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Full text of "Beiträge zur Beantwortung der Frage nach der Nationalität des Nicolaus ..."

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Beantwortung der Frage 
nach der Nationalität 



des 



NICOLAUS COPEMICUS 



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„8unm cuique.' 



Breslau. • 

Priebatsch's Buchhandlung. 
1872. 



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Vorwort. 



Das Büchlein, das wir hier dem lesenden Publikum zu 
unterbreiten wagen, bedarf vor Allem dessen rücksichtsvoller 
Nachsicht. Es sind nämlich diese unsere «Beiträge» zu der 
von deutscher und polnischer Seite seit langen Jahren so eifrig, 
hartnäckig, ja leidenschaftlich debattirten und doch noch immer 
nicht zum endgültigen Abschluss gebrachten Frage nach der 
Nationalität des Nicolaus Copernicus — eigentlich nichts weiter 
als eine Sammlung von losen Notizen und rohem Material. 
Dieses umzuarbeiten und in eine mehr abgerundete, an- 
muthigere Form zu kleiden, hatten wir weder Zeit noch Müsse 
genug, so wie uns andererseits vielleicht auch, was wir hier 
gern gestehen, die dazu gehörige schriftstellerische Befähigung 
und Fertigkeit fehlte. Und doch glauben wir diese Notizen 
veröffentlichen zu müssen, um einer dringenden Pflicht Genüge 
zu leisten. 

Seit einigen Jahren folgten wir dem Fortgange des er- 
wähnten literarischen Streites mit lebhaftem Interesse und hatten 
dabei Gelegenheit, uns mit den Schriften des Dr. Prowe aus 
Thorn, eines der Hauptforscher von deutscher Seite, näher be- 
kannt zu machen. Wir mussten in Folge dessen häufig vor 
uns selbst das Bedauern aussprechen , dass so manchen Be- 
hauptungen Dr. Prowe's polnischerseits die schuldige Antwort 
so lange ausbleibe. Das Herannahen des Jahres 1873, in 
welchem Deutsche und Polen, jeder Theil für sich und in seiner 
Weise das vierhundertjährige Jubiläum des Geburtstages des 
grossen Mannes zu feiern sich anschicken, hat nun dieses Be- 
dauern in uns in den pflichtgemässen Entschluss verwandelt, 
ohne uns nach Anderen umzusehen, dasjenige in aller Euer . 



**■ 



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ans Tageslicht zu fordern, was wir selbst zur Kritik der 
Prowe'schen Schriften und zur Erläuterung der ganzen Frage 
beizubringen im Stande sind. Wie wir hören, haben sowohl 
deutsche als polnische Schriftsteller, letztere noch besonders 
aufgefordert durch die von der Posener Gesellschaft der «Freunde 
der Wissenschaft» im December 1870 ausgeschriebene Preisauf- 
gabe, zur Feder gegriffen, um die kommende Jahresfeier des 
Astronomen durch eine erschöpfende, monumentale Bearbeitung 
seiner Lebens -Geschichte auf lange Zeiten denkwürdig zu 
machen. Wir werden daher die Aufgabe, die wir uns ge- 
stellt, als vollommen erfüllt betrachten, wenn unsere Bei- 
träge, wie wir hoffen, noch zeitig genug erscheinen, um von 
den Schreibenden beider Parteien, denen wir diese unsere 
Schrift vorzugsweise zur Verfügung stellen, nicht unberück- 
sichtigt zu bleiben. 

Dieser durch und durch praktische Zweck der nachstehen- 
den Schrift ist es auch, der uns genöthigt hat, die Polemik 
in derselben nicht absolut zu vermeiden und häufig bis zu 
einem der Darstellung und Beweisführung nachtheilig werden- 
den Grade genau und ausführlich zu bleiben. Wir glauben 
indess, aus Bücksicht auf die deutsche Welt, welche polnische 
Schriften und polnische Schriftsteller noch immer ignorirt, 
die Angaben derselben nie ausführlich genug wiedergeben zu 
können. 

Eine Reihe kleinerer Fehler, die sich in Folge unserer 
Entfernung vom Druckorte eingeschlichen haben, wolle der 
nachsichtige Leser gütigst entschuldigen, ebenso die wohl auch 
vorkommenden Verstösse gegen deutsche Sprache und Aus- 
drucksweise, mit welcher der Verfasser überhaupt nur erst seit 
wenigen Jahren vertraut geworden. 

Zum Schlüsse wollen wir an dieser Stelle noch eine angenehme 
und liebe Pflicht erfüllen, indem wir aus vollem Herzen unsern 
innigsten Dank allen den Männern aussprechen, die uns beim 
Ansammeln des Materials sowohl, als auch bei der Zusammen- 
stellung desselben ihre geneigte Hülfe haben angedeihen 
lassen. 

Breslau, im Juli 1871. 

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Der scharfe Begriff der Nationalität, das Erwachen des 
sogenannten Nationalbewusstseins bei allen europäischen Völkern 
ist erst eine Errungenschaft unseres Jahrhunderts und die 
allmähliche Erhebung dieses Begriffes zu einem Staatsgrundsatz 
ein Erzeugniss der allerjüngsten Zeit. Nationalgegensätze und 
Nationalgefuhl gab es zwar, seitdem Nationalunterschiede 
existiren, das unbestreitbare Verdienst unserer Epoche ist es 
aber, diese Gefühle zu bestimmten Begriffen gemacht zu haben 
und sie aus dem Zustande des Schlummers, in welchem sie 
x sich bis jetzt fast überall befanden, dauernd ins Leben gerufen 
zu haben. 

Es wäre nun ein grober Anachronismus, wenn wir z. B. 
einen Copernicus, welcher 400 Jahre vor uns lebte, nach 
einem Grundsatz beurtheilen wollten, der ihm als einem Sohne 
des XV. Jahrhunderts vollständig fremd gewesen sein muss, 
es wäre ein schreiendes Unrecht, wenn wir ihm, dem stillen 
Mann der Wissenschaft, den Maassstab eines patriotischen 
«Nationalen» unserer Zeit beilegen wollten. Staat und Natio- 
nalität waren zu des Copernicus Zeiten zwei Dinge, die unter 
einander viel weniger Berührungspunkte hatten, als es heutigen 
Tags der Fall ist, und obgleich auch die damaligen Staaten 
im Grossen und Ganzen verschiedene Nationalentwickelungen 
repräsentirten , so war jedoch gleiche Nationalität noch bei 
weitem nicht die bewusste, bestimmt ausgesprochene Losung 
der in einen Staat verbundenen Individuen. «Patriotismus» 
hing noch keineswegs mit «Nationalität» zusammen. 

Beitr. z. Nat. d. Copernicus, \ 

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Dies Alles mochten wir nun ein für allemal bei der Frage 
um den Nationalcharakter von Nicolaus Copernicus festhalten. 
Denn, wenn es auch schliesslich unmöglich ist, einen in unserer 
Zeit, aus modernem Nationalantagonismus hervorgegangenen 
Streit nach anderen Ideen und Begriffen, als nach denen eben 
dieser Zeit zu entscheiden, so kann die obige Betrachtung 
doch immer dazu beitragen, die Schärfe der gezogenen Schlüsse 
zu mildern und unsere Ergebnisse in einer Weise zu modifi- 
ciren, welche sie dem Charakter jener Zeit und somit auch 
dem Wesen der Sache, der Wahrheit näher bringt. — 

Die einzelnen Momente, die wir bei der Frage um die 
Nationalität des Nicolaus Copernicus zu betrachten haben und 
in denen die Lösung unserer Aufgabe zu suchen ist, sind nun 
folgende : 

1) Das Land und die Stadt, wo Nicolaus Copernicus geboren 
war. 

2) Sein Name, seine Abstammung und seine Eltern. 

3) Des Copernicus persönliches Auftreten , seine politische 
Denk- und Handlungsweise. 

Wir gehen nun zur Besprechung dieser einzelnen Punkte 
über. 



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I. 

A. Das Land. 

Die Heimath des Nicolaus Copernicus, das heutige West- 
preusseu, war, seitdem man Slaven an der Weichsel kennt, 
und ist noch heutzutage in ethnographischer Hinsicht ein 
slavisches, ein polnisches Land. 

Wir wissen, wie sehr dieser Ausspruch von deutscher Seite 
so manches Missfallen, so manchen Aerger erregen kann. 
Allein wir unserestheils verstehen es leider einmal nicht, das- 
jenige, was als Thatsache in der Geschichte feststeht, in 
falsche, tendenziöse Ausdrücke zu kleiden. So heisst auch 
uns, die wir die Thatsachen mit ihrem rechten Namen nennen 
müssen, die erste Theilung Polens nicht, wie es in Deutschland 
oft gesagt worden, «die endliche Befreiung Westpreussens 
von der polnischen Herrschaft, 1 )» sondern wie jeder Raub und 
jede Gewaltthat, ein Unrecht, ein Frevel. Für uns, die wir 
in der bevorstehenden Erörterung über die Vergangenheit der 
Heimath des Copernicus, so weit es uns möglich ist, unge- 
trübten Wahrheitssinn bewahren möchten, für uns können 
die Worte, welche einer der Meister der deutschen Geschichts- 
forschung, Johannes Voigt, seinem monumentalen Werke über 
Preussens Geschichte vorsetzte, nur verwerflich erscheinen: 
«Wo ich warm über die Eroberungs- und Bekehrungssache 



l ) Von H. v. Sybel in seiner «Geschichte der Französischen Revo- 
lution,» und von Prowe: «Westpreussen in seiner geschichtlichen 
Stellung zu Deutschland und Polen.» Thorn 1868. S. 63. 



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1* 

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des Ordens schrieb, sagt er, da ward in mir der Gedanke 
lebendig, welches Heil und welche grosse Erfolge für freiere 
Entwickelung und menschliche Bildung daraus hervorgingen, 
dass die Deutschen sich der Küsten des Baltischen Meeres 
bemächtigten und der freiere Geist deutscher Eigenthümlichkeit 
Raum gewann zu seiner Entfaltung in einem Lande, welches 
späterhin vielleicht das Schwert slavischer Geschlechter über- 
wältigt hätte, sowie zur Vermittelung deutscher Bildung in 
die nahen Völker. 2 )» Wir, die wir in der Geschichte nicht 
was geschehen würde, sondern was wirklich war, zu betrachten 
haben, und die wir die Unterdrückung des Schwächeren durch 
den Mächtigeren immer als ein Unrecht, die Herrschaft eines 
Volksstammes über ein anderes und die gewaltsame Nieder- 
drückung der freien Entwickelung des Unterworfenen nie als 
«ein Heil,» sondern immer nur als eine schwere That ansehen, 
welche oft in ferner Zukunft die traurigsten Folgen nach sich 
zieht, wir können, wenn wir auf die Vergangenheit des 
heutigen Westpreussens zurückblicken, nicht mit Johannes 
Voigt 8 ) «zuvörderst immer die Idee und den Gedanken vor- 
walten lassen — siegreiche Herrschaft und Verbreitung des 
deutschen Geistes über ein Land, welches seit den ältesten 
Tagen seiner Geschichte für deutsches Leben, deutsche 
Gesinnung und deutsche Sitte bestimmt gewesen war.» — Um 
den vermeintlichen Beruf des «grossen» deutschen Stammes 
als einzigen und ausschliesslichen Trägers der Cultur andere 
Völker «zu ihrem Segen und Heil» ihrer Rechte und ihrer 
Eigenthümlichkeit zu berauben, dürfen wir uns wenig kümmern, 
solche Phrasen, die sich leider noch heutzutage in Deutschland 
so oft hören lassen, gehören vielmehr in das Gebiet tenden- 
ziöser Ideologie, als in das der ernsten historischen Forschung. 
Uns darf hier nur das Positive, das geschichtlich Gegebene 
und Bewährte interessiren. 

Geschichtlich gegeben ist nun zuerst, dass das sogenannte 
Culmerland (CheJminska), die Landschaft zwischen Weichsel, 



2 ) Voigt, Gesch. Pr. Vorrede zum 2ten Bd. 
8 ) a. a. 0. 



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Ossa und Drewenz, wo Thorn, die Vaterstadt Koperniks, 
gelegen ist, vor ihrer Besitzname durch den deutschen Orden 
im XIII. Jahrhundert ein bereits christliches, polnisches, aus- 
schliesslich von polnischer Bevölkerung bewohntes, mit dem 
polnischen Staate seit dessen Entstehung verbundenes Land 
war. Diese Thatsache, welche in Polen von jeher bei allen, 
Chronisten, Annalisten und neueren Historikern für ausgemacht 
gilt, findet merkwürdigerweise von deutscher Seite noch heut- 
zutage Widerspruch. «Auch gegen das Kulmerland hin, sagt 
der eben erwähnte Voigt (I, 134) — gingen der Masovier 
Wohnsitze — zur Zeit, als sie nach Voigt, um das Jahr 550 (!) 
mit den ihnen stammverwandten Polen an der Weichsel 
erschienen — schwerlich weiter als bis an den Drewenz-Fluss, 
denn bis dort hinabwohnten noch Ueberreste vom 
gothischen (sie) Volke und bis in spätere Zeiten 
war es immer deutsches Leben, welches sich wi 
diesem Lande bewegte.» 

Diese absonderlich kühne Behauptung hat nun Voigt, 
unseres Wissens in seinem umfangreichen Werke nirgends 
durch namhafte Argumente zu vertheidigen gewusst 4 ). Es 



4 ) Er macht zwar zu dieser Stelle die Bemerkung : «Darüber späterhin 
die Beweise,» allein die wenigen Notizen, die man hie und da in seinem 
Werke gelegentlich aufgezeichnet findet, und welche sich hauptsächlich 
auf eulmische Ortsnamen beziehen, die nach Voigt» Meinung «offenbar 
auf gothischen Ursprung hindeuten,» — können als eigentliche Beweise 
keineswegs erachtet werden. So sagt z. B. Voigt (I, 73), dass die 
Namen «Besen oder Resien, Culm, Thorn, Bogau oder Bogow, 
Lob au und manche andere dieser Gegend» (alle diese Namen gehören 
mit Ausschluss des ersten und letzten dem eigentlichen Culmerlande 
an) «wohl ohne Zweifel» gothische Benennungen seien, und fügt hinzu 
(Anm.), dass die skandinavisch-gothische Abstammung von mehreren 
derselben sich «ziemlich gewiss» nachweisen lasse. 1) Besonders macht 
ihm der erste dieser Namen, Besen (das heutige Biesenburg im alten' 
Pomesanien, von dem Volke der Umgegend aber jetzt Prabuty genannt) 
viel Freude. Aus den einfachen Worten des Chronisten (Düsburg): 
«viri famosi et bellatores strennui in territorio Bysen», macht er, 
(II, 234) eingedenk des skandinavischen Biesar und Biesaland (1, 479, 
Anm. 2), einen «kampflustigen und tapferen Stamm der Bisen oder 
Besier» und scheint nicht zu zweifeln, dass diese in seiner Einbildung 



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6 

würde im Gegentheil nicht schwer fallen, aas den Ergebnissen 
seiner eigenen Forschung, aus seinem Werke selbst, Beweis- 



erzeugte Helden eingefleischte Gothen gewesen seien. Besen heisst nun 
bei Düsburg (ed. Hartknoch 1679 p. 94.) auch «Reysen,» in der alt- 
deutschen Uebersetzung des Düsburg von Jeroschin aber «Resin,» (Szulc, 
Pisma Warszawa 1854, 8. 115) und diese Form führt uns leicht auf die 
ursprünglich slavische Resin oder vielmehr Rezin (gebildet aus der 
Wurzel r e z , schneiden und der gewöhnlichen Endung -in, vgl. Baiin, 
Lubin, Rypin u. a. Ortsnamen) zurück. Zu bemerken ist auch, dass 
uns das «gothische» Resen vor der Festsetzung des Ordens nicht 
bekannt ist. 

2) Gulm ist ferner keineswegs der ursprüngliche Name der Burg, 
welche «schon lange vor der Ankunft des Ordens dastand» (Voigt I, 451, 
Anm. 2), sondern nur eine spätere, lateinisch-deutsche Corruption dieses 
Namens. Derselbe lautete im Munde der einheimischen Bevölkerung 
damals wie noch heutzutage Cheimno. «Terram Chelmens,» «terri- 
torium Chelmense» lesen wir auch demgemäss in den besten (facsimi- 
lirten) Abdrücken der Urkunden Konrads von Mazowien vom Jahre 
1228 und 1230 (bei Stronczynski: Wzory pism dawnych. Warschau 
1839 No. 1 und No. 3, vgl. Caro's Urtheil über Stronczynski in seiner 
Gesch. Polens, Breslau 1863, II, 74) und nicht «Gholmen,» «Golmen,» 
«Oholmense,» «Colmense,» oder gar «Culmense» wie man in allen anderen 
Abschriften findet. Cheimno kommt her von che Im (altsl. chlumu, 
böhm. chlum, russ. chohn) einer Wurzel, welche gleichbedeutend dem 
deutschen Holm in einer Reihe von polnischen Ortsnamen wiederkehrt 
(Chelm, Chelmo, Chehnek, Chelmiec, Cheimecz, Chehnce u. s. w.) Die 
Aehnlichkeit in Klang und Sinn mit dem lateinischen «culmen» bewirkte, 
dass man sich schon sehr früh in Urkunden dieser Uebersetzung zur 
Bezeichnung des Ortes bediente. So heisst es schon «in Gulmine» in 
dem Schenkungsbrief Königs Boleslaw Smialy an das Benidictinerkloster 
Mogilno zum Jahre 1060—1068 (S. unten S. 18), «jure Culminensi» lesen 
wir in einer Urkunde des Herzogs Wladyslaw Odonicz von Grosspolen 
vom Jahre 1223 (Muczkowski und Rzyszczewski. Cod. dipl. Pol. I, 39), 
«in terra nomine Culmen» sagt Papst Alexander IV in einer Bulle des 
Jahres 1257 (Theiner I, 73) und «provisor in Culmine,» «Commendator 
in Culmine» (Voigt II, 236, Anm. 1 und III, 532, Anm. 3) schrieb sich 
der erste Ordenskomthur Culms, Ritter Berlewin. Aus «Culmen» hat 
sich in der Folge das stehende lateinische Adjectiv «Culmensis» und 
dann auch das deutsche «Culm,» lateinisch: «Culma» herausgebildet. 
Erwägt man Alles dies, so nützt es der Sache offenbar nicht viel, wenn 
Voigt, auf Grund des angeblich gothischen Namenklanges, die Erbauung 
der Burg Culm in das sogenannte Jahrhundert der Sage in Preussen, 



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gründe hervorzuholen, welche gerade das Gegentheil seiner 
Ansichten, das uralt slavische, polnisch christliche Leben 



nämlich in jene Zeiten versetzt, wo nach eines armseligen Chronisten 
des XVI. Jahrhunderts (David Lucas, 1503 — 1588) Erzählung, die be- 
rühmten altpreussischen Helden, Söhne Widewuds, Schalavo, Natango, 
Barto, Galindo, Warmo, Hoggo, Pomezo und Chulmo florirten, sich in 
das väterliche Erbe theilten und ihre Namen in denen der einzelnen 
ihnen zugefallenen preussischen Landschaften: Schalauen, Natangien, 
Barterland, Galindien, Ermland, Hockerland, Pomesanien und Culmerland 
verewigten (Voigt I, 170). Da uns nun dieselbe Sage auch weiter 
erzählt, dass Chulmo für seinen Sohn Poto . die Burg Poto erbaute 
(V. I, 171), so fugt Voigt (I, 479, Anm. 2) hinzu: «bei Kulm wurde 
damals schon (in jenem gothischen Jahrhundert der Sage) die Burg 
Potterberg erbaut.» Möge dies glauben wer es wolle! — 

3) Auch Thorn ist ebensowenig wie Culm ein Name, dessen 
Ursprung man auf Gothen zurückzuführen braucht, obgleich die Stadt 
nachweisbar, — und trotz der entgegengesetzten Meinung Voigts (II, 232) 
viel älter ist, als die Herrschaft; des Ordens im Lande. Vgl. unsern 
Anhang I. 

4) Bog au oder vielmehr Rogöw, Bogowo, nordöstlich von Thorn, 
ist auch ein rein polnischer Name. Voigt sagt (I, 452), dass nur die 
beiden letzten Sylben polnisch seien (er meinte wahrscheinlich das 
Suffix -owo). Indessen heisst rög im Polnischen das Hörn, die Kante, 
die Ecke und das davon abgeleitete Bogöw oder Bogowo ist gerade 
eine der am häufigsten in Polen wiederkehrenden Ortsbenennungen. 
Vgl. Bogowo, See und Stadt im Posenschen, Kreis Mogilno, Bogowo im 
Plockischen, Kreis Lipno, Bogöw im Krakauschen, Kreis Miechöw, Bogöw 
in Lithauen, Kreis Wilkomiera u. s. w. Wenn Bogowo nach manchen 
Urkunden (der oben erwähnten vom J. 1222) auch Buch geheissen haben 
mag, wie das Voigt (II, 219) auseinandersetzt (was übrigens noch 
keineswegs bewährt ist, da wir in dem besten Abdrucke derselben 
Urkunde bei StronczyÄski No. 13 «Buth» lesen und unser Bogowo 
wahrscheinlich im Dobriner Lande zu suchen ist, vgl. Bibliot. Warsz. 
1861, III, S. 559 — 562), so könnte dies nur ein Beweis mehr für seinen 
polnischen Ursprung liefern. Im Worte rög wird nämlich das o in 
der Aussprache so gedämpft, dass es vollständig wie ein u klingt. 

5) Lob au heisst den Eingebornen noch heutzutage Lubawa und 
in einer Urkunde des Jahres 1215 (Acta Borussica I, 261, vgl. Voigt 
G. Pr. I, 441, Anm.) — also vor der Ankunft des Ordens — «Lubovia,» 
was notwendigerweise auf ein polnisches «Lubowo» zurückfuhrt, wie 
sich ein zweites in Schlesien urkundlich nachweisen läset (Grünhagen, 
Begesten zur Schles. Gesch. Breslau 1868, I, 42 zum J. 1193 «Lubouo» 



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8 

im Culmerlande bezeugen. Allerdings wollen wir hier keines- 
wegs, wenn wir den Ausdruck uralt gebrauchen, die Zeugnisse 
römischer und griechischer Schriftsteller für das Vorhandensein 
verschiedener, von den heutigen Gelehrten in der Regel für 
germanisch gehaltener Stämme an der Ostsee zur Zeit der 
Völkerwanderung ausgeschlossen haben, wir meinen nur, jede 
Erinnerung an diese germanischen Durchzüge sei im Mittel- 
alter in jenen Landen spurlos verschwunden. 

Voigt bezweifelt (I, 294—296, Anm.) die Erzählung der 
späteren polnischen Chronisten und namentlich die des 
Dlugosz, nach welchem schon König Bolestaw Chrobry (992 
— 1025) das Culmerland besessen und nach einem siegreichen 
Zuge gegen die Preussen im Ossafluss eine Säule errichtet 
haben soll, welche die Gränze seines Reiches kennzeichnete. 
«(Boleslaus) — sagt Dlugosz (Francofurti 1711, II, 162) 
versus Pruthenorum regionem procedit, illamque per terram 
regni sui Culmensem ingreditur.» Allerdings wird die 
Glaubwürdigkeit dieser seiner Mittheilung dadurch stark 
erschüttert, dass Dlugosz auch die Stiftung des Bisthums Culm 



und S. 117 z. J. 1223 «Lubovo»). Die Wurzel lub entspricht dem 
deutschen lieb. Vgl. auch die Ortsnamen: Luhin, Lubicz, Lubusz, 
Lublin, Lubowla, Lubosin u. s. w. So beweisen die von Voigt ange- 
führten Ortsnamen für die im Culmerlande «bis in spätere Zeiten» 
angeblich wohnenden Ueberreste des gothischen Volkes, welche dort 
«das deutsche Leben» immer rege erhalten sollten, so gut wie gar 
nichts, und damit glauben wir auch denjenigen Schriftstellern geant- 
wortet zu haben, welche, ohne sich um Beweise zu kümmern, dem Voigt 
getrost die Gothenleier nachspielen. Von Manchen derselben erfahren 
wir indessen zuweilen auch Neues und Interessantes. Nach Wernicke 
(Gesch. Thorns. Thorn 1842, I, 5) war das Culmerland «schon früh, 
nach den Spuren der Geschichte, von einem deutschen Stamme, den 
Warägern (!), Abkömmlingen der Gothen, bevölkert,» — wofür sich 
jedoch Dr. Watterich (Die Gründung des Ordensstaates in Preussen. 
Leipzig 1857. S. 18) keineswegs einnehmen lässt, indem er sich 
schüchtern mit den blossen Preussen begnügt: «Wenn das Culmerland, 
sagt er, auch bisher noch immer als unter polnischer Herrschaft 
stehend betrachtet wurde, so waren deshalb seine Bewohner doch keine 
Polen, sondern gehörten noch immer zu dem Preussischen Volke» 
u. s. w. u. s. w. 



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fälschlich dem Bolestaw zuschreibt (I, 163) und er überträgt 
dazu offenbar, einen viel späteren Begriff in ältere Zeiten, wenn 
er von einer «terra Culmensis» im X. oder XI. Jahrhundert 
spricht. Allein den polnischen Analisten des XV. Jahrhunderts 
täuschte nicht sein Sinn, wenn er sich die Ossa als die wahre 
Beichsgränze schon unter Bolestaw dem Herzhaften vorstellte, 
und wir können nur mit allem Nachdruck Voigt beipflichten, 
wenn er (1, 319) in jener Sage von der Säule Bolestaws «eine 
geschichtliche Hindeutung auf diese Begränzung des Reiches 
zu erblicken scheint. — Zwar besitzen wir sonst aus jenen 
Zeiten keine genaue, positive Beschreibung dieser Begränzung, 
allein der negative Beweisgrund, dass wir auch keinen einzigen 
Bericht über die Eroberung des Landes zwischen Drewenz und 
Ossa weder durch Bolestaw, noch durch irgend einen seiner 
Nachfolger haben, muss hier um so mehr auf Beachtung ver- 
dienen, da es doch bekannt ist, dass die Chronisten aller 
Länder und Zeiten wohl hie und da einen Verlust des Staats- 
gebiets verschweigen, nie aber eine Erweiterung desselben 
unerwähnt lassen 5 ). 

Diese Erwägung allein erscheint uns schon zwingend genug, 
es fehlt uns aber auch nicht an anderweitigen, bestimmteren 
Andeutungen. 

Es lassen sich die wahren Gränzen Polens nach Preussen 
hin aus den Angaben der ältesten polnischen Chronisten, wie 
des sogenannten, im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts 
lebenden Gallus und des im XIII. schreibenden Boguchwal 6 ), 
nicht allzu schwierig ermitteln. 



6 ) Lelewel. Polska wieköw s*rednich II, 126. «Oczywiscie wiec, 
Mieczyslaw posiadal, (b o tego Bolestaw syn jego nie zdobywal 
a przecie potomkowie jego do swych dziedzin liczyli), 
pröcz Polanöw od Odry (od Krosna) ku Wisle sie. rozcia,gaj$cych; 
Mazowszantfw po nadwis*lu siedzacych, od Ossy az ku ujäciu 
Pilicy.» 

8 ) Die bisherige Ansicht, dass Boguchwal, Bischof von Posen, gest. 
1253, Verfasser des im II. Bande der Scriptores rerum Silesiacarum von 
Sommersberg gedruckten «Chronicon Poloniae» war, hat jüngst in 
August Mosbach in der Schrift: Godyslaw Pawel, dziejopisarz 
polsko-lacinski, Lwöw 1867, einen Bekämpfer gefunden. Er vindicirt 



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10 

Wir schlagen zuerst den Gallus an der Stelle auf, wo er 
nach einer Schilderung des ersten Streifzuges Königs Bolestaw III 
gegen die Preussen (um 1107 — 1108) die allgemeine Lage 
und Beschaffenheit des heidnischen Landes beschreibt. «Terra 
enim illa (Prussie) — sagt er (Buch II, cap. 42 bei Bielowski 
Monumenta Poloniae historica I, p. 455) — lacubus et 
palludibus est adeo communita, quod non esset vel 
castellis vel civitatibus sie munita, unde non potuit adhuc ab 
aliquo subjugari, quia nullus valuit cum exercitu tot lacubus 
et palludibus transportari.» — Preussen war also nach 
Polen hin von einer undurchdringlichen Verkettung von Seen 
und Morästen geschützt, welche den Zugang zum Lande dem 
fremden Heere unmöglich machten, es sei denn, dass die 
Winterkälte die sumpfigen Untiefen mit harter Eisoberfläche 
bedeckte. Daher wurden auch die Kriegszüge nach Preussen 
gewöhnlich in der kalten Jahreszeit — «brumali tempore» — 
(Gallus II, 41, p. 455) unternommen, als die anderweitigen 
Fehden und Feindschaften ruhten und die Kampflust des 
Kriegers keine andere Gelegenheit sich auszutoben, mehr fand. 
«Item impiger Bolezlavus — erzählt uns der Chronist zum J. 
1110 (III, 24, p. 478) — hiemali tempore non quasi desidiosus 
in otio requivit, sed Prussiam terram aquiloni contiguam, 
gelu constrietam introivit .... Illuc enim introiens, 
glacie lacuum et paludum pro ponte utebatur, 
quia nullus aditus alius in illam patriam nisi 
lacubus et paludibus invenitur.» — Erst hinter dieser 
schützenden See- und Sumpfregion lag nach dem Ausdrucke 
des Chronisten eine «terra habitabilis» (1. c), welche in seinen 
Augen, und was er nicht oft genug wiederholen kann, weder 
Burgen noch Städte zu ihrer Verteidigung brauchte «quippe 
situ loci et naturalis positio regionis per insulas, lacubus 
et paludibus est munita.» 



das ganze Werk für Godystaw-Pawel , Custos von Posen, welchen man 
bis jetzt nur als den Continnator Boguchwals ansah. Vgl. Prof. 
Nehring's Kritik dieser Schrift in den Göttinger gelehrten Anzeigen 
1869, Stück 46, S. 1836—1839. Wir bleiben bei der alten Gewohnheit, 
den Namen Boguchwals mit der Chronik zu verbinden. 



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11 

Dasselbe von den Wohnsitzen der Preussen berichtet 
Boguchwal zum Jahre 1161 7 ): «Quorum pro vincie nulla prorsus 
arte munite, sed natura situ inaccessibiles extant. 
Est autem locus transmeatus de vestibulo densatis diluviorum 
undique consertus paludine, in quo limosi bituminis 
abissus sub quadam gramiuum virencia degliscit.» (die Stelle 
ist sehr verdorben) und es sind auch alle späteren Chronisten 
in den Schilderungen des durch undurchdringliches Walddickicht, 
durch sumpfige Untiefen geschützten Preussenlandes überein- 
stimmend. 

Dieser Gränzsaum von Seen und Sümpfen, welcher also 
damals Preussen von Masovien schied, ist nun — wie uns ein 
Blick auf jede beliebige Landkarte leicht überzeugen kann, — 
nichts Anderes, als die heutzutage sogenannte preussische 
Seenplatte, welche noch jetzt die Provinz Westpreussen mit 
einem breiten Halbkreise von grösseren und kleineren Seen 
und Sümpfen vom Drausensee (Druino) an bei Elbing bis zum 
Mauersee bei Angerburg (Regierungsbezirk Gumbinnen) um- 
schliesst. Die Hauptrichtung dieser auch jetzt die Gränze 
zwischen Preussen und dem Königreiche Polen bildenden 
Seenstrasse, die man wegen der Unzahl der Wasserbecken, 
von denen sie gebildet wird, mit der Sternstrasse am Himmel 
vergleichen könnte — geben die grösseren Wassersammlungen 
des Geserich- (Jeziorak), Spirding- (Sniardowo) und Loewentin- 
sees (Niegocin) an, während einzelne Ausläufer südlich durch 
die Gegend um Biskupice (Bischofswerder) und Neumark (den 
Kreis Löbau) bis nach Brodnica (Strasburg) an der Drewenz 
vordringen. Das Culmerland zwischen der Drewenz und Ossa 
und — sei hier bei Gelegenheit erwähnt — theilweise auch 
das östlich an dasselbe stossende sogenannte Löbauer Gebiet 
bleiben westlich ganz ausserhalb dieses preussischen Seen- 
kranzes und es konnten daher nach den obigen Zeugnissen 
unmöglich weder der Preussen Wohnsitze je bis ins Culmerland 
reichen, noch ist es an eine dauernde Eroberung dieses letzten 



7 ) Bei Sommersberg. Rerum Silesiacarum scriptores, Lipsiae 1730, 
II, p. 44, vgl. auch Kadlubek (ed. Lipsiae 1712) p. 745. 



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12 

Gebietes durch dieselben zu denken. Denn die Preussen 
waren, besonders in älteren Zeiten, fast nie die Angreifer. 
«Non tarn personis, quam animabus constat (eos) esse infestos,» 
sagt von ihnen zum # J. 1146 der in dem ersten Viertel des 
XIU. Jahrhunderts schreibende Kadlubek 8 ) und es wird uns 
bis zum Anfange des 13. Jahrhunderts von keinem namhaften 
Einfalle der Preussen in das polnische Gebiet berichtet. 9 ) Es 
trieb vielmehr die polnischen Fürsten ihre Eroberungssucht 
und ihr frommer Bekehrungseifer immerwährend zu neuen 
Eriegszügen in das verhasste, unbeugsame Land der gottes- 
lästernden Heiden. Zu wiederholten Malen wurden die Preussen 
hinter ihrer Schutzwehr von Seen und Sümpfen von Polen 
aus angegriffen und unterworfen 10 ) und Voigt giebt, den Be- 



8 ) L. III, Epist. 31, ed. Lipsiae 1712, p. 744. 

9 ) Der glaubwürdige Gallus kennt keinen einzigen aggressiven 
Schritt der Preussen gegen Polen. Erst der über 100 Jahre nach ihm 
lebende Boguchwal berichtet (p. 27) zu den Zeiten Boleslaw des II. 
(1058—1079) Folgendes: «Tempore autem, quo in terris Bohemorum et 
Australium Rex Boleslaus intraret, eorum terras hostiliter devastando, 
Prutheni et aliae nationes paganicae, de reditu Boleslai dubi- 

tantes, Pomeraniam hostiliter invadunt.» Kadlubek 

erzählt (Lib. IT, epist. XV, ed. Lipsiae 1712, p. 652), und nach ihm 
auch Boguchwal p. 26 von der Hülfe, die sie um das Jahr 1042, immer 
in Gemeinschaft; mit anderen heidnischen Völkerschaften, dem 
Empörer Mieclaw gegen Kasimir von Polen leisteten, und berichtet 
von ihrem Abfalle zum Heidenthum nach ihrer Unterwerfung durch 
Boleslaw IV. im J. 1146 (L. III, commentarius ad epist. 31, p. 746): 
«Qui in ritum paganicum cito post recidivantes, Boleslao in suo regno 
multa mala infidelium oppressione ac rapinarum more luporum direp- 
tione et asportatione fecerunt.» (Vgl. auch dasselbe mit anderen 
Worten in epist. 31, p. 745 und bei Boguchwal p. 44.) Ueberflüssig 
zu sagen, dass nur die letztere Notiz verbürgt ist; und das ist nun 
einmal Alles, was uns die älteren Chronisten von den Anfeindungen 
Polens durch die Preussen vor dem 13ten Jahrhundert überliefert haben! 

10 ) Nach Gallus zuerst durch Boleslaw Chrobry (I, 6, p. 400) «Ipse 
namque (Bolezlavus) Selenciam (das Land der Luticen an der Oder), 
Pomoraniam et Prusiam usque adeo vel in perfidia resistentes con- 
trivit, vel conversas infide solidavit.» Dann durch Boleslaw III. (1102 
—1139) in zwei Winter-Kriegszügen (Gallus II, 42, p. 455 und III, 24, 
p. 478). Ferner sind noch zu nennen die beiden Feldzüge Boleslaw 



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13 

richten polnischer Chronisten folgend, selbst zu, dass die 
Preussen von altersher für den Polen tributpflichtig galten 11 ). 
Er lässt Boleslaw IV., wegen Verweigerung des 
Tributs (I, 348) jenen unglücklichen Kriegszug in ihr Land 
unternehmen, in welchem die Blüthe der polnischen Ritter- 
schaft und darunter auch Boleslaws Bruder, Herzog Heinrich 
von Sandomierz in den preussischen Sümpfen den Untergang 
fand. — Von einer Erweiterung des preussischen Gebiets gegen 
das Culmerland hin in Folge dieses, oder eines anderen Sieges, 
hören wir jedoch nichts, im Gegentheil sammeln sich — nach 
demselben Voigt (1,358), 30 Jahre später (1192) die polnischen 
Streitkräfte wieder im Culmerlande, um dann, «die Ossa» 
überschreitend, «das Gebiet der Preussen» zu betreten. 

Erst als einerseits diese bewaffneten Bekehrungsversuche 
der polnischen Fürsten immer häufiger, andererseits aber die 
frommen Missionsreisen polnischer Priester und Mönche den 
Preussen immer lästiger wurden, erst dann, in den ersten 
Jahren des XHI. Jahrhunderts, ergriffen die Preussen, lange 
gereizt, entschieden die Offensive gegen Masovien und suchten 
es mit wiederholten, planmässigen Verheerungszügen heim. 
Auch dann aber, wollten sie das Herz der christlichen Nach- 
barlandschaft treffen, nahmen sie schwerlich über das Culmer- 
land ihren Weg. Ein kürzerer Zugang stand ja denen offen, 



des IV. in den Jahren 1148 und 1161 (Roepell, Gesch. Polens I, 361) 

— in der Zwischenzeit sind die Preussen als förmlich unterworfen zu 
erachten — und der Zug Kasimir des Gerechten im J. 1192. 

") «Während indess die Preussen (um 1040) in Polen für tribut- 
pflichtige Unterworfene gelten mochten» (I, 318). Die Umstände 
zwingen Voigt auch zu wichtigeren Concessionen. «Fast scheint es 

— sagt er I, 319 — dass auch die Preussen (im XI. Jahrhundert) das 
Culmerland schon nicht mehr als zu ihrem Gebiete gehörig betrachtet 
haben.» Wir fragen nun, wann konnte doch das nicht scheinen? 
Voigt ignorirt ferner nicht, «dass man späterhin das Culmerland als 
zu Polen gehörig ansah» (I, 319, Anm. 1), weshalb auch der im XVI. 
Jahrhunderte lebende Kromer «ganz dreist» (Voigt 1. c.) sagen durfte, 
»Ceterum Culmensis tractus et Pomerania Poloniae, non Prussiae partes 
fuere» (Cromeri Polonia. Coloniae 1578, p. 15). Allein, fragen wir 
wieder, hatte denn Kromer, wenn er das sagte, auch nicht Recht? 



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14 

welche die trockenen Pfaden und Pässe ihrer heimathlichen 
Sümpfe wohl kannten. Das sogenannte Löbauer Gebiet, die 
Gegend zwischen der Wkra (Soldau) und der Drewenz, wo sie 
bei Osterode nach Süden ihren Lauf nimmt, war die immer 
offene Bahn 12 ), auf welcher sie bis tief in Masovien hinein 
frei vordringen konnten, um dann mit Feuer und Schwert an 
den Christen Repressalien zu üben 13 ). Nach dieser Gegend 
hin muss sich auch in der Folge das Gebiet der Preussen 
bedeutend erweitert haben , wenn Konrad von Masovien in 
der dem Dobriner-Ordsn im J. 1228 ausgestellten Schenkungs- 
urkunde das Land südlich von der Drewenz, etwa wo noch 
heute das uralte Städtchen ßypin in Polen (Kreis Lipno) liegt, 
als «Prussia» bezeichnen konnte. 14 ) Allein auch das Culmer- 



1S ) Vgl» den Aufsatz «0 ziemi DobrzyÄskiej» in der Biblioteka 
Warszawska 1861, III, 271. 

18 ) Von einem dieser Plünderungszüge erzählt uns Boguchwal 
S. 58 . . . . qui furtim aliquas terras invadentes ipsis (sie) rapinis 
desolabant; Belciam (Plock) quoque, Episcopi oppidum et villas 
plurimas eidem oppido adjacentes devastarunt. 

14 ) Man vergleiche 1) das Privilegium Konrads auf das Dobrinerland 
bei Dogiel IV, No. 7, p. 5: «Contuli .... castrum Dobrin cum spatio 
terrarum, quae continentur • inter hos duos rivulos Camenicam et 
Gulmenicam, usque in Prussiam.» 2) Die dasselbe bestätigende 
Urkunde des Bischofs Günther von Plock bei Voigt Cod. dipl. Prussicus 
I No; 19, p. 18 und 3) die den Umfang der Konradianischen Schenkung 
näher bestimmenden Worte des Briefes Eckberts, Probst von DobrzyÄ 
vom J. 1233 (gedruckt im Cod. diplomaticus v. Valent. Ferd. de Gudenus 
p. 517— -518, No. 24): «Totam terram quae infra duas aquas, Mene 
scilicet et Wezele continetur, longitudinis XXIV miliarium, latitudinis 
vero alieubi XII, alieubi vero XV miliarium tradiderit (dux Conradus).» 
— Konrad schenkte demnach dem Dobriner- Orden das südlich durch 
die Weichsel (Wezele), westlich durch die in dieselbe Wloclawek 
gegenüber mündende Chehnica (Culmenica), östlich durch die bei 
Dobrzyn einströmende Eamienica (Camenica), nördlich aber durch das 
beim heutigen Lipno vorbeifliessende Flüsschen Mien (Mene) begränzte 
Land. Nördlich vom oberen MieiS, zwischen der Drewenz und der Wkra 
(Soldau), erstreckte sich das Land, welches Eonrad und der Bischof in 
ihren Urkunden als «Prussia» bezeichnen, und welches in die mazowi- 
schen Besitzungen vorspringend, unzweifelhaft der Ausgangspunkt der 
preussischen Unternehmungen gegen Mazowien bildete. (S. den bereits 
angeführten Aufsatz «0. Ziemi Dobrzyüskiej.») 



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15 

land wurde damals von den Preussen nicht geschont. Ein- 
geschlossen in dem Bausche der grossen Weichselkrümmung 
zwischen Thorn und Graudenz, geschützt vom Norden durch 
die Ossa und durch seine nach Westen vorspringende Lage 
den Preussen vielleicht schwerer, als Mazowien zugänglich — 
war dieses Land von jeher die eigentliche Feste der Polen 
gegen Preussen, die Basis aller ihrer Unternehmungen gegen 
das von dieser Seite zu jeder Jahreszeit leichter zu betretende 
heidnische Nachbarland 15 ). Kein Wunder also, dass die 
Preussen, denen die wachsende Uneinigkeit und Schwäche der 
polnischen Theilfürsten Straflosigkeit versicherten, sich zu 
immer kühneren Unternehmungen erdreisteten und ihre Einfälle 
nun auch gegen das Culmerland , diese polnische Warte an 
der Weichsel richteten, indem sie zu wiederholten Malen in 
den Jahren 1250 und 1218 dasselbe mit Feuer und Schwert 
durchzogen, die Dörfer und die vielen festen Burgen daselbst 
einäscherten und niederrissen 16 ). Wer möchte aber wohl, aus 
diesen preussischen Plünderungszügen im XIII. Jahrhundert, 
mit einem jüngeren deutschen Geschichtsschreiber die Folge 
ziehen, dass das Culmerland ein «während der verschiedenen 
Kriegszüge» von den Polen den Preussen abgewonnenes 
Gebiet war, welches Konrad von Masovien nur mit genauer 
Noth vor denselben zu behaupten vermochte? 17 ) Wie und 
wann konnten, nach allem Obengesagten, die Preussen das 
Culmer Gebiet je besessen haben? 



15 ) Man vergleiche bei Voigt I, 294, 349 u. 858 die Schilderungen 
der Kriegszüge in den Jahren 1015, 1161 und 1192, wo die polnischen 
Heerschaaren jedesmal durch das Culmerland «über die Ossa» in das 
Gebiet der Preussen eindringen. 

16 ) Roepell, Gesch. Polens. Hamburg 1840, I, 428 und die Schen- 
kungsurkunde Eonrads an den Bischof Christian von Preussen vom J. 
1222: «quondam castra Grudenz, Wabsko» etc. 

") Watterich, Gründung des Ord. S. 5. Das heisst doch recht «die 
Katze umkehren,» wie man in. Polen sagt. Warum nicht lieber gleich 
von vornherein erklären, dass es die polnischen Fürsten waren, welche 
im «preussischen» Culmerlande plünderten und raubten? 



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16 

Allein sie konnten es nicht, und weil sie es nicht konnten, 
so war auch das Land von jeher ein polnisches Land, welches 
der Oberhoheit der polnischen Fürsten ebenso gut, wie jeder 
andere polnische Landestheil, unterworfen war. 

Um Beweise hierum soll es uns nicht fehlen. — König 
Boleslaw II. der Freigebige (1058—1079) beschenkte reichlich 
die Benedictiner- Abtei zu Mogilno 18 ) in Grosspolen, deren 
Stiftung ihm auch wahrscheinlich zuzuschreiben ist. In der 
Schenkungsurkunde, die uns in mehreren Abschriften erhalten 
ist 19 ), lesen wir nun folgende Worte: «Animadvertat hoc 
testimonii veritas omnis Ecclesia Religionis, quod ego Boleslaus 
.... contuli de omnibus ad nie pertinentibus, Ecclesie 
Mogylnensi Sancti Johannis Ewangeliste transitus omnes per 




18 ) Heutzutage Kreisstadt, Regierungsbez. Bromberg. 

lö ) Wir besitzen nicht mehr das Originalprivilegium , obgleich 
dasselbe im J. 1835 nach einer damals in der «Hamburger Zeitung» 
erschienenen Notiz sicher noch vorhanden war. (Vgl. Biblioteka 
Ossolinskich 1865, VI, S. 329 und VII, S. 338.) Der Text der Urkunde 
ist uns nur aus späteren Transsumpten und Abschriften von Trans- 
sumpten bekannt. Gedruckt ist er bei 1) Maciejowski, Historya 
prawodawstw slowianskich. Warszawa 1858, Band VI, S. 386. 2) Bie- 
lowski. Monumenta Poloniae Historica, Lwöw 1865, T. I, 359—363. 
Sy Wuttke, Städtebuch des Landes Posen. Leipzig 1864. 4) Biblioteka 
Ossolinskich. Lwöw 1865. Bd. VI, S. 369—379. Wir haben hier den 
letzteren Abdruck benutzt, da er bei Weitem der correcteste, und von 
dem Herausgeber, Zygmunt Helcel, dem hochverdienten Forscher auf 
dem Gebiete vaterländischer Rechtskunde, mit Anmerkungen über die 
Lage der in der Urkunde erwähnten Ortschaften versehen ist. Helcel 
hält zwar nicht Boleslaw IL, sondern Boleslaw IV. (1142—1173) für den 
Verleiher, August Bielowski hat aber (Bibl. Ossol. Bd. VII, 308—340) 
mit aller Entschiedenheit Helcels Bedenken beseitigt und dargethan, 
dass das in Folge eines leichten Lesefehlers der Abschreiber unsicher 
gewordene Datum der Urkunde nur auf die Jahre 1060, 1065 oder 1068 
fallen könne, da «Anno incarnacionis dominice MLXVIII idus Aprilis, 
entweder als anno MLX, VIII idus Aprilis, oder als anno MLXV, III 
idus Aprilis, oder endlich falls «idus» aus einer falsch entzifferten 
Abbreviatur entstand, anno MLXVIII idibüs Aprilis gelesen werden 
koniitö. Dlugosz, der die Urkunde in einem Auszuge in seiner Chronik 
mittheilt (III, 258) hat für sie das Jahr 1065 «tertio Idus Aprilis.» 



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17 

Wysslam de Camen 20 ) usque in mare et per totam 

Mazoviam nonum forum, nonum denärium, nonum porcum, 
nonum poledrum, nonum piscem stim largitus .... Et 
hec sunt, nomina castrorum: Grudomzch, Zacrochin, 
Sirozch cum medio theloneo per fluuium Bug, Rypin 21 ), 
Stethin , Seprech , nowy Radczez , Oselzch , . Siremdzeo , 
Cechonow, Stelpzco, Grzebesco, Nasilzco, Visegrod, Ploczk, 
Dobrin, Wlodislaw, Pripust, Slonzch, in LansinX. marcas, 
in Sbutimir VII. marcas, in Woyborz IV. marcas, in Sarnow 
duas marcas et dimidiam, in Rospir VII. marcas 22 ). Hec 
autem nomina villarum prenotantur, quas contulimüs cum 
omni libertate et jure Ecclesie sepedicte sancti Johannis 
E wangeliste in Mogylna: Cyrnenzch, Chrenow, Bolmo, Vele- 



20 ) Dieses Camen ist das heutige Kamieri an der Mündung der 
Bzura, Wyszogröd im Plockischen gegenüber, etwa 7 deutsche Meilen 
von Warschau entfernt. Man darf sich nicht wundern, wenn Boleslaw II. 
den Ueberfahrtszoll auf der Weichsel von hier an bis zu ihrer Mün- 
dung ins Meer dem Kloster schenken konnte. Pommern war ja seit 
Boleslaw Chrobry den Polen unterthänig; wir erinnern an die oben 
(s. Anm. 10) angefahrten Worte des Gallus, wo auch von einem Ver- 
suche, das Land zu christianisiren, die Rede ist; auch war, nach dem 
Zeugnisse eines Zeitgenossen (des Johannes Canaparius in der Vita et 
passio Sti Adalberti bei Bielowski Monumenta I. 162—183) die Handels- 
stadt Danzig damals eine polnische Gränzstadt an der See. «Ipse 
vero (Adalbertus) adiit primo urbem Gyddanyzc, quam ducis (Pala- 
miorum Bolizlavi) latissima regna dirimentem maris confinia tangunt» 
(cap. 24 bei Biel. p. 180). — Boleslaw II. war, nach dem ausdrücklichen 
Zeugniss des Chronisten, noch Herr über Pommern: «Nam cum in pri- 
cipio sui regiminis et Polonis et Pomoranis imperaret» etc. (Gallus I. 
cap. 22 bei Bielowski p. 419.) 

21 ) Rypin an der in die Drewenz mündenden Rypienica in der 
später von Konrad von Mazowien als «Prussia» bezeichneten Gegend. 
Zakroczym und Serock, gleich allen darauffolgenden Ortschaften, wie 
Sochocin, (das Stethin unseres Abdruckes lautet in anderen, z. B. bei 
Bielowski I, 360: Scochin) Sierpc, Raciqi, Osiek, Szrensk, Ciechanöw, 
Slupsko, Grzebsko, Nasielsk, Wyszogröd, Ptock, Dobrzyn, Wloclawek, 
Przypust, Slonsk lassen sich noch heutzutage bis auf Slonsk, das auf 
dem linken Weichselufer liegt und zu Kujawien gehört — in Mazowien 
aufweisen. 

M ) Spicimierz, Wolborz, Äarnöw und Rosprza liegen links von der 
Weichsel in den Gegenden um Kalisz und Piotrköw. 

Beitr. z. Nat. d. Copernions. 2 



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18 

rieh, Tossowo, Cromnow, Golumbino 28 ); Ecclesiam saueti 
Laurencii in Ploczch; item in Belzco 24 ). Ecclesiam saneti 
Johannis Baptiste cum ipsa villa prenotata, foro, tabernis, 
Targowe, et cum omni übertäte ; Ecclesiam saneti Johannis in 
Wladislaw, in Culmine nonum forum cum tabernario». 25 ) 

Grudomzch, das wir hier an der Spitze der masovischen 
Burgen genannt finden, ist nun nichts anderes, als das 
heutige Grudzi^dz oder Grudziqi an der Weichsel, das Grau- 
denz der deutschen Einzöglinge, in fester Lage an der nörd- 
lichen Gränze des alten Culmerlandes erbaut 26 ). Lansin, 
welches unmittelbar nach der Aufzählung dieser Burgen folgt, 
ist, aller Wahrscheinlichkeit nach, das heutige Dorf L^Äyn 27 ) 
im Kreise Thorn, und jenes zuletzt geuannte Culmen, ohne 
allen Zweifel Chelmno, der spätere Hauptort des Culmer- 
landes 28 ). 



2S ) Diese sieben Ortschalten scheinen dem Helcel alle in Kujawiea 
zu liegen (vgl. Biblioth. Ossol VI. 1865 S. 373. Anm.). 

*) Bielsk bei Plock. 

* 6 ) Es folgt noch eine Anzahl Namen kujawischer Localitäten, wie 
auch die der dem Kloster geschenkten hörigen Leute. Wir übergehen 
sie, als unserem Gegenstande gleichgültig. Das Datum der Urkunde, 
wie es in Helcels Abdrucke angegeben wird, lautet: «Actum et datum 
anno incarnacionis Dominice MLXV, IIIo Idus Aprilis, in Plozc. Pre- 
sentibus etc.» 

8e ) Bielowski hat (I, 360) die Variante Grudomsch. Dlugosz schreibt 
ausdrücklich Grudziadz. 

27 ) Bei Bielowski lesen wir «Lasin» — Laszyn hat Dlugosz. So 
heisst aber genau noch heutzutage das Lessen der Einzöglinge jenseits 
der Ossa (Kreis Graudenz). Welches von beiden hier gemeint sei, 
wollen wir gerne unentschieden lassen. Ein Dorf Lqiyn existirt übrigens 
noch in Polen bei Osiek (Kreis Lipno). Auf welche Weise aber Helcel 
aus Lansin Leczyca machen will (S. 372), leuchtet uns nicht ein. 

88 ) Dass das Privilegium König Boleslaws II. kein todter Buchstabe 
war, sondern dass die in demselben besprochenen Schenkungen dem 
Kloster auch wirklich zu Gute kamen, beweist der Umstand, dass es 
zu verschiedenen Zeiten von den Aebten von Mogilno den regierenden 
Fürsten zur Bestätigung vorgelegt wurde. So im J. 1200 (vgl. über 
dies Datum, welches in den Abschriften ebenfalls unrichtig angegeben 
wird, Helcel in Bibl. ossol. VI. 355—364 und Bielowski ebendas. VII. 
310) Mieczyslaw dem Alten, im J. 1363 Kasimir dem Grossen und im 
J. 1402 Wladyslaw JagieHo (s. Bielowski Monum. I. p. 359 und 363). 



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19 

Dieses Zeugniss setzt uns nun wohl in Stand, Voigts Be- 
denken, dass es sich «für diese Zeiten — das XI. Jahr- 
hundert — nicht ganz sicher» behaupten lasse, «wiewohl nicht 
unwahrscheinlich» sei, «dass schon damals das nahe gelegene 
Culnierland in einer gewissen Abhängigkeit von Polen ge- 
standen habe» (I, S. 318 — 319), insofern zu beseitigen, dass 
wir erklären — war die Abhängigkeit des Culmerlandes von 
Polen nur «eine gewisse», so war auch die von Masovien und 
jedes beliebigen Landestheils gleichfalls auch nur «eine 
gewisse». 

Dieser enge Anschluss des Culmerlandes an Masovien, oder 
vielmehr die alte Einheit und Identität des Culmerlandes mit 
Masovien, war auch die Ursache, warum wir dasselbe so spät 
als Etwas für sich bestehendes kennen lernen, wenn es über- 
haupt nicht richtiger ist, zu sagen, dass wir es eigentlich — 
bis zur thatsächlichen Ablösung von Polen durch den Orden — 
nie als eine für sich bestehende polnische Provinz kennen lernen. 
Es erwähnt zwar Boguchwat der «Castellania Culmensis» schon 
bei der Theilung des Reiches durch Boleslaw III. unter seine 
Söhne im J. 1139: «Boleslao Crispo Masoviam, Dobriniam, 
Cujaviam et Culmensem Castellaniam . . . legat» (bei Sommers- 
berg II. p. 41). Allein die Erwähnung des Culmerlandes so- 
wohl, als auch des Dobriner Gebiets ist hier nur eine allzu- 
deutliche Uebertragung von Begriffen, die der Zeit, in welcher der 
Aufzeichnerlebte, geläufig waren, in die Vergangenheit, undkann, 
wie das gleiche eifrige Einschieben des Namens «terra Culmensis» 
überall, wo es sich nur um das Drw^ca- und Ossa- Gebiet 
handelt, das wir bei Dtugosz 29 ) und anderen späteren An- 



89 ) Ausser der erwähnten Stelle IT, 162, wo er Boleslaw Chrobry 
«per Culmensem terram» seinen Feldzug gegen die Preussen unter- 
nehmen lässt, theilt Dlugosz zum J. 1139 (IV, 450) Boleslaw IV. «Ma- 
soviensem, Dobrzihensem, Cuiaviensem et Culmensem» (terras) zu, und 
Voigt, der doch von Hause aus so sehr geneigt ist, den Zusammen- 
hang des Culmerlandes mit Polen in Abrede zu stellen, lässt sich 
merkwürdigerweise durch diese anachronistische Angabe des Dhigoaz 
bewegen, Boleslaw IV. Herr von «Masovien, Dobrin, Cujavien und 
Culmerland> zu nennen (I, 345). Dlugosz erwähnt ferner des Culmer- 

2* 



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20 

nalisten bemerken, nur den Werth für uns haben, dass es uns 
einen Beweis davon liefert, wie tief die traditionelle Ueber- 
zeuguDg von der uralten Zusammengehörigkeit dieses Landes 
mit Masovien bei allen polnischen Geschichtsschreibern ein- 
gewurzelt war. 

Die Begriffe c terra, territorium», als Jurisdictionsbezirk 
eines vom Landesherrn eingesetzten Burggrafen (Castellanus, 
daher auch terra im XTTI. Jahrhundert gleich Castellania), sind 
in Polen in der ersten Hälfte des XII. Jahrhunderts noch un- 
bekannt 30 ). Polen hatte damals diese Organisation noch nicht, 
obgleich der Name Castellanus oder «Comes» für den ein- 
fachen Verwalter einer königlichen Burg schon geläufig war. 
Der Name cterra» ist, wenn wir ihm bei Gallus begegnen, 
gleichbedeutend mit cpatria», «regio», und als solcher noch 
ein rein ethnographischer Begriff, wie auch die ersten Anfänge 
politischer Eintheilung damals ganz auf ethnographischer Grund- 
lage beruhten. — Die «regio Zlesiensis» (Gallus IL, 50 p.459) 
welche, ähnlich den deutschen Stammherzogthümern, auch 
«ducatus» genannt wird (Derselbe II. 13, p. 436, «ducatum 
Wratislaviensem»), «Pomorania, Mazovia» (Derselbe, passim), 
«Cuyavia» (s. eine Urkunde Papst Innocenz II. vom J. 1136 
bei LelewellV., 124—130 und Kadlubek, Leipzig 1712, p.818 
et passim) waren alte Stammgebiete, in welche zu gleicher 
Zeit auch politisch das polnische Reich eingetheilt zu werden 
anfing. Erst nach dem Tode Boleslaw III. (1139) kommen, 
zur Zeit der Regierung seiner Söhne, unter den wechselnden 
Benennungen von «provincia, regio», später «castellania» und 
endlich auch «terra, territorium» immer häufiger kleinere Ge- 
biete vor, welche von einem «castrum» oder« castellum» (grod) 
der Umgegend ihren Namen haben und von demselben in ad- 
ministrativer Beziehung abhängig sind. Schon zum Jahre 1136 



und Dobrinergebiets noch zum J. 1207 bei dem Theilungs- Vertrag 
zwischen den Herzögen Konrad und Leszek (VI, 602) «Masoviam propter 
amplitudinem diffusam cum Ghelmensi Cuiaviensi et Dobrinensi terris 
Gonradus .... accipiat.» 

80 ) Dies und das Folgende nach Lelewel. Polska wieköw srednich. 
Poznan 1847. II, 458—462. 



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21 

hören wir von einer «provincia de Znein» S1 ) und von einer 
«villa in Zrem, que Dolko nnncupatnr» S2 ) ; später werden 
diese Einteilungen immer zahlreicher und allgemeiner. 

Wie nun in jedem anderen polnischen Gebiet, so ent- 
standen in jener Zeit auch in Masovien ähnliche, mit Juris- 
diction verbundene «Castra», Castellaneien , deren jede, mit 
ihrer umliegenden «terra», mit ihrem respectiven «territorium» 
oder «districtus», einen besonderen Verwaltungsbezirk bildeten. 
Es gehört nicht zu uriserm Gegenstand, die Anzahl und das 
Alter der masovisehen Castellaneien zu erforschen, — wir 
haben nur hier die Thatsache zu constatiren, dass, wie der 
«Dux Masoviae et Cujaviae» — so und nicht anders schrieb 
sich in allen Urkunden Konrad von Masovien — im XIII. Jahr- 
hundert ein «castrum Dobrin cum terra ab eodem [territorio] 
nuncupata» 38 ) besass, wie er über das «castrum Wladiz- 
laviense» und den «districtus Wladizlaviensis» , über das 
«castrum quod vocatur Kychol cum omni suo territorio», dem 
«Kycholensis districtus» 84 ) Herr und Herrscher war, wie er 
im äussersten Osten seiner Lande ein «castrum» und eine 
«terra Drohicin» , ein «territorium Drohicense» besass 85 ) — 



81 ) Jlnin im Kreise Szubin im Posenschen. * 

M ) Dolßk bei Srem im Posenschen. Beide Citate ans der Urkunde 
bei Lelewel III. 124—130. 

8S ) So heisst es in der über Dobrzyn dem Dobriner Orden von 
Bischof Günther von Plock im J. 1228 ausgestellten Urkunde bei Voigt. 
Cod. dipi. Prnss. I, p, 18 No. 19; in der Schenkungsurkunde Eonrads 
selbst, lesen wir einfach «castrum Dobrin» mit dem näher bezeichneten 
»spatium terrarnm , quae continentur inter» etc. (Tgl. oben Anm. 14.) 
Den Ausdruck «limes castri Dobrinensis» für: «Gränze des Dobriner 
Burggebiets», finden wir in der Urdunde, in welcher Eonrad im Jahre 
1236 Masovien und Eujavien unter seine beiden Söhne Boleslaw und 
Kazimierz theilt (bei Muczkowski und BzjszczewskL Cod. dipL Po- 
loniae II, p. 15 No. 20.). 

w ) Muczk. undRzyszcz. 1. c. Eychol ist das heutige Kikot in Polen, 
Kreis Lipno, Wladizlavia das heutige Wloclawek. 

**) «Prenominatam terram scilieet Drohicin», «in Drohicensi terri- 
torio» lesen wir in dem von Voigt, Gesch. Pr. II, 277—278 angeführ- 
ten Fragmente der Schenkungsurkunde Eonrads an die Dobriner- 
Brüder vom J. 1287, Drohiczyn liegt am Bug in Polen. 



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22 

so gehörte ihm auch im Nordwesten ein «castrum» und eine 
«terra Chelmen», ein «territorium» oder «dominium Chelmense» 36 ) 
welches zu der unter dem Namen «Masovia et Cujavia» be- 
griffenen Gesammtheit seiner Besitzungen in demselben Ver- 
hältnisse eines Theiles zu seinem Ganzen stand, wie jedes 
andere mit einer Jurisdiction verbundene masovische «castrum» 
oder «territorium». Und daher ist die von späteren Chro- 
nisten eingebrachte Gewohnheit, Masovien, Cujavien, Dobrin 
und Culmerland in gleicher Reihe zu erwähnen, nicht nur 
häufig unrichtig als Anachronismus, sondern immer höchst 
unlogisch. Denn richtig zur Bezeichnung dieser Ländereien 
kann nur entweder der Ausdruck Eonrads «Masovia et Cu- 
javia» sein, oder anstatt dessen, eine genaue Aufzählung 
aller Territorien, in welche Mazowien und Kujawien damals 
zerfielen. Jede andere Ausdrucksweise, wie etwa Mazowien 
mit Dobrin und Culmerland, ist gleichfalls unzulässig; es ver- 
steht sich von selbst, dass diese beiden Gebiete, so lange sie 
von Mazowien nicht abgetrennt wurden, in Mazowien einbe- 
griffen waren 37 ). 



88 ) Vgl. Anm. 4. Man vergleiche auch in der die Schenkung 
Konrads bestätigenden Bulle Papst Gregors IX. (bei Dogiel IV. No. 15, 
p. 11) vom J. 1230, den Ausdruck «castrum, quod Oulmen dicitur, cum 
pertinentiis suis» für: Culmerland. 

87 ) Wenn sich Voigt an der anachronistischen Ausdrucksweise des 
Dlugosz fangen Hess, so ging es auch seinem Exagerator Watterich 
mit jener oben (S. 19.) angeführten Angabe Boguchwals noch 
schlimmer. Dr. Watterich sagt S. 12, Anm. 15 : «Obgleich das kulmische 
Gebiet (um 1215) seit mehr als 100 Jahren zur polnischen Herrschaft 
gerechnet wurde, — wir erinnern an die «Eulmische Kastellanei» in 
der Landestheilung Boleslaws III. bei Eadlubeck (sie!) B. I. ep. 27, 
p. 347. Boguphal ap. Sommersberg I, p. 41. — so sah man es doch 
immer als einen eroberten Theil von Preussen an.» Die arm- 
selige «Castellania Culmense» des Boguchwal zum J. 1139 ist es also, 
welche Prof. Watterich — asoncorpsde'fendant — zu der gewaltigen, 
der ganzen Anlage seines Werkes gar widerstreitenden Concession der 
100jährigen «Hinzurechnung» Culms znr polnischen Herrschaft zwingt! — 
Warum aber Dr. Watterich Masovien, Dobrinien und Kujavien nicht 
gleichfalls «für einen erobertenTheil von Preussen» ausgiebt, 
ist uns unbegreiflich. Denn nach den Worten Boguchwals zu urtheilen, 



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23 

In Anbetracht der zwingenden Consequenz dieses letzteren, 
so klaren und einleuchtenden Schlusses, würden wir gewiss 
bei anderen Umständen uns nicht die Mühe gegeben haben, 
so emsig die Beweisgründe und Beweisstücke für die alte Zu- 
sammengehörigkeit des Culmerlandes mit Mazowien zu sammeln. 
Die Evidenz dieser Zusammengehörigkeit liegt ja schon einem 
jeden klar zu Tage, wenn auch nur aus dem einzigen Um- 
stände, dass, wenn Konrad im J. 1222 in diesem Gebiete 
Schenkungen an den Bischof Christian von Preussen machen, 
und der deutsche Orden sechs Jahre später (1228) nur kraft 
einer neuen Schenkung desselben Konrads im Lande festen 
Fuss fassen konnte, dasselbe doch unwiderleglich dem Ver- 
leiher angehören musste. Auch fehlt es in den betreffenden 
Actenstücken nicht an klaren und bestimmten Beschreibungen 
der Lage und der Gränzen des Gebiets, das in den Schen- 
kungen gemeint war. So in der Urkunde des J. 1222: «in 

predicto Colmensi dominio videlicet ab eo loco, 

ubi Drevanza dePrussia egreditur, juxta terminos 
Pruscie in Ossam, et sie inferius per Wislam sur- 
sum usque ad Drevanzam, et sie per Drevanzam 
sursum usque ad locum, ubi Drevanza egreditur de 
Pruscia» 38 ) und in den beiden Urkunden Konrads vom 
J. 1230: »Totum ex integro Chelmense territorium .... ab 
eo loco, ubi Drvancha egreditur terminos Prussie 
per ipsum fluvium, usque ad Wislam, et per Wis- 
lam usque ad Ossam, et per ascensum Osse usque 



scheint uns doch dieser Schluss für alle von ihm aufgezählten Gebiete 
gleich zwingend. — Allein lassen wir den Scherz. — Wir möchten 
nur noch hier bemerken, dass die Quellenangabe Watterichs ganz auf- 
fallend unrichtig ist. Denn es hat Kadtubek im ersten Buche seiner 
Chronik im Ganzen nur 19 Episteln. Im dritten, wo er in der 
27. Epistel von der Landestheilung Bolesiaws III. im J. 1139 spricht, 
wird kein einziges Gebiet, geschweige denn das Culmerland, aus- 
drücklich erwähnt, und endlich ist die Chronik Boguchwais nicht im 
ersten Bande der Silesiacarum rerum scriptores von Sommersberg ge- 
druckt, sondern in dem zweiten! 

