Cöslyn,  COrlyn,  Soannow,  Rügenwalde,  Schlawe,  Stolpe,  Arnhansen, 
Bublitz,  Polczyn,  Berenwalde,  Drauvenburg,  Nürnberg  etc.  genannt.  Die 
Edelleute  waren:  Eccardus  von  dem  Walde  junior,  Comes  de  Dewitz  habitans 
in  Dobern,  Johannes  von  Lantkow  hab.  Norenberg,  Paulus  Kranksporn,  Rey- 
marus  Pudewelsch,  Woldicke  vom  Walde,  lange  Henning  vom  Walde,  Filius 
Borcardi  interfecti,  Henning  von  Wedil  von  Meldyn,  Hans  von  Wedel  von 
Minnenbnrg,  Hans  von  Wedel  de  Falkenburg,  Matzke  Borke  von  Stramehl, 
Gerhard  von  Dens  czur  Dewir,  Drews  henning,  Junge  Paul  et  Henning 
bulgrin  von  Clanshagen  cum  patribus  suis  et  servitoribns  Zciczik  von 
bolczin,  Michel  Manteufel  von  bolczin,  Reymar  Pudewelsch  in  beeren- 
walde  in  Czalchhain, Michel  Pudewelsch  circa  beerenwalde  in  Czulch- 
hain,  Hans  Hechthusen  in  beerenwalde,  Heinrich  frater  sune  heynrich 
hechthnaen,  in  Nnve-Stettin  Petir  Glasnap,  hans  Lude,  henning  Bounnie 
von  natzebande,  Paul  verce  der  Junge  cza  volkow,  Tesl&fe  Karmlis  schiren 
frnnd  Wishra  Kamike  in  Buewalde,  Swantes  teachaitz  Wieaike  alias  meslaf 
Jacob  czippelow  qni  morabatur  in  Stolpe,  brizmar  Kleste  halbpfaffe  in 
Sattikow  Bisbra  Kleeste  Alias  Vnlczin  Beigarte  Fridekow  filii  myntin  vicke  von 
Heydebrecke  in  Ostirbac,  Jurge  bore  von  Heydebrech  in  Parow  Mertin  czu 
Bikow,  Conrad  czu  Bikow  Heyne  monchow  in  Buckow  Eccard  Pndewels  hab. 
in  Pudewels  n.  s.  w.    (Vogt,  Urk.  N.  13.) 

Aub  dieser  Urkunde  geht  hervor:  1)  daas  Peter  v.  Gl.  in  Neu-Stettin 
sieh  befindet,  wo  er,  wie  wir  weiterhin  sehen  werden,  Schlosshanptmann  ist, 
wie  es  ältere  und  jüngere  Vettern  auch  gewesen  sind;  2)  dass  in  der  Reihen- 
folge der  Städte  Bärwalde  in  Hinterponunern  bereits  als  Stadt  aufgeführt, 


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also  vorbei1  etwa  vor  1350,  wahrscheinlich  gleich  nach  Gründung  der  Stadt 
Märkisch -Friedland  1314,  wobei  Henning  N.  X.  zngegen  war,  von  diesem  von 
Glasenapp  wohl  fnndirt  _ worden  ist,  8)  dasa  Beymar  Pudewelach  in  circa 
Beerenwalde  in  Cznlchhain,  (Schivelbein)  desgl.  auch  Hans  Hechthusen  hier 
in  der  Nahe  von  den  Stammgütern  Podewils  resp.  Zarnefanz,  dabei  noch 
heute  ein  Vorwerk  Hechthansen,  aufgerührt  sind.  In  den  „baltischen  Stadien",  wo 
über  das  Thierreich  in  Pommern  verhandelt  und  die  Orte  genannt  worden,  welche 
ihre  Namen  nach  Thieren  fahren,  ist  im  Lande  Schivelbein,  zwischen  den  Dörfern 
Stoltenberg  und  Falkenberg  ein  Ort  „Barwalde4  aufgeführt,  der  bereits  bis  aof 
Folgende«  (von  Giesebrecht)  verschwanden  ist:  „Beim  Krummen  Wasser  bei 
Stoltenberg  (unfern  Schivelbein)  aof  der  Land  Strasse  von  Colherg  nach  Schivelbein 
ist  ein  ziemlich  beträchtlicher  Raum,  der  in  der  Rundung  mit  einem  Erdwall 
eingefaast  war,  wo  eine  alte  Stadt  gestanden  haben,  in  den  märkischen 
Kriegen  aber  zerstört  worden  Bein  soll."  4.  geht  ans  der  Urkunde  hervor,  dsss 
die,  dem  Herzog  Bogislaf  IV.  nnd  den  spater  hierFnss  fassenden  westlichen  Fürsten 
nachfolgenden  von  Vor-  nach  Hinter-Pommern  wanderden  Edelleute,  als  die 
v.  Podewise,  alte  Schlossgesessene  auf  Demmin  in  Vorpommer,  v.  Kleiste, 
T.  Wolde,  v.  Münchow,  auch  v.  Zastrow  nm  1400  herum  noch  nicht  weiter 
als  bis  zu  der  Höhe,  meist  westlich  von  Beigard,  gekommen  sind,  daher  die 
betreffenden  Familien  anch  später  sich  an  dem  Weiteransban  der  bereit«  fnn- 
dirten  Stadt  Barwalde  und  Ansiedlang  in  dem  Lande  bei  Barwalde  resp.  im 
Co  pri  eben  sehen  Busch  nnd  in  der  Pieleburg'schen  Heide,  welche  Gebiete  die 
v.  Glasenappe  allein  ja  nicht  bewältigen  konnten  nnd  wo  immer  noch  grosse 
ku  bebauende  Strecken  blieben,  erst  etwa  von  1450  ab  haben  betheiligen  können 
(s.  bei  Barwalde,  Th.  I).  Es  ist  Angesichts  dieser  Urkunde  von  dem  Archivar 
Dr.  Klempin  (Kraz?),  welchen  alle  Welt  als  unfehlbar  ansieht,  nnv  er  antwortlich  ge- 
handelt und  falsch,  wenn  er  in  seinem  Werke:  „Die  Städte  Pommerns,  S.  18." 
von  der  Stadt  Bärwalde  in  Hinterpommern  schreibt:  „Der  Ort  Bärwalde  taucht 
zuerst  auf  in  einer  Urkunde  von  1389  als  Sitzort  des  Reimer  Podewils  und 
Hans  Hechthausen."  Klempin  weiter:  „1479  ist  ein  Achtel  von  Stadt  nnd  Land 
Barwalde  in  Lehnbesitz  des  Geschlechts  von  Hnnchow,  um  1525  erschienen 
auch  die  v.  Glasenappe  (als  sie  nun  die  Lehnsherrschaft  angenommen)  mit 
Lehnbesitz  von  B&rwalde.  Von  da  ab  ist  die  Stadt  gemeinschaftliches 
Besitzthum  der  Geschlechter:  von  Glasenapp,  von  Wolde,  von  Zastrow, 
von  Münchow,  der  sogenannten  „4  Geschlechter  etc."  In  Folge  dieser  falschen 
Aufstellung  macht  ein  anderer  Grubler  die  Hypothese  zurecht,  dasa  ein  von 
Podewils  4  Töchter  besessen,  welche  ihm  je  einen  v.  Glasenapp,  einen  v.  Wolde, 
einen  v.  Zastrow  and  einen  von  Hünchow  als  Schwiegersöhne  zufuhrt,  denen 
er  dann  als  Hitgabe  das  Stadtlein  Bärwalde  and  Land,  auch  wohl  gar  den 
Copriebenschen  Busch  und  die  Pielebnrger  Heide  (?)  verliehen  habe.  —  Dass 
aber  die  v.  Glasenapp  bereits  seit  lange  Erbburg-  u.  Schlossgesessen  hier  waren, 
natürlich  die  Burg  Bärwalde  nnd  das  Land  Bärwalde,  Schloss  Alten  wall  und 
das  Land  zum  „Altenwalle ",  Persantzke  nnd  Land  etc.,  aus  welchem  letzteren 
spater  das  Amt  Neu-Stettin  entstanden,  auch  die  Pieleborg  und  Heide,  sowie 
sie  die  Borg  Coprieben  nnd  den  Busch  besassen  und  beherrschten;  scheint 
pp.  Klempin  nicht  herausgefunden  zu  haben;  das  aber  hätte  er  in  den  Lehns- 
acten  mit  ZnhUlfenahme  einiger  Chronikanten,  wie  Rango  und  Andere,  finden 
können,  dass  die  v.  Glasenappe  sich  überhaupt  erst  sehr  spat  mit  „ihrem 
väterlichen  Erb  und  Lehn"  belehnen  Hessen,  dass  Herzog  Erich  IL  der 
erste  Herzog  bei  dem  von  ihm  gewünschten  Tausch  von  Pollnow  etc.  gegen 
6  fette  DOrfer  bei  Schlawe,  die  dem  Rath  Peter  v.  Glasenapp  (N.  23)  auf 
Coprieben  gehörten,  es  war,  von  dem  diese  Belohnung  1474  angenommen 
wurde  und  dass  erst  1481, 1486  Herzog  Bogislaf  X.  dem  Peter  (28)  und  Henning 
(25)  auf  ihren  Wunsch  mit  „ihrem  väterlichen  Erb  und  Lehn,  wie  solche 
durch  ihre  Aeltern  und  Vorältern  auf  sie  vererbt  (und  zwar  so  allgemein  ge- 
halten) Pollnow,  Gramenz,  Coprieben,  Bärwälde,  Lübbegust  nnd  Klotzen  etc." 


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2  Leimbriefe  ertheilto,  welche  schon  gegen  obige  Zorückdatirnng  bei  Barwalde, 
von  früher  her  den  Besitz  nachweisen  als  von  1628;  hat  der  Archivar  Dr. 
Klempin  nicht  gefunden.  Ein  Archivar  von  Pommern  mflssto,  ehe  er  dergL 
Schriftstücke  in  die  Welt  schickte,  doch  wohl  mehr  ober  die  BeatcrerhUtnisse 
altpommerscher  Urfamilien,  wie  die  von  Fodewies  and  von  Glasenappo  aus  dar 
Präzis  und  nicht  nur  ans  einer  vorgefundenen  Liste  Ton  sich  geben  können; 
wenn  auch  darüber  hinfort  gesehen  werden  sollte,  mnsste  er  doch  wenigsten» 
die  Urkunden  richtig  lesen  nnd  danach  arbeiten.  — 

Die  Macht  des  Deutschen  Ordens  bestand  in  den  Zuzügen  der  Deutschen, 
welche  ursprünglich  gegen  die  Heiden  kämpfen  wollten.  Der  Zng  konnte  frei 
durch  die  deutschen  Lande  des  Markgrafen  gehen,  durch  die  andern,  wo  das 
Ansehen  des  Deutschen  Reichs  nicht  viel  galt,  wie  auch  in  Pommern  und  in 
Polen,  war  zu  furchten.  D.  -Orone  und  Conitz  besonders,  also  am  Neu -Stettiner  Lande 
vorbei,  waren  die  Pforte  für  den  Orden  mit  Deutschland  (s.  N.  16)  nnd  so 
lange  Polen  diese  im  Besitz  hatte,  war  es  böse  bestellt,  Gof&hrliefc  auch 
zeigten  sich  die  pomroerschen  Bitter,  welche  Pommern  nicht  so  nebenher  wie 
z.  B.  1888  angesehen  haben  wollten.  Der  Orden  suchte  also  die  reap.  pom- 
merschen  Edellente  an  sich,  in  seinen  Sold  zu  ziehen.  1884  war  bereits  mit 
der  Schenkung  der  Stadt  und  des  Landes  Schivelbein  durch  Haaso  v.  Wedell 
an  den  Deutschen  Orden,  durch  seine  Schulden  gegen  eine  Pension  veranlasst, 
ein  guter  Anfang  gemacht,  —  1381  hatte  der  Markgraf  Sigismund  von 
Brandenburg  den  Hans  (Hasso)  von  Wedell  zum  obersten  Hauptmann  und  Ver- 
weser des  ganzen  Landes  jenseit  der  Oder  (also  östlich  und  soviel  die  Branden- 
burger hier  inne  hatten,  resp.  hierdurch  zu  erlangen  hofften)  gemacht  und  ertheilte 
ihm  eine  ausgedehnte  Vollmacht  in  der  Verwaltung,  nennt  dabei  einen  zweiten 
Hauptmann  v.  Strele,  sowie  die  Städte  Arnswalde,  Trambnrg  nnd  Königs- 
berg, um  vereint  mit  ihnen  event.  zu  handeln.  (Prenss.  St-Arch.).  Bereits 
1888  hatte  der  Deutsche  Orden  mit  dem  Herzog  Wartislaf  VII.  und  Bogislaf 
von  Pommern- Stettin  ein  Bundniss  zu  Lauenburg  geschlossen  zum  Schutz  und 
Trutz  gegen  Jagellow  auf  10  Jahre  für  die  von  Deutschland  zuziehenden 
Hulfstruppen.  Das  Versprechen  wurde  aber  spater  nicht  rein  gehalten.  Die 
Situation  wechselte  hier  von  Augenblick  zu  Augenblick  und  trug  wohl  mit  zu 
der  Aendemng  in  dem  Versprechen  bei,  dass  Pommern  auch  aus  der  Neumark 
wieder  zu  furchten  hatte,  in  die  Herzog  Swantibor  von  Pommern  1887  ein- 
fallen mnsste,  dem  Hasso  v.  Wedell  auch  durch  einen  gleichen  Einfall  in  Pommern 
mit  polnischen  Hnlfsvölkern  entgegentreten  zu  müssen  glaubte;  er  erlitt  aber 
von  den  Pommern  eine  bedeutende  Niederlage.  Zwischen  Bärwalde  und 
Tempelburg  hatten  die  Herzoge  Swantibar  von  Pommern  und  Wartislaf 
von  Neu  •  Stettin  die  Polen  nicht  allein  um  1387  geschlagen ,  sondern 
waren  die  Pommern  auch  verwüstend  bis  an  die  Netze  vorgegangen.  — 
In  diese  Zeit  1388  fallt  nun  der  etwas  sorglos  unternommene  Zuzug,  des 
Herzogs  Wilhelm  von  Geldern  aus  Deutschland  durch  Pommern  zu  dem 
Deutschen  Bitterorden.  Durch  40  pommerscbe  Bitter  unter  Fuhrung  Eocards 
v.  d.  Wolde  (Vogt  von  Beigard)  wird  Herzog  Wilhelm  mit  den  Seinigen  bei 
Stolp  aufgehoben,  er  selbst  gefangen  und  in  Falkenburg  (welches  einem  Hans 
v.  Wedell  gehörte)  festgesetzt,  was  nicht  ohne  Begünstigung  der  Herzoge  von 
Pommern  und  des  Königs  von  Polen  geschah  nnd  die  Verpfandung  Nakels 
an  Pommern  1890,  sowie  die  Einsetzung  Ecoards  v.  d.  Wolde  als  Gapltanos 
von  Nakel  durch  Jagellow,  beweisen,  von  wo  man  die  Ordenszugange  noch 
besser  beunruhigen  konnte,  wobei  auch  Matzke  v.  B.  wieder  auf  die  Buhne  der 
Action  tritt,  welcher  inzwischen  1858  bereits  Palatin  von  Polen  gewesen,  und 
im  Dienst  des  Königs  von  Polen  eine  bedeutende  Stellung  bekleidete,  in  solcher 
er  auch  den  Landeomthnr  von  Böhmen  niedergeworfen  hatte.  —  Der  Papst 
■o  wie  der  Deutsche  Orden  boten  Alles  auf,  Züchtigung  eintreten  zu  lassen. 
Letzterer  fiel  dann  ja  auch  1889  in  Pommern  ein,  nahm  Bache  an  Göslin  und 
Gegend.    Nachdem  Falkenborg  1888  von  dem  Ordensgebieüger  genommen 


Jigitizccty  G00g[c 


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war,  wurde  es  besetzt,  jedoch  verblieb  Herzog  Wilhelm,  obwohl  er  sich  mit 
6000  Hk.  losgekauft  hatte,  auch  ferner  noch  darin,  weil  er  nicht  anders  ent- 
weichen wollte,  als  dass  ihn  sein  Feind  Eccard  v.  d.  Wolde,  dem  er  das  Wort 
gegeben,  frei  Hesse.  Bas  Ordensheer  brach  in  die  Güter  Eccard  v.  Woldes  u.  And. 
mit  furchtbarer  Verwüstung  ein  und  vernichtete  Fulkow  (Bolkow?)  und  Buckow 
{Land  Beigard)  nebst  mehreren  Schlossern  und  Bargen  der  andern  Adligen 
(vielleicht  auch  Altenwall  ?  etc.),  die  der  Hochmeister  „Kräennester"  die  sie 
„Sloss  nennen"  bezeichnete;  die  Ordensritter  brannten  die  Dörfer  nieder,  durch- 
raubten Alles  auf  das  Schrecklichste,  so  dass  Herzog  Wartislaf  folgenden  Brief 
Aber  diese  Vorgänge  schreiben  mnsste:  „Sie  hebben  nnse  laut  gerowet,  schinnet 
und  gebrannd,  mehr  laden  j&mmerliken  geslagen,  gevangen  nnd  gemordet; 
fronwen  an  eren  eeren  gekranket,  unse  Mann  und  Stade  up  ein  unrecht  uch 
grot  arbeyt  nnd  skaden  gebracht"  etc.  (Vogt.)  Falkenburg  blieb  vorläufig  im 
Besitz  des  Ordens,  der  anch  1390  noch  einen  Einfall  in  Pommern  gemacht 
hatte.  Auch  der  vermittelnd  auftretende  Gesandte  von  Schweden  wurde  von 
dem  Orden  rücksichtslos  behandelt,  so  dass  nunmehr  der  Bruch  zwischen  den 
Herzogen  von  Pommern  nnd  dem  Orden  vollständig,  Annäherung  der  ersteren 
an  Polen  nnd  Abschluss  eines  Bündnisses  mit  den  Polen,  herbeigeführt  wurde. 
Gleichzeitig  fielen  auch  mehrere  der  im  Dienst  des  Ordens  stehenden  pommerachen 
Edelleute  1390  wieder  von  ihm  ab,  so:  Tesslaf  v.  Bonin  auf  Lantow.  der  mit 
40  Mann,  Heitern  und  Knechten,  Bitter  Conrad  Kameke  aus  Nassburg  bei 
Pollnow.  der  mit  30  Gleven  auf  50  Jahr  für  jährlich  6000  Mark  zu  dienen  sich 
erboten  hatte,  wie  auch  Siegfried  (v.  d.  Goltz)  v.  Kesdorf  und  Andere.  Von 
1390  an  fing  der  Deutsche  Orden  au,  auf  sehr  abschüssiger  Bahn  zu  wandeln; 
mit  allen  Mitteln  versuchte  er,  wie  schon  erwähnt,  pommersche  Edelleute  zu 
werben,  wie  es  z.  B.  gelang  1393  Laurenz,  Märten  nnd  Dirske  Kosske 
(Kastellan  zu  Tauchel)  von  Koneschau  und  von  Hnttrin  zn  gewinnen,  doch 
unter  der  Bedingung :  „das  Kric  odder  orloge  wurde  czwischen  nnsero  Herrn  den 
Herzogen  und  den  Ordyn  von  Prnsen,  zo  welln  wir  und  unsere  bey  ansern 
Herren  bliben  von  dem  wir  erb  und  gut  heben"  etc.  1401  verpflichten  sich  noch 
Heinrich  von  Wedeil  zu  Mein  dem  Hochmeister  Conrad  von  Jungingen  für 
den  Seid  zu  dienen,  wie  er  ihn  andern  seiner  Mannen  und  Dienstpflichtigen 
im  Lande  Dramburg  giebt,  sowie  Hatzke  von  Borke  zu  Stramehl,  Wilke 
Hanteufel  zn  Cölpin,  Gert  v.  Dewitz,  Georg  v.  Wedeil  etc.  (Barthold,  Vogt). 
—  Einen  v.  Glasenapp  haben  wir  nicht  in  den  Aufzeichnungen  dieser  Zeit  der 
Unsicherheit,  Parteilichkeit  und  der  Wirren  weder  bei  Vogt  noch  anderswo  auf- 
finden kOnnen.  —  1392  hatte  Bogislaf  VIII  Nakel  durch  den  Orden  wieder 
verloren,  es  kam  jedoch  1394  wieder  auf  Schlossglauben  durch  den  König 
von  Polen  an  Wartislaf  VII.  von  Pommern.  Bald  aber  muss  zwischen  diesem 
und  dem  Orden  wieder  eise  Annäherung  Platz  gegriffen  haben,  denn  er  hatte 
sich  dem  Orden  gegenüber  angeboten,  den  Matzke  v.  B.,  welcher  dem  Orden 
Schaden  zugefügt,  Ordensritter  aufgehoben  und  umgebracht,  1392  überhaupt 
den  Zuzug  von  Pommern  und  Polen  her  abwechselnd,  wie  es  auch  Eccard 
v.  Wolde  von  Polen  her  that,  beunruhigt  hatte,  zu  bestrafen,  indem  die 
Borg  desselben,  Stramehl,  1398  zerstört  werden  sollte,  was  denn  auch  durch 
den  Deutschen  Orden,  nach  Andern  durch  die  Polen,  also  nicht  ohne 
WartislafB  Einverständniss,  bewerkstelligt  worden  ist.  Bald  darauf  starb 
Herzog  Wartislaf  aber,  und  zwar  gewaltsamen  Todes.  Ob  mit  Hecht?  hatte 
man  gegen  Eccard  v.  d.  W-,  Matzke  v.  B.,  besonders  gegen  Gerhard  v.  D. 
Verdacht  der  Blutrache  gegen  Herzog  Wartislaf  VH.  bei  Dobryn.  (Urk.  v. 
Kleist,  Klöden.)  —  1400  wurde  Nakel  wieder  polnisch  und  als  Jagcllow  starb, 
war  hier  freiere  Hand  für  den  Orden,  wozu  noch  kam,  dass  1402  der  Orden 
von  dem  Markgrafen  die  westliche  Nenmark  erhielt.  (?)  Es  lag  somit  das 
Neu-Stettiner  Land  so  recht  zwischen  landerwerbsthätigen  Feinden  und  blieben 
die  unaufhörlichen  Kämpfe  nicht  aus.  —  Eines  grösseren  erwähnen  wir,  der 
hier  jedoch  nur  streifte.    Der  Ordensvogt  in  der  Neumark  (Tempelbnrg,  Dra- 


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—    60    — 

heim)  Johann  v.  Wedeil,  sowie  Henning:,  auch  Heinrich  t.  Gnntersberg  wollten 
von  verschiedenen  Seiten  1409  in  das  polnische  Gebiet  bis  an  die  Warthe  vor- 
dringen, desgl.  zogen  andere  Adlige,  die  zum  Orden  in  Sold  gegangen,  als: 
Hatzke  und  Heinrich  v.  Borcke,  8  v.  Dewitze,  3  v.  Blankenbnrge,  8  v.  Pode- 
wils,  Martin  und  Curt  Schmekow,  4  v.  Hanteufel,  2  V.  Schön,  1  V.  Münchow, 
Michel  v.  d.  Elbe,  Heinrich  v.  d.  Goltz  und  einige  Knechte,  die  mitgingen  von 
Schivelbein  ans  Aber  Markiach-Friedl&nd  nach  Dt.  Orone,  das  erstürmt  werden 
mnsste.  Alle  rückten  dann,  sich  unter  Johann  v.  Wedeil  zu  concentriren  and 
den  Herzog  Warüslaf  von  Wolgast  erwartend,  auf  Woldenbnrg  zn,  von  wo 
ans  dann  weiter  in  Polen  eingefallen  werden  sollte;  —  als  die  Nachricht  von 
der  unglücklichen  Schlacht  bei  Tannenberg  1410  hier  eingriff,  die  Disposition 
erschütterte  nnd  anch  der  Friede  erfolgte.  Hehrere  vom  Adel  fielen  vom 
Orden  ab,  der  Granzadel  reizte  gegen  den  Orden  auf;  Henning  v.  W.- Fried- 
land  kündigte  dem  Orden  ganzlich  auf,  ging  zn  Polen  Aber,  erhielt  das  Gapitanat 
Dt.  Orone  nnd  dies  1414  in  Pfand-Boeitz.  Auf  einer  Versammlung  zn 
Hammerstein  ward  die  Glocke  gegossen.  —  Hicbel  v.  ßydow  forderte  500  Hark 
Lösegeld  für  seinen  von  dem  Orden  gefangenen  Sohn,  die  v.  W.  wollten 
Falkenburg,  die  v.  B.  Neuenwedell  an  Polen  verkaufen  u.  dgl.  Bedrangniss 
und  Unglück  über  den  Orden  von  allen  Seiten,  jedoch  hatte  er  sich  noch  des 
Schlosses  Draheim  bemächtigt,  welches  aber  von  den  Polen  etwa  1419  ge- 
nommen, dann  von  dem  Orden  wieder  erkämpft  worden,  bis  er  es  1428  ganz- 
lieh  an  Polen  ausliefern  mnsste.  — 

In  der  Schlacht  bei  Tannenberg,  15.  Juli  1410,  kämpfte  Herzog  Swan- 
tibor  auf  Seiten  des  Deutschen  Ordens,  indem  er  seinen  Sohn  Casimir  mit 
600  Heitern  zu  Hülfe  schickte,  wahrend  Bogislaf  VIII.  abwartete;  am  Ende 
aber  war  der  Hochmeister  erlegen  und  der  Pommersche  Herzog  Casimir  von 
den  Polen  mitgefangen.  Bogislaf  übte  keine  treue  Politik  aus,  da  er  doch  im 
Grande  zu  Polen  gehalten  hatte  und  jetzt  gewissermaassen  gegen  seinen  ge- 
fangenen, wenn  auch  spater  bedingt  freigelassenen  Vetter  von  Pommern-Stettin, 
Verschreibang  anf  Lebenszeit  von  den  Gebieten  Bütow,  halb  Schlochau,  Fried- 
land, Baldenbnrg,  Hammerstein  und  anch  Schivelbein  mit  der  Klausel  annahm, 
„aber  den  König  nicht  zn  verlassen".  8  polnische  Grosse  verbürgten  im  Namen 
des  Königs  die  Abtretung  der  Schlösser  und  gegenüber  für  Bogislaf  8  pom- 
mersche Edelleute;  Henning  v.  d.  Walde,  Nielas  v.  Zitzewitz,  ein  Kameke, 
Georg  v.  Dewitz,  ein  v.  Below,  ein  v.  Wacholtz,  Vogt  von  Quarkenbnrg  nnd 
ein  v.  Lohde  (es  sind  jedoch  nur  7,  erst  spater  scheint  der  8.,  weil  es  doch  für  die 
Befreiung  des  Fürsten  galt,  sich  dazu  bewogen  gefunden  zu  haben).  Bogislaf 
empfing  den  Streiter,  seinen  Vetter,  zwar  frei  aus  seiner  Haft,  doch  mit  dem 
Gelobniss,  am  nächsten  Martinsfest  die  7  genannten  Edelleute  nach  Krakan  zn 
stellen.  Man  tränte  ihnen  nicht,  so  dass  Bogislaf  selbst  mit  seinen  Borgen 
event.  zu  stellen  sich  verpflichten  mnsste.  Herzog  Casimir  verändert  wohl 
seine  Haft,  blieb  Über  ein  Jahr  lang  in  polnischer  Bestrickung.  Nach  der 
Urkunde  von  Dogiel  waren  die  Bürgen  die  obigen;  es  trat  noch  ein  Kastellan 
(Schlosshauptmann  richtiger)  Peter  Glnsenapp  hinzu,  den  der  polnische  Schrift- 
steller in  „Slaseneep"  verzerrt  (Barthold).  Zur  Charakterisirung  der  nicht 
„pommerschen"  Politik  Bogislafs  VIII.  ist  zn  erwähnen,  dass  bereite  1408  den 
28.  August  er  sich  unter  das  „Hofgesinde"  (hatte  zu  der  Zeit  eine  andere  Be- 
deutung als  jetzt)  des  Königs  Wladislaus  von  Polen  zahlte,  dafür  jahrlich 
800  Mk.  zahlte,  ferner  versprach  mit  100  Lanzen  ihm  zn  dienen,  wofür  des 
Königs  Hülfe  ihm  zugesichert  wurde,  was  freilich  Angesichts  der  zudringlichen, 
feindlichen  Harkgrafen  von  grosser  Wichtigkeit  für  Pommern  war  (s.  N.  11). 
(Barthold.)  —  Nach  ,Schmidt"  waren  die  an  Pommern  und  die  Neumark 
grtnzenden  Theile  Polens  zu  Ende  des  17.  Jahrhunderts  völlig  germanisch, 
der  Adel  meist  deutsch,  z.  B.  die  v.  Wedell-Friedland  evangelisch,  1550;  die 
v.  Wedell-Ttttz  jedoch  im  16.  Jahrhundert  polonisirt.  1444  aber  schon  waren 
Henning  v.  Wudell,    Starost,   auch  einige  v.  d.  Osten,   v.  Weiher,  v,  Unruhe, 


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t.  d.  Goltz  bei  Dt  Grone,  auch  ein  v.  Hanteufel,  die  nuter  polnischer  Ober- 
hoheit wohnend,  auch  polnische  Aemter  bekleideten,  auf  dem  Wege  der  Polo- 
nisirung,  was  mit  veranlasste,  dass  in  die  entgegengesetzten  Gebiete  Einfalle 
gemacht  worden.  Betreffend  die  Q  ranz  einfalle  von  pommerscher  Seite  in  die 
Gegend  von  Dt.  Crone  nnd  Flatow  und  darch  BazziaB  sich  auszeichnend,  giebt 
er  die  von  Glasenapp  und  die  Tessen  (v.  Bonine)  an,  welche  besonders  gegen 
Polen  nnd  polnisch  Gesinnte  als:  die  Böge  von  Scepniewo,  die  v.  d.  Borne- 
Botzki,  die  Starosten  von  Dt.  Grone,  die  v.  Bosenberg-Grudczinski,  anch  Erb- 
herren von  Flatow  nnd  Krojanke,  vor  allen  Dingen  gegen  den  Wlodko  Dana- 
borski bei  Schlochau,  nach  Anderen  anch  gegen  die  Grafen  von  Bninski  hart 
und  fest  gekämpft  haben. 

Mitten  in  allen  diesen  Kämpfen  nnd  Wirren  war  doch  1356  am  N.-Ende 
des  Streitziger  Sees  nnd  in  Nahe  der  alten  Burg  bei  Nen-Stettin  das  Kloster 
Marienthron  gestiftet  worden.  Alle  diese  Drangsale  nnd  Kampfe  hat  Peter 
mit  durchleben  nnd  in  seiner  Stellung  hier  nnd  dort  fest  eingreifen  müssen.  — 

Nach  Henning  v.  Gl.  X.  sind  nach  Wokens  Verzeichniss  der  Landesvogte, 
Schloss-  und  anch  Amts-Hauptleute  oder  Tilgte  von  Nen-Stettin  1861  Arnold 
von  Dambitz,  1878  Nedes  nnd  Otto  v.  Wedel!  genannt;  Peter  v.  GL  ist  nicht 
aufgeführt,  so  wie  auch  spater  die  v.  Glasenappe,  die  ja  geborene  Vögte 
des  Neu-Stettiner  Landes  */«  excl.  des  Vi  grossen  fürstlichen  Amtes  waren, 
nicht  angegeben,  sondern  die  Lücken  offen  geblieben  sind;  wenn  sie  nichtamtlich 
aufgeführt,  liegt  das  daran,  dass  sie  selbstverständlich  in  ihrem  */s  Gebiet 
Schloashanptlente  und  Landvögte  waren  und  event.  nebenher  das  fürstliche 
Amt  mit  verwalteten.  Peter  ist  noch  (s.  oben)  1408  genannt,  wahrend 
Woken  1407  Henning  v.  Kleist  (?)  nennt,  dann  ist  eine  Lücke  bis  1502,  in 
der  wohl  Henning  v.  GL  II,  darauf  1436  - 1460  Curt  v.  Gl.  18,  dann  sein  Sohn 
Gnrt  26  (nach  Livl.  Nachrichten)  etwa  bis  1486  als  Schlosshauptmann  von 
Nen-Stettin  nachzutragen  waren.  1486  —  1502  sind  Peter  v.  Kleist,  Heinrieb 
V.  Ramel,  1565  Otto  v.  Wedell,  Zabel  v.  Wolde,  ein  v.  Barnekow,  welche  letztere 
beiden  ja  zugleich  Vögte  von  Beigard  waren;  ferner  v.  Wussow,  Clans  v.  Pntt- 
kamer,  Tessen  v.  Kleist,  Claus  v.  Somnitz,  Melchior  v.  Dnbbersitz  und  Andere, 
mitgetheüt  worden.  — 

Besitz:  Wohl  Güter  oder  Antheile  bei  Nou-Stottin  liegend,  als:  Alten- 
wall, Coprieben,  Bärwalde,  Grameuz  etc.,  welcher  Besitz,  nachdem 
Peter  wohl  ohne  männliche  Erben  gestorben,  anch  in  die  Hände  von  Henning 
v.  GL  N.  9  nnd  dessen  Söhne  übergegangen  ist.  — 

XXXVm.  Ulrich  v.  GL,  Barthnsewitz,  S.  v.  XXVH.,  Famulus,  1846  ist  er 
nebst  seinem  Vater,  seinem  Onkel  Barthus  XXVI.  und  Andern,  Beteiligter 
bei  dem  Vergleich,  den  sie  für  die  Wittwe  des  Peter  v.  GL,  Abela  mit  dem 
Bath  von  Cöslin  wegen  ihr  durch  COsliner  zugefügten  Brandschaden*  am  Gut 
Manow,  absehliessen  (s,  XXVH.  und  6,  Pomm.  St.-Arch.).  — 

XXXIX.  Andreas  v.  Gl.,  Barthnsewitz,  S  v.  XXVm.  1358  bei  dem  Verkauf 
von  V*  der  Hälfte  des  Jamund-Seee  mit  Pertinenzien  ist  er  als  Mitbetheiligter 
aufgeführt;  bei  der  1856  erfolgten  bischöflichen  Bestätigung  (Oonfirmation) 
ist  er  nicht  genannt,  vielleicht  inzwischen  verstorben,  während  von  dem  Vater 
die  Bede  ist  (Pomm.  St.-Arch..  ürk.  9,  10). 

XL.  Paulv.Gl.,  Barthnsewitz,  I.  S.  v.  XXX.,  Bitter.  Das  ScbloBsNest, 
unfern  dem  Strande  am  Ansfluss  des  Nestbaches  vom  Jamund-See  her  in  die 
Ostsee,  nach  Klöden  am  östlichen  Ufer  gelegen,  war  1808,  vielleicht  anch  in 
Folge  der  Sturmfluth  von  1804,  bereits  im  Verfall  und  mit  demselben  das 
„Hans  Nest"  auf  dem  „südwestlichen  Ufer"  (linken)  des  Ausflusses,  letzteres  doch 
noch  wohnlich  vorhanden.  Die  Ostsee  wusch  hier,  wie  überhaupt  in  Pommern, 
von  Jahr  zu  Jahr  Land  ab,  so  dass  die  Landzunge  zwischen  dem  See  und  der 
Ostsee  immer  schmaler  und  nnwirthlicher  wurde,  die  v.  Glasenappe  (Bartbuse- 
witze)  sich  theils  auch  desshalb  auf  ihre  weiter  vom  Heere  abliegenden  Güter 
*n lug h» g   zurückziehen   mussten.    Der  Jamund-See   hatte  nunmehr  zu  diesem 


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Besitz  auch  eine  andere,  nicht  mehr  centrale  Lage  und  weniger  Bedeutung 
erhalten;  ferner  entwickelte  in  der  Erwerbung  des  Sees,  für  Cöslin,  das  Stift 
seine  ganze  klage  Berechnung  und  Energie,  so  dass  ja  durch  das  Engagement 
de«  Vaters  Paul  XXX.  bei  Bu blitz  Beine  Nachkommen  wohl  in  Geldverlegenheit 
gerathen,  mit  gezwangen  wurden,  besonders  Barthus  XLI.  und  Henning  XLII. 
die  auf  sie  repartirenden  Theile  des  Sees,  *i,  von  der  Hälfte  1858  zu  ver- 
kaufen, wahrend  Faul  seinen  dritten  Tli eil  noch  zu  Wusaeken  behielt,  jedoch 
der  Commnnion  wegen  dieLast  der  Servituten,  als  Bischoisgeld,  besonders  Fiseherei- 
Facht  auf  alle  ihre  andern  Gutern  dieser  von  Glasenapp,  auch  auf  Wusseken 
übernommen  werden  mussten.  Die  Verkaufenden  resp.  Einwilligenden  werden 
hier  noch  Barthusewitze  benamst,  während  in  der  1356  erfolgenden  Belehnungs- 
Urkunde  für  die  Stadt  Cöslin  bereits  Henningns  XLII.  Bulgherin  de  Clawes- 
hagen,  die  verstorbenen  Vettern  „Bartzewitze"  hier  und  der  einwilligende 
Bruder  von  Henning  ebenfalls  Barth hb  XLI.,  Bulgheryn  genannt  werden;  aber  der 
8.  Bruder  hier  Faul,  vielleicht  sich  ganz  davon  zurückhaltend,  gar- 
nicht  aufgeführt  wird.  Der  hier  vorkommende  Fanl  ist  der  Vater  N,  XXX.  —  1362. 
Die  Herzoge  Bogislaf,  Barnim  und  Wartislaf,  der  Bischof  von  Cammin,  die 
r.  Kameke,  von  Podewilse,  v.  Bulgrine  und  die  Stadt  Cöslin  legen  die  unter 
ihnen  stattgehabten  Fehden  und  Irrungen  bei.  (Pom.  St.-Arch.);  es  werden 
hier  Paul  und  seine  Brüder  No.  XLI-,  und  XLII.  engagirt  gewesen  sein.  —  1392 
lebte  er  noch  und  war  1388  bei  der  Gefangennehmung  des  Herzogs  Wilhelm 
von  Geldern  betheiligt  gewesen. 

Besitz:  Wusaeken,  Läse,  Antheil  an  Nest,  am  Strand  und  am 
Jamund-See,  an  Bulgrin.  Bepkow.  Kleist  u.  s.  w. 

Gem.:  N,  N.     1392. 

Sühne:  A.    B. 

XLI.  Barthus  v.  GL,  Barthusewitz,  2.  S.  von  XXX.  1347  ist  er  in  der  Ur- 
kunde über  den  Vergleich  von  Henning  XVII.  und  Paul  XHI.,  wo  sie  sich 
wegen  der  Gränzen  der  Stadt  Bublitz  und  anderer  Streitigkeiten  mit  dem 
Bischof  einigen,  nebst  seinem  Bruder  Henning  XLII.  Zeuge.  1353  ist  Barthus 
als  Beteiligter  bei  dem  Verkauf  von  2/a  der  Hälfte  des  Jamund-Sees  etc.  an 
die  Stadt  Cöslin;  desgleichen  wird  er  1356,  bei  der  Belohnung  der  Stadt 
Cöslin  mit  gedachtem  Besitz  (s.  Urk.  N.  9,  10),  hier  Bulgerin,  wahrend  er 
1853,  sowie  sein  Vater  und  seine  Oheime  Barthusewitze  genannt  werden,  auch 
angeführt.     (Pom.  St.-Arch.) 

Besitz:  Wie  b,  N.  XL.;  er  scheint  hauptsächlich  auf  Bulgrin  gesessen 
zu  haben. 

XLII.  Henninu  v.  GL,  Barthusewitz,  3.  S.  v.  XXX.  1317.  In  der  Urkunde 
betreffend  den  Vergleich,  welchen  Henning  XVII.  und  Paul  XLH.  v.  Glase- 
napp mit  dem  Bischöfe  von  Cammin  wegen  der  Gränzen  von  Bublitz  und 
wegen  anderer  Zwistigkeiton  und  Fehden  abschließen,  ist  Henning  dictns 
Bulgrin  nebst  Bruder  XLI.  als  Zeuge  aufgeführt.  1853  ist  er  als  Haupt- 
betheiligter  bei  dem  Verkauf  von  2/i  der  östlichen  Hälfte  des  Jamund-Sees  etc. 
an  die  Stadt  Cöslin  aufgeführt,  hier  mit  dem  Beinamen  statt  Barthusewitz, 
Bartzewitz,  wahrend  er  1356  in  dem  Bestattigungsbriefe  dieses  Verkaufs-  resp. 
Belehnungsbriefes  der  Stadt  Cöslin  als  Henninghns  Bulgherin  de  Claweshagen 
genannt  wird.  (s.  Urk.  9,  10.  Pomm.  St.-Arch.)  Dies  Claweshagen,  Clans-, 
plattdeutsch  Eluushagen(  hat  bei  der  Ostsee  gelegen  und  hat  wohl  seinen 
Namen  wechseln  müssen,  ist  vielleicht  spater  Cluss  genannt  worden  (s.  Urk.  N.  16). 
—  Es  ist  anderwärts  schon  bemerkt,  wie  unter  andern  diplomatischen  Kunst- 
griffen auch  derjenige  bei  Erwerbungen  durch  das  Stift  angewendet  wurde, 
möglichst  wenig  in  den  Urkunden  den  allgemeinen  Familiennamen  oder  An- 
klänge an  den  gütigen  Schenker  etc.  aufzunehmen.  — 

Besitz:     Wie  bei  N.  XL.  speziell  Claweshagen. 

Gem.:  N.  N. 

Sohn:  C. 


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—    58    — 

TTJTT  Lorenz,  1.  8.  v  XXXI.  1429  ist  Lorenz  als  Knappe  nebst 
seinem  Vater  Woyslaf,  N.  XXXI.,  Johann  von  Schlawe  N.  XVLL  und  Andern 
als  Zeuge  angegeben.     (Klempin.) 

XLIIIa.  Johann,  2.  8.  v.  XXXI.    Neben  Lorenz  angegeben  (Kletnpin). 

XLIT.  Conrad  v.  Gl.,  Bewenhusen,  1895.  Canonicus  Oolb.  und  zwar  als 
TheaanrariuB  bat  er  das  Testament  von  dem  Notar  Jobannes  Ticke  in 
Gegenwart  mehrerer  Zeugen  vollzogen. 

10.  Generation  von  1415—1450. 

XLV.  Uffrenz  (Lorenz),  1400  auf  Manow,  lebt  1457.  (Pom.  8t.-Arcb. 
nnd  N.  10.) 

Besitz:  Uanow  etc. 

Gem.:  N.  N. 

Sohn:  L. 

XL  VI,  Ulrich  v.  Gl.,  Bewenhusen,  Knappe.  1426.  Er  verkauft  mit  Bruder 
Peter  XLVLL.  dem  Probst«  dea  Cilsliner  Nonnenklosters,  sowie  den  übrigen 
Testaments activen  eines  Cösliner  BQrgers  16  Mark  jährlicher  Pacht.  —  1428. 
Ulrich  verkauft  dem  Nonnenkloster  zu  Cüslin  4  Mark  jährlicher  Pacht  aus 
seinem  Hofe  zn  Alt-Belitz  (Beltz)  für  50  Mark.    (Pom.  St. -Aren.) 

Besitz:  Alt-Beltz  etc. 

XLVTJ.  Peter  v.  Gl.,  Bewenhnsen,  Bruder  von  N.  XL  VI.  1426  verkauft  er 
mit  Bruder  Ulrich  XLVI  dem  Probst  des  Cösliner  Klosters  etc.  16  Mk.  jahr- 
licher Pacht.  —  1434  ist  er  bereits  todt;  denn  in  diesem  Jahre  versetzt  Claus 
v.  Weyher,  Vormnnd  der  Kinder  Peters  an  Martin  v.  Warum  4  Mk.  jährlicher 
Pacht  ans  Alt-Beltz  für  40  Mk.    (Pom.  St-Arca.) 

Besitz:  Alt-Beltz  etc. 

Gem.:  N.  N. 

Söhne:  LI,  LH,  LHI,  LIV. 

11.  Generation  v.  1450—1485. 

XL VIII.  Peter,  BchloBshauptmann  zn  Bahn.  —  1469,  den  28.  August, 
Bahn.  Er  gelabt  dem  Hauptmann  zn  Soldin  die  Wiedereinstellung  mehrerer 
zn  entlassender  Gefangenen  folgendermaassen:  „Ick  Peter  Glasenap,  niyne 
gnedigen  Heren,  Heren  Eriken  unnd  Warthslaff,  to  Stettin,  der  pomeren  ectr. 
Hertogen  nnnd  Fürsten  to  ragen  ectr.  Eren  gnaden  Hofftman  thnm  Bauen, 
bekenne  apenbare  in  dissen  mynen  Brefe  de  en  deme  hören  edder  lesen,  dat 
ick  gelobe  nnnd  segge  ju  dem  Erwerdigen  unnd  woldnchtigen  Melcher  von 
laben,  Hofftman  thum  Soldine,  vor  dy  na  geschreuen  gesellen,  dat  se  eyne  (im) 
venknisse  scholden  holden  «p  mynen  Lonen  (Glauben),  oamelyk  Hans  greulich, 
Hans  druoffe,  Baltzer  Bogenot,  Albert«  de  phanentroger,  Michael  Garwinde, 
Thymme  pentzin,  Lorentz  Grnndemann,  Hans  Morgenborch,  Hans  Schröder, 
Michael  Hartenborch  np  Snute  nyiars  dage  negiss  kamende  wedder  wedder  je 
to  Stellen.  Ob  up  eignen  Lonen  willen  woleigen  mynet  gnädigen  Heren  borger 
Hans  redemer,  Clawes  crukow  nnnd  Hans  wedige,  de  ick  lick  wedder  will  ins  teilen 
leuendlich  edder  doet  up  den  ergeschreuen  Dach  hier  bau  (oben)  van  benennet. 
Bowyset  uns  hir  en  guden  willen,  dat  ick  dinstliken  iegen  iw  wil  vorschulden, 
To  orkunde  hebbe  ick  peter  Glasenap  myn  Insegel  boundene  an  disen  apenen 
Breef  laten  drucken.  Gescreven  thu  Bauen  am  Dage  augustini,  Anno  1469 
Jare."  (Königl.  Haus-Arch.)  —  1480  d.  12.  Febr.  Herzog  Bogialaf  von 
Pommern  erneuert  dem  Kloster  Chorin  die  diesem  von  seinen  Vorfahren  zu- 
gestandenen Zollfreiheiten  in  den  pommerschen  Landen;  gegeben  zu  Chorin  etc.: 
„Hyr  en  unnd  ouer  sinth  gheweset  de  gestrenghe  Erbaren  unnd  duchtigen  Her 
Hinrik  borke,  ridder,  Werner  van  der  Schulenborgh,  Berndt  Moltzon,  unse 
Harschalk,  Adam  Podewils,  Peter  Glasenap,  alle  uese  leuen  getreuen  redere 
und  wele  mer  (mehr)  der  unsern  louen  und  trawen  werdichen  (Würdigen)." 
(Geh.  St.-Arch.) 


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—     64     — 

XLIX.  Berthold,  Tagt  zu  Klein-Stettin,  wahrscheinlich  für  die  Stadt 
oder  Amtsvogt  nur,  während  ja  als  Landesvogt  nnd  Schloashaoptmann  von 
Neu-Stettin  Curt  v.  Gl.  16  seit  1446  und  froher  fungirte.  1460,  d.  19.  Juni, 
Schlochan.  Der  Hochmeister  an  Berthold  Glasenapp,  Voigt  zn  Hein-Stettin : 
Die  Danziger  Kauflente  sind  in  der  langen  Heide  durch  seine  Leute  angefallen 
worden,  and  man  sagt,  er  sei  selbst  dabei  gewesen.  Unglaublich,  da  solche 
That  dem  Ewigen  Frieden  zuwider  liefe.  Hat  er  mit  den  Danzigern  Hechts- 
händel,  so  Bei  der  Hochmeister  ihr  zuständiger  Siebter  und  bereit,  ihm 
Hecht  zu  schaffen;  daran  solle  er  sich  genügen  lassen.  Geschehe  es  anders, 
so  wurde  man  auf  andere  Wege  gegen  ihn  denken  müssen.  (Frenss.  8t.- 
Arch.,  Königsberg.)  In  wie  weit  Berthold  zu  Curt  16  etc.  verwandtschaftlich 
steht,  bleibt  unbekannt.  — 

L.  Peter,  8.  v.  XLT,  Ritter.  —  1467.  Paul  Ol.,  N.  6,  zn  Knpriven, 
Dnbeslaff  v.  Kleist  zu  Vynnow  (Vilnow),  Hans  v.  Barnekow,  Bürger- 
meister zn  Beigard  nnd  Feter  GL,  Laurenzens  Sohn  zn  Ifanow,  verbürgen 
sich  gegen  den  Hath  zn  Coslin  wegen  der  Urfehde,  die  Ghutske-Czuelken- 
hagen  zn  Czuelkenhagen,  der  dem  Arnd  Kreter  zu  Coslin  5  Pferde  „nte 
zynen  holtwaghen  yn  deine  Hamerwalde"  geraubet,  und  nacher  gefangen  ge- 
nommen worden,  geschworen.  {Pomra.  8t.-Arch.) —  1409  ist  Peter  auf  Hanow 
Zeuge  bei  dem  Vertrag,  den  Jnngherr  Henning  v.  Gl.  auf  Hanow  mit  der 
Stadt  Schlawe,  deren  Burger  seiner  Mutter  Bruder,  den  Laurenz  Kossicke  von 
Huttrin  auf  dem  Schlosse  Alten-Schlage  enthauptet,  abgeschlossen  hatte.  (Gh. 
St.-Arch.) 

Besitz:  Antheil  Manow. 

LI.  Henning  v.  Gl.,  Bewenhnsen,  1.8.  v.XLVII.  1451.  Henning,  Bischof 
von  Gammin,  bezeugt,  von  den  Gebrüdern  Henning,  Vicko  nnd  Curt  von 
den  Bewenhnsen,  8  Hk.  jährliche  Rente  für  400  Mk.  erstanden  zu  haben, 
welche  er  an  das  Kloster  zu  Coslin  verkauft.    (Pomm.  St.-Arch.) 

LH.    Vicko  v.  GL,  Bewenhnsen,  2.  S.  v.  XLVH.     1461  (s.  N.  LI). 

LIH.  Curt  v.  GL,  Bewenhnsen,  8.  S.  v.  XLVLT.  1422.  Henning  v.  Damitc 
und  die  übrigen  Patrone  einer  von  Conrad  von  Bewenhnsen  gestifteten  Vi- 
karie  in  der  Camminer  Domkirche  präsentiren  zu  derselben  den  Hermann  v. 
Heyden  dem  dortigen  Domkapitel.  —  1461.  Henning,  Bischof  von  Cammin, 
bezeugt,  von  den  Brüdern  Henning,  Vicko  und  Cnrt  von  Bewenhnsen  8  Mk. 
jährliche  Rente  für  400  Mk.  erstanden  zn  haben,  welche  er  dem  Cöeliner 
Kloster  verkauft.  —  1463.  Cnrt  nnd  Georg  von  Bewenhnsen  vergleicht  der 
Bischof  Henning  von  Cammin  dahin,  mit  dem  Kloster  zn  Coslin  wegen  einer 
Pacht  von  40  Mk.  ans  dem  Dorfe  Belitz  (Beltz),  die  dem  Kloster  zugesprochen, 
dass  doch  diesen  Brüdern  das  Einlösungsrecht  derselben  gestattet  wird,  (sie?) 
1469.  Cnrt  von  Bewenhnsen  verkauft  dem  Bürgermeister  von  Cöalin, 
Heinrich  Abtshagen,  seinen  Antheil  an  dem  Dorfe  Belitz  für  1,100  Hk.  Pfen- 
ninge.   (Pom.  St.-Arch.) 

Besitz:  Belitz. 

LTV.  Georg  v.  GL,  Bewenhnsen,  4.  8.  v.  XLVLT.  1463.  Cöalin.  Henning, 
Bischof  von  Cammin  vergleicht  die  Brüder  Curt  und  Georg  von  Bewenhnsen 
mit  dem  Kloster  zu  Cöalin  wegen  einer  Facht  von  40  Mk.  aus  dem  Dorfe 
Belitz,  die  dem  Kloster  zugesprochen  und  dass  doch  diesen  Brüdern  das  Ein- 
löBungsrecht  derselben  gestattet  wird.  —  1466.  Coslin.  Georg  von  Bewen- 
hnsen, Camminscher  Fresbiter,  verkauft  dem  Nonnenkloster  zu  Coslin  das 
halbe  Dorf  Alt-Belitz  (Beltz)  für  1800  Hark.  —  1468.  Cöalin.  Jürgen 
von  Bewenhnsen  bekennt  sich  dem  Cösliner  Bürger  Arndt  Poppendicke  zu 
einer  Schuld  von  160  Hark,  wofür  er  demselben  eine  jährliche  Heute  von 
12  Hark  verschreibt.  —  Diese  4  Brüder,  die  letzten  der  Linie  v.  Glasenapp- 
Bewenhnsen,  haben  nicht  nur  ihren  Besitz,  wie  es  vorauszusehen  nnd  es  theil- 
weise   von  ihren  speciellen  Vorfahren   bereits   geschehen   war,   sondern  auch 


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—     65    — 

mehrer«  sich  selbst  ganz  dem  Dienst  der  Kirche  hingegeben.  Hit  ihnen  ist  das 
Haus  Bewenhnsen  ausgestorben. 

Besitz:  Alt-  und  Neu-Beltz,  — 

Es  erftbrigt,  hier  anschliessend^  den  aas  der  Linie  von  Glasenapp-Bar- 
thusewitze  weitertreibenden,  der  Familie  fremd  werdenden  Zweig  der  Bulgrine 
noch  eh  verfolgen.  In  Anbetracht  des  beiBarthua  v.  Gl.  N.  III  bereits  Angeführten,  in 
Anbetracht  des  Umstandet,  daas  bei  diesen  Linien  der  Bewenhnsen  und  der 
Barthusewitze,  als  den  von  Glasenapp  angehörig,  allgemein  schon  dadurch  der 
Beweis  geführt  ist,  indem  sie,  Schlösser  wie  Nest,  Bewenhnsen,  anch  wohl 
Nassc-w  etc.  besitzend,  Erbschlossgesessene  mit  der  hohen  Gerichtsbarkeit  be- 
rechtigt waren,  nicht  als  besondere  der  binterpommerschen  Barg-  und  Schloss- 
geseesenen  aufgeführt  sind,  ebensowenig  einer  nicht  Schlessgesessenen  Familie, 
wie  den  eingewanderten  z.  B.  der  Zweig  der  Bulgrine  irrthttmlich  den  von 
Kleisten  (s.  Haken)  zugerechnet  werden  können,  endlich  in  Anbetracht  der 
vorstehend  nach  Urkunden  aufgestellten  Genealogie  und  des  Besitz- 
Zusammenhanges:  durften  alle  Zweifel  und  falschen  früheren  Vermnthungen 
und  Aufstellungen  beseitigt,  das  noch  Folgende  ans  der  Chronik  von  Cöelin 
vom  Fastor  Haken,  welcher,  wie  er  bereits  für  die  Jasko  -  Bwenzonen,  hier  für 
die  eingewanderte  sächsische  Familie  von  Kleist  sieb  interessirt  and  vorweg- 
nimmt, was  von  Dreger  jedoch  erst  feststellen  solle;  als  grundlos  und  hinfällig 
hier  abgethan  sein:  „Es  war  zwar  damaliger  Zeit  eine  (sagt  Fastor  Haken) 
sehr  gemeine  (allgemeine),  aber  in  der  Folge  schädliche  Gewohnheit,  daas  die 
Zweige  adlicher  Geschlechter  sich,  durch  die  Beinamen  der  Dörfer,  wo  jede 
Linie  ihren  Hauptsitz  hatte,  von  einander  unterschieden.  Man  kann  das  bei 
dem  erfolgten  Aussterben  des  Geschlechts  der  Bulgrine  sehen.  Es  gehört 
dasselbe  ursprünglich  zn  dem  alten  Geschlecht  der  Kleist  (?);  dasselbe  theilte 
sich  in  4  Linien  (?),  eine  behielt  den  Namen  der  v.  Kleiste,  die  andre  nannte 
sich  von  dem  Dorfe  Bntzke  (dabei  fuhrt  er  selbst  den  Namen  Bntzke  in 
spateren  Jahrhunderten  bei  den  Einwohnern  in  Nest  vorhanden,  an,  während 
Bntzke  unfern  dem  Dorfe  Bulgrin  im  Lande  Beigard  liegt);  die  3.  wurde 
unter  dem  Namen  Kranksparen  bekannt  (1303  bereits)  die  4.  war  die,  welche 
von  dem  Barthus"  (1287  nnd  früher)  „abstammte  and  sich  erst  die  Barthnse- 
witze,  nachher  von  dem  Dorfe  Bulgrin  die  Bulgrine  nannte."  (Hier  hätte  er 
noch  die  5.  Familie,  die  v.  Woedtke,  bereits  1240,  1277  als  solche,  und  andere, 
wie  die  alte  Familie  der  Tidante  aufführen  können).  „Dass  sich  diese  Linien 
alle  in  der  v.  Kleistechen  vereinigen,  siebet  man  unter  Anderem  (?)  anch  ans 
dem  gemeinschaftlichen  Wappen  der  zween  Füchse  (?);  dass  aber  die  Bar- 
tbusewitze noch  Bulgrin  besessen,  von  welchem  Gnt  sie  den  Namen  angenommen 
(doch  erst  nach  Barth™  1287).  erweiset  eine  Urkunde  von  1300,  nach  welcher 
Rartholoiöftu8pribislafuiidMathiaa(?)(MathauB)dieBarthnsowitzondemAbtWi<!hart 
zu  Buckow  Ö  Hufen  in  diesem  Gute  gegen  jährlichen  Zins  verkaufen".  Wo 
bleiben  diejenigen,  welche  sich  nicht  Bulgrin,  sondern  immer  nur  Barthnsewitze 
bebeinanten ;  die  Urkunden  von  1313  nnd  1847,  nach  Schöttgeu,  hätten  den 
alten  Haken  auf  die  richtigen  Wege  bringen  müssen,  wo  sie  als  „Glasen&ppe" 
erschienen  (s.  später).  Haken  hier  weiter:  pDurch  sothaae  besondere  Namen 
nun,  welche  sich  die  von  Kleistschen  (?)  Linien  zum  Unterschiede  beigelegt,  (?) 
ist  es  geschehen,  dass  bei  der  nachher  (?)  eingeführten  Feudalität  die  Butzken, 
Kranksparen  und  Bulgrine  als  besondere,  von  den  von  Kleisten  unterschiedene 
Geschlechter  (richtig!)  angesehen  und  ihnen  bei  den  ersten  Investituren  (so? 
weiss  er  wann?)  besondere  Lehnbriefe  auf  ihre  Güter  ertheilt  worden,  da  sie 
sonst,  wenn  sie  den  Generalnamen  der  von  Kleiste  beibehalten  (?)  hätten,  in 
einem  Generallehnbriefe  mit  der  gesammten  Hand  auf  sämmtliche  Lehne  ge- 
kommen wären;  folglieh  bei  Erlöschung  des  Geschlechts  der  Bnlgrine  [ihre 
Lehne  (?)  an  die  v.  Kleiste  gefallen  sein  wurden".  Desgl.  anch  die  Schloss- 
gesessenheit,  nach  der  so  sehr  gestrebt  wurde.  —  Wenn  es  irgend  möglich 
gewesen  wäre,  würde  zu  Bogislaf  X.  Zeiten  (1480)  sein  in  Besitz  und  Lehns- 


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—    56    — 

Bachen  aufräumender,  allmächtiger  Kanzler  und  Rath  Jürgen  von  Kleist  das  gewiss 
nicht  versäumt  haben.  Haken  hilft  sich  weiter  ans  dieser  Sackgasse :  „Urkundlichen 
Beweis  dieser  beiläufigen  Anmerkung  (?)  hat  man  in  des  Herrn  Dreger  T.  IL 
cod.  dipl.  Poin.  zu  erwarten",  was,  wie  auch  bei  den  Jasko  -  Swenzonen  nicht 
eingetroffen  und  nicht  möglich  ist.  —  Die  Familie  v.  Kleist,  eine  ursprünglich 
sächsische,  also  ans  dem  Reiche,  erst  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  (1319)  nach 
Hinterpommern  hereingewandert,  hat  ja  viel  Geschick,  Erwerbs thätigkeit  ent- 
wickelt und  Glück  gehabt,  nm  in  Hinterpommern  zn  nicht  unbedeutendem 
Grunbesitz  zn  kommen.  Man  fÜBionirte  sich  mit  altansässigen  Familien, 
scheute  sich  auch  vor  Prozessen  nicht,  kaufte  kleinere  Besitzungen,  Bauern- 
höfe, erwarb  bei  günstiger  Gelegenheit  Nachbarländer  dahinzu  und  liess  sich, 
zumal  man  auch  Einflnss  bei  Hofe  erstrebt«,  damit  belehnen,  wie  es  bis  znm 
15.  Jahrhundert  in  Hinterpommern  noch  nicht  geläufig  war.  Ein  Gegenbeweis 
zu  der  obigen  Aufstellung  von  Haken  dürfte  hier  folgen:  1590  resp.  1591 
kauft  Wilhelm  v.  Kleist  von  Lorenz  v.  Glasenapp  54  auf  Lübgust  etc.  und 
Schwiegervater  des  Carsten  v.  Kleist,  2  Bauenthöfe  inPumlow,  „1  Bauernhof 
in  Bulgrin,"  1  in  Denzin  und  1  in  Wutzow,  die  eben  nicht  zu  raluiren  und 
alt  v.  Glasenapp -Besitz  waren  und  wo  der  Herzog  Johann  Friedrich  sehr  bereit- 
willig gewesen  wäre,  die  v.  Kleiste  damit  zu  belehnen  (s.  N.  54,  Pom.  Arch., 
Steinbrtick).  Anzuführen  ist  hier  noch,  dass  viele  pommersche  Urgeechlecbter 
bei  Annahme  der  Lehne  sich  erst  wieder  mehr  in  einem  Generalnamen  und 
einem  Wappen  zusammengefunden  haben:  andere  aber  auch  sich  immer  mehr 
entfremdet  und  gänzlich  getrennt  haben,  so  z.  B.  die  v.  Tessen,  v.  Bonine, 
v.  Kameke,  die  v.  Stojenthine,  v.  Schere  nnd  v.  Schwetzkau,  welche  resp. 
eines  Stammes  gewesen,  so  wie  die  v.  Hanteuffel,  früher  auch  v.  Lämmern 
und  v.  d.  Quere  sich  genannt  haben,  die  v.  d.  Goltze  auch  mit  den  v.  Lohden 
eine  Familie  gewesen  sein  sollen.  — 

Diejenigen  Nachkommen  der  v.  Glasenapp-Barthusewitze,  welche  von  nun 
an  sich  Bulgrine  nennen,  sind  die  des  Fanl  v.  GH  XL.  und  zwar  erscheint 
dieser  fortan  sich  nur  so  nennende  Abzweig  garoicht  mehr  auf  Bulgrin 
angesessen,  sondern  mehr  an  der  Ostsee,  am  Jamnnd-See  und  noch  in  Thunow. 
Siehe  Hufenmatrikel  1565:  Andreas,  Hans,  Achatius,  Joachim,  Christoph  und 
Hansens  sei.  nachgelassener  Sohn,  die  Vettern  und  Brüder,  die  Bulgrine  zn 
Wusseken,  Repkow  und  Dorf  Kleist;  Adrian  Bulgrin  auf  Thunow.  1572:  Alle 
Bulgrine  auf  Wusseken  und  Kleist.  1628—1630  Ludwig,  Otto,  Hans,  Richard 
auf  Wusseken,  Bepkow  und  Kleist,  auch  einige  an  Schübben  beiheiligt.  1631 
werden  der  Bulgrine  Erben  aufgeführt.  1572  schon  ist  in  Thunow  ein  Henning 
v.  Wolde,  von  1756  ein  v.  Kameke  angegeben. 

A.  Paul  v.  Gl.,  Bulgrin  auf  Wusseken,  1.  S.v.  XL.  1889  ist  er  unter  den 
Edelleuten  aufgeführt,  welche  den  Herzog  Wilhelm  von  Geldern  gefangen 
nahmen,  —  Etwa  1892,  zur  Zeit  des  Bischofs  Nicolaus  v.  Bock,  wird  Wusseken 
Wallfahrtsort  durch  folgende  Veranlassung:  Nach  Cramers  Kirchenchronik: 
„Zur  Anstheilung  des  heiligsten  Sakraments  kommen  die  Gläubigen  zu  der  Zeit 
1392  reich  und  arm  haufenweise  herbei,  da  dann  unter  Andern  auch  eine 
Hirtenfrau  hinzugetreten,  es  zu  empfangen,  und  zwar  vor  der  Edelfrau,  nämlich 
Bitter  Faul  Bulgrin  (g.  XL)  des  alten,  Ehegenossin.  Dieser  verdross  das, 
stless  also  das  arme  Weib  zurück,  worüber  aber  die  consekrirte  Hostie  dem 
Priester  nicht  allein  aus  der  Hand  auf  die  Erde  gefallen,  sondern  auch  ge- 
dacht« Edelfrau  knietief  in  die  Erde  gesunken  sein  soll-,  doch  rufet  sie  Gott 
an,  lässt  es  ihr  leid  sein,  steiget  wieder  aus  der  Erden,  pilgert  nach  Born  für 
den  sündigen  Hochmuth  zu  büssen,  stirbt  unterweges  und  kommt  nicht  wieder. 
Der  Suffragan  hat  die  gefallene  Hostie  mit  Hinzufügen,  dass  sie  blute,  von 
der  Erde  aufgenommen,  setzet  sie  in  eine  Monstranz  und  wird  also  nach  alter 
Art  auf  den  Tag  Corpori  Christi  eine  grosse  Wallfahrt  angerichtet,  wodurch 
und  durch  das  vielfältige  Opfern  und  grossen  Zulauf  des  Volkes  die  Kirche 
dergestalt  zugenommen,  dass  sie  sammt  dem  Thurm  stattlich  ausgeführet  werden 


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—    57    — 

konnte."  1684  erst  ist  auch  die  Wallfahrt  nach  der  Wussekenschen  Kirche 
aufgehoben  worden.  Es  war  dies  also  der  S.  Wallfahrte-  und  Ablassort 
neben  der  Kapelle  auf  dem  Heiligen  Berge  zu  Pollnow,  anf  v.  Giasenappschem 
Gebiete.  —  Gramer  weiter:  „1415  hat  Panl  Bnlgrin  seinen  Binder  Bartous 
(B)  erschlagen,  die  etwa  eine  Keile  vom  G-ollenberg  gewohnt  haben  (in  Wnsseken) 
wo  an  der  noch  bekannten  Stelle  ein  Wahrzeichen  errichtet  gewesen"  (über 
welchen  Todtschlag  ein  Gedicht  von  Benno  in  den  Porom.  Prov.  -  Blättern 
Tb.  8,  S.  82  zu  finden  ist)  „denn  als  derselbe  (Paul  1416)  seine  Sünde 
büBsen  musste,  nimpt  derselbe  in  höchster  Betriibntiss  seines  Gewissens  und 
der  Erkenntniss  seiner  Sünden  die  Heise  anf  8t.  Jacob  de  Compo  Stella  in 
Spanien.  Als  er  allda  ankompt,  nnd  ihm  noch  denchte  er  habe  nicht  genng 
für  seine  Sünde  gebüaset,  fragte  er  den  Hönch  des  Orts,  ob  nicht  noch  ein 
heiligerer  Ort  in  der  Welt  über  dem  (?)  nnd  die  Antwort  worden,  ja  es 
■wäre  noch  ein  viel  heiligerer  auf  dem  Gollenberg,  soll  er  mit  grossem 
UniDTith  gesprochen  haben:  „Was  zum  Teufel  snch  ich  denn  über  400  Heilen 
hier,  weil  ich  den  Ort  hart  für  der  Thür  habe  und  wo  ich  taglich  die  Ochsen 
meines  Vaters  habe  hüten  sehen." 

Panls  SShne  sind:  Panl  (D),  Henning  (E)  nnd  Hans  (F).  B.  Barthns, 
2.  8.  v.  XL.  1415  wnrde  er  von  seinem  Bruder  Paul  bei  Wusseken  (im 
Zweikampf)  erschlagen.  C.  Henning,  8.  v.  XLII,  auf  Claweshagen;  1388  ist 
er  einer  der  40  Edellente,  die  den  Herzog  Wilhelm  von  Geldern  aufhoben.  — 

D.  Paul,  1.  S.  v.  A  auf  Wusseken  1446,  Cöslin,  Panl  zn  Wusseken  ver- 
kauft dem  Rath  und  der  Stadt  Cöslin  ein  Sechstel  „yn  deme  Strande  von 
dem  hoghenhonende  (Hohenhofe)  bet  tome  Neste",  7s  von  dem  „Holte,  dat 
Hur"  um  jedes  6.  Jahr,  die  Hälfte  von  der  „Clawesheger  Wische",  (es  hat 
also  Clanshagen  nahe  der  See  gelegen)  die  Hälfte  der  Wiesen,  geheissen  „de 
Zonen  morghen",  V«  von  dem  Kruge  zu  Nest,  die  Hälfte  „von  de  Vulanke" 
und  */,  von  der  Kathenpacht  zu  Nest  für  800  Mark  Pfenninge  (Vinkenogen) 
(Pomm.  8t.-Arch.  s.  Urk.  N.  15.).  —  1450  ist  der  Contract  von  den  Gebrüdern 
Hans  und  Henning  v.  B.  bestättigt  worden ;  es  verblieben  jedoch  noch  7«  von 
der  östlichen  Hälfte  des  Jamund  •  Sees  und  entsprechende  Theilrechte,  sowie 
Antheile  am  Strande,  am  Kruge,  Käthen  zn  Nest  etc.,  als  zu  Wusseken,  noch 
den  Bulgrinen  in  Kommunion  gehörend,  die  ausserdem  noch  Bepkow,  Kleist 
(seit  1572  unter  diesem  Namen  bekannt),  Claweshagen  nnd  Thunow  besassen. 
Bnlgrin  und  Umgegend  scheinen  die  Barthusewitze,  die  sich  jetzt  v.  Glaaenapp 
allein  nur  nannten,  speciell  behalten  zn  haben,  getrennt  von  den  v.  Glasenapp- 
Bulgrinen,  —  1460,  Henning,  Bischof  von  Gamroin  bezeugt,  dass  Paul  auf 
Wusseken  seiner  Ehefrau  Dorothea  80  Mark  Pacht  als  Leibgedinge  ver- 
schrieben. —  1466  ist  er.  Zeuge  bei  Henning  v.  B  anf  Wusseken,  welcher  der 
Stadt  Cöslin  Urfehde  schwört;  Paul  ist  hier  auf  Bepkow  wohnhaft  genannt 

E.  Henning,  2.  S.  v.  A.  1450.  Henning  und  Hans,  Gebrüder  zn  Wusseken, 
verkaufen  dem  Rath  zu  Cöslin  7»  von  dem  Strande  „von  deme  hoghenhonende 
(Hohenhof-Lase)  bet  tome  Neste  7s  in  deme  holte,  dat  rar  umme  dat  soste 
jar,  de' helft«  von  der  wisch  det  beten  de  zonen  morghen,  de  helfte  von  der 
Clawes  Hegher  Wisch,  de  helfte  von  der  Vulanke,  dat  zoste  dyl  an  deme 
Kroghe  tome  Neste,  dat  soste  dyl  in  der  Katenpacht  tome  Neste"  für  800  Mk. 
Vinkenogen.  Cnaslin  det  Dienstaghs  post  convertionem  Pauli  1450.  Bürgen 
sind:  Bisprar  de  Kamel,  Tesmer  Bonin  to  Zedele  wonaftichte.  (Pomm.  St. -Aren.). 
Es  war  das  der  letzte  Theil  des  Jamund-Sees  excl.  des  Wussekenschen  Wassers, 
womit  anch  die  betreffenden  Mitrechte  an  Nest  und  am  Strande  bis  Hohenhof 
verkauft  wurden.  —  1460.  Cusslin.  Tesmar  Bonin  nnd  sein  Sohn  Peter, 
auch  geheissen  Ketel  (Karl),  wohnhaftig  zu  Zedele,  schwören  der  Stadt  Cöslin 
Urfehde  wegen  ihrer  Gefangennahme,  welche  aus  Anläse  zn  Sternyn  geraubter 
Pferde  wegen,  geschehen  war  und  stellen  als  Bürgen:  Karsten  Bistow,  Clawes 
Knntb  und  Henning  zu  Thunow.  —  i486-  Cöslin,  Henning  auf  Wusseken 
schwört  Urfehde  der  Stadt  Cöslin  und  stellt  Pawel  Bnlgrin  (D)  als  Bürgen.  — 


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1478.  Herzog  Bogiilaf  X.  giebt  seinem  Rath  t-  Podewils  (ein  anderer  von 
Podewils  nennt  sich  Laurenz  Ganczels-Ganzkow?),  das  AnfaUrecht  auf  Theile 
der  Güter  Bulgrin,  Belesen,  Benzin  nnd  Scbinz.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  Est 
kamen  also  jetzt  schon  fremde  Liebhaber,  jedoch  nein  v.  Kleist  (s.  Haken) 
in  diese  Güter,  die  später  noch  (s.  54)  antheilsweise  in  v.  Glasenappen  Besitz 
geblieben  waren.  —  F.  Hans  (Johann),  8.  8.  v.  A.  1450  verkauft  er  mit 
Bruder  Henning  ■/•  der  östlichen  Hälfte  des  Jamnnd-Sees  nebst  Pertinentien 
der  Stadt  Cöslin  (s.  E.)  —  1475.  Das  Nonnenkloster  zu  Cöslin  bezeugt,  das* 
Lorenz  Ventzke  mit  seiner  Bewilligung  4  Hk.  jährlich  Facht  aus  dem  Hofe 
Boggetzow  an  den  Vikar  Johann  v.  B.  für  die  ihm  schuldige  Summe  von 
50  ICk.  verpfändet  habe.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  G.  Benedictue.  1486  „am 
hilligen  Lichammersfeste  aueode",  Göslin.  Bei  einer  Bestattigung  durch  den 
Bischof  Benedictns  von  Gammin  für  die  Stadt  Cöslin  in  ihren  Hechten  und 
Besitzungen  ist  er  Zeuge,  desgl.  auch  Henning  12  and  Feter  13  v.  Glase  - 
napp  zu  Bublitz.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  1489  ist  er  Bürgermeister  vonCol- 
berg.  —  H.  Heinrich,  Domherr.  —  1484.  Kersten-Damitz  verkauft  an  Heinrich 
v.  Bulgrin,  Domherrn  zu  Colberg  4  Hk,  jährt.  Pacht  aus  L&tken-Poblott  für 
50  Hk.  (Pomm.  St.-Arch.  —  I.  Nicolans,  1490  Camminscher  Presbiter,  er- 
sucht er  den  Kanonikus  Georg  v.  Pnttkamer,  Administrator  des  Stiftes  Gammin, 
um  Bestattigung  einer  von  ihm  an  der  COsliner  Pfarrkirche  gestifteten  und 
dotirten  Vikarie.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  K.  Henning.  1479.  Henning  v.  B-, 
Probst,  der  Prior  nnd  Gonvent  des  Klosters  zu  Colberg,  erlauben  zwei  armen 
Leuten  ihres  Klosters  zur  Abwendung  ihrer  Noth  auf  ihren  Hof  80  Hk.  Vinken- 
ogen  zu  leihen.  —  1488,  d.  3.  Janaar,  Benedict.  Bischof  von  Camrain,  trans- 
sumirt  die  Urkunde  Hennings,  Frohstes  des  Nonnenklosters  und  Pfarrers  der 
Stadtkirche  zu  Cöslin,  so  wie  seiner  Präbendaten  nnd  Yikarien,  worin  sie 
kirchliche  Bestimmungen  getroffen  haben.  Bestattigung  vom  18.  Juli  1488. 
—  1489.  Henning,  Frohst  zu  Cöslin,  bezeugt,  dass  Claus  Voss  zu  Owstin 
(Angstin)  seinen  Hof  nebst  Zubehör  dem  Cösliner  Nonnenkloster  für  80  Hark 
verpfändet  habe.  —  1490.  Henning,  Domherr  zu  Cammin,  und  Probst  des 
Nonnenklosters  zu  Cöslin  ist,  nebst  Teslaus  de  Hanow,  der  auch  Geistlicher 
dort  ist,  hei  der  Bestattigung  verschiedener  Privilegien  für  das  Kloster  zu- 
gegen. —  1498.  Henning,  Probst  des  Cösliner  Nonnenklosters,  ersucht  den 
Administrator  des  Bisthnms  Cammin  nm  Bestattigung  einer  von  ihm  an  der 
Pfarrkirche  zu  Cöslin  gestifteten  und  dotirten  Vikarie.  —  1495  besitzt  er  Van- 
gerow  und  Anth.  Moker  (s.  N.  25).  —  1496.  Henning,  Probst  des  Cösliner 
Klosters,  präsentirt  dem  Bischof  Benedict  zu  Gammin  den  Canonikus  Johann 
Veltzer  zu  einer  Vikarie  an  der  vor  Cöslin  gelegenen  Kapelle  8t.  Jacob. 
(Pomm.  St.-Arch.)  Auch  die  von  Glasenapp  -  Bulgrine  scheinen  sich,  wie  dem 
ganzen  Geschlecht  eigentümlich,  vielleicht  auch  in  dem  Gefühl  der  Busse  fnr 
ihren  Ahnen,  der  seinen  Bruder  erschlagen,  mit  Leib  und  Gut  der  Kirche 
hingegeben  zn  haben.  Henning  erbte  Vangerow,  Anth.  Hoker  1495  von  seinem 
Bruder,  L.  Peter.  1495  war  also  noch  Besitzzusammenhang  zwischen  den 
v.  Glasenapp  -  Bulgriuen  und  den  nur  V.  Glasenappen.  —  hl.  Barthns, 
Bitter  und  Derseke  Kosseke  von  Knlsow,  Claus  Tessvtz  und  Andere  ver- 
gleichen sich  1497  wegen  ihrer  miteinander  geführten  Streitigkeiten.  (Pomm. 
St-Arch.).  —  N.  Henning  auf  Thnnow.  1485.  Joachim  v.  SehmeUng 
schwört  mit  seinem  Bruder  Clawes  resp.  dessen  Erben  dem  Bathe  und  der 
Stadt  Cöslin  und  Colberg  wegen  seines  erschlagenen  Vaters  Henning  Urfehde 
nnd  verpflichtet  sich  den  Vertrag  von  1485,  „in  deme  Daghe  Barnabe"  zn 
halten.  Burgen:  Otto  v.  Blankenbnrg  zu  Ramelow,  Henning  v.  Bulgrin 
erfzethen  tho  Thnnow  (Tinnow),  Wedige  v.  Damitze  zu  Dammetzin,  Jürgen 
v.  Podewils  zu  Halnow,  Ventze  v.  Hunchow  zu  Nassow,  Neuelinch  v.  SehmeUng 
to  der  Stxeitz  etc.  Nach  dem  Vertrage  von  1485  war  Joachim  v.  SehmeUng, 
jetzt  anf  Stretze  gesessen,  in  der  Fehde,  welche  im  Auftrage  des  Bischofs  die 
Städte  Colberg   und  Cöslin   gegen   die  Schlösser  Cörlin  nnd  Gfiltzow  fahrten, 


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betheiligt  and  der  Vater  Henning  v.  Schmeling  erschlagen  worden;  ersterer 
erhielt  600  Mark  Wergeid  und  Hausgeld,  ausserdem  der  Graf  v.  Eberstein 
noch  800  rheinische  Golden.  Es  wurde  den  Städten  Urfehde  gelobt.  —  1490. 
Henning,  Erbherr  auf  Thnnow,  sucht  für  die  an  das  Cösliner  Nonnenkloster 
geschehene  Arbtretnng  seines  Antheile  an  dem  camminschen  Lehngut  Latzke 
(Lang)  die  Bestättigung  des  Bischofs  Benedict  nach;  dieselbe  erfolgt  auch 
1499.  —  1510.  Henning  prasentirt  dem  Camminer  Capitel  den  Georg  von 
Pnttfcamer  zn  einer  Vikane  in  der  Pfarrkirche  zu  Latzke.  (Pomm.  St-Arch.) 
—  Wegen  der  Ein-  und  Ana -Schifffahrt  hatte  Cttslin  viel  Streit  mit  Bügen- 
walde  und  anch  mit  Colberg.  Nach  Erwerbung  des  Jamond  Sees  nebst  Aus- 
flusses wollte  Cöslin  auch  an  der  Schifffahrt  auf  der  Ostsee  Theil  haben,  was 
aber  Bischof  Carith,  der  Colberg  gewogener  war,  nicht  zugab  und  sollte  ein 
Vertrag  vorhanden  Bein,  der  das  nicht  zuliesse,  den  aber,  wie  Haken  aussagt, 
der  Bischof  Carith  erschlichen  haben  soll.  Anch  hier  dieser  Bischof  kein 
Gentleman.  Bei  diesbezüglichen  Verhandlungen  (1510)  sind  zugegen:  Henning 
anfThonow,  Gottachalk  v.  Damitz  anfKarfin  und  Andere.  — 1520.  Henning 
zu  Wusseken,  wo  er  also  auch  Sitz  hatte,  ist  Zeuge  bei  Ventze  v.  Münchow 
auf  Nassow  bei  einer  SchnldverBchreibnng  von  62'/»  Gld.  Bm.  gegen  Laurentina 
Knland,  Vikar  zu  Cöslin.  (Ponun.  St-Arch.)  —  Na.  Peter,  Bruder  von 
Henning  N.  1500  Bürgermeister  zu  Cösliu.  Nb.  Pawell.  1526  Zange 
in  Urkunde  zwischen  Cösliu  und  dem  Kloster.  0.  Albert,  canonicus.  1540, 
Peter  Carith,  Caspar  Schleef,  Albert  Bolgrin,  Vorsteher  der  Lehne  zu 
Bodenkirch,  verkaufen  dem  Herzog  Philipp  dieselben  für  526  Gld.  (Pomm. 
8t -Ar eh.)  —  Nach  der  pomme rächen  Hafenmatrikel  von  Klempin  er- 
schienen 1565:  P.  Hans,  Q.  Achatius,  B.  Joachim  I.  1550.  Joachim 
Bngrin's  Gemahlin  war  Hargarethe  von  Münchow,  ob  er  der  Kanzler  in 
Schweden  gewesen?  (Hicraehus.)  S.  Christoph,  T.  Andreas  auf  Wus- 
aeken,  an  Bepkow,  Kleist,  Schübben  betheiligt,  desgleichen  U.  Adrian  zu 
Thnnow.  —  In  den  genealogischen  Sammlungen  in  specie  bei  Bolduan  ist  ge- 
sagt, dass  Jaspar  v.  Wolde  von  1459  -  1548  auf  Wusterbarth  gelebt  und  Anna 
von  Bnlgrin  aus  Thnnow,  die  letzte  ihres  Geschlechtes,  geheirathet  habe  (?). 
1572  ist  nun  freilich  Henning  v.  Wolde  urkundlich  auf  Thnnow,  vielleicht  auf 
einem  Antheil;  jene  Notiz  ist  unwahr;  denn  noch  1628  zahlen  die  Bulgrine 
wegen  des  Abgangs  an  der  Ewentinschen  Gränze  und  was  den  Cöslmern  an- 
geht, an  Steuer  nur  für  2  Hufen  auf  Kleist  und  Wusseken  and  IV*  Hufen  auf 
Bepkow.  1617  haben  die  Bulgrine  eines  Hennings  Antheil,  den  die  Stadt 
Cösliu  und  zwar:  5  Bauern  von  Wusseken,  1  Bauer  zu  Kleist  and  2  Bauern 
in  Bepkow,  irgend  wie  erworben,  wieder  an  sich  genommen,  wohl  ein- 
gelöst, und  wurde  die  Stadt  Cösliu  wieder  ausgekauft.  Es  geht  hervor,  dass 
diese  Güter,  besonders  Dorf  Kleist,  das  zu  dieser  späteren  Zeit  (1628)  keiner 
anderen  Familie,  besonders  also  nicht  der  Familie  v.  Kleist,  welche  es  anch 
behalten  and  in  ihren  Lehnsbriefen  aufgeführt  haben  würde,  gehört  haben. 
(Haken  1617?,  Cösliu.)  Bnlgrin  ist  seit  vor  1523  nicht  mehr  in  ihrer  Hand, 
wie  von  1628  her  auch  nicht  mehr  im  Besitz  der  Kranksparen ;  ein  Theil  von 
Bnlgrin,  wohl  der  Tbeil,  den  die  Glaaenappe  früher  dem  Stift  geschenkt  hatten, 
ist  an  die  Familie  von  Bamel,  die  ja  anch  ein  Hofamt  beim  Bisthum  bekleidete, 
übergegangen;  ein  3.  Theil  war,  wie  schon  erwähnt,  noch  in  v.  Glasenapnen 
Besitz.  1644  sind  noch:  V.  Ludwig,  W.  Otto,  X.  Hans,  T.  Bichard  ge- 
nannt nnd  ist  1628  in  Wusseken  ein  Verwalter,  in  Bepkow  ein  v.  Zarten  ver- 
zeichnet, jedoch  haben  die  Bulgrine  noch  Antheile  an  allen  Gütern,  einige 
wohnen  noch  in  Dubbertech;  in  Zachen  sitzt  ein  v.  Heydehreck.  1756  bat 
der  Kanzler  v.  Cocceji  Wusseken,  Läse,  Bepkow  nnd  Kleist  im  Besitz,  nach- 
dem gegen  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  die  Familie  Bnlgrin  -  v.  Glaeenapp  aus- 
gestorben ist,  von  denen  znm  Schlau  noch  angeführt  wird:  Z.  Andreas. 
1621,  den  4.  Juli.  Herzog  Ulrich  belehnt  den  Georg  Bühne  und  Andreas 
v.  Bnlgrin  mit  den  Lehngütern  des  Andreas  von  Münchow,  welche  Belehnung 


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Herzog  Bogialaf  XXV  1621,  den  27.  September  bestätigt.  1627  wird  er  mit 
Casimir  v.  Glasenapp64  von  der  Herzogin  Hedwig  mit  Instruction  versehen, 
zum  König  von  Dänemark  geschickt,  am  ihretwegen  mit  ihm  zu  verhandeln, 
betreffend  die  Drangaale  und  feindlichen  Einfalle  in  das  Neu- Stettiner  Land 
im  30jährigen  Kriege.  (Geh.  St.- Aren.)  Er  war  Hauptmann  zu  Amt  Podiige. 
(Micraeliua.) 

1718  hatten  Bulgrine  noch  Recht  an  einem  Wehr  im  Neatbaeh,  sind  am 
1750  aasgestorben.  Haken  berichtet:  Micraeliua  giebt  von  den  Bulgrinen 
noch  an:  „sie  konnten  in  gerader  Linie  sich  von  Schwantobarto,  dem 
deutsch -römischen  Bei  chsritter  (also  vonBarthna  v.Glaaenappin,  dem  schwarzen 
Bitter,  Schwarzbart)  herleiten.  Sein  Ahnopus  Joachim  ist  Kanzler  in  Schweden 
gewesen  (RV),  dieses  Joachim  Brndersohn  Andreas  (Z.)  war  Hauptmann  zu 
Podilga.  Henning,  Za.,  wieder  Andreas  Brudersohn,  war  in  England  der 
Königin  Elisabeth  Oberstlieutenant. 

Ob  die  Familien  v.  Batzke  and  v.  Krankspar,  auch  Klankspar,  Kranc- 
sporn  (1389  Klangsporn?)  genannt,  Lehnlente  etc.  von  den  v.  Glaaenapp- 
Barthnsewitz  resp.  Bulgrinen  oder  mit  diesen  liirt,  verwandt  waren?  es  ist 
dies  wohl  nur  von  den  Kranksparen  in  so  fern  zo  vermutheu,  als  sie, 
ausser  ähnlichem  Wappen  mit  den  Barthusewitz-Balgrinen,  was  in  frohster  Zeit 
in  Pommern  von  nicht  grossem  Gewicht  war  (s.  Wappen,  Theil  I),  auch  mit 
den  Barthnsewitz  v.  Glaaenapp  und  mit  den  Bulgrinen  häufig  in  demselben 
Besitz  wohnten  and  oft  gleiche  Tornamen,  wie  Paul  und  Henning  etc. 
hatten?  Wir  fahren  hier  desshalb  einige,  als  im  nachbarlichen  Verkehr  ge- 
wesen, an:  a.  Hewea  v.  Krankspar  ist  1303  bereits  Zeuge  in  einer  Urkunde 
goldnan);  er  kann  also  nicht  gat  za  einer  Linie  der  v.  Kleist«  gehören  (s. 
V)-  b.  Henning.  1359  ist  Schloss  NasBOw  im  Besitz  der  Familie,  das 
dem  Bischof  wohl  nur  zum  Theil  (v.  Barthos  v.  Gl.  III)  gehörte  und  von  dem 
ea  Henning  v.  K.  erstanden,  vielleicht  auch  von  früher  her  schon  An- 
theil  daran  hatte;  siehe  N.  in,  der  auch  von  Nassow  1287  Schenkungen  an 
das  Kloster  OOslin  machte;  ausserdem  besass  Henning  noch  Bizicker,  wohl 
anch  in  Bulgrin  Antheil,  welches  erstere  er  an  das  Stift  verkauft  hatte.  Um 
1480  wurde  von  den  Vasallen  Herzog  Bogislafa  VIII.  (s.  N.  11)  das  bischof- 
liche Schloaa  Naaaow  zerstört.  (Pomm.  St.-Arch.)  c.  Paul.  1386  unter  den 
40  Edellenteu,  welche  den  Herzog  Wilhelm  von  Geldern  gefangen  nahmen. 
(Vogt.)  d.  Henning.  1411  kauft  er  vom  Herzog  Lankow  und  Snckow. 
(Boldoan.)  e.  Paul.  1474  ist  er  auf  Bulgrin  and  in  Saassin  genannt.  Do- 
rothea v.  Krankspar  aus  Bulgrin  wird  1480  als  Gemahlin  des  Paul  v.  Putt- 
kamer-Modelow  aufgeführt.  1528  gerathea  Paal  v.  K.  und  Ventze  v.  Mfinchow 
in  Streit  wegen  des  Dorfes  Saassin;  es  geht  durch  Kauf  1528  ganz  in  Besitz 
des  Klosters  zo  Coslin  Aber;  vielleicht  auch  in  Folge  eines  Zerwürfnisses, 
welches  1604  Peter  v.  Münchow  auf  Gr.-  and  Kl  -Backow  bei  Beigard  mit  der 
Cösliner  Pfarre  hatte.  Er  starb  1523.  (Pomm.  St.-Arch.,  Boldoan.)  f.  Moritz 
zu  Bulgrin  bekennt  sich  zu  einer  Schuld  von  100  Gld.  Rmk.  gegen  Peter  v. 
Munchow  zu  Bertzelin  1554  und  stellt  Paul  v.  Miinchow  za  Tzerene,  Polits  v. 
Batzke  za  Butzke  als  Bargen.  (Pomm.  St-Arch.)  g.  Drews  zu  Bulgrin,  c. 
1560  bekennt  er  sich  zu  einer  Schuld  von  25  Gld.  gegen  Agnes  Hanow, 
Wittwe  des  Garsten  v.  Miinchow  und  stellt  Jürgen  v.  MUnchow  zu  Nedlin  als 
Bargen.  (Pomm.  St.-Arch.)  h.  Paul.  1572  anf  Bulgrin  genannt,  i.  Henning 
lebt  wohl  am  1600;  dena  1628  werden  in  der  Hnfenmatrikel  von  Klemptn 
„Henning  v.  Krankspars  Erben"  genannt.  Die  Familie  ist  dann  ausgestorben; 
denn  die  v.  Bamel  sind  auch  bald  als  Besitzer  dieses  Theils  von  Bulgrin  aufgeführt. 
12.  Generation  v.  1485-1520. 

LV.  Heinrich  v.  GL,  anf  Poünow,  Neu-Stettin,  Polzin  genannt  —  1488 
erhielt  Heinrich  v.  Gl.  zu  Coprieben  vom  Herzog  Bogislaf  X.  einen  Lehn- 
brief  Aber  den  von  «einem  Bruder  Peter  (24?)  zu  Pollnow  hinterlassenen  Viertel- 
Aotheil  an  dem  Schloss,  Stadt  and  Land  Polzin  etc.  (Klempin.)     1490  empfing 


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—    61     — 

Heinrich  v.  Gl.  „Jegenn  Nigen  Stettin  an  Hinrik  Glasenappschen  um  Hoch- 
wild  an  alle  Ritterschaft  um  Fische  zu  schreiben,"  von  dem  Herzog  Bogislaf  X. 
den  Befehl,  zn  seiner  Vermählung  mit  Anna  von  Polen  zum  1.  April  Hochwild, 
und  die  andere  Ritterschaft  zn  veranlassen,  ihm  Fische  zu  liefern.  1491  ist 
er  mit  EggardaB  Manduuel  Mitpatron  einer  Vikarie  in  Folzin.  (Pomin.  St.-Arch ) 

Besitz:  Coprieben,  Polzin-Antheil  etc. 

Da  dieser  Heinrich  v.  Ol.  in  mehreren  Genealogien  (so  hei  König)  auf- 
geführt ist,  wurde  er  anch  hier  genannt,  obwohl  er  auch  mit  Henning  N.  26 
identisch  erscheint,  nm  so  mehr,  als  letzterer  in  Lehnsbriefen  anch  Heinrich 
genannt  worden  ist. 

IL  Abschnitt 

Jüngere  Genealogie.    (Taf.  a,  b,  c,  d,  e.) 

6.    Generation  von  1275—1310. 

1.  Wilkinus  (Wallerinus,  Wilhelm)  Bitter,  Burggraue  von  Colherg, 
geb.  c.  1220.  Er  ist  der  Stammvater  in  ununterbrochener  Descendenz  aller 
jetzt  lebenden  v.  Glasenapp  nnd  ragt  eigentlich  in  die  5.  Generation,  diese 
von  1240—1275  ungefähr  gerechnet,  hinein.  1287  bestattigt  Hermann,  Bischof 
von  Cammin  den  Vertrag,  wonach  Wilkinus  v.  Glasenapp  mit  Einwilligung 
seiner  Söhne  Berthold  und  Lubbert,  die  also  schon  volljährig  waren,  der  Stadt 
Colberg  das  halbe  Dorf  Necknin,  Burggut,  dicht  bei  Altstadt  käuflich  über- 
läset. (Stiftsacten,  Brügge  mann,  Wachsen.)  In  demselben  Jahre  hatte  der 
Biachhof  von  dem  Bitter  Borck  das  Dorf  Sellnow  gekauft  und  der  Stadt 
Colberg  geschenkt  (Kratz),  das  war  wohl  ein  Burgbesitz  im  westlichen  Colberg; 
es  liegen  westlich  von  Colberg  noch  heute  2  Dörfer  Alt-  und  Neu-Borck, 
welche  wahrscheinlich  vor  der  Zeit,  eh  sie  der  Abt  von  Dobberan  von  den 
v.  Heydebrecken  kaufte  und  von  diesen  an  die  Stadt  Colberg  kamen,  den 
v.  Boreken  gehörten.  —  Die  altangesessenen  pommerschen  Edelleute  und  auch 
später  herangewanderten  Vasallen,  erstere  seit  Urzeiten  bildeten  ein  starkes 
Contingent  für  das  Gedeihen  der  Altstadt  resp.  Neustadt  Colberg  und  werden 
als  die  berühmtesten  (von  Biemann  und  Andern)  1250  angeführt:  die  v.  Glase- 
nappe,  v.  Borcke,  v.  Damitz,  v.  Below;  eingewanderte:  v.  Plettenberge,  von 
Dabelsteen  etc.,  nicht  der  späteren  zu  gedenken,  welche  sich  noch  in  Colberg 
aufhielten  oder  ansiedelten,  als  sich  das  Land  von  der  Stadt  getrennt  hatte. 
Ehe  bekanntlich  sich  dies  vollzog,  ehe  die  Städte  in  Pommern  auch  das  Beicht- 
Staatswesen  annahmen  und  in  sich  Verwaltung  und  Abschinas  hatten,  waren 
sie  ja,  und  besonders  Colherg  der  Sammel-,  Harkt-  etc.  Platz  für  den  Bezirk; 
Stadt  und  Land  waren  doch  noch  Eins.  Dass  hier  gerade  neben  dem  späteren 
kaufmännischen  Element,  besonders  der  Bitterstand,  welcher  meistens  neben 
den  Domherren  die  Salzkathen  inne  hatte,  stärker  vertreten  war,  hat  sich  viele 
Jahre  noch  an  der  späteren  Gestaltung  der  wirklich  städtischen  Verwaltung 
durch  innere  Kämpfe  hinlänglich  gezeigt  (s.  N.  4,  Urkunde  12,  Th.  I,  S.  807). 
—  Als  uralter  Mittelpunkt  des  Verkehrs  von  Hinterpommern,  Sitz  des  Bis- 
thums  und  Kapitels,  als  bedeutendster  Handelsort,  besonders  wegen  seines  iu 
der  ältesten  Zeit  so  hochgeschätzten  Gewürzes  für  oft  roh  genossenes  Fleisch, 
Fische  etc.,  des  Salzes,  welches  nicht  allein  zur  See,  sondern  tief  in  Polen, 
Bussland  etc.  hinein  verfahren  wurde,  zog  Colberg  auch  den  im  Hinterlande 
angesessenen  Adel  heran;  mehrere  besassen  noch  später  Häuser  in  dieser 
Hauptstadt,  hatten  ibre  Winter-  und  Sommersaison  und  mochten  in  letzterer 
nicht  weniger  gern  das  Erfrischende  des  Seebades  gemessen,  als  das  jetzige 
angekränkelte  Geschlecht  znr  Kräftigung  seiner  Nerven  es  aufsuchen  mnss.  — 
Die  Herrlichkeit  der  Altstadt,  der  Sitz  Beinbernus  und  der  alten  Barggrauen, 
wie  der  östlichen  Herzoge  selbst,  schwand  mit  der  Verödung  derselben  und 
mit  dem  Neuanbau  in  der  Niederstadt  schon  froh;  anch  die  alte  Burg  verfiel, 


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und  nur  noch  der  Name  der  dorfähnlichen  Vorstadt  erinnert  beute  an  die  alte 
Bnrgstadt.  Auch  das  Domstift  siedelt«  bald  in  die  Neustadt  über,  wo  bereits 
1254  eine  Kirche  verfallen  dastand.  Hit  der  Zeit,  wo  die  klugen  Herren 
der  Kirche  ihren  Besitz  immer  weiter  ausdehnten  nnd  abrundeten,  seitdem  der 
Bischof  1246  gegen  den  ihm  früher  eingeräumten  Distrikt  Stargard,  das  west- 
liche Colberger  Land  nebst  Kastell  anei  eintauschte,  1268  den  östlichen  Theil 
vom  Herzog  Barnim  II.  fttr  3600  Mark  erstand  und  1276  ancb  die  Stadt  mit 
der  östlichen  Burggraf  seh  aft  in  seine  Herrschaft  bekam,  horte  das  Kasteüan- 
snd  Bnrgwesen  auf  und  begann  eine  andere  Phase.  Von  dem  Burgbezirk 
Colberg  sind  in  frühester  Zeit  Unter- Abtheilungen  Podigol  nnd  Konknne  ge- 
wesen. Hit  dem  Aufhören  der  Kastellanei  im  westlichen  Colberg  nnd  not 
der  Besitzergreifung  dnreb  den  Bischof  erhielt  dieser  Theil  auch  Lübisehee 
.Recht,  desgleichen  seiner  Zeit  der  Ostliche  Theil  und  1276  vollends.  —  In 
Folge  dessen  traten  dann  fttr  ganz  Colberg  Burgermeister  nnd  Käthe  an  die 
Spitze  der  Stadt.  Bis  dahin,  1276,  hatte  also  noch  der  Landesvogt,  der 
Vogt  der  Stadt,  besonders  der  Burgherr  an  der  Spitze  des  Ratlis  gestanden, 
dessen  Macht  und  Ansehen  wohl  nnr  allmahlig  aufhörte  und  der  Burg- 
herr in  die  Stelle  des  Bürgermeisters  hinüber  geleitet  wurde.  Hit  dieser  Zeit  be- 
gann ancb  die  gänzliche  Aufhebung  der  Burg  als  solche;  der  Altstadt  war 
dadurch  also  das  UrtbeÜ  gesprochen.  Die  Burgherren  nnd  Burgmannen  Buchte 
man  in  Bürgermeister  und  Käthe  umzugestalten,  den  Bnrgplatz  nnd  jenen 
sonstigen  Besitz  im  Bnrggebiet  und  in  nächster  Nahe,  wenn  sie  nicht  abgetreten 
wurden,  anzukaufen,  was  dann  hier  ja  auch  bei  Necknin  wie  bei  Sellnow 
stattfand,  nnd  dadurch  der  Bischof  hier  eifrig  fttr  die  Stadt  wirkte.  Es 
ist  hieraus  und  dass  die  v.  Glasenapp  in  dem  Hinterpommern,  östlich 
der  Fersante,  die  einzigen  mächtigen  Erb-,  Burg-  und  Bchlosa gesessenen 
waren,  zn  ersehen,  welche  grosse  Bolle  sie  in  der  Geschichte  Colbergs  bis 
dahin  bereits  gespielt  haben;  auch  ferner  daran,  dass  der  älteste  Sohn  von 
Wilkinns,  später  1296,  wo  der  Vater  wohl  gestorben,  als  erster  bischof- 
licher Bürgermeister  an  der  Spitze  Colbergs  stand,  was  zu  Anfang  bei  solchem 
Uebergange  als  selbstverständlich  innegehalten  wurde;  es  folgte  also  seinem 
Vater  Wilkinns,  welcher  der  letzte  Barggraue  der  Altstadt  Colberg,  eventl. 
der  letzte  fürstliche  Kastellan  von  Ost-Colberg  gewesen,  der  Sohn  Berthold  2. 

Besitz:  In  nnd  bei  Colberg,  Salzkotten,  Necknin  nnd  weiterhin  ge- 
nannter. Wahrscheinlich  haben  Wilkinns  im  Verein  mit  Barthus  HI.  oder 
deren  Väter  resp.  Vorfahren  1262,  1253  oder  früher  schon  das  Terrain  für 
das  Kloster  Buckow,  sowie  die  Güter  nnd  Gefälle  zur  Dotation  desselben  her- 
gegeben, da  noch  1864  der  Enkel  Berthold  4.  und  die  Vettern  N.  XIV,  XV, 
XVI,  XVIII,  etc.  daselbst  Güter  besassen. 

Gem.:  N.  N. 

Söhne:  2.  3.  8a. 

7.  Generation  von  1810-1345. 

2.  Berthold  (Bartholomäus,  Barthns)  1.  S.  v.  1.  geb.  c.  1250,  Bitter.  — 
1287  giebt  er  nebst  Bruder  N.  8,  seine  Einwilligung  zu  dem  Verkauf  des 
halben  Dorfes  Necknin,  seitens  ihres  Vaters  an  den  Bischof  von  Cammin 
nnd  ist  er  Zeuge  der  Bestätigung,  also  bereits  majorenn  gewesen.  —  1294 
ist  er  Hitglied  des  Colberger  Baths.  —  1296  Bürgermeister,  als  solcher 
reist  er  1300  mit  Ludwig  von  Dortmnnde  nach  Lübeck,  zur  höchsten  Instanz 
für  die  Auslegung  und  Handhabung  des  Gesetzes,  betreffend  einen  Streit  in 
Colberg  mit  einem  HUnzmeister,  wegen  falscher  Pfennige  (Kiemann).  1302 
den  23.  Juni  bat  er  als  Bürgermeister  die  Statuten  der  Colberger  Salzgilde 
mitunterzeichnet.  —  1802  beim  Verkauf  des  Dorfes  Rossentin  von  einem  von 
Bamel  an  Conrad  v.  Witten  und  Conrad  v.  Münster  nnd  Hintzen  (auch  von 
Münster,  Beispiel  der  Auffuhrung  mehrerer  gleichen  Zunamens),  beiderseits 
Bürger,  Ar  100  Gld.  schlechter  Groschen  zum  todten  Kanf,  waren  unter 
Andern  Zeuge:  Bartboldns  Ghuenap  nnd  N.  8.  (Wachsen). 


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1805.  Xi  fanden  in  Folge  des  veränderten  Aiufliutei  der  Rega  (1304) 
Grüauatreitigkeiten  zwischen  dem  Golberger  Magistrat  and  dem  Abt  von 
Beiback  resp.  den  Treptowern  statt  und  wurde  in  diesem  Jahre  ein  Vergleich 
abgeschlossen,  bei  welchem  Barthold  v.  Gl.  als  Bargermeister  and  andere 
Amts-  and  Würdenträger  and  Edelleate  zugegen  waren.  Bekanntlich  geharte 
der  Landstrich  zunächst  der  Koste  zwischen  der  Persante  and  Rega,  das  so- 
genannte Siederland,  der  Stadt  Golberg,  sowie  die  Strand gereehtigkoit  der- 
selben anch  bis  hier  und  Ostlich  bis  Nest  am  diese  Zeit  bereits  reichte,  von 
wo  ab  sie  Edlen  (den  v.  Glasenapp  -  Barthusewitz)  (Wachsen)  weiter  bis 
Bugenwalde  etc.  gehörte.  —  1320   ist   er  noch  als  Bürgermeister  aufgeführt. 

—  Barthold ,  der  Professor  zu  Greifswald,  äussert  sich  in  seiner  pommerschen 
Geschichte:  Am  meisten  hatte  sich  in  Colberg  eine  Paitricierherrschaft  ge- 
bildet, weniger  in  den  anderen  Städten.  Die  Nahe  des  adligen  Domstifts  in 
einer  Stadt,  welche  seit  alten  Tagen  viele  Hilites  castrenses  zählte,  der  Besitz 
der  Salinen  zu  Händen  einer  Ritterschaft,  hatte  schon  1802  zwei  Salz- 
grafen oder  Siebter  (in  frühester  Zeit  war  Graf  mit  Siebter,  Über  Leben 
und  Tod,  gleichbedeutend (t.  Winkler)  erheischt;  wer  aufgenommen  sein  wollte  in  die 
Salzgilde,  musste  schon  ein  bestimmtes  Vermögen  haben.  —  Es  bestand  aber 
anch  ein  Proletarierthum  in  dieser  reichen,  in  ihrer  Art  vornehmen  Stadt. 
Es  berichtet  v.  d.  Dollen,  als  die  verschiedenen  Contignente  der  Einwohner 
1257  vorgefahrt  wurden:  „Weniger  gut  ging  es  den  zugewanderten  (in  geringer 
Zahl  nur  vorhandenen)  wendischen  (?)  Stammesgenossen  in  der  deutschen 
Stadt;  sie  wurden  höchstens  geduldet  und  von  der  städtischen  Gemeinschaft, 
den  Aemtern  und  den  Handwerksinnungen  ausgeschlossen.  Sie  wurden  in  die 
entfernteren  Theile  der  Stadt  in  der  Nahe  der  Bodelei  (Abdeckerei)  verwiesen, 
in  die  Strasse,  die  in  den  Stadtbüchern  die  platea  Slavoram  genannt  wird 
and  anch  heute  den  Namen  Wendenstrasse  fahrt11.  (Dasselbe  ist  auch  in  andern 
bin terpommers eben  und  in  einigen  vorpommerschen  Städten  geschehen.) 

v.  Klemzen  und  Kanzow  (1560):  »1308  (1804)  ist  ein  sehr  gewaltiger 
Sturmwind  gewesen,  der  bei  der  Ostsee  allenthalben  viele  Kirchen  und  Häuser 
eingeworfen.  Derselbe  hat  das  Land  zu  Rügen  vom  Soden  abgerissen  (wohl 
umgekehrt,  die  Insel  vom  Lande),  also  dass  da  eine  Durchfahrt  der  Schiffe 
darauf  geworden  and  nun  zur  Zeit  das  neue  Tief  heisst,  denn  zuvor  ist  nur 
zwischen  dem  Lande  zu  Bügen  and  dem  Buden  ein  kleiner  Strom  (Bach) 
durchgegangen,  da  ein  Mann  hat  überspringen  können"  (ein  anderer  sagt,  dass 
die  Bauern  von  Süden  auf  jener  Seite  hier  auf  dem  Festlande  ihre  Erbsen 
gesäet  hätten),  „ist  jetzt  wohl  eine  halbe  Heile  breit  und  hat  das  Heer  so  viel 
Landes  weggenommen.1'  —  Hiernach  ist  es  wohl  wahrscheinlich,  dass  das  Jahr 
des  Hauptstosses  zum  Untergänge  von  BegamÜnde  1804  und  nicht,  wie  (bei 
Brummer)  angegeben  wird,  1809  gewesen  ist.  (S.  Th.  1,  Territorialgesch. 
Ostsee,  Stralsnnder  Chronik.) 

Damit  RegamuRde,  von  welchem  wenige  Ohronikanten  etwas  mittheilen 
und  die  wenigen,  die  dieser  Stadt  Erwähnung  thun,  auch  schon  dorch  Klügeln 
and  Kriteln  dem  Andenken  und  der  Historie  mehr  schaden,  als  nützen,  nicht 
fortgettst  werde:  wollen  wir  nicht  in  die  Allttre  fallen,  in  welcher  sieb 
heute  die  lebten  Kinder  des  zersetzenden,  nichts  oonservirenden  Zeit- 
geistes so  anmaassend  und  geistreich  (?)  bewegen.  Wir  haben  hier,  wo  von 
Berthold  v.  Glasenapp,  der  ja  bei  dem  Feststellen  der  so  oft  verrückten 
Grannen  zwischen  dem  Golberger  and  dem  Belbacker  Gebiet  eine  wichtige 
Bolle  gespielt  hat,  die  Bede  ist.  günstige  Gelegenheit  auch  für  BegamÜnde 
ein  Blatt  der  Erinnerung  niederzulegen,  damit  es  dieser  Stadt  nicht  un- 
gehindert so  ergebt,  wie  heut  an  Tage  der  weltberühmten,  durch  Geschichte, 
Gesang  und  durch  die  civilisirte  Welt  klingende  Sage  —  auch  durch  Urkunden 

—  überlieferten  untergegangenen  Handelsstadt  Vineta.  —  Wir  geben  hier 
Einige*  ans  der  vortrefflichen  Chronik  von  Colberg  von  Dr.  Biemaan  und  aas 


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eigenen  Erfahrungen  und  Anschauungen  an  Ort  und  Stelle  an.  Viel  Wider- 
wärtigkeiten haben  wegen  des  veränderten  Ausflusses  der  Rega,  wie  schon  bei 
Belbnck  (s.  Th.  I)  erwähnt,  zwischen  den  Colbergern  und  den  Treptowern, 
dem  Abte  von  Belbnck  und  unter  den  sonst  dort  betheiligten  Ortschaften  statt- 
gefunden, nicht  allein  wegen  des  Grand  und  Bodens,  sondern  auch  wegen  der 
Schiffahrt.  Durch  die  Veränderungen  der  Ausmündnng  der  Bega,  später  aus 
dem  Camp-See,  liefen  die  Fahrzeuge  der  Treptower,  resp.  Öreiffen berger,  durch 
colbergisches  Gebiet;  Neid,  Eifersfichtelei  etc.  veranlassten  die  Colberger  so- 
gar, Fahrzeuge  und  dergl.  bei  der  Ausmündnng  zu  versenken,  bis  zuletzt 
Treptow  a.  d.  B.  und  das  Kloster  Belbnck  1457  den  jetzigen  neuesten  Aua- 
fluas  der  Bega  ausstachen  und  hafenirten.  —  Ein  Ort,  der  von  der  See  ver- 
schlungen wird,  muss  nicht,  wie  aufgestellt  wird,  gerade  einem  Erdfall  er- 
liegen, meistenteils  wird  er  bei  Stnrmflnth  überschwemmt,  ein  Theil  fallt,  das 
Andere  wird  mit  der  Zeit  fortgewaschen  und  können  hoher,  dem  Lande  näher 
gelegene  Theile  ja  noch  über  hunderte  von  Jahren  stehen,  wie  das  bei  Bega- 
mfinde sowohl,  als  bei  Yineta  der  Fall  gewesen  ist;  bei  Begamfinde  ist  die 
Lebensader,  die  Bega,  daneben  noch  verschwemmt,  versandet  und  verlegt 
worden.  —  1270  hat  Barnim  I.  an  das  Kloster  Belbnck  das  „Dorf  Bega- 
münde  für  600  Mk.  verkauft.  (Dem  Preise  nach  damaliger  Zeit  muss  es  nicht 
unbedeutend  gewesen  sein.)  Nach  einer  Urkunde  von  1287  bestätigten  Herzog 
Bogislaf  IV.  und  der  Abt  Thiboldus  von  Belbnck  der  Stadt  Treptow  a.  d.  B. 
Lübisches  Becht  und  lassen  derselben  noch  sonst  erhebliche  Begünstigungen 
zu  Theil  werden.  Namentlich  bestimmten  beide,  dass  die  Rathmänner  and 
Gemeinde  der  Stadt  den  „Begamünde"  genannten  Hafen  frei  haben  und  daas 
sie  befugt  sein  sollten,  denselben  zn  bessern  und  sich  zu  bewahren,  so,  wie  es 
zn  ihrem  Frommen  gereiche,  (v.  d.  Dollen.)  —  1322,  nach  stattgehabter  Stnrm- 
flnth, gestattet  Herzog  Wartislaf  IV.  dem  Treptower  Batb  einschliesslich  „un- 
serer geliebten  Stadt  Treptow  Mitbürger  in  Begamfinde",  die  unbeschränkte 
Freiheit,  nach  Willkür  den  Hafen  legen  und  bessern  zn  können.  (Die  Ver- 
legung ist  jedoch  wohl  wegen  der  erheblichen  Kosten  und  Arbeiten  bis  1457 
hinausgeschoben  worden;  siehe  über  die  Anlage  des  neusten  Ausflusses  mit 
verpfähl tem  Hafen  bei  Treptower  Deep,  anfänglich  auch  Begamfinde,  genannt, 
Brummer,  Kloster  Belbuck).  —  Bereits  1293  schon,  resp.  1806  ertheilte  Herzog 
Bogislaf  IV.  den  Schiffern  von  Begamfinde  nnd  dem  Kloster  Belbuck  Zoll- 
freiheit auf  der  Bega  nnd  1  Heile  weit  in  die  Ostsee.  Er  nennt  die  Ein- 
wohner, wie  oben  „unser  geliebten  Stadt  Treptow  Mitbürger  in  Begamfinde", 
etwa  800  an  Zahl.  (Bald  nach  1270  also  Stadt  geworden.)  —  1881  ist 
noch  von  Begamfinde  (dem  Best)  die  Bede,  sowie  noch  eine  Quittung 
der  Herzoge  Bogislaf  V.  nnd  Barnim  IV.  vom  Jahre  1864  ans  Bega- 
mfinde datirt  gewesen  ist  —  Wahrscheinlich  hat  die  Stnrmflnth  von 
1804,  wohl  die  stärkste  von  den  auch  1305,  1309  und  später  angegebenen 
die  Hauptveranlassung  zn  dem  Untergange  Begamfindes  gegeben.  Durch 
üebermuth  und  Religionsvaraohtung  hatten  die  Einwohner,  der  Sage  nach,  ihr 
Verderben  verdient  (Jetzt  noch  in  der  Leute  Mund,  Deep.)  Noch  im  16. 
Jahrhundert  waren  Beste  der  Gebäude  vorhanden;  es  baten  die  Kirehenvor- 
steher  des  Dorfes  Bobe  den  Herzog  Johann  Friedrich  „zn  Aufziehung  einer 
Kirchhof smaner,  um  die  Steine  vom  Kirchthurm  zu  Bega,  weil  das  Mauerwerk 
daselbst  zum  Verderben  stehe".  (Ob  die  Kirchenglocken  in  Bobe  die  von 
Begamfinde  sind,  wie  behauptet  wird,  lässt  sich  nicht  mehr  feststellen,  indem 
sie  neuerer  Zeit  umgegossen  sind.)  Der  Herzog  antwortete  am  8.  Juli  1597: 
„Da  der  Thnrm  nahe  am  Strande  belegen,  dass  die  Schiffleute  ihr  Abzeichen 
daran  nehmen,  haben  Wir  den  Thnrm  abzubrechen  nnd  diese  Nachrichtuag 
den  Schiffleuten  zu  verschneiden,  billiges  hinterdenken."  —  Heute  noch  geben 
dort  der  Name  „der  Begamnnder  Wiesen"  Zeugnis»  von  der  untergegangenen 
Stadt,  sowie  die  noch  jetzt  auf  der  Ebene  des  Strandes  flach  hervorstehend  im 
Fünfeck   5    grössere   Fundamen tsteine   der  Kirche,   die  etwa  Vi  Heile  östlich 


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vom  Treptower  Deep  liegen.  In  einer  Entfernung  von  mehreren  100  Schritten 
rechts  und  linke  hiervon  ist  der  Strand  feuchter,  von  Feldsteinen,  wie  sie  ein 
Flosa  wohl  mit  sich  treibt,  oder  zum  Strassen  pflastor  gebraucht  werden,  unter- 
mischt mit  Ziegel-,  Mauer-  und  Dachsteinen,  anch  sogenannten  Mönchen, 
übersäet.  Immer  noch  wirft  die  See  kleinere  Stücke  der  letzteren  heran«.  Ein, 
etwa  l'/i  Fuss  im  Durchmesser,  umgestürzter  Baumstamm,  noch  fest  in  der 
Wurzel,  der  seit  Menschengedenken  hart  am  Seesaum,  jetzt  noch  (1875)  liegt, 
sowie  das  Auftauchen  eines  viereckig  behaltenen  Pfahls  bei  niedrigem  Wasser- 
stande; ferner  der  Umstand,  dass  die  Fischer  diese  Stelle  nie  befahren,  eiues- 
theils  weil  sie  sich  hier  die  Netze  beschädigen,  anderntheils  ans  Aberglauben: 
alle  diese  Anzeichen  würden  auch  ohne  geschriebene  Urkunde  hinreichend 
sein,  den  Beweis  für  die  einst  gewesene  Existenz  Begamündes  zu  liefern. 
Ausser  Diesem  sind  vor  etwa  30  Jahren  an  dieser  Stelle  Ausgrabungen  an 
den  Dünen  vorgenommen  worden,  wobei  Pflngschaaren,  Forken,  Scheeren, 
Fingerhüte  und  dergl.,  selbst  noch  Stallreste  mit  Dünger  zum  Vorschein  ge- 
kommen, nnd  sind  die  entsprechenden  Gegenstände  der  Strandbehörde  zu 
Swinemflnde  eingesandt  worden.  Dass  bei  stiller  See  nnd  besonders  flachem 
Wasserstande  im  Meeresgründe  jetzt  noch  Sparen  von  Mauerwerk,  Brunnen  etc. 
gesehen  werden,  wird  noch  bestimmt  behauptet 

Im  Colberger  Stadtarchiv  ist  eine  interessante  Aussage  von  1754  eines 
alten  Treptow-Deepers  bei  Gelegenheit  eines  Gränzstreites  zwischen  Deep  und 
Camp,  Namens  Peter  Wendorf,  was  er  von  alten  Leuten  als  vor  mehr  als 
100  Jahren  gewesen,  gehört  habe,  und  zwar:  Dass  die  Scheide  (Granze)  an 
der  N.W.-Ecke  des  Camp  -  Sees  in  Nabe  eines  Flusses  Blotnitz,  alte  Bega, 
Begamünde  gewesen  sei,  etwa  Vi  M.  östlich  von  dem  jetzigen  Treptower  Deep. 
Die  Uündnng  (des  betreffenden  Flusses)  der  Bega,  sei  aber  versandet  (1804) 
und  der  Fluss  habe  sich  in  der  Deepschen  Hütung,  „Haken"  einen  nenen  Aus- 
flnss  in  die  Ostsee  gebahnt;  auch  dieses  Deep  sei  versandet.  Später  hatten 
die  Amts-  und  BathsdÖrfer  einen  neuen  Ausflnss,  also  für  die  spätere  alte 
Bega,  beim  Camp-See,  nordwestliche  Ecke,  gegraben  und  habe  ihnen  die  Natur 
1709  durch  hohen  Wasserstand  des  Camp-Sees  nnd  durch  Bewegung  der  See 
insofern  geholfen,  als  die  Düne  durchbrochen  and  statt  des  westlichen  da- 
maligen Ausflusses  der  jetzige  an  der  nordöstlichen  Ecke  des  Camp-Sees  ge- 
bildet wurde.    So  ist  das  heutige  Colberger  Deep  entstanden. 

Die  alte  Bega  hat  also  ihren  Ausfluss  seit  etwa  1304  dreimal,  das  vierte 
Mal  durch  Ausgrabung  heim  Treptower  Deep,  als  Nene  Bega,  geändert:  der 
Ausflnss  versandet  bei  Begamünde;  darauf  geht  die  Bega  durch  die  Deepsche 
Hfitnng,  Haken  genannt  (dabei  scheint  sie  die  Neigung  gehabt  zu  haben,  ihr 
Wasser  directer  westlich  znm  Ausflnss  zu  bringen,  wozu  eine  nicht  deutliche 
Bemerkung  in  jener  Aussage  „westlich  von  Begamünde",  anch  der  Umstand 
Bestättigung  giebt,  als  der  Östliche  Begaarm  bei  Treptow,  welcher  früher  die 
Insel  Bellbnck  Östlich  einschloss,  aber  der  Anlage  der  Mühle  und  An- 
bringung eines  Wehrs  wegen  trocken  gelegt  worden  war,  keinen  Zufluss  und 
Druck  nach  0.  mehr  hin  ausübte;  alsdann  brach  sie  aus  der  nordwestlichen,  ver- 
sandete, und  zuletzt  aus  der  nordöstlichen  Ecke  des  Camp-Sees,  woselbst  die  Bega 
(d.  h.  d.  Alte)  auch  heute  nur  noch  träge  ausfliesst;  während  der  1457  gegrabene 
Ausflnss  beimTreptowerDeep  nun  dieNeneBega  seit  der  Zeit  neben  obigen  späteren 
Wandlungen  der  Alton  Bega  die  Haupt-Ausmundung  ist.  Nachdem  1804  also  der 
Hsuptstoss  zum  Untergange  von  Begamünde  gegeben,  die  Bega  versandet  war, 
haben  sich  die  Bewohner  nach  und  nach  in  sicherere  Gegend,  theilweise  bereits  nach 
dem  jetzigen  Treptower  Deep,  wo  freilich  noch  kein  Ausflnss,  wohl  1322  pro- 
jectirt  war,  gezogen.  Mehrere  Häuser,  als  der  Krug  von  Begamünde,  auch 
die  Kirche  und  dergl.,  haben  noch  längere  Zeit  gestanden,  so  lange,  bis  die 
1805,  1809,  1375,  1396  etc.  folgenden  Sturmflut hen  z.  B.  1656,  wo  eine 
besonders  starke  stattfand,  welche  den  Ausfluss  der  Alten  Bega  ver- 
sandete und  einen  solchen    100  Schritt  Setlicher  nach  Colberg  zn  aufriss  nnd 


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—    66    — 

andere  'Umstände,  wie  der  neue  Durchstich  1457  es  zuliessen  und  erheischten. 
Nachdem  die  Ueberfiuthung  von  1304  wohl  abgelaufen,  wurde  dann  1305  zu 
ohen  angegebenem  G-ranz vertrag  geschritten.*) 

Besitz:  In  und  um  Colberg  (Salz-Kotten),  in  und  bei  Buckow,  am 
Jamand-See,  wohl  Janrand,  Müllen  etc. 

Gemahlin:  N.  N.  Sie  war  in  zweiter  Ehe  mit  dem  vom  Niederrhein 
eingewanderten  Dethmer  v.  Dabelsteen  verheirathet;  der  auch  später  im 
Colberger  Rath  und  in  einer  Bargermeisterstelle  genannt  wird.  Siebe  später 
1364,  wo  er  mit  Bertbold  4,  seinem  Stiefsohne  bei  Buckow  um  dessen  recht- 
väterliche  Güter  dort,  Streit  begonnen  hat  und  Berthold  ihn  „thu  dode  schlug*. 

SOhne:  4.  5. 

Töchter:  1,  N.  N.  Ihr  Gemahl:  Hermann  v.  Damitz  auf  Mollen; 
sie  waren  die  GrosBältern  von  Nicolaus  v.  Damitz,  von  dem  Kanzler  Herzog 
Brich  II.,  dessen  Tochter  Elisabeth  von  Damitz  mit  Casper  Schlief  verheirathet 
war,  was  wir  in  Hinblick  auf  andere  Ereignisse  hier  anführen.  Gross-Möllen, 
hart  am  Jamnnd-See  gelegen,  also  früher  schon  im  Besitz  der  v.  Glasenapp, 
vielleicht  hier  in  Bertholds  and  wohl  als  Hitgift  für  v.  Damitz  ersehen,  war 
vor  1333  an  Feter  Schlieft  ans  Colberg  gekommen  und  erstand  es  jetzt  Hermann 
v.  Damitz  wohl  mit  Geldern  der  Schwiegereltern. 

8.  Llbbert,  Lubbo,  Luwe,  Lutke,  Lupoid,  Ludolf,  Ladewig, 
2.  S.  v.  1,  geb.  c.  1260,  gest  1323,  in  mehreren  Urkunden  „famosi  der  be- 
rühmte" genannt  (Wachsen),  Miles  (Bitter)  Dominus,  DomiceÜus,  Advocatns, 
Landes-Togt  etc.  Sein  Besitz:  in  und  bei  Colberg,  Garrin,  Peterwitz;  femer 
östlich,  nordöstlich  und  nördlich  Cöslin,  die  Mano  wachen,  Wissbuhr-Mokerschen 
Güter,  vielleicht  auch  Lubbetow,  gebaut,  der  Name  weist  daraufhin;  die  öftere 
Erwähnung  seiner  hier  in  einem  dem  Stifte  und  Kloster  zu  Cöslin  willfährigen 
Lichte,  l&sst  ans  ihn  hier  hauptsächlich  angesessen  erscheinen,  wo  seine  Söhne 
und  Enkel  etc.  begütert  auftreten,  wie  auch  ein  1337  durch  den  Bischof 
Friedrich  von  Eickstedt  geführter  Gränzrezess  zwischen  Lubbetow,  Dörsentin, 
Rogzow(frühernndspäterGlasenappenBesitz)  und  zwischen  Cöslin  festgestellt  (und 
siehe  die  Nachkommen)  es  erschliessen  lassen;  jedenfalls  hatte  er  auch  Mitbesitz 
an  den  südlicher  gelegenen  Schlössern  und  Gütern  derer  v.  Glasenapp.  In  sehr 
vielen  Urkunden,  nicht  allein  in  Pommern,  östlich  der  Oder,  sondern  auch  in 
Westpommern  und  Mecklenburg  kommt  er  vor.  Er  mnss  eine  besonders 
tüchtige,  durch  Macht  and  grösseren  Besitz  angesehene,  wichtige  ritterliche 
Persönlichkeit  gewesen  sein.  Wo  Bechtsentscheidungen,  Vergleiche  etc.  zn 
führen,  wird  er  häufig  genannt.  Aach  für  die  Kaltivirung  des  Landes  hat  er 
viel  geleistet.  Nicht  ohne  praktischen  Grund  nennt  ihn  das  Stift  wieder- 
holendlich den  „berühmten"  nnd  in  der  That  hat  er  in  frommer  Hingabe  and 
Opferwilligkeit  grosse  Besitzungen  nnd  seine  persönlichen  Kräfte  der  Kirche 
in  dem  Maasse  hingegeben,  dass  seine  Wittwe  und  Nachkommen,  wie  es  scheint, 
darunter  zu  leiden  und  gegen  das  Andrängen  des  Stifts  in  dieser  Richtung 
Front  zu  machen  hatten.  Während  sein  Bruder  N.  2  sich  seinem  Grundbesitz 
weniger,  der  städtischen  Verwaltung  und  dem  Leben  in  Colberg  mehr  widmet,  sieht 
man  Lubbert  als  GrossgrundbeBitzer  dem  Landleben,  der  Kultivirung  and 
dem  Staats-  und  Kirchenwesen  hingegeben. 

1287  bereits  tritt  Lubbert,  schon  majorenn,  urkundlich  bei  dem  Verkauf 
des  halben  Dorfes  Necknin  durch  seinen  Vater  No.  1  an  Colberg  einwilligend 
auf.  —  1301,  Colberg  am  Tage  Catharinae,  tritt  Tesmar  v.  Bonin  einen  An- 
theil  von  Strachmin  an  die  von  Salice  (Wide  oder  Woyde)  ab,  wobei  Lubben 

*)  Verfasser  Dieses  hat  noch  im  Jahre  1874  auf  der  Stelle,  wo  die  Regamunder 
Kirche  gestanden,  eine  Dachhohlpfanne  und  einen  Mauerstein  gefunden,  auf  welchem 
letzteren  eine  Hundefuastapfe  eingedruckt  war;  einen  ähnlichen  Stein  mit  Hundespur 
hatte  auch  der  Schulze  Kemp  von  Deep  dort  gefunden,  also  eine  „FuBStapfe  von 
Regamünde.  -  Hohlpfanne  und  Stein  sind  änsserlich  sichtbar  an  des  Verfassers  Hause 
in  Gut  Jerusalem  bei  Treptow  a.  Rega  eingemauert. 


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Glazenap  Zeuge  ist.  (Gesch.  der  v.  Bonin.)  —  1302  beim  Verkauf  des  Dorfes 
Rossentin  von  dem  v.  Bamel  an  Conrad  v.  Witten  und  Conrad  v.  Münster  und 
Hinzen  (auch  v.  Münster),  beiderseits  Bürger  von  Colberg.  für  100  Gld.  etc. 
(s.  N.  2)  ist  unter  Andern  Zeuge:  Lubbo  Glazenap.  —  1306,  Dargun.  Nico- 
lans  Borcko,  Ritter,  nnd  Borcke  Borante  lassen  durch  schiedsrichterlichen 
Sprach  Otto's,  Grafen  v.  Eberstein,  nnd  Labbert  Gl.  ihre  mit  dem  Kloster 
Dargan  wegen  der  Gränzen  von  Soorenbohm  nnd  Barenhagen  geführten  Streitig- 
keiten beilegen.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  1306,  den  2.  Februar.  Der  Bitter 
Lubbo  Gl.  erbiefet  sich  dem  Bischof  Heinrich  v.  Wachholt  gegenüber,  dasB 
er  das  verwüstete  Dorf  Crüne  (Krühne)  innerhalb  zweier  Jahre  von  aller  An- 
fechtung befreien,  wieder  mit  Leuten  besetzen,  die  Ländereien  auf  seine  Kosten 
völlig  urbar  machen  wolle;  dagegen  er  sich  auf  seine  Lebenszeit  nur  den  halben 
Zehnten  ausbedinge;  nach  seinem  Tode  falle  Alles  an  das  Kapitel  zurück, 
ausser  2  Hafen,  die  für  den  Schulzen  und  dessen  Inspection  des  Dorfes  bleiben 
sollten,  wobei  dieser  selbstredend  dem  Kapitel  mit  1  Pferde  die  Hofdienste, 
wie  üblich,  zu  leisten  verpflichtet  war.  (Er  wird  hier  Lubbe  Miles,  dictus 
Glazenap  genannt,  v.  Dreger.)  —  Hier  zeigt  sich  die  Willfährigkeit  für  die 
Kirche  seitens  Lubberti,  sein  Gewicht  und  seine  Macht,  indem  er  sich  einer 
für  seinen  Nutzen  unvorteilhaften,  schwierigen  and  Opfer  fordernden  An- 
gelegenheit unterzieht,  mit  seinen  ünterthanen  ein  wüstes  Gut  urbar  macht 
and  selbstlos  es  dann  übergiebt  —  1307  bei  einer  Bestättigongsarkonde  für 
das  Kloster  Buckow  durch  die  Markgrafen  i:;t  er  Zeuge,  so  wie  1308,  den  20. 
Augast,     Die   Markgrafen  Otto  und  Waldomar   von  Brandenburg  bestattigen 

Ö'as  nämlich  mehrere  Haie  von  ihnen  geschah)  die  von  den  Pommerschen 
erzogen  dem  Kloster  Buckow  verliehenen  Rechte  und  Besitzungen.  Als 
Zeugen:  Henricus,  Epiacopos  Camminensis,  Dominus  Friedericus  Episcopus 
Lubucensis,  Dominus  Swenza,  Palatinos  in  Stolpia  et  Jasko  Alias  siins,  Do- 
minus Ludolfus,  Dominus  Hasso,  Dominos  Wedige  dicti  de  Wedeil,  Dominus 
Lutke  GlaBenap,  Dominos  Vidante  etc.  (Biedel).  —  1309.  Als  Andreas, 
Paul  und  Mäthäaa  v.  Gl.  mit  dem  Beinamen  Barthusewitz,  alle  3  Bitter,  sich 
mit  dem  Kloster  Buckow  wegen  der  Gränzen  von  Ewentin  (welches  zum  Theil 
bereits  1262  dem  Stift  dargebracht  war)  und  liepkow  vergleichen,  ist  Zeuge: 
Lubbert  Glasenap  etc.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  1309,  den  16.  März.  Dargun. 
Lubbert  Gl.,  Bitter,  bekennt,  dass  das  Kloster  Dargun  ihm  2  Hagerhufen 
im  Dorfe  Soorenbohm  bei  CJJalin  auf  Lebenszeit  verliehen  habe.  (Es  ist  nicht 
ersichtlich,  ob  etwa  ans  denselben  Gründen  wie  1306  bei  Crüne,  aber  wahr- 
scheinlich.) (Mecklenb.  Staatsarch. ;  hier  ist  der  Siegelabdruck  vortrefflich  er- 
halten, so  auch  1315;  vergl.  Titel,  Wappentafel.)  —  1310  erscheint  Lubbert 
in  Colberger  Urkunden,  als  Besitzer  von  Garrin.  ■  Wie  Öfter  ist  auch  Garrin 
bereits  1219,  theilweise  dem  Colberger  Kapitel  von  dem  westlichen  Herzoge  in 
der  Art  überwiesen  worden,  dass,  wenn  der  zeitige  Besitzer,  der  Kastellan 
Tirnegh,  Beinen  Sitz  anderswohin  verlegte  oder  stürbe,  Garrin- An  theil  dem 
Kapitel  als  eine  Schenkung  verliehen  werden  solle;  dies  ist  jedoch  1262  vom 
Herzog  Wartislaf  III.  nicht  bestättigt  worden.  Aach  1282  war  Garrin,  am 
welches  sich  das  Stift  sehr  bemüht  hat,  noch  nicht  in  seinem  Besitz,  denn  es 
macht  sich  der  Rath  von  Colberg  anheischig,  für  einen  Presbyter  an  der  hei- 
ligen Geiatkirche,  demselben  auf  StadtkoBten  dort  8  Hafen  mit  den  Höfen  dazu 
zu  kaufen.  Ebenso  zweifelhaft  war  dem  Kapitel  auch  1219  das  Dorf  Sabow 
(Seefeld)  verliehen  worden;  dass  noo,  nachdem  Labbort  v.  Gl.  Garrin  besass, 
der  Kirche  es  nicht  schwer  worde,  dieses  an  sich  zn  bringen,  ist  wohl  anzunehmen; 
denn  1356  ist  Garrin  bereits  Kapitelsdorf,  woselbst  der  Lehnschulze  für  die  nicht 
zom  Scbulzenamt  gehörige  Hufe  den  Kanonikern  zum  Ackerdienst,  wie  andere 
Bauern,  verpflichtet  war.  (Wie  bei  Krühne.)  —  1310,  Cöslin.  Bchon  früher 
fanden  Streitigkeiten  zwischen  dem  Magistrat  nnd  dem  Jangfrauenkloster  Cöslin 
statt;  nnter  Anderm  verlangte  letzteres  einen  Ausgang  bei  der  Stadtpforte, 
„die   geheime  Pforte   zum   geheimen  Gemach   zur  heimlichen  Nothdurft".     In 

5« 


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Folge  des  oothwendig  werdenden  Durchbrnchs  der  Stadtmauer  machte  der 
Magistrat  Schwierigkeiten,  weil  die  Sicherheit  der  Stadt  darunter  litte,  auch 
ein  besonderer  Nachtwächter  für  den  Klosterbezirk  dann  gehalten  werden  müsse. 
Man  wurde  dahin  einig,  dass  das  Kloster  einen  Nachtwächter  hielte,  4  Schilling 
Abgabe  entrichtete,  so  wie  auf  2  Drömt  (24  Schffl.)  Hühlenkoro  aus  der 
Bitter  Marquard'schen  Stiftung-,  für  ein  jährliches  Servitut  auf  St  Peter  und 
Paulstag,  verzichtete.  (S.  Urk.  No.  3:)  „Wir  Schwester  ErraegardU  Aebtissin 
und  der  Convent  des  Klosters  etc.  in  sp.  Johannis,  Abt  zu  Buckow  und  Heinrich, 
genannt  v.  Brauuschweig,  Mönch  daselbst,  und  der  ehrenwerthe  Bitter,  Dominos 
Lowe  Glaaenap,  Advocatus  domini  nostri  Camminensis,  so  wie  (andrerseits) 
Hermann  v.  Lowe  und  Conrad  v.  Voss,  Bürgermeister  etc."  schliessen  den 
Vergleich  ab.  Hier  wirkt  Labbert,  bei  Cöslin  ansässig,  im  Convent  des 
Klosters  und  als  Landesvogt  des  Stiftslandes  (nnd  Kanzler)  aufgeführt,.  — 
Dem  BUchof  wurde  1295  wegen  seiner  Östlichen  zweifelhaften  Stiftsgränzen 
bei  den  Kämpfen  der  Herzoge  von  Westpommern  mit  den  von  Ostpommern, 
den  Markgrafen  in  Hinterpommem  resp.  mit  Polen  bange.  Bekanntlich  fiel 
der,  je  nachdem  märkische,  oetpommersche  auch  polnische  Wovwode  Swenzo, 
wie  die  Sache  für  ihn  unsicher  wurde,  von  den  gewählten  Ostpommerschen 
Fürsten  ab  und  nahm  für  sich  für  vermeintlich  gemachte  Vorschussgelder  (?) 
Pommerellen  in  Beschlag,  wobei  es  ihm  ganz  vortheilhaft  erschien,  nach  W. 
seine  Gränzen  so  viel  als  möglich  auszudehnen,  das  Gebiet  am  G  ollen  berge 
mit  der  bereits  verfallenen  (Gränzburg)  Gohrband  als  sein  Besitzthnm  zu  be- 
trachten und  dadurch  die  Strasse  von  Colberg  über  Coeslin  nach  Danzig  zu 
beherrschen.  (8o  die  Chroni kanten,  z.  B.  Haken.)  Das  Eisthum  Gammin, 
welches  wie  keine  andere  Macht,  oder  kein  anderer  Potentat  es  verstanden  hat, 
in  kurzer  Zeit  aas  Nichts  zu  fast  souverainer,  weltlicher  Herrschaft  über  '/< 
von  ganz  Pommern  nnd  zu  einem  grossen  Dominalbesitz  der  schönsten,  frucht- 
barsten Gegenden  zu  gelangen,  verfolgte  auch  hier  bei  den  Wirren  seine  hab- 
gierige Taktik,  bei  Gohrband,  beim  Jamund-See  etc.  — 

Dass  aber  nicht  alle  Edelieute  der  damaligen  Zeit,  auch  nicht  alle  Glieder 
des  Geschlecht*  v.  Glasenapp  so  maasslos  freigebig  und  opferbereit  für  das 
Bisthum  waren,  wie  Lnbbert  und  sein  Vetter  Barthns,  der  schwarze  Bitter 
(N.  III),  scheint  uns  in  der  Folge  z.  B.  Peter  Pollnow  IV,  gegen  das  Weiter- 
fussen  des  Bisthams  nach  0.  Front  machend,  darzathun;  Lubbert  !b t  unbedingt 
einwilligend  bei  dem  Verkauf  von  Gohrband  und  auch  bei  der  ersten  Hälfte 
desJamnnd-Sees  betheiligt  gewesen.  Bei  dem  Weiter  vor  drin  gen  desSwenzo^s. Haken) 
wusste  sich  der  Bischof  keinen  andern  fi&th,  als  dass  Cöslin  durch  einen  Ein- 
wohner Sprnth,  welcher  mit  Swenzo  in  näherer  Beziehung  stand,  Gohrband 
kaufen  musste,  was  denn  auch,  da  die  Swenzonen  gern  Geld  einnahmen,  wie 
noch  öfters  bemerkt  werden  wird,  in  der  Art  geschah,  dass  der  „Palatin 
Swenzo"  Gohrband,  die  alle  Burgstelle  mit  den  Burglandern  für  100  Mk. 
Silber  an  die  Stadt,  1308,  den  22.  April,  überiiess  (?).  (S.  Urk.  No.  2).  Hierüber 
war  der  Bischof  Heinrich  von  Wacholt  (v.  1301  bis  1317)  so  entzückt,  dass 
er  den  Kauf  nicht  nnr  förmlich  bestätigte,  sondern  auch  der  Stadt  zum 
günstigen  Ankauf  von  anderen  Aeckern,  den  sogenannten  Orerschlägen,  welche 
Graf  v.  Eberstein  seitens  der  ond  tUr  die  Kirche  hatte  urbar  machen  lassen 
nnd  zu  anderem  Gebiet,  welches  mit  seinen  Gränzen  bis  an  das  Burgland 
Gohrband,  bis  an  Jamund,  Puddmersdorf  nnd  Streitz  (meistens  ursprünglich 
v.  Glasenappscher,  wohl  an  die  Kirche  früher  abgetretener  Besitz,  s.  Paul  6, 
Ulrich  v.  GL,  Bewenhnsen,  VI.  etc.)  beim  Nest-  nnd  Mühlenbach,  für  270  Mk.  ver- 
hilft. Ausserdem  schenkte  er  der  Stadt  noch  seinen  Theil  von  Gohrband  dies- 
seits des  Gollenberges  mit  8  Hufen,  „qui  dieuntur  Borchland"  hei  Cöslin,  die 
er  noch  inne  hatte,  zum  Eigenthum,  bis  auf  die  Jagdberechtigung,  diese  sich 
vorbehaltend.  —  Die  hierüber  sprechende  Urkunde  (No.  4),  de  dato  Cammin, 
ISIS,  haben  bezeugt:  Hildebrandus  prepositns,  Dominus  Friedericas  thesaara- 
rim,  Dominus  Hermanus  de  Altenkerken  cantor,  Domino»  Friedericua  de  Eg- 


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stede,  Dom inus  Johanne a  de  Starse,  Dominus  Nicolaos  comesdeGntzkowe, Domino» 
Johannes  de  Wachholt,  Dominus  Beymarus  de  Wachholt,  Dominus  We  tzlaus,  canonici 
nostre  eceleeie  Camminensis  nee  non  nobilii  vir  Dominos  Hermanns  Gomes  de  Eber- 
st6in,TesmarusdeBonin,TezendeStrachmYn,LabbeGlasenap,AndreaBPfii3luB 
nnd  Matheus  Müites,  Friedaricas  de  Borna,  Stepbanns  de  Karkowe,  Swantus 
de  Bonin  et  Vickow  (v.  Gl.)  de  Bewenhusen  armigeri  ac.  nniversitas  consolum  in 
Cnsselin  etc.  In  dieser  Urkunde  nennen  eich  die  Söhne  von  Barthns  III,  sonst 
auch  Barthusewitze  geheissen,  neben  Lnbbert  nur  Glasenapp.  (Folgten  bei 
den  Unterschriften  mehrere  gleicher  Zonamen,  dann  schrieb  ihn  der  erste,  die 
anderen  nur  ihren  Vornamen.  (8.  vorstehend  1802,  Verkauf  von  Bossentin: 
Conrad  v.  Monster  und  Hinzen  n.  dergl.)  (Pomm.  St.-Arch.)  —  1287,  den 
29.  April,  hatte  Hermann,  Bischof  von  Cammin,  der  Stadt  Coeslin  den  ehe- 
maligen Bnrgplatz  mit  Ausnahme  von  8  Hafen,  für  den  eigenen  Gebrauch, 
nnd  von  10  Hufen,  welche  dem  Nonnenkloster  geborten,  bereits  geschenkt.  — 
Diese  wahrhaft  groB  saftigen  Schenkungen,  welche  erst  der  Adel  edelmütbig 
an  die  Kirche,  dann  die  Bischöfe  in  Wohlgewogenheit  gegenüber  der  Stadt 
Cöslin  zu  ihrem  ferneren  Gedeihen  darreichten,  werden  von  einem  Doctor  und 
Schriftsteller  Gr.,  welcher  1866  angefangen  hatte,  eine  Chronik  von  Cöslin  zu 
schreiben,  infolgender  Art  vorgetragen,  glossirtund  hinabgezogen:  Nachdem  dieser 
Verfasser  viel  über  die  Entstehung  der  Ostsee,  Ober  geogn ostische  Beschaffen- 
heit Pommerns,  über  asiatische  Völker,  über  Griechen,  Römer,  Kelten, 
die  bei  Cöslin  gewohnt,  nnd  dergl.,  auch  von  Bernstein,  von  Handel  etc.  einen 
Band  von  486  S.  geschrieben  hat  nnd  bei  der  Stiftungsurkuode  von  Cöslin, 
1266,  eben  vorbeigekommen  ist,  und  sich  abmfissigt,  ob  einer  der  Possessoren 
Harquardus  auch  wohl  ein  Edelmann  und  Bitter  (ersteres  zu  der  Zeit  selbst- 
verständlich) gewesen  sei;  wird  auch  über  das,  die  vorstehende  Urkunde  Ent- 
haltende geschrieben:  „Es  erfolgt  der  Ankauf  etc.  auf  geheimes  Anrathen  des 
damaligen  Bischofs  Heinrich  Wacholt,  welcher  dabei  wohl  nicht  ausschliesslich 
die  Vortheile  des  Stifts,  sondern  auch  seiner  gleichnamigen  Brüder  nnd 
Neffen  bedachte,  (?)  (waren  sogar  seine  Söhne).  Als  ehreuwerthe  Zeugen 
stehen  nämlich  in  der  Bestattigungsurkunde  vom  Jahre  1818,  worin  der  Bischof 
Wacholt  den  Kaufbrief  und  Kanfschilling  von  100  Hark  zu  16  Loth  Silber 
genehmigt  nnd  sich  das  Jagdrecht  in  dem  Revier  Gohrband,  wahrscheinlich 
auch  für  die  Chorherren  vorbehält,  auf  Hirsche,  Rehe,  Hasen  und  anderes 
Wild  (vermuthlich  wilde  Schweine)  (V)  nnd  somit  die  hohe  und  niedere  Jagd  (?) 
wie  es  scheint,  sind  sammtliche  Camminer  Kapitels>Herren  angefahrt:  der  Probst, 
der  Schatzmeister,  der  Kantor,  anter  den  Übrigen  Herren  ein  Graf  v.  Eystedt, 
ein  Graf  v.  Gutzkow,  auch  ein  Johann  und  Bevmar  v.  Wacholt,  zuletzt  auch 
ein  Witzlaf  von  Bügen  und  ausser  diesen  Zeugen  ein  Graf  Hermann  v.  Eber- 
stein, ein  Tesmar  v.  Bonin,  ein  Tezen  v.  Strachmyn,  ein  Lnbbe  Glasenapp 
nnd  mehrere  Bitter  —  wahrscheinlich  lauter  Jagdfreunde,  die  keinen  Jagd- 
schein bedürften  (?)  um  ungepfandet  dem  edlen  Waidwerk  im  Gebiet  von 
Gohrband  obzuliegen  etc."  In  dem  geistreichen  Ton  (?)  schreibt  dieser  Lehrer 
der  Jagend  vaterländische  Geschichte.  —  Es  widerstrebt  uns  dagegen  das 
Bild  der  Gründung  einer  Stadt  im  Qoüenberge  nach  dem  Becepte  unserer, 
ihn  wohl  mehr  ansprechenden  Gründerzeit  weiter  auszumalen,  als  kurz,  dass 
auf  die  Aufforderung  des  vielversprechenden  Programms  des  „Oonsortiums" 
die  sogenannten  „Dummen"  bald  ihr  Geld  auf  immer  losgeworden  sein,  die  Ober- 
grlnder  mit  vollen  Geldsäcken  nach  der  Residenz  sich  zurückgezogen  haben 
wahrend  jene  am  Hungertuche  nagend,  als  Bewohner  der  Stadt,  nicht 
ein  Stückchen  Landes  für  den  Kartoffelbau,  vor  lauter  Baustellen,  übrig  be- 
halten haben,  die  moderne  Stadt  als  neueBuine  dastehen,  die  letztgenannten  schliess- 
lich als  Proletarier  umherbetteln  würden.  —  1815,  den  19.  April.  Es  verzichten 
Nicolaus  nnd  seine  Vaterbrüder  Heinrich,  Albert,  Nicolaus,  Hermann  und 
Henricus  de  Varchmyne  auf  die  Aecker  und  den  Wald  bei  Baudesin  zu  Gunsten 
des  Klosters  Dargan.   Unter  andern  Zeugen:  Lnbbert  Glasenap  (das  Wappen, 


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b.  auch  Bagmihl,  sehr  gut  erhalten)  (Pomm.  St.-Arch.).  —  1315.  Heinrich  v.  Ol. 
von  Bowenhiieen  (N.  XX.)  Canonicns  zu  Cammio,  giebt  seine  Güter  GüUlaiFs- 
hagen.  Colermannshageu  sammt  der  Upatelschen  Mühle  (bei  Treptow  a.  B.)  dem 
Domkapitel  zu  Cammin.  Zeugen:  Marens  de  Tessen,  Lubbe  GL  etc.  —  1319 
fand  der  reiche  Canonicns  de  Wida  eine  Gelegenheit,  von  Lnbbertus  Glasenap 
das  Dorf  Peterwitz  zu  erkaufen,  ungeachtet  aller  Prote Stationen  und  Hinder- 
nisse, die  Stephanus  Pape  von  Wartekow  nnd  Vitz  v.  Volzokow  (Baldekow  ?) 
zum  Vortheil  des  Glasenapps  Frauenbruderkinder  machten,  welchen  Streit  der 
Bischof  Conrad  1319  zam  Vortheil  des  Canonici  entschied.  Hierbei  wird  auch 
Hubert  Glasenapp  aufgeführt.  Dieser  Besitz  gab  nämlich  weitere  Gelegenheit 
zum  Erwerb  von  Zernin;  hier  hatte  der  Bischof  schon  1319  seinen  Antheil 
von  10  Hufen  für  300  Mark  dem  Kapitel  Colberg  käuflich  überlassen,  die  noch 
fehlende  Hälft«  tauschten  die  Domherren  für  das  1319  mit  de  Wil'das  Gelde 
erhandelte  Peterwitz  1330  (Lubbert  v.  Gl.  bereits  todt)  von  dessen  (Zernins) 
Besitzer  Wulff  v.  Schmeling  ein,  der  wohl  gern  der  unangenehmen  Kachbar- 
schaft dadurch  zu  entgehen  wünschte.  (Wachsen,  Riemann.)  —  Im  Testament 
des  Domherrn  Ludwig  de  Wida  1331  wurde  das  Stift  reich  bedacht,  indem 
jenes  für  die  St.  Marien-Kirche  zu  Colberg  gemacht  war.  —  Hier  war  wieder 
ein  Beispiel  der  grossen  Freigiebigkeit  des  Labbert  gegenüber  der  schlanen 
Spekulation  des  Krummstabes,  welche  bereits  dem  besitzenden  Adel  recht  nn- 
angeuehm  wurde,  und  von  den  dann  rasch  erfolgenden  Confirmationen  seitens  des 
Bischofs;  denn:  1319,  den  20.  Sept.  Conradus  Canonicns  Eccl.  Episc.  bestattigt 
dem  Colberger  Domkapitel  den  Kauf  des  Dorfes  Petrokewitz  (Peterwitz), 
welches  der  Dekan  Ludowicus  (de  Wida)  namens  des  Kapitels  (?)  vom  Kitter 
Lubertus  Glasenap  erhandelt  nnd  bezeugt,  dass  nach  dem  Ausspruch  seiner 
Vasallen  (sie)  die  Söhne  und  Töchter  des  Lubertus  an  gedachtes  Dorf  keinen 
Rechtsanspruch  haben  können.  Zugegen  sind:  Johann  de  Wacholt,  Canon 
Cam.,  Stephens  Pape  de  Wartekow  et  Wiceke  de  Voldekow  (sind  also  hier 
einverstanden),  Stephan  de  Karkow,  Tessmar  de  Bonin,  Peter  de  Kameke, 
Tessen  Strachmin  etc.  (Pomm.  St.-Arch.).  —  1320  verkauft  Anselm  v.  Blanken- 
burg  das  Dorf  Zwielipp,  welches  er  vom  Kloster  Usedom  in  Lehnbesitz 
hatte,  an  seinen  Schwiegersohn,  den  Bitter  Peter  v.  Neuenbürg,  wozu  er  die 
stiftliche  Conürmation  erhält  und  unter  Anderen  Labbert  Gl.  Zenge  ist. 
(Camminer  Stifts-Urk.)  Auf  Peter  v.  Neuenbürg,  Bitter,  nicht  Comes,  nicht 
de  Pollnow  wird  hingewiesen.  (S.  N.  IV.).  Anfang  des  14.  Jahrhunderts 
besass  das  Kloster  C  Sälin  bereits,  wenn  nicht  immer  ganz,  so  doch  Einkünfte, 
Pachte,  auch  einzelne  Ackerstücke  etc.  von  Alt-Belz,  Dörsentin,  Labbetow, 
wohl  von  Labbert  angelegt  and  dem  Kloster  Oöslin  geschenkt  worden  (aus 
jener  Zeit  stammt  auch  wohl  der  Usus,  daas  die  Bauern  von  Lübbetow 
(Lübtow),  schwere  Dienste  später  noch  in  Vangerow  leisten  massten);  ferner 
Bogzow,  Vangerow  zam  ThoiJ,  wie  einige  Höfe  in  Jamund  und  das  Fischer- 
recht  im  jetzigen  Boninschen  See.  Ob  das  Kloster  schon  das  Gut  Bonin 
selbst  erhalten  hatte,  ist  zweifelhaft,  weil  sonst  es  bei  den  späteren  Amtsdörfern 
aufgeführt  worden  wäre  (s.  N.  262).  Wenn  auch  nicht  Alles,  so  ist  der  grosseste 
Theil  durch  Labbert  dem  Kloster  hier  geworden.  Von  1269  bis  Anfang  des  14. 
Jahrhunderts  war  die  Opferwilligkeit  für  die  Kirche,  besonders  1287  gross 
nnd  was  nicht  Lubbert  und  Barthus  III.  hergaben,  hatten  ihre  Vorfahren 
„Edle  des  Landes"  allgemein  genannt,  schon  geopfert,  z.  B.  die  Kapelle  auf  dem 
GoJJeu,  eine  Filiale  des  Klosters,  Errichtung  der  Wallfahrtskirche  auf  dem 
heiligen  Berge  zu  Pollnow,  die  Gebiete  und  ersten  Dotationen  für  die  Klöster 
Buckow  resp.  Coeslin  o.  Dargan. 

Besitz:  Hanow  und  Umgegend,  in  Colberg,  Krühne,  Garrin,  Peterwitz, 
Soorenbohm  u.  dgl. 

Gem.:  N.  N.  von  Hanteuffel  (?). 

Söhne:  6,  7,  8. 

TOchter:    1.  N.  N-,   2.  N.  N.  sind  vermählt  resp.  je  an  Myreslaus  nnd 


Jigitizccty  G00g[c 


—     71    — 

Tesmnar  von  Oldenburg  (?)  (v.  Rango  meint,  dass  die  Borg  Kölpin  gemeint, 
diese  also  v.  Man  teuffei  seien),  denen  auch  wohl  die  Güter  Wartekow  (War- 
ticbow)  nnd  Voldekow  (Baldekow)  zugestanden  haben.  3.  N.  N.  bat  noch  1391 
als  Klosterdame  in  Colberg  gelebt 

Sa.  Hubert,  3.  S.  v.  1.  Bei  dem  Verkauf  von  Peterwitz  seitens  Labbert  8 
an  de  Wida,  an  das  Stift  1319,  Bestattignng  am  20.  September,  geschieht 
seiner  Erwähnung.  Er  moss  bald  darauf,  verhältnissmässig  jung,  gestorben 
sein.    (Wachsen  8.  322.) 

8.  Generation  v.  1346  bis  1880. 

4.  Barthold,  1.  S.  v.  2,  Ritter.  1321,  den  15.  Dezember.  Friedrich, 
Bischof  zn  Cammin,  Barnim.  Probat  und  das  Kapitel  zu  Cammin  übertragen 
der  Stadt  Coslin  das  Dorf  Jament  (.Tamund),  anch  früher  v.  Glasenapp  Besitz 
(s.  N.  5).  Zengen:  Bertholdo  v.  Glasenap,  Hermann  de  Damitz,  Tetzlaf  de 
Nitzeno  et  Bispranen  Hilites,  Gotscalco  Gemelin,  Tetzlaus  de  Kutzeko,  Gotscalco 
Wendelstädt,  famulo  pp.  Der  Bruder  Paul,  No,  5,  besass  noch  1356  bedeutenden 
Antbeil,  14  Banern  etc.  in  Jamund,  Hermann  v.  Damitze,  sein  Schwager, 
1883  Höllen  beim  Jamund-See  nnd  an  diesem  das  Höllensche  Wasser,  den 
westlichen  Theil  des  Sees.  —  1836.  Das  Kloster  Usedom,  Besitzer  von 
Zwielipp  (bei  Colberg),  hatte  sich  des  Dorfs,  da  es  zn  weit  ablag,  vollständig 
durch  Verkauf  entledigt.  Seit  1336  sind  Berthold  v.  Gl.  nnd  Goskin  Ge- 
melin Besitzer  des  Dorfs,  welche  auch  in  diesem  Jahre  durch  den  Bischof 
Friedrich  von  jedem  Anspruch,  welchen  auch  der  Knappe  Arnold  v.  Bamel 
nach  Erbrecht  erheben  könnte,  für  eine  Zahlung  von  25  Hk.  reinen  Silbers 
an  diesen,  befreit  wurden.  Zwielipp  wird  bereits  1159,  Snelube,  dem  Kloster 
Grobe  durch  den  Bischof  Adalbert  bestattigt,  genannt.  (Hier  ist  wohl  auch 
Antheil  zu  verstehen  gewesen.)  —  1337.  Nicolaus,  Bischof  von  Cammin,  trana- 
snmirt  eine  Urkunde  von  Gostwin  de  Gemelyn  und  Berthold  Glazeuap,  Civis 
zu  Colberg  und  dem  Knappen  Tessen  de  Camik,  d.  d.  1337,  festo  epiphanie  dei, 
worin  diese  mit  dem  Rath  von  Cüslin  einen  Vergleich  schliessen  über  das 
Patron ate recht  zweier  Altäre  in  der  Stadtkirche  zu  Cüslin,  die  von  Margarethen, 
Wittwe  des  Conrad  Wilde,  gestiftet  worden.  Transsumt  1404  die  quarta  mensis 
martü,  in  Castro  nostro  Corlvn.     (Pomm.  Arch.  n.  Gesch.  der  von  Schließen.) 

Auf  einem  bei  nnd  einem  in  dem  Kloster  Backow  errichteten  Denkmal  hat 
folgende  Inschrift  gestanden:  „1364  Berthold  Glasenap,  Ritter  und  Burger  zu 
Colberg.  He  schlog  tho  dode"  (im  Streit  um  seine  väterlichen  Güter) 
„Detnmer  Dabelsteen,  synen  Steefvader."  (S.  auch  Urk.  N.  12,  Th.  I  S.  307). 
—  Nach  dem  Tode  seines  Vaters  Berthold  (N.  2)  hatte  dessen  Wittwe,  die 
reich  war,  den  Dethmer  von  Dabelsteen,  einen  Niederrheinländer,  welcher  sich 
auch  zum  2.  Bürgermeister  von  Colberg  herangeHchwungen  hatte,  geheirathet 
nnd  hat  er  als  „Steefvader*  von  den  rechtväterlichen  Gütern  des  Berthold 
Glasenapp  hier  in  oder  bei  Buckow,  wohin  sich  also  beide  von  Colberg  aus 
begeben  oder  dort  getroffen  hatten,  sich  etwas  aneignen  (Andere  sagen,  ihm 
vorenthalten)  wollen  (von  Lehngütern  nicht,  sondern  nur  von  Stammgütern 
kann  hier  die  Rede  sein);  es  ist  zum  Streit  und  Kampf  gekommen,  wo  dann 
der  altere  Dabelsteen  bat  erliegen  müssen.  Es  wurde  damals  kurz  wett  ge- 
macht. —  Barthold  v.  Gl.  muss  doch  in  seinem  Recht  gewesen  sein,  denn 
die  Herzoge  „Jenseits  der  Swine"  hatten  sich  doch  auf  seine  Seite  gestellt; 
der  Bischof  hat  ihn  freilich  in  den  Bann  gethan.  Es  bildeten  sich  Partheien 
in  nnd  um  Colberg  für  eine  oder  die  andere  Verwandtschaft,  die  Harzeleien 
und  Fehden,  die  daraus  entstanden,  haben  sich  noch  nach  100  Jahren,  wo  die 
v.  Sehlieffen  in  Colberg  herrschten,  fortge spönnen;  Barthold  v.  Gl.  war 
nämlich  der  Bruder  von  der  Urgrossmutter  Caspar  v.  SchlierTens  Gemahlin, 
daher  auch,  dass  Peter  Schlieft"  Mollen  erhalten,  was  1338  dann  der  Schwager 
von  Barthold  v.  Gl-,  Hermann  v.  Damitz,  zurückerwarb.  —  Wie  es  anch 
noch  im  16.  Jahrhundert  geschah,  heirathete  sich  der  eingewanderte  Adel  gern 
in  die  reichen  Colberger  Sülzverwandten  hinein,  wo  die  Salzfactorei  nicht  als 


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ein  Gewerbe,  sondern  ähnlich  der  Nutenieesnng  des  Grundbesitzes,  als  ein 
nobler  Erwerb  betrachtet  wurde;  es  waren  1460  z.  B.  nach  dem  Kotfcbuch  36 
adlige  Familien,  neben  8  Domherren,  daran  betheiligt.  — 

Die  damaligen  Bewohner  Colbergs  theils  kaufmännisch,  theils  rittor- 
schaftticb,  da  auch  der  im  Lande  m-ansässige  Adel  viel  Colberg  frequentirte, 
Besitz  darin  hatte,  hatten  noch  durch  das  Hittelalter  hindurch  viel  von  den 
Sentiments  der  Letztern.  Die  vornehmen  Geschlechter,  wenngleich  sie  dazu 
beitrugen,  die  Bürgerschaft,  die  doch  erst  als  solche  heranwuchs,  zages talten,  waren 
das  Element,  um  das  Gefühl  der  Selbständigkeit,  den  trotzigen  Sinn  zu  geben,  den 
Math  zu  fördern,  was  sich  bei  Colberg  bis  in  die  spätesten  Zeiten,  aber  auch 
rühmlichst  bewahrt  hat;  so  hatten  sich  durch  die  Verhältnisse  der  Umgestaltung 
schon  mehrere  Jahre  früher,  freilich  ungewollt,  schwere  Gefahren  über  die 
Stadt  gezeitigt;  wie  auch  jetzt  um  die  Mitte  des  14.  Jahrhunderte,  wo  unheil- 
volle Verwickelungen,  besonders  durch  Grundbesitz,  den  der  Adel  ausserhalb 
hatte,  dadurch  mit  den  Pflichten  der  Stadt  kollidirte  und  wo  dann  mit  Fehden 
männiglich  zum  Austrag  geschritten  wurde.  Z.  B.  waren  Henning  v.  Spode 
(Rathmann)  mit  Hermann  und  Henning  v.  Damitz,  gegen  Vidaute  wegen  Burg, 
Hans  und  Dorf  Dumzin  in  Fehde,  letzterer  wurde  ergriffen  und  bis  zu  seinem 
Tode  im  Stockhause  festgehalten,  dessen  EÄcher  wieder  mit  Mord  und  Brand 
die  Stadt  heimsuchten;  ferner  war  ebenfalls  Bürgermeister  Ludwig  Wobeie 
von  Hermann  Damitz,  dem  Kämmerer,  wegen  Güter  gefangen  genommen  und 
später  erschlagen  worden  und  dergl.  Den  unheilvollsten  Ausgang  für  Colberg 
hatte  der  ähnliche  Streit  Berthold  v.  Glasenapps  mit  seinem  Stiefvater 
Dethmer  von  Dabelsteen  1364.  Die  Stadt  kam  dadurch  in  schwere  Bedräng- 
niss  und  wurde  sie  sogar  von  den  Pommerschen  Fürsten  „ower  de  Swien"  in 
die  Acht  erklärt,  in  der  sie  noch  stand,  als  1376  der  Streit  durch  eine  Sühne 
zwischen  Barthold  v.  Gl.  und  den  Verwandten  von  Dethmer  v.  Dabelsteen 
beendet  wurde.  Die  Bedingungen  der  Sühne  waren  folgende:  Zuerst  soll 
Berthold  v.  Gl.  von  der  Stelle,  wo  die  Entleibung  stattgefunden,  eine  Bahre, 
auf  welcher  ein  Seidenstück  von  12  Mk.  an  Werth  liegt,  selbst  mit  seinen 
Helfern  in  Prozession  in  die  Klosterkirche  tragen  und  von  100  Männern  und 
Frauen  begleitet,  mit  zwei  Messen  eine  Todtenfeier  begehen,  dazu  soll  er 
Lichte  ans  zwei  Stein  Wachs  machen  lassen,  die  mit  dem  Seidenzeuge  zu- 
sammen von  den  Verwandten  des  Erschlagenen  zu  Gottes  Ehre  irgend  einer 
Kirche  geschenkt  werden  sollen.  Dem  Todten  stiftet  Berthold  v.  Glasenapp 
in  dem  Kloster  Buckow  ein  ewiges  Gedächtniss  und  läset  ihm  ein  Kreuz 
setzen,  welches  40"  hoch  aus  der  Erde  hervorragt.  Ferner  solle  er  auch  in 
Colberg,  im  Angesicht  der  Vaterstadt,  da  er  sowohl  als  der  Todte,  Bürger  der 
Stadt  waren,  vor  dem  Steinthor  eine  Bahre  mit  einem  Seidenstück  zu  20  Mk. 
und  Lichten  aus  60  Pfund  Wachs  aufnehmen;  sie  selbst  mit  seinen  Helfern  in 
Prozession  in  die  Kirche  tragen  und  dort  mit  drei  Messen  in  Begleitung  von 
200  Männern  and  Frauen  eine  Leichenfeier  begehen.  Lichte  und  Seide  fallen 
ebenfalls  einem  Gotteshause  zu.  Dann  soll  er  binnen  Jahr  und  Tag  eine  Wall- 
fahrt nach  Rom  machen  und  zwei  Mann  nach  Aachen,  zum  heiligen  Blnte, 
senden,  und  von  beiden  Orten  sollen  Wahrzeichen  mitgebracht  werden,  dasa 
die  Wallfahrten  wirklich  gemacht  sind.  Ausserdem  soll  Berthold  v.  Gl.  eine 
Vikarie  von  400  Mk.  mit  32  Mk.  jährlicher  Reute  in  der  Colberger  Kirche 
stiften,  deren  Verleihung  den  Verwandten  des  Gefallenen  zusteht.  Dergl. 
Stiftungen  auch  Altäre  und  Seelenmessen,  wobei  auch  ein  Geistlicher  angestellt 
wurde,  waren  nicht  so  billig;  es  gehörten  ausser  einem  Kapital  und  Renten 
noch  Messgewänder,  Lichte,  Leuchter  u.  s.  w.  dazn.  (Klöden.)  Auch  solle  er 
die  Stadt  aus  der  Acht,  die  Freunde  (von  der  andern  Partbei)  aus 
seiner  „Veste"  lassen,  in  die  er  sie  gebracht  und  bis  zu  Mitfasten  eine  Ur- 
kunde darüber  von  den  Herren  „over  de  Swrne"  dem  Rathe  vorlegen.  End- 
lich darf  er  in  Colberg  keine  Wohnung  haben  und  nur  als  Gast  mag  er  drei 
oder  vier  Wochen  dort  sein,  nach  welcher  Frist  das  freie  Geleit  aufhört   zum 


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Schlug»  Lhuo  er  den  Gegnern  Abbitte  und  überlasse  denselben  mit  ihm  nach 
Recht  und  Billigkeit  zn  verfahren,  wie  es  die  erwählten  Hittler  für  gut  be- 
finden werden,  auch  darüber,  ob  er  in  Colberg  verbleiben  und  wohnen  könne. 
Diese  Genagthuung  von  dem  Einen  begehrt,  von  dem  Ändern  nnr  zum  Theil 
zugestanden,  bat  dann  1376  endlich  die  bedingte  Versöhnung  herbeigeführt 
Mehrere  Bedingungen  bat  Berthold  v.  Gl.  nicht  erfüllt  and  hat  er  am  den 
Aufenthalt  in  Colberg  nicht  pater  peceavi  gesagt,  denn  nach  dem  Stadtbache 
Ton  1879  and  1880  leistet  er  Verzicht  auf  alles  £rbe,  das  ihm  von  seiner 
reichen  Matter,  der  verstorbenen  Gattin  des  Dethmer  v.  Dabelsteen  zufallen 
durfte  und  drehte  der  Stadt  den  Röcken  zu;  wobei  die  Kirche  wohl  nicht 
schlecht  materiell  gefahren  Bein  wird.  Denselben  Verzicht  leisten  Hermann 
v.  Damitz  und  seine  Gattin,  Bertholds  Sehweater.  Im  TJebrigen  scheinen 
die  Verwandten  Dabelsteena  ihre  Forderungen  ermässigt  zn  haben  and  ist  die 
Sahne  also  wie  vorgeschrieben  nicht  vollständig  zur  Ausführung  gekommen. 
(Biemaxm,  Gesch.  d.  v.  Schliefen.)  Dass  bei  sothaner  Genugthnong,  wie  hier, 
EU  damaliger  Zeit  ein  grosser  Reichtimm  erforderlich,  dessen  sich  also 
Barthold  v-  GL  erfreute,  leuchtet  ein.  —  Die  uralten  deutschen  Gesetze 
waren  also  damals  in  Pommern  noch  in  voller  Kraft-,  ihnen  zufolge  betrachtete 
man  den  Todtschlag  (hier  im  Zweikampf)  keineswegs  als  ein  Verbrechen  gegen 
den  Staat,  das  mit  dem  Leben  gebüsst  werden  müsste,  sondern  als  eine  Be- 
leidigung der  Angehörigen  des  Gebliebenen  resp.  Erschlagenen,  worüber  man 
ihnen  Genugthunng  zn  leisten  schuldig  war.  Hit  dem  Landfrieden  zu  Maxi- 
milians I.  Zeiten  hören  die  Kämpfe  und  Fehden  dieser  Art  erst  mehr  auf, 
deren  fast  Vs  Jahrtausend  vorher  Tacitus,  als  bei  den  Deutschen  bereits  in 
Flohr,  erwähnt.  Professor  Barthold:  „Als  um  dieMitte  des  14.  Jhrhds.  (1864)  Bitter 
Berthold  v.  Gl.,  Bürger  zu  Colberg,  seinen  Stiefvater,  Detmer  v.  Dabelsteen 
im  Streit  wegen  Lehn-  (?)  Güter  beim  Kloster  Buckow  erschlagen  hatte, 
mauste,  nach  langer  Fehde  der  Verwandten,  Berthold  1376  auf  der  Kampf- 
stätte  etc.  ein  Denkmal  errichten  lassen  (s.  vorstehend);  (hiernach  hat  er  es 
erst  1376  errichtet).  Wie  die  Sühne,  die  Berthold  Gl.  thuu  musste,  so  auch 
Andere,  z.  B.  Stralsund,  den  12.  Juni  1470  für  die  grausamen  Kartern,  unter 
denen  sie  den  Landvogt  Baven  v.  Bamekow  umbrachten.  Hit  600  Personen, 
im  Gefolge  der  Prälaten,  Edelleute.  Rathsherren  etc.  mit  200  Rh.  Geld  auf 
der  Bahre,  wird  Prozession  gemacht,  ein  steinernes  Kreuz  errichtet.  Die  Be- 
stattung ist  in  Greifswald  mit  erschütterndem  Pomp  vor  sich  gegangen.  Seit 
alten  Zeiten  übte  man  eine  so  düstere  Feierlichkeit,  am  das  Blut  des  un- 
schuldig Erschlagenen  zu  sühnen."  —  Die  Kirche  hatte  materiell  bedeutende 
Tortheile  dabei,  sonst  würde  dem  äusseren  Tand  auch  früher  entgegen  zu 
wirken  möglich  gewesen  sein.  —  Um  dergleichen  Unheil  für  die  Stadt  und 
Zerwürfnisse,  „da  die  Stadt  immer  bei  ihren  Privatfehden  litte",  zu  vermeiden, 
hatte  der  Bath  am  1.  Hai  1864  feststehend  beschossen,  dass  Niemand  des 
Raths  noch  der  Borger,  der  dies  bleiben  wolle,  ausserhalb  des  Gerichtebezirkes 
der  Stadt  Güter  und  Hufen  besitzen  dürfe.  Bis  dahin,  bei  der  Uebermacht 
des  Adels  and  der  Patrizierfamilien,  stand  es  mit  der  Ordnung  und  Regierung 
der  Stadt  so,  dass  vor  der  Hacht  der  „Ehrsamen''  in  Colberg  jeder  Groll  oder 
Ungehorsam  der  Gemeinde  verstummte.  —  Das  wurde  nun  anders.  Von  dieser  Zeit 
an  begann  dasZurückziehan  des  ansässigen  Adels  besonders  der  v.Glasenapp  von 
der  Stadt  und  auch  Anderer  auf  ihren  Landbesitz;  der  Gegensatz  zwischen 
Stadtern  und  den  Rittern  (dem  Landadel)  trat  scharf  hervor;  bei  den  Fehden,  an 
denen  meist  beide  nicht  immer  schuldlos  waren  und  wo  auch  von  beiden  Seiten  oft 
recht  wacker  gekämpft  wurde,  kann  man  nicht  so  leichtfertig  nur  von  Räu- 
bereien sprechen,  die  ja  von  den  meisten  Scribenten,  welche  jedoch  die  Städtler 
meist  als  unschuldig  hinstellen,  einseitig  nnr  den  Rittern  aufgehalst  werden. 
Wir  erinnern  hier  nur  an  das  grausame  Verfahren  der  Stadt  Stralsund  gegen 
Rawen-  von  Bamekow  (s.  vorstehend,  nach  Barthold),  an  das  aufsätzige  und 
gemeine  Benehmen   der  Stadt  Cöslin   ihrem  Herzog  Bogislsi   gegenüber  und 


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au  die  ganz  gesetzwidrig«  und  schandbare  Verurtheilnng  des  Ritter«  Simon 
von  Lohde,  welche  im  weiteren  Verlauf  des  Zeitraumes  der  Fehden  mit  Colberg 
hier  nicht  übergangen  werden  darf,  da  anch  diese,  die  von  Glaaenupp, 
männiglich  mitgekämpft  haben.  Sowohl  der  ältere,  als  anch  der  jüngere,  der 
Enkel  Hans  Schlieft",  haben  nicht  wenig  zur  Scharfang  der  Fehden  und  Kämpfe 
Colbergs,  das  sehr  ubermütßig  wurde,  nnd  des  Adels  heigetragen.  Dieser  Hans 
Schlieft"  hat  auch  den  Bitter  Simon  Lohde  1512  angeblich  wegen  Strassenranbes 
gefangen  genommen  nnd  ist  dadurch  das  Werkzeug  zu  einer  Grausamkeit  ge- 
worden, welche  Colberg  sowohl  als  dem  ganzen  Lande  theuer  zu  stehen  kam. 
Der  Landfriede  war  eben  erst  17  Jahre  alt.  Wie  schon  angedeutet,  waren  za 
damaliger  Zeit  die  Fehden  und  damit  verbundene  Seh adenzufü gong  nicht  das, 
was  jetzt  Strassenraub  bedeutet;  so  wie  damals  andererseits  Ehebrecher  hin- 
gerichtet wurden,  während  ihnen  jetzt  wenig  oder  garnichts  geschieht-,  es  ist 
auch  in  Bechtsanschauungen  eine  gewisse  Mode  und  Varietät  constatirt.  Das 
Geschlecht  der  von  Lohde  war  früher  in  Hinterpommern  ausser  den  Schloss- 
gesessenen  eines  der  mächtigsten  des  Adels.  Simon  v.  Lohde  hatte  am  Hofe 
des  Herzogs  Bogislaf  X.  gedient  und  noch  im  Staatsdienst  als  notarins  pnblicus 
eine  nicht  unbedeutende  Stellung  inne.  Seine  Vorfahren  hatten  sich  lange 
durch  Muth  und  Glück  bei  Fehden  und  Kämpfen  ausgezeichnet,  waren  streit- 
bare Mannen  gewesen,  auch  er  war  dem  Kampf  nicht  abhold;  vielleicht  befand 
er  sich  schon  bei  der  Hofkurzweile  im  Gollenberge,  wobei  der  Herzog  ja  von 
den  Cöslinern  gefänglich  eingezogen  wurde;  aber  Alles  war  bereits  beglichen 
worden,  mithin  konnte  das  beigelegt«  Vergehen  ihm  nicht  mehr  znr  Schuld 
gereichen.  Von  einem  Verbrechen,  damals  Vergehen,  einen  Kaufmann  in  der 
G-ollnower  Heide  beraubt  zu  haben,  war  er  förmlich  freigesprochen.  —  Martin 
Carith,  aus  einem  kleinen  nicht  vermögenden  Hause,  das  längst  ausgestorben 
ist,  war  damals  Bischof  von  Cammin;  an  diesen  seinen  Lehnsherren  hatte  Lohde 
gewisse  Gelder,  3000  Cid.,  für  ein  Gut  zu  bezahlen  (bei  Bublitz,  wo  man 
wohl  fürchtete,  dass  er  sich  eine  Veste  anlegen  würde)  nnd  er  erlegte  sie 
in  blanken  Goldgulden.  Hieraus,  geheime  andere  Zwecke  im  Auge,  nährte 
der  Bischof  den  Verdacht,  Lohde  habe  unerlaubte  Beute  gemacht.  Auf  nichts 
Anderes,  .Rechtlicheres  war  sein  Verdacht  begründet;  gleichwohl  beschloss  er 
den  Untergang  dieses  Vasallen;  dies  konnte  er  nur  mit  Colbergs  Beistand  er- 
hoffen; seines,  Gariths,  Bruders  Frau  war  aber  eine  Schlieft7,  er  selbst  anch 
verwandt  mit  diesen;  dass  diese  mächtig  in  Colberg  waren,  ist  bekannt;  auch, 
dass  Hans  Schlieff  dem  Lohde  auflauerte  und  ihn  beim  Danzkruge  zwischen 
Cörlin  und  Cöslin  verhaftete,  beweist  das  Bündniss  zwischen  Colberg  und 
Carith.  Simon  v.  Lohde  hatte  damals  weder  das  Stift  noch  das  Geschlecht 
des  Bischofs,  noch  Colberg,  noch  die  Schlieffen  befehdet.  Nach  den  alten 
Hegeln  des  Faustrechts  kam  das  Niemand  zu,  das  zu  ahnden,  was  nicht  an 
ihm  selbst,  an  den  Seinigen  oder  an  denen,  die  in  seinem  Schutze  standen,  ver- 
übt worden  war.  Noch  mehr  gegen  alles  Gesetz  und  die  Begel  war,  dass 
Hans  v.  Schlieff  einen  andern  von  Adel,  ohne  Verwahrung  seiner  Ehre,  wie 
es  damals  heisst,  d.  i.  ohne  Absagebrief,  ohne  Warnung,  gewaltsamer  Weise 
aufhob.  Hatten  diese  Gegner  ans  den  städtischen  Kreisen  andere  Ansichten, 
als  die,  welche  doch  bis  dahin  ehrenhaft  gegolten,  so  berechtigte  es  noch  Niemand, 
einen  Ueberwiesenen  sofort  zu  verdammen.  Auf  des  Bischofs  Anstiften  war 
v.  Lohde  gefangen,  auf  Vermuthungen  wurden  er  und  sein  Knecht  grausam 
gefoltert.  Am  21.  Dezember  1508  war  das  letzte  Verhör  und  bald  darauf  die 
Exekution,  trotzdem  der  Herzog  Bogislaf  X.  die  Colberger  auf  gerechtes 
Urtheil  aufmerksam  gemacht  hatte.  Kein  Kläger,  keine  zuverlässige  Anzeige, 
als  die  richtige  Bezahlung  einer  Schuld,  —  höchstens  ein  abgequältes  An- 
klagen des  Dieners  von  anderen  Angelegenheiten,  dass  z.  B.  verschiedene  vom 
Adel  auf  der  Land  Strasse  von  Colberg  nach  Polen  etwa  bei  Bothenflies 
(BummelsburgJ  ans  Bache  auf  Colberger  Kaufleute  (?)  Ueberfälle  gemacht 
hätten,  doch  nichts  Genaueres. 


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—    75    —  ^     ' 

In  der  Ton  Jacob  Adebahr,  Stiftsvogt  zn  Colberg,  auf  Anweisung  des 
Baths  der  Btadt  gefertigten  Abschrift  Über  das  Verhör  Lohde's  ans  dem  Richt- 
bncb  d.  d.  Colberg,  d.  14.  August  1523,  lautet  auch  eine  Stelle  der  Aussage 
des  Dieners  Hey  mar  Ranens:  „Dhat  dhe  Glasenappen  tho  Kanow  mede  in  dem 
bände  zin  nnnd  dat  Simon  Lode  mit  Feter  Glasenappen  (6,  der  bereits  1346 
todt  war)  in  vortyden  ok  yele  nthgerichtet  hedden  in  Prutzenn  (FreDssen)" ; 
es  waren  schon  sehr  viele  des  Adels,  z.  B.  v.  Zarten,  v.  Zastrow,  v.  Versen, 
t.  Bandemer,  v.  Manteuffcl,  v.  Knut,  v.  Pnttkamer,  v.  d.  Goltz  nnd  Andere 
von  ihm  angeführt;  jedoch  hatte  Simon  von  Lob.de  nichts  eingestanden,  war 
nicht  überführt,  besonders  nicht,  dem  Stift  gegenüber  Gewalttaten  verübt  zn 
haben;  dennoch  wurde  er  sammt  seinem  Diener,  dem  Kirch enfürsten  zu  Ge- 
fallen, enthauptet.  —  Ihr  Tod  gehurt  zn  den  anverantwortlichsten  richterlichen 
Hordthaten.  —  Ausser  den  materiellen  Absichten  des  Bischofs  auf  schnöden 
Besitz,  trat  hier  als  Mittel  zur  Ausführung  das  Moment  hinzu,  dass  die  Stadt 
Colberg,  durch  zu  viel  ihr  verliehene  herzogliche  und  bischöfliche  Gerechtsame, 
durch  Glanz  und  Macht  nbermüthig,  stolz  geworden,  sich  dem  Adel  gegenüber, 
welcher  nunmehr  die  Stadt,  die  ihn  durch  ihren  Reichthum,  zum  TUeil  immer 
mehr  durch  Geldgeschäfte,  abhangig  machte  etc.,  hasste,  sich  zn  rächen  sachte,  der 
Stadt-Adel,  damals  „Pfeffersäcke,  Heringsnasen"  gegen  den  Land- Adel  „Boden- 
atulper"  genannt,  sich  bekämpften.  Wie  erwähnt,  verliessen  von  1364  viele 
des  Adels  die  Stadt,  auch  der  spätere  Stadt-Adel  in  Colberg  im  Allgemeinen 
um  1600,  als  er  zuletzt  doch  die  Arroganz  nicht  vertragen  konnte.  Die  nächsten 
Verwandten  und  Freunde  Simon  v.  Lohde's  mnssten  pflichtmässig  Genugthunng 
für  die  Schmach  fordern,  event.  ihn  rächen.  Sein  Bruder  Henning  v.  Lohde 
that  beides.  Hit  Unterstützung  seitens  des  Adels  kündigte  er  den  Beleidigern 
den  Krieg  an.  Der  Bischof  aber  betrachtete  Lohde's  Güter  als  verwirkt  und 
verkaufte  sie  mit  dem  Schloss  Bnblitz  und  dem  dazu  gehörigen  Städt- 
lein, welche  er  1505  (s.  N.  17  u.  18)  bereits  von  den  v.  Glasenappen  er- 
worben, wo  Simon  v.  Lohde  noch  Antheil  hatte,  an  einen  Jacob  von  Kleist 
(excl.  Gast);  nachdem  die  Colberger  nnd  deren  Anhang  zuvor  Bnblitz  und 
Gast  aasgeplündert  hatten,  v.  Lohde  und  sein  Anhang  zögerten  jedoch  auch 
nicht;  bald  waren  sie  Heister  auf  dem  platten  Lande,  Colbergs  Umgegend 
wurde  in  Asche  gelegt,  v.  Kleist,  der  neue  Besitzer  von  Bnblitz,  gefangen,  in 
die  Acht  erklärt,  „ausgepuchert"  und  hoch  gebrandschatzt;  das  ganze  Stift 
Cammin  verheert,  ungeachtet  die  Herzoge  von  Pommern  sich  desselben  an- 
nahmen. Bischof  Martin  Carith  starb  im  Jahre  1522  mitten  in  den  Ver- 
wirrungen, die  er  ans  Unbesonnenheit  oder  wohl  mehr  aus  sträflichen  Gründen 
angestiftet  hatte,  und  sein  Tod  diente  der  Zwietracht  in  Colberg  zur  Loosung. 
Der  Nachfolger,  Bischof  Erasmns  v.  Man  teuffei,  musste  für  die  Fehler  seines 
Vorgängers  noch  lange  büssen.  Durch  einen  seiner  Hufleute,  Schlosshauptmann 
zu  Gültzow,  Jacob  v.  Adebahr,  der  ein  Colberger  Bürger  war  und  der  wohl 
ans  Ehrsucht  in  Colberg  sich  Einüuss  erwerben  wollte,  ward  das  Volk  1527 
zu  einer  öffentlichen  Empörung  angeregt;  ein  Gegenstaat  wurde  gewählt  und 
er  auf  kurze  Zeit  Diktator.  1526  wurde  der  llath  von  den  Bürgern  der  Stadt 
über  die  ungerechtfertigte  Hinrichtung  Simon  v.  Lohdes,  über  die  vielen  un- 
angenehmen Verwickelungen,  über  Abnahme  der  Frequenz  vom.  Lande  and 
somit  des  Wohlstandes  etc.,  so  wie  über  die  maasslose  Verwendung  des  Geld- 
säckeb  zor  .Rechenschaft  gezogen.  —  Es  erfolgten  die  Strafen  für  diese  and 
auch  andere  Gewalttätigkeiten.  —  Etwa  1550  nennt  Rango  solche  des  Adele, 
die  sich  später  in  Colberg  noch  häuslich  niedergelassen  und  in  die  Sülze  ge- 
heirathet  hatten:  Albrecht  v.  d.  Lanken,  Paul  v.  Ramel  1555,  Eustachius  v. 
WoperBnow  1561,  Lucas  v.  Damitz  und  noch  einzelne.  —  Berthold  ist  dann 
nach  1376  gestorben,  ob  er  mit  einer  geborenen  v.  Gemelin  vermählt  war,  ist 
nicht  aufgeklärt. 

Besitz:  In  und  bei  Colberg,  Zwielipp,  in  and  bei  Backow  etc. 


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5.  Paul,  2.  8.  v.  2,  Knappe  oder  Famulus.  —  1331  in  Jamund.  1868 
ist  er  Zeuge  bei  dem  Verkauf  von  zwei  Sechsteln  der  Östlichen  Hälfte  des 
Jamnnd-Sees  durch  seine  Vettern,  genannt  Barthnsewitze  (s.  Urk.  N.  9  n.  10). 
üeber  den  Erwerb  von  Jamund  seitens  des  Bischofs  and  der  Stadt  Cöslin 
herrscht  Dunkelheit,  die  Haken  in  seiner  Chronik  von  CBslin  vergeblich  auf- 
zuklären sucht.  Er  vermuthet,  dass  der  Bürgermeister  Johann  Fredeland  der 
Stadt  Cöslin  1331  zum  Ankauf  der  %  des  Jamunder  Sees,  Gelder  vorge- 
schossen (?)  und  dafür  sei  er  mit  14  Bauornhufen  in  Jamund  von  der  Stadt 
Cöslin  belehnt  worden,  die  er  um  1331  an  Faul  v.  Gl.  Famulum  abgetreten 
habe;  der  Fredeland  habe  diese  14  Hufen  wohl  zur  Hypothek  genommen, 
denn  obgleich  Johann  Sprnth  den  Handel,  bei  dem  See,  in  seinem  Namen  *b- 
schlosB,  so  steckte  doch  die  Stadt  dahinter  u.  s.  w.;  übrigens  geschah  der  An- 
kauf jenes  Theils  nicht,  1831  sondern  1333  erst.  Da  der  Jamund  •  See  sowie 
das  Dorf  Jamund  uud  andere  umliegende  Ortschaften  ursprünglich  v.  Glasenapp- 
Beeitz  waren,  hatte  der  Bischof,  besser  die  Kirche,  auch  von  Jamund  schon 
früh  einen  Theil  auf  bekannte  Art  erworben  und  unter  der  allgemeinen  Be- 
zeichnung „Jamund",  was  das  Ganze  heissen  konnte,  der  Stadt  Cöslin,  die 
noch  arm,  im  Entstehen  war,  übermittelt  Wahrscheinlich  gehörte  Jamnnd 
dem  Fanl  v.  Gl.  oder  seinem  Vater,  ganz  oder  grosseutheils.  Bei  dem  Ver- 
kauf des  Beetheils  1888  bandelte  es  sich  wohl  auch  um  Anrechte,  welche  an 
Jamnnd  hafteten,  ob  nun  richtig  ist,  dass  Faul  v.  Gl,  ursprünglich  auf  den  14  Bauem- 
liufon  noch  sass,  oder  ob  er  für  seine  Ansprüche  an  den  Jamund- See  diese  Ent- 
schädigung nahm,  oder  anch  der  Stadt  Cöslin  Geld  vorgeschossen  und 
dafür  die  14  Hufen  inne  hatte,  ist  nicht  klar  zu  legen,  um  so  weniger,  als 
auch  immer  gesagt  ist,  dass  Faul  v.  Gl.  diese  Hufen  zu  Lehn,  wohl  als  festen 
väterlichen  Besitz,  gehabt  habe.  Es  hat  wohl  der  ganzen  bischöflichen 
Einwirkung,  eines  Erkenntnisses  (?)  bedurft,  diese  Hufen  von  Paul  v.  GL 
zu  erstehen  und  die  Verzichtleistungeurkuude  von  1358  (s.  Urkunde  N-  11) 
von  ihm  zn  erhalten;  denn  es  lieisst:  „es  hatte  der  Stadt  Cöslin  viel  Mühe  und 
Wunder  gemacht,  ihn  auszukaufen"!  (Haken,  Pernio.  St.-Arch.) 

Besitz:  Jamund  etc. 

6.  Petrus,  1.  S.  v.  3,  geb.  vor  1300.  Wie  schon  bei  N.  3  angeführt, 
wurde  Krtihiie,  1306  ein  wüstes  Dorf,  dem  Bitter  Lubbert  v.  Gl.,  der  es  für 
die  Kirche  urbar  machen  wollte,  überlassen  etc.?  Im  Jahre  1323,  den  4.  De- 
zember, Colberg,  leisteten  Petrus  und  Bartholdus  —  „des  berühmten  (famosi) 
Lubbert i  Glasenapp"  Söhne,  auf  das  Dorf  Crüne  Verzicht;  in  einer  zweiten 
Urkunde  leisten  auch  Mireelaus  und  dessen  Bruder  Tessemar  Oldenburg  — 
Verwandte  der  v.  Glasenappe,  hier,  Verzicht.  Kurz  vorher  ist  also  Lubbo 
v.  Gl.  gestorben  und  die  Besitzung  wieder  an  das  Stift  zurückgefallen.  Eine 
Burg  Oldenburg  muss  zwischen  Treptow  a.  E.  und  Colberg  gelegen  haben;  bei 
v.  Bango  wird  die  1432  von  Heinrich  v.  Hanteuffel  besessene,  von  den  Bel- 
buckern  und  Treptowern  zerstörte  Burg  Cölpin  —  Castmm  Olden  —  genannt;  es 
sind  diese  event.  Schwiegersöhne  Lubberti  v.  Gl.  und  zwar  „v.  Hanteuffel" 
gewesen  (s.  N.  8).  1846  ist  Fetrns  bereits  todt;  denn  in  demselben  Jahre 
stiften  Henning  XXVII.  Sohn  des  Paulus  XIII.  (als  nächst  verwandte,  ein- 
tretende v.  Glasenapp),  Hewes  de  Kameke,  Ulricus  de  Drusedowe  (wohl  als 
Schwäger  des  Petrus  v.  Gl.  ein  v.  Manteuffel?)  Barthus  XXVI,  Sohn  des  vor- 
genannten Henning,  filii  (also  Nachkommen)  Dom.  Pauli,  famalug,  einen  Ver- 
gleich zwischen  Abelen,  Wittwe  des  Petrus  v.  Glasenapp  und  dem  Rath  zn 
Cöslin,  wegen  der  Niederb  rennung  des  Dorfes  Hanow,  wonach  der  Rath  200  Mk. 
Entschädigung  zahlt  nnd  ein  Stück  Genter  Tuch  giebt.  Zeugen  sind:  Peter 
de  Pollnow  XVIII.,  Nicol.  Walkendorp,  Thymo  advocatus  tho  Bewenhusen, 
Wicho  de  Bnczeke  etc.  (Pomm.  St-Arch.)  Aus  dieser  Urkunde  geht  wieder- 
um deutlich  hervor,  dass  N.  XIII.,  XXVH.,  XXVI.,  XXXVffl,  die  öfter  anch 
als  Nachkommen  von  Barthus  v.  Glasenapp  sich  Barthnsewitze  nannten,  hier 
als   nur   v.  Glasenappe  erscheinen;   ferner   wie   gering  zu  der  Zeit  die  Ver- 


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—     77    — 

brennung  eines  Dorfes  wie  Hsnow,  seitens  der  Stadt  Cöslin  in  einer  Fehde 
mit  den  v.  Glasenapp  wieder  entschädigt  werden  mnsste,  and  welchen  hohen 
Werth  andrerseits  gegen  jetzt  200  Hark  und  ein  Stack  Genter  Tuch  hatten. 
Er  ist  ohne  männliche  Nachkommen  gestorben,  weil  ja  dieselben  oder  Vor- 
münder sonst  für  die  Kutter  statt  der  Vettern  nnd  anderer  Verwandten  ein- 
getreten wären,  anch  finden  wir  bald  darauf  Hanow,  seinen  übrigen  Besitz, 
in  den  Händen  seines  Brndersohnes  N.  9. 

Besitz:  Hanow  etc. 

Gem.:  Abele  N.  N. 

7.  Berthold,  2.  S.  v.  8,  geb.  vor  1800.  —  Golberg,  den  4.  Deccmber 
1338.  Conrados  Can.  Eccl.  Episc.  bezeugt,  dase  Petras  and  Bertholdns, 
filii  famosi  Hilites  Ladberti  Glazenap  allen  Ansprüchen  an  das  Dorf  Grüne 
entsagt  haben  etc.  (s.  N.'3  u.  6),  es  bleibt  jedoch  zweifelhaft,  ob  die  Mutter- 
braderkinder  sach  entsagt  haben.  Später  sind  die  v.  Hanteaffel  im  Besitz  von 
Crime  and  das  Stift  liess  Grundbesitz  nicht  so  leicht  loa.  — 

In  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  lagerte  über  Europa,  dem  Trager 
der  abendländischen  Kultur  nicht  allein  die  geistige  Macht  des  Aberglaubens 
and  Unglaubens,  sondern  es  seufzte  anch  nnd  wand  sich  in  Todeanoth  unter 
den  Geisselbieben  einer  furchtbaren  Pestilenz.  Nie  znvor  nnd  nie  nachher 
bat  in  nnserm  Welttheil  der  schwarze  Tod  oder  die  Fest  mit  so  anheimlich 
verheerender  Gewalt  gewüthet,  als  in  den  Jahren  1847  bis  1360.  Die  er- 
schrockene Menschheit  nannte  die  Verheerungen  dieser  grauenvollen  Seuche 
ein  Weltsterben;  —  denn  viele  Städte,  Flecken  und  Dörfer  starben  dadurch 
ganz  ans.  In  Italien,  wohin  diese  Pest  aus  dem  Orient  zuerst  gelangt,  forderte 
sie  unzähliche  Opfer.  Florenz  allein  verlor  in  zwei  Sommern  an  60  000 
Henschen,  darunter  viele  Vornehme  nnd  Gelehrte,  viele  angesehene  Männer 
des  Magistrats.  (Aas  Erzbischof  Otto's  Zeiten,  von  Caritas.)  Man  flehte  das 
Heiligenbild  zn  Kentz  (im  jetzigen  Westpreussen)  als  gegen  die  Pest  halfe- 
bringend, an.  Viele  Hitglieder  des  Geschlechts  v.  Gl.  wie  auch  bei  anderen 
Familien  sind  der  Seuche  zu  der  Zeit  erlegen,  and  sind  von  den  vielen  vor 
der  Zeit  gelebt  habenden  v.  Gl.  nur  noch  einzelne  geblieben,  von  denen 
sich  dann  das  Geschlecht  wieder  stark  ausbreitete.  Ob  Berthold  noch  den 
ganzen  Hanowschen  Besitz  von  seinem  Bruder  N.  6  erbte,  oder  erst  sein 
Sohn,  ist  nicht  zu  erforschen  gewesen,  jedenfalls  hatte  er  1335  Anteilbesitz 
an  den  südlich  gelegenen  Gütern,  Autneil  oder  ganz  Gramenz  und  dergleichen 
gehabt,  was  dann  fast  Alles  in  der  Hand  des  Sohnes  Henning  (N.  9)  vereinigt 
gewesen  ist 

Gem.:  N.  N. 

Sohn:  9. 

Tochter:  1.  Elisabeth.  Gem.  v.  Below-Peest  1386,  wo  sie  als  aus 
dem  Hanse  Gramenz,  anch  ans  Manow  aufgeführt  ist.  (Farn.  v.  Heydebreck, 
König.)  2.  N.  N.  oh  Gemahl  Georg  v.  Kleist,  Gr.  Tychow,  Dabberow  etc.? 
s.  V.  Curt  v.  Kleist.    (Könne  n.  Nachtr.  1  a.) 

8.  Labbert  (Labbekin),  8.  S.  v.  8.  Canonicus  Thesanrarius  otc.  — 
1321.  Unter  den  genannten  Domherren,  welchen  auf  Gruud  ihrer  Einkaufs- 
pfründe  die  Anwartschaft  auf  eine  ordentliche  Pfründe  ertheilt  war,  ist 
Labberti  Sohn,  Labbekin  v.  Gl.,  verzeichnet.  (Biemann.)  —  1880.  Es 
sprechen  Magister  Conradus,  Prepositns  zn  Greifswald,  und  Lnbbertas  v.  GL, 
als  vom  Gamminschen  Bischof  Friedericus  bestellte  Schiedsrichter  Ober  eine 
Schuldsache  zwischen  dem  Bitter  Bispraos  and  dem  Petrus,  Vicarius,  sich 
dahin  aus,  daas  der  Bitter  bezahlen  solle,  (v.  Dreger.)  —  1834  bekam  La- 
bertns  v.  GL  eine  Präbende  in  Cammin  (Wachsen.)  —  1386,  den  20.  Hai, 
wurde  der  Canonicus  Labbert  v.  GL  Thesanrarius  (Custodos,  Schatzmeister) 
in  Cammin  and  blieb  es  bis  1856  (Klempin).  —  1889.  Das  Testament  des 
reichen  Canonici  Ludovicus  de  Wida,  wonach  dem  Oapitel  zn  Colberg  er  auch 
das  Dorf  Zernin  anter  Anderem,   ansehnliche  Capitalien,    wofür   andere  Be- 


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-    78    - 

Sitzungen  erstanden  wurden,  u.  s.  w.  vermachte,  wurde  durch  den  Bischof 
Friederich  conJirmirt.  Kitunterzeichnet  haben:  Lubbertns  Glazenap  ecclesie 
Caminensis  thesaurarius  et  ecelesie  Colbergeusis  Canonicus.  (Wachsen.)  — 
1342  werden  dem  Labbert  v.  Gl.  and  dem  Dietrich  v.  Zemelow,  Camminschen 
CaDonicis  vou  dem  Convant  des  Dominikaner-  ( Prediger orden-)  Klosters  zn 
Cammin  2  Hofstellen  daselbst  auf  Lebenszeit  übergeben,  was  von  dem  Dom- 
kapitel bezeugt  wird  uud  worüber  beide  einen  Revers,  d.  d.  1342,  ausstellen. 
Labberts  bedeutenden  väterlich  zu  ererbenden  Besitz  hatte  das  Bisthnm  meist 
bereits  als  Opfer  erhalten.  ~~ 

1343  worden  anf  Befehl  des  Bischofs  Johann  die  Häuser  der  Canonici 
in  Colberg,  damit  sie  stets  in  wohnlichem  Zustande  erhalten  blieben,  taxirt, 
wobei  das  des  Lubbert  v.  Gl.  auf  250  Mk.  angesetzt  wurde  und  dem  Preise 
nach  zu  urtheilen  wohl  das  beste  von  den  8.  war.  (Wachsen.)  Diese  Taxe 
war  auch  Öfter  desshalb  geboten,  weil  die  Domherren,  besonders  die  weltlichen, 
meistens  an  anderen  Orten  wohnten.  1552  hatten  die  H  Domherren  in  der 
Papenstrasse  zu  Colberg  noch  Garrin  und  Kröne  inne.  1344  ist  Lubbert  als 
Canonicus  Colbergensis  (bei  Kühne)  aufgeführt.    Er  lebte  noch  1356. 

Besitz  in  Colberg,  Cammin  u.  s.  w. 

9.  Generation  v.  1380  bis  1415. 

9.  Henning  (junior),  S.  v.  7.  Domherr  von  Gammin  1360  and  zwar 
weltlicher,  der  auch  nominal  dem  Scholastikat,  dem  Eildungs-  und  Schulwesen, 
sich  vertreten  lassend,  vorstand,  jedoch  Grossgrundbesitzer,  anch  vurheirathet 
war,  der  Kirche  als  solcher  jedoch  wesentliche  Dienste,  auch  auf  diplomatischem 
Gebiete,  leistete.  Im  15.  Jahrhundert,  auch  sonst  vereinzelt,  waren  Canonicate 
oft  Versorgungsanstalten  für  die  jüngeren  Sühne  der  Adligen,  deren  Inhaber 
durchaus  weltlich  gesinnt  waren,  also  auch  nicht  im  Cülibat  lebten  (Abt  Dr. 
Uhlhorn);  das  erstere  konnte  hier  fuglich  bei  dem  Besitz  nicht  gut  zutreffen. 
—  1383  ist  Philipp  von  Helpte,  Domherr  and  Archidiakoans  von  Uznvm 
(Usedom)  und  Henning  v.  Gl.,  Domherr  von  Cammin,  abgesandt;  um  einen 
Vergleich  zwischen  dem  Abt  des  Klosters  Eidena  mit  der  Stadt  Greifswald 
wegen  der  am  Bollwerk  eingestosseuen  Pfähle  abzuschliessen,  welcher  von  dem 
Kloster,  der  Stadt  und  den  beiden  bischöflichen  Bevollmächtigten  unterzeichnet 
und  nutersiegelt  worden.     (Pomm.  St. -Aren.) 

Dater  Herzog  Bogislaf  V.  folgton  auf  die  vorhergehenden  Kämpfe  mit 
Brandenburg  viel  Kämpfe  and  Fehden  an  der  Südgränze  Hinterpommerns,  die 
besonders  1373  heftig  waren  und  die  Neu -Stettin  er  Gegend  hart  mitnahmen, 
desgleichen  entspannen  sich  im  Innern  unter  Bogislaf  VILT.  Fehden  und  Ver- 
heerungen im  bischof  sehen  Gebiet,  dazu  hatte,  wie  bei  N.  7  erwähnt,  der 
schwarze  Tod  1347,  1349  und  die  Pest  von  1350  fünf  Jahre  hintereinander 
arg  aufgeräumt,  welcher  böse  Gast  auch  1398  und  1405  Pommern  heimsuchte. 
Besonders  in  der  letzten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  sind  viel  Glieder  des 
Geschlechts  gestorben  und  resp.  in  den  Kämpfen  gefallen,  so  dass  in  Henning'« 
und  seiner  Söhne  Hand  fast  allein  der  ganze  v.  Glasenappsche  Besitz,  anch 
der  südlich  gelegene  (s.  N.  X,  XXXVII)  vereinigt  wnrde,  zumal  andere  noch 
lebende  v.  Gl.  sich  der  Kirche  ganz  hingegeben  hatten.  DemgemässwarenHenning 
und  seine  Nachkommen  hauptsächlich  Erb-,  Burg-  und  Schlossgesessen  anf 
Manow,  Wisbubr,  Hoker,  Steglin,  Bublitz,  Gramenz,  Altenwall,  Coprieben, 
Baerwalde,  Wurchow  u.  s.  w.,  von  welchem  immensen  Besitz,  als  von  vor- 
züglicher Bodenbeschaffenheit,  Gramenz  mit  Schloss,  mit  vortrefflichen  Eich- 
nnd  Buchwaldungen  und  Valm  mit  5  Kittersitzen  und  über  100  Bauernhöfen, 
anch  mit  fettem  Boden,  zu  nennen  sind,  während  Wishnhr,  Hoker  und  Steglin,  fast 
stets  zusammenhängend,  die  schöne  Forst  von  letzteren  beiden  jetzt  noch  ein 
Areal  von  2800  Morgen,  ein  Revier  der  Stadt  Cöslin  bildend,  auch  äusserst 
ergiebige,  von  dem  Stift  sehr  umworbene  Besitzungen  sind,  zumal  zu  Wis- 
hnhr Vi  der  Wiesen  des  Nestbachs,  zu  Hoker  '/a  gehörten,  am  welche  noch 
am  1600  Prozesse    mit   dem  .Bisthnm  von  N.  45,  68  und  den  Vettern  geführt 


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werden  mnssten.  Hier  befindet  sich  auch  der  Markgrafenspeck,  eine  Warte 
Ar  die  Wacht  der  Ostgränze  —  ein  Kiek  ins  Land  —  in  der  Gegend  unfern 
Steglin,  bei  Wisbuhr,  wo  der  Nestbach  das  Ende  des  Gollenberges  durchbricht, 
auf  einer  Anhöhe,  die  eine  freie  Durchsicht  nach  Schlawe  ermöglicht;  dort 
sind  noch  Trümmer  des  alten  Gem&uers  gefunden.  Etwa  800  Schritt  vom 
Nestbach  auf  Wissbuhrschem  Gebiet,  bei  dem  „Stillbuck"  (Steilburg)  sind  viele 
Hünengräber  vorhanden.  (Grieben.)  Von  diesen  Bargen  werden  die  Vorfahren 
manchmal,  besonders  nach  den  Harkgrafen,  woher  wohl  der  Name,  1307  nnd 
folgende  auf  Warte  gestanden,  sonst  auch  manchen  Stranss  ausgekämpft  haben. 
(8.  N.  IV.) 

Besitz:  Gramenz,  grosses  Dorf,  mehr  Marktflocken,  denn  es  wir  mit 
3  Jahrmärkten  bewidmet,  alt  v.  Glasenappen  StammBChloss,  mit  3  Rittersitzen 
und  im  vorigen  Jahrhundert  bereits  mit  über  100  Bauern;  etwa  1  Meile  von 
Barwalde  n.  n.  östlich  an  der  Eisenbahn  in  einem  fruchtbaren  Landstrich, 
der  sich,  schwarzfarbig  und  der  Magdeburger  Bodengüte  nicht  nachstehend, 
von  W.  nach  Osten  anch  ttber  Valm  hinzieht  nnd  wenn  das  Klima  hier  milder 
wäre,  anch  die  höchsten  Erträge  aufweisen  würde.  Nahe  der  Persante  ist  das 
Verhältnise  der  Wiesen  ein  bedeutendes.  Schöne  Eich-  nnd  Buchwaldan  gen. 
Grosses  Areal,  welches  in  den  Zemkenkathen,  welche  zu  Goltbeck  eingepfarrt 
waren,  bis  gegen  Bnblitz  sich  ausdehnt  (s.  N.  XTU.  und  XVII.  Gränzstreitig- 
keiten  mit  dem  Bischof).  Zu  der  Hntterkirche  gehörten  Lübgnst,  Storkow, 
Flakenheide,  Zuchen,  Grünwald,  Zechendorf  nnd  Binningsche  Mühle  (alles 
v.  Glasenappen  Güter),  meist  auch  speciell  zu  Gramenz  gehörender  Besitz. 
Die  Rittersitze  waren  Gramenz  a,  b  und  c,  letzteres,  etwa  7s.  hatten  die  von 
Loh  den,  sowie  ebenfalls  dazu  gerechnete  einzelne  Bauerhöfe  in  Lttbgust, 
Storkow,  Zuchen  and  Zechenorf  bis  etwa  Ende  des  17.  Jahrhunderts  inne, 
wahrscheinlich  für  Bewirtschaftung  der  andern  Theile  aus  frühester  Zeit, 
wohl  seit  Simon  v.  Lode,  1507,  nnd  wurden  diese  Antheile  von  dem  Ge- 
schlecht« v.  Glasenapp  wieder  zurückerworben.  Als  sich  die  v.  Glasenappe 
zur  Belehnung  entac blossen,  wurde  anch  nnr  der  fünfte  Theil  als  Lehn  ge- 
nommen, um  über  das  andere  freiere  Verfügung,  wie  anch  bei  anderem  Besitz 
geschah,  zu  behalten.  Zu  Gramenz  a.  gehörten  im  Allgemeinen  ein  Theil 
Flakenheide,  Kussow  a.,  Lübgust  a.,  Storkow  a.,  WruckhÜtten  (später  Bach- 
wald), Zechendorf  a.  und  Zuchen  b. ;  zu  Gramenz  b.  Theile  von  Lübgust, 
Storkow,  Flakenheide,  Grünwald  and  andere.  Noch  Mitte  dieses  Jahrhunderts 
lagen  in  dem  Areal  zusammenhängend  ttber  1000  Morgen  des  besten  Bodens 
in  Busch  und  Knick,  wo  alte  Raine  von  früherer  Kultur  Zeagniss  gaben;  es 
war  das  die  sogenannte  „Sämmtlichkeif,  wo  mehrere  ärmere  Leute  der  Um- 
gegend von  Ende  des  Winters  bis  Anfang  desselben  hinwanderten,  sich  Hütten 
bauten,  mit  stillschweigender  Genehmigung  ihr  Vieh  weideten,  und  wenn  nicht 
üppig,  doch  in  gewisser  Beziehung  paradiesisch  lebten;  sie  säeten  nicht,  sie 
ernteten  nicht  etc.,  der  himmlische  Vater  ernährte  sie  doch.  Das  hat  jetzt 
aufgehört  and  schöne  eintragliche  Besitzungen  sind  ans  dieser  „Sämmtlichkeil" 
geworden.  —  Die  bei  Gramenz  häufig  vorkommenden  Ortsnamen  mit  „Hütten" 
wie  Alt-,  Neu-,  Schof-,  Wrack-  etc.  Hütten,  einige  noch  im  Walde  liegend, 
sowie  unverkennbare  Ueberreste  von  alten  betreffenden  Etablissements  deuten 
entschieden  darauf  hin,  dass  hier  in  alter  Zeit  die  Vorväter  das  damals  so 
werthvolle  Glas  haben  prodnciren  lassen,  dass  also  die  in  alten  Gräbern  vor- 
gefundenen Glassachen,  als  Perlen  etc.  nicht  erst  aus  andern  Ländern  haben 
herbeigeschafft  werden  müssen.  Man  konnte  zn  jener  Zeit  die  unermeaslichen 
Waldungen  nicht  besser  verwerthen.  Im  Schlosse  Gramenz,  in  dessen  Nähe 
sich  auch  ein  „Burgberg"  befindet  und  in  welches  selbst  Öfter  die  Po  min  er  - 
schen  Fürsten,  besonders  bei  grösseren  Familienereignissen  (s,  N.  61  etc.),  ein- 
kehrten, ist  manch  frohe  Stunde  verlebt  und  in  mittelalterlich  strammer  Weise 
pocnlirt  worden,  aus  der,  ,v.  Glasenappe  »"-Laube  des  schönen  Gartens  ist  manche  leere 
Weinflasche,  manches  Geldstück  (ä  Ja  Butterbrot)  in,  reap.  über  den  nahe  gelegenen 


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Tuch  geflogen.  (Volkumund.)  Das  Dorf  ist  mehrmals  abgebrannt,  so  auch  1708  in 
zwei  Stunden  ganzlich.  —  Ausser  den  oben  angefahrten  Gütern  gehörten  zu 
Gramenz  noch  mehrere  Bosch  guter. 

Valm,  wohl  das  grosseste  Dorf  in  Pommern,  '/« H.  von  Bärwalde,  auch  hier 
jetzt  noch  als  Filiale  eingepfarrt.  nicht  weit  von  der  Persanto,  in  ebenfalls  fracht- 
barer Gegend,  bestand  aus  drei  Rittersitzen,  von  denen  die  v.  Glasenappe  auch  noch 
in  spaterer  Zeit  zwei,  die  v.  Zastrowe  einen,  die  v.  Wolde  und  v.  MOnchow  einzelne 
Bauerhöfe,  daneben  die  v.  Glasenapp  noch  hierher  gravitirende  Anssenrittemtze 
Briesenburg  und  Ludwigshütten  besaasen;  es  hat  100  und  mehr  Bauerhüfe,  in  drei 
paralell  laufenden  Reihen  aufgebaut  Die  hiesigen  Bauern  haben  sich  in  noch  ur- 
eigenmumlicher  Art  erhalten.  Giesebrecht  sagt:  Treffen  sie  z.  B.  im  Krage  zu- 
sammen, so  sagt  der  Eintretende:  „Sitt  mit  Ehren!"  nnd  die  dortigen  antworten: 
„Von  Rechts  wegen!"  —  Diese  Eigentümlichkeiten,  anch  in  Tracht  nnd  dergl. 
sind  jetzt  fast  ganz  von  der  Neuzeit  aufgeleckt.  —  Ueber  das  Dorf  Valm 
liest  sich  v.  d.  Dollen,  welcher  in  der  Gegend  gewohnt  hat,  anter  Anderem 
ans:  „In  den  Hägerdörfern  wohnte  nnd  wohnt  fast  noch  jeder  Bauer  auf 
seiner  Hufe,  welche  völlig  von  der  andern  durch  Baumpflanzungen  so  zu  sagen 
separirt  (eingehägt)  sind;  häufig  sind  die  Wohnungen  an  einem  Bach  gelegen, 
die  drei  Felder  nacheinander  dahinter,  zuletzt  die  Hütong.  (B.  die  meisten 
Stranddörfer.)  Die  Knickdörfer  in  Gegenden,  wo  der  Boden  nicht  gleich- 
massig  gut  (die  Form  des  Areals  anders)  war,  lagen  die  Landereien  der  ein- 
zelnen Bauern  in  oft  unförmlichen  Figuren,  oft  mit  andern  durcheinander  ge- 
mischt, fast  jedes  mit  einem  lebenden  Zaune  von  umgehauenen,  „eingeknickten" 
jungen  Bäumen,  die  wieder  ausschlugen,  eingefasst.  Ein  Ackerstück  der 
letzteren  Einfriedigung,  welches  oft  auch  Wiesen,  Acker  und  Hütung  in  sich 
schliesst,  heisst  dann  Knick,  und  ist  z.  B.  Valm  ein  Hauptknickdorf,  wo  Aber 
10  000  Morgen  in  solchen  Knicks  lagen.  Dort  heisst  der  Bauer  nach  seinem 
Hofe  von  dem  Moment  der  TJebernahme  an;  es  gab  dort  einen  „Grund-David" 
in  der  Tiefe  liegend,  wo  seit  Menschengedenken  kein  David  gelebt  bat,  der 
Besitzer  kiese  immer  aber  „Grund -David",  sowie  Pütt-  (Brunnen)  Michel, 
dessen  jetziger  Besitzer  in  der  That  etwa  Friedrich  BUlow  getauft,  doch  Patt- 
Michel  genannt  wird;  auch  werden  spatere  Namen  den  alten  Hofnamen  hinzu- 
gesetzt, so  heisst  ein  Bauer  Kasulke  Görre  (Georg),  Hann  Michel  etc.,  der 
wahre  Namen  ist  etwa  Johann  Priewe,  Niemand  weiss  mehr,  dass  ein  Kasulke 
dort  gesessen  hat,  anders,  als  dass  der  jetzige  Besitzer  Kasulke  Gurre,  Hann 
Michel  genannt  wird.  In  Valm  zogen  sich  die  Knicks  über  eine  Heile  vom 
Dorfe  hin;  im  Sommer  zogen  die  Knechte  nnd  Mägde  mit  dem  Vieh,  gleich 
den  Sennen  in  die  Knicks,  wohnten  dort  in  Hütten  und  kehrten  nur  Sonntags 
zum  Dorfe  zurück,  nm  sich  Wasche,  Lebensmittel  nnd  dergl.  zu  holeu,  Battor 
-  und  Käse  abzuliefern  und  über  den  Zustand  des  Viehes  zu  berichten.  Knecht 
und  Magd  lagen  zusammen  in  einer  Hütte,  und  nur  die  letztere  steckte  sich  in 
einen  Sack,  den  sie  unter  den  Armen  zuschnürte  und  mit  welchem  sie  bei 
kaltem  Wetter  oft  noch  in  denjenigen  des  Knechts  kriecht.  (Im  Uebrigen 
wurden  Sittlichkeit,  Treue  and  Glauben  in  Valm  hochgehalten.)  So  waren  die 
Zustande  noch  vor  40— 60  Jahren  (s.  vorstehend  Gramenz,  „Sämmtlichkeit") 
in  Valm;  jetzt  geht  eine  Chaussee  hindurch,  eine  Eisenbahn  bei  dem  Terri- 
torium vorbei;  wie  lange  werden  die  naturwüchsigen,  patriarchalischen 
Verhältnisse  noch  andauern  und  zu  merken  sein?"  —  Ferner  der  bereits  erwähnte 
Besitz  Manow  etc. 

Gem.:  N.  N. 

Söhne:  10,  11. 

Töchter:  1.  Catharina.  Gem.:  Joachim  v.  Pnttkamer-Pobrow. 
{Gen.  v.  Heydebreck)    2.  N.  N?    (Vergl.  Nachtrag  N.  8.) 

10.  Generation  von  1415—1450. 

10.   Paul,   1.  S.  v.  9;   1875,  1877  auf  Bablitz,    Goldbeck  (Garn.  Hnfsa- 


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matrikel)  genannt,  erbgesessen  auf  Manow,  Seidel,  von  dem  er  einen  Ttaeil  an 
die  v.  Bonine  abgelassen   (s.  N,  12  und  IS  wegen  des  Besitzes  von  Bnblitz). 

Von  ihm  die  jüngere  Manowache  Linie,   welche  mit  N.  28  aasstarb. 

Besitz:  Manow,  1  Heile  von  Coalin,  a.-o.-wärts  an  der  Strasse  nach 
Bablitz,  war  der  Hauptritter  sitz  eines  bedeutenden  Ofiterkomplezea,  zu  welchem 
Gut  Seidel,  Bonin,  Zewelin  etc.  eingepfarrt  resp.  Filialen  waren;  der  Hanowsche, 
Achter-  und  Cölpinsche  See  gehörten  dazu,  in  denen  auch  die  Wiaabuhr- 
Mokanchen  jeweiligen  Besitzer  der  v.  Glasenapp  fischen  durften;  vortreffliche 
Fönten  und  Wiesen.  Manow  ist  ein  Stammgnt  der  v.  Glasenapp  von  jeher, 
so  weit  die  Geschichte  und  Urkunden  reichen;  dennoch  machen  manche  Ciironi- 
hanten  in  Folge  gleicher  Kamen,  so  auch  Brttggemann,  die  ihnen  so  geläufige, 
nicht  antreffende  Bemerkung  B ehemals  ein  Lehngnt  der  von  Manow"  (?). 
Ehemals  gab  es  hier  noch  keine  Lebngoter  und  finden  wir  häufig,  dasB  von 
den  Gütern  der  v.  Olasenapp,  die  sie  ja  selbst  nicht  alle  nach  sich  benamsen, 
bewirthsc  haften  und  bewohnen  konnten,  da  deren  zu  viele  waren,  andere  Edel- 
leute,  von  den  v.  Glasenappe  etwa  Lehnsleute,  auch  Pachter,  Verwalter  etc. 
anf  solchen  lassen  und  dieselben  nach  ihnen,  oft  ja  nach  den  Verwaltern,  be- 
nannt wurden,  so  anch  hier,  wie:  Brieaen,  Tannen,  ZBlkenhagen,  dies  letztere 
nach  den  hundertjährigen  Verwaltern  Zulke  benannt,  es  darthun.  Viele  Busch- 
guter  bei  Wnrchow  und  dergleichen  haben  jetzt  noch  die  Bezeichnung  nach 
ihren  froheren  Pachtern  (s.  Wnrchow  N.  282). 

Gem.:  N.  N".  Kutzke-Hnttrin,  1875.  Ihr  Vater  Derseko  VI.,  Kutzke, 
Koske;  ihr  Bruder  Lanrencins  II.,  Koszke,  Bitter,  1393  anf  Mnttrin,  wurde 
1403  von  den  Borgern  in  Alt-Schlage  (Schlawe)  auf  dem  Schlosse  erschlagen 
ind  wird  gerächt    (s.  N.  12,  Klempin). 

Höhne:  12,  18. 

11.  Henning,  Grieaeler,  Greesler  wegen  seiner  „Hastigkeit"  (Heftigkeit?) 
ao  genannt,  2.  8.  v.  9.  Pommerscher  Rath,  Dänischer  Admiral  (nach  Liv- 
ländischen  Nachrichten)  später  um  1400  und  nachher  anf  Qramenz,  Wnrchow, 
Coprieben,  Bärwalde,  Naaeband,  auch  auf  den  südlicher  gelegenen  Ottern,  auch 
an  Bnblitz,  Goltbeck  betheiligt.  —  1877  wird  seiner  and  seines  Bruders  N.  10, 
wegen  Bnblitz  nnd  Goltbecks  in  der  Camminer  Hnfenmatrikel  erwähnt.  —  Als 
Zeitgenosse  Peters  XXXVII,  des  Landesvogts  bis  1410  Schlosshaupt- 
manns  von  Neo-Stettin  nnd  als  Nachfolger  in  ersterer  Stellnng,  nahm  er  an 
den  hier  zu  der  Zeit  und  anch  später  (während  Lebzeiten  seines  Sohnes  Ourt 
v.  OL,  16  noch),  sich  fortspinnenden  Kämpfen  und  Wirren  in  meistens  defensiv- 
offensiver  Weise  Theil.  Schwer  ist  es,  nach  den  vorhandenen  Aufzeichnungen 
ein  Bild  von  der  Situation  zn  entwerfen.  —  Dass  der  Deutsche  Ritterorden 
seit  seinem  Bestehen  hier  und  bis  zu  seinem  Aufhören  fast  ununterbrochen 
mit  den  Polen  sich  in  den  Haaren  lag,  ist  allbekannt,  beide,  besonders  ersterer 
hätte  gern  zur  Arrondirung  ein  Stock  des  Pommernlandes  hier  an  sich  ge- 
gerissen.  Vor  allem  war  aber  für  Pommern  der  gefährlichste  Feind  der 
Markgraf  resp.  Kurfürst  von  Brandenburg,  wie  ja  schon  von  Alters  her.  Der 
Sprung  in  Pommern  hinein  1808  seitens  des  Markgrafen  Waldemar  war  um 
100  Jahre  zn  früh  und  zu  weit  ab  von  der  Operationsbasis  geschehen;  seitdem 
wurde  eine  diplomatische  Politik  mit  recht  praktischen  Erfolgen  getrieben. 
Der  erste  Zweck  war,  die  Neum&rk  zn  gründen.  Die  bedenklich  abschüssige 
Bahn,  auf  welcher  der  Deutsche  Orden  hinabrollte,  stellte  für  Brandenburg  die 
alte  deutsche  Reichsmark  Preussen  nnd  bei  der  wenig  Geeintheit  Pommerns 
auch  das  Gelingen  dieses  Vorhabens  in  Aussicht.  Die  Pommerschen  Herzoge 
hatten  bis  jetzt  im  Allgemeinen  daran  festgehalten,  nie  mit  den  Polen  ein 
Bündnis s  einzugehen,  eher  jedoch  sich  mit  den  deutschen  Rivalen  einzulassen, 
wenngleich  auch  oft  gegen  ihren  materiellen  Vortheil,  was  zn  vermeiden  leider 
auch  eine  Politik  von  Fall  zu  Fall  erheischt  hatte.  Den  Markgrafen,  die  ohne 
dts  Schwert  zn  ziehen,  im  tieferem  Grunde  hier  die  Marionetten  tanzen  liessen, 
war  ea  garaioht  unlieb,   wenn   der  Deutsche  Orden   die  Neumark   in  so  fern 


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mit  bilden  half,  ala  er  ein  Landchen  nach  dem  andern,  sei  es  von  Polen  oder 
von  Pommern  in  seine  Gewalt  trachte;  denn  von  1402  ab  ging  der  Borg* 
graf  Friedrich,  von  1415  Harkgraf  mit  der  Karwürde,  systematisch  vor,  dem 
Deutschen  Orden  dann  die  Neumark  abzukaufen  oder  abzugewinnen,  wenn 
diese  erst  consolidirt  nnd  der  Orden  entsprechend  mürbe  war.  (8.  Erwerbung 
der  Neumark  unter  Friedrich  I  nnd  II.  von  Vogt.)  Es  ist  hier  noch  zu  er- 
gänzen, dass  Hans  v.  Wedell  1870  das  Land  Sehivelbein  noch  besass,  freilich 
ein  tapferer  und  eioftusareicher  der  Schlossgesessenen  hier  war,  und  auch  des- 
halb von  dem  Markgrafen  Siegmund  1881  Hauptmann  des  Landes  über  der 
Oder  (?)  wurde,  er  diese  Wurde,  da  er  sich  leider  mehr  zu  Brandenburg  als 
zu  Pommern  neigt«,  auch  annahm.  Vielleicht  thaten  ihm  seine  Schritte  doch  leid 
—  obzwar  es  bei  mehreren  Schriftstellern  (s.  Quitzows)  heisst,  religiöse  nnd 
pekuniäre  Beweggründe  Hessen  ihn  1884  an  den  Orden  das  Land  Sehivelbein 
für  Bezahlung  seiner  Schulden  nnd  150  Mk.  Zinsen  nebst  lebenslänglicher 
Wohnung  auf  Haus  Wenzlow  bei  Culro,  Übergeben.  Die  Herzoge  von  Pommern 
rührten  sich  nicht;  König  Wenzel  willigt  in  den  Vertrag,  Markgraf  Siegis- 
mund  mit  Vorbehalt  seiner  Rächte.  (?)  —  Die  Familie  von  Wedell  war 
anfangs  damit  nicht  einverstanden,  der  Bruder  Henning  gab  sich  für  Sehivel- 
bein noch  einer  Fehde  hin,  leistete  aber  1380  Verzicht.  Die  v.  Wedell,  nach 
ihren  Besitzungen  gravitirten  zu  der  Zeit,  ein  Theil  nach  Pommern,  der  grosseste 
nach  Brandenburg,  und  ein  geringerer,  die  TUtzer  besonders,  nach  Polen.  Meisten- 
theils  waren  die  17  Hitglieder,  welche  1388  auf  15  Jahre  in  den  Dienst  des 
Ordens  gegen  Polen  traten,  Brandenburger;  sie  stellten  über  100  Bitter 
und  Knecht«  und  beinah  400  Pferde  etc.  —  1400  erwarb  der  Orden  durch 
Kanf  die  Stadt  nnd  Gebiet  Dramburg;  1402  anch  noch  die  andern  Städte  der 
Hark  östlich  der  Oder  (?),  durch  welche  dem  Orden  sein  Gebiet  immer  mehr 
und  mehr  abgerundet  und  gefestigt  wurde.  Dies  konnte  um  so  ungestörter 
geschehen,  als  die  Vasallen,  so  die  v.  Wedell,  von  1408  bis  1406  Fehden  mit 
dem  Herzog  Swantibor  von  Pommern  führten  und  Henning  v.  Wedell  auf 
Seiten  des  Ordens  Rathgeber  war,  welcher  ersterer  anch  1405  wagte,  dem  Herzog 
Bogislaf  VIII.  den  Fehdehandschuh  hinzuwerfen  und  ihm  mit  „Schinnen  und 
Rauben"  ins  Land  zu  fallen.  (Voigt.)  Das  geschah  Alles,  trotzdem  die 
Herzoge  von  Pommern  1403  dem  Hochmeister,  von  denen  z.  B.  Otto  II.  1420 
Coadjutor  des  Stiftes  zu  Riga  war,  den  Zuzog  von  HQlfstruppen  gegen  2000 
Schock  Groschen  verstattet  hatten,  was  auch  wieder  andererseits  Anlass  gab, 
dass  immer  wieder  von  Pommern-Stettin-Stolp,  Adlige,  als  Georg  v  Wedell, 
Jonike  v.  Stieglitz  und  Andere,  wieder  in  die  Neumark,  altpom  morsches  Land, 
für  die  Herzoge  einfielen.  Bei  den  vielen  Fehden  war  es  fast,  Usus  geworden, 
dass,  wenn  es  zwischen  Schlossgesessenen,  wie  hier  aus  mehr  politischen  Mo- 
tiven, leider  zum  Krieg  kam,  wo  dann  der  andere  Adel  auf  einer  oder  der 
anderen  Seite  Folge  leisten  musste,  auch  gleich  das  Raubgesindel  mit  zur  Hand 
war;  gegen  letzteres  bildet«  sich  1104  zwar  ein  Bund  einiger  v.  Wedell, 
v.  Borcke,  v.  Hanteuffel  nnd  v.  d.  Osten,  doch  machten  weder  sie  noch  der 
Herzog  Bogislaf  recht  Ernst,  anch  die  Bemühungen  des  Ordens  1404  waren 
nicht  von  belangreichem  Erfolge,  so  dass  seinerseits  der  Vogt  der  Neumark 
(Sehivelbein)  eich  hart  darüber  beklagt,  „dass  die  v.  B.,  besonders  die  in  die 
Nenmark  einfallenden  Räuber  etc.  in  Lobitz  gehegt  nnd  gepflegt  hätten."  (Wie 
dn  mir,  so  ich  dir,  dachten  aber  wieder  die  Pommern  ihren  Feinden  gegen- 
über.) —  Nachdem  1406  die  Angriffe  der  märkisch  gesinnten  Schlossgesessenen 
gegen  die  Pommern  doch  abgeprallt  waren,  des  Ordens  Lehnsmann  Henning 
v.  Wedell  die  beanspruchte  Stadt  Treptow  a.  R.  nicht  erhielt,  andere  dieser 
Vasallen  von  den  Pommern  gefangen  einbehalten  wurden,  gestaltete  sich  das 
Verhältniss  zwischen  dem  Orden  nnd  dem  Pommerschen  Herzoge  Bogislaf  be- 
sonders, immer  feindlicher,  so  dass  der  Polen-Herzog  neuen  Muth  daraus  zog 
und  auf  die  Beihülfe  des  Herzogs  von  Stolp  rechnen  durfte.  Andrerseits,  als 
■ich  die  Vasallen  der  Neumark  seitens  des  Ordona  so  wenig  unterstützt  sähen, 


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Helen  sie  von  ihm  ab  und  Hessen  sich  anf  ein  nicht  zu  lobendes  Verfahren  ein. 
Es  hatten  Damlich  Vasallen  des  Ordens:  v.  Wedelt,  v.  Güntersberg,  Matzke, 
Borcke,  Arnold  v.  d,  Walde,  welcher  letztere  den  Polen  schon  seinen  Antheil 
an  Falkenburg  verkauft  hatte,  den  Plan  gefasst,  dem  König  von  Polen  die 
Bargen  nnd  Städte  Driesen,  Woldenburg,  Gallies,  Falkenburg  und  Dramburg  zu  ge- 
winnen und  wenn  sie  erst  einen  oder  zwei  feste  Platze  hätten,  wollt«  man  dem 
Orden  den  Gehorsam  aufkündigen.  Ulrich  v.  d.  0..  den  die  Schulden  druckten, 
kam  jedoch  dem  Orden  entgegen,  aber  mit  Vortheil  für  sich.  Ob  jener  An- 
schlag zur  Ausfahrung  kam?  es  scheint  nicht.  Der  Orden  konnte  sich  hier 
keineswegs  auf  seine  Einsaugen,  wohl  nicht  unverdient,  verlassen.  —  1408  wurde 
zwischen  dem  Herzog  Bogislaf  von  Stolp  und  dem  Hochmeister  Ulrich  von 
Jungingen  der  Hammersteiner  Gränzvertrag  Aber  die  Landesgränzen  der  Ordens- 
gebiete Lauenburg  BQtow  und  Schlochau  abgeschlossen,  wobei  ersterer  in 
Neu-  Stettin,  letzterer  in  Hämmerst  ein  residirte,  nebst  den  resp.  RA  then  und  Ordens- 
rittern, also  getrennt  (Cramer.)  Für  den  Hochmeister  war  es  ein  Glück,  dass 
er  jetzt  1409  mit  Swantibor  von  Stettin  ein  Bündnias  gegen  Polen  abschloss 
und  sich  mehrere  Edle  (s.  N.  XXXVII)  mit  dem  Vogt  der  Nenmark  verbanden; 
er  konnte  anf  die  Hülfe,  beim  Schutz  der  Neumark,  anf  Herzog  Swantibor 
rechnen  and  der  Herzog  von  Wolgast  lag  bei  Aniswalde  1410.  Es  war  die 
Zeit  eines  Schein  Waffenstillstandes,  während  dessen  doch  einzelne  des  Adels, 
als  Joachim  v.  Dewitz  nnd  andere  mit  Polen  in  Verbindung  standen;  andere  Va- 
sallen der  Neumark  wollten  dem  Orden  ohne  Sold  (in  unausreichlicher 
Weise)  nicht  dienen,  der  Proviant  fehlte,  die  Unterstützung  der  Pommerschen 
Herzoge  war  nicht  kräftig  genug  and  andere  Edle  wollten  dem  Orden  kündigen, 
wenn  er  nicht  für  den  Schaden  des  Krieges  aufkäme,  darunter  Matzke  v.  Borcke 
und  sein  Anhang,  was  Alles  der  Vogt  der  Nenmark  in  trostloser  Weise 
schildert  (Voigt.)  Wären  die  Polen  mit  einer  compakten  Macht  in  der  Nen- 
mark jetzt  vorgegangen,  dürfte  es  sehr  verhangniasvoll  für  den  dortigen  Adel 
geworden  sein.  —  Der  Burggraf  Friedrich  I.  von  Brandenburg  schante  ruhig 
zu,  seine  Zeit  war  noch  nicht  gekommen.  —  Die  plötzlich  bei  Soldan  and  Neidenburg 
einbrechenden  Polen-Schaaren  and  die  am  15.  Juli  1410  für  diese  so  glänzend  ansge- 
falleneSchlachtbeiTannen  bergfuhr  wie  ein  Blitzstrahlaueb  in  dies  tfewirre  hinein. 
—  Während  (s.  N.  XXXVII)  Herzog  Swantibor  zum  Deutschen  Orden  gehalten  and 
mehr  der  alt-pommerschen,  ehrlich  geraden  Politik  gefolgt  war,  ist  Bogis- 
laf VHL,  s.  vorstehend,  freilich  auch  vom  Orden  bei  der  Neumark  molestirt, 
am  29.  August  1410,  in  seinem  Gefolge  der  Admiral  Henning  v.  Gl.,  im 
polnischen  Lager  vor  der  Feste  Marienbnrg,  woselbst  der  Herzog  mit  dem 
König  Jagello  ein  Bändniss  abschliesst  (Honenstein.)  Von  Henning  v.  Gl. 
wird  gesagt:  „Als  Vasall  (Unterthan?)  ist  er  seinem  Forsten  treu 
ergeben,  behauptet  aber  in  seinem  umfangreichen  Gebiet  eine 
unabhängige  Stellung."  —  Dies  Bfindniss,  freilich  das  erste,  welches  ein 
Pommernfürst  mit  den  Polen  eingeht,  ein  zweites  schliesst  später  Herzog 
Erich  II.  ab,  erscheint  den  Pommern  allgemein  nicht  sympathisch,  es  wird 
aber  von  denjenigen  zu  hart  verdammt,  die  durch  die  Brille  des  Vorpommern 
(Barthold)  oder  von  dem  Brandenburg  -  preussischen  Standpunkte  aas  es  be- 
trachten. Im  Hinblick  aber  auf  den  viel  gefährlicheren  Feind  für  die  Existenz 
Pommerns,  auf  den  Burggrafen  Friedrich  L,  auf  seine  Vorgänger  and  Nach- 
kommen, konnte  für  den  Augenblick  die  Coalition  wohl  politisch  richtig 
genannt  werden.  —  Heber  die  in  diese  Zeit  fallenden  Bündnisse  Pommerscher 
Fürsten  mit  dem  Orden  nnd  auch  mit  den  Polen  schreibt  v.  d.  Dollen: 
.Herzog  Wartislaf  VII.  und  Bogislaf  VUI.  schlössen  den  3.  Novb.  1890  zu 
Pisdry  ein  Bündniss  mit  Polen  gegen  den  Orden  und  huldigten  sogar  dem 
König  Jagello  als  ihrem  Oberherrn.  König  Jagello  gab  ihnen  dafür  als  Pfand- 
lehn Nakel,  später  mit  Bromberg  einzutauschen.''  1403  schloss  Herzog  Bogislaf, 
da  der  Orden  immer  weiter  sich  ausdehnte,  mit  Jagello  zu  Korczjn  ein  Bund- 
oiaa  ab;   im   August  1409  jedoch  anf  einer  Zusammenkunft   zu   Nen-Stettin 


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—     84     — 

verpflichtete  sich  Herzog  Bogislaf  dem  Orden  mit  ganzer  Macht  gegen  Polen 
beizustehen,  wofür  er  2400  böhmische  Groschen  als  Darlehn,  später  noeh  1000 
erhielt;  als  er  aber  merkte,  dass  der  Orden  Parthei  des  Bischofs  Niklaa  Bnk 
von  (lammin  nahm,  der  gegen  ihn  conspirirte,  wandte  er  sich  vom  Orden  ab, 
um  eventl.  spater  mit  Polen  enger  in  Verbindung  zn  treten,  was  anch  nach 
der  Tannenberger  Schlacht  geschah,  (s.  N.  16.)  Nach  dieser  Schlacht  be- 
trachtete König  Wladislaus  Jagello  Schivelbein  als  erobertes  Land  nnd  flber- 
liess  es,  wie  die  bei  N.  XXXVII.  angegebenen  Gebiete  im  Augrist  1410  an 
Bogislaf  Vm.  Nach  Seils  Chronik  war  Bogislaf  VIH.  persönlich  anf  Seiten 
der  Polen  bei  Tannenberg  nnd  Grünwalde,  wofür  er  am  29.  Angnst  1410  vor 
Harienburg  von  Jagello  die  Zusage  von  Stadt  nnd  Schloss  Bfitow,  Vi  Schlochan, 
Friedland,  Baldenbnrg,  Hammerstein,  nnd  Schivelbein  anf  Lebenszeit  nnter 
Garantie  nnd  Beschlnss  von  acht  polnischen  Magnaten  erhielt,  (s.  oben  nnd 
Prof.  Barthold.)  —  Die  von  Wedeil  wurden  ans  Land  Schivelbein  vertrieben  nnd 
zogen  sich  nach  Falkenburg  and  anderen  Besitzungen  zurück.  Dnrch  denFrieden 
znThorn,  den  11.  Februar  1411  erhielt  jedoch  der  Orden  das  Land  Schivelbein 
wieder,  wodurch  den  Fehden  erst  recht  nicht  Einhalt  gethan  war,  bei  welchen  be- 
sonders Dietrich  v.  Quitzow,  der  anf  Liebenhof  bei  Regenwalde  sass,  ein  Schrecken 
für  die  Neumark  war  nnd  mit  den  v.  Wedeil,  welche  verschnupft  waren,  gegen 
den  Orden  kämpfte,  wobei  sie  jedoch  1411  unterlagen.  Ein  Waffenstillstand 
fand  hier  an  den  Gränzen  nicht  Raum,  was  anch  garnicht  in  der  Absicht  des 
Barggrafen  lag,  der  inzwischen  auf  dem  Ooncil  zu  Gostnitz  1415  zum  Markgrafen 
mit  der  Karwürde  erhoben  worden  war  und  scheinbar  für  den  Hochmeister  bei 
dem  römischen  Könige  gewirkt  hatte,  wofür  derselbe  sich  zu  Dank  verpflichtet 
fühlte  nnd  wenig  argwöhnisch,  anch  in  Geldverlegenheit,  dnrch  Vorschuss- 
nahme  gegen  ein  Stück  Landes  als  Pfand,  immer  mehr  in  die  Hand  des  Hark- 
grafen gorieth;  auch  gab  sich  der  Hochmeister  dem  falschen  Wahne  hin,  dass 
der  Markgraf  ihn,  der  sich  den  Polen  gegenüber  nicht  stark  genug  fohlte, 
kräftigst  unterstützen  würde.  Andererseits  klagte  der  Harkgraf,  welcher  in- 
zwischen wegen  der  Neumark  mit  den  Pommern  in  Conflict  gerathen  war  und 
eine  Schlappe  erhalten  hatte,  die  Herzoge  von  Pommern  bei  dem  römischen 
Könige  an,  in  Folge  dessen  von  diesem  die  Könige  von  Dänemark,  von  Polen 
nnd  der  Hochmeister  aufgefordert  worden,  ihm,  dem  Markgrafen  (?),  gegen 
die  Pommern  beizustehen.  Es  kam  jedoch  nicht  zum  Kriege,  sondern  währten 
die  Gränzfehden  seitens  des  Adels,  besonders  von  Pommern  ans,  munter  fort, 
was  z.  B.  ein  Friedrich  v.  Wedeil  and  Andere  dem  Hochmeister  klagten.  Der 
Markgraf,  der  mehr,  gegen  Pommern  unternommen,  erwartet  hatte,  sich  von 
uun  an  auch  nicht  gut  mit  dem  römischen  Könige  stand,  wandte  sich  nach 
Polen,  um  seinen  Plan  auf  die  Neamark,  dessen  Verwirklichung  ihm  zn  lange 
dauerte,  schneller  zu  erreichen,  wobei  er  es  aber  auch  mit  dem  Hochmeister 
hielt.  Mittlerweile,  1428,  war  aber  der  König  von  Dänemark,  Erich  der  Pommer, 
nach  Neo-Stettin,  wo  ihn  also  Henning  v.  Gl.,  dessen  Admiral  er  ja  anch 
war,  aufnahm,  gereist  nnd  hatte  dort  mit  sämmtlichen  Herzögen  von  Pommern 
und  mit  dem  Herrenmeister  von  Livland  ein  Bündniss,  hauptsächlich  gegen 
den  Harkgrafen  von  Brandenburg,  betreffs  seines  Gelüstes  auf  die  Neumark 
and  ja  auch  anf  Pommern,  abgeschlossen,  wodurch  dieser,  auf  diesem  Wege 
zun  Ziele  zu  gelangen,  abgewiesen  war.  Bei  dem  Kampfe  im  Lande, 
welchen  der  Herzog  Bogislaf  VIDI,  gegen  den  nach  Souverainetät  strebenden, 
aufsätzigen  Bischof  Nicolais  v.  Bock  führen  masste{  kämpfte,  nachdem  er 
etwa  von  1870 — 1390  zur  See  im  Kriege  gedient,  dänischer  Admiral  geworden 
war,  Henning  v.  Gl.  als  Schlossgesessener  und  mächtigster  Vasall  im  Osten 
für  seinen  Herzog,  fällt  1395  in  das  bischöfliche  Gebiet  ein,  erobert  Cörlin, 
die  Stiftsguter,  darunter  auch  wohl  das  bischöfliche  Schloss  Nassow,  welche 
verwüstet  and  resp.  zerstört  wurden,  so,  dass  der  Bischof  eilig  nach  Preosaen 
flüchten  musste,  um  nicht  gefangen  genommen  zu  werden.  Henning  v.  Gl. 
kehrt  nach  gethaner  Arbeit  mit  reicher  Beate  (zeitgemäss)  and  mit  einer  ge- 


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—    86    — 

wissen  Genngthnung  und  rosp.  Bestrafung  für  TTebermnth  nach  den  froher  dem  Stift 
gebrachten,  wenig  anerkannten  Opfern,  heim.  Als  der  Bischof  den  Btreit  am 
die  Stiftsgüter  wieder  aufnimmt,  wirkt  Henning  v.  Ol.  abermals  treu  und 
fest  auf  Seiten  seines  Fürsten.  Die  v.  Wedelt  (Züles)  and  v.  Hanteaffel  fallen 
später  in  die  Güter  des  Klosters  Belbnck  ein,  der  Abt  rnft  die  Nachbarn 
seines  Gebiets,  Treptow  a.  E.  nnd  Colberg,  zn  Hälfe,  in  dessen  letzteren 
Gütern,  nächst  den  bei  COrlin  gelegenen,  die  v.  Glasenappe  mit  ihrer  Heer- 
folge und  ihrem  Anhange  gekämpft  nnd  zerstört  hatten,  ohne  dass  weder  Col- 
berg noch  Cörlin  gegen  sie  etwas  Erkleckliches  unternehmen  konnten.  Die 
Bischöflichen  richteten  sich  hauptsächlich  gegen  Züles  v.  Wedelt  von  RQtzen- 
hagen,  gegen  die  v.  Hanteuffel  (Heinrich),  wobei  in  Molstow  ersterer  gefangen, 
den  v.  Manteufeln  ihre  Barg  COlpin  (de  olde  Borch)  1432  zerstört  wurde. 
(Hohenstein  etc.)  Diese  Kämpfe  für  den  rechtmässigen  Fürsten  seitens  der 
trenen  Vasallen  nennen  nun  mehrere  Scribenten  B&nbereien,  Übersehen  den 
politischen  Hintergrund.    — 

1409  treten  Bürgermeister  nnd  Bathm&nner  der  Stadt,  des  Fürsten 
Nyen-Stettin  mit  dem  Käthe  nnd  Alterlenten  der  adligen  Stadt  Bereuwalde, 
den  v.  Glasenapp  gehörig,  zusammen,  um  einen  Vertrag  abzuschliessen  über 
gewisse  Gränzen,  Ober  Jagd,  besonders  die  Wolfsjagd.  Beide  Städte  hatten 
die  Erlauboiss,  wohl  bei  ihrer  Gründung,  von  den  Glasenapp,  nobler  Weise, 
die  demnach  zn  schliessen,  sowohl  bei  Neu-Stettin,  als  bei  Barwalde  betheiligt 
gewesen  sind,  anf  Copriebenschem  Gebiet  erhalten,  an  bestimmten  Tagen, 
nnd  jede  in  gewissen  Gränzen,  Holz  zn  holen,  im  Bnsch  anch  hüten,  selbst 
jagen  und  in  dem  Copriebenschen  See  nnd  dabei  gelegenen  Pfühlen  fischen 
zn  dürfen.  (S.  Urk,  N.14,  Th.I.,  S.  309.)  Ob  dies  Boneficium  für  die  etwas 
weit  abgelegenen  Neu-Stettiner  ans  der  Zeit  herrührt,  wo  Johann  v.  Gl.  V. 
1268  der  Kirche  das  Land  Fersantzke  (Neu-Stettin)  schenkte,  scheint  weniger 
wahrscheinlich,  als  dass  es  später  etwa  durch  Henning  v.  Gl.  X,  der  damals 
wohl  Nen-Stettin  mit  begründet  hat,  geschehen  ist;  im  enteren  Falle  müsste 
das  in  der  Schenkungsurkunde  von  1268  etc.  enthalten  sein,  obwohl  es  wieder 
an  Wahrscheinlichkeit  dadurch  gewinnt,  dass  Johann  v.  Gl.  auf  Knienhof  einem 
Theil  vom  Copriebenschen  Besitz,  auch  von  dort  diese  gewissen  Gerechtsame 
der  Kirche  mit  verliehen  haben  könnte;  es  bestand  aber  die  Stadt  Neu-Stettin 
als  solche  noch  nicht  nnd  für  die  Borg  am  Streizig-See,  oder  für  das  Dorf 
wäre  es  nicht  nöthig  gewesen.  —  Nach  Hennings  Tode  etwa  1432  hatten 
seine  Söhne  gleichfalls  viel  Kämpfe  und  Beunruhigungen  ihres  Landgebiets  zn 
bestehen.  —  Er  scheint  von  1400  ab  meistens  auf  Gramenz,  abwechseld  auch 
anf  Wnrchow  (Elzow)  gewohnt  zn  haben.  Ausser  Beteiligung  an  Bublitz 
and  Goltbeck  etc.  war  er  anch  erbgesessen  anf  Coprieben,  Bärwalde,  Alten- 
wall,  Naseband  und  desgl.  Wann  Naseband,  wo  anch  eine  Barg  gestanden, 
Hünengräber  nnd  Opfersteine  gefanden  worden,  ganz  aas  dem  Besitz  der  von 
Glasenapp  gegangen,  ist  nicht  genau  zu  erforschen  gewesen;  es  heisst  im  Laufe 
des  15.  Jahrhunderts.  Herzog  Wartislaf  V.  soll  es,  wohl  nur  einen  Theil, 
etwa  Konow,  jetzt  Krähmerwinkel  von  Henning  v.  Gl.  X.  als  Verbindung^ 
Station  zwischen  dem  herzoglichen  Amt  Nea-Stettin  und  dem  Belgarder  Lande 
erstanden  haben.  (Lehmann.)  Beide  herzoglichen  Aemter  waren  durch  v.  Gl.- 
Besitz,  zn  dem  anch  die  Hedi&t-Stadt  Bärwalde  gehörte,  Überhaupt  durch  den 
Glasenapp  -  Gramenzer  Kreis  getrennt.  Dass  hier  Henning  Naseband  noch 
ganz  besass,  ist  Factum.  Später,  etwa  um  das  Ende  des  16.  Jahrhunderts, 
als  die  Tnddemer  ausstarben,  wurde  Crössin  die  Etappe.  Dass  die  v.  Gl. 
wohl  mit  Bedacht  Naseband  den  v.  Boninen  als  guten  Nachbarn  nnd  Gränz- 
vertheidigern  gegen  die  Polen  nnd  hier  anch  besonders  gegen  Liebhaber  aas 
dem  Belgarder  Lande  gönnten,  lässt  sich  bei  der  Befreundnng  beider  Familien  . 
annehmen.  Mit  den  v.  Kleisten  hatten  die  v.  Bonine  noch  kurz  vor  ihrer 
Belehnung  mit  Naseband  (1529)  G  ranz  Streitigkeiten  schon  1526  gehabt.  (S.  Th.  I, 
hier  N .  80.)  Der  1380  in  der  Urkunde  Über  die  Gefangennahme  Herzog  Wilhelms 


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von  Geldern  genannte  „henning  v.  bonnnie  von  Nazebande"  mag  auf  einem 
Theilgut  gesessen  haben;  denn  am  1409  wird  er  auch  in  Tychow  genannt;  ob 
ist  ja  auch  die  Belehnung  mit  Naseband,  wie  vorstehend,  erst  1529  erfolgt, 
wenngleich  im  Lehnsbrief  von  1491  wohl  eben  aber  einen  Theil  nur  verhandelt 
war.  1519  hatte  Joachim  v.  Kleist,  wohl  vom  Fürsten  zugesagt  oder  wirklich 
erhalten,  einen  Antheil  Naseband,  den  er  in  demselben  Jahre  aber  an  Joachim 
und  Peter  v.  Bonin  für  440  Gld.  verkaufte.    (?)    (Pomm.  Bt-Arch.) 

Besitz:  Wurchow  am  gleichnamigen  See  in  einer  malerischen  Gegend 
mit  hochbewaldeten  Hügeln,  mehreren  klaren  Seen,  bedeutender  schöner  Laub- 
holzforst, liegt  zwischen  Ken-Stettin  nnd  Bnblitz  gleich  einer  Oase.  Am 
Wurchow-See  vor  dem  «alten  Garten",  später  von  Erdmann  v.  Gl.  131,  im 
französischen  Geschmack  angelegt,  hat  das  Schloas  gestanden,  welches  zu 
Wurchow  a,  das  bis  in  die  neueste  Zeit  Allodium  blieb,  gehört*.  Eine  Burg  befand 
sich  nördlich,  unfern  der  Strasse  nach  Bnblitz  auf  dem  Kegelberge  „Grasisch" 
genannt;  ferner  die  Wallburg,  860  Schritt  im  Umfange  auf  einer  Halbinsel  im 
Wurchow-See,  auf  hohem  Berge  mit  herrlichen,  grossen  Buchen  bewachsen; 
dann  die  Wurlburg  (Warteburg)  unfern  Sassenburg,  welches  ja  mit  Wurchow 
und  zwar  später,  noch  kirchlich,  vereinigt  gewesen  ist.  Diese  beiden  letzten 
Burgen  sind  etwa  3000  Schritt  von  einander  durch  den  See  getrennt.  Es  be- 
weisen doch  diese  Bargen  und  die  vielen  in  der  Umgegend  aufgefundenen 
Hünengräber  etc.,  daea  zu  alt  germanischer  Zeit  und  anch  schon  früher  diese 
Gegend  stark  bewohnt  gewesen  ist,  und  dass  sie  nicht  erst  auf  die  simplen 
Wenden,  die  hierher  nämlich  ganlicht  gekommen  sind,  hat  warten  müssen. 
Heber  Wurchow  (s.  bei  v.  d.  Dollen):  „Es  gilt  nicht  die  wunderbar  schöne 
und  romantische  Lage  des  Ortes,  obgleich  diese  landschaftlichen  Beize  allein 
anch  schon  eine  Tour  werth  wären  and  diese,  wenn  der  Wurchow  -  See  wo 
anders  läge,  als  in  Pommern,  von  Touristen  eifrig  heimgesucht  werden  wurde. 
Unser  Ausflug  gilt  vielmehr  dem  Wesen  der  alten  Volksseele,  der  Volkssage 
an  Ort  und  Stelle  nachzuspüren  and  da  ist  keine  Gegend  in  ganz  Pommern 
vielleicht  so  reich  an  tiefen  und  gemüthvollen  Sagen,  als  der  Wurchow  -  See 
und  seine  Umgebung,  die  von  hinreissender  Schönheit  ist.  Eine  Sage,  die  uns 
ganz  in  das  alte  Hellas  hineinversetzt  und  nna  so  lebhaft  an  Hero  und  Leander 
erinnert,  dass  wir  erstaunt,  überrascht  fragen:  »Wie  kommt  das  hierher  an  den 
Wurchow-See  etc.?"  Von  jenen  beiden  letzten  Bargen  geht  auch  des  Genaueren 
die  Sage,  dass  ein  tapferer  heidnischer  Prinz,  wohl  ein  v.  Glasenapp  auf  der 
Inselburg  gesessen  nnd  in  der  gegenüberliegenden  Wurlburg  die  christliche, 
wunderschöne  Prinzessin  geliebt  habe,  die  er  gegen  den  Willen  ihrer  bösen 
Stiefmutter,  auf  einem  Schimmel  durch  den  See,  die  Untiefen  benutzend,  theila 
durchreitend,  theils  auch  schwimmend,  dennoch  in  der  Dunkelheit  gesprochen 
habe.  —  Nach  einer  von  dem  Fräulein  angezündeten  Lampe,  die  sein  Kompass 
war,  gelang  es  ihm,  die  Untiefe,  welche  sich  auch  auf  dem  See  der  ganzen 
Strecke  nach  markirt,  als  Weg  zur  Geliebten  zu  finden.  Die  Stiefmutter,  arg- 
wöhnisch, hatte  das  Anzünden  der  Lampe  gemerkt,  löschte  sie  eines  Nachts 
aus.  Der  Prinz  auf  seinem  Ritt  geräth  in  die  Tiefe  —  nnd  ertrinkt  mit 
seinem  ermüdeten  Schimmel.  —  Der  Leichnam  nnd  der  todte  Schimmel  werden 
bei  der  Wurlburg  an  das  Ufer  geschwemmt  Aus  Verzweiflung  stürzt  sich 
das  Fräulein  sofort  in  den  See  und  ist  lodt  vereint  mit  dem  Geliebton.  — 
(Balt.  Studien  etc.)  Eine  andere  „Glockensage"  ist  noch  hier  im  Schwange: 
Zwischen  Wurchow  und  Saseenbnrg  hüben  nnd  drüben,  christlich  und  heidnisch; 
die  Heiden  sollen  den  Christen  ihre  Glocken  geraubt  haben.  Aber  als  sie  mit 
denselben  auf  ihren  Fahrzeugen  über  den  See  fahren,  setzen  ihnen  die  Worchower 
nach.  Es  kommt  zum  Kampf,  aber  kein  Theil  erhält  die  Glocken,  das  Fahr- 
zeug versinkt  Noch  jetzt  läuten  die  Glocken  nach  Volksglauben  stets  am 
Johannistage  Mittags.  —  Wurchow  hat  zwei  Bittersitze:  A.  Allodium,  B.  Lehn, 
das  Vorwerk  Grünhof,  die  Pirnitz  -  Mühle  und  früher  etwa  48  grössere  und 
kleinere  Bnschwirthschaften,   die  eine  nicht  unbedeutende  Pacht  brachten  und 


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—    87    - 

i  die  Namen  der  seit  lange  darauf  sitzenden  Pächterfamilien  tragen, 
(ein  Gegenbeweis,  dass  nicht  immer  der  Name  des  Orts  mit  dem  des  wirklichen 
Besitzers  zusammenfallen  mnss.)  Das  ganze  Areal,  einschliesslich  Bernsdorf, 
betrag  etwa  28  000  Magd.  Morgen.  Zur  Hntterkirche  Wnrchow  gehörten  als 
Filiale  Sassenbarg  mit  Bernsdorf,  von  denen  das  Patronatsrecht  ausschliesslich 
der  Herrschaft  von  Wnrchow  znstand  (s.  1779  bei  N.  214  etc.),  8  Buschkathen, 
Althütten,  WruckMtten,  Schoofhütten,  die  zu  Valm  gehörigen  Vorwerke  Lud- 
wigshütten,  Bliesen  (hier  eine  Burg)  und  früher  anch  Ornmsdorf  nnd  Casimirs- 
hof  etc.  Auf  dem  Gebiet  liegen  9  Seeen.  Vielleicht  ans  jener  Zeit  her,  wo 
die  v.  Glasenapp  1342  das  ganze  Land  von  Baldenbnrg  bis  Hammerstein 
(s.  N.  XXIX.,  XXX.)  vom  Bischof  annahmen,  stammt  sich  der  Umstand  her, 
dass  die  v.  Zarten  (Lehnsleute  der  v.  Glasenapp)  noch  1700  Antheil  Sassen- 
barg, 1739  einen  kleinen  Antheil  Wnrchow,  Stepen  nnd  dergl.  besassen,  anch 
andere  des  Adels  auf  dieselbe  Art  Güter  hier  aquirirt  hatten.  (8.  a.  Kirchen- 
chronik von  Wnrchow  von  Pastor  Splittgerber.)  Ferner  der  bereits  oben  ange- 
fahrte Besitz  unter  andern  hier  anch  Glienke,  Naseband  etc.  (s.  N.  25  nnd 
v.  Ledebnr). 

Gem.  L:  N.  N.  v.  Wrangel  (Liv.  Urkunde). 

LT.:  N.  N.  v.  Pnttkamer-Pobrow.     (Steinbrück). 

Söhne:  14.  15.  16. 

11.  Generation  v.  1450—1485. 

12.  Henning,  1.  S.  v.  10;  1479  bereits  todt,  Vogt  zu  Bewenhnsen.  — 
1400  am  Tage  Nicolai  schloss  zn  Schlawe  der  Jungherr  Henning  v.  Gl.  zn 
Manow  einen  Sühnevertrag  mit  der  Stadt  Schlawe,  die  also  dazn  genfithigt 
worden,  ab,  wegen  des  von  den  Bürgern  1402  erschlagenen  Lanrentz  Kutzeke 
auf  Muttrin,  der  ein  Mntterbrnder  des  Henning  v.  Gl.  war,  dabei  als  Bürge: 
Witzeke  v.  Lettow  nnd  Zeugen  unter  Andern:  Peter  N.  L,  Woyhen  von 
Pudgar,  Hernie  v.  Bonin  von  Tichow.  Diese  Gewaltthat  der  verwöhnten, 
üppig  gewordenen  Stadt  war  anch  hier  nicht  ohne  politischen  Hintergrund. 
Nach  v.  d-  Dollen  war  1402  Schlawe  mit  andern  Landern  „jenseits  der  Swine" 
an  Herzog  Barnim  V.  gefallen,  dieser  bald  gestorben,  und  sein  Bruder  Bogis- 
laf  VIII.  wollte  die  Erbschaft  antreten;  aber  die  Bürger  verschlossen  die  Thore, 
«Je  er  nach  Schlawe  kam,  ja  sie  überfielen  und  zerstörten  sogar  die  alte  Borg 
Altenschlawe  nnd  erschlagen  bei  der  Gelegenheit  mehrere  herzogliche  Va- 
sallen, andere  wurden  gefangen,  so  ein  Bitter  v.  Troyen,  ein  Kutzeke  und  an- 
dere, Über  die  sie  dann  selbst  zu  Gericht  sassen  nnd  sie  auf  dem  Schlosse  ent- 
haupten Hessen;  auch  hier  wieder  ein  Beispiel  von  einer  rabiaten,  selbst  nor 
kleinen  Stadt,  nnd  in  wie  weit  ihre  Bürger  „duldende"  Lammer  waren.  — 

1422,  Cnsaalin,  des  andern  Dages  Unse  lewen  Vronwen  Gonception,  be- 
atattägt  Bischof  Siegfried  von  Cammin  der  Stadt  Göslin  ihre  Privilegien  nnd 
ihren  Besitz,  als  auch  „  Jament  nnde  den  Jamentschen  See,  PuddemerBdorpp,  dat 
Nest  nnd  den  Strand,  Gnhrband  nnd  Mascow."  Zengen:  Jochen  Westvhall, 
Provest  tho  Gammin,  Magister  Arvad  Bamelow,  Sacyat,  Jacob  Plate,  Hen- 
hinghus  Glazenap,  Venze  Hönekow  nnd  vele  andere  erbare  heren  und 
manen.  (Pomm.  St-Arch.)  —  Nachdem  der  Bischof  Siegfried  die  Schlösser 
Cörtin,  Nassow  und  Bewenhnsen  1422  als  Pfand  an  den  Rath  von  Cöslin  über- 
lassen, der  Bischof  Henning  wenigstens  Bewenhnsen  wieder  eingelöst  hatte, 
dies  Schloss  1456  für  100  Mk.  wieder  an  den  Bitter  Heinrich  Krankspar  in 
Bulgrin  und  an  Henning  von  Hechthansen  verpfändet  hatte,  verkauft  derselbe 
Bischof  1462  das  Schloss  Bewenhnsen  an  Henninghns  und  Peter,  13, 
geheten  de  Glasenape,  Erffseten  to  Manow,  wieder  einlöslich,  event.  auch  erblich 
für  2000  Hark  Finkenoogen  pennige.  Dieselben  reversiren  sich,  dass  sie  das 
Schloss  Bewenhnsen  nur  auf  Schloss  glauben  übernommen  haben,  noch  in  dem- 
selben Jahre.  (Pomm.  St.- Aren.)  —  1465  ist  Henning  v.  Gl.  noch  Vogt  auf 
Bewenhnsen.  1465  am  Sondage  Judica  verkauft  Tessen  Bonin,  genannt  Ketel 
(Karl),  zu  Goeslin  wohnhaft,  seinen  Theil  des  Dorfes  Sedeil  (uthgenamen  elfen 


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Höfen,  de  de  Glasen&ppen  von  olden  tieden  drinnen  gehabt  hebben)  an  Henning 
and  Feter  18  de  Glasenapen  to  Hanow  and  bischöfliche  Vögte  auf  dem 
Schlosse  Bewenhusen  für  fünf  and  zwanzigste  halb  hundert  (2460)  Hark  erblich. 
(Fomm.  St-Arch.)  In  der  Geschichte  derer  von  Bonin  ist  dies  wohl  irr- 
thumlich  bereits  1405  durch  einen  Brand  Bonin  angegeben;  vielleicht  hatte 
ihn  Brand  damals  schon  verpfändet;  auch  rührt  dieser  Antheil  überhaupt  wohl 
schon  von  den  v.  Glaaenappen  and  ihrem  uralten  Besitz  von  Zedele  her.  —  1460 
ist  er  nebst  Bruder  Peter  13.  in  der  Fehde  zwischen  Stargard,  in  der  Sache 
Herzog  Erichs,  gegen  Stettin  auf  Seite  der  ersteren.  (S.  N.  16.)  —  1467 
beim  Friedensschluss  des  Bischofs  Henning  von  Cammin  und  der  Stadt  Colberg 
ist  unter  den  Verhandelnden  seitens  des  Bischofs,  Henning  Giasenappea  Va- 
gedes  to  Bewenhusen.    (Camm.  8t.-Arch.)  — 

Besitz:  Hanow,  Seidel  etc.,  Antheil  Warchow,  Bublitz,  Schloss 
Bewenhusen  etc. 

Gem.:  N.  N. 

SOhne:  17,  18. 

Töchter  (etwa  Nachtr.  N.  3?). 

18.  Peter,  auch  Paul  und  Jürgen  genannt,  2.  S.  v.  10,  bischßfl.  Vogt 
zn  Schloss  Bewenhusen.  1460  ist  Peter  in  der  Fehde  der  Stargardter 
für  den  Herzog  Erich  gegen  die  Stettiner  auf  Seite  der  enteren  (a.  N.  16). 
—  1465  kauft  Peter  nebst  Bruder  Henning  12  den  von  den  v.  Bonin  be- 
sessenen Antheil  von  Sedeil  (s.  N.  12).  —  1474  kauft  Bichard  v.  d.  Schnlen- 
burg,  Komthur  von  Wildenbruch,  von  Korke  von  Guntersberg  und  Bernd  v. 
Borcke  einen  Theil  des  Dorfes  Galliniken  (Collin)  für  2800  Mk.  und  von  Peter 
(Paul)  v.  Gl.  die  Dörfer  Barskewitz,  Brnsewite  und  das  Uebrige  von  Galliniken 
bei  Stargard  (Dithmer).  1454  verkaufte  schon  Claus  v.  Guntersberg  den  Vor- 
stehern der  Vikarien  zu  Stargard  8  Mk.  Pacht  aus  Barskewitz,  Brusewitz 
und  Gollen  (damals  Johanniter  Guter)  für  100  Mk.  —  Bublitz  hatten  ja  die 
v.  Glaseuapp  von  frttherher  je  nachdem,  ganz  oder  theilwcise,  inne.  1444 
und  folgende  Jahre  waren  Mikes  v.  Hassow,  ein  v.  Kleist  und  ein  v.  Münchow 
Hitbesitzer  daselbst.  Genaueres  darüber:  1444  kaufte  Mikes  v.  Massow  von 
dem  Bisthum  Stadt  Bublitz  und  Schloss  mit  Zubehör  für  5000  Hk.  Das  Stift 
war  in  Noth,  löste  die  andern  Verpflichtungen  ab,  indem  es  sich  in  der  Urkunde 
folgendermaassen  ausdruckt:  „Da  wyr  vordan  ja  unser  korken  nnt  und  noth 
gekennt  hebten,  also  tho  der  losinge  dessfilwen  slates  und  Stadt  Blublitze  von 
Pawel  Glaaenappen  (10)  und  tho  der  Losinge  dereülwigen  unser  Herken 
guderen  also  Pribbernow  von  Curt  Vlemighen  deme  Harscalke  und  Lenzen 
von  Michels  eruen  to  Treptow,  und  hebben  em  dat  vertaten  und  verbagen  und 
gegenwärtigen  verlaten  und  verlenen  mit  kraft  dieses  gegenwärtigen  unses 
Brenes  mit  allen  thobehftringen  abgenommen  etc.";  das  Stift  behält  sich  für 
Domherrn  und  Kirche  das  „apene  Slot"  vor.  (Camm.  Stifts-HatrikeL.)  Vor  1479 
hatten  die  v.  Glaseuapp,  von  Rudiger  von  Massow  noch  c.  %  der  Stadt  er- 
kauft, und  1479,  den  ll.Decbr.  Colberg.  Ludwig,  Graf  Eberstein,  Postulat 
von  Cammin,  Herr  zu  Naugard,  welcher  andere  Theile  wieder  eingelöst  hatte, 
verkauft  an  Peter  v.  GL  und  die  Kinder  dessen  Bruders  Henning  v.  Gl.  12, 
zu  Hanow  c.  */«  der  Stadt  und  des  Schlosses  Bublitz  (Bewenhusen?)  nebst  den 
dazu  gehörigen  Dörfern  Porse  (Porst)  und  Zassenburg  für  750  Rhein.  Gld. 
(ä  4  Hk.  Finkenogen),  jedoch  mit  Wiederkaufsrecht  nach  80  Jahren  (s.  Urk. 
N.  24).  —  1480,  den  II.  Hai,  Sellnow.  Bischof  Marias  von  Cammin  bestattigt 
den  Colbergern  ein  Privilegium  vom  Pabst  Eugen  und  ältere  Hechte  and  ver- 
spricht Schadloshaltung  für  Unkosten,  in  welche  sie  Cöslins  nnd  des  Stifts 
wegen  gekommen  sind.  Als  Zeuge  Petro  Gl.  —  1491,  Peter  der  altere  und 
Feter  der  jüngere  N.  18  v.  Gl.,  wohnhaftig  zu  Bublitz  und  erbsessen  auf 
Hanow,  Beymer,  Verze  tho  Pobantze,  Heinrieb  Vertuen  thon  Burreslaffe  ver- 
bürgen sich  Anczam  Vertzen  tho  Pobantze,  den  die  Cösliner  wegen  seiner  an 
ihrem     Hitburger    Laurenz    Souuerlike    begannenen     Gewaltthat,    gefangen 


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—    89    — 

gesetzt  hatten,  dass  derselbe  Beine  geschworene  Urfehde  halten  wird.  Onaalin 
am  Myddeweken  na  Falmarnni. 

Besitz:  Barskewttz,  Brfisewitz,  Anth.  Golliniken,  Bnblitz, 
SehlosB  nnd  Stadt,  Forae,  Sassenbnrg,  Manow,  Seidel  etc.  Er  hat  wie 
seine  Vorfahren  Bnblitz  zum  Theil  schon  früher,  seit  Gründung,  nie  auch 
vorstehend  schon  nachgewiesen,  besessen;  auch  1140  wird  Beine  Tochter  bereits 
die  Gemahlin  des  Kurb randenbar gischen  Kanzlers  Heino  v.  Phuhl,  ans  dem 
Hanse  Bnblitz,  bezeichnet    (v.  Uechtritz.) 

Gem.:  L  Catharina  v.  Gttntersberg. 

Gern  :  II.  Anna  v.  Boroke-Labes. 

Sohne:  19.  20.  21.  32. 

Töchter:  I.  N.  N.  Gem.  1440  Heino  v.  Phnlil,  KurbrandenbargiBcher 
Kanzler  anf  Schulzendorf,  Bnckow,  Wilkendorf,  Jahnsfelde  etc.,  1441  Haupt- 
mann zu  Oderberg.  —  2.  Anna  (11.  Ehe.)  Gem.:  Heinrich  v.  Ramel  anf 
Wnsterwitz.     1488. 

14.  Paul,  1.  B.  r.  11.  Eath  des  Königs  nnd  Herzogs  Erich  I. 
1457  anf  Coprieben  gesessen,  ist  F  anl  als  Eath  des  Königs  betheiligt  bei  dem 
Vertrage  zwischen  dem  König  Erich  I.  nnd  dem  Vetter,  dem  Herzog  Erich  II. 
—  1457.  Fanl  zu  Kupriven,  Dubislnff  v.  Kleist  zn  Vinnow  (Vilnow),  Hans 
t.  Barnekow,  Bürgermeister  zu  Beigard  und  Feter  Gl.  L,  Laurenzens  Sohn 
zu  Manow,  verbürgen  sich  gegen  den  Eath  von  Cöslin  wegen  der  Urfehde,  die 
Ghutske  Gznelkenkagen  zu  Czuelkenhagen,  der  dem  Arnd  Kreter  zu  Cöslin 
5  Pferde  „Ute  zyine  holte  waghen  yn  deme  Hamerwalde  geraubt  und  nachher 
gefangen  genommen  worden"  geschworen.  (Fomm.  St.-Arch.)  1468  ist  Paul 
v.  GL  als  Bath  Herzog  Erichs  bei  Bestättigong  der  Privilegien  Belgards 
Zeage.  —  Von  1392  bis  1447  und  später  noch,  war  das  Neu  •  Stettin  er  Land 
dadurch,  dass  Herzog  Wartialaf  VII.  gestorben  nnd  Erich  1449  im  Horden 
entsagend,  erst  1467  in  Pommern  wieder  auftrat,  Herzog  Bogislaf  auch  ferne 
blieb,  da  ihn  Fehden  von  hier  abhielten,  fast  gänzlich  den  Scnlossgessenen 
v.  Glasenapp  überlassen,  die  denn  auch  so  treu  und  fest  darin  aufgetreten, 
dass  sowohl  Herzog  Bogislaf  IX.  als  auch  Erich  es  dem  Geschlecht  nie  ver- 
gessen nnd  sich  auf  jede  Weise  erkenntlich  gezeigt  haben.  —  1436  verpfändete  der 
Bischof  dem  Herzog  Bogislaf  IX.  die  Schlösser  und  Städte  Massow,  Arnhausen 
and  Pollnow  für  20  000Hk,  auf  30  Jahre,  letzteres  wurde  nie  wieder  von  ihm 
eingelöst  Der  Herzog  Bogislaf  IX.  übergab  am  diese  Zeit  Stadt  und  Schloss 
Follnow  vorläufig  auf  Schlossglanben,  zumal  die  v.  Glasenappe  es  früher 
ja  besessen,  (N.  IV-,  XVIII.)  an  Faul  v.  Gl.;  gleichzeitig  ist  auch  sein 
Bruder  Curt,  16.  Landesvogt  und  Schlosshanptmann  zu  Neo-Stettin.  (Hohen- 
Rtein  etc.,  wegen  Follnow  s.  weiter  N.  23.)  —  1461  und  1465  Kampf  mit  den 
Polen  im  Neu-Stettiner  Lande  (s.  N.  16  und  27). 

Von  ihm  die  Fanische  Linie,  die  sich  später  in  die  Gramenz  b, 
Wurchow-,  Cnssow-,  Follnow-  und  jüngste  Hanowsche  Linie  theilt 

Besitz:  Gramenz,  Zuchen,  Lübgust,  Altenwall,  Bärwalde, 
Zülkenhag_en,Oopriebenetc.[Pollnowseitl486erBtaufSchloB8glauben  wieder. 

Coprieben,  Koop  —  nven,  früher,  besonders  vor  Hebung  der  Stadt 
Barwalde  ein  Flecken,  mit  Schloss  oder  Burg  am  See,  ist  ein  uralter  Stamm- 
sitz der  v.  Glasenapp,  wo  man  Pfahlbauten  aufgedeckt  hat  und  von  welchem 
alten  Ort  die  ganze  Gegend  bis  nach  Draheim,  welches  später  einige  Gerechtig- 
keiten au  Bosch  hatte,  der  Copriebensche  Busch  genannt  wurde.  Der 
Ort  liegt  %  Heile  südwestlich  von  Bärwalde.  Coprieben  selbst  hatte  früher  1, 
spater  2  Bittersitze  nnd  die  Feldgüter  Parchlin,  Joachimsthal  nnd  Grünhof 
(früher  Kulenhof).  Zn  der  Kirche,  welche  wohl  1263  von  dem  frommen 
Bitter  Johann  v.  Gl.,  Knie  genannt  (a.  N.  V.),  errichtet  worden  ist,  gehören 
als  Filiale  Klotzen,  Gr.  und  Kl.  Tarnten,  ferner  eingepfarrt  Luknitz,  Patzig 
und  Priebkow.  Es  hat  meist  fruchtbaren  Acker,  früher  gute  Eichenforst  und 
überhaupt  Antheil   an  dem  grossen  Copriebenschen  Bosch;   die  Feldgüter   er- 


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strecken  sich  weit  über  Vi  Heile  vom  Schlossgut.  Die  Familie  v.  d.  Waldo 
(v.  Wolde)  nach  Balduin  und  Ändern  aus  Holstein  1182  stammend,  tritt  im 
Bügenland  1300,  1339  in  Stralsund,  später  in  Hinterpommern  bei  Beigard,  in 
der  Neumark,  bei  Falkenburg,  dann  bei  Bärwalde  etc.  auf;  nachdem  Einer 
durch  Verkeir&thung  mit  einem  Fräulein  v.  Flemming  Bück  zu  Besitz  and 
Mitteln  gekommen,  haben  sie  anch  weiterhin  Erwerbungen  gemacht,  und  soll 
auch  ein  Heinrich  v.  Wolde  ein  Fräulein  von  Öl  ase  nap  p-  Grame  uz  -Cop  rieben 
geheirathet  haben,  in  Folge  dessen  er  wahrscheinlich  anch  hier,  speuiell  in 
Coprieben,  einen  Antheil  erhalten  hat.  In  Anbetracht,  dass  1389  Eccard  von 
Wolde  and  die  andern  noch  erst  bis  im  W.  von  Beigard  vorgewandert,  auf- 
geführt werden,  hier  wohl  nur  erst  um  1450  angekommen  sind,  dürften  die 
v.  Wolde,  welche  nach  der  Hufenmatrikel  älterer  Zeit  von  den  andern  hier  einge- 
wanderten (den  v.  Zastrow  und  v.  Miiuchow)  den  grossesten  Besitztheil  ver- 
steuerten, sie  auch  offlciell  von  den  „4  Geschlechtern"  an  Bärwalde,  gleich 
auf  die  Schlos  »gesessenen  v.  Glasenapp  folgend,  aufgeführt  werden  etc.,  sicher 
die  Zuers  tan  gekommenen  gewesen  Bein.  Vielleicht  war  das  Fräulein  von 
Glasenapp  eine  Tochter  hier  von  Panl.  Es  wird  auch  der  Heinrich  von 
Wolde  an  einer  andern  Stelle  1459  angegeben,  wo  er  in  dem  Kriege  des 
Deutschen  Ordens  gegen  Polen,  grosse  Verluste  erlitten  haben  solL  —  Die 
v.  Wolde  haben  lange  Zeit  Mitbesitz  an  Coprieben,  an  dem  Busch,  an  dem 
Lande  Altenwall  nur  mit  den  v.  Glasenappen  nnd  im  Anschlnss  an  diese 
später  mit  den  andern  2  Familien,  dann  die  Stadt  Bärwalde  weiter  gefordert, 
hiervon,  wie  an  dem  Lande  hernm  nnd  an  der  Fieleborger  Heide  Antheil  ge- 
habt, womit  diese  Eingewanderten  ja  gleich  nach  Erwerb  resp.  Urbarmachung 
von  den  Herzogen  in  ihrem  Interesse  belehnt  wurden. 

Gem.:  L  Christine  v.  Tessen-Schmolsin. 

Gem.:  II.  Barbara  v.  Miinchow  ans  Gr.  Buckow  b.  Beigard. 

Söhne:  23.  24.  25. 

Ttfchter:  1.  Michela.  Gem.:  Dnbislaf  v.  Kleist,  Damen,  s.  V. 
Henning  v.  Kleist  •  Hnttrin,  s.  M.  N.  N.  v.  Wedelsleben  (Walsleben?)  ans 
Gültzow.  Die  erste  Gemahlin  von  Dnbislaf  soll  eine  v.  Fodewils  aus  Podewils 
gewesen  sein.  2.  Essea.  Gem.:  Henning  v.  Wolde.  (?)  3.  Dorothea. 
Gem.:  Cnrt  v.  Ramel-Alt-Schlage  nnd  Peterwitz,  1462.  4.  Catharina. 
Gem.:  Georg  Jacob  v.  Pnttkamer  —  Versin,  Glowitz,  1480.  S.V.  Martin 
v.  Pnttkamer,  1436  Versin;  s.  H.  Anna  v.  Below;  sie  soll  2.  Gemahlin,  die 
erste  Dorothea  v.  Zitzewitz  gewesen  sein. 

15.  Peter,  2.  S.  v.  11.    Er  war  bereite  1486  ohne  Erben  gestorben. 

16.  Curt  (Conrad)  Berthold  (?)  8.'  S.v.  11.  Landesvogt,  Schloas- 
hanptmann  von  Nen-Stettin,  Feldoberster  und  Anführer  der  für  die 
Sache  des  Königs  nnd  Herzogs  Erich  auftretenden  Edelleute  nnd  Städte 
Hinterpommerns  nnd  event.  auch  für  Herzog  Erich  II.  von  Pommern- Wollgast 
in  sp.  der  Stargardter  gegen  die  Stettiner,  wobei  er  an  der  Spitze  des  Heeres 
beim  Sturm  auf  8  tettiner- Dammzoll,  von  einem  Pfeil  getroffen,  1460  fiel.  — 
Er  war  anstreitig  eine  der  schneidigsten,  ritterlichsten,  bedeutensten  Persön- 
lichkeiten des  ganzen  Geschlechts.  —  Ehre  seinem  Andenken!  —  1444.  Gort 
v.  Gl.  schreibt  dem  Comthnr  von  Schlochan  auf  Befehl  der  Herzogin  von  Pommern 
seiner  gnädigen  Frau,  wegen  des  zum  Gränzgang  angesetzten  Tages.  Der 
Hochmeister  hat  14  Tage  nach  Ostern  angesetzt;  wünscht  genauere  Angabe. 
Zedel:  Der  Comthnr  hat  verlangt,  Curt  v.  Gl.  (wo  er  Berthold  genannt  wird), 
solle  seinen  Leuten  verbieten,  auf  Ordensgebiet  Klapperholz  zn  hauen.  Das 
will  er  thun,  wenn  der  Comthnr  das  Gleiche  thnt.  (Pomm.  St.-Arch.  Königs- 
berg, anch  die  folgenden  Begesten.)  —  1445,  d.  25.  Juli.  Der  Vogt  der  Neu- 
mark dem  Hochmeister:  Plant,  die  Raubritter  (?),  (pommersche  EdeUente,  auch 
Städte  gemeint),  die  von  Tütz  aus  den  Kaiserlichen  Gesandten  Dr.  Babtist 
abgefangen  haben,  im  Herbst  mit  100  Pferden  zn  verfolgen,  sobald  „die  Büsche 
klar  sind",  dabei  däacht  ihm  geratheu,  Hans  v.  Wedall  und  Curt  v.  Gl.  lieber 


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nicht  zuzuziehen,  da  dies  soviel  Messe,  als  die  Räuber  warnen.  Curt  v.  Gl. 
hat  einen  seiner  Knechte,  den  ihm  die  Stadt  Beigard  abfing:,  ausgeborgt  und 
Hans  T.  Wedeil  richtet  keinen  Dieb,  sondern  läast  sie  entkommen.  —  1453, 
d.  6.  Hai,  Neu-Stettin.  Der  Comthur  v.  Schlochau  meldet  dem  Hochmeister 
in  Eile,  dass  die  Ordensgesandten  au  den  Kaiser  mit  Gefährt  und  Habe  wohl- 
behalten angekommen  und  abgezogen  sind,  nachdem  sie  hier  übernacbtigt. 
Gart  y.  Gl.  hat  ihnen  mit  Futter  und  Mahl  alle  Freundlichkeil,  er- 
weisen und  sie  durch  seine  Voigte  geleiten  lassen  (s.  dagegen,  wasYogt, 
Barthold,  Wilke  etc.  sagen;  Preuss.  Staats-Arch.).  1453,  d.  11.  Jnli.  Der- 
selbe berichtet,  dass  er  seinen  Kellermeister  zu  Curt  v.  Gl.  geschickt  habe. 
Erzahlt,  dass  die  v.  Diebes  und  die  v.  Hanteuffel  in  Fehde  liegen,  die  v.  D. 
die  Oberhand  behalten  nnd  einige  Wedeil,  Hanteuffel  nnd  Glasenapp  gefangen 
haben.  Es  geht  wild  her  in  Pommern.  (Thronstreitigkeiten).  —  1454,  d.  27.  Mai. 
Couitz.  Derselbe  fragt  an,  ob  der  Hochmeister  Söldner  ans  Pommern  zu  haben 
wünsche.  Für  diesen  Fall  hätte  er  Schedehriefe  für  Dionys  v.  d.  Ost  und 
Curt  v.  Gl.  zu  schicken.  —  1455,  d.  28.  Febr.  Schivelbein.  Der  Yogt  der 
Neumark,  Hans  v.  Dobeneck,  berichtet  dem  Hochmeister,  dass  die  Geschickten 
des  Deutschmeisters  auf  dem  Rückweg  durch  Pommern  Schaden  gethan  haben, 
insbesondere  dem  Curt  v.  Gl,  zwei  Dörfer  ausgeplündert  Das  habe  dieser 
am  den  Orden  nicht  verdient.  Er  sei  des  Ordens  Gönner  seit  lauger  Zeit 
und  besonders  in  diesem  Jahre  mit  Geleituug  der  Gesandtschaften  her 
und  heraus,  sowie  sonst  zu  allen  Dingen  gewesen,  wie  Hochmeister  wohl 
wisse.  Jetzt  habe  er  mit  allen  seinen  Leuten  dem  Orden  entsagt.  Das  sei 
eine  sehr  üble  Sachet  Erzürne  man.  sich  diesen  Mann,  so  werde 
man  darauf  verzichten  müssen,  überhaupt  noch  eine  Gesandtschaft 
ins  Land  zu  bekommen.  Hochmeister  soll  ihm  also  unverzüglich 
Schadenensatz  zusagen.  —  1455,  d.  28.  Mai.  Harienborg.  Hochmeister 
schickt  Dionys  v.  d.  Ost  and  Cart  v.  Gl-  einen  neuen  Schedebrief,  da  der 
früher  ausgestellte  in  Couitz  liegen  gebheben  ist,  nnd  bittet  sie,  auch  ferner 
die  Botschafter  so  fährlich  und  sicher  ans-  nnd  einzugeleiten,  als 
zuvor.  —  1455,  d.  10.  Juni.  Scbievelbein  Der  Vogt  berichtet  dem  Hoch- 
meister, er  habe  auf  seinen  Befehl  die  Zwietracht  zwischen  Curt  v.  Gl.  und 
dem  Deutsch  -  Orden  freundlich  verglichen.  Concept  einer  Verschreibang 
für  Dionys  v.  d.  Ost  und  Cart  v.  Gl.  über  Geld  und  Schaden,  wofür  Stadt 
nnd  SchloBs  Bälde  zum  Pfand  gesetzt  sei,  habe  der  Vogt  gelesen,  wundere 
sich  aber,  dass  Hochmeister  jetzt  dazu  Fug  zu  haben  meine.  —  1456,  den 
4.  März.  Schivelbein.  Dionys  v.  d.  Ost  und  Curt  Gl,  Vogt  zu  Neu-Stettin, 
dem  Hochmeister:  Haben  im  Dienst  für  den  Orden  grossen  Schaden  erlitten 
und  sich  fast  aufgezehrt.  Brauchen  Geld,  möchten  namentlich  gegen  Laaenbnrg 
und  Bütow  etwas  unternehmen  (die  ja  von  böhmischen  Söldnern  besetzt,  welche 
zu  Polen  neigten  nnd  wobei  Herzog  Erich  II.  gegen  seinen  Vetter,  den  recht- 
massigen Herrn  hier  in  Pommern,  König,  Herzog  Erich  I.  nicht  edel  auftrat). 
Die  Söldner  auf  Stargard  reiten  mit  Herzog  Erich  II.  auf  alle  Ordenischen. 
Sie  haben  ihnen  viele  Freunde  abgefangen,  als  nächst  hiervon  polnische  Wagen 
beraubt  wurden,  und  drohen,  sie  köpfen  zu  lassen.  —  Herzog  Erich  II.  drang 
bis  gegen  Danzig  vor  und  nahm  Lanenburg  in  Besitz.  1456,  d.  21.  April. 
Stettin.  (Neu.)  Curt  Gl.,  Vogt  zu  Stettin,  dem  Hochmeister  Ludwig.  Ver- 
wendet sich  für  den  Exvogt  Hans  v.  Dobeneck,  den  der  Markgraf  Friedrich 
von  Brandenburg,  trotz  seines  Geleites,  habe  festnehmen  lassen,  um  Forschrift. 
Hochmeister  soll  dem  Markgrafen  schleunig  schreiben,  dass  er  ihn  geleitlich 
hatte,  damit  der  Kann  nicht  so  jämmerlich  verderbe  (dagegen  s.  Vogt  etc.). 
1456  (?)  Hochmeister  verschreibt  Dionys  v.  d.  Ost  und  Curt  v.  Gl.  zu  den 
2500  Gld.  Rh.  für  Dienst  nnd  Schaden,  die  er  ihnen  früher  auf  Stadt  uud 
Schloss  Bälde  laut  Brief  und  Siegel  verschrieben,  zur  Besserung  ihres 
Schadens  noch  3500  Gld.  Sie  Bollen  das  Schloss  pfandweise  bis  zur  Ab- 
lösung für  0000  Gld.  innehaben  und  es  dem  Orden  stets  offen  halten.  —  1457  (?) 


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Curt  v.  Gl.  dem  Hochmeister  Ludwig:  Hochmeistsr  habe  ihm,  da  er  von  ihm 
ritt,  versprochen,  Anweisung  zu  schicken,  dass  Giese  v.  Blanckensee  das  bs- 
waaste  Gold  ihm  herausgebe,  und  daes  auch  der  Bath  von  Fürstenwalde  zahle. 
Bittet  ihm  die  Anweisungen  zu  schicken,  da  er  Geld  brauche.  —  1467,  den. 
11.  October.  In  Eile.  Curt  v.  Gl.  beklagt  sich  bei  dem  Hochmeister  über 
Hochmath  und  Schaden,  den  ihm  die  Söldner  anf  Oonitz  angethan  haben.  Hebt 
hervor,  welche  grosso  Ehre  und  guten  Willen  er  allen  Ordens  Söldnern  stets 
bewiesen  habe.  Nun  thne  Hochmeister  nichts  dazu.  Er  sei  wohl  im  Stande, 
sich  an  ihnen  zu  rächen,  unterlasse  es  aber  dem  Hochmeister  und  Orden  zu 
Ehren.  Nor  werde  er  ihnen  die  Zufuhr  aas  Pommern  hemmen,  das  möge 
Hochmeister  ihm  nicht  verübeln.  Der  Hohn  gehe  ihm  über  den  Schaden, 
Einen  Gefangenen,  polnischen  Grossherrn,  sollten  sie  ihm  wohl  herausgeben, 
wenn  er  es  verlange,  nicht  blos  seinen  eigenen  TJnterthan,  den  sie  ihm  abgefangen 
hätten  und  herauszugeben  verweigerten!  —  Bittet  um  Kachrichten  ober  den 
Krieg.  —  1457.  (?)  Curt  v.  Gl.  allen  geistlichen  Herren,  die  zu  Schivelbein 
gefangen  sind.  Klagt  Aber  den  Frieaterbruder  Henning,  der  ihm  100  Gld.  Rh. 
versprochen,  aber  wortbrüchig,  nicht  gezahlt  hat  und  ihm  wehrt,  das  vom 
Vogt  Hans  v.  Dobeneck  nachgelassene  Silber  anzugreifen,  das  er  und  Dionys 
v  d.  Ost,  am  sich  schadlas  za  halten,  rechtlich  mit  Beschlag  belegt  haben. 
Sie  wissen,  welchen  Schaden  er  um  des  Ordens  willen  genommen  hat;  nun  sie 
ihm  nicht  gönnen  wollen,  des  Ordens  Gut  mm  Besten  des  Ordens  anzugreifen, 
so  wird  er  seinen  Schaden  dem  Orden  selber  abnehmen  and  verwahrt  sich  des 
an  seiner  Ehre.  „Dazu  bringt  Ihr  mich!"  —  1458,  d.  29.  Mai.  Schivel- 
bein. Dionys  v.  d.  Ost  und  Curt  v.  Gl.  haben  gebeten,  von  Hans  v.  Dobenecka 
Gut  600  Gld.  als  Abschlag  von  den  Karthänsern  empfangen  zu  dürfen.  Nun 
hat  gar  Hochmeister  zagegeben,  dass  die  Söldner  in  Conitz  das  von  Hans  von 
Dobeneck  nachgelassene  Silber  angreifen,  das  Dionys  v.  d,  Ost  und  Cnrt  von 
GL  mit  Beschlag  belegt  haben.  Wollen  wenigstens  mit  den  Conitzern  theilen 
oder  nehmen  dürfen,  was  von  dem  Nachlass  noch  da  ist  oder  erfragt  werden 
kann.  Hassen  sie  auch  dies  herausgeben,  so  soll  Hochmeister  sie  wissen  lassen 
was  er  davon  haben  wolle.  „Wollet  aber  an  uns  die  wir  grossen  Schaden 
genommen  haben  als  gnädiger  Herre  fahren."  —  1459,  d.  18.  Febr.  Neu- 
Stettin.  Cnrt  v.  Gl.  dem  Hochmeister,  Schickt  ihm  einen  Priester  zu  und 
bittet  nochmals,  demselben  zu  einem  geistlichen  Lehne  zu  verhelfen.  Hat  ihn 
einige  Zeit  bei  sich  auf  dem  Schlosse  gehabt  und  ihn  fromm  befunden.  Wäre 
gern  mit  Dionys  v.  d.  Ost  zum  Hochmeister  geritten,  wenn  er  nicht  —  jetzt 
mehr  als  10  Wochen  —  am  Stein  darnieder  gelegen.  Herr  Dionys  wird  jetzt 
etwa  bei  dem  Hochmeister  sein.  Bittet,  dass  Hochmeisters  Arzt  ihm  etwas 
verschreibe  und  Arznei  mitschicke,  aber  recht  bald,  da  er  sehr  leide.  —  1476, 
d.  23.  Juli,  Königsberg.  Dionys  v.  d.  Ost  für  sich  und  seine,  auch  Gnrt  von 
Glasenapps  Erben  (Gurt  seit  1460  todt),  vertragt  sich  mit  dem  Hochmeister 
Über  8500  Gld.  Rh.  Dienstgeld  aus  dem  grossen  Kriege  her  dahin,  dass  Hoch- 
meister ihm  4000  Gld.  Schuld  des  Herzog  Erichs  cedirt.  Ist  das  Geld  nicht 
zu  erlangen,  bo  geben  beide  Tkeile  einander  die  ausgeschriebenen  Zedeln  der 
Cession  und  des  Verzichts,  die  darüber  in  dato  gemacht  sind,  zurück  (Preuss. 
Staate- Arch.  Königsberg.)  Dieser  Zeitgenosse  von  Gurt  v.  Gl.  war  derselbe 
Dionys  (Dinnies)  v.  d.  Osten  auf  Wollenbarg  aach  Plathe  und  hier  auftretend 
wohl  anf  Pinnow,  Hasenfier  etc.,  welcher  1462  Golberg  mit  1600  Berittenen, 
500  Fussknechten  und  700  schleeischen  Söldnern  Überfiel,  wo  er  jedoch  weichen 
musate  und  die  Colberger  ihm  Wollenburg  belagerten.  Dieselben  anter  Hans 
Schließ"  schon  mit  ihrem  Streben  nach  völliger  Unabhängigkeit,  aach  vom 
Bisthum,  hatten  sich  ja  in  der  Person  SchUeffs  vergeblich  um  Hülfe  an 
Dänemark  gewandt;  der  Herzog  Bogislaf  JX  mosste  ja  hier  mit  aller  Macht 
1442  schon  einschreiten,  in  Folge  der  Kämpfe  ja  der  Bischof  Siegfried  1444 
die  Stadt  Bublitz  verkaufen  musste  (a.  N.  13  und  TJrk.  N.  24),  am  die  Kosten 
zahlen  zu  können.     Der   obige  Ueberfall  war  in  Fortsetzung   dieser  Kämpfe; 


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also  für  die  Autorität  des  Forsten  gegen  eine  rebellische  Stadt.  —  Die  vor- 
stehenden Urkunden  werden  überzeugend  dart.hun,  in  welcher  Richtung  Curt 
V.  Gl.  rastlose  Thätigkeit  entwickelt  hat,  am  seinem  Vaterlande  und  seinen 
angestammten  Fürsten  die  erfolgreichsten  Dienste  im  Innern  und  nach  Aussen 
zn  leisten.  Er  hielt  als  Ritter  und  pommerscher  Edelmann  für  Recht,  als 
Erzfeind  hier  für  Hinterpommern  in  erster  Linie  Polen  zn  betrachten  and 
dem  gegenüber  dem  Deutschen  Orden,  soviel  es  die  Interessen  Pommerns 
zuliessen,  Unterstützung  zn  leisten.  Er  wollte  Lauenburg  and  Bfltow  von 
dem  Hochmeister  für  den  Herzog  erwerben,  was  besser  für  das  Weiterbestehen 
des  Ordens  gewesen  wäre,  als  dass  der  Herzog  Erich  n.  es  von  Polen  an- 
nähme gegen  Eingehen  des  2.  Bündnisses,  welches  ein  Pommerscher  Herzog 
mit  dem  Polenkönig  scMobs.  1460  war  dies  freilich  schon  spät,  doch  noch 
nicht  zn  spat.  (S.  den  Brief  an  den  Hochmeister,  Urk.  N.  16.)  Wie  es  daneben 
aber  geschah,  dass  die  Neu  mark  (Land  Schivelbein)  nach  der  bekannten 
Politik  der  Kurfürsten  von  Brandenburg  von  1403  bis  1457  die  Fracht  immer 
reifer  gefördert,  diesem  endlich  in  den  Schooss  fiel;  dagegen  konnte  Onrt  v.  Gl. 
in  seiner  Stellung  nichts  mehr  thun.  Der  Deutsche  Orden  war  überlebt  and  masste 
za  Grabe  gehen.  —  Um  Frieden  mit  dem  Pommernherzog  sich  zn  sichern,  kommt 
im  August  1409  der  Hochmeister  Ulrich  von  Jungingen,  also  zu  Hennings  v.  Gl , 
N.  11,  siehe  dort,  zn  Gort  Vaters  Zeit  nach  Neu-Stettin,  wo  er  mit  Herzog 
Bogislaf  IX.  eine  Zusammenkauft  hat,  Friede  gemacht  and  gegen  2400  Schock 
böhmischer  Groschen  ihm  Durchzug  von  Unterstützung  für  den  Deutschen 
Orden  durch  das  Nen-Stettiner  Land  gestattet  wird.  Aach  Herzog  Swantibor 
von  Stettin  ist  in  Neu-Stettin  am  20.  August  1409,  wo  er  sich  dem  Hoch- 
meister für  6000  Gld.  zur  Kriegshfllfe  gegen  Polen  verpflichtet  Aber  diese 
Theilnahme  war  nicht  vom  Glück  begünstigt.  Neben  den  fortwährenden  Be- 
fürchtungen von  polnischer  Seite  her,  gerieth  der  Orden  mit  dem  Bischof  von 
Lebus,  dessen  Hinterhalt  der  Markgraf  war,  auch  in  Streit  und  Kampf,  wobei  dieser 
sich  als  Schiedsrichter  aofwarf,  jedoch  nichts  that,  Geldzurllck Zahlung  von 
dem  bedrängten  Orden  verlangte,  wahrend  dessen  der  Bischof  unbehindert  in 
das  Gebiet  des  Ordens  einfiel.  Seit  der  Zeit  waren  ja  fortwahrend  Fehden 
auch  zwischen  Scblossgesessenen  hier  an  der  Gränze  event.  auch  gegen  Polen 
und  andre  Horden,  gegen  welche  Hans  v.  Wedell  und  Gurt  v.  Gl.  in  die 
Neumark  einfielen,  wobei  dann  nicht  fehlte,  dass  reiches,  auch  niederes  Gesindel 
das  Land  ausplündernd  1445  durchzog.  (8.  Schreiben  des  Vogts  der  Neumark, 
25.  Juli  1445,  vorstehend.)  —  1454  hatte  der  Band  in  Preussen,  die 
Eidechsenritter  etc.  gegen  den  Hochmeister,  auch  event.  gegen  den  Orden 
eine  kriegerische  Stellung  angenommen.  In  dieser  Bedrängniss  schrieb 
der  Hochmeister  Ludwig  von  Erlichshausen  an  den  Kurfürsten  TFrie- 
drich  II.  demüthigst:  „Wir,  nnser  Gebietiger  und  unser  Orden  klagen 
Euer  Gnaden  unser  Trübsal  and  Jammer,  wie  wir  die  Fülle  nicht 
schreiben  können.  So  denn  Eure  Grossmächtigkeit  sowohl  als  Eure  Aeltern 
und  Voraltera  gewesen  sind  Stifter  nnd  Beschirmer  and  sonderlich  gnädige 
Herren  onsers  Ordens,  haben  wir  zu  Euch  Zuflacht  in  diesen  allerhöchsten 
Aengsten  nnd  Verderblichkeit  unsers  Ordens  mit  Demuth  bittend  nnd  wollet 
gnädiger  Herr,  Gott  den  Herrn,  Maria  seine  werthe  Mutter,  ansehen,  Euch 
unseres  so  löblichen  Ordens  Verderbniss  erbarmen  lassen,  pp.  pp.  Nehmt  nicht 
in  argh  die  Kleinheit  diesses  Brieffs,  denn  unser  Widersacher  haben  bestelt,  das 
wir  keine  Briefe  an  gross  gescheidigheit  ussem  lande  können  gelangen."  Ohne 
Erfolg.  —  Am  22.  Febr.  erschien  auch  der  Landcomthur  v.  Polentz  im  Auf- 
trage des  Hochmeisters  bei  allen  Fürsten  nnd  Städten  im  deutschen  Reich,  die 
trostlose  Lage  des  Ordens  vorzustellen;  an  dem  Kurfürstlichen  Hofe  zu  Oöln 
a.  d.  Spree  mit  dem  Antrage:  Der  Kurfürst  solle  für  40;000  Rh.  Gld.  das 
Land  ober  der  Oder  (die  Neumark,  d.  h.  den  Distrikt  Schivelbein)  mit  allen 
Schlossern  nnd  Städten  etc.  an  sich  nehmen,  von  Herren  and  Hannen  sich 
haldigen  lassen,  durch  ihn  and  seine  Erben  sei  es  nicht  abzutreten  und  dergl., 


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es  Bei  denn,  dass  ihm  oder  seinen  Erben  die  genannte  Summe  wieder  genügend 
und  wohl  zn  Dank  zurückgezahlt  werde.  80  war  der  Kurfürst  am  Ziel  seiner 
Wünsche.  —  Zwar  galt  die  Nenmark  vorläufig  als  Pfand,  ob  sie  jemals  ein- 
gelöst oder  losgelassen  werden  würde??  Es  huldigten  dem  Kurfürsten  die 
v.  Güntersberg,  v.  Wedell,  v.  Wolde,  v.  Borne,  v.  Sydow,  v.  d.  H&rwitz, 
v.  Schtfning,  v.  Elbe.  v.  i.  Goltz,  v.  Sack  und  Andere.  Da  die  Polen  Hiene 
machten,  bis  an  die  See  vorzudrängen,  bat  Hochmeister  um  Beistand,  sollt« 
aber  der  Kurfürst  nicht  wünschen,  dass  der  Orden  wieder  Herr  des  abtrünnigen 
Landes  (in  Prenssen)  würde?  —  Nein!  er  vertröstete,  trotzdem  die  Polen  bis 
Über  den  Drausen-See  schon  vorgerückt  waren.  Zum  Glück  für  den  Orden 
freilich  nicht  auf  lange,  siegte  er  bei  Conitz.  Marienburg  und  Gegend 
wurden  frei.  Auch  hier  hat  Curt  v.  Gl.  seinerseits  in  streng  defensiver 
Deckung  seines  Gebiets  gewirkt.  Der  König  von  Polen  rüstete  scharfer,  der 
Hochmeister  schrieb  wieder  an  die  Deutschen  Fürsten,  besonders  an  den  Kur- 
fürsten Ende  October,  in  welchem  Briefe  auch  eine  Stelle:  „Er  wisse  sich 
nicht  mehr  zn  helfen  und  müsse  thnn,  was  der  Orden  (der  Adel  in  Prenssen) 
wolle."  Der  Brief  lautet:  „Wir  zweifeln  nicht,  Euer  Gnaden  wissen  wohl 
die  Trübsal,  Noth,  den  Jammer  im  grossen  Gedränge,  die  jetznnd  wieder  Gott, 
Ehre  und  Recht  schon  lange  Zeit  gelitten  hat  und  noch  leidet,  unser  Orden  pp. 
Darum  gnädiger,  gütiger  (?),  besonders  lieber  (?)  Herr  bitten  wir  dem ü thi  glich, 
Euer  ffirstl.  Gnaden  wollen"  etc.  Auch  sandte  er  seinen  Vertreter  Nicolana 
v.  Köckritz,  um  die  Hülfslosigkeit  des  Ordens  mündlich  dem  Kurfürsten  vor- 
zustellen. Allein  man  findet  nicht,  dass  er  auch  nur  irgend  einen  Schritt  zur 
thätigen  Hilfe  für  den  Orden  gethan.  (Vogt.)  Für  einen  Kriegszug  nach 
Arnswalde  und  Schivelbeiu  sollte  das  Land  Schivelbein,  Driesen  und  3000  Gld. 
der  Preis  sein  (sie),  für  einen  anderen  Heereszug  nach  Prenssen  hin,  Conitz 
als  Aufenthalts*  und  Durcbzngsort  und  80  -10  000  Gld.  für  Söldner.  Dagegen 
erfolgte  seitens  des  Hochmeisters  wieder  ein  de-  nnd  wehmüthiger  Brief  und 
als  vom  Kaiser  über  Prenssen  die  Acht  erklärt  war,  Hess  der  Kurfürst  sich 
endlich  herbei,  eine  Vermittlung  zwischen  dem  Orden  und  Polen  einzuleiten. 
Die  Ausführung  hatte  die  Forderung  Schivelbein  und  Driesen  vollständig  zn 
übergeben;  dann  reiste  er;  also  nichts  umsonst.  —  Der  Hochmeister  gab  dem 
Kurfürsten  die  wichtigsten  Punkte  hin,  so  schwach;  —  auch  die  Reisen  musste 
der  erstere  bezahlen.  —  Die  Erwerbung  der  Neumark  hatte  früher  dem  Orden, 
der  sie  tbeilB  noch  erkämpfen  mnsste,  2'i,  Hillionen  Rthlr.  gekostet.  —  Am 
19.  October  1455  trat  der  Kurfürst  die  Heimkehr  von  seinen  Unterhandlungen 
Über  Hewe  an,  am  22.  in  Conitz,  wo  er  von  Söldnern  belästigt  wurde,  wes- 
halb er  über  Neu-Stettin,  dort  übernächtigte  —  unter  dem  sichern  Schutz 
von  Onrt  v.  Gl.  —  und  nach  Schivelbein,  über  Soldin  den  1.  November  nach 
Cöln  a.  d.  Spree  zurück  reiste.  Nachdem  die  Söldner  den  Hochmeister  be- 
drängten, mehrere  Klagebriefe  an  den  Kurfürsten  noch  abgegangen  waren, 
schien  1456  der  Kurfürst  doch  Hiene  zn  machen,  anzugreifen,  damit  nicht 
Polen  ihm  ein  zu  mächtiger  Nachbar  würde.  Die  Noth  des  Hochmeisters  war 
so  hoch  gestiegen,  dass  er  den  Kurfürsten  bat,  dem  Probst  zu  Soldin  für  ihn 
20—30  Gld.  zu  leihen,  damit  dieser  den  Bann  des  Pabstes  in  der  Hark, 
Pommern  nnd  dergl.  verbreiten  könne,  dabei  drängten  die  Söldner  auf  Be- 
soldung, widrigenfalls  sie  die  innehabenden  Schlösser  den  Polen  überantworten 
würden.  Der  Hochmeister  sandte  damals  zur  näheren  Schilderung  der  Lage 
der  Dinge  in  Prenssen  an  den  Kurfürsten  den  Comthur  zu  Aishansen,  Rudolf 
v.  Rechberg  und  den  alten  Vogt  der  Neumark,  Christoph  Eglinger  mit  einem 
Credenzbrief  d.  d.  Harienbnrg,  den  24.  April  1456.  Einen  sichern  Geleitsbrief 
für  sie  an  den  Schlosshauptmann  nnd  Vogt  zu  Neu-Stettin  Curt  v.  Gl.  d.  d. 
d.  25.  April  1456.  Der  Kurfürst  hatte  als  Bedingung  unter  anderen  gestellt, 
dass  der  Hochmeister  ibm  seine  Briefe  wieder  zurückstelle  oder  ver- 
brenne, weil  sie  ihm  schädlich  werden  könnten.  Zum  Glück,  sagt  Vogt,  hat 
der  Heister  diese  Bitte  nicht  erfüllt.  —  Das  verhängnissvolbite  Jahr  1467  war 


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angebrochen,  —  trotz  aller  Bitten  und  Opfer  etc.  hat  sich  inzwischen  der 
König  von  Feien  mit  den  Söldner  •  Hauptleuten  verständigt  und  überschreitet 
er  Anfang  April  die  Grenzen ;  er  durchzieht  das  Land  im  Jubel  bis  Danzig, 
empfangt  die  Huldigung  am  7.  Juni  in  Hariesbnrg,  nachdem  der  Hochmeister 
Tags  zuvor,  von  den  Söldnern  verrathen,  schnöde  behandelt,  gebrochenen 
Herzens  nnd  unter  Thronen  das  dortige  Haupthaas,  die  230  jährige  Residenz 
des  stolzen  Deutsch- Ordens,  verlassen  hatte.  —  So  wechseln  im  Leben  im 
Auf-  nnd  Niedergange  die  Schicksale  ganzer  Länder  nnd  Völker,  nnd  so  konnte 
nun,  wohl  in  derselben  Stunde  —  als  der  Hochmeister,  ein  Halfloser,  ein 
Flüchtling,  Ober  sein  trauriges  Schicksal  jammernd  nnd  weinend  H arienbnrg 
verlassen  mnsste  —  der  Kurfürst  Friedrich  sich  seines  vollen  Glückes  freuen, 
—  Das  Ziel,  dem  er,  wie  sein  Vater  fort  nnd  fort,  festen  Schrittes  entgegen 
gegangen  war,  es  war  erreicht.  Er  hatte  die  Nenmark  erworben.  Es  war 
der  Preis  einer  beharrlichen,  wenn  nach  nicht  tadellosen  Politik  des  Branden- 
burgischen  Hauses.  —  (Vogt.)  Als  Geleit  für  den  Hochmeister  von  Harien- 
bnrg  am  heiligen  Ffingsttage  1457  nach  Conitz  über  Schweiz  hatte  man  ihm 
den  Hauptmann  Burkhard  Nachwall  mit  S  Pferden  nnd  6  gemeinen  Polen- 
knechten  mitgegeben,  von  welcher  magern  Eskorte  hei  Conitz  ihn  auch  der 
Hauptmann  noch  verliess.  Indem  der  Hochmeister  Ludwig  v.  Erlichs  hausen 
fortwährend  Thränen  vergoss,  behauptet  er  unter  Auslassungen:  „Durch  die 
schalkhaften  Buben  und  ehrvergessenen  Bösewichter, "  dnrch  die  „Rottmeister 
und  Hoflente  aus  dem  Hause  Marienburg  verwiesen  zu  sein!"  Der  vertriebene 
Hochmeister,  er  weilte  nicht  lange  in  seinem  traurigen  —  doch  treuen  — 
Zufluchtsorte  Conitz,  „nachdem  er  vergebens  den  Vogt  zu  Stettin  (Neu-)  Cnrt 
v.  Gl.  nm  ein  gutes  Pferd  nnd  am  Hafer  nnd  Boggen  gebeten,"  nämlich  zur 
Fortsetzung  seiner  Flucht,  nnd  vom  Bürgermeister  zu  Colberg  eine  kleine 
Geldsumme  von  einigen  100  Gulden  geliehen,  begab  er  sich  auf  Bath  seiner 
wenigen  Hanptlente  heimlich  nach  Hewe  zurück,  von  da  noch  einmal  unter 
Traner  and  Thränen  die  Gegend  überschauend,  wo  sein  verlassenes  Marienburg 
lag,  und  entkam  dann  anf  eines  Fischers  Kahn,  den  umhersegelnden  Danzigern 
anentdeckt,  nach  Königsberg,  dem  ferneren  Sitz  des  Hochmeisters.  Nur  diese 
vorstehende  Floskel  ober  Curt  v.  Gl.,  der  vielleicht,  als  wahre  Reckennatur 
im  TJnmuth  Aber  den  in  Thränen  fliessenden  statt  handelnden  Hochmeister 
augenblicklich  das  an  ihn  gestellte  Anfordern  versagte,  hat  der  Geschichts- 
schreiber und  Archivrath  Vogt,  dem  doch  die  Urkunden  des  Preussischen 
Staatsarchivs  alle  bekannt,  ja  geläufig  waren,  nicht  bedenkend,  dass  Senti- 
mentalität für  den  Einen  immer  für  den  Andern  Unrecht,  selbst  Grausamkeit 
im  Gefolge  hat,  in  die  Geschichte  hineingetragen,  ohne  zu  erwägen,  welche 
wichtigen,  aufopfernden  Dienste  Curt  v.  Gl.  dem  Orden  and  der  besseren 
Sache  geleistet,  nicht  zn  erwähnen  seiner  anderen  ruhmlichen  Thaten  nnd 
seines  Heldentodes.  —  Barthold  and  andere  Schreiber  führen  schon  gar  nichts 
weiter  aus  dem  bewegten  Leben  und  ruhmvollen  Wirken  Curt  v.  Gl.  an, 
sondern  zerren  ihn  nur  mit  jener  Floskel  durch  ihre  schriftstellerischen  Pro- 
ducta und  haben  natürlich  den  sentimentalen  Philister  gläubig  für  sich.  Wenn 
das  geschilderte  schroffe  Abweisen  jener  Gefälligkeit  seitens  Carte  v.  Gl. 
gegenüber  dem  Hochmeister,  der  ja  in  Conitz  war  nnd  dort  wohl  ein  Pferd 
und  Hafer  hätte  auftreiben  können,  wirklich  stattgefunden  hätte,  würden  nicht 
noch,  siehe  Urk.  N.  16,  1460  die  friedlichen  wohlgemeinten  Verhandlungen 
eingetreten  sein.  —  Nach  dem  Frieden  zn  Thorn  1466,  von  wo  der  Hoch- 
meister gleichfalls  weinend  zurückkehrte,  verlor  der  Orden  alles  Land  westlich 
der  Weichsel  an  Polen.  Der  Glanz  dos  Ordens,  der  weithin  im  ganzen  Norden 
geleuchtet,  war  seit  der  Schlacht  bei  Tannenberg  gebrochen,  jetzt  erblichen, 
nnd  der  Zweck  in  der  Geschichte  erfüllt  Dieser  Hochmeister  Ludwig  v. 
Erlichshansen  sah  freilich  den  Orden  in  gänzlichem  Untergehen  nnd  in  Er- 
niedrigung, was  ihn  aber  nicht  entschuldigt,  sondern  er  trägt  die  gross« 
Schuld.     Es  wird  ihm  zwar  manche  Tugend,  bescheiden,  gntmUthig,  einsichts- 


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voll,  wohlwollend,  nachgerühmt,  zu  andern  Zeiten  recht  gnt.  _  Der  Mensch 
kann  nur,  was  er  gilt,  in  seiner  eigenen  Zeit  gelten.  Er  war  nicht  geeignet, 
für  Bein  Amt  den  Mann  zn  stehen  ihm  fehlte  Alles  als  Forst,  Staatsmann, 
Ordens  hau  pt,  Feldherr  in  sturmbewegter  Zeit;  —  feste  Willenskraft,  fester 
Entschluss,  männlicher  Mut!  (Voigt.)  Zwar  fehlte  das  nicht  nor  ihn, 
sondern  dem  ganzen  Orden  bereits,  — 

Während  Pommern,  besonders  das  Ostliche,  seine  Blicke  und  Thätigkeit 
den  Vorgängen,  die  sich  im  S.  und  0.  zwischen  den  Polen  und  dem  Orden 
und  auch  dem  Kurfürsten  abwickelten,  widmete,  fanden  im  Innern  Wirren 
zwischen  den  Herzogen,  betreffs  Besitzergreifung  seines  Landes  durch  den 
1449  zurückkehrenden  König  der  nordischen  Reiche  Erich  I.  statt,  welches 
Land  Pommern  die  andern  Fürsten  sich  stillschweigend  zugeeignet  hatten,  nnd 
dann  auch  dadurch,  dass  Herzog  Erich  II.  von  Wolgast  mit  seinen  Ansprachen 
nicht  abwarten  konnte,  bis  der  altere  König  Erich  I.  (1459)  gestorben  war. 
Diesem  letzteren  Treiben  wurde  durch  die  Stande  Hinter-Pommeros,  unter 
denen  auch  Gart,  Paul  14  nnd  andere  v.  Glasenapp  (s.  Geschichtliches,  I.  Th. 
256)  mitwirkten,  1457  ein  Ende  gemacht. 

Ein  anderer  Kampf  derArt  hatte  sich  zwischen  Stargard  und  Stettin  entwickelt, 
der  ebenfalls  das  ganze  Land  in  Ansprach  and  Hitleidenschaft  nahm.  Die  Stettiner 
wollten  1454  die  Ausschiffung  des  Getreides  auf  der  Ihna  seewärts  nicht  zugeben,  sie 
nahmen  den  Stargardtern  das  Korn  mit  Gewalt  ab,  verpfählten  und  versperrten  die 
Mündung  der  Ihna,  wozu  sie  nach  froheren  Vertragen  überhaupt  kein  Recht  hatten. 
Die  Stargardter  räumten  die  Hindernisse  weg,  wendeten  sich  an  ihren  Herzog 
Erich  IT.  von  Wolgast,  welcher  präsumtiver  Erbe  der  Lande  Pommerns,  die 
dem  König  Erich  I.  gehörten,  war  und  der  den  Stettinein  denn  auch  die  freie 
Fahrt  auf  seinem  Gebiete,  durch  Swine  und  Peene  verweigerte,  den  Star- 
gardtern Repressalien  zn  nehmen  verstattete,  was  denn  auch  geschah,  indem 
mehrere  Stettiner,  seefahrende  Kanfleute,  aufgehoben  and  nach  Olempenow  ab- 
geführt wurden.  Die  Stettiner  beschwerten  sich  bei  ihrem  Herzoge  Otto  DU., 
der  am  Kurfürstlichen  Hofe  zu  Oflln  a.  d.  Spree  unter  seinem  Vormund 
Friedrich  II.  erzogen  wurde,  baten  um  Schutz,  Rath  and  Hülfe  —  vergebens, 
und  schritten  dann  zur  Selbsthülfe.  Eine  grosse  Zahl  von  den  Borgern  machten 
sich  anf,  überfielen  1458  bei  früher  Stande  Stargard,  plünderten,  soviel  sie 
konnten  und  eilten  mit  Beate  zurück;  nachdem  sie  auch  das  herzoglich  Wot- 
gaat'sche  Schloss  Pritter  verbrannt  hatten.  Voraussehend,  dass  dieser  Zwist 
zn  offenem  Brande  werden  konnte,  versuchten  der  Bischof  Henning  v.  Camin, 
dann  auch  die  Lübecker,  zn  interveniren  und  einen  Stillstand  in  dem  Streit 
herbeiznffiren,  doch  von  nicht  langer  Daner,  denn  als  König  Erich  I.  1459 
gestorben,  Herzog  Erich  Tl.  die  Erbschaft  antreten  wollte,  entspann  sich 
zwischen  ihm  einerseits  nnd  seinen  Brüdern  Wartislaf  X.  und  Otto  III.  andrer- 
seits, betreffs  des  erledigten  Landes,  Zerwflrfniss,  wobei  die  Stargardter,  deren 
Bürgermeister  ein  v.  Schöning  war,  der  nach  Rügenwalde  abgesandt  wurde, 
den  Herzog  Erich  LT.  mit  offenen  Armen  aufnahmen,  ihm  hülfreiche  Hand 
leisteten,  um  von  hier  ans  König  Erichs  Land  einzunehmen,  während  die 
Stettiner  fest  auf  die  Seite  der  anderen  Herzoge  traten,  was  veranlasste,  dass 
fast  an  ein  nnd  demselben  Tage  1460  die  Städte  Stargard,  Greiffenberg,  der 
Comthnr  von  Wildenbrach  and  etwa  90  Edelleate  Hinterpommerns  an  die 
Stettin  er  Absagebriefe  erliessen.  Diese  Edelleute,  welche  wegen  Herzog 
Erich  II.  absagten,  waren  nach  Friedeborn:  Hennigk  Pole,  Compter  zu  Zachan, 
Henningk,  Claus,  Martin  v.  Gantersberg,  Hasso  v.  Rauenstein,  Claus  nnd 
Ulrich  Borke;  die  wegen  Stargard:  Erasmus  v.  Wachholtz,  Jürgen  Beilin, 
Heinrich  Borke,  David  v.  Wedelt,  Otto  Battin,  Hans  Beitram  v.  Wolde,  Patzke 
Waldow,  Werner  v.  d.  Osten,  Henningk  Damitze,  Hans  v.  Gleyen,  Henningk 
v.  Pnttkamer,  Fritz  v.  Schlammerstorf,  Henningk,  Jacob  Henningk,  Jacob 
nnd  Heinrich,  alle  drei  genannt  v.  Anklam,  Hans  Degen,  Bade  Lemme, 
Heinrich,  Ulrich  und  Jacob,   Gebrüder  die  Lettoen,  Tetzlaff  Parpart,  Grote 


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—    67    — 

Jacob,  Herr  Jacob,  Herr  Henning  v.  "Voss  mit  aller  seiner  Gesellschaft: 
Herr  Isengraf,  Hanptman,  Dienert  Befske,  Bolof  Zaatrow,  Henningk 
Eatan,  Mathias  Könike,  Clans  Gnmmetow,  Beimer  Gort  v.  d.  Goltz,  Cort 
Beckenow,  Brie  Schulte,  Hans  Jende,  Drosedow,  Krullebert,  Gentze  Vichen- 
hagen,  Jacob  v.  Home,  Hermann  Bexin,  Jörgen  Woedtke,  Mütze  Troye,  Hans 
Steringk,  Max  y.  Wedell,  Dinnies  Kettelbut,  Clans  Schmiedebergk,  Thomas 
Schwane,  Hennig k  Knut,  Drewea  Weyer,  Cort  v.  Kamel,  Clans  Schalte, 
Guuten  Billerbecke,  Janeke  v.  Breeem,  Berndt  Borne,  Taget  zun  Satzke, 
Hans  Borcke,  Tewes  nnd  Hans  v.  Günteraberge,  Wedige  v.  Pansyn,  Hartwig 
Vorhower,  Cort  v.  Glasenapp,  Casten  Tesske,  Clans  t.  d.  Borne,  Henningk 
und  Feter  (12.  13.)  de  Glasenappen,  Joachim  Borcke  von  strahmehle,  Gert,  Gert, 
Gert,  alle  drei  Brüder  die  Beiowen,  Jacob  Fnttkamer,  Borgslaff,  Tosalaff  nnd 
Hans  die  Stojentine,  Dawid  Lettur,  Klanoke  Yoseberg,  Clans  Massow,  Peter 
Krümel,  Otto  Woite,  Hans  Bandemer,  Feter  v.  Winterfeld,  Matten  Fohle, 
Wicke  Wopertnow,  Clans  Zitzenitze,  Nickel  Hartike,  Clans,  Moeckeritz, 
Mandnvel,  Fritze  Watzer  nnd  Zander  Koldebicke.  Auf  diese  Absagen  setzen 
■ich  die  Stettiner  in  Vertbeidignng  nnd  Gegenwehr  anter  ihrem  Hauptmann 
(Feldobersten)  Beinhold  v.  Schulung  nnd  machten  Gegenrepreasalien.  Es  sind 
aber  die  Stargardschen  nebst  Herzog  Erich  IL  in  demselben  Jahr,  1460,  am 
Freitag  Cathedra  Fetri  mit  gewehrter,  starker  Macht  unversehens  in  den 
Stettiner  Dammzoll  an  der  grossen  Beglitz  gefallen,  haben  den  Thnrm  etc. 
nebst  der  halben  Zollbrflcke  in  Grund  abgebrannt,  6  Wächter  getttdtet,  viele 
verwundet  nnd  ober  10  Gefangene  nebst  vielem  Geschütz,  Armbrusten,  Pfeilen, 
Pulver  und  andern  Kriegsgerüthen  mit  sich  geführt.  „Hiergegen  sind  auf  der 
Stargardschen  Seite  ihr  Hauptmann  (Kriegs oberster)  Cort  v.  Glasenappe 
(durch  Pfeilschnss),  Peter  Schmedt  nnd  andere  mehr  Hofleute,  Bürger  nnd 
Bauern  auf  der  Wahlstatt  geblieben."  (Friedeborn.)  Weiter  drangen  die 
Stargardter,  zerstörten  den  Ackerhof  zu  Bergland,  wobei  auch  die  Kirche 
herunterbrannte  und  nahmen  die  Glocken,  mehrere  Geschütze  nebst  Pulver  nnd 
Zubehör  mit.  Am  Mittwoch  nach  St.  Johann  machten  die  Stettiner  mit  Hulfs- 
volk  vom  Herzog  Ulrich  von  Mecklenburg  und  mit  dem  vom  Herzog  Otto  und 
Wartislaf  einen  TTeberfall  auf  Stargard,  der  aber  miaaglückte.  —  Stettin 
muBBte  sich  2  Bhl.  Gold,  auf  jede  Last,  die  von  Dänemark  bei  Wolgast  ein- 
lief, Zoll,  vom  Herzog  Erich  II.  auferlegt,  gefallen  lassen.  Der  Streit  wnrde 
erst  dann  voll  beendigt,  als  1461  resp.  1464  beide  Städte  unter  den  einen 
Herzog  Erich  II.  gekommen  waren.  Cnrt  v.  Gl.  diente  auch  hier  wie  fiberall 
seinem  nun  rechtmässigen  Herzog  Erich  II.  mit  derselben  Aufopferung  und 
Treue  —  mit  seinem  Leben  —  wenngleich  dessen  Verfahren  ihm  nicht  immer 
sympathisch  war.  —  Am  8.  Januar  1456  schon  bezeugt  Herzog  Erich  II., 
dass  der  König  von  Polen  ihm  die  Lander  Lanenbnrg  und  Bfltow,  worauf  er 
schon  1468  Anwartschaft  erhalten  hatte,  auf  Schlossglanben  eingegeben  habe, 
worin  sich  denn  auch  endlich  die  „Republik  Danzig"  fügte.  Die  Bedingung 
war,  dafür  dem  PolenkSnige  in  dem  gegenwärtigen  Ordenskriege  (von  1466  bis 
1466)  Hülfe  und  Beistand  zu  leisten.  Es  war  dies  Engagement  wohl  mehr 
aus  dem  Gesichtspunkt  Erichs,  Land  zu  erwerben,  als  aus  dem,  ob  es  jetzt  zum 
Nutz  nnd  Frommen  des  Landes  Pommern  geschah  nnd  war  auch  nicht  mit  vollem 
Einverständniss  der  Landstände  eingegangen.  Der  Adel  in  Lauenburg  nnd  Butow 
neigte  meistens  nach  Polen,  weil  er  da  mehr  Freiheiten  genoss,  während  die 
Borger  und  Bauern  etc.  unter  dem  Adel  zn  bleiben  wünschten.  Die  andern 
Hinterpommern  des  Adels  waren  keineswegs  mit  diesem  verfrühten  Schritt 
des  Herzogs  mit  Rücksicht  auf  den  König  Erich  nnd  dasa  ein  Bündniss  mit 
den  Polen  eingegangen  wurde,  zufrieden.  Herzog  Erich  spielte  nicht  die  einem 
Pommern-Herzog  würdige  Bolle,  wofür  er  und  das  Land  hart  buasen  musaten, 
indem  ein  dreizehnjähriger  Krieg  wfithete,  und  zuletzt  jene  Lande  von  Polen 
doch  in  Besitz  genommen  worden  und  ja  später  erst  an  Erich  als  Pfandlehn,  als 
■oleosa  sio  noch   an   Beinen  Sohn  Bogislaf  X.   kamen  und  in  dessen  reiferem 


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Alter  erst  sein  fester  Besitz  wurden,  bis  wohin  immer  in  dieser  Richtung; 
hin  ein  von  Polen  abhängiges  Verhältniss  bestand.  —  1460  ermannte  sich 
der  Deutsche  Orden  etwas,  schickte  sich  zur  Belagerung  der  festen  Schlösser 
raup.  Eroberung  des  Landes  an  wahrend  Herzog  Erich  Tl.,  dem  sein  Schritt 
wohl  leid  that,  die  Lande  Lauenburg  und  Btttow  dem  Orden  wieder  zurückgab; 
dadnreh  doch  wiede»  den  Polenkünig  reizte.  In  diese  Zeit  fallen  nun  die  Ver- 
mittelang des  Gart  v.  Ol.  nnd  Dinnies  v.  d.  Osten  bei  dem  Hochmeister,  so 
wie  die  bei  dem  Briefe  (Th.  I.,  Urk.  N.  10)  mitgetheilten  Verhandlongen  und 
der  Kriegsbericht  des  Grafen  Hans  v.  Gleichen.  (Cramer,  Frenss.  St-Arch.). 
Was  Curt  v.  Gl.  noch  kurz  vor  seinem  Heldentode  vorausgesehen  nnd  ver- 
hindern wollte,  trat  dann  1461  für  Pommern,  besonders  für  das  Neu  Stettiner 
Land  ein.  Der  König  Casimir  von  Polen  rächte  den  Brach  des  Bündnisses 
seitens  Herzog  Erichs,  indem  er  Lauenburg  nnd  Bütow  an  den  Orden  zurück- 
gab, noch  dadurch,  dass  die  Stadt  Neu-Stettin  eingenommen,  die  umliegenden 
Ortschaften  mit  Feuer  und  Schwert  verheert,  die  wilden  Horden  mit  reich- 
licher Beute  heimzogen,  welche  1466  aber  von  den  v.  Glasenapp  Paul  14  und 
Peter  27  mit  Gefolge  verfolgt  wurden,  sie  jedoch  leider  vor  der  TJeber macht  zurück- 
weichen mussten.  Die  Herzogin  Sophie,  Gemahlin  Herzogs  Erich  II.,  mit 
dem  Polnischen  Herrscher  hause  verwandt,  begab  sich  in  das  polnische  Lager 
und  durch  ihre  Liebenswürdigkeit  und  Koketterie  beschwichtigte  sie  den  König; 
Casimir  dahin,  dass  er  sich  mit  Herzog  Erich  aussöhnte  und  dieser  sich  von 
Neuem  als  Bundesgenosse  verpflichtend,  Lauenburg  und  Bütow  in  Pfand  er- 
hielt.   (Siehe  über  die  letzteren  Kämpfe  auch  bei  Polzin  bei  Peter  27.)  — 

Von  ihm  die  Curtsche,  später  Gramenz  a.  -Kasekow- Bärwalde- 
Livländische  Linie. 