88 ) Stronczynski No. 13. Dogiel IV. No. 2, p. 2. 



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24 

ad t er ni in os Prussie» 39 ). — Allein wie sehr auch dies 
Alles überzeugend und augenscheinlich ist, — so haben es 
doch die den Polen feindlichen deutschen Geschichtsschreiber 
von jeher gewusst, durch tendenziöse Verkehrung der That- 
sachen diese Evidenzen so sehr in Schatten zu stellen, und 
es ist ihnen in Deutschland auf guten Glauben so viel nach- 
gesprochen worden, dass nicht nur der alte Zusammenhang 
des Culmerlandes mit Polen dort jetzt entweder unbekannt, 
oder allgemein bezweifelt wird, sondern es ist auch über die 
ganze Angelegenheit der Christianisirung Preussens und der 
Berufung des Deutschen Ordens dorthin durch Konrad ein so 
falsches Licht verbreitet worden, dass, wer die Sache der 
Wahrheit wieder aufnehmen will, der kann zum Kampfe mit 
den veralteten, tief eingewurzelten Vorurtheileu nie gut genug 
geschützt und gerüstet erscheinen. — Wir fühlen uns auch 
glücklich, dass wir in diesem Kampfe Genossen aufzuweisen 
haben, die einen grossen — ja den bei Weitem schwereren 
und mühsamereren — wie er auch ihrer geübteren Kraft 
mehr angemessen war — Theil der Arbeit auf sich genommen 
haben, und es ist uns kein geringer Trost und keine geringe 
Erleichterung, wenn wir jedem unparteiischen deutschen Leser, 
dem es nicht an verkehrter Argumentation ad hoc, und auch 
nicht an Ausrufen pathetischer Entrüstung über selbsterdachte 
Betrügereien Konrads von Mazowien — sondern an dem 
Wesen der Dinge in dieser Frage gelegen ist — auf zwei 
durch Wahrheitsliebe, Scharfsinn und Kritik ausgezeichnete 
Behandlungen derselben hinweisen können, und zwar, den Be- 
hauptungen Voigts gegenüber auf die treffliche Auseinander- 
setzung Roepells in seiner Geschichte Polens I. S. 434—444, 



*) Stronczyilski No. 3. Dogiel IV. No. 10 p. 8 und No. 12 p. 10. 
Wenn wir hierbei die geographische Lage festhalten, und jener 
preussischen Seengränze eingedenk sind, von der uns die Chronisten 
des XII. Jahrhunderts berichten, so überzeugen wir uns leicht, dass die 
Gränze Preussens gegen das Culmerland hin auch im XIII. Jahrhunderte 
dieselbe geblieben ist. Dem Watterich ist trotz allem dem das 
Cuimerland im 13. Jahrhundert, wenn auch nur «gewissermassen», 
doch immer ein «preussischer Boden» (S. 6). 



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25 

und den Hypothesen Watterichs entgegen — in dessen Schrift 
«Die Grüudung des deutschen Ordensstaates in Preussen», die 
tendenziöse Uebertreibung der preussischen Historiographen 
ihren Culminationspunkt erreicht — r auf die kernhafte Ab- 
handlung des leider zu früh seinem Vaterlande verstorbenen 
Jan Nepomucen Romanowski: «De Conradi, ducis Masoviae 
atque Ordinis Cruciferorum prima mutuaque conditione» 40 ). 

Wer nun einmal das wahre, rechtliche und thatsächliche 
Verhältniss des deutschen Ordens zu Polen — wie es durch 
die Privilegien Konrads von den J. 1228 und 1230 bestimmt 
worden war — durchblickt, wer sich davon überzeugt haben 
wird, dass das Culmerland bis zum Jahre 1343 unter polnischer 
Oberhoheit stand 41 ), dem wird auch wohl der Grund leicht 
einleuchten, warum Hermann Balk, der erste Landmeister in 
Preussen, in den ersten Zeiten nach seiner Ankunft bald als 
«Preceptor per Slavoniam et Prussiam,» bald wieder unter dem 
schüchternen Titel eines «Procurator in Polonia fratrum 
hospitalis S. Marie Teutonicorum» auftrat, (Voigt n, 185 — 186 
Anm.) und was ebenfalls die Ursache war, warum man, wie 
wir es von Voigt selbst erfahren,, das Culmerland fünfzehn 
Jahre nach der Festsetzung des Ordens «immer noch» in der 
Amtssprache der damaligen Zeit deutlich von Preussen unter- 
schied, indem man es «als etwas für sich bestehendes ansah» 
(H, 466. Anm.) 42 ). — «Quod terra Culmensis cum omni 



40 ) Posen 1857. 

41 ) Erst in diesem Jahre leistete Kasimir der Grosse , König von 
Polen, durch die Umtriebe des Ordens überwunden, zu Gunsten desselben 
auf dem Verhandlungstage zu Kalisz förmlichen Verzicht auf Culmer- 
land, Michelau und Pommern (vgl. Caro Gesch. Pol. II, 251). Die 
Hoheitsrechte auf das christianisirte oder noch zu christianisirende 
Preussen verlor Polen allerdings schon im J. 1234, als Papst Gregor IX. 
Preussen unter den besonderen Schutz des h. Petrus nahm und es zum 
Bigenthum des apostolischen Stuhles erklärte (Bulle vom 3. August 1234 
bei Theiner I n. 57 p. 25 und Voigt Cod. dipl. Pr. I, 35). Die Bulle 
bezieht sich aber keineswegs auf das Culmerland, vgl. eine zweite Bulle 
desselben Jahres an Konrad bei Theiner I n. 59 p. 26 und Dogiel IV 
n. 17 p. 12, Romanowski p. 70—74. 

42 ) Ausser den zu dieser Stelle von Voigt angeführten Worten aus 
einer Bulle Papst Innocenz IV. vom 29. Juli 1243 »in ipsa Pruscia 



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26 

districtu et territorio suo, et cum civitate Colmensi, 
Thorun, necnon Omnibus opidis, castris, villis sitis et locatis 
infra dictum territorium Culmense a flumine Visla usqae ad 
flamen Ossa vulgariter nuncupatum, pertinet ab antiquo ad 
Begnum Polonie, et est sita infra metas ejusdem Begni, et 
quod Principes Polonie, qui pro tempore fuerunt, ipsam posse- 
derunt nomine Begni ejusdem» — das war noch im J. 1339 
die öffentliche Meinung iu Polen in Bezug auf die alte Beichs- 
gränze nach Preussen hin und das alte Beichsgebiet zwischen 
Ossa und Drwgca 43 ). Und wenn es auch am Ende dem Orden 



et conjuncta sibi terra Culmensi,» findet sich noch ein ähnlicher 
Ausdruck in einer Urkunde des Herzogs Wladyslaw Odonicz von Gross- 
polen vom J. 1238: «statuimus igitur, ut omnes tarn peregrini cruce 
signati, quam qui cum familiis et supellectilibus transeunt adPrutiam 
vel ad terram Culmensem» (bei Dogiel IV Nr. 19 p. 13 vgl. Voigt 
Gesch. Pr. II, 359 Anm. 2). Ebenfalls in mehreren Bullen und Ur- 
kunden Papst Innocenz des IV. bei Theiner Vetera monumenta Poloniae 
et Lithuaniae, Romae 1860, Bd. I. — Vom J. 1243: No, 75 p. 36 
(Anagnie. Galendis Augusti) «in ipsa Pruscia et conjuncta sibi 
terra Culmensi». No. 76 p. 36—37 «in ipsa Pruscia et terra 
Gulmensi». «Verum episcopus ipse tres in Pruscia et unam in terra 
Culmensi dioceses limitavit,» «de terra Pruscie vel terra 
Culmensi.» Vom J. 1244: No. 80 p. 39—40 «fratres Hospitalis sancte 
Marie Tcutonicorum constitutos in terra Culmensi et Pruscie 
partibus.» «Culmensem et acquisitas Pruscie terras». 
No. 81 p. 40 «propter invasionem Pruscie seu terram Culmensem.» 
No. 82 p. 40 «Universis fidelibus christiani exercitus in terra Cul- 
mensi et Pruscie partibus constitutis.» «quod vos et ceteri 
terre Culmensis et Pruscie fideles.» No. 83 p. 41 «Christi 
fideles in terra Culmensi et ipsius Pruscie partibus.» — 
Hieraus ist zu schliessen, dass die Urkunden, welche das Culmerland 
nicht ausdrücklich neben Preussen erwähnen, dasselbe — wenigstens 
vor dem J. 1244 — auch nicht betreffen, ebenso wenig wie die vor dem 
Jahre 1222 (dem der ersten Schenkungen Konrads im Culmerlande), in 
den päpstlichen Bullen üblichen Ausdrücke «partes Pruscie,» «in 
partibus Pruscie» (Theiner I p. 5, 6, 9 u. 13) es betreffen können. 

* 8 ) Wer sich dessen überzeugen will, der schlage in Dzialynski's 
Lites ac res gestae inter Polonos Ordinemque Cruciferorum. Posnaniae 
1855 T. I nach das Protokoll des Zeugenverhörs während des grossen 
Rechtsstreites zwischen Polen und dem Orden im J. 1339 (p. 72—354), 
wo die einzelnen, fast aus allen Ständen genommenen Zeugen — es 



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27 

gelang, durch ein mit bewunderungswürdiger Ausdauer, Um- 
sicht und Consequenz Polen gegenüber durchgeführtes Lug- 
und Trugsystem sich nicht nur den förmlichen landesherrlichen 
Besitz des Culmerlandes zu sichern, sondern auch, sei es durch 
List oder durch offene Gewalt, noch andere Ländereien den 
Polen zu entwenden, so gelang ihm dies doch eben nur durch 
Lug und Trug, durch Raub und List — vor dem Tribunal 
der Geschichte hat der Orden auf seine Besitzungen an der 
niederen Weichsel keine anderen Rechtstitel aufzuweisen, als 
die ehrlosen Eülfsmittel der verworfenen, treulosen Politik, die 
er so standhaft befolgte 44 ). 



sind deren im Ganzen 126, aus denen aber 31 unsern Punkt betreffen 
— die von uns im Texte angeführte Allegation Bartholds von Ratibor, 
des Sachwalters des Königs von Polen (bei Dzialyäski I. 29 art. 1) 
durch ihre Aussagen bekräftigen. 

**) In jüngster Zeit kam Dr. Prowe aus Thorn auf den sonderbaren 
Einfall, gerade in dem treulosen, verworfenen Verfahren des Ordens 
Polen gegenüber — für die Deutschen einen unverwüstlichen Rechts- 
titel zu dem Besitz Westpreussens zu suchen. Dr. Prowe wollte in 
seiner Schrift: «Westpreussen in seiner geschichtlichen Stellung zu 
Deutschland und Polen,» (Thorn 1868) die er für die «Säcularfeier des 
Gymnasiums zu Thorn» schrieb, den Beweis davon liefern, dass des 
Copernicus Heimath «nicht erst durch den Frevel vom Jahre 1773 — 
worüber er übrigens, um seine angebliche Unbefangenheit zu bekunden, 
S. 63—64 ächte Krokodylsthränen weint — zu dem «grossen» deutschen 
Vaterlande geschlagen worden, sondern dass sie vielmehr von jeher zu 
demselben eigentlich gerechnet werden müsste, er wollte, wie er selbst 
sagt (S. 1) «die uns fernen Kreise Deutschlands über den Besitzstand 
im Osten aufklären und auch unter uns selbst die wissenschaftliche 
Ueberzeugung fest begründen, dass wir hier auf deutschem Boden stehen 
und nimmer als Fremdlinge (die Fremdlinge auf diesem deutschen 
Boden das sind natürlich die eingebornen Polen!) zu betrachten sind, 
welche wieder ausgeschlossen werden könnten von dem Aufbau unseres 
deutschen Vaterlandes.» Allein auf welche Weise Dr. Prowe sein 
«wissenschaftliches» Resultat erreicht zu haben glaubt, wenn er, nach 
der vorausgeschickten gewöhnlichen Assertion von der Streitigkeit des 
Culmer Gränzgebietes zwischen den heidnischen Preussen und Polen, 
zur ausführlichen Besprechung aller Schlechtigkeiten des deutschen 
Ordens übergeht (S. 5—8), wie nämlich derselbe vom Herzog Konrad 
zum Schutze seiner Länder berufen und von ihm mit reichen Besitz- 
thümern ausgestattet, diese Schenkungen von vornherein nur in der 



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28 

Wie aber der Orden durch sein tückisches Verfahren die 
billigsten Ansprüche Polens zu Nichten zu machen wusste, so 
verstand er es auch meisterhaft, die auf dem Rechtstitel Polens 
aufs Culmerland begründeten Anforderungen der römischen 
Curie zu vereiteln. — In Polen wurde nämlich von jeher — 
vielleicht schon seit der Christianisirung des Landes, ge- 
schichtlich nachweisbar aber bereits seit Boleslaus dem Grossen 
(992 — 1025) — an den römischen Stuhl die unter dem Namen 
Peterspfennig bekannte Abgabe entrichtet 45 ). Ob nun dieselbe, 
wie es Voigt haben will (IV, 344) «zum Anerkenntnisse der 
Unterwürfigkeit» unter des Papstes Obergewalt oder vielmehr 
zum Zeichen der Unabhängigkeit Polens vom deutschen Kaiser 
geleistet wurde, wollen wir hier dahingestellt sein lassen, da 
in dieser Verpflichtung wahrscheinlich beides enthalten war 46 ) 



verrätherischen Absicht annahm, vermittelst derselben Macht zu ge- 
winnen, um dann diese Macht treulos gegen den Wohlthäter zu ge- 
brauchen und ihm durch List und Gewalt weitere Ländereien ßnt- 
reissen zu können — leuchtet uns , wir gestehen es gern , auch dann 
nicht ein, wenn wir von Dr. Prowe erfahren, dass diese ganze Deduction 
ihm zu dem Nachweise dienen sollte, «dass der Orden keineswegs im 
Dienste polnischer Interessen in unser Land gekommen ist» (S. 8). — 
Es ist ein Glück für die Menschheit, dass derartige Herleitungen von 
Besitzrechten noch nicht zu den Dingen gehören, die sich alltäglich 
hören lassen! 

Die ganze Schrift Dr. Prowe's, deren kleinere Inconsequenzen wir 
noch hervorzuheben Gelegenheit haben werden, kann überhaupt nur 
als ein trauriges Beispiel davon gelten, wie sehr ein falscher Stand- 
punkt, Parteigeist und Hass den klaren Blick, selbst bei dem ge- 
bildeten Menschen zu trüben und den jedem von uns inwohnenden 
Gerechtigkeitssinn zu unterdrücken vermögen — denn wir wollen doch 
einem Manne, wie Dr. Prowe ist, nicht zumuthen, dass er auch in 
anderen Fällen des Lebens, wenn ihn keine vorgefassten Meinungen 
blenden, nach den hier proclamirten Grundsätzen über Besitzrechte 
zu urtheilen fähig sei! 

45 ) Die älteste Erwähnung dieser Steuer findet sich zum J. 1013 
bei Thietmar von Merseburg L. VI cap. 56, bei Bielowski Monum. 
Pol. I p. 292 «Insuper antea domno pape questus est (Bolizlavus) per 
epistole portitorum, ut non liceret sibi propter latentes regiB insidias, 
promissum principi apostolorum Petro persolvere censum.» 

46 ) Die Anerkennung der päpstlichen Obergewalt war bekanntlich 



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29 

und diese Frage unsern Gegenstand weniger angeht. Erwähnt 
sei nur, dass, soweit es aus den dürftigen Spuren der Ueber- 
lieferung zu ermitteln ist, der Peterspfennig in Polen eine Art 
jährlichen Tributs von bestimmter Höhe war, den die Fürsten 
nach Rom zu entrichten, hatten und dessen Eintreibung ihnen 
überlassen war 47 ). Diesen Tribut beanspruchten nun die 
Päpste auch von dem Orden, seitdem sich derselbe im cul- 
mischen Gebiet festgesetzt hatte. «Am Römischen Hofe — 
sagt Voigt zum J. 1320 (IV, 344) — betrachtete man — 
scheint uns doch mit gutem Gründe — das Bisthum Kulm 
und Kamin (Pommern) als im Herzogthum Polen gelegen» — 
und Papst Johann XXII. erliess, in einer Bulle des J. 1318 
an die beiden Bisthümer die Forderung, den Peterspfennig 
gleich den übrigen Bisthümern Polens zu entrichten (Cäro, 
Gesch. Polens IL 93). Der Orden und die demselben ergebene 
deutsche Geistlichkeit dieser Länder wussten indess diesen 
Befehl durch standhaftes Verweigern der Zahlungen und zweck- 
mässige Bemühungen am päpstlichen Hofe zu hintertreiben 
(Voigt IV. 378), und als der Papst die Forderung erneuerte, 
und das Land in Folge dessen im J. 1328 mit dem Intefdicte 
belegt wurde, willigten zwar zwei Jahre darauf im Culmer- 
lande die Stände auf Anrathen des Hochmeisters in die Ent- 
richtung der Steuer, jedoch mit dem Vorbehalte ein, dass 
man es nicht aus Schuldigkeit thue, sondern lediglich um die 
Gunst des apostolischen Stuhles wieder zu gewinnen (Voigt IV, 
451 — 454). Noch im J. 1445 musste die Erhebung des 



im Mittelalter ein Mittel gegen die Obergewalt des Kaisers. In diesem 
Sinne bat auch im J. 1230 Eonrad von Mazowien Papst Gregor IX. um 
eine Bestätigung seiner Schenkungen an den Orden und suchte den- 
selben auf diese Weise der von ihm angerufenen kaiserlichen Ober- 
gewalt zu entziehen. Vgl. die Bulle bei Dogiel IV No. 15 p. 11 und 
Romanowski p. 66 u. 69. — Der Peterspfennig wurde ausser in Polen 
noch in England, Skandinavien und Portugal entrichtet. S. Sitzungs- 
berichte der phil.-hist. Classe der kais. Akad. der Wissenschaften. Wien 
1864. Juliheft; Grünhagen im Aufsatze: «König Johann von Böhmen 
und Bischof Nanker von Breslau» S. 13. 
* 7 ) Grünhagen S. 14. 



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30 

Peterspfennigs in den Besitzungen des Ordens Gegenstand 
neuer Anforderungen seitens päpstlicher Beamten sein (Voigt 
VHL 86). 

Wie sehr indessen dieses beharrliche Verweigern eines 
Tributes, dessen Entrichtung zu gleicher Zeit eine rechtliche 
Anerkennung der alten Angehörigkeit des Culmerlandes an 
Polen gewesen wäre, die politische Consequenz und die ge- 
schickte Tactik des Ordens bezeugt, ebenso sehr würde sich 
derjenige irren, wer in diesem häufig vom Erfolg gekrönten 
Widerstand der Deutschritter einen historischen Beweis dafür 
erblicken möchte, dass die frühere Verbindung des Culmer- 
landes mit Polen keine bleibende und feste, sondern nur eine 
lockere und vorübergehende war. Zwar erfahren wir durch 
Voigt (IV, 378), dass es im J. 1323 dem Orden sogar gelang, 
die römische Curie davon zu überzeugen, «dass der päpstliche 
Stuhl diese Abgabe von den Bewohnern des Culmerlandes nie 
erhoben und die Herren dieses Landes zur Leistung auch 
nicht verbunden seien» , allein das war, wie es uns scheint, 
hundert Jahre nach der Festsetzung des Ordens den geschickten 
Sachwaltern desselben nicht schwer nachzuweisen. Der Orden, 
dessen Absicht gleich beim ersten Betreten des Culmerlandes 
war, «eine fürstliche Territorialherrschaffc zu gründen, das zu 
erhaltende und noch zu erobernde Besitzthum aber von jedem 
Verhältniss zu den Polenfürsten abzulösen und es statt dessen 
mit Kaiser und Reich in eine nähere Verbindung zu bringen» 48 ), 
der Orden wird sich doch gewiss von vornherein gehütet 
haben, durch Zahlung des Peterspfennigs seine herrschsüchtigen 
Pläne zu durchkreuzen. Dazu waren die Ritter schon als 
Deutsche dieser Abgabe vom Hause aus ungewöhnt und ab- 
hold. Es weigerten sich ja selbst in Schlesien im XIII. Jahr- 
hundert, das doch wohl noch damals ein Theil Polens war, 
die deutschen Kolonisten, dieselbe zu entrichten 49 ). Selbst in 
dem erst vor wenigen Jahren (1308) den Polen entrissenen 
Pommern verbot der Orden um 1326 die Leistung des Peters- 



* 8 ) Roepell. I, 435. 
* 9 ) Grünhagen 16. 



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31 

pfennigs und anderer Abgaben an den Papst 50 ) und es fiel 
im J. 1320 den Komthuren von Schwez, Mewe und Danzig 
in Verbindung mit den Aebten von Oliva und Pelphin nicht 
schwer, zu beweisen, dass «selbst die ältesten Menschen in 
Pommern von dieser Abgabe keine Kunde hätten» (Voigt IV, 
346). Ein solcher Nachweis dürfte um so leichter im Culmer- 
lande sein, zumal da in diesem in der Zeit vor des Ordens 
Ankunft auf immerwährende Einfälle der Preussen ausgesetztem 
Gebiete, der Peterspfennig, aller Wahrscheinlichkeit nach, seit 
Jahren nicht mehr erhoben wurde, wie er auch im übrigen 
Polen im Laufe des XII. und XIII. Jahrhunderts, wegen der 
Zertheilung des Landes unter einzelne Fürsten, sehr unregel- 
mässig entrichtet gewesen zu sein scheint 51 ). Aus allen diesen 
Gründen kann — wir wiederholen es — die ganze An- 
gelegenheit um den Peterspfennig für unsere Frage keines- 
wegs von Belang, und die Leistung oder Nichtleistung des- 
selben im Culmerlande zur Ordenszeit, von keinem Einflüsse 
sein auf die Entscheidung dessen, ob dasselbe vor dem Jahre 
1228 zu Polen oder nicht zu Polen angehörte. 

Diese Angehörigkeit in politischer, staatlicher Hinsicht 
scheint uns übrigens auch ohnedem nach Allem, was wir hier 
gesagt haben, bewährt genug. Dass der Zusammenhang aber 
auch in anderen Beziehungen, und zunächst in religiöser, 
lange vor der Berufung des Ordens vollständig war, ist eine 
Thatsache, die so augenscheinlich ist, dass selbst Voigt, der 
die politische Zusammengehörigkeit so gern bezweifelt, jene 
nicht leugnen kann. 

Wir hören aus seinem eigenen Munde, dass das Culmer- 
land bereits vor des Mönches Christian von Oliva Ankunft 
(im J. 1208), des ersten namhaften Bekehrers der Preussen 



B0 ) In den Rechnungsberichten der Einsammler der verschiedenen 
päpstlichen Steuern in Polen im J. 1326 lesen wir (bei Theiner I, 272) 
folgende Worte: «Hec est solutio pecunie ejusdem decime sexannalis 
a Prelatis, Abbatibus et Rectoribus ecclesiarum de Archidiaconatu 
Pomoranie diocesis Wladislaviensis collecte confuse et occulte pro 
timore Cruciferorum.» 

61 ) Grünhagen 16, vgl. auch S. 15. 



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32 

nach dem heiligen Adalbert und Bruno — bereits ein christ- 
liches Land war, oder wie sich Voigt lieber behutsam aus- 
drückt (I, 479, auch Anm. 1) «dass Christen daselbst wohnten». 
Er erzählt uns ferner, (I, 433) dass die ersten Bekehrungs- 
versuche Christians im Jahre 1208 «unter dem Schutze des 
Herzogs Konrad von Masovien vom Kulme rlande aus in 
den Gebieten von Löbau und an den Gränzen von Pomesanien» 
geschahen, wo das Christenthum den heidnischen Preussen 
wohl schon am bekanntesten war «wegen der Nähe der Christen 
im kulmischen Gebiete». 

Ja, es leugneten — wenigstens in den ersten Zeiten ihrer 
Herrschaft — selbst die Ordensritter nicht, dass das Culmer 
Gebiet von jeher ein christliches und zu Masovien gehörendes 
Land war. Demgemäss lesen wir in der Preussen — (nicht 
das Culmerland) — in den Schutz Petri nehmenden Bulle 
Papst Gregors IX. vom J. 1234 : «Dilectis filiis JVtagistro et 
Fratribus Hospitalis sancti Marie Theutonicorum Jerosolimi- 
tani . ..... Sicut restro relatu didicimus, quod vos 

ad Prussie partes, salvatoris virtute preambula, procedentes, 
in terra nomine Colinen, quam a christianis longis 
retro temporibus habitatam, predecessoribus di- 
lecti filii Nobilis viri C(onradi) Ducis Polonie 
dominantibus in eadem, idem Nobilis vobis pro salute 
sua et fidelium in confinio dictarum partium (Pruiscie) 
positorum pia liberalitate donavit etc. 52 ). 



52 ) Diese Bulle ist gedruckt bei Theiner I. No. 57 p. 25. Dieselben 
"Worte finden sich auch in den ähnlichen Bullen Papst Innocenz IV. 
vom J. 1243 bei Theiner I. No. 78 pag. 38 und Dogiel IV. No. 21 p. 14 
und Papst Alexanders IV. vom J. 1257 bei Theiner I. No. 146 p. 73. 
Dogiel IV. No. 31 p. 28. — Dr. Watterich bezeugt zwar (S. 7), dass der 
Cistersienser-Mönch Christian, als er um das Jahr 1209 das Werk der 
Christianisirung Preussens unternahm, damit beginnen musste, dass er 
»zuerst das kulmische Land .... vollständig zum Christenthume be- 
kehrte», allein Dr. Watterich ist hier leider einmal kein Augen- oder 
Ohrenzeuge und Voigt, wenn er in den J. 1219—1222 von dem Culmer- 
lande als von einem eben erst «christlich gewordenen» Gebiete zu 
sprechen kommt (I. 450), widerspricht sich ja selbst. 



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33 

Der gänzliche Mangel an Zeugnissen über das Auftreten 
und Wirken christlicher Apostel in dieser Landschaft, während 
über die Versuche derart im benachbarten Preussen jedesmal 
berichtet wird, würde schon allein zu der Annahme be- 
rechtigen, dass das Christenthum hier nie missionsartig ver- 
kündet worden ist, sondern dass es vielmehr, wenn wir diesen 
Ausdruck gebrauchen dürfen — von Staatswegen, auf des 
Herrschers Befehl, durch den weltlichen Arm eingeführt wurde. 

Dass dies nun bereits bei der Christianisirung Polens unter 
Mieczyslaw I. (965) geschehen musste, und nicht in Folge 
einer Eroberung durch seinen kriegerischen Sohn Boleslaw 
Chrobry, ist an sich wahrscheinlicher, da, wie wir schon oben 
erwähnt haben, Boleslaw dieses Land sicherlich nicht erobert 
bat. Diese Hypothese, welche auch in dem im Laufe des 
XI. und XII. Jahrhunderts ununterbrochenen Zusammenhange 
des Drwgca- und Ossa- Gebiets mit Polen ihre Begründung 
findet, erhält eine glänzende Bestätigung in der Thatsache, 
dass dasselbe, bevor es im J. 1222 in Folge der bekannten 
Schenkung Konrads von Mazowien zum preussischen Episcopat 
hinzugeschlagen wurde 53 ), der Hierarchie der polnischen 
Kirche förmlich untergeben war, und zum Plockischen Kirchen- 
sprengel, ebenso gut wie jedes andere mazowische Gebiet — 
angehörte. Um die Bedeutung dieser kirchlichen Lostrennung 
des Culmerlandes von Mazowien hier klar an den Tag zu 
legen, müssen wir uns hier einen kleinen Excurs erlauben. — 

Das Bisthum Plock ist eins der ältesten in Polen. Bo- 
guchwat schreibt dessen Errichtung Boleslaw dem Herzhaften 



M ) Vgl. folgende Worte der von Konrad in Gemeinschaft mit Gethko, 
Bischof von Plock, Christian, dem Bischof von Preussen, am 5. August 
1222 zu Lowicz ausgestellten Urkunde. «Bev. Dom. Gethko Episcopus 
Plocensis cum suo Capitulo de Tarnowo et Papowo , et de omnibus 
villi8 et possessionibus , et de omni jure tarn spirituali, quam tempo- 
rali, quod idem Episcopus et suum Capitulum in predicto Colmensi 
dominio olim habuerunt, videlicet ab eo loco etc. (Es folgt die Gränz- 
beschreibung s. oben S. 23.) ad Episcopatum sepedicti Episcopi 
resignarunt.» 

Beitr. z. Hat. d. Copernicua. 3 

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34 

zu 54 ). Noch längere Zeit nach seiner Stiftung trug es den 
Namen «episcopatus Masoviae», aus welcher Bezeichnung deut- 
lich hervorgeht, für welche Landschaften es von vorn herein 
bestimmt war 55 ). So viel über die plockische Diöcese. Werfen 
wir jetzt einen Blick auf den «episcopatus Prussie». Derselbe 
entstand am Anfange des XIII. Jahrhunderts, als es nach ver- 
geblichen Christianisirungs -Versuchen polnischer Fürsten und 
Missionäre 56 ) dem Cistercienser- Mönch Christian aus dem 
Kloster Oliva in Pommern endlich gelang, «unter dem Schutze 
des Herzogs Konrad von Masovien» und unter der Obhut der 
polnischen Kirche vorschreitend, für das Christen thum in 
Preussen soweit Boden zu gewinnen, dass er im J. 1212 von 
dem für das Werk der Christianisirung dieser Gegenden vom 
Papste Innocenz IQ. eingesetzten apostolischen Legate, dem 
Erzbischof Heinrich Kietlicz von Gnesen — zum Bischof von 
Preussen geweiht werden konnte 57 ). Nach diesem Acte war 



64 ) Bei Sommersberg II. p. 25 : «Boleslaus primus, magnus dictus 

sex Cathedrales Ecclesias, videlicet Foznaniensem 

fundaverat .... Ghneznensem, post Mazouiensem, que nunc 
Ploccensis dicitur» etc. Dlugosz nennt (II. 95) das Bisthum PJock 
fälschlich unter den von Mieczyslaw I. bei der Christianisirung Polens 
gestifteten. 

55 ) Roepell I, 646. Vgl. die obigen Worte Boguchwals und unsere 
Anm. 65. 

6e ) Diese Missionäre waren Cistercienser -Mönche aus polnischen 
Klöstern, welche, wie das alte Kloster Lenda in Grosspolen, oder das 
im J. 1170 gestiftete Kloster Oliva in Pommern u. A. unzweifelhaft auch 
auf die Predigt des Evangeliums bei den Heiden angewiesen waren 
(vgl. Romanowski 2.). A1b Spur dieser Missionstbätigkeit kann eine 
Notiz im Chron. Alberici ap. Leibnitz Accessiones historicae Lipsiae 
1698 p. 444—445 dienen: «De principio christianitatis in Prussia». 

67 ) Ueber die Zeit und den Ort, wo Christian als Bischof von 
Preussen die Weihe empfing, besitzen wir keine zuverlässige Nachricht. 
Man nahm früher gewöhnlich an, dass er dieselbe im J. 1215 persön- 
lich in Born holte, ungeachtet dessen, dass er in einer Schenkungs- 
Urkunde Herzogs Wladyslaw Odonicz, welche «Anno ab incarnatione 
Domini MCCXII» datirt ist, mit den Worten «Episcopo et abbati de 
Pruzia» bezeichnet wird. (Die Urkunde bei Voigt, Cod. dipl. Pr. I. 7.) 
Romanowski hat nun, mit dem ihm gewöhnlichen Scharfsinn, den 
Widerspruch zuerst zu beseitigen gewusst, indem er mit höchster 



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35 

es natürlich sowohl der weltlichen Herrscher Polens, als auch 
dessen geistlicher Würdenträger eifrigstes Bemühen, die, wie 
man sie in den Urkunden der Zeit häufig nannte — «novella in 
Pruscie partibus fidei Christiana plantatio» — die neue 
preussische Kirche, diese jüngste Tochter des polnischen Epis- 
copats, auf jede Weise zu fordern und zu unterstützen 58 ). Es 
ging auch zu Anfang dem neuen Bischof Alles nach seinem 
besten Wunsche. Im Lande der Heiden standen schon einige 
frischaufgebaute Kirchen und die Bemühungen Christians hatten 
bereits hie und da einen angesehenen Häuptling der Preussen 
dem wahren Glauben gewonnen. (Romanowski, p. 5 u. 11.) 
Allein eine Erhebung der Preussen im J. 1218 (Voigt I, 445 
bis 446) vernichtete Alles, und Christian sah sich nun durch 
den Verlust seiner Diöcese thatsächlich zu einem Bischöfe 
Preussens «in partibus» herabgesetzt. Er musste sich jetzt 



Wahrscheinlichkeit nachwies, dass Christian schon am Ausgange des 
J. 1212 und zwar nicht in Rom, sondern etwa in Gnesen oder anders- 
wo in Polen von dem mit der Vollmacht eines apostolischen Legaten 
für Preussen ausgerüsteten Erzbischof von Gnesen geweiht wurde 
(Roman. S. 3, Anm. 8, S. 5, Anm. 10 u. 11). Das Legatenamt des Erz- 
bischofs bezeugt die Bulle Papst Honorius III. vom 11. Mai 1219, durch 
welche er ihn dieses Amtes enthebt «Cum tibi olim pro novella plan- 
tatione in Pruscie partibus fidei Christiane legationis fuerit officium 
ab apostolica sede commissura» (bei Theiner I, n. 19 p. 9, u. Voigt, 
Cod. d. Pr. I, 13) und das von Watterich, S. 223—224 aus Baluzii 
Epp. Innoc. III. Tom. II. lib. XIII. ep. 228 abgedruckte Fragment 
einer Bulle Innocenz III. an denselben vom J. 1211, in welcher die Er- 
nennung zu diesem Amte enthalten zu sein scheint. 

68 ) Kraft der obenerwähnten Urkunde des J. 1212 (Voigt, Cod. I, 7) 
schenkte Wladyslaw Odonicz, Herzog von Kalisz, an Christian das 
Dorf Cecowiz (Ceköw bei Kalisz?). Vom Generalcapitel deB Cistercienser- 
Ordens erhielt er noch als einfacher Mönch, und wahrscheinlich in 
Folge der von Papst Innocenz am 10. August des Jahres 1212 (und 
nicht 1213, wie man bei Watterich, der die Urkunde S. 224—225 ab- 
druckt, liest, vgL Romanowski S. 3, Anm. 8.) an dasselbe erlassenen 
Ermahnung — also noch im J. 1212 — das Kirchengut Dobrowo mit 
Pertinenzen in der Gegend um Konin und L§czyca. (Vgl. Romanowski 
1. c. und S. 5, Anm. 11, S. 59 u. 63 — 65, wo das letztere Schenkung 
bestätigende Privilegium Wladyslaws Odonicz vom J. 1232 abge- 
druckt ist.) 

3* 



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36 

mit der ihm vom Papst am 3. März 1217 ertheilten Vollmacht 
begnügen, in den beiden angränzenden Herzogthümern Eonrads, 
Mazowien und Kujawien, das Kreuz gegen die Prenssen zu 
predigen 59 ) und sich auf die Erwartung derjenigen Erfolge 
beschränken, welche ihm der vom Papste Honorius III. im 
J. 1218 angekündigte allgemeine Kreuzzug nach Preussen ver- 
hiess (Voigt I, 446). Er erhielt sogar im J. 1219, an der 
Stelle des Erzbischofs von Gnesen — der nun seines Legaten- 
amtes für Preussen entledigt wurde 60 ), aus den Händen des 
Papstes den unbeschränkten Oberbefehl über die gesammten 
Streitkräfte des Kreuzzuges 61 ), allein es scheint, dass es ihm 
trotzdem bis zum J. 1222 nichts namhaftes gegen die Preussen 
auszurichten gelang, und selbst als in diesem Jahre Herzog 
Konrad von Mazowien in Verbindung mit den Herzögen Leszek 
von Krakau und Heinrich von Breslau an der Spitze einer 
stattlichen Schaar von geistlichen und weltlichen Grossen 
Polens, die das Kreuz genommen hatten, im Culmerlande er- 
schien 62 ), wurde kein Angriff gegen die Preussen gewagt. 
Das Culmerland, von den Preussen verheert, lag wüste und 
schutzlos da, seine zahlreichen Burgen waren in Trümmern. 
Christian, der seine preussische Diöcese erst zu erobern hatte, 
Hess sich von Konrad, gegen das Versprechen reichlicher 
Schenkungen im Culmerlande, bewegen, als Oberbefehlshaber 
der Kreuzfahrt die Kreuzbrüder zum Wiederaufbau der ver- 
fallenen Feste Chelmno (Culm) zu veranlassen, und vertauschte 
so die unsichere Hoffnung preussischer Erwerbungen, um den 
sicheren Gewinn von reichen Besitzungen und der bischöflichen 
Rechte über ein christliches Gebiet, welches von nun an, wähnte 
er, die Grundlage seiner neuen Apostelthätigkeit gegen Preussen 
und der feste Kern einer zukünftigen wirklichen preussischen 
Diöcese werden sollte 63 ). Diese letztere Hoffnung verbürgte 



*) Vgl. Romanowski S. 6, Anm. 13 u. 17, u. S. 10. 

60 ) Vgl. oben Anm. 57. 

61 ) Romanowski S. 9, vgl. S. 8. Roepell I, 429—430. 
6a ) Roepell I, 430-431. 

M ) Romanowski p. 13. — Eine besondere Culmer Diöcese bestand 
bekanntlich erst seit dem J. 1243. 



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37 

ihm jene obenerwähnte von Konrad beim Bischof Gethko von 
Ptock zu seinen Gunsten ausgewirkte Cession aller von der 
mazowischen Kirche im Culmerlande zu eigen besessenen 
Güter, wie auch aller ihrer geistlichen Sprengelsrechte über 
dasselbe, welchem Acte dann Papst Honorius III. durch seine 
im April 1223 demselben ertheilte Bestätigung die gehörige 
Sanction des kirchlichen Oberhauptes verlieh 64 ). Und so 
hörte Christian, in Folge der Freigebigkeit des polnischen 
Fürsten und der polnischen Kirche, definitiv auf, ein «Episcopus 
Prussiae in partibus» zu sein 65 ). 



i 



M ) Bulle bei Theiner I, No. 29, p. 14. Dogiel IV. No. 3, p. 3. 
Das Monats- und Tagesdatum wird übrigens bei beiden verschieden 
angegeben. 

M ) Die Urkunde des J. 1222 wird ausführlich von Romanowski 
besprochen S. 12—17. Ueber das Verhältniss Christians zu dem Orden 
in den J. 1228—1230 s. denselben S. 37—52. Als Christian im J. 1230 
eich veranlasst fand, dem Orden seine Besitzungen im Culmerlande ab- 
zutreten (Romanowski S. 49), waren die umsichtigen Ritter des Kreuzes 
mit der blossen Urkunde Christians nicht zufrieden, sondern sie Hessen 
sich auch vom damaligen Bischof von Plock, Günther , alle weltlichen 
Rechte und Besitzungen seines Sprengeis im Culmerlande cediren, wo- 
bei sich jedoch der kluge Bischof, die Gelegenheit benutzend, die geist- 
lichen Episcopalrechte, wie Spendung der Sacramente und Weihungen 
ausdrücklich vorbehielt — mit welchem Rechte, da doch dieselben seit 
dem J. 1222 im Culmer Gebiete dem Bischof von Preussen angehörten, 
sehe man bei Romanowski S. 56—57. Die Urkunde Günthers «in 
Plozk anno dominice incarnacionis MCC tricesimo XV kalendas apri- 
Ub» datirt, findet sich bei Voigt Cod. d. Pr. I, 105; Dogiel IV. No. 11, 
p. 9 u. A. Mit diesem Günther ist der Bischof des J. 1222, den wir 
nach dem besten Abdrucke der Urkunde (bei Stronczynski No. 13) 
«Gethko» genannt haben, nicht zu verwechseln, wie dasRoepell I, 647 
thut. Günther, unzweifelhaft ein Deutscher von Geburt, muss erst im 
Jahre 1228 den Bischofsstuhl betreten haben, da er sich in den beiden 
Schenkungs-Urkunden Konrads aus diesem Jahre, — der dem Deutschen 
Orden am 23. April (Dogiel IV No. 5, p. 5) und der dem Dobriner- 
Orden am 4. Juli (Dogiel IV, No. 7, p. 5) ausgestellten — nur noch 
als «electus Plocensis Episcopus» und als «electus Ecclesiae Ma- 
soviensis» schreibt. — Der Name Gethko — Roepell, Voigt I, 452, 
Anm. 3 und Watterich S. 234 kennen alle nur die verdorbene Form 
Geschko — ist ein Deminutiv für «Gedeon», welches nach der heutigen 
Rechtschreibung «Giedko» heissen würde. Der Name und die Form 



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38 

Wie nun das Culmerland seiner politischen und kirchlichen 
Stellung nach vor der Pestsetzung des Ordens und selbst 
noch nach derselben mit Polen Eins war, so war es auch und 
ist es noch heutzutage Eins in ethnographischer Hinsicht. Wir 
müssen bedauern, dass es uns bei der summarischen, argumen- 
tirenden Weise, die wir hier einzuhalten haben, nicht möglich 
ist, ein, wenn nicht vollkommenes, wenigstens doch nach 
Kräften vollständiges Bild des Volkslebens im Culmerlande 
nach allen seinen mannigfachen Seiten vor wie unter der 
Ordensherrschaft zu geben. Denn wahrlich, eine reiche 
Fundgrube für diese Verhältnisse sind die zahlreichen Privi- 
legien, Briefe und Urkunden, in welchen der fast schreibsüchtig 
zu nennende Orden sein Hausen im Lande verewigt hat. 
Allein wir dürfen uns hier nur nach dem unserer Beweisführung 
unentbehrlichen umsehen. 

Es wird heutzutage wohl eine allgemein anerkannte That- 
sache sein, dass, wenn in einem Lande die ursprünglichen 
Einwohner durch einen fremden, später eingewanderten Volks- 
stamm unterworfen, vertrieben, oder auf irgend eine Weise 
verdrängt werden, die Erinnerung an die verschwundene Be- 
völkerung am längsten an den Ortsnamen des Landes haftet, 
welche, wenn auch oft im Munde der Einzöglinge verdorben, 
doch immer auf ihren alten heimischen Ursprung hinweisen. 
Dieser Nachlass eines ausgestorbenen Menschenschlages muss 
notwendigerweise um so reicher und dauernder sein, je höher 
der Grad der Cultur, je dichter die Niederlassungen der Ver- 
drängten waren; er ist um so frischer und unverdorbener, je 
jünger die Zeit, wo die alte Bevölkerung aus dem Lande ge- 
wichen. — Steht das eben gesagte einmal fest, so fragen wir 
nun, ob es nur irgend wie denkbar ist, dass, während in ganz 
Ostdeutschland bis auf den heutigen Tag eine Uuzahl Ort- 
schaften durch ihre Namen an die vor mehreren Jahrhunderten 



waren übrigens im polnischen Mittelalter sehr gewöhnlich nnd kommen 
in den Urkunden der Zeit in den Varianten Gedko, Getco, Gethco, 
Geteco vor. Vgl. Baudouin de Courtenay. drevne polskom jazyk'e, 
Stovar 1 S. 58. 



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39 

dort ausgerotteten Wenden erinnern, im Culmerlande, wo 
nach Voigt die «Üeberreste vom gothischen Volke» «bis in 
spätere Zeiten deutsches Leben» geltend machten, bereits im 
Xm. Jahrhunderte auch nicht ein einziger Ort durch seinen 
Namen an diese Gothen erinnerte. Denn es ist eine auf der 
Hand liegende Thatsache, dass alle Ortsnamen, die uns aus 
der Zeit vor der Ordensherrschaft daselbst überliefert werden, 
polnischen Ursprungs sind, und dass demnach ein Grund, das 
Land damals mit einem andern Volksstamme zu bevölkern, 
gar nicht vorhanden sei. 

Wir kennen bereits die ^ulmischen Ortschaften Grudziqdz*), 
LqÄyn oder Laözyn und Chetmno (s. oben S. 17 u. 18). Es sind 
aber noch nicht die einzigen, deren Namen aus jenen Zeiten 
bis auf uns gekommen sind. In der mehrfach erwähnten Urkunde 
Konrads von Mazowien vom J. 1222 finden wir die von 46 
damals im Culmerlande bestehenden Burgen und Dörfern und ob- 
gleich sich viele dieser Namen heutzutage im Lande nicht mehr auf- 
finden lassen, zumal da sie bei der verworrenen, unbestimmten Or- 
thographie des Mittelalters in den zahlreichen Abschriften und 
Abdrücken der Urkunde verstümmelt erscheinen und sehr ab- 
weichend angegeben werden — so wäre doch, scheint uns, 
eine Aufzählung derselben hier nicht an unpassender Stelle. 

In der nachstehenden Liste haben wir die Reihenfolge der 
Namen, wie sie in der Urkunde vorkommen, beibehalten, und 
alle Varianten der uns zugänglich gewordenen Abdrücke der- 
selben 66 ), aufgezeichnet. Eine Herstellung nach der heutigen 
Schreibweise, wobei wir uns meist nach Stronczynski's Abdruck 
richteten, fügen wir, soweit es uns möglich war, bei jedem 
Namen hinzu 67 ). 



*) Zu diesem Namen vergl. unsern Anhang No. II. 

6e ) Stronczynski. Wzpry pism dawnych No. 13. Dogiel Cod. dipl. 
regni Polon. IV. No. 2 p. 2. Leibnitz. Cod. jur. gent. dipl. No. 8 p. 6. 
Acta Borussica p. 62 und 268. 

67 ) Die weitgedruckten Varianten sind die des Abdruckes von 
Stronczynski, die cursive gedruckten Herstellungen gehören Ortschaften, 
die bis auf den heutigen Tag existiren. Vgl. auch fär die Herstellun- 
gen die betreffenden Namen bei Baudouin $e Courtenay, drevne pol. 
jaz. Slovar'. 



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40 

Als ccastra» werden in der Urkunde zuerst vorgeführt: 
1. Graudentz, Grudenz, Grudenc, Grudtzanz 68 ) — 
Grudziqdz, Kreisstadt. 2. Wobsko, Wabsko 69 ) — Wabsko 
jetzt Wäbc0. Kr. Culm. 3. Koprinen, Coprinen, Copriuen, 
Kopriuno, Koprywno 70 ), Koprzywno, jetzt Pokrzywno, Kr. 
Graudenz. 4. Wilczylas , Willisas , Villisaz 71 ) — Wielstyk, 
Kr. Culm. 5. Colno 72 ), Kolno, Kr. Culm. 6. Ruck, Ruch, 
Ruth, Ruda 1 *), Kr. Culm. 7. Rysin, Kyszyn, Kyszin, 
Kysin 74 ) — Gzin, Kr. Culm. 8. Glamboki, Gl^bokie — 
Gl^bokie 76 ). 9. Turne, Turno — Turzno™), Kr. Thorn. 
10. Pin - Pien, Kr. Culm. 11. Ploch, Plotch, Ploth — 
Plot, Plotowo, jetzt Plutowo 1 *), Kr. Culm. 
Als «ville, possesiones, hereditates» folgen: 
12. Cosolko, Coselko, Cosi el co — Kozielsko 78 ). 13. Naosne, 



° 8 ) In der Bestätigung des Papstes Honorius III. vom J. 1223 (s. 
oben S. 37) bei Theiner I. No. 29, p. 14 «Gruzenz» , bei Dogiel IV. 
No. 3, p. 3 u. in Act. Bor. I. 270 «Grodzancz». 

69 ) Papst Honor. III. in allen Abdrücken: «Wabsk». 

70 ) P. Honor. III. bei Theiner «Capruiense» (castnim) bei Dogiel 
«Cobrinen», A. Bor. «Coprinen». 

71 ) P. Honor. III. bei Theiner allein «Velsac». 

71 ) P. Honor, bei Theiner allein: «Colmo». Vgl. Kolno, See bei 
Kolnica, Kreis Augustowo im Königreich Polen. 

78 ) Ruda, Rudka, Rudnik u. s. w. gehören bekanntlich zu den am 
häufigsten wiederkehrenden Ortsnamen Polens. 

74 ) P. Honor. III. bei Th. «Kisin», Dog. und Act. Bor. «Kysin.» 

75 ) Glebokie ist, so viel wir wissen, der Name von sechs ver- 
schiedenen Seen im Königreiche Polen und von einem im Posenschen, 
Kreis Miedzychöd, ferner der eines Städtchens in Lithauen bei Polock. 
Vgl. auch «Gt^boczek», See und Dorf im Kreise Strasburg. 

76 ) Vergl. Turzno in Polen bei Raciazek und Turznice, Kreis 
Graudenz. 

77 ) Papst Honor. III. in allen Abdrücken «Plot» — «Paul Plotow» 
oder «Plothowski» hiess ein Ermländer Domprobst zum J. 1525 s. 
Prowe, Nie. Copernicus in seinen Beziehungen zu dem Herzoge Albrecht 
von Preussen, Thorn 1855, S. 10 und Zeitschrift rar die Geschichte und 
Alterthumskunde Ermlands 1867—1868, Bd. IV, S. 516, Anm. 84. 

78 ) Vgl. Kozielsk, Stadt in Russland, Gouv. Kaluga. Das Hinweg- 
lassen des s in der Endung — sko kommt häufig in Urkunden vor. 
Vgl. oben S. 21 «Villa . . . que Dolko nuneupatur» anstatt «Dolsko» 
und unten No. 34 «Postolko» anstatt «Postolsko». 



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41 

Naorsine, Narozsne — Narofcne. 14. Mirche, Mirsche, Mirzhe 79 ) 
— - Mierze? Mirsko? 15. Harnese, Scarnese, Sarnese (Sar- 
nefe?) Sarnowo* ), Kr. Culm. 16. Volmuno, Bolmuno, Bole- 
mino — Bdlemin* 1 ), Kr. Culm. 17. Ostromeres, Ostrometz, 
Ostroniezh — Ostromecko, Kr. Culm. 18. Samek — 
Zamek. 19. Reniz, Leuiz — Lewica 82 ). 20. Croscyno, 
Croscino — Kroscino, Chroscino. 21. Pasceno, Pasekno, 
Pasecno — Piaseczno 8Ä ). 22. Uczinno, Wetzwino, Wez- 
wino — ? 23. Wnyslaw, Vnyzlau, Unislaw — ünislaw, 
Kr. Culm. 24. Benkono, Benkouo, Benkowo — Bienkowo 84 ), 
Bienkowho? Kr. Culm. 25. Glomno, Glonino (Glouino) — 
Gtowino 85 ). 26. Polansche, Polanche — Polgcze. 27. Ne- 
il augencz, Nenaugenez, Nenavgeviz, Nesnangewitz — 
Nieznajewice? Niediwiedz?* 6 ), Kr. Culm. 28. Nedasmo, Ne- 



79 ) P. Honor. III. bei Th. «Muthe», Dog. «Mirsche», Act. Bor. 
«Mirche». 

80 ) P. Honor. III. bei Th. «Charuse», Dog. «Harnese», Act. Bor. 
«Scharnese». Vgl. Sarnowo im Posenschen, Kreis Rawicz. 

81 ) P. Honor. in allen Abdrücken «Bolemino». Vgl. Bolemöw an 
der Rawka, Kreis Lowicz. 

82 ) «Samko-lenis», «Saynsko Lencz», lauten die beiden letzteren 
Namen in manchen Abdrücken der Urkunde. 

**) Vgl. Piaseczno, Stadt im Kreise Warschau und See im Kreise 
Lublin. 

M ) Vgl. das schlesische «Benicovo» oder »Bencouo» zu den Jahren 
1215, 1235 und 1267 in Grünhagens Regesten z. schles. Gesch. I, 93, 
183, Cod. dipl. Silesiae IV, 249, ebendas. zum J. 1283, II, 7 «Ben- 
chouiche» (Bieäkowice), alles Derivationen vom Personennamen Bieniek 
oder BieÄko. Vgl. Baudouin de Courtenay. Slov. 53. 

8B ) Vgl. «Glovina» zum Jahre 1466 bei Dogiel IV. p. 173. «Glovno» 
und «Glowno» zu den J. 1277 und 1295 bei Muczk. und Rzyszcz. Cod. 
dipl. Polon. IL 95 u. 133. — Glowin bei Ostrowite, Kreis Loebau. 

*) Vgl. den Personennamen «Neznawy» zum J. 1136 in Raczynskis 
Cod. dipl. Majoris Poloniae, p. 2 und den Ortsnamen Nesnawgewo 
(Nieznajewo?) zum J. 1288 bei Muczk. und Rzyszcz. I, 128. Das heutige 
«Nied£wied£» könnte um so mehr eine Corruption sein, da die ältere 
und richtigere Form des Wortes niedzwiedz" (der Bär) bekanntlich 
«miedzwiedä» hiess. Wir finden indessen den Zunamen «Nedzwedzki» 
schon in einer nach Okolski Orbis Polon. II, 110 von Lelewel Pol. 
wiek. fredn. III, 134—135 abgedruckten Urkunde des Jahres 1163 und 



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42 

dalyno — Niedalino. 29. Crobno, Grobno — Gröbno, 
Kr. Culm. 30. Zuseph, Tuseph — Tuäew? Turzew? 87 ) 

31. Kelz — Kiele (wie Sierpc, Kr. Mlawa), Kielce, Kielec 88 ). 

32. Dambens, Dambenz — Dqbieniec, Kr. Graudenz. 33. Sel- 
novis, Selnowicz, Solnowiz — Solnowice, Selnowo, Kr. 
Graudenz. 34. Postolko, Postolsko — Postolsko 89 ). 
35. Pomzmo, Pomzino — Pomszyno? 90 ). 36. Duc, Buch, 
Buc — Buk* 1 ), Kr. Graudenz. 37. Pojesib, Poyesle, Poresch 

— Porzecze? 38. Ceredche, Cerbeche, Cerebche (Terebche) 

— Trzebcz, Kr. Culm. 39. Vinche, Unizhe, Vnizhe — 
Unize? 40. Partema, Parchenne — Parchanie? 92 ) 41. Gelez, 
Gelentz, Gelen cz, Gelenz — Jeleniec, Kr. Culm. 42. Gleszo- 
war, Clezchowar — Kleszczowar? 43. Ostrowick, Ostrowich, 
Ostrovich, Ostrovith — Ostrowite, Kreis Strasburg 93 ). 
44. Lora, Loza — r Loza 94 ). 45. Carnowo, Tarnawo, T ar- 



der fragliche Ortsname erscheint in der Schreibung «Nyedzvyecz» schon 
zum J. 1535 (s. Muczkowski, Liber promotionum philosophor. ordinis in 
Universität e Jagellonica. Krakau 1840, S. 192). 

87 ) Vgl. »Tusch» (Tuz? Turz?) Kreis Graudenz. 

88 ) Vgl* Kielce, Stadt im Königreich Polen, Kielce (Kieltsch) in 
Schlesien, Regierungsbez. Oppeln, Kreis Gr. Strehlitz. 

89 ) Vgl. Stolno, Kreis Culm. 

M ) Vgl. Mszyn und Mszanno, Kreis Strasburg (von «mech» — 
das Moos). 

91 ) Vgl. Buk, Kreisstadt im Posenschen. 

92 ) Vgl. das heutige Krongut Parchanie, Kreis Inowroclaw im 
Posenschen, welches als «Parchan», «Parchane», «Parchanie» zu den J. 
1238, 1252 und 1259 in Muczk. u. Rzyszcz. Cod. dipl. Pol. II, 19, 604, 
614 vorkommt — auch die Ortschaften «Rachanie» südöstlich und 
«Ochanie» nordöstlich von Zamosd (bei Hrubieszöw) in Polen. 

9S ) Vgl. Ostrowite im Kreise Löbau, Ostrowite, Kreis Neidenburg, 
Ostrowite bei Trzemeszno, Kreis Mogilno im Posenschen. 

94 ) Zu diesem Namen vgl . Hartknoch in der «Preussischen Kirchen- 
Historia» (Frankfurt und Leipzig 1686) S. 161: «Hendericus oder 
Henricus, andere nennen ihn Heidericus, ein Münch Prediger- 
Ordens, derselbe hat im Dorff Loza die Stadt Culmsee ge- 
bauet und daselbst die Thurmkirche gesetzet.» Dieser Heidenreich 
war der erste Bischof der 1243 errichteten Culmer Diöcese, die Kathe- 
drale zu Culmsee aber soll er nach Voigt erst im Jahre 1251 gegründet 
haben (Voigt II, 475— 478). 

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1 



43 

nowo — Tarnowo, Torun (Thorn). 46. Papawo, Papowo 
— Pqpowo, Kr. Thorn. 

Von diesen 46 Namen gehören also 22 (Grudzi^dz, Wabsko, 
Koprzywno, Wielsaz, Kolno, Ruda, Gzin, Turzno, Plot, Sar- 
nowö', Bolemin, Ostromecko, Unisiaw, Gröbno, Dgbieniec, 
Solnowice, Buk, Trzebez, Jeleniec, Ostrowite, Tarnowo, Po- 
powo) unbestritten bis auf den heutigen Tag bestehenden 
Städten und Dörfern an, und bei 37 (Grudzi^dz, Wabsko, 
Koprzywno, Wielsaz, Kolno, Ruda, Gzin, Glgbokie, Turzno, 
Pien, Plot, Kozielsko, Naroztie, Sarnowo, Bolemin, Ostromecko, 
Zamek, Lewica, Kroscino^ Piaseczno, Unisiaw, Bienkowo, 
Gtowino, Polgcze, Niedalino, Gröbno, Kielce, D^bieniec, Sol- 
nowice, Postolsko, Buk, Trzebcz, Jeleniec, Ostrowite, Loza, 
Tarnowo, Popowo) lässt sich ihr slavisch-polnischer Ursprung 
vermittelst leichter und sicherer orthographischer Herstellung 
mit aller Bestimmtheit nachweisen 95 ). 



•*) Dazu kommen noch zwölf Bürgennamen, die sich in einer von 
Lucas David, eines preussischen Chronisten des 16. Jahrhunderts, Unter- 
lassenen Abschrift derselben Urkunde, nach den Worten Turno, Pien, 
Plot, hinzugefügt finden. (Diese Variante geben die Acta Borussica I. 
268 — 269 an.) Die Anzahl der neuen Namen reducirt sich jedoch auf 
zehn, wenn man die hier unter den Burgen aufgeführten Postolsko, 
Ostrowite abzieht, die in allen andern Abdrücken unter den Dörfern 
vorkommen (vgl. oben No. 34 und 43). Die übrigen 10 lassen sich 
aber alle noch jetzt im Culmerlande aufweisen. Es sind dies: 1. «Ka- 
valevo» — Kowalewo , Kr. Thorn; 2. «Beltz» — Bielice, Kr.Löbau; 
3. «Colman»— Chelmonie, Kr. Thorn; 4. «Nevir»— Niewierz; Kr. 
Strasburg; 5. «Bobrosky» — Bobrowisko, Kr. Strasburg; 6 : . «Wan- 
zino» — W^dzyn, Kr. Strasburg; 7. «Myloseno» — Mileszewo, 
Kr. Strasburg; 8. «Osechivo» — Orzechowo, Kr. Thorn; 9. «Plo- 
venzo» — Plow^z, Kr. Strasburg; 10. «Jablonowo» = Jablonowo, 
Kr. Strasburg. Dies würde den gesammten Namenreichthum unserer 
Urkunde bis auf 56 steigern, die Zahl aber der etymologisch bewähr- 
ten Herstellungen auf 47 erheben. Dieser Zusatz erscheint uns in- 
dessen, trotz seines unzweifelhaft sehr alten Ursprunges, nicht verbürgt 
genug. Watterich, der S. 233—235 die Urkunde nach dem Manuscript 
des Lucas David abdruckt, glaubt so den «allein vollständigen» Text 
derselben zu liefern. Er stützt sich dabei auf Cromer, der sie in seiner 
Polonia, ed Colon. 1589, pag. 131 in einem Auszuge mit jenen 
supplementarischen 12 Burgen mittheilt und welcher, sagt Watterich, 



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44 

Voigt, dem die Urkunde wohl bekannt ist, und dem dieser 
Hagel von polnischen Ortsnamen 96 ) doch in einige Verlegen- 



«die Urkunde selbst vor sich hatte.» Wir wollen nur bemerken, dass 
die Worte Cromers, auf die hier Watterich Bezug nimmt: «ut videre 
est ex diplomate a Conrado et Gedeone una cum Capitulo supra me- 

moratis consignato» eben sowohl in der Ausgabe 1589, als 

in den beiden früheren, die uns zugänglich geworden sind: «De origine 
et rebus gestis Polonorum», Basileae ohne Jahresangabe und Basileae 
1568, sich befinden, und zwar noch mit dem bezeichnenden Zusätze 
«cujus exemplum extat in archivo regio», — obgleich die Namen 
Postolsko — Jablonowo in beiden letzte A fehlen. Auch kann «Colman», 
woraus Watterich in seinem Abdrucke «Colmen» macht, um es dann 
für Chelmno (Culm) auszugeben (S. 235), demungeachtet , dass sich in 
der Urkunde über das «castrum Colmense» eine besondere Clausel 
findet («Preterea autem in castro Colmensi curiam propriam» etc.), un- 
möglich Culm heissen, und auch nicht Culmsee, wie das Romanowski 
(S. 14) haben will, da in der Urkunde, wie gezeigt worden, ^oza für 
das spätere Culmensee figurirt (vgl. oben Anm. 94), sondern nur Chel- 
monie im Kreise Thorn. 

Die nähere Besprechung der beachtenswerthen Worte Konrads: 
«Preterea quicquid est in lite de mea terra inter me et Prutenos, pro 
bono pacis eidem episcopo condonavi», welche sich gleichfalls nur in 
des Lucas David Abschrift) der Urkunde befinden, würde uns zu weit 
fuhren, da wir es hier eigentlich nur mit dem Cnlmerlande zu thun 
haben. Erwähnt sei jedoch gelegentlich, dass in diesen Worten kein 
anderes Gebiet, als das Löbauer, gemeint sein könnte. Dasselbe war, 
gleich dem Culmerlande, unzweifelhaft eine alte mazowische Besitzung, 
wie es noch heutzutage von polnischer Bevölkerung bewohnt ist. Das 
Löbauer Land war im 13. Jahrhundert, wie wir es schon oben bemerkt 
haben, die Schwelle, über welche die Einfälle der Preussen nach Ma- 
zowien geschahen, kam in Folge dessen unter ihre Macht, und wurde 
schon im Jahre 1215 als «terra Lubovie» von einem neubekehrten 
preussischen Häuptling, Suabuno, dem Bischof Christian urkundlich 
vermacht (vgl. die Urkunde in Act. Bor. I, 260 und unsere Anm. 5). 
Die nachherige Besitznahme dieses Gebietes durch den Orden geschah 
indessen nicht ohne Bestreitung von Seiten der mazowischen und ku- 
jawischen Fürsten, und die Ritter mussten sich Kraft des Vertrages 
vom Jahre 1255 mit der blossen Hälfte des Landes begnügen (Urkunde 
bei Dogiel IV, No. 26, p. 25) worauf jedoch schon im Jahre 1257 Herzog 
Kasimir von Kujawien den ihm zugehörenden Theil an die Kirche von 
Culmsee verschenkte. (Urk. bei Dogiel IV, No. 32, p. 28.) Vgl. Voigt 
II, 394—96 und III, 112-118. 

**) Aus der Zeit vor des Ordens Herrschaft ist uns noch eine gleich- 



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45 

heit. bringen musste, weiss sich trotzdem aus der Sache mit 
den einfachen Worten zu ziehen (I, 478): «Manche dieser 
Burgen mögen ihre Gründung von Polen und Masovien aus 
erhalten haben, seit das Culmerland der Herrschaft Polens 
und Masoviens untergeben war, da man durch sie die Land- 
schaft gegen die räuberischen Einfälle der Preussen bewehren, 
und den im Lande wohnenden Christen an ihnen sichere Zu- 



falls in den Acta Bornas. I, 275 abgedruckte Urkunde bekannt, welche 
im Jahre 1223 zu «Bresno» im Culmerlande «coram omni exercitu 
Crucesignatorum» datirt ist. Sie enthält eine neue Schenkung Eonrads 
von Mazowien an Bischof Christian , und zwar die der drei Dörfer 
(villas) «Szarno, Rudko» und «Tuschino quae Naroschnik dicitur». (Man 
vgl. oben No. 13 das culmische Dorf Narozne.) Voigt (I. 455—456, 
Anm.) hält «Szarno» für das heutige Sarnowo (s. oben No. 15), «Rudko» 
für Rudnik zwischen Culm und Graudenz (beides übrigens mit Unrecht, 
da Eonrad schou im vorhergehenden Jahre dem Christian alles mög- 
liche im Culmischjen geschenkt hatte und diese neuen Schenkungen 
folglich andere Gebiete betreffen mussten. Ein Sarnöw liegt in Ma- 
zowien, Ereis Mlawa. «Rudko» ist sicherlich verdorben, so konnte ein 
polnischer Ortsname nicht heissen, und Rudka jenseits des Nurzec im 
Kreise Drohiczyn ist hier unmöglich gemeint), und «Bresno» farBrze*- 
z* no nordöstlich von Thorn, oder, wie er es orthographirt , «Brzyszno». 
Wenn aber das Vorhandensein in jener Zeit so vieler polnischen Ort- 
schaften im Culmerlande dem Voigt noch immer keine Schwierigkeiten 
macht, fragen wir, wo will er denn noch sonst seine Gothen dort be- 
herbergt haben? Ueber die heutigen Ortsnamen des Culmerlandes vgl. 
un8ern Anhang No. III. 

Zu allem dem dürften wir hier noch nach der «Culmischen Hand- 
feste» des Jahres 1232 (bei Lucas David ed. Hennig, Eönigsberg 1813 
Bd. III. S. 137—145) die damaligen Namen von drei Weichselkämpen — 
so heissen den deutschen Einzöglingen , nach dem polnischen Worte 
k$pa, noch jetzt die Strominseln der Weichsel — bei Thorn hinzu- 
fügen: «Lisske, Gorzk, Verbzke» oder, wie wir jetzt schreiben würden: 
«Lyska, Görska, Wierbska» (kgpa) und auch die der Ortschaften, 
welche in der Bestätigung dieser «Handfeste» vom Jahre 1251 (bei 
Dogiel No. 24, p. 21—24) genannt werden: «Ust, Rüde, Lunave, Gro- 
bene, Browina, Topulno». Von denselben sind «Rüde» und «Grobene» 
uns schon als Ruda und Gröbno bekannt (vgl. oben No. 6 und 29), 
«Ust» und «Lunave» aber sich in Uäcie und Lunowo, Ereis Culm, 
«Topulna» in Topölno jenseits der Weichsel, Ereis Schwetz, «Browina» 
in der gleichnamigen Ortschaft im Ereise Thorn wiederfinden lassen. 



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46 

fluchtsorte geben wollte.» Wie wenig indessen diese Worte 
anf Trene nnd Genauigkeit Ansprach machen können — ist 
klar. In unserer Urkunde finden sich ja, wie man weiss, 
nur die ersten 11 (resp. 23 vgl. die Anm. 95) Ortschaften als 
«castra» genannt, an welche Jurisdictionsrecht sich knüpft 
und mit welchen ganze Dörfer und anderweitige Besitzungen 
verbunden sind («cum omnibus eorum villis et attinentiis, cum 
utilitate libera et jure ducali»), die übrige bei weitem grössere 
Anzahl (35 resp. 32 da in L. Davids Abschrift auch das oben 
No, 42 genannte Clezchowar fehlt) dagegen wird von den 
Burgen als «ville» deutlich unterschieden. 

Wie nun die Namen dieser Dörfer, so war auch das Volk, 
welches sie bewohnte, seit Menschengedenken ein slavisches, 
ein polnisches Volk. Nach Voigt (III, 407) sollte allerdings 
eben dies Volk «durch Ursprung und Abstammung dem deutschen 
Geiste schon an sich weit näher verwandt, als irgend einem 
seiner Nachbarvölker» sein, nach dem Geschichtlichen und 
Thatsächlichen war es aber im Culmerlande ein Zweig jenes 
grossen slavischen Nachbarstammes, der in den weiten Flächen 
vom Karpathengebirge bis zum Baltischen Meere seine Wohn- 
sitze aufschlug. Das Culmerland und die Ossa bildeten indessen 
auch damals wie noch heutzutage keineswegs die Gränze der 
polnischen Zunge und Sitte nach Norden und Osten hin und 
wie wir es schon in Bezug auf das Löbauer Gebiet bei Ge- 
legenheit angedeutet haben, so fiele es uns nicht schwer, dep 
uralten polnischen Charakter auch der nördlich an das Culmer- 
land gränzenden, sich am rechten Weichselufer bis ins Meer 
hinziehenden Landschaft Pomesanien nachzuweisen, wenn auch 
nur aus den zahlreichen urkundlichen Andeutungen, die sich 
zerstreut in Voigts umfangreichem Werke finden. Allein wir 
haben hier vor Allem das Culmerland im Auge 97 ). Voigt lässt 



97 ) Die polnische Bevölkerung ist bekanntlich noch jetzt in der 
Provinz Preussen, ja selbst in Ostpreussen, sehr beträchtlich. Sie be- 
wohnt hier die Ost- und Südgränze in einem breiten Saume bis tief 
in jene altpreussische Seen- und Sümpfenregion, welche von jeher 
Preussen von Polen schied. Den Kern der Bevölkerung in den Kreisen 
Neidenburg (Nidbork), Orteisburg (Szczytno), Sensburg (Senshorek), 



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47 

es uns auch in Bezug auf das letztere an interessanten, ob- 
gleich nicht immer in sein System passenden Nachrichten nicht 
fehlen. 

So lehrt uns eine gelegentlich von ihm mitgetheilte Notiz 
(III, 457), dass noch 60 Jahre nach der Begründung der 
Ordensherrschaft das polnische Recht oder vielmehr die polnische 
hergebrachte Rechtssitte, in jenen polnischen Dörfern des 
Culmerlandes, selbst wenn sie zu Ordensgütern gehörten, 
ausschliessliche Geltung hatte. Voigt giebt ferner zu (III. 
480), dass dieses «jus Polonicum» noch zu Ende des XIII. Jahrh. 
im Culmerlande herrschte, und berichtet endlich (VI, 609), 
dass es sogar noch im 14. und 15. Jahrhundert in Preussen 
als in Pommern verbreitet war 98 ). — Diesem Rechtsgebrauch 
gemäss, hiess auch der Schultheiss in den Dörfern des Culmer- 
landes mit dem polnischen Namen «Starost» (Starosta) 99 ). 



Lötzen (Lece) , Lyck (Elko) , Oletzko (Margrabowa) , Goldapp (Gofyb) 
bilden diese von den Deutschen sogenannten polnischen «Masuren», 
welche alle seit dem Reformationsjahrhundert evangelischen Bekennt- 
nisses sind. Für sie verordnete Albrecht der Aeltere, erster Herzog 
von Preussen, durch ein zu Königsberg am 1. August 1566 datirtes 
Edict eine Uebersetzung des Melanchton'schen Katechismus ins Polnische 
(den vollständigen Titel des in demselben Jahre in Königsberg — -Krd- 
lewiec — erschienenen polnischen Examen theologicum giebt Bent- 
kowski an Histor. liter. polsk. II, 540), und dass auch das in den 
Jahren 1551 und 1552 zu Königsberg in 2 Theilen erschienene Neue 
Testament des Jan Seklucyan — die erste in polnischer Sprache ge- 
druckte evangelische Bibelübersetzung — für diese ostpreussischen 
Polen bestimmt war, ist anerkannt. 

98 ) Ueber die Ausdehnung und Bedeutung des polnischen Rechtes 
in Preussen s. auch Voigt II, 625—626, und Hartknoch : Dissertatio XVII, 
de jure Prussorum p. 325. Die älteste Aufzeichnung des polnischen 
Rechtes fand in Preussen im XIII. Jahrhundert statt. Sie ist 
uns in einer im XV. Jahrhundert zum amtlichen Gebrauch 
in Westpreussen — allem Anschein nach in Elbing — verfertigten 
Abschrift erhalten. Dieses wichtige und interessante Monument 
ist erst vor Kurzem von Dr. Edwin Volckmann in Elbing unter 
dem Titel: «Das älteste polnische Rechtsdenkmal» veröffentlicht worden, 
worauf es dann auch in Helcels «Starodawne prawa polskiego pomniki» 
erschien. 

") Voigt in, 452 u. VI, 581, 



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48 

Das Grundmaass war das caratrum Slavicam» oder das «aratrum 
Polonieale» 1(, °) und auch das einfache Zubehör des ländlichen 
Lebens war nach polnischer Art verfertigt und benannte So 
hiess schon damals im Gulmerlande das grosse Netz zum 
Fischfang, wie noch heutzutage in allen polnischen Landen 
niewöd 101 ) und Voigt bemüht sich vergeblich (VI. 637) durch 
Entstellung des Wortes in Niwade, Niwathe, dasselbe auf das 
altdeutsche «Wathe» zurückzuführen. 

Allein es war nicht nur das Landvolk, die polnischen 
Bauern und Hintersassen, welche das polnische Leben im 
Culmerlande aufrecht hielten. In der bekannten Urkunde 
Konrads von Masovien vom Jahre 1222 lesen wir, dass der 
Herzog unter anderem den Bischof auch mit den Gütern be- 
schenkte, welche einst «der Graf Syro» um Chelmno besasa 
(«omnes villas, quas Comes Syro circa Colmen habuit») 102 ). 
Dieser «Syro», oder, wie ihn die polnischen Historiker nennen, 
2jrou oder Äyrostaw, war in Polen einer der einflussreichsten 
Männer seiner Zeit. Kasimir II. machte ihn um das J. 1179 
zum Vormunde seines minderjährigen Neffen Leszek, des 
Sohnes und Erben Boleslaws IV., Herzogs von Mazowien und 
Kujawien, und als Verweser dieser Herzogthümer besass «Zyra, 
Palatinus Masoviae» los ) jene reichen Besitzungen um das 



10 °) «Et de quolibet aratro Slavico» in der Urkunde der Aebte 
von Lukna und Lenda, Bevollmächtigten Bischof Christians , vom Jahre 
1230 bei Dogiel IV. No. 29, p. 6. «Et de Polonieali aratro» im Pri- 
vilegium Culmense bei Dogiel IV. p. 23. 

101 ) «Praeter rete, quod Nevod dicitur». Privil. Culmense bei 
Dogiel IV. p. 22. 

m ) S. die bekannte Urkunde bei Dogiel, Stronczynski, Leibnitz. 
Die Acta Bor. haben hier falsch «Comesyro» (I. 63) und «Comes Syko» 
(I. 269). 

108 ) So figurirt er unter den Zeugen einer Urkunde aus dem Ende 
des 12. Jahrhunderts, die Naruszewicz Histor. nar. polsk. wyd. Bobro- 
wieza. Lipsk 1836 VI. S. 136—137 nach Okolski orb. Polon. II, 111 in 
extenso mittheilt. Kadlubek IV, ep. 8, p. 778 und ep. 13, p. 786 
nennt ihn «prineeps» oder «nobilis Siro». Boguchwal p. 46 «cuidam 
nobili Sira nomine». Ausserdem erscheint er als «illustris comes Ziro», 
als «dominus Zyro» in manchen Urkunden der Zeit. Vgl. Naruszewicz 
VI, 89—91 und 115-116. 



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49 

masovische Chelmno. — Es fand sich vielmehr daselbst, vor 
wie nach des Ordens Ankunft , auch polnischer Adel und 
Ritterstand in beträchtlicher Anzahl vor. Aus einem Docu- 
mente des Jahres 1223 104 ) erfahren wir, dass Krok Krokowic, 
Krzeslaw Christian owic und Dzierzykraj Gaworkowic, Vor- 
münder der beiden Söhne eines gewissen Christian Pietrkowic, 
Namens Swiebör und Pietrko, die Güter Radzin oder Radzyn* — 
das Rheden der deutschen Einzöglinge (Kreis Graudenz) — 
für 90 Mark Silber an Bischof Christian von Preussen kauften, 
und zwar um auf diese Weise Geld zur Auslösung der Geissei 
zu gewinnen, welche den Preussen für den von ihnen ge- 
fangen genommenen Christian Pietrkowic gestellt werden muss- 
ten 105 ). — Gegen das Ende des XIII. Jahrhunderts besassen 
zwei Brüder, Bogusz und Gostko, die Voigt unmotivirterveise 
als eingewanderte Polen bezeichnet (III. 481, Anm. 3), «jure 
Polonico» das Dorf Kawki bei Kowalewo, und während 
der grossen Process -Verhandlung zwischen Polen und 
dem Orden in Warschau, im Frühling 1339 (vgl. Caro II, 
209 — 213), erklärte einer der Zeugen, ein gewisser «Dominus 
Pul Judex Lancicensis Miles», dass sein Vater und Grossvater 
Güter im Culmerlande besessen hätten, welche ihnen der Hoch- 
meister und der Orden später entriss, dessen er sich noch 
selbst gut erinnern könne 106 ). Ebenso erklärte Albert, Woje- 



m ) Acta Borussica I, 276. 

105 ) Die Namen lauten in der Urkunde: «Notum sit universis . . 

quod nos Groko, Grokonis filius, Cr es laus filius 

Christian!, Dirschwraus (verdorben oder vielmehr nur fälscht vom 
Herausgeber gelesen anstatt Dirschicraius oder Dirschicraus , Dirzikraj, 
einen im polnischen Mittelalter sehr geläufigen Namen. Vgl. Baudouin 
de Courtenay. Slovar' S. 14.) filius Gaworici, existentes Procuratores 
puerorum filiorum Christiani, filii Peterconis ac possessionum 
Bat z in cum omnibus attinenciis suis venerabili Domino Christiano 
Prussiae Episcopo, pro XC marcas puri argenti de consensu et consilio 
uxoris praedicti Christiani et filiorum ejus Swebori et Peterconis 
et omnium cognatorum suorum et nostrorum» etc. 

106 ) S. das Protocoll des Zeugenverhörs in Dzialynski's Lites ac res 
gestae inter Polonos Ordinemque Cruciferorum. Posnaniae 1855 I. 
S. 113. ... «Respondit quod avus et pater suus habuerunt terras infra 

Beitr. z. Nat. d. Copernicus. 4 

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50 

wode von Brzesd, er habe «in confinibus terre Culmensis, 
inter terram Gulmensem et Michaloviensem» das von seinem 
Vater ererbte Dorf «Celanta» (jetzt Cielgta im Kreise Stras- 
burg) zu eigen gehabt 107 ). 

Wenn sich aber auch dergleichen Beispiele bei gutem 
Willen und Fleiss, bedeutend vermehren Hessen, — sicher 
bleibt es dennoch, dass, als mit der Befestigung der Ordens- 
herrschaft deutsche Sprache, deutsche Sitte und Gesetz überall, 
in den neu angelegten oder durch Zuzüge aus Deutschland 
erweiterten, mit Privilegien reich bedachten Städten sowohl, 
als auch auf dem Lande in den von deutschen Colonisten ge- 
gründeten Dörfern und in den Burgen des gleichfalls aus 
Deutschland einwandernden hohen Adels zur Herrschaft kam, — 
sicher ist es, dass dann die einheimischen Elemente und be- 
sonders der eingeborene polnische Adel, der wie in ganz Polen, 
so auch hier eben erst im Begriffe war, sich zu einem geschlossenen 
Bitterstand heranzubilden, allmählig vor den Einzöglingen 
in den Hintergrund treten musste. — Wer seine Stellung 
behaupten wollte, musste sich den Eindringlingen assi- 
miliren, sich ihre Sprache und Sitte anzueignen suchen. Wer 
bei seiner nationalen Eigenthümlichkeit beharrte, wurde 
niedergedrückt , in seiner Freiheit , in seinen Rechten 
beeinträchtigt. Die schwachen Keime polnisch-christlicher 
Cultur, die in dem auf häufige Einfalle der Heiden ausgesetzten 
Gränzlande zu keinem Gedeihen gelangen konnten, wurden 
von der an materiellen und moralischen Kräften überlegenen 
deutschen Art jetzt leicht überwuchert. — Es zog ja die beste 
Blüthe der deutschen Bitterschaft, es zogen die tüchtigsten, 
fleissigsten Kauf- und Handwerksleute der niederdeutschen 
Städte ins preussische Land und diese immerwährenden Zu- 
züge und Verstärkungen aus dem deutschen Mutterlande, deren 
germanisirende Wirkung für Preussen der Orden durch zweck- 



dietam terram Gulmensem: quas dicti Magister et fratres Gruciferi de 
Prussia eis abstulerunt et occupaverunt, ut adhuc possident . . . Dbrit 
etiam, quod ipse testis qui loquitur, erat bone memorie, et discrecionem 
habebat, quando dicti Magister et fratres Oruciferi abstulerunt dictas 
terras suas patri suo.» 
m ) Ebendas. S. 289. 



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51 

massige, mit allem Bewusstsein und Klugheit berechnete 
Maassregeln zu fördern und zu unterstützen wusste, hörten nur 
auf mit dem endlichen Untergang der Ordensherrschaft an der 
Weichsel. 

Allein wenn auch das fremde Element auf diese Weise 
bald massgebend in Preussen wurde, so blieb die Grundlage, 
auf welcher der Orden sein künstliches deutsches Luftschloss 
aufgebaut hatte, doch immer aus jenen zum Schlummer ge- 
brachten Keimen einheimischen Wesens zusammengesetzt, und 
die Vorsehung hat es nicht gewollt, dass diese Keime getödtet 
und ausgetilgt würden. Dem polnischen Bauernstände, welcher 
neben den zahlreichen deutschen Niederlassungen seinen 
Nationalcharakter ungetrübt fortbewahrte, standen im Culmi- 
sehen, wie auch in den anderen Gebieten des westlichen 
Landestheils, die mit eulmischem (deutschen) Bechte bedachten 
sogenannten «Kölmer» zur Seite, welche zum Theil, und die 
«Freilehensleute», welche ausschliesslich Eingeborene des Landes 
waren 108 ), vielleicht die herabgedrückten Nachkommen alten 
einheimischen Adels. — Selbstverständlich waren diese «ein- 
geborene Preussen», wie sie Voigt nennt, in dem Culmerlande 
und in den slavischen Landschaften, ihrer Nationalität nach — 
eingeborene Polen. Es war eine Art niederer einheimischer 
Ritterschaft. Die Freilehensleute sassen auf kleineren Lehen, 
aus welchen sie dem Orden Kriegsdienst schuldig waren, ihr 
Erbrecht war jedoch nur auf ununterbrochene Erbfolge in 
männlicher Linie beschränkt. Solches Besitz- und Erbfolge- 
recht nannte man «Jus Prutenicum» oder «jus Pruthenicale» 109 ). 
Charakteristisch für ihren heimischen, nationalen Charakter ist 
die Art und Weise, wie sie dem Orden Kriegsdienst zu leisten 
hatten. 

Die Freilehensleute dienten zu Bosse, «seeundum morem pa- 
triae, seeundum Prutenorumconsuetudinem, cum armis prutheni- 
calibus consuetis, videlicet bronia, galea, laneeis et clipeo» 110 ). 



108 ) Voigt VI, 568, 678. 

109 ) Voigt III, 435 u. VI, 602, Anm. 2. 
ll °) Voigt VI, 676, 677. 



4* 

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52 

Die «bronia», ein leichterer B^oHÖuumiaeh, dessen uralter 
Name (er kommt schon in den Gapitolarien Karls des Gr. 
Tor) vielleicht slawischen Ursprungs ist (broniti, wehren, 
schützen, bronia, brori, poln. noch jetzt soviel wie Schutz- 
waffe), unterschied auf dem Schlaehtfelde die Eingeborenen 
des Landes Ton den mit der in Form und Beschaffenheit ab- 
weichenden «Plate» bepanzerten deutschen Lehenstragern. 

Das numerische Uebergewicht, in welchem sich die ein- 
heimische Bevölkerung auf dem Lande den deutschen Ein- 
wanderern gegenüber stets befunden haben muss, konnte auf 
eben diese Einwanderer nicht ohne Einwirkung gewesen 
sein. Der Orden suchte daher emsig die Eigentümlichkeit 
der deutschen Dorfbewohner durch verschiedene Maassregeln 
zu schützen 9 welche ihren Verkehr mit der eingeborenen Be- 
völkerung beschrankten und eine Verschmelzung mit derselben 
unmöglich machen sollten 111 ). Nicht so leicht war es in- 
dessen, einer ähnlichen Gefahr den hohen deutschen Adel zu 
entziehen. Die Nachbarschaft Polens, welches im XIV. und 
XV. Jahrhundert in raschem Aufschwung zum ßewusstsein 
einer europäischen Macht emporstieg, scheint von ganz be- 
sonderem Einflüsse auf die deutschen Bitter der preussischen 
Gränzlandschaft, des Gulmerlandes, gewesen zu sein. Das 
wachsende Ansehen und die steigende politische Bedeutung des 
polnischen Adels, dessen Sprache und Sitte einem jeden, der 
mit dem culmischen Volke in Berührung kam, unmöglich fremd 
bleiben konnte 11 *), wirkte gleich einem verborgenen Magnet 



1U ) Voigt VL 739. 

nt ) Als Zeichen dessen, dass die polnische Sprache und Sitte dem 
culmischen Adel nie ganz fremd gewesen sein muss, dürfen wir die bei 
demselben im XIV. und XV. Jahrhundert häufig vorkommenden polnischen 
Formen der Taumamen erachten. Wir lassen hier etliche Beispiele 
folgen. Zum J. 1347 «Jesco (Jaiko = Hans) Cygenberg» (Voigt, 
Gesch. der Eidechsen-Gesellschaft in Preussen. Königsberg 1823 S. 51, 
Anm.) Zum J. 1413 «Jon (Jan = Johannes) Sweinchen» (ebendas. 
S. 66, Anm.), zum J. 1451 «Jon von Eichholz» (ebend. S. 52, Anm.). 
Um 1450 «Jon von der Jene» (ebend. 76, 79 et passim), zum J. 1454 
«Jenechen (Janko) von Tergewitz» (ebend. 67), Stibor (Scibör) von 
Baisen» (ebend. 67 u. 88). «Petrasch (Pietrasz =■ Peter) vonSmantau» 



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53 

auf die deutschen ritterlichen Herren der. Landschaft. Die 
schwachen Traditionen eines alten Zusammenhanges mit dem 
jetzt mächtigen und blühenden Nachbarstaat belebten sich 
allmählich immer mehr, man fing an, die Herrschaft des 
Ordens ungerecht, lästig und drückend zu finden. Der west- 
liche Theil des Landes und ganz besonders das Oulmer Gebiet 
gravitirte seit dem Anfang des XV. Jahrhunderts immer 
schwerer gegen Polen hin, wandte sich immer mehr von dem 
Orden ab. 

Die von dem culmischen Landadel im J. 1397 gestiftete 
Gesellschaft der Eidechsen-Ritter, die neben dem in ihrer 
Stiftungsacte offen ausgesprochenen Zwecke des gegenseitigen 
Beistandes und der Hülfe in jeglicher Noth, auch geheime 
Absichten verfolgte, — ihre tHeymelichkeit» hatte «über die 
wir keine Aufklärung erhalten» 113 ) — diese culmische Ritter- 
Gesellschaft war es hauptsächlich, welche im J. 1454 ganz 
Preussen dem polnischen Könige zuführte, uud wenn man die 
mehr als fünfzigjährige, rastlose Thätigkeit dieses Vereines 
betrachtet, so muss man sich wahrlich der (Konsequenz und der 
Ausdauer wundern, mit welcher derselbe, sei es von vorn 
herein bewusst zum Ziele strebend, oder vielleicht nur durch 
die Macht der Umstände getrieben, das grosse Werk der Ver- 
einigung des Landes mit Polen allmählig anzubahnen und 
durchzuführen wusste. 

Die Eidechsenritter laufen schon auf dem Tannenberger 
Schlachtfelde (1410) «unritterlich und feig» davon 114 ) und 



(ebend. S. 100, Anm.). Ihn nennt der Ordensvogt von Boggehausen in 
einem Briefe an den Hochmeister vom J. 1452 barbarisch «Betterasch» 
(ebend. S. 99). «Jocusch (Jakusz, s. Band, de Courtenay. Slovar' p.60, 
ist eine Form für Jacob) von Swenten» hiess endlich einer der thätigsten 
Mitglieder der Eidechsen-Gesellschaft (ebend. 75 et passim). In der 
Stiftungsurkunde des sogenannten Preussischen Bundes vom J. 1440 bei 
Dogiel IV, p. 138 finden wir ferner emen «Jakusche von der Trom- 
meney», «Bar tu sehe (Bartoez = Bartholomaeus) von der Twernitz» 
und «Petrusche von Garden» etc. etc. 

118 ) Voigt, Gesch. der Eidechs.-Ges. S. 11—16. 

1M ) Voigt VII, G. Pr. 93 u. 145. Wie feindlich schon damals im 
Culmerlande, und besonders unter dem Landadel, die Stimmung gegen 



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54 

conspiriren ein Jahr darauf gegen den Hochmeister Heinrich 
Ton Planen, wobei sie Kriegsvolk ans Polen herbeizurufen nnd 
den polnischen König um Hülfe nnd Unterstützung zu bitten be- 
absichtigen. Als der Plan entdeckt wird, flüchten sich vier 
von den Verschworenen nach Polen, während Niclas von Renys, 
einer der Stifter der Gesellschaft, als Verräther an dem Landes- 
herrn in Grandenz enthauptet wird 115 ). Die Eidechsenritter 
sind unermüdlich in ihrer Feindschaft, in ihrem Hasse gegen 
den Orden, nnd das Gulmerland ist immer der Hauptschanplatz 
ihrer Bemühungen , der fruchtbarste Boden für ihre Thätig- 
keit 116 ). Im Gulmerlande herrschte bereits seit 1410 dem 
Orden gegenüber^ ein cverrätherischer und treuloser Geist» ll7 ) 
und schon im J. 1433 ging es dort — nach dem Ausdrucke 
eines Ordensbeamten — cgar wunderlich durcheinander», in- 
dem cdie Bitter und Knechte des Gebietes» eine Tagfahrt mit 
den Bürgern der Städte zur gemeinsamen Berathung hielten 118 ). 
Im Gulmerlande wurde in den Jahren 1439 — 1440, auf An- 
regung und bei thätiger Theilnahme der Eidechsenritter, der 
sogenannte preussische Bund von Land und Städten gegen den 
Orden gegründet 119 ).' Vom Culmerlande aus wurden bereits 
im J. 1451 Verbindungen mit dem Landvolke in den Werdern 
der Weichsel angeknüpft, für den Fall, dass im Zwiste mit dem 
Orden Gewalt gegen Gewalt zu gebrauchen wäre 12 °), im Culmer- 
lande wurden schon im J. 1452 hie und da die ersten Stimmen 
laut: cwolle der Meister seine Unterthanen nicht befriedigen, 
so sei man geneigt, sich den Polen näher anzuschliessen» 181 ). 



den Orden war, bezeugt eine von Voigt in seiner Gesch. der Eidechsen- 
Ges. S. 38 — 39 mitgetheilte gleichzeitige Notiz, welche manche 
interessante Details über die Thätlichkeiten enthält, die sich die 
adeligen Herren des Gebiets, zu den Polen haltend, gegen die Ordens- 
ritter erlaubten. Man vergl. auch Caro, Gesch. Polens III, 338—342. 

218 ) Voigt, Gesch. Pr. VII, 145—148. Derselbe, Gesch. der Eidechs.- 
Ges. 34-43. 

116 ) Voigt, Eidechs.-Ges. S. 48, 54, 57 etc. 

117 ) Voigt VII, 129-130, VIII, 234, 271, 818. 

118 ) Voigt, Eid.-Ges. 48-49. 

119 ) Ebend. 47—48 u. 50—53. 
iW ) Voigt, G. Pr. VIII, 248. 

wl ) Voigt, Eid.-Ges. 112, G. Pr. VHI, 260. 



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55 

Zwei culmische Eidechsen - Ritter 122 ) waren es, welche sich 
noch in demselben Jahre zum Erzbischoi Wtadystaw von 
Gnesen begaben, ihn zu bitten: er möge beim Könige von 
Polen bewirken, dass er den von Land und Städten in Preussen 
gestifteten Bund gegen den Orden in seinen Schutz und 
Schirm nehme, worauf dann der eine von den beiden 123 ) als 
Gesandter nach Erakau ging, um «beim König sich ihrer 
Noth zu beklagen und zuzusehen, ob sie in Polen, wenn sie 
weiter beschwert würden, eine Rücklehnung haben könnten* 124 ). 
Mittlerweile bemühte sich Hans von Czegenberg, einer der 
thätigsten Mitglieder der Eidechsen - Gesellschaft , die ein- 
geborenen kleinen Freien des Culmerlandes für die Sache des 
Bundes zu gewinnen 125 ) und seitdem wurden die Verbindun- 
gen mit Polen immer häufiger, die Gährung im Lande aber 
immer stärker. Die im J. 1453 auf einer Tagfahrt zu Culmsee 
versammelten Eidechsenritter brachten schliesslich ihre polni- 
schen Sympathien dadurch zum öffentlichen Ausdruck, dass 
sie beschlossen, so viele polnischen Herren als möglich in ihre 
Gesellschaft hereinzuziehen, «auf dass, wie es hiess, man desto 
mehr Rath und Hülfe von ihnen möchte haben» 126 ). Wir 
sehen, «die polnischen Herren» waren bereits keineswegs den 
«preussischen» Herren des Culmerlandes fremd, und die Auf- 
nahme, welche ihren Gesandten im J. 1452 von Seiten des 
polnischen Adels widerfahren 127 ), hatte zu immer häufigeren 
und engeren Wechselbeziehungen Bahn gebrochen 128 ). 



"*) Gabriel von Baisen und Thielemann von Wege. Voigt VIII, 267. 

"*) Gabriel von Baisen. In dieser zweiten Gesandtschaft nach 
Polen wurde ihm Habendus Winter, ein Thorner Rathsmann, zugesellt. 
Voigt, Gesch. der Eidechs.-Ges. 109. 

m ) a. a. 0. 

m ) Voigt, Gesch. P. VIII, 285, Eid.-Ges. 119. 

m ) Voigt, G. P. VIII, 293, Eid.-Ges. 119-120. Gabriel von Baisen 
setzte dabei seinen Standesgenossen auseinander: «Man sei dem Hoch- 
meister nicht pflichtig, den Eid der Huldigung zu halten, da er selbst 
den Landen nie etwas von dem gehalten, was er ihnen zugesaget und 
gelobet.» 

w ) Voigt, G. P. VIII, 273. G. d. Eid.-Ges. 111. 

"•) Vgl. Voigt, G. P. VIII, 293-294, 296, 307. Eid.-Ges. 121-124, 
127, 136, 137. 



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56 

Endlich war die lang vorbereitete Katastrophe reif und es 
brach der Tag an, wo Gabriel von Baisen, ein culmischer 
Eidechsen-Bitter, als Gesandter des preussischen Bundes im 
Jahre 1453 vor dem Könige Kasimir von Polen in einer feier- 
lichen Reichs- Versammlung zu Krakau folgende bedeutungs- 
volle Worte aussprechen durfte: «Weil das Land Preussen 
von Alters her und die Herrschaft der Kreuziger daselbst aus 
der Krone Polens ausgegangen ist und die Kreuziger selbst noch 
den König für einen Patron erkennen, so hat keiner billigeres 
Recht zu dem Lande als seine königliche Gnade. Deshalb haben 
alle Lande und Städte Preussens den König zu ihrem rechten 
Herrn erkoren und flehen und bitten , dass er sie wieder in 
seine Herrschaft und Beschirmung aufnehmen und ihr Herr 
sein wolle, wie ihm solches mit Recht gebühret 189 )». — Und 
als nun einmal so dem Orden der Handschuh geworfen war, 
als es auf das Handeln ankam, waren es wiederum die Ritter 
des Culmerlandes und die Bürger von des Copernicus Vater- 
stadt, welche die Losung zum Aufstande gaben 130 ). 

Es wurde nun jetzt (1454) eine zweite feierliche Gesandt- 
schaft von den Landen und Städten an König Kasimir nach 
Krakau abgefertigt; drei Eidechsen-Ritter standen wiederum 
an ihrer Spitze 131 ). Sie trugen dem Könige im Namen ihrer 
Stände förmlich die Oberherrschaft des Landes an, und setzten 
so die Krone ihrem Werke auf. Denn, wenn die Abneigung 
gegen den Orden, die Unzufriedenheit mit dessen Regimen te 
in Preussen überall gleich gewesen waren, so war es doch 
ganz besonders der Ritterschaft des altpolnischen Culmer- 
landes Verdienst, dass sie, in die Gesellschaft der Eidechsen 
gebannt, früh die Leitung der ganzen Bewegung übernommen 
und durch ihre Bemühungen es dahin gebracht hatte, dass 
Land und Städte des polnischen Landestheils — Culmerland, 
Michelau, Pommerellen — nicht etwa — wie es die Elbinger, 
Braunsberger, Königsberger, und die Bewohner des germani- 



1 



l29 ) Voigt, G. P. VIII, 343-344.* Gesch. der Eid.-Ges. 139-140. 
,80 ) Voigt, G. P. VIII, 361-365. Eid.-Ges. 151, 157—160. 
131 ) Hans von Baisen, Augustin von der Schewe und Gabriel von 
Baisen. Voigt, G. P. VIII, 375. Eid.-Ges. 162. 



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57 

sirten altlithauischen Ostpreussen thaten — für den Eonig 
von Dänemark oder Wladislaus von Ungarn und Böhmen 
stimmten, sondern sich von vorn herein Polen, dem alten Mutter- 
lande anschlössen und überantworteten 182 ). Mit dem feierlichen 
Acte dieser letzten Krakauer Gesandtschaft war die Aufgabe 
der Culmischen Eidechsen -Gesellschaft vollbracht. Sie ver- 
schwindet nunmehr auch plötzlich ganz aus der Geschichte, 
«dunkler in ihrem Untergang, als in ihrem Ursprung» 133 ). 
König Kasimir IV. von Polen konnte aber jetzt, gestützt auf 
die freiwillige Hinneigung des Landes m ), das seinen Schutz 
nachsuchte, dem Orden gegenüber folgende Bede halten: 



18 *) Vgl. Voigt, Eid.-Ges. 161-162, auch 77, 113, 121, 

1M ) Voigt, EicL-Ges. S. 164. 

m ) Die preussischen Stände wussten übrigens sehr gut, was sie 
thaten, als sie ihre Vereinigung mit Polen betrieben. Man vgl. die 
Worte der Unterwerfungsacte vom Jahre 1454 («in Thorun feria secunda 
proxima post dominicam Ramis Palmarum» bei Dogiel IV. No. 108 
p. 149—152). «Verum cum Regem et Coronam Poloniae praefati 
ordinis Patronum, Fundatorem et Dotatorem, ac terras praedictas 
videlicet Prussiae, Culmensis, Pomeraniae et Michaloviensis, a corpore 
et proprietate Regni Poloniae praeter justitiam et aequitatem per vim 
et arma alienatas constat extitisse, prisco nostro capiti et pri- 
mae vo corpori, a quo excideramus, postquam juris nostri esse 
coepimus, illico nos reuniendos redintegrandosque censuimus, quo 
amplius liquere possit, renunciationem et subtractionem obe- 
dientiae Magistro et Ordini < . . . . per nos factam, non solum ven- 
dicationem libertatis, sedjustum principatum, imperium 
et solium quae sivisse.» Auch dürften wir den Umstand, dass in 
den Urkunden dieser Zeit, — denen König Kasimirs sowohl, als auch 
denen der preussischen Stände — die zur Ordenszeit vollständig igno- 
rirten polnischen Namen der preussischen Ortschaften, sei es ganz die 
deutschen verdrängend, oder neben denselben, jetzt plötzlich hervor- 
tauchen, mit als ein Wink dafür erachten, dass in der ganzen Be- 
wegung gegen den Orden auch Nationales im Spiele war. Wir 
fuhren hier als Beispiel eine Stelle ans der Huldigungsurkunde der 
Culmischen Stände vom J. 1454 (bei Dogiel IV. No. 110 p. 152) «Proinde 
nos prelati, barones, nobiles, militares, terrigenae, nee non civitatum 
et oppidorum, videlicet Culmensis, Thorunensis, Brodnicensis, Novi- 
Forensis, Graundeczensis , Radzynensis, Laschinensis, Golubiensis, 
Kowaloviensis, Ludbariensis, Wahres znensis, Protoconsules, 
Consules, Scabini jurati» etc. 



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58 

«Unsere Vorfahren waren immer des Ordens rechte Schutz- 
herren, die ihn in dieses Land gerufen. Nun er aber zu allen 
Zeiten sich undankbar bewiesen und seine Gelübde gebrochen, 
haben wir das Land wieder zu uns genommen, unserer Krone 
einverleibt und werden es nimmer übergeben» 1S5 ). Die Folgen 
sind bekannt. Durch den Vertrag zu Thorn im J. 1466 
wurde Westpreussen eine Provinz der polnischen Krone, ein 
Theil der polnischen Republik — nach 226 Jahren der Ent- 
fremdung durch den Orden (1228 — 1454) — lag das alte 
Land Chelmno nun wiederum in Polen. 

Heutige deutsche Schwärmer mögen hier die Thätigkeit 
der deutschen Stände Preussens missbilligen, sie mögen die 
Eidechsen-Ritter und die städtischen «Bundesverwandten» als 
Verräther .an dem Vaterlande und der gesammten grossen 
deutschen Nation verdammen, — wir haben aber zu ihrer 
Rechtfertigung kein besseres und schöneres Wort, als das, 
welches Voigt in Betreff des Ritters Hans von Baisen Beitritt 
zur Eidechsen-Gesellschaft entschlüpft ist: die deutschen Stände 
Preussens hatten erkanut, «ihre Kraft gehöre mehr dem Lande 
als dem hinsinkenden Orden an» 1S6 ) und wandten sich daher 
dem Volke und dem Staate zu, an welchem ihr Land durch 
geschichtliche Ueberlieferung, durch Sprache und Sitte seiner 
Einwohner gekettet war — sie gaben damit ihre' importirte 
deutsche Eigenthümlichkeit zum Wohl der eingeborenen 
Bevölkerung auf, welche als solche dem deutschen Wesen, 
den deutschen Interessen stets fremd bleiben musste. 

Es war nicht der Orden, der diese Ansichten theilte. Der 
Orden, dem sein ursprünglicher und eigentlicher Zweck, Be- 
kehrung und Christianisirung Preussens und Lithauens nie ein 
endgültiger gewesen, der Orden, dessen Blicke gleich beim 
ersten Betreten des Landes auf Gründung einer weltlichen 
deutschen Macht an der Ostseeküste gerichtet waren, der 
Orden, jener heutzutage so hoch gepriesene Träger des für alle 
Völker der Erde heilbringenden, segensreichen Germanismus, 



186 ) Worte König Kasimirs auf dem Unterhandlungstag zu Mewe im 
im J. 1455 bei Voigt VIII. 458. 
186 ) Voigt VIII, 315. 



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59 

der Orden , dieser vorzüglichste Repräsentant des deutschen 
«Dranges nach Osten», der Orden erschien auch jetzt, im 
Augenblick der höchsten Noth und Bedrängniss ganz anders 
gut deutsch und patriotisch gesinnt als seine abtrünnigen 
preussischen Unterthanen, die er im machtlosen Zorne jetzt 
«hündische Hunde» 187 ) schalt; er war während der ganzen 
Kriegszeit rastlos bemüht, ganz Deutschland an seinem Schick- 
sale zu interessiren, er trug seine Beschwerden fortwährend vor 
Kaiser und Reich, er bat flehentlich die deutschen Fürsten 
um Hülfe: «Ihr ehrwürdigen und edlen Fürsten und 
Herren, Edle und Edelinge — schrieb im Jahre 1454 der 
Hochmeister Ludwig von Erlichhausen an alle Reichsfürsten 
geistlichen und weltlichen Standes — sehet an die Beleidigung 
euerer Deutschen Nation und euerer Vorältern Pflanzung, — 
das sind die Brüder unseres Ordens; sehet an die Zertrennung 
und dasVerderbniss eueres trefflichen Eigen thums und Hospitals, 
das sind diese Lande, die euere seligen Aeltern dem deutschen 
Adel zu Zucht und Trost, Gott dem Herrn und Marien der 

reinen Magd, seiner werthen Mutter zu Ehren mit 

so schwerer Arbeit und Blutvergiessen gewonnen haben. 
Lasset es euch leid sein und erbarmet euch solches Jammers, 
Gedränges und solcher Noth. Kommet uns eiligst mit eurer 
Macht zu Hülfe» 138 ). Allein die Fürsten und Herren, die 
Edlen und Edelinge theilten keineswegs den patriotischen 
Enthusiasmus der Ritter des deutschen Ordens. — Freilich 
fühlten sie sich durch ihre Bitten «gerührt». Auf dem Reichs- 
tag zu Nürnberg wurde gegen Ende des Jahres 1456 «Hülfe be- 
schlossen und zugesagt», man «berieth» sogar einen Angriff auf 
Polen 1S9 ). Im Jahre darauf kam es auf dem Reichstag zu 
Frankfurt selbst dahin, dass ein Reichszug nach Polen förm- 
lich beschlossen wurde, und zwar «zur Wahrung der Ehre des 
deutschen Reiches, zur Aufrechthaltung des Gehorsams gegen 
den Kaiser und zur Bestrafung des an der ganzen Christen- 
heit, am römischen Reiche und am gesammten deutschen Adel 



187 ) Voigt VIII, 273. 

188 ) Voigt VIII, 382. 

189 ) Voigt VIII, 516. 



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60 

in Preussen begangenen Unrechts 140 ). Allein diese pomp- 
haften Worte waren auch fast Alles, was das gute alte deutsche 
Reich für seinen Orden that. Der Reichszug, wie so manche 

gute Absicht hienieden, kam nicht zu Stande 

Es hatten die Reichsförsten zu wenig Sinn für die erhabene 
Sendung des Deutschen Ordens an der Ostseeküste, zu wenig 
Begeisterung für Dasjenige, was heutzutage bei manchen 
€ deutsche Nationalpolitik» heisst ........ 



Wir sind nun hart an die Schwelle des Zeitalters ge- 
kommen, wo Nicolaus Copernicus im Jahre 1473 in Thorn 
geboren war, in einem Augenblick, wo seine preussisch - cul- 
mische Heimath in eine neue Phase ihrer Entwickelung trat. 
Man gestatte uns nun einen kurzen Blick auf die sich daselbst 
neu gestaltenden Verhältnisse. 

Die Herrschaft des Ordens war unwiderruflich dahin. Das 
Land hatte sich von freien Stücken Polen angeschlossen. Wie 
freiwillig dieser Anschluss, ebenso frei und unabhängig war 
nun die Stellung, welche die neu erworbene Provinz zu dem 
polnischen Reiche einnahm. Preussen erhielt die ausgedehnteste 
Autonomie, die sich nur denken lässt, und blieb Polen gegen- 
über so pflichtlos und selbstständig, so sehr in seinen pro- 
vinziellen Vorrechten abgeschlossen, dass man fast sagen 
könnte, das Band, welches es an Polen knüpfte, lag in der 
ersten Zeit einzig und allein in der Person des von den 
Ständen der beiden Republiken, der Republik Polen und der 
Republik Preussen, gemeinschaftlich zu wählenden Königs. 
Sonst hatten die beiden «Staaten» keinen gemeinsamen Be- 
rührungspunkt. Nicht einmal gemeinschaftliche Wehrpflicht, 
denn die Preussen beriefen sich auf ihre uralten Privilegien, 
welche sie nur dann «aufsitzen» hiessen, wenn der Feind die 
Weichsel, Ossa oder Drewenz würde überschritten haben. Ein- 
heimische Beamten, bald nach polnischem Vorbilde Wojewoden 



140 ) Voigt VIII, 523. 

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61 

und Kastellanen genannt, verwalteten nun das Land an der 
Stelle der Komthuren des Ordens und bildeten mit den 
Bischöfen einen vom polnischen Senat unabhängigen preussischen 
hoben Rath. Die Zusammenkünfte oder «Tagfahrten» dieser 
höheren Beamten (Consessus Consiliariorum Prussiae) bildeten 
ein Tribunal höchster Instanz in Rechtsstreitigkeiten (die erste 
Appellation von demselben an den König geschah erst im 
Jahre 1521). Die grösseren Städte des Landes erhielten Münz- 
recht und prägten nun Münzen nach eigenem preussischen, 
vom polnischen verschiedenen Münzfusse. Das Land blieb 
auch in der Pinanzverwaltung von Polen geschieden und er- 
hielt einen eigenen preussischen Schatzmeister , der nur den 
Ständen Preussens «Rechnung» schuldig war. Endlich brach- 
ten die preussischen Stände ihren Widerwillen 141 ) gegen die 
bisherige Landes- Verwaltung durch Ordensbrüder, die sich stets 
im Auslande recrutirten, dadurch zum Ausdruck, dass sie sich 
bei ihrer Vereinigung mit Polen vorbehielten, es solle fortan 
in Preussen Niemand, der nicht ein Eingeborener des Landes 
wäre, Güter besitzen oder ein Amt bekleiden, es sei denn, 
dass ihm die preussischen Bürgerrechte, oder wie es da- 
mals hiess, das preüssische «jus indigenatus» von den 
Ständen bewilligt worden wäre. Freilich wurde dadurch 
auch den eventuellen Einwanderungen aus Polen vorgebeugt, 
wo jedoch die . Preussen zu allen Standesrechten zugelassen 
waren 142 ). — Indessen wie sehr sich auch Preussen nach 
Aussen hin verschanzte, wie sehr es sich in seiner provinziellen 
Eigenthümlichkeit abschloss, gegen das Eindringen polnischer 
Sitte, Sprache und Gewohnheit war kein Gesetz mächtig. Es 
ist kaum denkbar, wie rasch und unvermerkt die vollkommenste 
Umwandlung in dieser Beziehung in Preussen geschah, wie 
geräuschlos, ohne Zwang und Druck und ohne jeden gewalt- 
haberischen Eingriff, sich das polnische Wesen überall im 
«königlichen» Preussen — ? denn so hiess nunmehr das heutige 
Westpreussen im Gegensatz zum östlichen, später «fürstlichen» 



ul ) Vgl. Voigt VIII, 677. 

l4 *) Für die Einzelheiten in Bezug auf die Stellung Preussens zu 
Polen s. Hartknoch, Alt- und Neues Preussen S. 628—648. 

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62 

Landestheil — verbreitete und zur Geltung kam. Es existirt 
in der Geschichte schwerlich ein zweites Beispiel eines so 
raschen, spontanen Wechsels dessen, was man gewöhnlich die 
Physiognomie eines Landes zu nennen pflegt — ein glänzen- 
der Beweis dafür, wie schwache Wurzeln das Deutsch thum 
trotz der zweihundertjährigen Bemühungen des Ordens hier 
fassen konnte* und wie unzuverlässig der Boden war, auf 
welchem seine Herrschaft im preussischen Lande beruhte 148 ). 
Wo diese Umwandlung besonders leicht geschah, war auf 
dem Lande, und am leichtesten und schnellsten im Culmischeu, 
wo, wie wir gesehen haben, das polnische Element auch zur 
Ordenszeit, in dem Landvolk und unter den kleinen freien 
Landsassen eine compacte, massive Vertretung fand. «Jedes 
Land richtet sich nach seines Herrn Sitte», sagt ein preussi- 
scher Schriftsteller des XVII. Jahrhunderts , indem er diesen 
merkwürdigen Wechsel der Zeiten beschreibt U4 ) und es eilten 
nun die deutschen adligen Herrn um die Wette, dieser Auf- 
gabe Genüge zu leisten. In dem raschen, freiwilligen Trans- 



l 



U8 ) Wenn wir von Dr. Prowe in seiner schon oben (Anm. 44) er- 
wähnten Schrift: «Westpreussen in seiner gesch. Stellung» u. s. w. 
in Bezug auf diese rasche Polonisirung des Landes S. 56 die Aeusserung 
hören, dass «Westpreussen seines deutschen Charakters in den 
beiden Jahrhunderten vor seiner Wiedervereinigung mit Ostpreussen, 
entkleidet worden ist», so können wir nur dieser Aussage in allen 
Stücken beipflichten, insofern nämlich Westpreussen während der zwei- 
hundert ährigen Ordensherrschaft, mit eben diesem deutschen Charakter 
nur gewaltsam «bekleidet» worden war. Wenn nun diese Entkleidung, 
wie es Dr. Prowe auch weiss, nicht in allen Landestheilen auf gleiche 
Weise stattfand, so lag dies einmal daran, dass die deutsche Coloni- 
sation in manchen Gegenden, wie z. B. in den Niederungen der 
Weichsel, besonders stark gewesen war, und auch an dem Um- 
stände, dass sich die Polen nie dazu herablassen wollten, gegen 
fremde Stämme und Nationalitäten, die sich auf polnischem Boden 
niedergelassen hatten, die Ausrottungs- und Tilgungsmaaasregeln zu 
gebrauchen, welche jetzt von so manchen Regierungen, die hierin dem 
Vorbilde der deutschen Ordensmeister folgen, gegen sie selbst und auf 
ihrem eigenen historischen Boden nicht nur mit Beharrlichkeit ange- 
wandt, sondern immer noch verschärft werden. 

U1 ) Hartknoch A. u. N. Preussen p. 482. 



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63 

figurationsprocess wurden selbst die alten deutschen Bitter- 
namen nicht verschont, man warf sie ab und ersetzte sie mit 
neuen polnischen, welche gewöhnlich von der Benennung des 
besessenen Stammgutes hergeleitet wurden und vielleicht schon 
längst beim Landvolke der Umgegend gangbar waren. Auf 
diese Weise änderten im Laufe des XVI. Jahrhunderts ihre 
Namen: die von Felden in Zakrzewski, die von Canden in 
Trzciüski, die von Gluchaw in Gotuchowski , die von Nostiz 
in B^kowski, die von Elsenau in Elzanowski, die von Schleiwiz 
in Konarski, die von Erokau oder von Crochow in Krokowski, 
die von Damerau in D^browski, die von Lechwald in Powalski, 
die von Goldstein in Kossowski, die von Schaffenburg in Ple- 
minski, die von Dorpusch in Dorpowski, die von Konopath 
in Konopacki 145 ). — Im XVII. Jahrhundert kannte man in 
« Königlich -Preussen» keinen deutschen Adel mehr. «Ja so 
weit ist es gekommen, sagt von Westpreussen eiu aus dem 



145 ) Hartknoch, S.452. Ausserdem sind uns unter der westpreussischen 
Ritterschaft bekannt : die von Starenberg oder Stangenberg später Kostka 
genannt, die von Zeibersdorff — Sartawski, die von Baysen — Bazenski, die 
von Kleist oder von Gleisten — Dore,gowski, die von Allen oder von Alden 
— Meldzynski, die von Schwarzenbach — Czerniewski, die von Wallen- 
bach — Bartlinski, die von Rutendorff — Przewoski, die von Estken — 
Estko, die von Ziegenberg — Wulkowski, die von Tallen — Wilczewski, 
die von Waiden — Luziriski, die von Schonberg — Szembek, die von 
Beyersee — Bajerski, die von Machwitz — Machwic u. A. (Man sehe 
die betreffenden Namen in Niesiecki 's Herbarz Polski Lipsk 1839 — 1846). 
Viele dieser um das 15. und 16. Jahrhundert polnisch gewordenen 
scheinbar deutschen Ritterfamilien, welche aber sehr häufig alte ein- 
geborene polnische Geschlechter waren, die sich nur, gleich dem 
böhmischen hohen Adel im Mittelalter, zur Ordenszeit deutsch be- 
nannten, findet man auch aufgezählt in einem im J. 1856 in der Bi- 
blioteka Warszawska (III, S. 849—372) erschienenen Aufsatze von Adam 
Amilkar Kosinski, betitelt «Szlachta Pruska». Der Verfasser benutzte 
ein handschriftliches polnisches Wappenbuch Preussens aus dem XVII. 
Jahrhundert und bezeugt (S. 352), dass sich in demselben auch viele 
einheimische Familien angefahrt vorfanden, die auch während der 
Ordensherrschaft ihre polnischen Namen und Wappen fortbewahrten. 
Diese Namen wollte der Verfasser in der Fortsetzung seiner Abhand- 
lung angeben, wir haben aber zu unserem Leidwesen diese Fortsetzung 
in den folgenden Bänden der Bibl. Warsz. vergeblich gesucht. 



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64 

«fürstlichen» Theile gebürtiger Zeitgenosse 146 ), dass, obgleich 
noch zur Zeit viele von den alten deutschen adeligen Ge- 
schlechtern im Lande übrig seien, man dieselben nunmehr 
weder aus den Sitten, Kleidung und Sprache, noch aus dem 
Namen von den anderen polnischen Geschlechtern unterscheiden 
kann.» — Es genügt, einen Blick auf die in die sogenannten 
«Volumina legum» 147 ) eingetragenen Stimmen -Verzeichnisse 
der Provinz Preussen bei'Königswahlen des XVII. Jahrhunderts 
zu werfen, um sich von der Wahrheit der obigen Worte zu 
überzeugen ua ). 

Allerdings geschah die Umwandlung nicht ganz mit einem 
Schlage und das Deutsche wich zwar rasch aber nur stufen- 
weise vor dem Polnischen zurück. So war noch im XVI. 
Jahrhundert die officielle Sprache in den Gerichten und die 
Sprache der Verhandlungen auf den preussischen Tagfahrten — 
die deutsche. «Prussiae incolae, — sagt ein Zeitgenosse 149 ) 
— in conscribendis actis judiciorum Germanica lingua magis 
utuntur, vulgo mixtim Polonica et Germanica loquentes.» Noch 
im Jahre 1552 bewillkommnete der marienburgische Wojewode 
Achatius Gzema den in Thorn feierlich einziehenden König 
Sigismund August — «mit einer zierlichen Teutschen Rede» 15 °). 
Noch im J. 1555 war es auf dem Landtage zu Graudenz 
für «einige der Räthe, die der Polnischen Zunge nicht mächtig 
waren» — Ursache zu Beschwerden, wenn der Botschafter 
des Königs seine «Werbung» an die Stände in polnischer und 
nicht in lateinischer oder deutscher Sprache, wie es noch da- 



"*) Der eben citirte Hartknoch (geb. 1644, gest. 1687) a. a. 0. 

U7 ) Officielle Sammlung polnischer Reichstagsbeschlüsse, im vorigen 
Jahrhundort veranstaltet. 

U8 ) Man lese z. B. die «Suffragia» der Wojewodschaften Chehnno, 
Malborg (Marienburg) und Pommern zur Wahl König Johann Kasimirs 
im J. 1648 (Vol. leg. IV, S. 250—251). Vgl. Hartknoch, Alt- und Neues 
Preussen S. 453, wo er die zu seiner Zeit blühenden Bittergeschlechter 
Westpreussens aufzählt. 

,49 ) Der Pole Martin Kromer (geb. 1512 t 1589) in seinem Werke 
«Polonia, sive de situ, populis, moribus, magistratibus et republica 
regni Poloniae.» Ed. 2a. Coloniae 1578 p. 46. 

16 °) Zernecke, Thornische Chronica, Berlin 1727 S. 186. 



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65 

mals Brauch war, verrichtete m ). Allein bereits im J. 1527 
bedienten sich manche der höheren preussischen Beamten auf 
den Landtags -Verhandlungen zu Elbing der polnischen 
Sprache m ). Die Versuche wurden mit der Zeit immer häu- 
figer 15S ) und im J. 1563, also noch um dieselbe Zeit, da auch 
in ganz Polen die polnische Sprache das Latein endlich aus 
dem Amtsverkehr verdrängte — überreichten auch die preussi- 
schen «Landboten» d. h. die Mitglieder der unteren Kammer 
des preussischen Landtages ein erstes officielles «Einbringen» 
in polnischer Sprache an die sogenannten Landesräthe 154 ) 
oder an die Obere Kammer des Landtages , welche, nach dem 
Muster des polnischen Senats von den höheren Landesbeamten 
den Bischöfen, Wojewoden und Kastellanen Preussens gebildet 
war. — Drei Jahre nachher verlangten schon «die Landboten 
und der kleinen Städte Geschickten, dass die Process- Acten 
Polnisch ausgegeben, auch die Sachen vor Gericht in derselben 
Sprache geführet werden möchten» 155 ). Allein dieselben 
Räthe, welche sich selbst «mehr und mehr» bei den Verhand- 
lungen der polnischen Sprache bedienten, glaubten hier noch 
an dem «alten Gebrauche» festhalten zu müssen, und be- 
schlossen, dass es nur in dem Falle, wo «die Gerichts- An- 
walde der Parten Meynung unrecht ausdrückten, denselben er- 
laubet seyn könnte, ihre Nothdurfft in der Sprache, der sie 
mächtig wären, selbst anzudeuten; wiewohl auch solches eh- 
mahls in keiner anderen als der Teutschen geschehen dörf- 
fen» 156 ). Indessen kam bereits im J. 1579 auf der Tagfahrt 
zu Graudenz der Beschluss durch, «dass künfftig einem jeden 
ohne Unterschied, Teutsch oder Polnisch zu rechten erlaubt 
seyn sollte» 167 ) und als im Jahre 1587 der königliche Gesandte 



lM ) Lengnich, Geschichte der Preussischen Lande königlich polni- 
schen Antheils, Danzig 1724, Bd. II, S. 121 Anm. 
1M ) Lengnich I, 36. 

1M ) Vgl. Lengnich IL 194-195 u. II, 271. 
1M ) Lengnich II, 271. 
w ) Lengnich II, 336. 
lM ) Lengnich II, 271. 
l57 ) Lengnich HI, 313—314. 

Ifeitr. i. Nat. d. Coporniciu. 5 



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66 

sich zum letzten Mal auf einem preussischen Landtage der 
deutschen Sprache bediente, musste der Bischof von Culm den 
Vortrag in polnischer Sprache wiederholen, cweil die meisten 
Laudboten der teutschen nicht mehr kundig waren» 158 ) und 
trotzdem wurde die polnische Sprache und Verhandlungsweise 
erst noch einige Jahre später, 1591, definitiv auf den Land- 
tagen Preussens eingeführt 159 ). 



,M ) Lengnich IV, 33. 

16e ) Lengnich IV, 122. Alles deutliche Beweise dafür, dass, wenn 
die deutsche Sprache im polnischen Preussen sich noch so lange als 
Amts- und Gerichtssprache erhielt, es mehr in Folge der Gewohnheit 
und aus Rücksicht für das Hergebrachte, «den alten Gebrauch» und «der 
Vorfahren Exempel» wie wir es bei Lengnich lesen, als aus Notwendig- 
keit geschah. Genau so wie hier mit der deutschen, war es in 
Lithauen mit der russischen oder vielmehr ruthenischen Sprache der 
Fall, welche dort als ofßcielle Schriftsprache vor der Vereinigung des 
Landes mit Polen (1386) mit den ersten Anfängen staatlicher Bildung 
eingeführt, noch 200 Jahre nachher ausschliessliche Geltung als Ge- 
richts- und Gesetzes-Sprache hatte (wir erinnern an das 1588 in Wilna 
in dieser Sprache edirte Landesstatut) und sich in einzelnen herkömm- 
lichen Sätzen, namentlich in Beglaubigungsformeln und Transsumpten- 
Ueberschriften, mit der ihr eigenthümlichen Kirilicaschrift, bis zum 
Anfang des 18. Jahrhunderts erhielt — obgleich die gewöhnliche Um- 
gangssprache der Gebildeten dort von jeher die polnische war und alle 
Privaturkunden und Briefe schon im 16. Jahrhundert nur in dieser 
Sprache ausgefertigt wurden. 

Wie aber Dr. Prowe (Westpr. in seiner gesch. Stellung etc. S. 60) 
in Bezug auf die Polonisirung Westpreussens im 16. Jahrhundert von 
den «Bemühungen der Polen die deutsche Sprache aus dem öffent- 
lichen Leben in Preussen ganz zu entfernen» zu sprechen kommt, ist 
uns um so weniger begreiflich, als er die betreffenden Vorgänge auf 
den preussischen Tagfahrten genau zu kennen scheint und folglich auch 
von der vollkommenen Spontaneität dieser «Bemühungen» überzeugt 
sein musste. Von welchen «Polen» redet hier auch Dr. Prowe, der doch 
sonst so nachdrücklich nur «Preussen» in den Landeseingeborenen, die auf 
den preussischen Landtagen einzig und allein vertreten waren, zu erblicken 
pflegt ? Diese «Preussen» waren ja nach Dr. Prowes Darstellung nur verfolgte 
und bedrängte Deutschen, welche ihre deutschen Rechte, ihre deutsche 
Nationalität und ihre deutsche Sprache («quae totius gentis erat» sagt 
Dr. Prowe an einem anderen Orte und zwar in der Schrift «De Nie. 
Copernici patria, Thorn 1860 S. 14) «unter schweren Kämpfen» gegen 
die Angriffe des polnischen Hofes zu vertheidigen hatten. Die ganze 



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67 

«Zgoda!» — (Einverstanden!) war nun jetzt wie in ganz 
Polen, so auch auf den Versammlungen der preussisehen 
cHerrn Brüder» (beliebte Intitulation der polnischen ebene 



rein Staats- und standesrechtliche Opposition der preussisehen Stände 
im 16. Jahrhundert, die ihre provinzielle Sonderstellung, wie sie bei 
der.Uebergabe des Landes an Polen durch Verträge und Privilegien 
gewährleistet war, gegen die centralisirenden Bestrebungen der polni- 
schen Könige, des polnischen Senats und der Reichstage, die alle 
richtig erkannten, wie gefahrlich und in politischer Hinsicht unzulässig 
eine solche Stellung war, zu schützen hatten, und, wie es in ähnlichen 
Fällen immer geschieht, in der That hartnäckig schützten und ver- 
theidigten, diese Opposition, die nichts mit Nationalantagonismus bei 
der grossen Mehrheit der damaligen «Preussen» zu thun hatte, da sie 
von denselben Individuen geführt wurde, welche polnisches Leben und 
polnische Sitte im Lande so rasch zur Geltung brachten, diese Oppo- 
sition heisst doch dem Dr. Prowe ein Kampf des Germanenthums gegen 
Polenthum ! 

Das ist nun nicht der einzige Widerspruch in Dr. Prowe's Abhand- , 
lung. Sie strotzt von denselben. Wir führen beispielsweise ' nur deren 
Schlussworte an (S. 64) : « Westpreussen ist in alter Zeit durch deutsches 
Blut erkämpft, ist dann als friedliche Eroberung der Pflugschaar und 
bürgerlichen Arbeit zu deutscher Gesittung emporgeblüht. Nur das 
Schwert hat uns zeitweise dem Gesammtvaterlande ent- 
rissen.» Abgesehen davon, dass Dr. Prowe selbst am Anfange seiner 
Schrift diese «Erkämpfung» des Landes und namentlich Westpreussens, 
als mit ganz andern Mitteln, denn durch das ritterlich vergossene Blut 
der Helden geschehen, schildert, und dass an und für sich die Polen 
doch in ganz gleichen Besitzrechten sein würden, wenn sie das, was 
die Deutschen durch ihr Blut — mit ihrem Schwerte gewonnen 
hätten — fragen wir, was für ein polnisches «Schwert» meint hier Dr. 
Prowe, das irgend wie und wann die Deutschen in Preussen «dem Ge- 
sammtvaterlande» sollte entrissen haben? Es war ja gerade der Um- 
stand ein Hauptpalladium der von Dr. Prowe so hoch gepriesenen stän- 
dischen Opposition in Preussen, dass das Land nicht durch das Schwert, 
sondern durch die freiwillige, ungezwungene Wahl seiner Einwohner 
sich Polen im 15. Jahrhundert angeschlossen hatte und daher nicht als 
ein erobertes, sondern als ein vertragsmässig mit Polen vereinigtes 
zu behandeln sei (worüber man sattsam bei Lengnich nachlesen kann). 
Wie wir sehen, spielt Dr. Prowe durch diesen Ausspruch dem eben so 
eifrig von ihm in Schutz genommenen legitimen Widerstand der 
Preussen einen schönen Streich! Er beraubt ihn seiner historisch- 
rechtlichen Grundlage! TJebrigens lässt sich von Dr. Prowe erwarten, 
dass er in dieser Materie noch weiter gehen werde und eines schönen 

5* 

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68 

nati») der acclamirende Beifallsruf der «Boten»: cNiema 
zgody!» — (Nicht einverstanden!) — «Bitte ums Wort!» — 
«Proszg o glos!» riefen dazwischen die mit der Motion Un- 
zufriedenen dem «Marschall des Ritterstandes» zu, worauf 
dann dieser die Einwürfe und die streitigen Punkte aufzeichnete 
und «do gory», der oberen Kammer — zur Entscheidung 
zuschickte 160 ). Polnisches Leben, polnisches Wesen herrschte 
nun in Preussen und im Culmerlande, ganz als ob dasselbe 
nie die fremde Herrschaft des deutschen Ordens zu ertragen 
gehabt hätte. «Una gens, unus populus, uno nomine omnes 
Poloni censemur» schrieb schon im Jahre 1575 der spätere 



Morgens mit einer «wissenschaftlichen», «von der Parteien Hass und 
Gunst unverwirrten» (vgl. Dr. Prowe's Westpr. S. 1) Deduction dessen 
die Welt überrascht, wie König Kasimir von Polen im Jahre 1454 
Westpreussen gegen jedes Recht mit Krieg überzog und gewaltsam 
an sich riss! Unglaublich, doch möglich! — denn wahrlich, es fehlt 
in Dr. Prowe's bisher erschienenen Schriften nicht an hierauf hin- 
weisenden Redensarten und Behauptungen. Wie sollten wir z. B. fol- 
gende Worte, die wir seiner lateinischen Broschüre : de Nicolai Copernici 
patria S. 11 entnehmen, verstehen? «Ex hac Borussiae deditione Po- 
loni genti suae Gopernicum adscribendum esse colligunt quippe qui 
lucem aspexerit Septem (!) annis (im J. 1473!) postquam Thorunum 
regem Polonorum patronum acceperit (obgleich Dr. Prowe selbst auf 
der vorhergehenden S. 10 von der feierlichen Gesandtschaft der preussi- 
schen Stände an Kasimir von Polen im J. 1454 spricht, auf welche 
dann noch in demselben Jahre die feierlichen Huldigungen der Stände 
in Thorn, Danzig u. s. w. folgten, allein das ist noch nur Nebensache). 
Quod quidem priusquam refeilere aggrediar, Polonos admonitos 
velim amplius quadraginta annos esse, quum Posnaniae 
magnus ducatus regni Borussici provincia facta sit, at- 
que tantum abesse, ut, qui in illa provincia Polonico ser- 
mone patrio utantur, Germani esse velint, ut sint, qui se 
Born 8808 esse aegre ferant.» Enthalten diese Worte nicht eine 
einfache schmähende Ironie, wie man deren Entwaffneten und Schwachen 
gegenüber so leicht und mit solcher Wollust ausspricht, so müssen sie 
notwendigerweise aus einer festen inneren Ueberzeugung geflossen 
sein und in diesem Falle — müssen wir eine baldige «wissenschaft- 
liche» Motivirung derselben erwarten. 

160 ) Eine ausführliche Beschreibung der preussischen Landtage 
findet man bei Hartknoch: «Respublica Polonica.» Francofurti et 
Lipsiae 1687, S. 697—699, zu vgl. Alt- und Neues Preussen S. 637. 



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69 

Primat Karnkowski, damals Bischof von Wtoctawek, an den 
zum Könige von Polen gewählten Heinrich von Valois in 
einem Briefe, in welchem er ihm die Provinz Prenssen und ihr 
Verhältniss zu Polen beschrieb 161 ). 



B. Die Stadt. 

Wenn nun nach allem dem, was in dem vorhergehenden 
Abschnitte in Bezug auf das Culmerland gesagt worden, jeder 
leicht einsehen wird, dass der Italiener Girolamo Ghilini 
(1589—1670), als er im 17. Jahrhundert die Worte schrieb: 
«Tom citä grandissima di Masovia in Polonia diede 
al mondo Nicolo Copernico» etc. 162 ), sich eigentlich nicht so 
sehr irrte, wie es den Uneingeweihten' scheinen möchte — es 
war ja auch die allgemeine Stimmung in Preussen im 15. und 
16. Jahrhundert eine solche, dass sie jede Erinnerung an die 
Herrschaft des Ordens, jenes Urhebers der langen Lostrennung 
von Polen und Masovien, zu verwischen und zu tilgen suchte, — 
so folgt jedoch hieraus noch nicht, dass des grossen Copernicus 
Vaterstadt, um die Zeit, als er in derselben geboren ward, 
noch irgend wie dem altmasovischen Tarnowo, aus dem sie 
einst entstand 163 ), ähnlich geblieben sein sollte. Thorn und 
die übrigen preussischen Städte bildeten vielmehr im 15. und 
mehr noch im 16. Jahrhundert einen entschiedenen Contrast zu 
der Stimmung, die im Lande herrschte. Sie hatten zur Zeit 
der Ordensherrschaft einen bei weitem schärfer ausgeprägten 
deutschen Charakter erhalten, als es mit dem Lande der Fall 
war, sie blieben diesem Charakter auch in der Folge treu und 



,el ) Illustrium virorum epistolae. Cracoviae 1578. L. III. ep. XLV. 
Im 2. Bande des Dlugosz. Lipsiae 1712 p. 1797. 

,6f ) «Theatro d'huomini letterati aperto dal abbate Girolamo Ghilini 
academico incognito in Yenezia 1647 Bd. II. S. 198, angeführt von 
Krzyzanowski: Mikolaja Kopernika spomnienie jubüeuszowe Warschau 
1844, S. 16. 

1M ) VgL unsern Anhang, No. I. 



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70 

waren noch fiberwiegend, wenn auch nicht ausschliesslich 
deutsch, als sie im Jahre 1793 von Polen losgerissen wurden. 
Die polnische Bevölkerung, wenn auch immer zahlreich in 
denselben vertreten, spielte doch vor der deutschen Gemeinde 
stets nur eine untergeordnete Bolle, das deutsche Element 
blieb tonangebend und Hess nie das Ruder der städtischen 
Angelegenheiten aus den Händen fallen. Die Stadtbeamten, 
der Rath und die Bürgermeister wurden in der Regel aus 
deutschen Bürgern gewählt, obgleich man wohl diese That- 
sache nicht zu der Bedeutung eines allgemeinen, die polnische 
Bevölkerung in den Städten von jedem Amte förmlich ab- 
schliessenden Gesetzes erheben darf. — Denn wenn der schon 
oben angeführte Kromer 164 ) von den preussischen Städten 
im XVI. Jahrhundert auch behauptet: «Civitates (Prussicae) 
a decurionibus seu consulibus et quidam Germanicae linguae 
et sanguinis — Polonos enim pro externis habent, et neque 
ad artes mechanicas perdiscendas admittunt — reguntur,» — 
so ist dies nur eine übereilte und übertriebene Angabe, welche, 
in Bezug wenigstens auf die Vaterstadt des Copernicus, sich 
leicht zurückweisen lässt. — In Marienburg schloss allerdings 
in früheren Zeiten die Willkür alle eingeborene Preussen und 
Undeutschen von den Bürgerrechten aus 165 ), allein in den 
übrigen Städten Preussens und in Thorn durfte sich, laut 
eines ausdrücklichen Rathsbeschlusses aus dem Jahre 1389, 
ein jeder freie Mann von ehrlicher Geburt und Sitte nieder- 
lassen und sich um die Bürgerrechte bewerben «er komme von 
wannen er wolle» 166 ). 