Besitz:  Gramenz  a,  Wurchow,  Zuchen  b.  Steinburg,  Ooprieben, 
Altenwall,  Bärwalde,  Zülkenhagen  etc.;  Schloss  Bälde  (Baldenborg) 
in  Pfandbesitz  vom  Deutschen  Orden. 

Gem.  I:  Hargaretha  v.  Wedell-TJchtenhagen. 

Gem.  II:  Anna  v.  Dewitz  (Liv.  TTrk.). 

Söhne:  26,  27. 

Töchter:  1.  Maria  Ewa.  Gem.:  Philipp  v.  d.  Osten-Plathe.  2.  N.  N. 
Gem.:  N.  N.  v.  Wedell-Tötz. 

12.  Generation  v.  1485  bis  1520. 

17.  Hans,  1.  S.  v.  12,  auf  Wurchow,  auchAntheil  an  den  Kanow'schan 
Gittern  und  an  Bublitz  etc.  / 

18.  Peter,  2.  S.  v.  12.  BiBchöfl.  Rath  nnd  Vogt  zu  Cürlin  1509.  — 
1486  ist  Peter  nebst  Henning  v.  Gl.  10  Zeuge,  als  der  Bischof  Benedict  der 
Stadt  Cöslin  ihre  Besitzungen  nnd  Rechte  bestättigt.  —  1401.  Peter,  der  alte, 
13  und  Peter,  der  jüngere,  Vettern  v.  Glasenapp,  wohnhaftig  zu  Bublitz  und 
erbsessen  auf  Hanow,  Revmar  Vertze  tho  Pubantze,  Henrinck  Vertze  tho  Bu- 
reslaffe  verbürgen  sich  Anczam  Vertzen  tho  Pubantze,  den  die  Cösliner  wegen 
seiner  an  ihrem  Mitbürger  Laurenz  Suuerlike  begangenen  Gewaltthat  gefangen 
gesetzt  hatten,  dass  derselbe  seine  geschworene  Urfehde  halten  werde;  Cusslin 
am  Hyddeweken  na  Palmarum.  —  1408.  Peter  zu  Bublitz  verkauft  den 
Camminer  Dom-Herren,  als  Patron,  und  dem  Peter  Bedendick,  Inhaber  einer 
Vikarie  in  der  Camminer  Domkirche  8'/i  Gld,  Pacht  für  50  Gld.  —  1498. 
Bischof  Harun  von  Cammin  bestättigt  der  Stadt  Cöslin  alle  ihre  Rechte  und 
Besitzungen,  speciell  Jamund  nnd  Jamnndschen  See,  Puddmersdorf  unde  dat 
Nest  unde  den  Strand,  Ghureband  unde  Maskowe.  Cöslin  am  Sundagh  negest 
Lucie  virginii.  Zeugen  sind:  Peter  Monakow  to  Buckow  (Kr.  Beigard), 
Henning  Glasenap  19  tho  Pollnow,  Henning  Bulgrin  to  Thunow,  Ventse 
Monchow  tho  Nassow,  Peter  Glasenap  tho  Bublitz  erfseten.  —  1498,  d.  17.  Dezbr. 
Heinrich  v.  Blankenburg  zu  Ramelow  bekennt  sich  gegen  den  Vikar  des  St. 
Annen-Altars  an  der  Pfarrkirche  zu  Cöslin,  Hatheus  Hanow,  zu  einer  Schuld 
von  12*/i  Gld.  und  stellt  Peter  Paraow,  Caspar  Lode  tho  Ghuat  und  Peter  Gl. 


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—     99     — 

zu  Bnblitz  als  Bürgen.  —  1505.  Bei  dem  "Vergleich,  den  Henning  0-1.  19  und 
Paul  30  mit  dem  Bischof  wegen  der  Schlösser  und  der  Vogtei  Bnblitz  und 
Bewenhusen  abschuessen,  ist  Zeuge:  „Ick  Feter  Glaszenapp,  Hennings  Sohn  to 
Himw.'  — ,  1507.  Der  Herzog  Bogislaf  X  erlaubt  dem  Ulrich,  Corth  nnd  seinem 
Bruder  die  v.  Wolde  dem  Peter  v.  Gl.  zu  Manow  2  Drömt  Boggen  aus  der 
Mühle  zu  Wuaterbart  und  8  Scheffel  ans  der  Mühle  zn  Tychow  für  30  GH. 
verpfänden  zu  dürfen.  —  1509,  d.  7.  Hai,  Cöslin.  Martinas,  Byschop  to  Camyn, 
entscheidet  zwischen  Lawrencins  Smedt,  Verweser  der  Memoirien  und  Bevoll- 
mächtigter von  Peter  Smydt,  Domherrn,  Steffen  Bockweythen,  Kerstien, 
Panhelitz,  Vikare  von  Colberg,  Johannes  Kunsther,  Pfarrer  der  St.  Jürgen- 
Kapelle  bei  Colberg,  Johannes  Hartini,  Vikar  und  Testamentarins  des  Henrici, 
Dekans  zu  Colberg  nnd  den  bischöflichen  Vasallen  Hynrick,  Kartze,  Pawel, 
Peter  v.  Tessen,  Brüder  und  Vettern,  die  Kameken  wegen  des  Schuldnachlasses 
des  verstorbenen  Swantes  Kameke  zu  Lassehne  gesessen.  Hier  zugegen  des 
Bischofs  Käthe:  Bernardus  Eggebrecht,  Probst  Jürgen  Puttkamer,  Sankmeister, 
Jacob  As  Eggebreclit,  Domherr  zu  Gammin  etc.,  ferner  Peter  Honchow,  Henning 
Bnlgrin,  Henning  Qlasenapp  19,  Pawel  Kameke,  Ventze  Monchouw,  Joachim 
Schineling,  Peter  Glasenapp,  Vogt  zu  Cörlin  etc.  —  1509.  (1519?)  Peter 
Qlasenapp  tho  Wissbuhr  mit  Henning  19,  Curt  21  und  Haus  22  ank  de  (51a- 
aenappen  tho  Manow  nnd  Sedell  verkaufen  einen  Theil  des  Dorfes  Bosenze 
nnd  Drenzke  (b.  Pollnow)  dem  Peter  Podewils,  Bitter  auf  dem  Hanse  Demmin, 
Herzoglichem  Bath  und  Hauptmann  zn  Loitz,  so  dass  Peter  825  R.-Gld., 
Henning,  Gurt  nnd  Hans  zusammen  den  Best  von  1500  Gld.  erhalten.  Zeuge 
unter  anderen:  Eraamua  v.  Hantouffel.  —  1516,  am  Tage  Lnciae,  der  heiligen 
Jungfrau,  verkauft  Peter  v.  Gl.,  zu  Cöslin  wohnhaft  und  auf  Wissbuhr  erb- 
gesessen,  selbigem,  Hennings  12.  Sohn,  seinen  Antheil  von  Wurchow,  als: 
3  Käthen  oder  Haue  (Höfe),  den  4.  Theil  am  Scbulzenamt  nnd  die  Hälfte  des 
0.  Theils  am  See  Virchow  für  155  Rh.  Gld.    (Pomm.  8t.-Arch.) 

Besitz:  Wisbnhr,  Manow,  Bnblitz,  Wurchow,  Bosenze,  Drenzke  etc. 
Er  hat  auch  in  Cöslin  gewohnt,  desgl.  in  Cörlin,  wo  er  ja  Vogt  war. 

19.  Henning.  1.  S.  v.  13.  1486  ist  Henning  und  Peter  v.  Gl.  13  zn 
Bnblitz,  in  Cöslin  Zeuge,  als  der  Bischof  Benedict  der  Stadt  Cöslin  ihre  Hechte 
undBositsun  gen  bestattigt. — 1498.  Bischof  Martin  vonCaramin,  als  solcher,  bestattigt 
der  Stadt  Cöslin  alle  ihre  Bechte  und  Besitzungen,  dabei  als  Zeuge  Henning 
v.  GL  nebet  Peter  18;  hier  ist  Henning  auf  Pollnow  genannt.  —  1504  ist 
Henning  v.  Gl.  Bärge  für  Peter  MQnchow,  welcher  dem  Vikar  Andreas 
Wessen  tili  in  Cörlin  25  Rh.  Gld.  schuldet,  dafür  eine  Rente  von  7  Hk.  ver- 
spricht —  1505.  Wegen  der  Schlösser  und  Vogteien  Bnblitz  und  Bewert- 
ungen wurde  ein  Vertrag  zwischen  dem  Bischof  Martin  v.  Cammin  und  den 
Brüdern  Henning  und  Paul  20  v.  Gl.  dahin  abgeschlossen,  dass  das  Stift 
ersteres  wieder  an  sich  kaufe,  was  auch  in  demselben  Jahre  für  1825  Gld. 
geschah,  letzteres  (Bewenhusen)  aber  den  Brüdern  für  500  Gld.  auf  Lebenszeit 
überblieb,  was  in  Form  einer  Pacht  geschah.  Hierbei  waren  Zeugen:  „Ick 
Peter  Glassenapp  (18),  Hennings  Sohn  to  Manow,"  Fawel  Kameke  Kurtshagen, 
Swenze  Münchow  to  Cörlin  und  Vaget  to  Nassow.  —  1506,  den  25.  Mai, 
werden  Henning  nnd  Bruder  Paul,  20,  auf  Manow  als  Bürgermeister  auf- 
geführt. —  1506,  den  25.  Hai.  Unter  den  ausstehenden  Forderungen  der  Ka- 
pelle zum  heiligen  Geist  zn  Cöslin,  insbesondere  zu  einer  durch  Otto  Virsdorp 
gestifteten,  nachher  den  v.  Hanowen  zustehenden  Vikarie  zum  hohen  Altar 
schuldet  Olde  Peter  Honchow  tho  Buckow  100  Gld.  Bürgen  sind:  Hennink 
und  Paul,  20,  die  Glasenappe  tho  Manow.  —  1509,  7.  Hai,  Cöslin.  Bischof 
Martin  von  Cammin  entscheidet  zwischen  Lawrencins  Smedt  etc.  und  den  Va- 
sallen v.  Tessen,  Binder  und  Vettern  v.  Kameke  etc.,  wobei  Zeuge  Henning  v.  Gl. 
nnd  Peter  18  sind.  —  1509,  am  Tage  Catharinai  Virginia,  Henning  v.  Gl.,  olde 
Peters  Sohn  zu  Manow,  bekennt  sich  dem  Bathe  zu  Cöslin  und  dem  Vikar 
Ulrich   Manow   am  8t  Annen-Altar   in   der  Pfarrkirche   zu  Cöslin  zu   einer 


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Jig.izocB,  GoOgk' 


—    100    — 

Schuld  tod  60  Mk.  oder  12 Vs  Gld.  Bmk.  —  1506  belehnt  Herzog  Bogislai'X. 
Henning  und  Paul  v.  Gl.  20,  die  sich  auch  auf  Pollnow  nannten,  mit  Schurow. 
—  1509  (1519?)  verkauft  Peter  GL  tho  Wissbuhr,  18,  mit  Henning,  Cnrt 
and  Hans,  Gebrüder  Gl.  tho  Manow  und  Sedel  einen  Theil  dos  Dorfes  Bosenz» 
and  Drenzke  an  Feter  Podewils  (s.  b.  H.  IS}.  —  (1509  s.  N.  21  n.  22  wegen 
Steglin.)  1514:  den  1.  Aug.  GUtzow.  Bischof  Hartinas  von  Cammin  ver- 
kauft mit  Zustimmung  des  Domkapitels  dem  Jacob  Kleist  zu  Wietzow  die 
Vogtei,  Schloss  und  Stadt  Bnhlitz  (excl.  Bewenhnsen,  es  mnsste  also  in  Bnblitz 
selbst  ein  Schloss  gewesen  sein)  nebst  dem  Dorfe  Porst  und  den  Pflugdiensten 
zn  Sassenbnrg,  zu  Clanin,  nnd  anch  einigen  in  übedet  für  8000  Eh.  Gld.  Aus- 
genommen davon  ist  die  Pacht,  de  wy  Henninge  nnde  Pawel  20  Gebrodere 
den  Gläsenappen  vorsezgelt  liebben  to  ereme  Leuende.  1631,  d.  26.  Harz, 
dagegen  verkauft  der  Bischof  Erasmns  von  Cammin,  nachdem  Bnblitz  wieder 
eingelöst  sein  mnss,  dem  Harens  v.  Pnttkamer  zn  Pobrow  Vogtei,  Schloss 
nnd  Stadt  Bnblitz  nebst  Zubehör,  wie  dies  vorher  Jacob  Kleist  gehabt  hat,  fnr 
2500  Hb.  Gld.  und  belehnt  ihn  damit,  utgenhomen  die  Pacht  darszulweat  de 
nnnsze  vorffart  lestliker  nnd  milder  gedachtnnsBze,  Bisschopp  Martinius 
Henningbe  nnd  Pawel  20  gebrudern  denen  Gläsenappen  verszegelt  heft  tho 
ereme  Lenende  etc.  —  1516  haben  Henning  nnd  Hans  GL  22  tho  Manow 
dat  halw  Dörp  Steglin  Gert  Kameken  (Ramel?)  tho  Coaternitze  für  4000  Gld. 
auf  Wiederkauf  verpfändet.  Zeugen:  Ewald  Masaow,  Hofmarschall,  Erasmns 
Manteuffel,  Jürgen  Kameke.  —  1516,  am  Tage  Luctae,  der  heiligen  Jungfrau, 
Beigard.  Henning,  Pawel  20  und  Hans  22,  Brüder  die  Gläsenappen  zn 
Hanow,  seligen  Peters  Söhne,  verkaufen  wiederkauflich  ihren  Antheil  an 
Wurchow,  als:  einen  besetzten  nnd  zwei  wüste  Käthen,  den  4.  Theil  am 
Schulzenamt,  die  Hälfte  des  6.  Tbeils  am  See  Virchow  für  125  Eh.  Gld.  an 
ihren  Vetter,  Vogt  zu  Beigard,  Henning  v.  GL  25,  auf  Pollnow  erbgesessen. 
Bei  diesem  Oontrakt  waren  gegenwärtig:  Paul  v.  Gl.  35,  Hans  GÜntzelL 
Bürgermeister  zu  Beigard,  Joachim  Wopersnow,  Beimar  v.  d.  Wolde,  Kämmerer 
daseihat,  Jacob  v.  Kleist  zn  Bnblitz,  Carsten  v.  Manteuffel  auf  Arnhansen, 
Jasper  Podewils  auf  Sietlow.  —  1528,  d.  S.  Februar,  Colberg.  Nicolans 
Tessmer,  prester  nnde  vikarius  an  der  Domkirche  zu  Colberg,  macht  sein 
Testament,  in  dem  er  ].  seine  Schulden  aufführt,  2.  seine  Schuldner,  darunter 
Kerstan  Podewils,  Peter  Carith,  Tbesmer  Kameke,  die  Gläsenappen  zu  Köster- 
nitz,  nennt,  8.  seinen  Nachläse  vertheilt.    (Pomm.  St.-Arch.) 

Besitz:  Hanow,  Bublitz,  BewenhnBen,  Porst,  Schnrow,  Seidel, 
Bosenze,  Drenzke,  Steglin,  Kösternitz,  Wurchow  etc.,  auch  1498  auf 
Pollnow  angegeben. 

20.  Paul,  2.  S.  v.  13.  1502  zu  Hanow,  auf  Zettnn  gesessen.  —  1501. 
In  einem  Vergleich  der  Wittwe  Leo  Schlieffs  und  deren  Kinder  Vormünder 
heisst  es  unter  Anderem:  Hat  eine  freie  Pfaunstätte  gegolten  250  Eh.  Gld. 
oder  so  viel  Münze,  ein  steinernes  Haus  sanunt  3  Wiesen,  einem  Garten  mit 
2  Teichen,  dann  noch  375  Gld.  Schiedsrichter  bei  dem  Vergleich  waren:  Bischof 
Carith,  Ventze  Hünchow,  Vogt  zu  Cörlin  nnd  biachofl.  Rath,  Martin  Dargatz, 
Hermann  v.  Eleden,  Bürgermeister  zu  Colberg,  Panl  v.  Gl-  zu  Bnblitz,  Joachim 
v.  Blankenberg  zu  Ramelow  etc.  (v.  Rango.).  —  1502  ist  Paul  v.  Gl.  Bürge 
für  eine  Schuld  der  Gebrüder  Saspe  tho  Bublitz.  —  1505-  Paul  nnd  Henning 
v.  Gl.  19.  vergleichen  sich  mit  dem  Stift  Cammin  wegen  der  Bchlösser  und 
Vogteien  Bublitz  und  Bewenhnsen,  dass  das  Stift  erstens  wieder  für  1325  Gld. 
an  sich  kaufe,  die  beiden  Brüder  Bewenhnsen  aber  für  500  Gld.  auf  Lebens- 
zeit behalten  (s.  N.  19.).  —  1506,  den  25.  Mai,  Auszug  aus  dem  Register 
der  ausstehenden  Forderungen  der  heiligen  Geist  -  Kapelle  in  Cöslin,  insbe- 
sondere zn  einer  durch  Otto  Virsdorp  gestifteten,  nachher  den  Hanowen  zu- 
stehenden Vikarie  zum  hohen  Altar:  100  Gld.  Olde  Peter  Monchow  tho  Bnckow, 
Bürgen  sind:  Henninck  19  nnd  Paul  de  Glasenapp  tho  Hanow.  —  1509  be- 
lehnt Herzog  Bogislaf  X.  Paul  und  Henning  v.  GL,  die  sieh  auf  auf  Pollnow 


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nannten,  mit  Schurow,  —  1511.  Paul  v.  Gl.  bekennt,  sieh  dem  Johann 
Wnstrow  zn  Schlawe  zn  einer  Schuld  von  26  Gld.,  wofür  er  ihm  eine  jähr* 
liehe  Faeht  von  l'/i  Gld.  verspricht.  —  1 514  verkauft  Bischof  Martinas  Carith 
Bnblitz  an  Jacob  Kleist,  aasgenommen  Schloss  Bewenhusen  und  die  Pacht  für 
Paul  und  Henning  r.  Gl.  19;  Bischof  Erasmns  dagegen  verkauft  1581  die 
Stadt,  Schlot«  nnd  Land  unter  denselben  Bedingungen  wieder  an  Marens  von 
Puttkamer-Poberow.  —  1616  verkauft  Panl  v.  Gl.  nebst  Brüdern  Henning  19 
and  Hans  22  wiederkauflieh  seinen  Antheil  an  Wnrchow  an  seinen  Vetter 
Henningv.  Gl.  26.  —  Bei  der  Rechnungsführung  des  Herzogs  Georg  ist  1518 
angegeben:  „1  Gld.  einem  Knecht  de  myn  gnädg.  Pröblen  de  Ape  brecht«  to 
Dranggelde  den  Pawel  Glasenap  Lette,  ntgegenen  ton  Wissmar.  84  Schill 
Herzog  Hinrich  v.  Mecklenborch,  Loper  tho  Dranggelde  de  Glasenap  in  mynen 
affwesen  nthgelecht.  86  Schill  vor  6  Sei.  (Scheffel)  haner  np  8  perde. 
1  Gld.  np  16  dage  szine  ntblosinge  for  Pawel  Glasenap.  21  Schill.  Pawel 
Glasenap  np  11  Nacht"  —  1518  fahrte  Georg  der  Sohn  des  Herzogs  Bogi- 
Inf  X.,  seine  Schwester  Sophia  zum  Beilager  mit  dem  Herzog  Friedrich  von 
Holstein  nach  Kiel,  wobei  sich  anch  Paul  v.  Gl.  befand  (Klempin).  —  1527. 
Panl  v.  Gl.,  Hanow  fiberweist  dem  Probst  des  Cösliner  Nonnenklosters  Johann 
Borg  8  Mk.  Pacht  ans  dem  Dorfe  Czevelin  (Steglin)  für  50  Mk.  anch  etwas 
ans  Seidel.  —  1527.  Der  Bischof  Erasmns  v.  Mantenffel  ertheilt  seinem 
Binder  Cordt  die  Anwartschaft  anf  Medien  tin  nnd  ihm  sowie  seinem  Ohm 
Pawel  GL  zu  Hanow  das  Gnadenlehn  des  Clans  Knnth  zu  Lnbow  nnd  Halb 
Hohenborn.    1680  erfolgt  die  Capitel  -  Bestattignng. 

Besitz;  Hanow,  Zettnn,  Bnblitz,  Bewenhusan,  Schnrow, 
Wnrchow,  Steglin,  Kösternitz,  Lnbow,  Hohenborn  pp. 

Gom.:  Esther  v  Hassow  1526;  i.V.  Dinnies  v  Maasow  aufWoblense- 
Bartin-Derselitz;  i.  H.  Abigail  Adelheid  v.  Eleist-Krolow. 

21.  Curt,  8.  S.  t.  13,  gestorben  1548.  1609  (1519?)  verkaufen  Peter 
v.  Gl.  tho  Wissbahr  mit  Henning,  Curt  nnd  Hans  tho  Hanow  und  Sedele 
einen  Theil  des  Dorfes  Bosenze  nnd  Drenzke  an  Peter  Podewils  (s.  N.  18). 
Er  klagte  gegen  Henning  v.  Gl.  19,  20  n.  Hans  22  v.  Gl-,  weil  sie  eine  Rente 
ans  Steglin  angewiesen  hatten.  —  1684  verkauft  Curt  v.  Gl.  zn  Bchedelcn  dem 
Rodiger  von  Massow  seine  Einkünfte  aus  dem  Dorfe  TTbedel  für  80  Gld.  — 
1688  ist  er  Zenge  bei  einem  Granzvertrag  zwischen  Bnblitz,  Porse  nnd 
Wnrehow  (s.  N.  80,  P.  8t  -Aren.). 

Besitz:  Seidel,  Antb.  Hanow,  Gerbin,  Küsternitz,  Bosenze, 
Drenzke,  Steglin,  Ubedel,  Lnbow  etc. 

Gem.:  Hedwig  v.  Bandemer,  sie  lebte  1661  noch  als  Wittwe. 
Sühne:  28.  29. 

Töchter:  1)  Prisca,  Gem.  Peter  v.  Schleyhen  zn  nnd  bei  Oüslin. 
2)  Perpetua,  1561,  Gem.  Aasmus  v.  Schleyhen.  3)  Lncia,  1561,  Gem. 
Jost  v.  Gilldenstein  anf  Zammory,  Lnbow,  welches  letztere  er  wohl  als 
Mitgift  erhalten  hatte  (s.  N.  20  Lnbow,  Hohenborn  nnd  später  111  etc.). 

23.  Hans,  4.  S.  v.  18.  1509,  Hans  v.  Gl.  anf  Manow  erbsessen,  über- 
weist  dem  obersten  Vikar  der  Cösliner  Pfarrkirche  4  Hark  ans  dem  Dorfe 
Seidel  fttr  eine  Schuld  von  50  Hark;  eine  ähnliche  V  er  Schreibung  von  Ein- 
künften aas  dem  Dorfe  Czegelin  (Stegelin)  an  den  Probst  des  Cösliner  Nonnen- 
klosters veranstaltete  1527  sein  Bruder  Panl  20.  —  1609  (1519?)  verkaufen 
Peter  v.  Gl.  Wiasbnhr  18  nnd  die  Gebrüder  Henning,  Curt  nnd  Hans  v.  Gl. 
einen  Theil  der  Dörfer  Bosenze  and  Drenzke  an  Peter  Podewils  (s.  N.  18). 
—  1609.  Hans  v.  Gl.  erfseten  tho  Hanow,  bekennt  sich  dem  obersten  Vikar 
der  Cösliner  Pfarrkirche  zu  einer  Schuld  von  40  Mk.,  wofür  er  demselben  eine 
jährliche  Bente  von  4  Mk.  ans  dem  Dorfe  Czedel  verschreibt.  —  1516  haben 
Henning  19  nnd  Hans  v.  Gl.  das  halbe  Dorf  Stegelin  an  Gert  Kameke  (oder 
Ramel?)  für  400  Gld.  auf  Wiederkauf  verpfändet,  sowie  er  auch  1516  Beinen 
Antheil  an  Wnrehow  mit  Brüdern  Henning  und  Paul  an  den  Vetter  Henning 


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y.  Gl.  25  verkauft  bat  <s.  N.  19).  —  1533.  Hans  v.  Gl.,  erfseten  tho  Pollnow, 
Rossnow,  wohnhaft  zn  Cöslin,  verkauft  an  Georg  Massow,  Hauptmann  zn 
Btttow  seine  Pacht  ans  dem  Dorfe  TJbedel  fflr  50  Qld.    (Pomm.  St-Arch  ) 

Besitz:  Pollnow,  Bossnow,  Manow,  Seidel,  Stegelin.  Bosenze, 
TJbedel,  Drenzke,  Küsternitz  Warchow  etc.  Er  wohnte  auch  in  Cöslin. 

23.  Peter,  1.  S.  v.  14.  König  Erichs  I.  und  Herzog  Erichs  II. 
Rath,  auf  Coprieben,  Erblandesvogt  auch  für  den  Adel  im  Lande 
Pollnow,  zn  Rügenwalde  und  Schlawe.  —  1460  fand  unter  Erich  II.  an 
mehreren  Orten  Gränzregulirnng,  so  auch  unter  Peters  v.  Gl.  Leitung  zwischen 
den  t.  Glasenappen  und  v.  Manteuffeln-Polzin,  speciell  bei  Klotzen,  ferner 
zwischen  Patzig  und  Umgegend,  bei  Zülkenhagen  etc.  statt.  — 

1474  vertauscht  Herzog  Erich  II.  Schloss,  Stadt  und  Land  Pollnow  mit 
der  Vogtei,  Vi  Jatzingen  und  Bozog,  welche,  zumal  der  Bischof  Pollnow  nicht 
wieder  eingelöst  hatte,  ja  Peters  Vater  N.  14  resp.  bereits  auf  Schlossglanben 
seit  1436  besass,  gegen  die  Güter  Cannin,  Cusserow,  Hanswalde, 
Krackow,  Meitzow  und  Schwolow  bei  Rügenwalde,  welche  Güter  an 
Bonität  freilich  bei  Weitem  besser  waren,  als  die  Pollnowachen  (s.  K.  93)  und 
belehnte  ihn  damit.  Bei  dieser  Gelegenheit  ist  die  erste  Annahme  von 
Lehnen,  wo  es  ja  aber  einen  Tausch  betraf,  seitens  der  v.  Glasenapp  zu  con- 
statiren.  Der  Herzog  wollte  diesen  Zankapfel  Pollnow,  besonders  von  polni- 
scher Seite  begehrt,  in  fester  Hand  und  sein  Land  dadurch  gedeckt  wissen, 
anch  den  v.  Glasenapp  Erkenntlichkeit  für  die  früher  schon  von  ihnen  ihm 
and  seinen  Torfahren  geleisteten  Dienste  erweisen  (s.  N.  11,  14,  16, 
hier  weiter  und  N.  27,  betreffend  Polzin,  TJrk.  17,  Th.  I.,  S.  314).  —  Bereits  1240 
hatte  Swantepolk  III.  von  Ostpommern,  selbstredend  unter  Hergabe  und 
anter  Einwilligung  der  betreffenden  Edelleate,  am  das  Christenthant  mehr 
zu  fordern,  die  Dörfer  Cannin,  Heizow  und  Krackow  dem  Johanniter- 
Orden  zu  seiner  Festsetzung  hier  and  in  Alt  •  Schlawe  verliehen,  da 
die  frühere  Anweisung  desselben  durch  den  westlichen  Herzog  Bogislaf  I.  und 
seine  Schwester  Dobroslawa  de  Slauna,  unter  Eintaoschung  vonVelgow  (Sel- 
chow)  vom  Johanniter- Orden  hier  nicht  sicher  und  fest  war.  1450  wirkten 
Johanniter -Bitter  daselbst,  es  war  versucht  worden,  in  Schlawe  eine  Komthurei 
zu  begründen,  doch  hatte  sie  keinen  Bestand  und  kaufte  Peter  v.  Gl.  diese 
3  Güter  von  ihnen  gewissermaassen  wieder  zurück;  die  andern  besass  er  noch 
von  seinen  Vorfahren  aus  der  Zeit,  wo  nie  das  ganze LaadNeBt  mit  Rügenwalde  etc. 
inne  hatten,  von  welchem  Besitz  noch  bis  in  die  spätesten  Zeiten  mehrere 
Güter  in  den  Händen  der  Familie  ja  waren.  S.  Peter  v.  Gl,  Pollnow,  93, 
1674,  der  in  einem  offiziellen  Schreiben  an  den  Kurfürsten  betreffs  der  Ertrag- 
fähigkeit amtlich  ausspricht,  dass  die  6  bei  Bügenwalde  gelegenen  Güter, 
welche  sein  Vorfahr  Peter  23  an  den  Herzog  Erich  LT.  gegen  Pollnow, 
Schloss,  Stadt  und  Land  vertauschte,  den  Nutzen  dieser  um  das  Dreifache 
überträfen.  —  1479,  d.  14.  Septbr.,  Buckow.  Herzog  Bogislaf  X.  belehnt 
Peter  Honnichow  zu  Bnckow  (Amt  Beigard),  mit  7b  an  Stadt  und  Land  Bar- 
walde, ganz  Slennin,  V«  (Bauern)  an  Zülikenhagen,  Valme  nnd  Baluantz,  7s 
an  dem  frien  Stene  und  dem  Antheil  an  dem  Holz  Grabbama,  dem  Holz  Vier 
bei  Schmenzin,  dem  Holz  Kartlub  und  dem  See  Letzetski.  Zeugen:  die  Ge- 
strengen Ehrbaren  unnse  leae  getmwe  Bedere  her  Hinrik  Borcke,  Bitter,  unse 
leue  getruve  Vaget  up  Wolgast,  her  Carstenn  Flemmingk,  Bidder,  unnse  Mar- 
Bchalk,  Adam  Podewels,  Peter  Glasenap,  Jurgenn  Kleist,  unnse  Schriuer. 
(Pomm.  8t. -Area.)  Auch  hiernach  war  Bärwalde  Stadt  genannt  und  in  der 
That  es  bereits  über  100  Jahre  schon  gewesen.  —  1480.  Harens  de  Fregeno, 
Bischof  von  Camrain,  bestättigt  der  Stadt  Ottslin  alle  Rechte  und  Besitzungen. 
Zeugen:  Heinrich  Borck,  Bidder,  Peter  Glasenap,  erfsetten  to  Pollnow.  — 
1481  ertheilt  Bogislaf  X.  an  Peter  Gl.  einen  Gesammtlehnbrief  über  alle  seine 
und  der  Familie  gehörenden  Besitzungen  (s.  Urk.  N.  17,  20,  21,  Th.  I 
8. 160  u.  Folge).  —  1483,  d.  12.  Harz,  geloben  9  Bätbe,  darunter  Peter  GL, 


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dem  Herzog  Bogislaf  X.  alle  Landbeschädiger  auszuliefern,  deren  sie  habhaft 
werden  können.  —  1483  verkaufte  der  „andächtige"  Herr  Henning  Palen, 
Kreuzherr  des  Ordens  „Sancti  Johannis"  das  halbe  Dorf  Schoningen  an  den 
Bath  Lutke  y.  Massow  laut  Urkunde  des  Herzogs  Bogislaf,  wobei  als  Zengen 
sind  dessen  Käthe:  Karsten  Flemmingk,  Bitter,  Werner  v.  d.  Schulenburg, 
Hauptmann  im  Lande  zn  Stettin,  Hasso  v.  Wedell,  Hans  v.  Dewitz,  Peter 
GL  etc.  —  1488,  6.  April,  Bugenwalde.  Herzog  Bogislaf  X.  Überträgt  seinem 
Bath  Peter  v.  Gl-,  zu  Pollnow  gesessen,  Schloss,  Stadt  und  Vogtei  Bügen- 
walde  auf  Schlossglauben  unter  dabei  angeführter  Besoldung.  Schlawe  und 
Pollnow  standen  ja  von  früher  her  schon  in  Zusammenhang  mit  Bugenwalde, 
als  v.  Glasenappscher  Besitz.  Bugenwalde  war  mittlerweile  Besidenz  der 
Herzoge  geworden  (a.  Th.  L,  Geschieht!,  Erich  I.).  —  1485,  d.  15.  Febr. 
Bugenwalde,  Herzog  Bogislaf  X.  belehnt  Laurentz  und  Simon  Gebrüder  die 
Swauen  mit  ihrem  Lehn  Mache  min,  Beddelin  und  dem  halben  Wintershagen, 
jedoch  unbeschadet  der  Ansprüche,  welche  Borchardt  Winterfeldes  nachge- 
lassene Sühne  an  dem  halben  Wintershagen  geltend  machen  können.  Zeugen: 
Peter  Glasenapp,  Pawel  Puttkamer  etc.  —  1486,  d.  21.  Febr.,  Barth.  Herzog 
Bogislaf  X.  belehnt  den  Bitter  Heinrich  Borcke  mit  seinem  Erbe  nnd  Lehn. 
Zeuge:  Werner  v.  d.  Schulenburg,  Adam  Podewils,  Peter  v.  Gl-,  Jürgen 
Kleist  etc.  —  1485,  d.  4.  April,  Bügenwalde  Herzog  Bogislaf  bezeugt  dem 
Pawel  v.  Ramel  zu  Klaptow,  doss  sein  Vater  Henningk  v.  Bamel  seinen 
Vettern  etc.  seine  Lehngüter  Schlage  (bei  Polzin),  Curtsliof  und  andere  wieder- 
lbalich  verpfändet  habe,  damit  dies  nicht,  wenn  die  Güter  an  fremde  Ge- 
schlechter kommen,  in  Vergessenheit  gerathe.  Zeugen:  de  Erbare  duchtige 
unse  Bedere  und  lewe  Getruwe  Werner  v.  d.  Schulenbnrg,  Peter  v.  Gl., 
Pawel  Puttkamer  etc.  —  1485,  d.  24.  Juli,  Bügenwalde.  Herzog  Bogislaf  X. 
beatattigt  der  Carthuss  Marien  Crone  vor  Bügenwalde  alle  ihre  Privilegien 
nnd  giebt  ihr  die  Fischerei  auf  der  Grabowe,  auf  dem  Dodewater,  Wupper 
und  den  hieinnieasenden  Bachen.  Zeugen:  De  strenghe  hochghelareden  unde 
Erbaten  unxe  reddere  unde  leuen  gethruwen  Hvnrich  Borke  rydder,  Werner 
v.  d.  Scbolenburg,  Houetman  des  Landes  Stettin,  Peter  Glazenappe  to 
Polnow,  Adam  Pudewils  etc.  —  1486  ertheilt  der  Herzog  Bogislaf  X.  dem 
Peter,  seinem  Bruder  Henning  25,  Peter  27,  und  Curt  26,  Curdess  Sohns 
v.  Gl  etc.  einen  Lehnbrief  (s.  ürk.  N.  20).  -  1486,  d.  10.  Febr.,  Bügenwalde. 
Verhöre-Bescheid  in  dem  Prozess  des  Curt  Kleist  und  seiner  Brüder  wider 
Peter  Ölest,  Vogt  zu  Heu-Stettin,  wegen  des  Baddatzer,  Klingbecker  und 
Dallentiner  Lehnaantheils,  Zeugen:  Dr.  Bor,  Adam  Podewils,  Peter  v.  Gl., 
Ewald  Osten,  Georg  Kleist  notarius  etc.  —  1486  an  demselben  Tage,  belehnt 
Herzog  Bogislaf  X.  seinen  Bath  Peter  Kleist  mit  den  von  Bisprow  Kleist  er- 
kauften Lehngütern:  '/■  Badatz, .  V,  Klingbek,  Vi  Dallenün.  Zeugen:  Bern- 
hardns  Bohor,  Doctor,  Peter  v.  öl.,  Heinrich Natzmer  etc.  —  1486,  d.  8.  April, 
Bogislaf  X.  setzt  im  Lande  Pommern  Hauptleute  und  Vögte  ein,  d.  _  h.  in  den 
fürstlichen  Aemtern  und  Dominialgebieten,  die  in  seiner  Abwesenheit  Gericht 
halten  sollen.  Jedermann  soll  bei  dem  Hauptmann  resp.  Vogt,  unter  dem  er 
belegen  ist,  seine  Klage  anbringen  nnd  dieser  mit  Zuziehung  der  fürstlichen 
BJUhe,  die  in  seinem  Bezirk  oder  seiner  Vogtei  angesessen  sind,  die  Sache 
entscheiden.  Wer  sich  durch  den  Aasspruch  des  Hauptmanns  beziehungsweise 
Vogts  beschwert  glaubt,  soll  seine  Sache  vor  den  Herzog  selbst  bringen,  aber 
Niemand  bei  Strafe  des  Landfriedensbruchs  eigenmächtig  gegen  die  Ent- 
scheidungen jener  handeln.  Zeugen:  Die  Eddeln  werdigen  nnd  Erbaren  Her 
Albrecht  greue  von  Euersten,  Werner  v.  d.  Schalenburg,  Hans  v.  Dewitz, 
Peter  v.  Gl.  etc.  —  1486,  d.  4.  April,  Bügenwalde.  Herzog  Bogislaf  X. 
vergleicht  sich  durch  Vermittelung  der  unten  angeführten  Bttthe  mit  der  Stadt 
Schlawe  wegen  der  Verwaltung  und  Einkünfte  des  dortigen  Gerichts.  Zeugen 
unter  andern:  Bath  Peter  v.  Gl.  to  Pollnow,  Eggert  Manduuell  to  Polzin, 
Jürgen   de  Kleeste  in  Czanow  erfzeten  (?),   Hinrich  Natzmer   faget  to  Stolp, 


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Hans  v.  Dewitz  etc.  —  1486,  d.  5.  April,  Rügenwalde.  Hans  v.  Dewitz, 
eingesetzter  Lehnsrichter  und  12  Herzogliche  Käthe  entscheiden  in  dem  Pro- 
zess  des  Herzog  Bogislaf  X.  gegen  Peter  und  Carz  Bonnyn,  Anaames  Sohn, 
hinter] aasene  Lehngiiter,  dass  dieselben  dem  Herzog  heimgefallen  seien,  da  die 
Bonnyne  die  gesammte  Hand  nicht  beweisen  können,  und  dass  die  dem  Peter 
Kleist  verliehene  Anwartnng  auf  jene  Güter  zu  Recht  bestehe.  DieHe  Käthe 
sind:  Krolicns  Westual  Dekan  to  Camyn,  Doctor  Nicolaus  Grusen,  Doctor 
Bernhardus  Bor,  Gert  belowen  to  Sileske,  Peter  Glasenappe  to  Polnowe, 
Eggert  Handnuel,  Adam  Podewilse,  laurentz  und  hana  Stojentin,  ffrederik 
Crummele,  Hinrik,  Natzmer  unde  Drewes  von  dem  Wolde.  (Hier  v.  Bonine 
mit  v.  Kleisten  im  Konflikt,)  Die  Ausfertigung  des  Urtheils  an  demselben 
Tage  haben  Peter  v.  Gl.  zu  Pollnow  nnd  dieselben  Käthe  vollzogen.  —  1486, 
d.  28.  Decbr.,  Bügenwalde.  Herzog  Bogislaf  X.  belehnt  die  Damensche  Linie 
der  v.  Kleist  mit  ihren  Lelinsgütern  als:  Damen,  Gr.  Hansfelde,  halb  Nemrin, 
Kl.  Hansfelde,  Autheilen  an  Gr.  Dubberow,  Zadkow,  Huttrin,  Kiokow,  Ditn- 
knhlen  etc.  Zeugen:  Peter  v.  Gl.,  Ewald  v.  d.  Osten,  Onrt  v.  Flemmingk  etc. 
Es  war  zu  Besitzerwerb  für  die  v.  Kleiste  eine  günstige  Zeit  —  1468.  Auf- 
gebot der  Ritterschaft,  der  Mannschaft  der  Stadt«,  zur  Heerfahrt  Herzog 
Bogislaf  X.  nach  Braunschweig:  pp.  Im  Lande  thu  Pamern  Peter  Glasen»? 
tho  Polnow  allen  Glasenappen  „pp. ;  Die  Bitterschaft,  roth  gekleidet  auf  fünf 
jungen  Pferden,  anf  10  Pferde  einen  Wagen,  der  beladen  wird  mit  Zelten, 
Krippen,  Pfählen,  Latten  etc.;  bei  jedem  Wagen  2  wehrhafte  Mann."  Also 
für  die  Scnlossgesessenen  v.  Gl.  und  dann  noch  eine  specielle  Aufforderung 
an  Peter  v.  Gl.  als  Landes -Vogt,  dass  auch  alle  ans  der  Yogtoi  kommen, 
roth  gekleidet;  ferner  was  mitgebracht  wird  an  Bagage  fttr  Küche,  Logis,  an 
Waffen  und  Munition  etc.  (Ponun.  St.-Arch.)  —  1466  ist  Peter  mit 
Gefolge  bei  den  Kämpfen  mit  den  Polen,  wohl  anch  bei  dem  Entsatz  von 
Polzin  (s.  N.  27)  betheiligt  gewesen.  — 

1469  ist  Peter  wohl  todt,  er  hat  keine,  wenigstens  keine  männlichen  Leibes- 
erben zurückgelassen.  Coprieben  ist  dann  wohl  an  Peter  v.  GL  27,  Bärwalde 
übergegangen,  der  auch  als  fürstlicher  Bath  öfter  mit  ihm  verwechselt  wird, 
so  auch  in  dem  Verzeichniss  der  pommerschen  Bitterschaft  und  feston  Plätze, 
braudenbnrgischerseits  für  den  Fall,  dass  Bogislaf  X.  ohne  männliche  Erben 
zu  hinterlassen,  sterben  würde,  zwischen  6.  April  und  26.  Juli  1489  aufgestellt, 
wo  ja  gesagt  ist:  „Peter  Glasenap  und  seine  vettern  zu  sich  zu  tziehen,  dy 
auch  dy  andere  gesiecht  und  Mannschaften  zu  sich  bringen  können".  Wahr- 
scheinlich aber  hat  man  dort  von  Peters  23  Tode  später  nicht  gewusst,  weil 
sonst  statt  Peter  27,  wohl  Henning  25  als  Senior  und  Nachfolger,  als  Landes* 
vogt  hier  genannt  worden  wäre  (s.  ürk.  N.  28,  Th.  I  S.  817). 

Besitz:  Coprieben  etc.,  Patzig,  Klotzen,  Cannin,  Cusserow,  Hans- 
walde, Krackow,  Meitzow,  Schwolow  etc.,  Pollnow,  Schloss,  Stadt  and 
Land,  Vi  Jatzingen  und  Bozog  etc.,  Polzin  Antueil,  Schloss  Stadt  und  Land, 
Wutzow,  Borntin,  Stegelin  etc.,  Gramenz,  Wurchow,  Dallenthin, Pennekowpp. 
Ob  der  Theil  von  Polzin,  welchen  Zeiczik  v.  Wedeil  besessen,  noch  den  von 
Wedell  oder  v.  Manteuffel  zustand,  bleibt  unbekannt. 

Gem.:  Anna  v.  Kleist -Dubberow. 

24.  Joachim,  2.  S.  v.  14.     1486  ohne  leibliche  Erben  bereits  verstorben. 

25.  Henning,  3.  S.  v.  14.  Schlosshauptmann  za  Beigard,  Landesvogt, 
d.  i.  anch  Vogt  über  den  Lehnshof  im  Lande  Pollnow,  Sehlawe,  anch  im  Amt 
Bügenwalde,  sowie  des  Landes  Stolpe,  fürstlich  Pommersoher  Bath,  erst 
auf  Coprieben,  dann  Pollnow,  wohnte  auch  in  Sehlawe.  —  1480  fand  durch 
Henning,  Cnrt-SÖ  and  Peter  27  v.  Gl.  eine  Eesstellang  der  Grftnzen  zwischen 
Dallenthin,  Lübgust  und  Storkow  statt.  —  1886.  Herzog  Bogislaf  X.  stellt 
für  Peter  24  und  Henning,  hier  auch  Heinrich  genannt,  Peter  27  und 
Gurt  26,  Curts  16  Sühne,  alle  Vettern  v.  Gl.,  einen  Lehnbrief  über  „Ehre 
Erwe   und   Lehn   so  sie  besitzen"  znr  gesammten  Hand  aus  (Urk.  N.  20).  ■ 


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1488,  nach  dem  Tode  seines  Binders  Peter  33,  wo  er  den  Erbanfall  von  diesem 
antritt,  erbalt  er  speziell  einen  Lehnbrief  (s.  Urk.  N.  19).  Der  Herzog: 
Bogislaf  bei  seinem  anerkannt  rigorosen  und  tadelnswertheu  Vorgehen  in 
Besitz-  und  Lehna- Angelegenheiten  plante  schon  eine  Abtrennung  des  Adels, 
des  Lehnshofes  von  Schlawe,  der  zn  der  Yogtei  Follnow  gehorte,  um  selbigen 
nach  Rügen w aide,  seiner  fürstlichen  Residenz  zu  verlegen,  wogegen  Henning 
v.  GL  förmlich  Einsprache  erhob,  indem  seinem  Vater  bereits  die  ganze  Land- 
vogtoi  Follnow,  und  was  dazu  gehörte,  für  die  von  diesem  und  der  Familie 
geleisteten  Dienste  erblieh  concedirt  und  durch  Tausch  sogar  übergeben  sei. 
Üs  geschah  dennoch.  —  Nachdem  zum  TJeberfluas  der  Lehnabrief  auch  von 
1488  noch  einmal  ausgefertigt  wurde:  „für  Bogislaf  X.,  Bath  Henning  v.  Gl. 
zn  Coprieben  Ober  Ehr  Erwe  und  Lehn  als  sein  Bruder  Peter  Gl.  to  Polnow 
geseten  plaeh  tho  hebbende  nämlich  Polnow,  Polzin,  Coprieben,  Gramenz  etc., 
auch  Wutzow,  Kemerin  etc.  halfBorntin,  half  Stegelin  etc.,"  erfolgte  ein  soge- 
nannter, auch  von  1488  datirter  Gewährsbrief,  dem  zufolge  ihm  und  seinen 
Erben  zu  Scbloas,  Stadt  und  LandPollnow,  der  Besitz  und  alle  sonst  verschriebenen 
Gerechtigkeiten  etc.,  d.h.  in  der  Schlossgerechtigkeit:  Befreiung  von  Landgrichten, 
Zahlung  nur  an  den  Landsteuerkaaten  etc.,  verbleiben  sollten;  während  doch  der 
Lehnshof  über  die  Vasallen  etc.,  im  Lande  Follnow  incl.  Schlawe  nach  Rttgenwalde 
verlegt  worden  war  (s.  Urk.  N.  18).  Der  Herzog  sucht«  spater  Henning 
v.  Gl.  noch  durch  Verleihung  der  Landvogtei  zn  Beigard  zn  befriedigen  und 
zn  entschädigen.  —  1490,  d.  25.  Juni,  Wolgast.  Weistimm  des  Lehnspro zesaea 
in  dem  darnach  entschiedenen  Maltzahnschen  Rechtsfalle.  Dies  Weisthum  war 
von  anderen  Höfen  (wohl  ans  dem  deutschen  Reich,  wo  das  Lehnswesen  be- 
stehend) hergenommen  und  nach  diesem  ersten  Rechtsfall  wurde  dann  auch  in 
der  Folge  abgonrthoilt.  Berndt  v.  Maltzahn  war  beschuldig^  Gewalttätigkeiten 
gegen  Frauleins,  gegen  Mönche  etc.  begangen  zn  haben,  wie  es  ihm  nach  dem 
Lehnsrecht  (welches  in  Vorpommern  wohl  schon  allgemein  angewendet  wurde), 
nicht  zustand  und  dergl.  mehr.  Berndt  v.  Haltzahn  auf  Wolde  sollte  zu 
■einer  Rechtfertigung  vor  dem  Herzog  erscheinen;  trotz  Geleitbriefes  nnd 
Gefolge  auf  100  Mann  und  trotz  viermaliger  Aufforderung  durch  das  Gericht, 
erschien  er  nicht.  Er  wurde  in  contnmatiam  verurtheilt,  das*  wenn  er  binnen 
einem  Jahr  erschienen,  Gnade  für  Recht  ergehen  solle,  wenn  er  sich  nämlich 
des  Ungehorsams  „entlastet" ;  wenn  nicht :  so  sollen  seine  Güter  im 
Herzoglichen  Lande  an  die  Herzogliche  Kammer  kommen  nnd  mit  Lehnrecht 
darüber  verfahren  werden.  —  Das  Erkenntniss  war  im  Auszüge:  „Der  Bitter 
Henrik  Borcke  zu  Labesse  gesessen,  vom  Herzog  Bogislaf  X.  verordneter 
Richter  in  seiner  Sache  wider  den  Bitter  Berndt  Haltzan  zu  Wolde,  verurtheilt 
den  letzteren  in  qontumatiam,  erklärt  ihn  seiner  pommerschen  Lehnsguter  für 
verlustig  nnd  weist  dem  Herzog  dieselben  an,  so  dass  er  mit  Gewalt  von  den- 
selben Besitz  ergreifen  möge.  Als  Zeugen:  Edele  wohlgeborne  würdigen 
Erbern  nnd  Ehrsamen  von  den  Grafen  und  Herren:  Herr  Lodewich  Greue 
von  Ewersteine,  von  den  Prälaten,  Aebten  von  8  Klöstern,  4  Doctoren,  von 
den  SchlossgesesBenen  Henningk  Glasenapp  etc.,  im  Ganzen  von  24  Edelleuten 
und  Abgesandten  von  Städten,  welche  mit  dabei  vollzogen.  —  1491  musste  der 
Herzog  Bogislaf  X.  vor  die  Burg  Wolde  ziehen  und  sie  zerstören.  —  1492  wirkt 
Henning  au  Patron  der  Follnowachen  Kirche.  —  1493,  d.  21.  Harz,  Fyritz. 
Die  Beversalien  der  pommerschen  Landstände  Ober  den  märkisch- pommerschen 
Erbvertrag  hat  mit  unterzeichnet:  Hennyngk  Glasenap  (Pomm.  8t.-Arch.)  — 
1493.  Die  Stadt  StoJp  gerftth  Öfter  mit  dem  Herzog  Bogislaf  X.  in  Streit,  so 
auch  in  Hinsieht  auf  die  von  der  Stadt  beanspruchte  Fischerei  in  der  Stolpe 
unterhalb  der  Herzoglichen  Hnhlenschlense  bis  in  die  Salzsee  und  betreffend 
du  Gebiet  und  Gericht  auf  dem  Herzoglichen  Mühlenhofe,  sowie  innerhalb  der 
Mühle.  —  Durch  folgende  Herzoglichen  Bäthe:  Degener  Buggenhagen,  Adam 
Podewils,  Hans  Krakewitz,  Peter  Fodewils,  Jürgen  Kleist,  Henning  Gl., 
Panl  ZUswitz,  Yenze  Honegow,  Peter  Gl.  zn  Coprieben  27  nnd  Andere,  wird 


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dabin  entschieden  und  beigelegt:  1)  dass  die  Stadt  Stolp  den  FIbm  bis  an  das 
Meer  nicht  beschule,  2)  die  Stadt  in  der  Mühle  und  auf  dem  Mlhlhofe  keine 
Gerichtsbarkeit  ausüben  Bolle.  —  Der  Herzog  gestattet  der  Stadt  jedoch;  dass, 
wenn  in  der  Stadt  eine  Missethat  vollführt  werde,  nnd  der  Missethftter  in  den 
Mühlenhof  oder  in  die  Mühle  Hefe,  der  Ratb  das  Recht  haben  sollte,  denselben 
bewahren  zu  lassen  auf  der  „Freiheit",  bis  der  Herzog  oder  dessen  Beamter 
darüber  entschieden  hatte.  —  1195.  Jürgen  Puttkamer,  Sankmeeter  nnd 
Stifteverweser,  Tesslaw  Hanow,  Rathmann,  Feter  nnd  Vens  Gevettern  de 
Honnichowen,  Jacob  Kleist  to  Tychow,  Gert  Mandnuel  to  Polzin  erfseten, 
Hinrich  Lemanne  und  Claves  Rabauke,  Bürgermeister  tho  Co  sslin,  waren 
Zeugen,  als  Henninghns  Bolgrin  Prowest  nnd  der  ganze  Conventns  des  Jnnk- 
frowenklosters  to  Casslin  1495  am  Tage  Antony  Confessionis  das  Dorf  Moker 
(diesen  Antheil  hatte  1287  Barthold  Gl.  HI.  „der  schwarze  Bitte"  wohl  der 
Kirche  aus  Opferwilligkeit  dargebracht)  an  Henningk  Gl.  tho  Follnow  gegen 
den  Denst- Brock  (Strafgefalle)  und  Bede,  welche  eraterer  von  seinem  vet- 
verstorbenen  Brnder  Peter  Bulgrin  in  Yangerow  nnd  Moker  geerbt  hatte, 
tauschweise  überliessen;  den  übrigen  Theil  von  Moker  und  Vangerow  hatten 
die  v.  Glasenappe  -  Kanow  als  Vettern  in  Besitz.  —  1500.  Die  Stande  des 
pommerechen  Landes  geben  dem  Kurfürsten  Joachim  von  Brandenburg  einen 
.Revers  über  die  Eventualsuccession  nach  Erlöschen  des  Herzoglich  Pommer- 
schen Hauses:  „Wir  Hern,  Prelaten,  Man  und  Stete,  alle  underthanen  nnd 
Jnwoner  der  Hertzogdhom  nnd  Fürstondhom  Stottinpomern,  der  Cassnben  nnd 
wenden,  Rngen  nnd  graunsebop  tho  Gutzkow  bekennen  und  dhon  knndt  apen- 
bar  etc.;"  mitnnterzeichnet  von  Henningk  Glasenap.  —  1516  am  Tage 
Luciae,  der  heiligen  Jungfrau,  Beigard.  Es  verkaufen  Henningk  19,  Pawel  20, 
Hans  22,  Brüder,  die  Glasenappen  zu  Manow,  selg.  Feters  Sahne,  ihren  Antheil 
an  Wnrchow  als:  einen  besetzten  und  2  wüste  Käthen,  den  4.  Theil  am 
Schulzenamt,  die  Hälfte  des  sechsten  Theils  am  See  Virchow  für  125  Gld.  Rh. 
an  ihren  Vetter,  den  Vogt  zu  Beigard,  als  solcher  er  auch  1516  erscheint, 
Hennigk  Gl.  auf  Pollnow  Erbgesessen.  Zeugen:  Paul  GL  85  und  Hans 
Guntzel,  Bürgermeister  zu  Beigard  etc.  —  1519,  d.  2.  Hai.  Herzog  Bogialaf  X. 
bewilligt,  dass  Henning  v.  Gl.  auf  Pollnow,  Vogt  zu  Beigard,  seiner  Ehefrau 
Catharina  v.  Hantenffel  eine  jahrliche  Facht,  Wiesen  etc.  in  den  Dörfern 
Natzlaff  nnd  Lassabn  zum  Leibgedinge  verschreibe.  Von  ihm  geht  die  Linie 
Gramenz  b  erst,  dann  a,  b,  6j  ferner  die  Wnrchower,  Balfanzer, 
KuBsower,  die  neuere  Pollnowsche  und  Manowache  Linie  ab. 

Besitz:  Anfangs  Coprieben,  dann  Pollnow,  Jatzingen,  Rozog,  Natz- 
laff, Lassahn  etc.,  Polzin,  Gramenz,  Wnrchow,  Wntzow,  Nemerin, 
Borntin,  Steglin,  Moker,  Wissbuhr,  Altenwall,  Antheil  Bärwald« 
Naseband  (v.  Ledebnr)  etc.  Er  hat  auch  in  Schlawe  und  Beigard  gewohnt 
nnd  ist  als  Patron  zn  Bublitz  genannt,  wo  er  auch  Besitz  gehabt  hat. 

Gem.:  Catharina  v.  Hantenffel,  Schwester  des  Bischof  Erasmus 
v.  Manteuffol  (dieser  starb  d.  27.  Januar  1614);  i.  V.:  Eggert  v.  Hantenffel, 
Arnbansen,  Polzin  (f  1515),  Hofrath,  Reisebegleiter  Herzog  Bogislaf  X.  in 
das  gelobte  Land,  i.  H.:  Gertrud  v.  Borcke  -  Wangerin. 

Söhner  80,  81,  32,  88,  34,  85  (nach  v.  Plotow  soll  Otto  30,  der 
jüngste  sein. 

Töchter:  1)  Barbara,  Gem.  I.i  Georg  v.  Krümel.  Gem.  II.: 
Mathaus  v.  Tessen-Schmolsin.  1587,  d.  5.  Hai,  Sonnabend  Crncie,  Stolp. 
Mathaus  v.  Tessen  zn  Schmolsin  bittet  Herzog  Barnim  um  Oonflrmation  der 
Beleibdingnng  seiner  Ehefrau  Barbara  v.  Gl.,  wonach  er  derselben  für  ihre 
400  Gld.  Eingebrachtes,  die  er  von  den  Krümeln  zn  Muddel  erhalten,  600  Gld. 
ans  seinen  Gütern  verschrieben  hat.  —  2)  Dorothea.  Gem.:  Pribislaf  von 
Kleist-Dimknhlen,  Enkel  von  Dnbislaf  v.  Kl.  und  Mechela  v.  Glasen  app-Lflb- 
gnst  (?);  s.  V.:  Peter  v.  KL;  s.  M.  eine  N.  N.  Ramel?  (Geneal.  v.  Kleist).  — 
3)  Essea.    Gem.:   Georg  Joachim   v.  Wedeil,  Neu -Wedeil,  Ttttz,  Blum- 


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berg,  Herzoglicher  Landrath,  gelehrter  Mann.  4)  Hechela.  Sem.:  Georg 
v.  Kleist- Tychow,  dessen  Tater  Peter  v.  Kl.-Tychow,  Crolow,  s.  M.  N.  N. 
v.  Kamel.  5)  Elisabeth.  Gem.:  Nicolaus  v.  Pottkamer-Glowitz,  Crampe 
1550;  i.  Y.t    Georg  v.  Pnttkamer,   s.  M.:  Catharina  y.  Glasenapp  (s.  N.  14). 

—  6)  Margaretha.    Gem.:  N.  N.  v.  Damitz. 

26.  Curt  v.  GL,  1.  8.  v.  16.  Schlosshaaptmann  za  Neu-Stettin,  was 
er  nur  bis  1491  gewesen  sein  kann.  (Livl.  Urk.)  —  1480  worden  durch  ihn, 
Binder  Peter  27,  Vetter  Peter  23  and  Henning  25,  die  Granzen  zwischen 
Dallentbin,  Lttbgust  und  Storkow  festgestellt  (s.  Urk.  N.  26).  —  1486  in  dem 
Lehnbriefe  ist  er  sowohl  als  sein  Bruder  Peter  27,  znr  gesammten  Hand  an 
Pollnow  Schloss,  Stadt  und  Land,  halb  Coprieben,  V»  Barwalde,  V«  Gramenz, 
Lubgnst,  Zuchen,  Storkow,  etc.  genannt.  1523  stellen  „Curt  v.  Gl.  tho  Gra- 
menz sammt  seines  Bruders  Kindern  (N.  27)  tho  Barwalde  4  perde"  (Klempin). 

—  1524,  d.  3.  April,  Cöslin.  Beleibdingt  e  r  seine  Ehefrau,  Catharina  Ton 
Btejentin- G Ohren ;  die  Bestätigung  erfolgt  in  demselben  Jahre  durch  die 
Herzoge  Georg  und  Barnim,  wobei  Zeugen:  Vivigenz  v.  Eickatedt,  onse  hone- 
moiater  und  Jacob  v.  Wobeser  onse  Kanzler  etc.  —  Siehe  beim  Vater  Curt 
(N.  16)  die  Kampfe  mit  den  Polen.  Von  ihm  die  Linie  Gramenz  a,  nach- 
her,  Lubgnst,  Kasekower  etc. 

Besitz:  1497  auf  Gramenz  a,  Steinbarg,  Balfanz,  Lttbgust,  Zachen  b, 
Altenwall,  Anth.  Coprieben  und  Anth.  Barwalde, 

Gem.:  Catharina  v.  Stojentin-GObren;  i.  V.  Johann  v.  Stojentin, 
Präsident  und  Hauptmann  zu  Stolp. 

SOhoe:  36,  37,  38. 

Töchter:  1)  Barbara.  Gem.:  1550  Peter  v.  Bandemer-Selaaen  etc. 
lebt  1554;  s.  V.:  Michel  v.  Bändern  er-  Selasen;  s.  H  :  Anna  v.  Grambkow- 
Rnnow.  Barbaras  Leibgedinge  erhielt  erneut  1550  Conflrmation;  sie  hatte 
eingebracht  500  Gtd.  und  erhielt  600  Gld.  2)  Hargarethe  Gem.:  N.  N. 
t.  Zechelowins.  8)  Catharina.  Gem.:  N.  N.  v.  Hanteaffel-Boruasns. 
4)  Hedwig.  Gem.:  Jacob  v.  Wussow  ans  dem Lauenbnrgischen.  5)  Gertrad. 
6)  Prisca. 

27.  Peter,  Wilhelm,  genannt  Schmolzer,  2.  8.  v.  16.  Er  bat  studirt; 
1523  bereits  todt.  Herzoglicher  Bath  auf  Coprieben,  Bftrwalde  etc.  1480 
wurden  durch  ihn,  Curt  26,  Peter  28  und  Henning  25  die  Granzen  zwischen 
DaUenün,  Lubgnst  und  Storkow  festgestellt  (s.  Urk.  25,  Th  IX  —  1486.  In 
dem  Lehnbriefe  (s.  ürk.  20,  Th.  I.  S.  325)  ist  Peter  nebst  Bruder  Curt  26 
mit  Pollnow,  Polzin,  Barwalde,  Gramenz,  Coprieben  etc.  zur  gesammten  Hand 
belehnt.  —  1498,  d.  18.  Juni,  wird  ein  Prozess  der  von  Kleiste  gegen  ihren  Vetter 
Peter  Kleist,  Hauptmann  zu  Ken-Stettin,  abermals  erneuert,  jedoch  vom  Herzog 
Bogislaf  X.  unter  Anführung  des  Bescheides  (s.  b.  Peter  v.  Gl.  23)  von  1486 
zurückgewiesen;  dabei  gewesene  Käthe:  Peter  Glasenapp  etc.  —  1493,  den 
21.  Harz,  hat  Peter  die  Beversalien  mit  unterzeichnet,  desgl.  auch  N.  25.  — 
1493,  d.  26.  August,  Barth.  Herzog  Bogislaf  X.  thut  kund,  dass  die  zwei 
Streitigkeiten  mit  dem  Bürgermeister  nnd  Bath  der  Stadt  Stolp  wegen  der 
Fischerei  innerhalb  der  forstlichen  Hfihlenschleuse  mm  Heer  und  wegen  des 
Geleita  and  der  Gerichtsbarkeit  auf  dem  forstlichen  Mahlenhofe,  der  Mühle 
zu  Stolp,  durch  seine  Bftthe  zn  Gunsten  seiner  entschieden  worden  seien,  ver- 
gönne aber  dem  Bath  und  der  Stadt,  entwichene  Verbrecher  event.  an  diesen 
Orten  und  auf  der  „Schlossfreiheit"  ergreifen  und  verwahren  za  dürfen,  bis 
dem  Herzoge  oder  dem  Landvogt  Anzeige  gemacht  sei  Zeugen  sind:  Hennigk 
GL  and  Peter  Glasenappe  tho  Copnenen,  Bernhardus  Eggebrecht,  Doctor, 
Dompronest  tho  Camyn,  Martinus  Caritli,  Docter,  Domdekan  tho  Colberg, 
Degener  Baggenhagen,  Harschalk  unses  Landes  tho  Barth,  Adam  Podewils, 
fsget  tho  Beigarde,  Hans  Crakewitz  to  Diaitze  geseten,  Peter  Podewils, 
fsget  to  Lötze,  Jürgen  Kleist  vaget  to  Bügenwalde,  Pawel  Czitzeuitze,  Ventze 
sfonnechowen  (Pomm.  St-Arch.).  —  1508  verpfändet  ihm  Curt  v.  Gl.  26  tho 


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Gramenz,  »ein  Bruder,  Wusterbart  und  Tyohow  fflr  800  GM.  —  1628  Btellt 
Onrt  v.  Gl.  26  tho  Gramenz  sammt  seines  Bruders  Kindern  Tier  Perde  (Dr. 
Klempin);  Feter  iit  also  todt. 

Im  Winter  1466  hatten  sich  polnische  Söldnerrotten  der  Stadt  Bar- 
walde bemächtigt,  die  selbst  Herzog  Erich  II.  mit  4000  Mann,  womit  er  die 
Stadt  eernirte,  nicht  eher  entfernen  konnte,  als  bis  Feter  v.  Gl.  und  Faul  14 
mit  ihrem  Gefolge,  die  ja  die  Besitzer  der  Stadt  waren,  sich  als  Unterpfand 
des  polnischen  Schlosses  Draheim  bemächtigten,  worauf  dann  die  Polen  die 
Ortschaft  und  auch  Polzin  räumten,  Draheim  wieder  zurückgegeben  wurde 
(Barthold). 

Feter  war  ein  grosser  Jagdliebbaber,  hatte  viel  Wölfe  erlegt,  wozu  er,  wie 
es  auch  damals  üblich  war,  sich  eine  bedeutende  Meute  Wolfshunde  hielt,  die 
in  Coprieben  einen  ganzen  Hof  inne  hatten  und  der  in  spaterer  Zeit  noch  der 
„Ktiterhof  genannt  wurde;  auch  seine  Söhne  gaben  sich  dieser  Passion  hin. 
Yon  ihm  geht  die  Bärwalder- Coprieben- Klotzensche,  dann  auch 
Livländische  Linie  ans. 

Besitz:  Bärwalde,  Coprieben,  Patzig,  Priebkow,  Tannen,  Eothflioss, 
Linz,  Knick,  Lncknitz,  Klotzen,  ZtUkenhagen,  Anth,  Valm,  Hammer,  Ziexe- 
nowe,  Langen,  Altenwall,  Zachen  bei  Beigard,  Tarnowke,  Kr.  D.  Orone, 
Schneidemahl  bei  Glaashagen  am  Drazig-See,  Anth.  Polzin,  Wosterbart 
und  Tychow  pfandweise  n.  dergl. 

Da  Bärwalde  auch  eine  Hediat-  Stadt,  von  dem  Geschlecht  der 
t.  Glasenapp  wohl  in  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  gegründet  and 
ihnen  zugehörig  war,  woran  sich  später  noch,  wie  bereits  gesagt,  die  v.  Wolde, 
t.  Zastrow  und  v.  Mfinchow  betheiligten  und  dann  die  „vier  Geschlechter" 
hiessen,  die  v.  Gl.  ja  auch  Follnow,  Bublitz  und  andere  Städte  besassen,  wie 
andere  Schlosegesessene,  z.  B.  die  v.  Wedeil,  Freienwalde,  die  v.  Dewitse, 
Daber,  v.  Borke,  Labes  n.  s.  w. :  erübrigt  es  hier,  aber  das  Yerhältnias  derselben 
zn  ihren  Bargherren  ihrer  Obrigkeit  Etwas  zu  erwähnen.  Hatten  die  Schloss- 
gesessenen,  wie  es  ja  öfter  stattfand,  Lehnlente  (des  andern  Adels),  so  gehörten 
auch  die  Lehnsachen  derselben  in  erster  Timtung  (vor  allgemeiner  Einführung  des 
Lehnswesens,  in  Hinterpommern  in  jeder  Instanz)  vor  das  betreffende  Barggericht 
des  belehnenden  Geschlechts  and  massten  sich  dieselben  dorthin  zar  Lehns- 
empfängniss  stellen;  auch  hatten  sie,  wenn  sie  durch  ihren  Lehnsherrn  durch 
das  zuständige  Burggericht  belangt  wurden,  sich  dieser  Entscheidung  zu  unter- 
werfen; geschah  dies  nicht,  riskirte  man  ja,  das  Lehn  zu  verlieren.  Mit 
weiterer  Einführung  des  landes  fürstlichen  Lehnswesens  änderten  sich  auch 
diese  Verhältnisse  je  nachdem,  als  der  Forst  auch  die  Sohloasgesessenen  fest 
za  Lehnleuten  hatte;  dann  hatten  die  nun  „After-Lehnlente"  von  den  Schlosse 
gesessenen  für  die  zweite  Tn|lta""  einen  Apellhof  in  der  forstlichen  Regierung. 
Wie  schon  im  Theil  I.  gesagt  ist,  waren  die  Lehnlente  der  Schlosageseasenen 
auch  verbanden,  bei  besondern  (Familien-)  Festen  gewisse  Hofohargen  za  be- 
kleiden und  darin  zu  fungiren.  Um  1600  fühlten  auch  hier  und  dort  die 
Kediatstädto  in  Pommern  das  Bedflrfniss  der  Opposition  gegen  ihre  Grund- 
herrschaften, ihre  Obrigkeiten,  nächst  dem  Forsten;  doch  hatten  sich  bis  in 
das  vorige  Jahrhundert,  wo  die  Burggerichte  nach  und  nach  aufhörten, 
folgendes  Becht  und  ein  Usus  erhalten.  Das  Barggericht  bestand  ans  dem 
Director,  einem  Mitgliede  des  Erb-Borg-Schlossgesessenen  Geschlechte,  einem 
vereideten  Burg-Richter  und  einem  Gerichtsschreiber.  Betreffs  der  Stadt 
selbst  behielt  der  Rath  derselben  die  Entscheidung  in  erster  Instanz  über  alle 
bürgerlichen  Sachen,  Vormundschaften,  Eigentham,  fahrende  Habe,  Kontrakte, 
Erbschaften,  Testamente  und  bei  denjenigen  Delikten  und  peinliehen  Sachen, 
auf  welche  Geld-  oder  Gefangnissstrafe,  öffentlicher  Widerruf,  Amtsentsetzong 
oder  der  Pranger  stand;  doch  waren  diejenigen  peinlichen  Sachen,  welche 
Landesverweisung,  Staupenschläge  und  andere  Leibes-  und  Lebensstrafen  nach 
sich  zogen,  allein  der  Cognition  des  Sehlossgesessenen  Geschlechts  unterstellt. 


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—    109    — 

Jmgleioben  war  die  Entac  hei  düng  in  der  zweiten  Instanz  in  den  erstgenannten 
Sachen  dem  Bnrgrichter  (Director)  vorbehalten,  and  bestellte  er,  der  Burg- 
herr, den  Rieht-  (Stadt-) Vogt  ans  der  Bürgerschaft.  Bei  den  zuletzt  genannten 
Fallen  durfte  der  Rath  zwar  Verbrecher  anf  frischer  That  ergreifen  lassen, 
musste  sie  aber  spätestens  am  andern  Tage  dem  Burgherrn  überantworten. 
Die  Burgherrschaft  konnte  sich  frei  Handwerker  in  der  Stadt  ansetzen,  die 
nicht  zu  den  Bürgerpflichten  herangezogen  werden  dürften.  Die  Bürger  sollten 
den  Burgereid  sowohl  dem  Rath  als  auch  dem  Burgherrn  leisten,  und  der 
Herrschaft  treu  nnd  gewärtig  sein,  keine  Konspirationen  und  dergl.  anzetteln, 
oder  daran  Theil  nehmen.  Dem  Rath  stand  meistens  frei,  die  Rathsherren- 
stellen  ohne  Konsens  der  Herrschaft  zu  besetzen.  Auch  hatte  die  Bürgerschaft 
bei  Successionsfällen  den  Hnldigangseid  zu  leisten  nnd  dergl. 

.Bär  walde  in  Hinterpommern,  eine  adlige  Medial  -  Stadt,  ist  in  dem 
alten  Burgbezirk  Bärwalde  (ob  die  Burg  anch  schon  den  Namen  Barwalde 
führte,  ist  wahrscheinlich)  mit  ihrem  Gebiet,  etwa  7*  des  Nen-Stetüner  Landes, 
in  nicht  unfruchtbarer  Gegend  am  Zosammenfliess  zweier  Bache,  dem  Küchen- 
Priebkow-Bach  und  Hoyerfliess,  in  Erweiterung  der  Burg  und  dabei  entstandenen 
Fleckens,  etwa  1360  zur  Stadt  erhoben  worden,  und  zwar  zn  der  Zeit,  als  in 
der  benachbarten  Gegend  andere  Orte,  als  Neu  -  Stettin,  Märkisch  •  Friedland, 
Bnblitz  etc.  zn  Städten  worden.  1389  ist  urkundlich  Barwalde  bereits  Stadt, 
was  noch  erhärtet  wird  durch  den  1409  zwischen  den  Städten  Neu  -  Stettin 
and  Barwalde  errichteten  Gränz-  nnd  Jagdvertrag-  (Urk.  N.  14,  Fomm.  8t.- 
Arch,).  Da  zn  der  Zeit  die  einzelnen,  aus  dem  deutschen  Reich  und  die  von 
Vor-  nach  Hinterpommern  ziehenden  Einwanderer,  besonders  die  hier  in  Frage 
kommenden,  noch  nicht  weiter  als  bis  Beigard  gekommen  waren,  ihr  Erscheinen 
hier  auch  bekanntlich  erst  seit  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  feststeht,  kann  von 
der  Gründung  der  Stadt  Bärwalde  ihrerseits  nicht,  wohl  aber  von  der  Theil- 
nähme  der  Erweiterung  von  dem  Mitbesitz  der  Stadt  und  des  dazu  gehörenden 
Landgebiets  nur  die  Rede  sein;  entgegen  der  Aufstellung  mancher  Genealogien, 
z.  B.  der  v.  Klempin,  Kraz  nnd  der  v.  Boldnan,  dass  z.  B.  ein  Henning  von 
Wolde  um  1400  mit  seinem  Bruder  Heinrich,  welcher  auf  dem  Burggut  (?)  Bär- 
walde gewohnt,  die  Stadt  Bärwalde  gegründet  und  dann  1459  durch  den  Krieg 
all  seine  Güter  verloren  haben  soll.  Vergleiche  Urkunde  N.  13,  wo  dieselben 
ohne  Besitz  hier  aufgeführt,  etwa  bei  Falkenburg,  Fnlkow  (Bolkow  beiWuster- 
barth)  und  Bnkkow  im  Lande  Beigard  auftreten.  Die  Familie  v.  Zastrow  be- 
treffend, ist  in  ihrer  Genealogie  gesagt,  dass  Claus  v.  Zastrow  am  14.  Juli 
1681  allein  die  Stadt  Bärwalde  erbaut  und  1748  Casimir  Wedig  dieses  zu 
Ende  gebracht  habe.  Von  den  von  Münchow  haben  wir  dergleichen  falsche 
Aufstellungen  nicht  gefunden.  Dass  die  v.  Glasenapp  als  uralt  Erb-,  Burg- 
nnd  Schloesgessene  hier  die  Schlösser  und  Burgen  nebst  deren  Beherrschungs- 
boreich  von  frühester  Zeit  inne  hatten,  ist  der  Sache  selbst  und  nach  Urkunden 
(1268  N.X.)  unzweifelhaftfeststehend;  dass  sie  nicht  alles  Gebiet  Urbarmachen, 
umfassen  konnten  —  und  dass  am  spätesten  sie  sich  mit  ihrem  Allodialbesitz 
belehnen  Hessen;  ist  freilich  für  die  Scribenten,  nicht  so  für  Jedermann,  auf- 
geschrieben —  ezistirt  für  sie  also  nicht.  —  Es  geht  jedoch  dies  Alles  klar 
aas  den  Urkunden  und  ans  Folgendem  hervor,  z.  B.  dass  1)  Bärwalde  Stadt 
war,  ehe  die  v.  Wolde,  v.  Zastrow  und  v.  Münchow  hier  erschienen  (Urk. 
N.  IS),  2)  ans  der  Schenkung  welche  Johann  v.  Gl.  genannt  Knie  1268  der 
Kirche  mit  dem  Lande  Persantzke  (Amt  Neu-Stettin)  machte  (s,  N.  V.),  8)  ans 
dem  bereits  1409  abgeschlossenen  Vertrag  zwischen  den  Städten  Neu- Stettin 
nnd  Barwalde,  wo  die  Besitzer  von  Coprieben,  die  v.  Glasenappe,  beiden 
Städten  Gerechtigkeiten  etc.  gewährt  hatten,  4)  ans  der  Reihenfolge  wie  die 
4  Geschlechter  amtlich  stets  aufgeführt  werden,  erst  die  v.  Glasenappe, 
dann  die  v.  Wolde,  v.  Zastrow  und  v.  Münchow,  was  hier  anch  zur  Aufklärung 
dessen  in  der  Geschichte  der  v.  Zastrowen  angeführt  werden  mag,  wo  eine 
offene  Frage  aufgeworfen  ist,  welche  Reihenfolge  wohl  die  1609  von  dem  pommer- 


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—     110    — 

sehen  Hofrath  Martimis  Harstallerius  zu  Stettin  (Neu-)  gehaltene  Bede  ge- 
meint hat,  in  welcher  er  die  v.  Zastrow  als  dritte  von  den  in  ganz  Hinter- 
pommern  (er  meinte  wohl  das  Nen-8tettiner-Belgarder  Land  in  Hinterpommern) 
als  die  anerkannt  ersten  4  Familien  nennt.  Es  würden  doch  wohl  erst  die  8, 
oder  zn  der  Zeit  9  (incl.  der  v.  Podewilse)  SchloBsgesessenen  Torangegangen 
sein.  In  der  Reihenfolge  sind  die  8  letzten  Familien  natürlich  auch  herzu- 
gewandert  und  trifft  in  den  „4  Geschlechtern "  N.  8  auch  auf  die  v.  Zastrow 
zn;  5)  zeigte  der  Besitzstand  damals,  wie  die  Hafenmal ruVel  von  1628  angiebt, 
an,  dass,  trotzdem  die  v.  Glasenapp  sich  mit  gewissen  Theilen  ihrer  Güter 
z.  B.  bei  Gramenz  mit  nur  Va,  hei  Wnrchow  mit  ",  nnd  dergleichen  ans 
Grand  der  nicht  zn  hohen  Besteuerung  nad  der  freien  Verfügung,  demnach  bei 
Barwalde  nnd  Gegend  mit  1 17  Hufen,  die  andern  Familien,  welche  von  jeden 
Stückchen,  als  damit  belehnt,  steuern  mausten,  die  v.  Walde  mit  113,  die  Ton 
Zastrow  mit  66,  die  v.  Uunchow  mit  85  Hafen  verzeichnet  sind;  6)  die  von 
Glasenapp  haben  ununterbrochen  bis  1842  anf  Barwalde  •  Freiheit 
(Schloss-)  gesessen.  — 

Die  v.  Wolde  stammen  ans  Holstein  (Bolduan  etc.),  1182,  1800,  1889 
auf  Eugen  and  in  Stralsund  (haben  vielleicht  das  Dorf  Wolde  an  der  Mecklen- 
burgischen Gränze  besessen),  sind  dann  aber  nach  Hinterpommern  gezogen, 
setzten  sich  im  Belgarder  Lande  an;  einer  derselben  heirathet  ein  Fräulein 
v.  Flemming  -  Bück,  kommt  dadurch  zn  Mitteln;  ein  anderer,  Heinrich,  der 
nach  1525  leben  sollte,  hatte  ein  Fräulein  v.  Glasenapp  aas  Goprieben  nnd 
Gramenz  (s.  Panl  v.  GL  14)  wohl  1450  geheirathet  nnd  mag  dies  der  hier 
zuerst  begütert  gewordene  sein.  Die  v.  Wolde  waren  allein  und  neben  den 
v.  Glasenappen  an  dem  Oopriebenschen  -  and  Altenwall  -  Busch,  alle  drei  ein- 
gewanderten Familien  dann  an  der  Stadt  nnd  Umgegend  Bärwalde  and  an  der 
Pieleborgschen  Halde  mit  betheiligt.  Die  v.  Zastrowe  treten  hier  in  Boloff  1460, 
der  im  Hitbesitz  von  Barwalde  nnd  Wusterhanse  in  den  Genealogien  genannt 
wird,  anf;  im  Uebrigen  stammt  die  Familie  zunächst  aus  Vorpommern,  wo  bei 
Grimmen  ein  Dorf  Zastrow  liegt.  1272  wird  dort  Conrad  v.  Zastrow  in, 
Greifswald  genannt,  wo  um  1500  Bartholomäus  Zastrow  noch  Bürgermeister 
war;  dann  besassen  sie  auch  bei  Oammin:  Dargerttse,  Dobberpb.nl,  Rissnow  etc.: 
auch  Boloff  wird  1506  noch  mit  Sarnow,  Karvin  und  Stregow  belehnt  ge- 
nannt. Es  ist  also  Boloff  als  erster  in  der  letzten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts 
hier  anzunehmen;  ob  ein  früherer  Lehnbrief  über  den  Äntheilbesitz  von  BAr- 
walde,  als  von  1699  vorhanden,  ist  uns  nicht  bekannt  geworden.  Von  den 
v.  Hünchowen,  welchen  Namens  auch  ein  Dorf  in  Vorpommern  vorhanden, 
und  die  nach  Rango  im  12.  Jahrhundert  in  Vorpommern  eingewandert  sein 
sollen,  besagt  eine  Belehnung  von  1479  (a.  N.  23),  dass  Feter  v.  Mflnchow  mit 
7a  Stadt  and  Land  Bärwalde  beliehen  worden  sei.  —  Wenngleich  es  Factum 
ist,  dass  das  Neu-Stettiner  Land  schon  seiner  vielen  Seeen  und  Burgen  wegen 
in  frühester  Zeit  wohl  bevölkert  gewesen,  viele  Buschkathenansiedelangen  ans 
keltischer  (nicht  wendischer  Zeit,  letztere  wohnten  ja  bekanntlich  meist  in  ge- 
schlossenen Dörfern)  hier  vorhanden  waren,  theils  (bei  Wnrchow,  Gramenz  etc.) 
noch  sind;  so  waren  im  15.  Jahrhundert  noch  bedeutende  Grundflächen  vorhanden, 
deren  Gränzen  elastisch  waren  und  wo  mancher  erwerbsthätige  Edelmann  sich 
leicht  hier  eine  Besitzung  herausschneiden,  mit  den  noch  geringen  Mitteln  und 
Kräften  ankultiviren  and  sich  dann  damit  belehnen  lassen  konnte.  So  fanden 
die  v.  Wolde  neben  den  v.  Glasenappen  an  dem  Coprieb ansehen  Busch  auch 
in  dem  Lande  „am  alten  Wall"  recht  ansehnlichen  Antheil,  während  beide 
dann  an  Bärwalde  Stadt  und  Land,  mit  den  v.  Zastrow  und  v.  Hflnchow  und 
später  auch  alle  4  Geschlechter  an  der  Pieleborgschen  Haide  Theil  nahmen 
wo  um  1550  herum  die  HanpthOfe  (als  Lindenhof  für  Linde)  meist  den  Namen 
hergaben,  die  umliegenden  heran  zu  einem  Dorf  mit  Hittorsitzen  vereinigt 
und  dann  auch  mit  der  Zeit  nach  Kräften  Urbarmachungen  vorgenommen 
wurden.    Es  ist  Renonunage,   auch  pommarsoh  unpatriotisch,   wenn   fälschlich 


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—   111  — 

behauptet  wird,  der  Nen-Stettiner  Ereil  Bei  bis  1600  eine  „Deserta"  gewesen 
and  durch  diese  Einwanderer  seien  erst  Knitaranlagen  gemacht,  in  Hasse  Ort- 
schaften angelegt,  Bevölkerung,  überhaupt  Leben  hierher  getragen  worden. 
—  Solche  Aufbauschung  ist  Unwahrheit  —  Woher  mit  einem  Haie  die 
immensen  Mittel,  die  Kräfte  an  Menschen  und  Bespannung?  Die  grosse 
Radang  der  Pieleborgacben  Haide  nm  1550  ist  eine  Fabel  and  sieht  nach 
dem  Original -Vortheilunga  plan  der  Pieleborgschen  Haide  von  1577  (b.  Urk. 
N.  80,  Th.  I.)  die  Angelegenheit  nicht  so  glatt  ans,  wie  BrDggemann  sie  z.  B. 
auffahrt,  was  aas  dem  Haupt-  und  Schlusssatz,  der  wenig  Bestimmtes  enthält 
und  ans  der  Klage,  welche  1692  die  y.  Zaatrow  besonders  gegen  die  von 
Glasenapp  und  v.  Wolde  wegen  Theilnng  der  Fieleborger  Haide  ansträngten, 
hervorgehen  wird,  es  hebst  in  ersterem:  „etc.  and  so  viel  die  4  Geschlechter, 
als  nämlich  die  Glasenappen,  v.  Wolde,  v.  Zaatrowen  nnd  v.  Hflnchowen  die 
Gräntze  zwischen  der  Fieleborgs chen  nnd  Gopriehenschen  Haide  nit  einig, 
lastet  man  diess  jetzo  also  lange  bis  zu  einer  einignnge  der  Gränze  beruhen. 
Und  hat  diss  Fleiss,  do  die  Grabunze  Jane  fehlt,  bis  zn  ertfrterange,  doch 
eines  jeden  Gerechtigkeit  ohne  schaden,  diesen  Nahmen  (Rahmen?)  ohnOster- 
felde  granz  inne  bekommen".  —  Was  znm  Lande  Barwalde  gehörte,  dürfte 
aoch  ans  der  alten  Parochie,  da  in  Barwalde  schon  langer  eine  Kirche  erbant 
gewesen  ist,  hervorgehen,  nnd  zählten  dazu  bis  etwa  1500,  Fatronatarecht 
blieb  langer  vereint:  Valm,  Wustorhanse,  Zülkenhagen  and  Balfanz.  Dadurch 
daaa  Peter  v.  Gl.  1500  in  Zülkenhagen  erst  eine  Filialskirche  errichtete,  die 
wieder  mit  Wosterhanse  eine  Parochie,  1560  noch,  bildete,  Balfanz  aoch 
spater  1698  (N.  118)  Beine  Kirche  erhielt;  lockerte  sich  der  Zusammenhang: 
dieser  Ortschaften  mit  Barwalde  nnd  ist  nur  noch  Valm,  wenigstens  in  kirch- 
licher Beziehung,  mit  der  Stadt  in  Zusammenhang  geblieben.  An  diesen 
DOrfern  hatten  in  der  ersten  Zeit  die  4  Geschlechter  auch  gewissen  Antheil, 
an  Valm  belassen  die  v.  Glasenappe  2  Rittersitze,  ausserdem  noch  Bliesen 
nnd  Ludwigshütten,  die  v.  Zaatrow  I  Rittersitz,  die  v.  Wolde  and  v.  Mftnchow 
je  einige  Bauerhöfe.  Aach  hieraas  ginge  schon  hervor,  dass  Valm,  nahe  bei 
Gramenz,  so  fruchtbar  liegend,  von  viel  früher  herdatirt,  als  erst  aus  der 
Zeit  der  Einwanderung  und  Theilnahme  an  der  Stadt  Barwalde  seitens  der 
8  letzten  Familien.  Wusterhanse  besass  die  Familie  v.  Zaatrow  bis  auf  ein 
Gut  der  v.  Glasenappe,  von  1466  her  groaaentheils,  ZQlkenhagen  die  von 
Glasenappe  bis  auf  einiges  Messkorn  für  die  v.  Wolde  und  einzelne  Bauern 
für  die  v.  Hunchow.  Balfanz  besassen  die  v.  Glasenappe  ausschliesslich.  Ob 
Colpin,  wolchea  fast  ganz  den  v.  Zastrowen,  bis  auf  einen  Antheil  der  von 
Glasenappe,  der  aber  auch  an  erstere  kam,  hierher  gehörte,  oder  in  den 
Pieleborgkomplex  zu  rechnen,  konnten  wir  nicht  feststellen,  wohl  zu  ersterem. 
Unbedingt  gebührt  diesen  4  Familien,  die  „4  Geschlechter",  das  Verdienst,  all- 
malig  resp.  Anerkennenswerthes  für  die  Kolüvirnng  eines  grossen  Theils  des 
Non-Stettinor  Kreises  gethan  zn  haben;  denn  grosse  Waldungen  und  Haiden, 
welche  letzt™  aber  nicht  mit  Wüsten  zu  verwechseln  sind,  sondern  mehr 
Nadel-  als  Laubbolzstrecken  bezeichneten,  fanden  sich  hier,  wie  freilich  auch 
noch  anderwärts  in  Pommern  auf  dem  Gränzhöhenzuge  vor;  manches  Wildthier, 
Wölfe,  selbst  Bären  hauaten  darin,  wovon  noch  manche  Ortsbezeichnungen 
Kunde  geben,  als:  Thurow,  Wnlflatzke,  besonders  Bärwalde,  welches  noch  im 
kleinen  Stadtsiegel  einen  an  einem  Baum  stehenden  Baren  führt  —  Die  Stadt 
Bärwalde,  als  adlige,  besteht  aas  den  Rittersitzen  mit  Vorwerken  und 
Feingütern,  die  im  Halbkreis  um  die  Stadt  liegen,  und  aus  der  Stadt  selbst, 
für  deren  ackerbautreibende  Einwohner  drei  Felder  Übrig  blieben;  die  andern 
beschäftigten  sich  mit  Tuch-,  Hasch-  und  Hut-Macherei,  welche  Produkte 
nach  Danzig  vertrieben  wurden.  Der  Rittersitze  nnd  Stadtvorwerke  waren 
6  nnd  9  sogenannte  Kossäthenhöfe.  —  Der  Hauptrittersitz  war:  1)  die  Frei- 
heit (Bnrgfreiheit)  in  der  Bildlichen  Umgebung  der  Stadt,  wie  auch  auf  der 
Roimaunschen  Karte  heut  noch  das  Terrain  als  Freiheit  nnd  „BorchwaU"  be- 


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—     112    — 

zeichnet,  sich  anf  demselben  noch  Beste  von  einem  Burgwall  vorfinden.  Dies 
Schlossgut  haben  in  ununterbrochener  Folge  von  den  frühesten  Zeiten  her  bis 
1842  die  v.  GUsenappe  besessen,  eine  2.  Borg  bat  dicht  östlich  der  Stadt 
am  Hoyerfliess  gelegen.  Dazu  hatten  diese  noch  inne:  2.  Barwalde  B. 
a)  1  Bittersitz,  die  Bathe  (dranssen)  etwas  ausserhalb  nach  N.  zu  liegend, 
dazn  die  Feldgüter:  b)  Gross-Grabunz,  c)  KL-Grabunz,  d)  Bothfliess, 
e)  die  Hegesche  Mühle  and  Mttckenkathen.  —  3.  Barwalde  A.  mit 
a)  1  Bittersitz,  b)  1  Vorwerk,  c)  dem  Feldgnt  ßtrohwiep,  d)  der  Weiteeu- 
bnrgiscben,  e)  einer  andern  Mühle.  Dies  war  v.  Woldeecbes  Lehn.  —  4.  Bär- 
walde  C.  1  Bittersitz,  v.  Zastrowsches  Lehn.  Zn  den  Torwerken  rosp. 
Bittersitzen  rechnen  noch  die  Bnschgüter  Gr.  und  El-Schmilz,  Ziegelei 
Osterfelde,  letztere  beide  zum  Theil  und  zeitweise  den  v.  Zasfrowen  und  die 
freien  Feldgüter  Sorenhof  und  Schwüret  nur  den  v.  Glasenapp  allein,  die 
andern  theil-  und  zeitweise  ihnen  gehörig.  —  6.  noch  9  Kossäthenhöfo  auf 
die  Bittersitze  vertlieilt.  (Weisse  Wahrt  und  andere).  Die  v.  Münchow  hatten 
wohl  nur  wenig  Grandbesitz  in  der  Stadt  selbst;  überhaupt  mit  Land  ja  nur  */•- 

—  Die  Einwohner  hatten  ihrer  adligen  Herrschaft  und  den  Patronen  den 
Eid  der  Trene  und  des  Gehorsams  zu  leisten.  Magistrat,  Bathe,  Pastoren  etc. 
worden  von  der  adligen  Herrschaft  gewählt  und  resp.  eingeführt;  spater,  als 
das  selbstständige  Herzogtimm  Pommern  aufhörte,  wurden  ersten  von  der 
Begiernng  bestattigt.  Es  galt  Lobisches  Recht  Das  vereinigte  adlige 
Magistratsgericht  verwaltete  die  obere  und  niedere  Gerichtsbarkeit  mit  Aus- 
schluss aber  der  adligen  Geschlechter  and  was  dazn  gehörte,  als  deren  specielle 
TJnterthanen;  letztere  and  für  sich  selbst  die  vier  Geschlechter,  hatten  resp. 
vor  dem  Stettinschen  Gerichte,  weil  Bchlossgesessene  darunter,  die  ja  nicht 
unter  dem  Land-  und  Amtsvogt  waren,  zu  stehen.  —  1620  war  ein  Vergleich, 
günstiger  für  die  Stadt  betreffs  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit,  geschlossen 
worden.  Nach  Erlass  vom  7.  Juni  1645  durfte  Bargermeister,  Richter  and 
Rath,  neben  den  deputirtea  Gerichtsverwesern  von  Seiten  der  4  Geschlechter, 
die  Criminalgerichte  mit  besetzen;  doch  nicht  über  8  oder  5  ausser  den  Ge- 
richts Schreibern  deputiren,  damit  die  Convocation  des  adligen  Bechts  dem 
Städtchen  nicht  zu  schwer  falle  and  sollte  jedes  Geschlecht  einen  deputiren. 
Was  aber  anf  den  Junkerhöfen  und  -Häusern  und  auf  den  Kossathenhöfen 
und  Hafen  committirt  wird,  haben  Bürgermeister  und  Rath  sich  nicht  anzo- 
maassen.  Wenn  ein  Junker  Bürgergüter  kauft,  werden  dieselben  dadurch 
noch  nicht  von  der  Stadtbotmassigkeit  abgezweigt,  sondern  dem  Bath  und  dem 
Dominio  unterwürfig  sein.  Inmaassen,  die  Güter,  welche  die  Junker,  insonder- 
heit Georg  v.  Gl.  N.  80,  111  (?)  alleweil  an  sich  gebracht  haben  und  nicht 
verjährt  seien.  Nach  stattgehabten  Streitigkeiten  würde  endlich  1743  über  die 
Crimiual- Civil- Gerichtsbarkeit  der  adligen  Herrschaft  und  des  Batb.es  zu  Gunsten 
der  Herrschaft  entschieden,  sie  vereinigt  und  im  Namen  der  Herrschaft  fortan 
wieder  allein  ausgeübt  (s.  N.  87).  Es  lauteten  noch  bis  tief  in  dies  Jahrhundert 
hinein  die  Erkenntnisse,  Dekrete,  Erlasse  etc.  unter  Beidrückung  des  grossen, 
des  Gerichtssiegels  (das  bereits  bezeichnete  war  Magistratssiegel),  eine  Zn- 
sammenfügung  der  Wappen  der  4  Geschlechter,  ferner  Anschreiben  an  den 
Magistrat;  „Wir  v.  Glasenapp,  v.  Wolde,  v.  Zastrow,  v.  Mflnckow  als  Erb- 
herrschaft der  Pieleborgscheu  Haide  etc.  und  darin  belegenen  Flecken  and 
Dörfern  entbieten  Bürgermeister  und  Bath  unseres  Städtleins  Barwalde  etc." 

—  Herzog  Johann  Friedrich  bewidmete  1569  das  Stadtlein  Bärwalde  mit  zwei 
Jahrmärkten,  von  dem  11.  März  1592  das  Privilegium  datirt.  Wegen  der 
Nähe  der  Polen,  der  immer  wiederkehrenden  Streitigkeiten  und  Schlägereien 
mit  diesen  und  auch  sonst,  besonders  bei  den  Viehmärkten,  sind  sie  eingegangen; 
jedoch  später  wieder  eingeführt  worden.  Zu  Georg  v.  GL  N.  111  Zeit,  be- 
sonders, mehrten  sich  die  Harzeleien  mit  den  Polen,  es  war  ein  Markt  auf- 
gehoben worden.  Laut  Decret  vom  19.  Novbr.  1663  worden  auf  die  Bitten 
dar   Stadt   wieder   drei   Märkte.    1766   fünf  Jahrmärkte   verliehen, 


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—    118    — 

Hauptmann  Gert  Wedig  N.  87,  der  Einwendung  gemacht  hatte,  Indem  die 
Polen,  besonders  bei  den  Viehmärkten  ihre  Feindlichkeit,  die  hauptsächlich  in 
Gränzstreitigkeiten  bei  Tarnen  sich  fortspönnen,  nnd  durch  Vertrusten  der 
Felder,  Unterlassung  der  Zahlung  des  Marktgeldes  etc.  zum  Ausdruck  brächten 
und  die  Bürger  von  Bärwalde,  dem  entgegen  zu  treten,  nicht  die  gehorsame 
und  nachdrückliche  Heerfolge  leisteten,  wie  sie  den  4  Geschlechtern  und 
augenblicklich  ihm  als  Hauptmann  gebühre.  Der  Karfürst  entschied  darauf: 
.weil  uns  die  Folge  allein  zusteht  —  so  soll  ans  das  Stadtlein  schuldig  sein, 
den  4  Geschlechtern,  welche  die  Botmässigkeit  aber  solches  haben,  als  dann 
von  mir  gemeldete  Geschlechter  ausdrücklich  befohlen  werden,  wider  die 
streifenden  Polen  zu  gehen,  zn  assistiren  nnd  beizustehen;"  es  wurde  also  die 
früher  directe  Heerfolge  der  Borger  hinter  den  4  Geschlechtern,  excL  ihrer 
directen  TTntertbanen,  aufgehoben.  —  Die  Jahrmarkts  Standgelder  sollte  der 
Hagistrat  znm  Besten  des  Orts  verwenden;  ein  Harkt  wurde  jedoch  wieder  auf- 
gehoben. 17(56  waren  wieder  5  Jahrmärkte.  Dass  öfter  Streitigkeiten,  Anfsätzig- 
keiten  seitens  der  Bürger  stattfanden,  wird  sich  noch  wiederholentlich  zeigen; 
so  wollten  dieselben  1658  der  auferlegten  Contrihntion  nicht  nachkommen, 
diese  bestens  der  adligen  Herrschaft  zn  bestreiten  überlassen.  Laut  Decret 
vom  8.  Juni  1668  wurde  die  Stadt  jedoch  bei  Ankündigung  der  Exekution 
gezwangen  „in  dieser  schweren  Zeit"  ihren  Beitrag  zn  leisten.  —  1620  brannte 
die  Stadt  mit  Bathhaua  und  Kirche  ab  —  Viel  Kämpfe  und  Drangsale  im 
80  jährigen  Kriege  suchten  diese  wie  ja  die  Nea-Stettiner  Umgegend,  heim; 
auch  im  7  jährigen  wurden  durch  die  Bussen  Verwüstungen  herbeigeführt, 
durch  Kathnausbrand  die  Archive  vernichtet,  deren  letzter  Best  1806  nach 
Colberg  gerettet,  mit  der  Einäscherung  des  doitigen  Rathhausea  1807  vollends 
zn  Grande  ging.  —  Dab  erste  noch  vorhandene  Bärwalder  Kirchenbach 
beginnt:  „Patroni:  derer  die  Junker  Glasenapp,  Wblde,  Zastrow  and  Mftnchow 
am  Städtlein  Bärwalde  berechtigt  Pastor:  Franciskas  Begalas  Braxilensis 
ist  Anno  1554  vom  Magister  Paulus  Aroder  ordiniret,  Anno  1658  von  oben 
genannten  Herrschaften  auf  Städtlein  Bärwalde  za  sammt  denen  dazn  ge- 
hörigen Ortschaften  Valm,  Wusterhanse,  Zttlkenhagen  and  Balfanz  vociret."  — 
Was  nun  von  Dr.  Klempin,  Kraz:  „Die  Städte  Pommerns  aber  die  früheste 
Zeit  Bärwaldes  nach  der  Urkunde  von  1889  gefabelt  etc.,  ist  bei  Peter  von 
Gl.  XXXVII.  nach   derselben  Urkunde  richtig  gestellt  worden". 

Zttlkenhagen,  früher  nur  Hegen,  Hagen  (Dorf}  genannt,  führt  schon 
1467  seinen  ganzen  Namen  nach  der  dort  treu  und  redlich  bis  1711  für  die  in 
Bärwalde,  später  in  Balfanz  domicilirende  Herrschaft  v.  Glasenapp  gewirkt  nnd 
gelebt  habenden  Verwalterfamilie  Zfilke.  Jahrhunderte  hindurch  sind  sie  in 
den  Abgaben,  welche  sie  der  Herrschaft  zu  entrichten  hatten,  nicht  ge- 
steigert worden  nnd  haben  sich  sehr  wohl  gefohlt,  wie  es  vielen  dort  in  der 
Gegend  unter  den  v.  Glasenapp  wohnenden  Familien,  im  Volksmnnde  weiter 
getragen,  gleichfalls  gut  ergangen  ist  (s.  auch  Chronik  von  Zülkenbagen,  von 
Honens tein).  Die  hier  häufig  vorhandenen  „Hünengräber",  der  Pottberg 
(Urnen-),  geben  Zeugnis»  davon,  dass  in  der  frühesten  Zeit  hier  Menschen  ge- 
wohnt haben,  nnd  nicht  sie  erst  im  15.  Jahrhundert  heranwandern  mussten. 
1500,  noch  in  der  katholischen  Zeit,  hat  Peter  v.  Gl.  27,  hier  eine  Kirche, 
Filiale  von  Bärwalde  erbaut.  —  Wie  in  den  andern  an  der  obern  Persante 
liegenden  Orten,  als  Balfanz,  Wusterhanse,  Valm,  Flakenheide,  Janikow  etc. 
worden  auch  hier,  da  der  Wolf  eich  in  den  Brüchern  und  Waldangen  noch 
lange  aufgehalten,  bis  in  dies  Jahrhundert  von  den  Ortschaften  die  Wolfsjagd- 
geräthachaften  zu  wirklichen  Wolfsjagden  bereit  gehalten  nnd  wurden  z.  B. 
auf  einer  Feldmark  in  einem  Jahre  12  Wölfe  getödtot,  bei  Zttlkenhagen  1838 
der  bis  jetzt  letzte  Wolf  erlegt. 

Gem.:  I.  Sophia  v.  d.  Osten,  Wollenburg;  f.  V.  Dinnies  v.  d.  Osten. 

Gem.:  II.  Christiane  v.  Gttntersberg?  1630?  (s.  auch  N.  13). 

Sühne:  39,  40,  41. 


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—    114    — 

Töchter:  1.  Anna,  1570.  Gem.:  Andreas  v.  Borcke,  i.  V.:  Anton 
v.  Borcke,  Grosshofmeister  nnd  Hauptmann  zu  Pr.  Holland,  gest.  1573;  8.  H.: 
Justina  v.  d.  Osten,  Plate  nnd  Wollenburg;  deren  Sohn  Henning  v.  Borcke, 
der  Gemahl  von  Barbara  Gräfin  zn  Dohna-Lauck  1640  war.  2.  Hargaretha. 
1546,  Margarelha  v.  Gl,  Tochter  des  weiland  Feter  v.  Ol.  verklagt  ihre 
Brüder,  nämlich  Christoph,  Heinrich  nnd  Anton  wegen  des  Bestes  der  auf 
Tarnowo  (Tarnowke,  im  Kreise  Dt  Krone)  haftenden,  ihr  als  Hitgift  durch 
den  Vater  verschriebenen  Summe  von  75  Gld.  nnd  12  Hk.    (Posen.  St. -Aren.) 

13.  Generation  v.  1520-1555. 

28.  Jürgen  (Georg),  1  S.  v.  21.  Er  wurde  etwa  1556  von  den  Bossnow- 
schen  Bauern,  die  hier  öfter  als  rabiat  angeführt  werden,  erschlagen;  ohne 
sein  Verschulden.  —  Das  Bisthum,  in  welchem  seine  Güter  lagen,  suchte,  da 
mit  ihm  die  jüngere  Hanowsche  Linie  im  Hannesstamme  ausstarb,  ungeachtet 
der  andern  im  Herzoglichen  Lande  ansässigen  and  an  seinem  Besitz  berech- 
tigten Vettern,  die  Güter  einzuziehen  nnd  an  genehme  Persönlichkeiten  zn 
verlohnen.  So  hatte  am  19.  Hai  1556  der  Bischof  von  Cammin,  Martin  von 
Weiher,  dem  Martin  v.  Zitzewitz  auf  Hnttrin  nnd  Quackenburg,  den  pp.  Weiher 
seinen  Schwager  nennt,  das  Angefälle  der  Gitter  Jürgens  v.  Gl.  auf  Seidel  etc. 
dergestalt  confirmirt,  dass  jener  nnd  seine  Söhne,  auch  Brüder,  als  Gesammt- 
Händer  solche  znm  halben  Theil  von  dem  Doctore  Baltzer  v.  Wolde  zu  Müggeu- 
berg,  welchem  solche  gleichzeitig  verschrieben  worden  waren,  mit  4000  Gld. 
ablösen  sollten.  Es  wurde  hieraus  jedoch  nichts,  weil  man  mehrerseits  das 
Unsichere  einsah  und  wnsste,  dass  es  uralt  v.  Gl.-Besitz  (kein  Lehn)  war,  zn 
dem  auch  die  Berechtigten  vorbanden  waren.  Die  Vettern  v.  Gl.  deprecirten. 
1565,  Hontags  nach  Jndica,  ist  in  Sachen  des  Stiftes  Cammin  wider  Hans  36, 
Michel  37,  Heinrich  88,  Henning  40  und  Tönninges  83,  Gebrüder  nnd  Gevettern 
der  von  Gl.,  ein  Zeugenverhör  anberaumt  wegen  George  v.  Glasenapps  zn 
Seidel  Güter. 

In  N.  184  der  Akten  bezeugt  Claws  Schultz;  „Georgen  Glasenapps  des  Er- 
schlagenen Vater  habe  geheissen  Cnrt  und  4er  Grossvater  (Ur-)  Pawel;  ferner, 
dass  er  |nicht  anders  wisse,  als  dass  die  oben  bemerkten  von  Glasenappe 
nnd  Görgen,  der  Erschlagene,  von  zweien  Brüdern  herstammten,  welche 
Henning  nnd  Cnrt  geheissen  nnd  zn  Wnrchow  nnd  Hanow  gewohnt  hatten. 
Hans,  Michels  nnd  Heinrichs  Vater  habe  Cnrt  geheissen  und  Otten  und  seiner 
Brüder  Vater,  Henning;  aber  von  Christophs  und  seiner  Brüder  Vater  nnd 
GrosBaltern  war  dem  Zeugen  nichts  bekannt.  Zeuge  hatte  von  alten  Leuten 
gehört,  dass  die  Gramenzschen  v.  Gl.  von  einem,  der  zn  Wnrchow  gewohnt 
habe  und  der  wegen  seiner  „Hastigkeit"  „Gressel"  Glasenapp  genannt  wäre, 
herstammten.  Dieser  Gressel  (Griesel)  habe  einen  Binder  zn  Hanow  gehabt, 
von  dem  die  andern  Glasenappe  herstammten."  —  N.  143  bezeugt  Peter  VCr- 
mann,  Baner  zn  Wnrchow,  70  Jahre  alt,  unter  Tönniges  v.  Gl.  83  nnd 
seinem  Bruder  gewohnt,  sagt:  „Hans  nnd  Michels  Vater  habe  Cnrt  geheissen, 
den  er  gekannt.  Item  Hennings  40  Vater  sei  Curts  Bruder  gewesen  nnd  mit 
Zunamen  „Scbntoltzer"  (N.  27)  genannt,  er  habe  ihn  nicht  gekannt.  Ottos 
und  seiner  Brüder  Vater  habe  Henning  geheissen,  welcher  des  Zeugen  Herr 
gewesen."  N.  151  bezeugt  Mathias  Vechen:  „er  habe  gehört,  dass  Tessmer 
Bonin,  sonst  Ketel  genannt,  seinen  Theil  des  Dorfes  Seidel  an  die  v.  Glasenappe 
erblich  verkauft  habe.  Tönninges  und  Jürgen,  Gebrüder  Bonin,  hatten  Seidel 
von  Pawel  nnd  Jürgen  Glasenapp,  N.  20,  28,  wieder  einlösen  wollen,  waren 
aber,  weil  es  erblich  verkauft  wäre,  gerichtlich  abgewiesen  worden."  — N.  178 
Hans  Henneke,  der  9.  Zeuge:  „hatte  von  seinen  Aeltern  gehört,  dass  zwei 
Brüder  gewesen,  Henning  Gl.  mit  dem  Zunamen  Griesel,  welcher  zn  Wnrchow, 
nnd  Pawel,  welcher  zn  Hanow  gewohnt"  —  Pomm.  St.- Arch  ).  Es  handelte  sieb 
um  nichts  Geringeres,  als  um  den  ganzen  Hanowschen  Gütercomplex.  Der  Bruder 
Peter  29,  war  bereits  todt,  sodass  mit  Georg, .ohne  männliche  Leibeserben,  diese  alte 
Hanowsche  Linie  ausstarb.   Von  allen  Seiten  fanden  sich  Bewerber  um  diesen 


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fetten  Bissen.  Wenn  der  katholische  Bischof  besonders  götererwerbsthätig 
wir,  schien  es  jetzt  nicht  weniger  der  evangelische  Herzogliche  Bisthums- 
verwalter  zn  sein.  Dazu  trat  noch,  dass  die  Güter  etwas  verschuldet  waren, 
und  Leibgedinge,  Ausstattung  der  Schwestern  Jürgens  zn  entrichten  und  alle 
die  hier  mitsprechenden  Verwandten,  Vormünder  etc.  Ansprüche  erhoben.  Der 
Vater  der  Wittwe,  Andreas  v.  Müuchow  auf  Hers  in,  hatte  die  Bewirtschaftung 
der  Güter  gleich  in  die  Hand  genommen,  auch  die  Schwäger,  wie  Clans  von 
Hünchow  und  andere  waren  hinzugetreten,  von  denen  Peter  v,  Schley  anch 
1572  Gerbin  verwaltete.  —  1560  waren  bereits  Georgs  Mutter,  Hedwig  von 
Bandeiner,  seine  Wittwe  Gertrud  v.  Hünchow  and  3  Schwestern  mit  dem 
Bischof  zn  Cammin  wegen  der  Güter  Manow,  Seidel,  Eossnow,  Reichen  etc. 
in  fitreit,  ohne  etwas  Besonderes  zn  erreichen.  Das  Stift,  der  Statthalter  des- 
selben, glaubte  sich  anch  verpflichtet,  bis  znr  Abwicklung  der  Ansprüche 
der  Privaten,  bis  znr  Abzahlung  der  Schulden  Georgs,  die  Güter  in  Herzog- 
liche Verwaltung  zn  nehmen,  besonders  Seidel,  Eossnow,  Zewelin,  Steglin, 
anch  Wissbahr,  alles  schone  Güter;  dabei  schwebten  auch,  besonders  bei 
Wissbnhr,  Gränz Streitigkeiten  mit  dem  Bisthnm  (Cö'sliuer  Kloster,  welches 
ja  meistens  seinen  Besitz  von  den  v.  Glaseuappon  erhalten  hatte);  15G1 
sind  Heinrich  v.  Normann  und  Assmus  v.  Podewils  vom  Herzog  Johann 
Friedrich  deputirt,  den  Thatbestand  festzustellen.  Der  Bericht  enthält:  Es 
ist  für  zwei  Wittwen,  Mutter  und  Frau,  zn  entrichten,  für  ersterer  Braut- 
schatz  etc.  ist  das  Dorf  Gerbin  gerechnet  worden,  welches  Peter  v.  Schley 
schon  1565  in  Pacht  für  700  Gld.  inne  hat,  während  Assmus  v.  Schley  in 
COslin  auf  einem  Stadtgut,  welches  er  als  Mitgift  mit  seiner  Ehegattin  besitzt, 
sonst  in  dürftigen  Verhältnissen  lebt;  Jobst  v.  Güldenstein  ist  ein  Bauer  in 
Polen  anter  dem  Amt  Draheim,  ein  verwegener  Mensch,  da  er  sich  genannt  hat 
Zamory  nnd  auf  Gut  Lnbow  (Lnbin)  wohnt.  Von  der  Frau  Gertrad  von 
Hünchow  heisst  es  in  den  von  den  Verwandten  etc.  genehmigten  Aufstellungen: 
sie  hat  200  Gld.  gebracht  and  hat  100  Gld.  Besserung  gefordert,  dazu  Kleider, 
Schmuck,  Trauerkleid,  Wagenpferde  etc.;  im  Ganzen  beansprucht  sie  600  Gld., 
jährlich  86  Gld.  Zinsen.  Wenn  die  Mntter  stirbt,  sollen  die  Statthalter  nnd 
Eäthe  des  Stifts  von  den  Gütern  COO  Gld.  an  die  3  Töchter  geben.  Georgs 
Schwäger,  Peter  Schley,  für  Prisca  v.  Gl.  hatten  das  Ehegeld  anch  Assmus 
v.  Schley,  Perpetua«  Ehemann,  desgl.  100  Gld.  nnd  noch  200  Gld.,  Eisten  etc., 
ferner  Locia  v.  Gl.  ihr  mütterliches  Erbtheil,  das  auf  100  Gld.  verglichen,  zu 
erhalten.  Bei  dieser  Festsetzung  waren  Vormünder,  Vettern  und  Freunde,  als 
Heinrich  v.  Mantenffel  •  Popplow,  Peter  v.  Baudemer  -  Selasen,  Paal  v.  Kamel 
und  Andere  gewesen.  Das  Resultat  war  im  Ganzen  2000  Gld.  und  1000  Gld. 
für  Georgs  Wittwe,  so  auch  500  Gld.  von  ihren  Brüdern  Jacob  und  Cnrt, 
die  sie  in  die  Güter  gesteckt  nnd  500  Gld.,  welche  die  v.  Hünchow  baar  ge- 
liehen haben  wollten.  Ueber  letzteren  Posten  wird,  nachdem  Otto  30  nnd 
Peter  34  v.  Gl.  zu  Eathe  gezogen  und  Seidel  kanm  12  000  worth  taxirt  haben, 
der  Vogt  Peter  Eollerke  von  Seidel  (Beigard,  d.  19.  Mai,  1561)  vernommen. 
Derselbe  befragt,  ob  er  500  Gld.  geholt,  giebt  an,  dass  in  dem  Glauben  in  der 
Tasche  das  Geld  zn  haben,  zn  Hanse  nur  100  Gld.,  welche  er  von  dem  Bent- 
meistar  zn  Beigard  empfangen,  gewesen  seien;  wenn  die  Jacob  nnd  Clans  von 
Hünchow  400  Gld.  sonst  noch  gezahlt  hätten,  würden  es  also  500  Gld.  sein. 
Ferner  wird  noch  geltend  gemacht,  dass  die  Frau  Georgs  ihre  Gelder  zur 
Einlösung  Eossnows  hergegeben  habe,  anch  werden  ans  den  Weitläufigkeiten 
der  langjährig  beanstandeten  Auszahlungen  entstandene  Unkosten-Rechnungen 
aufgestellt  etc.  Dagegen  wird  von  anderer  Seite  hervorgehoben,  dass  die  von 
Münchowen  gleich  in  die  Bewirtschaftung,  in  den  Besitz  der  Güter  bis  zu 
anderer  Entscheidung  getreten  sind.  Diese  Aussagen  nnd  Thatsachen  haben  der 
fÜratbischSflichen  Kommission  bei  ihrer  Untersuchung  zu  Grunde  gelegen.  15(11, 
d.  27.  November  entscheidet  der  Herzog  Johann  Friedrich  anch  als  Bischof: 
.Nach  Georg  v.  Glasenapps  Tode   hat  Andreas   v.  Hünchow   die  Güter   seit 


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länger  als  Jahresfrist  in  freundlicher  Gerechtigkeit  verwaltet,  die  Frau  von 
Georg  t.  Gl.  hat  400  (?)  Gld.  eingebracht,  die  Besserung  200  Gld  und  60  GH. 
nebst  Ausstattung,  sodass  ihr  2500  Gld.,  wobei  auch  die  Mutter  Hedwig  von 
Bandeiner  zn  versorgen  sei,  im  Ganzen  erleget  werden  sollten,  nnd  sie  die 
Bewirtschaftung  der  Güter,  wohl  unter  Voraussetzung  des  Beistandes  ihrer 
Brüder  Jabob  and  Clans  v.  Ifttnchow,  weiter  zn  fahren  habe."  Gegen  diese 
Entscheidung  nnd  Einführung'  ganz  anderer  Familien  in  diese  alten  von 
Glasenapp sehen  Stammguter  prozessiren  die  eben  genannten  und  späteren 
Vettern  v.  Glasenapp,  was  bis  zum  Jahre  1634  (s.  Peter  68)  verschleppt 
wurde.  Inzwischen  wurde  seitens  des  Stifts  verfügt  nnd  belehnt,  wie  Über 
heimgefallene  Lehne.  So  erhielten  im  Ängust  1665  Jacob  nnd  Clans  von 
Milnchow  schon  das  Angefälle  auf  Zewelin,  das  durch  Georgs  Ableben  anch 
als  erledigt  betrachtet  wurde,  und  welches  Simon  v.  Kamel  von  den  von 
Glasenappen  pfandweise  inne  hatte;  als  die  v.  Hünchow  dieses  und  auch  das 
an  sich  gebrachte  Gerbin  zurückgeben  mnssten,  wurde  ihnen  Gross  nnd  Klein 
Buckow  verliehen.  1575  nämlich  hatte  Clans  v.  Hftnchow,  Schwager  des 
Georg  v.  Gl.  vom  Herzog-Bischof  Casimir,  dessen  Rath  er  war,  gesammte 
Hand  anf  Gerbin  erhalten,  nnd  verkaufte  d.  l,  Sept.  1584  derselbe  Herzog 
Casimir  den  Vettern  von  Claus,  dem  Carsten  und  Andreas  v.  Hftnchow  Zewelin 
für  1200  Gld.,  welches  anch  nach  Georgs  Tode  als  heimgefallenes  Lehn  be- 
trachtet wurde.  (?)  (Pomm.  8t.-Arch.,  b.  N.  68,  der  Alles  reluirte).  —  Bald 
nach  Jürgens  Tode  ist  wohl  der  unter  einem  Apfelbaum  in  Seidel  1876  vor- 
gefundene Schatz  von  2200  Stück  Münzen,  von  denen  die  jüngste  von  1577 
datirte,  vergraben  worden  (?)  (s.  Handel  Th.  I).  —  Hit  Jürgen  v.  Gl.  war 
die  jüngere  Hanow-Alt-Bnblitzscbe  Linie  erloschen. 

Besitz:  Anth.  Hanow,  Seidel,  mit  Vorwerk  Klieschcn,  Rossnow, 
Grünhof,  Gerbin,  Zewelin,  Reichen,  Ganzkow,  Lnbow,  Wissbnhr, 
Steglin,  Hoker-Anth.  etc.  Erst  1684  gelangte  das  letzte  dieses  Besitzes 
wieder  nach  Prozessen  mit  dem  Bisthum  und  den  Herzogen  an  Peter  v.  Gl.  6d. 

Gem.:  Gertrud  v.  Hünchow;  i.  V.:  Andreas  v.  Milnchow  auf  Herein, 
Cursewanz.  Karzenburg,  1582;  i.  M. :  Sophie  v.  Hau  teuffei  aus  d.  H.  Arnhauaen, 
Tochter  Eggerte  v.  Hanteufiel  und  Schwester  des  Bischofs  Erasmus.  Die 
3.  Schwester  von  Gertrad  war  Priaea,  Hichel  87  v.  Glasenapps  Gemahlin. 
Gertmd  lebte  noch  1579. 

29.    Peter,  2.  S.  v.  21,  Hanow  etc.  ist  1556  bereite  todt. 

80.  Otto,  1.  S.  V.  25.  „Senatorae  tribunus  militaria"  genannt,  Königlich 
Dänisch -Norwegisch -Schwedischer  Oberst  und  Kriegsrath,  desgl.  Herzogl. 
Pommerscher  Oberst  nnd  Kriegsrath;  als  solcher  ist  er  am  5.  Hai  1547  bei 
der  Musterung  des  pommerscben  Heeres  wahrend  des  Schmal kaldischen  Krieges, 
„Otto  v.  GL,  Obnst  -  Artnlarey  -  Heister"  aufgeführt  (s.  Urk.  N.  26),  nicht 
nur  pommerscher  Kriegsrath,  sondern  überhaupt  fürstlicher  Rathgeber.  Auf 
Gramenz  etc.  gesessen.  —  1529,  Stettin.  Verschreibung  nnd  ReversaUen  der 
pommerschen  Landstände,  betreffend  die  Erbsuccession  der  Kurfürsten  von 
Brandenburg,  hier  Joachim;  dabei  Otto  v.  Gl.  —  1533,  den  7.  Januar  fand 
ein  Zeugenverhör  (s.  Urk.  N.  25)  statt,  betreffend  die  Gränzstreitigkeiten  der 
v.  Kleiste  gegen  die  v.  Glasenapp  bei  Dallentin.  —  1586.  Otto  v.  GL  tho 
Gramenz,  Lutke  v.  Hassow,  to  Swyrsen,  Pribislaf  v.  Kleist  versöhnen  den 
Rüdiger  v.  Hassow  zu  Bublitz  mit  Drews  v.  Kleist  zu  Kl.  Voldekow,  wegen 
des  Dorfes  Swellin;  geschah  zu  Wnrchow  und  erhielt  letzterer  eine  Hillfto, 
die  andere  v.  Hassow.  Zeuge:  Hans  v.  Gl.  tho  Gramenz.  —  1537  im  August 
führen  Siewert  v.  Lohde,  and  seine  Vettern  zu  Gramenz  c.  nnd  Zuchen  gegen 
die  Gebrüder  Otto,  Paul  35,  Peter  84,  Tönninges  88,  Jürgen  32  und 
Assmus  81  v.  Gl.  Klage  wegen  mehrerer  tjebergrüfe  und  bitten,  als  auch 
etwa  mit  7s  an  Gramenz,  Lübgnst,  Flakenbeide,  Storkow  und  Zuchen  be- 
theiligt, vorgeladen  zu  werden.  (Hier  tritt  hervor,  dass  die  v.  Lohden  an  dem 
speciellen  Gramenzer   Komplex   wohl  als  Lehnleute,  Pachter  etc.   einen  An- 


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—    117    — 

theil  tu  dem  Besitz  erhalten  haben.)  Sie  behaupten,  dass  sie  auch  an  dem 
Patronatsrecht  in  Gramenz  Theil  hätten  und  bringen  Folgendes  zur  Sprache: 
1)  Panlv.  Ol.,  35,  habe  sich  erlaubt,  einen  Kelch  ans  der  Kirche  ohne  Wissen 
der  V.  Lolide  in  eine  Zierkette  umarbeiten  zu  lassen,  wofür  sie  25  Gld. 
verlangen;  2)  Otto  v.  Ol.  habe  Glocken  herausnehmen  und  daraus  Grapen 
giessen  lassen;  3)  hätten  die  v.  Glasenapp  einen  nenen  Teich  anlegen 
and  stanen  lassen,  ohne  die  v.  Lohde  hinzuzuziehen,  trotsdem  sie  hätten  mit 
bezahlen  sollen;  4}  hätten  dieselben  einen  Holzhof  an  der  Persante  anlegen 
lassen,  wovon  die  Kläger  den  6,  Antheil  beanspruchen;  5)  lassen  die  v.  Ol. 
zu  viel  Holz  schlagen.  Zum  Schluss  wollen  die  v.  Lohde  für  alle  diese  Fälle 
1000  Gulden  Entschädigung  haben.  Eine  Entscheidung  ist  mit  der  Zurück- 
weisung der  Klage  erfolgt.  —  1688,  Dienstages  nach  Omniam  Sanctorum  zu 
Wnrchow  wird  ein  Gränzvertrag  von  Bnblitz,  Porse  und  Wurchow  zwischen 
Bndiger  v.  Massow,  Hnetmann  zu  Satzig,  Bavenstein  und  Bublitz  und  Pawel, 
Peter,  Görgen,  Otto  und  Assmus,  Gebrüder  de  Glasenappen,  Hennings  Kinder 
zu  Pollnow,  Gramenz  and  Copriwen  abgeschlossen.  Als  Zeugen:  Jacob  und 
Paul  Gebrüder  de  Wobeser,  Hauptleute  zu  Lauenbnrg  und  Bügenwalde,  Clawes 
Hassow  zu  Lantow,  Kersten  Bistow  zu  Karzin,  Gart  GL  21  za  Seidcll,  Jost 
v.  Zarte  zu  Sassenburg,  Pawel  v.  Zarte  zn  Goldbeck,  Michel  v.  Gl.  87  zn 
Gramenz,  Steffen  v.  Bamel  zu  Kostemitz.  Kommissarii  des  Vertrages:  Joachim 
Pudewils,  Claus  Dametz,  Anton  Natzmer,  Jürgen  v.  Bamel.  —  Otto  v.  Gl, 
ist  erst  in  Schwedische  Dienste  getreten,  denn  1542  wurde  er  als  Bittmeister 
vom  Konig  Gustav  Wasa  nach  Deutschland  an  verschiedene  Fürsten  geschickt, 
am  Truppen  za  werben  (Hupel,  Dalin).  —  1546.  Otto,  Christoph  88,  Hein- 
rich 38  v.  Ol.,  Heinrich  v.  Wolde  und  Peter  v.  Zastrow  klagen  wider  Zabel 
v.  Woldes  Wittwe  wegen  gewaltsamen  Einfalls.  —  1551,  am  Dienstag  nach 
Kreuzer  höhnng  wird  zu  Neu-Stottin  auf  Befehl  des  Herzogs  Barnim  ein  Gränz- 
srreit  zwischen  Neu-Stettin  nnd  Galow  durch  Oberst  0  tto  v.  Ol.  auf  Gramenz, 
Büdiger  v.  Hassow,  fürstlicher  Marschalk,  Claus  v.  Puttkamer,  Hauptmann  zn 
Nea-Stettin,  Pribislaf  v.  Kleist  zn  Borntin,  geschlichtet.  —  1552  ist  Otto 
von  Gl.  bei  Schliessung  des  Erbvertrages  zwischen  Pommern  Polen  nnd 
Mecklenburg  zugegen.  —  1556,  d.  22.  Juli,  C  Salin.  Jürgen  v.  Bamel, 
Landvogt  zn  Stolp,  erbsessen  zn  Weitenhagen,  ertheilt  Vollmacht  für  Jacob 
Puttkamer,  Landvogt  zn  Greifenberg,  erbsessen  za  Zettin,  die  aufgezeichnete 
Verhandlung  von  Otto  v.  Gl.  za  Gramenz  and  den  Brüdern  Heinrich  38  und 
Michel  37  v.  Gl.,  welche  sie  auf  Befehl  als  fürstliche  Kommission,  betreffend 
die  Granzstreitigkeiten  mit  Polen  geführt,  an  die  fürstliche  Kanzlei  nach 
Stettin  zn  senden.  —  1557  ist  Otto  v.  Gl.  Zeuge,  als  Herzog  Johann  Friedrich 
auch  als  Bischof  v.  Cammin  in  der  Stadt  Colberg  die  Privilegien  und  Gerecht 
same  bestattigt.  —  1562  ertheilt  Herzog  Barnim  za  Stettin  etc.  Otto  and 
Peter  34,  Gebrüder,  Hans  36,  Michel  87,  Heinrich  38,  auch  Gebrüder,  Tönniges 
41,  Henning  40  and  weilandt  Chrissoffer  v.  Gl.  nachgelassenen  Sohns  etc., 
auch  Gebrüder  nnd  Vettern,  alle  Glasenappe  za  Pollnow,  Gramenz,  Coprieben, 
Barwalde,  Lübbgust,  Klotzen  etc.  gesessen,  über  ihre  „väterlichen  Erb  and 
Lehen"  einen  Lehnbrief  (s.  Urk.  N.  21).  —  1565  steht  in  der  Vasallentabelle 
and  Hafenmatrikel  bereits:  Peter  34  und  Otto  v.  Gl.  Gebrüder,  nachgelassenen 
Sühne,  es  sind  also  beide,  auch  Otto  bereits  todt. 

Die  v.  Kleiste  suchten  die  Güter  der  v.  Triddemer  an  sich  za 
bringen,  Tessen  Kleist  aaf  Kowalk  hatte  auch  vom  Herzog  Johann  Friedrich 
die  Anwartschaft  auf  die  Triddemerschen  Lehne  (?)  erhalten,  die  aber  von 
den  v.  Gl.  eingelöst,  als  ihnen  eigentümlich  zugehörig,  nachgewiesen  werden 
mossten.  Nach  Tessens  Tode  suchte  dessen  Bruder  Assmas  v.  Kleist  um  Be- 
lohnung mit  solchen  Gütern  (Grünwald  and  Steinbarg)  nach.  In  dieser  Ange- 
legenheft war  am  5.  Juni  1570  bereits  ein  Zeugen  verhör  anberaumt,  auf  welchem 
Peter  Neffias  ausCrössin,  wo  auch  v.  Triddemers  gewohnt  haben,  aussagte: 
„Die    Triddemer   waren    arme    Edelleate    gewesen;    die    wüsten   Feldmarken 


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—    118    - 

Grttnwald  (nicht  Grünberg)  and  Steinburg  (beide  im  Gramenzer  Gebiet)  hatten 
ihnen  zugehört.  ?  Der  Heinrich  v.  Triddemer  wäre  dann  dem  Peter  Hogen- 
husen  600  Mk.  schuldig  gewesen,  wofür  Feter  34,  Paul  35,  Georg  32,  Ass- 
muss  31,  Otto  und  Tönniges  33,  Gebrüder  Glasenapp  Bürgschaft  geleistet 
nnd  nach  Triddemers  Tode  dessen  Güter  in  Besitz  genommen  hatten.  (?)  Die 
v.  Kleine  wurden  aber  abgewiesen,  weil  die  Güter  alter  v.  Glasenappen 
Besitz  waren.  Es  waren  die  v.  Triddemer  also  Lehnlente  von  den  v.  Gl.  — 
Später,  s.  H-  52,  besonders  bei  N.  260  wird  diese  Angelegenheit  noch  einmal 
berührt  werden.  (Pomm.  St.-Arch.,  Urk.  N.  28.)  —  1534,  d.  13.  Dezember, 
Treptow  a.  E.  Auf  dem  Landtage  daselbst,  wo  neben  der  Annahme  der  Re- 
formation die  Abschaffung  der  katholischen  Lehre  beschlossen  wurde,  musste 
auch  der  Punkt  wegen  Verwendung  und  Zufalles  der  Kirchengüter  zur  Sprache 
kommen,  welche  ja  ausschliesslich  der  Staat  für  sich  nahm,  wogegen  mehrere 
des  Adels,  da  diese  Guter  meistens,  und  besonders  von  den  v.  Glasenapp  in 
dem  östlichen  Gebiet  des  Bisthum  hergegeben  worden  waren,  remonstrirten 
nnd  wünschten,  dass  wenigstens  für  Hosp hauten,  Alte,  Schwache  etc.  für  Asyle 
derselben  reichlich  gesorgt,  auch  für  die  evangelischen  Gemeinden  reichliche 
Mittel  bewilligt  werden  sollten.  Otto  und  Christoph  39  auf  Bärwalde  nnd 
andere  der  Familie  waren  anwesend,  haben  sich  jedoch,  als  kein  genügendes 
Uebereinkommen  zu  erzielen  war,  vor  Schluss  des  Landtages  entfernt.  Erst 
nachdem  sich  die  Fürsten  mit  dem  Adel  über  die  Einziehung  der  Kloster- 
güter  etc.  einigermaassen  geeinigt  hatten,  der  Bischof  Erasmos  r.  Manteuffel 
am  17.  Junnar  1544  verstorben  war,  fand  in  den  Gebieten  derer  v.  Glasenapp, 
die  für  ihre  Person  schon  längst  sich  evangelisch  bekannten,  der  officielle 
Uebertritt  ihrer  Gemeinden,  etwa  1545  (s.  Bärwalde,  Chronik  von  Zülken- 
hagen  etc.)  zur  evangelischen  Confession  statt.  —  1545  waren  in  Bärwalde, 
Gramenz,  Ken-Stettin  etc.  die  ersten  evangelischen  Pastoren  angestellt.  Im 
Allgemeinen  wurde  es  in  Pommern  so  gehalten,  dass  die  grossen  Feldklöster 
nnd  Abteien  an  die  Fürsten  fielen  mit  ihren  ausgedehnten  Besitzungen,  die 
Stadtklöster,  Stifte  nnd  Kapellen  dagegen  den  Städten  fiberwiesen  wurden, 
mit  der  Einschränkung,  wieder  protestantische,  geistliche  Schulen,  Anstalten, 
Hospitäler  und  Armenhäuser  mit  ihrem  Besitz  zu  errichten  nnd  zu  erhalten, 
(v.  d.  Dollen.)  —  Auch  Otto  war  ein  grosser  Waidmann. 

Besitz:  Gramenz  b.  Altenwall,  Antheil  Bärwalde,  Antheil  Cop- 
rieben,  Wnrchow,  Balfanz,  Kuchen,  Antheil  Zülkenhagen,  an  Wis- 
buhr  etc.  Wegen  Grünwald  und  Steinburg  gerieth  er  mit  Hans  36  v.  Gl. 
nnd   dessen  Brüdern  in  Rechtsstreit,  woraus  letztere  in  den  Besitz  gelangten. 

Gem.:  I.  Catharina  v.  Borcke-Stramehl. 

Gem.:  IL  Elisabeth  v.  Flemming-Böck,  Martentin,  i.  V.:  Caspar 
v.  Flemming-Böck  1480;  i.  IC.:  Ursula  v.  Bassewitz-Buckow  (Mecklenburg.) 

Gem.:  III.  Margaretha  v.  Mttnchow-Nassow. 

Söhne:  42,  48,  44  (I.  Ehe),  45  (IL  Ehe). 

Töchter:  1)  Barbara.  Gem.  Curt  v.  Glasenapp  50,  seit  1586. 
2)  Catharina.  Gem.  Heinrich  v.  Normann  auf  Tribberatz,  furstl.  Statt- 
halter im  Stift  Cammin.  8)  Dorothea  (Tl.  Ehe).  Gem.:  Hans  v.  Boreko 
auf  Regenwalde.  Stramehl,  Döberitz  anch  Labes,  Kankelfitz,  lebte  schon  1540, 
s.  V.:  Clans  v.  Borcke,  Landvogt  zu  Greiffeuberg,  der  bei  der  Belagerung  voa 
Pyritz  1475  durch  Pfeilscnnss  ins  Auge  getroffen,  fiel;  s.  M.:  Gertrud  von 
Vidante,  mit  der  die  Yidante  ausstarben  und  Hans  mit  folgenden  Lehnen: 
Gardin,  Dorow,  Labnhn,  Debenz  (Döberitz?),  Carow,  Zachow  nnd  Elvershagen 
1503  belehnt  wurde.  Er  war  anch  Landvogt  zu  Greiffenberg  nnd  Regenwalde, 
ein  sehr  weiser,  aufrichtiger,  frommer  Mann  (Steinbrück).  Hans  v.  Borckes 
und  Dorothea  v.  Glasenappen  Sohn  war  Stephan  v.  Borcke;  dessen  Sohn,  also 
des  ersteren  Enkelsohn  war  Andreas  Andrian  v  Borcke,  Kur  sich  Bischer  Oberhof- 
meister, Geheimer  Rath  und  Landrath,  geb.  17.  October  1568,  gest.  4.  October 
1651  und  dessen  Gemahlin  Anna  v.  d.  Osten  (nach  Anderen:  Friederike  Elisa- 


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—     119    — 

beth  v.Ziesar);  sie  stifteten  den  28.,  29.  Mai  1649,  Speyer  tmd  Kreyschau,  die 
von  Borck  -  Begenwalder  Stiftung,  1784  auf  11482  Btb,  10  Sgr.  nnd  8  Ff. 
angelaufen,  wonach  für  arme  Uhterthanen,  welche  ihrer  Herrschaft  10  Jahre 
gedient,  nnd  besonders  für  Mädchen,  welche  dann  heirathen  wollten,  eine  an- 
gemessene Unterstützung  gewährt  werden  sollte.  —  Dies  gemessen  nur  die,  so 
ans  Gütern  sind,  welche  von  einem  v.  Borcke  besessen  werden,  der  von  Hans 
nnd  Dorothea  abstammt.  Ferner  1000  Gold,  für  Begenwalder  Prodi  ger- 
Wittwen  nnd  Töchter,  500  Gld.  für  die  Stargord-Döberitzer-Kirche  nnd  150 
Gld.  für  die  Armen  von  Begenwalde;  4)  Ursula  (III.  Ehe)  starb  jung. 

81.  Assmus  (Erasmns),  2.  8.  v.  25,  war  1562  todt.  1538,  Dienstageas 
na  Omniam  Sanctornra  wird  zn  Wnrchow  ein  Granzvertrag  von  Bnblitz,  Forse 
nnd  Wnrchow  zwischen  Rüdiger  v.  Massow  und  Pawell,  Peter,  Jürgen,  Otto 
Assinas  Gehrüder  v.  Gl.  (s.  N.  30)  abgeschlossen.  —  In  der  Aussage  des 
Peter  Neffins  zn  CrOssin,  betreffend  Beanspruchung  der  Güter  der  v.  Triddemer 
(Grünwald  und  Stein  bürg)  durch  Tessen  v.  Kleist  ist  Assmus  auch,  als  Bürge 
nnd  betheiligt,  aufgeführt  (s.  N.  30). 

Besitz:  Anth.  Coprieben,  Gramenz  etc. 

Gem.:  Hedwig  v.  Stojentin-Gohren. 

Töchter:  1)  Dorothea,  Gem.  I.:  Joachim  v.  Kamel- Weitenhagen, 
Knsserow  1552,  s.  V.  DSring  v.  Ramel,  Landvogt  zn  Stolp,  Hauptmann  zn 
Bütow,  1494  auf  Weitenhagen,  s  M.:  Judith  Dorothea  v.  Zitzewitz-Nippoglense 
Gem.  II.:  Lorenz  Christian  v.  Swanen  (Suawe*)  Hachmin  1581,  S.V.: 
Georg  v.  Swawe,  s.  M.:  Catharinav.  Zitzewitz-Bndow.  2)  Elisabeth,  Gem.: 
Martin  v.  Bandemer-Selaseu. 

32.  Jörgen,  3.  8.  v.  25;  1562  bereits  todt.  Er  ist  1526  bei  den  Ver- 
handlungen betreffend  die  Granzstreitigkeiten  zwischen  Zitzmin  nnd  Knatz, 
desgl.  sein  Bruder  Feter  84,  zugegen.  —  1538  bei  dem  Granzvertrag  von 
Bnblitz,  Porse  nnd  Wnrchow,  hierselbst  abgeschlossen  zwischen  Rüdiger  von 
Massow  nnd  Paul,  Peter,  Otto,  Assmus  und  Görgen,  Gebrüder  von  GL 
betheiligt  (s.  N.  30).  In  dem  Zeugen  verhör  des  Peter  Neffins  zu  CrSssin,  in 
Sache  von  1570,  wo  die  v.  Kleiste  die  Güter  der  Triddemer,  Grünwald  nnd 
Steiiiburg  beanspruchen,  ist  er  als  Betbeiligter  genannt  (s.  N.  30).  —  1511,  den 
7.  Juni,  Cammin.  Vergleich  des  Domkapitels  zu  Gammin  über  den  Nachläse 
des  Dekans  Pribislaf  v.  Kleist  mit  Volze  v.  Kleist  -  Raddatz,  dabei  Zeuge: 
Jürgen  v.  GL  etc. 

Besitz:  Wissbuhr,  Gramenz,  Grünwald,  Steinburg  etc. 

33.  Dionysius  (Tönniges,  auch  Anton)  4.  S.  V.  25.  Auf  der  Universität 
zn  Greifswald  ist  immatrienlirt  worden:  1525,  d- 29.  April,  Dionisius  Glasenap, 
Belgardensis.  —  Harschalk,  „Mar"  Mahre,  „Schalk"  Knecht,  eigentlich 
Stallmeister  anch  Bittmeister,  Gonstabulus;  eine  Hof-  und  Militair- Charge;  in 
Friedensverhältnissen  hatte  der  Marschälle  für  Alles,  was  bei  Hofe  Hof- 
Staat,  Ceremonien  und  dergl.  betraf,  Sorge  zu  tragen,  es  war  das  vornehmste, 
das  Hofmarschallamt ;  anch  die  fürstliche  Tafel,  ausser  Getränk  betreffend,  lag 
ihm  ob.  Alle  Bitter  nnd  Edelleute  hatten  ihm  hier  zu  gehorchen.  Im  Felde 
war  er  anch  der  Kriegsführer,  Oberkomm&ndirender.  —  1522,  den  7.  August, 
Bischof  Erasmns  bestattigt  der  Stadt  Cörlin  ihre  Privilegien,  Zeugen:  die 
werdigen  und  Erbaren  nnd  Testen  Tönniges  Glasenap  Marschalk  etc.  —  1526, 
des  Mandages  nha  Matthei,  Cossalyn.  Der  Magistrat  zn  Ctfslin,  der  die  Mühle 
von  dem  Abt  zu  Bnckow  erkauft  hatte,  war  dem  Kloster  dadurch  zinsbar 
geworden,  so  dass  er  24  Drömt  entrichten  mnsste;  er  behielt  aber  ohne 
Weiteres  3  Drömt  und  8  Scheffel  für  die  Leistungen  des  Kloster  (z.  B.  die 
Bäder  der  Mühle  zu  erhalten  etc,)  zurück.  Es  wurde  ein  Vertrag  auf  Ver- 
anlassung des  Bischofs  Erasmns  von  Cammin  abgeschlossen  und  atif  4  Drömt 
festgestellt  Zeugen:  Tönniges  Glazenapp,  Venze  Monchow  etc.  —  1529. 
Bei  Verschreibnng  der  Landstände  Pommerns  dem  Kurfürsten  gegenüber  ist 
Tönniges  GL  unter  denselben.  —  1553  bis  1577  ist  Tönniges  Gl.  BÜrger- 


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meister  von  Beigard.  —  In  der  Zeugenaussage  des  Peter  Noffias  aas  Crössin 
iBt  Tönniges  Gl.  als  Beteiligter  wegen  des  Triddemerschen  Besitzes  Grön- 
wald  und  Steinbarg  aufgeführt  (s.  N.  30  and  Pomm.  St.-Arch.)-  —  1565. 
Tönniges  nebst  Vettern  N.  36,  87  and  40  v.  Gl.  klagen  gegen  das  Stift 
wegen  Anmassnng  der  Güter  von  Jörgen  28  v.  GL 

Besitz:  Pollnow  etc. 

34.  Peter  (Paul)  5.  8.  v.  25.  1536  Schlosshaoptmann  zu  Ooltzow, 
auf  Pollnow  etc.  1305  verkauften  Wolf  und  Eggert  Smetink  und  ein  Wedel- 
stede  das  Schloss  Gültzow  für  1200  Mk.  an  den  Bischof  Heinrich  Wacholt 
von  Cammin.  —  Der  Volksmnnd  lasst  auch  hier  bei  Gültzow,  wie  überall,  wo 
alte  Burgruinen  Bind,  natürlich  Raubritter  in  alten  Zeiten  ihr  Wesen  treiben; 
ein  Aberglauben,  den  wir  der  systematischen  Geschichtsialschung  liberalisiren- 
der  Docenten  und  Volksauf  klarer  über  die  Geschichte  des  Mittelalters  so. 
danken  haben  (v.  d.  Dollen).  —  1522,  Sonntag  vor  Bartholomei,  Gültzow.  In 
einem  Lehnbriefe  an  Garsten  v.  dem  Ryne  (v.  Rhein),  wonach  Bischof  Erasmut 
ihn  mit  Wildenhagen,  Dorgezow  nach  dem  Tode  seines  Vaters  im  Lehne  be- 
stätigt, ist  Zeuge:  Peter  Gl.,  onser  Hauptmann  auf  Gültzow  (Vanselow).  — 
1538.  Wurchow.  Bei  dem  Gränzvertrag  von  Bublitz,  Porse  und  Wurchow 
zwischen  Rüdiger  v.  Massow  und  Panl,  Gärgen,  Otto,  AssmusB,  ist  auch 
Peter,  Gebrüder  die  Glasenappe  betheiligt  (s.  N.  80)-  —  1548.  Rüdiger  von 
Massow  hatte  mit  den  Gebrüdern  Hans,  Thomas,  Lukas  and  Benedictes  von 
Massow  zu  Wusseken  in  Pommerellen  wegen  der  Dörfer  Woblense,  Derselitz 
einen  Prozess,  in  dem  unter  den  acht  vernommenen  Zengen  Peter  v.  öl. 
Pollnow,  Paul  85  v.  Gl.  Hanow,  Hans,  Dutke  v.  Massow,  Martin  v.  Zitzewitz 
und  Andere  sind.  In  dem  Zeugenverhör  betreffend  die  Beanspruchung  der 
Güter  Grünwald  und  Steinburg  der  v.  Triddemer  seitens  Tessen  v.  Kleists 
auf  Kowalk  und  Glienke,  sagt  Peter  Neffios  aus,  Oö&sin  am  5.  Juni  1570: 
dasB  die  v.  Triddemer  arme  Edellente  gewesen,  600  Mk.  schuldig  geworden 
und  Peter,  Panl,  Georg,  Assmus,  Otto  und  Tonniges  v.  Gl.  Bürgschaft  ge- 
leistet hatten  etc.  (a.  N.  80).  —  1562  ist  er  in  dem  Lehnbrief  von  Herzog 
Johann  Friedrich,  für  die  v.  Glasenappe  zur  geaammten  Hand  ausgestellt,  aufge- 
führt (s. TJrk. N. 21).  —  1567  hat  Peter  v.  Gl.  zu  Pollnow  angeblich  SOOGld. 
von  Hans  Lettow  geliehen  oder  an  ihn  auezuzahlen  gehabt;  er  muss  jedoch 
bereits  1565  gestorben  sein,  denn  in  der  Vasallentabelle  steht:  Peter  und 
Otto,  Gebrüder  v.  Gl.  nachgelassene  Suhns  za  Manow  etc.  Peter  ist  Senior 
der  jüngst  Pollnow-  und  jüngst  M&nower-Linie. 

Besitz:  Pollnow,  Jatzingen,  Rozog  etc.,  Anth.  Hanow  1526, 
Anth.  Bnblitz  auch  Wurchow  etc.     Er   war  sehr   begütert    (Gauhen  etc.) 

Pollnow,  (s.  auch  Tb.  L),  Stadt  mit  Schloss,  das  altere,  verfallene  lag 
etwas  ab  von  der  ersteren,  welches  1250  bereits  erbaut,  wo  seit  1307  bis  circa 
1350,  dann  wieder  von  1436  bis  1489  der  Sitz  des  Landvogteigerichts  auch 
über  die  znm  Lande  Pollnow  incl.  Schlawe  gehörigen  vom  Adel  war.  —  1488 
verlegte  Herzog  Bogialaf  X.  die  Landvogtei  nicht  präjudicirlich,  nach  seiner 
Residenz  Rtlgenwalde  (s.  N.  25).  Die  Stadt  liegt  an  der  flössbaren  Grabow. 
Zu  der  Besitzung  Schloss  mit  2  Mühlen  und  einer  Ziegelei,  Stadt  und  Land 
waren  meist  Jatzingen,  Vettrin  Anth.,  Rozog,  Schwarzin  (Scbwirsen),  Führt, 
Rochow,  Fichthof,  Raderang  and  Seibarg  vereinigt,  an  die  dann  Manowsche 
Güter  als  Vettrin  Anth.,  Gerbin,  Katzlaf,  Zettun  etc.  sich  anschlössen.  —  Der 
Magistrat  besteht  aus  einem  Justiz-  und  Polizei  -  Bürgermeister,  drei  Raths- 
herren,  und  spricht  in  bürgerlichen  Sachen  in  erster  Instanz  Recht,  die 
Appellation  aber  geht  an  das  adlige  Schloss-  und  Burggericht,  welches  durch 
die  adlige  Herrschaft  mit  einem  Burgrichter  bestellt  und  so  die  peinliche  Ge- 
richtsbarkeit ausgeübt  wird,  Langwierige  Streitigkeiten  zwischen  der  adligen 
Herrschaft,  die  bis  an  das  Kaiserliche  Kammergericht  za  Speyer  gingen, 
schwebten,  bis  es  zwischen  der  wohlwollenden  adrigen  Herrschaft:  Rüdiger 
Otto   67,    Peter   68    nnd  Felix   71   Gebrüder   v.    Glasenapp   einerseits,    dem 


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Magistrat  and  der  Bürgerschaft  andererseits  am  5.  Juni  1613  zu  einem  am 
21.  Juni  1662  betsättigten  Vertrage  kam,  folgenden  Inhalts:  1)  die  Herrschaft 
trat  der  Stadt  die  Hälfte  der  pollnowscben  Holzung,  das  „Stadt -Holz",  mit 
Nutzung  zu  Bau-  und  Brennholz,  Hast  etc.  nach  Holzordnung  ab,  oxcl.  der 
Weide  für  Bindvieh,  Pferde,  Schafe  etc.  für  die  Herrschaft,  ausser  der 
Fischerei  and  der  Jagd,  auf  dem  ganzen  Gebiet  incl.  Sydow;  wofür  die  Stadt 
Bauholz  für  die  Herrschaft  daselbst  hei  nnvermuthetem  Schaden,  als  Feuers* 
brausten  bei  den  Gehöften  der  Herrschaft  resp.  abgeben  und  fällen  etc.  musste. 
2)  Bäumte  die  Herrschaft  der  Stadt  einige  Ländereies,  Wiesen  etc.  ein,  er- 
laubte die  Fischerei  mit  der  Stafwade  auf  dem  Glambec-,  Sttiper-  und  Drog- 
See.  3)  Worden  die  jährlichen  Dienste  auf  gewisse  Tage  beschränkt  und 
statt  der  üblichen  Fuhren  und  Fussdienste  der  Herrschaft  von  jedem  ganzen 
Erbe  (1  Landhnfe),  2.  von  jedem  halben  Erbe  (1  Hakenhufe)  1  rthlr.  jährlich 
entrichtet.  4)  Bei  den  Erbschichtungen  sollten  statt  10  Gld.  künftig  nur 
6  rthlr.  der  Herrschaft  entrichtet  werden.  5)  Von  der  Herrschaft  wurde  der 
Stadt  gewährt:  Die  Stadtgerechtigkeit  unter  Erbauung  eines  Ratbhansea  und 
das  Becht,  ausser  dem  herrschaftlichen  Gerichts  vogte,  den  Bürgermeister  und 
die  Bathmänner  selbst  erwählen  zu  dürfen,  welche  wenn  sie  auf  ihre  Quali- 
ficaüon  von  der  Herrschaft  geprüft,  dann  auch  gleich  bestättigt  werden  würden; 
ein  Stadtsiegel  zu  führen,  in  erster  Instanz  nach  lübischem  Recht  erkennen, 
vollstrecken  und  zwar  in  geringen  bürgerlichen  Sachen  bis  zu  kleineren  Ge- 
fängnisse trafen  gehen  zu  dürfen.  —  Durch  den  von  den  v.  Gl.  mit  der  Stadt 
am  14.  Novbr.  1746  noch  geschlossenen,  auf  späteres  Ansuchen  dee  Oberst 
v.  Wrangel,  der  1773  Pollnow  erworben,  nnter  dem  11.  April  1781  bestättigten 
Vergleich,  worden  den  Einwohnern  auch  die  noch  gebliebenen  Burgdienste, 
als:  1  B.eise  von  5  Heilen  weit,  das  Pflügen  nnd  Eggen  auf  dem  Achtacker- 
hofe, 3  Holzfuhren,  Schafe -Waschen  und  -Scheeren  etc.,  gegen  Entrichtung 
von  1200  rthlr.  und  andre  Verpflichtungen  bei  Mühlen  und  Brücken  etc.,  er- 
lassen. —  Der  Acker,  in  3  Feldern,  ist  fruchtbar.  —  Jahrmärkte  hatte  die 
Stadt  im  vorigen  Jahrhundert  drei.  Auch  hier  hat  sich  ein  Chronikant 
schuldig  gemacht,  einen  argen  Fehler  in  die  Geschichte  hineinzutragen.  Es 
ist  nirgend  in  derselben  bekannt,  dass  der  Deutsche  Bitterorden  Pollnow  und 
das  Gebiet  je  besessen  gehabt  und  das  Bchloas  erbaut  hätte  (Wutstrack),  wozu 
das  Folgende  irrthümlicher  Weise  einigen  Anlass  hat  geben  können:  Wenn 
der  Swenzone  Peter  v.  Neuenbürg,  der  ja  den  Distrikt  Pollnow  auch  eine 
Zeit  lang  nnter  seinem  Palatinat  gehabt,  selbst  vom  Markgrafen  Waldemar 
von  1308  bis  1313  damit  belehnt  (?)  wurde,  so  war  dies  doch  unsicher,  luftig 
nnd  sehr  zweifelhaft;  übrigens  wie  schon  früher  s.  N.  IV  erwähnt,  nnd  hier 
auch  hergehört,  war  Peter  v.  Neuenbürg  kein  Hitglied  des  Deutschen  Bitter- 
erdens, sondern  ein  pommerellischer  und  speciell  slawischer  Edelmann.  Diese 
Bitter  haben  also  Pollnow  und  das  Schloss  nicht  erbaut,  sondern  (siehe  Kanzow 
nnd  Andre)  die  v.  Glasenappe  (Peter  IV.  und  Peter  XVIII  etc.  v.  Gl.) 
haben  weit  vor  1350  Pollnow,  Schloss,  Stadt  nnd  Land  besessen  und  auch 
resp.  erbaut;  von  da  ab  war  Stadt,  Schloss  und  etwas  Land,  wie  öfter  erwähnt, 
an  den  Bischof  von  ihnen  gekommen,  der  es  1436  an  den  Herzog  auf  fünf- 
zehn Jahre  verpfändete,  1467  es  nicht  einlösen  konnte,  worauf  es  der  Herzog 
Erich  II.  als  Bein  Eigen  thum  betrachtete  und  es  wieder  an  die  v.  Glasenappe 
(s  N.  28)  gegen  6  Dörfer  bei  Schlawe  vertauschte,  von  denen  es  dann,  da  die 
Linie  ausstarb,  die  andern  es  nicht  Übernehmen  mochten,  1773  an  den  Obersten 
v.  Wrangel  überging.  —  1609  brannte  die  Hälfte  der  Stadt  ab.  Am  26.  Oc- 
tober  1656  wurde  sie  von  den  Polen  überfallen,  geplündert  und  bis  auf  Mühle, 
Pfarrhaus,  herrschaftl.  Schloss  und  einige  Hänser  eingeäschert.  Am  31.  März 
1736  wurde  die  Stadt  abermals  von  Brand  heimgesucht.  —  Auf  dem  südlich 
der  Stadt  gelegenen  Heiligen  Berge  720'  hoch  steht  und  stand,  früher  schon  nm 
1270,  eine  berühmte  Wallfahrtskirche,  selbstredend  bei  dem  anerkannt  kirch- 
lichen Sinn  der  v.  Glasenapp  von  diesen  erbaut  (s.  N.  3,  III  auch  wohl  IV  etc.). 


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—     122    — 

Die  katholischen  Geistlichen  hatten  verbreitet,  dass,  wenn  man  die  Kirche 
schlösse,  sie  dennoch  stets  wieder  geöffnet  würde,  and  stand  sie  deshalb  für 
die  Wallfahrer  nnd  sonst  Andächtige  jederzeit  offen,  daher  das  Sprichwort: 
„Et  steht  aopen,  as  de  Pollnowsch'  Korke".  Früher  befand  sich  anch  in 
Pollnow  ein  St  Georgs-Hospital.  1550  zu  Tönniges  33  und  Peters  Zeiten 
wurde  der  erste  evangelische  Pfarrer  von  der  Herrschaft  eingeführt,  also  die 
evangelische  Confession  im  Lande  Pollnow  angenommen.  — 

Gem.:  Agnes  v.  Jatzkow;  i.  V.r  Peter  v.  Jatzkow-Schwartow;  i.  M.: 
Catharina  v.  Wobeser. 

Sohne:  46.  47.  48. 

Töchter:  1)  Margaretha,  Gem.:  Anton  v.  Natzmer,  Landrath, 
Landvogt  zu  Stolp,  Schlawe  nnd  Lanenbnrg  auf  Gutzmin,  f  1583;  s.  V.:  Clans 
von  Natzmer  auf  Gutzmin,  Ristow;  s.  K.:  Ursula  v.  Kantowska  (Kuchten); 
ihr  Urenkel  Anton  (e.  N.  110);  sie  lebte  1588  als  Wittwe  (s.  N.  45.)  -  2) 
Catharina,  starb  anvennählt  nnd  noch  jung.  3)  Essea.  Ob  ihr  Gemahl 
ein  v.  Lettow  gewesen?  (8.  N.  47);  anch  sie  starb  noch  jung. 

35.  Paul.  6.  S.  V.  25;  bisehöfl.  Rath;  1516  genannt;  1517  bis  1540 
Bürgermeister  von  Beigard,  auf  Manow  etc.;  1562  wohl  schon  todt  —  1522, 
d.  1.  August.  Bischof  Erasmus  von  Cammin  bestättigt  die  Privilegien  der 
Stadt  Cürlin,  dabei  der  Bath  Panl  v.  Gl.  tho  Grammence,  Henning  Bulgrin 
tho  Wusseken,  Pawel  Bnlgrin  tho  Repkowe,  Claus  Dametee  tho  Mollen.  — 
Panl  v.  Gl.  erhält  Consens  auf  den  mit  Paul  Egers  in  Betreff  dessen  Schwester 
Anna  Egers  Kindern  der  1.  Ehe,  dass  er  ihnen  1200  Gld.  schuldig  ge- 
worden und  setzt  zum  Pfand  4  Bauernhöfe  in  Polzow  dafür.  —  1523  tho 
Pollnow  genannt.  —  1528.  Das  Dorf  Lüllefltz,  ehemals  im  Colberger  Terri- 
torium gelegen,  später  im  Beigar  diachen,  hatte  schon  etwa  um  1276  Zehnten 
an  das  Kapitel  zu  liefern;  1320  hatte  der  Bischof  Conrad  dies  dem  Scholastikns 
als  Präbende  beigelegt,  doch  im  Laufe  der  Zeit  war  der  Zehnten  anf  92  Scbffl. 
Boggen  nnd  92  Schffl.  Hafer  fiiirt  worden.  Es  hatte  sich  hierüber  ein  Streit 
mit  der  Stadt  Beigard  entsponnen,  indem  der  Magistrat  zn  Beigard  dies  Fixum 
dem  Kapitel  vorenthalten  wollte.  Als  Kläger  waren  der  Scholastikus  Otto 
Manow  von  Colberg  einerseits  und  der  Bürgermeister  Pawel  v.  Gl.  nebst 
dem  Kämmerer  Beymar  von  Walde  von  Beigard  andrerseits  vorgeladen.  Die 
Herzoge  Jürgen  nnd  Barnim  sprachen  das  Unheil  ihres  Hofgerichts  dahin  aas, 
dass  die  Stadt  Beigard  keineswegs  befugt  sei,  das  Einkommen  der  Präbende 
des  Klägers  (2  Last  weniger  8  Scheffel  Zehntkorn)  ans  Lüllefltz  einzubehalteo. 

—  1529,  Stettin.  Bei  Verschreibung  der  pommerschen  Landstände  an  den 
Kurfürsten  Joachim  von  Brandenburg  hat  Pawel  Glasenapp  mitunterzeichnet. 

—  1538,  Wnrchow.  Gränz  vertrag  von  Bublitz,  Porst  und  Wnrchow  zwischen 
Büdiger  v.  Massow  als  Hauptmann  zn  Bublitz  etc.  nnd  Panl,  Peter,  Gorgen, 
Otto,  Assmus,  Gebrüder  die  Glasenappen  (s.  N.  30).  —  1548.  Rüdiger  (Jacob?) 
v.  Hassow  hatte  mit  den  Gebrüdern  Hans  Tönniges,  Lucas  nnd  Benedictes 
v.  Masaow  zu  Wnsseken  in  Pommerellen  wegen  der  Dörfer  Woblanse,  Der- 
selitz  (Beselitz)  einen  Prozess,  in  dem  unter  den  8  Zeugen  anch  Paul  Gl.  zu 
Manow  und  Peter  zu  Pollnow  etc.  sich  befanden.  —  Hach  der  gerichtlichen 
Aussage  des  Peter  Neffius  aas  Crössin  vom  5.  Jnni  1570,  als  Tessen  v.  Kleist 
die  von  den  Triddemer  besessenen  Güter  Steinbarg  und  Grünwald  beanspruchte, 
ist  Paul  nebst  Peter,  Georg,  Assmus,  Otto,  Tönniges,  Gebrüder  v.  Glasenapp 
betheiligt  und  alle  als  Bürgen  für  600  Mk.,  welche  Heinrich  v.  Triddemer 
dem  Peter  Hogenhusen  schuldig  geworden,  genannt  (s.  N.  30  nnd  Fomm. 
St.-Arch.). 

Besitz:  Manow,  Anth.  Koker,  Vangerow,  Polzow,  Anth.  Gra- 
menz,   Pollnow  etc. 

Gem.:  Scholastik»  v.  Plemtning-Bö'ck,  Schwester  des  bekannten 
Egidins. 

Töchter:    1)    Catharina.     Gem.:    1527   Joachim   v.   Pnttkamer- 


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—     123    — 

Poberow  1527—1575;  s.  V.:  Harkus  v.  Pnttkamer  1482-1531;  s.  M.:  Catha- 
rina  v.  Krockow.  Sie  lebte  noch  als  Wittwe  1576  und  starb  ohne  männliche 
Erben;  die  Tochter  Scholastika  y.  Pnttkamer  war  vermählt  mit  Lorenz  von 
Stojentin-Rumske.  —  2)  Anna.  Gem.:  Franz  v.  BShn-Cnlsow;  sie  starb 
vor  der  Mutter.  —  8)  Barbara.  Gem.:  Caspar  v.  Zitzewitz-Dübzow, 
Gr.  Crien,  1575;  er  ,  starb  Martini  zwischen  1590  und  1596;  S.  V.:  Joachim 
v.  Zitzewitz  1529,  dessen  1.  Gemahlin  N.  N.  v.  Bandemer,  2.  Gemahlin  N.  N. 
v.  Natzmer;  Barbara  tiberlebte  ihren  Gatten,  war  1638  aber  tudt.  Anf 
ihre  Aussteller  erhielt  sie  Leibgedinge  4000  Gld.,  V*  Crien  etc.  —  1619,  den 
6.  Januar.  Stettin,  wurde  vom  fürstlich.  Hofgericht  ein  Unheil  in  Sachen 
Barbara  Glasonape,  Caspar  Zitzewitzen  zn  Dubzow  Wittwe  an  einem,  des- 
selben Sühnen  Joachim  nnd  Faul  der  Zitzewitzen  am  andern  and  dann  des 
Caspar  Zitzewitzen  Creditoren  am  dritten  Theil  publicirt,  worin  des  Caspar 
Zitzewitzen  Lehngüter,  nämlich:  1)  Hl.  Dübzow  mit  allen  Pertinenzian,  auch 
der  Holzkathen  Sagendecke  zn  Quappow  auf  7780  Gld.  82  Schill,  nnd  2)  Gr. 
Dübzow  auf  5800  Gld.;  alle  zn  Gr.  Crien  dem  Caspar  Zitzewitz  zuständig 
gewesenen  Lehnguter  anf  8162  Gld.  16  Schill,  snndisch,  zusammen  anf  21524 
Gld.  eetimirt  Bind. 

36.  Hans,  1.  S  v.  26,  anf  Gramenz  etc.  —  1529.  Der  Erbvertrag  so 
zwischen  Kurfürst  Joachim  an  einem  und  Herzog  Georg  und  Barnim  von 
Pommern  am  andern  Theil  über  die  pommerschen  Lande  nnd  die  künftige 
Snccession  getroffen,  wie  derselbe  von  den  pommerschen  Landständen  voll- 
zogen nnd  ausgegeben  worden,  ist  mi tun terzei ebnet  von  Hans  v.  GL  sowie 
Panl  85,  Otto  80.  —  1586,  d.  10.  September,  Wnrchow.  Vergleich  zwischen 
Rüdiger  v.  Hassow,  Hauptmann  zu  Saazig,  Rawenstein  nnd  zn  Bnblitz,  erb- 
■essen  nnd  Srewes  v.  Kleist  zn  Kl.  Yoldekow,  wegen  Schwellin,  wovon  jeder 
eine  Hälfte  erhält,  lautet:  „Yor  allermennichlik  dhon  kundt  unde  bekennen 
wy  Lutke  Idassow  tho  Swyrssen,  Otto  Glasenap  tho  Gramentz  unde  Pribslaff 
Kleist  tho  Borrenthien  erffzeten,  dath  wy  de  Erbarenn,  Ehrenfesten  Rüdiger 
Hassow  Hanetmann  thom  Saszke,  tho  Rauenstein  unde  tho  Bnbbeltze  erffzeten 
an  ayneme  und  Drewes  Kleist  tho  Lutken  Yoldekow  erffzeten  andern  deyless 
thon  ghnde  unde  myt  beider  parte  wethen  und  willen  vor  se  und  ere  ernen, 
vom  emen  tho  ernen  des  Dorpes  Swallin  haluen  thom  gründe  enthlichen,  ent- 
scheden  nnde  verdragen  h  ebben,  folgender  gestalt  etc.  Zengen:  de  achtbaren 
unde  Erenfeaten  Sczabel  vomme  Wolde,  huetman  op  Nyjen  Stettin,  Pawel  Kleist 
tho  Kowalke,  Tönniges  Sossennowe  zampt  zineme  zone  Peter  Sossennowe  tho 
Slaghe  (bei  Polzin),  Thewes  Brnnnow  tho  Qnassow  unde  Hans  Glasenap  tho 
Gramentz.  —  1562  in  dem  Gesammtlehnbrief  ist  Hans  v.  GL  aufgeführt  (Urk. 
N.  21).  —  1565  ist  auch  Hans  v.  Gl.  mit  seinem  Bruder  und  seinen  Vettern 
N.  37,  83  und  40  gegen  das  Stift,  welches  sich  in  die  nachgelassenen  Güter 
von  Georg  v.  Gl.  28  eindrängte,  Kläger  (s.  N.  28).  Hans  v.  Gl.  nnd  Con- 
sorten  führen  Process  gegen  Otto  v.  GL  30,  wegen  Grünwald  und  Steinburg, 
welches  sie  erstreiten  nnd  Michel  37  besitzt:  mnss  wohl  nach  1570  gewesen 
sein.  — 

Besitz:  Gramenz,  Grünwald,  Steinburg,  Treten,  Polzow,  auf 
dessen  Gebiet  häufig  Bernstein  gefunden  wird,  nnd  Andere. 

Gem.:  Margaretha  v.  Hassow,  i.  Y.i  Mix  v.  Hassow -Brünnow. 

Söhne:  49,  50. 

Töchter:  1)  Margaretha.  Gem.:  Johann  v.  Lettow-Schwirsen 
1507  nnd  1578;  er  ist  1608  todt.'—  2)  Catharina,  Gem.:  Georg,  Joachim, 
Hans  v.  Brockhnsen-Biebitz,  Gr.  Justin  1550,  e.V.:  Anton  v.  Brockhnsen- 
Riebitz,  Dresow,  Gr.  Justin  1520;  s.  H.:  H.  N.  v.  Adebar-Bössow.  —  8)  N.  N. 
Gem.:  N.  N.  v.  Briesen.  —  4)  N.  N.  Gem.:  Hartin  v.  Billerbeck- 
Sallentin,  Blankensee  etc.;  derselbe  wird  später  1577  und  1589  gegen  seines 
Schwagers  Curt  v.  Gl.  60  Erben  wegen  ihrer  (der  Gattin)  Aussteuer  klagbar. 

37.  Michael,  2.  S.  v.  26.   Herzoglich  pommerscher   Kriegsrath,  Rath 


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—     124    — 

und  Feldhauptmann.  —  In  dem  italienischen  Kriege  zur  Zeit  Kaiser  Carl  V, 
unter  dem  Conetablen  Karl  v.  Bonrbon  wird  Michael  v.  Glasenapps  rühmlichst 
in  der  Geschichte  gedacht.  Am  24.  Februar  1525,  in  der  Schlacht  bei  Pavia, 
besondere  bei  der  Erstürmung  Berns  am  6.  Hai  1526  hat  er  mit  besonderer 
Bravoar  gefochten.  Sa  war  znr  Zeit,  als  Fabst  Clemenz  den  Stahl  besass; 
Rom  wurde,  wie  damals  üblich,  geplündert  Darauf  hatte  das  Heer  viel  Ver- 
loste and  raffte  1527  die  Schweisssucht  7a  desselben  dahin. 

Als  1529  anf  dem  Seichstag  zn  Speyer  ein  harter  Abschied  vom  Kaiser 
erlassen,  wogegen  die  lutherischen  Stande  protestirten,  hatte  das  znr  Folge, 
dass  die  protestantischen  Pursten  sich  zn  Schmalkalden  verbündeten.  Wir 
finden  Michael  v.  Gl.  von  nun  an  in  diesem  Heere;  dasselbe  war  an  Fass- 
volk 49  Fähnlein  (400  Fnssknechte  die  Fahne,  alle  etwa  4  Regimenter  aus- 
machend), die  Gesammtzahl  18-20000  Mann,  ezcL  der  Reiterei.  Das  Ganze 
unter  Kurfüret  Johann  Friedrich  von  Sachsen.  In  dem  Heerhaufen  des  Kriegs- 
obersten Christoph  Graf  Aldenburg  (Oldenburg),  21  Fahnen,  die  Reiferfahne 
zn  240  Pferden,  stand  Michael  GL  und  heisst  es:  „nach  dem  Verzeichnis« 
des  Kriegszages  der  rebellischen  Fürsten*  1540  waren  dessen  Hauptleate: 
Gottfried  Branstedt,  Lieutenant  (Stellvertreter  des  Grafen  Aldenburg)  und 
Hauptmann  über  ein  Fähnlein,  der  im  Lager  von  Nördlingen  starb;  desgleichen 
Curt  Manteuffel,  Lieutenant,  Christian  Manteaffel  über  4  Fahnlein,  Michael 
Glasenapp,  Hans  Kieppenburg,  Dietrich  Wichmann  ans  der  Mark,  Otto 
Spaen  in  Xanthis,  Schramm  v.  Münster  in  Westpbalen,  Werner  Scheested, 
Joachim  Scheested,  Hans  v.  Braunschweig,  Dietrich  v.  Winterfeld,  Hans  von 
Arn,  ProfoBt,  Michael  v.  Brannschweig,  Schultheis«.  Dies  war  die  stärkste 
Heeresabtheilung,  die  des  Grafen  v.  Aldenburg,  welche  auch  in  der  unglück- 
lichen Schlacht  bei  Mühlberg  focht,  wo  leider  auch  die  meisten  gefangen 
wurden  und  Michel  v.  Gl  unter  den  sich  Durchschlagenden  war.  —  1547,  d. 
9.  Hai  fand  die  Musterung  des  pommerschen  Heeres  für  den  Seh  malkaldi  sehen 
Krieg  statt,  wobei  Michael  als  Feldhauptmann,  Otto  Gl.  30  als  Oberster  Artn- 
laroy-  Meister  aufgeführt  sind  (s.  D'rk.  N.  26). 

1538,  Wnrchow.  Gränzvertrag  bei  Bublitz,  Porst  and  Wnrchow  zwischen 
Rudiger  v.  Massow  zu  Bublitz  und  Peter,  Paul,  Gorgen,  Otto  und  Assmus 
Gebrüder  der  Glasenappeu,  dabei  Zeugen:  Michael  Gl.  zu  Gramenz  etc., 
Onrt  Gl.  zu  Seidel  (s.  N.  80).  —  1549.  Gränzstreitigkeiten  (s.  N.  38).  1556, 
den  22.  Juli,  Cöslin.  Jürgen  v.  Kamele,  Landvogt  zu  Stolp,  erbsessen  zu 
Weitenhagen;  Vollmacht  für  Jacob  v.  Puttkamer,  Landvogt  zu  Greiffenberg  etc. 
erbsessen  zu  Zettin,  die  aufgezeichnete  Verhandlung  von  Otto  Glasenapp  zu 
Gramenz  und  den  beiden  Brüdern  Heinrich  38  und  Michael  GL  87,  welche 
sie  auf  Befehl  als  Fürstliche  Commission  geführt,  an  die  Fürstliche  Kanzlei 
in  Stettin  zu  senden.  Die  Verhandlang  hat  hauptsächlich  Gränzstreitig- 
keiten  mit  Polen  betroffen.  —  1559.  In  der  Pomerania  von  M.  Gregor  Lagos, 
Wittenberg;  „Unter  den  gnten  Soldaten  werden  gelobt:  Ernst  Weyer,  Johann 
Snawen,  Joachim  Zitzewitz,  Reimar  v.  Wald,  der  unter  Frankreich  gedient; 
George  I'odewils  und  Michael  Glasenapp".  —  15ti2.  In  dem  Lehrbriefe 
wird  auch  Michael  v.  Gl.  aufgeführt  (e.  Urk.  N.  21).  —  1564.  N&ngard  am 
Tage  Catharinae.  Ludwig  Graf  Eberstein,  Herr  v.  Nangard  leiht  für  sich 
nnd  seine  Brüder  Wulffen,  Stoffen  and  Henrich  auf  ihre  Herrschaft  von  dem 
„Eruesten  and  Erbaren  Michael  GL  zu  Gramenz  erbsessen  von  Beinen  Erben 
und  Inhabern  5100  rthlr.  den  Thaler  zu  4  Mk.  sandisch  -  pommerscher  laute- 
werunge  gerechnet,  dazu  guter  800  vollwichtiger  Goldgulden  und  wollen  dem 
Michael  GL  und  seinen  Erben  auf  nächstfolgendem  Tag  Catharinae  nach 
Dato  im  Jahre  1565  angefangen  und  alle  Jahr,  wenn  er  oder  seine  Erben  nicht 
die  Gesammtsnmme  erhalten,  abzahlen  und  zwar:  lOOrthL  mit  8pCt.  und  jede 
100  Goldgalden  mit  SpCt.  verzinsen;  also  jährlich  sowiel  nach  Gramenz  oder 
Alten- Siittin.  Zeugen:  Matzke  Borcke,  Berndt  Dewitz,  Ewald  v.  d.  Osten, 
Messing  Borcke,  Richard  v.  Wedeil  (Urk.  N.  27).    Der  Zinsfuss  ist  zu  der  Zeit 


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üblich  gewesen.  —  1565  betheiligt  sich  Michael  v.  Gl.  mit  andern  Vettern 
an  der  Klage  wider  das  Stift,  wegen  eigenmächtiger  Aneignung  resp.  Ver- 
lehnnng  der  Güter  des  verstorbenen  Jürgen  v.  Gl.  28,  an  andere  Familien. 
—  1556  ahm  Abendt  Michaelis  Archangeli,  Newen  Treptow  (an  der  Rega). 
Revers  der  pommerschen  Landstände  an  Kor  brandenbarg,  dass  diesmal  die 
Lehnsemplan gniss  ihrer  Herzoge  der  Erbh.nl digung  vorgehen  solle.  „Wyr 
Herren  Freisten,  Mhann  und  Statte,  alle  undertanen  und  Einwohner  der  Her- 
zogk-  nnd  Fürstenthumb  Stettin,  Fommern,  der  Cassuban  nnd  Wenden  ete  " 
Mi tunterzei ebnet  Michael  Glasenap  zur  Grammentz  etc.  —  Michael  Gl., 
anck  Bath  Herzog  Philipp  I.,  stand  bei  demselben  in  grossem  Ansehen. 
( Vanselow).  —  1560,  d.  10.  Januar,  Treptow  a.  R.  Anf  dem  Landtagsabschiede 
wurde  Michael  v.  Gl.  zu  einer  Kommission  für  die  Kriegsmacht  nnd  Ver- 
theidigung  des  Landes  bestimmt.  (Pomm.  St.-Arch.}  —  Gr&nzstreitigkeiten  mit 
des  Polen  kamen  hanfig  vor.  Er  hat  die  evangelische  Konfession  angenommen, 
in  seinen  Besitzungen  eingeführt  nnd  gepflegt  Michael  war  ein  grosser 
Jäger  nnd  hat  besonders  viele  Wolfe  erlegt 

Besitz:  Gramenz  a,  Grünwald,  Steinburg,  Znchen  b,  Balfanz, 
Antheil  an  Zulkenhagen,  Anth.  Coprieben  etc. 

Gem.  I:  Prisca  v.  Mßnchow-Mersin,  i.V.:  Andreas  v.  Münchow; 
i.  M.  Sophia  v.  Manteuffel  -  Arnhanaen ,  Schwester  von  Erasmng  nnd  Prisca, 
wieder  Schwester  der  Gertrud,  Gemahlin  Georgs  v.  Gl.  28  etc. 

Gem.  II:  Essea  von  Kleis t-Dnbberow. 

Sühne:  51.  52  (I.  Ehe),  53. 

Töchter  (I.  Ehe):  1)  Anna  lebt  1618.  Gem.:  Messingv.  Podewile- 
ClStzin;  s.  V.:  Peter  v.  Podewils  anf  Podewils,  Barfin,  Clötzin;  s  M.:  Mag- 
dslono v.  Damitz,  2)  Gatharina.  1601  schon  Wittwe,  lebt  1618.  Gem.: 
Christian  v.  Podewils-Malnow.  3)  Sophia  lebt  noch  1622.  Gern:  Georg 
v.  Brunnow  anf  Qnatzow,  Pöppel ;  S.V.:  Franz  Brttnnow,  s.M.:  Ilsa  v.Bonn, 
Alle  Kinder  I.  Ehe,  Söhne  51.  52.  und  die  drei  Töchter  beerbten  1616  ihre 
Mntterschwester  Gertrud,  Wittwe  Georgs  v.  Gl.-Seidel  (s.  N.  28).  4)  Elisa- 
beth (IL  Ehe)  Gem.:  TSnniges  v.  Zozenow,  1603  aufschlage;  S.V.: 
Hans  v.  Zozenow -Schlage,  s.  M.:  N.  N.  v.  Kleist  Damen;  des  Hans  v.  Zoze- 
now 2.  Gem.  N.  N.  v.  Wedell. 

88.  Heinrich  auch  Henning,  3.  8.  v.  26,  auf  Lübgust.  Auf  der  Uni- 
versität Greifswald  ist  immatricnlirt :  1547  Hennigus  Glasenap  eqnes.  — 
1525,  Beigard.  Heinrich  nnd  Henning  40  v.  GL  verkaufen  an  Curt  v.  Man- 
tenffel einige  Hebungen  aus  Ziezenowe  und  Langen  für  200  Reichsgulden,  da- 
bei Zeugen:  Christoph  89  und  Tflnniges  41  v.  Gl.  (s.  N.  40).  —  1549.  Hein- 
rich, Christoph  39  und  Otto  80  v.  Gl.  nebst  Heinrich  v.  Wolde  und  Peter 
v.  Zastrow  klagen  wider  Zabel  v.  Woldes  Wittwe  in  pnnkto  gewaltsamen 
Einfalls  (Pomm.  St.-Arch.,  Hofgerichtsacten).  —  1556,  den  22.  Juli,  Coeslin. 
Jürgen  v.  Bamel,  Landvogt  zn  Stolp;  Vollmacht  für  Jacob  Pnttkamer,  Land- 
vogt zu  Groiffenberg,  die  aufgezeichnete  Verhandlung  von  Otto  30  v.  Gl. 
zn  Gramenz  und  den  beiden  Brüdern  Heinrich  und  Michael  v.  Gl.,  welche 
sie  auf  Befehl,  als  eine  Fürstliche  Kommission  geführt,  an  die  Fürstliche  Kanzlei 
zn  Stettin  zu  senden;  die  Verhandlung-  hauptsächlich  Gränzstreitigkeiten 
mit  Polen  betreffend.  —  1563  verleibdingt  Heinrich  v.  Gl.  anf  Lübgust  seine 
Frau  Elisabeth  v.  Wolden:  pp.  „Weyl  denn  durch  den  Fal  des  ersten  Menschen 
die  peinlicher  menschlicher  gedachtniss  Hinflucht  und  auch  nicht  gewisser  was 
zu  erhoffen  also  der  Todt  und  nicht  ungewissers  also  die  Stunde,  habe  ich 
Heinrich  Glasenap  zu  Lübbgust  Erbsesseu  aus  wohlerwogenem  gemothe  bei 
gesunden  Leibe  und  guter  vollmacht  billich  geschattet,  wie  ich  denn  auch  von 
Rechts  wegen  zu  dunde  schnldigk,  meine  geliebte  Hausfrau  Elisabeth  v.  Wolde 
volgender  gestalt  mit  bewilligung  meiner  geliebten  Brüder  zu  verleib gedin gen, 
bekenne  demnach  kegenwartig  dass  ich  fnnfthalb  hundert  Gulden  Goldt  sammt 
einem  ehrlichen  Geschmeide  und  mannhaftigen  Aussteuer   wegen   gebührender 


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—    126    — 

Erbfall  etc.  erhalten" ;  er  macht  ihr  4  Bauern  und  4  Kotzen  zu  Lübgnst  (nam- 
haft) mit  allen  Diensten,  Pacht  und  dergl.  ans.  seinen  Wohnhof  zu  Lübgnst, 
welcher  früher  wüste  gewesen  nnd  mit  ihrem  Goldo  gebaut  worden  ist  (Fomm. 
St.-Arch.). 

Besitz:  Lübgnst,  Ziezenowe,  Langen  etc. 

Lübgnst  ist  ein  alt  v.  Glasenappen  Bittersitz,  2  Heilen  von  Nen-Stettin, 
Vi  Heile  von  Gramenz,  unfern  der  Persante,  mit  1  Vorwerk  in  Wruckbiitten, 
gnter  Forst,  der  „Rosin"  genannt  nnd  mit  fruchtbarem  Boden.  J.  Janken  schreibt 
nach  Mittheilung  des  Dr.  Oelricbs  1768  über  den  Brunnen  bei  Lübgnst:  „Es 
gehört  den  Herrn  r.  Glasenapp,  daselbst  ist  ein  wunderbarer  Brunnen,  etwa 
8  Schritt  im  Diameter,  der  beständig  mit  ungemeiner  Force  treibt  nnd  kocht, 
auch  sogar,  dass  er  Alles,  was  man  hineinwirft,  wieder  ans  Ufer  hinauswirft. 
Wenn  ein  Vieh  hineinfallt,  etwa  ein  Mensch  hineinspringt,  so  kann  es,  resp.  er 
nicht  ertrinken,  sondern  das  Wasser,  welches  wegen  seines  beständigen  Kochens 
(Sprudeins)  nichts  untergehen  lässt,  hebt  sie  wieder  übers  Ufer.  Dieser  Brunnen 
führt  sehr  klares  und  mineralisch  schmeckendes  Wasser  nnd  wird  von  Einigen 
dasselbe  für  sehr  gesund  gehalten,  ja  man  nennt  ihn  an  demselben  Ort  auch 
den  „Gesundbrunnen. "  Es  bleibt  dieser  Brunnen  nicht  beständig  an  einem  Ort, 
sondern  verändert  sich  in  manchen  Jahren  etliche  Hai,  da  er  dann  wohl  10 
oder  mehrere  Schritte  von  der  alten  Stelle  sich  als  eine  kleine  Quelle  äussert 
und  in  kurzer  Zeit  die  vorige  Grösse  hat  So  wie  er  nun  auf  diesem  Ort 
zunimmt,  so  vergebt  er  auf  dem  vorigen  nnd  versiegt  sogar,  dass  die  Stelle, 
wo  er  stand,  fest  mit  Erde  wieder  angefüllt  wird,  ohnerachtet  er  vorher  uner- 
gründlich war.  Bleibt  der  Brunnen  das  ganze  Jahr  hindurch  auf  einem  Ort, 
so  halten  es  die  Einwohner  in  derselben  Gegend  für  ein  gewisses  Zeichen, 
dass  es  im  folgenden  Jahre  wohlfeil  werden  müsse.  — 

Gem.:  Elisabeth  v.  Wolde. 

Sohn:  54. 

TOchter:  1)  Elseba.  Gem.:  Johann  v.  Zart,  1572  auf  Stepen, 
Sasaenbnrg,  Griebenitz,  Gültbeck.  —  2)  Vidante  (Vigolante).  Gem.:  Ewald 
v.  Zadow-Zadow.  —  8)  Elisabeth:  Gem.:  Richard  v.  Lohde-Zuchen. 

39.  Christoph,  1.  S.  v.  27.  Kurbrandenburgischer  Oberst  auf  Bar- 
walde etc.;  1562  schon  todt;  1523  hat  er  studirt.  —  1525,  den  11.  November, 
Beigard.  Heinrich  38,  Hennig  40  v.  Gl.  verkaufen  an  Curt  v.  Hanteuffel 
zu  Polzin  einige  Hebungen  aus  Czitzkenowe  (Ziezenow)  und  Langen  für  200  R. 
Gulden.  Dabei  Bürge:  Christoph  und  Tönniges  41  v.  Gl.  (s.  N.  40).  — 
1549.  Christoph,  Heinrich  38  und  Otto  30  v.  Gl.  klagen  mit  Heinrich 
v.  Wolde  und  Peter  v.  Zastrow  gegen  Zabel  v.  Woldes  Wittwe  in  puncto 
gewaltsamen  Einfalls  (Pomm.  St.-Arch).  —  1546.  Stanislaus  Jablonski 
verklagt  den  Christopboras  Glasenapp,  Erbherrn  auf  Tharnowo  wegen  Bück- 
gabe eines  Unterthanen  (Pos.  St.-Arch.)  —  1546.  Heinrich  Golcz  citirt  die 
Gebrüder  Glasnap.  nennt:  Christoph,  Anton  41,  nnd  Heinrich  (Henning)  40, 
Söhne  des  verstorbenen  Peter  Gl.  27  wegen  einer  Schuld  von  10  Gld,  welche 
sein  Vater  Johann  Golcz  ihrem  Vater  geliehen  hatte.  —  1547.  Da  der  durch, 
den  Stanislaus  Jablonski  im  Jahre  1546  wegen  Rückgabe  eines  Unterthanen 
verklagte  Christoph  „GlanBnopp"  Erbherr  auf  Tharnowo,  im  Termin  nicht 
erschienen  nnd  contamacirt  ist,  so  trägt  sein  Vertheidlger  auf  Nichtigkeit  des 
Erkenntnisses  aus  dem  Grunde  an,  weil  sein  Klient  sich  im  Herzogthum  Stettin 
aufgehalten  und  von  einer  gerichtlichen  Vorladung  nichts  gewnsat  hatte.  — 
1556.  Königlich  polnisches  Dekret,  wonach  die  Königlichen  Güter  Tharnow  etc. 
aus  der  Hand  des  Christoph  Glasnap  auf  B&rwalde  durch  den  Kronschatz- 
meister Mathias  Mokronowski  wieder  eingelöst  werden  sollten.  Da  die  Ge- 
brüder Christoph,  Heinrich  alias  Hennig  nnd  Anton  genannt  Glasenap  auf 
Barwolt  weder  das  Gut  Tharnowo  räumen,  noch  ihre  sich  auf  das  Gut  be- 
ziehenden Rechte  vorlegen  wollen,  so  werden  sie  vorgeladen,  ihre  Ansprüche 
gerichtlich  nachzuweisen  (Posenscbes  St.-Arch.,  auch  die  folgenden  Dekrete).  — 


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—    127    — 

Da  die  genannten  Gebrüder  Christoph,  Anton  und  Henning  „Glosnops"  anf  Bar- 
wolt  den  Landesgerichten  nicht  Folge  leisten  wollten,  so  sind  sie  in  Boroitions- 
strafe  verfallen.  —  1555.  Abermaliges  Mandat  des  Königs  von  Polen  an  den 
Capitanns  Generalis;  er  solle  gegen  die  Glasenapp  jnre  procedere  (vorgehen). 
Er  habe  auf  Wonach  des  Herzogs  Barnim  von  Pommern  ihre  Bomition  auf- 
gehoben, damit  sie  ihre  Sache  nochmals  den  Gerichten  vorlegen  oder  sich  mit 
dem  Vertreter  des  1'iscns  einigen  könnten.  Sie  behaupten  anstatt  dessen 
Tharnowo  gewaltsam.  Vorher,  1554  hatte  Nicolaus  Twardowski,  Mandatar  des 
ChristophorUB,  Hennings  und  Antons  Gebrüder  Glasenap  verlangt  einen 
bestimmten  Termin,  in  welchem  sich  seine  Mandanten  unter  Vorlegung  der 
ihnen  seitens  des  Herzogs  von  Stettin-Pommern,  Kassnbien,  Barnimus,  an  den 
König  von  Polen  ertheilten  Schriftstücke,  rechtfertigen  könnten.  Inzwischen 
1554  hat  auch  Mathias  Mokronowski,  Königlicher  Fiskal,  gegen  die  Gebrüder 
Christoph,  Henning  nnd  Anton  Glasenap  geklagt,  weil  sie  ihre  Leute  be- 
waffnet und  so  das  Gut  Tharnn wo  im  Kreise  Deutsch- Crone,  behauptet  hatten. 
(Tharnowo,  Tarnowke  südlich  v.  Jastrow.)  Diese  Harzeleien  und  Kämpfe  mit 
den  Polen  von  den  frühesten  bis  in  späte  Zeiten,  anch  hier  urkundlich  dar- 
gethan,  zeigen  an,  wie  die  v.  Glasenapp  stets  das  pommersche  Gränz- 
gebiet  vertheidigten,  und  sich,  durch  den  Feind  Nichts  abdringen  Hessen  — 
vielweniger  friedlich  gut  polnisch  wurden.  —  1562.  In  dem  Lehnbriefe  sind 
seine  Söhne  aufgeführt,  er  bereits  als  todt  verzeichnet  (a.  TJrk.  N,  21). 
Christoph  v.  Gl.  hatte  die  evangelische  Confession  angenommen,  in  seine 
Besitzungen  eingeführt  nnd  gefördert. 

Besitz:  Baerwalde,  Tarmen,  Klotzen,  Bothfliess,  Knick, 
Hammer,  Schneidemühl  b.  Draheim,  Antheil  Coprieben,  Tharnowo 
(Tarnowke)  im  Kreise  Dt.  Crone,  wahrscheinlich  ein  Bestbesitz  aus  der  Zeit 
noch  her,  wo  Pommern  bis  zur  Netze  reichte  etc. 

Gem.:  Elisabeth  v.  Kleist-Voldekow. 

Söhne:  55.  56.  57.  58. 

40.  Henning,  auch  Heinrich,  2.  S.  v.  27  auf  Klotzen  etc.  —  1525,  den 
11.  November,  Beigard.  Henning  (auch  Heinrieb)  Gl.  zu  Barwalde  gesessen, 
verkauft  an  Cnrt  Mantenffel  zn  Polzin  und  Arnhausen  erbsessen  a)  zu  Czif- 
kenowe  (Ziezenowe)  den  Nemstzeu  Hof,  2  Hafen,  2  Gulden  Pacht,  2  Scheffel 
Mühlenkorn,  2  Topf  Flachs,  2  Bauchhasen,  b)  zu  Langen:  Kowillekenhof, 
2  Hufen,  2  GnldenPacht,  2  Scheffel  Mühlenkorn,  2  Topf  Flachs.  2  Ranchhasen, 
das  halbe  Scholzengericht,  auf  welchem  Broskopf  wohnt,  mit  einer  freien  Hufe, 
für  200  Gld.  Eh.  weniger  I6'/s  nnd  weniger  8  Schilling  Snudisch.  Bürgen 
des  Henning  seine  Brüder  Christoph  und  Tönniges  v.  Gl.  (Transumirt  den 
5.  Decbr.  1559).  —  1546  klagt  Heinrich  Golcz  gegen  Henning,  Christoph  nnd 
Anton  Gl.,  Söhne  des  verstorbenen  Peter  Gl.  27  wegen  einer  Schuld  dieses 
von  10  Gulden  (s.  N.  39).  —  1553.  Königlich  polnisches  Dekret,  wonach  die 
Königlichen  (?)  Güter  Tarnowo  ans  der  Hand  des  Christoph  Gl.  auf  Bärwalde 
durch  den  Kronenschatzmeister  Matthias  Mokronowski  wieder  eingelöst  werden 
sollen,  Da  die  Gebrüder  Christoph,  Heinrich  alias  Henning  und  Anton 
genannt  Glasenapp  auf  Barwolt  weder  das  Gut  Tharnowo  ränmen,  noch  ihr  sich 
auf  dieses  Gnt  beziehendes  Recht  darlegen  wollen,  so  werden  sie  vorgeladen, 
ihre  Ansprüche  gerichtlich  nachzuweisen.  Da  die  genannten  Gebrüder  Glos- 
nops  auf  Barwolt  den  Landesgerichten  nicht  Folge  leisten  wollten,  so  sind  sie 
in  Bomition ss träfe  verfallen.  Ob  Anton  41  nicht  auch  aus  diesen  Gründen 
nach  Livland  wechselte?  (siehe  N.  39  auf  Klotzen  etc.).  —  1554.  Nicolaus 
Twardowski,  Mandatar  des  Christoph,  Henning  und  Anton  Gebrüder  Gtos- 
nap,  verlangt  einen  bestimmten  Termin,  in  welchem  sich  seine  Mandanten 
unter  Vorlegung  der  ihnen  seitens  des  Herzogs  von  Stettin,  Pommern  etc. 
Barnim  an  den  König  von  Polen  ertheilten  Schriftstücke  rechtfertigen  könnten. 
Es  klagt  aber  1554  Matthias  Mokronowski,  Königlicher  Fiskal,  gegen  die 
Gebrüder  Christoph  Henning  nnd  Anton  Gl.,  weil  sie  ihre  Leute  bewaffnet 


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und  so  das  Gut  Tharnowo  behauptet  hatten.  Darauf  1555  abermaliges 
Mandat  des  Königs  (von  Polen)  an  den  Capitanns  generalis,  er  solle  geg-en 
die  Glasenappe  jnre  procedere,  also  vorgeben;  er  babe  anf  Wunsch  des 
Herzogs  Barnim  von  Pommern  ihre  Bomition  aufgehoben,  damit  sie  ihre 
Sache  nochmals  dem  Gericht  vorlegen,  oder  sich  mit  dem  Vertreter  des 
Fiskus  einigen  konnten;  sie  behaupten  aber  anstatt  dessen  Tharnowo 
(Tamowko)  gewaltsam.  (Posener  ßt.-Arch.  s.  N.  39.)  —  In  dem  Gesammt- 
lehnbriefe  von  1502  ist  auch  Henning  Gl.  aufgeführt  (s.  a.  Urk.  N.  21).  — 
1565.  Henning  nebst  Hans  86,  Michael  37,  Tönniges  83  v.  GL  betheiligten 
sich  an  der  Klage  gegen  das  Stift,  welches  sich  in  den  Besitz  des  verstorbenen 
Georg  v.  Gl.  28  eingedrängt,  resp.  über  die  Guter  verfugt  hatte. 

Besitz:  Klotzen,  Antheil  Bärwalde,  Zülkenhagen,  Antheil  Cop- 
rieben,  Tarnowke,  Ziezenow,  Langen  etc. 

41.  Anton  (Tönniges)  8.  S.  v.  27.  Klotzen,  geb.  ca.  1500.  Erhatstudirt 
und  ist  der  Erste,  welcher  von  der  Familie  dem  Zuge  des  hinterpommarschen 
Adels  nach  den  sogenannten  Ostseepro vinzen,  nach  Livland,  Esthland  etc.  folgte, 
sich  dort  ansässig  machte,  (auch  wechselnd  in  Pommern  wohnte),  in  seineu  Nach- 
kommen das  Geschlecht  auch  dort  sich  fortgepflanzt  hat.  —  1528,  In  dem 
Verzeichniss  der  Schlösser  und  Rittergüter  in  Livland  zu  Ende  der  Ordenszeit 
(s.  v.  Bunge  etc)  ist  aufgeführt:  „Dat  Cer  Spell  tho  Kreutzeborch  Tönni- 
ges Glasenap  mit  seinen  Hof  (Gut).  1823  Hess  ein  Kirchspiel  Matthias 
nud  Kreuz,  Kreis  Hamen,  das  Gut  Kreuzhof  mit  15  Haken  und  209  Ein- 
wohnern. Es  scheint  hier  das  Kreuzburg  unfern  Glasemanek  und  Treppenhof 
bei  der  Düna  herzutreffen  (s.  unten).  —  1525  erscheint  er  in  Pommern,  wo 
er  an  Klotzen,  an  Bärwalde  betheiligt,  als  Bärge  mit  Christoph  89  v.  OL 
seinem  älteren  Bruder  mit  Henning  40,  Theile  und  Gefalle  von  Ziezenowe  und 
Langen  an  Gurt  v.  Mannteaffel  auf  Polzin  verkauft,  also  hier  auch  speciell  auftritt. 
Dann  bat  er  sich  mit  Wenduta  v.  Notken  in  Livland  vermählt.  —  1546  wird 
auch  Tünniges  nebst  seinen  Brüdern  Christoph  und  Henning  v.  Gl.  durch 
Heinrich  Goltz  wegen  einer  Schuld  seines  Vaters  Peter,  von  10  Gld-,  welche 
dieser  dem  Johann  Goltz,  Vater  dos  Heinrich,  rückständig  geblieben,  citirt.  — 
Bei  den  bei  N.  89  aus  dem  Posener  Archiv  angeführten  Vorladungen,  De- 
kreten etc.  von  1553,  54  und  55,  auch  beiTarnowko,  ist  Anton  genannt  und 
Beteiligter.  —  1562  ist  auch  Tönniges  Gl.  in  dem  Gesammtlebnb riefe  des 
Herzogs  Barnim  aufgeführt  (s.  Urk.  N.  21).  Um  diese  Zeit  ist  er  wieder  in 
Livland,  denn  in  Götze:  „Albert  Sneerbeer,  Erzbischof  von  Preussen"  seht: 
„Tönniges  Glasenap,  der  ältere,  (der  jüngere  in  Pemntern),  Peters]  Sohn, 
bescheiniget  Dienstags  in  der  hiligen  Pingsten  Vridag  1562,  dass  er  der  ehr- 
würdigen Aebtissin  Alhett  Wrangel  200  Mk.  Rigisch,  auf  jede  Mark  36  Schilling 
zn  rechnen,  schuldig  geworden  sei,  welche  er  mit  12  Mark  jährlich  zu  ver- 
renten  verspricht  (s.  S.  Georg  59).  Er  hatte  die  evangelische  Oonfession  an- 
genommen. Auch  Anton  gab  sich  der  Jagd  mit  Passion  hin,  wozu  er  auch 
eine  grosse  Meute  von  Wolfsbunden  in  Klotzen  hielt. 

Besitz:  Klotzen,  Antheil  auch  an  Bärwalde,  Tarnowke;  inLivland 
Kreuzbnrg,  das  beutige  anf  dem  rechten  Ufer  der  Düna  gelegene,  zwischen 
Treppenhof  (s.  G.  297}  und  Glasmanek,  wie  oft  der  Name  Glasenapp  russi- 
ficirt  oder  polonisirt  wird,  als  auch  Glasmarski,  Glisitiinski,  Glismirski  (s.  Th.  I,' 
Abth.  das  Geschlecht  v.  Glasenapp)  nachweisen,  sowie  auch  der  Umstand,  dass 
dem  Glasmanek,  etwa  8  Werst  jenseits  der  Düna,  gegenüber  der  Ort  Seibarg 
liegt,  und  ein  Vetter  von  Anton,  Paul  v.  Glasenapp,  Landrath  auf  Pollnow  hier 
bei  Viverow  in  seiner  Zeit,  von  etwa  1540  bis  1592  lebend,  ein  Vorwerk  des 
Namens  Seiburg,  auch  David,  wie  angegeben  zur  Erinnerung  an  den  gegen 
die  Türken  mitgefochtenen  Feldzug,  angelegt  hat.  Ob  nun  Anton  oder  sein 
Sohn  Georg  v.  GL  59  den  bezüglichen  Krieg  1565  mit  Paul  zusammen  mit- 
gemacht und  hier  zur  Erinnerung  auch  ein  Seiburg  resp.  angelegt  hat,  wäre 
anzunehmen.    Nach  livländischen  Nachrichten   hat   das   Gut   -Glasmanek11  an 


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dar  DÜna  bei  Erentzborg  und  Seiburg  früher  „Gl&senappshof  geheissen  (Glaa- 
manek  ist  die  lettoniBirte  Form  fUr  Glaaenappshof,  jetzt  Glasmanka  genannt, 
welches  heute  noch  ein  Beigut  von  Ereutzburg  ist).  Ereutzburg  mit  allen 
anliegenden  Gütorn  bildet  jetzt  ein  Hajorat  der  Familie  v.  Korff  und  gehört 
Eum  Witebskischen  Gouvernement,  was  in  dem  sogenannten  polnischen  Livland, 
d.  h.  dem  Theile  Polens,  welcher  ursprünglich  zn  Livland  gehört  hat,  liegt. 
Da  nun  Ereutzburg  nebst  Fertinentien  schon  vor  der  Familie  v.  Korff  denen 
v.  Glasenapp  gehört  hat,  die  erstere  aber  schon  im  Anfang  der  polnischen 
Periode  in  den  Besitz  dieser  Gilter  gekommen  iat,  ao  ist  ersichtlich,  dass  die 
Familie  v.  Glasenapp  schon  in  der  heermeiBterlichen  Periode  in  Livland, 
siehe  vorstehend  1523,  ansässig  gewesen  ist  Es  hatten  die  v.  Glasenappe 
von  der  Hatrikelkommission  im  17.  Jahrhundert  nnter  den,  ans  heermeister- 
licher Zeit  stammenden  Familien,  aufgenommen  werden  müssen.  Da,  wie 
schon  erwähnt,  es  ein  charakteristischer  Zug  der  Familie  auch  hier  leider, 
gewesen  ist,  auf  dergleichen,  was  als  Form,  nicht  vornehm,  als  gleich- 
gültiger angenommen  sein  mag,  wenig  Gewicht  zn  legen:  so  hat  man  sich 
wohl  nicht  die  Mühe  gegeben,  den  Nachweis  s.  Z.  zn  liefern,  dass  dies 
Geschlecht  nnter  den  Familien  froherer,  als  der  schwedischen  Zeit  zn  notiren 
gewesen  wäre.  Es  heisst:  Husternng  der  Bossdienstpferde  der  livländischen 
Ritter-  und  Landschaft,  nämlich  des  Wendenschen,  Dürptschen  und  Pernanschen 
Kreises,  geschehen  zur  Zeit  polnischer  Regierung  zn  Oberpahlen  Anno  1599; 
I.  Wendenschen  Kreis:  5.  Starostei  Erentzborg.  „Obrist  Clans  Korff  (er) 
halt  vom  Hanse  Horst's,  GlasenappsnndLinners  Gut  etc.  8  Bossdienstpferde." 
Es  hat  das  Geschlecht  v.  Glasenapp  zn  der  Zeit  wohl  schon  in  zwei  Kirch- 
spielen, Erentzborg,  vergl.  oben,  Besitzungen  gehabt  — 

Gem.:   Wendnla  v.  Notken. 

Sohn:   59. 

14.  Generation  v.  1555  bis  1590. 

42.  Henning.    1.  8.  v.  80.    Gramenz.    Jung  gestorben. 

43.  Jürgen.    2.  8.  v.  80.    Gramenz.    Als  Kind  gestorben. 

44.  Assmus.    3.  8.  v.  80.    Gramenz.    Früh  schon  gestorben. 

45.  Caspar  Otto.  4.  8.  v.  80;  II.  Ehe,  geb.  um  1554,  gest.  1608. 
Auf  Wissbuhr,  Gramenz  etc.  Herzoglicher  Landrath,  Neuatettiner  Distrikts. 
Er  hatte  sehr  ausgedehnten  Besitz,  war  thäthig  und  stand  in  hohem  Ansehen. 

-  Nach  Elzow,  v.  Plotho:  Caspar  Otto  v.  Glasenapp  auf  Gramenz,  Wissbuhr, 
Altenwall  etc.,  Fürstlich  pommerscher  Landrath,  ist  1578  Herzog  Casimir, 
seligen  Gedächtnisses,  zn  Peregrination  zugeordnet  und  Bind  sie  Italien  durch- 
reiset; haben  Born,  Venedig  besichtigt  und  die  vornehmsten  Höfe  und  Städte 
in  Augenschein  genommen,  auf  der  Bückreise  in  Niederland  gezogen  und  das 
Kriegswesen  nicht  ohne  Gefahr  beschauet  und  sich  bei  den  niederländischen 
Eriegslenten  eine  gute  Zeit  aufgebalten.  Im  Frühjahr  wurde  die  Heise,  bei 
welcher  noch  Mitbegleiter  waren:  Jürgen  Warnin,  Caspar  Kameke  nnd  Georg 
Schlieft*  und  wobei  als  Prostestanten,  besonders  das  päpstliche  Born  Interesse 
hatte,  begonnen  und  durch  Heimkehr  zu  Weihnachten  beendet.  Auf  der  Bück- 
reise wurde  das  Kriegstheater,  wo  der  Pfalzgraf  Casimir  gegen  die  Spanier 
zn  Felde  lag  in  den  Niederlanden  angesehen.  —  1606  hat  er  der  Theilnng 
des  Stettinschen  Fflrstenthnms  nnter  die  Fürstlichen  Herren  Gebrüder,  anch  im 
selbigen  Jahre  Herzog  Bogislafs  XIII.  Leichenbegänguisa  mitbeigewohnt. 
Und  als  er  sein  Leben  bis  ins  54.  Jahr  christlich  ergeben  und  rühmlich  zu- 
gebracht, hat  er  zu  Wissbuhr  dasselbe,  etwa  1608,  jedoch  nicht  natürlicher- 
weise, sondern  durch  feindselige  Nachstellung  böser  Leute  auch  christlich 
geendet  nnd  ist  zu  Gramenz  begraben  worden.  Seine  Frau  Maria  o.  d.  Osten 
a,  d.  H.  Pl&the,  eine  fromme,  aufrichtige,  ehrliche  Matrone,  welche,  nachdem 
de  81  Jahre  im  Ehestande  gelebt,  ungefähr  l'/t  Jahre  vor  ihrem  Eheherrn 
gestorben,  ist  anch  zu  Gramenz  begraben.  —  1572.  Im  Register  der  An- 
schreiben an  die  Vasallen:  Ahn  Paul  (47)  nnd  Jaspar  Otto  den  Glasenappen 


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—    180    — 

zu  Manow  (seltene  des  Stifts)  als  Hanptleute  und  Vögte,  „damit  ihnen  die 
Bitterschaft  zu  sitzen  gebotten  wird".  —  1578  belehnte  Herzog  Johann 
Friedrich  den  Tessen  v.  Kleist  zn  Damen  bedingt  mit  den  von  den  v.  Trid- 
demer  besessenen  und  freigewordenen  Feldmarken  Grünwald  und  Steinburg, 
die  v.  Glasenapp -Besitz  waren,  was  Caspar  Otto  mitinteressiren  musste. 
Siehe  N.  30,  später  bei  Georg  Wedig  260  und  Heinrich  Friedrich  261.  — 
1574.  Cörlin.  Paul  47,  Caspar  Otto,  Kurt  52,  Joachim  51  v.  Gl.  haben 
am  3.  November  vom  Herzog  Casimir,  Bischof  von  Cammin  ihre  Lehne  em- 
pfangen, wegen  der  Bechtlegnngen  der  Wissbahrschen  Gränzen,  wo  das  Bis- 
thnm  einen  Kamp  beanspracht,  welche  Ausdehnung  der  Gränze  die  v.  Glase- 
nappe  nicht  zugeben,  erfolgt  die  Belohnung  mit  Wissbnhr  nicht,  da  die  strei- 
tigen Punkte  erst  abgewickelt  werden  sollen  und  soll  es  bei  vorigem  Stande 
bleiben,  „was  dieGlasenapp  haben  gehen  lassen  und  bei  ihrer  Behauptung' 
bleiben".  (Pom.  St.-Arch.).  —  1575,  d.  17.  Februar  wurde  an  Caspar  Otto 
nnd  Paul  47  eine  herzogliche  Einberufung  zn  den  Landständen  betreffs  weiterer 
Veranlassung  in  ihrem  Bezirk,  zur  Berathung  über  Steuern,  Aufstellung  nnd 
Erhaltung  von  1200  Pferden  zum  event.  Kampf  gegen  die  Türken  für  die 
Religion  und  um  andere  Angelegenheiten  zu  berathen,  erlassen  (Kretschmann, 
genealog.  Sammlung,  das  Original).  —  Die  Grenzhandel  mit  Polen  spielen 
sich  fort,  z.  B.  1570  mit  dem  Hauptmann  von  Dt.  Crone,  mit  dem  Grafen 
Stenzel  Gorke  etc.;  nach  1579  war  Zippnow  pommersch  und  die  Brüsenitz 
als  Gränzfluss  angesehen;  damals  liesBen  sich  die  Polen,  in  Zamborst  nieder 
und  rissen  unter  Anderem  die  auf  der  Piele  befindliche  Mühle,  welche  den 
von  Glasenapp  nnd  von  Wolde,  als  an  dem  „alten  Walle"  berechtigt,  gehörte, 
nieder.  — 

1577  wurde  zwar,  nachdem  die  in  der  Pieleborgschen  Heide  früher  ver- 
einzelt liegenden  Käthen  in  Dörfer  zusammengelegt,  diese  und  auch  andere 
Strecken,  so  weit  die  schwachen  Kräfte  reichten,  in  Kultur  genommen  (von 
einer  „grossen  Badnng",  die  1563  ins  Werk  gesetzt  sein  soll,  kann  wohl  im 
grossen  Maasstabe  nicht  die  Bede  sein);  versacht,  eine  Eintheilang  und 
Gr&nzbestimmung  ins  Werk  zu  setzen;  jedoch  haben  noch  viele  Streitig- 
keiten stattgefunden.  Da  dies  zu  Caspar  Otto's  Lebzeiten  statt  fand,  er  der 
speciell  Betheilfgte  war,  muss  hier  manches  schon  Gesagte  leider  noch  einmal 
vorgeführt  werden  (trotz  des  Vorwurfs  der  uns  gemacht  werden  wird).  — 
Brüggemann  sagt  zwar  kurz  und  glatt:  Die  Dörfer  Altenwalde,  Bärbaum, 
Altmüh  1,  Pieleborg,  Nemmin,  Dummerntz  nnd  Linde  wurden  von  den  4  Ge- 
schlechtern v.  Glasenapp,  v.  Wolde,  v.  Zastrow  nnd  v.  Münchow  in  der  Kitte 
des  16.  Jahrhunderts  bei  gemeinschaftlicher  Radung  der  Pieleborgschen  Heide 
angeleget  und  1577  unter  dieselben  mit  Einstimmung  der  Pomm ersehen 
Herzoge  erblich  getheilt;  doch  ist  das  ans  dem  schriftlichen  Vertrag  im 
Pomm.  St-Archiv  (s.  Urk.  N.  30)  gar  nicht  so  genau,  und  was  jede  Familie 
bestimmt  erhielt,  zn  entnehmen.  Heraus  zn  erkennen  ist  nur,  dass  eine  Gränz- 
linie,  besonders  in  dem  nördlichen  Theile,  zwischen  dem  Copriebenschen  Busch 
und  der  Pieleborgschen  Heide  gezogen  werden  sollte,  bei  welcher  wieder  das 
Land  bei  Barwalde,  Grabunz  etc.,  störend,  als  ausgenommen,  zwischen  eintritt. 
Für  die  an  ersterem,  dem  Copriebenscheu  Bosch,  betheiligten  v.  Glasenapp 
und  v.  Wolde  nur  ist  eine  Gränzlinie  (siehe  Hofgerichtsakten  Pomm.  St.-Arch.) 
gegenüber  allen  (4)  an  der  Pieleborgschen  Heide  betheiligten  Geschlechtern 
heranszukennen.  Die  Bestimmung  der  Gränzen  der  einzelnen  Guts*  und 
Dorf -Territorien  ist  noch  weniger  als  allgemein  angegeben.  Altenwalde,  das 
Dorf  1563,  die  Kirche  1572,  neu  angelegt,  auf  der  Höhe  nnd  in  leicht  zn 
knltivirendem  aber  auch  auf  wenig  tragbarem  Boden,  ist  wie  anderer  Orts 
erwähnt,  nominal  für  den  Alten-Wall,  das  alte  Burgschloss,  eingetreten,  zn 
dem  ja  die  nördlich  des  Kämmersees  zwischen  den  Dörfern  Wuckel,  Altmühl, 
Bewerdick  und  Backow  gelegenen  Vorwerke  Petersmark  nnd  Pomtnerachhof 
gehörten,  die  dann  zn  Altenwalde,  dem  Dorf,  gelegt  wurden,  der  weiten  Ent- 


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—     181    — 

fernung  Halber  aber  meist  verfallen,  ja  meist  wüst  gelegen  haben  und  wie  das 
Banerndorf  Rakow,  wohl  das  frohere  Burgdorf,  meistens  in  Pacht  Oberlassen 
worden  sind;  alle  waren  erst  alt  erblich  v.  Glas  enapps  eher  Grnnd-Besitz.  — 
In  Anbetracht  der  durchaus  nicht  der  Strategie  zur  Bitterzeit  entsprechenden 
Lage  von  dem  Dorf  Altenwalde  als  früherer  Feste,  ferner  der  natürlichen, 
urkundlichen  Beste  des  Burgschlosses  Altenwall  am  Kammersee,  nahe  den 
Torwerken,  nahe  der  Altmühle  etc.:  sprechen  diese  vorstehenden  Verhältnisse 
dafür,  dass  das  Dorf  Altenwalde  nicht  dort  angelegt  worden  ist,  wo  Alten- 
wall gelegen  hat,  von  dem  der  ganze  Distrikt,  südlich  des  Kämmersees  und 
westlich  der  Fiele  den  Namen  hatte  und  der  bis  Zacherin  reichte,  welches 
letztere  ja  anch  spater  mit  dem  Dorf  Altenwalde  zusammenhing,  Dienst- 
leistungen hier  verrichten  musste  etc.;  es  darf  also  Schlos  Altenwall  genan 
Örtlich,  mit  dem  spateren  Dorf  Altenwalde  nicht  verwechselt  werden.  An 
Altenwalde  und  Zacherin  (spater  anch  Klein-Zacherin)  waren  die  Glase- 
nappe  nnd  v.  Walde  allein  nnr  betheiligt,  und  zwar  waren  1577:  „Caspar 
Otto  Glaaenapp  der  Kowenhof  zu  Altenwalde  nff  diese  seitwärts  nnd 
Andreas  v.  Wolde  zn  Coprieben  nff  jenseits  den  Fliess"  zugefallen.  Der  Hof 
in  Pielebork  wurde  Gert  v.  Zastrow,  den  andern  Geschlechtem  jedoch  120  Horgn 
zum  Bittersitz  gelassen.  Der  Herreiihof  an  dem  Lanzkower  Flies»  belegen. 
der  Hof  znr  Rechten  an  die  v.  Glasenappe,  links  an  Hans  v.  Wolde.  Bei 
Pieleborg  erhielt  Joachim  Zastrow  den  Sandkrug.  Auch  bei  dem  Borne  zn 
Zuchow  (Jnchow?)  ist  Linderhof  (Linde)  Caspar  Otto  v.  Gl.  zugeschlagen; 
fangt  an  bei  dem  CBIpinschen  Hofe  bis  an  den  Valmschen  Bosch  nnd  an 
die  Baddatzer  Scheide.  Sonntagshof  ist  den  v.  Glasenappen  zu  Bärwalde 
nebst  Simon-Kowellekenhof,  ans  welchem  ihnen  120  Morgen  zugemessen 
werden  sollen.  Im  Osterfelde  den  v.  Glasenappen  die  Schaferei,  so  die 
Bärwalde'schen  v.  Gl.  in  Besitz  haben,  die  andere  Schäferei  Johann 
v.  Zastrow.  Ans  dem  Angeführten  ist  in  Anbetracht,  dass  allein  nnr  die 
v.  GL  nnd  v.  Wolde  am  Copriebenschen  Busch  und  am  Alten  Wall  betheiligt 
waren,  noch  für  diese  das  als  ans  der  Pieleborgschen  Heide  nur  allein  ihnen  Zuge- 
standene zn  entnehmen.  —  1580  ist  Caspar  Otto  Gl.  zn  Gramenz  Bürge 
einer  Schuld  eines  v.  Lettow.  —  1580  klagen  alle  v.  Wolde,  v.  Zastrow  nnd 
r.  Hunchow,  die  gewisse  Gefalle  aus  Zulkenhagen  su  verlangen  hatten,  gegen 
Caspar  Otto  v.  Gl,   belangend:   „Hiskorn"   (Messkorn  s.  Hofgerichtsacten). 

—  1560.  Alle  v.  Wolde  et  Cons.  welche  Gerechtigkeiten  an  der  Baldewantz- 
schen  Holzung  hatten,  klagen  gegen  Caspar  Otto  v.  Gl.  wegen  „Missbrauchs." 

—  1582  klagt  Ewald  Lettow  gegen  Cnrts  50.  v.  Gl.  Wittwe  wegen  geliehener 
400  Gld. ;  in  dem  Schuldbrief  Bürge:  Caspar  Otto  und  Lorenz,  54.,  v.  Gl.  - 
1583  klagt  Gert  v.  Hantenffel  gegen  Caspar  Otto  v.  Gl.  wegen  der  Feld- 
mark Wardin.  —  1684.  Caspar  Otto  GL  entnimmt  von  Simon  v.  Zastrow- 
Griebenitz  nnd  Erben  600  Gld.  Pomrn.,  welches  Darlehn  er  aufnimmt,  um 
seinen  Vetter  Paul,  47.,  von  dem  er  einen  Antheil  Wurchow  gekauft  hat,  ab- 
zufinden nnd  verpfändet  dafür  Zachen  und  4  Bauern  in  Wurchow;  Oonsens 
Hartini  1584.  —  1687  Caspar  Otto  v.  GL  hat  von  Georg  v.  Warnin 
1200  Gld.  Landeswährung  geliehen  nnd  setzt  ihm  als  Pfand  ein  auf  Schäferei 
Hoker:  4  Kossäthen  in  Moker  nnd  einen  Koss&then  in  Steglin  mit  Be- 
willigung Paul  Glasenappe  47,  der  nächsten  Agnaten  und  Vettern.  Fürstlicher 
Consens  von  demselben  Jahre.  —  1688  Caspar  Otto  Gl.  schliefst  einen 
Contract  ab  mit  Bewilligung  seines  Vetters  Paul,  47.  Gl.  Pollnow,  des  Brnders 
der  Wittwe  des  seeligen  Anton  v.  Natzmer-Gatsmin,  Hargarethe  und  deren 
Kindern,  denen  er  1000  Gld.  mit  60%  Zinsen  schuldig,  dafür  wiederkäuflich 
sein  Gut  Balfanz  nebst  Pertinentien  nnd  die  Schäferei  verpfändet  nnd  sie 
also  versorgt.  Fürstlicher  Consens  vom  Uartinstage  1688.  —  1589  klagt 
Andreas  v.  Wolde  gegen  Caspar  Otto  v.  Gl.  wegen  ihm  abgenommener 
Netze.  —  1690  Oaspar  Otto  v.  Gl.  ersacht  den  Herzog  Johann  Friedrich 
von  Stettin-Pommern,  Kouunissarien  in  dem  Gränzstreit  zwischen  Buhlita  und 


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—     132    — 

Wnrchow  zu  ernennen,  nachdem  bereits  von  Seiten  Beines  Herrn  Bruders, 
Herzog  Casimir,  als  solche  Harun  Kleist  und  Ewald  Lettow  bestimmt  seien 
etc.  „Welcher  geatalt  E.  F.  G.  Herr  Bruder  der  Meynn  auch  gnädiger  Fürst 
nndt  Herr,  Herzogs:  Casimir,  zu  behör  nudt  Besichtigungk  der  Irrigen  Land- 
grenzen zwischen  Bnblitz  nndt  Wnrchow  Ihrer  F.  G.  Stiefftsvoigtt  M&rt.in 
Kieistenn,  samhtt  Ewald  Lettowen  zu  Kommissarien  nff  Ihrer  F.  G-.  Theil 
denominiret."  —  1590.  Es  klagen  alle:  „an  dem  Alten  Walle"  berechtigten 
als:  Anton,  56,  Cnrt,  52.  Henning,  57.  etc.  v.  Glasenapp  und  die  v.  Wolde 
gegen  Caspar  Otto  Gl.,  dass  man  von  ihren  Unterthanen  aus  der  Umgegend 
und  besonders  der  Kondncteur  der  Grainenz  -  Altenwal  Ischen  Güter  Jörgen 
Fodewils  verlange  und  Bio  hart  verfolge,  dass  sie  nur  von  dem  dort  gebrauten 
Bier  nehmen,  nicht  von  ausserhalb,  auch  nicht  ans  Polen  es  beziehen  und  nur 
auf  Caspar  Otto's  Kühle  dort  mahlen  sollten.  Die  Sache  wird  zur  Ent- 
scheidung des  Herzogs  Jobann  Friedrich  gebracht,  der  denn  auch  entscheidet, 
dass,  um  nicht  den  Polen  Vortheil  zn  gewähren  und  um  nicht  in  den  Dorfern 
die  Tabernen  zum  Schaden  der  Dörfer  zu  vermehren,  die  Unterthanen  nur 
dort  in  Altenwall  mahlen  nnd  das  Bier  von  dort  entnehmen  zn  lassen.  —  1591. 
In  einer  Pfarrmatrikel  von  Bramstadt  bei  Polzin,  worin  Bramstädt,  „ein  vor 
kurzen  Jahren  im  Polzinschen  Busch  erbautes  neues  Dorf"  genannt,  mit  einer 
Kirche,  welche  in  jener  Matrikel  bestattigt  wird,  sind  als  Patron  alle  v.  Man- 
teuffel  auf  Polzin  nnd  Arnbansen  gesessen  nnd  Caspar  Otto  v.  Gl.  genannt 
und  als  zugehörig  zn  Kirche  und  Pfarre  das  gleichfalls  im  Polzinschen  Busch 
neu  erstandene  Dorf  Zemmin  genannt.  —  Nachdem  1569  vor  Aufstellung  des 
1577  abgeschlossenen,  mangelhaften  Vertrags  alle  v.  Glasenapp,  v.  Wolde 
nnd  v.  Münchowe  gegen  die  v.  Zastrowen,  wegen  Theilung  das  Stadieins  Barwalde 
nnd  der  Pieleborg'schen  Heide  geklagt  hatten,  sind  nach  dem  Vertrage  von  1577 
Anno  1592  alle  v.  Glasenapp  und  v.  Wolde  genOthigt  wieder  gegen  die  v.  Zastrowe 
in  puncto  der  Pieleborgschen  Heide  klagbar  vorzugehen.  —  159S  ist  zwischen 
Caspar  Otto  GL  auf  Balfanz  und  Paul  Weding  öl  v.  GL  auf  Gramenz  ein 
Vergleich  wegen  Zülkenbagen  abgeschlossen  worden.  —  1594,  Montag  nach 
Quasimodogeniti,  Tauschvertrag,  wonach  Caspar  Otto  v.  GL  auf  Gramenz 
das  Gut  Zemmin  an  Tönniges  und  Martin  Gebrüder  v.  Zozenow  auf  Schlage 
gegen  deren  Gut  in  Gr.  Lutzig  vertauscht  hat.  —  1594.  Jürgen  v.  Wolle 
auf  Reinenfelde  klagt  gegen  Caspar  Otto  v.  GL  in  puncto  Erictionis.  — 
1595.  Die  v.  Glasenappe  und  v.  Wolde  „an  der  Cobriebenschen  Heide 
berechtigt"  klagen  gegen  Gerdt  v.  Hanteuffel  zn  Popplow  wegen  der  Grausen 
und  un gebührlichen  Pfandgeldes  (Hofgerichts- Acten,  Pom.  St.-Arch.).  —  1596, 
d.  18.  Juni.  Die  Gurt  50  v.  Glasenappscheu  Erben  werden  vorgeladen  nnd 
zwar  durch  ein  von  dem  Beamten  Ewald  Lettows  überreichtes  Dokument  vom 
11.  August  ejd.  welches  in  Gegenwart  Caspar  Otto  v.  GL  zu  Gramenz  durah 
Hans  nnd  Claus  v.  Lettow  ihnen  insinuirt  wurde.  —  1599.  Gert  v.  Woldee 
Wittwe  contra  Caspar  Otto  Gl.  wegen  Incarceration.  (Hofgerichtsacten). 
—  1602.  Heinrich  v.  Wolde  zum  Eichenberge  nnd  Zabel  v.  Zastrow  zum 
Barwalde  contra  Caspar  Otto  v.  GL,  wegen  genommener  14  Stiege  Bocken, 
welche  durch  seine  Unterthanen  zu  Zülkenhagen,  ihren  Unterthanen  vorent- 
halten worden.  —  1602.  Im  Manual  N.  20  des  Herzogs  Barnim  XIII.  int 
angegeben:  „2  Daler  Caspar  Otto  Glasenappe  seynen  Diener,  so  er  m.  g. 
F.  und  Herrn  vorreredt"  (d.  h.  Trinkgeld  für  voraufreiten).  —  1606,  d.  7.  März 
starb  Herzog  Bogislaf  XIII. ;  nach  dem  Tode  fand  am  25.  August  unter  den 
5  Brüdern  Herzog  Philipp  II.,  Franz  I.,  Bogislaf  XIV.,  Georg  TU.  und 
Ulrich  die  Auseinandersetzung  wegen  des  Stettinischen  Herzogtums  statt; 
dabei  waren  als  Unterhändler  der  5  Fürsten  folgende  lOLandrüthe:  Caspar 
Otto  v.  GL,  Hans  Henning  v.  Flemming,  Landvogt  von  Stolp  und  Schlawe, 
Ewald  v.  Flemming  Hofmarschalk,  Joachim  v.  Wedell-Blnmberg,  Henning  v. 
Borck-Woitzel,  Jobst  v.  Dewitz,  Thyder  v.  d.  Zinne,  Damian  v.  Winterftld 
und  Andere.     Desgleichen  gehörte  Landrath  Caspar  Otto  v.  Gl.  auch  so. 


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der  1595  eingesetzten  kommissarischen  vorronndschuftlichen  Regierung  für  die 
noch  minderjährigen  Prinzen  vom  Herzogthmn  Pommern,  Stettin,  Wolgast.  — 
1606,  d.  9.  April  war  Caspar  Otto  v.  Gl.  auf  dem  LeichenbegänguisH  Herzog 
Bogislafs  Xm.,  wobei  er  eine  Fahne  trag.  —  1609,  d.  31.  Januar,  Tychow; 
als  Michel  t,  Kleist  den  hinterbliebenen  Söhnen  seines  Bruders,  Hans  und 
Peter  seinen  Autheil  Gr.  Tychow  üherlässt,  sind  Caspar  Otto  nebst  Joachim 
51  v.  Gl.,  als  Vormünder,  zugegen.  (Pom.  St.-Arch.).  In  der  Nachschrift 
iieisst  es:  Weil  der  Ein  Vormund  Caspar  Otto  v.  Gl.  verstorben,  habe  ich 
Rüdiger  Kleist  meines  Vetter  verdrach  so  vile  mir  anff  mein  part  zu  kfimt 
aoff  flitig  zn  zahlen  mith  meiner  hant  unterschrieben;  Eggert  v.  Mannteuffel. 
—  Caspar  Otto  v.  Gl.  ist  also  wohl  1608,  vor  81.  Januar  zn  Wissbnhr  ver- 
storben. —  1628  versteuerten  seine  Erben  noch  nach  der  Hufenmatrikel 
(Klempin),  folgende  Guter: 


Güter: 

I 

ffl 

6 

1 

§ 

1 

I 

1 

1 

1 

Bemerk. 

12 

•i 

1 

V. 

1 

1 

i 

i 

i 
i 

i 

8 
1 

2 

1 

1 
1 
1 

1 

1 

1 

3 

Zachen,  da  die  Lohden  wohnen ;  Lehnsleute 

4 

18 

4 
1 

V, 

(a  u.  c) 

21 
19V, 
8 
3 
10 
9 
3 
8 

2 
2 

2 

2 

2 

1 
4 

2 

1 

2 
2 
1 
1 
6 
1 

5 

1 

1 
1 

1 
1 

V. 

1 
1 

1 
i 

1 

4 

2 
6 

8 
10 

19 

Luisse,  Lehnsmann  Adrian  v.  Krieseu  in  . 

„ 

10 
12 
12 
9 
21 

4 

25 
26 
27 

Ziehen  (Kr.  Beigard),  da  die  Bedele  wohnen 

29 

30 
31 

Zechendorf  \  nicht  bestimmt 
Brleeenbnrg }  O»*«--  „di.«  Darf«,  ™  di. 

Ifnj-Vü                1  UHD  BUI  «ikudlft  und   inj*  t*r. 

S 

13'/i 

4« 

II 

IV, 

4 

u 

13 

Ausser  diesem  noch  Besitz:  Wissbnhr,  Anth.  Hanow,  Steglin  und 
mehrere  Güter   im  Stiftischan,    die   eben   hier   nicht   aufgeführt  sind;   ferner 

Anmerk. :  +  Bei  Flakenheide  von  den  W/s  Hohen  ist  fürstlich  Verordnung  vom 
1.  Februar  anno  30  provocirt,  das  wegen  des  Flochsandes  (Flugsandes)  Stda  pars  solle 
angehen,  also  7  Hüben,  so  geschehen  den  19.  Mai  1650.  —  **  Noch  1662  war  Christoph 
v.  Kriesen  Lehnsmann  von  fiedel  und  Zuchen.  —  ***  Zacherin  soll  von  den  Polen 
occuphrt  fein. 


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Bramstädt,  Bärwaldo,  Anth.  Lanzen,  Linde,  Pieleborg,  Zemmin 
(bei  Nen-Stettin)  (alter  Besitz  seit  vor  1577);  Fapenzin,  Drenzke,  Nemitz 
u.  b.  w. 

Gem.:  Maria  v.  d.  Osten;  i.  V.;  Wedig  (Wedekind)  v.  d.  Osten  (1606) 
Hauptmann  zn  Wollin  auf  Plathe,  Hasenfler,  Finnow;  i.  M. :  Anna  v.  Massow 
aus  Bnblitz,  Bavenstein;  andere  geben  die  2.  Frau  von  Wedig  v.  d.  Osten, 
Anna  v.  Pogwisch  als  ihre  Mutter  an.  (8.  N.  47.)  Bei  Paul  Wedigs,  61.  Be- 
gräbnis 1619  sollen  eine  Mutter  and  3  Schwestern  anwesend  gewesen  sein 
und  war  erstere  wohl  eine  Stiefmatter,  also  dass  Caspar  Otto  nach  dem  Tode 
der  Maria  v.  d.  Osten,  die  ja  1607  gestorben,  zum  2.  Mal  verheirathet  ge- 
wesen, der  aber  auch  1608  schon  gestorben  ist 

Söhne:  60,  61,  62,  63,  64,  65. 

Töchter:  Anna  Elisabeth.  Gem.:  1612  Hochzeit,  Ernst  v.  ßamin 
auf  Nassenheide,  Bock,  Polzow;  s.  V. ;  Henning  v.  Kamin,  Wolgastscher 
Kanzler;  s.  U.:  Agnes  v.  Küssow  ans  dem  fürstlichen  Hause  Lötz,  wo  sie 
den  20.  Oe  tober  1598,  56  Jahre  alt,  gestorben  ist;  Anna  Elisabeth  lebte  noch 
1619.  2.  Anna  Clara,  1619,  Gem.:  Mathias  v.  Benter.  3.  N.  N.  lebte 
1619.  — 

46.  Tonnies,  1.  8.  v.  84,  1582  bereits  todt,  Pollnow.  —  1567  Hans  v. 
Lettow  zn  El.  Schwirsen  hat  dem  Paul  v.  Gl.  47,  200  Gld.  geliehen.  Bürgen 
sind:  Tönniges  v.  Gl.,  Adrian  and  Lucas  v.  Lettow  zu  Britzke.  (Pom.  6t- 
Arch.) 

47.  Paul  auch  Moritz,  2,  8.  v.  84  Fürstlich  pommerscher  und 
bischöflicher  Landrath  auf  Pollnow,  — 

1565.  Wie  schon  früher,  so  auch  jetzt,  zogen  mehrere  des  pommeracnen 
Adels  ans,  am  gegen  die  Sarazenen  and  die  Türken  zu  kämpfen.  Unter  dem  Kaiser 
Maximilian  II.  war  Deutschland  wieder  von  denselben  bedroht  and  sammelte 
sich  bei  den  Festungen  Comorn,  Raab  und  Stnhl weiss enburg  ein  deutsches 
Heer  von  130,000  Mann;  viele  Pommern  waren  hinzngestromt,  um  Lorbeeren 
zu  erndten,  so  auch  Paul  Glasenapp  •  Pollnow,  der  mit  Lupoid  Wedell- 
Cremzow,  Georg  v.  Kleist  -  Kowalk  und  andern  Pommern  (auch  Georg  v. 
Gl.  59?),  sich  brüderlich  unterstützend,  viel  Anerkennung  ihrer  Bravour  und 
Kriegesehre  in  die  Heimath  zurückbrachten.  Paul  v.  GL  sowie  Georg  v. 
Kleist  hatten  hei  den  Panzerreitern,  Lupoid  v.  Wedell  bei  dem  Infanterie-Be- 
giment  Walderdorn  gefochten,  den  Sturm  auf  Dotis  und  die  Affaire  bei  Stuhl- 
weissenbnrg  rahmlichst  mitgemacht.  Als  der  Feldzug  beendet,  hetsst  es,  damals 
üblich,  im  Johanniter  Wochenblatt:  „Nachdem  sie  abgelohnt  waren,  ritten  sie 
heim."  (Brachvogel.)  —  1572  den  16.  August  Forstliches  Anschreiben  „Ahn 
Paul  und  Jaspar  Otto  den  Glasenappen  zu  Manow"  als  Amts  Hauptleute 
(erbliche  Landräthe)  zur  Mittheilung  an  die  Bitterschaft  in  ihrem  District 
„damit  ihnen  die  Ritterschaft  zu  sitzen  gehotten  wird."  —  1574  d.  3.  No- 
vember, Cöslin.  Paul,  Caspar  Otto  45,  Kort  52,  Joachim  51  v.  GL  haben 
vom  Herzog  Casimir,  Bischof  von  Cammin  ihre  Lehne  empfangen,  nur  wegen 
der  Wissbuhr-  und  den  bischöflichen  Granzen  sind  streitige  Punkte,  bis  diese 
abgewickelt,  soll  es  beim  vorigen  Stande  verbleiben,  „was  die  v.  Glasenappe 
haben  gehen  lassen  und  bei  ihrer  Behauptung  bleiben".  —  1575  den  17.  Fe- 
bruar wurde  an  Paul  und  Caspar  Otto  v.  Gl.  ein  herzogliches  Einberufangs- 
Bchreiben  zu  den  Landstanden  erlassen,  zur  weiteren  VeranlasBong  in  ihrem 
Bezirk,  betreffend  Berathnng  über  Steuern,  Aufstellung  and  Erhaltung  von 
1200  Pferden  zum  event.  Kampf  gegen  die  Türken,  für  die  Religion  und  über 
andere  Angelegenheiten.  — 

1582.  Jacob  and  Hans  die  Lettowen  wider  Paul  Glasenapp.  Mittelst 
Schuldbeweiaes  vom  Tage  Esthomihi  1567  hat  Peter  v.  Gl.,  Pollnow,  34. 
(wahrscheinlich  für  den  1566  aus  Ungarn  zurückgekehrten  Sohn)  200  Gld.  von 
Hans  Lettow,  Schwisren  geborgt.  Als  Bürgen  sind  Tönniges,  47.  v.  Gl.  und 
einige   von  Lettowe   angegeben.    Hans  Lettows  Söhne  Jacob   und  Hans   auf 


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—    185    — 

Byalle  and  Lutken  auf  Schwirsen  klagen  am  28.  Juni  1682  gegen  Paul  v.  Gl. 
ihren  Schwager  (?)  den  Lehnsfolger  Feter  Glasenapps  auf  Rückzahlung  der 
genannten  Hauptsnmme  nebst  Zinsen  von  9  Jahren;  die  Brüder  v.  Lettow  be- 
antragen den  14.  Mäiz  1583  die  Esecution  wegen  der  auf  808  Gld.  ange- 
laufenen Summe.  Herzog  Johann  Friedrich  fordertPaul  Ol.  zur  Zahlung  auf; 
dieser  bittet  nm  Frist,  da  er  die  erforderlichen  Mittel,  trotzdem  er  Lehngüter 
an  Beine  Vettern  verkauft,  nicht  sobald  habe  erlangen  können.  Sollte  der 
Fürst  nicht  auf  seine  Bitte  eingehen,  so  erklärt  sich  Panl  v.  Gl  bereit  den 
Lettows  einen  Basern  zn  geben,  bis  sie  befriedrigt  seien.  Als  die  Kläger  auf 
Execution  dringen,  beauftragt  der  Herzog  den  Landreiter  Jürgen  Gtttzlaff  zn 
Schlawc  das  Geld  einzuziehen,  oder  einen  Bauern  ex  primo  decreto  den  Lettows 
zu  überweisen.  Aus  einem  Schreiben  Hans  v.  Lettows  geht  hervor,  dass  Paul 
v.  Gl.  sich  dazn  verstanden  habe,  in  kurzer  Frist  die  Schuld  theils  in  Geld, 
theils  in  Vieh  zu  zahlen;  darauf  hin  hat  Hans  v.  Lettow  sein  eigenes  Vieh 
verpfändet,  wahrend  inzwischen  Panl  Gl.  den  Jacob  v.  Lettow  befriedrigt  hat 
und  nun  die  Schuld  dem  Werthe  eines  Bauernhofes  nicht  mehr  gleich  kommt. 
—  1585  erfolgt  eine  andere  Verorth  eilung  zur  Zahlung  der  Bestforderung 
von  187  Gld.  an  Hans  v.  Lettow.  Die  Sache  zieht  sich  hin  und  1590  im 
Dezember  bittet  Paul  v.  Gl.  den  Herzog  um  Stundung,  wegen  „grosser 
Schwachheit"  d.  h.  Krankheit.  Paul  ist  auch  bald  gestorben,  denn  im  Ja- 
naar 1593  bittet  Hans  v.  Lettow  die  Wittwe  Glasenapps  und  dessen  Erben 
zur  Zahlung  anznhalten:  ob  es  bald  trotz  des  herzoglichen  Befehls:  „Wir  be- 
vele  hiermit  gnedig  und  ernstlich  wollend,  dass  die  Schuld  bezahlt  werde"  ge- 
schehen, wo  nun  wieder  Erbauseinandersetzung  stattfand,  ist  zu  bezweifeln; 
denn  Schulden  abzahlen  scheint  in  der  Zeit  sich  auch  sehr  in  die  Lange  ge- 
zogen zu  haben;  besonders  wenn  der  gerichtliche  unter  Edelleuten  und 
nicht  collegialische  Weg  beschritten  wurde.  —  Wie  das  VerzeichnisB  des 
Hofgerichts  darthut,  sind  die  v.  Glasenappe,  auch  in  Schulden  Sachen,  besonders 
als  Kläger  sehr  gering  vertreten  und  sehr  nachsichtig  gewesen.  —  1584  Mar- 
tini. Caspar  Otto  v.  Gl.  45.  nimmt  von  Simon  v.  Zastrow  —  Griebenitz'und 
Erben  ein  Darlehn  von  500  Gld.  Porom,  auf,  nm  seinen  Vetter  Panl,  von 
dem  er  einen  Antheil  Wurchow  gekauft,  damit  zn  befriedigen.  —  1587  Martini 
willigt  Paul  Gl.  darin,  dass  Caspar  Otto  Gl.  45.  von  Georg  von  Warnin  ein 
Darlehn  von  200  Gld.  nehmen  und  dafür  4  Koasäthen  in  Moker,  6  Bauern 
und  1  Kossatlien  in  Steglin  als  Pfand  einsetzen  darf.  —  1588  Martini,  Caspar 
Otto  v.  GL  schliesst  einen  Contraet  mit  Bewilligung  des  Vetters  Paul  auf 
Pollnow,  des  Bruders  der  Wittwe  des  sengen  Anton  v.  Natzmer  —  Gutzmin, 
Uargarethe  und  deren  Kindern  ab,  denen  er  1000  Gld.  mit  60o/°  Zinsen 
schuldet  und  dafür  wiederkäuflich  sein  Gut  Balfanz  nebst  Parünentien  und  die 
Schäferei  verpfändet,  sie  also  versorgt:  —  1590  den  16.  März.  Fürstlicher 
Consens,  dass  Panl  v.  Gl.  auf  Pollnow  zur  Verbesserung  seiner  Güter  von 
Barbara  v.  Massow,  weiland  Valentin  v.  Güntersbergs  nachgelassener  Wittwe 
2650  Gld.  Hauptsnmme  mit  den  üblichen  Zinsen  auf  das  Dorf  Gerbin  aufge- 
nommen, wozu  Caspar  Otto  v.  Gl.  45.  Gramenz  eingewilligt  hat.  Panl  v.  Gl. 
ist  wohl  1592  gestorben.  Seine  Erben  hatten  manche  Streitigkeiten  abzu- 
wickeln, unter  Anderem  waren  die  Bossnowschen  Bauern  rabiat,  wie  früher 
und  auch  später  noch.  Dieselben  hatten  sich  Kahne  auf  den  Manowschen  See 
geschafft,  den  sie  ausfischten,  was  ihnen  sogar  durch  Herzoglichen  Erlass  bei 
Androhung  von  200  Gld.  Strafe  und  bei  Fortschaffung  der  Kähne  im  Sep- 
tember 1602  gelegt  wurde.  Auch  finden  wegen  der  Gränzen  von  Manow, 
Seidel,  Sanzkow  und  Bossnow  Uneinigkeiten  statt;  desgleichen  wegen  der 
Fischerei  bei  Sydow.    (Pora.  St-Aroh.) 

Besitz:  Pollnow,  Manow,  Wissbnhr,  Gerbin,  Seidel,  Viverow  mit 
Seiburg,  welches  letztere  er  wohl  zur  Erinnerung  an  den  Türkenkrieg  ange- 
legt hat,  indem  darin  bei  gleichnamigem  Ort  hart  gefochten  war.  Bossnow, 
Sanzkow,  Anth.  Wurchow  etc. 


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—     136    — 

Gem.:  Esther  v.  Hassow;  i.  V.:  Rüdiger  v.  Hassow,  Pomm.  Rath, 
Hauptmann  zu  Satzig  1526,  zn  Bnblitz,  Wollen  ae,  Beelitz  erbsessen;  dessen 
Gem.:  I.  Haria  v.  Wobser  —  Gutzmerow,  Silkow;  Gem.:  n.  Anna  v.  Pog- 
wisch  ans  Holstein  waren. 

Söhne:  66,  67.  68,  69,  70,  71. 

Töchter:  1.  Margaretha,  II.  Gemahlin  von  Christoph  v.  Han- 
tenffel  auf  Kerstin,  Krukenbeck,  Drehnow,  Nessin,  Trienke,  Gandelin,  KrOhne; 
Fürst),  bischöfl.  Landrath  1631.  Margaretha  eine  sehr  fromme  Dame,  44  Jahre 
in  der  Ehe  und  20  Jahre  als  Wittwe,  starb  1660  und  liegt  in  Kerstin  be- 
graben, woselbst  anf  ihre  Veranlassung  die  Kirche  schön  ausgebaut  worden 
war.  —  2.  Christine  (Catharina)  Sabine;  Gem.:  Faul  Daniel  v.  Wogen 
auf  Weiher  und  Stojentin  (Steinbrück)  auch  Hohen  Fuddiger,  geb.  1583  zu 
Hadersleben,  gest.  d.  12.  Januar  1623  in  Oldersloe,  den  15.  Febr.  in  Hamburg 
beigesetzt;  s.  V.:  Ewald  v.  Stojentin  auf  Hohen  Paddiger,  Schleswig  Hol- 
steinischer Kämmerer  und  Hauptmann  zn  Hadersleben  1570;  s.  H.  Catharina 
v.  Rantzau;  die  Hochzeit  der  Christine  Sabine  mit  Faul  Daniel  v.  Stojentin 
geschah  nach  Elzow  1613  in  Gegenwart  des  Herzogs  Georg  und  anderer 
Fürstlichkeiten,  Gesandten,  Bathe  und  adliger  Personen,  wohl  in  Pollnow 
oder  WisBbnhr.  ?  8.  Adelheid,  Gem.:  Ewald  v.  Kleist,  Yietzow,  Langen, 
Muttrin.  —  4.  Esther,  Gem.:  Paul  Wedig,  61.  v.  GlaBenapp. 

48.  Lothar  8.  S.  v.  84.  Pollnow,  1582  bereits  todt. 

49.  Daniel  1.  S.  v.  86;  1575,  Gramenz. 

50.  Curt  2.  S.  v.  86.  Norwegischer  Rittmeister,  auch  in  polnischen 
Kriegdiensten.  —  1577  den  18.  Februar  Ohytraei  Chronicon  Sazoniae  Beg.  Hag. 
Polon.  Präfectnm  nomine:  Conradus  Glasenap.  Ab  Ulo  delectos  Begu 
Polonorum  nomine  esse  hahitoa,  Thnanns  etc.  —  Es  war  damals,  auch 
längere  Zeit  darauf  noch  Usus,  gehörte  zu  dem  guten  Ton,  dass  die 
jungen  Edolleute  des  nordöstlichen  Deutschlands  zur  Vollendung  ihrer 
ritterlichen  Erziehung  etc.  einige  Jahro  am  Hofe  des  Königs  von  Polen  zn 
Warschan,  der  nach  dem  des  deutsch-römischen  Kaisers,  der  nächst  ritterlichste 
und  glänzendste  war,  zubrachten.  —  Mit  Martin  Mathias  V.  Kleist  hat  Curt  v.  GL 
für  den  König  von  Polen  Truppen  geworben  und  organisirt  —  1576  den 
20.  Juli  kauft  Curt  auf  Gramenz  von  den  Gebrüdern  v.  Massow  einen  TheU 
ihrer  Lehne  und  zwar  V«  Treten,  Brandenheide  und  Antn.  Schwirsen  Ar 
8000  Gld.  (s.  Lehen)  —  1582,  musB  wohl  1588  oder  später  gewesen  sein,  (siehe 
weiter),  Ewald  v.  Lettow  zn  Draffene  wider  Curt  Glasenappen,  Wittiben  und 
Erben  zn  Treten:  Curt  v.  Gl  hat  von  Otto  v.  Kleist  anf  Kickow  400  Gld. 
geborgt  und  darüber  am  Tage  Kartini  Episcopi  1580  einen  Schuldbrief  ge- 
geben, tn  dem  er  Caspar  Otto,  45.  und  Lorenz,  54.  Gevettom  die  Glasenappe 
zn  Gramenz  als  Bürgen  nahmhaft  macht.  Ewald  v.  Lettow  zn  Karzenbnrg 
erhsessen,  erlangt  durch  Erbschaft  diese  Obligatdon  nnd  kündigt  sie  (nebst 
8jährigen  Zinsen)  dem  Curt  v.  Gl.  am  26.  November  1582  anf  Assmus  Lettows 
Hofe  zu  Plötzke  anf,  womit  diese  Herren  schnell  bei  der  Hand  waren  (siehe 
Hofgerichtsacten  die  Zahl  der  Prozesse).  Curt  v.  Gl.  hat  die  Rückzahlung  zu- 
gesprochen ;  als  diese  aber  unterbleibt,  erhebt  v.  Lettow  am  17.  Juni  1588  vor  dem 
Landvogt  Jacob  v.  Kleist  die  Klage,  welche  Cnrt  v.  Gl.  am  16.  Dezbr.  1583 
beantwortet.  Er  erklärt  sich  dann  von  Neuem  zur  Zahlung  der  Summe  nebst 
Zinsen  bereit;  Ewald  v.  Lettow  wollte  aber  durch  Uebergabe  eines  Bauern- 
hofes in  Treten  (sie?)  bezahlt  sein;  obgleich  jeder  der  dortigen  Bauern  einen 
Werth  von  1000  Gld.  hatte,  desshalb  könnte  er  dem  Ansuchen  des  Klägers  nicht 
entsprechen.  Nachdem  Curt  v.  Gl.  vor  Martini,  dem  festgesetzten  Zahlungs- 
termin, gestorben,  bittet  Ewald  v.  Lettow  den  Herzog,  da  der  Vogt  Wilhelm 
v.  Kleist  krank  sei,  ihm  selbst  zum  Recht  zu  helfen  und  ihm  durch  den  Lud- 
reiter Jörgen  Mitalaffen  zn  Schlawe  einen  Bauernhof  in  Treten  anweisen  zn 
lassen,  bis  die  Schuld  bezahlt  sei.  Anf  Wiederholung  dieses  Antrages  wird 
unter  dem  28.  Juni  1586  der  oben  genannte  Landreiter  beauftragt,  dem  Klager 


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187     — 


2  der  Bauern  des  Beklagten,  die  in  „Zwirsen"  lagen  nnd  noch  frei  seien  auf 
die  angegebene  Summe  anzuweisen.  Das  geschieht,  hat  aber  nicht  den  ge- 
wünschten Erfolg,  denn  Ewald  v.  Lettow  tbeilt  dem  Landvogt  Wilhelm  v. 
Kleist,  seinem  Schwager  mit,  „ob  nun  wollgnnatiger  Herr  Landvogt  die  be- 
klagte Widtwo  dene  gerichtlich  gegebenen  Abschiede  Ihm  geringsten  nicht 
Nachgel  ebeth,  darüber  auch  Ihren  letzten  Tagen  uff  dieser  Welt  beschlossen. 
Und  Ihre  Hoffmeinter  meine  Angewiesene  Panre  so  Viell  auf  Diensten  zu 
missen  gethan,  dass  der  eine  Kerle  vom  Hoffe  endtlauffen,  nndt  da  Ich  nicht 
war  Immitiret  worden,  wirdt  der  andere  Ihnen  anch  folgenn";  desshalb  bitte 
er,  „ihm  die  Immission  in  die  beiden  Höfe  zu  verschaffen."  Der  Landvogt 
droht  unter  dem  5.  Juli  J587,  er  werde,  falls  die  Zahlung  der  Schuld  nicht 
binnen  3  Monaten  erfolge,  dem  Landreiter  der  Schlaweschen  Vogtei,  Hans 
Grabow,  nebst  einem  besonderen  Kommissarius  für  die  Sache,  Hans  Gutzmerow 
zu  Carnitz  befehlen,  Ewald  v.  Lettow  zu  immittiren.  Aach  eine  Mahnung  dieser 
Kommissarien  bewirkt  die  Erledigang  der  Sache  nicht.  In  einer  ferneren 
Eingabe  an  den  Herzog  meldet  Ewald  v.  Lettow,  dass  er  den  Anspruch  auf 
diese  Schuld  erlangt  habe,  nachdem  Otto  v.  Kleists  Hansfran,  seiner  Haus- 
frauen Schwester,  ohne  Erben  gestorben  und  somit  ihr  Brautschatz  wieder  an 
Lorenz  v.  Versen  und  seine  Schwester  zurückgefallen  sei.  —  Unter  dem 
18.  Juni  1596  werden  die  Cnrt  v.  Glasenappenschen  Erben,  wieder  vorgeladen; 
das  betreffende  Dokument  wird  insinuirt,  ein  Diener  (Beamter)  Lettows  über- 
gießt es  am  11.  August,  in  Gegenwart  von  Caspar  Otto  v.  Gl.  45,  zu  Gramenz, 
so  wie  im  Beisein  von  Hans  v.  Lettow  zu  Kl.  Schwirsen  und  Claus  v.  Lettow 
zu  Pritzke.  Bei  einer  nunmehr  angeordneten  Schätzung  der  strittigen  Schwir- 
sener  Bauern  wird  deren  Werth  von  Hans  Gntzmerow  und  Olrich  Natzmer 
auf  Bistow  auf  dritthalb-  nnd  viert halbhundert  Gulden  festgestellt.  Erst  am 
S.  Mai  1604  ergeht  die  weitere  Herzogliche  Entscheidung,  in  der  die  v.  Gla- 
senappe  bestimmt  angewiesen  werden,  die  Kläger  zn  befriedigen  und  die  beiden 
Bauern  „wieder  an  sich  zu  bringen11,  d.  h.  wohl  einzuberufen,  und  schliesslich 
wird  unter  dem  9.  September  1606  Ewald  v.  Lettow  aufgefordert,  das  Original 
der  Schuldverschreibung  Cnrt  Glasenapps  für  Otto  v.  Kleist  vorzulegen.  — 
Die  Angelegenheit  scheint  erst  wieder  zu  beginnen  nnd  wird  bei  N  72  noch 
wieder  auftauchen.  Hit  der  Familie  v.  Lettow  hat  der  ihr  benachbarte  Zweig 
der  v.  Glasenappe,  wie  schon  angedeutet,  nicht  das  Glück  gehabt,  bo  friedlich 
zu  leben,  wie  mit  andern  benachbarten  Edelleuten.  Es  sind  z.  B.  von  dem 
Jahre  1540  bis  1660  seitens  dieser  Familie  66  Klagen  resp.  Frocesse,  freilich 
auch  mit  andern  Familien  hier,  verzeichnet,  von  denen  auch  Manches  im  Sande  ver- 
laufen mosste.  —  1583,  den  27.  Juni,  gehörte  Cnrt  v.  Gl.  Treten  zu  einer 
Kommission,  welche  die  Musterung  der  Bitterschaft  in  Schlawe  vornahm.  — 
Den  27.  Juni  1588,  Auszug  aus  dem  Protokoll  über  die  Musterung  Schlawe, 
der  .Bitterschaft,  der  Landrogtei  Schlawe  und  Stolp,  der  Aemter  Beigard  und 
Heu  Stettin:  „pp.  Folgende,  am  27.  Juni  haben  der  durchlauchtige  Hochgeboren 
Fürst  und  Herr,  Herr  Barnim,  Herzog  Stettin-Pommern,  der  Kassuben  und 
Wenden,  Fürst  zn  Bugen  etc.,  mein  gnadigster  Fürst  und  Herr  und  die  Edlen 
nnd  Gestrengen,  Ehrenvesten  Jacob  Kleist,  Landvogt  zn  Stolp  und  Schlawe, 
zu  Busche,  Reinhold  Krockow,  Oberster  zu  Krokow,  Cnrt  GL  zu  Treten  und 
Anton  Podewila  zu  Podewils  Erbsessen  die  Musterung  der  von  Adel  in  den 
Emptern  Stolp,  Schlawe,  Beigard  nnd  Neu  Stettin  vor  der  Stadt  Schlawe  in 
räumen  Felde  fürgenommeu  und  ist  festgesetzt  etc." 

Cnrt  ist  zwischen  27.  Juni  1582  und  Martini  1583  gestorben. 

Besitz:  Gramenz,  Auth.  Bärwalde,  Treten,  Brandenheide, 
Anth.  Schwirsen  etc.,  Beblin,  die  Wade  und  ein  See  bei  Bublitz 
(s.  N.  73). 

Gem.:  Barbara  v.  Glasenapp;  ihr  Vater  Otto  v.  GL  30,  sie  starb 
zwischen  Juni  1586  bin  Juli  1587. 

Söhne:   72.,  78. 


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-    188    - 

Töchter:  1.  Ingeborg;  Gem.:  Jörgen  v.  Glasenapp,  80.  2- 
Diana;   Gem.:   Bndiger  v.  Zitzewitz,  EL  Jansen. 

51.  Joachim,  auch  Georg,  1.  S.  v.  87.  —  1560,  Hofjanker  der  Fürstlich 
Meklenburgischen  Frau  Wittwe  Anna  zu  Grabow,  gebornen  Herzogin  von 
Stettin-Pommern,  welche  noch  die  Herzogin  von  Croy  zuletzt  erzog;  als  Hof- 
j unker  ist  er  1608  d.  18.  Oktober  auf  dem  Leichenbegängnis»  Herzog 
Barnim  XI.  als  Fackelträger;  1606  d.  Ö.  April  auf  dem  des  Herzogs 
Bogislaf  XIII.  und  1618  d.  9.  März  anf  dem  Leichenbegängniss  Herzogs 
Philipp  H.  gegenwärtig.  —  1574  d.  3.  November,  Cöslin,  haben  Joachim, 
Gort  50,  Caspar  Otto  45,  und  Paul  47,  vom  Herzog  Casimir,  Bischof  von 
Oammin,  ihre  Lehen  erhalten,  bis  anf  Wissbuhr,  wo  zwischen  ihnen  und  dem 
Stift  Gränzstreitigkeiten  obwalteten,  welche  erst  abgewickelt  werden  sollten 
„und  soll  es  beim  vorigen  Stande  bleiben,  was  die  v.  Glasenappe  haben  gehen 
lassen,  und  bei  ihrer  Behauptung  bleiben."  —  1585  haben  Joachim  (für  seinen 
unmündigen  Bruder  Michel  Magnus  53)  und  Curt  52,  v.  Gl.  ihrer  8  tief-  retp. 
rechten  Mutter  Essea  v.  Kleist  150  Gld.  zu  entrichten,  wofür  sie  3  Bauer- 
höfe in  Gramenz  verpfändet,  oder  eingesetzt  haben.  Gonsens  1585.  —  1590, 
Joachim  v.  Gl.  zu  Gramenz  verkauft  mit  Einverständnis»  seiner  Bruder  und 
Vettern  Curt  und  Michel  Magnus  auf  Gramenz  und  Lorenz  54  v.  Gl.  auf 
Lübgust  dem  Herzog  Johann  Friedrich  etliche  Bauern-Hofe  und  Pachte  ans 
ihrem  Dorfe  Pomelow  (Pnmlow)  für  750  Gld.;  dies  die  4  Bauerhöfe,  welche 
der  Herzog  in  demselben  Jahre  an  Wilhelm  v.  Kleist  verliehen;  der  Herzog 
muss  hier  erst  kaufen,  um  für  Dienste  etc.  so  belehnen  zu  können.  (TJrk. 
N.  29).  1590  d.  30.  März.  Cöslin.  Lorenz  54  v.  Gl.  zu  Lübgust  verkauft 
an  Wilhelm  v.  Kleist  zu  Vietzow  4  Bauerhöfe,  zwei  zu  Pumlow,  einen  zu 
Bulgrin  und  einen  zn  Denzin  für  1800  Gld.,  wobei  Zeuge  Joachim  Gl.  zu 
Dargen,  Marsin,  Wusterbart,  Dubberow,  Reichow  und  Gamenz  Erbsessen.  Die 
Herzogliche  Bestättigung  ist  vom  15.  Januar  1592.  —  1609  d.  21.  Januar, 
Tychow.  Michel  v.  Kleist  Überläset  den  hinterbliebenen  Söhnen  seines  Bruders: 
Haus  and  Peter  seinen  Antheil  an  Gr.  Tychow  für  2200  Gld.,  wobei  deren 
Vormünder:  Caspar  Otto  46  v.  Gl.  und  Joachim  v.  Gl.,  Eggart  v.  Man- 
teuffel  und  Caspar  v.  Hünchow;  die  Vollziehung  lautet:  „Ich,  Joachim  GL 
als  ein  mitverordneter  vormunt  habe  diesen  verdrach  versiegelt  and  mit  Ei- 
gener band  nnders  ehr  eben."  —  1609.  Reimar  v.  Wolde  contra  Joachim  v.  Gl. 
wegen  eines  Gelübdes  für  Joachim  v.  Gl.  und  Assmus  v.  Uasteuffel  zn  Qui- 
spernow  auf  250  Gld.  und  daher  einiger  Zoznower  Bauern.  —  1610.  Richard 
v.  Blankenburg  klagt  gegen  Joachim  und  Jacob  (?)  v.  GL,  vielleicht  der 
Bruder  Curt,  52,  auch  Günther  genannt,  in  puncto  eines  Bauern.  —  1611. 
Joachim  v.  GL  Gramenz  erhielt  am  12.  Mai  vom  Herzog  Barnim  Consent 
za  dem  Leibgedinge  für  seine  Frau  Abele  v.  Bonin,  in  dem  er  mit  Bewilligung 
seiner  nächsten  Agnaten  Curt  52  und  Lorenz  54  v.  GL  für  sie,  mit  der  er 
20  Jahre  in  der  Ehe  gelebt,  seinen  Rittersitz  in  Gramenz  mit  Aeckern, 
Bauern  und  dergl.  festgesetzt.  —  1612  war  Joachim  v.  GL  als  Zeuge  bei 
der  Ehestiftung  Casimir  v.  Gl.  64  anwesend.  —  1618  ist  Joachim  bei  dbr 
Erbschaft  seiner  Mutterschwester  (s.  N.  28)  angegeben.  —  1628  versteuert 
Joachim  mit  Curt  52  v.  GL  in  Gramenz  25  Hufen,  4  Kossäthen,  1  Mühle, 
1  Krug,  1  Schäfer,  1  Knecht;  ersterer  mit  den  v.  Zarten  oder  durch  dieselben, 
als  (After)  Leimleute,  12  Kossäthen  noch. 

Besitz:  Gramenz,  Storkow  etc.,  Antheil  Wurchow,  Dargen, 
Marsin,  Wusterbart,  Dubberow,  Reichow,  Pumlow,  Granzin, 
Stibbeborn  etc.  Stibbeborn,  eigentlich  Kl.  Born,  liegt  getrennt  von  dem 
zuletzt  7  Antheile  enthaltenden  Gr.  Born,  war  später  nur  zeitweise  im  Besitz 
des  Landraths  Egidius  Christoph  v.  d.  Osten,  hier  als  Schwiegersohn  zur 
Mitgift  (denn  siehe  N.  96),  und  ist  es  durch  Adam  Henning  v.  Bonin  am 
2.  Sept.  1787  endgültig  gekauft  worden.  Von  Gr.  Born  wird  hier  noch  öfter 
die  Rede  sein,  so  wie  auch  Stibbeborn  dann  wieder  im  Besitz  der  Familie  v.  Gl.  ist. 


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—     189    — 

Gem.:  Abele  (Abigail)  Sophia  v.  Bonin;  i.  V.:  Joachim,  Ernst  v. 
Bonin-Naeeband,  i.  M.:  Sabine  v.  Manteuftel,  deren  Binder  Georg  v.  Manteuffel, 
Hofjunker,  welcher  1627  von  Casimir  (Caspar?)  v.  GL  nnd  Michael  v.  Han- 
teufel  im  Streite  verwundet  wurde  nnd  dann  starb;  ihre  Schwester,  die  fromme 
Else  v.  Manteuffel-Arnhausen. 

Söhne:   74.,  75. 

Töchter:  1.  Benigna.  Gem.:  Martin  v.  Wollradus-Borussus. 
2.  Sophia,  Anna.  Gem.:  Egidins  v.  d.  Osten,  Plathe,  Hasenfler,  Finnow, 
Boraen;  B.  V.:  Wedig  v.  d.  Osten,  Hauptmann  zn  Wollin;  8.  H.:  Sophie  v. 
Flemming-Böck.  Egidua  der  Bruder  von  Mario  v.  d.  Osten  (a.  N.  45);  er 
erhielt  Stibboborn  mit.  3.  Frisca.  Gem.:  Heinrich  v.  Cadowski,  Erb- 
herr der  Antheile  in  Nowygolcz  alias  Zostart  versichert  seiner  Ehefrau  den 
Nieesbrauch  auf  seinen  sämmtlichen  Gütern  1621.  (Fos.  St.-Arch.).  4.  Ca- 
tharina.    5.,  Lucretia. 

52.  Curt.anchGiint.her,  oder  Jacob?  (siebe  G.51),  2.  S.v.  37.  Gramenz.  1574. 
Curt,  Joachim  51,  Paul  47,  Caspar  Otto  45  v.  Gl.  haben  am  3.  November 
vom  Herzog,  Bischof  Casimir  ihre  Lehne  erhalten,  bis  auf  GränzBtreitigkeiten 
bei  Wissbobr,  was  die  v.  Glasenappe  haben  gehen  lassen  nnd  bei  ihrer  „Be- 
hauptung bleiben"  (s.  45).  —  1585  haben  Cnrt  und  Joachim  v.  Gl.,  letzterer 
für  seinen  unmündigen  Bruder  Michel  Magnus  53,  ihrer  Stief-  resp.  des  letzteren 
rechter  Mutter  geb.  Essea  v.  Kleist  150  Gld.  zu  entrichten,  wofür  sie  3  Bauer- 
höfe in  Gramenz  (specieller  in  Grünwald  oder  Steinbnrg?  s.  spater)  verpfändet 
oder  eingelegt  haben.  Fürstlicher  Consens  von  demselben  Jahre.  —  1590. 
Joachim  v.  Gl.  Gramenz  verkauft  mit  Einverständniss  seiner  beiden  Brüder 
Cnrt,  Michel  Magnus  auf  Gramenz  und  seines  Vetters  Lorenz  54,  v.  Gl.  auf 
Lübgust  dem  Herzog  Johann  Friedrich  etliche  Bauernhöfe  nnd  Pachte  in  dem 
Dorfe  Pumlow  für  750  Gld.  Diese  4  Bauernhöfe  verlehnt  der  Herzog  Johann 
Friedrich  in  demselben  Jahre  an  Wilhelm  v.  Kleist,  dem  er  sich  verpflichtet 
glaubte.  —  1590.  Es  klagen  alle  „an  dem  alten  Walle"  berechtigten  v.  Gla- 
senappe als:  Anton  55,  Henning  57,  Cnrt  und  die  v.  Wolde  gegen  Caspar 
Otto  45  v.  GL,  weil  ihre  Untertanen  der  Gegend  nur  aus  dem  Dorfe  Alten- 
walde Bier  entnehmen  nnd  auch  nur  dort  mahlen  lassen  sollten.  (S.  N.  45. 
Fom.  St-Arch.).  — 1608,  d.  18.  October,  ist  Cnrt  anf  Herzog  Barnims  (?)  XI. 
Leichenbegangniss  im  Zuge  neben  den  Trägern  der  Leiche.  —  1617,  d.  26. 
Mai,  auf  dem  Leichenbegangniss  Herzog  Georgs  III.  trägt  er  eine  Fahne.  — 
1611,  d.  12.  Mai.  Fürstl.  Consens  Herzog  Philippi  zn  Joachim  v.  Gl.'s  Gramenz 
Leibgedinge  für  seine  Frau  Abele  v.  Bonin,  zu  dem  Curt  und  Lorenz  v.  Gl. 
ihre  Einwilligung  gegeben  haben.  —  1612  war  Gurt  v.  Gl.  bei  Aufstellung 
der  Ehestiftung  von  Casimir  v.  Gl.  64,  als  Zeuge  anwesend.  —  1618,  bei 
Erbschaft  von  seiner  Mutter-Schwester  (s.  N.  2t*)  ist  auch  Curt  v.  GL  auf 
Steinburg  angegeben  und  betheiligt.  -  1628  versteuern  Curt  und  Joachim 
V.  GL  in  Gramenz  25  Hufen,  4  Kossäthen,  1  Mühle,  1  Krug,  1  Schäfer, 
1  Knecht. 

Besitz:   Steinburg,  Grünwald,  Zuchen  b,  Anth.  Gramenz  etc. 
Gem.:   N.  N. 
Söhne:    76.,  77. 

53.  Mfchel  Magnus.  3.  S.  v.  37.  (LT.  Ehe).  Gramenz.  —  1585  vertritt 
ihn  sein  alterer  Bruder  Joachim  bei  seiner  Minderjährigkeit,  als  für  seine 
Mutter  Essea  v.  Kleist  150  Gld.  entrichtet  und  dafür  3  Bauerhöfe  (in  dem 
Gramenzer  Besitz)  eingelegt  werden  (s.  N.  51,  52).  —  1590.  Joachim  v.  Gl. 
Gramenz  verkauft  im  Einverständniss  seiner  Brüder  Cnrt  und  Michel  Magnus 
nnd  seines  Vetters  Lorenz  54  dem  Herzog  Johann  Friedrich  einige  Bauern, 
Höfe  nnd  Pachte  aus  dem  Dorfe  Pumlow  für  750  Gld.  —  1600,  d.  15.  März, 
1006,  d.  9.  April,  1618,  d.  19.  März  war  Michel  Hagnns  auf  den  Leichen- 
begängnissen der  Herzoge  Johann  Friedrich,  Bogislaf  XIII.  und  Philipp  LT., 
wobei,  zu  Gramenz  gesessen,  er  angegeben  ist;    auf  dem  ersten  gehörte  er  zu 


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—     140    — 

den  24,  welche  neben  den  Trägern  der  Leiche  mit  brennenden  Fackeln  gingen ; 
auf  dem  i.  trag  er  die  Leiche  mit  nnd  auf  dem  8.  führte  er  das  Pferd  eines 
Fahnenträgers.  —  1628  versteuert  er  von  Gramenz  10'/;  Hufen,  2  Kossäthen. 
(Pomm.  St-Arch.). 

Besitz:  Gramenz,  Ath.  Pnmlow,  Damen,  Grünwald  etc.  Aehatz 
v.  Kleist-Vietzow  lässt  sieb.  10.  Juni  1635  durch  Herzog  Bogislaf  XIV.  mit 
3  Bauerhöfen  in  Grünwald  belehnen,  die  er  sich  aber  erst  von  Michel  Magnus 
v.  GL,  dem  sie  rechtlich  zustehen,  prozessualisch  erstreiten  soll,  wohl  die 
8  Bauerhöfe  für  Essea  v.  Kleist,  etwa  eine  Verwandte  von  Aehatz  v.  Kleist  ? 
(Pomm.  Bt.-Arch.  und  N.  80,  51,  52,  260  etc.). 

54.  Lorenz,  S.  v.  88,  Lübgust.  —  1580  ist  Lorenz  in  einem  Schuldbriefe 
Gurts  50  v.  Gl.  von  400  Gld.  für  Otto  v.  Kleist-Kiekow  nebst  Caspar  Otto 
45,  Borge.  —  1590  verkauft  Joachim  v.  Gl. -Gramenz  mit  Einverst&ndniss  seiner 
beiden  Br&der  Cnrt  n.  Michel  Magnus  v.  Gl.  und  seinem  Vetter  Lorenz  auf 
Lttbgnst  dem  Herzog  Johann  Friedrich  etliche  Bauern,  Höfe  und  Pachte  zu 
Pumlow  für  750  Gld.,  welche  der  Herzog  an  Wilhelm  v.  Kleist  verlohnen 
mnsate.  —  1590.  Lorenz  klagte  gegen  seinen  Schwager  Beichardt  v.  Lohde  wegen 
dessen  Gemahlin  Elisabeth  v.  Gl.  Aussteuer.  —  1590  d.  30.  Harz,  Coeslin. 
Wilhelm  v.  Kleist,  Landvogt  zn  Stolp  nnd  Schlawe  hatte  2  Bauerhofe  bereits 
zu  Lehn  erhalten  und  war  wohl  auf  4  vertröstet  worden.  Dazu  verkaufte  ihm 
Lorenz  Gl.  noch  4  Bauern,  2  zu  Pumlow,  einen  zu  Bulgrin,  die  Bartho- 
lomey  1591,  und  einen  zu  Denzin  für  1800  Gld.;  auch  einen  Bauern  zu  Wutzow 
für  440  Gld.  21  Schill.  4  Pf.;  der  letztere  Kauf  wurde  1605  durch  Tönniges 
v.  Gl.  55,  angefochten.  Im  Jahre  1595,  d.  18.  Februar,  wo  Lorenz  über 
1800  Gld.,  sowie  über  440  Gld.  etc.  für  den  Bauern  in  Wutzow  resp.  quittirt, 
will  er  den  Handel  gegen  seinen  Vetter  Tönniges  v.  Gl.  vertreten.  Es  machten 
sieb  hier  noch  andere  Ansprüche  geltend;  Siegismund  v.  Wedells  Gemahlin, 
welche  in  6,  hier  mitbetroffene  Bauerhofe  in  Belesen,  Pnmlow  und  Bulgrin 
immittirt  war,  hatte  diese  an  Messing  v.  Borcke  und  dieser  an  Daniel  v. 
Httnchow  zuschlagen  wollen,  worüber  Wilhelm  v.  Kleist  bei  dem  Herzoge 
klagt,  wozu  noch  kam,  dass  der  Herzog  Johann  Friedrich  etwas  frühzeitig, 
den  15.  Januar  1592  schon  den  Consena  ertheilt  hatte  (s.  auch  TTrk.  No.  29). 

Bei  dem  ersten  Kauf  1590  hoisst  es  unter  Anderem:  „Im  Beisein  der 
auch  Gestrengen  Edlen  Ereuesten  Martin  Kleistes  itziges  und  Nicolaus  Houi- 
chow  gewesenes  Stifftsvogtos  als  unterhandlere  und  Beimer  vom  Wolde  Fürst]. 
Carairires,  vornehmer  geheimer  Cammer-Rath,  Magnus  Kleist,  Bastian  Hamelt 
und  Joachim  Glasenap  (51),  zu  Dargen,  Marsin,  Wusterbartb,  Dnbberow, 
Beichow  und  Gramenz  erbsessen,  welche  dene  zu  mehrerer  Bekreftigung  Ihre 
Erbliche  Pittschaft  an  diesen  Kaufbrief  wissentlich  haben  hangen  und  ihn 
damit  besiegeln.  Datum  etc.  gez:  Lorenz  Glasenap  mein  eigen  handt."  — 
1603,  d.  27.  November  überliess  Lorenz  bei  Schliessung  der  Ehestiftung  seiner 
Tochter  Essea  und  ihrem  künftigen  Gemahl  Carsten  v.  Kleist-Tyehow  seinen 
Antheil  Kussow,  bis  dieser  in  den  Besitz  des  versprochenen  Ehegeldes,  1800 
Gld.  gekommen  sei.  Die  hier  bei  der  Verlobung  abgemachten  Festsetzungen 
scheint  Lorenz  nach  der  Hochzeit  nicht  streng  inne  gehalten  zu  haben;  denn 
1606  wird  er  deswegen,  also  auf  Klage  des  Schwiegersohnes,  vom  Fürstlichen 
Fiskal  in  Anspruch  genommen.  —  1611,  d.  12.  Mai  erhielt  Joachim  v.  Gl. 
Oonsens  vom  Herzog  Philipp  zu  seinem  Leibgedinge  für  seine  Frau  Abela  v. 
Bonin,  in  dem  er  mit  Bewilligung  der  nächsten  Agnaten  Curt  52  auf  Steinburg 
und  Lorenz  v.  Gl.  Lflbgust  für  sie  seinen  Bittersitz  in  Gramenz  mit  Aeckera, 
Bauern  etc.  festsetzt.  —  1616,  d.  8.  April.  Auf  dem  Leichenbegängniss  der 
Fürstin  Anna,  Wittwe  des  Herzogs  Bogislaf  XILT.  ist  Lorenz  v.  Gl.  Träger. 
—  1635,  Carsten  et  Cons.  v.  Wolde  klagen  wider  Lorenz  Gl.  wegen  ver- 
kaufter und  nicht  gelieferter  (die  Höfe  nicht  besetzt)  Bauern.  —  1628  ver- 
steuert Lorenz  v.  Gl.  in  Lübgust  161/,  Hufen,  1  Kossäthen,  2  Schäfer, 
2  Knechte. 


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Besitz:  Lflbgast,  Eschenriege,  Pumlow,  Bulgrin,  Belesen, 
Wutzow  bei  Schlawe,  Denzin,  Knssow  etc. 

Gem.:  Dorothea  v.  Podewils;  i.  V.:  Assmns  v.  Podewils.  .Fürst], 
bischön.  Stiftsvogt  und  Hauptmann  zn  Cifslin  und  Casimirsbnrg  auf  Halnow  1552. 
In  der  Ehestiftung  1603  für  EsBea  kommt  sie  nicht  vor,  wohl  schon  todt. 

Töchter:  1)  Barbara  war  1003  schon  todt,  denn  im  Ehevertrage  der 
andern  3  Schwestern  wird  die  2.  die  älteste  genannt  2)  Elisabeth.  Gem.: 
Paul  v.  Zitzewitz,  Gr.  und  Kl.  Dttbzow,  1603  bereits  verheirathet;  er  lebte 
noch  1620.  3)  Essea,  Gem.:  Carsten  v.  Kleist  der  Jüngere  zu  Tychow, 
erhielt  Anth.  Kqsbow  in  der  Ehestiftnng  1608;  s.  V.:  Christoph  v.  Kleist, 
Gr.  Dnbberow,  s.  H.:  Dorothea  v.  Wedell  -  Kremzow.  4)  Agnes  Maria. 
Gem.:  Hans  Heinrich  v.  Kleist,  1652  Herzogl.  Jägermeister;  er  erhielt 
Eschenriege  mit;  s.V.:  Richard  v.  Kleist  zn  Coeslin,  Dnbberow;  s.  H.:  N.  N. 
v.  BaroeL  5)  Maria  Yidante  (Violante,  Yigilante).  Gem.:  Siegmnnd 
v.  Wedell  (Sohn v.Richard?).  6)  Dorothea.  Gem.:  (Hochzeit  1617)  Lud- 
wig v.  Petersdorf-Jacobsdorf,  Lüttgenhagen,  zn  Lübgast  pfandgesessen; 
s.  V.:  Daniel  v.  Petersdorf;  s.  ST.:  Gertrud  v.  Steinwehr  ans  Schwessow.  Dir 
Sohn  Ludwig  Friedrich  v.  Petersdorf,  geb.  1629,  war  zuerst  mit  Barbara 
Eofemia  Emerentia  v.  Platzen,  dann  mit  der  Tochter  Jürgens  59  v.  Gl.  Bar- 
walde (welcher  sonst  in  Lifland,  wie  anch  sein  Vater  nnd  Grossvater  (?)  gelebt 
und  er  (Jürgen)  dort  geboren  war),  Helene  v.  Gl.  verheirathet:  „Wie  aber 
A.  1638  die  sogenannte  grosse  Paste  auch  einen  grossen  Theil  Menschen  in 
Pommern  weggenommen,  so  hat  dieselbe  anch  den  oben  gedachten  Ludwig 
v.  Petersdorff  ergriffen  nnd  mit  einem  recht  vernunftigen  und  seligen  Ende 
hingerafft."     (Gesch.  d.  v.  Schlieffen.) 

55.  Anton  (Tönniges),  1.  S.  v.  89.  Barwalde.  1641  ist  er  todt  1562 
ist  Anton,  Sohn  Christophs  v.  Gl.  in  dem  Lehnbriefe  nebst  seinen  Brüdern 
nnd  Vettern  aufgeführt  (TJrk.  N.  21).  Betreffend  die  Schwankungen  der 
Grftnzen  des  Neu- Stettin -Bärwalde- Gramenzer  Landes  gegen  W.  nnd  S.  hin, 
haben,  wie  schon  erwähnt,  bis  1653  Streitigkeiten  und  Kämpfe,  welche  die 
v.  Glasenapp  in  erster  Linie  durchfechten  mussten,  stattgefunden,  so  wurde 
die  Gränze  beim  Coprieben-Polziner-  Gebiet  nnd  der  Neumark  am  5.  September 
1564  folgender  Art  festgestellt:  „  Bruno  w,  von  da  an  ist  es  zwischen  Brunow 
und  Zitzeuow  auch  ganz  richtig,  die  Landesgränze  von  Anfang  bis  Ende  ver- 
mahlhauffet,  bis  das  sich  endet  Zietzenow  undt  fehrt  die  Feldmark  Szuchan, 
welches  der  Manteuffeln,  Glasenappen  nnd  zn  Ziezenowen  undt  Pommersch 
ist."  (Verhandlung  zwischen  Kurfürst  Joachim,  Markgraf  Johann  v.  Branden- 
burg einerseits  nnd  Herzog  Barnim  und  Philipp  v.  Pommern  anderseits.  (Cod. 
dipl.  Brand.  Riedel.)  Ein  Weiteres  über  die  Glänzen  siehe  bei  Neu  Stettin 
(Tbl.  I.).  Wie  die  Gränzhändel  mit  den  Polen  im  Tempo  blieben,  ist  bereits 
bei  N.  45  bemerkt  nnd  wird  noch  später,  bei  N.  81,  angeführt  werden.  In 
diese  Zeit,  1570,  fielen  speciell  die  Kämpfe  mit  dem  Hauptmann  von  Dt  Crone, 
Grafen*  Steozel  York  nnd  Anderen,  wo  dann  1579  Zamborst  von  den  Polen 
eingenommen,  Mühlen  an  der  Piele  niedergebrannt  wurden,  jedoch  1579  Zippnow 
noch  Pommersch  war  und  die  Brüsemtz  als  Gränzflnss  angesehen  wurde; 
natürlich  summen  hier  mit  der  Thatsache  die  von  den  Polen,  res»,  von  Bran- 
denbarg aufgestellten  Karten  nnd  Urkunden,  in  denen  man  mit  langer  Hand 
in  fremdes  Gebiet  gern  hineingriff,  nicht  überein  (s.  N.  45).  —  1583  klagt 
Gert  Mantenffel  gegen  alle  v.  Glasenappe  wegen  der  Feldmark  Wardin.  — 
1590  klagen  alle  „an  dem  Alten  Walle"  berechtigten  v.  Gl.  als:  Anton 
Cort  52,  Henning  57,  und  die  v.  Wolde  gegen  Caspar  Otto  v.  Gl.  45,  weil 
dessen  Administrator  der  Gramenz-Altenwaldeachen  Güter  Jürgen  v.  Podewils 
von  ihren  Unterthanen  der  dortigen  Gegend  auf  das  Strengste  verlangt,  nur 
aus  dem  Dorfs  Altenwalde  ihr  Bier  zu  entnehmen  nnd  nur  auf  den  Mühlen 
daselbst  mahlen  zu  lassen;  worauf  der  Herzog  Johann  Friedrich  zu  Gunsten 
Caspar  Ottos  entscheidet  (s.  N.  45).  —  Der  Herzog  Johann  Friedrich  hatte  die 


Jigitizccty  GoOglc 


—     142    — 

Stadt  Bärwalde  1592,  d.  17.  März  mit  2  Jahrmärkten  bewidmet,  wenngleich 
die  „4  Geschlechter"  dagegen  opponirt  hatten,  sie  haben  sich  jedoch  beruhigt, 
denn  1596  hatten  sie  freilich  wider  Willen  Anordnung  der  Harkte  unter- 
zeichnet; auch  später  noch  war  die  Herrschaft  gegen  die  Harkte,  im  Gegen- 
satz jedoch  erklärte  sieb  Mathiaa  v.  Zastrow,  Hauptmann  zn  Treptow  a.  R-, 
ganz  für  die  Einführung  der  Märkte:  1601,  d.  25.  October  sind  aber  auf  dem 
LandtagsabBchiede  die  Harkte  für  Bärwaide  abgeschafft  worden:  „weil  die 
adligen  Höfe  und  Hufen  mit  des  Städtleins  Aeckern  vermengt  liegen,  so 
könnten  die  Viehmärkte  ohne  Beschädigung  ihres  Korns  nicht  gehalten  werden 
nnd  weil  das  Stadtlein  aaf  der  polnischen  Glänze  liegt,  würde  dadurch  za 
vielen  Uebelthaten,  za  Horden  and  Todtechlagen,  von  denen  die  Thäter  aber 
bald  über  die  Oränze  fortkämen,  Anlass  gegeben".  Den  Mediat- Städten  Polzin 
and  Bummelsburg  wurden  die  Märkte  gelassen,  sowie  Tempelburg,  Dramburg, 
Falkenborg  and  Tarnowo  (Tarnowkow)  etc.  die  ihrigen  hatten.  Auf  Grand 
dieser  Privilegien  letzgenannter  Orte,  bittot  der  Bürgermeister  von  Bärwaldo 
unter  dem  20.  October  1616  den  Herzog  nm  abermalige  Verleihung  der  Harkte, 
angebend,  dass  nun  die  ausser  Pommern  liegenden  Städte  und  Orte  den  Harkt- 
zoll  einnehmen,  während  gerade  Bärwalde  „sonsten  wegen  Uferwartnng  ufF 
grenzen  mehr  als  grosse  Städte  ausstehen  und  verwalten  masste."  Die  Harkte 
der  Hediatstädte  seien  durch  den  Herzog  mitaufgehoben  worden,  weil  der 
Vortheil  doch  nur  ffir  die  Herrschaft  und  den  anderen  Städten  zum  Nachtheil 
sei,  hier  wäre  die  Aufhebung  von  der  damaligen  „ihrer  gnädigen  Herrschaft-' 
herbeigeführt  worden.  Auch  der  Bürgermeister  von  Nenstettin  hatte  sich  dem 
Antrage  angeschlossen.  Am  15.  October  1649  hatte  die  schwedische  Regierang 
der  Stadt  Bärwalde  2  Jahrmärkte  confirmirt;  am  19.  October  1663  waren  es 
drei  (s.  weiter  N.  87).  —  1590  hatte  Lorenz  54  v.  Gl.  2  Bauern  in  Pnmlow, 
einen  in  Bnlgrin  nnd  einen  in  Denzin  für  1800  Gld.  an  Wilhelm  v.  Kleist 
verkauft,  desgleichen  auf  Bartholomey  1591  einen  in  Wutzow  für  440  Gld.; 
diesen  letzteren  Verkauf  hat  Anton  v.  Gl.  wie  es  scheint  mit  Erfolg  ange- 
fochten. —  1597,  d.  5.  April  richtet  der  Herzog  an  Anton  v.  Gl.  eine  An- 
frage über  einen  Jacob  v.  Glasenapp  und  ersucht  um  Auskunft,  die  dahin 
ausfiel,  dass  weder  in  Pommern,  noch  Prenssen  noch  Polen,  noch  Livland  (?) 
ein  v.  Glasenapp  Jacob  geheissen  habe,  noch  so  heisse;  dennoch  ist  in  den 
Hofgerichtsacten  ans  der  Zeit  ein  Vermerk:  Richard  v.  Blankenburg  klagt 
gegen  Joachim  und  Jacob  v.  Gl.  in  puncto  eines  Bauern  (s.  N.  51  nnd  ist  wohl 
Cnrt  52  gemeint).  —  1597  klagt  Anton  nebst  Vettern  gegen  Herzog  Johann 
Friedrich  wegen  der  Vorenthaltung  der  von  Georg  v.  Gl.  28  hinterlasBenen 
Güter  (s.  N.  68).  —  1598  klagt  Gert  v.  Mantenffel  gegen  Anton  wegen  Ab- 
lieferung eines  Ochsen.  —  1599  klagt  Zabel  v.  Wolde  gegen  Tönniges  von 
Gl.  in  pnnkto  Attentatorem.  Derselbe  gegen  denselben  1626  in  puncto  debite 
(b.  N.  60).  —  1628  versteuern  er  nnd  seine  Brüder  zu  Bärwalde  397a  Hofe, 
13  Kossäthen,  2  Mühlen,  3  Schäfer  und  3  Knechte;  dabei  sind  anch  Hermann 
v.  Gl. 's  Erben  angegeben;  ob  Lorenz  v.  Gl.  aaf  Lübgust  etwa  auch  Hermann 
noch  geheissen,  hier  auch  verstenerbaren  Besitz  gehabt  hat,  oder  ob  Georg  59, 
der  doch  noch  in  Livland  lebte,    gemeint  ist?     1641  ist  Anton  bereite  todt 

Besitz:  Bärwalde  (Freiheit  etc.),  Bothfliess,  Gr.  and  Kl.  Grabanz, 
Knick,  Tarmen,  Priebkow,  Coprieben,  Patzig,  Anth.  Altenwalde,  Hammer, 
Schneidemühl,  Wardin,  Wutzow  etc. 

Gem.:  Dorothea  v.  Kleist-Tychow. 

Söhne:  78,  79,  80. 

Töchter:  1)  Haria.  Hochzeit  1608,  Mitgift  4000  Gld.;  den  4.  Oc- 
tober 1624  Leibgedinge,  wurde  1646  Wittwe  nnd  starb  den  26.  Jnni  1667; 
Gem.:  Jacob  v.  Zitzewitz-Jannewitz,  Fürstlich  pommersch.  nnd  schwedisch. 
Kommissar,  starb  1646;  S.V.:  Claus  v.  Zitze  witz-Varzin,  Herzogl.  Bath  1576; 
s.  H.  Barbara  v.  Zarten- Sassenbnrg. 

66.  Drews  (Andreas)  2.  S.  v.  89.  —  1562.    In  dem  Gesammtlehnbrief« 


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—     148    — 

vom  Herzog  Barnim  ist  Drews  v.  Gl.  aufgeführt  (s.  TTrk.  N.  21).  1585  klagt 
Jürgen  v.  Woldes  Wittwe  gegen  Drews  v.  Gl.  wegen  eines  niedergehauenen  (?) 
Hauses.  —  Er  ist  früh,  vor  1597,  ohne  Erben  gestorben. 

Besitz:  Bärwalde  Anth.,  desgl.  Coprieben,  ob  Drewsberg? 

57.  Henning.  3.  3.  v.  39.  Klotzen.  —  1562  ist  er  sowie  seine  Brüder 
in  dem  Gesammtlohnbriefe  der  v.  Glaaonapp  genannt  (s.  TTrk.  N.  21).  —  1584: 
Carsten,  Baltzer,  Arndt  und  Richard  die  Wolden  klagen  gegen  Eggert  und 
Jürgen  die  Manteuffel,  Feter  v.  Kleist,  Tönuiges  und  Martin  Zozenow, 
Henning  v.  Gl-,  Keimax  v.  Wolde  und  deren  TJnterthanen  zu  Bergen,  Wutzow, 
Vietzow,  Baldenburg,  Lankow  und  Boldekow  wegen  Zulage  zur  Erbauung  der 
Kirche  zu  Woldisch-Tyohow.  —  1590  klagen  alle  „an  dem  alten  Wall"  be- 
rechtigten v.  Glasenapp,  als:  Henning,  Anton,  Gurt  52  und  die  v.  Wolde 
gegen  Caspar  Otto  Gl.  45,  weil  ihre  TJnterthanen  in  der  Gegend  vom  Dorfe 
Altenwaldo  ihr  Bier  nur  von  dort  entnehmen  und  nur  auf  den  dortigen 
Mühlen  mahlen  lassen  sollten ;  wird  für  Caspar  Otto  v.  Gl.  entschieden  (s.  N.  45). 
—  1597  betheiligt  sich  Henning  v.  Gl.  nebst  Brüdern  nnd  Vettern  an  der 
Klage  gegen  Herzog  Johann  Friedrich  wegen  der  von  Georg  28  nachgelassenen 
Güter  (s.  N.  68).  —  1608  klagten  Carsten  et  Cons.  v.  Wolde  gegen  Henning 
v.  GL  wegen  zweier  ihnen  d.  h.  der  Krügers chen  zu  Altenwalde  abgenommener 
Pferde,  desgl.  Baltzer  v.  Wolde  wegen  eines  Ochsen,  sowie  Henning  auch 
mit  denselben  wegen  Ansprüche  an  Theile  des  Tarmenschen  Busches  im  Streit 
ist.  —  1617  lebt  Henning  noch,  ist  aber  wohl  bald  darauf  gestorben. 

Besitz:  Klotzen,  Coprieben,  Fatzig,  Tarmen,  Zülkenhagen, 
Altenwall,  Anth.  Wutzow,  Lankow  etc. 

68.  Christoph.  4.  8.  v.  89.  Barwalde  (Bath).  —  1562  ist  Christoph 
v.  Gl.  nebst  seinen  Brüdern  in  dem  Gesammtlehnbriefe  von  Herzog  Barnim 
aufgeführt  (s.  Urk.  N.  21).  —  1597  ist  Christoph  v.  Gl.  bei  der  Klage 
gegen  den  Herzog  Johann  Friedrich  wegen  der  von  Georg  v.  GL  28  hinter- 
Iassenen  Güter  (s.  G.  68).  —  1606.  Carsten  v.  Wolde  klagt  gegen  Christoph 
v.  GL  wegen  zweier  eingezogener  Bauern.  —  1606,  d.  9.  April.  Leichen- 
begfingniss  Herzog  Bogislafs  XIII.  —  1618,  d.  19.  Harz.  Leichenbegängniss  Her- 
zog Phillips  IX,  anf  welchem  Christoph  v.  Gl,  Barwalde  als  Fackelträger  fungirt. 

Besitz:  Barwalde,  Anth.  Coprieben,  Wutzow  etc. 

59.  Georg.  3.  v.  41.  In  Kurland  geboren;  gest.  zu  Lutzig  in 
Pommern  1636.  —  1584  Hauptmann  zu  Kliewenhof  in  Kurland  im  Dienste 
der  damals  abwechselnd  herrschenden  Kronen  Polens  und  Schwedens,  daselbst 
hat  er  sich  auch  vermählt  und  sind  seine  Kinder  dort  geboren,  welche  bis  anf 
N.  82,  der  in  Pommern  ansässig  blieb  und  N.  83  es  nur  zeitweise  war,  in 
den  Ostseeprovinzen  auch  geblieben  sind,  resp.  sich  ansässig  gemacht  und  fortge- 
pflanzt haben;  sowie  ja  der  jetzt  dort  nnd  in  Bussland  blühende  Zweig  von 
seinem  Sohne  Reinhold  N.  85  direkt  abstammt.  Georg  v.  Gl.  lebte  auch  längere 
Zeit  in  Pommern,  so  nm  1600,  wo  er  als  Hofkavalier  nnd  Stallmeister  im 
Gefolge  der  Prinzessin  Elisabeth  Hagdalene,  Tochter  des  Herzogs  Ernst  Ludwig 
von  Pommern -Wolgast  mit  nach  Kurland  zur  Vermahlung  derselben  mit  dem, 
der  Folge  nach,  2.  Herzoge  Friedrich  von  Kurland  reiste,  nnd  dort  wieder 
auf  Zeit  blieb.  —  1584,  d.  23.  Hai.  Des  Tönniges  Glasenapp  (N.  41)  Sohn 
Georg  stellt  im  Kloster  einen  Schein  ans,  dass  er  der  ehrwürdigen  Aebtissin 
Anna  Töpel  und  Anna  Notken,  seiner  geliebten  Mutter- Schwester,  100  Hark 
Bigisch,  die  Hark  zu  16  Schillingen  zu  rechnen,  schuldig  geblieben  sei,  welche 
er  mit  6  Mark  jährlich  zn  verrenten  sich  verpflichtet.  (Götze,  Albert  Sner- 
beer,  Erzbischof  von  Prenssen  etc.  Petersburg  1864).  —  1612  ist  Georg 
wieder  in  Pommern,  wo  er  bei  der  Ehestiftnng  des  Casimir  v.  Gl.  64  zu 
Gramenz  als  Zeuge  zugegen  war.  In  Pommern  hat  er  meistens  dahin  agirt, 
möglichst  viel  Grundbesitz  für  sich  zu  erstreiten;  so  hatte  er  sich  auch  bei 
der  Gelegenheit,  wo  Peter  v.  Gl.  N.  68  Landrath  auf  Pollnow  etc.  für  die 
Vettern  wegen  der  von  Jürgen  v.  Gl.  N.  28  hinterlassenen  Güter   als  Seidel, 


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—     144    — 

Bobbuow  etc.,  die  durch  das  Stift  zum  Theil  anderweitig  unbefugt  verliehen 
waren,  bei  dem  Erstreitungsprozess  gegen  den  Herzog  Johann  Friedrich  als 
Biethnma verweser,  in  den  Vordergrued  gedrängt,  obwohl  die  Uteren  Linien 
näher  berechtigt  waren,  anch  in  Seidel  zeitweise  selbst  Aufenthalt  qn.  Sitz  ge- 
nommen. —  1616,  im  September  richten  die  Gebrüder  Christoph,  Michel  und 
Jürgen  v.  Ol.  (N.  78,  79,  80)  auf  Bärwalde,  Copriehen,  Klotzen  etc.  gesessen, 
ein  Schreiben  an  den  Herzog,  dass  Georg  v.  Gl.  59,  der  ältere,  ans  Livland 
1611  auf  Bärwalde  etc.  gekommen  und  sich  in  ihre  Lehne  gedrängt  habe,  wo- 
gegen sie  protestiren.  (Pomm.  St.-Arch.)  Er  scheint  das  Gegentheil  effectuirt 
zu  haben,  denn  während  er  nnd  Beine  Söhne  Äntheil  an  Klotzen,  Lntzig  cum. 
pert.  als  Jeseritz,  Langen,  Bedel  and  Kl.  Wardin,  anch  an  Wutzig  (s.  N.  82 
und  83)  hatten,  was  wohl  auf  Grund  der  früher  gegoltenen  Gomuianion  der 
Familie  in  Bezug  auf  Besitztimm  süllschweigend  gegolten  hatte,  trat  nun,  von 
ihm  hervorgerufen  zum  Vor  theil  der  Primogenitur,  das  Lehnsgesetz  in  Kraft, 
wobei  die  Vettern  doch  noch  nicht  rigorose  verfahren,  sondern  (s,  N.  8'2) 
Bein  Sohn  Heinreich  Caspar  Georg  in  der  Lage  gewesen  sein  muss,  dem 
Vetter  der  Balfanzer  Linie  Landrath  Caspar  Otto  v.  Gl.  N.  86  einen  Antheil 
an  Klotzen  (Zeblin)  etc.  für  den  kleineren  Bittersitz  in  Wusterhanse  nnd  für 
den  GenusB  des  Ertrages  von  Zeblin,  welches  nun  zu  Balfanz  geschlagen  worden 
ist,  zu  Überlassen.  Siehe  N.  152,  wo  dann  von  der  B  Urwald  er  Linie  ein  grösserer 
Theil  von  Klotzen,  durch  N.  196,  199,  der  letzte  Best,  an  die  Balfanzer 
Vettern  gelangte.  Wie  und  wann  ihr  Antheil  au  Lutzig  und  Wutzow  an 
Andre  fibergegangen  ist,  war  nicht  in  Erfahrung  zu  bringen.  Wahrscheinlich 
hat  der  Uebergang  des  Antheils  Klotzen  etc.  1632  stattgefunden,  während 
Anna  v.  Gl.,  geb.  v.  Mehlen,  noch  bis  zu  ihrem  Tode  1640  in  Lutzig  gewesen 
ist  —  1622  klagt  Carsten  v.  Wolde  gegen  Georg  v.  Gl.  in  Klotzen  wegen 
Vergewaltigung  seiner  Brüder  Unterthanen  Drewes  und  Hundt  (wohl  in  Patzig), 
item  wegen  Provocation.  —  1628  klagt  Balzer  v.  Wolde  zu  Wusterbarth  gegen 
Georg  v.  Ol.  in  Klotzen  wegen  gefänglicher  Bauern  Chim  nnd  Daniel  der 
Steffen  und  wegen  Turbation.  —  1635  erwählt  er  mit  der  Neu-Stettiner 
Bitterschaft  den  Daniel  v.  Klebt  zum  Director  derselben.  —  1636  ist  Georg 
v.  GL  todt. 

Besitz:  Anth.  Klotzen,  Anth.  Lntzig,  Anth.  Wutzig.  Ob  er  in 
Kliewenhof  Besitz  gehabt,  ist  nicht  bekannt,  doch  wahrscheinlich.  Kliewen- 
hof  in  Kurland,  (lettisch  Kalnazeeme)  1843  ein  Ort  von  1695  Einwohnern  in 
der  Hauptmann  Schaft  Dohlen,  Kirchspiel  Kitau,  Kronbesitz;  er  liegt  am  rechten 
Ufer  der  Aa,  einem  Nebenflüsse  der  Dana.  Hier  waren  beträchtliche,  schöne 
Forsten  vorhanden,  es  sind  viel  Kauffahrtheischiffe ,  selbst  von  150  Last  dort 
gebaut  worden  and  geschieht  es  auch  jetzt  noch.  1812,  d.  7.  August,  fand 
hier  eine  Kanonade  statt. 

Gem.:  Anna  v.  Hehlen  (Hedem),  i.  V.:  Wilhelm  v.  Hehlen  aas  Liv- 
land; i.  H.:  Helene  v.  Tolken  aus  WusBeken,  gest.  1588;  sie  (Anna)  ist  ja  1640 
zu  Lntzig  gestorben. 

Söhne:  81,  82,  83,  84,  85. 

Tochter:  Helene,  geb.  1598.  Gem.:  Ludwig  Friedrich  v.  Peters- 
dorf  auf  Jacobsdorf  und  Grossenhagen,  geb.  d.  17.  August  1592,  an  der  Pest 
gest.  1688;  ■.  V.:  Georg  Wilhelm  v.  Petersdorf;  s.  M.:  Dorothea,  geborene 
v.  Glasenapp-Lübgast,  die  auch  beide  zu  Lubgust  zu  Pfand  sassen  (s.  N.  54). 
Helene  v.  Petersdorf  geb.  v.  Glasenapp  auf  Lubgust  war  laut  Verschreibung 
d.  d.  Bublitz  d.  1.  März  1641  dem  Claus  v.  Lettow  auf  Britzke  und  Sydow 
500  Gld.  schuldig  geworden ;  der  Prozess  wurde  noch  von  Andreas  Otto  v.  GL  90 
auf  Manow,  Pollnow  etc.  von  dessen  Vater  Peter,  Gl.  68,  Landrath  und  Landes- 
hauptmann auf  Pollnow  etc.  herrührend,  welcher  der  Dorothea  v.  GL,  der  Mutter, 
bereits  500  Gld.,  als  eine  Abladung,  schuldig  gewordea  und  auf  die  v.  Lettow 
angewiesen  hatte,  weiter  geführt.  Helene  lebte  noch  1645,  den  8.  April,  wo  sie  die 
Richtigkeit,  der  Forderung  bestattigt.     (Hofger.  Acten.) 


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15.  Generation  t.  1690  b.  1625. 

60.  Henning.     1.  S.  v.  45.    Gramenz.    War  1600  bereite  todt 

61.  Paul  Wedlg.  2.  8.  v.  45,  gab.  1582,  gest.  nach  längerer  Krankheit 
d.  29.  Hai  1619  zn  Wissbuhr,  wo  er  in  der  auf  eigene  Kosten  nach  einem 
Brande  neu  erbauten  Kirche  am  30.  Juni  ejd.  beigesetzt  worden  ist  Land- 
rath  und  KriegskommisBar.  Auf  der  Universität  zn  Frankfurt  a.  d.  Od. 
ist  immatrikulirt  mit  Bruder  Otto  Badigerna:  1600.  Paulas  Wigandns 
Glasenab,  Pomerani  in  Gramentz.  —  Elzow:  Paul  Wedig  auf  Wissbnhr  and 
Latzke  1583  (nicht  1572)  geboren,  zu  allen  Tagenden,  Zucht  und  Ehrbarkeit  aufer- 
zogen und  mit  seinem  Bruder  Otto  Bndiger  in  Oöslin,  Schlawe  und  in  Preussen  in 
Marienwerder  zur  Schale  gehalten  worden,  in  welcher  seiner  Minderjährigkeit 
er  seinen  Aeltern  und  Praceptoribus  gern  und  willig  Gehorsam  geleistet  and 
dem  Studio  mit  Fleiss  obgelegen,  sodass  man  gute  Hoffnung  gehabt,  dass  er 
darin  wohl  fortkommen  würde,  dafür  er  denn  1600  im  18.  Jahre  mit  gedachtem 
seinem  Bruder  auf  die  Universität  Frankfurt  a.  d.  0.  nebst  einem  Hofmeister 
gesandt  wurde,  aber  nun  wohl  zn  dem  Studium  kein  sonderlich  Inklination 
gehabt,  sondern  alles  invita  minerva  and  mit  Zwang  hat  verrichten  müssen,  so 
hat  er  dennoch  soviel  profltiret,  dass  er  in  der  lateinischen  Sprache  nach 
Nothdurft  ziemlich  erfahren  gewesen,  hat  aber  dennoch  seine  Zeit  nicht  übel 
angewendet,  sondern  in  allen  rittermassigen  Tugenden  sich  geübt,  dass  männig- 
lich  einen  Gefallen  davon  getragen.  Als  nun  Bein  Herr  Vater  verspuret,  dass 
er  mehr  Last  zum  Kriege  als  zum  Stadium  gehabt,  hat  er  ihn  mit  Pferden 
und  andern  Kriegsrastangen  stattlich  and  nothdarftig  versehen  and  ihn  nach 
Ungarn  wider  die  Tarken  gesandt,  da  er  auch  glücklich  angelanget,  2  Jahre 
daselbst  verharrt  and  sich  wie  ein  ritterlicher  Soldat  allerwegen  verhalten,  so 
dass,  wenn  er  langer  in  solchem  Stande  verblieben,  er  ohne  Zweifel  zn  Ehren 
and  Dignit&t  würde  gerathen  sein.  Aber  Gott  hatte  ihn  zu  einem  andern 
Stande  aunereehen,  denn  nachdem  ihn  Bein  seliger  Vater  zn  Hause  gefordert, 
hat  er  sich  nach  göttlicher  Providencia  mit  Jungfer  Sophia  Warain,  Herrn 
George  Warnina,  weiland  fürstlich  preuasischen  Hofmeisters  Ehrlichsten  Tochter 
im  Beisein  des  Hochgeborenen,  Hochwürdigen  Fürsten  Herrn,  Herrn  Franzen, 
Hersogs  zu  Stettin,  Pommern  zu  Wissbnhr  verlobt  and  ob  es  wohl  aller- 
wegen Vorhaben  gewesen,  so  bat  er  doch  nochmalen,  einen  Zug  wider  den 
Erbfeind  vorzunehmen;  so  habe  doch  sein  Herr  Vater  und  die  andern  Freunde 
solches  nicht  zulassen  wollen,  daher  er  denn  andern  Sinnes  geworden  and  sich 
mit  vorgedachter  Jungfrau  in  Gegenwart  verschiedener  Fürstlicher  Personen 
za  Gramenz  mit  stattlichem  Gepränge  copuHren  lassen,  mit  welcher  er  einen 
Sohn,  nSmlich  Caspar  Otto  gezeuget,  nach  dessen  Gebart  die  Mutter  am  9. 
Tage  selig  verschieden  ist.  Wie  er  hernach  Bein  Trauerjahr  hinter  geleget, 
bat  er  sieh  mit  Jungfer  Esther  v.  Glasenapp,  Paul  Gl. 's  auf  Hanow  und  Poll- 
now  Tochter  1618  in  Hanow,  Hisericordias  Domini  wieder  verehelicht  — 
1606,  iL  9.  April  ist  er  auf  dem  Leichenbegangniss  vom  Herzog  Bogislaf  XUJ. 
als  einer  der  24,  die  neben  der  Leiche  mit  schwarzen  brennenden  Fackeln 
schritten.  —  1612,  im  October.  Paul  Wedig,  Otto  Büdiger,  Casimir  und 
Barnim  v.  GL  entschuldigen  sich,  dass  sie  wegen  der  Hochzeit  ihrer  Schwester 
Anna  Elisabeth  mit  Ernst  r.  Kamin  -  Bock  und  Nassenheide  nicht  persönlich 
zur  Huldigung  erschienen.  —  1618  ist  er  in  Funktion  bei  der  Heeresmosterung 
anf  dem  Felde  zn  Pützerlin  bei  Stargard,  —  1616,  d.  4.  Februar  kauft  er  die 
Hofstatter  Güter  auf  dem  Bublitzer  Felde.  —  1616.  Er  willigt  nicht  ein  za 
dem  Leibgedinge,  welches  sein  Bruder  Casimir  seiner  Gemahlin  ausgemacht 
hatte.  —  1619,  Hai  resp.  Juni,  meldet  die  Wittwe,  Ester  v.  Gl.  dem  Herzog 
Franz  den  Tod  ihres  Gemahls  and  bittet  am  fernere  Gnade  für  sich  und 
ihre  Kinder  etc.;  der  Herzog  Franz  bedauert,  selbst  nicht  zn  der  Beisetzung 
kommen  za  können,  es  wird  jedoch  ein  Abgesandter  erscheinen  and  ihn  ver- 
treten. —  1684,  den  28.  April,  wird  dem  Kaiserlichen  Kriegs  bau  ptmann  Johann 
Babtut  Bnchmann   von   dem  Quartier  Bablitz   ein  Pferd  geschenkt,   d.  h.  ge- 

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—    146    — 

liefert;  der  Antheil  anf  80  Participienten  nach  ihrer  Hufenzahl  vertheilt,  kamen 
auf  die  Wittwe  Faul  Wedigs  v.  Gl.  4  Theile. 

Besitz:  Wissbnhr,  Moker,  Woperanow,  Latzig:,  Gramen^, 
Altenwalde,  Balfanz,  Zulkenhagen  (nach  Hohenstein  1590  bereits  Haupt- 
besitzer; doch  hatten  die  v.  Glasenappe  anf  Bärwaldo,  Klotzen  nnd  Coprieben 
Antheil  daran  nnd  erst  später,  c,  1632  waren  seine  Nachkommen  Alleinbesitzer 
von  den  letzteren  beiden  nnd  auch  von  Klotzen),  und  andere  Guter. 

Gem.:  I.  Sophia  v.  Warninji.V,:  Georg  v.Waj-niin,weilandfürstl.Prens8. 
Hofmeister  anf  Warnin.  Die  Verlobung  zn  Wisabuhr,  Hochzeit  in  Gramenz,  bei 
den  Herzog  Franz  nnd  andere  hohe  Persönlichkeiten  zugegen,  unter  grossem  Ge- 
pränge.   Sie  starb  am  9.  Tage  nach  der  Geburt  des  Sohnes  Caspar  Otto  86. 

Gem.:  LT.  Esther  v.  Glasenapp;  i.  V.:  Paul  v.  Gl.  Pollnow- 
Manow  47;   Hochzeit  1613;  sie  lebte  1664  noch. 

Sohn:  86  (I.  Ehe). 

Töchter:  (IL  Ehe)  1)  Sophia;  starb  1619,  d.  29.  Mai  zn  Wissbnhr, 
wo  sie  am  30.  Juni  beigesetzt  wurde.  —  2)  Esther  Elisabeth,  seit  Michaelis 
1639  verheirathet  mit  Georg  Christoph  Friedrich  v.  Borcke,  geb.  d.8.  März 
1611,  gest.  d.  8.  April  1660,  beigesetzt  zu  Morgenitz;  er  war  schwedischer  Major, 
Direktor  beim  schwediseh-vorponunersch.  Hofgericht  und  fiath  beim  Wismarachen 
Tribunal,  Domherr  zn  Camnun,  anf  Klinke,  Regenwalde,  Anth.  Wissbnhr  etc.; 
s.  V.:  Franz  v.  Borcke,  Hofjunker  anf  Krinke,  Begenwalde,  geb.  1676;  s.  M.: 
Anna  Maria  v.  Below  -  Saleske.  Er,  G.  Ch.  Fr.  v.  Borcke  vertauschte  nnd 
verkaufte  seinen  Antheil  Wissbnhr  und  Wopersnow,  die  er  als  Mitgift  er- 
halten, gegen  Altwigshagen,  Demnitz  und  Leipze  in  Vorpommern  an  den 
General  Bogislaf  Freiherrn  v.  Schwerin,  so  dass  also  diese  Familie  Antheil 
Wissbnhr,  sowie  die  v.  Borcke  diese  Schwerinschen  Güter,  erblich  erkauft, 
noch  später  besassen.  —  3)  N.  N.  sie  starb  bald  nach  der  Taufe. 

62.  Otto  Rüdiger.  8.  S.  v.  45,  Altenwalde;  geb.  nach  1582,  gest.  1646.  Auf 
der  Universität  zn  Frankfurt  a.  d.  Od.  ist  immatrikulirt:  1600  Otto  Rüdi- 
gerus  v.  Glasenab  nobiles  Pomerani  in  Gramentz  (mit  Bruder  Paulus  Wigan- 
dns).  Herzoglicher  Landrath  des  Ken  Stettiner  Districts  1613.  —  Er  war 
mit  seinem  Bruder  Paul  Wedig  anf  Schulen  zu  Cöelin,  Schlawe,  Marienwerder 
and  wie  vorstehend  auf  der  Universität  zn  Frankfurt  a.  d.  Od.  —  1597.  Die 
v  Glasenapp  Gramenz,  Bärwalde,  Manow,  Pollnow  etc.  in  specie  Christoph  58, 
TSnniges  55,  Henning  57,  Michel  79,  Heinrich  82,  Peter  68,  Otto  Bndiger 
nnd  ihre  kriegsverwandten  Gebrüder  und  Vettern  v.  GL  klagen  gegen  Herzog 
Johann  Friedrich,  als  Bischof  von  Cammin  wegen  Vorenthalt  einiger  vom 
seligen  Georg  v.  Gl.  28  hinteriassenen  Güter  als:  Seidel,  Rossnow,  Zewelin, 
Steglin  etc.  In  der  Klageschrift  heisst  es,  dass  über  mehrere  Jahrhunderte 
v.  Glasenappe  im  Bisthum  gewohnt  und  auch  beute  noch  kein  Zweifel  darüber 
sei,  an  wen  die  Güter  fallen  mussten,  dass  Paul  v.  Gl.  (10)  zwei  Söhne, 
Peter  (13)  nnd  Henning  (12),  und  der  Bruder  Henning  (11)  auch  zwei  Söhne, 
Paul  (14)  nnd  Curt  (16)  hinterlassen  haben  und  an  die  letzteren  oder  deren 
Nachkommen  die  Güter  bereits  damals  (1556)  hätten  fallen  müssen  etc.  — 
1612  klagt  Ernst  v.  Ramin  gegen  Otto  Rüdiger  und  Barnim  v.  Gl.  et  Cons. 
in  puncto  dotis.  —  1613.  Anf  Convocation  des  Herzog  Philipps  IL  traten 
znr  Revision  über  Beratbs  oblagung  des  über  die  fürstliche  Hofgerichts  Ordnung 
verfassten  Visitations- Abschiedes  und  über  Polizeiverwaltung  den  9.  März 
Landstände,  besonders  Prälaten,  Landräthe  nnd  anch  Abgeordnete  ans  Städten 
zusammen.  Es  wurde  beschlossen,  dass  die  Berathnngen  dem  bevorstehenden 
Landtage  noch  einmal  vorgelegt  nnd  nach  erfolgter  Annahme  dann  publicirt 
und  ins  Werk  gesetzt  werden  sollten.  Diese  Vei Sammlung  bestand  aus:  Curt 
Flemming,  Landmarschall,  Hans  Heinrich  Flemming,  Dekan,  Johann  Chinow, 
Thesaurarius  zu  Cammin,  Jobst  v.  Dewitz,  Richard  v.  Puttkamer,  Andreas 
Borcke,  Dubislaf  v.  WedelL  Joachim  v.  Kleist,  Rüdiger  v.  Massow,  Friederich 
V.  d.  Osten,  Hans  v.  Billerbeck,  Otto  Rüdiger  v.  Gl.,  Andreas  v.  Münchow  etc. 


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—    147    — 

—  1615,  d.  37.  April,  ist  Otto  Rüdiger  V.  Gl.  zu  Alton  walde  in  Kommission 
mit  dem  Hauptmann  von  Neu- Stettin,  Feter  v.  Somnitz  aaf  Grumsdorf  und 
dem  Bnrggenchtsnotar  Plönzig  zur  Vermessung  der  Feldmark  von  Ratzebuhr, 
desgl.  den  18.  Harz  bei  der  Feldmark  Wallachsee,  beordert.  —  1616,  d.  6.  März, 
auf  dem  3.  Landtage  worden  Verbesserung  der  Justiz,  Polizei,  Accise,  Trank- 
(Brau-  and  Brantwein-)  Steuer,  des  Patronatrechts,  der  Defension  des  Landes 
and  was  mehr  Krieg  und  Frieden  betrifft,  berathen;  zugleich  wurden  mehrere 
Landräthe  nen  bestallt;  unter  den  früheren  Otto  Rüdiger  v.  Ol.  genannt. 
(Micrälius).  —  1616  willigt  er  nicht  ein  in  das  Leibgedinge,  welches  Casimir 
v.  Ol.  64  für  seine  Gemahlin  ausgemacht  hatte.  —  1621,  d.  17.  Januar  ist 
Otto  Rüdiger  v.  Ol.  auf  dem  Leichenbegängniss  Herzog  Franz  I.  nnd  führt 
ein  Pferd  der  Fahnenträger.  —  1621.  Carsten  v.  Wolde  klagt  wider  Otto 
Rüdiger  v.  Gl.  und  dessen  tTnterthanen,  so  ihm  in  seine  Schonungen  gefallen. 

—  Es  scheint  zwischen  den  Brüdern  nicht  gutes  Einvernehmen  geherrscht  zu 
haben;  denn  Paul  Wedig,  Barnim,  Otto  Rüdiger  haben  in  obiges  Leib- 
gedinge 1616  für  die  Gemahlin  Casimirs  v.  Ol.  64  nicht  eingewilligt  nnd 
letzterer  scheint  den  Otto  Rüdiger  aus  Altenwalde  heraus,  auf  ein  Nebengnt 
in  Wnrchow,  wohl  durch  Prozess,  versetzt  zu  haben;  mit  aus  dieser  Veran- 
lassung ist  denn  auch  wohl  c.  1679  Altenwalde  an  Georg  v.  Weyher  ver&ussert 
worden;  —  1637  ist  Otto  Rüdiger  noch  anf  Altenwalde  genannt  —  1631. 
In  einer  Klage  an  den  Herzog  sagt  Otto  Rüdiger,  dass  er  ans  seinem  Oute 
habe  heraus  müssen  und  in  Wnrchow  am  See  entschädiget  worden  sei,  wörtlich: 
„wegen  gewaltsamer  Abnahme  seines  Gutes  Altenwalde  nnd  Entschädigung 
mit  einem  anbebauten  Banerkathen,  in  den  er  restituirt  worden,  eine  Klipp 
auf  dem  See  in  Wurchow",  wogegen  er  protestirt.  Der  Protest  war  gegen 
seinen  Bruder  Casimir  61  gerichtet,  dessen  Erbe,  sein  Sohn  Caspar  Otto  88, 
Altonwalde  besass;  circa  1679  wurde  es  (durch  die  Vormünder  seiner  Erben) 
an  Georg  Wulf  v.  Weiher  verkauft  —  1637.  Eine  Deputation  von  pommer- 
schen  Hof-  und  Landrathen  and  zwar;  Volkmar  Wolff,  Herr  zu  Putbus, 
Comthur  zo  Wildenbrach  Mathias  v.  Krakow,  Dubislaf  Christoph  v.  Eickstedt, 
Otto  Rüdiger  v.  OL,  Georg  v.  Eickstedt  and  Laurentius  Bollhagen,  Doctor, 
Überreichten  einen  schriftlichen  Vorschlag,  so  von  den  pommerscfaen  Räthen 
im  Auftrage  der  in  Stettin  tagenden  Stände  bei  dem  Kurfürsten  von  Branden- 
burg übergeben  wurde,  was  am  15.  Harz  1637  geschah,  worauf  sie  die  Kur- 
fürstliche Resolution  und  Abfertigung  zu  Cüstrin  d.  15./25.  Harz  1637  über- 
nehmen nnd  sie  den  pommerschen  Ständen  übermittelt  werden  sollten.  Die  Räthe 
weigerten  sich,  solche  in  mehreren  Pandekten,  der  Gefahr  der  Schwedischen 
Besatzung  wegen,  mitzunehmen  und  zu  publiciren;  es  worden  diese  Patente 
also  von  der  Ukermark  und  Neumark  aus  den  pommerschen  Standen  zur 
Wissenschaft  pnblicirt  Bei  allen  diesen  Hin-  and  Her -Verhandlungen  etc. 
hatte  Otto  Rüdiger  v.  Gl.  die  Schrift  de  dato  Cüstrin.  d.  18.  Harz  1637, 
welche  zur  Entschuldigung  der  pommerschen  Räthe,  damit  sie  mit  der  ange- 
mntheten  Hitübertragung  der  Patente  und  Schreiben  verschont  werden  möchten 
mitnnterzeichnet.  (Klöden).  —  1637,  d.  7.  August.  Der  Jungfer  Enfemia,  Eme- 
rentia  v.  Zastrow  Vormünder  bitten  und  erbalten  fürstlichen  Consens  über  den 
mit  Otto  Rüdiger  v.  Ol. -Altenwalde  aufgerichteten  Contract,  nach  welchem 
er  der  enteren  2  Bauerhöfe  in  Valm  für  1650  Gld.  nnd  1  DrÖmt  Roggen 
verkauft  hat;  Zeuge  ist  dabei  sein  geliebter  Schwager  Otto  Rüdiger  v.  Borck- 
Falkenbnrg.  —  1640  war  Otto  Rüdiger  Carator  Scholae  in  Nea-Stettin, 
hatte  das  landesherrliche  Patronat  des  Oymnasii,  als  solcher  '/.  jährliche  Prü- 
fungen zn  veranstalten,  den  Lehrern  das  Gehalt  zu  ertheilen,  wofür  er  jährlich 
82  Gld.  Pomm.  erhielt  —  Er  ist  in  dem  Testament  der  Herzogin  Hedwig 
von  1645  genannt  (s.  N.  77  und  ürk.  N-  34). 

Besitz:   Altenwalde,  Zacherin,  Steinbnrg,  Anth.  Valm,  Antheil 
Wnrchow  etc. 

Gem.:   Heta  Franziska  v.  Borcke-Labes,  Pansin,  geb.  d.  20.  August 

10* 


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—    148    — 

1590,  gest.  d.  10.  August  1665;   i.  V.:   Franz  v.  Borcke-Labes,  Pansia;  i.  M.: 
Martha  v.  Wedell-Uchtenhagen. 

Tochter:  Martha  Benigna,  geb.  c,  1619;  sie  heirathete  1649  oder 
1651  Georg  v.  Bonin,  Geheimer  Pinanzrath  des  Kurfürsten  Friedrich  Wilhelm, 
Gesandter  in  Wien,  Hanpmann  zn  Bablitz,  Dekan  zn  Gammin,  auf  Karzin, 
geb.  d.  10.  August  1613,  gest.  d.  19.  August  1670;  s.  V.:  Anton  v.  Bonin 
Wogenthin,  Carzin,  Stiftsvogt  zn  Cammin,  Amtshatiptmann  zn  Bnblitz,  starb 
1629;  s.  M.:  Elisabeth  v.  Wedell  -  Freienwalde ;  Martha  starb  einige  Tage 
nach  ihrem  Gemahl  nnd  wurde  in  Karzin  beigesetzt.  Die  Ehe  war  mit 
11  Kindern  gesegnet.  Beider  zinnerne  Särge  sollen  sehr  kunstvoll  gewesen, 
jetzt  zum  Nutzen  der  Gemeinde  eingeschmolzen  worden  sein. 

63.  Paris.    4.  S.  v.  45.    Gramenz.    1612  bereite  verstorben. 

64.  Casimir.  5.  S.  v.  45.  Gramenz,  im  Februar  1664  gest  Herzoglich 
Potain.  Landrath.  —  1612  hatte  Casimirs  Gemahlin  Elisabeth  v.  Hantenffel, 
welche  ein  Ehegeld  von  10  000  Gld.  auf  Schäferei  Collaz,  1000  Gld.  zum  Ge- 
schmeide, Kisten  etc.  mitbekommen,  als  Leibgedinge  Casimirs  Bittersitz  zn 
Gramenz  und  die  Schäferei  Janikow  mit  Zubehör  ausgemacht  erhalten,  wogegen 
seine  Bruder  Paul  Wedig,  Otto  Rüdiger  nnd  Barnim  auftraten  und  1616,  als 
wohl  zu  reichlich,  nicht  einwilligten.  Bei  der  Ehestiftnng  waren  1612  an- 
wesend: Joachim,  51,  Cnrt,  52,  Paul  Wedig,  Otto  Rüdiger,  Barnim,  Daniel 
43  nnd  Georg,  59.  —  1618,  d.  19.  April,  war  Gasimir  auf  dem  Leichen- 
begängniss  des  Herzogs  Philipp  II.  von  Stettin  zugegen.  —  1626  verpfändet 
Jacob  Lohde  dem  Casimir  v.  Gl.  seinen  Antheil  an  Gramenz  mit  Pertinenüen, 
sowie  seine  Ansprache  an  Richard  v.  Lohdes  Gütern  daselbst  (s.  Urk.  N.  33). 
Als  die  Söhne  Hauptmann  Gert  Wedig,  87  und  Landrath  Caspar  Otto  v.  GL  88 
1664  den  Fürstlichen  Consens  zu  der  Abtretung  und  zn  dem  Erwerbe  erbitten, 
wird  er,  da  die  v.  Lohden  Güter  auf  den  Fall  (?)  ständen,  abgelehnt,  was  sich 
jedoch  später  änderte.  —  1627  wird  Casimir  nebst  Andreas  Bulgrin  von  der 
Herzogin  Hedwig,  ihretwegen  mit  dem  König  von  Dänemark  (die  TJnbillen  des 
30jährigen  Krieges  betreffend)  zn  verhandeln,  nach  Hamburg  geschickt.  — 
1627,  den  13.  Januar.  Aus  einer  Leichenpredigt  des  Pastor  Christoph  Schulz 
an  der  Jacobikirche  zu  Stettin  auf  den  Hofjunker  Georg  v.  Hantenffel  auf 
Polzin  nnd  Arnhausen:  „Anlangend  seinen  todtlichen  Hinfall  nnd  Abschied  etc. 
ist  bekannt,  dass  nämlichen  er  in  angehendem,  diesem  Jahre  1627  d.  18.  Januar 
um  5  Uhr  Abends  von  Casimir  Glasenap  nnd  Michel  Hantenffel  todtlichen 
ist  verwundet  worden  (Streitigkeit  beim  Pokuliren),  wie  er  nun  solche  tüdtliche 
Wunde  bei  sich  vermerkt,  hat  er  allfort  zu  dem  fürstlichen  Hanse  allhier,  die 
alte  Münze  genannt,  sich  verfüget,  aber  aus  grosser  Ohnmacht  nicht  vollends 
hineingehen  können,  sondern  für  der  Thnr  niedersinken  wollen,  da  er  dann  von 
einem  seiner  guten  Freunde  unter  die  Arme  gegriffen,  ins  Haus  gebracht  und 
auf  ein  Bett  gelegt,  auch  alsfort  vornehmere  Doctores  medicinae  und  erfahrene 
Balbirer  zu  ihm  erfordert  worden,  welche  zwar  allerhand  dienliche  Mittel  für- 
genommen  und  gebrauchet;  aber  es  ist  Alles  ohne  Frucht  abgelaufen  etc.; 
ist  also  darauf  Abends  9  Uhr  Todes  verblieben  und  diese  Welt  gesegnet  Er 
war  d.  2B.  Oct.  1586  geb."  Es  ist  fraglich,  ob  dieser  Casimir  oder  ein  Caspar 
v,  GL,  welche  Namen  häufig  verwechselt  werden,  bei  dem  Benconter  betheiligt 
gewesen  ist;  sogar  unwahrscheinlich,  da  seine  Gemahlin,  eine  geb.  v.  Han- 
tenffel und  Casimir  nicht  ao  ganz  jung  und  doch  angesehener,  würdiger  Landrath 
war.  —  Casimir  v.  Gl.  und  die  andern  Sühne  von  N.  45  besessen  zwischen 
Bnblitz  nnd  Wurchow  gelegen  den  3.  Theil  der  Feldmark  Repplin,  meist  Wald, 
nnd  die  Wade;  der  Oberst  Assmus  73  v.  GL  hatte  für  seine  Verdienste,  der 
ja  1629  ohne  leibliche  Erben  gefallen  war  einen  Theil  hier  verliehen  erhalten; 
der  dritte  Theil  war  inzwischen  dem  Fräulein  Ilsabe  (Elisabeth)  v.  Natzmer, 
die  Hofdame  war,  als  Leibgedinge  verliehen  worden;  die  Gebrüder  v.  G1&- 
aenapp  wollten  sieanderweit  entschädigen  nnddiese  so  wiellsabe  selbst  bitten  darum, 
dass  der  Herzog  erster«  damit  belehne,  was  denn  auch  am  17.  Septbr.  1630 
geschieht.     1633  d.  19.  Januar  ist  Casimir  mit  Eschenriege  belehnt  worden. 


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—     149   — 

{Pomm.  St.-Arch.).  —  1685,  d.  9.  Mai.  Die  Ritterschaft  des  Neuste  ttiner 
Quartiers  bestellt  Daniel  v.  Kleist-Paddatz  aufs  Nene  zu  ihrem  Director.  Dar- 
unter: Casimir,  Hichel  Ernst  76,  Jörgen  80  und  Michel  79  v.  GL  —  1639 
wurde  Casimir  zum  Nebeninspector  bei  der  Trank-  und  Scheffelsteuer  ver- 
ordnet. —  1641,  d.  7.  Januar,  verpfänden  ihm  die  Erben  des  Jacob  v.  Bonin 
einen  Antheil  Wnlflatzke,  bestehend  in  dem  sogenannten  Grossen-  und  Mittel- 
Goto  nebst  dazu  gehörigen  Bauern.  —  1645,  d.  4.  October,  ist  Casimir  Zeuge 
bei  dem  Testament  der  Herzogin  Hedwig  von  Pommern  (s.  Urk.  N.  34).  Er 
war  in  Kriegsaachen  bewandert  und  Hathgeber  der  Herzogin  Hedwig  (Quandt); 
er  durchlebte  die  Drangsale  des  30jährigen  Krieges.  — 

Besitz:  Gramenz,  Storkow,  LUbgust,  Wnrchow,  Flakenheide, 
Znchen  a  u.  c,  Janikow,  Wissbuhr,  Moker,  Steglin,  Änth.  Bärwalde, 
Pennekow,  welches  mit  Pustamin  einen  See  gemeinschaftlich  hatte  (s.  N.  XVI.); 
auch  Freetz  (nach  König,  Elzow)  Eschenriege,  Balfanz,  Zttlkenhagen,  Wnlf- 
latzke c,  das  Grosse  und  Mittelgut,  auch  Hammer  b  und  Steinfurt  c,  u.  s.  w, 
Wnlflatzke  bestand  aus  mehreren  Gütern,  dem  Grossen,  Mittleren,  Kleinen 
Gnt  und  dem  Fischergut,  welche  beiden  letzteren  noch  1775  die  Wittwe  Caspar 
Ottos  v.  GL  184,  geb.  v.  Strelitzka,  besass,  von  der  Kl.  Wnlflatzke  Ernst 
Henning  v.  Bonin  den  11.  Jnni  1778  kaufte.  Wann  sie  das  Fiachergut  ver- 
kaufte? auch  wohl  bald.  Die  ersten  beiden,  Gross-  und  Mittelgut,  sind  später 
an  die  Gfintersberge  gekommen,  von  welchen  Berndt  Eccardt  v.  Bonin  sie  auch 
d.  11.  Juni  1778  für  4000  rthlr.  erstand.  Pertinentien  von  Wnlflatzke  sind 
noch  Steinfurt  a,  b,  c,  mit  Prelang  und  Hammer;  später  waren  auch  diese 
beiden  letzteren  je  in  a,  b,  c  eingetheilt.  —  Zu  Casimirs  Zeit  schon  und  nach 
ihm  bei  Paul  Wedig  61  und  Nachkommen  kamen  die  Güter  links  zunächst  der 
Persante:  als  Balfanz,  Zfilkenhageu  etc.  an  diese  Erwähnten  durch  Abmachung 
mit  den  Coprieben-Bärwalder-Klotzenschen  Vettern. 

Gem.:  Elisabeth  v.  Mantenffel;  i.V.:  Gert  v.  Mantenffel  auf  Gr. 
und  KL  Popplow,  Collaz,  geb.  1560;  i.  M. :  Maria  v.  Borcke  •  Labes,  Claus- 
hagen; deren  Hochzeit   1591   zu   Claushagen.     Elisabeth  ist  schon  1654  todt. 

Sohne:  87,  88. 

Tochter:  1)  Maria  Elisabeth.  1647  Gemahlin  des  Clans  Jürgen 
v.  Zitzewitz-Januewitz,  Brotzen,  der  den  30.  Januar  1667  starb;  s.  V.: 
Jacob  T.  Zitzewitz-Jannewitz,  Schwedischer  Kommissarius  1627;  s.  M.:  Maria 
v.  Glasenapp-Bärwalde,  Tochter  von  N.  55.  2)  Sophia  Esther;  sie  starb 
d.  6.  März  1707  zu  Hasenfler.  Gem.:  Erdmann  Christoph  v.  d.  Osten, 
bischiffl.  Landrath,  Landrath  zu  Stolp  und  Schlawe,  auf  Hasenfier,  Pinnow, 
starb  d.  18.  August  1682;  s.  V.:  Egidius  v.  d.  Osten;  s.  M.:  Sophie  v.  Glase- 
napp  -  Gramenz  (s.  N.  51).  3)  Juliane,  1664  Hochzeit  Gem.:  Hans 
Christian  v.  d.  Osten,  Knrbrandenbnrgischer,  vorher  Hessischer  Major  auf 
Brutzen,  Liimzow  1654;  s.  V.:  Egidius  v.  d.  Osten;  s.  M.:  Sophie  v.  Glasenapp- 
Gramenz  (s.  N.  51).  4)  Hedwig,  geb.  d.  7.  November  1627,  Hochzeit 
16.  Jnli  1648.  Als  ihr  Gemahl  1659  des  Krieges  halber  nach  Preussen  mnsste, 
reiste  sie  zu  Wasser  von  Colberg  nach  Königsberg,  kam  nur  bis  Braunsberg, 
wo  sie  von  einer  hitzigen  Krankheit  befallen,  nachdem  sie  5  Söhne  gehabt, 
d.  18.  December  1659  starb  und  1660,  d.  19.  September  in  Wogenthin  beige- 
letzt  wurde.  Gem.:  Ulrich  Christoph  v.  Bonin,  Oberstlieutenant  im  Re- 
giment Schwerin,  Landrath,  Erbherr  auf  Wogen tin,  Schwellin,  Dargen,  geb. 
1619,  gest.  1683;  Hedwig  war  von  den  6  Gemahlinnen  die  erste  gewesen. 
Unter  diesen  war  Pella  v.  Massow,  die  Wittwe  des  Bittmeister  Hans  v.  Glase- 
napp  94,  auf  Treten  die  5.  Gattin.*) 

*)  Anmerkung:  Eretschmann  fahrt  an:  Assmus  Georg  v.  Kleist,  1668  zu  Bär- 
walde  und  Priebkow  (verwandt  mit  den  v .  Glasenapp-Bärwalde}  hatte  seinen  Gutsantheil 
in  B&rwalde,  seligen  Casimir  v.  Gl.  Erben  erb-  und  eigenthnmlich  vermacht.  Ihm  sind 
im  Eschenriegensohen  Konkurse  auf  seiner  Mütter-  und  Grossmütterliches  einige  Grund- 
stücke «geschlagen.  Ob  hier  die  Erben  oder  bei  N.  120,  wohl  zu  spät,  oder  bei  einem 
Caspar  v.  Gl.  gemeint  gewesen  sind?    S.  auch  N.  168  u.  196. 


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—     IÖO   — 

65.  Barnim.  6.  S.  v.  46.  Wnrchow.  —  1614.  EniBt  v.  Kamin  klagt 
gegen  Otto  Bildiger  und  Barnim  v.  Gl.  et  ConBorten  in  puncto  dotis.  —  1616, 
den  8.  April  war  Barnim  bei  dem  Leichenbegängniss  der  Herzogin  Anna, 
Wittwe  des  Herzogs  BogiBlaf  XIH,  die  Leiche  tragend.  —  Casimir  v.  Gl.  64, 
hatte  seine  Gemahlin  1612  mit  seinem  Rittersitz  zn  Gramenz  und  Schäferei 
Janikow  beleibdingt,  wogegen  Barnim,  Fanl  Wedig  nnd  Otto  Rüdiger  1616 
auftraten  nnd  nicht  einwilligten.  —  1619.  Arndt  v.  Wolde  zn  Wosterbart 
klagt  wegen  seines  Unterthanen,  dem  ein  Pferd  weggeritten,  wider  Barnim 
v.  Glaaenapps  Schäfer  in  puncto  denegatie  justice.  —  1619  klagt  Zabel 
v.  Wolde  et  Cons.  contra  Barnim  v.  Gl.  in  puncto  einer  Wiese.  —  Desgleichen 
klagt  Paul  v  Zarten  gegen  ihn  wegen  einer  neuen  Mühle,  sowie  Felix  v.  Zarten 
et  Cons.  wider  ihn  wegen  der  Fischerei  zu  Wnrchow.  —  Harun  v.  Blanken- 
bürg  et  Cons.  klagen  gegen  Barnim  v.  Gl.  wegen  nicht  gehaltenen  Vertrages. 

Besitz:  Wnrchow,  im  Alten  Wall  und  bei  Polzin  etc. 

66.  Henning.  1.  S.  v.  47,  Pollnow;  wohl  vor  1613  todt,  denn  seine  Brüder 
sind  damals  im  Besitz  der  Pollnowschen  Güter  angegeben,  er  fehlt. 

67.  Rüdiger  Otto.  2.  S.  v.  47,  Pollnow.  Anf  der  Universität  zu  Greife- 
wald  immatrikulirt:  1594.  RÜdigerus  Otto  Glasenap  ßobilos  Pomerani.  — 
1575.  Hof-  und  Landjunker  Herzogs  Bogislafs  XIII.  nnd  dann  Herzoglich 
pommerecher  Geheimer  Rath  des  Herzogs  Philipp  I.  und  Johann  Friedrichs. 
-  1601  als  Abgesandter  nach  Polen  geschickt,  sowie  auch  1614  (Polnisches 
Archiv).  —  Der  pommersehe  Hofrath  I.  V.  Dr.  Winter  und  Rüdiger  Otto  Gl. 
worden  von  dem  Durchlauchtigsten,  Hochgeborenen  Forsten  nnd  Herrn,  Herrn 
Bogislaf  nach  Holstein  verschicket,  daselbst  Werbung  um  die  Durchlauchtige, 
Hochgeborene  Fürstin  und  Frau,  Frau  Elisabeth  geborene  Prinzessin  zn 
Schleswig- Holstein,  Herzogin  zu  Pommern,  Stettin,  Seiner  fürstlichen  Gnaden 
vielgeliebte  Gemahlin  zu  verrichten.  —  1603,  d.  18.  October  und  1606,  den 
9.  April  ist  Rüdiger  Otto  v.  Gl.  auf  den  Leichenbegängnissen  der  Herzoge 
Barnim  XI,  und  Bogislaf  Xm,,  auf  dem  ersteren  ordnete  er  das  Führen  der 
Fürstlichen  Personen,  anf  dem  zweiten  im  Zuge  als  Hof-  und  Landjunker  des 
verstorbenen  Herzogs  Bogislaf  XIII.  —  1613,  d.  5.  Juni  schliessen  Rüdiger 
Otto,  Peter  und  Felix  v.  Gl.  Gebrüder  als  Herren  von  Pollnow  einen  Vertrag 
mit  dem  dortigen  Hagistrat  und  der  Bürgerschaft,  wonach  die  langjährigen 
Streitigkeiten  wegen  Holzung,  Ländereien,  Wiesen,  Fischerei  und  jährlicher 
Dienstleistungen  beigelegt  werden  sollten  (s.  Urk.  5  N.  82  und  Brüggemann). 
Der  Vertrag  ist  erst  am  21.  Juni  1682  in  Stargard  bestätigt  worden. 

Besitz:  Pollnow,  Hanow  Anth.  etc. 

68.  Peter.  3.  S.  v.  47.  Pollnow  1575.  Aof  der  Universität  zn  Greifs- 
wald ist  immatrikulirt:  „1594  Petrus  Glasenap  nobiles  Pomeranie";  also  mit 
Bruder  N.  67  zusammen.  Herzog],  pomm.  Rath,  Sculosshanptmann;  seit 
1579  auf  Bublitz,  ferner  zu  Saazig,  Colberg  anch  Colbatz  und  Bütow  1622  n. 
1620.  Landeshauptmann  1623,  1630.  —  1597  klagen  die  Glasenappe  auf 
Gramenz,  Bärwalde,  Manow,  Pollnow,  in  specie  Peter,  Otto  Rüdiger, 
Christoph  58,  Anton  55,  Henning  57,  Hans  83,  Hicbel  79,  Heinrich  88  und 
ihre  kriegs verwandten  Brüder  und  Vettern,  gegen  Herzog  Johann  Friedrich  als 
Bischof  von  Cammin  wegen  Vorenthalt  einiger  vom  seligen  Georg  v.  Gl.  28, 
hinterlassen  er  Güter  als:  Seidel,  RoBsnow,  Zewelin,  Steglin  etc,  die  in  Herzt. 
Verwaltung  genommen  und  über  die  auch  anderweitig  verfügt  worden  war  (s. 
N.  28)  Peter  stand  an  der  Spitze  der  Kläger.  In  der  Klageschrift  ist  unter 
Anderem  gesagt:  „Jürgen  ist,  wie  bekannt,  (1556)  von  seinen,  den  RoBsnow- 
schen  Bauern,  jämmerlich  vom  Leben  zum  Tode  gebracht,  nicht  durch  sein 
besonderes  Verschulden.  Das  Geschlecht  führt  gleiche  Wappen,  Schild  nnd 
Helm;  seit  undenklichen  Zeiten  haben  die  v.  Glasenappe  die  Güter  als  alte 
Stammgüter  besessen,  die  anch  Georg  aus  dem  Geschlecht  erhalten,  auch 
haben  die  v.  Glaeenapp  jeder  Zeit  dem  Herzog  und  dem  Bischof  Jahrhunderte 
hindurch  gedient  ond  die  Belohnung,  (seitdem  sie  überhaupt  nachgesucht  wurde), 


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—     161    — 

erhalten:  sie  bitten  nun  endlich  am  die  volle  Zurückgabe  der  noch  fehlenden 
Stücke  an  die  Glasenapp  nnd  am  Belohnung  durch  den  Herzog  von  Pommern. 
Darauf  iat  am  20.  Juni  1597  Termin  angesetzt,  in  dem  es  sich  nm  die  Gränzen 
von  Wissbuhr  handelte,  der  verlegt  werden  mnsste,  weil  Caspar  Otto  v.  Gl. 
54,  wie  seine  Schwagerin  Esther  v.  Massow,  Wittwe  Pauls  v.  Ol.  47,  Pollnow, 
berichtete,  nach  Cammin  verreiset  sei,  also  die  Vormünder,  Kuratoren  nicht 
hatten  zusammentreten  können.  Za  einem  andern  Termin,  d.  5.  October  1597 
anberaumt,  sollen  folgende  Schriftstücke  vorgelegt  werden:  1.  eine  Obligation  von 
Henning  v.  GL  12,  d,  d.  Januar  1497  für  den  Ulrich  Heidenreich  auf  die 
Pacht  von  Wissbuhr.  2.  Gopien  einiger  anderer  Schriftstücke  ans  der  Zeit, 
wo  Jürgen  zu  Wissbuhr  gesessen,  einiger,  von  Andreas  v.  Münchow  u.  dergl. 
Die  Abwickelung  verzögert  sich.  Um  1600  werden  Lehnrichter  bestellt  und 
zwar  Christoph  Batzke-Wisskow,  Nicolaus  Heidebreck-Parnow,  Christian  von 
Hanteuffel,  Trieuke;  als  fürstliche  Abgeordnete:  Jacob  Döring,  Hauptmann 
auf  Cöslin  und  Casimirsburg  und  Caspar  Otto  v.  Gl.  45,  auch  zugegen. 
Sneciell  handelt  es  sich  nm  einen  Kamp  bei  Lübbetow,  den  das  Nonnenkloster 
zn  Cöalin  beanspruchte  und  mnsste  festgestellt  werden,  ob  die  Gränzen  von 
Lübbetow,  Wissbuhr  nnd  Haskow  auf  einem  Punkt  zusammentreffen.  Darüber 
ist  keine  Einigkeit  zn  Stande  gekommeo,  die  Lage  der  Sache  wohl  geblieben, 
wie  sie  1579  bei  der  Belohnung  (s.  N-  62)  wo  ja  auch  Peter  bei  derselben 
anwesend  war,  gewesen  ist.  —  1606,  d.  9.  April  ist  Peter  v.  Gl.  Pollnow 
bei  dem  Leichenbegäugniss  Herzog  Bogislaf  XIII.  einer  der  Träger  der  Leiche. 
—  1608  vom  29.  August  bis  18.  August  1610  ist  Peter  v.  Gl.  mit  dem  Herzog 
Georg  III  auf  der  Heise  nach  Malta,  Prankreich,  England,  Niederlande,  ferner 
nach  Polen  nnd  Böhmen;  Beisedirector  war  Valentin  Winterer,  andere  noch 
Anton  v.  Bonin,  Thomas  v.  Hfincbow,  Thomas  v.  Heydebreck  and  Michael  v. 
Kantenffel.  Sie  waren  in  4  Wagen  von  Stettin  nach  Florenz  gereist,  wohnten 
der  fürstlichen  Hochzeit  des  Grossherzoga  Cosmi  Medicis  mit  einer  Prinzessin 
von  Oeeterreich  bei,  waren  den  Winter  vom  27.  October  anf  der  Akademie  in 
Padna.  Später  gingen  sie  über  Venedig  nnd  Loretto  nach  Born,  wo  sie  am 
25.  Februar  1609  eintrafen  nnd  der  am  1.  März  vom  Pabst  Paul  V,  in  Gegen- 
wart von  15  Kardinalen  nnd  35  Bischöfen  abgehaltenen  feierlichen  Messe  bei- 
wohnten. Den  9.  Harz  gingen  sie  nach  Neapel,  segelten  den  23.  nach  Sicilien 
und  von  da  nach  Malta,  wo  sie  am  OBtertage  anlangten  und  ihnen  von  den 
Deutschen  Rittern  besondere  Ehren  erwiesen  wurden.  Am  4.  Hai  kehrten  sie 
von  hier  zurück,  fahren  durch  die  Scilla  und  Charybdis  nach  Calabrien,  erlitten 
im  Meerbusen  von  Salerno  bei  Lagerola  Schiffbruch,  wurden  gerettet  nnd 
kehrten  über  Neapel,  Born,  Venedig  nach  Padua  zurück.  Dann  reisten  sie 
Über  den  Hont  Cenis  nach  Lyon,  wohin  der  erkrankte  Bruder  Herzog  Ulrich 
sich  begeben  hatte,  wo  sie  am  18.  October  eintrafen,  ferner  nach  Montpellier 
und  demnächst  nach  Angers,  um  hier  den  Winter  zu  verleben.  Am  11.  April 
1610  befanden  sie  sich  in  Paris,  wohnten  der  Ceremonie  bei,  gelegentlich 
welcher  Heinrich  IV.  auf  seinem  Schlosse  Beaulieu  400  mit  Kröpfen  be- 
haftete Leute  berührte,  um  sie  zu  heilen,  und  waren  am  13.  Mai  bei  der  feier- 
lichen Krönung  der  Königin  Maria  von  Hedicis  zu  St.  Denis.  Bei  dem  ent- 
standenen Tumulte  nach  König  Heinrichs  Ermordung  gerietheu  der  Herzog 
und  seine  Begleiter  in  grosse  Lebensgefahr.  Sie  verliessen  am  27.  Hai,  dem 
Tage  der  Hinrichtung  BavaiJlacs  Paris,  gingen  nach  England  nnd  Schottland, 
waren  bei  der  Ernennung  des  Prinzen  Heinrich  Friedrich  zum  Herzoge  von 
Wales  und  zum  Thronfolger,  nahmen  an  den  bei  dieser  Gelegenheit  statt 
habenden  Tournieren,  Bingstechen  und  Bennen  Theil  nnd  erwarben  sich  dabei 
grossen  Buhm.  Demnächst  gingen  sie  über  Calais,  Flandern,  Brabant,  Holland, 
Friesland,  Emden,  Bremen,  Hamburg,  Lübeck,  Seeland,  Wismar  and  Rostock 
nach  Stettin  zurück,  wo  sie  am  18.  August  1610,  also  nach  2jähriger  Ab- 
wesenheit, eintrafen. 

1618  d.  5  Juni  schliessen  die  Gebrüder  Peter    Badiger  Otto  und  Felix 


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—    153    — 

v.  Gl.  als  Herren  v.  Pollnow  einen  Vertrag  mit  dem  dortigen  Magistrat  und 
der  Bürgerschaft  ab.  (TJrk.  N.  32  und  Brüggemann).  —  1618  d  19.  Hin. 
Peter  t.  ÖJ.,  Hofjunker  Herzog  Bogislafs  auf  dem  Leichenbegängnis»  Herzog 
Philipp  II.  1621  ist  Peter  v.  Gl.  auf  dem  Leichenbegängnisse  Herzog 
Franz  I.  —  1623  den  8.  Januar  bei  dem  Leichenbegängniss  Herzog  Ulrich! 
ist  Peter  v.  OL  Hauptmann  ZQ  Bütow  und  zu  Manow  gesessen,  mit  Jacob  v. 
Dewitz,   Führer  der  verwittwetea  Fürstin  Anna  von  Croy.  — 

Folgende  Inschrift  an  dem  einen  Flügel  des  grossen  Schlosses  in  Bütow 
sagt:  „An.  MDCXX1H  Illustrimus  Du  Pomeraniae  Bogislaf  XIV.  extrni  man- 
davit,  sab  Petro  Glasen&p  Gapitanus  Martino  Hassen  Qnaestore.*  —  1623. 
Nachdem  die  v.  Glasenappe  als  Lehnafolger  von  Jürgen  v.  Gl.  28  an  den  Herzog 
Bogislaf  nm  Einsetzung  in  die  Lehne  früher  schon  geschrieben,  jetzt  Protest 
erhoben,  dass  Andere  sie  noch  inne  hätten,  wurde  die  Sache  an  den  Statthalter 
des  Bisthums  Cammin  1620  geschickt  1623  bittet  Peter  v.  GL  dea  Herzog 
nunmehr  um  Belohnung  mit  den  Gütern,  Seidel,  Sanzkow,  Manow,  Antheil 
Grunhof  etc.;  welche  das  Stift  Cammin  in  dem  Amt  Coslin  incorporirt  hatte. 
Herzog  Bogislaf  schreibt  zurück,  dass  er  sich  mit  den  anderen  erst  speciell 
einigen  möchte  und  dann  das  Weitere  erfolgen  könnte.  —  1624  Oetober. 
Vertrag  zwischen  Herzog  Bogislaf  als  Bischof  von  Cammin,  und  dem  Landrat*, 
Peter  GL  andererseits  wegen  der  Güter  Grünhof,  Hossnow  und  Seidel  etc. 
(früher  Georg  v.  GL  Besitz)  und  darauf  erfolgte  Belehnung  auf  gesammte 
Hand  mit  den  andern  v.  Glasenappen  zu  Pollnow,  Gramenz,  Altenwalde,  Stein- 
barg etc.,  wobei  Seitens  Peters  eine  Protestation  dargelegt  wird,  wegen  dei 
Fischens  auf  dem  See  Nitznin  von  benachbarten  Besitzern.  Es  handelt  sich 
noch  weiter  um  die  andern  Güter.  —  Die  alten  Geschlechter  (besonders  dis 
SchlosageseaBenen)  bedangen  sich,  wenn  sie  ihre  „angetragenen*  Lehne,  also 
ihren  altväterlichen  AUodialbesitz  auch  von  Forsten  annahmen,  dass  sie  keine 
Lehnbriefe  darüber  erhielten;  dies  währte  etwa  bis  1622,  von  wo  an  man 
annehmen  konnte,  dass  das  Lehnsverhältniss  in  Pommern  im  Allgemeinen 
eingeführt  sei.  (Seil).  —  1624,  wie  Öfter  schon,  waren  die  Bossnowschea 
Bauern  renitent,  beschwerten  sich  beim  Herzog  Bogislaf,  dass  sie  sich 
Strauchholz  ans  den  Brüchern  herausfahren  müssten,  wobei  sie  sich  ihr 
Fuhrwerk  rninirten,  auch  dass  sie  Dienste  nach  Ponikow  zu  leisten  hätten. 
Die  Klage  geht  an  Peter  v.  Gl.  zurück  mit  dem  Bemerken,  Coslin  1624,  dass 
die  Bauern  sich  wegen  des  Strauchholzes  mit  dem  Herrn  Landrath  zu  einigen 
hätten,  die  Dienste  aber  nach  Ponikow  gegen  Strafe  zu  leisten  hätten,  weil 
sie  nunmehr  zu  dem  Vorwerk  bewidmet,  könnten  sie  sich  dem  nicht  entziehen. 
—  1626  den  11.  Januar  stiftete  Peter  v.  Gl.  mit  Caspar  v.  Below  zu  Peest 
einen  Vergleich,  wegen  Gränzstreitigkeiten  zwischen  Ewentin  und  Bepkow, 
welchen  am  6.  Februar  ejd.  Herzog  Bogislaf  XIV.  bestättigt.  Diese  Streitig- 
keiten mit  dem  Stift  spielten  schon  früher  mit  den  Glasenappen,  den  Nach- 
kommen von  Barth us  v.  GL  HI.  eine  Bolle. 

Im  80jährigen  Kriege  verarmte  die  Stadt  Bütow  so  sehr,  dass  keiner 
der  Bürgerschaft  ein  Öffentliches  Amt  übernehmen  mochte,  ans  Hangel  an 
Schadloshaltnng,  weshalb  ans  Alt-Stettin,  d.  27.  Ocktober  1626  vom  Herzog 
Bogislaf  XIV.  an  den  Hauptmann  zu  Bütow  Peter  v.  GL  der  Befehl  erging, 
die  erwählten  Bürgermeister  und  Bathsglieder  dennoch  in  ihre  Aemter  wieder 
einzusetzen.  Der  Schlags  des  Herzoglichen  Befehls  lautet:  „Und  weil  Bürger- 
meister und  Bath  sich  beschweren,  dass  sie  wegen  ihrer  HÜhwaltung  gar  keine 
„Ergetzlichkeit"  zu  gemessen  haben,  so  wollen  Wir,  dass  Dir  nach  Gelegenheit 
der  Stadt-Kämmerei-Intraden  Bürgermeister  nnd  Eath  ein  Gewisses  tu  „er- 
getxung*  ihrer  Amtssorge  zu  ordnen  und  solches  zu  Unser  ferner  raüfication 
fnrderlichs  einsenden  solltet.  Darin  geschiehet  Unsere  gnädige  zuverlässige 
Meinung."  Nach  dem  angeführten  Verzeichniss,  wonach  die  Einkünfte  in 
Lieferungen  von  Korn,  Eiern,  Hühnern  bestanden,  betrugen  dieselben  für  den 


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-r       168      — 

Bürgermeister  8OV1  Hthr.  —  1637  erlangt  endlich  der  Herzog  Bogislaf  bei 
dem  Bath  der  Stadt  Stolp  nach  vielen  Debatten  die  Erlaubniss,  dasa  die 
Henogin  Anna  von  Croy  und  Arsehott,  seine  Schwester,  sich  an  einem  Platze 
von  etwa  6  Ruthen  hinter  dem  forstlichen  Schloss  einen  Fischbehalter  anlegen, 
■nd  vermittelst  einer  Pforte  am  forstlichen  Bchloss  durch  die  Silberkammer 
auf  das  stadtische  Gebiet  sich  begeben  dürfte,  wie  solches  schon  der  Herzogin 
Erdmathe  nach  Ausstellung  von  Reversalien  seit  1.  Juni  1609  gestattet  ge- 
wesen war.  Es  wurde  der  Herzogin  sehr  schwer,  den  Rath  der  Stadt  Stolp 
hierzu  zu  bewegen.  Man  sieht,  daes  man  damals  nicht  Alles  mit  Gewalt  durch- 
setzen konnte  und  die  Städte  nicht  so  willfährig  waren.  Als  Zeugen:  die 
ehrwürdigen,  veste  hochgelehrte  des  Herzogs  Räthe  und  Liebe  Getreue  Paul 
v.  Damitz  auf  Mollen,  Mattias  v.  Carnitz,  Christoph  v.  Heimb,  Wilhelm  v. 
Kleist  auf  Hottrin,  Bertram  v.  Below  auf  Gatz,  Hans  v.  Zaetrow,  Hauptmann 
zu  Alt-Stettin  auf  Bansekow,  Peter  v.  Gl.  HerzogL  Hauptmann  zu  BÜtow 
auf  PoUnow  und  Manow  etc.  —  1637,  den  37.  September,  Alten  Stettin,  beruft 
Herzog  Bogislaf  XIV.  ein  Directorium  (Räthe)  zusammen,  unter  anderen 
Pflichten  auch  folgende:  „Besonders  was  etwa  von  importence  an  einem  oder 
andera  Ort  fargekommen  etc.  an  Uns,  als  das  Oberhaupt,  allemal  gebracht 
und  von  dem  Oberdirectoriam  bei  Uns  gesucht  werden.  Demnach  so  sind  Wir 
endlieh  bewogen:  allhier  bei  Hofe  ein  solches  Directorium  anzuordnen,  und 
dazu  gewisse  Personen  in  Bestallung  und  Pflicht  zu  nehmen.  Und  nachdem 
Wir  die  vesten  Unsere  vornehmen  Offiziere,  Räthe  und  lieben  getreuen  Christo- 
phorns  Heimb,  Untern  Hofmarschall  zu  Eszbeck  and  Colbitz,  Peter  v.  Gl., 
TJnsern  bütowschen  Hauptmann  zu  PoUnow  nnd  Manow,  Johann  Zastrow  zu 
Barwalde,  Nemrin  nnd  Bansekow,  dann  noch  Johann  Hagemeister,  Unseres 
Kammerraths  zu  Hohen-Selchow  gesessen;  Personen  sambt  nnd  sonders  neben 
den  ehrbaren  Unsern  bestallten  Landrentmeister  Daniel  Brockwedel,  wegen 
ihres  Theils  tragenden  Amtes,  denn  auch  der  sonderbarliehen  Desterität  and 
Erfahrung,  die  sie  sowohl  im  Ökonomischen  als  politischen  Wesen  von  vielen 
Jahren  her  ruhmlichst  erspüren  lassen,  für  anderen  nutz  und  dienlich  erachtet: 
Als  haben  wir  dieselben  nicht  allein  nach  Einhalt  eines  jeden  absonderlichen 
Bestallung,  sondern  auch  durch  die  gemeine  Verfassung  zum  obberfihrten 
Oekonomischen  Colleginm  berufen  and  bestattigen  wollen  etc."  —  Die  forst- 
lichen Kammerrathe  des  Herzogs  Bogislaf  XIV.  hatten  verschiedene  Anschläge 
und  uutorthanige  Supplication  um  Reformation  des  forstlichen  Hofes  unter- 
breitet, darauf  erfolgten  Fürstliche  Resolutionen  1638,  1639  und  1630.  Eine 
dieser  Suppliken  lautet:  Unvorgreifliche  Erinnerung  die  Oeconumay  betreffend: 
„Alldieweil  die  fürstlich  AJtstetttnsche  Landkammer  mit  schweren  Schulden, 
welche  sich  hei  3%  Tonnen  Goldes  anlauft,  aggreviret  befanden  wird,  and  es 
aUermaassen  billig  und  rühmlich  ist,  dass  dieselbe  zu  Fürstlicher  Reputation 
Beibehaltung,  dann  Abwendung  zu  vieler  Creditoren,  Seufzern  und  Klagen  ab- 
gelaget  werden;  nichts  minder  auch  dass  J.  F.  G.  hinfuro  dero  Fürstliche 
Hofhaltung  also  anstellen,  der  Oecunomay  auch  dermaasaen  vorgesehen  werden 
möge,  damit  nicht  zu  besorgen,  dass  J.  F.  G.  sich  von  Neuem  in  Schulden 
lassen  einstürzen.  Und  wie  dem  Vermothen  nach  die  Ehrbare  Landschaft  hier- 
für nicht  mochte  zu  fernerer  Contribation  zu  bewegen  sein,  der  Fürstlich 
Pommersche  Name  in  der  Grube  mochte  despectirt  werden,  über  das  ein  gut 
Gewissen  nicht  wohl  verantwortlich  ist,  dass  durch  überflüssige  Zehrung  and 
unnöthige  Spesen  der  lieben  Armath  (als  welche,  anstatt  so  theuren  unmaasigen 
Fressana  and  Saufens  sowohl  allerhand  bei  Hofe  eingeschlichene  Ueppigkeit, 
Pracht  and  wollüstigen  Lebens,  vor  Hunger  and  Blosse  des  Leibes  sich  nährlieh 
(kammerlich)  erhalten  kann)  mit  mehrerem  Contribniren,  ferner  unleidliche 
Pressor  und  Wehklagen  sollte  verursacht  und  dadurch  des  gnadigen  Gottes 
Segen  von  Land  und  Leuten  sollte  abgewendet  werden.  Solchem  nach  will 
nunmehr  höchst  nßthig  sein  (sintemal  die  Ehrbare  Landschaft  im  jetzigen 
Landtage  J.  F,  G.  in  Untertänigkeit  sich  rühmlich  resolviret,   dero  itzo  bei 


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—     164    — 

J.  F.  G.  Landkammer   haftende  Schulden  hei  100  000  rthl.  auf  eich  zn  trans- 
feriren),    dass  zuvörderst  dabin  bedacht  werde,   damit  der  fürstlichen  Kammer 
Kreditoren  auf  vorgeschlagen  richtige  und  genaue  Liquidation  und  Abrechnung 
an  diese  Landschaft   verwilligte  Steuer   zu   ihrer  Bezahlung  mögen  verwiesen 
werden  etc."    Es   werden   die  Einschränkungen  aufgeführt;  auch:    „Die  hohe 
Nothdurft  wills  aach  sonderlich  erheischen,  dass   J.   F.  G.  nicht  so  leichtlich 
einem  Jeden    das  Ohr    gönnten   nnd   auf  Eins  oder  des  Andern  Praktikanten, 
deren   sich  jetzo  mehrere  finden,   nnerfordert  derselben  bestallten  Käthe  Eiu- 
rathens,  anders  verordnen  nnd  auch  schriftliche  Conversiones  oder  Ueberweismig 
ertheilen  lassen  etc.  —  Die  Vielheit  J.  P.  G.  Aufwartung  nnd  Diener  sowohl, 
als  Ihro  Fürstliche  Frauenzimmer,  dann  noch  die  Pferde  und  Hunde,  die  einige 
;  etc.  —  Als  wird  in  Gnaden  verordnet  and   anbefohlen,   dasi 
$   Deputa   (Randglosse  des  Herzogs:    „„Und  Kostgeld.    Wenn 
>epntate   nicht   abgegeben,   hätten  wir  nicht  stinkende  Butter 
wann  Fremde  kommen,    man  sich  dafür  schämet" ")  so  annoch 
urückgehalten,   sondern  anch  solche  Zeit  über  (hier  folgen  die 
i,   so  bis  her   ihren  Tisch  zu  Hofe  gehabt,   bis  das  Hofwesen 
nd  gesetzt  werden  kann,  sich  zu  gedulden,  unsre  Kammerräthe 
zn   der  ökonomischen  Frugalität  bestellet,    hierüber  zn  halten 
pider  nichts  lassen  einreissen."  —  Es  wurde  1630  ein  Entwurf 
nung,  in  der  einige  Rednctionen,  als:   weniger  Käthe  nnd  Edel- 
ir  Pferde,   Hunde  etc.  aufgenommen,  entworfen.    Am  26.  Juni 
i  Kraft,  fiel  aber  gering  ans ;  die  Wirkung  am  Hofe  war  widrig, 
den  bereits  Angestellten.    Die  Landstände   waren  wegen  „der 
schaff  eingeschritten,  eine  Kommission  von  Georg  v.  Zitzewitz, 
n,    Achaz  v.  Kleist  nnter  ihrem  Präsidenten  (Direktor)  Peter 
;  worden,   selbige   tagte   im  Jani  1680   14  Tage  lang.    Diese 
Stände  war  unzufrieden  mit  der  ganzen  Hofclique  nnd  gerietb 
keit  mit  ihr,  so  dass  erstere  in  einem  Schreiben  an  den  Herzog 
ausspricht  etc.:  „alss  sehen  wir  nichts  lieberes,  dass  E.  F.  G. 
i   feindseligen  Werke   in  Gnaden   verschonen  und  nur  die  Ge- 
mmer-Räthe  oder  wer  sonsten  E.  F.  G.  gefällig,  solches  vollends 
nädig  committiren  wollten  etc."     Der  Herzog  fuhrt  am  Bande 
3  Landschaft  ein  Bestes  befördert,  mnss  sie  dessentwegen  kein 
iten,   sondern   es  dafür  halten,   dass  ich  ihrer  in  Solchem  nnd 
fürstlichen  Schutz  zn  halten."  —  Gleichwohl  müssen  diese  De- 
nachdem  ihr  Director  Peter  v.  Gl.  des  Handels  müde,   seines 
gezogen  war,  auf  irgend  eine  Weise  bewogen  worden  sein,  in 
igsgeschäft  dennoch  gemeinschaftlich  mit  den  herzoglichen  Käthen 
enn  gleich  am  1.  Juli  berichten  sie,    dass  sie  mit  den  Stettini- 
btsräthen   wegen   der   künftigen   Hof  Unterhaltung   unterhandelt 
wenn   sie  (die  Beamten  nnd  Gläubiger  derselben)   wegen   ihrer 
zuvor  gebührlich  abgefunden  werden  könnten,  sie  alsdann  mit 
allung   nicht   allein   friedlich  sein,   sondern  J.  F.  G.  wohl  ein 
asonst  dienen  und  unterthänig  aufwarten  wollten."     Sie  wurden 
m  an  ein  fürstliches  Amt  (Lauenburg)  gewiesen,  woraus  ihnen 
das  Uebrige  dem  Fürsten  werden  sollte.  — 
11t  die  Stadt   Cöslin  fürstlichen  Konsens,    dass  Bürgermeister 
en   der  Drangsale   nnd  Noth  von   Peter   Gl.  ein  Anlehen  von 
len  dürfen,  welches  auf  Hypothek   und  das  Ackerwerk   Gohr- 
t.  ihm  dafür  verpfändet  wird.  —  1638,  d.  26.  Februar.  Peter 
1.  zn  Pollow  und  Hanow  klagen  gegen  Simon  nnd  Jürgen  Ge- 
il zn  Kösternitz,  die  also  von  den  v,  Glasenappen  (belehnt  oder) 
,   wegen  restirender  Pacht   nnd  Brodkorns    aus  Kösternitz. 
rlich  an  Obige  auf  letzterer  Antheil  oder  von  dem  £ 


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—     155    — 

1.  Borkow,  so  den  v.  Natzmer  gehört,  d.  h.  dort  wirtschafteten,  an  die 
v.  Glassenappe  also  abzuliefern  hatten:   16  Schffl.  R.,   16  Schffl. 

Hafer 2  Thaler 

2.  Drenske  bo  den  Podewilsen,  zu  gehört 1      „ 

3.  BoBenz     (Bonsanze),     so     den    v.   Podewils     gehört    (Antheil- 
Besitzungen  hatten  die  v.  Podewila  von  den  v.  Gl.  erstanden.).   .  8      „ 

4.  Zowen,  so  den  v.  Kamein  gehört  (pachtweise)     ....    8'/*  Gld. 

5.  Battack,    wo  die  v.  Hameln  zu  Kösternitz  wohnhaft,   zu   liefern 
haben  und  Simon  and  Jürgen  jetzt  inne  haben  .        .  1*2        „ 

6.  ans  Steglin 16       „ 

Ausser  dem  Geldo  hatten  alle  Korn  etc.  zn  liefern.  —  Die  Herzogliche 
Entscheidung  sagt:  Obwohl  dies  nur  ein  Geringes,  hätten  die  v.  Ramel  um 
so  eher  entrichten  sollen,  znmal  bei  Battack  Bede  und  Pacht  4  Jahre  aus- 
geblieben seien,  mit  Befehl  an  den  Landreuter,  dass  er  zn  Battach  den  vier- 
jährigen Best  sofort  einholen  und  an  die  v.  Glaaenappe  abliefern  solle.  —  1634, 
d.  9.  October.  Feter  v.  Gl.  bittet  den  Herzog  und  protestirt  dagegen,  dass 
die  v.  Bamel  anf  Beckow  in  dem  See  Nitzenow  fischten,  weil  sonst  ein  Usus 
daraus  entstände;  es  wird  den  v.  Bamel  verboten.  —  1634,  <1.  28.  April,  wird 
dem  Kaiserlichen  Hauptmann  Jobann  Babtist  Buchanan  von  dem  Quartier 
Bublitz  ein  Pferd  geschenkt,  d.  h.  wohl  geliefert;  30  Participienten  dazn, 
kommen  anf  Peter  v.  Gl.  15V*  AntbeÜ  (s.  auch  N.  61).  —  1635.  Clans  v. 
Lettow  klagt  gegen  den  Landrath  Peter  v.  GL:  Peter  v.  Gl.  hat  die  Gilter 
seines  Vetters  Geog  v.  Gl.  28.  weiland  zu  Seidel,  Bobsdow,  Gerbin  etc.  erb- 
sessen  durch  Erbschaft  nach  langen  Prozessen  erlangt,  seinen  Lehnsvettern 
ihre  Quote  ausgezahlt  und  der  Wittwe  Jürgens  v.  Gl.  59,  welcher  einer  der 
abzufindenden  Vettern,  theils  in  Pommern,  theils  in  Livland  ansässig  gewesen 
war,  Anna  v.  Modem  zn Lntzke  für  ihren  Wittwenantheil  eine  Verschreibnng 
auf  1150  Gld.  gegeben,  die  diese  ihrem  Schwiegersöhne  Lndwig  v.  Petersdorf 
abgetreten  hatte.  Letzterer  bat  sich  mit  seiner  Forderung  an  Otto  Büdiger 
v.  Gl.  62  überweisen  lassen,  auf  das  Kapital  auch  150  Gld.  nnd  die  Zinsen 
der  restirenden  1000  Gld.  erhalten.  Ludwig  v.  Petersdorf  ist  550  Gld.  an 
Claus  v.  Lettow  zu  Svdow  schuldig,  womit  ersterer  diesen  an  Peter  v.  Gl. 
auf  Hanow  und  Grnnhof  verweist  nnd  ihm  bis  zum  Betrage  der  Forderung 
eine  Obligation  Ober  1100  Gld.  cedirt.  Bas  OeBsiona  -  Dokument  ist  unter- 
zeichnet von  Lndwig  v.  Petersdorff  anf  Jacobsdorff  nnd  Lnbgust,  von  Claus 
Lettow  zu  Sydow  und  seinem  Schwiegersohne  Jürgen  Zitzewitz.  Peter  v.  Gl. 
fühlt  sich  nicht  verpflichtet,  Clanss  Lettow  zu  befriedigen  nnd  bittet  vielmehr 
den  Herzog  1687,  denselben  mit  seiner  Forderung  an  Ludwig  v.  Petersdorff 
und  Otto  Rüdiger  v.  Gl  zu  verweisen,  da  er  nur  diesem  (letzterm)  den  Betrag 
der  Obligation  schulde.  Clans  v.  Lettow  beantragt,  dem  „Landratten"  v.  Gl. 
den  Eid  darüber  abzunehmen,  dass  er  zu  der  geforderten  Zahlung  nicht  ge- 
halten sei  nnd  erbietet  sich  seinerseits  die  Richtigkeit  seiner  Forderung  zn 
beschwören  nnd  durch  Handschriften  zn  beweisen.  Der  zu  diesem  Zwecke 
anberaumte  Termin  wird  hinausgeschoben,  wegen  des  tödtlicben  Hintritts  des 
Herzogs,  wegen  der  Occupation  durch  die  schwedischen  Truppen  und  des  im 
Auslände  erfolgten  Todes  des  Beklagten.  Im  Juni  1640  wird  der  Prozess 
gegen  die  Erben  fortgesetzt.  —  1637.  Peter  v.  Gl.,  Landrath,  klagt  beim  Herzog 
gegen  Jacob  und  Clans  v.  Münchow  zu  Karzenburg,  die  auf  einigen  Gütern 
z.B.  Zewelin,  Gerbin  etc.  vom  seligen  Jürgen  v.  Gl.  28  noch  sitzen  (Pomm. 
8t.-Arch).  —  Peter  v.  Gl.  war  also  vor  Jnni  1640  im  Auslande,  Heilung 
seines  Leidens  suchend,  gestorben. 

Besitz:  Pollnow,  Jatzingen,  Bozog,  Fortechen,  Papenzin, 
Vettrin,  mit  Seiburg,  Gerbin  mit  Nesekow,  Natzlaff,  Seidel,  Boss- 
now,  Ponikow,  Anth.  Manow,  Kösternitz,  Drenske,  Nitzenow,  (Nitznin), 
Sanzkow,  Borkow,  BosenB,  Zowen,  Battach,  Steglin,  Gohrband,  in 
Btttow  Besitz,  Wiasbnhr,   Datzow,  Bnblitz  seit  1579  etc.     Mehrere  von 


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—     156    — 

diesen  Gütern  waren  verleimt  oder  verpachtet,  so  siehe  vorher  1A33  Zowen, 
Köstenütz,  Rattach  an  die  v.  Kamel,  Borkow  an  die  v.  Natzmer,  Drenske  und 
Boaena  an  die  v.  Podewilse,  z.  Th.  verkauft.  — 

1628  versteuert  Pollnow,  d.  h.  die  Stadtgemeinde  44  (Landhufen)  ganze 
Erben  ä  zu  Vi  Gld.  nnd  63  halbe  Erben  a  zu  8  Gr.,  zusammen  150  Hakenhafen 
sowie  1  Kühle  etc.     Ferner  die  Herrschaft: 


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1 

1 

1 

I 

1 

| 

Ij 

I 

Datzow 

Natzlaff 

Z 

39 
U 

36 

30 

in 

= 

1 

4 
8 

1 

1 

i 

1 
1 

1 

2 
2 
2 
1 

= 

16S1  haben  die  v.  Gl.  im  Cös- 
linschen  versteuert     .    .    . 

ans  dem  Cüslinachen  Amt 

ans  Georg  v.  Gl.  28,  Bittersitz 
zq  Seidel  und  Boasnow  .    . 

und  noch  191/»  Hägerhufen. 

22 

137"/, 

78 
80 

9 

9 
14 

1 

4 

4 

7 

2 

Anmerkung  in  der  Matrikel:  1628  waren  die  Hufen  von  Seidel  nnd 
Rossow  schon  vom  Amt  Cöalin  abgenommen  (sie)  nnd  wurden  wieder  von  den 
v.  GL  versteuert.  Ueber  fernere  Versteuerung  siehe  beim  Urenkel  Peter  N.  172. 

Gem.:  Tugendreich  Barbara  v.  Borcke;  i.V.:  Andreas  v.  Borcke- 
Regenwalde,  pomm.  Bath.  starb  1627,  er  war  ein  Enkel  von  Hans  v.  Borcke 
und  der  Dorothea  v.  Gl.;  LH.:  Barbara  v.  Borcke -Woitzel ;  sie  lebte  1661 
noch  als  Wittwe.  (Dieser  Andreas  v.  Borcke  nicht  zu  verwechseln  mit  Andreas 
Adrian  v.  B.,  anefa  ein  Enkel  von  Hans  v.  B.  (b.  N.  30). 

Söhne:  89,  90,  91. 

Töchter:  1)  Esther.  Gem.:  Felix  v.  Podewils,  KOuigl.  schwedischer 
Bath  auf  Demmin,  Sanzkow,  Krakow,  Zarrentin  etc.,  geb.  1611;  s.  V.:  Joachim 
v.  Podewils-Demmin,  Orangen  1612,  geb.  1578;  s.  K.:  Margaretha  v.  Bamel. 
—  2)  N.  N.  Gem.:  Berndt  v.  Dewitz,  1634.  —  8)  N.  N.  Gem.:  Hein- 
rich v.  Güntersberg,  1684.  —  4)  Adelheid.  Gem.:  Joachim  v.  Kleist- 
Damen,  1644  (?)  (e.  N.  172). 

69.  Abraham  Tonniges.  4.  S.  v.  47.  Pollnow;  starb  wohl  vor  1613 
(s.  den  Vertrag  mit  Pollnow  Stadt). 

70.  Lothar.  5.  S.  v.  47.  Pollnow;  starb  auch  wohl  vor  1618  (a.  Ver- 
trag mit  der  Stadt  Pollnow). 

71.  Felix.  6.  S.  v.  47.  Er  hat  studirt.  Fürstlich  bischöflicher  Land- 
rath.  —  1603,  d.  81.  Januar.  Rüdiger  Otto  67,  Peter  68,  v.  Gl.  Gebrüder 
und  Caspar  Otto  v.  GL  45  zu  Hanow  nnd  Gramenz,  Joachim  Flemming  zu 
Hartentin  nnd  Büdiger  v.  Hassow  auf  Woblense  in  Vormundschaft  von  Felix 
v.  Gl.  erhalten  fürstlichen  Consens  zur  Aufnahme  von  7000  Gld.  Pomm.  auf 
Hanow  und  die  dortige  Schaferei,  sowie  Kuhlen  nnd  Mühlenpachte.  —  1606 
noch  minorenn.  —  1613,  d.  5.  Juni,  scnltessen  Felix,  Otto  Rüdiger  und  Peter 


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—    157    — 

v.  Gl.  als  Herren  t.  Follnow  einen  Vortrag  mit  dem  dortigen  Magistrat  und 
der  Bürgerschaft  ab  (b.  TTrk.  N.  82).  —  1617,  d.  26.  Hai,  ist  Felix  v.  Gl. 
auf  dem  Leichenbegängniss  Herzog  Georgs  III.,  wobei  er  die  Leiche  mittrag. 
1818,  d.  19.  März,  auf  dem  Leichenbegängniss  des  Herzogs  Philipp  II.,  wobei 
als  ein  Träger  der  Leiche  Felix  r.  Ol.  zu  Follnow  genannt  ist,  sowie  er  1621, 
d.  17.  Januar,  auf  dem  Leichenbegängniss  Herzog  Franz  I.  als  Träger  bestimmt 
war,  für  Um  aber  ein  v.  Bamel  eintrat  —  1639  ist  Felix  v.  Ol.  zum  Neben- 
inspector  bei  der  Trank-  und  Scheffel-Stoucr  verordnet.  (Pomm.  St.-Arch.).  — 
1641  ist  Felix  bereits  todt.  — 

Besitz:  Follnow,  Natzlaff,  Antheil  an  Granienz  und  meist  auch 
an  dem  bei  N.  68  aufgeführten;  siehe  anch  dort  die  Besteuerung. 

Gem.:  Catharina  v.  Pnttkamer,  Hocliz.  1634;  i.  V.:  Peter  v.  Pntt- 
kamer -  Vietzko,  Görshagen  1575-1644;  i.  lt.:  Anna  v.  Below  -  Peest. 
—  Die  Wittwe  Catharina  v.  Pnttkamer  bittet  den  2.  April  1641  die  damalige 
Regentin,  Königin  v.  Schweden,  für  ihren  jüngeren  Sohn  und  3  Töchter,  von 
denen  die  älteste  mit  Gerhard  v.  Fodewils  verlobt,  am  Bestätigung  der  von 
ihr  vorgeschlagenen  Vormünder  und  zwar  Caspar  v.  Oarnitz  -  Carnitz,  Werner 
v.  Pnttkamer -Vietzke  und  Dews  v.  Beggerow,  Bürgermeister  zu  Treptow  a.  d.  E. 

Söhne:  92,  93. 

Töchter:  Esther,  1641  verlobt  Gem.:  Gerhard  v.  Podewils  auf 
Orangen,  Fürstlicher  Landrath  und  Hauptmann;  s.  V.:  Joachim  v.  Podewils- 
Demmin,  Orangen;  s.  M.:  Hargaretha  v.  Rahmel.  Beide  Ehegatten  starben 
1676,  sie,  Esther,  16  Tage  vor  dem  Gatten.  —  2)  Anna  Maria.  Gem.: 
Christian  v.  Massow.  —  J649  auf  Zozenow;  sie  war  seine  erste  Frau,  die 
zweite,  eine  v.  Below;  s.  V.:  Jacob  v.  Massow  auf  Zucker  1621;  s.  M.:  Bar- 
bara v.  Flemming.  —  8)  Catharina,  1641.  Gem.:  Valentin  Andreas 
v.  d.  Osten  -Wollenburg,  Cttmmerow,  er  starb  1678;  e.  V.:  Philipp  v.  d.  Osten- 
Wollenburg,  starb  1647;  s.  M.:  Dorothea  Helene  v.  Borcke-Regenwalde. 

72.  Daniel.  1.  S.  v.  50.  Treten.  —  1607.  Ewald  v.  Lettow  hat  1604, 
den  8.  Mai,  2  Bauern  in  Schwülen  für  eine  Schuld  von  Cart  v.  Gl.  50,  er- 
halten. Claus  v.  Lettow-Britzke,  der  Schwiegersohn  von  Ewald  v.  Lettow,  hat 
diese  beiden  Bauernhöfe,  da  Daniel  v.  Gl.  Brandunglück  hatte,  wieder  zurfick- 
geliefert  anter  Zinszahlung  in  Höhe  der  Abgaben  der  Bauern.  Da  er  nicht 
prompt  die  Zinsen  zahlte,  wurde  Daniel  v.  Gl.  von  Neuem  verklagt  und  zwar 
sollte  er  Kapital,  400  Gld.  nebst  27  jährigen  Zinsen  etc.,  im  Ganzen  742  Gld. 
entrichten.  Daniel  v.  Gl.  appellirt  1609,  d.  27.  August,  dagegen,  angebend, 
das«  er  beim  Empfang  der  Bauern  800  Gulden  gezahlt  habe.  —  1612,  bei 
Ehestiftung  Casimirs  v.  Gl.  64  ist  Daniel  v.  Gl.  Zeuge. 

Besitz:  Treten,  Anth.  Schwirsen  etc.    1628  versteuert  er  so  Treten 
13  Hufen,  4  Kossäthen,  1  Mühle,  1  Schmied  and  1  Schäfer. 
Gem.:  N.  N. 
Sohn:  94. 

73.  Assmus.  2.  8.  v.  50.  Treten.  Feld-Oberster  und  Kriegsrath. 
Er  war  zuerst  in  fremden  Diensten,  dann  in  Pommern  nebst  Oberst  v.  Damitz, 
welcher  später  die  „weisse  Brigade"  führte,  Gouverneur  von  Stettin  war  und 
bei  Leipzig  fiel;  als  Obers tlientenant  beim  Defensionswerk  Commissarius, 
hernach  unter  König  Gustav  Adolph  von  Schweden  Oberst.  Er  fiel  1629, 
lebte  also  die  Drangsale,  welche  Pommern  von  1627  bis  1630  im  30jährigen 
Kriege  erlitt,  nicht  mehr  ganz  hindurch.  Seine  Leiche  ward  1631  mit  grosser 
Feierlichkeit  zu  Stettin  in  der  St.  Marienkirche  beigesetzt  und  waren  daselbst 
sein  Harnisch  and  Wappen  aufgehängt;  nicht  lange  darauf  ist  die  Kirche  ab- 
gebrannt (Micrälios.)  —  1615  bezeugt  Assmas  v.  Glaseuapp  im  Kriegs- 
lager vor  der  Fleekan,  dass  er  vom  Schreiber  (Intendant)  des  Feldherrn 
(Jacob  de  la  Gardie)  Bier,  Wein  and  Lebensmittel  empfangen  habe.  (De  la 
Gardie  Arch.  Hapsal.)  Er  focht  hier  also  in  schwedischen  Diensten.  —  1618. 
Zu  wiederholten  Malen   hatten   die  Herzoge   Befehl   ergehen   lassen,  dass  die 


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—    158   — 

pommerschen  Edelleute  nicht  ausser  Landes  dienen  sollten,  umsoweniger  jetzt, 
wo  dem  Lande  Kriegsgefahr  drohe;  so  erhielt  Assmus  v.  Ol.  auch  ein  vom 
29.  Mai  1618  datirtea  geharnischtes  Schreiben,  da  er  in  schwedischen  Diensten 
stand,  er  solle  den  Dienst  verlassen  und  hier  im  Lande  Pommern,  bei  Verlust 
seiner  Lehngüter,  dienen.  Selbstredend  ist  er  dem  Befehl  sofort  gefolgt;  denn 
1621  in  einem  Verzeichniss  vom  19.  Februar  „von  den  forstlichen  Offizieren, 
Räthe  etc.  wegen  Berechnung  des  Kostgeldes  ist  bei  Assmus  v.  Gl.  „Oberster 
leutenambt"  auf  1  Gesinde  1  Bchthl.  täglich  verzeichnet.  —  1628,  d.  8.  Janaar 
ist  Assrnns  auf  dem  Leichenbegängnisse  Herzog  Ulrichs  I.  Träger  der 
Kriegsbannfahne,  Blutfahne,  ganz  roth  mit  Slntschild,  vexillam  cruentnm.  Es 
heisst:  „die  erste  Fahne  gewesen  die  Blutfahnc  and  ward  getragen  vom 
Obersten  lentenampt  Assmus  Glasenappen  zu  Treten  etc."  Die  Hof-  and 
Blutfahne  wurde  vom  Kaiser  Maximilian  II.  dem  Herzoge  Johann  Friedrich 
von  Pommern  verliehen,  weil  er  im  Tfirkeukriege  von  1566  Kaiserlicher  Banner- 
träger gewesen;  sie  war  die  altpommersche  Fahne  mit  rothem  Grand,  — Auf 
demselben  Leichenbegängniss  wird  ein  Alexander  Georg  v.  GL  ans  Treten 
als  Hofjunker  des  Herzogs  Bogtslaf  angegeben,  der  bei  den  meisten  Genea- 
logien nicht  eingereiht  worden;  es  ist  dieser  K.  81.  Desgl.  ist  auf  demselben 
eine  Hofdame  „Dorothea  v.  Gl.",  Frauenzimmer  der  Wittwe  des  Herzogs 
Barnim  XII.,  welche  letztere  in  Wollin  ihren  Wittwensitz  hatte,  aufgeführt 
(s.  N.  80,  Tochter  desselben).  —  1625,  d.  6.  Hai,  ist  Assrnns  auf  dem  Leichen- 
begängniss Herzog  Philipp  Julius  zu  Wolgast,  wobei  er  eine  der  Gräfinnen 
v.  Eberstein  führte.  —  1625,  d.  19.  August,  Newen-Stettin  „Von  G.  G.  Wir 
Bogislaf  Herzog  zu  Stettin-Pommern,  der  Kassnben  und  Wenden,  Fürst  zn 
Bügen,  Erwählter  Bischof  zn  Cammin,  Graf  zu  Gutzkow  und  der  Lande 
Lauenburg  und  Bütow  Herr,  Urkunden  und  bekennen  kraft  dieser  Urkunde 
unserm  Oberstleutnant  und  Kriegsrath  der  VeBte  und  tnanhafte  Assmus 
v.  Gl.  zu  Gramenz  gesessen  uns  untertänigst  zu  erkennen  gegeben,  welcher 
gestalt  die  Gr&menzschen,  Bärwalde-  und  Tretenschen  Olasenappe  und  ihre  Vor- 
fahren mit  dem  Privilegio  der  Schlossgerechtigkeit  nebst  ihren  Pollnow- 
sehen  Vettern,  die  in  allewegen  begnadet  und  verlehnt  gewesen,  Um  ein  ge- 
raume Zeit  hero  aber  daran  gemolestiret  und  vernnruhigt  worden,  ans 
dem  folge  Ihnen  and  seinen  Vettern  zn  solchem  Privilegio  in  Gnaden  zu 
restitniren  ganz  unterthanigst  ersuchet  und  angelanget.  Wir  demnach  in 
Ansehung  der  getreuen  Dienste  so  obgedachter  unser  Oberstleutnant  und  Kriegs- 
rath Assmus  v.  Gl.  nebst  seinen  Vettern  uns  bis  dahin  geleistet  und  künftig 
noch  thon  nnd  leisten  sollen  und  wollen  Sie  und  Ihre  Nachkommen  Erben  zn 
solchem  Privilegio  der  Schlossgerechtigkeit  ans  Gnaden  restituireten 
Restitution  geben,  und  verleihen  demnach  aas  landesfürstlicher  Macht,  Gnade 
und  Clementz  obgedachten  v.  Glasenappes  kraft  dieses  also  und  dergestalt,  dass 
Sie  und  Ihre  Erben  gleich  ihren  Pollnischen  (Pollnow)  Vettern  nutzen  and 
gebrauchen  sollen  und  mögen.,  wie  wir  denn  nnsern  Landvogten  und  Hanpt- 
leuten,  gedachten  Glasenappen  an  solchem  Privilegio  in  keinem  Wege  za 
molestiren,  besondern  aller  Botmässigkeit  über  sie  sich  zu  enthalten 
und  da  sie  Jemands  gerichtlichen  wornmb  zu  bestrafen  hätten,  solchen  unserm 
Fürstlichen  Hofgerichte  zu  verweisen  hiermit  ernstlich  wollen  anbefohlen 
haben,  dessen  zn  unser  Urkund  haben  wir  dieses  Privilegium  mit  eigener  Hand 
unterschrieben  nnd  unsern  Fürstlich  Insiegel  bekräftigt  and  gegeben.  Bo- 
gislaf." (Pomm.  St.-Arch.).  In  dem  Stiftischen  besonders  hatte  man  versucht, 
das  jus  Castri  und  ScblosBgesessenheit  mit  ihren  Hechten  nicht  anzu- 
erkennen, was  sich  auch  später  die  herzoglichen  Beamten  erlaubt  hatten  (s, 
162  unten).  —  Kaiserliche  Ordre  snb  Wien,  den  28.  November  1626,  27.  Fe- 
bruar und  5.  Mai  1627;  dass  das  Defensionswerk  fortgesetzt  werden  soll, 
Pommern  gerühmt  wird  wegen  seiner  Treue  nnd  Gehorsam  gegen  Kaiserliche 
Majestät,  darin  geblieben,  auch  mit  benachbarten  Königen  nnd  Fürsten  in  guter 
Correspondenz  nnd  sich  in  allen  Kriegshändeln  neutral  bezeigt  habe,  dass  keine 


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—     158    — 

grosse  Kriegsverfassung  für  die  Hand  zu  nehmen  sei,  sondern  dass  es  bei  der 
Landfolge  zu  Boss  und  Fusse  lassen  soll  und  dieselben  mit  etlichen  Compag- 
nien  zu  Boss  nnd  zn  Fnss  unter  Oberst  Clans  y.  Brockhansen  und  Assmus 
T.  Glaeenapp  zn  des  Landes  besserer  Sicherheit  starken  nnd  die  Pässe  mög- 
lichsten Fleisses  verwahren.  (Micrälius).  Beide  genannte  Obersten  führten 
das  Landvolk  (Miliz)  zn  Boas  nnd  zn  Fdsb.  Zn  den  von  Pommern  aufgestellten 
Trappen,  z.  B.  1627  bei  Stettin,  gehorte  auch  die  „weisse  Brigade",  mit 
Geschütz  etc.  ca.  1500  Mann  stark,  unter  dem  Oberst  v.  Damitz,  die  schon 
Eingangs  erwähnt  wurde  und  welche  in  den  meisten  Schlachten  nnd  Gefechten 
des  30jährigen  Krieges  mit  Auszeichnung  gefochten  hat.  Es  waren  ja  sonst 
nur  800  Mann  Hilitz  aufgebracht  und  die  sich  ja  als  undisciplirt  für  spätere  Kämpfe 
nnd  für  den  Schutz  des  Landes  Pommern  ungenügend  zeigten.  Im  Jahre  1 623  erst 
ward  beschlossen,  dass  800  Kann  zu  Pferde  nnd  ein  Begiment  zn  Fuss  zur 
Beschützung  des  Landes  Pommern  geworben  and  in  Sold  genommen  werden 
sollten.  —  1627  klagt  Assmns  GL,  Oberst  zu  Gramenz  und  Treten  dem 
Herzog,  dass  das  stiftische  Hofgericht  ihm  einige  Pfandobjecte  ungerechter 
Weise  vorenthalte;  sie  werden  ausgeliefert  —  1627.  Assmus  v.  Gl.  zn 
Gramenz  bittet  wegen  eines  Orts  Beblin,  Feldmark,  Busch,  der  Wade  und 
eines  Sees  bei  Bublitz  um  Gonflnnation  des  Besitzes  etc.;  das  Amt  Bublitz 
möchte  den  Ort,  besonders  des  Holzes  wegen  gern  haben,  welches  es  auch  aas- 
genutzt hatte.  Assmus  begründet  aber,  dass  der  Ort  seinem  geliebten  Tater 
nnd  seinen  Vettern  zugestanden  und  sie  damit  belehnt  worden  seien;  er  durch 
das  Bublitzer  Amt  nicht  tnrbiret  werden  möchte  nnd  bittet  um  Wiederhole hnung 
nnd  Sicherstellung  gegen  dergleichen  TTebergriffe.  Herzogliche  Entscheidung 
ao  das  Amt  Bublitz  und  Belohnung  an  Assmus  r.  Gl.  erfolgt  (Pomm,  6t.- 
Arch.)-  — 

Besitz:  Gramenz,  Treten,  Beblin  etc. 

Gem.:  Anna  v.  Wrangel;  den  5.  Mai  1629  in  der  St  Marienkirche  zn 
Stettin  beigesetzt  worden,  sowie  1630  der  Gemahl  und  auch  der  Sohn. 

Sohn:  95. 

74.  Curt  Otto.  1.  8.  r.  51.  1570,  Gramenz,  Besitzer  von  Balfanz, 
Anth.  Zülkenhagen  etc.,  welche  nach  ihm  auf  Caspar  Otto  v.  Gl.  86  übergingen 
and  woran  1600  dessen  Tater  Paul  Wedig  bereits  Antheil  hatte. 

75.  Lupoid  (Lndolph)  Caspar.  2.  S.  v.  51.  Gramenz,  Hofjunker  und 
Hof-Stallmeister  des  Herzogs  Ulrich.  —  1317,  d.  26.  Mai,  ist  Lupoid 
Caspar  auf  dem  Leichenbeg&ngniss  Herzog  Georg  HI.,  wo  er  als  Hofjunker 
bei  der  Gemahlin  des  Herzogs  Philipp  fongirt  —  1618,  d.  9.  Mai.  Lupoid 
Caspar  auf  dem  Leichenbegängniss  des  Herzogs  Philipp  im  Znge  der  Hof- 
landjunker dieses  Forsten.  —  1619,  d.  18.  December  ist  Lupoid  Caspar 
Glasenapp  „unser  Stallmeister  zn  Gramenz"  Zeuge  bei  einem  Lehnbriefe  Herzog 
Ulrichs  über  Karzin  und  Klanin  für  Antonios  v.  Bonin  und  Franz  v.  Boene 
(Sehnen,  Boehnen).  —  1623,  d.  8.  Januar,  ist  Lupoid  Caspar  v.  Gl.  bei  dem 
Leichenbegängniss  des  Herzogs  Ulrich  I.  Cämmerier  and  Hof-Stallmeister  des 
Verstorbenen,  als  welcher  er  im  Zuge  dicht  vor  der  Leiche  ging.  —  1626, 
d.  28.  August,  ist  Lupoid  Caspar  v.  Gl.  Zeuge,  als  Jacob  v.  Lohde  seine 
Güter  an  Casimir  v.  Ol.  64  verpfändet  (e.  Urk.  K.  33).  —  1687  bittet  Jacob 
Pauli  um  fürstlichen  Consens  über  66  Gld.,  welche  Lupoid  Caspar  v.  Gl. 
ihm  auf  Augustin  skathen  beim  Jagdhanse  des  Gramenzer  Guts  bereite  1635 
auf  18  Jahre  geliehen  bat.  —  1645,  d.  4.  October,  ist  Lnpold  Caspar  v.  Gl. 
Zeuge  bei  dem  Testament  der  Herzogin  Hedwig  v.  Pommern,  als  auf  Gramenz 
erbseasen,  zugegen  (s.  Urk.  N.  84).  —  1635,  den  6.  October,  Distrikt  Neu- 
Stettin.  Es  hatte  den  Ständen  gegenüber  der  Steuereinnehmer  Peter  Bleche 
(Gloche)  behauptet,  dass  auf  Bücksprache  mit  dem  Oberstlieutenant  Christian 
v.  Zastrow  diejenigen  Lehnsreiter,  die  er  in  (Neu)  Stettin  gelegt  hätte,  ans 
Mitteln  der  Bitterschaft  zn  erhalten  seien,  womit  er  wie  folgt  kräftigst  in 
einem  Schreiben  von  18  Landständen  abgewiesen  wurde;   „Alss  hat  sich  Herr 


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—     160    — 

Peter  Bleche  danach  zu  richten  und  der  Ritterschaft  Mittel  nirgend  anders 
zu  als  dahin,  sie  von  diesen  deputirt  seien,  anzuwenden,  der  Stadt  Neo-Stettin 
auch  darbei  malen  zu  melden,  dass  wo  sie  sich  einiger  Ausgaben  verstehen 
werden,  mit  ihnen  davor  im  Geringsten  nicht  wollen  gut  kommen,  besonders 
sie  haben  (freilieb)  die  Gnade  Sr.  Kurfürstlichen  Durchlaucht  und  dero  Offiziere 
zn  erwarten;  wir  wollen  (aber  nur)  unsre  Lehnereitel  ein  jeder  den  seinen 
miterhalten,  so  oft  sie  zn  des  Landes-Defension  auf  sein  (sind)  und  in  selbem 
verbleiben  werden."  unterzeichnet:  Lupoid  Casp.  Glasenapp,  Gert  Wedig(87), 
Lorenz  Jürgen  (110)  Gl.  etc.  —  1663,  d.  6."April,  wird  Lupoid  Caspar  an 
Treten  mitbelehnt.    {Potain.  St.  Aren.). 

Besitz:  Gramenz,  Granzin,  Gellen  etc.  In  Gellen  war  vor  und 
um  1800  auch  eine  Burg  an  dem  gleichnamigen  See  zur  Tertbeidignng  und 
Befestigung  des  hier  von  Polen  begehrten  Landes,  welche  auch  hier  dem  süd- 
östlichsten Theil  der  Pieleborger  Heide  den  Kamen  „Gellensche  Heide"  gegeben 
und  die  meistens  speciell  durch  die  v.  Bonin  vertheidigt  und  beherrscht  wurde,  sie 
ist,  als  die  Bürgschaft  aufhörte,  wohl  ebenso,  wie  das  Schloss  Altenwall  (spater 
Altenwalde  als  Dorf)  weiter  aus  den  Seen  heraus  auf  ebnerem  ergiebigerem 
Boden  als  Dorf  Gellen  aufgebaut  worden.  Ferner  Besitz:  Anth.  Treten,  der 
dann  an  N.  61  gekommen  ist. 

Gem.  L:  N.  N.  v.  Bonin-Gellen?  Gem.  II.:  Maria  Elisabeth 
Margaretha  v.  Webelingen,  nach  Andern  eine  v.  Bonin,  diese  wohl  erste 
Gemahlin,  denn  beim  Sohn  N.  96  wird  Gellen  als  Blata  der  Matter  genannt, 
oder  sollte  hier  die  Grossmutter  gemeint  sein? 

Söhne:  96  (I.  Ehe).    97,  98. 

Tochter:  Hedwig  Elisabeth.     Gem.:   Oberst   Beinhold   v.  Gl.  85. 

76.  Michael  Ernst.  1.  S.  v.  52.  Gramenz.  —  1617,  d.  26.  Hai,  ist 
Michael  Ernst  v.  Gl.  auf  dem  Leichenbegängnis«  des  Herzogs  Georg  HE, 
als  einer,  welcher  das  Pferd  eines  Fahnenträgers  fuhrt.  —  1685,  d.  9.  Hai, 
bestellt  die  Ritterschaft  des  Neu- Stettiner  Beviers,  unter  denen  auch  Michael 
Ernst  v.  Gl,  den  Daniel  v.  Kleist  zn  ihrem Director.  —  1645,  d.  4.  October, 
ist  Michael  Ernst  v.  Gl.  auf  Steinbarg  erbsessen  Zeuge  bei  dem  Testament 
der  Herzogin  Hedwig  von  Pommern  (s  Urk.  N.  34.)  —  Mit  Vollmacht  seines 
Brudes  Joachim  77  und  seines  Vetters  Lupoid  Caspar  v.  Gl.  75  bittet  Michael 
Ernst  den  Kurfürsten  zu  dem  Verkauf  von  Treten,  welchen  Bittmeister  Hans 
v.  Gl.  94  plant,  die  Concessiou  versagen  und  sie  mit  belehnen  zu  wollen;  die- 
selben hatten  auch  protestirt.  Die  Mitbelohnung  erfolgte  an  sie  den  6.  April 
1663.    (Geb.  8t.  Arch.)    Rittmeister  Hans  v.  Gl.  hatte  keine  Lehnserben. 

Besitz:   Gramenz  a,  Steinburg,   Grünwald,  Zuchen  b,  Wnster- 
hanse-Anth.     1650,  Anth.  Treten,   der  dann  wohl  an  N.  81  gekommen  ist. 
Gem.:  N.  N.  v.  Glasenapp. 
Söhne:   99,  100,  101,  102. 

77.  Joachim.  2.  S.  v.  52.  Gramenz,  geb.  um  1600,  gest.  Anfang  1667. 
Auf  der  Universiiat  zu  Frankfurt  a.  d.  Od.  ist  immatriknlirt:  1618,  Joachi- 
mus  Glasenap  Neustettinensis  Pomeranus.  —  1621  auf  dem  Pädagogium  zu 
Stettin.  Fflrstl.  Stettinischer  Hofmeister,  später  Haushofmeister  der 
Herzogin  -Wittwe  Hedwig  v.  Pommern  in  Neu-Stettin,  Kurbrandenba  rgi  scher 
Bath,  Schlosshauptmann  zn  Saazig,  Burgrichter  etc.  —  Joachim  v.  GL 
auf  Gramenz  war  1640  ein  hervorragendes  Mitglied  des  „gekrönten  Palmen- 
ordens", eine  gezierte  akademische  Spielerei,  mit  der  einige  Fürsten  nnd 
Herren,  besonders  im  Sächsischen,  Anhaltischen,  Mitteldeutschland  überhaupt, 
am  Vorabend  des  80jährigen  Krieges,  sich  langweilend,  zu  beschäftigen  be- 
gonnen. Im  späterem  Verzeichniss  des  Ordens  kommen  Dewitze,  Lanken, 
Manteuffel,  Zastrowo  etc.  mehrere  100  von  Bittern  vor.  (Barthold  in  seiner 
sarkastischen  Weise).  —  Der  Palmenorden:  Fruchtbringende  Gesellschaft, 
ist  auf  dem  Residenz  schlösse  In  Weimar  1617  gestiftet.  Die  Stifter  waren 
die  Fürsten  Johann  Ernst,  Friedrieb,  Wilhelm,  als  sie  einen  Besuch  vom  Fürsten 


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—     161    — 

Ludwig  und  Johann  Casimir  von  Anhalt  bekamen  und  ihr  Hofmeister  Caspar 
t.  Tautleben,  wobei  sie  den  Orden  Aber  Tafel  zur  Erhaltung  deutscher  Treue 
und  zur  Ausarbeitung'  der  deutschen  Heldensprache  beschlossen.  Ordenszeichen: 
der  Palmenbaum  mit  dem  Beiwort  „Alles  zum  Nutzen"  auf  einem  goldenen 
Oral  emaillirt;  auf  der  andern  Seite  standen  der  Name  des  Mitgliedes  und 
dessen  Beiwort;  Ordensband  an  einem  sittichgrünen  seidenen  Bande  um  den 
Hals  getragen.  Erster  Qrossmeister  Fürst  Ludwig  v.  Anhalt  (s.  Glafay).  — 
Joachim  v.  OL  biess:  „der  Erwachsende",  das  Kraut:  „Hirse,  gemeine"; 
das  Wort:    „im  feuchten  Erdreich."  — 

Er  war  ein  beliebter  Schriftsteller  und  Dichter:  als  solcher  er  sich  Buhm 
erworben  (Woken,  Dlhnert),  besonders  in  ernster,  religiöser  .Richtung,  er  bat 
ein  Carmen  gratulatorium  auf  des  wackern  J.  G.  Schüttelt  deutsche  Sprech- 
kunst gedichtet;  1.  Ausgabe  Braunschweig  1651.  Ferner:  1.  den  Evange- 
lischen Weinberg,  welchen  die  Herzogin  von  Mecklenburg,  Sophia  Elisabeth, 
Herzog  Augusts  zu  Braunschweig  Gemahlin,  in  Husik  gesetzt  bat.  —  2.  die 
Apostolische  Weinlese.  —  S.  Palmitea  Sive  Palmae  Christianae,  christliche 
Beden  oder  Palmen,  Wolffenbnttel  1662.  —  4.  Heurige  und  Fernige  Sive, 
kurzer  Begriff  und  Inhalt  aller  Kapitel  der  Canonischen  Bucher  etc.  Stettin 
1663  in  2  Abth.;  davon  die  erste  mit  der  Vorrede  Johann  Fabricii,  die  2.  mit 
Dr.  Christian  Grossen,  GeneraUnperintendent,  begleitet  (Vanselow).  —  Wie  in 
der  Zeit  üblich  und  zu  den  noblen  Fassionen  gehörend,  beschäftigte  er  sich 
auch  mit  Astrologie  und  Alchemie;  es  war  auch  ein  Laboratorium  im  Schlosse 
zu  Ken-Stettin  (s.  weiter,  Qnandt).  —  In  „Erläutertes  Freussen"  ist  aufge- 
zeichnet: Die  heutige  verwöhnte  und  gar  zu  delikate  Welt  will  zwar  denen 
Pommern  eine  Grobheit  und  schlechte  Beachtung  des  Wohl(an)  stau  des  zu- 
schreiben. Allein  das  Verbrechen  eines  oder  des  andern,  zumal  des  Pöbels 
wird  zur  Ungebühr  einer  ganzen  Nation  zugemessen.  Es  giebt  überall  hofliche 
und  grobe  Leute  und  war  es  desshalb  ein  sinnreicher  Scherz,  welchen  jener 
pommersche  von  Adel,  Joachim  v.  Glasenapp  an  der  Königlichen  Tafel  zu 
Copenhagen  von  sich  hören  Hess;  denn  da  die  andern  am  Tische  mitsitzenden 
Hofleute,  zumal  einige  Holsteiner  und  Mecklenburger  ihn  mit  dem  „Pommerenicgk" 
agirten  und  der  König  ihn  anlag,  er  sollte  sich  verantworten,  ho  sagte  er: 
„Et  is  woar,  dat  een  sBlk  Mann  in  Pommern  gewoahnt,  de  Pomraereningk 
gebeten  heft  und  he  wass  een  goth,  ehrlik  Mann.  He  hadde  oawerst  drei 
Soahns:  Kilian,  Grawian  und  Pominereningk;  den  jüngsten  Soahn  Porome- 
reningk  beneide  he  by  sik  in  Foamern  und  war  so  goth  as  syn  Voader.  De 
annern  beeden  schickte  hee  in  de  Fremde,  ehr  Hyl  doa  tho  versunken.  De 
erste  So  ahn  Kilian  kämm  in  Holsteen  und  buwete  de  Stadt  Kiel,  davon  sinn  alle 
Kilianer  (grobe  Keile)  herkoamen;  de  anner  toog  in  Mecklenburg  und  buwete 
dar  de  Stadt  Grawow  (Grabow),  doavon  sind  alle  Growioaner  (Grobiane)  her- 
kaomen."  Dies  verursachte  beim  KSnige  und  den  Andern  ein  Gelächter,  dem 
Pommern  eine  Ehre  und  den  Spöttern  eine  Beschämung,  welche  hinfdhro  einen 
Jeden  ungetadelt  und  den  Pommereningk  zufrieden  lassen  mussten.  (Sammlung 
Elardy,  Propos.  Golnoviensis  (Gollnowsche  Schreib-  und  Lesegeschichten, 
Stettin  1681).  — 

In  der  letztern  Hälfte  des  80jährigen  Kriege«  war  Joachim  v.  Gl.  als 
schon  älterer  Herr  der  Haushofmeister  der  Herzogin  Hedwig,  Wittwe  des 
Herzogs  Ulrich  in  Neu-Stettin,  besass  ihr  besonderes  Vertrauen,  war  Rathgeber 
und  so  weit  es  zulässig,  männlicher  Beistand,  dessen  sie  besonders  damals  be- 
durfte, als  nachdem  diese  Gegend  bis  dahin  verschont  geblieben,  nun  durch 
Bauers  Vordringen  1688  gegen  Polen  hier  langjährige  Drangsale  ober  das 
Landchen  sich  verbreiteten  und  zwar  unter  den  Schweden  ärger,  als  unter  den 
Kaiserlichen,  ezcl.  der  Poleneinfälle.  Bei  dem  Heranrücken  der  ersteren  wurden 
z.  B.  nördlich  von  Crbssin  mehrere  Dörfer,  später  zwischen  Beigard,  Bärwalde 
und  Bubritz  20  Dorfer  heruntergebrannt;  ganz  besonders  litt  die  Gegend  bei 
dem  Bflckznge  der  Schweden,  wovon  noch  bei  Beigard  die  Erinnerung  an  den 


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—     162    — 

.Bandseilen  Rnin"  in  der  Tradition  fortlebt.  Von  dem  Adel  wurde  alle« 
Mögliche  zur  Verteidigung  des  Landes,  wobei  Casimir  v.  Ol.  64  auf  Gramenz 
besondere  genannt  wird,  gethan;  mehrere  Schanzen,  so  auch  bei  Baddatz  am 
See  an  allen  Seiten  von  Moor  umgeben,  eine  solche  auch  bei  Persanzig  an- 
gelegt. Für  die  Kaiserlichen  war  Neo-Stettin  auf  einige  Zeit  Waffenplatz. 
Es  ist  von  Interesse,  auch  trotz  Wiederholnngen  hier  einige  Worte  ans  „Ver- 
schlossene Thüren  von  Gl.  Qnandt"  anzuführen-  Die  Glanzperiode  des  Schlosses 
Nen-Stettin  nnter  der  Herrschaft  der  Herzogin  Hedwig,  gebornen  Prinzessin 
von  Braunschweig,  fiel  zusammen  mit  der  ti  aurigsten  Zeit,  die  das  Vaterland 
jemals  sah,  mit  der  2.  Hälfte  des  30jährigen  Krieges.  Jedoch  Dank  seiner 
gedeckten  Lage  auf  dem  Baltischen  Höhenzuge,  das  Terrain  dnreh schnitten  von 
zahlreichen  Seen  nnd  Mooren,  nach  S.  geschützt  durch  meilenweit«  Wälder, 
dem  Ueberrest  jener  nngebenren  Gränzwaldnng,  welche  in  alten  Zeiten  eine 
Wehr  etc.  gegen  die  Einfalle  der  Polen  bildete.  Die  Herzogin  Hedwig  wnrde 
von  ihren  Unterthanen  herzlich  geliebt  nnd  verehrt;  aber  anch  die  Grund- 
nachbaren,  zun  Tbeil  ihre  Vasallen,  zum  Theil  sehr  reiche  nnd  seit  dem  Tode 
des  Herzogs  (anch  sonst)  ganz  unabhängige  Edelleute,  zollten  ihr  Ergebenheit 
und  Freundschaft  und  standen  ihr  gern  zu  Diensten,  als:  die  v.  Glaseuappe, 
v.  Somnitz,  v.  Bonine,  v.  Herzberge  v.  Kleist  etc.  In  dieser  Zeit  war  Jo- 
achim v.  Glasenapp  Hanshofmeister  der  Herzogin:  es  lagen  ihm  alle 
Geschäfts-,  Repräsentations-Pflichten  ob.  die  oft,  besonders  bei  den 
nun  wiederholt  eintretenden  feindlichen  Einfallen  nicht  leicht  zu  vollführen 
waren.  Verheerungen  und  ruchlose  Brandstiftungen,  wie  besonders  nördlich 
von  Bärwalde,  zwischen  hier  Beigard  nnd  Bnblitz,  wo  in  einer  Nacht  allein 
'20  Dörfer  und  Vorwerke  brannten  und  noch  heute  erzählt  man  dort  vom 
„Banerschen  Buin",  kamen  häufig  vor,  von  herzoglicher  Seite  wurde  nur  so 
weit  es  möglich  Bath  und  Hülfe  geschaffen.  Besonders  hauste  Baner,  der 
Schwede,  hier  arger,  als  die  Kaiserlichen  Völker;  manche  Schanze  wnrde  von 
den  Pommern  aufgeworfen,  wie  z.  B.  bei  Baddatz  nnd  fand  der  Feind,  wenn 
die  Herzogin  gewollt  hätte,  das  Land  Neu-Stettin  in  Verteidigungszustand; 
sie  blieb  jedoch  durch  alle  Drangsale  hin  neutral;  anch  über  Gramenz  nnd 
Storckow  gingen  Heereszüge.  Durch  die  Klugheit  und  mit  Güte  wurde  Baner 
mit  Beinern  Gefolge  auf  das  Schloss  eingeladen  nnd  so  die  Plünderung  des 
Landes,  wenigstens  der  Stadt,  wenngleich  einige  Ruchlosigkeiten  vorkamen, 
verhindert.  Selbst  im  Schloss  wurde  von  Baner  nicht  der  Takt  bewahrt  und 
wäre  es  zu  harten  Waffentänzen  gekommen,  wenn  nicht  v.  Glasenapps  Be- 
sonnenheit es  noch  verhindert  hätte  und  doch  noch  Alles  ganz  gunstig  ablief. 
—  Als  die  Kaiserlichen  sich  Nen-Stettin  näherten,  zog  Baner,  der  eigentlich 
vorher  bereits  geschlagen  war,  eiligst  ab  und  rückten  dafür  die  Kaiserlichen 
nnter  Erzherzog  Leopold,  mit  dem  die  Herzogin  Hedwig,  nachdem  sie  nttr 
Drangsale  gehabt,  diese  von  ihrem  Lande  abzuwenden,  genöthigt  wurde,  ein 
Bündniss  mit  dem  Erzherzog  abznschliessen,  in  Neu-Stettin  ein,  wo  für  längere 
Zeit,  auf  einige  Jahre,  ein  Waffenplatz  etablirt  wurde;  dieselben  benahmen 
sich  weniger  brüske  als  die  Schweden.  Die  längeren  Lieferungen  nnd  2tägige 
grössere  Durchzüge  von  Trappen  sogen  das  Land  sehr  aus,  doch  musste  es 
getragen  werden  im  Hinblick  darauf,  dass  weniger  Gewalttätigkeiten  aus- 
geübt wurden,  als  vorher  von  dem  Banerschen  Corps,  wozu  die  längere  Quartier- 
nahme  des  Erzherzogs  Leopold  wesentlich  beitrug.  —  Obwohl  König  Ca- 
simir III.  von  Polen,  der  Salomo  seines  Reichs  genannt,  eigentlich  friedliebend 
war,  musste  ja  doch,  wo  der  Krieg  an  seinen  Beichsgränzen  brandete,  immer 
anch  nach  hier  hin  eine  bewaffnete  Neutralität  aufrecht  erhalten  werden  nnd 
war  es  nicht  zu  vermeiden,  dass  von  seinen  eigenwilligen  Vasallen  Streifzuge 
und  Brands chatznngen  in  die  Nachbarländer  nnd  auch  in  unser  gutes  Heimaths- 
land  unternommen  wurden;  es  musste  öfter  ein  kleines  Heer  von  Nen-Stettin 
aus,  d.  h.  der  Adel  mit  seinem  Gefolge,  an  die  Gränzen  gesandt  werden,  nm  dergl. 
noch  rechtzeitig  abzuhalten  oder  die  Frevler  zu  züchtigen  —  (So  Clara  Qnandt). 


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1646,  d.  4.  October,  ist  Joachim  v.  Ol.  als  orbbetheiligt  in  dem  Testament 
der  Herzogin  Hedwig  von  Pommern  als  Bath  und  Haushofmeister  aufgeführt 
(s  ürk.  N.  34,  und  Brttggemann  Th.  III.  8.  685).  Das  Cnratorium  des 
Testaments  sollte  womöglich  ans  gelehrten  Leuten,  ans  den  Landstanden  der 
hin terpom morschen  Stettiner  Begierang,  nahe  bei  Neu-Stettin  wohnend,  bestehen, 
im  Verein  mit  den  beiden  Ältesten  Mitgliedern  der  Familie  v.  Somnitz  und 
t.  Glasenapp,  sofern  dieselben  von  Peter  v.  Somnitz  nnd  dem  Bath  Joachim 
v.  GL  abstammen;  die  Stipendien  werden  allein  von  den  Mitgliedern  dieser 
letzteren  Familien  vergeben.  —  1646  hat  Joachim  von  seinen  in  Livland  nnd 
Kurland  vorhandenen  Vettern  Johann  83,  Ludwig  Ernst  84,  Beinhold  85  v.  Gl., 
die  auf  Lntzke  cum.  pert.  gesessen,  für  1000  rmk.  nnd  zwar  Langen,  Jeseritz, 
Bedel,  G-r.  und  Kl.  Lntzke  und  Kl.  Wardin  nebst  dazu  gehörigen  Stucken  auf 
Binder  nnd  Kindeskinder  zu  einem  todten  Kauf,  erstanden;  wozn  die  Be- 
stättignng,  Colberg,  d.  1.  Dezember  1662,  erfolgt.  Einen  Theil  Bedel  hatte 
er  1663  von  dem  Major  v.  Zozenow,  welchem  Joachim,  als  ersterer  in  Colberg 
Arrest  hatte,  einen  Vorschuss  gegeben,  abgetreten  erhallen.  —  1649,  d.  8,  März, 
erstand  Joachim  Gr.  Wardin  cnm.  peit.  gerichtlich  für  1159  Gld.  nnd  wurde 
die  Belehnung  bei  der  Erbhuldigung  beantragt,  die  aber  erst  1737  bei  seinen 
Erben  erfolgte.  Auch  Langen  b  hat  er  wohl  besessen,  denn  1805  wird. in  den 
Lehnsacten  der  v.  Glasenapp  gesagt,  dass  Gr.  nnd  Kl.  Wardin  sowie  Langen  b 
v.  Glasenapp  Lehne  seien.  —  1655.  Döring  Jacob  v.  Krockow,  Landvogt, 
stellte  am  6.  Juli  znr  Musterung  2  Lehnpferde,  wegen  der  von  Assmos  v. 
Hantenffel  erhandelten  Polzinschen  Güter,  zeigte  aber  dabei  an,  dass  er  nur 
l'/i  Lehnpferde  zu  stellen  schuldig  sei,  da  Haushofmeister  Joachim  v.  Gl. 
wegen  des  Gnts  Wardin  '/»  Lehnpferd  unterhalten  müsse.  (Pomm  St.-Arch). 
—  Joachim  v.  Gl.  auf  Gramenz  und  Wusterwita  in  der  Nenmark  damals  bittet  den 
Kurfürsten  wegen  des  Frivilegii  Fory  in  der  Landvogtei  Scbivelbein  „wie  icha 
in  Pommern  habe",  wobei  er,  nachdem  ihm  die  gesammte  Hand  mit  dem 
v.  Hörn  zu  Wnsterwita  in  der  Nenmark  gnädigst  coDcedirt  worden,  darüber 
klagt,  dass  der  Landvogt  nnd  der  Gerichts  Verwalter  ihm  Widerwärtigkeiten 
bereiteten  nnd  er  stets  nach  Cüstrin  appelliren  müsse.  Er  bittet,  wenn  Jemand 
ihn  oder  den  v.  Hörn  gerichtlich  beanspruche,  dieselben  zu  allen  Zeiten  an  die 
Kurfürstliche  Begierang  und  das  Hofgericht  zu  Cüstrin  verwiesen  werden 
möchten.  Er  vertraut  darauf,  weil  Kurfurstl.  Gnädigste  Durchlaucht  Herrn 
Philipp  v.  Borcke  zu  Falkenburg  mit  dergleichen  Privilegium  begnadigt  hätten. 
Darauf  wird  ihm  1662,  d.  4.  October,  das  Privilegium  fori  gnadigst  ertheilt, 
Zeit  seines  Lebens,  „so  dass  Sie  wegen  der  Wusterwitaschen  Lehne  und  deren 
Pertinentien  dem  Landvogt  und  Gerichtsverwalter  zu  Scbivelbein  rattone  ju- 
risdictiones  keinesweges  unterworfen,  sondern  wenn  Einer  oder  der  Andre  Sie 
deshalb  zu  besprechen  hatte,  solches  jederzeit  vor  Sr.  Kurfurstl.  Durchlaucht 
NenmärkiBcher  Begierang  zu  Cüstrin  geschehen  soll."  —  Zuvor,  am  19.  Mai 
i662,  Cifln  a.  d.  Spree,  war  die  Connrmation  zu  dem  zwischen  Joachim  v.  Gl. 
und  Pribislaf  v.  Hörn  geschlossenen  Kontract  etc.  vom  6.  Mai  ejd.  Ober  die 
gesammte  Hand  au  den  Lehngütern  Wardin  und  Wusterwitz  ertheilt,  in  welchem 
enthalten:  „Nachdem  beide  Joachim  v.  Gl.  als  Besitzer  des  Lehne  Wardin 
cum.  pert,  als  ein  erworbenes  Lehn  in  Pommern  ihm  zuständig  und  Wuster- 
witz cnm.  pert.  in  der  Mark  Brandenburg  gelegen  und  Lorenz  Pribislaf  v. 
Hörn  zuständig,  der  Art  verhandelt  haben,  dass  diese  Güter,  wenn  der  eine 
oder  der  andre  ohne  männliche  Erben  abstirbt,  dieselben  dem  andern  TJeber- 
lebenden  und  dessen  Erben  zufallen  sollen.  Actum  Saazig,  d.  6.  Mai  1662. 
In  dem  Antrage  von  beiden  wegen  Conhrmation  ist  gesagt:  „weil  denn  ich 
v.  Hörn  dieselben  (Güter)  keinesweges  beibehalten,  noch  retten  kann,  dazu 
nur  von  dem  v.  Glasenapp  als  meinem  Herrn  Schwiegervater  itzo  die  Hand 
nicht  geboten  nnd  mit  ansehnlichen  Mittel  geholfen  wird,  welches  er  so  viel 
williger  nnd  sicherer  thun  wird  nnd  kann,  wenn  Ener  Kurfürstliche  Durchlaucht 
den   angebeften  Lehnsvergleich  gnädigst  consentiren."    —    1663,   d.  U.  April. 

11« 


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—    164    — 

Michel  Ernst  v.  GL  mit  Y ollmacht  seines  Binders  Joachim  und  seiner  Vettern 
Lupoid  Caspar  v.  Gl.  75  bittet  den  Kurfürsten  nnd  legt  Protest  ein,  dws  der 
Bittmeister  Hans  v.  Gl.  91,  der  das  Gut  Treten  verkaufen  wolle,  dies  nicht 
dürfe  nnd  bitten  sie  desehalb  am  Mitbelehnnng,  welche  erfolgt.  —  1665,  1 
17.  September,  wird  über  eine  Bitte  des  Joachim  v.  Gl-,  unseres  Baths  nnd 
Hauptmanns  zu  Saazig,  angefragt,  welche  Bewandniss  es  mit  den  2 Vi  Hnfen 
zn  Wolmirsleben  habe,  die  Ton  dem  Kloster  Bergen  zn  Lebn  durch  den  Abt 
gegeben,  worüber  die  Nachbaren  gedrungen  haben,  dass  Joachim  v.  GL  sie 
versteure,  und  er  will  es  nicht.  (Geh.  St-Arch.).  —  1576,  d.  19.  April,  CBln 
a.  d.  Spree,  wird  befohlen,  dass  des  verstorbenen  Schlosshanptmanns  zn  Saazig 
Joachim  v.  Gl.  Söhne  und  Erben  wegen  des  Gnts  Lflbgust  möglichst  ist 
Vollbesitz  bleiben  und  die  Lehne  nicht  zerrissen  werden  sollen,  wenn  nicht 
andre  Satisfactionis  media  vorhanden.  (Geh.  8t.-Arcb.).  —  1695  kauft  Döring 
Jacob  v.  Krockow  das  Gut  Sanzkow  (Kr.  Belg.)  erblich.  Der  Oberst  r. 
Zozenow  hatte  seine  Lehnsgerechtigkeit  hieran  dem  Hauptmann  Joachim 
v.  Gl.  abgetreten  und  dieser  wieder  sein  Becht  an  diesen  v.  Krockow  verkauft 
(Brügge  mann). 

Besitz:  Gramenz.Lttbgust,  Storkow,  Flakenheide,  Steinburg, 
Gr.  nnd  El.  Wardin,  Langen  b,  Jeseritz,  Gr.  und  Kl.  Lutzig,  Zieze- 
now,  Sanzkow,  Wusterwitz;  Anth.  in  Wolmirsleben  b,  Wanzlebea, 
Anth.  Treten,  was  nach  1663  an  N.  81  gekommen  ist,.  —  Redel,  Antheil, 
1668  von  dem  Major  v.  Zozenow  erstanden  Joachims  Söhne  haben  das 
Mandat  der  Regierung  zu  Stargard  v.  21.  September  1672  wider  Ernst  Gott- 
fried v.  Wattern  mit  dem  Bescheide  erhalten,  dass  dieser  sich  des  Afterlehu 
Bedel  enthalte.  (SteinbrQck).  Lübgust,  zum  Theil,  hatte  er  nebst  Gemahlin 
für  6000  rmk.  gekauft.  —  Saazig  war  ein  schönes  bedeutendes  Schloss,  mit 
Wall  und  Graben  umgeben,  recht  fest,  welches  unter  Joachim  wahrend  des 
30jährigen  Krieges  hart  belagert,  doch  nicht  eingenommen,  wahrend  die  Um- 
gebung niedergebrannt  wurde.  Es  war  Leibgedinge  und  Residenz  der  Herzogin 
Hedwig  (1646  c.)  und  gehörten  Zachan,  wo  eine  Seiherbeize,  sowie  Jacobs- 
hagen etc.  dazu. 

Gem.:  N.  N.  v.  Somnitz,  Schwester  des  Kanzlers  Lorenz  Christoph 
v.  Somnitz  auf  Grumsdorf;  sie  besasB  als  Wittwe  einen  Theil  Lubgust  und 
auch  ein  Haus  in  Neu-Stetdn,  hatte  6000  rth.  Mitgift  erhalten  nnd  starb  1691; 
i.  V.:  Peter  v.  Snmnitz-Grumsdorf,  Landrath  und  Hauptmann  des  Amts  Neu- 
Stettin  1620;   i.  M.:   Catharina  v.  Podewüs-Glötzin. 

Söhne:     108,  104,  105,  106,  107,  108. 

Töchter:  1.  N.  N   ....   Gem.:    Claus  Rüdiger  v.  Massow,  dessen 

erste  Gemahlin  N.  N.  v.  Pnttkamer  war.  —   2.  N.  N Gem.:  Lupoid 

v.  Glasenapp  101;  sie  war  Besitzerin  von  Lübgust,  welches  sie  dem  Gemahl 
zubrachte.  —  8.  Charlotte  Scholastika.  Gem.:  Erasmus  v.  Pnttkamer, 
Zettin-Gloddow;  s.  V.:  Christian  v.  Puttkamer-Zettin,  Wostrow,  Pnddiger; 
s.  M.:  Regina  v.  Hassow-Zuckers;  sie,  Charlotte,  war  1.  Gemahlin,  die  2.  Eli- 
sabeth v.  Stojentin.  —  4.  Anna  Dorothea.  Gem.:  Gotthilf  Ernst  v. 
Walter;    sie   war  wohl  1652  bereits  todt,   denn  v.  Walters   2.  Gem.:    eine 

v.  Zozenow   zu   der  Zeit.    —    5.    N.  N Gem.:    Berger  v.  Pfigel, 

sächsischer  Hauptmann.   —   6.    N.  N Gem.:    Pribislaf  v.  Eon- 

Wusterwitz. 

78.  Christoph.  1.  S.  v.  55.  Barwalde.  Er  hatte  Granzatreitigkeit» 
mit  den  Polen  nnd  führte  auch  1597  Klage  gegen  den  Herzog  Johann  Friedrich 
(s.  N.  79).  —  1605  klagen  Heinrich  und  Richard  v.  Wolden  contra  Christoph 
und  Micbel  79  v.  Gl.  wegen  einer  Mühle,  welche  sie  vor  dem  Damenschen  See 
zu  legen  willens  sind;  die  Mühle  ist  noch  vorhanden.  —  1606.  Carsten 
v.  Wolde  contra  Christoph  und  Michel  v.  GL  wegen  zweier  Bauern  David 
Hand  nnd  Hans  Gnstken.  —  1608,  Carsten,  Zabel,  Baltzer,  Arndt  und  Richard 
v.  Wolde    klagen    gegen  Christoph    und    dessen    Bruder   die   v.  Gl.  wegea 


Jigitizccty  GoOglc 


—    166    — 

Thoilung  des  Priebkowschen  and  Tannen  sehen  BuBches  und  Landungen;  im- 
glaichen die  Bauernschaft  zu  Priebkow  wegen  Gewalt.  —  1(109.  Christoph 
r.  Wolde  klagt  gegen  Christoph  und  Michel  y.  Gl.  in  puncto  Tarbationis, 
sowie  1610  Carsten  v.  Wolde  gegen  Christoph  v.  Gl.,  gegen  dessen  Bauern 
Hub  Jegern,  Chim  Gutsken,  Franz  Scheiden,  David  Scheunemann  wegen 
Habern  etc.  klagbar  wird.  —  1618,  September,  richten  Christoph  und  seine 
Gebrüder  v.  Gl.  ein  Schreiben  an  den  Herzog,  dass  Georg  69  v.  Gl-,  der  ältere 
ans  Livland  auf  Barwalde  etc.  gekommen  und  sich  in  ihre  Lehne  gedrängt 
habe,  wogegen  sie  proteatiren.  —  1682.    Granzstreitigkeiten  mit  Polen  (s.  N.  79). 

Besitz:  Ooprieben,  Tannen,  Priebkow,  Anth.  Bärwalde, 
Wutzowetc.  Er  versteuert  1628  zu  Bärwalde  19V*  Hufen  ausser  dem  Besitz 
der  Bruder,  die  zusammen  hier  mit  1177s  Hufen  in  der  Stenerrolle  standen.  — 

79.  Michel.  2.  8.  v.  55.  Bärwalde.  —  1579.  Die  Glasenappe  Gramenz, 
Barwalde,  Manow,  Polluow  und  ihre  kriegs verwandten  Gebrüder  nnd  Vettern, 
darunter  auch  Michel,  klagen  gegen  Herzog  Jobann  Friedrich,  als  Bischof 
von  Cammin,  wegen  Vorenthält  einiger  von  dem  seligen  Georg  v.  Gl.  28  hinter' 
lassener  Guter  (s.  N.  08).  —  1605,  1606,  1603,  1609,  klagen  die  v.  Wolde 
gegen  Christoph  nnd  Micbel  Gebräder  v.  Gl.  wegen  verschiedener  Sachen 
(s.  M.  78).  —  1618,  September,  ist  auch  Michel  v.  Gl.  an  einem  Schreiben 
an  den  Herzog  betheiligt,  in  welchem  geklagt  nnd  protestirt  wird,  dass  sich 
Georg  v.  Gl.  59,  der  ältere  ans  Livland,  hierher  begeben  (1612  bereite),  am 
■ich  in  ihre  Lehne  zu  drängen.  —  16*29,  d.  14.  August.  Die  Wittwe  des 
Bürgermeisters  Georg  Muller  zu  Bärwalde  hat  dnrcb  die  Kaiserlichen  4  Pferde 
verloren,  besitzt  nur  noch  2,  von  denen  das  eine  ein  Bürger  beansprucht;  die 
Frau  Bürgermeister  bleibt  dabei,  dass  es  das  ihrige  nnd  dass  es  auf  Locken 
ihres  Sohnea  in  den  Stall  gekommen  sei.  Micbel  und  Georg  111  v.  Gl.  lassen 
ihr  das  Pferd  aus  dem  Stalle,  der  erbrochen  wird,  gerichtlich  herausholen  und 
dem  vermeintlichen  Eigenthfimer  fibergeben.  Dagegen  klagt  sie  beim  Herzoge, 
dass  sie  diese  Eigenmächtigkeit  nicht  hingehen  lassen  könne,  sondern  alle 
,4  Geschlechter"  bei  dem  tjrtheil  heranzuziehen  seien.  Der  Bescheid  lautet, 
dass  die  richtige  Inatanz  formirt  nnd  das  Urtheil  ausgeführt  werden  solle.  — 
1682,  d.  6.  November.  Auf  dem  Landtage  wurde  verhandelt,  wie  der  Starost 
von  Draheim,  Johann  SandivoginB  Zarnikowski  sich  als  ein  schlechter,  un- 
freundlicher Machbar  erwies,  indem  er  den  v.  Glasenappen,  v.  Manteuffel 
und  v.  Zozenowen  41  Hakenhufen  mit  den  adligen  Battersitzen ,  Dörfern, 
Mühlen  nnd  Heiden  (Kiefern-Waldungen)  unter  nichtswürdigen  Vorwänden 
abdränge.  Es  wurde  zwar  verhandelt,  Gewalt  gegen  Gewalt  gebrauchen  zu 
müssen;  der  Beschluss  blieb  jedoch  wirkungslos.  Die  Zeit  des  Bitterthums 
war  vorüber,  das  Faustrecht  würde  wohl  Gewalt  gebraucht  haben.  Nunmehr 
richtete  der  Landesfttrst  eine  ernste  Interpoaition  an  den  König  von  Polen, 
der  dabin  beschloss,  dass  die  Restitution  der  abgenommenen  Orte  von  dem 
Starosten  geschehen  sollte,  jedoch  war  solches  noch  nicht,  wohl  erst  nach  1653, 
erfolgt  Die  Polen  suchten  ihre  Prätensionen  mit  einer  Urkunde  zn  bekräftigen; 
selbige  Urkunde  war  aber  von  einem  Jankowski,  ein  angeblicher  Antiqnarins, 
doch  schlechter  Historiker,  gefälscht  worden,  was  er  geschäftsmässig  betrieb, 
wie  dergleichen  Urkunden  mehrere  in  dem  hinterpommerschen  Gränzstreit  vor- 
gekommen (daher  auch  so  häufig  in  der  Terri tori algeschichte,  besonders  der 
westliehe  und  südwestliche  Gränze  Pommerns  des  Neu-Stettiner  Landes,  meistens 
zu  Ungunsten  Pommerns  gekürzt  angeführt  nnd  auf  Karten  verzeichnet  worden 
ist)  Der  p.  Jankowski  wurde  entlarvt  und  vom  polnischen  Reichsgericht 
wider  ihn  auf  ewiges  Gefängnis«  erkannt.  (Micralins,  v.  Schwarz).  —  1686, 
d.O.  Mai,  Neo-Stettin.  Die  Ritterschaft  des  Neu-Stettiner  Distrikts  beateilt 
Daniel  v.  Kleint-Raddatz  anfs  Neue  zn  ihrem  Director;  darunter  auch  Michel 
v.  GL  nebst  Casimir,  Michel  Ernst  nnd  Jürgen  v.  Gl.  —  1688,  d.  21.  Mai 
klagt  der  Bürgermeister  von  Bärwalde  dem  Kurfürstlichen  Kanzler,  dass  am 
Sonnabend  mit  Thoraufschluss  etwa  25  Musketiere  aus  Landaberg  In  die  Stadt 


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—     166   — 

eingedrungen  and  sie  ausgeplündert  hätten,  die  8,  sie  verfolgenden  Reiter 
hatten  sie  verfehlt;  (?)  ob  es  Schweden  oder  andere  waren,  weiss  man  nicht. 
Die  Stadt  hat  nichts  za  leben.  Es  wird  am  Schutz  nnd  Hälfe  in  der  Noth 
gebeten.  (G  St.-Arch.)  Wegen  der  Jahrmärkte  in  Bärwalde  sind  1640 
Streitigheiten,  die  Gert  Wedig  t.  Gl.  87  zum  Austrage  bringt.  —  1653, 
i.  26.  Juni,  hat  Michel  Gl.  dem  Christian  Ratzlaff  in  Coprieben  einen  Käthen 
für  17  rth.  abgelassen,  den  er  dann  erblich  weiter  behalten  soll.  —  Die  Vor- 
münder der  Erben  nnd  die  Söhne,  überhaupt  wollen,  dass  er  in  der  Leibeigen- 
schaft verbleibe;   es  klagt  der  p.  Ratzlaff  1666  dagegen.  — 

Besitz:  Bärwalde,  Coprieben,  Tarmen,  Oerden,  Wntzow  (oder 
Wossow?  Kr.  Schlawe,  wohl  von  Feter  23  her),  Hammer,  Schneidemnhl, 
Neuhof,  Hegesche  Mühle  etc. 

Gem.:  Abigail  v.  Verse  n-Tietzow;  i.  V.:  Lorenz  v.  Versen,  Fürst- 
licher Rath  auf  Tietzow,  Crarape,  starb  1607,  i.  M.;  Anna  v.  Wolden- 
Wusterbart. 

Söhne:    109,  110,  111. 

Töchter:  1.  Dorothea  Abigail,  1633  verheirathet  mit  Lorenz 
Jürgen  v.  Wolde  in  Coprieben,  geb.  1603,  er  lebt  noch  1665;  seine  2.  Ge- 
mahlin Esther  v.  Hecbthansen  aas  Cölpin,  die  1680  zn  Bärwalde  starb;  s.  V.: 
Richard  v  Wol de- Cop rieben ;  s.  M.:  Anna  v.  Zastrow.  2.  Lncretia,  Gem.: 
Joachim  Felix  v.  Pirch;  sie  starb  1662  ohne  Erben  und  war  die  2.  Ge- 
mahlin; eine  v.  Pnttkatner  die  erste  gewesen.  3.  Haria  Anna  Erdmnthe, 
Gem.:  Georg  v.  Lettow-Karzenburg;  s.  V.:  Nicolans  v.  Lettow,  Ritt- 
meister auf  Britz ko.  —  4.  Haria,  Gem.:  Berndt  Dietrich  v.  Glasenapp 
104,  Hochzeit  d.  1'2.  Dezember  1665.  -  5.  Barbara  Elisabeth,  1658  war 
sie  mit  Bruder  (N.   109)  Taufzeuge;    blieb  wohl  unvermählt., 

80.  Jürgen.  3.  S.  v.  55.  Bärwalde.  Er  lebte  vor  1590  nnd  wurde 
-  1627  erstochen.  —  1608  Carsten,  Zabel  nnd  andere  v.  Wolde  klagen  gegen 
Christoph,  Michel  und  Georg  v.  Gl.  wegen  Theilnng  des  Priebkowschen  nnd 
TarmenBchon  Busches  und  Ländereien,  imgleichen  die  Bauernschaft  in  Priebkow 
wegen  Gewalt.  —  1610  hat  Georg  v.  Gl.  einen  Prozess  mit  Gert  Wedig 
v.  Zastrow.  —  1614.  Heinrich  v.  Wolde  contra  Jürgen  v.  Gl.  in  puncto 
der  Kruggerechtigkeit  in  Priebkow.  —  1018  betheiligt  sich  Georg  nebst 
Brüdern  an  einer  Klage  und  einem  Protest  bei  dem  Herzog  gegen  Georg 
v.  Gl.  59,  dem  älteren,  welcher  aus  Livland  zurückgekommen,  sich  in  ihre 
Lehne  eindrängen  wolle.  Auch  Jürgen  klagte  1597  etc.  wie  seine  Brüder 
und  Vettern  gegen  Herzog  Johann  Friedrich  wegen  der  nachgelassenen  Güter 
Georgs  v.  Gl.  28,  welche  der  Herzog  als  Bisthnmsverweser  gerne  eingezogen 
nnd  seine  Favoriten  nnd  Andränger  damit  belehnt  hätte,  znmal  er  nicht  viel 
zu  vergeben,  aber  nm  so  mehr  bemüht  war,  sieb  in  Bolchen  Besitz  zn  setzen. 
In  diesem  Sinne  schienen  leider  anch  einige  Edellente  zu  wirken,  wozu  das 
Folgende  ans  der  Geschichte  derer  v.  Bonin  S.  118—115,  ausserdem  hier  bei 
N.  54,  Urkunde  N.  27  etc.  Angeführte  den  Beweis  führen  möge.  Dionysins 
v.  Boniu,  der  zu  Naseband  lebte,  führte  für  sich  nnd  seine  Vettern  von  etwa 
1590  bis  nach  1600  und  länger  einen  Gränzprozess  gegen  Herzog  Johann 
Friedrich  zn  Alt-Stettin  wegen  der  wiederholten  Uebergriffe  der  herzoglichen 
Amtleute  zn  Neu -Stettin  auf  die  dortigen  v.  Boninscben  Besitzungen,  wo  die 
Dörfer,  Hütten  und  Knaksee  sollen  angelegt  worden  sein.  Auszug  aus  der 
Klageschrift  des  Dionysius  v.  Bonin  (c.  1695):  „etc.,  DieweÜ  die  Amtleute,  der 
Hauptmann  Jacob  Kleist  zu  Newen-Stettin  nnd  Andere  sich  erlaubet,  anf  den 
Gellenschen  Gütern,  Heyden  nnd  Büschen,  so  von  den  Boninen  nnd  ihren  Vor- 
fahren  seit  20,  30,  40,  50  Jahren  und  über  Menschengedenken  mit  aller  Herr- 
lichkeit und  Gerechtigkeit  genützet  und  gebrauchet  und  von  Herrn  zu  Herrn 
zu  Lehn  getragen,  an  verschiedenen  Orten  ihres  Gefallens  allerhand  unzählig 
viel  Bauwo»,  Nutz-  nnd  Mastholz  abgehauen,  zwei  newe  Dörfer  aufzurichten, 
zwo  Mühlen  zn  bawen,    Grand    und  Äcker   durchzngraben ,   neue  Brücken  zn 


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legen  und  also  dieselben  Gilter  per  nova  opera  de  facto  zu  occnpiren.  Obgleich 
ihnen  von  Alten  Stettin,  d.  18.  September  1502  es  sehr  übel  vermerkt,  dass 
lie  die  Bonine  am  Kaiserlichen  Kammergericht  zu  Speyer  angegeben  und  aus- 
getragen haben :  so  ersuchen  sie  den  Herzog,  es  ihnen  nicht  zn  verdenken,  weil 
■ie  nicht  nnr  von  5  Orten  in  ihren  Stammgütern  angegriffen  wurden  nnd  wie 
ferner  in  Actis  zn  lesen:  item  es  wahr  sei,  dass  der  Bonine  Glasermeister  Hans 
Kunkel  viele  Jahre  den  Boninen  20  rth.  jährlich  Zins  von  der  Glashütte  (Hütten) 
gereichet;  item  wahr,  dass  die  Amtleute  gesagten  Glasermeister  mit  Gewalt 
vertrieben  und  er  in  das  Land  zu  Preussen  hineingezogen  und  die  Bonine  solchen 
Zins  hierfuhr o  ontrathen  müssen,  item  wahr,  obwohl  die  rechte  alte  G  ranze  zwischen 
dem  Ampt  Newen  Stettin  nnd  der  Boninen  Güter  bis  an  den  gehauenen  Stein 
auf  dem  Barenberge  sich  erstrecket,  dass  demnach  der  Fürstliche  Ampthanptmann 
Jacob  Kleist  zu  Klingbeck  erbaeaaen,  zwischen  dem  Amptadorf  Mossin  und  dem 
newen  Dorfe,  so  er  bei  der  Boniner  Glashütte  de  facto  angelegt,  newe  Gränze  zn 
legen  sich  unternommen,  item  wahr,  dass  wegen  artikularten  thätlichen  Einziehen 
nnd  anderen  daneben  angedeuteten  Ursachen  Bernd  Bonins  Leimguter  unweit  ver- 
ringert worden,  item  haben  wir  anch  nickt  feloniam  committiret,  sondern  nns 
wie  getreuen  Lehnleuten  gebühret,  jeder  Zeit  verhalten,  die  Landsteuer  ge- 
reichet, BosBdienste,  Folge  und  Gehorsam  geleistet.  Seint  auch  als  fideles 
Vasalli  zu  Landtags  versammlangen  zu  Ehren-  nnd  Noth-Zügen,  Landhuldi  gangen 
und  Musterungen  neben  anderen  getreuen  Lehnleuten  verschrieben  nnd  erschienen, 
item  haben  ferner  die  Amtleute  angegeben,  als  sollten  wir  unser  Lehn  nit 
empfangen  haben,  so  doch  wir  Dionvs  and  Bernd  auf  Öffentlicher  Landhnldigung 
zn  Beigard  auf  dem  Forste  nhause  von  uns  er  m  gnädigen  Herzog  Johann 
Friedrich  in  Person  unser  Erb  und  Lehn  empfangen  und  Lehnspflicht  geschworen, 
solches  anch  Johann  Hechler  dama-len  ins  Lehns-Begistratur-Buch  verzeichnet, 
wie  denn  solches  die  Glasenappe  und  Zozenowe  und  mit  denen  wir  zugleich  ein- 
geführt dort,  erweisen  können.  Ich  Joachim  Bonin  (also  ein  anderer  älterer 
Bruder)  aber  wegen  meiner  Schwachheit  auf  Fürstlichen  Befehl  von  Georg 
Bameln  in  meiner  Behausung  zn  Walflatzke  mein  Erb  und  Lehn  empfangen; 
item,  item  —  der  Amptleuten  ferner  ungegründet  Vorgeben,  als  sollte  unser 
alte  Stammlehen  und  Bittersitz  unter  dem  Ampte  Beigarde  sein,  ist  uns  sehr 
befremdlich,  sintemalen  solches  unsern  alten  Lehnbriefen  gar  widerlich,  darinnen 
nicht  allein  der  Bittersitz  zum  Naseband,  sondern  auch  zum  Gellen  vor 
100  Jahren  verlieben.  (Die  Güter  standen  nicht  anter  dem  Amt,  sondern  ge- 
hörten zn  dem  Gramenz-Glasenapp-Kreise).  Ja  in  ordine  litterae  der  Bitter- 
sitz  zum  Gellen  als  der  vornehmste  vor  dem  zum  Naseband  gesetzet,  wie  denn 
männiglich  im  Lande  bewnsst,  dass  die  Bonine  zum  Gellen  ewiglich  erbaessen 
gewesen  sindt  {seit  vor  Wartislaf  IV-,  dem  westpommerschen  Fürsten,  wohl  seit 
1300  und  noch  früher).  Betreffend  als  sollten  die  Vier^eschlechte  (v.  Gla- 
senapp,  v.  Weide,  v.  Zastrow,  v.  Münchow)  sagen,  dass  wir  mit  ihnen  nicht 
begTänzet,  können  wir  nit  glauben,  dass  die  Vi  orgeschlechte  (an  der  Pieleborg- 
schen  Heide  betheiligt)  solchen  öffentlichen  Ungrund  aussagen  sollten,  es 
geschehe  denn  solche  Leichtfertigkeit  von  Einem  (soll  wohl  bezüglich  auf 
einen  Andern  als  aus  den  4  Geschlechtern  gehen,  was  weiter  ans  der  Be- 
merkung über  die  Gränze  des  Amtes  hervorblickt)  aus  sondere  Privat-Feind Schaft 
wider  sein  Gewissen,  weil  m&nniglich  kundbahr,  daB*  unsere  Dörfer  Orangen 
nnd  Born«  mit  der  Pyleborgschen  Heyden  begränzet  bis  an  das  Bothenfliess, 
und  kommet  ans  solch  Vorgeben  befremdlich  vor,  sintemal  notorium  and 
männiglich  kundbahr,  dass  des  Fürstlichen  Hauses  Güter  nit  an  die  Pyleborg- 
schen Heyden  gränzen.  Dass  wir  zn  den  polnischen  GränzzÜgen  nit  sollten 
gefordert  sein  als  Interessenten,  seint  wir  gleichermaßen  nit  geständig;  denn 
obwohl  die  polnischen  GränzzÜge  zu  keiner  Zeit  ihren  Fortgang  genommen 
(d.  h.  wohl  ordnnngsmässig  seitens  der  Fürsten  zn  dieser  Zeit  nicht),  so  bin 
ich  Dionys  Bonin  doch  als  ein  Interessent  mit  Claus  Puttkamer  nach  der  Krön 
(Deutsch  Crone)  an  die  polnischen  Gesandten  abgefertigt,  item  wir   nach 


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Polzin  wegen  der  polnischen  Granne,  item  ich  Bernd  Bonin  («in  anderer 
Binder)  und  Jürgen  Glasenapp  (80)  als  Intereaaenten  nebst  Ernst  Weyer 
wegen  der  polnischen  Gränze  nach  Draheim  abgefertigt:  So  ist  aneu  notoriua 
daaa  unsere  Korn-  und  Schneidemühle  zum  Plietnitz  von  den  Polen  wegen  der 
Gränze  niedergehawen  n.  i.  w."  — 

Zu  George  Zeit  ist  die  Stadt  Bärwalde  im  SO  jährigen  Kriege  ganz 
eingeäschert,  die  Einwohner  von  der  Pest  hingerafft  and  sind  1627  die  Aecker 
meist  ohne  Besitzer,  also  ledig  geworden,  so  dass  viele  wüst  dalagen,  wie 
auch  die  bei  dem  bürgerlichen  Acker  gelegenen  6  Bachen-  und  2  Bchwantken 
Hilfen,  welche  Georg  theils  den  sich  später  als  berechtigt  Ausweisenden 
abgekauft  reap.  nmge tauscht  hat.  Wegen  dieser  Hafen  sind  (s.  N.  109,  HO) 
viel  Weitläufigkeiten  entstanden.  Darauf  mag  eich  anch  wohl  1626  die  Klage 
des  Zabel  v.  Wolde  contra  Antonio  itzo  Georg  v.  Gl.  wegen  etlichen  ihm  von 
Jacob  Bathen  (Bachen  ?)  verpfändeten  Ackers  beziehen  (a.  beim  Vater  Anton 
N.  55  and  bei  N.  111).  —  Georg  Bcheint  jähzornig  und  gewaltthäüg  gewesen 
zu  sein,  waa  denn  anch  wohl  znr  Folge  hatte,  daas  er  1627  erstochen  worden 
ist  —  Gränzstreitigketten  und  Kämpfe  mit  den  Polen  waren  zu  seiner  Zeit 
in  voller  Blfithe. 

Besitz:  Bärwalde,  Klotzen,  Bothfltess,  Knick,  Priebkow, 
Anth.  Coprieben,  Altenwalde,  Zemmin  etc.  1628  wurden  wegen  Klotzen 
von  seinem  Lehnsfolger  M.  111  die  Steuern  entrichtet  (s.  dort.) 

Gem.:  Ingeborg  v.  Glasenapp;  i.  V.:  Cnrt  v.  Gl.  60,  also  Enkelin  in 
der  Spinnseito  von  Otto  v.  Gl.  30. 

Sohn:   112. 

Töchter:  1  Dorothea  Hargaretha,  Hochzeit  vor  1640  mit  Christoph 
v.  Pedewils,  Fürstl.  Hof -Kammerjunker  auf  Rfitzenhagen,  Podewils  etc.,  er 
starb  1672;  s.  V.:  Friedrich  v.  Podewils-Klützin,  s.  M.:  Veronika  v.  Podewils 
aus  Podewils.  Vor  ihrer  Verheirathang  auf  dem  Leichenbegängnis»  des 
Herzogs  Ulrich  I.  1623  d.  8.  Janaar  Dorothea  v.  Glasenapp .  Frauenzimmer 
(Hofdame)  der  Wittwe  des  Herzogs  Barnim  XII.  (Bohlen)  2.  Maria,  Gen.: 
Joachim  v.  d.  Borne-Grassee,  Dolgen  und  Born. 

81.  Alexander  Jürgen  Wilhelm.  1.  S.  v.  50,  geb.  zu  Kliewenhof  in 
Carland.  Färstl.  Stettinscher  Hofjanker  des  Herzogs  Bogislaf  XIV.,  als  solcher 
1628  d.  8.  Januar,  auf  Treten  gesessen,  auf  dem  Leichenbegängnias  Herzog 
Ulrich  I.  angeführt  (v.  Bohlen). 

Besitz:  Treten,  welches  er  wohl  erst  spät,  1663,  erhalten  haben  kann 
and  event.  durch  Vermittlung  von  N.  76  (s.  N.  94,  76,  77.) 

82.  Heinrich  Caspar  Georg  Christoph.  2.  8.  v.  59,  geb.  zn  Kliewen- 
hof; auf  Lntzke  etc ,  er  ist  meist  in  Pommern,  nicht  in  Livland  geblieben.  — 
1597  schliesst  er  sich  der  Klage  seiner  Vettern  gegen  den  Herzog  Johann 
Friedrich  wegen  der  Unterlassenen  Güter  Georgs  v.  Gl.  28  an.  1626,  d.  28.  Aug. 
ist  Heinrich  Zeuge,  als  Jacob  v.  Lohde  seine  Güter  an  Casimir  v.  GL  64 
verpfändet  (s.  Urk.  N.  88).  —  1628  versteuern  Heinrich  und  Johann  (Michel)  83 
zu  Wutzow  97t  Hufen. 

Besitz:  Latzig,  Wutzow,  Anth.  Klotzen  (1  h.  Zeblin),  Anth. 
Balfanz  bis  nach  1642  noch,  Wusterhanae  (letzteres  nach  Kretachmann). 

Gem.:  Maria  Elisabeth  v.  Zastrow  a,  d.  H.  Borntin;  i.  V.:  Peter  v. 
Zastrow-WuBterhanse,  starb  im  Ootober  1658;  i.  H.:  Dorethea  v.  Vereen-Pobans. 

Töchter:  Dorothea  Elisabeth,  geb.  i.  4.  Dezbr.  1642  in  Balfanz, 
gest.  d.  11.  Mai  1702  in  Tietzow.  Gem.:  Lorenz  v.  Versen  auf  Tietaow, 
Crampe,  Pobanz,  geb.  5.  Juni  1642,  gest.  d.  6.  August  1709;  s.  V.:  Hans  v. 
Versen    auf  Tietzow   starb   1682;   s.  H.:  Catharina  v.  Schwan(7)en  Machmio. 

83.  Hans  Michel.  8.  S.  v.  59.  Wutzow,  zn  Kliewenhof  geboren.  Bitter 
(neuerer  Titel)  Oapitain-Lieutenant  1597  klagt  Hans  nebst  Brüdern  und 
Vettern  v.  Gl.  gegen  Herzog  Johann  Friedrich  wegen  der  von  Georg  v.  GL 
28  nachgelassenen  Güter.    Er  hat  in  Pommern  (s.  N.  82  Versteuerung),  dann 


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wohl  ausschliesslich  in  Curland  gewohnt.  Nach  Hupel  wohnte  er  am  1600 
uf  Wergubben  in  Litthauen  and  ist  sein  Sohn  spfttor,  1709,  General  der 
Krone  Polens.  —  1648  ist  Johann  t.  Gl.  auf  dem  Leichenbegangniss  des  1642 
verstorbenen  Herzogs  Friedrieb  von  Curland  im  Gefolge  der  Edelleute  zu  Zweien 
als  N.  47  neben  N.  46  Michel  Nolden.  Im  2.  Theil  „Erläutertes  Preussen" 
werden  1788  v.  Glasenappe  in  Preuasen  angegeben,  ob  diese  und  die  im  Nach- 
trage bei  Orteisburg,  Goldap  angeführten  Nachkommen  von  ihm  sind,  war 
sieht  ganz  festzustellen. 

Besitz:  Wergnbben  in  Corland  (Litthauen);  in  Pommern  1646:  Gr.  u.  Kl. 
Lotzke  (Lutzig)  von  dem  Pertinentien:  Jeseritz,  Langen,  Bedel  n.  Kl.  Wardin 
waren;    Wntzow  Antheil   etc.     Iö2ö   versteuert    er   mit   Bruder   Heinrich   in 
Wutzow  9'/i  Hufen  in  der  Landvogtei  Schlawe,  also  dort  gelegen. 
Gem.:   N.  N. 
Sohn:    113. 

84.  Ernst  Ludwig.  4.  S.  v.  59,  geb.  ra  Kliewenhof  in  Corland;  Cornet, 
später  Oberstlientenant,  war  1677  gestorben.  —  1680,  d.  8.  December,  im  Feld- 
lager zu  Stettin.  König  Gustav  Adolph  bestattigt  dem  Cornet  Ernst  Ludwig 
t.  GL  den  Besitz  von  Rüthers,  Kirchspiel  Pernigal  in  Livland,  welches  ihm 
mit  seiner  Ehefrau,  des  verstorbenen  Günther  Castner  ninterlassenen  Leibes- 
erbin (Enkelin?)  zugefallen  war.  —  1648,  d.  26.  August,  Stockholm.  Die 
Königin  Christine  bestattigt  dem  Ernst  Ludwig  v.  GL  als  rechtmassigem 
Erben  das  Gut  Buthern.  —  1668  im  Septbr.  hat  Ernst  Ludwig  v.  Gl.  die 
Dokumente  wegen  Buthern  bei  der  Revisions-Kommission  producirt.  (Livl. 
ürk.)  —  1677,  d.  25.  April.  Die  Wittwe  des  Oberstlieutenants  Ernst  Ludwig 
v.  Gl.  geb.  Elisabeth  v.  Zöge  nebst  ihren  Jungfern,  Jungfern  Töchtern  und 
Schwiegersöhnen  verkaufen  das  Gut  Butbern  dem  Johann  v.  Dunten  für 
9500  rth.  etc.    Unterzeichnet  haben : 

gez.  Elisabeth  Zöge,  Wittwe  von  Otto  Beinhold  G.  Palmstruck 

Glasenappen  vor  mich  und  meine  v.  Tiesenhauaen  (L.  S.) 

Erben.    (L.  S.)  (L.  S.) 

(G.  Palmstrucks  (Strauch)  Gemahlin  hiesB  Sophia  Esther  v.  Glasenapp  und 
lebte  1720  als  Wittwe  (N.  85). 

gez:  Helena  Glasenapp,  Hedwig  Glasenapp,  Barbara  Dorothea  Glasenapp  (L.  8.) 
gez.:  Johann  v.  Dunten,  mp.      Hermann  Harmes  mp.      Andreas  Brakfeld  mp. 
(L.  S.)  (L.  S.) 

Besitz:  Buthern  (Kirchspiel  Pernigal),  war  1828  44/«  Haken  gross. 
1598,  d.  4.  Oktober  hatte  ein  Georg  Berlin  mit  Zustimmung  seiner  Frau 
Anna  v.  Menden  (Hengden,  vergleiche  N.  59,  ob  dort  eine  Verwandte?)  Buthern 
und  den  wüsten  Paggart  üdenkttll  seinem  Ohm  Mathias  Treyden  für  8000  Poln. 
Gulden,  gleich  40,000  Mk.  Bigisch  verkauft,  dessen  Erben  und  Wittwe,  geb. 
v.  Berg,  das  Gut  1599  besassen;  Ernst  Ludwig  vererbte  es  an  seine  Wittwe 
und  Töchter  (vorstehend).  In  Pommern  Antheil  an  Gr.  und  KL  Lutzig,  nebst 
Pertinentien  als:  Langen,  Jeseritz,  Bedell  und  KL  Wardin. 

Gem.:  Elisabeth  v.  Zöge,  eine  Verwandte  (Leibeserbin,  Enkelin?)  von 
Günther  v.  Kastner.  Ihr  Vater  Johann  Leonhard  v.  Zöge,  ihre  Mutter 
Margare the  v.  Ungern. 

Töchter:  1.  Helene.  Gem.:  Johann  v.  Dunten.  2.  Hedwig.  Gem.: 
Hermann  v.  Harmes.  8.  Barbara  Dorothea,  Gem.:  Andreas  v.  Brack- 
feld. 4.  N.  N.;  es  müssen;  1677  noch  mehre  unvermahlte,  also  „Jungfern" 
Tochter  gewesen  sein. 

85-  Rein  hold  v.  Gl.  6.  8.  v.  59,  geb.  zu  Kliewenhof  in  Corland.  Schwedischer 
Oberst,  war  auch  Landratb,  denen  das  Prädikat  „Eioellenz41  gebührte. 
Von  ihm  stammen  in  direeter  Linie  die  in  Livland  wohnenden 
Mitglieder  der  v.  Glasenappe,  ein  Zweig  des  Barwalde-Klotzener  Astes  ab. 
—  Ein  hervorragend  schneidiger  Kriegsmann,  ähnlich  seinem  Ahnen  Gurt,  16, 
wsiehnete  er  sich  als  schwedischer  Oberst  und  Truppe nföhrer  aus,  besonders 


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1658  bei  Sohloss  Adsel,  bald  darauf  bei  Walk  wider  die  Bossen;  er  erobert« 
d.  25.  Hai  1658  das  von  den  Polen  wieder  besetzte  Schloss  Heimet,  indem  er 
es  erstürmte,  die  Besatzung  tbeils  niedermachte,  theils  gefangen  nahm  und 
das  Schloss,  diesen  Zankapfel,  in  die  Luft  sprengte.  —  Am  29.  Man  1659 
siegte  er  in  Garland  rühmlich  über  900  Feinde.  Seine  Thaten  gehören  der 
Geschichte  an.    (siehe  Allg.  Geschichtliches,  Livland  Tbl.  I.) 

1645  hatte  die  Königin  Christine  Salishof  dem  Major  und  Landrath 
Hermann  v.  Gordian  verliehen.  Dieser  überlebte  alle  seine  Kinder  nnd  setzte 
mit  Zustimmung  seiner  Gemahlin  Hargarethe  v.  Hülsen  dnrch  eine  1655,  d. 
22.  Januar  zn  Fernan  errichtete  letztwillige  Verfügung  ans  patriotischer  Zu- 
neigung, weil  er  für  das  Vaterland  sich  besonders  hervorgethan,  den  Obersten 
Beinhold  v.  Gl.  zu  Fernan,  zum  Erben  seiner  Güter  Salishof,  Löweküll, 
Krüdenershof  im  Cambyschen  nnd  Segershof  im  Bugenacben  Kirchspiel  ein.  — 
1660  lebte  Beinbold  v.  Gl.  noch,  ist  jedoch  1005  todt,  denn  1665,  den  14.  Oktober, 
Stockholm:  die  Königliche  Vormund  Schaftsregierung  bestattigt  der  Wittwe  des 
Oberst  Beinhold  v.  Gl  Frau  Elisabeth  v.  Ol.  und  ihren  Söhnen  wegen  ibres 
Gatten  und  Vaters  langer  und  treuer  Dienste  die  Anwartschaft  auf  das  von 
dem  Landrath  Hermann  v.  Gordian  besessene  Lehngot  Salishof  als  ein  Mann- 
lebn  —  1673,  d.  8.  April,  Stockholm:  der  König  Karl  XI.  bestattigt  der  ge- 
nannten Wittwe  nnd  den  Söhnen  das  Gut  Salishof.  -  1678,  d.  21.  Dezember, 
Dörpt:  Hofgerich tsurtheil  in  Sachen  des  General-Lieutenants  Baron  Martin 
Schoultz,  Kläger  gegen  die  Frau  Wittwe  Hedwig  Elisabeth  v.  GL,  als  Be- 
klagte, das  Gnt  Seyershof  betreffend.  Beklagte  wird  des  Besitzes  verlustig 
und  das  Gut  Seyershof  nna  cum  pertinentis  für  ein  Lehngut  erklärt,  weil 
Beklagte  die  Dokumente  nicht  im  Termin  eingereicht  hat.  —  1682,  d.  16. 
und  81,  Mai  hat  die  Fran  Wittwe  nebst  Erben  des  weiland  Obersten  Beinhold 
v.  Gl.  die  Dokumente  wegen  der  Güter  Salishof  und  wegen  Seyershof  bei  der 
Bednctions- Commissi  on  eingereicht  (Liv.  TJrk.).  — 

Nach  den  Zeugnissen  von  1686  nnd  1697  ist  als  Stammvater  der  in 
Livland  1678  immatrikulirten  Familie  v.  Glasenapp  weiland  Beinhold  v.  Gl. 
angegeben.     Das  Indigenat  in  Bnssland  erhielt  die  Familie  1747  erst. 

Besitz:  Salishof  Kirchspiel  Bauge,  war  1875  7*Vs»  Haken  (mit  Löwe- 
küll, 1875  1*7M  Haken)  gross,  Krüdenershof  im  Gambyschen,  1874  10"/m 
Haken,  Seyershof  im  Rugen  sehen  Kirchspiel  1874  H*U  Haken  gross;  in 
Pommern  Antheil  an  Gr.  u.  Kl.  Lutzig  ne^st  PertinentUn;  Granzin  hatte  er 
in  dotem  pfandweise.  — 

Salishof  mit  Löweküll  scheint,  als  die  Schweden  Livland  besetzten, 
ohne  Besitzer  gewesen  zu  sein,  denn  König  Gustav  Adolph  gab  es  1627  dem 
Dörptschen  Bürgermeister  Claus  Teschen  auf  seine  Lebenszeit,  ertheilte  aber 
1629  dem  Major  Hermann  v.  Gordian  die  Anwartschaft  auf  den  Besitz 
dieses  Gutes.  Salishof  hatte  den  Namen  von  einem  1540  es  inne  habenden 
Besitzer  Beinhold  Salis.  —  Löweküll  war  früher  eine  Fertinenz  von  Beuten  - 
hof  und  mit  diesem  zugleich  1626  mit  Neuhausen  vereinigt  worden.  Als  Salishof 
1665  der  Wittwe  des  Obersten  Beinhold  v.  Gl.  verliehen  wurde,  gehörte 
Löweküll  zu  diesem  und  blieben  dieselben  in  einer  Hand,  bis  Christer  Beinbold, 
166  und  Cornet  Georg  Jacob  v.  Gl.  157,  Löweküll,  d.  27.  Hai  1726  für 
1300  Bbl.  dem  Capitata  Gustav  Bach  verkauften.  1792  besass  der  General- 
Lieutenant,  Bitter  Johann  v.  Michelson  Löweküll  als  Fertinenz  zn  Salishof.  — 
Krüdenershof  nebst  Suitzhof  war  ebenfalls  1629  durch  König  Gustav 
Adolph  an  den  Major  und  Landrath  Hermann  v.  Gordian  verliehen  worden. 
Seyershof  nebst  Schnngels-,  Hummel-  und  Dreyenbof  waren  durch  Erbschaft 
in  der  Familie  Seyer  vereinigt  nnd  kamen  durch  Helene  Seyers  an  deren 
Gatten,  den  Major  Hermann  von  Gordian,  der  auch  hierüber  1629  die  König- 
liche Bestättigang  erhielt;  nach  ihrem  Ableben  vermählte  er  sich  mit 
Hargarethe  v.  Hülsen.  Beide  Gntscompleze ,  Krüdenershof  und  Seyershof 
fielen  nach  dem  Testament  des  etc.  Hermann  Gordian,  wie  erwähnt  dem  Oberst 


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Reinhold  v.  Ol.  zu  und  besass  er  sie  1658,  so  wie  1682  seine  Wittwe  „Frau 
Oberst  nnd  Landräthin"  v.  Glasenapp  noch  Seyershof  inne  hatte,  während 
KrÜdenershof  allein  vor  1679  wieder  der  Krone  zugefallen  sein  ranas,  da  diese 
es  später  an  die  Fanüliev.  Schoultz  verlieh,    (v.  Qadebnsch,  v.  Stryk). 

Nicht  znm  Besitz  gehörend,  ist  hier  des  Schlosses  Heimet  Erwähnung 
zn  thnn;  dasselbe  ist  1265  vom  Ordensmeister  Jürgen  v.  Eickstädt  erbaut  nnd 
zum  Tafelgut  des  Ordensmeisters  bestimmt  worden;  es  bestand  1324  als 
herrliches  Schsoss  nnd  reiches  Kirchspiel  von  400  Haben  in  fruchtbarer 
Umgebung  mit  2  steinernen  Kirchen,  die  1618  in  Trümmern  lagen,  zn  welcher 
Zeit  von  7  Gutsbesitzern,  >j  Polen  waren.  In  der  Nähe  des  Schlosses  liegt 
Hummelsburg,  (hof)  wo  1702  die  Schlacht  geschlagen  nnd  eine  Kirche  von 
Heimet  eingeäschert  wurde.  Die  Livländischen  Stände  verpfändeten  es  im 
Jahre  1561  dem  König  Siegmnnd  Anglist  v.  Polen,  dieser  übergab  es  dem 
Herzog  Johann  von  Finnland  als  Hitgabe  seiner  Schwester  Catharina  nnd  im 
Jahr  1658  überrumpelten  die  Polen  das  Schloss,  verloren  es  aber  wieder  an 
die  Schweden,  denen  sie  es  nach  6  Tagen  abermals  abnahmen;  doch  erstürmte 
(diese  Heldenthat  kann  noch  einmal  hier  angeführf  werden)  der  schwedische 
Oberist  Glasenapp  (Beinhold)  es  wieder  und  sprengte  das  Schloss  in  die 
Luft,  nachdem  er  einen  Theil  der  Besatzung  niedergehauen  nnd  den  andern 
gefangen  genommen  hatte,  (v.  Stryk).  Durch  jene  Vermählung  1563  hatte 
der  Herzog  Johann  von  Finnland  den  Verdacht,  den  der  König  Erich  XIV., 
sein  Bruder,  gegen  ihn  geschöpft  hatte,  vermehrt  und  zwar,  als  wenn  er  es 
mit  den  Feinden  des  schwedischen  Reiches  mehr  hielte;  Erich  tiess  ihn  desshalb 
nach  Stockholm  bringen;  kurz  znvor  am  7.  August  Hess  er  ein  Livländisches 
Pfandschloss  seines  Bruders  überrumpeln  und  in  Besitz  nehmen.  Der  Graf 
v.  Arcz,  der  es  vollführte,  wollte  diese  Gelegenheit  vielleicht  benutzen,  indem 
er  dem  Zaaren  anbot,  ihm  die  andern  Pfandschlösser  zu  räumen,  wenn  der 
Zaar  dem  Grafen  das  Schloss  Heimet  verliehe;  wozu  sich  der  Zaar  auch 
bereit  zeigte.  Der  Graf  zu  Trikaten  (v.  Arcz)  wurde  aber  schwedischer  Seits 
gefangen  genommen,  nach  Riga  gebracht  und  auf  Urtheil  mit  glühenden 
Zangen  zerrissen.  Die  Strafe  wurde  vollzogen,  obwohl  er  sich  erbot  lebens- 
länglich wie  ein  Kettenhund  vor  dem  Stalle  mit  Brot  und  Wasser  zu  liegen. 
(Gadebusch).  1601  nahm  der  Graf  von  Nassau,  als  er  gewahrte,  dass  Wolmar 
den  Polen  übergeben  wurde  nnd  sie  Erms  nehmen  wollten,  die  Frauen  und  Jung- 
frauen vor  der  Unzucht  der  Polen  unter  Zamoysk  in  das  Schloss  Hei  met  hinein. 

Gem.:  Elisabeth  Hedwig  v.  Glasenapp;  i.V.:  Lupoid  Caspar  v.  Gl. 
75,  der  ihr  Granzin  in  dotem  pfandweise  mitgab. 

Söhne:  114,   115,  116,  117. 

Töchter:  1,  Sophia  Esther  v.  Gl.  1677  Gemahlin  des  G.  v.  Palmstruck  ¥ 
(s.  N.  84),  die  1720  noch  als  Wittwe  lebte. 

16.  Generation  von  1625  bis  1660. 

86.  Caspar  Otto  v.  Gl.  S.  v.  61,  geb.  nicht  lange  vor  1618.  Auf  der 
Universität  zu  Greifswald  iminatrikulirt:  d.  27.  April  1621  Casparus  Otto 
Glasenapp  nobili  Pomeranns.  Herzoglicher  Landrath;  starb  1665.  Balfanz. 
—  1602  war  Caspar  v.  Bamin  mit  Stolzenburg  belehnt  worden,  überliess  seinen 
Antheil  an  Stolzenburg,  Pampow,  Lenzen  nnd  Blanckensee  seiner  Tochter,  die 
an  Hans  v.  Schack  vermählt  war,  und  darauf  seiner  2.  Tochter,  Caspar 
Otto  v.  Glasenapps  Gemahlin  den  15.  Januar  1688.  —  1641,  d.  16.  August 
wird  unter  Beisitz  von  Georg  Friedrich  v.  Borcke,  als  Schwager,  zwischen 
Caspar  Otto  v.  Gl.  sowie  Esther  v.  Gl.,  seligen  Paul  Wedigs  61,  Wittwe, 
wegen  ihrer  gebührenden  Aussteuer  und  anderer  gründlicher  Gerechtigkeit" 
ein  Vergleich  abgeschlossen,  der  am  9.  Hai  1654  consentirt  wird.  In  dem- 
selben Jahre  d.  30.  August  hatte  er  sich  seiner  Kutter  Esther  v.  Gl.  gegen- 
über verpflichtet,  dass,  wenn  er  die  Hökers  chen  Güter  an  Fremde  verkaufen 
wollte,  das  jus  patronatig  auf  die  Wissbuhrsche  Herrschaft  allein  fiele,  da  die 
Güter  io  sehr  lange  Zeit  der  Familie  angehört  und  aus  Pietät  für  die  Kirche 


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—    172    — 

eu  Wissbnhr.  Am  6.  Kai  1668  verkaufte  schon  grossen  Theils  sein  Sohn 
Otto  Casimir  v.  OL  118,  diese  Güter.  —  Dass  dieselben  seit  frühester  Zeit 
als  Stammsitz  einen  zusammenhangenden  Complex  und  zwar  Wissbnbr,  Hoker 
nnd  Steglin  gebildet  haben  beweist  noch,  ausser  den  Urkunden,  der  jetzige 
Zusammenhang  von  Leistungen  nnd  dergL  Noch  im  18.  Jahrhundert,  wo  die 
Stadt  Cöslin  Antheile  in  den  Gütern  besass,  die  ihr  durch  das  Kloster,  dem 
sie  einst  von  den  v.  Olasenappen  geschenkt,  zugefallen  waren,  hatte  die  Möble 
zu  Wissbahr  Hesskorn  von  den  Bauern  zn  Steglin  nnd  Hoker  zu  erhalten,  so 
wie  sie  in  kirchlicher  Beziehung  stets  zusammen  gehört  haben.  Noch  heute, 
wie  bereits  mitgetheilt,  bilden  die  Forsten  von  Steglin  und  Hoker,  2800  Mg. 
groBS,  ein  Bevier.  1727  besass  einen  Theil  der  Hokerschen  Güter  ein  Herr 
v.  Schwerin,  wahrend  andere  Theile  noch  lange  im  Besitz  des  Geschlechts 
v.  ölasenapp  und  noch  langer  im  Lehnsnexns  waren.  — 

1654  wurde  von  dem  Kurfürsten  von  Brandenburg  in  der  hinterpommer- 
schen  Begimenu-Ordnnng;  Cöln,  d.  11.  Juli,  den  Adel,  speciell  Landvogtei 
nnd  Burggericht  betreffend,  erlassen:  „Gleichergestalt  wollen  wir  auch  die 
Landesvogteien  zu  Stolp,  Bchlawe  nnd  Greifenberg,  wie  auch  die  Burggerichte 
zu  Pvritz,  Saazig,  Neo-Stettin  nnd  Beigard  beibehalten  nnd  dieselben,  Einhalt 
der  Privilegien  mit  tauglichen,  wohlgeschickten,  adeligen  Personen,  so  in  diesen 
Landen  geboren  nnd  gesessen  sein,  bestallen."  —  Caspar  Otto  lebte  wahrend 
der  für  Pommern  verh&ngnissvollsten  Zeit  des  30jährigen  Krieges  nnd  in  der  des 
Aberglaubens  der  Hexen  Verbrennung,  welche  letztere  auch  noch  zn  Balfanz  1640 
bis  1660  execntirt  wurde.  —  Wenngleich  Caspar  Otto  als  milde  gerühmt  wird 
(Höllenstein),  so  glaubte  er  doch  nach  dem  Becht,  wie  es  damals  üblich,  richtig 
zn  handeln  und  so  fand  es  statt,  dass  zu  dieser  Zeit  zu  Balfanz  ein  Mädchen, 
welches  im  herrschaftlichen  Schloss  Feuer  angelegt  hatte,  nach  dem  Galgen 
als  Hexe  geschleift  nnd  hingerichtet  wurde.  Bis  vor  einigen  Jahren  war  die 
Brandstelle  am  Balken  im  alten  Schloss  noch  erhalten.  —  1686  nnd  1687 
herrschte  auch  die  Pest  hier  in  Pommern  stark.  —  Er  hatte  auf  Wissbnbr 
1  Lehnpferd,  desgl.  sein  Schwager  Qeorg  Friedrich  v.  Borcke,  auf  den  Theil 
der  Mitgift  auch  1  solches  zu  stellen. 

Besitz:  Balfanz  (s.  Sohn  118),  Wissbnbr,  Hoker,  Steglin,  Lutz  ig. 
Seit  1636,  nachdem  er  sich  mit  den  beteiligten  Vettern  abgefunden,  besass 
er  bis  auf  Weniges  Balfanz  und  Zülkenhagen  allein,  in  letzterem  hatte  er  die 
herrschaftliche  Hoflage  neu  erbaut,  auch  einen  Anth.  Klotzen,  welchen  Qeorg 
v.  Ol.  59  nach  mehreren  Prozessen  nun  auch  an  die  Balfanzer  Linie  hatte 
abtreten  müssen.  In  Wnsterhanse,  wo  die  v.  Zarten  ein  Gut  wie  bei 
Wnrcliow  etc.  als  After-Lebn  hatten,  ging  1650  an  die  v.  Ölasenapp  wieder  zurück. 

Gem.:  Catharina  Tugendreich  v.  Bamin-Stolzenbnrg  1688;  i.  V.: 
Caspar  v.  Bamin  auf  Stolzenborg  und  Bftck;  i.  H.:  Dorothea  v.  Eickstedt 
a.  d.  H ,  Hohen  Klempenow ;  sie  hatte  Antheil  an  Stolzenborg,  Pampow,  Lenzen 
und  Blanckensee. 

SOhne:    118,  119. 

Tischten  1.  Sophia  Elisabeth;  sie  starb  d.  21.  April  1705.  Gem.: 
I  Mathias  v.  Zastrow,  1659  Oberst  eines  schwedischen  Begiments  zu 
Fnss,  er  starb  1673,  nachdem  er  auch  Kommandant  von  Colberg  gewesen 
und  ist  zn  Wnsterhanse  beigesetzt  worden;  s.  V.:  Peter  r.  Zastrow  starb 
Oktober  1658  zu  Barwalde;  s.  H. :  Dorothea  v.  Versen -Pobanz.  In  der 
Ehestiftnng  sollte  Sophia  Elisabeth  ein  Gütchen  in  Balfanz  nnd  ein  solches  in 
Klotzen,  oder  2900  GId.  erhalten;  sie  besass  auch  in  Borntin  einige  HJlfe. 
Gem.:  II  Heinrich  v.  Kameke  auf  Biziker,  Krazigetc;  169a  Kurfürstlich 
brandenburgischer  Landrath,  Landvogt  zn  Greiffenberg ;  er  besass  auch  Lestin 
nnd  einen  Antheil  Damitz;  seine  2.  Gemahlin  war  Maria  Luise  v.  Kameke; 
s.  V.:  Jacob  v.  Kameke  auf  Kraxig  etc.,  geb.  1613,  gest.  1679;  s.  M.:  Hedwig 
v.  Scbmeling.  2.  Veronika  Tugendreich  1660.  Gem.:  TeBsen  v.  Zitze- 
witz-Varzin,   Kaiaraerj unter  1669;   s.  V.:    Georg  v.  Zitzowitz-Varein,  Bath, 


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■  _     178    — 

Hauptmann  zu  Stolp,  Dekan;  b.  M.:  Margarethe  v.  Zitzewitz.  1870  war 
Veronika  Tugendieich  Wittwe,  heirathete  den  Gem.  II:  Andreas  v.  Munchow- 
Mersiu,  Hofratb,  Landrat h  nnd  Landesvogt  zu  Groiffenberg;  d.  V.:  Berndt 
v.  Kinchow-M erain ,  Karzenburg,  Landrath  1665;  a.  M.:  Elisabeth,  Sophia 
7.  Kleist-Muttrin;  er  starb  1690.  Veronika  suchte  1695,  den  13.  Juli,  für 
ihren  in  Frankfurt  a./O.  studirenden  ältesten  Sohn  Bernhard  Otto  v.  Mttnchow 
Dilation  wegen  der  Lehusniuthung  nach.  1812,  den  5.  März,  wurde  unter  den 
56  Jahre  alten  Testamenten  das  ihrige  noch  aufgerufen  (Veronika  Tagendreich 
v.  Glasenapp,  verehelichte  v.  Ifunchow)  und  hätten  binnen  6  Monaton  die 
Interessenten  unter  Beibringung  der  Dokumente  für  ihre  Ansprüche  sich 
in  melden. 

87.  Gart  Wedig.  1.  S.  v.  64;  geb.  um  1618,  gest.  d.  26.  April  1678 
im  60.  Jahre,  am  22.  Oetober  ejd.  solenniter  begraben.  Gramenz.  Kur- 
brandenburgischer  Rath,  Landrath,  Schlosshauptmann  und  Burg- 
richter  zu  Neu -Stettin,  Oanonieus  etc.  —  1655.  In  dem  Schreiben,  welches 
die  Stände  des  Ken-Stettiner  Distrikts  wider  die  Behauptung  des  Steuer- 
verwesers  Peter  Bleche,  ihn  abweisend  erlassen,  ist  Gert  Wedig  v.  Gl.  nebst 
Lorenz  Jürgen,  110,  nnd  Lnpold  Caspar  v.  Gl.,  75,  Hitunterzeichner.  Dies 
war  ein  Dienstvergehen  gegen  kurfürstliche  Beamte  und  fragte  die  Regierung 
cu  Golberg  unter  dem  28.  Oetober  1659  an,  ob  diese  Delinquenten  in  Geld- 
strafe zu  nehmen  seien  (Gh.  St-Arch.)  —  1657  ist  Gert  Wedig  v.  31.  Tauf- 
zeuge in  Bärwalde.  —  1660,  d.  26.  April.  Gerhart  Wedig  erwirkt  von  der 
Wittwe  des  Hans  v.  Kleist  und  den  Vormündern  des  unmündigen  Sohnes 
Friedrich  Wilhelm  v.  Kleist  das  Gut  Eschenriege  wieder  (s.  1688  N.  64) 
gegen  2000  Gld.  und  500  Gulden,  welche  letztere  er  ausser  mehreren  Sonlagements 
für  die  Wittwe  noch  freiwillig  zugieht.  Eschenriege  war  ja  bekanntlich  ein 
alt  v.  Glasenappen  Gut  nnd  durch  Heirath  an  die  v.  Kleiste  gekommen. 
(«.  TJrk.  N.  85).  —  Von  1660  bis  1678  war  er  Patron  der  4  Schulen  von 
Neu-Stettin.  —  1661  bittet  Gert  Wedig  v.  Gl ,  Kurfürstlicher  Rath,  Schlots- 
hauptmann  und  Burgrfchter  den  Kurfürsten  am  ein  Attest  auch  für  die  Folge, 
da  Kurfürstliche  Behörden  nicht  immer  Beine  8  chloss  gesessen  hei  t  beachteten, 
was  wohl  sehr  absichtlich  geschah,  weil  die  Schlossgerechtigkeit  aUm&lig  auf- 
gehoben werden  sollte;  seine  Vorfahren  aber  stets  mit  gBurgglauben"  angethan 
gewesen,  ein  Irrthnm  nicht  möglich  sei.  Am  27.  Februar  1661  erfolgt  das 
Attest.  —  1661  kam  das  Stadtgut  Neu-Stettin  (Buge)  an  den  Lieutenant 
Kiemnth  nnd  demnächst  an  Gert  Wedig  v.  Gl.,  welches  er  an  einen  v.  Kleist 
gegen  Antheil,  den  dieser  an  den  Gramenzer  Gütern  erworben,  Weitläuftig- 
keilen  voraussehend,  vertauschte.  —  1662.  Die  v.  London  besassen  in  Gramenz 
und  auch  Znchen  etwa  7«  an  Gerechtigkeiten  etc.  nnd  klagt  Jacob  Christoph 
Lohdo  anch  für  Unmündige  gegen  den  Burgrichter,  Bath,  Hauptmann  nnd 
Canonici!*  Gert  Wedig  v.  Gl.  speziell  Patronat  betreffend,  beim  Kurfürsten. 
Die  Entscheidung  vom  12.  Harz  1662  ersucht  Gert  Wedig  v.  GL  doch  ver- 
meiden zu  wollen,  die  Unmündigen  in  weitläufige  Prozesse  zu  verwickeln;  es 
handelt  sich  aber  auch  um  Bitterftcker  und  Bauernhöfe,  die  Gert  Wedig 
v.  Gl.  in  Pfand  besass,  welche  die  v.  Lohde  reluiren,  ersterer  jedoch  darauf 
nicht  eingehen  wollte;  welche  Angelegenheit  wieder  den  18.  Harz  1667  ange- 
regt wurde.  —  1668.  Nachdem  Jacob  v.  Lohde  dem  Casimir,  v.  Gl.  64,  dem 
Vater  von  Gert  Wedig  nnd  Caspar  Otto  88  v.  Gl.  seinen  Antheil  Gramenz 
mit  Pertinenzien,  so  wie  seine  Ansprüche  auf  Richard  v.  Lohdes  Gut  daselbst 
bereits  1626  verpfändet  hatte,  selbige  später  von  allen  Lohdes  abgetreten  waren, 
bitten  die  Söhne  um  Belehnung  am  28.  Dezember  1668,  also  Gert  Wedig  und 
Caspar  Ott«  v.  Gl.  auf  Gramenz  und  Wnrcbow  Erbsessen:  „Weil  denn  die  vor- 
gewesene böse  Martialische  Zeiten,  des  letzten  bochseligen  Fürsten  zu  Pommern 
HJdtlieher  Abgang,  nachmals  auch  unseres  seligen  Vaters  Absterben,  verhindert 
haben,  die  hohe  Landesobrigkeit -Conflrmation  hierüber  nicht  sofort  erbeten 
worden,  Seine  Kurfürstliche  Durchlaucht  jedoch  in  dem  Stargardsehen  Land- 


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-     1/4    —  * 

tagaaii schiede  sich  gnädigst,  dahin  Erkläret,  das?  Keinem  andern  solches  an 
seinen  Rechten  nachtheilig  sein  solle:  so  etc.  bitten  sie,  „Kurfürstliche 
Durchlaucht  wolle  über  solche  vom  seligen  Richard  Lohde  von  unserem  seligen 
Vater  relnirten  und  demselben  Erblich  cedirten  and  abgetretenen  Lehnsgüter 
uns  gnädigst  Cousens  nnd  Confirmation  ertheilen  etc."  Die  Entscheidung  vom 
25.  Februar  1664  laulet:  „Dass  dieses  Gesuch,  da  die  v.  Lohde-Lehen  auf 
den  Fall  stehen,  der  Kurfürst  schon,  wie  sie  wüssten,  Expectantien  anf  caduqua 
Lehne  ertheilt  habe,  gnädigst  abgelehnt  werde."  —  Dies  traf  jedoch  nicht  zu, 
den  beireffenden  früher  v.  Glasenapp  Besitz  (den  sie  „relnirten")  konnte  der 
Kurfürst  endgültig  nicht  verlohnen,  sondern  war  doch  wieder  später  im  Besitz 
der  v   Glasenapp.  — 

Obgleich  speciell  nur  Vettern  von  Gert  Wedig  v.  61.  Besitz  in  Bär- 
walde hatten,  so  tritt  er  dennoch  als  mitbeteiligt  nnd  als  Landrath  gewichtig 
gegen  die  Vermehrung  der  Jahrmärkte  in  Bftrwalde  ein.  Die  Stadt 
Bärwalde  hatte  nämlich  wieder  um  einen  8.  Markt  bei  dem  Karfürsten 
petitionirt,  wohl  wissend,  dass  mehrere  der  Patrone,  auch  der  Landrath  etc. 
Gert  Wedig  v.  Gl.  dagegen  waren.  Der  Bürgermeister  führt  in  der  Be- 
gründung seines  Gesuches  an,  dass  die  Bewidmung  von  2  Märkten  früher 
anch  theils  ohne  Einverständnis»  der  „4  Geschlechter"  geschehen,  jetzt  die 
Mitpatrone  Mathias  v.  Zastrow  und  Lorenz  v.  Wolde  für  einen  8.  Markt,  auf 
den  auch  ein  Viehmarkt,  folgen  möchte,  einwilligend  gestimmt  seien  und  haupt- 
sächlich der  Landrath  Gert  Wedig  v.  Gl.,  der  selbst  von  den  v.  Glasenappen 
nicht  speciell  Besitz  in  der  Stadt  habe,  dagegen  sei;  trotzdem  für  das  Weiter- 
gedeihen der  Stadt  diese  Märkte  eine  Lebenfrage  wären:  so  bäten  sie  unter- 
thänigst  nm  das  Privilegium  etc.  —  Die  Hinterpommersche  Regierung,  CoIi>erg, 
den  14.  November  1663,  befürwortet  die  Bitte  des  Bürgermeisters  der  Stadt 
Bärwalde  um  einen  3.  Markt  beim  Kurfürsten  und  dekretirt  derselbe  anter 
Colin  a.  d.  Spr.,  den  19.  November  1663,  dass  das  Privilegium  zugefertigt 
werden  solle.  Inzwischen  haben  anch  die  „4  Geschlechter"  dagegen  Bitte 
eingereicht,  worauf  unter  Randbemerkung:  „Querelen  der  sämmtlichen  v.  Glase- 
napp, v.  Wolde,  v.  Zastrow  und  v.  Münchow  wegen  einige  Jahrmärkte  in 
Bärwalde  etc."  folgendes  Dekret  an  die  Regierung  ergeht:  „Was  Wir  Euch 
gnädigst  wegen  der  Jahrmärkte  zn  Bärwalde  auf  Anhalten  der  Bürgerschaft 
rescribiret,  solches  ist  ans  auch  erinnerlich.  Welcher  Gestalt  aber  die  sämmt- 
lichen v.  Glasenapp,  v.  Wolde,  v.  Zastrow  und  v.  Münchow  mit  eingelegter 
Supplikation  dagegen  eingekommen,  solches  werdet  Dir  aus  demselben  zn  er- 
sehen haben.  Nun  hoffen  wir  zwar,  dass  Supplikanten  nicht  gemeint  sein 
werden,  onss  zn  disputiren  oder  in  Zweifel  zu  ziehen,  ob  Wir  befuget  anch 
den  Mediat-TJnterthanen,  Jahrmärkte  zu  vergönnen  und  darüber  Privilegie  zn 
ertheilen.  Jedoch  weil  unsere  Meinung  nicht  ist,  jemanden,  wer  der  anch  sei, 
an  sein  habenden  Gerechtigkeiten  Eintracht  thun  zu  lassen:  so  werdet  Ihr  die 
Sache  wohl  zn  überlegen,  mit  Aasfertigung  des  Privileg«  so  lange  einzuhalten 
nnd .  nns  zu  berichten  haben,  ob  Supplikanten  erhebliche  Ursachen  hergegen 
einzuwenden  haben.  Darauf  wir  ans  denn  ferner  erklären  wollen.  Colin  a.  d. 
Spr.,  d.  5.  November  1663."  —  Am  33.  November  1663  hatte  die  Regierung 
zu  Colberg  bereits  die  Genehmigung  nnd  das  Privilegium  dreier  Jahrmärkte 
für  Bärwalde  ausgefertigt  Inzwischen  am  19.  November  1663  hatten  Gert 
Wedig  v.  Gl.,  (die  vereinten  an  Bärwalde  berechtigten  Geschlechter)  an  den 
Kurfürsten  geschrieben:  „Durchlauchtigster  Kurfürst,  Gnädigster  Herr!  Eure 
Kurfürstliche  Durchlaucht  erinnern  Sich  gnädigst,  wie  bei  der  Durchreise  es 
gewesen  zur  Sabbin  neulich  einige  aus  dem  Mittel  der  Bürgerschaft  unseres 
Städtleins  Bärwalde  um  Coucession  der  Jahrmärkte  anhielten,  Eure  Kurfürst- 
siebe Durchlaucht  gnädigst  resolvirte  an  hiesige  Hocblobsame  Regierung 
rescribiren  zu  lassen,  dass  selbte  des  Städtleins  unmittelbare  Obrigkeit  darüber 
vernehmen ,  an  Euer  Kurfürstliche  Durchlaucht  darüber  Relation  abstatten 
sollte.    Nun   sein   wir  in  dem  Gedanken  gestanden,   als  würden  sothane  Ver- 


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-     176    — 

Ordnungen  erfolgen  und  denselben  strikte  nachgegangen  werden,  müssen  aber 
vernehmen,  dass  unsere  unruhige  Borger  wohlgodachte  Eure  Kurfürstliche 
Durchlaucht  Regierung  hintergangen,  Ihnen  eine  favorable  Relation  nobie  nee 
ettatis  nee  auditis  sie  honor  Regentinm  salvos  de  que  sollenissime  protesta 
mar  extracticiret  nndt  damit  nachher  Berlin  gelaufen,  weil  wir  da  noch  zur 
Zeit  nicht  zugeben  können,  dass  in  erwähntem  unserem  Stadtlein  Jahrmärkte 
gehalten  werden,  auch  nicht  hoffen,  dass  Eure  Kurfürstliche  Durchlaucht 
unserem  nnterthanigsten  Willen  entkegen  und  also  nns  zuwider  unsere  Unter - 
thanen  mit  Privilegien,  welche  uns  prajudiciren,  begnadigen,  herkegen  nns,  die 
wirs  wissentlich  nicht  verschuldet,  dadurch  ungnädig  erweisen  werden.  So 
gelanget  an  Dieselben  unser  nntertbänigstes  Bitten,  Sie  geruhen  bei  dem 
alten  Herkommen,  damit  die  hochseligen  Herzoge  von  Stettin-Pommern  nns 
nichts  angemuthet,  dero  Reversalien  gemäss  es  auch  gnädigst  gelassen,  unsere 
unruhigen  Unterthanen,  oder  einige  ihres  Mitteles  (welche  ohne  dass  vielleicht 
anderer  Vollmacht  der  übrigen  collicitiren  werden)  ohne  ihrer  unmittelbaren 
Obrigkeit  Conaens  in  diesem  Passu  Dicht  zu  hören;  sollte  aber  etwas  ad 
importunas  präces  herunter  bereits  verordnet  sein,  solches  gnadigst  zu  cassiren 
und  sie  an  ans  zn  verweisen.  Wir  sein  des  gehorsamen  Erbittens  unserer 
Unterthanen  Bestes,  wie  unsere  Voraltern  gethan,  welche  ihnen  die  anjetzo 
habenden  Privilegia,  so  viel  an  ihnen  gewesen,  gegonnet,  gegeben  und  zn 
wege  gebracht,  zur  rechten  Zeit,  wohl  zu  beachten,  Ihre  Gerechtigkeiten  so 
viel  nnserm  Erachten  nach  ohne  unsern  Schaden  geschehen  kann,  zn  ver- 
mehren und  als  da  bei  Ener  Kurfürstlichen  Durchlaucht  an  dero  Interesse 
wegen  des  Zolles  nichts  abgeht,  einen  andern  und  bequemeren  Ort  in  unsern 
Gütern  (Gramenz)  zur  Anlegung  der  Harkte  zn  benennen  und  für  Eure  Kur- 
fürstliche Durchlaucht,  ohne  dass  unser  Gut  und  Blnt  für  jederzeit  willigst 
aofzun  setzen  in  nnzweifelicher  Hoffnung  gnädigster  Erhörung  sein  nnd  bleiben 
wir  Eurer  Kurfürstlichen  Durchlaucht  unterthänige  nnd  getreue  Lehnleute. 
Sflmintliche  an  ö\r  Pieleborgschen  Heide  nnd  Stadtlein  Bärwalde  berechtigten 
Geschlechter,  als:  v.  Glasenapp,  v.  Wolde,  v.  Zastrow,  v.  Hünchow."  Nach- 
dem dei  Consens  der  Regierung  bei  der  Stadt  Bärwalde  eingegangen,  schreibt 
diese  folgenden  Brief  an  den  Kurfürstlich  Brandenburgischen  Wohlbestallten 
Rath,  Burgriehter  und  Hauptmann  Gert  Wedig  v.  GL:  .Euer  Hoch  wohlgebor  ner, 
Gestrenger,  Grossedler  Vester,  Insonders  Grossgnädig  Hochgeehrter  und  Ge- 
bietender Patron!  Wir  müssen  Ener  Excellenz  gehorsamlich  berichten,  dass  wir, 
wie  Wir  vormals  Dieselben  wegen  der  Jahrmärkte  demütbig  gebeten,  unser 
grosser  nnd  hoher  Beförderer  zn  sein,  so  haben  wir  auch  dessen  grossgeneigte 
Vertröstung  bei  Seiner  Kurfürstlichen  Durchlaucht  nns  unterthänigst  ange- 
geben nnd  wie  die  Beilage  ausweiset  (Consens),  auch  eine  gnädigste  Goncession 
auf  3  fieie  Jahrmärkte  erhalten.  Wie  wir  denn  ferner  bei  Jatroducirung  der 
Märkte  Eures  grossen  Schutzes  bedürftig,  so  haben  wir  zu  Ener  Excellenz, 
als  nnser  Ehrbietender  Herrschaft,  nochmalen  die  gehorsame  Zuversicht  ge- 
nommen, nicht  zweifelnde,  weil  dieses  zn  des  Stadtleins  Anfnehmnng  gereichet, 
8r.  Excellenz  werden  nns  hierbei  grossgünstig  Patrociviren  nnd  in  Allem  be- 
förderlich sein,  woramb  wir  hiermit  geborsamlich  wollen  gebeten  haben.  Euer 
Excolleuz  gehorsame  Bürgermeister,  Rath  und  sämmtlich  Einwohner '  des 
SWdtleins  Bärwalde."  (Bei  Erb -Bargrich  fern  und  -Landräthen  „ExceUenz", 
wie  bei  Landräthen  in  Livland,  wohl  jetzt  noch  üblich.)  —  Der  Consens 
der  Kurfürstlichen  Regierung  zu  Colberg  war  also  bereits  ertheilt  worden, 
wesahalb  nochmals  die  „4  Geschlechter"  remonstriren,  Bärwalde,  den 
9.  Dezember  1663  und  zwar:  „Durchlauchtigster  Kurfürst,  gnädiger  Herr! 
Euer  Kurfürstliche  Durchlaucht  werden  ans  beifolgender  Supplikation,  sub  A, 
welche  wir  den  19.  November  von  Colberg  ah  anf  Berlin  gesandt  nnd 
verhoffen tlich  Ener  Kurfürstlicher  Durchlaucht  gebührend  wird  förgetrageu 
sein,  Ihro  gnädigst  zn  erinnern,  was  wir  damals  besorget  nnd  abzuwenden 
unterthänigst    gebeten;    als    aber    wir    keinen    Bescheid    erlanget    nnd   Sr, 


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—    176    — 

Kurfürstlichen  Durchlaucht,  hochlöbliche  Regierung  allhier  indessen  zu  unserer 
höchsten  Präjudiz  wider  nnsern  Willen  and  Wissen  unsern  Unterthanen 
in  B&rwaide  einige  Jahrmärkte  zu  halten,  concediret,  nie  sub  B,  zu  ersehen: 
So  bitten  wir  Euer  Kurfürstliche  Durchlaucht  unterthänigt,  ja  um  Gottes 
Willen,  Sie  «ollen  doch  nicht  zageben,  dass  dergleichen  eingriffe,  ans  den 
unterthänigsten  Lehnleuten  geschehe  und  solche  Verordnung  gnädigst  cassiren, 
und  uns  doch  in  diesem  Fassn  in  solchem  Stande,  als  bei  den  hochseligen 
Herzogen  in  Pommern  wir  gewesen,  lassen,  allda  vielmehr  dassjehne  was 
bei  Schwedische  und  Kriegszeit  uns  nichte  genommen  oder  zn  un serer 
Präjudiz  abgedrnngen  sein,  wir  wollen,  wie  wir  ans  schuldigst  erbotten 
herhegen  gewiss  nnd  wahrhaftig  mit  Gut  and  Blut  für  Ener  Kai-fürstliche 
Durchlaucht  jederzeit  auftreten  und  in  Einigkeit  uns  bezeugen  als  Euer 
Kurfürstlichen  Durchlaucht  untertänigste  Lehnleute.  Sämmtlich  an  der 
Pieleborgschen  Heide  und  Stadtlein  Bärwalde  betheiligten  „4  Geschlechter" 
als:  v.  Glasenapp,  v.  Wolde,  v.  Zastrow,  v.  Mttnchow."  —  Da  alle 
4  Geschlechter  zusammen  auftraten  nnd  an  dem  Oopriebenschen  Bosch  nur 
die  v.  Glasenapp  and  v.  Wolde  allein  betheitigt  waren,  ist  auch  hier  von 
dem  Goo  riehen  scheu  Gebiet,  als  hier  in  2.  Linie  stehend,  nicht  Erwähnung 
geschehen.  Darauf  Colin  a.  d.  Spr.,  d.  81.  Dezember  1663  der  Kurfürst 
Friedrich  Wilhelm  an  die  hinterpommersche  Regierung  zn  Golherg:  „etc.  welcher- 
gestalt  wir  Euch  wegen  des  Stadtlein  Bärwalde  rescribiret  und  befohlen  anhero 
zu  berichten,  ob  der  gebotene  Jahrmarkt  ihren  Gerichtsjunkern  prajudicirlich 
sei  and  wir  den  Hediat-Städten  dergleichen  Privilegien  nicht  ertheilen 
können,  solches  werdet  Ihr  Euch  zur  Genüge  erinnern.  Weil  nun  die 
Glasenapp  nebst  den  berechtigten  Geschlechtern  abermalen  mit  ihren  Klagen 
derowegen  ei nge kommen,  als  wollen  wir  nochmals  eines  unterthänigen  Berichts 
erwärtig  sein.  Indessen  wollen  wir,  dass  die  Sachen  in  suspenso  bleiben, 
zamalen  wir  nicht  gesonnen  seien,  Jemanden  in  seinen  Rechten  einigen 
Eintrag  zu  thon."  —  Die  Angelegenheit  ist  in  suspenso  geblieben,  bis  auf 
das  folgende  Schreiben  des  Gert  Wedig  v.  Gl,  Anfang  1665,  Entscheidung 
erfolgt  ist.  Diese  Vorstellung  lautet:  .Durchlauchtigster  Kurfürst,  gnadigster 
Herr!  Dass  Eure  Kurfürstliche  Durchlaucht  auf  die  von  der  Hochlöblichen 
Kurfürstlichen  Regierung  von  Hinterpommern  des  nicht  unsera  Städtlein 
Barwalde  bisher  gestatteten  Jahrmarktes  halber  gethane  Relation,  ob  documente 
noviter  reperta  uns  nochmalen  gnadigst  hören  wollen,  sage  ich  unterthänigst 
Dank,  ob  nun  wohl  ich  ganz  nicht  zweifle,  wo  wir  unsere  Kotbdurft  ganzlich 
beibringen  and  in  der  Sache  schlieaien  sollten,  Euer  Kurforailishe  Durchlaucht 
würden  die  gesagten  Jahrmärkte  nicht  verstauen,  so  stehe  ich  doch  an, 
Weiteres  dem  Stadtlein  mich  zn  opponiren  und  weil  zu  Ener  Kurfürstlichen 
Durchlaucht  gnädigsten  Gefallen,  weil  dieselben  das  Harkt  einmal  gnädigst 
verwilligt  und  dero  hohe  Hand  and  Siegel  darüber  ausgegeben  in  Unter- 
tbänigkeit  consentiren,  jedoch  dass:  1.  das  Städtlein  allemal,  wo  ob  ge- 
fordert wird,  mit  gutem  Gewehr  wider  die  Polen  sich  gesteilen,  seine 
Herrschaft  and  die  pommersche  Gränze  nach  Möglichkeit  defendiren.  —  2.  weil 
zu  vermuthen,  dass  durch  die  nahe  angelegenen  Polen,  ab)  welche  mit  den 
„4  Geschlechtem"  der  Gränze  halber  Streitigkeiten,  viel  Schlägerei 
und  Schmähung  verursacht,  wegen  dos  Streites,  Über  den  das  Städtchen  mit 
seiner  Herrschaft  concorrentis  Jurisdiction  es  in  criminalibi  führet  die  delicto 
in  pnnita  verbleiben  undJosticia  nicht  gebührlich  administrirt  werden  möchte, 
in  criminalibi  der  Herrschaft  Jurisdiction  allein  verbleibet,  jedoch  dass  der 
beiden  Geschäft  ihr  auf  Erfordern  die  Hand  bietet  und  wie  getreue  Unter- 
thanen derselben  (Herrschaft)  beistehet.  (Es  war  der  Stadt  in  Bezug  auf 
Crimen  in  ihrem  Rayon  und  ihrem  Internum  begangen,  ein  gewisser  Spielraum 
verstattet  worden,  wovon  die  auf  den  Rittersitzen  nnd  adligen  Kossäthenhöfen  etc. 
begangenen  Falsa  oder  Zuflucht  Suchenden  ausgeschlossen  blieben.)  8.  daas 
der   adligen   Herrschaft  das   Stättegeld  von  Krambuden   und  niedergesetzten 


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-  „  - 

\Waire%  an  welchen  Orten  auch  dieselben  sielt  befinden,  geboren  soll  und 
iunit  4,  die  angesessenen  vom  Adel  so  viel  weniger  tlrsach  einigen  Schadens 
in  besorgen  haben,  Unterschleife  des  Zolles  nnd  andere  Unordnungen  desto 
besser  verhütet  werden,  diese  GoncessioD  nur  von  Krammärkten  zn  verstehen 
sei;  dass  Viehmärkte  aber  weiter  in  Pommern  an  einen  bequemeren  Ort  in 
loseren  Gütern  geleget  werden  etc.  wegen  Vermeidung  von  Streitigkeiten  mit 
den  Polen  etc.  bitten  Enre  Kurfürstliche  Durchlaucht,  belieben  über  diese 
Desiderie  uns  Versicherung,  ohn  daas  diese  Markte  in  Schwang  gebracht 
werden,  gnädigst  ertheilen  zu  lassen,  Solches  gehorsamst  zu  verdienen,  werden 
alle  Interessenten  nebst  mir  möglichst  lassen  angelegen  sein.  Euer  Kurfürst- 
lichen Durchlaucht  untertänigster  Diener  Gert  Wedig  Glasenapp."  (Neu- 
Btettin  datirt.)  —  Darauf  Kurfürstliche  Ordre  an  die  hinterpommersche 
Regierung,  Berlin,  den  10.  Harz  1665:  „Es  habe  in  Bezog  auf  die  Märkte 
der  Stadt  Barwalde  sein  Bewenden.  Es  stellt  unser  Rath  und  Hauptmann 
Gert  Wedig  v.  Gl  vor,  dass  vor  wirklicher  Abstattung  (Einführung)  des 
Marktes  seine  Supplic  erst  abgethan  werde."  Nachdem  die  Regierung  nach 
allen  Seiten  hin  die  Angelegenheit  geprüft  haben  will,  berichtet  sie  günstig 
rar  die  Stadt  Barwalde  nnd  es  erfolgt  Kurfürstliche  Entscheidung,  Berlin 
9.  19.  April  1666  an  die  Regierung.  Der  Kurfürst  hatte  jedoch  inzwischen 
auf  die  Bitte  des  Burgrichters  nnd  Hauptmanns  zu  Neu-Stettin  Gert  Wedig 
v.  OL  unter  d.  11.  März  1665  genehmigt,  dass  der  Flecken  Grameuz  mit 
3  Vieh-  nnd  Krammärkten  privilegirt  wurde.  —  Die  Entscheidung  vom 
April  1666  lautete:  „Was  Ihr  (die  Regierung)  sub  dato  15.  März  wegen  des 
Stadtleins  Bärwalde  mittelst  des  Anno  1663  ortheilten  Privilegii  concedirtcn 
Jahrmärkte  und  der  von  den  „4  Geschlechtern,"  unserm  Hauptmann  zu  Neu- 
Stettin,  dem  von  Glasenappen  dagegen  eingewandten  Punkten  undPostulatorum 
anhero  referirt.  solches  ist  uns  gebührend  vorgetragen.  Was  nun  der  v.  Glasenapp 
erstes  Postulatum  (wegen  geforderter  Assistenz  vom  Städtlein  wider  die  Polen), 
dass  nämlich,  wenn  das  StädtlcLu  gefordert  werde  mit  gutem  Gewehr  wider  die 
Polen  sich  zu  gesteilen  und  seine  Herrschaft  defendiren  soll,  weil  uns  die  Folge 
allein  zusteht  so  soll  nur  das  Städtlein  schuldig  sein,  den  „4  Geschlechtern",  welche 
die  Botmassigkeit  ober  solches  haben,  als  den  von  mir  gemelten  Geschlechtern 
ausdrücklich  von  mir  befohlen  werden,  wider  die  streitenden  Polen  zn  ziehen,  zu 
Msistiren  nnd  beizustehen.  2.  Wegen  des  Streites,  so  dass  Städtlein  mit  den 
Geschlechtern  ppto.  consnrsentem  juris  dictionem  in  criminalibi  hat,  lassen  wir  es 
bei  der  Verabscheidung,  so  den  4.  Juni  1646  zn  Alt-Stettin  ergangen,  bewenden. 
Weil  auch  zum  8.  allenthalben  gebräuchlich,  dass  die  Städte  an  Marktgelde  dem 
Magistrat  des  Orts  solches  zum  gemeinen  Besten  zn  verwenden,  zufliessen,  auch 
die  Hiethe  für  die  niedergesetzten  Waaren  denjenigen,  in  welches  Hause  sie 
stehen,  billig  gegeben  wird,  als  wir  es  auch  hierbei  gelassen.  Was  den  4.  Punkt 
betrifft,  den  besorglichen  Schaden  des  Adels  am  Korn,  und  des  Unterschleifs  beim 
Zoll,  so  kann  solcher  Schaden  bei  den  Viehmärkten  wohl  verhütet  werden, 
weil  auch  an  Zoll  Niemand,  als  wir.  interessiren ,  derselbe  auch  von  nnsern 
Bedienten,  auch  in  den  Städten,  so  der  Ritterschaft  angehören,  eingenommen  wird, 
als  reserviren  wir  uns  auch  denselben  allein.  Diesem  nach  wollen  Ener  p. 
ihr  diese  unsere  Resolution  den  hierin  interessiren  den  Geschlechtern  und  dem 
Rathe  der  Stadt  Bärwalde  hinterbringen  und  es  dahin  verordnen,  damit  der- 
selben nachgelebet  und  mehrerwähntes  Städtlein  ungehindert  die  concedirten 
Vieh-  und  Jahrmärkte  halten  möge  und  dabei  geschützet  werde.  Womit 
Euer  etc.  Friedrich  Wilhem.    Neu-Stettin,  den  16.  August  1665." 

Bericht  Gert  Wedige  v.  Gl.  an  den  Kurfürsten  Friedrich  Wilhelm: 
„Durchlauchtigster  Kurfürst,  Gnädigster  Herr!  Ich  habe  für  etlichen  Tagen, 
ohne  mir  noch  Euer  Kurfürstlichen  Durchlaucht  Befehle  zugekommen,  eine 
reitende  Post  von  hier  abgefertigt,  mit  Instruction  bis  an  Posen  zu  gehen 
und  eigentlich  zu  recognosciren.  Selbige  kam  gestern  wieder  zurück,  mit- 
bringend,  dasB   wegen  allenthalben  abgeworfener  Brücken  unmöglich  gewesen 

12 


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—     179    —  ' 

durchzukommen.  Inmittelst  ist  zur  Schneidemühle  von  demselben  Beamte* 
glaubwürdiger  Bericht  eingegangen,  ob  befanden  sich  Ibro  Majestät  da 
Königs  von  Polen  mit  der  Armee  um  und  bei  Posen:  der  Fürst  LubomirsI 
aber  hätte  sich  wass  weiter  an  die  Scale  Bische  G  ranze  nachher  Mese-ocz- 
wärts  gezogen.  Sonsten  ist  der  polnische  Adel  anf  der  Gränze  parat  aifzn- 
sitzen  und  weilen  derselbe  ernstlich  verböte chaftet,  eiligst  zu  Ihrer  Königlichen 
Majestät  zu  gehen.  Bei  der  nächsten  Post  ein  Hehreres  nnd  Gewisseres. 
Euer  Kurfürstlichen  Durchlaucht  untertäniger  Leimmann  nnd  Diener  zeitlebens. 
Gert  Wedig  Glasenapp"  (Gh.  Staate-Archiv).  Auch  hier  wieder  Aufregung 
durch  die  Polen;  da  mag  es  auf  den  Harkten  recht  heiter  hergegangen  sein.  — 
Damit  war  die  leidige  Harktan gelegen heit  mit  der  Stadt  Bärwalde  zn  einen 
gewissen  Abschlnss  und  in  die  Heerfolge  gegen  die  Polen  flr  den  Augen- 
blick eine  Sicherheit  gebracht.  ~  Es  entspannen  sich  andere  Streitigkeiten 
mit  der  Stadt.  Als  1664  der  Bruder  von  Gert  Wedig,  Caspar  Otto  v.  GL 
in  Golberg  am  25.  Januar  plötzlich  verstorben  war,  wurde  der  Magistrat  von 
Bärwalde  von  ihm  aufgefordert,  durch  den  Gerichteverweser  Richard  Haltzahn, 
die  nötbigen  Träger  von  der  Bürgerschaft  nach  Golberg  znm  3.  and  4.  Mai 
zn  deputiren,  am  wie  es  üblich  war,  die  Leiche  ihres  Herrn  nnd  Patronen 
aus  der  Stadt  zu  tragen.  Dieselben  waren  auch  bereite  bestimmt  worden, 
jedoch  opponirten  sich  später  einige  Bürger  nnd  auch  der  Bürgermeister  da- 
gegen und  begründen  dies  damit,  dass  sie  nur  verpflichtet  seien,  Patrone  ans 
ihren  Bittersitzen  nnd  nicht  von  über  8  Heilen  entfernt  theilweise  zu  träges; 
wie  es  anch  bei  einem  in  [Stettin  verstorbenen  v.  Zastrow  garnicht  verlangt 
worden  wäre;  es  liefe  das  über  alte  Observanz  nnd  Gerechtigkeit  hinaus.  D« 
Burgrichter  Gert  Wedig  v.  Gl.  dekretirt  im  Weigerungsfälle  100  rth.  Strafe 
an;  die  Betreffenden  werden  nach  Colberg  doputirt  and  tragen  die  Leiche, 
(doch  hatte  sich  die  Angelegenheit  bis  znm  Jnli  verschleppt.  —  1666,  d. 
3.  Februar,  wurde  Gert  Wedig  v.  Gl.,  Kurfürstlicher  Rath,  Hauptmann  nnd 
Bargrichter  zn  Neu- Stettin,  inetallirt  als  Scholastikus  in  Golberg  durch  Dekan 
v.  Bonin.  Ale  Capitular  der  Collegiatskirche  zn  Colberg  hatte  er  folgende 
Entscheidung  zn  treffen:  Der  frühere  Besitzer  eines  Hofes  des  Capitels  ii 
Prettmin  hatte  anf  demselben  liederlich  gewirthschaftet,  700  Gld.  Schulden 
gemacht  nnd  war  verarmt,  so  dass  er  die  Pacht  nicht  bezahlen  konnte,  et 
wnrde  dnreb  Gert  Wedig  der  Hans  Drewes  „zn  Pauer  und  Pacht"  auf 
Lebenszeit  eingethan  nnd  den  13.  September  1668  zn  Golberg  der  Consens 
ertheilt.  —  1668  hat  Assrnns  George  von  Kleist,  der  Besitz  in  Bärwalde  nnd 
Priebkow  erhalten,  denselbigen  Casimir  Glasenapps  64,  Erben  erb-  und  eigen- 
thttmlich  wieder  abgelassen.  Ihm  waren  im  Eschenriegenscben  Concurse  auf 
seiner  Hütter-  und  Grossmütterliches  einige  Grundstücke  zugeschlagen  worden. 
(S.  Lehnsakten  n.  Kretscnmann).  Um  diese  Zeit  1665  hatte  Gert  Wedig  v. 
Gl.  von  Anton  v.  Zastrow ,  dessen  Sohn  Beredt  Christian  Cölpin  und  Nenhof 
besass,  einen  AntkeÜ,  Rittersitz  in  Wnsterhanse  gekauft,  von  dem  '/■  Lehn- 
pferd  zn  stellen  war,  (Kretschmann).  —  1669,  September,  wurde  der  Schloss- 
hauptmann, Burgrichter  Gert  Wedig  v.  Gl.  mit  Aufträgen  Seitens  des 
Kurfürsten  auf  den  Convent  zu  Marienburg  abgesandt.  —  1669,  den  1.  Sep- 
tember wird  dem  Landrath  nnd  Schlosshauptmann  zu  Neu-Stettiu  Gert  Wedig 
v.  Gl.  Goncession  über  das  Holz  Repplin  (darin  die  Wade,  ein  Berg  mit 
schöner  Forst  bewachsen),  Dorf  Eschenriege,  See  Virchow,  Streitziger  Orth 
bei  Bnblitz  nnd  Wnrchow  ertheilt.  —  1670.  Des  Verwalters  von  Taimen, 
Joachim  Uren  Bruder  soll  das  Stück  Holz  bei  Klützkow,  wohl  zwischen 
Tarmen  nnd  Altenwall  (auch  in  der  Neumark  verzeichnet)  gelegen,  welches 
Neu-Stettin  auch  in  Anspruch  nahm,  von  einem  Simon  Podcwils,  wohl  Erbe 
des  früheren  Verwalters  in  Altenwall,  siebe  N.  45,  erbalten  haben;  es  wurde 
gegen  Reimar  Podewils  geklagt  nnd  erfolgte  Entscheidung  von  Stargard,  d. 
28.  April  1670,  dass  dem  Gert  Wedig  v.  Gl.  das  ihm  von  den  Aeckern 
insolutam    und    erblich  zustehende    Holz   Klützkow   zugeschlagen,    worüber 


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—     179    — 

Cousens  ertheilt  wurde.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  1677  Cousens:  Anno  165S 
und  1660.  Fanl  v.  Herzberg  auf  Lottin,  verkauft  reap.  vertauscht  reit  Vor- 
wissen  seiner  Gemahlin  Anna  Maria  v.  Herzberg,  166f>.  d.  19.  Januar  nnd 
•eines  Sohnes  Franz  Erdmann  v.  Herzberg  alle  seine  Grundstücke  in  Lottin 
und  Herzberg  an  den  Amtshanptmann  Gert  Wedig  v.  Gl.  erblich  nnd  erbielt 
dafür:  1,  das  Gnt  Briesenburg  ohne  die  Glashütte,  2.  die  freie  Neben- 
lischerei  auf  dem  grossen  and  kleinen  Briesen-See  mit  Klippennetzen  nnd 
Beugen  8.  3  Hofe  in  Kussow,  4,  freie  Holzung  auf  der  Feldmark  Briesen- 
burg  (Kretachmann).  —  11178,  d.  7.  Februar,  Gramenz,  trifft  Gert  Wedig 
Disposition  wie  es  in  Ansehung  seines  Sohnes  nnd  seiner  5  Töchter  gehalten 
«erden  soll.  (Pomm.  St.-Arch.)  —  16ö4  hatte  Gramenz  etc  8  Lehnpferde 
in  ges teilen. 

1856  noch  befanden  sich  von  Gert  Wedig,  seinem  Sohn  Casimir  130, 
und  Enkel  Gert  Wedig,  168,  in  der  Kirche  zn  Gramenz  Epitaphien  nebst 
Ölgemälden,  Portrait«  von  ihnen,  welche  letztere  noch  in  Grflnwatd  später 
vorhanden  waren.  Die  Epitaphien  bestehen  aas  grossen  ausgeschnitzten ,  ver- 
goldeten nnd  sonst  noch  verzierten  Holztafeln  mit  zollhohen  Lettern  beschrieben; 
die  für  alle  3  geltende  Aufschrift  lautet:  „Stehe  Leser  bei  diesen  ans  der 
„Asche  des  1703  fatalen  Kirchenbrandes,  1729  erneuerten  Ehrendenkmale. 
„Siehe  Dich  mit  Juno  um  nach  dreien  um  das  Vaterland  hochverdienten 
„Männern,  deren  2  im  vorigen  Säcnlo,  einer  aber  im  gegenwärtigen  ihr  rühm- 
.reiches  Leben  beschlossen."  Darunter  auf  der  1.  Tafel  besonders:  „Hier 
„siehst  Du  den  weiland  Hoch  wob  Igebornen  Herrn,  Herrn  Gerhard  Wedige 
„v.  Glasenapp.  Erb-,  Burg-  and  Schlossgesessenen  auf  Gramenz,  Kurfürstlich 
„Brandenburgischen  Eath,  Amts-Hauptmann  und  Burgrichter  zn  Neu-Stettin, 
.Canonicum  eines  Hochwürdigen  Dom-Gapitels  zu  Colberg',  geb.  1618.  gest. 
„1678,  alt  60  Jahre.  Wegen  seines  hohen  Verstandes  und  Meriten  Patriae 
„Common,  des  Vaterlandes  Stütze  benannt." 

Besitz:  Gramenz,  Wurchow,  Eschenriege,  einen  Antheil  erbte 
er  von  seinem  Vater,  den  andern  kaufte  er  für  2500  Gld.  1660  von  der  Wittwe 
des  Hans  Friedrich  von  Kleist  zurück,  Vorwerk  Neu-Stettin,  Bepplin, 
Streitzig,  Ort.h,  Anth.  bei  Bublitz,  '/,  Lottin,  Babylon,  Valm,  Briesen- 
■urg,  Anth.  Wusterhanse;  Anth.  Wnlflatzig,  Hammer  nnd  Steiufurt 
kam  vom  Vater  an  ihn  und  Bruder  Otto  Caspar,  88;  sie  überliessen  letztere 
u  Vetter,  N.  96,  der  sie  und  zwar  Hammer  b,  Steinfurt  e,  1665  an  Caspar 
Otto  F.  Seyger  verkauft  hat  Mit  diesen  Gutern  Wnlflatzke  muss  viel  gehandelt 
worden  sein,  da  sie  Major  Christian  v.  Zastrow  und  später  Ernst  Henning  v. 
Bonin  besassen.  Ferner:  Ealenburg,  Sannort,  Dummerfitz,  Redel,  von 
den  ein  Theil  an  die  v.  Redel  von  Gert  Wedig  verlehnt  war,  wie  es  auch 
froher  bereits  (s.  N.  45)  stattgefunden  hatte. 

Gem.:  Margaretha  Juliane  v.  Wolden-Wusterbart,  sie  war  1678  bereits 
verstorben. 

Sohn:  120. 

Tochter:  1.  N.  N.  lebte  1678.  2.  Eesea;  Gern  :  Conrad  v.  d.  Goltz, 
der  1678  auf  Oerden,  1685  nicht  mehr  dort,  wohnte;  Kaiserlicher  Capitain  auf 
Loben,  Kesbnrg,  dessen  erste  Gemahlin  Dorothea  v.  d.  Borne  aus  Grassee, 
Tochter  von  Joachim  v.  d.  Borne-Grassee,  Dolgen  n.  Born  und  der  Maria  v. 
Qlasenapp-Bärwalde  (s.  N.  80).  —  3.  Barbara  Juliane,  Hochzeit d.  2.  Febraar 
1683,  starb  schon  December  1683  im  Kindbett.  Gem.:  Egidins  Christoph 
t.  d.  Osten-Pinnow,  Würzen,  Lflmzow,  geb.  29.  Januar  1661,  spater  Landrath, 
war  ein  Enkel  von  Sophia  Anna  v.  Glasenapp  N.  51;  sein  Vater  Joachim  Wedig 
v.  d.  Osten,  Major  auf  Pinnow,  b.  M-:  Dorothea  v.  Podewils-Podewils;  seine 
3-  Gemahlin  Anna  Maria  v.  Carnitz,  die  3.  Martha  Maria  v.  Borcke;  er  bcsass 
in  Folge  Verheirathung  mit  Barbara  Juliane  v.  Glasenapp  Eulenburg,  Sannort 
und  Dummerfitz,  auch  Stibbeboru,  welches  letztere  die  v.  Bonine  1737  von 
ihm  einlasten.     4.  Margaretha,   geb.   1645,    gest.    1698.     Gem.:   Dinnies 

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—     180    — 

v.  Blankenbnrg-  Priedland;  1680,  d.  25.  September  Überliese  ihm  sein 
Schwager  N.  120  Oerden.  —  6.  Elisabeth,  lebte  1678.  Gem.  I.:  Rüdiger  v. 
Massow-Bartin,  Treten.  Hochzeit  d.  29.  November  166«,  lebt  1670;  b.  V.: 
Ewald  v.  Massow-Bartin,  Rummelsburg,  s.  M.:  Eather  v.  d.  Goltz- Clausdorf. 
Gem.  II.:  Casimir  v.  Zitzewitz-Brotzen,  Jannewitz,  Päppeln,  Hauptmann 
1688,  war  1686  mit  Elisabeth  v.  Gl.  bereits  verheiratbat,  starb  1708;  s.  V.: 
Claus  Jürgen  v.  Zitzewitz  -Brotzen,  Jannewitz;  s.  M.:  Maria  Elisabeth  v. 
Glasenapp-Gramenz  1664  (s.  N.  64).  Elisabeth  v.  Gl.  war  I.  Gemahlin,  II.  eine 
geb.  v.  Mttnchow-Clannin;    erstere    muss  alBO  vor  1708  bereits  gestorben  sein. 

88.  Caspar  Otto.  2.  3.  y.  64.  Wnrchow,  geb.  1625  and  1025  Vasallen- 
Tabelle  o.  Hufenmatrikel  zu  Gust  bereits  angegeben;  gest.  d.  24.  Januar  1661 
auf  dem  Landtage  zu  Colberg  und  am  6.  November  ejd.  in  Wnrchow  feierlich 
beigesetzt.  Kurfürstlich  Brandenburg»  ch  hinterpommerscher  L&ndrath, 
Hauptmann  (Rittmeister).  König;  „Er  besuchte  Schulen,  hat  studirt,  war 
wissenschaftlich  für  den  Kriegerstand  vorbereitet  und  hierfür  von  ansehnlicher 
Person  und  Männlichkeit  besonders  beanlagt,  zu  welchem  Stande  ihm  auch  der 
Präsident  Ewald  v.  Kleist  gerathen;  er  trat  in  Knrbrandenburgi sehen  Kriegs- 
dienst, blieb  dort  3  Jahre,  machte  Reisen  nach  Holland  etc.  nährend  seiner 
Dienstzeit.  Bei  der  Truppe  hat  er  viel  Achtung:  gehabt,  bei  guten  Eigen- 
schaften als:  Sündhaftigkeit,  Treue  und  Glauben  ist  er  überall  beliebt  ge- 
worden; bei  Hofe,  wo  der  Kurfürst  ihn  gern  sah  und  sehr  leiden  mochte,  auch 
öfter  zu  „importenten"  Verrichtungen  gebraucht  worden.  Seine  Offiziere  und 
alle  Soldaten  haben  ihn  dergestalt  gefürchtet  und  geliebt,  als  es  hat  möglich 
sein  können.  Wie  Sr.  Kurfürstliche  Durchlaucht  die  Kriegsvölker  haben  ab- 
danken lassen  und  die  meisten  Compagnien  in  Uneinigkeit  zwischen  Offizieren 
und  Reutern  beim  Abschiede  geriethen,  hat  er  und  dessen  Volker  nicht  anders 
als  im  offenen  Felde  wollen  abgedankt  sein,  da  denn  seine  Offiziere  und 
Soldaten,  nachdem  sie  ihres  Eides  erlassen,  die  Standarten  genommen,  ihm 
gegeben  und  sich  verpflichtet:  er  möchte  reiten,  wohin  er  wollte,  eie  wollten 
ihm  folgen  Er  wäre  auch  nicht  allein  mit  seinen,  sondern  andern  Völkern, 
die  sich  ihm  freiwillig,  ohne  Geldzährang  verbindlich  gemacht,  nebst  dem 
Herrn  Oberst  v,  Schlippenbach  bald  in  französische  Dienste  getreten,  wenn 
er  nicht  von  seinem  Vater  nach  Hause  gefordert  worden.  —  1654,  d.  25.  Hin. 
Beisetzung  der  Leiche  des  Hersogs  Bogislaf  XIV.  in  Stettin,  so  spät  nach  den 
Stürmen  des  30jäbrigen  Krieges,  wobei  Caspar  Otto  das  Pferd  eines  der 
Fahnenträger  führte.  —  1663,  den  23.  Dezember,  suchten  Caspar  Otto  und 
Bruder  Gert  Wedig  v.  Gl.  die  Belehnung  mit  den  durch  ihren  Vater  bereits 
von  Jacob  v.  Lohde  erworbenen  Gütern,  was  durch  den  80  jährigen  Krieg  und 
andere  Störungen  versäumt  war,  nach,  die  jedoch  1664,  weil  der  Kurfürst 
diese  freigewordenen  Lehen  anderweit  verleihen  wollte,  vorläufig  abgelehnt 
wurde;  dieselben  konnten  jedoch  nicht  anderweitig  verliehen  werden  (s.  N.  87). 
Wie  schon  angegeben,  starb  Caspar  Otto  v.  Gl.  am  1.  Janaar  1661  auf  den 
Landtage  zu  Colberg;  durch  den  Transport,  der  sich  verzögerte  (s.  N.  87), 
fand  die  Beisetzung  der  Leiche  erst  am  6.  Nov.  zu  Wnrchow  statt,  bei  welcher 
Gelegenheit  die  Schwester  der  Gemahlin,  Clara  v.  Podewils-Crangen,  geb.  v. 
Zitzewitz,  der  Kirche  zu  Wnrchow  das  noch  jetzt  vorhandene  älteste  Kirchen- 
buch geschenkt  hat.  Bei  seinem  Leichenbegängniss  zugegen:  ausser  vielen 
Verwandten  und  hohen  Bekannten  sind  Adam  v.  Podewils,  Caspar  Ewald  v. 
Massow- Beelitz,  Tessen  v.  Zitzewitz,  Ernst  Bogislaf  v.  Zitzewitz  genannt. 

Besitz:  Wnrchow,  Antb.  Gramenz,  Storkow,  Flakenheide, 
Zuchen,  Janikow,  Anth.  Wnlflatztg,  .Dummerfitz,  Anth.  Bärwalde, 
Wissbnhr,  Pennekow,  Freetz  etc. 

Altenwalde  mit  3  Rittersitzen,  zu  dem  Zacherin  eine  Pertinenz,  die 
hiesigen  Bauern  und  Kossäthen  dort  Dienste  leisten  mussten,  zn  jener  Zeit 
auch  Altenwall  genannt,  haben  die  Wittwe  und  die  Vormünder  der  Sohne 
etwas  vor  1679  nebst  Dummerritz  erblich  an  Wulff  v.  Weyher  verkauft,  nach- 


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—     181    — 

dem  Caspar  Otto  v.  Gl.  die  Creditoren  des  Bruders  Gert  Wedig  an  Alton- 
wilde befriedigt,  und  beide  Otiter  für  sich  und  seine  Erben  erworben  hatte. 
Die  Lehnsrecht«  der  v.  Glasenappe  an  diesen  Gütern  Altenwalde  mit  Pomniersc.hliof 
ud  Petersmark,  welche  letzteren  noch  1804  im  Besitz  der  Familie  sich  be- 
fanden', anch  Kratzkenkathen,  Zacberin,  Altmühl  nnd  Fiacherkathen,  waren 
jedoch  bis  1846  noch  nicht  aufgehoben:  denn  als  der  Jastizrath  Klöbr  sie 
entehen  wollte,  besonders  Altenwalde,  waren  anter  andern  als  Agnaten  der 
Major  Paul  Ernst  August  Wilhelm  267,  nnd  Heinrich  Caspar  Otto,  253,  v.  GL 
in  dem  Aufruf  1846  aufgeführt;  anch  protestirte  1817  die  Gemahlin  von 
Wilhelm  August,  293  v.  GL,  Emilie  geb.  v.  Versen  Namens  ihrer  Sühne  gegen 
die  Allodiflcirnng  von  Altenwalde  nnd  Pommerschhof;  die  Ansprüche  wurden 
jedoch  nicht  realisirt  nnd  die  Familie  v.  Glasenapp  1847  an  den  oben  ge- 
nannten Gütern  präclndirt.  1770  fragt  ein  v.  Kleist  noch  bei  der  Lehnskanzlei 
an,  dass,  wenngleich  inzwischen  die  Gramenzscnen  v.  Glasenappe  c.  1679 
Altenwalde  an  v.  Weyher  verkauft,  dann  Probst  Samuel  v.  Oesterling,  Bruder 
von  Ernst  Christian  v.  Oesterling  (s.  N.  93)  es  nebst  Langen  besessen  und 
am  5.  März  1733  es  an  den  Regierangsrath  v.  Dreyer  verkauft  hätten,  wozu 
auch  ferner  noch  2  Krüge,  1  Mühle,  1  Schneidemühle  gehörten ,  ob  diese  noch 
v.  GlasenappBche  Lehen  seien,  und  die  Pollnowechen,  Manowschen,  Luknitz-, 
Coprieben-Bärwaldeschen  v.  Gl.  Lehnsrechte  daran  hätten  und  event.  abge- 
funden werden  mussten.  Diese  Guter  waren  damals  noch  nicht  abgelöst  worden, 
wie  es  ja  1847  erst  geschehen  ist.  In  der  Vas.- Tabelle  von  175ti  „Neu-Stettin 
und  Gramenz  v.  Glasenapp  commembrirter  Kreis"  steht:  „Friedrich  von  Dreger, 
22  Jahr  alt,  (Altenwalde,  Langen  zum  todten  Kauf  von  den  v.  Glasenappen 
für  20,000  rth),"  so  wie  „Carl  Heinrich  v.  Sydow,  58  Jahr  zu  Königberg 
(8annort,  Dummerfitz  zum  todten  Kauf  von  den  v.  Glasenappen 
10,000  rth.).  Ferner  Besitz  Anth.  Wulflatzke,  Hammer  b.  nnd  Steinfurt  c. 
(8.  Brnder  87.)  — 

Am  Schlüsse  der  Biographie  Caspar  Ottos  v.  Gl.  von  Bolduan: 
Memoria  Heroicae  familiae  Glasenapianae  celebritate  genesis,  pietate,  ac 
sapientia  nobilissimis  Viris. 

Dn.  Casparo  Ottoni 

„    Laurentius 

„    Micheli-Hagno 

„    Conrado  Ottoni 

„    Leopold  Casparo 

,,    Danieli 

„     Rüdigere  seniori 

„     Ottoni  seniori 

„    Ettdiger  juniori 

„    Farisi 

„     Casimiro 

„     Barnirao 

„  Conrado,  Casparo  etc.,  agnatis  haere  ditoriis  in 
Gramenz,  Follnow,  Manow,  Treten  etc.,  dominus  suis  omni  observantiae  studio 
altemum  colendus.    gez.:  Paulus  Boldnanns  honoris  ergo  consecret.  — 

Gem.:  Ernestine  v.  Zitzewitz;  i.  V.:  George  Zitzewitz,  Churfurstl. 
Croyscher  Bath  auf  Varzin;  i.  H.:  Auguste  v.  Zitzewitz-Budow ,  Hochzeit 
25.  September  1685;  Vermählung  Caspar  Ottos  nnd  Ernestines,  d.  23.  December 
1658  zu  Gramenz;  sie  lebte  als  Wittwe  1677,  starb  1699  und  wurde  den 
7.  März  zu  Wurchow  bestattet. 

Söhne:  121,  122.  Ein  Sohn,  der  älteste  vor  diesen,  ist  bald  nach  der 
Geburt  gestorben. 

Töchter:  1.  Hargaretha,  starb  1703  zu  Wurchow,  2.  Anna  Diana. 
Gem.:  Ewald  v.  Puttkamer  auf  Paddiger  und  Wustrow;  s.  V.i  Christian 
v.  Puttkamer  1628—1679;    s.  H.:    Kegina  v.  Massow;   seine  zweit«  Gemahlin 


Glasenapp!  is 


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—     182    — 

Elisaheth  v.  Hey deb reck,  nachdem  Anna  Diana  1698  gestorben  war;  sie  wird 
ans  Freetz,  welches  1737  v.  Glasenappen  Besitz  war,  angefahrt  (v.  Ledebnhr), 
3.  Ursula  Elisabeth,  Hochzeit  d.  1.  Dezember  1677,  starb  d.  10.  August 
1729.  Gem.:  Ewald  Bogislaf  v.  Bonin,  geb.  1654,  gest.  1719,  Landrath, 
Prälat  zn  Colberg  auf  Claptow;  s.  V.:  Wedig  v.  Bonin  auf  Clanin,  Peterwitz 
etc.,  geb.  d.  19.  Juli  1612,  Landrath  und  Oberst;  s.  M.:  Barbara  v.  Wolden, 
geb.  1623,  gest.  1707.  4.  Erdmnthe  Angnste,  1698  todt.  5.  Clara 
Margaretha,  Hochzeit  d.  15.  Februar  1687,  starb  d.  16.  März  1735  als 
Wittwe;  Gem.:  Tassen  Ulrich  v.  Bonin,  geb.  1616,  gest  d.  8.  Juli  1691 
zn  Parsow,  auf  Paraow,  Schwemmin,  Dubbertech  etc.  gesessen,  s.  V.:  Ernst 
Bogislaf  v.  Bonin,  1674  in  Knrbrandenburgischem  Dienst  gefallen.  Am 
13.  September  1698  war  ein  brüderlich  und  schwesterlicher  Vergleich  abge- 
schlossen, (s.  N.  121,  122);  nach  demselben  erhielt  jede  der  noch  lebenden 
Schwestern  Ursula  und  Clara  Margaretha  1400  GH. ;  die  nach  der  am  18.  Juni 
1732  erfolgten  Bestätigung  der  damals  noch  lebende  Bruder,  der  FeldmarBchalt 
Caspar  Otto  v.  Gl.  122,  allem  mit  auf  seine  Lehne  nahm,  resp.  sie  auszahlte. 

89.  Jürgen  Paul.  1.  8.  v.  68.  Manow.  Hat  von  1634  bis  1638  in 
Greifswald  studirt.  Die  Immatriculation  an  der  Universität  Greifswald  lautet: 
1634.  Georgius  Paulus  Glasenap;  equestris  Pomeraniae  in  Manow,  Polluow, 
domini  Petri  Glasenap  consilierii  provincialis  ex  Barbara  Boreken,  eqnestri  de 
Eegenwaldt  Pomerana.  filius,  nnd  wurde  1634  von  ihm  unter  dem  Dr.  David 
Mewes,  welcher  Königl.  Schwedischer  Vicepräsident  beim  Tribunal  in  Wissmar 
war,  eine  lateinische  Disputation  über  Tacitns  gehalten.  Kurbrand  enburgia  eher 
Hofjunker.  1641  wohl  schon  todt.  (s.  N.  90,  9t).  Er  soll  im  Gefolge  des 
Kurfürsten  auf  der  Heise  von  Berlin  nach  Königsberg  beim  Uebergang  über 
die  Oder,  wo  die  jungen  Herren  Muthwillen  getrieben  haben,  verunglückt  sein.  — 

90.  Andreas  Otto.  2.  S.  v.  68.  Manow;  geb.  Juni  1619,  gest.  1661. 
Auf  der  Universität  zu  Greifswald  ist  immatriknlirt  worden:  1634  Andreas 
Otto  Glasenap,  eonester  Pomeranns  ejnsdem  domini  Petri  Glasenap  ex  Barbara 
Boreken  fiiius  (s.  N.  89).  Kurbrandenburgischer  Hofjunker,  Landrath  und 
Director  der  Ritterschaft,  auch  Kriegs-Komissarius.  Nach  Boldnan: 
Andreas  Otto  v.  Gl.  ist,  nachdem  er  die  Rudimente  in  der  Schule  abgelegt, 
nebst  seinem  ältesten  Bruder  anfänglich  auf  die  Universität  zu  Greifswald, 
folgendes  nach  Königsberg  zn  Preussen  verschicket,  um  sich  allda,  weil  Ihrer 
Kurfürstlichen  Durchlaucht  von  Brandenburg  hochseliger  Herr  Vater  zu  der 
Zeit  daselbst  residirt,  nebst  dem  Studium  dem  Hofe  sich  bekannt  zn  machen; 
da  er  sich  darin  dergestalt  qualificiret,  dass  er  nebst  seinem  Brnder  für  Hof- 
jnnker  aufgenommen  worden,  es  ihm  auch  an  ferneren  Beförderungen  nicht 
würde  ermangelt  haben,  wenn  er  selbige  durch  Continuation  des  Hoflebens 
amtiret  hätte  nnd  abwarten  können.  Wie  sich  aber  mit  seinem  seligen 
Bruder  auch  ein  kläglicher  Fall  begeben,  haben  die  dadurch  hoch  betrübten 
Eltern  ihn  zu  eich  gefordert  Da  aber  der  Vater  kurz  darauf  gestorben,  hat 
er  mit  Einwilligung  seiner  Frau  Mutter,  in  Gesellschaft  des  Herrn  Georg  v. 
Bonin,  Kurfürstlich  Brandenburgischen  Geheimen  Kaths  und  Fürstlich  Croyachen 
Hauptmanns  zu  Bublitz  eine  Heise  in  Holland,  England  und  Frankreich  gethan. 
Nach  abgelegter  solcher  Heise  hat  er  sich  mit  Jungfer  Maria  v.  Podewils, 
Herrn  Joachim  v.  Podewils  auf  Orangen  und  Haus  Demmin  Erbherrn  Tochter, 
1641  in  ein  christliches  Ehegelüdde  eingelassen  nnd  selbiges  1613  auf  dem 
Hause  Manow  durch  die  priesterliche  Copulation  vollzogen,  welche  ihm 
7  Söhne  und  3  Töchter,  wovon  Jungfrau  Barbara  Cathanna  an  Georg  v, 
Stojentin  vermählt,  darbrachte.  —  Nachdem  er  den  8.  August  1661  Morgens 
nach  verrichtetem  Gebet,  welches  er  allemal  seinen  Verrichtungen  hat  vorher- 
gehen lassen,  zwischen  7  nnd  8  auf  sein  Gut  Sedel  geritten,  allda  in  Feld- 
geschäften einige  Anordnungen  zn  machen  und  bei  seinen  Leuten  gekommen, 
hat  das  Pferd  sich  unter  ibm  unstät  bezeuget,  worüber  er  es  gestraft,  als  es 
sich  aber  nicht  wollen  strafen  lassen,  hat  er  die  Flinte,  so  er  mit  Schrot  ge- 


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—    188    — 

laden  vor  sich  liegen  gehabt,  beim  Laufe  ergriffen  und  mit  dem  andern  Ende 
das  Pferd  in  den  Kopf  geschlagen,  ob  nun  wohl  der  Haken,  worauf  der  Hahn 
zn  ruhen  pflegt,  mit  einem  Vorschlage  versichert  gewesen,  so  ist  doch  von  dem 
Schlagen  die  Entzündung  und  der  Schuss  verursacht  worden,  welcher  recht 
auf  die  Brost  nach  der  linken  Seite  vorwärts  und  nach  des  Wundarztes  Aus- 
sage noch  ins  Herz  gegangen.  Nach  geschehenem  Schuss,  als  er  noch  einen 
Sprang  des  Pferdes  ausgebalten,  ist  er  rücklings  zur  Erde  niedergesunken, 
doch  dass  er  den  Zügel  in  der  Hand  nnd  das  Pferd  dabei  festgehalten.  Da 
aber  das  Pferd  noch  nnstäter  sich  erwiesen,  hat  ers  laufen  lassen,  nnd  indem, 
weil  leichtlich  zn  erachten,  er  nicht  gewasst  noch  gefühlet,  dass  er  geschossen, 
sich  wieder  aufgerichtet,  dem  Pferde  nachzulaufen.  Als  er  aber  irgend  einen 
Schritt  oder  4  gethan,  hat  er  zn  einem  seiner  Leute,  welcher  auch  sich  dieses 
Unglück  vermuthet,  gesagt:  „Ob  ich  mich  auch  mag  geschossen  haben?"  und 
sobald  er  diese  Worte  gesprochen,  ist  er  wieder  niedergesunken  und  hat  seinen 
Geist  aufgegeben,  nachdem  er  42  Jahre  und  etliche  Wochen  erreichet.  Nach- 
gehende ist  er  d.  6.  November  zu  Manow  adlig  begraben  worden.  Die  Leichen- 
predigt hielt  Pastor  Friedrich  ZüUichow,  der  sie  auch  bei  der  Tochter  Barbara 
Catharina  gehalten  hat.  — 

1614.  Der  Prozess,  den  Claus  v.  Lettow  gegen  seinen  Vater,  den  Land- 
rath  Peter  v.  61.,  68,  geführt  hatte,  wird  von  1641  an  gegen  Andreas  Otto 
T.  Ol.  von  ihm  weiter  verfolgt.  Andreas  Otto,  noch  minorenn,  bittet  um 
Aufschub  der  Entscheidung,  damit  er  die  noch  fehlenden  Beweisstücke  herbei- 
schaffen könne.  Inzwischen  bringt  Claus  v.  Lettow  ein  Dokument  bei,  in 
welchem  Helene  v.  Gl.,  seligen  Ludwig  v.  Petersdorfs  auf  Jacobsdorf  nnd 
Lnhgust  Gemahlin,  laut  ihrer  Verschreibung  d.  d.  Bublitz,  d.  1.  März  lö41 
dem  Claus  v.  Lettow  auf  Britzke  und  Sydow  erbsessen  sich  schuldig  zn  seiner 
Befriedigung  erklärt,  and  ihm  dasjenige  Residuum  an  einer  Obligation  vom 
seligen  Landrath  Peter  Gl.  auf  Manow  fttr  ihre  selige  Mutter  Anna  v.  Medem, 
seligen  Jürgen  v.  Gl.  59  auf  Lutzig  erbgesessen,  hinterlassene  Wittwe,  500  Gld. 
Capital  ausgestellt,  zugesteht.  Als  Zeuge  dieser  Urkunde  ist  Adam  v.  Lettow 
auf  Drawebn  genannt  und  rührt  diese  Schnldf orderung  der  Helene  v.  Glasenapp 
an  Peter  wobl  aus  der  Abfindung  ihres  Vaters  Jörgen  hei  Uebernahme  der 
Unterlassenen  Güter  Georgs  28,  durch  Peter  v.  Gl.  her.  Andreas  Otto  ist 
ins  Ausland  (s.  oben)  gereist,  seine  Mutter  Barbara  geb.  v.  Borcke,  bittet  die 
Sache  hinauszuschieben  nnd  übersendet  mehrere  Schriftstücke,  durch  welche 
die  von  Otto  Rüdiger,  62,  an  Ludwig  v.  Petersdorf  geleisteten  Zahlungen  be- 
stattigt worden.  Im  Februar  1643  ergeht  das  Urtheil  zn  Gunsten  Claus  v. 
Lettows,  indem  Andreas  Otto  zur  Zahlung  von  500  Gld.  angewiesen  wird. 
Nun  verlangt  Claus  v.  Lettow  die  ganze  Obligation  von  1000  Gld.,  gestützt 
auf  den  bei  Peter  erwähnten  Vertrag  vom  1.  März  1641.  Helene  v.  Gl.  be- 
kennt am  3.  April  1613,  im  Beisein  von  Hans  v.  Lettow  und  Thomas  v. 
Lettow,  die  Richtigkeit  dieser  Forderung,  welche  auch  nunmehr  durch  Er- 
kenntniss  vom  29.  Mai  1645  als  richtig  angenommen  wird;  ob  Andreas  Otto 
oder  Andere,  oder  ob  nnd  wann  gezahlt  worden,  ist  nicht  zn  erfahren  gewesen. 
(Hofgerichtsacten ,  Pomm.  St.-Arch.)  ■-  1654,  d.  25.  März  war  Andreas  Otto 
v.  Gl.  auf  dem  Leichenbegängnis»  des  Herzogs  Bogislaf  XIV.  in  Stettin.  — 
1656  sind  Andreas  Otto  v.  Gl.  und  Ernst  Bogislaf  v,  Bonin  beauftragt  die 
Mnaternng,  speciel  in  den  incorporirten  Ländern  vorzunehmen;  in  einem 
Bericht  vom  22.  October  16; B  an  die  Kurfürstliche  Regierung  klagen  sie: 
„dass  nur  22  Personen  erschienen,  wo  wir  von  denjenigen,  so  sich  gestellet, 
Speciarrerzeichniss  mit  übersenden,  Ihre  Namen  aber  zn  annolliren  haben  sie 
sich  geäussert,  weil  ihrer  so  wenig  sich  gestellet  haben;  wir  haben  auch  den- 
jenigen angedeutet,  sich  allhier  bis  morgen  auf  weitere  Ordre  aufzuhalten, 
worüber  aber  sie  sich  beschwert,  vorgebende,  dass  ihnen  solches  daheim  nicht 
wäre  angedeutet,  da  nunmehr  sie  sich  auf  lange  Zeit  nicht  gefasst  gemacht 
bitten.    Wir  wollten  den  Wenigen  auch  anf  Eurer  Kurfürstlichen  Durchlaucht 


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gnädigen  Befehl  einen  Corporal  vorgestellt  haben;  er  hat  sich  aber  solches 
anzunehmen  geweigert,  weil  kein  Oberoffizier  vorhanden.  Die  Bürgerschaft 
zn  Cöslin  ist  wegen  einfallender  Späte  und  bösen  Wettere  nicht  gemustert, 
befindet  eich  aber  in  guter  Bereitschaft  and  soll  selbiger  Musterung  morgen 
mit  dem  frühesten  vorgenommen  werden.  Wir  bitten  unterthänigst  am  gnädige 
Verordnung,  was  mit  diesen  wenigen  Beutern  angefangen  und  verbleiben  Euer 
Kurfürstlichen  Durchlaucht  unterthänigst  gehorsamste."  gez:  Andreas  Otto 
GL,  Ernst  Bogislaf  v.  Bonin. 

Eine  solche  Musterung  muss  allgemein  von  sehr  trübseligen  Resultaten 
begleitet  gewesen  sein,  denn  1665  berichtet  Zacharias  Schlieft7,  Amtmann  in 
Gültzow:  „selbst  die  Knechte  haben  sich  nicht  zur  Defension  freiwillig: 
brauchen  lassen,  sondern  losen  müssen;"  sowie  es  am  10.  März  1655  beiast: 
„Autheil  der  Mannschaft,  so  ganz  Pommern  zu  einem  Römerzug  aufbringen 
muss,  als:  34  zu  Ffeid  und  200  zn  Fnss."  In  dem  Musternngsbericht  von 
Andreas  Otto  v.  Gl.  1656  hatte  er  2  Pferde  gestellt,  „die  Stadt  Colberg 
4  Pferde;  die  Stadt  Cöslin  will  ihre  innerhalb  2  Tagen  gestellen,  auch  seien 
etzliche  vom  Adel,  die  sich  erbieten,  die  Ihrigen  in  kurzer  Zeit  zn  ge- 
stellen etc."  —  Die  Regierung  zn  Golberg  hatte  in  Folge  des  magern  Berichte 
der  Musterungskommission  unter  dem  29.  October  1656  an  den  Kurfürsten  be- 
richtet, dass  am  22.  eine  Musterungskommission  angeordnet  gewesen  und 
Folgendes  zu  berichten  sei:  „Aus  den  incorporirten  Landen  haben  sich  22 
gestellt,  wie  beiliegende  Liste  ausweiset,  wieder  aber  in  wenig  Tagen  zn 
stellen  sich  anerbotten."  Einige  Distrikte,  als  der  Greiffenb  erger  und  Belgarder 
sind  mit  schriftlicher  Excusation  ihres  Unvermögens  eingekommen,  und  dass 
die  Zastrowsche  Werbung,  was  zur  Lehnsfolge  gehöret,  weggenommen.  Die 
Pyritzer,  Stargardter  und  Saazjger  Kommissionen  haben  nichts  berichtet  In 
Neu-Stettin  haben  sich  anch  laut  beiliegender  Relation  etwa  11  Pferde  ge- 
stellt; in  Btolp  haben  sich  nach  und  nach  bis  40  Pferde  eingefunden  etc. 
,, Weil  etlichen  augustiam  termini  alligiret  nnd  es  bekannt,  dass  zn  Leuten  und 
Pferden  und  Gewehr  sobald  nicht  zu  kommen,  haben  wir  abermals  Kommissionen 
in  die  Distrikte  zn  weisen,  darin  zn  verbleiben  und  ihnen  anzudeuten,  dass  sie 
zwischen  dies  und  dem  3.  November  ihre  Folge  für  sie  gestellen  sollten,  an- 
gedeutet, deren  Expedition  wir  gewärtig  sein.  Und  nebst  göttlicher  Empfehlung 
verbleiben  wir  Eurer  Kurfürstlichen  Durchlaucht  nnterthänigst  pflichtschuldige 
Diener."  gez;  Lorenz  Christoph  Somnitz,  Matthias  Krockow,  Adam  Pode- 
wils  etc.  Inzwischen,  am  27.  October  1656,  war  vom  Kurfürsten  ein  specieller 
Befehl  an  „den  vesten  unsern  lieben  getreuen  Andreas  Otto  v.  Gl.  auf 
Manow  abgesandt:  „etc.  Unsern  gnadigsten  Gruss.  Alldieweil  nn  sieder  dem 
die  Gefahr  sich  hefftig  gemehret  und  in  dem  Stolp  and  Sclilawer  District 
wicle  Städtlein  und  Dörfer  von  wenig  Leuten,  davon  gar  viel  hätten  können 
gewehret  werden  (bewaffnet),  Eingeäschert  sein  nnd  derhalben  dahin  zn  sehen, 
dass  ein  Jeder,  was  er  zu  leisten  schuldig  angesichts  aufbringe:  Als  befehlen 
wir  Euch  hiermit  gnädigst,  dass  ihr  dänen  von  Adel  in  den  incorporirten 
Landen  alsfort  notifleirt  nnd  andeutet,  dass  ein  Jedweder  seine  schuldigen 
Rossdienste  angesichts  bei  höchster  Ungnade  und  Straffe  des  Rechtens,  so 
darauf  stehet,  für  Euch  gesteile  und  Ihnen  auf  4  Wochen  Unterhalt  mitgeben. 
Ihr  werdet  äusserst  davor  sein,  dass  die  Aufbringung  unfehlbar  geschehe, 
anch  zu  dem  Ende  Euch  Selbsten  in  die  Quartier  begäben  nnd  darin  verbleiben, 
biss  die  Pferde  nach  nnd  nach  gestellet  werden  und  diejenigen,  so  gestellet 
worden,  von  Euch  behalten  und  nachen  als  dem  Rittmeister  Ernst  Bogislaffen 
Bonin  überliefern.  Sollte  ein  oder  ander  sich  seiner  Schuldigkeit  furo  ent- 
ziehen, sein  Lehnpferde  nicht  schicken  nnd  dadurch  dem  Lande  mehr  schaden 
zufüget  werden,  der  hat  sich  nicht  anderes  za  versehen,  alss  dass  die  strafe 
des  Rechtes  ohnfehlbar  erfolgen  wirdt,  gestalt  dann  auch  die  Verantwortung 
des  bereite  geschehen  schadenss  demjenigen  so  dass  Ihrige  nicht  geleistet, 
schwer  genug  fallen  wird.    Hieran  beschiehet  Unser  gnädigster  WiLle  nnd  wir 


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—    185    — 

seyn  Euch  in  Gnaden  voll  beigethan."  —  Ein  anderes  Dekret ,  ebenfalls  vom 
27.  October  1656,  wohl  veranlasst  auf  Reklamation  seitens  einiger  der  Ritter- 
schaft, enthält:  „Wir  lassen  es  allerdings  dabei  verbleiben  nnd  habet  Ihr  dieses 
in  beachten,  dass  die  Pferde  nicht  nacher  Cörlin  sondern  Cttelin  gezogen  nnd 
gestellet  werden  etc.  den  vesten  l'nsern  lieben  getreuen  Andreas  Otto 
t.  Gl.  auff  Manow."  Dies  Dekret  hatte  wohl  circolirt,  denn  anf  der  Kehrseite 
hatten  die  Herren  vom  Adel  gezeichnet,  dass  sie  dies  Mandat  erhalten.  Anch 
der  Coadjntor  erliess  folgenden  Befehl:  „Ludwig  Christoph  Graf  v.  Eberstein, 
Herr  auf  Naugard,  Land  Massow  etc.,  Entbieten  den  Yösten  uusern  summt- 
liehen  Lehnleuten  und  Lieben  getreuen,  so  woll  in  den  Hinterpommerschen 
als  incorporirten  Landen  gesessen  nnsern  gross  und  geben  Euch  hiermit  zn 
vernehmen,  wie  dass  wir  jetzo  zur  Stunde  von  Ihrer  Kurfürstlichen  Durch- 
laucht unseren  gnädigsten  Kurfürsten  und  Herrn  ein  eilfertiges  anschreiben, 
so  an  Andreas  Otto  Glasenappen  wegen  der  Lehnpferde  abgegangen,  darin 
enthalten,  dass  ein  jeder  sein  Lehnsfollge  angesichts  bei  vertust  (?)  der  darin 
angedeuteten  straffen  (?)  nachen  Cö'sliu  den  3.  November  einschicken  soll,  zu 
unser  Notiz  bekommen  etc.  Ihr  sollet  auch  diesen  Befehl  von  einem  znm 
andern  nach  Verlesung  schicken,  den  Empfang  darauf  bezeichnen  Und  der 
letzt«  dieses  Original  nebst  dem  vorigen  wieder  einsenden  etc.  d.  d,  Quarken- 
barg,  d.  1.  Novbr.  1656." 

Besitz:  Manow,  Znchen  (b.  Zanow),  Pollnow,  Zettnn,  Kotzog, 
Seidel,  Viverow,  Seibarg,  Wissbuhr,  Zewelin.  Gerbin,  Grünhof, 
Kossnow,  Marien  (König)  etc. 

Gem.:  Maria  v.  Podewils;  verlobt  1641;  Hochzeit  1643  in  Manow; 
sie  lebte  noch  1661  als  Wittwe;  i.  V.i  Joachim  v.  Podewils,  geb.  1670,  Land- 
Vogt  zu  Stolp  auf  Grangen,  Dernmin;  i.  M.:  Hargaretha  V.  Kamel. 

Sühne:    123,  124,  125,  126,  127,  128,   129. 

Töchter:  1.  Barbara  Catharina,  geb.  d.  9.  März  1645,  Hochzeit 
d.  1.  Juli  1663  in  Manow,  sie  starb  anch  dort  d.  23.  April  1665  im 
Kindbett  nnd  wurde  den  5.  Juli  1665  daselbst  heigesetzt;  „sie  war  von 
ihrer  Mutter,  da  der  Vater  früh  starb,  sehr  gottesfurchtig  und  in  adligen 
Tugenden  erzogen;"  ihre  Tochter  war  die  Gemahlin  von  N.  120. 
Gem.:  Georg  v.  Stojentin,  schwedischer  Rittmeister,  Fürstl.  Croyscher 
Rath  1666,  Hauptmann  zu  Naugard,  Massow  und  Stolp,  auf  Rumske,  Warbelin; 
b.  V.:  Stephan  v.  Stojentin  auf  Bumske  etc.,  starb  d.  13.  October  1629; 
b.  M.:  Lucia  v.  Jatzkow-Schwartow.  Georg  v.  Stojentins  2.  Gemahlin  war 
Ilaabo  Sophia  v.  Puttkamer,  Tochter  Jacobs  v.  Pnttkamer.  —  2.  Maria 
Hargaretha,  Hochzeit  d.  4.  Mai  1677;  Gem.:  Ernst  Bogislaf  v.  Zitze- 
witz, Landrath  anf  Varzin  1659,  er  starb  d.  2.  September  1692  zu  Wnssow 
und  hatte  als  1.  Gemahlin  eine  v.  Manch  ow  gehabt;  s.  V.:  Jürgen  v.  Zitzewitz, 
Fürst).  Croyscher  Rath,  Hauptmann  zu  Stolp;  s.  M.:  Augaste  v.  Zitzewitz; 
seine,  Ernst  v.  Zitzewitz  Schwester  s.  N.  88,  Maria  Margaretha  lebte  als 
reiche  Wittwe,  kinderlos  in  Coslin  und  starb  dort  zwischen  24.  und  30.  Harz 
1709.  Ueher  ihre  auf  Turcze,  Brotzen  und  Techlipp  ausstehenden  Gelder  s. 
Bruder  Peter  123.  —  8.  N.  N.  Gem.:  Carz  v.  d.  Goltz  auf  Clausdorf, 
Reppow  und  Brutzen;  deren  Tochter  Esther  v.  d.  Goltz  war  die  Gemahlin 
Ewalds  v.  Massow,  deren  Sohn  Rudiger  v.  Massow  der  Gemahl  von  Elisabeth 
v.  Glasenapp  (s.  N.  168).  Cartz  v.  d.  Goltzs  Vater:  Hans  v.  d.  Goltz,  Land- 
rath zu  Crone,  Hauptmann  zu  Draheim;    s.  M.:    Dorothea  v.  Versen-Tietzow. 

91.  Peter.  3.  S.  v.  68.  Manow;  er  starb  wohl  schon  vor  1641,  denn 
in  dem  beim  Bruder  Andreas  Otto  aufgeführten  Prozess  des  Claus  v.  Lettow 
wird  dieser  allein  nnr  als  Lehnsfolger  seines  Vaters  in  Anspruch  genommen. 

92.  Paul.     1.  8.  v.  71.    Pollnow. 

98.  Peter.  2.  S.  v.  71.  Pollnow;  starb  d.  13.  April  1695.  Kurbranden- 
borgisch-binterpommerscher  Landrath.  —  1654  hatte  Peter  v.  Gl.  auf 
Pollnow,   Gerbin    etc.   3  Lehnspferde   zu   gesteilen.  —  1674   hatte   die  Stadt 


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—     186   — 

Pollnow  mit  Umgebung  ihrer  Herrschaft,  gegen  die  sie  versuchte  zu  opponiren, 
den  Kurfürsten  am  Bewidmnng  dreier  Viehmärkte  zn  den  3  Krammärkteu 
gebeten;  1674,  d.  15.  Juni,  Potsdam,  wurde  der  hinterpommerachen  Lehns- 
kanzlei der  Befehl  ortheilt,  die  Consense  zu  den  Viehmärkten  d.  d.  26.  Jitni 
1674  auf  Antrag  der  Pollnower  Bärger,  also  ohne  Peter  v.  Gl.  gehört  za 
haben,  zn  ertheilen.  Darauf  richtete  dieser  in  demselben  Jahre  ein  Anschreiben 
folgenden  Inhalts  an  den  Kurfürsten:  „Pollnow  ist  durch  Herzog  Erich  von 
Pommern  1474  gegen  6  Dörfer  an  meine  Vorfahren  durch  einen  Permutations- 
Vertrag  (wieder)  gekommen  und  haben  die  TJnterthanen  den  üblichen  Burg- 
dienst zn  leisten  gehabt.  1613,  anch  1617,  haben  die  Vorfahren  der  Stadt 
gewährt,  einen  Rath  und  eine  Polizei  Ordnung  einzurichten,  der  (jerichtsvogt 
allein  nur  vom  Herrn  dependiret,  der  Rath  und  Bürgermeister  von  mir 
confirmirt  werden  müssen;  die  Ob  erJurisdiction  ist  auch  für  den  Herrn  vorbe- 
halten. Das  haben  sie  bei  Bitte  um  Viehmärkte  in  Pollnow  verschwiegen 
und  würde  er  befragt  worden  sein,  so  müsslen  die  Viehmärkte  ähnlich  wie 
zu  Herzog  Barnims  Zeiten  1601  in  kleinen  Städten  aufgehoben  werden.  Er 
müsse  davon  recognitiones  et  fructns  jurisdictionales  erheben,  desgleichen  anch 
bei  den  Kram  mär  kte  n ,  zumal  die  bei  Rügenwalde  liegenden  6  Dorfer 
Hanswalde,  Kusserow.  Schwolow,  Krackow,  Heitzow,  Oannin  (zn 
denen  auch  wohl  Stemm  tz  mit  einer  Burg  gehörte),  den  Nutzen  der 
Pollnow  sehen  Guter  um  das  3  fache  übertreffen.  Entweder  die 
Concession  der  Märkte  wieder  aufheben  oder  sie  z.  B.  von  der  Regierung 
einrichten  zn  lassen,  dass  ihm  die  Direction  und  was  davon  dependiret  sammt 
der  Jurisdiction  und  deren  Abnutzungen  innerhalb  der  von  meinem  Städtlein 
Pollnow  von  Altersher  habenden  Gerechtigkeit  ungekränket  mögen  gelassen 
und  dergestalt  obrigkeitlicher  Respect  beibehalten  werden."  —  1676,  d.  15.  Juni, 
Cöln  a.  d.  Spree,  erfolgt  auf  diese  Viehmarktaangelegenheit  folgendes  Dekret 
an  die  Hinterponrmersch-Cam  min  sehe  Lehnskanzlei:  „etc.  dass  der  Zoll,  die  Juris- 
diction nnd  was  davon  dependiret  bei  den  Viehmärkten  in  Pollnow,  dem 
Peter  Gl. ,  „Gerichtsjunker  von  Pollnow"  gelassen  werden  solle."  —  Der 
Pollnowsche  Bürger  hatte  sich  zu  Excessen  hinreissen  lassen  und  war  auf 
Peters  v.  Gl.  Antrag  folgender  Bescheid  nnd  Befehl  von  dem  Kurfürsten  d.  d_ 
Anklam,  d.  1.  August  1676,  an  das  hinterpommersche  Hofgericht  ergangen. 
„etc.  so  befehlen  wir  Euch  hiermit  in  Gnaden,  die  Verfugung  zu  thun,  daaa 
gedachte  Einwohner  zu  Pollnow  wegen  der  begangenen  Excesse  gebührend 
bestraft  und  ihnen  sub  poeni  anbefohlen  werde,  sich  aller  attentate  Staate 
Processi  zu  enthalten,  dasjenige,  was  sie  sowohl  an  Diensten  als  Gelde  zn 
prästiren  schuldig  sein,  dem  Supplikanten  gebührlich  entrichten,  keinen  ferneren 
Aufstand  oder  verbotene  Zusammenkünfte  anzustellen,  sondern  dem  Supplikanten, 
als  ihrer  Obrigkeit,  schuldigen  Respect  zu  leisten  und  des  Ausgangs  des 
Prozesses  abzuwarten."  — 

168)  hatten  Bürgermeister  und  Rath  von  Pollnow  und  die  TJnterthanen 
bei  der  Regierung  wider  den  Landrath  Peter  v.  Gl.  geklagt.  —  Peter  v.  GL 
berichtet  am  6.  November  1681  an  den  Kurfürsten  wie  folgt:  „Es  ist  ein 
Kerl  Namens  Mütze  nach  S  targar d  (und  wollte  auch  nach  Berlin)  und  regt 
die  Sache  an,  wie  hier:  1.  wollte  Pollnow  uiebt  mehr  in  der  TJnterthänigkeit 
zu  den  v.  Glasenappen  stehen;  2.  wollen  sie  nicht  mehr  die  Dienste  thun 
und  sind  trotzig,  wollen  nicht  mehr  Mediatstadt  sein;  3.  Veränderung  der 
G ranzen,  die  sie  bereits  vor  4  Jahren  rerändert  haben,  4.  sie  achten  keine 
gerichtlichen  Verordnungen  und  wollen  die  Gerichtsabgeordneten  nicht  instituiren 
(Patronat  steht  so  wie  so  dem  Adel  allein  nur  zu).  Seit  20O  Jahren  den 
Vorfahren  (wieder)  botmässig;  1613  ist  ein  Contract  mit  ihnen  gemacht, 
worin  ihr  Dienst  auf  ein  Gewisses  limitirt  worden  ist,  ein  Theil  Holz  abge- 
treten und  ihnen  vergönnt,  Bürgermeister  und  Rath  zu  erwählen.  Es  sind 
jetzt  106  Hufen  Aecker,  wovon  die  Kirche  und  Priester  8,  ich  18  und  das 
Stadteben   78  Hufen   haben,   dazu   noch  4  mal  so  viel  Grandland.     Er  würde 


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—     1B7     — 

gern  noch  zu  mehr  beitragen,  wenn  nicht  solche  Anforderungen  gemacht 
worden,  die  bei  Schlawe,  C Salin  und  andern  Städten  sich  Keiner  erlaubt. 
Es  ist  schon  vor  4  Jahren  von  Stargard  aus  gegen  sie  erkannt,  doch  nicht 
nachdrücklich  genug.  —  „Mich  gehts  sehr  nahe,  dass  ich  unschuldigerweise 
auch  hei  Euer  Kurfürstlichen  Durchlaucht  selbsten  soll  traduciret  werden  und 
wollte  lieber  mein  Leben  verlieren,  als  bei  meinem  gnädigsten  Herrn  in  übelem 
Verdacht  stehen;  dass  aber  diese  Leute  nichts  anders  als  der  Frevel  treibet, 
ist  daraus  zu  scliliessen,  weil  so  wenig  ich,  als  die  Kurfürstliche  Collegia  zu 
Stargard  es  ihnen  treffen  können;  da  ich  ihnen  doch,  Gott  weiss,  nichts 
gethan,  sondern  Alles  zu  ihrem  Besten  gesucht,  die  Kurfürstliche  Collegia 
hier  ihnen  mehr  denn  zu  viel  nachgesehn."  —  Den  5.  April  1682  ergeht 
von  dem  Kurfürsten  au  die  hinterpommersche  Lehnskanzlei  der  Befehl:  „dass, 
da  Pollnow  und  die  TTnterthanen  excedirt  hätten,  selbige  zur  Schuldigkeit 
anzuhalten  und  gebührende  Exekution  eintreten  zu  lassen."  —  1682,  d.  21.  Juni, 
Stargard.  Wohl  in  Folge  dieser  Streitigkeiten  wurde  der  am  5.  Juni  1613 
von  Beinen  Torfahren  Rüdiger  Otto,  Feter  und  Felix  Gebrüder  v.  Gl.  auf 
Follnow  mit  dem  Bürgermeister,  Bath  und  Stadt  Follnow  wegen  verschiedener 
Streitigkeiten  abgeschlossene  Vergleich  vom  Kurfürsten  erst  consentirt.  (Geh. 
St.-Arch-)  —  1686  hatten  Peter  v.  Gl.  nebst  den  Hanowschen  Vettern,  als 
Landrath  Peter  auf  Hanow  und  Joachim  auf  Gerbin  um  Erneuerung  und 
Bestattigung  eines  Lehnsbriefes  auf  die  im  Fürstenthnm  Cammin  gelegeneu 
Guter,  als  Hanow,  Wissbuhr,  Seidel,  Bossnow,  Grünhof,  Zewelin,  Viveiow, 
Zettun  und  andre  zur  gesammten  Hand  mit  ihren  Vettern  gebeten  und  erfolgt 
dieselbe,  (s.  ürk.  N.  22.)  —  1689.  Ehestiftung  für  die  2.  Gemahlin,  die  ihm 
16,000  Gld.  zugebracht  haben  soll.  (Pom.  St.-Arch.).  —  1691,  d.  14.  No- 
vember, verkauft  Esther  v.  Lettow,  Gemahlin  des  Georg  v.  Lettow,  Tochter 
des  Claus  v.  Lettow,  den  mit  1000  Gld.  au  Gr.-Beetz  als  Brantschatz  erhaltenen 
Autheil  an  Landrath  Feter  v.  Gl.  —  1698,  d.  18.  October,  Cöln  a.  d.  Spree. 
Es  hatte  eine  Barbara  Gallerin,  verwittwete  Böttcherin  gegen  v.  Glasenapp 
(Caspar)  in  pto.  deb.  geklagt  und  zwar  gegen  den  „bei  Unserer  Gemahlin 
Kurfürstlichen  Durchlaucht  vor  diesem  gewesenen  Kammerjunker",  da  v  Glase- 
napp ihr  an  320  Rthl.  Capital,  welches  sie  ihm  zu  hof staatlichem  Besuch  vor- 
geschossen und  er  ihr  schuldig  geblieben  sei.  Es  wird  an  die  pommersche 
Regierung  überwiesen,  den  v,  Glasenapp  Vater  dahin  zu  disponiren,  dass  er 
die  Supplikantin,  Wittwe,  wegen  der  von  seinem  verstorbenen  Sohne  zu  seinen 
nothigsteu  Ausgaben  gebrauchten  Gelder,  soweit  möglich,  contentire.  (Geh. 
St-Arcb.  n.  s.  N.  131  Sohn).  — 

Besitz:  Pollnow,  Gerbin,  Vettrjin  mit  Seiburg,  Gr.  Beetz, 
Hanow  etc. 

Gem.  I:  Sophia  v.  Carnitz;  i.  V.:  Caspar  v.  Carnitz,  geb.  16.  October 
1590,  gest.  20.  Dezember  1641,  Hochzeit  1632,  d.  8.  Harz  mit  Anna  v.  Podewils- 
Demmin,  Orangen ;  Sophia  war  die  Schwester  von  Joachim  v.  Carnitz -Carnitz, 
Neides,  Kurbrandb.  Rath.  — 

Gem.  II:  Margaretha  Dorothea  v.  Podewils;  1664,  d.  12.  Sep- 
tember, erhielt  Feter  v.  GL  auf  Pollnow  den  Consens  zur  Heirath  1665  mit 
dieser,  welche  mit  seiner  1.  Gemahlin  im  2.  Grade  verwandt  war,  i.  V.:  Felix 
v.  Podewils,  Königl.  schwedisch  -  vorpomm erscher  Landrath,  starb  1686; 
i.  H.;  Esther  v.  Glasenapp  (s.  N.  Ii8);  Margaretha  war  am  28.  Harz  1703  todt. 
Söhne:  130,  131,  132.  (II.  Ehe):  133,  134,  136,  136. 
Töchter:  1.  (I.  Ehe)  Catharina,  sie  starb  1697  vor  ihrem  Gemahl 
Ernst  Christian  v.  Oesterlingen,  geb.  1646,  den  28.  Januar,  zu  Iglau, 
1698  Kaiserlicher  geheimer  Rath,  mecklenburgscher  General-Major  und  starb 
d.  27.  Harz  1709  zu  Altenwalde;  seine  2.  Gemahlin  Elisabeth  Tugendreich 
v.  Wedel!;  sie  starb  1700;  seine  3.  Gemahlin  war  Amalie  Kunigunde  v.  d. 
Schnlenburg;  s.  V.:  Samuel  v.  Oesterling,  geb.  1604,  in  Iglau,  wo  er 
als  Kommandant   den   30.  November  1647    gefallen,   in  Stettin  beigesetzt  ist; 


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war  Oberst  in  v.  Wrangeis  Stelle;  Ernst  Christian  v.  Oesterlings  Matter: 
Barbara  v.  Eickstedt,  geb.  den  25.  März  1614,  cop.  den  27.  Juli  1643,  starb 
den  18.  Mai  1646;  diese  seine  Aeltern  besassen  Kiissow,  Klutz.Barnintaknnow;  er 
besass  aneh  Altenwalde,  Zacherin  und  Lanzen,  die  er  wohl,  bedingt  von  N.  88 
erworben,  gekauft  oder  durch  Peter  v.  Gl.  als  Mitgift  erhalten  hatte.  — 
2.  Esther  (II.  Ehe),  Hochzeit  den  81.  Dezember  1695  mit  Joachim  v. 
Glasenapp-Manow  124;  am  28.  März  1703  wurde  sie  aus  dem  vaterlichen 
Nachlass  mit  5500  Gld  abgefunden,  (s.  N.  134).  —  8.  Barbara.  Gem.: 
N.  N.  v.  Petersen,  Major)  sie  lebte  1786.  (s.  N.  184.)  —  4.  Maria.  Gem.: 
Johann  Axel  v.  Keffenbringk,  Hauptmann;  sie  war  1736  Wittwe,  lebte 
1737.  (s.  N.  184).  —  5.  Anna,  starb  unvermählt  vor  1703.  —  6.  Sophia, 
unverehelicht,  war  1786  todt.  —  7.  Christine  Helene,  unverehelicht,  war 
1785  todt. 

94.  Hans.  S.  v.  72.  Treten.  Bittmeister,  1681  bereits  todt.  —  1624 
wird  Hans  v.  Gl.  zu  Treten  von  Claus  v.  Lettow  wegen  eines  Banernknechts 
verklagt,  den  er  nicht  herausgeben  will,  weil  er  zum  andern  Antheil  Treten 
gehOrt.  —  Hans  v.  Gl-,  welcher  keine  Leibeserben  hinterliess,  plante  Treten 
zu  verkaufen,  (von  dem  wohl  bereits  Rüdiger  v.  Massow  (sein  Schwager?) 
einen  Antheil  und  das  Höfchen  Gensicheu  erhalten  den  die  Nachkommen  dieses 
1681  auch  veräusserten);  dagegen  protestirt  Michel  Ernst  v.  Gl.  7(1  mit  Toll- 
macht Beines  Binders  Joachim  77  und  seines  Vetters  Lupoid  Caspar  v.  Gl.  76 
und  bittet  deu  Kurfürsten,  die  Concession  zu  versagen  und  sie  mitbelehnen  zu 
wollen,  was  denn  aucb  am  6.  April  1663  erfolgte.  (Pom.  St.-Arcb.)  Nach 
ihm  sitzt  auf  Treten  Alexander  Jürgen  Otto  v.  Gl.  81. 

Besitz:   Treten. 

Gem.:  Bella  v.  Massow;  sie  vermahlte  sich  später  mit  Ulrich  v.  Bonin, 
KurbrandenburgiBchem  Ob  erst- Lieutenant,  dessen  5.  Gemahlin  (siehe  1.  bei  N. 
64)  sie  war. 

95.  Bogislaf  Wilhelm.  S.  v.  73.  Treten.  Als  Kind  gestorben  und  am 
4.  April  1628  in  der  St.  Marienkirche  zu  Stettin  beigesetzt,  wo  anch  die 
Aeltern  ruhten. 

96.  Caspar  Otto,  auch  Casimir  Henning.  1.  S.  v.  75.  (I.  Ehe). 
Lebt  1686.  Capitain;  als  solcher  hat  Caspar  Otto  1691  mit  Erdmann 
v.  Gl.  121  in  französischen  Diensten  gestanden.  —  1694  bittet  und 
erhält  Andreas  Detmer  Consens  über  150  Gld.,  womit  der  selige  Landrath 
Joachim  Ernst  v.  Bonin  nnd  Capitain  Caspar  Otto  v.  Gl.  ihm  verpflichtet 
geworden,  wofür  ihm  Kossäthenland  cum.  pert.  in  Stihbehorn  eingethan  wird, 
Consens  vom  24.  März  ejd.  —  Wilhelm  v.  Wolde  klagt  gegen  ihn  und  Brader 
wegen  Tnrbation,  beim  Kurfürsten;  Entscheidung  fehlt  —  1699  giebt  Caspar 
Otto  an,  dass  Granzin  nicht  völlig  in  dotem  seiner  Schwester  gehöre,  sondern 
Beinhold  v.  Gl.  85,  ihr  Gemahl,  es  nur  auf  8000  Gld.  als  Unterpfand  einge- 
setzt erhalten  habe. 

Besitz:  Stihbehorn  pfandweise,  ob  von  der  Grossmntter  noch  her?  Es 
muss  also  Egydius  v.  d.  Osten  wohl  nur  als  Pfand  besessen  und  an  ihn  abge- 
treten haben.  Granzin  (s.  N.  85),  Gellen,  welches  er  auf  seiner  seligen 
Mutter  Illata  besessen  ist  am  17.  Juli  1695  an  den  Lehnsfolger  Berndt 
Eggertv.  Bonin  erblich  abgetreten  worden.  Den  Theil  Wulflatzig,  Hammer 
b  und  Steinfurt  c,  die  er  von  N.  87  und  88  erworben,  hat  er  1695  an  Caspar 
Otto  v.  Seyger  verkauft;  er  wird  auch  auf  Pobanz  und  Tietzen  genannt. 

Gem.  I:  Catharina  v.  Hechthausen,  d.  26.  Juni  1687. 

Gem.  II:  Veronika  v.  Schack. 

Söhne:    137,  138. 

Tochter:  Dorothea  Elisabeth,  Gem.:  Christian  Lorenz  v.  Versoii, 
Kurbrandenburgischer  Oberst  und  Kommandant  von  Prankfurt  auf  Tietzow, 
Crampe  und  Pobanz,  seine  1.  Gemahlin  Christiane  v.  Bonin;  Dorothea  Elisabeth 
starb  1681  zn  Tietzow;  Lorenz  v.  Verson  starb  1682. 


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—     189    — 

97.  Leopold  Caspar.  2.  8.  v.  75.  1686  zu  Wnaterhanse  pfandgeseBBen. 
1691  Lieutenant.  Aach  gegen  ihn  klagte  Wilhelm  v.  Wohle  wegen  Tnrbation. 
(s.  N.  96). 

98.  Wilhelm  Eggert.  3.  8.  v.  75.  Lieutenant;  ist  1684  bereite  ver- 
storben. —  1656  wird  von  einer  Wittwe  Armgard  Bergen,  geb.  v.  Lettow 
gegen  Wilhelm  Eggerjt  v.  Ol.,  Sohn  ihres  Nachbarn  Leopold  v.  61.  geklagt, 
dase  derselbe  einen  ihr  zugehörigen  Knecht  „abgeBpeuert",  auch  geäussert 
habe,  dies  Verfahren  fortsetzen  zu  wollen;  Wilhelm  Eggert  v.  Gl.  habe 
sich  in  schwedische  Dienste  begeben.  Am  5.  Dezember  1658  wird  er  ver- 
urtheilt  zur  Herausgabe  des  Knechts  nnd  zu  Zahlung  von  500  Gld.  (Hofger.  - 
Act).  —  Wilhelm  v.  Wolde  klagt  auch  gegen  ihn  wegen  Torbation,  beim 
Kurfürsten;  ohne  Erfolg.  —  1684,  d.  11.  Juli.  Die  Vormünder  Beiner  Erben, 
Capitain  Caspar  Otto  96,  Lupoid  Caspar  97,  Gebrüder  v.  Gl.  und  Ewald 
Joachim  v.  Kleist  verkaufen  Qniapernow  an  Harens  v.  Wolde.  —  1687  bittet 
die  Wittwe  von  Wilhelm  Eggert,  Sophia  Elisabeth  v.  Manteuffel  für  ihre 
beiden  Sühne  Leopold  Joachim  139  und  Wilhelm  Eggert  140  um  Muthschein 
nnd  Belehnung,  desgl.  den  14.  Novbr.  16«9  mit  N.  121  and  122  zugleich. 

Besitz:  Qaispernow  auf  Zeit   Nitznow. 

Gem.:  Sophia  Elisabeth  v.  Manteuffel;  L  V.:  Otto  v.  Manteuffel- 
Quispernow,  starb  1649;  i.  M.:  Beninga  v.  Wobeser  auf  Nitznow,  deren  Sohn 
Hans  14  Jahre  alt  starb,  wesshalb  Nitznow  nnd  Qnispernow  als  Hitgift  an  den 
Schwiegersohn  übergingen. 

Söhne:  139,  140. 

99.  Joachim  Ernst  1.  S.v.  76.  Gramenz.  Kittmeister,  1712  todt.  — 
1655  tödtet  Ernst  y.  Gl.,  des  Michel  Ernst  v.  Gl.  Sohn,  den  Michael  Ernst  v. 
Hörn  auf  dem  Kirchhofe  zn  Gramenz,  ob  im  Zweikampf?  ist  wahrscheinlich 
(König);  in  Folge  dessen  hat  er  sich  wohl  mehr  in  Vorpommern  aufgehalten; 
denn  1667,  d.  12.  Angustund  20.  November  kauft  Rittmeister  Joachim  Ernst 
v.  Gl.  von  Lorenz  George  v.  Somnitz  einen  Theil  von  Kasekow  in  Vorpommern 
(Brüggemann).  1662,  d.  28.  September,  hatte  bereits  die  verwittwete  v.  Somnitz 
geb.  v.  Eamin  dies  Vi  Kasekow  an  Georg  v.  Wolden  für  2000  Gld.  verkauft 
und  mnss  nach  Vorstehendem  der  Kaof  wohl  nicht  perfect  geworden  Bein. 
Von  Joachim  Ernst  ist  es  dann  an  Sohn  N.  141  gekommen  und  zwar  den 
15.  April  1717  nach  dem  Tode  der  Mutter.  Der  andre  Theil  von  Kasekow 
stand  in  Communion  des  Majors  v.  ßosenstedt,  des  v.  Sydow  nnd  der  Wittwe 
v.  Thun  in  Woltersdorf,  wesshalb  Friedrich  Ehrenreich  v.  Eamin  (wohl  der 
Bruder  von  Catharina  Harg.  v.  Gl.  geb.  v.  Ramin),  dies  Kasekow  zu  befreien 
sachte  und  es  an  Caspar  Otto  v.  Gl.  N.  141,  dem  Sohne  von  Joachim  Ernst 
v.  GL  auf  36  Jahre  den  16.  Dezember  1719  für  7000  Thaler,  Woltersdorf 
1720  aber  auf  20  Jahre  für  11,000  Thaler  verkaufte.  Das  Weitere  s.  N.  141. 
Catharina  Hargaretha,  als  Wittwe  1712  erhielt  zu  dem  Besitz  von  '/■  Kasekow 
noch  Daber  hinzu.  —  In  und  bei  Gramenz  ist  noch  folgende  Tradition  im 
Schwange:  Ein  v.  Glasenapp,  Besitzer  von  Gramenz,  wird  auf  der  Jagd  von 
einem  Tagelöhner  (?)  angegriffen,  bei  dem  Bingen  wird  der  Angreifer  erschossen. 
Der  v.  Gl.  soll  nach  fiussland  entflohen  nnd  folgende  Sühne  eingetreten  sein: 
In  jedeni  Jahre  zur  Erntezeit  ist  das  Getreide  etc.  von  einem  Strich  des 
Ackers  von  der  Kirche  ab  bis  zur  Granze  des  Areals  in  gerader  Linie,  etwa 
3  Schwaden  (3  Sensenhiebe)  breit  für  die  Kirche  abzumähen  nnd  einzuernten. 
—  Hit  der  Zeit  ist  diese  „Busse",  zumal  der  schmale  Strich  Landes  weder 
verpachtet  noch  mit  einem  andern  Stück  vertauscht  werden  konnte,  dennoch 
abgelöst  worden.  Dergleichen  Sühnen  fanden  freilich  in  der  acht  katholischen 
Zeit,  also  etwa  vor  1500  (s.  Berthold  v.  Gl.  4)  statt;  andererseits  war  da- 
mals vor  allgemeiner  Einführung  des  Landfriedens  gesetzlich  für  einen  er- 
schlagenen Mann  „Wergeid"  (c.  15—30  H.)  zu  entrichten,  womit  die  Sache 
abgethan  war.  Beide  Momente  treffen  hier  nicht  zu,  jedoch  wollten  wir  diese 
Sage   festlegen,   damit   sie  etwa  an  anderer  Stelle  und  etwa  moderirt,    besser 


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—    190    — 

angepasst  werden  kann.  Wen«  nun  zwar  schüchtern  auf  einen  Anton  v.  Gl.  4t 
anf  Barwalde,  Klotzen  etc.,  der  etwa  1525  nach  Livland  übersiedelte,  doch 
anch  wieder  nach  Pommern  wechselte,  vermuthet  wird:  ho  hat  der  nie  anf 
Gramen?  gesessen.  Zugleich  wollen  wir  hier  anch  die  Nachricht  zar  späteren 
Feststellung  noch  anfahren ,  dass  ein  Casimir  v.  Gl.  Gramanz  (?)  anf  der  Jagd  ab- 
sichtlich oder  ans  Versehen  erschossen  worden  sein  soll.  (v.  No.  106  n.  108.)  — 

Besitz:    Gramenz  Anth.,  Kasekow  etc. 

Gern:  Catharina  Hargaretba  v.  Ramin;  sie  war  1717  bereits  todt 

Sohne:   141,  142,  143. 

Tochter:  Ernestine  Christiane,  1680,  Gern  :  Berthold  Friedrich 
v.  Ramin  anf  Bock,  Brossow;  sie  war  erste  Gemahlin. 

100.  Casimir.  2.  8.  v.  76.  Lübgnst;  lebt  1660.  Er  soll  3  Gemahlinnen 
gehabt  haben. 

Besitz:  Lübgnst,  Gramenz  a,  Zachen  c,  Sehnten z in  etc. 
Schmenzin  hatte  Hans  v.  Versen  1600  nnd  noch  nachher  besessen,  war  ohne 
Erben  gestorben  nnd  kam  es  an  Casimir  v.  Gl.  dann  an  Erben,  darunter 
N.  100;  von  diesen  Erben  ist  es  nach  1717  an  die  v.  Kleiste  gekommen;  noch 
1733  hat  Georg  v.  Versen  einen  Theil  von  Schmenzin  an  den  Hauptmann 
Bemdt  v.  Kleist  verkauft.    (Genealogie  v.  Versen,  s.  v.  Ledebnr). 

Gem.  I.:  Elisabeth  v.  Kleist  a.  d.  H.,  Nenrese. 

Gem.  II:  Barbara  Sophia  v.  Heydebreck,  geb.  d.  15.  September  1640. 

Gem.  III:    ? 

Tochter:  Ilsa  Catharina,  geb.  d.  7.  April  1674,  gest.  d.  30.  August 
1744.  Gem.:  Ulrich  Ernst  v.  Versen,  1720  anf  Crampe,  starb  1736; 
s.  V.:  Lorenz  v.  Versen  auf  Crampe,  Tietzow;  s.  M. :  Christiane  v.  Bonin  a. 
d.  H.  Wogentin;  Lorentz  v.  Versens  2.  Gemahlin  war  Dorothea  Elisabeth  v. 
Glasenapp  (s.  N.  82).  Ilsa  Catharina  erhielt  als  Fran  v.  Versen  Znchen 
pfandweise  mit. 

101.  Lupoid.    8.  S.  v.  76.    Lübgnst;  starb  vor  Mai  1697. 
Besitz:  Lübgnst,  Gramenz  Anth.,  Wnsterhanse  Anth.  etc. 
Gem.  I:  N.  N.  v.  Glasenapp;  i.  V.:  Joachim  v.  GL  77,  (s.  dort). 
Gem.  II:   Maria   v.   Puttkamer   1623;    i.   V.:   Lorenz   v.  Pntkamer 

(1613)  anf  Reinwaseer,  Fritzow,  starb  1.  Mai  1655;  i.  M.:  Agnes  v.  Bonn, 
Cnlsow;  Marias  erster  Gemahl:  Hilfgott  Ernst  v.  Bonin- Wnlflatzke. 

Sohne:    144,  145. 

Tochter:  Catharina;  Gem.:  Gert  v.  Below-Gatz.   (Gen.  v.  Wedeil.) 

102.  Reinhold.  4.  5.  v.  76.  Gramenz,  Lieutenant;  lebt  1686.  —  1719 
war  Reinhold  v.  Gl.  Tanfzenge  in  Valm. 

Besitz:  Gramenz  Anth.  a.  —  1703  brannte  Gramenz  in  2  Standen  voll- 
ständig nieder.  Kotzin,  bestand  ang  I  a  v.  Glasenappen  Besitz,  kam  an  ein 
Fräulein  v.  Wedeil  (s.  N.  104),  ans  Retzin  n  a,  ebenfalls  alt  v.  Glasenappen 
Besitz,  kam  an  die  v.  Wolden;  ferner  aus  Retzin  b,  dem  3.  Theil;  dieser  be- 
stand ans  Vorwerk  Granzin,  5  Bauern  in  Retzin,  2  Bauern  in  Lutzig  und 
aus  der  Wardinschen  Holzkavel;  dies  letztere  kam  an  die  Tochter.  (Biüggemaun). 
Steinbnrg  und  Grünwald  sind  an  N.  145  gekommen 

Gem.:  N.  N.  v.  Zitze'witz? 

Söhne:    146.  147. 

Tochter:  Margaretha  Hedwig,  Hochzeit  zwischen  2.  Mai  uud 
13.  August  1716,  (?)  starb  August  1764.  Sie  bekam  Retzin  b,  überliess  es  ihrem 
Freunde  (den  sie  wohl  liebte  und  später  heirathete),  dem  Vater brnder- Sohn, 
Joachim  Reinhold  145.  Gem.  I:  Georg  Casimir  v.  Zitzewitz-Brotzeo, 
Hauptmann,  Landrat h,  starb  1751;  s.  V.:  Casimir  v.  Zitzewitz,  Hauptmann 
auf  Pöppel  und  Jannewitz  1648,  starb  1708;  s.  M.:  Elisabeth  v.  Glasenapp, 
Tochter  Gert  Wedigs  v.  Gl.  87.  Gem.  II:  Joachim  Reinhold  v.  Gl.  145;  die 
erste  Ehe  scheint  nicht  lange  gewährt  zu  haben,  also  getrennt  worden  zu  sein, 
denn   schon    1734   starb    der  2.  Gemahl  Joachim  Reinhold    v.  Gl.    nnd  wird 


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—     191    — 

letzterer  schon  1716  als  ihr  Gemahl  genannt.  S.  K.  137,  wo  August  Leopold 
v.  61.  den  15.  August  1716  seine  Lehne  und  Erbrechte  an  Gramenz  hier  der 
Margaretha  Hedwig  nnd  ihrem  Gemahl  Joachim  Reinhold  (145)  cedirte. 

103.  Curt  Peter.  1.  S.  v.  77.  Zietzenow.  -  1654  anf  dem  Pädagogium 
in  Stettin,  hat  dann  stndirt.  1663  „ad  fuit"  (v.  Flotho).  1669,  d.  SO.  Juli, 
nachdem  der  Vater  1667  gestorben  war,  fand  der  brüderliche  Vergleich  statt, 
nach  welchem  besonders,  was  bei  N  108  von  Interesse  ist,  der  Antheil  Lüb- 
gnst  nebst  Pertinentien,  den  der  selige  Caspar  Otto  v.  Gl.  besessen  hatte,  der 
Mntter,  wegen  ihres  illatornm  jure  retentionis,  so  lange  sie  lebte,  zu  ihrem  und 
der  2  nnverheiratheten  Jungfer  Schwestern  Unterhalt  bleiben  sollte,  welchen 
beiden  diese  Gantel  anch  zufallt  nnd  müssen  von  den  andern  4  Brüdern  jährlich 
240  Gld.,  nach  Abzng  von  60  Gld.  für  die  Matter  nnd  Schwestern  ausgezahlt 
werden.  Wenn  die  Hntter  stirbt,  erhält  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  108  das 
Gnt:  die  Schwestern  werden  von  allen  Brüdern  dann  mitversehen.  —  1672, 
September.  Wegen  des  v.  Zozenowschen  Antheils  Redel  protestiren  sämmt- 
liehe  Söhne  Joachims  v.  Gl.  77  nnd  Gottfried  Ernst  v.  Walter  (Schwieger- 
sohn), welcher  letztere  aber  abgewiesen  wird,  indem  er  kein  Anrecht  an  das 
Lehn  erheben  dnrfte.  —  Den  Erben  Joachims  v.  Gl.  wird  Redel  durch  kur- 
fürstliches Dekret  zuerkannt;  doch  stellt  sich  später  heraus,  dass  v.  Walter 
von  seinem  1.  Schwiegervater,  dem  Peter  v.  Zozenow,  laut  Ehestiftnng  1652 
sechs  Hufen  an  Redel  statt  1000  Gld.  erhalten  hatte;  seine  Erben  mussten 
aber  statt  6  Hufen  mit  4  zufrieden  sein,  welche  sie  1707,  d.  26.  October  an 
Adam  Casimir  v.  Gl.  N.  158  verkauften.  —  1702  ertheilt  Cart  Peter  v.  Gl. 
der  Wittwe  Maria  Müllers,  des  seligen  Jürgen  Krienicke  und  deren  Sohn 
Martin  Krienicke,  zeitigem  Mühlenmeister  Ziezenowscher  Mühle  Consideration, 
erlägst,  da  sie  durch  Brand  in  Schulden  gerathen,  die  Familie  45  Jahre  unter 
den  v.  Glasenapp  wohnt,  die  10jährige  Mühlenpacht  und  gewährt  ihnen  das 
dazu  gehörende  HUtungsrecht.  Weil  in  der  Folge  von  Eintreten  anderer 
Lehnsbesitzer  hier  Schwierigkeiten,  durch  dieses  Erlassen  resp.  Bewilligen, 
entstehen  kannten,  wird  unter  dem  31.  März  Königlicher  Consens  nachgesucht, 
der  denn  auch  erfolgt.  —  1704,  d.  13.  Dezember  wurde  Peter  Curt  in  Sachen 
seines  Bruders  Friedrich  Wilhelm  108  znm  gerichtlichen  Termin  vorgeladen; 
um  diese  Zeit  muss  er  wohl  gestorben  sein. 

Besitz:  Ziezenow,  Redel,  Lflbgust  Anth.  etc. 

104.  Berndt  Dietrich.  2.  S.  v.  77.  Gr.  Wardin.  1726  bereite  todt.  — 
1669  bei  dem  brüderlichen  Vergleich  zugegen,  wo  unter  Anderm  nnd  dem  bei 
N.  103  Angeführten,  nachträglich  am  27.  Januar  1671  beschlossen  wurde, 
dass  der  jüngste  Friedrich  Wilhelm  v.  GL  108  vorweg  200  Gld.  von  jedem 
der  andern  4  noch  lebenden  Brüder  vierteljährlich,  50  Gld.,  ausgezahlt  erhalten 
solle.  1672  s.  N.  103.  —  1693,  d.  24.  Januar.  Berndt  Dietrich  als 
nächster  Lehusfolger  von  Ulrich  v.  Gl.  105,  der  laut  gerichtlichem  Testament 
seiner  Frau  eine  Erbschaft  von  2000  Gld.  Pom.  vermacht  hatte,  zahlte  der* 
selben  10O0  Gld.  aus.  die  andern  1000  Gld.  werden  für  sie  event.  auf  Lutzig 
eingetragen,  in  deren  vollen  Genuas  sie  kommt,  wenn  der  Prozess,  den  der 
Bruder  Friedrich  Wilhelm  108,  wo  er  die  Lehne,  welche  Berndt  Dietrich  an- 
genommen, beansprucht,  glücklich  ausgetragen  ist.  —  1693,  d.  7.  April,  klagen 
die  Söhne  Joachims  v.  Gl.  77  contra  Clans  Rüdiger  von  Massow  wegen  Retzin 
und  der  Kriegsschuld,  ferner  wegen  des  andern  Theils  von  Lübgust,  was  die 
v.  Petersdorfe  erstritten  und  wegen  baarer  Auszahlung  von  etwa  2593  Gld. 
etc.,  welche  Joachim  Reinhold  v.  Gl.  145  aus  den  Gütern  Lübgust  und  Knssow 
für  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  108  nach  Befehl  der  Regierung  vom  23.  August 
1700  zu  entrichten  haben  sollte;  es  wurden  viele  Termine  zur  gütlichen  Aus- 
einandersetzung 1700—1701  anberaumt,  auf  welchen  N.  108  nie  erschienen 
war.  —  1702.  den  iS.  October.  Berndt  Dietrich  bittet  und  erhält  Kur- 
fürstlichen Consens  über  die  von  Georg  Friedrich  v.  Schönfeld  geliehenen 
800  Gld..   wofür   er   demselben  die  Verwalterei  in  Retzin  cum.  pert.  einsetzt, 


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—    192    — 

also,  daas  Gläubiger  von  der  Pension  die  Zinsen  proprio  anthoristata  erheben, 
die  Vertrage  mit  unterschreiben  nnd  die  Jurisdiction  über  die  andern  Ver- 
walter mitexerciren  möge.  -  1702,  d.  18.  October,  zeigt  Berndt  Dietrich 
an,  was  gestalt  er  mit  seines  Bruders  Ulrich  v.  Gl.  nachgelassener  Wittwe 
Catharina  Diana  v.  Brünnow  wegen  ibrer  Abfindung  ratione  Illatonnra  et 
lucrosium,  sich  auch  gewissermaassen  wegen  Einräumung  ihres  Mannes  Gut 
verglichen  habe.  (Pom.  8t.-Arcb.).  —  1717,  d.  10.  Februar,  wtaft 
Berndt  Dietrich  seinen  Antheil  ßetzin  a  an  Ernst  Bogislaf  v.  Wedeil. 
(s.  N.  10-2).  .       _    .   . 

Besitz:  Gr.  Wardin  mit  Langen  b.  Ziezenow,  ßetzin,  l»otzig, 
Anth.  Lttbgust  etc.  _,    ,     .. 

Gem.  I:  Maria  v.  Glasenapp;  ihre  Aeltern:  N.  79;  Hochzeit  am 
12.  Dezember  1665,  wobei  ihm  sein  Vater  Wardin  abtrat. 

Gem.  II.:  Anna  Margaretha  v.  Klitzing,  bereite  1726  Wittwe; 
denn  1726,  den  11.  Januar,  Polzin,  verkauften  des  seligen  Berndt  Dietrich 
v.  Gl.  Wittwe  und  deren  jüngster  Sohn  Curt  Dietrich  v.  Gl.  in  Ziezenow  ein 
Vorwerk  und  5  Bauernhöfe,  welche  des  letztern  Grossvater  Hauptmann  Joachim 
v.  Gl.  acqniriret,  auf  24  Jahre  für  950  rthl.  an  den  Lieutenent  Georg  v. 
Buchet  auf  Knsow. 

Söhne:    148,  149.  ,      ,_ 

Töchter:  1.  Anna  Dorothea;  getauft  den  3.  Mai  1696  zu  Arnhausen. 
Gem.:  Carl  Bogislaf  v.  Walter,  Königlich  polnisch  sächsischer  Capitwn; 
sie  wohnten  zu  Ziezenow.  2.  Margaretha  Maria  Barbara,  geb.  den 
14.  August  1701. 

105.  Ulrich.  8.  8.  v.  77.  Lntzig.  —  1674,  d.  18.  Mai,  erschlug  er 
mit  Bruder  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  108  im  Streit  bis  zum  Kampf  den 
Capitain-Lientenant  v.  Schötzow  hei  8  bei  sich  habenden  Leuten  auf  dessen 
eigenem  Felde;  sie  gingen  dessbalb  ins  Ausland.  1688,  d.  11.  Juli,  ward« 
durch  Kurfürst  Friedrich  III.  des  Hauptmann  Joachim  v.  Gl.  Söhnen  Ulrich 
nnd  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  wieder  gnadigst  gestattet,  ihre  Güter  in  Pommern 
zu  bewirtschaften,  da  sie  nnn  gebüsst  hatten,  indem  sie  lange  genug  als  ge- 
flohen absena  gewesen.  (Geb.  St.-Arch.)  —  1693,  d.  24.  Januar,  testirt  Ulrich 
v.  Gl.  für  seine  Frau  eine  Erbschaft  von  2000  Gld.  Pomm.  (s.  N.  104).  Er 
starb  im  Februar  1701. 

Besitz:  Lutzig,  Anth.  Lübgust  etc. 

Gem.:  Catharina  Diana  v.  Brünnow;  i.  V.:  Nicolaus  v.  Brünnow 
auf  Pöppel,  Quatzow  und  Alt  Schlage;  sie  erhielt  einen  Antheil  Alt-Schlage 
bei  Polzin  1665. 

106.  August    4.  S.  v.  77.     1669  schon  todt. 

107.  Christian  Friedrich.  5.  8.  v.  77.  Rittmeister.  1686  bereits 
verstorben.  _ 

108.  Friedrich  Wilhelm.  6.  8.  v.  77;  geb.  1649,  gest.  vor  1716.  -  Er 
besuchte  wohl  die  Schule  in  Stargard.  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  der 
jüngste  der  Söhne  des  Schlosshauptmanns  Joachim  v.  Gl.  war  wohl,  wie  es  ja  häufig 
stattfindet,  verzogen  und  schlecht  eingeschlagen.  Nachstehendem  zu  Folge 
hat  er  viel  Prozesse  und  ein  ungeregeltes  Leben  geführt,  welches  er  spater 
wohl  durch  seinen  letzten  Willen  hat  hüssen  und  resp.  hesser  machen  wollen. 
Siehe  weiter  1701,  wo  zu  entnehmen,  dass  er  auch  wohl  unselbständig  gewesen 
ist;  besonders  ist  hervorzuheben,  wie  gnädig  dsr  König-Kurfürst  Friedrich  I.  (DJ) 
sich  seiner,  wohl  in  Anerkennung  der  Verdienste  des  Vaters,  in  Weiter- 
gewogenheit des  höchsten  Herrn  Vaters,  als  Pathe,  häufig  angenommen  hat 
—  16139,  d.  20.  Juli,  findet  die  Erbtheilung  zwischen  den  4  noch  lebenden 
Söhnen  Joachims  statt  nnd  wurde  in  betreff  des  Theils  von  LÜbgnst  nebst 
Pertinentien,  welchen  der  selige  Caspar  Otto  v.  Gl.  88  besessen  hatte,  bestimmt, 
dass  derselbe  für  die  Frau  Mutter  wegen  ihres  Illatorum  jure  retentionis  so  lange 
sie  lebt  zu  ihrer  und  der  2  unverheirateten  Jungfern  Töchter  Unterhalt  verblieb, 


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—     198    - 

welchen  beiden  diese  Cautel  zufällt;  ferner  müssen  4  Brüder  jährlich 
240  Gld.,  nach  Abzug  von  60  GM.,  für  die  Mutter  und  Schwestern 
auszahlen.  Diese  4  Brüder  sind :  N.  108,  104,  105  and  vermuthlich 
107.  Wenn  die  Mutter  stirbt,  erhalt  Friedrich  Wilhelm  v.  GL 
das  Gut,  die  Schwestern  werden  von  den  andern  Brüdern  versorgt 
1671,  den  27.  Januar  wird  diesem  Vergleich  noch  hinzugesetzt,  dass 
Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  200  GH.  von  den  Brüdern  und  zwar  vierteljährlich 
50  Gld.  vorweg  erhalten  solle.  Die  Mutter  ist  löfil  gestorben  und  besass 
■och  ein  Haus  in  Neu-Stettin.  —  1674,  den  18.  Hai  war  er  betheiligt,  mit 
dem  Bruder  Ulrich  106,  den  Capitain-Lieutenant  v.  Schötzow  mit  8  bei  sich 
habenden  Leuten  auf  seinem  eigenen  Felde,  im  Streit  and  Kampf,  erschlagen 
zu  haben,  worauf  sie  beide  ins  Ausland  flüchteten,  doch  1688,  den  11.  Juli 
vom  Kurfürsten  Friedrich  HI.  begnadigt  wnfden,  so  dass  sie  dann  wieder  ihre 
Guter  in  Pommern  bewohnen  und  bewirtschaften  konnten.  —  1693,  d.  7.  April 
klagen  die  Sühne  Joachims  v.  Gl.  gegen  Rüdiger  v.  Massow  wegen  Betzin  und 
wegen  Kriegsschuld;  ob  Friedrich  Wilhelm,  der  sich  wohl  zu  der  Zeit  im 
Halberstadtischen  noch  aufhielt,  dabei  war,  ist  nicht  festgestellt;  denn  später 
erat  klagt  nur  Wilhelm  auch  wegen  des  Antheils  Lttbgust,  den  die  v.  Peters- 
dorf e  erstritten  hatten,  um  den  Werth  von  2503  Gld.  und  dergl.  Es  wnrde 
1700,  den  23.  März  verfügt,  was  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  aus  Lfibgnst 
durch  Joachim  Beinhold  145  erhalten  sollte;  der  Prozess  spann  sich  doch  weiter, 
besonders  weil  ersterer  bis  1701  anf  keinem  Termin  erschien;  wesshalb,  geht 
aas  folgendem  Schreiben  der  Regierung  zu  Stargard  vom  5.  Febr.  1701  hervor: 
An  S.  Majestät.  .Der  Friedrich  Wilhelm  v.  GL  ist  dieser  Tage  von 
Berlin  wieder  hierher  gelanget  und  war  von  Kleidern  entblosst  nnd  sonsten 
ganz  armselig,  dass  sich  auch  Keiner  Beiner  annahm,  noch  mit  Speise  versorgen 
will;  gleichwohl  würde  es  aber  unbillig  sein,  wenn  derselbe  bei  den  annoch 
habenden  richtigen  Forderungen  wider  seinen  Vetter  gar  krepiren  sollte;  So 
ersuchen  Euer  Majestät  wir  hiermit  unterthänigst,  uns  mit  einer  Allergnädigsten 
Verordnung  zu  versehen:  ob  er  jährlich  von  dem  Vetter  die  300  Gld.  oder 
wenigstens  100  rthl.  haben  soll;  Und  wollen  wir  sodann  dafür  sorgen,  dass  er 
hinreichenden  Unterhalt  habe  nnd  auch  zur  Betreibung  der  Prozesse  noch 
etwas  erübrigen  solle,  gez.  v.  Brannschweig,  v.  Wobeser,  v.  Corswand."  — 
1702  fahrte  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  Prozess  wegen  der  Lehngüter 
Latzig,  welche  wohl  sein  Bruder  Berndt  Dietrich  v.  GL  übernommen  hatte; 
wohl  ohne  Erfolg.  1701,  den  22.  November,  ergeht  eine  Allerhöchste 
Cabinets-Ordre  an  die  Hinterpommersche  Regierung,  nachdem  Joachim 
Reinhold  v.  GL  145  wider  seinen  Vetter  Friedrich  Wilhelm  geklagt 
hat:  «Es  wird  befohlen,  eine  gütliche  Ausgleichung  zu  Stande  zu  bringen, 
zumal  die  Sache  zweifelhaft  und  auch  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl. 
nicht  fähig  ist,  dem  Gute  (Lttbgust)  vorzustehen".  Dagegen  wendet  sich 
Friedrich  Wilhelm  im  März  1702  folgenden  Inhalts  an  Sr.  Majestät: 
„Joachim  Reinhold  v.  GL  habe  das  Reskript  vom  22.  November  a.  p. 
erschlichen;  er  sei  der  Hatterbruder  von  Joachim  Reinhold  v.  Gl.  und 
Friedrich  Wilhelms  Mutter  habe  dem  Vater  des  Joachim  Reinhold 
v.  GL  das  Gut  Lttbgust  loco  dotis  zugeschlagen.  Friedrich  Wilhelm 
ist  1649  geb.,  der  Vater  1667  gestorben,  zu  jener  Zeit  ist  er  mino- 
renn nnd  im  Halberstädtischen  bei  seinen  Pflegeältern,  dem  Hauptmann 
Berger  v.  Pttgel  (Schwager)  und  seiner  liebsten  Schwester,  die  ihn  auch  an 
Kindeeatatt  auf-  und  angenommen  und  all  das  Ihrige  ihm  vermacht  haben,  ge- 
wesen. Er  hat  sich  lange  nach  des  Vaters  Absterben,  erst  nach  Hinter- 
pommera  begeben.  Im  brüderlichen  Vergleich  (1669)  ist  ihm  das  Gut  Lttb- 
gust, welches  seine  selige  Mutter  jure  dotalitii  sive  retentionis  besessen, 
zugetheilt  worden,  so  wie  die  Matter  auch  ein  Hans  in  Ken  Stettin  besessen 
habe.  Ueber  Familienverhältnisse  giebt  er  noch  ferner  an,  dass  Bein  Bruder 
Ulrich  auch  todt  sei;  es  lebten  noch  zwei  Brüder  und  2  BrodersOhne:  Joachim 

13 


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—    194    — 

Heinhold  v.  Ol.  sei  seines  Vater- Bruders  Enkel  und  seiner  Schwester  Bonn, 
die  Mutter  1691  gestorben  etc."  Darauf  Randverfbgnng  Sr.  Majestät:  „Da 
die  vorgeschlagene  gütliche  Handlung  nicht  stattfindet,  Friedrich  Wilhelm 
v.  Gl.  nicht  will,  auch  Recht  für  sich  hat,  solle  das  Hinterpommersche  Hof- 
gericht die  Sache  ohne  Verstattung  von  Weitläufigkeiten  gerichtlich  entschei- 
den". Dem  Joachim  Beinhold  v.  Gl.  ist  in  Folge  dieser  Klage  aufgegeben 
worden,  an  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  wegen  seines  Anrechts  an  Lübgust, 
jährlich  420  rthl.  auszuzahlen,  wogegen  ersterer,  als  zu  hart,  appellirt  und 
unter  dem  6.  Dezhr.  1702  noch  anfahrt:  „Ich  habe  200  rthl.  an  Friedrich 
Wilhelm  v.  Gl  nach  Berlin  geschickt,  wo  er  sie  sofort  „liederlich  durchge- 
bracht, auch  Schulden  gemacht  hat"  etc.  Aus  der  väterlichen  Hinterlassen- 
schaft beansprucht  Friedrich  Wilhelm  auch  von  dem  v.  Kamel,  von  dem 
Bittmeister  Christian  N.  107,  herrührendes  Geld.  Sein  Binder  bestritt  ihm 
die  Schuld;  es  sollte  Curt  Peter  v.  Gl.  108  citirt  werden,  doch  war  dieser 
bereits  verstorben.  —  Seiner  Wirthin  in  Stargard,  der  Frau  des  Uhr- 
mach er i  Jacob  Tiessen,  hatte  er  das  Notwendigste  nicht  bezahlt,  ihr 
Spiegel,  Bibel  etc.  überlassen  und  folgendes  Dekret  des  Fiskals,  wonach 
er  zn  50  Bth.  fiskalischer  Strafe  vemrtheilt  and  ihm  angedeutet  wird, 
„sich  des  Weibes  hinfunro  ganzlich  zn  enthalten"  (Stargard,  d.  29.  Hai 
1704),  deuten  an,  dass  er  recht  wüst  gelebt  haben  muss;  desgl.  folgender 
Bericht  des  Hofgerichts  d.  d.  Stargard,  den  15.  Dezember  1704  an 
Seine  Majestät,  worin  unter  Anderm  es  heisst:  „Einleitend,  dass  Friedrich 
Wilhelm  v.  Gl.  sich  so  aufführe,  dass  alle  scharfen  Vermahnungen  nichts 
helfen  1,  weil  er  das  Seinige  schlecht  administriret,  dann  mit  den 
Gläubigern  Prozesse  anfängt  und  mit  Undank  belohnt,  2,  hat  er  sich  an 
ein  gewönlich  Handwerker -Weib  gehängt,  welcher  er  viel  zuwendet  und  mit 
derselben  einen  Sohn  gezeuget-,  er  sei  schon  in  Strafe  genommen  (s.  ob. 
50  Bth.?),  lasse  sich  dennoch  nicht  abbringen,  sondern  sich  verlauten,  zu  ver- 
suchen, dass  der  (?)  Sohn  sollte  legitimirt  werden  etc.,  weil  er  sich  weder  vor 
Gott  furchtet,  noch  sich  zn  seinem  Wort  hält:  so  bitten  sie,  dass  er  in  be- 
sondere Zucht,  er  in  eine  gewisse  Festung  gebracht  werde".  Den  8.  Januar 
1705  conferiren  Sa.  Majestät  denn  auch  mit  dem  Gouverneur  von  Colberg, 
General  Mierander:  „er  möchte  auch  mit  dem  Hofgericht  in  Verbindung  treten, 
wie  zu  Borgen  sei,  dass  Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.,  wie  es  sich  am  täg- 
lichsten will  thun  lassen,  untergebracht  werde  und  in  guter  und  scharfer  Auf- 
sicht gehalten  werden  möge"  etc.  —  Den  15.  Januar  1706  bittet  das  Hofgericht 
zu  Stargard  Sr.  Majestät,  dass  Joachim  Beinhold  v.  Gl.  so  viel  zahle,  dass 
auch  die  Greditoren  befriedigt  werden  könnten  und  schlägt  200  Bth.  Alimen- 
tation vor,  die  gerichtlich  von  diesem  einzutreiben  und  nach  Erfordernisa  dem 
Friedrich  Wilhelm  v.  Gl.  auszuzahlen  seien.  Die  Allerhöchste  Cabinets- 
Ordre  vom  7.  April  1706  spricht  dann  aus,  „dass  die  für  Friedrich  Wilhelm 
v.  Gl.  bestimmten  200  Bth.  jährlich  alle  Zeit  so  beizutreiben  seien,  dass  sie 
gerichtlich  eingeliefert  und  nur  pro  necessitate  nach  nnd  nach  ausgezahlt 
werden  mögen,  damit  er  sie,  seiner  Gewohnheit  nach,  nicht  liederlich  auf  ein- 
mal durchbringen  könne".     (Geh.  8t  Aren.).  — 

Ans  der  Geschichte  der  Kirchen  nnd  milden  Stiftungen  4er  Stadt  Star- 
gard i.  Pont.  v.  C.  Schmidt:  Das  Königliche  Waisenhaus:  Friedrich 
Wilhelm  v.  Gl.  ans  dem  Hause  Lübgust  vermachte  in  seinem,  den  1.  Mai  1711 
hier  errichteten  nnd  am  18.  September  1711  pnblicirten  gerichtlichen 
Testament  sein  ganzes  Vermögen,  welches  sich  ausser  seinem  Antheil  an 
dem  Gute  Lübgust  auf  8586  rthl.  16  gr.  belief,  dem  Waisenhanse  als  Universal- 
eren, um  davon  so  viel  arme  Kinder,  als  davon  verpflegt  werden  könnten,  zn 
unterhalten.  Ferner  testirte  er  dem  Diakonus  an  der  St.  Johanniskirche 
15  Gld.  Zulage  zu  seinem  Gehalt  (an  einer  andern  Stelle  heisst  es:  dem 
Pastor  6  rthl.  und  dem  Diakonus  10  rthl.).  Dagegen  bedang  er  sich  aas: 
I.  ein  Gewölbe  in  der  St.  Johanniskirche  znm  Begrähniss,  2,  eine  jährlich  zn 


Jigitizocty  GoOglc 


—     195    — 

haltende  Gedächtnisspredigt,  wofür  der  Pastor  zu  8t  Johann  6  rthl.  pro  studio 
et  labore  haben  solle.  —  Zur  Exekution  des  Testaments  bestimmte  er  den 
Landrath,  den  Syndikus  und  die  Pastoren  zu  St.  Marien  und  8t  Johann.  — 
Nach  dem  Complexus  pioram  Corpornm  Stargardensiam  von  Willi.  Engelke, 
einem  in  der  Bibliothek  der  Gesellschaft  für  pommersche  Alterthnmsknnde  be- 
findlichen Manuskript  war  des  v.  Glasenapp  Fran  Anna  Eleonore  geb.  Bern- 
hardy  (Tochter  des  Consistorialraths  auf  Lentz?)  von  ihrem  Bruder,  dem 
Lieutenant  und  nachmaligen  Hofrath  Bernhard v,  ihm  gewaltsam  aufgedrungen, 
er  hat  sie  aber  nie  als  seine  Pran  anerkannt  (vielleicht,  mit  eine  Veranlassung, 
duB  er  nicht  in  geregelte  Verhältnisse  kam  nnd  solider  lebte).  Er  hatte  Ge- 
schwister und  Geschwisterkinder,  welche  er  aber  alle  in  seinem  Testament  von 
der  Erbschaft  ausgeschlossen  hat,  da  sie  sich  seiner  nicht  angenommen  hatten; 
auch  hatte  er  einen  natürlichen  Sohn  Ernst  Friedrich  Glasenapp,  dem  and 
dessen  Mutter  er  etwas  vermachte.  —  Am  28.  September  1716  klagten  sämmt- 
liche  von  Joachim  v.  Gl.  77  damals  nachgelassene  Töchter  gegen  Joachim 
Reinhold  v.  Gl.  145  nnd  gegen  das  Waisenhaus  zu  Stargard  i.  Pomm.  und  wurden 
vom  Könige  an  die  Regierung  zu  Stargard  verwiesen.  (Geh.  St.-Arch.). 
Besitz:  Anth.  Lübgust. 
Gem.:  Anna  Eleonore  Bernhardy. 

109.  Anton.  1.  S.  y.  79.  Coprieben.  Er  hat  1638  zu  Bestock  atudirt. 
1643,  d.  14.  bis  17.  Hai  heisst  es  in  der  Belgardschen  Quartiers-Revision 
„auffem  Lande"  nach  den  Verwüstungen  des  30jährigen  Krieges:  „Zu  Wussow: 
Der  Glaeenappen  zu  Knhprieben  Post  betreffend,  haben  von  Altersher 
ö  Pauern,  jeder  auf  einer  Hakenhufe  gewohnt,  wie  nun  der  ein  bei  der  ersten 
Kaiserlichen  einqnartierung  wüst«  geworden,  mussten  nonweder  die  5.  (Fttnffte) 
Hofe  den  andern  vieren:  Jürgen  Bartke,  Joachim Bartke,  Jürgen  Hantzke  und 
Chim  Mantzke  eingetheilt  werden."  —  Da  e  r  in  Bärwalde  Rittersitz  hatte, 
so  ist  er  auch  hei  den  Streitigkeiten  wegen  der  Jahrmärkte,  Gränzstreitigkeiten 
mit  Polen  und  dergl.  betheiligt  (s.  N.  87  und  79.)  —  1672,  d.  19.  Augost 
erhielten  der  Amtmann  Jacob  Polten  zu  Drabeim  und  der  Stadtrichter  Andreas 
Eoth  (Bärwalde?)  den  Auftrag  von  Halberstadt,  als  Kommission  in  dem 
Prozess  des  Bürgermeisters  von  Bärwalde  und  deren  Patronen  sich  mit  diesen 
in  Verbindung  zu  setzen.  Es  handelte  sich  darum,  dass  die  Höfe  und  Gärten, 
die  von  den  Patronen  den  Handwerkern  eingesetzet,  nichts  versteuerten,  sie, 
die  Patrone  überhaupt  nicht  damit  (Steuern)  überladen  werden.  (?)  Das  Protokoll 
ist  dann  der  Hinterpommerschen  Regierung  zu  überreichen  (Geh.  8t.-Arch.). 
Anton  war  ein  eifriger  Jäger.  —  1684  war  er  (s.  beim  Sohn  N.  150) 
bereits  todt. 

Besitz:  Coprieben,  Patzig,  B&rwalde,  Wutzow  (Wussow),  Hammer, 
Schnei  de  müh  1,  Anth.  Schmenzin  etc. 
Gem.:  N.  N.  v.  Versen. 
Sohn:  150. 

Töchter:  1.  Angela  1650,  sie  starb  d.  28.  Juli  1676  zu  Coprieben; 
Gem.:  Peter  v.  Mttnchow  auf  Mediin,  Barzlin  etc.;  er  starb  1684;  s.  V.: 
Jacob  v.  Hünchow  anfNedlin  etc.;  Angela  war  seine  2.  Gemahlin,  die  1.  eine 
r.  Manteuffel - Bnslar.  —  2.  Else.  Gem.:  Hans  Carsten  v.  Hechthausen, 
Zarnefanz,  Kurfürstlich  Pomm.  Kämmerer  und  Schwedischer  Major,  geb.  1639. 
3.  Dorothea  Agnes.  Gem.  I:  Egidius  Rüdiger  v.  Herzberg-Lottin. 
Gem.  II:  v.  W ranne ken;  sie  bataas  Barken  a,  das  sie  an  Ernestine  v.  Glasenapp 
(s.  N.  150)  vererbte. 

110.  Lorenz  Jürgen  auch  Cornelius,  2.  S.  v.  79;  auf  Tannen.  — 
1655,  den  23.  Februar  in  dem  Verzeichnisse  des  Belgarder  Distrikts  von  der 
Mannschaft,  welche  zu  Rosse  gedient,  vor  diesem  dem  Kriege  nachgegangen 
oder  noch  anjetzo  im  Dienst  sich  befindet,  ist:  Cornet  Lorenz  Georg  Gl.  zn 
Coprieben  aufgeführt;  er  muss  am  5.  October  1655  in  der  Heimatb  gewesen 
«ein,  denn  auch  er  hat  das  von  18  Land-Ständen  erlassene  Schreiben,  betreffend 

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.       _     196    - 

die  Verpflegung  etc.  der  Lehnreiter  an  den  Steuereinnehmer  Feter  Bleche 
(Gloche)  s.  M.  75  und  87,  mit  unterzeichnet.  —  1658  Rittmeister,  als  solcher 
er  mit  Fräulein  Abigail  v.  Glasenapp  N.  111,  in  Barwalde  Taufzenge  war; 
später  Kurbrandenbargischer  Oberstwachtmeister.  —  1678,  d.  4.  Juni. 
Ans  der  Erb  verschreib«  ng  von  Lorenz  Jürgen  ist  über  das  Gutchen 
Schnakenbnrg,  auf  welches  später  bei  N.  151  noch  zurückgekommen  wird, 
anzuführen :  „etc.  demnach  dem  Höchsten  Gott  nach  seiner  gnädigen  Vorsehung 
es  gefallen,  auch  Lorenz  Jürgen  Gl.  in  eine  langwierige  Krankheit  und 
Schwachheit  zn  legen  nnd  dabei  gewärtig  sein  mnss,  dass  meines  Lebens  Ende 
vorhanden,  dabei  anch  erinnern,  dass  mein  Diener  Jürgen  Friedrich 
Glasenapp  Zeit  meiner  Krankheit  und  Schwachheit  mich  fleissig  nnd  treulich 
gewartet  nnd  sonst  allen  getreuen  Dienst,  soweit  ihm  möglich  gewesen,  er- 
wiesen, dass  ich  in  Allem  wohl  mit  ihm  content  gewesen:  so  habe  ich  auf 
wohlbedachten  Rath,  guten  Wissen  nnd  Willen,  damit  er  dessen  hienieden 
einige  Ergötzlich keit  haben  müsse,  ihm  Jürgen  Friedrich  Glasenapp 
mein  Höfchen  Rothenfliess,  welches  vor  dem  Tarmenschen  Holze  liegt  und 
nicht  geerbet,  sondern  vom  militärischen  Verdienst  erhandelt  habe  (d.  b.  es 
war  v.  Glasenappen  Gut),  zu  Erb  und  Eigen  auf  ihn,  seine  Kinder  nnd 
Kindeskinder  nnd  folgende  Erben  hiermit  verschrieben,  nnd  als  ein  Geschenk 
von  Todeswegen  verehren  nnd  legiren  wollen,  jedoch  so  bescheidentlich,  dass 
er  nnd  die  Seinigen  schuldig  sein  sollen,  mir  und  den  Heinigen  allen  ge- 
bührenden Bespect,  Ehr  nnd  Tren  zn  erweisen  and  anstatt  Recognit  (Erkennt- 
lichkeit,) so  er  meinem  Hanse  thun  solle,  soll  er  je  und  alle  Wege  gehalten 
sein,  mir,  meinen  Erben  und  Nachfolgern  in  notwendiger  Weisen  und  Auf- 
richtungen aufzuwarten,  hat  Aufsicht  aufs  Tarmensche  Holz  zn  geben  und 
allen  Schaden,  so  viel  ihm  möglich,  wehren  zu  helfen,  auch  mnss  er  jährlich 
mir  nnd  meinen  Erben  ein  Achtel  Butter  abgeben  und  sonsten  von  nichts, 
anch  von  keinen  Ausgaben  wissen  mögen,  damit  von  mir  noch  von  den 
Heinigen  beschweret  werden,  und  soll  er  diesen  verschriebenen  Rothfliess  in 
seinen  Gränzen  und  Malen  mit  Allem,  was  dazu  von  Altersher  gewesen, 
nebst  nothdürf tigern  Strauch  nnd  Feuerholz,  wie  auch  Heide  nnd  Weide  ausser 
Obigem  quit  und  frei  genützen  nnd  erblich  gebrauchen;  da  aber  mein 
Sohn  Bogislaf  dieses  Höfeben  Rothfliess,  da  es  nah  an  Tannen  ist  belegen, 
bei  Antretung  seines  Haushaltes  nicht  entrathen  wollte,  soll  mein  Sohn  Bogislii 
schuldig  sein,  meinem  Diener  Jürgen  Friedrich  oder  seinen  Erben  400  Gld. 
Pomm.  vor  Abtretung  dessen  baar  zu  zahlen;  jedoch  soll  Jürgen  Friedrich  ge- 
balten sein,  mit  Beinen  Erben  diese  400  Gld.  nicht  an  anderen  Oertern,  sondern 
in  meinen  Gütern  und  Jurisdiction  zu  verwenden-,  sollte  aber  Jürgen  Friedrich 
ebne  Leibeserben  abgehen,  soll  dies  Höfchen  Rothfliess  wieder  an  mich  nnd 
meine  Erben  ohnfehlbar  fallen,  dass  seine  Frau  nicht  anders  als  ihr  Mobiles 
nnd  Fährniss  sammt  dem,  was  sie  im  Ehestande  erworben  daraus  zn  fordern 
nnd  mit  sich  zu  nehmen  hat.  Zu  mehrerer  Versicherung  und  festen  Haltung, 
habe  icb  dieses  eigenhändig  unterschrieben  nnd  ist  von  anwesenden  Herren 
zu  mebrer  Beglaubigung,  dass  solches  mein  freier  und  wohlbedachter  Wille 
gleichfalls  zn  sammt  dem  requirirten  Notarias  mit  unterschrieben.  Geschehen 
Gr.  Tannen  im  Jahre  nach  Christi  Gebart,  d.  4.  Juni  1678  gez. 
(Fehlt  Lorenz  Jürgen)  Bogislaf  Clasenapp,  Hans  Zastrow  als  Zeuge  Berndt 
Christian  v.  Zastrow.  als  Zeuge,  Joachim  Wilhelm  Hacke,  Fast.  jnn.  zn  Bär- 
walde et  Testes;  Christian  Holtzböter  Kaiserlich  geschworener  Notarius." 
Hier  wnrde  also  ein  sehr  schönes  Rittergut  für  einige  Pfände  Butter  dem 
Diener  vermacht,  (s.  N.  151).  —  Er  hat  von  Georg  v.  GL  111,  ein  adliges 
Gut  in  Bärwatde  (ob  Freiheit  oder  Bnth?)  worin  auch  die  Rachen-  und 
Sc hwantken -Hufen  mit  einbegriffen,  gekauft,  welches  denn  auch  sein  Sohn 
Bogislaf  Ernst  151,  von  ihm  erbte.    (S.  St.- Aren.). 

Besitz:    Gr.  u.  Kl.  Tannen,   Priebkow,   Rothfliess,  Schnaken- 
bürg,  Hegesche-,  Damen-Mühle,  Bärwalde  etc. 


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Gem.:  Anna  Elisabeth  v.  Petersdorf;  i.  V.:  Lewin  Wedig  v. 
Petersdorf-Grabow,  Kammer) nnker  Herzog  Bogislafs  XIV.,  i.  IT.;  Maria  v. 
Zitzewitz  a.  d.  H  Besswitz;  1»>18,  d.  30.  Harz  sucht  sie  für  ihren  uumüodigon 
Sohn,  Bogislaf  Ernst  151,  einen  Math-Zettel  nach,  der  gewährt  wird,  wobei 
sie  erwähnt,  dass  sein  Grossvater  schon  ein  Rittergut  in  Bärwalde,  Tarmen,  Nenhof, 
die  Damensche,  Hegesehe  Mühle  etc.  besessen  habe. 

Sohn:    151. 

Töchter:  1.  Sophia  Juliane,  geb.  d.  8.  November  1679,  Hochzeit  d. 
25.  April  1714.  Gem.:  Zabel  Balthasar  v.  Wolden,  geb.  1676  zu  Wuster- 
bart, s.  V.:  Caspar  v.  Wolden,  Schwedischer  Gapitain,  auf  Wusterbart  und 
Ballenburg;  s.  M.:  Hedwig  v.  Wolden,  starb  1650;  Caspar  v.  Woldens  erste 
Gemahlin  Sidonie  v.  Zozenow.  Sophie  Juliane  v.  Gl.  als  Wittwe  des  Zabel 
v.  Wolde  war  1728  Tanfzeuge  in  Wusterbart  und  starb  den  6.  November  1780. 
—  2.  Dorothea  Hedwig,  geb.  d.  16.  Februar  1682.  Hochzeit  d.  25.  April 
1714.  Gem.:  Marens  v.  Wolden,  geb.  d.  15.  August  1675  zn  Wusterbart, 
Bruder  von  Zabel,  s.  dort  Aeltern;  1707  Kurfürstlicher  Landesdirector  anf 
Thttnow,  er  besass  auch  Geritz,  Streckentin  (früher  v.  Glasenapp  Besitz,  wovon 
an  die  Kirche  Theile  abgetreten  waren),  die  er  1706  von  einem  Herrn  v. 
Schwerin  inzwischen  erworben  hatte;  ferner  Zwirnitz  von  den  Hechthansen; 
er  hatte  2  Güter  in  Quispernow  von  der  Wittwe  Wilhelm  Egger  ts  v.  Gl.  OÖ 
erhandelt;  denn  1685  den  '22.  September  bittet  und 'erhält  er  Consens  Dber  das 
von  der  Wittwe  nnd  den  Kindern,  so  wie  deren  Vormündern  Kapitain  Caspar 
Otto  and  Lupoid  Caspar,  Gebrüder  v.  Glasnnapp,  96,  97  und  Ewald  Joachim 
v.  Kleist  (Vormund)  erhandelte  Gut  Quispernow;  weil  sie,  die  Wittwe,  dem 
Gut  nicht  vorstehen  kann,  Krediteren  drängen  etc.,  so  wurde  es  bereits  den 
11.  Juli  1684  für  2365  Gld.  verkauft,  wovon  der  Wittwe  1500  Gld.  blieben. 
(Pomm.  St.-Arch.)  3.  Anna  Barbara  überlebte  den  Gemahl  Christian 
Anton  v.  Natzmer  auf  Vellin  etc.,  geb.  d.  14.  Angust  1653,  gest  d.  1.  August 
1700;  Hochzeit  d.  8.  Dezember  1681;  s.  V.:  Dnbislaf  v.  Natzmer  anf  Nenhof, 
Vellin,  Gntzmin,  1654  Knrfürstl.  Landrath;  s.  M.:  Dorothea  v.  Blankenburg; 
erste  Gemahlin  Eva  v.  Zitzewitz. 

111.  Jürgen.  3. 8.  v.  79.  Bärwalde,  Klotzen.  —  1627  ist  Jürgen  v.  Gl.  80 
und  auch  wohl  sein  einziger  Sohn  Henning  bereits  vorher  verstorben  gewesen, 
denn  seine  Güter  sind  dann  an  seine  Brüder  resp.  deren  Kinder,  so  auch  be- 
sonders seine  Besitzungen  in  Bärwalde  hier  an  Georg  v.  Gl-,  in  denen  auch 
die  6  Rachen-  und  2  Schwantkenhufen  lagen,  die  wohl  in  Folge  der  Verheerungen 
nnd  der  Pest  wüst  nnd  ohne  Besitzer  lagen,  übergegangen,  um  welche  sich 
von  1627  her  ein  langer  Prozess  fortgesponnen  hat.  —  Aus  der  Klageschrift 
des  Bürgermeisters  von  Bärwalde  vom  28.  September  1700  ergiebt  sich,  hierher 
gehörend,  Folgendes:  „Vor  etwa  80  Jahren  habe  Georg  der  Aeltere  (N.  80), 
als  die  Stadt  eingeäschert  war,  die  Leute  durch  die  grassirende  Pest  dahin 
gerafft  gewesen  sind,  diese  Hufen  an  sich  genommen,  von  welchem  Georg 
v.  Gl.  der  Jüngere  selbige  Aecker  geerbt  habe  (an  einer  andern  Stelle  soll 
1630  Georg,  also  dieser,  Georg  N.  111,  2  Stadthufen  an  sich  gebracht  haben); 
wahrscheinlich  hat  er  die  dabei  Betheiligten,  wie  später  ausgesagt,  mit  Geld 
resp.  andern  Aeckern  abgefunden.  Woranf  die  Stadt  mit  ihren  Ansprüchen 
besonders  sich  zn  stützen  sucht,  ist,  dass  selbige  seit  der  Zeit  die  auf  diese 
Hufen  entfallenden  Contrihntionen  so  lange  mitgetragen  habe.  Georg  v.  Gl. 
bat  seinen  Rittersitz  incl.  dieser  Hufen  an  den  0  berstwach  tmeister  Lorenz 
Georg  v.  Gl.  110  verkauft,  dieser  sie  an  seinen  Sohn  Bogislaf  Ernst  151 
vererbt,  von  dem  sie  im  Lehnsgange  an  Heinrich  Reinuold  150  v.  Gl.,  1706 
an  dessen  Wittwe  und  Erben  gekommen  waren.  —  Zu  wiederholten  Malen  ist 
ein  Stillstand  in  dem  Verfahren  eingetreten.  —  Etwa  1651  hat  eine  Ver- 
nehmung stattgefunden,  die  sich  besonders  auf  N.  15  der  Probatoriae  Artikul 
Georgs  v.  Gl.  bezieht,  welcher  lautet:  „Wahr,  dass  Georg  v.  Gl.  den  Leuten, 
von    welchen   er   die   Rachenhnfen   erhandelt,    andre   Ländereien  von   seinen 


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Ritterhilfen  davor  gegeben  und  der  Abgang  also  dadnrch  ersetzt  ist  etc."  Dies 
sacht  der  Bürgermeister  in  Zweifel  zn  ziehen  nnd  haben  mehrere  Kommissionen 
von  beiden  Partbeien  die  Angelegenheit  weder  zum  Vergleich  noch  zum  Alu- 
trag bringen  können,  so  dass  sie  bei  Bogislaf  Ernst  v.  Gl.  151  zur  Weiter- 
Verhandlung  kommt,  nachdem  1851,  am  3.  März,  das  schwedische  Hofgericht 
erkannt  hatte,  dass  Georg  v.  GL  die  Contribntion  zn  bezahlen,  bis  er  nach- 
gewiesen, dass  er  Ritteracker  für  jene  Aecker  gegeben  habe.  Georg  appellirte 
and  ruhte  die  Sache  bis  1654;  nach  fernerem  Verfahren  wieder  bis  1691.  — 
1629.  Die  Wittwe  des  Bürgermeisters  Georg  Möller,  welche  durch  die  Kaiser- 
lichen 4  Pferde  verloren  and  nur  noch  2  hatte,  von  denen  jedoch  das  eine 
ein  Bürger  für  das  seinige  erklärte,  klagte:  „Georg  and  Michel  v.  GL  79 
Messen  den  Stall  gerichtlich  erbrechen,  das  Pferd  herausholen  nnd  dem  Eigen- 
tümer verabfolgen."  Die  Fran  Bürgermeisterin  beschwert  sich  wegen  Eigen- 
mächtigkeit der  v.  Glasenapp  beim  Herzoge,  worauf  Bescheid  vom  14.  August 
erfolgt,  daas  die  richtige  Inatanz  (4  Geschlechter)  fornürt  und  dann  das 
Urtheil  ausgeführt  werden  solle.  —  Georg  v.  Gl.  hatte  auch  die  von  1630 
bis  etwa  1653  stattfindenden  Gräuzstreitigkeiten  mit  den  Polen,  sowie  Wider- 
wärtigkeiten wegen  der  Markte  von  Bärwalde  durchzukämpfen  (s.  N.  79  und 
87);  desgleichen  hatte  er  anch  die  Kämpfe  und  Drangsale,  die  besonders  in 
der  2.  Hälfte  des  30jährigen  Krieges  für  diese  Gegend  verhängnissvoll  worden, 
durchzuleben  (s.  N.  79).  —  1628  versteuert  er  allein  in  Klotzen  26  Hafen, 
3  Kossäthen,  1  Krag,  2  Knechte,  den  grössten  Theil;  einen  geringern  Theil 
besass  Georg  v.  Gl.  59,  der  an  die  Balfanzer  Linie  überging.  —  Er  ist  1671 
bereits  todt. 

Besitz:  Bärwalde,  Klotzen,  Neahof,  Coprieben,  Anth.  Patzig, 
Priebkow,  Lubow;  letzteres  hatten  s.  Z.  die  Polen  eingenommen  und 
hauseten  darin.  Ob  Georg  den  ganzen  Antbeil  von  Polzin  Schloss,  Stadt 
nnd  Land,  wie  ihn  die  Vorfahren,  z.  B.  Peter  v.  GL  23  inne  hatte, 
noch  ganz  besass,  ist  nicht  recht  ersichtlich.  Arn  hausen,  von  dem 
der  Rittmeister  Assmns  v.  Manteuffel  (Schwager  von  Georg  v.  Gl),  welcher 
1655  in  Polen  gefallen  war,  bereits  1654  einen  An  theil  an  Döring  Jacob  v. 
Krochow  verkaufte,  das  Haus  Manteuffel- Arn  hausen  mit  ihm  ausgestorben  war; 
fiel  an  Andere,  als:  ein  Theil  Arnhausen  an  seine  Wittwe  Maria  v.  Zastrow, 
die    dann   noch   den   Oberstlieutenant  Matthias   v.   Podewils   heiratbete,    der 

2.  Theil  incl.  der  Neuen  Baucht,  oder  „Baut"  an  Georg  v.  GL  als  ratione 
dotis  ad  illatum  seiner  Gemahlin,  welches  Gut  nach  ihm  N.  154  erhält.     Der 

3.  Theil  kam  an  denLandrath  Georg  v.  Zastrow;  eine  Schwester  von  Assmns, 
Elisabeth  Sophia  v.  Manteuffel  war  an  Hans  v.  Zastrow  -  Wosterbanse 
verheirathet. 

Gem.:  Sophia  v,  Man  teuf  fei -Polzin,  Schwester  von  Rittmeister  Assmus 
v.  Manteuffel- Ar nhauBen,  Polzin  etc. 

Söhne:    152,  153,  154. 

Töchter:  1.  Abigail.  Gem.:  Eggert  v.  Manteuffel  aus  Polzin,  erhielt 
den  9.  Januar  1662  Dispens  zur  Yerheirathnng  mit  seiner  Kusine  nnd  war 
den  3.  November  1637  geboren;  s.  V.:  Gert  v.  Manteuffel-Polzin,  Ziegelwiese, 
geb.  1604,  Lieut.  im  Herodeschen,  Regiment,  dessen  1.  Gem.:  Elisabeth  v. 
Dewitz-Daber,  die  2.  Anna  v.  Wolde  (v.  Wedell?)  aus  Kremzow;  die  Tochter 
dieses  Gert  ist  Anna  v.  Manteuffel  (s.  N.  152);  1658  war  Abigail  nebst  der 
Wittwe  Georgs  v.  Gl.  80  Taufzeuge  in  Barwalde.  —  2.  Ernestine,  war  1677 
in  Cölpin  Taufzeuge;  sie  starb  den  30.  Januar  1719.  —  3.  Hedwig;  war  1677 
Taufzeuge  in  Cölpin. 

112.  Henning.  S.  v.  80.  Barwalde;  sehr  jung,  vor  1627,  vor  dem  Vater 
gestorben. 

113.  Jürgen  Wilhelm.  8.  v.  83,  geh  zn  Kliewenhof  in  Kurland.  — 
1691.  Königlich  polnischer  Oberst,  1697  General,  ob  er  Wergubben  vom 
Vater  geerbt  und  dort  gesessen  hatte,  ebenso  ob  die  später  in  Litthauen  und 


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PreoBson  gelebt  habenden  v.  Glasenapp  von  ihm  abstammten,  ist  mehr  als  wahr- 
scheinlich,   (s.  Nachtrag  41). 
Gem.:  ? 

Sithne:   ? 