Wer das Buch, welches der Thorner Bürgermeister Zernecke 
am Anfange des vorigen Jahrhunderts über seine Vaterstadt 
schrieb, durchblättert, wird sich leicht des Irrthums Kromers 
überzeugen können. Allerdings haben die Deutschen auch in 
Thorn fast ausschliesslich die Leitung der Stadtangelegenheiten 
— fast alle Namen der Stadtbeamten sind deutsch — allein 
hie und da taucht auch in der frühesten Zeit ein polnischer 



1W ) Polonia S. 200. 
,M ) Voigt VI, 700. 
,w ) Wernicke, Gesch. Thorne. Thorn 1842 I, 22. 



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71 

Name gleichsam zum Beweise seiner Gleichberechtigung 
hervor. 

Unter den Rathsmännern und Bürgermeistern, die der Hoch- 
meister Heinrich von Plauen «nach seinem Gefallen und 
Muthwillen, ohne einiges Verschulden» im J. 1411 absetzte, 
um andere an deren Stelle eigenmächtig zu ernennen «wider 
des Landes Recht und Freyheiten, vermöge welchen die Städte 
Macht haben, Bürgermeistere und Rathmanne zu wehlen und 
abzusetzen» — führt uns Zernecke vor, sich auf das «Kühr- 
buch» des Rathes berufend 167 ), als Bürgermeister: «Pott er 
(Piotr = Peter) Reiss» und «Gotcko (Gedko?) 168 ) Reben», 
unter den Rathmännern aber «Petrasch (Pietrasz) Cziras» — 
«Czwas» steht in der zweiten Ausgabe der Zernecke 1 sehen 
Chronik vom J. 1727 S. 30 — und es weisen diese polnischen 
Namensformen nicht zweideutig auf die polnische Herkunft 
derer hin, denen sie dienten 169 ). 

Zum Jahre 1587 stossen wir auf einen Gregorius Dobrocki, 
welcher fünf Jahre lang das Amt eines Rathsecretärs beklei- 
dete 17 °) und unter den vielen polnischen Bürgernamen, die 
uns fast auf jeder Seite der Chronik entgegentreten, finden 
wir zum Jahre 1563 einen George Gawron 171 ), den Wernicke 
(II, 116) als vorstädtischen Schoppen kennt, zum Jahre 1580 
«Bartholomäus Koscielke, einen hiesigen Bürger und Büttner» 
und zum Jahre 1593 einen «Nicolaus Holubicki», der als 



m ) Historiae Thoruniensis naufragae tabulae, oder Kern der Thor- 
nischen Chronik. Thorn 1711. S. 32. 

168 ) «Gothca» nennt Boguchwal bei (Sommersberg II, 48) den Bischof 
Gedeon von Krakau, f 1185. Baudonin de Courtenay führt aus Grün- 
hagens Regesten zur schles. Gesch. Breslau 1866—1867, I, 60* zum 
Jahre 1202 einen andern «Godko» an. 

169 ) Bei Wernicke finden wir übrigens diese Namen schon hübsch 
deutsch zugeschnitten I, 135. Peter Russ, Gottke Röber, Peter 
Cziras.» 

m ) Zernecke 2. Aufl. 1727, S. 193. Rathssecretär Thorn's war auch 
am Ausgange des XVI. Jahrhunderts der bekannte polnische Dichter 
Jan Rybinski, welcher auch daselbst seine Gedichtensammlung : «G^sli 
röznorodnych ksigga I» im J. 1593 herausgab. 

! ") Zernecke 1711, S. 115, 1727, S. 142. Zernecke 1711, S. 138, 
1627, S. 206. 



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72 

«Münzmeister» bezeichnet wird< vorgeführt 172 ). Diese wenigen 
Beispiele genügen schon, die Geltung der Angabe Kromers, 
wenn nicht vollständig zu untergraben, wenigstens doch dahin 
zu beschränken, dass nur solche Polen in den preussischen 
Städten weder ein Amt bekleiden, noch ein Handwerk erlernen 
dürften, welche als besitzlose Ankömmlinge, das Bürgerrecht 
noch nicht erhalten hatten 173 ). Ein die ganze polnisch- 



"*) Auch bei Wernicke begegnen wir hie und da unter Thorner 
Bürgern einem, wenn auch gewöhnlich durch die Schreibung sehr ent- 
stellten polnischen Namen. So zum J. 1456: Michael Paluschki 
I, 253 Anm.), B er tusch Rabe und Georg Grzegorz (I, 254). Zum 
Jahre 1458: Mathias Czerske (I, 262) u. s. w. Nicht zu vergessen 
ist, dass sehr viele eingeborne Polen auch unter deutschen Namen 
stecken mögen — wir erinnern nur an jenen George Gawron, der «nach 
andern» (Wernicke I, 116) auch «George Auschwitz» hiess — und dass 
kein Volk so leicht fremde Orts- und Personennamen zu verdrehen 
und zu assimiliren versteht, als das Deutsche, ist anerkannt. Es heisst 
ja zum Jahre 1559 dem Zernecke (1711, S. 111, 1727, S, 142) der pol- 
nische Palatin von Inowroclaw, Sluzewski, «Johann von Schlause» ! und 
noch in unseren Zeiten nennt ein moderner deutscher Schriftsteller, 
E. F. Apelt (Die Reformation der Sternkunde. Jena 1852. S. 52) den 
polnischen Astronomen des XV. Jahrhunderts Albert von Brudzewo 
«Albrecht Brudler»! 

Ein Beispiel von einem polnischen Bürger Thorns mit einem deut- 
schen Namen, bringt uns, wohl nur unversehens, Dr. Prowe selbst in 
einer Verhandlung des Thorner Schöppenbuches aus dem Jahre 1474 
bei, die um so mehr interessant ist, als in derselben auch des Niclas 
Eopernik, des Vaters des Astronomen, Erwähnung geschieht. Die 
Worte der Verhandlung, wie sie Dr. Prowe anfuhrt (Neue Preussische 
Provinzial-Blätter, 3. Folge, Bd. XI, 1866 im Aufsätze: Das Andenken 
des Copernicus bei der dankbaren Nachwelt, S. 389) lauten: «Voytke 

der Olsleger vorkoufft hot Stephan Olsleger seynem elichen 

zone eyn haws vff Sente annengasse zwischen her Niclas 

Koppernigks vnd der Wittwe haws gelegen.» An das Haus Eoperniks 
stiess also das eines Wojtko (gewöhnliche Deminutivform für Wojciech, 
den slavischen Namen des heil. Adalbert), der seinem Handwerke nach 
ein Oelschläger (Oelmüller) war und dessen deutsche Standesbezeichnung 
seinem Sohne zum Familiennamen wurde. Dass aber ein Deutscher 
nicht Wojtko geheissen haben konnte, braucht wohl nicht erst betont 
zu werden. 

17S ) Es wird vielleicht hier die passende Stelle sein, zwei Macht- 
sprüche Dr. Prowes in Bezug auf Thorn aus seiner Schrift: «De Nie 



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73 

redende Bevölkerung so in ihren Rechten beeinträchtigendes 
Gesetz wäre aber auch ohnehin in Thorn gänzlich unaus- 
führbar gewesen. Denn diese Bevölkerung war dort von jeher 
sehr zahlreich, zahlreicher als in einer anderen preussischen 
Stadt. Thorn bestand ja schon vor der Festsetzung des 
Ordens, und wenn es auch nur erst durch die deutschen Colo- 
nisten und in Folge der denselben vom Orden ertheilten Be- 
günstigungen zur wahren Blüthe als Handelsstadt gedieh, so 
war doch die Anzahl der Eingebornen hier immer so beträcht- 
lich, dass selbst der moderne deutsche Geschichtsschreiber 
Thorns, Dr. Julius Emil Wernicke, bei aller seiner Abneigung 
gegen die Polen, nicht leugnen kann, dass bereits in frühester 
Zeitein Theil der Bevölkerung «sla vischen Stammes» war 174 ), 
und wenn wir einem Zeitgenossen und Landsmanne des Coper- 
nicus, dem Dominicaner-Mönch Simon Grünau 175 ) trauen sollen, 
waren zu seiner Zeit Deutsche und Polen in Thorn in gleicher 
Anzahl 176 ). Dieses Zeugniss nöthigt auch vielleicht dem Wer- 
nicke das Geständniss ab, dass «im Munde des Volkes die pol- 
nische Sprache damals (im XVI. Jahrhundert) ebenso häufig 



Gop. patria» ohne Commentar mitzutheilen. Er sagt dort S. 19: «Habi- 
tabant quidem Thoruni etiam sanguinis Polonioi homines, qui 
ex agris snburbanis immigraverant, sed civitate non donati (!) 
tenuioris ordinis atque vitae erant» und S. 20: «Senatorum jam inde 
ah urbis incunabulis nomina servata sunt, verum usque ad annum 
Thorunensibus funestissimum (1724) nulluni, quod originem Polo- 
nicam ferat, nomcn deprehendes». 

"*) I, 22. «Wenn auch nicht in Abrede gestellt werden kann, 
dass ein Theil der Bevölkerung slavischen Stammes war etc.» 

175 ) Simon Grünau aus Tolkemit schrieb in den Jahren 1515—1529 
und gab seiner preussischen (deutschen) Chronik den Titel «Cronica 
und Beschreibung der allerlustigsten, nützlichsten und wahren Histo- 
rien des namkundigen Landes zu Preussen bis auf heut, zu wissen 
wie einem Menschen möglich ist.» Das Werk ist nie gedruckt worden, 
und ist nur in einigen Abschriften vorhanden, deren wichtigste die auf 
der Stadtbibliothek zu Königsberg befindliche ist. (S. Toppen, Gesch. 
der preuss. Historiographie, Berlin 1853. S. 123—126, 127, 202.) 

176 ) Grünau (Tractat 1.) cap. 4, (angefahrt von Dominik Szulc, 
Pisma. Warszawa 1854, S. 231)» «Quum praeterea Thorunium miitim 
Poloni et Germani habitant et numero pares essent.» (sie.) 



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74 

gewesen sein mnss, als die deutsche» (II, 120). Und in der That 
war Thorn bereits im XVI. Jahrhundert eine halbpolnische 
Stadt 177 ). — Der erste öffentliche lutherische Gottesdienst, der 
hier abgehalten wurde, ist uns zugleich ein Beweis dafür, wie 
zahlreich und angesehen damals die polnische Gemeinde Thorns 
gewesen sein muss. Er fand im J. 1540 für polnische Evan- 
geliker in der Georgenkirche statt. «Doch haben Sie (die Luthe- 
rischen) — erzählt Hartknoch, A. u. N. Pr., 505. — umb das 
1540 Jahr erstlich in S. Georgenkirche die Polnische 
Psalmen angefangen zu singen. Denen haben die 
Teutschen in der St. Marienkirche gefolgt, da der 
letzte Münch den Lutherischen Glauben angenommen». Die 
Folge war, dass König Sigismund August, durch ein Privilegium 
vom 27. März 1557 den protestantischen Bürgern Thorns freie 
Religionsübung zusicherte, worauf dann vier der ansehnlichsten 
Kirchen der Stadt, die Marienkirche, die Jacobskirche, die 
Georgenkirche und die kleine Katharinenkirche in die Hände 
der Protestanten übergingen 178 ). Zernecke, der aus archi- 
valischen Quellen schöpfte, hat uns in seiner Chronik vom 
Jahre 1557 an die Namen aller an diesen Kirchen angestellten 
Prediger sorgfaltig aufbewahrt. Auf diese Weise erfahren 
wir, dass neben den deutschen Geistlichen zu allen diesen 
Kirchen auch polnische Prediger und Oberprediger in gleicher 
Anzahl berufen wurden und aus einem uns gleichfalls von 
Zernecke mitgetheilten Beschlüsse des Thorner Raths zum 
Jahre 1596 geht unwiderleglich hervor, dass polnische und 
deutsche Sprache im protestantischen Gottesdienst zu Thorn 
von jeher vollständig gleichberechtigt waren 170 ). Allein auch 



m ) Thorn ist noch jetzt keineswegs ausschliesslich deutsch. Im 
Jahre 1867 gab es in der Stadt 7977 Protestanten und 5134 Katho- 
liken, was ungefähr auch das Verhältniss der Deutschen zu den Polen 
sein wird. (Boleslawita. Z roku 1868 rachunki. Drezno 1869.) 

178 ) Hartknoch 1. c. 

m ) «Den 8. März (1596) hat E. E. Rath diese Anordnung im Got- 
tesdienste gemacht, dass die polnische Predigt am Donnerstage ein- 
gestellt und eine Betstunde um Erhaltung des reinen evangelischen 
Gottesdienstes angeordnet, das polnische Predigen aber auf den Mitt- 



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75 

in anderen wichtigen öffentlichen Verrichtungen trat diese Gleich- 
berechtigung in Thorn bereits sehr früh hervor. Als i. J. 1549, 
nach der Thronbesteigung Königs Sigismund- August von Polen, 
zwei höhere Beamte des Landes Preussen als königliche Com- 
missäre zur Abnahme der Huldigung von der Bürgerschaft in 
Thorn erschienen, leisteten die in einer feierlichen Versamm- 
lung zusammenberufenen deutschen Bürger der Stadt in deut- 
scher, die polnischen dagegen in polnischer Sprache ihren 
Eid. 180 ). 

Indessen, wie zahlreich und angesehen auch die polnische 
Gemeinde in Thorn und in den anderen Städten Preussens 
gewesen sein mag, wie sehr auch im XVI. Jahrhundert und 
in der folgenden Zeit die sonstigen Verhältnisse im Lande für 
das Gedeihen der polnischen Bevölkerung günstig sich gestalten 
mochten, die Deutschen wussten dennoch in den Städten eine 



woch, da zuvor deutsch gepredigt wurde, verleget worden. Acta Consul». 
(Zernecke Thorn. Chron. 1711, S. 162, zu vgl. auch S. 161 ad a. 1595.) 
Die Namen der polnischen Prediger in Thorn findet man auf den Seiten 
110, 113, 117, 119, 121, 122, 124, 128, 134, 137, 140, 145, 147, 148 der 
ersten Aufl. (1711) und S. 135, 140, 146, 151, 153, 154, 155, 160, 161, 
169, 171, 174, 188, 191, 192 der zweiten Aufl. von Zernecke's Chronik 
aufgezeichnet. 

18 °) Eine interessante Beschreibung dieser Feierlichkeit giebt uns 
Zernecke in der zweiten Aufl. S. 131 «Eine gute Viertel- 
stunde, bevor man zu der Huldigung gangen, ist die Raths- grosse 
Glocke geläutet worden, da sich die Bürgerschaft sammt denen Ge- 
richten aus beiden Städten (Alt- und Neustadt Thorn), deutsche und 

polnische Einwohner gesammelt und gefunden auf dem Stechplatz 

Also sind die Gerichte vorn an der Spitzen gestanden und die andere 
Gemeine der Stadt über den ganzen Markt und ist ihnen aus dem 
Fenster der Stechkammer die Eidesleistung ins erste deutsch durch 
den Stadtsecretarium M. Jacobum Siflert in Gegenwart der beiden 
Herren Commissarien (Stanislaus Eostka Wojewode von Pomerellen und 
preussischer Schatzmeister und Martin Kromer, Krakauer und Erme- 
länder Dohmherr) und des ganzen Raths vorgestabet worden, mit fol- 
genden Worten: (Es folgt die Eidesformel). Bald nach gesehener 
dieser Eidesleistung der Gemeine Teutscher Bürgerschaft, ist der Pol- 
nischen Gemeine in polnischer Sprachen gleiches Laut der Eid aus dem 
Fenster durch Ambrosium Härder, der Stadt und Gerichte Notarium 
vorgestabet worden.» 



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76 

Verschmelzung der beiden Elemente zn verhindern, sie Hessen 
das. Heft nicht aus den Händen und widersetzten sich mit 
Erfolg innerhalb ihrer Mauern den Fortschritten des pol- 
nischen Wesens 181 ). Weniger glücklich waren dagegen ihre 
Bemühungen, auch in weiteren Kreisen des Landes die deutsche 
Eigenthümlichkeit aufrecht zu erhalten. Vergeblich war auf 
den Landtagen der Widerstand ihrer Abgeordneten gegen jede 
dieselbe gefährende Neuerung, wie gegen die von den Stan- 
den im Jahre 1579 beschlossene Einfuhrung der polnischen 
Sprache in Gerichtsverhandlungen, vergeblich die Hartnäckig- 
keit, mit welcher sie darauf bestanden, als sie sich in deut- 
scher Sprache nicht mehr verständlich machen konnten, 
lateinisch auf den Landtagen das Wort zu fuhren — das 
deutsche Wesen, welches im Lande keine natürliche Grundlage, 
so zu sagen keinen festen Boden hatte, dessen Lebenskräfte 
sich plötzlich erschöpft fanden, sobald die Macht des Ordens 
nicht mehr da war, sie zu unterhalten, das deutsche Wesen 
musste sein Geschick in Preussen erfüllen. Und dennoch 
fristete es in den Städten ein kümmerliches, vegetirendes 
Dasein 182 ) so lange, bis endlich der Tag kam, wo es wiederum 



l81 ) S. Hartknoch A. u. N. Pr. S. 637 u. Respubl. Pol. S. 695 ff. 
Ein interessantes Document dieser deutschen Gegenbemühungen liefert 
Zernecke (1727, S. 201) in einem Beschluss des Thorner Bathes vom 
Jahr 1591: «Den 15. Februar hat E. E. Rath geschlossen, dass, sowie 
von undenklichen Jahren die polnische Sprache in Theidigung bei den 
Gerichten nicht im Brauche gewesen, also soll auch die Annehmung, 
Einschreibung und besonders die Ausgebung der polnischen Schriften 
unter der Stadt Insiegel eingestellt werden. Acta Consul». Wir 
erinnern hiebei daran, dass die polnische Sprache eben damals in den 
Gerichten und Landtagen Preussens zur definitiven Geltung ge- 
kommen war. 

1W ) Mit welch 1 elenden Zwangsmassregeln die hochlöblichen Herren 
vom Thorner Stadtrath gegen das Ende des 16, und im Laufe des 
17. Jahrhunderts das Hinschwinden des deutschen Wesens in ihren 
Städten aufzuhalten suchten, zeigen uns folgende, von Dr. Prowe heraus- 
geholten Notizen (S. dessen Schriften : «Westpreussen in seiner geschicht- 
lichen Stellung etc. S. 60 und: «De Nicolai Copemici patria S. 20): 
Im Jahre 1586 verbot der Rath, dass jemand polnischen Kindern 
in einer Privatschule Unterricht ertheile. — Im Jahre 1608 verbot 



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77 

neue Kräfte von auswärts her schöpfen durfte, wo es sich 
wieder der Gunst der Herrschenden erfreuen und durch frische 
Zuzüge verstärken konnte. Die Saat des deutschen Ordens 
blühte wieder auf, allein es riss zu gleicher Zeit ein finsterer 
Nationalantagonismus, ein grausamer, blinder Hass über das 
Land ein, welcher jetzt die Einwohner einer und derselben 
Provinz, die Bebauer derselben Scholle entzweit. Das ist das 
Heil, das ist der Segen — das ist die traurige Brut der 
Ordensherrschaft ! 



der Bath «mehr als sechs polnische Meister zu dulden in der Schneider- 
zunft». Im Jahre 1616 beschränkte noch der Bath diese Zahl auf 
fünf. Im Jahre 1611 befahl der Bath den Hutmachern, «keinen 
Jungen anzunehmen, der nicht deutscher Zunge ist» u. s. w. Finden 
nun unsere Leser das nicht sonderbar, dass dieselbe Person, welche 
derartige Denkmale der Finsterniss und der Barbarei ihrer gepriesenen, 
«Oultur bringenden» Vorfahren an der Ostseeküste veröffentlicht, noch 
von einer gleichzeitigen nationalen Verfolgung der preussischen Deut- 
schen durch die Polen sprechen kann? Wer waren wohl hier die wegen 
ihrer Nationalität verfolgten? 



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IL 

Des Copernicus Herkunft und Eltern. 

Selten wurde von Seiten der Nachlebenden der Abstam- 
mung eines grossen Mannes so grosses Gewicht und so viel 
Werth beigelegt, wie das mit Nicolaus Copernicus in unseren 
Tagen geschehen ist, und es ist wirklich eine merkwürdige 
Ironie des Schicksals, dass wir gerade über diese seine Ab- 
stammung so wenig zuverlässige, bestimmte Nachrichten be- 
sitzen. Das Leben des Copernicus ist seit dem vorigen 'Jahr- 
hundert und namentlich seit der Katastrophe, welche seine 
preussische Heimath einem neuen Staatsorganismus einverleibte 
und dadurch Anlass zu einem Streite über die Nationalität 
des Mannes gab, Gegenstand vieler Erörterungen geworden. 
Allein der Vater des Thorner Astronomen erscheint uns in 
diesen Untersuchungen der Reihe nach bald als ein «polnischer 
Bauer und Sklave», bald wiederum als ein westphälischer Bauer, 
bald als ein Wundarzt, bald als ein Bäcker, genauer ein 
«Krakauer Bäcker», endlich als ein Eisenschmied *). Das Ver- 
dienst, diesen bunten Erdichtungen ein Ende gemacht zu haben, 
gehört unstreitig Dr. Prowe aus Thorn an, der durch müh- 
same und mit einem anerkennenswerthen Fleiss und be- 
wunderungswürdiger Ausdauer fortgeführte archivalische For- 
schungen uns über das Leben und die Standesverhältnisse des 



') S. Prowe, Zur Biographie des Nie. Copernicus. Thorn 1853, S. 15. 

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79 

Vaters von Copernicus, ein wenn auch nur spärliches, doch 
endlich sicheres Licht geworfen hat. . — Wenn wir aber auch 
Dr. Prowe dafür zu Dank verpflichtet sind, dass wir nun, auf 
seiner Arbeit fussend, die sich widersprechenden Angaben der 
früheren deutschen und polnischen Biographen des Nicolaus 
Copernicus hier ohne Weiteres bei Seite lassen dürfen, so 
können wir doch mit ihm in allen Punkten und manchen oft 
scheinbar unbedeutenden, doch für das Thema, das wir uns 
gestellt haben, charakterischen Einzelheiten nicht überein- 
stimmen. Dr. Prowe ist einer jener deutschen Localpatrioten 
Westpreussens , welche ihr germanisatorischer Eifer und ihre 
Abneigung gegen Alles polnische verhindern, in Dingen, in 
welchen es sich um eine Entscheidung zwischen beiden National- 
elementen handelt, ein unbefangenes Urtheil abzulegen. 
Dr. Prowe eifert in der Vorrede zu seiner Schrift gegen die 
cnationalen Vorurtheile», gegen die «nationalen Sympathien 
und Antipathien», welche die «ostlichen Nachbarn» ermuthig- 
ten, «sich den grossen Namen anzueignen», und lässt sich 
doch selbst in seiner ganzen Schrift von ähnlichen «nationalen 
Vorurtheilen und Antipathien» blindlings leiten. Er behandelt 
seinen Gegenstand nach einer im Voraus sich selbst gestellten 
These: «Geboren in einer Stadt, die in den Grenzmarken 
des Germanenthums gelegen ist 2 ), muss ihm Copernicus «un- 
bestrittenes Eigen thum seiner Nation» — der germanischen, 
bleiben, es muss seine «slawische» Abstammung per fas et 
nefas zurückgewiesen werden. Und dieser These gemäss reihen 
sich nun in Dr. Prowe 1 s Werke alle Thatsachen und Umstände 
wie durch ein Wunder an. Sie dienen ihm alle zu der freu- 
digen, bei einer andern Gelegenheit von ihm ausgesprochenen 
Conclusion, «dass demnach Copernicus dem deutschen, nicht 
dem polnischen Stamme angehöre» 3 ). Indessen sind die Gründe 
Dr. Prowe's nur selten stichhaltig und sein Urtheil ist nicht 



*) Prowe, z. Biogr. S. VI. und V. 

8 ) Bede des Dr. Prowe zur Jahresfeier des Geburtstages von Nie. 
Copernicus, am 19. Februar 1852 zu Thorn gehalten. S. Thorner 
Wochenblatt 1852 Nr. 16. 



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80 

scharf genug, wo es um eine endgültige Entscheidung sich 
handelt. Eine bessere Kenntnis der polnischen Sprache, oder 
wenn man lieber will «des Slawischen», würde ihm ebenfalls 
wie auch allen seinen Landsleuten, die sich mit der Geschichte 
Westpreussens befassen, grosse Dienste geleistet haben. 
Wenigstens würde sie ihm das mitleidige Erbarmen ver- 
schonen, das jeder polnische Leser unwillkürlich ihm zollt, 
wenn er bei der Leetüre seiner Schrift auf die Stelle (zur 
Biogr. S. 18) kommt, wo Dr. Prowe auf die altdeutschen Orts- 
namen im Gulmerlande, wie Orsichau (Orzechowo), Schlommau 
(Stomowo), Trebisch (Trzebcz), Preussisch-Lanke (Pruskal^ka) 
u. a. Bezug nimmt, um gegen die «polnische Fremdherrschaft» 
daselbst zu eifern. — 

Allein zur Sache. Unsere Aufgabe ist nun zunächst, des 
Copernicus Herkunft in Bezug auf Stamm und Nationalität 
zu untersuchen. 

A. Der Name. 

Vor Allem haben wir den Familiennamen des Astronomen 
in Betracht zu ziehen, welchen Dr. Prowe in seinem patriotischen 
Eifer für das deutsche wo möglich mit verdoppelten Conso- 
nanten schreibt. «Koppernigk» heisst ihm demnach «der 
grosse Mann.» Um diese, wie er sie nennt (S. 10), «Guttural- 
gemination» zu rechtfertigen, beruft sich Dr. Prowe auf die 
Thorner Schöppenbücber des XV. Jahrhunderts , wo dieselbe 
ganz besonders beliebt gewesen sein soll, und wo sie, wie uns 
Dr. Prowe belehrt, nicht nur an des Copernicus Namen, son- 
dern auch an vielen andern applicirt wurde: «czynnigk, flen- 
wigk, dornigk, geylingk, bellingk, thutingk, lybingk, strubingk, 
hennigk oder hennyngk, heufflingk, czeissbergk, rennebergk, 
lodowigk, bedwigk, u. a.; ferner: konigk, honigk, dingk, 
mechtigk, scholdigk, kegen wertig, zwenezigk, sechsezigk, 
newnezigk u. a. ni.» Dies ist alles recht kurzweilig und in- 
teressant zu lesen, um nur die geistreiche Orthographirung 
der Worte: gegenwärtig, zwanzig, sechzig, neunzig hervor- 
zuheben, desgleichen auch die gelehrte Anmerkung Dr. Prowe' s, 
dass er bei Allem dem doch «die Möglichkeit einräume», dass 
die Gemination ck ebenso häufig bei der Endung vorgekommen 



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81 

sein möge. Nun aber fragen wir, soll nns bei allem Ernste 
diese ganze schöne Auseinandersetzung zu dem Resultate führen, 
dass wir heutzutage in Schreibung von Eigennamen nach 
Brauch des XV. Jahrhunderts verfahren, und etwa von Neuem 
Dantczigk statt Danzig, Frawenburgk statt Frauenburg und 
Kunigspergk statt Königsberg schreiben sollen? — Wir 
nnserestheils müssen aber gestehen, aus Dr. Prowe's langer 
Namenliste den Nutzen gezogen zu haben, dass wir bei jedem 
dieser Namen, trotz der absonderlichen Schreibweise, doch 
immer den rechten deutschen Laut ausfindig machen konnten, 
während uns bei dem Worte «Koppernigk», wie man es auch 
immer orthographirt denken möchte, dieser deutsche Laut und 
Klang durchaus nicht einleuchten will. Allein auf die Frage 
kommen wir später zurück. Soll aber jetzt die Schreibung 
von Gopernicus Namen eine Frage sein, so scheint uns dabei 
folgendes Verfahren als rationell und einzig zweckmässig zu 
empfehlen zu sein. Man schreibt sich alle bekannten authen- 
tischen Varianten des Namens auf: Kopperingk, Cuppernick, 
Kuppernik, Cupernick, Kupernik, Cupernic, Cöppernick, Kop- 
pirnick , Koppirnik , Koppernigk , Coppernigk , Koppernick, 
Cöppernick, Koppernig, Coppernig, Coppernic, Coppernik, 
Koppernik, Copernik 4 ). Da die ersten 9 Varianten offenbar 
nur Verstümmelungen sind 5 ), so hat man eigentlich nur die 
zehn letztern zu betrachten. Die latinisirte, einfachere Form : 
Copernicus, deren sich Nicolaus nach der Sitte seiner Zeit 
meist bediente, wird auch bedeutend ins Gewicht fallen müssen. 
Nun kann es wohl weniger auf die willkürliche Wahl einer 
der 18 oben angeführten Varianten, als hauptsächlich nur 
darauf ankommen, den Klang des Namens möglichst richtig 
und genau nach den bestimmten Gesetzen der heutigen Recht- 
schreibung wiederzugeben. Hält man dieses fest, so wird ein 
Vergleich aller Varianten notwendigerweise für die moderne, 



4 ) Vgl. Prowe, 2. Biogr. S. 9, 10 u. 27. Die letzte Variante haben 
wir einigen von Dr. Prowe übersehenen Verhandlungen der Krakauer 
Acten hinzugefügt. Vgl unten Anm. 51. 

, 8 ) Vgl. Prowe, aur Biogr. S. 10. 

Beitt. b* Hat. d. Coparnioui, (J 

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82 

sei es deutsche oder polnische Schreibart die einzig mögliche 
und richtige Form «Kopernik» ergeben müssen. 

Diese Form gebraucht bereits der am Anfange des vorigen 
Jahrhunderts lebende Zernecke 6 ) und cCopernik» hat gleich- 
falls der vor dem Jahre 1521 schreibende (vgl. Toppen, Gesch. 
der preuss. Historiogr. S. 223), bekannte preussische Chronist 
Simon Grünau 7 ). «Kopernik» schrieben endlich von jeher und 
schreiben auch jetzt ohne Ausnahme den Namen alle Polen — ge- 
lehrte oder ungelehrte. Nicht so einig sind indessen hierin die 
Deutschen. In Deutschland ist noch jetzt nicht einmal die Ge- 
lehrtenwelt über die Schreibung des Namens in Einklang. Ab- 
gesehen davon , dass uns bereits in den oben nach Dr. Prowe 
angeführten Namens- Varianten ein eclatantes Beispiel dieser 
deutschen orthographischen Verwirrung in ältester Zeit vorliegt, 
abgesehen von den weitern , von Dr. Prowe nicht angegebenen 
Verstümmelungen, die dem Namen des Astronomen noch zu dessen 
Lebzeiten deutscherseits widerfahren sind, wie «Copphernicus» 8 ) 
«Coppernieck» und «Copperniegk» 9 ), abgesehen endlich von 



6 ) Thornische Chronica 1727 S. 76. Nicht aber «Kopernik», wie 
das Lichtenberg bei ihm gelesen haben will (Verm. Schriften, Göttin- 
gen 1844, Bd. V, S. 161). Auch hat hier Lichtenberg eine falsche 
Jahreszahl, denn Zernecke schreibt 1462 und nicht 1463. Nach Lichten- 
berg schrieb auch Gartz «Kopernik» in der Ersch und Gruber'schen 
Encyclopädie XIX, S. 248. 

7 ) «Dr. Nicolaus Copernik zu Frauenburg.» Grünau, XXI, p. 1468 
bis 1469, angeführt von Toppen, Gesch. d. pr. Historiogr. S. 142. 

8 ) Aus dem Briefe des Ermländer Domherrn Tidemann Giese an 
Felix Reich, Stiffcsprobst zu Guttstadt, d. d. Allenstein, 8. April 1524, 
gedruckt als Vorrede zur Schrift: «Tidemanni Gisonis, flosculorum 
Lutheranorum de fide et operibus avnrjXoYixov. Impressum Cracoviae 
per Hieronymum Vietorem.1525.» Vgl. Hipler's Abhandlung: «Nikolaus 
Kopernikus und Martin Luther» im IV. Bande der Zeitschrift für Gesch. 
u. Alterth. Ermlands 1867 — 1868 S. 482, Anm. 14. Dieselbe Form 
findet sich in der von fremder Hand gezeichneten Aufschrift, die sich 
auf einem einst dem Copernicus angehörigen Quartbande der Bibliothek 
zu Upsala befindet: «Nicolai Copphernici. In testamento Fabiano 
Emerich assignatus». S. Prowe, Mittheilungen aus schwedischen Archi- 
ven und Bibliotheken. Berlin 1853, S: 13. 

9 ) Diese beiden Varianten werden von Hipler a. a. 0. S. 494, 
Anm. 40 nach den Adressen zweier Briefe des Ermländer Domcantors 
J, Beultet! an Copernicus vom Jahre 1521 mitgetheilt. 



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83 ' 

der Form «Coopernick» , die uns in den Acten des Frauen- 
burger Capitels noch zum Jahre 1767 begegnet 10 ), wird in 
neueren Zeiten der Name des Copernicus fast von jedem 
deutschen Schriftsteller anders orthographirt. Der in der 
zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts lebende Thorner 
Burgermeister S. L. von Geret schreibt ihn in seinen (unedirten) 
Schriften durchweg «Kopernick» n ), bei Dr. Prowe lautet er, 
wie schon erwähnt, in seiner älteren Schrift: «Zur Biographie 
des Nicolaus Copernicus»: «Koppernigk», in einem neueren 
Aufsatze dagegen: «Das Andenken des Copernicus bei der 
dankbaren Nachwelt*, S. 389 (vgl. unsere Anm. 11) «Kopper- 
nick.> — Humboldt war im Kosmos II. S. 343 nahe daran, 
«Koppernik» anstatt Copernicus zu schreiben und gerade so 
nennt unsern Astronomen durchweg Dr. Watterich in seinem 
im ersten Bande der «Zeitschrift für die Geschichte und Alter- 
thumskunde Erinlands» 1860, S. 400 — 405 erschienenen Auf- 
satze: «Nicolaus Koppernik ein Deutscher.» Am meisten Ein- 
gang scheint aber in Deutschland die Form «Kopernikus» 
gefunden zu haben. Es gebrauchen dieselbe schon im vorigen 
Jahrhundert: «Der Teutsche Mercur» 1776, Biester in seiner 
«Berlinischen Monatsschrift» 1792; in neuern Zeiten West- 
phal 1822, Apelt 1852, Hipler 1868 u. A. Sie ist jedoch fast 
ebenso schwer zu rechtfertigen, wie die Schreibung «Koper- 
nicus», die wir von Feuerbach 12 ) und von Voigt (IX, 649), 
und «Copernikus» oder «Copernik», die wir von der «Alt- 
preussischen Monatsschrift» (der Neuen Preussischen^Provinzial- 
Blätter 4. Folge, Bd. VI, 1869, S. 284 u. 382) dem Organe 
des Thorner «Copernicus- Vereines» angewandt finden. Diese 
letzten drei Formen sind weder deutsch noch polnisch, und 



10 ) S. Prowers Aufsatz: «Hat Copernicus Wasserleitungen ange- 
legt?» in den Neuen Pr. Prov.-Blättern, 3. Folge, Bd. X, 1865, S. 331. 

") S. N.Pr.Prov.-Bl. 3. F., Bd. XI. 1866 «Ueber den Sterbeort und 
die Grabstatte des Copernicus, von Dr. Prowe» S. 222 und ebendaselbst: 
«Das Andenken des Copernicus bei der dankbaren Nachwelt», von dem-' 
selben S. 377. 

lf ) Blätter fär literarische Unterhaltung 1850, No. 269 im Aufsatz: 
«Die Naturwissenschaft und die Revolution.» 



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84 

auch nicht lateinisch nnd daher noch weniger zu empfehlen, 
als die Geminationsproben Dr. Watterichs, oder Dr. Prowes. 
Unserer Ansicht nach haben die Deutschen, wenn sie hierbei 
vernünftig verfahren wollen, nur zweierlei zur Wahl. Ent- 
weder müssen sie sich dazu bequemen, den Namen nach der 
Polen Vorbilde «Kopernik» zu schreiben oder sie lassen ihn 
in der latinisirten Form «Copernicus» bestehen — wie ihn der 
grosse Mann auf seinem unsterblichen Werke selbst schrieb. 

Nach der Schlichtung dieser orthographischen Bedenken, 
an denen bloss der Umstand merkwürdig ist, dass sie nur für 
die eine der beiden streitenden Parteien, für die deutsche, 
existiren, dürfen wir nur zu einer bereits oben (S. 81) ange- 
deuteten bei weitem wichtigeren Frage schreiten, nämlich zur 
Erörterung dessen, welchem Sprachstamme, dem germanischen 
oder dem slavischen, dem deutschen oder dem polnischen, der 
Name Kopernik seinem Klange und Sinne nach angehöre. 
Eine indirecte Antwort hierauf, oder richtiger gesagt, einen 
Wink zur Entscheidung dieses Problems, geben uns schon 
offenbar jene orthographischen Zweifel, die hier natürlich der 
deutschen Sache keine guten Dienste leisten können. Allein 
wir dürfen nicht mit unserm Urtheile in der Untersuchung 
vorgreifen und lassen daher dem Fortgang derselben freien 
Lauf. Zunächst nun das Verhör der deutschen Zeugen: 

Dr. Prowe hält in seiner Hauptschrift (Zur Biographie des 
Nie. Copern. S. 15, Anm.) den Klang des Namens für einen 
«niederdeutschen», hat aber zur Bekräftigung dieser allerdings 
nur leise und gelegentlich ausgesprochenen Behauptung leider 
nur jene «Gutturalgemination» am Auslaute (vgl. Prowe, zur 
Biogr. S. 10, Anm.). In einer später erschienenen Abhand- 
lung: «De Nicolai Copernici patriae. (Thorn 1860.) spricht 
er sich indessen schon viel entschiedener aus und stellt den 
etymologischen Erklärungen Krzyäanowski's, die ihm übrigens 
schon vor der Veröffentlichung seiner ersten Schrift bekannt 
sein mussten, folgende Herleitung entgegen (S. 23, Anm.): 
«Vox ««kopper»» (i. e. aes cyprium, cuprum) quod nunc in 
'««kupfer»» mutatum est, in actis, tabulis, literis Thorunen- 
sibus illius temporis saepissime legitur, et terminatio ««igk:»» 
usitatissima est in civium Thorunensium nominibus illius sae- 



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85 

culi, ut: czynnigk, dornigk, schreinick, liebigk, fleewigk, hen- 
nigk, blümigk.» Dr. Prowe scheint aber hier nicht merken 
zu wollen, dass, wenn er von einem Thema «kopper» spricht, 
zu dem das Suffix « — igk» hinzukommen soll, er wohl etwas 
behauptet, leider aber niehts, was für eine etymologische Er- 
klärung des Wortes «Koppernigk» genommen werden könnte. 
Auch zeigen die von ihm angeführten Beispiele wohl, dass 
ein deutscher Familienname «Kopperigk» sich vielleicht denken 
liesse, eine Analogie zu «Koppernigk» würde man aber unter 
diesen Beispielen vergeblich suchen, denn es gehört wahrlich 
keine eingehende Kenntniss der deutschen Sprache dazu, um 
einzusehen, dass in den Bildungen wie: czynnigk, dornigk, 
schreinick, hennigk, das n welches der Endung — igk voran- 
geht, nicht zu derselben, sondern nur zum eigentlichen Wort- 
stamme angehöre. 

Etwas besser als Dr. Prowe erscheint Dr. Watterich in 
seinem schon erwähnten Aufsatze «Nicolaus Koppernik ein 
Deutscher» ausgerüstet. «Es Hessen sich — sagt er (S. 403 
im Bd. I. der Erml. Zeitschrift) — die auf — nich (nieder- 
deutsch — nik) endigenden Ortsnamen zu hunderten anführen, 
und unser heutiges ««Kupfer»» heisst in der plattdeutschen 
Sprache noch jetzt nicht anders als ««Kopper»». Dr. Watterich 
hätte aber viel zweckmässiger gehandelt, wenn er anstatt des 
leeren Versicherns, dass es «am Niederrheine und in West- 
falen» zu hunderten Ortsnamen gäbe, die auf « — nich» endigen 
— was wir übrigens gar nicht bestreiten wollen — nur einige 
wenige jener auf « — nik» auslautenden Namen angegeben 
hätte, die den westfälischen und niederrheinischen auf « — nich» 
«in Niederdeutschland» (lagen denn bis dahin Niederrhein und 
Westfalen auch» nicht in Niederdeutschland?) entsprechen sollen, 
was letztere wir uns wohl zu bezweifeln erlauben dürften. Da 
aber einmal Dr. Watterich mit solcher Sicherheit bei seiner 
Behauptung auftritt, so berechtigt er uns nicht nur dazu, eine 
Hinweisung auf Analogien unter den ostdeutschen Orts.- und 
Personennamen der Zeit zu verlangen, sondern auch, ihn zur 
Angabe desjenigen «niederdeutschen» Dorfes «Koppernik» auf- 
zufordern, aus welchem er die Familie des Astronomen her- 
leiten zu wollen scheint. — Das Nachschlagen eines beliebigen 



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86 

topographischen Lexicons Deutschlands ist ja keine so grosse 
Mühe! — Bis das nicht geschieht — und das kann, sei hier 
gleich hinzugefügt, wohl nimmer geschehen — «ist der Beweis 
nicht geliefert» dürfen wir hier unser Zeugen- Verhör mit Dr. 
Watterich's eigenen Worten (a. a. 0. S. 403) kurz beendigen. 

Der Beweis ist nicht geliefert, müssen wir concludirend 
wiederholen und somit eine Erklärung des Wortes deutscher- 
seits aus dem einfachen Grunde nicht gegeben, weil sie 
deutscherseits überhaupt nicht gegeben werden kann. Denn 
es giebt, nachdem die Versuche mit dem plattdeutschen 
«Kopper» für gescheitert anzusehen sind, in dem gesammten 
Wortschatze der deutschen Sprache keinen einzigen Laut, 
welcher an »Kopernik» irgend wie anklänge. Ein Umstand 
welcher, neben der manifesten Schwierigkeit des orthogra- 
phischen Ausdruckes, wohl was zu sagen hat. 

Wir wollen nun sehen, ob eine Prüfung vermittelst der 
polnischen Sprache, oder im Allgemeinen der slavischen 
Sprachen, uns nicht zu bessern Resultaten führt. Und zunächst 
sehen wir uns in der Topographie der slavischen Länder um. 
Der Name «Kopernik» erscheint derselben nichts weniger als 
fremd. «Kopernik» oder genauer, nach den Regeln der 

V 

cechischen Rechtschreibung, «Koprnik» heisst ein Dorf in 
Böhmen, im Bunzlauer Kreise, in der Nähe von Kosmonosy 13 ). 
Der Name desselben kommt bereits in einer Urkunde vom 
25. October 1391 vor. Ein «Ulricus de Kopernik» tritt da 
als fünfter unter den Zeugen auf, welche die Urkunde be- 
siegeln 14 ). «Kopernik», deutsch «Köpernikstein», wird ferner 



t8 ) S. Järoslaus Schaller, Topographie des Königreiches Böhmen. 
Prag 1785—1791. 16 Theile in 8 Bdn. Wir müssen bedauern, dass 
uns nur der neunte, supplementarische Band dieses schätzbaren Werkes, 
ein Universalregister der Ortschaften enthaltend, zugänglich geworden 
ist. S. 254 fanden wir daselbst den Namen «Kopernik» mit einer Hin- 
weisung auf die Beschreibung des Bunzlauer Kreises im 2. Bande 
(Theü 3 und 4.). 

14 ) Diese Nachricht entlehnen wir einer kurzen Mittheilung in 
Jordan's Jahrbüchern für slavische Literatur, Kunst und Wissenschaft. 
1845, 3. Jahrgang, S. 20. In derselben wird auf Bohuslai Balbini 
Miscellanea historica Bohemiae, Decadis I, Üb. V, p. 239 hingewiesen 



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87 

eine 4344' hohe Bergspitze des Mährischen Gesenkes (hory 
Jesenicke) genannt, die man auf jedem beliebigen Schulatlas 
in der Nähe der grossen Altvaterkoppe (Praded) angegeben 
findet; «Kopernik» ist endlich bei der eingeborenen, . polnischen 
Bevölkerung Oberschlesiens der Name eines Dorfes, welches 
von den deutschen Ansiedlern und in der heutigen preussischen 
Kegierungssprache «Köppernig» genannt wird 15 ). Die Existenz 
dieses Dorfes lässt sich urkundlich bis in das 13. Jahrhundert 
zurückverfolgen 16 ). 



und daraus folgender Auszug aus dem Volumen XII. erectionum der 
Prager Metropolitankirche angeführt: «Laneus emtus pro ecclesia in 
Kosmonos a Nicoiao plebano ecclesiae praedictae, decano Boleslaviensi, 
ab honesta matrona Elssca conthorali Martini dicti'Zly, clientis de 

Stakor, seu Borzeiow 1391, 25 ctobris.» «In quinlo (sigillo) 

— setzt Baibin hinzu — humana imago securim in manibus tenens, 
sigillum Ulrici de Koprnik.» Und in der Anmerkung: «quintum 
(sigillum) equitum de Koprnik.» Diese Notiz des Balbinus soll 
übrigens schon früher Palacky 1831 in der Böhmischen Museumszeitschrifb 
(p. 435) veröffentlicht haben. Vgl. Prowe, zur Biographie des Nicolaus 
Copernicus, S. 38. 

16 ) Das Dorf Köppernig liegt im Regierungsbezirk Oppeln, Kreis 
Neisse, Post Wie sau und ist der Sitz eines katholischen Kirchspiels, 
das zum Archipresbyterat Ottmachau (Odmuchöw) gehört. S. Sche- 
matismus des Bisthums Breslau und seines Delegatur-Bezirks für das 
Jahr 1869, S'. 106. Der Doppellaut — oe— , der uns sowohl in dem 
Namen dieses Dorfes als auch in dem des mährischen Berges und selbst 
manchmal in dem Familiennamen des Astronomen (vgl. «Cöpperniek» 
aus den Verhandlungen der Thorner Schöppenbücher bei Prowe zur 
Biographie S. 9. «Nicolaus Köppernik» in einer Verhandlung des 
Ermländer Capitels vom Jahre 1521 bei Watterich : «DeLucae Watzel- 
rode in Nicolaum Copernicum meritis.» Königsberg 1856, p. 28 und 
«Kopernik» aus unwillkürlichem lapsus anstatt «Kopernik». bei Lichten- 
berg und Gartz, vgl. unsere Anm. 6) in der jedesmaligen deutschen 
Corruption des Wortes entgegentritt, ist ein unwiderleglicher Beweis 
dafür, dass der Laut «Kopernik» der deutschen Zunge fremd ist — wie 
ihn auch in der That kein Deutscher richtig ausspricht — und dass er 
demnach mit dem plattdeutschen «Kopper» nichts gemein haben kann. 

16 ) Vgl. Urkunden zur Geschichte des Bisthums Breslau im Mittel- 
alter, herausgegeben von Gustav Adolph Stenzel. Breslau 1845. S. 56 
lesen wir hier in einer Urkunde (No. 50) Bischof Thomas von Breslau 
vom 24. März 1272. «Iterato publicata fuit eadem sententia de eodem 
ante missam per dominum episcopum in choro S. Johannis, quasi 



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88 

Als Famlienname tritt uns das Wort «Eopernik», beson- 
ders in polnischen Ländern, noch häufiger entgegen. Ausser 
den beiden Thorner und Krakauer Geschlechtern zwischen 



coram eisdem canonicis ut insuper coram Henrico plebano de 
Coprnih, Bogdalo canonici) S. Egidii» etc. Unter den Namen von 
66 «in districtu et territorio Ottmuchouiensi et Nyzensi» gelegenen 
Dörfern, die uns gleichfalls eine Urkunde desselben Bischof Thomas 
vom 3. Juli 1284 (Stenzel, S. 103—104 No. 94) als von' dem Herzoge 
Heinrich III. von Breslau der Breslauer Kirche, zu der sie angehörten, 
gewaltsam entrissen und widerrechtlich besetzt vorführt, lautet der 
49. Name «Copirnik« und «Copirnich» lesen wir. wiederum in 
der Excommunicationssentenz, welche Bischof Thomas am 30. Juli des- 
selben Jahres 1282 gegen Heinrich, den gottvergessenen Berauber 
der Kirche, zu fällen sich veranlasst fand (Stenzel, S. 122 No. 110). 
Nur ist hier bei der Aufzählung der entrissenen «ville et possesiones» 
der zehnte Name «Drogussow» weggelassen, was die Gesammtsumme 
auf 65 reducirt und den Namen «Copirnich» um eine Stelle höher — 
auf die 48 anstatt der 49 — versetzt. 

In den von Dr. Colmar Grünhagen und Dr. Georg Korn heraus- 
gegebenen «Begesten des Bisthums Breslau (Erster Theil. Bis zum 
Jahre 1302. Breslau 1864)» finden wir ferner (S. 102) unter den Zeugen 
einer Urkunde des Jahres 1291 d. d. bei Neisse am 8. Juni, einen 
«Henricus, Pfarrer zu Copernik», welcher unzweifelhaft mit 
dem bei Stenzel zum Jahre 1272 genannten identisch sein wird, wie 
auch aller Wahrscheinlichkeit nach — mit dem in einem Bestätigungs- 
Brief Bischofs Thomas von Breslau d. d. bei Neisse am 21. Mai des- 
selben Jahres (1291) als Zeuge auftretenden «Henricus de Copriw- 
niza», welcher mit dem nächstfolgenden Zeugen: «Henricus de Coscheth» 
als «ecclesie rector und capellanus curie» bezeichnet wird (Grünhagen 
und Korn a. a. O. S. 101. In Folge eines leichterklärlichen Lesefehlers 
der deutschen Herausgeber ist der Name Copriwniza «Copriwinza» ge- 
druckt worden). Die hier in Anwendung gebrachte Form «Koprivnica» 
ist als eine von derselben Wurzel wie «Kopernik» abgeleitete Variante 
des noch nicht definitiv festgestellten Ortsnamens zu betrachten, eine 
Erscheinung, welche in der slavischen Topographie des Mittelalters 
nichts weniger als ungewöhnlich ist. 

Wenn wir bei allen diesen Details so lange verweilen, so sind wir 
auch, dünkt uns, dem Leser schuldig, ihm den Grund dieses Verweilens 
zu eröffnen. Unser Grund ist nun hier nichts geringeres, als das An- 
denken eines unbescholtenen Mannes gegen eine demselben — linde 
gesagt — mit einem ganz unglaublichen Leichtsinn angethane Ver- 
unglimpfung zu schützen. Der erste unter des Copernious Biographen 



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89 

denen über die Abstammung des Astronomen zu entscheiden 
ist, kommt in dem Gerichtsbache der Altstadt Thorn: «Liber 



nämlich, welcher auf das Vorhandensein des schlesischen Dorfes Eopernik 
aufmerksam machte, war der vor Kurzem in Warschau verstorbene 
talent- und verdienstvolle Geschichtsforscher Julian Bartoszewicz, der 
durch ein Leben voll Mühe und Arbeit sich die beste Erinnerung seines 
Volkes für alle Zeiten erworben hat. In seiner in lateinischer und 
polnischer Sprache erschienenen Lebensbeschreibung des Copernicus, 
die der Warschauer Ausgabe (1854) der Gesammtschriften unseres 
Astronomen hinzugefügt ist, finden sich S. XLIII folgende Worte: 

«locum unde Copernici nominati esse possint quaerentes, in 

Silesia non longo intervallo a Cracovia disjunctam veterem coloniam 
invenimus astronomi nostri nomine indutam. Cujus quum jam XIII 
saeculo in actis publicis, quae Stenzelius typis excudenda curavit, mentio 
fiat, temput optime quadrat in ea, quae de Copernicis comperta attu- 
limus.» Bartoszewicz bezeichnet hier seine Quelle nicht genauer, wie 
auch seine ganze Abhandlung jeglichen Citats, jeder Anmerkung ent- 
behrt. — Dr. Watterich aus Braunsberg nun, welcher sechs Jahre nach 
dem Erscheinen des Elaborats von Julian Bartoszewicz es in einem 
flüchtigen, kaum fünf Druckseiten umfassenden Aufsatze (es ist dies der 
schon von uns angefahrte Artikel «Nie. Eoppernik ein Deutscher», im 
ersten Bande der Zeitsch. für Gesch. u. Alterth. Ermlands) tapfer 
unternahm, «die — wie er sagt — fast sämmtlich dahin abzielenden 
Behauptungen Bartoszewicz^, dass Eoppernik ein Pole gewesen», aus- 
einanderzuwerfen, zu Staube zu machen- und in alle Winde zu zer- 
streuen, leugnete in demselben dreist und formell das Vorkommen in 
Stenzel's Urkundenbuche eines mit dem Namen des Astronomen «auch 
nur etwas Aehnlichkeit» habenden Ortsnamens Schlesiens. Obendrein 
wagte Dr. Watterich (S. 402) die kühne, beleidigende Vermuthung, 
Bartoszewicz habe «die S. 514 stehende Urkunde Herzog Heinrichs VI 
von Breslau vom Jahre 1327 — also 14. Jahrh.» — gemeint, «wo aller- 
dings von einer villa Cobilnic die Bede ist», indessen fahrt er fort, 
findet zwischen Cobilnic und dem Namen des Astronomen eine wesent- 
liche Verschiedenheit statt und dieselbe «verbietet schlechterdings 
beide mit einander zu verwechseln» — «und der Nachweis eines Cop- 
pirnig genannten Ortes ist nicht geliefert» lautet kurz Dr. Watterichs 
bequeme Conclusion. Wir fügen hier zu dieser ganzen sonderbaren 
Mystifikation keinen weiteren Commentar hinzu, als, dass das in Bede 
gestellte Urkundenbuch, wie alle Publicationen der Art, mit einem 
sorgfaltig ausgearbeiteten alphabetischen Verzeichnisse aller in dem- 
selben vorkommenden Eigennamen versehen ist und dass wir selbst 
vermittelst dieses Verzeichnisses zu den von Bartoszewicz gemeinten 



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90 

judiciorum veteris civitatis Thornnensis» zum Jahre 1422 ein 
Peter Kopernik mit dem Zusätze «aus Frankenstein» vor 17 ), und 
der. Krakauer Localgelehrte und Antiquar Ambroäy Grabowski 
hat uns in seinem 1852 erschienenen Werke «Starozytnicze 
wiadomosci o Krakowie» S. 268 zwei ähnlich klingende Krakauer 
Bürgernamen aus dem 17. Jahrhundert — Kopernak und 
Kopiernicki — beigebracht. Der erstere dieser Namen 
findet seinesgleichen in dem von Krzyzanowski (Spomnienie 
jubileuszowe S. 8, Anm.) angeführten Familiennamen eines 
alten Bauerngeschlechtes, welches im Dorfe Laskowice, das 
zum Gütercömplex von Pabianice bei Sieradz" (Königreich Polen) 
gehört, noch jetzt ansässig sein soll und deren Existenz 
schon um die Hälfte des 17. Jahrhunderts aus alten, von dem 
Krakauer Domcapitel, zu dem diese Güter gehörten, geführten 
Registern sich nachweisen lässt 18 ). An den zweiten von Gra T 
bowski mitgetheilten Namen schliesst sich dann wiederum 
derjenige einer heutzutage existirenden polnischen Familie 
Kopernicki an, welche auch in Krakau gegenwärtig an* 
sässig ist. 



oben von uns angeführten Stellen des Buches gelangt sind! Wie doch 
die Menschen manchmal nicht zu sehen vermögen, was sie nicht sehen 
möchten. 

17 ) Frankenstein in Schlesien, gegenwärtig Kreisstadt im Breslauer 
Regierungsbezirke. Adryan Krzyzanowski, der die Notiz von Peter 
Kopernik in seiner 1844 in Warschau erschienenen Gedächtnissschriffe : 
«Mikolaja Kopernika spomnienie jubileuszowe» S. 12 zuerst veröffentlichte, 
giebt die genaue Schreibung des Familiennamens nach dem Originale 
nicht an, was den Dr. Prowe, der den Peter Kopernik nur aus Krzy- 
zanowski's Angabe kannte (vgl. zur Biogr. S. 12), keineswegs hinderte, 
dessen Namen dreimal (zur Biogr. S. 12 u. 13, de Nie. Copern. patria 
S. 23) in der ganz willkürlichen Schreibung «Koppernigk» seinen Lesern 
zu unterbreiten. 

18 ) Krzyzanowski nennt a. a. 0. aus dem Einwohnerverzeichnisse 
des Dorfes Laskowice, welches seiner Aussage nach zur Zeit einer von 
den Domherren Sebastyan Starczewski und Stanislaw Cienski im Auf- 
trage des krakauer Capitels vorgenommenen «Lustration» des Gutes 
Pabianice ausgefertigt wurde — einen «Pawel Kopernog» (fehlerhafte 
Schreibart für «Kopernak» entstanden in Folge des gedämpften a der 
Endsylbe, «a pochylone») iram Jahre 1651 und einen »Wawrzyniec 
gopernig (sie!)» zum Jahre 1677. 



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f 



91 

Unter den Ortsbezeichnungen Polens steht «Kopernik» 
keineswegs vereinzelt, ohne Analogien da. Dieselben sind im 
Gegentheil zahlreich genug. Wir führen beispielsweise einige 
an: Chmielnik, im Sandomir'schen bei Szydtöw, Gromnik, 
südlich von Tarnow in Galizien, Iz de bnik bei Wadowice im 
Krakau'schen. Jawornik bei Rzeszöw in Galizien, Kräsnik 
bei Urz^dow im Lublin'schen, Kornik bei Posen, Kreis Srem, 
Kurzgtnik an der Drwgca, Kreis Löbau, MielnikamBug 
bei Drohiczyn, Pr^dnik bei Krakau, Pniewnik bei Stani- 
slawow, unweit Warschau, Prudnik — deutsch Neustadt — 
in Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln, Prochnik bei Jarostaw 
und Budnik an dem niederen San in Galizien, Rudnik im 
Culmerlande, Rybnik in Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln, 
Srednik am Niemen, Gouvernement Kowno, Wierzbnik im 
Sandomir'schen, an der in die Weichsel mündenden Kamionna. 
Alle diese Namen — Kopernik mit eingeschlossen — ge- 
hören nun in der polnischen Grammatik zu der Substantiv- 
bildung vermittelst des (männlichen) Suffixes -ik (weiblich 
-ica), welches entweder 1) an das Thema eines Substantivs sich 
unmittelbar anschliesst, um dessen Bedeutung zu modificiren, 
wie in den Deminutivbildungen : stolik, konik, wietrzyk, chtop- 
czyk, Poznanczyk, die aus den ursprünglichen stot — der 
Tisch, koii — das Pferd, chlopiec — der Knabe, Poznaniec ? 
— der Posener, entstanden sind, oder 2) an den Stamm von 
Adjectiven gefügt wird, welche vor ihrer Genusendung -y -i 
(fem. -a, -(i)a, neutr. -e, -(i)e), noch ein n hinzunehmen, 
wie : wietrz-n-y, windig, marnotraw-n-y, verschwenderisch, 
plat-n-y, zahlbar, und dann Substantive bildet, welche das 
Gepräge ihres Ursprungs in der ihnen anklebenden adjec- 
tivischen Bedeutung deutlich an sich tragen, indem sie immer 
die charakteristische Eigenschaf); dessen, was sie bezeichnen, 
mit Nachdruck hervorheben l9 ). Und so , falls sie sich auf 



19 ) Bei manchen dieser Substantiva, und ganz besonders bei den 
nomina propria, lasst sich zwar das Adjectiv, aus dem sie entstanden 
sind, im Sprachgebrauch nicht immer nachweisen, dasselbe kann aber 
jedesmal leicht und ohne Verstoss gegen die Regeln und den Geist der 
Sprache ergänzt werden. So dürfte man z. B. zu den Substantiva: 



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92 

abstracte Begriffe beziehen, weisen sie auf deren Function, 
deren Bedeutung hin: czynnik — der Factor (czynny — • 
thätig) pewnik — das Axiom (pewny — sicher), }%cznik — 
das Verbindende, das Band (l^czny — verbindend); beziehen sie 
sich auf Personen, so deuten sie ihre Eigenschaft, ihre Be- 
schäftigung, ihren Stand an: ngdznik — der Elende, (n^dzny 
— elend), przewodnik — der Führer, (przewodny — leitend), 
ptatnik — der Zahlmeister, (ptatny — zahlbar), najemnik — 
der Miethling (najemny — zu dingen, zu miethen), lucznik — 
der Bogenschütz (luczny — zum Bogen gehörig); dienen sie 
endlich zur Bezeichnung von Gegenständen und überhaupt der 
leblosen Natur, so geben sie entweder den Gebrauch, den 
Zweck, zu welchem diese Gegenstände da sind, oder wohl 
wiederum nur die Eigenschaft und Beschaffenheit derselben 
an: rgcznik — das Handtuch (rgczny — zur Hand gehörig), 
naszyjnik — die Halskette (na — auf, praepos. szyja, der Hals), 
dymnik — der Schornstein (dymny, rauchig), kurnik — das 
Hühnerhaus (kura — das Huhn), smietnik — die Stelle, wo 
das Kehricht geworfen wird, der Kehrichthaufen (smiecie — 
das Kehricht), chmielnik — eine von Hopfen bewachsene 
Stelle, der Hopfengarten, (chmiel — der Hopfen) 20 ). Dass 



ogrodnik, der Gärtner (ogröd — der Garten), wyrobnik, der Arbeiter, 
(wyröb — das Ausgefertigte, das Erzeugniss), katnik — Provinzion. der 
Stubeneinwohner, (kq,t, der Winkel), chodnik, der Trottoir, (chöd, das 
Gehen); die Adjecfciva: ogrodny, wyrobny, ka^tny (vgl. po-kq,tny, heimlich, 
verstohlen), chodny, (vgl. po-chodny — abgeleitet), hinzudenken. Der- 
artige Substantiva sind also — wie der technische Ausdruck lautet — 
als per analogiam gebildet, anzusehen. 

20 ) Dass der so scharf hervortretende adjectivische Ursprung und 
Character dieser Gruppe von Substantiven von einem so scharfsinnigen 
und gelehrten Sprachkenner wie der hochverdiente Autor der ersten 
vergleichenden polnischen Grammatik, P. Franz Xaver Malinowski ist, 
unberücksichtigt worden, muss uns um so mehr befremden, als dies des 
Miklosich Autorität zum Trotze geschieht. F. Malinowski behauptet 
nämlich in seiner «Krytyczno poröwnawcza gramatyka jezyka polskiego». 
Poznan 1869, S. 300, das fragliche Suffix, welches nicht -ik, sondern 
-nik bei ihm heisst, schliesse sich entweder unmittelbar oder nur ver- 
mittelst des Einschiebsels -ow- an die Wurzel oder den Stamm eines 
andern Substantivs an. 



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93 

nun die so dicht auf polnischen Boden gestreuten Ortsbezeich- 
nungen auf -(n)ik 21 ) im Sinne djer hier zuletzt angeführten 
Beispiele zu fassen seien, dass sie Eigenschaften der Lage, des 
Bodens u. s. w. der betreffenden Localitäten bezeichnen, wird 
wohl jedem nach dem Vorhergesagten einleuchten. Allerdings 
geht es manchmal mit der sprachlichen Erläuterung von Orts- 
namen nicht so leicht, wie es mit den Gemeinnamen zu ge- 
schehen pflegt, da hier häufig zur Enträthselung eines im 
Sprachgebrauche verschollenen Lautes eingehende etymologische 
Studien noth wendig sind; allein wie fiberall, so giebt es auch 
hier Ausnahmen von der Regel. Unter den von uns oben 
angeführten Ortsbenennungen genügt z. B. schon ein Blick, 
um einzusehen, dass Rybnik einen fischreichen (ryba — der 
Fisch), Rudnik aber einen Ort verräth, wo Eisenerz (ruda — 
das Erz) in Fülle vorhanden ist, Ghmielnik ferner eine mit 
Hopfen bepflanzte, Jawornik eine von Ahornen (jawor) und 
Wierzbnik eine von Weidenbäumen (wierzba) bewachsene Loca- 
lität bezeichnen. 

Was wäre nun aber der Sinn des Ortsnamens Kopernik ? 
Auch hier ist die Antwort nicht schwer zu finden. Kopr 
oder koper 22 ) ist im polnischen die Bezeichnung einer Pflanze, 



ai ) Beinahe noch häufiger sind die auf das weibliche «-(n)ica» 
auslaufenden Ortsnamen: Brzeznica, Jagielnica, Kuznica, Lipnica, Miel- 
nica, Mogilnica, Oleänica, Pierzchnica, Siennica, Sinica, Stobnica, 
Wawolnica u. s. w. — Auch nicht selten ist das auf -i auslautende 
xnasc. plur. Bobrownik-i, Dusznik-i, Obornik-i, Rudnik-i, Siomnik-i, 
Srebrnik-i, Swiatnik-i, Woznik-i, £ernik-i u. s. w. 

") Das e der Endsylbe ist hier anorganisch. Es ist das in der 
polnischen Grammatik sogenannte einsetzbare (wstawne) oder bewegliche 
(ruchome) c, welches häufig, zur Erleichterung der Aussprache, zwischen 
zwei Consonanten eingeschoben wird, (so auch in der Form kop-e-rnik, 
wenn man sie als von «kopr» und nicht von «koper» gebildet, ansieht). 
Dieser Fall tritt besonders häufig ein bei den im heutigen Sprach- 
zustande consonantisch auslaufenden Casus der auf mehr als einen 
Consonanten auslautenden Stämmen. So heisst von den Stämmen bz, 
piask, wichr, der Nominativus und Accusativus b-e-z, pias-e-k, wich-e-r, 
der Genitivus und Dativus aber bz-u, piask-u, wichr-u u. s. w. 
Ebenso hat auch kopr in diesen Casus kop-e-r und kopr-u. Diese Er- 
scheinung, die wir uns hier blos zu constatiren begnügen, findet ihre 



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I 



94 

deutsch der Dill, das Dillkraut, Anethnm graveolens 
Lin. Kopernik weist demnach nach Analogie von Chmielnik, 
Jawornik, Wierzbnik, auf eine Stelle hin, wo Dill sich häufig 
findet, wo Dillkräuter besonders heimisch sind 23 ). Leicht er- 
klärlich ist daher, wenn der Name auf slavischem Boden mehr 
als einmal vorkommt! Denn das Wort «kopr» ist, in der 
Bedeutung von anethum allen sla vischen Sprachen gemein- 
sam. Kopru lautet es in altkirchenslavischen (altslovenischen 
oder altbulgarischen), kopur im neübulgarischen, koper im 
neuslovenischen, kopr im cechischen, krop (p. metath.) oder 
ükrop im russischen, endlich kopur in der albanischen und 
kapor in der magyarischen Sprache. Eine der nächsten Deri- 
vationen ist das ^polnische koperek (anders: koper wloski) 
— der Fenchel: foeniculum officinale All.; dann das 
altkirchenslavische koprina, davon das Adjectiv koprininu, — 
die Seide, sericum, bulgarisch: koprinu die Borste — s e t a , 
serbisch: koprena, eine Art Tuches — panni genua, 
rumänisch: koprinu, der Narcisse. Eine weitere Derivatiou 
lautet im altkirchensl. : kopriva, die Nessel, nrtica, cechisch 

V 

in derselben Bedeutung «kopriva», polnisch durch Umstellung 
«pokrzywa», russisch durch eine ändere Umstellung «kropiva». 
Die Form «koprnik* selbst ist dem cechischen Sprachgebrauche 
heimisch, sie dient zur Bezeichnung einer Pflanze und zwar 
der Bärwurz, meum. «Koprownik», was wiederum nur eine 
vermittelst des bei manchen Adjectiven gewöhnlichen Ein- 
schiebsels -pw- entstandene Modification des primitiven 



sprachwissenschaftliche Erklärung nur in dem Vergleiche mit anderen 
slavischen Sprachen und namentlich mit dem sogenannten Altkirchen- 
slavischen. 

28 ) Das Adjectiv, welches der Form «kopernik» zu Grunde liegt, 
würde, wenn es im Sprachgebrauche existirte, etwa «koperny» gcheissen 
haben. Von kopr ist indessen nur die Adjectivform koprowy, a, e ge- 
bräuchlich (vgl. was die doppelte Adjectivbildung auf -ny und -owy 
anbetrifft: polny und polowy von pole, das Feld, cigzarny und ci§4a- 
rowy von ci§zar die Last, glodny und glodowy von glöd, der Hunger 
u. s. w. Ganz dieselbe Bildung wie «kopernik» mit den gleichen Acei- 
denzen (dem eingeschobenen e) zeigt der Krakauer Localausdruck 
«futernik» futr-o, der Pelz) für «Pelzwaarenhändler». 



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95 

ckoprnik» ist (vgl. das polnische cud-ny, wunderschön, cud- 

ow-ny, wunderthätig) heisst sowohl im cechischen als auch im 

polnischen die Seselpflanze, Seseli Lin. und «koprivnik» eben- 

v 
falls eine Modification von «koprnik» im cechischen — die 

Flachsseide, cuscuta 24 ). 

Wie nun «kopernik* als Wortform in den slavischen 
Sprachen nicht vereinzelt dasteht, so hat es auch als Orts- 
name so manche Genossen und zunächst auf polnischem Boden 
aufzuweisen. Denn auf die nämliche Wurzel «kopr», die, 
wie wir gesehen, nichts weniger als unfruchtbar zu nennen 
ist, müssten noch folgende Ortsnamen zurückgeführt werden: 
Koprzywo in Westpreussen, Kreis Cztuchow (Schlochau), 
Pokrzywno im Culmischen, Kreis Graudenz (in der Urkunde 
des Jahres 1222 noch Koprzywno genannt. S. oben S. 40); 
Pokrzywnica, im Krakauschen, Kirchspiel Piotrkowice bei 
Wodzistaw (im Mittelalter ebenfalls Koprzywnica genannt, 
S. Monografia Cystersow w Mogile. Urkunden. S. 2, 15, 127.) 
Pokrzywnica bei Lautenburg, im Kreise Brodnica (Stras- 
burg); Koprzywnica, ein uraltes Städtchen im San- 
domirschen, berühmt durch seine im 12. Jahrhundert gestiftete 
Cistercienserabtei 25 ) und gelegen an der Koprzywianka, 
einem Nebenfluss der Weichsel, endlich Koprivstica, türkisch 
Avraladan, ein bulgarisches Dorf von 5000 Einwohnern, gelegen 
im obern Haemus, am Flusse Topolka. 



24 ) S. für die hier angeführten Vocabeln: Miklosich, Lexicon, 
Palaeo-Slovenico-Graeco- Latinum, emendatum auctum. Wien 1862 
bis 1865. Jungmann. Böhmisch- Deutsches Wörterbuch. Prag 1836. 
Linde, Slownik j§zyka polskiego, Lwöw 1854—1860. 

*) Es scheint, als ob der Name dieser letzten Ortschaft in älteren 
Zeiten zuweilen auch «Kopernica» (fem. von Kopernik) geheissen habe. 
Wenigstens finden wir in einer Urkunde des Jahres 1250 einen «Abbas 
Cisterciensis ordinis Theodoricus de Copirniz», S. Monografia opactwa 
cystersow we wsi Mogile. Krakow 1867, S. 18 der Urkundensammlung, 
Nr. 23.) In diesem Falle würde zwischen diesem Orte und jenem 
schlesischen Dorfe Kopernik, das, wie wir gesehen haben, einmal in der 
Variante «Copriwniza» urkundlich vorkommt, ein förmliches Tausch- 
verhältniss von Namen bestehen. 



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96 

Damit wäre, dünkt uns, für den slavisch-pohrischen Ursprung 
von des Copernicus Familiennamen genug gesagt. Wir möch- 
ten hieraus zunächst für Dr. Prowe die Lehre ziehen, dass es 
ihm im Jahre 1852 eigentlich noch zu früh war, in TJiorn 
öffentlich mit der absoluten Behauptung aufzutreten, «dass 
Copernicus dem deutschen, nicht dem polnischen Stamme an- 
gehöre» 26 ). Dr. Prowe hätte doch lieber mit dieser Sentenz 



M ) Wenn dieser Machtspruch Dr. Prowe's als voreilig und daher 
fehlschlagend zu taxiren ist, so sind die Voraussetzungen und Behaup- 
tungen, vermittelst deren Dr. Watterich in seinem schon vielfach von 
uns angeführten Aufsatze zu dem nämlichen Resultate zu gelangen 
glaubte, wegen ihrer Hinfälligkeit und Haltlosigkeit ebenso unschädlich. 
Dr. Watterich will (S. 402) «an der Spitze» seiner ganzen Erörterung 
die Bemerkung gestellt haben, «dass der Beweis des polnischen Ur- 
sprungs einer Familie noch nicht geliefert ist, wenn auch ihr Name 
als ein polnischer feststeht.» Eine wahrlich zu spitzige und als solche 
auch zerbrechliche Spitze für eine Abhandlung, die den brillanten Titel 
führt: «Nikolaus Koppernik, ein Deutscher»! Allerdings, werden wir 
antworten, ist nach dem Satze : keine Eegel ohne Ausnahme, aus einem 
polnischen Namen der unumstössliche Beweis eines polnischen Ursprungs 
noch nicht zu schöpfen, allein angenommen, wir hätten nichts als den 
leeren polnischen Namen gegeben (wie es gerade hier der Fall ist), 
so würde der Schluss auf polnischen Ursprung als zunächst liegend, ja 
sogar zwingend sein. Für uns ist derselbe an diesem Stadium unserer 
Abhandlung um so mehr der einzig denkbare, als wir bereits den 
Beweis geliefert haben, dass der Name des Astronomen nicht nur 
polnisch sei, sondern auch, dass er in seinem polnischen Laut und 
Klang wohlerhalten, keineswegs durch deutsche Aussprache verzerrt 
erscheine (vgl. unten Anm. 15). Was nun Dr. Watterich zur Unter- 
stützung seiner Voraussetzung weiter zu behaupten geruht, dass, wie 
«bekannt», — «die Colonisirung, namentlich des flachen Landes 
in Polen (wohlgemerkt, die Karpathen also ausgenommen!) weitaus 
zum grössten Theil von eingewanderten deutschen Bauern 
ausgeführt wurde», ist über das Bedürfniss einer Widerlegung erhaben 
und wir müssen schon einmal den Dr. Watterich in der süssen Ueber- 
zeugung belassen, dass Polen nichts weiter als das Leben einer deutschen 
Colonie in der Geschichte darstelle! Die Polen sind dem Dr. Watteiich, 
unserer Ansicht nach, wohl noch zum Danke verpflichtet, da er doch 
gütig zugiebt, dass die haufenweise nach Polen einziehenden Deutschen 
«nicht überall die Dörfer erst anzulegen und zu benennen 

hatten, sehr oft galt es, sagt er, halbentvölkerte Dörfer 

vorwärts zu bringen. In diesem Fall haben wir deutsche 



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97 

etwas temporisirt und sich mitunter einige Kenntniss des «sla- 
vischen» erworben ! Der Schluss, den wir uns aber aus der obigen 
Auseinandersetzung vorläufig zu ziehen erlauben, ist, dass der 
grosse Copernicus einen polnischen Namen trug. 
Hieraus entwickelt sich nun wiederum für uns eine neue 
Frage: auf welche Weise die Familie Kopernik zu ihrem 
Namen gelangt ist? Das Problem ist indessen, wie man es 
vielleicht schon bemerkt hat, bereits zur Hälfte gelöst, denn 
es ist evident, dass der Name Kopernik, dem, wie wir gesehen 
haben, ein so entschieden örtlicher, wir möchten fast sagen, 
topographischer Charakter innewohnt, von einer Localität auf 
die Person herübergekommen sei. Allerdings ist das Wort 
auch als eigentlicher Personenname keineswegs undenkbar und 
beispiellos. Der gelehrte Miklosich führt in seiner Abhandlung: 
«Die Bildung der sla vischen Personennamen» (s. Denkschriften 
der kaiserl. Akad. der Wiss. Philos. histor. Classe Bd. X. 
Wien 1860, S. 215 — 330) aus den verschiedenen slavischen 
Sprachen die Namen: Vlachnik, putnik, ratnik, slawnik u. A. 
an und falls es Noth thäte, würde sich auch sogar der Sinn 
ermitteln lassen, welchen «Kopernik» in der Anwendung als 
Personenname haben könnte. Gleich wie olejnik den Oel- 
schläger (olej das Oel), ogrodnik, den um den Garten (ogröd) 
beschäftigten, den Gärtner, kapustnik, den Kohlgärtner, 



Bauern unter polnischen Ortsnamen». Es mag also, nach Dr. Watterich, 
in Polen noch hie und da ein polnisch benanntes Dorf gegeben haben, 
wenn auch die Einwohner desselben deutsch waren. — Diese Grossmuth ! 
Allein am naivsten und kurzweiligsten in seiner ganzen Abhandlung 
ist der Schlusssatz Dr. Watterich's, in welchem er, die Spitze der 
Beweisführung erreichend, den Astronomen selbst zur feierlichen 
Zeugnissablegung herbeiruft. «Er selbst — ruft dann Dr. Watterich 
(S. 405) aus — bestätigt unsern Anspruch auf ihn mit bedeutungsvollem 
— risum teneatis! — mit bedeutungsvollem Schweigen.» 
Ob das nun wirklich die rechte Art ist, den alten Cicero mit seinem 
pathetischen Ausruf «cum tacent, clamant» lächerlich zu machen — 
wissen wir nicht, — allein was sich, wie wir hoffen, noch im Laufe 
dieser Arbeit herausstellen wird, ist, dass Dr. Watterich in Bezug auf 
Copernicus doch sehr die Wahrheit des alten Satzes verkannte: 
«volenti non fit injuria.» 

Btit. s. Nat. d. Copernicus, 7 

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98 

(kapusta, der Kohl) bezeichnet, so dürfte auch einer, der Dill- 
kräuter zöge, oder durch seinen Erwerb, seine Hauptbeschäftigung, 
irgend eine Beziehung zu dieser Pflanze hätte, «kopernik» 
genannt worden sein. Allein dass diese Auslegung eine weit her- 
geholte ist und bei dem urkundlich bewährten mehrfachen 
Vorkommen des Namens als Ortsbezeichnung als ganz unwahr- 
scheinlich sich erweist, ist einleuchtend. 

Es wird hier vielleicht jemand einwenden, dass, wenn ein 
Name von einem Orte auf eine aus demselben herstammende 
Person hinübergetragen wird, derselbe doch nothwendiger 
Weise zum Zeichen der neuen Beziehung, in welcher er an- 
gewandt wird, entweder selbst eine Modification erleiden, oder 
wenigstens mit der Praeposition «aus», oder «von» verbunden 
werden müsse. Die Einwendung wäre scheinbar ganz an 
ihrer Stelle, nicht destoweniger aber in unserem Falle unbe- 
gründet. Denn es gehört keine grosse Kenntniss der Bräuche 
des Mittelalters — wir meinen hier nur das polnische Mittel- 
alter — dazu, um sich zu überzeugen, dass einerseits die von 
Ortsbenennungen abgeleiteten Personennamen mit substan- 
tivischem Charakter, wie : Piotrkowczyk, Lubelczyk, Lwowczyk, 
den deutschen Berliner, Breslauer, Königsberger entsprechend, 
in Polen bei Weitem seltener als in Deutschland sind, anderer- 
seits aber, dass das Auslassen der Präposition: «de», schon 
bei dem Namen derjenigen Person, die damit auf ihren eigenen 
Heimathsort hinweist und um so mehr in zweiter und dritter 
Generation, in Polen ganz gewöhnlich war. So heissen z. B. 
die in dem Verzeichnisse der Rectoren der Krakauer Uni- 
versität im 15. Jahrhundert (S. Wiszniewski, historya literatury 
polskiej, Ende des 5. Bandes) unter den Namen von «Johannes 
de Oswiecim«, «Nicolaus de Pilcza», «Clemens de Gorka» auf- 
geführten Männer in einem Lectionskataloge derselben Univer- 
sität vom Jahre 1487 (S. Wiszn. a. a. 0.) kurz: «Oswiecim», 
«Pylcza», «Gorka», obgleich in demselben bei Andern entweder 
der volle Name, wie «Leonardus de Cracovia», «Stanislaus de 
Ilkusz», oder nur der Heimathsort mit der Präposition, wie 
«de Brudzew», angegeben wird. Der zum Jahre 1453 als Rector 
genannte «Nicolaus de Kalisz» tritt uns in dem gleichzeitigen Ver- 
zeichnisse der Professoren (Wiszniewski a. a. 0.) als «Nicolaus 



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99 

Kalisz» entgegen und es fehlt auch nicht an Beispielen, wo 
der Ortsname ohne Präposition schon gänzlich die Stelle des 
Familiennamens vertritt. So heisst der Rector des Jahres 
1416 «Nicolaus Baudiszyn» (der slavische Name von Bautzen), 
der vom Jahre 1439 «Nicolaus Spicimir» (Spicimierz an der 
Warta, unweit Lgczyca), der vom Jahre 1475 «Jacobus 
Schadek» (Szadek bei Sieradä). Ferner finden wir (Wiszn. V, 
374) zum Jahre 1431 einen «magister Paulus Pysckowycze», 
(Pyskowice, der Name des von den Deutschen jetzt «Peis- 
kretscham» genannten Städtchens in Oberschlesien, Kreis 
Gleiwitz) und gleichfalls aus dem 15. Jahrhundert führt uns 
Wiszniewski (Band VI, 139) einen «Jan Warta (Stadt an der 
Warta unterhalb Sierad£) aus der Umgegend von Sieradz» auf. 
Endlich sei noch erwähnt, dass der in der polnischen Literatur 
des XVI. Jahrhunderts rühmlichst bekannte Botaniker Martin 
von Urzgdow (Stadt im Lublinschen) sich auf dem Titelblatte 
seines Werkes: «Herbarz polski» (Krakau 1562? und 1595) 
gleichfalls ohne der Präposition und zwar im Genitiv: «Mar- 
cina Urzgdowa» schrieb, was zu einem 1854 in dem «Dziennik 
Warszawski» von Julian Bartoszewicz definitiv entschiedenen 
literarischen Streite Anlass gab, über die Art und Weise, 
wie Marcin von Urzgdow eigentlich und richtig zu nennen 
sei. Selbst bei dem hohen polnischen Adel lassen sich Bei- 
spiele des Weglassens der Partikel «z» (de) auffinden. So 
nannten sich die Herren von Görka («z Gorki»), eine der ein- 
flussreichsten adeligen Familien Grosspolens im 16. Jahr- 
hundert, in der Regel nur einfach «Görka» und sind auch 
unter diesem Namen in der polnischen Geschichte bekannt. 
— Handelte es sich nun noch darum, eine auch in sprach- 
licher Form mit dem Namen «Kopernik» übereinstimmende 
Analogie dieser Uebertragung von Ortsnamen auf Personen 
und ganze Geschlechter aufzuweisen, so dürfte Verfasser aus 
eigenem Erlebniss anführen, dass Krasnik, was bereits als 
Name eines Städtchens angeführt worden, auch als Familien- 
name in Polen heimisch sei. 

Die sich hier zuletzt bietende Schlussfrage: welche von 
den «Kopernik» benannten Ortschaften dem Geschlechte des 
Astronomen ihren Namen verlieh? lässt sich bei dem voll- 



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100 

ständigen Mangel einer positiven Nachricht darüber, nicht 
leicht aus dem Stegreife beantworten, wir behalten uns daher 
vor, auf dieselbe noch später bei passender Gelegenheit zurück- 
zukommen ; für jetzt mag das hier über des Copernicus Namen 
Gesagte genügen. 

B. Der Vater. 

Die Frage, die sich uns nun der Reihe nach zur Behand- 
lung bietet, ist für unsern Gegenstand zugleich eine der 
schwierigsten und wichtigsten. — Sie lautet: war der Vater 
des Nicolaus Copernicus ein geborener Thorner Bürger oder 
ein Einzögling aus Krakau, oder was dasselbe ist, stammt 
Nicolaus Copernicus aus einem alten Thorner, oder einem nach 
Thorn aus Krakau eingewanderten Bürgergeschlecht? 

Die Genesis und die ganze Geschichte dieser Streitfrage 
ist höchst charakteristisch. Sie ist ein Beweis dafür, mit 
welcher Leidenschaftlichkeit man bei der Behandlung von 
des Copernicus Leben von polnischer Seite sowohl als 
auch von deutscher zu Werke ging. Es ist mehr als 
zweifellos, dass die Frage ohne dem bereits fast hundert- 
jährigen Natiönalantagonismus, der dieselbe nährt und 
unterstützt, gar nicht existiren würde, denn die eine Seite 
würde sich längst für besiegt erklärt haben. Wie die Dinge 
aber jetzt stehen, wird die Krakauer oder Thorner Abkunft 
als ein Grund für die polnische oder deutsche Nationalität 
des Copernicus aufgefasst und der Streit wird auf beiden 
Seiten immer von neuen Kämpfern aufgenommen, welche jedes- 
mal mit neuem Eifer und neuen Beweisgründen ausgerüstet 
auftreten. Er hat aber bis jetzt nur den Nutzen getragen, 
dass er zur Entdeckung mehrerer auf den Astronomen und 
dessen Familie bezüglichen Einzelheiten geführt hat, die sonst 
vielleicht nie oder nur spät zum Vorschein gekommen sein 
würden. Der eigentliche Anlass ist erst im zweiten Viertel 
des vorigen Jahrhunderts gegeben worden. Sonderbarerweise 
ging von demselben Schriftsteller, auf dessen Zeugniss sich 
nun die Anhänger der Krakauer Abstammung berufen konnten, 
auch für ihre Gegner ein stillschweigender Wink aus, der 



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101 

ihnen gleichsam zur Richtschnur der Verfahrungsveise dienen 
sollte. Bis zum Ausgange des vorigen Jahrhunderts fragte 
jedoch Niemand nach der Nationalität des grossen Begründers 
der modernen Sternkunde. Die deutschen Gelehrten und Bio- 
graphen nahmen ihn arglos unter die Berühmtheiten Ger- 
maniens auf, was wiederum die Polen keineswegs hinderte, 
ihn zu den Ehren ihres Vaterlandes zu rechnen 27 ). Es ge- 
nügte noch die Nachricht vollständig, dass der grosse Mann 
«zu Thorn in Preussen» geboreü war 28 ), niemand schien sich 
um seine weiteren Familienverhältnisse zu bekümmern. Bald 
sollte sich indessen dieser Zustand ändern. Schon im Jahre 
1727 trat Jacob Heinrich Zernecke in der zweiten Ausgabe 
seiner «Thornischen Chronica» mit der Nachricht auf, des 
Copernicus Vater sei ein geborner Krakauer gewesen, welcher 
im Jahre 1462 das Thorner Bürgerrecht erhielt 29 ). Zernecke 
hatte aber zugleich in beide Ausgaben seiner Chronik (1711 
und 1727) zum Jahre 1601 folgende Notiz einrücken lassen: 
«Die 11 Augusti obiit hie Martinus Copernik, barbitonsor, ex 
pbsterisetcognatis Nicolai Copernici; adhuc juvenis, 
quamvis aetate virili, extra conjugium, dives in nummis, repen- 
tina morte, forte apoplexia, in suburbano suo pomario. Sic 
Molleri ms.» 30 ) Bei diesem Citate beging jedoch Zernecke «eine 
doppelte Ungenauigkeit, denn einerseits wird in der Hand- 
schrift, die er hier copirte, der «barbitonsor» nicht Copernik, 
sondern «Czeppernick» genannt, andererseits aber steht in der- 
selben die Bemerkung von der Abstammung dieses Czep- 
pernik vom Astronomen], nicht in dem Texte selbst der 



") Man vergleiche z. B. die kurzen Biographien, die sich in Mel- 
chior Adams vitae Germanorum philosophorum (Heidelberg 1615) und 
in desJ3zymon Starowolski «Scriptorum Polonorum hecatöntas», (Venetiis 
1625) finden. 

S8 ) Selbst der ausführlichste unter den älteren Biographen des 
Copernicus, der Pariser Professor der Mathematik, Peter Gassendi, dessen 
Werk: Tychonis Brahei, Copernici, Peurbachii et Regiomontani vitae, 
1654 in erster Auflage erschien, hat iiber seine Abkunft keine weiteren 
Nachrichten. 

M ) Zernecke, S. 76 und 81. 

80 ) Zernecke 1711, p. 173. 



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102 

Nachricht, sondern in ihrer Ueberschrift 81 ). Zernecke Hess 
sich also hier, wenn auch wahrscheinlich bona fide, eine 
Fälschung zu Schulden kommen. Dieselbe wurde jedoch von 
seinen Zeitgenossen und Mitbürgern gläubig und freudig auf- 
genommen. Denn wie sehr auch die von ihm zuerst mitge- 
theilte Nachricht von der Krakauer Abkunft der Koperniks, sie, 
die allmälig auf ihren Nicolaus Copernicus immer mehr stolz zu 
werden anfingen, mit tiefem Missfallen und Aerger erfüllen 
musste, eben so sehr war ihnen diese zweite Mittheilung ihres 
Chronisten dadurch trostreich, dass sie ihnen die Gewissheit 
bot, Nachkommen des grossen Mannes längere Zeit in ihren 
Mauern beherbergt zu haben. 

Die Thorner sollten es aber auch bei diesem bescheidenen 
Vergnügen nicht bewenden lassen. — Unter den Manuscripten 
der Thorner Rathsbibliothek wird eine Handschrift aufbe- 
wahrt (A, I, 91), welche Nachrichten aus der Stadtgeschichte 
in den Jahren 1345 — 1548 enthält. Es ist jedoch nicht mehr 
das ursprüngliche Manuscript, sondern nur eine spätere Ab- 
schrift. Zu dem Jahre 1398 fand sich nun in derselben fol- 
gende kurze Notiz: «Michael Czeppernick receptus in vigilem 
turris Culmensis» 33 ). Natürlich sah sich Thorner Local- 
patriotismus sofort mit Freuden veranlasst, jenen Czeppernick, 
dem Zernecke zum Trotz, der die Notiz in seine Chronik nicht 
aufnahm , für des Copernicus Ahnherrn zu erklären , um so 
mehr, da doch die Identität des Namens mit dem des neu- 
lich von demselben zum Nachkommen des Astronomen ge- 
stempelten «barbitonsor» nicht zu leugnen war. Es missfiel 
jedoch den «löblichen» Thorner Herren das geringe Amt eines 
Thurmwächters, das doch für den Stammvater des grossen 



81 ) Die Notiz lautet in Möllers Handschrift: «Martinus Copernick 
barbitonsor, ex posteris et cognatis Copernici, insignis Mathematici — 
Undecima Augusti nocte praeterita (Anni 1601) Martinus Czepper- 
nick barbitonsor, adhuc juvenis, quamvis aetate virili, extra conjugium, 
dives in nummmis, repentina morte, fortassis apoplexia, in suburbano 
suo horto (pomario) exstinguitur. Gott sey ihm gnedig, das heisst: 
Heute rott, Morgen todtt!» (S. Prowe, z. B. 30.) 

88 ) Prowe, z. B. S. 11. 



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103 

Astronomen gar unangemessen schien. Daher schlug der ge- 
lehrte Kector des Thorner Gymnasiums Jaenichius 34 ) für 
«turris» die Conjectur «juris» vor, und erklärte «vigil juris 
Culmensis» als Landschöppe oder Schöppe des adligen Ge- 
richts 35 ). Allein mit diesen glücklichen Entdeckungen und 
der trefflichen Rehabilitation des muthmasslichen Ahnherrn, 
war noch nicht alles geschehen. Zwischen dem Ahnen und 
dem Nachkommen musste die verbindende Kette herge- 
stellt werden, deren mittleren Ring «der grosse Mann» bilden 
sollte. Dies fehlte indessen auch nicht lange. Im Thorner 
Stadtarchiv zeigt man noch gegenwärtig ein loses Blatt, 
worauf eine «kleine genealogische Tafel» der Koperniks aufge- 
zeichnet ist und welche «nach den Schriftzügen der zweiten 
Hälfte des 18. Jahrhunderts angehört» 86 ). Die kleine Tafel 
enthält nichts Wenigeres als den vollständigen Stammbaum 
der Familie, von jenem «vigil» an bis auf den «barbitonsor» 
herab. Der Vater des Nicolaus erscheint hier als ein Enkel 
des Michael Czeppernick und sein ältester Sohn Martin, an- 
geblich % ein Bruder des Astronomen, ist wiederum Grossvater 
des Bartscheerers , der aber hier aus unbekannten Gründen 
den Namen «Georg» führt. Sehr ingeniös ist der Kunstgriff, 
durch welchen der geehrte, leider der Nachwelt unbekannt 
gebliebene Autor der Stammtafel die zwei verschiedenen Namen 
Zepernik (Czeppernick) und Kopernik in einen neuen zu ver- 
einigen wusste. Er schreibt den Namen durchweg «Czöpernik» ! 
Ebenso anerkennenswerth ist die sorgfältige Umsicht, welche 
«eine spätere Hand» dazu trieb, in das Taufbuch der Thorner 
Marienkirche (1616 — 1676) die dieser Genealogie entsprechen- 
den Zusätze einzutragen 37 ). 

Nachdem nun so vorgearbeitet worden, dürften die Thorner 
Gelehrten zur Ausbeutung und Veröffentlichung des Materials 
schreiten. — In der That publicirte im J. 1762 Gottfried 



M ) Zu Fürstenberg in der Niederlausitz geboren, bekleidete das 
Rectoramt in Thorn 1706—1738. 
86 ) Prowe, z. B. S. 11. 

86 ) Prowe, S. 27. 

87 ) Prowe, z. B. S. 28. 



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104 

Centner, Lehrer am Thorner Gymnasium, zuerst in den «Thorner 
wöchentlichen Nachrichten* (p. 244) und bald darauf auch in 
einer besonderen Schrift u. d. T. «Geehrte und Gelehrte 
Thorner» (1763, p. 11), eine copernicanische Stammtafel, welche 
jedoch erst mit dem Vater des Astronomen beginnt und auf 
dem «barbitonsor» endigt, obgleich sie offenbar nur ein Aus- 
zug der eben besprochenen ist 38 ). Den «vigil turris» oder 
«vigil juris» trotz Zernecke's Angaben an die Spitze des Ge- 
schlechtes zu setzen, dazu hatte Gentner nicht Muth genug. 

Ueberhaupt aber waren die Folgen dieser Thprner Be- 
mühungen, den Astronomen mit seiner Vaterstadt enger zu 
verknüpfen, keineswegs glänzend zu nennen. Es verlautete 
zwar hie und da in manchen Druckschriften, dass der Name 
des grossen Mannes «Zepernik» zu schreiben sei 39 ), allein 
weder dieser neue Nansen, noch die ebenfalls neue Thorner 
Abstammung wurden in weiteren literarischen Kreisen be- 
kannt, und die Autorität Zernecke's, der des Copernicus Vater 
aus Krakau kommen lässt, blieb im Allgemeinen - unange- 
fochten 40 ). 

Allerdings nahm Dr. Julius Emil Wernicke, der moderne 
Historiograph Thorns (Gesch. Thorns. Thorn 1842, 1, 118), zum 



88 ) Prowe, z. B. S. 28. 

89 ) So lesen wir z. B. in Biester's «Berlinischen Monatsschrift» 
(Augustheft 1792 S. 177) «durch seinen Namen, welcher wahrscheinlich 
Zepernik oder so ungefähr hiess» Der Autor des Auf- 
satzes, dem diese Worte .entnommen sind, und welcher durch Reise- 
mittheilungen dem deutschen Publicum die von Preussen damals neu- 
erworbenen Lande näher bekannt machen will, hält den Thorner Astro- 
nomen ohne Weiteres für den Sohn «eines polnischen Bauers». Naiv 
sind die Bemerkungen, welche ihm des Copernicus «gemaltes Bildniss, 
das auf der Bibliothek (in Thorn) hängt» einflösst: «Eine lange Nase, 
scharfblickende Augen und dem ganzen Schnitt nach ein polnisches 
Gesicht». — «Zopernic» heisst noch unser Astronom bei dem Franzosen 
de Lalande (Bibliographie astronomique , Paris 1803) und auch bei. 
Delambre (Histoire de Tastronomie moderne, Paris 1821, I, .85). *- S. 
Prowe, z. B. S. 9 und 15. 

40 ) Vgl. Lichtenberg^ Aufsatz : «Nicolaus Copernicus» im Pantheon 
der Deutschen, Leipzig 1800. (Vermischte Schriften, Göttingen 1844, 
Bd. 5) und Westphal's «Nikolaus Kopernikus», Konstanz 1822, S. 33. 



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105 

J. 1398 in seinen Text die Nachricht auf, dass sich zu diesem Jahre 
«in einem Vermerk» «die erste Spur des nachmals so berühmt 
gewordenen Kopernikus» finde und gab dabei, angeblich «nach 
diesem Vermerk» (und doch, wie wir wissen, «diesem Ver- 
merk» sowohl, als auch nicht minder den späteren etymo- 
logischen Herleitungen Dr. Prowe's und Dr. Watterich's zum 
Trotz!) den Namen des «Wächters auf dem Kulmer Thore» 
in der Schreibung «Cöpernik» an. Allein wie sehr auch Dr. 
Wernicke gut preussisch gesinnt, und wie wenig er von 
Hause aus geneigt war, den Polen in die Hände zu arbeiten — 
der Gedanke an die polnische Nationalität des in Thorn ge- 
borenen Copernicus erscheint ihm (I, 277) geradezu «absurd» — 
er selbst war nicht einmal im Stande, Zernecke's Zeugniss 
vollkommen zu beseitigen und musste, um die Thorner Ab* 
kunft des «grossen Landsmannes» 41 ) zu retten, sich dadurch 
zu behelfen suchen, dass er dem Vater des Nicolaus zwar das 
Praedicat «Krakauer» einräumte (I, 276), es aber auf sein 
Handwerk («er soll- ..... sagt Dr. Wernicke — Bäcker ge- 
wesen sein») bezog, welches er vielleicht dort (in Krakau) 
ausgelernt haben mag.» 

Unterdessen war der patriotische Enthusiasmus der deut- 
schen Bürger Thorns für ihren «grossen Landsmann» immer 
im Steigen begriffen. Sie gaben ihm endlich dadurch einen 
Ausdruck, dass sie im J. 1853 dem Astronomen in ihrer Stadt 
eine Bronce-Statue widmeten, deren Kosten theils durch die 
persönliche Freigebigkeit (3500 Thaler) König Friedrich Wil- 
helms IV., welcher das Patronat der aus der Mitte der Ein- 
wohnerschaft Thorns hervorgegangenen Unternehmung über- 
nommen hatte, theils durch eine von Kaiser Nicolaus im ganzen 
Kussischen Reiche officiel angeordneten freiwilligen Bei- 
steuer (Sibirien: 120 Thaler, das Gouvernement Kasan: circa 
400 Thaler, im Ganzen aus Russland über 2000 Thaler), theils 
durch «zinsbare Belegung» der Einwohner Thorns durch den 
Stadtrath (819 Thaler), theils durch eine von den preussischen 



") Es ist dies eine von Dr. Prowe in Bezug auf Copernicus con 
amore gebrauchte Bezeichnung. S. Thorner Wochenblatt 1852, No. 15, 
Neue Preussische Prov.-Blätter 3. Folge, Bd. XI, 1866, S. 213 etc. etc. 

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106 

Bezirks-Regierungen und Landraths-Aemtern eröffneten Sub- 
scription im ganzen Reiche (ca. 2090 Thaler, darunter die 
Rheinprovinz ca. 60 Thaler = also der Hälfte des sibirischen 
Beitrags), theils durch eine Collecte in ganz Deutschland , die 
von den preussischen diplomatischen Agenten vermittelt wurde 
(396 Thaler, etwa so viel, wie das Gouvernement Kasan), theils 
durch Sammlungen im Auslande (236 Thaler), theils durch 
eine kleine Summe (150 Thaler), die in früherer Zeit, im Jahre 
1809 zu einem polnischerseits projectirten Copernicus- Denk- 
mal (vgl. unten Anm. 43) gesammelt worden war, theils end- 
lich durch freiwillige Gaben der Thorner Bürger (gegen 50O 
Thaler) bestritten wurden 42 ). Und auf diese Weise ward nun 
auch den Polen auf das bereits im Mai 1830 zu Warschau 
inaugurirte Copernicus-Denkmal 43 ) eine Antwort gegeben! 



42 ) Wir wiederholen hier diese Zahlen nach dem Aufsatze Dr. 
Prowe's «Das Andenken des Copernicus bei der dankbaren Nachwelt» 
im XL Bande der 3. Folge der Neuen Preuss. Prov.-Blätter 1866 S. 379, 
381—383, weil sie uns in vielfacher Beziehung recht charakteristisch 
erschienen. Bei dieser Wiederholung haben wir jedoch einen Posten, 
und zwar jenen von der «zinsbaren Belegung» der Einwohner Thorns, 
abweichend von Dr. Prowe angeben müssen. Bei Dr. Prowe lautet 
nämlich derselbe : «hierzu bewilligten die städtischen Behörden aus 
Communalmitteln noch 650 Thi.» In dem im 4. Bande der 2. Folge 
derselben Zeitschrift (1853) S. 443—456 veröffentlichten Berichte über 
die in demselben Jahre stattgefundene Enthüllungsfeier des Denkmals, 
steht indessen S. 448 deutlich ausgesprochen, dass «das Fehlende» zur 
Deckung der 10,449 Thaler betragenden Gesammtkosten des Denkmal- 
baues — da aus den Sammlungen nur 9,630 Thaler einkamen (10,449 
— 9,630 = 819) — durch «zinsbare Belegung erzielt wurde.» — Diese 
«Belegung», das sind offenbar «die Communalmittel» Dr. Prowe's. 

48 ) Es ist dies eine schöne, von Thorwaldsen modellirte Bronce- 
Statue. Der Gedanke, dem Copernicus ein Denkmal zu weihen, ent- 
stand schon zu Zeiten des Herzogthums Warschau. Das Monument 
sollte ursprünglich in Thorn aufgestellt werden, wo auch in der That 
eine feierliche Grundsteinlegung am 20. September 1809 stattfand. 
(Szulc, zycie Mik. Kopernika, Warszawa 1855. S. 93.) Der Wiener 
Congress, welcher Posen und das Culmerland Preussen wieder zutheilte, 
machte indessen die Verwirklichung dieses Planes unmöglich und man 
beschloss nun in Warschau das Denkmal aufzustellen. Die Kosten der 
Errichtung wurden durch freiwillige, im ganzen polnischen Lande ge- 
sammelte Beiträge bestritten. — Das Nähere über das Warschauer 



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107 

Es blieb aber den Thornern noch ein anderer Wunsch un- 
befriedigt, «das Anrecht, welches Thorn auf Copernicus hatte» 
musste erst «tiefer begründet» werden. Diese Aufgabe über- 
nahm nun der uns schon bekannte Dr. Prowe und beschloss, 
die bis jetzt schwach vertheidigte , zum Theil auf plumpen 
Fälschungen beruhende Tradition, die den Vater des Astronomen 
zu einem geborenen Thorner machte , mit neuen Argumenten 
zu unterstützen und sie zur möglichsten historischen Wahr- 
scheinlichkeit zu erheben. Dr. Prowe hat auch in der That 
der Frage eine neue Wendung gegeben, er hat sie glücklich 
auf das Gebiet ernster historischer Forschung hinübergeführt, 
allerdings aber zu gleicher Zeit dazu beigetragen, sie zu ver- 



Monument findet der deutsche Leser von Dr. Prowe nach Szulc und 
Czynski (Kopernik et ses travaux. Paris 1846) in der oben (Anm. 42) 
genannten Abhandlung S. 395 zusammengestellt. 

Wir können hier bei Gelegenheit noch einen kleinen aber recht 
bezeichnenden Zug nicht unberührt lassen, welcher entweder die Un- 
empfanglichkeit Dr. Prowe's für dasjenige, was wir Würde- und 
Nationalgefühl eines Volkes nennen würden, bezeugt, oder die Absicht 
verräth, dasselbe bei den Polen zu kränken. Nachdem er sich in dem 
erwähnten Aufsatze über die geringfügigen Resultate der Geldsamm- 
lungen für das Thorner Denkmal in Preussen und in Deutschland be- 
klagt (S. 381), hebt Dr. Prowe (S. 382) das Beispiel Russlands aus- 
zeichnend hervor, welches, Dank sei es dem Kaiser Nicolaus, «eine 
rühmliche Ausnahme machte.» — «Zum Theil — fügt er dann (S. 381) 
hinzu — wirkten auch nationale Antipathien nachtheilig ein. 
Die Polen hielten sich meist zurück.» Dr. Prowe scheint also 
zunächst daraus den Polen einen Vorwurf machen zu wollen, dass sie 
zur Verherrlichung eines angeblich deutschen Gelehrten nicht beitrugen, 
als ob man in Deutschland selbst nicht die Mittel dazu hätte, das An- 
denken der «grossen Landsleute» zu feiern! — Ja, Dr. Prowe muthet 
dem unglücklichen, misshandelten Volke zu, dass es aus freien Stücken 
an einer Manifestation Theil nehmen sollte, welche, durch ein auf dem 
alten Boden der Heimath von fremder Hand zu errichtendes Denkmal 
in den Augen der Nation den Raub desjenigen Mannes bekunden sollte, 
den sie, als ihren Ruhm und ihre Ehre zu betrachten, seit Jahr- 
hunderten gewohnt war, dem sie vor Kurzem auch feierlich ein Denkmal 
geweiht hatte, ein Denkmal, dessen Aufstellung dieselbe Regierung 
zu erschweren und verhindern versuchte (s. Prowe a. a. 0. S. 395), die 
zur Errichtung des jetzigen so willig die Hand bot. Hat hier nun 
Dr. Prowe wohl bedacht, was er sagen wollte? 



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108 

wickeln und ihre endgültige Entscheidung zu erschweren. 
Denn Dr. Prowe ist weit entfernt, selbst irgend ein Urtheil 
zu fällen, und während der erste Theil seiner Schrift schein- 
bar dahin gerichtet ist, dem Zernecke jede Glaubwürdigkeit 
zu benehmen, stossen wir im «Anhang» (S. 37) ganz unverhofft 
auf die Erklärung, dass Dr. Prowe «die Möglichkeit der Einwande- 
rung des NiclasKbppernigk aus Krakau gar nicht bestreite» und 
sich nur damit begnügen wolle, «die Unsicherheit der Quelle» 
nachgewiesen zu haben, auf welche man bisher diese Nachricht 
stützte. Ein allerdings wenig tröstendes Resultat für den 
Forscher, eine bestehende Meinung zu untergraben und doch 
nicht im Stande zu sein, eine andere an ihre Stelle irgendwie 
geltend zu machen! 

Und dennoch wäre, wie es uns scheint, eine Entscheidung 
der Frage, nach der sorgfältigen, mühsamen Ansammlung und 
Besprechung des Materials durch Dr. Prowe, vielleicht nicht 
ganz unmöglich, und wer weiss, ob auch nicht manche Rück- 
sichten auf das berühmte «Anrecht» Thorns auf Nicolaus 
Copernicus den Dr. Prowe vor einem Urtheil zurückgehalten 
haben, das vielleicht diesem Anrechte ungünstig würde aus- 
fallen müssen! — Wie dem auch sei, wir, die wir uns durch 
dergleichen Rücksichten nicht gebunden fühlen, wir dürfen 
und müssen hier eine Entscheidung versuchen und wagen. 
Dr. Prowe selbst sei dabei unser Führer. 

Wir wiederholen nun die Frage: war des Copernicus Vater 
ein Krakauer Ankömmling oder ein geborner Thorner? 

Für seine Krakauer Abkunft steht vor Allem der mehrfach 
erwähnte Zernecke ein. Wir lesen in der zweiten Ausgabe 
seiner «Thornischen Chronica» (Berlin 1727, S. 81): «Den 
19. Februar (a. 1473) ist allhier der weltberühmte Mathe- 
maticus, Nicolaus Copernicus ..... geboren — patre Nie. 

Copernico, Cracoviensi, et cive Thorunensi» — Zum 

Jahre 1462 hat dann Zernecke gleichfalls in der zweiten Aus- 
gabe seines Werkes — in der ersten fehlen die beiden hier 
angeführten Nachrichten vollständig — p. 76 die Notiz: «In 
diesem Jahre ist Nicolaus Kopernik allhier ein Bürger ge- 
worden. Sic Msctum Austenianum.» 



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109 

Ein zweites, die Krakauer Abstammung gleichfalls positiv 
bekräftigendes Zeugniss, ist erst von Dr. Prowe aufgefunden 
worden. Es ist dies «eine Stammtafel, die sich in einem 
Folianten des Danziger Stadt-Archivs (S. 1. 28) befindet» 44 ). 
Derselbe führt den Titel: «Genealogiae, Stamm Register und 
Abkünfte etzlicher vornehmen Geschlechter und Familien in 
der Kön. Stadt Danzig.» — S. 41 und 42 sind darin in der 
«Continuatio Schachmannorum Genealogiae» die Nachkommen 
von Lucas Watzelrode, dem mütterlichen Grossvater von 
Nicolaus Copernicus, verzeichnet. Der Vater des Astronomen 
hat hier den Zusatz «von Cracau». — Die Nachrichten, welche 
diese genealogische Tafel enthält, sind, nach Dr. Prowe's 
eigenem Zeugniss, ganz anders zuverlässig und richtig als 
jene der obenerwähnten thorner Fälschungen 45 ). Dr. Prowe 
hält die Danziger Stammtafel für einen glücklichen Fund, der 
ein neues und sicheres Licht über des Niklas Kopernik 
Familien- Verhältnisse und dessen Nachkommenschaft wirft, 
und er nimmt keinen Anstand, da er einige Angaben der- 
selben auch anderweitig bestätigt fand 46 ), ihr bis auf einige 
falsche chronologische Bestimmungen und bis auf jenen leidigen 
Zusatz «von Cracau» völlige Glaubwürdigkeit beizumessen. 
Es ist zu bedauern, dass uns Dr. Prowe die Schreibung des 
Namens Kopernik nach diesem Document nicht mittheilt und 
auch über die Zeit, wo dasselbe möglicherweise entstanden ist, 
nichts Genaueres sagt, er nennt es nur ausdrücklich «ein Zeug- 
niss, das älter ist, als Zernecke» 47 ). 

Diese beiden übereinstimmenden , positiven Nachrichten 
werden nun auf indirecte Weise einerseits dadurch bestätigt, 
dass die Handels- Verbindungen und gegenseitigen Beziehungen 
zwischen Thorn und Krakau bereits seit dem XIV. Jahrhundert 



u ) Vgl. Prowe, zur Biogr. 14, 28 u. 37. 

46 ) Vgl. Prowe, zur Biogr. S. 29. 

4e ) Vgl. Prowe, zur Biogr. S. 29 u. 48. 

47 ) Prowe, z. B. S. 14. Erst durch Dr. Watterich («Nikol. Kop- 
pernik ein Deutscher». Erml. Zeitschr. I. S. 403) erfahren wir, dass 
die Danziger Stammtafel «in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts», 
also in die Zeit unmittelbar nach dem Tode des Astronomen, gehört, 



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110 

sehr häufig waren, und selbstverständlich seit dem Anschlüsse 
Westpreussens an Polen noch zunehmen mussten, was die 
Uebersiedlung einer Bürgerfamilie aus der einen Stadt in die 
andere nichts weniger als undenkbar macht 48 ) — andererseits 
aber auch durch die Thatsache der nachweisbaren Existenz 
einer Bürgerfamilie Kopernik in Krakau. Und daher wüssten 
wir nicht, warum wir Julian Bartoszewicz nicht beipflichten 
sollten, wenn er in den schon oben von uns (Anm. 16) gelegent- 
lich angeführten Worten die Vermuthung ausspricht, dass das 
in einer geringen Entfernung von Krakau gelegene polnische 
Dorf Oberschlesiens: Kopernik, die Wiege des Geschlechtes 
gewesen, aus welchem Nicolaus Copernicus inThorn entsprossen 
ist. Denn, nachdem bewiesen worden, dass der Familienname 
einem Orte hergenommen sein muss, welcher Kopernik hiess, 
liegt doch die Annahme am Nächsten, dass ihn diejenige 
Localität dieses Namens geliefert hat, welche Krakau, dem 
Orte, wo die Familie zuerst mit Sicherheit aufzuweisen ist, 
am wenigsten entfernt liegt. Aus diesem einlachen Grunde 
ist nun, so lange hiegegen nichts Positives widerspricht, das 
schlesische «Kopernik» als muthmasslicher Heimathsort der 
Koperniks dem böhmischen «Koprnik» entschieden vorzuziehen. 
Aus der geringen Entfernung des Dorfes von Krakau dürfte aber 
umgekehrt gefolgert werden, dass der Sitz der Familie zunächst 
Krakau und dann erst das preussische Thorn gewesen sei. 

Die älteste Erwähnung des Namens in Krakau geschieht 
nun, wie wir es aus einer in einem Bande der städtischen 
Gerichtsacten betitelt: «Acta consularia» sich befindenden 
Notiz erfahren, — zum Jahre 1396, in welchem ein Nicolaus 
Kopernik in die Zahl der Krakauer Bürger aufgenommen 
wird. Die betreffende Notiz lautet: «Nicolaus Koppirnig 
habet ius (civile), Dambraw fideiussit pro litera» 49 ). Zur Er- 



48 ) Vgl. auch Prowe, z. Biogr. S. 36. 

i9 ) Dr. Prowe bestreitet die Glaubwürdigkeit dieser Mittheilung 
und nimmt sie in seine Schrift «zur Biographie des Nicolaus Copernicus» 
nur auf, um sie zu discreditiren. Dieselbe ist zuerst von dem im 
August 1852 verstorbenen Professor der Mathematik an der ehemaligen 
Universität zu Warschau, Adryan Krzyzanowski, aus den Krakauer 



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111 

läuterung namentlich des letztern Ausdruckes, sei hier be- 
merkt, dass, nach einem damals in allen Städten, die sich, wie 



Acten hervorgeholt, und zunächst von ihrem Entdecker in einem Auf- 
satze der «Biblioteka Warszawska» für 1841 (Bd. III, S. 27 — 40. 
«0 rodzinach spölczesnych w Krakowie z Eopernikami» , dann aber in 
einer besonderen 1844 in Warschau erschienenen Schrift: «Mikolaja 
Kopernika spomnienie jubileuszowe» (S. 8) veröffentlicht worden. 

Bei Gelegenheit sei hier in Bezug auf die zuletzt genannte Schrift 
erwähnt, dass sie, trotz vieler Fehlgriffe und manchen unhaltbaren, 
übertriebenen Behauptungen, die Dr. Prowe zu bekämpfen und zu ver- 
nichten nicht unterliess, doch im Ganzen ein schätzbares Material an 
einer Anzahl bis dahin unbekannt gebliebenen, werthvollen Nach- 
richten zur Lebensgeschichte des Copernicus lieferte, und daher für 
die spätem Biographen, Dr. Prowe nicht ausgenommen, in vielfacher 
Beziehung von grossem Nutzen gewesen ist, was letztere Dr. Prowe 
allerdings klugerweise zu verschweigen versteht. 

Aus den Aufsätzen Erzyzanowski's ging nun die obenerwähnte 
Notiz in alle spätem, des Copernicus Leben betreffenden literarischen 
Producte der polnischen und überhaupt der slavischen Schriftsteller 
(wie Czvdski, Bartoszewicz , Szulc, Winarzicky u. A.) über. Weiter 
aber, und namentlich in die deutschen Bearbeitungen desselben Gegen- 
standes zu dringen, hinderte sie Dr. Prowe, der erste Schriftsteller, der 
sich mit demselben in Deutschland nach Erzyzanowski befasste. Denn 
Dr. Prowe machte sich mit dem nämlichen Eifer, mit welchem er des 
Zernecke Autorität betrefflich der Krakauer Abstammung von Eoperniks 
Vater (s. unten S. 126) bekämpfte, daran, auch des Erzyzanowski sämmtlich 
die polnische Abkunft des Copernicus bekräftigenden Resultate, zu er- 
schüttern und, wo es ging, vollends umzuwerfen. Dr. Prowe unterwarf 
daher die Behauptungen seines Gegners einer misstiauischen, müh- 
samen Eritik und scheute die weite Reise nach Erakau nicht, um nur 
die Angaben desselben an der Quelle selbst, wo er sie geschöpft, veri- 
ficiren zu können. Es gelang ihm auch in der That in Folge dessen" 
oft mit gar leichter Mühe, so manche patriotische Uebertreibung des 
bejahrten Professors zurückzuweisen und auf ihren wahren Werth zu 
reduciren (vgl. z. B. zur Biogr. S. 51). Wenn aber Dr. Prowe auch in 
Bezug auf die obige Mittheilung, welche die Niederlassung der 
Eoperniks in Erakau am Ausgange des 14. Jahrhunderts bezeugt, durch 
seine, wie er sie nennt, «Erakauer Forschungen» (zur Biogr. S. 26) 
irgend wie berechtigt zu sein glaubte, nach dem dazwischengetretenen 
Tode Erzyzanowski's mit der Behauptung aufzutreten, derselbe habe 
die betreffende Nachricht ohne Weiteres aus der Luft gegriffen, so 
täuschte sich hierin Dr. Prowe gar zu arg. Wir lassen Dr. Prowe selbst 
den ganzen Vorgang erzählen: «Bei der Bestimmtheit — sagt er zur 



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112 

die polnischen, nach sächsischem Rechte regierten, geltenden 
Brauche, die neu aufzunehmenden Bürger sich mit einem be- 
glaubigten «Briefe» gewöhnlich «Geburtsbrief» genannt, den 



Biogr. S. 38 — mit der Krzyzanowski einzelne Details seiner Angabe 
hinzugefügt, schien auch mir kein Zweifel daran erhoben werden zu 
können, zumal da die ganze Nachricht durchaus nichts Unwahrschein- 
liches enthält. Um so mehr war ich erstaunt, als ich in Krakau zwar 
das von Krzyzanowski bezeichnete Buch fand, vergebens aber die von 
ihm mitgetheilte Nachricht suchte. Dieser erste Band der Acta 
consularia reicht, wieKrzyzano wski angegeben, von 1302 
bis 1422, die Seiten in demselben sind paginirt und man kann hier- 
aus ersehen, dass kein Blatt fehlt, am allerwenigsten seit Krzyzanowski T a 
Durchsicht herausgenommen sein kann. Das Jahr 1396 beginnt mitpag, 61 ; 
es kommt auf dieser und den folgenden Seiten aber der Name «Kop- 
pirnig» gar nicht vor. Ebenso wenig findet derselbe sich in den 
Jahren 1392 — 1400, die ich einer genauen Durchsicht 
unterworfen habe, da ich glaubte, es könnte sich Krzyzanowski 
vielleicht in der Jahresangabe geirrt haben; auch fand ich keine Stelle, 
in der die von Krzyzanowski angeführten Worte in Verbindung mit 
einem ähnlich klingenden Namen vorkämen!» Die Ergebnisse jener 
«genauen Durchsicht» der Jahre 1392 — 1400 theilt dann Dr. Prowe 
S. 39 in einer Anmerkung mit : «Unter den neu aufgenommenen 
Bürgern» fand er, nach derselben, im Jahre 1392 einen «Nicolaus 
Czuppnik», 1393 «Albert Reipnik», 1394 «Dornigk», 1396 «Mathias 
Czirnigk» erwähnt — keinen derselben aber in Verbindung mit Dani- 
braw, der übrigens in dem Buche häufig erwähnt war, jedoch nicht 
mit einem näher an «Koppernigk» erinnernden Namen. 

In seiner Noth wandte sich nun Dr. Prowe «an die Krakauer Ge- 
lehrten», die ihm aber leider nicht helfen konnten, da selbst Ambrosius 
Grabowski, der in der Schrift: «Starozytnicze wiadomos'ci o Krakowie» 
die Stelle über Nicolaus Koppirnig abdruckte, ihn versicherte, dieselbe 
einfach Krzyzanowski's Citate entlehnt zu haben, da er die von ihm 
mitgetheilten Worte in den Acten nicht aufzufinden vermochte. 

Nachdem er so an dem Erfolge seines Nachfragens in Krakau ver- 
zweifeln musste, hatte Dr. Prowe — wie er uns weiter erzählt. — noch 
die gute «Absicht», sich an Krzyzanowski selbst zu wenden, reiste aber 
unterdessen nach Schweden ab, kam auch glücklich von seiner Reise 

zurück, darauf aber starb Adryan Krzyzanowski und Dr, Prowe 

durfte nun getrost in seiner im folgenden Jahre veröffentlichten Schrift 
die Resultate seiner «Krakauer Forschungen» in Bezug auf das frag- 
liche Citat in der Ausdrucksweise formuliren: «Nicolaus Koppirnig, 
den Krzyzanowski in den Krakauer Rathsbüchern angeblich auf* 
gefunden hatte» .... (zur Biogr. S. 12). 



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113 

sie sich aus dem Orte ihrer Abstammung «von Städten oder 
von anderen Herrschaften, darin sie geboren sind oder bei 



Kaum waren indessen ^diese Worte im Drucke erschienen, da eilte 
der Sohn des Verstorbenen, Bronistaw Krzyzanowski, das Andenken 
seines Vaters von der ihm durch Dr. Prowe zugefügten Verunglimpfung 
dadurch zu reinigen, dass er in der «Gazeta Warszawska» 1853 No. 317 
einen beglaubigten, auf die von Dr. Prowe bestrittene Notiz bezüglichen 
Auszug aus den Krakauer Bathsacten veröffentlichte, den er aus den 
Papieren seines Vaters heraussuchte. Das am 29. September 1830 
datirte, mit den Unterschriften 1) des «Regenten» des Hypotheken- 
archivs, 2) des Appellations-Gerichts - Praesidenten der freien Stadt 
Erakau und 3) des russischen Consuls daselbst versehene Excerpt, wies 
auf die pag. 489 des «librum primum actorum consularium Craco- 
viensium» hin. 

Fühlte sich nun wohl Dr. Prowe durch diese Publicirung veran- 
lasst, die Worte, in denen er so leichtfertig (darüber unten die 
Beweise!) einen bereits verstorbenen, unbescholtenen Mann in den 
Verdacht einer Fälschung öffentlich zu bringen wagte, zu widerrufen? 
Keineswegs. Sieben lange Jahre vergingen nach der Veröffentlichung 
des Actenexcerptes in der Warschauer Zeitung, ehe Dr. Prowe in dieser 
Materie wieder was verlauten Hess. Und nach diesen sieben Jahren 
schrieb Dr. Prowe in einer Anmerkung zu seiner lateinischen 
Brochüre über Nicolaus Copernicus («De Nicolai Gopernici patria.» 
Thoruni 1860, S. 22) mit aller Buhe und Gelassenheit folgende Worte, 
in denen, wohl nicht ohne Absicht, die wahre und eigentliche Ansicht 
des Verfassers über die ganze Frage hinter der anscheinlich arglosen 
Objectivität der Darstellung verborgen ist: «Miratus ego — sagt er — 
quod Krzyzanowski tarn levis rei a nemine illo tempore in dubium 
vocatae testimonia necessaria duxerit» (wie sanft wird hier gleich dem 
Leser der Gedanke vorgeschoben, Krzyzanowski habe eben durch jenes 
beglaubigte Zeugniss, womit er sich — wie wir bald sehen werden — 
mit vollem Recht gegen eines derartigen ungläubigen Thomas Ver- 
dächtigungen, wie Dr. Prowe ist, zu retten glaubte, — den Verdacht 
der Fälschung, indem er sie zu decken suchte, um so mehr begründet 
gemacht 1) rem amico Gracoviensi detuli petens, ut ipse librum iterum 
inspiceret. Qui quidem verba illa reperit, sed non justo 
loco, in fine libri p. 489 collocata (ea quae ex anno 1396 
ibi commemorantur, p. 61 sqq. relata sunt); cujus rei causam 
quum quaereret, professores Poloni (dass doch Dr. Prowe seine 
Zeugen unter der pleuralen Form eines nomen commune immer bei der 
Hand hat, sei es, dass er, wie oben, in eigener Person «die Krakauer 
Gelehrten», oder wie hier, durch einen Boten, das Krakauer corpus 
academicum zur Besichtigung des alten Actenbuches zusammenzurufen 

Boitr. s. Kai. d. Coperaicm. § 



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114 

denen sie gewohnt haben» zu holen hatten, — sich über ihre 
freie und ehrsame Abkunft ausweisen mussten. Falls nun der 



für gut findet!) responderunt, glutinatoris culpa paginas haud dubie 
aliquando excidisse»! Dass aber Dr. Prowe seine Ansicht nicht ge- 
ändert, oder vielmehr, dass er den Anschein nicht geben will, sie ge- 
ändert zu haben, zeigen die ein Paar Zeilen weiter in lateinischer 
Uebersetzung wiederholten Worte., die wir bereits oben im deutschen 
Urtexte kennen gelernt : «Nicolaus ille Koppirnig, quem Krzyzanowski 
anno 1396 narrajb inter cives, Cracovienses receptum esse» u. s. w. 

Wir müssen nun gestehen, dass uns, die wir an der endgültigen 
Richtigkeit der Angabe Krzyzanowski's nie gezweifelt, das über die- 
selbe schon in der ersten Schrift Dr. Prowe's erhobene Gejammer, auf- 
fallend einer Mystificatiön ähnlich erschien. Die hier zuletzt ange- 
führten Worte aus einer Schrift, die Dr. Prowe für internationale Leser- 
kreise bestimmte und daher auch in lateinischer Sprache abfasste, 
steigerten in uns den schlimmen Eindruck und erhoben ihn fast zu der 
Ueberzeugung, dass Dr. Prowe bei der Behandlung dieser Frage sich 
nicht in geringem Maasse jener kleinen Mittelchen bediene , womit 
man in der Polemik mit leichter Mühe die Behauptungen der Gegner 
abschwächt und sie bei den uneingeweihten Zeugen, den Lesern, all- 
mählich discreditirt. Dies rief in uns den Beschluss hervor, keine 
Mühe zu sparen, um die Wahrheit über «Nicolaus Koppirnig» klar 
an den Tag zu bringen. Dem Beispiel Dr. Prowe's folgend, scheuten wir 
gleichfalls nicht, eine Reise nach Krakau zu unternehmen, in der Absicht, 
seine Behauptungen, wie er es mit Krzyzanowski einst that, an Ort 
und Stelle zu prüfen. Im Krakauer Gröd- Archiv («Archiwum akt 
grodzkich wojewödztwa Krakowskiego») legte man uns, auf die Bitte 
um das älteste Buch der «Acta consularia» einen Band vor, welcher 
das bei den Actenbüchern des 14. Jahrhunderts gewöhnliche Format 
eines seiner Länge nach gebogenen Folioblattcs, einer von den polnischen 
Archivisten so charakteristisch benannten «dudka» hatte. Die Ueber- 
schriffc: «Acta consularia ab anno 1392 ad 1422» bezeugte, dass wir 
keinen andern Band, als den von Krzyzanowski und Dr. Prowe inspi- 
cirten in den Händen hatten. Nachdem wir , um die erste Neugierde 
zu befriedigen, S. 489 aufgeschlagen und darauf auch wirklich die von 
Krzyzanowski citirte Stelle gefunden hatten, suchten wir uns mit dem 
Inhalt des Buches näher bekannt zu machen. Hierbei überzeugten wir 
uns leicht, dass dasselbe keine eigentlichen Gerichts- Verhandlungen 
enthalte. Es sind vielmehr darin verschiedene vor dem Rathsamte 
«bekannte» Privatverhandlungen der Stadteinwohner unter einander, 
jede zu ihrem respectiven Jahres- und Tagesdatum, meist in lateinischer, 
doch hie und da auch in deutscher Sprache verzeichnet, desgleichen 
auch Verpflichtungen einzelner Bürger dem Rathsamte gegenüber, 



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115 

Petent seinen Brief nicht mitbrachte, bürgten in der Regel 
zwei oder auch nur ein bewährter Zeuge aus den Bürgern 



geleistete Bürgschaften in Geldangelegenheiten u. s. w., kurz und gut* 
das Buch umfasst, was man in jener Zeit unter dem Namen «in- 
scriptiones» verstand, kurze, nach der mündlichen Aussage der 
Interessenten gemachte amtliche Eiuzeichnungen , welche den damals 
so langwierigen und kostspieligen Frozess des Urkundenausstellens ver- 
kürzen und ersetzen sollten. — Einer besonders sorgfaltigen Durch- 
sicht unterwarfen wir die Anfangeseiten des Bandes, denn es lag uns 
zunächst daran, die Namen wiederzufinden, die Dr. Prowe «unter denen 
der neu aufgenommenen Bürger» als an Kopernik anklingend aus- 
wählte und in seiner Schrift; angab. Das Aufsuchen derselben er- 
leichterte uns der Umstand, dass das Buch, nicht nur, wie es Dr. Prowe 
angiebt, paginirt ist, sondern dass auch durchweg auf jedem Blatte 
von einer späteren Hand — die aber viel älter ist, als die Pagination 
und etwa aus dem Ausgange des 15. oder dem 16. Jahrhundert sein 
mag — das Jahresdatum in arabischen Ziffern sich vermerkt findet. — 
Gross war nun unser Erstaunen, als wir zwar die Namen unter der 
richtigen Jahreszahl alle wiederfanden, von einer Aufnahme aber der- 
jenigen, denen sie dienten, in den Bürgerverband bei keinem die 
Bede war. Zum Beweise dessen lassen wir hier die betreffenden 
Gitate folgen: 

1. S. 4 zum Jahre 1392. «Dominus Nicolaus Zuppnik (nicht 
Czuppnik! Äupnik ist so viel als: der Salzbergwerksbeamte, 
Salzrichter, Salzgraf) debet facere racionem cum domino Gocz 
Czein super festo sancti Marthini» 

Derselbe Zuppnik zu demselben Jahre S. 9. «Item eodem 
die promisit Johannes Warschow domino Nicoiao Zuppnik X 
marcas grossorum infra XIIII diebus (sie) solvere sine dilacione 
et recusacione qualibet.» 

2. S. 27 zum Jahre 1393. «Jacob Czipser et AlbrechtReibnik 
(nicht Beipnik !) fideiusserunt .... pro duobus .... ad statuen- 
dum eosdem feria Ulla, proxima coram dominis consulibus.» 

3. S. 41 zum Jahre 1394. «Jacob Dornig (keine «Guttural- 
gemination!») promisit statuere Lodovicum» etc. 

4. S. 69 zum Jahre 1396. «Martinus Czirnyk (wiederum keine 
Gemination!) de suburbio civitatis Wratislaviensis (also kein' 
Krakauer Bürger!) nomine tutorio sue conthoralis Anne Quorum 
puerorum reeepit decem marcas grossorum . . . . a provido 
Nicoiao Dambraw nostri collega consilii» 

Auf welche Weise Dr. Prowe zu der Gewissheit gelang, dass die 
hier genannten «neu aufgenommene Bürger» waren, wird wohl nicht 
für uns allein ein Bäthsel sein. Allein Dr. Prowe zeigt uns hier nicht 

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116 

dafür, dass der Neuaufgenommene denselben nachträglich ein- 
reichen werde, wobei auch häufig — wie es die Krakauer 



blos, wie oben Dr. Watterieb, dass man bäufig dasjenige niebt zu sehen 
vermag, was man niebt seben will, sondern, dass man zuweilen die 
Dinge nicht, wie sie wirklieb sind, seben kann , sondern sie gerade so 
siebt, wie man sie seben will! 

Wir nehmen nun die Beschreibung unseres Bucbes wieder auf. 
Die verschiedenartigen Verhandlungen, die wir oben gekennzeichnet 
haben, nehmen den bei weitem grösseren Theil desselben ein, reichen 
jedoch nur bis zum Jahre 1412 und brechen hier (auf den letzten 
Blättern kehrt allerdings, aus einer Ursache, die wir nicht näher er- 
mittelten, das Jahr 1411 wieder) S. 466 plötzlich ab. Es folgen drei 
unbeschriebene Blätter. Die Seite 473 ist wieder von oben bis unten 
beschrieben, allein ein Blick auf dieselbe genügt schon, um sich zu 
überzeugen, dass der Inhalt der Schrift von dem der voraufgehenden 
Verhandlungen verschieden sein muss. Es sind in der That zwar noch 
immer amtliche «Einzeichnungen», allein Einzeichnungen einer einzigen, 
bestimmten Art, nichts anderes, als die Listen der neu auf- 
genommenen Bürger! Die Namen derselben wurden also hier 
auf den am Ende des Buches dazu reponirten Blättern, je nachdem 
den einzelnen Bewerbern die Bürgerrechte bewilligt worden waren, von 
dem jedesmaligen Rathsnotar eingetragen — so wenigstens ist der 
Umstand zu erklären, dass die Vermerke nicht von derselben Hand 
und mit verschiedener Tinte geschrieben sind. Die Liste hebt ohne 
jeglicher Ueberschrift einfach mit den Worten an: «Mathis Streucb 
(Strencb? Strgcz?) habet ius civile» und nur die Auslassung des letzten 
Wortes («civile») bei allen folgenden Namen deutet auf einen Anfang hin 
und bezeugt, dass hier kein Blatt ausgefallen sein kann. Das Jahr, das 
hier wie überall am oberen Blattrande aufgezeichnet worden, ist dasselbe 
Jahr 1392, mit dem auch die Verhandlungen am Anfange des Buches be- 
ginnen. S. 476 tritt das folgende Jahr mit der Ueberschrift ein : «Anno 
domini MCCCXCo tertio consules suut electi». S. 480 folgt dann das 
Jahr 1394, S. 485 das Jahr 1395 und endlich S. 489 das Jahr 1396, 
welches mit den Worten: «Concives de anno etc. (MCCC) XCo sexto» 
eingeleitet wird. In der siebzehnten Zeile von oben erscheint 
hier als der achte von den in diesem Jahre aufgenommenen «concives» 
jener im Texte von uns angeführte «Koppirnig». Das Buch schliesst 
mit S. 582, auf der die Bürgereinzeichnungen des Jahres 1422 beginnen. 
Wie soll man nun nach Allem dem nicht mit der höchsten 
Leichtfertigkeit des Dr. Prowe Benehmen taxiren, welcher Listen 
von neu aufgenommenen Bürgern erblickte, wo nicht die geringste 
Spur davon war und welcher, obgleich er wohl das Buch umgeschlagen 
und durchblättert hatte, da er einmal die Richtigkeit der An« 



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117 

Actenbücher zeigen, der Termin dieser Einreichung zu Pro- 
tokolle genommen wurde. Bei unserem «Koppirnig» ist der- 
selbe weggelassen, wahrscheinlich aus Rücksicht für den Bürgen, 
welcher ein wohlhabender und angesehener Stadtbürger ge- 
wesen zu sein scheint, da er gerade in diesem Jahre das 
Amt eines ßathsherrn bekleidete 50 ). 