H4.  Georg  Lupoid.  1.  8.  v.  85,  geb.  zu  Kliewenhof  in  Kurland;  lebte 
1677,  1686;  1691  Königlich  schwedischer  Major,  1709  Oberst,  war  Herr  zn 
Kokenkan  und  Kaima,  hatte  Lappier  von  v.  Mengden  znr  Arrende.  —  1679, 
am  1.  October,  hatte  der  General-Major  Stael  v.  Holstein  den  Obers tlientenant 
t.  Mengden  gefordert  nnd  ist  ersterer  gefallen.  Die  Gemahlin  des  erstem 
beschuldigt  und  verklagt  den  Oberstlieutenaat  Gustav  v.  Mengden,  Ober  den 
eis  Kriegsgericht  conatituirt  wird.  Der  OberstUeittenant  v.  Mengden  war  ins 
Ausland  gegangen;  inzwischen,  am  14.  Jannar  1686,  hatte  der  Major  v. 
Glasenapp  an  die  Dame  ein  Aufschobsgesnch  in  dieser  Sache  gerichtet, 
welches  sie  verwarf.  Dieaer  v.  Mengden  war  wohl  der  Schwager  von  Georg 
Lupoid  v.  Gl.;  denn  1682  lebte  der  Schwiegervater  Georgs,  General- 
Major  v.  Mengden  in  Riga.  (v.  Bnsswnrm).  —  1696  hat  Major  Georg 
Leopold  v.  Gl.  dem  vom  9.-25.  October  abgehaltenen  Landtage  zn  Riga 
beigewohnt.  —  1700,  den  9.  Juli,  hat  er  nebst  N.  116  die  Erklärung  der  liv- 
lindischen  Bitterschaft  wider  Patkul  mitunterzeichnet,  — 

„Als  im  Jahre  1697  der  erst  15  jährige  Karl  XII.  den  schwedischen 
Thron  bestieg,  vereinigten  eich  die  Fürsten  der  Nachbarlander  Dänemark, 
Poles  nnd  Rassland  zu  einem  Bundnisse  gegen  Schweden,  das  unter  einem 
noch  knabenhaften  Forsten  als  hilflos  erschien.  Ihr  Zweck  war,  den  Schweden 
die  im  30jährigen  Kriege  gemachten  Eroberungen  zu  entreissen.  So  begann 
im  Jahre  1700  der  Nordische  Krieg,  der  von  dem  jungen  Karl  Xil.  in  helden- 
hafter und  höchst  rühmlicher  Weise  geführt  wurde,  bis  ihn  am  11.  Dezbr 
1718  im  Laufgraben  von  Fredrikshall  die  mörderische  Kugel  traf.  Eine  der 
interessantesten  Episoden  aus  der  nur  18  Jahre  laugen  Heldenlaafhahn  des 
jungen  Schwedenkoniga  ist  folgende:  Nach  zahlreichen  Schlachten  und  Ge- 
fechten mit  seinen  fibermächtigen  Feinden,  deren  er  sich  mit  Löwenmuth  zu 
erwehren  wusste,  war  Karl  XII.  endlich  am  8.  Juli  1709  bei  Pultawa  von  den 
Baasen  unter  Peter  dem  Grossen  entscheidend  geschlagen  worden.  Der  König 
selbst  rettete  sich  nur  mit  äusserster  Mühe  auf  türkisches  Gebiet.  Hier  wurde 
er  nebst  seiner  Schaar  von  Begleitern  ehrenvoll  aufgenommen  nnd  lebte  als 
Gastfreand  des  Sultans  im  Lager  von  Bender.  Da  die  Niederung  aber  zeit- 
weiligen Ueberschwemmungcn  ausgesetzt  war,  so  bezog  er  mit  seinem  Gefolge 
das  höher  gelegene  Dorf  Warnitzka,  das  nach  und  nach  das  Ansehen  einer 
befestigten  Lagerstadt  erhielt.  Es  gelang  ihm,  den  Sultan  zum  Kriege  gegen 
Russland  zn  bewegen.  Sein  Glücksstern  stieg  wieder.  Im  Jahre  1711  worden 
die  Russen  am  Pruth  von  den  Türken  derart  eingeschlossen,  dass  Peter  d.  Gr. 
bereits  seine  Gefangennahme  und  seinen  Untergang  vor  Angen  sah.  Da 
rettete  den  Zaren  die  Klugheit  seiner  Gemahlin  Catharina.  Sie  bestach  den 
das  türkische  Heer  befehligenden  Grosswessir,  so  dass  er  darauf  einging, 
Frieden  zn  schlieaseo.  Karl  XII.  scbftnmte  vor  Wuth,  aber  es  war  nichts 
mehr  zu  machen.  Der  Friede  wurde  vom  Sultan  gatgeheissen  und  Karl  musste 
nach  Warnitzka  zurückkehren.  Von  Neuem  begann  er  nun  die  Pforte  zum 
Brach  des  Friedens  und  zum  Kriege  gegen  Russland  zu  reizen,  bis  diese  ihm 
die  Gastfreundschaft  kündigte  nnd  ihm  befahl,  das  türkische  Gebiet  zn  ver- 
lassen. Karl  liess  sich  vom  Sultan  zwar  Reisegeld  zahlen,  blieb  aber  dennoch. 
Nnn  wurde  den  Janitscharen  befohlen,  ihn  gewaltsam  zu  vertreiben.  Der 
tollköpfige  Schwedenkönig  vertheidigte  sich  in  seiner  Feste  Warnitzka  wie 
ein  Löwe  und  machte,  als  ihm  schon  das  Hana  Über  dem  Kopfe  brannte, 
einen  wflthenden  Ausfall ,  bei  dem  er  von  den  Janitscharen  und  Tartaren  am 
12.  Februar  1713  gefangen  genommen  wurde;  doch  behandelten  diese  ihn,  voll 
Bewunderung  über  seine  Tapferkeit,  voll  schonendster  Grossmnth.  Man  brachte 
ihn  nach  dem  Lnstsehloss  Demirtuach  bei  Adrianopel.  Dort  verweilte  Karl  XII., 


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-     200    — 

starrköpfig  daranf  bestehend,  Beinen  Willen  durchzusetzen  und  an  der  Spitze 
eines  türkischen  Heeres  in  Polen  einzudringen,  bis  zum  Novbr.  1714.  Dana 
erst,  anf  bedrohliche  Nachrichten  ans  Schweden  hin,  kehrte  er  nach  Hanse 
zurück."  (Zu  Pferde  anf  dem  berühmten  Danerritt.)  (Ans  Buch  für  Alle.) 
—  Georg  Lupoid  v.  Gl.  in  specie  machte  unter  König  Karl  XTT.  die  Feldzage 
unter  besonderer  Auszeichnung  mit,  focht  beiPnltawa  den  27.  Juli  1709  als  Oberst 
nnd  war  in  Bender  und  Demitoca  (die  wallachische  Stadt  Pitescht)  in  dem 
Gefolge  des  Königs,  wohl  in  dem  Trabanten -Korps,  welches  etwa  ans  150  Haan, 
diese  mit  Rittmeisterrang,  von  einem  General,  2  Obersten  nnd  20  Hauptleuten 
geführt,  bestand.  (Hnpel).  Als  Karl  XII.  mit  dem  Ueberrest  seines  Heeres 
gegen  Bender  zog,  wo  ihm  der  Pascha  mit  besonderen  Ehrenbezeugungen  ent- 
gegen gehen  mnsste,  bezog  er  anf  einer  Landzunge  des  Dniester  einen  für  ihn 
eingerichteten  Lagerplatz.  Der  König  nnd  die  hohem  Offiziere  wohnten  hier 
nnter  Zelten,  die  Mannschaft  in  unterirdischen  Hütten;  als  der  Winter  eintrat, 
wurden  ans  den  Zelten  Häuser,  so  dass  das  Lager  eine  kleine  Stadt  wurde. 
2  Jahre  stand  das  Heer  hier,  bis  im  Juli  1711  eine  Ueberschwemmung  eintraf 
das  Lager  nach  Warnitza  '/>  Stunde  nördlich  Bender  verlegt  wurde.  Auch 
bei  dieser  Stadt  wurde  in  herrlicher  Gegend  ein  Lager  eingerichtet,  verschanzt, 
in  dem  1000  Mann  aufgestellt  werden  konnten,  obwohl  der  König  nur  500  Kann 
hatte,  die  taglich  exercirt  wurden.  Um  des  Königs  Haus  entstanden  andere, 
dem  Hofratb  Müllern,  Feil,  Grothnsen,  dem  Grafen  Hard  nnd  Bieike,  dem 
Feldmarschall  Axel  8parr,  den  Generalen  Dahldorf,  Rosen,  Posse,  den  Obersten 
Boddenbrock  nnd  Glasenapp  gehörig.  Mit  der  Zeit,  1712,  ward  der  schwedische 
Besuch  dem  Sultan  lästig  und  erhielt  der  Seraskier  von  Bender  den  Befehl, 
den  König  zur  Abreise  zn  zwingen,  dem  sich  Karl  XII.  widersetzte;  er  wurde 
angegriffen.  Es  entwickelte  sich  die  sogenannte  Kabalika;  wahrend  der  Unter- 
handlung wird  er  überfallen,  er  und  die  Seinen  kämpfen  aufs  Aensserste; 
nachdem  er  mit  den  Treuen  sich  der  Feinde  entledigt,  sein  Haus  vertbeidigt, 
er  allein  8  Feinde  niedergelegt  hatte,  mit  Pechkränzen  ausgeräuchert,  ausge- 
brannt wurde  und  als  er  weiter  stürmte,  über  ein  Hinderniss  Btürzte:  wurde 
er  nach  7  stündigem  harten  Kampfe,  an  der  Nase,  am  Ohrzipfel  und  an  der 
linken  Hand  verwundet,  gefangen  genommen.  Im  Zelt  des  Paschas  ward  er 
entsprechend  menschlich  aufgenommen,  ihm  alle  Pflege  ertheilt,  auch  ein  Pferd 
ihm  zur  Disposition  gestellt.  Der  Zustand  der  schwedischen  Gefangenen  nach 
dieser  Kabalika  war  doch  traurig.  Karl  sachte  sie  daraus  zu  erlösen,  was  denn 
auch  gelang.  Er  selbst  wurde  mit  allen  Ehren  nach  Schloss  Eisenstein 
(Demirtnsch)  bei  Adrianopel  in  einem  prächtigen  Wagen  gefahren  und  etwa 
60  Offiziere  begleiteten  ihn  dorthin,  beritten,  aber  unbewaffnet;  unter  ihnen 
Hard,  Grothnsen,  Dahldorf,  Glasenapp,  Rebbing,  Duwald,  Posse,  Adlerfeld, 
v.  Müllern  etc.  Man  war  in  der  Türkei  sehr  aufgeregt  über  jene  Behandlung 
des  Gastes;  es  wurden  alle  die  bei  dem  Auftritte  betheiligten  Paschas  ver- 
urtheilt,  abgesetzt  resp.  aufgeknüpft.  Während  Karl  XII.  in  Demotika  noch 
immer  anf  Beistand  der  Türkei  gegen  Russland  vergebens  gehofft  hatte,  wurde 
die  Abreise  beschlossen.  Vor  der  Schlacht  von  Pultawa  war  seine  Macht  ein 
Heer  von  20000  Mann,  wozu  noch  die  Kosacken  von  Mazeppa  uud  die  unter 
Poniatowski  stehenden  Polen  und  Wallachen,  etwa  12  000  Mann  stiessen,  ge- 
wesen. Nachdem  der  Grosssaltan  den  König  noch  reichlich  beschenkt  hatte, 
fand  im  October  1714  der  Aufbruch  statt  mit  nur  300  Pferden,  60  Wagen 
und  andern  noch  herankommenden  Mannschaften,  die  Axel  Sparr  nachfuhren 
sollte,  während  Karl  XII.  mit  2  Begleitern,  Roses  und  Döring,  die  Ruckreise 
mit  einem  Handpferde  jeder,  reitend,  den  20  October  1714  antrat  nnd  den 
berühmten  Ritt,  in  14  Tagen  286  Meilen,  über  Ofen,  Wien,  Regensbnrg,  Hanau, 
Cause),  Güstrow,  Triebsee  nach  Stralsund,  KarlXIInoch  an  einer  Wunde  am  Fasse 
leidend,  zurücklegte.  —  Die  Trappen,  also  auch  Georg  Leopold  v.  Gl. 
führten  ihren  Rückmarsch  über  Hermann  Stadt  durch  Ungarn,  0  estreich, 
Deutschland  nach  Stralsund  aus.  —  Am  12.  Dezbr.  1718  tödtete  diesen  Helden- 


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—    SOI    — 

könig  ein  Schnss  durch  den  Kopf  im  Laufgraben  tot  Frederikahall  in  Nor- 
wegen, wahrscheinlich  ein  Heuchelmord;  ein  General-Major  Baron  v.  Cronstadt 
soll  der  Schuft  gewesen  aein.    (Knnd  Lnndblatt.) 

Besitz:  Kokenkan  nnd  Eaima;  Lappier  zur  Arrende;  er  lebte  anch 
in  Saliahof. 

Gem.:  -Regina,  Jacobina,  Freiherrin  v.  Meugden,  Tochter  des 
schwedischen  General-Majors  Freiherrn  Gustav  v.  Hengden,  Erbherrn  auf 
Alterwoga,  Lappier,  Sirohlen  etc.  Landrath,  Oberat  der  livl&ndi sehen  Adels- 
fahne;  i.  H.:  Barbara  Fink  v.  Finkenstein,  1627—1688;  aie  war  während  Ab- 
wesenheit des  Gemahls  im  Felde  1710  in  dem  Verzeichniss  der  Ritter  nnd  der 
Landschaft  der  Güter  in  Lettland  als  in  Riga  anwesend  nnd  zwar  als  Frao. 
Oberst  Reg.  Jac.  v.  Glasenapp  aufgeführt;  die  Hochzeit  1677  zn  Gustavsholm 
bei  Riga. 

Töchter:  Dorpat,  d.  14.  Juni  1698.  Der  Oberst  Tiesenhausen ,  Major 
Wallerstädt,  Rittmeister  v.  Glasenapp  116  nnd  Lient.  Lohde  nebst  der  Fräs 
Lan g mannin  Christin a  v.  Ulrich  and  Hademoiselle  v.  Glasenapp  waren  Fathe 
von  Otto  Ernst  Lohde,  Sohn  des  Richard  v,  Lohde  nnd  seiner  Gemahlin  Anna 
v.  Ulrich,  nachdem  ihm  die  erste  Frau  geb.  v.  Hengden  1695  gestorben  war 
(Gesch.  von  Wrangel);  ob  diese  hierher  gehört?  berichtet  wird:  er,  Georg 
Leopold  v.  Gl.  hatte  nur  Töchter. 

Töchter:    1.  N.  N.    2.  N.  N. 

116.  Casimir  Heinrich,  2.  S.  v.  85;  geb.  zn  Kliewenhof  in  Kurland, 
labte  1686,  ist  1691  schwedischer  Rittmeister  in  Livland,  1697  Major  geworden, 
dann  0  berlieatenant  Erbherr  auf  Balishof.  —  1695,  vom  9.  bis  25.  October, 
hat  Casimir  Heinrich  dem  zn  Riga  abgehaltenen  Landtage  beigewohnt.  — 
1696,  d.  17.  Harz,  Stargard.  Zeugniss  der  Kurfürstlich  hinterpo  mm  ersehen 
Statthalterkanzlei  und  des  Regierungsrathes,  dass  die  v.  Glasenappe  zn  den 
ältesten  und  vornehmsten  „ Geschlechtern  gehören,  anch  dabei  Schloss- 
geseesene  seien;"  auf  sein  Ansuchen  ausgestellt,  sowie  er  1697,  d.  3.  Februar, 
zn  Eulenburg  beglaubigte  Ahnen-  und  Stammtafel  der  Vorältern  für  die  liv- 
landische  Matrikel-Kommission  den  81.  Januar  1698  vorgezeigt,  aufstellen  Hess. 
—  1697  ward  Casimir  Heinrich  v.  Gl.  schwedischer  Major,  dem  Zaren 
Peter  I.,  welcher  die  Ostseeprovinzen,  besonders  Livland  (Riga)  bereiste,  zum 
Empfange  nnd  znr  Geleitung  (sonst  Aufwartung  genannt)  durch  den  General- 
gouvernenr  Dafalberg  commandirt;  selbstredend  nicht  ohne  Instructionen.  Diese 
Prozedur,  sowie  die  wenig  chevalereske  Behandlang,  welche  der  Zar  wie  sein 
Gefolge  erfuhren,  konnte  den  Fürsten  nur  erbittern  nnd  soll  dies  Verfahren  mit 
YeranlaBsnng  zu  dem  folgenden  Kriege  mit  Schweden  gewesen  sein.  (s.  All- 
gemein Geschichtliches,  Livland.) 

1702,  in  der  Schlacht  bei  Hummelsbof,  wird  der  schwedische  Oberst- 
lieutenant  v.  Glasenapp  (C.  H.)  von  den  Russen  gefangen,  ist  jedoch  im 
folgenden  Jahre  wieder  frei,  denn  1703,  den  9.  Juli  wnrde  der  Oberstlientenant 
Casimir  Heinrich  v.  Gl.  im  Treffen  bei  Systerbecfc  verwundet.  —  1705 
diente  er  in  Kurland,  er  kam  mit  200  Pferden  von  Liban  und  ging  im  August 
desselben  Jahres  im  Angesicht  der  ganzen  Russischen  Kriegsmacht  über  die 
Buna.  —  1710  ist  Casimir  Heinrich  todt;  denn  1720,  den  24.  October, 
Dorpat:  die  Söhne  des  Oberst-Lieutenants  v.  Glasenapp,  nämlich  Gustav, 
Christer  Reinbold,  Georg  Jacob  v.  Gl.  besitzen  das  Gut  Salishof  in  Folge  der 
Kaiserlichen  Resolution  vom  1.  März  1712  erblich.  Aach  ist  in  einem  Ver- 
zeichniss der  „Ritter  nnd  Landschaft",  die  Güter  in  Livland  besitzen,  nach  der 
Belagerung  Rigas  noch  absens  sind,  desgl.:  „während  der  Belagerung  der 
Stadt  Riga  vom  Januar  bis  Juli  1710  befinden  sich  von  der  Noblesse  daselbst," 
so  wie  anch  in  dem  Accordverzeichnisa  der  gethanen  Leistungen  bei  Gelegen- 
heit der  Uebergabe  von  Stadt  Riga  nnd  Land  anfgefurt:  „Frau  Oberst- 
Lieutenant  v.  Glasenapp,"  nicht  der  Gemahl. 


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—    202    — 

Besitz:  Salishof  nebst  Löweküll  erbte  er  als  Kannleben,  resp.  durch 
seine  Mutter,  vom  Vater. 

Gem.:    Barbara   Freiherrin   v.   MeDgden;    i.   V.:    der   Schwedische 
General-Major   und   Livländiache   Landrath   Freiherr  Gustav  v.  Hengden;  sie 
war   geboren    165.;    zuerst   mit   v,  Treyden   vermählt,   lebte   als  Wittwe  des 
"  utenants  v.  Gl.  1710.    (8.  N.  114  Schwester?), 
hne:    155,  15«,  157. 

chter:  I.Christiane  Helene,  Gem.  I:  Oberstlientenant  v.  Eiedt 
:  Jacob  Johann  Baron  v.  Bndberg,  geb.  1688;  sie  wurde  Wittwe 
ass  Ultila  nnd  starb  1757.  2.  Hedwig  Elisabeth,  den  22.  Januar 
eits  todt.  Gem.:  Kreis-Kommissar  Bayer  v.  Weissfeld.  3.  Anas 
Facobine,  geb.  im  Jannar  169U  inDorpat,  war  den  2 2.  Janaar  1725 
odt.  Gem.:  Lieutenant  Joachim  v.  Liebstorf-Bogosinsky  und 
f. 

i.  Reinhold  Johann.  3.  S.  v.  85,  geb.  zu  Küewenhof  in  Kurland,  lebte 
n  1691  Capitain  in  Holland,  1695  schwedischer  Rittmeister, 
1695,  vom  9.  bis  25.  October  wurde  zn  Riga  ein  Landtag  abgehalten, 
Bittmeister  Beinhold  Jobann  v.  Gl.  zugegen  war.  (Bitter-Areh.) 
14.  Juni,  Dorpat.  Der  Oberst  Tiesenhausen,  Major  Wallerstedt,  Ritt- 
Glasenapp   nnd    Lieutenant   Lohde    nebst    der    Frau    Langmänniii 

von  Ulrich  und  Mademoiselle  v,  Glasenapp  waren  Pathe  bei  der 
»n  Otto  v.  Lohde,  Sohn  des  Richard  v.  Lohde  nnd  seiner  Gemahlii 
Ulrich;  die  erste  Gemahlin,  geb.  von  Mengden  war  1695  gestorben. 
7.  Wrangel).  1700,  d.  9.  Juli  haben  die  Erklärung  der  Livlandisehen 
aft  wider  Fatkul  mitunterzeichnet:  Beinhold  Johann  und  Georg 
v.  Gl.  114. 

m.:   N.  N.   die  Frau  Bittmeister  v.  Glasenapp  lebte  1710  im  Januar 

end  der  Belagerung  zn  Biga  (s.  N.  114  nnd  115  n.  Verzeichnis«  tob 

1710). 

r.  Ernst  Carl  (Cnrt).    4.  8.  v.  85,   geb.  zn   Kliewenhof  in    Kurland, 

l,  1691  dänischer  General-Adjutant  Seiner  Majestät,  später  Oberst; 

20.  Dezember  1712  in  der  Schlacht  bei  Gadebnsch  in  Mecklenburg. 
vom  9.  bis  25.  October,  ist  Ernst  Carl  v.  Gl.  ebenfalle  noch  Sit 
Jiga  abgehaltenen  Landtage  anwesend  gewesen.  (Bitter- Ar  eh.)  —  In 
lochte  König  Karls  XII.  von  Knnd  Lnndblatt  über  die  Schlacht  bei 
h,  in  welcher  die  Schweden  unter  Steinbock  über  die  Dänen,  welches 
in  nnd  Sachsen  verbündet,  obwohl  noch  2  Tagemärsche  entfernt  waren, 
chweden  mit  20  Kanonen  gegen  18000  Dänen  mit  14  Oaschütien, 
ist  angefürt:  Die  Schweden  halten  in  dieser  Schlacht  nnr  wenig  Beate, 

nur  13  Kanonen,  aber  dagegen  Proben  grosser  Tapferkeit  abgelegt 
onnet  löste  oft  die  Ordnung  in   den   Gliedern   auf  ond   machte  die 

zn  einem  Handgemenge;  die  Generale  mnssten  oft  selbst  wie  die 
len  am  Gefecht  theilnehmen;  Mann  schlug  sich  gegen  Mann  und  rothe 
le  Böcke  bildeten  ein  buntes  Gewirre;  der  eine  Offizier  focht  gegen 
sru,  der  Dane  erstach  den  Schweden,  der  Schwede  den  Dänen;  so 
rte  der  Oberstlieutenant  Fuchs,  nachdem  er  selbst  von  seinem  Gegner 
it  worden,  den  dänischen  Oberst  Glasenapp.  Von  den  Dänen  sollen 
i  den  Schweden  nnr  600  (?)  auf  dem  Platze  geblieben  sein. 

Generation  von  1660-1695. 
i.  Otto  Casimir.     1.  8.  v.  86.    Balfanz,   geb.  d.  3.  Juni    1642,   gest 

1710  in  Balfanz,  Kurfürstlich  Brandenbnrgischer  resp.  Königlich 
iher  Bath,  Landrath,  Hauptmann  und  Bnrgrichter  in  Beigard, 
sptmann  in  Cöslin,  Bitter  des  Ordens  de  la  generosite,  Johanniter- 
tc.  Ein  besonders  hervorragender  Charakter,  bedeutender  Mann  im 
tc.  and  in  hohem  Ansehen  bei  seinen  Fürsten.  —  1660  kauft  Ott» 
f  v.  Gl.  von  den  v.  Wolde,  einige  ihnen  gehörige  Bauern  ond  Gefälle 


Jigitizccty  GoOglc 


—     203     — 

in  Zfilkenhagen;  der  Rittersitz  gehörte  den  v.  Glaaenapp.  —  1662,  d.  16.  März, 
Colberg,  Kurfürstlicher  Consens:  Otto  Casimirs  Schwester,  die  Wittwe  vom 
Oberst  Matthias  v.  Zaatrow  zn  Wasterbanse ,  hatte  in  der  Ehestiftnng  vom 
29.  März  1658  ein  Gütchen  in  Balfanz  und  ein  Gütchen  in  Klotzen  oder 
2000  Qld.  zngetheilt  erhalten;  dies  passte  in  Otto  Casimirs  Besitzungen 
schlecht  hinein  und  traf  er  mit  ihr  das  Abkommen,  für  diese  2  Gütchen  ihr 
Lutzig  zn  geben.  —  1663,  d.  6.  Mai.  Colberg.  Otto  Casimir  verkaufte 
Antheile  der  Kokerschen  Güter  Bteglin  ete.  von  diesen  alten  Familien- 
»tammgütern  und  zwar  von  denen  der  Familie  im  Nea-Stettiner  Kreise  zu- 
gehörigen, welche  Güter  seine  Mutter  der  Familie  gern  erhalten  wissen  wollte, 
das  Patronatsrecht  an  der  Wissbuhrschen  Kirche  haften  bleiben  sollte,  an  den 
späteren  General-Major  von  Schwerin.  Blaken:  Der  Herrschaft  zu  Mowker 
und  Stegelin  stehet  frei,  in  der  Wisse bu brachen  Kirche  und  der  Wissebuhr- 
sehen  in  der  Stegelinschen  ein  Gestühl  bauen  zu  lassen,  da  die  event.  Einzebi- 
besitzer  auch  Patronate  der  andern  Kirche  sind  (zu  Wiasbuhr  ist  auch  Vorw. 
Viverow  und  Maskow  eingepfarrt)  Nachdem  solche  Güter  1663  Otto  Casimir 
v.  Gl.  an  die  v.  Schwerine  verkauft  hatte,  trug  etwa  1700  der  Oberst  v.  Schwerin 
bei  Hofe  an,  dass  er  sein  Jus  compatronatuB  auf  Stegelin  wolle  fahren  lassen 
(die  Stadt  Cöslin  war  Mitpatron  in  Stegelin  und  auch  in  Wissbnhr  wegen  des 
Dorfes  Maskow),  dagegen  solle  Magistrat  ein  gleiches  auf  Wissbuhr  thun; 
allein  letzterer  bat  darin  nicht  gewilligt  Bei  dem  Verkauf  der  Güter  durch 
einen  v.  Schwerin  (1708  ?)  protestirte  die  Herrschaft  wegen  des  vom  Magistrat 
sieh  zugeeigneten  Juris  patronatus  und  prodncirte  einen  Eitract  ans  einem 
Vergleich  zwischen  Esther  v.  Glasenapp  nnd  Caspar  Otto  v.  Glasenapp  86 
vom  30.  August  1641,  darin  sich  Paciscenten  verglichen  hätten,  dass  wenn 
Caspar  Otto  v.  Gl.  die  Mowkerschen  Güter  an  Fremde  verkaufen  sollte,  das 
Jus  patronatus  auf  die  Wissebuhrsche  Herrschaft  allein  fiele.  —  1678  fiel 
Sedel,  welches  zuletzt,  seit  Gert  Wedig  S7  v.  Gl.  die  von  Bedel  als 
v.  Glaaenapp-Lehnleute  besessen,  nach  Feter  v.  Rodels  Tode,  jetzt  wieder 
an  Otto  Casimir  zurück,  (s.  auch  N.  103.)  —  1680  erbaut  er  Zeblin  und 
richtet  1684  die  Hauptackerei  von  Balfanz,  das  Vorwerk  Casimirshof  ein.  — 
1689  kauft  Otto  Casimir  von  Hans  v.  Zaatrow  3  Bauernhöfe,  die  dieser  in 
Balfanz  besass;  desgl.  kauft  er  von  Zabel  und  Anton  Zastrow  1  Bauernhof  mit 
l'/i  Hakenhufen,  wie  auch  einen  Kossäthen  in  Zülkenhagen.  —  1690,  den 
19.  März,  bittet  ihn  Caspar  Otto  v.  Fodewils,  Rath  und  Dekan  zu  Cammin 
über  seinen  Stiefsohn  Gert  Wedig  v.  Glasenapp  N.  168  die  Vormundschaft  zu 
Übernehmen,  als  solcher  war  er  auch  in  dem  mehrere  Jahre  selbst  bei  dem 
Reichsgericht  zu  Speyer  geführten  Prozess,  speciell  den  12.  Dezember  1694 
and  24.  Mai  1704  betheiligt,  den  die  Neo-Stettiner  Brauerznnft  gegen  die 
v.  Glasenapp  desshalb  führte,  weil  diese  in  ihren  Gütern  das  nothwendige  Bier 
selbst  brauen  Hessen  und  es  nicht  aus  Neu- Stettin  bezogen.  Auch  die  Accise 
hatte  ihren  Vortheil  dabei  und  es  ist  die  Bemerkung  der  pomm.  Kriegs- Domänen- 
Kammer  anzuführen,  in  der  es  heisst:  „So  ist  kein  Wunder,  dass  ein  so 
mächtiges  begütertes  Haus,  als  das  in  Gramenz  und  Wurchow  gewesen  und 
noch  ist,  nicht  sollte  ein  armes  kleines  Städtlein  (Neu- Stettin)  durch  die  so 
anstauenden  Kosten  ruiniren."  (s.  N.  168.)  —  1690,  d.  29.  März,  wird  Kur- 
fürstliche Genehmigung  und  Tutorium  ertheilt.  (Geh.  St.-Arch.,  s.  Antrag 
v.  Fodewils.)  —  1696,  d.  15.  Januar,  kaufte  Otto  Casimir  einen  andern  Theil 
von  Rede!  (s.  N.  45  u.  hier  1678)  von  Alezander  Magnus  v.  Bliesen  (K)  und  dessen 
Ehegattin  Sophia  v.  Kleist;  in  dem  Kurfürstlichen  Consens  von  1697  heisst  er 
der  Rath  nnd  Burgrichter  zu  Beigard  Otto  Casimir  v.  Gl.  auf  Bärwalde 
und  Balfanz;  der  Kaufpreis  war  700  Gld.  Pomm.  —  1700,  d.  6.  April.  Otto 
Casimir  v.  Gl,  Burgrichter,  erbittet  und  erhält  Consens  Über  das  von  Oberst 
Christian  v.  Zastrows,  Wittwe  Catharina  v.  Büxen  erhandelte  Pfandrecht,  so 
sie  auf  das  Gut  Zeblin  cum.  pert.  gehabt  —  1702,  d.  27.  Juni.  Otto 
Casimir,  als  Gart  Wedigs  v.  Gl.  168  Vormund,  bittet  nnd  erhält  Consens  Aber 


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den  von  Lorenz  v.  Zastrow  auf  10  Jahre  wiederkäuflich  erhandelten  soge- 
nannten Franz  Stemen-Höfichen  bei  Osterfulda  für  350  Gld.  —  Sein  Sohn 
Caspar  Otto  159  v.  Ol.,  sächsischer  General,  war  testamentarisch  nur  auf 
5000  Rthl.  Stammlehngeld ,  also  fast  nur  anf  den  Niessbrauch  angewiesen;  er 
brauchte  an  dem  üppigen  Sächsischen  Hofe  viel  Oeld;  bei  den  betreffenden 
Schuldklagen  sind  auch  Eztracte  ans  den  Dispositionen  £  von  Otto  Casimir 
aufbewahrt  worden  und  lauten  unter  Anderm:  Extract  ans  des  wohlaeligen 
Herrn  Bargrichters  v.  Ol.  erster  Disposition  d.  d.  Balfanz,  d.  4.  Oc  tober  1702: 
„Betreffend  insgesammt  seine  Kinder  aus  allen  3  Ehen  so  jetzo  leben  und 
nach  Gottes  Willen  annoch  gezeuget  werden  sollten,  seine  einzige  nnd  wahre 
Eiben  nnd  dazu  insbesondre  hierdurch  eingesetzt  sein  sollten  also  nnd  dergestalt, 
dass  weil  dessen  jüngster  Sohn  erster  Ehe  Caspar  Otto  laut  Speciiikatiou 
snb  A  allbereits  über  9000  Gld.  empfangen  and  ohne  dahin  ihm  ein  Grosses 
gegeben  und  sonsten  zu  fliossun  lassen,  nicht  mehr  als  3000  Rth.  jedoch  sine 
nllo  onore  haben  sollte,  welche  ihm  seine  andern  Sohne  erster,  andrer  nud 
3.  Ehe  ad  aequales  partes  als  dann  nnd  nicht  eher  abführen  und  znfliessen 
lassen  sollten,  wenn  er  zuvorderst  alle  seine  Creditores  ans  eignen  anderwart« 
aqnirirten  Mitteln  befriediget  nnd  sich  dergestalt  engagiret  nnd  featge  setz  et,  dass  er 
solche  3000  Rth.  zu  seinem  Besten  nutzlich  anwenden  nnd  im  Lande  beet&ttigen 
konnte,  gestalt  dann  diese.  Gelder  die  Art  nnd  nathnr  des  Lehns  immerwahrend 
behalten  nnd  emploiret  werden  sollten.  Im  Fall  aber  wider  Verhoffen  ge- 
dachter sein  Sobn  diese  seine  väterliche  Zuneigung  nicht  dankbar  erkennen, 
noch  damit  vergnügt  sein  wollte,  sollte  Er  schuldig  sein,  alles  und  jedens  was 
er  genossen,  mit  seinen  gesammten  Söhnen  rechtlich  zn  conferiren  und  was  er 
zuviel  gehoben,  denselben  zu  erstatten,  gestalt  er  die  auch  anf  solchen  Fall, 
da  dieser  gedachte  Bein  Sobn  diesen  seinen  väterlichen  beständigen  Willen  anf 
einige  Weise  zn  intringiren  sich  gelüsten  lassen  sollte,  Er  selbigen  bis  anf 
Beine  legitimam  (pars)  jns  exclusiret  wissen  wolle  etc.  —  Extract  ans  des 
seligen  Bargrichters  v.  Olasenapp  anderer  Disposition  nach  Absterben 
seines  Sohnes  Mathiaa  Conrad  i.  d.  22.  Dezbr.  1708:  „etc.  4,  Ich  auch  meine 
beiden  Frau  Töchter  der  1.  Ehe  wegen  ihres  rückständigen  dotis  allbereits 
völlig  vergnüget  nnd  abgefunden  habe,  dass  also  sämmtliche  Sohne  damit  nicht 
weiter  beschweret  werden  dürfen,  wessbalb  ich  auch  noch  wollbedachüglich 
geordnet  habe,  dass  mein  anderer  Sohn  erster  Ehe  Oberst  Caspar  Otto  v.  61 
oder  dessen  Söhne  zu  den  in  meiner  väterlichen  Disposition  zugeordneten 
3000  Rthl.  annoch  1000  Rthl.  und  also  insgesammt  4000  Rthl.  jedoch  nach 
meinem  seligen  Absterben  ohne  jenigen  Zinsen  von  den  ttbrigsn  6  Brüdern 
ad  aequales  poste  sine  ullo  onere  heraus  zugeben,  doch  aber,  dass  dieselben 
wie  in  meiner  Disposition  geordnet  allerdings  angewendet  werden  Bollen."  — 
Extract  aus  der  3.  und  letzten  Disposition  d.  d.  Balfanz,  d.  26.  Harz  1710: 
„etc.  4.  So  haben  meine  geeammten  herzlich  geliebten  Söhne  nunmehr  meinem 
Sohn  1.  Ehe,  dem  Oberst  Caspar  Otto  v.  Gl.  ohn  die  in  vorberührter  meiner 
Dispositionibus  demselben  vermachten  4000  Rthl.  bahr  annoch  1000  Rthl.  und 
also  in  Allem  5000  Rthl.  bahr,  jedoch  nachdem  in  meinem  vorletzten  Disposition« 
festgesetzte  Conditionibus  sine  nllo  onore  heraus  zn  geben,  dagegen  derselbe 
auch  an  meinen  Lehngütern  nnd  Verlassenschafte n  ferner  nicht  den  geringsten 
Anspruch  weiter  machen,  vielmehr  diese  zu  seiner  gänzlichen  Abfindung  nun- 
mehr vermachten  5000  Rthl.  dergestalt  auch  keine  Lehngüter  bestattigen  solle, 
dase  dieselbe  Lehns-Art  und  Natur  behalten  nnd  auf  seine  Kinder  meine  sehr 
geliebten  Enkel  erst  transferiret  werden  mögen."  —  Nach  Otto  Casimirs  Ableben 
sind  seine  Qüter  nach  dem  Erbrecess  am  18.  Septbr.  1710  folgender  Art  ein- 
getheilt  worden:  Balfanz:  Otto  Wilhelm  163;  Zülkenhagen,  Antu. 
Balfanz:  Paul  Wedig  164;  Casimirshof,  Valm,  incl.  der  v.  Hünchow- 
schen  Unterthanen,  Zeblin:  Heinrich  Christoph  161;  Klotzen:  Bogislaf 
162;  Redel,  Znchen:  Landrath  Adam  Casimir  158.  —  Otto  Casimir 
v.  Gl.  war  auch  Vormund  der  Kinder  des  Hauptmanns  Philipp  v.  Zastrow  in 


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—    »6    — 

Treptow  a.  d.  B.  Von  1710  bis  1781  war  ein  v.  Wolde  Vormund  der  Minorennen 
Otto  Casimirs. 

Otto  Casimir  war  in  Beigard  der  vorletzte  Bargrichter,  es  wurde  dies, 
wie  das  Barggericht  zu  Neu-Stettin  1720  aufgehoben,  sowie  die  Landvogteien 
Stolp  and  Greiffcnberg  aufhörten  nnd  das  Hofgericht,  von  Stargard  nach  Ööslin 
verlegt  and  noch  umfangreicher  hier  eröffnet  wurde,     (v.  d.  Dollen.) 

Besitz:  Balfanz,  Lutzig,  Redel,  Klotzen,  Anth.  Zeblin,  Zinken- 
hagen, Anth.  Moker,  Steglin,  Wissbuhr,  Osterfelde,  Anth.  Bär- 
walde etc.  — 

Balfanz  mit  Casimirshuf,  ein  schöner  Landsitz,  ersteres  mehr  Holzgut, 
zu  dem  Casimirahof  die  Speisekammer  war,  mit  Schloss,  Tniergarten,  Park, 
Karpfenteichen  etc.  In  dem  Park  hat  meistens  Otto  Casimir  schöne  nnd 
seltene  Bäume  nnd  Straucher,  Hecken  nnd  dergl.  pflanzen,  anheimelnde  Plätze, 
Teiche,  Fontainen  etc.  anlegen  lassen.  Ausser  einem  neuen  Schalhanse  hat 
er,  besonders  anf  Anregen  seiner  3.  Gemahlin,  die  Kirche,  welche  er  von 
1669  bis  1693  nen  erbant  hatte,  mit  Wappen,  hübschen  entsprechenden  Bildern, 
reichen  Vergoldungen  herrlich  ausgeschmückt,  so  dass  sie  eine  der  zierlichsten 
and  reizendsten  Gutskirchen  Pommerns  ist.  Dieselbe  wurde  1693,  den  21.  Mai 
eingeweiht.  Otto  Casimirs  Bildniss  im  Schiff  der  Kirche  hat  die  Unter- 
schrift: „Die  Vergänglichkeit  entscheidet  Zeit  und  Ewigkeit;  betrübet  aber 
„die  ihr  unterworfene  Liebe  and  Hoffnung.  Der  Hoch  wohlgeborene  Herr, 
„Herr  Otto  Casimir  v.  Glasenapp,  Ihrer  Königlichen  Majestät  von  Prenssen 
„Bath  und  Burgrichter  and  Amts-Hauptmann  zu  Beigard,  Erb-,  Burg-  und 
„Bchloss- Gesessener  auf  Bärwalde  und  Balfanz  u.  m.  a.  war  am  31.  Mai  des 
„1642.  Jahres  der  Zeit  geschenkt,  aber  am  11.  Mai  des  1710.  Jahres  zog  ihn 
„die  Ewigkeit  za  sich  und  die  irdische  Liebe  und  Hoffnung  musste  der  Ver- 
gänglichkeit gehorchen,  indem  eine  zweifache  Liebe  (1.  und  2.  Gemahlin) 
„zuvor  zur  Ewigkeit  getreten."  Unter  dem  Bilde  links  sitzt  eine  ein  Kind 
nährende  Dame,  2  kleine  Kinder  stehen  neben  ihr;  dies  die  3.  Gemahlin  mit 
den  3  anmündigen  Kindern;  zur  rechten  Seite  ebenfalls  eine  Dame  mit 
klagender  Miene,  wohl  eine  der  vorangegangenen  Gemahlinnen  darstellend. 
In  dem  geräumigen  Gewölbe  ruht  Otto  Casimir,  einbalsamirt,  gut  erhalten, 
neben  ihm  seine  3.  Gemahlin,  geb.  Sophia  Elisabeth  v.  Galbrecht,  desgleichen 
stehen  auch  die  Särge  der  ersten  beiden  Gemahlinnen  in  der  Gruft,  ganz  vorne 
die  erste.  Ferner  befinden  sich  in  dem  Gewölbe  Kinder  und  Kindeskinder  von 
1689  bis  1810  und  einige  bis  1836  Verstorbene.  —  Im  Parke  ist  ein  grosser 
Stein  mit  der  Inschrift:  „Dem  Andenken  Otto  Casimirs  v.  Glasenapp 
gewidmet."  —  Eine  uralte  Begräbnissstätte,  Gräber,  Urnen  etc.  enthaltend, 
befindet  sich  hinter  dem  jetzigen  Kirchhofe,  ein  Zeichen),  dass  Balfanz  auch 
ein  alt  bewohnter  Ort  ist.  —  Sein  Vater,  wie  auch  Otto  Casimir  selbst 
noch,  lebten  in  der  Zeit,  wo  viel  Hexenprocesse  stattfanden  und  in  Verirrnngen 
der  Justiz  manches  Opfer  unschuldig  verbrannt,  hingerichtet  worden  ist;  der 
Vater  Caspar  Otto  v.  Gl.  86,  sonst  ein  milder  Herr,  aber  abergläubisch,  der 
Sohn  streng  nach  dem  Gesetz,  auch  zuweilen  gewaltthätig,  leben  in  Anerkennung 
ihrer  guten  Eigenschaften,  leider  auch  als  die  Ac teure  dieser  gerichtlichen  Aus- 
schreitungen noch  in  der  Lente  Mund.  In  einem  Thale  wird  noch  die  Stelle 
gezeigt,  wo  im  17.  Jahrhundert  mehrere  Hexen  verbrannt  worden  sind,  wie 
es  ja  auch  andern  Orts  geschah,  wie  z.  B.  aus  den  Dörfern  Kl.  Mollen,  Nest 
uud  Bast  von  1636 — 16H4  zwanzig  Hexen  verbrannt  worden  sind.  Der  Sohn 
Paul  Wedig  v.  Gl.  164,  schmerzlich  ergriffen  von  den  Ausschreitungen  der 
hinter  ihm  liegenden  Zeit,  hat  in  Balfanz  ein  Krenz  and  mehrere  Tafeln  mit 
tief  religiösen  schönen  Denksprüchen,  den  armen  Opfern  der  traurigen  Zeil 
nachrufend,  errichten  lassen.  Die  Urkunden  über  diese  Hexenprozesse  sind 
1754  vernichtet  worden.  —  Bis  1660,  wo  Balfanz  geraume  Zeit  bereits  ein 
Haupuitz  der  v.  Glasenapp  war  und  sie  als  Erb-,  Burg-  und  Schlossgesessene 
Belbststondig  Über   Leben    and  Tod,   später   Otto  Casimir   v.  Gl.    auch   als 


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her  Bargrichter,  za  richten  hatten,  haben  mehrere  Hinrichtung« 
>n  nnd  ist  die  Richtstatte  Jedermann  in  Balfanz  noch  wohl  bekannt, 
88  im  Jahre  1648  eine  Magd,  die  Feuer  im  herrschaftlichen  Haue 
.tte,  durch  Caspar  Otto  v.  Gl.  86  (s.  dort),  der  gern  verzieh  nnd 
in  Hess,  jedoch  Verbrechen  streng  nach  den  damaligen  Gesetzen 
aselbe  nach  dem  Galgen  schleifen  nnd  sträng nliren  liest.  Es  soll 
inrichtung  hier  am  Ort  gewesen  sein,  welche  die  v.  Glasenapp  in 
Vollkommenheit  als  Schlossgesessene  haben  vollstrecken  lauen. 

I:  Anna  v.  Podowils;  geb.  d.  22.  October  1615  an  Cr&ngen, 
v.  Podowils,  Knrbrandenbnrgischer  Geheimer  Etatsrath,  Begierongi- 
nerprasident,  Domdechant  zn  Colberg,  Hauptmann  der  Aemter 
ickow  nnd  Sttlzhorst,  anf  Grangen  nnd  Wusterwitz,  geb.  d.  18.  Kni 
d.  Sl.  Juli  1697;  i.  II.:  Clara  v.  Zitzewitz -Varzin,  geb.  1639, 
Die  Hochzeit  d.  8.  Dezember  1664;  Anna  starb  d.  9.  Februar 
ilberg,  in  Balfanz  beigesetzt,  Leichenpredigt  von  Johann  Trebei, 
Wüster  hanse.  — 

II:  Agnes  v.  Garnitz,  getauft  Himmelfahrt  1664  zn  GBlpia; 
Kinder,  von  denen  einige  sehr  jung  starben;  i.  V.:  Mathias  v. 
Cölpin  nnd  Carnitz,  Knrbrandenbnrgischer  Obers tlieutonant,  starb 
1684  (Cölpin  hatte  er  von  Steffen  v.  Hantenffel  gekauft);  L  V .: 
hea  Margaretha  v.  d.  Borne-Graasee.  Die  8  Schwiegersöhne  von 
Oarnitz:  Otto  Casimir  v.  Gl.,  v.  d.  Osten,  Landrath  anf  Pinnen-, 
rndorf,  General-Hajor  nnd  Kommandant  von  Colberg  erhielten 
Mitgift,  sie  verkauften  es  den  21.  April  1691  aber  an  den  Sohn 
ibberndorf;  auch  diese  Gemahlin  wnrde  in  Balfanz  beigesetzt. 
III:  Sophia  Elisabeth  v.  Galbrecht-Viatrow;  geb.  10.  Hin 
21.  März  1742;  i.  V.:  George  Wilhelm  v.  Galbrecht-Viatrow, 
nssischer  Bittmeister:  i.  M.:  Gertrud  Sophia  v.  Damitz  a.  d.  H. 
ib.  1658,  gest.  den  14.  Dezbr.  1729.  Sophia  Elisabeth,  der  all 
0  Bthl.  vermacht,  war  zuletzt  in  Manow  längere  Zeit  krank;  sie 
ouime,  wohlthAtige  Dame,  die  für  die  Kirchen  nnd  Kirchlichkeit 
fen  hat.  Nicht  nur  für  die  reiche  Ausschmückung  der  Kirche  n 
sie  auch  beigesetzt,  hat  sie  ßühmenswerthes  gethan,  sondern  alt 
1702  auch  in  Zülkenhagen,  wo  ja  seit  1500  eine  Kirche,  von 
is  versehen,  bestand,  ein  neues  Gotteshaus  erbaute,  veranlasste  sie 
nttckung  durch  schönes  Schnitzwerk,  Wappen  nnd  Inschriften. 
>  jedem  Wirth  eine  Bibel,  von  denen  noch  jetzt  2  Stück  vorhanden 
snBtein)  — 

a:  158,  159  (I.  Ehe).  160,  161,  162,  168  (DZ.  Ehe).  164,  165, 
[I.  Ehe). 

ter:  1.  Auguste  Clara,  in  Colberg  d.  8.  October  1665  geb., 
"ebruar  1684  zu  Colberg  und  in  Balfanz  beigesetzt,  Leichen  predigt 
a  Trebes,  Pfarrer  zu  Wusterhanse.  —  2.  Hargaretha  Catharina, 
'ctober  1671  zn  Beigard,  gest.  d.  10.  Dezember  1671.  —  8.  Catha- 
,  geb.  d.  26.  October  1673  zu  Beigard,  gest.  4.  Juni  1674.  —  4.  Anna, 
fovember  1075;  gleichzeitig  mit  ihr  noch  2  andere  Schwestern 
9  lebte  1708  als  Gemahlin  des  polnischen  Oberstwach tmeistera 
iorg  v.  Vangerow,  die  früher  Crojanten  geheissen  haben  sollen, 
beistände  ihres  Cousins,  des  Mathias  v.  Gorecki  nebst  Otto  Georg, 
:drich,  Dorothea  Elisabeth,  Anna  Sophia  und  Clara  v.  Vangerow, 
lern  verstorbenen  Johann  Georg  r.  Vangerow  ehelich  erzeugten 
ir  die  Summe  von  4000  Gld.  quittirt.  (Pos.  Arch.)  Sie  war  1711 
hrscheinlich  seit  1708  schon.  —  5.  Dorothea,  geb.  d.  7.  October 
rard,  Hochzeit  d.  9.  Mai  1702  mit  Jacob  Heinrich  v.  Kameke- 
igen,  geb.  1676,  gest.  d.  17.  October  1726;  s.  V.:  Adam  Henning 


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v.  Kameke,  Prälat  von  Cammin  und  Landrath,  dessen  1.  Gemahlin  Eleonore  v. 
Wedoll,  die  2.  wohl  hier  die  Matter,  Ewa  Dorothea  v.  Fodewils;  Dorothea  v. 
Ölasonapp  starb  d.  19.  Hai  1782.  —  6.  Sophia  Barbara  (IL  Ehe),  geb. 
1680,  Hochzeit  d.  4.  Mai  1714  mit  Lieutenant  a.  D.  Mathias  Jürgen  v. 
Zastrow  auf  Bandesow;  am  21.  October  1717  beantragte  sie  die  Scheidung 
Ton  Tisch  nnd  Bett  und  war  bald  darauf  die  vollständige  Trennung  im  Gange, 
die  auf  ihre  Bitten  noch  einige  Jahre  aufgeschoben  wurde,  jedoch  1719  eintrat; 
lf»thi«a  v.  Zastrow  starb  am  4.  Januar  1721 ;  s.  V. :  Mathias  Moritz  v.  Zastrow 
auf  Bärwalde  und  Nemmrin,  16B0  Lieutenant  a.  D. ,  lebte  noch  1705;  s.  M. : 
Catharina  Anna  v.  Ramel-Kl-Hachmin,  deren  Ehestiftnng  vom  17.  Juni  1677 
dadrte.  —  7.  Margaretlia,  geb.  d.  17.  Juni  1682  zn  Balfanz,  gest.  d.  12.  Sep- 
tember 1682.  —  8.  Agnes  Veronika,  lebte  1702.  —  9.  Clara  Louise, 
(TU.  Ehe),  geb.  d.  28.  Hai  1702  zu  Balfanz,  Hochzeit  d.  20.  Februar  1727 
mit  Feter  v.  Glasenapp  172,  Rittmeister  auf  Manow. 

119.  Jürgen  Paul.    2.  S.  v.  86,  wohl  früh  gestorben. 

120.  Casimir.  S.  v.  87,  geb.  1642,  gest.  1684.  Gramenz.  Auf  der 
Universität  Frankfurt  a./O.  immatrikulirt:  1676  Casimirus  v.  Glasenapp 
nobile*  Pomeranus.  —  Kurbrandeuburgisch  - hinterpommersoher  Landrath, 
Hauptmann  und  Burgrichter  zu  Neo-Stettin  1679  (Herbarz  Polski);  wohl 
in  Dt.  Crone,  auf  der  Jesuitenschule  erzogen,  welche  die  benachbarten  jungen  Edel- 
Icute,  als  eine  in  gutem  Ruf  stehende  Bildungsanstalt,  fleissig  frequentirten, 
(noch  1724  bestand  zu  (Polnisch-  ?)  Crone  die  Jesuiten -Schule,  welche  damals 
Oswald  Christian  v.  Kleist  besuchte  (Petrich  Schmidt);  weshalb  auch  be- 
fürchtet wurde,  dasB  er  zum  Katholicismus  übertreten  würde;  denn  1678,  d. 
17.  Juni  wird  durch  den  Kurfürsten  an  die  Pommersche  Regierung  dekretirt: 
„Wir  sind  in  Erfahrung  gekommen,  als  wollte  des  verstorbenen  Hauptmanns 
nnd  Burgrichters  zu  Ken-Stettin  Sohn,  Casimir  v.  Ol.  seine  Güter  verkaufen 
und  sich  in  den  Johanniter  Orden  begeben;  wenn  er  dann  der  katholischen 
Kirche  zugethan  und  solch  Geld  zweifelsohne  den  Jesuiten  zuwenden,  solcher 
Verkauf  auch  zn  Beiner  Vettern  prajudiz  gereichen  würde,  Als  befehlen  wir 
Euch  hiermit,  wo  er  desshalb  einen  Consens  bei  Euch  sacht,  ihm  solchen  nicht 
zu  ertheilen  und  uns  davon  zu  berichten.''  Gleich  nach  dieser  Ordre,  1679, 
wurde  Casimir  v.  Gl.  nach  abgestatteter  Huldigung-Eidesleistung  der  Sicher- 
heit wegen  mit  seinen  Gütern  speciel  belehnt.  —  Theils  durch  Tausch  und  in 
Erbfolge  (s.  N.  87)  besass  1682  Casimir  die  von  Caspar  Rüdiger  v.  Herzberg, 
der  1674  durch  Adam  Fabricius  erstochen  worden,  besessenen  Güter:  Lottin  zur 
Hälfte,  bei  dieser  6  halbe  Höfe  und  2  Kossathen,  des  Fabricius  2  halbe  Höfe  etc., 
ferner  hatte  Casimir  v.  Ol.,  die  freien  Güter  Steinburg  und  Babylon  inne.  — 
In  dem  Herbarz  Polski  wird  Casimir  v.  Ol.  Starost  von  Neu-Stettin  genannt, 
der,  nachdem  er  1677  zum  Katholicismns  übergetreten,  seinen  Aufenthalt  in 
der  (pohlischen)  „Residenz"  Walecki  genommen  habe  und  der  grüsste  Wohl- 
thäter  (in  der  Starostei  ?)  gewesen  sei;  ob  Walecki  Wallachsee,  oder  ein 
anderer  Ort,  ist  unbekannt.  —  Nach  Casimir  v.  Ols.  Tode,  der  1684  erfolgt 
war,  handelt  es  sich  den  7.  April  1686  um  eine  Entscheidung  über  Gerden, 
welches  Dyonis  v.  Blankenburg  von  ersterem  als  Schwager  loco  dotis  seiner 
Gemahlin  erhalten,  zn  mehrer  Sicherheit  auch  die  eviction  verschrieben  worden; 
es  war  aber  jetzt  behauptet  worden,  dass  Oerden  vor  Zeiten  zur  „Starostei" 
Draheim  gehöret  habe;  Documente  wurden  beigebracht,  wonach  Oerden  zur 
Zeit  des  Schwedenkrieges  von  einigen  des  pommerschen  Adels  occnpirt  (?), 
und  bisher  in  Besitz  behalten  worden  sei.  Es  entwickelten  sich  hier  Schwierig- 
keiten und  wurde  der  Kurfürstliche  Befehl  erlassen,  eine  Untersuchung  zn 
eröffnen,  ob  überhaupt  und  event.  wie  Oerden  von  der  Starostei  Draheim  ab- 
gekommen sei.    (s.  N.  168.)  — 

Die  Leiche  von  Casimir  v.  OL,  der  nur  86  Jahre  alt  wurde,  ist  in  der 
Kirche  zu  Gramenz  beigesetzt  worden  nnd  befindet  sich  (s.  N.  87)  in  derselben 
folgende  Denkschrilt   auf  der  2.  Tafel:   „Schaue  weiter  auf  dessen  würdigen 


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„Erbfolger,  den  Hochwohlgebornen  Herrn,  Herrn  Casimir  v.  Glasenapp  Erb*, 
„Barg-  and  Sc  bloss  gesessenen  auf  Grameuz,  dessen  durch  Gel&hrtheit  and 
„vieles  Knnststreben  erworbenes  Talent  ihm  den  Beinamen  Eraditornm  mnaeum, 
„der  Gelehrten  Cabinetj,  zn  Wege  gebracht,  wiewohl  er  wegen  Kürze  seiner 
„Jahre  der  Welt  mehr  gezeiget  als  geschenkt  gewesen.  Geb.  1042,  gest.  1684, 
„alt  36  Jahr."  — 

Besitz:-  Gramenz,  Grünwald,  Steinbnrg,  Flakenheide,  Lüb- 
gnst,  Valm  mit  Briesen,  Ludwigs-  and  Philipps  -Hütte;  Gerden 
bekam  er  vom  Yater  N.  87,  trat  es  den  25.  September  1680  an  seinen  Schwager 
Dyonisius  v.  Blankenburg  ab;  Lottin  zun  Theil,  Steinbnrg,  Babylon, 
Eschenriege  ganz,  s.  N.  87  und  später,  es  werde  dies  letztere  lant  Reskript  des 
Kurfürsten  Friedrich  Wilhelm  vom  2.  Augast  1680,  wohl  nach  Concors  ein- 
gezogen and  dem  Amt  Nea-Stettin  einverleibt;  Klingbeck  etc.,  welches 
spater  1691  die  Vormünder  seiner  Söhne  an  Alexander  v.  Kleist  verkauften. 
Wasterhanse  Antheil,  Ob  Casimir  noch  Wnlflatzke  Gross-  and  Mittel- 
gut besass,  war  nicht  zu  erfahren. 

Gem.  I:  Elisabeth  v.  Hantenffel;  nach  Steinbrück  hiess  ihr  Vater 
auch  Gert  v.  Hanteuffel  auf  Kl.  Popplow,  der  am  2.  November  1722  starb. 

Gem.  II:  Barbara  Sophia  v.  Stoj  entin,  geb.  zu  Manow,  d.  15.  April 
1655;  i.  V.:  Georg  v.  Stojentin,  i.  M  :  Barbara  Catharina  v.  Glasenapp 
(s.  N.  90).  Hochzeit  d.  8.  April  1682  in  Yarzin;  sie  vermahlte  sich  1686 
wieder  mit  Caspar  Otto  v.  Podewils,  J&ath  und  Dekan  in  Colberg  and  starb 
am  18.  April  1719,  nachdem  sie  als  einzige  Tochter  die  Rumskeschen  Güter 
geerbt  hatte. 

Sahne:  168  (I.  Ehe),  169  (II.  Ehe). 

Töchter:  I.  Anna,  Gem.  I:  N.  N-  t.  Kamel.  Gem.  H:  Johann  v. 
d.  Goltz,  Brotzen,  Kesburg,  Starost  oder  Bath  za  Walecki,  Königlich  polnisch- 
Kursachsischer  Oberst.  —  2.  Margarethe.  Gem.:  Assmas  Jürgen  v.  Kleist, 
s.  V.:  Rüdiger  v.  Kleist  (s.  N.  168  a.  198).  3.  N. . .  N. . .  Gem.:  Casimir  v. 
Zitzewitz-  Besswitz,  1699 bis  1714;  S.V.: Ernst Bogislafv. Zitzewitz.  Hauptmann 
und  Landrath  auf  Varzin ;  s.  H. :  Maria  Margare tha  v.  Glasenapp-Hanow  (s.  N.  90). 

121.  Erdmann.  I.  S.  v.  G.  88.  Warchow;  geb.  d.  16.  Februar  1660, 
gest  5.  November  1721  zu  Warchow  (dort  beigesetzt)  als  Königl.  Preussischer 
General-Major,  Dekan  1716  des  Domkapitels  zn  Cammin.  Auf  der 
Universität  zn  Frankfurt  a./O.  immatrikulirt  ist:  1679,  d.  1.  November  Erd- 
mann v.  Glaseiiapp  eqnes  Pomeranus.  —  Als  Offizier  in  Danzig  hatte  er  einen 
hoben  polnischen  Edelmann,  wohl  im  Dnell?  erstochen,  floh  auf  einem  gerade 
abfahrendem  Schiffe  nach  Frankreich,  wo  sich  ja  damals  mehrere  thaten durstige 
Landeleute,  z.  B.  auch  Hans  Erdmann  v.  Hanteuffel  ans  Polzin  etc.  befanden. 
Er  diente  als  Offizier  anter  Ludwig  XIV.  30  Jahre,  wurde  1691  Capitata, 
169S  Major  beim  Regiment  Fürstenberg  und  war  zuletzt  Oberst  und  Brigadier; 
nachdem  er  kurze  Zeit  nach  Warchow  zurückgekommen,  trat  er  in  Königlich 
Preussische  Dienste  1712,  wo  er  1714,  d.  1.  October  General-Major  wurde 
und  bald  darauf  auf  Warchow  a.  D-  nnverheirathet  lebte.  —  1686  sucht  Erdmann 
nebst  Bruder  Caspar  Otto  J22  v.  GL  einen  Lehnbrief  nach,  der  auch  auf 
ihre  väterlichen  Lehne  als:  Warchow,  Lübgust,  Storckow,  Janikow,  Flaken- 
heide, Zachen  und  Wissbahr  ertheilt  wird ;  desgleichen  1689,  d.  14.  September 
um  Wiederbelehnung  ihrer  überkommenen  Erbe  und  Lehne.  —  1098,  den 
13.  September  fand  die  geschwisterliche  Erbtheilung  statt;  bei  der  Kavelung 
erhielt  Erdmann,  der  ältere  Bruder  die  grössere  Kavel,  Caspar  Otto  die 
kleinere,  wobei  dem  ersteren  jedoch  alle  Schulden  auferlegt  wurden;'  er  hat 
aber  die  Schulden  nicht  so  leicht  bezahlen  können,  besonders  die  für  die 
2  Schwestern  bestimmten  Ausmachnngen,  die  für  Clara  Margaretba  verehelichte 
v.  Bonin  2000  rth.,  für  die  andere  Ursula  Elisabeth,  anch  an  einen  v.  Rouin 
verheiratbet,  noch  1866  rth.  16  Gr.,  zusammen  3866  rth.  16  Gr.  Väterliches 
und  Mütterliches  in  den  Lehnen  steckend,  betragen.   Es  wurde  bestimmt,  dass 


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die  entsprechenden  Zinsen  selbstredend,  nnd  das  Capital  nach  nnd  nach  abge- 
zahlt würden;  im  Fall  ein  Bruder  stürbe,  der  überlebende  jeder  Schwester 
1400  Gld.  Eoestiftung  aas  den  Gütern  zu  zahlen  habe.  Erdmann  v.  Gl. 
erhielt  später,  auch  von  seinen  Lehnsvettern  und  nach  Bericht  des  Oberforst- 
meisters v.  Hertefeld  1713,  d.  1.  August  die  Königliche  Erlaubnis»,  ein  altes 
Eichenrevier  bei  Zuchen,  genannt  Schwartow,  niederzuhauen,  um  seine  Schulden 
za  tilgen  und  das  Lehen  zn  befreien,  löste  auch  dafür  3000  rth.,  von  denen 
er  an  Gert  Wedig,  168,  v.  Gl.  dem  nächsten  Lehnserben  der  Brüder, 
2800  Gld.  gezahlt  nnd  dieser  sich  verpflichtet  hatte,  event.  das  Geld  an  die 
Schwestern  v.  Bonin  auszuzahlen.  1724  waren  jedoch  von  obiger  Summe  von 
3866  rth.  16  Gr.  noch  866  rth.  16  Gr.  rückständig,  über  welche  das  Weitere 
bei  Caspar  Otto  v.  Gl.  122,  angefahrt  ist.  —  1715,  d.  3.  Januar,  Berlin. 
König  Friedrich  I.  decretirt  an  das  Hofgericht  von  Hinterpommern:  „Welcher- 
gestalt  sich  nnser  General-Major  Erdmann  v.  Gl.  Aber  Jacob  Christoph  v. 
Londen,  welcher  ihm  in  der  abgenrtheilten  Sache  wegen  der  Feldmark  LUtken- 
Sehwartow  contra  jndicata  neue  Weitläufigkeiten  zn  machen  suchte,  bei  Uns 
aUernnterthänigst  beschweret.  Wir  befehlen  Euch  hiermit  in  Gnaden,  dafern 
es  sich  juxta  acta  berichteter  Haassen  verhalt,  dem  v.  Lohden  nicht  die 
geringste  Weitläufigkeit  ferner  einzuräumen,  sondern  ihn  ganzlich  mit  seinen 
Einwendungen  ab  und  ad  judicata  zu  verweisen."  (G.  St.-Arch.)  Erdmann 
T.  Gl.  hat  den  alten  Garten  (beim  alten  Schloss)  in  Wurchow  nach  franzö- 
sischem Geschmack  mit  Hecken,  mit  Taxus-Pyramiden,  mit  Theepl&tzchen  etc. 
angelegt  and  hinter  demselben  nach  dem  See  hin  Verschönerungen  und  einen 
Wallgraben  angelegt.  Sein  Bild  ist  in  Dalienthin.  (8.  Pauli  und  Soldaten- 
freund.) 

Besitz:  Wurchow,  Bernsdorf,  L&bgust,  Storkow,  Janikow, 
Schwartow,  Zachen,  Flakenheide,  Wissbuhr  Anth.  etc. 

123.  Caspar  Otto.  2.  S.  v.  88.  Worchow,  geb.  d.  24.  Juni  1664,  gest. 
zu  Berlin,  d.  7.  August  früh  1747,  beigesetzt  in  Wurchow,  wo  seine  Holle 
mit  den  andern  1812  bei  dem  Brande  der  Kirche  mit  verbrannt  ist.  Er  war 
Königlich  Freassischer  General  -  Feldmarschall,  Gouverneur  von 
Berlin,  Bitter  des  Schwarzen  Adler-Ordens,  des  Ordens  de  la  gene- 
rosite  und  anderer,  residirender  Prälat  des  Stifts  Cammin,  Erb-,  Burg-  und 
Schloss  gesessen  auf  Wurchow  etc.  Er  stand  bei  König  Friedrich  Wilhelm  1. 
wegen  seines  trefflichen  Characters  und  acht  soldatischen  Geistes  in  hohem 
Ansehen,  welches  Friedrich  der  Grosse  auf  ihn  Übertrug,  so  dass  er  ihn  im 
Dienst  beliess,  obgleich  er  nicht  mehr  felddienstfähig  war.  Er  hatte  4  Regenten 
gedient  nnd  bei  allen  in  hohen  Gnaden  und  Ansehen  gestanden.  Er  war  auch 
Mitglied  des  Tabaks- Kollegiums  unter  Friedrich  Wilhelm  I.  Dieser  König, 
nach  des  Dienstes  und  des  Begierens  Milben,  versammelte  in  geraüthlichor 
Weise  wöchentlich  einige  Male,  Abende  etwa  8  Uhr  resp.  in  Berlin,  besonders 
in  Potsdam,  in  einem  kleinen  niedrigen  Zimmer  des  Schlosses  (nach  Andern 
auf  dem  sogenannten  Tabaks-Kollegium,  im  Bassin  zu  Potsdam  gelegen)  in 
Berlin  im  Schlosse,  eine  kleine  (c.  10),  auserlesene  Gesellschaft  von  Männern, 
z.  B.  General  v.  Grumbkow,  Graf  v.  Schwerin,  Graf  Wartensleben  (Bäthe), 
andere  Generale  und  Oberoffiziere,  darunter  auch  Caspar  Otto  v.  Gl.,  wobei 
hier  auch  v.  Gundling  als  Spassmacher  meistens  zugegen  war  und  die  durch 
Ewersmann  bedient  wurden;  solche  Herren,  denen  der  König  sein  nächstes 
Vertrauen  schenkte.  Auf  hölzernen  Schemeln  sitzend,  oft  mit  ausgezogenen 
Böcken,  den  Bierkrug  (mit  Bernaner  etc.  Bier)  vor  sieb  auf  dem  groben 
eichenen  Tische,  die  dampfende  holländische  Thonpfeife  im  Munde,  unterhielt 
man  sich  daselbst  trotz  der  hohen  Stellung,  welche  alle  diese  Männer  in  der 
Welt  einnahmen,  auf  die  ungebundenste  Weise;  einer  wurde  des  Tages  als 
Stichblatt,  nach  dem  Loose,  gewählt  und  wurde  ihm  oft,  selbst  dem  Könige, 
sehr  gründlich  und  drastisch  die  Wahrheit  gesagt,  auch  Scherze  über  ihn, 
oft  etwas  zu  kraftig,  zum  allgemeinen  Amüsement  gemacht,  sowie  sich  solches 

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—     210    — 

(s.  Zopf  und  Schwert  v.  Gutzkow,  ferner  Strockfuss,  Berlin)  auch  der  Erb- 
prinz von  Baireuth,  welcher  als  Rekrat  in  das  Regiment  Ölasenapp,  du 
einige  Zeit,  wohl  im  Feldznge,  in  Pasewalk  stand,  eingetreten,  gefallen  lassen 
musste  nnd  der  ja  bekanntlich  Schwiegersohn  des  Königs  wurde  Einige,  die  nicht 
rauchen  konnten,  hielten,  um  das  Ensemble  nicht  zn  stören,  die  Pfeife  kalt  im 
Munde,  wie  z.  B.  der  alte  Dessauer.  — 

In  dem  alten  Soldaten  Hede:  Ahnen  nnd  Enkel  des  alten  Fritz  „Wo  ist 
ein  Königshaus,  Stolzer  in  Streit  and  Stranss"  etc.  heisst  es  Vers  12: 

„DerffliDg  der  Ellenheld, 

„Henning  v.  Treffenfeld, 

„Kottwitz  nnd  Glasenapp, 

„Holiah,  die  Hüte  ab!  Hoch!  Hnrrah!" 
Desgleichen  steht  in  de  nobilitate  Pomeraniae  bei  J.  D.  Jänke  1789,  Pom- 
morsches  Archiv  für  Wissenschaft:  Adaunt  illuatrissimi  Domini  Permi 
de  Bl&nkensee.  Caspar  Otto  de  Ölasenapp,  Johann  Fredericus  de  Piaten 
qnorum  describendornm  alibi,  volente  Deo  occasio  dabitor.  Er  war  Kammer- 
jnnker  (Kammerherr)  Ihrer  Majestät  der  Königin  Sophia  Charlotte;  wurde 
1096,  den  19.  März  St..  Johanniter  Bitter.  Bailei  Sonnenborg.  nnd  1779 
mit  dem  Schwarzen  Ader-Orden  begnadigt.  —  Nach  dem  Soldatenfreund 
trat  Caspar  Otto  v.  Gl  16  9  nnter  dem  grossen  Kurfürsten,  15  Jahr 
alt,  in  Knrbrandeuburgische  Dienste;  von  unten  auf  avancirend  war  er  168-3 
Fähnrich,  bis  den  9  September  1692  Lieutenant  bei  dem  4.  Bataillon  Kor- 
märkischer  Leibgarde  (IhOfi  Infanterie -Regiment  I  Alt  Bornstedt).  an  welchem 
Tage  er  zum  Stabs- Capitain  avancirte;  1695  Hauptmann;  den  10.  November 
1705  wurde  er  Major,  d.  6.  Dezember  1709  Oberstlientenant,  17 13  Oberst, 
d.  8.  Jnni  1721  General-Major  und  ward  April  1728  Chef  des  Regiments,  in 
dem  er  bisher  gestanden,  welches  er  vom  Grafen  Wartenslehen,  der  alt  nnd 
krank  geworden,  übernahm  und  das  nnn  den  Namen  „Regiment  v.  Ölase- 
napp" fahrte.  —  Von  17-29  bis  1733  Kommandant  von  Berlin,  den  12.  Mai 
1732  znm  General  -Lieutenant  avancirt,  wurde  er  1783  neben  seiner  Stellung 
als  Chef  des  Regiments  bis  1747  noch  Gouverneur  von  Berlin.  Im  Jnni  1740 
ward  er  mit  dem  Herzoge  von  Holstein-Beck  zugleich  General  der  Infanterie 
und  den  5.  Jnni  1741  General-Feldmarscb.au,  den  30.  Juli  1742  trat  er 
Beines  hohen  Alters  halber  sein  Regiment  ab;  blieb  mit  4000  rth.  Gehalt 
Gonvernenr  von  Berlin  nnd  starb  in  dieser  Stellung  im  Alter  von  83  Jahren 
1  Monat  und  18  Tagen  nach  68  jähriger  Dienstzeit. 

An  Feldzügen  hat  er  mitgemacht:  168h  bis  1686  in  Ungarn,  an  der 
Donau  (Sturm  auf  Ofen)  gegen  die  Türken.  Der  Herzog  von  Lothringen  war 
Oberkomm andirender  des  verbündeten  deutschen  Heeres,  zu  welchem  unter  den 
General  Hans  Adam  v.  Schöning  ca.  8000  Brandenburger  stressen.  Es  nahmen 
folgende  Regimenter  mit  Detachements  theil:  Leibgarde  200  M.,  Knrfurstin 
Leib-Regiment  578  I,  Regt.  Kronprinz,  Prinz  Philipp,  Feldmarschall  Derff- 
linger,  Fürst  Anhalt,  Regt.  Barfuss,  Dönhof,  Herzog  von  Curland  10  Bataillone; 
von  der  Kavallerie  Oberst  v.  Strauss  mit  600  Pferden,  Prinz  Heinrich  von 
Sachsen  mit  600  Pferden,  2  Regimenter  Kavallerie  und  ein  Regt.  Dragoner. 
Artillerie  223  Mann,  16  Geschütze,  Generalstab,  Train  etc.  244  Mann.  Ofen 
wurde  cernirt,  dann  vom  24.  Juli  bis  8.  September  belagert  and  stürmender 
Hand  genommen.  Am  17.  Juli  1686  war  schon  ein  Sturm  versucht  worden, 
wobei  40  Ob  er  Offiziere  und  446  Unteroffiziere  nnd  Gemeine  kampfunfähig 
wurden;  darauf  d.  5.  August  eine  Schlacht  bei  Ofen,  die  unentschieden  blieb 
and  am  2.  September  1686  der  Haaptstorm  mit  günstigem  Erfolg.  —  (Fähn- 
riche bei  der  Garde  vor  Ofen  todt:  v.  Rochow,  v.  Rothe,  v.  Waldau,  bleesirt: 
v.  Waldau  II,  v.  Forcade  und  v.  Zastrow).  In  dem  Feldzuge  war  fast  die 
Hälfte  des  Heeres  geblieben,  80  Offiziere  todt,  61  verwundet.  Die  Türken 
gaben  den  Brandenburgern  den  Namen  „Feuermänner"  nnd  „der  steht  wie  ein 
Brandenburger"  ist  aus  jener  Zeit.  — 


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—     211     — 

1683  bis  1697  den  Französisch-Niederländischen  Krieg,  wo  da« 
Regiment  beim  siegreichen  Gefecht  bei  TJerdingen  den  3.  März  1689  und  an 
der  Berennuug  von  Bonn  am  24.  Juni,  das  erst  am  12.  October  capitnlirte, 
Theil  nahm;  bei  der  2-  Belagernng  von  Bonn  1694  nahm  Capitata  Caspar 
Otto  t.  GL  bei  der  Compagnie  des  Majors  Freiherrn  v.  Schwendy  theil.  Der 
Major  Otto  Casimir  v.  Bonin,  der  1692  Capitata  der  2.  Compagnie  des  Kur- 
brandenbnrgischen  Regiments  v  Hatten  war,  den  Feldzug  in  Ungarn  anch 
mitgemacht  hatte,  Stand  als  Major  in  Brabant  und  fiel  beim  Sturm  vor  dem 
Fort  Coehorn  bei  Namur  dem  30.  Angnst  1696.  In  seiner  letztwilligen  Ver- 
ordnung sagt  er:  etc.  5  Unddann  solches  sonder  den  Hauptmann  Henken  unrecht  zu 
Uran,  so  zn  rechte  kommt,  sollen  alle  meine  Sachen,  sofort  zu  bringen  stehen 
auf  einen  Wagen  mit  den  besten  4  Pferden  an  meinen  Binder  überliefert 
werden,  nnd  will  ich  garnicht  haben,  dass  meine  Kleyder,  Bette,  Tischzeug, 
Leinen  nnd  wass  andere  Hobel  sofort  zu  bringen  stehet,  soll  verkaufet  werden, 
worüber  der  Cap.  Hahn,  Cap.  Flemming,  G-laznap,  Bonin,  Honckow  nnd 
wer  die  guten  Freunde  mehr  sein,  woll  werden  auf  ein  wenig  Geld  repondiren. 
In  Mastrich  begehre  ich  begraben  zu  seyn  nnd  von  dem  Bataillon  nach  einem 
Sermon,  nnd  nach  geschehener  Salven  abgeführet  seyn.  Dieses  alles  ist  mein 
letztes   wissen   nnd   Wille   im  Lager   vor  Namnr,    d.   14.  August  1695.    gez. 

0.  C.  Bonta.  — 

1701  bie  1713  den  Feldzag  am  Ober-  und  Nieder-Rhein,  in  den 
Niederlanden  (Brabant)  1709  unter  Prinz  Engen  von  Savoyen,  d  3.  Juli  bei 
Villenau,  d.  28.  Juli  Festung  Dornek  eingenommen,  bei  der  Schlacht  bei 
Malplaquet,  den  20-  October  die  Feste  Hons  eingenommen.  1710  in  den 
Niederlanden  unter  Prinz  von  Anhalt-Dessau  bei  der  Eroberung  von  Bethnne 
nnd  Aire   — 

1713  bis  1720  den  Nordischen  Krieg,  in  welchem  Caspar  Otto  in 
Pommern  das  Regiment  Graf  Wartensieben,  sein  spateres  Regiment,  befehligte. 
1715  rückte  es  nach  Schwedt  ins  Lager,  dann  gegen  die  Schweden  nach 
Pommern,  im  April  bei  Stettin  ins  Lager,  den  28  Juni  nach  Wollin;  nach 
Usedom  den  1,  Angust  von  Stralsund  ans,  wo  das  Regiment  den  17.  Juli  zur 
Belagerung  gestossen,  und  Usedom  erobert  wurde;  die  Peene-Schanzen  wurden 
am  21.  Angust  genommen,  am  19.  October  worden  vor  Stralsund  die  Lauf- 
graben eröffnet,  dasselbe  von  Karl  XII.  kräftigst  verth eidigt  jedoch  ergab  es  sich 
den  24.  Dezember;  darauf  ruckten  die  Truppen  nach  etwas  Winterquartier 
in  die  Garnison;  das  Corps  war  32  Bataillone,  38  Schwadronen  stark.  —  Den 

1.  Schlesiscben  Krieg  hat  Caspar  Otto  v.  61.  seines  hoben  Alters  wegen 
nicht  mitgemacht,  obwohl  er  es  lebhaft  gewünscht,  wusste  der  grosse  König 
ihn  doch  zu  beruhigen.  — 

Das  Regiment,  früher  „Leibgarde,"  soll  aus  den  Compagnien  der  Leib- 
garde des  Kurfürsten  Oeorg  Wilhelm,  ä  Comp.  300  Mann,  nebst  dem  Regiment 
v.  Canitz  errichtet  worden  sein.  1655  bestand  die  Garde  ans  4  Bataillonen 
und  wohnte  der  Schlacht  bei  Warschau  bei,  der  General-Major  nnd  Oberstall- 
meister  v.  PöUnitz  1689  zu  Berlin  gestorben,  war  1660  Kommandeur,  welchem 
der  Oberst  v.  Wrangel  und  1675  der  General  Joachim  Christoph  v.  Götz 
folgte.  Unter  dem  ersten  Compaguie-Chef  nnd  Obersten  Wollmer  v.  Wrangel 
bestand  1683  die  Garde  aus  10  Compagnien  und  standen  bei  der  5.  Compagnie: 
Capit.  v.  Hacker  aus  Hachnow,  32  Jahre  alt,  Lieutenant  v.  Blumenthal  aus 
Colberg,  81  Jahre  alt,  Fähnrich  Caspar  Otto  v.  Glasenapp  aus  Pollnow  (?) 
23  Jahre  alt,  6  Jahre  gedient  (?)  (soll  wohl  ans  Wnrchow  hetssen);  1685  war 
General-Feldmarschall  Hans  Adam  v.  Schöning  Kommandeur  der  Garde  und 
wurde  sie,  da  dessen  Regiment  dazu  stiess,  6  Bataillone  stark.  1688  leistete 
die  Leibgarde  nnter  v.  Schöning  dem  Kurfürsten  Friedrich  auf  dem  Schlosshof 
zu  Cöln  a.  d.  Spree,  den  Huldigungseid,  und  erhielt  jedes  Bataillon  noch  eine 
Compagnie,  also  zusammen  80  Compagnien  und  eine  von  Kadetten.  1691  war 
General-  Feldmarschall  Heino  Graf  v.  Flemming  Kommandeur,  1698  folgte  ihm 

14* 


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—     212    — 

Johann  Albrecht  Reichsgraf  v.  Barfnss,  General-Feldmars  chall,  1698  ward  ein 
Bataillon  von  der  Garde  genommen  und  das  Regiment  v.  POllnitz  formirt.  Es 
war  damals  eine  Auszeichnung  in  der  Garde  zu  dienen,  die  Hnsteischnle  der 
Armee;  die  Offiziere  standen,  obgleich  nnter  sich  avancirend,  den  übrigen 
Offizieren  der  Armee  gegenüber  nm  1  Grad  höher.  1702  folgte  als  Chef 
Reichsgraf  General  -  Feldmarschall  r.  Wartensleben.  1708  wurden  wieder 
2  Bataillone  von  der  Garde  genommen  nnd  das  Leib  -  Regiment  errichtet 
3713  verlor  es  den  Namen  Garde  nnd  hiess  v.  Wartensleben,  nach  seinem 
Gbef;  anch  wurde  das  3.  Bataillon  davon  genommen,  so  dass  es  nur  noch 
10  Compagnien  behielt.  1728  erhielt  es  Caspar  Otto  v.  Gl.,  der  es  1742  an 
Oberst  Hans  Graf  v.  Hake  abtrat.  Den  19.  Juni  1740  hatte  sich  der  junge 
König  Friedrich  II.  seine  Trappen  zum  ersten  Male  als  König  bei  der 
Musterung  des  Sydowschen  nnd  v.  Glasenappschen  Regiments  anch  mit 
dem  Krückstock  schon,  wie  sein  noch  jetzt  bekanntes  Bild,  gezeigt.  —  Bei  der 
Belagerung  von  Gr.  Glogan  waren  4  Mann  vom  Regiment  v.  Glasenapp  den 
8.  März  1741,  welche  bei  dem  Wall  angekommen,  ihre  Compagnie  nicht  haben 
wieder  finden  können,  plötzlich  in  der  Dunkelheit  auf  52  feindliche  Mann, 
von  einem  Capitain  geführt,  gestossen;  sie  griffen  dieselben  herzhaft  mit 
dem  Bajonnett  an;  diese  ergriff  ein  panischer  Schrecken  und  mit  ihnen  zu- 
sammen ins  Thor,  nahmen  3  von  ihnen  die  Wache,  deren  Mannschaft  sich  ge- 
fangen gab,  wahrend  einer  (der  4.)  Succnra  holte,  der  anch  glücklich  ankam, 
so  dass  die  Bataillons  durch  die  Thore  in  die  Stadt  einrücken  konnten  etc. 
Die  Einnahme  dauerte  nur  1  Stunde.  (Schneider,  Oderstrom.)  Nach  Graf  v. 
Hake  erhielt  das  Regiment,  auch  „Blauröcke"  genannt,  v.  Winterfeld,  nachdem 
es  von  1764  bis  1756  vacant  blieb;  am  7.  September  1757  wurde  General- 
Lieutenant  v.  Winterfeld  bei  dem  Moysberge  erschossen  und  bekam  es  1756 
General  -  Major  Johann  v.  Lattorf.  Nach  Lattorf  hatten  das  (Regiment 
v.  Koschembahr,  v.  Bandeiner  etc.,  1806  v.  Bornstedt,  Es  hat  sich  anch 
spater  bei  vielen  Gelegenheiten  ausgezeichnet,  wie  bei  Glogau,  bei  Mollwitz, 
Hohenfriedberg  etc.  (Pauli,  König).  —  Bei  den  jahrlichen  Revuen  mussten 
einige  Rekruten  oder  anch  ausgezeichnete  Leute  für  das  erste  Glied  vorge- 
stellt werden;  fehlten  diese,  so  wurde  der  König  Friedrich  Wilhelm  I.  sehr 
ungnadig  und  es  ist  vorgekommen,  dass  er  einen  Major  des  Regiments 
v.  Glasenapp  vor  der  Front  kassirte,  weil  er  hei  einer  Specialrevue  keinen 
Rekruten  vorstellen  konnte.  (Förster.)  Daher  auch  Nachstehendes  zu  würdigen: 
1720  ist  Caspar  Otto  v.  Gl.  als  Oberst  vom  v.  Wartenslebenschen  Regiment 
in  Wurchow  und  betreibt  an  der  pommersch-polnischen  Grftnze  das  Werbunga- 
geschärt;  mittelst  einer  Cabinets- Ordre  vom  12.  Juli  1720  werden  alle 
Commandos  angewiesen,  die  in  den  Garnisonen  ankommenden  Leute  sicher 
unterzubringen,  event.  frei  passiren  zn  lassen.  Am  28.  August  1720  schreibt 
nämlich  Caspar  Otto  v.  Gl.  an  den  Syndikus  des  Stifts  Cammin,  Herrn  v. 
Lettow,  nnd  dankt  ihm  für  die  3  grossen,  schönen  Leute,  welche  er  ihm  ge- 
schickt habe,  dass  aber  die  andern  8  nicbt  viel  werth  seien  etc.  (Camm. 
Stifts -Acten.)  —  Aus  der  Zeit  als  Commandant  von  Berlin:  die  Einquartirnng 
der  Truppen  in  Berlin  betreffend,  waren  nach  einem  Bericht  der  Servis- 
Commission  am  13.  Dezember  1721  nur  76  Baracken  für  800  Mann  vorhanden. 
Die  Bürger  hatten  sich  geweigert,  des  Königs  Leibregiment  aufzunehmen  nnd 
waren  ebensowenig  geneigt,  für  die  Unterbringung  anderer  Trnppen  zu  sorgen. 
Der  König  erliess  unter  dem  30.  April  1722  an  den  Magistrat  von  Berlin 
folgende  Ordre:  „Nachdem  Se.  Königliche  Majestät  dero  Oberstleutnant  v.  d. 
Marwitz  nnd  v.  DerBchau  allergnädigste  Kommission  gegeben,  mit  Zuziehung 
des  _  Regiment s-Qnartiermeisters  Cburdes,  das  Servis-  und  Billetirungsweson 
hiesiger  Residenzien  zu  untersuchen  und  aber  dasselbe,  auf  was  vor  einem  Fuss 
solches  bisher  traktiret  worden,  allerunterthanigst  zu  referiren;  als  befehlen 
Dieselben  dem  hiesigen  Magistrat  hiermit  in  Gnaden  gedachten  Kommissarios, 
alle  Servis-Rollen  nnd  Rechnungen  auch  andere  Nachrichten,  so  sie  dazu  nöthig 


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—    218   — 

haben,  and  verlangen  werden,  ohnweigerlich  zu  commnniciren  und  dergl. 
Verfügung  zu  thtm,  dass  diejenigen  Hembra  des  Magistrats,  so  bisher  bei  der 
BUletirnng  mitgebraacht  werden,  wie  die  Kommission  sie  zu  sprechen  verlangt, 
sieh  allemal  vor  derselben  stellen  und  Rede  and  Antwort  geben  mögen.  Berlin, 
d.  80.  April  1722.  F.  W."  Vergebens  bemühte  sich  die  Kommission  von 
dem  Magistrat  den  verlangten  Nachweis  nnd  die  Rechnungen  zn  erhalten, 
indem  er  eingestand,  dasa  er  nie  sich  nm  die  Sache  bekümmert,  sondern  den  in 
jeder  Stadt  von  der  Bürgerschaft  Verordneten  es  überlassen  worden  sei.  — 
Da  die  Unterbringung  von  4  Infanterie -Regimentern  nnd  1  Bataillon  Artillerie 
eine  namhafte  Summe  von  Geld  erforderte,  schlug  man  (die  Kommission  nnd 
Stadt)  vor,  durch  eine  Steuer  auf  Bier  und  Brantewein  die  Mittel  zn  erheben. 
Der  König  verwarf  diesen  Antrag:  „Ist  eine  neue  Auflage,  die  den  Soldatt 
und  Burger  trifft  und  die  vornehmen  Haasen  gehen  durch.  —  Zu  dieses  habe 
keine  inclination;  ich  wollte  dass  mir  die  Pächter  vor  jeden  Scheffel  Soggen 
beständig  4  rth.  zahlen,  und  das  Brot  für  meine  liebe  blane  Kinder  10  Pfg. 
vor  2  Gr.  gälte  und  ich  sollte  jetzo  Auflage  machen?  Nite  nita.  quare  (1)  sollen 
nit  schustere,  Schneider,  Brauer,  Bäcker,  schlechtere,  Materialist,  Apotheker 
in  natura  jeder  4  Soldaten  halten,  wie  in  Bernau,  Brandenburg.  Rateno?  die 
grossen  Kauflente,  Minister,  Generals  müssen  servis  zahlen,  als  znvor.  Die 
Oberofäziere  zahlen  als  ein  wirklicher  General,  Geheimer  Rath  100  rth.  jerlich 
und  alle  so  taiirt  nach  ihrem  Charakter,  ein  Kaufmann  wie  Gregory  85  bis 
40  rth.,  machen  sie  man  so  eine  Taxe,  sie  werden  schon  auskommen.  F.  W." 
—  Den  21.  Mai  1783  erging  an  den  General-Lieutenant  v.  Glaeenapp  die 
Königliche  Ordre  wegen  der  projectirten  Eintheilnng  von  Berlin  unter  die 
dortigen  Regimenter  zum  Enrolliren,  dass  das  nicht  seine  (des  Königs)  Meinung 
sei,  weil  ein  jedea  Regiment  seine  besonderen  Kantons  zum  Enrolliren  erhalten 
habe,  Berlin  aber  nur  zur  Aushülfe  wegen  der  Compagnien,  so  einen  schlechten 
Distrikt  bekommen,  mit  angesetzt  worden,  doch  nicht,  dass  daraus  oidentliche 
EnrollirungB-Kantons  gemacht  werden  sollten,  vielmehr  sollten  die  Regimenter 
nach  dea  Königs  ernstlichem  Willen,  wie  es  bisher  gewesen,  ledige  lose  Leute, 
von  geringer  Extraction  und  zum  Exempel  Schuster,  Schneider  und  dergleichen 
gemeiner  Leute  Kinder  enrolliren  können,  aber  wirklich  Königliche  Beamte, 
anch  andere  bemittelte  nnd  dem  Publikum  dienender  Leute  Kinder  und  so  von 
ihren  Mitteln  lebten,  wie  anch  Kanflente,  Manufacturiers  and  Fabrikanten  und 
welche  zum  Lagerhaus  gebraucht  wurden,  sollten  vom  Enrolliren  frei  sein. 
(Förster).  —  Ueber  die  Bestimmungen  des  neu  errichteten  Husaren-Corps 
unter  Anderem  befahl  der  König  Friedrich  Wilhelm  I.  1781  dem  General- 
Lientenant  v.  Glaaenapp,  bei  seinem  neuen  Hause  am  Wall  in  Berlin  einen 
Stall  für  das  Husaren-Kommando  bauen  zu  lassen  und  Zeichnung  wie  Kosten- 
anschlag einzusenden  etc.  Fe  sollen  für  1  Compagnie  nnd  12  Husaren  die 
Pferde  darin  stehen,  denn  es  sollen  12  Husaren  ins  Künftige  alle  Mal  dort 
das  Piket  bilden  and  bei  dem  Gouvernement  sein,  wenn  was  vorfällt  (Deser- 
tionen etc.),  sie  gl- ich  fortzuschicken.  Sie  sollen  anch  vom  1.  Juni  die 
Königlichen  Briefe  fortbringen,  anstatt  der  bisherigen  Stafettenreiters.  Wegen 
der  Abfertigung  des  Felleisens  sollet  Ihr  mit  dem  Holzendorff  concertiren  und 
mir  dann  berichten."  —  Li  der  Specialinstrnction  des  Obers üientenants  v. 
Benekendorf  hebst  es:  Es  sollen  alle  Tage  bei  dem  General-Major  v. 
Glaaenapp  (also  vor  17.32)  2  Compagnien  and  16  Hasaren  das  Piket  haben, 
dafür  ein  Stall  gebaut  ist,  welche  die  Briefe  bis  Zehlendorf  bringen,  anch 
ausgeschickt  werden  sollen,  wenn  wegen  der  Deserteurs  Lärm  gemacht  wird  etc. 
Wenn  Jemand  hin  wegläuft  auf  der  Königsthorseite,  so  werden  gleich  welche 
von  dem  Piket  bei  dem  General-Major  v.  Glaaenapp  and  vom  Kommando  in  der 
Königsvorstadt  nachgeschickt;  auf  der  anderen  Seite  aber  von  den  Hasaren 
auf  der  Friedrich  sstadt  and  auch  allenthalben  im  Lande  Lärm  gemacht  werden 
und  zn  dem  Ende  gleich  von  Berlin  Jemand  nach  Zehiondorf,  von  da  nach 
Potsdam  and  von  da  weiter  nach  Beelitz  geschickt  werden,  am  daselbst  anch 


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—    214    — 

Lärm  zn  machen.  (Dies  waren  alles  Husaranstationen).  Bei  dem  Stall,  so  bei 
dam  General- Major  v.  Glasenapp  am  Königsthor  ist,  wird  eine  Schildwache 
gehalten  und  vor  des  Oberstlieutenants  Quartier  auch  eine  Schildwache. 
(Grf.  z.  Lippe).  —  Potsdam,  Garde,  erzahlt  Graf  v,  Mantenffel.  Berlin,  den 
27.  Juni  1783:  „Athemlos  kam  an  diesem  Tage  Graf  Döiihof  anf  die  Parade 
und  ersuchte  den  Kommandanten  der  Residenz,  General-Lieutenant  v.  Glase- 
napp, sogleich  alle  Regimen  ts-Kommandeure  zusammen  zu  rufen  in  einer 
Angelegenheit  „qui  importait  extremement  an  Service  dn  Hol."  Die  Herren 
traten  sofort  zusammen,  um  zu  ihrer  Verwunderimg  die  geheime  Hittheilung 
zu  erhalten,  ihre  Hitwirkung  werde  in  Anspruch,  um  den  Hanswurst  (actear 
famenz  et  tres  ennuyant  de  la  comoedi  allemaude),  wie  Mantenffel  schreibt, 
wieder  einzufangen,  der  sich  davon  gemacht  hatte;  sofort  wurden  nach  ihn 
Kommandos  auf  allen  Strassen  ausgeschickt  u.  s.  w."  ob  er  eingefangen ,  ist 
nicht  gesagt.  Ein  Kuriosnm  jener  Zeit.  Friedrich  der  Grosse  correspondirtc 
viel  in  seiner  Jugend  mit  Graf  von  HanteuffeL  —  1720,  am  23.  Juli.  Der 
Pulverthurm  an  der  Ecke  der  heutigen  Neuen  Friedrich-  und  Spandauer- 
Stiasse  flog  durch  Explosion  des  darin  aufbewahrten  Pulvers,  von  Stralsund 
erbeutet,  in  die  Luft,  wobei  72  Menschen,  incl.  der  12  Bombardiere,  am  das 
Leben  kamen,  mehrere  Häuser  einstürzten  oder  sonst  erheblich  beschädigt 
wurden.  Das  Haus  des  Obersten  v.  Glasenapp  gerieth  in  Brand  und  wurde 
vollständig  eingeäschert.  Tom  Palverthurm,  100'  hoch  and  8'  Maaerstftrke, 
war  kein  Stein  auf  dem  andern  geblieben. 

Betreffend  den  Fluchtversuch  des  Kronprinzen  Friedrich:  Den  31.  August 
1730  traf  Kronprinz  Friedrich  unter  starker  Bedeckung,  von  Wesel  aus,  über 
Trenenbrietzen  (wo  er  die  Nacht  vorher  schon  gewesen  war)  in  Mittenwalde  ein, 
um  daselbst,  vor  seiner  Abführung  nach  Kttstrin,  ein  erstes  Verhör  zu  be- 
stehen. Das  Truppen-Kommando,  das  ihn  bis  Mittenwalde  geführt  hatte,  stand 
unter  Befehl  des  General-Majors  v.  Buddenbrook,  desselben  tapfern  Offiziers, 
der  2  Monate  später  dem  mit  der  Todesstrafe  drohenden  König  mit  den  Worten 
entgegentrat:  „Wenn  Ener  Majestät  Blut  verlangen,  so  nehmen  Sie  meins, 
jenes  bekommen  Sie  nicht,  so  lauge  ich  noch  sprechen  darf."  —  Kronprinz 
Friedrich  blieb  2  Tage  in  Mittenwalde,  vom  31.  August  bis  2.  September.  Ans 
einem  Volumen  des  Grafen  v.  Seckendorf  au  die  Hofkanzlei  zu  Wien:  „den 
4.  September  1730.  Der  Kronprinz  ist  in  Mittenwalde  angekommen,  allda  er 
bewacht  wird.  Bei  dem  arretirten  Lieutenant  Katt  sind  Briefschaften,  nicht 
alle,  weil  er  arretirt  gewesen,  vorgefunden  etc. ;  dass  Hotham  (Englischer  Ge- 
sandter am  Preussischen  Hofe,  welcher  besonders  zur  Betreibung  der  Heir&th 
nach  Berlin  gesandt  war)  von  des  Kronprinzen  Vorhaben  Wissenschaft  gehabt, 
ist  kein  Zweifel.  Der  Kronprinz  ist  nun  ehegestern  also  in  Mittenwalde 
durch  General-Lieutenant  v.  Grumbkow,  General -Major  v.  Glasenapp,  Oberst 
v.  Sydow,  den  Generalaaditeuren  Mylius  und  Gerbett  examinirt  worden;  gleich- 
zeitig wurde  auch  der  Process  gegen  den  unglücklichen  Lieutenant  v.  K  att 
geführt;  seine  (des  Kronprinzen)  Aussage  soll  in  Allem  mit  der  des  Lieute- 
nants v.  Katt  übereinstimmen  und  dahin  auslaufen,  dass  er  nach  England  sich 
retiriren  wollte,  obschon  der  König  von  England  selbiges  nicht  für  gut  befunden. 
Es  war  am  2.  September  1730,  wo  das  Verhör  stattfand  und  behauptete  der 
Kronprinz  eine  „kecke  und  beleidigende  Zurückhaltung" ;  als  Grumbkow  ihm 
seine  Verwunderung  aussprach,  antwortete  er :  „Ich  bin  auf  Alles  gefaast,  was 
kommen  kann,  und  hoffe,  mein  Muth  wird  grösser  sein,  als  mein  Unglück." 
(Dass  der  18  jahrige  Kronprinz  bei  einer  Gelegenheit  mit  dem  Stock  des 
Königlichen  Vaters  tractirt  werden  sollte,  konnte  auch  nicht  sehr  die  Zuneigung 
erwecken).  Den  19.  September:  Das  Examen  mit  dem  Kronprinzen  in  CGstrin 
ist  geschehen.  Die  Kommission  stattet  heute  Bericht  ab.  Den  11.  November: 
Das  Unheil  Aber  den  Lieutenant  Katt  ist  den  6.  d,  Mts.  in  Custrin  vollzogen, 
da  ihm  der  Kopf  unter  dem  Fenster  des  Kronprinzen,  welcher  zusehen  musste, 
heruntergeschlagen.    Es  sind  Verwendungen  seitens  vieler  Höfe,  auch  des  Kaiser- 


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—    215    — 

lieben  eingelegt  worden.  Den  17.  haben  die  General -Lieutenants  Grumbkow, 
Borcke  and  Räder,  2  General- Majore  Glaaenapp  and  Bnddenbrock,  2  Obersten 
Derschaa  und  Waldan  nebst  dem  Staatssekretär  Thalmeyer  dem  Kronprinzen 
in  Cüslrin  Pardon  und  dass  solches  ans  schuldiger  Consideration  von  Ihrer 
Kaiserlichen  Majestät  unverdient  vor  ihn  eingelegten  Intercession  geschehen, 
angedeutet,  darauf  er  den  vom  Könige  seibat  aufgesetzten  Eid  im  Beisein  der 
Kommission  wörtlich  abgeleistet  und  seines  Arrestes  insofern  entlassen,  dass 
er  in  der  Festung  Cüstrin  umhergehen,  doch  ohne  Königliche  Permiasion  sich 
nicht  ausser  dem  Thor  begeben  kann."  Siehe  Förster,  Friedrich  Wilhelm  I., 
wonach  am  8.  September  1730  summarisches  Verhör  des  Lieutenants  v.  Katte 
stattfand  und  der  König  befahl:  «gegen  denselben  mit  der  Specialinquisition 
zu  verfahren,"  womit  die  Generale  v.  Grumbkow,  v.  G-lasenapp,  der  Oberst 
v.  Sydow  und  die  Geheimen  ßäthe  Mylius  und  Gerbett  beauftragt  wurden, 
welchen  der  König-  die  allergnädigste  Versicherung  gab,  dass  sie  dieser  Unter- 
suchung halber  aber  lang  oder  kurz,  ferner  zur  Bede  geführt  nnd  darüber  zur 
Verantwortung  gezogen  werden  sollten.  — "  Bei  dem  Kriegsgericht  über  den 
Kronprinzen  waren  auch  die  General-Lieutenants  Achaz  v.  d.  Schalenbarg, 
v.  Schwerin  und  Graf  Dbnhof  zugegen. 

An  die  bereits  angeführten  Garnison-  und  Einquartirungs -Angelegenheiten 
anknüpfend,  ist  wahrend  der  Zeit,  wo  Caspar  Otto  v.  Gl.  Gouverneur 
von  Berlin  war,  Nachstehendes  anzuführen.  Den  21.  August  1737  befahl  der 
König,  dass  sammtlicbe  Bürger,  ohne  Unterschied,  Soldaten  einnehmen  und 
dieselben  vorne  heraus  zur  Strasse  logiren  sollten.  Der  Magistrat  bat  hierauf 
de-  und  wehmüthig,  aas  Königlicher  Glemenz  Barmherzigkeit  walten  zu  lassen, 
worauf  Sr.  Majestät  dann  an  die  hier  kommandirenden  Generale  folgende 
Ordre  erliess:  „Mein  lieber  General -Lieutenant  v.  Glasenapp  und  General- 
Major  v.  Sydow.  Ich  vernehme  mit  Befremden,  wie  zu  Berlin  denen  Besitzern 
von  Hänsern  ohne  Distinction  die  wirkliche  Einqaartirnng  Haas  bei  Haus  an- 
gesagt worden,  und  solche  wirklich,  ohne  Unterschied,  mit  Soldaten  belegt 
werden  sollen.  Wie  aber  das  meine  Intention  keineswegs  ist,  sondern  ich  nur 
will,  dass  die  Soldaten,  welche  bisher  hinter  der  Mauer  and  in  denen  Baracken 
gelegen,  nicht  mehr  da  liegen,  sondern  sich  in  der  Stadt  in  den  Quartieren, 
wo  die  Juden,  auch  andere  kleine  Leute  bisher  zur  Miethe  gewohnt,  wieder 
einmiethen  sollen;  so  lasse  ich  es  anch  dabei  bewenden  und  habt  ihr  also  Euch 
mit  der  Servis-KommisBioo  and  dem  Magistrat  zusammen  zu  tbnn  nnd  die 
Einquartirung  dergestalt  zu  regeln,  dass  die  Soldaten  wie  vorgedacht  hinter 
der  Mauer  nnd  aus  den  Baracken  wegkommen  and  sich  dagegen  in  der  Stadt 
einmiethen.  Diejenigen  Leute  in  der  Stadt  aber,  welche  Servis  bezahlen,  desgl. 
bedeutende  oder  sonst  honetter  condition  seien,  anch  Kaufleute  etc.  sind  nit 
schuldig,  Soldaten  einzunehmen,  sondern  diese  müssen  sich  (Soldaten)  bei  Leuten 
in  der  Stadt,  wo  bisher  kleine  Leute  gewohnt,  einmiethen,  letztere  aber  wieder 
Mater  die  Mauer  nnd  in  die  Baracken  ziehen.  Dieses  ist  meine  stricte  Ordre. 
Potsdam,  d.  3.  September  1737.    Fr.  W."  — 

Wurden  in  dieser  Zeit  wenig  Umstände  mit  den  Christen  gemacht,  noch 
weniger  mit  den  Juden.  Die  Soldaten  hatten  sich  beklagt,  dass  sie  in  den 
für  sie  erbauten  Baracken  zwischen  dem  Königs-  und  Spandauer  Thore,  einen 
n  unsauberen  Aufenthalt,  hätten.  Der  Gouverneur  hatte  die  Beschwerde 
an  den  König  gelangen  lassen  und  dieser  ertbeilte  an  den  Magistrat  von  Berlin 
d.  31.  August  1737  folgende  Ordre:  „Se.  Königliche  Majestät  in  Preussen, 
unser  allergnädigster  Herr,  befehlen  hierdurch  und  wollen  Alles  Ernstes,  wie 
sogleich  nnd  von  nun  an  verfügt  werden  soll,  dass  ohne  räaonniren  alle  and 
jede  Jaden,  welche  in  der  Stadt  Berlin  wohnen  nnd  keine  eigenen  Häuser 
haben,  sondern  zur  Miethe  sitzen,  sofort  in  denen  Häusern  hinter  der  Mauer, 
dragt  in  den  Baracken  zwischen  dem  Königsthor  nnd  dem  Spandaner  Thor 
ziehen,  und  sich  daselbst  einmiethen  sollen;  hergegen  sollen  die  Soldaten, 
welche  bisher  hinter  der  Mauer,  desgl.  in  gedachten  Baracken  gelegen,  wiederum 


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—    216    — 

die  Quartiere  in  der  Stadt  miethen,  wo  erwähnt«  Juden  gewohnt  laben.  Und 
befehlen  demnach  dem  hiesigen  Magistrat  Alles  Ernstes,  dieser  deio  strikten 
Ordre  sogleich  ein  Genfige  zu  leisten,  und  desshalb  die  nöthige  Verfügung  zn 
thnn,  gestalten  Höchstdieselben  an  das  Gouvernement  hiergelbst  die  desshalb 
nöthige  Ordre  gleichfalls  ergehen  lassen.  Fr.  W."  Höheren  Orts  begnügte 
man  sich  aber  noch  nicht  damit,  dass  die  Juden  ihre  besseren  Quartiere 
räumen  mnssten,  sondern  man  zwang  sie,  für  einen  willkürlich  gesetzten 
Miethspreis  in  die  von  den  Soldaten  verlassenen  Königlichen  Baracken  einzu- 
ziehen, worüber  der  General-Lieutenant  v.  Glasenapp  folgende  Ordre  dem 
Magistrat  zageben  lägst:  ,  Seine  Königliche  Majestät  haben  unter  dem  5.  d. 
Uta.  an  mir  allergnädigst  befohlen,  dass  nicht  allein  die  in  den  Baracken  ledig 
stehenden,  sondern  anch  die  hinter  der  Mauer  noch  vacant  seienden  63  Quartiere 
mit  Juden  wiederum  besetzet  und  ermeldete  Quartiere  von  ihnen  ohnfehlbar 
bezogen  werden  sollen.  Weil  nun  dieses  einem  hohen  Magistrats -Collegio  zu 
wissen  nöthig,  als  habe  solches  hiermit  demselben  zu  communiciren  die  Ehre 
und  anbei  ganz  dienstlich  zu  ersuchen,  dem  Aeltesten  der  Judenschaft  selbst, 
Selbiges  zu  pnbliciren  und  anzuhalten,  dass  obgemeldete  vacant«  Quartiere 
ohne  ferneren  Verzug  wieder  von  ihnen  bezogen  und  gemiethet,  auch  Sr. 
Königlichen  Majestät  Ordre  hierunter  erfüllet  werden.  Berlin,  d.  7.  October 
1787.  gez.  v.  Glasenapp."  —  Auf  eine  noch  schärfere  Weise  gab  der 
Konig  seine  Gesinnung  gegen  die  Jadenschaft  von  Berlin  dadurch  kund, 
dass  er  sie  den  5.  Augnst  1721  in  die  Synagoge  bescheiden  liess,  wo  der 
Oberprediger  (evangelischer)  Dr.  Jablonski  den  Bannfluch  über  sie  aus- 
sprechen musste,  weil  der  verstorbene  Münzlieferant  Veit  die  Münze  um 
100,000  rth,  betrogen  hatte.  —  Bei  den  Wildschweinjagden  war  eingeführt, 
dass  nachdem  für  den  Hof  und  andere  Distinguirte  der  Bedarf  abgenommen 
von  der  Strecke,  das  Wild  gewissen  Personen  mit  einem  Zettel,  wie  viel  sie 
dafür  zu  bezahlen  hatten,  zugeschickt  wurde,  was  man  eich,  besonders  in 
Berlin,  gefallen  lassen  musste.  Die  Jndenschaft  in  Berlin  kommt  hierbei 
am  Schlimmsten  zu  rechte,  denn  diese  musste  eine  Anzahl  Wildschweine 
annehmen,  die  sie  aber  sogleich,  ohne  alle  Weigerung,  bezahlen  und  selbige 
(die  Wildschweine)  an  die  Armenhäuser,  gemeinlich  an  das  grosse  Friedrich- 
bospital  schicken  mussten.  In  früherer  Zeit  hat  man  ganz  besonders  in  den 
Marken  den  Juden  auf  die  Finger  gesehen;  so  wurden  den  14.  Jnli  1510 
wegen  Stehlens  einer  Hostie  und  Unfug  damit  Treibens  einzelner,  so  wie  anch, 
dasa  sie  zum  Passahfest  Christenkinder  geschlachtet  nnd  das  Blut  genossen 
hätten,  sämmtliche  Juden  der  Mark  gefänglich  eingezogen,  38  Juden  in  Berlin 
lebendig  verbrannt.  (Gesch.  v.  Spandau  Dr.  Kunzemüller,  Gesch.  von  Brenna- 
burg  Schillmann).  —  Mit  welchen  Angelegenheiten  das  Gouvernement,  damals 
in  Berlin  sich  zu  befassen  hatte,  erhellt  ans  Folgendem:  „1741,  d.  13.  Novbr. 
Berlin.  Einen  hochweisen  Magistrat  ersuche  ich  hiermit  bei  dem  jetzigen 
kothigen  Wetter  die  Polizei  dien  er,  Marktmeister  nnd  Stadtdiener  aufzugeben, 
dass  selbige  auf  die  Reinlichkeiten  derer  Strassen  allbier  mit  Acht  haben, 
damit  die  Strassen  fleissig  gekehret  nnd  der  Koth  über  den  Kennstein  nach 
die  Hänser  gebracht  wird,  auch  soll  sich  kein  Eigentümer  der  Häuser  unter- 
stehen, den  Auskehrig  anf  die  zusammengekehrte  Haufen  zn  werffen,  sondern 
von  den  Strassen  abgefahren  werden,  müssen  selbige  den  Auskehrig  gleich  in 
die  Modderkarren  werffen  und  wer  dawider  handelt  nach  dem  Gassen- Reglement 
vom  3.  April  1735  Acten  IV,  V,  VI,  zur  Strafe  anzuhalten,  sonsten  die 
Strassen  bey  jetzigem  Wetter  nicht  rein  gehalten  werden  können,  gez. 
v.  Glasenapp."  Allerhöchst  eigenhändige  Cabinetsordre.  „1742,  d.  6.  Marty 
Znaym:  Hein  lieber  General-Feld  marsch  all  von  Glasenapp  und  General- 
Lieutenant  von  Sydo.  Ich  finde  bewegender  Ursachen  halber  vor  nöthig  die 
Gouvernement  von  Berlin  von  der  bisherigen  Aufsicht  über  die  dasigen  Gassen- 
karren zn  decbargiren  nnd  will  dass  nur  gedachte  Karren-Pferde  nnd  Knechte 
hinlühro   von   der  Anfsicht   des   bestellten   maitre  de  police  des  Kriegs-Rath 


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Kircheisen  abhangen  und  von  solchem  dependiren  sollen,  dahero  ihr  dann  die 
zn  gedachtem  Gas senfahr werk  gehörige  Leuthe  an  den  Kirchoiaen  verweisen 
sollet.    Ich  bin  Ew.  wohlaffectionirter  König  Friedrich." 

Bpecification. 
Wass  durch  die  jetzt  eingerichteten  Berlin  sehen!  Gassen-  Fuhrwerke  noch 
könnte   nienagiret   werden,   znr   Tilgung   der  Schulden   bey  jetziger    theurer 
Ftttternng  der  Pferde; 

1.  Anjetzo  werden  14  Auflader  gehalten,  kann  mit  4  Mann 
verrichtet  werden  zum  Hexelschneiden,  gehen  also  ab  10 
Mann  ä  48  rth.  jährlich,  menagirt  in  Summa 

2.  Werden  auf  16  Pferde  wttchentl.  auf  ein  Paar  Pferde 
2  Scheffel  Boggen  gegeben,  können  auskommen  mit  lVä 
Scheffel,  menagirt  wöchentlich  4  Scheffel,  auf  das  ganze  Jahr 
menagirt  208  Scheffel,  durch  die  Bänke  1  rth.  2  Gr.,  thnt       225 


Kann  also  menagirt  werden  auf  Ein  Jahr,   ohne  dass  das 

Gassen-Fuhrwerk  verringert  wird 

Ist  approbiret,  und  soll  also  eingerichtet  werden. 

gez.  Glasenapp.  gez.  Sydow.  Those. 

Berlin,  d.  8.  März  1741. 

Berlin,  d.  17.  Angust  1786.  Der  Gouverneur  Caspar  Otto  v.  Gl. 
stellt  dem  Könige  vor,  dass  Se.  Majestät  bereits  dem  Kandidaten  juris  Lippach 
die  Succession  auf  die  Bürgermeisters  teile  in  Cottbus  gegen  eine  Offerte  von 
200  rth.  conferirt  hätten,  dass  sich  jedoch  ein  anderer  Bewerber  gefunden, 
welcher  500  rth.  geboten  habe.  Da  aber  der  pp.  Lippach  noch  50  rth.  mehr, 
also  550  geben  wolle,  so  ersuche  er  um  Ertheilung  der  gedachten  Bedienung. 
Karginale  des  Königs:  „Wer  das  Plus  zahlet.    Fr.  W."  — 

Zuweilen  wurde,  selbst  bei  Todesstrafen,  der  Spruch  des  Gerichtshofes 
nicht  einmal  abgewartet,  sondern  durch  eigenhändigen  Befehl  oder  dnreh  die 
einfache  Marginal- Resolution:  „soll  hängen"  das  Todesurtheil  gesprochen,  wo- 
bei die  unleserliche  Handschrift  leicht  zn  unglücklicher  Verwechselung  Ter* 
anlasssng  geben  konnte.  —  Der  Gouverneur  von  Berlin,  General-Lientenant 
v.  Glasenapp,  berichtet  1735  dem  König  nach  Potsdam  von  einem  Aufruhr, 
welchen  die  Maurergesellen,  die  bei  dem  Bau  der  Petrikirche  beschäftigt  waren, 
darüber  angestiftet,  dass  sie  am  blauen  Montage  arbeiten  sollten,  und  war  es 
zu  unruhigen  Auftritten  gekommen.  Der  König  schickte  eine  eigenhändige 
Ordre,  in  welcher  der  General  las:  „Du  musst  den  Rädel  früher  hängen  lassen, 
ehe  ich  komme."  Nun  war  dem  General  Niemand  dieses  Namens  in  Berlin 
bekannt,  als  ein  Lieutenant  in  seinem  Regiment;  diesen  liesB  er  arretirou, 
machte  ihn  mit  dem  Befehl  des  Königs  bekannt  nnd  schickte  nach  einem 
Prediger,  der  ihn  zum  Tode  vorbereiten  sollte,  obgleich  er  durchaus  nicht 
begriff,  wesshalb  dieser  gerade;  auch  v.  Redeil  protestirte  und  bat  um  Zeit, 
sich  persönlich  an  den  König  zu  wenden;  der  General  erwiderte:  „leb  kann 
nicht,  es  ist  des  Königs  Befehl."  Zum  Glück  begegnete  der  General-Lieute- 
nant, als  die  Hinrichtung  schon  angeordnet  war,  dem  Kabinetsrath  v.  Marschall, 
dem  einzigen,  der  die  Handschrift  des  Königs  sicher  zu  entziffern  verstand; 
dieser  bedeutete  ihm  nun,  dass  es  nicht  heisse:  „den  Rädel  früher,"  sondern; 
„den  Rädelsführer."  Der  Lieutenant  erhielt  sofort  seine  Freiheit  nnd  man 
suchte  sich  unter  den  verhafteten  Gesellen  einen  Rädelsführer  ans;  am  ver- 
dächtigsten schien  einer  wohl  mehr  wegen  seines  rothen  Haares.  Dieser 
musste  an  den  Galgen.  —  Der  König  war  mit  der  prompten  Justiz  seines 
Generals  höchst  zufrieden.  —  Wegen  Diebstahls  über  8  rth.  wurden,  besonders 
Dienstboten   an   ihrer  Herrschaft,  vor  der  Thur  am  Galgen,   der  dann  gleich 


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—    218    — 

gebaut  Würde,  aufgehängt.  (Förster,  Morgenstern.)  —  Am  Ende  des  Monats 
September  1739  kam  Lord  Baltimore  nach  Potsdam.  Der  König  empfing, 
überhänfte  ihn  mit  Bezeigung  seiner  Achtung  und  empfahl,  als  er  nach 
Berlin  ging,  besonders  dem  Gouverneur  v.  Glasenapp,  ihm  jede  Aufmerk- 
samkeit zn  erweisen.  Dieser  lnd  den  Lord  nebst  dem  Englischen  Ges  an  isc  hafte  - 
secretair  Gaydicke  and  mehrere  andere  Glieder  des  diplomatischen  Corps  and 
Minister  zur  Tafel.  Glasenapp  glaubte  dem  vornehmen  Gast  bemerklich 
machen  zn  müssen,  dass  die  Aufmerksamkeit,  die  er  ihm  erwiese,  dem  aus- 
drücklichen Befehl  des  Königs  entspreche  und  legte  Lord  Baltimore  den  eigen- 
handigen  Brief  des  Königs  vor.  Dieser,  der  Lord,  erklärte,  er  sei  der 
deutschen  Sprache  nicht  mächtig,  um  den  Brief  vollständig  in  verstehen,  and 
Gaydicke  abernahm  es  daher  ihn  dem  Lord  zu  übersetzen.  Dies  geschah, 
doch  plötzlich  stockte  er  beim  Vorlesen,  ward  im  ganzen  Gesichte  pnrpnrroth; 
er  war  an  die  Stelle  des  Königlichen  Schreibens  gekommen,  an  die  Glase- 
napp nicht  gedacht  hatte.  Es  stand  nämlich  in  dem  Briefe  als  Grund,  der 
den  König  zn  der  Empfehlung  Lord  Baltimores  bestimme,  angegeben,  „weil  er 
von  des  Prinzen  von  Wales  Parthei  and  dem  König  von  England  contraire 
ist".  Gnydick«  fasste  sich  indessen  nnd  bemerkte,  indem  er  Lord  Baltimore 
die  Stelle  nnverändert  übersetzte,  man  sehe  wohl,  der  Briefsteller  sei  guter 
Laune  gewesen  und  habe  gescherzt,  (v.  Weber,  ans  4  Jahrhunderten).  Streck- 
fuss,  Berlin,  theilt  Folgendes  mit:  Aach  von  den  Generalen  v.  Glasenapp, 
v.  Kleist,  v.  Linger  nnd  v.  Sjdow  erzählten  die  Berliner  sich  manches  hübsche 
Geschieh tchen;  im  grössten  Ansehen  von  diesen  stand  der  General  v.  Glase- 
napp, der  eine  Zeit  lang  Gonvernenr  von  Berlin  war  nnd  sich  das  Vertrauen 
der  Berliner  in  hohem  Maasse  verdiente,  indem  er,  wo  er  irgend  konnte,  den 
Ungerechtigkeiten  nnd  Bedrückungen  seitens  der  Offiziere  entgegenarbeitete.  Der 
General  erwarb  sich  auch  dadurch  die  Achtung  der  Bürger,  dass  er  eine 
schöne  Race  ostfriesischer  Kühe  nach  Berlin  bringen  liess  nnd  hier  einführte. 
Es  stand  ihm  als  Kommandant  die  Benutzung  der  Weide  auf  den  Wällen  zn; 
er  bestimmte  diese  für  seine  Kühe  und  machte  damit  ein  so  gutes  Geschäft, 
dass  seine  Frau  von  dem  erübrigten  Buttergeide  einen  ganzen  Strumpf  voll 
Ducateu  gesammelt  hatte  (freilich  ist  dies  für  lachende  Erben  gewesen; 
das  Ehepaar  hatte  dann  keine  leiblichen  Erben)  und  zwar  keinen  gewöhn- 
lichen Strumpf,  denn  die  ausnehmend  dicke  Dame  besass  ein  so  mächtiges  Bein, 
dass  ein  „v.  Glasenappscher  Strumpf''  voll  Dncaten  eine  beträchtliche  Summe 
aasmachte.  Wenn  man  in  dieser  Zeit  eine  sparsame  Hausfrau  bezeichnen 
wollte,  so  sagte  man,  sie  habe  den  Strumpf  der  Frau  Generalin  v.  Glasenapp. 
Da  die  Ersparnisse  anderen  Menschen  zu  Gut«  kamen,  so  verdient  die  gute 
Wirthschaft  am  so  mehr  Anerkennung.  —  Unter  Friedlich  I.  wurde  bei  den 
Gesellschaften  und  Assemblern  ein  grosser  Aufwand  gemacht,  so  dass  sich  viele 
Hinister  nnd  Generale,  obgleich  sie  ansehnliche  Tafelgelder  erhielten,  in  grosse 
Schulden  gesteckt  hatten.  Dem  sachte  der  strenge  Hanshalter  Friedrich 
Wilhelm  1.  dadurch  vorzubeugen,  dass  er  für  eine  billige  Hiethe  denjenigen, 
welchen  er  die  Assembleen  übertrug,  die  Zimmer  des  Fürstenhauses  einräumte 
und  sie  dagegen  ermächtigte,  von  ihren  Gasten  ein  Eintrittegeld  zu  erheben 
und  sich  die  gereichten  Erfrischungen  bezahlen  zu  lassen.  —  In  der  Vorschrift 
vom  7.  Januar  1733  wird  in  Beziehung  auf  die  Assembleen  Folgendes  ver- 
ordnet: „Demnach  Seine  Königliche  Majestät  in  Preassen  etc.  unser  Aller- 
gnädigster  Herr  in  Gnaden  wollen,  dass  die  Assembleen  wieder  ihren  Anfang 
nehmen  sollen,  Sie  aber  bei  denen  hierbei  vorgehaltenen  Assembleen  wahr- 
genommen, dass  viele  in  ihren  Haasern  den  erforderlichen  Kaum  nicht  gehabt, 
es  seien  Überdem  auch  viele  Incommodite  verursacht  und  an  ihre  Ueubles 
Verlust  erlitten,  als  haben  Se.  Königliche  Majestät  in  Gnaden  resolviret,  dass 
der  sogenannte  starke  Mann  Carl  v.  Eggenberg  Entrepreneur  der  Assem- 
bleen sei  und  zu  dem  Ende  solche  in  dem  Fürstenhause  wöchentlich  2  mal, 
nämlich  Dinstag  und  Freitag   halten,   wozu  er  Holz,   Licht,    Spieltische  und 


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—    219    — 

2  Chor  Hautbois  fonrniren,  dahingegen  ihm  diejenigen,  welche  in  nachstehender 
Liste  Assembleen  gehalten,  als:  1.  Herr  v.  Seekendorf,  2.  Herr  v.  Jaguschinski, 
3.  Herr  v.  Prätorina,  4.  Herr  Marquis  de  la  Chetardie  (wenn  es  ihm  beliebig 
ist  als  fremder  Gesandter  nnd  Hinister),  6.  Herr  v.  Fink,  ö.  Herr  t.  Boret, 
7.  Herr  v.  Gmmbkow,  8.  Herr  v.  SchUppenbach,  9.  Herr  v.  Gören,  10.  Herr 
v.  Podewils,  11.  Herr  v.  Schlieben,  12.  Herr  v.  Viereck,  13.  Herr  v.  Thul- 
meyer,  14.  Herr  v.  Viebahn,  15.  Herr  v.  Cocceji,  16.  Herr  v.  Hoppe,  17.  Herr 
Oberatallme  ister  v.  Schwerin,  18.  Herr  v.  Harschall,  16.  Herr  v.  Whlknitz, 
20.  Herr  OberforBtmeieter  t.  Schwerin,  21.  Herr  v.  Broieh,  22.  Herr  v.  Biedel, 
28.  Herr  v.  Qender,  24.  Herr  z.  Vernezobre,  30  rth.  geben  nnd  dann  den 
ganzen  Winter  frei  hingehen  and  dabei  Kaffee,  Theo,  Ghokolade  nnd  Limonade 
umsonst  haben;  diejenigen  aber,  so  unter  der  Liste  nicht  begriffen,  vor  der 
Entree  8  Gr.  Kaffee,  Thee,  Chokola.de  nnd  Limonade  a  part  nnd  die  so  spielen, 
16  Gr.  Kartengeld  bezahlen;  die  Gapitains  and  Subalternoffiziers  aber  von 
allem  diesen  befreit  sein  sollen.  Fr.  W."  v.  Eggenberg  aber  führte  eine 
schlechte  Wirthschaft  nnd  verlor  bald  darauf  die  Entreprise.  Später  wurden 
die  Assemblern  doch  wieder  eingeführt,  wesshalb  von  dem  Hof  marschallamt 
1738  dem  Könige  folgender  Plan  zur  Genehmigung  vorgelegt  wnrde:  „Euer 
Königliche  Majestät  haben  in  der  letztübers&ndten  Liste  ans  von  denenjeoigen, 
so  diesen  Winter  die  Assemblers  halten,  beiliegend  speeifleirte  Personen  aus- 
gezeichnet, welche  während  Eurer  Königlichen  Majestät  höchster  Anwesenheit 
alliier,  Assemblees  geben  sollen.  Weil  nnn  hierdurch  die  vorige  Einrichtung 
ganz  geändert,  und  eine  neue  Bangirnng  mnss  gemachet  werden,  so  werden 
Eure  Königliche  Majestät  die  Gnade  haben,  den  Tag  zu  benennen,  wann  die 
erste  Assemblee  gegeben  werden  soll,  auch  wie  diese  speeifleirte  15  sich  auf- 
einander folgen  sollen,  damit  solche  durch  andere  wieder  ersetzet  and  alle 
Unordnung  vermieden  werde.  Berlin,  den  7.  November  1788  gez.  v.  Grumhkow, 
C.  O.  v.  Glasenapp."  Das  Hofmarschallamt  arrangirte  Assemblees:  den 
7.  November,  Freitag,  Freiherr  and  Oberst  v.  Thynen,  den  12.  Novbr.,  Hittwocb, 
Herr  Geheime  Bath  v.  Börstel,  den  24.  Novbr.  Hontag,  Herr  Graf  v.  Wartena- 
leben;  exensirt  sich  wegen  seiner  In  com  moditäL  Den  1.  Dezbr.,  Hontag,  Herr 
Hofmarschall  v.  Gender  Excellenz,  d.  15.  Dezbr.,  Freitag,  fehlet,  der  Herr 
Präsident  v.  Beichenbach,  kann  nicht  geben,  weil  die  Gräfin  Trachsess  bei  ihm 
logiret;  den  17.  Dezbr.,  Mittwoch,  Herr  General-Major  Graf  v.  Schalenburg, 
den  IS.  Dezbr.,  Freitag,  Herr  Geheime  Bath  v.  Schmidt,  d.  29.  Dezbr., 
Hontag,  Herr  Oberst  v.  Pannwitz,  den  2.  Januar,  Freitag,  Herr  v.  Broieh 
Excellenz,  den  5.  Januar,  Hontag,  Herr  Bittmeister  v.  Kameke,  den  19.  Januar, 
Hontag,  Herr  v.  Cocceji  Excellenz,  den  21.  Janaar,  Mittwoch.  Herr  v.  Brandts, 
Excellenz,  den  28.  Januar,  Mittwoch,  Herr  v.  Happens,  Excellenz,  d.  2.  Februar 
Herr  Landjägermeister  v.  Schwerin,  den  11.  Februar,  Mittwoch,  Herr  Präsident 
V.  d.  Osten."  Der  König  gab  hierauf  den  mündliehen  Befehl:  „Sollen  das  nur 
reguliren,  so  gut  wie  sie  können."  TJebrigens  herrschte  -  nach  der  Ver- 
sicherung eines  Augenzeugen  —  auf  diesen  Versammlungen  der  grÖBBte  Anstand, 
besonders  bei  den  Damen,  die  der  König  scharf  ins  Auge  fasste,  da  er  von 
innen  von  Hause  aus  nicht  das  beste  Vorurtheil  hegte  nnd  ausserdem  auch 
wegen  der  Gegenwart  seiner  Prinzessinnen  es  hart  geahndet  haben  wurde, 
wenn  Koketterien  oder  Liebeleien  vorgefallen  wären. 

Vor  dieser  Anordnung  der  Assemblern  nnd  neben  denselben  beehrte  der 
König  mit  seinem  Hofe  gern  den  Gouverneur  v.  Glasenapp  zu  Gesellschaften 
nnd  auch  kleineren  gemüthlichen  Zusammenkünften,  wo  es  freilich  betreffs  des 
Weintrinkens  scharf  hergegangen  zn  sein  scheint.  Ans  den  Memoiren  der 
Harkgrftfln  Friederike  Sophie  Wilhelmine  von  Bayreuth  1783:  „Ich  war  hin- 
sichtlich der  Gesundheit  des  Prinzen  (ihres  Gemahls)  sehr  in  Sorgen.  Er  kam 
eines  Tages  von  einer  jener  berüchtigten  Schmansereien,  die  bei  dem  Generale 
Glasenapp  stattgefunden  hatte,  blässer  als  der  Tod  nnd  in  einer  so  furcht- 
baren Aufregung   zurück,   daas   er  wie  ein  Espenlaub  zitterte.    Ich  war  sehr 


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erschrocken,  ihn  in  diesem  Zustande  zu  sehen,  und  mein  Schreck  steigerte  sich 
noch  durch  eine  Ohnmacht,  die  ihn  einen  Augenblick  darauf  befiel.  Obgleich 
selbst  halbtodt,  leistete  ich  ihm  doch  schnell  alle  Hälfe  and  brachte  ihn  wieder 
zum  Leben  zurück.  Er  erzählte  mir  darauf  den  Auftritt,  der  zwisehzen  ihm 
und  dem  Könige  stattgefunden.  Dieser  hatte  ihn  gegen  seine  Gewohnheit  bei 
Tafel  nicht  neben  sich  sitzen  lassen.  8eckendorf  war  auf  dessen  Befehl  ge- 
nöthigt  gewesen  sich  zwiscen  beide  zu  setzen.  Der  König  richtete  darauf  an 
Seckendorf  das  Wort  und  sagte  diesem  ganz  laut,  so  dass  es  der  Prinz  hören 
musste:  „Ich  kann  meinen  Schwiegersohn  nicht  ausstehen,  er  ist  ein  Narr,  ich 
thue  was  icb  kann,  um  ihn  zu  rüffeln,  aber  alle  Muhe  ist  umsonst;  er  besitzt 
nicht  einmal  so  viel  Verstand,  ein  grosses  Glas  auszutrinken  und  hat  an  Nichts 
Vergnügen."  Der  Prinz  hielt  eben  eins  in  der  Hand,  das  war  ihm  zu  der 
Gesundheit  des  Königs  gebracht.  Empört  Über  das,  was  er  vernommen,  sagte 
er  ganz  laut  zu  Seckendorf;  „Ich  wollte,  dass  der  König  nicht  mein  Schwieger- 
vater wäre,  dann  wurde  ich  ihm  bald  zeigen,  dass  der  Narr,  von  dem  er 
spricht,  ihn  anders  reden  lassen  könne  und  nicht  der  Mann  dazu  sei,  sich 
misshandeln  zn  lassen."  Zugleich  verschluckte  er  den  furchtbaren  Humpen, 
der  ihm  fast  ebenso  nachtheiUg  war,  wie  Gift.  Der  König  wurde  vor  Zorn 
kirschbraun,  doch  hielt  er  soweit  an  sich,  nicht  darauf  zu  antworten.  Er 
stand  bald  von  der  Tafel  auf  und  fnhr  in  seiner  Chaise  allein  zurück,  ohne 
den  Prinzen  mitzunehmen,  der  genöthigt  war,  zu  Pubs  ins  Schloss  zurück- 
zukehren, da  er  keinen  Wagen  hatte.  Nach  diesem  Vorfall  kränkelte  der 
Prinz,  that  Anfangs  jedoch  Dienst,  erschien  auch  hei  Hofe  etc.,  musste  dann 
aber  das  Bett  hüten.  Ich  verlieeB  den  Prinzen  weder  Tag  noch  Nachts  und 
entfernte  mich  bloss  eine  Viertelstunde,  am  König  und  Königin  pflichtschuldigst 
aufzuwarten.  Ersterer  machte  mir  tausend  Liebkosnngen  und  lobte  meine 
Ausdauer  bei  meinem  Hanne,  indem  er  sagte,  dass  alle  Frauen  dem  guten 
Beispiel  folgen  sollten,  das  ich  ihnen  gäbe.  „Ich  bin  sehr  wohl  von  der 
Ursache  der  Krankheit  Deines  Hannes  unterrichtet",  sagte  er  mir  Nachmittags, 
wo  ich  ihm  meinen  Hof  machte.  „Er  ist  wegen  einiger  Worte  böse,  die  ich 
über  ihn  an  dem  Hittage  gesprochen  habe,  wo  ich  bei  GlaBenapp  aas,  und 
bat  sich  hier  gegen  einige  meiner  Offiziere  (in  Potsdam)  sehr  erzürnt,  die  ihn 
auf  meinen  Befehl  etwas  stark  geneckt  haben,  ausgesprochen.  Ich  hatte 
Unrecht,  aber  Alles  was  ich  that,  geschah  aus  guter  Absiebt  und  aus  Freund- 
schaft für  Dich  und  ihn.  Ich  habe  ihn  gefüge  machen  wollen,  ein  junger 
Hensch  muss  Lebhaftigkeit  und  Keckheit  haben  and  nicht  immer  wie  ein  Cate 
sich  benehmen.    Heine  Offiziere  sind  ganz  dazu  geeignet,  ihn  zu  bilden.11  — 

Nachdem  König  Friedrich  Wilhelm  I.  den  3J.  Mai  1740  gestorben,  wurde 
die  Leiche  erst  still  in  der  Garnisonkirche  in  Potsdam  beigesetzt.  Am  22.  Juni 
1740  erfolgte  das  feierliche  Leichenbegäugniss  von  dem  Schloss  aas  nach  der 
Garnisonkirche.  Die  4  Enden  des  Leichentuches  wurden  von  so  vielen  Bittern 
des  Schwarzen  Adler  -  Ordens ,  den  General  -  Lieutenants  v.  Glasenapp, 
v.  Buddenbrock,  dem  Oberststallmeister  v.  Schwerin  nnd  dem  Staats  minister 
v.  Görne  getragen.  — 

1686  suchen  die  Gebrüder  Erdmann  121  und  Caspar  Otto  v.  Gl.einenLehn- 
brief  auf  ihre  väterlichen  Erb  and  Lehne  als:  Wurchow,  Lübgust,  Storkow, 
Janikow,  Flakenheide,  Zachen,  Wissbuhr  etc.  nach  und  erhalten  ihn.  1669 
wiederholten  sich  in  Folge  bezüglicher  Eventualitäten  dieser  Antrag  nnd  Be- 
lehnung. —  1698,  d.  13.  September  hatte  (s.  N.  12 1)  der  geschwisterliche  Erb- 
theilungs vertrag  stattgefunden;  nach  dem  Schreiben  des  Caspar  Otto  von 
1732  an  den  König  um  Consentirang  sind  nach  des  Bruders  Erdmann  Tode 
beträchtliche  Summen  für  die  Schwestern  Ursula  Elisabeth  und  Clara  Marga- 
rethe,  beide  verehelichte  v.  Bonin,  erstattet,  tbeils  noch  auf  die  Güter  einge- 
tragen, besonders  hatte  der  Amtshauptmann  Gert  Wedig  v.  GL,  168.  den 
Caspar  Otto  v.  Gl.  Geld  zur  Abfindung  geliehen,  es  blieben  jedoch  aus  der 
den  Schwestern  zustehenden  Erbschaft,  excl.  ihrer  Ehostiftongsgelder,  866  ru. 


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—    221    — 

16  gr.  noch  zu  bezahlen.  Caspar  Otto  hatte  sich  mit  Gert  Wedig  v.  Gl. 
bald  dahin  geeinigt,  dass  sie,  wenn  der  eine  ohne  Leibeserben  stürbe,  einer 
des  andern  Lehnsfortsetzer  dann  wäre,  der  Ueberlebende  diese  Schulden  als 
eine  wahre  Lehnsschuld  übernehmen  and  auch  die  betreffende  Wittwe,  so  wie 
deren  AUodialerben  auszahlen,  resp.  abfahren  wolle;  selbige  Schulden  in  diesem 
Sinne  auf  den  Besitz  jedes  Einzelnen  aufgenommen  werden  sollen,  in  specie, 
wenn  die  Schwestern  des  Caspar  Otto  also  die  1400  Gld.  nach  der  Ehe- 
■tiftnng  für  jede  prätendiren,  dass  sie  aas  dem  Lehne  and  nicht  allodial  be- 
zahlt werden  sollten.  Schon  1729  war  Gert  Wedig  r.  Gl.  gestorben  and 
bittet  den  6.  Hai  1782  Caspar  Otto,  dass  auch  nach  seinem  Tode  der  Inhalt 
des  bruder  -schwesterlichen  Vergleichs  von  den  Lehnsfolgern  oder  deren  Erben 
für  die  Schwestern  exekutirt  werde,  zumal  jetzt  bestimmt  vorauszusehen  war, 
dass  Caspar  Otto  keine  leiblichen  Erben  haben  würde.  Der  Königl.  Befehl 
wird  der  Art  anter  dem  18.  Juni  1732  ertheilt.  1699,  d.  30.  Dezember  erhielt 
Caspar  Otto  Dispens,  seine  Mutterschwestertoehter,  Anna  Hargaretha  v. 
Zastrow  ehelichen  zu  dürfen.  —  1715,  d.  27.  Juli  schwebte  der  Frozess  der 
v.  Glasenappe  gegen  die  Ken ■  Stettiner ,  in  sp,  gegen  die  Branerzonft  (s.  N. 
168)  und  war  dem  Caspar  Otto  ein  Stess  Acten,  welche  er  dem  Grafen 
Christoph  zn  Donna  vor  Stralsund  einhändigte,  zngeschickt  worden.  (G.  St.- 
Arch.)  1719,  d.  13.  Mai  hat  der  Oberst  Caspar  Otto  v.  Gl.  mit  leims- 
herrlichem Consens  von  Hans  Jürgen  v.  Zarten,  der  Sühne  hatte,  seinen 
Gntsantheil  an  Wnrchow,  cum  pert  in  8assenbnrg  und  in  Bernsdorf  erb-  and 
eigenthumlich  für  2033V]  rth.  erkauft  und  aus  seinen  erhaltenen  AUodialmitteln 
bezahlt;  1722,  den  21.  Februar  bittet  er  um  Genehmigung  dahin,  dass  er  diese 
Güter,  in  Ermangelung  eigener  Kinder  und  Lehnsfolger,  seinen  AUodialerben 
vererben  .könne;  die  Erlaubnis»  wird  ertheilt.  Diese  Gatsantheile  ehemaliger 
Lehne  der  v.  Zarten,  welche  Caspar  Otto  v.  Gl.  1741  als  Pertinentien  von 
Wnrchow  za  erblichen  Antheilen  verwandelte,  sind  in  dem  allodialen  Theile 
von  Wnrchow,  jetzt  Wnrchow  a  mit  enthalten.  —  1725  hat  er  den  Antheil 
einer  Erbschaft  (ob  die  bei  N.  158  angegebene?)  nicht  verlanget,  sondern  den 
Kindern  anderer  weniger  begüterter  Geschlechtsmitglieder  and  den  Vangeronen 
gescbenket,  also  entsagt  —  Am  21.  November  1725  legte  der  damalige 
Kommandant  von  Berlin,  General-Lieutenant  v.  Glasenapp  im  Namen  des 
Königs  den  Grundstein  zur  Bethlehem  (Böhmischen)  Kirche,  welche  in  den 
nachfolgenden   Jahren   anter   Gottes   and   des  Königs  Schatz   aufgebaut,   am 

22.  Oktbr.  1836  mit  der  Kuppel  versehen  and  am  12.  Hai  1837  am  Sonntag 
Jnbilate  eingeweiht  werden  konnte.  -—  Andreas  Johann  Schweder,  Regierungs- 
rath,  geschickter  Becbtegelehrter,  wurde  nach  Berlin  entboten,  am  für  Caspar 
Otto  einen  Frozess  zu  führen,  für  seine  Geschicklichkeit  wurde  er  den  I.Juli 
1741  zum  Hofjustizrath  ernannt.  —  1743,  den  11.  October,  Berlin,  stiftete  er  das 
Wnrcbowscbe  Legat  für  die  Kirche  von  1 150  Gld ,  von  den  Zinsen  erhielt  derPasior 
jährlich  9  rth.,  der  Lehrer  6  rth.,  das  Uebrige  die  Armen  von  Wnrchow.  Bei  dem 
Coacorse  von  N.  212  bat  sich  das  Legat  anf  666  rth.  20  gr.  verringert.  —  1745,  d. 

23.  September,  Berlin,  Caspar  Otto  bittet  den  König,  ihm  als  Kommissarias 
den  Geheimen  Rath  des  Cösliner  Hofgerichts,  Dietrich  v.  Wacbholiz  za  setzen, 
damit  bei  den  von  ihm  besessenen  Lehngütern  festgestellt  werde,  was  Lehn 
und  was  Allodium  sei  und  seinen  AUodialerben  nicht  Weitläufigkeiten  ent- 
standen zu  welchem  Zweck  die  Lehnsagnaten,  der  Landrath  N.  158  v.  Gl.  anf 
Boblitz,  Heinrich  v.  Gl.  auf  Klotzen,  161,  und  Paul  Wedig,  164,  auf  Balfanz 
vorgeladen  und  mit  ihnen  das  Nöthige  abzuwickeln  sei.  Berlin,  den  ü4  September 
1745:  „wird  deferirt."  —  1746,  d.  24.  September  attestirt  Caspar  Otto  eine 
Ahnentafel   des  Wilhelm,  Christoph  v.  Kleist  im  Bataillon  v.  Stosch  behufs 

Aufnahme  in  die  Johanniter  Ritterschaft.  —  Da  sein  Bruder  Erdmann  1720 
gestorben  war,  wurde  ihm  1722,  d.  6.  Juni,  ein  Lehnsbrief  über  Wnrchow, 
Antheil  Gramenz,  Valm,  Flakenheide,  Zuchen,  Storkow  a,  (da  Wnrchow  b. 
als  eine  Pertinenz  von  Storkow  a  angesehen  wurde,  besass  er  Wnrchow  a  u.  b)  etc. 


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—    222    — 

ertbeilt  (G.  St.-Arch.).  —  Im  Königsberger  IntoJligenzblatt  1757  steht:  Caspar 
Otto  v.  Gl.,  geb.  1604,  1679  in  Kurfürstliche  Dienste  getreten,  that  eich  im 
Spanischen  Snccessionskriege  ungemein  hervor,  desgl.  im  PommerBchen  Kriege, 
wo  er  1715  das  Infanterieregiment  v.  Wartensleben  kommandirte,  von  welchem 
er  1723  Chef  wurde.  —  Caspar  Otto  war  als  General-Major  schon  1781 
Dekan.  Der  Vicedominus  v.  Podewils  war  1731  gestorben,  was  seine  Wittwe, 
geb.  t.  Wachholtz  nnd  ein  Canonicns  v.  Wachholtz  anzeigen;  darauf  wird 
von  dem  Capitet  der  General-Major  v.  Glasenapp  zum  jüngsten  Canonicns, 
ausnahmsweise  auch  zum  Yicedominns  erwählt  nnd  auch  am  13.  April  1731 
vom  Eonige  bestattigt.    (Com.  St.- Acten). 

£xtract  ans  der  Standrede,  welche  bei  dem  Leichenbegängnis«  des 
General*Feldmarscball  Caspar  Otto  v.  Ol.  hier  in  Berlin  gehalten;  auf 
Bitten  der  Familie  wurde  Dispensation  von  dem  grossen  Öffentlichen  Leiehen- 
begftngniss  erbeten,  zumal  die  Leiche  in  einem  zinnernen  Sarge  nach  Wurchow 
transportirt  nnd  dort  beigesetzt  wurde.  Der  Autor  der  Bede  war  Adolph 
Ernst  v.  Linsing,  damaliger  Gouvernements- Adjutant  und  Premier-Lieutenant 
bei  dem  Graf  Hakeschen,  ehemaligen  v.  Glasenapp  Infanterie  Regiment,  dem 
ältesten  Regiment  der  Königlichen  Armee:  „Se.  Excellenz  wurden  im  Jahre 
1664  ans  einem  deren  ältesten  nnd  berühmtesten  Geschlechter  im  Herzogtbuni 
Pommern  geboren,  zn  einer  Zeit,  da  dessen  Herr  Vater  die  ansehnliche  Stelle 
eines  Landraths  in  diesem  Herzogthum  rühmlichst  verwaltete.  In  einer  frühen 
Jugend  and  da  Sie  kaum  das  15.  Jahr  ihres  Alters  erreicht  hatten,  traten  Sie 
bereits  im  Jahre  1679  in  damalige  Kurfürstliche  Kriegsdienste.  Sie  wohnten 
in  selbigen  allen  denen  glorreichen  Feldzügen  in  Ungarn,  im  Eisaas,  im  Reich 
und  in  Brabant  bei,  in  welchen  die  brandenbnrgischen  Truppen  den  Grund  zu 
dem  Ruhme  legten,  der  selbige  noch  bis  jetzt  von  allen  Völkern  des  Erdkreises 
unterscheidet  Sie  gingen  in  langen  Jahren  alle  niedrigen  Ehrenstellen  ihres 
erwählten  Standes  durch,  bis  Sie  endlich  zu  Ausgang  des  Niederländischen 
Krieges  als  Obers  twachtmeister  bei  dem  damaligen  Garde-Regiment  Zurück- 
kamen. Nachdem  Sie  zn  Anfange  dieses  Jahrhunderts,  im  Jahre  1701,  sich 
mit  einer  geborenen  v.  Zastrow  vermählt  hatten,  aus  welcher  mit  der  grOssten 
Einigkeit  geführten  Ehe  aber  keine  Erben  hinterlassen  worden.  Der  darauf 
folgende  Schwedische  Krieg  gab  unserm  hochselig  Verblichenen  die  Gelegenheit, 
sich  unter  den  Augen  Sr.  Majestät,  des  Hochstieligen  Königs  hervorzuthmi. 
Seihiger  erkannte  auch  von  der  Zeit  an  Sr.  Hochseligen  Excellenz  treue  nnd 
nsermfldete  Dienste,  besonders  gnädig  nnd  belohnten  solche  mit  denen  Ehren- 
steilen  als  Obers tlientenant  im  Jahre  1709.  als  Oberst  1713  nnd  als  General- 
Major  1721.  In  dem  1723.  Jahre  erhielten  Sr.  Hochselige  Excellenz  das 
Graf  v.  Warten slebensche  Regiment,  nachdem  der  damalige  Chef,  Sr.  Excellens 
der  Feldmarschall  und  Gouverneur  Reichsgraf  v.  Wartensleben  wegen  znge- 
stossener  Krankheit  solches  in  die  Hände  Sr.  Majestät  zurückgegeben  hatten. 
Da  dessen  darauf  erfolgtes  Absterben  Sr.  Majestät  noch  eine  grossere  Ge- 
legenheit an  die  Hand  gab,  Sr.  Hochseligen  Excellenz  dero  vollkommene  Gnade 
zn  bezeugen,  so  verwechselten  Sie  im  Jahre  1738  die  bis  dahero  rühmlichst 
geführte  Kommandantnrschaft  mit  der  beträchtlichen  nnd  höchst  ansehnlichen 
Ehrenstelle  des  Gouvernements  hiesiger  Königlicher  Residenzstädte  Berlin, 
nachdem  Sie  Dieselben,  im  Jahr  1732  zum  General -Lieutenant  nnd  Ritter  des 
Schwarzen  Adlerordens  ernannt  hatten.  So  viel  Mühe  sich  aber  Sr.  Majestät 
gleichsam  gaben,  um  unserm  Hochseligen  das  gnädige  Vertrauen,  so  Sie  anf 
denselben  gesetzet,  erkennen  zu  lassen,  so  war  es  doch  unserm  jetzt  regierenden 
Grossen  und  nie  überwundenen  Friedrich  vorbehalten,  die  vieljährigen  Dienste 
Sr.  Hochseligen  Excellenz,  so  selbige  unter  4  nacheinander  gefolgten  Kurfürsten 
und  KOnigen  dem  Preussischen  Sceptor  geleistet,  mit  der  gross  ten  Gnade 
gleichsam  zn  belohnen.  Sie  ernannten  Dieselben  gleich  nach  Antritt  der  ruhm- 
vollen Regierung  zum  General  von  der  Infanterie  und  in  dem  darauf  folgenden 
1741.  Jahre   zum  General-Feldmarschall  der  Armee.     Die  Meisten  tos 


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Diu  sind  Zeugen  der  Betrübniss  gewesen,  so  Se.  hochselige  Excellenz  empfanden, 
dl  Sie  sich  dieser  nen  erhaltenen  Würde  gemäss  an  die  8pitze  der  ins  Feld 
rückenden  Armee  zn  stellen,  tinserm  glorwürdgstan  Honarchen  und  seinen 
kriegerischen  Unternehmungen  zu  folgen,  Ihres  hohen  Alters  wegen  unver- 
mögend sahen.  Die  Meisten  von  nns  haben  die  Thränen  (Hessen  sehen,  so 
Se.  Excellenz  vergossen,  da  Sie  die  Berlinische  Besatzung  und  besonders  Dero 
Regiment  ausrücken  sahen,  ohne  selbige  begleiten  zu  können.  So  gerecht 
aber  dieser  Schmerz  war,  so  verhinderte  selbiger  doch  keinesweges  Dieselben, 
die  wichtigen  und  beschwerlichen  Pflichten,  die  Ihnen  alB  Gouverneur  oblagen, 
ebenso  rühmlichst  und  mit  alle  dem  Fleisse  und  Geschicklichkeit,  so  hiezu 
Frfordert  wird,  so  lange  als  anch  nur  die  letzten  Kräfte  eines  sterbenden 
Alters  erlaubten,  mit  dem  gerechtesten  Lobe  nnd  Beifall  anf  das  Genauste  zu 
erfüllen.  Diejenigen  Augenblicke,  eo  Sr.  hochseligen  Excellena  von  dem  Dienste 
des  Königs  überblieben,  wendeten  Sie  dazu  an,  Sich  in  diejenige  Gemüthsver- 
fatsung  zn  setzen,  in  welcher  man  sich  befinden  mnss,  wenn  man  die  letzte 
Stunde  ohne  Furcht,  ohne  Granen  nnd  ohne  Entsetzen  ansehen  will.  Da  Sie 
Ihr  Gewissen  von  aller  Ungerechtigkeit  befreiet  wassten,  so  erwarteten  Sie 
den  Tod  mit  derjenigen  Gelassenheit  nnd  Woblanständigkeit  (?),  so  den  gröasten 
Beweis  thnn  eines  nubeueckten  Gewissens  nnd  den  Hauptcharakter  eines  recht- 
schaffenen Hannes  ausmachet.  In  diesen  nachahmungswürdigen  Verfassungen 
betraf  also,  oder  fibereilte  vielmehr  die  unvermeidliche  Noth wendigkeit  des 
Todes  Se.  hochselige  Excellenz,  da  Sie  Tages  zuvor  nach  Ihren  Umstanden 
Sieh  noch  recht  wohl  befunden  hatten,  den  ?.  des  verflossenen  Monats  August, 
früh  um  ü  Uhr  (1747)  etc."  —  Sein  Bild  befindet  sich  in  dem  Feldmarschall- 
nale  des  Kadetten -Corps  in  Lichterfelde.  (S.  Pauli,  berühmte  Helden  nnd 
Boldatenfreund  etc.) 

Besitz:  Wnrchow  b,  kam  nach  seinem  Tode  an  den  Lehnsfolger 
H.  161;  Storckowa,  Zechendorf  c  mit  Althütten,  Binningsche  Mühle 
cum.  pert.  an  Lehnsfolger  N.  '211;  Bernsdorf,  Anth.  Sassenburg,  Znchen  c 
mit  Schilfere!,  Anth.  Flakenheide  an  Lehnsfolger  N.  164,  Gramenz  b, 
Storkow  b,  Anth.  Flakenheide,  Anth.  Lübgust,  Grünwald,  Stein- 
borg  bekam  er  in  Lehnsfolge  von  N.  168,  trat  sie  aber  laut  Vertrag  vom 
7.  Juli  1742  seinen  dereinstigen  Lehnsfolgem  N.  158,  161  nnd  164  ab,  welche 
■ich  laut  Verträgen  vom  4.  Februar  und  14.  August  1743  dahin  auseinander- 
setzten, d&ss  sie  meistens  N.  164  erhielt;  Antheil  Valm  mit  Vorwerk  Briesen 
erhielt  er  ebenfalls  von  N.  168  und  kam,  wie  bei  Gramenz  b  etc.  angegeben, 
zu  nächst  an  N.  161. 

Gem.:  Anna  Margaretha  v.  Zastrow;  zur  Vermählung  hatte  Caspar 
Otto  v.  Gl.  wie  bereite  erwähnt,  ans  verwandtschaftlichen  Gründen  den 
30.  Dezember  1699  Dispens  einholen  müssen;  die  Vermählung  war  am 
U.  Februar  1700  in  CiJslin  auf  dem  Schlosse;  i.  V.:  Philipp  v.  Zastrow  anf 
Bärwalde,  Nemmin,  Wusterhanse;  Kurbrandenhurgischer  Bath  und  Hauptmann 
ru  Treptow  a.  d.  R.,  Kapitular  zn  Colherg,  welcher  den  6.  Juli  1688  in  Berlin 
starb;  i.  M.:  Margaretha  v.  Podewils  a.  d.  H.  Orangen,  geb.  im  April  1649, 
gest.  den  27.  Juli  1880,  Anna  Margaretha  starb  den  3.  Juni  1741  zn  Berlin 
im  62.  Lebensjahrs, 

123.  Pet«r.  1.  8.  v.  90.  Gerbin.  Kurfürstlich  Brandenburgischer  Bath, 
Landrath  nnd  OberkriegskommiBsar.  —  Caspar  v.  Carnitz  nnd  Andreas 
Otto  v.  Gls.  Erben  klagen  gegen  den  Landrath  Felix  v.  Podewils  in  puncto 
debiti  anf  Sanzkow.  Es  hatten  des  erstem  Beiige  Frau  Mutter  Anna  v. 
Carnitz  nnd  die  Wittwe  v.  N.  90,  Maria  v.  Podewils,  mit  Consens  ihrer 
8  Brüder  eingewilligt,  dass  Felix  v.  Podewils  von  seiner  Schwester  Maria 
550  Gld.  zur  Aussteuer  und  2286  Gld.  Capital,  wobei  Sanzkow  6169  Gld. 
gerechnet  wurde,  auf  dasselbe  nehme  und  ihr  also  Zinsen,  event.  auch  das 
Capital,  zahlen  oder  ihnen  das  Gnt  überlassen  solle,  1669  war  diese  Abmachung 
getroffen,    v.  Podewils  hatte  das  Gnt  behalten,  scheint  anch  sonst  nicht  durch 


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—     224    — 

Zahlung  seinen  Verbindlichkeiten  nachgekommen  zu  sein;  bei  der  letzten  Auf- 
stellung machte  er  geltend,  dass  er  wir  noch  1866  Gld.  zu  entrichten  habe. 
1682  fragen  die  Erben,  darunter  auch  Peter,  an,  ob  er  nun  bezahlen  oder 
event.  das  Gut  Sanzkow  behalten  oder  das  Geld  zum  Theil  herausgeben  wolle. 
—  1686.  Feter  zu  Manow  und  sein  Bruder  Joachim  v.  Gl.  124  schreiben 
im  Einverst&ndniss  mit  Feter  v.  Gl.  Pollnow  93  an  den  Kurfürsten:  „Nachdem 
die  in  dem  Bisthum  gelegenen  Güter  Hanow,  Wissbuhr,  Seidel,  Bossnow, 
Grünbof,  Zewelin,  Viverow,  Zettun,  Caspar  Otto  v.  Gl.  N".  45  partikularlicli 
besessen,  ein  Theil  von  Wissbuhr,  ein  Theil  von  Seidel  an  die  v.  Borcke  und 
andre  im  Herzogthum  Pommern  gelegene  Güter  an  den  seligen  General-Major 
v.  Schwerin  gekommen,  die  übrigen  auf  sie  versteuert  worden  sind  und  zwar 
besitzen  Peter  v.  Gl.:  Grünhof,  Rossnow  und  Zettun,  Joachim  124:  halb 
Wissbuhr,  Seidel,  Zewelin  und  Viverow;  als  ferner  vor  vielen  Jahren  pendente 
lite  zwischen  dem  damaligen  Bischof  von  Cammin  und  den  v.  Glasenappen  be- 
treffend die  vom  seligen  Georg  v.  Gl.  N.  28  hinterlassen ea  Güter  statthatte,  einige 
Bauern  in  Zewelin,  auch  Gerbin  an  die  v.  Münchow  gekommen,  oder  von  diesen 
in  Besitz  genommen  und  noch  besitzen,  die  Vorfahren  einen  Frozess  angefangen, 
er  auch  zu  Gunsten  der  v.  Glaaenapp  durchgeführt  worden:  so  bitten  beide, 
der  Kurfürst  möge  sie  über  diese  im  Fürsteuthnm  Cammin  belegenen  Güter  mit 
Einschlnss  der  von  den  v.  HünchowB  besessenen  belehnen,  zumal  die  v.  Glaaenapp 
sowohl  an  den  im  Herzogthum,  als  im  Bisthum  gelegenen  Gütern  die  gesammte 
Hand  haben.  Der  Lehnsbrief  ist  datirt  vom  6.  März  1636.  (s.  TJrk.  N.  22.)  — 
1688  war  Peter  v.  Gl.  auf  dem  Leichenbegängniss  des  Kurfürsten  Friedrich 
Wilhelm.  —  1695,  d  12.  Harz.  Der  Kurfürstliche  Ratb  und  Oberkriegs- 
Commissar  Peter  v.  Gl.  bittet  nnd  erhalt  Gonsens  über  1000  Gld.  Pomm., 
welche  dessen  Schwester,  seligen  Landraths  Ernst  Bogislaf  v.  Zitzewitz  nach- 
gelassene Wittwe  Maria  Hargarethe  v.  Glaaenapp  dem  Martin  v.  Zitzewitz 
geliehen  hat  nnd  den  Gonsens  über  1050  Gld.,  welche  Capitain  Casimir  v. 
Zitzewitz  auf  sich  transferirt,  womit  Lorenz  v.  Zitzewitz  der  obgedachten 
Landrath  v.  Zitzewitz  sehen  Wittwe  verhaftet  gewesen  und  dafür  das  Gut 
Turcza  untersetzt  ist,  die  eine  Obligation,  also  von  Capitain  Casimir  v.  Zitzewitz 
auf  Tnrcze  und  Brotzen,  die  andre  anf  Martin  v.  Zitzewitz  auf  Techlipp  erb- 
sessen  lautet.  (Pomm.  St.-Arch .)  —  Bei  der  brüderlichen  Theilnng  des  Erbes  im 
Pollnower  Hause  am  10.  October  1701  war  Peter  auf  Gerbin,  Landrath,  als 
Curator  zugegen.  —  1704,  d.  14.  Jnni,  Stargard:  „Von  Gottes  Gnaden  Wir 
Friedrich  König  in  Preussen,  Markgraf  zn  Brandenburg,  des  heiligen  Römischen 
Reichs  Erzhammerer  und  Korfürst,  Souverainer  Prinz  von  Oranien,  zu  Mag- 
deburg, Cleve,  Jülich,  Berg,  Stettin -Pommern  und  Herzogt,  Entbieten  denen 
Würdigen  und  Vesten,  unsern  Hinterpommerschen  Hoff-  nnd  Land- Käthen,  auch 
Hauptmann  zu  Rügenwalde,  lieben  getrewen  Caspar  Otto  v.  Massow  und 
Feter  v.  GL  TJuBern  Gruss  und  geben  Euch  angehefft  zn  ersehen,  waas  Sampta 
an  Kleinen  Carzenburg  und  Dravehne  berechtigte  Lettowen  einestheils  nnd 
Seligen  Begierungsraths  Dubschlaff  Honchowen  Sohnes  Vormünder  wegen 
Gross -Carzenburg  andern  Theils  Supplicando  gesuchet,  und  Euch  pro  Com- 
missariis  verordnen  Aller  Untertbanigst  gebeten:  Alss  wir  nun  Supplikanten 
petitio  heute  dato  gnädigst  deferiret:  So  committiren  und  befehlen  Wir  Euch 
hiermit  gnadigst  hierzu  ahzumüssigen  nnd  eines  legalen  Termini  zu  ver  Einigen, 
darauff  Euch  der  Sache  umstände  genau  zn  erkundigen,  und  die  Parte  in  der 
Güte  auseinander  zu  setzen,  In  entstebung  dessen  aber  zur  gerichtlichen  Ent- 
scheidung relation  abznstathen.  Vollenbringt  denn  TJnsern  gnädigsten  Willen.* 
E.  C.  Buckow  snb.  s.  c.  (L.  S.).  Den  unter  dem  18.  September  1704  aufge- 
stellten Gränzrecess  zwischen  Gr.  Carzenburg  und  Sehpohleu  nnd  Drawehn 
und  Kl.  Carzenburg  hat  Peter  v.  Gl.  vollzogen,  (s.  Urk.  N.  37.)  -  1712, 
d.  31.  Harz,  Gerbin.  Der  Königliche  Landrath  und  Oberkommissanus  Peter 
und  dessen  Bruder  Joachim  v.  Gl.  anf  Hanow  verkaufen  zu  Gerbin  ihr  Antheil 
in  Zowen,  als  13  Bauerböfe,  6'/i  Hof,  wovon  das  Land  zum  Ackerhof  geleget, 


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—     225    - 

3'/:  Hof  von  freien  geldgebenden  Leuten  and  3  Hofe  von  dienenden  Unterthanen 
bewohnt,  auf  .'Hl  Jahre  an  Hans  Barthal  v.  Waltern  und  dessen  Gemahlin 
Catharina  Luise,  geb.  v.  Kleist  für  2000  Gld.  Porara.  Der  Consens  ist  von 
1714.  —  Peter  lebte  1715  noch.  — 

Ans  seiner  and  Gemahlin  Lebzeiten  datirt  wohl  das  Hanowsche  Sti- 
pendium im  Betrage  von  20  rth.  jährlich,  welches  alternirend  bis  zur  Ver- 
heirathnne;  an  ein  Fräulein  v.  Glasenapp  oder  v.  Zitzewitz  gageben  wird, 
worüber  jetzt  der  Oberpfarrer  in  Cöslin  Collator  ist.  — 

Besitz:  Hanow,  Gerbin,  Bossnow,  Grünhof,  Zettnn,  Zircbow, 
Zowen,  Seidel,  Wissbnhr,  Viverow  mit  Seiburg,  Botzog;  Zirchow 
and  Zowen  acqnirirte  er  mit  Binder  Joachim,  letzteres  verkauften  sie  wieder, 
s.  oben;  Selbnrg,  ein  Theil  von  Yiverow  ging  an  die  Pollnower  Linie  Aber. 

Gem.:  Ernestine  v.  Zitzewitz;  sie  starb  im  Hai  1699,  wnrde  in 
Wurchow  begraben. 

Sohne:  sollen  nach  v.  Ledebnr  5  frühzeitig  gestorben  sein,  wohl  eine 
Verwechselung  mit  Bruder  Joachim  124. 

124.  Joachim.  2.  8.  v.  90.  Hanow;  daselbst  geboren  nnd  auch  gestorben 
—  1682.  Joachim,  sowie  Peter  v.  Gl  128  und  die  andren  Erben  von 
Andreas  Otto  v.  Gl.  Stehen  in  Unterhandlung  mit  Felix  v.  Podewils  wegen 
rückständiger  Gelder  oder  des  Gutes  Sanzkow  (s.  N.  123).  —  1686  bitten 
Joachim  nebst  Bruder  Peter  auf  Gerbin  und  Peter  v.  Gl.  auf  Pollnow  um 
die  Belehnnng  mit  den  von  Jürgen  v.  Gl.  28,  hinterlassenen  nnd  andern  Gütern 
im  Fürstenthum  Gammin  nnd  Einschlnss  in  den  Lehnsbrief  derjenigen  Bauer- 
höfe in  Zewelin,  resp.  Gerbin,  welche  früher  die  v.  Hünchowe  sich  angeeignet 
hatten;  (s.  N.  68,  123  und  Lehnbrief  vom  6.  Harz  1686,  TTrk.  N.  22).  —  1701, 
d.  10.  October,  ist  Joachim  v.  Gl.  als  Zenge  bei  der  brüderlichen  Erhtheilung 
der  Pollnowschen  Vettern.  —  1702,  d.  15.  August,  erhalt  Joachim  v  Gl. 
forstlichen  Consens  über  2  für  575  Gld.  Pomm.  von  Claus  v.  Below  erkaufte 
unbesetzte  Banerhöfe  in  Zowen.  —  1712,  d.  31.  Harz,  verkaufen  Joachim 
nebst  Bruder  Peter  v.  Gl.  ihren  Antheil  in  Zowen  anf  30  Jahre  an  Hans 
Barthel  v.  Waltern  für  2000  Gld.  Pomm.  oder  1333  rth.  (s.  N.  123).  —  1724. 
d.  22.  Joli,  machte  Joachim  v.  Gl.  sein  Testament;  er  ist  1737  todt.  — 

Besitz:  Hanow,  Anth.  Zewelin,  Anth.  Seidel,  Viverow  b,  Anth 
Wissbnhr;  alle  diese  alten  Familiengüter  kamen  nach  seinem  Tode  in  der 
Erbtheilnng  an  Sohn  N.  172.  Bossnow,  Grünhof,  ebenfalls  alter  Familien- 
besitz, kamen  dagegen  an  Sohn  N.  173;  sowie  anch  Gerbin;  Zirchow  bei 
Pollnow  kaufte  er  mit  Bruder  123  zusammen  am  2.  März  1(592  von  Felix  und 
Adam  v.  Podewils  wiederkäuflieh;  die  v.  Podewilse  begaben  sin  den  9.  Juli 
1735  der  Einlösung;  es  kam  an  Sohn  N.  174.  Zowen  acquirirten  ebenfalls 
beide  Brüder  mit  Zirchow,  beides  früher  ganz  v.  Glasenapp»  eher  Besitz  ge- 
wesen, verkauften  es  (Zowen,  s.  oben)  am  31.  Harz  1712  an  Hans  Barthel  v. 
Walter.  Zettnn  kam  an  Sohn  N.  174,  Anth.  Wissbnhr  an  Sohn  N.  172. 
Den  vorpommerschen  Besitz  betreffend  siehe  N.  134. 

Gem.  I:  Esther  v.  Glasenapp;  i.  Aeltern  s.  N.  93:  Hochzeit d.  31.  De- 
zember 1675;  Vergleich  mit  den  Brüdern  wegen  ihres  Erbes  etc.  d.  28.  März 
1704  (s.  TTrk.  N.  88). 

Gem.  II:  Auguste  Erdmnthe  v.  Hassow;  sie  starb  vor  1737  zu 
Hanow;  i.  V.:  Caspar  Ewald  v.  Hassow,  Landrath  auf  Woblense,  Derselitz 
etc.  geb.  d  10.  Juni  1629,  gest.  d.  10.  Dezember  1691;  i  M.:  Catharina  v. 
Zitzewitz- Varain :  2.  Gemahlin  des  Caspar  Ewald  v.  Hassow  war  Maria  v.  d. 
Osten,  Tochter  von  Erdmann  Christoph  v.  d.  Osten  Hasentier  nnd  der  Sophia 
Esther  v.  Glasenapp  (s.  N.  64). 

Söhne:  170,  171,  172,  178,  174. 

Tochter:  1.  Catharina,  geb.  d.  16.  Hai  1685;  Gem.:  Gert  Wedig 
v.  Glasenapp,  Amtshauptmann  zu  Bnblitz  N.  168,  —  2.  Dorothea  Esther; 
Gem.:  Georg  v.  Kleist,  brandenb.   Obers twachtmeister,    sächsischer  Oberst 


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226     — 

„  .        ~    Sophia 

Pnttkamer- Wollin.     Dorothea  Esther   war   1742   Wittwe   and   verkaufte  des 

25.  September  1743  Vorwerk  Pöppelhof  an  den  Hofgerichterath  Felix  Otto  v. 
Kameke,  1743  Wendisch  Tychow  an  Martin  Rüdiger  v.  Kleist.  Ihr  Rechta- 
beistand  war  Freiherr  v.  d.  Goltz  (s.  N.  90),  von  dem  Stanislaus  Christian  v. 
Pnttkamer  Antonienhof  (nicht  c.  1670,  sondern  spater,  wohl  17  .  .)  einlöste. — 

125.  N.  N.  t.  GL,  3.  S.  v.  90,  starb  jung,  im  1.  Jahre. 

126.  N.  N.  v.  Gl.,  4.  S.  v.  SO,  starb  ebenfalls  im  1.  Jahre. 

127.  N.  N.  v.  Gl.,  5.  S.  v.  90,  starb  ebenfalls  im  1.  Jahre, 

128.  N.  N.  v.  GL,  6.  S.  v.  90,  starb  gleichfalls  im  1.  Jahre. 

129.  N.  N.  v.  Gl.,  7  S.  v.  90,  starb  desgleichen  im  1.  Jahre. 

130.  Paul.  1.  8.  v.  98,  Pollnow;  starb  wohl  früh,  schon  vor  1701. 

131.  Caspar.  2.  S.v.93.  Pollnow;  c.  1662  geboren;  war  1685Fihnrich  bei 
der  Leibgarde,  23  Jahre  alt,  hatte  6  Jahre  gedient;  Kammerjunker  Ihrer 
Durchlaucht  der  Frau  Xurfürstin;  war  am  18.  October  1698  bereite  todt.  (8.  N.  93.) 

132.  Felix.  3.  S.  v.  93.  Natzlaff,  ist  1735  bereits  todt,  hat  stndirt  and 
Reisen  gemacht.  —  1696,  d.  26.  Februar.  Seligen  Landraths  Peter  v.  GL 
Söhne,  also  auch  Felix,  bitten  und  erbalten  Kurfürstlichen  Consens  aber  den 
mit  dem  Lieutenant  Georg  Bertram  v.  Lettow  wegen  seines  Anth  eil -Gute  in 
Grossen-Reetz  getroffenen  Pfand-Vertrages.  —  1701,  d.  10.  October,  Pollnow, 
wird  der  brüderliche  Theilungsrecess  aufgenommen,  nachdem  die  Frau  Mutter 
anter  Beistand  des  Felix  sich  zn  schwach  fühlte,  die  Güter  noch  weiter  zu 
verwalten;  anter  anderen  Zeugen,  wie  Joachim  v.  Gl.  124  ist  auch  Laadrath 
Peter  v.  Gl.  123  als  Beistand  zugegen  (s.  TJrk.  N.  36).  —  1704,  d.  28.  Hin, 
schliessen  die  Brüder,  auch  Felix,  mit  ihrer  Schwester  Esther  wegen  ihrer 
Erbschaft  Vertrag  ab  (s.  TJrk.  N.  38).  — 

Besitz:  Natzlaff,  I/atjow,  Rozog,  Radarang,  Anth.  Pollnow. 

133.  Heinrich.  4.  S.  v.  93.  Pollnow,  froh,  bereits  1701  verstorben. 

134.  Franz.  5.  S.  v.  93.  Vettrin;  im  Dezember  1737  bereits  todt,  wohl 
im  November  gestorben;  denn  am  22.  Juli  1788  findet  die  Erbtheilnng  der 
Kinder  statt.  Königlicher  Kommissarius  and  Landrath  des  Demaun- 
Treptow  a.  d.  T.  Kreises.  —  1696,  d.  7.  November,  fahrt  Franz  zn  Thorn 
unter  Prasidio  des  Doctor  Johann  Sartorias  einen  lateinischen  Disput  christ- 
lichen Inhalts  gegen  Panl  Theophil  Hoffmann  ans  Torgau,  Jochim  Friedrich 
v.   Lettow   aas   Pommern   and  Adam  Dentschmann   aas  Polen.  —  1696,   den 

26.  Februar,  erfolgt  Kurfürstlicher  Consens  auf  die  Bitte  der  Söhne  des  seligen 
Landraths  Peter  v.  Gl.  über  den  mit  dem  Lieutenant  Georg  Bertram  r.  Lettow 
wegen  seines  An  theil  gutes  in  Grossen-Reetz  getroffenen  Pfandvertrages,  wo- 
bei auch  Franz  v.  Gl.  betheiligt  ist.  —  1701,  d  10  October,  findet  zu  Pollnow 
der  brüderliche  Erbtheilungsrecess  statt  (s.  ürk.  N.  86);  —  1704,  d.  28.  Man, 
desgl.  mit  der  Schwester  Esther  (s.  ürk.  N.  38).  —  1705,  Claus  Albrecht  v. 
Lettow,  Major  v.  Lettows  Wittwe,  geb.  v.  Wangenbeim  and  deren  2.  Ehemann, 
Carl  Ambrosius  v.  Below  verkaufen  in  Vormundschaft  der  beiden  Sühne  erster 
Ehe,  also  v.  Lettows,  das  Antheilgut  Gr.  Reetz  und  Fifhrde  an  den  Comrois- 
sarias  Franz  v.  Gl.  auf  18  Jahre  für  7650  Gld.  Der  Karfürstliche  Consens 
erfolgt  den  10.  October  1711.  —  1711,  den  29.  Dezember,  wird  zwischen 
Christoph  Georg  v.  Lettow- Britzke  and  seinem  Bruder  Lorenz  v.  Lettow  be- 
treffs des  Gutes  Britzke  ein  Vertrag  auf  Michaelis  1712  auszuführen  in  dahin 
abgeschlossen,  dass  dann  letzterer  das  Gut  gegen  Auszahlung  von  2000  rthL 
übernehmen  solle.  Zeugen:  Franz  v.  GL,  Hans  Jürgen,  Paul  Friedrich  v. 
Wussow  etc.  —  1712,  d-  1.  Juni,  kaufte  Franz  v.  GL  mit  Lehnsrecht  von 
Jochem  Friedrich  v.  Podewils  die  Güter:  Zarrentin,  welches  auch  theils  v. 
Parsenower  Lehn  war,  Barkow,  Krakow  mit  Marienfelde,  Anth.  Gart- 
low;  ferner  Leasein,  Klinkenberg,  v.  Podewils  Lehne.  —  1716,  den 
25.  April,  kaufte  er  ebenfalls  mit  Lehnsrecht  vom  Hauptmann  Philipp  Erdmann 
V.   Panenow   für   10000   rtbl.    Benzin   im   Anklamer   Kreise.     Diese   vor- 


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—     227    — 

pomroergchen  Güter  lagen  im  Demminer  and  Anklamer  Kreise,  theils  im  Amte 
Leite,  und  ist  Franz  v.  Gl.  der  Senior  dieser  Pollnow-Vorp ommer sehen 
Linie.  —  1717  schreibt  er,  betreffend  die  Lebnsprofession  und  nm  Belehnung 
an  den  König  auf  die  innehabenden  Podewils-  nnd  Parsenowen  Lehne :  Zarrentin, 
Lenssin,  Klinkenberg,  Kruckow,  Barkow,  Benzin,  Anth.  Cartlow  et«.  —  1736, 
d.  24.  April  bereite  war  die  Schwester  Varia  v.  Gl.,  Wittwe  des  seligen 
Hauptmanns  v.  Keffenbringk  mit  Ansprüchen  in  Bezug  auf  ihr  Erbtneil  etc. 
gegen  die  Brüder  aufgetreten  and  klagbar  geworden:  unter  Anderem  beantragte 
sie  in  einem  Schreiben  vom  Jahre  1735  von  ihrem  Bruder  Franz  in  Zarrentin, 
dass  er  ihr  jährlich  300  rthL  zahlen  oder  sie  von  ihm  beigetrieben  werden 
■ollen,  weil;  „mithin  ich  nothwendig  crepiren  oder  Hunger  leiden  muse".  Aof 
ihre  rechtliche  Forderung  von  2666  rthl.  waren  ihrem  Gemahl  nur  924  rthl. 
vorgeschossen  und  seit  1729  keine  Zinsen  gezahlt  worden.  —  Es  wird  befohlen, 
die  Angelegenheit  auf  kommissarischem  Wege  zu  untersuchen  and  zu  ordnen; 
dagegen  bitten  die  Brüder  am  4.  April  1736,  dass,  wenn  ihre  Schwester  An- 
sprache hat,  sie  selbige  doch  bei  dem  zuständigen  Hofgericht  in  Cöslin  an- 
bringen solle;  darauf,  Berlin,  d.  26.  Hai  1736  „dass  es  bei  der  Verordnung 
vom  14.  April  1736,  bei  der  Instanz  der  Kommission  verbleiben  solle".  —  Die 
erste  Kommission  hatte  bereits  aus  Pasewalk  den  11.  Januar  1736  berichtet, 
dass  die  Matter  der  Maria  v.  Keffenbringk  ihrem  seligen  Yater  nach  Ehe- 
stiftung von  1689  als  loco  dotis  16000  Gld.  zugebracht  habe;  nach  dem 
brüderlichen  Vergleich  vom  10.  October  1701  und  besonders  nach  dem  Ab- 
sterben der  Mutter  wäre  das  Gut  Beetz  für  die  Alimentation  bestimmt  Koch 
als  die  Mutter  lebte,  hatten  die  Brüder,  von  denen  jetzt  Felix  bereits  todt, 
1706.  ihre  älteste  Schwester  also  Esther,  mit  40**0  Gld.  ausgesteuert,  auch 
derselben  wegen  des  nachher  verstorbenen  Bruders  500  Gld.  and  wegen  der 
verstorbenen  2  Schwestern  1000  Gld.  aecordiren  müssen;  danach  würden  ihr 
322  Gld.  Zinsen  nach  der  Vorlage  zustehen,  während  sie  im  Ganzen  nur 
924  rthl  erhalten  hat;  auch  Barbara,  an  den  Major  v.  Petersen  vermählt,  hat 
sich  der  Klage  angeschlossen  gehabt  und  sollen  beiden,  wie  der  Vorsitzende 
der  Kommisaion  (K.onsistjrialrath)  Berohardi  berichtet,  viel  Schwierigkeiten 
gemacht  worden  sein.  Es  scheint,  als  seien  der  pp.  v.  Keffenbringk  etwas 
weniger  als  250  rthl.  Zinsen,  also  nicht  322  Gld.  ausgemacht  worden;  denn 
unter  dem  15.  Dezember  1736  wird  wieder  Höchsten  Orts  auf  die  Bitte  der 
Ilaria  v.  GL,  dass  die  250  rthl.  mindestens  von  den  6466  rthl.  16  gr.,  welche 
in  den  Gütern  der  Ihrigen  steckten,  bald  erhalten  mächte,  Bericht  erfordert; 
derselbe  von  der  Kommission,  Konsistorialrath  Bernhardi  und  Kriegsrath 
Opdelbeck  verfasst,  enthält  schon  Angeführtes:  wie  aus  der  mütterlichen  Ehe- 
stiftung, aas  dem  brüderlichen  Vergleich  zu  ersehen,  dass  schon  damals,  be- 
sonders nach  Absterben  der  Mutter  und  der  zwei  unvermählten  Schwestern, 
die  älteste  Esther  v.  Gl.  ein  Beträchtliches  erhalten  habe  und  dass  zu  ihrer 
Alimentation  bei  der  3.  Kavel  ausgesetzt,  noch  das  importante  Gut  Beetz 
wesentlichen  Beitrag  lieferte;  im  Vergleich  hiermit  sei  die  Maria  v.  Gl.  nicht 
annähernd  gerecht  ausgesteuert,  indem  ihr  doch  2666  rthl.  16  gr.  zuzurechnen, 
von  denen  die  v.  Keffenbringk  bereits  empfangenen  928  rthl.  abzuziehen  und 
als  Alimentation  250  rthl.  jährlich  festzustellen  seien.  —  1737,  d.  2».  Febr., 
klagt  Maria  v.  Gl.,  Wittwe  des  Hauptmanns  v.  Keffenbringk,  gegen  ihre 
Brüder,  den  Gommissarius  Franz  und  den  Hauptmann  Joachim  Ernst  v.  Gl. 
wegen  jährlicher  Alimentation  von  250  rthL  als  Erbschaftforderung,  gegen 
welche  die  Brüder  nichts  einzuwenden  hätten,  doch  nicht  zahlten  und  bittet 
sie,  dass  die  Sache  zur  Perfection  komme.  Die  Brüderwaren  in  zwischen  auf  jenen  Be- 
richt der  Kommission  in  contumaciam  verurtheilt  worden,  eine  jährliche  Beute 
von  250  rthl.  ihrer  Schwester  Maria  zu  ihrer  Existenz  zu  zahlen  In  Folge 
dessen  and  der  Bitte  der  Frau  v.  Keffenbringk  ergeht  unter  dem  21.  März 
1737  der  Befehl,  dass  die  Sache  durch  Erkenntniss  endlich  zur  Exekniion  ge- 
brecht werde.  —  Im  Jahre  1737,   gegen  Ende,   war  Franz  v.  Gl.   gestorben 


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und  Überlebte  ihn  uur^noch  sein  Bruder  Joachim  Ernst  kurze  Zeit  —  1738, 
d.  30.  Juli,  fand  die  Auseinandersetzung  des  seligen  Koromissarius  Franz 
v.  Ol.  Kinder  mit  des  Rittmeisters  Joachim  Ernst  \.  Gl.  Kindern,  auch 
Theilnng  der  Väter-  and  vat er  brüderlichen  Verlassenschaft  Statt,  dabei  Peter 
17C,  Franz  178,  Carl  Friedrich  179  und  Heinrich  180  gegenwärtig  waren.  — 

Besitz:  Vettrin  mit  Seiburg,  Rozog  a,  Jatzingen,  Papenzin 
cnm.  pert.  Gadjen  kamen  an  Sohn  N.  ISO;  Natzlaff  nnd  Rozog  b,  in  Erb- 
theilnng  an  Sohn  N.  175,  desgl.  Nadebahr,  Gr.  Beetz  and  Föhrde,  wo 
von  dem  ersteren  ein  Theil  v.  Lettowen  Besitz  gewesen  war,  den  Franz  1705 
kaufte,  also  diese  von  da  an  ganz  besass,  kamen  an  Sohn  N.  180;  ferner  die 
vorpommerschen  Güter  als  Zarrentin,  welches  schon  1159  bestand,  1246,  von 
einem  v.  Schwerin  als  Nonnen- Ciatercienser-Kloster  eingerichtet  wurde  nnd 
welches  1296  Forst  Mitzlaff  dem  Kloster  Camp  znm  Geschenk  machte;  ferner 
die  halbe  Ziegelei  bei  Vorwerk  Demmin,  Sanzkow,  die  Zachareyer  Mühle, 
welche  1269  anch  schon  bestand,  ein  Theil  der  Zachareyer  Holznng,  eine 
Wiese  hei  Sanzkow,  Barkow,  Kruckow,  Harienfelde,  Anth.  Cartlow, 
Leassin,  Klinkenberg  und  Benzin  kamen  an  Sohn  N.  179  bis  auf  Benzin, 
welches  später  noch  Sohn  N.  177  erhielt 

Vermerk:  Hans  Demmin  heisst  später  die  alte  Borg,  dazu  das  Acker- 
werk „Vorwerk  Demmin",  wozn  noch  1512  gehörten:  Schönfeld,  Hetschow, 
Glandelin,  Anth.  Käseke,  Zachareyer  Mühle  nnd  Sanzkow  (Harienfelde?). 

Gem.:  Esther  Dorothea  v.  Podewils-Sanzkow;  i.  V.:  Heinrich 
Andreas  v.  Podewils;  1708  snchte  Franz  v.  Gl.  auf  Gr.  Beetz  den  Consens 
nach,  seine  Mutterbrudertochter  ehelichen  zu  dürfen  (König). 

Stthne;  175,  176,  177,  178,  179,  180. 

Töchter:  von  denen  1771  nur  noch  eine  lebte  (König).  1.  Maria.  — 
2.  N.  N.  .  .  .  Gem.:  1768  Hauptmann  Bogislaf  Lorenz  v.  Lettow.  —  3. 
Anna.  — 

135.  Joachim  Ernst.  6.  S.  v.  93.  Schlosshanptmann  auf  Pollnow. 
1691  Rittmeister,  starb  Ende  1738.  —  1696  ist  Joachim  Ernst  v.  GL 
nnter  den  Söhnen  des  seligen  Landraths  Feter  v.  Gl.,  welche  am  Belohnung 
bitten  and  den  Knrfnstlichen  Consens  über  die  mit  dem  Lieutenant  Georg 
Bertram  v.  Lettow  wegen  seines  Antheilgntes  Gr.  Beetz  getroffenen  Pfand- 
vertrages auch  erhalten.  —  1701,  d.  10.  October,  Pollnow,  findet  die  Erbtheilnng 
der  Brüder  statt  nnd  fällt  Joachim  Ernst  v.  Gl.  die  Poünowscfae  Kawel 
zn  (s.  TJrk.  N.  36).  —  1704,  d.  28.  März,  Erbschaftsvertrag  der  Brüder  mit 
ihrer  Schwester  Esther  (s.  TJrk.  N.  38).  —  1727  hat  Joachim  Ernst  v.  GL 
nebst  den  betheiligten  Brüdern  gegen  die  Einwohner  Pollnows,  welche  sich 
lässig,  anch  renitent  zeigten,  die  Brücken  z.  B.  nicht  ausbesserten,  Prozess 
geführt.  Selbst  der  Bürgermeister  Stein,  ein  Schneider,  mit  seinem  Sohne  be- 
schimpfte den  Execntor  der  v.  Glasenappe,  nahmen  ihm  einen  gepfändeten 
Kessel  wieder  gewaltsam  ab  und  dergl.  (s.  TL  I  Stadt  Pollnow).  —  1786,  am  Tage 
vor  Ostern,  ist  die  Stadt  Pollnow  mit  Kirche,  Pfarre  and  Schale  etc.  in  2 
Stunden  niedergebrannt.  Joachim  Ernst  als  Schlosshauptmann  nnd  Besitzer 
bat  mit  Wiederaufbau  viel  zu  schaffen,  bittet  anter  anderem  die  Regierang  zu 
Cüslin,  den  6.  Mai  1736  am  Bei  hülfe  von  Bauholz  nnd  anderem  Material, 
wobei  ihm  besondere  Schwierigkeiten  durch  den  Kommissarins  und  Hofgerichts- 
rath  Bernhardi  verursacht  werden,  „der  ihm,  Joachim  Ernst  v.  Ol.  in  anderen 
Sachen,  (betreffend  die  Ansprüche  der  Schwester  Maria,  vermählt  gewesenen 
v.  Keffenbrink)  contrair  gewesen,  auch  vor  und  in  der  nnter  dem  26.  Hai  173t» 
erfolgten  Entscheidung  entgegengetreten  war".  —  1717  nnd  1718  hat  er  für 
drei  Lehnspferde  20  rthl.  abgetragen. 

Besitz:  Stadt,  Schloss  und  Vorwerk  Pollnow  mit  den  Feldgütern 
Fichthof,  Radarang,  den  Käthen  zn  Föhrde  oder  Fort,  Jatzingen 
kommen  nach  seinem  Ableben  an  die  nachgelassenen  Söhne  seines 
Bruders    Franz    134     und     demnächet    in     der    Auseinandersetzung    dieser 


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—     229    — 

am  22.  Juli  1786  an  N.  178  für  12,867  rth.  18  gr.  4  pf.  nach  Abzug  der  darauf 
haftenden  Abgaben  und  Lasten  zu  6%  gerechnet;  er  hatte  die  Schäferei  auf 
der  Vorstadt  in  Pollnow  angelegt.  Datjow,  eigentlich  zu  Natztoff  gehörig, 
welches  Joachim  Ernst  auch  besass,  kam  an  N.  175. 

1 136.  Heinrich  Andreas.  7.  S.  93.  Follnow,  war  1701  noch  minorenn 
nnd  1735  todt. 

187.  August  Leopold.  1.  S.  96,  anf  Gellen,  wo  er  1699  auch  1715  das 
Kleine  Gut  besass,  worauf  auch  seine  Söhne  noch  genannt  werden.  1716,  den 
19.  August  cedirt  er  seine  Lehen-  and  Erbrechte  an  Gramenz  der  Tochter  von 
Reinhold  v.  Gl.  102,  Hargaretha  Hedwig  v.  Gl.  und  deren  Gemahl. 

Besitz:    Gellen,  Antheil  Gramenz  etc. 
Gem.:  N.  N.  .  .  . 
SOhne:    181,  182. 

188.  Caspar  Otto,  2.  S.  96.  Gellen,  worauf  er  investirt,  die  anderen 
Güter  waren  nicht  Lehn.  Stibbeborn  hatte  sein  Täter  schon  pfandweise  be- 
sessen, Granzin  zum  Theil,  denn  1699  giebt  Caspar  Otto  96  an,  also  der  Vater, 
dass  seine  Schwester  nur  8000  Gld.  davon  habe  (s.  N.  96).  Er  hat  studirt 
In  Stryk.  Usus  modernus  Fand.  Vorrede  datirt:  Frankofnrti  ad  Viadmm  Kai. 
Not.  1690,  heisst  es:  Nomina  Nobilissimorum  jnvenuni  qni  pnblicit  disputationibus 
hae  Digestorum  tnateriat  ventilarunt:  XX  Dn.  Caspar  Otto  de  Glasenapp 
equ.  Fom.  ad.  Tit.  5.  sequ.  Lib  IV  Big.  —  1699  macht  Caspar  Otto  v.  Gl. 
seine  Ansprüche  anf  das  Wnrcbowsche  Lehn  geltend,  aber  ohne  Erfolg. 

Besitz:    Gellen  etc. 

139.  Leopold  Joachim  Caspar.    1.  S.  v.  98,  lebte  1687. 

140.  Wilhelm  Eggert.     2.  S.  v.  98,  lebte  1687. 

141.  Caspar  Otto.  1-  S.  v.  99,  Kasekow,  starb  um  1752,  73  Jahr  alt. 
Er  kaufte  zu  dem  einen  Theil  Kasekow,  welchen  er  am  15  April  1717  vom 
Vater  und  der  Mutter  erbte,  den  16.  Dezember  1719  und  im  Jahre  1720  von 
Friedrich  Ehrenreich  v.  Ramin,  wohl  der  Bruder  seiner  Mutter,  ein  späterer 
war  1756  erst  48  Jahre  alt,  Zeitgenosse  von  Idel  v.  Bamain  (s.  Töchter),  den 
andern  Theil  Kasekow  und  dessen  Gut  in  Woltersdorf  für  7000  rth.,  ersteres 
auf  26,  letzteres  anf  20  Jahre  wieder  käuflich.  Zu  Kasekow  gehörten  noch  28 
steuerbare  Hufen  und  8  Bauerhöfe,  zn  Woltersdorf  aber  20  Bitter-  und  5 
steuerbare  Hakenhufen,  wofür  Friedrich  Ehrenreich  v.  Ramin  10,000  rth.  erhielt. 
Caspar  Otto  hatte  nämlich  ans  Kasekow,  dem  noch  V.  Raminseben  Besitz, 
6000  Golden  zn  fordern,  wesshalb  1720  dieser  Kauf  von  Kasekow  and  Woltersdorf 
abgeschlossen  wurde  und  Friedrich  Ehrenreicb  v.  Ramin  das  Gnt  Plötz  I  für 
sich  erwarb,  jedoch  immer  noch  Antheil  an  Kasekow  hatte;  denn  am  23.  Februar 
1736  verkaufen  die  Wittwe  v.  Kamin,  geb.  v.  Pfuhl  und  die  Söhne  das  Gut 
Kasekow  ausser  dem  Lehne  auf  40  Jahre  an  Caspar  Otto  v.  Gl.,  welcher 
es  am  12.  April  1751  mit  Einwilligung  seiner  Gemahlin  auf  40  Jahre  für 
30,000  rth.  seiner  2.  Tochter  Eleonore  Juliane  abtrat,  die  es  wieder  nach  dem 
Tode  des  Vaters  und  zwar  am  10.  Februar  1752  ihrem  Gemahl  Idel  Adolph 
v.  Bamin  überliess.  —  1709,  d.  20.  Febrnar,  Kasekow.  Es  hatte  Otto 
Caspars  Vater  N.  99  schon  den  Pastor  David  Kleinoth  für  den  verstorbenen 
Pastor  Blankensee,  nachdem  er  in  Woltersdorf  und  Cunow  fungirte,  auch  in 
Kasekow  eingeführt,  die  Pfarre  ihm  unter  der  Bedingung,  wie  der  Vorgänger  sie* 
gehabt,  Übergeben:  4  Hufen  Land,  dasselbe  Hesskorn,  ohne  die  Herren  Patrone 
and  Gemeinden  sonst  weiter  anzugehen  nnd  zu  beschweren.  Der  Pastor 
Kleinoth  hatte  sich  nun  1735  den  7.  März  bei  Sr.  Majestät  beschwert,  dass 
er  eigentlich  an  gefehlt  habendem  Hesskorn  nnd  zu  geringem  Landbesitz 
1000  rth.  zu  fordern  habe  und  bittet,  dass  er  von  nnn  an,  wenn  er  mehr 
Messkorn  erhalte,  auf  den  Ersatz  des  Schadens,  den  er  durch  die  Zeit  erlitten, 
verzichten  wolle.  In  seinem  Bericht  vom  80.  August  1735  erwiderte  Caspar 
Otto  v.  Gl.  Erbherr  auf  Kasekow,  dass  der  Pastor  bei  seiner  Vocation  1709 


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versprochen  habe,  mit  dem,  was  seinen  Vorgängern  seit  100  Jahren  gewahrt 
worden,  zufrieden  zn  sein,  „nunmehr  macht  er  viel  Verdruss  and  möchte  Se. 
Majestät  dem  Pastor  befehlen  lassen,  dass,  wenn  er  nicht  zufrieden  sei,  er 
(Caspar  Otto)  sich  einen  andern  Pastor  wählen  könne  etc."     (Geh.  8t-Arch.) 

Besitz:  Kasekow,  Woltersdorf,  Anth.  Daber  bei  Stettin,  Ante, 
üramenz  etc. 

Gem.:   Jlsa  Rebecka  Tugendreich  v.  Aschersljeben. 

Söhne:    183,  184,  185. 

Töchter':  1.  Apolina  Sophia  Elisabeth  Hedwig,  geb.  im  Hai 
1723  zn  Kasekow,  getauft  den  20.  Hai  ejd.  zu  Woltersdorf;  Gem.:  Joachim 
Ernst  v.  61.  186;  sie  lebte  noch  den  11.  November  1771,  wo  sie  gegen  Oberet- 
Lientenant  Joachim  Reinhold  v.  Gl.  188  als  Besitzer  von  Lttbgnst  wegen  ihres 
daran  haftenden  Braute  eh  atz  es  etc.  von  Trzebiatow  bei  Btitow  ans  klagbar  wurde. 
2.  Eleonore  Juliane,  geb.  zu  Kasekow  den  16.  Januar  1729,  Hochzeit  nach 
dem  12.  April  1751;  Gem.:  Idel  Adolph  v.  Rarain,  Major,  1750  auf  Platz 
bei  Demmin,  Bruder  des  Gouverneurs  von  Berlin,  geb.  1710,  gest.  1784;  er 
wohnte  auch  in  Joachimthal;  seine  Gemahlin  überliess  ihm  laut  Vergleich  vom 
10.  Februar  1752  das  Gut  Kasekow,  es  kam  aber  in  Concors  und  wurde  am 
10.  April  1772  für  15,000  rtb.  verkauft,  während  die  Gemahlin  es  im  Vergleich 
vom  Vater  mit  30,000  rth.  1752  annahm,  es  den  Werth  auch  vollkommen  hatte. 
Idel  v.  Bamin  hat  sehr  leichtlebig  gewirthschaftet.  Sein  Vater  war  Friedrich 
Ehrenreich  v.  Bamin,  geb.  1685  auf  Bock,  1707  mit  Maria  Elisabeth  v. 
Pfuhl  vermählt,  welche  1736  Wittwe  war.  Eleonore  Juliane  v.  Gl.  war  die 
Urgrossmutter  von  Eduard  Adolph  Detlew  v.  Winterfeld -Carwe  und  Mugger- 
kuhl,  nnd  Zwillingschwester  mit  8.  Wilhelmine  Dorothea,  also  auch  den 
16.  Januar  1729  zu  Kasekow  geboren,  ihre  Pathen  den  20.  Januar  1729, 
Herr  v.  Sydow  auf  Schönow,  Frau  v.  Ascherslehen  und  Fräulein  v.  ßosenstädt. 
Gem.:  Carl  v.  Bredow,  Major  im  Jeetzeschen  Regiment  zu  Neu-Angermunde. 
—  1753,  d.  20.  Harz,  bittet  der  Hajor  v.  Bredow  Jeetzeschen  Regiments  von 
Neu- An  germunde  ans,  seiner  in  das  25.  Jahr  tretenden  Gemahlin  veniam  aetatis 
zu  ertheilen;  sie  sei  aus  Kasekow,  ihr  Vater  vor  Kurzem  gestorben,  bei  seiner 
Hochzeit,  wie  bei  der  väterlichen  Erbschaf tstheilnng  habe  ihm  sein  Schwager 
schon  Weitläufigkeiten  gemacht,  so  dass  er  bei  der  pommerschen  Regierung 
habe  Klage  führen  müssen;  damit  sie  bei  Forderung  an  dotis  etc.  nicht  wieder 
Schwierigkeiten  zu  überwinden  habe,  wird  diese  Bitte  ausgesprochen.  Zn 
dieser  Bitte  hat  die  Mutter  als  Vormünderin  der  Wilhelmine  Dorothea  v.  GL 
ein  gutes  Attest  über  ihre  Wirthschaftsfähigkeit  und  dass  sie  ihr  Vermögen 
selbst  verwalten  könne,  d.  d.  Angermünde,  d.  23.  Harz  1753,  ausgestellt,  welches 
Erasmus  Wilhelm  v.  Redern  auf  Görlsdorf  mit  beglaubigt  hat.  Den  8.  April  175S 
wird  ihr  veniam  aetatis  ertheilt  (Geh.  St.-Arch.).  — 

142.  Curt  Henning.  2.  S.  v.  99.  1696  zn  Gramenz;  vor  1760   gestorben, 

143.  Michael  Ernst.  3.  S.  v.  99,  vor  1760  gestorben. 

144.  Michael  Ernst  1.  S.  v.  101.  1744  stand  er  im  Felde;  nachdem  er 
die  Schlachten  hei  Soor,  Lowoeitz,  Prag  etc.  mitgef echten,  fiel  er  am  18.  Juni 
1757  als  Lieutenant  beim  Regiment  v.  Hanteuffel,  später  v.  Treskow,  welches 
sonst  in  COslin  in  Garnison  stand,  in  der  Schlacht  bei  Collin. 

145.  Joachim  Reinhold.  2.  S.  v.  101.  Lübgost,  gestorben  d.  5.  Harz 
1784.  1693,  d.  7.  April,  wird  gerichtlich  erkannt,  dass  Lttbgnst  und  Knssow 
in  Folge  der  Klage  des  Rüdiger  Clans  v.  Hassow  eine  Kirchenschuld  von 
Rotem  tragen,  d.  h.  bezahlen  müssen.  Desgleichen  hat  Joachim  Reinhold 
den  an  Lubgust  durch  die  v.  Petersdorfe  erstatteten  Antheil  von  2593  Gld  zu 
übernehmen,  resp.  zu  entrichten,  so  wie  er  an  Friedrich  Wilhelm  v.  GL  108, 
(s.  dort)  auf  wiederholte  Entscheidungen  1701,  1706  etc.  jährlich  200  rth- 
Alimentationsgelder  zn  zahlen  hatte. —  1714,  den  16.  Juni,  war  er  in  Kriegs- 
diensten bei  einem  Dragoner-Regiment  (später  Stille?).  —  1716,  d,  2.  Mü 
kaufte   er,   nachdem   er  den  Abschied   genommen,   Retzin  b,   com  pert  wie 


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—    231    — 

Granzin  von  Margarethe  Hedwig  v.  Glasenapp,  also  in  dem  (s.  N.  101)  ange- 
gebenen Jahre  ihrer  Terheirathnng  mit  Georg  Casimir  v.  Zitzewitz,  dem  sie 
ohne  Neigung,  ja  wider  Willen  vermählt  geworden  erscheint.  Diese  Ehe  dürfte 
bald  getrennt  worden  sein,  denn  bald  nach  1716  und  bis  1734  ist  Joachim 
Beinhold  v.  Gl.,  ihr  Yaterbrndersohn,  ihre  erste  Herzensneignng,  ihr  Ge- 
mahl, den  sie  als  Wittwe  noch  bis  1764  überlebte.  Zu  diesem  Kaufe  geschah 
auch  Folgendes:  1716,  d.  1.  October.  bittet  Jochim  Reinhold  v.  Gl.  auf 
Lübgnst  und  erhalt  Consens  Aber  ein  gemachtes  Aulehen  von  dem  Accise- 
Inspector  zu  Beigard,  David  Wilhelm  Krüger,  von  1000  rth.,  wofür  er  demselben 
Beine  bewegliehen  and  anbeweglichen  Güter,  insonderheit  das  Gut  Gramenz  a, 
so  Hargaretha  v.  Gl.  zur  Hypothek  gehabt  hat,  verpfändet.  Margaretha  Hed- 
wig T-  Gl.  (s.  N.  101)  hatte  ans  dem  Lehn  ihres  Bruders  diese  1000  rth.  zu 
fordern,  die  Lehne  waren  an  ihn,  Joachim  Reinhold  gefallen  und  er  zahlte 
ihr,  der  verehelicht  gewesenen  v.  Zitzewitz  nnn  die  1000  rth.  ans;  hierfür  hat 
sie  ihm  wohl  Retxin  etc.  überlassen.  —  1784  fand  die  Erbtheilong  der  Söhne 
statt.  — 

Besitz:  Gramenz  a,  Anth.  Flakenheide,  Kusaow  a,  Zechen- 
dorf a,  Znch  b,  Lübgnst  a,  Storkow  b,  Wrukhütten,  Steinburg, 
Grünwald,  Schofh&tten  etc.;  alle  diese  Güter  kamen  an  seine  Söhne. 
Retzin  b  cum.  pert.  als  Granzin  hinterliess  er,  oder  fiel  an  seine  Wittwe  zu- 
rück, die  es  bald,  den  29.  März  1734  an  Peter  Augustin  v.  Lentz  für  2350  rth. 
verkaufte.  —  Wie  bereits  erwähnt,  war  1703  zu  seiner  Zeit  also,  das  ganze 
Dorf  Gramenz  innerhalb  zweier  Stunden  niedergebrannt.  Wann  Grünwald  und 
Stemburg  von  ihm  oder  von  den  Söhnen  an  N.  122  gefallen?  ist  wohl  als 
N.  187  starb,  geschehen.  — 

Gem.:  Hargaretha  Hedwig  v.  Glasenapp,  ihre  Aeltern  s.  N.  101; 
sie  starb  1764. 

Söhne:  186,  187.  1734,  d.  8.  Mai  bittet  der  Vormund  der  Söhne  des 
seligen  Joachim  Reinhold  v.  Gl-,  der  Landrath  Jacob  Adrian  v.  Heydebreck 
um  den  Muthschein  für  dieselben. 

146.  Reinhold  Joachim.  1.  S.  v.  102,  lebt  1609,  ist  1714  auf  Gramenz 
investüt,  stand  seit  dem  16.  Juni  1714  bei  der  Armee  und  fiel  rühmlichst  1716 
bei  Stralsund. 

147.  Caspar  Otto.  2.  S.  v.  103,  ist  wie  sein  Bruder  1716  vor  Stralsund 
gefallen;  die  beiden  einzigen  Söhne  der  Aeltern. 

148.  Joachim  Melchior,  auch  Joachim  Ernst,  1.  S.  v.  104;  geb.  d. 
3.  März  1699  in  Zizenow;  derselbe,  öfter  geschäftshalber  znm  Aufenthalt  in 
Schivelbein  veranlasst,  hat  nicht  nur  Uebergrüfe,  sondern  nicht  zu  entschul- 
digende Eigenmächtigkeiten,  wenn  auch  die  damals  üblichen  Anschauungen 
und  Gebräuche  in  Rechnung  gezogen  werden,  sich  zu  Schulden  kommen  lassen, 
wodurch  er  in  Couflict  mit  dem  Bürgermeister  Brasch  gekommen,  in  Folge 
dessen  Joachim  Melchior  seinerseits  bei  Sr.  Majestät  Verweisung  an  das 
Borggericht  znm  Schatz  gegen  die  Zudringlichkeiten  des  Bürgermeisters  von 
Schivelbein,  wo  er  geschäftlich  zn  thnn  habe,  im  Janaar  1787  bittet.  Die 
Neu  märkische  Regierung  widerlegt  seine  Behauptung  insofern,  als  sie  aasspricht, 
dass  Joachim  Melchior  ein  gewaltthfttiger  Mann  sei,  der  Strassengewalt, 
die  härtesten  Injurien  selbst  gegen  seine  Mutterschweeter  etc.  esekuürt,  und 
dafür  bereits  mit  Geldbnssen  und  mit  Arrest  durch  das  Königliche  Hofgericht 
beitraft  worden  und  schlagt  sie  vor,  da  Mord  und  Todtschlag  entstehen  könnte, 
ihn  überhaupt  unschädlich  zu  machen.  Die  Angelegenheit  wird  von  der  Ge- 
neral-Ober-Finanz-  Kriegs-  und  Domänen-Direction  an  den  Geheimen  Finanz- 
minister  v.  Correji  überreicht  und  wird  vorläufig  dekretirt,  d.  d.  den  26.  März 
1787  den  qu.  Bürgermeister  in  seinem  Recht  zu  schützen  und  den  Joachim 
Melchior  v.  Gl.  vorläufig  in  TJeberwachung  zu  halten.  —  Vor  dem  9.  März 
1787  hat  Jo  achim  Melchior  noch  ferner  seiner  Klage  angereiht,  dass  nämlich 
der  Bürgermeister  der  Stadt  Schivelbein  ihn  in  der  Stadt,  wo  er  geschäftlich 


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zu  verkehren  habe,    nicht  hat  behausen  lassen  wollen    er  ihm  gehöriges  Vieh, 
welches    ersterer    seinem  Müller  abgepfändet,    er  mit  Gewalt  hat  wieder  ab- 
nehmen müssen  und  der  Bürgermeister  ihn  wegen  Unkosten  Ton  4  rth.  12  gr. 
habe   exekntiren  lassen  wollen;    er  bittet  die  Regierung  nm  Schatz  gegen  den 
Ueber  griffe    machenden   Bürgermeister.   —   Das   Bnrggericht    in    Schivelbein 
mnsste  die  Angelegenheit  nntersnchen  nnd  stellt  sich  laut  Bericht  des  Criminal- 
Collegii  vom  9.  März  1737,  zumal  Joachim  Melchior  v.  Ol.  garnicbt  ge- 
hx-t   ^nrAc.n    m,   freilich  Gravirendes   für   ihn   heraus,  unter  Anderem  wird 
keit,   zn  Excessen   geneigt,    für  welche  letztere  er  bereits  be- 
i,  geschildert;  dass  er  in  Schivelbein  dergestalt  Excesse  ausge- 
8  Mord  nnd  Todschlag  zn  erwarten  stehe.    Das  Vieh  habe  er 
garnicbt   gehörenden  Möller  (wohl   ans  Wardin,    welches    er 
hatte?)  forttreiben  lassen;  folglich  ein  öffentliches  Spoliumbe- 
i  Postwärter,  welchem  er  die  Briefe  mit  Gewalt  fortgenommen, 
geschlagen,   habe   er   ein  Bencontre  gehabt,   wofür  er  4  rth. 
;en  müssen;  Btras  Bengewalt,  viel  Excesse  zn  Schivelbein  verübt, 
eiche  2  Mal    anf  Mord    und  Todschlag    ausgelaufen  sind,  ver- 
titator  geprügelt;    den  Polizei-Reuter  Hasse  hat  er  mit  seinem 
en  wollen  etc.;  die  Bürgern eisterwittwe  Wurfbein  bat  er  durch 
188),  der  spater    Berühmte  (siehe  Pauli,    Prenss.  Helden),  anf 
^eln,  den  Kontrolleur  bat  er  anf  der  Accise  mörderisch  anfallen, 
hmer   hat  er  die  Lindenbäume  vor  dem  Hanse  entzwei  hauen 
r  alle  diese  Sachen  ist  geklagt  worden  nnd  berichtet  dies  das 
im  an  Se.  Majestät,  doch  mit  der  Scblnssbemerkang :   „er  ist 
gehört  worden  nnd  gebührt  sich  eine  Untersuchung, 
irt  werde  undlnculpatmit  seiner  Defensionzn  hören 
t-itig.  —  Unter  dem  20.  Harz  1737  befiehlt  Se.  Majestät,  dan 
s  Angaben  von  einem  fiskalischen  Beamten  untersucht  werden, 
r  Rechtfertigung  zuzulassen,  nnd  dann  Se.  Majestät  Bericht  zner- 
die  Angelegenheit  abgewickelt,  ist  im  Geh.  St.-Arch.  nicht  est 
pekuniären  Verhältnisse  waren  wohl  sehr  zerrüttete,  ein  Besitx 
-n  wurde,    wenn  angängig    veräussert.  —   1782,  d.  2<i.  Januar, 
it  Bruder  Carl  Dietrichs  149  Ein  verstau  dnisa    Ziezenow  a  mit 
rsberg,    nachdem    die  Lei  na  vettern    und  Gesammthänder    prä- 
ei  blich   an   den  Major  Adam  George  v.  Rfichel,    der    es  als 
elt;  zuvor  hatte  er  es  an  Fräulein  Elisabeth  V.  Münchow  ver- 
;ängig  wurde.  — 

29.  März,  entsagen  (nnd  resp.  verkaufen)  Joachim  Melchior 
:h  v.  Gl.,  beide  Bruder,  sich  ihrer  Lehnsrechte  an  Retzin  a, 
ereits  auf  Zeit  verkauft  hatte,  inzwischen  von  Major  Erdmann 
-ben  und  an  Erdmnthe  v.  Lattorf  verehelichte  v.  Kameke  anf 
kaufsjahre  veräussert  worden  war,  gegen  93  rth. ;  dann  wieder 
is  Joachim  Melchior  von  Gr.  nnd  El.  Wardin.  Langen  b, 
gliche  Gnadengelder  von  1700  rth  gegeben  waren,  wovon  die 
ben  von  :i4  rth.  an  Wittwen  nnd  Waisen  fielen,  und  von  seinem 
erkauft  bat,  ist  ausser,  dass  er  nebst  Schwager  Carl  Bogislaf 
ischer  Capitain,  ihre  2  Güter  zu  Gr.  Wardin  wohl  um  1737 
it  genau  zn  erfahren  gewesen;  diese  beiden  Güter  erwarb  der 
August  v.  Lenz  (s.  weiter).  Die  Käufe  resp.  Verkäufe  müssen 
worden  sein,  denn  der  Sohn  Joachim  Reinbold  v.  Gl.  188  wird 
als  Besitzer  angegeben.  (König.)  —  1737,  d.  8.  Mai,  in  dem 
Wardin  nnd  Langen,  wo  der  Capitaic  v.  Kleist  nicht  den  Conseus 
;re  nnd  sieb  damit  entschuldigt,  dass  die  Güter  bereits  durch 
elt  nnd  dann  dnreh  ihn  erkauft  worden  seien,  sagt  die  Lehns- 
Irei  vorhandenen  Contracte  haben  keinen  Consens  and  der  vor- 
Walter und  den  v.  Glasenappen  wird  ebenso  beschaffen  sein". 


Jigitizccty  G00g[c 


—    383    — 

(Porom.  St.-Arch.)  Circa  1739  scheinen  die  Lehn sau Sprüche  der  v.  Glasenapp 
an  Hedel,  Gr.  und  KI.  Wardin,  auch  Langen  b  nicht  aufgehoben  worden  zu  sein, 
denn  1844  lind  auch  1846  fragt  Arthur  v.  Hanteuffel-Gartz  bei  der  pommerschen 
Lehnskanzlei  betreffs  Gr.  und  El.  Wardins  nnd  Bedels  an:  „da  die  v.  Man- 
tenffel  entere  vor  (?)  den  v.  Glasenappen  bereits  besessen,  Gr.  and  EI  Wardin 
jetzt  auch  y.  Glaaenappen  Lehne  seien,  in  wieweit,  die  v.  Mantenffel  Anrecht 
daran  hätten".  Darauf  erfolgt  der  Bescheid:  dass  dies,  besonders  also  die  Be- 
hauptung wegen  Bedels,  weder  vor  1739  noch  nach  der  Zeit  bis  1841  in 
Wahrheit  gestanden,  indem  die  v.  Glasenappe  erst  1841  aufgerufen  und  dann 
erst,  als  Niemand  Ansprüche  realisirte,  von  Bedel,  Gr.  und  El.  Wardin 
praklndirt  worden  seien.  Der  pp.  Mantenffel  bezieht  sich  auf  einen  lehns- 
herrlichen  Gonsens  vom  23.  Januar  1739,  dem  gegenüber  von  der  Lehnskanzlei 
ausgeführt  wird:  ,Bedel  a  war  (1739)  von  den  v.  Glasenappen  und  v.  Waltern 
(Watter)  an  einen  v.  Lenzen  gekommen,  der  nicht  belehnt  worden,  von  dem 
an  Joachim  Ernst  v.  Kleist,  der  damit  belehnt  worden  sei".  (Dies  scheint 
nicht  richtig,  denn  siehe  1737  und  spater  hat  der  Consens  zu  den  Verkäufen 
gefehlt  und  auch  dieser  v.  Kleist  hat  es  an  Carl  Christoph  v.  Fodewils  ver- 
kauft, dem  es  als  neues  Lehn  gegeben  worden  ist).  Weiterer  Bescheid:  Ans 
den  Lehnsacten  der  v.  Glasenapp  Stehe  den  v.  Mantenffel  kein  Lehnsrecht 
hier  zu  und  seien  in  den  Lehnsbriefen  der  ersteren  nur  allgemein,  nicht  die 
einzelnen  Orte  ganz  speciel  aufgeführt:  „nnd  wass  sie  sonst  mehr  in  unsere 
Landen  haben  an  Dörfern,  Ackern,  Wiesen  etc.  alss  obberuhrte  Güter,  wo  auf 
sie  vererbet  nnd  bis  dahero  in  Besitz  gehabt  und  noch  haben,  wie  sie  in  ihren 
scheiden  nnd  Greenzen  belegen  sind  etc."  (Wegen  Bedel  siebe  weiter  N.  158.) 
Besitz:  Ziezenow  a  mit  Tesmarsberg,  Lutzig,  Gr.  n.  Kl.  Wardin, 
Langen  b. 

Gem.:  Anna  Dorothea  v.  Glasenapp. 
Sühne:  188,  189,  190. 

Tochter:  Hedwig,  geb.  d.  13.  November  1730  zu  Ziezenow.  Zwilling 
mit  Friedrich  Philipp  N.  190;  sie  starb  d.  27.  Juli  1732,  beigesetzt  den 
6.  Angust  1732. 

149.  Carl  (auch  Berndt)  Dietrich.  2.  8.  v.  104.  Luzitr;  geh.  30.  August 
1705;  er  stand  erst  als  Sergeant  beim  Weissenfelsschen  Regiment,  bis  1744  als 
Lieutenant  bei  einem  dänischen  Husaren-Regiment.  —  Den  Verkauf  väterlichen 
Besitzes  scheint  der  ältere  Brnder  mehr  betrieben  zu  haben,  als  Carl  Dietrich, 
der  noch  minorenn,  später  als  Soldat  wohl  wieder  den  Besitz  zurück  erstrebte, 
ob  zwar  er  auch  1727,  den  14  März,  selbstständig  unter  Einverst&ndniss  seines 
Bruder b  Joachim  Melchior  den  Lutziger  Holzkathen  an  v.  Manteuffel- 
Hohenwardin  verkaufte.  1726  wohnte  er  auf  Ziezenow,  welches  ja  der 
Bruder  mit  seinem  Einverstandniss  1732,  den  26.  Januar,  an  den  Major  Adam 
Georg  v.  Rüchel  verkaufte  (s.  N.  148).  Desgleichen  verkauften  Carl  Dietrich 
und  Joachim  Melchior  1732,  den  29.  März,  ihr  Lehnsrecht  an  Ketzin  a  an  den 
Schwager,  den  Königlich  polnischen,  Kurfürstlich  sächsischen  Capitain  Carl 
Bogislaf  v.  Walter  für  93  rth.  Später  war  Betziu  grösstenteils  im  Besitz 
des  Lieutenant  Christian  Henning  v.  Müuchow  (ob  verschwägert  mit  N.  148, 
oder  hier  mit  Carl  Dietrich  v.  Gl.?).  Ein  Theil  von  Retzin  war  in  Conen» 
gekommen  und  wurde  dieser  von  dem  Hofgericht  Coesliu,  dem  Lieutenant 
Christian  Henning  v.  Mttnchow  zu  Nassow  und  Gultz  1767  zuerkannt,  wozn 
er  einen  andern  Theil  Retzin,  also  wohl  a,  von  dem  Capitain  Carl  Bogislaf 
v.  Walter,  den  28.  Januar  1767,  erblich  kaufte  und  wo  er  1768  mit  seiner 
Gemahlin,  Elisabeth  Dorothea  geb.  v.  Münchow  noch  lebte.  —  1739,  wird 
Carl  Dietrich  auf  Lutzig  angegeben.  —  1744,  den  1.  October,  bittet 
Carl  Dietrich  im  Namen  der  resp.  Interessenten,  da  sie  die  Mittel  zu 
weitläufigen  Prozessen  nicht  hätten  Se.  Majestät,  „befehlen  zu  wollen,  dass  ein 
Termin  angesetzt  werde,  um  ihre  Angelegenheit  schnell  anf  gütlichem  Wege 
abzuwickeln,  resp.  ein  Hauptdecret  erlassen  zn  wollen,   damit  er  nicht  nöthig 


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—     284    - 

habe,  Se.  Majestät  noch  einmal  zn  beunruhigen.  Zur  Begründung  seiner  Bitte 
führt  er  an:  „er,  sein  Bruder,  Schwesterkinder,  nebst  den  v.  Walter-  (Watter-) 
sehen  Erben  haben  eine  Forderung  von  2000  rth.  Capital  und  2000  rth.  Inter- 
essen, wegen  ihrer  grossniutterlichen  Forderung  an  die  Gebrüder  y.  Glase- 
napp  auf  Löbgnst;  die  Grossmntter,  eine  geborne  v.  Somnitz  aas  Grumsdorf, 
hat  6600  rth.  eingebracht,  wofür  ein  Gnt  in  Lflbgnst  gekauft  worden. 
Die  eine  Taterschwester,  einen  v.  Pnttkamer  znm  Gemahl,  hatte  ihren 
Antheil  bekommen;  in  der  Folge  haben  die  Lupoid  v.  Glasenappsehen 
Erben,  welche  von  einer  anderen  Vaterschwester  stammen,  dieses  Gnt 
in  Lflbgnst  an  sich  genommen  nnd  auch  einige  20  Jahre  besessen.  Die 
Walterschen  Erben,  so  wie  die  3  andern  Vaterschwestern  haben  nicht  das  Ge- 
ringste bekommen,  ich  aber  nnd  mein  Bruder  und  Schwesterkinder,  so  von 
unserm  Vater  Bernt  Dietrich  v.  Gl.  abstammen,  haben  von  dieser  grossmntter- 
liehen  Erbschaft  nicht  das  Geringste  erhalten.  Wenn  ich  mich  denn  auch  n 
verschiedenen  Haien  Aber  Lflbgnst  bei  dem  ältesten  Sohn  Joachim  Ernst  v. 
Gl.  (186)  gemeldet,  wurde  mir  zur  Autwort  gegeben,  weBshalb  ich  die  Guter  in 
Unkosten  setzen  wollte,  sein  Bruder  wäre  in  Königlich  prenssischen  Diensten 
nnd  stände  vor  dem  Feinde  nnd  er  für  Beine  Person  wäre  ein  ungesunder 
Mensch,  wenn  er  stürbe,  fielen  alle  Guter  an  mich ;  was  mir  aber  ale  zu  lange 
zn  erwarten  dauert.  Da  ich  mich  dann  unter  das  Dänische  Husaren- Regiment 
engagirt  habe,  aber  wegen  meiner  Ungesundheit  halber  nich  kapabel  weiter  zu 
dienen  bin,  meine  Brüdersöhne  in  Königlichen  Kriegsdiensten  stehen  nnd  ich 
bei  diesem  Alter  sonst  nichts  aqniriren  kann  noch  will  nnd  eine  Vollmacht  von 
s&mmtlichen  Interessenten  habe,  den  ProzesB  nach  meinem  Gefallen  zu  prosequiren 
nnd  beizutreiben,  wir  jedoch  auch  keine  Kittel  haben,  diesen  Prozeas  zu  fuhren, 
welches  die  Gegenpartei  sich  gegen  gewisse  Leute  auch  hat  verlauten  lassen, 
daas  wir  nicht  kapabel  waren,  den  Prozess  mit  ihnen  zn  fahren:  so  bitte  ich 
UDterthänigst  etc."  (wie  oben  angegeben).  Darauf  wird  unterm  9.  November 
1744  dekretirt:  An  das  pommersche  Hofgericht  Cösliu,  die  Sache  in  Vorhär 
zn  ziehen  nnd  rechtlich  zu  entscheiden.  (G.  St-Arch.)  —  1740  klagt  Haupt- 
mann Joachim  Ewald  v.  Kleist  nnd  seine  mannliche  Descendenz  wegen  der 
ehemaligen  (?)  v.  Glasenappen  Lehne  Gr.  nnd  Kl.  Wardin,  Langen  (welche 
er  zwar  besessen,  doch  wieder  verkauft  hatte,  s.  N.  148)  nnd  wegen  Woldisch 
Tycbow  (s.  N.  188,  Pomm.  St-Arcb.). 

Besitz:  Zizenow  Anth.,  desgl.  an  Betzin  a,  Lntzig  etc. 

Gem.:  Maria  Eleonore  v.  Münchow-Latzig.  Hochzeit  den  11.  Juni  1789. 

Söhne:  191,  192. 

160.  Heinrich  Reinhold.  S.  v.  109.  Goprieben,  Klotzen;  er  starb  den 
20.  Januar  1703,  befand  «ich  1666  auf  Schule  in  Posen,  war  auf  der  Uni- 
versität zn  Frankfurt  a/O  immatrikulirt:  1678,  Heinricas  Reinholtne  von 
GlaBenapp  nobiles  Pomeranus:  dann  Lieutenant  beim  Regiment  Usingen, 
später  Hauptmann  a.  D.  Nach  dem  Tode  des  Bogislaf  Ernst  v.  Gl.  N.  151, 
1697,  kamen  ein  adliges  Gnt  in  Barwalde  (Buth?),  andere  Aecker,  darunter 
auch  die  6  Rachen-  und  2  Schwantken -Hufen  an  Heinrich  Beinhold,  spater  an 
seine  Erben,  so  dasB  aneb  gegen  diese  die  bei  N.  80,  1 1 1 ,  IM  aufgeführten  Klagen 
des  Bürgermeisters  von  Barwalde  hauptsächlich  gerichtet  sind,  welche  dahin 
lauteten,  Se.  Majestät  möge  befehlen:  das»  nicht  noch  eine  Kommission  n« 
(die  Stadt)  belästige,  sie  nur  das  Geld  zur  Reluition  der  Aecker  geben  wolle  und  das« 
ihr  die  Bachenhafen  und  andere  bürgerliche  Aecker  sofort  übergeben  werden 
möchten  dnreh  die  v.  Glasenapp.  (G.  8t-Arch.)  Die  speeieUe  Klage  dei 
Bürgermeisters  von  Bärwalde  au  Se.  Majestät  vom  28.  September  1706,  lautet 
im  Auszüge:  „pp.  Georg  v.  Gl.  (80),  der  Aeltere,  bat  vor  80  Jahren,  wo  die 
Stadt  in  der  Kriegszeit  ganz  eingeäschert  gewesen,  die  Leute  durch  die* 
grasHirende  Pest  meistens  hingerafft  worden,  sehr  viele  bürgerliche  Aecker, 
darunter  die  6  sogenannten  Bachen-  nnd  2  Schwantken-Hofen  an  sich  genommen, 
von  welchem  dessen  Sohn  (ein  Vetter),  Georg  v.  Gl.  (111),  der  Jüngere,  de  geerbt 


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—    285    — 

der  dieselben  nebst  dem  in  Barwalde  habenden  adligen  Gut  (Buth?)  an  den 
seligen  Oborstwachtmeister  Lorenz  Georg  t.  Gl.  (tlO)  verkaufet,  von  welchem 
sie  dessen  Sohn,  der  selige  Bogislaf  Einst  v.  Gl.  (151)  geerbt,  nnd  weil  der- 
selbe ohne  Lehnserben  verstorben,  sind  alle  diese  Aecker  an  dessen  nächsten 
Lehnsfolger  Heinrich  Reinhold  v.  Gl.  gekommen;  dessen  Wittwe  nnd  Erben 
dieselben  annoch  possesairen.  Mit  allen  obgenanntenv.  Glasenappenhabennnsere 
AnteceBsores  nnd  wir  puncto  Contribtitiones  der  Racbenhnfen  seit  1627  einen  lang- 
wierigen, schweren  Prozess  vor  der  Königl.  hinterpommerschen  Regierung  ge- 
fthrt;  endlich  ist  die  Sache  wegen  der  vorgeschossenen  Oontribntion,  so  sich 
eigentlich  auf  1600  rth.  belaufen,  den  24.  April  1704  auf  1000  rth.  Pomm. 
verglichen  worden.  Für  dies  Geld  will  die  Stadt  Barwalde  diese  Hnfen  nnd 
andere  Aecker  relniren,  was  die  v.  Glasenappschen  Erben  nicht  wollen. 
Die  Stadt  hat  dies  auch  bei  dem  Königlichen  CommisBariat  nachgesucht, 
welches  die  v.  Glasenapp  ersucht  hat,  die  Urkunden  betreffend  den  Besitz 
der  Aecker  vorzulegen.  Die  v.  Glasenappe  sagen,  dass  sie  die  Aecker  vom 
seligen  Georg  v.  Gl.  (111)  gekauft  und  von  den  vorgedachten  Erben  keine 
Urkunden  extrahirt  worden,  es  mussten  vorher  folgende  Punkte  untersucht 
werden:  1.  Wer  der  eigentliche  Klägerin  Barwalde  sei?  2.  Was  es  ftr  Aecker, 
so  die  Beklagten  possessiren  und  abzutreten  schuldig?  8.  Was  dieselben  in 
Ermangelung  der  Urkunden  werth?  4.  Ob  nicht  die  Bürger  viel  adlige  Pfand- 
acker unter  sieb  haben?  —  Der  Hagistrat  hat  dagegen  dem  Commissariat  er- 
klärt: ad  1  dass  das  ganze  Stadtlein  die  Aecker  mit  den  1000  rth.  relniren 
will,  ad  2  haben  die  Städter  dem  Commissariat  ihrerseits  dem  Landrat h  v. 
Gottberg,  v.  Glasenappen  Seite  dem  Landrath  v.  d.  Osten,  die  Aecker  gezeigt, 
welche  das  Stadtlein  relniren  will,  ad  8  wollen  sie  der  Commission  sonnenklar 
dargethan  haben,  dass  Georg  v.  Gl.  den  Werth  der  Aecker  nicht  bezahlt, 
sondern  dieselben  den  Eigenthnmern  abgenommen  habe,  ad  4  dass  der  vorigen 
Commission  dargethan  sei,  dass  nicht  ein  einziger  Bürger  nur  eine  Fahre 
von  des  Gegners  adligem  Acker  habe.  —  In  dem  Ib.  Probatoriae  Artikul  des 
Georg  v.  Gl.  hiesse  es  zwar:  „Wahr,  dass  Georg  v.  GL  den  Leuten,  von 
welchen  er  die  Rachenhufen  erbandelt,  andere  Landungen  von  seinen  Ritter- 
hufen davor  gegeben,  nnd  den  Abgang  also  dadurch  ersetzt  etc.";  ob  dies  wahr 
und  erwiesen,  sei  noch  zu  bezweifeln  etc.  (Siehe  die  genaueren  Zeugenaussagen 
bei  N.  151.)  Auch  haben  Georg  v.  Gl.  und  seine  Successoren  die  6  Rachen- 
hufen Aber  80  Jahre  ohne  Abstattung  der  darauf  haftenden  Contributionen  ge- 
brauchet, also  konnten  die  v.  Glasenapp  nicht  mehr  pratendiren,  als  für  was 
der  erste,  Georg  v.  Gl.  die  Aecker  aquiriret  hatte.  Desshalb  brauche  die 
Sache  keiner  Untersuchung,  die  ins  Infinitem  ginge.  Es  sind  bereits  mehrere 
Commissionen  in  Th&tigkeit  gewesen,  und  die  Königliche  Regierung  sagt 
nun:  .dass,  wenn  die  v.  Glassenappen  Erben  mündlich  erbarten  können,  dass 
sie  keine  Urkunde  hätten,  weniger  dieselbe  dolose  verbracht,  dass  die  Aecker 
sollen  astimiret  werden,  und  das  Stadtlien  dieselben  nach  dem  astimirten  Werth 
bezahlen  solle".  Die  Stadt  bittet  nach  dieser  Auseinandersetzung  Sc.  Majestät, 
wie  oben  angeführt.  (1692  geführte  Verhandlungen  s.  N.  151.  Geh.  St.-Arch.) 
—  1684,  den  16.  Dezember,  Colberg.  Seligen  Georg  Heinrich  v.  Bonin  auf 
Grünhof  und  Wulnatzke,  Wittwe  nnd  Erben  bestellte.  Vormünder,  Ernst  v. 
Krockow  etc.  versuchen  sich  mit  Anseimus  v.  Bonins  Wittwe  Sophia  Christiane 
geb.  v.  Klebt  und  Erben  und  deren  Vormündern  Heinrich  Reinhold  v.  Gl., 
Ewald  Joachim  v.  Kleist  dergestalt  zu  einigen,  dass  erstere  4  Bauernhöfe  in 
Wulflatzke,  worauf  ein  Ackerwerk  angelegt  ist,  Grhnbof  und  Vs  Prelang  mit 
Pertinentien  und  Plietnitz  für  5000  rth.  in  Besitz  erhalten.  (Steinbruck.)  — 
1694,  hat  Heinrich  Rein  hold  v.  Gl.  einer  Retzlaff  das  Grab  geschenkt 
(Kirchenbuch  Coprieben). 

Besitz:    Coprieben,   Patzig,   Klotzen  Anth.,  (König)  Gr.  und  KL 
Tannen   (nach  N.  151   Tode   erhalten),    Hammer,    Schneidemuhl  bei  Draheim, 


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Schwurk,  Priebkow,  Lnknitz  a,  Bärwalde  Anth.  kamen  1703  an  seine 
beiden  Söhne  N.  195  und  196;  (Schmenzin?) 

Gem.  I:  Clara  v.  Vangerow.  die  bereits  1698  verstorben  ist. 

G-em.  II:  Barbara  Sophie  (Sophia  Juliane)  Frisca  v.  Btthn,  Hoch- 
zeit den  9.  Februar  1698;  i.  V.:  ü-oorg  Eggert  v.  Böhn-Kulsow,  Bittmeister, 
geb.  1624,  i.  H.:  Sophia  Juliane  v.  Gantzken-Pribbernow.  1727,  war  Fran 
v.  Glasenapp,  Coprieben,  Barbara  Sabine  y.  Bonn,  Pathe  bei  Hathias  Conrad 
v.  Gl.  160  und  starb  sie  1756  als  Wittwe;  sie  ist  im  Kirchenbuch  zn  Coprieben 
Öfter  verzeichnet;  1712  macht  sie  der  Kirche  Geschenke;  1714,  d.  9.  Novbr. 
ist  sie  Pathe  bei  Pastor  Hohenhansens  Tochter. 

Söhne:  193,  194,  195,  196  (wohl  alle  I.  Ehe). 

Töchter:  1.  Ernestine,  geb.  1688  zn  Coprieben.  Gem.:SPaul  Wedig 
v.  Kameke,  Cap itain  in  Sachsen,  s.  V.:  Andreas  Adolph  v.  Kameke-Marien, 
s.  lf.:  Maria  v.  Kameke -Strippow.  1742,  Bind  jene  beiden  Ehegatten  todt, 
denn  am  2.  Februar  verkaufon  die  Vormünder  der  nachgelassenen  Kinder  das 
Gut  Barken  a,  das  von  mütterlicher  Seite  stammte,  an  Michael  Ewald  v.  Herz- 
berg. —  Ernestine  hatte  von  Dorothea  Agnes  (s.  N.  J09)  Barken  a  geerbt. 
2.  Barbara  Sophia,  (I-  Ehe)  Gem.:  Caspar  v.  Below,  Pr. -Lieutenant 
anf  Gatz,  Bast,  geb.  1681;  s.  V.:  Panl  Caspar  v.  Below  auf  Gatz,  starb  1696, 
s.  lf.:  Agnes  Adelheid  v.  Below.  Den  31.  Öctober  1739  nahm  Sophia  Barbara 
als  Wittwe  v.  Below  100  rth.  von  der  Schwolowschen  Kirche  anf;  sie  starb 
1752,  den  1.  November  zn  Schlackow.  3.  Sophie  Juliane  (2.  Ehe),  geb. 
1701,  d.  24.  Februar.  Gem.:  Heinrich  Christoph  v.  Glasenapp  161,  auf 
Wnrchow.  —  4.  Sabine  Lucretia,  geb.  1702,  d.  29.  Jnni;  einer  ihrer  Pathen: 
Landrath  Adam  Casimir  v.  Gl.,  158;  sie  starb  1703,  d.  lt.  November. 

151.  Bogislaf  Ernst.  8.  v.  110;  Tannen,  gest.  d.  2.  April  1697. 
(Kirchenbuch  Bärwalde,  nicht  2.  Januar  1696.)  —  1686,  bittet  und  erhält,  seine 
Mutter  für  ihn  den  Muthschein,  da  er  noch  minderjährig  war  —  1689,  erbat 
der  älteste  Vetter,  Landrath  Peter  v.  Gl.  93,  Pollnow.  die  Ausfertigung  einei 
Lehnsbriefes  für  alle  v.  Glasenapp  zu  gesammter  Hand,  und  bitten  die  v. 
Glasenapp- Bär walde.  den  12.  September  1689,  um  Ausfertigung,  resp.  Revocation 
und  Confirmation,  eines  solchen  für  sie  insbesondere,  also  ausser  Bogislaf 
Ernst  v.  Gl,  auch  N.  150,  152,  153,  154.  —  Die  bei  150  bereits  angefahrten 
Streitigkeiten,  resp.  der  Prozess  mit  dem  Städtlein  Bärwalde,  welches  die  so- 
genannten Bachenhufen  etc.  für  sich  beanspruchte,  waren  auch  zn  Bogislaf 
Er  nsts  Zeiten  im  vollen  Gange.  —  Eztract  ans  der  Commissions- Verhandlung  am 
14.  September  1692.  Ans  Georgs  v.  Gl.  80  Verhandinngen  ist  Artikel  15 
angeführt:  „Wahr,  dass  Georg  v.  Gl.  den  Leuten,  von  welchen  er  die  Raehen- 
hnfen  erhandelt,  andere  Landungen  von  seinen  Ritterhufen  davor  gegeben  und 
der  Abgang  also  dadnrch  ersetzt  war  etc.".  Zeuge  2  sagt:  „Ich  habe  1651 
allhier  gewohnt  nnd  den  Ackerbau  betrieben,  wösste  aber  nicht,  dass  seliger 
Georg  v.  Gl.  eine  Fahre  Bitterlandes  für  die  Bachenhufen  gegeben  hätte, 
gehört  habe  ich  wohl,  dass  Samuel  Wilksche  eine  halbe  Hufe  von  ihm  im 
neuen  Felde  wiederbekommen  hätte,  für  ihr  Antheil,  welches  sie  an  den 
Rachenhufen  gehabt;  aber  dieses  waren  Biirgerländer  und  wurden  Schwandtben 
halbe  Hufen  genannt":  sonsten  berichtet  Zeuge,  dass  er  nahe  bei  Bärwalde 
unter  Zabel  v.  Woldes  Grossvater  geboren,  14  Jahre  in  Neu-Stettin  gewesen, 
3  Jahre  in  Stramehl  gewohnt  nnd  erst  1651,  nach  Bärwalde  gekommen  sei.  — 
Zenge  3:  „Sie  hat  von  ihrem  seligen  Mann,  als  welcher  eine  Rachen-Tochter 
znr  Ehe  gehabt,  gehört,  dass  seliger  Georg  v.  Gl.  mit  einem  von  den  Rachen- 
Erben,  Peter  genannt,  im  Handel  wegen  der  E.achenhufen  gewesen  und  dem- 
selben 100  rth.  darauf  gezahlet;  es  wäre  aber  darauf  eine  böse  Zeit  ein- 
gefallen, worin  die  Leute  an  diesem  Ort  haufenweise  gestorben,  und  die 
übrigen  durch  den  Brand  um  das  Ihrige  gekommen;  da  eben  hatte  Georg v. 
Gl  die  Rachenhufen  und  andere  Güter  an  sich  genommen;  weil  aber  ihre« 
Mannes  vorige  Frau,  Ursula  Rachen  ihr  Antheil  dem  v.  Glasenapp  nicht  hat 


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lassen  wollen,  sondern  sich  toi  den  Pflog  auf  die  Erde  geworfen  ond  lamentirt, 
dass  ihr  Unrecht  geschehe;  so  hatte  Georg  v.  Gl.  vor  ihren  Antbeil  der 
Sachen  hu  fen  ihr  ander  Bürgerland  hin  nnd  her  gegeben".  —  Auf  die  Frage. 
„ob  Zeuge  wisse,  dass  der  selige  Georg  v.  Gl.  überhaupt  andere  Aecker  ge- 
geben habe?"  sagt  Zeuge  3:  „Nein,  er  hat  wohl  sonst  nichts  an  Aecker  davor 
gegeben,  als  was  meines  seligen  Hannes  erste  Frau  mit  Ach!  nnd  Weh!  von 
ihm  wieder  bekommen,  wie  ihr  seliger  Mann  ihr  belichtet".  —  Frage:  „Wie 
viel  solches  gewesen?"  Zeuge  8:  „Sie  weiss  es  doch  so  eigentlich  nicht,  doch 
dankt  ihr,  dass  es  im  nenen  Felde  auf  9  Scheffel  gewesen,  dass  die  Rachen 
auf  einer  halben  Hofe  3  oder  4  Wendungen  bekommen,  auch  noch  2  Wendungen 
bei  Kleisten-Bruch  nnd  noch  ein  Ende  znm  halben  Scheffel  am  andern  Ort  bei 
Zieglers  Zaun  im  selbigen  neuen  Felde,  auch  noch  eine  Wiese  zum  Fuder  Heu, 
so  auf  der  halben  Hufe  gelegen,  ingleichen  in  dem  Zülkenhagenschen  Felde 
2  Haveln  zu  60  Scheffeln  nebst  einer  Wiese  in  der  Steinriege;  im  3.  Felde 
hatte  sie  auch  hin  und  wieder  zn  ti  Scheffeln  ausgesät  bekommen  nnd  zu 
2  Fuder  Heu".  (Hiernach  wäre  die  Entschädigung  als  nicht  nnbedentend, 
ohne  Ach!  nnd  Weh!  zugestanden.)  —  Zeuge  2  giebt  hier  an:  „Ich  weiss  nicht, 
wie  viel  es  gewesen;  mit  einer  Fran  Jürgen  Pokrantschen  hat  der  selige 
Georg  v.  GL  einen  Handel  gemacht  auf  2  Wendungen,  so  sie  von  den  Bacben- 
hnfen  gehabt,  dergestalt,  dass  er  anfänglich  baar  Geld  davor  hat  geben  wollen 
nnd  dessfalls  eine  Obligation  auf  42  GId.  ausgestellt;  wie  aber  die  Fran  das 
Geld  gefordert,  habe  er  ihr  ander  Land  davor  geben  wollen;  sie  hätte  aber 
weder  Landung  noch  Geld  dafür  bekommen  nnd  die  Obligation  (also!)  wäre  ihr 
nachher  verbrannt  (?),  welches  Zeuge  von  dieser  Pokrantschen  gehört  haben 
will".  —  Anf  die  Frage,  „ob  die  übrigen  Backenhufen  nnd  andere  Aecker  von 
dem  seligen  Georg  v.  Gl.  mit  Gewalt  in  Posses  genommen  worden  sind?"  sagt 
ein  Zeuge  aus:  „ich  habe  gehört,  dass  Georg  v.  Gl.  gesagt  haben  soll,  er  habe 
die  Hufen  gekauft  und  dass  er  ein  Erbe  von  allen  wäre;  darauf  hätte  er  die 
Hnfen  alle  nebst  dem  Lande  genommen  (?)  etc."  —  Dies  die  protokollarische 
Aufstellung  in  der  Sache.  —  Wie  bereits  bei  Georg  111,  bei  Heinrich  Bein- 
hold v.  Gl.  160,  mehreres  aufgeführt,  hatte  der  Bürgermeister  von  Barwalde 
1645  bei  dem  Hofgericht  geklagt,  dass  Georg  v.  Gl.  111,  2  Stadthufen  1630 
an  sieh  gebracht,  nnd  solle  er  die  angemessene  Contributionen,  welche  anf  diose 
Hnfen  fielen,  der  Stadt  restitniren.  Dagegen  hatte  Georg  v.  Gl.  Exemptionen 
etc.  gemacht,  auch  behauptet,  dass  er  die  Hnfen  durch  Permutation  erhandelt 
nnd  andere  Landereien  von  seinen  Bittorhufen  den  Bachen-Erben,  deren  8  Brüder 
gewesen,  von  denen  je  einer  in  einem  der  8  Felder  2  Hnfen  besessen  haben 
soll,  andere  6  Hufen  Acker  abgetreten  habe  etc.  —  1651,  d.  3.  März,  wurde 
von  dem  schwedischen  Hofgericht  erkannt,  dass  Georg  v.  Gl.  die  Contrihution 
bezahlen  müsse  und  er  nachzuweisen  hätte,  dass  er  Bitteracker  für  jene  Aecker 
gegeben  habe,  und  müsBten  letztere  wohl  6  Hufen  sein.  Georg  v.  Gl.  appellirt; 
die  Angelegenheit  ruhte  bis  1654,  dann  bis  1691,  wo  der  Bürgermeister  wieder 
klagte,  worauf  angeführtes  Protokoll  von  1092  aufgenommen  worden  und  dann 
eine  Commission,  bei  welcher  der  Landrath  Aegidius  v.  d.  Osten  in  Funktion 
war,  constituirt  worden  war.  1704  erfolgte  mit  Heinrich  Beinhold  v.  Gls. 
(15*0  Erben  ein  Vergleich,  dabin,  dass  diese  für  die  Contrihution  und  Zinsen 
etc.  1000  Gld.  zahlen,  und  so  die  Sache  mit  der  Contrihution  zur  Endschaft 
kam.  Darauf  fordern  1706  Bürgermeister  und  Bath  die  Bachenhafen  wieder 
and  wollen  solche  mit  den  1000  Gld.  reluiren,  hatten  sich  bei  dem  Stargard- 
ichen  Commiesariat,  mit  den  bei  N.  150  angegebenen  Punkten  gemeldet,  wo- 
rauf auch  die  v.  Glasenappe  Mandat  erhalten  hatten,  jene  Aufstellungen  zu 
beantworten.  Die  letzte  Entscheidung,  ob  sie  überhaupt  zar  Bealisation  ge- 
kommen, ist  nicht  zu  ersehen;  erstere  war  von  dem  Hofgericht  Stargard,  den 
24.  Dezember  1706  die,  dass  es  vorschlägt,  eine  Abschätzung  oder  Licitation 
Über  die  Bachenhnfen  erfolgen  zn  lassen,  der  Preis  zu  indagiren  sei,  und  dem 
entsprechend   der   Bürgermeistor   die   Hnfen   erwerben    könne.    —  16U9,   den 


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9.  October,  also  nach  Bogislaf  Ernst  v.  Gls.  Tode,  giebt  Adam  v.  Manche« 
in  seiner  Anzeige  an  das  Hofgericht  zn  Stargard  an,  dass  er  kein  väterlich 
Lehn  besitze,  sondern  nur  '/,  des  v.  BoniuBchen  Guts  Gr.  Born  auf  »einer 
Frau  Eingebrachtes  nnd  einen  Bauerhof  in  Lnknitz  von  Bogislaf  Ernst  v. 
Gl.  erkauft  habe. —  1699,  den  31.  Juli,  beantragt  Andreas  Joachim  y.  Walde 
beim  Kurfürsten  Friedrich  III.,  dass  die  von  seinem  seligen  Vater  an  Lorenz 
v.  Gl.  (110),  veränderten  Güter  nunmehr  nach  dessen  Sohnes  Absterben  an  ihn 
als  eröffnete  Lehne:  2  Schäfereien  in  Gr.  und  Kl.  Tannen,  ein  kleiner  Hof 
BothenfliesB  oder  Schnakenburg  gegen  Erlegung  des  ehemaligen  Prety  hin- 
wieder zn  Lehn  ihm  gegeben  nnd  confirmirt  werden  möchten.  Befehl:  Es 
sollte  untersucht  werden,  ob  diese  Stücke  caduc  und  wie  viel  werth  sind  etc. 
Eh  handelte  sich  eigentlich  am  Schnakenhnrg  allein. 

Besitz:  Gr.  nnd  Kl.  Tarmen,  Bärwalde,  Bothfliess,  Lnkniti 
etc.  Er  hatte  wie  bei  N.  110,  1078  dem  Jürgen  Friedrich  Glasenapp  nicht 
Bothäiess,  sondern  Schnakenhnrg  unter  den  festgesetzten  Stipulationen  über- 
lassen, welche  sein  Vater  in  seinem  Testamente  ausgesprochen.  (S.  auch 
N.  195.) 

Gem.:  Barbara  Erdmnthe  v.  Natzmer,  i.  V.:  Anton  v.  Natraer- 
Vellin,  i.  M.:  Anna  Barbara  v.  Glasenapp  (s.  N.  110). 

Tochter:  Ernestine  Juliane,  geb.  14.  Hai  1696  zn  Tannen,  geet 
den  28.  November  1696. 

152.  Marcus  Franz,  auch  Lorenz.  1.  8.  v.  111,  Freiheit-Bärwalde, 
lebt  1671,  ist  d.  6  August  1728  todt.  —  1671,  d.  10.  Dezember  ist  Marc» 
Franz  v.  Gl.  Zeuge  in  einer  Urkunde,  wonach  Georg  v.  Gl.,  154,  den  Erb- 
nnterthanen  Hans  Mincks  zn  Coprieben  von  der  Leibeigenschaft  frei  giebt  — 
1686  huldigt  Marens  Franz  im  Namen  seiner  Brüder  N.  153  nnd  154,  auch 
des  jüngsten;  er  wird  anch  nur  Lorenz  resp.  Marcus  Lorenz  genannt  und  be- 
sass  nach  dies  gelegentlicher  Angabe  Bärwalde  b  und  c,  die  Freiheit,  Graham, 
Bothfliess,  Knick,  Luknitz,  Sonntagshof  {Sannort),  Borntin.  und  erhärtete  er 
hierbei  ferner,  dass  das  Gut  Zamory,  Dorf  und  Bittersitz  (Lubin)  seinem  Vater 
durch  die  Polen  mit  Gewalt  genommen  und  sie  es  noch  besessen;  ferner  besau 
er  Vi  Klotzen  mit  Zeblin  etc.  —  1689  verkauft  Marcus  Franz  v.  GL 
Vs  Klotzen  erblich  an  den  Burgrichter  Otto  Casimir  v.  Gl.  118,  und  kaufte 
dafür  Güter  (e  ?)  in  Barwalde;  ersteres  geschah  in  folgender  Art:  1.  Gut  Klotzes 
(Zeblin),  excl.  des  an  Eichard  v.  Kleist  für  50  Gld.  Pomm.  ver&usserten  Such 
Landes;  2.-  das  Gütchen  (Vorwerk  von  Klotzen)  Nenliof,  welches  Pari) 
Friedrich  v.  Lojow  pfandweise  inne  hatte,  für  10  000  Gld.  Pomm.,  jeden  Gli 
zu  24  Schll.  Pomm.  gerechnet;  davon  bekam  v.  Lojow  1600  Gld.  Pomm., 
dessen  Schwester  Dorothea  Christiane  v.  Lojow  600  Gld.  Den  Coutract  hat 
Heinrich  Beinhold  v.  Glasenapp  150  als  Vormund  der  Kinder  I.  Ehe  Marcus 
Franz  v.  Gls.,  und  seiner  2.  Ehefrau  Agnise  Hargaretha  v.  Lojow  mitunter- 
zeichnet. Von  nun  an  hatte  die  BalfanzerLinie,  welche  seit  1636  ganz  Baifant 
und  Zulkenhagen  durch  Erwerb  des  Antheils  der  Bärwalder  Linie  allein  inne 
hatte,  auch  den  grössten  Theil  von  Klotzen  an  sich  gebracht,  spater,  1763, 
(s.  N.  161)   anch  noch  von  N.  196  und  N.  199  den  letzten  Beat  —  1690,  d. 

10.  Febr.,  ist  e  r  Zeuge  bei  dem  Ehegelobnisse  seines  Sohnes  N.  198  mit 
Erdmnthe  Hedwig  v.  Kleist.  —  1693  zahlt  Marcus  Franz  v.  Gl.  der  Kirche 
zu  Coprieben  4  rth.  Zinsen,  1694  desgl.  2  rtb.,  1699  Capital  und  1700  de* 
Best  des  betreffenden  Capitata.  —  1697  hat  er  auch  in  Eulenburg  gewohnt 
(s.  N.  1 15).  —  Marcus  Franz  v.  Gl.  ist  bereits  1723,  d.  6.  August  gestorben, 
denn  an  dem  Tage  schreibt  die  verwittwete  v.  Gl.  geb.  v.  Lojow  an  Sa.  Ma- 
jestät, dass  der  Accise-Inspector  Steffen  ihr  Heu  von  der  Wie&e  fortgenonunen, 
was  ihm,  da  dieser  Theil  des  Stadtleins  Bärwalde  ihr  zustehe,  gegen  Strafe 
von  100  rth.  zu  untersagen  sei.  Es  erfolgt  unter  dem  26.  August  1723  eine 
Cab.-Ordre,  „dass  ihr  das  Heu  sofort  restituirt  werde."  —  Der  volle  TTeberganC 
von  Klotzen  auf  die  andere  Linie,  wie  und  wann,  ist  etwas  unbestimmt    Kit 


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diesem  oben  angefahrten  Verkauf  von  etwa  Vi  Klotzen  mit  Port,  durch  Harens 
Franz  v.  31.  an  den  Burgrichter  Otto  Casimir  v.  GL,  anf  Balfanz,  war  anch 
der  TJebergang  von  ganz  Klotzen,  die  Abtrennung  desselben  von  der  Bar- 
walder  und  diese  von  der  Balfanz-Gramenzer  Linie  eingeleitet  Die  Familie 
hatte  in  frühester  Zeit  in  vollster  Gommnnion  ihren  Besitz,  nicht  wie  im 
Leims verhültni bs,  streng  in  Linien,  wenngleich  vorher  zn  Zeiten  gewisse  Linien 
auch  einen  Complex  von  Gütern  in  sich  vorherrschend  besassen.  Klotzen  mit 
Pertinenzien  gehörte  von  Anfang  an  recht  eigentlich  zn  Barwalde,  früher  wohl 
tun  Copriebensehen  Gebiet;  dagegen  gehörte  Zülkenhagen,  (Wnsterhanse) 
Balfanz  and  Valm  etc.,  hier  das  Land  südwestlich  von  der  Persante  and  das 
zunächst  der  Borg  Bärwalde  liegende  Gebiet  noch  lange  in  besitzlicher  und 
kirchlicher  Beziehung  zu  Barwalde ;  so  war  am  1550  die  Kirche  zn  Zfllkeu- 
higen  Filiale  von  Barwalde;  später  entstand  in  Wnsterhanse  eine  Kirche, 
wohin  dann  Zülkenhagen  and  auch  Balfanz,  mit  der  spater  hier  neuerbaaten 
Kirche  (b,  N.  118)  kamen.  Valm,  das  grosse  Dorf  von  &  Bittersitzen  and  im 
vorigen  Jahrhundert  schon  mit  über  100  Bauern,  ist  heute  noch  Filiale  von 
Barwalde.  Die  spftter  an  der  Stadt  Bärwalde  betheiligten  andern  Geschlechter 
hatten  auch  hier  etwas  Besitz;  die  v.  Zastrow,  v.  Wolde  und  v.  Münchow 
neben  dem  grösseren  der  v.  Glasenapp;  in  Balfanz  die  V.  Glasenapp;  in  Zillken 
tagen  die  v.  Glasenappe  den  grössten,  die  anderen  einzelne  Kossäthenhöfe; 
in  Wnsterhanse  scheinen  die  v.  Zastrowen  den  grössten  Besitz,  die  v.  Glase- 
napp doch  auch  einen  Rittersitz  (s.  N.  82,  118  a.  andre)  gehabt  zu  haben, 
wahrend  Klotzen  nebst  Fertin.  den  v.  Glasenapp  allein  gehörte.  Bei  Lnknitz 
waren  wohl  nur  die  v.  Glasenapp,  eine  oder  die  andre  genannte  Familie  anf 
kurze  Zeit  mit  geringem  Besitz  daran,  betheiligt.  —  Die  Commonion  in  dem 
Grundbesitz  der  v.  Glasenapp  tritt  ans  Altenwalde,  noch  anf  das  alte  Burg- 
schloss  Altenwall  hinweisend,  welches  die  Vorfahren  ja  von  N.  11  noch  längere 
Zeit  als  Wohnsitz  besessen  haben,  hervor;  als  1650  das  Dorf  Altenwalde  an 
einer  andern  Stelle  in  der  Nahe,  anf  ebenem  Boden  dafür  entsteht,  sind  die 
Nachfolger  von  Paul  v.  GL  14,  dem  älteren  Sohn  von  N.  11,  die  Hauptbe- 
sitzer des  Gebiets  and  des  Dorfes  Altenwalde,  welches  dann  zn  einer  alten 
Pertinenz  von  dem  andern  Schlosshanptsitze  Grameuz  als  solchem  zagehörig, 
degradirt  wurde,  wahrend  zu  jener  Zeit,  sich  auf  die  Barg  Barwalde  neben 
Coprieben,  Klotzen  etc.  zurückziehend,  dieser  Besitz  mehr  zum  Aufenthalt  für 
die  jüngere  Linie,  ihn  eultivirend,  sich  erschliesst:  wo  dann  ja  später  circa 
1350  die  Stadt  Bärwalde  mit  ihren  Rittersitzen  auch  für  andere  Familien  ent- 
standen ist.  Anch  hier  in  Bärwalde  hat  lange  Zeit  die  Gramenz-Balfanzer 
Linie  noch  ideellen  Antheil  gehabt,  eine  gewisse  Commnnion  wohl  mehr  in 
dem  Patronatsverhältnisse  bestanden  nnd  wird  der  Burgrichter  Otto  Casimir 
v.  GL  118,  der  bis  1710  auf  Balfanz  lebte,  auch  noch  Erb-,  Burg  and  ScbloBS- 
gesessener  anf  Bärwalde  genannt.  Klotzen  hatte  aber  bis  zu  Beiner  (N.  118) 
Lebzeit  stets  nur  der  Bärwalder  Linie  gehört.  Durch  Einführung  des  Lehne- 
vernältnisseB  kam,  wie  vorstehend  angeführt,  der  Besitz  gesetzlich,  wo  nicht 
zu  grosse  Härten  vorhanden,  anf  die  älteren  Linien  in  nächster  Folge.  Erwerbs- 
thätigerweise  hatte  schon  Caspar  Otto  v.  GL  86,  der  Vater  von  Otto  Casimir 
v.  GL  118,  sein  Augenmerk  anf  Klotzen  gerichtet  und  durch  Abfindung  der 
andern  Theilbeaitzer  an  Balfanz  and  Zülkenhagen  diese  Antheile  bereite  1636 
anrieh  gebracht.  In  Folge  der,  durch  Entwicklung  des  Lehnsverhält- 
uiases,  auch  schärfer  sich  abgränzenden  Besitzungen  für  die  einzelnen  Per- 
ionen oder  Linien  and  des  Rechts  der  Primogenitur,  änderte  sich  der  bis- 
herige Modus  bei  Besitz-Ergreifung  nnd  -Folge  und  mag  für  Georg  v.  GL  59 
der  Antheilbesitz  an  Klotzen  unsicher  and  wohl  nar  ein  von  den  Vettern  der 
Utern  Bärwalder  Linie  stillschweigend  genehmigter  gewesen  sein;  derselbe  scheint 
sich  jedoch  Rechte  nnd  Besitz  angemaasst  zu  haben,  die  ihm  nicht  zukamen, 
*o  dass  N.  78,  79  und  80  gegen  ihn,  den  ans  Livland  zurückgekehrten,  bei 
dem  Herzoge  klagten  nnd  protestirten.    Anch  bei  Erstreitung  der  von  Georg 


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—     240    — 

v.  Gl.  28  nachgelassenen  Güter  als  Seidel  etc ,  welche  Peter  v.  Ol.,  Pollnow 
08  und  die  andern  v.  Gl.,  gegen  Herzog  Jobann  Friedrich  als  Bisthnma Ver- 
weser, fahrten,  welcher  Prozess  ja  erst  lß:12  vollständig  beendigt  worden 
ist,  erscheint  Georg  v.  Gl.  59  nur  sehr  in  der  Ferne  dabei  betheiligt,  doch 
öfter  sich  in  den  Vordergrand  stellend.  Bei  Klotzen  ist  er  im  Unrecht  ge- 
wesen, es  drohte  ihm,  den  ansichern  Besitz  1682  an  die  Bärwalder  Linie  zu- 
rückgeben zu  müssen,  wo  dann  Caspar  Otto  v.  OL  86  das  Arrangement 
getroffen  zn  haben  scheint,  diesen  Antheil  Klotzen,  in  Zeblin,  nahe  bei  Balfanz 
liegend,  für  sich  nnd  Nachkommen  erwerben  zn  dürfen;  wahrend  der  Sohn 
von  Georg  v.  GL  59,  Heinrich  v.  GL  82  anf  Wnsterhanse,  dem  kleinen  Ritter- 
sitz, auch  anf  Salfanz,  wohl  einen  ihm  anf  Zeit  abgetretenen  Sitz  dortgelbst 
in  Stammtafeln  etc.  dort  augegeben  wird.  Hieranf  folgte  dann  1689  ein 
Hehreres,  indem  Otto  Casimir  v.  Ol.  118  von  Harens  Franz  v.  Gl.-Bar- 
walde  (152)  ein  halb  Klotzen  incl.  Nenhof  hinzu  gekauft,  wie  angefahrt,  spater 
etwa  1763  der  Sohn  von  N.  118,  Heinrich  Christoph  v.  Gl.  161  von  N.  196 
und  199  den  letzten  Rest  noch  von  Klotzen  erwarben  and  es  dann  ganz  beaassen, 
indem  sie  auch  Coprieben  nnd  Patzig  zum  grossen  Thoil,  sowie  Or.  nnd  KL 
Tarmen  an  sich  gebracht  hatten,  welche  letzteren  jedoch  durch  die  Bärwalder 
Linie  N.  265  nnd  267  wieder  177  L  relnirt  worden.  — 

Besitz:  Bärwalde-Freiheit  nnd  Buth,  später  noch  Bärwalde  c, 
Or  nnd  Kl.  Orabanz,  RothfHess,  Knick,  Sonntagshof,  Eulenburg, 
Borntin,  Klotzen,  Nenhof,  Zeblin  etc.;  Luknitz,  hiervon  bestand 
Laknitz  b,  aas  einem  Bauernhöfe,  welcher  1728,  den  22.  Januar  seitens  des 
Hofgerichts  der  Maria  Elisabeth  v.  Glasenapp  (s.  N.  154)  zuerkannt  wurde. 

Gem.  I:  Anna  Sabine  (nach  Ledebnr.  Barbara  Juliane)  v.Manteuffel- 
Polzin,  i.  V.:  Gert  Eggert  v.  Manteuffel-Polzin,  Lieutenant,  geb.  1604,  gest 
1660,  d.  22.  October;  i.  M:  Elisabeth  v.  Dewitz  Daher,  Hoffelde,  deren  Hoch- 
zeit circa  1630  stattfand.  Anna  Sabine  war  die  Schwester  von  Eggert  V. 
Manteuffel-Polzin  (s.  N.  111),  sie  starb  vor  1689. 

Gem.  II:  Agnisa  Margaretha  v.  Lojow;  Hochzeit  am  1689,  sie 
lebte  noch  1723  als  Wittwe. 

Söhne:   197,  198,  199  (I.  Ehe.),  200. 

Töchter:  1.  Sophia  Hinneburg  (I.  Ehe);  Gem.:  Woitialaf  (War- 
tislaf)  v.  Wobeser-Barkow,  Ebestiftang  1694,  d.  IS.  Jnni;  sie  disponirte  zu 
Bärwalde  für  ihren  jüngsten  Brudersobn  Franz  Lorenz  228.  —  2.  Agnisa 
Christiane  (II.  Ehe),  geb.  1690,  d.  25.  October;  gest.  1691.  —  3.  Ewa 
Elisabeth,  geb.  1693,  d.  30.  November. 

153.  Christoph  Henning  (auch  Heinrich  Christoph).  2.  S.  v.  111, 
Bärwalde;  lebt  1671,  denn  er  ist  zngegen  nnd  willigt  ein  in  den  Losbrief, 
welchen  Georg  v.  Ol.  154,  dem  Leibeigenen  Hans  Hincks  ertheilt.  —  1724,  d. 
18.  Juni,  bittet  Heinrich  Christoph  v.  Ol.,  Bärwalde,  Se.  Majestät,  dass 
der  Commandant  von  Colberg  angewiesen  werde,  einige  aofsätzige  Bauern, 
besonders  den  Schulzen  Witte  nnd  seinen  Sohn  in  die  Karre  zn  nehmen;  beide, 
der  Vater  sowohl,  als  der  Sohn,  haben  einen  wüsten  Bauerhof  nicht  annehmen 
wollen,  sind  nachhaltig  renitent  geblieben  nnd  haben  geäussert,  man  rauchte 
sie  stücken,  blocken  and  sofort  an  dem  nächsten  Galgen  henken  lassen,  eh 
sie  gehorsamten,  was  Zeugen  Johann  Heinrich  Oluth  nnd  Casimir  Mecklenburg 
erhärten  werden.  Darauf  erfolgt  unter  dem  20.  Juli  1724,  Königliches  Dekret 
an  die  .Regierung,  dass  der  gehörige  Gerichtszwang  angewendet,  Zucht  gehalten 
und  wenn  dies  nicht  ausreichen  sollte,  dann  solches  gemeldet  werden  solle. 
(Geh.  St.-Arch.) 

Besitz:  Bärwalde  etc. 

154.  Jürgen,  auch  Ewald.  3.  S.  v.  111,  Arnbansen;  lebt  1650.—  1671, 
den  10.  Dezember,  Bärwalde.  „Ich  Georg  Glasenapp,  Erbherr  auf  Bärwalde 
und  Nenhof,  nrknude  nnd  bekenne,  vor  jedermänniglicken.  insonderheit  dehnen 


Jigitizccty  GoOglc 


—     241    — 

hieran  gelegen,  dass  ich  meinen  Erbnnterthanen  Hans  Mincks,  so  zu  Ooprieben 
unter  meinem  wollselig.  Täter,  Herrn  Georg  Glasenappen  dem  alteren  auf 
Barwalde,  Klotzen,  Rothenfliese,  Neuhof  etc.  wei'and  Erbgesessen  geboren, 
gutwillig  zum  Loskauf  und  von  aller  Ansprache  der  Leibeigensehaft  frei  ge- 
lauen nnd  zwar  dergestalt  und  also'.  Nachdem  ich  den  Ehrwürdigen,  andäch- 
tigen und  wollgelehrten  Herrn  Alberto  Crnsio  wollverdienten  Pastori  zu  Co- 
prieben  mein  jus  und  interesse,  so  ich  an  gedachtem  Hans  Mincks]  gehabt  nnd 
Tempus  abgetreten  und  cediret  etc.  and  anch  Hans  Mincks  dieselbigen  bis  dato 
als  dd losgekaufter  verbunden,  Er  nonmehr  aber  durch  den  Dienst  sich  davon 
liberirat;  dass  nunmehro  alle  ansprach,  prätension,  sie  mag  Namen  haben  wie 
sie  wolle,  obsque,  simnlatione,  dolo  ohn  jeuige  arglUt,  so  ich  so  wolle,  als 
der  Pastor  wider  gedachten  Hans  Mincks  gehabt  haben  oder  haben  kannten, 
hierdurch  ganzlich  caseiret,  aufgehoben  und  anntüliret  wie  anch  mortiflciret, 
dergestalt,  dass  ich  als  ComproprietariuB  and  naturalis  Dominis  mehr  gedachten 
Hans  Mincks  sowohl  in  meinem  als  der  Meinigen  Erb-  nnd  Lehnsfolgern  Namen 
von  aller  Ansprach  Servitut  und  Subdität  der  Leibeigenschaft  losspreche  nnd 
erlasse  und  zwar  also,  dass  er  so  wenig  von  mir,  von  den  Heinigen  oder  einem 
andern,  Er  sei  anch  wer  er  wolle,  und  also  auch  von  dem  Herrn  Pastor  von 
non  an  bis  zu  ewigen  Zeiten,  Er  so  woll  als  die  Seinigen,  sie  sind  geboren 
oder  ungeboren,  benamt  oder  nnbenamt,  so  wenig  an  ihrem  Leib,  ihrer  person 
als  an  ihrer  personis  beweg-  und  unbeweglichen  Gütern  keinesweges  nicht 
sollen  turbiret  nnd  angesprochen  werden,  besondern  als  ein  freigelassener, 
freigegebener  und  losgekaufter  seiner  losgemachten  und  losgekauften  Freiheit 
wörtlich  an  allen  Orten  nnd  andern,  es  sei  was  wolle,  gemessen  soll.  Haassen 
mehrgedachter  Hans  Mincks  Mir  vor  solche  erlassong  der  Leibeigenschaft 
Vierzig  Reicbsthaler  richtig  abgestattet  und  entrichtet.  Weswegen  ich  nicht 
allein  Ihm  wegen  solcher  Zahlung  in  der  besten  Form  des  Rechtens  qnittire, 
besondern  auch  vor  jedermännigliches  Ansprache  schützen  und  mainteniren 
will;  Entsage  and  renoncire  auch  auf  alle  benedeien  und  Regalen,  so  diesen 
Loskaufbrief  disputirlicli  machen  könnten  als  etc.  Dessen  ich  mich  gänzlich 
begebe,  zu  mehrem  glauben  ich  diesen  Loskauf-  und  Erlassung abrief  nicht 
allein  mit  onterschreibnng  meines  angeboren  Namens  und  petschafft  beglaubiget, 
besondern  auch  mit  andern  Herren  Zeugen  eigenhändiger  subscription  connoloriret 
etc.,  gez.:  Georg  Giasenapp,  Ich  Marx  Kranz  Glasenapp,  Albertus  Crusius, 
Pastor  Copriviensis,  Ich  Christoph  Heinrich  (jlasenapp  consentire  diesen  Vertrag. 
—  1699,  d.  7.  October.  Georg  v.  Gl.  hat  Nenhof  an  seinen  Bruder  Marens 
Lorenz  (Franz)  und  Bärwalde  1871,  d.  23.  August  an  seligen  Oberstwachtmeister 
Georg  Lorenz  HO  v.  Gl.  verkauft;  anjetzo  besitzt  er,  ausser  Andern  von 
seinem  Vater,  ihm  zugebracht  von  seiner  seligen  Frau  Mutter  als  ratione  dotis 
et  illatum  das  Gut  Arnhaasen,  etwa  V»  des  ganzen  Arnhausen,  so  im  Con- 
curse  auf  l&uOu  Gld.  cnm  pertinentibus  distribuiret  worden  und  hat  er  Antheil 
an  der  Rambinachen  Mühle.    (Pomm.  Lehnsact.,  s.  N.  111) 

Arnhausen  bestand  ans  3  Gütern  und  war  dies  das  2.,  es  hiess  die 
neue  Bant  (Baucht).  Am  18.  November  1700,  nachdem  er  bereite  9  Jahre 
Wittwer  war,  überliess  er  8  Theile  dieses  Guts  seinen  Kindern  beider  Ehen, 
den  4.  Tbeil  an  Barbara  v.  Zastrow,  einer  Schwester  seiner  letzten  Gemahlin, 
die  an  den  Lieutenant  Henning  Reinhold  v.  Zastrow,  spater  an  Carl  Magnus 
v.  Klitzing  vermählt  gewesen.  Von  den  3  Theilen,  welche  an  seine  Kinder 
Übergingen,  erhielt  einen  seine  Tochter  Ewa  Elisabeth  v.  Gl.  nnd  deren  Gemahl, 
deren  nachgelassener  Sohn,  Lieutenant  Georg  Friedrich  v.  Manteuffel  ihn  mit 
seinen  Übrigen  Gütern  am  31.  Juli  1766  seinem  Sohn,  dem  Lieutenant,  später 
Hauptmann  Friedrich  Heinrich  v.  Manteuffel  abtrat.  —  Ehe  Georg  v.  GL 
•eine  Güter  in  und  bei  Barwalde  an  seinen  Bruder  Marens  Franz  resp-  an 
seinen  Onkel  Georg  Lorenz  110  verkaufte,  hatte  anch  er  mit  dem  Bürgermeister 
von  Bärwalde  die  Streitigkeiten  und  Prozesse  wegen  der  Bachenhafen  etc.  mit 
durchzufechten.    Er  ist  1723  todt,  wohnte  zuletzt  in  Standemin. 


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Besitz:  Bärwalde  Anth.,  CopriebeD,  Lnknitz,  Neuhof,  Arn- 
hauson,  Bambinache  Mühle  etc. 

Gem.  I:  Maria  Elisabeth  v.  Kleist;  Schwester  von  Bans  Franz 
v.  KleUt-Raddatz,  lebte  1650;  sie  ist  1686  gestorben. 

Gem.  II:  N.  N.  v.  Zastrow;  i.  V.:  Peter  v.  Zastrow- Wusterhanae, 
Borntin,  starb  1658;  i.  H.:  Dorothea  v.  Yersen-Pobanz ;  diese  2.  Gemahlin 
starb  1691  schon. 

Söbno:    201  (I.  Ehe),  202,  203,  204. 

Tochter:  1.  Ilsa  Abigail;  Gem.:  Gert  v.  Donop,  Wachtmeister  im 
Königl.  Cansteinschen  Kegiraeut  zn  Pferde.  Sie  wer  1686  geboren;  1722  war 
sie  Taufzenein  in  Barwalde.  —  2.  Barbara  Hedwig,  geboren  vor  1686. 
8.  Ewa  Elisabeth;  Gem.:  Berndt  Eggert  v.  Hantenffel,  geb.  1671, 
1700  Hauptmann,  s.  V.:  Gert  v.  Hantenffel;  sie,  Ewa,  erhielt  einen  Gutstheil 
Arnhausen  mit,  der  an  ihren  Gemahl  überging;  sie  war  vor  1686  geboren. 
4.  Dorothea  "Veronika  (IE.  Ehe);  geb.  vor  1691;  sie  starb  1714  zn  Gamissow 
im  Oberhof,  wurde  in  Arnhansen  beigesetzt,  hatte  meist  in  Standemin  gelebt, 
nachdem  sie  znvor  mit  Franz  v.  d.  Goltz  auf  Brotzen  verheirathet  gewesen 
nnd  Wittwe  geworden;  S  V-:  Gert  v.  d,  Goltz- Brotzen,  s.  M.:  Ida  v.  d.  Goltz. 
5  Maria  Elisabeth;  geb.  vor  1601.  17*22  waren  sie  nnd  Ilsa  Abigail  in 
Barwalde  Pathen.  1728,  den  22.  Janaar  wurde  ihr  seitens  des  Hofgerichts 
Lnknitz  d,  einen  BsmerLof  gross,  zuerkannt.  1729,  den  10.  Juli  kauft  Marie 
Elisabeth  einen  Antheil  Standemin,  der  an  ihre  Erben  (?)  kam.  —  Hier  hat 
früher  auch  zn  Bogislaf  X.  Zeiten  ein  Nonnenkloster  bestanden,  aus  dem  das 
herrliche  Altarbild  „Christus  am  Kreuze"  stammt  (v.  d.  Dollen).  Desgleichen 
hatte  sie  auch  Besitz  in  Ganzkow,  den  sie  1736,  den  20.  Harz  verkaufte. 
1741,  den  15.  Juni  machte  sie  ihr  Testament,  nach  dem  Lnknitz  d  an  ihren 
Bruder  Georg  Christian  204  v.  Gl.  kam.  Marie  Elisabeth  starb  1749,  den 
13.  October  zu  Standemin.  6.  Sophie  Erdmathe;  Gem.:  Johann  Georg 
v.  Schubert,  Oberförster;  sie  war  geboren  vor  1691. 

155.  Gustav,  auch  Magnus.  1.  S.  v.  115,  geb.  16 . .,  lebte  in  Knippelsbof, 
später  in  Salisbof,  war  1708  Schwedischer  Lieutenant,  1718  Capitata  and 
lebte  noch  17.il.  —  1710  im  Dezember,  auf  dem  Landtage,  wurde  bei  Wahl 
der  Ordnungsrichter  im  Dörptschen,  Capitain  Gustav  v.  Gl.  als  Ordnongs- 
gerichtsadjankt,  darauf  im  Jahre  1711  zum  Assessor  im  Landgericht  desselben 
Districts  gewählt.  Desgleichen  im  Dezember  1710  bis  März  1711  auf  dem 
Laodiage  zu  Riga  wird  von  der  Ritterschaft  und  Landschaft  für  die  Landraths- 
wahlen,  für  den  Dörptschen  nnd  Pernauschen  District  Capit.  Gustav  v.  Gl. 
gewählt  (Schirren). 

Besitz:   Knippelshof. 

Gem.:   Juliane  v.  Bock,  bereits  1708  vermählt;  sie  starb  1738. 
Sohn:    205. 

Tochter:  1.  Juliane,  geb.  1709,  lebte  1781.  2.  Anna  Louise,  geb. 
1718,  den  16.  Harz. 

156.  Christer  Reinhold,  auch  Heinrieb.  2.8.  v.  115,  geb  16.. 
Erbherr  auf  Salishof.  —  1710  im  Juli  anter  den  89  in  Riga  von  der  livlandischen 
Ritter-  und  Landschaft,  die  dem  Kaiser  von  Russland  huldigen  nnd  den  Eid 
der  Treue  leisten  muBSteD,  ist  anwesend:  Christer  Reinhold  v.  Gl.  Desgl. 
ist  er  auf  dem  vom  Dezember  1710  bis  März  1711  in  Riga  tagenden  Landtage 
aus  dem  Dörptschen  District  als  Lieutenant  v.  Glasenapp  Gewählter  einer 
Kommission.  —  Christer  Reib  hold  v.  Gl  war  Kaiserlich  Rassischer  Garde- 
Lieutenant,  nahm  den  Abschied,  lebte  1717  als  Ober kommissair  des  DBrptschen 
Kreises  zn  Laisholin  (s.  Urkunde  vom  17.  September  1717,  Dflrpt,  Schreiben  des 
residirenden  Landraths  v  Bock  an  den  Oberkommissarius  Christer  v.  GL  zu 
Laisholm).  Er  wurde  1720,  den  JO.  October  DörpUcher  Ordnangerichter, 
verwaltete  dieses  Amt  bis  1726,  verkaufte  1726,  den  24.  Hai  für  1300  Rbl. 
mit  seinem  Bruder  Georg  Jacob  v.  Gl.   157   das   Gut   LöweküÜ,    trat   1736 


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abermals  in  den  Dienst  bei  der  Kaiserlichen  Garde- Ca  vallerie,  erhielt  1788  als 
Oberstlieutenant  die  pnbl.  Güter  Odempae  und  Ilmjerw  auf  12  Jahre  zur 
Arrende  und  nahm,  nachdem  er  Oberst  geworden,  am  6.  Mai  17:">2  bei  Ge- 
legenheit des  Krönungsfestes  der  Kaiserin  zum  Brigadier  (General)  ernannt, 
in  demselben  Jahre  seinen  Abschied,  starb  175H  zu  Anfang  des  Jahres 
in  Hetsobö  bei  seinem  Schwiegersöhne  und  ist  in  Range  begraben.  Eckardt, 
Liriand,  in  seiner  Manier  sagt:  „Während  der  Zeit  von  1750  bis  1759  waren 
keine  Landtage  gebalten  worden,  wegen  bedenklieber  Umstände,  die  den  grössten 
Torrechten  Gefahr  bringen  mochten,  es  mnssten  sehr  häufig  Deputationen  nach 
MoBkau  resp.  Petersburg,  meist  nn verrichteter  Sache,  abgeschickt  werden. 
Man  war  froh,  wenn  einige  Lasten,  die  damals  das  Land  dnreh  den  Krieg  mit 
Preussen  zn  tragen  hatte,  gehoben  wurden;  unter  Anderm  haite  eich  1757  (?) 
Oberst  v.  Glasenapp  beim  Senat  znm  livl&ndischen  Landrath  gemeldet,  nm 
Handel  mit  der  Postbehörde  zu.  beseitigen  etc." 

Besitz:  Balishof,  Löweküll,  Laisholm;  Odem'pae  und  Ilmjerw 
zur  Arrende. 

Gem.  I:  Beate  Juliane,  Freiherrin  TTexknll-Guldenband,  geb. 
den  6.  Kai  1088;  i.  V.:  Otto  Baron  Uexkttll-Güldenband  auf  Padenorm,  geb.  1045, 
gest.  ü&.  Juli  li;96 ;  i.  M  :  Sophia  Baronesse  von  UexkSll  von  Ueks.  starb  1715 

Gem.  U:  Helena  Elisabeth  v.  Wilcken,  Wittwe  des  Lieutenant 
K.  N.  Derthösen,  Hochzeit  1734,  d.  15  Dezember;  sie  starb  1751,  d.  10.  Dezember. 

Gem.  ILT:  Charlotte  Amalie  v.  Schilling,  Wittwe  des  Peter 
v.  HQller  zn  Moskau;    Hochzeit  1758. 

Söhne:    2UÖ,  207  (I.  Ehe),  208  (in.  Ehe) 

Töchter:  Helena  Gertrnda  (I.  Ehe),  geb.  171.  Hochzeit  1738,  d. 
12.  October  mit  Georg  Reinhold  v.  Stackeiberg  auf  Metsobö  in  derWiek; 
sie  waren  Geschwisterkinder.  —  2.  Jacobine  Jnliana  (I.  Ehe),  geb.  1718; 
Gem.  I:  Carl  Gnstav  v.  Taube,  Capitain;  Hochzeit  1736,  d.  31  August.  — 
Gem.  II:  Leonhard  Johann  v  Schreiterfeld,  Lieutenant;  Hochzeit  174*2, 
i  4.  Mai;  sie  starb  1746,  den  31.  Juli,  31  Jahr  6  Monat  alt. 

157.  Georg  Jacob  {auch  Friedrieb).  3.  S.  v.  115;  diente  im  Hilitair, 
nahm  als  Cornet  seinen  Abschied,  war  Ordnungsgerichtsadjunkt.  — 
1718,  d.  4.  November,  Kagrimois:  Die  Ehefrau  des  Fähnrichs  Georg  Jacob 
v.  Gl.,  Sabine  Elisabeth  geb.  v.  Stackeiberg,  erhielt  von  ihrem  Bruder,  Ordnungs- 
richter Otto  Georg  v.  Stackeiberg  für  ihre  Erbportion  cedirt  das  Gut  Perri- 
stemois  etc.  Estland.  Ritterschafts-Archiv:  Urtheil  der  Landrath e  über  Perrist 
und  Kagrimois  in  Livland,  dat.irt  Dorpat  1718,  Juli  11: 

„Wir  Alexander  Menscikoff  des  heil.  Römisch-  und  Russischen  Reichs 
Forst  Hertzog  zn  Ingermanlandt  Ihro  Gross  Czarische  Majestät  meines  Aller- 
gnädigsten  Herrn  Premier  Etats- Minister,  General- Feldmarsch  all  aber  deroselben 
Armeen  und  General- Gouverneur  aller  conquestirten  Provinziell,  Ritter  der 
Orden  3t.  Andreas,  Elephanten,  Schwarzen  und  weissen  Adlers  etc;  unter- 
zeichnet von:  Herr  Brigadier  and  Präsident  Iwan  Lukitz  Wagaikof,  Herr 
Landrath  George  Johann  Bock,  Herr  Baron  und  Landrath  Hans  Gustav  v.  Rosen, 
Herr  Baron  nnd  Landrath  Hans  v.  Rosen,  Herr  Landrath  Valentin  v.  Löwen- 
stern,  Herr  Landrath  Hang  Heinrich  Stryk. 

Urtheil:  In  Sachen  des  WolEdlen  Test  und  Manhafften  Herrn  Fehnrich 
Georg  Jacob  de  Glasnapp  für  sich  nnd  seiner  Eheliebsten  Frau  Sabina 
Elisabeth  Stackeiberg,  Klägers  an  einem  contra  den  Wohl-Edlen  nnd  Wohlman- 
hafften  Heim  Ordnangs -Richter  Otto  Georg  Stackeiberg  in  pto.  ungleicher  Erb- 
theilnng,  nnd  dahero  angestrittener  Transaction,  wird  auf  die  von  den  Parthen 
gewechselte  SatzSchrifften,  allegirte  Docnmenten-Transaction  und  Testament 
sambt  allen  andern,  an-  nnd  Fürbringen  vom  Gross-Czaar  Oberlandgericht 
hiemit  definitive  für  Recht  erkanndt:  Es  hat  zwar  Herr  Beklagter  auf  eine 
mit  H.  Klager  d.  25.  Juni  1714  geschlossene  Transaction  sich  berufen,  Krafft 
welcher  Er  die  Erbtheilungs-Sache  wegen  der  Güther  Perrist  und  K  agrimois 

1«* 


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—    244    — 

ad  Interim  nnd  so  lange  der  Krieg  dauret,  abgemacht  zu  haben  vermeinet,  nnd 
auf  dessen  effect  noch  itzo  beständig  urgiret  and  treibet,  vermeinende,  dass 
bey  jetzigen  Znstande  der  Guther  keine  andere  Theilnng  mit  Fug  getroffen 
werden  könne,  Wann  aber  dagegen  billig  in  consideration  kommen  muss,  dass 
die  gemeldte  Tranaaction  wieder  Hr.  Klagers  Eheliebsten  Willen  nni  wieder 
die  Klanren  Gesetze  im  19  Capitt.  von  Ehe-Sachen  etc.  nnd  27  Capitt.  von 
liegenden  Gründen  etc.  (Livlfindischee  Landrecht,)  geschehn,  also  von  keiner 
Bündigkeit  nnd  Kräfften  ist,  dawieder  auch  besagte  Eheliebste  nicht  allein 
geprotestiret,  sondern  anch  gebührlich  geklaget  hat.  2.  Die  Reckte  ausdrücklich 
haben  wollen,  dass  bey  Erbtbeilnng  zwischen  Geschwistern  der  Bruder  der 
Schwester  entweder  den  3.  Theil  an  Gelde  nach  wurde  der  Gtither  so  gleich 
auskehren,  oder  auch  den  3.  Theil  am  Gelde  erlegen.  8.  Wenn  anch  gleich 
eine  Theilnng  zwischen  Schwester  nnd  Bruder  geschehen,  dennoch  Keinem 
Theil  benommen  seyn  soll,  über  angleiche  Theilnng  zu  klagen,  nnd  eine  neue 
Theilnng  vom  Gerichte  von  nenem  znsnchen,  nach  dem  14  Cap.  von  Erbschafften 
L.  L.  (Livl.  Landr.);  Also  findet  ans  vorged.  motiven  das  Gross-Ozaar.  Ober- 
Landgericht  dem  Recht  nnd  der  Billigkeit  gemäs  zu  seyn  den  transact  vom 
25.  Jnni  1714  gäntzl.  aufzuheben,  wie  derselbe  denn  auch  hiermit  gäntzlich 
aufgehoben  und  Cassiret  wird,  und  wird  Beklagter  dahergegen  schuldig  erkant, 
an  Herr  Klägers  Eheliebsten  entweder  das  dritte  Tbeil  an  Güther  nach  besetzt 
und  unbesetzten  Haken,  nun  alsobald  abzutreten  oder  auch  das  3.  Theil  an 
Gelde  nach  Wurde  der  Güther  an  Ihr  auszukehren  oder  auch  das  9.  Theil  an 
Revenuen  Jährl.  zu  berechnen.  Wass  aber  die  verflossene  Zeit  a  tempore  mortis 
anzurechnen  Betrifft,  darüber  soll  Herr  Beklagter  schuldig  seyn  von  denen 
gesambten  Güthern  die  Rechnung  gerichtlich  abzustatten,  nnd  nach  genügsamer 
Untersuchung  davon  den  3.  Theil  an  Herrn  Klager  und  dessen  Fr.  Eheliebste 
sodan  auszukehren.  Wass  endlich  das  vertestameutirte  Gut  Hetzo  (das  Gut 
Metzo,  gegenwärtig  Hetzobo,  liegt  nicht  in  Livland,  sondern  in  Estland,  daher 
ist  das  Forum  sistao  rei  dieses  Guts  das  estländische  Oberlandgericht)  anlanget, 
Weil  selbiges  unter  einem  andern  foro  belegen,  darüber  kan  sich  das  Gross- 
Ozanr- Oberlandgericht  nichts  äussern,  sondern  werden  vielmehr  die  Paithon 
an  Behöriges  forum  hiemit  verwiesen  compensatis  expensis  Y.  R.  W.  PubÜ- 
catum  Dorpt,  d.  11.  Juli  Ao.  1718.  gez.:  Brigadier  und  Präsident  Iwan  Lnkitz 
Wagaikof  (L.  8.).  Landrath  Georg  Johann  Bock  (L.  8.).  Baron  nnd  Landrath 
Hans  Gustav  v  Rosen  (L.  8.).  Baron  und  Landrath  Hans  v.  Bösen  (L.  S.). 
Landrath  Valentin  v.  Löwenstern  (L.  8.)  Landrath  Hans  Heinrich  Stryk  (L.  8.). 
Estl.  Rittersch.-Arch  :  Erbtheilungs transact  zwischen  den  Schwägern 
Otto  Georg  Stackeiberg  und  Georg  Glasenapp  über  Kagrimois,  Per r ist  in 
Livland  und  Hetzo  in  Esthland.  Kagrimois,  1718.  Nov.  4.  —  „Im  Nahmen  der 
Hochheiligen  Dreyligkeit  Amen.  —  Knnd  nnd  zu  wissen  sey  hiemit,  Insonderheit 
allen  nnd  jeden  denen  hieran  gelegen,  was  massen  die  Beyde  respectire 
Schwägern  Herr  Ordnungs-Richter  Otto  Georg  Stackeiberg  nnd  Herr  Fähnrich 
George  Glasenapp,  wegen  ihres  bisherigen  Zwistes  in  puncto  hftreditatis, 
zur  Beibehaltung-  Schwägerlicher  Freundschaft,  nachfolgender  Erbvergleich  und 
Theilnngstrausact  vor  sich  und  auf  Ihre  Nachkömlinge  getroffen,  —  gl.  Demnach 
die  Väterliche  Güther  Kagrimoisa  nnd  Perrist  so  wohl  als  anch  das  Mütter- 
liche Guth  Hetzo  durch  die  gewesene  Kriegs  -tronhlen  nnd  Pestilenfce  in 
schlechten  Zustande  gerathen,  dass  der  Herr  Ordnungs-Richter  Otto  Georg 
Stackeiberg  seinen  Schwager  Herrn  Fähndrich  Glasenapp  wegen  dessen 
Eheliebsten  Fran  Sabina  Elisabeth  Stackeiberg  competirendes  Erbtheil  durch 
Contante  Mittel  nicht  ablegen  könen,  so  hat  obbesagter  Herr  Ordnung« -Richter 
anf  wohlbedächtigen  Rath  guter  Freunde  sich  dahin  reaolviret,  in  ermangelung 
der  dazn  benöthigten  Mitteln  seinen  Schwager  Herrn  Fähndrich  Glasenapp, 
dessen  Eheliebste  Erben  und  Erbnehmenden,  dass  eine  Väterliche  Guth  Perrist 
mit  allen  dazu  gehörigen  Appertinentien,  Bauren,  Ländereyen,  Wiesen, 
Holtzungen,   Viehetrifften,   Fischereyen  und  Mühlen  in  allen  seinen  Gräntzen 


Jigitizccty  GoOglc 


—    246    — 

nnd  IfuJen,  wie  es  von  [Altera  dazn  gehörig  und  Erb-  und  Eigentümlich 
gekauft  worden,  nicht«  ansbeBchieden  Erb-  nnd  Eigen thümlich  abzutreten,  gestalt 
Er  Herrn  Ordnnngsrichter  Otto  Georg  Stackeiberg  vor  sich  seine  Erben  nnd 
Erbnehmende  obbesagtes  Guth  an  seinen  Herrn  Schwager  Glasenapp  von 
nun  an  bis  zn  ewigen  Zeiten  auf  ihrae  nnd  seine  Nachkömlinge  cediret, 
verspricht  anch,  weder  nun  noch  ins  Künftige  des  Erbnehmens  halber  einige 
Ansprache  zn  machen,  sondern  vielmehr  die  Kauffbrieie,  Donation  nnd  Confir- 
mationes,  welche  dem  Gnthe  Perris  concerniren,  alsobald  in  Originali  zn  extra- 
diren.  —  §  2.  Und  die  weile  Herr  F&hndrich  George  Jacob  Glasenapp 
durch  Erhaltung  des  Guthes  Perrist  wegen  dessen  Eheliebsten  Väterliche  als 
Mutterliche  Erb-Portion  völlig  befriediget  worden,  so  begiebet  sich  derselbe, 
dessen  Eheliebste,  Erben  nnd  Erbnehmende  alle  nnd  jede  ferner  an  die  Güther 
Kagrimois  nnd  Metzo,  welche  der  Herr  Ordnungs-Richter  Stackeiberg  mit  allen 
dazu  gehörigen  Appertinentien,  Banren,  Läuderejen,  Wiesen,  Höltznngen, 
Yiebetrifften ,  Fischereyen  nnd  Mühlen,  nebst  dem  Dorffe  Petremois  in  allen 
seinen  Gräntzen  nnd  Maaten ,  wie  es  von  Alters  dazu  gehörig  nnd  Erb  nnd 
Egon thSinl ich  mit  Hecht  dazu  praetendiret  werden  Kann,  auf  seine  portion 
behalt,  zn  machende  an-  nnd  zuspräche,  weder  nnn  noch  ins  künftige  nach 
diesen  transact  an"  Herren  Ordnnngs-Bichter  Stackeiberg  nnd  dessen  Erben 
etwas  zn  praetendiren.  —  §  8.  Gleichwie  denn  anch  beyde  Theile  alle  Streitig- 
keiten betreffend,  geforderter  Bechnnng  nnd  Eydlichen  inventarii  an  Vieh  nnd 
Pferden  znr  beybehaltnng  Schwagerlicher  Frenndschafft  in  totnm  Cassiret,  so 
ist  bey  diesen  transact  verabredet  worden,  dasB  ein  jeder  von  beyden  Partheyen, 
dassjenige,  so  auf  denen  Güthern  an  Viehe  anitzo  befindlich  behalten  solle.  — 
§  4.  Des  Sterbhauses  Schulden  anlangend,  so  traget  ein  jeder  pro  quota 
dieselbe,  nnd  ist  absonderlich  Herr  Ffthndricb  George  Jacob  Glasenapp 
schuldig  and  verbanden,  seinen  Schwager  Herren  Ordnnngs-Bichter  Otto  Georg 
Stackeiberg  vor  die  Eingelöste  Väterliche  Schulden  Eine  Summa  von  Einhundert 
Acht  nnd  Nenntzig  Hthlr.  6*/>  weissen,  a  64  Wp.  rthl.  und  der  Mütterlichen 
Schulden  halber  Eine  Snmma  von  Einhundert  Drey  nnd  Dreissig  Hthlr.  Acht 
and  Fünfftzig  weissen.  Zusammen  mit  obigen  Dreyhondert  Zwey  nnd  Dreyssig 
Rthlr.  Vi  weissen  gerecht  zn  werden.  —  §  5.  Welche  gamma  der  332  rthlr. 
'■'s  W.  Er  Herr  Fähndrich  Glasenapp  seinen  Herrn  Schwager  Stackeiberg 
verspricht  von  heutigen  dato  an  mit  P.  de  cento  zn  verrenten,  und  nach  verlauf 
zwey  Jahren,  das  gantze  Capital  zu  erlegen.  Die  Lindemansche  Bechnnng 
aber  wird,  biss  beyde  Theile  mit  denen  Lindemannschen  Erben  geliqnidiret 
hinaus  gesetzt,  and  wann  solches  geschehen  traget  ein  jeder  wie  oben  erwähnet. 
solche  pro  qnota.  —  §  6.  Wann  die  respective  Stief-  Brüder  der  Stackelbergen 
einige  Ansprache  an  diese  transigirende  oder  dieselbe  an  jenen  durch  Sterbfalle 
machen  aolten,  so  stehen  beide  transigirende  Hr.  Schwäger  vor  einen  Mann, 
sich  dieserwegen,  in-  and  ausserhalb  Gerichts  zn  verantworten.  —  §  7.  Ist 
verabredet  worden,  dass  von  denen  Activ-Schulden  einem  jedeu  Theil,  wann 
was  einkommen  Bolte,  so  eine  Snmma  von  190  rthlr.  a  64  W.  austrägt,  die 
Hellte  competire.  —  §  8.  Und  damit  beyde  Theile  weder  nun  noch  ins  Künf- 
tige nach  diesem  Erbvergleiche  weiter  einer  von  dem  andern  nichts  zu  praeten- 
diren habe,  so  begeben  sich  beyde  theile  aller  nnd  jeder  Ausflüchte  nnd 
Eiceptions  Geist  des  Weltlichen  Hechtens,  insonderheit  dolimali  Trandnlentae 
persnasionis  ultra  dimidinm  insimolati  Transactns,  et  e  contra,  nnd  dass  dieser 
Erb- Transact  nicht  solcher  messen  gedacht  als  geschrieben  wäre,  So  ist  zn 
Urkund  nnd  festhaltung  des  Verhandelten  Erb- Vergleichs  nicht  allein  in  duplo 
ausgefertiget  von  beyden  Herren  Schwägern  nnd  deren  Ehe-Frauen  benebst 
denen  darzu  erbethenen  Gezeugen  eigenhändig  unterschrieben  und  nntersiegelt, 
sondern  anch  des  Preissl.  GroBs-Czaar.  Landgerichts  Conflrmation  übergeben 
worden.  —  So  geschehen  zu  Kagrimois  den  Vierdten  November  nach  unseres 
heilandes  Jesu  Christi  gebnrth,  Eintausend  Siebenhundert  und  Achtzehenden 
Jahre.  —  (L.  8 )  Otto  Georg  Stackeiberg.    (L.  S.)  Georg  Jacob  Glasenapp. 


■aby  GOOglC 


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(L.  S )  Barbara  Helena  von  TJexkul  GÜldeuband.  (L.  8)  Sabina  Elisabeth 
St&ckelberg.  (L.  8.)  B.  0.  Taube  alss  Gezeuge.  (L.  8 )  8.  Beckem,  Patrons» 
Cansae.  W.  J.  Tnnzelmann,  Patronns  hujus  Cansae  in  Hangelung  mein« 
Pettschaffts  Kein  Eigen  Hand.  —  Seine  Geschwister  und  Schwager  traniigirtdn 

1725,  d.  22.  Januar  dahin,  dass  Georg  Jacob  v.  Gl.  Saliehof  für  300t)  Enbel 
Übernahme;   es   kam  aber   von  ihm  an  seinen  Bruder  Christer  Beinhold.  — 

1726,  d.  27.  Mai  verkaufen  die  Gebroder  Christer  Beinhold  nnd  Georg  Jacob 
"   <-A    das  Gut  Löweküll  für   1300  Bb.  an  den  Capitain  Carl  Gustav  Bach; 

besass  es  der  General-Lieutenant,  Bitter,  Johann  v.  Michelson  als 
inenz  zn  Salishof,  verkaufte  es  jedoch  1792  (s.  später).  Georg  Jacob 
766  ZU  .Dorpat. 

lesitz:  Perrist,  S"/m  Halten  mit  Saarjerw  and  Sutti,  dieses 
k.  gross,  im  Kirchspiel  Polwe,  gehörten  seit  1530  denen  v.  Stackeiberg; 
ig  der  Hof  wüst,  die  Felder  waren  mit  Holz  bewachsen;  Saliehof, 
call. 

lern.:    Sabine  Sophia  Elisabeth  v.  Stackeiberg;   i.  V.:   Wohnr 
kelberg  anf  Perrist  n.  Kagrimois;   i.  H.:  Erbiran  von  Metzo  (Metzobo 
ickBchen  Kreise  in  Esthland);  sie  wurde  1718  ErbfrBU  anf  P  erriet, 
lohn:    209. 

Rechter:  1.  Regina  Renata;  Gem.:  seit  1742,  d.  21.  Febr.  Wolnsr 
n  v.  Kawer,  Major  anf  Woitfer,  der  vor  1766  gestorben  ist.  —  2- 
;ina  Eleonora;  Gem.:  Carl  Friedrich  v.  Grotkusen;  Hochzeit 
1.  23.  Juli. 

7.  Generation  von  16G0— 1695. 

58.  Adam  Casimir.  1.  S.  v.  118,  Bedel,  Sohnakenburg,  geb.  des 
z  1667  zu  Balfanz;  war  October  1747  todt,  wohl  schon  1744  zn  Wurehow 
en.  Am  18.  October  1687  wurde  in  Frankfurt  a.  0.  immarrienliri; 
Casimir  Glasenapp  Nob.  Pomer;  er  hatte  18  gr.  zn  zahlen.  König- 
Landrath  Belgarder  Kreises,  1701  bereits;  denn  1701,  den  21.  Hai 
als  Pommerscher  Landrath  anf  Klotzen  eine  Ahnentafel  der  v.  Flera- 
mit  unterzeichnet.  —  1707,  den  26.  und  27.  October  kanfte  er  e  Bitter- 
n  Bedel  cum  pert.,  die  von  den  v.  Zozenowen  herrührten,  für  601)  Gli. 
ich  6  Hafen  vom  Lieutenant  Franz  Christoph  v.  Zozenow  als  dessen 
an  Bedel  mit  allen  Becbten  etc.;  desgleichen  kanfte  er  zn  derselben 
n  Gottfried  Ernst  v.  Walters  Erben  circa  6  Hufen  in  Bedel  für  1060  Gli. 
r  noch  erst  Klarheit  erbracht  werden  musste,  so  dass  die  Königliche  Be- 
log erst  am  28.  October  1712  erfolgen  konnte,  v.  Waltern  hatte  1652, 
.  November  in  der  Ebestiftuug  anstatt  1600  Gld.  an  Bedel  nur  1000  GM. 
n,  es  war  nun  schwer  festzustellen,  was  seine  Erben  nunmehr  noch  w> 
besassen,  jedoch  stellte  sich  bis  1712  heraus,  dass  ihnen  nnr  4  Hufen 
.en,  worauf  auch  nur  Bestätigung  erfolgte.  In  Folge  eines  spaten 
■es  wegen  LehnBlücken  in  Bedel  nnd  Sanzkow  erfolgte  1717  Consent.  - 
■lugt  Hauptmann  Hans  Heinrich  v.  Zastrow  wegen  des  ehemaligen 
w-Glasenappschen  Antheils  Bedel  cum.  pert.  und  um  Sanzkow.  ~ 
vnd  die  Huldigung  statt. —  1724,  d.  4.  März  hatte  Adam  Casimir  v.Gl 
Eledel  an  Lieutenant  Hans  Heinrich  v.  Zastrow  vom  Infanterie-Begimeot 
isson  verkauft,  welches  Adam  Casimir  vom  Vater  in  der  Disposition 
02  nnd  in  der  Erbtheilung  1710,  den  13.  September  erhalten  hatte; 
1742,  den  6.  April  allodiScirt  worden  und  1745  in  den  Besitz  eines 
st  übergegangen.  —  Zachen  bei  Polzin  war  schon  nach  Disposition 
Vaters  vom  4.  October  1702  ihm  zugefallen;  1719,  den  9.  Juni  verkauft« 
um  Besitz  mit  landesherrlicher  Bewilligung  auf  30  Jahre  an  den  Prediger 
gen,  Johann  Conrad  Colberg.  Schnakenburg  hat  von  ihm  ein  Boss- 
r  Hoffstedtei,  dann  weiter  Lieutenant  Lorenz  Christian  v.  Kleist  er- 
;  von  diesem  hatte  es  Adam  Casimir  v.  Gl.  wieder  eingelöst  (sieb« 
alter  Bnblitzer  Stadtguter);   denn  1748,   den  26.  November  verkaufen 


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Mine  Wittwe  and  Sohn  Otto  Casimir  210  Schnakenburg  an  den  Oberst  Joachim 
Ernst  v.  Bonin.  Spater,  1771.  den  3.  Jnni,  erkauft  es  Joachim  Beinbold 
v.  Gl.  188  wieder  von  Major  Ernst  Ewald  v.  Kleist.  —  1724  hat  Adam 
Casimir  v.  Gl.  ein  Ooncursum  Creditorium  exitiret  nnd  meldet  sich  auch 
Hans  Jürgen  v.  Gnmprecht,  Hauptmann  im  Regiment  v.  Glasenapp,  derselbe 
bittet  Seine  Majestät  unter  dem  6.  April  1725  dem  Hofgericht  zn  Öflslin  anzn- 
befeblen,  die  dem  Landrath  v.  Glasenapp  jüngsthin  von  der  verstorbenen 
Fran  Amtshanptmann  v.  d.  Osten  ans  der  Verlassenscbaft  ihm  zufallende  Erb- 
portion zn  Tilgung  oder  allenfalls  in  Abschlag  seiner  an  denselben  habenden 
Forderung  vor  allen  andern  Creditoribns  verabfolgen  zn  lassen,  damit  Supplikant 
anbefohlnermaassen  den  Lieutenant  v.  Zastrow  befriedigen  könne;  die  Forderung 
belauft  sich  auf  500  Rthl.  —  1725,  den  7.  April,  Königliches  Decret,  dass 
dem  v.  Gnmprecht  vor  allen  andern  Creditores  auch  ans  der  v.  d.  Ostenseben 
Erbschaft,  so  weit  sie  reicht,  Genüge  gethan  werde.  —  Der  Sachverhalt  nach 
dem  offiziellen  Bericht  ist  folgender;  Der  Lieutenant  v.  Zastrow  vom  du 
BonisBonschen  Regiment  hatte  Ja  das  Gnt  Redel  1724  vom  Landrath  v.  Glase- 
napp gekauft,  v.  Gnmprecht  hatte  auch  Geld  daran  und  wurde  beim  Verkauf 
auf  der  Burggerichts  Verwalterin  v.  Glasenapp,  die  ad  dies  vitae  2000  Rthl. 
ausgesetzt  erhalten  hatte  und  Stiefmutter  des  Adam  Casimir  v.  Gl.  war, 
Competenz  nach  ihrem  Ahleben  verwiesen,  reap.  intercessirt,  wogegen  v.  Gnmprecht 
auch  nichts  eingeworfen  hatte.  Der  Landrath  Adam  Casimir  v.  Gl.  erbt 
aber  inzwischen  bei  dem  Ableben  der  Wittwe  des  AmtshanptmannB  v.  d  Osten, 
die  seiner  seligen  Mutter  Schwester  war,  den  11.  Tb.  eil,  die  anderen  '%,  die 
Geschwister.  Gegen  den  Antrag,  dass  v.  Gnmprecht  vorweg  sein  Geld  haben 
solle,  trotzdem  er  auf  den  Naehlass  der  Fran  Bnrgrichterin  v.  Gl.  eingegangen, 
klagen  andre  Creditores,  die  vor  Gnmprecht  Priorität  hatten  nnd  hatte  das 
Gericht  früher  erkannt,  dass  1.  dem  dnreh  Räuber  verunglückten  Prediger 
Hohenhausen  zn  Copriehen,  obgleich  er  erst  der  10.  nnd  dann  v.  Gnmprecht, 
sonst  erst  der  19.  Creditor  war,  zuletzt  den  andern  Zahlung  geleistet  werden 
solle;  hiergegen  traten  die  Klager  unter  dem  30.  Juli  1725  besonders  auf  nnd 
bitten,  den  v.  Gnmprecht  von  der  v.  d.  Ostenschen  Erbschaft  schon  desshalb 
abzuweisen,  als  die  andern  Creditoren  mehr  Recht  für  sich  hatten,  indem  für 
sie  die  Klausel  gelte,  dass  ihr  Geld  auch  aus  einer  vorhergehenden  Erbschaft 
des  Adam  Casimir  v.  GL  entnommen  werden  könne.  —  Den  IS.  September 
1735  bittet  v.  Gnmprecht  Se  Majestät  abermals  und  befahlen  darauf  Se.  Majestät, 
wohl  etwas  hart,  unter  dem  17.  Oetober  1725,  dass  v.  Gnmprecht  als  Offizier 
in  seinem  Dienste  das  Geld  haben  müsse  vor  den  Andern,  da  er  es  durchaus 
jetzt  gebrauche  nnd  die  Andern  sich  an  andere  aseignirte  nomen  halten.  — 
Mit  den  bereits  1616  durch  Paul  Wedig  v.  Gl.  fil  angekauften  Hofst&dter 
Stadtgütern  vom  Bnblitzer  Felde,  welche  Georg  Heinrich  v.  Hofstadt  früher 
inne  gehabt  hatte,  bittet  Adam  Casimir  belehnt  zu  werden,  was  unter  dem 
8.  Mai  1741  geschah;  es  waren  dies  eine  Hufe,  der  Scbennenhof  genannt  und 
andere  Liegenschaften.  —  In  dem  betreffenden  Lehnbriefe  sind  als  v.  Glase- 
nappen-Lehne  anch  Schwurk,  Grabnnz,  Knick,  Sonntag  etc.  aufgeführt.  — 
1748,  den  4.  Juli  erhielt  Adam  Casimir  aus  den  Lehnen  von  Caspar  Otto 
v.  GL  122  Zechendorf  c,  Althütten  und  die  Grünwalder  Mühle  (Altmühl  ?). 
Neben  Adam  Casimir  wurden  Heinrich  Christoph  161  und  Paul  Wedig  164 
v.  Glasenapp  bereits  nach  dem  Vertrage  vom  7.  Juli  1742  zu  7t  von  den  durch 
Ableben  des  Amts-Hanptmanns  Gert  Wedig  108  v.  Gl.  von  den  dem  Feld- 
marschall  Caspar  Otto  v.  Gl.  122,  zugefallenen  Gramenzschen  Lehnen  nnd 
Gütern  und  zwar  von  letzterem  dieselben  ihnen  cedirt  und  abgetreten.  —  1748 
war  er  auf  der  Huldigung. 

Besitz:  Redel,  Sanzkow,  Zuchen,  (Belg.  Kreis)  Uchnakenbnrg, 
Klotzen,  Anth.  Wnrohow,  Zechendorf  c,  Storkow,  Altmühl  (oder  Grun- 
waldscheMühlef?),  Althütten,  Briesen,  Valm,  bei  Bublitz  Güter,  Ziezenow 
etc.  Zechendorf  c,  Althtttton  nnd  Altmühl  hatte  er  in  Lehnsfolge  nnd  Erbschaft 


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von  N.  122,  1748,  als  im  Betrage  von  7000  Gld.,  ausser  Gramenz  anzunehmen, 
fiberkommen. 

Gem.  I:   N.  N.  sie  starb  1697  den  20.  Harz, 

Gem.  II:  Elisabeth  Sophia  Dorothea  v.  Münchow;  sie  lebte  1746 
als  Wittwe  und  starb  17B0  den  24.  Jimi  zu  Storkow. 

Sohn:   210. 

Töchter:  1.  Clara,  geb.  1700,  d.  8.  Jnni.  2.  Anna  Elisabeth 
Charlotte,  geb.  1701,  den  9.  August,  gest.  1708,  den  28.  Februar.  8.  Vero- 
nika, geb.  1702,  den  26.  Dezember.  (S.  Nachtr.  N.  28).  4.  Anna  Louise, 
geb.  1706,  den  26.  Juli,  zn  Ziezenow  getauft. 

159.  Caspar  Otto  auch  Friedrich  Otto  genannt,  2.  S.  v.  118;  geb. 
d.  10.  Febr.  I6(>9  in  Balfanz.  Den  18.  October  1687  wurde  zn  Frankfurt  a.  0. 
immatriculirt:  Caspar  Otto  Glasenapp.  Nob.  Pomer.  wofür  18  gr.  Gebühren 
entrichtet  wurden.  Königlich  polnischer,  Kurfürst!  Mi  archaischer  Enter 
General-Major  von  der  Kavallerie-Garde;  1697  Generaladjutant,  17US  als 
Oberst,  1718  und  nach  1741  ab  General-Major  aufgeführt,  dann  wohl  bald 
gestorben.  174ü  bereits  todt.  —  1709  ist  er  bei  der  Kavalier-Garde,  die  aus 
hohen  Offizieren  bestand,  als  Cornet  von  derselben  und  als  Bitter  des  8t  Jo- 
hauniterordens  angeführt.  —  Nach  den  väterlichen  Dispositionen  vom  4.  October 
1702,  22.  Dezember  1708  und  26.  März  l7tu  waren  Caspar  Otto  v.  Ol.  der 
bereits,  zum  Theil  auch  nothgedrungen ,  an  dem  Hofe  des  Königs  von  Polen 
und  Kurfürsten  von  Sachsen,  nicht  unbedeutend  die  Mittel  des  Vaters,  b.  N.  1 18, 
in  Anspruch  genommen  hatte,  ihm  als  Erbtheil  5000  rthl.,  jedoch  als  Lehns- 
stamm  rixirt  worden.  —  1718,  den  18.  März  bittet  Caspar  Otto  von  Dresden 
aus  den  König  von  Prensseu:  8e.  Majestät  wolle  verordnen,  dass  seine  Brüder 
ihm  aus  dem  väterlichen  Testament  noch  zukommende  8700  rthl.  herausgeben, 
wobei  er  500  rthl.  zur  Invaliden kasse  dann  zu  entrichten  offerirt.  Die  Hinter- 
pommersche  Regierung,  zum  Beriebt  aufgefordert,  referirt  unter  Anschluas  von 
Auszügen  aus  den  väterlichen  Dispositionen,  den  18.  November  1718:  Caspar 
Otto  sollte  mit  seinen  übrigen  nicht  mit  Besitz,  sondern  mit  je  5000  rtbl 
abgefundenen  Brüdern,  ein  oder  mehrere  Lehngüter  einst  kaufen;  er  hat  jedoch 
den  4.  Theil  l2.*>0  rtbl.  vor  einigen  Jahren  gehoben  und  dringende  Schulden 
damit  getilgt;  den  übrigen  Theil  verweigern  die  Vormunder,  resp.  Curatoren, 
weil  er  ein  Gut  kaufen  solle,  worauf  der  General  Caspar  Otto  freilich  ein- 
geworfen hat,  dass  er  dafür  nicht  das  schlechteste  Lehngut  erhalten,  seine 
Constitution  auch  nicht  erlaubte,  dass  er  in  Pommern  leben  könne;  farner 
schuldete  er  dem  Herrn  v.  Massow  1000  rthl.,  worauf  er  sehr  gedrangt  wurde 
und  müsse  er  zum  nächsten  Ostertermin  die  rückständigen  8750  rthl.  aus- 
gezahlt erhalten.  Der  SchluBs  des  Berichts  ist,  dass  der  selige  Burgrichter 
aber  bestimmt  habe,  dass  die  noch  rückständigen  Erbportionen  auf  pommersche 
Lehngüter  bestättigt  werden  sollten,  dass  erstere  also  Lehnsart  und  Natur  be- 
halten und  auf  des  General-Major  Caspar  Otto  v.  Gl.  Kinder  tranaferirt 
werden  mfissten.  —  Trotz  der  Offerte  von  500  rthl.  für  die  Invalidenkasse 
erfolgte  doch  auf  einen  2.  Bericht  der  Regierung,  der  sehr  kurz  gefaast  war, 
die  Königliche  Ordre:  Dass  man  von  dem  väterlichen  Willen  nicht  abgehen 
müsse,  welchem  nach  die  gebotene  Abfolgung  dieser  Erbportion,  weil  dieselbe 
dem  väterlichen  Willen  zuwider,  nicht  zu  verwilligen  sei.  — 

Auf  diese  Verhandlungen,  mit  dem  eigenthümlicben  Instinkt  erwittert, 
tritt  dann  auch  ein  Jude,  Abraham  Rosenfeld,  hervor  und  bittet  als  Kauf-  und 
Handelsmann  in  Berlin  unter  dem  28.  August  1719  Se.  Majestät  den  Kfloig 
von  Preussen,  bei  dem  Könige  von  Polen  und  Kurfürsten  von  Sachsen  dabin 
zu  interveniren,  dass  wider  den  Geneial-Major  v.  Glasenapp  von  der  Kavalier- 
Garde  schleunigst  und  prompte  Justiz  dem  Wechselrecht  gemäss  adminiatrirt 
werde.  —  Der  Hergang  war  folgender  gewesen:  Den  17.  April  1695  war  an  Beyer 
und  Bosenfeld  ein  Wechsel  auf  50  rthl-,  schon  den  17.ApriU696auf  I41rthl.  12(r. 
lautend  ausgestellt;  die  Verfallszeit  war  wohl  herangerückt,  denn  am  20.  Mai 


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—    249    — 

1606  hurtet  der  Wechsel,  welcher  mit  100  rthl.  „verjnngtB  worden,  im  Ganzen 
auf  269  rthl.  Ooorant;  anter  andern  Floskeln  als  Parole  etc.  ist  der  ScUubb 
de«  Wechsels  „Gott  mit  uns!"  doch  eine  arge  Profanirang  nnd  zur  Charak- 
terisirung  der  damaligen  Zeit  hier  anzufahren.  Die  Verfallzeiten  (es  war  wohl 
später  von  den  3  ursprünglichen  Wechseln  die  Rede)  waren  nicht  beachtet 
worden,  denn  1701  klagt  der  Jude;  das  Gericht  erkennt,  das«  die  Exekution 
vollstreckt  werde;  Caspar  Otto  seheint  nach  Balfanz  beurlaubt  gewesen  zo 
isin;  denn  das  Preussische  Gericht  zn  Stargard  bestimmte,  dass  auf  die  Sachen 
des  Caspar  Otto  v.  OL  als:  Hontirungen,  Pferde,  Wagen  etc.  Beschlag  ge- 
leget, er  selber  möglichst  dem  Hnfgericht  zn  Stargard  zugeführt  werden  solle, 
indem  der  Ezekntor  Joachim  Ladewig  auch  den  speciellen  Auftrag  vom  8.  De- 
zember 1701  hatte,  den  Beklagten  den  Wechsel  recognosciren  zu  lassen,  baare 
Bezahlung  zu  verlangen,  evant  den  Vater,  den  Burgrichter  (N  118)  aufzufordern, 
von  dem  Einkommen  des  Caspar  Otto  v.  Gl.  ihm  Nichts  zukommen  zn  lassen 
und  ihn  in  Verwahrsam  nehmen  zu  wollen.  Der  Jude  hatte  mit  einem  Notar 
auch  die  Reise  nach  Balfanz  gemacht.  Alle  mnsaten  aber  erfahren,  dass 
Caspar  Otto  v.  Gl.  bereits  seit  8  Tagen  abgereist  und  in  Kurpfülziache 
(Kursachs i sehe)  Dienste  gegangen  sei.  Es  wurde  Seitens  des  Klägers  gebeten, 
die  Bitte  dem  Könige  von  Polen,  Kurfürsten  von  Sachsen,  zu  übermitteln,  was 
auch  am  22.  November  1701  geschah.  —  Bis  1719  scheint  die  Angelegenheit 
geruht  zn  haben,  und  hatte  die  Forderung  auf  8  Wechsel,  welche  28  Jahre 
Zinsen  getragen  und  durch  Anlage  von  Rechnungen,  z.  B.  von  1701  ab,  wo 
der  Jade  mit  dem  Notar  nnd  dem  Hoflandreuter   nach  Polzin  mitgereist  war, 

für  Reise-  nnd  Zehrkosten 55  rthl.    7  gr., 

Ar  den  Hoflandreater 18    ,     20     „     sich  vergrößert; 

1708  ist  der  Jade  wieder  nach  Pommern 

gereist,  für 25     ,      22     „ 

dass  im  Ganzen  913  rthl.    5  gr.  verlangt  worden. 
Wie  die  Sache  erledigt  worden,  ist  hier  nicht  zn  erfahren  gewesen.  (Gh.  St.-Arch.) 

v.  Ziegler  in  Beschreibung  des  prächtigen  Ritterspiels  nnd  anderer  Lust- 
barkeiten 1709  zn  Ehren  Ihrer  Königlichen  Majestäten  von  Dänemark  von  dem 
Königlich  Polnischen  and  Kurfürstlich  Sachsischen  Hofe  zn  Dresden  angestellt, 
sagt:  Am  0.  Juni  das  Damenringrennen  and  besondere  Feuerwerke ;  24  Damen 
auf  Triumphwagen,  die  nach  dem  Ring  fahren,  za  beiden  Seiten  reiten  2  Ma- 
tadores  zu  Pferde,  deren  Gewinnst  den  Damen  zugeschlagen  wnrde.  Jeder 
Wagen  nnd  die  Begleitung  hatten  ihre  bestimmte  Farbe,  also  die  Damenftthrer, 
2  Renner  (Ritter)  and  8  Läufer;  die  Pferde  mit  Silberschellengelänte.  Wagen  24 
Carmoisin,  die  Dame  Frau  Hofjägermeister  v.  Leibnitz.  Führer  Kammer- 
junker Graf  v.  Werthern,  Renner  (Ritter)  Oberst  v.  Glasenapp  und  Kamm  er- 
ben- Baron  v.  Gersdorf.  —  Johann  Seyffert,  Regensbnrg  1710,  sagt  in 
„Thurni ermassige  Geschlechter" :  Das  prächtige  grosse  Caroussel  oder  Thurnier, 
welches  den  19.  Juni  1709  in  Dresden  zn  Ehren  Ihrer  Königlichen  Majestäten 
von  Dänemark  gehalten  worden,  wozu  sich  ein  jeder  Kavalier  mit  der  Probe 
seiner  16  Ahnen  hat  legitimiren  müssen,  wobei  die  4  Welttheile  znr  Aufführung 
kamen:  Europa,  die  erste  Quadrille  unter  Friedrich  IV.,  König  von  Däne- 
mark, in  römischer  Kleidung  von  16  Rittern  geritten;  Asien  in  türkischer 
Kleidung  als  2.  Quadrille  unter  Johann  Georg,  Herzog  za  Sachsen- Weissen f eis, 
ebenfalls  von  l(i  Rittern  ausgeführt-,  8.  Quadrille  Afrika  in  armenischer 
Kleidung,  Chef  August,  König  von  Polen,  Kurfürst  za  Sachsen,  von  16  Reitern, 
nnd  4.  Quadrille  Amerika,  in  Hohrenkleidnng.  Chef  Friedrich,  Herzog  zu 
Sschsen-WeiBsenfels,  von  16  Rittern  geritten,  ist  Caspar  Otto  v.  Gl.,  Kö- 
niglich Polnischer,  Kurfürstlich  Sächsischer  Oberst  als  No.  6  aufgeführt.  — 
Sein  Bild  ist  in  dem  alten  Zeughause  auf  dem  Königsstein  mit  Unterschrift; 
„von  Glasenap.  G.  M.  1719.* 

Gem.  I;  Tberese  v.  Bockum,  geb.  1684,  ihr  Vater  N.  N.  v.  Borckum, 
Soltniek  von  Litthauen,  der  ein  eingewanderter  Franzose  war;  ihre  ältere  Schwester 


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-     »0    — 

die  Fürstin  von  Taschen,  früher  Fürstin  v.  Lubomirski,  dl 
Königs  Angnet  II.  und  später  Gemahlin  des  Prinzen  Ludwig  v.  Württemberg. 
Die  Ehe  wurde  Aller  höchsten  Orts  gewünscht  and  vom  Hofe  eifrig  betriebes, 
wenngleich  Caspar  Otto  v.  Ol.  sich  nicht  verheirathen  wollte,  weil  er  be- 
hauptete, eine  Fran  nicht  ernähren  zn  können,  besonders  in  der  Hofathaotphlre; 
so  wurde  dieser  Grund  hinfallig,  als  er  zum  Obersten  ernannt  wurde.  Er  hei- 
rathete  diese  Dame  etwa  1701,  liess  sich  aber  bald  scheiden,  da  sie  eine  du 
#efiircht  eisten  Personen  am  Dresdner  Hofe  war,  die  durch  Intrignen  and  Ver- 
schwörungen die  grossten  Uneinigkeiten  anstiftete;  sie  hatte  ihrer  eigenu 
Schwester  zn  schaden  gesncht  nnd  that  namentlich,  was  sie  thnn  konnte,  am 
Stürze  der  Gräfin  CoseL  —  Vor  1710  war  Caspar  Otto  v.  Gl.  schon  not 
ihr  geschieden.  Später  1711  soll  sie  eine  Liebschaft  mit  dem  berihmta 
Schnlenbnrg,  dem  sie  viel  Geld  kostete,  anch  einen  natürlichen  Sohn  ,fll»e- 
beck",  der  unter  Kuratel  I7B8  in  Deutschland  gestorben  ist,  gehabt  hie» 
Wegen  ihrer  Untreue  hat  sie  anch  Schnlenbnrg  verlassen.  Es  b-rfanden  sich 
mehrere  derartig  lockere  Damen  an  dem  damaligen  Hofe.  —  Der  Premier- Minist« 
General-Feldmarschall  Graf  Jacob  v.  Flemming-Martentin  nnd  Bock,  v.  Mia- 
teuffel,  Cabinets-Minister,  nannten  Caspar  Otto  v.  Gl,  der  anch  Baron  (dort 
im  Deutschen  Reiche,  wo  die  Pommerschen  Si-hloBsgesessenen  mindestens  nfc 
Freiherrn  galten)  betitelt  wurde,  Cousin.  (Aus  den  Memoiren  des  Herrn  tu 
Hacksthansen,  der  ein  besonderer  Freund  der  v.  Cosel  war  nnd  sehr  scharf  die 
Fürstin  v.  Teschen,  die  separirte  v.  Glasenapp  und  ihre  Schwester  mitnahm). 
Die  Ehe  ist  wohl  kinderlos  gewesen.  In  dem  „galanten  Sachsen"  von  v.  Pill- 
nitz  heisst  es:  „Er,  Caspar  Otto  v.  Gl,  betrog  sich  nnd  sah  sich  endlich 
gsbunden,  so  wie  der  Herr  v.  Vooofski,  der  eine  3.  Schwester  geehelicht  bitte 
nnd  gezwungen,  die  Heirath  aufzuheben".    Er  hat  dann  eine  andere  Fraige- 


Gem.  II:  N.  N.    Kinder  sind  angegeben,  doch  Namen  unbekannt  gebliebei. 

160.    Mathias  Conrad,  3.  S.  v.  118  (II.  Ehe),  ist  1708  am  14.  Octossr 
als  Student  zu  Halle  gestorben. 

l(il.  Heinrieh  Christoph,  auch  Otto  Christoph,  4.  S.  v.  118,  Klotze«, 
Wurchow,  Vasallen  -  Tabelle  1756,  '61  Jahr  alt  (Valm,  Anth.  Wurehow, 
86,000  rthl.)  Den  9.  Oct.  1714  wurde  Henricus  Christophorus  de  Gla- 
senapp Eqnes  Pomer.  (Gebühren  12  gr.)  zu  Frankfurt  a.  0.  immatricolirL 
Geboren  1698,  gest.  ist  er  1765  den  21.  Juli  zn  Wurchow  und  fand  am  21.  Ja- 
nuar 1766  die  Erbtheilung  der  Sühne  statt.  —  1710,  den  19  September  erhielt 
er  in  Erbtheilung:  Valtn,  Zeblin  und  Casimirshof,  Übernahm  1714,  von  den  - 
Bruder  Bogislaf  (162)  hinterlassen,  Klotzen.  —  J714  fand  die  Huldigung  statt. 
—  17:9  lieh  er  von  Christian  Gottfried  v.  Sonnenburg  1000  Gld.  Pomm.,  die 
er  1756  an  denselben  wieder  zurückerstattete.  —  1784  bei  Gelegenheit  der 
Verheiratbung  seiner  Tochter  Agnes  Veronika  mit  Caspar  Bogislaf  v.  Gl.  (195). 
Hofgerichtsrath,  damals  zu  Cöslin,  war  anch  die  Stadt  Bärwalde  verpflichtet 
Fohren  zur  Uebersiedelnng  von  hiesiger  Gegend  nach  Cöslin  zu  leisten;  der 
Bürgermeister  sträubte  sich,  mag  anch  einige  Fuhren  mehr  gethan  haben,  dem 
dies  geht  wohl  ans  einem  Bericht  des  Hofgerichts  zn  Cöslin  vom  9.  Januar 
1735  hervor,  indem  dasselbe  sagt:  die  Stadt  Bärwalde  sei  schuldig  gewesen  der 
damaligen  Braut,  jetzigen  Ehefrau,  Sachen  von  Klotzen  nach  Cöslin  zn  fahren; 
ExtrsJient  habe  aber  doppelte  Fuhren  empfangen,  wesslialb  die  Sache  zu  com- 
pensiren  nnd  zu  repartiren  sei.  Hierauf  scheint  nicht  gerücksichügt  worden  n 
sein;  denn  1735,  den  23.  October  klagt  der  Bürgermeister  von  Bärwalde  noch- 
mals, dass  er  zur  Brautfahrt  des  Hofgerichtsraths  v.  Glasenapp  (der  Kern  der 
Bitte  war  überhaupt  für  künftig)  nicht  mehr  herangezogen  werden  möchte, 
„da  zuletzt  soviel  Polen  in  der  Stadt  wären,  als  nicht  mal  Bürger  mit  Pferdes 
etc."  (?).  Der  Bescheid  vom  Könige  unter  dem  25.  November  1735,  worin 
anch  hervorgehoben,  dass  die  Barwalder  auch  wohl  künftig  die  einfachen 
rechtlichen  Fuhren  nicht  thnn  möchten,  lautet  ablehnend.    (Gh.  St-Arch)  - 


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—    251     - 

1716,  den  12.  Dezember.  Klotzen  q.  Balfanz.  Bei  einem  Grftnzstreit  zwischen 
Heinrich  Christoph  und  Paul  Wedig  (lt>4)  v.  Gl.  mit  dem  Oberstlieutenant 
v.  Massow,  so  wie  mit  dem  Hofgerichtsdirektor  v  Dreger,  an  welchem  letztern 
der  7.  Massow  seinen  Autheil  der  Gramenzser-Güter  (bei  Gramenz  nnd  Lüb- 
gust)  verkauft  haben  will,  hatten  die  v.  Glasenapp  den  Rechtsanwalt  nnd  Notar 
Wichmann  gewählt,  für  welchen  aber  ex  officio  ein  anderer,  Notar  Witte  gesetzt 
worden  war.  Darüber  beschwerten  sich  die  v.  Gla-enapp  and  befahl  8e.  Ma- 
jestät 1746,  den  17.  Dezember,  dass  um  so  mehr,  da  der  Obers tlientenant  v. 
Massow  seinerseits  eiueu  Notar  habe,  das  von  den  Supplikanten  an  den  Notar 
Wich  mann  zweimal  er  t  heilte  adjnnctorium  ihm  auch  ertheilt  bleiben  solle. 
Weiteres  nicht  vorhanden  —  1 753,  den  30.  October,  bittet  das  Königliche 
Hofgericht  am  die  Königliche  Genehmigung,  Osterfelde  nebst  Znbehörungen 
dem  Heinrich  Christoph  v.  Gl.  adjudiciren  za  dürfen;  1753,  am  10  De- 
zember, kaufte  er  endgültig,  nämlich  ans  dem  Coucurse  des  Christian  Ludwig 
v.  Zastrow  für  26,2->l  rthl.  Osterfelde,  Gr.  u.  Kl.  Schmitz.  Ziegelei,  Luknitz  b, 
and  auch  einen  Antheil  Valm,  diese  v.  Zastrow  und  v.  Wolden  Lebnsantheile, 
Die  Anfrage  des  Königlichen  Hofgerichts  zn  Cösliu  an  den  König  Friedrich  IT. 
vom  30.  October  17-.3  lautet:  „Nachdem  der  Lieutenant  Christian  Ludwig  v. 
Zastrow  anf  Osterfelde  and  ebenso  sein  Sohn  verstorben  sind,  ob  nun  die  wegen 
Schulden  sabbastirten  Güter  Osterfelde,  Gr.  a.  Kl  Schmilz,  Luknitz  b  nebst 
Bsnerhb'fen,  1  Kossäthenhof  in  Bärwalde  und  der  v.  Zastrow'sche  Antbeil  von 
Valm  dem  Heinrieb  Christoph  v.  Gl.  für  26,221  rthl.  zugeschlagen  werden 
könnte."  Die  Königliche  Genehmigung  ist  vom  15.  November  1753;  am 
10.  Dezember  der  Abschluss.  (Gh.  St.- Aren.)  —  1754,  den  80.  September, 
Stettin.  Die  pommersche  Kriegs domainen kam raer  berichtet  dass  die  Glase- 
uapp-Worchow  nicht  Hallescnes,  sondern  Colbergisches  Salz,  auch  für  die 
Buschkatheu  verbrauchten,  (es  war  aber  Usus,  dass  im  Stift  Cammin  nur 
Colberg'sches  verbraucht  and  kein  anderes  weiter  hergeholt  wurde).  Die 
Wurch'iwer  v.  Glasenapp  behaupten  non,  dass  Wurchow  nicht  zum  Herzogthum, 
sondern  zum  Stift  gehörte,  während  die  Domainenkammer  Wnrchow  in  das 
Herzogthum  Pommern  rechnet.  Zum  Beweise:  „Die  Herzoge  Otto,  War- 
tislaf  nnd  Barnim  haben  mit  dem  Bischof  zn  Cammin  Conrad  1320  einen 
Gränzrecess  geschlossen,  der  noch  1356  (Kloster  Marienthron)  von  den 
Herzogen  Bogislaf  nnd  Barnim  confiimirt  worden  sei;"  danach  heisst  es  -  „dass 
die  Gränze  durch  die  Mitte  zweier  Seen  längs  gehen  solle,  welche  Seen 
Wnrchow  und  Virchow  genannt  werden,  dass  also  die  See  Vircbow  an  der 
Seite  des  Bischofs  nnd  die  See  Wurchow  den  Herzogen  gehören  solle.  Da 
Wnrchow  diesseits  der  See  liegt,  auch  zum  Neu-Stettiner  Kreise  dem  Herzogthum 
steuert,  so  auch  zum  Herzogthum  gehört."  Die  v.  Glasenapp  wollen  sich  trotz 
der  Instruction  des  Landraths  v.  d.  Osten  vom  1.  Juli  c.  nicht  einverstanden 
erklären  und  haben  an  den  König  geschrieben,  behauptend,  dass  das  Gut 
Wurchow  nicht  im  Herzogthum  Pommern,  sondern  im  Fürsten thum  Cammin 
liege,  so  aneb  seit  undenklichen  Zeiten  in  possessione  des  Gebrauchs  Colberger 
Salzes  sich  befindet  and  bitten,  dass  die  Kammer  weitere  Verordnungen  anstehen 
lasse,  da  eben  nur  erlaubt,  dass  Colberger  Salz  im  Furstenthum  Cammin  allein 
zn  consnmiren  sei.  1754,  den  3.  Dezember  erfolgt  Königliche  Verordnung, 
dass  das  General -Directorium  der  Oberfinanz-,  Kriegs-  und  Domainen  oculare 
Inspection  veranlassen  solle  nnd  den  v.  Glasenappen  das  Gehör  (?)  nicht  ab- 
geschlagen werden  könne.  —  1757,  den  3.  Januar.  Die  Stettiner  Regierung 
soll  über  die  v.  Glasenapp- Wurchow  er  Güter  berichten,  da  der  v.  Glasenapp- 
Wnrchow  (Heinrich  Christoph  ?)  ein  Darlehn  von  3000  rtbl.  ans  der 
(Voracbuss-)  Kasse  verlangt,  um  damit  der  verwittweten  Oberst  v.  MDnchow 
die  ihr  schuldigen  8000  rthl.  gegen  zu  ertheilende  jura  cassa  abzuführen.  (N.  210.) 
—  Der  Grundbesitz  war  ihm  nunmehr  zur  Last  geworden,  der  7jährige  Krieg 
hatte  die  Gegend  stark  mitgenommen,  Valm  war  verwüstet,  dass  die  Zerstörungen 
kaum  herzustellen  waren;  er  übergab  seinem  Sohne  Otto  Heinrich  N.  211  am 


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—    252   — 

3.  Mai  1765  die  Verwaltung  aller  Güter  vorläufig,  traf  am  20.  Juni  desselben 
Jahres  eine  Disposition  für  Bein  Ableben,  nach  der  er  noch  für  seine  Lebzeit 
nur  Wnrchow  A  und  den  Krag  in  Bernsdorf  behalten  wollte,  nnd  die  aneh 
am  21.  Juli  1765  zn  Klotzen  realisirt  wnrde.  Nach  der  Disposition  wurde 
der  ganze  Grundbesitz  in  3  Kaveln  eingetheilt  nnd  zwar  die  erste:  Valm  mit 
Bliesen,  Antheil  Lnknitz  auf  28,000  rthl,  die  2.  Osterfeldsche  mit  Fertinentien 
anf  11,600,  die  3.  Klotzensche  zn  13,000  rthl.  berechnet.  -  1748,  den  11.  Fe- 
bruar, war  er  Pathe  bei  des  Kirchen  Vorstehers  Tochter  in  Klotzen. 