In den Jahren 1433, 1434, 1438 und 1441 wird uns 
dann in denselben Krakauer Acten fünfmal ein Johannes 
Kopernik vorgeführt, welcher ein reichbegüterter Geschäftsmann 
gewesen sein muss, da wir ihn bald (im Jahre 1434) einem 
seiner Mitbürger eine Vollmacht «ad omnes causas et debita, 
ad faciendum et dimittendum omnia ac si ipse constituens ibi 
presens esset cum potestate constituendi alium» ertheilen, bald 
wiederum (im Jahre 1441) mit einem andern Krakauer Bürger 
Bürgschaft für 1200 ungerische Gulden leisten sehen, die er für 
einen «Petrus Basgerth concivis noster», dem Krakauer «Sub- 
camerarius» (Podkomorzy) Peter Szafraniec («Schaffrancz») 
auszuzahlen sich verpflichtet, falls Basgerth die 600 ungerische 
Gulden, die er dem Szafraniec schuldig bleibt, nicht an dem 
richtigen Termin abträgt, ulid zwar: «medium (die Hälfte der 
Summe von 1200 Gulden) nomine debiti principalis (der Schuld 



gäbe, dass es mit dem Jahre 1422 endige, constatiren konnte, doch 
die so sehr in die Augen fallenden Namenverzeichnisse am Ende 
desselben zu sehen nicht vermochte, der endlich auf Grund dergleichen 
«Forschungen» (!) den verstorbenen Krzyzanowski vor aller Welt 
des Betruges zu verdächtigen wagte? 

Wir appelliren in dieser Hinsicht an das gesunde Urtheil aller 
unserer Leser und haben hier noch nur in Bezug auf Krzyzanowski 
zu bemerken, dass, wenn ihm eine Ungenauigkeit bei seiner Angabe 
vorgeworfen werden kann, so ist es höchstens nur die, dass er — 
— übrigens durch ein höchst unschädliches und leicht erklärliches 
Versehen — den «Koppirnig» als an «siebzehnter Stelle unter den im 
Jahre 1396 aufgenommenen Bürgern» genannt, vorführt, während er 
vielmehr «in siebzehnter Zeile» genannt, sagen sollte. Auch macht 
er den Dambraw unmotivirterweise zu einem Böhmen, obgleich diese 
Namensform in hohem Grade uncechisch und vielmehr eine rein 
polnische ist. 

60 ) Vgl. in der vorhergehenden Anmerkung die Worte: «a provido 
Nicoiao Dambraw nostri collega consilii.» 



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118 



Basgerth's) et medium nomine pene ob non factam solu- 
cionem» 51 ). 



81 ) Wir theilen hier letztere Verhandlung deswegen so ausführlich 
mit, weil Dr. Prowe, der übrigens nar die Anfangsworte derselben 
anfahrt (zur Biogr. S. 40) * sich ganz den Anschein geben will, als ob 
er es wäre, der sie, gleich den übrigen beiden von ihm angeführten 
Notizen über Johannes Kopernik, zum ersten Male durch Druck ver- 
öffentlichte. Dieses Citat war indessen schon drei Jahre vor dem 
Erscheinen der Schrift Dr. Prowes, von demselben Ambr. Grabowski, 
mit dem Dr. Prowe, wie wir es selbst von ihm wissen (vgl. oben 
Anm. 49, S. 112), in Krakau umgegangen, in den Jahrbüchern der 
Krakauer Gesellschaft der Wissenschaften («Roczniki Towarzystwa 
Naukowego Krakowskiego») 1850, Band V (XX), S. 620, Artikel. 
Nr. XVIII in extenso mitgetheilt worden! Und Grabowski erklärte 
dabei nicht nur mit aller Bestimmtheit, dass er seine Nachricht einem 
Bande der «Acta Consularia» («z ksiegi aktöw radzieckich») entlehnt 
habe, sondern er gab auch die Ordnungsnummer desselben im Krakauer 
Archiv (1536), die Jahre, die er umfasst (1412—1449, es ist also, wie 
wir sehen, genau die Fortsetzung des oben besprochenen Bandes der- 
selben Acten) die Seite, wo er seine Notiz gefanden (440) aufs Gewissen- 
hafteste an. 

Allein es ist dies noch nicht die schlimmste der Ungenauig- 
keiten, deren sich Dr. Prowe beim Anführen seines «Johannes Kop- 
pernick» schuldig machte. Er wirft, S. 39 seiner Schrift, dem 
Krzyzanowski vor, er habe in dem oben angeführten zweiten Bande 
der «Acta Consularia» denselben «übersehen». Wäre nun Dr. Prowe 
selbst, wenn auch nur in diesem einzigen Falle, des gleichen Vergehens 
ledig! — Aus den Auszügen aber, die Herr Theodor LuszczyÄski aus 
dem nämlichen Actenbuche in dem «Pamietnik krakowski» für 1866, 
Nr. 2, publicirte, erfahren wir, was Dr. Prowe hier seinerseits «über- 
sehen» hat. Es sind — doch recht merkwürdig — gerade die beiden 
einzigen Stellen in den Acten, wo der Name Kopernik in der «ungemi- 
nirten» Form »Copernik» erscheint! — Die älteste Erwähnung des 
«Johannes Copernik» geschieht aber demnach nicht, wie es Dr. Prowe 
angiebt, S. 331 des 2. Bandes der «Acta Consularia», sondern viel- 
mehr schon S. 319 desselben zum Jahre 1433. Kopernik tritt hier als 
ein «familiaris» des «Johannes Bank de Wratislavia» auf und zahlt im 
Namen desselben eine Geldsumme Peter Gleiwicz von Sosnow Edlen 
zu Eraltitz aus. Die andere Erwähnung des Johann «Copernik» ist 
vom Jahre 1438. Es theilte sie mit Ainbrozy Grabowski in: «Skarb- 
niczka naszej archeologii.» Lipsk 1854, S. 191. Sie lautet: «Johannes 
Copernik resignavit conciyium fer. 2. post Francisci». (Demnach war 



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119 

Im Lemberger Stadtarchiv fand sich ferner eine Notiz, die 
sich auf einen aus der Krakauer Vorstadt Kleparz stammenden 
Seiler, Namens Nicolaus Kopernik, bezieht. Dieselbe wurde 
zuerst von Jan Nepomucen Kamienski in der von ihm heraus- 
gegebenen Zeitschrift: «Rozmaitosci Lwowskie» Nr. 18, 16. Mai, 
1843 veröffentlicht. Sie ist aus dem Jahre 1439 und lautet 
nach Kamieriski's Angabe: «Nicolas Koppernik Zayler cum 
literis bonis de Cloppars acceptavit ius civile» 52 ). 

Ausser • diesen Zeugnissen aus älterer Zeit, finden sich in 
den Krakauer Acten noch Spuren, dass die Familie Kopernik 
noch im 17. Jahrhundert die polnische Hauptstadt bewohnte. 



J. Kopernik nicht mehr ein krakauer Bürger, als er im Jahre 1441 
für Peter Basgerth einstand.) — 

Das ist aber noch nicht Alles. Dr. Prowe wird doch gewiss am 
allerwenigsten behaupten können, die Schriften Krzyzanowski's, auf die 
er so häufig in seiner Abhandlung zurückkkommt — nicht gelesen zu 
haben. Nun beschwert sich Krzyzanowski S. 9 seiner Hauptschrift: 
«Mikolaja Kopernika spomnienie jubileuszone» ausdrücklich darüber, 
dass der die Verhandlungen der Jahre 1431 — 1450 (richtiger übrigens 
hätte er gesagt 1412—1450, oder wenigstens 1422— 1450) umfassende 
Band, in welchem sich vermuthlich manche schätzbaren Beiträge 
zur Geschichte der Koperniks in Erakau würden gefunden haben, in 
dem krakauer Archive fehle und aller Wahrscheinlichkeit nach ver- 
loren gegangen sei. Der Band hat sich indessen in der Folge wieder 
gefunden und sein Abhandensein zu Zeiten KrzyzanowskTs erklärt 
Theodor Luszczynski a. a. 0. dadurch, dass er aus Versehen verlegen 
und wahrscheinlich in Folge dessen auch falsch einregistrirt worden 
war. Daher führt er auch noch jetzt die hohe Ordnungsnummer 1536, 
welche bei einem Actenbande, der zu den ältesten des Archivs gehört, 
billigerweise befremden dürfte. — Mit welchem Recht, fragen wir, 
darf nun Dr. Prowe, nach dem obenerwähnten Geständniss Krzyza- 
nowski's, mit solch 1 einer gelassenen Suffisanz (z. B. S. 39) die Worte 
schreiben: «In dem folgenden Bande der ««Acta consularia»», die bis 
zum Jahre 1449 reichen, findet sich einigemal — was Krzyza- 
nowski übersehen hat — ein ««Johannes Koppernick»» erwähnt»» — ? 
Ist das nun noch immer nur Leichtfertigkeit oder ist es schon 
etwas Anderes! 

5S ) Kamienski beruft sich hiebei auf das Buch Nr. 1166 des Lern* 
berger Stadtarchivs p. 210. Wir haben die Nachricht nach Krzyza- 
nowskTs «Spomnienie jubileuszowe» S. 10 mitgetheilt. Dr. Prowe 
ignorirt sie vollständig. Dürften wir fragen warum? 



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120 

In dem Buche Nr. 35 des Krakauer Gr6d- Archivs, überschrieben : 
«Acta inscriptionum officii consularis Cracoviensis ab A. 1621 
ad 1629» fanden wir auf der Seite 499 zum Jahre 1625 einen 
«Georgius Kopernik revenditor (Vorkäufer, Höker) eins Cra- 
coviensis» erwähnt 5S ) und Ambroiy Grabowski fuhrt in seinem 
Werke: «Starofcytnicze wiadomosci o Krakowie» S. 268 eine 
von Dr. Prowe nur mit höchstem, wenn auch keineswegs ge- 
rechtfertigten, Misstrauen aufgenommene Nachricht an von 
einem «Grzegorz Kopernik», welcher im Jahre 1626 «in der 
Angelegenheit des Kaufes eines Töpferladens vor das Raths- 
amt sich stellt». Im Ganzen sind uns also unter den Bürgern 
Krakau's zu verschiedenen Zeiten fünf verschiedene Per- 
sonen 84 ) überliefert, die mit dem Thorner Astronomen den 



M ) Die Verhandlung, in welcher uns jener Georgius Kopernik vor- 
geführt wird, ist datirt: «feria 6 a ante Dominicam Misericordiae proxima 
A° Dni 1625.» Es ist das Protokoll eines Zeugenverhörs «ad affec- 

tationem et instantiam honorati Mathiae Jarmusz pellionis 

propter recognoscendam de legitimo ipsius ortu genealogiam.» Nach 
der Aussage des ersten Zeugen, des «honoratus Bartholomaeus Gaiowski 
civis Cracoviensis» folgen die Worte: «Secundus testis honoratus 
Georgius Kopernik revenditor civis Cracoviensis sub simili jura- 
mento elevatis versus coelum duobus manus dextrae digitis praestito, 
idem quod et prior testis recognovit.» 

M ) Von diesen fünf wird hier nur jener «Georgius Kopernik» vom 
Jahre 1625 zum ersten Mal aufgeführt, die übrigen vier waren alle schon 
vor der Herausgabe der ersten Schrift Dr. Prowe's (1853) aus Krzyza- 
nowski's und Grabowski's Mittheilungen Allen und speciell dem Dr. 
Prowe bekannt. Trotzdem schreibt derselbe Dr. Prowe noch im Jahre 
1860 folgendes: «Cracoviae fortuna minus invida (quam Thoruno) 
actis et consularibus et iudiciariis pepercit; attamen Poloni non 
indagarunt nisi unum (!) huius nominis civem Nicolaum ««Cop- 
pirnig»», qui anno 1396 civitatem Cracoviensem impetrasse dicitur. 
Alterum ex hac gente civem Cracoviensem ipse (!) reperi in 
actis consularibus ««Johannem Coppernik»», Nicoiao Koppernigk Thoru- 
nensi, patri astronomi, fere aequalem.» (S. Prowe «de Nicolai Coper- 
nici patria» S. 24.) Wie wenig Richtigkeit diese ganze Erzählung 
in sich schliesse, wird der Leser, der uns aufmerksam gefolgt, leicht 
einsehen und sich danach, wie auch aus so manchem Vorherangefuhrten 
über des Dr. Prowe schriftstellerische Gewissenhaftigkeit und Zuver- 
lässigkeit ein Urtheil bilden können. 



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121 

gleichen Familiennamen führten 55 ). Erwägt man diesen 
Umstand, so wird man, wenn man anch von Hanse ans so 



66 ) Wir finden in Bartoszewicz's Lebensbeschreibung des Copernicus 
(Warsch. Ausg. S. XLIV) an der Stelle, wo er die krakauer Namens- 
vetter des Astronomen aufzählt, unter anderem folgende Worte: «Ita 
unus (seil, e gente Copernicana) apud Capitulum Cracoviense ministerio 
aliquo fungebatur, quod occasionem ei praebuit visitandi oppidi Pabiani- 
carum; alius honore erat habitus apud Petrum Schafranium Subcame- 
rarium Cracoviensem aut optime quidem ei notus. Alius erat Cister- 
ciensis, ut videtur, in vico Mogila, ubi (? et ?) una cum matre domum 
habebat in via Slavcovia (Slawkowska heisst bekanntlich eine der 
Hauptstrassen Erakaus). Alius deinde Joannis non semel mentio fit in 
actis publicis ad Ladislai ejusque fratris Casimiri regnum pertinentibus.» 
Die hier zuerst angefahrte Person ist, allem Anschein nach, eine zum 
Theil von Erzyzanowski fingirte. Derselbe erzählt nämlich (Spomnienie 
jubileuszowe S. 9), dass naoh einer angeblichen «Ueberlieferung», das 
Städtchen Pabianice jenem Nicolaus Eopernik des Jahres 1396, den er 
hier «den Grossvater des Astronomen (?) nennt, «nicht fremd» gewesen 
sein soll und dass er dasselbe «in Angelegenheiten des krakauer Dom- 
capitels» zu besuchen pflegte. Anlass zu dieser «Ueb er lieferung» mag 
indessen jenes urkundlich bewährte Vorkommen bei Pabianice einer 
Bauernfamilie des Namens Kopernik gegeben haben — Erzyzanowski 
deutet es ja ohnehin an durch die Bemerkung, dass diese Bauern ihren 
Namen doch wahrscheinlich, wie es noch jetzt so häufig unter dem 
polnischen Landvolke geschieht, jenem Eopernik bei einem seiner häu- 
figen Aufenthalte in Pabianice werden abgelauscht haben. — Der in 
zweiter Reihe von Bartoszewicz genannte Eopernik ist, wie leicht zu 
ersehen, mit Johannes Eopernik, den er an vierter Stelle erwähnt, voll- 
kommen identisch, (vgl. oben S. 117) und was den dritten anbetrifft, 
jenen «Cisterciensis», auf den Bartoszewicz noch einmal in seiner Ab- 
handlung zurückkommt, um mit dessen Namen, welcher «de öoppirnig» 
lauten soll, seine Hypothese von der Abstammung der ganzen Familie 
aus dem bekannten oberschlesischen Dorfe zu belegen — so gehört 
derselbe, wie wir es hier gleich darthun wollen, wohl gar nicht unter 
die Namensvetter oder Geschlechts verwandten des Thorner Astronomen. 
Die Sache verhält sich folgendermassen: Das auf unsern Cistercienser- 
mönch bezügliche Actenexcerpt publicirte im Jahre 1854 in extenso 
Ambroey Grabowski in der Schrift: «Skarbniczka naszej archeologii» 
S. 191 mit Hinweisung auf die «Acta judiciaria ab A. 1416 usque ad 
A. 1430» des krakauer Archivs. Der Inhalt der Verhandlung, welche 
von dem Jahre 1424 sein soll, lautet, dass «Anna», Wittwe des 
«Michael Rothals» nebst ihrem Sohne, welcher «Dominus Johannes, 
frater ordinis Cisterciensis de Coppirnig» genannt wird, zu Gunsten 



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122 

misstrauisch, und in unserm speciellen Falle Koperniks krakauer 
Abkunft von vornherein so sehr abhold ist, wie Dr. Prowe, 
doch immer wenigstens ebenso viel wie er zugeben müssen, 
nämlich, die Wahrscheinlichkeit dieser krakauer Ab- 
kunft. Stosst mau einmal diesen Gedanken nicht absolut von 
sich ab, so wird die Nachricht, dass Niclas Kopernik, Vater 
des Astronomen, auch nach dem Jahre seiner Uebersiedlung, 
wie es Zernecke angiebt (1462), in häufigen Beziehungen zu 
Krakau stand, mit zu einer neuen Bestätigung seiner dortigen 
Abstammung werden. Denn es passt nichts zu einer derartigen 
Annahme besser als jene wiederholte Anwesenheit Kopernik's 



eines «Heinricus Sold» auf ihr Haus in Krakau verzichtete : «domum 

suam in platea Slaukouiensi sitam, que singnlis annis oen- 

suerat tres marcas census terragii Martino Kestener, amico quondam 
Nicolai Cromer.» Wäre nun «de Coppirnig» der richtige Familien- 
name des Cisterciensers, so würde schon von vornherein der Umstand 
auffallen müssen, dass der Sohn anders als seine Mutter geheissen. 
Grabowski sucht auch diesen Widerspruch dadurch zu beseitigen, dass 
er annimmt, der Mönch sei ein Sohn der Anna Bothals aus ihrer ersten 
Ehe mit einem Kopernik gewesen. Wie sehr aber ein solcher Fall an 
sich noch immer denkbar wäre, so schliesst ihn hier doch eine andere 
Erwägung aus. Denn «de Goppirnig» kann in dem Zusammenhange, 
wie es hier steht, kein Familienname sein. «Dominus Johannes, frater 
ordinis Cisterciensis de Goppirnig», kann nur heissen, dass »Dominus 
Johannes» ein Mönch Cistercienser Ordens zu Coppirnig war, — als 
Familienname würde «de Coppirnig», wie leicht zu begreifen, unmittelbar 
nach dem Vornamen folgen müssen. Die Cistercienser -Abtei, in 
welcher unser Mönch zu Hause war, ist aber gewiss nicht in jenem, 
viellach erwähnten schlesischen Dorfe zu suchen. Es kann hier keine 
andere gemeint sein, als das in ganz Polen berühmte Kloster zu 
Koprzywnica, welches, wie sich unsere Leser wohl erinnern werden, 
zuweilen auch in der Form «Copirniz» in alten Urkunden erscheint. 
Ambrozy Grabowski las nun «Coppirnig» für «Coppiraicz» und hieraus 
ging das ganze Missverständniss hervor. In dieser Ueberzeugung wur- 
den wir in Krakau von einer zweiten Person bestärkt, die uns ohne 
Aufforderung unsererseits versicherte, aus eigener Einsicht zu 
wissen, dass Grabowski sich hier in der That das oben besprochene 
Versehen habe zu Schulden kommen lassen und dass Koprzywnica, 
nicht Kopernik in den Acten gemeint sei. Nach diesem Zeugniss erach- 
teten wir uns als der Mühe erledigt, das Citat Grabowskfs, zu dem er 
keine Seitenzahl angab, in dem umfangreichen Actcnbande aufzusuchen. 



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123 

in seiner Vaterstadt, wo ihm unzweifelhaft viele Freunde, 
viele verschiedenartigen Angelegenheiten zurückgeblieben waren- 
Das Andenken an manche Geldgeschäfte, die er dort zu ver- 
richten hatte, haben uns die krakauer Actenbücher auf- 
bewahrt 56 ). Wir wissen aber, dass es nicht blos Sachen des 
materiellen Gewinns waren, welche Kopernik in der polnischen 
Hauptstadt betrieb. Er suchte dort auch Pflichten von ganz 
entgegengesetzter Natur obzuliegen. — Nach der schlichten, 
biederen Sitte seiner Zeit, wo jeder, noch so sehr thätige und 
regsame Geschäftsmann, mitten im wirtren Treiben des alltäg- 
lichen Lebens doch immer hin uud wieder an das Jenseits 
dachte und mit kindlicher Hingabe nach den Mitteln griff, 
die ihm die Kirche zum Trost und zur Sühnung entgegen- 
bot, — hatte auch unser Kopernik zur Zeit eines seiner 
krakauer Aufenthalte, c damit ihm der Lohn des ewigen 
Lebens glücklich mochte zu statten kommen», zu einem jener 
segensreichen Mittel seine Zuflucht genommen. Er trat mit 
seiner Frau und seinen Kindern als sogenannter «frater ter- 
tiarius» dem Dominicanerorden bei und sicherte sich dadurch 
im Leben und nach dem Tode Antheil an der Gnade, die aus 
den Messen, Gebeten und geistlichen Verrichtungen aller Art 
floss, welche der genannte Orden für seine Brüder und 
Schwestern veranstaltete. Das Zeugniss, welches uns mit 
diesem Umstände aus des Niclas Kopernik Leben in Kenntniss 
setzt, ist das lateinische Originalattestat, welches ihm über 
seinen Beitritt im Jahre 1469 (am 10. März) von Jacob 
Zargba, dem «provincialis Poloniae ordinis Praedicatorum» zu 
Krakau ertheilt wurde. Warum suchte nun Kopernik das- 
selbe geradezu in Krakau nach, während er sich doch ein 
gleiches in Thorn von dem Prior des dort existirenden Domi- 



68 ) Die drei Stellen, an denen Niclas Kopernik in den krakauer 
Acten und zwar zu den Jahren 1470, 1473 und 1476 erscheint, gab 
zuerst Krzyianowski (spömn. jubil. S. 11) an. Nach ihm Dr. Prowe 
z. ßiogr. S. 26 — 27. Die Resultate der «krakauer Forschungen» 
Dr. Prowe's reduciren sich demnach genau avf die zweimalige Er- 
wähnung zum Jahre 1434, in den «Acta consularia», des damals schon 
anderweitig aus denselben bekannten Johannes Kopernik! 



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124 



nicanerklosters leicht hätte holen können, ist eine nicht ganz 
geläufig zu beantwortende Frage, welche anch zn mannigfachen 
Conjecturen Anlass gegeben hat 5 ?). So hat einer der neueren 



87 ) Wir theilen hier die Urkunde in extenso mit, da dieselbe 
den deutschen Biographen des Copernicns ganz unbekannt geblieben 
ist. Dr. Prowe, der von ihrer Existenz durch Krzyzanowski (spomnienie 
jubil. S. 11) benachrichtigt war und welcher doch sonst so gern auch 
die geringfügigsten Details über des Copernicus Familienverhältnisse 
aufsuchte und in seine Schrift aufnahm, übergeht unser Actenstück 
mit Schweigen. Dasselbe ist gedruckt in dem von Felix Bentkowski 
herausgegebenen «Pamigtnik Warszawski,» 1819, Nr. 7, Juliheft S. 372 
und zwar nach dem auf Pergament geschriebenen, mit dem wohlerhal- 
tenen, an einem Pergamentstreifen hängenden Siegel des Ausstellers 
versehenen Originale, welches dem gelehrten Bedacteur nach seiner 
Aussage von brist Joseph Regulski, Commandanten des Cadettencorps 
zu Ealisz, mitgetheilt wurde. Die Urkunde kam darauf in den Besitz 
der Warschauer Gesellschaft der Wissenschaftsfreunde, in deren Samm- 
lungen sie Krzyzanowski noch sah. Sie theilte wahrscheinlich nach 
1831 die Geschicke dieser Sammlungen und wanderte mit denselben, 
nach der Auflösung der Gesellschaft, nach Petersburg, in die kaiserliche * 
Bibliothek. 

«Provido Nicoiao Kopernik (dass diese Schreibart die des Ori- 
ginals sei, wollen wir trotz aller Wahrscheinlichkeit, die dafür spricht, 
nicht verbürgen) civi Thorunensi et devotae Barbarae consorti ipsius, 
cum liberis eorum, Culmensis dioecesis frater Jacobus de Bidgosüa 
(Zargba), Provincialis Proloniae ordinis praedicatorum, salutem in do- 
mino Jesu et spiritualem consolationem! Exigente vestrae devotionis 
affectu, quem ad nostrum geritis ordinem, vobis omnium missarum, 
orationum, praedicationum, jejuniorum, vigiliarum, abstinentiarum, dis- 
ciplinarum, studiorum, laborum ceterorumque bonorum operum, quae 
dominus noster Jesu Christus propter fratres et sorores provinciae 
nostrae fieri dederit, universorum participationem, tenore praesentium 
in vita pariter et in morte concedo specialem, ut multiplici suffragiorum 
praesidio hie augmentum gratiae et in futuro mereamini praemium 
vitae aeternae beatifice adipisci. Volens insuper ex speciali gratia et 
dono singulari, ut, cum obitus vester, quemDeus felicem faciat, nostro 
in provinciali Capitulo fuerit nunciatus, pro vobis, sicut pro ceteris nostri 
ordinis defunetisfratribus fieri consuevit, orationum suffragia devotius pera- 
gantur. In quorum testimonium sigillum officii mei provincialatus prae- 
sentibus (jluxi appendendum. Datum in conventu Cracoviensi deeima die 
Mensis Martii. Anno Domini Millesimo quadringentesimo sexagesimo 
nono.» — 



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125 

polnischen Biographen des Nicolaus Copernicus (Szulc. Äycie 
Mikotaja Kopernika, Warschau, 1855, S. 23) in dieser That 
seines Vaters einen Act patriotischer Gesinnung erblicken 
wollen. Es war damals, meint derselbe, erst kurz nach dem 
grossen Kriege zwischen Polen und dem Orden. Die Thorner 
Dominicaner . sollen sich während des ganzen Verlaufes des- 
selben stets als ganz besondere Freunde des Ordens erwiesen 
haben und daher wollte lieber der patriotische Niclas Kopernik 
mit Frau und Kind die mühsame Reise nach Krakau, seiner 
Vaterstadt, unternehmen, wo er im Kloster noch gute alte 
Bekannte hatte, als es mit dem verrätherischen Thorner 
Convent zu thun haben. Wie sehr eine derartige Erklärung 
weit hergeholt und geradezu lächerlich ist, bedürfte wohl 
hier keiner langen Auseinandersetzung. — Aus dem Wort- 
laut der Urkunde geht nicht einmal die persönliche 
Anwesenheit Kopernik's — geschweige denn die seiner Familie 
— in Krakau mit Sicherheit hervor und es liegt die Ver- 
mnthung nahe, dass er das Zeugniss gerade durch die Ver- 
mittelung der Thorner Dominicaner erhielt. Indessen, da wir 
Koperniks anderweitige Beziehungen zu Krakau und seine 
wiederholten Besuche daselbst kennen, da ferner in der Urkunde 
von einer dritten Person nicht die Rede ist, so wird die An- 
nahme, er habe es sich auf einer seiner Reisen nach Krakau 
persönlich ausgewirkt, das Meiste für sich haben. Wir 
möchten aber darin anstatt des patriotischen Eifers höchstens 
nur einen Wink mehr dafür erblicken, wie innig die Bande 
waren, welche den Vater des Copernicus an seine Vaterstadt, 
an das polnische Krakau, knüpften. 

So haben wir nun alle Zeugnisse angeführt, welche für die 
Krakauer Herkunft des Niclas Kopernik irgend wie geltend 
sein konnten. Es folge jetzt die Kehrseite des Bildes. Wir 
dürfen nun Dr. Prowe reden lassen, dessen Bemühung es 
doch hauptsächlich war, «die Unsicherheit der Quelle nach- 
zuweisen, auf welche man die Einwanderung aus Krakau bis- 
her allein stützte» 58 ). * 



M ) Zur Biogr. S. 37. Dr. Prowe ist indessen selbst zu seinem 
Jammer der unwillkürliche Entdecker eines zweiten, mit Zernecke 
gleichlautendem Zeugnisses (der Danziger Stammtafel) geworden. 



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126 

Dr. Prowe macht sich in seiner Schrift zuerst daran, das 
Zeugniss des Zernecke, jenes «einzigen Gewährsmannes für die 
Herkunft des Niclas Koppernigk aus Krakau» 59 ) zu prüfen 
und zu untergraben. Nach Zernecke ist der Vater des Nico- 
laus im Jahre 1462 Bürger zu Thorn geworden. Allein 
Niclas Kopernik tritt bereits im Jahre 1459 in den Thorner 
Schöppenbüchern auf, als Bevollmächtigter eines Danziger 
Bürgers, für welchen er eine Klage wegen einer Schuldforde- 
rung desselben vor dem Gerichte der Altstadt Thorn anstellt. 
Diese Nachricht genügt dem Dr. Prowe, die ganze Angabe des 
Zernecke «vorläufig in Zweifel zu ziehen , so lange bis sich 
genauere urkundliche Belege dafür auffinden lassen». Seine 
Gründe zu dieser Erklärung reduciren sich 1. auf die aus dem 
Schöppenbuch hervorgehende Thatsache, dass Niclas Kopernik 
nicht, «wie man früher anzunehmen pflegte», erst in späteren 
Jahren in Thorn eingewandert sei, sondern wenigstens schon 
im Jahre 1459 «in Thorn seinen Wohnsitz gehabt hat»; 2. auf 
die «Un Wahrscheinlichkeit» , dass einem Krakauer die Voll* 
macht zur Klage vor dem Thorner Gerichte von einem Dan- 
ziger übergeben worden wäre; 3. Dr. Prowe hebt endlich den 
Mangel einer Angabe von Kopernik's Heimath im Schöppen- 
buche hervor, was in dem Fall, wenn er als Auswärtiger vor 
Gericht erschienen wäre, nicht weggelassen sein würde G0 ). 
Ausserdem bemerkt noch Dr. Prowe mit Nachdruck , dass die 
beiden Angaben Zernecke's über die Abstammung aus Krakau 
sowohl, als auch über die Erwerbung des Thorner Bürger- 
rechts erst in der zweiten Auflage seiner Chronik sich be- 
finden , dass er für die erste seinen Gewährsmann nicht an- 
führt und sich für die zweite auf eine Thorner Handschrift 
aus dem Ende des XVII. Jahrhunderts — das ms. Austenia- 
num — beruft, «in welcher ich jedoch, sagt Dr. Prowe t die 
Notiz nicht habe auffinden können» 61 ). 

Wir möchten nun in Bezug auf den ersten der obigen drei 
Einwürfe bemerken, dass aus jener Angabe des Schöppen- 



5Ö ) Eine beliebte Locution des Dr. Prowe in Bezug auf Zernecke. 
Vgl. z. Biogr. S. 14 u. 37. 

60 ) Prowe, z. Biogr. S. 13—15. 

61 ) Prowe, z. Biogr. S. 14 u. 37, 

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127 

buches zunächst nichts Anderes gefolgert werden kann als 
nur, dass sich Niclas Kopernik im Jahre 1459 in Thorn 
aufhielt, keineswegs aber, dass er «wenigstens schon da- 
mals in Thörn seinen Wohnsitz gehabt hat.» Die Angabe 
Zernecke's, er habe erst 1462 dort das Bürgerrecht erhalten, 
schliesst ja einen früheren Aufenthalt des wohlhabenden 
Krakauer Geschäftsmann in Thorn gar nicht aus. — Die «Uh- 
wahrscheinlichkeit» , auf welche sich dann die zweite Ein- 
wendung Dr. Prowe's stützt, leuchtet uns ebenfalls wenig ein ; 
es konnte ja Kopernik ein angesehener, durch seine ausge- 
breitete Handelspraxis in Krakau und in Thorn wohlbekannter 
Mann gewesen sein — und übrigens, fragen wir, bringt uns 
Dr. Prowe auch nur irgend einen Beleg bei, die von ihm aus- 
gesprochene Unwahrscheinlichkeit, wenn auch nur etwas wahr- 
scheinlich zu machen? Im Gegentheil sind wir schon aus 
den wenigen Actenexcerpten, die wir hier beigebracht haben, 
im Stande, ein gegen diese «Unwahrscheinlichkeit» sprechen- 
des Beispiel anzuführen. Es durfte ja Johannes Kopernik in 
Krakau, nachdem er im J. 1438 auf das Bürgerrecht daselbst 
verzichtet hatte, drei Jahre nachher (1441) doch vor dem 
Krakauer «officium consulari um» erscheinen, und zwar als Bürge 
für eine» Krakauer Bürger ; warum durfte also in Thorn nicht 
ein Auswärtiger im Namen eines Auswärtigen eine Klage er- 
heben ? Oder will uns etwa Dr. Prowe den Paragraphen des 
in Thorn geltenden Stadtrechtes angeben, wonach nur Thorner 
Bürger die Befugniss hatten, vor den städtischen Gerichten 
gegen Thorner Bürger zu klagen? Noch weniger kann uns 
der dritte Punkt befriedigen: da nun einmal von Niclas Ko- 
pernik bei der Erwähnung seines Namens nicht gesagt wird, 
dass er aus Krakau stamme, muss er notwendigerweise ein 
geborner Thorner sein. Derartige negativen Beweise werden 
selten zwingend, um so mehr in unserem Falle, wo nicht zu 
vergessen ist, dass wir es mit der uncorrecten, unbestimmten, 
keine feste Normen beobachtenden Ausdrucksweise der mittel- 
alterlichen Amtssprache zu thun haben. Dr. Prowe stellt sich 
aber, indem er den Zusatz des Heimathortes in den Thorner 
Schöppenbüchern, wenn Fremde vor Gericht erscheinen, zu 



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einer Regel erhebt, die keine Ausnahme duldet 62 ), einiger- 
massen mit sich selbst in Widerspruch. Denn er weist ja 
selbst mehrfach auf jene Unstätigkeit der Ausdrucksweise in 
den Gerichtsacten jener Zeit hin 63 ). Allein dieser Umstand 
ist ihm leider nur dann gegenwärtig, wo er sich desselben zur 
Schwächung der ihm missfallenden Behauptungen seiner Gegner 
bedienen kann, und wohlverstanden: quod licet Jovi non 
licet bovi. Dr. Prowe darf wohl Erzyzanowski zurecht- 
weisen 64 ) , wenn derselbe auf eine ähnliche Weise die Un- 
genauigkeit der Amtssprache des XV. Jahrhunderts benutzen 
wollte, um ein Argument mehr für die polnische Nationalität 
seines Copernicus dadurch zu gewinnen 65 ), er selbst aber darf 
es z. B. übersehen, dass Niclas Eopernik, im Jahre 1476 ein 
anerkannter, unzweifelhafter Thorner Bürger, in den Krakauer 
Gerichtsbüchern doch ganz ohne dem «üblichen Zusatz» «aus 
Thorn» und dazu noch dreimal nach der Reihe in einer und 
derselben von Dr. Prowe ausführlich niitgetheilten Verhandlung 
genannt wird 66 ). Was die übrigen Einwendungen Dr. Prowe's 
anbetrifft, scheinen sie uns ebenfalls auch von keinem ent- 
scheidenden Gewichte zu sein. Wenn ein Schriftsteller in der 
zweiten Ausgabe seiner Schrift, die er eine «vermehrte» nennt, 
Zusätze einrücken lässt, die in der ersten fehlen, so verdienen 
diese Zusätze, als Frucht einer verbessernden, ergänzenden 
Durchsicht, eher mehr als weniger Glaubwürdigkeit, wie der 
ursprüngliche Text, es sei denn, dass nachgewiesen wird, der 
Verfasser habe sich in jenen Zusätzen ganz besonders falsch 
und parteiisch erwiesen und dass er durch dieselben eine durch- 
greifende Aenderung der ursprünglichen Tendenz seiner Schrift 



•*) «Der Zusatz .... wird nie ausgelassen». Zur Biogr. S. 14. 

• 8 ) Zur Biogr. S. 20, Anmerk. 

M ) Zur Biogr. S. 50 u. 51. 

**) Er behauptete nämlich von dem Inscriptionsbuche der Krakauer 
Universität im XV. Jahrhundert, dass der Familienname der polnischen 
Jünglinge nicht in dasselbe eingetragen wurde, sondern bloss der Tauf- 
name, und dass nur bei fremden Jünglingen Tauf- und Familienname 
angegeben wurden. 

66 ) S. Prowe, zur Biogr. S. 27. 



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129 

zu Gunsten einer neu ergriffenen Idee oder Partei habe er- 
zielen wollen. So lange uns nun dies Dr. Prowe in Bezug 
auf Zernecke nicht zeigt, so lange er uns nicht nachweist, 
dass er den Zusatz über die Krakauer Abstammung Eoperniks 
etwa aus Schmeichelei für die Polen und in der Absicht habe 
einrücken lassen, den Ruhm seiner Vaterstadt zu schmälern, 
so lange dürfen wir, und müssen sogar seiner Nachricht bei- 
pflichten , wenn sie auch Dr. Prowe im «Msc. Austenianum» 
nicht wiederzufinden vermochte 67 ). 

Wir hoffen nun, es werde nach Allem dem obengesagten 
wohl jedem eiuleuchten müssen, wie wenig es doch Dr. Prowe 



67 ) Das letztere kann übrigens, wie uns die Erfahrung lehrt» 
wieder nur in einem Versehen des Dr. Prowe selbst begründet sein. 
Denn, sollte man annehmen, dass Zernecke seine Nachricht erdichtet 
habe und dass folglich Niclas Kopernik zu Thorn geboren sei, wie 
würde man sich dann die Angabe des wohlbenachrichtigten Verfassers 
der Danziger Stammtafel, — dass er «von Cracau» stammte, — er- 
klären können, zumal da die Stammtafel bekanntlich «ein älteres Zeug- 
niss ist, als Zernecke»? — Wie wenig man aber den Zernecke der 
Schmeichelei den Polen gegenüber zeihen kann, wird ein Jeder, dem 
sein sonstiges Leben und besonders die Rolle, die er im berühmten 
Thorner Prozess des J. 1724 gespielt hat, nicht bekannt ist, schon aus 
folgender in beide Auflagen seiner Chronik aufgenommenen Nachricht 
ersehen, die doch ein polnischer Parteigänger ohne allen Zweifel würde 
gestrichen haben. «Eodem anno (1479) streiflten die Pohlen als Feinde 
im Culmischen, und thaten insonders den Thornern den grossesten 
Schaden, dies thate ihnen wehe, und erwürgeten hinwieder manchen 
Pohlen, sollen sich auch nach Grunovii Zeugniss dieser unverantwort- 
lichen Worte öffentlich gebrauchet haben: ««Es würde doch in Preussen 
nicht ehe gut, biss man die Pohlen am Galgen erhängete, und sich wieder 
zum Creutze gäbe, mit welchem man mag dem Diabolo widerstehen.»» 
Solche Worte kamen für den König, der kam Anno 1480 am Trium 
Regum Markt nach Thorn mit 4000 Reisigen, rathschlagende 'allda mit 
den Seinigen, was er mit den Thornern desfalls thun sollte? Die Polen 
riethen: Man sollte sie plündern, die Bürgere an einen andern Ort 
versetzen, und Polen dagegen in Thorn setzen, dies widerrieth ein 
mächtiger Senator aus Lithauen, Gastholdus (Gasztotd) und bewiese 
gründlich dar, was hieraus erwachsen würde etc., so dass der König 
erweichet und den Zorn sinken Hess. Sic Hennenberg 1. c.» (p. 458). 
Zernecke 1727, p. 88. 

Beitr. z. Hat. d. Copernicus. 9 



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130 

vermocht hat, seine frommen Wünsche in Hinsicht auf Co- 
pernicus in Erfüllung zu bringen. Uebrigens hat er schon 
selbst auf den guten Erfolg seiner Bemühungen durch die 
offen ausgesprochene Erklärung verzichtet, dass auch das 
Gegentheil seiner Behauptungen eine «Möglichkeit» sei und 
wir dürfen dieses Geständniss festhalten, wenn wir jetzt zur 
Prüfung seiner Deductionen über die einheimische Thorner 
Abstammung des Astronomen übergehen. 

Gleich die erste Angabe oder vielmehr die erste Annahme 
Dr. Prowe's, die sich darauf bezieht, ist eine derartige, dass 
man sich wundern muss, wie doch der bekannte, ihm eigen- 
tümliche prüfende Geist, ihn in gewissen Fällen, so urplötz- 
lich und treulos im Stiche lassen kann. Dr. Prowe hält den 
«Michael Czeppernick», jenen Culmer Thurmwächter, für den 
muthmasslichen Ahnherrn des Astronomen 68 )! Eine not- 
wendige Folge dieser Annahme wäre nun , dass er auch 
den «barbitonsor» Czeppernick, so wie die von dem un- 
bekannten Fälscher hergestellte genealogische Verbindung 
desselben mit dem Vater des Nicolaus uud auch die ver- 
mittelnde Schreibart Czöpernik für richtig anerkannte. Diese 
Consequenzen zu ziehen fehlte jedoch Dr. Prowe der Muth. 
Er wusste ja wohl, dass Niclas Kopernik, ausser den beiden 
Söhnen Andreas und Nicolaus, welche sich dem geistlichen 
Stande widmeten und folglich auch kinderlos starben, keifte 
männlichen Erben hinterliess 69 ). Die Fälschung, welche ihm 
Nachkommen in zweiter und dritter Generation zuschrieb, war 
nun einmal allzu offenbar. Dr. Prowe sah sich veranlasst, zu 
erklären, «dass er es nicht wage, (!) die Nachrichten (der 
gefälschten Stammtafel!) als verbürgt zu bezeichnen» 70 ). (!) — 
Wenn aber ein Czeppernick nachweisbar nicht ein Nachkomme 
des Niclas Kopernik war , wie konnte nun derselbe Niclas 
Kopernik Nachkomme eines Czeppernick sein? Michael Czep- 
pernick und Martin Czeppernick sind offenbar zwei identische 
Familiennamen. Wenn aber Martin Czeppernick nichts mit 



] 



68 ) Prowe, z. Biogr. S. 10—11, 
e9 ) Prowe, z. Biogr. S, 29. 
70 ) Prowe, z. Biogr. S. 28. 



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131 

Eopernik zu schaffen hatte, was konnte Michael Czeppernick 
mit ihm gemein haben? — 

Der Name Kopernik erscheint übrigens unabhängig vom 
Vater des Astronomen, nach Dr. Prowe dreimal in den Thorner 
Handschriften. Das eine Mal ohne Angabe des Jahres «auf 
Zins Verzeichnissen, die auf Wachstafeln geschrieben sind» — 
die Schriftzüge sollen auf das Jahr 1400 hinweisen 71 ), — 
das zweite Mal ohne Beifügung eines Vornamens gleichfalls 
zum Jahre 1400 72 ), endlich wird das dritte Mal der schon 
oben erwähnte Peter Kopernik aus Prankenstein uns zum Jahre 
1422 vorgeführt. Der letztere ist übrigens, wenn er überhaupt 
ein Thorner Bürger war, wenigstens sicher nicht in Thorn 
geboren. Vielleicht stammte auch er durch seine Ahnen aus 
demselben schlesischen Dorfe Kopernik , welches wir nach 
Bartoszewicz muthmaasslich als die Wiege von Copernicus' 
Geschlechte bezeichnet haben 78 ). 

Wir fragen nun, ob diese drei dürftigen Notizen, welche 
nicht einmal die Ansässigkeit in Thorn einer Bürgerfamilie 
des Namens mit Entschiedenheit beweisen 74 ), was übrigens keines- 



71 ) Prowe, z. Biogr. S. 37. 

7S ) Krzyzanowski Spomn. jubil. S. 12. Prowe, z. Biogr. S. 12. 

7S ) Es ist wirklich einem ganz eigentümlichen Muthwillen des . 
Schicksals zuzuschreiben , wenn Dr. Prowe genöthigt wird, die beiden 
letzteren Notizen, welche scheinbar gerade die besten Beweise für das 
ihm am Herzen liegende «Anrecht» seiner Vaterstadt auf Nicolaus 
Copernicus enthalten, anderen Schriftstellern, die zum Theil seine 
Gegner sind (zur Biogr. S. 12 u. 13), auf guten Glauben zu entnehmen, 
ohne selbst Etwas erheblich Neues für seine Sache beibringen zu 
können — während sein fleissiges Prüfen der Beweisgründe und 
Quellenangaben dieser seiner Gegner ihn im Gegentheil meist zu Re- 
sultaten führte, die nur denselben zu Gute kommen konnten. (Ich er- 
innere nur an den von Dr. Prowe übrigens nur angeblich zuerst in 
Krakau entdeckten Johannes Eopernik und an die die Krakauer Ab- 
kunft bekräftigende Danziger Stammtafel.) Wer weiss nun, ob auch 
eine Prüfung dieser seinen Gegnern entlehnten Mittheilungen, zu welcher 
er jedoch gegen seine Gewohnheit nicht die mindeste Lust kund thut 
(vgl. zur Biogr. S. 12) ihn nicht zu noch viel traurigeren Enttäuschungen 
geführt haben würde! 

u ) In seiner lateinischen Abhandlung «de Nicolai Coperaici patria» 
läset Dr. Prowe auf eine Aufzählung dieser drei Thorner Eoperniks 

9* 



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132 

wegs undenkbar wäre, bei der theilweise «slawischen» Be- 
völkerung Thorns und der sonstigen ziemlichen Verbreitung 
des Namens — ob diese drei Notizen irgend wie im Stande 
sein können, ernstliche Bedenken gegen die mehrfach bezeugte 
Krakauer Abstammung des Niclas zu erwecken, und ob Dr. 
Prowe wohl diesfalls in seinem Rechte ist, wenn er zu Gunsten 
seiner Vaterstadt «den alten richtigen Grundsatz» in Anspruch 
nimmt, nach welchem «derjenige Ort als die ursprüngliche 
Heimath einer Familie anzusehen ist, an dem sie zuerst in 
Urkunden erwähnt wird» ? 76 ). Die beste Antwort hierauf findet 
man in der aus dem bereits häufig erwähnten Geständnisse 
Dr. Prowe's hervorgehenden Thatsache , dass es ihm mit dem 
Glauben an die Thorner Abstammung doch nie ein Ernst ge- 
wesen 76 ). 



(von denen übrigens der dritte, wie schon bemerkt, ausgesprochener- 
weise kein Thorner ist und die beiden andern leicht in eine Person 
zusammenfallen könnten, da sie einerseits beide zu derselben Zeit auf- 
treten, andererseits aber bei dem Einen, wie gleichfalls schon bemerkt 
worden, der Vorname fehlt) an deren Spitze er, wie billig, noch den 
Thurmwächter «Michael Czeppernick» hinzusetzt, S. 24 die pompösen 
Worte folgen: «Pauca etiamsi Copernicorum vestigia in actis Thorunen- 
sibus.inveniuntur, dilucide tarnen demonstrant, iam centum 
fere annis ante natumNicolaum Magnum gentemCoperni- 
canam Thoruni floruisse». Und nach dieser emphatischen Wen- 
dung geht Dr. Prowe zu den Krakauer Kopemiks über, von denen: 
«Poloni non indagarunt nisi unum» ! (Vgl. oben Anm. 54.) Wahrlich, 
soll man hier die Uebertreibungs- oder die Verkleinerungskunst mehr 
bewundern! — oder gar die schriftstellerische Treue? 

75 ) Prowe, z. Biogr. S. 36. 

76 ) Dr. Prowe wiederholt auch später dieses Geständniss: «Neque 

Copernicanae gentis stirpem Cracoviae sedem habuisse nega- 

verim — sagt er in Cop. patria p. 24 — Huc accedit, fahrt er dann 
fort, quod patrem astronomi ipsum Cracovia Thorunum immigrasse 
fama pervulgata circumfertur. Quae etsi nullis adhuc confirmatur certis 
argumentis, non est cur in dubitationem vocetur.» Allein diese 
Worte lassen ihm offenbar keine Buhe, denn er widerruft sie fast 
ganz in der zu denselben gefugten Anmerkung: «Nicolaum Kop- 
pemigk, patrem astronomi, Cracovia Thorunum anno 1462 immigrasse, 
Zernecke in altera annalium Thorunensium editione primus narrat . . . 
acta judiciaria eum de anno quoque erravisse docent, quibus confirmatur, 
Nicolaum Koppernigk iam anno 1459 civem (!) fuißse. Quae quum 



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133 

Wenn nun aber einmal Dr. Prowe daran verzweifeln musste, 
den Vater des Astronomen für Thorn zu retten, so suchte er 
doch, als ein erfahrener Kämpe, der, vor der Uebermacht 
weichend, den Boden noch Schritt vor Schritt vertheidigt, ihn 
wenigstens für die grosse Gesammtheit der Deutschen Nation 
auch in dem Falle zu erhalten, wenn seine Thorner Herkunft 
vollständig aufgegeben werden sollte. Zu diesem Zwecke 
weist er einfach und ohne Weiteres auf die Thatsache hin, 
«dass die Bürger Krakaus, wie der meisten polnischen Städte, 
bis in die Mitte des XVI. Jahrhundert s fast aus- 
schliesslich Deutsche gewesen sind» 77 ). Dies ist aber un- 



ita eint, Zerneckii auctoritatem , nisi testimonia certa adduci posaunt, 
hac de re in dubium vocabimus.» Ueber die Danziger Stamm- 
tafel herrscht, wie wir sehen, in «Nicolai Copernici patria» vollkommenes 
i Schweigen ! 

77 ) Prowe, zur Biogr. S. 37. Die lateinische Abhandlung Dr. Prowe's 
i erscheint auch hier, wie an anderen Stellen, um einen Ton höher als 
die eben angeführte in der Uebertreibung gestimmt. S. 25 stehen da 
die Worte: «Cives enim Cracovienses Ulis temporibus, de quibüs 
! agitur, dico saeculum XIV et XV Polonos fuisse, nemo jure 
1 affirmabit.» Und dazu findet sich in einer Anmerkung, die wir 
hier mittheilen, ein aus emsig in den Krakauer Acten gesammelten 
Notizen gefolgerter Schluss, den Dr. Prowe, allem Anschein nach, schon 
zu seiner ersten deutschen Schrift vorbereitete (er ist nachmals in 
Krakau nicht gewesen), mit dem er aber offenbar noch damals nicht 
ans Tageslicht sich wagte. Diese Anmerkung lautet nun vollständig: 
«Si qui Poloni in actis publicis Cracoviensibus commemorantur, adjecta 
; voce quadam originem Polonicam testante discerni solent, cujus rei 
exempla nonnulla ex actis consularibus petita proponam: a. 1431 
commemoratur «Schultis Polonus»; a. 1431 ,/.potnifdje SftatljtS ber 
©erfeer" etc.; a. 1447 «inter seniores sutorum nominatur $olnifd) 
, 2Rerttn"; a. 1449 „cjttriföen ntertut gotbftneb cmberS polntfc§ mertin ge- 
nannt" *c; a. 1460 „advocatus *ßolnif$ $an"; a. 1473 „polntfc&e 
imertinS beS mefferfmtbeS $on"; 1478 inter seniores balneatorum nomi- 
Inatur: „3an polntfcty"; a. 1457 legitur: 3°^ a J>oIntf<$ JJan^n 

i$ot oefannt, baff 9 febenjtg tnarg entgangen l)at bty tr oon irent 

jöorigen manne pofntfd) 3>an ©oftftneb gentorgengobit fetyn tc." — Alle in 
! den Acten erwähnte Bürger also, lehrt mit andern Worten Dr. Prowe — 
bei deren Namen nicht der ihren polnischen Charakter bezeichnende 
Zusatz steht, sind als anerkannte Deutsche zu betrachten. 

Wir wollen uns nun hier nicht die unnütze Mühe geben, den Dr. 

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1 



134 



glücklicherweise keine Thatsache, sondern nur ein Machtspruch, 
der sich bei einem Manne, der Ansprache auf Eenntniss der 
polnischen Zustände in jenen Zeiten macht, anf keine Weise 



Prowe durch eine umständliche Argumentation zu widerlegen, wir 
werden ihm nicht zu beweisen suchen, dass das Prädicat «polnisch» 
keineswegs als ein stehendes amtliches Epitheton für alle polnischen 
Bürger Krakaus zu fassen, sondern nur höchstens als ein accidenteller, 
in einer Stadt mit gemischter Bevölkerung leicht entstehender Bei- 
name einzelner Personen oder Geschlechter zu betrachten sei, wir be- 
absichtigen keineswegs die Inconsequenz seiner Behauptung an einzelnen 
Beispielen an den Tag zu legen, wie z. B. daran, dass der von ihm 
zum Jahre 1457 aufgeführte Goldschmied, «polnisch Jan» notwendiger- 
weise noch 22 Jahre vorher ein Deutscher gewesen sein müsste, da er 
in demselben zweiten Bande der «Acta consularia», aus welchem 
Dr. Prowe seine Notiz genommen, S.,336 unter den «seniores aurifa- 
brorum» des Jahres 1435 ohne jeden Zusatz, einfach als «Jan» auftritt, 
obgleich er wiederum zwei Jahre nachher in demselben Amte als 
«polnisch Jan» wiederkehrt (a. 1437, S. 370 des Actenbuches) — wir 
sind gleichfalls weit entfernt, an Dr. Prowe dadurch eine Revanche zu 
nehmen, dass wir auf Grund eines — immer in denselben Acten S. 399 
— zum Jahre 1439 zufällig aufgefundenen «deutcz ulrich» und eines 
«Nicolaus teuczer» zum Jahre 1394 (p, 38 des ersten Bandes der Acta 
cons.), nach seinem Vorbilde behaupten, dass «si qui Germani in actis 
publicis Cracoviensibus commemorantur, adjecta voce quadam originera 
Germanicam testante discerni solent» und dass daher «cives Craco- 
vienses illis temporibus Germanos fuisse, nemo jure affirmabit» — 
im Gegentheil, wir wollen uns hier ganz damit begnügen, ad usum 
unserer deutschen Leser eine kleine Sammlung von Namen dieser, wie 
Dr. Prowe sie nennt, so «ausschliesslich deutschen» Bürger Krakaus 
aus denselben beiden ältesten Volumina der «Acta consularia» 
(I, 1392—1412 [1422], II, 1412—1449) zu veranstalten, die dem Dr. Prowe - 
so durch und durch bekannt sind, und hätten dabei sowohl an diese 
unsere Leser im Allgemeinen, als auch speciell an Dr. Prowe, nur die 
bescheidene Bitte, sie möchten doch die nachstehenden «deutschen» 
Namen richtig aussprechen. 

Der Genauigkeit wegen geben wir den Band, die Seite und das 
Jahr dieser Namen, die wir in der Schreibung des Originals mittheilen, 
gewissenhaft an, desgleichen auch, wo es Noth that, eine Herstellung 
nach heutiger Orthographie. 

Wir fangen mit den Bürgeraumahme-Listen des ersten Bandes an, 
indem wir jedoch dabei nur das einzige Jahr 1396 in Betracht ziehen, 
in welchem «Nicolaus Eoppirnig» eingezeichnet wurde. 

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135 

rechtfertigen lässt. Um denselben zu widerlegen, brauchen 
wir uns hier in keine lange Erörterung einzulassen. Was 



I. a. 1396 p. 489. «Jacub de Proschawiz (Jaköb z Proszowic) 
habet ins, literam Pasche, fideiussor Schimko (Szymko).» «Maczko 
mechowsky (Madko Miechowski)». «Mertin Milusch de Teschin (Marcin 
Milosz z Cieszyna).» «Stanislaus de Oswenczin (Stanislaw z Os*wi§- 
cima).» « Nicola« s Parchawicz.» — «Jacussius de Salessy (Jakusz z 
Zalesia?) habet ius, literam domino Sandziuogio (S^dziwöj) constat de 
fama'» — «Eathussa (Katusza) de prussia.» — «Maczko de Czeschkowicz 
(Ma<5ko z Cigzkowic).» 

I. p. 490. «Micolaus Possczisz (Mikolaj Polcisz) thabernator de 

prandoczny (Prandocin im Kreise Miechöw) habet ius fideiussor 

Stanislaus Wysskonis (Wyszköw syn).» — «Jacusch nynoga (Jakusz 
Ninoga) literam ad VIII dies, fideiussores Bartko et Hanus sutores 
polonorum. (Es gab noch damals in Krakau, wie aus den jährlichen 
Verzeichnissen der «seniores mechanicorum» in denselben «Acta con- 
sularia» zu ersehen ist, eine deutsche und eine ^polnische Schuster- 
zunft, die sich jedoch bereits in den ersten Jahren des 15. Jahrhunderts 
in eine gemeinschaftliche vereinigten.) «Jacusch Erzyuonos (Jakusz Krzy- 
wonös)» — «Stanislaus Gawronis (Gawron) filius de Wylczahssy (Wil- 
cz^sy?). — «Welislaw de Copriunicza (Wielislaw z Koprzywnicy).» 

I. p. 491. «Petrus kopczin de weliczka (Piotr Eopczyn z Wieliczki) 

fideiussor Franczko Selczer (Francko Solnik).» « Jan . Gorczicza 

(Gorczyca) braxator fideiussor Czechon de plathea Sti Nicolai.» 

«Micolaus de mogila habet ius ..... fideiussor Woytko dramator et 
przeczlaus (Przeetaw) gladiator.» «Swantoslaus (Swi^toslaw) sutor.» 
«Hanus Possemka (Poziemka) de Strym (Srem?)» — «Andreas OrzeL» 
Jacussius Bogusslawsky.» 

L p. 492. «Stanislaus prossowski (Proszowski).» »Maczey ponczy- 
pywo (Maciöj P^czypiwo?).» «Elzbetha widzgowa (Wydzgowa).» «Jacobus 
de Bantkowicz (Jacob z B$tkowic) .... fideiussor Nicolaus milczanczi 
(Mikolaj Milcz$cy).» 

I. p. 493. «Swantoslaus de Sandecz.» Bartholomeus de Dupye 
(Bartlomäj z Dupiego).» «Nicolaus Wysliczka (Wisliczka)». «Clymak 
Zambak de Philippowicze (Klimek Zi§bak z Filipowic.)» 

Aus den Anfangsseiten desselben Bandes, die, wie bekannt, 
Dr. Prowe «einer. genauen Durchsicht unterwarf»: 

I. a. 1393, p. 12. «Johannes Spiczmir (Spicimierz)» p. 24 «Johannes 
Bözenecz (Bozeniec)». «Erasmus Grzymala.» p. 28. «Stanislaus et Jan 
Koslek (Koälek.)» ' 

I. a. 1394, p. 29 «Michael de Zarnow», p. 31. «Domina Margaretha 
Sczepankonis (Szczepanko) relicta.» p. 34 «Michael Trawski» p. 44. 
«Eozeoko (Kozie-oko), maczko richlobogat (Madko Rychlobogat) et miczko 



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136 

wir sagen werden, ist jedem bekannt, dem Polens Vergangen- 
heit nicht, wie es leider noch bei den meisten Deutschen 



Czeszkonis (Mi<5ko Czeskowic).» p. 48. «Johannes Warschonis (War- 
szöw syn)» p. 49. «Adam filius Drogosszii (Drogosoic) iudicis Crac.» 
«Salsatores Micolay, Marczin et Jacussius.» 

I. a. 1395 p. 53. «Bochenek.» «Queton Jacussinis (K wieton syn 
Jakuszyn)» p. 54. «Stanislaus Osep.» p. 58 «Jacupko (Jaköbko) et 
Valentinus Folcz» p. 60 «Goworko.» 

I. a. 1396 p. 62 «Kurzantka (Kurz§tka)». «Jacusz Dzeczantka 
(Dzieci^tko),» »Elyzabeth Peszkonis (Pieszkowa)» p. 67. «Polachus 
(Polach) Ungaricali8, Johann Ploczennig (Plöciennik) et Nicdlaus Mil- 
czanczi fideiusscrunt pro Jacobo de Smerdzancza (Smierdz^ea).» 
«Staszko (Stasko) Kanawa.» 72. «Miczko ofczars (Miöko Owczarz)» 
p. 73. »Jacupko Salsator», p. 75 «Franciscus filius Neorze (?).» 
«Domina Anna Czartkyn (Czartkowa)». «Dominus Petrus Transsywor 
(Trzgsiwtfr).» 

I. a. 1397 p. 88 «Jacob Ostroszka (Oströzka)» p. 90. «Dorothea 
Capustniczcze (Dorota Kapustnica).» «Jacusch Strbanczka.» «Lucas 
Kurniczka» p. 91. «Swanchna labusowa (Swi§chna Labuzowa)» etc. etc. 

Aus dem zweiten Bande derselben Acten, der, wie es Dr. Prowe 
zur Biogr. S. 39 auch angiebt: «Liber inscriptionum Nr. 2» über- 
schrieben ist, entnehmen wir den alljährlichen Verzeichnissen der Ge- 
werksältesten folgende Namen: 

II. a. 1431 p. 288 «Rufficerdonum: Jankowicz.» «Institorum (seil. 

«seniores») Woitko.» — «Cirothecariorum : «Petrasch Zbozny 

(Pietrasz Zbozny).» — «Sutorum: Marczin loctek (Marcin Loktek), 
Maczey Belza (Maciej Belza).» — «Sartorum: Scholdra (Szoldra), Andrzey.» 
— «Lutifigulorum : Micolai Colibaba, Stanislaus Glomb (Glab.)» — 
«Parchener: Simon Bromboze (Broüboze).» — «Brascatorum : Hannos 
Zatorsky, Pyotr Kmycznibratr, Jan Smolka». — «Tendlariorum: Maczek 
Scawinsky, Woitel Jelito, Piotr Czesla (Ciesla), Micolai Cleparsky.» — 
«Salsatorum: Byali (Bialy) Stanislaw, Michal Krzikawsky, Jan Schepelag 
(Szepielak).» «In foro piscium: Siekirka» etc. 

II. a. 1435 p. 336. «Fabrorum et cuprifabrorum : Mertin Pasternak.» 
«Tabernatorum: Panke (Panko), Woitek, Marczin, Maczek (Maciek).» 
«Lutifigulorum: Jan Zlotowlos.» «Salicidarum: Woitek Goli (Goly), 
Stanek.» «Sutorum: Jan mechowsky, maczek bonk (Maciek Bak)» 
«Brascatorum: Maczek, Micolai.» «Sartorum: Grzegors, Marczin.» «In 
foro piscium: Woitke, Peter mlinars (Mlynarz), Hanus Welun (Wieluri).« 
«Armatorum: Paschke (Paszke), Peter Krziglow.» «Tendlariorum: 
Micolai, Swenschek (Swi^szek) Woitek» etc. 

IL a. 1436 p. 352. «Sartorum: Maczek Jawor, Thomek de Skala», 



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137 

unserer Zeit der Fall ist, eine Art von terraincognita 
bildet. — Die deutschen Handwerker und Kaufleute waren 
nun allerdings im Mittelalter in den polnischen Städten sehr 
zahlreich, und wenn auch nicht immer an Zahl, doch gewiss 
an Tüchtigkeit, Bildung, Vermögen und Stellung in der 
Gemeinde den Polen überlegen. Allein die Zeit, wo ihre 
Macht kulminirte, fällt schon in die 2. Hälfte des XIII. 
und in die erste des vierzehnten Jahrhunderts. Seitdem 
gewann das nationale polnische Wesen in allen Städten und 
auch in Krakau, das wir hier insbesondere zu betrachten haben, 
allmählich die Oberhand. Wenn sich auch die deutsche Sprache 
in den Gerichten noch hier und da bis über das zweite Viertel 
des XVI. Jahrhunderts erhielt — z. B. in Krakau (Prowe, 
z. Biogr. S. 38) — so war es mehr eine Sache der Gewohn- 
heit und eine Folge des uncultivirten Zustandes der polnischen 
Sprache, welche sich erst im Laufe des XVI. Jahrhunderts zu 
einer Literatursprache im eigentlichen Sinne ausbildete 78 ), 



»Sutorum: Hanus Zaden, Jurek, Jan Dambek, Swarcz marek.» «In 
foro piscium: Petrus Coczwara (sie!).» «Tendlariorum: Benesch, 
Sczepan Rzoncza.» «Lutifigulorum: Jacub Copecz, Pyotr Wircziga.» 
«Tabernatorum: Jan Grifrhik, Micolai Manszik (M§zyk), Nynotha.» — 
«Brascatorum: Jacub Boly, Micolay Symonow» etc. 

IL a. 1439 p. 399. »Institorum: Passeck (PaszSk? Pasek)?* «Sar- 
torum: Swenschek, Grzegorz de Cruczberg, Stanislaw Zoldnya (Zoldnia).» 
«Sutorum «Grzegorz pozdze (Poz"dzie).» «Salicidarum: Micolai Ozaszlaw 
(Czaslaw?) Andris folmoz(Wielmoz?), Mathias Czarny.» « Aurifabrorum : 
Michalke (Michalko).» — «Tendlariorum: Micolai Lorkowicz» etc. 

Wir glauben nun, dass es uns Niemand verargen wird, wenn wir 
dies lange Register mit den Worten beschliessen, mit denen Dr. Prowe 
(zur Biogr. S. 51) seine oben (S. Anm. 65) von uns erwähnte Wider- 
legung eines von Krzyzanowski zur Geltung gebrachten Arguments zu 
rechtfertigen suchte : 

«Zur Beurtheilung der Art, wie der leidige Streit über die Natio- 
nalität von Nicolaus Copernicus geführt ist, musste ich etwas näher 
auf die Sache eingehen.» 

78 ) Noch im Jahre 1578, im Jahrhundert der Rej, der Kochanowski, 
der Görnicki, der Zbylitowski u. A. durfte der gelehrte und vaterländisch 
gesinnte Geschichtsschreiber seines Volkes, Martin Kromer, der sich in 
manchen (um 1550 veröffentlichten) Schriften selbst der polnischen 
Sprache bedient hatte, sich über diese seine Muttersprache folgen der- 



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138 

als eines thatsächlichen Obwaltens des deutschen Elements unter 
den polnischen Bürgern. Dr. Prowe giebt übrigens selbst zu, 
dass die meisten Gerichtsbücher Erakaus (die bis in den Anfang 
des 14. Jahrhunderts zurückreichenden Acta judiciaria und Acta 
scabinalia) nicht deutsch, sondern nur lateinisch geschrieben 
sind und dass selbst in den Verhandlungen der «Acta consu- 
laria», in welche allein das Deutsche Eingang fand, die 
lateinische Sprache doch «im Ganzen und namentlich seit der 
Mitte des XV. Jahrhunderts praevalire» 79 > und im XVI. Jahr- 
hundert den Uebergang zur polnischen Sprache anbahne. 
Einen richtigen Blick auf das Verhältniss der Deutschen' zu 
der übrigen Bevölkerung Krakaus im XVI. Jahrkundert ge- 
währen uns die kurzen Worte, welche Kromer in seiner Be- 
schreibung Polens in dieser Hinsicht äussert: «Germanis autera 
mercatoribus abundat (Cracovia) antiquitus. Neque caret 
Italis» 80 ). Wie wir sehen, stellt Kromer die Deutschen in 
Krakau mit den Italienern fast auf gleichem Fusse. Von 
diesen letzteren wird es aber doch wohl schwerlich jemanden 
einfallen zu behaupten, dass sie «bis in die Mitte des XVI. 
Jahrhunderts fast ausschliesslich» die polnischen Städte be- 
völkerten. 

Wir sind Dr. Prowe noch in einer der eben besprochenen 
nahe verwandten Frage eine Antwort schuldig. ^- Nachdem 



massen äussern: «Nostras enim lingua neque tarn copipsa est, quam 
aliae — gemeint sind die lateinische und die deutsche — neque 
scriptu lectuque facilis.» (Kromer. Polonia, 1545, S. 78.) 

79 ) Prowe, zur Biogr. 37, 38. 

80 ) Polonia, sive de situ etc. regni Poloniae, Köln 1578, p. 47. Als 
Beispiel dessen, wie doch Dr. Prowe seine Citate immer so richtig zu 
wählen versteht, sei hier angeführt, dass er in Patria Nie Copernici 
p. 25 an der Stelle, wo er die Nationalität der krakauer Bürger ermittelt, 
die von uns angeführten, direct hierauf bezüglichen Worte des Kromer 
wohlweislich verschweigt — wohl aber statt dessen eine andere lange 
Stelle aus demselben copirt, in welcher von der Verbreitung der 
deutschen Colonisten in Polen im Allgemeinen und speciell von deren 
Ansiedelungen in Preussen, Schlesien, an der westlichen Gränze Gross- 
polens und am karpatischen Gebirgsabhange, in Ruthenien und in der 
Grafschaft Zips, gehandelt wird. 