Besitz:  Klotzen  nebst  Zeblin,  Nenhof,  Fredehof  etc.  erbte  er 
vom  Vater  resp.  Bruder  Bogislaf.  Wnrchow  b  kam  von  N  122  an  ihn  als 
Lehnsfolger  nnd  erbte  er  anch  zugleich  Wnrchow  a  nebst  Pertinentjen, 
Bernsdorf  und  Sassenburg  den  Wurchowscben  Antheil  1747,  desgleichen 
Valm  mit  Briesen  nnd  Lndwigshfltten,  den  v  Woldenschen  kleinen  Antheil 
hatte  er  schon  erworben,  der  v.  Münchowsche  gehörte  ihm  früher  schon;  1755 
erstand  er  die  v.  Zastrowschen  Lehne  in  Osterfelde,  Gr.  u.  Kl.  Schmilz, 
Ziegelei,  Lnknitz  b,  einige  Bauern-  nnd  Kossätbenhöfe  in  Barwalde;  Anfcb, 
Knssow,  die  Binningsche  Mühle,  einen  Halbbauerhof  in  Storkow  besass 
er  ebenfalls;  Gr.  nnd  Kl.  Tarnten  kaufte  er  am  24.  October  1761  von  Georg 
Eggert  v.  Gl.  196.  Coprieben  und  Patzig  zum  Theil  kaufte  er  1751  ans 
dem  Konkurs  des  Prälaten  Joachim  Bogislaf  von  Laurens.  Antheil  Zechendorf 
soll  er  anch  besessen  haben  (s.  N.  243).  —  1743  erbte  er  den  3.  Theil  von 
den  an  N.  122  gefallenen  von  N.  168  hinterlassenen  von  jenem  refBsirten 
GramenzBchen  Gütern.  — 

Gem.  I:  Sophia  Juliane  v.  Glasenapp,  Hochzeit  1719,  den  15.  August 
zn  Klotzen;  ihre  Aeltern  s  N.  149;  sie  starb  im  September  1734,  nachdem  sie 
von  einem  todten  Sohn  entbunden  worden.. 

Gem.  II:  Barbara  Catharina  v.  Sonnenbnrg,  Hochzeit  1736  zn 
Coprieben  1707  als  Wittwe  hatte  sie  eine  Geldforderung  an  das  Fürstlich 
v.  Badziwyl  Ische  Haus,  welches  seinen  District  schon  1700  in  Schlochaa  hatte. 

Sühne:   211,  212,  218,  214. 

Töchter:  1.  ,Clara  Henriette,  geb.  1725,  den  19.  September.  — 
2.  Agnes  Veronika  1734,  Gem.:  Caspar  Bogislaf  v.  Glasenapp  195.  — 
8.  Sophia  Henriette  {I.Ehe),  geb.  1729,  den  19  Harz;  bei  ihrer  Taufe  als 
Zeugin,  Fran  v.  Glasenapp,  Gemahlin  von  Georg  Eggert  v.  Gl-,  Clara  geb. 
v.  Vangerow;    Gem.:    Otto  Casimir  v.  Glasenapp  210,   17 18  verheirathet 

162.  Bogislaf.  5.  S.  v.  118  (II.  Ehe).  -  Den  13.  September  1710 
erhielt  er  in  Erbtheilnng  Klotzen  etc.;  er  starb  aber  schon  am  12.  April  1714 
in  Balfanz  und  ging  Klotzen  etc.  an  Bruder  Heinrich  Christoph  über. 

Besitz:  Klotzen  etc. 

103.  Otto  Wilhelm.  6.  S.  v.  113  (III.  Ehe);  geb.  den  6.  April  1700, 
gest.  im  Dezember  1717  in  Balfanz,  den  19.  12.  1717  beigesetzt  —  Am 
13.  September  1710  erhielt  er  in  Erbtheilnng  Anth.  Balfanz;  er  studirte  anf 
der  Universität  zn  Frankfurt  a.  0.,  eine  schon  im  17.  Jahrhundert  besonders 
von  wohlhabenden  jungen  Edellenten  sehr  besuchte  Hochschule,  wo  er  den 
17.  August  1717  immatiiculirt  wnrde:  „Otto  Wilhelm  de  Glasenapp,  Eques 
Pomer  ;  Gebühren  12  gr."  Hortuus  Francofurti  ad  Viadrnm  anno  1717!  — 
Der  Vormund  von  ihm  nnd  den  folgenden  Geschwistern  war  Herr  v.  Wald« 
anf  Bärwalde. 

Besitz:   Balfanz  etc. 

164.  Paul  Wedig.  7.  S  v.  118;  seit  1727  anf  Balfanz,  welches  er  wohl 
gleich  nach  dem  Tode  von  Otto  Wilhelm  1717  unter  Vormundschaft  übernommen 
hatte.  Er  war  geboren  den  11.  Juni  1701  nnd  starb  den  14.  Dezember  1776 
in  Balfanz,  wo  er  anch  beigesetzt  worden  ist  Anch  er  hatte  studirt,  nachdem 
er  seit  19.  2.  1715  das  Gymnasium  zn  Neo-Stettin  besucht  hatte.  Er  wohnte 
erst  auf  Balfanz,  seit  1760  auf  Gramenz.  Kurbrandenb.  Landrath.  —  Er 
war  ein  frommer,   gerechter,   gütiger  Herr,   nnter  dem  sich  die  Unterthanen, 


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gegen  die  er  eine  milde  Praxi«  Abte,  sehr  wohl  and  glücklich  fehlen  konnten, 
besonders  nach  dem  vorher  herrschenden  Regime,  in  dem  doch  einige  Harten 
und  Schroffheiten,  zeitgemäss,  vorkamen,  die  er  aber  bei  tiefer  Religiosität 
bald  auszugleichen  suchte;  besonders  wurde  von  dem  1716  neu  errichteten 
Galgen  in  Balfanz  nicht  so  häufiger  Gebrauch  gemacht.  —  Er  uberliess  1731  den 
2S.  September  dem  Hauptmann  Berndt  v.  Kleist,  zwar  an  ihn  den  19.  August 
1717  tauschweise  gekommene  Buschgfiter  in  Schmenzin  (<I.  h.  seine  Vormünder), 
so  wie  anch  nicht  aufgeklärt  ist,  was  und  wie  viel  v.  Gl.  Besitz  nach  dem 
Tode  von  Gl.  150,  1708  und  unter  der  Vormundschaft,  von  Schmenzin  an  die 
v.  Kleiste  gekommen  ist.  —  1734  bittet  Faul  Wedig  am  Ausfertigung  der 
letzten  beiden  Lehnbriefe;  die  v.  Glasenapp  hatten  wegen  ihres  aasgedehnten 
Besitzes  im  Herzogthum  Hinterpommeni,  so  wie  im  Bisthum  für  jedes  Gebiet 
einen,  also  2  besondere  Lehnbriefe  zu  erhalten.  —  1746,  den  12.  Dezember, 
Klotzen  und  Balfanz.  Ein  Gränzstreit  zwischen  Faul  Wedig  nnd  Heinrich 
Christoph  v.  Gl.  einerseits  und  dem  Oberst lieutenant  v.  Hassow,  sowie  dem 
Hofgerich tsdirector  v.  Dreger  andersei  tig,  von  welchem  letzteren  der  etc. 
v.  Hassow  Antheil  eines  Gramentzschen  Gutes  und  Antheil  Lfibgust  erkauft 
haben  will,  die  v.  Glasenapp  den  Rechtsanwalt  und  Notar  Wichmann  ange- 
nommen hatten,  für  welchen  aber  ex  officio  ein  anderer  Notar  Witte  gesetzt 
worden  war,  gab  die  Veranlassung  zu  einer  Beschwerde  seitens  der  v.  Glasenapp 
bei  Sr.  Majestät,  worauf  dann  unter  dem  17.  Dezember  1746  Se.  Majestät  be- 
fahlen, dass  um  so  mehr,  da  der  Oberstlieutenant  v.  Hassow  von  seiner  Seite 
einen  Notar  habe,  das  von  den  Supplikanten  an  den  Notar  Wichmann  zwei 
mal  ertheilte  adjunctorium  ihm  auch  ertheilt  bleiben  solle.  (Geh.  St.-Arch.  u, 
siehe  N.  161).  —  1748,  d.  9.  Harz,  Balfanz.  Fanl  Wedig  und  seine  Ge- 
mahlin Barbara  v.  Glasenapp  stellen  eine  Obligation  aber  1000  rthl.,  einge- 
tragen auf  Zuch  c  und  Bernsdorf  für  Daniel  Friedrich  v.  Kameke  aus.  — 
1749,  den  5.  Juli,  Balfanz.  Paul  Wedig  bittet  Se,  Majestät,  die  Stadt  Nen- 
Stettin,  von  wo  aus  die  Schankgerechtigkeit  in  seinen  Gütern  angegriffen  wird, 
abweisen  zu  lassen.  Dieser  Frozess  schwebt  schon  seit  über  100  Jahren.  Der 
Herzog  Bogislaf  XIV.  hatte  1623,  den  16.  October  der  Stadt  Neu-Stettin, 
besonders  der  Branerzunft  das  Privilegium  ertheilt,  dass  im  Umkreise  von 
2  Heilen  am  Nea-Stettin  nirgends  gebraut  nnd  von  den  Ortschaften  in  diesem 
Umkreise  das  Bier  nur  von  Neu -Stettin  bezogen  werden  solle.  Auf  das  Ungewisse 
hin,  dass  Gramenz,  Lfibgust  und  Storkow  (auch  wohl  Wurchow)  innerhalb  der 
2  Heilen  Entfernung  liegen  sollten,  anderseits  das  Gegentheil  behauptet  wurde, 
ist  hin  und  her  prozessirt  worden;  so  z.  B.  1664  mit  des  seligen  Jacob  Lohden 
Wittwe;  1701  wurden  die  v.  Glasenapp  zum  Ueberfluss  aufgefordert,  nicht  zu 
brauen,  wenn  das  Rescript,  welches  in  Speyer  gefertigt  Bei,  rechtskräftig  werde. 
1709  im  Mai  war  Gert  Wedig  v.  Gl.  168  schon  mit  dem  Accise-Inspector 
Samuel  Krüger  in  Conflict.  1749,  den  14.  Juni  ergeht  Königliche  Ordre 
an  die  pommersche  Regierung,  dem  Faul  Wedig  v.  Gl.  zu  Balfanz 
wider  die  Stadt  Neu-Stettin  wegen  Anfechtung  über  die  Schankgerech- 
tigkeit, dem  Supplikanten  gehörige  Justiz  zu  administriren,  gleichfalls 
auch  dem  Concipienten  diese  Vorstellung  zukommen  zu  lassen.  Zugleich  be- 
richtet Paul  Wedig  v.  Gl.  1749,  den  31.  Dezember,  dass  die  v.  Glasenapp- 
Gramenz  seit  undenklichen  Zeiten  Kruggerechtigkeit  hätten,  worüber  sie 
auch  aus  früherer  Zeit  und  zwar  seit  Über  vor  300  Jahren  Dokumente  vor- 
legen könnten.  Gegen  Gramenz,  Lfibgust,  Storkow,  auch  Wurchow  etc.  pro- 
zessirtedieStadtNeu-Stettinanf  guten  Glauben  nnd  Hoffnung  immer  wieder.  Krüge 
waren:  Bärwalde  ein  halber,  Lubgast  1,  Klotzen  1,  Gramenz  b  1,  Gramenz  a  Vi, 
Zachen  >/i,  Storkow  Vi,  Dummerfitz  Vii  Altenwalde  Vi,  Wurchow  1  etc.  brachten 
c  600  rthl.  ein,  was  hier  in  Frage  gestellt  und  den  Brauern  etc.  in  Neu- 
Stettin  zu  Gute  kommen  sollte;  auch  sei  dies  bereits  1694  den  12.  Dezember 
durch  Casimir  v.  Gl.  (120)  sowie  1704  durch  die  Vormünder  Gert  Wedigs  v. 
Gl.  (168)  alles  berichtet  worden.  —  Die  Generaldirecüon  der  Finanzen  scheint 


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dennoch  im  Interesse  der  Stadt  Neu-Stettin  Anordnungen   getroffen  und  ver- 
fahren, sowie  der  Regierung,  also  der  Gegenpartei,  doch  auch  nicht  gewillfahrt 
zu  haben,  denn  1750,  den  90.  April,  erging  eine  Königliche  Verfügung  an  die 
Generaldirection,  dass  den  v.  Glasenapp  Appellation  verstattet  werde  und  wess- 
balb  das  nicht  gehe;  der  unruhigen  Kammer  ihr  Verfahren,  dem  Fiskus,  der  den 
v.  Olasenapp  die  Schankgerechtigkeit  streitig  mache,   sei   dies  zn  verweisen, 
nm  so  mehr,   als   es  hart  wäre,    die  Familie  v.  Glasenapp  ungehört  in  dieser 
Sache  zn  lassen     (Gh.  St-Arch.)   —    Brttggemann  (s   I.  Tb.)    führt  Ober  die 
Angelegenheit  Folgendes   an:    „Den    langwierigsten   Streit  hat  die  Stadt  Neo- 
Stettin  mit  den  v.  Glasenapp- Gramen z  und  -Wnrchow  wegen  des  Kragverlaget 
geführt,  als  welcher  denselben  durch  die  Urtbel  vom  1 1 .  Hai  und  24.  October 
1597  und  das  Urtheil  des  Reich  skainmergerichts  zn  Speyer  vom  18.  Mai  1603 
nnd  ferner  dnrch  die  Urtbel  vom  12.  Dezember  1694,  7.  Hai  169-1,  18.  October 
1707,  80.  August  nnd   15.  October  1749  abgesprochen   wurde.     Diese  TJrthel 
wurden  zwar  dnrch  die  Tribunalsentenz  vom  IL.  Jnni  1751    bestättigt,  jedoch 
wurde  dirin  zugleich  den  v.  Glasenapp  verstattet,  den  Beweis  zu  fähren,  dass 
das  Gut  Giamenz  nicht  in  dem  District  der  2  Heilen  um  die  Stadt  belegen  sei 
Nachdem  sich  nun  bei  der  vorgenommenen  Vermessung,  bei  welcher  das  Haass 
einer  Heile  zu  22,500  Fnss  (oder  1875  Ruthen  Rhein!)  durch  die  Urthel  von 
21.  Juli  und  IK  September  1752  festgesetzet  worden,  ergeben  hatte,   dass  die 
Guter  der  v.  Glasenapp,  als:  Gramenz.  Zechendorf,  Lfibgust,  Storkow, 
Flakenheide,  Valm  und  Wnrchow  ttber  2  Heilen  von  der  Stadt  entfernt 
sind,  so  wurden  solche  von  der  Ansprache  der  hiesigen  Brauergilde  nach  den 
Urthelo  vom  6.  November  1753,   9.  April  und  19.  Dezember  1759  gänzlich 
freigesprochen."    —    Der  Prozess   hatte   also  Über  15o  Jahre  geschwebt.  — 
1751,   den  2   Hai   erhielt   Faul  Wedig   das   für   das   Bocham'sche   Patron»! 
offerirte  Uonorarinm,  item  wegen  erhaltener  Frabende  zu  Emmerich.  —  1770, 
ilen  aH_  October   wurde  der  Landrath  Paul  Wedig  v.  Gl  nebat  dem  seitens 
srung   deputirten  Loper   zur  Visitation  des  Gymuasü  zn  Neu-Stettin 
—    Der  Oberstlieutenant   Joachim  Reinhold  v.  Gl.  (18tJ),    der  ja  in 
'eich  begütert,  auch  in  der  Heimatii  zu  bedeutendem  Grundbesitz  ge- 
viel  baares  Geld  verbrauchte  (Gründung  eines  Dragoner-Corps),  hatte 
770   mit  Paul  Wedig  v.  Gl.  einen  Kaufcontract,   in    dem  letzterer 
rar,   stipulirt   und  zu  Gramenz  den  11.  Hai  1771  abgeschlossen,   fol- 
ihalta:    „Joachim  Reinhold  v.  Gl.  angebend,  dass  die  Aufhebung  der 
it,   d.  h.  der  Ansprüche  der  Agnaten  und  Gesammthäuder  viel  Um- 
ad  Kosten   verursachte,   fordert   desehalb   einen  nur  geringen  Preis, 
dem  Käufer,  Faul  Wedig  v.  Gl.,  die  event.  Hindernisse  zu  beseitigen 
Erforderliche  zu  veranlassen.     Ersterer  verkauft   diesem  Beine  Guter 
a,    LflbgnBt  a,   nebst   Pertin^ntien    in    Storkow    und   WrnckhBtten, 
b,  Kussow  a,  Zechendorf  a,  Zachen  b,  Flakenbeide  nnd  WrnckhBtten 
10000  rthl.  erblich,  welche  Faul  Wedig  v.  Gl.  nur  allodie  nnd  zwar 
ihre,  wozu  er  den  Königlichen  Consens  einholen  will,  zu  besitzen  an- 
aa  stehenbleibende  Capital  soll  auf  dem   verkauften  Antbeilagut  Gra- 
lothekarisch   eingetragen   werden,   wo  Verkäufer  anch  den  nicht  ver- 
halben Garten  ohne  Entgelt  behält;   nach  gezahltem  Gelde  werden 
■  wie  auch  die  Wohnung,  der  halbe  Garten  etc.  sofort  durch  Joachim 
v.  Gl.   geräumt.     So  lange  der  Herr  Oberstlieutenant  v.  Glasenapp 
It  in  Gramenz  nimmt,  d.  b.  das  Recht  des  Aufenthalts  dauert,    kann 
ntlich  2  Fuder  Holz  aus  dem  Holz  durch  sein  Fuhrwerk  holen  lassen 
für  Frau  Hauptmann  v.  Glasenapp  (s.  N.  184)  4  Kühe,  wie  für  den 
berstlieutenant  v.  Glasenapp  4  Pferde  auf  der  Gramentz'achen  Weide 
a.     Des   verstorbenen   Herrn    Hanptmann   Caspar  Otto  v.  Gl.  (184) 
.twe  wurden  zur  Zeit  ihres  Umzuges  nach  Wulflatzke,  nach  der  Saat- 
nftthigen  Leute  und  Wagen   gegeben,   sowie  auch  Catbarina  Sophia 
zen,  Charlotta  Krausen,  wie  auch  der  Gärtner  Peter  Kleist  aus  der 


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Uoterthänigkeit  entlassen  worden  würden.  Das  abgeschlagene  Holz  bleibt  dem 
Herrn  Oberstlientenant,  er  läset  ea  aber  auf  seine  Kosten  an  den  Strom  (Bot- 
ssnte)  bringen.  Gramenz,  den  11.  Mai  1771.  gez.:  Joachim  Beinbold  v. 
OL  als  Verkäufer,  Paul  Wedig  v.  Gl.  als  Kanter,  v.  Kleist,  qn.  Justiz- 
Kommissarins  der  verordneten  Separat-Eommisrion,  Otto  Casimir  v.  Gl.  (210) 
als  Zeuge,  Berndt  Friedrich  Wiebmann  als  Zeuge,  der  Notarn  Carolas  Ludo- 
wicas  Homani."  —  Paul  Wedig  hatte  bereits  den  Königlichen  Consens  zu  diesem 
Kauf  erwirkt  und  lautet  derselbe:  „Wir  Friedrich  von  Gottes  Gnaden  etc. 
Urkunden  and  bekennen  hiermit  rar  Uns  und  Unsere  Erben  als  Köoig  von 
Presssen,  Harkgraf  und  Kurfürst  von  Brandenburg,  Herzog  zu  Stettin  etc., 
wie  auch  sonst  jedermanniglich,  dass  uns  der  feste  liebe  getreue  Paul  Wedig 
v.  Gl.  allerunterthänigst  zu  vernehmen  gegeben,  was  maassen  er  von  dem 
gleichfalls  Testen  Unserm  lieben  getreuen  dem  Oberstlientenant  Joachim  Bein- 
hold v.  GL  per  Contractom  den  11.  Hai  1771  dessen  nachbenannte  Güter: 
üramena  a,  Lfibguet  a  nebst  Pert.  in  Storkow  und  Wruckhutten,  Storkow  b, 
Kussow  a,  Zechendorf  a,  Zuchen  b,  Flakenheide  und  Wruckhutten  für 
30500  rthl.  erblich  gekauft  habe  mit  allerunterthänigster  Bitte,  da  er  diese 
gekauften  Güter  allodie  zu  besitzen  die  Absicht  habe,  über  diesen  Kauf  unseren 
landes-  nnd  lehneherrlichen  Oonsens  und  Conflrmation  auf  25  Jahre  zu  er- 
tbeilen.  Wie  Wir  nun  solcher  allernnterthänigston  Bitte  Baum  und  Statt 
geben,  so  consent. iren  und  counrmiren  und  ver willigen  Wir  aus  König- 
lieber  landes-  und  lehnsherrlicher  Hacht  nnd  Gewalt  in  den  hierbei 
angehefteten  Eaafkontract  vom  11.  Hai  1771  auf  solche  25  Jahre,  wie  solches 
zn  recht  am  kräftigsten  und  beständigsten  geschehen  kann,  soll  oder  mag 
jedoch  unseren  lehnsherrlichen  Gerechtigkeiten  nnd  den  Lehnsconstitutions-, 
Bleuer-  nnd  Ross- Matrikeln  auch  an  den  Unsern  und  sonst  Jedermanns  Rechten 
und  Gerechtigkeiten  ohne  Schaden  und  Nachtheil  sein.  Urkundlich  ist  dieser 
Gonsens  nnd  Conflrmation  etc.  Stettin,  den  18.  April  1770."  (Der  Kaufkontract 
iniiss  also  bereits  ein  Jahr  früher  vorgelegen  haben  und  1771  also  erst  in 
Wirksamkeit  getreten  sein).  Darauf  hat  Paul  Wedig  v.  Gl.  wohl  mit  einigen 
der  Vettern  Rücksprache  genommen  nnd  die  Pracludirung  des  Geschlechts 
v,  Qlasenapp  von  diesen  Gütern  beantragt.  In  der  Präcludirungs -Verhandlung 
Cflslin,  den  8.  Februar  1773  ist  anter  Anderm  gesagt:  „In  Absicht  der  nach- 
gesuchten Allodification  aber  muss  Provokant,  falls  er  ferner  darauf  besteht, 
der  sämmtlichen  Gescblechtsvettern  Consens  dazu  beibringen  und  solchen  ge- 
hörigen Orts  suchen  etc.  Betreffend  die  Frage,  dass  wenn  einer  altväterliche 
Lehne  auf  seine  Linie  bringet,  sein  eigenes  Geschlecht  präcludiren  läset,  er 
seine  Familie  um  ihr  ganzes  Lehnrecht  bringen  kann.  Die  Entscheidung  dieser 
Frage  mnss  stets  auf  die  verneinende  Seite  ausfallen;  —  denn  Provocant  hat 
nicht  einmal  primae  acqnirens  dieser  Güter,  sondern  hat  nur  Bein  Recht  a  primo 
acqairante,  ein  gleiches  Recht  haben  auch  Provocaten  (es  ist  also  dagegen, 
wie  wohl  denkbar,  provocirt  worden)  nnd  wäre  es  unerhört,  so  gegen  alles 
Lehnrecht  stritte,  wenn  dnreh  eine  schlichte  Provocation  ein  Leimsvetter  den 
Indern  wider  seinen  Willen  um  sein  Recht  an  den  Gütern  auf  ewig  bringen 
wollte,  welches  Becht  er  ihm  (resp.)  nicht  zu  verdenken  hat  (?)  Es  kann  auch 
am  desswillen  das  Gesuch  des  Provokanten  nicht  Statt  haben  und  streitet  schon 
desahalb  mit  den  Gesetzen,  weil  auf  solche  Weise  binnen  kurzer  Zeit  alle 
Gutsbesitzer  im  Lande  ihre  Lebusvettern  nm  ihr  Recht  an  den  Lehnsgütern 
bringen  konnten,  da  dann  eo  ipso,  wenn  die  Linie  der  Gutsbesitzer  ausstürbe, 
die  Güter  in  Allodisjgüter  verwandelt  wären,  welches  offenbar  der  den  Gütern 
anklebenden  Qualität!  feudali  zuwider  ist.  Es  haben  hier  also  Provocaten  bloss 
mit  ihrem  etwaigen  nähern  Lehnsrechte  präcludirt  werden  können,  nicht  das 
Geschlecht  der  v.  Glasenappe  überhaupt. "  —  Am  5.  April  1774,  Gramenz, 
bittet  Paul  Wedig  v.  GL  am  den  Besitztitel,  wobei  er  freilich  wieder  aus- 
spricht, dass  er  die  Absieht  habe,  die  Güter  jure  allodü  zu  besitzen,  unter 
Consens  anf  25  Jahre;    hinzufügend,  dass  ja  nach  der  Sentenz  des  Hofgerichts 


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vom  8.  Februar  1773  du  Geschlecht  v.  Glasennpp  mit  dem  näher  Recht 
praclndirt  iei.  (Es  haben  unter  den  Gütern  mehrere  und  Antheile  doch  nicht 
die  greifbare  Lehnsqu&lität,  noch  ans  früherer  Zeit  herrührend,  gehabt;  weil 
die  Angelegenheit  sonst  leichter  anzufassen  und  zu  betreiben  gewesen  wäre.) 
G.  St-Arch.  —  Es  wird  auf  diese  Verhandinngen  noch  zurückgegriffen  werden 
(S.  Otto  Leopold  v.  Gl.  243).  —  Fanl  Wedig  starb  den  14.  Dezember  177G 
und  warde  Herr  y.  Zastrow-Arnhausen  der  minorennen  Kinder  Vormund.  —  Da 
Fanl  Wedig  die  Landrathschaft  des  v.  Glsp. -Gramen  tzschen' Kreises  erblich 
zufiel,  mit  der  auch  die  des  Neu-8tettiner  Kreises  meist  verknüpft  war.  konnte 
er  der  Fahne  in  den  Krieg  nicht  folgen  nnd  mnsste  er  bei  den  vielen  Kämpfen 
and  Wirren,  selbst  in  Hinterpommern,  eine  grosse  Tbätigkeit  entwickeln,  wobei 
er  im  Innern  wirkend,  viel  Rahm  eingeerntet  bat  In  seine  Amtszeit  fielen 
der  Krieg  mit  den  Schweden  nnd  den  Rossen  wegen  der  polnischen  Königswahl, 
die  Scblesischen  Kriege,  der  7jB>urige  Krieg,  die  Belagerung  von  Colberg,  wo 
neben  die  Fest  auch  Öfter  grassirte  Was  Hinterpommern,  besonders  die  Nen- 
Stettiner  Gegend  unter  den  Kämpfen,  Durchmärschen,  Contributionen  gelitten 
hat,  steht  ja  in  der  Geschichte  verzeichnet. 

Nach  dem  Erb-  nnd  T heil- Vergleich  Gramenz,  d.  17.  Februar  1777  sind 
den  einzelnen  Erben  die  Güter  folgendennassen  zugefallen: 

I.  dem  Hauptmann  Joachim  Casimir  v.  Gl. 

1)  das  ganze  Gut  Gramenz,  welches  im  Landbuch  a, 
b  n.  c  notirt,  jedoch  ohne  die  Antheile  an  LÜbgust 
nnd  Storkow,  also: 

A)  das  Lebngut  Gramenz  b,  nach  Abzug  der  Dienst« 
ans  Lübgnst  für 

B)  das  von  dem  Oberstlieutenant  v.  Gl.  erkaufte  Gut 
Gramenz  a,  wozu  Oonsens  nnr  auf  25  Jahre  ertheilt, 
nach  Abzug  der  Dienste  aus  Lübgust,  Storkow  nnd 
Kussow  für 

0)  das  zeitweise  sogenannte  Dregerscbe  Allodialgut, 
Antheil  Gramenz  c  nach  Abzog  des  Krug-Verlags  in 
Zueben  und  der  Dienste  aus  LÜbgust,  Storkow  und 
Zechendorf  für 

2)  das  Lebngut  Ealfanz  nebst  den  Kühlen  und  der  Feld- 
mark Casimirshof,  jedoch  ohne  das  Gut  Bernsdorf  für 

3)  das  Lehngut  Zftlkenhagen  für  .    .     . 

4)  das  Lehngut  Grünenwalde  nebst  Steinburg  a  und 
dazu  gehörige  Bnschgüter  für 

5)  Schoffhütten ,  so  als  ein  perdnenz  von  Grünwalde  im 
Landbnche  notirt  ist,  für 

6)  das  Lehngut  BernBdorf  incl.  der  Bnschgüter  im 
Viertel  des  Wurchowschen  Busches  nnd  der  Käthen 
auf  dem  Bahrenberg,  welches  bei  Zuchen  c  im  Land- 
buch notirt  ist,  für 

7)  das  ganze  Gut  Flakenheyde  als  das  Lehnsantheil  des 
von  dem  Oberstlieutenant  v.  Glasenapp  verkauften  so- 
genannten Lübgu stachen  und  des  v.  Dregerschen 
Antheile  bei  Gramenz  c  incl.  der  Dienste,  so  bisher 
nach  Zuchen  c  prestärt  worden  Bind,  für 


itU. 

Ot. 

36,268 

18 

3,745 

20 

5,401 

6 

10,020 
8,826 

20 

8 

23,339 

4 

6,098 

1 

9,541 

16 

4,841 

, 

108,066 

23 

Sa. 
worunter  ein  Allodialgut  Gramenz  a  zu  8745  rthl.  20  gr. 
Gramenz  c  zu  5401     „       6    „ 
Flakenheide  c  zu    874     „       9    „     befindlich. 
Anmerkung:    Von   Gramenz  b   werden   als  Possessores   in   den    ver- 
schiedenen Zeiten  vermerkt:   1787  Gerhard  Wedig  v.  Gl.   Amtahauptmau, 


Jigitizccty  G00g[c 


—     257    — 

modo  General- Feld  marsch  all  Otto  Caspar  v.  GL,  1742,  von  ihm  an  Hauptmann 
Otto  Casimir,  Heinrich  Christoph,  Paul  Wedig:,  Qe vettern  and  Gebrüder  v.  Gl. 
überlassen  und  seit  1743  Panl  Wedig  v.  Gl.  allein. 

XL  der  Margaretha  Clara  Wilhelmine,  verehelichten  t.  Glaaeuapp 
ku  Hanow.    Das  ganze  Gut  Zachen,  als  die  1.  Kavel,  nämlich: 

1)  das  zeitweise  v.  Dregersch  gewesene  Gntsantheil 
Zachen  a  nebst  Gr.  Schwartow,  dem  Krugverlag,  t 
bisher  bei  Gramenz  c  gewesen,  for 

2)  das  von  dem  Oberstlieatenant  v.  GL  erkaufte  Antheil 
Zachen  b,  für 

3)  das  Lehnsantheil  Zachen  c,  incl.  der  Janikowschen 
Schäferei,  der  2  Koss&then  des  Weichholzes  von  Kl. 
Schwartow  oder  Drenseh  and  der  Fischerei  im  See 
Vilnow  auf  das  Drenache  Land,  jedoch  nach  Abzog 
der  bisher  von  Piakenheide  geleisteten  Dienste,  far    . 

Sa. 
in.  der  Helene  Am&Ite,   verehelichten  v.  Ingersleben  das  ganze  Gut 
Labgast  als  die  2.  Kavel,  nämlich: 

1)  das  von  dem  Oberstlieatenant  v.  Glasenapp  erkaufte 
Antheil  Labgast  a  mit  den  Diensten,  so  bisher  nach 
Gramenz  a  geleistet  worden,  jedoch  nach  Abzog  der 
Dienste,  so  die  10  Storkowgehen  Banern  geleistet,  for 

2)  das  zeitweise  Dregersch  gewesene  Antheil  Labgast  b, 
jedoch  ohne  das  Antheil  in  Storkow  und  deren  bisher 
geleistete  Dienste,  zu 

8)  das  Lehnsantheil  LQbgust,  welches  als  eine  Pertinenz 
von  Gramenz  b  im  Landbach  verzeichnet,  nebst  dem 
Dienst,  so  dahin  geleistet  worden,  for 


IV.  der  Sophia  Loi 
fallende  8.  Kavel 


ie,   verehelichten  v.  Kleist  zu  Schmenzin  die  zu- 


Storkow b,  welches  von  dem  Oberstlieatenant  v.  Gla- 
senapp erkauft,  incl.  der  Dienste,  welche  bisher  nach 
Lftbgost  and  Gramenz  a  preatiret,  für   .....    . 

2)  das  bei  Lubgost  b  notirte  zeitweise  Dregersch  gewesene 
Antheil  in  Storkow,  nebst  dem  Dienste,  so  bisher  nach 
Gramenz  c  und  Lhbgnst  preatiret  worden,  for    .     .    . 

8)  Wrackhatten,  von  dem  Oberstlieatenant  v.  Glasenapp 
erkauft,  für 

4)  Kussow  a,  von  dem  Oberstlieatenant  v.  Glasenapp 
erkauft,  incl  der  Dienste,  so  bisher  nach  Gramenz  a 
verrichtet,  zu 

5)  Zechendorf  a,  von  dem  Oberstlieatenant  v.  Glasenapp 
erkauft,  zu 

6)  Zechendorf  b,  zeitweise  von  Dregersch  gewesener 
Antheil,  incl.  des  Kruges  und  der  Dienste,  so  bisher 
nach  Gramenz  a  gehöret,  for ■    . 


rtbl. 

Gr. 

8,646 

18 

1,600 

2,696 

16 

8,180 

978 

8 

1,627 

2 

18,682 

15 

Hierfiber  den  21.  Hai  1771  Docnment  ertheilet  nnd  Titel  possesB  be- 
richtigt worden.  (Ans  den  Landbuchacten  Gramenz).  D.  h.  insofern,  da  er, 
Panl  Wedig,  Sentens  präclusionia  selbst  nicht  beigebracht,  er  den  18.  April 
1774  Docnment.  rat.  tituli  possessionis  et  coufinnat.  auf  25  Jahre  erhalten  hat. 

Anmerk.:  Lubgutt  b  Allodial,  als  Possessiores  dieses  Antheils  sind  ver- 
zeichnet: 1737,  Juni,  der  Oberst  Friedrich  Casimir  v.  fiotzheim;  1788,  August, 

17 


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der  Oberstlieuteuant  Jacob  Ewald  v.  Maasow;  1746,  October,  der  Hofgerichfce- 
director  Friedrich  v.  Dreger;  1757,  Januar,  dessen  Kinder  Friedrich  und 
Caroline  Philippine  Menzeln,  geb.  v.  Dreger;  1761,  Januar,  Paul  Wedig 
v.  Glasenapp ;  1777,  Mai,  Helena  Amalie  v.  Glasenapp,  verehelichte  v.  Ingersleben, 

Besitz  also:  Balfanz  nnd  Zttlkenhagen,  woselbst  er  auch  von  1781 
bis  1775  besonders  die  Kirchenquittungen  unterzeichnet  hatte,  erhielt  er  vom 
Vater  nach  Erbtheilnng  vom  13.  September  1710;  die  Bärwalder  Linie  hatte 
seit  dieser  Zeit  wohl  keinen  Antheil  mehr,  weder  an  Balfanz  noch  an  Zttlken- 
nagen:  Schlosskämpen  bei  Bnblitz;  Gramenz  a  kaufte  er  den  11.  Mai  1771 
von  N.  188)  Qramenz  b  bekam  er  1742,  d.  17.  Juli  in  Lehnsfolge  von  N.  122; 
Gramenz  c,  welches  groaaentheils  inzwischen  v.  Dreger  erstanden  hatte,  kaufte 
er  den  20.  Januar  1760  von  den  Geschwistern  v.  Dreger;  Flakenheide,  einen 
Antheil  erwarb  er  mit  Gramenz  b,  einen  Antheil  mit  Znch  c,  einen  Antheil 
mit  Gramenz  c  and  einen  mit  Gramenz  a;  Bemadorf,  Grünwalde  mit 
Sehoff  hatten  und  Steinbnrg  bekam  er  mit  Zucb  c;  dieser  Besitz  kam  an 
Sohn  Joachim  Casimir  N.  216.  —  Kussow  a,  Storkow  b,  Wruckhfltten 
erwarb  er  mit  Gramenz  a;  Zeohendorf  a  mit  Gramenz  b,  Zechendorf  b 
mit  Gramenz  c;  dieser  Besitz  kam  an  Tochter  Sophia  Louise.  —  Lfibajnsta 
erwarb  er  mit  Gramenz  a,  Lttbgnst  b  mit  Gramenz  c  kamen  an  Tochter 
Helene  Charlotte  Amalie.  —  Znch  a  mit  Vorwerk  Schwartow  erwarb  er 
mit  Gramenz  c,  Znch  b  mit  Gramenz  a,  Znch  c  mit  Vorwerk  Janikow  bekam 
er  in  Lehnsfolge  den  6.  October  1748  von  N.  122  nebst  Bf.  158  und  161,  jeder 
V«  der  von  Gert  Wedig  v.  Gl.  N.  168  an  ihn,  N.  122,  gefallenen  und  refüairten 
GramenzBchen  Lehne  und  Guter.  —  Dieser  letztere  Besitz  ging  an  Tochter  Marga- 
retha  Clara  Wilhelmine  Ober.  —  Einen  Antheil  Valm  kaufte  er  am  21.  Harz  1743 
nnd  zwar  11  Bauern,  1  Halbbauer,  1  wüsten  Kossathenhof  für  650  RthU 
1777,  d.  25.  März,  wurde  dies  von  seiner  Wittwe  und  den  Erben  durch  den 
Vormund  Otto  Ludwig  v.  Zastrow  wieder  zur  Masse  eingelbst  — 

Gem.:  Barbara  Augnsta  v.  Glasenapp-Gramenz,  geb.  d.  22.  Septhr. 
1711,  Eh«stiftung  d.  9,  April  1727,  cop.  d.  24.  Sepibr.  1727;  i.  Aelt.:  s.  N.  168; 
sie  starb  den  29.  Octbr.  1785;  1783  tritt  sie  nebst  „der  Grossmutter''  (die 
Mutter  von  ihr?  von  Paul  Wedig?  beide  waren  schon  todt,  etwa  eine  Sttef- 
grossmutter?)  dagegen  auf,  daas  die  Guter  bepfandbrieft  werden  sollten;  1772 
war  sie  Taufzeuge  in  Cölpin. 

Söhne:   216,  216,  217,  218,  219. 

Tochter:  1.  Catbarina  Elisabeth,  geb.  d.  9.  August  1738,  gast 
d.  11.  Mai  1736.  —  2.  Margaretba  Clara  Wilhelmine,  geb.  d.  11.  Janaar 
1786.  Gern:  Otto  Casimir  v.  Glasenapp  220  auf  Manow;  sie  bekam  ganz 
Znch  mit  Schwartow  and  Janikow,  war  seit  1779  eine  reiche  Wittwe  nnd 
starb  den  19.  Januar  1800  zn  Manow.  —  3.  Sophia  Luise,  geb.  d.  80.  August 
1737;  Hochzeit  d.  2.  Juni  1765.  Gem.:  Franz  Berudt  Heinrich  v.  Kleist,. 
Hauptmann  1749,  anf  Schmenzin  1764;  s.  V.:  Reimar  v.  Kleist  auf  Schmenzin; 
sie,  Sophia,  erhielt  in  Erbtheilnng  Kussow  a,  Storkow  b,  Wruckhutten,  Zechen- 
dorf a  und  b  und  starb  1786.  Wie  und  wann  Schmenzin  von  N.  100  etc.  nnd 
Nachkommen  an  die  v.  Kleiste  gekommen,  ist  hier  nicht  bekannt  geworden.  — 

4.  Veronika  Hinriette,  geb.  d.  24.  Febr.  1741;  gest.  d.  12.  März  1742.  — 

5.  Charlotte  Maria,  geb.  d.  4.  November  1742,  gest.  d.  4.  Januar  1745.  — 

6.  Caroline  Antoinette,   geb.  d.  22.  Octbr.  1746,  gest.  d.  16.  Febr.  1747. 

—  7.  Helene  Charlotte  Amalie,  geb.  d.  24.  Aug.  1749.  Gem.  I:  1774 
Friedrich  Wilhelm  v.  Zastrow,  Hauptmann  auf  Borntin,  geb  d.  22.  Juni 
173U,  gest.  d.  16.  Januar  1774;  s.  V.:  Caspar  Heinrich  v.  Zastrow  -Borntin, 
starb  1738;  s.  M-:  Baa  Catharina  v.  d.  Goltz  a.  d.  H.  Giesen,  die  1751  noch 
als  Wittwe  lebte.  Oem.  II:  Carl  Friedrich  v.  Ingersleben,  Hauptmann; 
s.  V.:  Carl  Wedig  v.  Ingersleben.  Er  lebte  noch  1786  auf  Lfibgust  —  Helen« 
v.  Glasenapp  erhielt  in  Erbtheilnng  1777  ganz  Lubguat;   sie  starb  vor  1786. 

—  Nachdem  sie  und  ihr  Ehegemahl  seit  1777  wegen  zu  excercirenden  Lehni- 


Jigitizccty  GoOglc 


-    269    — 

recht«  gegen  du  Geschlecht  v.  Glasenapp  geklagt  hatten,  erfolgte:  „Nach 
Fol.  169  der  Lehneacten  des  Geschlechts  v.  Glasenapp  hat  der  etc.  v.  Ingers- 
leben nnd  dessen  Ehegenossin  den  23.  März  1780  angezeiget,  dass  sie  bei 
Se.  Majestät  am  AUodincirung  des  Gnts  Lübgust,  in  so  weit  es  noch  ein  Lehn, 
angetragen  nnd  da  mit  beierforderter  Bericht  constatire,  dass  die  Agnaten  des 
Geschlechts  derer  v.  Gl.  daran  weiter  keinen  Ansprach  gemacht  hatten,  haben 
sie  den  15.  Harz  1780  beim  Cösliniachen  Hofgericht  fol.  160  ergangene 
Praclnaions-Senteni;  in  origine  übergeben.  Nach  den  Allodialacten  von  Lübgust 
d.  d.  1780  hat  der  Hauptmann  Carl  Friedrich  v.  Ingersleben  snb  dato  18.  Mars 
1780  mittelst  Beifügung  der  erwähnten  Praclusions-Sentenz  bei  Sr.  König!. 
Majestät  am  die  AUodiniation  angehalten,  welche  dann  auch  ohne  erhöhten 
Lehnakaaon  nnd  sonder  Erlegung  der  Gebühren  p.  Gab.-Ord  v.  22.  Harz  1780 
aecordiret  worden.  Durch  Rescript  vom  23.  Harz  an  die  Regierang  ist  von 
derselben  Bericht  erfordert,  ob  noch  ein  rechtliches  Bedenken  entgegen  stehe; 
allein  da  der  Bericht  dahin  abgefasset,  dass  solches  nach  ergangener  Präklusion, 
nach  von  den  Hiterben  getroffener  Vereinigung  nicht  sei,  so  ist  die  Ausfertigung 
der  AUodinkations-Verechreibnng  p.  Rescript  vom  28.  April  1780  befohlen, 
solche  auch  nach  abgestattetem  Subjections-Eid  den  5.  Febr.  1781  auf  ferneres 
Anhalten  vollzogen  nnd  ertheilet  worden,  wie  folgt:  „Auf  die  ad  justantiam 
des  Hauptmanns  v.  Ingersleben  und  dessen  Ehegenossin  Helene  Amalie  geb. 
v.  Glasenapp  geschehene  Öffentliche  Vorladung  der  unbekannten  v.  Glasen apps eben 
Geschlechts  vettern  per  Edictates,  das  allhier  zu  Alt-  und  Neu-8tettiu  auge- 
schlagen gewesen,  deren  bekannten  Geschlechts  vettern  per  patentum  ad  domnm, 
welche  an  denen  Lehnen  Lflbgust  a  et  b  im  Neu-Stettinschen  Kreise  belegen 
einen  An-  nnd  Zuspruch  haben  nnd  von  welchem  das  Antheil  a  d-r  2.  Frovocantdn 
Erblassers  Faul  Wedig  v.  GL  von  dem  Oberstlientenant  Joachim  Reinbold 
v.  GL  für  14,833  rtbl.  10  gr.  8  pf.  erkaufet,  wonächst  die  2.  Provokantin  es 
in  der  Theilnng  mit  ihren  Geschwistern  d.  d.  Gramenz,  den  17.  Februar  1777 
für  eben  so  hoch  und  das  Antheil  Lübgust  b  in  eben  der  Theilnng  für  2486  rtlil. 
16  gr.  angenommen,  wie  anch  nach  der  dieserbalb  in  den  Intelligenzblattern 
geschehenen  Insertion  .Erkennen  Wir  Friedrich  Wilhelm  v.  G.  G.  König  von 
Prensaen  etc.  für  Recht:  Dass  nunmehr  in  contumaciam  das  ganze  Geschlecht 
derer  v.  Glaaenapp  mit  ihren  L eh ns ansprächen  an  oberwähnten  Gütern  Lftbgnst  a 
nnd  b,  solche  mögen  sich  nnn  auf  das  jus  protimiseos,  retractus  senrevoetionis 
nnd  resp.  reluitionis  oder  sonst  auf  irgend  einiges  Lehnsrecht  gründen,  zu 
prtclndiren  und  ihnen  ein  ewiges  Stillschweigen  aufzulegen.  Publicatum  Cöslin, 
d.  15.  März  1780  (L.  8),  gez.  v.  Pirch.  —  Hauptmann  v.  Ingersleben  lebte 
noch  1786,  d.  24.  October  auf  Lflbgust. 

166.  Jörne«  Ernst.  8.  8.  V.  118,  geb.  d.  14.  Juli  1704  zu  Balfanz;  er 
starb  früh. 

166.  Friedrich.  9.  S.  v.  118,  geb.  d.  22.  September  1705  zu  Balfanz 
nnd  starb  1705  daselbst. 

167.  Jürgen  Wilheln.  10.  8.  v.  118,  geb.  d.  6.  April  1707  zu  Balfanz, 
starb  als  Kind  c.  1709. 

168.  Gert  (Gerhard)  Wadig,  1.  8.  v.  120,  Gramenz;  geb.  den  4.  Februar 
1688,  gestorben  den  2.  November  1726  nnd  zu  Gramenz  beigesetzt.  Den 
27.  Juni  1701  wurde  Gerhard  Wedige  de  Glasenapp,  Eqnes  Fomer.  imma- 
trienlirt,  Universität  Frankfurt  a.  0.  nnd  hatte  zn  zahlen  12  gr.  Königlich 
Preusischer  Rath,  Landrath,  Amtshanptmann  zn  Bublitz  nnd  Btttow, 
sowie  Königlich  Prenssiscber  Hauptmann  der  Aemter  Dreileben  und 
Sommerschenburg.  —  1690,  den  19.  September  bittet  Otto  Caspar  v.  Podewils 
den  Kurfürsten,  seinem  Stiefsohn  Gert  Wedig  v.  Gl.  bei  dem  grossen  zn  ver- 
waltenden Besitz  den  Burgrichter  Otto  Casimir  v.  Gl.  (118)  trotz  seiner  ihn 
in  Ansprach  nehmenden  amtlichen  Stellung  zum  Vormund  bestattigen,  ihm 
dennoch  das  Tntorinm  ertheilen  zn  wollen;  es  waren  bereits  Vormunder  bestimmt, 
doch  scheinen  dieselben  der  schwierigen  Sache  nicht  gewachsen  gewesen  zn  sein, 


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da  sie  mehrere  Besitzstücke  verkauften  und  zu  oft  Geld  aufnahmen.  1679,  den 
8.  Juni  soll  Gert  Wedig  v.  GL  mit  seinen  Lehngittern  belehnt  worden  sein;  Gert 
Wedig  v.  Gl.  87  war  bereits  1678  verstorben,  N.  168  noch  nicht  geboren.  Zweifel 
erregt  jedoch  die  Notiz  bei  Brüggemaun,  dass  1681  GJert  Wedig  v.  GL  du 
Vorwerk  Neu-Stettin  an  ABsrnns  Jürgen  v.  Kleist  (der  Sohn  von  Bfdiger 
von  Kleist?)  verkauft  hatte;  es  lebte  zu  der  Zeit  noch  sein  Vater  Casimir 
und  er  selbst  noch  nicht  (s.  Assmns  Jürgen  v.  Kleist,  N.  120  u.  198). 
Es  ist  hier  eine  Verwechselung  mit  G.  87  wohl  bei  falscher  Zeitangabe  an- 
zunehmen. —  1684,  den  24.  August,  Colberg.  Des  seligen  Casimir  v.  Ol. 
Söbnleins  Vormünder  erhalten  Kurfürstlichen  Consens  über  die  von  Paul  {fitzen 
(trifft  hier  wieder  zu)  aufgenommenen  400  rthl.  und  desfalls  ausgestellte  Obli- 
gation; dieselben  bitten  und  erhalten  auch  Consens  über  80  rthl.,  womit  sie 
dem  Kurfürstlichen  Hofrath  Immanuel  Platotowo  bis  24.  Harz  1684  verhaftet 
sind.  —  1685,  den  4.  Januar  bitten  und  erhalten  die  Vormünder  der  Erb« 
des  seligen  Casimirs  v.  Gl.  Gramenz  Consens  über  das  von  diesem  bereits  an 
den  Oberstwachtmeister  Hans  Wedig  v.  d.  Osten  verkaufte  Gut  Lottin.  Näm- 
lich Lottin,  so  wie  es  Casimirs  v.  Gl.  seliger  Vater,  Bargrichter  zu  Nen-SteUti 
Gert  Wedig  v.  Gl.  genutzet  und  gebrauchet  and  zwar  des  früher  Paul  Her- 
bergen sein  Gut,  den  4.  Theil  von  ganz  Lottin  und  speciel  das  Hflfchen  Babylon, 
worauf  Casimir  v.  Gl.  1800  Gld.  laut  Verschreibang  des  seligen  Caspar  En- 
diger v.  Herzbergs  Wittwe,  d.  d.  Stettin,  den  25.  August  1688  stehen  bat, 
wie  auch  das  Höfchen,  der  Steinberg  genannt,  welches  er  ebenmasaig  jure  cre- 
dit! besitzt,  wie  auch  '/*  Hof,  so  er  von  Christoph  v.  Herzberg  für  140  rthl. 
eingelöst;  es  verkaufte  Casimir  v.  Gl.  also  Alles,  was  er  in  Lottin  hatte,  mit 
dem  Gericht  an  Hals  und  Hand,  und  cedirt  der  Verkäufer  dem  Käufer  100  rthl., 
welche  ihm  der  Christoph  Rüdiger  v.  Herzberg  schuldet,  in  Summa  für 
6000  rthl.  Das  Geld  wurde  bei  seinem  Schwager  Egidius  v.  d.  Osten  aas- 
gezahlt, wovon  derselbe  4000  rthl.  wegen  seiner  Jungfer  Braut,  Casimirs  v.  GL 
Schwester,  als  Brautschatz  ausgezahlt  erhielt  Der  Kaufcontract  ist  dstirt 
den  22.  November  1688.  —  Gert  Wedig  v.  GL  (Casimirs  Sohns)  Vormünder 
bitten  and  erhalten  Konsens  den  20.  November  1685,  Colberg,  über  den  von  Casimir 
v.  Gl.  mit  Beinern  Schwestermann  Dinniea  v.  Blankenburg  den  25.  September  1680 
getroffenen  Vergleich  des  ihm  versprochenen  Dotis  halber.  Genannt  vni- 
Dinnies  v.  Blankenburg  auf  Friedland  als  Schwager,  Gatte  der  Margaretbi 
v.  Glasenapp.  gegen  Casimir  v.  Gl.  Gramenz,  Barwalde  etc.  Der  Vater  resp. 
Schwiegervater  Gert  Wedig  v.  Gl.  87  hatte  dem  v.  Blankenburg  4000  rth.  Site- 
geld versprochen;  der  Schwager  Casimir  v.  GL  trat  dem  v.  Blankenburg  in 
Gut  Oerden  cum  pert.  sb,  so  wie  es  vor  ihm  sein  Schwager  Conrad  v.  d.  GoIb 
nach  seinem  seligen  Vater  besessen,  für  5000  Gld.  Pommerseh  eigenthSnüicn. 
Gert  Wedigv.  Gl.  übernimmt  2000  Gld.  Schulden,  die  darauf  sind,  cedirtden 
v.  Blankenburg  noch  1000  Gld.  Pommerseh,  mit  welchen  der  Draheimsche  AmU- 
und  Kammen-ath  Jasko  Völdera  denen  v.  Glasenapp  wegen  des  Grossen-Bornscbu 
Guten  verhaftet  ist.  In  Folge  dessen  verleibdingt  Dinnies  v.  Blankenburg  seine 
Frau  Hargaretha  mit  8000  Gld.  Pomm.,  auf  allen  seinen  Gütern  stehend.  —  I"*6 
kaufte  von  dem  Sohne  des  Dinnies  v.  Blankenburg,  dem  Oberst  Georg  v. 
Blankenburg  des  la  Hotteschen  Regiments,  der  Lieutenant  Joachim  Philip? 
Holtze,  Oberamtmann  zn  Draheim  nnd  Generalpachter  von  Draheim  Oerden. 
(Siehe  N.  265.)  Hier  ist  in  der  ürknnde  ferner,  wohl  behufs  event.  AUodifi- 
zirung  schon  bemerket:  „Hit  dem  Lande  Bär  walde,  dem  Copriebensese» 
Busch  und  resp.  der  Pieleborgschen  Heide  sind  von  Alters  die  4  G** 
Bchlecbter  v.  Glasenapp,  v.  Wolde,  v.  Zastrow  und  v.  Hünchow,  jedes  mit  sein*' 
Bäte  (was  beziehungsweise  wohl  jeder  inne  hatte,  noch  urbar  machte.  alM 
nicht  so  Allgemeingut)  beliehen  worden,  welche  auch  dann  in  solcher  Wildnif» 
Dörfer  angelegt  haben  nnd  haben  die  v.  Glasenapp  auf  ihrem  Antheil  (weh) 
Oerden  Gnt,  etliche  Bauern  and  ein  Vorwerk  hergerichtet  und  bis  1680  (?) 
besessen;  in  ihrem  Lehnbrief  steht  es  nicht  darin,  als  ein  geordnetes  Vorwert' 


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—    261    — 

(wie  ja  mehrere  Güter,  die  sie  allodialiter  in  Bausch  nnd  Bogen  basaasen);  „es 
ist  dies  Gilt  dem  Gram enz stehen  Hange  erb-  nnd  eigen thüm lieh  für  5000  Gld. 
1685  zugeschlagen."  (sie?)  Es  wurde  Oerden  bereits  von  v.  Blankenbnrg  den 
14.  September  1744  mit  Königlicher  Genehmigung  allodificirt.  (?)  Dies  ist  nicht 
richtig  ausgedrückt;  genehmigt,  es  verkaufen  zu  dürfen;  denn  1756,  Vasallen- 
Tabellen  ist  Oerden  noch  (4500)  „Afterlehn  der  Glasenappen"  an  Fr.  Holtz 
aufgeführt.  (8.  N.  265.)  —  1686  klagt  das  Stift  Cammin  in  Person  des  Syn- 
dikus Valentin  Winter  gegen  die  Erben  Casimirs  v.  61.  wegen  Debiti  ans  sehr 
alter  Zeit,  das  erst  100  Gld.  betragen,  1680  den  27.  August  auf  328  aufge- 
laufen war.  Elisabeth  v.  Flemming,  seligen  Otto  v.  Gl.  (30)  Wittwe,  hatte  von 
den  Probst,  Dekan  nnd  dem  ganzen  Kapitel  100  Gld.  geborgt,  die  sie  anch 
1618  als  Wittwe  nebst  ihrem  Sohn  Caspar  Otto  45  v.  Gl.  anerkannt  hatten; 
diese  Schuldforderang  hat  sich  hingezogen,  ob  von  der  stiftischen  Seite  ab- 
sichtlich, am  einst  ein  gut  Grundstück  dafür  einzuheimsen?  sonst  unerklärlich 
bei  der  raschen  Praxis.  Gert  Wedig  v.  Gl.  37,  der  Urenkel  von  Otto,  hatte 
bereits  die  Schuld  anerkannt  nnd  sie  1678  auf  die  Pension  (Pacht?)  „des  Ver- 
walters von  Eschenriege ",  Martin  Hahlke  and  des  Schulzen  Martin  Erdmann 
zu  Storkow  angewiesen;  die  Schuld  inuas  nicht  ganz  abgezahlt  worden  sein; 
denn  1680  wurde  dieselbe  dem  Hofgerichtsexekutor  Hintz  Peter  im  Betrage 
von  328  rthl  cedirt  und  scheint  sie  1686  endlich  getilgt  worden  zn  sein,  in- 
dem der  Staat  1680  Eschenriege  einzog  nnd  dabei  dann  die  Schuld  auch  wohl  ge- 
deckt worden  ist.  —  1691,  den  10.  Juni  verkauften  Beine  Vormünder  das  alte 
t.  Glasenappsche  Gut  Klingbeck,  erblich  mit  Lehnrecht  an  Alexander  v. 
Kleist  für  2000  rthL;  es  bestand  aus  Klingbeck,  Vorwerk  Eickberg,  Vor-  nnd 
Hinter-Pannkow;  desgleichen  standen  diese  Vormünder  schon  1693  in  der  Ein- 
leitung, um  einen  Theil  des  v.  Glasenappschen  Guts  Wusterhanse  an  Baus  v. 
Zantrow  zn  verkaufen,  was  denn  auch  bald  geschehen,  denn  es  heisst:  1695, 
den  12.  Harz  erhalten  des  seligen  Casimir  nachgelassenen  Sohnes  Gert  Wedig 
v.  Ql.  Vormünder  Consens  über  den  mit  Lieutenant  Hans  v.  Zastrow  wegen 
des  in  Wasterhjanse  habenden  Bitter  sitz  es  cum  pert,  nebst  4  Halbbanern  etc. 
in  Valm  getroffenen  Kaufkontracts.  Die  Vormünder  hatten  sich  bereits  durch 
Paul  Nitzen,  als  litis  enratores  verklagen  lassen ;  der  selige  Gert  Wedig  v.  GL 
67  hatte  in  Wusterhanse  eine  Partikel  und  diesen  Bittersitz  von  dem  früheren 
Besitzer  Anton  v.  Zastrow  ffir  3000  rthl.  angenommen.  Jetzt,  wo  die  Gläu- 
biger überhaupt  drängten,  wurde  dieser  Besitz,  der  Bittersitz,  2  Vollbauern, 
4  Kossfithen  in  Wusterhanse  und  4  Halbbauern  in  Valm  für  4000  Gld  (?)  ver- 
kauft und  sollten  die  Gläubiger  damit  befriedigt  werden,  also  für  weniger  als 
der  Kaufpreis  vor  mehreren  Jahren  war.  Diese  Verschleuderung  des  Grund- 
besitzes scheint  endlich  ein  Ende  zu  haben,  auch  tritt  der  Burgrichter  Otto 
Casimir  v.  Gl.  118  als  Vormund,  wozu  er  14./29.  März  1690  bestattigt  wurde, 
nnd  als  Cnrator  noch  1702  auf.  —  Es  bitten  und  erhalten  die  Vormünder 
und  Cnratoren  Conseus  über  den  mit  Jacob  Christoph  v.  Lohden  wegen  Peter 
v.  Lohdens  Antheil  des  in  Gramenz  und  etlichen  permittirten  Stücken  in 
Zuehen  von  dem  Kurfürstlichen  Hofgericht  getroffenen  Vergleich  den  18.  Mai 
1700.  —  1713  und  1718  ist  Gert  Wedig  nebst  Gemahlin  und  Catharina  v.  Gl. 
Tanfzeoge  in  Barwalde.  —  1714  fand  die  Huldigung  statt.  —  In  der  Prozess- 
eache  gegen  Nen-Stettin  in  sp.  gegen  die  Brauerzunft,  berichtet  er,  dass  es 
von  alten  Zeiten  her  für  seine  Vorfahren  ein  Hecht  des  Brau ens  gewesen,  ehe 
noch  Nen-Stettin  das  Privilegium  erhalten,  dass  die  bezüglichen  v.  GlaBenapp- 
Besitzungen  anch  Über  2  Meilen  von  Neu-Stettin  entfernt,  auch  1616  bereits 
darin  entschieden  worden  sei;  ferner  seien  in  seiner  Kindheit  1691  nnd  1695 
dem  Schwiegervater  und  Sohn  (?)  von  den  Begierungsrathen  v.  Bamel  und  v. 
Corawandt  ganz  widrige  Dekrete  erlassen  worden;  auch  habe  sein  Stiefvater, 
der  Dekan  v.  Podewils,  dagegen  appellirt  und  dergL;  er  bittet,  d.  d  Bublitz, 
den  12.  Juli  1715,  in  seiner  Appellation,  dem  Gericht  zu  Berlin  zu  demen- 
diren,  in  der  Sache  wider   die  Neu-Stettiner  Branerzunft  weiter  rechtsmaasig 


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zu  verfahren  und  ein  Unheil  herbeizuführen,  resp.  pnbliciren  zn  lauen.  In 
derselben  Angelegenheit,  hatte  auch  Erdmann  v.  Gl.  121  den  Rechtsweg  wider 
beschritten  nnd  wurde  auch  Otto  Caspar  v.  Gl.  122,  Oberst  vor  Stralsund,  io 
Mitleidenschaft  genommen,  als  dorthin  den  27.  Juli  1715  durch  Vermittlung  des 
Grafen  zn  Donna  eine  Hasse  von  Acten  von  Wurchow  ans  zur  weiteren  Ver- 
anlassung ihm  aberschickt  wurden  (s.  N.  164  a.  Andere).  —  1720,  den  13.  De- 
zember verglich  sich  Gert  Wedig  mit  seinem  Halbbruder  Adam  v.  Podewili 
wegen  des  mutterlichen  Erbes.  —  Er  starb  den  2.  November  1726  mitten  im 
umfangreichen  Wirken  ohne  Lelmsdescendenz  und  fielen  seine  Lehne  an  Otto 
Caspar  v.  Ol  122.  Die  Aufschrift  der  8.  Tafel,  für  ihn  specieU,  auf  den 
Grabdenkmal  in  der  Kirche  zu  Gramenz  (s.  N.  87,  120)  lautet:  „Sonderlich 
„richte  du  mein  Leser  deine  Augen  auf  den  weiland  Hocbwohlgebornen  Herrn, 
„Herrn  Gerhard  Wedige  v.  Glasenapp,  Erb-,  Burg-  nnd  Scbloss- Gesessen 
„auf  Gramenz,  Königlich  Freussischen  Bath  und  AiatBhauptmnnn  zu  Bsblitz, 
„der  wegen  seiner  ungefärbten  Pietät  und  ungemeinen  Sündhaftigkeit,  mit  der 
„er  laut  seinem  Wahlspruche  „Gottes  Wille  geschehe"  sein  ruhmwttrdiges  Leben 
„beschlossen  hat,  auch  aus  besonderer  angeborner  Gütigkeit,  cunctua  desiden- 
„bilis  Allen  beliebt  gewesen  nnd  daher  schmerzlich  abgegangen,  zumal  mit  ihn 
„zugleich  der  Stamm  des  hohen  Gramenzischen  Hauses  untergegangen  ist 
„Geb.  16B3,  gest.  1726;  alt  34  Jahre."  —  Unter  diesem  Epitaphium  war  der 
Ausspruch  angebracht,  für  die  Hinterbliebenen  wenig  tröstlich,  auch  nicht  gw 
zutreffend:  „Heulet,  ihr  Tannen,  die  Cedern  sind  gefallen!"  —  Auffallend  ist 
der  Umstand,  dass  auf  den  8  Bildnissen  von  N.  87,  120  und  168,  drei  Gene- 
rationen hindurch  in  den  Gesichtern,  auf  einer  Wange  oder  dem  Kinn  eich 
eine  Warze  fortgeerbt  hatte,  die  anch  bei  den  späteren  Vettern  G.  261  und 
284  wieder  vorhanden  war.  Die  Portrait«  befanden  sich  später  in  Grunwsld 
bei  Gramenz. 

Besitz:  Gramenz  b,  Storkow  b,  Anth.  LBbguet,  Anth.  Flaken- 
heide,  Grünwald,  Steinburg  kamen  au  den  Lehnsfolger  N.  122.  V»1d 
nebst  Briesen  und  Ludwigsbütten  kamen  an  N.  161.  Wusterhanae  Atta 
und  Klingbeck  cum  pert.  und  andere  s.  oben;  ferner  Zabern,  auch  Zabcria 
genannt;  in  Bublitz  Anth.  (v.  Ledebur).  Vielleicht  ist  anch  von  seinen  Vor- 
mundern, die  so  splendide  mit  dem  Verkauf  von  Grundbesitz  waren,  Wulflatiki 
Anth.  an  die  v.  Güntersberge  verkauft  worden. 

Gem.  I:  Magdalena  v.  Woldan;  i.  V.:  Marcus  v.  Wolden,  Landrstn 
auf  Pinneberg  nnd  Thunow;  i.  M.:  Hedwig  Magdalena  v.  Wietersaeim  *■ 
Stadthagen  in  Westplialen. 

Gem.  II:  Catharina  v.  Wlasenapp-Manow,  geb.  den  16.  März  1685, 
Hochzeil  1710,  gest.  zu  Gramenz  den  5.  April  1751;  i.  Ae.:  s.  N.  124.  I« 
der  Hochzeitsrede  werden  ihre  lieblichen  blauen  Angen  erwähnt  und  dass  ät 
in  Colberg  allgemein  „die  gutige  Fräulein"  genannt  worden  sei. 

Tochter:  I.  Ehe.  1.  Elisabeth,  1700.  Gem.:  Rüdiger  v.  Kasso* 
auf  Eummelsburg,  Bartin,  Treten;  s.  V.:  Ewald  v.  Hassow,  starb  1664;  s.  M  : 
Catharina  Esther  v.  d.  Goltz-Clausdorf  (s.  N.  90).  —  LT.  Ehe.  2.  Barbart 
Augusta,  geb.  den  22.  September  1711.  Gem.:  Paul  Wedig  v.  Glasenapp 
164  auf  Balfanz,  sie  starb  den  20.  October  1785.  1772  war  sie  Taufseuge  m 
Cölpin  gewesen.  —  8.  Anna  Clara;  sie  war  verlobt  mit  Joachim  v.  Kleist, 
Lieutenant  beim  Grumbko wachen  Regiment,  der  am  24.  Februar  1734  Dispens 
erhielt,  seine  Hntterbrudertochter  Anna  Clara  v.  Gl-,  des  seligen  Amtshaopi- 
manns  v.  Glasenapp  jüngste  Tochter,  ehelichen  zu  dürfen,  aus  der  Verhsiratbanr 
scheint  nichts  geworden  zu  sein;  denn  sie  wurde  bald  die  Gemahlin  des  B*- 
gierungsraths  Franz  v.  Gl.  N.  178  auf  Pollnow. 

160.   Caspar  Otto.    2.  S.  v.  120,  Gramenz,  ist  1684  bereits  todt. 

170.  Ewald.    1.  S.  v.  124,  Manow,  1788  todt 

171.  Andreas  Otto.  2.  8.  v.  124,  Manow ;  war  1699  noch  minorenn, 
1788  todt 


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172.  Peter.  3.  8.  v.  124,  Hanow;  geb.  Juli  1695  zu  Manow.  Vasallen- 
Tabelle  1756:  Feter,  Bittmeister  a.  D.,  62  Jahre  alt.  Er  hatte  bei  des 
Kronprinzen  Regiment,  als  Eskadron ■  -Chef,  in  Gremmen  gestanden  und  den 
Nordischen  Krieg  mitgemacht,  lebte  noch  den  26.  Februar  1765,  starb  in  Cöslin 
and  ist  in  Hanow  beigesetzt  worden.  —  1714  fand  die  Huldigung  statt.  — 
Peter  v.  GL,  Bittmeister  zn  Gremmen,  hatte  sich  dort  ein  eigenes  Hans  bauen 
lassen,  wozu  er  vom  Bürgermeister  Gruwelt  Steine  entnommen  und  die  dafür 
zn  zahlenden  216  Bthl.  nebst  Zinsen  als  Obligation  anf  das  Hans  nebst  dazn 
gehörigen  Wiesen,  1724,  d.  15.  Februar,  aufgenommen.  Inzwischen  war 
Gruwelt  gestorben  und  hatte  Peter  t.  0-1.  den  Erben  versprochen,  in  Jahres- 
frist da«  Geld  zn  zahlen.  Peter  v.  Gl.,  der  bereits  vor  dem  18.  November 
1726  (1723)  den  Abschied  genommen  hatte  und  anf  seine  Guter  gegangen  war, 
scheint  bei  dem  Wechsel,  der  Einrichtung  der  Wirthachaft,  schlechter  Ernte, 
das  Geld  nicht  gezahlt  zu  haben;  denn  die  Erben  des  p.p.  Gruwelt  hatten 
bei  dem  Hofgericht  zu  Cöslin  gegen  den  Bittmeister  Peter  v.  Gl.  auf  Manow 
geklagt,  dass  er  ihnen  jetzt  217  Bthl.  10  gr.  auszahlen  solle  und  ergeht  auch 
unter  dem  26.  November  1726  der  Befehl  zur  Einziehung  des  Geldes  eto.  Am 
15.  Hai  1727  bittet  Peter  v.  GL  unter  Angabe,  dass  die  Schuld  im  Einver- 
ständnis» des  Bürgermeisters  Gruwelt  als  Hypothek  auf  dem  Hanse  stehe,  die 
Erben  sich  an  das  Haus  in  Gremmen,  worauf  das  Geld  ja  eingetragen,  halten 
und  aas  dessen  Nutzung  es  nehmen  sollten  und  nicht,  düs  es  ihm  abexekutirt 
werde,  wodurch  seine  Wirthschaft,  zumal  jetzt  nichts  gewachsen  sei,  ruinirt 
werden  könne,  wozu  das  Hofgericht  wohl  nicht  die  Hand  reichen  und  das 
Verfahren  wohl  aufhalten  werde.  —  1727,  d.  24.  Juli,  klagen  die  Erben 
nochmals  mit  dem  Hinzufügen,  dass  der  Bittmeister  Peter  v.  Gl.  wohl  bezahlen 
könne,  da  er  eben  2000  Bthl.  von  dem  Hofgerichtsrath  von  Hunchow  ausgezahlt 
erhalten  und  er  genug  baares  Geld  im  Hanse  habe,  wenn  es  ihm  Ernst  w&re 
zu  bezahlen.  —  1727,  d.  27.  Juli,  ergeht  Königliches  Dekret,  dass  das  Hof- 
gericht die  Angelegenheit  beschleunigen  möchte,  wie  ob  Bechtens  gehen  kann. 
(Geh.  St.-Arch.).  —  Nach  dem  Kirchenbuch  zn  Gremmen,  wo  Peter  v.  GL 
als  Rittmeister  bei  dem  Begiment  Kronprinz,  spateres  altes  Kürassier-Regiment 
No.  2  garnisonirte,  hat  er  am  21.  Hai  1728  als  Gevatter  gestanden.  In  dem- 
selben Jahre,  1723,  hatte  er  den  Abschied  genommen,  um  bei  Kränklichkeit 
des  Vaters  die  Güter  zu  bewirthschafteiL  —  1737,  d.  27.  Dezember.  Peter 
v.  GL,  Hanow,  bittet  Se.  Majestät:  „Es  haben  die  Toraltern  mit  Berndt  v. 
Hunchow,  dessen  Erben  und  zuletzt  mit  dem  Hofgerichtspräsidenten  v.  Hfinchow 
zn  Cöslin  wegen  vorenthaltener  Lehne  (s.  N.  28)  an  150  Jahre  Prozess  geführt, 
der  1724  dahin  verglichen,  dass  das  v.  Hfinchowsche  Geschlecht  ihre  innege- 
habten 6  Bauern  in  Zewelin  abgetreten  und  2000  Bthl.  baar  Geld  herausge- 
geben habe.  Nachdem  der  Tater  Peters  todt  (wohl  um  1726  gestorben),  be- 
anspruchte ein  Herr  v.  Kleist  von  ihm  etwas,  da  dieser  auch  bereite  todt, 
jetzt  dessen  beide  Söhne,  Offiziere  in  dänischen  Diensten  und  prätendiren  wegen 
ihrer  Gross-  oder  Aelter-Huttor,  welche  ans  dem  Hanowschen  Hause  war,  die 
Abfindung  von  dem  verglichenen  Quanto;  es  ist  ein  Prozess  geführt  und  bis 
dahin  gelangt,  dass  Peter  zwar  denselben  ihre  Qnote  geben  will,  sie  aber 
auch  die  Prozesskosten  seit  1644,  da  ihre  Aeltermutter  aus  dem  Hanowschen 
Hanse  (s.  N.  68)  ausgesteuert,  pro  rata  tragen  sollen.  Er  bemerkt  noch,  dass, 
um  die  Aussteuer  ausfindig  zu  machen,  zu  beachten  sei,  wie  die  6  Zewelinschen 
BauerhDfe  nicht  nach  Ocularinapection  geschätzt  worden,  sondern  hier  illegal 
verfahren  sei  nnd  bittet  er,  dass  durch  Sachverständige  das  nachgeholt  werde. 
Uebrigens  durfte  es  sehr  schwierig  sein,  die  Prozesskosten  seit  1644  zu  be- 
rechnen und  könne  dies  möglichst  nur  der  Herr  Präsident  v.  Mttnchow  in 
CBslin,  der  ja  die  Prozess-Hanualia,  Rechnungen  etc.  in  Händen  habe,  bewerk- 
stelligen; wesshalb  er  bitte ,  denselben  mit  der  Weiterfuhrnng  des  Prozesses 
allergnädigst  beauftragen,  die  Sache  weiter  führen  zu  lassen,  dass  ihm  dann 
das  Beanltat  mitgetheilt  werde  und  waa  er  dann  auf  Eid  and  Pflicht  zn  zahlen, 


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wolle  er  leisten,  damit  diese  alte  Bache  beendet  werde.  —  1788,  d.  3.  Januar, 
Königlicher  Befehl  an  das  Gericht  zum  Bericht.  (Geh.  St.-Arcb.,  das  Resultat 
nicht  zu  ersehen.)  —  1736,  d.  21.  Novbr.,  kauft  Rittmeister  Feter  v  GL  voi 
Felix  Bogislaf  v.  Schwerin  dessen  aquirirten  Antheil  von  Seidel  mit  Ein- 
willigung; der  andern  v.  Schwerine  zurück,  dabei  auch  eine  Unterschrift 
„cardel  v.  8.",  Gristop  v.  Schwerin  von  Schwerinschen  Regiment  Feter 
und  seine  Brüder  N.  173  nnd  174  nehmen  die  Gesamrat-Hand  daran.  —  1743. 
Peter,  Georg  Caspar  und  Joachim  v.  Gl.,  Gebrüder,  beschweren  sich,  dasi 
an  die  v.  Glasenapp  Gramenz,  Pollnow  etc.  der  Titel  „Schlossgeeesseno* 
nnd  die  damit  verbundenen  Vorrechte,  z.  B.  bei  Einberufung  zu  und  bei  der 
Lehnaeidabstattung  etc.,  wie  es  sich  von  selbst  verstände  nnd  in  TTebnng  wäre, 
während  dies  nicht  immer  bei  ihnen  beachtet  würde  und  bitten  um  Abstellung, 
da  sie  im  Furstenthnm  Cammin  zwar  auf  Manow,  Seidel  etc.  ansässig, 
statt  unter  dem  Titel  des  Geschlechts  der  v.  Glasenappe  „Schlossgesessene", 
wie  die  andern  nicht  Bchlosssitzenden  Districtsgescblechter  einberufen  wurden, 
was  nicht  gehörig  wäre,  nm  so  mehr,  als  sie  eines  Stammes  mit  den  anders 
v.  Glasenapp  wären.  Darauf  erwidert  die  Regierung,  dass  die  Güter  im 
Furstenthnm  (Biethum)  eigentlich  kein  jura  castri  (doch  früher?)  hatten  und 
desshalb  die  v.  Glasenapp  irrthümlich  nicht  als  Schlossgesessene  citirt  worden 
seien  (?);  doch  würde  es  von  nun  an  (den  27.  August  1743)  geschehen.  — 
1744,  den  31.  Jnti,  hatten  Feter,  Georg  Caspar,  Joachim,  Gebrüder  v.  GL, 
Se.  Majestät  um  die  Belehnung  auch  ihrer  Vettern  des  Pollnowschen  Hausei 
Joachim  Ernst  175,  Peter  176,  Felix  177,  Franz  178,  Carl  179  nnd  Heinrich  ISO 
mit  den  Gutem  Zirchow  nnd  dem  Schwerinschen  Antheil  Seidel,  welche  die 
ersteren  resp.  der  erste  wieder  aquirirt  hatten,  gebeten;  es  wurde  ihnen  durch 
die  Regierung  der  Bescheid,  dass  sie  das  durch  die  pommersche  Lehnskanzlei 
extrahiren  lassen  sollten,  für  ihre  Vettern  die  gesammte  Hand  nur  auf  dem 
Wege  der  Königlichen  Gnade  zu  erlangen  hätten  und  zu  warten,  bis  Se.  Majestät 
glücklich  aus  dem  Felde  zurückgekehrt  sei.  Dieselben  bitten  den  24.  Dezember 
1744  abermals  unter  Anlage  der  Empfehlung  Caspar  Ottos  v.  GL  122,  des 
Feldmarschalls,  vom  8.  Januar  1745.  Die  Angelegenheit  war  auf  unrichtigen 
Inetanzenzug  gerathen.  Während  unter  dem  28.  April  1746  Seine  Majestät 
consensirt  hatten  und  die  Lehnsbriefe  auf  gesammte  Hand  ausgestellt  waren, 
sind  diese,  wie  eine  Recherche  Seitens  Joachims  nnd  Caspars  v.  Gl.  173  und 
174  a.  1795,  also  später,  ergaben,  aus  dem  Staatsarchiv  nicht  an  die  Lehnskanzlei, 
sondern  zn  den  zu  casairenden  Sachen  im  Staatsarchiv  gekommen.  Da  also 
s.  Z.  keine  Entscheidung  eintraf,  baten  Feter,  Georg  Caspar  und  Joachim 
unter  dem  25.  Juni  1745  zum  zweiten  Hai,  entweder  die  Allodifikation  gegen  den 
offerirten  Kanon  oder  die  Hitbelehnung  der  Vettern  des  Pollnowschen  Hauses 
zu  genehmigen;  während  inzwischen  1745,  den  13.  Januar,  wohl  in  Mitver- 
anlassung jener  schriftlichen  Empfehlung  des  Generalfeldmarschalls  oder  mund- 
licher Fürsprache  das  Resultat  erlangt,  aber  im  Staatsarchiv  niedergelegt  worden, 
hatte  die  pommersche  Regierung  Bericht  wohl  an  den  Kanzler  erstattet  und 
war  die  Sache  zeitweise  in  den  Brunnen  gefallen.  Die  Entscheidung  liegt  jedoch 
hier  nicht  mehr  vor.  (Geb.  St-Arch.,  s.  später  1795.)  —  1746,  d.  21.  Juli,  fragt 
Peter  an,  wie  er  in  einer  Prozesssache  gegen  den  Director  v.  MÜnchow 
(siehe  oben  Zewelin),  da  die  Lesarten  verschiedene  seien,  zu  verfahren,  welches 
Weg  er  zu  betreten  habe;  darauf  Bescheid  unter  dem  2.  August  1746,  unter- 
zeichnet v.  d.  Marwitz,  dass  er  sich  immediate  an  Se.  Majestät  zu  wenden 
habe.  —  1746  klagt  der  Rittmeister  Peter  v.  GL,  dass  ihn  der  Pastor  Paul' 
in  Orangen  durch  harte  Injurien  angegriffen,  vor  einer  ganzen  Gesellschaft 
schlecht  von  ihm  gesprochen  habe.  Es  wurden  am  15.  April  1746  der  Ver- 
walter in  Zirchow,  Dannenberg,  Gärtner  Christian  Cromole  und  Jürgen  Bist«* 
vernommen;   letzterer  sagt  aus,  dass  der  Pastor  Pauli  Jadica  in  Zirchow  ge- 

§  redigt,  derselbe  nebst  Herrn  v.  Glasenapp-Zettun  N.  174   und  des  Predigsn 
ch wager  Johann  bei  ihm  zu  Hittag  gespeist  hätten;   der  Pastor  habe  seines 


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Schwager  railliret  (verspottet).  Herr  y.  Gl. -Zottun  beklagte  sich  au  den 
Pastor  über  seine  Bauern,  dass  eigentlich  die  und  nicht  der  Verwalter  den 
Fastor  speisen  müssten,  worauf  der  Fastor  aufgeregt  erwiderte,  es  schade  dem 
Zettnnschen  Herrn  nichts,  er  hatte  das  Patronat  in  Zirchow  behalten  können; 
wenn  er  nicht  seinen  Bruder,  den  Herrn  Bittmeister  von  H&now  mit  nach 
Orangen  genommen,  der  ihn  nnn  nm  das  jus  patronatus,  so  er  mehr  als  1000  rthl. 
erehne,  gebracht  hatte,  wäre  es  besser  gewesen,  nnn  könne  er  einen  Fastor 
einsetzen,  welchen  er  (Feter  ?}  wolle,  selbst  einen  Schelm  etc.  Herr  v.  Gl.- 
Zetton  wollte  den  Pastor  beruhigen,  doch  fnhr  er  fort:  der  Herr  Rittmeister 
(Peter)  habe  von  dem  Zettnnschen  Herrn  zur  Frau  v.  Podewils-Crangen  gesagt, 
er  sei  ein  dammer  Kerl,  was  er  dreimal  wiederholte.  Herr  v.  Glasenapp- 
Zettnn  erwiderte  darauf,  dass  er  selbst  in  Grangen  gewesen  und  nichts  dergl. 
gehört  habe  und  wenn  dies  sein  Bruder  hörte,  wurde  er  es  nicht  hingehen 
lassen.  Der  Fastor  ist  wfltheud  geworden,  hat,  mit  der  Fanst  auf  den  Tisch 
schlagend  ausgerufen:  „Was  Bittmeister,  ein  2.,  ein  3.  Rittmeister  und  wenn 
es  noch  höhere  sind,  so  mache  ich  meine  Sache  mit  ihnen  aus!"  der  wäre  nach 
Orangen  gekommen,  hatte  ihn  (Joachim)  nm  das  Patronat  von  1000  rthl.  Werth 
gebracht,  der  Bittmeister  wäre  ein  „Betrüger"  und  werde  den  Zettnnschen 
Herrn  so  um  das  Seinige  bringen,  wie  er  den  Gerbinschen  (N.  173)  um  das 
Seine  gebracht  habe ;  worauf  die  Gesellschaft  sich  aufgelöst  hat  —  Die  König- 
liche Entscheidung  an  das  pommersche  Hofgericht  Cöslin  lautet:  „Auf  die  ge- 
führte Klage  wider  den  Pastor  ans  Grangen  Pauli  in  puncto  injuriarum,  derent- 
halben  dieser  Ihnen  ratione  Fori  Weitläufigkeiten  machen  wollte,  befehlen 
Wir  Euch,  weil  diese  Injurienklage  für  keine  Consistorial -Sache  passiren  kann, 
den  Fastor  durch  gehörige  Zwangmittel  ad  comparendam  anzuhalten  and  die 
Sache  abzutian."  (Geh.  St.-Arch.).  —  1753  ist  auf  Seidel  ein  Capital  von 
1000  rthl.  ursprünglich  auf  den  Kamen  v.  Lettow  hypothekarisch  eingetragen 
worden;  nach  V*  Jahre  ist  am  Schluss  der  Hypothek  von  dem  Rittmeister 
Feter  v.  Gl.  die  Bemerkung  gemacht  worden,  dass  das  Geld  dem  Oberst- 
lientenant  v.  Seyger,  Kommandanten  von  Cüstrin,  einem  Schwager  des  v.  Lettow, 
gehöre;  an  diesen  Obers tlientenant  v.  Seyger  hat  Feter  v.  Gl.  anch  die  Zinsen 
und  anch  1756  das  Capital,  wie  es  scheint,  ausgezahlt  Eine  zweite  Schwester 
des  genannten  v.  Lettow  ist  an  einen  Lieutenant  v.  Seyger  verheirathet 
gewesen  nnd  hat  sich  diese  in  einer  Zeit  des  7  jährigen  Krieges  bei  der 
Schwester  in  Cüstrin  aufgehalten.  Es  entstehen  hieraus  später  noch  Prozesse. 
(8.  N.  222,  Geh.  St.-Arch.)  —  Ton  1753-1764  zieht  sich  ein  Prozess  wegen 
Renitenz  der  Zewelinschen  Bauern  hin;  dieselben  hatten  gegen  ihren  Herrn, 
den  Rittmeister  Peter  v.  61.  geklagt,  dass  sie:  1.  mit  übermässiger  Contri- 
bution  beschwert  würden,  2.  sie  mehr  Frohndienste,  als  im  vorigen  Jahre  thun 
müssten,  3.  dass  2  Bauern  bereits  in  die  Karre  geschickt,  4.  sie  gezwungen 
würden,  ihre  Hufe  zu  verlassen.  —  Eine  Kommission  hatte  darauf  berichtet: 
ad  1,  dass  die  Querelen  ganz  ohne  Grund  seien,  ad  2  haben  die  Bauern  ohne 
TTrsaeh  geklagt,  hingegen  gegen  ihre  Schuldigkeit  sich  gegen  die  Herrschaft 
gröblich  widersetzlich  und  stark  ungehorsam  in  den  billigsten  Forderungen  be- 
wiesen, ad  8  sind  2  Bauern  zur  Karre  condemnirt,  weil  sie  renitent  gegen 
das  Gericht  waren,  ad  4  dürfen  sie  dem  Hofgericht  nicht  drohen,  wegzulaufen 
und  zwar  ohne  Ursache;  anch  hat  der  Rittmeister  v.  Gl.  seine  Bauern  in 
aller  Art  snbleviret.  Die  Banern  sind  in  Königliche  Aemter  gelaufen,  was 
strafbar  ist.  —  Unter  dem  1.  nnd  8.  October  1753  scheint  neben  dieser  Kom- 
missionsentscheidung  eine  solche  auch  von  der  Regierung  erfolgt  zu  sein  nnd 
wird  unter  dem  12.  October  ejd.  eine  Sentenz  abgefasst,  wonach  Concipieot 
der  Bauern,  ein  Grenadier  Schwarz  des  Jeetzscben  Regiments  zum  nöthigeo 
Exempel  für  die  andern  fest  zn  bestrafen  sei.  —  Abermals  klagen  die  Banern 
von  Zewelin,  dass  sie  in  der  Ordre  vom  1.  und  8.  October  1753  nicht  geschützt 
werden,  wonach  sie  ihrer  Herrschaft,  dem  Rittmeister  v.  Gl.  nur  4  Tage 
mit  Hand-  nnd  Spanndiensten  zn  Hofe  dienen  sollen,  welcher  aber  mit  4  lagigem 


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Dienst  nicht  zufrieden,  sondern  die  ganze  Woche  hindurch  alle  Tage  Hand- 
nnd  Spanndienste  haben  will.  Der  Rittmeister  v.  Glasenapp  hatte  in  Ansucht 
gestellt,  dass  dem  Dorfe  ans  den  Retablissementsgeldern  9000  rthl.  gegeben, 
von  denen  8209  rthl.  die  Bauern  erhalten  sollten,  wenn  sie  willig  waren ;  auch 
waren  ihnen  andere  humane  Vorschlage  gemacht  worden,  worauf  der  Schulze, 
dem  auch  der  Bauer  Hartke  beitrat,  erklärte:  dass  sie  Einen  nach  Berlin 
geschickt  hatten,  bis  der  zurück  sei,  Hessen  sie  sich  auf  Torschläge  etc.  nicht 
ein.  Der  Schulze  Mewes  als  Rädelsführer  wurde  aber  auf  4  Wochen  nach 
Colberg  gebracht,  ein  betreffendes  Erkenntnis s  durch  einen  Notar  in  Zewelin 
den  Bauern  vorgelesen;  dennoch  erklären  sie  den  Dienst  nicht  zu  tb.ua  und 
dergl.  Es  erschienen  8  Bauern  in  Coslin.  Vernünftige  Vorstellungen  halfen 
nicht,  2  Wortführer  wurden  im  Geiangniss  zurückbehalten,  nnd  berichtet  das 
Hofgericht  an  die  Regierung,  dass  es  sich  nicht  getraue,  den  Exkutor  allein 
abzuschicken,  sondern  für  den  Fall  am  ein  Militärkommando  bitten  müsse.  Es 
scheint  jedoch  auf  einige  Zeit  Ordnung  eingetreten  zu  sein.  1766,  den  5.  No- 
vember, Cöslin,  erscheint  ein  Königlicher  Erlaas,  in  dem  die  nach  dem  Jndieato 
vom  16.  Dezember  1753  festgesetzten  Dienstzeiten  in  der  Woche,  nach  Tagen 
aufgeführt  nnd  gesagt  wird,  dass  sie  von  Ostern  bis  Michaelis  von  des  Morgens 
von  6  bis  Abends  6  Uhr,  von  Michaelis  bis  Ostern,  aber  von  Sonnenaufgang 
bis  Sonnenuntergang  währen  sollen  nnd  zwar  das  ganze  Jahr  durch  nach  Abzug 
2er  Mittagsstunden  mit  dem  Hinzufügen,  dass  zur  Erntezeit  der  Dienst  des 
Abends  an  keine  Stunde  gebunden  sei;  sondern  Unserem  Rittmeister  v.  Gla- 
senapp  als  Herrschaft  frei  stehen  soll,  sich  des  Dienstes  seiner  Zewelinschen 
Unterthanen  nach  eigenem  Outbefinden  zn  bedienen,  wobei  ihm  freigelassen 
wird,  der  künftigen  Aufführung  seiner  Bauern  gemäss  und  nach  den  vorkom- 
menden Umständen  diese  bestimmte  Dienstzeit  alle  Zeit  fordern  oder  abkürzen 
zu  können.  —  1764,  den  23.  November  hatten  sich  die  antBätzigen  Bauern 
Michel  Dumke,  Hans  Tees,  Hans  Hartke  (de  Lütte),  Christian  Hartke ,  Jacob 
Knoop  nnd  Feter  Hartke  bei  dem  Hofgericht  in  CSslin  eingestellt  und  wollten 
sie  wissen,  ob  der  Kammerbescheid  von  früher,  wonach  eigentlich  an  4  Tagen 
wöchentlich  2  Mann  mit  2  Gespannen  etc.  arbeiten  müssen,  gelten  solle  oder 
nicht.  Inzwischen  war  die  Arbeit  vertheilt  auf  6  Tage  nnd  Sentenz  ergangen. 
Auf  Vorstellung  nnd  Vorhaltung  antworteten  die  Bauern  tückisch  garnicht, 
sie  wollten  anter  diesen  Umständen  nicht  arbeiten  etc.  1764,  den  19.  Dezember 
ergeht  ein  Königlicher  Entscheid:  Es  soll  an  Ort  und  Stelle  von  einer  Kom- 
mission festgestellt  werden  wegen  der  Dienste  der  Unterthanen,  ob  sie  von 
dem  Kriege  viel  haben  leiden  nnd  leisten  müssen,  sofern  sie  in  Etwas  von  der 
vor  dem  Kriege  festgestellten  Jndicata  sospendirt  werden  könnten,  andernfalls 
die  Unterthanen  aber  exemplarisch  zn  bestrafen,  dafern  die  Kommission  zn  ihrer 
Sicherheit  ein  Troppencommondo  erheischt,  sollt  es  bestellt  werden.  —  1764, 
den  26.  Februar  fragt  Feter  v.  Ol.,  Bittmeister  anf  Manow  beim  Kanzler  von 
wegen  des  Agios  bei  Zinsen  sub  exhibita  an.  Es  hatten  sich  Kreditores  geweigert, 
Freussische  Groschen  nach  der  Reduktion  anf  Graumannsches  Geld  in  Zinsen 
anzunehmen.  Das  Fommersche  Hofgericht,  Präsident  Georg  v.  Bonin,  weist 
anf  das  Münzdekret  vom  28.  April  1768  nnd  auf  den  Inhalt  der  Redaktions- 
tabellen  hin.  (Geh.  St-Arch.)  Nachdem  Feter  v.  Gl.  seine  Güter  noch  bei 
Lebzeiten  an  seinen  Sohn  Otto  Casimir  220,  den  26.  Februar  1765  abgetreten 
hatte,  währt  die  Renitenz  der  Zewelinschen  Bauern  noch  fort 

Besitz:  Hanow  erhielt  er  vom  Vater  laut  Testament  vom  22.  Jnli  1724, 
Viverow  b  ebenfalls;  Zewelin  (12  Bauern)  erbte  er  gleichfalls  vom  Vater, 
wozu  er  2,  welche  die  v.  Münchow  ansser  obigen  6  Baaerhiffen  an  sich  ge- 
bracht hatten,  noch  kaufte.  Seidel  grossen  Theils  vom  Vater,  ein  anderer 
Theil  war  von  den  v.  Glasenapp  an  die  v.  Schwerin  gekommen,  den  Peter  am 
22.  Jnli  1789  von  Julius  Bogislaf  von  Schwerin  erwarb.  Diese  Familie  war 
bereits  1699,  auch  ein  v.  Borcke,  der  einen  Theil  Wissbnhr  als  Mitgift  1699 
erhalten  (N.  61),   in   den  Besitz   eines  Theils  von  Wissbnhr  gekommen;  den 


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—    367     — 

anderen  Äntheil  Wissbuhr  erbte  Peter  ebenfalls  vom  Tater.  Rossnow, 
Grflnhof  kaufte  er  den  21.  September  1745  vom  Bruder  N.  178;  anch  hatte 
er  an  Gerbin  und  Zirchow  Äntheil.  Alle  diese  Güter  gingen  den  25.  Fe- 
bruar 1765  auf  Beinen  Sohn  über;  1028  wurde  versteuert:  Hanow  17%  Lehns- 
hufen,  Seidel  37»,  Rossnow  5'/i,  Grflnhof,  Zewelin  eine  Bauerhufe,  s.  N.  68, 
welche  Versteuerung  auch  wohl  bei  N.  90,  124  und  jetzt  im  Allgemeinen  galt 

Gem.  I.r   N.  N. 

Gem.  II:  Clara  Louise  v.  Glasenapp,  Tochter  von  N.  118,  geb. 
28.  Mai  1702,  Hochzeit  zu  Balfanz  den  20.  Februar  1727;  sie  starb  im  Harz 
1758  in  Hanow,  wo  sie  auch  beigesetzt  wurde. 

Sohn:   320. 

173.  Gaorg  'Caspar,  4.  8.  v.  124,  Gerbin;  lebte  1724,  war  1748  auf  der 
Huldigung,  1749  Gefreiter- Corporal  beim  v.  Grumbkow 'sehen  Regiment. 
Caspar  mit  seinem  Bruder  Feter  172  und  Joachim  174  bitten  am  24  De- 
zember 1744  unter  Empfehlung  des  Gesuches  durch  den  F el d mar sc hall  Caspar 
Otto  t.  Gl.  122  vom  8.  Januar  1745  um  Hitbelehnung  ihrer  Vettern  Joachim 
Ernst,  Peter,  Felix,  Franz,  Carl  und  Heinrich  v.  Gl.  aus  dem  Hause  Pollnow 
mit  den  Gütern  Zirchow  und  dem  Schwerinschen  Äntheil  in  Seidel,  worin  anch 
den  38.  April  1746  Se.  Majestät  consensirt  haben. 

Besitz:  Rossnow  und  Grünhof  bekam  er  vom  Vater  und  verkaufte 
sie  den  21.  September  1745  an  Bruder  N.  172.  Ger  bin  besass  er  ebenfalls,  ver- 
kaufte es  den  25.  September  1748  an  Bruder  174,  desgl.  auch  Äntheil  Zirchow. 

Gem.;  Elisabeth  v.  Wobeser-Silkow,  1733.  I.  V.:  Jacob  Caspar 
t.  Wobeser,^  1691  auf  Gr.  u.  Kl.  Silkow,  Regierungspräsident  zu  Stargard, 
starb  1714;  i.  M.:  Barbara  Louise  v.  Kamel  aus  Liebechow;  sie  lebte  noch  den 
30.  October  1734  bei  der  Auseinandersetzung. 

Sohn:    221. 

174  Joachim,  5.  8.  v.  124,  Zettun,  geb.  am  1700,  starb  den  18.  Hai  1765. 
Vas.-Tab.  1756  —  56  Jahre  alt  (Gerbin,  Zirchow,  Zettun).  Nach  Cad.-Act. 
kam  er  den  1.  Harz  1721,  19  Jahre  alt,  ans  Dorf  „Bodo''  bei  C Salin,  vielleicht 
Borkow  oder  Hanow,  undeutlich  platt  ausgesprochen,  in  das  Kadettenkorps  nach 
Berlin,  diente  dort  8  Monate  und  wurde  den  9.  Juni  1721  Gefreiter-Corporal 
beim  Regiment  Sehwendy.  —  Auch  Joachim  war  der  Bitte  seiner  Brüder 
Peter  und  Georg  Caspar  um  die  Hitbelehnung  der  Pollnowschen  Vettern  an 
Zirchow  und  dem  Schwerinschen  Äntheil  an  Seidel  den  24.  December  1744 
beigetreten.    Er  versteuerte  um  1756  Zettun  nur  mit  l7/u  Landhufe. 

Besitz:  Zirchow  und  Zettun  bekam  er  vom  Vater,  Gerbin  kaufte 
er  den  35.  September  1748  vom  Bruder  N.  173.  Diese  drei  Güter  kamen  an 
seinen  Sohn  N.  222. 

Gem.:   Sylvia  Sophia  v.  Stcinkoller;  sie  starb  1778. 

Sohn:  332. 

Tochter:  Catbarina  Elisabeth,*  lebte  1789  noch  ledig;  1795  wohl 
anch  noch  unvermählt  (s.  N.  222). 

175.  Joachim  Ernst,  1.  S.  v  184;  Natzlaf.  Vasallen -Tabelle  1756  — 
48  Jahre  alt,  Natzlaf.  —  Er  hat  studirt,  starb  1759.  —  1737,  den  26.  De- 
zember, Cöalin.  Joachim  Ernst  und  Peter  176  v.  GL,  Gebrüder,  da  ihr 
Vater,  der  Kommissionsrath  Franz  v.  Gl.,  vor  einigen  Wochen  gestorben,  ihr 
einziger  Vaterbruder,  der  Hauptmann  v.  Glasenapp  zu  Pollnow  auch  selig 
entschlafen,  bitten  für  ihre  unmündigen  Brüder  um  Einsetzung  eines  Vormundes, 
auf  den  Yiceprasidenten  von  Eichmann  zu  Cöslin  ein  Tutorium  in  solita  forma 
ausfertigen  zu  lassen.  1788,  den  24.  April,  Berlin,  erneuern  beide  majorenne 
Brüder  ihr  Gesuch  bei  8r.  Majestät,  weil  sie  bereits  die  Erbtheilung  vornehmen 
wollen,  welche  dann  unter  dem  9.  Januar,  22.  und  80.  Juli  1788  geschieht.  — 
1739  bittet  er  nebst  Geschwistern  in  Sachen  der  Maria  v.  Keffenbringk  geb. 
v.  Glasenapp  (s.  N.  176)  nm  Bescheidung  über  den  Weg  des  Prozesses.  — 
1789,  den  10.  October,  ist  der  Lehnbrief  für  Peter  176,  Joachim  Ernst  und 


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ihre  andern  4  Bruder  Ober  die  neuen  vorpommerachen  Lehne  ausgestellt  — 
Der  Sciiatzjnde  Herz  Borchard  zu  Berlin  hatte  bei  dem  pommerachen  Hof- 
gericht wider  v.  Ol.  auf  Natzlaf  wegen  Wechselforderung  geklagt  nnd  er  dieses 
auch  unter  dem  27.  Febrnar  1743  in  soweit  anerkannt,  dass  er  schuldig  sei, 
dem  Jaden  400  Bthlr.  Kapital  nebst  Zinsen  nnd  4  Bthlr.  Hosten  binnen  vier 
Wochen  zn  bezahlen,  oder  dass  nach  Wechselrecht  gegen  ihn  zu  verfahren  sei. 
Da  der  Verklagte  sich  nicht  weiter  daran  gekehrt,  doch  später  eine  Auf- 
schiebung nachgesucht,  wendet  der  Jade  sich  an  den  König  und  bittet  er 
1743,  den  29.  Mai,  daes  Exekution  befohlen  and  nicht  aufgeschoben  werden 
möchte,  bis  er  sein  Recht  erhalten.  Unter  dem  1.  Juni  1743  wird  das  Hof- 
gericht zu  Cöslin  beauftragt,  das  Weitere  (was?  nicht  bekannt  geworden)  zn 
veranlassen.  (Geh.  St.-Arch.)  —  Auf  Antrag  der  Hanowschen  Vettern  tob 
24.  December  1744,  die  Pollnowschen  an  Zirchow  und  dem  Schwerinschen  An- 
theil  Seidel  etc.  mitznbelehnen,  ist  auch  der  Lehnsbrief  vom  28.  April  1746  auf 
Joachim  Ernst  nnd  seine  Brüder  zur  gesäumten  Hand  ausgefertigt  worden. 
—  Nachdem  er  1759  ohne  männliche  Erben,  auch  seine  nachgelassene  Tochter 
Dorothea  Elisabeth  mit  ihrer  Mutter  bald  darauf  gestorben  waren,  verglichen 
sich  seine  Brüder  N.  176,  177  und  179  den  16.  Juni  1764  dahin,  dass  Joachim 
Ernsts  Güter  an  den  Bruder  Franz  178  kamen. 

Besitz:  Natzlaf,  Bozog  b  und  Nadebahr  bekam  er  vom  Vater  in 
der  brüderlichen  Erbtheilung  den  22.  Juli  1738;  Datjow  bekam  er  des 
22.  Juli  1736  in  LehnsfoUe  von  N.  185. 

Gem.:  Juliane  Elisabeth  v.  Kleist;  bei  der  Taufe  der  Louise  Elisa- 
beth Caroline  v.  Bahmel  aus  Kösternitz  ist  sie  nebst  Otto  v.  Kleist  nnd  Fru 
Barbara  Louise  v.  Rahmel-Viverow  Tanfzeuge;  sie  ist  zwischen  1759  bis  1764 
gestorben. 

Tochter:  Dorothea  Elisabeth,  die  zwischen  1759  und  1764  ge- 
storben ist. 

176.  Pater,  2.  8-  v.  134,  Zarrenthin;  geb.  c.  1718,  gest.  den  5.  Septem- 
ber 1787.  Vas.-Tab.  1756  —  43  Jahre  alt.  Er  hat  studirt.  Landrath  dei 
Demminer  (auch  Treptower  a.  T.)  Kreises.  —  1743,  den  21.  Januar,  wurde  er 
Landrath  des  Demmin-Treptow  a.  d.  T.  Kreises.  1748  Curator  der  8t.  Marien- 
Kirche  und  des  Stifts  zu  Stettin.  —  Bei  der  am  9.  August  1763  von  Johann 
Achaz  Felix  Bielke  zu  Stettin  zur  500jährigen  Jubelfeier  des  8t.  Marienstiftei 
gehaltenen  Fredigt  wurden  als  Gnratoren  aufgeführt:  Georg  v.  Eickstedt, 
Christoph  Friedrich  v.  Borcke  und  als  3.  der  Hochwohlgeborne  Herr  Feter 
v.  Glasenapp,  hochverdienter  pommerscher  Landrath  nnd  Direc tor  des Demmiu- 
und  Treptowschen  Kreises,  Erb-,  Burg-  und  Schlossgesessener  auf  Pollnow, 
Erbherr  der  Güter  Zarrentin,  Beussin  Benzin,  Klinkenberg  etc.;  deren  Beligion 
und  Treue  in  dem  Dienste  unseres  grossen  Friedrich  eine  bleibende  Zierde  ge- 
wesen. —  1746  hatte  Feter  v.  Gl.  einen  Lutherischen  Katechismus  entworfen 
nnd  eingeführt. —  1768  wurde  Peter  vorpommerscher  Landesdirector, 
1766  auf  seinen  Wunsch  von  diesen  Aemtem  entbunden,  jedoch  1772,  den 
8.  December,  wieder  Landrath  des  Demminer  etc.  Kreises  und  auch  wieder 
Landesdirector.  —  1786,  den  26.  December,  bittet  Feter,  vereint  mit  seinem 
älteren  Brnder  N.  175,  dass  den  minorennen  Geschwistern  ein  Vormund  be- 
stellt, dem  Herrn  Vice  -  Präsidenten  v.  Eichmann  zu  Cöslin  ein  Tutorium  in 
solita  forma  zur  Erbtheilang  ausgefertigt  werde,  welches  letztere  auch  unter 
dem  9.  Januar  und  30.  Juli  1788  geschieht  Unter  dem  24.  April  17:18,  behufs 
dieser  Vornahme  der  Erbtheilung,  wiederholten  sie  eine  Bitte  an  8e.  Majestät, 
dass  ihren  minorennen  Geschwistern  ein  Vormund  bestellt  werde.  Inzwischen 
war  der  Bruder  des  Vaters,  der  Hauptmann  v.  GL  185  gestorben.  Es  erfolgt 
an  den  Hofgerichtarath  LBper  zu  Stargard  die  Königliche  Ordre,  dass  nach 
geschehener  Division  der  ältere  Bruder  ihnen  zum  Vormund  gesetzt  werde.  — 
1788,  den  24.  August.  Peter  v.  GL,  als  Curator  seines  Bruders  Carl  N.  179, 
wendet  sich  an  Se  MajeBtät:    Der  mecklenburgische  Oberhofmeister  v.  Maltsahn 


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hat  bereite  bei  ihres  Vaters  Leben  5  Landhiifon  von  ihrem  Antheil  in  Kartlow 
und  Krnckow  in  Anspruch  genommen  nnd  will  solchen  als  sein  Lehn  reltliren, 
hat  anch  in  Stettin  bei  der  Regierung  erreicht,  dass  es  geschehen  könne.  In- 
zwischen, da  der  Vater  N.  134  gestorben,  will  Carl  v.  Gl.  179,  dem  diese  Güter 
anch  angefallen  sind,  dagegen  remonstriren,  nmsomehr,  als  diese  Otiter  von 
der  seligen  Mutter  herrühren  nnd  der  Prozess  bei  dem  Hofgericht  in  Stargard 
geführt  werden  mnss.  Am  8.  September  1738  erfolgt  der  Bescheid,  dass  nun- 
mehr die  Sache  bei  der  Regierung  zn  Stettin  weiter  fortgesetzt  werden  solle. 
—  1739,  den  10.  October,  ist  der  Lehnbrief  über  die  vorpora morschen  (neuen) 
Lehne  für  diese  6  Brüder  nnd  Erben  ausgefertigt  worden;  den  2.  August  1740 
erfolgt  Investitur.  —  1789,  den  16.  Februar,  bitten  seligen  Gommissanns  Franz 
t.  Gl.  N.  184  Erben,  in  Vorpommern  gesessen,  dass  die  Sache  der  Maria 
v.  Gl.,  verehelichten  v.  Keffenbringk  (s.  N.  134  und  93),  da  der  Eofrath 
Bernhardi  gestorben,  dem  Hofgericht  zn  Stargard  auf  dem  Wege  des  Prozesses, 
nicht  der  Commission,  tibergeben  werde;  Vater  und  Vatarbruder,  N.  134  und 
]:i5,  sind  bereits  todt.  —  Entscheidung  von  Berlin,  den  12.  März  1739,  lautet: 
„Weil  die  Sache  in  Commission  schwebt,  kann  nicht  deferiret  werden."  — 
Peter  v.  Gl.  hatte  mit  einem  Postsekretair  am  Ende  einen  weitläuftigen  Pro- 
zess. Der  selige  Vater  Franz  hatte  von  der  Fran  Lieutenant  Schultz,  jetzigen 
am  Ende,  ein  Capital  von  1800  Rthl.  aufgenommen,  was  sie  ihm  jetzt  1739 
aufgekündigt  hatte,  worauf  Peter  ihr  erwiderte,  dass  dies  Capital  derReetzer 
Havel  überwiesen  sei  und  sie  sich  an  seinen  Bruder  auf  Beetz  zu  wenden 
habe.  Am  Ende  schickt  ihm  und  an  „sammüiche  Erben  in  Zarrentin"  ein 
Monitormm  und  will  Exekution  vollstrecken  lassen,  welche  letztere  nicht  aus- 
geführt wird,  sondern  Peter  v.  Gl.  weist  den  Riager  darauf  hin,  bei  der 
Königlichen  Regierung  Vorstellung  zu  machen,  dass  nicht  er  der  Betreffende, 
sondern  auf  Reetz  erkannt  werden  müsse,  wo  das  Geld  eingetragen,  es  im  Be- 
zirk des  Hofgerichts  liege  und  von  diesem  besser  beurtheilt  werden  könnte. 
Der  Rechtsanwalt  des  Peter  v.  Gl.  war  Christian  Andreas  Löper.  —  Die 
Regierung,  welche  diese  Remonstrationen  des  Peter  v.  Gl.  Querelen  nennt, 
ihm  vorhält,  dass  er  ein  Reskript  vom  5.  Juli  bis  3.  August  zurückbehalten 
habe,  weil  es  nicht  nach  seinem  Sinne  gewesen,  er  bereits  früher  schon  durch 
seinen  damaligen  Rechtsanwalt,  welcher  die  väterlichen  Angelegenheiten  zu 
ordnen  hatte,  anf  diesen  Posten  aufmerksam  gemacht  worden  sei,  legt  ihm  eine 
Strafe  von  30  Rthl.  auf.  —  Inzwischen,  den  27.  Harz  1789,  hatte  Peter  v.  Gl. 
an  Se.  Majestät  folgender  Art  berichtet:  Es  habe  ihn  der  Postsekretair  am  Ende 
wegen  einer  Seh  nid  fordern  ng  von  1300  Rthl.,  die  noch  von  Beinern  seligen 
Vater  herrühre,  bei  der  Königlichen  Regierung  verklagt  und  ein  Arrestatorium 
an  die  v.  Haltzahne  ausgebracht;  es  spiele  hier  der  v.  Maltzahosche  Prozess 
mit  wegen  der  Hufen  Kartlow  und  Kruckow  (die  1800  Rthl.  haben  wohl  erst 
auf  Zarrentin  gestanden  und  sind  auf  Krnckow  übertragen  worden?);  in  der 
brüderlichen  Theilong  sind  die  1800  Rthl.  anf  die  Kavel  Beetz  Übergegangen. 
Peter  weist  verschiedene  TJebergriffe  der  Regierung  nach  und  bittet,  dass 
diese  Angelegenheit  vor  das  Hofgericht  zu  Stargard,  als  forum  competenz  ge- 
wiesen werde.  —  Die  Regierung  dagegen  klagt  bei  Sr.  Majestät,  wie  das  Be- 
nehmen und  besonders  das  des  Advokaten  Löper  ein  Unfug  und  Weitläuftig- 
keiten  bereitendes  sei  und  bittet,  da  der  pp.  Löper  ans  blossen  Chikanen  die 
Regierung  insnltirt  and  sie  zu  verunglimpfen  sich  untersteht,  damit  dieselbe 
fernerem  Frevel  und  dergleichen  muthwilligen  Advokaten  nicht  exponirt  sei,  um 
gnädigen  Schatz.  (Geh.  St.-Arch.)  —  1740,  den  14.  November.  Zarrentin. 
Peter  v.  GL  bittet,  für  seinen  jüngsten  Bruder  Heinrich  Andreas  (180),  dem 
die  Guter  Vettrin  und  Reetz  in  der  brüderlichen  Theilnng  zugefallen  and  da 
er  glaubt,  dass  es  den  obwaltenden  Umstanden  zufolge  convenabler  sei,  dass 
ihm  veniam  aetatis  ertheilt  werde;  es  sei  beschwerlich,  seinen  Vormund  immer 
erst  6  Heilen  nach  seinen  Gütern  holen  zn  müssen;  wenngleich  sein  ältester 
Bruder  Joachim  Ernst   in   der  Nähe   wohne,    den   er  um  Rath  fragen   könne 


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—     870    — 

würde  die  Bitte,  ihn  bei  einem  Alter  von  23  Jahren  majorenn  zn  erklären, 
nicht  als  ausserordentlich  zn  betrachten  sein.  Darauf  erfolgt:  Berlin,  den 
19.  December  1740.  Heinrich  Andreas  v.  91.  solle  selbst  für  sieh  veniam 
aetatis  nachsuchen  and  mit  einem  von  ihm  unterschriebenen  Memorial  nebst 
einem  Originaltaufschein  einkommen,  sowie  ein  Attest  seines  bisherigen  Vor- 
mundes beilegen.  —  1744  wird  anch  seitens  der  Manowschen  Vettern  die  Mit- 
belehuung  für  Peter  nebst  Beinen  Brüdern  auf  Zirchow  nnd  den  zeitweise 
gewesenen  Schwermachen  Antheil  an  Seidel  erbeten,  diese  resp.  ertheilt.  — 
Cab.-Ordre  vom  28.  April  1752:  An  den  Geheimen  Etats -Minister  Freiherrn 
v.  Dankelmann.  —  Da  aus  dem  katholischen  Pastorat  zn  Bochum  nnd  ans  dem 
Stifte  zn  Emmerich  im  Klevescben,  wo  durch  Aussterben  (in  letzterem  des 
Canonicus  Becker)  von  ersterem  550  Till,  von  letzterem  1600  TM.  erledigt 
sind:  so  werden  beides  zusammen  dem  Landrath  Demmin-  nnd  Treptow' sehen 
Kreises  v.  Glasenapp  zu  einigem  Sonlagement  wegen  einiger  auf  seinen  Gütern 
in  den  letzten  Jahren  ihn  getroffener  grossen  Unglücksfälle,  wovon  die  Taxe 
weit  fiber  4000  Tbl.  gehet,  überwiesen,  ohne  Stempelgebühren  etc.  —  1764, 
den  28.  Juni,  berichtet  Landrath  Peter  v.  Gl.  über  die  in  den  v.  Maltzann- 
schen  Gütern  Philippshof,  Priebaleben  nnd  Henningshof  stattgehabten  Kriegs* 
Verwüstungen  und  gebrachten  Opfer.  —  1765,  den  18.  Hai,  ergeht  an  Landrath 
Peter  v.  Gl.  ein  allerhöchstes  Gabinetsschreiben  wegen  der  ihm  verliehenen 
v.  TTslar'schen  Lehnsstammgelder  ans  Halberstadt  im  Betrage  von  870  Tbl 
mit  dem  Hinweise  wohl,  nicht  drangen  zn  wollen,  worauf  er  unter  dem 
29.  Hai  1755  von  Zarrentin  ans  berichtet,  dass  es  ihm  nicht  einfalle,  des 
Oberstlieutenant  v.  Geist  hinterlassenen  Unmündigen  durch  Beitreibung  dieses 
v.  Uslarschen  Lehnsstammes  durch  frühere  Auszahlung  beschwerlich  in  fallen, 
wenngleich  er  das  Geld  zu  Meliorationen,  wo  er  jetzt  6%  geben  müsse,  eigent- 
lich gebrauche.  Die  Zinsen  milchte  er  von  der  Zeit  des  Ablebens  des  Oberst 
v.  Uslar,  dem  l.Uecembor  a.  c.  ausgezahlt  haben.  —  1702,  den  3.  December, 
Zarrentin.  Der  Landrath  Peter  v.  Gl.  fragt  bei  dem  Geheimen  fiath,  Etato- 
minister  und  Grosskanzler  an,  resp.  eine  Entscheidung  herbeizuführen:  Nach- 
dem erlaubt  worden,  dass  adlige  Güter  an  Bürgerliche  verkauft  werden  dürfen, 
man  aber  nicht  wisse,  ob  die  Allodiflcirnug  anch  dann  gleich  stattfinde,  er  in 
der  Lage  sei,  in  Hinterpommern  zwei  im  Kriege  verwüstete  Güter  von  seinen 
beiden  verstorbenen  Brüdern  annehmen  zu  müssen,  die  er,  nm  sich  nicht  zu 
ruiniren,  verkaufen  möchte:  so  erlaube  er  sich  die  Bitte  nm  Aufklärung  resp. 
Entscheidung.  Es  erfolgt  den  14.  December  1762  die  abschlftgliche  Antwort, 
dass  das  (Allodiflcirium)  zwar  nach  Sr.  Majestät  Willensmeinung  geschehen, 
jedoch  noch  nichts  darüber  befohlen  sei.  (Geh.  8t. -Aren.)  —  Den  12.  Februar 
1762  war  nämlich  die  Verkanfserlanbniss  adliger  Güter  an  bürgerliche  Leute 
ertheilt  worden.  —  1782,  den  15.  Juni,  machte  Peter  sein  Testament,  dem  er 
am  18.  Januar  1786  ein  Codicill  anhing;  die  Publikation  desselben  erfolgte 
den  8.  und  28.  September  1787.  —  Mit  ihm  starb  am  5.  September  1787  das 
Pollnowsche  Hans  aus. 

Besitz:  Zarrentin,  Leussin  und  Klinkenberg  nebst  Pert.  nahm 
er  in  der  brüderlichen  Erbtheilung  am  22.  Juli  1738  für  14,900  Tbl.  an;  Benzin, 
Kruckow,  s.  N.  179  nnd  Nichte,  Tochter  von  N.  177;  Zarrentin  mit  13  Hufen 
21  Morgen,  Klinkenberg  mit  2  Hufen  27  Morgen,  Leussin  mit  10  Hufen 
21  Morgen  versteuert,  wurden  30,000  Tbl.  Werth  gerechnet.  Es  gehörten 
hierher  noch  die  halbe  Ziegelei  von  Vorwerk  Demmin,  Sanskow,  die 
Zachareyer  Mühle,  Holzung  und  Wiesen  bei  Sanzkow,  Marienfelde, 
Anth.  Gartlow  etc.  Da  diese  Vorpommerschen  Lehne  als:  Zarrentin,  Leussin, 
Klinkenberg,  Barkow,  Kruckow  etc.  mit  ihm  auf  den  Fall  standen,  wurde  auf 
seinen  Antrag  von  dem  König  Friedrich  Wilhelm  IL,  am  26.  März  1787,  das 
Lehenanwartsrecht  an  diese  Güter  dem  Sohne  seiner  Brudertochter  (s.  N.  177), 
dem  Kammerherrn  Peter  Franz  Heinrich  Ernst  Freiherrn  v.  Bobeck  verliehen. 

177.   Felix.   3.  S.  v.  184.   Benzin,  lebt  1738,  vor  1757,  oder  1767  gest 


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Yas.-Tab.  1756.  —  48  Jahr  (Benzin).  Er  hat  studirt.  Um  1758  wohnte  er 
auch  auf  Natzlaf .  —  Watstrack,  Dähnert  fahren  ihn  auf  schriftstellerischem 
Gebiet  als  berühmt  an  und  wird  ein  Schreiben  (biographisch)  an,  resp.  über 
den  Genral- Feld  mar  sc  hall  C.  G.  Grafen  v.  Schwerin  in  der  Pommerachen 
Bibliothek  B.  n.  8.  740  hervorgehoben;  der  Titel  lautet:  Die  Grösse  des 
hochgraflich  und  adligen  Schwerinschen  Namens,  ein  Sendschreiben  an  Se. 
Excellenz  den  Hochgebornen  Grafen  und  Herrn  C.  C.  Grafen  von  Schwerin, 
Sr.  Königlichen  Majestät  in  Prensaen  hochbe trautem  General-Feldmarschall  etc. 
durch  Felix  von  Glasenapp  Equ.  Pomm.  der  Greifs  waldscheu  Gelehrten 
Gesellschaft  Hitglied.  Greifswald,  den  27.  October  1753.  —  1739,  den 
16.  Februar,  Stargard,  bitten  des  seligen  Commissar  Franz  v.  Gl.  in  Vor- 
pommern gesessen,  Erben,  dass  die  Sache  der  Marie  v.  Glasenapp,  verehlicbten 
KefTenbringk  (b.  N.  98),  da  der  Hofrath  Bernhard!  gestorben,  ihr  der  Erben 
Vater  und  Vaterbroder  anch  todt  seien,  dem  Hofgericht  zu  Stargard  auf  dem 
Wege  des  Prozesses  (nicht  der  Kommission)  übergeben  werde.  Es  erfolgte 
die  Entscheidung:  „Weil  die  Sache  in  Kommission  schwebt,  kann  nicht  deferiret 
werden."  Berlin,  den  12.  März  1739.  —  Der  Lehnbrief  über  die  nenen  Vor- 
pommerschen  Lehne,  auf  die  6  Brüder  und  Erben,  auch  auf  Felix  lautend,  ist 
vom  10.  October  1739  datirt.  —  1742,  den  21.  Januar,  Benzin,  Felix  v.  Gl. 
klagt,  dass  ihm,  wie  es  schon  bei  Vaters  Lebzeiten  geschehen,  Bauern  mit 
Weib  und  Kind,  auch  Ledige  aus  Furcht  vor  Werbung  etc.  nach  Schwedisch- 
Pommern  desertirt  seien  und  in  Folge  dessen  die  Ackerwirthschaft  nicht  be- 
stehen könne;  er  bittet,  dass  die  Schwedische  Regierung  aufgefordert  werde, 
die  Leute,  wenn  sie  ihr  nahmhaft  gemacht  werden,  sofort  znrückzngeatellen. 
Berlin,  den  3.  März  1742,  an  die  Stettinsche  Regierung,  dass  die  Regierung 
in  Stralsund  aufgefordert  werde,  dem  Anliegen  zu  genügen.  —  Die  Hanowschen 
Vettern  Peter,  Caspar  und  Joachim  v.  Gl.  bitten  den  24.  Dezember  1744,  dass 
ihre  Pollnowschen  Vettern,  also  anch  Felix,  mit  Zirchow  und  dem  8.  Z.  ge- 
wesenen v.  Schwerinschen  Antheil  an  Seidel  zur  gesammten  Hand  mit  belehnt 
werden  möchten,  was  anch  den  28.  April  1746  geschieht. 

Besitz:   Benzin  fiel  ihm  in  der  brüderlichen  Erbtheilnng  den  22.  Juli 
1738  für  10,000  rthl.  zu.    1750,  den  3.  März  nahmen  es  seine  Brüder  N.  176 
und  179  in  Besitz;  es  war  Felix  wohl  schon  wirthschaftsmüde  als  Schriftsteller. 
Gem.:  N.  N.  v.  Podewils  (oder  v.  Schwerin?). 
Sohn:   228. 

Tochter:  Magdalena  Sophia  Charlotte  'Friederike,  geb.  1743. 
Hochzeit  den  14.  Juli  1769  zu  Kruckow  mit  Carl  Franz  v.  Sobeck,  geb. 
den  29.  Mai  1721,  gest.  den  2.  November  1778  als  General-Major,  Chef  des 
Infanterie-Regiments  No.  30  (Anklam),  wahrend  des  Baierischen  Erbfolgekrieges 
zu  Dresden  am  Schlagnass.  Sie  war  die  Letzte  des  Hauses  Pollnow  und 
bekam  für  sich  und  ihre  Nachkommen  in  sp.  für  ihren  Sohn,  den  Kammerherrn 
Peter  Franz  Heinrich  Ernst  v.  Sobeck  (1790)  die  neuen  Lehne  dieses  Hauses 
in  Vorpommern  als:  Kruckow,  46  Hufen  und  8  Morgen,  Barkow,  6  Hufen 
22  Morgen  auf  40,000  rthl.  Werth,  Benzin,  Zarrentin,  Leussin,  Klinkenberg  etc. 
(s.  Onkel  N.  176  und  179);  ihre  Nachkommen  besitzen  dieselben  zum  Theil 
noch  heute.  Sie  starb  den  29.  Juni  1822  zu  Zarrentin  als  Wittwe,  79  Jahre  alt 
178.  'Franz  Christian.  4,  S.  v.  134.  Pollnow,  lebt  1788,  gest.  den 
28.  Mars  1771  zn  Pollnow  nnd  hinterliess  nur  eine  Schwester  und  einen  Bruder. 
Vas.-Tab.  1756,  41  Jahr»  alt.  Er  hat  studirt.  Landrath,  Hofgerichts-  und 
auch  Regiernngsrath.  —  1746  wurde  Franz  v.  Gl.  in  COslin  als  Hof- 
gerichtarath  introdncirt.  1749,  den  20.  März  wurde  er  als  Regiernngsrath 
zum  Landrath  des  Kreises  bestellt;  die  Beat&ttigung  erfolgte  1768,  den 
8.  September  zum  Landrath  des  Sohlawer  nnd  Pollnower  Kreises.  —  1764,  den 
19.  Dezember  wurde  eine  Verordnung  wegen  Uebemahme  des  Bnrggerichts- 
verweser- Amtes  zn  Bublitz  an  ihn  erlassen,  worauf  er  krankheitshalber  (?) 
den  Abschied  nahm  und  dann  als  Regiorungsrath  a.  D.  auf  Pollnow,   zuletzt 


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freilich  sehr  kränklich,  lebte.  —  1739,  den  16.  Februar  bitten  de«  seligen 
Kommissar  Franz  T.  Gl.,  in  Vorpommern  gesessen,  Erben,  auch  hier  Franz,  das« 
die  Sache  der  Maria  v.  Gl.,  vermählten  v.  Keffenbringk,  da  der  Hofrath  Bern- 
hard! gestorben,  dem  Hofgericht  zn  Stargard  auf  dem  Wege  des  Prozesses 
(nicht  der  Kommission)  übergeben  werde.  Vater  und  Vaterbrüder,  die  Brüder 
der  Maria  v.  Gl.  waren  bereits  todt.  Die  Entscheidung  darauf  von  Berlin, 
den  12.  März  1739  war.-  „da  die  Sache  in  Kommission  bereits  schwebe,  könne 
nicht  deferiret  werden."  —  Der  Lehnbrief  Aber  die  neuen  Vorpommerschen  Lehne 
war  vom  10.  October  1789  datirt,  lautete  anf  die  G  Bruder  und  Erben,  also 
auf  Franz  ebenfalls  —  1740  sah  der  Regierungsrath  Franz  v.  Gl.  sich 
gonöthigt.  gegen  Rath  und  Bürgerschaft  von  Follnow,  wie  bereits  Öfter  geschehen, 
klagbar  vorzugehen  und  zwar  wegen  gewaltsamer  Opposition  gegen  die 
s "huldigen  Reparaturen  der  Mühle  und  des  Dammes.  -  Schon  vor  1737  waren 
dergleichen  Weigerungen  und  Tumulte  seitens  der  Spitzen  und  der  Bürgerschaft 
Pollnows  vorgekommen,  denen  der  Hauptmann  Joachim  Ernst  v.  Gl.  energisch 
entgegen  getreten,  Strafe  herbeigeführt,  den  Schutzthaler  für  Instandhaltung 
von  Damm  und  Brücke  erstritten  and  freilieb  gegen  Bürgermeister,  Bathsherren 
und  Richter  nicht  in  den  zartesten  Phrasen  sich  ausgelassen  hatte,  was  in 
einem  Erkenntniss  der  Regierang  za  Stettin  vom  8.  Januar  1740  als  Injurien 
bezeichnet,  von  den  Pollnower  Rathsmannern  etc.  demonstrativ  aufgebauscht 
worden  war.  1604,  den  24.  Januar  war  schon  ein  gerichtliches  Erkenntniss, 
durch  den  Herzog  Bogislaf  sanetionirt,  darüber  ergangen,  was  die  Stadt 
Pollnow  zu  erhalten  und  was  sie  ihrerseits  dafür  der  Herrschaft  zn  leisten  hatte. 
1618  bereits  wurde  durch  Felix  71,  Otto  Rüdiger  67  und  Peter  68  v.  GL.mit 
der  Stadt  Pollnow  ein  humaner  Vergleich,  der  spater  1682  noch  gemildert 
wurde,  abgeschlossen,  welchen  dieselbe  immer  mehr  zu  ihrem  Vortheil  auszu- 
legen und  auszubeuten  suchte,  indem  Öfter  dagegen  appellirt  and  opponirt 
worden  ist;  so  auch  1727  betreffs  der  Brücke  durch  den  Bürgermeister  und 
Schneider  Stein  (s.  N.  134).  -  1740,  den  13.  Harz  verfugte  8e.  Majestät  au 
das  Pomm.  Hofgericht:  „Weilen  diese  (die  Pollnower)  dieser  an  sie  ergangenen 
Commination  ohngeachtet  besagte  Reparation  nicht  besorget,  vielmehr  sich 
dagegen  gewaltsam  opponirt,  so  habet  ihr  dieser  Commination  zu  Folge  durch 
den  Landreuter  beides  auf  des  Raths  und  des  Bürgermeisters  Kosten  anfertigen 
zu  lassen,  und  demnächst  die  Exekution  zu  erneuern,  und  wegen  der  gewalt- 
samen Opposition  Fiscum  wider  sie  zn  excitiren;  wenn  aber  demnächst  es  einer 
mil itairischen  Exekution  gebrauchen  sollte,  davon  näher  zn  berichten."  —  Unter 
dem  7.  September  1740  berichtet  das  Hofgericht  COslin:  Der  Exekutor  habe 
10  Bürger,  welche  10  rtlil.  zum  Bau  der  Brücke  beitragen  sollen,  sich  jedoch 
weigerten,  in  das  Stockhaus  bringen  Bollen,  worauf  ein  allgemeiner  Aufstand, 
an  dem  sich  auch  2u  Mann,  aus  Bublitz  anwesend,  betheiligt  haben;  die  Leute 
sind  iu  solcher  Rage  gewesen,  dass  sie  den  Exekutor  zu  nichte  geschlagen, 
so  dass  das  Blut  niebt  hat  gestillt  werden  können ;  das  hatten  sie  schon  2  mal 
gethan  und  wolle  der  Exekutor  nicht  mehr  hin.  Es  solle  der  Bürgermeister 
Stein  an  der  Rebellion  Schuld  sein,  welcher  vorgeladen  und  auch  anf  Vor- 
forderung des  Fiskus  nicht  erschienen  sei.  Die  Klage  der  v.  Glasenapp  habe 
das  offenbare  Recht  zur  Seite.  Es  wird  um  ein  Militairkommando  gebeten, 
welches  in  Pollnow  eingelegt,  so  lange  bleiben  dürfte,  bis  die  Bürger  gezahlt, 
reBp.  ruhig  wären;  in  Rummelsbnrg  lagen  schon  50  Mann,  wo  bereits  auch 
Aufregung  gewesen.  —  1740,  den  22.  September,  Berlin.  Es  wird  für  Pollnow 
ein  Exekutions-Hilitair-Kommando  von  1  Offizier,  1  Unteroffizier  und  12  Dra- 
gonern vom  Regiment  de  la  Hotte,  vorläufig  auf  8  Tage,  welches  jedoch  vom 
25.  November  1740  bis  31.  Januar  1741  dort  verbleiben  rnuaste,  beordert 
Die  Rädelsführer  sollen  auf  die  Festung  abgeführt  werden,  der  Bürgermeister 
and  etliche  Bürger  werden  eingesperrt.  Die  ganze  Bürgerschaft  hat  durch 
Deputirte  ihrer  Herrschaft  v.  Glasenapp  auf  dem  Schlossplatze 
Öffentlich  Abbitte  zn  thun,  am  Verzeihung  za  bitten  und  erneut  Gehorsam 


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zu  versprechen,  auch  von  den  betreffendes  Personen  nach  Proportion  ange- 
messene Geldstrafen  zu  entrichten.  Die  Untersuchung  und  Exekution,  resp. 
Strafvollstreckung  dauert  längere  Zeit  fort.  Die  Einquartierung  war  Jedoch 
den  Pollnowern  sehr  unangenehm.  —  1743,  den  19.  Dezember,  Cöslin,  ward 
einigen  Burgern,  welche  Festungsarrest  „in  die  Karre"  erhalten  und  die 
flehentlich  gebeten  hatten,  die  Strafe  in  Geldbusse  umzuwandeln,  nachdem  sie 
bereits  11  Wochen  gesessen  hatten,  Gnade  auf  V»  der  Strafe  ertheilt  —  Auf 
Interzession  des  Regierungsraths  Franz  v.  Gl.  wird  durch  Cabinets-Ordre  vom 
16.  Oetober  1750  noch  den  4  pollnowschen  Unterthanen  Wilke,  Lutzke,  Martin 
Pocb  und  Peter  Kutzke  die  Festungsstrafe  erlassen.  —  Die  Unruhen  dauern 
indessen  in  Pollnow  fort,  selbst  1798  unter  der  Herrschaft  der  v.  Wrangel 
noch.  —  1748  wurde  Pollnow  durch  Fenersbrunst  sehr  mitgenommen,  Kirche, 
Schule  etc.  waren  niedergebrannt,  und  wurde  auf  Cabinets-Ordre  vom  12.  De- 
zember 1748  eine  Kolleote  gesammelt  —  1746,  den  14.  November  erliess  der 
Esgiemngsrath  Franz  v.  Gl.  der  Stadt  Pollnow  die  Burg-  und  Schaardienste, 
Pflügen,  Eggen  auf  den  Achthufen,  gewisse  Fuhren,  Schafwaschen,  -Scheeren 
etc.,  wofür  die  Stadt  1200  rthl.  entrichtete;  einen  Ort  Fichten  am  Gruhlichen- 
berge,  der  an  die  herrschaftliche  Forst  stiess,  wieder  abtrat  und  sich  aufs 
Neue  verpflichtete,  die  Mühle,  Damme  in  gutem  Stand  zu  erhalten.  Im  Uebrigen 
blieb  es  bei  dem  Vertrage  von  1613  (s.  Urk.  N.  32).  —  1746,  den  28.  April 
wir  auch  Franz  v.  Gl.  mit  seinen  Brüdern  und  Erben  auf  Ansuchen  seiner 
Manowscben  Vettern  vom  29.  Dezember  1744  an  Zirchow  und  an  dem  zeitweise 
gewesenen  v.  Schwerinschen  Antheil  an  Seidel  zur  gesammten  Hand  mit 
belehnt  —  1770,  den  5.  September  bereits  sehr  krank,  bittet  Franz  v.  Gl. 
auf  Pollnow  am  Indult;  das  Königliche  Hofgericht  wird  beauftragt,  ob  er  zum 
Indult  qualificiret  sei;  der  Indult  erfolgt,  aber  nicht  auf  längere  Zeit;  er  starb 
ja  bekanntlich  am  21.  Harz  1771  zu  Pollnow. 

Besitz:  Schloss,  Stadt  und  Vorwerk  Pollnow,  'cum  pert.  Fichthof, 
ßadarang,  Förde,  J&tzingen,  der  Gadning,  Billerteich,  bei  Sydow  die 
Jagd  etc.  Diese  Guter  waren  nach  dem  Absterben  von  N.  135  an  ihn  und 
seine  Brüder  gekommen,  welche  letztere  am  22.  Juli  1738  eine  Theilung  sämmt- 
licher  Guter,  die  ihnen  von  diesem  Onkel  und  ihrem  Vater  zugefallen  waren, 
vornahmen  und  Franz  diese  für  12  867  rthl.  18  gr.  annahm.  —  Kochow  kaufte 
er  am  27.  April  1741  von  der  Wittwe  des  Claus  v.  Lettow,  Beninga  Hedwig 
v.  Below.  Diese  Güter  kamen  sämmtlich  später  in  Concurs  und  wurden  aus 
demselben  für  das  Meistgebot  von  14  700  rthl.  dem  Friedrich  Ernst  v.  Wrangel, 
Major  beim  v.Winterf einsehen  Infanterie-Regiment  1773  zugeschlagen.  Natzlaf, 
Bozog  b,  Nadebahr,  Datjow  Übernahm  er  den  16.  Juni  1764  nach  dem  Tode 
von  N.  175  (s.  dort);  am  20.  Februar  1768  verkaufte  er  sie  aber  an  seinen 
Schwager  Bogislaf  Lorenz  v.  Lettow,  Hauptmann  im  Regiment  v.  Billerbeck, 
und  zwar  Natzlaf,  4  Bauern  in  Bozog  und  Datjow,  erblich.  Die  Präclnsion 
der  Familie  v.  Glasenapp  erfolgte  den  8.  Januar  1770. 

Gem.:  Anna  Clara  v.  Glasenapp;  Aeltern:  N.  168  (s.  dort);  sie  war 
1734  bereits  mit  dem  Lieutenant  v.  Kleist  im  v.  Grumbkowschen  Regiment 
versprochen,  der  Oonsens  zur  Verheirathang  mit  seiner  Mntterbrudertochter 
war  beantragt  worden,  die  Hochzeit  hat  aber  wohl  nicht  stattgefunden. 

179.  'Carl  Friedrich,  5.  S.  v.  134,  Barkow;  er  starb  den  2.  September 
1772.  Vas.-Tab.  1756  —  39  Jahre  alt.  Lieutenant  beim  Regiment  v.  Borcke; 
au  Hauptmann  a.  D.  war  er  auch  einige  Jahre  Landrath  des  Demminscheu 
Kreises.  —  Peter  v.  Gl.  als  Kurator  seines  Bruders  Carl  trägt  an:  der 
mecklenburgische  Oberhofmeister  v.  Maltzahn  hat  bereite  bei  unseres  Vaters 
Lebzeiten  5  Landhufen  von  nnserm  Antheil  in  Kartlow  and  Kruckow  in  An- 
spruch genommen  und  will  solche  als  sein  Lehen  reloiren,  hat  auch  bei  der 
Stettiner  Regierung  erreicht,  dass  es  geschehen  könne.  Inzwischen  ist  aber 
dar  Vater  (134)  gestorben.  Carl,  dem  sie  zugefallen,  wird  dagegen  re- 
monitriren,  um  so  mehr,  als  diese  Guter  von  der  seligen  Matter  herrühren  and 

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—     274    — 

der  Prozess  bei  dem  Hofgericht  zu  Stargard  geführt  werden  mnis.  Die  Ent- 
scheidung vom  3.  September  1788  lautet,  das»  nunmehr  die  Sache  bei  der 
Regierung  zu  Stettin  fortgesetzt  werden  soll.  —  Der  Fähnrich  Carl  Friedrich 
v.  Gl.  berichtet  den  5.  Anglist  1739  von  Wesel  aas  Sr.  Majestät:  Nachdem 
die  Gebrüder  und  Vettern  v.  Haltzahn  die  eingeklagten  Htffe  zn  Krnckow  nnd 
Kartlow,  die  bisher  der  Beiige  Kommissar  y.  Glasenapp  nnd  dessen  Erben  be- 
aasaen,  relniren  und  die  Regierung  zn  Stettin  für  die  Haltzahn  entschieden: 
werden  die  v.  Gl.  Erben  zum  20.  Angust  1739  nach  Stettin  eingeladen,  um 
mit  ihren  Creditores,  so  sich  alsdann  melden  möchten,  zn  liquidiren  nnd  ihre 
Sache  in  Sichtigkeit  zn  bringen,  event.  dass  die  Höfe  geräumt  werden  können. 
Er  bittet:  „da  er  1,  als  Soldat  ohne  Königlichen  Be fehl  nicht  auf  Urlaub  nach. 
Stettin  sich  begeben  kann,  2.  die  Liquidationen  und  Berechnungen  seine  Gegen- 
wart erheischen,  3.  sein  seliger  Vater  diese  Güter  einst  von  den  v.  Fodewilt 
pro  doia  ganz  verwüstet  empfangen,  in  den  eisernen  Kriegszeiten  Brand  und 
Verheerung  erlitten,  die  Lehnsprästande,  schwere  Contribntion  abgetragen  und 
grosse  Meliorationen  daher  gemacht,  welche  4.  ihm  vergütet  werden  und  von 
Uim  ausfindig  gemacht  und  festgestellt  werden  müssen,  5.  er  nicht  weiss,  ob 
er  zn  der  Abtretung  dieser  in  der  Theilung  ihm  zugefallenen  Höfe  und  Hufen 
de  jure  gehalten  ist;  6.  er  minorenn  und  über  die  Situation  nnd  Sache  nicht 
informirt,  7.  keine  legitimam  personam  standi  in  jnditio,  und  wenn  etwa  an  was 
bei  dieser  Sache  versäumt  sein  sollte,  welches  doch  dato  nicht  weiss;  das  bene- 
ficium  restitationis  in  integrum  vor  mich  habe:  Se.  Majestät  möchten  befehlen, 
dass  die  Königliche  Regierung  die  Sache  so  lange  beanstande,  bis  er  Infor- 
mation oder  ein  Curatorium  litis  constituiret  und  er  zu  der  Liquitados,  wenn 
er  doch  zugegen  sein  müaste,  ihm  Urlaub  zur  Hinreise  ertheilt  werden  möchte, 
auch  dass  die  Regierung  Sr.  Majestät  einen  wahren  Rapport  abstatten  müsste 
ad  7  schlagt  er  den  Anditeur  des  v.  Kalksteinschen  Regiments  v.  Pawlowski 
vor."  1739,  den  11.  August  befiehlt  der  König,  dass  dem  Portepee-Fähnrich 
v.  Glasenapp  des  Jung-Borckenschen  Regiments  ein  Kurator  gestellt  nnd  die 
Sachen  aufgeschoben  werden  sollen;  ein  Kurator,  der  dessen  Jura  in  diesen 
Frozess  gehörig  beobachten  könne;  es  (das  Gericht)  muss  auch  Supplikant  hier- 
nächst  denselben  Aber  das  Nöthige  gehörig  instruiren,  im  Uebrigen  aber  sieb 
von  selbst  bescheiden,  dass  das  Ansuchen,  die  Sache  bis  zu  erhaltenem  Urlaub 
auszusetzen  nnd  solchergestalt  gleichsam  ein  Justitium  anzuführen,  nicht  statt- 
finden kann.  (Geh.  St.-Arch.)  —  Auch  auf  Carl  Friedrich  v.  GL  ist  der 
Lehnbmf  vom  10.  Oetober  1739  über  die  neuen  vorpommerschen  Lehne  nebst 
den  andern  Brüdern  nnd  ihren  resp.  Erben  ausgestellt.  —  1739,  den  16-  Fe- 
bruar, Stargard.  Es  bitten  des  seligen  Commissar  Franz  v.  Gl.  Erben,  in 
Vorpommern  gesessen,  dass  die  Sache  der  Maria  v.  Gl ,  verehelichten  v.  Keffen- 
bringk,  also  Carls  Tante,  da  der  Hofrath  Bernhardt  gestorben,  dem  Hof- 
gericht zu  Stargard  auf  dem  Wege  des  Prozesses  (nicht  der  Kommission) 
übergeben  werde.  -  Königliche  Entscheidung  Berlin,  den  12.  Harz  1739: 
.Weil  die  Sache  in  Kommission  schwebt,  kann  nicht  deferiret  werden."  — 
Bei  König:  1789.  Carl  v.  Gl.  Fähnrich  bei  Jung-Borcke  in  Wesel,  dann 
Lieutenant  beim  Regiment  v.  Glasenapp  (Leib-Garde)  gewesen.  Er  stand 
später  im  Regiment  Bewern  zu  Wesel,  nahm  krankheitshalber  den  Abschied, 
nnd  ging  anf  seine  Güter.  Bei  Errichtung  des  Ingerslebenschen  Grenadier- 
Bataillons  erinnerte  sich  der  Herzog  von  Bewern  seiner  als  umsichtigen  Offi- 
ziers, bietet  ihm  eine  Compagnie  an,  er  wird  Hauptmann,  nahm  jedoch  bald 
wieder  seinen  Abschied  nnd  wurde  dann  Landrath  des  Demminschen  Kreises. 

—  1740  relnirt  er  von  Johann  v.  Kunzmann  einen  Theil  des  Lehne  Barkow. 

—  Auf  Antrag  seiner  Manowschen  Vettern,  den  24.  Dezember  1744,  wird  auch 
Carl  v.  Gl.  uebst  seinen  Brüdern  mit  Zirchow  und  mit  dem  zeitweise  ge- 
wesenen v.  Schwermachen  Antbeil  Seidel  den  28.  April  1746  belehnt 

Besitz:  Barkow,  Krnckow-Antheil  bekam  er  in  der  brüderlichen  Erb- 
theilung   den   22.  Juli   1738  im  Werth  von    15  700  rthl.;   das   TTebrige  von 


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Kruekow,  bestehend  aus  den  4  Maltzahnschen  Hafen  and  Höfen  kaufte  er  mit 
■einen  5  Brüdern  vom  Hauptmann  Hans  Bernd  y.  Kaltzahn  für  3U00  rthl.  im 
September  1746.  —  Benzin,  welche«  bisher  Binder  N.  177  besessen,  nahm 
er  mit  Bruder  176  zusammen  in  Besitz.  Nachdem  er  ohne  Lehnserben  ge- 
storben und  seine  Lehne  an  die  Bruder  gefallen  waren,  überliesseu  diese  also 
N.  176  u.  177  am  8.  Harz  1774  diese  Guter  an  die  Tochter  von  Felix  v.  Gl. 
N.  177  und  an  deren  Gemahl  (s.  dort). 

180.  Heinrich  Andreas,  6.  8.  v.  184,  Vettrin;  geb.  c.  1718,  gest.  den 
16.  Juli  1761.  Vas.-Tab.  1756  (nicht  42,  sondern)  88  Jahre  alt  Er  hat  studirt. 
—  17S9,  den  16.  Februar,  Stargard,  bitten  des  seligen  Commissar  Franz  v.  Gl., 
in  Vorpommern  angesessen,  Erben,  dass  die  Bache  der  Maria  v.  Gl.,  verehe- 
lichten v.  Keffenbringk,  da  der  Hofrath  Bernhard!,  desgl.  auch  ihr  Täter  und 
Vaterbruder  bereits  gestorben,  dem  Hofgericht  zu  Stargard  auf  dem  Wege 
des  Prozesses  (nicht  Kommission)  übergeben  werde,  Der  Bescheid  von  Berlin, 
den  12.  Harz  1789  lautet:  „Weil  die  Sache  in  Kommission  schwebt,  bann 
nicht  deferiret  werden."  -  1740,  den  14.  November,  Zarrentin.  Feter  v.  Gl. 
bittet  für  seinen  jüngsten  Bruder  Heinrich  Andreas  v.  GL,  dem  die  Guter 
Vettrin  und  Beetz  etc.  in  der  brüderlichen  Theilung  zugefallen  und  da  er 
glaubt,  dass  es  seinen  (Heinrichs)  Umstanden  convenabler  sei,  wenn  er  veniant 
aStatis  nachsucht,  indem  es  beschwerlich,  seinen  Vormund  immer  6  Heilen  nach 
seinen  Gütern  holen  zu  müssen,  er  auch  bereits  28  Jahre  alt  sei,  wenngleich 
er  noch  seinen  ältesten  Bruder  Joachim  Ernst  v.  Gl.,  in  der  Nahe,  um  Bath 
fragen  könne:  so  dürfe  die  Bitte  nicht  ungerechtfertigt  erscheinen,  ihn  also 
für  majorenn  zu  erklären,  Darauf  Entscheidung  Berlin,  den  19.  Dezember 
1740:  Heinrich  Andreas  v.  GL  solle  selbst  für  das  veniam  aetaüs  nach- 
suchen und  mit  einem  von  ihm  unterschriebenen  Memorial  nebst  einem  Original- 
taufschein begleitet  einkommen,  sowie  ein  Attest  seines  bisherigen  Vormunds 
beilegen.  (Gh.  8t.-Arch.)  —  Der  Lehnbrief  übei  die  neuen  vorpommerschen 
Lehne  vom  10.  October  1739  auf  die  6  Brüder  und  Erben  lautet  also  auch  auf 
Heinrich  Andreas  r.  GL  —  1746,  den  28.  April,  ein  Lehnbrief,  in  dem  auf 
Antrag  der  Manowschen  Vettern  am  24.  Dezember  1744  über  Zirchow  und 
den  gewesenen  v.  Schwerinschen  Antheil  von  Seidel  auch  die  Follnowschen 
zur  gesammten  Hand,  also  auch  Heinrich  Andreas  v.  GL  mit  belehnt  sind. 

Besitz:  Vettrin,  Bozog  a,  Seiburg,  Gr.  Beetz,  Fithrde  Haupt- 
anthoil,  Hof  in  Sydow,  Höfe  in  Pireow  (Peirske  bei  Fapenzin),  bekam  er 
den  22.  Juli  1788  in  der  brüderlichen  Erbtheilnng;  Gr.  Beetz  und  Föhrde 
verkaufte  er  wiederkftuflich  au  17.  Januar  1747  an  den  Major  Martin 
Friedrich  v.  Below;  Seiburg  wurde,  von  Seiten  des  Hofgerichte  Coslin 
„da  die  lebenden  Brüder  verzichteten11,  den  18.  Juni  1770  an  Lieutenant  Ewald 
Christian  v.  Lettow  verkauft;  Bozog  a  und  Vettrin  wurden  laut  Bescheid  des 
Hofgerichts  Coslin,  den  23.  April  1762  seiner  Wittwe  Charlotte  v.  Zickelsheim 
zuerkannt. 

Gem.:  Charlotte  Amalie  v.  Zickelsheim;  sie  bekam  Vettrin  und 
Bozog  (a),  welche  Güter  aber,  nachdem  sie  in  Concors  gekommen,  den  26.  No- 
vember 17ai  an  den  Hauptmann  Wilhelm  v.  Below  verkauft  wurden;  sie  ver- 
heirathete  sich  dann  mit  Georg  Philipp,  Freiherrn  von  Bodeck  und  Ellgau, 
Hauptmann  a.  D.  1769,  den  1.  Februar,  Vettrin,  bittet  der  Baron  v.  Bodeck 
et  Ellgan  nebst  Frau,  gewesenen  v.  Glasenapp,  auf  Vettrin  um  Indult ;  es  wird 
angegeben,  dass  sie  auf  Bozog  und  Seiburg  keine  Exiegsentechadigungsgelder 
(Bassenschadenstandsgelder)  erhalten  haben  und  bitten  um  Indult  für  5  Jahre 
wegen  der  Zinsen,  und  10  Jahre  wegen  der  Capitalien,  die  sie  den  betreffenden 
Kreditoren  zu  entrichten  hatten.  Betreffend  den  Werth  der  Güter  etc.  geben 
sie  an,  dass  das  Eingebrachte  der  Frau  auf  die  Güter  19,000  rthl.  betragen 
habe.  Darauf  erwidert  die  Begierung  Coslin,  den  27.  Harz  1769,  daas  man 
Be.  Majestät  mit  solchen  Sachen,  ohne  Noth,  nicht  belästigen  solle  und  dass 
die  Bussengelder  nicht   hier  in  die  Justiz  gehörten;   von  Seiten  des  Gerichts 

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ist  festgestellt,  dass  ihr  Mata  19,000  rthl.  gewesen  sei,  jedoch  auf  die  Yettm- 
sehen  Güter,  die  sie  jure  retentionis  besitze  nur  8450  rthl.  eingetragen  »eien; 
nur  der  Regiernngsratb  v.  Glasenapp,  Franz  N.  178,  habe  anf  die  Güter  ent- 
sagt und  seien  die  Andern  noch  nicht  provocirt. 

Nach   Königs   Collect    waren   nach  dem   Tode   des  Vaters 

OKk  /(Heinrieh  Andreas  v.  Gl.)  8  unmündige  Kinder  vorhanden  (etwa 

Töchter-     l  Verwechselung  mit  N.  186  (?),  vergL  anch  Nachtr.  N.  32  und  88, 

'     \  zumal  Camnitz  im  Bereich  des  väterlichen  Besitzes  liegt;  jedoch 

soll  dort  die  Matter  eine  geborne  v.  Wedell  gewesen  sein). 

181.  Caspar  Ott«.    1.  8.  v.  187,  Gellen,  den  18.  August  1716  wohl  todt 

182.  Leopold  Reinhold.  2.  8.  y.  137,  Gellen,  den  18.  Angnet  1716 
wohl  todt. 

183.  Georg  Lupoid.  1.  8.  v.  141,  Kaaekow;  geb.  den  26.  Min  1716, 
gest  den  27.  Dezember  1767  als  Capitata  im  Inralidenhanse  zn  Berlin.  Er 
kam  aas  Kasekow,  den  8.  Dezember  1780  in  das  Kadetten corps  zn  Berlin, 
18'/»  Jahre  alt,  wnrdedann  dem  Regiment  v.  Glasenapp  zugetheüt,  und  den  19.  Harz 
1737  Fähnrich  bei  demselben,  später  Regiment  Hake,  dann  Bornstedt,  Winter- 
feld, Knhnheim,  wo  er  unter  den  8  letzten  Chefs  Stabs-Capitain  war  und  1765 
eine  Compagnie  im  Invalidenhanse  zn  Berlin  erhielt. 

Gem.:   N.  N.  ? 
Sohn:   224. 

184.  Caspar  Otts.  2.  S.  v.  141,  Lübgnat;  geb.  den  28.  September  1718, 
gest.  den  4.  Mai  1769  als  Capitain  a.  D.  Er  kam  am  28.  Harz  1788, 
13  Jahre  alt,  ans  Kasekow  in  das  Kadettenhans  zn  Berlin,  wnrde  am  1.  Harz 
1787  Gefreiter-Corporal  unter  Roseler,  war  1749  Lieutenant  bei  Jung  Trcsckow, 
1761  Capitain  daselbst.  —  Ans  den  Landbnchacten  Lübgust  Toi.  II,  Fol  6: 
Es  hat  der  Justitiar  Cmsing  snb.  3.  Juni  1767  angezeigt,  dass,  weil  Ernst 
Joachim  v.  Gl.  (186)  vor  seinem  Bruder  Leopold  Casimir  v.  Gl.,  187,  ver- 
storben, die  Lehne  anf  dieses  einzigen  Sohn  Otto  Beinhold  v.  Gl.  (225)  de- 
voluirat  waren,  dass  aber  anch  dieser,  da  er  im  Frühjahr  1760  beim  Regiment 
t.  Mantsnffel  in  Dienst  getreten,  im  Herbst  bei  der  Torganer  Batsille  nms 
Leben  gekommen  sei,  nnd  der  Wittwe  Bruder,  der  Capitain  des  v.  Treackow- 
schen  Regiments,  der  rechte  Lehnsfolger  nnd  dieser  Capitain  Caspar  Otto 
v.  GL,  der  Sohn  des  seligen  Caspar  Otto  v.  Gl.  (141)  nnd  Enkel  des  Ritt- 
meisters Joachim  Ernst  v.  GL  (99)  sei.  Derselbe  bittet  am  28.  Juni  1761 
um  Anfall  seiner  Lehnsgüter,  da  sein  Grossvater  nnd  des  Otto  Reinholds  v.  GL 
(225)  Aoltervat er- Brüder  waren  (anch  sein  älterer  Bruder  N.  188  war  schon 
1757  gestorben).  Am  31.  Juni  1761  hat  er  seine  Qualität  nachgewiesen,  ist 
1765  pro  possessio»  annotdrt  nnd  im  Besitz  bestätigt  worden. 

Besitz:  Gramenza,  Antheil  Flakenheide,  Knssow  a,  Lübgusta, 
Storkow  b,  Wrnckbütten.  Zechendorf  a,  Znch  b  bekam  er  1760  in 
Lehnafolge  von  N.  225.  Nach  seinem  Tode  kamen  diese  Güter  laut  Aus- 
einandersetzung der  Lehnsfolger  mit  seiner  Wittwe,  den  12.  August  1769,  an 
N.  188.    Wnlflatzig,  2  Güter  besass  er  durch  seine  Gemahlin. 

Gem.:  Kunigunde  Sophia  Agnes  v.  Strelitzka,  i.  V.:  Michael 
v.  Strelitzki,  i.  M.:  Eleonora  Barbara  v.  Bosowka.  Sie  war  in  1.  Ehe,  noch 
im  Oktober  1763,  mit  dem  Rittmeister  Carl  Dietrich  v.  Frankenberg  vermählt 
gewesen  nnd  hatte  zum  Brantachatze  am  2ü.  August  1755  von  ihrer  Tante 
das  sogenannte  Kleine  Gut  Wnlflatzig  erhalten;  ihre  Aeltern  besassen  1741  bereits 
das  sogenannte  Fischergn t  Wnlflatzig,  welches  sie  ebenfalls  als  Heirathsgnt  später 
mit  bekam;  sie  war  also  nur  etwa  5  Jahre  mit  Caspar  Otto  v.  Gl.  vermählt. 
—  1775  hatte  ihr  Fräulein  Pauline  v.  Glasenapp  (in  der  Geneologie  nicht 
einznrangiren  gewesen;  siehe  Nachtrag  N.  35)  eine  Hypothek  von  700  rtbL 
gekündigt  nnd  eingeklagt;  da  diese  Wittwe  v.  Gl.  jedoch  erst  nach  V«  Jahr 
in  der  Lage  sei,  das  Geld  zn  beschaffen,  das  Hofgericht  bereits  Execution  voll- 
strecken lassen  will,   bittet  sie  um  Indult  nnd  sind  besonders  die  Menbles  ihr 


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—    277    — 

zn  werthvoll  und  zu  theuer.  Sie  wendet  sich  an  Se.  Majestät,  N. -Stettin,  den 
23.  Februar  177ft,  um  Aufschub  unter  folgenden  Auslassungen :  Sie  besitze 
Wulflatzke,  über  6000  rthl.  Werth,  worauf  nur  2600  rthl.  Schulden  seien, 
700  ithl.  seien  ihr  gekündigt  (später  am  24  November  1777  sind  500  rthl.  für 
Prediger  Flögel  auf  Wulflatzke  (Klein-)  eingetragen?).  Nach  3  Monaten  habe 
sie  erst  das  Capital  zusammen,  besitze  2  Häuser  in  Neu-Stettin,  habe  noch 
ein  Ont  in  Wulflatzke,  3000  rthl.  Werth,  als  einzige  Erbin  ihres  100  Jahre 
alten  Onkels  zu  erwarten  nnd  rechne  man  ihr  Vormögen  auf  11,000  rthl.  mit 
2600  rthl.  Schulden.  Das  Hofgericht  habe  ihr  auf  die  700  rthl.  ihre  Meubles 
versiegeln  lassen,  der  Magistrat  wolle  nolena  volens  am  25.  März  eine  Auction 
ansetzen,  ihre  schönen  Sachen  verkaufen  nnd  da  in  Nea-Stettin  nur  Jnden  and 
kleine  Handwerker,  keine  Standespersonen,  welche  die  Meubles  preiswürdig 
kaufen  könnten,  wohnten,  würden  ausser  der  qu.  Unannehmlichkeit  statt 
1400  rthl.,  die  sie  taxirt  seien,  kaum  100  rthl  daraus  gelöst  werden.  Sie 
könne  sich  noch  helfen,  wenn  Se.  Majestät  Gnade  sie  schützte,  nnd  nicht 
ntiniren  Hesse  und  ihr  8  Monat  Frist  gewähren  Hesse,  wodaon  sie  lieber  ihre 
beiden  Häuser  in  Neu-Stettin  verkaufen,  als  ihre  Meubles  opfern,  auch  ander- 
weitig Eath  schaffen  wollte.  1776,  den  2.  März,  Berlin,  ergeht  folgender 
Befehl  an  das  Hofgericht  zu  Cöslin:  Dass,  wenn  Supplikants  nachweisen 
könne,  dass  sie  binnen  3  Monaten  das  erwartete  Activum  richtig  erhalten  kann, 
sofort  Verfügung  getroffen  werde,  dass  durch  Einstellung  der  auf  den  25.  März 
angesetzten  Auction  ihrer  Meubles,  diese  nur  einbehalten  werden  sollen;  der 
daraus  entstehende  Schaden  abgewandt  werde;  event.  Bericht  zu  erstatten.  — 
1776  berichtet  das  Hofgericht  Cöslin:  Die  Meubles  seien  Supplikantin  wegen 
einer  Forderung  des  Fräuleins  Pauline  r.  Glasenapp  abgepfändet;  erstere 
glaube  binnen  3  Monaten  das  Geld  zu  beschaffen,  weil  sie  beide  Häuser  in 
Neu-Stettin  verkaufen  könnte,  von  denen  der  Magistrat  in  Neu-Stettin  zwar 
behauptet,  dass  sie  die  Forderung  um  502  rthl.  nur,  wenngleich  sie  in  der 
Feuerkasse  mit  450  rthl.  eingetragen,  kaum  decken  würden;  ferner  producirt 
sie  einen  Schuldschein  von  einem  Lieutenant  Joseph  de  Lattre  Über  100  rthl-, 
der  aufgefordert  sei,  zu  zahlen.  Endlich  habe  ein  angesessener,  bemittelter 
Herr  von  Burgedorf  ihr  500  rthl.  binnen  3  Monaten  zu  leihen  versprochen; 
jedoch  kenne  das  Gericht  nicht  die  beiden  Herren  und  ihre  Bürgschaft  und 
trage  billiges  Bedenken,  der  Wittwe  r.  Glasenapp  die  3 monatliche  Frist  zu 
gewähren,  um  so  weniger,  als  der  Termin  nächstens  verstrichen,  die  Pauline 
v.  Glasenapp  derselben  widerspricht,  unter  dem  Vorgeben,  wie  sie  ausser  diesem 
Capital  nicht  das  geringste  Vermögen  habe,  davon  leben  müsse.  Darauf 
wieder  Königlicher  Befehl  an  das  Hofgericht  zu  Cöslin:  Dass  in  genauer  Be- 
folgung des  Reskripts  vom  2.  März  1776  es  dem  Hofgericht  zur  Pflicht 
gemacht  wäre,  sich  nach  dem  Herrn  von  Burgsdorf  zu  erkundigen,  wo  er  sei, 
wo  er  wohne  etc.  und  die  Beschaffenheit  ihrer  (der  Wittwe)  Hoffnung  dadurch 
auszumitteln.  Es  wird  die  Verabsäumung  verwiesen  und  unter  Versicherung 
der  Meubles  wird  die  Frist  vom  1.  März  bis  nach  3  Monaten  gewährt;  der 
Magistrat  von  Neu-Stettin  sei  zu  benachrichtigen,  sowie  die  Bittstellerin 
(Geh.  St-Arch.).  —  1798,  den  11.  Juni  verkaufte  die  Wittwe  v.  Glasenapp 
diesen  Antheil  Wulflatzke,  das  Kleine  Gut,  an  Ernst  Henning  v.  Bonin  und 
behielt  sie  wohl  noch  die  andern  Antheile,  als  das  „Fischergut"  etc.;  einer 
dieser  Antheile  ist  in  der  Vas.-Tab.  von  1756  —  Michael  v.  Strelitzki, 
65  Jahre  alt,  Capitain  a.  D.,  Wulflatzke  (nicht  das  Klein-),  todter  Kauf  von 
den  v.  Boninen  für  7000  rthl.  verzeichnet,  letzteres  ist  also  eist  nach  1778  c. 
in  Besitz  der  v.  Bonine  zurückgekommen. 

1S5.  Wulff  Friedrich,  8.  S.  V.  141 ;  Kasekow.  Geb.  1720,  getauft  den 
8.  Mai  (Kirchenbuch  Woltersdorf),  ist  1760  todt.  1734  auf  dem  Pädagogkim 
zu  Stettin,  kam  den  8.  März  1738,  17  Jahre  alt,  aus  Kasekow  in  das  Kadetten- 
Corps  zu  Berlin,  den  8.  Juni  1740  Austritt  und  Page  bei  Prinz  Heinrich  (s. 
168,  bei  CammeAz  in  Schlesien  (?). 


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—    278    - 

186.  Ernst  Joachim,  1.  8.  v.  146;  Lübgust;  geb.  1706,  gast  1749,  be- 
stimmt 1753  todt.  Er  kam  1724  den  21.  April,  17Vi  Jahr  alt,  in  du  Ka- 
dettenkorps zu  Berlin,  am  22.  September  1725  als  Fahnenjunker  unter  Jung 
Schnlenburg.  Das  Regiment  v.  Schulenburg-Dragoner  (Grenadier-Begiment  a 
Pferde)  1717  zn  Halberstadt  gegründet,  stand  1720  mit  2  Comp,  und  Stab  ii 
Pasewalk,  1  Comp.  Schwedt,  1  Comp.  Uckermfinde,  1  Comp  Alt-Damm  etc., 
später,  10  Schwadronen  stark,  1726  in  Pasewalk.  Garte,  Gollnow,  TJeckermünde, 
Treptow  a.  T.,  Wollin.  (Vargl.  Geschichte  des  3.  Dragoner-Segiments).  1782 
wnrde  er  Fähnrich  und  nahm  als  solcher  1787  seinen  Abschied.  —  1743  auf 
der  Huldigung,  ging  wieder  in  Kriegsdienste,  in  denen  er  sich  1744  befand, 
jedoch  krankheitshalber  bald  zurücktreten  mosste.  —  Ans  den  Lau dbnc.hs- Acten 
von  Lübgust  (ein  altes  v.  Glasenappscb.es  8tammgnt  und  znm  Theil  spater 
Lehn):  Fol  I.  Nach  dem  den  5.  Harz  1734  erfolgton  Absterben  des  Besitzen 
Joachim  Beinhold  v.  Glasenapp  (145)  haben  dessen  beide  Söhne  Ernst 
Joachim  und  Leopold  Casimir  (187)  sich  vermöge  Thsilnngsrezeases,  Id. 
Lübgust,  den  31.  Juli  1784  auseinander  und  die  Güter  zu  folgendem  Werft 
angesetzt: 


QJd. 

SA. 

Lübgust  a  mit  den  ans  Storkow  dazu  gehörigen  Bauern  .    .     . 

16364 

8588 

3  849 

471 

850 

4182 

2488 

1586 

770 

4 
B 

80 

B 

Storkow  ohne  die  nach  Lnbgnst  gehörenden  Bauern  und  andere 

12 

Der  Antheil  von  Lübgust,  wovon  David  Beinke  Pachter  ist     . 

- 

Summa 

32886 

- 

Diese  Güter  wurden   in   2  Kaveln  getheilt  und   erhielt 

Ernst  Joachim  die  Kavel  Lübgust 16864  Gld.  4  Schul 

nebst  Antheil  Wruckhütten   und   Antheil   Lübgust,   wo 

David  Beinke  Pachter  war 770     ,     —    , 

zusammen  17134  Gld.  4  Schill. 
Sein  Bruder  Leopold  Casimir  187  die  Gramenesche  Kavel  (des  Weiteren  a.  dort). 
Fol.  163:  Vermöge  Contractu-  reBp.  Permutations -Vergleichs,  Znchen, 
den  8.  Februar  1748,  hat  Ernst  Joachim  v.  GL  Lübgust  cum  pert  in  Storkow 
und  Vorwerk  in  Wruckhütten  seinem  Bruder  Leopold  Casimir  für  16  686  rthl 
12  gr.  dergestalt  überlassen,  dass  dagegen  letzterer  an  enteren  abgetreten: 
Zuchen  b  für  2270  rthl.,  dessen  Schulden  übernommen  zu  11 586  rthL  12  sgr., 
der  Best  1730  rthl.  zinsbar  stehen  geblieben,  wonach  Tit.  possess  laut  Doen- 
ment  vom  5.  Harz  1748  abgeändert  und  berichtigt  ist. 

Besitz:  (siehe  vorstehend)  Lübgust  a,  Anth,  Storkow  b,  Anth. 
WruckbQtten  seit  Erbtheilung  mit  dem  Bruder  1784,  den  81.  Juli;  1748 
verkauft  er  diesen  Besitz  an  denselben  (N.  187)  und  erwirbt  dabei  Zucbon. 

Gem.:  Appollina  Sophia  Elisabeth  Hedwig  v.  Glasenapp, 
geb.  im  Hai  1728  zu  Kasekow.  Hochzeit  c.  1738;  ihre  Aeltern  s.  N.  141.  Sie 
war  früh  Wittwe  mit  8  unmündigen  Kindern.  —  Landbnchsacten  von  Lüb- 
gust a,  Fol.  245:  hat  Ernst  Joachims  v.  GL  Wittwe  den  14.  August  1768 
angezeigt,  dass  der  Hauptmann  Leopold  Casimir  v.  Gl.  187,  Bruder  des  ersteren, 
bei  der  Belagerung  von  Schweidnitz  geblieben  und  dessen  Lehnsgüter  auf  ihren 
Sohn  N.  226  verfallen  seien.  —  1771,  den  15.  Juli,  von  Treebiatkow  bei 
Bütow  schreibt  sie  als  verwittwete  „von  Glasenappen"  an  8e.  Majestät:  Sie 
führe  gegen  den  Oberstlientenant  Joachim  Beinhold  v.  Gl.  (188)  als  Lehm- 
folger  in  Lübgust  Prozess  und  zwar  wolle  derselbe  ihr  nicht  zugestehen; 


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-     279    - 

1.  die  Verbesserung 1000  Bthl. 

2.  die  Inventargelder 400     „ 

8.  die  Morgengabe 800     „ 

4.  die  40  nhl.  Reparatur  gel  der  ihres  Wittwenhauses  in  Lübgust, 

5.  wolle   er   ihr   das   ausgemachte  Wittwenfaans   mit  80  Fader  Holz 
Dicht  gewähren. 

Ihr  Vater  Casperus  v.  Gl.  (141)  wäre  22  Jahre  todt,  sie  sehr  lange  Bchon 
Wittwe  (seit  1749  oder  1753?);  sie  habe  von  ihren  Aeltern  ans  Kasekow 
Brautschatz  2B00  rthl.  erhalten,  wovon  600  rthl.  zur  Morgengabe  abgerechnet 
worden;  diese  ganze  Stimme  sei  auf  die  Lttbgnster  Guter  ausgezahlt  worden, 
welche  ihr  seliger  Mann  damals  bewohnte;  es  seien  nach  dessen  Tode  schon 
3  Lehnsfolger  da  gewesen,  der  letzte  ein  Bruder  von  ihr,  welcher  unter  dem 
Regiment  Jung  Treschow  als  Capitain  gestanden  und  habe  sie  die  ganze  Zeit 
von  ihrem  Brautachatz  die  Zinsen  etc.  durch  die  3  Lehnsfolger  erhalten.  Vor 
2  Jahres  sei  ihr  Bruder  gestorben  und  habe  die  Güter  auf  Ostern  1769  der 
Oberstlieutenant  Joachim  Beinhold  v.  Glasenapp  als  Lehnsfolger  erhalten,  ihr 
in  der  ganzen  Zeit  keine  Interessen  gezahlt  und  sei  sie  seit  1  Jahr  mit  ihm 
im  Prozess;  sie  sei  nächstens  ho  arm  geworden,  dass  sie  keinen  Bock  auf  dem 
Leibe  habe  und  mit  ihren  Kindern  verhungern  und  umkommen  müsse.  Der 
Oberstlieutenant  gebe  an,  dass  sie  nur  1000  rthl.  in  die  Lnbgustschen  Güter 
gebrach^,  obgleich  die  Auseinandersetzung  ergebe,  dass  es  2800  rthl.  waren; 
ferner  gebe  er  an,  dass  sie  im  4.  Jahre  nach  dem  T»de  ihres  Hannes  sich 
sollte  nicht  so  gut  aufgeführt  haben,  als  dass  ihr  die  800  rthl.  Horgengabe  zu 
gewähren  seien,  „ trotzdem  seit  22'/i  Jahren  nicht  die  geringste  Bede  von  mir 
gewesen,"  worauf  ihm  das  betreffende  Gericht  bedeutet,  dass,  wenn  es  auch 
wahr  wäre,  nur  8e.  Majestät  der  König  befehlen  könne  mir  die  Morgengabe 
abzunehmen.  Sie  bittet  das  Hofgericht  zu  bevollmächtigen,  dass  ihr  der  voll- 
ständige Brautschatz  wieder  ausgezahlt  werde,  zumal  der  Oberstlieutenant  v.  Gl. 
diese  Guter  wieder  an  einen  anderen  v.  Glasenapp  (N.  164)  auf  Gramenz 
verkauft  habe  und  sie  dann  mit  dem  wieder  prozessiren  müsse.  Dekret  vom 
31.  Juli  1771  an  das  Hofgericht:  „da  die  Sache  bereits  lange  gedauert,  selbige 
möglichst  zu  beschleunigen  und  das  Nöthige  sonder  Anstand  zu  verfügen".  — 
Wohl  in  Folge  Beschreiten»  der  Appellation  seitens  des  Obers tlientenants 
v.  Glasenapp  richtet  die  Wittwe  v.  Gl.  einen  2.  Brief  an  Se.  Majestät,  ebenfalls 
aus  Trzebiatkow  bei  BOtow  den  11.  November  1771:  der  Oberstlieutenant  v.  Gl., 
dessen  Frau  Baronesse  Huntten,  sei  jetzt  der  8-  Lehnsfolger  nach  ihrem  seligen 
Manne,  nach  diesem  war  ihr  Sohn  der  Besitzer  der  Güter,  welcher  aber  in  der 
Torgauer  Schlacht  als  Fahnenjunker  todtgeschossen  worden,  und  habe  sie  die 
Lebngüter  ihres  Sohnes  ti  Jahre  lang  geführt,  worüber  ihr  bei  der  Ausein- 
andersetzung mit  dem  folgenden  Lehnsfolger,  ihrem  Bruder,  das  Zeugniss  ge- 
worden sei,  dass  sie  die  Guter  gut  bewirtschaftet  habe.  Es  sind  ihr  damals 
von  ihrem  Bruder  1  Haus  als  Wittwensitz,  alle  Jahr  80  Fuder  Holz  ausgemacht; 
ihre  Schafe,  Bindvieh  und  Inventarinm  habe  sie  an  ihren  Bruder  für  400  rthl. 
verkauft,  welche  in  den  Lubgustschen  Gütern  ständen,  worüber  sie  Quittung 
habe.  Aus  den  Kasekowschen  Gütern  habe  sie  2000  rthl  Brantschatz  mit- 
gebracht, welche  ihr  seliger  Mann  in  den  Lübgusrscnen  Gütern  auch  angelegt, 
und  seien  ihr  1000  rthl.  Verbesserung  zugesetzt  worden,  wie  auch  800  rthl. 
Morgengabe,  wovon  sie  auch  alle  die  6  Jahre  ihre  richtigen  Zinsen  erbalten, 
wie  sie  auch  in  ihrem  Wittwenhanse  gewohnt  und  30  Fuder  Holz  erhalten 
habe.  1769  sei  ihr  Bruder  verstorben,  und  erbte  nach  ihm  der  Oberstlieutenant 
von  Glasenapp  die  Lehngüter;  derselbe  wolle  keinen  Vergleich  respectiren  und 
stehe  sie  seit  1  Jahre  mit  ihm  im  Prozess,  er  begehre  vielmehr,  „in  Libello 
nach  demselben  Überhaupt  bebandelt  zu  sein"  und  seien  schon  2  Instanzen 
durch;  er  wolle  auch  die  3.  beschreiten,  wozu  sie  bittet  und  anträgt,  dass 
Abstand  genommen  werden  möchte,  da  sie  kein  Vermögen  zu  den  Prozessen 
habe;  durch  Se.  Majestät  möge  ihr  Becht  werden.    Nach  ihres  Binders  Tode 


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habe  sie  noch  keinen  Groschen  Zinsen  erhalten,  bähe  sogleich  das  Hau  uf 
dem  Gut  räumen  müssen,  and  die  800  rthl.  Morgengabe  sucht  er  mir  durch 
eine  fälschliche  üble  Nachrede  abzubringen,  indem  er  vorgiebt,  das»  ich  mir 
im  4.  Jahre  nach  meines  seligen  Hannes  Tode  nicht  sollte  gut  aufgeführt 
haben,  welche  Nachrede  ich  alle  die  Jahre  hindurch  noch  nie  von  einem  anderen 
Menschen  erfahren,  als  jetzo;  sie  sei  seit  22  Jahren  Wittwe  ihres  verstorbenen 
Hannes,  da  sei  Gott  ihr  Zeuge  etc.  Die  2.  Sentenz  des  Gerichts  spreche  aus, 
dass  ihr  alles  das  Obige  gewährt  werde,  doch  wolle  Joachim  Reinbold  v.  GL 
die  3.  Instanz  beschreiten.  Sie  bittet  dass  ihr  Prozess  doch  zn  Ende  komme. 
da  der  Oberstlientenant  v.  Glasenapp  sich  garnicht  durch  das  Hofgericht  will 
richten  lassen.  Dekret  Berlin,  den  6.  Dezember  1771  an  das  betreffende 
Gericht:  „Da  der  Prozess  bereits  zur  3.  Instanz  gediehen,  wird  ordnnngsmäasige 
Beschleunigung  empfohlen;  Supplikanten  ist  jedoch  mitzntheilen,  dass  ihr  Gegner 
noch  gehört  werden  muss".  (Geh.  8t.-Ärch.).  Ende  s.  bei  N.  104. 
Sohn:    225. 

Töchter:  1.  Wilhelmine  Henriette,  geh.  1789;  sie  war  1772  mit 
Barbara  Angnsta  (s.  168)  und  Friedrich  v.  Glasenapp  (s.  Nachtr.  N.  80)  in 
Cölpin  Taufzeuge.    2.  Eleonore  Juliane,  geb.  1748. 

187.  Leopold  Casimir,  2.  S.  v.  145,  Gramenz;  geb.  c  1708,  gefallen 
1758  vor  Schweidnitz  als  Oapitain.  Er  kam  ans  Lübgust  den  3.  März  1726, 
18  Jahre  alt,  in  das  Cadetten- Corps  Berlin,  wurde  am  12.  März  1780  Fähnrich 
anter  v.  Glasenapp;  1784,  den  28.  September  wird  er  unter  Ernennung  tsa 
Lieutenant  zn  Beanfort  versetzt.  —  Nach  der  am  81.  Juli  1784  erfolgten 
brüderlichen  Erbtbeilnng  (s.  N  186)  erhielt  Leopold  Casimir  die  2.  HaweL 
die  Gramenzsche,  und  zwar  ans  der  auf  82  385  Gld.  Werth  angenommenen 
Gutennasse: 

Gramenz  a 8  588  Gld.    8  Schill. 

Zachen  b 8840„     20       „ 

Zechendorf 471     „       6       „ 

Flakenheide 806,—        , 

Storkow  ohne  die  nach  Lflbgost  gehörigen  Bauern    4  182     ,     12        „ 

Kussow 2488     „     22        , 

Halb  Wrnckhutten ■    ■    ■    ■       815     ,     —        , 

Summa  16  200  Gld.  20  Schill. 
Vermöge  Contracts  resp.  Permutations- Vergleichs  Znehen,  den  8.  Fehmw 
1748  hat  Ernst  Joachim  v.  Gl.,  sein  Bruder,  Lflbgost  a,  cum  pert.  in  Storkow 
und  Vorwerk  Wrnckhutten  diesem  Leopold  Casimir  v.  GL  für  15  535  rthl. 
12  Sgr.  dergestalt  überlassen,  dass  dagegen  letzterer  dem  ersteren  Zachen  für 
2270  rthl.  abtrete,  dessen  Schulden  zu  11535  rthl.  12  Sgr.  übernehme,  der 
Best  aber  zu  1730  rthl.  zinsbar  bestehen  bleibe,  wonach  Tit.  possess  laut  Do- 
kument vom  5.  März  1748  abgeändert  und  berichtigt  worden  ist.  (Acten  Lüb- 
gust  und  oben  hierselhst):  Ernst  Joachims  v.  GL  Wittwe  hat  den  14.  August 
1758  angezeigt,  dass  der  Hauptmann  Leopold  Casimir  v.  GL  bei  der  Belage- 
rung von  Schweidnitz  geblieben  sei  und  dessen  Lehngltter  auf  ihren  Sohn 
(N.  225)  verfallen  seien. 

Besitz:  Gramenz  a,  Flakenheide,  Kussow  a,  Anth.  Storkow  b, 
Anth.  Wrnckhutten,  Zechendorf  a,  Znch  b  (welche  er  1748  an  Bruder 
N.  186  überliess)  erhielt  er  in  Erbtheilung  den  81.  Juli  1734,  wie  oben  an- 
gegeben und  übernahm  durch  Kauf  vom  Bruder  N.  186,  den  8.  Februar  1748: 
Lübgust  a,  Anth.  Storkow  b,  Anth.  Wrnckhutten;  dieser  Besitz  fiel  nach  seinem 
Tode  an  Brudersohn  Otto  Beinhold  v.  GL  225.  Der  väterliche  Besitz  Steinbarg, 
Grünwald  ist  wohl  zwischen  1738  bis  1742  an  N.  122  mit  andern  Gutem 
gefallen. 

188.  Joachim  Reinhold  v.  Gl.  1.  S.  v.  148,  Wardin;  Schloss  Steil, 
Holtmahlen,  Gramenz  etc.  Geb.  1717  zn  Wardin;  um  1800  soll  er  zu  CSln 
verstorben   sein.    Oberstlientenant  a.  D.     Da   sein   Vater   in   bedrängten 


Jigitizccty  GoOglc 


—    281    — 

Verhältnissen,  auch  wüst  lebte,  mnsste  ihm  die  Zukunft  wohl  nicht  heiter  er- 
scheinen. Leichtlebig,  genial  und  schneidig  hat  ihm  dennoch  in  seinem  be- 
wegten Leben  das  Glück  mehr  gelächelt,  als  ihn  Unglück,  das  zuletzt  nicht 
ganz  aasblieb,  getroffen  hat;  als  Privatmann  gelangte  er  in  grosse  Wirkungs- 
sphären, als  Soldat  war  er  beliebt  nnd  sehr  geschätzt,  so  wie  er  als  Kriegsheld 
rühmlichst  in  der  Geschichte  verzeichnet  steht  (s.  Pauli,  berühmte  Helden, 
Soldatenfrennd  etc.).  -  1743  auf  der  Huldigung.  —  Er  war  anfänglich  Leib- 
page bei  König  Friedrich  II.  von  dem  Cadetten-Corps  aus.  —  Ob  er,  wie  die 
Tradition  sagt,  der  v.  Glasenapp  ist,  welcher  in  des  grossen  Königs  nächstem 
Gefolge  war,  als  der  Allerhöchste  Herr  es  nicht  verschmäht  hatte,  bei  einem 
jovialen  hohen  katholischen  Geistlichen  zu  Camenz  einzukehren,  doch  plötzlich 
von  Kroaten  umzingelt  nnd  nnr  dadurch  gerettet  wurde,  während  die  Herren 
des  Gefolges,  die  sich  nicht  angemessen  ranzioniren  resp.  durchschlagen  konnten, 
gefangen  genommen  wurden,  darunter  ja  ein  v.  Glasenapp;  oder  ob  es  N.  185 
gewesen,  war  in  der  König!.  Geh.  Kriegs  -Kanzlei  nicht  festzustellen.  —  Zuerst 
ist  er  in  das  Infanterie-Begiment  Jung-Tresckow  gekommen,  wo  er  Fähnrich 
war,  den  28.  Juli  1745  See. -Lieutenant  wurde  und  darin  17  Jahre,  auch  als 
Adjutant  des  Generals  v.  Wallrawe  gedient  hat  Da  der  General  v.  Wallrawe 
den  Festungsban  leitete,  ist  Joachim  Beinhold  auch  im  Ingenieurwegen  her- 
vorragend bewandert  gewesen.  —  1751,  den  81.  Hai,  mnsste  er  wegen  Zwei- 
kampfes, Festungsstrafe  in  Neisse  in  Aussieht,  aus  dem  Dienste  treten,  das 
Ferne  suchen.  Das  Friedensleben  entsprach  seiner  Natnr  nicht,  bald  trat  er 
im  sächsischen.  Dienst,  wo  er  nicht  das  geeignete  Feld  fand,  dann  im  franzö- 
sischen und  zwar  in  das  Fischersche  Frei-Corps,  da  er  als  Rittmeister  der 
Husaren  am  15.  bis  zum  19.  September  1757  in  Nordhausen  erscheint,  wo  denn 
auch  am  1.  Oktober  der  Oberst  von  Fischer  mit  noch  einem  Corps  Husaren 
und  einem  Freibataillon  zu  Fuss  einrückte.  Joachim  Beinhold  trat  bald 
als  Major  aus  französischem  in  württembergischen  Dienst  (s.  Husaren-Buch  von 
Graf  znr  Lippe).  —  Herzog  Carl  Eugen  von  Württemberg  nahm  ein  Freihusaren- 
Gorps  1760  in  Dienst,  welches  Joachim  Beinhold  auf  seinen  Gütern  in  den 
Niederlanden  angeworben  (s.  weiter  unten;  er  hatte  1746  eine  sehr  reiche 
Niederländerin  geheirathet).  v.  Glasenapp  befehligte  das  Corps  selbst  nnd 
führte  es  in  Sachsen  zum  Herzoge;  die  Freihusaren  formirton  mit  Gorey -Hu- 
saren, den  Dragonern  und  Jägern  zu  Pferde  eine  leichte  Brigade.  Diese  Bri- 
gade, als  solche,  verliess  den  Kriegsschauplatz  im  Herbst  1760.  v.  Glasenapp 
behielt  dort  sein  Regiment  nunmehr  Dragoner  in  der  Campagne,  führte  es  also  dem 
grossen  König  direct  zu  nnd  stiess  zu  v.  Kleist  (siehe  später  über  dies  Dra- 
goner -  Corps  v.  Glasenapp  (Wippel).  Andere  Frei-Corps  waren  derzeit: 
v.  Kleist -Dragoner,  v.  Gscbray- Dragoner,  v.  Belling- Husaren,  v.  Kleist  und 
Hohonstock  zu  Fuas,  v.  Lubomirski,  v.  Baner,  r.  Schöning  zu  Pferde  und  Bos- 
niaken  von  v.  Lossow.  —  Während  des  Winterquartiers  in  Sachsen,  Dezember 
1760,  werden  noch  andere  Freicorps,  wie  das  des  Oberst  Freiherrn  v.  Laoadi, 
des  Oberstlieutenant  v.  Bequignolle,  v.  Jeney,  v.  Schack  und  des  Hauptmann 
v.  Herr  genannt,  —  TJeber  die  damaligen  Contribotions-  und  Verpflegungs-  etc. 
Verhältnisse,  nnd  zwar  ehe  die  Freicorps  unter  einem  Kommando  concentrirt 
worden,  gebe  hier  ein  Auszug  ans  der  Chronik  von  Nordhausen  ein  Bild: 
Am  8.  Harz  1761  kam  der  preussische  Hauptmann  v.  Selchow  von  dem  Frei- 
Dragoner- Corps  v.  Glasenapp  von  Stolberg  nach  Nordhausen  und  bestellte 
Quartier  für  dasselbe,  welches  auch  zum  Theil  unter  Major  v.  Selchow  (auch 
ein  Georg  Friedrich  v.  d.  Golz  1760  Lieutenant,  nach  der  Schlacht  bei  Freibnrg 
Capitaiu,  stand  bei  demselben)  einrückt.  Am  10.  Harz  verlangte  das  Freicorps 
659  Bationen  a  8  Groschen  nnd  es  wurden  800  rthl.  dafür  gezahlt.  Am 
12.  März  früh  41/.  Uhr  fielen  etwa  150  Franzosen,  Husaren  und  Infanterie  dort 
ein,  zerstörten  viel  von  den  Magazinen,  führten  den  Major  v.  Selchow,  dessen 
Binder,  den  Hauptmann,  und  einige  Dragoner  als  Gefangene  fort  Der  hanöversche 
Comet  Clüver  nnd  seine  Dragoner,   auf  die  es  gerade  ankam,   die  Deckung, 


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waren  gerade  nicht  dort.  —  Am  14.  März  forderte  Lieutenant  Fenlmer  tos 
den  t.  Glasenappschen  Dragonern  für  die  659  vom  Major  verlangten  Rationen 
die  Bezahlung,  aber  vergebens,  doch  trieb  er  per  Exekution  von  dem  Bürger- 
meister Contribntion  für  Bürger,  jeder  24  Bthl.  ein.  Die  Brüder  v.  Belchow 
aas  der  Gefangenschaft  entwischt,  trafen  am  IS.  März  in  Nordhauaen  wieder 
ein;  sie  Hessen  die  Stadt  schliessen,  verlangten  auf  9  Tage  659  Kationen, 
nahmen  auch  die  vorhandenen  Flinten,  3  Trommeln  nnd  Patronentaachen  vom 
Rathhanse  nnd  nachdem  sie  den  3  Bäthen  Arrest  angekündigt  hatten,  wurde 
ein  Vergleich  geschlossen  nnd  ihnen  statt  der  Rationen  1500  Bthl.  gezahlt 
Um  Mitternacht  kam  die  Nachricht,  dass  die  Franzosen  einrückten,  worauf  die 
v.  Selchow  mit  ihren  Dragonern  auf  den  Kornmarkt  rückten;  es  war  jedoch 
blinder  Lärm  gewesen .  Der  Magistrat  klagte  über  das  Verfahren  der  v.  Selchows, 
worauf  jedoch  die  Stadt  am  26.  März  abermals  für  Rationen  2600  Bthl.  zn  zahlen 
hatte.  Der  nach  Zeiz  abgeschickte  Syndicns  brachte  zwar  den  Befehl  u 
den  Major  v.  Selchow,  sofort  die  Stadt  zn  räumen  nnd  das  Geld,  wie  sonat 
Empfangenes  zurückzugehen ;  dieser  schickte  aber  seinen  Bruder  ab,  der  eines 
Gegenbefehl  brachte.  —  Nachdem  der  Major  auch  am  24.,  26.  und  27.  Man 
Natnralrationen  empfangen,  rückte  er  am  27.  nach  Frankenhausen  ab  etc.  1763, 
den  19,  Augast  erschienen  in  Kordhansen  noch  einmal  1  Wachtmeister  und 
2  Dragoner  von  v  Glasenapp  and  befreiten  den  verhafteten  Schaler  Gntter- 
mann;  —  Siehe  Schröters  Kriegsgeschichte  der  Prenssen:  1761  erhielt  über 
die  in  Sachsen  zurückgebliebenen  37  Bataillone,  83  Schwadronen,  9  Frei- 
battaillone  der  wachsame  nnd  vorsichtige  Prinz  Heinrich  von  Prenssen  dai 
Kommando,  welcher  sie  am  4.  Mai  in  dem  Lager  bei  öchlettan  anweit  Meisses 
versammelt,  dabei  unter  dem  General-Major  V.  Meyer  8  Eskadrons  Freidragoner 
nnd  5  Eskadrons  v.  Glasenapp-Dragoner.  Den  fortwährenden  Beunruhigungen 
dnrch  die  Trappen  der  Reichsarmee  zn  begegnen,  Uesa  der  Prinz  eine  Kette 
von  Postirnngen  längs  der  Saale  ziehen.  Der  Oberst  der  Freidragoner, 
Bartholomäus  v.  Bohlen,  welcher  eine  Abtheilnng  Husaren  nnd  Freidragoner, 
etwas  Fassvolk  der  Magdeburger  Besatzung  hatte  and  der  Oberstwachtmeister 
Joachim  Seinhold  v.  Glasenapp  mit  seinen  leichten  Dragonern  setzten  sich 
in  der  Grafschaft  Mansfeld  fest.  Im  November  rückten  diese  Truppen  wieder 
zur  Armee  des  Prinzen  Heinrich.  Während  der  Belagerung  von  Wolffenbüttel 
durch  die  Franzosen  im  October  1761,  nachdem  der  General  v.  Stammer  am 
10.  October  die  Stadt  über-,  die  Besatzung  sich  (nach  französischen  Berichtes) 
ergeben  hatte,  stand  ein  Detachement  Husaren  and  das  Dragonerkorps  von 
Glasenapp  unter  dem  Major  v.  Glasenapp  bei  Osterwyk  zur  Deckung  des 
Halherstäd tischen;  neben  ihm  das  preussische  Freicorps  des  Majors  v.  Herr, 
welches  von  den  Freiwilligen  von  8t  Victor  am  10.  October  zurückgedrängt, 
sich  in  der  Sichtung  auf  Magdeburg  zurückziehen  mnsste.  Es  verdient  hier 
Folgendes  aus  dieser  Epoche  noch  erwähnt  zn  werden:  Bei  Saalfeld,  den 
2.  October  1761,  warf  der  Major  v.  Hundt  mit  1  Bataillon  Zietenscher  Husaren 
bei  Eichschenke  die  feindlichen  Vorposten  über  den  Hänfen  und  stiess  dadurch 
der  General-Major  v.  Schenkendorf  an  den  Major  v.  Kleist  beim  Rothen  Berge 
hinter  Saalfeld  heran;  der  Major  v.  Hundt  ging  trotz  der  Ueberlegenbeit  du 
Feindes  mit  2  Schwadronen  um  Saalfeld,  mit  dreien  durch  und  warf  das  Fan- 
volk  der  Beichsarmee  gänzlich  über  den  Haufen,  nahm  13  Offiziere,  500  Hans 
gefangen,  erbeutete  3  Geschütze  and  2  Fahnen;  freilich  fiel  er  erschossen,  als 
Held.  —  Der  Österreichische  Generalfeldmarschalllieutenant  v.  Luzinsky  blieb, 
zur  Verhinderung  der  preossischen  Streifereien  nach  Thüringen  nnd  Frankes, 
zu  Zeitz  stehen;  Pegau,  Zwenke,  Naumburg  und  Weissenfeis  waren  mit  öster- 
reichischen leichten  Trappen  besetzt  and  fielen  zwischen  ihnen  nnd  den  prosai- 
schen öfter  Scharmützel  vor.  Am  1.  Mai  1762  kam  es  bei  Rtttha  zum  Bind- 
gemenge. Es  rückte  der  preussische  Major  nnd  Chef  eines  Dragoner- Corps 
Joachim  Beinhold  v.  Gl.  mit  200  Reitern  ans  Leipzig  his  Rtstha  vor,  nn 
die  Vorwachen  des  General- Feld marschalllieuteuant  v  Luzinsky  zu  reeoguoaeiren 


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rosp.  zurückzudrängen.  Als  der  Feind  die  Annäherung  frühzeitig  entdeckte, 
ruckten  die  gedachten  Vorposten  eiligst  zusammen,  nnd  empfingen  die  Preussen; 
demungeachtet  wurden  die  Kaiserlichen  endlich  gezwungen,  hier  vor  den 
Preussen  zu  weichen,  wofern  nicht  ein  von  dem  Obersten  Törreck  ans  Alten- 
burg zur  Reeognoscirnng  ausgeschickter  Husarenoffizier  (slavonischer)  zn  Hülfe 
gekommen  and  den  Preussen  in  die  Flanke  gefallen  wäre,  wodurch  sie  über- 
rascht wurden  und  nach  Leipzig  zurückgehen  mussten.  Die  Preussen  verloren 
1  Offizier,  46  Mann  und  15  Pferde,  theils  Dragoner,  theils  Husaren.  Der 
preusBische  Major  v.  Olasenapp  ,wäre  bei  dieser  Gelegenheit  fast  gefangen 
worden;  der  Feind  hatte  ihn  schon  am  Mantel  ergriffen ;  die  Gewandtheit  seines 
Pferdes  und  sein  muthiges  Verhalten  verhinderten  dies  noch.  (Seiffert,  jedoch  ans 
österreichischem,  also  feindlichem  Bericht)  —  Prinz  Heinrich  concentrirte  am 
5.  Mai  1762  Beine  Trappen  um  Heissen,  nur  einige  Detachemente,  noch  in  der 
Formation  begriffen,  blieben  ausserhalb,  2  Eskadrons  Frei-Husaren  nebst  dem  Dra- 
goner-Begiment  v.  Glasenapp  in  Leipzig,  4  Eskadrons  v.  Kleistache Dragoner 
in  Zorbst,  das  von  Kleist  errichtete  Grüne  Kroaten-Bataillon  in  Oschatz;  Heissen 
war  das  Hauptquartier;  v.  Kleist  sollt«  sich  auf  nichts  Ernstes  einlassen.  Aus 
Besorgniss  für  Torgan  und  bei  seiner  rückwärtigen  Bewegung  entsandte  der  Prinz 
Heinrich  auch  den  Oberst  Dingelstadt  mit  500  Pferden  am  2.  Juni  nach  Torgau; 
Oberst  Btfhl  mnsste  den  18.  nach  Wittenberg  marschiren.  Den  27.  August  wurde 
Oberst  Bohlen  mit  100  Husaren,  den  v.  G-lasenapp-Dragonern,  1  Freibataillon 
detacbirt,  um  das  Halberstädtische  gegen  französische  Streifereien  zu  schützen. 
Man  stand  sich  7  Monat  fast  gegenüber  und  fanden  nur  Scharmützel  statt. 
(Graf  zur  Lippe.)  —  Der  österreichische  General  der  Reiterei  Andreas  Frei- 
herr t.  Haddick  machte  Anstalten,  den  Prinzen  Heinrich  ans  dem  Erzgebirge 
zu  vertreiben  und  kündigte  den  hier  gültigen  Waffenstillstand  schon  am 
24.  September  1762,  griff  am  27.  September  die  preussischen  Posten  bei  Frei- 
burg, Dippoldswalde  und  Frauenstein  mit  vereinten  Kräften  an,  so  dass,  wollte 
man  sich  den  Weg  nach  Freiburg  nicht  abschneiden  lassen,  am  30.  September 
der  Rückzog  angetreten  werden  mnsste.  Bald  darauf  ward  das  preussische 
Heer  nochmals  angegriffen  und  mnsste  sich  am  15.  October  von  Freibarg  nach 
Schirna  zurückziehen.  Den  13.  u.  14.  October  griff  der  Feind  die  preassischea 
Vorposten,  die  Freibataillone  von  v.  Gscbray,  v.  Bequignoll  und  das  Frei- 
Regiment  von  Gollignon  an,  welche  durch  das  1.  Bataillon  Dragoner  von  Meyer, 
4  Schwadronen  von  den  v.  Kleistschen  und  v.  Dingelstädtschen  Hasaren,  wie 
auch  von  der  leichten  Reiterei  v.  Gscbray  und  v.  Glasenapp  gedeckt  worden. 
Der  Feind  wurde  anter  Verlust  von  2  Offizieren  nebst  20  Dragonern  als  Ge- 
fangene, zurückgetrieben.  Den  15.  October  machte  der  Feind  unter  grosser 
Kanonade  seinen  Hauptangriff  an  der  Mulde.  Die  am  29.  October  erfolgte 
Schlacht  bei  Freibarg  veränderte  die  Umstände  auf  einmal.  Nachdem  der 
Feind  den  29.  October  1762,  noch  vor  der  Schlacht  bei  Freiburg,  hinter  Katt- 
witz,  Hergenthal,  Deutschen- Bohr a  und  Cula  (Kreisamt  Heissen)  Stellang  ge- 
nommen, unter  dem  Schutz  von  Gescbützfeuer  sich  bald  darauf  gelagert  hatte, 
rückte  der  preussische  Oberst  von  Collignon  mit  seinen  Stücken  vorwärts,  liess 
das  Freibataillon  v.  Gscbray  über  Kattwitz  links  Rotscbenbnrg  nach  dem  Hohl- 
weg, das  Freibataillon  v.  Bequignoll  links  Margenthal,  das  Frei-Regiment  v. 
Gollignon  gerade  rechte  durch  Deutschen-Bohra  nach  der  Dresdner  Strasse  im 
Busch  von  Neukirchen  nnd  die  Jäger  gerade  rechts  durch  den  Busch  nach  dem 
Hohlweg  von  BlankenBtein  gehen;  dies  Fnssvolk  mnsste  in  dem  Hohlweg,  von 
dem  1.  Bataillon  v.  Meyer,  4  Eskadrons,  von  den  v.  Kleistechen  und  Dingel- 
stadtschen Husaren  und  der  Reiterei  von  v.  Gschray  und  v.  Glasenapp, 
welche,  aämmtlich  in  unterschiedliche  Haufen  getheilt,  zur  Seite  decken  sollten, 
vorgehen.  Alle  diese  Reiterei  und  Fussvolk  verfolgten  den  flüchtigen  Feind 
nach  der  Freiburger  Schlacht  bis  Tannenberg,  wohin  sich  derselbe  nach  Hinter- 
laasung  einer  ziemlichen  Anzahl  Todter,  Verwundeter  und  Gefangener  zurück- 
gezogen hatte.    —    Nach  der  Schlacht  von  Freiburg  bekam  der  Generalmajor 


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v.  Kleist  den  Auftrag,  von  Neuem  in  Böhmen  einzudringen,  mit  ihm  auch  du 
Freicorps,  welches  der  zum  Generalmajor  ernannte  v.  Gaehray,  dabei  du 
Dragoner-CorpB  v.  Glasenapp  befehligte;  den  5.  November  über  Einaiedel, 
die  leichten  Truppen  streiften  über  die  Egcr  bis  Töplitz,  Leatmeritz  and  bis 
vor  die  Thore  von  Prag  etc.  (v.  Schrötter).  —  Was  der  Graf  zur  Lippe  in 
so  inem  Husarenbuch  über  du  früher  Frei-Husaren-Corps  von  J  o  a  chi  m  Be  i  n  ho  1  d 
v.  Ol.  sagt,  mag  in  Einigem  wahr  sein,  doch  führte  er  ja  jetzt  dem  grossen  Könige 
1761  ein  Dragoner-Corps  von  5  Schwadronen  zu,  welches,  meistens  auf  seine 
Kosten  errichtet,  zum  grossen  Tbeil  ans  Elementen  aus  seinen  umfangreichen 
Besitzungen  in  Geldern  etc.,  auB  Pommern,  wohl  auch  ans  Wirttembergern 
bestand  und  in  der  Grafschaft  Stolberg  errichtet  wurde.  —  Der  preussische 
Soldatenfreund  giebt  das  Richtige  wieder,  indem  er  von  Joachim  Reinhold 
v.  Gl.  sagt:  „Nachdem  derselbe  aus  dem  von  Fischerschen  Frei-Corpa  aus- 
getreten, darauf  in  württembergiache  Dienste,  wo  er  1760  ein  Husaren -Frei -Corps 
errichtete,  trat  er  als  Major  wieder  aus,  um  wohl  klar  und  direct  auf  Seiten 
des  grossen  Königs  zu  kämpfen,  wahrend  er  eigentlich  kur pfälzischer  TJnter- 
than  war  und  zur  Beichsarmee  gehurt  haben  rnttsste;  es  heisst  dort  weiter: 
„1761  trat  er  wieder  in  preussische  Dienste,  warb  ein  Frei-Dragoner- 
Begiment  von  5  Eskadrons  an,  welches  in  der  Grafschaft  Stolberg  er- 
richtet wurde  und  wovon  er  Kommandeur  und  Chef  war.  Schon  im  Sommer 
1761  machte  du  Regiment  seinen  ersten  Feldzug  und  leistete  bis  zum  Ende 
des  Krieges  sehr  gute  Dienste.  Nach  dem  Friedensschluss  1768  theilte  dies 
Begiment  du  Loos  aller  Frei-Begimenter,  dus  es  aufgelöst  wurde.  Solches 
geschah  den  17.  März  1768,  wo  du  Begiment  seine  Pferde  abgab  und  einige 
Leute  zur  Complettirung  einiger  schlesiscfaer  Kavallerie-Begimenter  verwandt 
wurden."  Er  war  zuletzt  Oberstlieutenant  and  ging,  nachdem  er  neunmal 
bleeairt  worden  war,  im  Ganzen  18  Jahr  und  10  Monat  gedient  hatte,  auf 
seine  Güter  in  Geldern  und  im  Julichschen. 

1746,  den  S.  October,  schreibt  der  Knrpfälziache  Minister  v.  Beckers  u 
du  Königl.  Preussische  Ministerium:  „Der  Jülichs  che  und  Bergische  Geheime 
Bath  v.  Hundt  zu  Ptttttn  hat  bei  der  Düsseldorf-Kurfürstlichen  Regierung  ge- 
klagt, wie  er,  als  er  am  28.  v.  Mts.  nach  geendigtem  Gottesdienste  mit  seiner 
Bue  und  Pflegebefohlenen  Freifraulein  v.  Hundt  zu  Holtmuhlen  in  einer  Karosse 
anf  dem  Wege  nach  Hanse,  nach  BrQggen,  in  dem  Heraogthum  Jülich  hat 
retourniren  wollen,  von  dem  Lieutenant  vom  Kgl.  Preussischen  Jung-Schwerin- 
seben  Begiment,  v.  Glasenapp,  mit  6—7  Mann  mit  gewaffneter  Hand,  auf- 
gezogenem Karabiner  und  entblöastem  Seitengewehr  auf  öffentlicher  Landstrasse 
in  der  Heide  bei  Tegeln,  Julichschen  Territorü,  gewaltsam  nicht  allein  über- 
fallen und  arretirt,  sondern  auch  du  Freifräulein  y.  Hundt,  and  zwar,  wie  ver- 
lautet, wider  ihren  Willen  (?)  von  der  Seite  aus  der  Kutsche  hinweggenommei 
und  in  eine  zu  diesem  Ende  bei  sich  gehabte  Chaise  gesetzt  und  entführet 
Der  p.  Bath  aber  ist  V.  Stunden  so  lange  in  der  Heide  aufgehalten  worden, 
bis  du  Fräulein  ins  preussische  Gebiet  hat  gebracht  werden  können.  Der 
Kurpfälzische  bevollmächtigte  Minister  ist  gnädigst  befolget  (beauftragt),  da« 
diese  abacheuliche,  landf riedbrüchige,  Gottes  und  aller  weltlichen  Gesetz«  ver- 
gessende Thätlichkeit  unter  gewaltsamer  Violirung  des  Kurfürstlichen  Territorü 
geziemend  bestraft  und  schleunige  Herstellung  des  entführten  Fräuleins  und 
diesem  enormen  Facto  strenge  Ahndung  etc.  zu  tonn."  —  Vom  Königlich 
Preussischen  Ministerium  an  das  General -Auditoriat  zur  Begutachtung  und 
zwar:  den  Ö.  October  1746  dem  General -Auditoriat,  betreffend  den  Lieutenant 
des  Jung- Schwerins  eben  Regiments  v.  Glasenapp  wegen  unternommen  habende! 
Entführung  eines  gewissen  Fräulein  v.  Hundt:  „Er  hat  den  knrpfälzischea 
Geh.  Bath  v.  Hundt  im  Julichschen  Territorio  auf  offener  Strasse  mit  gewaff- 
neter Hand  arretirt  und  ihm  da  bei  sich  gehabtes  Fräulein  v.  Hundt  in  der 
Karosse  mit  Gewalt  von  der  Seite  hinwegzunehmen  und  sie  enlevirt."  Dies 
letztere  schreibt  der  Kurpfälzische  Minister  Freiherr  v.  Beckers  etc.    Unter 


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dem  10.  October  1746  ergeht  eine  Kabinets  -  Ordre  an  den  Etats  -  Minister 
t.  Podewila,  du«  der  v.  Glasenapp,  Lieutenant  beim  Jung  -  Suhwerinsdieu 
Regiment,  wegen  des  angeschuldigten  Verbrechens  in  Minden  in  Arrest  solle. 
—  Ab  das  General- Au  ditoriat  wegen  Untersuchungstermins  und  Beweisauf- 
nahme etc.,  1746,  den  11.  October,  Berlin  ergeht  auch  ein  Schreiben  an  den  Mi- 
nister t.  Beckers:  „dass  sogleich  in  Minden  der  Lieutenant  v.  Glasenapp 
mit  dem  Frlnlein  v,  Hundt  arrestirt  worden,  weil  aber  letztere  in  ihrem 
Schreiben  vom  7.  solche  Umstände  anfahrt,  wodurch  die  Sache  ein  ganz  an- 
deres Ansehen  zn  gewinnen  scheint,  so  habe  Se.  Majestät  dieselbe  ordentlich 
und  rechtlich  zn  untersuchen  befohlen  und  wird  ein  Commissorinm  niederge- 
setzt, wo  der  v.  Hundt,  der  Vormund,  seine  Nothdurft  wird  vorstellen  und 
prompter  Justiz  gewärtig  sein  kann."  —  1746,  den  7.  October,  von  Anna 
Elisabeth  Lonisa  Baronne  von  Hundt  an  Se.  Majestät:  Nach  der  üblichen  An- 
rede folgt:  „dass  ihr  die  Mindensche  Regierung  einen  öecretair  zugeschickt 
and  ihr  eröffnet  habe,  dass  sie  auf  Königliche  Ordre  arretirt  wäre;  sie  hätte 
um  Ansicht  der  Ordre  gebeten,  welche  ,sie  anch  Nachmittags  einsehen  solle; 
„inzwischen  kommt  ein  Kerrel  mit  ohn  (?)  entblösstem  Degen  in  der  Faust, 
da  ich  ohnedem  onpässlich  in  mein  Schlafzimmer  gegangen,  vorgebend,  dass 
er  Ordre  hätte,  auch  hier  in  meinem  Zimmer  mich  zu  bewachen,  er  wollte  eich 
nicht  persnadiren  lassen,  bis  endlich  einer  von  den  folgenden  S  Burgern,  welche 
er  gleichfalls  zur  Wache  mitgebracht,  ihm  zusprach,  doch  hinunterzugehen.11 
Die  8  Mann  seien  noch  dort  unten  geblieben.  Sie  habe  von  den  ihr  von  Gott 
and  dem  Rechte  der  Geburt  ihr  verliehenen  ziemlichen  Mitteln  verschiedene 
Jahre  hindurch  solche  Drangsale  erlitten,  als  wenn  sie  in  ein  Kloster  gesperrt 
worden  wäre;  „indem  mein  Vormund  in  meinem  23 jährigen  Alter  mir  Alles, 
sogar  die  kleinsten  Veränderungen  und  Umgang  mit  honnetten  Leuten  abgesagt, 
wozu  er  mich  doch  aus  freien  Stücken  zu  meiner  Standes  massigen  Erziehung 
hätte  anhalten  müssen  etc.  Die  Clemenz  Sr.  Majestät,  die  jeden  ehrsamen 
Unterthanen  schützt,  hat  mich  zn  der  Resolution  gebracht,  mit  einem  Offizier 
von  Eurer  Königlichen  Majestät  Armee,  jedoch  bis  zu  Eurer  Königlichen  Ma- 
jestät Consens,  mich  zu  versprechen,  wobei  ich  aber  so  wenig  auf  seinen 
Charaoter  (Charge),  als  Mittel,  sondern  möglichst  auf  dessen  anständige  Qua- 
litäten und  guten  Adel  gesehen.  Ich  habe  auch  von  selbigem  wider  meines 
Vormunds  Willen  nnd  da  ich  nach  meinem  Alter,  da  sich  Andere  dessen  nicht 
angenommen,  vor  mein  Interesse  selber  zu  sorgen,  für  meine  Schuldigkeit 
erachtet,  mich  nach  Minden  bringen  zu  lassen,  bin  aber  so  wenig  unterwegs, 
als  in  Minden,  noch  jetzo  mit  ihm  in  einem  Hause  logirt  gewesen.  Er  hat 
inmittelst  nun  den  Allergn  ädigsten  Consens  nachsuchen  müssen,  welches  ich  in 
aller  Gelassenheit  zwar  abgewartet,  jedoch  mich  unterwinde,  desshalb  bei  Eurer 
Königlichen  Majestät  gleichfalls  zn  suppliciren;  aber  die  jetzo  mir  widerfahrene 
Prostitution  schlägt  mein  vorher  niedergeschlagenes  Gemütb  vollends  nieder.  Ich 
wende  mich  demnach  zu  Ew.  Majestät  geheiligtem  Trone  und  bitte  flehentlichst: 
Eure  Königliche  Majestät  wollen  mir  Dero  Allerhöchste  Protection  anch  an- 
gedeihen,  mithin  nicht  nur  die  mir  zugelegte  Wache  abgehen,  wobei  die  denun- 
sirte  Procedur  zu  meiner  Satisfaction  untersuchen  lassen,  sondern  mir  anch 
Allergnädigst  erlauben;  wenn  Eure  Majestät  in  die  mit  dem  Lieutenant 
v.  Olasenapp  getroffene  Verlobung  allergnädigst  zu  consentiren  nicht  geruhen 
wollen,  dass  ich  unter  Eurer  Königlichen  Majestät  Allergnädi  gutem  Schutz  und 
in  Dero  Landen  nach  meinem  freien  Willen  mich  aufhalten,  und  gegen  meinen 
gewesenen  Vormund,  den  Baron  v.  Hundt,  nm  Ablegung  der  Vormunds  chafte- 
reehnnng  den  Weg  Hechtens  antreten  dürfe.  Die  ich  in  allerunterth&nigster 
veneration  ersterbe  als  Eurer  Königlichen  Majestät  AUerunterthänigste  Magd 
Anna  Elisabeth  Louise  Baronne  von  Hundt.  Minden,  den  7.  October  1746."  — 
An  den  Qeneralauditenr  Mylius  ergeht  unter  Hinweis  auf  die  Daten  dieses 
Briefes  der  Befehl,  die  Sache  zu  untersuchen,  da  aber  ein  Ebeversprechen  vor- 
liegt, zu  berücksichtigen  und  dann  dem  Knrpfälzischen  Ministerium,  d.  h.  dem 


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Freiherrn  von  Becker«  Mittheilung  von  der  ersten  Regulation  zu  machen.  — 
An  den  Kommandanten  von  Minden,  Oberst  v.  Bomstedt  nnd  den  Oberat- 
lieutenant  v.  8almnth,  welchen  die  Sache  aufgetragen  sei,  der  Befehl,  durch 
ein  Indiciam  mixtum  die  Untersuchung  führen  zu  lassen.  Die  Konunissari«» 
fordern  den  Geheinen  Regierungsrath  Culemann  auf,  von  Seiten  der  Regierung 
mit  beiznwohnen ;  auch  wird  bei  dem  Kurpfälzischen  Minister  v.  Beckers  be- 
antragt, ob  der  Herr  v.  Hundt  nicht  dazu  erscheinen  und  seine  Klagen  an- 
bringen wolle.  —  1746,  den  19.  November,  bittet  Fraulein  v.  Hundt  8e.  Majestät 
wieder,  berichtet  über  die  näheren  Umstände  des  mit  dem  Lieutenant  v.  Glaae- 
napp  eingegangenen  Engagements,  lehnt  die  solchem  aufgeschuldigte  gewalt- 
same Entführung  ab  nnd  bittet  nm  Allergnädigste  Protection,  Erlassung  ihre« 
Arrestes  und  nm  Consens  zu  ihrer  Heirath.  Der  Brief  lautet:  „Allergnadignter, 
Grossmachtigster  König  und  Herr!  Eure  Königliche  Majestät  erlanben  in  Gnaden, 
dass  in  Fortdauerung  meines  Arrestes  dero  geheiligtem  Throne,  wie  ein  Asyl 
aller  Verlassenen  mich  fussfällig  nähere  und  znr  Erhaltung  dero  Allerhöchsten 
Protection  die  wahren  Beweggrunde  das  von  mir  gesachten  Verbundnisae«  mit 
dem  v.  Glasenapp  nnd  gewünschten  Etalissements  in  Dero  Lande  allerde- 
mttthigst  näher  vorstelle.  Es  ist  mir  mein  Tater  in  dem  6.  Jahre  meines 
Alters  durch  den  Tod  entrissen  worden,  worauf  meine  Mutter  mit  dem  von 
Cohausen  zur  2,  Ehe  geschritten,  wodurch  ich  unter  die  Vormundschaft  meines 
Grosavaler-Bruder-Sohns,  den  Baron  v.  Hundt-Pfttting  im  Geldriachen  gerathen, 
welcher  wegen  seines  hohen  Alters  meine  Edukation  blos  nach  den  üblen  Vnes 
meines  Stiefvaters,  der  von  Eurer  Majestät  löblichem  Truchsesschen  Regimante 
vorhin  mit  Werbegeldern  desertirt,  eingerichtet,  und  nach  Ableben  meiner 
Muttor  sich  dahin  persnadiren  lassen,  auch  an  einen  seiner  nahen  Anverwandten 
(v.  Cohausen  ?)  im  Holländischen  mich  zu  verheirathen.  Weil  ich  aber  durch 
TJebersteigung  des  22.  Lebensjahres  bereits  majorenn  und  meiner  selbst  mächtig 
geworden,  habe  ich  die  Verhütung  meines  augenscheinlichen  Unglücks  und  dergänx- 
lichen  Disposition  meiner  Güter,  worauf  mein  Stiefvater  allein  sein  Augenmerk  ge- 
richtet, deuLieutenant  v.  Glasenapp,  wie  einenKavalier  von  gutem  Hanse  nnd  der 
sich  durch  schuldigste  Treue  pressiret,  in  Eurer  Königlichen  Majestät  Dienst«  «ein 
fortnne  zu  machen,  zu  meinem  künftigen  Ehemann  gewählt.  Wobei  denn 
nach  unter  meinem  Vormund  und  Stiefvater  concertirten  Umständen,  welche 
mir  nichts,  wie  meinen  Untergang  und  eine  unglückselige  Folge  meines  Lebens 
augenscheinlich  androhten,  nichts  übrig  war,  als  zu  wünschen,  in  einem  Bolchen 
Orte  in  Eurer  Majestät  Lande  zu  sein,  woselbst  so  wenig  mein  Vormund  als 
Stiefvater  ihre  meinetwegen  gemachten  desseins  ausführen,  ich  folglich  meinen 
freien  Willen  desto  besser  deklariren  könne,  welches,  den  v.  Glasenapp 
veranlasst,  mir,  wie  ich  mit  meinem  Vormund  nach  der  Pntting  fahren  sollen, 
auf  der  Rückfahrt  seinen  Wagen  anzuprasentiren,  welches  denn  auch  acceptiret, 
auch  in  solchen  aus  freien  Stücken  mich  gesetzet  und  von  ihm  nach  Minden 
gebracht  worden,  inmaassen  solches  Alles  bereits  den  28.  September  nnd  also 
für  (vor)  meiner  den  7.  October  geschehenen  Arretirnng  für  (vor)  Mindenscher 
Regierungskommission  freiwillig  entdecket,  auch  von  solcher  Regierung  be- 
richtet worden.  Alle,  Natur-,  Gott-  nnd  weltliche  Rechte  sprechen  ihn  also 
von  dem  Laster  des  Raubes  los  und  mir  kann  auch  darüber  kein  Vorwurf 
gemacht  werden,  weil  nun  das  22.  Jahr  Übersteigende,  Vater-  und  Mutterlose 
majorenne  Franensperson,  welche  bemittelt  ist,  das  Recht  haben  mnss,  sich 
selbst  einen  Ehegefährten  zu  erwählen  und  dem  von  einem  discipirenden  Stief- 
vater bei  unerlaubter  Nachsicht  eines  gewesenen  Vormundes  ihr  zu  bereiteten 
Unglücksbande  zu  entgehen.  —  Um  auch  bei  Euer  Majestät  mich  desto  besser 
zu  justificiren  und  alle  nur  ersinnlichen  Pflichten  gegen  meinen  gewesenen 
Vormund  zn  beobachten,  habe  ich  von  hierorts  an  selbigen  meinen  Mandatarum, 
den  Anditeur  Hartog  geschicket  und  mit  dem  Bericht  wahrer  der  Sachen  Be- 
schaffenheit um  dessen  Consens  angesuchet,  welcher  auch  nach  dem  Attest  des 
Hartogs  dazu  Anfangs  nicht  abgeneigt  gewesen,  aber  durch  böse  menees  meines 


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Stiefvaters  daran  behindert  geworden  sein  soll;  weil  diesem,  durch  meine  noth- 
dringliche  Entfernung  mich  anzuschwärzen  gewusst,  Thor  und  Thür  in  meinen 
Gfltern  zu  grassiren,  anfgetban  worden.  —  Indessen  ist  auch  dadnrch  so 
gransam  mit  mir  verfahren,  dass  man  mir  allen  Unterhalt  gänzlich  entzogen, 
mithin  hatte  gewiss  hier  elendig  crepiren  und  der  Welt  ein  Sehen-Saal 
werden  müssen,  znmalen  mein  Bräutigam  nichts  in  der  Welt  hat,  mich  zn 
unterhalten,  wenn  sich  der  hiesige  Präsident  Freiherr  v.  Dankelmann  nicht 
meiner  angenommen  und  mir  eine  standesmässige  Unterhaltung  verschaffet.  — 
Oleich  wie  also  meine  ansehnlichen  Güter,  welche  mit  meinem  erwählten 
künftigen  Ehemann  zu  Eurer  Königlichen  Majestät  Diensten  und  folglicher 
Beförderung  unseres  Glückes  gewidmet,  offenbarstem  Ruin,  wozu  nach  dem 
Bericht  meines  Handatari  schon  ein  guter  Anfang  gemacht  sein  soll,  und  wo- 
von ich  nach  meiner  Majorennil&t  weder  Specificationen  noch  eine  Vormund- 
schaftsrechnung habe  können  zu  sehen  bekommen,  eiponirt  sind,  wo  Euer 
Königliche  Majestät  mir  verlassen,  nicht  dero  machtigsten  Schutzes  angedeihen 
lassen;  ich  auch  solchen  allerdehmüthigst  erbitten  zn  dürfen  und  den  eher  vor- 
hoffe,  weil  ich  nichts  Criminelles  begangen,  sondern  dem  v.  Glasenapp  mich, 
nach  einer  in  Natur-  und  weltlichen  Rechten  gegründeten  Erlanbniss  assoeiiret: 
—  So  bitte  fnssfällig  flehentlichst,  mich  und  den  v  Glasenapp  des  Arrestes 
in  Gnaden  zu  entlassen  und  Dero  Allergnädigsten  Consens  zn  unserer  Heirath 
zn  ertheilen,  damit  in  den  Genusa  meiner  Güter  gelangen  möge,  die  ich  in 
devotester  Submission  verharre  Euer  Königlichen  Majestät  treu  gehorsamste 
Magd,  Anna  Elisabeth  Louise  Baronne  von  Hundt.  Minden,  den  19.  November 
1746."  Darauf  Cab.  -Ordre,  Potsdam,  den  25.  November  1746.  „Hein  lieber 
Geheimer  Etats -Minister  Gr.  v.  Podewils,  Was  die  zn  Minden  arretirte  Ba- 
ronesse v.  Hundt  bei  mir  immediate  vorstellen  und  bitten  wollen,  solches  re- 
mittire  ich  hierbei  an  Euch  in  original:,  mit  dem  Befehl,  das  gehörige  zu  be- 
sorgen, damit  die  Sachen  rechtlich  mit  den  Pfälzern  ausgemacht  werden, 
gez.  Friedrich."  —  Ton  dem  Minister  v.  Podewils  wurde  am  26.  November  1746 
dem  Generalaudi toriat  die  Cab. -Ordre  und  das  Schreiben  des  Fräulein  v.  Hundt, 
von  dem  Abschrift  genommen  und  dem  niedergesetzten  Judico  mizto,  welches 
auf  dessen  Inhalt  behörige  Reflection  zu  nehmen  habe,  zugefertigt.  Am 
11.  Dezember  1746  hatten  beide,  Joachim  Beinhold  v.  Gl.  und  seine  Braut, 
an  den  König  geschrieben,  auf  dessen  Befehl  der  Hinister  v.  Podewils  an  das 
Generaland itoriat  dekretirt,  wie  weit  Alles  gediehen,  nnd  was  dem  Kar- 
pfälzischen  hiesigen  Gesandten  v.  Beckers  zu  commnniciren  sei,  dass  der  Kur- 
fürstliche Hof  auf  die  Bestrafung  des  v.  Glasenapp  dann  wohl  nicht  weiter 
reatiren  werde,  da  derselbe  bereits  einen  zweimonatlichen  Festungsarrest  erlitten, 
ihm  nicht  noch  ein  zweiter  Arrest  dictirt  werden  sollte;  mithin  derselbe  auch 
damit  zn  verschonen  nnd  ferner  de  consensa  libero  des  Fräuleins  v.  Hundt, 
welche  über  22  Jahre  alt  sei,  genngsam  constiret,  der  Königliche  Consens  zu 
dieser  für  den  von  Glasenapp,  welcher  ein  Königlicher  Offizier  und  Vasall 
so  avantageusen  und  considerablen  Heirath  zu  wünschen  sein  werde  etc.; 
überhaupt  also  die  Sache  zu  beschleunigen  und  zum  Abschlnss  zu  bringen. 
i.  d.  17.  Dezember  1746.  —  Die  Verheirathung  hat  noch  in  demselben  Jahre 
stattfinden  können.  Joachim  Beinhold  v.  Gl.  hat  dann  die  Gerechtsame  seiner 
Gemahlin  nnd  die  Bewirtschaftung  ihres  und  auch  seines  grossen  Besitzes  in 
gute,  feste  Hand  nehmen  können.  —  Einen  Bittersitz  mit  Schloss  Steil  bei 
Venloo,  Holtmühlen,  Scbneidemidde  (Mühle)  in  Geldern  hat  er  als  dort  ange- 
führte bestimmt  inne  gehabt;  welche  von  den  in  Genealogien  im  Besitze  der 
Familie  v.  Hundt  genannten  Gfltern,  wie :  Busch  im  Kreise  Erkelenz,  Dutters- 
dorf,  Neaenhofen,  Schier,  SteBsen,  Halm,  Pütting  etc.  Joachim  Beinhold 
v.  Gl.  noch  besessen,  ist  nicht  bekannt  geworden.  —  1798  schreibt  Joachim 
Rein  hold  v.  Gl.  aus  Teeein  m  Geldern  an  den  Kurfürsten  von  der  Pfalz 
und  bittet,  dass  ihm  sein  Bittersitz  Holtmühlen,  sowie  die  im  Jülichscben  ge- 
kauften Städte   wieder   eingeräumt   würden;    seine  Gemahlin,   die   noch  1771 


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wohl  schon  kinderlos  gestorben.  Er  wird  auch  auf  Holtrach  bei 
geführt.  Gross  und  bedeutend  ist  der  Besitz  gewesen,  denn  ausser  - 
r,  wie  wir  gesehen,  1760  and  bis  1762  ein  Husaren-,  besonders  ein 
'orps  von  5  Schwadronen  meistens  auf  seine  Kosten  errichten  konnte, 
ch  unter  anderem  die  Gerechtsame,  Goldmünzen  schlagen  lassen  zu 

befinden  sich  bei  Venloo  nnd  in  Geldern  überhaupt  heute  noch  solche 
ter  dem  Namen  „GlaBenappken"  Tor.  —  1768,  den  19.  AprO 
:him  Beinhold  v.  GL,  von  Holtmfihlen  datirt,  8e.  Majestät  den 
'renssen  in  Betreff  der  Lehnsgüter  in  Pommern,  resp.  seiner  Ya- 
;:   „weilen  ich  keinen  Lebnaeid  abstatten  kann  (d.  h.  wohl   der 

wegen   nicht   abkommen  kann),  mich  vertreten  lassen  zn  dürfen". 

1787  Joachim  Beinhold  v.  Gl.  auf  dem  Hanse  Holtmfihlen  ge- 
1  auf  6chneidemidde  (Mühle)  in  Geldern  genannt.  —  Ans  dem 
cten  von  Gramenz  a:  Fossessores  November  1769  der  Obers tlientenant 
Reinhold  v.  Gl.,  Yol.  I,  Fol.  61:  Es  hat  der  Oberstlieutenant 
Reinhold  v.  Gl.,   den   2.   September   1769   angezeiget,   dasa    der 

Caspar  Otto  v.  Gl.  (184)  den  4.  Juli  ohne  Leibeserben  verstorben, 
i  auf  ihn  zn  berichtigen  gebeten,  ist  aber  per  decret  vom  8  8ep~ 
:hieden,  zuvor  nachzuweisen,  dass  er  der  einzige  nächste  Lohns- 
nd  sich  allbereits  im  wirklichen  Besitz  der  Güter  befinde.  Er  bat 
X  September  ein  Attest  des  Kreis-Lau  draths  v  Kleist  zu  Dallentin 

worauf  nach  abgeglättetem  Lehnseide,  den  3.  September  1769  do- 
ione  tituli  possess  ertheilt  worden.  —  Ans  den  Landbuchsacten  von 
Vol.  U,  Fol.  31:  Nach  dem  am  4.  Mai  1769  erfolgten  Absterben 
nanns  Caspar  Otto  v.  Gl.  (184),  hat  sich  der  Oberstlieutenant 
leinhold  v.  Gl-,  Joachim  Melchiors  (148)  Sohn,  als  Lehnsfolger 
ind  bat  desshalb  die  Lehnspflicht  prestiret.  —  In  dem  am  18.  August 
r  FrauWittwev.  G.,  geb.  v-Strelitzka  abgeschlossenen  Vergleich  heiast 
jr  Stammbaum  solches  nicht  nur  beweise,   sondern  der  verstorbene 

v.  Glasenapp  bei  seinem  Leben  auch  vielfältig  versichert  ha.be, 
err  Oberstlieutenant  v.  Glasenapp  sein  nächster  Lehnsfolger  sei; 
t.  possession  auf  denselben  berichtigt  worden.  Fol.  74  hat  der 
nant  v.  Gl.,  den  24.  Hai  1771  Anzeige  gethan:  dass  er  die  von 
i  v.  Gl.  (184)  auf  ihn  devolvirten  Güter  an  Paul  Wedig  (164) 
id  Attestat  von  denen  darauf  haftenden  Schulden  erbeten  hat 
ir  Huldigusgsacten   ist  der  Contract,   Gramenz,  den  11.  Hai  1771 

befindlich.  —  Nachdem  Joachim  Beinhold  v.  GL  durch  seine 
)  vorteilhafte  Vermählung  mit  grossem  Grundbesitz  beschenkt 
rf  ihm  das  Gluck  mit  voller  Hand  auch  in  Pommern  im  Wege  der 

1769  einen  bedeutenden  Gütereomplex  zu,  den  er  freilich  nicht  als 
Gut,  „dass  tief  in  Gottes  Händen  ruht,"  betrachtete,  sondern  »einer 
i  Natur  angemessen  für  baares  Geld  an  einen  Vetter  Paul  Wedig 
1771  verkaufte.  Der  Erlös,  damals  nicht  unbedeutend,  30,500  Rthl., 
nicht  von  andauerndem  Vortheil  gewesen.  Diese  Güter  waren  die 
3tto  v.  Gl.  184  überkommenen  und  zwar:  Gramenz  a,  LÜbgust  &  etc., 
Sechendorf  a,  Zuch  b,  Flakenheide  und  Wmckhütten.    Paul  Wedig 

n   Besitz   aber   als   Allodium   haben,    wozu  Joachim  Beinhuld 

;htbin  die  Einwilligung  gab,  die  andern  Vettern  aber  erst  befragt 

bgefonden  werden  mussten.    Den  Kanfcontract  vom  11.  Hai  1771 

164.     Die  Uebernahme   der  Güter  seitens  Joachim  Beinholds 

den  besten  Vorsätzen  nnd  mit  Eifer,  die  aber,  auf  Schwierigkeiten 
;ht  von  langer  Dauer  waren.  —  1770,  den  26.  Mai,  Gramenz  bittet 
i  Indult  von  4  Jahren,  anch  in  Betreff  der  Auseinandersetzung  mit 

Über  die  in  Commnnion  stehenden  Güter  bei  So.  Majestät:  „Aller- 
gster,  Grossmacfatigster  König,  Allergnadigster  König  und  Herr! 
isser  Oasper  Otto  v.  Glasenapp  vor  einem  Jahr  verstorben  und  ich 


Jigitizccty  GoOglc 


denen  Güter  Lfibguat,  Gramenz,  Kützow  (Kussow),  Storkow,  Zechen  and 
Zechendorf  and  noch  andere  Güter,  so  in  Commnnion  mit  andern  v.  Glasa- 
nappen  im  Neu  Stettiner  Kreise  liegen,  mit  24000  Rthl.  Schulden  als  Lehna- 
fotger  ererbet,  die  Schuldner  (Gläubiger?)  in  mich  dringen  und  mir  die  Capi- 
talien  aufkündigen,  so  dass  ich  mich  genöthigt  sehe,  die  Güter  in  Konkurs 
kommen  zu  lassen,  wofern  nicht  durch  Allerhöchst  Ihro  Königlichen  Majestät 
Gnade  hiervon  befreit  werde,  obwohl  die  Guter  noch  einmal  so  viel  Werth  be- 
tragen als  die  darauf  haftenden  Schulden,  demnach  durch  einen  Konkurs  nicht 
den  Werth  der  Guter  erreichen  würde,  ich  hiernächst  an  den  Bettelstab  mit 
meiner  ganzen  Familie  gerathen  dürfte.  Die  Schuldner  (die  Gläubiger?)  haben 
auch  die  Capitalien  nicht  alle  höchst  nöthig,  vielmehr  hat  es  das  Ansehen, 
dass  sie  bei  etwaigem  Konkurs  die  Güter  nnr  an  sich  ziehen  möchten,  wodurch 
dieselben  nicht  allein  aus  meinem,  sondern  auch  aus  sämmtlichen  v.  Glasenappen 
Händen  gerathen  möchten,  worin  sie  jedoch  seit  mehreren  100  Jahren  gewesen. 
Euer  Königliche  Majestät  bitte  also  fussfälligst  um  ein  Indult  von  4  Jahren 
in  Allerhöchsten  Gnaden  zu  ertheilen.  Da  auch  Euer  Königliche  Majestät 
AJlergnädigat  verordnet,  dasB  die  hierzu  in  Commnnion  der  Guter  stehenden 
sieh  auseinander  setzen  sollen,  diese  aber  hierzu  sich  nicht  bequemen  wollen, 
ich  die  Vettern  v.  Glasenapp  dahin  zu  vermögen,  dass  sie  die  Auseinander- 
setzung beschleunigen  müssen,  denn  hierdurch  werden  die  Güter  noch  einmal 
ho  viel  im  Werth  erreichen,  als  solche  jetzo  betragen,  indem  die  meisten 
communen  Busche  und  Plätze  ledig  vom  Holze  in  weit  bessere  zu  Wiesen  und 
landereien  aptiret  werden  können,  als  das  Land  ist,  so  jetzo  wirklich  zu  den 
Gütern  gehöret.  Enre  Königliche  Majestät  bitte  allerunterthänigst  dieses  Aus- 
einandersetzungsgeschäft  Jemandem,  so  des  Landwesens  kundig  ist,  zur  Exa- 
Donation,  als  etwa  dem  Geheimen  Finanzrath  v.  Brenkenboff  oder  sonst  Jemandem, 
aufzutragen,  damit  sodann  Eurer  Königlichen  Majestät  gründlicher  Bericht  da- 
von erstattet  werden  kann.  Ich  getroste  mich  in  beiden  Nothfällen  Aller- 
gnädigster  Erhörung  und  ersterbe  in  tiefster  Ehrfurcht  allerunterthänigster 
Vasall.  Gez.;  Joachim  Beinhold  v.  Glasenapp.  Gramenz,  den  26.  Mai 
1770."  Die  Bitte  wurde  den  28.  Mai  1770  an  das  Jnstizdepartement  zu  Star- 
gard,  dann  an  das  Hofgericht  zu  Cöslin  geschickt;  beide  Behörden  waren 
gegen  den  Indult  und  wurde  bemerkt,  dass  in  Betreff  der  Auseinandersetzung 
der  Commnnion  sich  an  die  betreffende  Commissiou  im  Kreise  zu  wenden  sei. 
Inzwischen  begann  Joachim  Beinhold  in  den  Gütern  zu  melioriren,  d.  h.  er 
Hess  bedenklich  viel  Holz  herunterschlagen,  wollte  dann  durch  Ansiedelung  von 
Kolonisten  den  Boden  urbar  machen  lassen  und  glaubte  hier  so,  wie  es  scheint,  in 
wohl  mehr  ausnützender  als  in  Mittel  hinein  thuend er  Weise,  überstürzend,  mehr  Er- 
trüge, als  wahre  Kultur  zu  erreichen.  Er  kam  auch  wohl  mit  Ansichten  aus 
Geldern  und  vom  Rhein,  welche  hier  in  Hinterpommern  doch  mit  Vorsicht  zu 
practisiren  waren.  Als  nun  Seitens  des  Hofgerichts  ihm  Schwierigkeiten  in 
den  Weg  gelegt,  ja  das  fernere  Abholzen,  wohl  mit  Recht,  inhibirt  worden, 
bittet  er  unter  dem  3.  Harz  1771  Se.  Majestät,  dem  Hofgericht  zu  befehlen, 
Bdass  es  ihn  bei  Anlegung  von  4  Kolonistenfamilien  nicht  weiter  beunruhigen, 
sondern  ihn  auf  alle  Fälle  unterstützen  solle.  Er  habe  schon  früher  um  eine 
kleine  Beihilfe  gebeten,  doch  wisse  er  nicht,  welche  Umstände  dieselbe  bei 
Se.  Majestät  verhindert  hätten;  jetzt  zur  Befriedigung  seiner  Creditoren  suche 
er  einen  Fonds  zu  gründen,  wodurch  seine  Güter  wirklich  verbessert  würden; 
er  habe  bereite  angefangen  mit  der  Melioration,  welche  das  Hofgericht  bei 
50  RtbL  Strafe  inhibirt  habe.  Es  seien  bei  Zechendorf  122  Morgen,  meist 
Bachenholz,  die  jetzt  nur  40  Rthl.  Mastgelder  brächten,  520  Rthl.  zn  bewirt- 
schaften kosteten;  —  er  habe  diesen  Plan  abholzen,  dann  roden  nnd  mit  4 
Kolonisten  besetzen  wollen,  so  dass  denn  10,000  Rthl.  Werth  herauskämen, 
indem  jeder  Kolonist  200  Rthl.  Pacht  zu  geben  hätte.  Wenn  dies  Holz  noch 
an  grössere  Forst  anstiesse,  könnte  dieser  Grund  gegen  ihn  etwas  sprechen. 
Dies  Buchenholz  sei  nur  als  Brennholz  zu  verwerthen;    bei  Antritt  der  Güter 


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habe  er  schon  für  10,000  Ethl.  an  Werth  resignirt  (?).  Er  thäto  dies  alles 
nur,  die  Güter  der  Familie  zu  erhalten  und  dass  sie  nicht  in  Konkurs  ge- 
riethen.'  —  Berlin,  den  4.  März  1771,  wird  das  Hofgericht  beauftragt,  vor- 
läufig zu  berichten,  was  es  mit  den  Meliorationen  und  mit  der  Behinderung 
derselben  für  Bewandniss  habe.  —  Bericht  des  Hofgerichts  Cöslin,  den  16. 
April  1771:  Der  Oberstlieutenant  v.  Glaaenapp  habe  im  vorigen  Jahre 
die  durch  Absterben  des  Hauptmanns  Caspar  Otto  v.  G-lasenapp  1769  (ihm 
devolvirten  Güter  mit  ziemlichen  Schulden  und  zwar  Lübgust,  Gramenz,  Stor- 
kow, Kussow,  Zechendorf,  Zuch,  Flakenheide  und  Wruckhütten  übernommen; 
es  standen  mit  Forderungen  auf  diesen  Gütern:  Oberst  v.  Bonin-Kiekow  1766 
Bthl.  16  Gr.,  Kammerherr  v.  Zastrow  1700  Ethl.,  Hauptmann  v.  Bonin  4416 
Ethl.;  Amtsrath  Krüger  1000  Ethl.,  Amtmann  Krüger  140  Ethl.,  Hauptmann 
v.  Kleist  1883  Bthl.;  diese  Herren  beschwerten  sich  wider  den  Supplikanten, 
dass  er  einige  Untertnanen  zum  Loskauf  zwinge,  in  den  Gütern  stehende 
Pupillengelder  an  sich  nehme,  d.  h.  anders  betreffs  ihrer  Stelle  verfüge,  von 
Bauern  Aufzugsgelder  fordere,  ihnen  die  Hofwehr  abnehme,  die  erhaltenen 
Gnadengelder  statt  zum  Betablissement  der  Güter,  zum  herrschaftlichen  Hause 
in  Gramenz  verwende  und  dass  er  einem  colbergischen  Kaufmann  das  einzige 
bei  Zechendorf  stehende  Bachenholz  verkaufe,  um  es  zu  Granzholz  zu  schlagen, 
wie  Gleiches  bei  Wrackhütten  intendire,  da  doch  bei  Brand  kein  anderes  Bau- 
holz genommen  werden  könne;  sie  trägen  nun  auf  Sequestration  der  Güter  und 
auf  Poenal  -  Mandat  an,  das  bei  Zechendorf  und  WruckhOtten  befindliche  Bau- 
holz nicht  abhauen  zu  lassen.  Ersteres  Gesuch  wurde  abgeschlagen  (wegen 
Sequestration),  wegen  des  letzteren  musste  das  Hofgericht  wegen  anscheinender 
Holzdevastation  50  Bthl.  Strafe  deferiren.  Das  Hofgericht  berichtet,  es  habe  dem 
Bürgermeister  Radeloff  in  Bnblitz  und  dem  Förster  Schlundt  Auftrag  gegeben,  ob  die 
vorgegebene  Rodung  auf  Holzdevastation  bei  Zechendorf  und  Wruckhütten  abziele 
oder  nicht,  inzwischen  sei  der  Königliche  Befehl  eingegangen  und  sei  in  Folge 
dessen  eine  andere  Kommission  mit  Zuziehung  eines  Wirthschaf tsvers  tändigen 
wegen  der  Melioration  beordert  worden.  Diese  Kommission  nrtheile  ungünstig 
für  das  Unternehmen  des  Oberstlieutenant  v.  Gl.,  welcher  das  Holz  zum 
Theil  noch  mit  Faul  Wedig  v.  Gl.  (164)  gemeinschaftlich  besitze;  dass  das 
Bauholz  in  den  Gütern  mangeln  würde,  da  das  Heisre  noch  20  bis  40  Jahre 
wachsen  müsse.  Der  Yortheil  von  10000  Ethl  und  200  Bthl.  Pacht  sei  zu 
gross  berechnet,  dabei  verlören  die  Güter  das  Bauholz.  Betreffend  die  anderen 
Güter,  so  befindet  sieb:  1.  bei  beiden  Wruckhütten  gutes  Eichen*  und  Buchen- 
Hast-  nnd  Baubolz,  doch  nicht  soviel,  dass  es  für  die  anderen  Gütern  aus- 
reiche. 2.  bei  Kussow  bis  zn  der  Baggermühle  an  dem  königlichen  Beppelin 
V*  Meile  lang  junge  Fichten  und  ein  kleiner  Fractus  junger  Eichen ;  diese  ge- 
hören ihm  mit  der  andern  Herrschaft  in  Storkow  gemeinschaftlich,  dann  noch 
der  Eussin,  ein  ziemlich  Gehäge  von  Bauholz,  doch  auch  jung.  3.  bei  Storkow 
ein  schmaler  Fractus  von  '/,  Meile  Fichten,  die  Persantscben  Fichten,  junget 
Zuwachs,  auch  ein  Theil  masttragende  Eichen;  Elsen  nnd  Birken,  zum  Feuern 
geeignet.  4.  bei  Flakenheide  ziemlich  viel  Elsen  und  Fichten,  noch  jung. 
5.  bei  Zuch  ein  kleiner  Theil  Fichten  von  Janikow  bis  Naseband  und  ein 
kleiner  Theil  Eichen  mit  Buchen-Mastholz,  etwas  Elsen.  6.  bei  Lubgust  nur 
160  Stamm  Fichten,  jung,  einiges  Bauholz  darunter,  Überhaupt  wenig  Holz 
hier,  waB  aber  gro"sstentbeils  dem  Oberstlieutenant  gehöre.  7.  bei  Gramenz, 
2  Gehftge  von  Buchen,  nach  Schofhütten,  das  andere  nach  Zechendorf  zu, 
junger  Zuwachs;  es  hat  der  Oberstlieutenant  an  ersterem  nur  den  ge- 
ringsten Theil,  sonst  Paul  Wedig  v.  GL  (164).  Bereits  am  1.  April  1771 
hatte  der  Oberstlieutenant  v.  Glaaenapp  sich  bei  8e.  Majestät  über  den 
Ausspruch  jener  ersten  Commission,  welche  sich  vorher,  vor  der  Untersuchung 
an  Ort  und  Stelle  in  Bublitz,  über  ihr  zu  füllendes  Urtheil  schlüssig  gemacht 
hatte,  geäussert  und  bittet  er  die  Sentenz  aufzuheben  und  eine  andere  Com- 
nusaion   befehlen   zu   wollen;    was   denn   auch   geschehen  zn  sein  scheint.  — 


Jigitizccty  GoOglc 


-  291  - 

Unter  dem  36.  April  1771  war  denn  auch  an  das  Hofgericht  der  Königliche 
Befehl  ergangen,  den  Supplicanten  zu  bescheiden,  „dass  es  bei  der  Inhibirnng 
verbleibe".  —  Am  30.  April  1771  bittet  Joachim  Beinhold  abermals  bei 
Se.  Majestät  anter  Einsendung  eines  Planes  von  dem  Geometer  Zollin  ans 
Potain  und  dessen  Gutachten.  „Er  giebt  an,  dass  es  darauf  hinausginge,  dass 
die  Oreditoren  die  Güter  zu  einem  Spottpreise  erwerben  könnten,  und  wurde 
alles  Mögliche  gethan,  um  dieselben  zum  Xonkurs  zu  bringen;  das  Hofgericht 
habe  binnen  14  Tagen  erst  berichten  sollen,  was  für  eine  Bewandtniss  es  mit 
der  Melioration  habe  und  die  Commission  habe  ihm  2  Tage  vorher  erst  Kenntnis» 
gegeben,  so  dass  er  keinen  passenden  Mandatar  oder  Assistenten  habe  ab- 
schicken können;  auch  habe  er  in  der  Gommission  einen  Mann  (den  Förster) 
vorgefunden,  der  selten  nüchtern  sei  und  der  Gegner,  Mandatar,  der  gewesene 
Accise-Inspector  Crusius  aus  Bärwalde  sei  schon  einige  Tage  vorher  in  Bublitz 
gewesen;  aus  welchen  Gründen  wohl  hervorgehen  durfte,  dass  er  um  Ein- 
setzung einer  anderen  geeigneten  Commission  bitte.  Auch  fügt  er  noch  hinzu, 
das*  seine  Vorfahren,  ohne  Nachfrage  zu  erfahren,  ohne  Einrede  ganze  Busch- 
parthien  haben  abholzen  dürfen,  wahrend  er  jetzt  nicht  ein  Stuck  von  90  Ruthen 
lang  und  80  breit  zum  Urbarmachen  angreifen  solle,  wogegen  diese  Unter- 
nehmungen seinen  Vorgängern  eventuel  von  dem  gewonnenen  Acker  oder  den 
Wiesen  eine  ansehnliche  Facht  eingebracht  hatten.  Die  Kolonisirung  würde 
nicht  bedenklich  sein,  zumal  er  den  Leuten  selbst  die  Gebäude  herrichten,  sie 
dann  den  Acker  gut  herrichten  können  wurden.  Er  bittet  schliesslich  wegen 
Aufhebung  der  Inhibirnng  und  der  Communion  mit  den  Nachbaren  und  um  den 
nöthigen  Beistand  seitens  des  Hofgerichts. "  —  Es  erfolgt  endlich,  den  4.  Juni 
1771  die  letzte  Königliche  Bestimmung,  dass  es  der  Wille  Se.  Majestät  Bei, 
der  Aufhebung  der  Communion  allen  Vorschub  zu  leisten  und  dies  der  Kreis- 
anseinandersetzungs- Commission  anzubefehlen  wäre,  wobei  sie  des  Oberst- 
lieutenant v.  Glasenapp  Ansuchen  wegen  Melioration  gründlich  zu  unter 
Sachen  hätte.  —  In  demselben  Jahre,  1771,  hatte  Joachim  Beinhold  einen 
durch  S  Instanzen  hin  durchgeführten  Prozess  mit  der  Wittwe  Joachim  Ernsts 
7.  Gl.  186,  geb.  v.  Glasenapp,  wegen  des  ans  Lnbgnst  ihr  Zustehenden,  an  Gelde, 
Wohnung,  Lieferung  etc.  (s.  N.  186).  —  Resultat  nicht  genau  bekannt  geworden. 
Es  sind  hier  Schwierigkeiten  und  Voraussetzungen  vorgeführt,  die  dem 
in  Geldern,  im  Westen  mit  grossem  Grundbesitz  begnadigten,  mit  anderen 
Ansichten  Aber  LandwirthBchaft  behafteten  Oberstlieutenant  v.  Glasenapp, 
der  doch  keine  Descendenz  hinterliess,  also  wohl  doch  die  Güter  der  Familie 
v.  Glasenapp  erhallen,  sie  verbessern  wollte,  bei  seinem  Verfahren  von  den 
Behörden  unmaass geblich  wohl  ihn  in  Schutz  nehmende  Mitberechnung  und 
Beistand  hätten  geändert  werden  müssen.  In  dem  Schreiben  an  Se.  Majestät 
vom  26.  Mai  1770  spricht  Joachim  Beinbold  v.  GL  zwar  von  Beiner  Familie, 
es  ist  aber  nichts  Näheres  bekannt,  ob  er  Kinder,  zu  der  Zeit  noch  wohl  jung, 
oder  auch  nnr  Tochter  gehabt  habe  (vielleicht  seine  nächsten  Vettern  gemeint?) 
1782  scheint  er  auch  von  dem  ans  den  hinterpommerschen  Gütern  gezogenen 
Erlös,  sowie  auch  von  dem  Besitz  in  Geldern  und  im  Jülichscheu  wenig  oder 
garnichts  mehr  besessen  zu  haben.  Sic  tranait  gloria  mundi!  Denn  1782,  den 
17.  Juni,  Berlin,  bittet  Joachim  Beinhold  v.  Gl.,  früher  reich,  der  Obers  t- 
lientenant,  Organisator  und  Chef  von  einem  leichten  Dragoner- Corps  von  fünf 
Schwadronen,  den  König  um  Anstellung  bei  der  Begie  oder  anderweitig;  es  sei 
ihm  seinerzeit  durch  den  Flügeladjntanten  v.  Anhalt  schriftlich  Schadloshaltung 
versprochen  worden,  für  die  Werbung,  welche  er  nach  dem  7jährigen  Kriege 
machen  würde  und  die  er  3  Jahre  betrieben,  und  wobei  er  viel  zugesetzt  habe; 
er  sei  neunmal  verwundet  und  werde  nun  alt  und  kränklich  und  bäte,  dasa 
jenes  Versprechen  in  Erfüllung  gehen,  er  auch  bis  zur  Anstellung  in  die  In- 
validenliste  aufgenommen  werde.  Das  .Resultat  ist  nicht  bekannt  geworden. 
Wenn  in  solchen  Bittschreiben  „äusserstes  Elend,  so  fast  zur  Desperation  und 
Verzweiflung  treibet"  Uebertreibungen  zu  sein  pflegen,  so  muss  die  angenblick- 

19» 


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—    292    — 

liehe  Bcdr&ngniss,  vielleicht  nach  Ablebeuseineröemahlin,  doch  vorhanden  gewesen 
sein.  Siehe  vorstehend,  wo  er  1798  den  Kurfürsten  von  der  Pfalz  bittet,  dass 
ihm  sein  Ritterritz  Holtmfihlen  sowie  die  im  Jülkheehen  gekauften  Städte 
wieder  eingeräumt  würden;  durch  welche  Macht  oder  welche«  Recht  er  um 
dieselben  gekommen,  ob  in  Fohre  seiner  Partheinahme  für  seinen  angestammten 
König?  ist  nicht  zn  erfahren  gewesen  (s.  Pauli  und  Soldatenfreund). 

Besitz:  In  Geldern  seit  1746,  Schloss  Steil,  Holtrach,  Hol  tmahlen, 
1791  Schneidemidde  (Mühle),  einige  Städte  im  Julichschen;  in  Pommern: 
Gramenz  a,  Flakenheide,  Eussow  b,  Lttbgnst  a,  Storkow  b,  Zechen- 
dorf a,  Zach  b,  Wrnckhfitten  nahm  er  als  Lehnsfolger  von  N.  184  in  Be- 
sitz den  12.  August  1769,  verkaufte  sie  aber  am  II.  Hai  1771  an  N.  164. 
Schnakenbnrg  (b.  Bnblitz)  kauft«  er  am  3.  Juni  1771  vom  Major  Ernst 
Ewald  v.  Kleist  zurück,  verkaufte  es  am  12.  November  1772  an  Georg  Samuel 
v.  Goeden  (s.  N.  158).  König  in  seinen  Collet.  giebt  ihn  auch  als  Besitzer 
der  früher  väterlichen  Güter  Gr.  und  El.  Wardin  und  Langen  b  an,  welche 
der  Vater,  der  sich  in  misslicher  Lage  befand,  wiederkäuflich  veraussert  hatte, 
1772,  and  die  durch  Joachim^ Reinhold,;  v.  Gl.  wohl  wieder  eingelöst 
worden  sind. 

Gem.:  Anna*  Elisabeth  "Louise,  Baronesse  von  Hnndt,  auch 
Hundt  v.  d.  Busch,  nach  dem  der  alten  niederrheinisefaen  Familie  von  1856 
zustehendem  Rittersitze  Busch  im  Kreise  Erkelenz  so  genannt,  und  welche 
ausser  diesem  noch  Duttersdorf,  Nenenhofen,  Schier,  Stessen,  Holm,  Pntting, 
Brüggen,  Schloss  Steil,  Holtmtthlen  etc.  besass.  Das  Geschlecht  ist  erloschen. 
Louise  war  1724  geboren,  Hochzeit  Ende  1746,  sie  lebte  noch  1771;  i.  V.: 
Adam  Ludwig  Baron  v.  Hundt,  in  preussischen  Diensten,  i.  M. :  wohl  eine  ge~ 
borne  v.  Guillieanme,  die  in  zweiter  Ehe  mit  N.  N.  v.  Cohaosen  vermählt  war. 

Sühne? 

TOchter? 

189.  August  Friedrich.  2.  S.  v.  148,  ans  Wardin,  geb.  1721;  trat  am 
1.  December  1741,  20  Jahre  alt,  in  das  Kadettenkorps  Berlin,  diente  dort 
1  Jahr  7  Monat,  kam  als  Unteroffizier  den  16.  Juni  1742  zn  Buddenbrook 
(Kavallerie),  wurde  den  4.  Jnni  1745  bei  Hohenfriedberg  als  Cornet  verwandet; 
lebte  noch  1751,  wo  er  beim  Regiment  Prinz  Friedrich,  dann  anch  bei  v.  Brfta- 
neck  stand;  war  1769  bereits  todt  (s.  N.  188). 

190.  Friedrich  Philipp.  3.  S.  v.  148;  geb.  den  18.  November  1730  zu 
Ziezenow  als  Zwilling  mit  seiner  Schwester  Hedwig.  (Siehe  N.  148.)  Er  ist 
1751  todt. 

191.  Friedrich  Berndt.    1.  S.  v.  149;  früh  gestorben. 

192.  Carl  Berndt  Dietrich.  2.  S.  v.  149;  früh  gestorben. 

193.  Constantin  Jürgen.  1.  S.  v.  150,  Ooprieben;  geb.  1686,  1703  be- 
reits todt. 

194.  Gerhard  Heinrich.    2.  S.  v.  150,  Coprieben;  1703  bereits  todt 

195.  Caspar  *Boglslaf  (Bailo).  8.  S.  v.  150,  Tannen;  geb.  den  80.  Oc- 
tober  1698  zu  Coprieben,  gest.  den  (i.  Angnst  1760  auf  der  Reise  zn  Alt-Damm, 
den  14.  Angust  zu  Tannen  beigesetzt  Vas.-Tab.  1756:  Caspar  Bogislaf, 
56  Jahre,  Hofrath  a.  D.,  21  Jahre  gedient.  (Tannen,  Priebkow,  10000  Rtbl.) 
—  1714  anf  dem  Gymnasium  zu  Stettin,  und  hat  er  dann  studirt  —  1725  wurde 
Caspar  Bogislaf  v.  Gl.  als  Hofgerichtsrath  in  Cbslin  introdaoirt,  auf  seinen 
Antrag  1747,  indem  er  seit  1737  kranklich  war,  als  Hofgerichtsrath  a.  D.  ent- 
lassen und  begab  er  sich  anf  seine  Guter.  Nachdem  er  sich  1784  mit  einer 
Tochter  von  Heinrich  Christoph  v.  Gl.,  161,  vermahlt  hatte,  die  Birwalder 
Bürgerschaft  verpflichtet  war,  die  Ausstattung  der  jungen  Ehefrau  heranzu- 
fahren, hier  von  Klotzen  nach  Cttslin,  fanden  Streitigkeiten  statt,  s.  161.  — 
1751,  den  1.  Februar,  Tannen,  qnittirt  Caspar  Bogislaf  den  Nachkommen 
von  Jörgen  Friedrich  Glasenapp  etc.,  (welchem  des  ersteren  Grossvater  Lorenz 
Jürgen  v.  Gl.  110  fflr  treue  Dienste  Rothfliess,  oder  von  seinem  Sohn  ein  an- 


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—    298    — 

deres  Gutchen,  Schnakenburg,  unter  gewissen  Abgaben  auf  Zeit  verschrieben 
hatte,)  dem  Sohne  Friedrich  Glasenapp  fiber  50  Ethl ,  welche  dieser  ihm  ge- 
liehen nnd  wird  dies  auf  Hypothek  des  Buschgutchen  Schnakenburg  mit  der 
Berechtigung  eingetragen,  dass  letzterer  nicht  eher  zn  weichen  schuldig,  bis 
ihm  dies  Ackergnt  (d.  b.  wohl  mit  400  Gld.  nnd  diese  50  Ethl.  vergütet) 
eingegeben  worden;  die  Zinsen  werden  jahrlich  mit  2  Rthlr.  12  Gr.  entrichtet 
nnd  solle  er  in  dem  rahigen  Possess  dieses  Hofchens  von  seinem  Binder  (N.  196) 
nicht  tarbirt  werden,  zn  dem  Ende  ihm  hier  gebührender  Schutz  verschrieben 
wird.  —  1771  beabsichtigen  N.  265  nnd  267  das  Gütchen  Schnakenbnrg  wieder 
voll  an  sich  zn  bringen.  —  Seit  1747  war  er  mit  dem  Landiath  Caspar  Gert 
7. 1  Osten-Burzen  Mitcurator  des  Gymnasiums  zn  Neu-Stettin.  —  Den  29.  Ok- 
tober 1758  ist  Caspar  Bogislaf  neben  Casimir  Wedig  v.  Zastrow  Mit- 
Unterzeichner  der  Majoratsstiftung  hei  dem  Zastrow'schen  Lebnsgnt  Oölpin 
nebst  Pert.  —  Caspar  Bogislaf  starb  ohne  Leibeserben. 

Besitz:  Gr.  nnd  Kl.  Tarmen,  7  Dienstbanern  in  Priebkow  nnd 
einige  geldzahlende;  Schneidemuhl,  Kothflieaa,  Schnakenbnrg,  auch 
die  HasaelmQhle  bekam  er  in  der  Theilnng  am  24.  September  1784  von 
seinem  Vater,  welcher  Besitz  nach  seinem  Tode  1760  an  Bruder  N.  196  fiel. 
Er  war  Hitpatron  in  Coprieben,  wo  im  Kirchenbuch  z.  B.  1727  er  unter- 
zeichnet hat 

Gem.:  Agnes  Veronika 'Juliane  v.  Glasenapp,  Aeltern  s.  N.  161; 
Hochzeit  1784.  1755,  den  1.  December,  ist  sie  nebst  General  -  Lieutenant 
C.  W.  v.  Zastrow  nnd  Daniel  Heinrich  v.  Httnchow  -  Eichenberge  in  Cölpin 
Taofzeuge  bei  Wedig  v.  Zastrow,  des  Kammerherra  Wedig  v.  Zastrow  Sohn. 
1748,  den  13.  Januar,  stand  Fran  Hofräthin  Juliane  v.  Glasenapp  als  Pathe 
bei  des  Hasaelmnllers  Gehrke  Tochter  (s.  Kirchenbuch  Coprieben). 

196.  'Georg  Eggert  4.  8.  v.  150  (2.  Ehe),  Coprieben;  geb.  den  22.  No- 
vember 1699,  gest.  den  29.  September  1764.  Vas.-Tab.  1756:  52  Jahre  alt, 
Sächsischer  Capitain  a.  D.  (Coprieben,  Grabunz  10000  Ethl.)  Hiernach  mfisste 
er  1704  geboren  sein,  doch  kam  dergleichen  bei  den  Vasallen-Tabellen  häufig  vor. 
Er  hat  12  Jahre  gedient,  erst  als  Corporal  beim  Eegiment  Goltz  1728;  als 
solcher  ist  er  in  Barwalde  als  Tan/zeuge  aufgezeichnet.  Er  war  bald 
Lieutenant  bei  dem  Eegiment,  dann  in  das  v.  Bardelebensche  Eegiment  ver- 
setzt, musste  er  1725  seinen  Abschied  nehmen,  trat  dann  in  sächsische  Dienste 
nnd  wurde  hier  Capitain.  Er  hatte  1734  wohl  schon  wieder  den  Abschied 
genommen.  —  Von  dem  Lieutenant  Vinne  vom  Moseischen  Eegiment  hatte  er 
100  Ethl.  auf  Wechsel  und  55  Ethl.  21  Gr.,  letzteres  für  Doctor  und  Apo- 
theker etc.,  auf  Wunsch  seiner  Mutter  ausgelegt,  erbalten.  Der  Lieutenant 
v.  Vinne  bittet  1725  den  80.  Mai  von  Wesel  aus,  dass  das  Cöaliner  Hofgericht 
beauftragt  werde,  den  früheren  Lieutenant  Georg  Eggert  (er  war  wohl  ausser 
Landes,  in  Sachsen?)  event  seine  Mutter  aufzufordern,  dass  ihm  die  100  Tbl. 
Wechsel-  und  56  Tbl  21  Gr.  andere  Schulden  bezahlt  wurden.  —  1725,  den 
30.  Juli,  bittet  Lieutenant  Vinne  abermals  und  erfolgt  Dekret,  dass  die  Mutter, 
Wittwo  von  Glasenapp,  zur  Zahlung  angehalten  werde.  —  Den  10.  April  1742 
setzt  Hauptmann  Georg  Eggert  v.  Gl.  auf  Bärwalde  b,  Luknitz  a  und 
Grabunz  in  einer  Ehestiftung  für  seine  Gemahlin  Clara  v.  Vangerow  diese 
Guter  aus,  welche  sie  als  Wittwe  an  den  Lehnsfolger  Franz  Lorenz  v.  GL 
N.  228,  welcher  schon  Bärwalde-Freiheit  besass,  uberliesa. 

Besitz:  Nachdem  der  Vater  bereits  1725  todt  war,  scheint  die  Erb- 
theilung  erst  1784  erfolgt  zu  sein  nnd  erhielt  er:  1.  Coprieben,  den  Käthen 
bei  Oerden  auf  Copriebenschem  Gebiet  mit  der  Hegeschen  Mühle,  2.  Bär- 
walde b  mit  Muggenkathen  nnd  die  Bargwälle  (Feldmark  südl.),  ein  Theil 
der  Burg-Freiheit.  3.  7  Bauern  in  Luknitz  (Luknitz  a).  4.  Grabunz.  5.  Schwurt 
6.  4  Bauern  in  Patzig.  Antheil  Priebkow  (von  N.  195).  Antheil  Klotzen 
(s,  N.  161  nnd  211).  —  Scbwnrk  verkaufte  er  am  14.  November  1749  fftr 
1200  Hthl.   an   den   Pastor   Franz  Christian  Hollatz   zu   Rehwinkel   wieder- 


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—    294.   — 

käuflich  auf  34  Jahre  (b.  N.  265);  Gr.  und  Kl.  Tannen  erbte  er  vom  Bruder 
N.  196  und  verkaufte  sie  alsbald  1761,  den  24.  October  an  N.  161.  —  Einen 
Antheil  Coprieben  nnd  Patzig,  welche  er  1763  an  den  Amtmann  Oeaterreich 
verkauft  hatte,  wozu  wohl  nicht  der  Consens  ertheilt  worden  ist,  hatte  ja 
N.  161  erworben  und  N,  211  von  diesem,  so  wie  Anth.  Klotzen  —  Neuhof  etc. 
geerbt.  Ferner  hat  er  Schneidemühl.  ob  anch  Wuckel?  besessen.  Es  ist 
unaufgeklärt  geblieben,  ob  durch  den  Bruder  N.  195  (oder  durch  ihn)  Schmenzin 
zum  grosses  Theil  oder  durch  Vormünder,  event.  durch  den  Vater  schon  bald  nach 
1717,  an  die  v.  Kleiste  gekommen  ist.  Georg  Eggort  starb  ohne  Lehnserben 
und  fielen  seine  Güter  an  Franz  Lorenz  v.  Gl.  228  nnd  Erben,  welcher  bereits 
sich  auch  den  2.  Harz  1765  mit  der  Wittwe  einigte. 

Gem.:  Clara  v.  Vangerow,  Hochzeit,  den  2.  December  1728.  — 
1773,  den  25.  März  ist  sie  in  Bärwalde  als  Wittwe  gestorben  und  in  Tannen, 
wo  sich  eine  Kapelle  befindet,  beigesetzt  worden.  Sie  ist  Öfter,  z.  B.  anch 
1735,  als  Tanfzengin,  ferner  1786,  1737  bis  1745,  aufgeführt.  Ihre  Schwester, 
Agnes  v.  Vangerow,  verunglückte  auf  einer  Schlittenfahrt  nach  Klotzen  1783. 

Sohn:  225a. 

Töchter:  1.  Sophia  Henrigitta,  geb.  1729;  einer  ihrer  Taufzeugen 
ist  Heinrich  Christoph  v.  Gl.  161.  —  2.  Dorothea  Mar  garet  ba,  ist  mehr- 
mals als  Tanfzengin  aufgeführt,  starb,  also  erwachsen,  den  19.  Januar  1768  zu 
Wuckel.  —  3.  Esse,  auch  Öfter  Taufzeuge  gewesen,  starb  zu  Cölpin  den 
3.  April  1761. 

197.  Marcus  Henning.  1.  S.  v.  162.  Bärwalde;  1699  minorenn,  ist 
1724  bereits  todt. 

198.  *Franz  Eggert.  2.  8.  v.  152,  Bärwalde,  geb.  1668,  starb  wohl  vor 
April  1736.  —  Es  ist  1690,  den  10.  Februar.  Ehegelöbnias  geschlossen  zwischen 
Franz  Eggerjt  v.  Gl.  Bärwalde  nnd  der  Erdmuthe  Hedwig  v.  Kleist,  Assmos 
Jürgen  v.  Kleists  Tochter.  Der  Täter  v.  Kleist  verspricht,  dass  er  sein  Gut 
Eichenberge  cum.  pert.  loco  dotis  bei  der  Hochzeit  abtreten  wolle;  er  nebst 
Fran  behalten  aber  den  Hof,  welchen  früher  Andreas  Seile  bewohnt  hat  mit 
Pertinentien.  Zeugen  sind:  Marcus  Franz  152,  Gert  Lorenz  199  v.  GL  und 
Zabel  t.  Wolde,  als  erbetener  Freund;  ferner  unterzeichnet  Anna  Elisabeth 
v.  Glasenapp  (s.  Nachtr.  16)  und  v.  Wobeser.  —  1694,  den  17.  August 
Fr  anz  Eggert  bittet  nnd  erhalt  Consens  wegen  des  Gutes  Eichenberge,  so  Beinen 
Schwiegervater  Assmns  Jürgen  v.  Kleist  im  Vergleich  mit  Peter  v.  Wolde 
addiciret  worden  nnd  ihm  nnn  zukam.  —  Der  Oberstlieutenant  Assmoss  Fried- 
rich v.  Mttnchow  zeigt  in  seiner,  Stargard,  den  7.  October  1699  datirten  Lehm- 
profession  an:  1.  dass  er  von  seinen  altväterlichen  Lahnen  nur  den  halben 
Theil  des  Gutes  Eichenberge  besitze  nnd  den  andern  halben  Theil  des  Gutes 
1698  von  Franz  Eggert  v.  Gl.  als  ein  ehemaliges  v,  Wolden  Lehn  erblich 
gekauft  habe;  2.  dass  8  Theile  von  Neu-Buckow  von  Alexander  Assnni 
v.  Münchow  nnd  die  resp.  Valmenschen  TTnterthanen  von  den  v.  Glaaenapp  zu 
Gramenz  besessen  wurden,  welche  er  zu  reluiren  sich  reeervire  (?).  (Lehnsacten 
1699.)  —  1698  kaufen  Franz  Eggert  v.  Gl.  nebst  Gemahlin  Erdmuthe  Hed- 
wig v.  Kleist  den  Theil  Priebkow  von  Rüdiger  v.  Kleists  Erben  wieder,  welchen 
diese  wegen  einer  früheren  Schuld  nnd  von  der  Mitgift  her,  inne  hatten. 
(König.)  —  1714  fand  die  Huldigung  statt  —  1715  war  er  in  Barwalde 
nebst  N-  199,  sowie  auch  1721  Taufzeuge.  1708  nnd  1713  klagen  bereits  die 
Erben  von  152,  besonders  Franz  Eggert  v.  GL  gegen  die  von  Jürgen  v.  GL, 
N.  164,  wegen  eines  Objecto  von  260  und  100  Gld.  nebst  Zinsen.  Die  Söhne 
von  Franz  Eggert  führen  dann  1723  den  ProzesB,  welchen  von  der  andern 
Seite  der  Vormund  der  Jürgenschen  Erben,  L&ndrath  v.  Zaatrow  weiter  durch 
alle  Instanzen  führt,  so  dass  er  1727  noch,  schwebte  (s.  N.  202,  N.  227  und 
228).  —  Auf  eine  Streitsache,  die  bereits  vor  1719  sich  ereignete,  macht  WouT 
Heinrich  v.  Bentzel  1726  eine  Denunciatioa  wider  Franz  Eggert  v.  Gl.  und 
beschuldigt  ihn  der  Violirung  (Verletzung?)  des  Duellmandats ;  dieselbe  lautet: 


Jigitizccty  G00g[c 


—    296    — 

Franz  Eggert  v.  GL,  damals  51  Jahre  alt,  sei  mit  v.  Rentzel  in  der  Herberge, 
Gasthof,  zu  Bärwalde  znsammengewesen  und  seien  sie  aber  ein  Gut  in  Streit 
gerathen;  der  sich  dabei  befindliche  Unteroffizier  Immanuel  Magnus  habe  zu 
Franz  Eggert  gesprochen:  „Herr  Patron,  begreifen  Sie  sich  dach  und  geben 
Sie  sich  zufrieden,  wir  sind  hier  nicht  znm  Zanken  nnd  Streiten  gekommen  1" 
Darauf  habe  Franz  Eggert  v.  Gl.  ausgerufen:  „Du  verlaufener  Schelm,  was 
hast  Du  damit  zu  thun;"  er  habe  ihm,  dem  Unteroffizier,  sofort  ins  Gesicht  ge- 
schlagen, ihn  mit  Füssen  gestossen,  auch  ihm  in  die  Haare  gefasst,  wie  Denunciant 
dazwischen  getreten,  hatte  v.  Glasenapp  ihn  auch  bei  den  Haaren  gefasst  nnd  der- 
gleichen; es  seien  seine  beiden  Söhne  (N.  227  nnd  228)  dazugekommen,  von  denen 
der  eine  sogar  den  Degen  gezogen  und  auch  nach  Dennneianten  gehauen  habe; 
es  hatte  jedoch  der  Unteroffizier  ihm  den  Degen  begriffen  nnd  weggerissen, 
worauf  sie  dann  endlich  von  einander  gebracht  worden  seien.  —  Wahrscheinlich 
hat  erst  spater  der  pp.  v.  .Rentzel,  vielleicht  als  er  Soldat  geworden,  eine 
Forderung  an  Franz  Eggert  v.  Gl.  ergehen  lassen,  die  dieser  dann  wohl 
als  verspätet  etc.  abgewiesen  hat;  denn  sonst  wäre  er,  oder  einer  seiner  Söhne 
doch  derselben  gefolgt;  was  auch  ans  der  Untersuchung  nnd  besonders  ans  der 
Entscheidung  hervorgeht  In  der  ersteren  behauptet  v.  Rentzel:  v.  Glasen app 
habe  zuerst  geschimpft;  dieser:  dass  die  Andern  es  gethan.  Der  frühere  Zeuge 
ist  seit  1719  verstorben,  der  Unteroffizier  Magnus  hat  sich  ganlicht  gemeldet; 
der  v.  Rentzel  ist  inzwischen  unter  das  Sonsfeldsche  Dragoner-Regiment  ge- 
treten und  Unteroffizier  geworden;  derselbe  bat  sich  wohl  nunmehr  klar  stellen 
sollen.  Der  Abschluss  der  sich  lange  hingezogenen  Untersuchung  lautet:  dass 
die  v.  Glasenapp  ab  instantia  zu  absolviren,  der  pp.  v.  Rentzel  doch  die 
Kosten  tragen  solle.  —  1728,  d.  15.  März,  ergebt  auch  Dekret:  dass  Franz 
Eggert  v.  Gl.  wegen  dessen,  so  von  dem  v.  Rentzel  wider  ihn  angegeben,  aber 
nicht  erwiesen  ist,  von  der  Instanz  zu  absolviren,  jedoch  die  Unkosten  zu 
tragen  habe,  letzteres  da  v.  Rentzel  als  Soldat  unbemittelt  ist.   (Geh.  St.-Arch.) 

Besitz:  Bärwalde-Ereiheit,  b  nnd  c,  Rothfliess,  Grabunz,  Luk- 
nitab,  Gr.  Knick  kamen  an  Sohn  228;  Antheil  Eichenberge  verkaufte  er 
1698  an  Assmus  Friedrich  v.  Mfinchow.  Friebkow  kam  von  ihm  an  Wittwe 
und  Töchter,  dann  an  N.  265. 

Gem.:  Erdmuthe  Hedwig  v.  Kleis  t-Dahmen;  i.  V.:  Assmus  Jürgen 
v.  Kleist;  i.  M.:  Margaretha  v.  Glasenapp,  (s.  N-  120);  Hochzeit  1694.  Sie 
überlebte  ihren  Gatten,  der  ihr  nnd  den  Töchtern  Priebkow  testirt  hatte, 
waa  wohl  angegriffen  wurde,  denn  1764,  d.  15.  October  wird  ob  laut  Richter- 
spruch den  Erben  von  Franz  Lorenz  v.  Gl.  N.  228  und  zwar  dem  Lieutenant 
Johann  Franz  George  N.  265  und  Paul  Ernst  Angost  Wilhelm,  N-  267  v.  Gl.  ab 
nächsten  Lehnafolgern  und  deren  Geschwistern,  auch  der  TheÜ  von  196  reep. 
195,  zuerkannt.  Erdmuthe  Hedwig  hatte  Priebkow  in  ihrem  Testament  am 
25.  Januar  1753,  nicht  1755,  wie  dies  nnd  Anderes  bei  Bruggemarm  unrichtig 
ist,  ihren  Töchtern  vermacht,  die  es  auch  bis  1764  besassen  nnd  bis  an  ihr 
Lebensende  resp.  ihr  Asyl  dort  hatten.  Sie  war  1727  Taufzeuge  bei  Mathias 
Conrad  v. Gl.  N.214  in  Copriehen  gewesen;  starb  in  Priebkow,  den  23.  Januar  1754. 

Söhne:  226,  227,  228,  229. 

Töchter:  1.  Eleonore  Agnes  Amalie;  lebte  1787  und  auch  1754 
unvermählt.  2.  Anna  Hedwig,  geb.  den  18.  April  1697;  Gem.:  Theodor 
v.  Wulf- (Woll-)  schlager,  Hochzeit  den  22.  Juni  1745  in  Bärwalde;  sie 
starb,  den  12.  November  1775  als  Wittwe  und  wurde  in  Coprieben  beigesetzt 
(S.  N.  282).  3.  Barbara  Juliane;  Gem.:  Lieutenant  Franz  Heinrich 
v.  Keith,  Ehestiftung,  den  3.  April  1740.  v.  Keith  war  1700  geboren,  hatte 
12  Jahre  gedient;  er  kaufte  1740  für  900  Rtlil.  einen  Antheil  Gr.  Born  von 
den  v.  Boninen.  Kaufer  nnd  Verkäufer  waren  bald  ausser  Landes  (wohl  in 
den  Krieg)  gegangen.  Barbara  Juliane  hatte  an  Ehegeld  eingebracht  1000  Rtbl, 
Vieh  nnd  dergL  und  nahm  sie  dafür  das  Gnt  1766  in  Besitz.  Den  10.  Dezember 
1770  ist  sie  Wittwe.  Laut  Testament  vom  1.  Mai  1771  waren  ihre  Geschwister 
die  eigentlichen  Erben,   doch  wünschte  sie,  dass  einst  Gr.  Born  b  an  N.  265 


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—    296    — 

überginge.  1773,  den  12.  März  ist  sie  in  Tannen  gestorben  und  in  Gr.  Born, 
wo  ihre  jüngste  Schwester  Maria  Charlotte  noch  längere  Zeit  lebte,  beigesetzt 
worden.  Gr.  Born  b,  nnr  aas  einem  grösseren  Hofe  bestehend,  haben  die 
Schwestern,  nachdem  sie  es  seit  21.  August  1773  besassen,  dann  bald  auch  an 
N.  265  abgetreten;  denn  am  17.  Harz  1774  verkaufte  er  es  für  402  Rthl.  an 
Andreas  Wiese.  4.  Dorothea  Sophia,  geb.  1706  zn  Priebkow.  woselbst 
sie  auch  den  20.  Februar  1768  nnvermahlt  starb.  6.  Abigail  Ernestine, 
geb.  den  17.  Februar  1709  in  Priebkow;  sie  war  1778  bei  der  Taufe  de«  Ver- 
walters Ruhnke  Tochter  in  Tarmen  Zeuge;  Abigail  starb  nnvermahlt,  den 
12.  December  1793  in  Oerden  und  wurde  in  Bärwalde  beigesetzt.  —  6.  Clara 
Christine,  geb.  den  7.  Januar  1712  zu  Friebkow.  —  7.  Maria  Charlotte, 
geb.  den  12.  Februar  1716  zu  Friebkow.  Gem.:  N.  N.  v.  Borck  auf  Gr.  Bora; 
sie  war  1770  Wittwe,  starb  den  11.  März  1774  zu  Priebkow  und  wurde  zu  Tannen 
beigesetzt.  Die  unverheirateten  Töchter  v.  Glasenapp  wohnten  besonders  in 
Priebkow  in  dem  am  Ausgange  nach  Coprieben  rechts  erbauten  „Friulein- 
hause"  und  worden  ihre  Spaarpfennige  von  ihren  Neffen  und  Enkelneffen,  die 
ja  meistens  Offiziere  waren,  leichtlebiger  Weise  auf  ihrem  Urlaub  insofern  be- 
ansprucht, als  eiutere  manche  Zeche  derselben  in  Barwalde  etc.  bezahlen 
muasteu;  in  genügsamer  zufriedener  Weise  sprachen  sie  sich  dann  knixend 
den  Trost  zu:  „Wenn  wie  Alles  henngäwe  und  wenn  wie  nischt  mehr  häwwen 
un  us  nischt  mehr  blifft,  denn  häwwen  wie  doch  noch  unsen  leewen  Aodel". 

199.  Bert  Lorenz.  3.  8.  v.  152,  Bärwalde ;  lebte  noch  1768.  —  1690, 
den  10  Februar,  ab  das  Ehegelöbniss  zwischen  Franz  Eggert  v.  GL  198,  und  der 
Erdmuthe  Hedwig  v.  Kleist  abgeschlossen  wurde,  hat  Gert  Lorenz,  noch  jung, 
mit  unterzeichnet.  —  1714  fand  die  Huldigung  statt.  —  1716  und  1721  war  er 
Taufzenge  in  Bärwalde.  —  1725,  den  20.  Februar.  Barbara  Maria  v.  Hebron, 
Christian  Erdmann  v.  Lettows  Ehefrau,  der  Britzke  als  IUata  gehörte,  klagt 
dass  von  dem  Creditor  Gert  Lorenz  v.  Gl.  auf  eine  Forderung  von  600BthL 
hin,  er  selbst  auf  ihre  wenige  Mühleu-  und  Wiesen-Pacht  Arrest  gelegt  habe. 
Das  Hofgericht  berichtet  darauf:  dass  sie  sowohl  ab)  ihr  Gatte  nicht  ändert 
gewohnt  seien,  als  dass  sie  ihre  Creditoren  auf  allerhand  Weise  vexiren,  mit 
ihrem  übel  begründeten  Suchen  abzuweisen  und  der  „arme  kränkliche  Mann" 
zn  schützen  sei.  Die  Entscheidung  von  Se.  Majestät  war  am  25.  Hai  1726 
noch  nicht  getroffen;  weiteres  nicht  bekannt  (Geh.  St.-Arch).  —  1727  wird 
seiner  in  dem  Prozesa  erwähnt,  welchen  Franz  EggertB  Sahne  H.  227  und  228 
mit  Jürgen  v.  Gl. 's  N.  154  Erben  führen.  —  Er  starb  bald  nach  oder  noch  1768. 

Besitz:  Antheil  Bärwalde,  Lnknitz,  und  auch  an  einem  Antheil 
Klotzen  noch  betheiligt  den  dann  auch  bald  die  Balfanzer  Linie  erworben 
hatte  (s.  N.  161). 

Gem.:  N.  N. 

Töchter:  1.  Sophia  Charlotte  Tugendreich,  geb.  den  24.  Dezember 
1759,  gest.  den  29.  Februar  1760.  —  2.  Dorothea  Sophia,  geb.  den  2.  Sep- 
tember 1762,  gest  den  19.  Februar  1768.  —  3.  Louise  Clara  Leopoldine, 
geb.  den  15.  März  1767,  Hochzeit  d.  24.  November  1790  mit  Georg  Ludwig 
v.  Marck,  Lieutenant  aus  Danzig,  der  1794,  den  24.  Hai  zu  Bärwalde  starb; 
sie  starb  den  11.  Februar  1812  zu  Klotzen.  —  4.  Johanna  Caroline  Ju- 
liane, geb.  den  29.  Juli  1768. 

200.  Berndt  Ewald.  4.  8.  v.  162.  Bärwalde;  geb.  den  2.  Hai  1695, 
gest.  1695  noch. 

201.  Franz  Henning.  1.  8.  v.  164.  Bärwalde;  geb.  1690  (s  N.  154); 
er  war  wohl  1714  bereits  zu  Arnhausen  verstorben. 

202.  Marcus  Heinrich.  2.  S.  v.  154.  Barwalde;  vor  1691  (2.  Ehe) 
geboren,  war  1699  noch  minorenn  zu  Arnhausen.  —  1714  fand  die  Huldigung 
statt.  —  1728,  den  14.  August  klagen  die  Kinder  von  Franz  Eggert  v.  GL 
198,  und  zwar  Harens  Jürgen  227  und  Franz  Lorenz  228  v.  Gl.  ersterer 
Unteroffizier  im  v.  Wensen'scben,  der  letztere  Unteroffizier  in  des  Kronprinzen 


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—     297    — 

Regiment,  in  Sachen  wider  seligen  Georg  v.  dl.  154  Kinder,  deren  Vormund 
der  Landrath  v.  Zastrow  war.  —  1723,  den  16.  August, .  ergeht  Königlicher 
Befehl  an  die  Regierung,  möglichst  den  Prozess  bald  zd  Ende  zu  bringen,  dass 
den  Klagern,  als  Soldat,  schleunigst  Recht  verschafft  werde,  —  In  der  Klage 
vom  Angnst  1728  war  von  Seiten  N.  227  and  228  gesagt:  „dass  die  Güter, 
welche  des  seligen  Georg  v.  Gl.  (154)  Kinder  wollen  erstreiten,  durch  Geld  von 
ihrem  Grossmütterlichen  und  Mütterlichen  wieder  relnirt  und  in  guten  Stand 
gebracht  worden  seien;  ihr  Vater  hatte  wegen  der  vielen  Schulden  auf  den 
Gütern  der  Erbschaft  entsagt  In  specie  handelte  es  sich  um  einen  Banerhof 
ku  250  Gld.  in  Lnknitz.  Georg  v.  Gl.'s  Kinder  hatten  ihre  Forderung  auf 
dem  Gut  Barwalde,  wozu  dieser  Theü  Lnknitz  gehörte.  Diese  Güter  habe 
jetzt  ihres  Vaters  jüngster  Binder  Gert  Lorenz  v.  Gl.  (199)  in  Besitz.  Sie 
baten,  den  Amtshanptmann  Gert  Wedig  v.  Gl.  (168)  zo  Gramenz  nnd  v.  Kleist 
an  Dnbberow  als  Kommission  einzusetzen,  nm  zn  untersuchen,  welche  nnd  wie 
viele  Güter  mit  ihrem  Mütterlichen  nnd  Grossmütterlichen  von  den  Creditoren 
eingelöst  worden  seien,  daas  kein  Uebermaass  bei  den  Gütern  vorhanden  ge- 
wesen, wofür  ihnen,  nicht  aber  von  Ersparnissen  der  Banerhof  bei  Lnknitz  für 
400  Golden  gekauft  worden,  also  er  ihnen,  den  Kindern,  speciell  zugehörig  sei; 
desgleichen  anch  befehlen  zn  wollen  wegen  des  eingezogenen  Mühlenfiers  von 
lanter  Eichen."  —  Der  Advokat  derselben  ist  Georg  Kistmacher  nnd  unter- 
zeichneten sich  bei  der  Bitte  die  Kläger:  „Max  Jürgen,  Unteroffizier  bei  Haupt- 
mann v.  Froreichs  Oompagnie,  Wense'schen  Regiments,  Franz  Lorenz  v.  Gl., 
Unteroffizier  beim  Kronprinzen -Regiment,  bei  dem  Herrn  Rittmeister  v.  Glase- 
napp"  (N.  172).  —  Inzwischen  bitten  auch  die  Kinder  von  Georg  v.  Gl.  154 
durch  ihren  Vormund,  den  Landrath  v.  Zastrow,  1727,  den  11.  März,  GOslin, 
bei  8r.  Majestät:  „dass  beinah  seit  9  Jahren,  also  seit  1715,  des  seligen  Marens 
Franz  v.  GL  (152)  Erben,  besonders  dessen  Sohn  Franz  Eggert  (198)  sie  wegen 
zweier  liquiden  Forderungen,  als  der  einen  von  100  nnd  der  andern  von  200  Gld. 
Capital  im  Frozess  herumgeführt  habe  und  da  sie  arm  seien,  habe  er  sie  An- 
fangs in  seinem,  hernach  in  der  Frauen,  folgende  in  seines  Binders,  zuletzt 
aber  in  seiner  Sohne  Namen  gesnehet  und  genÜBsbraachet,  sie  zu  ermüden  nnd 
solchergestalt  um  das  Unsrige  zu  bringen  gesucht;  sowohl  in  Beigard  vor  dem 
damaligen  Burggericht,  als  auch  nach  der  Zeit  (1720)  von  den  Pommerschen 
Hofgerichten  zn  Stargard  und  COslin  habe  er  etwas  erreicht  und  sei  Alles 
rechtskräftig  durchgefochten  und  hoffen  sie,  dass  auf  Allerhöchstes  Rescript 
von  16.  Angnst  prt.  von  dem  Gericht  actenmasBiger  Bericht  Sr.  Majestät  vor- 
gelegt sein  werde.  Unterzeichnet:  „Seligen  Georg  v.  Gl.  arme  Kinder."  „Der 
Vormund  v.  Zastrow."  Von  den  Söhnen  lebten  wohl  nur  N.  203,  203  und  204. 
—  Königliches  Dekret  vom  11.  Mai  1724.  „Es  solle  auf  Kosten  der  Gerichts- 
mittel  die  Sache  weiter  untersucht  nnd  womöglich  zur  Güte  ausgeglichen  werden ; 
obgleich  sie  im  Prozesswege  weit  vorgerückt  sei,  könne  dennoch,  wenn  an- 
gängig, kommissarisch  geholfen  werden;  und  solle  es  geschehen."  —  1727,  den 
7.  Januar,  berichtet  das  Hofgericht  GOslin  auch  über  dasjenige,  was  die  Com- 
mission  darüber  festgestellt,  wie  viele  Güter  mit  ihrem  Grossmtttter-  und  Mütter- 
lichen von  den  Creditores  eingelöst  worden  und  ob  einige  Uebermaasse  vor- 
banden, wie  anch  wegen  dos  Banerbofes  in  Lnknitz  für  400  Gld.,  welcher  von  dem 
Erwerb  zugekauft,  und  dann  wegen  des  eingezogenen  Mühlenfiers  von  lauter  Eichen: 
Es  ist  seliger  März  Franz  v.  Gl.  (152)  schuldig  gewesen  2  Gapitalien,  eines  250 
Gld.  wegen  Holz,  das  andere  100  Gld.,  welche  Georg  v.  Gl.  (154)  jenem  von  seinen 
Kollat'schen  Geldern  geliehen  gehabt  nnd  bis  1708  Zinsen  88  Gld.  12  Schill, 
dazugekommen  sind;  1715  sind  die  Zinsen  noch  hoher  angeschwollen;  es  hat  des 
seligen  Georg  v.  Gl.  Kinder  Vormund  den  20.  August  1715  beim  Bnrggericht  zn 
Beigard  geklagt,  dort  wurde  geurtheilt,  dass  der  Beklagte  (N.  198)  viele  Termine 
fruchtlos  gemacht,  Überdem  aus  dem  mit  ihren  seligen  Vätern  (N.  152  nnd  154) 
gemachtem  Vertrage  klar  erscheint,  dass  sie  die  Güter  Rotbenflies  und  in  Bär- 
walde auf  ihre  väterliche  Erbschaft'  angenommen,  sio  nur  abse  benefleio  legis 


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et  inventaris  aich  der  väterlichen  Güter,  ohne  die  Schulden  bezahlen  zu  wollen, 
angemaassct,  sie  schuldig  wären,  die  libellirten  519  Gld.  6  Schill  Capital  und 
Zinsen,  5  Gld.  Unkosten  etc.  zu  bezahlen.  —  Gegen  diese  Sentenz  bat  Frau 
Eggert  v.  Gl.  (198),  als  der  Impetrenton  Vater,  bei  dem  Hofgericht  zu  Star- 
gard  appellirt,  doch  sollte  bewiesen  werden,  dass  Franz  Eggert  durch.  Rothfliess 
nicht  mehr  als  sein  Mütterliches  erhalten  hatte,  die  andern  nachweisen  mfiasten, 
dass  er  sich  des  Vaters  Erbschaft  angemaasst  hatte.  Als  Franz  Eggert  bekennen 
musste,  dass  er  250  Gld.  schuldete,  trat  die  Frau  (geb.  v.  Kleist)  auf,  dass  der  Kann 
die  Güter,  welche  sein  seliger  Grossvater  Georg  v.  Gl.  (111)  ganz  verschuldet 
gehabt,  und  in  anderen  Händen  waren,  mit  ihrer  illatis  4200  EthL  relnirt  habe, 
worauf  ihr  nachgewiesen  wurde,  dass  das  Gut  Friebkow  1698,  den  21.  Decem- 
ber,  von  Rüdiger  v.  Kleist  etc.,  seligen  Ewald  Jürgen  v.  Kleists  Erben,  er- 
kauft sei  (welches  auf  eine  alte  Schuld  in  deren  Hände  gekommen  war),  ausser- 
dem dass  sie  (N.  1 98)  in  Friebkow  noch  andere  Stucke,  1  Bauer-  und  1  Kossathen- 
hof,  auch  Uothfliess,  1  Bauerhof  in  Luknitz  etc.  tnne  hätten;  es  wurde  klar, 
dass  dies  nicht  Alles  auf  die  Illate  gehen,  und  die  Behauptung  als  nicht  richtig 
erwiesen  augesehen  wurde  und  dass  allein  4000  Gld.  auf  den  v.  Kleist'schei 
Antheil  Friebkow  nur,  zu  rechnen  seien.  Sie  hat  aber  erat  1698  ihr  väterlich 
Erbe  eingebracht,  der  Kläger  aber  schon  1698,  den  3.  Februar,  Einklage  er- 
hoben, und  wenn  Bothfliess  und  der  andere  Theil  von  Friebkow  und  Lnknitx 
in  Franz  Eggerts  v.  Gl.  Besitz  waren,  wo  kam  das  Geld  (zu  diesen  Erwer- 
bungen) her?  —  Das  Gericht  sagt  zum  Schlnss:  dass  Kläger  Franz  Eggert 
v.  Gl,,  der  die  armen  Kinder  des  Georg  v.  Gl.  (154)  durch  alle  Instanzen  ge- 
schleppt, abzuweisen  sei  und  dass  Franz  Eggert  r.  Gl.  zu  zahlen  und  wegen 
100  Rthl.  ans  dem  Holz,  desgl.  wenn  Gert  Lorenz  v.  Gl.  (199)  dabei  mit  be- 
theiligt sei,  dieser  sich  an  den  Franz  Eggert  spater  zu  halten  habe.  (GeheinL 
St-Arch.)  Biese  Prozessangelegenheit  macht  seitens  der  einen  Parthei,  wo 
Uebervortheilung  hervorleuchtet,  keinen  guten  Eindruck.  —  1728,  den  22.  Januar, 
wurde  seitens  des  Hofgerichts  Luknitz  d,  dieser  Hof  hier,  der  Maria  Elisabeth 
v.  Gl.,  Tochter  von  154,  zuerkannt  (s.  dort). 

Besitz:  Pustar  bei  Colberg;  er  verkaufte  es  1787  an  den  Verwalter 
Lucht  für  2400  Gulden. 

Gem.:   Barbara  Dorothea  v.  Fnstar.     1787. 

Tochter:  N.  N. . .;  sie  besass  bis  1787  den  v.  Zastrow'achen  AnthaU 
Bärwalde,  den  in  diesem  Jahre  Matthias  (Georg)  von  Zastrow,  Hauptmann  in 
V.  Bredow'schen  Regiment  in  Stettin,  reluirte. 

203.  Hans  Christoph.  3.  S.  v.  164.  Bärwalde,  dann  Arnhausen;  ge- 
boren vor  1691.  Prozess  von  1708  bis  1728  mit  den  Erben  von  Martins  Frau 
N.  152,  durch  den  Vormund  Landrath  v.  Zastrow  geführt.    (8.  N.  202.) 

204.  Jürgen  Christoph.  4.  8.  v.  154.  Bärwalde,  dann  Arnhausen;  ge- 
boren vor  1691,  starb  den  4.  März  1755  zu  Standemin.  Wegen  des  Prozesses, 
welchen  sein  Vormund,  der  Landrath  v.  Zastrow  mit  den  Erben  von  N.  152 
von  1708  bis  1728  führte,  siehe  bei  Bruder  N.  202.  —  1741,  den  16.  Juni,  er- 
hielt er  nach  Testament  seiner  Schwester  Maria  Elisabeth  Luknitz  d,  welch» 
er  1752,  den  17.  Hai  laut  Testament  den  beiden  Töchtern  seiner  Schwester- 
tochter, als:  Johanna  and  Sophia  v.  Bnge  vermachte. 

Besitz;   Luknitz  d. 

205.  Gustav  Reinhold.  8.  v.  155.  Bentenhof;  geb.  1720,  den  23.  August 
1745  Ordnnngsgericnts-Adjnnkt,  ist  1762  todt. 

Besitz:  Bentenhof  im  Kirchspiel  Bange,  1627  und  früher  4  Baken, 
wüst  5  Haken,  1875  618/M  Haken  gross.  Im  Bentenhof  sehen  Walde,  einige  Worst 
von  dem  Dorfe  Russimae  kommen  einige  mit  Fichten  bewachsene  alte  Grab- 
hügel vor.  Dieses  Gut,  zur  Zeit  der  bischoflieben  Regierung  der  Familie 
Beuten  gehörig,  war  nebst  seinen  Apperünentien  LSweküll  und  Lasswa  1626 
mit  Nenhausen  vereinigt  König  Gustav  Adolph  verlieh  Bentenhof  zugleich 
mit  Rogosinsky  am  12.  Hai  1629  dem  "Hermann  v.  Liebsdorf,  dem  die  E3- 


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_    299    - 

nigin  Christine  diese  Besitzung  am  30.  August  1651  bestftttigte.  Er  vererbte 
Bentenhof  and  Rogosinsky  auf  seiiien  Sohn,  den  Fiskal-Commissar  Joachim 
v.  Liebsdorf.  Nachdem  diese  Güter  1683  redncirt.  am  4.  Angnst  1693  dem 
Eigentümer  mit  dem  Tertial  znr  Arrende  gelassen  nnd  am  1.  März  1712 
restitnirt  waren,  theilten  sich  Joachims  Söhne  in  der  Art,  dass  Lieutenant 
Joachim  v.  Liebsdorf  Rogosinsky  nnd  Lieutenant  Hermann  t.  Liebsdorf  Benten- 
hof Übernahm;  letzterer  starb  1737  nnd  vererbte  das  Gut  auf  seinen  Bruder, 
den  Lieutenant  Joachim  v.  Liebsdorf,  der  es  am  31.  December  1739  auf  6  Jahre 
für  9000  Tbl.  alb.  der  Pastorin  Catharina  Louise  Wiesner  geb.  Nothhelfer  ver- 
pfändete. Von  dem  Lieutenant  Joachim  v.  Liebsdorf  erbte  nach  1745  Benten- 
hof seine  dem  Ordnungsgerichts -Adjunkten  Gustav  Beinhold  v.  Gl.  ver- 
mählte Tochter  Anna  Juliane,  die  in  2.  Ehe  den  Oberst  -Lieutenant  Christer 
Johann  v.  Gl.  (N.  207)  heirathete.     (v.  Stock.) 

Gem.:  Anna  Juliane  v.  Liebsdorf,  geb.  1723;  Hochzeit  1743;  Erbin 
von  Bentenhof;  i.  V.:  Lieutenant  Joachim  v.  Liebsdorf;  i.  HL.  (a.  N.  115):  Anna 
Louise-  Jacobine  v.  Glasenapp.  Sie  heirathete  in  2.  Ehe  Christer  Johann 
v.  GL  N.  207  und  starb  1797  zu  Bentenhof. 

Söhne:    229a,  229b,  230,  231,  232. 

Töchter:  1.  Gertrude  Sophia,  starb  1747.  2.  Maria  Elisabeth, 
geboren  1749,  den  26.  September.  Gem.:  v.  Klinge  (s.  N.  207,  Bentenhof). 
3.  Anna  Hedwig.  Gem.:  Lieutenant  v.  Furstenau  1797.  —  4.  Helene 
Christiana,  lebt  17S9.  Gem.:  Carl  Beinhold  v.  Glasenapp  N.  233;  Ge- 
nerallieutenant,  Geh.  Bath;  sie  war  wohl  1797.  den  19.  Dezember  bereite  todt. 
—  1789,  den  10.  Hai,  Werro.  Helene  Christiana,  die  Frau  Oberstlientenant 
v.  Glasenappe  (N.  233)  und  Fräuleins  Anna  Hedwig  nebst  Marie  Elisabeth 
v.  Gl.,  Geschwister,  haben  ein  Hans  in  Werro  gekauft  von  dem  Werro'schen 
Borger  Johann  Daniel  Bobde;  Proklamation  ergeht  den  17.  November  1789.  — 
1797,  den  19.  Dezember,  transigiren  der  Major  Otto  Wilhelm  v.  Gl.  232,  Hed- 
wig v.  Glasenapp,  vermählte  Lieutenant  v.  Fürstenau,  und  Maria  Elisabeth 
v.  Glasenapp,  vermählte  v.  Klinge,  dass  der  erstere  Bentenhof  für  24,000  Tbl. 
übernehme.  Es  fehlte  hier  bei  den  Erben  der  Matter  Anna  Julians  v.  Gl. 
geb.  v.  Liebsdorf  anter  den  andern  die  Helene  Christiane  v.  Glasenapp,  welche 
also  wohl  schon  todt  waren. 

206.  Otto  Georg.  1.  8.  v.  156;  geb.  17  . .,  starb  ca.  1749.  —  Er  war 
1787  Condncteur,  d.  h.  Militär-Ingenieur;  machte  die  Feldzüge  wider  die  Türken 
mit,  lebte  als  Oberstlientenant  in  der  Riga' sehen  Garnison,  zuletzt  Kom- 
mandant vonBiga  nnd  starb,  4  Kinder  hinterlassend,  noch  vor  seinem  Vater. 

Gem.:  Charlotte  v.  Albedyll  a.  d.  H.  Ayakar;  sie  lebte  schon  1750 
als  Wittwe  auf  dem  Krongate  Maremois,  welches  Gut  ihr  von  der  Krone  zur 
Arrende  verliehen  war,  da  ihr  Gemahl  im  Dienste  der  Kaiserin  von  Rnssland 
gestorben.  Sie  hatte  zwei  Jahre  mit  Hisswachs  etc.  (1757,  Februar)  zu  kämpfen 
und  hesass  das  Gut  noch  im  December  1764. 

SOhne:    233,  234,  235. 

Tochter:  Ottilie  Charlotte,  geb.  17..  Gem.:  Adrian  Balthasar 
v.  Hagemeister;  sie  lebte  1808  noch  als  Wittwe. 

207.  Christer  Johann.  2.  S.  v.  156.  Salishof;  geb.  17  . .,  gest.  1776. 
Erat  Kaiserlich  Russischer  Lieutenant  bei  den  Dragonern,  spater  Oberst- 
lieutenant, als  solcher  er  1746  in  der  Domkirche  zu  Beval  als  Taufzeuge 
verzeichnet  steht  —  Nach  dem  Testament  seines  Vaters  hätte  sein  jüngerer 
Bruder  N.  208  das  Gnt  Salishof  erben  sollen.  Dies  Testament  ward  aber  ge- 
hoben nnd  das  Gut  am  3.  Juni  1763  ihm  gerichtlich  angewiesen.  Er  nahm  nun 
den  Abschied.  —  1775,  den  28.  September,  verkaufte  der  Oberstlientenant 
Christer  Johann  v.  Gl.  das  Gnt  Salishof  für  12,000  Bub.  S.  seinem  Brnder- 
sohne,  dem  Major  Carl  Beinhold  v.  Gl.  N.  233. 

Besitz:  Salishof;  Bentenhof  hat  er  nach  1763  auch  besessen,  was 
nach  seinem  Tode,  da  sein  einziger  Sohn  N.  286  vor  ihm  gestorben,  auf  N.  282 


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übergegangen  ist.  Christer  Johann  war  seit  1763  mit  der  Wittwe  von  N.  206 
verheirathet  and  starben  deren  zwei  Kinder  frühzeitig;  in  Folge  dessen  spe- 
ciell  der  Frau  Erben,  der  Major  Otto  Wilhelm  v.  Gl.  232,  Hedwig,  vermählt 
dem  Lieutenant  v.  Fürsten  an,  Maria  Elisabeth,  vermählte  v.  Klinge,  am  19.  De- 
cember  1797  dahin  transigirten,  dass  Otto  Wilhelm  v.  Gl.  für  24,000  Hub.  8. 
Bentenhof  übernahm.    (8.  N.  205  nnd  232,  v.  Stryck.) 

Gem.:  Anna  Juliane  v.  Liebsdorf,  Wittwe  des  Gustav  Beinhold 
v.  Gl.  205,  seit  dem  8.  August  1763  zum  zweiten  Mal  hier  vermählt;  i.  V.: 
Lieutenant  Joachim  v.  Liebsdorf;  i.  M.:  Anna  Jacobine  v.  Glasenapp  (s.  N.  115). 

Sohn:    236. 

Tochter:   Juliana  Charlotte,  geb.  1764,  «est.  1766. 

208.  Bustav  Berndt.  3.  8.  v.  156.  Rogosinsky;  jüngster  Sohn  aus  der 
1.  Ehe  des  Brigadiers  Christer  Reinhold  v.  Gl.  Er  war  erat  Kaiserlich  Rassi- 
scher Cornet,  wohnte  1744  auf  dem  Krongut  Odempae,  ward  1750  Dorpat'scher 
Ordnungsgerichts-Adjunkt,  1760  Holsteinischer  Rittmeister  and  starb 
als  Herr  auf  Rogosinsky  nnd  Arrendator  von  Trikaten  im  Mai  1775,  nachdom 
er  viele  Prozease  wegen  des  Besitzes  von  Rogosinsky,  zuletzt  su  seinen  Gunsten, 
geführt  hatte. 

Besitz:  Odempae  als  Krongut,  Trikaten  alsArrende;  Rogosinsky 
als  Mitgift  seiner  Gemahlin.  —  Rogosinsky,  Kirchspiel  Range,  1875  8%, 
Haken,  bestand  früher  aus  3  Theilen,  von  denen  der  jetzt  den  Hof  Rogosinsky 
bildende  einem  Wernicke  gehörte;  den  2.  Theil,  das  Dorf  Luznik  sammt  dem 
Schribbian  benannten  Lande  verkaufte  Jobann  Roschake  1548  dem  Jürgen 
.Korwe  (Korff)  nnd  1592  wurde  der  3.  Theil  Alemoise  oder  Wolffshof  dem  Her- 
mann Wolff  als  sein  väterliches  Erbgut  restitrirt.  Bei  dem  Einfall  des  Herzogs 
Karl  von  Ingermannl&nd  hielten  Christoph  Korff  und  Hermann  Wolff  zu  den 
Schweden  und  verloren  in  Folge  dessen  bei  der  Wiederkehr  der  Polen  ihre 
Besitzungen,  die  sammt  dem  früher  von  Wernicke  besessenen  Gut  1603  den 
Stanislans  Rogosinsky  verliehen  wurden  und  diesen  Namen  erhielten.  Als  liv- 
land  sich  später  den  Schweden  unterwarf,  wurde  das  Gut  Rogosinsky  ait 
Neuhausen  vereinigt,  wohin  es  im  Jahre  1627  gehörte.  Christoph  Ratio 
hatte  der  Krone  Schweden  1200  Rthl.  geliehen,  welche  Forderung  nach  seiner» 
Tode  durch  Erbrecht  an  seinen  Schwager,  den  Rector  des  Gymnasii  zu  Berlin, 
Magister  Hermann  Liebsdorf  fiel,  der  im  Jahre  1595  vom  Kaiser  Rudolph  H 
in  den  Adel  des  römischen  Reichs  erhoben  wurde.  Diesem  Hermann  v.  Lieht- 
dorf  verlieh  König  Gustav  Adolph  am  12.  Mai  1629  sowohl  zur  Bezahlung  der 
Forderung  von  1200  Thl.,  als  auch  wegen  seiner  treuen  Dienste  unter  Nor- 
koepings-Beschlussreeht  die  Güter  Rogosinsky  und  Bentonhof,  wozu  ihm  der 
Gouverneur  Johann  Skytte  noch  Wolffshof  als  wüstes  Land  einräumte,  welche 
Besitzung  die  Königin  Christine  am  80.  August  1651  dem  Hermann  v.  Liebs- 
dorf bestattigte.  Er  vererbte  Rogosinsky  und  Bentenhof  auf  seinen  Sohn,  den 
Fiscal-Commissar  Joachim  v.  Liebsdorf.  Nachdem  diese  Guter  1683  reducirt, 
am  4.  August  1693  dem  Eigenthümer  mit  dem  Tertial  der  Arrende  gelassen 
und  am  1.  März  1712  constitnirt  worden,  theilten  sich  Joachims  Sohne  der  Art, 
dass  Lieutenant  Joachim  v.  Liebsdorf  Rogosinsky  und  Lieutenant  Hermann 
v.  Liebsdorf  Bentenhof  übernahm,  welches,  als  letzterer  1737  starb,  ebenfall« 
dem  Lieutenant  Joachim  v.  Liebsdorf  zufiel.  Dieser  vererbte  Rogosinsky  auf 
seine  Tochter,  dem  Rittmeister  Berndt  Gustav  v.  GL  vermählt,  Jaoobine 
Renate,    (v.  Stryck.) 

Gem.:  Jacobina  Renata  v.  Liebsdorf,  Biteste  Tochter  des  Lieutenant« 
Joachim  v.  Liebsdorf  und  der  Anna  Louise  Jacobine  v.  Glasenapp  (s.  N.  115); 
geb.  1721;  Hochzeit  1744  im  Januar;  sie  lebte  1775  als  Wittwe  auf  Rogosinsky. 

Sühne:   237,  238. 

Töchter:  1.  Beate  Elisabeth,  starb  jung.  2.  Gertrude  Jacobina, 
starb  jung.  3.  Gertrude  Wilhelmine,  starb  1770.  4.  Anna  Jacobins, 
starb  früh.   5.  Christine  Friederike,  geb.  den  28.  Mftri  1754;  Gem.:  Major 


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t.  Villebois;  sie  war  1776  bereits  todt.  6.  Charlotte  Jacobine,  geb.  den 
11.  August  1765  zu  ßogosinsky;  Gem.:  Rittmeister  Friedrich  Johann 
v.  Gerngrosu,  Hofrath  and  Hofmanehall;  Hochzeit  den  22.  Februar  1773.  — 
Nach  dem  Tode  von  dem  Major  Otto  Wilhelm  v.  Gl.  232,  wohl  nm  1827,  war 
der  Frau  Hofrathin  Charlotte  Jacobine  v.  Gerngross  geb.  v.  Glasenapp  das 
Gut  Bentenhof  durch  Erbrecht  zugefallen;  sie  verkaufte  es  jedoch  am  24.  Oc- 
tober  1828  fttr  19,000  Bub.  8.  an  den  Kreisdeputirten,  Landmarschall  nnd 
Landrath  Gustav  Eduard  v.  Richter;  ihr  Gemahl  hatte  bereits  179«  Wittkop, 
welches  er  bis  da  besessen,  an  Melchior  v  Wiedan  für  28,000  Tbl.  Alb.  ver- 
kauft; noch  1737  hatten  seine  Kinder  (des  Gerngross)  Antheil  an  dem  Fidei- 
comnusB,  welches  sein  Bruder,  der  Legationsassessor  Samuel  v.  Gerngross  1797 
an  Lodenhof  gestiftet  hatte. 

209.  Georg  6ustav.  8.  v.  157.  Perrist;  geb  17  . .  —  Er  diente  zuerst 
in  der  Haiserlich  Russischen  Armee,  war  1744  Lieutenant  und  stand  im  Ma- 
rienburgischen  in  Quartier,  ward  Major,  ging  hierauf  zum  Civildienst  übar, 
wurde  Hofrath  und  Kollegienrath,  in  welchem  Range  er  1767  Zolldirector 
in  Wiburg  wurde,  woselbst  er  auch  vor  1776  starb. 

Estl.  Ritterschafts -Arch.  —  Eingabe  des  Georg  Gustav  von  Glasenapp 
an  das  Hofgericht,  ohne  Datum,  betreffs  der  geschwisterlichen  Auseinander- 
setzung. —  Frod.  im  Kayserl.  Hoffgerichte  den  19.  Januar  1766,  reprodt:  Dor- 
pat,  den  27.  Januar  1766.  —  Prüm.  Tit.  Imp.: 

„Als  ich  bey  meinem  Auffenthalt  in  Wyburg  die  Nachricht  von  dem  Tode 
meines  Herrn  Vaters,  weyland  Fähnrichs  Georg  von  Glasenapp  erfuhr,  liess 
ich  die  Disposition  des  von  demselben  hinterlassenen  Erbguthes  Perrist  im 
Dorpatisühen  Creyse  und  Pol  w 'sehen  Kirchspiel,  zwar  durch  einen  Gevoll- 
machtigten  gehörig  berichtigen,  und  was  an  Mobilibns  auf  diesem  Gute  dem- 
selben vorgezeiget  wurde,  zu  meiner  Künftigen  Nachricht  verzeichnen,  mein 
Ammt  aber  erlaubte  mir  nicht,  sogleich  anhero  zu  Kommen,  um  die  theilung 
der  Verlassenschaft  meines  Vaters  mit  meinen  beyden  Schwestern,  als  der  ver- 
witweten Frau  von  Kawer,  und  der  Frau  von  Grotbusen  vorzunehmen. 
Sobald  ich  jedoch  die  Erlanbniss  erhielte,  die  Reise  nach  Dorpat  zu  unter- 
nehmen, traten  wir  nach  vollzogener  Beerdigung  unseres  Seeligen  Vaters  zu- 
sammen, nnd  der  Preis  des  Gutes  Perrist,  da  mein  Vater  Keine  Disposition 
hinterlassen,  wurde  von  mir  als  dem  Aeltesten  und  einzigen  nachgebliebenen 
Sohne  dergestalt  angesetzet,  dass  meine  Schwestern  vollkommen  damit  hätten 
zufrieden  seyn  können.  Das  Gut  Perrist  ist  zwar  bey  der  letzteren  Revision 
zu  41/*  besetzte  Haaclcen  angefuhret  worden,  weil  aber  nachher  viele  Bauren 
verlauffen,  so  hält  es  etwa  anitzt  Drey  nnd  eineu  halben  besetzte  Haacken, 
nnd  ebenso  viele  wüste  nnd  unbesetzte,  ist  schlecht  bebauet,  und  ohne  ansehn- 
liche Appertinentien.  Da  eine  Theilung  nnter  Brüdern  nnd  Schwestern  vor- 
genommen werden  sollte,  setzte  ich  den  Preiss  des  Gutes  Perrist  inzwischen 
auf  7000  Rubel,  welches  alles  war,  so  man  ohne  Verletzung  der  Billigkeit  ver- 
langen Konnte,  und  wollte  nach  Abzug  meines  AntheiU  aus  dieser  Summen 
meinen  Schwestern  das  Danen  nach  denen  Landes  Gesetzen  zustehende  Erb- 
portion einhändigen.  Allein  diese  Offerte  schiene  meiner  Aeltesten  Schwester 
der  verwitweten  Frau  v.  Kawer  zu  geringe.  Sie  verweigerte  ihre  Einwilligung 
und  setzte  mich  jetzt  in  die  Noth wendigkeit,  eine  Gerichtliche  Taxation  mehr 
gedachtem  von  unserm  seel.  Vater  nachgelassenen  Gntes  Perrist  zu  suchen. 
Heine  Schwester  die  verwitwete  Frau  v.  Kawer  hat  sowohl  bey  dem  Leben 
meines  seel.  Herrn  Vaters  als  anch  nach  dessen  erfolgten  Tode  die  Disposition 
des  Gntes  Perrist  nnd  die  Hobilien  nnter  Händen  gehabt,  ohne  daas  Verzeich- 
nisa davon  Eydlich  zu  bestärken.  Es  ist  solches  zur  Berichtigung  des  Nachlasses 
gleichfalls  erforderlich.  Euer  Kayserl  Maytt.  Erlauchtes  Hochpreissl.  Hoff- 
gericht flehe  ich  daher  in  aller  untertbänigkeit  an,  Einem  preissl.  Kayserl. 
Landtgerichte  Dorpatischen  Greyses  das  Commissnm  hochoberkeitlich  und  aller- 
gereehtsamst   zu   erth  eilen,   die  Taxation   des  Gntes  Perrist  nach  Landes 


Jigitizccty  G00g[c 


—    302    — 

Usance  und  die  Einforderung  des  Eydlichen  Verzeichnisse«  der  Mobiliar-Ver- 
lassenschaft  meines  seel.  Herrn  Vaters  des  allerfordersamsten  in  Loeo  vorzu- 
nehmen,  damit  ich  dadurch  and  nach  ausgefundenem  festem  werth  des  Ostes 
in  den  Stand  gesetzet  werden  möge,  als  eintziger  Sohn  sodann  das  Gut  Erblich 
zu  Disponiren  and  meine  beyden  Schwestern  das  ihnen  nach  denen  hiesigen 
Rechten  zu  bekommende  zu  entrichten.  Da  meine  Pernütsion  beynahe  vor- 
laoffen,  und  meine  Abreise  dringend,  zweifle  ich  nicht  an  gnädigster  RruBrung 
and  ersterbe  in  tiefster  Unterwerfung  Ewr.  Kayserl.  Maytt.  aüernnterthSaigster 
Knecht  Georg  Gustav  v.  Glasenapp.  —  C.  Stegmann  eonc.  Tielemann  infin." 

Estl.  Bitterschafts-Arch.  —  Abscheid  des  Hofgeriehts  in  Sachen  wegen 
der  gerichtlichen  Taxation  des  Gates  Perrist,  Biga  1 766,  Januar  25.  —  Fred. 
Dorpati,  den  27.  Januar  1766.  —  Praem.  Tit.  Jud.  prov.: 

„Welcher  gestalt  bei  diesem  Kayserl.  Hofgerichte  d.  H.  Hofrath  und 
Directeur  des  Wyburgschen  Zoll-Contoirs.  Georg  Gustav  von  Glasenapp, 
am  ertheilung  eines  Oomissi  zur  Gericht!  Taxation  Beines  Vaterl.  hinterlaasenen 
Erb-Gutes  Perrist  angesuchet,  zeiget  der  Original- Ans chluss  mit  mehreren, 
und  siehet  man  sich  hierauf  veranlasset,  Em.  Kayserl.  Landt  Gerichte  hiemittelst 
oberrichterl.  aufzugeben,  die  gebethene  Gericht!.  Taxation  besagten  Gutes 
Perrist  dergestalt  des  fordersamsten  gehörig  za  bewerkstelligen,  dass  sothane« 
Gut  jedoch  nicht  unter  den  von  Snpplicante  selbst  angesetzten  Preise  von  7000 
Rubel  taxiret  werde,  hiernächst  von  Sopplicatis  Frau  Schwester  der  verwitweten 
Frau  v.  Kawer  Erklärung  auf  angeschlossenes  Gesnch  des  fordersamsten  ein- 
zuziehen, und  Sie  dabe;  zu  einen  accuraten  Aufgabe  des  Vaterl.  Mobiliar- Ver- 
mögens, so  wie  sie  erforderlichen  Fals  jederzeit  eydlich  erharten  kan,  anzuhalten, 
und  Beydes  mit  Amtspflichtiger  Beantwortung  auch  zurück  liefe  rnng  des  Com- 
municaü  einzusenden,  auch  nach  Bewerkstelligtem  Taxati o na -Ac tu  das  Protocoll 
Daran  anhero  zu  befördern.  Wessen  man  sich  demnach  versichert  und  Ew. 
Kayserl.  Landgericht  Göttl.  Obhnt  ergiebet  Gegeben  im  Kayserl.  Hofgericht 
aufm  Schloss  zu  Biga  den  25.  Janaar  1766.  —  Im  nahmen  und  von  wegen  des 
Kayserl.  Hofgerichts.    J.  V.  Hengden,  Präsident.    J.  W.  Huhn,  Secretariw." 

Besitz:  Perrist  mit  Saarjerw  and  Sutti,  welches  er  von  seinen 
Aeltern  erbte. 

Gem.:  Helene  Gertrude  v.  Nordenberg;  sie  starb  den  22.  Deeember 
1764  zn  Wiburg. 

Söhne:   289,  240. 

Tochter:  Helena  Wilhelmine,  geb.  den  12.  Auguat  1742;  ntnss  ver- 
mahlt gewesen  sein,  siehe  N.  289  den  Entwurf  zu  einem  Revers,  ausgefertigt 
von  dessen  Schwager  (?). 

19.  Generation  von  1780  bis  1765. 

210.  Otto  Casimir.  S.  v.  158.  Wnrchow;  geb.  1704  su  Redel,  getauft 
den  6.  Augast  zu  Ziezenow;  starb  den  20.  September  1771.  Auf  der  Vasallen- 
Tabelle  1756  verzeichnet:  51  Jahre.  Capitata  a.  D.  15  Jahre  gedient.  (An- 
theil  Wnrchow,  Zechendorf,  Storkow.  16,000  Thl.)  —  Er  kam  den  11.  Kan 
1721,  4  Fuss  II Vi  Zoll  gross,  167s  Jahre  alt,  aus  Redel  in  das  Kadettencorps 
zu  Berlin,  wo  er  i  Jahre  6  Monate  diente  und  den  22.  September  1725  als 
Fahnenjunker  in  Jung-Scholenburg-Grenadiere  zu  Pferde  eintrat;  bei  derTheilimg 
des  Regiments,  1741,  kam  er,  bereits  Lieutenant,  zum  (4.)  Dragoner-Regiment 
v.  Bonin,  ans  welchem  er  1748  als  Capitain  ausschied  (Act.  1  Kad.-Corpa  und 

8.  Drag.-Bgts.);  lebte  dann  als  Hauptmann  oder  Kitt  meist  er  a.  D.  auf  seines 
Gütern.  —  1738  bittet  Otto  Casimir  v.  Gl.,  Lieutenant  im  Grenadier-Regi- 
ment zu  Pferde  Jung-Schulenburg  behufs  wirklicher  Stadien  auf  der  Universität 
za  Berlin   bei   Sr.  Majestät  um   das   Keu-Stettiner  Stipendium.     Unter  dem 

9.  Joli  1738  hat  der  Hinister  v.  Brandt  auch  Vortrag  gehalten,  dass  er  teil 
1717  schon  auf  der  Stipendienliste  stehe.  Wie  entschieden,  war  nicht  zn  er- 
sehen, —    1743  ist  Otto  Casimir  auf  der  Huldigung.  —  Nachdem  er  sieb 


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—     303     — 

1748  mit  Sophia  Henriette,  Tochter  des  Heinrich  Christoph  v.  Gl.  161,  ver- 
mählt hatte,  errichtete  er  zu  Wnrchow  den  25.  April  1749  eine  Ehestiftung.  — 
Am  7.  August  1747  war  der  General  -Feld  marsch  all  Caspar  Otto  v.  0-1.  122  ge- 
storben und  hatte  Otto  Casimir  v.  GL  Antheil  Wnrchow,  Zechendorf  c,  Alt- 
hutten  und  Storkow  a  in  Lehnsfolge  von  ihm  geerbt  —  1752,  den  26.  Sep- 
tember, Potsdam,  klagt  ein  „alter,  halbinvalider,  abgedankter1'  Soldat  Martin 
Bttlow  vom  Grumbkow'schen  Regiment  wider  v.  Glasenapp  auf  Wnrchow,  wo 
seine  Vorfahren  seit  100  Jahren,  Grossvater  und  Vater  schon  gesessen,  dass 
ihm  Allee,  Haas,  Land  und  Vieh  gewaltsam  genommen,  er  in  Eisen  geschlagen 
und  beinahe  gehenkt  worden  sei.  Der  pp.  v.  Glasenapp  sei  von  dem  Hofgericht 
zu  Göslin  aufgefordert  worden,  bei  60  Thaler  Strafe  den  Bülow  aus  dem  Ge- 
fangniss  zu  entlassen,  doch  parire  er  dem  Gericht  nicht  und  bittet  pp.  Bülow 
den  König,  da  er  nicht  landesflüchtig  werden  und  betteln  wolle,  ihn  in  seinen 
Besitz  wieder  einsetzen  und  ihm  Königlichen  Schutz  gewahren  zu  wollen.  —  Die 
Untersuchung  bat  ergeben:  pp.  Bfilow  sei  ungehorsam  gewesen,  weil  er  den 
Bauerhof  (Buschgut),  den  er  hat  erhalten  sollen,  nicht  genommen,  sondern  wohl 
auf  dem  des  Vaters  sich  erlanbt  hat,  nach  Gutdünken  zu  raden;  bei  der  Ge- 
legenheit abgefasst,  hat  er  sich  die  Badewerkzeuge  nicht  abnehmen  lassen  wollen, 
sich  ungebahrdig  gezeigt,  worauf  ihm  Vieh  gepfändet,  er  auch  wegen  ander- 
weitigen Ungehorsams  eingesperrt  worden  sei;  auch  habe  er  die  Schafe  nicht 
ins  Hürdelager  treiben  wollen  etc.,  überhaupt,  betrachte  er  das  Land  als  sein 
Eigenthum  und  giebt  er  an,  das  Land,  welches  er  rade,  gehöre  auch  ihm. 
Ferner  giebt  er  an,  er  Bei  von  dem  Burg-Amts-Haaptmann  v.  Glasenapp  (N.  168} 
an  das^Grumbkow'sche  .Regiment  verkauft  worden  etc.  Die  Klageschrift  sei 
ihm  von  dem  Bürgermeister  Golden  in  Driesen  aufgesetzt  worden.  —  Das  Kö- 
nigliche Dekret,  Berlin,  den  20.  Octeber  1752,  lautet:  „Bei  der  ungebührlichen 
Eingabe  des  pp.  Bülow  wider  v.  Glasenapp-Wurchow  wird  der  ungebührliche 
Kläger  4  Wachen  halb  bei  Wasser  und  Brot  zu  bestrafen  und  in  das  Cösliner 
Stockhans  zu  bringen  sein."  —  Eine  ahnliche  Klage,  die  wohl,  weil  es  die 
Boschpachtereien  von  Wnrchow  betrifft,  eher  hierher  gehört,  als  zu  N.  161 
resp.  211  und  212,  ist  folgende:  1765,  den  6.  Hai,  Berlin,  also  an  Ort  und 
Stelle,  klagt  Michel  Schnitze  bei  Sr.  Majestät;  er  sei  Pachter  (Busch-)  zu 
Wnrchow,  seine  Pachtung  liege  auf  dem  Terrain  „Busch1'  genannt;  den  Busch, 
den  er  auf  seinem  Terrain  habe,  könne  er  laut  Contract  zu  seinem  Besten  be- 
natzen, desgleichen  den  Acker,  welchen  er  durch  Baden  und  Urbarmacheu  ge- 
wonnen, wofür  er  jährlich  Pacht  gebe.  Er  meint,  die  Herrschaft,  die  v.  Gla- 
uenappe,  haben  gegen  ihn  Feindschaft  gefasst,  es  ist  ihm  die  Exmission 
binnen  8  Tagen  angesagt  and  sei  er  bedroht,  dass  man  ihn  vor  die  Kirchen- 
thflr  stellen,  ihm  etwa  50  Prügel  geben  and  die  Kosten,  50  Dukaten,  an  den 
Fiskus  zu  erstatten  waren,  ihm  auf  den  Bocken  binden  wolle.  Er  bitte  am 
schleunige  Hälfe,  da  pericnlum  in  mora  sei  und  dass  dem  v.  Glasenapp  be- 
fohlen werde,  dass  er  sich  nicht  unterstehen  solle,  bis  auf  Weiteres,  ihn  derart 
zn  tarbiren  und  durch  allerlei  Attentate  za  kranken,  am  wenigsten  gar  ihn  zu 
exmittiren.  —  Am  6.  Hai  1765  an  das  Hofgericht  zur  Untersuchung  verwiesen 
Resultat  ist  nicht  bekannt  geworden;  wohl  ahnlich  wie  oben.    (Geh.  St.-Arch.) 

—  1754,  den  20.  September,  betreffend  den  Verbrauch  Halleschen  Salzes  statt 
des  Colberger  für  Wnrchow  s.  N.  161.  —  Es  ist  wahrscheinlicher,  dass  das 
Nachfolgende,  da  Otto  Casimir  auch  einen  Antheil  Wnrchow  besass,  ferner 
seine  Mutter  eine  geborne  v.  Münchow  war,  mehr  hier  zutrifft,  als  bei  N.  161. 

—  1757,  den  S.Januar,  Königlicher  Befehl:  Die  Stettiner  Regierung  soll  be- 
richten über  die  v.  Glasenapp- Wurchower  Güter,  da  der  v.  Glasenapp  auf 
Wnrchow  (Otto  Casimir?)  ein  Darlehen  von  3000  Thaler  ans  der  Kasse  ver- 
langt, um  damit  der  verwittweten  Obersten  v.  Münchow  die  ihr  schuldigen 
3000  Thaler  gegen  zu  ertheilende  jnra  cassa  abzuführen.  (Geh.  St.-Arch.)  — 
1771,  den  11.  Mai,  Gramenz,  .ist  Otto  Casimir  Zeuge  in  dem  Kauf  contract, 
welchen  Paul  Wedig   v.   Gl.    164   als  Käufer   and   Oberstlieutenant  Joachim 


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—    804    — 

Reinhold  v.  Gl.  188  ah  Verkäufer  von  Grameiiz  a,  Lübgust  a  nebst  Part,  in 
Storkow  und  in  Wrnckhütten,  Storkow  b,  Knssow  a,  Zechandorf  a,  Zach  b, 
Flakenheide  and  Wrackhätten  für  80,500  Thl.  abschliessen.  —  Schon  bei  der 
Ehestiftung  1749  hatte  Otto  Casimir  t.  Gl  vorgesehen,  dass  bei  seinem,  vor 
der  Frau,  Absterben  die  Erbtheüung  der  Kinder  nach  dem  waltenden  Siechte 
geschehen  nnd  sie,  die  Gemahlin,  die  in  Treue  gute  Wirthschaft  geführt,  wie 
im  späteren  Dokument  aufgenommen,  auch  die  Vormöndorin  der  Kinder  sein 
solle,  als  solche  sie  auch  nach  seinem  Tode  bestattigt  worden  ist.  —  Ein  Erb- 
theilungsvergleich  wird  auch  1773  entworfen,  am  21.  Joni  1774  ist  er  einge- 
treten and  von  Heinrich  v.  Gl.  N.  241  BestAttigung  beantragt,  welche  am 
3.  Jani  1775  noch  nicht  erfolgt  war.  (Geh.  St.-Arch )  —  Während  der  Con- 
cors von  Kobsow  in  Aussicht  stand,  von  Wurchow  a  im  Gange  war,  starb  er 
den  20.  September  1771  nnd  wurde  in  Wurchow  beigesetzt.  Er  hatte  sehr 
verträglicb  and  angenehm  mit  seinem  Schwiegervater  N.  161,  der  ja  auch  auf 
Worchom  gesessen,  and  glücklich  in  der  Ehe  gelebt. 

Besitz:  Antheil  Warchow  hat  er  vom  Vater  besessen  und  kam  an 
Sohn  241 ;  Storkow  a  erhielt  er  den  (t.  October  1747  in  Lehnsfolge  von  N.  132 
und  kam  an  Sohn  Adam  Wilhelm  242;  Zechendorf  c,  Althütten,  Binning'icbe 
Mühle,  ebenfalls  von  N.  122,  kam  an  Sohn  N.  241;  Schnakenbnrg  siehe 
Vater  N.  158.  1748,  den  26.  November,  verkaufen  Otto  Casimir  v.  OL  und 
seine  Mutter  Schnakenburg  an  den  Oberst  Joachim  Ernst  v.  Bonin. 

Gem.:  Sophia  Henriette  v.  Glasenapp;  Aeltern:  s.  N.  161.  Sie 
war  Anfangs  als  Wittwe  Vormund  ihrer  Kinder,  hat  wohl  später  in  Bubliti 
gelebt,  ist  dort  den  1.  Juli  1794  gestorben,  66  Jahre  alt,  und  in  Wurchow 
beigesetzt  worden. 

Söhne:    241,  242,  243,  244,  245. 

TOchter:  1.  Agnes  Henriette  Sophia,  geb.  den  25.  Juli  1756  zu 
Wurchow,  lebte  1789  onvermahlt  in  Berlin,  dann  1805  noch  in  Bublitz;  sie  wu 
eine  reiche  Dame,  hatte  1774  von  den  Activas  geerbt      681  Tal.    2  Gr.  10  Pf. 

aas  dem  Lehne 822    „      2    „    —  , 

1805  aus  dem  Lehne  Wurchow  b 2133    „     —    „   —  , 

aus  dem  Allodium  Warchow  a 16698    ,     12    ,     8  , 

20284  Thl.  17  Gr.   6  Pf. 
2.  Johanna  Caroline  Juliane,  starb  den  6.  Januar  1769,  Vi  Jahr  alt 

211.  Otto  Heinrich,  anch  Christoph,  1.  S.  v.  161,  Klotzen;  geb.  den 
26.  April  1724,  wo  Maria  v.  Glasenapp  (s.  N.  154)  Taufzeugiu  war,  gest.  1801. 
Vas.-Tab.  1756  —  31  J.  (Klotzen,  Zeblin,  Coprieben  (20,000  Thl.).  Er  kam  ant 
Klotzen  den  28.  October  1739  in  das  Kadetten-Corps  zu  Berlin,  den  16.  Joni 
1742  als  Unteroffizier  zu  Wallrawe;  Lieutenant  im  Regiment  Schwarz  und 
Adjutant  beim  General  v.  Wallrawe,  also  vor  1748,  da  dieser  General  alsdann 
in  Ungnade  fiel  and  FeBtnngsarrest  verbüssto,  wegen  Falsa  beim  Festongsbau.  — 
Er  war  später  Lieutenant  a.  D.  —  1748  auf  der  Huldigung.  —  Sein  Vater 
Heinrich  Christoph  v.  GL,  der  Bewirtschaftung  des  umfangreichen  Besitzes, 
welcher,  besonders  Valm  com.  pert.  durch  den  7jährigen  Krieg  sehr  gelitten 
hatte,  müde,  traf  Disposition  zur  Theilung  des  Besitzes  nach  seinem  Tode  an 
die  Söhne  and  gab  am  3.  Mai  1765  dem  ältesten  Sohn  Otto  Heinrick 
Vollmacht  zur  Bewirtschaftung  aller  Güter  anter  Vorbehalt  eines  kleinen 
Theils  für  sich.  In  der  späteren  Disposition  vom  2.  August  1765  hatte  er 
anter  Anderm  bestimmt,  dass  Otto  Heinrich  z.  B.  Wurchow  nach  der  Taie 
zu  16,000  Thl.  erhalten  solle,  wogegen  Gert  Wedig  v.  Gl.  212,  streitsüchtiger 
Natur,  auftrat,  auch  schon  einen  Prozess  einleitete;  jedoch  kam  es  am  9.  De- 
zember 1765  noch  nicht  so  weit,  nachdem  der  Vater  am  31.  Juli  1765  m 
Warchow  gestorben  war,  wo  er  auch  beigesetzt  worden,  sondern  am  12.  Januar 
1766  zu  einem  brüderlichen  Vergleich,  welcher  dem  Otto  Heinrich  v.  OL 
alle   Ehre   macht.     Um   des   lieben   Friedens   willen   uberliess   er   dem  Gert 


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—    805    — 

Wedig  212  Wnrchow  a  für  20,400  Tbl.  und  übernahm  dagegen  die  Klotzonsche 
Kavel,  die  dem  Gert  Wedig  zufallen  sollte.  Bereits  1765  hatten  sich  die 
firflder  geeinigt,  dass  das  heruntergekommene  und  tief  verschuldete  Valm 
nebst  Fertinenzen  Briesen  etc.  verkauft  werden  solle.  Es  übernahm  der 
Bruder  Bogislaf  Wedig  213,  der  Ostorfeide  etc.  besass,  den  Verkauf,  dem  auch 
der  Kussowsche  Antheil  nebst  der  Binningschen  Mühle  zufiel.  Im  Jahre  1773 
brach  Über  sein,  Gert  Wedigs,  Vermögen  der  Konkurs  aus,  der  sich  10  Jahre 
verschleppte  und  der  damit  endete,  dass  Otto  Leopold  v.  Ol.  243,  Sohn  vom 
Hauptmann  Otto  Casimir  v.  Ol.  210  auf  Wnrchow  b,  kauflich  dies  Kussow 
übernahm.  Der  jüngste  Bruder  von  Otto  Heinrich,  Matthias  Conrad  v.  Ol. 
N.  214  war  bereits  vor  dem  Vater  gestorben.  Die  Eintheilong  der  Kaveln 
nach  Disposition  des  Vaters  s.  dort  N.  161.  —  Extract  ans  dem  Aiisein- 
andersetzungsinstrnment,  d.  d.  Klotzen,  den  20.  Januar  1766,  wonach 
erhielt:  1.  Otto  Heinrich  Klotzen  nebst  Pertinentien;  2.  Gert  Wedig 
Wurchowa  nebst  Pertinentien;  3.  Bogislaf  Wedig  Osterfelde,  Gr.  nndKI.  Schmilz, 
Ziegelei  nebst  Antheil  in  Kussow,  Lnknitz  und  die  Binningsche  Mahle;  es 
wurden  die  Schulden  gleich  auf  jede  Kavel,  wie  sie  vertheilt  werden  sollten, 
bestimmt:  —  §  IX.  Mit  den  auf  den  Erbkaveln  Klotzen,  Wurchow,  Osterfelde 
cum  pertinentien  lacirten  Schulden  wird  es  gleich  massig  solchergestalt  zu 
halten,  dass  ein  jeder  der  Herren  Brüder  a  dato  an  bis  22.  Juli  a.  c.  in  einem 
vollen  halben  Jahre  die  Schulden  an  seiner  Kavel  von  den  generalen  und 
specialen  Verbindlichkeiten  an  den  übrigen  Kaveln  ganzlieh  befreit,  bis  dahin 
aber  dieses  geschehen,  haftet  eine  jede  Kavel  sämmtlicher  Herren  sämmtlicben 
Brüdern  zur  speziellen  Sicherheit  und  kann  es  keiner  dem  andern  übel  nehmen, 
wenn  er  die  Saumigen  nach  verflossener  Zeit  auf  deren  Kosten  zu  ihrer 
Schuldigkeit  gerichtlich  anhalten  muss.  —  §  XI.  Und  da  Herr  Otto  Heinrich 
v.  Gl.  bis  an  die  Theilnng,  von  verflossenem  Michaeli,  das  Gut  Klotzen  cum. 
pert.,  auch  einige  Mßhlenpächte  in  Arrende  gehabt,  auch  in  Commissione  des 
seligen  Vaters  sonst  von  den  Übrigen  Gütern  Einnahmen  und  Ausgaben  gehabt, 
die  andern  beiden  Herren  Gebrüder  gleichfalls  von  dem  verflossenen  Michaeli- 
Termin  Verschiedenes  innegehabt;  so  haben  sie  unter  sich  beliebet,  sich  binnen 
4  Wochen  miteinander  amicabiliter  zu  berechnen  und  dessbalb  den  TTeberschuss, 
auch  was  in  Wnrchow  lieget,  untereinander  zu  theilen,  jedoch  müssen  hiervon 
Inventationskoston  zuvörderst  abgezogen  werden  etc.  —  §  XII.  Die  Zinsen 
von  den  3000  Tbl.,  welche  wie  ein  Fideicommiss  auf  dem  Vorwerk  Zeblin  der 
Klotzenschen  Kavel  radiciret  stehen,  werden  zu  solchen  gemeinschaftlichen 
Prozesskosten  verwendet,  welche  die  Jura  der  Güter  Überhaupt  und  von  einem 
evictionis  prastationes  erwachsen  können,  angehen  und  müssen  alle  halbe  Jahre 
von  verflossenem  Michaeli  an  gerechnet  nnd  der  Ueberschuss  von  Otto  Heinrich 
v.  Gl.  herausgegeben  unter  allen  8  Herren  Gebrüdern  vertheilet  und  kein 
Prozess  anders,  wie  in  animo  consensu  ihrer,  angefangen  werden;  alle  andern 
und  particoliar  processe  aber,  welche  ein  jeder  dieser  Herren  Gebrüder  hat, 
oder  anfangen  mochte,  können  nicht  aus  diesem  Fideikommiss  übertragen 
werden,  sondern  ein  jeder  führt  sie  auf  eigene  Kosten  etc.  —  B.  Theilungs- 
plan  deren  von  dem  Wohlseligen  Herrn  Heinrich  v.  Gl.  verlassenen  Güter 
und  den  darauf  locirten  Schulden  nach  der  väterlichen  Disposition  und  dem 
gemachten  Plan  vom  20.  Juni  a.  pr.: 


Die  Valm'sche  Kavel  incl.  Lnknitz  ist  festgesetzt  de 

ductis  dedicendis  (rund) 

Nach  Vergleich  vom  2.  Aug.  a.  pr.  ist  Lnknitz  abgerissen 
and  za  der  Osterfeld'schen  Kavel  gelegt,  so  gehet  davon  ab : 

1.  der  Ertrag  von  Lnknitz    .     152  Tbl.  16  Gr.  —Pf. 

2.  Zillmann  in  Barwalde  ,    .        6    „       6    „   —  „ 

3.  die  Uhrbahr  in  Barwalde .        3    .       8    „     5  „ 


Sa.  162  TU.    6  Gr.  5  Pf. 


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Wovon  weiter  abgezogen  wird: 

die  Contribntion  von  Lnkniz  mit  50  Tbl.  —  Gr.  —  Pf. 
und  es  bleiben  wirklicher  Ertrag 

also 112  ThI.    6  Gr.    5  Pf. 

welcher  Betrag  ein  Capital  reprft- 

sentirt  von 2240  Tbl.  16  Gr.  —  Pf. 


Hithin  bleibt  der  Wertli  des  Gates  Valm  incl.  Bliesen  und 
Lndwigshätten  nach  vorerwähnter  vaterlicher  Disposition 
bestehen  auf 

Die  Tarmen'schen  Güter  stehen  für  den  Lehnsfolger  znr 
Belnition  (s.  N.  2ti5  nnd  207);  weil  solche  aber  gegen- 
wärtig deductis  dedncendis  etwas  aber  500  ThI.  tragen, 
so  sind  dieselben  zn  denjenigen  Co  mmuuen- Schulden  in 

einem  Werth  von  (rnnd) 10000  Tbl. 

ausgesetzt;  jedoch  sind  hiervon  die  darauf  haftenden 
Schulden  abzuziehen  mit    ...    .     2928  Tbl.  10  Gr. 


nnd  bleiben  daher  auf  diese  Tarmen'schen  Güter  zn  lociren 

übrig 

No.  1  und  2  also  Snmma 

Da  Valm  com  pert.  dem  zweiten  Herrn  Bruder,  Herrn 
BogUlaf  Wedig,  in  dem  Vergleich  vom  2.  August  1765 
für  den  nämlichen  Preis,  wie  es  der  selige  Herr  Vater 
in  Disposition«  vom  20.  Juni  1765  nnd  dem  angeführten 
Plane  gesetzet,  käuflich  Überlassen  worden,  nnamine  con- 
sensie  aber  derer  beiden  Herren  Brüder  Otto  Heinrich, 
Gert  Wedig  nnd  auch  Bogislaf  Wedig  die  zur  Belnition 
stehenden  Taraenschen  Güter  nach  dem  jetzigen  Ertrage 

zu 10000  Tbl,  —  Ör. 

festgesetzt  nnd  nach  Abzng  der  darauf 

radicirten  ScÜulden  von 2928     „     16    „ 


ein  Capital  von 7071  Tbl     8  Gr. 

bleibet,  so  sind  anf  diese  Güter  nach  ihrem  festgesetzten 
Werth  folgende  Schulden  (einige  sind  hier  der  Kürze  wegen 
nicht  mit  aufgeführt)  ansgesetzet  etc.: 

Frau  Major  v.  Hienitzeu,  aniea 
v.  Zastrowen  Wittwe,  Capit.  .    3000  Tbl.  -  Qr.  —  Pf. 

Pastor  Schweders  Erben     .     . 

Frau  Major  v.  Kienitz,  antea 
v.  Blankenbnrg-Schlenzig .     . 

Herr  Hauptmann  v.  Bonin-Nase- 
band   

Frau  Oberst  v.  Wartenbergen 

Arrendator  v.  Podewils  Erben 

HerrHauptmannv.  Bonin-Nase- 
band   

Herr  General  v.  Stuttorheim  . 

Fran  Präsident  v.  Bonin.  antea 
Fr.  Obersfit.  v.  Lettow     .    . 

Herr  Otto  Heinrich  v.Glasenapp 

Herr  v.  MÜncbow-Eichenberge 

Hr.Hanptm.  v.  Bonin  -Naseband 


3000  Till 
10O0  „ 

_ 

Sr 

— 

1333  , 

8 

„ 

- 

1000  „ 
1500  , 
1000  , 

3 

; 

— 

400 


66G 


16  s  —  , 
1895  „  12  „  9  . 
1000    .    —    _    —  . 


Jigitizccty  GoOglc 


Herr  v.  Alten  zu  Coslin  .  .  666  TU.  10  Gr.  —  Pf. 
Die  Kirche  zu  Klotzen  .  .  ,  181  „  —  „  —  „ 
Vorschösse   und  Anfznggelder 

nach  dem  Inventar»  bei  Valm 

com.  pert 608,      6.6,, 

nnd  noch  38  kleinere  Summen, 

Capital  und  Zinsen,  ho  dass 

die  Hauptsnrame  beträgt  .     .  25795  ThI.  14  Gr.    5  Pf. 

Mithin  wOrden  hinlänglich  Schulden  zur  Bezahlung 
(Begleichung)  des  festgesetzten  Werthes  der  25758  Tbl. 
8  Gr.  anf  Valm  radicirt  sein  nnd  noch  flbersehiesaen. 

Anf  Tarmen  sollen  radicirt  werden  10000  Thaler; 
darauf  werden  folgende  Schulden  gesetzt: 

v.  Kieist-Warnin 1600  TU.  —  Gr. 

v.  Podewils  Erben      ......      300    „     —    „ 

Franz  Lorenz  v.  Glaaenapp  (199)    .      300    „       -    „ 

Fran  v.  Wolfschlager 200    »     —    „ 

Hasselmnller  Gohrke 321)    „     -    „ 

Major  v.  Munchow-Zirchen      .    .     .      100    „     —    „ 

Kirche  zu  Coprieben ü    „       ti    „ 

Bauer  Euloicben  in  Priebkow,  Vor- 

schnss 160    „     —    „ 

Verwalter  Schnitz  in  Priebkow,  Vor- 

Bchuss 42    „     —    „ 

Seligen  Franz  Lorenz  v.   Gl.  (199) 

Erben 1333    „       8    „ 

Herr  Hauptmann  von  Manteuffel  .  138  ,  7  „ 
nnd  noch   18  Nummern   Capital  nnd 

Zinsen  macht  in  Summa ....  10035  TU.  21  Gr. 
Es  schlössen  also  85  TU.  20  Gr.  aber. 
S&mmtliche  Passiva  betragen: 

1.  an  versicherten  Schulden    .87624  TU.    4  Gr.    9  Pf. 

2.  eingetragene  Schulden  .  .  2698  „  •?.  „  8  „ 
8.  Aufzngsgelder  u.  Baukosten 

auf  der  Worchow'schen  nnd 

Osterfeld'schen  Kavel  etc. .  987  „  3  „  4  „ 
4.  GesammtschUden ,     so    zur 

Zeit  auf  Tarmen  haften  .  2928  „  16  ,  -  , 
6.  die  bis  Michaelis  1765  resti- 

renden  nnd  abgeschlossenen 

Zinsenrechnungen  ....     1269    „     —    „    —  „ 

6.  die  für  die  Osterfeld'sehe  Ka- 
vel aufgesetzten  Bankosten      200    n     —    „    —  „ 

7.  Vor  der  Frau  Wittwe    .    .    4666   ,     16   »    —  „ 

8.  der   Frau    Schwester,    der 

Hauptmann  v.  Glassenapp  .    2666    „     16   „    —  „ 

9.  zum  Fideicommiss ....     3000    »     —    »    —  « 
etc.  fehlen  einige  Nummern.  ^^^^^^^^^^^^_ 

Macht  8nmma  55928  Tbl.  10  Gr.   9  Pf. 


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Von  dieser  Summe  werden  nun 
erst  abgezogen  die  Schulden,  so  auf 
Tannen  und  V&lm  stehen: 

a)  aufValm  cpt.  25759  Thl.  14  Gr.  5  Pf. 

b)  auf  Tannen   .  10085   „    21  „  0  H 

macht  Sa.S5795Thl.llGr.5Pf. 
(Es  bleibt  der  kleine  Rest  bei  YaJin 
and  Tannen  unberücksichtigt); 


also  Schulden  20127TM.22Gr.4Pf. 

Es  ist  also  auf  den  Tarmenschen  Gütern  nnd  auf  dem 

com.  pert.  verkauften  Antheil  Yalm  so  viel  Schuld  radi- 

cirt  worden,  wie  der  Werth  betrifft;  das  TTebrigbleibende 

ist  TheilungsvermOgen  nnd  zwar  kommt: 

1.  die  Klotzen'sche  Kavel  incl.  Zeblin,  woranf  3000 
Thaler  Fideicommissgelder  gesetzt,  zu  stehen  auf    . 

2.  die  Wnrchow'sche  Havel  auf 

8.  die  Osterfeld'sche  Eavel  nach  der  väterlichen  Dis- 
position vom  2t!.  Juni  a.  pr. .  .  11700  Thl.  —  Gr. 
und  von  Lnknitz  cum.  pert  dnrch 

Vergleich  vom  2.  August  a.  pr. 

werden  zn  dieser  Kavel  zugelegt      2240    „      16   . 


10000 
16000 


13940  Thl.  16  Gr. 

Im  Ganzen  Summa 

Hiervon  die  Schulden,  welche  nicht  angewiesen  nnd  bei 

Valtn  und  Tannen  übrig  geblieben,  ab 

Hithin  bleibt  als  TheilnngsmasBe 

IEs  trifft  anf  jeden  der  Herren  Brüder  Erbschafts- 
portion:  8604  fithl.  5  Gr.  8  Pf. 

Die  Verhandlung  nnd  der  Vertbeilungsplan  sind  unterzeichnet  von  den  drei 
Brüdern,  von  denen  der  jüngste  N.  218  als  Assistenten  Herrn  Schmidt,  der 
zweite  N.  212  Herrn  J.  Voptze  zur  Stelle  hatten.  —  1767  klagt  der  Bruder 
Gert  Wedig  v.  Gl.  212  gegen  diesen  Vertrag,  besonders  gegen  Otto  Heinrich 
v.  Gl.  s.  N.  212.  Sie  verglichen  sich  aber  und  der  Prozess  wurde  niederge- 
gescblagen.  1774  war  bei  Gert  Wedig  v.  Gl.  212  wegen  nicht  guter  Wirth- 
Behaft  Concors  ausgebrochen  und  klagte  der  Concursus  Samuel  August  Zernin, 
den  S.  August  1775  beim  Hofgericht  in  COslin  auch  gegen  Otto  Heinrich, 
hauptsächlich  wegen  seiner  Verwaltung  der  Güter  zn  Lebzeiten  des  Vaters  und 
gleich  hinterher  in  sp.  die  Tarmenschen  Güter  betreffend.  Derselbe  sagt: 
Otto  Heinrich  habe  zwar  den  Eid  geleistet,  dass  Concnrsifice,  Gert  Wedig 
v.  Gl.,  welcher  Rechnung  und  Abrechnung  von  der  Verwaltungszeit  hat  haben 
wollen,  sich  mit  ihm  geeinigt,  letzterer  die  angebahnte  Klage  habe  fahren 
lassen  nnd  keine  Rechnung  verlangt  habe,  selbige  anch  nicht  vorliege  nnd  der 
Vergleich  vom  3.  November  1765  zwischen  ihnen  weiter  gegolten  habe. 
Otto  Heinrich  habe  nun  aber  die  Tarmenschen  Güter,  welche  auf  Relnitioßs- 
verfahren,  standen,  noch  bis  1771  weiter  administrirt,  also  von  Michaelis  1775 
ab  und  sei  schuldig,  die  Revenuen  von  Tarnten  zn  berechnen  und  von  dem 
Ueberschuss  7s  an  den  Concurs  auszuzahlen,  was  von  dem  Beklagten  nicht 
geschehen  Bei.  Otto  Heinrich  v.  Gl,  von  dem  Hofgericht  zu  Cöslin  vorge- 
geladen,  erscheint  nicht  nnd  es  ergeht  unter  dem  16.  August  1775  Contumatul- 
Sentenz,  dass  er  von  Michaelis  1765  bis  zum  12.  Juni  1771,  wo  die  Tarmenschen 


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—     309     — 

Güter  den  berechtigten  Lehnsfolgern,  als:  Johann  Franz  George  (265),  Fanl 
Ernst  August  Wilhelm  (267)  zufielen,  jahrlich  von  280  Ethl  V»  binnen  vier 
Wochen  an  den  Wnrchower  Concnrs  zn  bezahlen  habe,  bis  zu  dem  Tage,  da  die 
Söhne  des  Franz  Lorenz  v.  Ol.  (223)  die  Güter  wieder  übernahmen.  Die 
Feststellung  der  Einnahme  geschah  folgender  Art;  weil  Otto  Heinrich  v.  Gl. 
selbst  froher  die  Pacht  so  angegeben  und  zwar  Gross  Tannen  200  Ethl.,  ein 
Käthen  daselbst  10  Ethl.  und  El.  Tarmen  70  Ethl.,  da  auch  die  Güter  ja  damals 
zn  10000  Ethl.,  also  500  Ethl.  (5%  Zinsen)  angenommen  waren,  auch  für  die 
onera  in  der  Eechnnng  Genüge  geschehen  sei.  —  Hierauf  bittet  Otto  Heinrich 
am  19.  November  177H  Se.  Majestät,  ihn  gegen  die  Contumatial- Sentenz  des 
Hofgerichts  zn  Coeslin  zn  rescribiren,  ihn  gegen  die  eingereichte  Klage  des 
Concnrsns  zn  hören,  oder  doch  wenigstens  ihn  zur  Anführung  seiner  Be- 
schwerde gegen  diese  Sentenz  znr  Appellations-Instanz  zu  vorstatten.  Ferner 
giebt  er  an :  Sein  Tater  Heinrich  Christoph  v.  Gl.  sei  kränklich  und  schwach 
gewesen,  habe  ihm  am  8.  Hai  1765  Vollmacht,  die  Guter  zu  verwalten  ge- 
geben, ersterer  sei  im  Jnli  1765  gestorben,  indem  er  schon  wegen  Tannen  mit 
Franz  Lorenz  v.  Gl.  (228)  Erben  in  Prozess  wegen  Eeluition  gelegen  habe. 
In  dem  Vergleich  vom  2.  August  1766  mit  seinen  2  Brüdern  Gert  Wedig  und 
Bogislaf  Wedig  habe  jeder  seine  Kavel  erhalten;  wegen  der  Berechnung 
wahrend  der  Verwaltungszeit  von  1766  bis  1766  sei  eine  gütliche  Berechnung 
beliebt  worden.  Einige  Jahre  nachher  habe  Gert  Wedig  v.  Gl.,  der  bereits 
1768  gestorben  war,  Concors,  welcher  1778  erst  ausbrach,  gemacht,  er  habe 
ihn  früher  gerichtlich  wegen  Ablegung  solcher  Rechnung  beklagt;  sie  seien 
beide  verurtheilt  worden,  Rechnung  nnd  Abrechnung  zu  leisten,  doch  hatten 
sie  sich  bald  verglichen,  so  dass  dieser  Prozess  niedergeschlagen  worden  sei, 
welche  Exemption  er  auch  gegen  dessen  Concnrs  vor  Gericht  eidlich  begründet 
habe.  Gr.  nnd  Kl.  Tarmen  wurden  zn  10000  Ethl.  Werth  angenommen  und 
soviel  väterliche  Schulden  auch  darauf  gelegt;  diese  Güter  seien  so  lange  in 
Commune  geblieben,  bis  der  Prozess  entschieden  ;  die  Zinsen  seien  zn  8  Theilen 
von  den  Brüdern  getragen,  event  Ueberschuss  getheilt  worden.  Ferner  habe 
Gert  Wedig  v.  Gl.  die  Zinsen  von  Tarmen  bereits  vor  der  Zeit  eingezogen, 
wesshalb  als  Commissarins  der  Landrath  v.  Kleist  autorisirt  worden  Bei,  der 
Willkür  des  Gert  Wedig  entgegen  zu  treten,  die  Auszahlung  der  Zinsen  an 
ihn  zn  vermitteln.  Der  Concnrs  habe  seit  1769  gedroht,  die  Tarmenschen 
Güter  seien  den  12.  Juni  1771  an  die  berechtigten  Lehnsfolger  gefallen.  Er 
sei  zu  dem  Termin  am  8.  Harz  1775,  Concnrssache,  nicht  erschienen  nnd  dess- 
halb  in  contumaciam  verurtheilt  worden;  er  habe  angenommen,  dass  Concnrs 
verurtheilt  werden  würde;  bei  demselben  sei  angenommen,  dass  die  Tarmenschen 
Güter  280  Ethl.  jährlich  eingebracht,  anch  10  000  Ethl.  werth  seien,  während 
den  Lehnafolgern  sie  für  6388  Ethl.  abgetreten  werden  musBten.  —  1775,  den 
21.  November,  Berlin,  erfolgt  von  Se.  Majestät  an  das  Hofgericht  zu  Cftslin: 
„etc.  befehlen  und  resolviren  Wir,  dass  ihr  demselben  (Otto  Heinrich  v.  GL) 
bei  den  Umständen  dennoch  prävia  restitntione  in  integrum  zur  Appellation 
gegen  das  in  Sachen  des  Wnrchowschen  ConcurseB  1778  wider  ihn  in  contu- 
matiam  ergangene  Erkenntniss  vom  16.  August  gebetenermaassen  verstatten 
sollet."  —  Seit  1767  oder  vorher,  aus  der  Zeit  des  Vaters,  scheint  bei  dem  Hof- 
gericht zu  Cöslin  eine  Prozesssache  zu  schweben,  in  der  ein  Bauerknecht 
Martin  Bülow  gegen  die  v.  Glasenapp- Klotzen  nnd  -Valm  wie  folgt,  klagt: 
dass  sein  Vater  von  den  Glasenappen  Land  erblich  gekauft  habe  und  dass  der 
Lehnsherr  ihm  defacto  sein  Haus  abgebrochen,  das  von  ihm  vorgepflügte  Land 
Nachts  besäet,  ihm  zwei  Ochsen  und  ein  Bind  abgenommen  habe,  so  dass  er 
das  andere  Land  nicht  bestellen  könne  etc.  —  1767,  den  24.  Juni  ergeht  schon 
Königlicher  Befehl  an  die  v.  Glasenapp:  „Wir  befehlen  Euch  so  gnädig  als 
ernstlich,  dem  Supplikanten  21  Ethl.  und  die  gepfändeten  zwei  Ochsen  und  ein 
Bind  wieder  herauszugeben."  —  Dagegen  muss  remonstrirt  worden  sein,  denn 
1768,   den  11.  Mai,  Cöslin,    wird  von   dem  Hofgericht  im  Namen  des  Königs 


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i-    310   — 

entboten  den  Erben  des  Christoph  Heinrieb  v.  Gl-  in  spe:  „dem  vesten,  unserm 
lieben  getreuen  v.  Glasenapp  anf  Klotzen  ansern  gnädigen  Uran  and  geben 
Euch  ans  der  Klage  zn  ersehen,  was  der  Martin  Bülow  wider  Ench  in  puncto 
debiti  et  restit  zweier  Ochsen  und  eines  Rindes  eingereichet  und  gebeten  hat. 
Wir  befehlen  Euch  hiermit  AUergnädigst  und  ernstlichst,  die  21  RthL,  zwei 
Ochsen  and  ein  Rind  in  14  Tagen  sab  poeua  execut.  au  Supplikanten  zu  be- 
zahlen und  zu  berichtigen,  da  das  vom  Kläger  per  judicate  feststeht  und  der- 
selbe demnach,  daes  saramtliche  Gebrüder  v.  Glasenapp  in  die  Auszahlung  von 
den  zor  Tilgung  der  väterlichen  Schuld  ausgesetzten  Gelder  zn  consentiren 
haben,  nicht  aufgehalten  werden  kann".  —  1760,  den  26.  April,  war  die  Sache 
noch  nicht  abgethan,  da  der  Kiftger  nochmals  gebeten  haben  muss,  indem  1769, 
den  20.  April  Königlicher  Befehl  an  das  Hofgericht  dahin  ergeht,  daas  endlich 
den  bisherigen  Verfügungen  der  gehörige  Nachdruck  gegeben  werde.  —  1769 
kauft  Otto  Heinrich  v.  Gl.  von  Erasmus  Philipp  v.  Wolde  seinen  Antheil 
and  Lehn  an  Goprieben,  an  den  Vorwerken,  einige  Bauern  in  Patzig,  aoeh 
ein  Gut  in  Barwalde  (a)  und  das  Patronat  für  8092  Gld.  —  1766,  den  17.  Juli, 
war  er  Tanfzeuge  bei  des  Maliers  Gehrke  Tochter;  desgl.  1776  bei  des  Ver- 
walters Oppennann  zu  Linz  Tochter  (Kirchenbuch  Coprieben).  —  Er  starb 
den  8.  November  1801  an  Altersschwäche  zu  Klotzen  und  wurde  den  14.  No- 
vember er.  zu  Balfanz  beigesetzt,  alt  77  Jahre,  6  Monate,  18  Tage. 

Besitz:  Klotzen  nebst  Mühle  mit  Feldgütern  Zeblin,  hiervon  hatte  er 
auch  angekauft  den  v.  Woldeschen  Antheil,  nachdem  die  v.  Kleiste,  welche 
sich  hier  Anrecht  verschafft  hatten,  bei  demselben  1765  prttclodtrt  worden 
waren;  Neuhof,  Fredehof,  Linz,  Kappe  bekam  er  in  der  Erbtheilong,  den 
20.  Januar  1766  und  fielen  an  Sohn  N.  251.  2  Güter  Valm  b  and  c,  Briesen 
and  Ladwigshttte  kaufte  er  von  N.  218,  den  28.  Januar  1767  and  ver- 
kaufte sie  später  an  den  Kammerherrn  Andreas  Wedig  v.  Z&strow  für 
26739  Rthlr.,  wiederkäuflich;  1773  wurde  Valm  allodificirt.  Lnknitz  b 
kaufte  er  am  24.  September  1767  von  N.  218.  Goprieben  und  Patzig- 
Antheil  erbte  er  vom  Vater,  einen  andern  erwarb  er  ans  Georg  Eggerta 
v.  Gl.  196  Nachlassenschaft,  desgleichen  ja  den  v.  Woldeschen  Antheil  1769 
and  ein  Gut  in  Bärwalde,  so  dass  er  bis  1771  ganz  Coprieben  und  Patzig  be- 
sage; sie  kamen  an  Sohn  251.  Die  Tarmenschen  Güter,  ein  Antheil  Coprieben 
und  Patzig  wurden  ja  von  den  Vettern  N.  265  u.  267  Anno  1771  relairt 

Gem.  I:  Sophia  Deliana  (Juliana)  v.  Galbrecht  aus  Schwartow, 
Hochzeit  1751;  i.  V.i  .Moritz  v.  Galbrecht,  Königl.  preussischer  General-Major 
anf  Petershagen;  i.  M.:  Margaretha  Sabine  v.  Mantouffel,  starb  den  24.  Mai  1749 
zu  Schwartow;  Sophia  Deliana  starb  im  Juli  1768.  Gem.  II:  Amalia  Con- 
stantia  v.  Kleist,  Hochzeit  17.  November  1761;  sie  war  bereits  mit  Cnrt 
Heinrich  v.  Wussow  verheirathet  gewesen,  von  dem  sie  geschieden  warde  und 
als  Abfindung  das  Gut  Tarnow  bei  Regenwalde  bekam,  solches  jedoch  den 
22.  October  an  den  Oberst,  später  General-Major  v.  Kienitz  verkaufte.  Sie 
war  1725  geboren,  starb  1780  zn  Bärwalde  ohne  Leibeserben  und  war  zolettt 
auch  von  Otto  Heinrich  v.  Gl.  geschieden;  i.  V.:  Hofgerichtspräsident  Georg 
v.  Kleist- Vietzow,  Muttrin;  i.  M.:  Magdalena  Lucretia  Juliane  v.  Platen-Rsan. 
1765,  d.  22.  Januar  war  sie  mit  Oberst  Wachtmeister  Adam  Friedrich  v.  Boret 
im  Dragoner-Regt.  v.  Zastrow  und  mit  OberstwachtmeiBter  Johann  v.  Podczartj 
bei  Belling-Husaren  Taufzeuge  in  Cölpin  hei  Anton  Johann  Bogislaf  v.  Zaatrow, 
dem  späteren  Laodschaftsdepntirten  auf  Pobanz.  1767  war  Amalie  Constantia 
v.  Gl.  wieder  Tanfzeuge  in  Cölpin.  —  Friedrich  Wilhelm  v.  Kleist,  Obent- 
lieutenant  des  Regiments  v.  Flemming  zn  Breslau,  gab  den  2.  October  1781, 
Vollmacht  auf  den  Hoffiskal  Kretschmann  zn  Cöslin  znr  Hebung  der  von  seiner 
Schwester  Amalia  Constanze  v.  Kleist,  verehelicht  gewesenen  v.  Glasenapp  anf 
Klotzen  erhaltenen  Erbschaft 

Söhne:   246,  247,  248,  249,  260,  261  (I.  Ehe). 

Töchter:  1   Clara  Loniae,  geb,  den  11.  Januar  1764;  den  28.  October 


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—     311     — 

1778  war  sie  oebst  ihrem  Bruder  N.  251  Taufzeuge  bei  des  Dieners  Kesko 
Tochter. 

212.  Bert  Wenig.  2.  8.  v.  161.  Warchow;  geb.  1725,  starb  den  1.  Hai 
1768  am  Schlagfluss,  in  Warchow  beigesetzt.  Den  27.  Juni  1750  wurde  in 
Frankfurt  a.  0.  immatrienlirt:  Gerhard  Wedige  de  Glaaenapp.  Vas.- 
Tab.  1756:  Wedig  v.  Gl.,  25  Jahre  alt,  Lieutenant  bei  Prinz  SchSnaich.  — 
Er  wird  nicht  ohne  Berechtigung  als  streitsüchtig,  leichtsinnig  und  anch  ah 
untreuer  Gatte  geschildert;  freilich  war  er  mit  der  Disposition  des  Vaters 
Über  die  einstige  Hinterlassenschaft  nicht  zufrieden,  hat  die  Güter,  welche  er 
sich  gewissermaassen  statt  dieser  zugedachten,  erzwang,  so  schlecht  and  leicht- 
sinnig bewirthschaftet,  dazu  Prozesssncht  geübt,  dass  nach  seinem  baldigen 
Ableben  auch  der  Konkurs  1773  ausbrach,  er  die  Gemahlin  mit  unmündigen 
Kindern  in  dürftigen  Umständen  zuruckliess.  Nach  dem  7jährigen  Kriege 
mochten  die  Lehnsfolger,  um  den  Konkurs  zu  verhüten,  nicht  in  die  Erbschaft 
eintreten.  —  Pommern  hatte  ja  durch  die  Einfalle  der  Bussen  sehr  gelitten ; 
auch  die  Schweden  hatten  Jahr  nnd  Tag  in  Warchow  kampirt,  wo  sich  ihr 
Lager  bei  der  Windmühle  befand,  and  davon  noch  der  „Kamp"  und  die 
„Bnssenkoppel"  Kunde  geben,  desgl.  der  „Schwedenberg''  an  der  Strasse  nach 
Bernsdorf.  —  Wie  bei  Bruder  Otto  Heinrich  v.  Gl.  211  angeführt,  hatte  der 
Vater  kurz  vor  seinem  Tode  Disposition  getroffen  nnd  Otto  Heinrich  die  Ver- 
waltung der  Güter  übernehmen  müssen,  bis  denn  anch  am  20.  Januar  1766, 
die  brüderliche  Erbtheilnng  schon  vor  sich  ging  unter  Ein  verstand  nies  aller 
8  Brüder,  von  denen  Gert  Wedig,  statt  dass  ihm = die  Klotzensche  Kavol, 
dem  Otto  Heinrich  die  Wnrchowsche  zngetheilt  war,  er  diesen  nöthigte,  ihm 
die  Wnrchowsche  zu  Überlassen,  wozn  sich  Otto  Heinrich  auch  friedliebend, 
nnd  darum  geehrt  zu  werden  verdient,  hergab.  Gert  Wedig  hatte  schon 
einen  Prozess  eingeleitet,  der  durch  Vergleich  am  9.  Dezember  1765  and 
12.  Januar  1766  in  dem  bruderlichen  Vergleich  seine  Beilegung  fand.  Er 
erhielt  Warchow  a  com.  pert.  für  20,400  Hthl.  Der  Concors,  1768  beginnend, 
1778  auf  der  Höhe,  schleppte  sich  10  Jahre  hin  and  endete  damit,  dass  Heinrich 
Bogislaf  241,  Sohn  vom  Hauptmann  Otto  Casimir  v.  Gl.  210  auf  Wurchow  h, 
dies  Wurchow  a  etc.  übernahm.  Gegen  die  Abrechnungen  in  den  resp.  Vor- 
trägen, s.  K.  211,  klagt  Gert  Wedig  bei  Sr.  Majestät  1767.  den  20.  August 
und  monirt:  die  Schulden,  welche  jeder  Kavel  zngetheilt  wären,  sollte  anch 
der  betreffende  Besitzer  nnnmehr  auf  seine  speziellen  Güter  auf  Hypothek 
nehmen,  wozn  kein  bestimmter  Termin  angegeben  war,  als  vom  21.  Januar  bis 
22.  Juli  1766.  Er  bat  nm  Löschung  der  Gelder,  welche  auf  seinen  Gutern 
standen,  damit  er  Gelder  von  Andern,  z.  B.  von  seinem  Schwiegervater  and 
von  seinem  Schwager  Otto  Casimir  v.  Gl.  (210)  aufnehmen  könne.  Besonders 
trog  er  an,  dass  seiu"Bmder  Otto  Heinrich  (211)  nachdrücklich  zur  Löschung 
seiner  auf  Warchow  stehenden  Gelder  angehalten  werde,  zumal  er  mit  diesem 
wegen  vieler  Streitigkeiten  ferner  nicht  mehr  in  Verbindung  stehen  wolle; 
dieser,  Otto  Heinrich,  auch  einige  Gelder  aas  der  Arrende  nnd  aas  Mühlen- 
pichten  noch  nicht  zur  Theilnng  hätte  kommen  lassen,  überhaupt  etwas  lässig 
verfahren  habe  nnd  dunkle  Punkte  in  dem  Theilungsvertrag  seien:  er  bitte, 
dass  die  Regierung  zu  Stettin,  da>  das  Hofgericht  in  Cttslin  darin  lässig  sei, 
antorisirt  werde,  Jemanden  ausznmitteln,  welcher  die  Berechnung  nnter  ihnen 
durchgehe,  festsetze  und  aasrichte,  anch  ihn  mit  seinem  alteren  Bruder  völlig 
separire;  in  sp.  dass  er  von  dem  Hofgerichte  in  Cöslin  eximirt  und  ihm  ein 
anderes  Forum  angewiesen  werde.  —  Es  erfolgt  den  31.  August  1767  König- 
licher Befehl:  Gründe  anzugeben,  worin  ihm  das  Hofgericht  nicht  Justiz  ge- 
leistet, genauer,  warum  er  vor  ein  anderes  Forum  wolle.  —  Weiterer  Verlauf 
nicht  zn  erfahren  gewesen.  Betreffs  der  Tarraenschen  Güter,  wo  Gert  Wedig 
v.  Gl.  ja  in  der  ersten  Zeit  gewohnt  hat  und  die  in  seinem  Concnrse  nach 
seinem  Tode  noch  Gegenstand  der  Erörterung  waren,  s.  bei  Bruder  Otto  Hein- 
rich 211.  —  Er  bat  den  7jährigen  Krieg  mitgemacht. 


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—    312     - 

Besitz:  Wnrchow  a  nebst  pert.  Bernsdorf  und  den  Wurchowschen 
Antbeil  Sassenburg  erbte  er  vom  Vater  nacb  dem  brüderlichen  Theilnngs- 
yertrag  vom  20.  Januar  1766;  nacb  Beinern  Tode  1768  gerieften  diese  Güter 
1773  schon  in  Konkurs,  in  welchem  sie  ancb  meistbietend  dem  Heinrich  Bo- 
gialaf  v  Gl.  214,  1774,  zugeschlagen  wurden.  Da  Wnrchow  a  Allodium  war, 
traten  die  Lehnsfolger  weniger  ein  und  kamen  die  Güter  um  so  eher  zum 
Konkurs.  —  Gr.  nnd  Kl.  Tarmen,  wo  er  bei  Lebzeiten  des  Vaters  gewohnt, 
worden  nach  der  Theilnng,  da  sie  auf  Beluition  standen,  von  den  Nachkommen 
von  Franz  Lorenz  v.  Ol.  228  auch  aqairirt,  ihm  in  Erbschaft  entsprechend  in 
Abrechnung  gebracht.  1771  den  12.  Juni  fielen  sie  ja  auch  gegen  6388  Bthl 
den  Vettern  N.  265  nnd  267  zu. 

Gem.:  Louise  Therese  Caroline  v.  Schlieffei),  geb.  1733.  Hoch- 
zeit 1755,  lebte  noch  1768  als  Wittwe  mit  3  unmündigen  Kindern  in  Tarmen; 
i.  V.:  Jacob  Christian  v.  Schließen  auf  Braun  sberg,  starb  1753;  i.  M.:  Anna  Elsa 
geb.  Bitter;  Luise  starb  den  19.  Dezember  1788  zn  Colberg,  54  Jahre  alt  — 
1769,  den  1.  März,  Wnrchow,  bittet  die  Wittwe  des  Lieutenant  Gert  Wedig 
v.  Gl.,  geb.  v.  Schliefen,  Se.  Majestät  den  König:  ihr  Kann  habe  nach  dem 
Tode  des  Vaters  1765  Wnrchow  nach  dem  brüderlichen  Vergleich  für  20200  BthL 
erhalten,  von  denen  12  000  Rtbl.  Schulden  gewesen  nnd  jetzt  nur  noch  1233  BthL 
16  Gr.  seien,  der  Ertrag  jetzt  noch  1200  Bthl.  übersteige.    Da  ihr  Manu  am 

1.  Mai  a.  pt.  gestorben,  sei  ihr  das  Dominium  anf  Erlass  des  pommerachen 
Hofgerichte  genommen.  Die  Bevenüen  würden  von  dem  Administrator  ein- 
genommen, ihr  and  ihren  3  unmündigen  Kindern  sei  Nichts  ausgemacht,  kaum 
die  Gesindestube  sei  ihr  im  Hanse  gelassen  und  sie  sei  entblüsst  von  Allem; 
der  Executor  habe  ihr  sogar  die  Betten  genommen  und  stehe  ihr  bevor,  mit 
ihren  Kindern  hinter  dem  Zaun  jämmerlich  hungern  und  umkommen  zu  müssen: 
sie  bittet,  sie  wider  das  harte  Verfahren  der  Kreditoren  zn  schützen,  da  das 
Out  ja  Sicherheit  gewahre  nnd  tragt  schliesslich  um  eine  Anleihe  an.  —  Das 
Hofgericht  berichtet  darauf:  dass  sieh  ihr  Kredit  zwar  nickt  zum  Indult  quali- 
ficire,  weil  ihr  Manu  die  Güter  erst  nach  dem  Kriege  angenommen,  die  Debita 
aber  meistens  vor  dem  Kriege  gemacht,  vom  Schwiegervater  contrahirt  seien 
(also  während  des  Krieges  meist);  Majestät  wolle  geruhen,  dem  Hofgericht  die 
Ordre  ertheilen  zn  lassen,  dass  der  bevorstehende  Konkurs  sistirt  und  die  Frau 
v.  Glasenapp  so  lange  im  Besitz  des  Guts,  bei  Zahlung  der  Zinsen,  gelassen 
werde,  bis  der  Indult  endige.  Darauf  Verfügung  an  das  Hofgericht:  „Frau  v. 
Glasenapp  geb.  v.  Schliefen  und  ihre  Kinder  zu  schützen,  und  wenn  die  For- 
derungen der  Kreditoren  auch  nachgewiesen  sind,  sich  mit  der  Snpplikantin 
in  Verbindung  zu  setzen  nnd  ihr  Nachsicht  zu  verstatten;  jemehralso  die  An- 
gaben der  kläglichen  Zustände  der  Snpplikantin  in  Wahrkeit  bestehen,  je  an- 
gelegentlicher werdet  ihr  erstere  znr  Geduld  zu  disponiren  suchen.11  Berlin, 
13.  März  1769.     (G.  St.- Aren.) 

Sohn:  252. 

TOchter:  1.  Sophie  Agnes  Henriette,  geb.  20.  Juli  1756.  (2.  siehe 
weiter  unten.)  8.  Carolina  Julia  Henriette,  geb.  den  27.  April,  getauft 
den  30.  April  1767.  4.  Sophia  Friedericke  Justine  Johanna,  geb.  den 
17.  Juni  1768,  l'U  Monat  nach  dem  Tode^des  Vaters.  Diese  Daten  sind  nach 
dem  Wurehower  Kirchenbuch.  An  anderer  Stelle  ist  noch  eine  Tochter  als 
zweite  angegeben  Philippine  Amalie  Friedericke,  geb.  den  1.  Februar 
1765  zn  Tarmen,  getauft  den  8.  Februar,  die  noch  1769  lebte,  daneben  No.  8 
und  4.  Der  Sohn  Siegmund  Ludwig  252,  der  am  28.  Dezember  1764  geboren, 
ist  1768  gestorben.  Die  Taufzeugen  bei  Philippine  nach  dem  Kirchenbuch 
Coprieben  waren:  Herr  v.  Glasenapp  auf  Valm  N.  213  und  Fräulein  v.  Glase- 
napp zu  Priebkow  (s.  N.  198  N.  1  dort?).  —  Eine  Tochter,  welche  den  30.  No- 
vember 1805  gestorben,  soll  vermählt  gewesen  sein  mit:  1.  Starost  v.  Weiber, 

2.  mit  Lorenz  Joachim  v.  Wiegell,  der  1794  als  General-Major  und  Commandant 
von  Tliorn  gestorben  ist. 


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—    313    — 

213.  Bogislaf  Wedig.  3.  8.  v.  161.  Osterfelde.  Geb.  den  ti.  October 
1726,  bei  seiner  Taufe  war  Hofrath  Caspar  Bogislaf  v.  Gl.  195  Zeuge,  gest 
ist  er  den  9.  April  1786.  Vas-Tab.  1756:  Bogislaf,  18  Jahre  (?).  Er  wird 
Laadkaralier  genannt  —  1743  anf  der  Huldigung.  —  Ueber  die  Disposition  des 
Vaters  nnd  Erbt  heil nngs  vergleich  s.  Bruder  N.  211  und  ist  hieraus  zu  be- 
merken, dass  er  es  übernahm,  wie  es  bei  der  Theilung  stipulirt  war,  das  durch 
den  Krieg  sehr  verwüstete  Valm  zn  verkaufen  und  dass  ihm  die  Osterfeldsche 
Kavel  znflel,  wozn  Yalm  c.  pert.,  auch  Kusao  w  gehörte,  anf  welchem  letzteren 
er  1777  sass  —  Betreffend  den  Konkurs,  der  über  das  Vermögen  seines 
Bruders  N.  212,  1769,  ausbrach,  siehe  hier  weiter  nnd  bei  N.  211  anter  1775. 
1780,  den  16.  Februar,  wurden  durch  amtliche  Publikation  die  Lehnsvettern, 
besonders  Ob  erst- Lieutenant  Beinhold  v.  Gl.  188  aufgefordert,  ihre  Anrechte 
an  Kussow,  welches  auf  6795  Rthl.  2  Gr.  taxirt  war,  geltend  zu  machen  (s. 
N.  243  nnd  hier  weiter).  Bogislaf  Wedig  ist  leidend  nnd  bittet  1780  deu 
1.  Mai,  Bärwalde,  für  ihn  seine  Gemahlin  Charlotte  v  Gl.  geb.  v.  Plotho, 
Tochter  des  Obers  dienten  an  t  v.  Plotho,  ehemaligen  Commandanten  von  Friedrich  B- 
bnrg,  Sa.  Majestät  den  König:  dass  von  ihrem  Erbtbeil,  welches  an  Kussow, 
dem  Gute  ihres  Mannes  Bogislaf  Wedig  v.  Gl.  mit  1633  Rthl.  stände  und 
sie  seit  l'/i  Jahren  keine  Zinsen  erhalten  habe,  ihr  diese  gezahlt  werden 
möchten,  am  so  mehr,  als  sie,  ihr  Mann  nnd  ihre  7  Kinder  nichts  Anderes 
hatten.  —  Es  ergeht  von  Berlin,  den  7.  Hai  1780  von  8r.  Majestät  an  das 
Hofgericht  zu  Cöslin  Befehl:  dass  der  Supplikants  die  Ursachen  des  Aus- 
bleibens der  Zinsen  angezeigt  und  insofern  ihr  geholfen  werden  könne,  das 
Dienliche  zu  veranlassen,  anch  Bericht  zn  erstatten  sei.  —  Das  Hofgericht  be- 
richtet dann  unter  dem  31.  Mai  1780:  dass  schon  vorlangst  einige  Kreditoren 
des  Bogislaf  Wedig  v.  Gl.  ihre  an  denselben  habenden  Forderungen  aus- 
geklagt hätten  nnd  desshalb  vor  einigen  Jahren  an  dessen  Gut  Kussow  die 
Immission  erhalten,  das  Gnt  desshalb  seit  1774  dem  Kriegs-Domänen-Kammer- 
Depntitions  -Kollegium  zur  Bewirtschaftung  und  Administration  übergeben 
worden  sei.  Die  gefallenen  Revenuen  seien  dann  an  die  Kreditoren  vertheilt; 
weil  von  denselben  nichts  übrig  blieb,  wurden  dem  v.  Glasenapp  von  den  Kre- 
ditoren monatlich  4  RthL  zum  Unterhalt  bewilligt.  Es  glaubte  die  Snppli- 
kantin, ihre  1683  ßthl.  Eingebrachtes  zurückfordern  zn  können;  sie  klagte 
desshalb  nnd  verlangte,  dass  sie  wegen  der  ihr  zustehenden  Zinsen  gleichfalls 
in  das  Gut  Kussow  immitürt  werde.  Dir  Ehemann  agnoscirte  die  1633  Rthl. 
als  richtig  nnd  nahm  darauf  Immission  pro  facto  an.  Im  Dezember  1778  hat 
sie,  so  weit  es  reichte  nnd  sie  die  letzte  ist,  71  Rthl.  15  Gr.  7  Pf.  erhalten; 
dann  ist  eine  Distribution  im  Dezember  1779  erfolgt,  wo  sie  aber  nichts  er- 
halten konnte,  weil  die  Revenuen  nicht  richtig  eingegangen.  Sie  stehe  nicht 
anf  Kussow,  sondern  anf  dem  längst  verkauften  Gnt  Osterfelde  eingetragen 
und  müsse  also  hier  nachstehen,  jedoch  würde  sie  jetzt.  81  Rthl.  15  Gr.  7  Pf. 
erhalten.  —  1780,  den  81.  Jnli  bittet  Bogislaf  Wedig  v.  Gl.  Se.  Majestät: 
er  habe  1768  Kussow  nnd  die  dazu  gehörige  Mühle  (Binningsche)  erhalten 
nnd  seien  sie  1775  zum  Konkurse  taxirt  worden;  seit  9  Jahren  bekomme  er 
keine  Revenuen,  als  4  Bthl.  monatlich;  die  altväterlichen  Schulden  seien  2 100 Rthl., 
wozn  freilich  noch  andere  hinzugekommen.  Das  Gnt  nebst  Mahle  brächten 
302  Rthl.  und  er  bitte  zn  wissen,  wo  seit  10  Jahren  die  Revenuen  geblieben 
seien,  anch  könne  er  den  brüderlichen  Vergleich  and  dergl.  nicht  einsehen,  um 
zn  erfahren,  wieviel  altväterliche  Schulden  gelöscht  sein  dürften.  Von  Jugend 
anf  sei  er  lahm  und  auf  einer  Kracke  gehend,  habe  4  Söhne  nnd  2  Töchter, 
von  welchen  ersteren  zwei  Sr.  Majestät  bereits  dienten:  Sr.  Majestät  möchte  ihn 
nicht  von  dem  Gate  Verstössen  lassen  nnd  ob  er  nicht  Meliorationsgelder  zur 
Erhaltung  des  Guts  bekommen  könne.  (?)  —  Ein  Sohn,  wohl  Heinrich  Caspar 
Otto  v.  Gl.  258,  Fähnrich  beim  Regiment  BUlerbeck,  schreibt  1780,  den  '27.  Juli  in 
demselben  Sinne  an  Se.  Majestät.  Allerhöchstwelche  von  dem  Hofgericht,  Berlin, 
den  10.  August  1780  Bericht  erfordert,   welcher  Art  die  Revenuen  verwandt 


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—    814    — 

worden,  auch  die  Acten,  sowie  den  brüderlichen  Erbvergleich  dem  Bittsteller 
v.  Gl.  vorlegen  zu  lassen.  —  Es  ergeht  also  Decret  für  Bogislaf  v.  Gl.-Kussow 
mit  Anweisung  an  das  Hofgericht,  ihm  die  Acten  vorzulegen,  dass  er  sich 
selbst  unterrichte,  wohin  die  Einkünfte  seines  Gutes  gekommen  und  das«  diese 
nicht  mal  anf  die  Zinsen  der  Glaubiger  reichten;  es  könnten  bei  der  damaligen 
Lage  der  Umstände  so  wenig  des  Supplikanten  Alimente  erhöht  werden,  alt 
seinen  Gläubigern;  wenn  sie  ihr  Becht  verfolgen,  und  auf  den  Verkauf  seines 
Gutes  drangen  wollten,  könne  solches  nicht  verwehrt  werden,  welches  (der 
Verkauf)  dem  Supplikanten,  auch  nach  beifolgender  Resolution,  unverhalten 
bleibe.  —  Barwalde,  den  11.  Juli  1782  führt  Frau  v.  Gl.  geb.  v.  Plotho  Be- 
schwerde bei  8r.  Majestät:  wegen  verweigerter  Auszahlung  der  ihr  in  dem 
Konkurs  ihres  Ehemannes  diatribnirten  Gelder;  seit  4  Monaten  seien  die  Gelder 
des  Kaufes  (von  Eussow)  eingezahlt  worden,  und  sie  erhalte  ihre  2133  Rthl. 
nicht,  auch  der  Gatte  nicht  die  4  Rthl.  Alimente,  sie  mit  ihren  Kindern  wäre 
nur  auf  das  Geld  angewiesen  und  bäte  sie  um  Beschlennignng  nnd  Auszahlung. 
Durch  den  Minister  v.  Münchhaasen  an  das  Hofgericht  zu  Cöslin:  1782,  den 
26.  Juli,  w  esshalb  die  Auszahlung  dessen,  was  die  Frau  v.  Gl.  an  dem  ad 
subhasta  gekommenen  Gate  ihres  Eheherrn  zu  stehen  habe,  nicht  erfolgt  ist, 
Bericht  etc.  —  Das  Hofgericht  berichtet  an  Se.  Majestät,  Cösün.  den  21.  August 
1782:  Es  wäre  bereits  die  Sentenz  distributiones  am  3.  Juli  a.  o,  pnblicirt 
worden,  den  12.  Juli  habe  ein  Termin  am  event.  Einwendungen  gegen  die 
Distributions-Sentenz  za  machen,  stattgefunden,  es  sei  nicht  nur  der  Termin, 
sondern  auch  4  Wochen  nach  demselben,  wo  noch  Becht  offen  steht  zur  Ap- 
pellation, inne  zu  halten,  bis  die  Gelder  ausgezahlt  werden  dürfen.  Die  Zeit 
wäre  verstrichen  and  unter  dem  21.  d.  M.  Termin  veranlasst  worden.  Es 
dürften  aber  mehrere  Abzüge  gemacht  werden  müssen;  trotzdem  sie  jur» 
paupernm  genossen,  würde  die  Auszahlung  nur  1850  Bthl.  16  Gr.  1  Pf.  betragen; 
es  gingen  z.  B.  ab  Unkosten:  46  Bthl.  4  Gr.  6  Pf.,  dann  wolle  Otto  Leopold 
v.  Gl.  (245)  wegen  streitiger  Punkte  an  dem  Kauf  pretio  noch  699  Rthl.  haben, 
die  noch  asaervirt  werden  müssten.  Nachdem  das  Gut  verkauft,  kannten  die 
4  Bthl.,  welche  durch  die  Kammer  von  den  Revenuen  des  seqnestrirten  Gute« 
ihrem  Gatten  bewilligt  worden  seien,  nicht  mehr  gezahlt  werden.  —  Berlin, 
den  26.  August  1782;  „diese  Entscheidung  des  Gerichts  der  Frau  v.  Ol.  geb. 
v.  Plotho  zu  ihrer  Beruhigung  mitzuth eilen."  Barwalde,  den  12.  April  1786 
bittet  Frau  v.  Ol.  geb.  v.  Plotho  Se.  Majestät,  da  ihr  Mann  nunmehr  versterben, 
sie  4  Sühne  in  der  Armee,  einen  bei  der  Garde  habe,  sie  von  diesen  Nicht» 
erwarten  könne,  auch  eine  unversorgte  Tochter  bei  sich  habe,  um  Gewährung 
des  für  den  Vater  nnd  Gatten  gewährten  Gnadengehalts  von  72  Bthl.  jährlich 
für  sich  bis  an  ihr  Lebensende.  Desgleichen  bittet  anch  1786.  den  9.  August, 
Berlin,  der  Fähnrich  v.  Gl.  256  bei  der  Garde,  nebst  seinen  andern  8  Brüden 
Se.  Majestät:  dass  ihrer  Mutter  die  erledigte  Pension  von  der  verstorbenen 
Frau  Majorin  v.  Waldow  aus  der  General -Domänen -Kasse  gewährt  werden 
möge.  Anch  der  älteste  Sohn  N.  258  hatte  sich  1785,  den  14.  Juli,  bittend 
für  seinen  Vater,  der  damals  krank  war,  an  Se.  Majestät  gewendet  (e.  dort). 
Besitz:  Knssow  nebst  Binning-Mühle  erhielt  er  vom  Vater;  dasselbe 
wurde  1774  von  der  Domänen-Kammer  für  ihn  verwaltet,  kam  aber  bald  in 
Concors,  der  bis  1761  währte,  wo  es  dann  Otto  Leopold  v.  Ol.  243  übernahm. 
—  2  Bittersitze  Valm  nebst  Briesen  und  Ludwigshütte  bekam  er  eben- 
falls vom  Vater  in  der  brüderlichen  Erbtheilung  den  20.  Januar  1 766  mit  de/ 
Bedingung  des  event.  Verkaufs,  da  diese  Güter  im  Kriege  besonders  gelitten 
hätten;  er  verkaufte  sie  anch  am  24.  April  1767  an  seinen  ältesten  Brider 
Otto  Heinrich  N.  211.  Luknitz  b  ebenfalls  den  20.  Januar  1766  in  Erb- 
theilung erhalten,  verkaufte  er  auch  1767,  den  24.  April,  an  N.  211.  Oster- 
felde,  Or.  und  Kl.  Schmilz,  Out  Ziegelei  erhielt  er  am  20.  Juttr 
1766  als  väterliches  Erbtheil,  verkaufte  sie  den  7.  Dezember  1767  an  den 
Kammerherrn  Andreas  Wedig  v.  Zastrow  für  5100  Bthl. 


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—    315   — 

Gem.  I:  Clara  Sophia  v.  Karaeke,  starb  den  18  Octobor  1753  Dach 
der  Entbindung,  im  26.  Lebensjahre. 

Gem.  II:  "Charlotte  Maria  Catharina  v.  Plotbo  (nach  v.  Flotho: 
Friederike  Charlotte  Sophia);  Hochzeit  den  24.  November  1754  zu  Wnrchow; 
i.  V.:  Obers tlientenant  Johann  Alezander  v.  Flotho,  geb.  1715,  Kommandant 
von  Friedrichsburg,  vorher  1756  Eapitain  bei  Kainein,  zuletzt  anf  Loppenow.  1802 
den  1 5.  Juni,  war  Frau  Charlotte  v.  Glasenapp  nebst  Qeorg  Wedig  v.  Gl.  N.  260 
anf  Balfanz  Taufzeuge  bei  der  Tochter  des  Kanoniers  and  Schmiedes  Danz 
zn  Klotzen;  sie  starb  den  29.  Mai  1805  zn  Barwalde. 

Söhne  (U.  Ehe):  253,  254,  255,  256,  257,  258. 

Töchter  (I.  Ehe):  1.  Agnisa  Henriette  Wilhelmine,  geb.  den 
15.  October  1768,  starb  den  14.  April  1784.  —  (II.  Ehe):  2.  Friederike 
Dorothea  Sophia,  geb.  den  10.  October  1755,  gest.  den  23.  October  1757. 
3.  Barbara  Eleonora  Charlotte,  geb.  den  18.  October  1756,  gest.  den 
5.  Jnni  1780.  —  4.  Amalia  Constantia,  geb.  den  12.  Januar  1778,  getauft 
den  14.  Jannar  zu  Wnrchow,  starb  den  18.  Janaar  1777  zn  Klotzen.  — 
5.  Clara  Louise,  die  noch  1786  lebte. 

214.  Mathlas  Conrad.  4.  S.  v.  161.  Klotzen;  geb.  den  6.  Jannar  1727; 
seine  Taofzengen:  Frau  v.  Glasenapp- Coprieben  (s  N.  151),  Fran  Erdmnthe 
v.  Glaaenapp-Barwalde  (s.  N.  198)  nnd  der  Hofrath  Caspar  Bogislaf  v.  Gl. 
195;  er  war  1765  bereits  verstorben. 

215.  Otto  Gerhard.  1.  S.  v.  164.  Balfanz:  dort  auch  geboren  den 
10.  Dezember  1728,  gest.  vor  1776,  wo  er  in  der  Erbtheilnngsdisposition  vom 
Vater  nicht  erwähnt  wird.  Den  8.  April  1749  wurde  zn  Frankfurt  a.  d.  0. 
immatrikulirt :  Otto  Gerardns  de  Glasenapp  Eques  Fomer.  (Gebühren  12  Gr.). 
Vas.-Tab.  1756:  28  Jahre  alt,  Beferendarins,  was  er  1752  bereits  war  nnd 
in  Stettin  als  solcher  bei  dem  Regierungspräsidenten  George"  Heinrichv.  Wachholtz 
beschäftigt,  anch  eine  Ahnentafel  für  den  Fähnrich  Ewald  v.  Massow,  Stettin, 
den  23.  Dezember  1755,  neben  jenem  Regierungspräsidenten,  dem  Geheim-Bath 
Heinrich  Leopold  v.  Borcke,  Begierungsrath,  Heinrich  v.  Enckevort,  als  Be- 
ferendarins Otto  Gerhard  v.  Glasenapp  mit  vollzogen  hat.  Ob  er  in  Stettin 
oder  auf  einer  Besitzung  des  Vaters  gestorben,  ist  unbekannt;  er  ruht  in  der 
Graft  zu  Balfanz. 

216.  Joachim  »Casimir.*  2.  S.  v.L]64;  bei  Einigen  auch  wohl  irrthumlich 
Jobann  Casimir,  auch  Conrad  genannt.  Geb.  den  6.  Juli  1781  zn  Balfanz, 
daselbst  anch  (anf  der  Jagd  verunglückt)  gestorben  den  27.  Dezember  1780 
und  beigesetzt  (v.  N. 99).  Den  3.  April  1749  wurde  auch  er,  mit  dem  alteren  Bruder 
also  zugleich,  in  Frankfurt  a.  d.  0  immatrikulirt  als:  Joachimus  Casimims 
de  Glasenapp,  Eques  Fomer.  (Gebuhren  12  Gr.)  .  Er  stand  in  dem  Regiment 
v.  Mantenffal,  dem  alten  Regiment  N.  17,  Garnison  Cöslin,  seit  1755,  wo  er 
1756  Lieutenant,  dann  Hauptmann,  damals  Regiment  Brunneck,  war.  Den 
7  jahrigen  Krieg  hat  er  mitgefochten.  —  Nach  Königs  Collect,  soll  er  zuletzt 
Oberstlieutenant  beim  Neumarktscben  Begiment  v.  Wiegell  gewesen  sein(?).  — 
Er  wohnte  als  Hauptmann  a  D.  auf  Balfanz  nnd  war  1775  Curator  des  Neu- 
Stettiner  Gymnasiums.  Er  allein  fiberlebte  von  den  5  Bindern  den  Vater  nur 
um  einige  Jahre.  Er  hatte  nach  dem  Tode  seiner  Mutter,  mit  Unterstützung 
der  Vormünder,  besonders  des  Landraths  v.  Zastrow  auf  Arnhansen,  mehrere 
Prozesse  durchzufahren;  so  1777,  den  9.  October.  Es  hatte  der  Fähnrich 
im  v.  Lettowschen  Begiment,  Otto  Leopold  v.  Gl.  N.  248  einen  begonnen, 
er  meinte,  dass  seine  Leute  aus  Zechendorf  anch  anf  dem  Gramenzer 
Gebiet  zu  holzen  berechtigt  waren,  besonders  in  dem  „Gemeinde-Busch"; 
Aber  die  Gemeinde  -Hü  tung  schien  kein  Zweifel  zn  Bein;  das  Hofgericht 
war  geneigt,  einen  gütlichen  Vergleich  anzubahnen.  Hauptmann  Joachim 
Casimir  v.  Gl.  war  gewillt,  auf  eine  Separation  einzugehen,  was  1778 
Otto  Leopold  v.  Gl.  243  nicht  wollte  nnd  dem  aber  auch  Holzverwüstnng 
vorgeworfen    wurde,    indem    er   in    dem    besagten    Holze    doch    600    Stück 


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der  schönsten  jungen  Buchen  hatte  abhanen  lassen;  desshalb  das  Hofgarieht  auch 
von  dem  Vergleich  abstand  and  auf  den  Rechtsweg  verwies.  Der  Klüger  scheint 
sich  jedoch  beruhigt  zu  haben  (s.  N.  243,  Geh.  St.-Arch.).  An  die  Kommission, 
welche  auf  Befehl  Sr.  Majestät  angeordnet,  und  an  Allerhöchstdieselbe  hatte  der 
Fähnrich  Otto  Leopold  OL,  als  nicht  eingeweiht  in  Rechtsstreitigkeiten  und  un- 
bemittelt für  grössere  Prozesse,  sich  gewendet,  nnd  hatte  Joachim  Casimir 
v.  Ol.,  event.  anch  an  das  Hofgericht,  folgendes  Schreiben  gerichtet:  1778, 
den  10.  Januar,  BalfanzetC:  Dass  der  Fähnrich  Otto  Leopold  v.  Gl.  im  vorigen 
Sommer  im  Oramenzer  Busch  and  Oehäge  600  Stamm  schifner  jnnger  Buchen 
hätte  abhauen  (nicht  ausbauen)  lassen  und  dadurch  dag  Holz  ruinirt  worden 
sei,  dies  Verfahren  habe  man  gewaltsam  gemacht;  die  Zeugen,  welche  Otto 
Leopold  v.  Ol.  anführe,  seien  gerade  die  damals  Abhauenden  gewesen.  Ueb- 
rigens  habe  der  Fähnrich  v.  Ol.  keinen  andern  Antheil  an  dem  Gramenz'scheu 
Busch,  als  den,  ans  einem  Dokument  zu  ersehenden  Thoil,  welchen  sein  Gross- 
vater,  Landrath  Adam  Casimir  ((58)  v.  Ol.  von  den,  von  dem  Feldmarschs.II 
v.  Gl.  (N.  122)  reföairten  Oramenz'schen  Lehngütern,  durch  den  Vergleich  mit 
Joachim  Casimirs  verstorbeneu  Vater  am  4.  Februar  1743  für  Zechendorf 
erlanget;  hätte  er  einen  Antheil  am  Oramenzer  Busch,  so  müsste  er  Um  hier 
bekommen  haben.  Gedachter  Landrath  (N.  158)  habe  aber  an  seinen  Vater 
durch  den  Vergleich  seinen  3.  Tbeil  an  benannten  Oramenz'schen  LehngStern 
etc.  überlassen,  habe  sich  nur  vorbehalten,  dass  ihm  so  viel  an  Gütern,  ausser 
Oramenz,  zugeschlagen  würde,  als  7000  Gld.  betrügen,  wobei  wegen  des  Holzes 
nach  dem  §  8  dieses  Vergleichs  demselben  das  sogenannte  „Streitholz",  da 
sein  Vater  (N.  164)  die  sogenannte  Grttnewald'sche  Kavel  überkommen,  ange- 
wiesen worden  sei.  Dieses  „Streitholz"  liege  aber  von  Oramenz  ab,  hinter 
Zechendorf  nnd  gebore  garnicht  zu  dem  Gramenzschen  Busche,  wovon  der 
Fähnrich  v.  Gl.  jetzt  einen  Antheil  begehre.  Die  Richtigkeit  dieser  Angabe 
werde  sich  bei  näherer  Beleuchtung  der  Docamentarien  zu  Tage  legen.  Er, 
Joachim  Casimir,  sehe  also  garnicht  ab,  ans  was  für  einem  Grund  der 
Herr  Fähnrich  v.  Ol.  an  dem  Gramenzschen  Busche  nnd  insbesondere  an  des 
Geliäge,  worin  die  Holz  Verwüstung  vorgenommen,  einen  Anspruch  machei 
könnte,  da  die  Dokumente  dieser  Behauptung  schlechthin  widersprächen  und 
folglich  es  nicht  auf  verdächtige  nnd  interessirte  Zeugen,  anf  deren  Aussagen 
ankomme;  er  könne  sonst  im  Gegentheil  durch  1.  den  Gericbtsmann  Hübner, 
2.  Bauern  Erdmann  Eickst&dt,  3.  den  alten  Holzwärter  Jürgen  Zanke, 
4.  Michel  Freiberge  und  5.  Hans  Mielke  darlegen,  dass  die  Holzung  dei 
Gramenzschen  Busches  jederzeit  nach  Oramenz  genützt  und  des  Herrn  Fähnrich 
v.  Gl.  Zechendorfsche  Leute,  wenn  sie  darin  geholzet  nnd  betroffen,  jederzeit 
gepfändet  worden  seien.  Solchem  nach  könne  er  sich  auf  den  getbanen  Vor- 
schlag (des  gütlichen  Vergleichs  seitens  Andrer)  nicht  einlassen,  vielmehr  ver- 
lange er  von  dem  Fähnrich  v.  GL  wegen  vorgenommener  Holzverwüstung  hin- 
längliche Genugthuung.  —  Vor  diesem  Schreiben  hatte  Joachim  Casimir  aa 
17.  November  1777  an  8e.  Majestät  berichtet,  dass  er  anf  die  Eingabe  du 
Fähnrichs  v.  Gl.  immediate,  worin  er  Holzgerechtigkeit  im  Gramenzschen 
Busch  nnd  Oehäge  prätendire,  anzeigen  müsse,  wie  der  Fähnrich  in  dem  an- 
gelegenen „gemeinschaftlichen  Bnsch"  (wohl  die  Saramtlichkeit?)  600  der 
schönsten  jungen  Buchen,  Fnss  vor  Fnss,  hätte  abhauen  lassen,  die  erst  spiter 
hätten  brauchbar  werden  können.  Dies  Verfahren,  selbst  in  einem  gemein- 
schaftlichen Busche,  sei  wohl  nicht  za  billigen  und  bitte  er,  dass  das  Schulzen- 
gericht  in  Zechendorf  beauftragt  werde,  sämmtliche  Einwohner  in  Zechendorf 
bei  nachdrücklicher  Leibesstrafe  zn  warnen,  dass  kein  Holz  aus  dem  Gramem- 
sehen  Busch  und  Gehäge  vor  ausgemachter  Sache  geholt  werde.  (Das  Weitere 
siehe  bei  N.  243.)  —  Eine  Angelegenheit,  welche  noch  aus  der  Zeit  des  Vaters, 
der  ja  1776  starb,  durch  die  Herrschaft  des  Joachim  Casimir  v.  GL,  der 
ja  1780  erst  ablebte,  fortspielte,  hatte  die  Mutter  dieses,  Barbara  Augusta  geb. 
v.  Glasenapp  im  Beistande  des  Landraths  v.  Zastrow-Arnhausen,  als  Vormund 
der  Erben  ihrer  Kindeskinder,  durchzuführen.    Es  hatte  nämlich  ein  Pirnow, 


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Verwalter  von  Steinburg,  gegen  die  Erben  Ptnl  Wedigs  v.  GL  geklagt,  Proeess 
durch  3  Instanzen  geführt,  woraus  er  als  Querulant  hervorging;  dann  hat  er 
einen  andern  Proeess  des  Pächters  Knake  an  sieh  gehandelt  und  wollen  die 
Erben  sich  mit  Paraow  nicht  einlassen,  weil  er  schon  wegen  Chikane  und 
Proceassucht  bestraft  worden  ist.  Parnow  behauptet  nun,  dass  Knake  die 
Pacht  doppelt  gezahlt  habe  und  gründet  sich  mit  darauf,  weil  Interims-  und 
andere  Quittungen  vorhanden  seien.  So  der  Stand  am  6.  Januar  1793.  — 
Parnow  mit  seinem  ersten  Proeess  wurde  mit  allen  seinen  Klagepnnkten,  etwa 
35,  vom  adligen  Gericht  den  31.  December  1781  abgewiesen  und  war  zn  4  Thl. 
für  Leinsamen,  ihm  anf  die  Pachtsnmme  abzurechnen,  welche  er  zurückzu- 
erstatten hätte,  vernrtbeilt.  —  Die  Appellationsinstanz  bestattigt  am  1.  No- 
vember 1782  (Cöslin)  das  TJrtheit;  die  3.  Instanz,  die  Regierung,  den  11.  Mai 
1788  decretirt  ihm  8  Tage  Gefängnis»,  10  Thl.  Geldbasse  nebst  Kosten  dazu. 
Inzwischen  hatte  er  seine  Klagen,  als  dass  er  in  Steinbnrg  gebaut  und  dies, 
wie  sein  Dünger  etc.  ihm  nicht  bezahlt  worden,  ihm  anch  Pferde  ans  dem 
Stalle  abgepfandet  etc.  worden  seien,  an  8e.  Majestät  1782  wiederholt,  und 
wahrend  das  Hofgericht  Bericht  erstattete,  hatte  Parnow  für  sich  und  seinen 
Schwager  Knake,  von  Schlosskämpen  bei  Bnblitz  den  27.  Juni  datirt,  auch 
an  Ort  und  Stelle  in  Potsdam  Sr.  Majestät  seine  Mitklage  für  Knake,  die  er 
bereits  beim  Hofgericht  anhängig  gemacht,  übermittelt;  während  also  die  ganze 
Untersuchung  beim  Hofgericht  schwebte.  —  Am  21.  Harz  1783  ist  in  Cöslin 
Termin;  Parnow  und  sein  Cedent  Knake  gegen  die  Erben  Paul  Wedigs  v.  Gl. 
Gramenz:  1.  die  verwittwete  Frau  v.  Glasenapp  zn  Hanow,  2.  v.  Zastrow- 
Arnhansen,  Tormund  der  Söhne  des  v.  Glasenapp-Balfanz,  8.  Hauptmann 
v.  Kleist  -  Schmenzin,  als  Vormund  seiner  Kinder  und  der  v.  Glasenapp- 
Balfau  zachen  Töchter,  4.  der  Hauptmann  V.  Ingersleben.  —  Es  stellte  sich 
heraus,  wie  auch  das  Hofgericht  unter  dem  11.  Juli  1783  an  Se.  Majestät  be- 
richtete: Nachdem  Parnow  hervorhebt,  dass  die  Gramenzsche  Fran  v.  Glasenapp, 
die  Mutter  von  der  Manowschen  v.  Glasenapp,  das  Manowsche  Fräulein  von 
Glasenapp  (s.  N,  220),  der  Balfanzschen  Frau  v.  Glasenapp  Brnderfran  sei, 
wodurch  er  wohl  ein  ganzes  Gegnernest,  constatiren  wollte,  folgt:  durch  die 
Russen  sei  ihm  all  sein  Inventarinm  minirt,  die  Aecker  verwüstet  worden;  er 
klagt  im  Ganzen  um  Erstattung  von  1279  Tbl.  10  Gr.  und  mehr  gegen  den 
Justiziar  Kretschmann,  als  Verwalter  des  Rechts  der  Frau  v.  Glasenapp,  als 
gegen  diese,  weil  er  (Kretschmann)  ihn  aus  Steinbnrg  hinausgeworfen  habe. 
Seinen  Schwager  Knake  betreffend  hat  dieser  behauptet  und  dies  ist  der  Gegen- 
stand des  zweiten  Processes,  dass  er,  als  er  vor  vielen  Jahren  Lübgnst  ge- 
pachtet gehabt,  er  dem  bereits  1776  verstorbenen  Herrn  Paul  Wedig  v.  Gl. 
3  Pachtsummen  zu  viel  gezahlt  habe,  welche  er  aber  anf  eine  Forderung  des 
pp.  Parnow  an  ihn,  an  Knake,  ersterem  (Parnow?)  cedirt  habe.  Knake  wollte 
375  Tbl  in  3  Terminen  a  125  Thl.  zn  viel  bezahlt  haben.  —  Es  ergiebt  sieb 
aber,  dass  Paul  Wedig  v.  Gl.  dem  Knake,  weil  er  abgebrannt  war,  2  Termine 
geschenkt,  in  einem  Vergleich  darüber  qnittirt  habe  und  dass  er  den  nächsten 
Termin  statt  prännmerandum  erst  postnumerandnm  bezahlen  solle.  Knake 
konnte  den  Eid  nicht  leisten,  dass  er  die  Pacht  zweimal  gezahlt  habe.  Somit 
war  also  die  Sache  erledigt  und  fügt  das  Hofgericht  in  seinem  Bericht  noch 
hinzu,  dass  Parnow  meist  betranken  und  wenn  er  nnn  von  Schlosskftmpen 
abziehen  müsse,  für  die  Fran  Hauptmann  v.  Glasenapp  wenig  oder  nichts 
wegen  ihrer  Forderungen,  als  Pacht  etc.  übrig  bleiben  werde.  —  Hierauf  muss 
der  Parnow  (der  auch  Tarnow  genannt  wird)  sich  abermals  an  Se.  Majestät 
gewendet  haben,  denn  1783,  den  .18.  Juli,  ergebt  von  Berlin  aus:  Tarnow  solle 
abwarten  und  sich  allen  Querulirens  enthalten.  Desgleichen  1784,  den  31.  August, 
Berlin,  wurde  dem  Tarnow  eröffnet:  dass,  da  er  schon  2  Instanzen  verloren 
habe,  er  sich  des  Querulirens  enthalten  solle.  —  Schliesslich,  1784,  den  81.  De- 
cember, ergebt  Cab. -Ordre,  von  Seiner  Majestät  und  dem  Grosskanzler  mit- 
onterze lehnet,  durch  das  Gericht:  „Uebrigens  aber  wird  dem  Supplikanten 
nochmals  bedeutet,  Bein  bisheriges,  bei  dieser  nochmaligen  Untersuchung  völlig 


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unbegründet  befundenes  Quernliren  einzustellen,  sich  bei  dem  rechtskräftigen 
Erkenntnisse  zu  beruhigen;  Bein  müssiges  Herumstreichen  im  Lande,  wodurch 
er  sich  selbst  in  Mangel  nnd  Armuth  stürzet,  zn  unterlassen,  dagegen  seinem 
rechtmässigen  Berufe  nachzugehen  oder  in  Entstehung  dessen  (im  Nichtfalle?) 
zu  gewartigen,  dass  er  als  ein  blosser  Landstreicher  and  muthwilliger  Queru- 
lant behandelt  und  nach  Vorschrift  der  Gesetze  bestraft  werden  wird."  — 

Seiner  Zeit  hatte  das  Vormundschaftsgericht  zu  Cöslin  beantragt,  dass 
in  Betracht  der  unmündigen  Rinder  Paul  Wedigs  v.  Gl.  die  Güter  mit  Pfand- 
briefen zu  belegen,  d.  h.  die  Schulden  durch  Pfandbriefe  abzutragen  seien  (das 
sollte  wohl  auch  auf  die  Enkelkinder  gehen).  1783  im  Harz  strauben  sich  die 
Wittwe  Paul  Wedigs  als  Grossmutter  und  die  Hutter  hier,  geb.  v.  Podewils, 
dagegen;  sie  hätten  das  Geld  zn  4  und  auch  4  Vi  %  und  meistens  von  Ver- 
wandten, wollten  nichts  ans  der  Kreditkasse  nehmen  nnd  bittet  letztere  So. 
Majestät,  dass  ihr  nicht  dieselben  aufgedrungen  werden  und  nicht  Familien- 
umstäude  darum  zurückgesetzt  wurden;  möchte  davon  befreit  sein.  Der  Land- 
rath  v.  Zastrow  als  Vormund,  neben  dem  noch  Hauptmann  v.  Bonin  auf  Nase- 
band als  Mitvormund  genannt  wird,  von  den  EnkelsQhnen  Paul  Wedigs,  bittet 
um  Verhaltungsbefehl  von  Arnhaosen,  den  10.  März  1783,  da  er  nicht  fiber- 
nehmen könne,  was  der  Familie  vielleicht  nachher  nicht  recht  sein  könne. 
Königliche  Entscheidung,  Berlin,  den  18.  April  1783:  Da  der  Vormund 
sowohl,  als  Hutter  und  Grossmutter  (also  die  Wittwe  von  Paul  Wedig  und 
die  von  Joachim  Casimir  v.  GL)  des  Paul  Wedigs  v.  Gl.  minorennen  Erben 
die  Belehnung  der  Gramenzschen  Güter  mit  Pfandbriefen  schlechterdings  con- 
tradiciren,  so  hat  es  dabei  sein  Bewenden.  Es  wird  in  diesem  Falle  das 
Vormundschaitsgericht  ausser  Verantwortlichkeit  gestellt  und  überbleibt  es  dem 
Vormund,  sich  gegen  künftige  Vorwürfe  der  Kuranden  zn  decken.  —  1786. 
den  20.  December,  klagen  von  Potsdam  ans  die  Erben  von  Joachim  Casimir 
weiter,  welcher  letztere  bereits  als  Erbe  von  Paul  Wedig  v.  GL  gegen  den 
v.  Gerlach  auf  Parsow  Klage  erhoben  hatte,  dass  ihm,  resp.  ihnen  der  qs. 
Contract  wegen  des  Brautschatzes  zurückgegeben  und  das  Gut  Parsow  (ob 
Brautschatz  für  Paul  Wedigs  oder  für  Joachim  Casimirs  Gemahlin,  war 
nicht  ersichtlich,  wohl  für  letztere  und  müsste  demzufolge  die  1.  Gemahlin  eine 
geborne  v.  Gerlach  gewesen  sein)  ihnen  eingegeben  werde.  —  1787  hat  dei 
Verwalter  a.  D.  in  Sassenburg,  Parnow,  sich  nochmals  in  obiger  Angelegenheit 
an  Se.  Majestät  gewendet,  erhält  aber  1787,  den  23.  April,  von  Berlin  dw 
Weisung:  dass  Supplikant  sich  bei  Gefängnis U träfe  dergleichen  widerrechtliche 
Vorstellungen,  worüber  er  so  umständlich  belehrt  worden  sei,  zn  enthalten. 
(Bemerkt  wird  hier,  dass  in  den  Acten  ein  Holzwftrter  Glasenapp  zn  Gramem 
nnd  der  Dorfschulze  in  Grünwald  Casimir  Glasenapp  genannt  sind.  Geh.  St. -Aren.) 

Besitz:  Balfanz  mit  Casimirshof,  Zülkenhagen,  ganz  Gramem, 
ganz  Flakenheide,  Bernsdorf,  Grünwald,  Schofhütten,  Steinburg, 
alles  väterliche  Güter,  nahm  er  den  17.  Februar  1777  in  der  Auseinandersetzung 
mit  seinen  8  Schwestern  an;  diese  Güter  kamen  in  der  Auseinandersetzung 
seiner  beiden  Söhne  N.  260  und  261  am  1.  Harz  1782  an  diese;  Parsow  ata 
Heirathsmitgift.  —  Ausserdem  kaufte  er  den  17.  August  1779  Zechendorf  c 
und  AlthOtten  erblich  von  N.  248,  mit  Genehmigung  der  Brüder,  dieses  Ar 
11,700  Tbl-,  die  gleichfalls  an  diese  beiden  Söhne  kamen;  anch  besessen  noch  die 
Erben  Schlosskftmpen  bei  Bublitz,  den  Ort,  wo  das  alte  Schloss  Bewen- 
hnsen  gestanden  und  die  Bewenhnsenscne  Mühle  noch  davon  jetzt  spricht. 

Gem.  I:  N.  N.  v.  Gerlach-Parsow? 

Gem.  II:  Margaretha  Christiane  v.  Podewils,  geh.  den  6.  Januar 
1789  zn  WoitzeL,  Hochzeit  den  6.  Juli  1762  zu  Gramenz;  sie  starb  den  1.  Fe- 
bruar 1799  zu  Balfanz  am  Nervenfieber  und  wurde  dort  beigesetzt.  —  1798, 
den  24.  Januar,  Balfanz,  bat  sie  noch  Se.  Majestät  um  eine  Klosterstelle  in 
Marienfliess  für  ihrer  Tochter  Kind,  die  Henriette  Friederike  v.  MÜnchow. 
Dieselbe  wäre  aus  dem  Hause  Eichenberge,  welche  sich  bei  ihr,  der  Grossmotter, 
aufhalte,    10  Jahre   alt;   sie  sei  blöden  Gesichtes;    für  ihr  Geschwisterkind, 


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ebenfalls  eine  geb.  v.  MHnchow,  sei  eine  Stelle  dort  bereits  bewilligt.  1790  ist 
sie  noch  Vormund  der  resp.  Kinder,  sowie  Berndt  Ludwig  v.  Bonin  und  mnss 
der  Landrath  v.  Zastrow  wohl  bereits  todt  gewesen  sein,  da  er  nicht  mehr 
aufgeführt  ist  I.  V.:  Adam  v.  Podewils-Woitzel,  geb.  den  10.  Anglist  169), 
gast,  den  6.  Mai  1752  zu  Woitzel;  i.  M.:  Dorothea  Joliane  v.  Zastrow  ans 
dem  Hanse  Borntin,  geb.  den  9.  April  1699,  geBt.  zn  Woitzel  den  20.  März  1758. 

Sühne:    259,  260,  261. 

Töchter:  1.  Barbara  Juliane  Henriette  Charlotte,  geb.  den 
12.  Dezember  1764,  Hochzeit  den  30.  August  1786  mit  Zabel  Ernst  Ales- 
ander v.  Müochow,  Landrath  nnd  Capitain  auf  Eichenberge,  Nemmin,  Linde, 
geb.  den  6.  Januar  1746;  sie  war  seine  2.  Gemahlin  and  stammten  ans  dieser 
Ebe  bis  1794  6  Kinder;  s.  V.:  Daniel  Heinrich  v.  Htinchow-Eichenberge,  starb 
1791;  s.  H.:  lue  Maria  v.  Eamel.  —  2.  Elisabeth  Sophia,  geb.  den  6.  Harz 
1766,  gest.  den  8.  Jnni  1766.  —  8.  Wilhelmine  Lomse  Leopoldine 
Amalia,  geb.  den  I.  Jnni  1767,  Hochzeit  den  23.  Februar  1780  mit  N.  N.  v. 
Quickmann,  Major  beim  Stargardschen  Regiment;  sie  war  1796  Tanfzeuge 
in  Ctilpin.  —  4.  Auguste  Albertine  Antoinette,  geb.  den  2.  Jnni  1778 
in  Balfanz,  daselbst  am  22.  September  1781  gestorben. 

217.  Petsr  Ewald.  8.  8.  v.  164.  Balfanz;  geb.  den  17.  August  1789, 
gest.  den  16.  Januar  1740  zu  Balfanz. 

218.  Moritz  Georg.  4.  8.  v.  164.  Balfanz;  geb.  den  8.  Januar  1744, 
gest.  den  30.  August  1759  zu  Balfanz. 

219.  Ewald  Franz.  5.  8.  v.  164.  Balfanz;  geh.  den  7.  August  1745, 
gest.  den  10.  November  1745  zu  Balfanz. 

220.  Otto  Casimir.  8.  v.  172.  Manow;  dort  geboren  den  24.  September 
1728,  gest.  den  19.  Harz  1779  und  zu  Manow  beigesetzt.  '.Er  stndirte  erst  zu 
Frankfurt  a.  d.  0-,  wo  er  den  1.  April  1749  immatricnlirt  wnrde  als:  „Otto 
Casimir  de  Glasenapp,  Eaues.  Pomer."  (Gebühren  12  Gr.)  nnd  dann  zu 
Halle;  war  1762  Referendanns  beim  Hofgericht  in  Ctislin.  —  Wie  bei  dem 
Täter  zu  ersehen,  wo  die  Renitenz  der  Zewelinschen  Bauern  ihn  von  1758 
bis  1764  beschäftigte,  dauerte  sie  auch  noch  beim  Sohne  fort.  Das  Hofgericht 
beanbagt  den  26.  October  1767  unter  Angabe,  dass  die  Leute  der  Dorfschaft 
Zewelin  den  Exekutor  Neumann  mit  Hohn  empfingen,  dass  hier  ein  Ezempel 
statuirt  nnd  dazu  ein  Militairkommando  gestellt  werde.  Es  ergeht  zuvor 
Königlicher  Befehl  den  25.  Mai  1767  an  das  Hofgericht  zu  Ctislin,  dass  auf 
jede  Art  die  Rädelsführer  festgestellt,  ein  Erkenntnis»  abgefasst  werden  solle, 
in  dem  nicht  auf  Festung,  sondern  auf  Arbeit  oder  Zuchthausstrafe  und  auf 
empfindliche  Leibesstrafen,  allen  Math-  und  Widerwilligen  zum  Exempel,  erkannt 
werden  solle.   Die  Art  der  Bestrafung  war  nicht  zn  ersehen.   (Geh.  St.-Arch.). 

Besitz:  Uanow,  Viverow  b,  Zewelin,  Seidel,  Anth.  Wissbnhr, 
Roibsow,  Grttnhof  trat  ihm  Bein  Vater  (siebe  dort)  1765,  den  26.  Febmar, 
ab;  1774,  den  15.  Februar,  verkaufte  er  den  Antheil  Wissbuhr  an  Major 
Friedrich  Wilhelm  Christoph  v.  Schwerin;  einen  Theil  hatten  die  v.  Schwerine 
bereits  von  v.  Borcke  1699  erworben,  welchen  dieser  von  Paul  Wedig  v.  Gl.  6  t 
Ja  als  Hitgift  erhalten  hatte.  Die  obigen  Guter  kamen  im  Anseinander- 
Mtzungsvertrag  seiner  Wittwe  mit  ihren  drei  Hindern  d.  d.  27.  und  29.  April 
1780  an  seinen  unmündigen  Sohn  Paul  Friedrich  August  v.  Gl.  262;  desgl.  auch 
in  Gerbin  und  Zirchow  Antheil. 

Gem.:  Hargaretha  Clara  Wilhelmine  v.  GlaBenapp,  geboren  zu 
Balfanz  den  11.  Februar  1786,  Hochzeit  1760;  ihre  Aeltern  s.  N.  164;  sie  be- 
kam vom  Vater  Znch  und  Schwartow,  das  sie  seit  1784  auch  als  Wittwe 
besass,  wohnte  1787  in  Manow.  1804  besaas  ihr  Brudersohn  N.  261  wieder 
Zuch  und  Schw&rtow,  nachdem  sie  1800,  den  19.  Januar,  als  Wittwe  zu  Manow 
gestorben  war.  —  1794,  den  14.  Hai,  Manow.  Die  verwittwete  Frau  r.  Gla- 
sanapp-Manow  bittet  So.  Majestät  am  veniam  aetatis  für  ihren  Sohn  Paul 
Friedrich  August  v.  GL  (262),  der  am  9.  März  1774  geboren  und  21  Jahre  alt 


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—    320    — 

war.  Unter  Beistand  Beines  Gross vaterb  rüder- Sohnes,  deB  Herrn  v.  Glasenapp- 
Zettan  (N.  '222),  der  Lehnsvormnnd  ist,  bat  sie  die  Vormundschaft  geleitet 
Hanow  war  bis  dabin  verpachtet,  wird  jetzt  frei.  Ein  Attest  des  Vormundes 
Friedrich  Ewald  v.  Gl.  •  Zettnn,  11.  April  1794.  liegt  bei.  Nach  Abzug  der 
Schuldforderungen,  Abfindung  der  Wittwe  nnd  der  beiden  Schwestern  ist  am 
27.  April  1780  der  Besitz  oder  das  Erbe  angegeben  (?)  12232  Tbl.  10  Gr.  10%Pf. 
Ausserdem: 

1.  bat  der  Sohn  ein  Capital  von 1061    „      6    „     3     „ 

welches  die  Mutter  ihm  bei  der  Auseinandersetzung 

schuldig  wurde,  auf  ihr  IUata  gebt  nnd  anf  Sabin 
grossirt  ist. 

2.  ein  Capital  von 1 100  „    —  „    —     , 

bo  von  Revenuen  wahrend  der  Vormundschaft  er- 
spart  nnd   theils  in  Pfandbriefen,   theils  in  der 

Bank  liegen. 

3.  aus  dem  gross  väterlichen  Nachläse 150   „     —   „    —     „ 

wofür  die  Mutter  Caation  gemacht  hat  

Summa   14543  Tbl.  17  Gr.    17.  Pf. 
Weil  aber  die  Pachter  der  Guter  an  Aufzugsgeldern 

m  fordern  haben 1000  TM.  —  Gr.    —  Pf. 

so  bleibt  als  sein  Vermögen 13548  Thl.  17  Gr.    17.  Pf. 

Bas  Vormunds chaftsgericht  befürwortet  das  GeBach  unter  dem  28.  Juni  1794. 

Sohn:   262. 

Töchter:  1.  Sophia  Wilhelmine,  geb.  den  12.  April  1768,  lebte  1780. 
Gem.:  Moritz  v.  Podewils-Sager.  2.  Henriette  Ewa  Caroline,  geb.  den 
20.  August  176»,  starb  den  21.  März  1709.  Gem.:  Wilhelm  Otto  Siegis- 
mand  v.  Gaudecker-Kerstin,  Lieutenant  bei  v.  Platen -Dragonern  gewesen-, 
g.  V.:  Joachim  Siegismand  v.  Gandecker,  Rittmeister  auf  Kerstin.  Krnkenbeck, 
Krflhne,  Gandelin,  starb  den  21.  Juni  1784  zu  Kerstin;  s.  M.:  Sophia  Wilhel- 
mine Baronesse  v.  Hertefeld,  starb  den  10.  December  1783. 

221.  Joachim  Caspar.  8.  v.  178.  Zirchow;  geb.  c.  1722,  geat.  den  27.  Juni 
1810,  78  Jahre  alt  Vasallen -Tabelle  1804:  72  Jahre  alt  (Zirchow,  Zettnn, 
7000  Rthlr.).  —  Er  war  1774  Capitain  beim  Oastriner  Landwehr- Bataillon.  — 
1766,  den  28.  Juni,  hatte  er  Kl.-Orien  in  Besitz;  nachdem  er  am  lt.  November 
1767  ein  Anlehen  von  700  Thlr.  bewilligt  erbalten  hatte,  bat  er  am  17.  De- 
cember 1767  um  mehr,  weit  seine  Lage  durch  Andrangen  seiner  Creditoren. 
die  Indult-Jahre  am  seien,  es  höchst  bedenklich  werde  and  der  Ruin  für  ihn 
eintreten  müsse.  Er  hatte  es  für  4100  Thlr.  erblich  gekanft  nnd  aberlies  es 
den  10.  März  1768  an  Joachim  Friedrich  v.  Zitzewitz  wieder,  von  welcher  Fa- 
milie er  es  wohl  ans  dem  Concnra  erstanden  hatte.  (Geh.  St -Aren.)  —  1775 
wohnte  er  auf  Orangen  (nach  den  Kadetten -Acten.)  —  v.  Podewüs-  Woitzd 
hatte  schon  1798  wegen  eines  Gatsantheils  Zirchow  gegen  die  v.  Glaeenapp- 
Manow  geklagt,  in  erster  Instanz  war  auch  den  15.  November  erkannt  worden, 
dass  gegen  Erlegung  von  5000  Thlr.  es  abzutreten  sei;  dagegen  als  zu  hoch 
appellirtv  Podewüs,  wirdjedoch  abgewiesen,  beschreitet  das  Mittel  der  Revision; 
das  erste  TJrtheil  wurde  am  13.  Februar  1800  wieder  hergestellt,  wogegen 
Joachim  Caspar  v.  Gl.  nm  Aufhebung  dieses  Erkenntnisses,  da  es  sich  nur 
am  geringeres,  nicht  nm  das  Gut,  sondern  am  die  Berechnung  der  Benennen 
seit  Marien  vorigen  Jahres  handelte,  bei  Sr.  Majestät  bittet.  Das  Ansuchen 
ist  von  Zettun,  den  23.  April  1800,  datirt.  v.  Podewils  hatte  bereits  1795 
gegen  die  verwittwete  v.  Glasenapp  auf  Zettun  (s.  N.  222)  wegen  des  Lehn- 
gutes Zirchow,  welches  Claus  Jürgen  v.  Zastrow  von  N.  222  1769  gekanft 
hatte  nnd  dieser  es  wobt  wieder  abtreten  mnsste,  nach  Vorstehendem  geklagt 
—  1801,  den  10.  April  and  22.  Juni  kaufte  er  von  Paul  Friedrich  August 


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—    325    — 

gegründet,  erst  zur  Stadt  gemacht),  event.  erst  zd  ertheilen.  Sie  stritten  den 
4  Geschlechtern,  welche  nicht  Titulum  juris  hätten,  ab,  dass  sie  ihre  Gerichts- 
herren wären,  allenfalls,  dass  sie  gegen  die  Bürger  in  civilibns  in  prima 
instantia  verfahren  dürften,  affirmiren  aber  selbige  in  secunda  instantia  previa 
appell&tione.  Es  lagen  freilich  die  Documenta  gegen  dies  Andrängen  vor  und 
wurden  die  Antragsteller,  nachdem  die  4  Patrone  1738,  wie  am  Eingang  gesagt, 
auch  an  Se.  Majestät  berichtet  hatten,  unter  dem  28.  März  1739  an  die 
pommerache  Regierung  verwiesen  und  hebst  es  in  der  Königlichen  Verfügung 
an  die  Regierung  vom  19.  Juni  1739,  dass  die  Sache  statt  des  grossen  Pro- 
zesses gar  leicht  hätte  niedergeschlagen  werden  können  dnrch  eine  Verordnung 
und  wurden  die  verklagten  Bürgermeister  und  Bath  von  Bärwalde  mit  einem 
Verweise  abgewiesen.  Nachdem  noch  einige  Neben  Verhandlungen  geschwebt, 
erging  denn  anch:  „An  die  Patrones  des  adligen  Barggerichte  zu  Bärwalde 
unter  dem  15.  Januar  1740,  Berlin:  dass,  wenngleich  die  Supplicanten  2  In* 
stanzen  wider  sich,  den  Fiskus  dagegen  für  sich  hätten,  könnten  weitere  Provo- 
kationen in  der  gegenwärtigen,  ohnedem  geringfügigen  Sache  nicht  gestattet 
werden."  —  1743  war  Franz  Lorenz  v.  Gl.  auf  der  Huldigung.  —  1749, 
den  13.  Juni,  verkaufte  er  Gross-Knick  an  Wedig  v.  Zastrow.  Franz 
Lorenz  v.  GL  war  1738,  den  12.  Juli,  in  Priebkow  wohnend,  Taufzeuge  bei 
des  Hasselmüllers  Gehrke  Tochter;  auch  hat  er  nebst  Otto  Heinrich  v.  Gl.  211 
um  1764  die  Abrechnungen  in  den  Kirchenbüchern  zu  Coprieben  mitunterzeichnet. 

Besitz:  Von  väterlicher  Seite  erbte  er  1.  Bärwalde  c  nnd  Freiheit- 
Bärwalde,  wozu  jetzt  der  Müggenkathen  und  die  Burgwälle,  Theile  der 
alten  Burg-Freiheit,  ferner  ein  Bauer  iu  Luknitz  gehörten,  2.  noch  einen 
Bauern  in  Lnknitz,  3.  den  Bauern  Eulerich  zu  Priebkow,  4.  das  Gut 
Rothfliess.  Ferner  erbte  er  in  Lehnsfolge,  da  Georg  Eggert  v.  Gl.  198 
1764  starb,  laut  Vergleich  mit  der  Wittwe  Clara,  geb.  v.  Vangerow,  vom 
2.  März  1765,  folgende  Güter,  in  deren  Besitz,  da  er  1765,  den  16.  April  auch 
schon  starb,  seine  Söhne  in  specie  N.  265  n.  267  durch  den  kommissarischen  Ans- 
einandersetzungsrecess  vom  27.  und  28.  Februar  1770  kamen:  1.  Bärwalde  b 
oder  die  Bnthe,  worauf  1770  2  Verwalter  als  Christian  Naumann  und  Ernst 
Redesch  wohnten,  welcher  letztere  auch  das  sogenannte  UeckermannBche  Hans 
auf  der  Bnthe  für  6  Thl.  jährlich  gemiethet  hatte,  2.  von  der  dem  Müller 
Gottfried  Gehrke  erblich  fiberlassenen  HegeBchen  Mühle  jährlich  24  Schaff  1. 
Malz,  3.  vom  Verwalter  Gottlieb  Schultz  für  Gr.  Grabanz  jährlich  121  Thl. 
12  Gr.,  4.  vom  Verwalter  Gottlieb  Mogge  für  Kl.  Grabunz  jährlich  17  Thl. 
16  Gr.,  5.  vom  Verwalter  Christian  Hahns  zu  Lnknitz  (Lnknitz  a  aus 
7  Bauern  bestehend)  82  Thl.,  6.  vom  Kossätben  Hans  Jürgen  Klabunde  für 
eine  Gartonstelle  in  Priebkow  2  Thl.,  7.  einen  Garten,  den  Sosengarten, 
wonach  er,  Hosen  liebend,  anch  den  Namen  „RoBenjunker"  führte  und  eine 
Wiese  mit  Acker  ca.  40  Morgen  gross,  vor  dem  Neu-Stettiner  Thor  in  Bär- 
walde (das  später  von  N.  291  nnd  seiner  Wittwe  nebst  dem  Listigschen  Eta- 
blissement besessene  Grundstück),  8.  Schwnrck.  Priebkow,  Gnt  und  Vorwerk, 
kam  ja  laut  Erkenntniss  vom  15.  October  1764  an  die  Erben  N.  265  und  2ü7 
nebst  Schwestern ;  desgleichen  erhielten  N.  265  und  267  auf  dem  Belnitionswege 
1771,  den  12.  Juni,  Gr.  und  KL  Tannen.  Gross  Knick,  Sonntag  (Sannort) 
oder  jetzt  Eulenburg,  Schneidemnhl  etc.,  besass  Franz  Lorenz  ursprüng- 
lich vom  Vater,  nnd  hatte  er  Gr.  Knick  1749,  den  13.  Juni  schon  an  Casimir 
Wedig  v.  Zastrow  bedingt  verkauft. 

Gem.  I:  Charlotte  Louise  Leopoldine  v.  Wedell,  Hochzeit  1741; 
sie  starb  1752. 

Gem.  II:  Benigna  Tngendreich  v.  Mnnchow-Nedlin,  Hochzeit  1753; 
i-  V.:  Anton  Beinhold  v.  Münchow  auf  Nedlin,  Barzlin,  starb  den  23.  Januar 
1736;  i.  M.:  Anna  Elisabeth  v.  Natzmer;  sie  besass  als  Wittwe  v.  Gl.  1784 
das  Gnt  Altmnhl  und  Zollnow;  Altmahl  war  laut  Vergleich  vom  6.  Mai  1744 
durch  Erdmann  Carl  v.  Wolde,  welches  vor  ihm  Director  Friedrich  v.  Dreger 


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besass,  dem  Fräulein  Maria  Barbara  v.  Miinchow  auf  24  Jahre  fftr  1500  Tbl 
verpfändet  worden  und  war  später  also  in  Benigna's  Besitz  wohl  durch  Erbschaft 
übergegangen;  sie  Starb   18  .  .? 

Söhne:   '265,  266  I.  Ehe,  207,  268. 

Töchter:  1.  Friederike  Sophia  *Gonstantia  (I.  Ehe),  geb.  den 
18.  December  1741  auf  der  Freiheit;  sie  war  1794  nebst  Brdmann  Wilhelm 
v.  Gl.  251  Tanfzenge  bei  des  Verwalters  Wietands  Tochter  zu  Goprieben  nnd 
unverheiratet  2.  "Clara  Agnes  Charlotte,  geb.  1746,  den  4.  November; 
Gem.:  Georg  Gottlieb  v.  Stojentin,  Hauptmann.  Hochzeit  den  10.  October 

1785  auf  der  Freiheit;  er  hat  sich  von  ihr  scheiden  lassen,  ob  ans  dem 
Grunde,  da  es  von  ihr  heisst,  dass  sie  mehrere  Jahre  wahnsinnig  gewesen,  oder 
ob  letzteres  erst  später  eingetreten?  1797  hat  er  sich  in  Oerden  wieder  ver- 
heirathet.  Kirchenbuch  Coprieben  steht;  1803  (1833?),  den  2.  Januar  starb 
Clara  Agnesa  Charlotte  v.  Stojentin,  geb.  v.  Glasenapp,  des  Hauptmanns 
v.  Stojentin  zu  Bärwalde  abgeschiedene  Frau,  58  (wohl  88?)  Jahre  alt,  ist 
mehrere  Jahre  wahnsinnig  gewesen,  beigesetzt  im  Gewölbe  zn  Coprieben. 
3.  "Cathariua  Haria  Caroline  (Cordelia)  (II.  Ehe),  geb.  den  16.  Juli  1757; 
Gem.:  1786,  N.  N.  ?.  Pomeiske.  4.  "Charlotte  Togendreich,  geb.  den 
14.  Juni  1757,  lebt«  177(5  nn vermählt  5.  Helene,  geb.  um  1700,  nach  dem 
Bärwatder  Kirchenbuch  starb  sie,  als  aus  Priebkow  aufgeführt,  den  22.  Hai  1780. 

Charlotte  Amalie  geb.  v.  Kameke,  verwittwete  v.  Brockhnsen  starb 
im  Harz  1782  auf  der  Wiek  zu  Camrain,  ihre  Schwester  Barbara  Sophia 
v.  Kameke  verwittwete  v.  Tilly  war  ex  Testamente  vom  8.  September  1781 
ihre  Erbin  (Grnndacten  Schwessow).  Es  war  ferner  in  dem  Testament  vor- 
gesehen, dass,  wenn  diese  v.  Tilly  stürbe,  erben  sollten:  1.  Major  v.  Hanteoffel 
zu  Sternin,  2.  Ewald  Wilke  v.  Mantenffel  zu  Cölpin  550  BthL,  3.  Hauptmann 
v.  Hirbachs  Tochter  100  JttthL,  4.  Wilhelmine  v.  Brockhnsen  100  Ethl.,  5.  Salz- 
factor  v.  Kroppens  älteste  Tochter  100  Ethl.,  6.  Gottlieb  v.  Brockhnsen  zu 
Kiebitz  älteste  Tochter  100  Ethl.,  7.  Lowisa  Sigismnnda  v.  Kameke,  verehelichte 
v.  Paris  100  Ethl.,  8.  v.  Flemming  geb.  v.  Kameken  zn  Trebenow  100  Ethl., 
9.  Frau  v.  Kowen  geb.  v.  Kameken  Zinsen  von  100  Ethl.,  davon  nach  dem 
Tode  die  v.  Paris  geb.  v.  Kameken  50  Ethl.  haben  solle,  10.  beide  jüngste 
Fräulein  v.  Hanteoffel  zu  Cölpin,  11.  die  Töchter  des  v.  Glasenapp  zu 
Bärwalde  100  Ethl.,  12.  Friedericke  v.  Flemming  zn  Trebenow  100  BthL, 
13.  Schlossinspector  Pauls  Sohn  100  Ethl.,  14.  Goldschmied  Röthken  Sohn 
16  Ethl.,  16  Gr.,  15.  Fräulein  v.  Paris,  der  geborenen  v.  Kameken  Tochter 
100  Ethl.,  deren  Sohn  Ludwig  Kameken  50  Ethl.  (?),  17.  Major  Carl  Wilhelm 
v.  Kamekens  4  Fräulein  Tochter  1000  Ethl.  (Grnndacten  ans  Dftnow).  Dies 
Testament  greift  hier  wohl  Platz,  weil  die  Töchter  von  N.  198  meistens  ver- 
storben, die  von  N.  265  noch  nicht  geboren  waren. 

229.    Caspar  Bogislsf.    4.  S.  v.  198.    Bärwalde,  geb.   1713,  war  wohl 

1786  bereits  gestorben. 

229a.    Gustav  Johann.    1.  S.  v.  205,  gest  1747. 

229b.    Christian  Frommhold.    2.  S.  v.  205;  gest.  1747. 

280.  Reinhold  Johann  Nicolaus.  3.  S.  v.  205,  geb.  1748,  den  29.  Hai, 
diente  bei  der  Kaiserlich-Russischen  Artillerie  nnd  blieb  als  Hajor  im  Polnisches 
Kriege  1797.  1789,  den  (i.  Januar  hatte  er  sich  beim  Sturm  auf  Oschakof  be- 
sonders hervorgethan  und  erhielt  den  Hllitair  -Verdienstorden. 

231.  Carl  Gustav.  4.  8.  v.  205,  geb.  1751,  den  28.  Februar,  war  1797 
wohl  todt. 

282.  *0tto  Wilhelm.  5.  S.  v.  205,  geb.  1752,  den  25.  Juni,  gest.  vor 
7.  Juli  1827.  Er  diente  bereits  1760  in  der  Kaiserlich-Bussischen  Armee, 
war  Preinier-Hajor,  nahm  I7H7  den  Abschied  als  Major,  wird  1778  bis  1780 
„Oberatlieutenant",  als  Besitzer  von  Bentenhof  (wohl  der  Vater)  genannt 
1797,  den   8.  Dezember  ergeht  Proklamation  und  Ansuchen  des  Majors  Otto 


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Wilhelm  v.  31.  wegen  des  Nachlasses  seiner  zn  Bentenkof  verstorbenen  Matter, 
der  Frau  Oberstliautenant  Anna  Juliane  v.  Glasenapp,  geb.  v.  Liebsdorf.  — 
1798,  den  2ü.  Janaar  transigiren  Major  Otto  Wilhelm  v.  Gl.  mit  Schwestern 
Hedwig  und  Maria  Elisabeth  dahin,  dass  der  Major  Otto  v.  Ol.  für  24,000  Rbl.  S. 
Bentenhof  übernahm.  Durch  Erbrecht  gedieh  es  an  die  Hofrathin  Charlotte 
Jacobine  v.  Gerngross,  geb.  v.  Glasenapp  (s.  N.  208)  nnd  diese  verkaufte  das 
Gut  am  I.  Februar  182!)  für  19,000  Bbl.  8.  dem  Kreisdepntirten,  nachherigen 
Landmarschall  nnd  Landrath  Gustav  Eduard  v.  Bichter.  —  1817,  den  8.  Mai. 
Der  dimittirte  Major  Otto  v.  GL  ist  Besitzer  des  Guts  Bentenhof  (Gericht- 
liche Bekanntmachung).  —  Er  starb  noch  vor  1827  kinderlos. 

Gem.:  N.  N.  v.  Buschhund,  war  1827  Wittwe;  denn  am  7.  Juli  1827 
ergeht  auf  Ansuchen  der  verwittweten  Frau  Major  v.  Glasenapp,  geb. 
v.  Buschhund  wegen  des  Nachlasses  ihres  verstorbenen  Gemahls  als  weiland 
Besitzer  des  Gutes  Bentenhof  Convocations-Proclamation. 

233.  Carl  Reinhold.  1.  S.  v.  206,  geb.  174  .?  Er  trat  1760  in  Kaiserlich- 
Russische  Militaidienste,  ward  1773  Major  beim  Leib-Kürassier- Regiment,  lebte 
als  General  a.  D.,  Geheimer  Rath  und  Civilgoaverneur  von  Wolhinien,  1802 
and  noch  spater  auf  seinen  bedeutenden  Besitzungen  in  Podolien,  auf  Harmakv 
bei  Saar.  Er  war  Johanniter  -  Ritter  und  sehr  wohlhabend.  1775,  den 
28.  September  verkaufte  der  Oberstlieutenant  Christer  Johann  v.  Gl.  207  das 
Gnt  Saüshof  für  12,000  Rbl.  8.  seinem  Brudersohn,  dem  damaligen  Major 
Carl  Reinhold  v.  GL,  welcher  es  1782,  den  22.  Januar  fiir  44,000  Rbl.  S. 
an  den  General-Major  und  Bitter  v.  Michelsohnen  wieder  verkaufte,  (s.  N.  285.) 
1789  war  er  Oberstlieutenant;  denn  1789,  den  10.  Mai  in  Werro:  Die  Frau 
Oberstlieutenant  Helene  Christiana  v.  Glasenapp  nnd  Fräulein  Anna  Hedwig 
nebst  Maria  Elisabeth  v.  Glasenapp  (s.  N.  205)  Geschwister  haben  ein  Haus  in 
Werro  von  dem  dortigen  Besitzer  Johann  Daniel  Rohde  gekauft;  Proclamation 
ergeht  den  17.  November  1789. 

Besitz:  Harmaky  bei  Baar  in  Podolien;  Saliskof  verkaufte  er  1783. 

Gem.  I:  Helene  Christina  v.  Glasenapp,  Hochzeit  den  25.  Sep- 
tember 1775;  sie  war  wohl  den  19.  Dezember  1797  todt;  ihre  Aeltern  s.  N.  205.  — 

Gem.  II:  N,  N.  Prinzessin  v.  Kreganowski,  Tochter  des  Woje* 
woden-Fnrsten  von  Kregauowski. 

Tochter:  Lonisa(JI.  Ehe).  Gem.:  Fürst  Druczkoy  Sakolwitzki; 
sie  war  die  einzige,  reiche  Erbin  ihres  Vaters. 

234.  Christer  Johann.  2.  S.  v.  206;  geb.  1747,  war  1778  Capitata, 
1780  dimittirter  Capitain,  Wolmarscher  Niederlandesgerichte- Assessor  und 
Pfandherr  zu  Welkenhof;  1797  bis  1802  Rigischer  Ordnungsrichter,  lebte 
im  Mai  1803  zu  Johannishof  als  Collegien- Assessor;  wohnte  1817  zu  Wolmar, 
wo  er  auch  ohne  Erben  gestorben  ist  —  1778  als  Capitain,  besass  er  bereits 
Welkendorf,  auf  dem  er  1788,  als  Pfandhalter  sitzend,  in  das  Adelsregister 
eingetragen  ist.  1828,  den  19.  Dezember  wurde  Proclamation  erlassen, 
wegen  des  Nachlasses  des  weiland  dimittirten  Ordnungsrichters  Christer 
Johann  v.  GL,  welcher  im  August  oder  früher  zu  Wolmar  ohne  Leibeserben 
verstorben  war. 

Besitz:  Welkenhof  1823,  2%  Haken  im  Kirchspiel  Papendorf  im 
Wolmarschen  Kreise;  nach  1727  besass  es  der  Legationsrath  R.  v.  Zimmermann, 
nach  dessen  Tode  es  seiner  Schwester  Margaretha  Johanna,  vermahlt  mit 
Johann  George  von  Albedyll,  zufiel,  die  das  Gut  am  9.  Mai  1761  dem  Capitain 
Christian  Georg  v.  Willemten  für  4200  Rthl.  verkaufte.  Wie  erwähnt,  besass 
1778,  auch  1786  es  der  Capitain  etc.  Christer  Johann  v.  GL  nnd  ist  es 
wohl  nicht  lange  in  seinem  Besitz  (Pfand?)  gewesen;  denn  1809,  den  7.  April 
verpfänden  die  Erben  des  wirklichen  Staatsrates  Carl  Gustav  v.  Berg 
Welkenhof  für  10,000  Rbl.  alb.  dem  Rathsherrn  Adam  Kroger.  Gr.  Johannishof, 
Kirchspiel  Cannapäh,  2"/»  Haken;  jetzt  im  Besitz  vom  Kirchspielsgerichts- 
Substituten  Carl  v.  Roth. 


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Gem.:  Gertruda  Helena  v.  Albedyll,  i.  V.:  Johann  Georg  v.  Al- 
bedvll.  i.  M. :  Martha  Johanna  v.  Zimmermann. 

235.  *Georg  Johann.  3.  8.  v.  206.  Geh.  1749,  gest.  den  10.  März  1810 
zn  Omsk  als  General  en  Chef  und  Gonvernenr  von  Sibirien  (West-).  Aas 
einer  in  rassischer  Sprache  gedruckten  Biographie:  „Oregon  Iwano  witsch 
Glasenapp  stammte  ans  dem  Livländischen  Adel  and  erblickte  im  Jahre  1749 
das  Licht  der  Welt.  Anf  seine  Erziehung  wurde  eine  ausserordentliche  Sorg- 
falt verwendet.  Ausser  der  rassischen  Sprache  war  er  der  französischen, 
deutschen  und  polnischen  mächtig.  Schon  am  14.  Juli  1764  trat  er  in  das 
3.  Grenadier-Regiment  (zn  Pferde)  ein.  und  hier  war  er  bereits  nach  3  Monaten 
Cornet,  am  18.  September  des  folgenden  Jahres  zum  Lieutenant  avancirt  Nach 
5  Jahren  stand  er  im  Simbirski 'sehen  Regiment.  Am  7.  August  1770  befand 
er  sich  bei  dem  Sturm  auf  Schnrsche,  welcher  trotz  der  Tapferkeit  der 
Russen  abgeschlagen  wurde;  dann  betheiligte  er  sich  am  22.  September  an  dem 
Siege  bei  Bukarest  und  am  24.  bei  der  Einnahme  von  Schnrsche.  Im 
Jahre  1773  war  er  in  das  Leib -Kürassier-Regiment  versetzt  worden,  focht 
tapfer  bei  der  Belagerang  von  Silistria  nnd  war  im  folgenden  Jahre  bei  der 
Erstürmung  dieser  starken  Festung.  Bald  war  der  für  Rnssland  so  günstige 
Frieden  von  Katschnk  -  Kaimardok  abgeschlossen.  In  den  darauf  folgenden 
Friedensjahren  wnrde  am  24.  September  1776  v.  Glasenapp  Rittmeister  nnd 
am  29.  August  1784  Seconde-Major.  Als  im  Jahre  1789  der  Krieg  gegen  die 
Türken  von  Neuem  ausbrach,  befehligte  er  kleine  Heeresabtheilnngen,  bei 
welcher  Gelegenheit  er  stets  Umsicht  nnd  Kaltblütigkeit  erwies.  Am  10.  Hai 
desselben  Jahres  wnrde  er  mit  der  Führung  der  Avantgarde  beauftragt  nnd 
bewahrte  seine  militärischen  Tugenden  auch  hierbei ;  eines  Tages  gelang  es 
ihm,  beim  Vordringen  durch  rechtzeitiges  energisches  Eingreifen  die  Türken 
vom  Fruth  zu  verjagen  und  dadurch  einen  ganzen  Landstrich,  von  1127  Fa- 
milien bewohnt,  vor  deren  Grausamkeit  zn  retten.  Desgleichen  hatte  er  Ge- 
legenheit, bei  Zigarka,  bei  Sanga  nnd  Salkutz  seine  GescbickHckeit  und 
seinen  Muth  zu  beweisen.  Vom  IG.  September  bis  zum  25. November  1789  befand 
er  sich  im  Corps  seines  „Onkels"  v.  Michelson  und  wnrde  am  19.  September 
für  seinen  unermüdlichen  FleiBS  nnd  für  die  dem  Staate  geleisteten  Dienste 
von  der  Kaiserin  zum  Premier- Major  ernannt."  —  Erwähnt  sei  hier:  Johann 
V.  Michelson,  1782  auf  Salishof,  zwischen  1780  bis  1792  auch  auf  Löweküll; 
derselbe,  ein  Günstling  der  Kaiserin  Catharina  IL,  stand  als  Major  bei  der 
Kaiserlichen  Garde  zu  Pferde,  bereits  1780  General-Major,  17H9  General- 
Lieutenant.  Er  machte  der  Pugatschefschen  Rotte  and  Rebellion  ein  Ende, 
nachdem  Oberst  v.  Freymann  vorher  hingeschickt  nnd  nicht  renssirt  hatte. 
Jemetka  Pngatschef,  der  mit  den  Kosacken  den  7jährigen  Krieg  gegen  die 
Türken  mitgemacht  hatte,  hetzte  die  Kasacken  am  Uralfluss  gegen  Russland 
anf,  widersetzte  sich  1772,  wurde  aber,  wie  angegeben,  durch  General-Major 
v.  Michelsohn  zum  Gehorsam  gebracht.  Anch  18U6  hatte  sich  Russland  mit 
den  Türken  in  Krieg  eingelassen,  dabei  hatte  der  französische  Gesandte  den 
rassischen  nnd  englischen  Kriegsschiffen  verboten,  in  den  Bosporus  einzulaufen. 
was  zwar  widerrufen  wurde;  doch  durch  andere  französische  Einwirkungen  anf 
den  Sultan  veranlasst,  rückte  General-Lientenant  v.  Michelson  mit  80,000  Mann 
in  die  Fürstenthümer  Moldan  und  Walachei  ein  (v.  Höpfner,  1806  u.  1807).  — 
Zn  diesem  Zwischensatz,  bedingt  durch  die  Bemerkung  „Onkel  Michelson",  sei 
noch  hinzugefügt,  dass  1784  der  General-Major  v.  Michelson  mit  Wilhelmine 
Baronesse  von  Ingelström  vermählt  war.  Die  Ehe  wnrde  wieder  getrennt; 
2.  Gemahlin:  Tochter  des  Generalgonverneurs  von  Nischegrod,  Herrn  v.  Reh- 
binder. „Am  9.  October  1792  wurde  v.  Glasenapp  Oberstlieutenant  und  am 
30.November  1795  erhielt  er  den  Orden  für  25  jährigen  treuen  Armee-Dienst.  Den 
21.  März  1797  steht  er  noch  im  Leib-Knrrassier-Regiment.  Den  15.  Juli  1798 
Oberst  und  Kommandeur,  am  18.  October  General-Major  und  am  19.  Februar 
1799  zum  Chef  des  Regiments  ernannt.    Das  Leib-Kürassier-Rediment  wurde 


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—     821    — 

v.  Ol.  (262)  Manow,  Bossnow,  Grünhof,  Viverow  b,  Seidel  and  Zewelin  for 
124.000  Thlr.  and  verkaufte  zwei  Tage  später  diese  Güter  für  125,000  Thlr. 
wieder  an  die  Gemahlin  von  Paul  Friedrich  August  v.  Gl.  262  (wohl 
Schein  kaufe)  (Berghang);  es  mnss  dies  ein  Handel  gewesen  sein,  wohl  unüber- 
legt, oder  vielleicht  um  ungehindert  event.  in  den  Krieg  ziehen  zu  können,  seitens 
N.  262,  oder  nm  die  Güter  der  Allodificirung  zuzuführen ;  dann  am  25.  Mai  1806 
kauft  Paul  Friedrich  August  v.  Gl.  dieselben  von  dieser,  seiner  2.  Gemahlin, 
von  der  er  eich  bald  bat  scheiden  lassen,  wieder  zurück  (Berghans).  —  1805 
hat  sich  Joachim  Caspar  v.  Gl.-Zettun  mit  seinen  Lehnsansprüchen  an  diesen 
Gütern,  sowie  die  anderen  Vettern  ebenfalls,  gemeldet  (Lehnsacten).  Bei  seinem 
Tode  1810  wnrde  Bein  einziger  Sohn,  um  die  Erbschaft  anzutreten,  als  Bitt- 
meister in  Gallizien  vergeblich  aufgerufen. 

Besitz:  Der  Vater  hatte  1748  seinen  Besitz  meist  an  seine  Brüder  ver- 
kauft und  besass  Joachim  Caspar  v.  Gl.  nur  Kl.-Crien  vorübergehend; 
Autheil  Zirchow,  Zettun,  wo  er  1800,  1801  in  einer  Lehns Verhandlung, 
d.  d.  Bärwalde,  den  23.  Juli,  und  bei  seinem  Absterben,  den  27.  Juni  1810, 
angegeben  wird;  diese  kamen  dann  wohl  an  N.  262,  da  der  Soh'n  wohl  schon 
todt  war  (s.  vorstehend). 

Gem.:   v.  Zitzewitz.  (?) 

Sohn:    263. 

222.  Friedrich  Ewald.  S.  v.  174.  Zettun.  Geh.  ca.  1733,  gest.  den 
20.  Januar  1795,  im  63.  Lebensjahre.  Taa.-Tab.  1756:  21  Jahre  alt.  in  Zirchow. 
Er  wird  fälschlich  1804  in  der  Vasallen- Tabelle  72  Jahre  alt  anf  Zettun  (7000 
Thaler)  nnd  in  den  Lehnsacten  aber  noch  später  aufgeführt.  —  1743  auf  der 
Huldigung.  —  170t),  den  30.  October,  verkaufte  er  das  väterliche  Gut  Zirchow 
an  Major  Clans  Jürgen  v.  Zastrow.  sowie  er  auch  den  9.  Januar  1787  das  Gut 
Gerbin  an  Johann  Christian  Julius  v.  Aschenbach,  Bittmeister  im  Regiment 
Mauschwitz,  veräusserte.  —  1782,  den  9.  November,  Colberg,  klagt  der  Haupt- 
mann v.  Lettow  vom  Garnisonbataillon  zu  Colberg,  bei  dem  Grosskauzier 
v.  Carmer  gegen  die  von  Glasenapp-Manow  (siehe  schon  N.  172)  und  geht 
die  Klage  hier  gegen  den  Vormund  von  Paul  Friedrich  August  v.  Gl.  262, 
sowie  gegen  die  Forsträthin  v.  Voigt  geb.  v.  Seyger,  die  rechte  Erbin  von  dem 
Oberst lieutenant  v.  Seyger.  der  auch  eine  v.  Lettow,  Schwester  von  Frau 
Hauptmann  v.  Seyger,  zur  Gemahlin  hatte.  Dieser  Hauptmann  A.  G.  v.  Lettow 
beim  Colberg'schen  Garnisonbataillon  giebt  an:  Das  Capital  von  1000  Thlr., 
welches  1753  auf  Seidel  eingetragen  gewesen,  stamme  von  seinem  Bruder,  der 
in  der  Prager  Schlacht  gefallen  sei  (s.  N.  172,  wonach  die  Hypothek  von 
1000  Thlr.  auf  Seidel,  freilich  erst  auf  den  Namen  v.  Lettow,  dann  anf  von 
Seyger,  der  auch  die  Zinsen  erhalten,  gestanden  hatte).  Der  pp.  v.  Lettow 
meint,  dass  ihm  wenigstens  die  Hallte  von  den  1000  Thlr.  gebühre  und  bean- 
sprucht 600  Thlr.  —  Die  Sache  wird  an  das  Hofgericht  verwiesen.  —  Die 
Untersuchung  ergiebt:  Der  Grossvater  (von  N.  262),  der  Bittmeister  Peter  von 
Gl.  (172),  habe  eine  Hypothek  von  1000  Thlr.  laschen  lassen  wollen,  wobei  das 
Geriebt  darauf  aufmerksam  machte,  dass  dieselbe  anstatt  auf  v.  Seyger  auf 
v.  Lettow  lautete;  damals  habe  Peter  v.  Gl.  gleich  eine  Notiz  anf  das  Do- 
cument  gemacht,  dass  nicht  v.  Lettow,  sondern  der  Oberstlieutenant  v.  Seyger 
die  1000  Thlr,  gegeben  habe.  Ein  Major  v.  Lettow,  aus  Natzlaff,  depouirt, 
dass  er  mit  dem  Hauptmann  v.  Seyger  befreundet  gewesen,  derselbe  ihm  vor 
der  Prager  Schlacht  nichts  von  dem  Gelde  erwähnt,  obwohl  sie  sich  beide  über 
ihr  Vermögen  HittheÜuug  gemacht  hätten;  dass  seine  Schwester,  Fran  Haupt- 
mann v.  Seyger  listigerweise  besorgt  habe,  das  Geld  an  sieb  nnd  Erben  zu 
bringen,  indem  sie  auch  die  Papiere  ihres  bei  Prag  gefallenen  Bruders  damals 
bald  an  sich  gebracht,  auch  mit  ihm,  dem  Zeugen,  nach  dem  Kriege  den  Nach- 
las» ihres  Bruders  getbeilt,  doch  von  diesen  1000  Thalern  auf  Seidel  nichts 
erwähnt  habe.  Dahingegen  habe  ihm  Georg  v.  Lettow,  sein  bei  Prag  ge- 
fallener Bruder  erwähnt,  wie  er  öfter  für  v.  Seyger  (den  Oberstlientenant)  Geld 
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untergebracht  und  sich  auch  hei  Seyger  entschuldigt  habe,  dass  die  1000  Thlr. 
bei  v.  Glasenapp  fälschlicherweise  auf  ihn  and  nicht  auf  Seyger  eingetragen 
gewesen  wären.  —  Die  pp.  v.  Voigt,  Tochter  vom  Obers  tlientenant  v.  Seyger 
and  der  geb.  v.  Lettow  sei  die  rechte  Erbin  dieses  Geldes  von  1000  Thalern. 
Darch  Erkenntniss,  Cöslin,  den  1.  Hat  1782,  ist  bereits  ein  Claos  Siegismnnd 
v.  Lettow  abgewiesen  worden.  Dieser  Hauptmann  A.  G.  t.  Lettow  im  Colberg- 
schen  Garnisonbataillon  beginnt  wieder  die  Klage,  entschuldigt  die  Verspätung 
damit,  dass  er  eher  von  dieser  Angelegenheit  nicht  gewusst,  auch  der  Ritt- 
meister v.  Glasenapp,  Hauptmann  v.  Bonin -Naseband,  denen  sein  Bruder  von 
Lettow  Beine  Papiere  anvertraut  habe,  sowie  die  Schwester  v.  Sydow  todt 
seien  and  hofft  event.,  den  Prozess  darch  drei  Instanzen  zu  fahren.  Es  scheint 
jedoch  nicht  zum  Prozess  gekommen  zu  sein.    (Geh.  St.-Arch.) 

Besitz:  Zettun,  Bozog  c,  väterliche  Guter,  nahm  er  den  17.  Anglist 
1765  in  Folge  Vergleichs  mit  der  Mutter  und  Schwester  in  Besitz.  Zirchow, 
ebenfalls  väterliches  Erbe,  verkaufte  er,  wohl  nur  zum  Tbeil.  den  30.  October 
1769  an  den  Major  Claus  JBrgen  v.  Zastrow;  denn  1795  und'  1798,  s.  G.  221, 
machen  sich  andere  Ansprüche  und  andere  Besitzer  bei  Zirchow  geltend; 
Gerbin,  ebenfalls  vom  Vater,  verkaufte  er  den  9.  Januar  1786  an  Julius  tob 
Aschenbach;  er  hatte  wohl  keine  Aussicht  auf  Lohns-  oder  Erbfolge  gehabt. 

Gem.:  Elisabeth  Friederike  v.  d.  Borne;  Ehestiftnng  den  29.  No- 
vember 1772;  sie  starb  den  26.  November  1809  zu  Beckow  bei  CSslin,  wo 
wohl  ihr  Wittwensitz  war;  i.  V.:  Rittmeister  Lorenz  Richard  v.  d.  Borne  asf 
Lfimzow.  —  1796  hatte  N.  221  noch  gegen  sie  als  Wittwe  wegen  des  Lehn- 
guts Zirchow  geklagt.  —  1811,  den  18.  Februar,  Dresden,  beschwert  sich 
Johanna  Franziska  Mohn  geb.  v.  Seydlitz  in  der  Nachlasssacbe  der  verwitt- 
weten  v.  Glasenapp  geb.  v.  d.  Borne  bei  Sr.  Majestät:  diese  ihre  Mattet- 
Schwester  sei  den  26.  November  1809  in  Reckow  bei  Cüslin  gestorben,  ihr 
Bruder,  der  Major  v.  Seydlitz  in  Winzig  in  Niederschlesien  und  sie  seien  die 
Universalerben  der  Verstorbenen,  über  Verzögerung,  und  bittet,  dass  ihr  Erb- 
theil  ihr  bald  zugehen,  ihr  Assistent,  Justiz-Kommissarius  Herrlich  es  be- 
schleunigen möge.  1811,  den  9.  März,  Berlin,  vom  Könige  an  das  Oberlandes- 
gericht, dass  prompte  Justiz  administrirt  werden  solle.  Am  24.  October  1811 
erhielt  die  pp.  Mohn  Bescheid,  dass  Alles  beschleunigt  werde. 

223.  Philipp  Franz.  S.  v.  177.  Benzin.  Geb.  1745,  gest.  den  6.  No- 
vember 1756  zn  Kruckow.  —  Mit  seinem  Onkel,  dem  Landrath  und  Landes- 
director  Peter  v.  Gl.  176  auf  Zarrentin  etc.,  der  ihn  überlebte,  starb  also  u 
diesem,  den  5.  September  1787,  das  Pollnower  Haus  aus.  — 

224.  Otto  Heinrich.  8.  v.  183.  Geb.  den  14.  Mai  1754  zn  Berlin,  gest. 
als  Oberst  den  30.  Juli  1830  in  Gnadenfrei  bei  Reichenbach  in  Schieden. 
Er  ist  in  Potsdam  erzogen  worden,  trat  1766,  den  6.  Mai,  bei  der  Artillerie 
ein,  wurde  1775,  den  28.  April,  Seconde-Lieutenant,  1793  Premier -Lieutenant, 
1785  Stabs-Capifain,  1799  Premier-Capitain,  was  er  im  Mai  1806  noch  war. 
Nach  dem  Feldzuge  180b  und  1807,  wo  das  Regiment  2.  Artillerie- Regiment 
hiess  und  in  Breslau  gestanden  hatte,  wurde  Otto  Heinrich  v.  GL  den 
14.  November  1808  der  Festnngsartillerie  zugetheilt,  1809  Major  in  der  SclUe- 
sischen  Artillerie-Brigade  und  Chef  der  in  Silberberg  stehenden  Artillerie- 
Compagnie;  1812  zum  Kommandeur  der  Fuss- Artillerie  in  Cosel  ernannt. 
1814  ward  er  Oberstlieutenant  in  der  Schlesischen  Artillerie-Brigade  nnd  anf 
sein  Gesuch  1814,  von  Schweidnitz  aus,  als  Oberst  dimittirt.  —  Otto  Heinrich 
v.  Gl.  hat  den  Bairiechen  Erbfolgekrieg,  die  kriegerischen  Operationen  bei  den 
verschiedenen  Theilungen  Polens,  sowie  den  Krieg  von  1806  mitgemacht  und 
ist  bei  Jena  darch  französische  Husaren,  welche  seine  Batterie,  deren  Chef  er 
war,  im  Feuer  genommen  hatten,  verwandet  worden.  In  der  Geschichte  der 
Artillerie:  Er  stand  mit  seiner  Batterie,  erste  12pfundige  (Breslau),  1806  beim 
Hohenlohenschen  Corps;  im  3.  Moment  der  Schlacht  bei  Jena  und  Anerstadt 
unterstützten  die  12  pfundige  Batterie  v.  Glasenapp  No.  7  und  v.  Wofframsdorf 


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vergebene  den  neuen  Angriff  auf  Viorzehnheiligen,  Major  Holzendorf  hatte 
■ich  bis  nach  Stobra  zurückgezogen.  —  Hier  geschah  denn  auch  die  Ver- 
wundung etc.  Bei  der  Einnahme  von  Breslau  1807  durch  den  Feind  waren 
mit  der  Hontirnngskammer  «eine  Sachen,  anch  seine  Patente,  verbrannt  nnd 
bittet  er  von  Schweidnitz  den   18.  October  1816  nm  Erneuerung  der  Patente. 

Gem.  I:  N.  N.  Lehmann;  i.  V.i  der  Oberst  a.  D  der  Artillerie  N.  N. 
Lehmann,  Berlin,  Kupfergraben  No.  2,  18)6. 

Gem.  II:  Amalie  Dorothea  Wilhelmine  v.  Gerskow;  i.  V.:  Carl 
Ernst  Hellmuth  v.  Gerskow  aas  Dambeck  in  Mecklenburg- Schwerin,  geb.  1756, 
in  Schweidnitz  Capitain  gewesen,  starb  er  den  26.  April  1826  als  Oberst- 
lieutenant a.  D.  zu  Cosel.  Hochzeit  1809;  nie  ist  1846  den  10.  November  als 
Wittwe  zu  Ohlau  gestorben. 

Sühne:  (I.  Ehe?)  siehe  Nachtrag  N.  45,  etwa  Hauptmann  a.  D.  Carl 
v.  Gl.,  Breslau?  (II.  Ehe)  264;  mehrere  nicht  bekannt  geworden,  obwohl  er 
in  einem  Schreiben  vom  16.  October  1816  von  seinen  Söhnen  spricht. 

Töchter:  'Clara  Wilhelmine,  geb.  den  1.  März  1821  zu  Gnadenfrei. 
Gem.;  v.  Mannsteiu,  Oberstlieutenant  z.  D.,  gest.  den  17.  December  1886 
zu  Warmbrunn. 

226.  Otto  Reinhold.  S.  v.  186.  Zachen.  Geb.  1743,  gefallen  am 
3.  November  1760  bei  Torgau  als  Fahnenjunker;  in  der  Verlustliste  der 
Offiziere  nicht  aufgeführt,  also  erst  17  Jahre  alt,  wohl  noch  nicht  Lieutenant 
gewesen,  wie  er  an  anderer  Stelle  aufgeführt  ist.  —  Vas.-Tab.  1766:  13  Jahre 
alt,  auf  Schule  (Gymnasium)  zu  Nen-Stettin  (Anth.  Znch  4000  TM).  —  Er 
war  im  Frühjahr  1760  erst  beim  Regiment  v.  Hannteuffel  eingetreten.  — 
Lehnsacten  Lübgust  a  Fol.  246  hat  Ernst  Joachims  v.  Gl.  (186)  Wittwe  den 
14.  Augast  1768  angezeigt,  dass  der  Hauptmann  Leopold  Casimir  v.  Gl.  (187) 
auf  Gramenz  a  etc.  bei  der  Belagerung  von  Schweidnitz  geblieben  sei  und 
dessen  Lehnguter  auf  ihren  Sohn  Otto  Beinhold  verfallen  wären.  Vol.  II 
Fol.  8  hat  Justitiar  Crusins  Bub  3.  Juni  1767  angezeigt,  dass,  weil  Ernst 
Joachim  v.  GL  (186)  vor  seinem  Bruder  Leopold  Casimir  v,  Gl.  (187)  gestorben, 
die  Lehne  auf  dessen  einzigen  Sohn  Otto  Beinhold  devoloiret  waren,  dass 
aber  auch  dieser,  da  er  im  Frühjahr  1760  beim  Regiment  v.  Manteuffel  in 
Dienst  getreten,  im  Herbst  bei  der  Torgauer  Bataille  ums  Leben  gekommen 
und  der  Wittwe  (Mutter  von  226)  Bruder,  Capitain  des  v.  Tresckowscken 
Regiments,  Caspar  Otto  v.  Gl.  (184)  der  rechte  Lehnsfolger  sei. 

Besitz:  Gramenz  a,  Anth.  Flakenbeide,  Kubbow  a,  Storkow  b, 
Wruckhütten,  Zechendorf  a,  Zuch  b,  Lttbgusta  erbte  er  1758  in  Lehns- 
folge vom  Onkel  N.  187;  Zuch  b  hatte  er  vom  Vater  erhallen;  dieser  Besitz 
kam,  wie  vorstehend,  nachdem  Otto  Beinhold  v.  Gl.,  erst  17  Jahre  alt,  in 
der  Schlacht  bei  Torgau  am  3.  November  1760  gefallen  war,  an  den  Bruder 
seiner  Mutter,  Hauptmann  Caspar  Otto  v.  Gl.  184. 

225a.  Heinrieh  Reinhold.  S.  v.  106.  Coprieben.  Geh.  Februar  1780 
(Barwalder  Kirchenbuch),  gest.  vor  1761. 

226.  Jürgen  Franz.    1.  8.  v.  198.    Barwalde.    Geb."169  .?,  war  1787  todt. 

227.  Marcus  Jürgen.  2.  S.  v.  198.  Barwalde.  Geb.  169  .  ?,  wohl  be- 
reits 1736,  doch  sicher  1741,  todt.  1719  unterstützt  er  seinen  Vater  bei  einem 
Becontre  mit  dem  Wolf  Heinrich  v.  Bentzel  und  Anderen  in  Bärwalde;  siehe 
beim  Vater  sub  1728;  desgleichen  Aber  den  Process  gegen  die  Kinder  von 
N.  154,  s.  N.  202,  wegen  Schuldverbindlichkeit  und  wegen  Luknitz  besonders. 
—  1723,  den  14.  August,  klagen  Marcus  Jürgen  v.  Gl.,  Unteroffizier 
vom  Wensenschen  Regiment,  und  Franz  Lorenz  v.  Gl.  228,  der  Bruder, 
Unteroffizier  vom  Kronprinzen- Regiment  in  Sachen  wider  des  seligen  Georg 
v.  GL  154  Kinder  und  Vormund,  den  Landrath  v.  Zastrow,  und  schreiben  an 
Se.  Majestät:  dass  die  Güter,  welche  die  Kinder  des  Georg  v.  Gl.  erstreiten 
wollten,  durch  Geld  von  ihrem  Grossmütter-  und  Mutterlichen  wieder  reloirt 
und  in  guten  Stand  gebracht  worden  seien;  ihr  Vater  habe  wegen  der  vielen 

21« 


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Schulden  auf  den  Gütern  der  Erbschaft  entsagt;  in  spc.  handelt  es  sich  am 
einen  Banerhof  (nm  250  Gld.)  in  Lnknitz.  Georgs  Kinder  hätten  ihre  For- 
derung auf  dem  Gut  in  Barwalde  und  auf  Lnknitz,  welche  ihres  Vaters  jüngster 
Bruder  Gert  Lorenz  v.  Gl.  in  Besitz  habe.  Sie  bäten,  den  Amtshauptmann 
v.  Glasenapp  (N.  168)  zu  Gramenz  und  v.  Kleist  zu  Dubberow  als  Kommission 
einzusetzen,  nm  zu  untersuchen,  welche  und  wie  viel  Güter  mit  ihrem  Mütter- 
nnd  Gross  mütterlichen  von  den  Creditoren  ausgelotet  worden  sind,  dass  keine 
TTebermaasse  bei  den  Gütern  vorhanden  gewesen  nnd  ihnen  von  Ersparnissen 
der  Banerhof  zu  Lnknitz  für  400  Gld.  gekauft  worden  sei,  also  ihnen,  den 
Kindern,  zugehörig  sei,  desgleichen  Befehl  ertheilen  zn  wollen,  wegen  des  ein- 
gezogenen Hühlenners  von  lauter  Eichen.  Unterzeichnet:  Marx  Jürgen  v.  ÖL 
bei  Hauptmann  v.  Froreichs  Compagnie,  Wensenschen  Regiments,  Franz  Lorenz 
v.  Gl.,  Unteroffizier  beim  Regiment  Kronprinz,  bei  dem  Herrn  Rittmeister  von 
Glasenapp  (N.  172).  Der  Advokat  ist  Georg  Kistmacher.  —  Darauf  ergeht 
nuter  dem  16.  August  1723,  Berlin,  Befehl  an  die  Regierung,  möglichst  ohne 
Frocess  die  Sache  zu  Ende  zu  bringen,  dass  den  Klägern  als  Soldaten  schleunigst 
Recht  verschafft  werde.  —  Die  Sache  hat  sich  jedoch  verzögert,  kommt  1727 
erst  zur  genauem  Untersuchung  und  zu  einem  Resnlat  (e.  N.  202).  —  1726, 
den  20.  August,  von  Neu-Rnppin  aus  bitten  Marx  Jürgen  v.  Gl.,  Unter- 
offizier unter  dem  Regiment  Sonsfeld  (Dragoner),  Franz  Lorenz  v.  Gl.,  Unter- 
offizier in  des  Kronprinzen  Regiment  (Cavallerie),  dass  das  Hofgericht  in 
Cöslin  angewiesen  werde,  ihnen  endlich  Recht  zn  verschaffen,  besonders  ihnen 
zu  dem  Hofe  in  Lnknitz  nnd  dem  Holze  zn  .verhelfen.  Befehl  Sr.  Majestät 
genehmigt,  das  Gericht  dahin  anzuweisen,  event.  ihnen,  als  Soldaten,  einen 
Advokaten  zu  gestellen.  —  Marcus  Jürgen  scheint  schon  vor  dem  Vater 
1736  verstorben  zu  sein  und  keinen  Besitz  bewirtschaftet  zu  haben. 

228.  Franz  Lorenz  (genannt  Rosenjnnker).  3  S.  v.  198.  Bärwaide- 
Freiheit;  geb.  den  24.  März  1700,  gest.  den  16.  April  1765.  Vas.-Tab.  1756: 
55  Jahre  alt  (Anth.  Bärwalde  mit  Vorwerk  RotbflieüS  5000  TU.)  —  1719  ist 
er  bei  einem  Streit,  welchen  sein  Vater  in  Bärwalde  mit  dem  Wolf  Heinrich 
v.  Rentzel,  sowie  auch  sein  Bruder  Marcus  Jürgen  v.  Gl.,  eingreifend  zugegen: 
siehe  beim  Vater  N.  198.  —  1723,  den  14.  August,  klagen  er  als  Unter- 
offizier bei  des  Kronprinzen  Regiment  nebst  seinem  Bruder  Marens  Jürgen 
v.  Gl.,  siehe  dort  N.  227,  sowie  N.  193  und  202  wegen  Lnknitz  nnd  des 
Hühlenners  und  bitten  Se.  Majestät,  dass  die  Sache  zu  Recht  geführt  werde; 
desgleichen  1726,  den  20.  August  von  Neu-Ruppin  aus  um  Beschleunigung. 
Der  Frozess  gegen  die  Kinder  von  Georg  v.  Gl.  154  wird  erst  1728  (s.  N.  803) 
zu  Ende  geführt.  —  Auch  zu  seiner  Zeit  hatte  sich  der  leidige  Streit  wegen 
der  Jurisdiction  der  4  Geschlechter  v.  Glasenapp,  v.  Wolde,  v.  Zastrow  und 
v.  Münchow  in  der  Stadt  Bärwalde  wieder  erhoben.  Es  hatten  sich  die  beiden 
Bürgermeister  Roloff  und  Schwerin,  wohl  nacheinander  einer  von  Franz 
Lorenz  v.  Gl.  wider  sie  veranlassten  Exekution  widersetzt.  Entgegen  dem 
früheren  Gebranch  hatten  die  4  Geschlechter  als  zuständige  und  esekatirende 
Gerichts  her  ren  nicht  durch  Aufbietung  ihrer  Bauern  der  Exeknüon  Nachdruck 
verschafft,  sondern  wollten  es  diesmal  einer  fiskalischen  Beahndang  überlassen, 
hatten  den  früheren  Königlichen  Advokatnm  fisci  Andreas  Johann  Schweder 
damit  beauftragt  nnd  ihn  reqniriret,  sich  seines  Amtes  wider  diese  Wider- 
spenstigen zu  gebrauchen  etc.,  es  handelte  sich  um  eine  Sache  unter  50  Tbl.  — 
Der  Bürgermeister  und  Rath  der  mediaten  Stadt  Bärwalde  petitioniren  darauf 
hei  Sr.  Majestät,  den  4.  März  1739,  gegen  die  4  Patrone,  gegen  das  Burg- 
gericht, um  Edicte,  die  anf  sie  passten,  um  als  Bürger  von  der  Jurisdiction 
des  Burggerichts  frei  zu  kommen;  sie  meinten,  es  sei  zwar  1620  mit  den  Pa- 
tronen ein  Vergleich  anfgenommen  worden,  doch  forderten  Bie  die  Königliche 
Concession  wegen  der  Jurisdiction  jetzt  an  die  4  Geschlechter  (sie?  die  Burg- 
gerichte, als  Staatsgerichte,  waren  zwar  1720  nnd  einige  schon  früher,  aufge- 
hoben worden;   hier  hatten  diese  Geschlechter  die  Stadt  im  Besitz,   sie  resp. 


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—    388    — 

„Nach  dem  am  heutigen  dato  mit  meinem  Schwager  dem  Wohlgeborenen 
Heim  George  Magnus  von  G-lasenapp  Lequidirt  habe,  lieber  der  Nach- 
lasaenechaft  meines  Seeligen  8  chwieger-  Vaters  des  Ho  eh  wohlgeborenen  Herrn 
Collegien-Baths  George  Gustav  von  Glasenapp  und  derselbe  mir,  dass  meiner 
Frauen  Zukommende  Erb-Portion  durch  einer  Obligation  von  Tausend  (Schreibe 
1000)  Rubeln  entrichtet  hat;  so  begebe  mich  Kraft  dieses  aller  ferneren  An- 
sprüche, für  mich,  meiner  Frauen  nnd  Kinder  am  oberwehnter  Nachlassen- 
schaft meines  Seeligen  Seh  wieger-  Vaters  Weiland  Herrn  Collegien-Bath  von 
Glasenapp.  Zur  mehrerer  Gewissheit  habe  dieses  eigenhändig  Unterschrieben 
und  besiegelt.     Perrist,  den  27.  Januar  Ao.  1776."    (Vergl.  N.  209). 

1786  Eingabe  des  Werroschen  Bentmeistera  und  Titularraths  Georg 
Magnus  V.  Gl.,  Erbherrn  auf  Perrist,  zur  Einschreibung  in  das  adlige  Ge- 
schlechtsbnch  des  Bigischen  Gouvernements  nebst  Namen  und  Lebensumständen 
seiner  Kinder,  Eintragung  1786,  den  24.  August.  —  1791,  im  September, 
Adelsattest  für  den  Bentmeistor  v.  Glasenapp.  —  1792,  den  10.  Harz.  Der 
Werrosche  Kreisrentmeister  Georg  Magnus  v.  Gl.  verpfändet  zu  Werro  die 
zn  Fernst  gekürige  Hoflage  Saarjerw  auf  12  Jahre  für  51)00  Bbl.  Silber  — 
1794,  den  1.  Harz,  verpfändete  Otto  Gustav  Baron  v.  Budberg  Gr.  Jonannishof, 
Kirchspiel  Cannapäh,  2IS/2I)  Hfc.  an  Georg  Hapus  v.  Gl.  und  den  Pastor, 
Bitter  Johann  Philipp  v.  Both;  er  nahm  es  wieder  zurück  und  verpfändete 
es  am  1.  Harz  1797  für  18,500  Bbl.  S.  dem  Hofrath  Bernhard  Wilhelm  Baron 
v.  Wrangel  auf  90  Jahre.  Der  Collegienassessor  Jacob  Georg  v.  Berg  ver- 
pfändete am  8.  Februar  1781  für  28,000  Bbl.  S.  der  Baronin  Ungern  v.  Sternberg 
WeUsensee,  Kirchspiel  Cannapäh,  (>".'%  Hk.,  nahm  es  jedoch,  nachdem  sie  es 
am  15.  April  1794  für  40,000  Bbl.  S,  dem  Kreisrentme ister  Georg  Magnus 
v.  Gl.  und  dem  Pastor  Johann  Philipp  v.  Roth  cedirt  gehabt,  wieder  zurück 
nnd  verpfändet  es  am  23.  April  1797  wieder  dem  Pastor  Johann  Philipp 
v.  Both  (der  Kreisrentmeister  v.  Gl.  war  17015  gestorben),  nahm  es,  nachdem 
dieser  es  am  23.  April  1798  für  50,000  Bbl.  8.  dem  Hana  Philipp  Ernst 
cedirt,  abermals  zurück  etc.  —  Es  hatte  sich  im  18.  Jahrhundert  in  Livland 
und  angrenzenden  Ländern  durch  Vermittelung  eines  Juden  ein  Handel  mit 
Gütern  eingebürgert,  der  sich  förmlich  zu  einem  Schacher  ausgebildet  hatte 
und  selbstredend  zum  Schaden  der  Landwirtschaft  und  zum  Ruin  mancher 
Familien  ausschlug;  besonders  1772  und  1787  stiegen  die  Preise  der  Güter 
in  Folge  der  im  erstereu  Jahre  herrschenden  Hungersnoth  in  Deutschland;  es 
folgten  aber  bald  Konkurse,  die  zur  Besinnung  brachten  und  das  Gleichgewicht 
wieder  herstellten.  —  Georg  Magnus  v.  Gl.  für  seine  Person  scheint  weniger 
vorteilhaft,  als  der  Probst  Johann  Philipp  r.  Both  spekulirt  zn  haben.  Siehe 
ihre  Nachkommen;  denn  1809,  den  5.  März,  verpfänden  die  des  Georg  Magnus 
v.  Gl.  Perrist  (s.  N.  274),  nachdem  sie  die  zu  Perrist  gehörige  Huflage 
Saarjerw  saramt  den  Gesinden  Sutti  für  10,000  Bbl.  den  8.  April  1806  bereits 
an  den  Major  Moritz  Graf  OBourke  verkauft  hatten. 

Besitz:  Perrist  mit  Saarjerw  und  Sutti,  pfandweise  Jonannishof 
und  Weissensee. 

Gem.:  Wilhelmine  Sophia  v.  Dannenstern. 

Söhne:   274,  275,  276,  277,  278,  279. 

Töchter.:  1.  Wilhelmine  Charlotte,  geb.  1780,  den  26.  Jnni,  lebte 
1786.  —  2.  Julie  Anguste,  geh.  1796,  den  5.  Mai. 

240.  Gustav  Gottlieb.  2.  S.  v.  209;  geb.  1751,  den  29.  November, 
war  1776  bereits  todt. 

20.  Generation  von  1765  bis  1800. 

241.  Heinrich  Bogislaf.  1.  S.  v.  210.  Wurchow;  geb.  den  17.  Sep- 
tember 1749  zu  Gramenz,  gest.  den  6.  August  1804  zu  Wurchow.  Vas.-Tab. 
1804:  H.  B.  v.  Gl.'s  Rittmeister  a.  D-,  Erben,  Wnrchow  a  und  b.  (28,164  Thlr.) 
Er  stand  bei  v.  Löllhöfel  Kürassieren,  war  1773  Lieutenant,  1791  Bittmeister 


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—    884    — 

und  lebte  später  als  ausser  Dienst  auf  seinen  Gütern.  —  Nach  dem  Tode  des 
Vaters  1771  führte,  nach  dessen  Bestimmung  von  1749  schon,  nnter  Bestattigiing 
and  Ernennung  von  noch  anderen  Vormündern,  die  Mutter  die  Bewirtschaftung 
der  Güter  nnd  anch  resp.  die  Vormundschaft,  bis  denn  1774  Heinrich 
Bogislaf  v.  Gl.  mündig  geworden,  die  Erbtheilung,  nnter  Bestätigung  dieser 
also  auch  nnter  Einverständnis»  der  andern  Vormünder  erfolgte ;  es  finden  viel 
Streitigkeiten,  besonders  durch  den  8.  Sohn  Otto  Leopold  v.  Gl.  243  hervor- 
gerufen, statt. 

Ans  der  VormundBchaftsberechnung  hatte  die  zur  Fertigstellung  des  Erb- 
recesses  zusammengetretene  Commission  folgende  Aufstellung  gemacht;  aus 
2  Jahren  den  Beinertrag  der  Güter  festgestellt,  der  zwar  brutto 

8.184  Thlr.  26  Gr.  —  Pf. 

betrag,  wovon  Unkosten 1,848      .     15     ,      9. 

abgingen,  so  dass 1,836  Thlr.  10  Gr.    3  Ff. 

von  dem  noch  andere  Ansgaben  zu  bestreiten,  nur  1,391  Thlr.  1  Gr.  gux 
Beinertrag  blieben;  wovon  kamen  auf: 

1.  Worchow  nebst  Bauer*  and  Bnschgtttern  nnd  Pirnitzer 

Mühle  (100  Thlr.) 416  Thlr.  —  Gr.  —  Pf. 

2.  Zechendorf 206     „      14,      8, 

8.  Storkow  (Binningsche  Mühle  SO  Thlr.  16  Gr.)  .  408  „  10  ,  4  , 
4.  Althtttten  nebst  Buschhöfen       .201     „      —     ,    —    , 

Summa;  1,291  Thlr.     1  Gr.  —  Pf. 

Der  Werth  der  Güter  stellte  sich  ä  5%  gleich  22,708  Thlr.  13  Gr.  - 
Davon  gingen  verschiedene  Schulden  ab,  anter  andern:  Für  Frau  Hauptmann 
v.  Zitzewitz  ihre  Alimentationsgelder  1913  Thlr.  8  Gr.  Der  Frau  Witwe 
Illata  6733  Thlr.  8  Gr.  n.  dergl.  so  dass  noch  ein  freies  Lehn  blieb:  10686  Thlr. 
4  Gr.  auf  4  Söhne  and  1  Tochtor  nach  Lehns Verhältnis«  vertheilt: 

1.  Lieutenant  Heinrich  Bogislaf 2466  Kthlr.  —  Gr.  UV«  Pf 

2.  Adam  Wilhelm 2466      „      —    „    H'A*    , 

8.  Otto  Leopold 2466      „      —     „    ll'/it    , 

4.  Siegismnnd  Ludwig 2466      „      —     „    ll'/it    , 

6.  Fräulein  Agnisa  Henriette  Sophia .    .    .    .      822  8,        '/u    , 

Summa:  10666  Bthlr.    6  Gr.     9     Pf. 

Erbtneilusgsvertrag,  Wurchow,  den  26.  Juli  1774:  1.  Ravel:  AnU. 
in  Worchow  nebst  den  dazu  gehörigen  Boschgütern;  Lieutenant  Heinrieb 
Bogislaf  v.  Gl.  2.  Ravel:  Storkow  cum.  pert.  Adam  Wilhelm  v.  GL 
8.  Kavel:  Zecbendorf  cnm.  pert  Sigismund  Ludwig  v.  GL  4.  Kavel: 
Althütten  etc.  Otto  Leopold  y.  Gl. 

1.  Kavel  I  übernimmt  Lient.  Heinrieb  Bo- 

gislaf an  Erben  aus  dem  Lehen     .     .    .  2466  Thlr.  —  Gr.  ll'/n  Pf. 

von  dem  mütterlichen  Illata 4204     „       4     „       "/„    . 

ein  Capital  von  v.  Kleist-Zarnikow      .    .     .  400     »      —     „    —        * 

Bankosten 200     w      —     „     —        . 

3.  3.  7270  Thlr.    &  Gr.  —     Pf. 

2.  Werth  der  LT.  Kavel  Storkow 468     „      16    „      4  , 

ab  Beinertrag:  101  Thlr.  21  Gr.  bleibt    .  866     »      18     H      4 

betragt  ein  Capital  zu  5%  berechnet  von    .  7381  Thlr.    2  Gr.    8  PC 

davon  ab  V*  Lehnpferd 166     „      16    B    —  , 

also  Werth  der  Kavel 8.  S.  7164  Thlr.  10  Gr.    8      Pf 


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Darauf  werden  zugeschlagen : 

Adam  Wilhelms  Lebnserbe 2466  Tblr.  —  Gr.  11%    Pf. 

Major  v.  Kleist-Nemitz  Capital 3000      ,      —    „    —  „ 

Der  Frau  Hauptmann  v.  Zitzewitz  Capital  1698     ,,       9    „       6"/»    , 

8.  Kavel  ITJ,  der  Ertrag  tob  Althtttten.     .  201  Thlr.  Gr.  „  —  Pf. 

davon  ab  Holzwärterlohn  ......    . 5  „        1    „  —  „ 

bleibt  Beinertrag 196  Tblr.  23  Gr.  —  Pf. 

constituirt  ein  Capital  zu  5% 8010     „     —    „  —  „ 

Darauf  wird  angewiesen; 

1.  Otto  Leopolds  Erbe 2466  „      —    „  11'/»  „ 

2.  der  Rest  von  Fran  v.  Zitzewitz  Capital  214  „     22    „  3'/ia  „ 
8.  der  Fräulein  Tochter  Erbe  ans  dem  Lehn  822  „     —    „  3*/»  „ 

4.  von  dem  Mütterlichen 807  „     —    „  67.»  „ 

6.  Baukosten 100  „      —    „  —  „ 

8.  S.  3910  Thlr.  —  Gr.  —  Pf. 

4.  Kavel  IV,  der  Ertrag  von  Zechendorf  .  306  „      16  „      8          „ 

ab,  dem  Schulzen 1  „     —  ,.  — „ 

bleibt  Beinertrag 205  Thlr.  16  Gr.    8  Pf. 

betragt  ein  Capital  zu  6% 4118  „     21  „      4          „ 

Darauf  werden  angewiesen: 

1.  Siegmund  Ludwigs  Erbe  vom  Lehn  .     .  2466  „     —  „  11%,      „ 

2.  der  Best  des  Mütterlichen 1222  „       3  „  4'Vii     » 

3.  Baukosten 128  „      17  „  ~          „ 

4.  von  dessen   Allodialerbschaft   wird  ihm 

zugeschlagen 297     „     —    „    —         „ 

S.  S.  4113  Thlr.  21  Gr.  4  Pf. 
Die  Activa  bestehen  sonst  noch  aus  .  .  .  3405  „  14  „  2%  „ 
davon  erhalten  Heinrich  Bogislaf    ...       681      „        2    „     10%„      „ 

Adam  Wilhelm 681     „       2    „     lO'/m     „ 

Otto  Leopold 681      „       2     „     10V«      * 

Siegmund  Ludwig  nach  Abzug  des,  so  ihm  im 

Lehn  bereite  vergütigt, 384      „        2    „     101/«      „ 

Fräulein  Agmsa  Henriette 681      „        2     .     lO'/io      » 

Otto  Leopold,  Rest  der  Equipage      ....  67      B      —    ,    —  „ 

Siegmund  Ludwigs  Best  der  Equipage       .    .       230      B      —    ,    —  „ 

Summa:   8405  Thlr.  14  Gr.     27.    Pf. 
gez.  v.  Kleist,  Commissarius.  gez.  G.  Wilh.  v.  Lettow  als  Kurator,   gez.  Sophia 
Henriette,  verwittwete  v.  Glasenapp,  geb.  v.  Glasenapp.     gez.  Johann  Gottlieb 
Schmidt,    als  Assistent   der  Fran  v.    Glasenapp.     gez.  Heinrich  Bogislaf 
v.  Glasenapp,  Lieutenant  b.  Lüllhöfel. 

Dieser  Erbtheilungsplan,  bereits  1773  entworfen  worden,  hatte  1775  noch 
nicht  seine  Bestättigung.  Es  hatte  nämlich  der  Fähnrich  v.  Glasenapp  N.  243. 
beim  Regiment  v.  Bfilow,  ein  Gesuch  unter  dem  24.  April  1775  an  Se.  Majestät 
eingereicht,  worin  er  klagt,  dass  er  itberv  ortheilt  und  die  nach  seiner  Mutter 
und  seines  Bruders  Heinrich  Bogislaf  Ansicht  gemachte  Erbtheilnng 
anficht  (Siehe  bei  N.  248).  —  Nach  dem  Erbrecess  hatte  Heinrich  Bogislaf 
v.  GL  Wurchow  b  zum  Taxwerth  von  7250  ThI.  erhalten,  den  Besitztitel 
erhielt  er  am  11.  September  1776,  den  Lehnbrief  vom  20.  September  1776. 
Aus  dem  Konkurse  von  Gert  Wedig  v.  Gl.  212  erstand  er  durch  gerichtlichen 
Kaufvertrag  vom  17.  October  1774,  nachdem  am  1.  Mai,  reap.  den  24.  Juni  1771 


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—    886    — 

die  andern  Agnaten  präcludirt  waren,  Wnrehow  a  für  16000  Thl,  die  Allo- 
dification  erfolgt«  erst  spater,  nach  Einführung  der  Alloditication satte  Tom 
10.  Juli  1787  durch  Dekret  vom  üO.  April  1801.  Er  besass  also  seit  1774 
Wnrehow  a  and  b  and  blieben  sie  von  nan  an  auch  in  einer  Hand  vereinigt 
(s.  N.  '2£-2,  '21i6  and  282).  Zu  Wnrehow  a  gehörte  damals  das  Buschgot 
Granhof,  Kl.  Bernsdorf,  eine  Kowe  in  Schofhntten,  3  Käthen  und  die  Schmiede 
in  Sassenburg,  Bial  und  13  nene  Käthen  im  Wilden  Bosch;  zu  Wnrehow  b 
nebst  Pertinentien  gehörte  auch  Anrecht  an  dem  Lübgnster  Busch.  —  Bier,  wie 
auch  zwischen  Grünwald  and  Gramenz,  waren  noch  tief  in  dies  Jahrhundert 
liinein  hunderte  von  Morgen  guten  tragbaren  herrschaftlichen  Landes,  wie  die 
sogenannte  „Sämmtlichkeit",  das  stellweise  früher  schon  in  Kultur  gewesen, 
jetzt  grösstenteils  mit  Strauch  und  Kusseln  bewachsen  war  and  daza  benotet 
wurde,  bei  stillschweigender  Genehmigung  der  Herrschaft,  dass  arme  Einwohner 
der  benachbarten  Dörfer  ihre  Sommersaison  dort  verlebten,  indem  sie  sich 
nnbelästigt  Hütten  bauten,  ihr  Vieh  dort  weideten  etc.  und  zum  Winter  wieder 
neugestärkt  in  ihre  Dörfer  zurückkehrten.  Patriarchalische  Zustande.  —  Nach 
heutigen  Verhältnissen  waren  zu  Heinrich  Bogislafs  v.  Gl.  Zeiten  die 
Pachterträge  sehr  gering;   es  gab  z.  B.  der  Gutsverwalter  von 

Wnrehow  b  Pacht 156  Thl.  —  Gr. 

Baner  Erdmann  Fährmann  nnd  Michel  Freiberg       16    „      —    „ 

Instmann  Wienkoop 7„      —    „ 

Michel  Knaak 8    „      —    „ 

Pächter  auf  Busch  gute rn :  Daniel  Krause  ...        8    „      —    „ 

Peter  Teich 33    „      12   , 

Jacob  Wruck 41    B      16    „ 

Gottfried  Hinz 20    B      18    , 

Joachim  Eaddatz 90    ,       —    „ 

der  Pirnitzer  Müller 100    „      —    „ 

Schäfer  Schall .     .    .        1    ,      —    . 

Summa:    416  Tbl.  22  Gr. 

Zechendorf  c  brachte 206    ,      16    , 

Storkow  a 486    „     —    „ 

Althütten 201    „      —    „ 

u.  s.  w.  —  Wie  bei  des  Vaters  Lebzeiten  Buschpächter  zn  Klagen  aufgehetzt 
worden  sind,  so  auch  hier.  Am  25.  März  1795  überreicht  der  Bnschpächter 
Gerhard  Schnitz  zu  Wnrehow  in  Berlin  an  Se.  Majestät  eine  Klageschrift 
folgenden  Inhalts  gegen  den  Bittmeister  v.  Glaaenapp:  Sein  Vater  habe  die 
Gebäude  aufgebaut  und  Land  nrbar  gemacht,  er,  der  Sohn,  solle  jetzt  von 
dem  Gehöft  hinunter  nnd  verlange  er,  dass  er  sitzen  bleibe  nnd  Entschädigung: 
freilich  sei  seine  Pacht  abgelaufen,  doch  habe  er  Forderungen,  die  berichtigt 
werden  mussten  und  bittet  er  um  Schutz  gegen  Gewalttätigkeiten;  er  ist  auch 
noch  in  Berlin  geblieben,  weil  er  angiebt,  in  der  Heimath  nicht  genug  geschützt 
zu  sein;  worauf  der  Gross-Kanzler  v.  Goldbeck  ihm  bedeuten  lässt,  dass  es 
des  Salvi  condnetus  nicht  bedürfe  und  er  sich  ohne  Furcht  nach  seiner  Heimath 
zu  verfugen  habe.  (Am  31.  März  1795).  Während  am  30.  März  1795  Kanig- 
licher  Befehl  zum  rechtlichen  Verhör  an  das  Hofgericht  abgegangen,  schreibt 
der  pp.  Gerhard  Schultz,  Wurchowscher  Busch,  den  3.  April  1795,  abermals 
an  den  König,  verdächtigt  das  Hofgericht,  den  Justiz-Kommissar  ins  Listig 
aus  Bärwalde,  welcher  die  Sache  des  Bittmeisters  v.  Glasenapp  führe 
und  bittet  um  Niedersetzung  einer  Kommission  die  dem  Bittmeister  v.  Glase- 
napp nnd  seinen  Gewalttätigkeiten  gegenüber  entsprechende  Auseinander- 
setzung veranlasse.  Der  Bericht  des  pommerschon  Hofgerichts  Cöslin  vom 
4.  Hai  1795  dagegen  lautet:  dass  schon  anter  dem  10  Mai  1794  in  dieser 
Sache  erkannt  worden  sei  nnd  dass  der  pp.  Schultz  durch  den  Schulhalter 
Zeddelmann  aus  Hamm  erat  ein  aufgehetzt  werde.    Unter  Gert  Wedig  v.  Gl.  (312) 


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aber  dem  Heere  angeacbloBsen,  während  Gregor  v.  Glasenapp  1800  zum  Ge- 
neral-Lieutenant nnd  am  80.  Harz  ejd.  zum  Chef  des  Nischnegorod'schen 
Dragoner-Regiments  ernannt  wurde.  Am  14.  October  1803  wurde  er  mit 
dem  Zeichen  der  Allerhöchsten  Zufriedenheit  des  Monarchen,  mit  einem  Diamant- 
ring begnadigt.  Am  13.  November  1803  wurde  v.  Glase  napp  zum  Komman- 
deur nnd  Inspectenr  der  Kaukasischen  Heere  vom  Kaiser  erhoben.  Die 
ihm  unterstellten  Trappen  waren  durch  das  ganze  Land  zerstreut,  und 
hatte  er  desshalb  eine  schwierige  Stellung,  besonders  in  den  Harzeleien  mit  den 
Bergvölkern;  er  sah  jedoch  dadurch  seine  Wirksamkeit  gekrönt,  als  er  be- 
trächtlich Sympathien  der  Bevölkerung  für  Russland  gewann.  In  dem  bald 
daraaf  ausbrechenden  Kriege  rechtfertigte  er  aufs  Neue  das  ihm  in  so  hohem 
Grade  erwiesene  Vertrauen  durch  den  Erfolg,  dass  die  Provinz  Georgien  dem 
Kaiserreich  einverleibt  wurde.  Nach  Schluss  des  Persischen  Krieges  verlangte 
Gregor  v.  Glasenapp,  da  er  sich  mit  dem  Grafen  Gudowitsch  nicht  ver- 
tragen konnte,  seinen  Abschied,  erkrankte  bald  darauf  am  Podagra,  was  ihn 
jedoch  nicht  hinderte,  seine  geselligen  Abende  für  die  ihn  verehrenden  Offiziere 
abzuhalten  (wohl  in  Podolien,  später  in  Omsk).  Es  wurde  viel  in  diesen 
Iiennions  musicirt;  besonders  General  Kapzewitsch  und  die  beiden  Barone  Ge- 
brüder Klotti  mit  ihrem  Geigeospiel,  dazu  die  Militärkapelle  trugen  ermunternd 
und  anregend  zur  Geselligkeit  bei.  Von  vielen  Damen  der  Stadt  und  Umgegend 
worden  diese  Abende  besacht  und  mit  lustigen  Tanzen  beschlossen.  Dies  ge- 
schah während  der  ersten  Monate  des  Friedens,  v.  Glasenapp  konnte  nicht 
lange  die  Sähe  und  Erholung  geniessen,  die  er  auf  seinen  bedeutenden  Be- 
sitzungen in  Podolien  hätte  finden  können. 

Schon  am  27.  Januar  1804  wurde  er  wieder  zur  Armee  berufen  nnd  am 
9.  Februar  ihm  die  Inspection  des  Simbiri'scheu  Heeres  übertragen;  eine 
schwierige  organisatorische  Aufgabe,  die  seiner  Passion,  im  offenen  Felde  zu 
wirken,  nicht  entsprach;  doch  gehorchte  er  dem  Befehl  seines  Kaisers.  Die 
Sendung  war  eine  hohe;  mit  einem  Corps  von  10,000  Mann  regulärer  Truppen 
waren  die  Kosackenregimenter  zu  formiren;  durch  Miliiärschuleu,  andere 
Bildungsanstalten  und  dergl.  war  das  Liebt  der  Civilisation  durch  Coloni- 
sation  in  die  weitverzweigten  und  oft  vereinzelt  liegenden  Gebiete  der 
Nomaden  Völkerschaften  Sasslands  zu  verbreiten  und  solche  Organisation 
zu  befestigen.  Es  gehörten  grosses  Talent,  Eleiss  and  Festigkeit  dazu, 
hier  die  Allerhöchsten  Intentionen  nnd  Befehle  treu  und  erfolgreich  ins 
Leben  treten  zu  lassen.  In  Anerkennung  der  vortrefflichen  Ausführung  ist 
v.  Glasenapp  auch  mit  dem  höchsten  Orden  in  Brillanten  dekorirt  worden. 
Die  immer  wachsenden  Zwistigkeiten  mit  dem  Grafen  Gudowitsch  er- 
schwerten ihm  seinen  Dienst  so,  dass  ef  besonders  in  der  ersten  Zeit  des 
Gouvernements  auf  Entbindung  von  der  Stellung  dachte,  nach  Woronesch 
reiste,  von  wo  ans  er  am  Genehmigung  bat,  nach  Petersburg  reisen  zu  döifen, 
worauf  er  jedoch  von  dem  Grafen  Araktschef  eine  abschlägige  Antwort  erhielt, 
und  nun  den  festen  EntschlnsB  fasste,  auszudaaern  und  wenn  es  selbst  in  Omsk 
wäre,  wohin  er  sich  dann  begab.  Die  nächsten  Bezirke  hier  waren:  1.  Omsk, 
2.  Petropanlowsk,  3.  Siemipolatinnk,  4.  Ust  Kamenogosk  mit  41,000  Ein- 
wohnern; diese  waren  bei  der  Golonisatiou  zunächst  ins  Auge  zu  fassen  und 
dann  weiter  zu  gehen.*)  —  11  Jahre,  bis  an  sein  Lebensende,  war  Gregor 
v.  Glasenapp  in  Omsk  thätig.  Das  Haus,  welches  er  als  Gouverneur  und 
General  en  Chef  hier  bewohnte,  war  nur  einstöckig,  doch  sehr  geräumig,  die  innere 
Einrichtung  echt  soldatisch,  doch  das  schönste  in  der  ganzen  Stadt,  durch 
seine  Gastfreiheit  nnd  den  ungezwungenen,  noblen  Ton  in  demselben,  das  ge- 
suchteste.   —   Als  v.   Glasenapp   diese  Wohnung   zum   ersten  Male  bezog, 


*)  Anmerkung:  Den  S.Juni  1882  Kaiserlicher  Ukas:  Das  Westsibirische  Gou- 
vernement wird  aufgehoben  nnd  die  Bildung  eines  Steppen gouvernements  mit  den  Gebieten 
Akmolinsk,  Szemipalatjnsk  und  Szemiretschinsk  angeordnet. 


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beeilt«  sich  das  Offizierkorps  sich  ihm  zu  präsent!  ren.  Nach  kurzer  Rast 
begab  er  sich  in  das  Lager  des  Heeres.  Schon  beim  Eintreten  in  dasselbe 
vermisste  er  die  Anfstellang  von  Wachen,  was  unter  ernstem  Tadel  sofort 
nachgeholt  werden  musste;  als  er  in  das  Innere  trat,  erblickte  er  zu  seinen 
grössteu  Entsetzen  die  Offiziere  in  Schlafröcken;  entrüstet  befahl  v.  Glasenapp 
die  sofortige  Verbrennung  dieser  Kleidungsstücke.  Man  wnaste  bei  dieser  ersten 
Begegnung  sogleich,  wie  v.  Glasenapp  den  Dienst  gehandhabt  haben  wollte; 
manche  im  Heere  berührte  diese  Erfahrung  überaus  peinlich.  —  Bei  dem  Zng 
nach  Sibirien  war  y.  Glasenapp  unermüdlich  mit  der  Leitung  der  Armee 
beschäftigt ;  er  musste  streng  in  das  Detail  gehen  Durch  sein  Wirken  in 
Sibirien  bat  v.  Glasenapp  sich  einen  bedeutenden  Namen  verschafft;  er  war 
nicht  nur  mit  dem  Heere  beschäftigt,  sondern  arbeitete  auch  rastlos  an  dem 
Wohle  der  Volker  des  asiatischen  Kasslands;  verbesserte,  resp.  schuf  du 
Schulwesen,  richtete  viele  dem  Volke  nützliche  Gebäude  und  Anstalten  her, 
gab  dem  Handel  und  Wandel  anderen  Gang  und  Aufschwung,  wofür  er  an 
30.  April  1811  von  seinem  Imperator  eine  köstliche  Tabaksdose  erhielt  Nach- 
dem er  für  seine  Kriegsthaten  unter  andern  mit  dem  hohen  St  Georgs-Orden 
I.  El.  begnadigt  worden  war,  wurde  er  am  8.  Harz  1818  für  seine  lang- 
jährige thatenreiene  Dienstzeit,  während  welcher  er  sich  mit  voller  Hingebung 
dem  Kaiser  und  dem  Vaterlande  widmete,  noch  mit  dem  St  Alexander- 
Newski-Orden  L  Hl.  belohnt.  —  Am  10.  Harz  1819  beendete  v.  Glasenapp 
in  seinem  69.  Lebensjahre,  bei  55jähriger  Dienstzeit,  als  General  en  Chef, 
Kommandirender  eines  abgesonderten  Corps,  Chef  des  Nischnegorod'schea 
Dragoner-Regiments  und  Gouverneurs  von  Sibires  sein  ruhmreiches 
Leben  in  Omsk.  —  Gregori  Iwanowitsch  war  eine  in  allen  Gliedmaassen 
kräftig  gebaute,  starke  Figur,  seine  äussere  Erscheinung  eine  imponirende; 
bei  sehr  angenehmer  Sprache  (Unterhaltung)  von  liebenswürdigen  Umgangs- 
formen. Auch  der  Character  v.  Glasenapp's  harmonirte  mit  seinem  Aenssern. 
Die  Ehre,  Treue  und  Biederkeit,  Tapferkeit  waren  die  |Triebfedern  Beines 
Handelns.  Heber  seine  Unbestechliche^  in  und  ausser  Dienst  und 
noch  heute  mehrere  Anecdoten  im  Schwange.  —  Gross  war  die  Trauer,  als 
Gregori  Iwanowitsch  v.  Glasenapp  verschied;  seinen  Sarg  benetzten 
mit  Thränen  Greise,  Männer,  Frauen  und  Kinder;  alle  fühlten,  welchen  Dank 
sie  ihm  schuldig  waren.  Er  war  ein  Trost  in  trüben  Zeiten,  ein  Beispiel  der 
Ausdauer  und  des  Muthes  in  Stunden  der  Noth  nnd  Gefahr,  ein  Master  der 
Bescheidenheit  in  den  Momenten  des  Glücks  gewesen.  —  In  Omsk  auf  den 
deutschen  Kirchhofe  liegt  dieser  Ehrenmann  begraben.  Auf  seinem  Grabhügel 
von  einem  Gitter  umgeben,  erhebt  sich  ein  Denkmal  mit  der  Inschrift:  „Dieses 
Denkmal  haben  die  Untergebenen  ihrem  geliebten  Führer  in 
Sommer  des  Jahres  1U26  errichtet."  —  Im  Jahre  1881  wurden  in  Omsk  auf 
dem  Kirchhofe  Veränderungen  vorgenommen,  wobei  das  Grab  des  General- 
goaverneurs  Georg  Johann  v.  Gl.  geöffnet,  die  Leiche  desselben  auf  einen 
andern  Kirchhof  Übergeführt,  das  Denkmal  jedoch  dem  Verfall  Preis  gegeben, 
welches  durch  rohe  Hände  zerstört  worden  ist  Seine  Waffenthaten,  die 
energischen,  geschickten  Kriegszüge,  glänzen,  seinen  Namen  verewigend,  in  der 
Kathedrale  des  Zaaren  zu  Petersburg." 

Besitz:   Güter  in  Podolien. 

Gem.  I:  Theophila  Prinzess  von  Kreganowska,  zweite  Tochter 
des  Wojewoden -Fürsten  von  Kreganowski. 

Gem.  II;   Maria  Jacobs. 

Söhne:    269,  270  (I.Ehe): 

Töchter:  1.  Maria  Grigorienna;  Gem.:  Reichskanzler  von  Busa- 
land,  Fürst  Paul  Paulowitsch  Gagarin,  geb.  4.  März  1787,  WirkL  Ge- 
heimer Bath,  Mitglied  des  Keichtiaths  etc.  2.  Carolina  (I.  Ehe),  geb.  16.  No- 
vomber  1797,  Hofdame  bei  ihrer  Majestät  der  Kaiserin  Alexandrowna  von  Russ- 
land.    Gem.:  Fürst  Telemach  Handjery,  Wirklicher  Bussischer  Staatarath, 


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Erster  Dragomau  der  Gesandtschaft  zu  Constantinopel,  war  ansässig  in  den 
Donaulandern.  Deren  Sohn  Nicolaus  Prinz  Handjery,  Landrath  dea  Preussischen 
Teltower  Kreises,  spater  Regierungspräsident  zn  Liegnitz,  lebte  dann  a.  D.  in 
Berlin.  Die  Fürstin,  als  Wittwe,  wohnte  mehrere  Jahre  in  Berlin,  wo  sie  am 
13.  März  187!)  im  82.  Lebensjahre  starb  und  auf  dem  Mattbai-Kirchhofe  im  Erb- 
begräbnis* mit  dem  Nachrufe:  „Hier  ruht  die  liebevollste  Matter!"  also  vom 
Sohn  gewidmet,  in  dessen  Besitz  sich  anch  das  Bild  des  Grossvaters  Johann 
Georg  v.  Gl.  befindet,  beigesetzt  worden  ist. 

286.    Reinhold  Leopold.    S.  v.  207.     Geb.  zn  Salishof  1706,  gest.  1769. 

-287.  Christer  Johann.  1.  8.  v.  20».  Rogosinsky.  Geb.  1744,  den  31.0c- 
tober  zn  Salishof,  diente  in  der  Kaiser] ich -Russischen  Armee,  nahm  1775  als 
Major  den  Abschied,  wurde  Erbherr  anf  Rogosinsky,  welches  er  den  12.  August 
177t;  für  20,000  Rbl.  fibernahm,  in  Folge  geschwisterlicher  Uebereinkunft;  er 
starb  1813.  —  1786  macht  der  1775  als  Major  dimittirte  Christer  Johann 
v.  GL  eine  Eingabe  behufs  Einschreibung  seiner  Kinder  in  das  adlige  Ge- 
schlochtsbuch  des  Rigaischen  Gouvernements  nebst  Kamen  and  Lebensa  ms  tftnden 
derselben;  die  Eintragung  erfolgte  am  24.  August  1786.  —  Nachdem  er  1805 
noch  officieU  genannt,  ist  er  1813,  vor  dem  25.  November  gestorben,  denn  laut 
corroborirten  Contracts  von  dem  Tage  haben  die  Erben  des  weiland  Majors 
Christer  Johann  v.  Gl.  das  Gnt  Rogosinsky  ffir  50,000  Rbl.  and  10,000 
Rubel  bco.  pro  Inventario  an  den  Studiosus  Friedrich  von  Essen  verkauft; 
Proclamation  ergeht  den  14.  Juli  1814.  Es  wnrde  eigentlich  wohl  verpfändet; 
denn  1816  löste  der  Capitan  Otto  Reinhold  v.  Gl.  273  Rogosinsky  wieder  ein, 
nachdem  Friedrich  v.  Essen  anch  gestorben  war  und  dessen  Erben  sich  dazu 
willig  zeigten. 

Besitz:    Rogosinsky. 

Gem.:  Ulrike  Margaretha  v.  Essen,  geb.  17  . .,  Hochzeit  1776,  den 
7.  October  zn  Talkhof,  Tochter  des  Statthalters  und  General  -Adjutanten 
Alezander  v.  Essen  anf  Naukschen  und  Wechmuth. 

Söhne:   271,  272,  273. 

Tochter:  1.  Jacobine  Juliane,  geb.  1778,  den  8.  November,  ist  1786 
nicht  mehr  aufgezeichnet,  wohl  gestorben.  2.  Ulrike  Margaretha  (Katha- 
rina, geb.  1781,  den  6.  März;  Gem.:  der  Kriegskommissar  v.  Böhm.  3.  Char- 
lotte Renata,  geb.  1785,  den  12.  Mai,  lebte  noch  1861;  Gem.:  1814  Gustav 
v.  Roth,  Kreisspielrichter,  1814  anf  Polcks,  Alezanderhof,  Paulenhof  etc., 
starb  1877;  t,  V.  Johann  Philipp  v.  Roth,  Probst  zn  Cannapäh  und 
Werro,  Consistorialratb.  —  Polcks,  Kirchspiel  Cannapäh,  1875  —  8%,  Hk„ 
ist  eine  Abtheilung  von  Kollitz,  beaass  bis  zum  Beginn  der  russischen  Herrschaft 
Georg  Rothhensen.  Spater  wurde  Polcks,  das  wieder  eingelosst  worden,  dem 
Oberinspector  v.  Dannenstern  verkauft,  dessen  Erben  es  nebst  Hnrmi  noch 
1734  inne  hatten.  Es  kam  im  Rechtswege  an  Capitata  Adolph  Rothkirch 
a.  a.  w.,  zuletzt,  nachdem  der  Major  Ernst  v.  Helmersen  die  Hoflage  Hnrmi 
abgezweigt  hatte,  in  Konkurs,  aus  demselben  pfändete  Polcks,  den  30.  November 
1805,  auf  10  Jahre  ffir  45,000  Rbl.  S.  der  Schubnspector,  Titnlarrath  Carl  August 
v.  Roth  und  cedirte  es  gemeinschaftlich  mit  seiner  Gattin  Anna  geb.  v.  Romberg 
am  10.  März  1814  ffir  26,000  Bbl  S.  und  2000  Rbl.  bco.  dem  Sekretair, 
nachmaligen  Kreisspielrichter  Gustav  v.  Roth  (wohl  seinem  Bruder?),  der 
es  sich  am  6.  Septhr.  1817  eigentümlich  zuschreiben  liess.  Dieser  übertrug 
Polcks  mit  Zustimmung  seiner  Gemahlin  Charlotte  v.  Glasenapp  mittelst 
Erbcessionstransactes  am  10.  April  1861  ihrem  Sohne,  dem  dimitürten  Garde- 
Lieutenant,  nunmehrigen  Kreisspielrichter  Nicolai  v.  Roth  ffir  60,000  Rbl., 
dem  es  1869  adjudicirt  wurde  (s.  unten).  —  Alexanderhof,  ein  Abzweig  von 
Nen-Kirrumpäh-Koikum,  Kirchspiel  Polwe,  6M/M  Hk.,  welches  dem  General 
v.  Emme  ffir  40,000  Bbl.  bco.  von  seiner  Mutter  übertragen,  behielt  (verwandt- 
schaftliche Verhaltnisse  hier?)  am  2.  November  1837  ffir  14,000  Rbl.  der 
Kirchspielrichter  Gustav  v.  Both  allein;  nachdem  es  ihm  am  1.  September  1843 


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eigentümlich  zugeschrieben,  Übertrag  derselbe  mit  Zustimmung  seiner  Gemahlin 
Charlotte  v.  Glasensipp  mittelst  Erbcessionstransactes  vom  27.  October  1858 
('27.  Januar  185(4)  Alexanderhof  für  45,000  Rbl.  S.  ihrem  gemeinsamen  Sohn, 
dem  dimittirten  Oberst  Gustav  Constantin  v.  Both,  der  dieses  Gut  am  12.  Hai 
1864  (2.  Juli  1864)  für  72,000  Bbl.  8.  seiner  Schwägerin  Anna  v.  Both  geb. 
y.  Glasenapp  (s.  N.  275)  verkaufte,  die  es  am  9.  September  1866  adjndicirt 
erhielt.  —  Der  älteste  Sohn  von  Charlotte  v.  Glasenapp  und  von  Gustav 
V.  Both,  der  Kirch spielrichter  Johann  Augast  v.  Both,  welcher  1844  von  seinen 
Aeltern  Paulenhof  erhielt,  war  vermählt  mit  Catharina  v.  Glasenapp 
(s.  N.  271).  Da  der  Consistorialrath  etc.  Johann  Philipp  v.  Both  auch  noch 
bei  N.  239  vorkommt  und  deren  beider  Nachkommenschaft  öfter  verschwägert 
ist,  folgt  der  TJebersicht  wegen  eine  fragmentarische  Stammtafel  der  Familie 
V.  Both: 

Ishans  PMHpp  v.  Rith,  1798—1818  Probst  zu  Oannapah,  von  1798—1800 

auch  Prediger  zu  Wem  und  KonsiBtoriaUsseseor. 

Gem.:   H.  N. 


Gustav  v.  R., 

Friedrich  v.  R.,         Carl  August  v.  R. 

(?)      Cartlln« 

v.  R.  (?) 

Kirchspielrichter  auf 

geb.  1794,  lobte  in 

Tittüarrath. 

Gemahlin 

v.  GnstaT 

Polcks  1814,  Alexan- 

Dorpat,  als  General 

Daniel 

v.    Glase 

derhof  1843,  Paulen- 

a.D. 

napp 

N.  275. 

hof  etc.  f  1877. 

Gem.:    Charlotte 

v.  Glasenaapp  (s. 

N.  237). 

lahann  Au-      Alexande 

,       »Um  f.       Emma  v.R. 

Friedrich 

Gastav 

Wulai, 

pint  v.  R.,     aufBoino-                            Gemahl: 

otu, 

CmataiUa 

LientaD. 

1844  auf           wa. 

Wolde- 

auf  Annen- 

Obersta.D. 

Kirchspist- 

Paulenhof. 

mar 

hof  1857, 

auf  Alex- 

richter aal 

Gem.:  Ca- 

Beinhold 

Tilsit, 

anderhof 

Polckt 

tharina 

v.  Glase- 

Alexan- 

1858,  Ho- 

1861. 

v.  Glase- 

napp 298. 

derhof 

hensee  etc. 

napp 

(Werro). 

1873. 

(«.  N-  271). 

Gemahlin: 

Anna 
Wilhel- 
mine 
v.  Glase- 
napp 1864 
(s.  N.  275). 

Gemahlin: 
Henriette 
Baroneis 

v.Nolcken. 

238.  Gustav  Georg.  2.  S.  v.  208.  Geb.  zu  BogoBinsky  1749.  des  5.  April; 
diente  in  der  Kaiserlich-Russischen  Armee  als  Cornet  und  war  1773  Lieutenant; 
denn  1773,  den  13.  Jnni.  Zarakoe  Selo,  wird  für  ihn,  als  solcher,  der  sich  bei 
dem  Collegium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  als  Kourier  angestellt  befindet, 
ein  Attest  ausgestellt.  —  1776,  den  lü.  August,  transigirten  Gustav  Georg, 
der  Major  Christer  Johann  v.  Gl.  237,  Charlotte  Jacobine  v.  Glasenapp,  ver- 
ehelicht« v.  Gerngroas,  Geschwister,  dahin,  dass  Christer  Johann  v.  Gl.  das 
Gnt  Bogosinsky  für  20  000  Bbl.  übernehme. 

Gem.:  Ebba  Juliana  v.  Ceumern  a.  d.  BT.  Orgiah  of;  Hochzeit  1777, 
den  4.  August. 

239.  Georg  Magnus.  1.  S.  v.  209.  Perristemois;  geb.  1744,  den 
1.  Januar,  diente  im  Hilitair,  nahm  als  Holsteinischer  Major  den  Abschied, 
war  1786  Titular-Rath,  Erbherr  auf  Perristemois,  Werroscher  Kreisrent- 
meister,  wurde  Collegienassessor  und  starb  1796. 

Estl.  Ritterschaft- Arch.  Concept  (?)  zu  einem  Revers,  ausgestellt  für 
Georg  Magnus  von  Glasenapp.  Ohne  Unterschrift.  Datirt  Perrist  (sie!) 
1776,  Januar  27: 


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—     837    — 

habe  sein  Vater  ein  Stück  Buschpachtung  erhalten  und  Land  urbar  machen 
können,  wofür  er  natürlich  nnr  Arbeitelohn  vergnügt  bekommen  habe;  übrigens 
sei  derselbe  schon  seit  1749  von  Gert  Wedigs  Vater  her  in  demselben 
Contract  verblieben.  Bei  dem .  Concurse  des  Gert  Wedig  v.  Gl.  habe  der 
Vater  von  Schnitz  seine  Meliorationen  zur  Sprache  bringen  sollen,  habe  es 
jedoch  am  28.  Juni  1775  unterlassen,  wobei  ihm  denn  ausdrücklich  festgestellt 
worden,  dass  bei  seinem  Abzüge  einst  ihm  Nichts  vergütigt  würde  werden. 
Als  der  Vater  starb,  dem  Gerhard  Schultz  zuletzt  die  Wirthschaft  geführt 
bette,  dieser  1793  die  Pachtung  verlassen  sollte,  tritt  derselbe  nun  mit  Ersatz 
an  Meliorationen  etc.  hervor;  dabei  Bei  Schultz  mehr  schuldig,  als  sein  Vieh 
und  sonstiges  Inventar  werth  gewesen,  und  noch  klagten  andere  Gläubiger 
gegen  ihn,  so  dass  er  jetzt  auf  Armenrecht  stehe,  zumal  des  Misswachses  wegen 
bereite  4  Kühe,  4  Kalber,  1  Füllen,  11  Schafe,  4  Lämmer  für  50  Tbl.  18  Gr. 
tt  Pf.  verkauft  haben  werden  müssen,  um  Beine  Schulden  zu  bezahlen,  wogegen 
er  auch  qnernlirt  und  92  Thl.  nnd  nicht  weniger  für  das  Vieh  eingenommen 
sehen  wollte.  —  pp.  Schultz  bittet  unter  dem  16.  Mai  1795  abermals  am  eine 
Commission,  worin  er  durch  Zeddelmann,  der  auch  längere  Zeit  Militär  gewesen, 
als  Bevollmächtigten  vertreten  sein  wolle.  —  Unter  dem  U2.  Juni  1795  wird 
der  Bescheid  von  Berlin:  dem  gewesenen  Pächter  Schultz  zu  eröffnen,  dass 
bereits  rechtlich  verfahren  und  der  Schnlhalter  Zeddelmann  ihm  als  Mandatar 
nicht  gewährt  werden  könne.  Dennoch  schreibt  pp.  Schultz  den  10.  October  1796 
wieder,  anter  Anderm  auch,  dass  die  v.  GlaBenappe  von  dem  BublitzBchen 
Territorio  etwas  abgenommen,  den  Wald  rninirt  hätten,  was  6000  Tbl  betrage 
u.  der  gl.  Abermals  ergeht  Befehl  an  Schultz,  dass  er  sein  Urtheil  habe,  sich 
beruhigen  solle,  widrigenfalls  er  wegen  ferneren  Querulirens  bestraft  werden 
wurde.  Bas  Hofgericht  hatte  am  3.  Dezember  1795  berichtet  gehabt,  wie  der 
Zeddelmann  aufhetze  and  der  Rittmeister  v.  Gl.  stets  friedlich  mit  seinen 
Leuten  verfahre;  der  pp.  Schultz  aber  schändlich  verdächtige,  so  anch  die 
Beschuldigung ,  dass  die  v.  Glasenappe  ein  Stück  Wald  vom  Königlichen 
erworben,  wohl  6000  Thl.  an  Werth  and  sie  ein  Stück  ganz  verwüsteten 
Waldes  dafür  gegeben  hätten,  in  Folge  dabei  vorgekommener  Unterschleife; 
das  ergebe  sich  vollständig  als  unwahr  und  werde  nun  der  pp.  Schnitz  per 
Exekutor  ausgesetzt  werden.  —  Auch  eine  Wittwe  Raddatz  bittet  unter  dem 
11.  August  1795,  Wnrchower  Busch,  dass  ihr  die  Pachtung  bleiben  möge,  sie 
solle  zwar  Haus  und  Garten  znm  Unterhalt  erhalten,  doch  diese  Klage  (auch 
von  Zeddelmann  geschrieben)  fordert  für  die  Wittwe  Beibehaltung  der  Pacht 
des  Mannes  und  bemerkt,  „was  v.  Glasen&pp  nicht  durch  Gewalt  erzwingt, 
macht  der  andere  (Justiz-KommissariaB  Listig)  durch  List".  —  Es  ergeht  unter 
dem  4.  Januar  1796  der  Bescheid  an  sie,  dass  sie  das  Angebotene  annehmen, 
sich  beruhigen  solle,  widrigenfalls  sie  als  Qnerulantin  bestraft  werden  würde. 
1779,  den  2.  April,  begeben  sich  die  Gebrüder  Adam  Wilhelm,  Otto 
Leopold,  Heinrich  Bogislaf  v.  Gl.  ihrer  Patronatsrechte  an  Gramenz,  da- 
gegen Joachim  Casimir  v.  Gl.  216  auf  Gramenz  sich  seines  Patronatrechte- 
antbeils  an  Worchow,  so  dass  Heinrich  Bogislaf  und  Adam  Wilhelm  v.  Gl. 
Patrone  von  Wurchow  etc.  nur  allein  waren.  —  Heinrieb  Bogislaf  v.  Gl. 
starb  am  5.  August  1804  and  es  wurde  am  6.  September  1805,  nachdem  am 
4.  October  1804  auch  die  illegitime  Tochter  Caroline  allen  Ansprüchen  an 
das  AI lodial vermögen  zu  Gunsten  der  Kinder  des  späteren  Majors  Christoph 
Franz  Philipp  v.  Gl.  256  entsagt  hatte,  folgender  Erbrecess  abgeschlossen: 
Der  Bruder  Adam  Wilhelm  v.  Gl.  242  übernahm  beide  Güter,  Wurchow  a 
und  b,  das  Lehngut  Wurchow  b  zn  16,177  Thl.  und  hatte  er  an  Otto  Leopold 
v.  Gl.  auf  Kussow  6933  Thl.,  an  seine  Schwester  2133  Thl.  he  raus  zuzahlen. 
Das  Allodium  Wurchow  a  auf  39  398  Ethl.  veranschlagt,  wovon  an  Otto  Leo- 
pold v.  GL  auf  Kussow  12  244  Rthl.  12  Gr.  8  Pf.,  an  Fräulein  Agnes  Sophia 
v.  Gl.  16  598  Rthl.  12  Gr.  8  Pf.  zn  zahlen  waren;  ausserdem  erhielt  N.  243 
das  Vorkaufsrecht. 

22 


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Besitz:  Wurchow  b  (Lehen)  erhielt  er  1774,  den  23.  Juli,  vom  Vater, 
Wnrchow  a  (Allodinm)  erstand  er  ans  dem  Konkurse  von  N.  212  den  17.  Oc- 
tober  1774.     Dieser  Besitz  fiel  1805  an  Bruder  Adam  Wilhelm  v.  Gl.  242. 

242.  Adam  Wilhelm.  2.  8.  v.  210,  Storkow,  geb.  den  3.  December  1750, 
gest  den  21.  November  1810  zu  Wnrchow  nnd  dort  beigesetzt.  Er  kam  an 
17.  August  1766  in  das  Kadetten-Corps  zu  Berlin,  ans  welchem  er  den 
16.  Angnst  1768  bei  Stojenthin  eintrat.  Als  Hauptmann  a.  D.  wohnte  er 
erst  auf  Storkow,  dann  auf  Dallentin,  welches  er  seit  1781  besass,  bis  1806, 
znletzt  auf  Wnrchow.  —  Vas.-Tab.  1804:  58  Jahre  alt,  Hauptmann  a.  D. 
Dallentin,  Storkow  (27  164  EthL).  —  Nach  dem  Erbrecess  vom  23.  Jtdi  1774 
fiel  ihm  Storkow  a  mit  Binning'scher  Mühle  nnd  Storkow  b,  wo  er  in  den 
Lehnsacten  bereits  1776  angegeben  wird,  zu.  (Siebe  N.  241  nnd  spatere  An- 
griffe auf  den  Erbtheilnngsplan  bei  N.  243.)  Der  Lehnsbrief  ist  vom  20.  Sep- 
tember 1776.  Das  Erbhnldignngs -Testat  für  Dallentin  nnd  Storkow  ist  voa 
Hai  1800  datirt.  1779,  den  2.  April  begab  Adam  Wilhelm  v.  Gl.  sich  mit 
seinen  beiden  Brüdern  des  Patronat rechts  an  Gramenz,  dagegen  Joachim  Ca- 
simir v.  Gl.  216  auf  Gramenz  sich  desselben  an  Wnrchow,  so  dass  er  nnd 
Q.  241  dasselbe  allein  an  Wnrchow  behielten,  Otto  Leopold  es  ja  vermöge  seine« 
Besitzes  anch  vorher  nicht  hatte.  Als  am  5.  August  1804  Bein  alterer  Binder 
Heinrich  Bogislaf  gestorben  war,  nahm  er  in  Folge  abgeschlossenen  Erb- 
recesses  vom  6.  September  1805  beide  Güter  Wnrchow  a  nnd  b  in  Besitz  und 
wurden    das   Allodinm    Wnrchow  a   anf  39  808,    das   Lehn   Wnrchow  b   anf 

16  177  Tnlr.  festgestellt,  wonach  die  Interessenten,  wie  bei  241  angegeben,  ab- 
gefunden wurden.  —  1779,  den  13.  November,  bereits  testirte  er,  setzte  nicht 
seinen  Bruder  Otto  Leopold  v.  Gl.  248,  sondern  später  die  Kinder  seines 
Vetters  Christoph  Franz  Philipp  v.  Gl.  256  ein,  so  wie  er,  jetzt  stipnlirt, 
spater  zu  Gunsten  derer  Wnrchow  a  nnd  Dallentin  zu  Familienstiftnngen  machte. 

Den  6.  November  1809  von  Bolkow  ans  klagte  der  Pächter  Michael 
Erdmann  Pegelow,  welcher  6  Jahre  Pachter  in  Storkow  gewesen,  welches  dem 
Hauptmann  v.  Glasenapp  auf  Wurchow  gehüre:  er  sei  Marien  1809  ab- 
gezogen nnd  solle  seine  Restpacht  von  209  Bthl  bezahlen,  wogegen  er  eine 
Kriegskostenentschädigung  von  1400  Bthl.  geltend  macht.  Er  wird  vom  Ober- 
landesgericht den  12.  December!  1809  angewiesen:  dass  eretere  liquid  sei, 
letztere  nicht;  er  solle  seine  Pacht  bezahlen.  —  Daniel  Techatz,  Pächter  einet 
Bauerhofes  in  Dallentin,  klagt  am  19.  Januar  1810  bei  Sr.  Majestät  wider  den 
Hauptmann  v.  Glasenapp  auf  Wurchow  wegen  Schadenersatzes;  dass  er 
ans  dem  Hofe  hinausgeworfen  sei;  er  erhält,  d  d,  Berlin,  den  26.  Januar  1810, 
den  Bescheid:  dass  es  bei  demjenigen,  was  im  förmlichen  Wege  des  Bechts 
entschieden,  und  in  Gemässheit  der  rechtskräftigen  Entscheidung  zur  Voll- 
ziehung gebracht  worden,  sein  Bewenden  haben  mflsste.  — 

Adam  Wilhelm  gehörte  zu  den  angesehensten  Männern  des  Kreises 
und  in  noch  weiterem  Umkreise;  er  war  in  der  That  ein  edler,  frommer  Mann. 
Als  er  Wnrchow  fibernahm,   war   er   bereits   54  Jahre  alt,   anf  dem  er  noch 

17  Jahre  lebte.  —  Er  stiftete  1.  ein  Stipendium  von  200  Bthl.  jährlich  Ar 
Söhne  der  v.  Glasenappe  nnd  event.  für  Pastorsöhne  znm  Studiren,  für  arme 
Gymnasiasten  ein  Benencium;  ferner  2.  setzte  er  ein  Legat  (Pfarr-)  von 
1100  Bthl.  aus,  wovon  der  Pastor  in  Wurchow  die  Zinsen  zu  beziehen 
nnd  wenn  eine  Wittwe  des  Vorgängers  vorhanden  .war,  er  mit  der  zu  theilen 
hatte;  6.  ein  Kirchenlegat  von  500  Bthl-,  die  Zinsen  für  den  Küster;  4.  ein 
anderes  Pfarrlegat  von  1000  Bthl,  von  dem  allein  der  Pastor  die  Zinsen  er- 
hielt. Er  verbesserte  die  Pfarreinkünfte  nnd  deren  Grundbesitz;  der  Garten 
derselben  wurde  1806  vergrössert.  Als  im  Jahre  1810  im  August  das  Pfarr- 
hans nnd  die  Kirche  abgebrannt  waren,  erbaute  er  trotz  der  ungünstigen  Zeit- 
Verhältnisse  ersteres  nnd  dann  anch  die  Kirche,  wie  sie  jetzt  so  herrlich  da- 
steht. Auch  eine  zweite  Lehreratelle  wurde  1810  creirt;  die  Kirchenkasse 
wesentlich   aufgebessert   nnd   erhielt   nnnmehr   der  Pfarrer  ans  früheren  nnd 


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diesen  späteren  Legaten  132  Bthl.,  der  Küster  41  Bthl.,  der  2.  Lehrer  15  Bthl., 
die  Armen  19  Bthl.  10  Gr.  —  Durch  Testament  vom  13.  November  1819 
worden  die  Kinder  von  N.  256  zu  Klotzen  Erben  seines  Alladial  -  Vermögens. 

1894,  den  7.  November,  Stargard  i.  Pomm.,  brachte  die  Fommersche 
Volkszeitnng  folgende  Hittheilnng:  Neu-Stottin,  den  2.  November  1894.  Das 
Rittergut  Gr.  Dallenthin,  dessen  Boden  hier  sprichwörtlich  als  steinrieb  be- 
zeichnet wird,  ist  in  Rentengüter  zerlegt  worden.  Einer  der  nicht  gerade  be- 
neideten Bentengntserwerber,  der  Besitzer  Baasen,  hatte  vorgestern  das  Glück, 
beim  Pflogen  seines  Ackers  anf  eine  eisenbeschlagene  Kiste  mit  etwa  1  Centner 
polnischer  Silbermünzen,  mit  dem  Gegräge  1780  versehen,  zu  Blossen.  Dem 
Hanne  war  somit  geholfen,  und  er  wird  es  Andern  Überlassen,  darüber  zu 
streiten,  ob  dies  ein  polnischer  Kriegsschatz  oder  ein  von  den  einst  so  reichen 
Vorbesitzem  des  Gates  Dallenthin,  den  Herren  von  Glasenapp  in  Kriegs- 
gefahr verwahrtes  Privatvermögen  gewesen  ist. 

Besitz:  Storkow  a,  mit  Binning'scher  Mühle  a  und  b  erhielt  er  in  der 
Erbtheilnng;  anf  Storkow  b  wird  er  auch  1776  genannt;  er  wohnte  in  Storkow 
1781,  wo  er  als  Wittwer  angegeben;  dieser  Besitz  kam  1821  an  N.  256; 
Wnrchow  b  nnd  a  seit  dem  Tode  des  Bruders  N.  241  lant  Vertrag  am  6.  Sep- 
tember 1805,  sowie  Dallentin,  welches  er  nach  1781  wohl  geerbt  hatte,  indem 
er  auch  dort  bereits  wohnte,  ehe  er  Wnrchow  übernahm,  auch  an  N.  256. 

Gem.  I.:   N.  N.  .  .  . 

Gern  n.:  Albertine  Henriette  v.  Zitzewitz-Budow,  Nippoglense, 
geb.  den  21.  April  1759,  Hochzeit  den  23.  April  1781,  nnd  hatte  sie  ihm  einen 
Brautscbatz  von  SOOOBtblr.  zugebracht;  sie  war  1818,  December,  zu  Klotzen 
Tanizenge  bei  Albert  v.  Gl.  282  nnd  starb  am  14.  April  1819  am  Stickflnss 
in  Wnrchow,  wo  sie  auch  beigesetzt  wurde. 

243,  Otto  Leopold.  3.  8.  v.  210.  KnsBOw.  Geb.  den  27.  Harz  1752, 
gest.  1821.  —  Vas.-Tab.  1804:  50  Jahre  alt,  Lieutenant  a.  D.,  Kussow  b, 
Althatten,  Binning'sche  Mühle  (4000  Bthlr.}.  Er  kam  den  17.  August  1766, 
14  Jahre  alt,  in  das  Kadettencorps  zn  Berlin  nnd  am  15.  August  1770  unter 
das  Regiment  v  Bülow,  war  1775  Fähnrich,  auch  noch  1777,  wo  das  Regiment 
v.  Lettow  hiess,  1781  war  er  Lieutenant  in  demselben  Regiment,  damals  von 
Pfuhl,  dann  Thiele  (altes  Infanterie-Regiment  46).  Er  nahm  1783  den  Abschied, 
hatte  17  Jahre  gedient  nnd  lebte  dann  als  Lieutenant  a.  D.  hauptsächlich 
anf  Knssow;  wo  er  auch  Lands chaftsdeputirter  beim  Departement  Treptow  a.  R. 
war.  In  einem  Schreiben  an  8e.  Majestät  vom  8.  Februar  1805  giebt  er  von 
sich  an,  dass  er  jetzt  in  das  54.  Jahr  trete,  17  Jahre  gedient  habe;  er  sehätzte 
Kussow  b  damals  29,000  Bthlr.  werth.  Er  war  ein  Mann  von  recht  praktischem 
Verstände  nnd  ein  gesachter  Rathgeber  in  Prozessangelegenheiten,  in  denen 
er  auch  hier  wie  vorstehend  schon  Öfter  erscheint.  (Siehe  auch  N.  241.)  — 
Nach  dem  Erbtheilnngarecess  vom  23.  Jnli  1774  erhielt  er  Althütten  nnd  als 
sein  Bruder  Siegismnnd  Ludwig  v.  GL  (244)  im  Jnli  1777  als  Page  in  Berlin 
verstorben  war,  erhielt  er  auch  Zechendorf  c.  Kussow  b  erstand  er  1781,  Oc- 
tober,  für  7299  Bthlr.  aus  dem  Goncurse  von  Bogislaf  Wedig  v.  Gl.  218,  es 
wurde  ihm  am  19.  October  1781  gerichtlich  zuerkannt.  1787  besass  er  Kussow  b, 
Althütten  und  Binningsche  Mühle,  welche  letztere  er  wohl  nachträglich  erhalten 
hatte.  Otto  Leopold  v.  Gl.  war  mit  der  1774  gemachten  Erbtheilnng  nicht 
zufrieden,  ob  bei  der  Beerbung  des  Siegismnnd  Ludwig  v.  Gl.  (244),  der  ja 
1777  starb,  Streitigkeiten  zwischen  den  andern  Brüdern,  etwa  mit  Adam  Wil- 
helm v.  Gl.  (242)  vorgekommen  sind,  scheint  wahrscheinlich,  denn  am  13.  No- 
vember 177S  bereits  testirte  dieser  zu  Ungunsten  seiner  nnd  dachte  an 
die  Kinder  eines  Vetters  N.  256  bei  Vererbung  des  AllodialvermOgens. 
—  Am  24.  April  1775  bittot  der  Fähnrich  v.  Glasenapp  vom  Regiment 
v.  Bülow  Sc.  Majest&t:  Nachdem  die  Theilnng  seines  väterlichen  Erbes 
nach  der  Ansicht  seiner  Mutter  und  seines  Bruders,  der  Lieutenant  bei 
dem  Lollhüfel'schen  Regiment   sei,   stattgefunden   habe,   sei   er  üb erv ortheilt: 


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1.  sei  er  zwar  nicht  völlig  majorenn,  doch  garnieht  citirt  worden,  und  hätte 
sowohl  ihm  als  seinen  minorennen  Geschwistern,  anch  diesem  seinem  Bruder, 
der  noch  nicht  völlig  (?)  majorenn  sei,  ein  Vormund  gestellt  werden  müssen. 

2.  sei  die  Theilnng  auf  Anstichen  seines  Bruders  vorgenommen,  der  ja  selbst 
noch  nicht  majorenn  sei.  3(  es  sei  ihm  zwar  ein  Curator  ex  officio  gestellt 
worden,  doch  habe  er  sich  nicht  mit  ihm  besprechen  nnd  er  der  Theilnng  nicht 
beiwohnen  können.  4.  seien  die  Haveln  nur  nach  der  Facht  getheilt  und  seiner 
Kavel  Leute,  die  freie  Leute,  keine  Unterthanen  seien,  zugetheilt,  auch  sei 
noch  ein  Streitort  dabei.  5.  hatten  die  andern  3  Kaveln  seiner  Geschwister 
lauter  Unterthanen;  ihm  sei  die  schlechteste  Kavel  zugefallen,  anch  habe  der 
Bittersitze  nnd  Rittergüter  wegen  nicht  Aosgleich  stattgefunden.  G.  habe  er 
das  Loos  nicht  selbst  ziehen  können.  7.  sei  ihm  Alles  erst  nach  6  Monaten 
mitgetheilt  worden.  Sein  wie  der  anderen  Geschwister  Curator  ex  officio  sei 
Herr  v.  Lettow-Drawehn  gewesen;  er  bittet,  ihn  gegen  vorallegirte  sieben  Be- 
geh werdepnnkte  in  Allerhöchster  Gnade  zu  schützen,  nnd  weil  er  zuviel  leide, 
als  dass  er  sich  dabei  beruhigen  könne,  Allergnädigst  befehlen  zn  wallen,  diu 
die  vorgenommene  Theilnng  nnd  Kavelung  für  nichtig  erklärt,  ein  neuer  Termin 
prafigiret,  er  zu  demselben  adeitiret  und  der  actus  divisionis  in  seiner  Gegen- 
wart snb  assistentia  enratoris,  welchem  ohne  ein  Beisein  die  Umstände  unmög- 
lich, sowie  ihm  selbst  bekannt  sein  könnten,  neuerdings  vorgenommen  werden 
solle.  —  Es  ergeht  Königlicher  Befehl  an  das  Yormnndschafts  -  Collegium  n 
Cöslin  unter  dem  25.  April  zum  Bericht  binnen  14  Tagen.  Der  Beriebt,  Cös- 
lin,  den  13.  Hai  1857,  enthielt:  Der  Vater  Otto  Casimir  v.  Gl.  sei  zu  Worchov 
den  20.  September  1771  gestorben  nnd  habe  die  Wittwe  mit  vier  unmündiges 
Söhnen  nnd  einer  dito  Tochter  hinterlassen.  Die  Wittwe  habe  bald  darauf  in 
der  defuneto  marito  gerichtliche  Disposition,  worin  der  Vater  in  Hinsicht  der 
Erbfolge  es  bewenden  Hesse,  wie  nach  Hecht  geschehen  wurde,  sonst  aber  seine 
Ehegattin  nach  seinem  Tode  wegen  ihrer  Treue  nnd  guten  Wirthschaft  rar 
Vormünderin  ernannt.  Die  Wittwe  sei  als  solche  bestätt igt  worden  1773  habt 
sie  einen  Vergleich,  den  die  minorennen  Kinder  abgeschlossen  nnd  die  Güter 
ohne  Verkabelung  willkürlich  unter  sich  theilen  wollten,  eingereicht,  den  du 
Vormundschaftsgericht,  weil  die  Kinder  minoienn,  nicht  habe  bestattigen  können. 
Darauf  sei  der  älteste  Sohn  Heinrich  Bogislaf  v.  Gl.  am  17.  September  1773 
grossjährig  geworden  und  habe  auf  Theilnng  angetragen.  Zur  Abwicklung  der 
Verwaltungsrechnungslegung  hatte  die  Wittwe  den  Bürgermeister  Radioff 
(Bnblitz  ?),  der  ihr  Rathgeber  gewesen,  als  Curator  ihrer  Kinder  ihren  Binder 
Otto  Heinrich  v.  Gl.  (211)  auf  Klotzen  angegeben,  nnd  als  das  Gericht  Be- 
denken trug,  den  Joachim  Ewald  v.  Woedtke  auf  Sydow,  der  anch  bestellt 
worden  sei.  Darauf  sei  der  Landrath  v.  Kleist-Dallentin  beauftragt  worden,  die 
Wittwe,  den  ältesten  Sohn  und  den  Curator  auf  einen  Termin  nach  Wnrcho* 
zu  laden,  um  die  Vormundschaftsrechnungen  in  loco  abzunehmen  nnd  Wittwe 
und  Kinder  gehörig  auseinanderzusetzen.  Auf  dem  Termin  am  14.  Hai  1774 
wäre  Herr  v.  Woedtke,  der  saumselig  bei  dergleichen  sei,  nicht  erschienen  und 
sei  Herr  Georg  Wilhelm  v.  Lettow-Drawehne  in  dessen  Stelle  autorisirt  und 
zum  Termin  zum  22.  eingeladen  worden.  Der  Landrath  v.  Kleist  haha  der 
Kommission  präsidirt.  Die  Mutter  habe  betreffs  der  Tochter  erklärt,  dass  keine 
Streitigkeiten  zwischen  den  Kindern  vorkommen  wurden,  wenn  die  Güter 
zur  Taxe  ä  5°/o  angenommen  werden  würden.  Nachdem  nach  der  hierunter 
folgenden  Berechnung  des  Reinertrags  der  Güter  und  der  Lehnsanth&Qi- 
vertheilung,  sowie  der  angeordneten  4  Kaveln  (s.  N.  241,  Theilungsplan) 
die  nöthigen  Vorarbeiten  gemacht  gewesen,  sei  zur  Loosung,  durch  einige 
Knaben  ausgeführt,  geschritten  und  hätte  man  bereits  den  Fähnrich  v.  Gla- 
senapp,  da  das  Loos  auf  ihn  gefallen,  darauf  hingewiesen,  dass  er  sich  an  den 
Herrn  v.  Lettow  zn  halten  habe,  welcher  letztere  sich  jedoch,  noch  ehe  er  sich 
für  die  drei  unmündigen  Kinder  voll  entscheide,  vorbehalten  hatte,  erst  die 
Resolution  des  Vormundschaft«  -  Collegü  zu  hören.  —  Das  Vormundschaft». 
Collegium  fügt  jetzt  in  seinem  Bericht  hinzu:  Allerdings  hätte  darauf  Rücksicht 


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—    341    — 

genommen  werden  mfisüen,  üb  lauter  freie  Leute  oder  Unterthanen  auf  den 
Kaveln  seien;  sie  selbst  seien  der  Meinung  gewesen,  dass  der  Werth  der  Güter 
hätte  taxirt  werden  müssen  und  ob  freie  Lente  oder  Unterthanen  darauf,  ob 
anch  Streitobjekte  vorhanden  seien  nnd  hätte  desshalb  auch  die  Theilnng  nicht 
approbiret  und  überliessen  es  Königlichem  Ermessen,  ob  bierin  Weiteres  ge- 
schehen solle.  —  Unter  dem  8.  Juni  1775  ergeht  an  das  Vormundschafts- 
CoKegium:  dass  diese  Direction  mangelhaft  ausgefallen  sei  etc.  Der  Supplikant 
solle  gehurt,  die  Kaveln  billig  gleich  gemacht,  überhaupt  die  Sache  entsprechend 
regulirt  werden.  —  Es  ist  nicht  zn  ermitteln  gewesen,  welche  anderweitige 
Einigung  erfolgt  ist,  wahrscheinlich  ist  die  Binningsche  Mühle  an  ihn  abgegeben, 
oder  er  ist  bei  Beerbnng  des  1777  verstorbenen  Bruders  N.  244  (Zechendorf  ?) 
entschädigt  nnd  zufriedengestellt  worden,  da  die  Sache  nnn  ruhte.  —  Otto 
Leopold  v.  GL,  Fähnrich  im  v.  Lettow'schen  Regiment,  Berlin,  den  10.  October 
1777,  wo  sein  Bruder  N.  244  bereits  gestorben  nnd  er  Zechendorf  geerbt  hatte, 
richtet  folgendes  Gesuch  an  Se.  Majestät:  Sein  Vetter  Casimir  v.  GL  (216), 
Hauptmann  auf  Gramenz,  hätte  während  seiner  Abwesenheit  profitiren  und  nicht 
den  ihm  zustehenden  Leuten  die  Bolzgerechtigkeit  gestatten,  sondern  ihnen  streitig 
machen  wollen,  trotz  der  Gemeinheit  (Gemeinschaftlichkeit)  von  Gramenz  und 
Zechendorf,  „der  Gemeine  Busch"  and  hätten  sie  bereits  früher  gemeinschaftlich 
ein  Gehäge  anlegen  lassen.  Gramenz  meine,  dass  Zechendarf  die  Hütnng  ge- 
mein habe,  doch  nicht  letzteres  anch  Holzgerechtigkeit;  in  einem  alten  Fa- 
milienvertrag stehe:  „dass  dieser  Busch  zu  Gramenz  gehören  solle,  soweit 
nämlich  Gramenz  daran  participire."  Sie  hätten  gemeinschaftlich  einen  Holz- 
wärter und  bittet  er,  durch  eine  Commission  entscheiden  zu  lassen,  auch  hatte 
er  angegeben,  dass  ihn  die  Advokaten  gern  in  Processe  verwickeln  möchten  etc. 
Berlin,  den  23.  October  1777  ergeht  Befehl  an  das  Hofgericht  zu  Cöslin:  ob 
die  Sache  in  Güte  zn  regeln  gehe,  ohne  dem  Supplikanten  Kosten  zu  ver- 
ursachen; die  Advokaten  für  das  oben  ausgesprochene  Gebahren  ansehen  zn 
wollen,  und  binnen  drei  Wochen  über  den  Erfolg  zu  berichten.  —  Auf  dies  Ver- 
fahren, welches  auch  natürlich  zur  Kenntuiss  des  Hauptmanns  Joachim  Casi- 
mir v.  Gl.  N,  216  anf  Gramenz  gekommen  war,  berichtete  der  an  Se.  Majestät 
unter  dem  17.  November  1777,  dass  er  anf  die  Immediat- Eingabe  des  Fähnrichs 
v.  Ghuenapp,  worin  er  Holzongsgerechtigkeit  im  Gramenzer  Busch  und  ein 
Gehäge  prätendire,  er  anzeigen  müsse,  dass  der  Fähnrich  in  dem  angegebenen 
.Gemeinschaftlichen  Busch"  600  Stück  der  schönsten  jungen  Buchen  Fuss  für 
Fuss  habe  abhauen  lassen,  die  erst  später  hätten  brauchbar  werden  können  und 
dass  noch  jetzt,  nnd  zwar  znr  Nacht,  fortgefahren  würde.  Dies  Verfahren, 
selbst  in  einem  gemeinschaftlichen  Busch,  wäre  wohl  nicht  zu  billigen,  und 
bitte  er,  dass  das  Schulzengericht  in  Zechendorf  beauftragt  werde,  sämmtlichen 
Einwohnern  Zecbendorfs  bei  nachdrücklicher  Leibesstrafe  zu  verbieten,  aus 
dem  Gramenzer  Bnsch  und  Gehäge,  vor  ausgemachter  Sache,  Holz  zu  holen.  — 
Am  19.  November  1777  hatte  auch  schon  das  Hofgericht  das  Schnlzengericht 
zu  Zechendorf  angewiesen,  sämmtlichen  Einwohnern  all  dort  bis  zur  Aus- 
machung  der  Sache  zwischen  dem  Hauptmann  v.  Gl.  auf  Gramenz  nnd  dem 
Fähnrich  Otto  Leopold  v.  Gl.  das  Holzhauen  zn  verbieten  im  Gramenzer  Busch 
nnd  im  Gehäge.  —  Anf  diese  schwebenden  Verhandlungen  hatte  Otto  Leopold 
v.  GL  am  SO.  November  1777  gebeten,  dass,  da  die  Gramenzer  seinen  Leuten 
verboten  hätten,  bis  znr  ausgemachten  Sache  Holz  aus  dem  Busch  zn  holen, 
die  Gramenzer  aber  doch  holten,  um  Aufhebung  dieser  Inhibition,  oder  dass 
Beide  nicht  Holz  holen  dürften.  Es  ist  hierauf  kein  Bescheid  erfolgt  nnd 
bittet  daher  Otto  Leopold  v.  GL,  Berlin,  den  3.  Januar  1778,  Se.  Majestät: 
gegen  diese  Inhibition  anf  seine  Vorstellung  vom  30.  November  Bescheid  zu  er- 
halten i  am  8.  Dezember  1777  sei  Termin  zur  gütlichen  Ausgleichung  gewesen, 
wo  er  durch  seinen  Mandatar  (Advokat  Revestal)  vertreten  gewesen  ist,  und 
da  die  Leute  im  Winter  Holz  gebrauchten,  bitte  er  nun,  die  Inhibition  zu 
cassiren.   —    Zu   einem  andern  Termin,    wohl  vor  der  Commission,   instruirt 


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Otto  Leopold  v.  Ol.  seinen  Mandatar  Bevestal  am  9.  Januar  1776  dahin: 
Es  sei  zwar  eine  Separation  vorgeschlagen,  jedoch  wolle  er  diese  nicht,  sondern 
solle  es  gemein  Heiben,  jeder  hüte  und  hole  Holz  wie  sonst,  es  sei  so  Gramem 
schon  mehr  im  V ortheil,  weil  es  grösser  nnd  mehr  Holz  zum  Bedarf  holen  werde; 
anter  gewissen  Segeln  solle  es  so  bleiben,  da  der  Bosch  auf  gemeinem  (ge- 
meinsamem) Boden  liege;  auch  solle  die  Inhibition  aufgehoben  werden,  was  er 
zwar  znm  dritten  Haie  an  den  König  geschrieben  habe.  —  Joachim  Casimir 
v.  Gl.  216  (siehe  dort)  hatte  anch,  d.  d.  Balfanz,  den  10.  Januar  1778,  an  die 
Commission  resp.  an  das  Hofgericht  durch .  seinen  Advokaten  Kietschmann 
seine  Gründe  nnd  Behauptungen  geschrieben  resp.  vortragen  lassen.  Die  Ver- 
handlungen der  Commission  haben  keinen  Erfolg  gehabt,  und  nachdem  unter 
dem  5.  Januar  1778  ans  Berlin  an  das  Hofgericht  zu  Cöslin  Königlicher  Be- 
fehl ergangen,  anter  Einsendung  zweier  Schreiben  des  Otto  Leopold  v.  OL 
wegen  Inhibitionsaufhebung,  möglichst  jeden  Anlaas  zu  begründeter  Klage  fort- 
zuräumen, auch  zu  berücksichtigen,  dass  die  Leute  zum  Winter  Holz  haben 
mfissten,  erfolgte,  d.  d.  Goeslin,  den  16.  Januar  1778,  Beriebt  des  Königlichen 
Hofgerichts:  Der  Fähnrich  Otto  Leopold  v.  Gl.  habe  bei  8r.  Majestät  gegen 
Joachim  Casimir  v.  Gl.  (216),  Hauptmann  auf  Gramenz,  der  ihm  die  Holz- 
gerechtigkeit  in  einem  Busch  streitig  mache,  der  wegen  der  Gemeinheit,  so 
Gramenz  und  Zechendorf  daran  hätten  nnd  der  „gemeine  Busch"  genannt  würde; 
es  sei  ein  Termin  auf  den  8.  December  v.  J.  znm  Gütevergleich  anberanat 
gewesen,  wo  nur  die  Handataren  der  Interessenten  nnd  zwar  Advokat  Bieve- 
stahl  für  Otto  Leopold  v.  Gl.  nnd  Advokat  Kretschmann  für  Joachim  Ca- 
simir v.  GL  erschienen  seien.  Von  Seiten  des  Supplikanten  seien  ein  von  den 
Bürgermeister  von  Bublitz  nnd  Notar  Leopold  angefangenes  ZeugenrerhOr  und 
ein  Erbvergleich  vom  14.  und  15.  März  1743  prodncirt,  sowie  von  Seiten  d« 
Hauptmanns  v.  Glasenapp  vier  besondere  Familienverträge  vorgelegt  worden. 
Ans  diesen  letzteren,  besonders  ans  einem  Vertrage  vom  7.  Juli  1742  gel» 
hervor,  dass  der  General-Feldmarschall  Caspar  Otto  v.  Gl.  (122)  die  ihm  nach 
Absterben  des  Amts-Hauptmanns  v.  Gl.  (N.  168)  zugefallenen  Gramenzschen 
Lehne  nnd  Güter  seinen  Lehnsfolgern:  „1.  dem  Landrath  Adam  Casimir  v.  GL 
(158),  2.  dem  Heinrich  Christoph  v.  Gl.  (161)  auf  Klotzen,  3.  dem  Paul  Wedig 
v.  Gl.  (164)  anf  Balfanz  cedirt  und  abgetreten  habe."  Es  bezenge  ferner  ein 
zwischen  dem  Landrath  Adam  Casimir  v.  Gl.  (158)  nnd  seinem  Sohne  Otto 
Casimir  v.  Gl.  (210),  dem  Vater  des  jetzigen  Supplikanten,  an  einem  und  dem 
Paul  Wedig  v.  Gl.  (164),  Vater  des  Hauptmann  Joachim  Casimir  v.  Gl  (216) 
am  andern  Thoil  unter  dem  4.  Februar  1743  besonders  errichteter  Vertrag: 
„dass  ersterer  sein  Tertiam  von  den  nach  der  obigen  Bemerkung  denen  Lehns- 
folgern von  dem  General- Fei dmarschall  cedirten  Lehnen  nnd  Gütern,  dem  Paul 
Wedig  v.  Gl.  Überlassen,  dagegen  aber  dieser  demselben  von  den  ihm. anfallende« 
Kaveln  soviel  an  Gütern  ausser  Gramenz,  zuschlagen  solle,  als  nach  dem  Er- 
trage zn  7000  Gld.  a  5%  erforderlich  würden."  —  In  Folge  dieses  Vergleichs 
hat  nun  der  Landrath  Adam  Casimir  v.  GL  (158)  für  die  bemerkten  7000  Gld. 
die  ihm  abgetretenen  Stücke  in  Zechendorf,  Althtttten  und  Grnnwaldecher  Kühlt 
(Altmtthl?)  zn  seiner  gänzlichen  Abfindung  erhalten,  wie  solches  die  eben  massig 
in  origine  prodncirte  Quittung  mit  Hehrerem  besaget.  Aas  dieser  Darstellung 
ergiebt  sich,  in  welcher  Art  der  Vater  und  Grossvater  des  Supplikanten  za 
dem  Besitz  von  Zechendorf  gekommen.  Das  Recht  der  Hithutung  and  Mit- 
holzang  in  dem  Gramenzschen  Bosch  will  derselbe  hauptsächlich  durch  das  von 
ihm  prodncirte  nnd  oben  bemerkte  Instrnmentam  sammariam  vom  19  Sep- 
tember a.  p.  begründen,  nnd  begründen  die  sieben  Zeugen  darin  einstimmig: 
„dass  Zecbendorf  seit  undenklichen  Jahren  hier  nicht  allein  die  Hfitung  in 
dem  genannten  Gramenzschen  Busch  mit  Gramenz  gemeinschaftlich  gehabt  and 
dass  auch  das  in  diesem  Bosch  befindliche  Geh&ge  von  dem  unlängst  verstorbenen 
Herrn  v.  Glaseoapp  zn  Gramenz  nnd  von  dem  letztverstorbenen  Hauptmann  Otto 
Christoph  v.  GL  (161?)   als  gewesener  Herrschaft  auf  Wurckow  und  Zechen- 


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dorf  vor  einigen  20  Jahren  gemeinschaftlich  angelegt  worden  sei."  —  Dahin- 
gegen behauptet  Gegner,  der  Hauptmann  Joachim  Casimir  v.  GL  (216),  dass 
Supplikant  wegen  dos  Guts  Zechendorf  weiter  kein  Recht  habe,  als  ihm  durch 
den  angefahrten  Vergleich  vom  4.  Februar  1743  zugestanden.  Er  bezieht  sich 
hauptsächlich  ad  §  3  desselben,  als  worin  ausdrücklich  bemerkt:  „Bei  den 
Partial-Gütern,  so  der  Herr  Landrath  mit  seinem  Herrn  Sohn  bekommt,  wird 
nichts  mehr  an  Holz  abgetreten,  als  es  nach  Proportion  machen  kann.  Und 
weilen  der  Herr  Faul  Wedig  v.  Gl.  doch  künftig  2  Kaveln  bekommt  und  also 
ihm  eine  von  den  Yalmenschen  oder  Grünwaldschen  ohnfehlbar  zukommen  muss, 
so  hat  der  Herr  Landrath  mit  seinem  Sohne  (N.  210)  zn  ihrer  Abfindung  aus 
dem  Yalmen'schen  den  5.  Theil  des  Briesenschen  Holzes  oder  aus  dem  Grnn- 
waldschen, das  sogenannte  „Streitholz",  so  wie  der  Process  ausschlagen  wird, 
erwählet".  —  Herr  Hauptmann  Joachim  Casimir  v.  Gl.  behauptet  nun  ferner, 
da  seinem  Vater  (N.  164)  die  Grünwaldsche  Havel  zugefallen,  und  er  dem  Vater 
des  Supplikanten  (N.  210)  das  in  allegato  §  3  bemerkte  „Streitholz"  ange- 
wiesen habe,  er  auch  an  kein  anderes  in  diesem  Vergleich  nicht  bemerktes 
Holz  Ansprüche  machen  könne.  —  Welche  von  beiden  Theilen  angebrachten 
Grande  das  Uebergewicht  behalten,  getraut  sich  das  Hofgericht  jetzt  nicht  zn 
entscheiden,  zumal  noch  nicht  genug  Beweis  gerührt  sei.  Indessen  hätte  das 
Hofgericht  zu  gütlicher  Ausgleichung  in  Vorschlag  gebracht:  „dass,  da  nach 
dem  von  dem  Fähnrich  Otto  Leopold  v.  Gl.  producirten  summarischen  eid- 
lichen Zengenverhör  der  Gramenzsche  Busch  von  Seiten  Zechendorfs  seit 
undenklichen  Jahren  mit  benutzet,  auch  das  Gehäge  gemeinschaftlich  angeleget, 
dieser  Busch  nach  Verhältniss  der  Guter  Gramenz  und  Zechendorf  und  denen 
etwa  sonst  noch  an  diesem  Busch  Theil  nehmenden  Gütern  getheilt  werden 
müsste".  —  Demgemäss  war  ein  Termin  auf  den  14.  Janaar  177S  anberaumt 
gewesen.  —  „Die  Bemühungen  sind  vergebens  gewesen  und  sind  die  beiden 
Theile  weit  davon  entfernt,  die  Differenzen  durch  einen  gütlichen  Vergleich 
zu  coupiren."  Es  müsse  Supplikant  angewiesen  werden,  entweder  in 
poBsessorio  oder  in  petitorio  gehörig  zu  klagen.  —  Das  Verbot  des  Holzens 
der  Zechen  dorf  sehen  Gemeinde  in  dem  Gramenzschen  Busch  bis  zur  ausge- 
machten Sache  betreffend,  sei  das  Inhibitorium  durch  das  Hofgericht  ad  jus- 
stantiam  des  Herrn  Hauptmann  v.  Gl.  unter  dem  19.  November  a.  p.  ertheilt 
worden,  weil  600  Stück  der  schönsten  jnngen  Bachen  abgehauen  etc.  worden 
und  der  Fähnrich  v.  Gl.  wohl  nichts  zu  seinem  Recht  Sprechendes  beige- 
bracht hatte."  —  Königliche  Verfügung  vom  25.  Januar  1778  an  das  Hofgericht 
und  an  den  Fähnrich  Otto  Leopold  v.  Gl:  Da  der  Vergleich  zum  Goten 
fruchtlos  gewesen,  so  bliebe  dem  Fähnrich  v.  Gl.  nur  übrig,  entweder  in  pe- 
titorio oder  in  possessorio  sein  Hecht  geltend  zu  machen,  zu  welchem  Ende 
das  Hofgericht  zur  ordnnngsmässigen  Instruction  des  Prozesses,  rechtschaffener 
Justizpflege  und  möglichster  Vermeidung  der  Kosten  Befehl  erhalten  habe. 
Auch  gegen  die  an  seinen  Untertbanen  in  Zechendorf  unter  dem  19.  November 
a.  p.  erlassene  Inhibition  des  Holzens  bleibe  dem  Supplikanten  seine  Nothdurft 
vorbehalten,  wenn  er  anders  dociren  könne,  dass  er  und  seine  Unterthanen  in 
ruhigem  Besitz  des  Holzfällens  znr  Zeit  gedachter  Inhibition  gewesen,  nur 
müsse  dabei,  wie  sich  von  selbst  verstände,  wirtschaftlich  verfahren  werden, 
allermaassen  Gegner  deren  Nachsuchnng  nngetheilt  darauf  gegründet,  dass 
Supplikanten  Unterthanen  an  600  junge  Eichen  (Buchen)  gefällt  und  auf  diese 
Art  der  Busch  rninirt  werde.  Dieses  ist  also,  was  dem  Supplikanten  in  fer- 
nerer Resolution  unvorbehalten  bleibt.  —  Dieser  Streit  hat  wohl  damit  sein  Ende 
gehabt,  dass,  als  Otto  Leopold  v.  Gl.  nach  des  Binders  Siegismund  Ludwigs 
Tode  auch  Zechendorf  1779  erhielt,  er  das  sowohl  als  auch  Althütten  am 
17.  August  1779  an  den  Hauptmann  Joachim  Casimir  v.  61.  216  mit  Ein- 
stimmung seiner  Brüder  N.  241  und  242  für  11,700  Et  hl.  erblich  verkaufte.  — 
Im  October  1781  hatte  Otto  Leopold  Kussow,  wie  schon  erwähnt,  aus  dem 
Concors«   von   N.  218   erstanden  und   zwar   für  7299  Rthl;    er   war  damals 


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Lieutenant  im  v.  Pfuhlschen  Regiment,  wohnhaft  in  Berlin.  Küpenicker  Torstadt, 
Jacobstrasse  beim  Victualienhändler  Müller,  und  schreibt  wieder  unter  dem 
17.  Juni  1782  an  Se.  Majestät:  Er  habe  Knssow  gekauft,  doch  besässe  Bo- 
gislaf  Wedig  v.  Gl.  noch:  1.  Vs  Banerhof  im  Dorfe  Storkow,  welcher  ein 
Pertinenzstttck  von  Knssow  and  ihm  nicht  abertragen  sei.  2.  sei  du  jus. 
Patronatas  in  der  Taxe  mit  veranschlagt  worden,  trotzdem  dies  der  Herrschaft 
in  Gramenz  zustehe.  8.  sei  im  Anschlage  bei  Knssow  eine  Einnahme  von 
a  Rthl.  Schott-  und  2  Bthl.  Vieh-Steuer,  die  der  Biouingsehe  Müller  jährlich 
zahlen  solle,  aufgeführt  und  doch  solle  der  Maller  berechtigt  sein,  wegen  Holz- 
fenernng  sie  ihm  wieder  abzuziehen;  sie  seien  also  im  Anschlage  nicht  in 
Ausgabe  gestellt.  Im  Ottober  1781  sei  ihm  Knssow  zugeschlagen ;  der  halbe 
Bauerhof  sei  dem  Schäfer  Ziebe  für  200  Bthl.  verpfändet  worden  und  müsse 
jährlich  2  Scheffel  Korn  an  die  Binningsche  Mahle  entrichten,  also  hierher 
gehörig.  Er  bittet  also,  dass  er  den  halben  Bauerhof  in  Storkow  erhalte, 
ihm  von  dem  Kaufspreise  wegen  des  fehlenden  Fatronate  22  Rthl.  and  wegen 
der  Feuerung  der  Binningschen  Mühle  80  Bthl.  vom  Kanfa-Pretio  ebenfalls 
bonificirt  würden.  —  Unter  dem  28.  Juni  1782  geht  von  Berlin  ans  dies  Schreiben 
dem  Hofgericht  zn  Goealin  mit  dem  Hinzufügen  zu:  dass  dem  Geschlecht 
v.  Glasenapp  das  jus  patronatas  von  Bärwalde  wegen  seiner  Lehne  zu- 
stehe (also  nicht  verkäuflich':1),  hier  nicht  ein  Zubehör  von  Knssow  sei  und 
dass  wegen  des  Hofes  und  des  Geldes  (Steuer)  binnen  14  Tagen  berichtet 
werden  solle.  —  Das  Hofgericht  berichtet  den  9.  August  1782:  die  Taxe  von 
Knssow  sei  1774  durch  den  Laodrath  v.  Kleist  erfolgt  und  durch  den  Konig 
(oder  wohl  Krieg?)  habe  die  Snbhastation  resp.  Aufforderang  der  Agnaten 
Verspätung  erlitten.  Auch  stelle  sich  heraas,  dass  zu  dem  Antheilgnt  Kossow 
und  Binningscher  Mühle  nur  Bauern,  Kossätheu  nnd  Einlieger  gehören,  kein 
herrschaftliches  Ackerwerk  dazu,  überhaupt  es  zn  dem  längst  verkauften  Gut 
Yalm  gehöre.  Den  Bauerhof  in  Storkow  habe  Bogislaf  Wedig  v.  Gl.  (213) 
am  13.  Janaar  1768  dem  pp.  Ziebe  auf  50  Jahre  verpfändet  and  weil  er  dem- 
selben den  Hof  nicht  gleich  tractiret,  so  wäre  Ziehe  klagbar  geworden  und 
habe  nicht  nur  condemnatoriam,  sondern  auch  hiernächst  wegen  des  gleich  ge- 
zahlten Ffandschillings  von  200  Bthl.  cnm  usuris  et  expensis  Immissionen!  in 
das  Gut  Knssow  and  den  qu.  Hof  erhalten  und  hat  er  sich  in  das  Hypotheken- 
bnch  eintragen  lassen,  bis  er  endlich  den  Hof  wirklich  erhalte.  Der  pp.  Ziehe 
habe  sich  beim  Concors  im  Fall,  dass  der  Hof  genommen  werden  könne,  ge- 
meldet; es  stehe  nicht  fest,  dass  dieser  Hof  in  Storkow  eine  Peroneus  von 
Knssow  sei.  Nach  dem  Contract  des  Müllers  müssten  auch  andere  Leute  ans 
Storkow  auf  der  Binningschen  Mühle  mahlen  lassen.  Supplikant  könne  kein 
Becht  an  diesem  Hofe  verlangen,  sondern  es  bliebe  den  ausgefallenen  Credi- 
toren  überlassen,  den  Hof  nach  Ablauf  der  Ffandzeit  zu  verkaufen  nnd  was 
Über  den  Pfandschilling  ist,  zu  verlangen.  Jas  patronatas  mit  Jagd  and 
Jurisdiction  zusammen  seien  auf  den  geringst  zulässigen  Satz  von  66  Bthl. 
16  Gr.  veranschlagt,  doch  stehe  ihm,  dem  Otto  Leopold  v.  Gl.  da  das  jus 
Patronatas  von  Bärwalde  dem  Geschlecht  v.  Glasenapp  vermöge  seiner  Lehne 
zustehe,  und  Knssow  auch  ein  Lehn  gewesen,  zu.  (Knssow  war  also  nicht 
mehr  Lehn,  wohl  in  Folge  des  Goncurses?)  Anlangend  Schottgeld  und  Vieh- 
Steuer,  Zinsen  4  Bthl.  jährlich:  Nach  dem  Contractu  mit  dem  Müller  von 
23.  August  1758  solle  der  Müller  sie  bezahlen,  doch  sei  nichts  bekannt,  dass 
der  Müller  sie  wegen  Feuerung  abzuziehen  berechtigt  Bei.  —  Wegen  Abzugs 
der  4  Bthl.  seitens  des  Müllers :  Demselben  war  in  seinem  Contract  das  Bau-  and 
Brennholz  anentgeltlich  versprochen  worden,  da  nun  das  Holz  längst  abgehauen 
and  verkauft  war,  wurden  ihm  während  der  Administration  öfter  z.  B.  von 
1778  bis  1780  9  Bthl.  vergnügt  and  seien  in  den  Büchern  für  den  Müller 
4  Bthl.  in  Ausgabe  und  dann  für  Bauholz  etc.  4  Bthl.  in  Abgang  gebracht 
und  dergl.;  wenn  dies  damals  beim  Kammerdeputations-GoUegiam  verglichen 
worden  sei,  so  wäre  es  für  den  Supplikanten  wohl  kein  Becht,  jetzt  hier  etwas 


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—     845    — 

abziehen  zu  wollen  und  hatte  er  leicht  an  Ort  and  Stelle,  da  er  hier  ja  doch 
zu  Hanse  gehöre,  Verwandt«  hier  habe,  auch  beim  Gericht  erfahren  können, 
wie  die  Sachen  standen.  —  Mittheilung  ergeht  an  Otto  Leopold  v.  Gl.  und 
Königliche  Entscheidung  unter  Berlin,  den  21.  Augast  1782:  „dass,  wofern  er 
sichnicht  mit  der  Entscheidung  des  Gerichts  vom  9.  August  1782  bescheide, 
er  sich  mit  den  Gläubigern  es  rechtlich  auszumachen  habe.  —  In  der  Be- 
ziehung, Besitz  oder  Rechte  zu  erstreiten,  war  Otto  Leopold  zu  Anfang  un- 
ermüdlich. —  1783,  den  28.  October,  Kussow,  als  er  vom  Regiment  v.  Pfuhl 
den  Abschied  als  Lieutenant  genommen,  schreibt  er  an  Se.  Majestät:  dass 
Paul  Wedig  v,  Gl.  (164),  Gramenz,  den  dritten  Theil  von  Kussow  miterworben 
habe,  als  er  sich  in  Ansehung  von  Gramenz  und  Lflbgnst  auseinandersetzen 
wollte  und  noch  andere  Güter  vom  Oberstlientenant  Joachim  Beinhold  v.  Gl. 
(188)  für  80  500  Ethl.  acquirirt  und  lehnsherrlichen  Consens  auf  25  Jahre  er- 
halten habe.  Paul  Wedig  v.  Gl.  sei  1776  verstorben,  ausser  einem  Sohne  habe 
er  noch  zwei  Töchter  hinterlassen,  welche  sich  in  die  Güter  getheilet  und 
Antheil  Kussow  und  Wrnckhutten  als  Allodium  concedirt  worden.  An  seine 
Tochter,  damals  an  einen  Hauptmann  v.  Kleist-Schmenzin  verheirathet,  habe  er 
diese  Güter  als  Abfindung  gegeben;  diese  Frau  sei  1781  gestorben  und  aus  der 
Ehe  zwei  Söhne  und  fünf  Töchter  hervorgegangen,  welche  mit  dem  Vater 
diesen  dritten  Theil  Kussow  besässen.  Er,  Otto  Leopold  v.  Gl.,  habe  */t  von 
Kussow  ans  dem  Concurse  erworben;  sein  '■/»  Antheil  bestehe  aas  Geld  zahlenden 
Leuten  und  habe  er  kein  Vorwerk,  nicht  ein  Hans,  wahrend  in  dem  dritten 
Theil  ein  Haus  vorhanden,  welches  ihm  fehle;  er  könne  nicht  bestehen,  Kussow 
überhaupt  nicht,  wenn  es  nicht  einen  Herren  nnr  hätte;  auch  habe  er  Herrn 
v.  Kleist  angegangen,  ihm  seinen  Theil  abzulassen,  doch  sei  er  ein  harter 
Mann  und  in  Güte  nichts  mit  ihm  zu  machen.  Kussow  als  Ganzes  würde  ihm 
Jeder  gern  abnehmen,  er  möchte  gern  das  v.  Kleists  che  hinzu  haben  und  bittet, 
ob  er  nicht:  „1.  als  ein  nächster  Agnat  des  Geschlechts  v.  Glasenapp  dieses 
Gut  retrotrahiren  könne,  2.  ob  der  Hauptmann  v.  Kleist  nicht  schuldig  wäre, 
ihm  gegen  den  Taxpreis,  wegen  Aufhebung  der  Gemeinschaft,  das  Gut  abzu- 
lassen." Er  sei  im  Cadetten-Gorps  erzogen  und  wisse  nichts  von  Rechts- 
fragen (?);  um  Processe  zu  vermeiden,  frage  er  hiermit  an  und  hoffe  als  Va- 
sall Entscheidung  zu  erhalten.  Es  sei  zwar  der  lehnsherrliche  Consens  auf 
25  Jahre  gewesen  und  könne  dieser  doch  nur  für  Paul  Wedig  v.  Glasenapp, 
als  solcher,  gegolten  haben.  Hauptmann  v.  Kleist  besitze  noch  7s  Zechendprf 
und  %  ron  Storkow,  grösstenteils  v.  Glasenappen  Lehne.  Er  möchte  gern 
aus  der  Commnnion  kommen.  Ob  nach  verflossenen  25  Jahren  er  Genehmigung 
in  Aussicht  habe.  1783,  den  17.  November  von  Berlin,  erhielt  Otto  Leopold 
v.Gl.  folgenden  Bescheid:  1 .  Wegen  des  Betractus  and  der  aufzuhebenden  Commnnion 
mit  dem  v.  Kleist  ist  das  ganze  Geschlecht  v.  Glasenapp  mit  Ausübung  näheren 
Lehnsrechtes  an  die  Güter  präcludirt,  welches  auch  nach  Ablauf  von  25  Jahren 
noch  bestehen  bleibt.  Sollte  Paul  Wedigs  v.  Gl.  Lehnsdescendenz  ausgehen, 
dann  tritt  das  Lehnrecht  des  Geschlechts  v.  Glasenapp  wieder  ein.  2.  Wegen 
Abtretung  des  v.  Kleist'schen  Antheils:  dass  dem  v.  Kleist  sein  Got  nicht  ab- 
gedrungen werden  kann;  die  Aufhebung  der  Gemeinheit:  so  sind  davon  keine 
Specialien  angegeben  and  mUsste  es  bei  der  bestellten  Kreis-Commi&sion  be- 
antragt werden.  —  1786,  den  12.  Juni,  Kussow,  bittet  v.  Glasenapp,  ge- 
wesener Lieutenant  im  Regiment  v.  Pfuhl,  der  krankheitshalber  1783  als 
Lieutenant  den  Abschied  genommen,  um  auch  Knssow  zu  übernehmen,  um  eine 
Premier- Li entenantsstelle  in  einem  der  neu  zn  errichtenden  Infanterie-Regimenter. 
—  1786,  den  1.  August,  Kussow,  wiederholt  er  das  Gesuch,  er  bäte  nochmals, 
znmalen  er  weder  ans  Leichtsinn  noch  wegen  strafbarer  Ursachen  die  Armee 
verlassen ;  nur  Krankheit  habe  ihn  genöthigt,  den  Dienst  auf  Zeit  lang  aufzu- 
geben (ein  Zengniss  des  Professor  Dr.  Spiegel  ist  angebogen);  das  Regiment 
würde  ihm  auch  das  Zeugniss  geben,  dass  er  nicht  ans  Gemächlichkeit  den 
Abschied  genommen;  auch  hier  habe  er  sie  nie  gesucht,  sondern  Bei  er  thätig 


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—     346    — 

gewesen;  er  habe  in  seinen  Gütern  eine  Wiese  von  40  Fader  Heu  ans  einem 
Bruche  gemacht  und  8  nene  Familien  angesetzt,  die  ihr  Brod  hätten.  Was 
bei  seinen  Gütern  möglich  gewesen  wäre  zn  tlmn,  sei  geschehen,  und  hörte 
hier  nunmehr  sein  Wirkungskreis  auf.  Welcher  Bescheid  darauf  erfolgt,  lag 
nicht  vor;  der  grosse  König  war  wohl  im  Abscheiden.  —  Aus  anderen  Ge- 
suchen 1801,  18*14  and  1805  geht  hervor,  dass  Kussow  b  zn  der  Zeit  bereits 
Allodinm  29,000  Bthl.  wertb,  mit  37U0  Bthl.  Schulden  behaftet  gewesen  ist 
und  er,  Otto  Leopold  v.  Ol.,  noch  ein  Privatvermögen  von  27,000  Bthl.  hatte; 
auch  spricht  er  besonders  in  einem  Schreiben  an  Se.  Majestät,  von  im  Wittwer- 
stand  lebend.  —  Als  sein  ältester  Bruder  den  5.  August  1801  gestorben,  wurde  den 
6  September  1805  ein  Erbrecess  abgeschlossen;  nach  welchem  der  Bruder 
Adam  Wilhelm  v.  Gl.  242  Wurchow  b  übernahm,  dasselbe  zu  16,177  Bthl. 
gerechnet,  wovon  Otto  Leopold  v.  Gl.  auf  Kussow,  6933  Bthl.,  ihre  Schwester 
3138  Bthl  erhielten;  an  Wurchow  a  (welches  Allodinm  war)  erhielt  Otto 
Leopold  v.  GL  das  Verkaufsrecht.  Allodialvermögen  wurde  auf  39,898  Bthl 
abgeschätzt.    Er  starb  1821. 

Besitz:  Althütten  erhielt  er  in  Erbtheilung  1774,  dann  wohl  bald 
darauf  auch  noch  Binning'sche  Hohle.  Zechendorf  c  fiel  ihm  1779,  als 
sein  Bruder  Siegismund  Ludwig  gestorben,  zu  and  verkaufte  er  beide  Güter,  Alt- 
hütten and  Zechendorf  1779,  den  17.  August  an  Hauptmann  Joachim  Casimir 
v.  Gl.  216  erblich  für  11,700  Bthl  Kussow  b  wurde  ihm  am  19.  October 
1781  ans  dem  Concurse  von  Bogislaf  Wedig  v.  Gl.  213  als  Meistbietendem 
und  als  Allodiom  gerichtlich  zuerkannt;  N.  213  hatte  zu  Kussow  auch  die 
Binning'sche  Mühle  besessen,  ob  er  sie  schon  früher  verkauft  hatte,  ist  nicht 
klar  bei  dem  Kauf  von  Kassow  aus  dem  Concors  zn  ersehen.  Da  Otto 
Leopold  von  2  Antheilen  Kussows  spricht,  wahrend  Hauptmann  v.  Kleist 
den  8.  besass,  hat  er  wohl  Kussow  b  u.  c  und  der  pp.  v.  Kleist  wohl  a  besessen. 

Gem.  I:  Anna  Sophia  Hackebart,  die  wohl  vor  1798  verstorben  ist  (?). 

Gem.  II:  N.  N.  von  Munchow,  auch  bald  verstorben {?),  denn  um  1800 
nennt  er  sich  im  Wittwerstande. 

Sohn:  280. 

244.  Siegismund  Ludwig.  4.  8.  v.  210.  Zechendorf  c.  Getauft  den 
28.  December  1759,  gestorben  im  Juli  1777  in  Berlin  als  Page.  —  In  der 
Erbtheilung  am  23.  Juli  1774  erhielt  er  Zechendorf  c,  welches  nach  seine« 
Tode  an  Bruder  243  kam. 

245.  Carl  Leopold  Ludwig.  5.  S.  v.  210.  Geb.  1764,  gest  den  28.  De- 
cember 1768. 

246.  Otto  Casimir.  1.  S.  v.  211.  Geb.  1752,  den  8.  December  getauft; 
1756  bereits  todt.  Beine  Taufzeugen  waren:  Frau  Hofgerichtsräthin  v.  Glase- 
napp-Tarmen,  s.  N.  195,  Paul  Wedig  v.  Gl.  164  Balfanz  und  Heinrich  Christoph 
v.  Gl.  161  auf  Wurchow. 

247.  Christoph  Moritz.  2.  S.  v.  211.  Geb.  den  4.  September  1756. 
Vas.-Tab.:  7  Jahre  alt  angegeben,  falsch,  denn  1750  war  erst  die  Hochzeit 
und  er  2.  Sohn,  gehören  1756;  er  ist  früh  gestorben. 

248.  Ludwig  August.  3.  5.  v.  211.  Geb.  1757,  den  19.  Januar,  früh 
gestorben. 

249.  Anton  Friedrich.  4.  S.  v.  211.  Geb.  den  20.  August  1758,  früh 
gestorben. 

250.  George  Ernst.  5.  8.  v.  211.  Geb.  1759,  den  17.  April,  zu  Klotzen, 
gest.  1762,  den  I  Mai. 

251.  Erdmann  Wilhelm.  6.  8.  v.  211  (I.  Ehe).  Klotzen.  Geb.  1763, 
den  15.  Juni,  gest.  1813,  den  20.  Juli  zu  Klotzen,  beigesetzt  in  Balfanz.  — 
Vas.-Tab.  1804:  Erdmann,  48  J.  (Klotzen,  Copriehen  a  und  b,  Luknitx  c, 
Parchlin,  Patzig  (24,000  Tbl.)  —  Er  hat  etudirt  und  war  Lands chaftsdeputirter 
des  Departements  Treptow  a.  E.  —  Ganz  besonders  oft,  etwa  15  mal  ist  er, 
wohl  als  Patron  von  Coprieben  und  Klotzen  etc.,  als  Taufzenge  gebeten  worden 


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und  als  solcher  ausserbei  den  Kirchenrechnungen  in  den  Kirch  enbü ehern  verzeichnet, 
so  1787,  den  20.  Harz,  Pathe  bei  des  Küsters  Christoph  Ponath  Sohn  zu  Co- 
prieben,  1 787,  den  28.  October,  nebst  seiner  Schwester  (s.  H.  211),  bei  des  Dieners 
Keske  Tochter,  1787,  den  23.  December  bei  der  Tochter  des  Kossatben  Münchow 
in  Oerden,  1794  nebst  Fräulein  Friederike  v.  Ol.  (s.  N.  228)  bei  der  Tochter 
des  Verwalters  Weiland  in  Coprieben,  1796  bei  der  Tochter  des  Niederinilllers 
Rasch  in  Coprieben,  1798,  den  4.  Februar  bei  der  Tochter  seines  Bedienten, 
1800,  den  16.  Februar  bei  dem  Sohn  des  Verwalters  Jacob  Troje  in  Parchlin, 
1800,  den  IS.  Juli  bei  der  Tochter  des  Verwalters  Johann  David  Stern  in 
Grünhof,  1801,  den  10.  Hai  bei  einem  Kinde  des  Verwalters  Kath  in  Patzig, 
1802,  den  31.  Januar  bei  einem  Kinde  des  Verwalters  Troje  in  Parchlin, 
1804,  den  27.  Hai  bei  einem  Kinde  des  Verwalters  Weiland  in  Coprieben, 
1804  bei  der  Tochter  des  Küsters  Wegner  in  Coprieben,  1805,  den  24.  Februar 
bei  der  Tochter  des  Hüllers  Baasch  in  Coprieben  n.  s.  w.  —  Als  1801  der 
Vater  und  aneb  Beine  Bruder,  diese  bereits  sehr  jung  gestorben  waren,  fiel  der 
ganze  Besitz  des  ersteren  an  ihn,  der  noch  recht  beträchtlich  war,  nachdem 
auch  Gr.  und  KL  Tannen,  ein  Theil  Coprieben,  Patzig  und  Lnknitz  b 
von  N.  265  und  267,  1771  etc.  relnirt  worden  waren.  —  Den  12.  November 
1811  tritt  ein  Arbeitsmann  Gotthilf  Haske  für  eine  Einliegerwittwe  Eafemann, 
deren  Tochter  er  geehelicht  haben  will,  auf  und  beansprucht  klagend:  1.  Ver- 
gütignng  der  Hiethe  für  einen  Käthen  in  Patzig  and  der  Natnraldienste  in 
Folge  des  neuen  Gesetzes.  —  2.  will  er  den  Besitz  des  Kathens  ungestört 
haben.  —  8  v.  Glasenapp  aolle  für  fehlende  Scheune  zahlen,  oder  solche 
aufbauen,  um  so  mehr,  als  von  seinem  herrschaftlichen  Hofe  das  Feuer  aus- 
gekommen. —  4.  Kosten  für  Instandsetzung  eines  Stalles  etc.  zu  entrichten. 
-  Er  wiederholt  Beine  Klage  1812,  den  8.  Februar,  Patzig,  in  welcher  der 
Bruder  der  Wittwe  Hafemann,  ein  pp.  Fritz,  hinzutritt,  an  Se.  Majestät: 
Ilafemann,  Gatte  der  Wittwe,  Schwager  des  Fritz  und  Schwiegervater  des  pp. 
Haske  habe  in  Patzig  mit  Hilfe  der  Herrschaft  zu  Klotzen  einen  Käthen  und 
eine  Scheune  gebaut,  wobei  ihm  anch  Land  angewiesen,  das  er  für  Natural- 
dienst  nnd  Zins  genutzt  habe.  Dieser  sogenannte  Fritzenkathen  nebst  Scheune 
seien  ihm  gegen  Vergütignng  des  Holzes  und  Strohes  an  die  Herrschaft,  über* 
lassen  worden,  doch  sei  von  dem  Lande  nichts  festgestellt  worden.  —  Die  Sache  lag 
folgendermaassen :  1802  bewohnte  die  Hafemann  als  Wittwe  nebst  ihrem  Bruder 
Peter  Fritz  den  Käthen,  der  bald  darauf  bei  Gelegenheit  des  Brandes  des 
herrschaftlichen  Brauhauses  anch  nebst  Seheune  niedergebrannt  ist.  Am 
19.  November  desselben  Jahres  (1802?)  hatte  die  Herrschaft  den  Käthen, 
jedoch  ohne  die  Scheune,  wieder  aufgebaut,  weil  die  Einwohner  des  Kathens 
kein  Land  hatten,  und  wurde  der  Käthen  wieder  miethsweise  (der  Wittwe) 
überlassen,  unter  ausdrücklicher  Erklärung,  dass  sie  kein  Besitzrecht  daran 
hätte.  —  Dennoch  verlangten  der  pp.  Haske  und  Consorten  nach  dem  neuen 
Gesetz  (von  1808)  die  Gewährung  der  obigen  Punkte.  Kläger  wurde  von  Berlin 
aus  den  21.  Harz  1812  und  zum  zweiten  male  den  29.  August  1812  abgewiesen. 
Besitz:  Klotzen  mit  Zeblin,  incl.  des  v.  Woldeschen  Antheils, 
Neuhof,  Fredehof,  Kappe  etc.  erhielt  er  vom  Vater.  Coprieben,  das 
Schlossgnt,  wo  am  See  die  TJeberbleibsel  der  Barg  noch  standen,  wozu 
Parchlin  gehörte,  ferner  Grünhof  (früher  Kulenhof)  and  Joachimsthal, 
alles  Feldguter  von  Coprieben,  anch  Coprieben  das  2.  Gut  im  Dorfs  oder 
b  hatte  der  Vater  besessen  und  ist  er  in  der  Vasallen -Tabelle  1804, 
sowie  auch  1805  noch  auf  Lnknitz  b  aufgeführt,  während  diese  letzteren, 
Coprieben  a  and  b,  Patzig  nnd  Lnknitz  auch  von  seinen  Bärwalder  Vettern, 
N.  265  nnd  2(17  vor  1815,  sowie  Gross-  und  Kl.  Tarmen  mit  Pertinentien 
bereits  1771  reluirt  waren;  denn  1815  ist  Friedrich  v.  Gl.  292,  Lieutenant, 
Besitzer  von  Coprieben  a,  b  nnd  von  Patzig.  Klotzen  kam  nach  seinem 
Tode  1813  an  N.  253  nnd  an  256,  nach  des  ersteren  Tode  ganz  an  letztern, 
der  1815  auch  schon  als  Patron  von  Klotzen  fungirte. 


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252.  Sleglsmund,  Ludwig,  8.  v.  212;  geb.  1764,  den  28.  December,  gest. 
1768,  den  13.  Februar. 

253.  Heinrich  Caspar  Otto,  Otto  Heinrich,  auch  Caspar  Otto  ge- 
nannt, 1.  S.  v.  213;  geb.  1757,  den  9.  Dezember,  gest.  18)6,  den  4.  Januar 
zu  Klotzen,  als  Oberstwachtmeister,  zu  Balfanz  beigesetzt  Er  ist  sehr 
viel  kränklich  gewesen,  14  Jahre  bettlägerig  in  Folge  einer  Erkältung. 
18  Jahre  alt  kam  er  den  18.  Mai  1772  aas  dem  Stolper  Kadetten-Corps,  in 
welches  er  den  22.  Juli  1769  eingetreten,  in  das  Berliner,  wo  er  5  Jahre  und 

9  Monate  blieb,  dann  den  25.  Februar  1778  bei  v.  Bandemar  in  Berlin  ein- 
getreten ist;  1780  Fähnrich  bei  v.  Billerbeck  in  Bügenwalde,  wurde  er  den 
1.  März  1783  Secon  de  -Lieutenant.  1806  war  er  im  Regiment  Jnng  Larisch, 
3.  Bataillon,  Hauptmann  zu  Inowrazlaw,  später  auf  Werbung  in  Speyer  kon- 
mandirt,  lebte  er  zuletzt  als  Major  a.  D.  zu  Klotzen.  Er  hatte  den  Bairischen 
Erbfolgekrieg  und  den  Krieg  von  1806/7  mitgemacht  —  1780,  den  27.  Juli, 
bittet  er,  als  Fähnrich  bei  v.  Billerbeck,  von  Engenwalde  aus,  Se.  Majestät: 
dass  das  einzige  Gut  seines  Vaters,  Knssow,  durch  den  schwebendes  Procaw 
nicht  ans  dem  Besitz  desselben  kommen  möge.  (Dies  schien  der  Sinn  des 
schwer  zn  verstehenden  Anliegens  zu  Bein.)  —  1785,  den  14.  Jnli,  Coslin, 
bittet  Heinrich  Otto  v.  Gl,  Lieutenant  im  (2.)  v.  Billerb  eck' sehen  Regiment, 
im  Namen  seiner  3  Brüder,  Se.  Majestät:  dass  nicht  Gläubiger  auf  die  für 
ihren  alten  Vater  und  in  2.  Linie  für  sie  allerhöchst  bewilligte  Gnadenpension 
von  72  Thl.  jährlich,  als  Beschlag  darauf  legend,  vom  Hofgericht  angenommen 
werden  möchten;  auch  diejenigen  nicht,  welche  in  dem  14  Jahre  gewahrten 
Concurs  ausgefallen  sind.  Die  Bittschrift  geht  unter  dem  1.  Aogust  1785  an 
das  Hofgericht  und  erfolgt  dann  an  den  Lieutenant  v.  Glasenapp  zur  Be- 
ruhigung unter  dem  5.  September  1785  von  Berlin  in  Folge  des  Berichts  von 
dem  Hofgericht  zu  Cöslin,  d.  d.  17.  August  1785:  dass  der  Concurs  zwar  längst 
völlig) geendet  und  nur  ein  Pommereningk  gegen  den  jetzt  in  Bärwalde  wohnenden 
Vater  geklagt  habe;  derselbe  habe  früher  bei  diesem  gedient  und  8  Tbl 
18  Gr.  rückständigen  Lohn  gefordert,  wobei  er  angegeben,  dass  der  Vater 
eine  Erbschaft  gemacht  habe,  was  aber  insofern  nicht  wahr  sei,  als  der  Frau 
v.  Glasenapp  eine  Erbschaft  zugefallen  und  diese  nicht  die  Schulden  des 
Gatten  zu  bezahlen  nöthig  habe.  Das  Hofgericht  sei  der  Meinung,  dass  von 
den  72  Thl.  keine  Schulden  zu  bezahlen  seien. 

Besitz:  Klotzen- An theil. 
Gem.:  ?. 
Sohn:  ?. 

254.  Joseph  Alexander  Bogislaf.  2.  S.  v.  213.  Geb.  d.  11.  December 
1759,  gest.  den  12.  November  1701. 

255.  Otto  Georg  Daniel.  8.  S.  v.  213.  Geb.  den  21.  Juli  1761,  gest. 
den  17.  September  1765. 

256.  'Christoph  Franz  Philipp  Julius.  4.  3.  v.  218.  Geb.  den  1.  Jnli 
1763  zu  Valm,  gest  den  17.  Februar  L835  zu  Wurchow,  daselbst  auch  beige- 
setzt Major  a.  D.  Den  28.  October  1774,  12  Jahre  alt,  aus  Wurchow  in 
das  Kadetten  corps  zu  Berlin  gekommen,  dort  6  Jahre  und  5  Monate  verblieben, 
kam  er  am  14.  März  1781  in  das  2.  Bataillon  Garde  (Regiment  Garde,  No.  15) 
in  Potsdam,  wurde  den  18.  Juni  1785  Fähnrich,  am  14.  April  1788  Seconde- 
Lieutenant,  im  December  1793  Premier- Lieutenant,  den  27.  August  1805 
jüngster  Capitain   und  Chef  der  2.  Compagnie,   mit   welcher   er,   4  Offiziere, 

10  Unteroffiziere,  122  Grenadiere  stark,  1800  in  den  Krieg  rückte,  bei  Auer- 
städt,  den  14.  October  mitfocht  und  verwundet  wurde.  Bei  Auflösung  des 
Regiments  1806  war  er  noch  jüngster  Capitain  und  Compagnie-Chef  und  dann  wohl 
einige  Zeit  ausser  Dienst,  denn  in  Königsberg  1807  stand  er  nicht  bei  dem 
1.  Garde -Regiment  zu  Fuss,  es  sei,  dass  er  gleich  dem  2.  Infanterie-Regiment 
zugetheilt  worden,  wo  er  ja  bis  1810  gestanden  and  als  Major  mit  Pension  den 
Abschied   erhalten   hat.     Er   lebte   dann   auf  Klotzen,   welches   er,   nachdem 


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N.  25.1  1813  gestorben,  es  an  N.  253  gefallen,  der  auch  1816  schon  starb, 
erbte   und  bis  ihm  Wnrchow  1819  zufiel,    als  Major  a.  D.  auch  dort  wohnte. 

—  1786,  den  9.  August,  Potsdam,  schrieb  er  als  Fähnrich  im  Regiment  Garde 
im  Namen  seiner  andern  3  Bruder,  N.  258,  257  und  258  an  Se.  Majestät:  dass 
seiner  Mutter  die  erledigte  Pension  von  der  verstorbenen  Frau  v.  Waldow  ans 
der  General-Domänen-Kasse  gewährt  werden  möge.  —  1805,  den  22.  Octuber, 
Stettin,  bittet  der  Capitain  vom  Regiment  Leibgarde  zn  Potsdam,  Christoph 
Franz  Philipp  Julius  v.  OL,  am  Eintragung  in  das  Lehnssuccessions-Be- 
guter  und  ihm  einen  Recognitionsschein  zn  ertheilen;  seine  Profession  ist 
folgendennaassen  aufgenommen:  Sohn  von  Bogislaf  Wedig  nnd  Enkel  von 
Heinrich  Christoph  v.  Gl.,  profitirt  das  Lehnsrecht  auf:  1.  Klotzen,  Zeblin, 
Fredehof,  so  Erdmann  Wilhelm  v.  Gl.  besitzet;  2.  Antheil  Lnknitz  c,  so  der- 
selbe besitzet,  mit  dem  Bemerken,  dass  sein  Vater  Bogislaf  Wedig  v.  Gl. 
dies  Gutsantheil  seinem  Brnder  Otto  Heinrich  nach  Contract  vom  24.  April 
1767  wiederkäuflich  verkauft  habe,  ihm  ans  solchem  Contract  anch  ein  Bück- 
kaofsrecht  an  selbigem  znstehe;  8.  die  Guter  Balfanz  nebst  Casimirshof, 
ZBlkenhagen,  GrUnwald  nebst  Neuhütten,  Steinburg,  Althatten  and  Zechendorf  c, 
so  Georg  Wedig  v.  Gl.  (260)  besitzet;  4.  Gramenz  a  nnd  b,  Schofhütten, 
Bernsdorf,  Anth.  in  Flakenheide,  Zachen  b  and  c,  so  der  Heinrich  v.  Gl.  (261) 
in  Besitz  hat;  5.  Storkow  a  nnd  Wnrchow  b  des  Hauptmanns  Adam  Wilhelm 
v.  Gl.  (242);  6.  Zettun  nebst  Pertineutien  in  Bozog,  so  Joachim  Caspar  v.  Gl. 
(221)  besitzet;  7.  Jtiärw  aide  -Freiheit,  b,  Bärwalde  c,  Orabunz,  Rothfliess,  Lnk- 
nitz a,  Gr.  nnd  Kl.  Tannen,  Priebkow,  Coprieben  a  nebst  dazu  gehörigen  An- 
tbeilen  in  Patzig,  Patzig  a,  so  die  Sühne  des  verstorbenen  Oberstlieutenant 
Johann  Franz  Georg  v.  Ol.  (265)  besitzen;  8.  Zechendorf  a,  Kussow  a  nnd 
Wruckhiitten.  so  der  Hauptmann  Franz  Heinrich  v.  Kleist  besitzet;  10.  den 
v.  Glasenapp 'scheu  Antheil  FBhrde,  so  der  General-Major  v.  Lettow  besitzet; 
11.  Gnt  Kl  Knick  nebst  Sonntag,  so  der  Georg  Friedrich  Heinrich  v.  Zastrow 
besitzet;  12.  das  dem  Jastizcommissarius  Listich  gehörige  Gut  Schwnrck;  13. 
Klingbeck,  so  der  Kursächsiache  Major  Leopold  v.  Kleist  besitzt.  An  den 
Gütern  Manow,  Rossnow,  .Grünhof  b,  Zewelin  nnd  Seidel,  welche  die  Fr  an 
v.  Glasenapp  geb.  v.  Wedeil  (s.  N.  262)  besitzt,  steht  dem  Profikanten  kein 
Lehm-echt  zu,  da  er  1800,  den  22.  Mai  nnd  1804,  den  16.  April,  allen  Lentis- 
rechten  an  diesen  Gütern  entsagte.  Wenn  noch  Lehnsrecht  auf  einem  Antheil 
Polzin,  Moker  nebst  Antheil  Stegliu,  Gr.  Wardin,  Altenwalde  nebst  Zacherin 
nnd  Pommerschhof,  auf  Oerbin  existire,  behalte  er  sich  seine  Rechte  darauf 
ebenfalls  vor.  Lehnbriefe  sind  präsentirt  vom  24.  März  160),  6.  Hai  1608, 
28.  September  1618,  16.  December  1665  und  15.  October  1712,  auch  vom 
11.  April  1683,  6.  März  1686,  30.  Dezember  1699,  3.  October  1714.  —  Er 
war  noch  uuverheirathet;  sein  Vater  Bogislaf  hatte  J766  seine  Lehnsrechte 
verfolgt  und  Investitur  erhalten.  Den  18.  November  1805  Dekret,  dass  der 
Becognitionsschein  ihm,  dem  Profikanten,   ausgestellt  worden.     (Lehnskanzlei.) 

—  Berlin,  den  13.  December  1809,  Kochstr.  57,  der  Capitain  v.  Glasenapp 
im.  1.  Pommerschen  Infanterie -Regiment  schreibt  an  den  Grosskanzler  nnd 
Justiz  mini  st  er  und  bittet:  dass  er,  da  seine  Frau  geb.  Wilhelmine  Christiane 
v.  Ditkmar,  geb.  den  8.  Juli  1784,  seit  dem  8.  Juli  1808  majorenn  sei,  das 
Pupilleo-Collegium  veranlassen  wolle,  dass  die  völlige  Auseinandersetzung  der 
Di  th  mar 'sehen  Kinder  erfolge,  zumal  sie  zu  ihrer  Ausstattung  1000  Thl.  hat 
aufnehmen  müssen  nnd  im  Februar  des  nächsten  Jahres  selbige  wieder  abgeben 
müsse.  —  Das  Kurmärkische  Pupillen- Collegiam  berichtet  den  2.  Januar  1810, 
Berlin,  dass  ihr  Vermögen  bestehe: 

a)  von  einem  Activum  von  10000  Ethl.  Hof- 
städtschem  Vermögen,   welches   auf  einem 

Bittergut  in  Westpreussen  stehe,  und  zwar    2  725  Thl.    8  Gr.    9  Pf. 

b)  ans  einem  Antheil   von  dem  v.  Swinarski- 
schen  Activum,  das  Geld  sei  auf  Gutern  im 

Herzogthnm  Warschau     .......       980    „    —    „    —    „ 


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c)  ans  einem  Antheil  in  westpreossisch.  Pfand- 
briefen von 1 590  TU.  —  Gr.  —  Pf. 

d)  einem  Antheil  an  dem  BanchetBchen  Aetivum 
anf  einem  Gut  in  der  Kurmark;  die  Zinsen 

aber  rückständig  and  das  Gut  in  der  4.  Hand  1 680  „  —  „  —  „ 
Summa  ö  925  Tbl.  8  Gr.  9  Pf. 
(Geh.  St-Arcb.)  —  1815,  den  9.  April,  wo  er  bereits  als  Patron  von  Klotzen 
fungirte,  war  der  Major  Christoph  Franz  Julius  v.  Gl.  bei  dem  Sohn  dos 
Verwalters  in  Klotzen  Taufzeuge.  —  Kr  erbte  1819  von  N.  242  für  seine 
Kinder  das  Aliodium  Wnrcbow  a,  dann  1821  anch  das  Lehn  Wnrcbow  b, 
welches  N.  243  übernommen,  der  schon  1821  starb  und  nun  dies  anch  an 
Christoph  Franz  Philipp  v.  Gl.  fiel.  —  lieber  Wnrcbow  b  and  Storkow  a 
fand  er  sich  mit  seinem  Bruder  N.  257  1822  dahin  ab,  dass  er  die  Güter 
übernahm,  demselben  5000  Thl.  und  eine  Leibrente  von  250  Tbl  jahrlich  gab. 
—  Bei  dem  im  Angnst  1810  stattgehabten  Brande  der  Kirche  and  Pfarre  in 
Wnrchow  sind  anch  die  schönen  broncenen  Kirchenglocken  zerschmolzen  nnd 
konnten  in  der  schweren  Zeit  nnd  nachdem  die  Kirche,  Pfarre  etc.  aufzubauen 
viel  gekostet  hatten,  nicht  ersetzt  werden.  Anf  Bitte  des  Majors  v.  Glasenapp, 
der  sich,  wie  alle  v.  Glasenappe,  für  die  Kirche  lebhaft  interessirte,  sind  dann 
von  8r.  Majestät  König  Friedrich  Wilhelm  III.  von  Verona  aus,  wo  der  König 
zum  Congress  anwesend,  der  Kirche  zu  Wnrchow  drei  eiserne  Glocken  ge- 
schenkt worden,  die  za  gross  nnd  zu  schwer  für  den  Kirchthnrm  waren  and 
dessb&lb  ein  eigener  eiserner  Glockenstahl  erbaut  werden  mnsste.  Zu  dem 
ersteren  Zwecke  erging  ans  Verona  den  17.  October  1822  an  den  Berglianpt- 
mann  Gerhard  zu  Berlin  Königlicher  Befehl,  dass  für  den  Major  v.  Glasen&pp 
anf  Wnrchow  das  für  die  Kirche  erforderliche  Geläute  von  Gusseisen  anf 
Königliche  Kosten  angefertigt  nnd  per  Wassertransport,  so  weit  es  gehe,  ver- 
anlasst werde;  die  Grösse  der  Glocken  würde  v.  Glasenapp  bestimmen;  die 
Kosten  der  Graf  v.  Lottam  aas  dem  Extra-Ordinarinm  bestreiten.  Am  17.  Oc- 
tober 1822  erhielt  der  Major  v.  Glasenapp  auch  Nachricht  von  dieser  Ent- 
scheidung. —  1819  hatte  Christoph  Franz  Philipp  v.  GL  Wnrchow, 
worauf  er  bis  zu  seinem  Tode  1835  sass,  übernommen;  es  war  nach  dem  Kriege 
schlechte  Zeit,  die  Pächter  liefen  fort  und  Geld  war  sehr  knapp,  so  dass  er 
nicht  noch  andere  Familien  guter,  die  in  Concors,  wie  die  Gramenzer,  Balfanzer, 
auch  die  Hanower  vor  AUofldicirnng,  wo  er  freilich  seinen  Leims -Ansprüchen 
daran  entsagt  hatte,  nach  lebhafter  Neigung  hätte  acquiriren,  eveut.  für  den 
Lehnschilling  übernehmen  können;  anch  hatte  er  nunmehr  freilich  einen  be- 
deutenden Gntercomplex  nnd  daran  vollauf  für  seinen  Wirkungskreis,  zumal  ja 
ausser  Dallentin  noch  aus  dem  Gramenzer  Concors e  Bernsdorf  hinzugekommen  war. 

Besitz:  Wnrchow  a  nnd  b  besass  er  ganz,  erdteres  erbte  er  von  N.  242, 
letzteres  fiel  ihm  1821  ebenfalls  zn,  nachdem  er  erst  mit  seinem  Bruder  Carl 
Angnst  Ludwig  257  nnd  andern  Beteiligten  am  6.,  18.  nnd  14.  November 
1821  einen  Vertrag  abgeschlossen  hatte.  Das  alt«  Schloss,  welches  zn  a  ge- 
hört und  anf  dem  hohen  Seeufer,  vor  dem  alten  Lustgarten  (s.  N.  121)  ge- 
legen, war  schon  der  Zeit  verfallen  nnd  wohnte  er  in  dem  jetzigen,  zu 
Wnrchow  b  früher  gehörten,  herrschaftlichen  Hanse.  Bernsdorf  ans  dem 
Gramenzer  Conourse  an  ihn  gekommen.  Storkow  a  und  b  von  N.  342,  so 
wie  Dallentin,  welches  er  special!  für  seine  Kinder  verwaltete.  Klotzen 
nebst  Pen.,  wo  er  bis  1821  wohnte.  Dieser  Besitz  kam  nach  seinem  Tode, 
nachdem  seine  Gemahlin  die  Guter  nnd  Gelder  bis  1842  vortrefflich  verwaltet 
hatte,  an  seine  Söhne  N.  281  nnd  282. 

Gem.:  'Wilhelmine  (Minette)  Caroline  Christiane  v.  Dithmar, 
geb.  den  8.  Juli  1784;  i.  V.:  v.  Dithmar,  General-Major  (?)  der  Artillerie. 
Hochzeit  1809  in  Berlin.  1817,  den  9.  Februar,  war  sie  Taufzeuge  bei  der 
Tochter  des  alten  Verwalters  in  Klotzen,  1822  bei  N.  340  in  Coprieben.  Sie 
starb  den  28.  Oetober  1864  nnd  wurde  in  Wnrchow  beigesetzt. 


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Söhne:  280,  281. 

TOchter:  1.  »Hulda  Leopoldine,  geb.  den  16.  Juni  1810  in  Berlin, 
Hochzeit  den  3.  Mai  1826  mit  Johann  Georg  Leopold  y.  Versen,  der  im 
2.  Kürassier-Regiment  zuletzt  als  Bittmeister  stand,  als  Major  a.  D.  auf  Klaus- 
dorf  bei  Dt.  Grone,  dann  anf  Katz  bei  Danzig,  zuletzt  auf  Mittel- Gerlachshain 
hei  Lauban  wohnte  und  1868,  den  1.  November,  starb;  sie  starb  im  September 
1844  —  2.  *Blanka  Franziska,  geb.  den  7.  Juli  1812,  Hochzeit  den 
28.  Januar  1830  mit  Johann  Lebrecht  Carl  v.  Jöden-Koniepolski  anf 
Grnmsdorf;  sie  lebte  1897  in  Berlin.  —  8.  Wilhelmine  *Uaria,  geb.  den 
14.  Januar  1816  zn  Klotzen,  Hochzeit  den  3.  Mai  1834  mit  August  Carl 
Valentin  v.  Hassow-Schwessin,  Falkenhagen,  Beinield,  Lieutenant  a.  D. 
und  Kammerherr,  geb.  den  10.  Hai  1709  zn  Berlin,  der  auch  spater  anf 
Buschkan,  Felonken  bei  Danzig,  Mimonan  bei  Sorau,  Ober-  Wilcza  bei  Gleiwitz, 
in  Berlin  und  zuletzt  in  Eberswalde  wohnte,  wo  er  den  25.  December  1882 
verstorben  ist;  s.  V.:  der  Oberhofm arschall  Valentin  v.  Massow,  Oberstlieutenant 
des  Regts.  Gensd'armen,  spater  a.  D.  auf  Steinhöfel,  geb.  den  19.  Harz  1752 
zu  Minden,  gest.  den  20.  August  1817  zu  Steinhöfel;  s.  M.:  Gräfin  N.  N.  von 
Blnraenthal,  geb.  den  25.  August  1766  zn  Berlin,  gest.  den  8.  Juni  1885  zu 
Steinhöfel,  Tochter  des  Etatsministers  Grafen  r.  Blnmenthal.  Maria  starb  den 
6.  Juni  1873.  —  4.  'Louise  Caroline,  geb.  den  2.  September  1817  zn 
Klotzen,  Hochzeit  den  8.  Juli  1842  mit  Oskar  v.  Zeschwitz,  Oberst  in 
österreichischen  Diensten,  geb.  1817,  s.  V.:  N.  N.  v.  Zeschwitz,  General- 
Lieutenant  und  Gouverneur  vom  Königstein,  sachsischer  Kriegs  min  ister  etc.  — 
Zeuge  bei  ihrer  Tanfe  unter  Andern:  Hauptmann  Johann  Ludwig  v.  GL  291. 
Sie,  Louise,  lebte  in  Dresden  und  ist  den  24.  Juni  1892  in  Hubertusbnrg  gestorben. 

257.  «Carl  Ludwig  August.  5.  S.  v.  218.  Geb.  den  4.  Juli  1770,  gest. 
den  15.  April  1888  zu  Drewen  bei  Kyritz  als  Oberstlientenant  a.  D.  Er 
trat  1784  in  die  preussische  Armee,  in  das  alte  2.  Kürassier-Regiment  v.  d. 
Marwitz,  später  nach  1791,  v.  Malschitzki,  1806  Rgt.  v.  Beeren  genannt,  ein, 
welches  in  Kyritz  und  umliegenden  Städten  in  Garnison  stand,  auch  „gelbe 
Reuter"  genannt  wurde;  1789,  den  27.  August,  wurde  er  Cornet  und  hat  mit 
dem  Regiment,  welches  im  Bayrischen  Erbfolgekriege  von  1787  bis  1789  unter 
dem  Oberbefehl  des  Prinzen  Heinrich  stand,  auch  die  betreffenden  Operationen 
mitgemacht.  Den  15.  März  1794  wurde  er  Seconde-Lieutenant,  den  7.  März 
1801  Premier-Lieutenant,  den  13.  August  1805  Stabsrittmeister,  den  19.  Oc- 
tober  1805  Rittmeister  und  Compagnie-Chef  im  Regiment,  das  seit  etwa  1791 
also  den  Namen  v.  Malschitzki  führte.  —  Nachdem  das  Regiment  am  4.  De- 
cember 1805  mobil  gemacht  war,  musste  es  nach  Sachsen  rücken,  woselbst 
Freussen  der  bewaffneten  Neutralität  wegen  grössere  Trnpponmassen  concen- 
triren  musste;  von  hier  wurde  am  4.  Februar  1806  in  die  Garnison  gerockt. 
Am  15.  April  musste  es  in  Verbindung  mit  dem  Infanterie-Regiment  von 
Tsehammer  und  dessen  vier  ftegimentsgeschtttzen  (s.  N.  265  und  267)  das  von 
den  Schweden  occupirto  Herzogthum  Lauenburg  nicht  ohne  Gefecht  (Gadebusch) 
besetzen,  zu  welchem  Zweck  erst  auf  Mecklenburg  marschirt  wurde,  um  ihnen 
den  Backen  zu  bedrohen;  die  Schweden  gingen  aber  nach  Hannover,  welches  sie 
auch  bald  räumten.  Von  hier  aus  rückte  das  Regiment  den  15.  September 
1806  wieder  nach  Sachsen,  den  10.  October  bei  Erfurt  stehend,  den  18.  nach 
Auerstädt,  wo  es  bei  der  Schlacht  am  14-,  in  der  Kavallerie-Reserve  befindlich, 
nicht  zum  Gefecht  kam  und  auch  wohl  spater,  in  der  nächstfolgenden  Zeit,  nicht  ge- 
kommen ist.  Hit  Eröffnung  des  Feldzngs  gegen  die  Franzosen,  mit  dem  Vor- 
rücken auf  Sachsen  und  den  Aufstellungen  dort,  hatte  Rittmeister  Carl 
Ludwig  v.  Gl.  die  Depot- Es cadron  des  Regiments,  gewiss  traurigen  Herzens, 
übernehmen  müssen;  dennoch  zn  seinem  Glück  und  Ruhm,  was  selten  in  der 
Kriegsgeschichte  vorgekommen  ist.  —  Die  Escadrou  war  1806  nur  stark: 
100  Gemeine,  darunter  80  Rekruten  und  nur  70  Pferde,  fast  alle  roh,  mit 
12  unter officieren  und  einigen  Offlcieren,    von  denen  diejenigen,   welche  1807 


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noch  dabei  standen,  hier  spater  genannt  werden.  —  Mit  dienern  Pnlk  brach 
der  Rittmeister  v.  Glasenapp  am  20.  October  1806,  als  ot  bei  dem  vehementen 
Vordringen  der  Franzosen  die  Gefahr  und  die  Situation  richtig  erkannte,  von 
Kyritz  auf,  nahm  möglichst  alle  Montirungs-,  Armatur-  und  Ausrüstungsstück© 
mit  sich,  empfing  sämmtliche  Kassen  der  Städte  etc.  anf  dem  Marsche  und 
dirigirte  sich  nach  der  Oder.  In  Ringenwalde  übergab  ihm  der  RoBsaret 
Ammon  die  Neustädter  Gesttttskasse  und  40  der  besten  Pferde,  gewiss  für  ihn 
und  für  die  Reiter  eine  herrliche  TJebergabe.  Die  Ansrüstungstücke  etc. 
wurden  nach  Stettin  gebracht,  wo  sie  über  Schweden  nach  Memel  gelangten. 
Die  Oder  wurde  bei  Schwedt,  die  Weichsel  bei  Graudenz  passirt  und  wurden 
hier  die  Kassen  etc.  abgegeben.  Am  28.  November  war  die  Schwadron,  die 
darch  den  Marsch  und  event.  auch  trotz  des  Marsches  immer  besser  fonmrt 
wurde,  in  Tilsit;  am  14.  December  ging  dieselbe  über  die  Memel  mit  dem 
Befehl,  in  Memel  zu  bleiben,  um  dort  den  Königlichen  Schatz  und  die  Effecten 
zu  bewachen,  woselbst  sie  am  19.  December  1806  eintraf.  Am  8.  Januar  1807 
stellte  Rittmeister  Carl  v.  Glasenapp  Sr.  Majestät  dem  Könige  eine  bedeutend 
verstärkte,  wohlorganieirte  und  ausgerüstete  Escadron  vor,  erhielt  die  Aller- 
höchste Anerkennung  in  gnädigster  Weise  und  wurde  an  demselben  Tage  zum 
Major  befördert.  Die  Patentirung  konnte  erst  am  3.  August  1807  erfolgen. 
Die  Officiere  der  Escadron,  Premier-Lieutenant  v.  Winterfeld,  Seconde-LieutenanU 
v.  Alwensleben,  v.  Meerheimb,  Cornet  V.  Meyerringk,  wurden  belobt,  <üe 
Standartenjunker  v.  Dannenberg  und  v.  Reitzenstein  zu  Cornets  ernannt  Die 
Schwadron  musste  den  Dienst  bei  Sr.  Majestät  übernehmen.  Nachdem  der 
Major  Carl  v.  Gl.  mit  seiner  Escadron  auch  bei  der  Sehlacht  bei  Friedland 
mitgefochten  hatte,  der  Feind  jedoch  Königsberg  hatte  besetzen  können,  musste 
die  Schwadron  mit  dem  Geheimen  Archiv,  dem  Schatz  und  anderen  Kostbar- 
keiten nach  Riga  marschireu,  wo  sie  bis  zum  Tilsiter  Frieden  blieb,  dann 
über  Memel  zurückkehrte  und  in  der  Gebend  von  Tilsit  an  der  Russ  und  Gilge 
Kantonnements  bezog,  demnächst  in  Labiau  Standquartier  beziehen  mnaB**i 
nachdem  die  Schwadron  in  Memel  vom  König  und  vom  Kaiser  Alexander  be- 
sichtigt, belobt  und  reichlich  beschenkt  worden  war.  —  Da  das  alte  Kürassier- 
Regiment  N.  2  dnrch  die  Capitulation  bei  Erfurt  vom  16.  October  1806  mit 
3  Escadrons  und  bei  Ratkau  mit  den  beiden  letzten  Escadrons  aufgehört  hatte 
zu  existiren,  so  aliess  bei  Neuformirung  der  Kavallerie  Major  Carl  v.  Gl.  im 
November  1807  mit  seiner  Escadron  zu  der  aus  Depötresten  und  Ranzionirten 
der  ehemaligen  Kürassier-Regimenter  No.  2,  3,  6,  7,  10  und  11  gebildeten 
Märkischen  Kürassier-Brigade,  welche  1808  den  Namen  Brandenburgs ches 
Kürassier-Regiment  und  heute  noch  als  Brandenburg! sches  Kürassier-Regiment 
(Kaiser  Nicolans  v.  Russland)  No.  6  besteht.  —  18u9  wurden  die  Majors  von 
Trotha  und  v.  Glasenapp  von  der  Weichsel  aus  nach  der  Mark  entsandt,  um 
die  auf  dem  rechten  Eibufer  gelegenen  Kantons  der  alten  Regimenter  zu  be- 
reisen und  die  ansehnlichsten  grossen  und  jüngsten  Leute  für  die  Completürung 
auszumustern,  die  den  Regimentern  Mitte  März  zugetheilt  wnrden.  —  1811 
stand  das  Regiment  bei  Potsdam,  Bornstedt  etc.  in  Kantonnements,  ging  dann 
nach  Fflrstenwalde,  Beeskow,  Storkow  etc.  vom  1.  bis  19.  Juli,  wo  es  dann  in 
Berlin  am  22.  Juli  einrückte  und  die  Kaserne  am  Halleschen  Thore  bezog. 
Der  Major  v.  Glasenapp  führte  das  Regiment,  während  der  Oberstlieutenant 
v.  Bismarck  als  augenleidend  sich  in  Karlsbad  befand.  Hier  fanden  zwischen 
der  Berliner  und  Potsdamer  Garnison  Manöver  statt  —  Carl  v.  Gl.  blieb  in 
diesem  Regiment  bis  Februar  1818  als  Major  und  Escadrons chef,  wo  er 
dann  als  Oberstlieutenant  mit  Wartegeld  dimittirt,  als  Postmeister  in 
Züllichau  versorgt  wurde,  nachdem  er  30  Jahre  gedient,  sich  rühmlichst 
hervorgethan  hatte.  1816  nahm  er  anch  aus  der  Stellung  als  Postmeister  Beinen 
Abschied  und  wohnte  auf  seinem  Gute  Drewen  bei  Kyritz,  welches  er  gekauft 
hatte,  1828  darauf  sass  und  dort  auch  den  16.  April  1888  verstorben  ist  — 
1786,  den  9.  August,  betheiligt  er  sich  bei  der  durch  Bruder  N.  256  Sr.  Ma- 


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—    358    — 

jeatät  Torgetragenen  Bitte  am  die  erledigte  Pension  der  Frau  Major  v.  Waldow 
für  seine  Mnttor.  —  1822,  den  20.  Jnni,  30.  October  nnd  11.  November,  ver- 
gleicht er  sich  mit  seinem  Bruder  N.  256,  welcher  die  Güter  Wnrchow  b  nnd 
Storkow  a  (Lehn)  übernahm,  dahin,  dass  dieser  ihm  5000  Tbl.  auszahlte  nnd 
ihm  eine  Leibrente  von  250  Thl.  zusicherte.  —  1830,  den  8.  Harz,  Drewen 
bei  Kyrits,  bittet  Oberstlieatenant  Carl  v.  Gl.  Se.  Majestät  um  ein  Darleben 
auf  sein  Gut  Drewen  und  thftte  er  es  wegen  seines  unglücklichen  blödsinnigen 
Bruders  (N.  268),  Lieutenant,  im  vormaligen  Begiment  v.  Thiele,  der  im  Jahre 
1794  in  Polen  erkrankt,  seinen  Verstand  verloren  babe  und  der  Pflege  auf  dem 
Lande  bedürfe,  wesghalb  er  ein  Gnt  habe  kaufen  müssen;  auch  habe  er  dem 
Stadtkommandanten  von  Kyritz,  General  v.  Crewitz,  sich  verpflichtet,  ihn  in 
seinem  hohen  Alter  zu  unterstützen.  Durch  Cabinets-Ordre  vom  19.  März  1830 
wird  erwidert,  dass  sein  Gesuch  nm  ein  Darlehen  nicht  bewilligt  werden  könne; 
spater  hat  er  5000  TM.  bewilligt  erhalten. 

Besitz:  Drewen  in  der  Ostpriegnitz  bei  Kyritz,  ein  v.  EUtzingsches 
Gut,  welches  er  gut  gekauft  hatte,  wohl  am  1622. 

Gem.  I:  Amalie  v.  Bohr,  geb.  1770,  Hochzeit  den  11.  August  1799 
in  Penzlin;  i.  V.:  N.  N.  v.  Bohr  auf  Penzlin,  Landrath. 

Gem.  II:  Elwire  v.  Calbo  a.  d.  H.  Grabow,  Hochzeit  den  11.  October 
18B7 ;  sie  ist  bald  (183B)  Wittwe  geworden,  soll  1840  in  Hamburg  gelebt  haben. 

Sohn? 

268.  Hans  Joachim  Christian  Friedrich  Gottlob.  6.  S.  v.  213.  Geb.  zu 
Klotzen  den  4.  Februar  1772,  in  Wnrchow  getauft  Er  stand  den  24.  Februar 
1791  als  Fähnrich  beim  Begiment  v.  Pfuhl,  dann  v.  Thiele,  nachdem  er  Leib- 
page  bei  Ihrer  Majestät  der  Königin  Amalie,  Gemahlin  König  Friedrichs  des  II. 
and  zwei  Jahre  Gefreiter-  Corporal  gewesen.  In  Warschau  in  Garnison,  war 
er  1794  als  Lieutenant  erkrankt,  schwachsinnig  geworden  und  bis  an  sein 
Lebensende  es  geblieben;  er  lebt«  1805  in  Klotzen,  1830  in  Drewen  bei  seinem 
Bruder.    S.  N.  257. 

259.  Paul  Adam  August  1.  S.  v.  216.  Geb.  den  1.  August  1763,  gest. 
den  3.  Janaar  1765  zu  Balfanz.  Bei  seiner  jTaufe  ereignete  sich,  dass  der 
Pastor  Gensiohen  in  Ohnmacht  fiel  nnd  zwar  in  Folge  Übermässigen  Genusses; 
er  war  betr (Hohenstein.) 

260.  «Georg  Wedig.  2.  8.  v.  216.  Balfanz;  geb.  den  28.  April  1769, 
geet  den  18.  December  1810  zn  Balfanz,  dort  anch  beigesetzt.  Vas.-Tab.  1801: 
Georg,  Lieutenant  a.  D.  (Balfanz  nebst  Vorwerk  Casimirshof,  Grünwald,  Stein- 
barg, Zechendorf,  Zttlkenbagen).  —  Er  trat  1787  in  das  Dragoner  Regiment 
v.  Götzen  No.  4,  jetzt  Neamärkisches  No.  8  and  erhielt  1795  auf  sein  An- 
suchen als  Lieutenant  den  Abschied  aus  dem  damals  genannten  Dragoner- 
Regiment  v.  Katte.  —  1782,  den  1.  Juli,  Johann  her- Ritter,  Expectanz  auf 
Lagow  (s.  Ahnentafel  hier).  —  Während  seiner  und  der  Geschwister  Un- 
mündigkeit war  P.  H.  v.  Zastrow  1781  auf  Aru hausen  ihr  Vormund  und  ward 
1782  die  vorläufige  Erbtheilnng  vorgenommen,  so  wie  anch  mehrere  Processe 
seitens  des  Vormundes  durchgeführt  werden  mussten,  z.  B.  1785  die  Klage  des 
Vaters,  s.  N.  216,  gegen  v.  Gerlach- Parsow,  den  qu.  Contract  nnd  das  Gut 
Parsow,  welches  zu  einem  Brautschatz  schon  früher  bestimmt  gewesen,  heraus- 
zugeben (s.  N.  216,  d.  d.  1788,  1785  nnd  1787).  — 

In  Nachfolgendem  wird  wieder  der  Beweis  von  dem  unbeschränkten 
Grundbesitz  des  Geschlechts  anch  hier  von  Urzeiten  her  geliefert,  and  wie 
selbst  ein  Herzog  Johann  Friedrich  mit  Handhabung  des  Lehnswesens  und  An- 
dere Fiasco  machen,  indem  sie  versuchen,  alte  Stamm-Allodial-Besitzongen  der 
v.  Glasenappe  sich  unberechtigt  (als  Lehne?)  anzueignen.  Man  vermied 
politischer  weise  gern,  anch  in  den  gerichtlichen  Verhandlungen,  die  Bezeichnung 
Stamm-  oder  Allodial-Gut,  und  sprach  gern  von  Lehnen,  die  sie  nicht  waren. 
—  Wie  ja  nach  alten  Urkunden  bereits  angeführt  and  nach  neueren  Nach- 
richten (v.  Ledebor,  v.  Plotho  etc.)  feststeht,  gehörte  in  frühesten  Zeiten,  vor 


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—    854    — 

1800,  auch  das  ganze  fürstliche  Amt  Neu-Stettin,  so  wie  fast  voll  and  ganz  der 
jetzige  Neu-Stettiner  Kreis  ausser  anderen  grösseren  Gebieten,  den  v.  Olase- 
napp. —  1590.  Joachim  v.  Ol.  51,  Gramenz,  mit  Einverständniss  seiner  beiden 
Brüder  Gurt  52  und  Michel  Magnus  58,  auch  auf  Gramenz,  von  denen  Gurt, 
etwa  von  1570  bis  1630  lebend,  bei  der  Erbschaft  seiner  Hntterschwester 
(s.  N.  28)  amtlich  auf  Steinburg  und  mit  N.  53  im  Besitz  von  Grfinwald 
speciell  angegeben  sind,  denen  ihre  Nachkommen  (s.  N.  76, 102, 122, 145, 168  etc.) 
folgten,  welche  die  Güter  vor  steuerten,  Lehnpferde  später  davon  gestellten  etc., 
auch  Michel  Ernst  v.  Gl.  76  am  4.  Octobcr  1685  ab)  auf  Steinburg  erbsessen, 
das  Testament  der  Herzogin  Hedwig  mit  vollzogen  hat,  hatte  mit  Einver- 
ständniss  des  Vetters  Lorenz  v.  Ol.  54  auf  Lttbgust,  dem  Herzoge  Johann 
Friedrich  etliche  Bauerhöfe  und  Fachte  ans  dem  Dürfe  Pumlow  bei  Belgard, 
das  zn  dem  alten  v.  Olasenapp -Besitz  nin  Bulgrin,  nie  Kösternitz,  Silesen  und 
andere  gehörte,  für  750  Old.  verkauft  und  waren  dem  Wilhelm  v.  Kleist, 
welchem  der  Herzog  Bich  verpflichtet  glanbte,  zn  Lehne  gegeben.  (Pomm. 
St. -Aren.)  Die  Herren  v.  Kleist  waren  ja  anerkannt  recht  sehr  ergebene 
Beamte  der  Herzoge  nnd  Mancher  persona  grata,  auch  strebsam  nnd  erwerbs- 
thatig,  wie  hier,  sie  charaktrisirend,  schon  öfter  erwähnt  worden  ist.  Die  hier  fol- 
gende Angelegenheit  glückte  jedoch  beiden  Antragern  nicht.  (Siehe  hier,  früher 
bei  N.  80  schon.)  Die  v.  Triddemer,  auch  Widdemer  (Wedemeier?)  genannt, 
welche  anf  Crössin,  auf  herzoglichem  Lehne  gesessen,  auch  auf  den  Feldmarken 
Grünwald  nnd  Steinburg,  ob  als  Eigenthttmer,  als  Lehnlente  der  v.  Olasenapp 
oder  als  Verwalter  oder  Pächter  (siehe  auch  v.  Lohde,  v.  Kriegen,  v.  Bliesen, 
v.  Manow  etc.)  gewohnt  haben,  waren  nnu  1570  ausgestorben  nnd  flags  hatte 
der  Herzog  Jobann  Friedrich,  vielleicht  nicht  genau  unterrichtet,  sich  verleiten 
lassen,  seinem  Stallmeister  Tessen  v.  Kleist  zn  Damen  nnd  Hauptmann  auf  dem 
Amt  Nen-Stettin  nnd  Belgard  am  .8.  April  1758  eine  Anwartschaft  auf  die 
Güter  der  v.  Triddemer,  namentlich  anf  die  Feldmarken  Grüuwald  nnd  Stein- 
bnrg  zu  geben. 

Im  Auszuge:  1573,  den 28.  April,  Alt-Stettin.  Herzog  Johann  Friedrich 
belehnt  seinen  Hauptmann  zn  Nen-Stetlin,  Tessen  v.  Kleist  zn  Damen,  mit  des 
erledigten  Feldmarken  Grünwalde  und  Steinbnrg  (wo  um  die  Zeit  aber 
Cnrt  v.  Olasenapp  52  als  noch  gesessen,  ausserdem  anf  Gramenz  angegeben 
ist),  die  aber  von  den  v.  Olasenappen  eingelöst  werden  müsBten.  In 
dieser  Urkunde  heiast  es:  „dem  gemelten  Tessen  Kleist  cediren  etc.  wir  unsere 
„Gerechtigkeiten  an  den  Feldmarken  Gronewoldt  nnd  Sieinberge,  so  nach 
„Triddemers,  weiland  unseres  Lehnsmannes  zu  Crössin  Absterben  an  uns  und 
„das  fürstliche  Hans  Stettin-Pommern  gefallen,  wie  denn  auch  desselben  Triddemers 
„andere  Lehng&ter,  so  wir  auch  in  Besitz  nnd  Gebranch  haben.  Wie  wir  denn 
„auch,  dieselben  Gerechtigkeiten  obgemelten  2  Feldmarken  dem  pp.  v.  Kleist 
„(nnd  seinen  Nachkommen)  auftragen  nnd  verleihen,  dass  er  anf  seine  Unkosten 
„die  beiden  Feldmarken  von  den  v.  Olasenappen  znr  Oüte  oder 
„Becht  fordern,  Prozess  an  stellen  nnd  dergl.  zn  erhalten  suchen 
„könne  etc."  —  Auf  Grund  dieser  Anwartschaft  oder  Belehnung,  wo  dock 
das  Object,  das  Lehn  und  das  Hecht  fehlte,  begann  der  Bittmeister  Otto 
Joachim  Berndt  v.  Kleist  Ende  des  18.  Jahrhunderts  einen  Process,  vt 
Grünwald  nnd  Steinburg  für  sich  zu  erstreiten,  wurde  aber  durch  drei 
Urtheile,  vom  27.  Februar  und  13.  September  1786  nnd  vom  27.  Juni  1787 
ganzlich  abgewiesen,  worin  es  (s.  weiter)  hiess,  dass  die  v.  Olasenapp  in 
stetigem  Besitz  seit  200  Jahren  gewesen  (wohl  langer,  doch  schon  vor  Ein- 
führung der  Lehne)  etc.  nnd  sie  den  zeitigen  Besitzern,  den  minorennen  Brüdern 
Georg  Wedig  and  Heinrich  Friedrich  v.  OL  verblieben.  —  Die  fürstliche 
Versprechung  der  Anwartschaft  anf  diese  „Feldmarken"  hatte  denn  nach  Tessen 
v.  Kleists  Tode  anch  dessen  Bruder  Assmus  v.  Kleist,  da  ersterer  keine  SOhnt 
hinterlassen,  aufgenommen  nnd  nm  Uebertragung  resp.  Bealisirnng  gebeten. 
Wie  bei  N.  30  schon  angegeben,  war  1570,  den  5.  Juni,  ein  ZeugenverhSr  an- 

DigitizGd  by  GOOgle 


—    355    — 

gesetzt,  in  welchem  Peter  Neffins  ans  Crössia,  wo  ja  auch  die  v.  Triddemer 
gewohnt  haben,  aussagt:  „die  Triddemer  waren  arme  Edel leute  gewesen;  die 
„wüsten  Feldmarken  Orttnwald  and  Steinburg  hatten  ihnen  zugehört  (?);  der 
^Heinrich  v.  Triddemer  wäre  dann  dem  Feter  Hogenhusen  600  Hark  schuldig 
„gewesen,  wofür  Peter  34,  Paul  35,  Georg-  32,  Assmas  31,  Otto  80  and 
„Tonniges  33  v.  Glasenapp  Bürgschaft  geleistet  und  nach  Triddemerg  Tode 
„dessen  Guter  in  Besitz  genommen  hatten."  Wären  die  Güter  nicht  ursprüng- 
lich t.  Ol.  Besitz  gewesen,  würden  sie  ja  gegen  600  Hark  Entgelt  seitens  des 
Herzogs  oder  der  v.  Kleiste,  anch  durch  Hogenhnsen,  leicht  aas  denselben 
hinaus  zn  prozessiren  gewesen  sein.  —  Vor  seiner  Klage  hatte  der  Rittmeister 
v.  Kleist,  vom  Kürassier-Regiment  Prinz  von  Württemberg  zu  Drambarg,  sich 
in  die  pommersche  Lehnskanzlei  gewendet  und  den  2.  November  1783  fol- 
gende Antwort  erhalten;  sie  hebt,  ohne  frühere  Besitzer,  wie  Otto  80,  Gort  53 
etc.  auf  Steinbarg  and  Grünwald  zu  nennen,  an:  Nach  Gert  Wedig  v.  Gl.s  (168) 
Tode  sind  die  Güter  auf  den  General-Feldmarschall  Caspar  Otto  (122)  v.  Gl.  ge- 
kommen; dieser  hat  sie  bei  seinem  Leben  schon  an  seine  drei  nächsten  Lehns- 
folger,  den  Landratb  Adam  Casimir  (158),  Heinrich  Christoph  (161)  und  Paul 
Wedig  (164)  v.  Gl.,  Gebrüder,  den  7.  Jali  1742  cediret  und  relairet  and  so 
lind  sie  endlich  weiter  bis  auf  die  jetzigen  Besitzer  Georg  Wedig  and  Hein- 
rich Friedrich,  Gebrüder  v.  Gl.  vererbt  worden.  Sie  stehen  jetzt  mit  allen 
Pertinentien,  von  denen  man  nicht  sagen  kann,  dass  sie  ursprünglich  dazu  ge- 
hört haben,  an  Werth  zn  23,339  Tblr.  1  Gr.  3  Pf.  In  den  alteren  Lehnsacten 
Snden  sich  keine  Sparen  (natürlich!),  dass  die  v.  Glasenapp  sowohl,  als  die 
v.  Kleiste  ihre  Gerechtsame  dnrch  gewöhnliche  Processionen  conservirt  haben. 
Reinhold  102  and  Joachim  Reinhold  v.  Gl.  145,  Gevettern,  führten  sie  1699 
wortlich  unter  deren  Gütern  mit  an,  von  denen  sie  Lehnpferde  halten  raussten. 
—  Daniel  v.  Kleist,  Daniels  Sohn  auf  Damen,  hat  bei  der  Huldigung  1665 
wegen  Grünwalde  und  Steinburg  sich  angegeben;  die  Lehnbriefe  beider  Familien 
bo  wenig  nach  1578  als  vorher  enthalten  die  Namen  dieser  Feldmarken  (bei 
den  v.  Glasenapp  sind  die  Güter  meist  nur  gruppenweise  in  den  wenigen  Lehn- 
briefen angegeben;  es  blieben  ja  anch  mehrere  als  Allodium  vorbehalten).  — 
So  viel  ist  gewiss,  and  die  vorbemerkte  Cession  (von  dem  Fürsten  Johann 
Friedrich)  sagt  es  auch  selbst  schon,  dass  die  Feldmarken  Grünwalde  und 
Steinbarg  eher  in  den  Händen  der  v.  Glasenappe  gewesen,  als  die  v.  Kleiste 
Anweisung  erhalten  haben.  Das  Landbuch  vom  Neu  •  Stettin'schen  Kreise 
(d.  h.  das  wohl  vom  Amte  geführte)  scheint  dem  Geschlecht  derer  v.  Kleist 
wegen  Grünwalde  das  Lehnrecht  als  anstreitig  zuzueignen  (wohl  auf  Grand  des 
Anwartschaftsbriefes?),  füllt  aber  doch  die  grosse  Lücke  der  Geschichte  dieses 
Gutes  bis  1573,  bis  dahin,  dass  Gert  Wedig  v.  Gl.  Besitzer  davon  geworden, 
garnicht  ans,  so  dass  man  auch  nicht  sagen  kann,  wann  und  wie  er  es  erhalten 
habe  (sie?).  Ein  Steinbnrg  ist  aber  darin  garniebt,  wohl  aber  verschiedene 
Grundstücke  des  Namens  Steinberg  bekannt,  wovon  aber  keines  ein  v.  Kleist- 
sches,  vielmehr  v.  Glasenapp- Lehne  (?)  sind.  Von  den  Triddemer'schen 
übrigen  Gütern  sind  gar  keine  Nachrichten  vorgekommen.  —  Euer  Hochwohl- 
geboren  werden  hieraus  folgern  können,  ob  and  wie  es  möglich  sei,  diese 
Grundstücke  als  v.  Kleist'sche  Lehne  zn  reloiren.  Stettin,  den  31,  December 
1783.    Die  Lehns -Kanzlei.  — 

Die  Erkenntnisse  vom  27.  Februar  und  18.  September  1786  und  vom 
27.  Juni  1787,  dreier  Instanzen  in  dem  Prozesse  des  Rittmeisters  Otto  Joachim 
Berndt  v.  Kleist  wider  die  Gebrüder  v.  Glasenapp  auf  Balfanz  und  Gramenz 
wegen  Revocation  der  Güter  Grünwald  und  Steinbnrg  lauten:  In  Sachen  des 
Rittmeisters  des  Prinz  Ludwig  von  WÜrttemberg'achen  Kürassier- Regiments 
Otto  Joachim  Berndt  v.  Kleist,  Klagers  an  einem,  wider  den  v.  Zastrow  zu 
Amhansen,  als  Vormund  der  minorennen  Georg  Wedig  und  Heinrich  Friedrich, 
Gebrüder  v.  Gl-,  Beklagten  an  dem  andern  Theil,  erkennen  Wir  Friedrich  von 
Gottes  Gnade«  König  von  Prensaen  etc.  den  verhandelten  Acten  gemäss  für  Recht: 


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—  See- 
hase Kläger  mit  Beinen  an  die  Güter  Örttnewalde  und  Steinbarg 
„nebst  dazn  gehörigen  Buschgütern  als  v.  Kleisten  Lehne  gemachten  An- 
sprach, wie  hiermit  geschieht,  gänzlich  abgewiesen,  Beklagter  Ton  der 
„desshalb  angestellten  Klage  zn  entbinden  und  Kläger  demselben  die  Kosten 
„dieses  Prozesses  nach  vorgängiger  Designation  and  Ermässigung  zu  er- 
statten Bchuldig.  Die  Instructions-  nnd  Assistenz-Gebühren  werden  ab- 
leiten des  Klägers  auf  20  Thlr.  2  Gr.  nnd  absehen  des  Beklagten  auf 
„10  Thlr.  14  Gr.  und  die  Gebühren  des  beklagten  Bevollmächtigten  auf 
„21  Thlr.  3  Gr.  6  Ff.  festgesetzt. 