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139 

er sich zum Hauptverfechter der Thorner Herkunft Koperniks 
gemacht hat, nachdem er die Sache eigentlich selbst zu der 
Bedeutung einer Streitfrage erhoben, statt, wie zu erwarten 
war, durch eine seiner ganzen Tendenz entsprechende Cönclu- 
sion sie zur Entscheidung zu bringen schliesst Dr. Prowe 
(S. 37 zur Biogr.) naiv mit der Aeusserung: «Die ganze 
Frage um die Abstammung der Familie Koppernigk aus Krakau 
sei an sich ziemlich gleichgültig.» Uns. scheint es, dass, 
wenn man sich nicht blos aus Muthwillen oder zum Zeit- 
vertreib an einer anerkannten Thatsache versucht, um eine der- 
selben widersprechende Meinung zur Geltung zu bringen, man 
dadurch schon das Recht verliert, diese Frage für eine ledige, 
nichtsnutzige oder gleichgültige zu erklären. Dr. Prowe stellt 
dann die Behauptung auf, dass für den »Geschichtskundigen» 
aus der krakauer Abstammung noch nichts für die polnische 
Nationalität hervorgehen könne. Wir meinen nun, dass, wie 
wenig auch Positives aus dieser einzigen Thatsache gefolgert 
werden könne, die polnische Nationalität, wenn nichts weiter 
angegeben sein würde, für einen geborenen Krakauer des XV. 
Jahrhunderts doch immer wahrscheinlicher wäre, als die 
deutsche — einfach wegen des damaligen bedeutenden nume- 
rischen Uebergewichtes der Polen in Krakau. In unserm 
speciellen Falle besitzen wir aber an dem Namen Kopernik 
ein Kriterium, welches den polnischen Charakter der Familie 
ausser Zweifel setzt und die Frage um die Abstammung aller- 
dings in dieser Hinsicht gleichgültig macht, denn, wer 
«Kopernik» hiess, war, seiner Abstammung nach, sei er in 
Krakau oder in Thorn geboren — ein Pole. 

Der Vater des Thorner Astronomen war demnach ein pol- 
nischer Bürger der polnischen Hauptstadt, so möchten wir das 
Resultat unserer obigen Untersuchung formuliren. — Wenn 
es aber auch unsere Ueberzeugung ist, dass, wenigstens bei 
der gegenwärtigen Sachlage, eine andere Entscheidung nicht 
zulässig sei 81 ), wenn wir auch im Namensklange ein Argument 



81 ) Die Einwanderung aus Krakau wird noch indirect durch den 
Umstand unterstützt, dass die Familie in Thorn nicht zu den alten 
Geschlechtern gezählt wurde. S. Prowe z. Biogr. S. 43. 

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140 

für den polnischen Ursprung der Familie erblicken, so sind 
wir doch dabei weit entfernt, die Meinung derjenigen zu 
theilen, welche (wie z. B. Dominik Szulc) den Vater des 
Nicolaus als einen mit Deutschenhass erfüllten fanatischen 
Polen zu schildern bereit sind. — Wir behaupten im Gegen- 
theil, dass Niclas Eopernik mit der deutschen Sitte und 
Sprache wenigstens ebenso vertraut gewesen sein muss, wie 
mit der polnischen. cLibenter autem et Poloni propter multum 
usum et commercia cum Germanis condiscunt liuguam Ger- 
manicam», sagt Kromer 82 ), und nirgends waren die Beruh- 
rungen mit den Deutschen leichter und häufiger als in der 
mächtigen Handelsstadt Krakau, in welcher Eopernik das 
Tageslicht erblickte. Es war sowohl eine Folge dieser seiner 
Kenntniss des Deutschen, so wie auch keine geringe Aner- 
kennung seiner geistigen Anlagen, seiner Lebenserfahrung und 
seines Gerechtigkeitssinnes, wenn ihn seine neuen Thorner 
Mitbürger bereits im Jahre 1465 zum Schoppen des alt- 
städtischen Gerichtes wählten — einem Amt, das er bis zum 
Jahre 1483, dem seines Todes, bekleidete 83 ). 



C. Die Mutter. 

Wie über die Geburt und Herkunft des Vaters von Nico- 
laus Copernicus, so herrscht auch über die Abstammung seiner 
Mutter grosse Unsicherheit, welche ebenfalls verschiedenen 
Streitigkeiten, Voraussetzungen und Hypothesen Baum ge- 
geben hat, die nach den verschiedenen Sympathien und Anti- 
pathien, nach den verschiedenen Zwecken und Tendenzen 
der Schriftsteller verschieden sich gestaltet haben. — Auch 
hier ist es aber Dr. Prowe , der Grund und Boden zuletzt 
durchforscht und ausgekundschaftet hat, auch hier dürfen wir 
ihn daher zu unserem Führer nehmen, leider aber auch hier 



M ) Polonia 1578, S. 45. 
M ) Prowe z. Biogr. S. 16. 



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141 

werden wir ihn nur allzubald verlassen müssen, um auf eigene 
Gefahr einen Weg einzuschlagen, der unserer Ueberzeugung 
nach allein zum Ziele führt. 

Die Mutter von Nicolaus Copernicus hiess Barbara Watzel- 
rode. Sie war einem Geschlecht entsprossen, welches zu den 
ältesten und angesehensten in Thorn gehörte. Die Watzel- 
rode starben aber bereits gegen das Ende des XV. Jahrhun- 
derts aus und Barbara war eine der Letzten ihres Stammes. 
Sie war eine Tochter von Lucas Watzelrode, eines wohlhaben- 
den, einflussreichen Mannes, welcher in hohem Grade das 
Vertrauen seiner Mitbürger besass, von denselben mehrmals 
zu verschiedenen öffentlichen Verrichtungen berufen wurde 
und endlich im Jahre 1462 in der Würde eines Schöppen- 
meisters des altstädtischen Gerichtes zu Thorn starb 84 ). 

Dass nun die Watzelrode ein deutsches, eingewandertes 
Geschlecht waren, ergiebt sich aus dem echt deutschen Klang 
ihres Namens und es hat daran, so viel wir wissen, ausser 
Krzyzanowski bisher noch Niemand ernstlich gezweifelt. Nicht 
so bestimmt dürfen wir uns indessen in der Frage aussprechen, 
wer die Mutter der Barbara Watzelrode, des Copernicus 
Grossmutter gewesen ist. Diese Frage ist zu einer interessanten 
und für unsern Gegenstand wichtigen geworden, seitdem sich 
der hitzige, sich leicht übereilende Professor Krzyzanowski 
durch dieselbe veranlasst fand, auszurufen, «dass kein Tropfen 
deutschen Blutes weder dem Schwerte, noch der Spindel nach 
in den Adern des Copernicus floss», Dr. Prowe aber diesen 
Erguss des aufwallenden patriotischen Gefühls nach seiner 
Weise abzukühlen gesucht 85 ). 

Was wir von der Mutter der Barbara und der Gattin des 
Lucas Watzelrode mit aller Bestimmtheit wissen, ist leider 
nur ihr Taufname. Sie hiess «Catharina» oder «Käthe» nach 
dem damaligen Thorner Sprachgebrauch 86 ). Ueber ihren 
Familiennamen existiren zwei einander widersprechende Zeug- 
nisse. Das eine — die «Genealogia Reinholdi Feldstetten» 



•*) S. Prowe, z. Biogr. S. 44—48. 

8ß ) Prowe, z. Biogr. S. 48. 

86 ) Prowe, z. Biogr. S. 17 u. 48. 



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142 

die Stenzel Bornbach 87 ) seuier «Historia vom Aufruhr zu 
Dantzig vom Jahre 1522 bis 1526», vorsetzte — nennt sie 
eine Tochter des Thorner Rathmannes Albrecht Russe, der, 
nachdem er schon seit 1392 dieses Amt bekleidet, im Jahre 
1398 nach dem von den Hanseaten besetzten Stockholm als 
Hauptmann des prenssischen Contingeuts berufen wurde 88 ). 
Das zweite Zeugniss — eine kleine genealogische Tafel der 
Watzelrode, auf welche sich der im vorigen Jahrhundert 
lebende, schon oben erwähnte Thorner Gelehrte Gottfried 
Centner in seinen Schriften 89 ) beruft — giebt an, dass die 
Grossmutter des Nicolaus Coperiiicus dem Geschlechte der 
Modlibög angehörte 90 ). Modlibög ist nun ein polnischer, echt 



87 ) Stenzel Bombach, ein geborener Warschauer, lebte zu Danzig, 
wo er auch im J. 1597 starb. Seine Chronik des «Danziger Aufruhrs» 
ist, so viel wir wissen, noch nicht veröffentlicht worden. Die Original- 
Handschrift wird in der königl. Dresdener Bibliothek aufbewahrt. 

88 ) Prowe, z. Biogr. S. 11, 28, 43, 48. 

89 ) «Thorner wöchentl. Nachrichten» 1762, S. 406 ff. «Geehrte und 
Gelehrte Thorner» 1763, S. 49. 

•°) Trotz vielfacher Bemühungen ist es uns nicht gelungen, uns die 
in der vorigen Anmerkung bezeichneten Schriften Gottfried Centner's 
zugänglich zu machen. Wir sind daher in Betreff derselben einzig 
auf die Angaben Krzyzanowski's und Dr. Prowe's angewiesen. — 
Krzyzanowski (Spomnienie jubil. S. 13) sagt nun mit aller Bestimmtheit, 
Centner gebe in seinen «Geehrten und Gelehrten Thornern» nicht nur 
an, dass des Copernicus Grossmutter aus dem Hause der Modlibög 
stammte, sondern «er beweise zugleich, dass die Familie Modlibög 
polnisch und vom Adel gewesen sei.» In Dr. Prowe's ersten Schrift 
(zur Biogr. p. 48) lautet Centner's Nachricht einfach, «dass die Gross- 
mutter des Nicolaus Copernicus dem Geschlechte der Modlibög an- 
gehört habe», — offenbar jedoch in keinem Widerspruche mit 
Krzyzanowski's Berichte, denn aus beiden geht in gleicher Weise her- 
vor, dass, Centner's Zeugniss gemäss, die Gattin des Lucas Watzelrode 
selbst Mitglied des Geschlechtes der Modlibög war, und 
auch Modlibög gehe issen habe. In seiner spätem (lateinischen) 
Abhandlung (de Nie. Cop. patria. S. 27) theilt indessen Dr. Prowe die- 
selbe Nachricht Centners in folgender Weise mit: «Centner enim . . . 
literis incautius mandaverat, .... aviam Copernici maternam pro - 
pinquitate quadam cum gente Modlibogiana conjunetam 
fuisse,» — was wiederum nichts anderes heissen kann, als nur, dass 



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143 

slavischer Klang, ja sogar ein bekannter westslavischer Eigen- 
name 91 ), und wäre diese Angabe die richtige, so würde wohl 
der Ausruf Krsyzanowski's keine bedeutende Modification zu 
erleiden haben. Dr. Prowe entscheidet sich indessen für das 
erste Zeugniss. Die Angabe Centner's erscheint ihm «mehr 
als unsicher», weil sie sich «lediglich auf den Bericht 
eines Ungenannten stützt» und weil es «mit Recht Verdacht 
erregen muss, dass Centner, ein Thorner, sich über die Ver- 
hältnisse von Thorner Familien auswärts her Rath gehölt.» 
Centner gesteht nämlich, er habe die genealogische Tafel, 
welcher er seine Angaben entnommen, «der Dienstfertigkeit 
eines geneigten Freundes in Elbing zu verdanken». Wir 
müssen nun unsererseits gestehen , dass uns keineswegs -die 
Richtigkeit besonders der letzteren Einwendung Dr. Prowe's 
einleuchten will, zumal wenn sie ihjn dazu dienen soll, die 
ganze Angabe Centner's als unwahrscheinlich von vornherein 
zu verwerfen. Der Ungenannte, der sich in Elbing aufhielt, 
konnte ja mehrmals in Thorn gewesen sein, konnte ebenso 
gut wie mancher Thorner, und vielleicht noch besser wie 
mancher, Thorner, sich mit den Alterthümern Thorns befasst, 
und dieselben durchforscht haben. Uebrigens liesse es sich 



des Copernicus Grossmutter dem Geschlechte der Modlibög zwar ver- 
wandt gewesen sei, nicht aber selbst, wie Dr. Prowe's erste Version 
lautete, demselben «angehörte». Wie liesse sich nun ein solcher Wider- 
spruch erklären und in welcher der beiden Anführungen wäre hier 
das Versehen Dr. Prowe's zu suchen? Eine Frage, die uns wahr- 
lich in eine grosse Verlegenheit würde gebracht haben, wenn wir nicht 
bereits mit allen Manövern und den gewöhnlichen Hülfsmitteln Dr. 
Prowe's so gut vertraut wären. Wie aber jetzt die Dinge stehen, kann 
wohl auch nicht der mindeste Zweifel darüber obwalten, dass die der 
Wahrheit nähere Angabe Dr. Prowe's nicht die der zweiten Emission 
seiner Thesen ist. 

91 ) Der Name kommt vor in dem «Mortuarium Podlazicense», 
welches sich in dem bekannten «Codex giganteus» der Stockholmer 
Bibliothek befindet. Vgl. Hanns , Das Schriffcwesen der böhmisch-slo- 
venischen Völkerstämme. Prag 1867, S. 33. Die weibliche Form: 
«comitissa Modliboga» führt Baudouin de Courtenay, Slovar*, S. 25 an, 
aus einer Urkunde vom. Jahre 1299, bei Muczkowski und Rzyszczewski, 
Cod. dipl. Poloniae, II, 150—152. 



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144 

auch sehr leicht denken, dass manche Urkunden, die sich auf 
die Familie des Astronomen bezogen, irgend wie nach Elbing 
gekommen waren und dort von dem Aufzeichner der Genealogie 
benutzt worden seien. Warum aber gleich bei Dr. Prowe das 
rücksichtslos verwerfende Urtheil? 

Ganz anders schwer ins Gewicht fallende Einwürfe kann 
man indessen wohl gegen dasjenige Zeugniss erheben, welches 
Dr. Prowe so ohne Weiteres in Schutz nimmt und für richtig 
erklärt. Denn, fragen wir, lässt sich die Angabe, dass Lucas 
Watzelrode, des Copernicus mütterlicher Grossvater mit einer 
Tochter von Albrecht Russe vermählt war — mit der urkund- 
lich feststehenden Thatsache recht vereinigen, dass ein Lucas 
Russe, der um 1444 starb, Oheim desselben Lucas Watzel- 
rode und seiner Schwester «Barbara Frysynne» gewesen? 92 ). 
Aus dieser Thatsache geht notwendigerweise hervor, dass 
Lucas Watzelrode selbst anderweitig dem Russe verwandt war, 
und zwar, dass seine Mutter ans diesem Hause 
stammte. Kann man aber dann ohne Bedenken von ihm 
annehmen, dass er selbst eine Frau aus derselben Familie sich 
zur Gattin nahm? An sich wäre allerdings ein solcher Fall 
nicht ganz undenkbar, allein er ist im XV. Jahrhundert 
geradezu unmöglich — man erwäge nur die strengen Kirchen- 
vorschriften, welche damals die Ehe zwischen Verwandten ver- 
pönten. Viel näher liegt hier daher die Annahme, Stenzel Born- 
bach habe in seiner Stammtafel den Lucas Watzelrode mit seinem 
Vater verwechselt, ein Versehen, welches in den menschlichen 
Dingen etwas viel häufigeres ist, als gleicher Familienname 
von Schwiegermutter und Schwiegertochter. Dazu kommt 
noch, dass viele Nebenumstände unsere Hypothese unterstützen. 



9S ) Dr. Prowe theilt in seiner Schrift : Zur Biographie etc. S. 11 
ohne sie viel zu besprechen, folgende Verhandlung des Altstädtischen 
Gerichtes zu Thorn aus dem Jahre 1444 mit: «Lucas Watzilrode mit 
seiner elichen swester Barbara frysynne sein komen vor gehegt ding 
und haben becant, das sie sich* gutlich und frundlich endscheiden 
haben, umme das andirstorbene gut das en von irem keinen 
Lucas Rewssen dem got genade andirstorben was das en beiden ge- 
nügt.» etc. 



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145 

Es scheint vor Allem zwischen der Lebenszeit des Lucas 
Watzelrode, oder vielmehr zwischen der seiner Gattin und 
der Albrecht Russe's — von dem uns allerdings nur die zwei 
Jahreszahlen 1392 und 1398 bekannt sind 9S ), ein für die ge- 
wöhnlichen menschlichen Verhältnisse etwas langer Zeitraum 
zu liegen, welcher schon allein genügen würde, die Vater- 
schaft des Letzteren in Bezug auf Katharina Watzelrode mehr 
als bedenklich zu machen. Lucas Watzelrode , der «Frau 
Käthe» Gemahl, starb, wie oben erwähnt, schon im J. 1462, 
wahrscheinlich nicht als Greis, sondern als Mann in der Reife 
der Jahre 94 ). Nimmt man an, er sei um 1410 geboren, so 
wird für die Geburtszeit seiner Frau ungefähr das Jahr 1415 
imzusetzen sein, welches Jahr ungefähr auch andererseits eine 
Bestätigung findet, wenn man nämlich annimmt, dass die 
Mutter des Astronomen, als ihr derselbe im Jahre 1473 als 
jüngstes Kind geboren war 95 ), etwa 30 Jahre, und wiederum 
als sie selbst zur Welt kam (also um 1443) ihre Mutter eben- 
falls 30 Jahre alt gewesen war 96 ). Wäre nun Katharina 
Watzelrode auch wirklich um das Jahr 1415 geboren — und 
sie wurde es eher nach als vor demselben, — so würde es 
nur zu einer höchst seltenen Ausnahme gehören, wenn ihr 
angeblicher Vater, Albrecht Russe, der sich schon um 1392 
als Thorner Rathmann in voller Reife des Mannesalters be- 
fanden haben muss, noch ein Viertel Jahrhundert später 
Kinder gezeugt haben würde. — Zu dem nämlichen Resultate 
kommen wir auch auf einem anderen Wege. Es werden ge- 
wöhnlich für die Dauer eines Menschenalters 30 Jahre ange- 
setzt, 60 odef 70 Jahre aber für die durchschnittliche Lebens- 



M ) S. oben S. 142. 

w ) Sein Sohn, der Ermländer Bischof Lucas, lebte noch ein halbes 
Jahrhundert nach des Vaters Tode und starb erst 1512. S. Prowe, zur 
Biogr, S. 52. 

as ) Prowe, z. Biogr. S. 28. 

öc ) Der Umstand, dass des Copernicus Grossmutter, bevor sie sich 
mit Lucas Watzelrode vermählte , schon die Wittwe eines gewissen 
Hans Peckaw war (s. Prowe, zur Biogr. S. 48), begünstigt unsere An- 
nahmen. 

Beit. z. Nat. d. Copernicus. 10 



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146 

zeit eines Menschen. Berechnet man nnn danach die Gene- 
rationen der copernicanischen Familie von dem bekanntlich 
im Jahre 1543 verstorbenen Nicolaus Copernicus an, bis auf 
dessen vermeintlichen Urahnen Albrecht Russe, so ergeben 
sich für die Geburt des Letzteren die Jahre 1380 — 1390, für 
seinen Tod aber das Jahr 1450, Zeitangaben, die doch ge- 
wiss nicht auf einen Thorner Rathsherrn des Jahres 1392 
bezogen werden, und nur höchstens mit der Lebenszeit seiner 
unmittelbaren Nachkommen zusammenfallen könnten. — Die 
Gattin des Lucas Watzelrode war also nicht eine Tochter 
von Albrecht Russe. — Lucas Watzelrode war aber, wie wir 
wissen, Neffe eines im Jahre 1444 verstorbenen Lucas Russe 97 ). 
Seine Mutter war demnach eine geborene Russe, offenbar die 
Schwester des Lucas Russe und die Tochter des Rathmannes 
Albrecht, von welcher Stenzel Bornbach spricht. Nicht also 
Lucas Watzelrode selbst war des Albrecht Russe Schwieger- 
sohn, sondern sein Vater. Diese Hypothese — wenn es noch 
eine ist — füllt unsere Lücke aus, und setzt die Chronologie in 
Ordnung. Sie ist, wie die Dinge stehen, der einzig mögliche 
und daher auch der richtige Ansatz. 

Wenn es nun einmal feststeht, dass die Tochter des Albrecht 
Russe Grossmutter, und nicht Mutter der Barbara Kopernik 
war, wer könnte dann ihre Mutter sein, die mehrmals er- 
wähnte «Frau Käthe Watzelrodin?» Diese Frage beantwortet 
positiv jenes von Dr. Prowe verworfene Zeugniss des Elbinger 
«Ungenannten». Nach demselben stammte, wie wir schon 
wissen, «Frau Käthe Watzelrodin» aus dem polnischen Ge- 
schlechte der Modlibog. Es ist zwar zu bedauern, dass wir 
über die Quelle dieser Mittheilung so gar nichts wissen, allein 
wir besitzen bis jetzt weder Grund noch Mittel, sie irgend wie 
anzufechten und müssen sie daher auch ohne Weiteres für 
baares Geld hinnehmen. Diese Nachricht ist aber noch 
andererseits dadurch empfehlenswerth, dass sie das einzige 
Mittel bietet, die einander widersprechenden Angaben der Born- 



07 ) Es scheint auch der Name Lucas dem Watzelrode zur Erinnerung 
an diesen seinen Oheim bei der Taufe gegeben zu sein. 



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147 

bach'schen und der Elbinger Stammtafel zu vereinigen, zwischen 
denen eine Wahl doch recht schwierig, ja sogar bei der voll- 
ständigen Unmöglichkeit, diese Angaben zu prüfen, gar nicht 
zu treffen wäre 08 ). 



98 ) Es wird hier nicht am unrechten Orte sein, den wahrhaft 
tadelnswerthen Leichtsinn und die Leichtgläubigkeit zu constatiren, 
mit welchen alle deutschen Schriftsteller, die sich nach Dr. Prowe 
mit den Lebensverhältnissen des Copernicus befassten, manche seiner, 
wie wir gesehen haben, nichts weniger als genau und kritisch zu 
nennenden Behauptungen in ihre Schriften aufgenommen und so zur 
Verbreitung derselben beigetragen haben. Der anonyme Verfasser der 
im Jahre 1856 zu Berlin (bei Bosselmann) unter dem Titel «Nicolaus 
Copernicus, sein Leben und seine Lehre» erschienenen Biographie war der 
erste, der dem Dr. Prowe die Namensform «Koppernigk» und die 
Aeusserung entlehnte, von dem «niederdeutschen Klange» dieses 
Namens. — Darauf kam Dr. Johannes Watterich mit seiner lateinischen 
Dissertation : «De Lucae Watzelrode episcopi Warmiensis in Nicolaum 
Copernicum meritis.» Königsberg 1856. Er überhäufte Dr. Prowe mit 
Lobsprüchen: «Germanicae originis Copernici esse familiam, — sagt 
er unter Anderm S. 6, Anm. 2 — ita Prowius demonstravit, ut qui 
secus sentiant, temere id eos facere iam pateat.» S. 7 wiederholte er 
dann ohne Weiteres die Behauptung, dass des Copernicus Grossmutter 
eine Tochter von Albert Russe gewesen. In dem bekannten Aufsatze, 
den er vier Jahre später publicirte («Nicolaus Koppernik ein Deutscher» 
1860 in der Zeitschr. für Gesch. Ermlands), erscheint ihm, wiederum 
nach Dr. Prowe, des Copernicus Vater im Jahre 1459 «als Thorner 
Bürger beurkundet», weil es «ausser Zweifel ist, dass derselbe schon 
1459 als Bürger von Thorn auftritt» (S. 403). Selbst der sonst so zu- 
verlässige und gründliche Dr. Franz Hipler, Subregens des Clerical- 
Seminars zu Braunsberg, welcher deutscherseits mit einer in vielfachen 
Hinsichten werthvoll zu nennenden Quellenarbeit über Copernicus zu- 
letzt auftrat, («Nikolaus Kopernikus und Martin Luther», gedruckt in 
der Zeitschrift für Gesch. u. Alterthumsk. Ermlands. 1868, Bd. IV. 
S. 475—549) konnte sich, trotz des Versicherns, er wolle kritisch zu 
Werke gehen und nur «glaubwürdige Nachrichten» über den Lebens- 
gang des Astronomen mittheilen (vgl. S. 483 u. 485), der Verfuhrung 
nicht erwehren, die fertigen «Resultate dieser fleissigen Schrift» — so 
nennt er S. 486 Anm. 23 die erste Abhandlung Dr. Prowers — ohne 
jegliche Prüfung und jeglichen Vorbehalt mitzutheilen. In Folge 
dessen heisst auch ihm der Vater des Astronomen mit Gutturalgemination 
«Koppernigk», ist auch «allem Anscheine nach in Thorn geboren» und 
erscheint «urkundlich seit dem Jahre 1459 als ein in Thorn ansässiger 

10* 



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148 

War nun die Mutter der Barbara Kopernik eine Polin, 
stammte sie aus einem eingeborenen westpreussischen Ge- 
schlechte, so wird man vielleicht in der ganz besonderen Treue 
und Anhänglichkeit gegen Polen, welche ihr Sohn, der spätere 
Ermländer Bischof Lucas, des Copernicus Oheim und Gönner, 
in so manchen Streitigkeiten mit dem deutschen Orden be- 
wies ") auch einen Theil mütterlichen Einflusses erblicken 
müssen, der unbewusst wirkend und sich im späteren Leben 
von selbst fortpflanzend und stärkend, oft von weit grösserer 
Bedeutung für eine ganze Lebensrichtung ist, als man gewöhnlich 
zu glauben pflegt. Dieser leise mütterliche Einfluss wird 
möglicherweise auch in der Laufbahn unseres Astronomen, den 
wir bald als den treuesten Anhänger Polens, sein Lebenlang 
eifrigen Beschützer und Verfechter polnischer Interessen sollen 
kennen lernen, kein unwichtiges Moment gebildet haben. 
So werden wir vielleicht, wenn wir dieses erwägen, leichter 
begreifen können, warum Nicolaus Copernicus, von einer — 
wenigstens dem Namen nach — deutschen Mutter in einer über- 
wiegend deutschen Stadt geboren, sich doch in seinem ganzen 
Lebenswandel so durch und durch undeutsch, so durch und 
durch als ein wahrer Preusse 10 °), als ein Pole erweisen konnte. 



Bürger ». Katharina Watzelrode wird aber einfach als «geboren Russe» 
dem Leser vorgeführt (S. 486). Dass Unkraut doch immer so leicht 
Wurzel fasst und gleich so üppig wuchert! 

") Diese Treue und Anhänglichkeit des Lucas Watzelrode gegen 
Polen, ist eine von jeher so notorische Thatsache (man vgl. dessen 
Lebensbeschreibung in Rzepnicki's Vitae praesulum Poloniae. Posnaniae 
1761—1763. 3 Bde.), dass sie selbst von den so antipolnisch, so 
specifisch preussisch gesinnten Herausgebern der Ermländer Zeitschrift 
für Geschichte und Alterthumskunde zugegeben werden musste. Man 
vgl. z. B. im ersten Bande derselben (1858 — 1860) den Aufsatz des 
Prof. A. Thiel «Das Verhältniss des Bischofs Lucas von Watzelrode 
zum deutschen Orden». 

ioo) ^ e senr a er ]^ ame «Preusse» als bezeichnend den Einge- 
borenen des Landes ein Gegensatz zu dem «Deutschen» zu dem «Ein- 
zöglinge» während der ganzen Dauer der Ordensherrschaft blieb, kann 
man sich leicht aus unzähligen Stellen bei Voigt überzeugen. (Bei- 
spielsweise fuhren wir hier Bd. VI, 700 und VIII, 677 an.) Die ein- 
heimische Benennung «Prus», «Prusak» wurde für jeden Landesgeborenen 



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149 



von «Königlich-Preussen» nur dann allgemein, als die Spuren der 
deutschen Herrschaft allmählich im Lande verschwanden. Dafür Hessen 
sich wiederum unzählige Belege beibringen. Noch heutzutage liegt 
für den Polen im Worte «Prusak» ein doppelter Begriff. Es bezeichnet 
zuerst jeden Unterthanen des (deutschen) preuasischen Staates, dann 
aber und vorzugsweise den (polnischen) Eingeborenen Westpreussens. 
Noch im XVI. Jahrhundert versuchte man in Deutschland, Preussen 
cNova Germania», «das neue Deutschland», zu nennen (Voigt IX, 426). — 
Es täuscht sich daher Alexander von Humboldt (Kosmos II, 497) auf 
eine bittere Weise, wenn er das Wort «Prussia» im XVI. Jahrhundert 
im Sinne der heutigen Monarchie und der «nation Prussienne» Friedrichs 
des Grossen hinnimmt, um dann in Bezug auf unseren Astronomen 
folgende Worte, die er einem Briefe des ermländer Bischofs Martin 
Kromer vom 21. November 1580 entlehnt, mit Nachdruck hervorzu- 
heben: «Cum Nie. Copernicus vivens ornamento fuerit, atque etiam 
nunc post fata sit, non solum huic Ecolesiae, verum etiam toti Prus- 
siae patriae suae, iniquum esse puto, eum post obitum carere 
honore sepulchri sive monumenti.» Wahrlich, aus dieser Anerkennung, 
die ihm ein polnischer Bischof zollte, geht doch nichts weniger als 
deutsche Nationalität für Nicolaus Copernicus ^hervor ! 



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m. 

Des Nicolaus Copernicus Denk- und 
Handlungsweise. 

Nicolaus Copernicus ward, wie wir gesehen haben, durch 
den Ort und die Zeit, wo er die Welt erblickte, so wie durch 
die Herkunft seiner Eltern und alle diese von dem mensch- 
lichen Willen unabhängigen Factoren des Schicksals, die jedem 
Individuum gleich bei seiner Geburt einen bestimmten Cha- 
rakter einprägen, ihm bereits in der Wiege das Loos voraus- 
bestimmen und oft mit Gewalt in eine Bahn stossen, aus 
welcher ihn im späteren Leben sein Wille nur selten heraus- 
bringen kann — Nicolaus Copernicus war durch das, was wir 
den Zufall seiner Geburt nennen würden, auf der Gränzscheide 
zweier verschiedenen Volkswesen, des germanischen und des 
slavischen, auf der Gränzscheide zweier bestimmten und aus- 
gebildeten Nationalitäten, der polnischen und der deutschen, 
auf der Gränzscheide endlich zweier für seine preussische 
Heimath verschiedenen Zeitalter, des deutschen und des polnischen 
gestellt worden. Polnisches Blut floss in seinen Adern, allein 
deutsche Atmosphäre umschwebte seine Wiege und die deutsche 
Sprache muss ihm von Kindheit an wenigstens ebenso ver- 
traut gewesen sein, wie die polnische, die angeborene Sprache 

seines Vaters, die angeborene seines preussischen Volkes 

«Es durfte sich nun Kopernik seine Nation selbstständig 



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i 



151 

wählen, er durfte durch seine Thaten als Mann beweisen, 
welchem Volke er angehören, welches Volk er das Seinige 
nennen wolle; — Kopernik hat seine Wahl getroffen, und 
durch sein ganzes Leben bezeugt, dass er sich als Pole fühlte, 
dass er ein Pole war!» — So würde vielleicht heutzutage 
nrtheilen wollen, wer einem Volke angehört, bei dem hundert- 
jährige nationale Leiden und die grausame Verfolgung selbst 
des Nationalgefühls, dasselbe bis zu einem Grade gesteigert 
haben, welchen man so bezeichnend eine «Leidenschaft» nennt — 
allein ein solches Urtheil würde die Stellung und den Cha- 
rakter des grossen Mannes und seiner Zeit gründlich ver- 
kennen. — Copernicus war vor Allem ein Mann der Wissen- 
schaft, er war nach der vortrefflichen, kurzen, aber Alles 
sagenden Charakteristik Keplers: «Vir maximo ingenio, et, 
quod .... magni momenti est, animo liber» *). Um die 
Gemüthsruhe, die ihm zur Durchführung seiner grossen Ideen 
erforderlich war, zu erlangen, um diese «libertas animi» sich 
anzueignen, musste Copernicus jeder Leidenschaft, jedem welt- 
lichen, materiellen Streben entsagen. Er musste anstatt dessen 
das strenge Pflichtgefühl, das jede Leidenschaft ausschliesst 
und vertilgt, über sich hinwalten lassen, er musste es in allen seinen 
Beziehungen zu seinen Mitmenschen einhalten. Dieses streng 
beobachtete Pflichtgefühl war nun auch das Band, welches den 
grossen Denker an seine Heimath, an seine Mitbürger knüpfte, 
es war ihm der Antrieb, nicht blos für die Wissenschaft, 
sondern auch für seine Mitwelt, für sein Volk und sein Vater- 
land zu leben und zu wirken. 

Welchem Volke aber und welchem Vaterlande dieses Wir- 
ken gelten sollte, darüber hatte er nicht erst sich zu ent- 
scheiden, — das Pflichtgefühl, das sein Wegweiser war, kennt 
die Wahlfreiheit nicht; dasselbe zeigte ihm deutlich genug, 
dass sein Volk und sein Vaterland nicht etwa in Italien, in 
Frankreich, auch nicht in Deutschland zu suchen war. Die 
Anhänglichkeit an Land und Krone Polen war in seiner 
Familie, bei seinen Verwandten und Gönnern zu einer Tradition 



J ) Tabulae Rudolphinae. Ulm 1627. Praefatio p. 4. 

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152 

geworden 2 ). In dieser traditionellen Hingebung erwuchs auch 
der junge Copernicus. Gleich seinen Verwandten und allen 
Theueren, hegte auch er das feste Bewusstsein in sich, dass, 
wie sich jemals seine Heimath, das Land Preussen, von dem 
Orden hart bedrückt, aus freien Stücken dem König von Polen, 
seinem rechtenHerrn, zuwandte und demselben ewigeTreue schwur, 
diese Treue ihm auch jetzt und in alle Zeiten unerschütterlich zu 
bewahren sei, vielmehr die Bande, welche Preussen, diesen 
lange dürre gebliebenen, jetzt wieder auflebenden Ast des 
grossen polnischen Stammes an Polen knüpften, immer fester 
und enger anzuziehen seien. Das war der lautere Quell, aus 
welchem Copernicus jene männliche, unerschütterliche, patrio- 
tische Gesinnung schöpfte, die ihn sein Lebenlaug auszeichnete, 
und als deren Ausfluss jede seine That, die aus dem Umkreise 
seines Privat- und wissenschaftlichen Lebens hervortrat , an- 
gesehen werden muss. Und daher ist Nicolaus Copernicus 
nicht nur zum Helden der allumfassenden Wissenschaft, zum 
Weltweisen geworden, dem alle Völker huldigen und den alle 
Gelehrten bewundern, — er: ist auch daneben ein um seine 
preussische Heimath, um sein polnisches Vaterland wohlver- 
dienter Bürger, dem sein Volk stets ein dankbares Andenken 
bewahren wird. — 

So viel über den Gesichtspunkt, aus welchem wir andere 
Polen, den Copernicus in seinem bürgerlichen Thun und 
Wirken zu betrachten haben. Dass dieser Gesichtspunkt nun 
den Deutschen, die den Copernicus zu ihrem Landsmann 
machen möchten, notwendigerweise fehlen muss, wird sich, 
wie wir hoffen, aus den auf das politische Auftreten des Astro- 
nomen bezüglichen biographischen Einzelheiten, zu deren Be- 
sprechung wir jetzt übergehen, sattsam herausstellen. Unter 
so bewandten Umständen darf es uns aber auch nicht wundern, 
wenn diejenigen Biographen des Thorner Astronomen, die ihn 
zu einem in jeder Beziehung tadellosen deutschen stempeln, 



*) "Wir erinnern anKopernik's Oheim, den Ermländer Bischof Lucas 
Watzelrode, und an Kopernik's Schwager, den Thörner Burggrafen 
Tilmann von Allen, der sich des besten Vertrauens König Kasimirs IV. 
erfreute. 



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153 

gerade diese Einzelheiten aus seinem Leben entweder ganz 
verschweigen oder wenigstens sie zu verwischen suchen, oder 
endlich sie in einem falschen Lichte darstellen. Allerdings 
ist auch hier, wie bei jeder menschlichen Unternehmung, das- 
jenige, was bei Manchen aus einer bewussten, innern Tendenz 
hervorgeht, bei Andern nur Unkenntniss und argloses Nach- 
sprechen auf guten Glauben Unsere Pflicht ist aber, 

das Entfallene i oder ausser Acht gelassene zu ergänzen, das 
falsch Dargestellte zu berichtigen, gleich wohl aus welchen 
Ursachen und Beweggründen die Fehler begangen worden. 
Diese Pflicht, wohlan, sie sei erfüllt, soviel es in unsern 
Kräften steht! 



Ueber die Jugendjahre des Copernicus ist uns nicht die 
geringste Ueberlieferung erhalten. Das erste sichere Datum, 
das wir, nach dem Geburtsjahre, aus seinem Leben besitzen, 
ist das Jähr 1491, wo der 18jährige Jüngling sich als «Ni- 
colaus Nicolai de Thuronia» in das Album der Studirenden 
auf dem «Studium Jagellonicum» zu Krakau einzeichnen Hess 3 ). 
Alles, was wir daher über sein erstes Jugendalter schliessen 
können, muss sich darauf beschränken, dass er fleissig in 
Thorn zur Schule ging 4 ) und eifrig das Latein studirte, wenn 
er so früh dazu reif war, seine Studien auf der Universität 
fortzusetzen. Was nun den jungen Thorner dazu bewog, 
geradezu Krakau und nicht eine der zahlreichen Hochschulen 
Deutschlands zu wählen, wird uns nicht berichtet. Nicolaus 
hatte, als er kaum in einem Alter von zehn Jahren stand, 
seinen Vater verloren. Vielleicht war es der Wille des Ver- 
storbenen gewesen, dass sein junger, hoffnungsvoller Sohn sich 



8 ) Diese Einzeichnung geschah «in rectoratu nono Venerabilis viri 
magistri Matthie de CobiHno Sacre theologie professoris lectoris ordi- 
narii ejusdem, commutatione hyemali.» Vgl. Krzyzanowski, Sjjpmn. 
jubil. S. 18. Prowe, z. Biogr. S. 50. de Nie. Copern. patria S. 28. 

*) Wernicke (Gesch. Thorns I, 344) stellt die Vermuthung auf, 
Nicolaus habe seine erste Ausbildung in der Johannisschule zu Thorn 
erhalten «von der aus die Hochschule besucht werden konnte». 



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154 



in derselben Stadt, wo auch er seine Jugend zubrachte, zum 
Manne heranbilde, unter der Obhut der zahlreichen Freunde, 
Verwandten und Gönner, die ihm doch gewiss dort zurück- 
geblieben waren. Vielleicht war es nur in Nicolaus eine 
n Nachwirkung der väterlichen Erzählungen , die ihn in seiner 
Kindheit fesselten, von der Pracht, dem Reichthum und der 
Schönheit der polnischen Hauptstadt, — was ihn bewog, die- 
selbe für seine Studienjahre zu seinem Aufenthaltsorte zu 
wählen; vielleicht endlich, und was das wahrscheinlichste ist, 
zog den künftigen Reformator der Sternkunde schon damals 
nach Krakau der ganz besondere mathematische Ruhm der 
polnischen Hochschule, durch welchen sie zu jener Zeit unter 
allen Universitäten Deutschlands hervorglänzte 5 ). Wie dem 
auch sei, es bleibt die Thatsache, dass Nicolaus Copernicus, 
nach Beendigung seiner Schulstudien, keine andere, als die 
Krakauer Universität bezog, für die uns hier beschäftigende 
Frage nicht ohne eine gewisse Bedeutung. Der Umstand, 
dass eine polnische Hochschule und polnische Lehrer zu seiner 
Ausbildung als Jüngling beigetragen, knüpft noch enger die 
Bande, welche den Thorner Astronomen an sein gesammtes 
Vaterland fesseln, er steigert und erweitert das Anrecht, 
welches das gesammte Polen auf seinen Copernicus hat. 

Der Mann, der zur Zeit als Copernicus in Krakau erschien, 
vorzugsweise jenen weit verbreiteten mathematischen Ruhm 
der Jagelionischen Universität repräsentirte, war unstreitig 
Albert von Brudzewo, einer der begabtesten und bekanntesten 
Astronomen seiner Zeit. Dieser Umstand veranlasste nun, 
aller Wahrscheinlichkeit nach, den ältesten unter des Copernicus 
Biographen, Szymon Starowolski 6 ) , den Nicolaus zu einem 



6 ) «Celebre gymnasium Craeoviense multis claris doctissimisque 
viris pollet, aatronomiae tarnen studium maxime viret, nee in tota 
Germania illo clarior reperitnr» — sagt der Zeitgenosse Hartmann 
Schedelius in «Chronica Norimbergensia.» Nürnberg 1493. 

* Grassendi («Tychonis Brahei vita, accessit Nicolai Copernici, 
Georgü Peurbachii et Joannis Regiomontani vita.» Hagae Comitum 1654) 
ist, namentlich in Deutschland, lange Zeit irrthümlich für den ersten 
Biographen des Copernicus gehalten worden. Zur Bekräftigung dieser 



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155 

unmittelbaren Schüler des Brudzewski in Krakan zu machen. 
Dem Starowolski folgte dann der Franzose Peter Gassendi 
und aus der Schrift desselben ging diese Nachricht ohne Aus- 
nahme in alle bis auf den heutigen Tag in allen beliebigen 
Sprachen erschienenen Biographien unseres Astronomen über. 
Und trotzdem steht es im jetzigen Augenblick fest, dass 
Albert von Brudzewo, wenigstens nicht officiell, nicht in den 
Hörsälen der Krakauer Akademie, ein Lehrer des Nicolaus 
Copernicus in der Mathematik sein konnte. Denn Albert von 
Brudzewo hat während der ganzen Aufenthaltszeit des Nicolaus 
in Krakau (1491 — 1494 oder 1495) keine mathematischen 
Vorlesungen mehr gehalten. Er hatte sich damals ganz auf 
den Aristoteles gelegt und behandelte nunmehr in seinen Vor- 
lesungen, bis zu seiner im Jahre 1494 erfolgten Abreise nach 
Lithauen, wohin ihn der Grossfürst Alexander rief, einzelne 
Schriften des griechischen Philosophen. Wenn demnach die 



Ansiebt trug noch vor wenigen Jahren Dr. Prowe bei, der in seinen 
«Mittheilungen aus schwedischen Archiven und Bibliotheken» (Berlin 
1853, Einleitung § 1) nachdrücklich betonte, dass «die erste Biographie 
des Copernicus im Jahre 1654 erschien.» Dieser Behauptung entgegen 
wies zuerst Dominik Szulc in seiner zwei Jahre darauf (1855 zu 
Warschau) erschienenen Abhandlung: «2ycie Mikolaja Koperaika» auf 
eine Schrift des bekannten polnischen Historikers und Publicisten des 
17. Jahrhunderts Szymon Starowolski hin, betitelt: «Elogia ac vitae 
centum Poloniae scriptorum.» Venetiis 1627. (Die erste bei weitem 
schlechtere und unvollständigere Ausgabe dieser Schrift erschien zu 
Frankfurt 1625 unter dem Titel: Scriptorum Polonorum hecatontas). 
In diesem Buche ist S. 158—159 eine kurze, ihrem Inhalte nach aber 
gedrängte und kernhafte Biographie des Astronomen enthalten, aus 
welcher, wie es aus dem Vergleiche sich ergiebt, Gassendi fast alle 
auf das Leben des Copernicus bezüglichen Data und Einzelheiten ge- 
nommen hat. Ein Pole ist es also, dem der Name des ersten Bio- 
graphen des Copernicus mit Ehren gebührt, und es ist jetzt dem 
Starowolski in dieser Hinsicht auch in Deutschland Gerechtigkeit zu 
Theil geworden: Dr. Franz Hipler hat in seiner bereits hier erwähnten 
Abhandlung der Ermländer historischen Zeitschrift nicht nur den Irr- 
thum, welcher den Gassendi zum ältesten Biographen des Copernicus 
machte (S. 496 Anm. 44) constatirt, sondern er hat auch den ganzen 
Aufsatz Starowolski's, der Seltenheit dessen Schrift wegen, im Anhang 
zu seiner Abhandlung abdrucken lassen. 



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156 

kurze Angabe Starowolski's 7 ), die.Gassendi dahin aroplificirt 8 ), 
dass er angiebt, Gopernicus habe nicht nur des Brndzewski 
mathematische Vorlesungen fleissig besucht, sondern er sei 
auch mit seinem Lehrer in vertrautem persönlichen Umgange 
gewesen — nicht jeder thatsächlichen Grundlage entbehrt, so 
müs8te ihre Geltung eben nur auf jenen Privatumgang des 
jungen Adepten mit dem gelehrten Manne beschränkt werden. 
Denn das hier über Brndzewski Gesagte leidet keinen Zweifel. 
Unsere Mittheilung ist dem handschriftlichen Lectionskataloge 
der Krakauer Universität, dem sogenannten «Liber dili- 
gentiarum» entnommen, welcher bis jetzt in der Universitäts- 
Bibliothek (E. E. II, 12, oder No. 249) aufbewahrt wird und 
mit dem Jahre 1487/8 beginnt 9 ). — Ist nun aber Brndzewski 
nicht mehr mit der früheren Bestimmtheit als Lehrer des 
Copernicus zu bezeichnen 10 ) — wem gebührt dann die Ehre, 



7 ) p. 158. «Copernicus igitur cum in Academia Cracoviensi sub 
Alberto Brudzevio Mathematicas artes didicisset» etc. 

8 ) Gassendi S. 292 (Ed. 1655): «Interim vero, quia a primis annis 
ardore Matheseos magno tenebatnr, non neglexit sane praelectiones 
Alberti Brudzevii in eadem Academia Mathematicas artes profitentis, 
quem etiam fuit solitus et convenire, et audire privatim. Astrolabii 
usum, et rationem cum ab eo didicisset» etc. 

•) Nach dem «Liber diligentiarum» hielt Brndzewski in der Zeit vor 
der Ankunft des Copernicus nach Krakau folgende mathematische Vor- 
lesungen: 1487/8 «Arithmeticam», 1488 «Theoricas planetarum», 1488/9 
«de scientia motus orbis Messahalae», endlich 1489 «Perspectivam» 
und das war die letzte. 

Alle Nachrichten des «Liber diligentiarum», die wir hier mit- 
theilen, sind einem Aufsatze des Prof. Karlinski in Krakau entnommen, 
der sie zuerst zusammengestellt und durch Druck veröffentlicht hat. 
Der Aufsatz Karlinski's führt den Titel: «Rys dziejtfw obserwatoryum 
astronomieznego uniwersytetu Krakowskiego» und ist S. 70—143 der 
1864 zu Krakau herausgegebenen Gedächtnisschrift: «Zaklady uni- 
wersyteckie w Krakowie, przyczynek do dziejow oswiaty krajowej 
podany i pamigei pieciusetletniego istnienia Uniwersytetu Krakowskiego 
poswiecony przez c. k. Towarzystwo Naukowe Krakowskie» gedruckt. 

10 ) Die neuen Freunde und Biographen des Copernicus in West- 
preuBsen scheinen sich ganz wunderbar um frische und genaue Nach- 
richten darüber zu kümmern, was in Polen betrefflich des von ihnen 
behandelten Gegenstandes Neues im Druck erscheint. Ein ganzes 



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157 



ihn für diejenige Wissenschaft begeistert und dauernd gewonnen 
zu haben, durch welche er später so hoch erglänzen sollte? 



Jahr nach der Herausgabe in Krakau, der von uns in der vorher- 
gehenden Anmerkung angefahrten Schrift, lässt Dr. Prowe in die 
Neuen Preussischen Provinzialblätter (1865, 3. Folge, Bd. X, S. 55) 
einen Bericht einrücken, in welchem er noch von der zu erwarten- 
den Veröffentlichung der interessanten Forschungen Prof. Kar- 
linski's über den Krakauer Aufenthalt des Copernicus spricht. Drei 
Jahre darauf, 1868, weiss wiederum Dr. Hipler, trotz allem Fleiss 
und aller Sorgfalt, mit denen er an seiner Abhandlung: «Nikolaus 
Kopernikus und Martin Luther» gearbeitet, noch nichts von Professor 
Karlinski's Publication. Copernicus ist ihm noch immer ein unzweifel- 
hafter Schüler des Albert Brudzewski. Etwas mehr Rücksicht indessen 
auf Bücher, die in polnischer Sprache erscheinen , würde ihm diesmal 
den Dienst geleistet haben, dass er des unangenehmen Zwanges ledig 
wäre, einen bestimmten, durch und durch polnischen Professor, dessen 
Namen nicht etwa «Brudler», sondern wirklich «von Brudzewo» war 
(vgl. Hipler S. 490, Anra. 16), speciell als Lehrer des Copernicus auf 
der polnischen Hochschule zu nennen. Allerdings, sei hier bei Gelegen- 
heit hinzugefugt, hat sich Dr. Hipler durch das Aufzählen in seiner 
Schrift von muthmasslichen , früheren deutschen Professoren des Co- 
pernicus, diesen Zwang reichlich zu vergüten, so wie auch meisterhaft 
den schlechten Eindruck zu paralysiren gewusst, welchen ein polnischer 
Lehrer auf deutsche Leser vielleicht machen könnte. Nachdem er 
S. 485 (11) seiner Abhandlung die Erklärung vorausgeschickt, er wolle 
die Jugendjahre Koperniks mit «eingehender, gründlicher Kritik» be- 
handeln, wie nie zuvor geschehen, wiederholt Dr. Hipler die Ver- 
muthung Wernicke's von dem Besuchen der Johannis-Schule zu Thorn 
durch Nicolaus nicht nur, sondern er setzt noch bescheiden hinzu, dass 
68 «nicht ganz sicher sei», ob «der gelehrte Magister Johannes Wohl- 
gemuth von Heilsberg, der eine Zeitlang Rector dieser Schule gewesen, 
auf die Ausbildung des jungen Schülers irgend welchen Einfluss geübt.» 
Denn möglicherweise — fährt Dr. Hipler fort — kann Johannes 
Teschner, der 1477 Rector war, sein Lehrer gewesen sein. Nachdem 
nun so Nicolaus die Johannis-Schule zu Thorn unter deutschen Meistern 
glücklich beendigt, lässt ihn Dr. Hipler noch nach Culm wandern, um 
auch bei den dortigen deutschen Lehrern Unterricht zu geniessen, ob- 
gleich es, wie uns Wernicke belehrt, schon genügte, die Thorner Schule 
durchgemacht zu haben, um für die Universität reif zu sein, und ob- 
gleich, wie Dr. Hipler es selbst angiebt, die Culmer Schule «ein so- 
genanntes Particular» war, welches «den preussischen Jünglingen aus- 
gesprochenermassen Vorbereitung und Ersatz für die Universi- 
tät sstudien bieten sollte.» Und noch nicht damit zufrieden, 



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158 

Eine Antwort hierauf giebt wiederum am besten das eben 
erwähnte Krakauer Lections-Verzeichniss. Es nennt uns, sicher 
und genau, die Lehrer, welche während des akademischen 
Trienniums resp. Quadrienniums unseres Copernicus in Krakau 
mathematisch- astronomische Vorlesungen hielten. Dieselben 
waren zum Theil Collegen, zum Theile auch Schüler des 
Brudzewski. Ihre Namen lauten im «Liber diligentiarum» 
wie folgt: 

1. Albert von Pniewy (1492/3 «Theoricam planetarum», 
1493/4 «Perspectivam»); 

2. Johannes von Gromadzice (1492/3 «des Regiomontanus 
Kalender») ; 

3. Bernhard von Biskupie (1492/3 «Tabulas resolutas», 1493 
«de eclipsibus») ; 

4. Stanislaw von Olkusz (1493 « Arithmeticam» , 1494/5 
«Theoricam planetarum»); 

5. Johannes von Szadek (1492 «Novam theoricam plane- 
tarum») ; 

6. Martin von Zeburg (1494/5 «Arithmeticam», 1495 «Ta- 
bulas resolutas»); 

7. Albert von Szamotuiy (1493 «Astrologiam» , 1494/5 
«Ptolemaeum») ; 



dass er so den Knaben, bevor derselbe die polnische Universität bezog, 
in alle möglichen deutschen Schulen seiner Heimath geschickt hatte, 
lässt Dr. Hipler den Jüngling (S. 507), nachdem er die Krakauer Hock- 
schule verlassen «ein und das andere Mal/ auf seinen Reisen nach 
Italien, Nürnberg besuchen und dies auf Grund eines vagen, allgemeinen 
Ausdruckes Starowolski's («diversas Germanorum Academias invisit, 
tum et aliorum, ubi tum studia florebant») den er, im Mangel genauerer 
Nachrichten über des Copernicus Wanderjahre, in die erste (schlechtere) 
Ausgabe seiner Hecatontas (S. 88) einrücken Hess. Endlich, um jede 
Erinnerung an die Krakauer Universität vollends zu verwischen, lässt 
Dr. Hipler (S. 509) die Wahrscheinlichkeit durchleuchten, dass Nicolaus 
Copernicus vielleicht Professor an der preussischen, von Lucas Watzel- 
rode projectirten Hochschule, würde geworden sein, wenn diese Hoch- 
schule — würde zu Stande gekommen sein! — Wie erfindungsreich 
wird nicht der Schriftsteller, dem eine vorgefasste Meinung, eine be- 
stimmte Tendenz zum Ziele voranleuchtet 1 



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159 

8. Martin von Szamotuty (1492 «Arithmeticam»); 

9. Bartholomaeus von Oraczöw (1495 «Euclides»); 

10. Simon von Sierpc (1494 «Tabulas resolutas», 1495 «Per- 
spectivam») ; 

11. Bartholomaeus von Lipnica (1492/3 «Euclides»); 

12. Martin von Olkusz der Aeltere (1492/3 «Perspectivam», 
1493/4 «Des Regiomontanus Kalender», 1496 «Astro- 
logiam») ; 

13. Stanislaw von Kleparz (1493 «Euclides», 1493/4 «Arith- 
meticam», 1494/5 «Euclides»); 

14. Matthias von tazy; 

15. Nicolaus von Labiszyn (1492 «Scientiam motus orbis», 
1492/3 «Arithmeticam», 1493 «Perspectivam», 1493/4 
«Theoricam planetarum»). 

Welche von diesen Professoren Copernicus während seiner 
Studienzeit hörte und welche er nicht hörte, wer von den- 
selben auf die Entwicklung und Richtung seiner wissen- 
schaftlichen Bestrebungen den meisten Einfluss geübt, bleibt 
uns wiederum nur zu errathen. Wir dürfen jedoch mit vieler 
Wahrscheinlichkeit behaupten, dass den wissensdurstigen auf- 
strebenden Jüngling unter Anderem die von Johannes Szadek 
docirte «nova theorica planetarum» ganz besonders ansprach; 
denn es war die nämliche damals berühmte Theorie des 
deutschen Astronomen Penerbach, welche Albert von Brudzewo 
so trefflich commentirte in der von einem seiner Schüler 1495 
zu Mailand herausgegebenen Schrift: «Commentariolum supra 
theoricas novas Georgii Purbachii in studio generali Craco- 
viensi per Magistrum Albertum de Brudzewo, pro introductione 
juniorum, corrogatum. » — Copernicus wird ferner ohne 
Zweifel den specifisch astronomischen Vorlesungen (dem Pto- 
lemaeus) des Albert von Szamotuly gefolgt sein, und er muss 
sich noch in Krakau mit den astronomischen Instrumenten 
(wie dem Astrolabium) und deren Gebrauch wohl vertraut 
gemacht, sowie auch keine unbedeutende Observationsfertigkeit 
sich daselbst angeeignet haben, wenn er zwei Jahre später 
(1497) in Bologna, nach dem ausdrücklichen Zeugnisse des 
Rheticus «non tarn discipulus, quam adjutor et testis obser- 



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160 

vationum» des berühmten dortigen Professors der Mathematik 
Dominicus Maria werden konnte 11 ). 

Wir achten uns für glücklich, wenn wir diese summarische 
Zusammenstellung dessen, was uns über die Krakauer Studien 
des Copernicus historisch gegeben ist, mit einigen uns gleich- 
falls erhaltenen Namen derjenigen Mitschüler des grossen 
Mannes beschliessen können, mit denen er in den Räumen der 
Krakauer «Alma mater» Freundschafts- Verbindungen schlosa, 
welche die kurze Zeit der Stadiengenossenschaft überdauerten 
und dem später im entlegenen Frauenburg an der Ausführung 
seines unsterblichen Werkes arbeitenden Manne, von Krakau 
aus, dem Mittelpunkt des staatlichen und wissenschaftlichen 
Lebens Polens, in vielfacher Hinsicht behülflich wurden. Die 
Freunde des Copernicus waren gleich ihm junge Leute, welche 
dem allgemeinen, mächtigen Impuls nach Bildung und Wissen- 
schaft nachdrangen, welcher damals alle Gemüther ergriffen 
hatte und eine neue Aera im grossen Menschenleben ver- 
kündigte. Ihre Namen gehören alle zum wissenschaftlichen 
Ruhm Polens im 16. Jahrhundert. Es waren dies : 

Jaköb vonKobylin, der sich vorzugsweise dem Studium 
der Astronomie hingab und eine seiner Zeit geschätzte Schrift 
über den Gebrauch des Astrolabiums verfasste. 

Bernhard Wapowski. Er ist bekannt als Autor einer 
im Auftrage König Sigismunds I. in lateinischer Sprache ge- 
schriebenen ausführlichen Geschichte seines Vaterlandes. 

Martin vonOlkusz der Jüngere wurde bereits im Jahre 
1488 zum Baccalaureus in Krakau promovirt und erhielt, im 
Jahre 1491, den Magistergrad. Daher ist er auch eher ab 
ein älterer Freund des jungen Copernicus, denn als ein Mit- 
schüler desselben zu erachten. Er wurde in der Folge a» 1517 
Professor der Theologie, dann mehrmals Rector der Universität 
und starb 1540 im Amte eines Vice-Kanzlers derselben. Sein 
wichtigstes Werk ist das Gutachten : «De . nova calendarii 
Roinani reformatione», welches er im Jahre 1517 im Auf- 
trage der Universität für den Papst Leo X. ausarbeitete, zur 
Zeit als sich derselbe mit dem Gedanken einer Kalender- 



") Rhetici narratio prima ad Schonerum in der Warsch. Ausg. S. 490. 

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161 

besserung trug. Das Maimscript Martins von Olkusz wird bis 
auf den beutigen Tag in der Krakauer Bibliotbeca Jagellonica 
aufbewahrt. 

Zu diesen drei Männern ist nun noch ein jüngerer Zeit- 
genosse unseres Astronomen hinzuzurechnen, mit dem sich 
Kopernik, aller Wahrscheinlichkeit nach, erst später, zur Zeit 
eines seiner nachherigen Aufenthalte in Krakau in Bekannt- 
schaft setzte. Es ist der im Jahre 1489 geborene, durch seine 
astrologischen Studien und vielfachen Schriften ähnlichen 
Inhalts bekannte Nicolaus von Szadek, Professor der 
Theologie und Rector der Krakauer Universität 12 ). 



u ) Die Namen dieser Krakauer Freunde des Copernicus giebt 
Szymon Starowolski a. a. 0. S. 158 an: «Copernicus igitur, cum in 
Academia Cracoviensi . . . . una cum Jacobo Cobilinio, qui Astro- 
labii declarationem scripsit, Mathematicas artes didicisset» etc. und 
S. 159: «Vita incolumi solitudinem amavit, nee jungebatur amicitia 

nisi viris doctis, inter quos familiäres habuit Vapovium 

Cantorem Cracoviensem, ad quem scripsit epistolam de motu Octavae 
sphaerae (dieser Brief ist in der Warsch. Ausg. S. 575 — 582 abgedruckt), 
Nicolaum de-Schadek, Martin um de Ilkus olim condiseipulos 
suos.» Nach Starowolski hat sie dann Gassendi (ed. 1655) S. 293 
wiederholt. Die späteren deutschen Biographen des Copernicus, wie 
Lichtenberg, Westphal, der Anonyme des Jahres 1856 haben sich, bis 
auf Hipler (1868), wohlweislich gehütet, etwas von den polnischen 
Freunden des Thorner Astronomen verlauten zu lassen. 

An dieser Stelle sind wir noch unsern Lesern die Mittheilung des 
an die eben genannten Freunde des Copernicus anknüpfenden Resultates 
schuldig, zu dem uns eine Untersuchung geführt hat, die wir über die 
hier nachstehenden Worte Krzyzanowski's anstellten. Derselbe sagt 
nämlich (Spomnienie jubil. S. 16—17): «Aus einer Handschrift der alten 
Bursa der Ungarn zu Krakau ermittelten wir, dass die Zöglinge derselben 
den Copernicus nicht einen Preussen, sondern vielmehr einen Mas uren 
nannten.» Die hier von Krzyzanowski gemeinte Handschrift; ist nun 
ein Codex der «Bibliotheca Jagellonica», welcher unter dem Titel: 
«Regestrum bursae Cracoviensis Hungarorum nunc primum ex auto- 
grapho codice bibliothecae Cracoviensis editum» zu Ofen 1821 abge- 
druckt worden ist. Es ist dies nichts Anderes, als die offizielle 
Matrikel der ungarischen Bursa, welche in Krakau an der Universität 
bis zum Jahre 1539 bestand, wo sie wegen der geringen Anzahl der 
Zöglinge, die das Haus zu unterhalten nicht mehr im Stande waren, 
aufgelöst werden musste. Diese Auflösung wird uns am Ende . des 
Beitr. z. Hat. d. Copernicus. \\ 



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162 

Wie nun Copernicus diese seine Jugendfreundschaften im 
späteren Leben zu erhalten und zu pflegen wusste, so be- 
wahrte er auch der Krakauer Universität, obgleich er, in der 
Folge andere, berühmtere Lehranstalten kennen lernte, stets 
eine wohlwollende, erkenntliche Erinnerung und erklärte offen, 
er habe derselben, als dem Urquell seines Wissens, alle seine 
Errungenschaften zu verdanken 13 ). 



«Regestrum» (S. 53) von einem der letzten Mitglieder der Bursa in 
grellen Farben erzählt, in jenem charakteristischen, verdrossenen, 
baroken Tone, der den Scholaren des 15. und 16. Jahrhunderts so sehr 
eigenthümlich ist. — Nachdem die Zöglinge das Local der Bursa ver- 
lassen und das Hausgeräth zu ihrem eigenen besten verkauft; hatten, 
berichtet unser Ungenannte, wurden ihnen Wohnungen in der «bursa 
philosophorum» angeboten. «Sed cum difficile esset agnis — fahrt er 
fort (S. 54) — inter lupos Masovitas versari, maluimus praetio habi- 
tationes conducere, ac passim in Civitate manere, quam cum inimicis 
omnium versari.» Unsere Ungarn hatten offenbar einen schweren 
Stand unter den Polen der Bursa Philosophorum, denn es folgt in dem 
Texte eine Reihe der heftigsten, lateinischen und griechischen In- 
vectiven gegen die Mitglieder derselben, die aber allem Anschein nach 
mehr gegen den gelehrten Vorstand der Bursa, als gegen die Mitschüler 
selbst gerichtet zu sein scheinen. «Hi soli sunt (cum alii omnes tarn 
Doctores, quam Magistri summa semper nos prosequuti sunt bene- 
volentia) qui nostris in Universitate hac in vident successibus .... 
(S. 55). Sed' perdet Deus eorum conatus, consiliumque , quod contra 
nos machinati sunt, in eorum caput sceleratissimum convertat. Nos 
autem dum vivemus omnium Universitatis hujus procerum in nos collata 
beneficia, plenis semper apud nostros homines praedicabimus encomiis, 
quorum in numero primus est piusille Nicolaus a Schadek, Bene- 
dictus a Kozmin» etc. etc. — Wie man sieht, hat Krzyzanowski aus 
dem Umstände, dass Nicolaus von Szadek, ein Freund des Copernicus, 
hier ohne denselben als Freund und Gönner der Ungarn genannt 
wird, den Schluss gezogen, dass Copernicus selbst notwendigerweise 
unter den Feinden derselben, jenen «lupi Masovitae» verstanden war. 
Wie tollkühn indessen ein solcher Schluss, und wie er hier wegen des 
Datums 1539 geradezu unmöglich ist, sieht jeder ein. 

1S ) «Ex hoc enim (Cracoviensii) Gymnasio multi mathemata hause- 
runt, qui in Germania magna cum laude et emolumento studiosorum 
eadem profitentur, quorum honoris gratia nomino Nicolaum Copernicum, 
Canonicum Varmiensem, qui hujus urbis olim hospitio usus erat, et 
haec, quae scripsit in rebus mathematicis admiranda, plura etiam 
edenda instituit, ex hac nostra Universitate ceu ex fönte 



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163 

Auffallend ist, dass unser Astronom, der während seiner 
Studienzeit notwendigerweise mit den zahlreichen deutschen 
Jünglingen, die sich damals in Krakau aufhielten, zusammen- 
kommen musste, doch mit keinem derselben in ein engeres, 
dauerndes Preundschaftsverhältniss trat. Zu seinen Kameraden 
gehörten ja, wie wir durch Dr. Prowe erfahren 14 ), junge 
Leute, die aus der Bamberger, Konstanzer, Regensburger, 
Würzburger, Hamburger, Mainzer, Meissener Diöcese stamm- 
ten, allein keiner hat es verdient, als Freund des Copernicus 
der Nachwelt überliefert zu werden. — Copernicus blieb sein 
Lebenlang der ganzen damaligen deutschen Welt fremd, er 
blieb fremd den geistigen, religiösen Bewegungen im deutschen 
Vaterlande, zwischen ihm und den Männern, die dort an der 
Spitze standen, fand kein Austausch von Gedanken, keine 
Verbindung statt. Daher war auch seine Entdeckung — um 
den Ausdruck eines modernen deutschen Schriftstellers zu ge- 
brauchen «in keiner Beziehung zu den weltgeschichtlichen 
Vorgängen in Deutschland» 15 ). 



primum accepit. Id quod ipse non solum non diffitetur — 
benignum esse et plenum ingenui pudoris, judicio Pliniano existimans 
profiteri per quos profeceris — verum hoc, quidquidest, totum 
nostrae fert acceptum Academiae. » — (Aus der an Samuel 
Maciejowski gerichteten Zueignungsepistel der Schrift Alberts von 
Bukowo: «Judicium Astrologicum». Cracoviae 1542. Die Epistel ist 
abgedruckt in der Warsch. Ausgabe von Kopernik's Werken (1854) 
S. 642.) 

") Z. Biogr. S. 51. 