V.  E.  W. 

denn,  wenngleich  Kläger  seinen  Ansprach  auf  die  Güter  qu.  auf  einen  alten 
Lehnbrief  des  Herzogs  Johann  Friedrich  vom  28.  April  1673  nnd  auch  nach- 
her  sich  darauf  beziehende  wiederholentliche  Belohnungen  gründet,  auch  nicht 
ansgemittelt  ist,  pro  jure  in  anno  1673  die  v.  Glasenappen  die  Feldmarken 
Grünwalde  und  Steinbarg  besessen  haben  (doch,  s.  N.  62  nnd  68,  standen  nicht 
in  den  ersten  Lehnbriefen),  so  stehet  doch  dem  Anspruch  des  Klägers  ent- 
gegen: 1.  dass  ans  dem  bemerkten  alten  Lehnbrief  nicht  mit  Gewissheit  so 
entnehmen  ist,  worin  die  Gerechtigkeit  eigentlich  bestanden  habe,  die 
dem  Herzog  durch  Absterben  des  Triddemers  an  den  Feldmarken  Grünwalde 
and  Steinburg  eröffnet  worden  nnd  womit  er  den  Tessen  y.  Kleist  and  dessen 
Erben  anter  der  Einschränkung,  dass  er  eich  solche  von  den  v.  Glasenappen 
durch  Gfite  oder  FrozesB  verschaffen  solle,  beliehen  hat;  nnd  ebensowenig  ver- 
mag Kläger  bestimmt  anzugeben,  ob  diese  verliehene  Gerechtigkeit  nnr  auf 
besondere  Antheile  oder  auf  de  ganzen  Güter  Grünenwalde  nnd  Steinberg  sich 
erstrecket  habe,  oder  dass  die  erwähnten  „Feldmarken"  schon  damals  von  eben 
dem  Umfange  gewesen,  als  beide  Güter  gegenwärtig  ausmachen.  Auf  der- 
gleichen unbestimmten  Besprach  einer  un  au  s  gern  achten  Gerechtigkeit  kann  na 
so  weniger  mit  Bestände  Bücksicht  genommen  werden,  als  selbst  Kläger  erst 
nach  bereits  angestellter  Klage  in  termino  Instractionis  hat  anerkennen  müssen, 
dass  in  Steinburg  anch  ein  v.  Lohden-Lehnsantheil  befindlich,  anf  welches  er 
keinen  Ansprach  macht.  (Die  v.  Lohde  hatten  an  mehren  zn  Gramen«  a  ge- 
bärenden Pertinentien  einen  Antheil,  wohl  als  Lehn  oder  für  Bewirthscnaftang 
etc.  von  den  v.  Glasenapp.)  2.  kann  die  blosse  Bezeichnung  im  Landbnch, 
dass  Grünwalde  ein  v.  Kleisten  Lehn  sei,  dem  Kläger  kein  Becht  geben,  noch 
dem  Beklagten  sein  Becht  nehmen.  Durch  die  nachherigen  wiederholten  Be- 
lohnungen ist  zwar  nexas  fendalis  zwischen  dem  Dominio  directo  and  dem 
Geschlecht  derer  v.  Kleist  conserviret,  jedoch  dem  Becht  eines  dritten  Be- 
sitzerg unbeschadet,  als  welchem  dergleichen  Belehnung  nicht  nachtheilig  seil 
kann.  3.  ist  der  Tessen  v.  Klebt,  wie  Kläger  selbst  zugesteht,  anbeerbt  ge- 
storben, ohne  dass  er  die  ihm  nnd  seinen  Erben  verliehene  Gerechtigkeit  wider 
die  v.  Glasenapp  ansgeführet  und  die  Güter  qnäst.  zur  v.  Kleistechen  Familie 
wirklich  gebracht  hat.  Diese  ihm  and  seinen  Erben  zwar  verliehene,  aber  anf 
den  Besprach  derer  v.  Glasenapp  eingeschränkte  Gerechtigkeiten  können  sich 
die  übrigen  Ge  schlechte  vettern  v.  Kleist  vermöge  der  ihnen  sonst  unstreitig 
zustehenden  gesammten  Hand  nicht  anmaassen,  weil  diese  anf  wirklich  aqnirirts 
Lehne  Anwendung  findet,  nicht  aber  anf  eine  bloss  verliehene  Befugnias  ein 
Becht  wider  einen  dritten  Besitzer  erst  gültig  zu  machen,  wovon  noch  dan 
nngewiss  ist,  ob  dadurch  werde  ein  Lehn  ansgemittelt  nnd  wirklich 
erstritten  werden;  denn  da  durch  blosse  Belohnung  nicht  ipsnmjaa  feudi  ac- 
quiriret,  noch  einem  dritten  Besitzer  sein  Becht  verkürzt  wird,  so  wird  auch 
dadurch  die  gesammte  Hand  noch  nicht  begründet  nnd  es  findet  anf  ein  bloa 
verliehenes  Lehn  nicht  Anwendung,  was  sonst  die  Lehns  -Constitution  von 
Zurückbringnng  wirklich  verfiusserter  Lehne  anordnet  (Sie  waren  wohl  noch 
garnicht  in  Lehnsverhältniss  überhaupt  gewesen.)  Hierzu  kommt  4>,  dass  der 
Tessen  v.  Kleist  oder  ein  anderer  ans  dem  Geschlecht  derer  v.  Kleist  seit 


Jigitizccty  G00g[c 


—    857    — 

mehr  als  200  Jahren  die  ihm  verliehene  Gerechtigkeit  nicht  ausgeübt  hat,  nnd 
dass  die  v.  Qlasenapp  nach  dem  angeführten  Lehnhrief  schon  1573  im  Be- 
sitz der  Feldmarken  Grünwalde  nnd  Steinbnrg  gewesen  nnd  seitdem  ungestört 
darin  geblieben  sind,  wovon  das  Gegentheil  Kläger  selbst  nicht  behaupten  mag. 
(Schon  Assmns  v.  Kleist,  der  Bruder  von  Tassen,  hatte  freilich  vergeblich 
nach  des  letzteren  Tode,  also  noch  vor  1600,  die  Belohnung  für  sich  gesucht 
zu  realisiren.  (8.  N.  30  und  des  Zusammenhangs  wegen  N.  51,  52  and  63.) 
Wenn  nun  Beklagter  mit  einem  alten  Lehnbrief  von  1587  Fol.  56  dargethan, 
dass  schon  damals  die  v.  Lohden  mit  '/<  des  Gnts  Steinbarg  (neben  den  darauf 
allodialiter  sitzenden  v.  Glasenappe)  beliehen  worden  nnd  mit  verschiedenen 
Inventariisnnd  unbestrittenen  Dokumenten  nachgewiesen  hat,  eines  Theils,  wie  beide 
Güter  quäst.  vonZeit  zu  Zeit  von  einem  Besitzer  zum  andern  in  die  V.  Glasenappsche 
Familie  gekommen  nnd  andern  Theils,  dass  sie  als  v.  Glasenappen  Lehn  be- 
trachtet und  besessen,  bei  vorgefallenen  Veränderungen  lebnsherrlicher  Consens 
gesuchet  und  erhalten,  auch  von  dem  Feldmarschall  Caspar  Otto  v.  Gl.  (122) 
diese  ihm  als  Lehnsfolger  des  Amts -Hauptmanns  v.  Gl.  (N.  168)  angefallenen 
Güter  schon  im  Jahre  1712  nnd  also  vor  mehr  als  40  Jahren  refusiret  nnd 
Beinen  Lehnsvettern  überlassen  worden:  so  enthebet  dieser  solchergestalt  über 
200  Jahre  gedauerte  ungestörte  Besitz  nicht  nur  die  Beklagten  der  Nach- 
weisung des  Tituli  possessionis,  sundern  fähret,  auch  die  Vermnthong  pro  bona 
Öde  mit  sich  nnd  hestättigt  die  dem  Kläger  entgegengesetzte  Präscription  so- 
wohl in  Ansehung  der  dem  Tessen  v.  Kleist  concedirten  Ausführung  des  Rechts 
wider  die  v.  Glasenappe,  als  auch  in  Ansehung  des  Besitzers  der  quäst.  Güter 
selbst,  abseiten  deren  v.  Glasenappen  anerwogen  bekannten  Bechte  nach  einer 
30jährigen  Präscription  nicht  nur  bei  concedirten  Gerechtigkeiten  and  Be- 
fugnissen, wenn  davon  binnen  solcher  Zeit  kein  Gebranch  gemacht  wird; 
sondern  auch  zur  Acqnisition  eines  Lehns  ein  SO  jähriger  nnd  solchergestalt 
qualincirter  Besitz  schon  hinreichend  ist.  Wogegen  dem  Kläger  weder  die 
wiederholentlieh  erhaltenen  Lehnbriefe,  noch  der  Vorwand,  dass  denen  v.  Kleist 
die  dem  Tessen  verliehene  Gerechtigkeit  nicht  bekannt  gewesen,  nicht  zu  statten 
kommen  mag,  da  per  renovationem  investitnrae  nur  der  Lehnenexus  zwischen 
dem  Lehnsherrn  nnd  Vasallen  conservirt,  hiergegen  aber  einem  dritten  Be- 
sitzer sein  Recht  nicht  gekränket,  noch  ihm  die  Befugniss,  das  Lehn  zu  prfts- 
eribiren,  benommen  wird  nnd  einentheils  sehr  unwahrscheinlich  ist,  dass  der 
Tessen  v.  Kleist  die  ihm  verliehene  Gerechtigkeit  nicht  gewnsst  haben  sollte, 
anderntheils  aber  eine  so  unverzeihliche  snpina  negligentia  sich  wohl  nicht  ge- 
denken lässt,  dass  die  v.  Kleiste  in  200  Jahren  um  ihre  Uteren  Lehnsbriefe 
und  Gerechtsame  sich  nicht  sollten  bekümmert  haben  (s.  N.  30,  Assmus  von 
Kleist,  Binder  v.  Tessen),  wozu  ihnen  doch  ihre  neuesten  Lehnsbriefe  An- 
leitung gegeben.  Ans  diesen  Gründen  ist  wie  geschehen,  in  der  Hauptsache 
nnd  der  Kosten  wegen  zu  erkennen  gewesen.  Publikatum,  Cöslin,  den  27.  Fe- 
bruar 1786.  KCnigL  Preuss.-Pomm.  Hofgericht,  gez.  v.  Pirch.  —  Bas  Ap- 
pellations-Urtheil  der  Königl.  Preuss.-Pomm.  und  Camminschen  Begiernng,  d. 
d.  Stettin,  den  28.  August  1786  und  publ.  Cöslin,  den  18.  September  1786 
lautet:  „dass,  wenn  auch  Formalia  richtig,  dennoch  ad  Materialia  das  Urtheil 
des  Cösliniachen  Hofgerichts  vom  27.  Februar  er.  aus  denen  dabei  angeführten 
Gründen  und  weil  Appellant  selbst  nicht  behaupten  kann,  dass  die  Güter 
Grünwald  nnd  Steinburg  jemals  von  einem  v.  Kleist  wären  besessen  worden, 
vielmehr  aus  seinem  eigenen  Prodncto,  dem  Lehnbriefe  von  1573,  erhellet,  dass 
schon  damals  diese  Güter  in  den  Händen  derer  v.  Glasenapp  gewesen  sind, 
eben  dieser  Lehnbrief  auch  klar  besaget,  dass  dem  Tessen  v.  Kleist  von  dem 
damaligen  Herzog  die  Belehnung  nur  in  der  Art  geschehen  sei,  dass  er  be- 
rechtigt sein  solle,  eine  dem  Herzog  vermeintlich  zustehende  Klage  gegen 
die  v.  Glasenappe  geltend  zu  machen,  dieses  aber  so  wenig  von  ihm,  als 
»einen  Erben  geschehen  ist,  mithin  es  auch  immer  im  ausgemacht  ist,  ob  Über- 
haupt dem  Herzoge  ein  Recht  zugestanden  habe,    diese  von  denen  von 


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—    858    — 

Glasenapp  besessenen  Güter  einem  Tertio  zu  verleihen,  lediglich  zn  be- 
stattigen  und  Appellant  schuldig,  dem  Appell&ten  die  Kosten  dieser  Instanz 
nach  geschehener  Festsetzung  zn  erstatten "  —  Das  EevLsioDsnrtheU  des  Kö- 
niglichen Obertribnnals,  pnbl.  Ciislic,  den  27.  Juni  1787 :  dass  Formalia  revi- 
sionis  richtig  und  ad  merita  sententiae  qnibnB  vom  27.  Februar  and  13.  Sep- 
tember 1786  za  bestätigen,  der  Revident  anch  die  Kosten  praevia  liquidatione 
et  moderatione  zn  erstatten  und  20  Thlr.  Saccnmbenz-Gelder  zn  erlegen.  — 
(Fomm.  Lebns-Arch.)  —  Hier,  noch  in  späterer  Zeit,  ein  Beweis  nnter  den 
andern  (s.  N.  28,  68  etc.)  dafür,  dass  die  Fürsten  an  dem  Besitz  der  Schloss- 
gesessenen,  an  dem  alten  Allodiam  des  p  omni  ersehen  Adels  gar  kein  anderes 
Anrecht  hatten,  als  was  ihnen  durch  dieBe  abgetreten  resp.  gewährt  wurde.  — 
Bereits  1782,  den  1.  März,  sind  die  umfangreichen  vom  Vater  hiuterlassenen 
Güter  in  zwei  Hanpterbtheile  für  die  Söhne  gelegt  und  ist  am  25.  August 
1794,  wo  beide  Söhne  freilich  noch  nicht  majorenn  waren,  die  Auseinander- 
setzung geschehen,  wo  denn  Georg  Wedig  v.  Gl.  Balfanz  mit  Casimirshof, 
Grünwald,  Steinbarg,  Zechendorf,  Zülkenliagen  etc.  erhielt. 

1797,  den  8.  Juni,  hatte  ein  Knecht  Martin  Beetz  ans  Zülkenhagen  ge- 
klagt, ist  wohl  absehlftglich  beschieden  worden;  denn  1798,  den  20.  Märe, 
bittet  er  Se.  Majestät:  dass  er  auf  dem  Hofe,  anf  welchem  sein  Tater  vor 
24  Jahren  and  bis  jetzt,  seine  Matter  mit  ihrem  zweiten  Mann  gesessen,  seiner- 
seits eingesetzt  werde,  zumal  von  seinem  Vater  her  Meliorationen  darin  steckten; 
es  möchte  der  Lieutenant  v.  Glasenapp  dazn  angehalten  werden,  ihm  den 
Hof  zn  übergeben  etc.  Der  Bescheid  von  Berlin,  d.  d.  10.  April  1798:  da» 
er  sich  an  das  Hofgericht  wenden  solle.  —  Zülkenhagen,  als  Gmeinde,  hat 
anch  seine  Bevolte  gehabt;  man  hatte,  vom  Schulzen  Paul  Gluth  ausgegangen, 
die  alten  Gerechtsame  verlangt  (?),  die  ihnen  zum  Theil  abgenommen  wurden, 
wieder  zu  erlangen  nnd  führte  für  die  Gemeinde  der  Schulze  anch  vor  dem 
Hofgericht  den  Prozess  im  Juni  1798.  Am  20.  Juni  war  eine  Sentenz  ge- 
fällt nnd  ist  die  Gemeinde  in  den  meisten  nnd  wichtigsten  Punkten  abgewiesen, 
der  Schulz  Glnth  ins  Gefängniss  gesteckt  worden.  Nach  einigen  Tagen  hat 
sich  die  Gemeinde  daselbst,  ausser  dem  abwesenden  Schulzen,  die  Bauern  nnd 
Knechte:  Alielke,  Mallon,  Balfanz,  Ziesmann,  Petechie,  Janke,  Kl  ei  nach  midi, 
Erdmann,  Barwald,  Rohl  und  Fülzke  etc.,  17  Mann,  von  einem  pp.  Stepbanow 
ein  Schreiben  an  So.  Majestät  aufsetzen  nnd  durch  ihn  ihre  Namen  darunter 
setzen  lassen.  Dieser  Stephanow  giebt  von  sich  in  dem  Schreiben  an:  „ich 
bin  ein  Handwerkabnrsche,  der  diese  Snpplike  gemacht  bat,  ein  Handschuh- 
macher von  Profeesion  nnd  gehöre  in  Riga  za  Hause  und  heisse  mit  Namen 
Stephanowski,  ich  habe  das  Wehklagen  und  Weinen  etc.  nicht  ansehen  können 
n.  s.  w.";  der  Inhalt  ist:  die  Dorfschaft  bitte,  dass  der  Schulz  Paul  Gluth  los- 
gelassen werde,  sie  habe  keinen  Konsulenten,  könnte  nicht  appelliren,  der 
Schulz  sei  ihr  Anwalt  nnd  nicht  ihr  Aufwiegler;  der  Prozess  beträfe  mehr 
denn  2000  TU.,  eigentlich  ein  Holz,  welches  sich  die  Dorfschaft  selbst  asf 
ihrem  Hafenschlage  angelegt  habe  and  das  die  Herrschaft  ihr  abnehmen  wolle. 

—  Berlin,  den  29.  Jnli  1799  wird  das  Gesuch  dem  Hofgericht  zn  Cöslin  mit 
dem  Bemerken  überschickt:  den  pp.  Glnth,  wenn  er  nur  wegen  des  Concipirens 
sässe,  event.  loszulassen  nnd  die  Appellationsbeschwerde  aufnehmen  zu  lassen. 

—  Es  ist  jedoch  eine  zweite  Sentenz  ergangen,  die  Dorfschaft  verurtheilt 
worden  nnd  hat  selbige  gebeten,  die  zn  zahlenden  Gerichtskosten  in  Sachen 
wider  ihre  Gutsherrschaft,  den  Lieutenant  v.  Glasenapp,  im  Betrage  von 
88  Thl.  10  Gr.  in  Raten  zahlen  zn  dürfen.  —  Königliches  Decret  vom  30.  Sep- 
tember 1799  an  das  Hofgericht:  dass  die  Dorfschaft  Zülkenhagen  zn  Terminal- 
Zahlungen  der  88  Thl.  10  Gr.  verstattet  werde.  —  Hierdurch  begehrender  nnd 
aufsässiger  geworden,  hatte  die  Dorfschaft  die  dritte  Instanz  beschritten  und 
scheint  die  Sentenz  für  ihre  Ansprüche  auf  das  ihr  nicht  zukommende  Eigen- 
thnm  günstiger  für  sie  zu  sein;  wodurch  ein  allgemein  rückgreifendes  Pr&jndii 
geschaffen    worden   wäre,   auf  welches  Georg  Wedig  v.  Gl.  die  Landstlnd« 


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—    359    — 

Pommerns  aufmerksam  gemacht  und  dieselben  unter  dem  10.  November  1800 
an  Be.  Majestät  wie  folgt  berichten:  „In  Zülkenhagen  sei  ein  Streit,  in  dem 
die  Bauern  das  Holz,  welches  meistens  auf  anderem  Terrain,  als  auf  dem  ihrer 
Banerhüfe  auf  Anweisung  der  Herrschaft  als  mit  Buchen  und  Fichten  angelegt 
worden,  sie  anch  ihr  Bedarfs-,  Bau-  etc.  Holz  von  der  Herrschaft  angewiesen 
erhalten  haben,  jetzt  unter  Begründung  mit  Verjährung  allein  für  sich  bean- 
spruchen. Durch  zwei  Instanzen  sei  zu  Gunsten  der  Herrschaft,  des  Herrn 
v.  Glasenapp,  entschieden,  in  der  dritten  nicht.  Es  erscheine  den  Land- 
standen dieser  Vorfall  als  ein  Präjudiz  von  üblen  Folgen  und  bäten  Se,  Ma- 
jestät, dase  sie  in  ihrem  Provinz  ial-Becht  geschützt  würden,  sonst  konnten  sie  Alles 
verlieren.  Der  pommersche  Bauer  sei  nur  ein  Deputant  von  ihnen  und  könne  nie  den 
Besitz  nach  pommerseher  Provinzial-Verfassnng  nnd  geltender  Bauemordnung  er- 
langen." —  Unter  d.  1.  Dezbr.  1800,  Berlin,  folgende  Antwort  an  die  hinterpommer- 
scben  Landst&nde:  dass  die  Sache  nicht  so  liege,  als  dass  die  hinterpommerschen 
Besitzer  in  ihrem  Brecht  geschädigt  werden  sollten.  Hier  sei  vor  60  Jahren 
den  Bauern  befohlen  worden,  auf  ihrem  Hofgrund  Holz  anzulegen  und  hätten 
sie  die  EriaubnisB,  es  ungehindert  zu  nützen  unter  Aufsicht  eines  von  ihnen 
gestellten  Holzwarters  gehabt;  seit  9  Jahren  finge  ein  Prozess  an,  dass  dem 
nicht  so  sei,  es  nicht  Eigenthnm  der  Bauern  sei,  die  Herrschaft  habe  eine 
Aendernng  getroffen  (d.  h.  die  Herrschaft  durch  den  Verwalter  vertreten, 
wollte  selbstredend  die  Verwaltung  des  Holzes,  die  Anweisung  etc.  nicht  auf- 
geben, sondern  mit  ausüben).  Darauf  scheint  die  Herrschaft  die  Bauern  auf 
das  Nothdürftige  gesetzt  zu  haben;  sie  habeu  wieder  um  frei  Holz  ans  Casimirs- 
hof und  Alleinwirthschaft  in  dem  Holz  von  Zülkenhagen  gebeten,  auch  Über 
den  Schulzen  sich  beschwert,  wollen,  dass  ihre  Söhne  auf  ihren  Höfen  ver- 
bleiben sollen,  „also  erblich"  nnd  dergl.  —  Unter  dem  9.  Januar  1801  geht 
die  Petition,  die  wider  die  Herrschaft,  Georg  Wedigs  v.  Gl.,  Balfanz,  an 
den  König  gemacht  ist,  an  das  Hofgericht,  worin:  1.  verlangt  wird,  dass  sie, 
die  Gemeinde,  nicht  mit  dem  Verwalter  gemeinschaftlich  das  Holz  verwalten 
resp.  benutzen  wollten,  v.  Glasenapp  solle  mit  seiner  Wirthschaft  für  sich 
allein  bleiben,  sie  wollten  das  Holz  allein  haben.  2.  hätten  sie  sonst  Nutzholz 
ans  Casimirshof  erhalten,  jetzt  nicht,  sie  bäten,  dass  ihnen  das  wieder  unent- 
geltlich angewiesen  werde.  —  3.  wollten  sie  sich  ausbedungen  haben,  dass, 
wenn  sie  alt  wurden,  ihre  Söhne  auf  den  Höfen  bleiben  dürften  nnd  dergl., 
dass  sie  nicht  in  höhere  Abgaben  als  die  Väter  gesetzt  werden  sollten.  —  (Der 
Appetit  steigerte  sich  also.)  —  Noch  war  für  das  Hofgericht  bemerkt,  dass  die 
Sentenz  wohl  „nachtheilige  Disposition"  übersetzt  (übersehen?)  habe.  Darunter 
verstehen  die  Bauern  „dass  v.  Glasenapp  das  Holz  nicht  assignireu  lassen 
solle".  —  Nach  geschehenem  Bericht  seitens  des  Hofgerichts  ergeht  dann  von 
Berlin,  -den  17.  Januar  1801  der  Bescheid  an  die  Bauerschaft  zn  Zülkeuhagen: 
dasa  die  Anweisung  der  Herrschaft  allerdings  zustehe;  auch  die  Anstellung 
des  Holzwärters  (d.  h.  auch  Tragen  der  Besoldung)  gemeinschaftlich  von  der 
Herrschaft  und  von  ihnen  geschehen  müsse.  Der  Herrschaft  komme  die  An- 
stellung des  Dorfschulzen  zu  und  wenn  er  seine  Pflicht  nicht  thue,  müsse  es 
der  Herrschaft  angezeigt  werden.  Wenn  sie  kein  Becht  auf  Nutzholz  hätten, 
müssten  sie  der  Herrschaft  bittweise  kommen.  Es  bliebe  beim  Becht  und  nur 
beim  Kritzbusch  könne  die  Ortschaft,  bei  forstmännischer  Wirthschaft,  die 
Mitbenutzung  der  Eichen  haben.  Endlich  könne  sich  die  Ortschaft  kein  Erbrecht 
auf  die  ihr  unterhabenden  Höfe  zueignen.  —  (Geh.  St-Arch.) 

1802,  den  15.  Juni,  ist  Georg  Wedig  v.  GL,  Balfanz,  nebst  Frau  Charlotte 
v.  GL  geb.  v.  Plotho  Taufzeuge  bei  der  Tochter  des  Kanoniers  nnd  Schmiedes 
Danz  zu  Klotzen.  —  Georg  Wedig  war  leichtlebig,  verschwenderisch,  so  z.  B. 
1609  kurz  nach  der  Roggenernte  hat  er  6  Wochen  hindurch  24  Mann  Col- 
berger  Stadtmusikanten  in  Balfanz  mit  Speise  und  Wein  traktirt  und  als  sie  ab- 
zogen, hat  jeder  50  Thl.  erhalten,  worauf  sie  noch  auf  4  Bauerwagen  bis  Beigard 
geschickt  wurden.   (Höllenstein).  —  Er  starb   1%  Jahre  nach  seiner  Verhei- 


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—    860    — 

rathung  ohne  Leibeserben  am  18.  Decomber  1810  zu  Balfanz  und  standen  seine 

pekuniären   Verhältnisse,    nachdem    alle   seine   Gläubiger    zur   Angabe  ihrer 

Forderungen  den  1.  Angnst  1811  aufgefordert  worden  waren,  folgendermaaBsen: 

Das  Vormagen    111,440  Thl.  11  Gr.  8Vi  Pf- 

Scheiden    140.628     .     20    „     8       „ 

mithin  Insuffizienz:  29,183  Thl.  8  Gr.  6  Pf. 
Da  sein  Bruder  N.  2ül  auch  in  demselben  Jahre  bereits  verstorben  war, 
mnsste  der  Vormund  dessen  unmündigen  Kindern  die  Güter  von  1810  bis  1819 
verwalten;  von  da  ab  bis  1930  war  ein  landschaftlicher  Sequester  v.  Dorpowski 
daselbst  und  nnr  Grünwald  und  Steinburg  etc.  aquirirte  der  Sohn  des  Bruders, 
Hermann  Faul  Wedig  v.  Gl.  284  aus  diesem  Konkurse.  —  Noch  am  27.  Sep- 
tember 1813  beschwert  sich  der  Höller  Carl  Ludwig  Rasch  zu  Benzin  bei 
Scblvelbein  wider  v.  Glasenapp,  Balfanz,  dass  die  Kriegskosten  ihm  noch 
nicht  entschädigt  seien.  Es  wurde  ihm  doch  vom  Oberlandgericht  Cöslin,  den 
18.  October  1813  eröffnet,  dass,  da  der  Herr  v.  Glasenapp  verstorben,  über 
seinen  Nachlass  Konkurs  eröffnet  sei,  könne  nur  im  Klassiflcations-TJrtheil 
darüber  mit  erkannt  werden.  TTebrigeus  seien  sammtliche  von  ihm  eingeforderten 
Kosten  aber  solche,  welche  von  der  Mühle  zu  bezahlen  er  schuldig  sei.  (Hiernach 
scheint  Georg  Wedig  v.  Gl.  anch  Repzin,  oder  Antheil  daran  besessen  n 
haben,  oder  aber  war  der  Müller  auf  einer  Höhle  bei  Balfanz  früher). 

Besitz:  Balfanz  nebst  Casimirshof,  welches  aus  dem  Konkurse 
Herr  v.  Däringsbofen  erstanden,  einige  Jahre  darauf  allein  aus  Balfanz,  wo 
noch  viel  Porst  sich  befindet,  so  viel  Holz  verkaufte,  dass  er  mit  Leichtigkeit 
den  Fehlbetrag  ersetzt  erhalten  und  spater  noch  den  ganzen  Besitz  zu  betracht- 
lichem Preise  veraussert  hat;  Grünwald  mit  Altmuhl,  Alt-  und  Nenhutten, 
Steinburg,  Zechendorf  und  Zülkenhagen  erbte  er  Yom  Vater,  Erb- 
tbeilung  den  1.  Harz  1782  und  25.  August,  1794.  Bepzin?,  Grünwald  mit 
Altmuhl,  Steinburg,  Alt-  nnd  Neuhütten  gelangten  später  an  N.  284. 

Gem.:  Sophia  v.  Borcke,  Hochzeit  den  8.  März  1808  zu  Polzii; 
i.  V.:  Peter  Matthias  Georg  v.  Borcke,  Landschaftsdirector  des  Stargartier 
Districts  auf  Rosenfelde  und  Bernsdorf  bei  Wangerio;  i.  M.:  Sophia  geb.  v. 
Krockow  a.  d.  H.  Polzin,  welche  sich  noch  in  2.  Ehe  mit  dem  Hauptmann 
v.  Krockow  auf  Polzin  verheirathet  hat  und  dort  den  23.  Mai  1814  starb. 
In  einer  Nachricht  heisst  es  von  Georg  Wedig  v.  Gl.,  dass  er  seine  Frau 
abi  Wittwe  und  anch  Stiefkinder  hinterliess,  was  bedingen  würde,  dass  seine 
Gemahlin  Sophia  bereits  vorher  verheirathet  gewesen  und  zwar  mit  einen 
Herrn  N,  N.  v.  Zastrow-Bointin;  anch  zeigt  1820,  den  5.  April,  Sophie,  ver- 
wittwete  v.  Glasenapp.  geb.  v.  Borcke  die  Verheirathnng  ihrer  ältesten  Tochter 
Franziska  v.  Zastrow  mit  dem  Brunnenarzt  in  Polzin,  Dr.  Simon  von  Balfan 
aus  an;  ausser  welcher  sie  noch  1  Tochter  and  4  Söhne  hatte. 

261.  Heinrich  "Friedrich.  3.  S.  v.  216.  Gramenz;  geb.  den  20.  August 
1770  zu  Balfanz,  gest.  den  11-  AugnstlSlO  zn  Gramenz,  wo  er  auch  beigesellt 
ist.  —  Vas.-Tab.  1804:  Friedrich  v.  Gl.,  Lieutenant  a.  D.  (Gramenz,  Bernsdorf, 
Flakenheide,  Scbofbütten,  Schwartow,  Zuchen).  —  1788,  den  9.  September, 
Johanniter- Orden,  Expectanz  auf  Burschen.  (S.  Ahnentafel  hier).  —  Friedrieh 
Heinrich  v.  Gl.  kam  1785  zum  Regiment  v.  Brünneck,  wo  sein  Vater  als 
Capitain  gestanden,  wurde  den  22.  November  1787  Fähnrich  und  ist  wohl  1794 
abgegangen;  denn  1796  lebte  er  als  Lieutenant  a.  D.,  vom  Regiment  v.  Putt- 
kamer  auf  Gramenz.  —  Von  1785  bis  1787  hatte  für  ihn,  seinen  Bruder  und 
auch  für  die  minorennen  Schwestern  der  Vormund  Herr  v.  Zastrow  Arn- 
hausen  gegen  den  Rittmeister  Otto  Joachim  Berndt  v.  Kleist  vom  Dragoner- 
Regiment  Prinz  von  Wurtemberg  durch  3  Instanzen  wegen  Revokation  (?)  der 
Güter  Grünwald  nnd  Steinbnrg,  seitens  des  letztern,  Prozess  zu  führen  (s.  N.  260). 
—  Aus  dem  Husareubuch  von  Graf  zur  Lippe:  Der  schwedische  Husaren- 
Junker   Lebrecht   v.  Blücher   wurde   den   24.  August   1760   bei   Kavelpass, 


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—    861    — 

nördlich  von  Friedland  in  Mecklenburg,  special  durch  den  Flügelmann  der 
Delling- Husaren  Gottfried  Landeck  aas  Malitech  bei  Wahlstatt,  nachdem 
■ein  Pferd  blessirt,  sich  bäumt  und  Blücher  herunter  musste,  gefangen,  vor 
sich  anfs  Fferd  genommen  nnd  zu  v.  Delling  gebracht  Der  Fürst  Blücher 
nannte,  spater  1808,  ihn  in  Stargard  zu  Tische  auszeichnend,  seinen  „Solo- 
Anger".  Dieser  Landeck  wurde  nach  seinem  Austreten  ans  dem  Regiment 
(Eskadron  Ken  Stettin)  des  ehemaligen  Gefangenen,  den  Bllicher-Husareu.  1798 
Wirthschaftsinspector  bei  Friedrich  Heinrich  v.  Gl.  anf  Gramenz,  wo  er 
auch  spater  noch  ausreichend  Wohnung  nnd  Garten  nnd  eine  Pension  von 
6  Tbl.  monatlich  (1814)  und  nach  seinem  Tode  seine  Wittwc  4  Thl.  monatlich 
erhielt;  seine  Nachkommen  wohnen  noch  in  der  Gegend  (Zechendorf).  — 
1794,  den  22.  Januar,  Schofhütten,  klagt  ein  Martin  Hennig  gegen  den 
Lieutenant  v.  GlaBenapp  anf  Gramenz,  dass  er  anf  einem  Bnschkathen, 
den  sein  Yater  and  seine  Matter  anf  Zeit  gepachtet,  auch  viel  dort  urbar 
gemacht  hätten,  darauf  sitzen  bleiben  dürfe.  (Das  Gesuch  hatte  derselbe 
Schulmann  Zeddelmann  aufgesetzt,  der  bereits  öfter  bei  Wurchow  die  Busch- 
pächter aufgehetzt  und  für  sie  Bittschriften  der  Art  geschrieben  hatte).  — 
Nachdem  zum  zweitenmal  geschrieben  worden,  wurde  das  Gesuch  unter  dem 
27.  Februar  1797  abgewiesen,  desgleichen  ein  8.  Schreiben  an  Se.  Majestät, 
worauf  am  21.  Augast  1799  auf  die  letzte  Resolution  verwiesen  wurde.  — 
Desgleichen  hatte  der  pp.  Zeddelmann  einer  Wittwe  Qnandt,  von  Neuendorf 
bei  Bublitz  aus,  den  8.  Juli  1799  ein  Bittschreiben  an  Se.  Majestät  wider 
v.  Glasenapp-Gramenz  aufgesetzt  wegen  einer  innegehabten  Buschp&chtung, 
die  aber  zu  Ende  sei,  aus  der  sie  nicht  heraus  wolle  and  äusserst  renitent  ist. 
—  Sie  wird  exmittirt.  —  1808  war  Friedrich  v.  Gl.  von  einem  Juden  Itzig 
aus  Treptow  a.  R.  verklagt  worden,  dem  er  seit  20.  December  1807,  100  Tbl 
schuldete,  die  er  zu  Ostern  dieses  Jahres  zurückzahlen  wollte,  was  nicht 
geschehen  war.  Das  Hofgericht  hatte  ihn  verurtheilt  und  bittet  er  den  8.  August 
Se.  Majestät,  dass  Indult  eintrete  oder  er  appelliren  dürfe;  was  anter  dem 
18.  August  abgelehnt  wurde.  —  1810,  den  10  December,  Kieckow,  klagt  ein 
Stellmacher  Johann  Yonhoff  wider  v.  Glasenapp-Gramenz  wegen  30  Tbl. 
16  Gr.  6  Pf.,  die  ihm  auch  zuerkannt  wurden;  in  2.  Instanz,  vom  Oberlandes- 
gericht in  contumaciam  sind  ihm  dieselben  aberkannt  worden.  Der  Beklagte 
hatte  Restitution  verlangt  und  ist  so  wie  zuletzt  erkannt  worden.  Anf  Be- 
schwerde bei  Sr.  Majestät  wird  dem  Kläger  der  Bescheid,  dass  bei  der  Ge- 
ringfügigkeit Appellation  nicht  verstattet  werde ;  dies  war  am  22.  December  1810, 
wo  der  Vorklagte  also  bereits  verstorben  war. 

In  der  Erbtheilung  hatte  Friedrich  Heinrich  v.  Gl.  am  25.  August 
1794  ganz  Gramenz,  also  a,  b  und  c,  Flakenheide,  Bernsdorf  nnd  Schofhütten 
zum  Werthe  von  84,546  Thl.  14  Gr.  4  Pf.  erhalten;  es  gehörten  zu  Gramenz 
und  Bernsdorf  mehrere  BuschgQter,  sowie  er  auch  Zach  b  und  c,  den  allodifi- 
eirten  Antheil  a  und  Gr.  Schwartow  besass,  welche  letztern  er  von  seiner 
Yaterschwester,  der  Margaretha  Clara  Wilhelmine,  Gemahlin  des  Otto  Casimir 
v.  GL  220  anf  Manow  ererbt,  oder  zurück  erstritten  hatte.  Am  1.  März  1809 
publicirt  er,  bereits  schon  kränklich,  dass  er  dem  Herrn  Anton  Bogislaf 
Johann  v.  Zastrow  anf  Pobanz  seine  sämmtlichen  Güter  laut  gerichtlicher 
Vereinigung  abgetreten  habe;  dieser  erhielte  die  ganze  Administration  und 
könne  selbiger  nach  Gefallen  verkaufen,  vererbpachten  etc.,  habe  »ämmtliehe 
Revenuen  davon  einzuziehen  und  die  jährlichen  Revenuen  an  die  Gläubiger  resp. 
7.u  entrichten.  In  Folge  dieses  erliess  der  Herr  v.  Zastrow  am  17.  März  ejd. 
einen  Aufruf  an  die  Gläubiger.  —  Friedrich  Heinrich  v.  Gl.  war  ja  am 
11.  August  1810  bereits  gestorben,  der  Konkurs  theils  den  unglücklichen 
Kriegszeiten  mit  zuzuschreiben,  war  auch  hier  nicht  aufzuhalten.  Am  1.  Juni 
1818  erlässt  das  Königliche  Oberlande sgericht  zu  Cö'slin  im  Stettiner  Intelligenz- 
blatt einen  Aufruf  an  alle  v.  Glasenappe  nnd  deren  lehnsfähige  Descendenz, 
die  Ansprüche  an  Gramenz,  Schofhütten,  Bernsdorf,  Flakenheide  und  Zuchen 


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—    862   — 

haben,  rieh  zu  legitimiren  and  mit  den  Ansprüchen  hervorzutreten  innerhalb 
3  Monaten;  zum  peremtoriachen  Termin  den  18.  November  1818,  9  Uhr  Vor- 
mittags im  Oberlandesgericbts-Collegien-Haiue.  Zu  Bevollmächtigten  Ar  sie 
werden  vorgeschlagen:  JustizkommisBionsrath  Brannschweig ,  Stricher  und 
JuBtizkommissar  Hentach,  Naumann,  Deetz,  TeBsmer,  Hildebrandt  and  Leopold. 
Depntirter  des  Oberlandesgerichts,  Oberlandesgerichtsrath  Wilke  II: 

Die  Taxe  der  Guter  incl.  Allodium  etc.  von  der  Landschaft  war: 

Gramenz  a,  b  und  c 88  392  Tbl    4  Gr.    7  Pf. 

Schofhtttten 8'887     „     22    „    —   , 

Bernsdorf 30787    „     18    „      4  , 

Flakenheide 8]«8    m     10    ,    —   , 

Zuchen  b  und  c  mit  dem  allodificirten  Antheil  ** 

nnd  Gross-Schwartow .'    22 156    ,       8    „      7   , 

und  Gefalle  et« .    .     .      1790    .     18    .     11   . 

S.  S.  160  418  TU.  10  Gr.  5  Pf. 
Den  grösslen  Theil  hiervon,  Gramenz  etc.  hatte  noch  bis  1887  der  Ober- 
Präsident  Freiherr  Senfft  v.  Pilsach  im  Besitz,  welches  (Gramenz)  jetzt  Kron- 
gnt  geworden  ist;  nnr  Bernsdorf  hatte  N.  256  für  sich  erworben.  Aus  dem 
Concors  von  Balfanz  wurde,  wie  angefahrt,  für  den  Sohn  N".  284  nur  Grüu- 
wald  mit  Altmuhl,  Alt-  und  Nen-Hiitten  nnd  Steinbarg  gerettet  Der  Vor- 
mund war  Landschaftsdirector  Otto  v.  Zastrow  auf  GSlpin  nnd  Wustorhanse, 
welcher  zu  der  Zeit  glaubte,  wenig  (nichts)  wagen  zn  dürfen.  — 
Besitz:  vorstehend  angeführter. 

Gem.:  Auguste  Friederike  Leopoldine  v.  Borcke,  aas  dem  Hause 
Bernsdorf  bei  Wangerin,  geb.  den  1.  Juni  1778,  Hochzeit  den  16.  Juni  1795 
zu  Balfanz ;  i.  V.:  Peter  Mathias  Georg  v.  Borcke,  BoBenfelde  und  Bernsdorf, 
Landschaftsdirector;   i.  H.:  Sophia  v.  Krockow  aus  dem  Hause  Polzin;  die  io 

2.  Ehe  mit  dem  Hauptmann  v.  Krockow  auf  Polzin  lebte  und  dort  auch  den 
28.  Hai  1814  starb.  Auguste  Friederike  Leopoldine  heirathete  spater  am  1815 
den  Laadrath  Hans  Jürgen  v.  Kleist -Betzow ,  Erbkttchenmeister  auf  Gross 
Tychow  etc.,  ein  Sohn  dieser  Ehe  war  der  Oberprasident  z.  D.  Hans  v.  Kleist- 
Betzow  auf  Kieckow.    Sie,  Schwester  der  Gemahlin  von  N.  260,  starb  1844, 

Söhne:   283,  284. 

Töchter:  1.  'Laurette  C&cilie,  geb.  den  18.  Mai  1796  zu  Gramem, 
verlobt  den  6.  April  1828,  vermählt  mit  Franz  Carl  v.  Woedtke  auf  Bolkow 
nnd  Karzenbarg,  Hauptmann,  geb.  1782,  gest.  im  Mai  1849.  —  2.  Emma 
Anrelie,  geb.  den  18.  Mai  1797,  Gem.:  Major  v.  Kleiet-Betzow;  spater 
auf  Gr.  Tychow.  —  8.  *Laitgarde  (Littegard)  Agnes,  geb.  den  17.  October 
1799,  verlobt  den  25.  Mai  1818,  Hochzeit  den  1.  December  1819  mit  Heinrieh 
Ernst  Jacob  v.  Puttkamer,  Lieutenant  a.  D.  auf  Verein,  geb.  ?,  gest.  den 

3.  November  1871  zu  Beinfeld;  s.  V.:  Franz  Johann  Ulrich  v.  Puttkamer- Versis, 
geb.  den  9.  Februar  1746,  gest.  den  5.  Januar  1828;  b.  M  :  Charlotte  Albertus 
v.  Kleist  aus  dem  Hause  Gr.  Tychow,  geb.  1770,  gest.  den  31.  August  1842 
zu  Berlin.  Littegard  hatte  1839  Beinfeld  und  Viartlum  erworben,  welche  nach 
ihrem  Tode  den  5.  September  1863  ihrer  Tochter  "Johanna  Friederike 
Charlotte  Eleonore  Dorothea,  geb.  den  11.  April  1824,  vermahlt  am 
28.  Juli  1847  zu  Beinfeld  mit  dem  Beichekanzler  Fürsten  Otto  Eduard 
Leopold  v.  Bismarck,  geb.  den  1.  April  1815,  zufielen.  Sie,  die  Fürstin 
Johanna  v.  Bismarck,  eine  hochbegabte,  fromme  Dame,  starb  den  27.  No- 
vember 1894  zu  Varzin,  wo  sie  am  80.  November  beigesetzt  wurde. 


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Ahnentafel 

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—    864    — 

262.  "Paul  Friedrich  August  Ferdinand,  genannt  der  k&hne,  tolle 
Bittmeister  auf  Manow,  S.v.  220;  geb.  den  9.  Harz  1773,  gest  den  27.  August 
1827;  sein  Täter  starb,  als  er  5  Jahre  alt  war  and  fahrte  seine  Mutter  geb. 
v.  Glasenapp  ans  Balfanz  nebst  seinem  Gross vater- Bruder  Sohn  Friedrieb 
Ewald  v.  Ul.  222,  Zettnn,  die  Vormundschaft,  von  denen  die  Matter  1800,  der 
Onkel  1795  starben.  Der  grosse  BeBits  wurde  verpachtet.  —  1794,  im  Juni, 
wurde  er  anf  Antrag  der  Vormünder  majorenn  erklärt;  sein  Erbtheil  wurde 
damals  zu  dem  geringen  Satz  von  13  643  Tbl.  17  Gr.  1*/«  Ff.  angegeben 
(s.  N.  220).  —  1780,  den  27.  und  29.  April,  hatte  zwischen  der  Mutter,  zwischen 
ihm  and  zwei  Schwestern  bereits  eine  Auseinandersetzung  stattgefunden,  daher 
die  geringfügig  erscheinende  Werthangabe  bei  dem  grossen  Besitz  mit  zu  er- 
klären. (Siehe  dagegen  schon:)  Tas.-Tab.  1804:  August  Ferdinand,  80  Jahre. 
(Manow,  Bonin,  Zewelin,  Seidel,  Bossnow,  Grflnhof,  Tiverow  b  (47  000  Tbl). 
—  1787,  13  Jahre  alt,  war  er  Frei -Corp  oral  bei  Schwerin  {Kavallerie);  wahrend 
der  Kriege  flberliess  er  seine  Güter  andern  Banden  und  zog  in  das  Feld;  so 
machte  er  den  Krieg  von  1813  und  1814  mit,  wozu  er  aus  eigenen  Mitteln  eine 
Eskadron  Landwehr  formirte,  organisirte  und  als  Rittmeister  sie  rühmlichst 
führte.  Er  war  Bitter  des  Eisernen  Kreuzes  IL  Klasse  und  lebte  nach  der 
Campagne  als  Bittmeister  a.  D.  auf  seinen  Gütern.  —  1799,  den  1.  Hai,  Manow, 
bittet  Paul  Friedrich  v.  Gl.  Se.  Majestät:  Die  Wittwe  von  Zamory  geb. 
v.  Natzmer  sei  am  26.  Harz  1793  anter  Binterlassung  von  7  Kindern  und  des 
Allodialguts  Bonin  gestorben;  er  habe  das  letztere  am  10.  März  1798  Ar 
80000  Tbl  erstanden,  das  Geld  ad  depositum  des  Hofgerichts  eingezahlt  Der 
älteste  der  v.  Zamory -Geschwister  Johann  Christoph  Franz  sei  mit  Hinter- 
lassung einer  Wittwe  in  SfldpreuBsen  gestorben,  über  dessen  Nachläse  Konkurs 
eröffnet  worden;  dieser  Kaufcontract  sei  von  den  andern  Erben  bereits  am 
24.  April  v.  J.  vollzogen  und  bitte  er,  dass  die  Königliche  Regierung  zu  Posen 
das  noch  fehlende  Einverständniss  herbeiführe,  was  denn  auch  unter  dem  14.  Mai 
1799  geschehen  ist.  —  Manow,  den  23.  Dezember  1796  bittet  Faul  August 
v.  GL,  nachdem  er  unter  dem  28.  November  desselben  Jahres  vom  Gericht  su 
GOslin  einen  ab  sc  lilaglichen  Bescheid  erhalten,  Se.  Majestät  um  Folgendes: 
Seine  Frau,  geb.  v,  Wedell-Krenzow,  sei  gestorben,  er  wolle  seiner  einzigen 
Tochter  3000  Tbl.  zusichern  und  auf  Seidel  eintragen  lassen.  Das  Pupillea- 
Kollegium  wolle,  dass  das  Geld  auf  alle  seine  Güter  eingetragen  werde;  er 
böte  Bossnow  an,  welches  landschaftlich  auf  18  884  Tbl.  abtaxirt 
und  Schulden     14  543     ,    habe, 

also  3  841  Tbl.  blieben,  worin  du 
Capital  sicher  stehen  würde.  Bei  der  Auseinandersetzung  wären  der  Tochter 
noch  4  293  Tbl.  zugetroffen,  die  weniger  sicher  stehen,  weil  damals  das  su 
Sicherheit  eingesetzt«  Gut  Manow  auf  11  510  Tbl  taxirt, 

die  Schulden    6500     „     betragen, 

mithin  5  010  Thl.  geblieben;  daher  die  Sicher- 
heit bei  Bossnow  wohl  besser  wäre.  Es  würde  ihm  lästig  sein,  seinen  Credit 
vermindern,  wenn  er  seiner  Tochter,  der  er  ans  reiner  Liebe  diese  8000  Tbl 
geschenkt,  eine  General-Hypothek  auf  alle  Güter  geben  sollte.  —  Darauf  be- 
fiehlt Se.  Majestät  unter  dem  6.  Janaar  1800  an  das  VormundschaftBgericht 
zu  Berlin:  dass  es  sich  mit  solcher  Sicherheit,  welche  ein  guter  Hausvater  für 
hinlänglich  halte,  begnügen  sollte.  —  Das  Gericht  berichtet  jedoch  unter  den 
6.  Februar  1800,  Cöslin:  diese  3  000  Tbl.  (die  hier  mütterliche  DotalgeHar 
genannt  werden)  seien  nicht  Geschenk,  sondern  v.  Glasenapp  habe  sich  bei 
der  Auseinandersetzung  der  ihm  nach  der  Ehestiftangs-  and  Lehn s- Constitution 
competirenden  statutarischen  Portion,  welche,  wenn  er  zur  zweiten  Ehe  schritte, 
an  seine  Tochter  zurückfielen  and  er  davon  nur  den  TTsum  fructum  behaltei 
könne,  entsagt.  Im  November  1797  habe  er  sieb  nach  Absterben  der  Gemahlin 
mit  der  Tochter  auseinander  gesetzt;  es  waren  ihm  ans  der  Mutter  geb  von 
Wedell,  Dot*  von  8000  Thl.  bereits  8000  Thl.  und  Faraphernalien  etc.  erhoben 


Jigitizccty  G00g[c 


—     865    — 

und  hatte  er  deferiret  erhalten,  worauf  er  mit  Manow  Sicherheit  gestellt  habe; 
die  übrigen  8000  Tbl  wollte  Harr  7.  Wedeil  auf  Kremzow  erat  Johanni  1798 
xahlen  and  v.  Glasenapp  dann  sich  stellen.  Als  nun  das  Geld  angezahlt 
worden,  habe  v.  Glasenapp  eine  Schuldverschreibung  auf  Seidel  zur  Special- 
Hypothek  gegeben,  womit  das  Gericht  nicht  zufrieden,  weil  daa  Gnt  schon 
über  den  im  Landbach  verzeichneten  Werth  verschuldet  gewesen  Ware.  Nach 
dem  Landrecht  müsse  ein  Vater,  der  zur  zweiten  Ehe  schritte,  das  Geld  für 
vorherige  Kinder  auf  alle  seine  Güter  eintragen  lassen.  Da  v.  Glasenapp 
sich  nicht  dazu  habe  verstehen  wollen,  für  seine  Tochter  einen  Kurator  zu 
statten,  am  ihn  im  Wege  de«  Rechtes  zur  Sicherheit  der  3000  Thl.  anzuhalten, 
konnte  nur  stehen  geblieben  werden.  Darauf  habe  v.  GL  Rossnow  und  Vor- 
werk Grunhof  angeboten.  Bei  der  Auseinandersetzung  vom  Jahre  1780  sei 
das  Gnt  nur  an  9293  Thl.  1  Gr.  4  Ff.  Werth  angenommen  worden,  es  haften 
14248  ThL  17  Gr.  4  Ff.  darauf,  wesshalb  auch  dies  nicht  angenommen  sei. 
Das  jetzige  Attest  der  Landschaft  habe  freilich  Rossnow  vorläufig  auf  18384  Thl. 
28  Gr.  1  Pf,  angenommen,  jedoch  solle  noch  eine  Vermessung  und  dergl.  vor- 
genommen werden.  Werth  18384  Thl.  23  Gr.  1  Ff. 
Schulden  14  248     „     17     ,     4    , 

mitbin    4141  Thl.    6  Gr.  9  Ff.;'  dies  hielte  das  Popillen- 
Collegium  nicht  für  sicher,  da  das  Capital  in  den  ersten  %  des  Werths  liegen 
müsse.    Am  16.  November  1799   habe   die  Landschaft,   doch   solle   noch  eine 
Recherche  der  alten  Vermessungen  vorgenommen  werden,  taxirt: 
Rossnow  und  Grünhof  auf    18  884  TU.  23  Gr.  1  Pf. 

Zewelin 17  963     „     11    „    5    n 

Bonin 14  729     „       6     „     8    „ 

Die  Königliche  Entscheidung  lautet:  Berlin,  den  7.  Februar  1800:  dass  bei 
ferneren  Eintragungen  für  seine  Kinder  dieselben  allerdings,  wie  das  Pupillen- 
Collegiom  es  ausgesprochen,  auf  die  Übrigen  Güter  müsse.  Die  Eintragung 
ist  also  auf  Rossnow  geschehen,  die  er  1809  auf  Sandow  zu  translociren 
wünschte.  —  1809,  den  16.  December,  Maaow.  Paul  Friedrich  v.  Gl.  bittet 
bei  8r.  Majestät  um  Sicherstellung  des  mütterlichen  Vermögens  seiner  Tochter 
erster  Ehe:  Ich  bin  zweimal  verheirathet  gewesen  die  erste  Ehe,  aus  welcher 
eine  Tochter  vorhanden  ist,  trennte  der  Tod  meiner  unvergeßlichen  Gattin 
Charlotte  Ernestine  v.  Wedeil  und  die  zweite,  welche  kinderlos  war,  wegen 
fehlender  TTebereinatimmung  der  Gemüther,  trennte  das  Oberlandesgericht  zu 
Cöslin  durch  das  anter  dem  16.  Februar  v.  J.  publicirte  rechtskraftige  Er- 
kenntniss;  jetzt  bin  ich  uuverheirathet,  auch  nicht  entschlossen,  die  dritte  Ehe 
einzugehen  etc. ;  von  der  zweiten  Ehe  ist  jede  Spur  dergestalt  verwischt,  dass 
sie  iüh  nicht  dagewesen  angesehen  werden  kann.  Er  fahrt  weiter  fort,  dass 
alle  Güter  Allodia  seien;  aus  Liebe  zu  seiner  Tochter  habe  er  dies  mit  vielen 
Kosten  bewerkstelligt  (s.  N.  256,  der  sich  z.  B.  seiner  Ansprüche  1800  und 
1804  entsagt  hatte,  desshalb  auch,  siehe  später,  die  Verkäufe  und  Rück- 
käufe seiner  Güter).  Diese  Tochter,  jetzt  zu  ihrer  Erziehung  in  Berlin, 
würde  seine  alleinige  Erbin  werden.  Er  besitze  6  bedeutende  Güter,  welche 
er  gern  noch  verbessern  milchte.  Das  Erbtheil  seiner  Tochter,  25,000  fithl 
wolle  er  nur  auf  das  aus  dem  Nachlasse  des  Grossvaters  seiner  Tochter  für 
70,000  ßthl.  gekaufte  Gut  Sandow  gelegt  haben;  denn,  würde  das  Geld  auf 
seine  Güter  eingetragen,  würde  es  seinen  Frivatcredit  schmälern,  auch  zum 
Nachtheil  seiner  Tochter  sein;  ja  er  könne  ja  noch,  wenn  eine  fernere  Ehe 
vorteilhaft  für  ihn  wäre,  möglicher  Weise  zu  einer  solchen  schreiten,  wobei 
der  Nachtheil  für  die  Tochter  dann  evident  wäre.  Das  Vormnndschaftsgericht 
zu  Cöslin  hatte  unterm  12.  Juli  1809  verlangt,  dass  er,  da  er  mehrere  Güter 
habe,  in  8  Tagen  eines  oder  mehrere  derselben  bekannt  machen  solle,  wo  das 
Kapital  der  Tochter  eingetragen  werden  müsse.  —  Se.  Majestät  läset  das 
Vormundschaftagericht  zu  Cöslin   zum  Bericht   auffordern  und  erfolgt  dieser 


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1810,  den  11.  Janaar,  Cöslin:  der  Eintragung  des  mütterlichen  Erbtheils  seiner 
Tochter  1.  Ehe  bedürfe  es  nicht  auf  seinen  Gütern.  Die  1.  Ehefrau  sei 
Anfang  1796  gestorben,  am  28.  November  1797  sei  Vormundschaft  and  Ausein- 
andersetzung- eingetreten;  damals  habe  seine  Ehefrau  ihm  6000  Ethl.  zugebracht, 
Mobiliarvermögen  1193  Ethl.  12  Gr.  9  Ff;  jedoch  habe  er  erst  von  dem 
Sota  8000  Ethl.  erhoben  nnd  das  Vermögen  der  einzigen  minorennen  Tochter 
kam  inclusive  der  der  Mutter  competirenden  Morgengabe  anf  4293  Ethl.  12  Gr. 
9  Pf.  Dies  Capital  sei  sofort  anf  Manow  eingetragen  worden;  nachher  habe 
der  Herr  Landschaftsrath  v.  Wedell  die  übrigen  3000  Ethl.  gezahlt,  welche 
dann  ebenfalls  sofort  anf  Zewelin  eingetragen  worden  seien.  Jetzt  beim  Tode 
des  Schwiegervaters  sei  der  Kurandin  ein  Vermögen  von  25,000  Ethl.  zuge- 
fallen und  jetzt  erledige  sich  die  Beschwerde  des  v.  Glasenapp  von  seihst 
(Das  Geld  ist  wohl  auf  Sandow  eingetragen  geblieben.)  —  1811  war  Paul 
Friedrich  August  v.  Gl.  mit  dem  Landrath  v.  Hellermann  anf  Garzin  in 
Coüflict  gerathen;  er  hatte  nämlich  an  den  Kreis  -  Landrath  ohne  Anrede 
folgender  Art  geschrieben:  Manow,  den  4.  October  1811.  „Der  sogenannte 
Exekutor  Papke  (er  nennt  ihn  in  einem  späteren  Schreiben  an  den  Jostizminister 
einen  ganz  gemeinen  Menschen,  nnvereidet,  nicht  qualificirt  als  Landreiter  etc.) 
meldet  sich  heute  bei  mir  mit  einem  von  Euer  Hoch  wohl  geboren  erhaltenes 
Auftrage,  am  bei  mir  wegen  rückständiger  Ordre -Verpäegnngsg eider  die 
Exekution  za  vollstrecken.  Obgleich  es  mir  sehr  hart  zu  sein  scheint  bei  den 
jetzigen  Zeiten,  wo  die  Festungsverpfleguagsgelder  durch  die  Consnmtions- 
Steuern  aufgebracht  werden,  sie  von  den  Landeinsassen  noch  nicht  berichtigt 
werden  sollen,  gegen  mich  so  zu  verfahren;  so  werde  ich  mir  solches  dennoch 
zwar  müssen  gefallen  lassen;  es  scheint  mir  jedoch  höchst  ungerecht,  zu  einen 
aolchen  Geschäfte  einen  unvereidigten  Menschen,  der  nicht  einmal  mit  seiner 
Instruction  bekannt  zu  sein  scheint,  zu  beauftragen.  Diesem  sei  indessen  wie 
ihm  wolle;  ich  werde  meinen  Eegress  wohl  zu  nehmen  wissen  nnd  habe  Euer 
Hoch  wo  hl  geboren  nur  hierdurch  benachrichtigen  wollen,  wie  ich  künftigen 
Montag,  als  den  7.  d.,  sämmtliche  FestungsverpflegiingBgelder  bezahlen  werde 
und  darf  ich  hoffen,  dass  bis  dahin  mit  Vollstrecknag  der  Exekution  noch  wird 
Anstand  genommen  werden  können.  Uebrigens  muss  ich  auf  dergleichen 
Aensserungen,  die  in  dem  Eiecutoriale  des  Papke  enthalten,  wo  es  heisst: 
„widersetzliche  Aeussernngen"  mir  verbitten ;  denn  ich  will  Ihnen  nnr  anschaulich 
machen,  dass  eine  (Widersetzlichkeit  gegen  einen  Vorgesetzten  nnd  Behörde 
nnr  stattfinden  kann,  wofür  ich  Sie  nicht  anerkenne,  mithin  künftig  sich  der- 
gleichen Ausdrücke  enthalten  müssen;  gez.  v.  Glasenapp."  Der  Landrath  v. 
Hellermann-Garzin  reicht  unterm  7.  October  1811  das  Schreiben  dem  König! 
Oberlandesgericht  zu  Coealin  ein,  bemerkt  dazu,  dass  v.  Glasenapp  -Manow 
Erinnerungen  ungeachtet  Verpflegungskosten  der  in  den  Oderfes  tun  gen  stehenden 
französischen  Trappen  rückständig  sei,  er  sich  genöthigt  gesehen  habe,  unter 
dem  80.  August  die  Exekntion  zu  veranlassen;  in  dem  angelegten  Schreiben 
des  v.  Glasenapp  seien  mehrere  beleidigende  Aensserungen  gegen  ihn,  ab 
seinem  Vorgesetzten  in  Polizeiangelegeoheiten  enthalten;  er  dürfe  hierzu  nicht 
schweigen,  wenn  er  bei  dem  Herrn  v.  Glasenapp  nicht  alle  Autorität  all 
Landrath  verlieren  wolle  und  diese  zu  erhalten  sei  so  nothwendig  als  rechtlich; 
die  Ausdrücke,  mit  welchen  derselbe  sein  Schreiben  schliesse,  seien  ausser- 
ordentlich beleidigend  nnd  zeigten,  wie  wenig  er  (v.  Gl.)  sein  Verhältnis* 
kenne,  in  dem  er  gegen  den  Kreia -Landrath  stehe;  er  trage  desshalb  sie* 
darauf  an:  „den  v.  Glasenapp  nicht  allein  mit  diesem  Verhältniss  bekannt 
zu  machen,  sondern  wäre  er  anch  genöthigt,  anzutragen,  dass  die  fiskalische 
Untersuchung  gegen  ihn  verfügt  werde,  ihn  nach  den  Gesetzen  zu  bestrafen, 
anch  die  Kosten  der  Untersuchung  ihm  zur  Last  zu  legen."  Das  Oberlandet- 
gericht  hatte  dem  Antrage  des  Landraths  v.  Hellermann  willfahren,  der  Exekutor 
Papke  war  vernommen  worden  nnd  gab  an,  dass  laut  Mandat  vom  30.  August 
1811  er  die  Festongsverpflegangsgelasr  habe  einziehen  sollen  nnd  zwar 


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—    867    — 

von  Manow  den  2.  Drittheil  mit  86  Rthl.  22  Gr.  8  Pf. 

und  den  3.  Drittheil  mit   ...  85     „     22    „    8    „ 

von  Rossnow    .    .    .    ....  17     „     23    „    1    ,. 

so  dass  rückständig  seien  Snmma  89  Bthl.  20  Gr.  5  Ff. 
Seit  dem  2.  T.  Monats  (November)  habe  er  in  Hanow  auf  Exekution  gelegen, 
seilten  habe  er  Herrn  y.  Glasenapp  angetroffen  und  dann  habe  er  ihn  ohne 
Erfolg  an  die  Bezahlung  erinnert.  Seit  dem  30.  habe  er  sich  förmlich  auf 
Exekntion  eingelegt  und  heute  zum  letzten  Male  dem  Schuldner  die  Auspfändung 
angekündigt;  dieser  habe  es  lacherlich  gefunden  und  ihn  angewiesen,  dass  er 
sich  packen  solle.  Er  getraue  sich  nicht  gegen  den  Schuldner  die  Auspfändung 
zu  versuchen,  indem  er  sich  Misshandlungen  aussetze,  wenn  er  etwas  ergreifen 
mOchte.  Assistenz  könne  er  auch  durch  das  Schnitzen geri cht  nicht  erhalten, 
da  der  Herr  v.  Glasenapp  ihr  Patron  sei.  Indessen  hatte  Paul  Friedrich 
August  v.  Gl.  an  den  Justizminister  unter  dem  26.  November  1811  geschrieben ; 
die  Persönlichkeit  des  Exekutors,  wie  in  seinem  angefahrten  Schreiben  bereits 
angegeben,  beschrieben,  anch  bemerkt,  dass  er  dabei  bleibe,  dass  der  Landrath 
ftr  ihn  nicht  Vorgesetzter  und  Behörde  sei,  sondern  Repräsentant  der  Stande, 
die  ihn  auch  wählten,  nur  natürlicher  Kommissar  der  Regierung  sei,  und  dass 
in  letzter  Beziehung  er  nur  vermöge  Verfügung  der  Regierung  zu  Exekutionen 
gegen  die  Kreisstande  schreiten  dürfe,  sich  aber  jederzeit  gegen  die  letzteren 
legitimiren  müsse;  so  sei  die  Praxis  anch  im  Saatziger  Kreise  Habe  er  im 
Prinzip  nicht  Recht,  beleidigen  wolle  er  den  Herrn  v.  Hellennann  nicht,  nur 
sein  Recht  vertbeidigen  etc.  Es  wäre  ihm  unbegreiflich,  wie  eine  Angelegenheit, 
die  zum  ReBsort  der  Königlichen  Regierung  gehöre,  von  dem  Oberlandasgericht 
zu  einer  fiskalischen  Untersuchung  gegen  ihn  gemacht  werden  könne  und  bitte 
er  den  Herrn  Justizminister  das  Oberlandesgericht  mit  der  Untersnchnngssache 
gegen  ihn  zu  avociren  und  die  Angelegenheit  niederzuschlagen.  —  Das  Ober- 
landes geri  cht  erhält  Dekret  vom  Justizminister,  wesshalb  es  die  Sache  zum 
fiskalisch  gerichtlichen  Gegenstand  gemacht  habe;  das  Oberlandesgericht  be- 
richtet: Cöslin,  den  28.  December  1611:  der  pp.  Papke  sei  vereidet  gewesen, 
er  habe  seinen  Auftrag  die  FestungBverpflegungsgelder  einzutreiben,  nicht 
erfüllen  können,  sei  mit  der  Anzeige  zurückgekehrt,  dass  v.  Glasenapp  sich 
dem  widersetzt  und  ihm  befohlen  habe,  sich  zu  packen,  zu  dem  Landrath 
zurück  etc.  „Es  wäre  hier  also  eine  Widersetzlichkeit  gegen  die  Aufgabe 
eines  Vorgesetzten",  und  auf  Antrag  des  Landraths  wäre  die  fiskalische  Unter- 
suchung eingeleitet;  es  würde  hierbei  bemerkt,  dass  v.  Gl.  schon  mehrere  Hat 
wegen  Injurie  bestraft  sei  und  habe  man  einstweilen  hier  die  Sache  sistirt, 
bis  Befehl  vom  Herrn  Justizminister  eintreffe;  welcher,  wohl  mit  Einverständniss 
zur  Untersuchung,  gegeben  worden  ist;  denn  unter  dem  17.  Januar  1812 
schreibt  der  Justizminister  an  den  Rittmeister  v.  Glasenapp,  dass  es  bei 
der  wider  ihn  eröffneten  fiskalischen  Untersuchung  verbleiben  müsse,  da  nicht 
allein  der  Landrath  v.  Hellermann  nach  §  654  Tit.  XX.  TU.  2  des  Allgemeinen 
Landrechts  darauf  anzutragen  befugt  gewesen,  sondern  auch  das  Benehmen 
des  Beklagten  als  eine  'Widersetzlichkeit  gegen  die  Auflagen  eines  Vorgesetzten 
angesehen  werden  müsse ;  er  müsse  sich  also  der  Untersuchung  unterwerfen 
und  das  Erkenntniss  abwarten.  (Resultat  nicht  bekannt  geworden.)  —  Auch 
hier  fanden  Klagen  und  Aufsetzlichkeiten,  theils  in  Folge  von  Aufhetzungen, 
wie  das  Oberlandesgericht  auch  festgestellt  hatte,  statt.  Der  revolutionäre 
Wind  von  Frankreich  her  blies  auch  in  Pommern  Hitzköpfe  an,  anch 
vagirte  Mancher,  hier  ein  Instmann  Johann  Lehmann  ans  Zettun,  später 
Bebenhausensche  Mühle  bei  Bnblitz  (Bewenhusen).  Er  nennt  sich  Kolonist, 
habe  von  v.  Brenkenhof  einen  Einwanderungspass  nach  Hinterpommern  1768 
erhalten,  sei  Stabschläger  von  Profession,  scheint  auch  Musikus  und  ein 
Sachse  gewesen  zu  sein,  denn  unter  den  späterhin  ihm  auf  die  Strasse 
geworfenen  Sachen  und  Handwerkszeugen  befindet  sich  ein  Zimtnbogen  und 
sine  PasBgeige.    Er  hat  als  Instinann  in  Zettun  gewohnt,   hat  nun  räumen 


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müssen,  wühl  sehr  unfreiwillig;  in  seiner  Beschwerde  an  Se.  Majestät  macht 
er  sonderbare  Anforderungen;  er  klagt  unter  dem  16.  April  1798,  daas  er  seine 
Wohnung  habe  räumen  müssen,  d.  h.  der  Herr  v.  Zettnn  habe  ihn  mit  allen 
Beinen  Sachen  auf  die  Strasse  werfen  lassen  nnd  verlangt  er  hier  iür  du 
„Hinausschmeissen"  50  Thlr.,  für  Beschädigung  der  Sachen  300  Tulr.  und 
jährlich  AUimente.  Es  wären  für  Zettnn  Meliorationsgelder  ausgesetzt  und 
halte  er  sich  desahalb  für  berechtigt,  ein  Kolonistenhans  zn  bewohnen,  nebst 
Garten,  Landungen  nnd  die  urkundlichen  Freiheiten  (?)  zn  gemessen.  Er  ver- 
lange also  Wohnhaus,  Garten,  fürs  Vieh  Weide,  Holzung,  nnd  wolle,  da  er 
bis  jetzt  6  Thlr.  Miethe  gegeben  habe,  dann  diese  nicht  mehr  zahlen,  hofft, 
daas  er  auf  Königlichen  Befehl  auf  4  Thlr.  Pacht  kommen  werde,  sowie  er 
anch  auf  jeden  Scheffel  Aussaat,  als  sein  T heil  12  Scheffel  erhalten  wollte  etc. 
Er  bäte  in  seinem  Process  nm  Appellation,  wovon  die  Kosten  der  pp.  v.  Gla- 
senapp  tragen  solle,  anch  nm  Beschleunigung,  nachdem  er  noch  dennneirte, 
der  p.  v.  Glasenapp  habe  den  höchsten  nnd  Kabine tsbefehl  (wohl  seinen  Ko- 
lonistennass)  nicht  respectirt,  er  wäre  Herr  in  seinen  Gütern  nnd  hätte  man 
jetzt  keinen  Konig,  er  wäre  nur  ein  Kronprinz;  das  wäre  anch  keine  Kabi- 
netsordre  vom  31.  Januar,  wonach  das  Gericht  entschieden  nnd  darauf  zur 
Appellation  geschritten  sei,  der  König  habe  sich  ja  nicht  unterschrieben,  wie 
anch  der  Gärtner  Gottlieb  Bernds  ausgesagt  etc.  Der  v.  Glasenapp  werde  wie 
ein  Selbstherrscher  betrachtet  und  fielen  die  Leute  womöglich  vor  ihm  auf  die 
Kniee.  (Ans  diesen  confnsen,  arroganten  Ansprüchen,  doch  wieder  winselnd 
ausgesprochenen  Bitten,  wo  der  pp.  Lehmann  es  für  gut  nnd  für  sich  nractisch 
hielt,  ist  zn  entnehmen,  wie  damals  schon  „Freiheit,  Gleicheit"  etc.  die  Leite 
verdreht  machte.)  Unter  dem  30.  April  1798,  Berlin,  an  den  Instmann  Leh- 
mann der  Bescheid:  daas  Resolution  in  Mietbssachen  durch  Appellation  nicht 
aufgehoben  werden  könne  and  er  also  das  zweite  Urtheil  abwarten  müsse.  — 
Stepen,  den  29.  Mai  179S  klagen  Martin  Eesch.  Christian  Teach  nnd  Erdmans 
Tesch,  Bauern  ans  Stepen.  einem  Dorfe  des  Herrn  v.  Glasenapp  -Manow; 
sie  sagen:  dass  sie  durch  den  Verwalter  Habermeister  geprügelt  worden  seien; 
erst  seien  sie  11  Bauern  gewesen,  nun  habe  v.  Glasenapp  16  daraus  gemacht 
und  als  sie  Vorstellung  darüber  hätten  machen  wollen,  seien  sie  mit  Prügel 
hinausgeworfen  worden;  4  Bauerhöfe  ständen  leer  und  hätten  sie  die  Gewalt, 
womit  sie  hätten  gezwnngen  werden  sollen,  kleine,  schlechte  Bauerhofe  anzu- 
nehmen, abgelehnt;  die  Gerichtsleute  attestirten  früher  28  Scheffel  Aussaat, 
jetzt  12  Scheffel,  das  sei  nicht  auszuhalten  etc.  —  Das  Hofgericht  Cöslin  be- 
richtet den  2.  Juli  1798:  dass  der  Herr  v.  Glasenapp  dies  Stepen  gekaaft 
habe  nnd  scheine  er  sich  mit  den  Bauern  auseinandersetzen  zn  wollen,  indem 
er  ihnen  andere  Aeker  angewiesen  habe;  die  Bauern  wollten  ihr  Land  behaltet 
oder  lieber  als  Knechte  dienen;  die  Sache  sei  znm  Frozess  verwiesen  worden. 
—  An  die  Dorfacbaft  Stepen  das  Hofgericht  Cöslin  den  2.  Juli  1798:  daas  sie 
sich  nicht  aufhetzen  lassen  sollten,  der  Prozess  schwebe  noch  nnd  sei  Innen 
ein  Rechtsbeistand  gestellt.  —  1802,  den  21.  Mai,  klagt  bei  Sr.  Majestät 
Joachim  Dumke,  gewesener  Krüger  zn  Kossnow:  dass  er  von  Herrn  v.  Glase- 
napp aus  seinem  Kruge  zu  BoBsnow  hinausgeworfen  nnd  ein  anderer  (Badtke), 
der  Soldat  in  Danzig  gewesen  sei,  darin  jetzt  sitze,  dahingegen  er  mit  Fräs 
nnd  5  Kindern  in  der  Scheune;  zwar  sei  ihm  in  Manow  eine  Stube  angewiesen, 
doch  habe  er  nichts  zn  leben  nnd  bäte  er  nm  seinen  Krug  wieder  oder  am  des 
Losschein,  damit  er  anderswo  sich  ernähren  könne.  —  Bescheid  von  Berlin, 
den  2.  Juni  1802:  dass  die  Herrschaft  nicht  könne  gezwnngen  werden,  ihn 
loszugehen.  An  v.  Glasenapp:  daas  er  den  Seinigen  Unterkommen  geben 
müsse.  —  Der  pp.  Dumke  hat  sich  nicht  beruhigt,  denn  das  Hofgericht 
hat  unter  dem  10.  November  1802  nach  Berlin  berichtet:  worin  der  pp.  Dumke 
nach  Ablauf  der  Pachtzeit  hätte  räumen  müssen,  dass  die  Gutsherrschaft  ihm 
einen  Bauer-  oder  Kossäthenhof  offerirt  habe,  den  er  nicht  hat  annehmen  wollen. 
In  Folge  der  letzten  Verfügung  sei  ihm  eine  Instwohnung  angewiesen  worden, 


Jigitizccty  G00g[c 


—    869    — 

die  auch  jetzt  noch  bereit  stehe,  doch  ziehe  Dumke,  der  das  Dicht  bestreite, 
nicht  ein.  (Es  stecke  ein  Winkelkonsulent  hier  hinter.)  —  Unter  dem  28.  Sep- 
tember 1803  von  Berlin:  dass  Dumke  annehmen  müsse,  was  ihm  geboten 
werde.  —  Den  10.  November  1809  an  den  Jnstizminister  schreibt  v.  Glasenapp 
anf  Manow:  Am  8.  September  habe  er  der  Wittwe  Cölpin,  die  dienstpflichtig 
war,  wegen  Dienstvergehen  eine  massige  Züchtigung  zukommen  lassen,  nach 
der  sie  mehrere  Tage  noch  anf  dem  Dienst  erschienen,  am  23.  September  ge- 
storben sei.  Ihr  Binder,  der  Bildner  Post,  ein  Mann,  der  auf  dem  Zuchthause 
gesessen,  klage  gegen  ihn.  Der  Arzt  sage:  „Mithin  können  die  Schlage  nicht 
als  Ursache  des  Todes  angesehen  werden,  sondern  bloss  als  die  gelegentliche 
Veranlassung  zu  dem  Ursprünge  dieser  Krankheit,  die  dnrch  die  Vernachlässigung 
der  Kittel  tödtlich  geworden."  Er  bitte,  da  trotzdem  das  Oberlandesgericht 
eine  Untersuchung  eingeleitet  habe,  dass  diese  als  gesetzwidrig  aufgehoben 
werde.  —  Es  waren  bereits  vernommen  worden  der  Inspector  Wohler  in  Ma- 
now,  der  Reitknecht  Kondeshagen  nnd  deponirten:  dass  die  Cölpin  nicht  zum 
Heuen  gekommen  sei;  als  sie  dnrch  letzteren  gerufen,  habe  sie  erwidert,  dass 
sie  Brot  backen  müsse.  Darauf  sei  Herr  v.  Glasenapp  mit  den  beiden  Ge- 
nannten nach  Manow  zurückgeritten  nnd  habe  die  Cölpin,  welche  ein  Schnur- 
leib angehabt,  an  die  Hand  genommen  nnd  mit  der  Wachholder reitrnthe,  welche 
er  znm  Reiten  hatte,  anf  den  Bücken  geschlagen;  darauf  hätte  die  Cölpin,  weil 
die  Männer  hätten  mähen,  hinter  dem  Pflug  gehen  müssen.  Der  Inspector 
habe  noch  über  das  Komische  der  Scene,  als  der  grosse  Herr  die  kleine  Frau 
an  der  Hand  gehabt  und  gezüchtigt  habe,  gelacht.  Das  bestätigte  Erkennt- 
nis« des  Oberiandesgerichts  von  Berlin,  den  8.  Jnli  1810  lautet:  dass  der  In- 
knlpat  wegen  des  angeschuldigten  unmittelbar  bewirkten  Todes  der  Wittwe 
Cölpin  von  aller  Strafe  gänzlich  freizusprechen  sei.  —  1812,  den  30.  April, 
bittet  v.  Glasenapp-Manow  den  Jnstizminister  in  der  Sache  wider  den  Pächter 
Damerow  in  Grambsdorf,  dass  ihm,  da  er  im  Termin,  wegen  Beisen  nach  Star- 
garu,  Treptow  und  Colberg.  auf  denen  er  mit  der  Regierung  Verträge  in  Holz- 
angelegenheiten abgeschlossen,  versäumt  habe,  die  Appellation,  in  der  er  Nowa 
einbringen  werde,  verstauet  sein  möchte;  auch  habe  er  von  seinem  Mandatar 
den  Termin  der  Appellation  zu  spät  erfahren.  (Resultat  nicht  zn  ersehen-, 
Geh.  St.- Aren.) 

In  einem  1826  den  6.  Jnli  von  Panl  August  v.  Gl.  aus  Warmbrunn 
an  Se.  Majestät  gerichteten  Gesuch  ist  angegeben,  dass  er  1813,  bei  Er- 
richtung der  Landwehr,  eine  Schwadron  mit  bedeutenden  Opfern  nicht  allein 
organisirt,  sondern  er  auch  als  Führer  derselben  in  den  Feldzügen  1813 
und  1814  seine  Gesundheit  zerrüttet  hätte  nnd  bezengen  v.  Glasenapp  (256), 
Major  auf  Wurchow,  Wilhelm  V.  Gl.  (J93),  Lieutenant  anf  Taimen,  und  Louis 
v.  Gl  (291),  Hauptmann  anf  Freiheit-Bärwalde,  dass  er  ausser  andern  patrio- 
tischen Opfern,  wie  vorstehend,  damals  seinen  ganzen  grossen  Besitz  in 
fremden  Händen  gelassen  habe,  um  iu  den  Krieg  mitzuziehen.  — Panl  Fried- 
rich August  v.  Gl.  leistete  als  Landwirts  Vorzügliches;  er  förderte  die 
"Ertragsfäliigkeit  der  Güter  bedeutend;  waren  schon  aus  älterer  Zeit  die 
Schäfereien  dort  als  hochfein  berühmt,  so  ist  besonders  des  Hanowschen 
Gestüts  zu  erwähnen,  das  einen  vortrefflich  ausdauernden  gewandten  Bei t- 
schlag  von  mehr  arabischen  Blut-Pferden  lieferte  und  deren  Nachzucht  in 
Pommern  hier  und  dort  noch  heransznerkennen  ist.  —  Ueber  die  Hanowsche 
Stiftung  s.  N.  123. 

Besitz:  Manow,  Viverow  b,  Seidel,  Zewelin,  Bossnow,  Grün- 
hof, väterliche  Güter,  bekam  er  1780,  den  25.  September,  znm  Werth  von 
11 070  Thl.  angenommen.  Um  diese  Güter  wohl  zn  allodificiren,  wie  es  ja  ans 
einigen  hier  angeführten  Schreiben  anzunehmen  ist,  verkauft  er  sie,  nachdem 
er  auch  mit  den  Lehnsvettern  Backsprache  genommen,  1800  nnd  1804  Abfin- 
dungen getroffen  hatte,  den  10.  April,  Nachtrag  vom  27.  Juni  1801,  an  Joachim 
Casimir  v.  GL  221    für    124  000  TM.,    der   sie    wieder   2   Tage   später  für 


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125  000  Thl.  an  die  zweite  Gemahlin  Henriette  Sabine  geb.  v.  Wedeil  überliess, 
von  der  er,  Faul  Friedrich  August  v.  Ol.  am  25.  Hai  1806  sie  wieder  für 
125  000  Tbl.  zurückkaufte;  vielleicht  geschah  dies  auch,  nm  in  der  kri'ga- 
drohenden  Zeit  für  den  damaligen  Feldzug  frei  zu  Bein  und  war  er  nnn  wohl  im 
Mai  1806  genöthigt,  sie  selbst  verantwortlich  zu  übernehmen.  Den  ganzen  Be- 
sitz ausser  Zewelin,  welches  an  N.  286  kam,  erhielt  nach  seiner  letztwilligen  Be- 
stimmung nach  seinem  Tode  seine  einzige  Tochter  I.  Ehe  Louise  Leopoldine  Wilhel- 
mine. Zettun,  welches  vonv.  G1.221,  der  unbeerbt  1810  starb,  an  ihn  fiel,  kam, 
nachdem  es  ein  v.Bonin  anf  Schloss-Kämpen  inzwischen  besessen,  an  N.  28f>:  ferner 
hatte  er  Bonin,  wovon  der  Besitzer  von  Hanow  stets  Patron  gewesen,  17H9  gekauft 
(s.  oben),  sowie  Stepen  anch  seit  1798.  Sandow  im  Saatziger  Kreise  besase  er 
ebenfalls ;  nach  dem  Tode  des  Landschaftsraths  Leopold  Christoph  v.  Wedeil- Kren- 
zow  erbten  Beine  Söhne,  der  Hauptmann  Lupoid  Wilhelm  Eberhard  Carl  and  Ernst 
George  Bernhard  v.  Wedeil,  wie  anch  seine  unmündige  Enkelin  Lowise  Leo- 
poldine Wilhelmine  v.  Gl.,  als  die  Tochter  I.  Ehe  von  Paul  Friedrich 
August  v.  Gl.  dieses  Allodialgut,  welches  dem  letzteren  auf  die  unter  diesen 
Erbinteressenten  erfolgte  Licitation  mit  Genehmigung  des  Vormundschafts- 
gerichts  vom  26.  November  1804  nach  dem  Kaufcontrsct  vom  4.  December 
1804  für  71000  Thl.  erb-  und  eigentümlich  überlassen  wurde  (Brfiggemann); 
dies  Gut  Sandow  kam  auch  an  die  Tochter.  Auch  Schlosskämpen  und  die 
Bevenhnsensche  Mühle  hat  er  wohl  schon  vom  Vater  her  besessen. 

Gem.  I:  Charlotte  Ernestine  Philippine  v.  Wedell-Kremzow; 
Hochzeit  1794;  i.  V.:  der  Lands chaftsrath  Lupoid  Christoph  v.  Wedell-Sandow 
etc.  Sie  starb  den  11.  Januar  1796  zu  Kremzow  mit  Hinterlassung  einer  Tochter. 

Gem.  II:  Henriette  Dorothea  Sabine  v.  Wedell-Schwerin  am 
Wodschwin-See;  i.  V.:  N.  N.  v.  Wedell  auf  Schwerin  etc.;  i.  M.;  N.  N.  von 
Lepel  aus  Cbinow  auf  Wollin;  Hochzeit  wohl  1800,  die  Ehe  wurde  den  16.  Fe- 
bruar 1808  getrennt;  sie  heirathete  am  16.  September  1810  den  General  von 
Pfuhl,  der  erst  in  russischen  Diensten,  dann  in  preussischen,  zuletzt  Gesandter 
im  Haag  war.  Sie  starb  zu  Schwerin  bei  Daher  als  Wittwe  den  9.  Fe- 
bruar 1840. 

Gem.:  HI?  .  .  . 

Sohne:  285,  286. 

Tochter  {1.  Ehe):  "Louise  Leopoldine  Wilhelmine,  geb.  1195; 
sie  erbte  die  väterlichen  Güter  ausser  Zettuu  and  Zewelin  und  verkaufte  sie 
am  23.  Juli  1837  an  den  Landrath  a.  D.  Carl  Alexander  Wilhelm  Grafen  v. 
Wartensleben  für  166  000  TM.;  behielt  jedoch  Sandow,  welches  sie  ihrem 
Gemahl  Joachim  Adolph  v.  Schlieffen,  Rittmeister  a.  D.  auf  Soldekow 
etc.,  auch  zubrachte;  sie  lebte  1840  and  in  spateren  Jahren  in  Italien  als  nun- 
mehr Gräfin  v.  Schlieffen. 

263.  Friedrich  Carl  Bogislaf.  S.  v.  221.  Geb.  1767  zu  Kl.  Crien.  — 
Er  kam  aus  Kl.  Crien  den  20.  Mai  1775  in  das  Kadettenhans  zu  Stolp,  von 
dort  den  19.  Mai  1782  in  das  Kadetten -Corps  zu  Berlin,  von  wo  er  den  , 
18.  März  1784  auf  die  Academie  militaire  kam  and  den  4.  März  1788  als  Fähnrich 
heim  Regiment  Tauenzien  eintrat,  wo  er  1791  als  Lieutenant  und  in  dem  Regiment, 
anch  v,  Lattorf  genannt,  15  Jahre  gedient  hat.  Er  nahm  1791  den  Abschied 
und  ging  nach  Gallizien  in  Österreichische  Dienste.  Beim  Tode  des  Vaters 
1810  wurde  er,  der  einzige  Sohn,  als  Rittmeister  in  österreichischen  Diensten 
in  Gallizien  stehend,  vergeblich  aufgefordert,  die  väterliche  Erbschaft  anzutreten; 
er  war  wohl  schon  todt  und  kam  der  väterliche  Besitz,  in  sp.  Zettnn,  an N. 262. 

264.  Ernst  Caspar  Otto.  S.  v.  224.  Geb.  den  24.  September  1811  zu 
Breslau,  General-Major  z.  D.  1822  Kadet  in  Potsdam,  vom  12.  April  1826 
in  Berlin,  von  wo  er  am  25.  Juli  1828  als  Portepee  -  Fähnrich  in  das  7.  In- 
fanterie- (jetzt  Königs-)  Regiment  eintrat;  1830  den  11.  März  Seconde-Lieute- 
nant,  1846  den  17.  December  Premier-Lieutenant,  1849  als  Adjutant  der  9.  Di- 
vision kommandirt,  den  13.  Juni  1849  Hauptmann  in  der  Adjutantur.    1863 . .  ■ 


Jigitizccty  G00g[c 


-    371    - 

Co  in  pag  nie- Chef  im  24.  Infanterie-Regiment.  1856  den  15.  April  Major  und 
Kommandeur  des  1.  Bataillons  {Crossen)  12.  Landwehr-Regiments,  später  des 
1.  Bataillons  52.  Infanten e -Regiments    and  des  Füsilier- Bataillo ns ;    1860  den 

1.  Juli  Oberstlieatenant;    1861    den    18.  October  Oberst  nnd  Kommandeur  des 

2.  Posensehen  Infanterie-Regiments  No.  19  in  Coblenz;  1806  den  15.  Juni 
General- Major  nnd  Kommandeur  der  30.  Infanterie- Brigade.  1868  auf  Abschieds- 
gesuch zur  Disposition  gestellt.  Bitter  des  Eotlien  Adlerordeus  2.  Klasse  mit 
Schwertern  (Königsgrfttz),  später  desselben  mit  dem  Stern  (nnd  Schwertern, 
des  Cointburkreuzes  des  Sachsischen  Ernestinischen  Hausordens  etc.  Feldzüge: 
1848  Insurrection  in  Posen,  fttr  Gefecht  bei  Xions  den  Rothen  Adlerorden  IV.  Kl. 
mit  Schwertern.  1866  Krieg  gegen  Oesterreich.  Er  lebte  erst  als  General-Major 
z.  Disp.  in  Berlin,  seit  1873  in  Schweidnitz,  woselbst  er  den  12.  November 
1893  verstorben  ist. 

Gem.:  Bertha  Josephine  v.  Witowska,  Hochzeit  den  18.  October 
1945;  i.  V.:  der  Oberst  a.  D.  v.  Witowski  auf  Gardowitz  in  Ob  er -Schlesien, 
später  in  Ohlan.    Sie  starb  1865  in  Coblenz. 

SOhne:  287,  288. 

Tochter:  'Bertha  Josephine  Dorothea,  geb.  den  20.  Juli  1846, 
lebt  noch  unverm&hlt  in  Schweidnitz. 

265.  Johann  Franz  *Georg  Bonislaf  (Bailo).  1.  S.  v.  228.  Bärwalde. 
Geb.  den  1.  Mai  1743,  gest.  den  7.  Jan  aar  179!)  als  Oberstlientenant  bei 
v.  Knobelsdorf  (Prinz  Heinrich).  —  Vaa.-Tab.  1756:  23  Jahre  alt,  Lieutenant 
nnd  Adjutant  bei  Stojentin.  —  Er  kam  den  13.  November  1759  in  das  Cadetten- 
corps  zu  Berlin  und  am  1.  Februar  1762  unter  das  Regiment  Lindstedt  (N.  27), 
wo  er  den  28.  Mai  1763  überzähliger  Fähnrich,  den  11.  September  1763  wirk- 
licher Fähnrich,  17i>6,  den  12.  October  Secoudelieutenant  wurde;  den  13.  Oc- 
tober 1773  Premier-Lieutenant,  den  8.  September  1782  Stabs -Capitain  geworden, 
erhielt  er  am  14.  Mai  1786  eine  Compagnie;  1790,  den  10.  Jani  Major,  1798, 
den  13.  Juli  Oberstlieutenant,  als  solcher  im  Dienst  beim  Regiment  v.  Knobels- 
dorf er  am  7  Januar  1799  nach  38jähriger  Dienstzeit  im  Cantonnement  zu 
Barenburg  in  der  Grafschaft  Hoya  starb  nnd  in  Halle  (Glauchau)  begraben 
sein  soll,  wo  er  zar  Zeit  seiner  Verheirathung,  nnd  sonst  in  Gardelegen  und 
Stendal  in  Garnison  gestanden  hatte.  — 

Nachdem  er  an  dem  Bairischen  Erbfolgekriege  1778  bis  1779 
Theil  genommen  hatte,  machte  er  1787  als  Capitain  nnd  Compagnie-Cbef  den 
Feldzug  in  Holland  mit,  wobei  das  Regiment  in  der  Division  des  General- 
Lientenants  v.  Knobelsdorf  unter  dem  Feldmarscball  Herzog  von  Braunschweig 
stand,  welches  Corps  25  Bataillone,  25  Eskadrons  und  die  zutreffende  Artillerie 
stark  war.  Am  25.  August  1787  passirte  das  Regiment  Wesel  und  den  Rhein 
auf  Nimwegen  zu,  wo  Anfang  September  ein  Gefecht  bei  Dalem  stattfand; 
am  13.  September  im  Lager  bei,  Nimwegen  und  Nieuport,  welche  besetzt  wurden, 
am  14.  Docewaert,  den  15.  Thuyl,  den  16.  bei  Aspern,  den  17.  bei  Allerkerk, 
den  18.  bei  Thienhoven,  dann  auf  Schoonnooven,  wo  225  Kanonen  ge- 
nommen and  mehrere  Gefangene  gemacht  worden;  darauf  den  23.  September 
hier  ins  Cantonnementsquartier.  Den  12.  October  stand  das  Regiment  v.  Knobels- 
dorf am  Amsterdam,  in  Hüllwegen,  Schwanenbnrg,  und  Spareudarnm.  Am 
16.  October  wurde  in  Amsterdam  eingerückt,  und  am  15.  November  1787  der 
Rückzag  angetreten.  —  Desgleichen  hat  Johann  Franz  Georg  v.  Gl.  anch 
die  Rhein-Campagne  gegen  Frankreich  mitgemacht;  wo  er  als  Major  beim 
Regiment  v.  Knobelsdorf  sieb  bei  den  Gefechten  von  St.  Amand,  bei  Bois 
de  Vicogne  vom  7.  bis  10.  Mai  1793  so  hervorgethan  hatte,  dass  er  den 
Orden  pour  le  merite  erhielt.  Bei  der  Eingabe  des  Generals  v.  Knobelsdorf 
zu  Ordensverleihungen  schrieb  er  dem  Generaladjutanten:  „nach  drei  erfochtenen 
Siegen  sehen  alle  Stabsofflciere  dem  Orden  pour  le  merite  entgegen"  (den 
10.  Mai  1793).    Am  23.  Mai  wurde  er  bei  Bouchin  verwundet,  (v.  Pfau),  — 


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—     372    — 

1770,  den  22.  Januar,  Gardelegen,  schreibt  Johann  Franz  v.  GL, 
Lieutenant  und  Adjutant  Stojentin' Beben  Regiments  Füsiliere,  bereits  2  Jahre 
majorenn,  auch  im  Namen  seines  15jährigen  Bruders,  —  zwei  jüngere 
Brüder  waren  bereits  mit  dem  Tode  abgegangen,  —  an  Se.  Majestät:  „Aller* 
durchlauchtigster,  Grossmächtigster  König,  Aller  gnädigster  König  nnd  Herr! 
Ich  nebst  meinem  minderjährigen  Bruder  Panl  Ernst  August  Wilhelm 
v.  Gl.  (267)  haben  wegen  Reluition  eines  in  Pommern  gelegenen  Lehngutes, 
Tarmen  genannt,  seit  verschiedenen  Jahren  bei  dem  Hofgericht  zu  Cflslin 
Process  gehabt,  welcher  endlich  en  faveur  unserer  dahin  ausgeschlagen,  dass 
wir  benanntes  Gut  gegen  6000  Thl,  taxitas  Reluitionis  quantum  zurück  er- 
halten sollen.  Euer  Königlichen  Majestät  schwebt  aber  noch  in  ganz  frischem 
Andenken,  in  welchen  bedrängten  Umständen  die  pommersche  Provinz 
von  dem  letzten  Kriege  sich  annoch  befindet  und  es  also  mehr  als  eine  Zeit 
von  einigen  Monaten  erfordert,  eine  so  starke  Geldpost  anzuschaffen,  bevor 
ab,  dass  ich  meines  Dienstes  wegen  40  —  50  Meilen  entfernt  bin,  also  diejenige 
Hohe  bei  Weitem  nicht  anwenden  kann,  als  wenn  wirklich  an  loco  wäre,  der 
Curator  meines  Bruders  auch  vielleicht  desshalb  zu  schüchtern  ist  (?),  gleich- 
wohl aus  unserem  eigenen  Vermögen  wie  vielleicht  zn  erachten  nun  dieselben 
nicht  bestreiten  können  und  dadurch  zum  äussere  ten  Pärjudiz,  wo  nicht  gar 
zum  gänzlichen  Umsturz  unserer  Familie  gewiesen  würden,  wenn  die  Beluition 
dieses  Guts  durch  den  ordentlichen  Weg  Rechtens  noch  entzogen  werden  sollte; 
denn  es  ist  schon  Pr&clusions-Termin  desshalb  anf  den  11.  Dezember  a.  p.  bei 
dem  Hofgericht  zu  Cöslin  präfigiret  gewesen  und  obgleich  derselbe  auf  unserer 
Instanz  durch  die  sub  A  in  Abschrift  beiliegende  Sentenz  vom  20.  November 
a.  p.  bis  zum  12.  Februar  a.  c.  eztendiret  worden,  so  furchten  doch  wegen  des 
allerorten  anjetzo  seienden  Geldmangels,  dass  gegen  Ablauf  solchen  Termine« 
diese  Gelder  nicht  völlig  zu  bekommen  sein  möchten;  ich  habe  zwar  desshalb 
bei  dem  Hofgericht  zu  Cöslin,  besage  der  abschriftlichen  Anlage  sub  B,  ander- 
weit Vorstellung  um  eine  nochmalige  Prolongation  des  Termins  vom  12.  Fe- 
bruar a.  c.  auf  3  Monat  Ansuchung  gethan;  gleichmehr  bin  besorgt,  dass  wenn 
solches  abgeschlagen  werden  sollte,  wegen  Kürze  der  Zeit  alle  Remedur  mir 
abgeschnitten  werden  möchte,  maassen  aus  gewissen  Umständen  vermuthen 
muss,  dass  unsere  Gegner  durch  gewisse  Incaminationen  uns  dergestalt  en  ecbec 
zn  setzen  suchen,  dasjenige  per  indirectum  zu  erschnappen,  was  auf  dem  Weg 
Rechtens  ihnen  misslungen  ist.  Beinahe  war  entschlossen  Eurer  Königlichen 
Majestät  Person  selbst  der  Sache  wegen  und  sonderlich  wegen  Erhaltung  des 
erwähnten  Reluitionsquantums  allerunterthänigst  anzugehen,  wenn  nicht,  da  in 
Hochs tderselben  wirklichen  Kriegsdiensten  stehe,  hierüber  eine  Bedenklichkeit 
erwecket  wäre,  wiewohl  fast  glauben  sollte,  dass  der  Gurator  meines 
minderjährigen  Bruders  diesen  Schritt  zu  thun,  nicht  anstehen  möchte  (?): 
so  habe  inzwischen  unumgänglich  nöthig  erachtet,  zu  versuchen,  dass  event., 
falls  bei  dem  Hofgericht  zu  Cöslin  mein  neues  oberwähntes  Gesuch  nicht 
reussiren  sollte,  einer  alsdann  vielleicht  in  contumatiam  zu  veranlassenden 
Präclusion  vorbeugen  möchte;  zn  dem  Ende  bittet  Eure  Königliche  Majestät 
allerunterthänigst:  „der  vorkommenden  Umstände  halber  mir  und  meinem 
„minderjährigen  Bruder  wegen  Reluition  nnd  Erlegung  aller  Gelder  qnäst. 
„annoch  den  3.  Termin  vom  12.  Februar  a.  c.  an  auf  3  Monate  Allergnädigst 
„zn  aecordiren  und  davon  dem  Hofgericht  zn  Cöslin  des  förderaamsten  noch 
„in  Zeiten  vor  dem  12.  Februar  a.  f.  Eröffnung  thun  zu  lassen".  —  Darnach 
einer  gewissen  Hoffnung  einer  Allergnädigsten  Erhörung  mit  allerunterthänigster 
Devotion  beharre  Euer  Königlichen  Majestät  allerunterthänigster  (gez:)  Johann 
Franz  Georg  v.  GL,  Lieutenant  und  Adjutant  des  v.  Stojentinschen  Regiments, 
nnd  Namens  meines  Bruders  Paul  Ernst  August  Wilhelm  v.  Gl.  (267)  Frei- 
Corporal  des  nämlichen  Regiments".  —  Die  Beilage  A,  Unheil  in  Sachen 
Franz  Lorenz  v.  Gl.  (228)  Erben,  Provokanten,  wider  Heinrich  Christoph 
v.  Gl.  (161),  Provakaten:  „erkennen  Wir  Friedrich  von  Gottes  Gnaden  König 


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—     878     — 

etc.  fflr  Recht:  dass  der  zur  Erlegung  des  Pretii  taxati  anf  den  11.  December 
a,  C.  angestandene  Terminus  anf  S  Monate,  mithin  bis  znm  12.  Februar  1770 
zn  extendiren  nnd  müssen  Provokau tische  Erben  gegen  diese  Zeit  Bath  schaffen, 
oder  gewartigen,  dass  sodann  ohne  weitere  Umstände  mit  der  Präclusion  ver- 
fahren werde".  Cöslin,  den  20.  November  17C9.  —  Einen  ähnlichen  Brief  hat 
er  auch  unter  dem  22.  Januar  1770  an  den  Etatsminister  v.  Hünchhausen  ge- 
schrieben, in  welchem  er  hinzufügend,  dassTarmenlOO0OThl.Werth  seiner  schonen 
Holzangen  wegen  rentiren  (repräsentiren)  würde  nnd  die  durch  den  Krieg  de- 
vastirten  übrigen  Güter  retablirt  werden  müssten,  ihnen  die  6000  Thl.  in 
Pommern  anf  zubringen,  besonders  da  der  Indult  noch  dauerte,  schwer  weiden 
dürfte,  bittet:  Sr.  Majestät  selbst  seinen  Brief  befürwortend  vorlegen  zn  wollen. 
—  Unter  dem  28.  Januar  1770,  Berlin,  Königlicher  Befehl  an  das  Hofgericht 
zu  Cöslin;  „Es  wird  Euch  in  Betracht  der  beigebrachten,  dem  Anscheine  nach 
nicht  unerheblichen  Umstände  hiermit  befohlen,  in  dieser  Sache  mit  allem  prajudi- 
cirlichen  Verfahren  wider  die  beiden  Brüder  anzuatehen  und  Uns  mit  dem 
Fttrdersamsten  von  der  Beschaffenheit  derselben  au  fait  zu  setzen  etc".  — 
Darauf  berichtet  das  Hofgericht  Cöslin,  den  12.  Februar  1770:  dass  die  beiden 
Brüder  die  beiden  Lehngüter  Gross-  nnd  Klein-Tarmen  durch  einen  kost- 
baren weitlänftigen  Process  erstritten  hätten;  die  Erben  von  Heinrich  Christoph 
v.  Gl.  (161)  hätten  dagegen,  dass  der  Termin  der  Auszahlung  von  6484  Thl. 
6  Gr.  2  Pf.  der  rechtskräftig  festgesetzte  nnd  Auszahlung  anf  den  11.  December  a.p. 
gewesen  und  nun  erst  die  Erlegung  zn  Marien  a.  c.  geschehen  solle?  Es  wurde 
also  seitens  des  Gerichts  nicht  bis  Marien,  sondern  bis  12.  Februar  c.  festgestellt; 
wogegen  die  beiden  Bruder  Georg  nnd  Ernst  v.  Gl.  appelliren;  auch  können 
wir  nicht  nnangemerkt  übergehen,  dass  dem  Vernehmen  nach  das  Vormnndschafts- 
Collegium  möglichst  bemüht  sein  soll,  den  Vormündern  des  minorennen 
Bruders  des  Supplikanten  mit  einigen  vorräthigen  Eindergeldern  an  die 
Hand  zn  gehen  und  dass  diese  mit  Regulirnng  der  Sicherheit  beschäftigt 
■ein  sollen  etc.  —  Das  Hofgericht  befürwortete  die  Appellation,  worauf  von 
Berlin,  den  26.  Februar  1770  der  Befehl  ergeht:  „Es  solle  anf  die  Appellation 
um  Verlegung  des  Termins  bis  Hartini  Rücksicht  genommen  werden."  —  Der 
Kurator  des  minderjährigen  Bruders  Paul  Ernst  August  Wilhelm  v.  GL  (267) 
war  Kammerrath  Holtze,  der  früher  Beamter  im  Amt  Draheim,  Afterlehn- 
mann des  v.  Glasenappschen  Gutes  Oerden  nahe  bei  Türmen,  gewisser- 
maasaen  also  abhängig  war;  er  hatte  später  anch  wohl  die  Oberverwaltung  der 
Guter  des  Johann  Franz  Georg  v.  Gl.,  denn  1786  nach  dem  Tode  des  pp. 
Holtze  findet  Franz  Georg  die  Berechnungen  so  verwickelt,  daas  er  um 
einen  Abgeordneten  des  Gerichts  bittet.  —  Gardelegen,  den  14.  Februar  1771, 
Johann  Franz  Georg  v.  Gl.,  Lieutenant  und  Adjutant  bei  v.  Stojentin, 
bittet  unter  Vermittlung  des  Grosskanzlers,  Etats-  und  Justiz-Ministers 
Freiherrn  v.  Fürst  Se.  Majestät:  in  seinen  und  seines  minorennen  Bruders 
Paul  Ernst  August  Wilhelm  v.  Gl.  (267)  wider  Heinrich  Christoph  v.  Gl.  (161) 
Erben  in  Revisorio  zu  Berlin  schwebenden  Sachen  in  puncto  reluitionis  des 
Ritterguts  Tannen:  dass  die  Endschaft  herbeigeführt  werde.  Die  Gelder  seien 
bereits  bei  dem  Hofgericht  in  Cöslin  eingezahlt,  ihre  Gegner  suchten  aber 
noch  durch  Prozesse  sie  zu  fatigniren  (d.  b.  eigentlich  ihn)  denn  er  fährt  fort: 
„während  solcher  Zeit  habe  ich  (also  schon  nebenher)  nach  Ansmittelung  Eurer 
Königlichen  Majestät  Hochlöblichen  Obervormnndschaftsgerichts - Collegii  zn 
CÖslin  mit  meiner  Mutter  (Stief-)  und  Schwestern  so  wohl,  als  anch  ratione 
feudi  mit  meinem  (nunmehr)  jüngsten  Bruder  (der  alljüngste  war  bereits  bald 
nach  1769  gestorben;  es  war  also  der  einzige  hier  noch  minorenne  Bruder 
Ernst  N-  267,  in  dessen  Namen  mit  ja  die  qn.  Gesuche  und  Briefe  verfasst 
wurden,  der  betreffende)  den  Anseinandersetznngsrecess  (in  demselben 
Jahre,  noch  vor  der  letzten  Relnitions-Entscheidnng  1771)  errichtet,  nach  dem 
ich  ihnen  allerseits  Zinsen  zahlen  muss."  Die  Güter,  ans  denen  solche 
kommen  sollten,   seien  noch  seit  dem  letzten  Kriege  sehr  devastirt,   die  be- 


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—    374    — 

nöthigten  Retabrissementsgelder  könnten  nicht  ander«,  als  ans  den  zu  dem 
reluirenden  Gute  Tarmen  gehörenden  Holzungen  entnommen  werden  und 
wenn  sich  dieser  Prozess  noch  ferner  verschleppen  sollte,  so  würde  er  desshalb 
mehr  als  einfachen  Verlust  empfinden,  nämlich  einmal  meiner  Mutter  und 
Geschwister  (worin  der  Bruder  2IM  nnn  einbegriffen  ist?)  das  verglichene 
Quantum  aus  den  übrigen  Gütern  zu  reichen.  2.  das  schon  so  lange  ad  deposiuun 
gelieferte  Relnitiona-Geld- Quantum  noch  ferner  zu  verzinsen  und  3.  wegen 
Vorenthaltung  des  Guts  Tarmen  meine  übrigen  Güter  je  länger  je  mehr 
deterriosiret  zu  sehen,  wovon  dann  bald  die  von  meinen  Gegnern  hegende 
Intention  erreichet  und  meine  Familie  (?)  bloss  dass  er  cum  damno  aliorum 
tocupletior  zu  werden  intendiret,  zum  Umsturz  befördert  wird.  Ich  mit  meinem 
mehrerwähnten  Bruder  sind  50  Meilen  von  unserer  Heimath  erntfernt  und  ohn- 
erachtet  des  letztern  Vormnnd,  der  Domänenrath  Holtze,  in  der  Nähe  (auf 
Oerden)  bei  Betreibung  der  Sache  seine  Pflicht  (?)  unstreitig  rechtschaffen 
besorget,  so  muss  doch  befürchten,  dass,  da  solcher  anjetzo  nach  Berlin  ge- 
langet, durch  den  Verzug  einer  Final- Entscheidung  mir,  oben  ganz  deutlich 
gezeigter  maassen,  zum  nicht  geringen  Derangement  in  meinem  Dienst  viel 
Kosten  verursacht  werden  möchten  und  desshalb  wollen  Euer  Königliche 
Majestät  aller  gnädigst  vermerken,  dass  dnrch  dies  ich  allerunterthanigst  er- 
bitte; „All  ergnädig  st  die  Verfügung  treffen  zn  lassen,  damit  durch  ein  Revisor» 
baldigst  ertheilte  Sentenz  die  Beluitionssache  wegen  des  Guts  Tarmen  zur 
Final-Entscbeidang  befördert  werden  möge,  (gez.)  v.  Glasen^pp."  —  Berlin, 
den  19.  Februar  1771.  Königlicher  Befehl  an  das  Hofgericht  zu  CSslm:  dass 
auf  die  angegebenen  Gründe  bin  der  Anlage  gemäss  billigst  zn  willfahren 
sei.  —  Es  diente  dies  Bitten  um  Beschleunigung  der  Reluition Bangelegen heit 
Tarmens  hauptsächlich  4.  dazu,  nun  den  bereits  stipulirten  Ausein  au  dersetzungs- 
recess  seitens  Johann  Franz  Georgs  v.  Ol.  mit  der  Stiefmutter,  den 
Schwestern  und  mit  dem  einzigen  minorennen,  erst  15  Jahre  alten,  in  seinem 
Begiment  als  Frei-Corporal  schon  eingestellten  Panl  Ernst  Ausust  Wilhelm  v.  Gl. 
207,  der  auch  in  dem  Schreiben  vom  14.  Februar  1771  nicht  mehr  als  Gleich- 
betheiligter,  sondern  als  Zinsen-  (Kindergelder-)  Empfänger  und  dergleichen 
auftritt,  zu  beschleunigen.  In  demselben  Monat,  am  27.  und  28.  Februar 
1771  ist  denn  auch  der  betreffende  alttostam entlieh  verwandtschaftliche  Aus- 
einandersetzungsvergleich  abgeschlossen  worden;  ob  die  Anwesenheit 
des  pp.  Holtze  in  Berlin  damit  zusammenhing?  Wo  der  Vergleich  stattgehabt 
nnd.  wie  er  speciell  lantete,  ist  zu  erfahren  nicht  möglich  gewesen,  um  so 
weniger,  als  auch  dieser  Vertrag  mit  anderen  Documenten  nicht  vorzufinden, 
wohl  1807  in  Colberg,  wohin  das  betreffende  Archiv  der  Familie  gebracht 
worden,  bei  dem  Brande  des  dortigen  Bathhauses  ein  Opfer  der  Flammen  ge- 
worden sein  soll.  (?)  —  Nach  dem  Vertrage  erhielt  der  Lieutenant  nnd  Adjutant 
Johann  Franz  Georg  v.  GL  sämmtliche  Güter:  Bärwalde- Freiheit,  b, 
(Buth  nnd  Müggenkathen),  das  Burgland.  Rosengarten  etc..  Hegsche  Mühle, 
Bärwalde  c,  Rothfliess,  Luknitz  a  und  b,  Priebkow,  Gr.  und  El  Grabunz, 
Schwurk,  Gr.  nnd  Kl.  Tarmen,  Goprieben  a.  wozu  noch  später  ein  anderer 
Coprieben-Antheil  und  Patzig-Antheil  (Patzig  a)  hinzukamen.  Der  Bruder 
Paul  Ernst  August  Wilhelm  v.  Gl.  267,  ist  also  im  Einverständniss  seines 
Vormundes  und  Kurators,  des  Domainen-Kammerraths  und  Gutsbesitzers  auf 
Oerden  Holtze  anderweitig  wohl,  wie?  —  abgefunden  worden;  eine  Correspondenz 
181U  an  das  Oberlandesgericht  zu  Cöslin,  wo  er  nicht  einmal  angehen  konnte, 
welche  Hypotheken  er  für  sich  beanspruche,  deutet  auf  eine  Geldabfindung, 
die  eigentümlich  und  wohl  wenig  klar  nnd  sicher  gestellt  gewesen  ist,  hin; 
so  wie  auch  folgendes  Scriptum  auf  letzteres  schliessen  lässt.  Am  8.  September 
1786  nämlich  bittet  der  Capitain  Franz  Georg  v.  Gl.  im  Knobelsdorfscben 
Regiment  von  Stendal  aus  den  Grosskanzler:  Er  sei  mit  seinen  Nachbarn,  den 
v.  Glasenappen-Klotzen,  dem  Amtmann  Oesterreich  und  dessen  Ehefrau  (eine 
Holtze)  auf  Oerden  wegen  Reluition  Copriebens  und  Patzigs  und  Berichtigung 


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—     875    — 

der  von  des  Österreichs  Schwiegervater,  dem  verstorbenen  Doinainen-  und 
Kammerrath  Uoltze  geführten  Güterberechnung'  in  solcher  Verwickelung,  zumal 
seine  Gegner,  unbillige  prozesssüchtige  Leute  seien :  dass  er  bitten  müsse,  dem 
Hofgericht  in  Cöslin  möge  aufgegeben  werden,  nnmaassgeblich  den  Hofgerichts- 
rath  Kühne,  der  1818  wohl  Präsident  war,  (s.  N.  207)  in  die  Gegend  von 
Barwalde,  wo  alle  die  Zeugen  seien,  abzusenden,  um  durch  Lokalbesichtigung 
etc.  die  verwickelten  Streitigkeiten  bis  zum  Schluss  instruiren  zulassen.  — 
Unter  dem  18.  September  1786.  Berlin,  ergeht  Königlicher  Befehl  an  das  Hof- 
gericht zu  Cüslin:  dass,  wenn  es  irgend  möglich  und  keine  Störung  in  den 
fibrigen  Arbeiten  veranlasste,  die  Instruction  der  angeregten  Sachen  an  Ort 
und  Stelle  durch  ein  Hitglied  des  Collegii  und  die  nöthigen  Vorbereitungen  zu 
treffen,  um  die  Sachen  ohne  Aufenthalt  zum  Spruch  gelangen  zu  lassen,  falls 
die  mit  Fleiss  zu  versuchende  Güte  nicht  stattfinden  sollte.  —  Dieser  Bescheid 
ging  auch  unter  dem  18.  September  1786  an  Johann  Franz  Georg  v.  Gl.  — 
Nachdem  1695  im  Verlauf  von  Streitigkeiten  der  Bürger  von  Bärwalde 
gegen  die  Herrschaft  ihnen  die  Hitbesetzung  des  Kriminal gerichts  der  4  Ge- 
schlechter verstattet  worden,  wurde  nach  100  Jahren  jedoch  kurzer  Process 
gemacht  und  die  Kriminal-  und  Civil -Gerichtsbarkeit  der  adligen  Herrschaft 
und  des  Raths,  einfach,  wie  früher,  vereinigt  und  beides  fortan  nur  im  Namen 
der  Herrschaft  ausgeübt,  wie  es  auch  bis  1808  und  in  manchen  Sachen  bis  noch 
heute  verblieh  (v.  d.  Dollen).  —  1773  führt  ein  Eggert  Glasenapp,  der  sich 
Invalide  nennt  und  ein  Nachkomme  von  dem  Friedrich  Glasenapp  (s.  N.  110) 
ist,  gegen  die  Gebrüder  Johann  Franz  Georg  und  Faul  Ernst  August 
Wilhelm  v.  Gl.  207  Klage  und  beansprucht:  sein  seliger  Grossvater  habe  auf 
einem  Gut  nahe  bei  Bärwalde,  Schnakenburg,  400  Gld.  gegeben  und  es  erb- 
und  eigentümlich  auf  Kind  und  Kindeskind  gekauft ;  der  Herr  von 
Wolde,  der  Domainen-  und  Kammerrath  Holtze  auf  Oerden  nebst  einem  Ge- 
richtehalter Crusius,  dieser  als  zweiter  Vormund  über  die  Gebrüder  v.  Glase- 
napp, wollten  ihn  aus  seinem  Gut  hinauswerfen,  indem  eine  kleine  Schuld  vor- 
handen wäre;  er  habe  die  Absicht,  von  seinem  Gütchen  Schnakenbnrg  sein 
Brot  zu  nehmen  und  auch  Schulden  zu  bezahlen;  auch  habe  er  mehrere  Me- 
liorationen vorgenommen,  als:  Bauten  ausgeführt,  mehreren  Boggen  als  sonst 
gebaut,  Obstbäume  und  Eichen  gepflanzt  resp.  angeschont,  was  ihm  jedenfalls 
auch  entschädigt  werden  müsste  und  zu  welchem  Zweck  er  eine  von  Stadt- 
ältesten  von  Bärwalde  Christian  Saltsieder,  Philipp  Mutzahn  aufgestellte 
Schadenreehnung  anfüge  etc.  (Vergleiche  N.  110,  151  u.  195.)  —  Der  Klager, 
bereits  vom  Hofgericht  abgewiesen,  hat  sich  an  Se.  Majestät  gewendet  und 
ergeht  an  das  Hofgericht  den  27.  Januar  1774  Befehl,  zu  berichten,  inwiefern 
die  Beschwerde  des  Eggert  Glasenapp  wegen  Abtretung  seines  Gutes  Schnaken- 
bnrg ungegründet  und  rechtewidrig,  wesshalb  er  abgewiesen  und  was  es  mit 
seiner  Pension  für  Bewandtniss  habe,  welche  p.  Execution  beigetrieben  worden 
etc.  —  Das  Hofgerieht  Cöslin  berichtet  unter  dem  11.  März  1774:  In  dem 
ersten  Process,  wo  es  auf  die  Abtretung  des  Guts  allein  angekommen,  sei  von 
einer  Pension  nicht  die  Bede  gewesen  und  beständen  seine  jetzigen  Angaben 
mehr  in  Meliorationen,  die  er  gemacht  haben  wolle  und  zwar  habe  sich  heraus- 
gestellt, dass:  1.  an  den  Gebäuden  nichts  gemacht,  als  die  sich 'von  selbst  ver- 
stehenden Bauten  und  Reparaturen;  2.  Apfel-  und  Birnenbänme,  die  er  gepflanzt 
haben  wolle,  nur  2  Stück  vorhanden,  dahingegen  10  Obstbäume  abgehauen 
seien;  3.  er  die  Räumung  einer  Wiese  zu  6  Fuder,  während  ihm  weniger  zu- 
zustehen scheint,  geleugnet  und  meint  er,  dass  das  Quantum,  wenn  es  Überhaupt 
der  Fall  gewesen,  schon  bei  der  Donation  1678  wohl  festgestellt  worden  sei; 
4.  im  Ackerfelde  zu  wenig  Roggen  ausgesät  befunden  worden,  5.  nur  50  Stamm 
Buchenholz  gefunden  worden,  er  viel  masttragendes  Holz  abgehauen  habe  und 
die  Neupflanzungen  durch  den  Abhau  voll  aufgewogen  würden  Was  die  Exe- 
cution betreffe:  so  hat  er  nur  Vi  Pub  Butter  jährlich  geben  sollen  und  beschwert 
er  sich  dennoch,  Pension  geben  zu  müssen,  was  aus  Folgendem  zu  verstehen  sei: 


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—    876    — 

Als  der  Vater  des  Supplikanten  starb,  habe  der  älteste  Bruder  Friedrich 
Glasenapp  das  Gut  in  Besitz  bekommen  und  sich  erboten,  ausser  der  zu 
liefernden  Butter  einmal  60  Thl.  und  jährlich  5  Thl.  Kanon  zu  geben,  vorauf 
die  damalige  Tarmensche  Herrschaft  eingegangen  ist.  Dieser  Eggert  hat  sich 
bei  seinem  Bruder  in  Schnakenburg  eingenistet  Als  der  Bruder,  der  Besitzer, 
starb,  hatte  die  Wittwe  sich  wieder  verheirathet  und  beide  Eheleute  den  Eggert 
Glasenapp  hinauBgescblagen,  das  Gut  mit  allem  Zubehör  in  Besitz  genommen 
und  die  b  Thl.  Kanon,  mit  welcher  Zahlung  der  pp.  Eggert  selbst  während 
Lebzeiten  seines  Bruders  einverstanden  gewesen,  ja  sie,  die  Familie  selbst, 
damit  sie  das  Out  behielten,  in  Gang  gebracht  hatten,  alle  Jahre  gezahlt,  worüber 
Zeugen  vorbanden  sind.  Jetzt  nenne  er  dies  Bension  und  die  event.  Beitreibung 
Execution.  Der  Supplikant  querulire,  wofür  er  auch  bekannt  sei;  dennoch  sei 
ein  Tennin,  um  ihn  zu  beruhigen,  festgesetzt  worden.  Uebrigens  soll  er  kein 
Invalide  Bein,  sondern  sich  einst  durch  Jagen  mit  dem  Pferde  beschädigt 
haben.  —  Königliches  Decret  an  das  Hofgericht,  den  17.  März  1774,  dass  richtig 
verfahren  worden  sei  und  wäre  nur  ein  (dorthin)  geschickter  Mann  nöthig  gewesen. 

1790,  den  26.  März,  Berlin,  hatte  der  Capitain  v.  Glasenapp  von 
Knobelsd orf 'sehen  Regiment  gebeten,  das  kleine  Feldgut  Schwurk  an  einen 
Bürgerlichen  verkaufen  zu  dürfen,  und  zwar  nnr  wiederkänflich,  für  1260  Thlr. 
Der  Minister  v.  Beck  stellt  Sr.  Majestät  den  Gonsens  anheim.  Es  scheint 
hiernach  also  das,  was  Brflggemann  über  Schwurk  sagt,  dass  es  der  Bürger- 
meister Hollatz  und  der  Frediger  gleichen  Namens  in  Schwanebeck  um  1766 
besessen,  nur  soweit  richtig  zu  sein,  als  sie  es  als  „wieder  käuflich'1  wieder  an 
die  v.  Glasenapp  haben  abtreten  müssen.  Der  Consens  ist  wohl  ertheilt  worden; 
1830  besass  Schwurk  der  Major  v.  Münchow,  Schwiegersohn  von  Johann 
Franz  v.  Gl.  —  1798,  den  24.  Februar,  Berlin,  nach  dem  Tode  der  Gemahlin, 
richtete  Johann  Franz  v.  Gl.  auch  ein  Gesuch  an  Sr.  Majestät  und  stand 
er  zu  der  Zeit  in  Bahrenburg  bei  Minden  auf  Cholera-Gordon  im  Cantonnement, 
wo  er  also  noch  im  Dienst,  während  sein  nicht  unbedeutender  Besitz  ander- 
weitig verwaltet  wurde,  kaum  nach  einem  Jahre  als  Oberstlieutenant  der  Epi- 
demie erlag.  Er  hatte  sich  nicht  lange  des  grossen  Grundbesitzes  erfreaen 
können.  —  Der  Vormund  seiner  minorennen,  meistens  noch  kleinen  Kinder  wir 
Herr  v.  Zastrow-Fobanz  und  wohnten  dieselben,  soweit  sie  nicht  schon  auf 
Schulen  um  1800  waren,  in  Friebkow,  woselbst  auch  Johann  Franz  Georg 
v.  Gl.  267,  wenn  er  beurlaubt  sich  in  der  Heimath  befand,  gern  weilte, 
wie  denn  von  dort  aus  auch  1792,  den  21.  August  von  ihnen  resp.-  eine  Lehni- 
anmeldung  datirt  ist. 

Besitz:  Nach  des  Vaters  Tode  den  16.  April  1765  bis  1771  beeass  er 
mit  seinem  minorennen  Bruder  Faul  Ernst  Augnst  Wilhelm  v.  Gl.  267  die 
väterlichen  Güter  zusammen,  d.  h.  sie  wurden  durch  die  Vormundschaft  ver- 
waltet; 1771,  den  '27.  und  28.  Februar  schloBS  er  mit  den  Vormündern  sein« 
Bruders  resp.  mit  den  Schwestern  einen  Vertrag  ab,  wonach  er  alle  Guter  in 
Alleinbesitz  nahm:  Bärwalde-Freiheit,  b  (Buth,  Hnggenkathen  etc.) 
und  Perdnentien,  Bösen  garten  etc.,  Hegesche  Mühle,  Rothfliess,  Schna- 
kenburg, Ziegelkamp,  Gr.-  und  Kl.-Grabunz,  Luknitz  a  und  b;  sie 
kamen  an  seine  Söhne  N.  '291,  292,  '293.  Priebkow,  ganz,  war  ihm  und  seinen 
Brüdern  als  nächsten  Le hns folgern ,  betreffs  des  AUodialantheils  für  seine 
Schwestern,  auch  laut  Rechtsspruch  vom  15.  October  1764  zuerkannt,  worauf 
die  zeitigen  Inhaber,  die  Erben  von  N.  196,  es  ihnen  abtreten  mnssten  und 
welches  auch  1771  Johann  Franz  Georg  v.  Gl.  übernahm  und  es  darauf 
auch  an  seine  Söhne  kam.  Gr.-  nnd  Kl. -Tannen,  welches  er  mit  Bruder N.  367 
1771  relnirte,  desgl.  Schwurk,  väterliches  Gut  auch  1771  übernommen,  welches 
letztere  er  1790  verkaufte  (s.  vorstehende  Bitte  um  den  Consens  dazu);  Co- 
prieben  a  nebst  Perdnentien  und  Antheil  in  Patzig,  sowie  Patzig  a,  welch« 
er  1784  reluirt  hatte,  kamen  ebenfalls  an  die  Söhne.  Anth.  Gr  -Born  (b) 
erbte  er  von  Barbara  Juliane  v.  Gl.  (s.  3.  Tochter  von  N.  198),    laut  derer 


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—    377    — 

Testament  vom  1,  Mai  1771 ;  im  Jahre  1773  verkaufte  er  es  jedoch  den  17.  Harz 
an  Andreas  Wiese  für  402  Thlr.  Schneidemubl  bei  Clanahagen  am  Drazig-Bee 
war  1771  noch  im  Besitz,  (v.  Ledebur.)  TJeber  du  etwa  V«  H.  südlich  von 
Tarmen  im  südlichen  T/heil  des  Copriebenscben  Buschgebiets  einst  von  den 
v.  Qlasenapp  angelegte  Gut  nebst  Vorwerk  und  Bauern,  Oerden  (Oerdendorf) 
dürfte  hier  Einiges  zu  erwähnen  sein,  nmsomehr,  als  es  lange  noch  nach  der 
Aufzeichnung  in  der  Vasallen tabelle  von  1756  im  Lehnsnesus  der  v.  Qlase- 
napp gehlieben  war.  Es  ist  aufgeführt:  „1756  Friedrich  Holtz,  54  Jahre  alt, 
Beamter  in  Draheim  seit  15  Jahren  (Oerden  4500  Bthlr.),  Afterlehn  der 
v.  Qlasenapp. "  —  Gert  Wedig  v.  Ql.  87  hatte  seiner  Tochter  Margaretha 
znr  Vermahlung  mit  Dyonis  v.  Blankenburg-Friedland  4000  Thlr.  Mitgift  ver- 
sprochen, der  Sohn,  Casimir  v.  Ql.  120,  Schwager  von  Blankenburg,  gab  dem 
Ehepaar  dafür  den  7.  April  1686  das  Qnt  Oerden,  welches  freilich  zn  der  Zeit 
schon  Lehngut  geworden  war.  Später,  1747,  erwarb  von  dem  Sohn,  Oberst 
Georg  v.  Blankenburg,  das  Qnt  Oerden,  also  bedingt,  Friedrich  Joachim  Philipp 
Boltze,  Oberamtmann  und  Gener&lpächter  in  Draheim,  welcher  Vormund  von 
Paul  Ernst  Angust  Wilhelm  v.  Ql.  267  später  wurde  und  der  zugleich  von 
diesem  Mündel,  aaf  Zeit,  von  dem  älteren  Bruder  Johann  Franz  Qeorg 
v.  Ql.  265,  als  späterem  Alleinbesitzer  der  v.  G  lasen  app- Güter  in  und  bei  Bär- 
walde, fortdauernd  Lehnsmann  wurde,  also  sich  in  gewisser  Abhängigkeit 
von  diesem  befand.  Die  AUodiflcirttng  von  Oerden  ist  wohl  in  der  ersten  Hälfte 
dieses  Jahrhunderts  erfolgt.  (8.  a.  N.  168).  —  Dieser  noch  gebliebene  nicht 
unbeträchtliche  alte  Familienbesitz,  den  Johann  Franz  Qeorg  theils  erbte, 
theils  ihn  von  andern  Verwandten  relairend  etc.  an  sich  brachte,  wurde  in 
nicht  50  Jahren  nach  seinem  Tode  von  den  Sühnen  N.  291,  292  and  auch  298, 
besonders  um  die  1840er  Jahre  in  fast  fieberhafter  Weise,  das  letzte  Qnt  1848, 
verkauft,  kam  also  in  andere  Hände,  während  Anwärter  der  Familie  in  be- 
trächtlicher Zahl  vorhanden  waren  und  alle  eine  angemessene  Lebensstellung 
auf  den  Besitzungen  hätten  haben  können. 

Gem.:  I.? 

Qem.  II.  (7):  Sophie  Dorothea  Friederike  v.  Biedersee  ans 
Oberstadt,  Bnllenst&dt  bei  Bernburg,  geb.  den  3.  März  1763,  Hochzeit  am 
16.  November  1783,  zn  welcher  Zeit  Johann  Franz  Qeorg  v.  Ql.  in  Halle 
stand;  sie  starb  vor  dem  24.  Februar  1798.  Ihre  Urgrossmntter  war  eine 
Barbara  geb.  v.  Börstel  und  haben  ihre  Nachkommen,  sowohl  männlicher-  als 
weiblicherseits,  Anspruch  auf  das  Benefiz  der  1619  errichteten  v.  Börstel'schen 
Familienstiftung,  wonach  junge  Männer  der  hier  betheiligten  Familien,  welche 
Jura  oder  Oameralia  studiren,  eine  ansehnliche  Zulage  beziehen  können,  und 
deren  Capital  jetzt  auf  über  100,000  Thlr.  angewachsen,  für  erweiterte  Beihülfe 
ausreicht,  wesshalb  jetzt  im  Werke  ist,  durch  Vereinbarung  der  betheiligten 
Familien:  v.  Meyerringk,  v.  Risselmann,  v.  Schierstedt  und  v.  Qlasenapp  die 
Statuten  zu  erweitern  und  das  Benefiz  auf  junge  Männer,  die  sich  auch  andern 
Studien  widmen,  auf  Offiziere,  auch  auf  Damen  etc.  auszudehnen.  Der  Herr 
Vice- Oberjägermeister  v.  Heyerringk  in  Berlin  war,  und  ist  jetzt  Herr  v.  Schier- 
stedt Familienrepräsentant  der  v.  Biedersee'schen  Linie.  Der  Stifter,  Landrath 
Lewin  v.  Börstel,  hatte  zur  Gemahlin  eine  geborene  v.  Biedersee  und  betrug 
das  Capital  den  10.  Februar  1619  2000  Thlr.  Nachkommen  von  Schwert-  und 
Spinn -Seite  sind  an  t  heilhabend. 

Söhne:   289,  290,  (IL  (7)  Ehe).    291,  292,  293. 

Töchter:  1.  'Louise  Charlotte  Antonie  Juliane,  geb.  den  22.  No- 
vember 1789.  1827,  den  13.  Juli  ist  sie  Taufzeuge  bei  N  833;  Qem.  I.:  N.  N. 
v.Dequede,  Lieutenant.  1809  sollte  er  (wo?)  gefallen  sein.  Gem.n.:N.N. 
v.  Eulicke,  Pr. -Lieutenant  im  8.  Reserve  -Regiment,  1814  vor  Wittenberg  ge- 
fallen; war  seit  18.  März  1814  ihr  Gemahl.  Qem.  HI.:  1827.  N.  N.  v.  Mün- 
chow,  1880  zu  Bchwurk  und  Eichenberge,  Major  a.  D.  und  Postmeister  zu 
Cörlin.    Sie  ist  gestorben  den  26.  Januar  1850.  —  2.  'Dorothea  Friederike, 


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—    878    — 

geb.  den  1.  Februar  1792.  1827,  den  18.  Juli,  ist  sie  Taufzeuge  bei  N.  333, 
in  demselben  Jahre  in  Lnknitz  und  1887,  den  20.  März  bei  einer  Tochter  von 
N.  '293.  Gem.:  Oberamtmann  N.  N.  Cranz  zu  Jastrow.  Sie  starb  den 
26.  Harz  1850. 

266.  *Eggert  Friedrich  Ewald.  2.  8.  v.  228.  Barwalde.  Geboren  den 
28.  December  1744,  gestorben  den  23.  Harz  1763  als  Fahnenjunker.  Er  kam 
am  18.  November  1759  in  das  Cadetten-Corps  zn  Berlin,  von  dort  den  14.  Juni 
1782  unter  das  Regiment  v.  Hantenflel,  wo  er  also  nach  *!t  Jahren  schon  starb. 

267.  Paul  "Ernst  August  Wilhelm.  3.  8.  v.  228  (H  Ehe).  Barwalde. 
Geb.  den  21.  März  1755,  gest.  8.  Januar  1832  als  Major  a.  D.  Vas.-Tah. 
1756:  Paul  Ernst  August  Wilhelm  v.  Gl.  2  Jahre  alt  -  Er  trat  1769, 
14  Jahre  alt,  als  Frei-Gorporal  beim  Regiment  Stojentin.  später  v.  Knobeie- 
dorf  ein,  wo  bereits  der  altere  Bruder  Lieutenant  und  Adjutant  war.  ihn  also 
unter  seine  Führung  nehmen  konnte.  Er  wurde  1772,  den  20.  September 
Fähnrich,  war  bis  1780  Seconde-Lieutenant,  dann  Premier  •Lieutenant,  1793. 
den  2.  September  Stabs-Capitain,  1797,  den  6.  October  Hauptmann  und  Com- 
pagnie-Chef,  1800,  den  5.  Juni  Major  und  Bataillons-Commandeur  des 
1.  Bataillons  beim  Regiment  Tschammer  in  Stendal.  1814  wurde  ihm  aufsein 
Gesuch  der  Abschied  als  Hajor  mit  Pension  bewilligt.  Er  war  Ritter  dea 
Ordena  pour  le  merite.  den  er  1798  in  Saarbruck  erhalten,  hatte  den 
Bairischen  Erbfolgekrieg,  die  Rheincampagne  gegen  die  Franzosen, 
den  Krieg  von  180«i  nnd  1807  (Capkulation  bei  Lübeck,  den  7.  November 
1806)  und  den  von  1813  bis  1814  mitgefochten.  —  Das  Regiment  stand  in 
Brandenburg,  Stendal,  Gardelegen  um  1800,  war  aber  besonders  Ende  des 
18.  Jahrhunderts  zur  Armee  in  Westphalen  kommandirt.  —  Betreffend  des 
Bairischen  Erbfolgekrieg,  den  Preussiscben  Feldzug  in  den  Niederlanden  1787 
bis  1789  und  den  Krieg  gegen  Frankreich  1793,  siehe  bei  N.  265  und  All- 
gemein-Geschichtliches in  Theil  I;  in  letzterem  Feldzuge  wurde  er  als  jüngster 
Stabs-Capitain  bereite  mit  dem  Orden  pour  le  merite  decorirt.  —  Vor  der 
Schlacht  bei  Aaerstädt  1806,  den  14.  October  hatte  das  2.  Bataillon  des  £e- 
giments  v.  Tschammer  noch  im  Hessischen  gestanden  und  eilte  nnn,  am  15.  Oc- 
tober zu  dem  übrigen  Theil,  zum  1.  Bataillon,  welches  der  Major  Paul  Ermt 
August  v.  Gl.  kommandirte,  wobei  sein  Sohn  Wilhelm  v.  Gl.  294  als  Fahnen- 
junker stand,  zu  den  anderen  heran,  die  an  dem  unglücklichen  Ausgang  der 
Schlacht  Tbeil  gehabt  hatten.  Der  Rückzug  wurde,  nachdem  auch  bei  Hessen- 
hausen ein  ungünstiges  Gefecht  stattgefunden,  später  in  dem  v.  Blücher'aehen 
Corps  gemacht.  Bis  hinter  die  Saale  war  kein  neuer  Halt  für  das  Corps. 
Wie  bekannt,  war  in  der  Nacht  vom  14.  auf  15.  October  der  allgemeine  Rock- 
zug in  vollem  Gange  und  fanden  sich  Truppen  vom  Blücher'schen  Corps  und 
des  General  v.  Tschammer  bei  Franken  hausen  zusammen.  Der  General 
v.  Tschammer  war  anfangs  willens  gewesen,  dem  General  Graf  v.  Wartensleben 
anf  Nordhausen  zu  folgen  und  sich  dem  Fürsten  Hohenlohe  anzuscbli essen,  sah 
jedoch  ein,  dass  er  über  Hansfeld  2  Märsche  nach  Magdeburg  spare,  sich  seine 
Verpflegung  sicherte  und  die  Verbindung  zwischen  dem  Fürsten  Hohenlobe 
und  dem  Reservecorps  des  Prinzen  Engen  von  Württemberg  im  Stande  war, 
zn  erhalten;  er  marschirte  daher  am  16.  von  Frankenhansen  über  Sangerhausen 
nach  Mansfeld,  wohin  ihm  die  Sachsen  unter  General  Oerrini  folgten.  Von  Sanger- 
hausen meldete  er  dem  Fürsten  Hohenlohe,  von  Mansfeld  dem  Herzog  Engen 
von  Württemberg  die  Richtung  seines  Marsches,  ersterem  zugleich  die  An- 
wesenheit des  Herzogs  Eugen  von  Württemberg  bei  Halle  nnd  den  Husch 
eines  starken  feindlichen  Corps  von  Nebra  auf  Halle.  Obgleich  er  in  KansfeW 
Halt  zu  machen  gedachte,  sah  er  sich  dennoch  genöthigt,  am  17.  den  Harsch 
anf  Aschersleben  fortzusetzen,  da  er  in  Mansfeld  keine  Subsistenzmittel  für 
Mannschaft  und  Pferde  fand.  Die  sächsischen  Truppen  marschirten  anf  Barbj, 
um  sich  von  den  Preussen  abzuziehen  und  vom  Kurfürsten  Befehle  entgegen 
zu   nehmen.     Die  Colonnen   des  Generals  v.  Blücher,   das  Corps  des  Herwgs 


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—    879    — 

von  Weimar  und  die  Westphäli  sehen  Truppen  hoffte  man  aber  Sandau  nnd 
Havelberg  hinter  den  Brachem  des  Ruins  zusammen  zu  ziehen,  daselbst  die 
Zeit  zu  gewinnen,  alle  Corps  nnd  Golonnen  zo  sammeln;  welcher  Hoffnung  man 
sich  anch  noch  spater  hingab.  —  Sie  Kolonne  des  Generals  v.  Blücher,  am 
18.  Gettelde  erreicht,  stand  von  dem  Marsch  auf  Halberstadt  ab,  da  die  Fran- 
zosen bereits  diesen  Ort  erreicht  hatten  und  marschirte  am  19.  eine  Heile 
jenseits  Salzliebenhall  nach  Beioam,  Kniestadt,  Gr.  Flotbe  etc..  am  20.  bei 
Brannschweig  vorbei  nach  Flechtdorf  n.  s.  w.  über  den  DrSmling  anf  der  Strasse 
nach  Stendal,  den  24.  nach  Sandan;  35  Heilen  in  6'/i  Tagen  zurückgelegt  und 
keinen  Pulverwagen  stehen  gelassen.  Den  27.  Horgens  standen  die  Truppen  des 
Generals  v.  Blücher  bereits  vor  und  hinter  Nen-Bnppin.  —  Nach  einem  Gefecht 
bei  Prenzlan,  den  28.  October,  welches  hauptsächlich  die  Truppen  des  Generals 
v.  Tschammer  zn  bestehen  hatten,  wurden  bei  Kyritz  nnd  Wittstock  Kanton- 
nements  von  dem  Corps  des  Herzogs  von  Weimar  bezogen,  von  wo  aas  viele 
Desertionen  des  Nachts,  besonders  anch  beim  Regiment  Tsch&mmer,  welches 
hier  seinen  Kanton  hatte,  vorkamen.  Am  29.  bezog  das  Corps  des  Herzogs 
von  Weimar,  zn  dem  noch  der  General  v.  Tschammer  gehörte,  zwischen  Witt- 
stock und  Hirow  Quartiere,  während  der  Herzog  einen  Courier  nach  Stralsund  • 
an  den  schwedischen  General  und  Gouverneur  von  Basen  um  Aufnahme  des 
Corps  in  Stralsund  absandte,  welches  sein  letzter  Dienst  war.  indem  er  dann 
das  Commando  dem  General  Winning  übergab  nnd  nach  Holstein  abreiste. 
Die  Capitulation  von  Prenzlan  war  inzwischen  auch  abgeschlossen  und  be- 
stattigt worauf  das  Corps  durch  v.  Winning  auf  das  v.  Blücher'sche  mit  dem 
Vorsatz  geführt  wurde,  sich  mit  diesem  vereint  durchzuschlagen,  event.  von 
Rostock  sich  einzuschiffen.  —  Nachdem  das  v.  Blücher'sche  Corps,  die  eine 
Division  am  28.  October  von  Fürstenberg  sich  in  Bewegung  setzte,  Dm  mit 
der  anderen  bei  Lychen  sich  zn  vereinigen,  die  Trappen  zum  Hinfallen 
fatiguirt  waren,  worden  sie  von  der  vereinten  Kavallerie  des  Harschalls  Ber- 
nadotte und  Lannes  angegriffen  und  mit  bedeutenden  Verlusten  in  den  Wald 
zurückgeworfen.  Blücher  wollte  nun  auf  Boitzenburg,  welches  aber  besetzt 
war,  um  auf  Prenzlan  zu  kommen,  wovon  er  jedoch  abstehen  musste,  als  ihn 
die  am  29.  empfangene  Nachricht,  dass  der  Fürst  Hohenlohe  dort  capitulirt 
habe,  niederschlug  nnd  sein  Vorhaben  vereitelt  war.  —  Der  General 
v.  Blücher,  der  bereits  Nachricht  von  dem  General  v.  Winning  erhalten  hatte, 
verwarf  den  Plan  einer  Einschiffung,  er  wollte  die  feindlichen  Kräfte  von  der 
Oder  abwenden,  um  den  Russen  Zeit  zur  Hülfe  zu  verschaffen,  event.  noch 
eine  Schlacht  schlagen,  vereint  mit  dem  Weimarschen  Corps.  Die  Starke  des 
vereinigten  Corps  war  21,000  Mann.  Am  31.  October  brach  die  Armee  des 
Generals  v.  Blücher  auf  Waren  and  Alt  Garz  anf.  am  1.  November  unter 
Gefecht.  Die  Verluste  wurden  immer  grösser,  von  Fürstenberg  bis  hier  hatte 
jedes  Regiment  50—60  Mann  verloren  in  Folge  der  Strapazen.  —  Am  1.  No- 
vember, wo  das  Regiment  v.  Tschammer  Nachts  bei  Alt-Schwerin  gestanden, 
nnd  den  Befehl  erhalten  hatte,  nach  dem  Defiliren  der  Arrieregarde  die  Brücke 
daselbst  abzuwerfen,  war  es  dadurch  von  der  Division  Pellet  dergestalt  abge- 
kommen, dass  es  am  2.  nur  bis  Herzberg  nnd  Granzin  gelangen  konnte.  Der 
Marschall  Bernadotte  folgte  dem  Rückzage  der  Preussen  nur  auf  dem  rechten 
Flügel  über  Alt-Schwerin  in  der  Gegend  vorwärts  von  Plan  und  Labz,  wo  er 
eich  mit  Marschall  Sonlt  vereinigte.  Die  Division  Dronet  des  Bernadotte' sehen 
Corps  gerieth  durch  die  eben  angegebenen  Verhaltnisse  unbemerkt  in  die 
Quartiere  des  Regiments  v.  Tschammer,  als  es  finster  geworden  nnd  überfiel 
in  Granzin  das  2.  Bataillon.  Der  Bataillons- Oommandeur  v.  Pnttlitz,  dem 
noch  nicht  das  Rendez-vous  der  Division  bekannt  war,  schickte  sich  zur  Ver- 
teidigung an,  verlor  aber  nach  etwas  Gefecht  von  2  Compagnien  52  Mann  an 
Todten,  Verwundeten,  Gefangenen  und  eine  Kanone.  Er  selbst  und  4  Officiere 
wurden  gefangen  genommen.  Der  Rest  des  Bataillons,  unter  dem  Major 
v.  Borstell,   zog   sich  unter  dem  Schutz  der  Dunkelheit  nnd  dann  in  C 


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schaft  mit  dem  1.  Bataillon  v.  Glasenapp  Dach  dem  Rendez-vons  Kladron, 
das  unterwegs  bekannt  geworden  war.  Die  Trappen  fanden  sich  möglichst 
um  das  Hauptquartier  Prestin  Zusammen  und  wurde  am  3.  November  wieder 
aufgebrochen.  —  Das  1.  Corps  von  WümiDg  (Weimar)  und  zwar  die  Division 
Pelet  sollte  Aber  Stettin  und  Snkow,  die  Division  Oels  bei  Plate,  das  ganze 
2.  Corps  (Blücher)  bei  Consrade  die  Stuhr  überschreiten.  Zweimal  hatte  der 
Marschall  Bernadotte  den  General  v.  Blücher  znr  Capitalation  and  hier,  als 
er  hinter  den  Defileen  stand,  zam  3.  Mal  vergebens  auffordern  lassen.  Die 
Lage  war  sehr  bedenklich,  zumal  die  Franzosen  auch  bereits  die  Stuhr  auf 
dem  rechten  Flügel  überschritten  hatten.  Der  General  v.  Blücher  hielt  nun 
nicht  für  rathsam  bei  Boitzenburg  über  die  Elbe  zu  gehen,  sondern  sich  auf 
Gadebosch  zurückzuziehen  und  bestimmte,  dass  das  1.  Corps  am  4.  November 
bei  Bleese  auf  dem  Wege  von  Schwerin  nach  Ratzebarg,  das  2.  Corps  bei  Britz 
in  Richtung  von  Schwerin  auf  Gadebosch  sich  aufstellen  solle.  Das  1.  Corps, 
in  weitlänftigen  Kantonnements  gestanden,  konnte  erst  um  9  Uhr  anf  dem 
Rendezvous  und  erst  vollständig  um  Hittag  in  Brase  stehen,  die  Trappen 
rückten  dann  in  Kantonnements  quartiere,  das  2.  Corps  bei  Gadebosch,  das 
1.  Corps  bei  Raggeadorf  (die  Division  Pelet  bei  Gr.-Salitz  and  Pokrent). 
Gegen  4  nnd  5  Uhr  kamen  die  meisten  Trappen  der  Division  Pelet  in  den 
Quartieren  an,  nur  das  Regiment  Tschammer,  dem  die  12.  6  pfandige  Batterie 
Tadden  zugetheilt  war,  fehlte  noch. 

Das  Regiment  hatte  am  2.  November,  wie  erwähnt,  am  meisten  zurück- 
gestanden und  daher  die  stärksten  Märsche  machen  müssen,  so  dass  der  Soldat 
nicht  mehr  fort  konnte  und  der  Kommandeur  sehr  oft  Halt  machen  lassen 
mnsste.  Auf  diese  Weise  war  es  erst  in  der  Nacht  11  Uhr  nach  dem  Dorf 
Suiten  gekommen  und  hatte  erst  um  Vi?  Uhr  den  Befehl  zum  Harsch  nach 
Bleese  erhalten,  indem  der  die  Parole  überbringende  Offleier  sich  vorritten 
hatte.  Kein  Mensch  wusste,  wo  das  Dorf  Bleese  war  and  der  Major  v.  län- 
singen,  Kommandeur  des  Regiments,  marschierte  daher  nach  Gutdunken  auf 
Gadebusch.  Nachmittags  8  Uhr  hatte  das  Regiment  das  Dorf  Perlin  am 
Dümmersee  erreicht,  wo  es  wegen  gänzlicher  Erschöpfung  der  Mannschaft 
Galt  machen  and  Lebensmittel  beschaffen  mnsste.  Kaum  hatte  man  gelagert, 
als  man  jenseits  des  Sees  eine  Colonne  Kavallerie  nnd  Infanterie  sah,  die 
man  für  eine  preussische  hielt.  Bald  löste  sich  indessen  die  Kavallerie  von 
der  Infanterie  ab  und  wandte  sich,  den  See  rechts  lassend,  gegen  das  Regiment 
Tschammer.  Man  erkannte  nun,  dass  man  es  mit  dem  Feinde  zu  thun  habe; 
es  war  die  Avantgarde  des  Harschall  Soult,  die  von  Kriwitz  Aber  Plate  auf 
Pampow  marschierte.  Das  Regiment  brach  sogleich  wieder  anf  nnd  setzte  den 
Marsch  in  zwei  hohlen  Quarr fees  fort,  Der  Kommandeur  sandte  den  Lieutenant 
v.  Alvensleben  nach  dem  mittlerweile  ausfindig  gemachten  Bleese,  nm  dem 
General  Pelet  zn  melden,  dass  das  Regiment  von  zwei  feindlichen  Kavallerie- 
Regimentern  angegriffen  würde.  Der  Lieutenant  v.  Alvensleben  traf  den  Ge- 
neral Pelet  mit  der  Leibschwadron  von  König  von  Baiern -Dragonern  aus- 
gerückt, da  auch  die  Feldwachen  bereits  alarmirt  worden  waren.  Der  General 
wies  den  Officier  nach  Pokrent,  wo  drei  Schwadronen  des  Regiments  in  Quartier 
lagen,  nm  sich  von  da  zwei  Schwadronen  znr  Hülfe  zn  erbitten.  Alle  Vor- 
stellungen halfen  nichts,  der  General  war  zu  keiner  augenblicklichen  Hälfe  zu 
bewegen,  sondern  zog  die  Feldwachen  an  sich  and  ging  ohne  Weiteres  nach 
Gadebusch  zurück,  indem  er  den  Rest  von  König  von  Baiern -Dragonern,  drei 
Schwadronen  von  Rudorf-Husaren  und  eine  halbe  reitende  Batterie  Heidenreich 
mitnahm,  ohne  vom  Feinde  verfolgt  zu  werden.  —  Die  feindliche  Kavallerie 
war  während  dessen  durch  Perlin  gegangen  und  hatte  das  Regiment  Tschammer 
zwischen  diesem  Dorfe  nnd  Kl.  Renzow  angegriffen;  drei  oder  vier  Angriffe 
wurden  mit  Hälfe  der  Batterie  v.  Tadden  abgeschlagen,  wobei  allerdings  das 
Terrain  zugleich  begünstigte.  Nach  jedem  abgeschlagenen  Angriff  setzte  das 
Regiment  den  Marsch  fort  nnd   der  Feind  vermochte  weder  durch  diese  An- 


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griffe  noch  durch  die  Neckereien  der  Plankler  den  Marsch  aufzuhalten,  wobei 
der  Lieutenant  Wiese  von  Platz-Husaren,  der  mit  40  Pferden  eingetroffen  war 
(derselbe  war  vom  Herzog  von  Sachs en-Wei mar  in  der  Gegend  von  Duderstadt 
als  Partisan  zurückgelassen  worden  und  sehr  glocklich  gerade  in  diesem  Mo- 
ment eingetroffen)  gute  Dienste  leistete,  indem  er  die  feindlichen  PlänkJer 
zurückhielt,  in  das  Qnarree  zn  schiessen  und  dadurch  in  dasselbe  Unordnung 
zu  bringen.  Endlich  erfuhr  der  Kommandeur,  dass  die  Gegend  von  Bleese  von 
preossiscben  Truppen  verlassen  sei  und  behielt  daher  die  Richtung  auf  Gade- 
busch bei,  wo  er  am  Abend  um  9'/P  Uhr  eintraf  und  hierselbst  auf  den  General 
v.  Pelet  stiess.  Das  Regiment  hatte  im  Gefecht  nur  16  Mann  verloren  und 
wurde  in  Gadebusch  einquartiert.  —  Das  heftige  Kanonenfener  der  Batterie 
v.  Tadden  hatte  alle  Truppen  allarmirt;  sie  waren  ausgerückt  und  nach  dem 
Rendez-voua  marschirt;  doch  sobald  der  General  v.  Blücher  von  dem  Vorgang 
Meldung  erhielt,  liess  er  Alles  wieder  einrücken.  Er  hatte  auch  dem  General 
Pelet  befohlen,  von  Gadebusch  sogleich  wieder  in  die  verlassene  Gegend  vor- 
zugehen; als  die  Spitze  der  Kavallerie  desselben  indessen  vor  den  innegehabten 
Quartieren  französisch  angerufen  wurde,  auch  ein  Pistolenschuss  fiel,  hatte  der 
General  sogleich  wieder  Kehrt  gemacht  und  war  bis  in  die  Nahe  von  Gade- 
busch zurückgegangen,  wo  er  ein  Bivonak  bezog,  obgleich  der  von  Patrouillen 
zurückkehrende  Lieutenant  v.  d.  Osten  meldete,  dass  Pokrent  unbesetzt  sei, 
die  feindlichen  Vorposten  erst  jenseits  des  Orts  standen.  — 

Der  General  v.  Blücher  beschloss  nun,  nach  Lübeck  zu  gehen.  Am 
4.  November  trafen  schon  Abtheilnngen,  am  6.  ganze  Truppentheile  dort  ein 
und  wurde  Quartier,  Speise  und  Trank  genommen.  In  der  Stadt  sollten  die 
Infanterie-Regimenter  Oels,  Owstien,  Kunheim,  Tschammer,  Manstein,  Natzmer, 
7s—  12pfd.  Batterie  Kühnemann,  2  -üpfd  Batterien  liegen,  andere  Regimenter 
ausserhalb,  möglichst  im  Bereich  der  Vorstädte,  untergebracht  werden;  l'/j  Di- 
visionen Infanterie  hinter  Lübeck,  die  2.  Division  des  2.  Korps  hinter  der 
Trawe.  Gegen  Abend  begann  schon  wieder  das  Tirailleurfeuer.  Die  drei 
französischen  Marschalle  hatten  am  4.  November  bei  Schwerin  beschlossen, 
dem  General  v.  Blücher  keine  Zeit  zn  lassen,  sich  zu  setzen.  Der  Marschall 
Bernadotte  folgte  am  5.  November  über  Gadebusch  sogleich  nach  Lübeck, 
wahrend  der  Grossherzog  von  Berg  und  Marschall  Sonlt  links  über  Ratzeburg 
vorrückten,  und  wurde  die  Schiffahrt  auf  der  Trawe  bis  Schleitapp  unter- 
brochen. Am  6.  November  hatte  der  Lieutenant  v.  EiBenhardt  von  Pletz- 
Husaren  noch  die  westp Italische  Landeskasse  in  Lübeck  auf  dem  Wege  der 
Portschaffung  erbeutet  und  konnte  einige  Löhnung  ausgezahlt  werden.  —  Immer 
naher  und  näher  rückten  die  Marschälle  heran.  —  Die  Stadt  Lübeck  hatte 
einen  bastionirten  Wall  mit  nassen  Gräben,  die  noch  einigen  Schutz  gewährten. 
Eine  möglichste  Verteidigung  wurde  eingeleitet.  Am  Mühlenthor  das  Regi- 
ment Tschammer,  ein  halbes  Bataillon  Rabiel,  der  Rest  des  Regiments 
Winning  und  andere  zusammengezogene  Truppenreste  mit  der  üpfd.  Batterie 
Lange.  Die  Besatzung  der  Stadt  selbst  bestand  aus  18  Bataillonen,  1  Puss- 
batterie und  6  Compagnien  Jägern  nebst  52  Geschützen  (Festungs-).  Das 
Mühlenthor  wurde  am  ö.  November  früh  zuerst  von  dem  Marschall  Sonlt  und 
Herzog  von  Berg  angegriffen,  wobei  das  Regiment  Pletz-Hnsaren  lebhaft  ge- 
drängt und  beinahe  vier  Schwadronen  abgeschnitten  wurden;  darauf  brachte 
der  Feind  Geschütze  vor,  bescuoss  das  Laibe  Bataillon  Rabiel  so,  dass  es  zu- 
rückkommen und  auf  dem  linken  Flügel  des  Regiments  v.  Tschammer  auf  dem  , 
Wall  links  des  Thors  aufgestellt  wurde.  Die  Kavallerie  ging  durch  die  Stadt. 
Der  Feind  bewarf  die  Stadt  mit  Granaten,  doch  blieb  das  Gefecht  lange  beim 
Tirailliren.  Endlich  wurde  ein  heftiger  Angriff,  von  starker  Kanonade  ein- 
geleitet, gemacht,  und  abgeschlagen.  Um  Mittag  hin  hatten  die  Franzosen  bei 
dem  Burgthor  schon  Einlass  gefanden  und  fielen  die  Besatzung  beim  Thor  im 
Rücken  an;  von  aussen  stürmten  sie  heftig,  nahmen  das  Thor  und  stürmten 
weiter   von   einer   anderen  Seite,   bei  Bastion  Bellevae,   zwei  Divisionen  von 


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—    882    — 

Bernadotte  gelang  es,  starke  Abteilungen  in  die  Stadt  hinein  zu  entsenden, 
am  das  Höxter-  und  Hühlenthor  dem  Marschall  Sonit  zu  eröffnen.  Der 
Gleneral  v.  Blücher  war  Anfangs  bei  dem  Mühlenthor,  dann  nach  dem  abge- 
schlagenen Angriff  der  Franzosen  zu  den  Truppen  an  der  Trawe  geritten, 
darauf  hatte  er  sich  ruhig  in  sein  Quartier,  Gasthof  zum  Engel,  begeben,  bis 
der  allgemein  werdende  Kanonendonner,  der  Lärm  auf  der  Strasse  ihn  nöthigten, 
sich  im  Nu  auf  ein  Ordonnanzpferd  zu  schwingen,  wahrend  im  Hause  schon 
ein  Ordonnanzoffizier  erschossen  wurde,  nnd  auf  Kettung  Bedacht  zn  nehmen, 
bis  vielleicht  ein  glücklicher  Moment  des  Strassen  gefechts  dem  vollen  Rückzug 
ein  Halt  gab.  Der  Kampf  in  den  Strassen  war  heftig,  in  den  Häusern  das 
Morden.  An  der  Spitze  eines  Kommandos  von  Baillotz- Kürassieren  sammelte 
der  General  v.  Blücher  an  sich  heran,  was  dort  vorhanden,  und  wurde  biet 
das  Strassengefecht  besonders  mörderisch.  Die  zurückgebliebenen  Offiziere  des 
Hauptquartiers  mussten  sich  im  Gasthofe  gefangen  geben,  Oberst  York  wurde 
schwer  verwandet.  Der  General  von  Blücher  masste  endlich  der  TJebermacht 
weichen,  sich  aas  der  Stadt  herausschlagen,  durch  das  Holsteinsche  Thor  zurück- 
ziehen, wo  er,  freilich  anter  nicht  schmeichelhaften  Ausdrücken  seinerseits, 
den  Herzog  von  Oels  und  den  General  von  Natzmer  bereits  vorfand.  Mit 
Lübeck  hatte  v.  Blücher  einen  grossen  Theil  seiner  Artillerie,  22  Geschütze 
ohne  die  betreffenden  Regiments- Kanonen,  nnd  die  Hanptkrafte  der  Infanterie 
verloren.  Ihm  blieben  nur  noch  1  Bataillon  Oels,  2  Bataillone  Maostein, 
2  Bataillone  Knnbeim,  1  Bataillon  Jung-Larisch,  Beste  von  2  Bataillonen 
v.  Natzmer  nnd  Beste  von  Jägern  und  Füsilieren,  mit  denen  er  hoffte,  in  der 
folgenden  Nacht  Lübeck  noch  erfolgreich  anzugreifen.  Er  wartete  die  Nacht 
nicht  ab,  ging  gleich  entschlossen  los,  griff  das  Holteinscbe  Thor  an  —  doch 
vergebens,  der  Rückzug  muBste  angetreten  werden  in  Richtung  auf  Schwarten, 
gefolgt  von  der  Division  Drouet,  die  aus  dem  Thor  bereits  hervorgebrochen 
war.  Die  Truppen  am  Mühlen-  nnd  Höxter-Thor  waren  während  des  Gefecht* 
in  der  Stadt  aufs  Nene  in  der  Front  angegriffen  worden,  wobei  das  1.  Bataillon 
v.  Tschammer,  Major  v.  Glasen app,  bis  an  den  Hals  durch  das  Wasser  hatu 
gehen  müssen;  bald  wurden  sie  auch  von  den  Trappen  des  Marschalls  Beroa- 
dotte im  Rücken  attackirt;  sie  wehrten  sich  am  Mühlen-Thor,  somit  in  der 
rechten  Flanke,  Front  und  Rücken  angegriffen  nnter  dem  General  v.  Lettov 
wie  Verzweifelte,  obgleich  der  Feind  die  Häuser  hinter  den  Wallen  besetzt, 
die  Dächer  abgedeckt  hatte  and  die  Vertheidiger  von  dort  aus  auf  das  heftigste 
beschosB.  Die  Mannschaft  war  fast  sämmtlich  todt  oder  kampfunfähig,  die 
Patronen  sämmtlich  verfeuert;  in  der  Stadt  hatte  das  Gefecbt  bereits  längst 
aufgehört,  als  endlich  um  2  Uhr  Nachmittags  der  General  v.  Lettow  Chamade 
schlagen  mnsste.  Das  Regiment  v.  Tschammer  in  seiner  damals  geringen 
Stärke  hatte  allein  hier  einen  Verlust  von  300  Mann;  von  Offizieren  des  Re- 
giments worden  in  diesem  Gefecht  todtgeschossen :  der  Hauptmann  v.  Cossard, 
v.  Espies  und  Fähnrich  v.  Tschammer,  schwer  verwundet  Major  und  Bataillons- 
Kommandeur  v.  Glasenapp,  die  Lieutenants  v.  Zepelin,  v.  Rappard  I  und 
v.  Dassel.  —  Um  V*2  Uhr  war  Lübeck  vollständig  in  den  Händen  der  Fran- 
zosen, die  sich  auch  noch  die  Nacht  hindurch  durch  die  scheosslichsten  Aus- 
schweifungen, keineswegs  als  die  gesittetste  Nation  der  Welt,  für  die  sie  sich 
selbst  wenigstens  ansahen,  zeigten;  —  es  wurde  geplündert,  —  bis  endlich  der 
Marschall  es  inhibirte. 

In  Lübeck  wurde  der  Major  v.  Glasenapp,  als  schwer  verwandet  in 
Lazarethbe  handlang  nnd  kampfunfähig  gelassen,  wie  überhaupt  die  Offiziere 
auf  Ehrenwort  entlassen,  die  Mannschaft  gefangen  wurde,  so  anch  der  Sohn 
des  Majors,  der  Fahnen -Frei- Corp  oral  Wilhelm  v.  Glasenapp  2  t)  4  nach  Nancy 
abgeführt,  wo  er  bis  1S09  internirt  gewesen.  Das  Regiment  v.  Tschamnwr 
war  aufgelöst.  —  Am  7.  November  bei  Ratkan,  nachdem  der  General  von 
Blücher  nichts  mehr  unternehmen,  auch  mit  den  ca.  8000  Mann  nnd  10  Ge- 
schützen sich  nicht  einschiffen  konnte,  nahm  er  die  Capitulation  mit  folgender 


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schriftlicher  Erklärung  an:  „da  es  dem  General  Blücher  an  Brot,  Fourageond 
Munition  fehlt,  so  nimmt  er  die  Capital ation  an,  die  ihm  der  Marschall  Prinz 
Ponte  Corvo  hat  anbieten  lassen."  (v.  Höpfner,  1806—1807.)  —  Betreffend 
den  Feldzag  von  1813—1814  siehe  Allgemein  Geschichtliches  nnd  N.  '294. 

Da  sein  Vater  schon  1705,  als  Paul  Ernst  An  gast  v.  Gl.  erst  10  Jahre 
alt,  gestorben  war,  wnrde  der  Domänen -Beamte,  Kammerrath  Friedrich  Holtze, 
der  bei  seiner  Gebart  bereits  53  Jahre  alt,  anf  Gerden,  einem  Gate  der 
v.  GUsenappe  als  Afterlehnmann  sass,  sein  Vormund;  im  Uebrigen  führte  der 
ausser  ihm  nur  noch  von  4  Brüdern  lebende  älteste,  seit  1706  Lieutenant  bei 
v.  Stojentin  faktisch  die  Vormundschaft  nnd  die  Familienangelegenheiten,  in 
denen  er  1771  den  bei  ihm  N.  265  angefahrten  Abschluss  herbeiführte,  zu 
welchem  Zweck  in  seinem  Schreiben  vom  22.  Janaar  1770  an  8e.  Majestät  ja 
auch  Panl  Ernst  August  v.  Gl.,  ein  erst  14Vs  jähriger  Knabe,  mit  angeführt 
ist  nnd  derselbe  zu  dem  gleich  darauf  am  27.  and  28.  Februar  1771  abge- 
schlossenen wenig  brüderlich  und  verwandtschaftlichen  Erbtheilnngsvertrage 
seine  Einwilligung,  oder  doch  der  Vormund  nnd  Kurator  Friedrich  Holtz  sein 
Ein vers tändniss  gegeben  haben  mnss.  Bis  dahin  waren  die  beiden  Brüder 
gemeinschaftlich  die  Besitzer  der  beträchtlichen  Güter,  welche  ihnen  durch 
Erbschaft  und  im  Lehnswege  zufielen  und  worden  diese  bis  dahin  verwaltet. 
Von  1771  an  jedoch  nahm  der  ältere  Bruder  N.  2fi5  den  ganzen  Complex  in 
Alleinbesitz.  Wie  Paul  Ernst  August  Wilhelm  v.  Gl.  abgefunden 
worden  ist,  war  nicht  zu  ergründen;  er  nennt  sich  1786  in  einem  Briefe  an 
Se.  Majestät,  wo  er  am  Consens  etc.  bittet  und  später,  als  Einen,  der  keine  Güter 
und  sonst  kein  Vermögen  habe  nud  scheint  er  die  früher  geschehenen,  ihm 
jetzt  wohl  erst  ganz  klar  gewordenen  Abmachungen  tu  bedauern,  wobei  er 
freilich  sehr  naiv  die  wenig  tröstliche  Aussicht  für  seinen  Sühn  (N.294)  ausspricht: 
dass  ihn  vielleicht  ein  Verwandter  als  Erben  einst  einsetzen  dürfte?  —  Er 
meldet  sich,  siehe  weiter,  sehr  pünktlich  mit  seinen  Lehnsansprüchen  bei 
Terminal-  und  an ssergew ähnlichen  Gelegenheiten  nnd  nur  dies  folgende  offizielle 
Skriptum  spricht  von  3000  Tbl,  wohl  die  ganze  Abfindung  ans  dem  immensen 
Gütercomplex,  von  andern  Abfindungen  hat  er  entweder  Nichts  von  Sicherheit, 
wie  hier  in  Händen  gehabt,  oder  sind  dieselben  überhaupt  nicht  in  Aassicht 
oder  in  Kraft  getreten.  —  Cöslin,  den  4.  Mai  1818.  An  den  Herrn  Major 
Wilhelm  v.  Glasenapp,  Barg:  „In  der  Hypothekensache  an  Tarnten,  Priebkow 
etc.  wird  Ihnen  auf  die  Eingabe  vom  16.  v.  M.  eröffnet,  dass  für  den  Lieutenant 
Paul  Ernst  August  Wilhelm  v.  Gl.,  welcher  wahrscheinlich  mit  Ihnen 
ein  und  dieselbe  Person  ist,  3000  Tbl  (ob  diese  3000  Tbl.  aus  einer  Erbschaft, 
Abfindung  oder  aus  Ersparniss  aus  den  Gütern  herstammen,  ist  unbekannt), 
jedoch  nur  auf  Gr.  Tannen  Bubr.  III,  N.  8  und  El.  Tarmen  Rubr.  III,  M.  5 
eingetragen  stehen.  Es  kann  Innen  daher  der  Hypothekenschein  an  den  übrigen 
von  Ihnen  benannton  Gütern,  bevor  Sie  ein  Recht  dazu  anderweitig  nachge- 
wiesen haben,  schon  aas  diesem  Grunde  nicht  ertheilt  werden.  Auch  wird, 
bevor  Ihnen  der  Hypothekenschein  von  den  Gütern,  anf  denen  Sie  eingetragen 
sind,  ertheilt  werden  kann,  zuvörderst  eine  genaue  Anzeige  darüber  erwartet, 
wie  Ihnen  derselbe  verloren  gegangen,  da  er  der  Obligation  beigeheftet  sein 
muss  und  desshalb  ohne  dieselbe  nur  durch  einen  ganz  ungewöhnlichen  Zufall 
verloren  gehen  kann  (wird  wohl  garnicht  vorhanden  gewesen  sein).  —  Königlich 
Prenssisches  Oberlandesge  rieht,  gez.  Könne."  (s.  N.  265,  1786  Gesuch  am 
Absendung  des  Hofgerichtsraths  Könne  in  die  Gegend  von  Bärwalde  wegen 
Verwickelungen  in  Abrechnung  seitens  des  verstorbenen  Domänen- Kamm  er  raths 
Holtze  anf  Oerden  und  dergleichen).  —  1792,  den  21.  August,  Priebkow, 
sendet  Paul  Ernst  Augnst  Wilhelm  v.  Gl.  nebst  Bruder  26">  die  Lehns- 
anmeldung  ein.  —  1805,  den  6.  Juni  autorisirt  er  den  Justiz-Kommissarins 
Hartwich  zu  Stettin  seine  Lehnssnccession  und  Lehnsrechte  anf  v.  Glasenappsche 
Güter  vollständig  vorzutragen  and  Eintragungen  zu  veranlassen;  er  war  damals 
and  auch  am  1630  eingetragen  auf  Barwalde-Freiheit,  b  nnd  c,   Gr.  und  Kl. 


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Grabunz,  Bothfliess,  Lnknitz  a,  Gr.  und  El.  Tannen,  Priebkow  a  und  b, 
Coprieben  a  und  c.  Patzig  a,  Schwurk,  Balfanz  nebst  Casimirshof,  Zülken- 
hagen,  6-rflnwaid  nebst  Neuhütten,  Steinburg  a,  Althfltten,  Zechendorf  c, 
Gramenz  a  und  b,  Schuf  hotten,  Bernsdorf,  Flakenheide,  Zuchen  b  und  c,  Zettun, 
Klotzen  nebst  Pert.,  Lnknitz  b,  Storkow  a,  Wurchow  b,  Hanow,  Bossnow, 
Gerbin,  Viverow  b,  Zewelin,  Seidel,  Zeehendorf  a,  Kussow  c,  Wrnckhutten, 
Storkow  b,  Klingbeck,  Föhrde  Anth.,  Bedell,  Gr.  und  Kl.  Wardin  etc.  1827, 
ab  die  Agnaten  an  Balfanz  bei  Gelegenheit  des  Konkurses  aufgefordert  wurden, 
hatte  sich  auch  Panl  Ernst  gemeldet  (Lehnskanzlei). 

Besitz:  Bis  zum  brüderlichen  Vergleich  (s  N.  265)  1771  die  väterlichen 
Güter  zur  Hälfte,  und  zwar:  B&rwalde-Freiheit,  b  und  c  nebst  Pertinentieu; 
Bothfliess,  Schnakenburg,  Ziegelkamp,  Hegesche  Mühle,  Gr.  o.  Kl.  G-rabans, 
Lnknitz  a  und  b,  Priebkow  a  und  b,  Schwurk.  Nach  jenem  brüderlichen 
Vergleich  vom  37.  und  28.  Februar  1771,  als  Panl  Ernst  noch  ein  15  jahriges 
Kind  war,  übernahm  sein  wesentlich  alterer  Binder  diesen  ganzen  Gnter- 
complex  in  Allein-Besitz  and  anch  noch  1771,  nachdem  er,  N.  265,  mit  Hülfe 
dieses  unmündigen  Bruders,  Gr.  und  Kl.  Tannen  von  den  Vettern  auf  Klotzen 
relnirt  hatte,  anch  diese  hinzu;  während  er  1788  für  sich  noch  Coprieben  nnd 
Patzig  mit  Lehns-  nnd  anderen  Hechten  zurückerwarb;  schliesslich  Panl 
Ernst  seit  1771  also  ohne  Besitzthnm  war. 

Gem.:  (C.  A.)?  Adelheid  Heyder,  geb.  1766,  gest.  1846. 

Sohn:  294. 

268.  'Gustav  Heinrich  Conrad.  4.  8.  v.  228.  B&rwalde.  Geb.  den 
16.  April  1759,  gest.  als  Kind  noch  vor  1765. 

269.  Iqnaz  (Johann).  1.  S.  v.  235.  Geb.  178..  Als  Oberst  der 
Kaiser1.  Russischen  Garde  1812  den  27.  Jnli  bei  Witebsk  gefallen. 

270.  Alexander.  2.  S.  v.  235  (I.  Ehe).  Geb.  1793.  Er  wurde  den 
14.  Mai  1806  Page,  den  13.  September  1809  Kammerpage,  den  3.  Decembor 
1810  E&hnrich  im  Leib  •  Garde  -  Simenon-scheu-  (Dragoner-)  Eegiment,  den 
28.  September  1813  Lieutenant,  den  31  Januar  1816  Adjutant  bei  dem  General; 
Lieutenant  von  Bachmetjew,  den  29.  September  1816  Stabscapitain,  den  4.  Mai 
1819  Capitah,  dann  Major,  den  17.  Mai  1823  Oberstlieutenant,  den  '22-  Fe- 
bruar 1826  Oberst,  den  1.  Januar  1834  General-Major  nnd  den  23.  März  1847 
General-Lieutenant;  diente  noch  1850.  Er  machte  1812  und  1813,14  den 
Feldzag  gegen  die  Franzosen,  1828  gegen  die  Türken,  1831  den  Polnischen 
nnd  1849  die  Ungarische  Campagne  mit,  war  Bitter  des  St.  Annen-  und  8t 
Stanislans-Ordens  I.  Klasse  etc.  und  ist  ca.  1876  als  General -Lieutenant  a.  D. 
verstorben.  Alexander  hatte  in  Heidelberg  stndirt,  soll  9  Sprachen  geläufig 
gesprochen  haben,  sehr  begabt  und  dabei,  wie  ja  häufig,  überaus  lebenslustig, 
leichtlebig  gewesen  sein.  In  seiner  Jagend  war  er  in  irgend  einer  Sendung 
oder  Funktion  nach  Italien  gekommen,  hatte  sich  dort  in  eine  italienische 
Prinzessin  verriebt  und  war  ihr  zu  Liebe  katholisch  geworden;  später  heiratbeU 
er  jedoch  eine  Polin,  die  hier  angegebene  Gemahlin,  Hess  aber  seine  Nach- 
kommen evangelisch  taufen.  Wegen  einer  eigenmächtigen  Unternehmung  in 
Kriege  in  Ungarn  masste  er  von  dem  Kommando  seiner  Division  zurücktreten, 
lebte  dann  in  Warschau,  Paris,  auch  in  Amerika  in  oben  angedeuteter  Weise. 

„Eine  sehr  werthvolle,  in  6  grossen  Kisten  verpackte  Waffen -Sammlung 
ist,  (wie  die  Berliner  Bfirgerzeitung  1876  mittheilt),  kurzlich  hier  aus  Hasslaud 
an  die  Adresse  des  Landraths  des  Teltowschen  Kreises  Herrn  Prinzen  Hand- 
jery  eingetroffen.  Die  Sammlung  gehörte  zu  dem  Nachlasse  des  verstorbenen 
General-Directors  der  Hassischen  Eisenbahnen,  General  von  Glasenapp, 
eines  Onkels  des  jetzigen  Besitzers,  auf  den  sie  durch  Verm&chtniss  des  erstem 
gekommen  ist.  Die  Sammlung  enthält  Exemplare  sämmtlicber  Hieb-  und 
Feuer-Waffen  aller  Bassischen  SteppenvÖlker."  Wahrscheinlich  stammt  die 
au,  Waffensammlang  event  wenn  nicht  ganz,   wohl  zum  Theil  auch  von  den 


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Grossvater  Georg  v.  Gl.  285,  General  en  Chef  and  Gouverneur  von  West- 
sibirien  her. 

Gem.:  Maria  v.  Bogaeffska. 

Sohn:  295. 

Tochter:  Alexandrine.  Gem.:  N.N.  v.Braunschweig-Warschau(?); 
sie  lebt  jetzt  in  .Petersburg. 

271.  Alexander  Gustav.  1.  8.  v.  287.  Treppenhof.  Geb.  zn  Rogo- 
wski 1777  den  4.  August;  er  wurde  1780  Pag«  am  Kaiserlichen  Hofe  zn 
8t.  Petersburg,  war  131  .  Titnlarrath,  Mitglied  der  Inländischen  Hess- 
BegulirunKS-Commission  zn  Walk  und  starb  zu  Treppenhof  1841.  —  1788  war 
der  Capitain  v.  Bonnann  im  Besitz  der  Güter  Treppenhof  and  Darsen;  die 
Frau  Oberstlientenant  v  Essen,  geb.  Katharina  Dorothea  v.  Bormann  verkaufte 
diese  Güter  für  28  500  Rbl.  alb.  dem  Collegien -Assessor  Carl  Friedrich  von 
Radingh,  auf  dessen  Namen  sie  am  20.  November  1791  proklamirt  wurden, 
Tiud  am  12.  Juni  übernahm  sein  Sohn  Alexander  v.  Radingh  in  der  geschwister- 
lichen Erbtheilung  Treppenhof  mit  Darsen  und  Brannshof,  Kirchspiel  Adsel, 
127*  ha  für  50000  Tbl.  alb.,  überliess  aber  die  Güter  am  1.  Juli  1822  für 
72800  Rbl.  81b.  dem  Titularrath  Alexander  v.  Gl.  Er  hat  ancb  von  1814 
bis  1818  nnd  von  1826  bis  1840  in  Rosse  gelebt  und  es  bewirthsc haftet.  — 
1840  war  er  Director  für  Adsel  bei  dem  Wenden- Walkschen  Holfs-Comitee  der 
Bigischen  Section  der  Bibelgesellschaft. 

Besitz:  Treppenhof  mit  Darsen  und  Brannshof,  etwa  20  Werst 
von  der  Poststation  „Glasmanek",  welches  jetzt  Glasmanka  heisst  nnd  ein  Bei- 
gnt  von  Kreuzbarg  ist.    Der  Besitz  kam  an  Sohn  N.  297  (s.  hier  N.  41). 

Gem.:  'Louise  Olga  Elisabeth  V.  Moller. 

Söhne:  2»ö,  297,  298,  299. 

Töchter:  I.  Julie,  geb.  1818  den  16  December;  gest.  1834.  —  2.  Ca- 
tbarina,  geb  1815  den  9.  Angust.  Gem.:  Johann  Augnst  v.  Roth,  1844 
auf  Panlenhof  (s.  N.  237);  1884  in  Dorpat.  —  3.  Charlotte,  geb.  1817,  lebt 
in  Canstadt  bei  Stuttgart.  —  4.  Sophia,  geb.  1820.  Gern  :  Assessor  Fried- 
rich v.  Moller-Sommerpahlen;  sie  wohnte  1864  in  Dorpat. 

272.  Christer  Wilhelm,  auch  Reinhold.  2.  8.  v.  237.  Geb.  1782  den 
26.  Mai.  —  Er  stand  im  Revalschen  Musketier- Regiment  war  Oberst- 
Lieutenant,  starb  kurz  vor  IHiS-  denn  im  Angust  1828  gehen  die  Pastoral- 
atteste für  2  Söhne  und  3  Töchter  des  weiland  Oi<ers»lieutenants  Christer 
Wilhelm  v.  Gl  nnd  dessen  Gemahlin  Nastasia  Nicolajewna  v.  Jaropkin  ein. 
Die  Nachkommen  leben  mehr  im  Innern  Russlands. 

Gern:  Nastasia  Nikolajewna  v.  Jaropkin,  die  seit  1828  als 
Wittwe  lebte. 

Söhne:  800,  301. 

Töchter:  1.  Maria,  geb.  1816.  starb  1880  zu  Dorpat.  Gem.:  General 
v.  Karlhof.  —  2.  Charlotte,  geb  1822  den  24  September,  lebte  1882  in 
Petersburg.  Gem.:  General v. Mach ow.  — 3. Anna,  geb.  1824  d.2t>.Juli, lebte  1828. 

273.  Otto  Reinhold.  3.  S.  v.  237.  Rogosinsky.  Geb.  1782  den  28  April, 
diente  von  1801  180i)  als  Lieutenant  im  Tobolskischen  Regiment,  zeichnete 
eich  in  der  Schlacht  bei  Preussisch-Eylau  ans,  bekam  dafür  ein  goldenes  Kreuz, 
welches  in  Rogosinsky  aufbewahrt  wird,  nahm  als  Stabe-Capitain  den  Ab- 
schied, ist  1810  Herr  auf  Koick,  18*23  auf  Rogosinsky,  Kirchspiel-Richter 
im  Kirchspiel  Range  (Kreis  Werro)  von  1820  bis  1838  nnd  wohl  1860  den 
6.  October  gestorben.  —  Wilhelm  Baron  v.  Bndberg  verpfändet  Koick,  Kirch- 
spiel Anzen,  nachdem  er  von  demselben  die  Güter:  Gortrudenhof,'  2'/,  ha,  and 
Annenhof,  2"/i»  ha,  abgetheilt  hatte,  den  7.  Juli  1799  und  zwar  Koick  nnd 
Aiinenhof,  da  Gertrudenhof  bereits  1794  abverkauft  worden  war,  für  UOOOO  Rbl. 
dem  Probst  and  Oberconsistorial-Assessor  Johann  Philipp  v.  Roth  zu  Canna- 
p&h,  dem  es  am  9  October  1800  pfandweise  adjudiciit  wurde.  Dieser  cedirte 
Koick  mit  Ausnahme  der  Kollage  Anneiihof  am  19.  April  1809  für  30000  Rbl. 

i.  aiuaupp  n.  y  j 


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S.  und  16  000  Rbl.  bco.  dem  Hans  Philipp  Ernst,  von  dem  es  am  7.  Hai  1810  ffir 
7370 Rbl.  8.  und  18000  EM.  bco.  Eleonore Euphrosine  V.  Glasenapp,  geb.v.Samsoi, 
cedirt  erhielt,  die  es  ihrem  Gemahl,  dem  Capitain  Otto  Beinhold  v.  OL 
Übertrag,  der  es  eich  am  17,  September  1810  eigenthfimlich  zuschreiben  lieu. 
Dieser  verpfändete  Koick,  für  sich  allein  8*%0  ha  gross,  auf  3  Jahre  am 
22.  Jannar  1854  für  22  000  Rbl.  S.  dem  Garde-Lieutenant  Friedrich  v.  Roth 
(S.  N.  2S7  und  275),  der  es  am  20.  April  1857  nach  stattgehabter  Aufhebung 
des  Pfandcontraetes  am  22.  März  1857  für  denselben  Preis  kauft«.  Nachdem 
das  Pfandverhältniss  1800  aufgehoben  und  Annenhof,  das  der  Probst  Johann 
Philipp  v.  Roth  1793  der  Frau  Capitain  Andrejew  geb.  v.  Samson  verpfändet 
gehabt  hatte,  mittelst  Resolute  des  livlandischen  Kammeralhofes  vom  IS.  De- 
cember  1803  in  die  Zahl  der  Rittergüter  aufgenommen  worden  war,  cedirte 
er  (v.  Roth)  es  am  81.  August  1810  für  13  000  Rbl.  81b.  dem  Capitain  Otto 
Reinhold  v.  Gl.,  der  sich  das  Gut  den  31.  Januar  1821  eigenthfimlich  zu- 
schreiben liess  und  am  5.  Hai  1821  ffir  12800  Rbl.  81b.  es  dem  Capitain  Tichan 
Andrejew  verkaufte.  1854  kam  es  an  den  dimittirten  Garde-Lieutenant  Otto 
Friedrich  v.  Roth  pfandweise,  dann  1857  besitzweise  (s.  N.  237  und  275). 
Die  Erben  von  Christer  Jobann  v.  GL,  dem  Vater  vom  Capitain  Otto  Sein- 
hold,  hatten  am  25.  November  1813  das  Gut  Rogosinsky  Tür  50  000  Rbl.  81b. 
an  den  Studiosus  Friedrich  v.  Essen  verpfändet;  derselbe  war  jedoch  vor  der 
Zuschreibung  gestorben  und  cedirten  dessen  Erben  Rogosinsky  am  15.  Hai 
1818  für  20000  Rbl.  dem  Capitain  Otto  Reinhold  v.  Gl.,  einem  der  Ver- 
pf ander,  der  es  nun  auch  behielt.  Er  theilte  von  Rogosinsky  das  Beigit 
Lutznick,  318/?o  ha,  zu  einem  selbständigen  Rittergut  ab,  das  als  solche« 
unter  demselben  Namen  durch  das  Patent  der  livlandischen  Gouvernemente- 
Regiernng  vom  12.  Februar  1860  conBtituirt  wurde,  wahrend  Rogosinsky  noch 
107,0  ha  gross  blieb.  Mittelst  Erbrecesses  vom  18.  März  1860  (17.  Hai  1860) 
Übertrag  Otto  Reinhold  v.  Gl.  das  Gut  Rogosinsky  ffir  49  014  Rbl.  Slb, 
seinem  Sohne,  dem  dimittirten  Lieutenant  Alexander  v.  Gl.  309,  dem  es  den 
22.  November  1867  adjndicirt  wurde.  Lutznick  Übertrag  er  am  27.  Hai  IHM 
ffir  18000  Rbl.  Slb.  seinem  Sohne,  dem  dimittirten  Lieutenant  Nicolanav.  OL 
807,  dem  es  ebenfalls  am  22.  November  1867  rechtlich  zugeschrieben  wurde. 
—  1842  den  31.  Mai  reicht  Otto  Reinhold  v.  Gl.  von  Rogosinsky  aus  ein 
Verzeichniss  seiner  Kinder  ein,  welche  Zahl  sich,  incl.  der  wohl  bereits  da- 
mals verstorbenen,  auf  die  Hübe  von  17  belaufen  hat. 

Besitz:  Koick  und  Annenhof  verkaufte  er;  Rogosinsky  ondLutt- 
oick  vererbte  er  an  Söhne  309  resp.  307. 

Gem.:  Enphrosine  Eleonore  v.  Samson-Himmelstiema,  geb.  des 
22. September  1788,  Hocbzeit  deu  18. Februar  1810;  sie  starb  den  14. Februar  1856. 

Söhne:    302,  303,  304,  305,  306,  307,  308,  809,  310,  811. 

Töchter:  1.  "Mathilde  Caroline,  geb.  1812,  den  14.  Februar, 
Hochzeit  1848  mit  August  v.  Assmus,  Major  bei  den  Ulanen,  der  1862  in 
Lazareth  zu  Petersburg  verstorben  ist;  sie  lebte  1884  als  Wittwe  in  Werro.  — 
2.  "Clementine  Charlotte,  geb.  1816,  den  28.  October:  lebte  1884  is 
Werro.  —  3.  'Maria  Louise,  geb.  den  27.  Mai  1828;  lebte  1884  in  Werro, 
nachdem  sie  von  1870  bis  1874  in  der  Diaconissen-Anstalt  fnngirte,  jedoch 
krankheitshalber  zurücktreten  musste. 

274.  Georg  Magnus.  1.  S.  v.  239;  geb.  1788,  den  6.  September,  war 
OrdnuugBgerichtsadjnuct  zu  Werro  nnd  starb  1808,  den  18.  Januar.  — 
Perrist  mit  Saarjerw  nnd  Sutti  besassen  die  Erben  von  N.  230  nnd  be- 
wirths chattete  er  wohl  hauptsächlich  die  Besitzungen,  insp.  wird  er  auf  Saar- 
jerw nud  Sutti  genannt;  im  Namen  der  Erben  verkaufte  er  am  8.  April  1906 
ffir  10000  Rbl.  bc.  Saarjerw  und  Sutti  dem  Major  Georg  Moritz  Grafen 
O'Rourke.  —  Nachdem  Georg  Magnus  v.  Gl.  ohne  Erben  1808  gestorben, 
ging  an  seinen  Bruder  Gustav  Daniel  v.  GL  die  Vertretung  der  Familie 
nnd  Verwaltung  des  Besitzes,  jetzt  nur  noch  Perrist,  über. 


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—     887    — 

Gem.:  Gertrnde  v.  Wulf,  labte  1805  ohne  Nachkommen. 

275.  Gustav  (auch  Georg)  Daniel.  2.  8.  v.  239.  Perrist.  Geb.  1786 
den  9.  Janaar,  gast.  1865;  er  war  erat  Erbherr  auf  Fernst,  bis  1840  Assessor, 
dann  1341  als  Hakenrichter,  anf  Essemeggi  in  Esthland,  zuletzt  als  Hann- 
richter  1853  aufgeführt.  Er  lebte  uro  1840  auch  in  Reval,  1843  im  Dom- 
viertel N.  87,  später  anf  Essemeggi,  nachdem  er  Fernst  verkauft  hatte.  Er 
wurde  1827  bereits  in  die  Esthlandische  Adelsmatrikel  aufgenommen.  (Esthl. 
Arch.)  —  Die  Mannrichter  in  Esthland  worden  anf  dem  Landtage  erwählt 
und  dienten  ohne  jede  Entschädigung ;  sie  mit  2  Assessoren,  1  Secretair  und 
1  Acruar  unter  sieb,  waren  gleich  den  Kreissgerichten  in  Busaland,  den  Land- 
gerichten in  Livland  und  den  Oberhauptmann sgerichten  in  Kurland  in  Betreff 
der  ihnen  zustehenden  Kriminal-  und  Civil-. Inrisprndenz  in  den  zu  ihnen  ge- 
borenden Kreisen ;  es  mussten  z.  B.  die  Appellationen  für.  die  Oberlandes- 
gerichte in  24  Standen  bei  den  Hanngerichten  angemeldet  werden.  Der  Mann- 
richter, der  erste,  war  immer  von  dem  im  Kreise  immatriculirten  Adel,  meist 
anch  die  beiden  Assessoren,  gewählt;  Hakenrichter  wurden  ebenfalls  durch 
Adelswahl  ernannt.  —  1840,  den  HO.  Januar,  HannijOggi.  District  Hamen, 
Kirchspiel  8t.  Johannis,  ist  ein  Pfandvertrag  von  Haornjoggi,  Saage  und 
Jegelecht  für  122  200  Rbl.  zwischen  dam  Verpfänder  Gh.  G.  StaSl  von  Holstein 
und  den  Pfändern  G.  v.  TTngern-Sternberg  nnd  G.  A.  Baron  v.  Ungern-Stern- 
berg  abgeschlossen  worden,  bei  dem  Zeuge:  Otto  v.  Lilienfeldt  und  Georg 
(Gustav)  v.  Glasenapp  zugegen  sind;  desgleichen  bei  Festmachung  des  Pfand- 
briefes zu  Reval,  den  10.  Harz  1840,  wo  Mathias  Stael  v.  Holstein  als  Mann- 
richter,  Constantin  Peter  Andreas  v  Ungern- Sternberg  als  Hakenrichter  und 
Baron  Constantin  Angnst  v.  Ungern-Sternberg  als  Kreisgerichts -Assessor  auf- 
geführt sind  (Russwurm).  -  1809  den  28.  Februar  wurde  Perrist  von  den  noch 
lebenden  Erben  von  dem  Kreisrentmeister  Georg  Magnus  v.  Gl.  in  sp.  durch 
Gnstav  Daniel  v.  Gl.  für  40000  Rbl.  bc.  an  den  Gouvernements-Secretair 
Otto  Wilhelm  Kieseritzki  verpfändet,  der  es  am  27.  April  1809  für  denselben 
Preis  dem  Major  Moritz  Grafen  O'Rourke  cedirte.  Am  1.  August  1818  wurde 
Perrist  durch  den  Mitverpfander  Gustav  Daniel  v.  Gl.  für  den  Reluitions- 
Schilling  von  58000  Rbl.  bc.  zurückgenommen,  gerichtliche  Bekanntmachung, 
dass  Gnstav  Daniel  v.  Gl  Besitzer  von  Perrist  sei,  erging  bereits  am 
2.  Mai  1819:  er  behielt  es,  bis  er  1840  den  9.  Janaar  (1.  Mai)  es  für 
28  000  Rbl  81b.  dem  Lieutenant  und  Ritter,  nachherigem  Kreisspielrichter 
Carl  v.  Volkmershansen,  dem  es  1852  adjudicirt  wurde,  verkaufte. 

Besitz:  Essemeggi,  District  West-Harrien,  Kirchspiel  Kegel,  15  ha, 
hat  er  wohl  durch  seine  2.  Gemahlin  in  Besitz  bekommen  (?).  Perrist  von  1818 
bis  1840. 

Gem.  I:  Caroline  v.  Roth,  geb.  1802,  and  1823  gestorben  (s.  N.  237). 

Gem.  II:  Henriette  v.  Brevem,  a.  d.  H.  Maart;  Hochzeit  1825  den 
5.  September;  i.  V.:  Landrath  Carl  Ludwig  v.  Brevem  zn  Maart,  geb.  den 
20.  Mai  1757,  gest.  den  11.  Februar  1828;  i.  M.:  Henriette  V.  Dücker,  gest. 
1794.     Henriette  v.  Gl    starb  den  20.  October  1857. 

Töchter:  1.  Anna  *  Wilhelmine  (I.  Ehe),  geb.  1821  den  6.  Juni. 
Gem.:  Friedrich  v.  Roth,  Lieutenant  a.  D.  auf  Annenhof  1857;  sie  lebte 
noch  1*66  auf  Alezanderhof  (s.  N.  237),  1884  in  Dorpat.  —  2.  Marie  Caro- 
line (I.  Ehe),  geb.  1823  den  26.  April;  Hochzeit  den  8.  August  1847.  Gem.: 
Lonis  Paul  Baron  v.  Roussillon,  geb.  1803  zuRuill,  Wirklicher  Staatsrath 
nnd  Ritter,  hatte  17  Jahre  im  Hilitair,  22  Jahre  im  Civil  im  Wilnaer  Gou- 
vernement als  Postmeister  und  Censor  gedient;  später  Erbherr  auf  Essemeggi, 
welches  er  in  den  1860er  Jahren  verkaufte.  Er  starb  den  6.  November  1883 
in  Dorpat,  woselbst  die  Wittwe  1884  noch  lebte.  S.  V.:  Wilhelm  Baron  von 
Roussillon  auf  Ruill  in  Esthland;  s.  H.:  Natalie  v.  Toll.  —  8.  Magdalena 
Maria  Eleonore  (Molli)  (II.  Ehe),  geb.  1826  den  25.  August.  Nach  Kur- 
land verbeirathet.  —  4.  Mathilde  Sophie  Charlotte,  geh.  1828  den  6  Fe- 

25» 


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binar.  —  o.  Auguste  Henriette,  geb.  1880  den  28.  August  (a.  in  Doinkirche 
Beval). 

-276.  Otto  «Wilhelm,  auch  Wladimir.  3.  8.  v.  239.  Geb.  1786  dm 
2.  Februar.  Er  trat  bei  den  Garde -Ulanen  ein,  wurde  1804  Offieier,  1813 
Bittmeister,  1816  Oberst,  1819  General- Major,  1832  General-Lieutenant, 
als  solcher  er  1840,  1848  in  Moskau  stand.  Er  befehligte  consekutiv  die  1. 
und  5.  leichte  Kavallerie-  und  die  2.  Ulanen-Division  und  qnittirte  1846. 
1849  befehligte  er  wieder  bei  der  activen  kriegsbereiten  Armee  nach  der 
Ordre  de  bataille  als  General-Lieutenant  v.  Qlasenapp  II  die  2.  leichte  Ka- 
vallerie-Division des  2.  Infanterie-Korps ;  es  ist  also  zn  der  Zeit  „v.  Glase- 
napp  II"  wohl  N.  297,  der  in  Ungarn  focht,  gewesen.  —  Im  Laufe  der  Jahre 
wurde  Wladimir  v.  Gl.  für  seine  ausgezeichneten  Dienste  im  Kriege  wie  im 
Frieden  ausser  mit  dem  Ehrensabel  mit  Diamanten  noch  mit  fast  allen  russischen 
hoben  Orden  decorirt.  Er  besass  das  Officierkreuz  des  Georgen -Ordens  seit 
der  Schlacht  bei  Hontmirail  1814,  das  Kommandeur-Kreuz  desselben  Orden» 
seit  der  Schlacht  und  Einnahme  von  Warschau  1832.  Bei  der  Schlacht  bei 
Cnlm  wurde  ihm  das  Eiserne  Kreuz  und  bei  der  Einnahme  von  Paris  1814  der 
Orden  Pour  le  merite  durch  König  Friedrich  Wilhelm  III.  verliehen. 

Gem.  I:  Magdalena  v.  Milewska,  die  1859  noch  lebte;  i.  V.:  v.  Mi- 
lewski,  Kammerer  des  letzten  polnischen  Königs. 

Gem.  II:  Barbara  v.  Nekludow;  i.  7.:  General  N.  N.  v.  Nekludow. 

Sohne:  312,  313  (I.  Ehe).  1829  war  Alexander  V.  Gl.,  Sohn  des  Ge- 
neral Major  .  .  .  .  v.  Gluenapp,  Page  am  Hofe  Sr.  Kaiserlichen  Majestät  zu 
St  Petersburg  und  zwar  seit  27.  Juli  1826  (Big.  Anz.);  ob  hier  ein  älterer 
Sohn  oder  von  N.  277  gemeint  ist? 

Tochter:  Annette  (I.Ehe).  Gem.:  Admiral  Woldemar  v.  GUsenapp 
(298);  Kochzeit  1847. 

277.  Carl  'Reinhold,  auch  Roman  genannt.  4.  8.  v.  239.  Geb.  1789, 
den  11.  Harz,  diente  auch  bei  den  Garde-Ulanen,  wie  Bruder  N.  276,  war  1812 
Lieutenant,  später  General-Major. 

Gem.: ? 

Söhne:  314,  314a  und  anderesim  Saratowschen  Gouvernement. 
Tochter:  Nadejda. 

278.  Friedrich  August.  5.  S.  v.  239.  Geb.  1792  den  30.  October, 
lebte  1806. 

279.  Paul  6ottlieb.    6.  8.  v.  239.    Geb.  1794  den  24.  October,  lebte  1806. 

21.  Generation  von  1800  bis  1835. 

280.  Otto  Casimir.  S.  v.  243.  Geb.  den  7.  Mai  1793,  gest.  den  23.  Juni 
1845  zu  Beerenwalde  in  Westpreussen  als  Pr. -Lieutenant  a.  D.  Er  genoss 
seine  Erziehung  im  väterlichen  Hause  und  auf  dem  Gymnasium  zu  Nen-Stettin, 
wo  er  1804  noch  war;  dann  trat  er  im  Juni  1813  bei  dem  Neumarkischen 
Kavallerie -Begiment  ein,  wurde  Lieutenant,  im  Februar  1815,  nachdem  er  die 
Feldzuge,  auch  den  Einzag  in  Paris  mitgemacht  hatte,  dimittirt;  trat  im  Mai 
1815  wieder  ein,  wurde  im  December  desselben  Jahres  abermals  dimittirt  und 
im  Januar  1818  dem  1.  Bataillon  Cosliner  Land  wehr 'Regiments  zuget  heilt; 
seit  März  1820  beim  2.  Bataillon  9.  Landwehr-Regiments,  wurde  er  1825 
Premier-Lieutenant  und  im  Februar  1832  mit  Armee-Uniform  als  Premier- 
Lieutenant  verabschiedet,  nachdem  er  eich  bei  Belle-alliauee  das  Eiserne  Krem 
IL  Klasse  erworben  hatte.  —  Nach  dem  Tode  seines  Vaters  1821  erbte  er 
über  27  000Bthl.  bewegliches  Vermögen  und  die  Güter  Kussow  b,  Alt- 
hfitten,  Binningsche  Mühle. 

Gem.  I:  Johanna  Schubert,  Hochzeit  1814;  sie  ist  vor  1880  gestorben. 
Gem.  II:    Auguste  v.  Dorpowska;    Hochzeit  noch  vor  1830;   i.  V.: 
N.  N.  v.  Dorpowski,  Major  a.  D.  auf  Krnmmensee  in  Westpreussen. 
Söhne:  814b,  815,  316  (I.  Ehe),  317,  318. 


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—     889    — 

Töchter:  1.  »Bertha  Erdmathe  Malwine,  geb.  den  10.  August  1815; 
Hochzeit  den  4.  März  1836;  sie  starb  den  1.  Januar  1879.  Gem.:  'Gustav 
Heinrich  Alezander  v.  Brockhuseu-Itiebitz,  später  auf  Kussow  und 
Treten,  geb.  den  28.  Juli  1813.  gest.  den  15.  April  1889.  —  2.  Henriette, 
geb.  den  31.  März  1824.  dem.:  Frediger  N.  N.  Heyer  in  Stolp;  sie  war  1B77 
Wittwe  und  starb  den  14.  October  1880.  —  3.  "Ottilie  Jobanna  Antonie 
Caroline  Elisabeth,  geb.  28.  Jnni  1825,  gest  d.  11.  August  1869.  Gem.: 
Ludwig  Friedrieb  Theodor  Causse,  Superintendent  in  Sorenbohm,  geb. 
30.  H&rz  1817:  Hochzeit  den  15.  October  1851. 

281.  «Reinhold  Christoph  Wilhelm  Heinrich  Carl  Anton.  1.  8.  v.  256. 
Geb.  den  13.  November  1814  zu  Klotzen;  Taufzengen  am  13.  ejd. :  Major 
Heinrich  Otto  Caspar  v.  Gl.  253,  Oberstlieutenant  Carl  Angust  Ludwig 
v.  Gl.  257.  Gest  den  9.  October  1887  zn  Berlin.  Vas  -Tab.  1862:  Beinhold 
Christoph  v.  GL,  Kreisdeputirter,  Oberlandes  gerichts*Ref er  endariue,  Hitglied 
des  Herrenhauses  auf  Präsentation  des  alten  nnd  befestigten  Grundbesitzes  des 
Herzogthnms  Kassabien  (?),  stellvertretender  Abgeordneter  zum  pommerschen 
Landtage  (Kussow  a  mit  Bnchwald  früher  Wrnckhutten  etc.)  (A.  1848),  Gr. 
n.  Kl.  Dallentin  (L.  1843),  Storkow  a  (L.)  b  (A.  1857).  Er  besuchte  das 
Hedwigs -Gymnasium  zu  Neil-Stettin,  wo  er  spater  Collator  (Verleiher)  der 
Hedwigsstiftnngen  war,  (siehe  Urkunde  H.  34  nnd  N.  64,  75,  76,  77,  wonach 
14,000  Gld.  Pomm.  zn  milden  Zwecken,  Stiftungen  nnd  zum  Beaten  der 
Stadt  Nen-Stettin  ausgesetzt  waren);  er  stndirte  zn  Berlin,  war  dann  Ober- 
landes gerichtsreieren dar,  verliess  spater  auf  dringendes  Anratben  seines 
Schwiegervaters  den  Staatsdienst,  für  den  er  sich  vorbereitet  hatte  nnd  über- 
nahm, ob  es  der  richtige  Schritt  war?  die  Selbstbewirthscbaftong  seiner  be- 
deutenden, bis  dahin  verpachtet  gewesenen  Besitzungen;  er  wohnte  erst  auf 
Dalleutdii,  dann  Klotzen,  darauf  Bnchwald,  1884  auf  Dallentin,  dies  letzte  allein  ein 
schon  bedeutendes  Areal  von  Über  6000  Morgen.  Er  war  Ehreuritter  des 
St.  Johanniter  Ordens,  (Liste  der  Balle;  Brandenburg  von  1857  anter  N.  1160). 
Der  Vater  war  bereite  1835  gestorben,  die  Matter  mit  Unterstützung  des 
Justizraths  Kenmann  hatte  die  Vormundschaft  übernommen  nnd  bis  zur 
Xajorennitat  des  jüngsten  Sohnes  N.  282,  die  von  ihrem  Gemahl  resp.  von 
dem  Hauptmann  Adam  Wilhelm  242,  hinterlassenen  Güter  nnd  Gelder  gnt 
verwaltet  Nach  dem  Testament  vom  13.  September  181«  (8.  N.  242)  sollte 
über  die  von  dem  Hauptmann  Adam  Wilhelm  v.  Gl.  herrührenden  Güter 
Wnrchow  a  nnd  Dallentin,  die  anch  Fideicommisse  waren,  geloost  werden,  nnd 
es  erhielt  demgemass  am  6.  Dezember  1842  nach  erfolgter  Grossjahrigkeit  des 
jüngsten  Bruders,  Heinhold  v.  Gl.  Gr.  nnd  Kl.  Dallentin,  damit  Klotzen  nnd 
Storkow  etc.,  der  Bruder  Albert  282,  Wnrchow  a,  damit  b  nnd  Bernsdorf, 
welches  letztere  gegen  die  Lehnstaze  vom  Vater  ans  dem  Gramenzer  Konkurse 
erstanden  war.  Der  brüderliche,  resp.  anch  Familienbeschluss  vom  2.  Dezember 
1848  gestattete  beiden  Brüdern,  ohne  dass  der  eine  den  andern  darum  zn  be- 
fragen hatte,  zu  Meliorationen  bedeutende  Summen  aufnehmen  zn  können,  was 
denn  anch  verlockend  war  und  mehr  als  vorteilhaft  geschehen  ist.  Die  beab- 
sichtigten Meliorationen,  wozu  der  spätere  Schwiegervater,  Oberpräsident 
Freiherr  Senfft  v,  Pilsach  sehr  anregend  rieth,  rapide  in  die  Hand  genommen, 
anch  mit  Regsamkeit  ins  Leben  gesetzt,  Hessen,  wie  so  häufig,  wenn  nicht  gar 
sicher,  berechnend  nnd  auch  den  Verhältnissen  dortiger  Gegend  entsprechend, 
recht  conservativ  vorgegangen  wird,  die  doch  noch  jungen  Herren  im  Stich, 
zumal  auch  Unglücksfälle,  Kriegszeiten,  andere  Kalamitäten  nicht  anablieben.  — 
1854  verkaufte  er  Klotzen,  um  mit  einem  Theil  des  Erlöses  Wrnckhutten  ganz 
zn  erstehen,  ans  welchem  mit  einem  Theile  Kussow,  Lbrkenheide,  später  anch 
mit  einem  Theile  der  Gramenzer  „Reihe"  (eine  Reihe  von  Pächterhöfen)  zu- 
geschlagen, dann  das  schön  gelegene  Bnchwald,  naturlich  mit  grossem  Geld- 
aufwände  non  angelegt,  und  bedeutende  Strecken  urbar  gemacht  worden 
1867  traten  hier  bereits   sehr  bedeutende  Schwierigkeiten  ein,   deren  Verlauf 


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—     890    — 

war,  daaa  den  17.  Februar  1868  Buchwald  sowie  die  Storkowschon  041er  ver- 
äussert  werden  mussten.  —  In  Bnchwald  war  von  Reinhold  v.  Gl.  wie  es 
auch  in  Klotzen  geschehen,  eine  Kapelle  erbaut,  in  ersterem  auch  ein  H&lfs- 
prediger  angestellt  worden,  so  dass  sich  eine  kleine  Parockie  Bnchwald,  Kussow 
and  Schofbütten  gebildet  hatte,  von  dar,  da  es  dem  folgenden  Besitzer,  einem 
Bankier  gleichgültig  war,  die  Pfarre  von  Bnchwald  1868  nach  Kussow  verlegt 
wurde.  —  Er  wohnte  auf  Dallentin,  auch  in  Berlin  zuletzt,  wo  er  plötzlich, 
den  9.  October  1887  starb,  in  Dallentin  beigesetzt  wurde. 

Besitz:  Klotzen,  dazn  gehörten  Linz,  Neuhof,  Zobltn  zum  Theil, 
Fredeliof  nnd  Kappe;  Storkow  a  and  b,  Lorkenbeide,  Neasch&ferei,  sind  einige 
nach  nnd  nach  veranssert  worden;  beim  Konkurse  kam  Bachwald,  wohl 
150000  Ethl.  werth  mit  80000  Bthl.,  Neuschäferei  (50,000  Rthl.  werth,  ftr 
20,000  Rthl.,  Storkow  a  für  t>ü,000,  Storkow  b  für  1(5,000  Bthl.  fort  Es 
blieben  noch  Gr.  Dallentin  mit  Granhof  and  Henriettenthal,  Kl.  Dallentin  mit 
Wilhelmshof  nnd  Gr.  Orth,  immer  noch  ein  Besitz  von  6—7000  Morgen  gross, 
auf  welchem  das  von  Adam  Wilhelm  v.  Gl.  242  (gestiftete  Fideicommiss  von 
40,000  Bthl.  stand.  Anch  Dallentin  kam  im  Februar  1892  in  Konkurs,  ans 
dem   nur  ca.  '/■  <ies  etipolirt  gewesenen  Fidei  com  mieses  gerettet  worden  ist. 

Gem.:  *Ida  Haria  Freiin  Senfft  von  Pilsach,  geb.  den  28.  Jaour 
1826,  Hochzeit  den  8.  October  1861;  i.  V.:  Ernst  Freiherr  Senfft  von  Pilsaeh, 
Oberpräsident  von  Pommern  anf  Graraenz  etc.,  geb.  den  24.  Hai  1795  zu  Hau 
Beck  bei  Hamm,  gest.  den  IS.  November  1882  zu  Gramenz';  i.  H.:  Ida  von 
Oertzen,  gest  den  81.  Mai  1849.  Ida  v.  Gl.  starb  den  24.  Mai  1891,  in  Dallen- 
tin bestattet. 

Söhne:  819,  320,  321,  322. 

TOchter:  1.  «Maria  Ida,  geb.  den  11.  Jnni  1852,  bereits  den  4.  Juli 
1870  gestorben.  —  2.  Elisabeth,  geb.  den  20.  October  1863,  nach  längerem 
Lungenleiden  anch  schon  den  28.  October  1877  im  Kurort  Görborsdorf  ge- 
storben. —  3.  Anna  Bertha,  geb.  den  31.  März  1858,  starb  den  1.  Man 
lt*59.  —  4.  Anna  "Magdalena  Elisabeth,  geb.  den  3.  März  1860.  Gen: 
Friedrich  Wilhelm  August  'Ernst  Freiherr  Senfft  von  Pilsach,  geb.  des 
26.  November  1857,  gest.  den  4.  Harz  1895  als  Hauptmann  und  Compagnieehef 
im  118.  Infanterie-Regt. ;  Hochzeit  den  12.  December  1885;  s.  V.:  Emil 
Freiherr  Senfft  von  Pilsach,  geb.  den  30.  Juli  1831,  s.  M.:  Luise,  geb.  v. 
Massow,  ihre  Aeltern  s.  N.  2S6.  —  5.  *Ida  Bertha,  geh.  den  9.  November 
1866,  verlobt  den  5.  Juni  18110,  vermählt  den  7.  August  1890  mit  +Ludolf 
Udo  v.  Alvensleben,  Bittmeister  a.  D.  anf  Wittemoor  hei  Stendal  und  uf 
Tarnefitz-Sichan,  geb.  den  9.  Janaar  1852;  e.  V.:  Udo  Gerhard  Ferdinand  v. 
Alvensleben  auf  Erzleben,  Kammerherr,  Bittmeister  etc.,  geb.  den  14.  Min 
1814,  gest  den  20.  Dezember  187t);  s.  M.:  Ehrengard  v.  Kröcher,  geb.  das 
13.  Joli  1821,  gest  den  27.  April  1895. 

2B2.  *Albert  Wilhelm.  2.  8.  v.  256;  geb.  den  1.  Dezember  1818  zu 
Klotzen;  Tanfzeugin  Frau  Albertine  v.  Glasenapp  zn  Wurchow  (s.  N.  243). 
Major  a.  D.,  Yas.-Tab.  1862:  Albert  Wilhelm  v.  Gl.  44  J.  a.  (Warchow  A 
(All),  Bernsdorf  nebst  Busch  (L)  1843:  Wurchow  B.  (L)  1857.)  —  Er  trat 
1835  beim  Garde-Hasaren- Regiment  ein,  wurde  1887  8  oconde- Lieutenant;  sof 
Beinen  Antrag  in  das  1.  Husaren-Regiment  versetzt,  nahm  1842  den  Abschied, 
trat  in  das  Landwehrverh&ltniss,  in  dem  er  als  Bittmeister  im  5.  Landwehr- 
Husaren-Regiment  den  Krieg  von  1866,  als  Major  bei  dem  Kaserve-Ulanen- 
Begiment  No.  4  den  von  1870/71  mitmachte  und  mit  dem  eisernen  Kreu 
LT.  Klasse  dekorirt  wurde.  —  1887  im  November  vom  Schlage  anf  der  rechten 
Seite  gelahmt  nnd  in  Berlin  erst  im  Elisabeth -Krankenhanse  in  Pflege,  ist  er 
im  Johanniter-Siechenhause  in  Gr.  Lichtorfeide  den  4.  August  1892  gestorben. 
—  Nachdem  er  1842  als  grossjahrig  erklart,  den  Abschied  aus  dem  Militär- 
dienst genommen,  übernahm  er  die  Bewirtschaftung  der  ihm  durch  das  Loa 
(s.  Bruder  281)   zugefallenen  Guter  Wurchow  a  und  b   and  Bernsdorf  nebst 


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—    891    — 

Buschgutern,  zu  welchem  Zweck  er  noch  auf  landwirtschaftlichen  Academien 
sich  zu  inatrairen  sachte.  Aach  für  ihn  ist  der  Familienbeschlass  vom  2  De- 
zember 1848  verhUngnissvoll  geworden,  indem  er  freilich  mit  Eifer  and  einer 
Rastlosigkeit  den  Weg  der  Meliorationen  beschritt,  deren  Erfolg  jedoch  nicht 
gleichen  Schritt  hinterher  inne  hielt.  Er  hob  viele  Buschgutpachtnngen,  welche, 
wenngleich  nicht  hohe,  doch  immer  sichere  Renten  einbrachten,  auf,  legte 
unter  bedeutenden  Geldopfern  zu  den  Radungen  etc.  neuere  grössere  Vorwerke 
an,  Hess  ja  viele  Holzbestande  herunter  schlagen,  wobei  er  auch  mit  den  Holz- 
k&ufern  und  dem  Transport  des  Holzes  Verlnste  nnd  andere  Nachtheile  hatte; 
es  wurde  anch  sofort  ein  stattliches  Gebäude  mit  Dampfmaschine  für  5  Betriebe 
erbaut,  bei  denen  für  den  Holzschneidebetrieb  zuletzt  das  Rohmaterial  fehlte, 
sowie  für  die  sehr  grosse  Brennerei  der  Bedarf  an  Kartoffeln  ans  dem  Gut 
aus  den  resp.  urbaren  Flächen  nicht  herzuwuchsen.  Ueberall  Zuschüsse  an  Geld 
machen  zu  müssen,  war  das  Ende  schon  frühzeitig  vorauszusehen;  die  klugen 
Ratbgeber  von  früher  waren  verschwunden;  12  Jahre  konnte  man  annehmen, 
dass  der  Besitz  nur  noch  in  der  Schwebe  erhalten  würde.  1867  wurde 
Wurchow  a  an  den  Gntsinspector  Quedenfeld  aus  Qnakow  verkauft  nnd  stand 
Bernsdorf  unter  Sequestration.  Die  wirkliche  Subhastation  über  Wurchow  a 
fand  den  8.  März  1877  statt  und  kaufte  eine  Kreditgesellschaft  in  Stettin 
dasselbe  für  184,000  Rthl.  1878,  Anfang  October,  kam  anch  das  Lehnsgut 
Wurchow  b  in  Subhastation,  welches  durch  den  Inspector  Fagel  jedoch  noch 
fflr  70,000  KthL  erstanden  wurde.  Eine  Nichtigkeitsbeschwerde  Seitens 
Alberts  v.  Gl  im  Januar  1878  wurde  abgewiesen.  Da  von  Fagel  der  Kauf- 
preis nicht  belegt,  wurde  am  28  Februar  die  wirkliche  Subhastation  beantragt 
und  am  1.  April  1878  die  Seqnestratur  eingeleitet,  die  hart  für  den  Besitzer 
ausfiel.  Das  Holz  war  noch  auf  40,000  Rthl.,  darunter  für  25,000  Rthl. 
schlagbares  taxirt  worden.  Am  9.  September  wurde  Wurchow  b  in  Subhastation 
dem  Bankier  v.  Krause  für  270,000  Mark  zugeschlagen,  dasselbe  (der  Verkauf) 
geschah  auch  mit  Bernsdorf  Anfang  September,  indem  es  an  einem  Lieferanten 
Lachmann  kam.  Von  Bernsdorf  allein  noch  hat  ein  Rentier  Badke  1400  Morgen 
für  48,000  Rthl.  erstanden,  nachdem  das  Vorwerk  Barenberg  und  20  kleinere 
Grundstücke  abgezweigt  waren.  Seit  Frühjahr  bis  September  1878  erlebte 
Albert  v.  Gl.  noch  auf  Wurchow  sehr  trabe  Tage.  Aus  dem  Fideicommiss- 
Fonds,  sonst  auf  64,000  Rthl.  zu  rechnen,  der  aus  dem  Verkauf  von  Wurchow  a 
(s.  N.  242)  entstand,  konnte  er  jedoch  noch  von  Zinsen  in  materieller  Beziehung 
sorgenfrei  leben,  wenn  spatere  Lähmung  durch  Schlaganfall  seinen  Lebensabend 
nicht  noch  mehr  getrübt  hätte.  —  Folgende  Acten  sind  in  den  Besitz  des 
Pastors  Splittgerber  zu  Wurchow  fibergegangen :  1.  Familienbeschluss  vom 
2.  Dezember  1843,  (betreffend  Aufnahme  von  Geldern  etc.),  2.  Erbrecesa  der 
Balfanz  v.  Gl.  Erben  vom  18.  September  1710,  8.  Lehnsurkunde  für  Laudrath 
Adam  Casimir  158  und  Burgrichter  Hauptmann  Otto  Casimir  v.  Gl.  210,  vom 
6.  November  1747,  4.  Erkenntniss  in  Sachen  der  Frau  von  Glischmicki,  geb. 
v.  WoÜBchläger,  (vergl.  Nachtrag  N.  41  nnd  G.  N.  198}  wider  ihre  Stiefmatter 
Anna  Hedwig,  geb.  v.  GL,  5.  Vergleichsverhandlnngen  zwischen  den  Gebrüdern 
Otto  Heinrich  211,  Bogislaf  Wedig  21p  und  Gert  Wedig  212  v.  GL  1766, 
6.  Bescheinigungsurkunde  des  Fräulein  Sophie  Henriette  v.  Gl.  (s.  N.  210) 
d.  d.  Bnblitz,  den  7.  October  1776,  7.  3  Erbrecesse  zwischen  den  Söhnen  des 
Hauptmanns  Otto  Casimir  v.  GL  210,  d.  d.  Bnblitz,  den  7.  October  1776, 
8.  Ein  Hypothekendokument  auf  Klotzen  und  Coprieben  vom  8.  April  1778, 
ein  desgleichen  auf  Klotzen  nur,  9.  Acten  in  Sachen  des  Bogislaf  Wedig  v.  GL 
218,  Kuesowscher  Konkurs  aus  den  Jahren  1774  bis  1782,  10.  Theilungs-Rscess 
Ober  den  Lehnsnachlass  des  Rittmeisters  Bogislaf  Heinrich  v.  Gl.  241,  vom 
20.  Dezember  1804.  —  Zur  Vermählung  seiner  Schwester  Luise,  mit  grossem 
Pomp,  Illumination  des  Sees  etc.  begangen,  Hess  Albert  v.  GL  die  Kirche 
in  Wurchow  innen  renoviren,  prächtig  ausschmücken,  den  Fussboden  neu  legen, 


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sowie    selbige  1856  auch  eine  neue  Orgel  erhielt  nnd  1865  die  Kirche  auch 
äusserlich  aufgebessert  wurde. 

Besitz:  Derselbe  zusammen  hängend  war  fast  1  Qaadratmeile ,  23,000 
Magd.  Morgen  gross,  mit  9  Seen;  Wnrchow  a  (allein  10,000  Morgen)  und  b 
mit  folgenden  Buschgütern :  Grünhof,  Peter kow ,  Milsowskathen ,  Polenk., 
Schwanebergsk.,  Baddatzenk..  Schnlzenk..  Lewinsk ,  Grugel-KnhlbergBk.,  Jacob 
Raddatzenk..  Flasstädtsk. ,  Ruhrbrucbsk  ,  Labsk.,  Schwedenlagerk. ,  Kosak; 
Scbiefebergsk..  Schlittenbaumsk,  Söhringsk.,  Pirnitzerk,  Qnakowk..  Wttzenk-, 
Krugelsk.,  Pirnitzer-Mühle,  Aalfangk.,  Qnandtk  ,  Lutterk..  Gottfried  Baddatzenk-, 
Higgenk.,  Dikbergsk,  Mnstersitzk,  Bigall,  Gönne  Wnrchow  war  1»77  land- 
schaftlich anf  12-2,548  Bthl  2M  Sgr.  11  Pf-,  Beinsdorf  auf  97.123  Rtbl.  1  Sgr. 
tazirt.  Bernsdorf  nebst  Buschgütern;  Hiiblenberg.  4  Lindenbergakathen, 
Kettelhof,  Hasselhof.  Neu  Bahrenberg,  Alt  Bahrenberg,  Pansenberg.  Fanlberg, 
Rabenberg,  Barberg,  Gerwingsberg.  1.  Lothsbacbkathen,  Holzwarterkatben. 
Diese  Güter  erbte  er  vom  Vater. 

283.  'Arnold  Casimir.  1.  S.  v.  261.  Geb.  den  4.  September  1796,  gest. 
den  19.  Januar  1799  zu  Gramenz. 

284.  "Hermann  Paul  Wedig  Friedrich  Alexander.  2.  8.  v.  261.  Geb. 
den  7.  Januar  1U02  zn  Gramenz,  gest.  den  19.  März  1869  zu  Grfinwald  als 
Hauptmann  a.  D.  —  Vas.-Tab.  101:  Hermann  v.  Gl.  3  Jahre  alt;  1862: 
Grünwald  nebst  Busch  (L.  1840)  —  Er  kam  am  25.  Februar  1»14  in  du 
Kadetten -Corps  zn  Berlin  nnd  ans  demselben  den  22.  November  1818  als 
Porteepeefahnrich  in  das  25.  Infanterie -Regiment,  wo  er  zum  Lieutenant 
avancirt,  1825  die  resp.  Güter  ans  dem  Balfanzer  Konkurse  reluiren  wollte;  anf  die 
Gramenzer  Güter  konnte  er  nicht  vorgehen,  da  der  Sohn  nicht  reluiren  konnte, 
was  der  Vater  conknrsirt  hatte;  dieser  war  ja  früh  (1810)  gestorben.  Der 
erste  Vormund  Hermanns,  zngleich  sein  Stiefvater,  der  Landrath  v.  Kleist 
Retzow  scheint  ein  Doch  weiter  als  sicher  gehender  Herr  gewesen  zn  sein, 
was  nach  damaligen  unruhigen  nnd  noch  spater  unsicheren  Zeiten  gewisse 
Berechtigung  in  so  verantwortlicher  Stellung  wohl  hatte.  Es  war  nicht 
versäumt  worden,  Hermann  mit  der  Lehnsberechtigung  anf  v.  Glaaenappccbe 
Guter,  so  nocb  den  10.  Jnni  1823  anf  Zettnn,  eintragen  zu  lassen ,  es  fehlte 
jedoch  an  Mitteln,  Prozesse  zn  führen,  Rechte  zn  erstreiten;  so  worden  i  B. 
die  Gerichtskosten  für  Hermann  v.  Gl.,  der  damals  bis  zum  7.  Januar  1828 
noch  unter  Kuratel  (Vormundschaft)  stand,  nnd  mittellos  war.  von  dem  Cös- 
liner  Oberlandesgericht  den  5.  April  1821  niedergeschlagen  (Geb.  Bt.-Arch.). 
Aus  dieser  selben  Quelle  entnommen,  ist  anf  die  für  ihn  gemachten  Antrage, 
unter  dem  6  Februar  1816  folgender  sich  nachher  günstiger  gestaltete  Bescheid 
ergangen:  „Ein  2.  Antheil  von  Steinburg  ist Lohdensches  Lehn  gewesen,  162S, 
1699.  Die  Lohden  starben  1731  aus  nnd  kamen  diese  Güter  (Steinbnrg?)  an 
General-Major  v.  Botzheim,  conflrmirt  anf  gesanunte  Hand;  sein  Binder  leistet 
Verzicht  darauf  und  kamen  dieselben  an  die  v.  Massow;  dieses  Steinbnrg  b 
haben  nach  den  v.  Botzheim  und  Massow  die  v.  Kleiste  1738,  1787.  Stein- 
bnrg a  ist  mit  Grunwald  nnd  Busch  stets  v.  Glasenappen  Besitz  nnd  Lehn 
gewesen;  mittlerweile  hatten  aber  die.  v.  Kleiste  diese  Güter  für  sich  einklagen 
wollen  und  zwar  Joachim  Berndt  Heinrich  v.  Kleist  (s.  N.  260);  er  wurde 
aber  am  27.  Febrnar  nnd  23.  September  1786  nnd  auch  am  27.  Juni  1787  ab- 
gewiesen; ihre  Behauptung  gründeten  sie  darauf,  dass  Herzog  Friedrich  dem 
Tessen  v.  Kleist  die  Gerechtigkeit  (?)  anf  die  Güter  verliehen  habe,  dieselben 
sich  durch  Güte  oder  Prozess  von  den  v.  Glasenappen  zu  beschaffen.  Der 
Anspruch  ist  als  rechtlich  nicht  nachgewiesen  und  seit  1573  (nnd  anch  vorher) 
stets  von  den  v.  Glasenappen  weiter  besessen  and  sind  noch  special  in  den 
Lehnbriefe  von  1777  als  den  v.  Glasenappen  eigen  Grünwald  und  Steinbnrg 
aufgeführt"  —  (Geh.  St.-Arch.)  —  Es  wird  anch  an  einer  Stelle  angeführt, 
dass  nach  1681  die  v.  Lohden  den  5.  Theil  der  Dörfer  Gramenz,  Lttbgost, 
Storkow,  Flakenbeide,  Lütken -Stein bürg,   Schwartow,  Janikow  nnd  die  wüste 


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Feldmark  Gr.  Seh  wart  ow  inue  gehabt  hatten.  —  Wenn  diese  Güter  nicht  auch 
ursprünglich  den  v.  Glasenappen,  wie  es  ja  anch  spater  der  Fall  war,  gehört 
hatten,  nicht  nnr  an  die  v.  Loh  den  durch  sie  verliehen  worden  waren,  würden 
doch  gewiss  die  Herzoge  sie,  als  vacante  Lehne  für  ihnen  besonders  lieb  ge- 
wesene Streber  eingezogen  und  an  letztere  verlieben  haben.  —  Es  gelang  in 
den  zwanziger  Jahren  fnr  Hermann  ans  dem  Balfanzer  Konkurse  noch 
Steinburg,  Granwald  mit  AltmQhl.  Neu-  nnd  Althirnen  zu  retten, 
welches  letztere  wohl  nach  dem  Tode  von  Otto  Leopold  v.  Gl  243,  1821  in 
den  Konkurs  hinein  gekommen  war.  —  Hermann  v.  Gl.  heirathete,  noch  im 
Militärdienst  stehend,  eine  wohlhabende  Fran,  eine  Holländerin,  in  Folge  dessen 
er  anch,  in  besserer  Lage,  die  Güter  in  eigene  Bewirtschaftung  nehmen 
konnte,  mit  der  Gemahlin  nach  Pommern  kommend  seineu  Abschied  nahm  nnd 
dann  als  Hauptmann  a.  D.  bis  zu  seinem  Tode  auf  Ginnwald  lebte,  wo  er  das 
adlige  Grünwald  aufbaute,  grosse  Strecken  nrbar  machte,  Steinbnrg  nnd  Alt* 
mfihl  besser  einrichtete;  als  ihm  diese  Gemahlin,  schon  langer  kränklich, 
kinderlos  1844  starb.  —  Er  verheiratbete  sich  zum  zweiten  Haie  und  hatte  Nach- 
kommen. Er  war  ein  Ehrenmann  durch  und  durch  nnd  von  Ansehen  so  eine 
alte  Rittergestalt  (Kirchenchronik  von  Wurcbow);  seine  Sprache,  äussere  Er- 
scheinung etc.  derb  und  ungeschminkt,  urwüchsig,  waren  die  Schaale  des 
Kerns  —  eines  Edelmannes  in  des  Wortes  wahrster  Bedeutung.  —  Seit  1857, 
Ballav  Brandenbarg  nnler  So.  1164.  Ehrenritter  des  St.  Johanniter- Ordens. 
(S.  Ahnentafel  bei  N    260  nnd  261). 

Schon  im  vorgerückten  Mannesalter,  ans  dem  Bbeinlande  kommend,  zog 
Hermann  in  diesen  noch  geretteten  altväterlichen  Besitz,  der  doch  noch  ca. 
10  000  Morgen  gross  war,  mit  der  sieb  gestellten  KultormiBsion  ein,  nicht  bloss 
als  Landwirth,  sondern  auch  als  frommer  Christ  hier  Wandel  zu  schaffen.  — 
Urweltznstande,  eine  Försterwobnung  für  sich,  ausser  dem  ferner  gelegenen 
mangelhaften  Rittergut  Steinbnrg  waren  meistens  Wald,  Busch,  Knicks,  anch 
die  etwa  1000  Morgen  grosse  „Sämmtlichkeit"  (s.  N.  9)  ausser  dem  altkeltisch 
zum  Theil  auch  altgermanisch  unregelmsssig  mit  Schmookhäusern  aufgebauten 
Bauerdorf  Grünwald  nnd  noch  zerstreut  liegende  Basch-Kathen  und  Gütchen 
vorhanden.  Seine  neue  Tbätigkeit  in  dieser  halben  Wildniss  war  nun  dahin 
gerichtet,  durch  Urbarmachung,  da  der  Grand  und  Boden  guter  Qualität  ist, 
einträgliche  Güter  etc.  zn  schaffen.  Er  ging  scharf  vor,  oft  leider  hemmend 
war  auf  die  nicht  reichlich  vorhandenen  Geldmittel  zu  achten.  Es  ist  ihm 
jedoch  gelungen,  seinen  neiden  ihn  Überlebenden  Söhnen  je  ausreichenden 
Grundbesitz  hinterlassen  zn  können  und  ist  er  bei  dem  damaligen  Meliorations- 
treihen,  in  dem  seine  Nacbharen  zum  Ruin  für  sich  und  Nachkommen  sich 
bewegten,  glücklich  um  die  gefahrbringende  Klippe  herumgesteuert. 

Zur  Charakteristik  seiner  Persönlichkeit,  seines  Wirkens  in  dieser  Oert- 
lichkeit  und  Zeit  lassen  wir  hier  einige  Bruchstücke  aus  einem  von  Ernst 
S.  v.  P.,  Gramenz,  gereimten  „Kirchspielschwank"  folgen: 

Es  war  einst  am  Sylvestertag,  Ich  forderte  mein  bestes  Pferd, 

Ein  dichter  Winternebel  lag  Den  Solyman,  mir  doppelt  werth, 

Auf  unserm  Kirchspiel  weit  nnd  breit,  Weil  er  bei  Tag  und  Mitternacht 

Das  stimmte  nicht  zur  Fröhlichkeit.  Gleich  treu  ant  meinen  Dienst  bedacht. 

Des  Jahres  Kreislauf  war  vollbracht,  wjr,  ritten  vorwärts  quer  dnrehs  Feld, 

Ich  hatte  meinen  Schlnss  gemacht,  gs  lag  verhallt  um  uns  die  Welt^ 

Und  leider  blieb  manch  böser  Rest  g™  «■  ™.^"fi8  S™"*  ^bfttten 

Zur  Last  mir  auf  das  Neujahrsfest.  Wle  Znknnftstulder  vor  uns  hatten. 

Und  weiter  trafen  wir  ein  bergig  Land, 

Gern  pflegt'  ich  sonst  mich  zu  zerstreu n,  Das  noch  der  Ceres  prüfend  Aug'  nicht 
Statt  meine  Sflndeu  su  bereu'n;  fand; 

Doch  zu  so  ernst-bewegter  Zeit  Dort  pflegt  beständig  Wind  zu  weh'n, 

Verlangt  ich  gern  nach  Einsamkeit.  Wesshalb  die  Nebel  flüchtiger  geh'n. 


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Bor  Bosch  von  Grünwald  war's  —  ihr 

wisst  es  längst  — 
Wohin    mich    ohne   Säumen    trug   mein 

Hengst; 
Koch  stürmt  er  dnrch  Wachholderbnsch 

und  Schluchten, 
Wo    schäumend   Bäche    ihren    Ausgang 

Buchten, 

Hoch  Ober  Flüsse,  Stubben,  Knicke,  Steine, 
Der  wilden  Thier'  verrottete  Gebeine, 
Weit  durch  den  wüsten  Busch  in  Sturm 

und  Granu, 
Bis  wir  puirten  vor  dem  kleinen  Haas.  — 

Wie  einst  vor  Jahren  ans  dem  deutschen 

Die  Finsternis«    des    Heidenthums    ver- 
schwand. 
Da  bauten  sich  in  nnsrer  Wälder  Mitten 
Die  Boten  Christi  ihre  Friedenahötteu. 

Bit  jener  Stern,  der  ihnen  Licht  verlieh' n. 
Klar  auch  dnrch  alle  Chris tenlan  de  schien, 
Nur  dass  in  unserer  „Sämmtlichkeiten" 

Schlnchten 
Die  alten  Götter  ihre  Zuflucht  Buchten, 

Hier  trieben  im  Verborgnen  sie  ihr  Wesen- 
Geweiht  der  schwanen  Kamt,  dem  Dienst 

des  Bösen, 
Indem  sie,  FeinddemNeuen,trea  dem  Alten, 
Verschluss' ne  Kräfte  der  Natur  entfalten. 


Nachts  sehn  wir  unter  tausend  jähr' gen 

Eichen, 
Wo  scheu  die  Roste  auch  eut  Seite  weichen, 
Zu  Greisen  sieh  gesell'u  im  Mondeuieheine 
Uralte  Fran'n  im  schaurigen  Vereine. 

Dort  wird  dann  manches  böse  Ding  er- 
dacht, 

Du   schwachen    Christen   Angst  und 
Kummer  macht; 

So  lang'  noch  Zauberei  und  Aberglauben 

Den  lieben  Seelen  ihre  Ruhe  rauben. 

Oft  sind  ee  ernste,  oft  geringe  Sachen, 
Worüber  wohl  im  Uebennuth  wir  lachen; 
So  pflegt  das  Volk  —  sie  nennen  es  be- 


In  diese  Wfldniaa  kam  vor  manchen  Jahren 
Ans  fernem  Land  ein  Edelmann  gefahren; 
Er  schien  tu  grflssen  seiner  Väter  Grand; 
Ein  Jäger  folgt  ihm  mit  Gewehr  nnd  Hand. 

Von  Gliedern  war  er  stark,  stark  auch 
sein  Bart.; 

So  ganz  ein  Bitter  nach  der  alten  Art, 

So  war  auch  hart,  steif,  kurz  du  Haar, 
der  Nacken, 

Ein  Edelmann  vom  Scheitel  bis  mm 
Hacken; 

Du  Auge  sprechend,  doch  der  Mond  tarnt 
stumm, 

Die  Brost  gewölbt,  die  Beine  etwas  krumm ; 

Gross  war  sein  Kopf,  vielleicht  su  weit 
das  Hera; 

Ans    falt'ger  Stinte    sprach    ein   atter 


So  jubeln  sie,  wenn  sie  durch  Sohomitein- 

Verderben  wohlgerath'nes  Fflaumenmnus; 

Auch  Krankheit,  Ungeziefer,  Brand  und 
Blut 

Sind  Spielieug  nur  für  solche  Satans- 
Brut.  — 


.Fürwahr,  er  hatte  schon  als  Kind  ver- 
loren 
Den  Vater  und  du  Dorf,  drin  er  gehören, 
Und  dann  erfuhren  wir  aus  fernem  Land, 
Daas  er  auch  dort  viel  Gram  nnd  Leiden 


Nichts  blieb  von  reicher  Ahnen  Erb'  und 

Cht, 
Als  dieser  Busch  —  nud  du 


Zwar  hat  er  vormals  auch,  des  Lebeos  Lust 
Ans  tausend  Adern  sieh  n  sdeh'n  gewusst, 


Und  davon  blieb  bisher  in  seinem  Bück 
Bei  tiefem  Ernst  ein  sanfter  Zug  surnck, 
Wie  auch  noch  heut  in  seinem  Mienenspiel 
Ein  wenig  Leidenschaft,  wenngleich  nicht 
viel 

Und  leider,   dass  bekennen  ich  es  muss. 
Oft  liegt  darin  auch  etwas  Ueberdrnss- 
Stete  hatte  er  ein  weit  geöffnet'  Hers 
Für  seiner  lieben  Nachbarn  Freud'  und 
Schmers. 


Wenn  über  einen  armen  snnd'gen  Thor 
Harthersig  fiel  der  Pharisäer  Chor, 
So  sehntet  er  jenen  gern  vor  Qu-en  Kutan 
Und  pflegte  ruhig,  müde  i   ' 


Er  wnsste,  wie  mit  ihren  Zauberblicken 
Du  arme  Herz  die  Sunde  kann  bestricken; 
Denn  wahrlich  nicht  umsonst  — versteht 

ihr  mich  — 
Liess  Eva  einst  du  Paradies  im  Stick. 


Jigitizccty  GoOglc 


Und  wie  ei  einsam  sinnend  vorwärt« 
schreitet, 

Von  seinem  treuen  Jäger  nur  begleitet, 

(Fast  kätf  ich  hier  den  treuen  Hund  ver- 
gessen, 

Dort  oben  nanntf  ich  ihn  bereits)  indessen 

Da  plötzlich  tritt  hervor,  gebt  Acht!  ein 

Gelrtl! 

Der  Glück  und  langes  Leben  ihm  verhaust, 
Wenn  er  ans  diesem  Bosch  in  Menschen- 
liebe 
Die  Wildniss  nnd  die  Zauberei  vertriebe. 


Genüg, 


i  Heros   schritt  sofort  mm 
Streit, 

Zn  Kämpfern  nahm  er  Grunewalder  Leut'. 
Kit  Brechstang',  Spaten,  Aezten,  Hacken 
Begannen  sie  die  hitrigon  Attacken; 

Hier  wurde  keinem  Stranch  Pardon  ge- 

Es  kostete  sein  festgewurzelt  Leben.   — 

Ein  schwer'  Stflck  Arbeit  war  es  schon 
Und  spärlich  war  derselben  Lohn. 

Wo  nirgends  Ordnung,  Plan  nnd  Zwang 

man  schaut, 
Bin  Jeder  nach  Flaisir  sich  Hütten  baut. 
Und  Nichts  die  Leutchen  irgendwie  be- 
rührt. 
Was  ausserhalb  des  Kirchspiels  arrivirt. 

Dort  sah  man  freilich  auch  in  grossen 
Krügen 

Ton  früh  bis  spät  die  alten  Bauern  liegen, 

Wo  sie  dann  harmlos  plaudernd  Brannt- 
wein tranken, 

Bis  sie  bewusstlos  auf  das  Pflaster  sanken. 

Hier  traf  eich's  oft  auch,  dase  ein  Zank 
entstand, 

Und  dann  nahm  man  die  Jungen  mit  rar 
Hand, 

Die  schnarchend  um  den  Kachelofen  lagen, 

Um  hier  die  Köpfe  auch  sich  wund  eu 
schlagen. 

So  sehn  wir,  beute,  wie  au  allen  Zeiten, 
Hat  jedes  Ding  auch  seine  Schattenseiten; 
Doch  Wehmuth,  wie  ein  Traum  beschleicht 


Nur  schade,  dass  mit  dem  Wachholder- 
strauch 

Entwurzelt  ward  manch'  guter,  alter 
Brauch, 


Und  dass  mit   uns'rer  Landwirthschaft 

Erblflh'n 
Auch  gute  alte  Zeiten  schwanden  hin. 

Das  alte  Dorf,   wo  zwischen  schatt'gen, 

hohen  Linden 
In  krummen  Linien  sich  die  Zaune  winden, 
Wo  sind  sie  hin.  die  traulich  stillen  Ecken, 
In  denen  sorglos  kleine  Vögel  hecken? 

Die  Hinterhöfe,  wo  in  ew'gem  Bauch 

Bei  flpp'gem  Unkraut  wächst  Holländer- 
Strauch? 

Wo  tief  in  Winkeln,  schwer  nur  zu  ent- 
decken, 

Gehöfte  vor  der  Strasse  sich  verstecken? 

Die  Zeit,    da  Niemand  sich  mit  Sorgen 

plagt 
WoNichts,  das  dieNatur  uns  leicht  versagt, 
Und  unter  Glockenklang  in  „Sämmtlicn- 

Vierhnndert  braune  LeutekÖhe  weiden? 


Denkt  n 


nReiterami 


Das  ist  die  Kuh  für  kleiner  Leute  Heerd. 
Sie  kannten  nicht  verfeinerten  Genuas  — 
Kartoffeln  hatten  sie  im  Ueberfluss. 

Und  wenn  ich  sonst  ihr  Loos  nicht  wählen 

mag, 
Gehört'  ihn '  a  Morgens  doch  der  ganze  Tag. 
Jetzt  hat  die  Rechenkunst  der  neuen  Zeit 
Verbannt  den  Sinn  für  die  Gemnthlichkeit, 

Da  ängstlich  jeden  kleinen  Fleck  man  nutzt 
Und  Teid'ger  Eigennutz    das    Dorf  be- 
schmutzt — 
Ja  in  moderner  Landwirthschaft  Getriebe 
Zeigt  selten  sich  ein  wenig  Onristenliebe. 

Zwar  dürfen  wir  des  Vorzugs  nicht  ver- 
gessen, 

Dass  sie  jetzt  mehr  und  bess'res  Brot 
wohl  eisen; 

Doch  Morgens,  eh'  der  kleine  Kann  er- 

Ist  schon  der  Plan  des  Tags  für  ihn  ge- 
macht. 

Hau  octroyfrt  ihm  Alles:  Speis'  und  Kleid, 
Hans,  Heirath,  ja  die  Seligkeit!   —  — 


Durch  diese  Schilderung  von  Sonst  und 

Jetzt 
Hab'  ich  vielleicht  manch'  lieben  Freund 

verletzt? 
Allein  die  Wahrheit  drängt  —  kann  ich 

dafür? 
Ich  dien'  als  unfreiwillig  Werkzeug  ihr. 


cb,  Google 


Glaubt  nicht,  dass  Euch  daher  ein  Vor- 
wurf droht, 

Dir  thatet  nur,  was  Buch  die  Pflicht  gebot. 

In  Eurem  Tagwerk  eifrig  vorzurücken 

und  ängstlich  nicht  nach  rechte  und  links 
zu  blicken. 

Die  Dinge  sind  auch  heut  nicht  Jedem  klar, 
Und  Gottes  Rath  ist  meistens  wunderbar: 
Doch  wenn  Ihr  im  Verkehr  Euch  dem  ergebt, 
Und  trotz  der  Wandelung  des  Lebens  strebt 

In  Politik  unwandelbar  am  Alten, 
Ebrwttrd'gen  pietätvoll   festzuhalten;  — 
Merkt  dock  die  Tragik  dieses  Erdenlebeus: 
Solch'  edles  Mnh'n  stets  war  bisher  ver- 
gebens. 

Ihr  bringt  damit  das  Euch  vertraute  Pfund 
Niemals  auf  Zinsen,  doch  gar  Euch  auf 

den  Hand. 
Von  Herzen  der  Vergangenheit  ergeben, 
Dient  gerade  Ihr  der  Neuzeit  heft'gem 

Streben, 

Indem  Dir  mehr  als  Andre,    oluT  Eu'r 

Wissen, 
Der  Wandelung  des  Lehens  wart  beflissen; 
Drum  wenn  Dir  conservirt,  beachtet  nur: 
Et  senken  sich  an  Gottes  grosser  Uhr 


Und  hiermit  sag'  iah  Euch  nun  gute  Nacht, 
Bis  morgen  früh   ich  ernsten  Sinns  er- 


Wie  mit  Freund  Solvman  ich  stül  gehalten, 
Am  Fenster  sah  ich  sitzen  meinen  alten, 
Verehrten,  lieben  Herrn  im  Lehnstuhl  dort, 
Wo  in  der  Sachsenhall  (Ivanhoe)  die  erste 
Sftole  rechts  am  Tisch. 


Kit  frommem  Denken  unverrnckt 
Und  ganz  vertieft 

Las  er  —  tauscht'  ich  mich  nicht  — 
Die  beuge  Schrift. 

Doch  als  er  durch  des  Dieners  Hast  ent- 
nommen, 

Dass  eben  Jemand  zu  Besuch  gekommen. 

Da  rief  er  auf,  dass  rings  die  Hall'  er- 
dröhnte 

Und  eins  der  Unstern  Ahnenbilder  stöhnte : 


Und  meines  Helden  Beutel  wurde  dünn; 
Zwar  hielt  er  muthig  Stand,  nur  furchte  ich, 
Wenn  sich  entspinnt  ein  30jahr'ger  Krieg, 

Dass  mit  der  Zeit  zu  sehr  der  Kopf  ihm 

ach  wirrt 
Und  er  zuletzt  noch  Hypochonder  wird. 
Er  pflegt'  stets  mitten  im  Gefecht  zu  stehn, 
Ich  konnte  niemals  satt  mich  an  ihm  sehn. 


Wenn  einen  pfiff  gen  Schlaehtpian  er  er- 
sann, 
So  zog  er  seinen  grauen  Flanschrock  an. 
Nahm  einen  krummen  Eacbenstab  zur  Hand 
Und  kuckte  mit  dem  Fernrohr  durch  das 

Das  Haus,  das  er  erbaut,  nicht  schild're 
ich  es  gern, 

Liegt  mitten  in  dem  Busch  —  hell  wie 
ein  Stern 

Von    schnurgeraden   Strassen    ganz    wie 

,        _  Strahlen, 


.Sieh  da.  Da  lieber  Nachbar  mein, 
„Du  sollst  mir  sehr  willkommen  sein. 
.Karl,  hol'  vom  Konigamo  sei  wein 
.Und  auch  Champagner  hinterdrein!* 

Ich  muas  gesteh' n,  dass  mir  das  Wort  gefiel 
Wh-  tranken  manches  Glas,  doch  nicht  zuviel. 
Auch  wurden  wenig  Worte  nur  gesprochen, 
Weil  bald  nach  letztem  Glas  ich  aufge- 
brochen. 


Uns  beiden  war  des  Tags  das  Hers  so 

voll, 
Und  dann  weiss  Keiner,  was  er  sagen  soll. 
Wie  ich  den  Best  des  Abends  zugebracht, 
Hab'  heut'  ich  zu  erzählen  nicht  gewagt  - 

Hein  Lied  ist  ohnehin  schon  etwas  lang 

Für  ein  en  guten,  simplenKirchspielschwsni- 

Genug,  ich  freute  mich  des  alten  Hern! 
Und  knekte  ruhig  nach  den  Abendsteri; 
Zum  Schluss:  „Ich  nenn'  Dich  Pommerns 

besten  8obn! 
.Du  meines   Lieds  und   dieser  Gegsnd 


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—    897    — 

Besitz:  Grünwald  mit  Burghof  nebst  Altmahl  mit  Rambowkathen, 
Wiesekenk.,  Mundtenk.,  Krauseuk.,  Dietrichsk.,  Johann  Bamlowsk.,  Bahrenk., 
Thomsk.,  Kirchwitzk.,  Baumannsk.,  Zenksk.,  Labsk.,  Christian  Baddatzk., 
Scbnlzenk.  und  Bärwaldsk.  kamen  an  seine  Söhne  N.  825  resp  324.  Stein- 
barg verkaufte  er  1860,  Neahütten  1807  an  den  Grafen  v.  Kleist-Schmenzin; 
Altbütten  nebst  Aschenkathen,  Bethkenkatnen  and  2.  Lothsbacbkathen  hatte 
er  früher  bereits  an  den  ObeTprasidentan  Freiherrn  Senfft  von  Pilsach  ver- 
aussert,  um  den  Best,  Grünwald,  was  ihm  viel  gekostet  hatte  and  Altmübl  am 
so  besser  in  Kultur  bringen  zn  können;  es  war  das  noch  ein  Besitz  von 
7000  Morgen,  doch  nur  ein  geringer  Theil  aus  dem  Baifanzer  and  auch  resp. 
dem  Gramenzer  Konkurse. 

Gem.  I:  'Anna  Barbara  Barghof,  sie  hatte  in  Nieder-Krächtig  bei 
Erkelenz  eine  Besitzung;   Hochzeit  1837,  sie  starb  1844. 

Gem.  II:  'Hedwig  Kunigunde  Wanda  Elise  v.  Puttkamer,  geb.  den 
20.  April  1827,  Hochzeit  den  24  Juii  1845  zu  Pobrow;  i.  V.:  Theodor  Friedrich 
Wilhelm  Jesko  v.  Puttkamer  auf  Pobrow,  Zottin  etc.,  geb.  den  19.  September  1790; 
i.  H.:  Herniina  Friederike  Luise  Conradine  Johanna  Dorothea  v.  Ueckermann 
a,  d.  H.  Weitenhagen,  geb.  den  14.  Juni  1793;  sie,  Hedwig,  wohnte  als  Wittwe 
in  Cöslin  bis  zn  ihrem  am  17.  April  1884  in  Grünwald  erfolgten  Tode. 

Söhne:    323,  324,  324a,  325. 

Töchter:   1.  AngnBte,  geb.  den  1.  Juli  1846.  gest.  den  27.  Jnli  1847. 

2.  Ida  Maria  »Erdmuthe,  geb.  den  15.  Juni  1850,  gest.  den  24.  Juli  1851. 

3.  Ebrenfriede  Erdmanndine  Antonie  Pauline  Valli  'Elisabeth,  geb. 
den  12.  October  1851,  gest.  den  M.August  1854.  4.  *Maria  Hedwig,  geb. 
den  9.  September  1859,  gest.  1881. 

265.  »August  Reinhold.  1.  S.  v.  262.  Geb.  den  23.  Februar  1808, 
gest.  den  23.  April  1897  zn  Stolp  in  P.  Er  besachte  das  Gymnasium  zn 
Cöslin  und  Berlin,  genügte  dann  seiner  Militairpflicht  als  Einjährig-Freiwilliger 
im  3.  Ulanen -Regiment,  wurde  Lieutenant  im  2.  Bataillon  9.  Landwehr-Regi- 
ments, lebte  als  Rittmeister  a.  D.  in  Stolp.  Er  hatte  von  seinem  Vater  laut 
Testament  das  Gut  Bonin  erhalten,  welches  er  mit  seiner  Schwester  gegen 
Zettun,  schuldenfrei,  1828  vertauschte,  dies  von  1831  bis  1885  selbst  bewirth* 
Behaftete  und  dann  1846  für  40000  TM.  verkaufte. 

Besitz:   Bonin,  Zettun. 

286.  Johann  Heinrich  'Ferdinand.  2.  S.  v.  262.  Geb.  den  2.  April  1814; 
Oberst  z.  D.  Er  besuchte  das  Gymnasium  zu  Cöslin  und  Neu-Stettin,  trat 
am*  1.  October  1832  beim  5.  Husaren-Regiment  (Blücher)  ein,  wurde  den 
15.  Februar  1886  Seconde  -Lieutenant,  den  16.  September  1848  Premier- 
Lieutenant,  war  mehrere  Jahre  Regiments-Adjutant,  den  22.  Juni  1852  Ritt- 
meister and  Eskadrons-Chef,  den  14.  Juni  1859  Major  and  etatsmässiger  Stabs- 
offizier,  dann  den  25.  Juni  1864  Oberstlientenant  und  Kommandeur  des 
12.  (Litthauischen)  Ulanen-Regiments;  seit  31  März  1866  als  Oberst  z.  Disp. 
in  Stolp  lebend.  —  Er  fahrte  seit  30.  October  1839,  so  wie  auch  der  Bruder 
N.  285  folgendes  Wappea:  Im  silbernen  Schilde  2  blaue  Querbalken,  dazwischen 
einen  Mohrenkopf  en  face;  als  Helmschmuck  ein  auf  der  Convexe  liegender 
silberner  Halbmond,  worüber  im  Halbkreise  5  Sterne  über  5  Strahlen,  3  blau, 
2  silbern  je  abwechselnd,  schweben.  Wappendecken  etc.  blau  und  silbern.  — 
Ben  Krieg  von  1866  machte  er  als  Kommandeur  des  2.  Landwehr-Husaren- 
Regiments  ganz  besonders  rühmlichst  mit;  auch  in  dem  Feldzage  1870/71 
führte  er  dasselbe,  nun  3.  Reserve- Hn saren -Begiment ,  cernirte  Diedenhofen, 
nmsste  der  Brechrahr  zafolge  zurücktreten.  —  Er  ist  Bitter  des  Ordens  Pour 
le  merite,  des  Seh  wer  dter- Adler-Ordens,  des  Eisernen  Kreuzes  II.  Klasse  und 
anderer.  —  Seine  Helden thaten,  von  Freund  und  Feind  auf  das  Rühmlichste 
anerkanntes,  schneidiges  Handeln  als  Kavalleriefahrer  sind  in  der  Geschichte 
(s.  Krieg  v.  1866)  verzeichnet;  siehe  auch  Militärische  Blätter,  XVIII.  Band, 
8.  51  bis  73  „das  2.  Landwehr -Husaren-Regiment  im  Feldzage  1866"  und  an 


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».  0.  —  Das  Gefecht  bei  Preran,  am  15.  Juli  1B66  in  Kürze:  In  Bftcksicht 
auf  das  noch  keineswegs  beendete  Gefecht  nördlich  Tobitschau  Hess  General 
t.  Hartmann  die  Kürassier-Brigade  bei  Klapotowitz  zurück  und  unternahm 
mit  dem  2.  Landwehr  Husaren -Regiment,  3  Eskadrons  2.  Husaren-,  1  Eskadron 
10.  Ulanen -Regiments  und  1  Batterie  den  Kitt  gegen  Preran,  welcher  sich, 
bei  der  Unmöglichkeit  mit  den  geringen  disponiblen  Kräften  etwas  Ernstliches 
gegen  Preran  za  unternehmen,  anf  eine  gewaltsame  Becognoscirong,  wie  stark 
der  Feind  dort  sei  nnd  was  die  grossen  abziehenden  Trnppenmassen  bedeuteten, 
Ton  der  ursprünglichen  Aufgabe  (man  hatte  es  hier  mit  der  ganzen  feindlichen, 
zwar  sich  abziehenden  Armee  zu  thnn)  sich  reducirte.  —  Nach  dem  Passiren 
der  Beczwa  stiess  General  v.  Hartmann  bei  Boketnitz  nnd  Dlnhonitz  anf 
feindliche  Infanterie  nnd  starke,  anf  der  Chaussee  marschirende  Wagen-Kolonnen. 
Theils  die  Infanterie  niederreitend  nnd  gefangennehmend,  theils  Verwirrung 
in  den  Wagenreihen  erregend,  machten  die  8  Eskadrons,  hier  in  unmittelbarer 
Nahe  des  ganzen  feindlichen  Gros  und  völlig  von  dem  ihrigen  isolirt,  glanzende 
Attacken,  deren  Resultat  400  Gefangene  nnd  die  völlige  Einsicht  in  die  feind- 
liche Stärke,  auch  nur  die  Absicht  war.  Als  sich  nördlich  von  Boketnitz 
starke  feindliche  Artillerie  und  von  Preran  desgleichen  Kavallerie  entwickelte, 
dachte  General  v.  Hartmann  an  seinen  Rückzug  und  deckte  denselben  durch 
die  2.  Landwehr-Husaren.  Der  Kommandeur,  Oberst  v.  Glasenapp,  eingedenk 
des  alten  Grundsatzes,  dass  gute  Kavallerie  sich  nnr  vertheidigt,  indem  sie 
attaekirt,  griff,  obgleich  das  Regiment  total  erschöpft  nnd  decimiri,  dennoch 
die  weit  Überlegenen  Haller-Husaren  an  nud  erreichte  dadnrch  wenigstens,  da 
er  ans  dem  ruhigen  Rflckzn gas ch ritt  plötzlich  nach  2  Seiten  einschwenkte  nnd 
vom  Fleck  den  Feind  attackirte,  hieraus  der  Feind  nahe  Reserven  annahm: 
dass  derselbe  nicht  weiter  folgte  nnd  der  Bravonr  des  Regiments  die  gebührende 
Anerkennung  zollte.  —  Auszug  aus  .das  2.  Landwehr-Hus&ren-Begiment  im 
Feldzuge  1866:"  Eine  kurze  Recognocinmg  ergab,  dass  sowohl  die  vorliegende 
Höhe,  als  die  Dörfer  Dlaluwitz  (an  der  Eisenbahn)  und  Boketnitz  (etwa  eine 
V,  Heile  gegenüber,  an  der  Lands  trasse  von  Ol  mutz  nach  Preran)  stark  von 
Feinde  besetzt  nnd  an  den  Wegen  feindliche  Infanterie -Abtheilungen  vorge- 
schoben seien.  (Regimenter  Gyulai  und  Toskana).  Das  ganze  Oesterreichische 
I.  Armee-Corps  befand  sich  in  dieser  Gegend,  so  dass  General  v.  Hartmans 
mit  seinem  schwachen  Detachement  mitten  in  dasselbe  hineinbrach  nnd  es 
selbst  momentan  vollständig  auseinandersprengte,  da  dnrch  das  gleich  darauf 
erfolgende  Attackiren  und  Vordringen  des  Landwehr-Husaren -Regiments  die 
Panik  des  Feindes  so  znnahm,  dass  selbst  nicht  unmittelbar  angegriffene 
feindliche  Trnppentheile.  die  Waffen  fortwerfend,  in  voller  Auflösung  die  Flucht 
ergriffen.  Erst  als  der  Feind  einen  Ueberblick  über  die  geringe  Stärke  des 
Detachements  erhielt,  erlangte  er  seine  Fassung  wieder.  Etwa  in  der  Mitte 
zwischen  den  beiden  genannten  Dörfern  hatte  das  Detachement  folgende 
Stellung:  1.  Treffen,  rechter  Flügel,  die  Eskadron  10.  Ulanen -Regiments, 
Gentrnm  das  Landwehr-Husaren  -Regiment,  linker  Flügel  die  reitende  Batterie; 
dahinter  im  2.  Treffen  3  Eskadrons  des  2.  Leib -Husaren -Regiments.  Nach 
der  kurzen  Becognoscirong  befahl  General  v.  Hartmann  um  6  Uhr  Abends 
den  Angriff  des  1.  Treffens,  der  Art,  dass  jede  Eskadron  die  ihr  zunächst 
stehende  feindliche  Abtheilung  angreifen  sollte.  Schon  war  die  4.  Eskadron 
des  Landwehr-Husaren-Regiments  (Rittmeister  v.  Seydlitz)  vorgeschickt,  am 
eine  vor  Dl&lnwitz  zuerst  sichtbare  feindliche  Infanteriemasse  zu  attackiren,  als 
sich  auch  auf  der  Höhe  vor  der  Front  in  Richtung  auf  Przedmost  hin  feind- 
liche Infanterie  (mindestens  1  Bataillon)  zeigte.  Die  Artillerie  gab  anf  dieselbe 
einige  so  wirksame  Schüsse  ab,  dass  bei  dem  gleich  darauf  erfolgenden  Anreiten 
der  1.  und  2.  Eskadron,  dnrch  den  Oberst  v  Glasenapp  geführt,  die  feindliche 
Salve,  weil  zu  hoch,  diesseits  kaum  erheblichen  Schaden  tbat.  Die  Ulanen- 
Eskadron  wandte  sich  rechts  längs  der  Allee  nach  Dlaluwitz  und  sprengte 
dort  ein  feindliches  Quarree.  Die  4.  Eskadron  des  Landwehr-Hasaren-Begiiteiiti 


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—    899    — 

griff  halbrechtsschweokend  den  Feind  vor  Dlalnwitz  an,  fiberritt  die  feindlichen 
TiraillenTB,  zersprengte  den  Feind,  obgleich  er  in  einem  ziemlich  tiefen  Hohl- 
wege formirt,  die  Eskadrou  wirksam  beschoss  und  machte  3  Offiziere  und 
einige  50  Kann  zn  Gefangenen.  Premier-Lieutenant  v.  d.  Lanken-Wakenitz, 
Wachtmeister  Horowski  nnd  Husar  Schubert  sprengten,  allen  andern  voran,  in 
den  tiefen  Hohlweg  mitten  in  den  Feind  hinein  nnd  bahnten  der  Eskadron  den 
Weg  in  das  Quarr6e  etc.,  der  Feind  floh  nach  Dlalnwitz,  wo  die  Verfolgung 
aufhörte,  da  die  Eskadron  von  der  Besatzung  des  Borfes  heftig  beschossen 
wurde;  sie  ging  nun  leider  bis  hinter  den  Eisenbahn  dämm  zurück,  um  die 
Gefangenen  zn  bergen,  anstatt  dem  Regiment  ausser  Schussweite  vom  Dorfe 
in  folgen.  Die  8.  Eskadron  (Rittmeister  Kahlweiß  v.  Rathenow)  wendete  sich 
halblinks  schwenkend  gegen  ein  feindliches  Quarrte  vor  Roketnitz,  sprengte 
dasselbe  nnd  machte  47  Gefangene;  theils  verfolgte  sie  die  nach  Roketnitz 
fliehenden  Feinde,  theils  warf  sie  sich  nnn  anf  den,  die  ganze  Chanssee  von 
Olmfltz  nach  Prerau  bedeckenden  feindlichen  Anneetrain,  der  von  einer  gränzen- 
losen  Panik  ergriffen,  in  wildester  Flacht  sein  Heil  sachte  and  dadurch  in  eine 
solche  Unordnung  kam,  dass  die  Hasaren  volle  Ernte  halten  konnten  etc.  — 
Der  Regiments-Kommandeur  (Oberst  v.  Glasenapp)  führte  die  1.  and  2.  Es- 
kadron gegen  die  stärkste  feindliche  Position  auf  der  Höhe  vor  der  Front. 
Der  Feind  hatte,  wie  erwähnt,  seine  Salve  ziemlich  wirkungslos  abgegeben, 
Als  sich  die  Eskadrons  mühsam  durch  das  hohe  und  dichte  Getreide  (welches 
Hindernis»  meist  von  der  Kritik  unberücksichtigt  blieb,  doch  unsererseits  Be- 
wegungen fast  unmöglich  machte  und  die  Pferde  exorbitant  ermüdete)  den  Berg 
in  die  Höhe  gearbeitet  hatten,  sah  man  den  Feind  bereite  in  voller  Flache 
schon  weit  nach  Przedmost  zueilen  Es  hielt  sehr  schwer,  ihn  mit  den 
ermüdeten  Pferden,  gehemmt  durch  das  dichte  Getreide,  zu  erreichen.  Endlich 
hielt  er  Stand  und  formirte  grössere  and  kleinere  Knäuel,  wurde  jedoch  bald 
umzingelt  und  gesprengt  Die  1.  Eskadron  (Premier-Lieutenant  v.  Zastrow) 
ritt  ein  grosses  Knäuel  um  und  machte  etwa  120  Gefangene,  verlor  aber  selbst 
ziemlich  viel  durch  das  feindliche  Feuer.  Die  2.  Eskadron  (Premier-Lieutenant 
v,  Tresckow)  sprengte  mehrere  Knäuel  und  machte  viel  Gefangene;  auch  der 
den  Kommandeur  begleitende  Adjutant  (Lieutenant  Becker)  griff,  die  Gelegenheit 
ausnützend,  mit  nur  2  Ordonnanzen  ein  kleines  Knäuel  an  nnd  machte  17  Ge- 
fangene. Im  Ganzen  beliefen  sich  die  Gefangenen  anf  ca.  300  Mann,  der  Reit 
des  Feindes  rettete  sich  durch  die  Flucht.  Die  Gefangenen  worden  unter 
Eskorte  nach  rückwärts  geschickt  und  das  Ganze  nach  vorwärts  gesammelt, 
da  die  Schwadronen  durch  das  Ein-  and  Umherhaaen  aal  die  vielen  Knäuel 
nnd  durch  Verfolgung  der  Fliehenden  sehr  auseinandergekommen  waren. 
Während  dieses  Sammelns  schickte  der  Kommandeur  noch  einen  Zog  der 
2.  Eskadron  links  nach  der  Chaussee,  nm  die  sich  dort  sammelnden  Begleit- 
mannschaften des  feindlichen  Trains  auseinanderzusprengen  und  den  letzteren 
abzuschneiden.  Eine  starke  Patrouille  der  1.  Eskadron  ging  nach  Przedmost 
vor,  am  zu  recognosciren,  mit  dem  Erfolg,  dass  rechts  im  Tbale  vor  Prerau 
mehrere  feindliche  Infanterie -Regimenter  ständen,  auch  die  Höhen  neben 
Roketnitz,  in  der  linken  Flanke  also,  stark  mit  feindlicher  Artillerie,  Infanterie 
und  Kavallerie  besetzt  seien;  die  erstere  hatte  schon  ihr  Feuer  anf  die  dies- 
seitige Batterie  eröffnet,  nach  der  Chaussee  von  der  2.  und  8.  Eskadron 
detachirte  Zöge  geriet  he  n  schon  mit  feindlichen  Kürassieren  ine  Gefecht; 
trotzdem  glaubte  der  wackere  Kommandeur  ohne  Besorgniss  sein  zn  können, 
da  er  seine  rechte  Flanke  durch  die  nach  Dlalnwitz  vorgegangene  Ulanen- 
Eskadron  and  durch  die  eigene  4.,  sowie  die  linke  Flanke  durch  die  3.  Eskadron 
gedeckt  hielt.  Inzwischen  war  auch  der  Generalstabsoffizier  der  Division, 
Hauptmann  v.  Versen,  der  diese  so  wie  auch  die  spätere  Attake  mit  gezogenem 
Säbel  thätig  mitmachte,  zurückgeritten,  um  Verstärkung  hierher  von  dem 
General  v.  Hartmann  zu  erbitten.  Leider  konnte  dieselbe  nicht  gewährt 
werden,   da  die  2.  Leib-Husaren  bereite  ebenfalls  in  heftiges  Gefecht  gegen 


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—     400    — 

feindliche  Infanterie  vor  Eoketnitz  verwickelt,'  die  Ulanen -Eskadron  and  die 
diesseitige  4.  Eskadron  nicht  gleich  aufzufinden  waren.  Er  veranlasste  jedoch 
den  Kittmeister  v.  Kuhlwein  mit  einem  Theil  der  8.  Eskadron  dem  Kommandeur 
za  Hülfe  za  eilen.  Noch  im  Begriff,  die  Züge  nnd  Eskadrons  zu  ordnen,  ertönte 
der  Rnf:  „ Ungarische  Husaren  schneiden  uns  den  Rückzng  ab!"  nnd  sah  der 
Kommandeur  eine  Kolonne  feindlicher  Husaren  in  seinem  Böcken.  Dieselben 
mussten  nnter  dem  Schutze  der  Anhübe  oder  ans  dem  Dorfe  Dlalawitz  deboueuirt 
sein;  da  der  Oberst  v.  Glasenapp  aber  dort  in  der  Nahe  die  befreundeten 
Eskadrons  erwartete,  erregte  auch  dies  keine  Besorgniss  in  ihm,  zumal  das 
langsame,  bedächtige  Vorrucken  des  Feindes  gerade  nicht  auf  sehr  ernstliche 
Absichten  deutete.  Dur  Kommandeur  liess  also,  Angesichts  des  Feindes,  das 
Ordnen  fortsetzen,  aber  für  die  Detachirten  „Apoll"  blasen.  Nun  schwenkte 
er  mit  Zügen  kehrt,  um  dem  Feinde  entgegenzugehen.  In  demselben  Moment 
erhielt  er  die  Meldung,  dasa  eine  andere _ Kolonne  feindlicher  Husaren  die 
Schlucht  rechts  (südlich)  vor  Frzedmost  herauf  rücke  und  sah  er  nunmehr  aach 
schon  in  seinem  jetzigen  Kücken  (vorher  Front)  auf  dem  Plateau  aber  ebenfalls 
nur  bedachtig  sie  vorrücken.  Es  schien  ihm  jedoch  nicht  räthlich,  die  beab- 
sichtigte Attake  anf  den  von  Dlalnwitz  vordringenden  Feind  schon  jetzt  zu 
machen,  da  sein  Kücken  zu  sehr  bedroht  war,  andererseits  hielt  er  für  eben 
so  wenig  rathsam,  übereilt  einen  Ausweg  aus  dieser  Falle  za  suchen,  weil 
dadurch  nur  der  Feiud  ermuthtgt,  die  Landwehrhusaren  aber  entmuthigt 
worden  wären.  Der  Kommandeur  Hess  desshalb  vom  rechten,  dem  vom  Feinde 
entferntesten  Flügel,  mit  Zügen  abbrechen  and  dann,  halbrechtsgehend,  sogleich 
in  den  Schritt  fallen,  nm  zu  sehen,  wie  der  Feind  das  aufnehmen  würde  um 
dann  nach  seinem  Verhalten  weitere  Maasa nahmen  zu  treffen.  Dies  in  den 
Schrittfallen  hatte  den  guten  Erfolg,  dass  der  in  einem  kurzen  Trabe  anrückende 
Feind  stutzte  nnd  ebenfalls  in  den  Schritt  fiel;  die  Kolonne  von  Dlalnwitz  her 
drehte  sich  fast  nur  anf  der  Stelle,  der  diesseitigen  Bewegung  folgend,  nm  die 
Front  dagegen  zu  behalten,  während  die  Kolonne  im  Bücken  folgte  Diesen 
Zeitgewinn  benutzte  der  Oberst  v.  Glasenapp  um  Instruktion  an  die  Eskadron- 
chefs  zn  ertheilen.  Der  Führer  der  1.  Eskadron  (v.  Zastrow)  erhielt  den 
Befehl,  sobald  das  Kommando  „Front"  erfolgen  würde,  mit  seinen  an  der 
Queue  marschirenden  Zügen  sofort  Kehrt  zu  schwenken  and  die  im  Backen 
folgende  feindliche  Kolonne  zu  attakiren,  während  die  Beste  der  2.  nnd  3.  Es* 
kadron  dahin  instrnirt  wnrden,  auf  das  ^Front"  jeder  Einzelne  links  um  zu 
wenden  nnd  so  in  einer  festgescblossenen  Masse  zur  Attake  auf  die  nunmehr 
in  der  linken  Flanke  befindliche  feindliche  Kolonne  loszareiten.  Die  letztere 
Bestimmung  gebot  sich  dadurch,  dass  durch  ein  Einschwenken  mit  Zügen  nur 
die  Inversion  erzielt  wurde  (?),  dasselbe  anch  sonst  unmöglich  erschien,  ohne 
grosse  Verwirrung  anzurichten,  da  die  Züge  allmälig  alle  Distanze  verloren 
und  sich  dicht  an  einander  geschoben  hatten,  (rechtfertigt  mehr).  Mittlerweile 
hatte  das  Regiment  Zeit  gewonnen,  sich  so  weit  längs  der  Front  der  feind- 
lichen Kolonne  fortza  schieben,  dass  es  die  direkte  Bückzugslinie  zum  General 
v.  Hartmann  frei  bekam  nnd  nur  noch  in  der  Flanke  besonders  bedroht  war. 
Die  betreffenden  dies-  nnd  jenseitigen  Abteilungen  waren  nur  noch  ca.  '^00  Schritt 
von  einander  entfernt,  so  dass  der  Kommandeur,  in  dem  vorschrifts massigen 
Abstände  neben  der  Kolonne  reitend,  oft  nur  10  Schritt  die  feindlichen 
Flankeare  neben  sich  hatte  und  wiederholt  sein  Pferd  drohend  gegen  sie 
wenden  mnsste,  um  sie  in  respektvolle  Entfernung  zarflekzuscheuchen.  Da  die 
Bttckzngslinie  gesichert  war,  d.  h.  man  direkt  darauf  sich  befand,  der  Feind 
aber  noch  immer  keine  Absicht  zum  Angriff  Meinerseits  zeigte,  hielt  der 
Kommandeur  es  an  der  Zeit,  dem  altpreussischen  Beitergrundsatze  gemäss, 
diese  sich  ihm  und  seinen  braven  Husaren  vielleicht  nie  wieder  darbietende 
Gelegenheit  auch  nicht  ungenützt  vorübergehen  zu  lassen,  nm  sich  mit  einem 
Gegner  gleicher  Waffe  zu  messen,  wenn  derselbe  anch  3  bis  4 fach  überlegen 
war.   Also,  der  Bückzug  war  frei,  was  kann  da  einem  schneidigen  Beitor  viel 


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—    401    — 

Nachtheil  passiren,  wenn  er  anch  nicht  renasirt.  Das  Zahlen  Verhältnis s  war 
ungefähr  folgende! :  durch  Detachirnngen  zu  den  Gefangenentransporten  und 
die  nicht  zurückgekehrten  Zuge  gegen  die  Chaussee,  waren  die  3  Eskadron» 
bis  anf  7  Züge  za  9  Rotten  {Totalsumme  incl.  Offiziere  and  Unteroffiziere 
etwa  160  Köpfe  (Pferde)  zusammengeschmolzen,  wahrend  die  feindlichen 
Haller-Husaren ,  nach  Angabe  des  Kommandeurs  derselben,  in  der  Kolonne 
links,  die  der  Kommandeur  selbst  führte,  8  Eskadrons  und  in  der  Kolonne  im 
Backen  2  Eskadrons  stark  waren.  Dem  oberflächlichen  Blicke  erschienen  sie 
nicht  so  stark,  da  beide  Kolonnen  in  Eskadronskolonne  und  dicht  aufgerückt, 
nur  etwa  eine  Schwadronsfront  boten  und  eine  feste  Masse  (qnarreeartig)  bil- 
deten, welche  Formation  sie  anch  wahrend  des  nun  folgenden  Gefechts  beibe- 
hielten. Der  Kommandeur  v.  Glasenapp  gab  also,  anf  einem  günstigen 
Fleck  angelangt  die  Kommandos:  Front!  und  Harsch!  Marsch!  die  von  den 
braven  Hasaren  präcise  ausgeführt  wurden,  indem  sie  sich,  ao  eilig  es  ihre 
total  erschöpften  Pferde  konnten,  kämpf esraut.hig  anf  die  Feinde  warfen, 
welche,  von  diesem  Angriff  überrascht,  Halt  machten  und  sich  stehenden 
Fasses,  dicht  geschlossen  vertheidigten.  Der  Oberst  v.  Glaieoapp,  von 
seinem  mathigen,  guten  Pferde  rasch  gegen  den  Feind  getragen,  ao  dass 
er  seinen  Husaren  weit  vorkam,  wechselte  mit  dem  feindlichen  Kommandeur 
und  dessen  Adjutanten  im  Vorbeireiten  einige  Hiebe  nnd  drang  dann  in 
die  Teten-Schwadron  hinein,  wo  er  aber  so  eng  umzingelt  and  mit  Hieben 
bedeckt  wurde,  dass,  ehe  er  sich,  oder  besonders  seine  Husaren,  ihn  her- 
aushauen konnten,  ans  9  Hiebwanden  blutend  (6  im  Kopf  nnd  Genick, 
3  in  den  Armen)  besinnungslos  vom  Pferde  sank.  —  Ein  Durchbrechen  nnd 
Sprengen  der  feindlichen  Hasse  war  bei  den  geringen  Kräften  nicht  möglich, 
trotzdem  die  Hasaren  anverzagt  mit  kräftigen  Hieben  einzudringen  suchten 
nnd  das  G-efecht  etwa  Vi  Stande  fortsetzten,  bis  sie  durch  die  vom  General 
v.  Hartmann  wiederholt  ertheilten  Signale  „Apell"  zurückgerufen,  das  Gefecht 
abbrachen  und  sich  vom  Feinde  anverfolgt  nach  dem  Eisenbahndamm  zurück- 
zogen, wo  der  übrige  Theil  des  ganzen  Detachements,  bereits  gesammelt,  sie 
aufnahm.  Es  war  die  höchste  Zeit,  denn,  nachdem  der  Feind  seinen  ersten 
panischen  Schrecken  überwunden  and  von  der  geringen  Starke  des  ganzen 
Detachements  Einsicht  genommen  hatte,  rückte  er  von  allen  Seiten  nach  der 
Fuhrt  über  die  Beczwa  vor,  um  dasselbe  von  dort  abzuschneiden.  Der  Verlast 
des  Feindes  war  nicht  unbedeutend,  besonders  an  Offizieren;  auch  führten  die 
Landwehr  •Husaren,  ausser  den  früher  gefangenen  Infanteristen,  von  hier 
33  Beutepferde  mit  zurück.  Das  Regiment  selbst  verlor  an  diesem  Tage: 
5  Offiziere,  den  Kommandeur  mit  9  Wunden,  leblos  auf  dem  Gefecbtsfelde 
liegen  bleibend,  in  Gefangenschaft  beim  Erwachen;  Lieutenant  Graf  von  Roth- 
kirch-Trach  mit  7  Wunden;  Lieutenants  v.  Gioromsk;  and  Schönberg  leichter 
verwundet,  Vice  -  Wachtmeister  Saalfeld  (Offizierdienst  thuend);  vermisste 
Husaren  14  (3  todt,  4  schwer  verwundet,  3  gestürzt,  4,  spater  den  Komman- 
deur aufsuchend,  umzingelt  und  gefangen);  mit  leichten  Verwundungen  41  Mann; 
Vertust  an  Pferden  46,  meist  erschossen.  Dass  mehr  als  der  vierte  Theil  des 
Ganzen  mit  ehrenvollen  Wanden  aus  dem  Gefecht  zurückkehrte,  spricht  wohl 
am  besten  für  die  Energie  und  Bravonr  der  Landwehr-Husaren  einem  so  über- 
legenen Feinde  gegenüber;  aber  auch  die  feindlichen  Offiziere  und  sogar  der 
feindliche  Feldherr  (v,  Benedek)  waren  voll  Lobes  über  das  tapfere  Einhauen 
und  acht  kavalleristische  Auftreten  der  Preusaen  hier  in  den  Land  wehr -Husaren. 
Um  Vi9  Uhr  wurde  von  jenseits  der  Beczwa  die  4.  Escadron  noch  ausgeschickt, 
ihren  anf  dem  Gefechtsfelde  liegengebliebenen  Kommandeur  —  vergeblich  — 
aufzusuchen.  —  Folgen  wir  diesem  schneidigen,  mit  Humor  rahig  überlegenden, 
acht  preassischen  Husaren  -Kommandeur  von  dem  durch  seine  Heldenthaten 
roth  gefärbten  Schlachtfelde,  welches  er,  selbst  gefallen,  mit  Verwundeten  nnd 
Todten  bedeckt  hatte,  und  er  glücklicherweise  wieder  auflebte,  in  die  un- 
verschuldete Lazarethgefangenschaft.  —  Durch  die  Presse  bereits  mitgetheilte  Auf- 


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Zeichnungen  des  Obersten  and  Kommandeurs  der  2.  Landwehr-Husaren  von 
Glasenapp,  in  oeBtre  ichischer  Gefangenschaft  1860:  „Bei  der  Attacke  uf  die 
Haller-Husaren  war  ich  mit  meinem  raschen  Pferde  den  ermatteten  Pferden 
des  Regiments  zu  weit  vorgekommen,  so  dass  ich,  ehe  ich  unterstützt  werden 
konnte,  vom  Feinde  umzingelt  wurde  und,  mit  9  Wunden  bedeckt,  besinnungs- 
los vom  Pferde  sank.  Ich  mochte  etwa  '/*— Vi  Stunde  ohne  Besinnung  liegen 
geblieben  sein,  als  ich  erwachte  und  das  Gefechtsfeld  leer  fand.  Hein  Begi- 
ment  war  nach  der  Fahrt,  die  feindlichen  Haller-Hnsaren  nach  dem  Grande 
vor  Preran  zurückgegangen.  Nicht  weit  von  mir  hielt  eine  feindliche  Ve- 
dette ;  sobald  ein  Husar  derselben  bemerkte,  dass  ich  mich  aufrichtete,  sprengte 
er  mit  geschwungenem  Säbel  und  dem  beliebten  Rufe:  „Hund  von  Preoes"1, 
den  ich  noch  Öfter  hören  musste,  auf  mich  los  and  wurde  mich  höchtwahr- 
scheinlich,  bei  meiner  Schwäche  durch  den  starken  Blutverlust,  bald  über- 
wältigt haben,  wenn  nicht  zufälligerweise  mehrere  Haearen- Offiziere  (0 estreicher), 
die  noch  einmal  zurückgekehrt  waren,  die  mich  vermeintlich  todt  glaubend, 
nun  dazwischen  getreten  wären.  Dieselben  erwiesen  sich  sehr  theilnehmeDd 
und,  da  ein  Arzt  nicht  zur  Stelle,  offerirten  sie  mir  sogleich  ein  Pferd,  um 
nach  Prerau  zu  reiten,  da  es  znm  Gehen  für  meine  Kräfte  doch  zu  weit  ent- 
fernt war.  Aber  auch  das  Reiten  hatte  seine  grossen  Schwierigkeiten;  beide 
Arme  waren  mir  dicht  über  den  Handgelenken  durchschlagen  und  der  Unke 
Zeigefinger  gespalten,  so  dass  ich  die  Führung  des  Pferdes  nicht  übernehmen 
konnte.  Der  Rittmeister  v.  d.  Wense  führte  es  am  Zügel  and  ein  anderer 
Offizier  unterstützte  meinen  schwankenden  Sitz  von  der  rechten  Seite.  Zun 
Glück  ging  das  Pferd  einen  rahigen,  gleich  massigen  Schritt;  denn  jeder  tm- 
regelmässige  Tritt  oder  alles  Zackein  verursachte  mir  heftige  Schmerzen  in 
den  6  Kopfwunden,  besonders  in  der  tiefen  Genickwunde.  In  Preran  wurde 
ich  direct  nach  dem  Ordonnanzhanse  gebracht,  wo  bereits  östrei einsehe  Aerzte 
beschäftigt  waren,  meine  verwundeten  Husaren  zu  verbinden  und  Offiziere  aller 
Waffen  liebreich  bemüht  waren,  dieselben  durch  Wein,  Cigarren  etc.  zu  er- 
quicken. Auch  bei  der  Verbindung  meiner  Wanden  leisteten  sie  höchst  bereit- 
willig and  herzlich  jede  Art  von  Unterstützung,  mit  der  sie  mir  eine  Er- 
leichterung und  Stärkung  verschaffen  zu  können  glaubten.  Es  wurde  mir  in 
demselben  Hause  ein  bequemes  Zimmer  und  Lager  zubereitet  und  ich,  nachdem 
ich  verbunden  war,  von  mehreren  Officieren  auf  dasselbe  geführt.  Die  Offi- 
ciere  überhaupt  baten  mich,  bei  mir  bleiben  zn  dürfen,  um,  falls  ich  dazu 
aufgelegt  sei,  zu  meiner  Unterhaltung  beizutragen,  sonst  aber  bereit  sein  zu 
können,  meine  Wünsche  so  gut  wie  möglich  zu  befriedigen;  kurz,  es  wurde 
mir  eine  so  ungezwungene,  herzliche  Theilnabme  und  Aufmerksamkeit  uf 
meine  Behaglichkeit  hin  erwiesen,  wie  ich  sie  kaum  von  meinen  besten  Freunden 
hätte  finden  und  verwerthen  können.  Dabei  wurde  jede  Anspielung  oder  Be- 
sprechung der  gegenseitigen  feindlichen  Lage  vermieden  and  ich  nur  als  Freund 
behandelt.  Trotzdem  suchte  man  mir  das  Hissliche  der  eigenen  Situation  in 
entziehen.  Noch  immer  herrschte  grosse  Aufregung  in  der  Stadt  and  unter 
den  Truppen;  öfter  ertönten  Alarmrufe  und  Signale,  vermuthlich  hervorgerufen 
durch  die  zu  meiner  Aufsuchung  von  General  v.  Hartmann  entsandten  Pa- 
trouillen etc.,  so  dass,  als  ich  bei  einer  solchen  Veranlassung  mich  an  du 
Fenster  setzte,  am  dem  auf  dem  Marktplätze  stattfindenden  Treiben  zuzusehen, 
ein  General  zu  mir  in  das  Zimmer  trat  und  mich  höflich,  aber  bestimmt  bat, 
das  Fenster  zu  verlassen,  da  leicht  Scenen  stattfinden  könnten,  die  man  meinem 
Auge  gern  entziehen  möchte.  Ich  legte  mich  also  wieder  auf  das  Bett  in 
einem  recht  despectirlichen  Kostüm;  mein  Attila  war  so  zerfetzt  und  voll  Blut, 
dass  er  von  mir  nicht  gebraucht  werden  konnte;  ein  Aehnliches  war  von  den 
Beinkleidern  der  Fall  und  befand  ich  mich  im  tiefsten  Negligee;  Hemde  und 
Unterbeinkleider,  beide  wenig  sauber  und  mehr  roth,  als  weiss;  als  mir  ein  am 
Fenster  sitzender  Offlcier  zurief:  „Da  kommt  der  Feldzeugmeister  zurück!' 
Feldzeugmeister  v.  Benedek   ritt  mit  seinem  Stabe  direct  auf  mein  Haas  m 


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und  stieg  ab.  Gefolgt  von  seinem  Stab«  ging  er  von  der  Thlir  meines  Zimmers 
mit  offenen  Armen  auf  mich  zn,  mir  zurufend,  ich  möge  liegen  bleiben;  als 
ich  trotzdem  aufstand,  umarmte  er  mich  herzlich  nnd  kusste  mich.  Ein  halb 
flacher,  halb  scharfer  Hieb  qner  Über  den  Hand  hatte  mir  die  ganze  linke 
Seite  meines  Gebisses  eingeschlagen  und  eine  dicke  Anschwellung  des  Hundes 
und  Blutung  bewirkt,  so  daas  meine  Visage  wahrlich  nicht  appetitlich  war,  and 
ich,  dies  fühlend,  so  wie  überhaupt  beschämt  über  mein  Kustüm,  mich  nicht 
enthalten  konnte,  zurückzutreten  und  die  Worte:  „aber  Escellenz!"  za  sagen, 
worauf  Feldzeugmeister  v.  Benedek  sofort  einfiel:  «Nun,  mein  lieber  Oberst, 
einen  so  braven  Offleier  kann  man  nicht  genug  ehren,  ich  habe  Ihr  ganzes 
Gefecht  mit  angesehen  und  bewundere  Ihr  und  Ihres  Regiments  Verhalten!" 
Darauf  nöthigte  er  mich,  mich  wieder  hinzulegen,  setzte  sich  zn  mir  und  unter- 
hielt sich  längere  Zeit  mit  mir  Aber  die  Ereignisse  des  Tages,  öfter  seine 
Freude  und  Anerkennung  hervorhebend,  wie  ein  so  schwaches  Häuflein  so  un- 
besorgt mitten  in  seine  Armee  einbrechen  konnte.  Ehe  er  mich  verlies«,  er- 
kundigte er  sich  theilnehmend,  ob  es  mir  auch  an  Nichts  fehle  und  bot  mir 
an,  aber  seine  Kasse  zu  verfugen,  falls  es  mir  an  Geld  fehle;  auch  sagte  er 
mir  zu,  am  nächsten  Tage  seinen  Besuch  zu  wiederholen,  um  nach  meinem 
Befinden  za  sehen,  da  er  erst  am  Hittage  abzamarschiren  gedenke.  Nachdem 
er  sich  entfernt,  kehrte  sein  General-Adjutant,  General-Major  v.  Kriz  zu  mir 
zurück  und  setzte  mich  davon  in  Kenntniss,  dass  8e.  Excellenz,  wenn  es  von 
seinen  persönlichen  Gefühlen  abhinge,  mich  gern  ohne  alle  Bedingung  in  Freiheit 
setzen  wurde;  da  es  aber  einmal  ein  alter  Kriegsgebrauch  sei,  gefangene  Offi- 
ciere  nur  gegen  Abgabe  ihres  Ehrenworts,  während  des  Krieges  nicht  mehr 
an  demselben  Theil  nehmen  zu  wollen,  aus  der  Gefangenschaft  za  entlassen: 
so  liesse  mir  der  Feldzeugmeister  unter  dieser  Bedingung  (also  jetzt  schon) 
meine  Freiheit  anbieten,  wobei  er  sich  dahin  erklärte,  dass,  falls  ich  diese  Be- 
dingung nicht  annähme,  er  mich  auf  Gefahr  meines  Lebens  (da  mich  die  Aerzte 
für  nicht  transportabel  erklärten,  die  Eisenbahn -Verbindung  nach  Wien  auch 
gestört  war)  nach  Ungarn  als  Gefangenen  mitfuhren  müsse.  So  schwer  es  mir 
ankam,  auf  diese  Bedingung  einzugehen,  konnte  ich  doch  nicht  anders;  denn, 
abgesehen  von  einer  etwaigen  Lebensgefahr  bei  dem  beschwerlichen  Transport 
nach  Ungarn,  konnte  ich  doch  dort,  als  Verwundeter  und  tief  im  Innern  ge- 
fangen Gehaltener,  meinem  AUergnädigsten  Könige  und  der  Armee  in  dem  vor- 
aussichtlich nur  kurzen  Kriege  nichts  mehr  nützen,  mir  selbst  nur  schaden. 
Die  Sache  wurde  demnach  mit  einem  einfachen  Handschlage  abgemacht  und 
meine  kurze  Gefangenschaft  von  2  Stunden  erledigt,  nachdem  ohne  mein  Wissen 
der  Antrag  eines  vom  General  v.  Hartmann  abgeschickten  Parlamentairs, 
wegen  meiner  Auswechselung  abgelehnt  war.  Der  Abend  verging  unter  fort- 
währenden Besuchen  östreichischer  Offleiere,  welche,  dem  Beispiele  des  Feld- 
zeugmeistors  folgend,  kamen,  um  mir  ihre  Tbeilnahme  zu  bezeigen  und  ihre 
Dienste  anzubieten.  Noch  ganz  spät,  gegen  11  Uhr,  kam  der  Kommandeur 
der  Haller -Husaren,  Oberst  Baron  v.  Harburg,  mit  den  nicht  durch  den  Dienst 
abgehaltenen  Officieren  seines  Regiments,  um  nach  mir  zu  sehen.  Aecht  ka- 
meradschaftliche und  liebenswürdige  Herren,  die  mich  mit  Lobeserhebungen 
überschütteten  und  nicht  anerkennend  genug  von  meinen  tapferen  Husaren 
sprechen  konnten.  So  war  das  Entree  der  Unterhaltung,  dass  Oberat  v.  Har- 
burg sich  gleich  zu  mir  auf  das  Bett  setzte  und,  mir  auf  die  Schulter  klopfend, 
in  der  herzlich  gemttthlichen  süddeutschen  Weise  zu  mir  sagte:  „Du  bist  ein 
braver  Kerl,  wir  hoben  uns  tüchtig  miteinander  gerauft,  den  Hieb  übers  Hau! 
hast  Du  von  mir  und  den  höbe  ich  von  Dir,"  wobei  er  mir  eine  leichte  Hals- 
verletzung zeigte  (da  die  starke  Stickerei  des  Kragens  etc.  meinen  Hieb  ge- 
schwächt hatte),  „nun  lass  uns  für's  Leben  Freunde  Bein"  Hit  Freuden  nahm 
ich  ein  solch  kameradschaftliches  Anerbieten  an.  Natürlich  kam  die  Bede  auf 
unser  Gefecht  und  versicherte  er,  dass  er  mich  nicht  angegriffen  haben  würde, 
da  er  meine  Buhe,  in  der  ich  meine  Leute  in  den  Schritt  fallen  liess,  als  ich 


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doch  ernstlich  bedroht  war,  für  die  Zuversicht  einer  nahen  Hülfe,  meine  Falle 
also  in  der  That,  angenommen  und  geglaubt  hatte,  ihn  zu  einem  Demelee  zu  ver- 
leiten, das  dann  von  den  mir  folgenden  Reserven  zu  seinem  grössten  Naehtheil 
benutzt  worden  wäre.  Ueberhaupt  hatte  unser  plötzliches  Vorbrechen  nnd 
Attackiren  nach  allen  Richtungen  unsere  Kräfte  für  viel  starker  nnd  du  Re- 
serve viel  näher  erscheinen  lassen.  Dies  gab  er  auch  als  Grund  an,  wesshalb 
er  meine  Husaren  bei  ihrem  Abbrechen  des  Gefechts  nicht  verfolgt  habe. 
Als  ich  ihn  fragte,  ob  mir  denn  meine  Husaren  auch  ordentlich  gefolgt  und 
gut  eingehauen  hätten,  erwiderte  er:  „Wie  die  Teufel  hoben  sie  auf  uns  ein- 
gebaut; sie  woren  aber  zn  schwocb,  um  durchzubrechen."  Ein  recht  kamerad- 
schaftlicher Zug  war  es,  dasa,  als  ich  bedauerte,  nach  meinem  Erwachen  noch 
in  halb  bewussüosem  Znstande  meine  Säbelklinge  nicht  beachtet,  sie  auch 
beim  Hereinreiten  vor  Schmerzen  nicht  vermisst  zn  haben,  und  sie  wohl  ver- 
loren geben  müsse,  sich  mehrere  Offleiere  sogleich  entfernten  nnd  mir  später 
meine  gute  Klinge  wirklich  brachten.  Die  Officiere  dieses  Regiments  behandelten 
mich  auch  an  späteren  Tagen  ganz,  wie  ihnen  angebtfrig,  da  sie,  wenn  ihr 
Weg  auf  Patrouille  etc.  sie  in  meine  Nahe  führte',  mit  der  grossesten  Theil- 
nahme  auf  kurze  Zeit  bei  mir  eintraten,  um  sich  nach  meinem  Befinden  zu 
erknndigen  Gegen  12  Uhr  Abends  erst  kam  ich  zur  Ruhe.  Am  andern 
Morgen  6  Uhr  wurde  ich  plötzlich  durch  Lärm  im  Vorzimmer  geweckt;  ein 
Sanitäts -Offleier  trat  mit  6  Mann  in  mein  Zimmer,  mit  der  Aufforderung,  so- 
fort aufzustehen  nnd  ihm  zn  folgen,  da  er  mich  weiter  transportiren  müsse. 
Alle  Vorstellungen  von  mir,  dass  er  sich  irre,  so  wie  das  Proteatiren  des 
Districts-Commissarius,  den  Feldzeugmeister  v.  Benedek  persönlich  für  meinen 
Schutz  und  gute  Behandlung,  bis  zur  Ankunft  preussischer  Trappen,  verant- 
wortlich gemacht  hatte,  halfen  Nicht«.  Feldzeugmeister  v.  Benedek  war  schon 
nm  3  Uhr  Morgens  mit  sämmtlichen  Trappen  abmarschirt,  und  dieser  Offleier 
mit  seinem  Kommando  noch  im  Ort.  Er  hielt  mich  in  der  Eile  des  Abmarsches 
fflr  vergessen  nnd  glaubte  sich  besonderes  Lob  zn  verdienen,  wenn  er  mich  nach- 
brächte. Es  half  nichts,  ich  musste  mich  der  Gewalt  fügen  und  erhielt  nicht  einmal 
soviel  Zeit,  nm  mich  frisch  verbinden  zu  lassen  oder  anzuziehen.  Ich  wurde  auf 
einen  Wagen  gelegt,  der  zum  Transport  Verwundeter  mit  einer  harten  Matratze 
versehen  war,  mit  einem  Wojlach  zugedeckt  nnd  nnn  in  möglichster  Eile  der 
Armee  nachgefahren.  Abwechselnd  setzten  sich  einige  der  Begleitungs- 
mannschaften  auf  den  Band  des  Wagens.  Einen  unbemerkten  Augenblick  be- 
nutzend, bog  sich  einer  derselben,  der  sich  von  Anfang  an  durch  Aufmerksam- 
keit gegen  mich  hervorthat,  an  mein  Ohr  und  flüsterte  mir  zu:  „Ich  bin 
Ungar,  ist  Kossuth  schon  bei  Euch  nnd  Bind  schon  viele  übergetreten?"  worauf 
ich  ihm  ebenso  leise  erwiderte:  „Halt's  Maul,  sonst  bangen  sie  Dich  auf  und 
wenn  möglich,  mich  dazu,  vielleicht  später;"  aber  es  bot  sich  weiter  keine 
Gelegenheit  zu  einer  unbemerkten  Rücksprache;  doch  nahm  sich  der  Ungar 
meiner  schützend  an,  indem  er  alle  mir  zugedachten  Insulten  der  bald  erreichten 
Nachzügler  nnd  später  anch  den  öfter  ans  den  Truppenkolonnen,  an  welchen 
wir  vorbeifuhren,  an  mich  gerichteten  Lieblingsruf:  „A  Freuss,  haha!  Hand 
von  Preuss,  das  is  di  recht!"  mit  noch  kräftigerem  Gegenschimpfen  auf  die 
verschiedenen  Nationalitäten  erwiderte.  Nach  einigen  Stunden  erreichten  wir 
geordnete  und  geschlossene  Truppentheile  und  auch  der  Bagage,  wo  ich  in 
einen  beqnemeren  Sanitätswagen  anf  Federn  nnd  mit  dichtem  Verdeck  (es 
regnete  stark)  transferirt  wnrde.  Das  Fortkommen  war  jedoch  schwierig, 
da  alle  Wege  voller  Truppen  steckten,  so  dass  ich  erst  nm  2  Uhr  in  den 
kleinen  Flecken  Freistadle  eintraf,  woselbst  auch  der  Feldzeugmeiater  vod 
Benedek  das  Hauptquartier  genommen  hatte.  Ein  mir  in  der  Strasse  be- 
gegnender Adjutant  abernahm  bereitwillig,  dem  Feldzeugmeister  meine 
Ankunft  mitzutheilen  nnd  erschien  auch  sofort  der  General  v.  Kriz  im 
Auftrage  desselben,  um  die  mir  wiederfahrene  Behandlung  zn  entschuldigen 
nnd  strenge  Bestrafung  des  überdiensteifrigen  Sanitätsoffiziers  zn>  versprechen. 


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Von  Seiten  des  Distrikt-Kommissarina  in  Prerau  hatte  der  Feldzeugmeister 
auch  eo  eben  eine  Estaffete  mit  der  Meldung  meiner  gewaltsamen  Entführung 
ans  seinem  Schatze  erhalten.  General  v.  Kriz  ging  nun  selbst  mit  dem  Bürger- 
meister des  Orts  von  Hans  zn  Hans,  um  mir  die  beste  und  geeignetste  Wohnung 
auszusuchen,  zu  welchem  Zweck  der  Oberst  und  Kommandeur  eines  italienischen 
Begiments  ohne  Weiteres  ansquartirt  wurde.  General  v.  Kriz  traf  hier  eine 
ganz  vortreffliche  Wahl;  denn  die  Hausbesitzerin,  ein  Fräulein  Therese  Schwach, 
in  den  80ger  Jahren,  war  im  ganzen  Orte  wegen  ihrer  grossen  Gntmuthigkeit 
und  Mildthätigkeit,  sowie  wegen  ihrer  ausgezeichneten  Kenntnisse  in  der 
Krankenpflege,  der  sie  sich  schon  oft  unterzogen,  beliebt  und  besass  dabei  ein 
vortreffliches  Kochtalent.  Bei  dieser  liebenswürdigen  Dame  einquartirt,  schickte 
mir  General  v.  Kriz  gleich  darauf  den  Stabsarzt  des  Hauptquartiers  und  den 
Civilarzt  des  Orts  zn,  um  mich  zn  verbinden.  Letzterer,  Dr.  Auspitz,  trug 
im  Laufe  der  Zeit  durch  seine  ausserordentliche  Sorgsamkeit,  mit  der  er  zwei 
bis  drei  Mal  täglich  mehrere  Stunden  auf  die  Reinigung  and  den  Verband 
meiner  Wunden  verwendete,  zu  deren  raschen  Heilung  wesentlich  bei.  Feld- 
zeugmeister  v.  Benedeit  schickte  mir  aus  seiner  Feldküche  Essen  und  Wein. 
Damit  ich  nicht  wieder  in  eine  ähnliche  Lage  käme,  wie  die  von  heute  Morgen, 
wurde  mir  ein  offener  Schutzbrief  ausgefertigt,  auch  entliess  der  Feldzeugmeister 
einen,  durch  den  Sturz  mit  seinem  Pferde  unverwundet  in  Gefangenschaft  ge- 
fallenen Unteroffizier  meines  Begiments  zu  meiner  Pflege  und  Aufwartung  aus 
der  Gefangenschaft,  dies  ausdrücklich  im  Schutzbriefe  bemerkend,  Der  Transport 
von  Prerau  nach  Freistadt  hatte  mich  sehr  angegriffen,  so  dass  ich  mich 
anfangs  entschloss,  heute  keine  Besuche  anzunehmen.  Gegen  Abend  konnte 
ich  jedoch  der  Theilnahme  nicht  widerstehen  und  wurde  wieder  bis  gegen 
12  Uhr  Nachts  von  dem  östreichischen  Kommandeur  unterhalten.  Besonders 
theilnehmend  und  zu  mir  hingezogen  zeigte  sich  diese  beiden  Tage  der  Oberst 
im  Stabe  des  Feldzeugmeisters,  Fürst  Hugo  Windiscbgrätz.  Am  17.  Morgens 
kam  der  General  v.  Kriz  noch  vor  dem  Abmarsch  zu  mir,  um  mir  im  Namen 
des  Feldzeugmeister s  v.  Benedek  baldige  Genesung  und  glückliche  Rückkehr 
in  die  Heimath  zn  wünschen;  er  brachte  mir  als  letzte  Aufmerksamkeit  desselben 
noch  ein  Packet  Cigarren,  die  geringe  Zahl  derselben  entschuldigend,  da  es  die 
letzten  seien,  die  er  selbst  beBässe:  weil  aber  im  Ort  keine  zu  haben  seien,  bo 
schicke  er  mir  auch  diese  wenigen,  er  werde  wohl  anderwärts  wieder  einige 
bekommen;  auch  wurde  der  Bürgermeister  noch  in  meiner  Gegenwart,  auf  seine 
eigene  Gefahr  hin,  verantwortlich  gemacht,  dass  er  und  sein  Ort  für  meine 
persönliche  Sicherheit  und  gute  Behandlung  einzustehen  habe.  So  blieb  ich 
denn  allein  in  diesem,  nicht  fern  von  den  kleinen  Karpatben  liegenden  Orte 
zurück,  rund  umgeben  von  enragirten  Gzechen  und  wartete  eben  so  sehnsüchtig 
auf  die  Ankunft  der  Preossen,  als  die  Einwohner  voller  Angst  an  ein  solches 
Ereigniss  dachten.  Li  den  ersten  Tagen  kamen  ab  und  zu  Patrouillen  der 
Hall  er- Husaren  durch  den  Ort  and  versäumten  die  Führer  nie  bei  mir  nach 
meinem  Befinden  anzufragen.  Der  letzte  von  diesem  Eegiment,  am  20.  mit 
einem  Zuge  eintreffende  Offizier  erzählte  mir,  dass  er  zur  Aufsuchung  der 
gefangenen  Husaren  meines  Begiments  abgeschickt  Bei,  welche  die  Verwirrung 
und  den  eiligen  Rückzug  durch  die  Karpathen  benutzt  hätten,  nm  sich  zu 
ranzioniren;  ich  bedauerte  dies  im  Interesse  meiner  braven  Husaren,  da  sie 
ohnehin  bei  dem  voraussichtlich  nicht  zu  fernen  Frieden  doch  ausgeliefert 
wären,  so  aber  sich  der  grossen  Gefahr  aussetzten,  ohne  KenntnisB  der  czechischen 
Sprache,  des  Terrains  und  des  Standorts  der  befreundeten  Armee,  unbewaffnet 
eine  sichere  Beute  der  enragirten  Gzechen  zu  werden.  Ich  erklärte  dies  dem 
Offizier  und  bat  ihn,  die  armen  Kerle  nicht  auch  noch  weiter  zu  ängstigen, 
sondern  sie  laufen  zu  lassen.  Ob  er  es  gethan?  ich  weiss  es  nicht,  jedenfalls 
hat  er  sie  nicht  gefunden,  sie  sind  auch  glücklich  zum  Regiment  gekommen; 
denn  sie  fehlten  bei  Auflösung  des  Begiments  nicht  mehr.  Es  waren  ihrer  6, 
denn  bei  den  bei  Prerau  in  Feindes  Hand  gefallenen  11  Husaren  blieben  4 


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—     406    — 

schwer  Verwundete  in  Prettin  liegen  und  1  Unteroffizier  wurde  mir  als  Pfleg? 
in  Freistadt  freigegeben.  Amüsant  war  es  für  mich,  als  am  17.  das  H&Ur- 
Husaren -Regiment  den  Rückzug,  als  letzte  Arrieregarde  deckend,  durch  frei- 
stadt  marschirte  nnd  dort  auf  dem  Platz,  den  der  ganze  Ort  bildet,  an  meinem 
Fenster  vorbeikam.  Es  wurde  mir  gesagt,  dass  die  Husaren  mich  gern  sehen 
möchten,  ich  trat  desshalb  an  das  Fenster.  Nun  war  die  Freude  der  Husaren 
gross,  sie  grüssten  mich  lebhaft  und  noch  lebhafter  stritten  sich  alle  nm  den 
Vorzug,  wer  mich  eigentlich  heruntergehauen,  oder  mir  sonst  ein  Andenken 
beigebracht  habe.  —  In  meiner  Wohnnng  befand  sich  der  Neffe  meiner  Wirthin, 
ein  junger  Czeche,  Student  der  Medizin,  der  von  Wien  ans  anf  Ferien  sich 
hier  aufhielt;  es  war  dies  ein  liebenswürdiger,  aufgeweckter  nnd  talentvoller 
junger  Mann,  der  sich  lebhaft  für  den  Krieg  interessirte,  so  dass  ich  in  meinem 
Zimmer  eine  sehr  genaue  Wandkarte  vorfand,  auf  der  alle  Stellungen  etc.  der 
Truppen  beider  Armeen  von  Anfang  an  mit  Stecknadeln,  verBeben  mit  kleinen 
farbigen  Fahnchen,  sehr  genau  bezeichnet  waren.  Derselbe  war  stets  rührig, 
entweder  auf  dem  Kirchtfanrm,  am  zu  beobachten,  was  in  der  Umgegend 
vorfiel,  oder  ausserhalb  auf  Kundschaft,  so  dass  er  mir  trotz  der  Abgeschiedenheit 
des  Ortes  Behr  genaue  Nachrichten  brachte.  So  lebte  ich  mehrere  Tage  in 
dem  einsamen  Orte  still  fort,  weder  Freund  noch  Feind  sehend,  gut  und  liebevoll 
verpflegt,  trotzdem  in  Sorgen,  denn  bei  aller  Bereitwilligkeit  auf  meine  Wünsche 
einzugehen,  konnte  ich,  selbst  durch  ein  Angebot  grosser  Belohnung  keinen 
Boten  auftreiben,  der  es  gewagt  hatte,  Briefe  von  mir  an  die  nächsten 
prenssischen  Vorposten  zu  überbringen.  Die  Post-  nnd  Privat-Correspondenz 
war  vollständig  unterbrochen,  Nachrichten  kamen  nur  von  Mund  zu  Monde 
durch  Boten,  so  dass  ich  nicht  im  Stande  war,  weder  meiner  Familie,  nocb 
meinem  Truppentheil  Nachricht  zuzustellen !  Alles  fürchtete  sich,  die  Besorgung 
von  Briefen,  selbst  offenen,  zu  übernehmen,  da  der  Verdacht  der  prenssischen 
Spionage  ein  beliebtes  Thema  war  und  Jeder  glaubte  bei  der  Beförderung 
meiner  Briefe  als  Spion  betrachtet  zn  werden:  „Was  hilft  uns  der  offene  Brief", 
sagten  die  Leute,  „wenn  wir  den  Czechen,  Ungarn,  Italienern  etc.  in  die  Hände 
fallen,  die  nicht  deutsch  verstehen?-1  Endlich,  etwa  nach  8  Tagen,  verkündete 
mir  eine  grosse  Aufregung  im  Ort,  dass  Prenssen  nahten  nnd  auch  mein  stets 
richtig  unterrichteter  Student  bestattigte  es.  Ein  grosser  Auflauf  entstand; 
zuerst  sammelten  sich  alle  jungen  Manner  und  einige  auf  Urlaub  befindliche 
Studenten  an  ihrer  Spitze,  am  in  die  Karpathen  zu  flüchten,  da  sie  fest  von 
der  Wahrheit  des  Gerüchts  überzeugt  waren,  dass  alle  jungen  Leute  von  den 
Prenssen  sofort  in  die  Armee  eingestellt  würden.  Ich  Hess  sie  alle  vor  meinem 
Fenster  antreten,  sachte  ihre  Befürchtung  zu  widerlegen  und  verbürgte  mich 
persönlich  für  ihre  Sicherheit  vor  dieser  Gefahr.  Das  half.  Nun  aber  kamen 
alle  jungen  Mädchen,  ebenfalls  entschlossen  zur  Flncht  in  die  Karpathen,  weil 
die  Prenssen  keine  verschonen,  ja  sie  sogar  weiter  mit  fortführen  sollten. 
Selbst  meine  treue  Pflegerin,  hoch  in  den  30ger  Jahren,  glaubte  sich  nicht 
sicher  und  erklärte  mit  Thranen  ihren  Entschlnss,  zur  Bewahrung  ihrer  Tugend 
flüchten  zu  müssen  und  mich  zu  verlassen.  Da  wurde  nnn  mein  junger  Unter- 
offizier, ein  guter  Schlesien  Abgeordneter,  um  dnrch  seine  mehr  die  Herzen 
gewinnenden  Eigenschaften  auch  diesen  Sturm  abzuwenden  nnd  die  Schönen 
znm  Bleiben  zu  bewegen.  Aach  dies  gelang.  Schliesslich  kam  Bürgermeister 
und  Bath  nnd  verzweifelten  aus  Angst  vor  Plünderung.  Aber  auch  diese 
wurden  beruhigt,  jedoch  mussten  sie  mir  versprechen,  anf  dem  Platze  (den  der 
Ort  bildete)  Tische  und  Bänke  vor  den  Häusern  zn  placiren  nnd  hinreichende 
Erfrischungen  bereit  zn  halten.  Gegen  2  Uhr  Nachmittags  rückte  denn  auch 
eine  Schwadron  (die  4,  deren  Chef  Bittmeister  v.  Glasenapp  (N.  840)  bei 
Nachod  verwundet  worden,  in  Beinerz  auch  im  Lazareth  lag)  des  West 
prenssischen  Ulanen-Eegiments  No.  1  nnter  Führung  des  Sekonde-Lieutenants 
v.  Schanbert  ein  nnd  marschirte  auf  dem  Markte  auf.  Ich  liess  ihn  zu  mir 
bitten,   schilderte  ihm  die  traurige  Lage  des  armseligen  Orte,   der  von  den 


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—     407    — 

eigenen  kaiserlichen  Truppen  vollständig  ausgesogen  war,  so  dass  die  Leute 
kaum  selbst  zu  leben  hätten  und.  dass  eine  Requisition  von  geringem  Erfolg 
sein  würde,  indem  ich  ihn  bat,  in  meinem  Interesse  mit  möglichster  Schonung 
vorzugehen.  Lieutenant  v.  Schaubert  sicherte  dies  zu,  zumal  er  nur  den 
Auftrag  habe,  öffentliche  Kassen  etc.  mit  Beschlag  zn  belegen,  die  hier  aber 
nicht  existirten.  Die  Mannschaften  sassen  auf  dem  Platze  ab,  worden  auf 
demselben  nach  Kräften  reichlich  mit  Speise  und  Trank  versehen,  mit  letzterem 
nach  näherer  Bekanntschaft  fast  zu  viel  und  anch  die  Pferde  nicht  vergessen; 
den  Lenten  aber  untersagt,  die  Haaser  zn  betreten.  Knrz,  nach  einer  Stande 
war  der  ganze  Ort  erstaunt  und  entzückt  über  die  manierlichen  Preussen  und 
Alle,  mit  die  am  ihre  Tugend  so  sehr  besorgten  jungen  Mftdchen,  von  meinem 
Unteroffizier  geführt,  voran,  mischten  sich  in  traulichen  Verkehr  mit  den  bisher 
so  sehr  gefQrchteten  Prenssen,  bis  ein  heftiges  Gewitter  gegen  0  Uhr  Abends 
dazwischen  trat,  die  Bewohner  in  die  Häuser  trieb  nnd  die  Ulanen  zum  Aufbruch 
mahnte.  Lieutenant  v.  Schaubert  erbot  sich,  mich  auf  einem  requirirten  Wagen 
mitzunehmen  nnd  bis '  zum  nächsten  prenssischen  Truppentheil  (Prerau)  zu 
eskortiren.  Ich  mnsBte  das  leider  ablehnen,  da  ich  mich  zn  entkräftet  fühlte, 
am  eine  derartige  Fahrt  bei  einem  solchen  Unwetter  zu  unternehmen  nnd  that 
gut  daran;  denn  wie  ich  später  hörte,  hatte  er  sich  trotz  mitgeführtem  Boten 
zuletzt  so  verirrt,  dass  er  die  Nacht  anf  freiem  Felde  bivonackiren  mnsste  nnd 
erst  andern  Mittags  zum  Regiment  zurückkehren  konnte.  Er  nahm  jedoch 
meine  bereits  vorräthigen  Briefe  und  Meldungen  mit,  wodurch  meine  Sorge 
sehr  erleichtert  wnrde.  Dies  war  das  einzige  Intermezzo  meines  stillen  Auf- 
enthalts. Weder  Zeitungen,  Briefe  noch  sonstige  Nachrichten,  selbst  nicht 
einmal  die  Gewissheit,  ob  überhaupt  noch  preussische  Trappen  in  der  Nähe 
standen,  waren  zu  erlangen.  Je  mehr  ich  zn  Kräften  kam,  am  so  mehr  fühlte 
ich  meine  isolirte  Lage  und  mein  guter  Unteroffizier  wurde,  trotz  aller  möglichen 
Freundlichkeiten,  die  ans  erzeigt  wurden,  immer  ängstlicher,  da  er  in  jedem 
fremden  Gesicht,  das  zufällig  oder  neugierig  in  die  Fenster  der  Parterre- 
Wohnung  guckte,  einen  böswilligen  Czechen  witterte,  der  nur  auf  den  Abzug 
der  Prenssen  Innere,  am  ans  dann  todtznscnlagen.  Am  15.  Tage  meiner  Ver- 
wundung entscbloss  ich  mich  denn  auch  zur  Rückreise,  trotz  des  bedenklichen 
Kopfschüttelns  des  Arztes  und  des  herzlichen  Bittens  meiner  Pflegerin,  die 
mich  wenigstens  noch  4  Wochen  bei  sich  behalten  wollte.  Aber  jetzt  wurden 
selbst  der  Bürgermeister  nnd  mein  czechischer  Student  besorgt  wegen  der 
Fahrt  nach  Prerau,  da  ich  die  Dörfer  in  dem  Gefechtsterrain  von  Tobitschau 
passiren  mnsste,  wo  sich  Bauern  bewaffnet  am  Gefecht  betheiligt  hatten  nnd 
noch  in  sehr  aufgeregter  Stimmung  waren.  Einen  handfesten,  zuverlässigen 
Kutscher  nnd  meinen,  als  Jäger  verkleideten  Unteroffizier  auf  dem  Bocksitze, 
den  mir  sehr  wohlwollenden  und  bei  der  czechischen  Bevölkerung  beliebten 
Studenten  als  Begleiter  neben  mir  im  Halbwagen,  reiste  ich  getrost  ab  nnd 
kam  glücklich  nach  Prerau,  da  wir  in  allen  Dörfern  für  Czechen  gehalten  und 
verwarnt  wurden,  nicht  weiter  nach  Prerau  hinzufahren,  wo  die  Prenssen 
ständen.  Dort  wollte  ich  eigentlich  einige  Tage  bleiben,  indem  ich  die  Eisen- 
bahn nach  Oderberg  für  hergestellt  und  befahren  hielt.  Da  dies  aber  nicht 
der  Fall,  auch  die  Gegend  noch  unsicher  war,  in  Prerau  selbst  die  Cholera 
wfithete,  bat  mich  der  General  v.  Klansewitz,  sofern  es  meine  Kräfte  irgend 
znliessen,  mich  einem  Kommando  von  1  Offizier  nnd  10  Unteroffizieren  anzn- 
Bchliesien,  die  am  andern  Tage  nach  Brunn  fuhren.  Dies  geschah  nnd  hoffte 
ich  in  Brunn  anf  Erholnng.  Aber  auch  dort  bat  mich  wiederum  der  General 
v.  Schön,  nicht  länger  als  eine  Nacht,  der  Cholera  wegen,  zn  bleiben  und 
einen  der  ersten  Zuge  nach  Prag  zur  Weiterreise  zu  benutzen,  in  Prag  ebenso 
nur  eine  Nacht,  nach  Turnan,  auch  eine  Nacht  und  dann  nach  Görlitz,  woselbst 
ich  endlich  mehrere  Tage  ruhte.  Viel  Erleichterung  anf  meiner  Heise  ver- 
dankte ich  den  Herren  Johanniter-ßittern,  sowohl  auf  den  Stationen  als  auf 
den  Fahrten  selber.     Besonders  liebreich  nahm  sich  der  Graf  v.  Mttichau 


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—     408    — 

auf  der  beschwerlichen  lSstundigen  Fahrt  von  Brunn  nach  Prag  meiner  an  etc."  — 
Ferdinand  v.  Gl.  ist  am  15.  Januar  1886  zu  Stolp  inPomm.  gestorben,  nachdem 
er  im  September  des  vorhergehenden  Jahres  in  Berlin  die  Operation  dea 
grauen  Staars  noch  glücklich  überstanden  hatte. 

Besitz:   Zewelin  erbte  er  1827  vom  Vater  nnd  verkaufte  es  c  1856. 

Gem.:  Paaline  v.  Behack,  Hochzeit  16.  December  1839;  i.  V.:  Ge- 
neral-Major nnd  Kommandeur  der  7.  Kavallerie-Brigade  Ferdinand  v.  Schuck, 
auf  Treten,  gest.  1847;  i.  M  :  Wilhelmine  (Elmine)  v.  Soranitz  a.  d.  H.  Gnuni- 
dorf,  gest.  1868.    Pauline  starb  den  4.  Hai  1891  zn  Gleiwitz. 

Söhne:  326,  327. 

Töchter:  1.  Maria  'Elisabeth,  geb.  den  18.  September  1853,  Hoch- 
zeit 1878;  Gem.  I:  Premier-Lieutenant  Felix  v.  Lettow-Vorbeck,  spater 
Hauptmann  z.  D.,  gest  den  14.  September  1891.  Gem.  II:  Alfred  Böhmer, 
Hauptmann  z.  D.  in  Oppeln.  —  2.  *Maria  Elmine,  geb.  den  19.  November 
1858,  lebt  in  Stolp  i.  Porara. 

287.  Caspar  «Otto  Andreas.  1.  S.  v.  264.  Geb.  den  26.  Harz  1848; 
er  fiel  In  der  Schlacht  bei  Vionville  beim  Sturm  auf  feindliche  Verschanzungen 
bei  Gorce  den  16.  August  1870  als  Lieutenant.  Seit  3.  Mai  1859  Kadet 
in  Wahlstatt,  vom  1.  Mai  1863  in  Berlin,  trat  er  als  charakterisirter  Porteepee- 
Fahnrich  den  18.  April  1865  in  das  19.  Infanterie -Regiment,  machte  den  Krieg 
von  1866  mit,  wurde  mit  dem  Kriegs  -  Militär  -  Ehrenzeichen  dokorirt  nnd  den 
9,  Mai  1867  Seconde-Lieutenant.  Kran  klichkeita  halb  er  musste  er  den  Abschied 
erbitten.  Beim  Ausbruch  des  Krieges  1870/71  trat  er  nieder  als  Seconde- 
Lieutenant  beim  Hohenzollern sehen  Füsilier- Regiment  No.  40  ein,  als  solcher  er, 
wie  oben  angegeben,  fiel. 

288.  Caspar  Otto  »Alexander.  2.  S.  v.  264.  Geb.  den  15.  September 
1854.  .Rittmeister.  Vom  7.  August  1865  bis  November  1868  Kadet  in 
Bensberg,  vom  1.  Februar  1871  bis  1.  April  1874  in  Berlin,  wurde  er  als 
Fähnrich  dem  4.  Dragoner  -  Regiment  überwiesen;  den  15.  December  1875 
Seconde  -  Lieutenant,  wurde  er  in  das  S.Dragoner-Regiment  versetzt,  wo- 
selbst er  zum  Premier  •  Lieutenant  seit  17.  October  1883  avancirte,  1889, 
November,  den  Whrttembergischen  Friedrichsorden  erhielt;  1890  den  14.  Juni 
zum  überzähligen  Rittmeister  ernannt,  wurde  er  1890  den  22.  September  als 
Rittmeister  und  Eskadrons-Chef  in  das  6.  Hasares-Regiment  versetzt  (1897 
Leobschutz). 

Gem.;  Elsbeth  Brustlein  •Lampersdorf  bei  Steinan  a.  0.,  Hochzeit 
den  14.  November  1881;  i.  V.:  Gustav  Brüstlein  auf  Lampersdorf ;  i.  H-:  Sophia 
Diefenbach. 

Sühne:  327a,  827b,  327c. 

Tochter:  'Frieda  Davida  Dora  Bertha  Sophia,  geb.  den  5.  No- 
vember 1883  zn  Namslan.  —2.  'Dorothea  Margaritha  Elsbeth  Alexan- 
dra, geb.  den  12.  Jnni  1885.  —  8.  *Ilse  Bertha  Alexandra  Gertrud, 
geb.  den  11.  Mai  1892. 

289.  Johann  Georg  Friedrich  'Boglalaf.  1.  S.  v.  265.  Geb.  den  28.  Min 
1772  in  Stendal,  gest.  den  8  November  1822  zn  Magdeburg  als  Major  a.  D. 
Er  trat  1786  bei  der  Artillerie  ein,  1793  Seconde-Lieutenant.  stand  er  1798 
in  Wesel  bei  dem  1.  Artillerie-Regiment,  1809  Premier-Lieutenant  bei  der 
Brandenburgischen  Artillerie -Brigade,  1810  Stabs-Capitan ,  1813  Premier- 
Gapitain,  1816  als  Major  bei  der  Garde-Artillerie-Brigade  und  war  1822,  als 
er  starb,  Major  und  Abtheilungs- Kommandeur  in  der  3.  Artillerie- 
Brigade,  Ritter  des  Eisernen  Kreuzes  I.  und  DI.  Klasse.  —  Er  hat  den  Krieg 
von  1806  und  1807  mitgemacht  nnd  in  dem  von  1813  bis  1815  rühmlichst  mit- 
gefochten,  wo  er  beim'  8.  Armee-Corps  v.  Bttlow,  6  pfundige  Batterie  No.  5, 
1815  beim  2.  Armee-Corps  ebenfalls  mit  der  6  pfundigen  No.  5  die  Schlachten 
bei  Gr.-Boeren,  Dennewitz.  Leipzig,  Laon,  Ligny,  Belle-alliance,  die  Gefechte 
bei  Halle,  Hoyerswerda,  Gohlsdorij  Lnckau,  Soissons,  Namur,  die  Belagerungen 


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von  Wittenberg,  Gorkum,  Soiseons,  Landrecy,  Philippeville  and  Givet  mitge- 
kämpft hat  nnd  bei  Göhlsdorf  verwandet  wurde. 

Gem.  I:  Christiane  Albertine  Claudius,  Hochzeit  den  20.  Juni  1807 
zn  Kossei;  sie  starb  vor  1822. 

Gem.  II:  Johanna  Oldendorp,  Hochzeit  den  7.  Kai  1822  zn  Garde- 
legen. 

Sohn:  328. 

290.  Johann  'Frau  August  Carl.  2.  8.  v.  265.  Geb.  den  24.  Jnni 
1773,  gest.  den  28  November  1846  in  Freienwalde  a.  0.  als  Oberst-Lieute- 
nant a.  D.  —  Er  trat  1786  bei  Larisch  ein,  war  1790  Fähnrich,  im  November 
1797  Seconde-Lieatenant  im  3.  Masketier-Bataillon  des  Regiments  v.  Arnim 
in  Spandau,  wurde  1806  nach  der  Schlacht  von  Jena  kriegsgefangen  in  Mag- 
deburg1, dann  bald  frei  and  von  1806  bis  1811  inactiv  in  Schlesien,  wo  er  1811 
beim  Schlesischen  Reserve-Regiment  No.  19  angestellt  wurde.  1813  Stabs- 
Capitain,  machte  die  Feldzage  von  1813  bis  1815  mit,  erwarb  bei  Dresden  das 
.Eiserne  Kreuz  II.  Klasse,  bei  Ligny,  wo  er  verwundet  wurde,  das  Eiserne 
Kreuz  I.  Klasse.  1817  war  er  Major  and  Kommandeur  des  Landwehrbataillons 
Crossen,  erhielt  1828  den  Abschied  mit  Inactivitätsgehalt,  1830  den  Charakter 
als  Oberstlieutenant. 

Gem.:  ....  Siewert,  geh.  den  2.  Juli  1780,  gest.  den  4.  Juni  1864 
in  Freienwalde  a.  d.  0. 

Sohn:  329. 

201.  Johann  Albrecht  Wilhelm  Ernst  «Louis.  3.  S.  v.  265.  Bärwalde. 
Geb.  den  24.  Februar  1786,  gest.  den  28.  October  1847  als  Hauptmann  a,  D. 
in  Bärwalde.  Er  trat  beim  Regiment  v.  Knobeisdorf,  wo  der  Vater  als  Major 
stand,  ein,  wurde  den  25.  Januar  1799  Fähnrich,  den  10.  Januar  1803  Seconde- 
Lieutenant  beim  Regiment  Tschammer,  wo  er  bis  1806,  damals  bei  dem 
3.  (Musketier-)  Bataillon  verblieb,  bis  bekanntlich  das  Regiment  bald  aufgelöst 
wurde  (s.  K.  267).  Von  180»  bis  1807  dem  Schlesischen  Reserve  -  Bataillon 
zugetheilt,  den  20  August  1807  beim  2.  Pommerschen  (Colberg)  Infanterie- 
Regiment  angestellt,  wurde  er  den  4.  Januar  1808  dimittirt  and  erhielt  den 
27.  März  1809  den  Character  als  Premier-Lieutenant;  im  August  1813  beim 
3.  Neumärkischen  Infanterie-Regiment  als  Capitain  angestellt,  wurde  er  den 
27.  Februar  1816  in  Ruhestand  gesetzt;  jedoch  im  Januar  1818  dem  (Cöaliner) 
Landwehr-Regiment  zugetheilt,  wo  er  den  12.  Mai  Bataillonsiuhrer  wurde 
und  1820  den  6.  März  ausschied,  nachdem  er  17  Jahre  und  4  Monate  gedient 
hatte.  —  Er  hatte  den  Krieg  von  1806—7  und  den  von  1813  und  1814  (siehe 
K.  267  u.  294)  mitgemacht,  wobei  er  eich  das  Eiserne  Kreuz  II.  Klasse  er- 
worben  hatte.  —  Er  war  Lands chaftadeputirter  im  Departement  Treptow  a.  B. 
—  1814  den  22.  Februar  bittet  er  als  Capitain  im  4.  Bataillon  3.  Nenmärkisehen 
Landwehr-Regiments,  Blockade -Quartier  Gorgast  vor  Cfletrin,  den  General  von 
TauBnzien,  bei  Sr.  Majestät  die  Beschleunigung  seiner  Bitte  befürwortend  zu 
veranlassen,  wo  er  nach  Gewährung  des  Consonses  zur  Verheirathung  seiner 
Schwester  Louise  v.  Dequede  geb.  v.  Glasenapp  mit  dem  Premier -Lieutenant 
v.  Kulicke  des  8.  Reserve-Regiments,  fernere  Bitten  anreiht;  der  pp.  v.  Kulicke 
war  vor  Wittenberg  gefallen,  damit  diese  Angelegenheit  verändert  und  in  ein 
anderes  Stadium  getreten.  Er  bemerkt  in  dem  Gesuch,  daas  er  jetzt,  seine 
Guter  und  Familie  verlassend,  den  beiden  jüngeren  Brüdern  in  den  Krieg  ge- 
folgt sei;  er  scheint  also  nicht  sogleich  abkömmlich  gewesen  zu  sein.  —  Das 
Gesuch  ist  dann  v.  Troyes,  den  IB.  März  1814,  wegen  der  Frau  v.  Kulicke, 
genehmigt  worden.  —  Im  Mai  1815  scheint  er  wieder  die  heimathlichen  Güter  be- 
wirthsohaftet  zu  haben,  denn  er  hatte  Se.  Majestät  wegen  Holz  zum  Aufbau 
des  halben  abgebrannten  Dorfes  Priebkow  für  den  Lieutenant  v.  Glasenapp, 
(N.  293),  der  im  Kriege  abwesend  sei,  gebeten  and  erneuerte  seine  Bitte  den 
26.  März  1816  von  Potsdam  ans  bei  dem  Geheimen  Kabinetsratb  v.  Albrecht 
zu  Berlin;   es   sei  zwar  die  pommersche  Regierung   zum  Bericht  aufgefordert 


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—     410    — 

worden,  doch  habe  er  bereit«,  um  die  Leute  nicht  frieren  uud  den  dort  (also 
jetzt)  anwesenden  v.  Glasenapp  (N.  293)  nicht  ganz  auf  Priebkow  verarmen  zu 
lassen,  mit  geborgten  Geldern  den  Bau  aufführen  lassen,  wodurch  er  in  die 
grosseste  Verlegenheit  gekommen  sei.  —  Das  erste  Gesuch  an  Se.  Majestät 
war  von  Grabunz  aus  den  23.  Hai  1815  datirt.  Am  4.  April  waren  in  Prieb- 
kow das  ganze  herrschaftliche  Haus  und  ti  Bauernhöfe  niedergebrannt;  der 
Besitzer  des  Gnts  sei  zweimal  dem  Ruf  in  den  Krieg  gefolgt  etc.  Unter  dem 
7.  Februar  1816  hätte  die  nommersche  Regierung  auf  Allerhöchsten  Befehl 
berichtet,  dass  die  Feuerversicherung  nur  1310  Tbl.  betrag»,  das  Gut  des 
Freiwilligen  Jägers  v.  Glaaenapp  (203),  der  unvermögend  sei,  wäre  sehr  unbe- 
deutend, habe  in  jedem  Felde  nur  50  Scheffel  Aussaat.  Das  Bauholz  allein, 
49I1/»  StUck,  Ban-  und  Lattetäcke  sei  auf  2074  Thl.  14  Gr.  veranschlagt  und 
event.  in  der  Lien ich en Beben  Forst  anzuweisen.  -  Die  Regierung,  aussprechend, 
dass  der  Besitzer  v.  Glasenapp  (293)  als  Freiwilliger  in  den  Feldzag  von  1318 
bis  14  mitgezogen,  sich  jetzt  wieder  gestellt  habe,  befürwortet  das  Gesuch, 
nachdem  sie  bereits  den  7.  September  1815  berichtet  hatte  und  spricht  die 
Königliche  Genehmigung  Tom  28.  Mai  1816  aus,  dass  das  Holz  unentgeltlich 
anzuweisen  sei.  (Gh.  St.-Arch.)  —  1808  hatte  wohl  eine  Majorenn -Erklärung 
für  die  beiden  Brüder  Johann  Lndwig  (wie  er  in  den  Militaristen  geführt 
ist)  und  N.  292  stattgefunden,  während  für  N.  293  statt  des  Herrn  v.  Zastrow 
auf  Pobanz  der  Bruder  Johann  Ludwig  als  Vormund  nnn  allein  weiter 
fnngirte 

Am  20.  October  1808  fand  nach  Erbrecess  die  Verkeilung  der  Guter 
folgendermaaasen  statt:  dass  Johann  Ludwig  und  Friedrich  Heinrich  Bo- 
gislaf  v.  Gl.  292  sich  in  den  Besitz  theilten,  jedoch  derselbe  noch  gemein- 
schaftlich von  ersterem  verwaltet  wurde  1820  kaufte  Johann  Lndwig  v.  GL 
diesem  Bruder  N.  292  auch  seinen  Besitz  bis  auf  Coprieben  cum  pert  ab 
Die  3  Bruder  N.  291,  292  und- 293  scheinen  jedoch  jeder  einen  bestimmten 
Theil  des  Besitzes  für  sich  vertreten  zu  haben,  so  auch  N.  293  1812  schon, 
wo  er  noch  in  Berlin  als  13 jähriger  Knabe  auf  der  Schule  war,  als  Patron 
der  Kirche  zu  Tannen  und  dessen  Vormund,  der  Lieutenant  v.  Glasenapp 
auf  Grabunz  genannt  werden.  —  Johann  Ludwig  v.  Gl  wohnte  Anfangs 
auf  Grabunz.  dann  von  1823  ab  wohl  auf  Freiheit-Bärwalde.  —  18-J8  verkaufte 
er  Gr.  und  KI.  Tarmen,  Priebkow  mit  Neu-Priebkow,  Ziegelkamp  und  Hassel- 
muble  an  seinen  jüngsten  Bruder  Wilhelm  August  v.  Gl  -98.  dem  er  1827 
den  10.  November  zuvor  erst  das  Gut  Bärwalde  c  für  3000  Thl.  abgelassen 
hatte,  welcher  seinerseits  dasselbe  aber  schon  wieder  am  12.  November 
1827  an  den  Kreisdepntirten  Bauck  für  5000  Thl.  abliess  und  so  also  in 
2  Tagen  2000  Thl.  gewonnen  hatte,  um  dann  18i8  die  vorstehend  genannten 
Guter  zu  erwerben.  1810  bereits  hatte  Jobann  Ludwig  Bärwalde  b, 
die  Buth  (buthen,  draussen)  an  den  Arrendator  Keske  für  5900  Thl.  verkauft 
Nachdem  1844,  den  28.  Juni  die  Lehnsagnaten,  wobei  es  wie  Hohn  klang, 
noch  besonders  den  Onkel  Paul  Ernst  August  Wilhelm  v.  Gl.  267,  Sohn  von 
Franz  Lorenz  v.  Gl.  228,  welcher  erstere  auch  bereits  12  Jahre  todt  war,  aufzn- 
rnfen,  aufgefordert  worden  waren,  ihre  Ansprüche  an  die  Lehne  geltend  zu 
machen  und  die  übrigen  Mitglieder  nicht  Einspruch  erhoben;  wurde  die  Familie 
v.  Glasenapp  pr&clndirt,  Bärwalde  b  allodificirt  Coprieben  a  nebst  Parti- 
nentien  vom  Bruder  N.  292  bereits  1820  erstanden,  wurde  auch  anderweit 
verkauft  und  später  allodincirt,  sowie  1823  Gr.  und  Kl.  Grabunz,  dnreh 
Major  v.  Wedeil  erstanden,  auch  hierfür  Allodifikation  stattfand.  1829  folgte 
Schwurk,  welches  der  Schwager,  Major  v.  Münchow  bewohnte.  Dieser  rapide 
Verkauf  alt  v.  Glase  nappscher  Güter  war  keinesweges  durch  drückende  Ver- 
hältnisse oder  durch  übermässigen  Verbrauch  des  Geldes  durch  den  Hauptmann 
Johann  Ludwig  v.  Gl.,  der  allbekannt  ein  solider  Herr  und  genauer  Geid-Wirth 
war,  irgendwie  bedingt,  als  dadurch,  dass  er  wohl  für  besser  hielt,  das  klingende 
Geld   in   die  Truhe   zu   legen.    Der  Abschluss   war   noch  nicht  gemacht  — 


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—     411    — 

1842,  den  5.  Harz  verkaufte  Johann  Ludwig  v.  Ol.  an  den  Amtmann  Stettin 
Luknitz  a  nnd  c  nnd  Patzig  a,  die  dann  auch  allodificirt  worden,  nachdem  die 
Agnaten  aufgefordert  worden  nnd  Präclusion  erfolgte.  —  1843  allodificirte  er 
Rothfliess  nebst  Holzkafel  UBhlenfier,  s.  N.  202,  mit  Ausnahme  von  Schnaken- 
bnrg  nnd  verkaufte  es  anch,  nachdem  er  es  erst  seiner  Gemahlin  abgetreten 
hatte,  an  den  Justizrath  Klöhr.  Anch  der  letzte  v.  Glasenappen  Besitz  hier, 
Barwalde -Freiheit,  das  alte  Burggut  Barwalde,  an  welches  sich  erst  die  andern 
Güter  nnd  die  Stadt  Bärwalde  herangebant  haben,  wnrde  1844  an  einen  Herrn 
Scholz  verkauft  nnd  ist  jetzt,  sowie  andere  Güter  meistens  in  Proletarier- 
Parzellen  resp.  zerstückelt.  —  Johann  Lndwig  v.  Gl.  wohnte  von  da  ab  in 
einem   an  dem  Neostettiner  Thore  in  Bärwalde  liegenden  Etablissement,  wozu 

2  Garten  (Rosengarten)  nnd  einige  Aecker  gehörten,  seiner  hinterlassenen  Frau 
Wittwensitz.  Hier  beschloss  er  nach  sorgfaltiger  Berechnung  nnd  Ueber- 
sehlagong  seines  Capitata,  nunmehr  für  seinen  Sohn  N.  380  einen  grösseren 
passenden  Grundbesitz  zn  acqniriren;  er  kaufte  Altenwalde,  was  sich  bald  sehr 
unvortheilhaft  herausstellte,  von  dem  gewandten  Justizrath  Kltfhr,  —  (Pomm. 
Lehne -Kanzl.).  Johann  Lndwig  v.  Gl.  war  noch  in  den  Uannesjahren  in 
Folge  Sturzes  vom  Wagen  bei  durchgehenden  Pferden  halb  lahm  geworden, 
wnrde  vom  Schlage  getroffen,  verlor  die  Sehkraft  eines  Auges  ganz,  dann  auch 
meistens  die  des  andern;  sodass  er  in  der  Beziehung  einen  getrübten  Lebens- 
abend hatte.  —  Hauptmann  Johann  Ludwig  v.  Gl.  ist  als  Taufzeoge  in 
den  resp.  Kirchenbüchern  aufgeführt:  1811,  den  18.  Angnst  bei  der  Tochter 
des  Verwalters  in  Coprieben;  1817.  den  2.  September  bei  Lonise  v.  Gl.  zu 
Klotzen  (s.  N.  256),  1829  auf  Freiheit-Bärwalde;  1837,  den  20.  Harz  nebst 
Schwester  Dorothea  Cranz  geb.  v.  Glasenapp  bei  Rosalie  v.  Glasenapp,  Tochter 
von    N.  293   in  Tarmen.    —   Erläuternd   ist   anzuführen,   dass   nachdem   die 

3  Brüder  etwa  um  1820  in  Coprieben,  alle  an  vermählt,  recht  vergnügt 
gelebt  hatten  eine  vorläufige  Theilung  der  Güter  vorgenommen  wnrde,  wobei 
Wilhelm  N.  293  erst  Gr.  und  El.  Grabanz  erhielt;  mit  seiner  Verheirathung 
aber  wnrde  das  geändert,  so  dass  ihm  Gr.  und  Kl.  Tarmen,  Priebkow,  Neu- 
Priebkow,  Schnakenburg,  sowie  eine  Mühle  an  der  Dame  (Stein-  ?),  Fritz  N.  292 
Coprieben,  Parchlin  etc.  and  Patzig,  Lonis  N.  291  Barwalde-Freiheit  und  b, 
Butb,  Gr.  nnd  Kl.  Grabunz,  Bothfliess  und  Luknitz  (8chwnrk  ?)  zufielen. 

Besitz:  Barwalde-Freiheit  verkaufte  er  1844,  desgl.  Bärwalde  b 
(Buth)  1810  bereits,  Bärwalde  c  1827  an  Bruder  N.  293.  Gr.-  nnd  Kl.- 
Tarmen,  Priebkow  ganz,  Ziegelkamp  nnd  Hasselmühle  worden  1828 
ebenfalls  an  Bruder  N.  293  verkauft  Coprieben  &  und  b  nebst  Feit.,  Gr.- 
und  Kl.  -Grabnnz  1823  veräussert;  Schwnrk  wohl  1829,  Luknitz  nnd 
Patzig  a  1842;  Bothfliess  nebst  dem  Hnhlenfler  1843.  Er  kaufte  1847 
Altenwalde,  welches  wohl  grösser  als  manches  dieser  vorstehenden  Güter,  doch 
schlechter  an  Bonität  des  Bodens  als  irgend  eines  dieser  war.  (Siehe  Sohn 
N.  380.) 

Gem.  Li  Valesk»  *ülrike  Henriette  v.  Zastrow-Cölpin,  geb.  1790, 
Verlobung  den  8. Juni  1809,  Hochzeit  in  demselben  Jahre;  i.V.:  Otto  Georg 
Friedrich  Heinrich  v.  Zastrow-Cölpin,  Landschaftsdirector,  geb.  den  14.  Januar 
1765,  gest.  den  4.  Januar  1841  zu  Treptow  a.  R.;  i.  H.:  Henriette  Sabine 
Franziska  Johanna  v.  Flemming-Basentin,  starb  den  1.  December  1822,  51  Jahre 
alt;  Valeska  Ulrike  Henriette  ist  wohl  vor  1820  gestorben. 

Gem.  IL:  Charlotte  "Henriette  Tolksdorf,  geb.  den  27.  April  1808, 
lebt  jetzt  in  Potain. 

Sohn:   830  (IL  Ehe). 

Töchter:  1.  Valeska  Friederike  Wilhelmine  Franziska  Ales- 
andrine  'Ulrike  (I.  Ehe),  starb  1832  in  Potsdam  in  der  Erziehungsanstalt, 
12  Jahre  alt;  dort  bestattet.  —  2.  Emilie  Augnste  'Valeska  (II.  Ehe), 
geh.  den  1.  Angnst  1882  (?). 


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292.  «Friedrich  Heinrich  Bogislaf.  4.  S.  v.  265.  Sab.  den  6.  Jaiisr 
1788  zu  Bnllenstädt,  gest.  den  8.  Januar  1859  als  Major  a.  D.  in  Steint!  in 
Schlesien.  —  Er  kam  den  15.  Jnni  1793,  lOVi  Jahre  alt,  in  das  Cadettencorpi 
zn  Berlin,  ans  welchem  er  den  80.  März  1805  in  das  Infanterie-Begwit  Re- 
nanard nach  Halle  kam  and  anch  1805  nnd  1806  als  Fähnrich  in  denuelbei 
Stand,  wo  dann  das  Regiment  ja  anch  aufgelöst  wnrde.  Den.  Krieg  1613,  14 
nnd  15  machte  er  als  Lieutenant  im  1.  Ostpreussischen  Grenadier -BiUiuVn 
stehend  mit,  den  2.  October  1813  bei  Wartenberg  beim  Uebergang  aber  die 
Elbe  wurde  er  durch  einen  Schuss  in  die  rechte  Hand  verwundet,  uf  dar 
Brust  contusionirt.  Er  wurde  mit  dem  Eisernen  Kreuz  H.  Classe  deeoriit 
1827  war  er  Gapitain  beim  2.  Bataillon  24.  Landwehr-Regiments,  dann  im  3.  Ba- 
taillon (Aschersleben)  27.  Landwehr  -Eegimenta,  darauf  Kommandeur  des  Ba- 
taillons  Oranienburg,  znletzt  als  Major  und  Präses  der  Gewehrfabrik  in  Pots- 
dam kommandirt,  von  wo  er  später  als  Major  a.  D,  nach  Hirschberg  und  Jsaer 
in  Schlesien  zog  und  dann  bis  1859  in  Steiuau  gelebt  hat  Wie  bei  N.  291 
angegeben,  hatte  dieser  mit  Friedrich  Heinrich  v.  Gl.  1808  die  rkterlichn 
Güter  gemeinschaftlich,  letzterer  im  Speciellen  die  Coprieben'schen  Güter  in 
Besitz  genommen;  denn  1812  nnd  auch  1815  erscheint  er  als  Besitzer  y« 
Goprieben  b  and  Antheil  Patzig,  als  Patron  zu  Coprieben,  auch  als  Bevoll- 
mächtigter seines  jüngsten  Bruders  Wilhelm  Ludwig  v.  Gl.  293,  welcher  ah 
Patron  v.  Tarmen  bei  der  Hutterkirche  zu  Coprieben  und  zur  Zeit  im  Militär 
(als  abwesend)  stehend,  genannt  ist.  —  1820  hatte  er  Goprieben  b  an  Bruder 
N.  291  verkauft,  nachdem  die  betreffenden  Agnaten  und  zwar  nur  Georg  Wedig 
v.  Gl.  260,  als  solcher,  eingetragen  stand,  aufgefordert  resp.  abgefunden,  h 
allodiflcirt  worden,  welches  auch  dieser  (N.  291)  veräusserte.  —  Bald  nach  1826 
verkauft«  Friedrich  Heinrich  v.  Gl.  anch  den  anderen  Theil  seines  Besitze*, 
Coprieben  a,  das  Bchlossgnt  am  See  mit  Parchlin  und  sonstigem  Zubehör  all 
Joachimsthal  nnd  Grünhof  (früher  Knienhof),  und  Patzig,  welches  damals  je- 
doch noch  nicht  allodiflcirt  worden  ist,  da  an  Coprieben  a  und  Patzig  s,  u 
Bärwalde-Freiheit,  b  und  c,  die  v.  Glasenappe  selbst  1842  als  noch  berechtigt 
in  der  Lehnskanzlei  verzeichnet  waren. 

Besitz:  Coprieben  a  nnd  b  mit  Parchlin,  Joachimsthal  und  Grlastf, 
Patzig  ganz.  Dieser  Besitz  wnrde  von  ihm  1820  and  1827  verkauft,  un 
gehindert  Soldat  sein  zu  können,  obgleich  er  einen  Sohn  hatte. 

Gem.:  Henriette  Hfignenel,  geb.  am  11.  Januar  1795  zu  Potsd» 
Hochzeit  den  1.  November  1818.  Sie  starb  den  20-  Juli  1838  zu  Breslau  uf 
der  Durchreise  von  Salzbrunn  nach  Potsdam;  bestattet  in  Potsdam. 

Sohn:   331. 

293.  'Wilhelm  Ludwig  August.  5.  S.  v.  265.  Tarmen.  Geb.  den  3-  Ja- 
nuar 1791  za  Stendal,  gest.  den  21.  November  1851  zu  Berlin  (beerdigt  Jen- 
salemer  Kirchhof).  Lieutenant  a.D.  Er  war  auf  Schule  in  Halle,  Colberg, 
and  stndirte  in  Greifswald  and  Berlin,  1812  in  Breslau,  aus  welcher  Studien- 
zeit er  eine  starke  Pauknarbe  auf  der  linken  Backe  davongetragen  hatte.  — 
Nachdem  Wilhelm  v.  Gl.  in  Kircbenangelegenheiten  zu  Coprieben,  er  war  als 
Patron  der  Kirche  (Kapelle)  zn  Tarmen  als  abwesend,  in  Berlin  stndirend, 
angefahrt  ist,  and  ihn  sein  Bruder,  der  Lieutenant  v.  Glasenapp  291  auf  Gra- 
burg  vertritt,  ist  er  anch  1815  als  Patron  von  Tarnten  genannt  und  durch  dsa 
Bruder  Friedrich  v.  GL,  Patron  zu  Coprieben,  vertreten,  da  er  jetzt  auch,  bei« 
Militär  stehend,  abwesend  war.  Ihm  ist  wohl  zn  der  Zeit  schon  Prisbkw 
and  Tarmen  gewissennassen  als  zukommend  angenommen  worden,  wai  hier 
ans  dem  Patronat  nnd  ans  der  1815  nnd  1813,  wo  die  Regierung  in  ihren 
Bericht  ihn  als  Freiwilligen  Jäger  bezeichnet,  und  ans  einem  anderen  Oesiei 
des  Bruders  N.  291  vom  22.  Februar  1814  zu  entnehmen  ist.  Wie  auch  sonst  be- 
kannt geworden,  ist  er  am  3.  Februar  1813  bei  dem  Jäger -Det  ach  erneut  de» 
2.  Leib -Husaren  •Regiments  eingetreten,  hat  einige  Operationen  in  den  FeJi- 
xttgen  mitgemacht,  ist  dann  dem  4.  Dragoner  -Regiment,  welches  noch  als  Be- 


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aatzongstruppe  in  Frankreich  stehen  blieb,  als  Lieutenant  zngetheilt  worden; 
bei  demselben  stand  er  bis  1820,  wo  er  dann  beim  Ezerciren  bei  Düren  mit 
dem  Pferde  gestürzt,  nach  dem  vom  Major  v.  Nolbeck  und  Rittmeister  Gähde 
ausgestellten  Attest  etc.  zum  Halbinvaliden  erklärt,  seinen  Abschied  nahm. 
Er  lebt«  etwa  zwei  Jahre  in  Coprieben,  dann  Tannen,  in  welchem  letzteren 
er  ja  anch  als  verheirathet  wohnte,  und  letzteres  nebst  Priebkow  mit  Neu-Priebkow 
Ziegelkamp  nnd  Hasselmühle  von  seinem  Binder  N.  '291  1828  kaufte,  nachdem 
er  1827  von  demselben  bereits  Barwalde  c  erstanden,  am  10.  November  dies 
jedoch  zwei  Tage  darauf  mit  2000  Tblr.  Avance  für  5000  Thlr.  an  den  Kreis- 
depatirten  Banck  verkauft  hatte.  —  1827  steht  er  mit  seiner  Schwester  Do- 
rothea Cranz  geb.  v.  Gl.  als  Taufzeuge  in  Lnknitz  im  resp.  Kirchenbuch  ver- 
zeichnet. —  1834,  den  17.  August,  sucht  Wilhelm  v.  Gl.  bei  der  Lehnskanzlei 
um  den  ältesten  Lehnsbrief  wegen  Befischung  des  Pieleborg-Sees  nach.  — 
1836,  den  1.  Jnni,  Tannen,  bittet  er  Se.  Majestät,  dass  bei  seiner  Mittellosig- 
keit nnd  der  zahlreichen  Familie  die  aus  drei  Auseinandersetzungen  stammen- 
den Begulirungskosten  von  625  Thlr.  12  Gr.  7  Pf.  niedergeschlagen  werden 
möchten,  was  der  Minister  v.  Brenn  insofern  befürwortet,  als  er  die  Hälfte 
vorschlägt  —  Unter  dem  9.  Juni  1838,  Berlin,  werden  von  den  Regnlirungs- 
k  osten  800  Tblr.  erlassen,  der  andere  Theil  im  Hypotheken  buch  mit  der  Be- 
merkung zu  loschen  befohlen,  dass  die  Einziehung  desselben  durch  möglichst 
ausgedehnte  Zahlungstermine  nicht  unversncht  gelassen  werde.  (Geh.  8t.-Arcb.) 
—  1848,  den  8.  Januar,  verkaufte  Wilhelm  Angnst  v.  Gl.  Beinen  Besitz, 
etwa  9000  Morgen  gross,  für  118,000  Thlr.,  auf  welchem  4  von  den  6  fiberlebenden 
Söhnen  einen  angemessenen  Wirkungskreis  und  Auskommen  hätten  haben 
können,  an  einen  Rentier  Carl  und  siedelte  mit  seiner  starken  Familie  nach 
Berlin  aber.  Priebkow  war  schon  vorher  an  Lieutenant  v.  Francis  verkauft 
worden. 

Besitz:  Gr.-  und  Kl.  Tannen,  Priebkow,  mit  Neu-Priebkow, 
Ziegelkamp  und  Haseelmühle  verkaufte  er  vor,  resp.  1848,  siehe  vorstehend. 

Gem.:  'Emilie  Ulrike  Louise  v.  Versen,  geb.  den  25.  Januar  1802, 
verlobt  den  10.  März  1821,  durch  Hauptmann  v.  Glasenapp  291  auf  Grabunz 
damals  publicirt;  Hochzeit  den  8.  Mai  1822;  i.  V.:  Otto  Angnst  Heinrich 
v.  Versen  auf  Öchönwerder  nnd  Demmin;  i.  M.:  Louise  Morgen  ans  Hammer- 
stein; sie,  Emilie,  starb  den  23.  März  1871  in  Berlin.  Ueberhanpt  geachäfts- 
thätig,  reichte  sie  als  Mutter  für  ihre  Söhne  1847,  den  15.  April,  eine  Pro- 
teetation  gegen  die  Allodification  von  Altenwalde,  Pomraerschhof,  Zacherin  und 
Altinühl  (Fischerkathen)  ein.    (Pomm.  Lehnskanzlei.) 

Söhne:   882,  832a,  338,  334,  385,  836,  387. 

Töchter:  1.  Josephine  Louise  Sophia  *Maria.  geb.  den  21.  Fe- 
bruar 1828,  Hochzeit  den  11.  Hai  1848  mit  Dr.  med.  Rudolph  Lindenblatt 
zn  Bublitz,  der  den  2.  Januar  1819  geboren,  den  8.  Mai  1B52  gestorben  ist; 
a.  V.:  Christoph  Wilhelm  Lindenblatt,  1817  Subrector  und  Httlfaprediger,  starb 
in  Cöslin  den  14.  Jnni  1845;  s.  M.:  Friederike  Grfttzmacher  ans  Tempelburg. 
Maria  lebte  in  Bublitz,  jetzt  in  Cöslin.  2.  Caroline  Emma  •Therese,  ge- 
boren den  16.  Juli  1824,  Zwillings  Schwester  mit  K.  382.  Hochzeit  den  2.  Juli 
1852  mit  George  v.  Glasenapp  (329),  Oberstlieutenant  a.  D-,  sie  lebt  in  Gerb- 
städt,  8.  'Agnes  Anna  Hedwig,  geb.  den  8.  März  1835;  Hochzeit  den 
10.  September  1859  mit  Max  Hain,  Oberst  a.  D.  in  Berlin;  s.  V.:  Louis  Hain, 
Major  a.  D.;  s.  M  :  Minna  Fröhlich.  4.  Leontine  Clara  Eugenie  'Rosalie, 
geb.  den  20.  März  1837 ;  Taufzeugen :  Hanptman  a.  D.  Ludwig  v.  Glasenapp  291 
auf  der  Freiheit  und  Frau  Oberamtmann  Dorothea  Cranz  geb.  v.  Glasenapp 
(b.  N.  265).  Hochzeit  den  10.  September  1861.  Gern:  Bernhard  v.  d.  Osten, 
Wisbuhr,  geb.  den  4.  December  1840,  gest.  den  27.  November  1875.  5.  Cäcilie 
*Aurelie  Helene,  geb.  den  10.  September  1888,  Hochzeit  den  8.  Juli  1864 
mit  Theodor  am  Ende,  Oberst  und  Regiments  -Commandern-,  später  General- 
Lieutenant,  geb.  den  7.  October  1883.    Sie,  Aurelie,  starb  den  6,  Jannar  1890 


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in  Wiesbaden.  6.  'Martha  Hermine  Dorothea  Franziska,  geb.  den 
17.  September  1840,  Hochzeit  den  19.  Februar  1880  in  Berlin  mit  Heinrich 
v.  Versen  anf  Bernsdorf  bei  Bütow;  sie  ist  gestorben  den  24.  November  1882. 
294.  Wilhelm  Gustav  Karl.  S.  v.  267.  Geb.  den  29  October  1789, 
Gest.  den  21.  Harz  1815  als  Premier-Lieutenant  a.  D.  zn  Paianowitz  bei 
Breslau.  Er  kam  den  28.  April  1801,  12  Jahre  alt.  in  das  Cadetten-Corps  zu 
Berlin,  war  3  Jahre  Page,  als  solcher  im  Dienst  bei  der  1804  stattgehabten 
Vermahlung  des  Prinzen  Wilhelm,  Bruders  8r.  Majestät,  kam  dann  am  3.  April 
1804  als  Gefreiter  -Corpora!  zn  Tschammer,  1805  Fähnrich,  wo  er  bis  1806, 
als  das  Regiment  nach  der  Capitnlation  von  Lübeck  aufgelöst,  gestanden,  er 
gefangen  mit  seinen  Kameraden  nach  Nancy  abgeführt  nnd  hier  8  Monate 
festgehalten  wurde.  Den  25.  April  1809  war  er  aggregirter  Lieutenant  bei  den 
Leib  -  Regiment,  den  25.  August  dem  4.  Ostpreussischen  Infanterie  -Regiment 
aggregirt,  erhielt  er  den  10.  April  1810  die  Erlanbniss,  in  die  Kathegorie  der 
activen  Offiziere  der  Armee  zu  treten;  den  7.  December  1812  dimittirt,  wurde 
er  im  Hai  1813  beim  1.  Reserve -Bataillon  3.  Ostpreussischen  Infanterie-Regi- 
ments angestellt,  den  1.  Juli  1813  zu  dem  4.  ReBerve-Infanterie-Regiment,  den 
31.  Harz  1815  znm  16.  Infanterie -Regiment,  welches  aus  vorigen  Bestandteilen 
hervorging,  den  10.  April  1815  zum  Ersatz  -  Bataillon  No.  12  versetzt,  den 
26.  Juni  1815  als  Halbinvalide  mit  96  Thlr.  Wartegeld  bis  zur  Civilvereorgnng 
als  Premier -Lieutenant  dimittirt  und  den  30.  October  als  ausgeschieden  be- 
trachtet, nachdem  er  verwundet,  das  Eiserne  Kreuz  II.  Gasse  erworben, 
11  Jahre  und  3  Monate  gedient  hatte.  -  Wilhelm  v.  Gl-  hatte  den  Feiding 
von  1806  bei  dem  Regiment  v.  Tschammer,  dem  1.  Bataillon,  welches  sein 
Vater  N.  267  kommandirte,  mitgemacht  und  war,  wie  erwähnt,  als  Fähnrich 
mit  denen  derselben  Kathegorie  nach  Nancy  in  Gefangenschaft  abgeführt,  nach- 
dem er  die  bei  N.  267  angeführten  Affairen,  erst  17  Jahre  alt,  wacker  über- 
standen hatte.  Den  Krieg  von  1813  bis  1815  focht  Wilhelm  v.  Gl.  bei  den 
Bülow'scben  Corps  mit.  und  ist  es  hier  um  so  mehr  geboten,  als  auch  Johann 
Georg  Friedrich  Bogislaf  v.  Gl.  289  mit  seiner  (i  pfundigen  Batterie  No.  5, 
sowie  Friedrich  Heinrich  Bogislaf  v.  GL  292  als  Lieutenant  im  1.  Ostprenst. 
Grenadier- Bataillon,  vielleicht  noch  andere  v.  Glasenappe  bei  dem  v.  Bülow- 
sehen  Corps  standen,  etwas  Ausführlicheres  ans  der  Kriegs*  und  speciell  au 
der  Geschichte  des  16.  Infanterie-Regiments  (von  v.  Fransecki)  anzuführen.  — 
Nachdem  Wilhelm  v.  Gl.  aus  der  Gefangenschaft  zu  Nancy  frei  war,  mancher 
brave  Offizier  ohne  Anstellung,  ohne  Regiment  im  Verborgenen  die  Faost 
ballen  durfte,  wurde  er  endlich  1809  als  aggregirt  ja  dem  Leib -Regiment,  bald 
darauf  dem  4.  Ostpreussischen  Infanterie-Regiment  als  aggregirt,  zngetheilt, 
wo  er  in  Graudenz  gestanden  hat.  —  Hier,  wie  überhaupt  Östlich  der  Weichsel, 
wurden  anter  dem  Oberbefehl  des  Generals  v.  Bülow  in  aller  Stille  immer  mehr 
Truppen  herao gebildet.  Ans  dem  Krümpersystem  mit  Zuhilfenahme  von  Resten 
aus  den  1806  aufgelösten,  besonders  aus  den  Ost-  und  Westpreussi sehen  Regi- 
mentern, worden  die  Reserve -Bataillone  formirt  nnd  geschah  dies,  wie  ange- 
deutet, besonders  in  Graudenz  durch  Oberst  v.  Thiimen  anter  dem  Oberbefehl 
des  Generals  v.  Bülow,  welcher  das  Ost-  und  Westpreussische  Reserve-Corpi 
kommandirte.  Die  Bataillone  mit  noch  sei  bat  ständig  er  Benennung  wurden 
dann  resp.  in  ein  Regiment  znsammengefasst,  so  entstand  hier  das  4.  Re- 
serve-Regiment unter  Major  v.  Uttenhofen  am  1.  Juli  1813,  1 .  Bataillon  an* 
dem  3.  Bataillon  3.  Ostpreussischen  Infanterie- Regiments,  Commandeor  Major 
v.  Stntterheim,  vorher  Major  v,  Uttenhofen,  2.  Bataillon  aus  dem  1.  Reserve- 
Bataillon  3.  Ostpreussischen  Infanterie-Regiments,  Commandeor  Major  v.  Rohde, 
vorher  Capitain  v.  d.  Linde,  3.  Bataillon  aus  dem  2.  Reserve-Bataillon,  Com- 
mandeur  Major  v.  Polczynski;  das  Regiment  geborte  zur  Brigade  des  General- 
Majors  Prinz  von  Hessen-Homburg  (dabei  meistens  die  Batterie  v.  Glasenapn 
N.  289)  und  zum  3.  Armee-Corps.  Noch  war  das  Regiment  nicht  Concentrin. 
Das  2.  Bataillon,  in  Graudenz  im  Januar  1813  formirt,   war  im  Februar 


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denselben  Jahres  unter  dem  Commando  des  Gapitain  v.  d.  Linde  nach  Pommern 
tu  dem  v.  Bülow'scheu  Corps  bereits  vorwärts  gestossen  und  hatte  vorläufig 
bei  Palkenburg  seine  Quartiere,  nm  sich  zu  vervollständigen,  genommen.  Der 
Commandear  wurde  Major  v.  Roh  de;  ferner  standen  dabei:  Capit&in  v.  d.  Linde 
die  5.  Compaguie .  Ludwig  v.  Dorpowski  als  Seconde- Lieutenant,  die  15-,  Pre- 
mior- Lieutenant  v.  Beyer,  nach  v.  Krenzki,  die  7.,  Gapitain  v.  d.  Sihulenburg 
die  8.  Compaguie;  andere  Offiziere:  See -Lieutenant  v.Grabczewski,  v.  Ziegler 
(Adjutant),  v.  Hülsen,  v.  Glasenapp,  Bauer,  v.  Ollecu  und  v.  JRoth-Boffy. 
Von  hier  aus  musste  das  Bataillon  Mitte  April  zur  Einschliesaung  von  Stettin, 
welches  die  Franzosen  seit  1806  unter  dem  General  Grandeau  noch  inne  hatten, 
■brücken  nnd  fand  am  12.  Mai  auf  dem  linken  Ufer  der  Oder  bei  Grabow  etc. 
ein  Hauptgefecht  statt.  Das  Bataillon  stand  bei  Krekow  im  Lager,  als  die 
Cabinets -Ordre  am  1.  Juli  1813  eintraf  mit  dem  Befehl  für  das  Bataillon,  nnn- 
mehr  zum  errichteten  4.  ReBerve-Infanterie -Regiment  in  Berlin  zu  stosson,  was 
auch  am  27.  Jnli  geschah.  Die  Offizier-Uniform  war  nach  preussischem  Schnitt, 
Kragen,  Aermelaufschlag,  Schoossbesatz  roth,  die  Achselklappen  blan,  Bein- 
kleider dunkelgrau,  rothe  Passepoils,  vom  Knie  herunter  auswärts  eine  Reihe 
flacher  gelber  Knüpfe,  überzogene  Mütze,  Schärpe,  Säbel  oder  Degen,  grauer 
Hantel  und  Ueberrock.  Die  Mannschaft  freilich  sah  bunt  ans,  selbst  mit 
fremden  (als  schwedischen)  Uniform» tücken.  Die  Brigade  des  Prinzen  von 
Hessen-  Ho  mbarg  bestand  jetzt  aus  2  Ostprenssischen  Grenadier -Bataillonen, 
3.  Ostp  reu  ssis  eben  Infanterie-Regiments ,  dem  4.  Reserve-Inlanterie-Regiment, 
eine  Brigade  unter  Oberstlieutenant  v.  ScDholm  bildend;  ferner  noch  drei  Ost- 
prenssische  Landwehr-Regimenter,  1.  Leib-Hnsaren-Regiment  und  die  Opfilndige 
Batterie  No.  5. 

Das  v.Bülowsche  Corps  stand  Ende  des  Waffenstillstandes  den  1.7.  August 
lb!3  vor  Berlin,  die  Schweden  bei  Charlottenburg  im  Lager.  Winzingerode  bei  Span- 
dau etc. ;  ihnen  gegenüber  die  Franzosen  unter  OadinotbeiBaruthnndLuckau,  Hinauf 
Berlin  zu  gehen,  zur  Suhlacht  bei  Grogsneeren.  Den  17.  August  wurde  die  Gar- 
nison alarmirt,  das  4.  Reserve  -Inf  an  terie  -Regimen  tunter  Major  v  litten  ho  fen 
musste  nach  Zehlendorf  dort  Bivonak,  Abends  nach  Schöneberg  in  enge  Quartiere 
zurück,  wo  es  bis  19.  August  blieb.  Den  20.  in  der  Brigade  bei  Tempelhof, 
darauf  bei  Gr.-Zietben,  in  Bivonak  bis  21.,  denselben  Tag  nach  PhUippsthal 
bei  Saarmund  auf  feuchter  Wiese  in  Bivonak;  die  Verpflegung  war  ausgegangen, 
das  Wenige  noch  schlecht,  Holz  nnd  Stroh  fehlte.  (So  also  nahe  bei  Berlin 
und  Potsdam,  wie  urzuständlich  und  strapaziös  gegen  jetzt?)  Den  22.  bei 
heftigem  Regen  in  ein  anderes  Bivonak  bei  Heinersdorf,  nur  Kartoffeln  nnd 
kein  Schlaf  vom  22.  znm  23.  Aus  der  Gegend  zwischen  Saare  und  Mittel- 
walde wollten  die  Franzosen  direct  anf  Berlin  losgehen,  vor  welchem  der  König 
von  Schweden  am  23.  August  Morgens  mit  dem  rechten  Flügel  hinter  Jüter- 
gotz,  das  Centrum  hinter  Ruhlsdorf,  der  linke  Flügel  auf  den  Anhöhen  vor 
dem  Dorfe  Heinersdorf  (wo  das  v.  Bülowsche  Corps)  stand.  Anfangs  glückte 
den  Franzosen  der  Angriff  auf  Gr. -Beeren,  wodurch  v.  Tauenzien  von  v.  Bülow 
getrennt  worden  wäre,  wenn  v.  Bülow  nicht  vorrückte,  Gr. -Beeren  angriff  und 
mit  stürmender  Hand  es  nahm.  Die  Brigade  Hessen  anf  dem  rechten  Flügel; 
das  Regiment  kam  in  Folge  eines  Befehls  anf  den  linken  Flügel  der  Brigade. 
Nachmittags  5  Uhr  erfolgte  der  Angriff  mit  Kanonade  in  heftigem  Regen,  um 
6  Uhr  der  Angriff  mit  dem  Bajonet  resp.  Kolben;  das  Dorf  wurde  bald  mit 
Hülfe  der  Brigade  v.  Borstel  und  einiger  Kavallerie  erobert,  der  Rückzug  des 
Feindes  beschleunigt.  Statt  des  Bajonets  wurde  hier  ja  bekanntlich  der 
Kolben  nachdrücklich  gebraucht  Berlin  war  gerettet.  —  Die  Nacht  brach 
ein.  Bei  Heinersdorf  sollte  das  alte  Bivonak  bezogen  werden,  doch  blieben  die 
meisten  Truppen  auf  dem  Felde  stehen  nnd  warteten  den  Morgen  ab.  Der  Verlust 
des  Regiments  war  hier  710  des  Totalverlustes.  Darauf  Verpflegung  bei  Heinersdorf 
gut  am  24-,  wofür  die  Berliner  dankbarlickst  sorgten.  Am  25.  August  nach 
Löwenbrnch,  den  2li.  und  27.  über  Trebbin,  Clistow  bis  Elstow,  Lager  bis  29. 


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und  Harsch  bil  Nichel  bei  Trenenbrietzen,  dort  Lager  den  30.  ohne  Hol-  nd 
Wasser;  dann  bei  Fvohnsdorf  und  Scbönbeck  bis  1.  September,  daruf  bis 
Harzahne,  vom  3.  bis  5.  September  bei  Mangel  und  kalten  Nachten  Bivou&lu. 
Am  6.  September  Knrz-Lipedorf,  Nachts  nach  Dalichow.  den  6.  bis  Nieder- 
garsdorf  vorgerückt:  in  der  Richtung  nach  Jüterbock  hatte  man  Kanonsi- 
donner  gehurt  (Schlacht  bei  Dennewitz,  den  6.  September),  auch  wnrde  die 
Brigade  Thömen  (v.  Tauenzien)  geworfen,  so  dass  das  zur  Reserve  dieser 
Brigade  bestimmte  Regiment  vorrückte  und  der  Feind  zum  Umkehren  veranlasst, 
wnrde;  das  Regiment  widerstand  noch  einer  Kavallerie-Attacke,  avancirte  über 
Niedergärsdorfer  Grand  etc.,  die  Anhübe  hinauf  vor,  griff  den  Feind  herzhaft 
an,  erzwang  die  Position,  was  von  grossem  Erfolg  im  Allgemeinen  war,  weil 
sonst  die  Vereinigung  v.  Bülows  und  v.  Tauenziens  gebrochen  gewesen  wäre. 
Im  weiteren  Verlauf  der  Schlacht  bei  Dennewitz  gingen  das  1.  und  2. 
Bataillon  weiter  gegen  Rohrbeck  vor  und  als  dies  von  der  Arme«  genommen 
worden,  die  Kavallerie  auf  den  weichenden  Feind  attackirte,  wirkte  auch  du 
Regiment  zwischen  Dennewitz  nnd  Bohrbeck  hindurchgehend  auf  die  Be- 
schleunigung des  Rückzuges  des  Feindes  mit,  der  sich  auf  Torgan  zog.  — 
Das  Regiment  rückte  bei  Langen  und  Lipadorf  in  Bivonak,  der  Verlust  der 
Armee  war  gross,  200  Offiziere,  6000  Mann;  der  Feind  mehr  als  15000  Hau, 
80  Kanonen,  400  Wagen,  Munition.  7  Fahnen  etc.  eingebüsst  —  Am  7.  September 
schlechtes  Bivonak  bei  Ohna,  den  8.  auf  dem  Schlachtfelde  bei  Dennewib 
Gottesdienst  Am  10.  September  Woltersdorf,  12.  Seyda  nach  Lüttgen,  8070» 
ins  Lager  zur  Einschliessung  von  Wittenberg;  Regen  und  Sturm,  so  dass  die 
Truppen  am  20.  in  Quartiere  rückten  und  zwar  das  2.  Bataillon  nach  Gallii; 
am  21.  das  Regiment  nach  Elster  zum  Schutz  der  den  Brückenkopf  bauenden 
Truppen  auf  dem  rechten  Ufer.  Am  22.  die  Brigade  bei  Gielsdorf ,  am  23. 
unter  dem  Gewehr  bei  Elster,  dann  Listerfahr  Quartier.  Den  24.  Marsch  der 
Brigade  nach  Brühlitz,  ein  Tlieil  hatte  auf  Vorposten  bei  Wartenbarg  gestanden 
and  Gefechte  gehabt  Nach  Elster,  Hohendorf  zurück  zur  Einschliessung  von 
Wittenberg  bei  Fiestritz,  am  26.  Trancheen  eröffnet,  besetzt,  dort  gearbeitet 
und  gefochten,  wo  bei  einem  Bombardement  der  Kommandeur  von  Uttenhofsn 
schwer  verwandet  wurde.  Der  Major  v.  Polczynski  übernahm  das  Kommaado 
and  blieb  das  Regiment  bis  3.  Outober  vor  Wittenberg.  Die  Schlesiseae 
Armee  hatte  am  8.  October  bei  Wartenburg  den  Uebergang  über  die  Elbe  er- 
zwungen und  sie  überschritten,  die  andern  Corps  auch  und  zwar  das  v.  Bülowscae 
Corps  am  6.  über  die  Elbe  gegangen,  hatte  Dessau  passirt  und  war  bei  Jessia 
bis  10.  verblieben  etc. 

Nachdem  bei  Leipzig  Napoleon  Mbon  in  der  Nacht  vom  17.  bia  18.  Oe- 
tober  nach  den  Ereignissen  vom  16.  die  bis  vor  Waclian  und  Liebertwolkwin 
stehenden  Corps  hatte  zurückgehen  lassen  und  Stellung  bei  Connewitz,  Prebst- 
heyda,  Statteritz,  Holzhaosen.  der  linke  Flügel  unter  Ney  über  Pannadorf, 
Schonfeld  bis  Pfaffendorf,  vor  Leipzig  genommen,  hatten  die  Verbündeten  nit 
ihrer  Stellang  jene  am  18.  beinahe  umkreist,  indem  die  Nordarmee  bei  Tuehs 
stand.  —  Die  Verbündeten  hatten  sich  also  der  Stadt  am  18.  October  bis  auf 
etwa  1  Meile  genähert,  Napoleon  seine  Truppen  dicht  an  die  Stadt  gesogen, 
ein  Tbeil  schon  auf  der  Strasse  auf  Weissenfeis  im  Rückzüge  Am  19.  October 
wurden  Probsthevda  and  Statteritz  genommen  und  Leipzig  erstürmt  Mittags 
war  es,  obgleich  der  Feind  noch  verhandeln  wollte,  geschehen,  wobei,  da 
Napoleon  die  Brücken  gesprengt  hatte,  23000  Franzosen  noch  in  Leipzig  ge- 
blieben waren,  von  denen  15000  gefangen,  300  Kanonen,  900  Munitions-  ud 
andere  Wagen  genommen  wurden.  Erst  am  18.  October  früh  kam  das  4.  Reserve- 
Regiment  anf  den  Marschen,  von  Jesnitz  ab  den  10-,  bei  Leipzig  an.  Gegen 
8  Uhr  Aufbrach  nach  Taucha,  das  durch  Russen  genommen.  Hierauf  rückte 
der  General  v.  Bülow  gegen  Paunsdorf ,  das  die  Oeeterreiober  schon  besessen, 
wieder  verloren  hatten  and  die  Franzosen  mit  Infanterie  nnd  Geschützen, 
ausserdem  noch  dahinter  mit  Infanterie-Linien  mit  einigen  Batterien  wieder 


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betetet  hatten.  Hier  im  Kampfe  dem  General  Regnier,  7.  Corps,  gegenüber, 
wurde  Paunsdorf,  später  Sellershansen  and  Sturz  von  dem  v.  Bülowscben 
Corps  erobert.  Naclimittags3Uhr  begann  der  Angriff  des4.  Reserve-Regiments 
aof  dem  linken  Flügel  des  1.  Treffens;  nur  Kosacken  vom  v.  Benningsenschen 
Corps  und  Artillerie  waren  mit  dem  Feinde  beschäftigt.  Der  Kronprinz  von 
Schweden  sprengt  auf  das  Regiment  zn  und  ertheüt  den  Befehl,  sofort  mit 
2  Bataillonen  das  Dorf  anzugreifen  nnd  zn  nehmen.  Des  Majors  v.  Polczynskt 
Disposition  lautet:  das  1.  Bataillon  geht  rechte  des  Dorfes,  die  7.  und  8.  Cora- 
pagnie  links,  die  5.  und  6.  Compagnie  greifen  dasselbe  von  vorn  an.  —  Er 
führt  die  beiden  Bataillone  durch  die  Kosackenlinien,  das  Feuer  des  Feindes 
begann.  Tiraillenrs  vor  mit  Hurrah  anf  das  Dorf,  die  Sontiens  folgen,  das 
Dorf  ist  genommen.  Den  Feind  mit  dem  Eegiment  verfolgend,  wird  es  am 
Aasgange  des  Dorfs  von  Kugeln  überschüttet,  von  einer  Batterie  vom  Wege 
nach  Sellershansen  aus  beschossen  und  einen  Moment  stutzend  gemacht;  doch 
ohne  Befehl  weiter  zn  geben,  stürzen  sich  die  Tirailleure  auf  die  Batterie,  das 
2.  Bataillon  folgt,  wobei  2  Haubitzen  nnd  1  Kanone  genommen  werden.  Die 
Attacke  wird  fortgesetzt,  unterstützt  von  einer  englischen  Raketen -Batterie. 
Der  rechte  Flügel  des  Feindes  wird  aus  Öellerahausen  zurückgeworfen  und 
mit  ihm  zugleich  das  Dorf  erreicht,  welches  in  Brand  gerathen  war.  Es  be- 
ginnt eine  Katastrophe.  —  Der  Feind  erkennt,  dass  er  es  nur  mit  einem  Re- 
giment zu  thun  hat,  das  von  Faunsdorf  her  noch  keine  Unterstützung  zn  er- 
warten hat.  Er  greift  gesammelt  nnd  verstärkt  an  nnd  das  Regiment  rnuss 
seinen  Rückzug,  in  Ordnung,  antreten,  wobei  der  Seconde-Lieutonant  v.  Kladen 
mit  seinem  Zage  in  einen  feindlichen  Versteck  ger&tb.  Unterdess  ist  der  Major 
v.  Stutterheim  mit  6  Zügen  des  1.  Bataillons,  ein  Zug  anter  Lieutenant  von 
Engel  und  ein  Zug  unter  Lieutenant  v.  Glasenapp,  welche  letzteren  die 
rechte  Flanke  deckten,  und  rechts  der  Chaussee  Tiraillenrlinien  bildend,  von 
Paonadorf  herangekommen.  Das  Gefecht  ist  augenblicklich  zum  Stehen  ge- 
bracht, die  Bataillone  gehen  dem  Feind  noch  einmal  auf  den  Leib,  werfen  ihn 
in  das  Dorf  zurück,  der  Major  v.  Statterheim  wird  verwundet,  eine  andere 
Kugel  trifft  den  Major  v.  d.  Schulenbnrg,  eine  dritte  durchbohrt  die  Brust  des 
Majors  v.  Folczynski  und  setzt  auch  den  Regimentsführer  ausser  Gefecht, 
Welche  Lage  für  die  führerlosen  Bataillone?  Weit  von  den  Andern  in 
Tirailleure  ch wärmen  aufgelöst  nnd  dem  immer  stärker  auftretenden  Feinde 
gegenüber,  dabei  noch  mehrere  Capitains  verwundet,  von  allen  Seiten  vom 
Feinde  bedrängt,  müssen  sie  den  Rückzug  antreten,  jeden  Schritt  sich  gegen 
den  Feind  vertheidigend;  als  der  Prinz  von  Hessen -Homburg  mit  der  Brigade 
znr  Unterstützung  heranrückt,  den  Feind  zum  Weichen  bringt  und  Seilers- 
hausen ihm  noch  einmal  entreisst.  Die  Lieutenants  v.  Glasenapp  und  von 
Engel,  die  ebenfalls  gemäss  ihnen  gewordener  Weisung  rechte  der  Chaussee 
waren,  haben  auch  diesen  Angriff  mit  Erfolg  mitgemacht  und  so  endigte  die 
Katastrophe  siegreich.  —  Die  Bataillone  unter  Capitain  v.  d.  Linde  gehen  Über 
Pannsdorf  anf  Taucha  zurück  in  das  Bivouak  für  die  Nacht  Am  19.  October 
campirte  das  Regiment  an  der  Vorstadt  Leipzigs,  wo  der  König  sich  belobigend 
über  dasselbe  aussprach.  Unter  den  sich  besonders  aasgezeichnet  habenden, 
nach  dem  von  dort  gleich  gemachten  Bericht,  sind  unter  Andern  auch  die 
Lieutenante  v.  Glasenapp  nnd  v.  Engel  genannt  and  worden  auch  mit  dem 
Eisernen  Kreuz  II.  Klasse  belohnt.  Im  Ganzen  hatte  das  Regiment  hier 
10  Offiziere,  17  Unteroffiziere  und  26B  Gemeine  Verlust.  —  Am  22.  October 
verliess  das  Regiment  Leipzig,  um  dem  v.  Bülowscben  Corps  nach  Weatphalen 
und  dann  nach  Holland  zn  folgen;  über  Lützen,  Weissenfeis,  Freyburg,  Cölleda, 
Tenstädt,  Langensalza,  Mtthlhausen,  Heiligenstadt,  Gattungen,  am  8.  November 
über  Eimbeck,  Heyne  und  Hameln  nach  Minden  den  7.,  am  18.  über  Herford, 
Bielefeld,  Warendorf  anf  Münster,  wo  das  Regiment  am  17.  November  ein- 
getroffen und  auf  einige  Tage  cantonnirt  wurde.  Weiter  machte  das  Regiment 
den  schwierigen  Feldzug  im  v.  Bülowscben  Corps,  stete  vor  und  am  Festungen 


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kämpfend,  mit,  so  ging  es,  Zfltphen,  Doesburg,  bald  genommen,  auf  Anüiüm, 
welches  den  29.  November  erstürmt  wurde,  den  2.  December  Utrecht,  am  9.  i( 
der  Brigade  bin  Vianen,  Cnlemburg  den  12.  passirt,  dann  Leerden,  gepsa 
Gorkum  zur  Einsehliessung ;  hier  Öftere  Gefechte,  den  13.  December  bei 
Dalem  etc.  bis  den  2.  Febrnar  1814,  dann  Abzog  nach  Werkendam,  wo  der 
Major  v.  Bohde  wieder  eingetroffen,  das  Kommando  des  Regiments  übernahm.  Den 
6.  Febrnar  Hefladen,  weiter  Tilburg,  Tnmhnt,  Herrenthal,  den  10  Aber  licr 
nach  Hecheln,  den  11.  Nienvekerk,  wo  dann  am  12.  und  13.  mit  dem  Corp*, 
was  bei  Gorkam  gestanden,  anf  Laon  marschiert,  den  14.  Enghien,  15.  Heu, 
den  18.  durch  Beaamont  nnd  Barbacon,  den  19.  Avesnes  und  Eatromp,  dann  auf 
Ecqnigny  la  Chapelle  und  Pachaa  gerückt,  in  Herion  bis  24.  Bube,  dann  in 
nnd  bei  Laon  bis  1.  Harz  Quartier  genommen.  —  Am  2.  März  brach  das  He- 
giment  nach  Soissons  anf,  die  Stadt  mnsste  erst  erstritten  werden  nnd  wurde 
am  3.  dort  Quartier  genommen,  dann  wieder  nach  Laon,  wo  am  8.  aoeh  die 
übrigen  Corps,  das  Schlesische  etc.  eintrafen;  am  8  schon  griff  es  Napoleon 
an,  hartnackiges  Gefecht,  welchem  York  den  Ausschlag  gab,  indem  durch 
Prinz  Wilhelm  das  Dorf  Athis  erstflrmt  worden,  der  Feind  anf  Rhein«  fleh. 
Am  10.  versuchte  Napoleon  noch  einen  Angriff  vergeblich  und  gingen  die 
Franzosen  auf  Soissons.  Bei  Laon  wurde  bis  12.  März  ein  Lager  bezogen; 
darauf  das  v.  Bülowsche  Corps  zur  Ein  Schliessung  von  Soissons,  doch  wieder 
zurück  nach  Laon,  wo  am  18.  Bivonak  bezogen  wurde.  Abermals  mnsste  du 
v.  Bfllowsche  Corps  auf  Befehl  des  Feldmarschalls  v.  Blücher,  der  mit  Harmont 
nnd  Hortier  zu  thun  hatte,  auf  Soissons  zu  zweiter  Einsehliessung:  und  dann, 
wenn  es  genommen,  auf  Paris  losrücken;  —  ein  kühner  Plan.  —  Die  Stadt 
widerstand  bis  zum  Waffenstillstand,  nnd  traf  das  v.  Bfllowsche  Corps  erst 
bei  Paris  ein,  als  die  Verbündeten  bereits  eingerückt  waren.  Bei  der  Ein- 
sehliessung von  Soissons  war  das  Regiment  am  22.  Harz  eingetroffen,  hatte 
am  28.  und  24.  Gefecht,  den  25.  in  den  Trancheen  nnd  am  26.  Ausfälle  zurück- 
zuschlagen,  bis  am  30.  Harz  die  Thttmensche  Brigade  die  Einschlieasong  von 
Soissons  tibernahm,  das  v.  Bfllowsche  Corps,  das  4.  Reserve- Regiment,  auf 
Paris  rückte;  den  1.  April  Nanteni),  den  2.  Demartin  passirte  und  am  3.  April 
1814  vor  Paris  eintraf,  anf  dem  Hontmartre  ein  Bivonak  bezog,  dort  bis 
6.  April  verblieb,  alsdann  das  v.  Bfllowsche  Corps  zur  Beobachtung  des  Har- 
schall Harmont  an  der  Loire  abrücken  mnsste.  —  In  Paris  haben  dann  die  au 
Deutschland  nnd  Russland  in  der  Armee  kämpfend  herangezogenen  Hit- 
glieder der  Familie  v.  Glasenapp,  in  beträchtlicher  Zahl  vertreten,  der 
Frende  des  Willkommens  und  des  Sieges  häufig  kräftigst  Ausdruck  gegeber, 
—  Das  Corps  rückte  nun  bis  Versailles  am  6.,  am  8.  wieder  nach  dem  Mont- 
martre und  dann  am  10.  April  nach  Flandern  in  C  an  tonn  ements  quartiere,  w« 
es  erst  in  Französisch  -Flandern  bis  zum  25.,  dann  von  Dünquerque  bis  Nieuport 
an  der  Nordseeküste  2  Monate  in  Quartiere  und  wohltbnende  Ruhe  kam  — 
Am  1.  Juli  1814  Abmarsch  nach  Deutschland  Aber  Courtrai,  Ondenarde, 
Brüssel,  Wavre,  Tongern,  Hastriebt  bis  Eschweiler,  hier  Ruhe  nnd  traf  das 
Regiment  Mitte  Juli  in  Cü'ln  ein,  wo  es  bis  October  C ante nn bangen  bezog. 
Am  8.  October  über  den  Rhein,  über  Münster,  den  31.  October  bis  Schlnssel- 
barg,  durch  Braunschweig,  am  9.  November  in  Magdeburg.  Von  hier  au 
mnsste  es  zur  Besetzung  des  Königreichs  Sachsen  abrücken,  den  10.  Über 
Zerbst,  Torgan,  19.  in  Dresden,  wo  es  vom  November  1814  bis  Juni  1815  ia 
der  schönen  Garnison  stehen  blieb.  Das  Regiment  erhielt  hier  die  Bezeichnung; 
10.  Infanterie-Regiment;  es  mnsste  am  5.  Juni  1815  von  Dresden  nach 
dem  Rhein  abrücken,  was  im  Eilmarsche  anf  Coblenz,  unter  dem  10.  Juni  be- 
fohlen, geschehen  sollte,  so  daas  täglich  7 — 8  Heilen  zurückgelegt  wurden;  der 
Befehl  wurde  dann  auf  Lüttich  abgeändert  und  dort  am  30.  Juli  auf  Paris, 
wo  es  am  15.  August  1815  eintraf;  späterer  Befehl  zum  Abmarsch  in  die 
Gegend  von  Sedan  bei  den  Besatzungstruppen,  wobei  das  Regiment  einige 
Jahre  blieb.     Es  waren    viele  Veränderungen    bei    dem  Regiment  eingetreten, 


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so  auch  im  April  1815,  als  man  den  Frieden  gesichert  glaubte:  Major  v.  Arnim, 
Capitain  v.  Dorpowski,  See. -Lieutenant  v.  Bertkowski  znm  Ersatz- Bataillon 
nach  Posen,  v.  Olasenapp  za  dem  N.  12  versetzt.  —  Das  Regiment  hatte 
also  in  diesem  Feldzuge  mitgefochten.  Schlachten:  bei  Grossbeeren,  Dennewitz, 
Leipzig,  Laoo;  Belagerungen  nnd  Einschliessnngen :  Stettin,  Hagdeburg,  Witten- 
berg, Qorknm,  Soissons  zwei  Mal;  Gefechte:  Halle  zwei  Hai,  Ealan,  Lnckau, 
Wartenberg,  Arnheim  etc.  —  Wilhelm  v.  Gl,  körperlich  und  geistig  sehr  gut 
beanlagt,  dessen  Wissen  einen  nicht  unbedeutenden  Kreis  umfasste,  dabei  tob 
angenehmen  Ben  tarnen  tu  und  ritterlichem,  kühnem  Auftreten,  hat  leider  in 
seinem  Leben  diese  sehr  zu  schatzenden  Eigenschaften  im  Gleichgewicht  nicht 
immer  erhalten,  entsprechend  und  conseonent  verwendet;  sondern  ist  später 
leichtlebig,  zuletzt  ohne  festes  Steuer  dahingewandelt,  wovon  schon  der  Wechsel 
des  Aufenthalts  ausser  Andern  Zeugnis»  geben  dürfte.  Bald  nach  dem  Kriege 
lebte  er  in  Bärwalde,  dann  in  Goltz,  Gross-Silber  bei  Dramburg,  in  Patzig 
bei  Barwalde  und  Umgegend,  zuletzt  bei  Breslau,  unter  anderen  Orten  in 
Hasenau. 

Gem.:  Johanna  »Friederike  Wilhelmine  Mahlke,  geb.  den  18.  Ja- 
nuar 1782;  Hochzeit  den  1.  November  1811,  starb  sie,  eine  edle  Dame  und  die 
beste  Mutter,  den  10.  Januar  1861  in  Barwalde. 

Sfihne:  338,  889,  310,  841. 

Tochter:  *Amalie  Auguste  Friederike  Wilhelmine,  geb.  den 
2.  August  1812  zu  Bärwalde,  gest.  den  18.  Januar  1885  als  Wittwe.  Gem.: 
Carl  Wilhelm  v.  Arnstadt,  auf  Weissewarthe  und  Brumby  bei  Neu-Haldens- 
leben;  Hochzeit  1839;  er  ist  einige  Jahre  vor  der  Gemahlin  zn  Brumby  gestorben. 

295.  Georg.  S.  v.  270.  Geb.  den  2.  September  1850  zu  Warschau. 
Kammerpage;  1884  Hauptmann  im  Stabe  der  reitenden  Garde-Artillerie  in 
Petersburg. 

296.  Otto  Alexander.  1.  S.  v.  271.  Geb.  den  26.  Juni  1809;  er  hatte 
keinen  festen  Wohnsitz,  lebte  abwechselnd  bei  seinen  zahlreichen  Verwandten 
nnd  ist  im  Sommer  1869  im  Twers'schen  Gouvernement,  auf  dem  Gute  seines 
Bruders  Paul  299  gestorben. 

297.  Gottlieb  (*Bogdan)  Friedrich  Alexandrowltsch.  2.  S.  v.  271. 
Geb.  1811,  den  22.  Januar.  —  Er  nahm  1827  als  junger  Marineoffizier  Theil 
an  der  weltum segelnden  Entdeckungsreise  des  Capitains  Ludtke,  welche  von 
hohem  Interesse  war,  bei  welcher  auch  Otahiti  angefahren  wurde  und  wo  er 
sich  der  besonderen  Gunst  und  Auszeichnung  der  Königin  Pomare,  der 
intimsten  Gastfreundschaft,  zn  erfreuen  hatte.  —  Bei  Aufnahme  der  Käston, 
besonders  an  der  Behringsstrasse,  sind  die  in  Nähe  der  Tschuckschen -Halbinsel 
befindliche  Insel,  sowie  der  Hafen,  welche  er  aufgefunden,  beschrieben  und 
auf  die  Karte  gebracht  hatte,  nach  ihm  mit  dem  Namen  „Glasenapp-Insel 
resp.  -Hafen"  benannt  worden;  beide  werden  in  den  Nordfahrtberichten  des 
Professors  Nordenskiöld  genannt,  auch  bereits  im  geographischen  Unterricht 
gelehrt.  —  Beim  Tode  des  Vaters  1841  Flott-Capitain-Lieutenant  und  Flügel- 
Adjutant,  wurde  er  Besitzer  von  Treppenhof  und  Darseu.  Er  war  später 
Voller  Admiral,  Generaladjutant,  Hitglied  des  Reichsraths,  des  Admi- 
ralitats-Conseils,  Hitglied  des  Comites  für  Verwundete,  Hilitair- Gouverneur 
von  Nicolajew  etc.;  seit  1834  Ehrenritter  des  St.  Johanniter- Ordens  in  der 
Liste  der  Balley  Brandenburg  und  sonst  Ritter  hoher  Orden;  so  erhielt  er  am 
15.  Hai  1888  bei  Gelegenheit  der  Krönung  Kaiser  Alexanders  d.  HL  den 
St.  Wladimir- Orden  I.  Klasse  als  „General- Adjutant  Glasenapp  I".  —  Als 
die  kaukasischen  Gebiete  nach  schweren  Kämpfen  unterworfen  und  mehrere 
der  dortigen  Theilfursten  ihr  Leben  einbussten  etc.,  wurden  deren  Kinder  hohen 
rassischen  Hilitairs,  behufs  ihrer  Pflege  und  Erziehung,  überwiesen  und  da 
Bogdan  v.  Gl.  kinderlos  war,  ist  er  reichlich  mit  Pflegesöhnen  fürstlichen 
Geblüts  bedacht  worden.  —  1878  und  1879  lebte  er  znm  Zweck  der  Erziehung 
und  des  Unterrichts  dieser  PflegesOhne,  besonders  des  einen  (Oeril?)  in  Dorpst, 


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später  in  St.  Petersburg,  wo  die  qu.  Pfleglinge  dann  alle  bei  dor  Qarde 
dienten.    Bogdan  ist  den  5.  Dezember  1892  in  Wiesbaden  gestorben. 

Besitz:  Treppenhof  und  Daraen,  welche  er  1854  an  Baron  v.Wolff 
verkauft  hat 

Gem.:  Emilie  v.  Möller,  Hochzeit  183»;  sie  starb  im  Februar  1879 
in  Dorpat  und  ist  im  v.  Glasenappschen  Erbbegräbnis*  in  Bange  beigesetzt; 
i.  V.:  der  Admiral  v.  Höller  in  Livland,  verstorben. 

298.  *Woldemar  Reinhold  (Wladimir  Alexandro  witsch).  8.  S.v.  271. 
Geb.  den  28.  Juni  1812.  1841  Flott- Capitain -Lieutenant,  1842  Contreadmiral 
ä  la  Buite  zu  Kronstadt;  später  General  und  Viceadmiral,  Kriegsgonverneur 
von  Archangelsk,  Wirklicher  Staatsrath,  Zolldirektor  in  Archangelsk  etc. 
—  Eine  Insel  in  den  Tartarischen  Heereeengen,  zwischen  Sacholin  nnd  den 
Festlande  wurde  zn  Ehren  des  damaligen  Marine-Capitains  I.  Kl.  Waldemar 
„von  Glaaenapp-Insel"  benannt.  —  Er  besaas  eine  bedeutende  Dampfschiff- 
jahrt  auf  der  Wolga;  wohnte  spater  in  Paulenhof  bei  Dorpat,  Rappin,  dem 
Gnte  Beines  Schwagers  August  von  Roth,  zuletzt  in  Dorpat  Ausserdem,  dass 
er  seit  1842  Ehrenritter  des  St.  Jobanniter-Ordens,  Balley  Brandenburg,  war, 
besaas  er  den  St  Wladimir-Orden  IV.  Kl,  den  St.  Annen-Orden  III.  El, 
den  St  Stanislans-Orden  HI.  Kl.,  war  Ritter  des  Schwedischen  Schwertordens, 
des  Danebrog-Kommandor-Krenzes,  des  PrensB.  Rothen  Adler-Ordens,  des 
Weimarschen  Falken-  nnd  des  Norwegischen  St.  Olaf-Ordens.  Am  18.  Juli  1895 
ist  er  zn  Dorpat  ohne  Nachkommen  gestorben. 

Gem.  I:  Emma  v.  Roth,  geb.  den  29.  Jnni  1820;  Hochzeit  1838, 
geschieden,  und  lebt  sie  jetzt  noch  in  Dorpat.    (VergL  N.  237.) 

Gem.  II:  Anna  (Annette)  v.  Glasenapp,  geb.  den  15.  Februar  1825; 
Hofdame  bei  ihrer  Majestät  der  Kaiserin  von  Russland;  Hochzeit  1847;  sie 
starb  bald  in  Deutschland;  ihre  Aehern  siehe  N.  276. 

Gem.  III:  Josephine  Raedeo,  lebte  getrennt  in  Petersburg,  wo  sie 
den  22.  November  1894  gestorben  ist. 

299.  "Paul  Johann.  4.  8.  v.  271.  Geb.  den  18.  Angnst  1818.  Oberst 
des  Genie-Corps;  1882  Wirklicher  Staatsrath;  er  war  Oberstlieutenant  bei  den 
Ingeniearen  der  Wasaerkonunanikation;  Ingenieur- Direktor  nnd  Regierungs- 
inepektor  der  Baltischen  Eisenbahn.  Er  ist  den  12.  Dezember  1882  zn  St 
Petersburg  gestorben. 

Besitz:  Das  Gut  PawLowsk  im  Gouvernement  St.  Petersburg,  welches 
seine  Erben  an  Baron  v.  Vietinghof  verkauften. 

Gem.:  Elisabeth  v.  Schirabokoff ,  welche  den  5./17.  April  1867  zn 
Born  verstorben  ist;  die  Kinder  dieser  Ehe  bekennen  sich  zur  griechisch- 
orthodoxen  Confession. 

Söhne:   842,  343,  344,  345,  845a, 

Töchter:  1.  Maria,  geb.  den  16.  Jnni  1852.  Gem.:  Nicolaus 
Andraeff,  Oberstiientenaat;  sie  starb  den  27.  Dezember  1874.  —  2.  Elisabeth, 
geb.  1853,  gest.  den  24.  Angnst  1863.  —  8.  Elisabeth  N.  N-,  geb.  den 
19.  September  (1.  October)  1664;  Gem.:  Dr.  Simon,  leben  in  Suhnm- Kaukasus. 

800.  Alexander.  1.  8.  v.  272.  Geb.  den  6.  Juli  1818,  lebte  1828, 
jetzt  wohl  todt. 

801.  Nicolai.    2.  S.  v.  272.    Geb.  den  29-  November  1820,  lebte  1828. 
302.    'Eugen   Carl  Alexander  (Antonowitach).     1.  8.  v.  273.    Geb.  den 

5.  Januar  1810;  er  genoss  zuerst  in  Werro  Privatunterricht  nnd  trat  dann  in 
Petersburg  in  die  Militär -Anstalt  „das  adlige  Regiment"  ein.  Er  ahsolvirte 
sie  nnd  wurde  1881  Offizier  im  1.  Kavallerie-Armee-Kürasaier-Regiment  Er 
stand  in  diesem  Regiment  bis  1858,  welches  öfter  sein  Standquartier  wechselte, 
am  längsten  in  Tarrassowka  (Gouvern.  Charkow)  garnisonirte.  1858  wurde 
er  als  Oberst  der  Granzwache  nach  Tauroggen  versetzt,  erhielt  den  Wladimir- 
Orden  III.  Kl.  und  dann  das  Kommando  der  Baltischen  Küstenwacht,  wo  er 
seit  1872  in  Riga  stand.    1881  bei  Gelegenheit  seines  50jährigen  Jubiläum«, 


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den  10.  Februar,  wurde  er  zum  General-Major  befördert,  nahm  jedoch  im 
April  desselben  Jahres  seinen  Abschied.  An  Orden  besasa  er  ausser  dem 
Stanislans-Orden  III.  El  den  Annen-Orden  III.  nnd  II.  Kl.  mit  den  Schwertern 
etc.    Gest.  den  11.  Joli  1884  an  Altersschwache. 

Gem.:  'Louise  Eleonore  Alexandrine  v  Mollerius,  geb.  den 
20.  September  1817,  Hochzeit  den  27.  November  1838;  i.  V.:  Kollegien- 
Assessor  beim  Zollamt  in  Libau  N.  N.  v.  Mollerius;   i.  M.:  N.  N.  v.  Krabbe. 

Sahne:   316b,  346,  847,  348,  840. 

Töchter:  1.  'Catbarina  Eleonore  Sophia,  geb.  den  1.  September 
1839;  Gem.:  Eleonor  v.  Petroschewski,  Kapitain;  Hochzeit  den  21,  Januar 
1866  zu  Tauroggen;  sie  ist  den  8.  September  1666  in  Polangen  gestorben.  — 
2.  *Ida  Mathilde  Glementine,  geb.  den  8.  September  1840;  Gem.:  Michel 
v.  Feodoroff,  Oberst;  Hochzeit  den  13.  Juli  1864  in  Tanroggen;  sie  lebt 
jetzt  in  Eriwan.  —  8.  *Maria  Luise,  geb.  den  22.  April  1848,  gest.  den 
7.  Juli  1848.  —  4.  'Sophia  Charlotte,  geb.  den  1.  Febrnar  1848;  Gem.: 
Nicolai  t.  Benoy,  Oberst  des  Ordenschen  Dragoner-Regiments ;  im  Rusa.- 
Tflrk.  Kriege  verwandet,  bat  er  im  Sommer  1884  krankheitshalber  am  Beinen 
Abschied,  den  er  jedoch  nicht  gleich  erhalten  hatte,  s.  V.:  N.  N.  v.  Benoy, 
Polizei meister    im  Brest- Litowskischen  Corps.      Hochzeit  den  10.  Jnli  1860. 

303.  Robert  Ferdinand.    2.  S.  v.  273.   Geb.  den  14.  Mai  181.3,  gest.  1888. 

304.  Friedrich  Georg.   3.  8.  v.  273.    Geb.  den  19.  Jani  1816,  gest.  1827. 

805.  Otto  »Woldemar.  4.  8.  v.  278.  Geb.  den  7.  April  1818,  trat 
1830  in  das  erste  Kadetten-Corps  in  Petersburg  ein,  wurde  1887  Artillerie- 
Offizier,  1844  als  Lehrer  der  Mathematik  in  das  Brestsche  Kadetten -Corps 
kommandirt  und  wurde  1849  Gehiilfe  des  Inspecteors  daselbst  bis  1858,  wo 
er  als  Oberstlieutenant  seinen  Abschied  nahm.  1863  kaufte  er  von  N.  N. 
v.  Nasseren  Schreibershof  (Kornetta-Mois)  für  28  000  Rbl.  und  bewirtschaftete 
ee  bis  1868,  wo  er  es  dann  an  John,  nach  dessen  Tode  1871  an  Holst  vor- 
arrendirte.  1874  wurde  Schreibershof  an  Gustav  Adolph  Wilhelm  Stahl  für 
40  000  Rbl.  verkauft.  Seit  1874  lebte  Otto  Walderaar  als  Oberst  a.  D.  in 
Dorpat,  in  Riga,  dann  in  8t.  Petersburg,  wo  er  am  24.  März  1889  gestorben 
ist.    Er  besass  den  Stanislans-Orden  III.  Kl.  nnd  den  Annen-Orden  Hl.  Kl. 

Besitz:  Schreibershof,  Kirchspiel  Oppekaln,  22/»  Hk.  Dies  Gut  hioss 
sonst  Hack  nebst  Notkenhof  im  Harienburgiachen,  dem  Walter  Vogelsank  ver- 
liehen nnd  erhielt  etwa  1626  den  Namen  Schreibershof. 

806.  «Gustav  Adolph.   6.  8.  v.  278.    Geb.  den  21.  August  1819,  gest  1881. 
307.    'Nicolai  Theodor.    6.  8.  v.  273.     Geb.   den   15.  August  1821   in 

Werro  (Zwilling  mit  N.  808).  Er  besuchte  das  Privat-Gymnasium  von  Krümmer 
in  Werro,  diente  von  1840  bis  1845  bei  einem  Infanterie-Regiment,  lebte  dann 
als  Lieutenant  a.  D.  Sein  Vater  übertrug  ihm  1845  Lutznick,  Kirchspiel 
Bange,  welches  er  den  27.  Mai  1860  für  18000  Rbl.  8.  Übernahm  und  es  am 
22.  November  1867  ihm  rechtlich  zugeschrieben  wurde.  Seiner  Gemahlin  fielen 
nach  dem  Tode  ihres  Vaters  in  Erbtheilnng  1864  die  Güter  Kaschina  und 
Hassiowa  im  Pleskauschen  Gouvernement  zu,  dieselben  worden  aber  1870  und 
1872  verkauft.  Er  bekleidete  von  1868  bis  1870  das  Amt  eines  Assessors  an 
der  livländischen  adligen  Güter-Kredit-Societät  und  lebte  seit  1877  in  Dorpat, 
wo  er  den  27.  März  1892  gestorben  ist. 

Besitz:  Lutznick,  mit  Hofs-  und  Baaerland,  5  Hk.  74  Thl.  gross; 
jetzt  Rittergut;  Kaschina  und  Massljowa  in  Pskow. 

Gem.:  Anna  Dorothea  Elisabeth  Baronesse  v.  Stackeiberg,  geb. 
den  10.  October  1829;  Hochzeit  den  8.  Januar  1853;  i.  V.:  'Johann  Reinhold 
Baron  v.  Stackeiberg,  geb.  den  11.  Jnli  1798,  Stabskapitain  der  Artillerie, 
Kreis mars cli all,  Erbherr  auf  Jeii  mit  Pallawa  (Livland)  und  Kaschina,  Hassiowa 
nnd  Lassowo  (Gouv.  Pleskau);  er  starb  den  13.  Jnli  1863  zu  Dorpat;  i.  M.: 
♦Auguste  Caroline  Juliane  v.  Samaon-Himmelatjerna,  geb.  den  28.  Mai  1806, 
verheirathet  den  17.  Jnli  1827  und  starb  sie  den  1.  October  1858. 


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Söhne:   360,  351,  852,  352a,  353.  354. 

Tochter:  1.  Lucie,  geb.  den  10.  November  1858;  seit  18S2  bei  den 
Baron  v.  Stackeiberg  in  Fallo  (Esthland),  dann  in  Wolkowischki  (Gouv.  Scbn- 
walki)  beim  Baron  v.  Ungern- Sternberg.  —  2.  Maria,  geb  den  17.  JoÜ  1857, 
lebt  in  Edwahlen  (Kurland).  —  3.  Eleonore,  geb.  den  1.  Harz  1859.  — 
4.  Anna,  geb.  den  9.  April  1862.  -  5.  Bertha,  geb.  den  18.  Juni  1865  — 
0.  Sophia,  geb.  den  27.  März  1867. 

308.  "Gregor  Dietrich.  7.  S.  v.  273.  Geb.  den  15  August  1821  zd 
Werro  (Zwilling  mit  N.  307).  Er  machte  1855  als  Lieutenant  den  Krimkrieg 
mit  nnd  ist  als  Kapitain  im  März  1855  im  KriegBlazareth  dem  Typhös  erlegen. 

309.  'Alexander  Constantin.  8.  S.  v.  273.  Geb.  den  24.  März  1822. 
Er  war  vom  10.  Mai  1845,  nachdem  er  das  Krümmersche  Gymnasium  in  Werro 
besucht  hatte,  bei  dem  Jekatherinoslawschen  Grenadier-Regiment  (Grossfürst 
Thronfolger)  in  Pleskan  eingetreten,  diente  bis  1853,  zuletzt  in  Polen,  lebte 
dann  als  Garde-Lieutenant  a.  D.,  als  solcher  er  von  1854  bis  1870  Rogo- 
sinsky  bewirths chattete,  es  dann  aber  1870  bis  1880  und  weiter  verpachtete, 
wahrend  welcher  Zeit  er  in  Dorpat  bis  zu  seinem  am  11.  Dezember  1893  erfolgten 
Ableben  die  Stellung  eines  Assessors  der  livländischen  adligen  Güter-Kredit- 
Societät  bekleidete.  Mittelst  Erbrecesses  vom  18.  Harz  18G0  übertrug  ihm 
sein  Vater  Rogosinskyj,  Kirchspiel  Range,  für  49  014  Rbl.  S.  und  wurde  et 
ihm  am  22.  November  1867  adjndicirt.    Er  ist  in  Bogosinsky  beigesetzt. 

Besitz:  Bogosinsky,  nach  nenerer  Schätzung  14  Hk.  und  2  Thl.  gross. 
Is70  kaufte  Alexander  das  Out  Bykowa  im  Witebskiachen  Gouvernement 
mit  seinem  Schwager  Eugen  Baron  v.  Rosen  zusammen,  war  aber  seit  1879 
Alleinbesitzer.  Er  besass  auch  bis  1889,  resp.  langer,  die  Güter  Bykowa 
und  Oserki  in  Polen. 

Gem.:  Elise  Emma, *Sidonie  Baronesse  v.  Rosen,  geb.  den  29.  No- 
vember 1836,  Hochzeit  den'  27.  April  1857 ;  i.  V. :  Carl  Gustav  Baron  v.  Rosen, 
geb.  1793,  gest  1847;  war  Platzmajor  in  Arensburg  and  Polizei  meister  etc.; 
i.  M.:  Emilie  v.  Rnckteschel,  welche  zuletzt  in  Werro  lebte  and  1894  ge- 
storben ist 

Söhne:   855,  856,  357,  858,  359. 

810.  Paul  Christer.  9.  S.  v.  278.  Geb.  den  23.  Juni  1824,  gest  den 
20.  Mai  1842. 

811.  "Guido  Leopold.  10.  S.  v.  273.  Geb.  den  15.  Dezember  1829, 
genoss  er  Privatunterricht  bei  dem  Pastor  Schilling  in  Schwaneburg,  besuchte 
das  Dorpatsche  Gymnasium,  trat  1848  in  das  Lubensche  Husaren-Begiment 
und  machte  1849  die  Ungarische  Kampagne  mit.  Für  die  Schlacht  beim  Dorfs 
Tara  den  8.  Juli  bekam  er  das  Soldaten-Georgenkreuz  und  für  die  Schlacht 
bei  Debreczin  den  21.  Juli  wurde  er  Offizier;  31  Jahre  diente  er  in  demselben 
Regiment.  Im  letzten  Türkischen  Kriege  stand  er  unter  dem  Oberbefehl  des 
spateren  Kaisers  (Alezander  DX)  in  der  „RnstscbukBchen  Abteilung",  n 
welcher  das  12.  nnd  13.  Armee-Corps  and  die  8.  Kavallerie -Division  gehorten. 
Für  die  Schlacht  bei  Karaschaasan-Kioi  im  Angnst  1877,  wo  er  eine  Kavallerie- 
Abtheilnng  kommaudirte,  bekam  er  den  goldenen  Ehrensäbel  „für  Tapferkeit1 
nnd  für  die  Schlacht  bei  Amur-Kioi  im  November  1877  den  Stanislaus-Ordeu 
II.  Kl.  Seit  1876  ist  er  Oberst.  1878  befand  er  sich  in  der  Deputation, 
die  zur  Beglück  wünschnng  des  Chefs  des  Regiments,  des  Erzherzogs  Carl 
Ludwig  nach  Wien  geschickt  wurde,  gelegentlich  des  25jährigen  Jubilanms 
als  Chef;  dabei  erhielt  Guido  das  östreichische  Komthurkreuz;  ausserdem 
besitzt  er  den  Wladimir-Orden  IV.  Kl.  nnd  Annen-Orden  III.  Kl.  (seit  1870;. 
1879  nahm  er  seinen  Abschied  nnd  lebte  als  Oberst  a.  D.  in  Riga,  jetzt  in 
Petersburg. 

312.  Nicola).  1.  S.  v.  276.  Geb.  1828;  er  studirte  in  Deutschland, 
lebt  als  Ulanen-Rittmeister  a.  D. 

313.  Michael.    2   S.  v.  276.    Geb.    1880.    Er   stand   bei   der  Garde- 


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Artillerie,  war  1859  Garde-Rittmeister,  dann  bald  als  Bittmeister  a.  D.  auf 
seinen  Gütern  in  Polen,  um  1884  auch  in  Wien,  wo  seine  Söhne  das  There- 
aiannm  besachten. 

Besitz:  2  Güter  im  Kiewschen  Gouvernement  nnd  in  Polen. 

Gem.:  Comtessa  '"Maria  Amalia  v.  Ludolf;  Hochzeit  den  30.  Oc- 
tober 1861. 

»Ohne:   360,  361. 

Tochter:  Maria,  geb.  den  18.  März  1865. 

314.  Andre  (Andreas).     1.  8.  v.  277. 

814a.  Nicolai  Romanowitsch.  2.  S.  v.  277.  Stabskapitain,  Adels- 
marsch  all  im  Bezirk  Easnetzki,  Gouvernement  Saratow. 

22.  Generation  von  1835  bis  1870. 

314b.  Wilhelm.  1.  8.  v.  280.  Geb.  1817  zn  KaBBow.  Er  diente  An- 
fangs beim  5.  Husaren -Regiment  nnd  wanderte  spater  nach  Amerika  ans,  wo 
er  1879  gestorben  ist. 

Gem.:  Panline  Hanke,  geb.  1818,  gest.  im  Jnni  1881  in  Lanenbnrg. 

Sohn:  862. 

Tochter:  1.  Ida,  geb.  den  20.  Januar  1843.  2.  Franziska,  geb.  1847, 
gest.  1848.  3  Johanna,  geb.  1851,  gest.  1S68.  4.  Maria,  geb.  den  15.  De- 
cember  1856. 

315.  *Sieulsmund  Heinrich  Bogislaf.  2.  S.  v.  280.  Geb.  den  3.  Mai  1819 
zn  Enssow,  besuchte  das  Gymnasium  (Hedwigs-)  zu  Nen-Stettfu,  widmete  sich 
der  Pharmacia,  stndirte  in  Berlin  and  war  Besitzer  einer  Apotheke  zuerst  in 
Schivelbein,  dann  seit  1865  in  Potsdam,  nebst  anderem  Grundbesitz,  woselbst 
er  jetzt  als  Rentier  lebt.  Er  hat  wiederholt  stadtische  nnd  andere  Ehrenämter 
bekleidet  nnd  sich,  geistig  begabt,  nach  vielen  Richtungen  hin,  auch  auf  dem 
Gebiete  der  Malerei  nnd  Plastik  künstlerisch,  bethätigt 

Gem.:  Elisabeth  Spener,  geb.  den  1.  April  18:14,  Hochzeit  den 
23.  November  1852  zn  Hamburg;  sie  starb  am  3.  December  1889  zn  Potsdam, 
wo  sie  auch  bestattet  ist,  diese  fromme,  liebenswürdige  Dame. 

Söhne:    868,  864,  365. 

316.  »August  Alexander.  8.  S.  v.  280.  Geb.  den  81.  October  1826  zn 
Eussow.  Er  war  Königlicher  Baumeister,  wanderte  spater  auch  nach  Amerika 
aus,  wo  er  noch  1878  lebte;  jetzt  wohl  nicht  mehr. 

Gem.:   N.  N.  Jahnel,  soll  noch  leben. 

Tochter:   Gertrud,  geb   den  7.  Juli  18«2. 

817.  'Otto  Franz  Karl  Heinrich.  4.  S.  (2.  Ehe)  v.  280.  Geb.  den  12.  De- 
cember  1831  zu  Enssow.  Er  war  Bittergutsbesitzer  auf  Wittendorf  bei  Ereuz- 
borg  i.  Schi,  nnd  auf  Mikrow. 

Gem.:   Helene  Charlotte  v.  Etckstedt,  geb.  den  13.  October  1836; 

i.  V  :  von  Eickstedt,  gest  den  7.  Jnni  1846,  i  M.:  N.  N ,  den  6.  Juli  1858 

gestorben. 

Sohn:   366. 

318.  *Hermann  Adolph  Ludwig.  5.  8.  v.  280.  Geb.  den  20.  November 
1833  zu  Eusbow,  gest.  1889. 

Besitz:    Reblin  nnd  Mohatz. 

Gem.:  Agnes  Mosiere,  auf  Schmadt  bei  Hreuzborg  i.  8chl.  gestorben. 

Sohn:    367. 

Tochter:    Meta;  auch  bereits  todt. 

319.  'Wedig  Reinhold  Christoph  Wilhelm  Ernst.  1.  8.  v.  281.  Geb.  den 
22.  Juni  1855  zu  Buchwald.  Rittmeister  nnd  Eskadroncbef.  Er  kam  den 
11.  April  1869  in  das  Kadetten-Corps  zn  Potsdam,  wurde  jedoch  auf  Antrag 
seines  Vaters  am  30.  September  desselben  Jahres  entlassen  und  auf  das  Gym- 
nasium zn  Halle  nnd  zu  Dessau  geschickt,  wo  er  am  11.  September  1875  das 
Abiturientenexamen  bestand,    zwei  Semester   in   Berlin  nnd  Heidelberg  Jura, 


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—     424    — 

und  Cameralia  studirte,  dann  aber  den  1.  Octobor  1876  bei  dem  1.  Branden- 
burgischen  Ulanen-Regiment  (Kaiser  Alexander  II.  von  Rnaaland)  No.  3  eintrat, 
den  13.  April  1877  Portepeefähnrich,  am  7.  August  1S77  See. -Lieutenant,  am 
10.  December  1886  Pr.-Lientenant,  im  Februar  1892  Sittmeister  wurde  nnd 
seit  4  Jahren  Eskadronchef,  in  Beeskow  stehend,  ist.  Er  war  vom  Februar 
1883  bis  April  1889  Regiments-  nnd  vom  1.  Hai  1889  bis  Februar  1892  Ad- 
jutant der  18.  Kavallerie-Brigade. 

Gem.:  *01ga  Lndowika  Franziska  v.  Trebra,  geb.  den  30.  Hin 
1864;  Hochzeit  den  29.  April  1882;  i.  V.:  Albert  Hans  Hermann  v.  Trebra, 
Kreisgerichtsrath,  bereits  todt;  i.  H.:  Olga  geb.  Grans,  auch  schon  verstorben. 

Sohn:   368. 

Töchter:    1.    'Elisabeth  Olga  Lndowika,  geb.  den  14.  Mftra  1988. 

2.  'Vera  l'da  Maria,  geb.  den' 6.  April  1884.  3.  'Jutta  Hnlda  Blank», 
geb.  den  20.  December  1887. 

320.  Gerhard  Reinhold.  2.  8.  v.  281.  Geb.  den  16.  December  1856, 
gest.  27.  Juni  1859. 

821.  'Ernst  Reinhold  Gerhard.  3.  8.  v.  281.  Geb.  den  30.  September 
1861  zu  Buchwald  i.  Poram.  Landrath.  Er  erhielt  den^  ersten  Unterricht  im 
alternlichen  Hanse,  dann  auf  dem  Gymnasium  zn  Halle  a.  8.  bis  Tertia,  darauf 
bis  zum  Abiturientenexamen  anf  der  Landesschule  Pforta.  Anf  den  Universi- 
täten Leipzig  und  Berlin  studirte  er  Rechts-  und  Staatswissenschaften  und 
wurde  1884  zum  Referendar  ernannt,  als  solcher  war  er  in  Prenzlau  und  Berlin 
thätig  nnd  kam  dann  als  Regierungs-Referendar  zur  Regierung  nach  Potsdam. 
Das  Assessor -Examen  absolvirte  er  1889  und  war  zwei  Jahre  beim  Polizei- 
Präsidium  in  Berlin  als  Regierungs-Assessor  beschäftigt.  Im  Jahre  1892  zum 
Landrath  des  Kreises  Tuchel  ernannt,  verwaltete  er  diesen  Kreis  3 Vi  Jahre 
und  wurde  im  Sommer  1895  als  Landrath  nach  Marienburg  versetzt.  Seit  1894 
ist  er  Ehrenritter  des  St.  Johanniter- Ordens.  Noch  recht  jung,  hat  er  bereits 
die  Staffeln  zu  höheren  Staatastollen  betreten.    Gut  Heil! 

Gem.:  Mathilde  v.  Gossler,  geb.  den  18  Hai  1872  zu  Darkebmen  in 
Ostprenssen;  Hochzeit  den  18.  April  1894;  i.  V.:  der  Staatsminister  und  Ober- 
präsident zu  Danzig  Gustav  v.  Gossler,  geb.  den  13.  April  18  . .,  i.  H.:  Ma- 
thilde V.  Simpson-Georgen  bürg,  geb.  den  15.  April  18  .  . 

Sohn:   869. 

822.  Hans  Reinhold.  4.  8.  v.  281.  Geb.  den  12.  Januar  1866,  gestorben 
nach  drei  Monaten. 

323.  'Hermann  Hans  Wedig.  1.  8.  v.  284  (II.  Ehe).  Geb.  den  13.  Juni 
1847,  gest.  den  16.  Hai  1848  zu  Grünwald. 

834.  'Erdmann  Paul  Otto.  2.  S.  v.  284.  Geb.  den  11.  December  1848 
zn  Grflnwald,  gest.  den  17.  Harz  1885  zu  Altmuh],  welches  Gut  er  besass. 

Gem.:  'Anna  Hargaretha  Mathilde  Duncker,  geb.  den  2.  Januar 
1860,  gest.  den  23.  Harz  1892;  i.  V.:  Rittergutsbesitzer  Duncker,  jetzt  todt, 
i.  H.:  Emma gest.  den  12.  Januar  1891. 

Töchter:  1.  "Else  Charlotte  Hedwig  Emma,  geb.  den  12.  August 
1878.    2.  "Hildegard  Hargarethe  Vallerina,  geb.  den  8-  December  1879. 

3.  *Erna  Luitgarde  Maria  Elisabeth,   geboren   den   22.  Februar   1381 

4.  *Editha  Regina  Julie,  geb.  den  8.  April  1882.  5.  'Margaretha  Ann» 
Haria,  geb.  den  20.  Februar  1885,  gest.  den  21.  October  1886. 

824a.  'Claus  Arnold  Joachim.  3.  8.  v.  284.  Geb.  den  1.  December  1853, 
gest.  den  13.  December  ejd. 

825.  Christoph.  4.  8.  v.  284.  Geb.  den  14.  August  1857  zn  Grünwald, 
hatte  Anfangs  Privatunterricht,  besuchte  dann  das  Gymnasium  in  Cöslin,  musate 
schweren  Hörens  wegen  wieder  in  Privatunterricht  treten,  worauf  er  sich  der 
Landwirtbschaft  in  Pennekow,  Gramenz  und  in  Bolkow  widmete,  bis  er  1863 
Grünwald  tibernahm,  wo  er  sich  dann  am  31.  October  1882  verheirathete. 

Besitz:   Grttnwald  etc. 


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Gem.:  'Maria  Sophia  Bertha  Villnow,  geb.  den  14.  October  1854; 
i.  V. :  der  verstorbene  Ei ttergtitsp achter  N.  N.  Villnow  zn  Wusterbartn. 

Söhne:   870,  $71,  872. 

326.  'Gustav  Emil  Ferdinand.  1.  S.  v.  286.  Geb.  den  2.  November  1840 
zn  Stolp;  er  kam  am  8.  Hai  1852  in  das  Kadettencorps  zn  Colin,  am  1.  Hai 
1855  nach  Berlin,  von  wo  er  auf  Antrag  seines  Vaters  entlassen  wurde.  1856 
trat  er  in  das  5.  (Blücher 's  che)  Husaren-Regiment  ein,  wo  er  1857  Portepee- 
fähnrich,  1858  See. -Lieutenant  wnrde.  1865  nahm  er  ab  Lieutenant  den 
Abschied  and  beschäftigte  sich  litterarisch,  wo  er  besonders  auf  dem  militäri- 
schen Gebiet  als  Bedacteur  der  „Neuen  Militärischen  Blätter",  der  Kriegs- 
zeitung 1870/71,  der  Unter offizierzeitnng  und  dergl.  ja  allgemein,  auch  in  dem 
Feld-  und  Wasser-Sport  etc.  bekannt  geworden  ist.  Er  war  eine  sehr  begabte 
Persönlichkeit,  leider  liess  der  rege  Geist,  vor  gar  zu  vielen  Projecten,  und 
auch  durch  Kränklichkeit  oft  gehindert,  sein  Wirken  nicht  zu  einem  praktischen 
Erfolg  und  AbschluBS  kommen.  Er  lebte  in  Berlin,  Potsdam,  dann  als  Villen- 
besitzer in  Berg  Diwenow,  wo  er  den  12.  October  1892  starb. 

Gem.  L:  Pauline  Wiese,  geb.  den  22.  Januar  1849,  Hochzeit  1867, 
gest.  den  81.  Mai  1880  zn  Berlin. 

Gem.  IL:  Luise  Hinz,  geb.  den  27.  October  1855  zn  Alt-Belz;  Hoch- 
zeit den  29.  November  1888. 

Sohn:   378. 

Töchter:  1.  Pauline  Elisabeth  'Margarethe,  geb.  den  28.  Harz 
1868,  gest.  den  23.  August  1882.  2.  Hedwig,  geb.  den  7.  Harz  1870,  gest 
den  10.  März  1870;  alle  Kinder  stammen  aus  der  1.  Ehe. 

827.  »Georg  Paul  August.  2.  S.  v.  286.  Geb.  den  19.  April  1842  zn 
Stolp ;  vom  2.  Mai  1853  Kadet  in  Culm,  wurde  er  dann  im  August  1856  auf 
Antrag  des  Vaters  ans  dem  Kadettencorps  entlassen,  bereitete  sich  weiter  zur 
Offizier-  Carriere  vor,  wanderte  dann  aber,  um  den  Krieg  in  Amerika  von  1860 
bis  1864  mit zuf echten,  dorthin  aus,  wo  unter  anderen  Stellungen  er  auch  Frie- 
densrichter war,  doch  1879,  den  22.  Januar,  schon  gestorben  ist. 

827a.  'Alfred  Gustav  Richard  Caspar  Otto.  1.  S.  v.  288.  Geb.  den 
7.  October  1882. 

327b.  *Curt  Georg  Caspar  Otto  Alexander.  2.  8.  v.  288.  Geb.  den 
2.  August  1886. 

327c.  »Otto  Caspar  Ernst  Werner  Richard.  8.  S.  v.  288.  Geb.  den 
25.  October  1894. 

828.  Albert  8.  v.  289.  Geb.  den  25.  November  1808  zn  Pinnow, 
Provinz  Brandenburg,  Hauptmann.  Im  Kadetten-Corps  zn  Potsdam,  dann 
Berlin,  am  25.  September  1825  ausgetreten,  am  24.  September  1826  in  das 
27.  Infanterie-Regiment  eingetreten,  wo  er  am  14.  November  1826  Portepee- 
fähnrich,  am  14.  September  1829  Seconde  -  Lieutenant,  au  22.  Juni  1847 
Premier-Lieutenant  nnd  am  16.  April  1850  Hauptmann  und  Compagnie-Chef 
wurde;  inzwischen  war  er  vom  28.  December  1840  bis  31.  März  1844  Adjutant 
nnd  Rechnungsführer  beim  1.  Bataillon  (Halberstädtischen)  27.  Landwehr- 
Regiments,  vom  1.  Juli  1845  bis  80.  October  1848  Compagniefuhrer  beim 
4.  «ombinirten  Reserve-Bataillon  gewesen.  Am  29.  October  1850  ist  er  in 
Constanz  gestorben. 

Gem.:  Ida  Hecht,  (lebte  als  Wittwe  zuletzt  in  Rathenow,  wo  sie  eine 
Stiftssteile  inne  hatte,  und  daselbst  gestorben  ist.  Hochzeit  den  8.  Februar 
1836.    Ans  der  Ehe  5  Kinder,  von  denen  2  nnerwachsen  starben. 

Sohn:  874. 

Tochter:  1.  Valerie,  lebte  1893,  hatte  eine  Stiftsstelle  in  Rathenow, 
ist  dann  aber  bald  gestorben.  2.  N.  N.,  vermählt  1872  in  Berlin  mit  dem 
Amtsgerichtsrath  N.  N,  lebten  1898  in  Gnben. 

829.  Friedrich  'George  Julius.  S.  v.  290.  Geb.  den  28.  April  1819. 
Er  trat  am  1.  October  1836  in  das  Infanterie-Regiment  (Colberg)  No.  9  ein,  wurde 


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im  Augast,  1837  Portepee-Fähnrich,  den  15  Februar  J  839  8 econde -Lieute nant, 
den  22.  Juni  1852  Premier-Lieutenant,  den  16.  September  1H56  Hauptmann 
(zuvor  Landwebr-Compagnieftilirer  in  Labes),  den  8.  April  1866  Major  im 
58.  Infanterie-Regiment;  als  Major  z.  D  Bezirk s-Kommandeur  in  Hamburg, 
Tom  1.  October  1867  in  Bernbnrg,  von  welcher  Stellung  er  sich  im  Juli  1871 
entbinden  liess  und  zuletzt  ata  Oberatlientenant  z.  Disp.  in  Dessau  lebte. 
Er  besaas  den  Bothen  Adler-Orden  IV.  Klasse  uod  andere.  —  Seit  dem 
18.  August  1842  führt  er  ein  Wappen:  im  blauen  Felde  den  Bitter  Georg  auf 
einem  Schimmel  mit  dem  schwarzen  feuerspeienden  Drachen  kämpfend;  auf 
dem  gekrönten  Helm  5  Stranss federn,  davon  3  roth,  2  weiss.  —  Er  starb  den 
8.  Februar  1891  zu  Dessau. 

Gem.:  Therese  von  Glaseuapp,  siehe  bei  N.  298,  jetzt  in  Gerbstadt 
bei  Jandersleben. 

Sohn:  375. 

Tochter:  "Willi  Maria  Agnes  Franziska  Emilie,  geb.  den  6.  April 
1655,  jetzt  Johanniterschwester  in  Gerbstadt. 

330.  "Albert  Ludwig.  8.  v.  291.  Geb.  den  25.  Januar  1826  zu  Bar- 
walde-Fieiheit;  er  besuchte  das  Gymnasium  zu  Nen-Stettin.  widmete  sich  dann 
der  Land wirth schaft.  Der  Tater  kaufte  für  ihn  1847,  nachdem  er  die  eigenen, 
fast  alle  besseren,  vorälterlichen  Guter  für  ein  Billiges  veranssert  hatte,  du 
Gnt  Altenwalde,  welches  ja  freilich  auch  ein  uraltes  v.  Glasenappen- Gut  ge- 
wesen war,  von  dem  Justizrath  Klöhr  für  einen  v erb altnias massig  hohen  Preis, 
was  sich  auch  sehr  bald,  freilich  nnter  Berücksichtigung  der  Unerfahrenheit 
des  jungen  Besitzers,  herausstellte.  Spater  lebte  Albert  v.  GL,  nachdem  er 
ein  Auge  verloren,  in  Berlin,  und  starb  daselbst  den  27.  April  1875. 

Besitz:  Altenwalde,  welches  1855  bereits  verkauft  wurde. 

Gem.:  *Luiae  Anna  Schmidt,  geb.  den  17.  April  1829  zu  Klutzo« 
bei  Stargard,  Hochzeit  den  24.  Februar  1846;  i.  V.:  Carl  Gottfried  Schmidt, 
geb.  den  12.  April  1776.  SehiffB-Capitain,  der  1807  vor  Colberg  wesentlich 
nutzte;  vom  6,  April  1812  Befehlshaber  des  armirten  Königlichen  Wachtzoll- 
schiffs  Adler  in  der  Ostsee  und  anderer  Schiffe  war;  er  hatte  später  Klotze*, 
Damen  und  Wallbruch  in  Pacht;  hier  starb  er  auch  den  ä.  April  1849;  i.  M: 
N.  N.  Haase,  geb.  den  17.  Mai  1798  zu  Pyritz,  gest.  den  17.  September  1856 
zu  Eulenburg;  Luise  v.  Gl.  lebt  als  Wittwe  seit  1875  im  WUhelmstift  n 
Charlottenburg. 

Söhne:  876,  877,  878. 

Tochter:  "Hedwig  Maria  Valeska,  geb.  den  10.  Januar  185!, 
Hochzeit  im  August  1876  mit  Baumeister  Paul  Scharre  in  Halle,  jetzt  Mag- 
deburg. 

881.  'Hermann  Boglslaf  Louis  Conrad.  S.  v.  292.  Geb.  den  15.  Sep- 
tember 1821  zu  Potsdam,  wo  er  auch  das  Gymnasium  besuchte.  Am  1.  October 
1842  trat  er  als  Einjahrig-Freiwilliger  beim  5.  Jägerbataillon  ein,  wurde  dam 
den  16.  September  1848  Landwehrof  fizier,  als  solcher  er  1848  bei  der  Besatzung 
von  Rügen  Verwendung  fand;  dann  war  er  Gutsbesitzer  auf  Freigut  Gimnel 
bei  Wohlau;  1866  als  Premier-Lieutenant  Adjutant  des  Landwehrbatajlloni 
Wohlan.  1874  wohnte  er  als  Premier-Lieutenant  a.  D.,  einseitig  gelahmt,  ii 
Wohlan,  wo  er,  nach  allen  Seiten  hin  geistig  begabt,  als  Schriftsteller,  Dichter, 
besonders  als  Musiker  und  als  angenehmer,  gewandter  Gesellschafter  wirkte; 
jedoch  schon  den  22.  September  1875  daseist  starb. 

Besitz:   Platen,  dann  Wimmel. 

Gem.:  'Victorine  Elisabeth  C&cilie  Pauline  Zechlin,  geb.  den 
3.  November  1883,  Hochzeit  den  3.  September  1851;  i.  V.:  Oberatlientenant  a  D. 
Zechlin,  bereits  verstorben;  i.  M.:  Sophia  v.  Salisoh,  auch  jetzt  todt.  Tic  tot  ine 
wohnt  als  Wittwe  in  Waidenburg  in  Schlesien. 

Söhne:    879,  380. 


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—    427    — 

Töchter:  1.  *Lonny  Sophia  Friederike  Vietoriue,  Gem.:  Fabrik- 
besitzer Hermann  Flieget  zu  Berthelsdorf  in  Schlesien.  2.  »Vally  Maria 
Hermine  Ernestine,  geb.  den  24.  Juni  1858,  lebt  bei  der  Mutter. 

332.  Otto  Ludwig  »Eduard.  1.  8.  v.  293.  Oeb.  den  16.  Jnli  1824 
(s.  N.  203,  Zwillingsschwester  No.  2),  gest.  den  6.  September  1879  als  Major 
a.  D.  Er  kam  den  1.  September  1836  in  das  Kadetten-Corps  zu  Culm,  den 
12.  August  1838  nach  Berlin,  von  wo  ans  er  den  12.  August  1841  dem  24.  In- 
fanten e-Begiment  überwiesen  and  nach  vier  Monaten  Portepeef&hnrich  wurde. 
Den  17.  Februar  1844  Seconde-Lieotenant,  nahm  er,  wie  folgt,  an  dem  Kampf 
in  Dresden  184fl  rühmlichst  Theil;  siehe  „Der  Kampf  in  Dresden  im  Mai  1849 
von  Graf  v.  Waldersee": 

rDie  specielle  Disposition  des  die  9.  Compagnie  des  24.  Infanterie- 
.Regiments  fahrenden  Hauptmanns  V.  Malotki  zur  Ausführung  des  ihm  ge- 
wordeneu Auftrages  in  Dresden  war  nachstehende :  Ein  Zag  unter  dem 
Lieutenant  v.  Glasenapp  bricht  gegen  das  Engel'Bche  Haus  vor,  dringt 
in  das  Hans  ein  und  nimmt  die  dortige  Barrikade  in  den  Rücken;  ein  zweiter 
Zug  unter  dem  Lieutenant  v.  Hörn  geht  um  das  Postgebände  gegen  die  Barri- 
kade an  der  Scheffel-  und  Wallstrasse.  Mit  dem  8.  Zuge  beBchloss  der  Com- 
pagnie-Chef  das  Postgebäude  selbst  zn  nehmen.  Schlug  der  Angriff  eines  der 
beiden  zuerst  genannten  Züge  fehl,  so  sollte  sich  derselbe  nach  dem  Postgebäude 
werfen.  Nachdem  die  Aufmerksamkeit  des  Feindes  durch  die  von  deu  beiden 
sächsischen  Compagnien  unternommenen  Flankenbewegungen,  vom  Thnrmhause 
her  anf  das  Postgebäude  zu,  und  zwar  eine  Compagnie  in  den  Gebäuden  der 
Zwinger- Strasse,  die  andere  links  ans  der  Spiegelfabrik  auf  das  Engel'sche 
Haas,  von  der  4  Compagnie  des  prenssischen  Alexander-Garde-Regiments  mit 
vier  Geschützen  in  der  Ostra-Allee  unterstützt,  etwas  abgelenkt  war,  brachen 
die  drei  obengenannten  Abteilungen  der  preassischen  Compagnie,  in  kurzen 
Pausen,  aus  einer  anf  den  Wilsdnrfer  Platz  führenden  Thttre,  des  zweiten  der 
am  Thorhause  anstossenden  Hänser,  vor.  Trotzdem  der  Feind  von  allen 
Seiten,  ans  allen  Stockwerken  anf  den  zn  überschreitenden  Platz  feuerte,  er- 
reichte der  Lieutenant  v.  Glasenapp,  seinen  Leuten  mit  kühnem  Mnthe  vor- 
auseilend, das  Engel'sche  Haus  und  setzte  sich  in  den  Besitz  desselben.  Wäh- 
rend der  Lieutenant  v.  Hörn  unerschrocken  seinem  schwierigen  Auftrage  nach- 
kam, erreichte  der  Hauptmann  v.  Malotki  mit  Beiner  Abtheilung,  trotz  des 
Kreuzfeuers  von  allen  Seiten,  das  Postgeb&nde.  Nach  grossen  Anstrengungen 
gelang  es,  eine  Thür  desselben  zu.  sprengen  und  einzudringen,  als  der  Lieute- 
nant v.  Hörn  ebenfalls  dort  anlangte,  weil  das  zuletzt  auf  ihn  concentrirende 
feindliche  Feuer,  selbst  aus  den  Kellerluken,  zu  heftig  war.  —  Die  beiden 
preussischen  Züge,  sowie  zwei  sächsische  Compagnien,  welche  jenen  dahin  ge- 
folgt waren,  setzten  sich  nun  in  dem  weitläufigen  Postgebäude  fest  und  zwangen 
durch  ihr  Feuer  den  Feind  znm  Verlassen  der  gegenüberliegenden  Barrikade, 
welche  auch  durch  die  bis  an  die  Barrikade  in  der  Ausmundung  der  Ostra- 
Allee  auf  der  Wilsdnrfer  Gasse  vorgerückte  4.  Compagnie  des  Kais  er-  Alexander- 
Garde  -Grenadier -Regiments  und  durch  die  eben  da  postirten  12-Pfunder  be- 
schossen wurde  —  Ans  dem  Postgebäude  wurde  zunächst  der  Lieutenant 
v.  Hörn  mit  einer  Abtheilung  des  24.  Infanterie-Regiments  gegen  das  dem 
Engel'schen  Hanse  gegenüber  gelegene  Eckhaus  der  Wilsdnrfer  Gasse  geschickt, 
drang  in  dasselbe  ein  und  arbeitete  sich  dann  in  den  Häusern  in  der  Richtung 
gegen  den  Altmarkt  durch,  während  dies  gleichzeitig  von  dem  Lieutenant 
v.  Glasenapp  anf  der  anderen  Seite  der  Strasse  geschah.  Die  Abtheilung 
des  letzteren  setzte  sich  in  Besitz  eines  8  pfundigen  Geschützes,  welches  sogleich 
mit  Hülfe  eines  sächsischen  Artilleristen  gegen  die  feindlichen  Barrikaden  ge- 
braucht wurde.  Der  Fusilierzug  des  24.  Infanterie  -  Regiments,  welcher  unter 
dem  Lieutenant  v.  Bornstftdt  in  der  Sophienkirche  gestanden  hatte,  drang 
gegen  die  Grosse  Brudergasse  vor.  Ausserdem  setzte  sich  der  Hauptmann 
v.  Malotki  vom  PoBtgebände  ans  in  den  Besitz  des  polytechnischen  Instituts, 


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—    428    - 

wozu  ein  Zug  der  4.  Comuagnie  des  Kaiser-  Alexander-Gardo-Grenadier-Begi- 
raents,  unter  dem  Lieutenant  v.  Hanatein,  mitwirkte,  welcher  längs  der  Zwinger- 
nnd  Marien- Strasse  vorgegangen  war.  Durch  die  Besetzung  des  polytechnischen 
Instituts  wurde  der  Feind  genttthigt,  die  hierdurch  in  den  Rücken  genommenen 
starken  Barrikaden  in  der  Wallstrasse  eq  räumen."  —  Für  diese  Waffenthat 
wurde  Eduard  v.  Glasenapp  mit  dem  Rothen  Adlerorden  IV.  Clasae  mit 
Schwerlern,  mit  dem  Sächsischen  Bitterkrenz  des  Milifär-St. -Heinrichs-  und 
mit  dem  Oesterreichischen  Orden  der  Eisernen  Krone  III.  Classe  decorirt.  — 
Im  Juli  1852  wnrde  er  zum  3.  Jager-Bataillon  versetzt  nnd  Adjutant,  bei  der 
Inspection  der  Jager  nnd  Schützen;  im  September  1852  in  das  4.  Jäger-Ba- 
taillon, darauf  1864  den  14.  Juni  als  Premier- Lieutenant  in  das  2.  Jäger-Ba- 
taillon, wo  er  den  15.  Januar  1659  zum  Hauptmann  avancirte,  im  Hai  IBtiO 
als  solcher  nnd  als  Oompagnie-Chef  in  das  14  Infanterie  -Regiment  versetzt 
wurde.  Im  Feldznge  1866  fnngirte  er  als  Landwehr-Bataillonaführer  in  Bayern. 
Den  11.  April  1867  mit  dem  Character  als  Major  zur  Disposition  gestellt, 
wnrde  er  Platzmajor  von  Coblenz,  von  welcher  Stellung  er  sich  bald  entbinden 
Hess  und  als  Major  a.  D.  auf  seiner  Besitzung,  „dem  v.  Glasenapp 'sehen  Wein- 
berge" bei  Naumburg,  dann  bis  zn  seinem  Tode  kränkelnd,  lebte. 

Gem.:  Maria  v.  Winterfeld,  geb.  den  25.  Anglist  1831;  Hochzeit 
den  4.  Jnni  1855;  i.  V.:  Premier-Lieutenant  a.  D.  Philipp  v.  Winterfeld  aif 
Metzeltin,  Gr.-Below,  Gaitron  nnd  Buckwitz,  geb.  den  18.  April  1801,  gest  den 
20.  Hai  1858;  i.  M.:  Emilie  Albortine  v.  Wartenberg;  sie,  Maria  v.  GL,  lebt 
bei  Naumburg  auf  dem  „v.  Glasenapp 's  eben  Weinberge"  als  Wittwe. 

332a.  "Gustav  Adolph  Emil.  2.  S.  v.  293.  Geb.  den  18.  December  1U25 
zn  Tannen  und  daselbst  auch  den  17.  April  1827  gestorben. 

383.  *Franz  Eggert  Paul  Bogislaf.  3.  S.  v.  293.  Geb.  zn  Tannen  da 
13.  Juli  1827.  Taufzeugen:  Frau  Major  Luise  Charlotte  v.  Mflnchow,  geb. 
v.  Glasenapp  und  Frau  Amtmann  Dorothea  Cranz  geb.  v.  Glasenapp  (s.  N.  267). 
Fr  besucht«  das  Gymnasium  zu  Neu-Stettin  nnd  dann  jzn  Zullichan,  studirtt 
darauf  Jura  in  Berlin  und  war  Beferendarins  in  Flatow.  Den  1.  October  1849 
trat  er  als  Einjährig- Freiwilliger  beim  2.  Infanterie-  (Königs-)  Regiment  (n 
der  Zeit  in  Berlin)  ein,  wurde  am  12.  November  1851  Landwehroffizier,  des 
11.  October  1864  Premier-Lieutenant  im  14.  Landwehr-Regiment,  den  12.  Da- 
cember  1870  Hauptmann  im  49.  Landwehr-Regiment,  war  vom  September 
1868  bis  1868  Adjutant  beim  Garde -Landwehr -Bataillon  Graudenz  und  1878 
Corapagnie- Führer  im  49.  Landwehr -Regiment,  Bataillon  Schlawe.  Er  starb 
den  15.  November  1881  als  Hauptmann  a.  D.  in  Stolp. 

Besitz:  Polczen,  welches  er  mit  Bruder  N.  386  zusammen  besau  nnd 
sie  es  1879  verkauften. 

Gem.:    "Olga  Malwine  Rempert,   geb 1845;   Hochzeit  des 

16.  Februar  1878;  i-  V.:  Eugen  Rempert  auf  Gellenscb,  geb.  den  8.  Juni  1814; 
i.  M.:  Jeannette  v.  Schmiedeseck,  geb.  den  15.  October  1812  zu  Lipptueb  bei 
Betreut, 

384.  Friedrich  Hugo  Ludwig  »Helnrloh.  4.  8.  v.  398.  Geboren  zu  Tannen 
den  26.  März  1829.  Er  besucht«  das  Gymnasium  zu  Neu-Stettin,  widmete  neb 
dann  der  Landwirtschaft,  kaufte  sich  im  Herzogthum  Posen  um  1860  an  nnd 
starb  daselbst  am  6.  Juli  1872. 

Besitz:   Gembarczewkow  bei  Gnesen. 

Gem.:  Hulda  v.  Brockhnsen,  geb.  den  11.  September  |1842;  i.  V.: 
Theodor  v.  Brockhnsen  auf  Riebttz,  geb.  den  14.  März  1816;  i.  M.:  Csroliu 
v.  Versen-Zarnefanz,  geb.  den  18.  December  1815.  Hulda  v.  GL  lebt  als  Witt» 
auf  Gembarczewkow. 

Saline:    881,  382. 

Töchter:  1.  "Martha  Goncordia  Dorothea Lucia,  geb.  den  I.No- 
vember 1867.  2.  "Elisabeth  Emilie  Caroline,  geb.  den  4.  Februar  1872 
zu  Gembarczewkow. 


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335.  -Hermann  Vlotor  Otto  Alexander.  5.  S.  v.  298.  Geb.  den  7.  Ja- 
nuar 1831  zu  Tarmen.  Er  besuchte  das  Gymnasium  zu  Neil-Stettin,  trat  1849 
in  daa  24.  Inf» uterie -Regiment,  wurde  1850  Portepeefabnrich,  am  6.  April  1852 
Seconde-Lientenant,  war  einige  Jahre  Bataillons -Adjutant,  vom  12.  December 
1869  Premier-Lieutenant,  als  solcher  er  1860  bei  Nenformation  in  das  64.  In- 
fanterie-Regiment fibertrat.  Ben  9.  August  1864  Hauptmann  and  dann  auch 
bald  Compagnie-Chef.  Er  macht«  die  Kriege  von  1864,  1866  nnd  1870  mit, 
in  welchem  letzteren  er  bei  Vionville  den  16.  August  1870  so  schwer  verwundet 
wurde,  dass  er  schon  am  8.  September  desselben  Jahres  in  Font  ä  Honason 
verstarb. 

Gem.:  Ottilie  Lindenberg,  geb.  den  26.  Januar  1842,  Hochzeit  den 
SO.  Juli  1868;  i.  V.:  N.  N.  Lindenberg  auf  Eickstädt  in  der  Ukermark,  i.  H.: 
N.  N.  Coliin.     Ottilie  wohnte  1896  in  Bertin  und  Frenzlau  abwechselnd. 

386.  •Richard  Leo.  6.  S.  v.  293.  Geb.  den  7.  Mai  1882  zu  Tarmen; 
Tanfzeuge:  Ludwig  v.  Glasenapp  N.  291,  Hauptmann  auf  Freiheit -Bärwalde. 
Er  besuchte  das  Gymnasium  zu  Neu-Stettin  und  besass  später  1874  und  bis 
1879  mit  Bruder  N.  383  gemeinschaftlich  Polczen  bei  Bfitow;  lebte  später  in 
Lestin,  jetzt  in  Cörlin. 

837.  *Aiwin  Eugen  Moritz.  7.  8.  v.  293.  Geb.  den  21.  September  1840 
zu  Tarmen.  Er  besuchte  die  Realschule  zu  Berlin,  wnrde  den  3.  Hai  1853 
Kadet  zu  Potsdam,  den  1.  Mai  1857  zu  Berlin,  von  wo  er  den  19.  Hai  1869 
als  Portepeefahnrich  dem  29.  Infanterie -Regiment  zngetheilt  wurde.  Den 
9.  Harz  1861  Seeonde-Lientenant,  demnächst  in  das  64.  Infanterie -Regiment 
versetzt;  den  80.  October  186B  Premier -Lieutenant,  den  14.  December  1871 
Hauptmann  nnd  Compagnie-Chef  in  Angermfinde  und  nahm  am  16.  August  1881 
den  Abschied  als  Major.  Feldzuge:  1864,  1866  und  1870/71;  in  letzterem  er- 
warb er  sich  bei  Vionville  das  Eiserne  Kreuz  II.  Classe.  Er  lebt  jetzt  in 
Cörlin.  — 

Besitz:  Lestin,  Kreis  Cörlin,  welches  seit  1.  April  1895  nebst  Per- 
tinenzen  verkauft,  worden  ist. 

Gem.:  Alma  v.  Hanteuffel,  verwittwete  v.  Hellermann,  welcher  erste 
Gemahl  als  Lieutenant  im  2.  Garde-Regiment  vor  Strassburg  1870  fiel.  Hoch- 
zeit mit  Alwin  v.  Gl.,  nachdem  die  Verlobung  den  14.  Juni  1872  in  Chalons 
b.  M.  stattfand,  den  5.  September  1872.  I.  V.:  Wilhelm  v.  Hanteuffel  auf 
Sternin,  geb.  den  8.  November  1796,  gest.  den  19.  August  1851;  i.  H.:  Emma 
v.  Natzmer,  geb.  im  Harz  1815,  gest.  den  26.  März  1858. 

Sohne:   888,  884,  885,  386. 

Töchter:  1.  *Alma  Olga  Adelheid  Ottilie,  geb.  den  29.  Harz  1878. 
Gem.:  Rittergutsbesitzer  N.  N.  Sperber  anf  Exleben.  2.  *Asta  Hertha 
Martha,  geb.  den  15.  Juni  1875,  gest.  im  Angnst  1875.  8.  Alice,  geb.  den 
8.  Januar  1882.  4.  "Ellinor  Bertha  Wanda,  geb.  den  31.  März  1888,  gest. 
im  Harz  1884. 

388.  Gustav  Leopold  »Alexander  Siegismund.  1.  S.  v.  294.  Geb.  den 
15.  Januar  1818  zu  Golz  (Augustenhof)  bei  Dramburg,  getauft  den  27.  Februar, 
neben  zwei  Höchsten  Tanfzengen  auch  Herr  und  Frau  v.  Dewitz.  Gest.  den 
25.  Hat  1870  als  Premier-Lieutenant  a.  D.  und  Telegraphen-Inspector  zu 
Minden.  Er  trat  am  13.  September  1837  in  das  6.  Husaren  -  Regiment 
(Bluchersche)  ein,  wurde  im  Hai  1889  Portepee-Fähnrich,  den  25.  Februar  1841 
Seconde-Lieutenant  nnd  gleichzeitig  in  das  5.  Infanterie-Regiment  (Danzig), 
später,  den  81.  Hai  1846,  in  das  85.  Infanterie-Regiment  (Mainz)  versetzt. 
Den  10.  December  1846  den  erbetenen  Abschied  mit  dem  Character  als  Premier- 
Lieutenant,  Pension  und  Anstellungsberechügung  erhalten.  Am  31.  October 
1855  erfolgte  die  Anstellung  bei  der  Telegrapbie. 

Gem.:  Haria  *Augnste  Wilhelmine  Schalk,  geb.  den  25.  Februar 
1824,  Hochzeit  den  10.  Februar  1845  zu  Wiesbaden;  sie  starb  den  20.  De- 
cember 1880  in  Berlin. 


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Sohn:  387. 

TOchter:  1.  *Bertna  Elise  Maria,  geb.  des  11.  Juni  1846,  Hochzeit 
deD  19.  September  1867  mit  dem  bereits  verstorbenen  Bentier  Basin  zu  Eise- 
nach. 2.  "Clara  Friederike  Laurentia,  geb.  den  3.  Jannar  1850,  Hoch- 
zeit den  SO.  Hai  1874  mit  dem  Rentier  nnd  Baumeister  a.  D.  Hermann  Schröder 
in  Berlin;  derselbe  bereits  verstorben.  3.  'Olga  Emiliu  Valeska,  geb.  den 
13.  April  1852.  4.  'Elisabeth  Anna  Maria,  geb.  den  17.  Mai  1855,  lebt 
seit  19.  Februar  1877  verheirathet  in  Schweden  (Lingköping). 

339.  *Constantin  George  Wilhelm.  2.  8.  v.  294.  Geb.  den  15.  Jannar 
1820  zn  Gross-Silber  bei  Dramburg,  gefault  am  27.  Februar,  unter  zwei 
Höchsten  Taufzeugen  auch  Frau  Hofmarschall  Elise  von  Derenthal.  Er  ist  an 
28.  August  1866  im  Kriege  zn  Schloss  Vinari  bei  Prag  als  Hauptmann  nnd 
Abtheilungsfuhrer  in  der  Garde -Artillerie- Brigade  der  Cholera  erlegen;  be- 
erdigt in  Berlin,  Math ai -Kirchhof.  Er  trat  am  1.  October  1837  bei  der  Garde- 
Artillerie- Brigade  ein,  wurde  als  Portepee -Fähnrich  in  die  7.,  dann  den  7.  Ja- 
nuar 1843  in  die  1.  Artillerie-Brigade  als  Seconde-Lientenant  versetzt,  dort 
Abt heilungs- Adjutant,  besuchte  die  Kriegs- Akademie  in  Berlin;  den  18.  Juni 
1853  zum  Premier-Lieutenant  befördert,  wurde  er  den  15.  Harz  1854  est 
Artillerie-Prfiiungs-Commission  nach  Berlin  kommandirt,  den  2.  September  zum 
Hauptmann  a  la  suite  der  1.  Artillerie-Brigade,  mit  Verbleiben  bei  der 
Artillerie-PrtLfungs-Commission,  avancirt.  Am  1.  April  1865  als  Hauptmann 
nnd  Batterie-Chef  in  die  Garde-Artillerie -Brigade  versetzt.  Er  hat  den  Krieg 
von  1866  mitgemacht  und  ist,  wie  oben  angegeben,  als  Hauptmann  und  Ab- 
theilnngsfflhrer,  nach  beendetem  Feldzuge,  noch  anf  dem  Rückmärsche  der 
Cholera  erlegren.  —  Er  war  ein  edel  denkend  nnd  handelnder,  für  Andere 
Opfer  bringender  Charakter;  Kitter  mehrerer  Orden. 

Gem.  I:  *Ottilie  Antonie  Josephine  Lejntz,  geb.  den  7.  Februar 
1828  zu  Boeainen;  Hochzeit  den  26.  Juni  1849;  sie  starb  nach  der  Geburt  von 
N.  888;  i.  V.:  Premier-Lieutenant  a.  D.  Carl  August  Lentz  auf  Gr.  und  KL 
Rosainen  (Lentzrnlie)  hei  Marienwerder,  geb.  den  16.  Februar  1790,  gest.  den 
1.  December  1877  zn  Dresden;  i.  H.:  Maria  Ossman,  geb.  den  16.  Juni  1800, 
gest.  den  12.  Mai  1871  zn  Lentzrnhe  (KU.  Rosainen). 

Gem.  II:  *Emilie  Adelheid  Agnes  Lentz,  geb.  den  26.  Januar 
1834  zn  Rosainen;  Hochzeit  den  4.  Januar  1853;  ihre  Aeltern,  deren  zweite 
Tochter  sie  war.  siehe  vorstehend;  lebt  in  Potsdam. 

SOhne:  388  (I.  Ehe).  3S9,  390,  391. 

Töchter  (II.  Ehe):  'Helene  Olga  Mar  garet  he  Emilie,  geb.  d.  23.  Jili 
1857  in  Berlin.  2.  *Constantia  Helene  Friederike  Ottilie  Wilhel- 
mine, geb.  den  10.  September  1666  in  Lentzrnhe. 

340.  Adolph  »Eugen  Julias  Otto  Ulrich.  3.  S.  v.  294.  Geb.  den  13.  Sep- 
tember 1822  zn  Patzig  bei  Barwalde,  getauft  den  22.  ejd.  zn  Coprieben.  Tanf- 
zeugen:  Frau  Generalin  nnd  Oberhofmeisterin  von  L'Estocq,  Frau  Major 
Wilhelmiuo  v.  Glasenapp  -Wnrchow  (s.  N.  256),  Fräulein  v.  Zastrow -WttBter- 
hanse.  Er  trat  nach  erhaltenem  Privatunterricht  am  X.  October  1840  in  du 
4.  Ulanen -Regiment  zn  Treptow  a.  R  ein,  wurde  am  6.  Jannar  1842  Portepee- 
Fähnrich,  den  17.  August  1843  Seconde-Lientenant,  war  von  1853  bis  1858 
Regiments-Adjutant,  vom  15.  Juni  1854  Premier-Lieutenant;  den  6.  Juli  1858 
als  Rittmeister  JH.  Klasse  in  dag  8  Ulanen -Regiment  (Biesenburg)  versetzt, 
den  30.  Juli  1859  Escadron-Chef  (Elbing),  ist  den  1.  Juli  1860  bei  Neuformation 
der  Kavallerie  mit  der  Escadron  in  das  Liithauiscbe  Ulanen -Regiment  No.  12 
(Weblau)  übergetreten.  Am  12.  November  1864  als  Rittmeister  und  Escadron- 
Chef  I.  Klasse  in  das  Westprenssische  Ulanen-Regiment  No.  1  (Ostrowo)  ver- 
setzt, den  30.  October  1866  zum  wirklichen  Major  mit  Beibehalt  der  Escadron, 
den  12.  September  1867  znm  etatsmassigen  Stabsoffleier  (Militsch)  befördert 
lebt  er  seit  1869  als  Major  z.  Disp.  meistens  in  Berlin.  —  1848/49  wahrend 
der  polnischen  Insurrection   im  Posenschen,   von   1863/64  bei  Besetzung  der 


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—    481  — 

Rassisch-Polnischen  Gränze  in  Masuren  (Neidenburg,  Soldan),  dort  den  Eothen 
Adlerorden  IV.  Klasse  erworben;  den  Krieg  1868  mitgemacht,  bei  Nachod 
verwundet 

Ueber  das  Kavallerie-Gefecht  bei  Nachod  den  27.  Juni  1866  haben 
eich  dem  Uneingeweihten  unverständlich,  zumal  ein  solches  im  Angesicht  von 
Tausenden  offenkundig  und  handgreiflich  verlauft,  dennoch  bis  1868  sehr  ver- 
schiedene, lückenhafte,  auch  unrichtige  Nachrichten,  selbst  in  den  betreffenden 
Ge  schichte  werken  über  diesen  Krieg  von  186(5,  verbreitet  und  theils  sich  noch 
erhalten;  trotzdem  die  Oesterreicber  in  ihrer  Hilitairiscben  Zeitschrift,  bereits 
'/,  Jahr  nach  dem  Treffen  bei  Nachod  bis  auf  einige  Redomontaden  ein 
wesentlich  getreues  Bild  gaben.  Der  Eine  sagte  diesseits:  das  Ulanen-Regiment 
No.  1  attackirte  schnadronenweise  und  damit  ist  er  fertig;  der  Andere:  der 
General-Major  v.  W.  warf  mit  dem  Ulanen-Eegiment  No.  1  das  feindliche 
Kürassier-Regiment  Ferdinand  bei  Wisokow,  mit  dem  Dragoner-Regiment  No.  8 
da»  Kürassier-Regiment  Hessen  bei  der  Wenzelsberger  Waldparzelle  über  den 
Hänfen  und  dergl.  —  Erst  seit  dem  11.  April  1868  kam  mehr  Licht  über  das 
gen.  Treffen,  in  specie  über  die  Thatigkeit  der  diesseitigen  beiden  Kavallerie- 
Regimenter,  welche  gerade  für  das  schwierige  Deboncheo  der  10.  Infanterie- 
Division  auf  eine  Brigade  als  „Divisions-Kavallerie"  zusammengestellt  waren 
und  die  einstweilen  der  General-Major  z.  Disp.  v.  W.,  welcher  dem  Stabe  des 
kommandirenden  Generals  attachirt  war,  zu  führen  erhielt.  —  Zu  gewisser 
Aufklaron^  dürfte  hier  gleich  noch  anzuführen  sein,  das«  einige  Wochen  vor 
der  Aktion  eingeführt  wurde,  die  Schwadronen  statt  in  4  Zügen,  sie  in  5  Zügen 
zu  formiren,  wo  dann  der  mittelste  Zug  aus  den  Reserve-Mannschaften  auf 
den  Anginen tationspf erden  bestehen  musste,  ferner  dass  jede  Neuaufstellung, 
z.  B.  nach  einer  Attacke  oder  nach  dem  Ausschwärmen  in  der  Eskadronszug- 
kolonne  zu  nehmen  sei.    Ob  Beides  sich  bewährte?   — 

Am  11.  April  1868  erschien,  nachdem  in  der  Fresse  bin  und  her  berichtet, 
weniger  berichtigt  wurde,  im  Militair- Wochenblatt  —  mitgetheilt  durch  die 
Kriegsgeschichtliche  Abtheilung  des  Grossen  Generalstabes  (Chef 
v.  Verdy)  ein  Berieht:  „Das  Westpreussische  Ulanen-Regiment  No.  1 
bei  Nachod  am  27.  Juni  1866",  aus  dem  wir  das  hierher  Treffende,  die 
v.  Glasenapp  wohl  mehr  Interessirende  folgen  lassen: 

„Das  Regiment  hatte,  der  10.  Infanterie-Division  (v.  Kirchbach)  zu- 
getbeilt,  am  26.  Juni  1866  bei  Reinerz  bivouakirt  und  rückte  am  Morgen  des 
27.  mit  dem  2.  Schlesischen  Dragoner-Regiment  No.  8,  zu  einer  Brigade  unter 
dem  apeciellen  Befehl  des  General-Majors  (z.  Disp.)  von  Wnnck  combinirt, 
anf  Nachod  vor.  In  der  Höhe  von  Schlaney  angelangt,  wurde  gerastet  und 
die  bei  sengender  Hitze  (in  den  Gebirgsdefileen)  kürzer  tretende  Infanterie 
abgewartet;  in  einer  etwa  25  Minuten  währenden  Ruhe  wurden  deutlich  einzelne 
dumpfe  Schlage  fernen  Kanonendonners  in  südwestlicher  Richtung1  (bei  der 
Avantgarde)  „vernommen.  Der  Befehl  zum  Aufsitzen  erfolgte;  die  von  dem 
Feinde  zerstörte,  durch  diesseitige  Pioniere"  (nothdürftig)  „wieder  hergestellte 
Meta-Gränz-Brücke,  wurde  za  Einem  Überschritten,  dann  in  stärkerem  Trabe, 
später  im  Galopp  und  Trabe  Nachod  und  Altstadt  passirt.  In  der  Gabel, 
welche  die  nach  Skalitz  resp.  Neustadt  führende  Chaussee  bildet,  unfern  der 
nördlichen  Waldecke,  nahm  das  Regiment  erst  Aufstellung  und  setzte  sich  dann, 
begrübst  von  den  ersten  Osterreichischen  Granaten,  durch  die  ein  Pferd  der 
1.  Eskadron  verwandet  wurde,  im  Vorrücken  neben  das  Dragoner-Regiment  in 
geschlossener  Eskadrons-Zng-Kolonne.  Der  Befehl  zum  Vorgehen  für  das 
Ulanen-Regiment  in  nordwestlicher  Richtung  erfolgte  bald;  eine  unweit  Wisokow 
an  einem  nach  Wenzelsberg  führendem  Wege  gewählte  Aufstellung  in  Eskadrons- 
Zug-Kolonne,  Front  gegen  Skalitz,  ward  genommen  und  das  Deployement  aus- 
geführt. Das  Terrain  vor  der  Front,  nach  Westen  sanft  abfallend,  hier  und 
da  von  theilweise  tief  eingeschnittenen  Feldwegen  durchzogen,  mit  hohem  un- 
reifen Getreide  bestanden,  bietet  nach  Westen  und  Südwesten  hin  bis  gegen 


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—     482    — 

1000  Schritt  freie  Aussicht,  im  Norden  ist  diese  letztere  indessen  durch 
Wisokow,  im  Süden  durch  die  500  Schritt  breite,  1500  Schritt  lange  Wenzela- 
berger Waldparzelle,  welche  auf  etwa  1000  Schritt  von  Wisokow  entfernt  ist 
and  mit  demselben  parallel  länft,  beschränkt.  Das  Regiment  hatte  etwa  10  Mi- 
nuten in  der  angegebenen  Stellung  verweilt  und  Meldung  erhalten,  das«  unter 
dem  jenseitigen  Bande  des  Plateans  feindliche  Kürassiere  ständen,  als  seine 
Aufmerksamkeit  auf  eine  unfern  Wisokow  befindliche  Dragoner  -Patrouille 
(Regiment  No.  4)  gelenkt  wurde,  die  nach  wiederholtem  Feuern  in  schneller 
Gangart  sich  dem  rechten  Flügel  näherte;  kurz  darauf  wurde  an  einem 
1200  Schritt  vor  der  Front  gelegenen  Gehöft  eine  Reihe  glänzender  Henne 
Ober  dem  Getreide  sichtbar.  Die  Lanzen  worden  gefällt,  das  Regiment  setzt 
sich  in  Trab  und  die  1.  Eskadron  erhält,  nachdem  der  Feind  mehr  rechts" 
(d.  h.  gerade  ans),  „dann  sich  links  nach  Wisokow  dirigirte,  speciell  den  Befehl 
(?die  1.  Eskadron  halb  rechts  schwenken !")  zu  attackiren."  (Wie  so  häufig  zogen 
sich  die  andern  Reiter,  die  in  den  Galopp  gefallen  waren,  anch  nach  halb  rechts). 
„Mit  Hnrrahl  wirft  sich  dieselbe  (1.  Eskadron)  der  herangalloppirenden  tiefen  (?) 
Kolonne  der  österreichischen  Kürassiere  vom  Regiment  Ferdinand  No.  4  ent- 
gegen, deren  Stärke  anfeine  Division  angegeben  wurde."  (Nach  österreichischen 
Berichten  war  es  die  Eskadron  des  Grafen  v.  Sohne,  als  linke  Flanken  offensive). 
„Schnell  wird  anch  die  2.  Eskadron  zur  Attacke  befehligt,  die  unter  Anschluss 
von  8  Zügen  (s.  später)  der  3.  Eskadron  in  der  Karriere  rechts  schwenkend 
der  feindlichen  Kolonne  in  die  Flanke  fällt.  Nach  dem  Zusammenstoss  entspinnt 
sich  ein  heftiges  Handgemenge,  in  dem  die  Lanze  ihre  Vortrefflichkeit, 
besonders  beim  ersten  Anprall  und  dann  beim  Einzelngefecht  aufs  Neue  bewährt; 
in  seltenen  Fällen  gelingt  es  den  Kürassieren,  den  Ulanen  ungestraft  an  den 
Leib  zu  kommen  und  dadurch  das  TTcbergewicht  der  Lanze  zu  paralisiren  etc. 
Dem  Dianen  Buchwald  der  2.  Eskadron  gelingt  es,  den  feindlichen  Standarten- 
führer vom  Pferde  zu  stechen;  worauf  der  Sergeant  Flander  der  3.  Eskadron 
im  Handgemenge  absitzt  und  das  Panier  zu  seiner  Beute  macht.  Einige 
Kürassiere  versuchen  noch  ihre  Standarte  zu  retten,  müssen  aber  dem  energischen 
Angriff  durch  den  Secon.de -Lieutenant  Kuhlmey  schnell  gesammelter  Ulanen 
weichen.  Nach  dem  bis  10  Hinuten  währenden  Handgemenge,  in  welches 
auch  noch  ein  Halbbataillon  des  Infanterie-Regiments  No.  37  von  Wisokow 
nnd  österreichische  Jäger  vom  Walde  (?)  her  hin  einfeuerten,  ausserdem  auch 
die  Eskadron  Graf  Rodern  des  Dragoner-Regiments  No.  4  eingriff,  wurden 
schliesslich  die  feindlichen  Kürassiere  unter  Zurücklassung  einiger  Todter  und 
Verwundeter  vom  Plateau  wieder  hinabgeworfen.  Die  Ulanen  sammelten  sich 
auf  das  Signal  „Apell"  auf  der  Stelle,  von  der  sie  znr  Attacke  vorgegangen  waren. 
Während  dieses  Gefechts  auf  dem  rechten  Flügel  in  nächster  Nähe  von 
Wisokow  kamen  auch  die  4.  Eskadron  und  die  übrigen  %  der  S.  Eskadron 
zur  Aktion."  (Von  der  8-,  der  Nebeneskadron,  ritten  nämlich  der  Seconde- 
Lieutenant  v.  Mitacbke-Collande  I,  der  Seconde-Lieutenant  der  Landwehr  Pförtner 
von  der  Hölle  nnd  einige  ihnen  folgende  Ulanen  mit  der  4,  Eskadron,  sowie  der 
brave  Regiments-Adjntant  Seconde-Lieutenant  Graf  von  Reichenbach  von  dem 
grösseren  Theil  des  Regiments  sich  hierher  begab,  am  selbst,  sowie  sein  Pferd 
schwer  verwandet  zu  werden;  aber  anch  Lorbeeren  etc.  einzuernten.)  —  „In  der  Vor- 
wärtsbewegung rechts  des  Regiments  im  Galopp,  als  eben  die  1.  Eskadron  den 
Befehl  erhalten,  zu  attackiren  und  der  Regiments -Kommandeur  Oberst  von 
Treskow"  (welcher  von  den  Evenements  links  nichts  gesehen  haben  will)  „vor 
der  2.  Escadron  reitend,  im  Begriff  war,  einer  der  Ersten  mit  derselben  in  die 
(rechte)  Flanke  des  Eeindes  (hier)  zu  fallen;  sah  der  Rittmeister  v.  Glasenapp, 
Chef  der  4.  Escadron,  etwa  100— 150  Schritt  vor  und  längs  der  lisiere  der 
Wenzelberger  Waldparceüe"  (die  ganze  nördlich  gelegene  Hälfte  des  Plateaus 
war  sonst  leer  von  Trappen)  „eine  zweite  feindliche  starke  Kavallerie- 
Kolonne  (das  Gross)  mehrere  100  Schritte  von  den  anderen  feindlichen  Ku- 
rassieren (der  linken  Flanken-Offensive)  entfernt,  auftauchen  und  in  oatoordött- 


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—    438    — 

lieher  Richtung  im  Galopp  vorgehen.  Nach  Österreichischen  Berichten  bestand 
diese  Kolonne  (Kavallerie-Division  N.  N.)  ans:  2*/i  BscadroDs  Ferdinand- 
Kürassieren  unter  Oberst  von  Berres,  denen  eine  Escadron  etc.  Hessen  -  Kü- 
rassiere1' (der  Kommandeur,  Oberst  v.  Thun,  war  ebenfalls  bei  dem  hier  auf- 
tretenden Theil  seines  Regiments  zugegen)  „auf  etwa  700  Schritt"  (wohl  nnr 
300  Schritt)  „als  Reserve  folgte;  eine  Patrouille  (?)  vom  8.  Ulanen -Regiment. 
(Max)  hatte  sich  den  Ferdinand-Kürassieren  angeschlossen."  (Ein  Befehl  dies- 
seits, gegen  diese  auftretende  Kavallerie  vorzugehen,  erfolgte  nicht,  war  anch 
nicht  erst  abzuwarten.  —  Sollte  bei  der  Abwesenheit  des  Dragoner-Regiment« 
No.  8  (auf  1600  Schritt  nach  österreichischen  Berichten  von  dem  zu  unter- 
stützenden Ulanen -Regiment,  hinter  der  Avantgarde  und  hinter  dem  Wenzels- 
berger  Walde  entfernt)  das  Debonchöe  nicht  verstopft,  das  Ulanen-Regiment 
nicht  aufgerollt,  die  Avantgarde  nicht  abgeschnitten  werden,  mnsste  der  Feind 
doch  wenigstens  zum  Stehen  gebracht  werden.  Anf  eigene  Verantwortung 
also  Entschloss  nnd  Schnse!)  —  „Sofort  wirft"  (als  das  Kommando  zum  At- 
tackiren an  die  erste  Eskadron  laut  hörbar  ergangen)  „Rittmeister  von 
Glasenapp  seine  Eskadron,  der  sich  noch  */d  (?)  der  3.  Eskadron  angeschlossen 
haben,  in  Directum  halb  links"  (d.  h.  es  musste  aas  dem  Halbrechtsziehen  des 
Ganzen  im  Galopp  mit  übermässiger  Anstrengung  der  Stimme  bei  dem  Gekrache 
und  durch  Winken  mit  dem  Säbel,  zumal  ein  Trompeter,  wie  später  bemerkt 
wurde,  nicht  zum  Escadron-Chef  vorgeritten  war,  die  Escadron  zum  Halblinks- 
sohwenken  gebracht  werden,  bei  welcher  Gelegenheit  der  Escadron-Chef  auch 
60  Schritt  vorauf  gekommen  war)  „dieser  feindlichen  Kavallerie-Kolonne  ent- 
gegen. Der  Galopp  wird  zur  Karriere  angescharft"  (so  weit  in  dem  hoben 
Getreide  nnd  bei  den  etwas  erschöpften  Pferden  es  möglich  war;  daher  auch 
das  öfter  in  diesem  Feldzuge  vorgekommene  Aufeinanderklatschen  beider  Ka- 
vallerien), „bald  treffen  der  Fahrer  der  österreichischen  Kolonne,  Oberst  von 
Berres  etwa  50  Schritt,  der  Rittmeister  v.  Glasenapp  ebenfalls  seiner  Truppe 
—  reglera ente massig  —  so  weit  vorauf"  (beide  gleich  weit  vor,  weil  sonst  einer 
von  der  gegenseitigen  Truppe  gleich  herunter  gemetzelt  wäre)  „sich  im  Laufe 
(etwa  anf  20  Schritt)  begrussend  zusammen,  letzterer  den  Zweikampf  be- 
ginnend*).   Wahrend  einige  Hiebe  gewechselt  werden"  (der  Oberst  v.  Berres 

*)  Anmerkung:  Auch  durch  die  kriegsgeschiehtliuhe  Abtheilung  des  Grossen 
Qener&lstabee  mitgetheilt,  dient  zur  Rectdficirung  der  nachfolgenden  österreichischen 
gänzlich  unwahren  Rodomontade,  welche  trotzdem  bei  den  Truppen  hier  der  Gang  des 
Gefechts  nnd  auch  der  vorstehende  Zweikampf  allgemein  bekannt  waren,  l3/,  Jahre  keine 
Richtigstellung  erfahren  hatte,  bis  es  hier  durch  die  höchste  Autorität  geschah,  wie  folgt: 

.Der  in  der  österreichichen  Militair-Zeitschrift  (1866)  Jahrgang  VITJ,  Band  2, 
Seite  218  befindliche  Passus:  .Oberst  v.  Berres  erblickt  die  feindliche  Linie  und  atflrst 
sich  50  Schritt  vor  seinem  Regiment  voran  in  den  Feind.  Ein  Reiter  vor  der  Front, 
wir  wissen  nicht,  ob  Officier,  wirft  sich  ihm  entgegen  und  wird  mit  kräftigem  Hieb  vom 
Pferde  gehauen.  Das  Beispiel  wirkt  electrisirend  auf  die  Truppe,  sie  folgt  mit  stur- 
mischem Hurrah!*  (das  Hurrah  aber  lautete:  Wartet,  ihr  verfluchten  prenssischen 
Hunde,  wir  werden  Euch  zeigen!)  „durfte  unter  der  Voraussetzung,  dass  der  K.  K. 
Oberst  v.  Berres  bestimmt  der  Officier  gewesen  ist,  welcher  am  27.  Juni  1866  in  der 
Sehlacht  bei  Nachod  sich  etwa  50  Schritt  vor  der  Front  der  sich  100—150  Schritt 
nördlich  der  Wenzelsberger  Waldparcelle  in  ostaordOstlicher  Richtung  vorbewegenden 
starken  Österreichischen  Kavallerie-Kolonne  befand  —  es  ist  nur  ein  Offleier  vorauf  vor 
der  Front  gewesen  —  seine  Widerlegung  darin  finden,  dass  der  Rittmeister  v.  Glase- 
napp sein  Gegner  gewesen  ist.  Derselbe  ist  weder  als  Verwundeter  noch  als  Todter 
von  dem  Pferde  gehauen  worden."  (Wohl  aber  Ist  hier  zu  bemerken,  dass  der  Oberst 
v.  Berres  8  Hiebwunden,  also  im  Zweikampf,  erhalten,  nnd  der  Ulan  Niedergesäss  beim 
Bangiren  dem  Rittmeister,  welcher  in  dem  Gedränge  kanm  gesehen,  mit  wem  er  sich 
weiter  herumschlug,  meldete:  .Herr  Rittmeister,  den,  der  Ihnen  so  grusste,  den  stach 
ich  vollends  herunter!-  wohl  dass  er  umsank  nnd  dann  nach  dem  Walde  geborgen  ist.) 
.Nach  der  Attacke  beim  Railliren  der  Escadron  ist  er  (v.  Glasenapp)  erst  durch  seinen 
Untergebenen  darauf  aufmerksam  gemacht  worden,  dass  ihm  swei  Fingerspitzen  der 
rechten  Hand"    (bei  dem  mangelharten   Korbgefäss  der  Offleiere  des  Regiments)   ,ab- 


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hatte  nach  Aussage  eines  damals  in  Beinen  verwundeten  Offlciers  Mite*  Re- 
giments 8  Hiebwunden  von  dem  Rittmeister  von  Glasenapp  nnd  einen 
Lanzenstich  erhalten),  „sind  auch  beide  Truppen  gleichzeitig  bei  ihnen 
nnfern  nnd  in  der  Höhe  der  nordöstlichen  Ecke  des  Wenzelberger  Geholzes  in 
starkem  Anprall  aneinander  gestossen.  Zuvor  marachirte  die  festgeacnlouene 
feindliche  Kolonne  rechts  nnd  links  auf  nnd  nmfasste  so  bei  dem  Zusanunen- 
stoss  die  diesseitigen  Flügel"  (so  dass  von  der  Escadron  diesseits  nichts  n. 
sehen  gewesen  sein  soll).  „Es  entstand  ein  erbittertes  Handgemenge  auf  der 
Stolle,  in  dem  die  Ulanen  gewissermaassen  umarmt  einen  schweren  Stand  in- 
sofern hatten,  als  sie  in  der  Enge  nicht  den  vollsten  Gebrauch  von  der  Lanze 
machen  konnten"  (daher  etwa  38  meistens  an  Händen,  Armen  nnd  Kopf  Ver- 
wundete). „Einige  (etwa  10)  Minuten  währte  das  Stechen  nnd  Hauen  auf  der 
Stelle,  dann  lösten  sich  (vom  rechten  Flögel  her)  grössere  nnd  kleinere  Hufen, 
mehr  einzeln  fechtend  (wobei  die  Lanze  wieder  mehr  zur  Geltung:  kam),  ab 
und  wurde  besonders  der  rechte  Flögel  von  üebermacht  (and  Gewicht)  hart 
gedrangt.  In  diesem  Augenblick  erschien  das  Schlesische  Dragoner-Regiment 
No.  8,  von  seinem  Kommandeur  nnd  Oberstlieutonant  r.  Wichmann  geführt* 
(halb  im  Anseinanderziehen,  halb  im  Aufmarsch  begriffen),  „in  fester  vehementer 
Gangart  von  OstBUdoston  her,  hart  an  der  Waldecke  vorbei,  auf  dem  Kampf- 
platz etc.  Nun  war  die  Arbeit  bald  abgethan,  indem  der  Gegner,  wohl  über- 
rascht beim  Herankommen  der  Dragoner  an  seine  rechte  Flügelecke,  Kehrt 
machte  und  von  diesen,  ihn  fast  cotoyirend,  mit  Ulanen  untermischt,  von  dem 
Plateau  in  der  Richtung  lilngs  der  Nordwestlisiere  des  Waldes,  woher  er  ge- 
kommen, so  wie  auf  Wisokow  (Kleny)  zu  geworfen  wurde  Das  feindliche 
Kürassier-Regiment  (Ferdinand)  hatte  seine  3.  Standarte  hier  an  das  Dragoner- 
Regiment  No.  8  verloren.  Die  4.  Eskadron  und  die  '/■  der  3.  Escadron  (siehe 
obenstehend)  raillirten  sich  neben  der  1 ,  2.  und  3.  Escadron,  wie  es  neuerdings 
befohlen  war,  auch  in  diesem  Falle  in  Escadronszugkolonne.  Das  Regiment 
hatte  nach  dieser  Attacke  Verlust  (nur):  1  Ulanen  todt  und  6  Offleiere:  Oberst 
v.  Tresckow,  Rittmeister  v.  Glasenapp,  Premier-Lieutenant  v.  d.  Harwitz, 
Seconde-Lieutenants  Graf  v.  Reichen'  ach  nnd  v.  Thun,  Portepee-Fähnrich  voi 
Pleasen,  c.  110  Unterofnciere  nnd  Ulanen,  von  denen  jedoch  nur  71  an  dem 
spateren  Gefecht  nicht  Theil  nehmen  konnten,  an  Verwundeten.  Die  4.  Esca- 
dron hatte  allein  bei  der  Attacke,  wahrscheinlich  durch  Schüsse  aus  der 
Wenzalsberger  Waldparcelle  her  (die  mit  österreichischen  Jägern  besetzt  war) 
15  Pferde  (also  die  Reiter  ausser  Gefecht)  verloren." 

„Nach  dem  Rangiren  nahm  das  Regiment  in  dem  darauf  heftig  werdenden 
Fenergefecht  unter  dem  nordöstlichen  Rande  des  Plateaus  anfern  der  Neustidter 
Chanssee,  das  Dragoner-Regiment  No.  8  überflügelnd,  eine  Aufstellung,  musste 
aber  kurze  Zeit  darauf  der  avancirenden  reitenden  Batterie  Niederschlesischen 
Feldartillerie -Regiments  No.  5  als  Partikularbedeckung  folgen,  hinter  welcher 
es  an  der  Südlisiere  WisokowB  Stellung  nahm.  Mehrere  Granaten  schlugen 
hier  in  das  Regiment  ein,  verwundeten  den  Major  v.  Zitzewitz,  der  die  Führung 
des  Regiment«  übernommen  hatte,  einige  Ulanen  und  Pferde  und  tödteten  einen 
Trompeter  und  4  Pferde  —  In  der  Zwischenzeit  war  die  Attacke  des  Dra- 
gron  er -Regiment  b  No.  8  gegen  feindliche  Infanterie  und  Jager  erfolgt.  Seine 
Königliche  Hoheit  der  Kronprinz  war  vor  der  Front  des  (Ulanen-)  Regiments 
erschienen  und  dankte  demselben  im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs  für  sein 
Benehmen  etc."  — 

gehauen  seien,  welche  Verwundung,  so  wie  eine  leichte  Kontusion  des  rechten  Oberarme« 
durch  flache  Hiebe  und  tief  ein-,  doch  nicht  durchgehauene  Spuren  im  rechten  Epnuktt 
die  Wahrscheinlichkeit  fast  sur  Qewissheit  machen,  dass  die  Ladirungen  weniger  sus 
dem  Zweikampfe  mit  dem  Führer,  den  er  links  vor  sich  hatte,  herrühren,  als  ans  dem 
Handgemenge  mit  den  beim  Anprall  der  Truppen  von  rechts  her  ihn  mehr  beanspruchende« 
Kürassieren.  Etwa  eine  halbe  Stunde  nach  der  Attacke,  als  Schmers  eintrat,  ist  er  tor 
Anlegung  eines  Verbandes  vom  Pferde  gestiegen."  — 


Jigitizccty  GoOglc 


—    485    — 

Der  Bittmeistor  v.  Glasenapp,  gefechtsanfahig,  da  er  die  rechte  Hand 
nicht  gebrauchen  konnte,  mit  der  linken  das  Pferd  fuhren  mnsste,  nnd  ihm,  bei 
dem  Herrschen  des  Eiterfiebers  unter  den  Verwundeten,  gedroht  worden  war, 
die  rechte  Hand  event.  zn  verlieren,  mnsste  nach  Beinerz  in  Lazareth-,  dann 
nach  Wallisfnrt  in  Frivatpflege  gehen  nnd  konnte  erst  nach  vier  Wochen  als 
Reconvalescent  dem  Begiment  bei  Brunn  nacheilen,  woselbst  am  2.  August  ejd.  a, 
bei  Wischan  er  bei  der  grossen  Parade  vor  8r.  Majestät  seine  Escadron  wieder 
vorfahren  konnte.  Nach  dem  Feldzage  1866  fanden  reichliche  Ordensverleih- 
ungen und  Belobigungen  statt;  auch  der  Bittmeister  v.  Glasenapp  war  dnreh 
den  etatsmassigen  Stabsoffizier  v.  Zitzewitz,  welcher,  als  Schliessender  des 
Regiments,  TJeberblick  Aber  das  ganze  Gefecht  hatte,  nunmehr  als  stellver- 
tretender Conimandenr  des  Regiments  fungirte,  als  Einziger  des  Regiments, 
„weil  er  selbstständig  in  das  Gefecht  eingegriffen  habe",  zu  einem  Orden  vor- 
geschlagen, ging  aber  ganzlich  leer  ans,  so  dass  er  der  andern  Alternative, 
dem  Kriegsgericht  event.  nicht  ungern  entgegensah.  —  Nach  einigen  Monaten 
jedoch  wurde  er  denn  nachträglich  mit  der  Kriegsdecoration  zu  dem  1864  be- 
reits erworbenen  Ruthen  Adlerorden  IV.  Classe  begnadet  —  Wie  schon  ange- 
fahrt, lebt  er  seit  1860  nach  SOjähriger  Dienstzeit  als  Major  zur  Disposition 
(in  den  ersten  Sommern  in  seiner  Villa  zu  Gnt  Jerusalem  bei  Treptow  a.  R.) 
meistens  in  Berlin. 

Gem.:  'Bertha  Emilie  Lisette  Susanne  v.  Wacholz,  geb.  den 
34.  November  1828,  Hochzeit  den  28.  November  1858,  sie  starb  den  22.  Juni 
1898  in  Berlin  nnd  ist  auf  dem  Garnisonkirchhof  (Hasenheide)  daselbst  be- 
stattet; I.  Gem.:  Fritz  v.  Vormann,  Lieutenant  im  4.  Ulanen-Regiment,  gest. 
den  3.  October  1848;  I.  V.:  Ludwig  v.  Wacholtz  auf  Schwedt  nnd  Althof  bei 
Treptow  a.  B.,  geb.  den  7.  Juni  1797,  gest  den  16.  November  1868;  i.  M.: 
Adelgnnde  Jouin,  geb.  den  9.  Juni  1796,  gest.  den  16.  Juli  1857  zu  Salzbrunn; 
beide  in  Althof  beigesetzt. 

Sohn:    392. 

341.  Adalbert  •Bogialaf  Conrad  Nicolais.  4.  S.  v.  294.  Geb.  den  3.  Ja- 
nuar 1826  zu  Bärwalde.  Pathe  unter  andern  der  Kaiser  Nicolang  von  BuBsland. 
Er  genoss  erst  Realschal-,  dann  Privatunterricht,  trat  am  1.  October  1813  in 
das  27.  Infanterie -Regiment  zu  Magdeburg  ein,  wo  er  am  7.  Juni  1844  zum 
Portepeefähnrich,  am  18.  Juni  1846  zum  Seconde-Lieutenant  befördert 
wurde,  und  am  7.  Januar  1854  seinen  Abschied  mit  Pension,  Armee-Uniform 
und  AnBtellungsberechtigang  in  Civil  nahm.  Vom  80.  Juli  bis  30.  November 
1851  zur  Gewehrfabrik  in  SOmmerda,  vom  1.  April  bis  14.  December  1853  zum 
4.  combinirten  Reserve- Bataillon  kommandirt.  Er  siedelte  später  nach  Bussland 
über,  wo  er  etwas  nach  dem  21.  Harz  1864  verstorben  ist. 

Gem.:   Johanna  Zehrfeld,  geb.  den  15.  December  1832. 
Sohn:   398. 

Tochter:  Ludmilla,  geb.  den  24.  April  1859;  Gem.:  Dr.  Ernst 
Wagner;  ?  den  8.  Harz  1888  Anzeige  der  Gebart  eines  Knaben. 

342.  Alexander.  1.  8.  v.  299.  Geb.  den  21.  April  1846.  Capitain  znr 
See  II.  Gl.  bei  der  Rassischen  Dampf-Schiff-  nnd  Handelsgesellschaft  zu  Odessa. 
1896  bereits  todt. 

Gem.:   Olga  v.  Charlamoff. 

Sohn:    394. 

Tochter:    Olga,  geb.  den  29.  Januar  1876. 

843.  Alexe).  2.  S.v.  299.  Geh.  den  18.  October  1847.  Aide-Ingenienr 
en  Chef  der  St  Petersburg-Warschauer  Eisenbahn  zu  St  Petersburg. 

Gem.  I.:   Catharina  v.  Borisoff,  gest  1857. 

Gem.  II.:   Alexandrine  v.  Popoff,  seit  1877. 

344.  Sergel  (Pawlowitsch).  3.  8.  v.  299.  Geb.  den  13.  September  1848. 
Doctor,  Professor  der  Astronomie  und  Director  der  Universitäta-Sternwarte  zu 
St  Petersburg.    Wirklicher  Staatsrate 

Besitz:  bei  St  Petersburg.  28* 


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—    436    — 

Garn.:  Cathari.na  Baronesse  v.  Wrangel,  geb.  1857;  i.  V.:  Wirk- 
licher Staatsrat!)  FlatoD  Freiherr  v.  Wrangel,  geb,  den  SO.  Januar  1829; 
i.  M.:  N.  N.  v.  Lermontoff. 

SOhne: 

Töchter: 

345.  Woldemar.  4.  S.  v.  299.  Geb.  d.  12.  Hai  1850.  Ingenieur,  Chef 
der  III.  Abtheilnng  der  Sibirischen  Eisenbahn ;  er  wohnt  in  Ufa  am  Ural 

345a.  Leonld  (Leonidas).  5  8.  v.  299.  Gob.  den  22.  Deeember  1855. 
1B88  Lieutenant  znr  See  in  der  Garde -Equipage  zu  St  Petersburg. 

Gem.:   Olga  de  Tyran;  Hochzeit  den  29.  Jnli  1884. 

345b.  'Alexander  Carl.  1.  8.  v.  302.  Geb.  den  0.  Harz  1842,  gest.  den 
29.  September  1843. 

846.  'Nicolai  Reinhold.  2.  S.  v.  802.  Geb.  den  13.  Harz  1845.  Er  stand 
mehrere  Jahre  im  Privatdienst  als  Landwirth  bei  Herrn  v.  Schirobokoff  im 
Twer'schen  Gouvernement.  Yon  1879  bis  1882  im  Telegraphen- Amt  in  Big* 
nnd  dann  in  Odessa.  Ton  1882  bis  1884  wieder  bei  Herrn  v.  Schirobokoff, 
der  jetzt  gestorben  nnd  Nicolai  eine  Anstellung  in  der  Eisenbahnbranche  in 
Petersburg  in  Aussicht  nimmt. 

847.  Woidemar.  8.  S.  v.  302.  Geb.  den  1.  April  1849,  absolvirto  die 
Wiinaer  Junkers  cbole  1867  nnd  trat  als  Offizier  in  das  Ordensche-Dragoner- 
Eegiment  No.  37  ein.  Er  hat  die  Türkische  Campagne  1877  mitgemacht  nnd 
dabei  den  Annen-Orden  17.  Olasse  „für  Tapferkeit"  und  den  Stanialans-Orden 
III.  Claase,  seit  Harz  1888  anch  den  Preusgichen  Kronen-Orden  III.  Classe 
erworben.    Gegenwartig  Bittmeister  in  Hoskau. 

Gem.:  Gamilla  v.  Naschinska;  Hochzeit  1877;  i.  V.:  ist  Gutsbesitzer 
in  Polen. 

Sühne:   395,  396. 

TOchter:  1.  Haria,  geb.  den  1.  Januar  1880.  2.  Luise,  geb.  den 
28.  November  1880. 

848.  «Bernhard  Constantin  (genannt  Boris).  4.  S.  v.  802.  Gob.  den 
19.  Harz  1851,  wurde  erzogen  im  See-Corps  zu  Petersburg.  Ton  1871  bis 
1873  diente  er  in  der  Garde-Marine  als  Hitschmann,  ist  jetzt  Flott-Lieute- 
nant bei  der  Garde-Eqaipage  in  Kronstadt  und  nahm  als  solcher  Theil  an  der 
Türkischen  Campagne  1877,  wobei  er  sich  den  Wladimir- Orden  IT.  Classe  mit 
Schwertern,  den  Annen-Orden  III.  Classe  nnd  das  Rumänische  Kreuz  erwarb. 

349.  "Constantin  Carl.  5.  S.  v.  802.  Geb.  den  3.  Februar  1859,  trat  er 
1876  als  Freiwilliger  in  das  Luben'sche  Husaren  -  Regiment  ein,  machte  die 
Türkische  Campagne  1877  mit,  erhielt  nach  dem  Torpostengefecbt  bei  Ssadina 
den  31.  Juni  1877  das  Soldaten  -  Georgenkreuz  und  wurde  nach  dem  Kriege 
zum  Cornet  avancirt.  1880  verlies»  er  den  Militärdienst,  bekleidete  ver- 
schiedene Civilämter,  so  z.  B.  am  Zoll  in  Riga. 

850.  'Gregor  Hermann  Johannes.  1.  S.  v.  804.  Geb.  den  22.  October 
1855  zu  Lutznik  (Livland),  besuchte  das  Gouvernements -Gymnasium  und  studirte 
in  Dorpat  Chemie,  in  Hünchen  und  Tübingen  Philosophie,  Mathematik  und 
orientalische  Sprachen,  zuletzt  wieder  in  Dorpat  Jurisprudenz;  war  nacheinander 
1881  Adjunkt  des  Ordoungegerichts  in  Werro,  daselbst  Kirchspielrichter  bis 
1885,  dann  in  Dorpat  Assessor  des  Landgerichts  und  seit  1890  Friedens- 
richter zuerst  im  Bezirk  Lida,  Provinz  Wilna,  dann  seit  1896  in  Boloja 
Zerkow,  Provinz  Kiew.  Er  bat  sieb  auf  schriftstellerischem  Gebiete  hervor- 
gethan  und  veröffentlichte  eine  deutsche  Uebersetzung  des  russischen  Straf- 
gesetzbuches (1887  Dorpat,  Y erlag  von  Hathiessen) ;  ferner  in  der  „baltischen 
Monatsschrift",  im  Feuilleton  einiger  Zeitungen  und  in  der  „Zeitschrift  für 
Philosophie  nnd  philosophische  Kritik"  eine  Reihe  von  Arbeiten  über  Philosophie, 
Litterstur  nnd  Religionswissenschaft,  sowie  einige  Dichtungen. 


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—    487    — 

Gen.:  Theone  v.  Boiowicz,  geb.  den  30.  April  1851,  Hochzeit  Juni 
1887;  i.  V.:  Dr.  med.  Wilhelm  v.  Borowicz  anf  Kossak  und  Pozerauxt;  i.  M.: 
Elisabeth  v.  Sehrwald  ans  der  Provinz  Kowno. 

Söhne:    397,  397a. 

TOchter;  1.  Gerlint,  geb.  den  27.  April  1888.  -  2  Irmeng&rt, 
geb.  den  7.  September  1891  in  Geranony,  Provinz  Wilna. 

851.  Carl  »Hermann  Otto.  2.  S.  v.  307.  Geb.  den  26.  Hai  1860;  er 
besnchte  von  1870  bis  24.  Jnni  1879  das  Gouvernements-Gymnasium  zn  Dorpat, 
atndirte  dann  dort  Jura,  lebte  1882  eine  Zeitlang  zn  Aweideu  bei  Königsberg 
in  Prenseen,  diente  vom  1.  September  1884  bis  1.  Harz  1885  als  Freiwilliger 
beim  3.  Rnss.  Sappeur- Bataillon  in  Riga  und  tibernahm  dann  Lntznik.  Er 
bekleidet  daneben  noch  mehrere  Aemter. 

Besitz:   Lntznik.    (S.  N.  278  nnd  807). 

Gem.:  *Alexandrine  Johanna  Benigna  Baronesse  v.  Hirbach, 
geb.  zn  St  Petersburg  den  13.  Februar  1865,  Hochzeit  den  10.  April  1892; 
i.  V.:  Yiceadmiral,  Reichsrath,  Ritter  etc.  Heinhold  Freiherr  v.  Mirbach  zn 
St.  Petersburg,  geb.  den  27.  Dezember  1825,  vermählt  den  9.  Febrnar  1852 
mit  *Bertha  Amalie  Dorothea  Carlblom,  geb.  den  12.  April  1834;  dessen 
2.  Gemahlin  Ida  v.  Schwebs, 

Sohn:    398. 

Tochter:   Anna  Bertba  *Benita,  geb.  den  6.  März  1898. 

352.  Nicolai.  3.  8.  t.  807.  geb.  den  10.  Juli  1868;  er  besuchte  von 
1872  bis  1875  das  Gouvernements  -Gymnasium  zn  Dorpat,  atndirte  daselbst  von 
1882  bis  1887  voll  Jura,  kaufte  das  Gut  Pologi  im  Smolenskischen,  verkaufte 
es  nach  einem  Jahre  und  erstand  1889  Neu-Kirrnmpaeh-Koikull  in  Livland  für 
78  000  Rbl.  S.  nnd  im  Jahre  1895  das  Gnt  Saarjerw  fnr  24  000  Rbl.  8.,  beide 
im  Werroschen  Kreise  gelegen. 

Besitz:  Pologi,  Gonvernement  Smolensk,  dann  Kirrnmpaeh-Koiküll 
und  Saarjerw,  Kreis  Werro. 

352a.  »Eugen  Alexander.  4.  8.  v.  807.  Geb.  den  1.  Angnst  1869, 
gest.  den  11.  Harz  1876. 

858.  Roderioh.  5.  S.  v.  807.  Geb.  den  7.  Jannar  1871;  er  wnrde  in 
Dorpat  erzogen,  wo  er  das  Gouvernements-Gymnasinm  besuchte  nnd  sich  dann 
der  Landwirtschaft  widmete,  die  er  erst  anf  dem  Graf  Bergs chen  Gnt,  Schloss 
8agnitz  nnd  anf  dem  von  zur  Huhlenschen  Gnt  Bentenhof  erlernte,  dann  als 
Einjahrig-Freiwilliger  von  1892  bis  1898  in  der  25.  Feld- Artillerie-Brigade 
zn  Dnnabnrg  diente.  Gegenwärtig  Oberverwalter  des  Herrn  v.  Aderkas  anf 
dessen  Gutern  Pendehof  nnd  Koik  anf  der  Insel  Oesel. 

854.  Boris.  6.  S.  v.  807.  Geb.  den  23.  April  1878;  besuchte  in  Dorpat 
das  Klassische  Gymnasium  von  Kollmann,  wurde  Landwirth  in  Liv-,  Esthland 
nnd  im  CharkowBchen ;  er  ist  jetzt  Oberverwalter  Baron  Yietänghoffscher  Guter, 
speciel  in  Sjenna  im  Hinskschen  Gouvernement. 

855.  «Victor  Otto  Woldomar.  1.  S.  v.  809.  Geb.  den  18.  September 
1858;  besuchte  bis  18.  Juni  1877  das  Gymnasium  zu  Dorpat,  Btndirte 
von  1877  bis  1881  National- Oeconomie  in  Dorpat,  München  und  Tübingen  und 
nahm  dann  in  der  geschwisterlichen  Erbtheilnng  1895  Rogosinski  für  120000 
Rbl.  8.  an. 

Besitz:  Rogosinski  (s   N.  809  nnd  früher). 

Gem.:  "Anna  Wilhelmine  v.  Bock,  verwittwete  Baronin  v.  Bndberg, 
geb.  zu  Alt-KSllitz  (Livland),  den  2ö.  Dezember  1863;  Hochzeit  den  13.  Juni 
1895;  ihr  I.  Gemahl  LeoaÜard  Baron  v.  Budberg,  Erbherr  anf  Tiedenhof; 
i.  V.:  Gustav  Wilhelm  v.  Bock,  geb.  den  28.  Harz  1828  zn  Engdes  (Esthland); 
i.  H.:  Charlotte  Selma  Alice  Freiin  v.  Rosen,  geb.  den  20.  April  1888  zu 
Fehtenhof  (Livland);    Vermählung  dieser  Aeltern  den  20.  Febrnar  1856. 

Tochter:  *Vita  Charlotte  Sidonie,  geb.  den  27.  Hin  1896. 


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356.  Engen  *Woldemar  Alexander  Ernst.  2.  8.  v.  309.  Geb.  dei 
10.  April  1860  zu  Rogosinski,  war  erst  auf  dem  Gon  verneinen  ts-Gymnasium 
in  Dorpat,  studirte  von  1880  bis  1882  Jura  in  Dorpat,  dann  seit  October  1863 
bis  1884  Forstwissenschaften  in  Tarand;  darauf  war  er  von  1886  bis  1893 
Oberförster  der  Baron  Nolckenschen  Güter  Sontack  und  Löwenhof  in  Livland, 
jetzt  seit  1896  Arrendator  des  Gutes  Domaschewo,  Gouvernement  8t.  Petersburg. 

Gern  :   Agnes  Hansen,  geb.  1865;  Hochzeit  den  24.  September  1S95. 

857.  Alexander  *Oskar.  3.  8  v.  309.  Geb.  den  30  September  1863. 
Er  besuchte  das  Gouvernements-Gymnasium  zn  Dorpat,  stndirte  daselbst  von 
1883  bis  1891  Hechts  Wissenschaften,  1891  Cand.  jnr.,  diente  als  Freiwilliger 
von  1891  bis  1892  im  5.  Cnrländischen  Leib- Dragoner-Regiment  in  Hariampol 
und  ist  seit  Hai  1896  Auscultator  im  Bezirksgericht  zn  Wilna. 

358.  Nicolai  "Carl.  4.  S.  v.  309.  Geb.  den  22.  März  186«,  gest.  den 
17.  Juni  1875  zu  Dorpat. 

359.  »Ernst  Otto  Constantin.  5.  S.  v.  809.  Geb.  den  13.  Februar 
1872,  genoss  er  Privatunterricht  zu  Earrafer  bei  dorn  Baron  v.  Wrangel,  war 
dann  auf  dem  Klassischen  Gymnasium  in  Dorpat,  darauf  in  dem  Kaiserlich 
Russischen  Nicolai- (Kavallerie)  Kadettencorps  zn  8t.  Petersburg,  wo  er  den 
24.  Harz  1889  starb  und  in  Rogosinski  beigesetzt  wurde. 

360.  Wladimir  (Woldemar).  1.  S.  v  813.  Geb.  den  18.  Februar  1864; 
er  besuchte  1883  nnd  folgende  Jahre  das  Theresiannm  in  Wien. 

361.  Paul.  2.  8.  v.  818.  Geb.  den  2.  October  1866;  er  war  zu  der- 
selben  Zeit  wie  der  Bruder  N.  360  auf  der  Schale  in  Wien. 

28.  Generation  von  1870  bis  1905. 

862.    Otto.    8.  v.  814b.    Er  ist  dem  Vater  nach  Amerika  gefolgt. 

363.  «Otto  Georg  Boglslaf.  1.  S.  v.  815.  Geb.  den  30.  September  1853 
zu  Schivelbein.  Kaiserlich  Königlicher  Geheimer  Ober-Finanzrath  nnd 
Hitglied  des  R  eic  h  sb  an  k-  Direktorin  ms.  Er  besuchte  das  Friedrich -Wilhelms- 
Gymnasium  zn  Berlin  und  das  Gymnasium  zu  Potsdam,  bestand  hier  Hichaelis 
1871  das  Abiturienten-Examen,  stndirte  in  Tübingen,  Leipzig  und  Berlin,  trat 
am  28.  October  1874  in  den  Justizdienst,  wurde  als  Doctor  juris  promovirt 
und  am  17.  September  1879  zum  Gerichtsassessor  ernannt.  Als  solcher  arbeitete 
er  bei  der  Staatsanwaltschaft  des  Landgerichts  I  Berlin  und  bei  dem  Justiz- 
ministerium.  Im  Juni  18B2  wurde  er  in  das  Reichs  Schatzamt  berufen  und  hier 
am  ?2.  Dezember  1886  zum  Kaiserlichen  Regierungsrath  und  ständigen  Hülfe- 
Arbeiter,  am  12.  September  1890  zum  Geheimen  Regierungsrath  und  vortragenden 
Rath  befördert  In  dieser  Eigenschaft  nahm  er  als  deutscher  Delegirter  au 
der  internationalen  Brüsseler  Münzkonferenz  (22.  November  bis  1.7.  Dezember  1891t) 
Theil.  Nachdem  er  am  4.  Dezember  1893  zum  Geheimen  Ober-Regierungsrath 
ernannt  war,  erfolgte  am  25.  Harz  18%  seine  Ernennung  zum  Geheimen 
Ober-Finanzrath  und  Hitglied  des  Reichsbank-Direktoriums.  Er  igt  ein  her- 
vorragend begabter  Kaiserlicher  Beamter.  —  In  militärischer  Beziehung  hat 
er  als  Einjahrig-Freiwilliger  beim  1.  Garde-Regiment  z.  F.  vom  1.  April  1875 
bis  ult.  Harz  1876  gedient,  wurde  1877  Seconde-Lieutenant  der  Reserve 
des  Regiments  und  nahm  später  als  Premier-Lieutenant  der  Garde-Landwehr- 
Infanterie  den  Abschied.  Er  besitzt  den  Rothen  Adler-Orden  III.  Kl.  mit  der 
Schleife  und  den  Russischen  8t.  Stanislaus -Orden  H.  Kl   mit  dem  Stern  etc. 

Gem.:  'Elisabeth  Marie  Jahns,  geb.  den  8.  Juli  1868;  Hochzeit  den 
20.  Mai  1890:  i.  V.:  Oberstlieutenant  a.  D.  Dr.  Hax  Jahns,  geb.  den  18.  April 
1837;   i.  H.:    Marie  Tannhftuser. 

Sohn:   399. 

Tochter:   Elisabeth  Harie  "Hildegard,  geb.  den  15.  October  1893. 

361.  *Cnrt  Karl  Gustav.  2.  S.  v.  315.  Geb.  den  22.  Juli  1856  zt 
Schivelbein.  Er  besuchte  die  Gymnasien  in  Potsdam  und  Freienwalde  a.  0., 
machte    Michaeli    1877    das    Abiturienten- Examen    und    studirte    in    Leipzig, 


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—     480    — 

Freibarg  und  Berlin  die  Rechte  Wissenschaft,  Nach  bestandenem  Referendar- 
examen arbeitete  er  bei  den  Gerichtsbehörden  in  Nen-Ruppin  nnd  Potsdam 
and  demnächst  bei  den  Regierungen  in  Potsdam  nnd  Wiesbaden.  Ende  1887 
wurde  er  nach  bestandenem  Regierungsassessor-Examen  als  solcher  dem  Polizei- 
präsidium in  Berlin  überwiesen.  Er  verblieb  daselbst  auch  nach  seiner  am  26.  Mai 
1895  erfolgten  Beförderung  zum  Regierungsratk  nnd  bearbeitet  z.  Z.  die  Ber- 
liner Verkehrsangelegenheiten.  —  In  Neu-Bappin  genügte  er  vom  1.  April  1881  bis 
1.  April  1882  seiner  militairischen  Dienstpflicht  im  4.  Brandenburgiscben 
Infanterie-Regiment  No.  24  nnd  ist  seit  1883  Reserveoffizier.  —  Seine 
musikalischen  Neigungen  nnd  Leistungen,  welche  er  an ter  Ander m  auch  als 
Vorstandsmitglied  des  Richard  Wagner-Vereins  Berlin-Potsdam  bethätigt, 
dürfen  hier  nicht  ausser  Erwähnung  bleiben 

365.  »Gerhard  Philipp  Jacob.  3.  8.  v.  315.  Oeb.  den  18.  Juli  1859 
zn  Schivelbein  in  Pomm.  Rittmeister.  Im  Aelternhause  erzogen,  besuchte 
er  das  Victoria -Gymnasium  in  Potsdam,  bestand  im  Herbst  1879  das  Abiturienten- 
Examen  nnd  trat  den  1.  October  desselben  Jahres  bei  dem  3.  Schlesischen 
Dragoner-Regiment  No.  15  ein.  Am  13.  Hai  1880  Portepeefähnrich,  war  er 
vom  März  bis  October  1880  zur  Kriegsschule  zn  Potsdam  kommandtrt.  Am 
12.  Februar  1881  Seconde-Lieutenant,  wurde  er  vom  1.  .October  1888  bis  zum 
1,  September  1890  (2  Kurse)  zum  Militair-Reit -Institut  in  Hannover  kommandiit. 
Am  20.  September  1890  unter  Beförderung  zum  Premier -Lieutenant  in  das 
Schleswig-Holsteinscbe  Ulanen-Regiment  No.  15  versetzt,  wurde  er  am  17.  Harz 
1894  als  Adjutant  znr  6.  Kavallerie -Brigade  (Brandenburg  a.  d.  H.)  kommandirt 
nnd  am  27.  Januar  1895,  unter  Belassung  in  diesem  Kommando  und  unter 
Versetzung  in  das  Ulanen-Regiment  Graf  zu  Dobna  (Ostprenssisches)  No.  8, 
zum  Rittmeister  befördert.  Ein  passionirter  Reiter,  hat  er  auch  eine  grossere 
Anzahl  von  Erfolgen  auf  der  Rennbahn,  eine  bedeutende  Anzahl  von  Siegespreisen 
aufzuweisen  und  ist  besonders  von  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  durch  zweimalige 
Verleihung  des  Ehrenpreises  für  Dauerritte  ausgezeichnet  worden. 

Gem.:  'Katharina  Ida  Jahns,  Hochzeit  den  15.  November  1894; 
i.  V.:  Oberstlientenant  a.D.  Dr.  Max  Jahns;    i.  M.:  Marie  Tannhäuser. 

Tochter:  'Elisabeth  Katharina,  geb.  den  12.  Februar  1896  zu 
Brandenburg  a.  d.  H. 

366.  'Leo  Heinrich  August.  8.  v.  817.  Geb.  den  18.  Februar  1865  zn 
Wittendorf  bei  Kreuzburg. 

867.  Alfred.     8.  v.  318.     Oekonom. 

868.  'Hans  Wedig  Reinhold.    8.  v.  819.    Geb.  den  6.  Juli  1892. 

369.  'Ernst  Reinhold  Gustav.    8.  v.  321.    Geb.  d.  25.  März  1895. 

370.  'Wedlu Hermann  Heinrich  Hans.  l.S.v.325.  Geb. den 31. August  1888. 
871.  'Eogert  Christoph  Friedrich.  2.  S.v.  325.  Geb.  den  22.  Februar  1888. 

372.  «Hans  Hermann.    3.  8.  v.  325.    Geb.  den  4.  Harz  1898. 

373.  'Paul  August  Ferdinand.  S.  v.  326.  Geb.  den  26.  März  1872 
und  am  4.  August  1883  im  Seebade  Ost-Diwenow  ertrunken. 

374.  'Brono  Oskar  Bogisiaf.  8.  v.  828.  Geb.  den  18.  Juni  1888  zu 
Magdeburg.  Er  kam  den  29.  August  1850  in  das  Kadettencorps  zn  Bensberg, 
den  1.  Hai  1855  nach  Berlin  und  wurde  den  2.  Hai  1857  als  characterisirter 
Portepee-Fähnrich  dem  27.  Infanterie-Regiment  zugetheilt.  Er  war  vor  1898 
bereite  gestorben. 

875.  George  Emil  Wilhelm  »Franz.  S.  v.  329.  Geb.  den  18.  Januar 
1857  zu  Labes;  er  kam  den  1.  Hai  1867  in  das  Kadettencorps  zu  Wahlstadt, 
den  1.  Hai  1871  nach  Berlin,  wurde  den  28.  April  1874  als  Fähnrich  dem 
9.  Infanterie-Regiment  (Colberg)  zugetheilt,  wo  er  am  13.  November  desselben 
Jahres  Seconde-Lieutenant,  am  1.  October  1876  Bataillons- Adjutant  wurde. 
Er  hat  3  Jahre  die  Kriegsakademie  besucht  und  war  seit  1882  als  Lehrer  zur 
Kriegsschule  zu  Cassel  kommandtrt;  am  1.  October  1884  von  diesem  Kom- 
mando  abgelöst,    schied   er   am  11.  November  ejd.  aus,  zu  den  Offleieren  der 


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—     440    — 

Landwehr,  am  als  Instruktion  sl  ehrer  nach  China  zn  gehen,  worauf  er  dann  am 
14.  Februar  1885  als  Premier-Lieutenant  im  8.  Ostpreussischen  Infanterie- 
Regiment  No.  45  wieder  angestellt,  nach  Versetzung  in  das  Infanterie  •  Regi- 
ment No.  91  auf  2  Jahre,  vom  2.  März  1889  zur  Dienstleistung  in  den  Grossen 
Generals tab  versetzt  wurde;  den  18  November  1890  als  Hauptmann  als  auite 
des  Infanterie-Regiments  No.  91  gestellt,  wnrde  er  den  22.  März  1891  in  den 
Nebenetat  des  Grossen  Generalstabes  und  im  März  1895  als  Hauptmann  und 
Compagnte-Chef  in  das  Magdeburgische  Infanterie-Regiment  No.  26  nach  Mag- 
deburg versetzt.  Er  besitzt  den  Chinesischen  Orden,  die  I.  Stufe  der  3.  Klasse, 
vom  goldenen  Drachen  etc. 

Gem.:  Margarethe  Calandrelli,  Hochzeit  den  25.  Juni  1891;  i.  V.: 
Professor  N.  N.  Calandrelli. 

376.  •Waldenw  Ludwig  Carl  Albert.  1.  S.  v.  830.  Geb.  den  20.  Jani 
1.848  zn  Altenwalde-,  er  besuchte  das  Gymnasium  zu  Neu- Stettin,  ging  dann 
zur  See  und  ist  den  30.  Mai  1894  als  Schiffskapitain  zn  Rarotonga  (Raia- 
tera,  Cooks-Inseln)  gestorben. 

377.  "Franz  Hugo  Alexander.  2.  S.  v.  330.  Zu  Altonwalde  den 
17.  Januar  1851  geboren,  hatte  Schulunterricht,  meist  privater  Art,  in  Bar- 
walde, Grünwald,  dann  in  Berlin  auf  einer  Realschule  bis  incl.  Prima  ge- 
nossen, worauf  er  am  1.  März  1868  als  Avantageur  in  das  Magdeburgische 
Jäger -Bataillon  No.  4  nach  bestandenem  Fähnrichs-Examen  in  Sangerhansen 
eintrat  Am  10.  October  1868  Fähnrich,  vom  1.  März  bis  1.  August  1869 
zur  Kriegsschule  Erfurt  kommandirt,  wurde  er  den  14.  October  1869  Seconde- 
Lientenant,  als  solcher  er  den  Krieg  von  1870/71  mitmachte  und  eich  bei 
Beanmont  das  Eiserne  Kreuz  II.  Klasse  erwarb,  ausserdem  er  seit  1892  noch 
den  Rothen  Adler-Orden  IV.  Kl.  besitzt.  Tom  1.  April  1873  bis  1.  April 
1874  znr  TJnterofncierschule  Potsdam  kommandirt  Am  2.  Juni  1877  unter 
Beförderung  zum  Premier-Lieutenant  in  das  Hessische  Jager-Bataillon  No.  11 
versetzt.  Den  10.  December  zn  den  beurlaubten  Offlcieren  der  Landwehr-Jäger 
fibergetreten;  dann  am  4.  Januar  1879  mit  Premier  -  Lieutenant  -  Patent  vom 
2.  Juni  1878  in  das  Westpb&lische  Infanterie-Regiment  No.  37  wieder  an- 
gestellt. Vom  1.  April  1881  bis  1.  April  1884  zur  Unterofflcierachule  Ett- 
lingen. Am  17.  Juni  1884  zum  Hauptmann  und  gleichzeitig  zun  Compagnie- 
Ffihrer  der  Unterofflcierschnle  Potsdam  ernannt.  Am  18.  November  1888  mit 
Patent  als  Hauptmann  vom  17.  Juni  1883  in  das  4.  Niederschlesisehe  Infanterie- 
Regiment  No.  51  nach  Brieg  als  Hauptmann  und  Compagnie-Chef  versetzt 
Am  28.  Juli  1892  zum  Major,  am  1.  October  1898  zum  Bataillons-Kommandeur 
ernannt,  wurde  er  als  solcher  den  18.  October  1895  in  das  4.  GroBBherzoglich 
Hessische  Infanterie-Regiment  N.  118  (Offenbach)  versetzt. 

Gem.:  'Elisabeth  Charlotte  Auguste  Franziska  Tummeley, 
geb.  den  5.  September  1861  zu  Pyritz;  Hochzeit  den  22.  August  1885;  i.  T.i 
Franz  Friedrieb  Tummeley,  Königlicher  Amtsrath  auf  Domaine  Altstadt- Pyritz, 
geb.  den  26.  December  18)0;  i.  M.:  Elisabeth  Fintelmann,  geb.  den  28.  October 
1840  zn  Potsdam,  gest.  den  1.  October  1861  zu  Pyritz. 

Sohn:  400. 

Töchter:  1.  'Frieda  Hedwig  Charlotte,  geb.  den  10.  Juli  1886. 
2.  *Ewa  Henriette  Auguste  Luise,  geb.  den  24.  Januar  1888. 

378.  *Paul  Reinhold.  3  S.  v.  330.  Geb.  den  80.  October  1855.  Er 
besuchte  das  Werdersche  Gymnasium  in  Berlin  und  ist  im  März  1870  bereits 
verstorben. 

379.  »Willibald  Louis  Bogistaf.  1.  S.  v.  331.  Geb.  den  13.  August  1855 
zu  Gimmel,  Kr.  Wohlan.  1867  meldet  der  Vater  dem  Kadettencorps,  dass 
dieser  Sohn  am  4.  April  1864  gestorben  sei,  und  den  2.  Sohn  Victor  zur  No- 
tiruug  an. 

380.  *Vlotor  Friedrich  Carl  Bogisiaf.  2,  8.  v.  381.  Geb.  den  1.  April 
1864  zu  Wohlan,  Rechtsanwalt  in  Berlin.    Er  besuchte  bis  zum  Tode  seines 


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Vaters  Stadtschule  and  Gymnasium  zu  Wohlan;  vom  1.  Januar  1876  ab  das 
Gymnasium  zu  Waldenhurg,  von  welchem  er  Ende  des  Sommersemesters  1884 
mit  dem  Reife- Zengniss  entlassen  wurde.  Darauf  stndirte  er  2  Semester  in 
Harburg,  diente  nährend  dieser  Zeit  als  Einjährig-Freiwilliger  im  Hessischen 
Infanterie-Regiment  No.  88  (Harburg) ;  stndirte  sodann  2  Semester  Rechts- 
wissenschaften in  München  weiter,  schliesslich  in  Berlin,  wo  er  im  Sommer 
1888  das  Referendarexamen  bestand.  Dann  arbeitete  er  %  Jahre  beim  Amte- 
gericht in  Reppen,  ferner  bei  verschiedenen  Gerichten  in  Berlin.  Seit  Juli 
1893  ist  er  Assessor  und  seit  Harz  1894  Rechtsanwalt  beim  Königlichen 
Landgericht  II  in  Berlin.  Im  Januar  1890  wurde  er  Reserve-Officier  de« 
Infanterie-Regiments  v.  Gtrolmann  (1.  Posensches)  No.  18. 

Oem.:   "Elfriede  Ulrike  Henriette  Maria  Lorenz,  geh ? 

Hochzeit  den  11.  Augnst  1891;  i.  V.:  Dr.  med.  Carl  Lorenz  in  Waidenburg, 
bereits  gestorben;  i.  H.:  Florentine  Döring,  in  Breslau  als  Wittwe  gestorben. 

Tochter:  *  Lotte  Yaleska  Florentine  Victorine,  geb.  den 
-21.  Hai  1892. 

381.  «Friedrich  Wilhelm  Heinrich  Theodor.    1.  S.  v.  334.     Geb.  den 

23.  December  1868. 

382.  'Franz  Hermann  Alexander.    2.  S.  v.  334.    Geb.  den  81.  Hai  1870. 
883.    'Hermann  Caspar  Engen.     1.  S.  v.  337.     Geb.  den  9.  Hai  1874. 

Seine  Erziehung  hat  er  im  Kadettencorps,  erst  in  Cöalin,  dann  in  Berlin,  von 
1887  bis  1892  resp.  1896  genossen,  aus  dem  er  den  23.  Harz  1895  als  Portepee- 
Fähnrich  in  das  Magdeburgische  Füsilier  -Regiment  No.  36  (Halle)  trat,  woselbst 
erden  18.  August  1896  Seconde-Lientenant  wurde. 

384.  'Werner  Eugen  Caspar.  2.  S.  v.  887.  Geb.  den  17.  Hai  1877; 
er  war  Kadett  in  Ottslin,  dann  Berlin  von  1888  bis  1895,  trat  im  Sommer 
1895  ans  dem  Kadettencorps  in  Privat- Unterricht,  am  1.  April  1696  in  das 
Thüringische  Infanterie  -  Regiment  GrosBherzog  von  Sachsen  -  Weimar  No.  94 
(Weimar),  wo  er  seit  Frühjahr  1896  Portepee-Fähnrich  ist. 

385.  'Gerhard  Achaz  Caspar.  3.  8.  y.  337.  Geb.  den  29.  Jnli  1880. 
Erziehung  im  Kadettencorps,  von  1891  CBslin,  dann  vom  1.  April  1896  in 
Berlin  (Lichterfelde). 

386.  'Walter  Caspar.  4.  S.  v.  837.  Geb.  den  29.  März  1886  zn  Col- 
berg,  seit  1895  im  Kadettencorps  zn  OSslin. 

387.  'Gustav.     S.   r.    338.     Geb.   den   1.  December   1847,    gest.   den 

24.  Februar  1849. 

388.  'Otto  Constantln  Carl  Arthur  Waldemar.  1.  Sohn  v.  839.  Geb.  den 
3.  Juli  1850  zn  Danzig;  am  14.  August  1870  bei  Colombey-Nouilly,  vor  Metz, 
erst  an  der  rechten  Hand  durch  Schuss  verwundet,  gleich  darauf  in  derselben 
Attacke,  dennoch  vorwärts  stürmend,  von  einer  Granate  in  den  Leib  getroffen, 
arg  vorstammelt  gefallen  and  auf  dem  Schlachtfelde  beerdigt  worden.  Er 
ist  erst  im  grossalternlichen  Hause  zn  Rosainen  resp.  Lentzruhe  bei  Harien- 
werder  erzogen,  dann  im  Kadettencorps  in  Potsdam  vom  1.  Hai  1862  bis  1.  Mai 
1865,  darauf  in  Berlin  bis  März  1868,  von  wo  ab  bis  1.  Februar  1869  er  Pri- 
vatunterricht auf  das  Portepeefähnrich -Examen  erhielt,  an  dem  letztgenannten  Tage 
bei  dem  6.  Ostpreussischen  Infanterie -Regiment  No.  48  in  Königsberg  eintrat, 
im  Angust  1869  zum  Portepeefähnrich  befördert,  vom  1.  Harz  1870  bis  15.  Juli 
1870  zur  Kriegsschule  in  Hannover  kommandirt  wurde,  wo  dann  er  als  Offlzier- 
dienstthnender  (Degenfähnrich)  mit  dem  Regiment  nach  Frankreich  rückte 
und  einer  der  Ersten,  eben  vor  seiner  Ernennung  zum  Seconde-Lientenaut,  auf 
dem  Schlachtfelde  rühmlichst  fiel.  —  Durch  Bestimmung  seines  Grossvaters 
sollte   ihm   das   Gut  Kl. -Rosainen  (Lentzruhe)   zufallen;   doch   überlebte   ihn 


889.    Waldemar.    2.  S.  v.  339  (2.  Ehe).    Geb.   den   27.  Februar   1854, 
gest.  den  22.  Jnli  1856. 


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390.  -Paul  Haas  Reinhold  Waldenar.  3  S.  v.  330.  Geb.  den  30.  No- 
vember 1855.  Hauptmann.  Er  besuchte  erst  du  Friedrich -Wilhelm»  Gym- 
nasium in  Berlin,  vom  1.  October  1865  bis  1.  Juni  1866  das  Friedrichs-(jym- 
tiaeium,  vom  1.  November  1866  bis  15.  Februar  1867  die  Realschule  des  Dr. 
Döbbehn  zu  Berlin,  worauf  er  am  2.  Mai  1867  bis  30.  April  1870  in  das  Ka- 
dettenkorps zu  Potsdam,  vom  1.  Mai  1870  bis  19.  April  1873  in  das  zu  Berlin 
eintrat,  wo  ihm  die  Ebre  wurde,  vom  1.  Kai  1872  bis  zn  seiner  Ernennung 
znm  Offizier  Leibpage  Sr.  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Karl  (den  21  Jnni 
1872  Johann iter- Ordens-Kapitel  zn  Sonnenbarg)  zn  sein.  Ans  dem  Kadetten- 
Corps  trat  er  am  19.  April  1873  als  Seconde- Lieutenant  in  das  Kaiser-Alex- 
ander -Garde -Grenadier- Regiment  No.  1  ein,  wo  er  vom  1.  October  1875  bis 
1.  October  1877  Adjutant  des  Füsilier -Bataillons,  dann  am  15.  April  1882 
Premier-Lieutenant,  vom  1.  October  1884  bis  1.  August  1887  zur  Kriegs- 
Akademie  kommandirt  wurde.  Bei  Nenformirung  der  vierten  Bataillone 
wurde  er  in  das  Infanterie  -  Regiment  No.  129  nach  Bromberg  versetzt  Am 
22.  Hai  1889  zum  Hauptmann  und  Compagnie-Gbef  befördert,  garnisonirt  er 
in  dem  ITT.  Bataillon  seit  2.  October  1N98  in  Schneidemnnl,  jetzt  in  Bromberg. 

391.  •Reinhold  Curt  Eberhard.  4  8.  v.  339.  Geb.  den  29.  Juli  1359, 
gest.  den  18.  Hai  1868  in  Berlin.     (Matthai- Kirchhof.) 

392.  "Friedrich  Wilhelm  Nicolaus  Wedig.  8.  v.  340.  Geb.  den  19.  Sep- 
tember 1854  zu  Schwedt  bei  Treptow  a.  R,  gest.  den  8.  April  1862  zu  Wehlin, 
beigesetzt  in  Althof  bei  Treptow  a.  R. 

393.  'Bruno  Carl  Wilhelm.  8.  v.  841.  Geb.  den  24.  Juni  1854  zu  Hag- 
debnrg,  später  auf  Schule  in  Berlin,  folgte  dann  seinem  Vater  1864  nach  Bau- 
land ;  ist  jetzt  Besitzer  einer  Zinkgues -Fabrik  in  Berlin. 

894.  Paul.    8.  v.  342.    Geb.  den  19.  Hai  1878. 

395.  Eugen.    1.  8.  v.  S47.    Geb.  1878.  gest.  im  Winter  1888/84. 

896.  Peter.    2.  S.  v-  847.    Geb.  den  1.  Januar  1880. 

397.  «Bertram  Eigen.    1.  B.  v.  350.    Geb.  den  6.  November  1889. 
397  a.   "Slgurt  Ernst  Oskar.    2.  S.  v.  860.    Geb.  den  22.  December  1893 

zu  Dorpat,  gest.  im  Harz  1894. 

898.  *Cart  Reinhold  Nicolai.    8.  v.  351.    Geb.  den  22.  Hai  1894. 

24.  Generation  von  1905  bis  1940. 

399.  »Hellmuth  Otto  Max    8.  v.  868.    Geb.  den  8.  September  1891. 

400.  'Franz  Georg  Christoph  Ediard.  S.  v.  877.  Geb.  den  24.  April  1892. 


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III.  Abschnitt. 

Nachtrag  zur  Ergänzung  des  I.  Thells. 

Zu  Seite  17,  Zeile  24  von  oben:  Ea  liegt  in  diesem  ängstlichen 
Sachen  in  der  Feme  aber  anch  eine  Harte.  Nichts  berechtigt  die  betreffen- 
den Nachkommen  von  heute  dazn,  so  allgemein  von  ihren  vermeintlichen  Stamm- 
vätern anzunehmen,  dass  sie  SO  wanderlustig,  unstfit  und  ärmlich  sitairt  gewesen 
seien;  Nichts  dazn,  sie  des  Mangels  an  Heimathsgefuhl,  als  wenn  sie  nicht 
anch  an  der  väterlichen  Scholle  gehangen,  zn  bezichtigen.  Wird  hier  nicht 
eine  Fietätlosigkeit  begangen?  —  Wir  sehen  speciell  nach  Westphalen  und 
Pommern,  könnte  bei  der  Aehnlichkeit  dieser  norddeutschen  Unterst&mme  der 
beiden  Völkchen,  in  ihren  körperlichen  intellektuellen  Eigenschaften,  in  ihren 
Gebräuchen,  bei  ihrer  monarchischen  Gesinnung,  religiöser  Vertiefung,  bei  ihrer 
Hinneigung  zu  einander,  wo  anch  oft  der  Stammvater  von  hier  dort  (v.  Bonn  etc.), 
van  dort  hier  gesucht  wird,  nicht  der  Schlnss,  historisch,  gesacht  werden:  ob 
nicht  bei  Einwanderung  etwa  der  Indogermanen  beide,  die  Pommern  and  die 
Westnhalen  eines  Sonderstammes  gewesen  and  sie  bei  dieser  oder  einer  andern 
Gelegenheit  resp.  Wanderang  au  seinder  gewürfelt  worden  seien?  —  Es  macht 
sich  ferner  bemerkbar,  dass  diese  nach  einem  Stammvater  von  anders  woher 
Sachenden,  abgesehen  davon,  dass  dies  ein  allgemein  zu  nennender  Zag  der 
Deutschen  (Spleen  —  s.  v.  Winckler)  ist,  diese  irrenden  Familien  hier  meistens 
des  pommerschen  Uradels  sind  and  dass  später  Herangekommene  (Reichsdeutsche) 
gern  wieder  zn  diesem  pommerschen  TJradel  gerechnet  werden  möchten.  Das 
in  der  Chronik  von  Pommern  Irrige,  durch  das  Abhalsen  der  Wenden  auf 
dag  rahige  Pommerland,  dieser  Spuk  mag  hier  zum  Wechseln  der  Bollen  und  der 
Heimath  auch  sein  Spiel  treiben;  man  will  eben  nicht  von  Wenden  abstammen. 

Zn  8.  18  Z.  4  von  nnten:  Wenn  von  den  bedeutenden  Opfern  und 
Schenkungen  in  Pommern,  seitens  des  Uradels,  an  die  werdende  Kirche  hier 
in  Etwas  abgesehen  wird,  so  findet  man  daneben  und  später  geworden  die  un- 
erfreuliche Erscheinung,  dass  jetzt  nur  noch  so  wenig  Geschlechter  des  pom- 
merschen Uradels,  in  sp.  der  Erb-,  Barg-  und  Schlossgesessenen  Hinterpommenu, 
etwa  nur  zwei  und  in  einzelnen  Linien  nur  als  noch  begütert  zu  nennen  sind, 
während  später  von  Westen,  resp.  auch  von  Osten  berangewanderte  Familien 
w  verstanden  haben,  sich  mit  recht  ansehnlichem  Grundbesitz  zn  beglücken. 
Letztere  kamen  aus  gewisser  Leere  hier  in  die  Völle  mit  dem  Vorsätze,  za 
erwerben,  waren  auch  rührig  und  bestrebt,  das  Lehnsverhältniss  für  sich  aus- 
zunutzen, nicht  ihm  missmuthig  entgegen  za  arbeiten,  während  die  Gross- 
orangesessenen  den  wahren  Werth  ihrer  Stellang  and  ihres  Grundbesitzes  nicht 
hoch  genug  anschlugen,  nicht  Staatsämter  and  Fürstengunst  suchend  etc., 
auch  nicht  (so  viel  geboten)  mit  ihrem  Pfunde  wucherten,  sondern  mehr  in 
Behaglichkeit  und  Passivität  auf  ihrer  Scholle,  mehr  abgeschlossen,  verharrten. 
Der  Charakter  der  Urpommeru  spielte  hier  anch  mit.  —  Zur  Erhärtung  und 
Charakterisirung  möge  hier  eine  Auslassung  v.  d.  Dollens  in  Beinen  „ßtreif- 
zügen  in  Pommern"  Platz  finden  (er  hat  speciell  die  v.  Kleiate  und  gegensätz- 
lich die  v.  Wolde  im  Auge):  „Es  ist  eigentümlich  und  interessant  zu  be- 
obachten und  darüber  nachzusinnen,  wie  nahe  hier  (Land  Beigard)  2  Familien, 
die  v.  Kleists  und  die  v.  Wolde,  zusammen  wohnen,  die  in  ihrem  ganzen  Tem- 
perament, in  ihren  Anschauungen  im  Wesen  und  Streben  so  grundverschieden 
von  einander  sind  (die  ersteren  stammen  ans  Mitteldeutschland,  sind  Reichs- 
deutsche, Landgermanen   [nach  Siebmacher  und  Andern],  die  andern  aus 


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dem  nördlichen,  dem  Vandalenreiche,  sind  Seegermanen,  ans  Holstein  nach 
dem  Schwesterlaudc  Pommern  gekommen).  Die  v.  Kleist«,  überall  voll  Feuer 
und  Leben,  rührig  und  sich  versuchend  in  Staatsämtern,  als  Offiziere  and  (auch) 
Dichter,  hinausstrebend  in  die  Ferne,  voll  hoher  Ziele  nnd  voll  Unruhe  etc 
Die  v.  Wulde  im  Allgemeinen  fern  sich  haltend  von  öffentlichen  Geschäften, 
die  sie  ihren  StandeBgenossen,  den  v.  Kleisten,  den  v.  Rarael,  Podewils  etc. 
gern  überliessen,  weil  sie  in  deren  Händen  die  Führung  der  Landesangelegen- 
heiten wohl  aufgehoben  glaubten,  nicht  bnhlend  im  Ffirstengnnst,  wie  es  unter 
der  Regierung  Bogislafs  X.  schon  Sitte  wnrde,  zogen  sie  sich  auf  ihre  Hufen 
zurück,  sie  zu  bestellen  und  durch  den  Ertrag  der  Felder  und  Walder,  der 
Wiesen  und  Güter  für  den  Wohlstand  ihrer  Familie  Sorge  zu  tragen.  In 
Falle  der  Noth  indess,  wenn  es  hiess:  das  Vaterland  ist  in  Gefahr!  d.  b.  in 
der  Sprache  der  damaligen  Zeit:  „der  heimische  Herd  wird  bedroht!"  da  waren 
sie  auch  bei  der  Hand,  den  Feind  von  sich  abzuwehren."  An  einer  anderen 
Stelle  sagt  er:  „aber  alle  die  v.  Kleiste,  die  wir  so  haben  in  einer  stolzen, 
prächtigen  Reihe  an  uns  vorüberziehen  sehen,  sie  tragen  alle  mehr  einen  welt- 
männischen, wenn  auch  immer  noch  recht  preussischen  Charakter,  als  einen 
pommerschen."  Auch  hier  in  der  Geschichte  der  v.  Glasenapp,  den  reiche- 
deutschen  Familien  gegenüber,  können  Beobachtungen  ähnlicher  Art  gemacht 
werden.  —  Anf  die  mit  grosser  Yorsicbt  entgegen  zu  nehmenden  Aufzeich- 
nungen des  Dr.  Klempin  zu  einer  Geschichte  der  Familie  v.  Kleist  wird  hin- 
zuweisen sein. 

Zu  S.  46  Z.  14  von  unten:  Der  pommersche  Archivar  Kratz  erklärt 
und  nennt  alles  Entgegengesetzte  Erfindung:  „Kein  pommerscher  Herzog  hat 
ein  Wappen  und  noch  viel  weniger  (?)  Schildhalter  verliehen,  ebensowenig 
einem  Adelsgeacblecht.  als  einer  Stadt" 

Zu  S.  46  7i.  14  von  oben:  In  den  Kreuzzfigen  wurde  ein  Tuch  über 
den  Helm  gedeckt  getragen,  bunt  verziert  und  ausgezackt,  wird  es  Helmdeck«, 
ein  Theil  des  Wappenschmuches  (Freytag). 

Zu  S.  47  Z,  22  von  oben:  Der  offene  funfgegitterte  Turnierhelm  ist 
desshalb  bei  dem  Geschlecht  gebräuchlich,  weil  die  Erb-,  Burg-  und  Schloss- 
gesessenen  doch  mindestens  mit  dem  reichsdentschen  Freiherrn-Stande  (frihe 
lüde)  vermöge  ihrer  politischen  Stellung,  ihrer  Macht,  ihres  Grundbesitzes  etc 
gleich  rangirten  nnd  auch  wohl,  weil  sie  die  Anfuhrer  der  Heerhanfen  waren, 
welche  sie  ja  selbst  gestellten.  —  Der  en  face  in  Sicht  befindlichen  einzelnen 
Helmwulslen  in  den  Hanptfarben  (roth  und  weiss)  abwechselnd  sind  meistens  7, 
auch  9  gebräuchlich  gewesen.  Das  Beden  des  Wappens  derer  v.  Glasenapp 
nach  seinen  Enblemen  und  Beiner  Zusammenstellung  ist:  Dass  durch  Eintreten 
und  Kampf  für  das  Christentum,  durch  Einführung  und  Verbreitung  des 
Christen  Glaubens  auch  die  Kultur  {rother  Winkelbalken)  befördert  und  das 
Heidenthum  (Mohrenkopf)  überwunden  worden,  resp.  noch  wird. 

Zu  S.  49  Z.  15  von  unten:  Die  Sage  läuft  jetzt  noch  hier  im  Volks- 
munde, dass  das  Meer  ausgedehnte  Landstriche  von  der  Insel  Wollin  etc.  ab- 
gerissen nnd  in  die  Flnthen  versenkt  habe  und  daher  rühre  die  Oderbank, 
jene  Untiefe,  welche  5  bis  6  (See-  ?)  Meilen  von  der  Wolliner  Koste  entfernt 
und  mit  dieser  nach  Osten  ziemlich  gleichlaufend,  die  Schiffer  zur  grSnten 
Vorsicht  mahnt;  auch  die  Swine  habe  ihren  Ansflnss  viel  weiter  nordwestlich 
gehabt,  als  jetzt  nnd  an  ihrer  Mündung  habe  dann  Vineta,  etwa  in  Hohe 
des  jetzigen  Dorfes  Damerow,  dem  Streckelberge  gegenüber,  gelegen.  (S.a. 
v.  d.  Dollen.)  Ob  die  1895  bei  der  Baggerung  der  Swine -Mündung  zu  Tage 
geforderte  Kirchenglocke  mit  Vineta,  zum  Theil  schon  christlich,  in  Verbindung 
zu  bringen  Bein  sollte?  — 

Zu  S.  51  Z.  3  von  unten:  Das  jetzige  Oderhaff  soll  in  früheren 
Zeiten  lange  nicht  so  gross  gewesen  sein  und  sich  nur  auf  das  jetzige  Grosse 
Haff  mit  eben  beiden  Mündungen  der  Swine  und  der  Diwenow  beschrankt 
haben,  während  zwischen  der  Mündung  der  Peene,  die  ganz  allein  ihre  Speeial- 


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Haffs,  z.  B.  das  Achterwasser  etc.  bildete,  nnd  dem  Oderbaff  sich  ein  breiter 
flacher  Wiesen-  und  Sumpfgrand  befand,  das  jetzige  Frische  oder  Kleine 
Haff.  Da,  in  einer  furchtbaren  Sturmnacht  (etwa  1304?)  brechen  die  Wasser 
von  allen  Seiten  von  der  Feene  nnd  Oder  durch  and  verschlangen  den  ganzen 
Wiesengrnnd,  auf  dem  jetzt  Schiffe  nnd  Boote  hin  nnd  her  fahren.  Hierdurch 
lSsat  sich  anch  die  ungemein  geringe  Wasserliefe  gerade  dieses  Theili  des  Haffs 
erklären,    (v.  d.  Dollen.) 

Zn  S.  52  Z.  22  von  oben:  1806  war  das  Westende  der  Höfischen  Kirche 
(das  hohe  Ufer)  noch  48  Fubb  vom  Strande  entfernt,  im  Jahre  1985  noch  37 
Fuss;  jetzt  steht  sie  jeden  Augenblick  zum  Hinnnterstnrz  bereit. 

Zn  S.  54  Z.  7  von  oben:  Es  steht  geschichtlich  fest,  dass  schon  die 
Kelten,  hier  vor  der  eigentlichen  Oermanenzeit.  den  Grabenkalk  (Mergel  etc.) 
als  Dünger  verwandten,  Salz  produzirten,  nach  Erz  graben  nnd  dergl. 

Zn  S.  57  Z.  11  von  oben:  Nach  v.  d.  Dollen:  Kassubenland  hinter 
dem  Oollen,  nach  Andern  anch  hinter  der  Grabow  erst  (letzteres  wohl  richtiger, 
siehe  Wipper). 

Zn  8.  58  Z.  19  von  oben:  Die  Hinterpommera  wollten  uro  1180  herum 
die  Vorpommern  nicht  mehr  als  ihre  Landsleute  anerkennen,  sondern  nannton 
sie  nur  Deutsche  oder  Sachsen.  1186  schon  kämpfte  Bogislaf  I.  um  Beigard, 
mnsgte  es  jedoch  den  Ostpommerschen  Herzogen  überlassen,  (v.  d.  Dollen, 
v.  Kanzow.) 

Zn  S.  59  Z.  6  von  nnten:  Hier  in  diesem  öränzlande  war  das  Recht 
mehr,  als  sonst  wo  in  Pommern,  anf  die  Spitze  des  Schwertes  gestellt.  Die  Gräuze, 
zum  Entweichen,  war  nahe,  die  Herzogliche  Macht  nnd  der  Einfiuss  gering, 
(v.  d.  Dollen,  nach  v.  Kanzow.) 

Zn  S.  62  Z.  8  von  oben:  Als  Mestwinl.  von  OBtpommern  1220  starb, 
hinterliess  er  4  Sühne:  Swantepolk,  WartiBlaf,  Sambor  nnd  Ratibor,  mehrere 
Töchter,  darunter  Pribislawa  (?),  Gemahlin  deB  Fürsten  Fribislaf  von  Mecklen- 
burg, der  spater  Land  nnd  Stadt  Beigard  von  seinem  Schwager  Swantepolk 
erhielt,  woselbst  er  anch  nebst  Gemahlin  begraben  worden  ist  —  1331  werden 
in  einem  Leimbriefe  des  Fabstos  Johann  XXII.  Beigarden  (also  wohl  mehr 
Galten  als  gard  oder  grod,  anch  Nangarten  zn  der  Zeit)  cnm  caatro  Fonzym 
(Polzin?)  genannt.  Es  war  oft  fürstenloses  Land;  so  z.  B.  hatte  1872  Geit 
Handuuel  Hans,  Stadt  nnd  Land  Beigard  für  700  Mark  Finkenogen  in  Pfand- 
besitz,   (v.  d.  Dollen.) 

Zn  8.  70  Z.  24  von  oben  wird  hier  für  Atheisten,  Anarchisten  etc.  ein 
Ausspruch  Friedrichs  des  Grossen  noch  angeführt:  „Der  Atheismus  ist  ein 
Dogma,  dem  man  nur  anhängen  kann,  wenn  das  Gehirn  in  Verwirrung  ge- 
rathen  ist;  man  mnss  auf  das  Licht  des  Verstandes  nnd  der  Vernunft  verzichten, 
die  Angen  schliessen,  die  Ohren  verstopfen  und  allen  Organen  des  Körpers  ihre 
Punktionen  untersagen,  damit  sie  nicht  gegen  das  Geschöpf  zn  Gunsten 
eines  Schöpfers  Zeugniss  ablegen;  da  es  nothwendig  und  unzweifelhaft  ist, 
dass  die  Welt  einen  Ursprung  hat." 

Zu  S.  78  Z  15  von  oben:  Nach  v.  d.  Dollen:  Erst  nach  den  Tagen 
des  Papstes  Gregor  VII.  und  nach  dem  Ooncordat  von  Worms  wurde  das  Bis- 
thnro  Cammin  eigentlich  begründet.  Begreiflich  strebte  dies  immer  dahin,  sich 
unabhängig  von  den  weltlichen  Herren  zu  erhalten.  So  wenig  der  Klerus  als 
die  Klöster  Pommerns  haben  desshalb  jemals  Lehne  von  den  Fürsten  etc.  ange- 
nommen. Bei  seiner  ersten  Gründung  besass  das  nommersche  Bisthum  nicht«, 
als  Zehnten;  erst  nach  nnd  nach  gewann  es,  wie  die  Klöster,  Grund  und  Boden 
durch  Schenkungen,  aber  immer  als  volles  Eigenthum,  als  Allode. 

Zu  8.  81  Z.  8  von  unten:  Zur  Zeit  Polnatokes,  etwa  990,  wird  auf 
der  Insel  Schonen  ein  Berg  Gammel-Kullen  genannt,  sowie  der  Golmberg  bei 
Swinemflnde  auch  der  Gollen  hiess;  wie  es  in  den  Alpen  (Grajiscben)  einen 
Col  de  fenetro,  Col  de  Torrent,  Col  de  Hont,  auch  einen  Pilatus  Gulm  giobt 


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Zu  S.  81  Z.  25  von  unten:  Nach  v.  d.  Dollen:  1683  ging  die  Ab- 
lass-Kapelle  anf  dem  Gollen  in  Flammen  auf,  womit  das  in  der  Kapelle 
für  die  Frommen  „ewige  Licht",  die  hellpolirte  Metallleuchte  anf  dem  Thurm, 
für  die  Schiffer  als  Wahrzeichen,  anf  immer  erloschen  war.  Zwei  Monstranzen 
sind  noch  im  Batkhause  zn  Cöslin  nud  ein  Krnzifiz  in  der  Kirche  zn  Jamund. 

Zn  S.  92  Z.  27  von  oben:  Aehnliche  Kleidertracht  ist  anf  Engen  in 
Mönkgut,  bei  Pyritz  noch  im  Gebrauch.  Wer  diese  PoramemvSlkchon  für  Wenden 
(wie  es  ja  so  bereitwillig  von  Befangenen  versucht  wird)  ausgeben  will,  be- 
denkt unter  Anderem  nicht,  dass  sie  dann  auch  Wendensprache,  wendische 
Gebräuche  etc.,  wie  im  Spreewalde,  resp.  wie  die  Kassuben  ihre  Sprache  hatten 
beibehalten  müssen. 

Zn  S.  98  Z.  12  von  nnten:  1242  hatte  Herzog  Wartislaf  HT.  den 
„Flecken"  Treptow  nebst  den  Dörfern  Nistreakow  und  Cricnz  dem  Kloster 
Belbnck  fflr  100  Mark  Silber  verkauft;  des  ersten  Dorfes  Namen  hat  sieb  in 
den  Streskow-Wiesen,  des  letztern  in  dem  Kreckhusener  Thorweg  (Umschwung), 
einer  Stelle  der  zwischen  dem  Dorf  Klötkow  nnd  der  Stadt  Jahrhunderte  lang 
streitigen  Q ranze,  erhalten. 

Zn  8.  99,  Z.  10  von  oben:  Im  12.  nnd  13.  Jahrhundert  wurden 
Heiligengeist-Hospitäler  für  diejenigen  Pilger  errichtet,  welche  besonders  zur 
Zeit  der  Kreuzzuge,  also  ans  dem  Heiligen  Lande  mit  Atissatz  behaftet,  zurück- 
kehrten, ausserhalb  der  Stadt,  daneben  eine  Georgskapelle  (v.  Klöden);  der 
Aussatz  grassirte  aber  noch  im  14.  Jahrhundert.    (8.  Treptow  a.  E.) 

Zn  S.  100  Z.  15  von  nnten:  12(57  wird  in  einer  Urkunde  das  Achter- 
wasser ein  „mare  recens",  also  jüngeren  Ursprungs,  genannt,  welches  sich 
wohl  zugleich  mit  der  Vergrösserung  des  Haffs,  wohl  schon  vor  dem  Unter- 
gange Vinetas  (c.  830)  gebildet  bat. 

Zn  S.  102  Z.  18  von  oben:  Die  Tendenz  der  Genossenschaft  der  Vi- 
kinger  nnd  besonders,  als  Polnatoke  in  der  Jomsbnrg  an  ihrer  Spitze  stand, 
war  die  einer  edleren  Freibeuterverbindung  nnd  bestand  speciell  darin,  die 
Wehrlosen  zn  vertheidigen,  Schutz  den  Schuldlosen  zu  gewahren,  den  Ueber- 
mttthigen  zn  strafen,  den  Stolzen  niederzuwerfen;  es  entstand  ein  gewisser 
Kittersrand  in  diesem  Seeränberwesen.  Dass  mit  der  Zeit  die  Ideale  schwanden 
and  Ausschreitungen  Über  diese  gewissen  ritterlicben  Kegeln  vorkamen,  die 
Jomsbnrg  ein  richtiges  Seeränbernest  wurde,  mnss  ebenfalls  verzeichnet  werden. 
Nachdem  im  11.  Jahrhundert  die  Jomsbnrg  (bei  Nest?)  zerstört  wurde,  wandten 
sich  die  den  Dänen  entronnenen  Vikinger  nach  der  Ostias  te  Pommerns  und 
sollen  der  Sage  nach  an  der  Leba  die  Stadt  Lebamnnde  und  etwas  westlich 
das  Dorf  Rowe  (vergleiche  Ostragard,  Beigard  a.  L.)  gegründet  nnd  ihre  See 
raubereien  weiter  geübt  haben,   (v.  d.  Dollen.) 

Zu  S.  105  Z.  22  von  oben:  Professor  Gebhardt  1691  in  seiner  Chronik 
giebt  an,  dass  Yin  eta,  auch  Wirrnis,  durch  die  Vandalen  entstanden  nnd  theilt 
mit,  dass  diese  Handelsstadt  nicht  erst  zur  Zeit  Cäsars  und  Tacitus  gestanden 
habe,  sondern  viel  früher,  ja  selbst  vor  Borns  Gründung  bis  in  das  10.  Jahr- 
hundert vor  christlicher  Zeitrechnung;  ein  eben  nicht  viel  geringeres  Alter 
schreibt  ihr  Marpager  zu,  der  Vineta  eine  Pflanzstätte  der  Phönizier  nennt 
Ueber  die  Art  des  Unterganges  sind  alle  nennenswerthen  Historiker  einig, 
über  den  Zeitpunkt  gehen  sie  etwas  auseinander,  zwischen  796  und  830.  Nach 
Adam  von  Bremen  segelte  mau  von  Jumneta  (wobei  ihn  die  Jomsbnrg  irritirt) 
also  Yinata,  in  14  Tagen  nach  Ostragard,  welches  einige  mit  Nowgorod  in 
Bassien,  dessen  Hanptstand  Chive  (Kiew)  war,  Andere  es  aber  als  Beigard  a. 
d.  Leba  deuten.  —  Auf  der  Insel  Usedom  liegt  ein  Turbmch  mit  dem 
Gothen-See  nnd,  wie  schon  erwähnt,  der  Golm  oder  Gollenberg;  alles  Er- 
innerungen an  die  Germanen-Zeiten  (was  die  Wendenspäher  mit  Stillschweigen 
übergehen). 

Zn  S.  108  Z.  16  von  oben:  Hierher  gehört  ein  charakteristischer  Di- 
visionB-Befehl  des  leider  zu  früh  dahin  getretenen  Heldenprinzen,   welchen 


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der  Dichter  sehr  schon  „don  rothen  Aar  im  Brandenburgischen  Schild"  nennt, 
des  Foldmarschalls  Prinzen  Friedrich  Carl  von  Preusseii,  d.  d.  4.  Juli  1860: 
^Soldaten  der  8.  Division!  Ich  höre  auf,  Euer  Divisiona-Kommandeur 
„zu  sein,  denn  durch  den  Willen  des  Prinz- Regenten  bin  ich  zum  Komman- 
adirenden General  des  8.  Armee-Corps  ernannt  —  Es  ist  also  heute  das 
„letzte  Mal,  daaa  ich  zu  Euch  rede.  —  Ihr  wisBt  es  Alle  und  habt  es  am 
„meinem  Hunde  gehört,  wie  grosse  Stöcke  ich  auf  Euch  Pommern  halte. 
„Dar  seid  gehorsam,  treu,  unverdrossen,  ansdanernd,  ehrliebend, 
„besonders  beherzt  und  kriegerisch,  voller  Kraft  und  Lebendig- 
keit und  geschickt  im  Gebrauch  Eurer  Waffen.  Täglich  konnte  ich 
„mich  von  Euren  Fortschritten  überzeugen  und  noch  letztbin,  bei  meiner 
„Besichtigung  habe  ich  viel  Freude  an  Euch  gehabt.  Fahrt  mit  Eifer  so 
„fort!  Ihr  habt  mich  mit  solcher  Zuversicht  erfüllt,  dass  ich  mich  ver- 
geblich frage,  welches  der  Feind  ist,  den  Ihr  nicht  besiegen  müsstet.  Ich 
„kenne  keinen.  —  Ich  theile  vollkommen  Eure  Meinung,  dass  diese  Pom- 
„  morsche  3.  Division  schon  allein  so  viel  werth  ist,  wie  ein  ganses  Armee- 
„Corps.  Dir  begreift  daher,  dass  die  Trennung  von  Euch  mir  herzlich 
„schwer  wird.  So  lebt  denn  wohl  und  seid  Gott  befohlen,  Dir  lieben  Leute, 
„Dir  kriegerischen  Pommernl  Wenn  ich  auch  ferner  nicht  mehr  unter 
„Euch  bin,  mein  Herz,  das  bleibt  in  Pommern,  bei  Euch!  Behaltet  denn 
„auch  mich  in  gutem  Andenken,  damit  wir  als  alte  Freunde  uns  begrflssen, 
„wenn  dermaleinst  mein  Sehnen  sich  erfüllte.  Euch  in  den  Feind  zu  führen ; 
„denn  glücklich  mnss  der  sein,  der  Euch  kommandirtl  — 

gez.  Friedrich  Carl,  Prinz  von  Preussen.1- 
Schneidigster  Kavallerie- Fuhrer,  grosser,  unbesiegter  Feldherr,  der  ge- 
rade zu  den  schwierigsten  Aufgaben  in  den  letzten  Kriegen  ausersehen  wurde 
and  stets  glänzend  siegte.  Dieser  ganze  Mann,  wahrer  Hecke,  dürfte  als 
nicht  anzuzweifelnde  Autorität  hier  gelten.  —  Wie  lohnte  man  seine  Gross- 
thaten?  Leider,  als  habe  man  nach  25  Jahren  diese  und  Ihn  vergessen  — 
schmachvoller  Undank!  —  Jedoch  dieser  Kriegsheld  von  wahrer  Grösse 
bohlte  hier  weder  um  Dank,  noch  um  Popularität.  Seine  Werke  folgen  ihm 
nach  und  müssen  doch  gekrönt  werden!  — 

Zn  S.  114  Z.  9  von  oben:  Wulfstan,  alter  Seefahrer  und  Geschichts- 
schreiber aus  Hvdabis  (Schleswig),  im  9.  Jahrhundert  lebend,  machte  auch  den 
Freussen  oder  Protzen,  welche  jetzt  nicht  mehr  rein  kenntlich  (?)  sind,  einen 
Besuch  (Hörn,  Kulturgeschichte  von  Preussen).  Wulfstan  inusste  also  auch 
die  Wenden  an  der  Küste  kennen.  — 

Zu  8.  125  Z.  7  von  unten:  Nach  Frevtag:  Der  wirkliche  Adel  leitete 
seine  Abstammung  von  den  Gottern  her;  daher  auch  die  hervorragende  Stellung, 
"Verehrung  und  Achtung  seitens  der  Untergebenen;  der  deutsche  Mann,  der  in 
den  realen  Verhältnissen  höchst  demokratisch  gesinnt  war,  erwies  sich  in 
Beineu  Neigungen  als  höchst  aristokratisch,  fast  ebenso  sehr,  als  der  Gallier 
und  Römer.  Er  hatte  tiefe  Hochachtung  vor  edler  Herkunft,  denn  er  war  ein 
frommer  Mann  und  als  die  adligen  Geschlechter  seines  Volkes  galten  ihm  die 
Familien,  welche  ihre  Ahnen  bis  zu  den  Göttern  hinaufführten. 

Zu  8. 127  Z.  14  von  unten:  Im  deutschen  Beiche  wurden  die  Prädikate 
der  Fanüliengenossenschaft,  der  Freundschaft,  wie  „Oheim,  Vetter"  den  Brief- 
geadelten von  den  Altadligen  nicht  beigelegt.  —  Dem  Briefgeadelten  stand 
noch  nicht  frei,  ein  Bittergut  als  Eigenthnm  zu  erwerben,  er  bedurfte  dazu 
der  besonderen  Einwilligung  des  Landesherrn  und  der  adeligen  Landschaft 
(Freytag.) 

Zu  8.  138  Z.  36  von  oben:  Der  politische  Unterschied  zwischen  den 
Erb-,  Burg-  und  SchloBSgesessenen,  den  „Beschlossten"  und  dem  andern  Adel, 
den  „Unbeschlossten"  machte  sich  in  Pommern  auch,  trotz  des  Ausspruchs, 
daas  im  Allgemeinen  der  altpommersche  Adel  eine  Familie  bildete,  als  eine 
recht  oft  scharf  hervortretende  Verschiedenheit  bemerkbar;  schon  aus  dem 


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Grande  s.  TM.  I.  S.  142  Z.  8  von  unten;  die  Erb-,  Barg-  and  Schlo&sgetessenen 
bolehuten  andere  des  Adels  selbstständig,  ohne  irgend  welche  Ein  Wirkung  etc. 
des  Forsten;  die  Hnldignng,  die  Pflichten,  der  Leimseid  etc.  der  Belehnten 
waren  ganz  dieselben,  wie  nie  den  fürstlichen  Lehnsherren  dargebracht  wurden. 
(Vergl.  die  vom  Herzoge  Bogislaf  XIV.  dem  Dr.  Plönnies  1630  anbefohlenen 
Aufzeichnungen  rar  das  Archiv;  auch  „Sidonie  v.  Borcke"  von  W.  Meinhold). 

Zu  S.  147  Z.  20  von  unten:  Von  Ende  des  15.  Jahrhunderts  ab  hingen 
die  wesentlichen  Vorrechte  des  Schildamts,  das  Tarnier-Roclit  and  das 
des  Eintritts  in  Präbenden  and  geistliche  Stifte  nicht  mehr  von  der  .Kitter- 
würde im  deutschen  Reiche  ab,  sondern  von  rittermassiger  Herkunft  and 
der  Zahl  der  Ahnenschilde ;  auch  wurde  von  nun  ab  der  Adel  häufig  durch 
Briefe  ertheilt;  desgl.  auch  die  Bittorwürde,  die  als  eine  höhere  Ehre,  mehr 
titolar,  geworden  war.    (Freytag.) 

Zn  8.  159  Z.  8  von  nnten:  Mit  den  in  Altpommern  gegoltenen  Ge- 
setzen und  Usancen  durfte  Folgendes  nicht  in  Einklang  za  bringen  sein;  wenn 
an  gewisser  Stelle  aufgezeichnet  ist,  dass  im  Jahre  1349  Grafen  von  Dewitt, 
oder  v.  Fürstenberg  auch  genannt,  also  Grafen  (deutscher  Reichsadel)  in 
Mecklenburg  die  Stadt  Strelitz  gegründet,  dort  vertrieben  worden  seien  und 
dann  vom  Herzog  Bogislaf  VI.  von  Pommern  (wo  die  v.  Dewitze  ja  Erb-  and 
Sohlossgesessene  auf  Daber  waren),  den  sie  im  Kampfe  gegen  die  Mecklenburger 
unterstützt  hatten,  etwa  1360  von  ihm  mit  dem  Lande  Daber  belehnt  sein 
sollen,  so  kann  dies,  so  aufgestellt,  nicht  ganz  richtig  sein.  Grafen  waren 
damals  in  Pommern  nur  die  eingewanderten  v.  Eberstein.  Hit  grossem  Besitz 
zu  belehnen  waren  die  Herzoge  zn  der  Zeit,  wie  lange  schon,  nicht  in  der 
Lage.  Herren  v.  Dewitz  können  auch  in  dem  Schwester  lande  Mecklenburg 
domicUirt  haben;  jedenfalls  ist  aber  die  hier  vermeintliche  Belehnnng  mit  den 
Lande  Daber  nicht  eine  ursprüngliche,  erste,  mit  Uebergabe  des  Besitzes  so 
die  v.  Dewitze,  sondern  nur  als  eine  Oonürmation  etwa  mit  den  bereits  der 
Familie  erb-  und  eigenthümlicben  Gebieten,  ein  angetragenes  Lehn  hier  za 
verstehen.  Der  Uecklenburgisch-Pommersche  Fürst  Pribislaf,  der  gern  in 
Lande  Beigard  belehnte,  kann  hier  auch  nicht  herangedacht  werden,  weil  er 
1316  bereits  gestorben  war.  Die  v.  Dewitze  sind  ja  auch  eins  der  4  Pon- 
merschen  Erb-,  Burg-  und  Schlossgesessenen-Gescblechter,  welche  am  spatestes 
sich  belehnen  Hessen;  die  andern  3  sind  ja  die  v.  Glasenapp,  v.  Borcke  and 
v.  WedelL    (v.  Rango  und  hier  Thl.  I,  8.  169.) 

Zu  8.  160  Z.  86  von  oben:  Schwertmagen  biess  im  Lehnsrecht  der 
nächste  männliche  Agnat  des  Verstorbenen,  auf  den  das  Lehn  dann  übertragen 
wurde.  Die  Ascendenz  (männliche)  des  Ehegatten  (resp.  des  Agnaten)  iriess 
die  Schwertseite,  die  der  Ehegattin,  also  von  weiblicher  Seite,  die  Spinn- 
oder Spill-Seite. 

Za  S.  171  Z.  1  von  unten:  Wodan,  der  sich  also  besonders  da  noch 
in  Erinnerung  erhalten  haben  soll,  wo  nach  mehreren  Chronisten  die  Wendel 
hegemonirend  angenommen  werden,  ist  doch  ein  Gott  der  alten  Germanen  und 
nicht  der  Wenden  gewesen?  — 

Zu  S.  17a  Z.  11  von  oben:  Za  denen  als  auf  v.  Glasenapp -Gebiet  die 
Kirche  zu  Wusseken  am  Jamund-See  gleichfalls  als  berühmter  Wallfahrt»- 
und  Ahlass-Ort  noch  zu  verzeichnen  ist. 

Zn  S.  181  Z.  10  von  unten:  Aus  dem  alten  Stettiner  Pädagogiift 
welches  erst  im  Klostergebäude  zu  Jasnitz  1548  eröffnet  und  nach  40  Jahren 
in  den  Bischofshof  des  Marienstifts  zu  Stettin  verlegt  wurde,  ist  lS3i  du 
Marienstiftsgymnasiam  entstanden,    (v.  d.  Dollen.) 

Zn  S.  189  Z.  18  von  oben:  Ein  Bosennobel  war  eine  englische,  ucs 
in  Pommern  nicht  ungebräuchliche  Goldmünze,  etwa  6  Thlr.  werth.  Ein 
Schreckenberger,  sächsische  Silbermttnze,  etwa  4  Groschen;  ein  Ortsthaler  w«r 
6  Groschen  werth. 


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Zn  8.  206  Z  5  von  unten:  1518  beendete  in  Belbuck  Buggenhagen 
seine  „Pomernnia"  (von  Fabelei  über  die  fiugirten  Wenden  leider  nicht  frei), 
nachdem  bis  dahin  man  alle  Nachrichten  über  Pommern  aas  den  Erzählungen 
von  Saxo,  des  Helmold  nnd  den  verschiedenen  Biographien  des  Bischofs  Otto 
schöpfen  konnte  nnd  für  die  Eenntniss  der  folgenden  Zeiten  man  mit  der 
„wendischen"  Chronik  des  15.  Jahrhunderts  nnd  andern  zerstreuten  Nachrichten 
sich  behalf.    (v.  d.  Collen.) 

Zu  8.  207  Z.  22  von  oben:  Das  Volk  Pommern  ist  mindestens  bis 
zam  Ende  des  selbstständigen  Herzogtbums  den  Skandinaviern,  Normannen  etc., 
also  den  Meerdeutschen,  Nordgermanen  ahnlicher  gewesen,  als  den  Land-, 
den  Reichsdeutschen;  es  durfte  bei  der  Geschichtsschreibung,  die  meistens  vom 
reichsdeutschen  Standpunkte  ans  und  hier  für  Pommern  sonst  noch  sehr  neben- 
sachlich behandelt  worden  ist,  dieser  wichtige  Umstand  nicht  übersehen  werden. 

Zn  8.  '213  Z.  12  von  nnten:  In  dem  weiten  Flachlande  der  Oder  sassen 
die  Bnrgnnder  und  der  grosse  Bund  der  Vandalen-Stamme,  sie  stellten 
den  Uebergang  zn  der  gross  ten  Familie  deutscher  Völker  dar,  zn  den  Qothen, 
unter  denen  Gutonen,  Hernier,  Rngier,  Gepiden  zn  dem  nördlichen  Zweige; 
Bastarner,  Alanen,  Ost-  nnd  WeBt-Gotben  zn  dem  endlichen  Zweige  gehörten. 
Bereits  in  der  Römerzeit  ist  ein  innerer  Gegensatz  erkennbar  zwischen  Nieder- 
deutschen nnd  den  Rhein-  nnd  Binnen-Deutschen.    (Freytag.) 

Zu  8.  218  Z.  18  von  unten  (Professor  Dr.  Pieper):  Die  Deutschen 
sind  ein  Glied  der  indogermanischen  Völkerfamilie.  Wo  die  Ursitze  derselben 
zu  suchen  sind;  ob  in  Hindakoh  oder  in  den  Steppen  Turans  oder  weiter 
nach  N.W.,  vielleicht  gar  im  Östlicheo  Europa,  ist  nicht  sicher;  gewiss  ist  nur, 
dass  sie  von  Osten  berangewandert  sind.  Wahrend  die  ihnen  stammverwandten 
Perser  nnd  Inder  in  Asien  blieben,  schwollen  Römer,  Griechen  und  Kelten, 
nach  diesen  die  Germanen  und  endlich  Letten  nnd  dann  Slawen  nach  W.  über, 
nm  nahntngsproeeende  Erde  für  sich  und  ihr  Vieh  zn  suchen.  Die  letztgenannten 
Volker  fasst  man  daher  als  Westarier,  jene  Inder  nnd  Perser  als  Ostarier 
zusammen.  Die  Germanen  schieden  sich  auch  ihrerseits  in  einen  Östlichen  und 
westlichen  Zweig.  Zu  jenen  gehören  die  Skandinavier,  Burgunder, 
Gothen,  Vandalen,  Hernier  nnd  andere,  während  die  Westgermanen  die 
Bewohner  des  eigentlichen  Deutschlands  sind,  einschliesslich  der  Longobarden. 

Zu  S.  223  Z.  15  von  oben  (Nach  v.  d.  Dollen);  Die  von  zahlreichen 
Oderarmen  durchschnittene  Niederung  zwischen  der  Oder  nnd  den  Finkenwalder- 
Bergen  (am  rechten  Ufer  der  Oder)  ist  nach  Annahme  der  Geologen  in  vor- 
geschichtlicher Zeit,  als  die  Oder  noch  die  Fluthen  der  Weichsel,  welche  ihr 
jetzt  zwar  ans  dem  Lande  von  Osten  im  heutigen  Netze-  nnd  Warthe-Bett 
zuströmen,  mit  sich  führte,  das  ganze  gefüllte  Bett  dieses  mächtigen  Stromes 
gewesen. 

Zn  8.  224  Z.  21  von  oben:  Dass  die  Wenden  unbedeutend,  verachtet 
waren,  durfte  auch  später  noch  hieraus  erhellen,  wie  noch  1770  (nach  v.  d. 
Dollen)  in  den  Lehrjungenbriefen  erforderlich  war,  dass  der  Lehrling  nicht 
„wendischen",  sondern  „deutschen"  Ursprungs  sei. 

Zu  S-  238  Z.  23  von  unten:  Ein  Au g ab urgis eher  Gelehrter  theilt  von 
Pommern  um  das  Jahr  1617  mit:  dass  die  beiden  pommerseben  Fürsten  Bo- 
gislaf  I.  nnd  Casimir  I,  1181  sich  zum  Kaiser  gewendet  und  dem  römischen 
Reich  sich  untergeben  haben;  da  die  pommerschen  Fürsten  zwar  frei  gewesen, 
keine  Oberherren  anerkannten,  sondern  ihr  Land  regia  manu  vertheidigt 
haben,    (v.  d   Dollen.) 

Zu  S-  254  Z.  16  von  oben:  Zu  dieser  Zerreissung  der  Einheit  des 
Landes  kam  noch,  dass  um  1877  die  Städte,  besonders  Seestädte,  unruhig  waren; 
so  erschlugen  die  Anklamer  ihren  Rath,  Stralsund  war  auch  anfsätzig  und  an 
vielen  Orten  fanden  Revolten  statt;  es  kreiste  überall;  der  8.  Stand  wurde 
geboren. 

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Zu  8-  259  Z.  1  von  QDten:  In  den  von  Dr.  Plöunies  auf  Befehl  des 
Herzogs  Bogislaf  XIV.  gemachten  archivarischen  Aufzeichnungen  befindet  sich: 
„das  pommersche  Fürstengeschlecht,  so  Land  und  Leute  von  keinem  Kaiser  in 
Lehen  erhalten,  wie  in  andern  Landen,  sondern  aas  dem  Heidenthnm  vor 
mehreren  100  Jahren  herüberkommend  etc."  (Aas  dem  Vandalen-Beiche  her- 
vorgegangen.) 

Zu  8.  20.1  Z.  23  von  oben:  Es  hat  in  der  Geschichte  Deutschland» 
keinen  Zeitraum  gegeben,  in  den  die  verschiedensten  Gegensätze  so  scharf  und 
unvermittelt  einander  gegenüber  standen,  als  das  16.  Jahrhundert,  jener  Scheide- 
pnnkt  zweier  Welten.  Anf  der  einen  Seite  zerreissen  alle  alten  Bande  zwischen 
Kirche,  Fürst  und  Adel,  zwischen  Adel  und  Bauern;  anf  der  andern  Seite  steht 
die  treues«  Anhänglichkeit.  Hier  hastet  und  strebt  Alles  nach  Geld  und  Gnt; 
dort  tritt  uns  die  grtfsste  Gleichgültigkeit  gegen  irdischen  Besitz  entgegen  Hier 
äusserst«  Bobheit  und  unerschöpfliche  Lachlust;  dort  das  zarteste  Empfinden 
und  der  tiefste  Ernst.  Zügellose  Liederlichkeit  und  strengste  Zucht;  er- 
schreckende Unwissenheit  und  pedantische  Gelehrsamkeit.  Aeugstliches  Fest- 
halten an  der  Scholle  und  rastloses  Wandern.  Alles  geht  nebeneinander  her 
und  trägt  dazu  bei,  den  Eindruck  des  Ringenden,  Unruhigen  zu  erhöhen,  den 
das  IS.  Jahrhundert  anf  Jeden  macht,  der  ihm  tiefer  in  die  grossen  klugen  (?) 
Augen  Bebaut.  Gerade  aber  der  deutsche  Adel  hatte  machtig  zn  ringen  in 
der  Kirche  und  hier  der  Fürst,  dort  die  Bürger,  die  mit  Handel  etc.  grossen 
Reichtnümer  erwarben;  dann  die  Widerspenstigkeit  der  Bauern  und  die  Herr- 
schaft der  Gelehrten  —  die  Feder  für  das  Schwert.    (Siehe  Hesekiel). 

Zu  S.  266  Z.  7  von  oben:  Herzog  Johann  Friedrich  brauchte  viel  Geld 
zu  Luxus  und  Bauten,  so  zn  Scbloss  Friedrichswalde.  Die  Landstande  ver- 
weigerten es  und  liess  er  durch  das  Interdictum  saeculare  die  fürstliche  Kanzlei, 
alle  Gerichtestuben  schliessen,  so  dass,  wie  es  auch  zum  Theil  geschah,  indem 
Schnapphahne,  Unordnung,  Unsicherheit  Ueberhand  nahmen,  Alles  am  Band 
und  Band  hätte  gehen  müssen.  Erst  nach  seinem  Tode  1600  wurden  jene 
wieder  geöffnet  und  kam  Ordnung  in  das  Land  Pommern -Stettin. 

Zu  S.  266  Z.  16  von  oben:  Herzog  Ernst  Ludwig  ist  nicht  14Ö3, 
sondern  den  17.  Juni  1592  gestorben. 

Zu  S.  267  Z.  20  von  oben:  Dieser  letzte  Pommeraherzog  hat  17  Jahre 
lang  unbeerdigt  gelegen,  weil  Niemand  von  den  Fürsten,  die  steh  um  Pommern 
zankten,  die  Begrabnisskosten  (50,000  Mark)  tragen  wollte,  das  Land  selbst 
aber  zu  arm  dazu  war.  Am  25.  Hai  1654  fand  endlich  die  Beisetzung  statt, 
Die  letzte  Bandbemerkung  bei  einem  betreffenden  Bericht  ist  von  dem  Herzog 
Bogislaf  XIV.  gewesen:  „Ich  verderb  guter  Kerl  mugest  Du  nnr  mein  am 
Vaterland  nit  verderben!  —  Bruder  Brandenburger  nimms  bin;  kein  getreuer 
Volk  giehts  auf  Erden.    Adio!"     (Dr.  Plonnies  etc.) 

Zu  S.  267  Z.  83  von  oben:  Herzog  Bogislaf  ermahnte  seine  Sohne, 
nicht  zn  saufen,  dann  würde  es  auch  weiter  gehen.  (Dr.  Plöunies.)  Zeitgemlai 
wurde  auch  unter  dem  Adel,  im  Laude  selbst,  scharf  pokulirt.  Man  nannte  den 
Durst  „Magenode",  den  Katzenjammer  „Hauptblöde".  Nach  Lippehnisohem  Becht 
zogen  alle  Kumpane,  die  um  den  Tisch  sassen,  sich  einen  Hesaingdra.hr.  durch 
die  Ohren  und  wenn  eine  „Sau"  zuviel  geladen,  daas  sie  unter  den  Tisch 
„fället",  das  Ohrläppchen  durchreissen  muss  zum  Gelächter  und  zur  Kurzweil 
der  andern  „Sau".  Wer  die  Neige  kriegt,  muss  mit  „po  mm  erschein  Schlurf 
wieder  anfangen  und  in  einem  Zuge  saufen,  bis  ihm  der  Athem  versetzt  und 
dennoch  beide  Backen  voll  behalten.  (Dr.  Plöunies  und  aus  Sidonie  v.  Borcke 
von  W.  Heinhold.) 

Zu  S.  267  Z  36  von  oben:  Auch  1600  war  der  Winter  so  kalt,  dan 
die  Ostsee  weit  hinein  zugefroren  war. 

Zn  S.  301  Z.  31  von  oben:  Für  Professoren  (Geschäftsunternehner) 
auch  Possessoren  zu  lesen. 


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-     451     — 

Zu  S.  320  Z.  27  von  oben:  Ob  die  von  Lohdeu  ursprünglich  hinter- 
pommerscben  Adels  sind,  dürfte  dadurch  zweifelhaft  erscheinen,  als  sie  1297 
znerst  in  Triglaf  bei  Greiffenberg-  auftreten  und  dann  anch  wohl  wie  mehrere 
des  poramerschen  (abgesehen  von  deutschen  .Reichs  Einwanderern)  Adels  über- 
haupt sich  nach  Osten  ausgebreitet  haben,  wo  sie  ja  auch  Lehnsleute  derer 
v.  Glasenapp  waren.    (Vergl.  N.  45  TU.  LT.) 


Nachtrag  zu  dem  II.  Theil  (Genealogie). 

a.  (Ohne  Zeitbestimmung.)  Eine  geborene  v.  Glasenapp  -Gramenz 
war  Gemahlin  des  Hans  Grape,  Rittmeisters  auf  Camita.  — 

b.  Ein  v.  Glasenapp  hatte  zur  Gemahlin  Charlotte  Berge  v.  Herron- 
dorf, die  sich  Freiin  v.  Glasenapp  nannte.     (König.)  —  „ 

0.  Franz  v.  Glasenapp  war  mit  Charlotte  Hedwig  v.  Blumenthal 
vermählt  (Gen.  v   Blumenthal)     (Vergl.  hier  N.  39.) 

1.  Circa  1820  (nach  Boldnan).  Der  älteste  Sohn  von  Kart  v.  Kleist 
(f  1303)  und  zwar  Fribalaf  auf  Hnttrin,  besass  Vi  an  Glienke  bei  Bnblitz, 
woran  die  v.  Glasenapp  die  gesammte  Hand  hatten  (Lehna Verhältnisse  griffen 
zu  der  Zeit  bei  dem  Geschlecht  noch  nicht  Platz)  (Kühne),  d.  h.  Fribslaf  v.  Kl  hatte 
es  wohl  durch  Heirath  etc.  von  den  v.  Gl.  erhalten,  wie  ja  Georg  v.  Kleist, 
der  Bruder  hier  eine  v.  Glasenapp   aus  Gramenz  als  Gemahlin  gehabt  bat. 

9.  C.  1450  hatte  Anna  v.  Gl  -Pollnow  den  Claus  v.  Grambkow- 
Pogwitz,  Uuckerow,  Zechelin  zum  Gemahl. 

3.  C.  1480  Heinrich  v.  Massow  hatte  zur  Gemahlin  einev  Glase- 
napp ans  Pollnow  (nach  Elzow  von  1400  —  1450),  dessen  erste  eine  geborne 
v.  Manteuffel  gewesen;  vielleicht  eine  Verwechselung  mit  Henning  v.  Massow- 
Lankow.  Silkow,  der  1650  eine  Ifaria  v.  Gl.  aus  Schedein  zur  Gemahlin  ge- 
habt haben  soll.  Nach  der  Geschichte  derer  V.  Massow  wird  1517  aufgeführt,: 
Heinrich  v.  Massow  auf  Derselitz,  Sohn  von  Hans  v.  Massow,  Hofmeister  der 
Herzogin  Sophia,  Gemahlin  Herzog  Ehrichs  IL,  war  vermählt  mit  Fräulein 
N.  N.  v.  Glasenapp,  dann  2.  mit  Fräulein  N.  N.  v.  Hantenffel;  an  anderer 
Stelle  ist  sein  Vater  Claus  v.  Hassow-Lantow,  seine  Huttor  Elisabeth  v.  Lettow 
angegeben,  die  aber  um  1600  lebten.  —  Die  Maria  v.  Glasenapp,  wie  sie 
weiterbin  genannt  wird,  verkaufte  als  Wittwe  den  4.  Theil  von  Manewitz  an 
ihren  Schwager  Michel  v.  Massow.    (V.  hier  N.  15.) 

4L  1500  war  N.  N.  v.  Bistan  auf  Kartschen  (Carzin,  lateinisirt), 
vermählt  mit  Fräulein  N.  N.  v.  Glasenapp  a.  d.  H.  Wissbnhr,  deren  Tochter 
an  Henning  v.  Knnth-Sebelin  (Zeblin)  vermählt  war  (Geschichte  derer  von 
Schweinitz  1801);  desgl.  wird  1500  angegeben:  N.  N.  v.  Knutb  vermählt  mit 
Fräulein  v.  Glasenapp  a.  d.  H.  Wissbnhr,  deren  Sohn  ein  Fräulein  v.  Bistau 
ans  Carzin  zur  Gemahlin  hatte.  l.VÜi  lebt«  ein  Clans  v.  Knuth  zn  Tessin, 
1572  Jaspar  v  Kviuth  zn  Zebelin;  1538  wird  Kersten  v.  Bistan  auf  Carzin, 
aneb  ein  v.  Bistan  zu  Stepen  genannt. 

5.  C.  1500.  Georg  v.  d.  Goltz-Klausdorf,  Lubeu,  Sohn  von  Clans 
v.  d.  Goltz  nnd  der  Elisabeth  v.  Zozenow-Schlage  war  vermählt  mit  Mar- 
garetha  v.  Glasenapp.    (V.  genealogische  N.  27.) 

6.  Um  1605,  1525,  Schiere  v.  Kleist-Baddatz,  2.  Sohn  v.  Voltze 
v.  Kleist,  hatte  seinen  Bruder  Boloff  erschlagen  und  mnsste  erst  nach  Born  wall- 
fahrten, ehe  er  sich  mit  einem  Fräulein  v.  Glasenapp  vermählen  konnte. 

7.  1575  soll  Joachim  v.  Zitzewitz- Jannewita  zur  Gemahlin  Doro- 
thea v.  Glasenapp  -  Gramenz  gehabt  haben;  e.V.:  Jacob  v.  Zitzewitz, 
Hauptmann  auf  Jannewitz  1485  (?);  s.M.:  Barbara  v.  Weyher.  (Vergl.  G.N. 85). 


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8.  1580  waren  am  Hofe  des  Herzogs  Johann  Friedrich  Hofdamen: 
Frl.  v.  G-laeenapp,  v.  Blanckensee,  v.  Kleist  und  y.  Schwerin. 

9.  1606  Bartholomäus  v.  Woythen  etc.  anf  Vessin,  Hofjunker  za 
Stolp,  dessen  erste  Gemahlin  Christine  v.  Schwanen,  die  zweite  Dorothea  v. 
Glasenapp  war. 

10.  Nach  Kratz'  „Städte  Pommerns"  soll  1610  Paul  v.  Glasenapp 
Landrath  im  Stift  Cammin  gewesen,  und  1616  Panl  v.  Gl.  als  Bürgermeister 
von  Beigard  gestorben  sein.  (S.  G.  N.  20,  etwa  100  Jahre  und  N.  96  etwa 
60  Jahre  früher  gelebt.) 

11.  1630  soll  die  Wittwo  von  Johann  v.  Zarten  geb.  Elisabeth  tr. 
Glasenapp  gewesen  sein. 

12.  lt>30  wird  ein  Frl.  v.  Glasonapp-Coprieben  als  2.  Gemahlin  von 
Lorenz  Christoph  v.  Kleis  t-Dnbberow,  Tychow,  die  1.  Barbara  v.  Kleist  an- 
gegeben; s.  V. :  Karsten  v.  Kleist-Krolow,  Gr.  Dubberow,  s.  M.  ■  Anna  von 
Ramel-Wnsterwitz;  sein  Grossvater:  ein  Bruder  von  Georg  v.  Kleist,  dessen 
Gemahlin  Michela  v.  Glasenapp  war.    (Steinbrück.) 

13.  1660  hatte  Bernhard  v.  Wobeser  -  Starkow  zur  1.  Gemahlin 
Ilaria  v.-  Glasenapp,  znr  2.  Anna  Maria  v.  Massow;  s.  V.:  Woitislaf  tob 
Wobeser-Silkow ;  s.  M. :  Anna  v.  Münchow-Karzenburg. 

14.  1660  soll  Christian  v,  Wolde- Wusterbarth  mit  Catharina  von 
Glasenapp  vermählt  gewesen  sein;  s.  V.:  Andreas  v.  Wolde -Wusterbarth, 
Osterfelde  1623;  s    M.:  Enphemia  Emerentia  v.  Maoteuffel-Polzin. 

15.  1666  hat  Otto  Friedrich  v.  Massow-Wusseken  als  1.  Gemahlin 
N.  N.  v.  Glasenapp,  als  2.  N.  N.  v.  Pnttkamer  gehabt    (Gen.  v.  Massoff.) 

10.  1690  unterzeichnete  Anna  Elisabeth  v.  Glasenapp  einen  Ver- 
gleich (s.  G.  N.  198),  dabei  N.  N.  v.  Wobeser,  scheint  der  Gemahl  gewesen 
zn  sein  (s.  hier  N.  13). 

17.  1696  den  21  Februar  starb  Sophia  Gertrud  v.  Glasenapp 
(s.  Kirchenbuch  Bärwalde). 

18.  1700  hatte  ein  v.  Glasenapp  znr  Gemahlin  Barbara,  Sabine 
v.  Pirch. 

19.  1706  war  eine  N.  N.  v.  Glasenapp  die  Gemahlin  von  Gideon 
v.  Fock,  Erbherr  anf  Woitifer  nnd  Saggat,  deren  Tochter  Gertrud  mit 
Joachim  Ernst  Stael  v.  Holstein  vermählt  war. 

20.  1707  leiht  Maria  Sophia  v.  Glasenapp,  Gemahlin  des  Caspar 
v.  Massow,  einem  v.  Zitzewitz  Geld. 

20a.  1716,  1718  stand  ein  v.  Glasenapp  als  Soc. -Lieutenant  im 
v.  Borckschen  Regiment. 

21.  1734  den  20.  September  starb  ein  Fähnrich  v.  Glasenapp  beim 
Regiment  v.  Glasenapp. 

22.  1739  wurde  ein  Kadet  Unteroffizier  V.  Glasenapp  Fähnrich  beim 
Regiment  v.  Glasenapp. 

23.  1733  wurde  Veronika  v.  Glasenapp,  aus  oder  bei  Bublitz,  die 
Gemahlin  des  Caspar  Otto  v.  Zitzewitz,  Rittmeister  im  Dragoner-Regiment 
v.  Platen,  Wittwe;  er  war  aus  Besswitz,  starb  in  Polen;  sie  verzog  nach 
Bublitz  und  starb  wohl  vor  Mai  1740.  8.  V.:  Lorenz  v.  Zitzewitz-Besswiu, 
Seehof;  s.  M.:  Maria  V.  Pnttkamer- Jaskowitz.  (Gen.  V.  Zitzewitz,  vergL  0. 
N.  158,  «.) 

24.  1738,  den  30.  Mai  war  Maria  Elisabeth  (Luise)  v.  Bonin,  ta 
Gellen  geboren,  vermählt  mit  einem  N  N.  v.  Glasenapp;  i.  V.i  Joachim 
Eccart  v.  Bonin,  anf  Naseband  geboren,  Hauptmann,  Vormund  der  v.  Seyger- 
nnd  v.  Dregerschen  Erben;  i.  M.:  Barbara  Sophia  v.  Lettow-Kriwan. 

25.  1760  war  Lowisa  v.  Somnitz,  geb.  1729,  erst  mit  N.  N.  von 
Below,  dann  mit  N.  N.  v.  Glasenapp  vermählt;  i.  V.:  Caspar  v.  Somnitz, 
geb.  1694,  Russischer  Capitain;  i,  M.:  Agnese  v.  Natzmer.    (Kretschmann.) 

20.     In   der  Vormunds chaftstabelle   derer  v.  Glasen app-Bärwalde  1768 


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-     4.»3    — 

ist  eine  Eleonore  Amalie  v.  Glaaenapp  aufgeführt,  deren  Groaavater  Ca- 
pitain-Lieutenant  v.  Krockow  war.    (Vergl.  G.  N.  198,  1.) 

27.  1758  nahm  der  Lieutenant  v.  Glaaenapp  von  dem  Regiment 
v.  Brnnneck  den  Abschied. 

38.  1758,  den  26.  August  bei  Zorndorf  wurde  der  Lieutenant  v.  Glasen  app 
rom  Grenadier- Bataillon  v.  Loaaow  No.  4  bleaairt;  dies  Bataillon  stand  int 
Frieden  in  Königsberg  in  Pr.  und  besetzte  jederzeit  das  Scbloas  Friedrichsburg. 

29.  1770  und  folgende  Jahre  lebte  zu  Dramburg  auf  dem  Goltzengut 
Martin  Friedrich  v.  Gerrath,  dessen  Gemahlin  Barbara  Justine  v. 
Glaaenapp;  sie  kommt  vor  in  den  Liquidationsakten  der  Fran  Hauptmann 
v.  Tilly  (WUtwe);  ihr  Sohn  Friedrich  Wilhelm  v.  Gerrath,  geb.  den  29.  Fe- 
bruar 1772;  ihre  Tochter  Henriette  Renate,  geb.  den  1.  September  1798.  (V. 
G.  N.  228.) 

SO.  1772  war  ein  Friedrich  v.  Glaaenapp  aus  Balfanz  Tanfzeuge 
in  Cölpin. 

31.  1772  lebte  eine  Frau  v.  Glaaenapp  geb.  v.  Kleist,  41  Jahre  alt, 
zu  Arnswalde  (Arnbansen?  König,  Steinbrück),  die  3  Söhne  in  der  Armee  hatte. 

82.  Georg  Mathias  v.  Glaaenapp  I,  den  3.  Hai  1753  geb.,  evangelisch, 
kam  ans  Canmitz  in  Polen  (bei  Bummelaburg)  den  14.  März  1709  in  das 
Kadetten corps  nach  Berlin,  den  9.  Harz  1772  zur  Reserve  nach  Potsdam, 
dann  unter  Billerbeck  zu  Cflslin,  wurde  den  22.  November  1787  Premier- 
Lieutenant  bei  v.  Brnnneck,  1798  Stabe-Capitain  in  Inowrazlav,  wo  er  1804 
bia  1»08  inzwischen  anch  stand,  1799  Capitain  im  Infanterie-Regiment  von 
Langen  in  Danzig,  den  19.  Angnat  1806  Major,  znletzt  im  Infanterie-Regiment 
t.  Tresckow;  dann  war  er  1817  Major  und  Kreis-Brigadier  in  Cöalin.  Den 
30.  Dezember  1820  bei  Nenformation  der  Genadarmerie  schied  er  mit  Invaliditats- 
gebalt  ans.  Den  16.  Angnst  1825  in  das  Invalidenbaus  zn  Berlin,  wo  er  den 
3.  October  1881  gestorben  ist  Den  24.  Februar  1791  als  Pr. -Lieutenant  bei 
Brnnneck  (wohl  wegen  Lehns Verhältnissen)  aufgerufen,  wird  „im  Auslände" 
bemerkt.  (König.)  Er  hatte  den  Bairiachen  Erbfolgekrieg  nnd  den  Krieg  1813/15 
mitgemacht  und  sich  das  Eiserne  Kreuz  II.  Klasse  erworben.  Seine  Mutter 
eine  N-  N.  v.  Wedell;  seine  Gemahlin  Luise  Wilhelmine  Caroline  v. 
Puttkamer,  geb.  im  Januar  1777  zn  Barnow,  cop.  den  25.  Juni  1799;  sie 
starb  in  Barnow  den  14.  November  1814,  nachdem  die  Ehe  1810  geschieden 
worden  war;  ihr  Vater:  Jacob  George  Gottlieb  v.  Puttkamer- Versin,  Rein- 
wasaer,  geb.  den  6.  Juli  1748,  gest.  den  4.  November  1823  zu  Barnow;  ihre 
Mutter:  Anna  Catharina  Elisabeth  v.  Kleist-Juchow,  cop,  den  27.  Februar  1770, 
gest.  zu  Barnow  den  8.  Dezember  1828.    (Vergl.  G.  N.  180.) 

SS.  Ein  jüngerer  Bruder  von  diesem  Georg  Mathias  v.  Gl.  ist  wohl 
Johann  Stephan  v.  Gl.  II  gewesen,  der  anch  den  14.  Harz  1769,  13  Jahre 
alt,  aus  Camnitz  in  Polen  (?)  in  das  Kadettencorps  zu  Berlin  gekommen,  darin 
2  Jahre  5  Monat  gewesen  nnd  den  16.  Juni  1771  an  den  „Betteln"  gestorben 
ist.    (Kad  -Act.) 

34.  1778  lebt  ein  Georg  v,  Glaaenapp,  47  Jahre  alt,  als  Pächter 
zu  Belnow,  Kreis  Chriatbnrg,  dessen  Söhne  1.  Carl,  26  Jahre  alt,  Pachter 
in  Nakel  (ob  bei  Bromberg  oder  bei  ßchüneck?),  2.  Anton,  17  Jahre  alt,  zn 
Hanse,  3.  Lohr,  15  Jahre  alt,  Kadet  in  Berlin  waren.    (König.) 

SS.  1776,  den  2.  Harz  hatte  Fräulein  Panline  v.  Glaaenapp  von 
der  verwittweten  Fran  Kunignnde  v.  Glaaenapp,  geb.  v.  Strelitzka  auf  Wulf- 
latzke  700  Rthl   zn  fordern.    (S.  G.  N.  184.) 

36.  1780,  den  3.  Jnli  starb  Caroline  Julie  v.  Glaaenapp,  14  Jahre 
alt.    (Kirchenbach  zu  Daher  in  Vorpommern?). 

37.  1780  lebte  Carl  Lndwig  (Wilhelm)  v.  Glaaenapp  aus  Dentzig 
bei  Nen-Wedell  gebürtig,  als  Fähnrich  des  Regiments  Flamin  in  Neisse. 

38.  1780.  Anton  Lanrentius  Stanislana  v.  Glaaenapp,  18  Jahre 
9  Monate  alt,  ans  Pommern,  den  29.  Dezember  1778  ans  Culm  in  das  Kadetten- 


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—     454    — 

corpa  zn  Berlin,  hier  gedient  2  Jahre,  2  Monat«,  starb  den  1.  Harz  1781  am 
Stickfluss.    (Kad.-Akt.) 

39.  1780.  Alexander  Franz  v.  Glasenapp,  li  Jahre  alt,  bei 
ZDllichan  in  der  Mark  geboren.  Eintritt  in  das  Kadetten-Corps  zu  Berlin  am 
5.  Dezember  1780;  den  81  Hai  1786  bei  dem  Regiment  Geusdarmen  No.  10 
in  Berlin,  den  25.  Jnni  Cornet,  den  28.  Hai  1790  Secon  de -Lieutenant,  den 
1.  Januar  1799  Premier -Lieutenant,  mit  Patent  vom  7.  Harz  1797,  den  12.  Harz 
1802  Stabs-BittineiBter,  den  6.  Hai  1801  dimittirt  mit  der  Erlaubnias  Regimenta- 
unifonn  zn  tragen,  versorgt  als  Kreis- Steuerrath  des  Heseritzer  Kreises;  er 
starb  den  31.  Juli  1841  in  Berlin  in  der  Kdnigsstrasse,  wo  er  ein  Hans  be- 
sessen hat.  1842  stand  er,  wie  auch  andere  bereits  verstorbene,  so  auch  Ritt- 
meister v.  Olasenapp  anf  Zettnn  als  Agnat  in  den  Lehnsakten  (s.  G.  N.  262)  noch 
verzeichnet.  Er  hatte  die  Feldzüge  von  179.3  bis  1796  am  Rhein  and  in  Polen 
mitgefochten.  1796  heirathet  Franz  Alezander  v.  OL,  im  Regiment 
Gensdarmen,  die  Ulrike  Philippine  Auguste  Eltester;  sie  starb  den 
20.  August  1808  zn  Berlin  mit  Hinterlassung  einer  Tochter  von  10  Jahren; 
damals  war  er  Kriegsrath,  sie  2.  Gemahlin  (erste  etwa  Nachtrag  C  ?).  1797, 
den  27.  November  bittet  er  um  eine  Präbende,  da  er  bereits  14  Jahre  gedient 
und  seine  Geschwister  unterstützen  müsse.  1803,  den  4.  Hai  von  Berlin  aas 
bittet  v.  Glasenapp,  Kreisstenerrath  im  Kreise  Heseritz  Se  Majestät,  dasa 
bei  seiner  Ernennung  hierzu  die  Chargen-  und  Stempelgebühren  niedergeschlagen 
wurden.  „Wird  accordirt".  1809,  den  6  Juli  ergehen  Erlasse  des  Kriegsraths 
t.  Glasenapp  ans  Berlin.  1810,  den  30.  Dezember  heirathet  Alezander 
Franz  v.  Gl.  Kriegs-  und  Stenerrath,  Rittmeister  von  der  Armee,  ehemals 
im  Regiment  Gensd'armes  die  Frau  Dorothea  Ifaria  Luise,  geb.  Kessel, 
verwittwete  Geheimräthin  Schüler,  Tochter  des  ehemaligen  Geh.  Finanzraths 
und  General-Steuer>Direktors  Kessel.  (Die  Verlobung  war  am  16  Dezember 
1810),   also  die  3   Gemahlin,  welche  seit  c.  1870  verstorben  ist     1814,   den 

5.  Juli  in  Berlin  Vermählung  von  Ida  v.  Glasenapp,  Tochter  2.  Ehe,  des 
Kriegaraths  und  Rittmeisters  von  der  Armee  v.  Glasenapp  mit  N  N.  v.  Vogel 
Major  nnd  1.  General -Adjutant. 

40.  1796,  den  18   Hai  war  ein  Feliz  v.  Glasenapp  geboren. 

41.  1800  standen  August  Bogislaf  v.  Glasenapp  I  nnd  Adolph 
Leopold  v.  Glasenapp  II  als  Fähnrich  im  Regiment  v.  Busch-,  später 
v.  Hau  stein- Dragoner,  die  damals  in  Przassnitz,  Mlawa,  Kollno,  Hyscenitz  nnd 
Sznizvn  garnisonirten.  1800  bereits  bei  Bn seh- Dragoner  waren  beide  Seeonde- 
Lieutenant  geworden,  dann  bei  Hanstein  in  Osterode,  Ortelsbnrg  (v.  Glasenapp  I) 
Strassburg,  Lifban  (v.  Glasenapp  II)  nnd  in  Hohenstein  garnisonirend.  Bis 
1806,  als  das  Regiment  aufgelöst  nnd  das  Depot  com  1,  Ulanen-Regiment  ge- 
geben wurde,  standen  sie  noch  in  denselben  Garnisonen  Sie  hatten  den  Krieg 
1806/7  mitgefochten,  bei  der  Kapitulation  des  v.  BIttcherschen  Corps  bei 
Lübeck  beide  als  v.  Glasenapp  I  und  II  Gefangene  des  Regiments  von  Heiking- 
Dragoner  No.  10  mit  einbegriffen,  auf  ibr  Ehrenwort  mit  Pässen  entlassen 
worden  (vergl.  G.  N.  267).  1810  schied  v.  Glasenapp  DI  ans  dem  Dienste, 
v.  Glasenapp  I   wurde    1813    als  Premier-Lientenaut  penBionirt   —  1810,  den 

6.  April  ergeht  eine  Cab. -Ordre  von  Sr.  Majestät  an  den  Geheimen  Staats-fiath 
nnd  Ob erpr&si deuten  von  Anerswald  nach  Königsberg:  „Mein  lieber  etc. 
Ich  kann  der  Wittwe  v.  Glasenapp  zu  Rogallen  auf  die  anliegende  Vor- 
stellung vom  1.  v.  H.  die  auf  sie  repartirte  Kriegsstener  nicht  erlassen,  will 
sie  aber,  insofern  ihre  Güter  ruinirt  sind,  und  ihre  4  Söhne  als  inactive 
Offiziers,  sich  bei  ihr  befinden,  zu  deren  Bezahlung  in  deu  Stand  setzen 
nnd  antorisire  Euch  hiernach,  ihr  ans  dem  Euch  überwiesenen  Unters  tützunga- 
fonds  den  ungefähr  auf  55  Rthl.  angegebenen  Betrag  des  Steuerrückstandes 
bis  zn  dieser  Summe  auszahlen  zn  lassen.  leb  verbleibe  etc."  —  Diese 
hier  genannte  Frau  v.  Glasenapp  war  eine  geborene  Baronesse  Sckonltz 
v.  Ascheraden,  welche  erst  mit  einem  Grafen  zn  Enlenburg,  dann  mit  dem 


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—     45:>     — 

Bittmeister  Bogislaf  v.  Glasenapp,  welcher  letztere  also  1810  bereits  ver- 
storben, vermählt  war.  Die  Guter  Gronden,  Woithienen  und  Rogation 
bei  Orteuborg,  sowie  Pnstnik  and  Prztulla  gehorten  ihr.  Ans  dieser  letzten 
Ehe  waren  vier  Sttbne  hervorgegangen,  die  1810  inactive  Offiziere  waren,  von 
denen  drei  bald  starben,  der  älteste  August  Bogislaf,  geb.  den  6.  April  1781 
eu  Bogallen,  als  v.  Glasenapp  I,  wie  angefahrt,  bei  v.  Hanstein -Dragoner 
gestanden  sie  nur  Überlebte.  In  der  Campagne  verwandet,  lebte  er  seit  1813 
als  Premier-Lieutenant  a.D.,  die  Güter  bewirtschaftend,  zuletzt  in  Dubegninken, 
Kreis  Goldap,  wo  er  den  6.  September  1808  verstorben  und  mit  militärischen 
Ehren  (Grranzbesatzangstrappen,  Hauptmann  v.  Beisswitz)  bestattet  worden  ist. 
Seine  Gemahlin  war  Friederike  Corvin  v.  Wiersbitzka,  geb.  den  24.  Angast 
1791  zu  Gehlweiden,  gest.  den  11.  December  1861  zn  Dubegninken ;  ihr  Vater: 
der  General -Major  Friedrich  Ernst  Heinrich  Corvin  v.  Wiersbitzki,  Domherr 
von  Magdeburg  etc.,  von  1809  bis  1818  Oberst  and  Kommandeur  der  v.  Man- 
stein-Dr&goner,  bei  Warschau  1794  verwundet.  Bitter  des  Ordens  Pour  le 
merite  etc.,  wurde  1814  als  General-Major  pensionirt,  war  Besitzer  der  Gehl- 
weiden'schen  Güter  als:  Gehlweiden,  Rokowken,  Dorschen,  Wilkassen,  Czar- 
nowken,  Harkowen,  Bogainen,  im  Kreise  Goldap,  von  denen  Augast  v.  Gl. 
Rogainen  als  Hitgift  seiner  Gemahlin  erhielt  und  nach  dem  Tode  seines 
Schwiegervaters,  der  1758  zu  Geblweiden  geboren  den  17.  April  1823  gestorben, 
noch  24000  Thlr.  erhalten  sollte.  —  Der  Sohn  dieses  August  Bogislaf  näm- 
lich, der  einzige  noch,  Adolph  Angast  v.  Gl,  den  19.  Juli  1818  za  Bogainen  ge- 
boren, 1898  gestorben,  und  mit  ihm  dieser  Zweig  von  Glasenapp  erloschen, 
hat  uns  in  Pflicht  genommen,  das  Folgende  hier  zu  fixiren:  Von  den  väterlich- 
mütterlichen  Gütern  besasB  August  Bogislaf  Bpeciell  Bogallen  and  da  die  andern 
drei  Bruder,  onverheirathet,  weit  vor  1863  gestorben  sind,  bewirtschaftete  er 
auch  meistens  die  oben  genannten  Güter  nebst  Bogainen,  welche  sowie  auch 
die  G«hlweiden'schen  miteinbegriffen,  durch  die  Kriege  und  Durchzüge  arg 
mitgenommen  und  durch  die  fast  unerschwinglichen  Kriegskosten  stark  ver- 
schuldet worden  waren.  Auf  Bogainen  waren  nach  dem  Durchzöge  der  Fran- 
zosen beispielsweise  nur  1  Ziege  und  2  Pferde  geblieben.  Hit  Fleiss  and 
Umsicht  hob  Angust  v.  Gl.  sich  etwas  ans  der  traurigen  Lage  heraus;  durch 
die  Einkünfte  von  Bogallen  verbesserte  er  Bogainen,  schaffte  vortreffliches 
loventarium,  auch  ein  Gestüt  von  80  prachtvollen  Pferden  an.  Ein  verstüm- 
melter Franzose,  mit  abgefrorenen  Ohren  and  Nase,  aas  Hitleid  aufgenommen, 
hatte  einige  Jahre  nach  dem  Kriege,  wahrend  die  Gutsherrschaft  zum  Jahr- 
markt nach  Goldap  gereist  war,  das  Gut  Bogainen  böswilliger  Weise  in  Brand 
gesteckt,  so  dass  die  ganze  Ernte,  das  Gestüt  selbst  die  alten  Campagnepferde 
des  Angust  v.  Gl.  mit  den  Gebäuden  verbrannten,  was  einen  so  niederschlagen- 
den Eindruck  auf  ihn  machte,  dass  er  schwermuthig  wurde.  1823,  den 
17.  April,  starb  der  mehrfach  verwundete  Schwiegervater,  General  Corvin  von 
Wierbitzki,  dessen  Guter,  wie  erwähnt,  anch  stark  belastet,  sequestrirt,  dann 
lubhastirt  worden,  wobei  der  Frau  v.  Glasenapp  ihre  24000  Thlr.,  dem  Gemahl 
in  Folge  dessen  anch  noch  18000  Thlr.  verloren  gingen  und  auch  die  v.  Gla- 
senapp'schen  Guter  zur  Zwangsversteigerung  kamen,  so  dass  dem  August 
v.  Gl.  von  dem  Rittergut  Bogainen  nur  ein  kleines  Stück  fast  unbebauten 
Landes,  etwa  900  Horgen,  welches  der  Schwiegervater  durch  einen  ProzesB 
mit  der  Rassischen  Krone  erstritten  hatte  und  der  Landschaft  nicht  verpfändet 
war,  noch  verblieb.  Schon  der  General  v.  Wiersbitzki,  der  Vater,  Rittmeister 
Bogislaf  v.  Gl.  hatten  freudigen  Herzens  Gut  und  Gesundheit  für  das  Vater- 
land hingegeben,  letzterer  erst  kurz  vor  seinem  Tode  Pension  angenommen 
und  sind  die  von  ihm  ausgelegten  Gewehrgelder  erst  nach  seinem  Tode  aus- 
gezahlt worden.  Aach  war  August  v.  Gl.  in  Folge  des  Krieges  invalide  ge- 
worden und  hatte  8  Jahre  aof  dem  Krankenbett  gelahmt  gelegen,  so  dass  neben 
der  Sorge  für  den  kranken  Vater  dessen  einziger  Sohn  Adolph  auch  der 
mühevoller  und  wenig  einträglichen  Bewirtschaftung  des  kleinen  Gutes  Ro- 


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-     456     - 

gainen noch  vorstehen  musste;  er  koünte  jedoch  dasselbe  auch  nicht  lange  hallen  und 
wohnte  dann  mit  seiner  Gemahlin  in  Dubegninken,  bis  er  nunmehr  1893,  seine 
Frau,  eine  Charlotte  Friedrich,  geb.  den  18.  Harz  1826  zu  Königsberg, 
den  8.  Hai  1885  auch  zu  Dnbegninken  bei  Q-oldap  verstorben;  deren  Sohn 
Gustav,  geb.  den  18.  Juni  1850,  schon  den  16.  Angnst  1850,  deren  Tochter: 
Adelheid,  geb.  den  7.  Angnst  1848,  den  28.  Januar  1852  gestorben  sind. 

Verfolgt  man  nach  oben  die  Ascendenz,  hier  also:  Adolph  Angnst,  dessen 
Vater  Angnst  Bogislaf,  von  jenem  der  Rittmeister  Bogislaf  Groasvater  und 
dessen  unbekannten  Vater  N.  N.,  der  schon  der  Sohn  vom  General  Jürgen 
Wilhelm  v.  Gl.  113  gewesen  sein  könnte:  so  würde  zutreffenden  Falles  die 
Abstammung  dieses  jetzt  erloschenen  Zweiges  des  Geschlechtes  dar- 
gethan  sein.  —  Dass  diese  v.  Glasenappe  neben  ihrem  Stammnamen  auch  „von 
Glisminski"  (polonisirt)  genannt  und  meistens  ein  anderes  Wappen  (Adolph  v.  GL 
gab  an  neben  dem  grossen  v.  Glasenappschen)  geführt  haben,  war  ja  dar 
Oertlichkeit  nach,  besonders  in  den  Granzdistrikten,  hier  leider  üblich  ge- 
worden und  dentet  hier  auch  für  die  angenommene  Abstammung  anf  den  Ge- 
neral der  Krone  Polens  c.  1709  hin.  Das  Wappen  enthielt  im  Schilde  ein 
Hufeisen,  die  Stollen  nach  oben,  durch  welches  ein  Schwert,  die  Spitze  gleich- 
falls nach  oben,  steht;  tlber  Helm  und  Krone  schwebt,  als  Kleinod,  horizontal 
ein  Reiterschenkel  mit  Sporn.  —  Adolph  v.  GL  hat  einige  Jahre  vor  seines 
Tode  dem  Major  £.  v.  Glasenapp  (340)  zwei  Bilder  nberschickt,  das  eine 
Oel-Brostbild,  21/,  F.  lang  nnd  über  2  F.  breit,  den  General  Gorvin  v.  Wien- 
bitzki,  seinen  Grossvater,  das  andere,  5  Zoll  lang  nnd  4.  Z.  breit,  in  Silhouetten- 
manier,  seine  Aeltern,  Angnst  v.  Gl.  nnd  Friederike  v.  Gl.  geb.  Gorvin  von 
Wiersbitzki  darstellend,  übersandt,  mit  der  Bitte,  diese  Bilder,  bis  an  sein 
Lebensende  zn  besitzen,  dann  sie  an  seinen  Neffen  Paul  v.  Gl.  385,  durch  den 
an  seine  Nachkommen,  von  diesen  nach  ihrem  Ermessen  in  der  Familie  auf 
Hanner  v.  Gl ,  möglichst  an  Offiziere,  zn  vererben.  In  seinem  Schreiben  vom 
2.  December  1894  spricht  er  aus:  „Es  ist,  noch  durch  Handschlag  anf  ihrem 
Sterbebette  bekräftigt,  ausdrücklicher  Wunsch  meiner  Mutter  gewesen,  da» 
nach  den  Vorkommnissen  des  Jahres  1848  (wo  auch  ein  v.  Wiersbitzki  der 
Demokratie  huldigte)  das  Bild  ihres  Vaters,  welcher  8  Menarchen  gedient, 
zerhanen,  dann  durch  Kartätsch-  Kugel  ihm  die  Hüfte  zerschmettert  worden, 
nnd  der  ein  treuer  Patriot  gewesen,  dasselbe  nicht  von  seiner  (wodurch  ihm 
die  Buhe  im  Grabe  genommen  werden  würde)  oder  anderen  Familien  besessen 
würde:  als  von  der  Familie  von  Glasenapp;"  desgl.  haben  ihn  auch  Vater 
und  Matter  Ober  das  zweite  Bild  so  zu  disponiren  in  Pflicht  genommen  und 
zwar,  dass  beide  Bilder  in  einer  Hand,  örtlich  möglichst  nahe  bei  einander 
aufbewahrt  würden.  Diesen  Willen  und  diese  rührende  Pietät  des  Adolph  v.  GL 
für  seine  Aeltern  und  für  den  Grossvater  resp.  wollen  die  Nachkommen  von 
Glasenapp  achten  und  ehren  bis  in  die  fernsten  Zeiten!   - 

43.  Etwas  vor  1827  schon  hatte  N.  N.  v.  Glasenapp  znr  Gemahlin 
Caroline  v.  Trebra;  sie  starb  den  26.  Januar  1827  zu  Tangermünde.  (Steinbrück) 

48.  1837,  den  25.  Dezember  starb  ein  Premier -Lieutenant  v.  Glasenapp 
von  dem  aufgelösten  alten  Infanterie-Regiment  No.  46,  wo  er  1793  eebon 
Lieutenant  war  und  1801  den  Abschied  genommen  hatte.     (Rangliste.) 

44*  1840  hatte  der  General  v.  Wentzel,  Kommandeur  einer  Landwehr- 
Brigade  bei  dem  3.  Armeecorps,  ein  Fraulein  N.  N.  v.  Glasenapp  geheirathet; 
ihr  Schwiegersohn  war  General-Major  v.  Francois,  der  1870  bei  Spickern  fiel 

45.  1884  lebte  Carl  v.  Glasenapp,  Hauptmann  a.  D.,  Ritter  des 
Rotten  Adler-Ordens  IV.  Classe,  in  Breslau,  nachdem  er  1870  in  Neustadt  in 
Oberschlesien  nnd  in  Neisse,  hier  beim  Kreisgericht  angestellt,  gewohnt  hatte; 
er  war  1883  bereits  67  Jahre  alt,  also  etwa  1816  geboren.  Seine  Aeltern,  von 
denen  der  Vater  aus  dem  Hause  Wnrchow  stamme,  der  mehrere  Brüder,  such 
einen  als  Major  bei  der  Artillerie  gehabt  haben  soll,  sind  beide  vor  mehr  ab 
60  Jahren  gestorben,  über  welche  er  nur  diese  dürftigen  Nachrichten  dnrci 


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—     457.    - 

den  anch  bereits  lauge  zu  Breslau  verstorbenen  Onkel,  den  Wirklieben  Ober- 
RegieniDgs-  nnd  Departements -Rath  Lange  erfahren  haben  will.  Er  war  1883 
anch  vermählt  mit  einer  N.  N.  Heinrich;  von  den  fünf  Söhnen  waren  drei 
bereits  verstorben,  einer  kurz  vor  Eintritt  in  das  Kadettencorps,  ein  anderer, 
Egon,  1870,  16V*  Jahre  alt,  den  1.  Hai  zu  Neustadt  0.-8  ;  der  dritte  1880. 
Die  lebenden,  Cnrt  1881,  16  Jahre  alt,  befanden  sich  anf  der  Schale  in 
Breslau,  der  andere,  Bodo,  war  11  Jahre  alt;  ersterer  hat  spater  im  6.  Feld- 
artillerie-Regiment  gestanden.  Die  Tochter  Olga  war  seit  26.  Jnni  1872  zu 
Noisse  mit  dem  Seconde- Lieutenant  Bruno  v.  Winkler  vom  3  Obersch lesischen 
Infanterie- Regiment  No.  62  verlobt,  der  aber  bald  gestorben  ist.  (Vergleiche 
G.  K.  224.  257,  291  und  hier  N.  89.) 

46.  1896  im  Juni  (Behrent,  Zoppot)  zeigen  Seminar-Director  Dr.  Cyranka 
und  Olga  v.  Olasenapp  ihre  Verlobung  an.    (Vergl.  G.  N.  338.) 


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Register  der  männlichen  von  Glasenapp 

(des  H.  Theils). 


Abraham  TBniiiges  N.  69. 

Adalbert  Bogislaf  Conrad  Nicolaus  N.  341. 

Adam  Casimir  N.  168. 

Adam  Wilhelm  N.  242. 

Adolph,  Nachtrag  N.  41. 

Adolph  Gagen  Julias  Otto  Ulrich  N.  340. 

Adolph  Leopold,  Nachtrag  N.  41. 

Albert  N.  328. 

Albert  Ludwig  N.  880. 

Albert  Wilhelm  H,  282. 

Alexander  N.  270,  300,  342,  345b. 

Alexander  Gonstantin  N.  309. 

Alexander  Gustav  N.  271. 

Alexander  Jürgen  Wilhelm  N.  81. 

Alexander  Frans,  Nachtrag  N.  39. 

Alexander  Oscar  N.  857. 

Alexei  N.  843. 

Alfred  N.  867. 

Alfred  Guatav  Caspar  Otto  N.  827a. 

Alwin  Engen  Monte  N.  837, 

Andreas  N.  XII,  XXXIX,  314. 

Andreas  Otto  N.  90,  171. 

Anton  (Tonniges,  Dinnies)  N.  41,  46,  55, 

109,  Nachtrag  N.  34. 
Anton  fMedricb  N.  249. 
Anton  Laurentina  Stanisuuu,  Nachtr.  N.  38. 
Arnold  Casimir  N.  283. 
Asemus  (Eraamns)  N.  81,  44,  73. 
August  N.  108. 
August  Alexander  N.  316. 
August  Bogialnf,  Nachtrag  N.  41. 
August  Friedrich  N.  189. 
Angnst  Leopold  N.  187. 
August  Reinhold  N.  285. 

Barnim  N.  65. 

Berndt  (Bernhard)  Dietrich  N.  104 

Berndt  Ewald  N.  200. 

Bernhard  (Boris)  Oonatantin  N.  348. 


Berthold  (Barthold,  Bartholomäus)  Barth.* 

N.m,  xiv,  xxvi,  xxxxi,  -x-x-xxn, 

2,  4,  7. 
Bertram,  Eugen  N.  397. 
Bodo,  Nachtrag  N.  45. 
Bogislaf  (Bailo)  N.  162,  Nachtrag  N.  41. 
Bogislaf  Ernst  N.  151. 
Bogislaf  Wedig  N.  213. 
Bogislaf  Wilhelm  N.  95. 
Boris  N.  854, 

Bruno  Carl  Wilhelm  N.  898. 
Bruno  Oscar  Bogislaf  N.  374. 
Borislans  N.  IX. 

Carl,  Nachtrag  N.  34,  45. 

Carl  Berndt  Dietrich  N.  192. 

Carl  Dietrich  N.  149. 

Carl  Friedrich  N.  179. 

Carl  Gustav  N.  281. 

Carl  Hennann  Otto  N.  861. 

Carl  Leopold  Ludwig  N.  245. 

Carl  Ludwig  August  N.  257. 

Carl  Ludwig  Wilhelm,  Nachtrag  N.  37. 

Carl  Reinhold  N.  233,  277. 

Carl  Wilhelm  Bruno  N.  388. 

Casimir  (Öfter  fälschlich  Caspar)  N.  64, 

100,  120. 
Casimir  Heinrich  N.  115.' 
Caspar  (Jasper)  N.  131. 
Caspar  Bogislaf  N.  195,  229. 
Caspar  Otto  N.  46,  86,  88,  96,  122,  138, 

141,  147,  159,  169,  181,  184. 
Caspar  Otto  Alexander  N.  288. 
Caspar  Otto  Andreas  N.  287. 
Christer  (Christoph)  Johann  N.  207,  234, 

287. 
Ohrister  Reinhold  N.  166. 
Christer  Wilhelm  Reinhold  N.  272. 
Christian  Friedrich  N.  107. 


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Christian  Fromhold  N.  229b. 

Christoph  (Ohriater)  N.  8«,  58,  78,  325. 

Christoph  Franz  Philipp  Julias  N.  256. 

Christoph  Henning  N.  158. 

Christoph  Moritz  N.  247. 

Claus  (Nicolau*)  Arnold  Joachim  N.  324a. 

Conrad  (s.  Curt)  N.  IVa. 

Constantin  Carl  N.  348. 

Constantin  George  Wilhelm  N.  338. 

Constantin  Jürgen  N.  198. 

Cort  (Conrad)  N.XXXXIV,  LUI,  16,  21, 

26,  50,  227b,  351,  Kachtrag  N.  45. 
Cort  Oarl  Gustav  N.  364. 
Curt  Georg  Caspar  N.  327  b. 
Cnrt  Günther  N.  52. 
Curt  Henning  N.  142. 
Cort  Otto  N.  74- 
Curt  Peter  N.  103. 
Cort  Reinhold  Nicolai  N.  398. 

Daniel  N.  49,  72. 

DiODTSios  (Dinnies,  TünnigöH,  Anton)  N.  33. 
Drews  (Andreas)  N.  56. 

Eggert  Friedrich  Ewald  N.  266. 

Egge«  Christoph  N.  371. 

Brdinann  N.  121. 

Erdmann  Paul  Otto  N.  324. 

Erdmami  Wilhelm  N.  251. 

Ernst  Carl  N.  117. 

Ernst  Caspar  Otto  N.  264. 

Ernst  Joachim  N.  186. 

Ernst  Ludwig  N.  84. 

Ernst  Otto  Constantin  N.  359. 

Ernst  Reinhold  Gerhard  N.  321. 

Ernst  Reinhold  Gustav  N.  369. 

Engen  N.  395 

Engen  Alexander  N.  352  a. 

Engen  Carl  Alexander  Antonowitsch  N .  302. 

Engen  Woldemar  Alexander  N.  356. 

Ewald  N.  170. 

Ewald  Franz  N.  21». 

Felix  N.  71,  132,  177,  Nachtrag  N.  40. 

Frant  N.  184,  Nachtrag  c. 

Franz  Christian  N.   178. 

Franz  Eggert  N.  198. 

Franz  Eggert  Paul  Bogislaf  N.  333. 

Franz  Georg  N.  400. 

Franz  Henning  N.  201. 


Franz  Hermann  Alexander  N.  382. 

Franz  Hugo  Alexander  N.  377. 

Franz  Lorenz  N.  228. 

Friedrich  (Fritz)  N.  166,  Nachtrag  N.  30. 

Friedrich  August  N.  278. 

Friedrich  Berndt  N.  191. 

Friedrich  Carl  Bogislaf  N.  263. 

Friedrich  Ewald  N.  222 

Friedrich  Georg  N.  304. 

Friedrich  Georg  Julius  N.  329. 

Friedrich  Heinrich  Bogislaf  N.  292. 

Friedrieb  Hugo  Ludwig  Heinrich  N.  334. 

Friedrich  Philipp  N.  190. 

Friedrich  Wilhelm  N.  108. 

Friedrich  Wilhelm  Heinrich  Theodor  N.  381. 

Friedrich  Wilhelm  Nicolaus  Wedig  N.  392. 

FriedericuB  (Friedrich)  N.  II,  VH. 

Georg  (oder  Jürgen,  Gregor)  N.  LIV,  28, 
32,  43,  59,  80, 111,  296,  Nachtrag  N.  34. 

Georg  Caspar  N.  173. 

Georg  Christoph  N.  204. 

Georg  Eggert  N.  196. 

Georg  Fmil  Wilhelm  Franz  N.  375. 

Georg  Ernst  N.  165,  250. 

Georg  Ewald  N.  154. 

Georg  Franz  N.  226. 

Georg  Gnstav  N.  209. 

Georg  Jacob  N.  167. 

Georg  Johann  N.  235. 

Georg  Lnpold  N.  114,  183. 

Georg  Magnus  N.  239,  274. 

Georg  Mathias,  Nachtrag  N.  32. 

Georg  Paul  N.  89,  119,  327. 

Georg  Wedig  N.  260. 

Georg  Wilhelm  N.  113,  167. 

Gerhard  (Gert)  Achaz  Caspar  N.  385. 

Gerhard  Philipp  Jacob  N.  365. 

Gerhard  Reinhold  N.  320. 

Gert  Heinrich  N.  194. 

Gert  Lorenz  N.  199. 

Gert  Wedig  N.  87,  168,  212. 

Gottlieh  (Bogdan)  Friedrich  Alexandra  witsch 
N.  297. 

Gregor  (Georg)  Dietrich  N.  308. 

Gregor  Hermann  Johannes  N.  360. 

Guido  Leopold  N.  811. 

Gnstav  N.  387,  Nachtrag  N.  41. 

Gustav  Adolph  N.  306,  332a. 

Gnstav  Berndt  N.  208. 


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Gustav  Daniel  N.  275. 

Gustav  Emil  Ferdinand  N.  326 

Gustav  Georg  N.  238. 

Gustav  Gottlieb  N.  240. 

Gustav  Heinrich  Conrad  N.  238. 

Gustav  Johann  N.  229a. 

Gustav  Leopold  Alezander  Siegismund 

N.  338. 
Gustav  Magnus  N.  156. 
Gustav  Reinhold  N.  205. 

Haue  (Johann)  N.  17,  22,  26,  94. 

Hans  Christoph  N  203. 

Hans  Hennann  N.  372. 

Hans  Joachim  Christian  Friedrich  Gottlob 

N.  258. 
Hang  Michel  N.  83. 
Hans  Reinhold  N.  322. 
Hans  Wedig  N.  366. 
Heinrich  N.  XX,  LV,  38,  133. 
Heinrieb  Andreas  N.  136,  180. 
Heinrich  Bogialaf  N.  241. 
Heinrich  Caspar  Georg  Christoph  N.  82. 
Heinrich  Caspar  Otto  N.  253. 
Heinrich  Christoph  N.  161. 
Heinrich  Friedrich  N.  261. 
Heinrich  ReJnhold  N.  150,  225a. 
Hellmuth  Otto  Haz  N.  899. 
Henning  (auch  Johann,  Heinrich)  N.  I,  X, 

XVII,  XXIV,  XXV,  XXXXII,  LI,  9, 

11,  12,  19,  25,  40,  42,  67,  60,  66,  112. 
Henning  Heinrich  N.  40. 
Hermann  N.  XXXV. 
Hermann  Adolph  Ludwig  N.  318. 
Hermann  Bogialaf  N.  331. 
Hennann  Caspar  Eugen  N.  383. 
Hermann  Hans  Wedig  N.  323. 
Hermann  Faul  Wedig  Friedrich  Alexander 

N.  284. 
Hermann  Victor  Otto  Alezander  N.  335. 
Hilbert  N.  3a. 

Ignaz  (Johann)  N.  269. 

Joachim  (Achim,  Jochem)  N.  24,  51,  77, 

124  174. 
Joachim  Caspar  N.  221. 
Joachim  Casimir  N.  216. 
Joachim  Ernst  N.  99,  135,  175 
Joachim  Melchior  (auch  Ernst)  N.  148. 
Joachim  Reinhold  N.  145,  188. 


Johann  (Hans,  Henning)  N.  Ia,  V,  XI, 
XIX,  XXXIUa,  XXXIV,  XLHIa. 

Johann  Albrecht  Wilhelm  Ernst  Ludwig 
N.  291. 

Johann  Frans  Anglist  Carl  N.  290. 

Johann  Franz  Georg  Bogialaf  N.  265. 

Johann  Georg  Friedrich  Bogialaf  N.  288. 

Johann  Heinrich  Ferdinand  N.  286. 

Johann  Stephan,  Nachtrag  N.  33. 

Joseph  Alezander  Bogialaf  N.  254. 

Leo  N.  366. 

Leonidas  N.  346a. 

Leopold  (Lupoid)  N.  101. 

Leopold  Caspar  M.  75,  97. 

Leopold  (Lupoid)  Reinhold  N.  182, 

Lorenr.  (Laurenz,  Lohr,  Lanrentius) 
N.  XLI1I,  XLV,  54,  Nachtrag  34. 

Lorenz  Jürgen  (Cornelias)  N.  110 

Lothar  N.  48,  70. 

Lubbert  (Lnbbe,  Lnbbekin,  Ludoke,  Lud- 
wig) N.  XXXVI,  3,  8. 

Ludwig  August  N.  248. 

Lupoid  Gasimir  N.  187. 

Lupoid  Joachim  Caspar  N.  139. 

Marcus  (Harz)  Franz  N.  162. 

Marens  Heinrich  N.  202. 

Marens  Henning  N.  197. 

Marcus  Jürgen  N.  227. 

Mathftns  N.  XVI. 

Mathias  Conrad  N.  160,  214. 

Michael  (Michel,  Mix)  N.  37,  79,  313. 

Michel  Ernst,  N.  76,  143,  144. 

Michel  Magnus  N.  53. 

Morita  Georg  N.  218. 

N.  N.  N.  125.  126,  127,  128,  129. 
NieoUus  (Clous)  N.  XXUI,  301,  312,  352. 
Nicolai  Carl  N.  368. 
Nicolai  Theodor  N.  307. 
Nicolai  Reinhold  N.  346. 
Nicolai  Romanowitsoh  N.  314a. 

Otto  (Udo)  N.  30,  327c,  362. 
Otto  Alezander  N.  290. 
Otto  Casimir  N.  118,  210,  220,  248,  280. 
Otto  Caspar  Ernst  N.  327c 
Otto  Constantin    Carl  Arthur  Waldemu 
N.  388. 


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Otto  Franz  Carl  Heinrich  N.  317. 

Otto  Georg  N.  206. 

Otto  Georg  Bogislaf  N.  368. 

Otto  Georg  Daniel  N.  266. 

Otto  Gerhard  N.  216. 

Otto  Heinrich  (u.  Christoph)  N.  211,  224. 

Otto  Leopold  N.  248. 

Otto  Ludwig  Eduard  N.  332. 

Otto  Reinhold  N.  226,  27a 

Otto  Rüdiger  N.  62. 

Otto  Wilhelm  N.  168,  282,  276. 

Otto  Woldemar  N.  306. 

Paria  N.  63. 

Pari  (Pawel)  N.  XIII,  XXX,  XL,  5,  10, 

14,  20,  36,  47,  92,  130,  299,  361,  394, 

Nachtrag  N.  10. 
Paul  Adam  August  N.  269. 
Paul  August  Ferdinand  N.  373. 
Paul  Aligast  Georg  H.  327. 
Paul  Chrieter  N.  310. 
Paul  Ernst  August  Wilhelm  N.  267. 
Paul  Friedrich  August  Ferdinand  N.  262. 
Paul  Gottlieb  N.  279. 
Paol  Hans  Beinhold  Waldemar  N.  390. 
Paul  Beinhold  N.  378. 
Paul  Wedig  N.  61,  194 
Peter  (Peaske)  N.  IV,  XVHI,  XXXVH, 

XLV1I,  XLVin,  L,  6,  13,  16,  18,  23, 

27,  29,  34,  68,  »1,  93,  123,  172,  176,  396. 
Peter  Ewald  N.  217. 
Peter  Wilhelm  N.  27. 
Philipp  Franz  N.  223. 
Pribislaf  (Pribkow)  N.  XV. 

Reinhold  (Boman)  N.  86,  102. 
Beinhold  Ohrietoph  Wilhelm  Heinrich  Carl 

Anton  N.  281. 
Beinhold  Curt  Eberhard  N.  391. 
Beinhold  Joachim  N.  146. 
Beinhold  Johann  N.  116. 
Beinhold  Johann  Nkolaus  N.  280. 


Beinhold  Leopold  N.  286. 
Bichard  Leo  N.  336. 
Bobert  Ferdinand  N.  303 
Boderich  N.  363. 
Rüdiger  Otto  N.  67. 

Sergei  Pawlowitech  N.  344. 
Siegismund  Heinrich  Bogislaf  N.  316. 
Siegiiimnnd  Ludwig  N.  244,  262, 
Signrt  Ernst  Oscar  N.  397  a. 

Teelaos  H.  XXI. 

Thyder  (Thyderras)  N.  Vm. 

Thymno  (Thymoteae)  N.  XXXII. 

Ulrich  (Odalrich)  N.  VI,  XX  VIII,  XXXHI, 
XXXVm.  XLVI.  106. 

Vicko  (Victor,  Friedrich)  N.  XXII,  XXIX, 

m. 

Victor  Friedrich  Bogislaf  N.  380. 
Victor  Otto  Woldemar  N.  356. 

Waldemar  (Woldemar,  Wolodae,  Wladimir, 

Wilhelm)  N.  346,  347,  369. 
Waldemar  Ludwig  Carl  Albert  N.  376. 
Walter  Caspar  N.  386. 
Wedig  (Witigo,  Wittikind,  Waldkind) 

N.  868. 
Wedig  Hermann  N.  870. 
Wedig  Reinhold  Christoph  Wilhelm  Ernst 

N.  81». 
Werner  Eugen  Caspar  N.  384. 
Wilhelm  (Wladimir)  N.  314b. 
Wilhelm  Ludwig  August  N.  298. 
Wilhelm  Eggert  K.  98,  140. 
Wilhelm  Gustav  Carl  N.  294. 
Willibald  Louis  Bogislaf  N.  379. 
Wilkinns  (Wilhelm,  WlUerius)  N.  1. 
Wladimir  (Woldemar)  N.  360. 
Woldemar  Beinhold  Alexandrowitsch  N.  298. 
Woyslaf  (Wartislat)  N.  XXXI, 
Wulff  Friedrich  N.  186. 


Register  der  weiblichen  von  Glasenapp. 


Abigail  N.  111. 

Abigail  Ernestine  N.  198. 

Adelheid  N.  47,  68,  Nachtrag  N.  41. 

Agnes  Anna  Hedwig  N.  293. 


Agnes  Henriette  Sophia  N.  210. 

Agnes  Maria  N.  64. 

Agnes  Veronika  N.  116,  161. 

Agnisa  Christiane  N.  162. 


■aby  GOOglC 


Agnisa  Henriette  Wilhelmine  N.  213. 

Alexandrine  N.  270. 

Alice  N.  337. 

Alma  Olga  Adelheid  Ottilie  N.  337. 

Amalie  Auguste  N.  294. 

Amalie  Coristantia  N.  215. 

Angela  N.  109. 

Anna  N.  27,    35,   37,   93,   118,  120,  134, 

272,  307,  Nachtrag  N.  2. 
Anna  Barbara  N.  110. 
Anna  Bertha  N.  281. 
Anna  Clara  N.  45,  168. 
Anua  Diana  N.  88. 
Anna  Dorothea  N.  77,  104,  148. 
Anna  Elisabeth  K  45, 198,  Nachtrag  N.  16. 
Anna  Elisabeth  Charlotte  N.  158. 
Anna  Hedwig  N.  198,  205. 
Anna  Jacobine  N.  208. 
Anna  Luise  N.  155,  158. 
Anna  Luise  Jacobine  N.  115. 
Anna  Maria  N.  71. 
Anna  Wilhelmine  N.  275. 
Annett«  N.  278. 

Appollina  Sophia  Elisabeth  Hedwig  N.  141. 
Aste  Hertha  Martha  N.  337. 
Augnste  N.  284. 

Auguste  Albertine  Antoinette  N.  216. 
Augnste  Clara  N.  118. 
Auguste  Henriette  N.  275. 

Barbara  N.  25,  26,  30,  35,  54,  93. 

Barbara  Auguste  N.  168. 

Barbara  Catharina  N.  90. 

Barbara  Dorothea  N.  84. 

Barbara  Eleonore  Charlotte  N.  218. 

Barbara  Elisabeth  N.  79. 

Barbara  Hedwig  N.  154. 

Barbara  Juliane  N.  67,  198. 

Barbara  Juliane  Henriette  Charlotte  N.  216. 

Barbara  Justine,  Nachtrag  N.  29. 

Barbara  Sophia  N.  150. 

Beate  Elisabeth  N.  208. 

Benigna  N.  51. 

Benita  Anna  Bertha  N.  851. 

Bertha  N.  280,  307. 

Bertha  Elisa  Maria  N.  338. 

Bertha  Josephine  Dorothea  N.  264. 

Blanka  Franziska  N.  256. 

Caecilie  Aurelie  Helene  N.  293. 

Caroline  N.  285. 


Caroline  Antoinette  N.  164. 
Caroline  Emma  Thereae  N.  293. 
Caroline  Julie,  Nachtrag  N.  36. 
Caroline  Julie  Henriette  N.  212. 
Catharina  N.  9,  14.  26,  30,  34,  35,  36,  37, 

51,  71,  93,  101,  124,271,  Nachte.  K.  14. 
Catharina  Eleonore  Sophia  N.  302. 
Catharina  Elisabeth  N.  164,  174. 
Catharina  Esther  N.  168. 
Catharina  Maria  N.  118. 
Catharina  Maria  Caroline  (Cordelia)  N.  228. 
Charlotte  N.  271,  272. 
Charlotte  Jacobine  N.  208. 
Charlotte  Maria  N.  164. 
Charlotte  Senate  N.  237. 
Charlotte  Scholaatiba  N.  77. 
Charlotte  Tagendreich  N.  228. 
Christiane  Eleonore  N.  157. 
Christine  Friederike  N.  208. 
Christine  Helene  N.  93,  115, 
Christine  Sabine  N.  47. 
Clara  N.  158,  224. 
Clara  Agnes  Charlotte  N.  228. 
Clara  Christine  N.  198. 
Clara  Henriette  N.  161. 
Clara  Laura  Friederike  N.  338. 
Clara  Luise  N.  118,  211,  213. 
Clara  Margaretha  N.  88. 
Clara  Wilhelmine  N.  224. 
Clementine  Charlotte  N.  273. 
Constantia    Helene    Friederike    Ottilie 

Wilhelmiue  N.  339. 

Diana  H.  50. 

Dorothea  N.  14,  25,  30,  31,  54,  80,  118, 

Nachtrag  N.  7. 
Dorothea  Abigail  N.  79. 
Dorothea  Agnes  N.  109. 
Dorothea  Elisabeth  N.  82,  96,  175. 
Dorothea  Esther  N.  124. 
Dorothea  Friederike  N.  265. 
Dorothea  Hedwig  N.  110. 
Dorothea  Margaretha  N.  80,  196,  288. 
Dorothea  Sophia  N.  198,  199. 
Dorothea  Veronika  N.  154. 

Edith»  Regina  Julie  N.  324. 
Ehrenfriede  Erdmandine  Elisabeth  N.  281 
Eleonore  N.  307. 
Eleonore  Agnes  Amalie  N.  198,  Nachte.  N.36. 


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Eleonore  Juliane  N.  141,  186. 
Elisabeth  N.  7,   25,   81,   87,   38,   54,  87, 
168,  281,  284,  291),  290,  Nachtrag  N.  11. 
Elisabeth  Anna  Maria  N.  338. 
Elizabeth  Catharina  N.  365. 
Elisabeth  Emilie  Caroline  N.  384. 
Elisabeth  Maria  Hildegard  N.  368. 
Elisabeth  Olga  Ludowik»  N.  319. 
Elisabeth  Sophia  N.  216. 
EUinor  N.  337. 
Else  (Ilse)  S.  109. 
Elseba  N.  38. 

Else  Charlotte  Hedwig  N.  324. 
Emilie  Auguste  Valeaka  N.  291. 
Emma  Anrelia  N.  261. 
Erdmnthe  N.  284. 
Erdmnthe  August»  N.  88. 
Erna  Lnitg&rde  Maria  N.  324. 
Enwatina  N.  111,  150. 
Ernestme  Christiane  N.  99 
Emesüne  Juliane  N.  151. 
Eteea  N.  14,  26,  34,  54,  87,  196. 
Esther  N.  47,  68,  71,  93. 
Esther  Elisabeth  N.  61. 
Ewa  N.  IV. 

Ewa  Elisabeth  N.  152,  154. 
Ewa  Henriette  Auguste  Charlotte  N.  377. 

Frensiska  N.  314b. 
Frieda  Davide  Dora  N.  288. 
Frieda  Hedwig  Charlotte  N.  377. 
Friederike  Dorothea  Sophia  N.  218. 
Friederike  Sophia  Constantia  N.  228. 

Geriint  N.  850. 
Oertrnde  N.  26,  316. 
Gertrnde,  Jacobine  N.  208. 
Gertrnde  Sophia  N.  205. 
Gertrude  Wühelmine  N.  208. 

Hedwig  N.  26,  64,  84,  111,  148,  326. 

Hedwig  Elisabeth  N.  75,  115. 

Hedwig  Maria  Valeska  N.  330. 

Helena  N.  59,  84,  228. 

Helene  Charlotte,  Amalie  N.  164. 

Helene  Christine  N.  205. 

Helene  Gertrnde  N.  166. 

Helene  Olga  Margaretha  Emilie  N.  889. 

Helene  Wilhelmine  N.  209. 

Henriette  N.  280. 


Henriette  Ewa  Caroline  N.  220. 
Hildegard  Margarethe  Vallerina  N.  324. 
Hnlda  Leopoldine  N.  256. 

Ida  Berthe  N.  281,  314b,  Nachtrag  N.  39. 
Ida  Maria  Erdmathe  N.  284. 
Ida  Mathilde  Clementme  N.  302. 
Ilse  (Else)  Abigail  N.  154. 
Ilse^Bertha  Alexandra  N.  288. 
Ilse  Oatoarine  N.  100. 
Ingeborg  N.  50. 
Innengart  N   360. 

Jacobine  Juliane  N.  156,  237. 

Johanna  N.  314b. 

Johanna  Caroline  Juliane  N.  199,  210, 

Joeephine  Luise  Sophia  Maria  N.  293. 

Julia  N.  271. 

Juliane  N.  64,  165. 

Juliane  Charlotte  N.  207. 

Julie  Auguste  N.  239. 

Jutta  Hulda  Blanke  N.  319. 

Lauretto  Cadlie  N.  261. 

Leontine  Clara  Eugenia  Bosalie  N.  293. 

Lonny  N.  331. 

Lotte  Valeska  N  38a 

Lncift  N.  21,  307. 

Lueretia  N.  51,  79. 

Ludmilla  N.  341. 

Luise  N.  233,  847. 

Luise  Caroline  N.  266. 

Luise  Clara  Leopoldina  N.  199. 

Luise  Juliane  Charlotte  N.  265. 

Luise  Leopoldine  Wühelmine  N.  262. 

Luitgarde  (Littegard)  Agnes  N.  261. 

Magdalena  Anna  Elisabeth  N.  281. 
Magdalena  Maria  Eleonore  N.  275. 
MagdaienaSophiaCharlotteFriederikeN.  177. 
Margaretha  N.  25,  26,  27,  34,  36,  47,  87, 

88,  116,  120,  Nachtrag  N.  6. 
Margaretha  Anna  Maria  N.  824. 
Margaretha  Catharina  N.  118. 
Margaretha  Clara  Wühelmine  N.  164. 
Margaretha  Hedwig  N.  102. 
Margaretha  Maria  Barbara  N,  104. 
Maria  N.  55,  79,  80,  134,  272,  284,  286, 
807,   318,   314b,    347,   Nachtrag 
,18. 


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Maria  Anna  Erdmutha  N.  79. 

Maria  Caroline  N.  276. 

Maria  Charlotte  N.  198. 

Maria  Elisabeth  N.  64,  164,  206,  284,  286. 

Maria  Elmine  N.  286. 

Maria  Ewa  N.  16. 

Maria  Grigorienne  N.  286. 

Maria  Hedwig  N.  284. 

Maria  Ida  N.  281. 

Maria  Luise  N.  273,  302. 

Maria  Margaratha  N.  90. 

Maria  Sophia,  Nachtrag  N.  20. 

Maria  Vidante  N.  64. 

Met«  N.  318. 

Martha  Benigna  N.  62. 

Martha  Concordia  Dorothea  Lncia  N.  334. 

Martha  Hennine  Dorothea  Franziska  N.293. 

Mathilde  Carolina  N.  273. 

Mathilde  Sophia  Charlotte  N.  275. 

Hichela  N.  14,  25. 

Nadejda  N.  277. 

N.N.  N.  13,  16,  36,  36,  45,  61,  68,  77, 
77,  77,  77,  84,  87,  90,  120,  134,  268, 
314b,  319,  324,  328,  Nachtrag  N.  1,  3, 
6,  8,  12,  18. 

Olga  N.  342,  Nachtrag  N.  46. 
Olga  Emilie  Valeske  N.  338. 
Uttilie  N.  280. 
Ottilie  Charlotte  N.  206. 

Panline  N.  184,  Nachtrag  N.  35. 
I'auline  Elisabeth  Margaretna  N.  326. 
Perpetua  N.  21. 

Philippine  Ämalie  Friederike  N.  212 
Prisca  N.  21,  23,  61, 

Regina  Renata  N.  167. 


Sabina  Lncretia  N.  150. 

Sophia  N.  37,  01,  93,  271,  307. 

Sophia  Anna  N.  61. 

Sophia  Aenes  Henriette  N.  212. 

Sophia  Barbara  N.  118. 

Sophia  Charlotte  N.  302. 

Sophie  Charlotte  Tngendrekh  N.  IM. 

Sophia  Elisabeth  N.  86. 

Sophia  Erdmuthe  N.  164. 

Sophia  Esther  X.  64,  85. 

Sophia  Friederike  Justine  Johanna  N.  212. 

Sophia  Gertrad,  Nachtrag  N.  17. 

Sophia  Henriette  N   161,  1B6. 

Sophia  Hinnebnrg  N.  162. 

Sophia  Juliane  N.  110,  160. 

Sophia  Luise  N.  164. 

Sophia  Wilhelmine  N.  220. 

Ulrike  Margarethe  Cmtharina  N.  237. 

Ursula  N.  30. 

Ursula  Elisabeth  N.  88. 

Valeska  Friederike  Wilhelmine  Frantiaki 

Alexandrine  Ulrike  N.  291. 
Vallerie  N.  328. 
Vally  N.  831. 
Vera  Ida  Maria  N.  819. 
Veronika  N.  86,  168,  Nachtrag  N.  23. 
Veronika  Henriette  N.  164. 
Vidante  (Vigolante)  N.  38. 
Vita  Charlotte  Sidonie  N.  355. 

Wilhelmine  Charlotte  N.  239. 
Wilhelmine  Dorothea  N.  141. 
Wilhelmine  Henriette  N.  186. 
Wilhelmine  Luise  Leopoldine  Amalie  N.20S. 
Wilhelmine  Maria  N.  256. 
Willi  Maria  Agnes  Franziska  Emilie  N  32}. 


Register  der  verschwägerten  etc.  Familien. 


-.  Adebar  N.  36. 
'.  Albedyll  N.  206,  234. 
-.  Alvensleben  N.  281. 
-.  Andreeff  N.  299. 
-.  Arnstadt  N.  294. 
-.  Ascheraleben  N.  141. 
•-  Asemns  N.  273. 


t.  Bandemer  N.  21,  28,  31,  35. 

.  Baaswits  N.  30. 
Basin  N.  338. 

.  Below  N.  7,  14,  30, 61, 71,  101, 150, 1» 

.  Beuter  N.  46. 

.  Benoy  N.  338. 

terge  y.  Herrendorf,  Nachtrag  b. 


Jigitizocty  GoOglc 


Borger  v.  POgel  N.  77. 

Bernhard;  N.  106. 

Beyer  v.  WeisBfeld  N.  115 

t.  Biedersee  N.  265. 

t.  Billerbeck  N.  38. 

v.  Blaokenbnrg  N.  87,  110. 

v.  Bfamentbal  (auch  Graf)  N.  256,  Nach- 
trag c. 

t.  Bock  N.  365. 

y.  Bocknm  N.  159. 

t.  Bodeck  und  Ellgan  N.  180. 

y.  Böhn  N.  35,  37,  101,  150. 

y.  Böhm  N.  237. 

y.  Bogaefsü  N.  270. 

t.  Bonin  N.  6  (?),  51,  62,  64,  75  (?),  88, 
68,  Nachtrag  N.  24. 

y.  Borcke  N.  13,  25,  27,  30,  61,  62,  64, 
68,  68,  71,  106,  260,  261. 

v.  d.  Born  N.  80,  222. 

r.  Borowica  N.  350. 

v.  Borisoff  N.  343. 

y.  BoBowaki  N.  184. 

v.  Brackfeld  N.  84. 

v.  BrauDschweig  N.  270. 

y.  Bredow  N.  141. 

y.  Brewern  N.  27Ö. 

y.  Briesen  N.  36. 

y.  Brockhnaen  N.  36,  280,  334. 

y.  Brünnow  N.  37,  105. 

Brttstlein  N.  288. 

y.  Bndberg  N.  115,  355. 

t.  BnschJiiuid  N.  232. 

Birrghof  N.  284. 

v.  Cadowaki  N.  51. 

Calandrelli  N.  375. 

y.  Oalbo  N.  257. 

Carlblom  N.  351. 

r.  CarnitB  N.  »3,  118. 

Oausse  N.  280. 

y.  Gaunern  N.  238. 

y.  Oharlamoff  N.  342. 

Glansiiu  N.  260. 

Coirin  y.  Wierabitski,  Nachtrag  41. 

Oraiiz  N.  266. 

y.  Damiti  N.  2,  25,  37. 

v.  Danneutern  N.  289. 

y.  Deqoade  N.  265. 

y.  Dowiti  N.  16,  68,  111,  152. 


y.  Dittmar  N.  256 

y.  Donop  N.  154. 

y.  Dorpowski  N.  280. 

Forst  Drnczkoj-Sokolnitiki  N.  233. 

t.  DOcker  N.  275. 

Dunker  N.  324. 

y.  Danton  N.  64. 

y.  Bickstedt  N.  86,  93,  317. 
y.  Eltester,  Nachtrag  N.  39. 
am  Ende  N.  293. 
v.  Esten  N.  287. 

y.  Feodoroff  N.  302. 

y.  Flemming  N.  30,  35,  51,  71,  291. 

Fink  y.  Finkenetein  N.  114. 

Fliege!  N.  331. 

v.  Fock,  Nachtrag  N.  19. 

Friedrich,  Nachtrag  N.  41. 

y.  FOretenau  N.  206. 

Fürst  Oagarin  N.  235. 

v.  Galbrecht  N.  118,  211. 

y.  Gaudecker  N.  220, 

y.  Gantzken  N.  150. 

y.  Gerlach  N.  216. 

y.  Gerngros«  N.  208. 

y.  Üerrath.  Nachtrag  N.  29. 

y.  Gerackow  N.  224. 

y.  GAaaenapp  N.  30,  47,  50,  61,  76,  77,  79, 

80,   93,    101,    102,    104,  124,  141,  145, 

148,  140,  150,  161,  161,  164,  164,  168, 

168,  168,  172,  185,  195,  206,  210,  220, 

233,  276,  293,  298,  329. 
v.  d.  Goltz  N.  87,  87,  90,  120,  154.  154, 

164,  165,  Nachtrag  N.  5. 

Gossler  N.  321. 

Grape,  Nachtrag  a. 

Grothusen  N.  157. 

Gnunbkow  N.  26,  Nachtrag  2. 

GniUianne  N.  166. 

GtUdeoBtein-Zamory  N.  21. 

Gflntersberg  N.  18,  27,  68 

Haokebart  N.  243. 

y.  Hagemeister  N.  206. 

Hain  N.  298. 

Fönst  v.  Handjary  N.  235. 

Hanke  N.  314b. 

Hansen  N.  866. 


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v,  Härmen  N.  84. 

Hecht  N.  828. 

v.  Hechthausen  N.  96,  10». 

v.  Hertafeld  N.  220. 

v.  Hertzberg  N.  109. 

7.  Hejdebreck  N.  100. 

Herder  N.  267. 

Heyer  N.  280. 

v.  Hörn  N.  77. 

Hflguenel  N.  292. 

v.  Hundt  N.  188. 

t.  Ingersleben  N.  164 

Jacobs  N.  235. 

Jahns  N.  363,  366 

Jahne]  N.  316. 

t.  Jatzkow  N.  34,  90. 

v.  Jeropkin  N.  272. 

T.  Jüdcn-Koniepoleki  N.  256. 

Jonin  N.  »40. 

v.  Kameke  N.  6,  86,  118,  150,  150,  213. 

t.  Karlhof  N.  272. 

v.  Kawer  N.  157. 

v.  Kaffenbringk  N.  93. 

v.  Keith  N.  198. 

Kessel,  Nachtrag  N.  89. 

».  Kleist  N.  7,  14,  20,  23,  25,  25,  87,  37, 
3»,  47,  54,  64,  56,  66,  86,  100, 120,  124, 
154,  164,  175,  198,  198,  211,  261,  261, 
Nachtrag  N.  1,  6,  12,  81. 

T.  Klinge  N.  205. 

r.  Klitring  N.  104. 

v.  Knnth,  Nachtrag  N.  4. 

v.  Krabbe  N.  302. 

FUrat  v.  Kriganowsky  N.  233,  236. 

v.  Krockovr  N.  36,  260,  261. 

t.  Krttrael  N.  25. 

t.  Kussow  N.  45. 

v.  Kulike  N.  265. 

v  Kntzeke  (Koss)  N.  10. 

Lehmann  N.  224. 

Lenta  N.  83»,  339. 

v.  Lepel  ff.  262. 

v.  Lermontoff  N.  344. 

t.  Lettow  N.  36,  79,  134. 

v.  Lettow- Vorbeck  N.  286 

t.  Liebatorf  N.  115,  205,  207,  208. 


Lindenberg  N.  335. 
Lindeublatt  N.  293. 

'.  Lohde  N.  38. 
Lorenz  N.  380. 

r.  Lojow  N.  152. 

'.  Lutiolf  (öraf)  N.  313. 

r.  Machow  N.  272. 

Mahlte  N.  294. 

v.  Manstein  N.  224. 

t.  Mantenffel  N.  3,  26,  26,  28,  37,  47,  51. 

64,  98.  111,  111,  120, 152,  154,  211,  337. 
t.  Harck  N.  19». 
v.  Massow  N.  20,  36,  46,  71,  77,  77,  87, 

88,  94,  124,  168,  256,   Nachtrag  N.  3, 

16,  20. 
v.  Hehlen  (Modem)  N.  69. 
v.  Mengden  N.  114,  115. 
v.  Milefski  N.  276. 
v.  Mirbach  N.  851. 
v.  Müller  N.  271,  271,  297. 
t.  Mollerius  N.  302. 
Morgen  N.  293. 
Mosiere  N.  318. 
v,  MAnchow  N.  IV,    14,   28,   30,  37,  86, 

109,  149,  168,  216,  228,  243,  265. 

N.N-T. 

v.  Naachinaki  N.  347. 

t.  Natzmer  N.  34,  85,  HO,  151,  228.  337. 

Nachtrag  N.  24. 

Neklndow  N.  276. 

Norienberg  N.  209. 
v.  Normann  N.  30. 
v.  Notken  N.  41. 

v.  Oertzen  N.  281. 
t.  Oesterlingen  N.  93. 
Oldendorp  N.  289. 
Oasmao  N.  339. 

v.  t.  Osten  N.  16,  27,  27,  45,  51,  84,  64, 
71,  87,  293. 

v.  Palmatmck  X.  85. 

v.  Petersdorf  N.  54,  6»,  HO. 

v.  Petersen  N.  93. 

v.  Petroschefaki  N.  302. 

v.  Pfahl  N.  13,  141. 

v.  Piroh  K.  79,  Nachtrag  N.  18. 

r.  Platen  N.  211. 

.  Plotho  N.  218. 


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r.  Podewils  N.  37,  37,  64,  «8,  71,  77,  80,  | 

80,  87,  90,  98,  93,  93,  118,  118,  122,  I 

184,  177,  216,  220.  ' 

7.  Pogwiöch  N.  45.  ' 

v.  Pomeiske  N.  228. 

t.  Popoff  N.  343. 

y.  Pnstar  N.  202. 

v.  Puttkamer  N.  9,  11,  14,  25,  36,  71,  77,  I 

88,  101,  124,  261,  284,  Nachtrag  N.  32.  ' 

v.  Quickmann  N.  216 

Raedeo  N.  298. 

V,  Raiimel   N.  13,   14,   31,   54,  68,  71,  90, 

118,  120,  173,  216. 
v.  Kamin  N.  45,  86,  99,  99,  141. 
t.  Ranbsan  N.  47. 
Remport  N.  333. 
v.  Riedt  N.  115. 
v,  Riatau,  Nachtrag  N.  4. 
Ritter  N.  212. 
».  Rohr  N.  257. 
t.  Rosen  N.  309,  355. 
T.  Roth  N.  237,  271,  275,  275,  298. 
v.  RoDMÜlou  N.  275. 
t.  Rnckteschel  N.  309. 

T.  Balis*  N.  331. 

T.  Samson  Himmelstjorua  N.  273,  307. 

v.  Schai-.lt  N.  96,  286. 

Schalk  N.  338. 

Scharre  N.  330. 

t.  Schilling  N.  156. 

t.  Schirabokow  N.  29». 

y.  Schley  (Schleihen)  N.  21,  21. 

v.  Schlicffen  (auch  Graft  N.  212,  262. 

v.  Schmeling  N.  86. 

Schmidt  N.  330. 

v.  Schmiedeseck  N.  333. 

v.  Schreiterfeld  N.  156. 

Schröder  N.  338. 

Schubert  N.  154,  280. 

Schulte  t.  Ascheraden,  Nachtrag  N  41. 

t.  Schwebe  N.  351. 

t.  Sehrwald  N.  350. 

Sentit  t.  Pflluch  N.  281,  281. 

Siewert  N.  290. 

Simon  N.  299. 

t.  Smuon-Oeorgenbnrg  N.  321. 

t.  Sobeck  N.  177. 

i  N.  77,  286,  Nachtrag  N.  26. 


t.  Sonnenbnrg  N.  161. 

Spener  N   315. 

Sperber  N.  337. 

7.  Stackelberg  N.  156,  167,  307. 

v.  Steinkeller  N.  174. 

v.  Steinwehr  N.  54 

v.  Stojentin  N.  26,  31,  47,  90,  120,  238. 

v.  Streletzki  N.  184. 

v.  Swane  (Snawe)  N.  31,  82. 

Tannhäaser  N.  363,  365. 

T.  Tanbe  N.  156. 

v.  Teesen  N.  14,  25. 

v.  Tolken  N.  59. 

Tolksdorf  N.  291. 

v.  ToU  N.  276. 

v.  Trebra  N.  319,  Nachtrag  N.  42. 

Tummeier  N.  373. 

de  Tjran  N.  345a. 

v.  Ueckermann  N.  284. 

v.  UexfcUIl-Gnldenband  N.  156. 

v.  Ungern  N.  84. 

v.  Vangerow  N.  118,  160,  196. 

t.  Venen  N.  79,  82,  82,  86,  90,  96,  100, 

109,  154,  258,  298,  293,  884. 
v.  Vidante  N.  30. 
v.  Villebois  N.  208. 
Villnow  N.  826. 
v.  Vogel,  Nachtrag  N.  39. 
v.  Vonnann  N.  340. 

t.  Wacholtz  N.  340. 

v.  Walsleben  N.  14. 

t.  Walter  (Wattern)  N.  77,  104. 

v.  Warnin  N.  61. 

t.  Wartenberg  N.  382, 

v.  Webelingen  N.  76. 

v.  Weuell  N.  16,  64,  62,  62.  228,  262.  262, 

Nachtrag  N.  25,  36. 
t.  Wentzel,  Nachtrag  N.  44. 
v.  Weyher  N.  212. 
v.  Wiegelt  N.  212. 
Wiese  N.  328. 
7.  Wietenheim  N.  168. 
7.  Wilken  N.  166- 
7.  Winterfeld  N.  832. 
7.  Witoweki  N.  264. 
7.  Wobeeer  N.  47,  98,  162,  178,  Nachtrag 

N.  13. 

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Woedtke  N.  261. 

Wogen  (Woytan,  Weiher,  Stojentin) 
N.  47,  Nachtrag  N.  9. 
Wolde  N.  14,  38,  79,  7»,  87,  88,  110, 
110,  110,  110,  168,  Nachtrag  N.   14. 
Wolflächlager  N.  198. 
Wolladnu-BoniBsiis  N.  51. 
Wraneken  N.  109. 
Wrangel  N.  11,  73,  344. 
Wolf  N.  274 
Wubbow  N.  26. 

Zftdow  N.  88. 

Zarten  N.  38,  65,  Nachtrag  N.  11. 


t.  Zaitrow  N.  82,  86,  118,  122,  154.  IM. 

216,  291. 
v.  Zechelimns  N.  26. 
Zechlin  N.  331. 
Zehrfeld  N.  341. 
v.  Zeschwita  N  256 
Zickelabeira  N.  180. 
V.  Zimmermann  N.  234. 
v.  Zitaewits  N.  31 

86,  86,  87,  88. 

120,  123,  124,  242,  Nachtrag  7,  23. 
v.  Zöge  N.  84. 
t.  Zwtenow  N.  37. 


35,  50,  54,  55,  64. 
90,  102,   110,  118, 


Druck  TOD  ßTOKGK  CHASTE  in  Berlin  0.,  Roientbalenti.  36. 


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A.  Aeltere 


Henniig  von  Gla 

(Canonici«  ColbBrgenii 


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Paul     Barttau 


Paul     Henning       Hans 


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Vollständige  Genealogie 

des 

!  alt-hinterpommerschen  Geschlechts 

der 

,  Erb-,  Burg-  und  Schlossgesessenen 

'  von  Glasenapp. 


IL'Theil  und  Ergänzung  des  1884  erschienenen  I.  Theiles 


E.  von  Glasenapp, 

M*jor  x.  Dl.p. 


Berlin  1897. 

VoBStsohe  Buchhandlung  (Strikker). 


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