18 ) S. Apelt. Die Reformation der Sternkunde. Jena 1852. S. 116. 
Alles, was wir aus dem Leben des Copernicus über seine Theilnahme 
an diesen weltgeschichtlichen Vorgängen erfahren, reducirt sich auf die 
einzige Thatsache, dass er seinem Freund, dem ermländer Domcustos 
und späteren Bischof von Culm, Tiedemann Giese, die Veröffentlichung 
durch Druck seiner gegen Luther gerichteten Schrift: «Plosculorum 
Lutheranorum de fide et operibus <zvtt)Xoyixov» anrieth. Giese gab sie 
auch in der That 1525 zu Krakau bei Hieronymus Vietor heraus und 
schrieb in der Zueignungsepistel an Felix Reich, Stiftsprobst zu Gutt- 
stadt: «Ne propensitate amoris in me tui patiaris iudicii puritatem 
falli, quod Nicoiao Copphernico alioqui acuti iudicii uiroevenisse 
existimo, qui illas meas nugas typis excusas vulgari suadebat.» Diese 
Worte Gieses, so wie auch der Umstand, dass ein anderer Freund 

11* 



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164 

Denn unseres Astronomen Mittelpunkt lag nicht im Lande 
der Deutschen und Nicolaus Copernicus wusste, mitten in. den 
abstracten mathematischen Berechnungen und Combinationen, 
die seine Lieblings-Beschäftiguug waren, doch deutlich genug 
auf den Ort hinzuweisen, der ihm als Schwerpunkt für seine 
irdischen Beziehungen galt, er wusste es klar anzudeuten, 
welches Volk er in der Zukunft des Ruhmes seiner grossen 
Entdeckung theilhaftig haben wolle. In der Schrift , die ihn 
unsterblich gemacht hat, in jenen sechs Büchern De revo- 
lutionibus, welche dazu bestimmt waren, eine der gross- 
artigsten Umwälzungen in allen Gebieten des menschlichen 
Wissens und Denkens hervorzurufen, in jenem Werke, welches 
in der ganzen Masse der geistigen Erzeugnisse der Menschen 
kaum seines gleichen an Werth und Bedeutung findet, in 
jenem Werke bezog Copernicus alle astronomischen Berech- 
nungen, die eines örtlichen, geographischen Anhaltspunktes 
bedurften — auf die polnische Hauptstadt Erakau 16 ), deren 
Meridian er selbst mit Hülfe seiner Krakauer Freunde mühsam 



unseres Copernicus, der berühmte Johannes Dantiscus, auf einer seiner 
Reisen, den Luther in Wittenberg im J. 1523 besuchte und in einem 
Briefe eine interessante Charakteristik desselben entwarf, während um- 
gekehrt 16 Jahre darauf ein eifriger Anhänger Luthers, Joachim Rhe- 
ticus aus Wittenberg nach dem Ermlande kam, um den Copernicus 
kennen zu lernen, und nachher gleichfalls die Eindrücke seiner Reise 
in einem Briefe niederzulegen für gut fand — dieses an sich so harm- 
lose Zusammentreffen ward dem bereits einigemal von uns angeführten 
Dr. Hipler zu der Veranlassung, mit einer Schrift aufzutreten, in welcher 
manche schätzbaren Nachrichten aus dem Frauenburger Leben unseres 
Astronomen unter dem monstruösen Titel: «Nikolaus Eopernikus und 
Martin Luther» ( ! ) sich bergen. Es ist leider aber nicht mehr der 
erste Versuch deutscherseits, den Copernicus so zu sagen an den Haaren 
herbeizuschleppen, um ihn dann mit einer beliebigen deutschen Grösse 
zusammenzubringen. Es ist eins der Mittel, womit man stillschweigend 
die deutschen Leserkreise an den Gedanken gewöhnt, dass Copernicus 
doch selbstverständlich keinem anderen Volke, als dem deutschen, zu- 
zurechnen sei. 

16 ) Die Belegstellen hierzu schlage man in des Copernicus Schrift 
L. IV. c. 7, 10, 13, 14 und 27, S. 271, 272, 277, 286, 288 und 323 der 
Warsch. Ausg. nach. 



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165 

zq bestimmen gesucht hatte 17 ). Kann man noch ein ernsteres, 
feierlicheres Bekenntniss von einem Copernicus verlangen 18 )? 



") Starowolski (ed. 1627) p. 159. .... «olim condiscipulos suos 
(vgl. oben Anm. 12), cum quibus conferebat de eclipsibus et earum 
observationibu8 , ut patet ex epistolis manu illius ipsius 
scriptis, quas habet in Academia Cracoviensi Johannes 
Broscius, author Ar ithmeticae Integrorum.» — S. anch 
Gassendi (ed. 1655) p. 293. Dazu vgl. des Copernicus eigene Worte 
L. IV. c. 7 in der Warsch. Ausg. S. 272. «Omnia haec ad meridianum 
Cracoviensem. Quoniam Frauenburgum, ubi plerumque nostras habui- 
mus observationes .... huic subest meridiano, ut nos lunae solis- 
que defectus utrobique simul observati docent.» Uebrigens 
war Copernicus bei dieser Behauptung im Irrthum, denn es existirt 
nach späteren, genaueren Beobachtungen, zwischen Krakau und Frauen- 
burg ein Bogenunterschied von 17' 30" (S. Baranowski in der Warsch. 
Ausg. S. XXXVIII). 

18 ) Es wird hier die Stelle sein, diesem so direct, so positiv be- 
kräftigenden Zeugnisse des Mannes selbst das Hauptargument der 
heutigen deutschen Vertheidiger seiner angeblich deutschen Nationalität 
und Gesinnung entgegenzustellen. In diesem Argumente sind Dr. Prowe 
und Dr. Watterich, sei hier vorübergehends gesagt, in ihren gleich- 
zeitig (im Jahre 1860) erschienenen Schriften so einstimmig und gleich- 
lautend, dass es dem Uneingeweihten wahrlich nicht leicht fiele, zu 
entscheiden, wem von Beiden das Recht der Erfindung hier zusteht. 
Bei Beiden bildet dieses Argument die Spitze und den Schluss der Be- 
weisführung. Es lautet bei Dr. Prowe (de Nicolai Copernici patria 
S. 33): «Jam vero ad finem posteaquam haec disputatio adducta est, 
argumentum afferatur, quod equidem gravissimum judico. Viri 
enim immortalis epistolae aliaque, quae litteris custodita ad memoriam 
nostram pervenerunt, omnia autLatina aut Germanica lingua conscripta 
sunt, neque unum Copernici verbum, quod Polonice scriptum sit, a 
Polonis proferri protest.» Und bei Dr. Watterich, der hier zuvor zur 
Hebung des Eindruckes etwas Rhetorik anwendet (vgl. oben Anm. 26.) 
«Man wird vergebens fragen, ob er jemals polnisch geschrieben, 
polnisch gesprochen. Sein Hauptwerk ist in lateinischer Sprache ver- 
fasst; die Schriften und Briefe, welche er nicht lateinisch 
geschrieben, sind sämmtlich deutsch. («Nikolaus Koppernik 
ein Deutscher.» Erml. Zeitschr. I, S. 405.) 

Unnütz, hier die Amplification zu bekämpfen, und zu bemerken, 
dass jene nnlateinischen «Schriften und Briefe» des Copernicus, 
«die sämmtlich deutsch sind», sich genau auf zwei kurze, an 
Herzog Albrecht von Preussen gerichteten Antwortschreiben, beide 
vom Jahre 1541 , reduciren, die zuerst in der Warschauer Aus- 



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166 



Und wie harmonisch reiht sich nicht an dieses Bekennt- 
niss die nns durch einen glücklichen Zufall erhaltene Nach- 
richt an, dass der Name unseres grossen Astronomen nicht 
nur auf den Blättern der Krakauer Universitätsmatrikel in 
Gemeinschaft derer von unzähligen polnischen Jünglingen aus 
allen Gegenden und Enden ihres Vaterlandes figurire, sondern 



gäbe von Kopernik's Gesammt-Schriffcen S. 636—687, dann aber von 
Dr. Prowe in seiner zu Thorn 1855 erschienenen Broschüre: «Nicolaus 
Coperaicus in seinen Beziehungen zu dem Herzoge Albrecht von 
Preussen» S. 30—31 abgedruckt worden sind. 

Was hier aber wohl hervorgehoben zu werden verdient, ist die 
traurige Unwissenheit, welche derartige Argumente, ja sogar noch 
Hauptargumente, wie das hier angeführte, zu Tage fördert. Denn wenn 
dasselbe bei Dr. Prowe und Dr. Watterich nicht etwa aus ihrer eigenen 
Unkenntniss der polnischen Vergangenheit und speciell des Zustandes, 
in welchem sich die polnische Sprache und Literatur im 16. Jahrhundert 
befanden, hervorging, so kann, allerdings desto schlimmer für sie 
Beide, nur der Fall angenommen werden, sie hätten hier die Unwissen- 
heit des Publicums darüber benutzen und zu Gunsten ihrer Tendenzen 
ausbeuten wollen. Wir müssten uns aber wahrlich für die gelehrten 
Herren schämen, wenn wir sie erst auf ein beliebiges Compendium der 
polnischen Literatur anweisen sollten, damit sie daraus lernten, wie 
sehr ihre Voraussetzung, Copernicus würde, wäre er ein Pole gewesen, 
auch polnische Schriften hinterlassen haben, die Zeiten verkennt, in 
welchen der grosse Mann gelebt. 

Und daher wollen wir auch hier zur Widerlegung Dr. Prowe's und 
Dr. Watterich's nicht etwa einzelne Individuen aus des Copernicus 
Zeitgenossen aufzählen und diese unsere Gegner fragen, ob sie es z. B. 
wüssten, dass man auch von einem Martin von Olkusz, von einem 
Nicolaus von Szadek, einem Szymon von Lowicz, einem Stanislaw von 
Lowicz, einem Grzegörz von Szamotuly, einem Stanislaw Görski 
u. s. w., ja selbst von gleichzeitigen und noch späteren polnischen 
Dichtern, die damals nur lateinisch schrieben, wie Andreas Erzycki 
(1477—1557), Klemens Janicki (1516—1543), Grzegörz von Samborz 
(1523—1573) «vergebens fragen würde, ob sie jemals polnisch ge- 
schrieben», — wir wollen lieber Dr. Prowe und Dr. Watterich einfach 
dazu auffordern, sie möchten doch nur einen einzigen Zeit ge- 
nossen des Copernicus in Polen aus dem Gelehrtenstande 
vorbringen, der irgend welchepolnische Schriften hinter- 
lassen hätte! Auf diese Weise werden sie sich selbst und die 
Anderen erst recht davon überzeugen, wie sehr ihr «argumentum gra- 
vissimum» doch nichts weniger als ein «argumentum» ist. 



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167 

dass diese Gemeinschaft auch weit vom heimischen Boden, in 
den Inscriptionsbücheru der Universität zu Padua gleichfalls 
erhalten sei! 

Es strömte damals aus Polen die strebsame, lernbegierige 
Jugend schaaren weise nach Italien, um auf den berühmten 
Hochschulen zu Bologna, Padua, Pavia und Rom ihren Wissens- 
durst zu stillen; neben dem wohlhabenden, ritterlichen Jüng- 
ling, nahm auch der Arme dahin den Wanderstab — denn 
das Land der klassischen Kunst galt «im nordischen Sar- 
matien» von jeher nicht nur für die Heimath der feinen 
Sitte, sondern auch für den Ursitz aller Bildung und alles 
Wissens. Unser Copernicus richtete bekanntlich, nach beendig- 
ten Studien in Krakau, auch dahin seinen Weg. Er studirte 
zu Bologna, zu Rom und zu Padua und hier ist es, wo er 
das Album der «natio Polona» mit seinem Namen schmückte 19 ). 

Allein Copernicus begnügte sich keineswegs, seinen Zu- 
sammenhang mit Polen durch blosse Aussagen, durch blosse 
Worte anzudeuten — er bethätigte ihn auf Schritt und Tritt 
durch seine Handlungen. 



19 ) «Nicolaum Copernicum Patavii philosophiae ac medicinae oper am 
dediflse per annos quatuor, constat ex Polonorum albis» sagt 
Nicolau 8 Comnenes Papadopoli in seiner Historia Gymnasii Patavini. 
. Venetiis 1728, II, 195, und etwas höher p. 132: «Stanislaum Lubienski 
nobilem Polonum, qui denique Plocensis episcopus fuit, Patavii studuisse 
certum est ex albo Polonorum, quod habemus prae manibus 
traditum a quodam Athanasio Rutheno, qui Polonam bibliothecam 
Patavii nostra aetate diripuit, venditisque codicibus fugit.» Fast alle 
deutschen Biographen des Copernicus (bis auf Hipler) übergehen diesen, 
wenn auch für die Nationalität an sich wenig sagenden, doch immer 
dem deutschen Ohre recht unlieb klingenden Umstand aus des Coper- 
nicus Leben. Dr. Prowe nimmt ihn in seine Schrift: «de Nicolai 
Copernici patria» nur zu dem Zwecke auf, um dabei den Beweis seiner 
vollständigen Nullität in nationaler Hinsicht zu liefern. Denn, lehrt 
Dr. Prowe , es konnte Copernicus als ein Preusse , unmöglich sich in 
Padua in ein anderes Album als in das der dort existirenden «natio 
Polona» eintragen lassen. Wir haben nichts dagegen einzuwenden, um 
so mehr, da doch Copernicus, wenn auch ein Preusse, zu gleicher Zeit 
ein guter Pole war. — Ueber die «natio Polona» in Padua vergleiche 
man auch: Jacobi Philippi Tomasini Episcopi Aemonensis Gymnasium 
Patavinum. Utini 1654 cap. 17, p. 53. 



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168 

Von seinen Studienreisen nach Polen zurückgekehrt, soll 
er, nach einer alten Krakauer Ueberlieferung, die Absicht ge- 
habt haben,' sich um eine Stelle an der Jagelionischen Uni- 
versität zu bewerben. An der Erfüllung dieses Wunsches 
hinderte ihn sein Oheim, der Ermländer Bischof Lucas, der 
ihn nach Preussen zurückrief 20 ). 



"°) S. Sottykowicz, stanie akademii Krakowskiej, Krakau 1810, 
S. 104: «Powrdciwszy Kopernik do Erakowa w roku 1504, bylo jego 
przedsiewzieciem zosta<$ przy Akademii; lecz namowa wuja jego, 
Lukasza Watzelrode Biskupa Warmijskiego, aby ai§ do stanu duchow- 
nego udal i onarowana mu kanonia Warmijska pozbawüa nas tego 
wielkiego professora.» Vgl. auch Bartosze wicz in der Warsch. Ausg. 
von Kopernik's Schriften S. LVII. und Szulc, Äycie Mik. Köpern. S. 39. 
Die deutschen Biographen erwähnen des Sottykowicz Angabe nicht, 
obgleich dieselbe besonders seit der Veröffentlichung der Schrift Prof. 
Muczkowski's : Re,kopisma Marcina Radyminskiego , Krakow 
1840, keineswegs mehr als ganz haltlos bezeichnet werden darf. 
Muczkowski beschreibt hier nämlich S. 138 — 140 eine 25 Blätter um- 
fassende Handschrift der Bibliotheca Jagellonica zu Krakau, welche 
einen auf das Jahr 1501 berechneten astrologischen Almanach enthält, 
der von seinem Verfasser laut der Ueberschrift auf dem Deckel: 
Almanach pro Rev. Do. Cardinali für den damaligen Erzbischof 
von Gnesen, den Cardinal Friedrich, Sohn König Kasimirs IV. von 
Polen, und welcher als Bischof von Krakau auch Kanzler der 
Krakauer Universität war, bestimmt wurde. Zu den auf der 
ersten Seite sich befindenden Buchstaben : m. n. c. h. c A., welche um 
ein an die polnische «Gozdawa» erinnerndes Wappenzeichen umschrieben 
und mit demselben unter einen das Wappen des Cardinais darstellen- 
den Schild angebracht sind, ergänzte Muczkowski folgendes: m(agister) 
N(icolaus) C(opernicu8) h(oc) c(omposint) A(lmanach) und. es wird diese 
Auslegung noch durch die Worte unterstutzt, mit denen der Verfasser 
S. 30 der Handschrift seine Dedicätion an den Cardinal beendigt: 
«mihi vero, quem assidui itineris diversitas sollicitat, 
si quid indigestum Reverendissima Dominatio Vestra (musa etenim 
nondum stabili) dicta offenderit, veniam dabit. » Diese Erwä hnung 
einer bevorstehenden Reise, sowie die des noch nicht bestimmten 
Lebensberufes, stimmen ganz auffallend mit des Copernicus Lebens- 
umständen überein. Derselbe war nämlich Ende 1500 aus Rom nach 
Polen zurückgekehrt und reiste schon Mitte 1501 wieder nach Italien 
ab, wo er in Padua Medicin zu studiren sich anschickte (s. Hipler a. 
a. O. S. 500). . Copernicus wird sich also durch diese Schrift vielleicht 
die Gunst des einflussreichen Universitätskanzlers wollen versichert 



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169 

Das erste öffentliche Auftreten des Frauenburger. Domherrn 
in seiner preussischen Heimath war nun ein Act zur Wahrung 
der oberherrlichen Rechte seines Königs, zur Autrechthaltung 
und engeren Verknüpfung der Bande, welche Preussen, seine 
Heimath, mit Polen vereinigten. Am 29. März 1512 war der 
Oheim des Coperaicus, der ermländer Bischof, Lucas Watzel- 
rode, gestorben. Das Domcapitel, welchem nach alten Privi- 
legien freie Wahl seines Bischofs zustand, erhob sofort zu 
dieser Würde den Domherrn Fabian von Lusianis. Allein 
König Sigismund von Polen, der die Nomination auch der 
preussischen Bischöfe gern, wie es in Polen war, für die Krone 
in Anspruch nehmen wollte, verweigerte dem neuerwählten 



haben, auf den Fall, dass ihm nach beendeten Studien eine gelehrte 
Carriere in Erakau offen stände. Mit dieser Annahme steht indessen 
allerdings in einigem Widerspruche der Umstand, dass unserem Astro- 
nomen von dem Frauenburger Capitel im Jahre 1501 nur unter der 
Bedingung zu einer zweiten Studienreise Urlaub ertheilt wurde «ut 
medicinis studere promisit consulturus olim Antistiti nostro Reveren- 
dissimo (dem Bischöfe) ac eciam dominis de capitulo medicus sälutaris.» 
(Hipler a. a. 0. S. 501, Anm. 53.) 

Es scheint übrigens Copernicus auch spater, von Frauenburg aus, 
die Hauptstadt Polens besucht zu haben und namentlich im Jahre 1509. 
Denn es erschien seine lateinische Uebersetzung der Briefe des Theo- 
phylaktes Simokattes in diesem Jahre in Erakau (bei Haller) und es 
scheinen auch die Worte: «Secundam (eclipsin) observavimus sub 
eodem meridiano Cracoviensi anno Christi 1509, quarto nonas Junii», 
die sich L* IV. c. 13 (p. 286 der Warsch. Ausg.) befinden, auf einen 
persönlichen Aufenthalt an Ort und Stelle hinzuweisen. Dazu kommt, 
dass Lucas Watzelrode sich damals am Hofe aufhielt und Copernicus 
die Reise in seiner Begleitung gemacht haben konnte. — So erklärt 
sich auch, was den Erzyzanowski zu der (übrigens irrthümlichen) An- 
nahme veranlasste, Copernicus habe bis zum Jah*e 1509 seinen Wohn- 
sitz in Erakau gehabt, und habe auch daselbst 1502—1509 sein Haupt- 
werk geschrieben, eine Annahme, welche Dr. Prowe (zur Biogr. S. 32) 
so ohne weiteres zu einer jeder Authenticität entbehrenden puren Er- 
dichtung stempelt, demungeachtet, dass Erzyzanowski (Spomn. jubil. 
S. 23) für die erste Jahreszahl (1502) und die zu derselben erzählte 
Begebenheit (den angeblich in Erakau stattgefundenen Eintritt des 
Copernicus in den geistlichen Stand) ausdrücklich seine Quelle (die 
Handschriften des Thorner Bürgermeisters L. Göret) angiebt. 



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170 

Bischof seine Anerkennung. Er dachte dabei mit gutem 
Rechte zu handeln, denn das Stift Ermland war der Verfügung 
der polnischen Krone thatsächlich verfallen, seitdem der trotzige 
Bischof Nicolaus von Tungen auf dem Reichstage zu Piotrköw 
im Jahre 1479 sich vor König Kasimir IV. gedemüthigt, auf 
jedes Vorrecht und Privilegium in seines und seines Capitels 
Namen verzichtet, und aus den Händen des Königs sein Bis- 
thum wieder erhalten hatte. Der neuerwählte Fabian von 
Lusianis, nachdem er einmal Bischof geworden, Hess sich nun 
auch durch die drohende Stellung des Königs bald erweichen. 
Er eilte noch im Laufe desselben Jahres nach Piotrköw, wo 
König Sigismund eben einen Reichstag hielt, leistete den Hul- 
digungseid und schloss mit dem König am 7. December 1512 
einen Vertrag, kraft dessen dem Letzteren fortan das Recht 
zustehen sollte, bei Erledigung des Bischofsstuhles vier Can- 
didaten zu demselben aus der Zahl der Domherren vorzuschlagen. 
Während nun ein Theil der Domherren, darunter Nicolaus 
Copernicus, Georg von der Delau (Dziatowski) Johannes 
Scultetus, Johannes Chrapicius, Tiedemann Giese u. A. den 
besonnenen Schritt des Bischofs durch ihren Beitritt zum Ver- 
trage unterstützten, erblickten die Uebrigen darin eine Ver- 
letzung der hergebrachten Privilegien und Freiheiten des 
Capitels, und thaten nun das mögliche, um denselben in Rom 
zu hintertreiben. Kopernik und seine Genossen sahen sich in 
Folge dessen veranlasst, am 28. December 1512 einen feier- 
lichen Protest in die Capitelsacten einrücken zu lassen, in 
welchem sie erklärten, dass die mit dem König von Polen 
getroffene Vereinbarung in keiner Weise den Rechten des 
römischen Stuhles Abbruch thun könne. — Trotzdem wurde 
ihr Verhalten von dem durch die Gegenpartei gewonnenen 
Papst Julius IL gemissbilligt und der Piotrkower Vertrag in 
Rom verworfen. 

Zu den Gegnern desselben schloss sich nun wohl nicht 
ohne Grund der deutsche Orden und selbst der deutsche Kaiser 
an. Allein der Bischof hielt mit den wenigen Domherren, 
die ihm treu geblieben waren, an den seinem König be- 
schworenen Verpflichtungen unerschütterlich fest, bis es endlich 
den Bemühungen des Erzbischofs von Gnesen, Johannes Laski, 



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171 

gelang, Papst Leo X. zur Bestätigung des Vertrages zu be- 
wegen. Dieselbe erfolgte nun am 25. November 1513 und die 
Piotrkower Artikel bildeten seitdem die rechtliche Grundlage 
für die ermländer Bischofswahlen 21 ). 

Eine andere noch viel wichtigere Angelegenheit, in welcher 
Copernicus wiederum als Vertreter der Interessen der ganzen 



") Wie sehr Nicolaus Copernicus, als er sich von vorn herein für 
den Vertrag erklärte und standhaft denselben zu vertheidigen half, aus 
dem Sinne des ganzen Landes Preussen und auch aus dem seines eben 
verstorbenen Oheimes und Vormundes, des Bischofs Lucas Watzelrode 
handelte, davon dürfte wenn auch nur folgende Notiz überzeugen, 
die wir hier aus einem Aufsatze des Ermländer Domcapitulars Dr. 
Eichhorn im Bande I. der Erml. Zeitschrift für Gesch. und Alterthumsk. 
(«Geschichte der ermländer Bischofs wählen» S. 280, Anm. 4) wortgetreu 
wiedergeben: «Die preussischen Räthe waren um jene Zeit so polnisch 
gesinnt, sagt Dr. Eichhorn, dass sie nach des Bischofs Lucas Tode eine 
Deputation ans ermländische Gapitel sandten, mit der Aufforderung, 
die Wahl nur mit Wissen des Königs zu vollziehen und mit dem 
Rathe, den polnischen Reichskanzler zu postuliren. Selbst Lucas 
Watzelrode hatte in seinem Testamente dem Gapitel gerathen, einen 
Polen zum Bischof zu wählen und dazu Raphael Leszynski (Leszczynski) 
den späteren Bischof von Plock, gest. 1527) oder Johann 01es"nicki in 
Vorschlag gebracht. So erzählt es Bischof Fabian. Bisch. Archiv zu 
Frauenburg 103, fol. 12.» — Soweit Dr. Eichhorn, dem wir auch bei 
unserer Darstellung der Angelegenheit der Wahl Bischof Fabians 
im Grossen und Ganzen hier gefolgt sind. Jedoch nicht ohne einer 
Abweichung, die wichtig genug ist. Dr. Eichhorn schreibt unmotivirter- 
weise den Protest des 28. December 1512 der Reue und Besorgniss zu, 
die den Bischof Fabian und die zu ihm haltenden Domherrn über den 
mit dem König geschlossenen Vertrag plötzlich ergriffen hätte. Dieser 
Protest sollte, seiner Ansicht nach, nur dazu dienen, die römische 
Curie nachdrücklich daran zu mahnen, dass der Vertrag von derselben 
nicht bestätigt sei und folglich noch rückgängig gemacht werden 
könne. Wie gezwungen indessen schon an sich eine derartige Aus- 
legung eines Entschuldigungsschreibens erscheint, ist einleuchtend; 
was aber am besten gegen sie spricht, ist der Umstand, dass allein 
das standhafte Festhalten an dem Buchstaben des Piotrkower Vertrages 
von Seiten des Bischofs und dessen Anhanges unter den Domherren, 
es dahin zu bringen vermochte, dass der Vertrag in dem Augenblicke 
nicht gescheitert, wo er nicht nur die capitularische Mehrheit unter 
den Domherren, nicht nur den deutschen Orden und den Kaiser, sondern 
auch selbst den Papst in Rom gegen sich hatte. 



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172 

Monarchie den localen , spiessbürgerlichen Anforderungen 
mancher seiner preussischen Landsleute mit aller Entschieden- 
heit entgegentrat, war die im Jahre 1521 und 1522 von 
polnischer Seite angeleitete, von Copernicus aber mit allem 
Nachdruck und Eifer unterstützte Frage um die Reform des 
preussischen Münzwesens. 

Das preussische Münzwesen war seit der grossen Tannen- 
berger Katastrophe im J. 1410, welche der Blüthe des Ordens 
ein Ende machte, in Folge der inneren Unruhen im Lande 
und der langwierigen Kriege mit Polen immer mehr verfallen. 
Die einst so blühenden Finanzverhältnisse des Ordens wurden 
zu den traurigsten, seitdem die Stände die Zahlung der höhen 
Steuern verweigerten, die Kriegsbedrängnisse aber die Aus- 
gaben mehrten und die Noth bis zum höchsten Grade steiger- 
ten. Der Orden fing an, falsche Münze von immer geringerem 
Werthe zu prägen. — Als nun der westliche Theil des Landes 
im Jahre 1466 unter Polen kam, erhielten die grösseren Städte 
daselbst, Thorn, Danzig und Elbing, durch königliches Privi- 
legium eigenes Münzrecht 22 ). Eine Verbesserung des Geldes 
wurde aber hierdurch lange nicht erzielt. Denn es lag im 
Interesse der Städte, dass ihre Münze die im Lande gangbare 
Ordensmünze an Werth nicht übertreffe, und da ausserdem 
das Münzrecht von den «löblichen» Bürgern als Quelle von 
Einkünften angesehen war, so wurde bald das in den preussi- 
schen Städten geschlagene Geld noch schlechter, als das des 
Ordens. Da aber das Letztere in königlich Preussen noch 
immerfort angenommen wurde, so entspann sich in der Folge 
ein förmliches Wetteifern beider Theile in Aussicht auf Ge- 
winn, ihren Münzfuss gegenseitig zu erniedrigen. Von wie . 
schädlichem Einfliiss diese Verschlechterung des preussischen 
Geldes auf die Nachbarländer und besonders auf das mit 
Preussen politisch zusammenhängende Polen und dessen 
Handel gewesen sein muss, ist einleuchtend. Es fehlte auch 
nicht lange, dass von polnischer Seite Stimmen laut wurden, 



w ) Vgl. das «Privilegium incorporationis» in den Volumina legum, 
I, S. 171. 



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173 

welche Abschaffung des Missbrauches und Besserung des 
preussischen Geldes dringend verlangten. Auf die im März 1522 
anberaumte preussische Tagfahrt zu Graudenz erschienen 
königliche Commissäre aus dem polnischen Senate delegirt 23 ). 
Zweck ihrer Sendung waren allerdings zunächst nur Verhand- 
lungen mit dem Hochmeister, da derselbe aber durch seine 
Bevollmächtigten nicht auf der Tagfahrt erschien, schritt man 
zu den inneren Angelegenheiten der Landschaft und vor Allem 
zur wichtigen Frage um Besserung der preussischen Münze. 
Die polnischen Commissäre drangen im Namen des Königs 
mit allem Nachdruck darauf, das preussische Geld solle mit 
dem polnischen und lithauischen in Schrot und Korn verglichen 
werden und im ganzem Reiche Geltung erhalten, auch sollte 
fortan kein sogenannter «Schlageschatz» vom Münzen ange- 
sammelt und der Gewinn nur so hocH angeschlagen werden, 
wie viel zur Deckung. der Münzkosten nothwendig war. Alle 
diese Vorschläge, wie richtig sie auch an sich waren und im 
Interesse des ganzen Staates sowohl als auch der Landschaft 
selbst begründet, liefen doch dem kleinlichen provinziellen 
Egoismus der deutschen Städte Preussens schnurstracks zu- 
wider. Ihre Abgeordneten auf der Tagfahrt wollten von dem, 
was sie ihr hergebrachtes, durch königliche Privilegien fest- 
gestelltes Recht nannten — nichts nachgeben. — Da über- 
reichte Nicolaus Copernicus, der als Abgeordneter des erm- 
länder Domcapitels an den Verhandlungen des Tages Theil 
nahm 24 ), den Räthen ein Memorial, in welchem er in über- 
zeugender Weise und mit mathematischer Kernhaftigkeit seine 
Ansichten über die Münzfrage in Preussen niederlegte und 



2S ) David Braun, dessen «Ausführlich -historischem Bericht vom 
Polnisch- und Preussischen Münzwesen.» Elbing 1722, wir diese Um- 
stände meistentheils entnehmen, hat S. 49 das Jahr 1521 für diese 
Verhandlung. Allein es scheint, dass die Münzfrage erst auf der 
zweiten Tagfahrt zu Graudenz 1522 ernstlich zur Debatte kam. Vgl. 
Voigt IX, 648—649. — Schütz, hist. rer. Pruss. p (1599) S. 480. 

* 4 ) Gassendi, 295. Cum forent Prutenorum celebranda Grudenti 
Comitia, delectus fuit uno consensu a canonicorum Gollegio (Copernicus) 
ut nomine ipsius Ulis interesset.» 



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174 

Mittel zu deren Schlichtung vorschlug. — Diese thätige Ein- 
mischung Koperniks in eine Angelegenheit, die zu den 
brennendsten Fragen für Preussen und dessen Verhältniss zu 
Polen angehörte, war wiederum eine Folge des edlen, patrio- 
tischen Pflichtgefühls, das ihn beseelte. Mit jenem scharfen 
Blick, mit welchem die hervorragenden Geister immer das 
Ganze zu umfassen und das Richtige zu treffen verstehen, 
übersah er auch jetzt die Situation, erkannte deren Wichtig- 
keit. Sein Gewissen, das Bewusstsein der Pflichten, die ihm 
als Gesandten des Gapitels, als einem Sohne des Landes 
Preussen, als einem Polen oblagen, trieb ihn zur That, zum 
Handeln, zum Beden. Er schlug nun vor: das Münzrecht 
solle den drei Städten abgenommen, statt dessen aber auf ge- 
meine Landeskosten an einem einzigen Orte eine Münze ein- 
gerichtet werden, in welcher gutes Geld nicht im Namen 
einer Stadt und auf ihr Gepräge, sondern im Namen des ganzen 
Landes und unter dessen Aufsicht gemünzt werden könnte. 
Dieser Antrag, welcher nichts anderes, als Landeswohl be- 
zweckte, indem er eine öffentliche Verrichtung aus den 
Händen derer spielte, die mit derselben zum Schaden der 
Allgemeinheit speculirten, musste notwendigerweise mit Zorn 
und Groll diejenigen erfüllen, gegen welche er gerichtet war. 
Die Abgeordneten der Städte boten alle Kräfte auf, um des 
Copernicus Motion zu vereiteln. Sie wollten es lieber bei dem 
alten Unwesen bewenden lassen, als sich zu Gunsten des 
Landes eines ihrer lucrativsten Anrechte zu begeben. Ihren 
Bemühungen gelang es auch, dass sie es auf der Tagfahrt zu 
keinem Beschlüsse kommen liessen 25 ). 

Mittlerweile verbreitete sich Kopernik's Schrift bald im 
ganzen Lande. Sie hatte die Folge, dass sie überall und be- 
sonders bei dem preussischen Adel Misstrauen gegen die 
Städte erweckte, die so hartnäckig ihr Münzrecht verteidig- 
ten. Der Adel, der doch hauptsächlich das einheimische, 
polnische Element im Lande repräsentirte, blickte nun miss- 
günstig auf den Vortheil, den die deutschen Bürger von ihrem 



*) Schütz, a. a. 0., p. 480—482. 

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175 

schlechten Gelde zogen, die Städte aber warfen dem Adel 
vor, sein einziges Absehen sei nur, die Münze auf Kosten und 
zum Nachtheile der Städte gebessert zu sehen, um dann seine 
Zinsen und Einkünfte vom Lande ohne Beschwerde in gutem 
Silber beziehen zu können 26 ). Die Persönlichkeit des Frauen- 
burger Ganonicus, durch dessen Einfluss und Bemühungen 
die Frage zu einer allgemeinen gemacht worden war, der 
durch seine Schrift den Missbrauch aufdeckte und so energisch 
für dessen Abschaffung rief, die Persönlichkeit des Nicolaus 
Copernicus wurde nun bei den deutschen Bürgern der Städte 
Gegenstand eines allgemeinen und bitteren Hasses. In Elbing 
wagte man es sogar, dieser feindlichen Stimmung einen öffent- 
lichen Ausdruck zu verleihen. Es wird uns erzählt, dass ein 
dortiger Schulmeister, von den Feinden des Copernicus dazu 
gedungen, durch eine Strassenposse zur Freude und Kurzweil 
des städtischen Gesindels den grossen Mann und sein Welt- 
system zu verspotten suchte 27 ). 



2e ) David Braun, a. a. 0. 49 ff. 

* 7 ) Starowolski a. a. 0. p. 158 «atque ludimagistrum quen- 

dam Elbingensem (inimicum sensit Copernicus), qui opinionem illius 
de terrae motu in Theatro scenica maledicentia derisit, ut intelligi 
potest ex Tidemanni epistolis.» Vgl. auch Gassendi a. a. 0. p. 323 
und Dominik Szulc: iycie Mikolaja Kopernika S. 60, welcher, mit 
Hinweisung auf einen Aufsatz der Gazeta Warszawska vom 2. Januar 
1851, einige nähere Details über die Elbinger Komödie zu erzählen 
weiss. Weder Starowolski noch Gassendi geben zu diesem Vorfalle 
eine Jahreszahl an. Dass aber eine derartige Verhöhnung des ange- 
sehenen und nach seiner geistlichen Würde hochgestellten Mannes nur 
bei einer erbitterten öffentlichen Stimmung gegen denselben möglich 
war, wird wohl schwerlich jemand leugnen. Eine solche Stimmung 
gegen Eopernik herrschte nun in den preussischen Städten in den 
Jahren 1522—1528. Daher wussten auch die deutschen Biographen 
recht wohl was sie thaten, wenn sie diese Anecdote aus dem Leben 
des Copernicus meistentheils strichen. Von den älteren erzählte sie 
nur der naive Verfasser des Aufsatzes «Etwas über Nicolaus Kopernikus» 
im «Teutschen Merkur» (1776) arglos dem Gassendi nach, bei den 
neueren (dem Anonymen des Jahres 1856, S. 34 und Hipler S. 480) 
hat sie zwar Eingang gefunden, aber ohne Berücksichtigung des poli- 
tischen Momentes — wir meinen den Parteihass der Städter gegen 
den Frauenburger Domherrn — was hier ausser Zweifel ganz gehörig 
im Spiele war. 



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176 



1 



Gopernicus Hess sich indessen durch diese Anfeindungen, 
die ihm sein patriotisches Auftreten in Graudenz zuzog, keines- 
wegs einschüchtern, und von dem, was er als seine heiligste 
Pflicht erachtete, von der Sorge um das allgemeine Beste ab- 
bringen. 

Die Angelegenheit der Münzreform ging Unterdessen, bei 
den eifrigen Gegenbemühungen der Städte, nur langsam von 
Statten. Es wurde darüber auf den verschiedenen Tagfahr ten 
der Jahre 1523, 1524 und 1525 fruchtlos verhandelt. Endlich 
erschien im Jahre 1526 eine «Landes-Ordnnng» des Königs, 
die er, ohne die widerspenstigen Städte zu Rathe gezogen zu 
haben, mit den Land-Abgeordneten Preussens zu Danzig be- 
schloss. In dem 14. Artikel derselben waren des Copernicus 
Vorschläge wiederholt. Die preussische Münze sollte «in 
Marken, Groschen, Schillingen und Pfennigen, an Schrot und 
Korn» mit der polnischen verglichen werden 28 ), so lautete 
jetzt nicht mehr ein schlichter Antrag eines Abgeordneten 
vom geistlichen Stande, sondern der ausdrückliche, gemessene 
Wille des Monarchen. Das Edict des Königs kam nun auf 
den Tagfahrten des folgenden Jahres zur Besprechung. Die 
Sache erhielt jedoch auch jetzt nicht den erwünschten Ab- 
schluss, theils wegen des noch immer ungebrochenen, hartnäckigen 
Widerstandes der Städte, theils wegen der. Schwierigkeiten, 
die ihr auch Herzog Albrecht von Preussen, dessen Ge- 
biet sie gleichfalls betraf, in den Weg stellte. Trotz der 
festen Haltung König Sigismunds, trotz der wiederholten 
Mahnungen seiner Gesandten auf den preussischen Landtagen 
verzog sich die ganze Angelegenheit bis in das Jahr 1528, 
in welchem es endlich auf dem nach Elbing auf den Montag 
nach Oculi anberaumten Tage 29 ) zur definitiven Schlussbe- 
rathung kommen sollte. Zu Vertretern des ermländer Dom- 
capitels wurden diesmal der Domherr Felix Reich und der 
Bruder des damaligen Bischofs gewählt 30 ). Copernicus blieb, 



M ) David Braun a. a. 0. 

29 ) S. Lengnich, Geschichte des Landes Preussen I, 43. 
80 ) S. Prowe, Mittheilungen aus Schwedischen Archiven und Biblio- 
theken. Berlin 1853. S. 25. 



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177 

allem Anschein nach, in Frauenburg zurück, trotz der Vor- 
stellungen des Bischofs und des Capitels, die ihn zur persön- 
lichen Theilnahme an den so wichtigen Verhandlungen 
dringend ermahnten 31 ): Wenn er sich aber jetzt zum öffent- 
lichen Auftreten auch nicht bewegen liess 32 ), so vernachlässigte 
er es doch nicht, aus seiner Frauenburger Zurückgezogenheit 
für die Sache zu wirken, welcher er sich vor einigen Jahren 
mit solchem Eifer angenommen hatte. Durch die gute Auf- 
nahme ermuthigt, die seine Schrift bei Allen, denen das Wohl 
des Ganzen am Herzen lag, gefunden hatte, so dass sie sogar 
von den preussischen Räthen als grundlegend anerkannt wurde 
und zur Richtschnur dienen sollte 33 ), unternahm er nun eine 
neue Redaction derselben, welche er dem nach Elbing ab- 
gehenden Reich mitgab 84 ). Die ganze Schrift ist ein schönes 



81 ) Vgl. einen Brief Bischof Mauritius Ferber's beiProwe: Nicolaus 
Copernicus in seinen Beziehungen zu dem Herzoge Albrecht von Preussen. 
Thorn 1855. S. 15. «Quoniam monetarium negotium multis est diffi- 
cultatibus implicatum, ut ad illud probe conficiendum pluribus viris 
iisque hujii8ce negociis peritis opus esse arbitremur, unde venerabilem 
fratrem nostrum Dominum Doctorem Nicolaum Coppernic eligimus ac 
deputamus et ut Fraternitates Vestrae ipsum eligant et deputent ut 
una cum prioribus dominis Decano et Feiice Reich pro feria secunda 
post Oculi Elbingi constituatur desideramus, consulturus et pro sua 
eiusmodi monetariae rei peritia in medium adducturus quae necessaria 
visa fuerint et opportuna. Fraternitates Vestras bene valere cupimus. 
Ex arce nostra Heilsberg feria secunda post Reminiscere anno 1528.» 

8S ) Die Motivirung dieser unserer Annahme unten Anm. 36. 

88 ) Gassendi (1655) S. 295. «ac senatores eum (Canonem, quem 
Copernicus de re monetaria confecerat) asservarunt, interque acta retu- 
lerunt, ut si daretur forte, extremam operi manum adhibere, haberent 
quo respicerent, et ne cuipiam emergeret aliquid damni providerent.» 

M ) Dass der zum ersten Male in dem «Pamietnik Warszawski» 1816, 
Bd. V. S. 402, in einer polnischen Uebersetzung veröffentlichte und 
später in der Warschauer Ausgabe von Kopernik's ■Schriften (1854) 
S. 563—572 wieder abgedruckte lateinische Tractat Kopernik's «Monetae 
cudendae ratio» mit dem von Schütz (Historia rerum Prussicarum, 
p. 480 — 481) in deutscher Uebersetzung zum Jahre 1522 mitgetheilten 
«Aufsatze von der Münze» nicht identisch ist, — davon überzeugt ein 
flüchtiger Vergleich, dass ferner der hier in Rede gestellte später als 
im J. 1522 und zweifellos für den nach Elbing abgefertigten Reich 
Beitr. z. Hat. d. Copernicus. 12 



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178 

Bekenntniss von des Copernicus vaterländischer Gesinnung. 
In jedem Worte spiegelt sich in derselben besonnene, edle Vater- 
landsliebe ab, die sich über jeden engherzigen Antagonismus 
und jede Leidenschaft hinwegsetzt. Nach einer kurzen histo- 
rischen Auseinandersetzung, in welcher der allmähliche Verfall 
des Münzwesens in Preussen dem Leser veranschaulicht wird, 
geht Copernicus mit der pathetischen Wendung: «Sed vae 
tibi Prussia, quae tuo, proh dolor, interitu malae admi- 
nistratae reipublicae poenas pendis!» zu seinem eigentlichen 
Gegenstande über, zur Besprechung des dringenden Bedürf- 
nisses einer durchgreifenden Reform des preussischen Münz- 
wesens. Er bricht in heftige Klagen über die Fahrlässigkeit 
und Gleichgültigkeit derjenigen aus, in deren Händen es doch 
liegt, das immer mehr um sich greifende Uebel abzustellen. 
«Hanc tarnen ingentem Reipublicae Prussianae cladem hi, 
quorum interest», contempti despiciunt et dulcissimam sibi 
patriam, cui post pietatem in Deum, nedum officii plurimum 
sed etiam ipsam vitam debent, in dies magis ac magis supina 
negligentia miserabiliter labi ac periri sinunt.» ■■ — Er sucht 
die Einwendungen der Gegner im Voraus zu widerlegen und 
zieht gegen den blinden Egoismus und die kleinliche Habgier 
der Städte los: «At contendet fortasse aliquis, exilem mone- 
tam usibus humanis commodiorem esse; nempe subvenientem 
paupertati hominum, reddentem levi pretio annonam et cetera 
vitae mortalium necessaria facilius suppeditantem, per bonam 
autem monetam omnia cariora reddi, colonos ac censu annuo 
oneratos praeter solitum gravari. Laudabunt hanc sen- 
tentiam spe lucri privati, quibus hactenus per- 
missa est cudendi monetam facultas, nonfortassis 
mercatores, quibus nihil propterea perit, eam im- 
probabunt, quum quidem ad auri valorem merces et res 
suas vendunt, et quo moneta est exilior, eo majore pecuniarum 



verfasst wurde, bezeugt einerseits der darin vorkommende Ausdruck 
«princeps» für den Hochmeister Albrecht von Brandenburg, der vor 
1525 unmöglich wäre, andererseits aber ein in der Warschauer Aus- 
gabe (S. 590—591) abgedruckter Brief des Copernicus an Felix Reich, 
auf den wir noch zurückkommen werden. 



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179 

numero eas commntant. Verum si communem utilitatem 
respicient, negare utique non poterunt, praestantem monetam 
non modo reipublicae, verum etiäm sibi äc omnium hominum 
ordini salutarem, exiguam vero perniciosam esse.» Was ihn 
am meisten betrübt und erbittert, ist die Ausbeutung Aller 
durch einige wenige Speculanten. «Cum ergo tantis vitiis 
laborat Prussiana moneta et per eam tota patria, soli auri- 
fices et hi, qui bonitatem metalli callent, ejus erumnis fruun-% 
tur.» Um diesen traurigen Uebelstand zu beseitigen, scheint 
ihm auch jetzt nur ein Mittel zweckmässig; Aufhebung der 
Privilegien der Städte. «Cavenda in primis erit confusio ex 
varietate diversarum officinarum, in quibus cudenda est (moneta) 

proveniens Duo igitur ad summum designentur loca.» 

Eine Münze möge für ganz Königlich-Preussen, eine andere in 
Fürstlich-Preussen fungiren, in beiden aber gleiches Geld und 
zwar nach polnischem Fusse geschlagen werden, «ita . . . ut 
viginti grossi Prussiani simul ac Polonici marcham Pruthe- 
nicam constituant.» Das Geld des königlichen Landestheils 
sollte auf der einen Seite mit dem Abzeichen des Königs, auf 
der anderen mit denen des Landes versehen werden, das des 
fürstlichen dagegen das Gepräge des Königs und das des 
Fürsten tragen. Dies Alles sollte geschehen, «ut utraque 
moneta imperio regio subsit et suae majestatis mandato in 
usum totius regni sit accepta. Quae res ad animorum 
conciliationem et negotiationum communionem non 
parum ponderis sit habitura.» 

Vollständige Vergleichung des preussischen und des pol- 
nischen Münzwerthes, um dadurch eine «Versöhnung der Ge- 
müther», eine «Gemeinschaft der Verbindungen» zwischen 
Polen und Preussen zu erreichen, war also des Copernicus 
Endzweck in der preussischen Münz- Angelegenheit, wie die 
allmähliche Verschmelzung der preussischen Provinz mit dem 
polnischen Reiche auf Kosten der localen, politischen und 
kirchlichen Sonderrechte und Privilegien einer der leitenden 
Gedanken war, denen sein grosses Leben galt! 

In der höchsten Spannung folgte nun Copernicus von 
Frauenburg aus den Verhandlungen der Tagfahrt, welche eine 
Entscheidung in der ihm so sehr am Herzen liegenden Frage. 

12* 



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180 

beibringen sollten. Felix Reich bat ihn brieflich um manche 
Aufschlüsse über einige unklar gefasste Punkte seiner Ab- 
handlung S5 ). Kopernik beeilte sich sofort in einer ausführ- 
lichen Antwort ihm die nöthigen Aufklärungen zukommen zu 
lassen, wobei er mit der ihm eigenthümlichen Bescheidenheit 
hinzufügte: «Si praeterea aliud quiddarn difficultatis emerserit, 
operam meam pro posse offero: modo quid boni efficere 
possit.» Die Besorgniss, dass die Verhandlungen der Elbinger 
Tagfahrt, wie so vieler vorhergehenden, fehlschlügen, und 
manche beängstigenden Nachrichten, die er über den Verlauf 
derselben gelegentlich erhalten, flössen ihm folgende Be- 
merkungen ein, in welchen sich so anschaulich sein rastloser 
Eifer für die Sache kundgiebt: «Vereor autem, nisi aliter 
fuerit pro visum quam antea, ad pejora rem processuram, 
non enim cessabunt hoc modo cudere monetam. Cur enim 
cessabunt, qui ex eo lucrum, damnum vero nullum exspectant 
in quemcumque eventum? Domino Agathio (Achatius von der 
Trenk, ermländischer Domherr) referente, de contributione 
tractari, unde accipio nihil hoc tempore futurum de moneta — 
neque enim convenit, ut duplici gravamine onerentur subditi. 
Itaque contribue mus qui dem, moneta autem jacebit, 
imo non jacebit, sed faciemus adhoc pejorem et dabimus 
Regi Domino Nostro grandem pecuniam — id est 
paleas — grana autem ubi manebunt» 86 )? 



n ) «Non est parvi momentii iis, quae suapte natura obscura caligine 
premuntur, lucem dare posse, cum etiam fieri possit, tale quiddarn et 
mihi interdum evenire vereor. Talis est autem de moneta Prussiana 
ratiocinatio propter variam ipsius commixtionem, ne dicam confusionem, 
et ideo nihil miror si ea quae scripsi non statim intelligantur ab 
omnibus. Tentabo igitur quod D. T. queritur intellectum non fuisse, 
apertius reddere» etc. Aus dem erwähnten Briefe des Copernicus an 
Felix Reich. 

* 6 ) Der Brief, an dem sich die Uebereilung und Spannung , in der 
er geschrieben wurde, deutlich merken lässt, ist datirt: «Ex Varmia 
(so wurde zuweilen Frauenburg bezeichnet, vgl. Prowe «Ueber den 
Sterbeort und die Grabstätte des Copernicus.» Neue Preuss. Prov.- 
Blätter, 3. Folge, Bd. XI, 1866, S. 229 Anm.) octava Paschae». Eine 
Jahreszahl ist nicht angegeben, allein es ist aus dem Inhalte leicht er- 



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Kopernik's Befürchtungen waten leider, wenigstens was die 
unmittelbaren Resultate der Elbinger Verhandlungen betrifft — 
nur allzu begründet. Es kam auch diesmal noch mit der 
Sache zu keinem Abschlüsse, weil man sich mit den Bevoll- 
mächtigten des Herzogs von Preussen nicht vereinigen konnte. 
Auf den Antrag des Bischofs von Ermland ward man jedoch 
darüber einig, dass ein neuer Tag zur endgültigen Schlichtung 
des Münzhandels gehalten werden solle. Derselbe wurde nun 
nach Marienburg auf Stanislai (8, Mai) desselben Jahres an- 
gesetzt. Der Bischof von Marienburg erschien dort in Be- 
gleitung von Nicolaus Copernicus 37 ) und es wurde auch jetzt 
in der That, in der Anwesenheit unseres Astronomen, ein 
definitiver Beschluss gefasst, allein die Vorschläge des Co- 
pernicus fanden in demselben nur theilweise Berücksichtigung. 
Denn wenn auch beschlossen wurde, dass fortan der gleiche 
Münzfuss wie in Polen und Lithauen, so auch in Preussen 
gelfen und eine königliche Münze für Preussen eröffnet wer- 
den sollte, so hatten die Städte doch dabei durchgesetzt, dass 
sie ihrerseits auch bei ihrem Münzrechte belassen wurden 38 ). 



sichtlich, dass er mit der Sendung Reichs auf den Landtag zusammen- 
hängt und es passt auch dazu das Datum «octava Paschae» ganz recht, 
da der Landtag, wie schon erwähnt, am Montag nachOculi (dem dritten 
Sonntag der Fastenzeit) eröffnet worden war. Dieser Brief nö'thigte 
uns auch zur Annahme, Copernicus habe diesmal der Aufforderung 
Bischof Ferbers, als Abgeordneter nach Elbing zu gehen, keine Folge 
geleistet. 

87 ) Bischof Mauritius schrieb von Heilsberg d. 7. April 1528 an 
das Frauenburger Domcapitel: «Quoniam in comitiis pro festo Sancti 
Stanislai proximo Marienburgi celebrandis, monetarum negotium tracta- 
bitur ad quod probe conficiendum opus est viris doctis ac istiusmodi 
rei penitus peritis. Unde a fraternitatibus vestris desideramus ut 
venerabilem fratrem nostrum dominum Doctorem Nicolaum Coppernic 
eligatis ac capitulariter deputetis ut una nobiscum ad eadem comitia 
proficiscens, quae sua est in hac re peritia et vestra instructione suf- 
fdltus nobis adsit ac nobiscum ea in medium consulat, quae necessaria 
visa fuerint et opportuna.» S. Prower Nie. Copern. in seinen Bez. 
z. d. H. Albrecht von Pr. S. 15. 

88 ) Lengnich, Gesch. der Lande Preussen I, 48—50. David Braun 
a. a. 0. S. 55. 



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182 

Der König suspeniiirte nun dieses Recht für einige Zeit gegen 
eine entsprechende Geldcompensation 39 ) und setzte sofort in 
Thorn seine Münze in Thätigkeit. Noch im Juni desselben 
Jahres 1528 erschien das neue Geld im Umlaufe und das 
königliche Münzhaus zu Thorn blieb unter des zum Verweser 
desselben ernannten Jost Ludwig Decius Aufsicht zwei ganze 
Jahre thätig 89a ). Allein wenn auch die neuen Groschen, an 
Werth den polnischen gleich, auf der einen Seite die Um- 
schrift: «Solidus communis terrarum Prussiae» trugen 40 ), so 
vertraten sie nicht destpweniger keineswegs die gemeinschaft- 
liche Landesmünze, wie sie Copernicus gewollt, und welche 
in des Königs Namen unter der Stände Aufsicht geschlagen 
werden sollte; das königliche Bildniss, das hier, anstatt, wie 
er eä vorschlug, des Wappens des Landes figurirte 41 ), zeigte 
nur allzudeutlich, dass das neue Geld nichts weiteres als ein 
von dem polnischen König für die Provinz Preussen ge- 
schlagenes Geld war, welches von dem von den Städten ge- 
prägten specifisch preussischen nur allzugut ersetzt und bei 
Gelegenheit verdrängt werden konnte, wenn das königliche 
Münzhaus je ins Stocken gerathen sollte. Das Uebel war 
demnach nicht abgethan und nur eine neue Verwickelung ge- 
schaffen, deren Folgen sich auch bald fühlen liessen. Auf 
der Tagfahrt zu Marienburg im Jahre 1529 wurden die alten 
Streitigkeiten wegen der Münze wieder erneuert und Coper- 
nicus musste wieder um Rath und Beihülfe vom Bischof von 
Ermland angegangen werden 42 ). Auch 1530 ist uns die 
Theilnahme des Astronomen an fruchtlosen Verhandlungen 
in dieser Angelegenheit beurkundet 43 ). Trotz aller dieser 



89 ) S. Lengnich I; 53 und Szulc, tjcie Mikolaja Kopernika S. 58. 

89 *) Vgl. die «Quietatio Directoris officinae monetariae Torunensis» 
d. d. Krakau den 5. März 1531 bei Dogiel. Cod. dipl. regni Polon. IV, 
p. 276, No. 195. 

40 ) S. Szulc, fcycie Mik. Kop. S. 58. 

41 ) S. Lengnich I, 50. 

42 ) Vgl. Lengnich I, 76—78 und einen Brief des Bischofs an das 
Domcapitel zu Erauenburg vom 27. April 1529 bei Prowe: Nicol. Cop. 
in seinen Bez. z. d. H. Albrecht v. Pr. S. 16. 

**) Auf der Ton den Preussischen Landesräthen mit den Bevoll- 



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183 

Bemühungen aber blieb eine definitive Regulirung des preussischen 
Münzwesens unausgeführt, denn es setzten derselben die 
Städte Und der Herzog Albrecht unübersteigliche Schwierig- 
keiten entgegen. Das alte schlechte Geld * wurde nicht ab- 
geschafft, die Städte fuhren fort, ein fast ebenso schlechtes 
Geld zu münzen und schlössen, wenn sie vom Könige bedrängt 
wurden, ihre Häuser nur, um sie bei der ersten Gelegenheit 
wieder zu öffnen 44 ). Es blieb also, trotz des Königs besten 
Willens, und trotz der Unterstützung, die derselbe bei den 
wahren Patrioten gefunden, mit der preussischen Münze bei 
dem alten Unwesen; aber noch im Jahre 1540 sah sich der 
Thorner Bürgermeister Konrad Braun auf einer Marienburger 
Tagfahrt veranlasst, gegen so manche vom König in derjenigen 
Angelegenheit angeordnete Massregel zu protestiren 45 ), 
deren wesentlicher Beförderer und Haupturheber der Thorner 
Bürger Nicolaus Copernicus war 46 ). 



mächtigten des Herzogs in Geldangelegenheiten und namentlich zur 
Normirung des Goldwcrthes an dem Tage Simonis und Judae zu Elbing 
gehaltenen Zusammenkunft. Copernicus erschien auf derselben nach 
Lengnich (I, 94) in Gesellschaft des Domherrn Alexander Sculteti. Vgl. 
auch einen Brief Bischof Ferbers an Felix Reich vom 15. October 1530 
bei Prowe, Nicol. Copern. in seinen Bez.. zu dem H. Albrecht von 
Pr. S. 16. 

**) David Braun a. a. 0. S. 60. 

«) Zernecke (1711) S. 100, (1727) S. 127. 

46 ) Die ganze Angelegenheit der preussische Münze, die eine 
ihrem Wesen nach so rein politische, rein staatsrechtliche Frage war, 
wird von den deutschen Biographen Kopernik's — was aus ihrem Stand- 
punkt allerdings leicht erklärlich ist — in der Regel dieses ihres 
wesentlichen Charakters beraubt. In der Darstellung der deutschen 
Bipgraphen ist die Theilnahme des Astronomen an dem preussischen 
Münzhandel ein ebenso harmloser Detail seines Lebens, wie etwa der 
Umstand, dass er neben seinen mathematischen Studien auch huma- 
nistische und medicinische betrieb. Manche Einzelheiten seines Auf- 
tretens werden dabei, wie billig, verschwiegen, manche andere unrichtig 
aufgefasst oder mit Absicht falsch dargestellt. Von dem so durch- 
greifenden Vorschlage des Copernicus, die preussische Münze mit der 
polnischen zu vergleichen, wissen z. B. diese Herren gar nichts. Dr. 
Johann Heinrich Westphal sagt in einer «Nikolaus Kopernikus» betitel- 
ten Abhandlung (Eonstanz 1822, S. 48), unser Astronom habe «sogar» 



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184 

Wenn man nun erwägt, wie sehr die Persönlichkeit des 
Frauenhurger Canonicus in Folge aller dieser Händel bei den 



vorgeschlagen, «dass dieselben (die Städte) an einem besonderen Orte, 
unter öffentlicher Aufsicht, ihre Münzen gemeinschaftlich 
schlagen lassen sollten.» Der Antrag habe aber in Preussen 
wenig Anklang gefunden, «vorzüglich weil KopernÜus, nur das ganze 
berücksichtigend, dem Interesse der drei grossen Städte keineswegs 
entsprochen habe.» Dieselbe verkehrte Nachricht finden wir auch bei 
Lichtenberg (V, 176), welchem sie Westphal wahrscheinlich entnommen 
haben wird. Auch bei Gartz im 19. Bande derBYsch und Gruber'schen 
Encyclopädie (Artikel: Copernicus); nur mit dem noch verkehrteren 
Zusatz, dass Copernicus «eine Vergleichungs- und Reductionstafel aller 
in den verschiedenen Provinzen des Königreichs gangbaren Münzen» (!) 
verfertigte und dass diese Arbeit «vom polnischen Reichsrath (! so 
steht es auch bei Westphal S. 48) dankbar aufgenommen und zu den 
Acten gelegt wurde». Ganz nach Gartz und Westphal lautet endlich 
die Nachricht in einer der neuesten Biographien des Copernicus (der 
anonymen vom Jahre 1856, S. 31). Zur Charakteristik der Auflassungs- 
weise Lichtenberg^ sei hier noch hinzugefügt, dass er nach seiner phi- 
losophirenden Weise in der Münzangelegenheit hauptsächlich das 
«Ordnungsgefühl» des Mannes bewundert und seinen Plan (dass die 
Städte ihre Münzen an einem dritten Orte gemeinschaftlich sollten 
schlagen lassen!) zwar «copernicanisch und schön, aber wahrscheinlich 
unausführbar» nennt; übrigens weidet er sich mit Selbstzufriedenheit 
an einem gelungenen Witze, zu welchem ihm die bekannte Thatsache 
Anlass bot, dass auch der grosse Newton sich mit Münzfragen als 
Münzwardein im Jahre 1696 befasste. «So trafen sich also hier, sagt 
er, Copernicus und Newton, die sich so glücklich und zur Ehre der 
Menschheit bei dem grossen Weltsystem getroffen haben, einander, 
wie von ungefähr, bei dem kleinern — der Münze» (V, 175). Den Ge- 
danken mag indess dem Lichtenberg der Ungenannte des «Teutschen 
Merkurs» (1776 S. 177) eingeflossen haben, der übrigens über die ganze 
Münzsache nur folgende nicht allzu geistvolle und sinnreiche Worte zu 
machen weiss. — «Und wenn er, bey damaliger Verwirrung (?) für 
Polen (?) und Preussen, den Münzfuss in Ordnung zu bringen hatte, 
so war er so ganz in der Münze wie sein Nachfolger Newton. Nach 
seinem System war Schwere die Eigenschaft der Körper, die abzweckte, 
sie zum Eins, zum Ganzen in sich Belbst zu machen, vielleicht ist's 
ebenso die göttliche Eigenschaft eines Geistes, dass er totus und in- 
genuus, bey jedem Geschäft in sich wohne, und nicht in Rauch 
zerfliege.» 

Dr. Franz Hipler, welcher in seiner Abhandlung: «Nikolaus Ko- 
pernikus und Martin Luther» scheinbar nur aus dem Leben des Astro- 



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185 

deutschen Bürgern Preussens und ganz besonders bei den 
Bürgern seiner Vaterstadt unpopulär und ihnen geradezu ver- 



nomen willkürlich gewählte Episoden, in der That aber dessen ganze 
Lebensgeschichte eingehend und gründlich behandelt, kommt nur im 
Vorbeigehen (S. 495) von dem «staatsmännischen Blick» zu sprechen, 
«den Kopernikus bei der Regelung der schwierigen preussischen Münz- 
Verhältnisse zeigt», und Dr. Prowe, der in einer speciellen Arbeit über 
«die Beziehungen» des Copernicus zum Herzoge Albrecht von Preussen, 
die beste Gelegenheit hatte, auf die Münzhändel, in welchen Copernicus, 
wie wir gesehen haben, zu Unterhandlungen mit den Bevollmächtigten 
des Herzogs gebraucht wurde, näher einzugehen, zieht sich mit einer 
summarischen Erwähnung derselben aus der Sache, wobei er auch kurz 
anfuhrt (S. 16), dass Copernicus auf dem Landtage zu Graudenz 1522 
«ein Gutachten ausarbeitete, welches, so vortrefflich die Principien 
waren, auf denen es beruhte (welche Principien? erfahren die Leser 
nicht), so sehr die Anwendung derselben den praktischen Blick bezeugte, 
nicht zur Ausführung gekommen ist, weil es dem Sonderinteresse 
namentlich der grossen Städte desLandes, Thorn, Elbing, 
Danzig, welche die Münzgerechtigkeit besassen, wider- 
sprach.» Wie wir sehen, besitzt Dr. Prowe im hohen Grade die 
Kunst, seinen Standpunkt nach Belieben zu wechseln und jedesmal 
leicht denjenigen zu treffen, der ihm am besten passt. So heisst ihm 
auch hier die Opposition der deutschen Städtebewohner Preussens nur 
eine (für die Gesammtheit schädliche) Wahrung des «Sonderinteresses», 
während er an einem andern Orte dieselbe Opposition als den nationalen 
Widerstand des ganzen preussischen Volkes gegen die polnische 
Oppression so hoch feiert! Allein so verlangen es jedesmal die Um- 
stände und wer würde sich denselben nicht zu accomodiren suchen? 

Die hier in Rede gestellte Schrift; Dr. Prowe's gehört übrigens 
ganz zu der Kategorie derjenigen Schriften, welche zu bekannten 
Zwecken unsern Astronomen mit irgend einer deutschen Illustration 
seinerzeit gewaltsam zu paaren suchen. Sie kann auch für einen ver- 
unglückten Versuch deutscherseits gelten, die Handlungen des grossen 
Mannes von demjenigen Standpunkte aus zu betrachten, auf welchem 
wir im Laufe dieses Abschnittes unserer Abhandlung polnischerseits 
stehen. Es weisen hierauf die Worte hin, womit Dr. Prowe gleich am 
Anfang seiner Abhandlung das Thema derselben zu rechtfertigen für 
gut fand: «In doppelter Hinsicht, sagt er (S. 5), wird das gewählte 
Thema Ihr patriotis ches Interesse in Anspruch zu nehmen 
geneigt sein (Dr. Prowe trug seine Abhandlung in öffentlicher Sitzung 
des «Copernicus- Vereines» in Thorn vor). Indem ich den Beziehungen 
nachgehen will, in welchen Copernicus zu dem Herzoge Albrecht von 
Preussen gestanden, wird in meiner Skizze neben den Mann, der, 



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1 



186 

hasst war, so wird man sich wahrlich nicht wundern dürfen, 
wie das oft genug geschehen ist, warum es mit einer einzigen 



durch Geburt und Ahnen uns angehörig (wir erinnern hier an 
die von Dr. Prowe vor zwei Jahren zugegebene «Möglichkeit» der Ein- 
wanderung des Nicolaus Kopernik aus Krakau), den Namen unserer 
Stadt und Provinz über den ganzen Erdkreis getragen, ein Fürst 
treten, der einem Zweige unseres erhabenen Herrscher- 
hauses entsprossen, den ersten Anstoss zur Wiederer- 
langung unserer nationalen Selbstständigkeit gegeben» 
u.- s. w. — Dass aber der Versuch Dr. Prowe's als ein gescheiterter an- 
zusehen ist, deutet schon der Umstand genugsam an, dass der Verfasser 
selbst an dem Gelingen seines Werkes von vornherein kein Vertrauen ge- 
habt zu haben scheint. Wir hören ihn schon auf der zweiten (6ten 
nach der Paginirung) Seite seiner Schrift darüber klagen, dass er «von 
näheren urkundlichen Belegen verlassen sei.» Trotzdem hat er «ein 
vollständi ges Recht anzunehmen, dass ein be-stimmtesVerhältniss 
zwischen Copernicus und Albrecht stattgefunden.» Doch findet sich 
in dem noch erhaltenen gelehrten Briefwechsel des Herzogs «kein 
Brief an ihn; kaum dass seiner an wenigen Stellen gedacht wird.» 
Und daher muss sich Dr. Prowe die Geringfügigkeit der Resultate im 
Voraus vorbehalten und «ein milderes Urtheil» bei seinen Zuhörern 
resp. Lesern nachsuchen. Denn sie können von ihm «kein glänzendes 
Bild erwarten»; «es wird, ich fühle es — fügt er hinzu — dem Bilde, . 
das ich zu entwerfen suche, die volle . harmonische Rundung fehlen.» 
Und in der That strotzt zwar «das Bild» Dr. Prowe's von Klagen auf 
«die Ungunst der Jahrhunderte» (S. 20 u. S. 34), welche die urkund- 
lichen Belege entwenden; von Fragen wie: «Wer sollte da wohl 
meinen, dass Albrecht den Forschungen des genialen Landmannes fremd 
geblieben sei?» (S. 33); von Versicherungen: «aber sicherlich wird 
Albrecht liebevolle Theilnahrae und herzliche Anerkennung, deren der 
strebende Mensch in allen Verhältnissen so sehr bedarf, den mühevollen 
Studien des Copernicus nicht versagt haben» .(a. a. 0.) oder: «so sind 
wir gewiss berechtigt anzunehmen, dass auch zwischen Copernicus und 
. dem Herzoge (wie zwischen dem letzteren und «einigen» andern Mit- 
gliedern des Frauenburger Domstiftes) noch andere Briefe gewechselt 
sind, als die auf die Krankheit des Kunheim bezüglichen, und dass 
diese schätzbare Correspondenz nur durch die Ungunst der Jahr- 
hunderte verloren gegangen ist» (S. 34). Was man aber bei diesem 
«Bilde» vermis8t, sind — Züge und Farben. Und wie konnte es wohl 
anders geschehen, wenn die eben erwähnten, zwischen dem Herzoge 
und Copernicus im Jahre 1541 gewechselten kurzen fünf Briefe (von 
denen nur 2 vom Astronomen herrühren) bezugsweise einer schweren 
Erkrankung Georgs von Kunheim, Hauptmanns zu Tapiau und Lieblings 



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187 

Ausnahme bis vor Kurzem doch immer nur Polen gewesen 
sind, welche das Andenken des grossen Mannes, sei es in Tkorn 
oder anderswo in Polen, zu ehren und zu feiern bestrebt 
waren 47 ). Erst in unserem Jahrhundert, über 300 Jahre 



des Herzogs, für den er auch des Copernicus ärztliche Hülfe in An- 
spruch nahm, auch die ganze und einzige urkundliche Grundlage Dr. 
Prowe's bilden, für die persönlichen «Beziehungen» des Copernicus zum 
Herzoge von Preussen? Und aus diesen 5 Briefen machte nun Dr. 
Prowe einen pomphaften Titel und 41 Druckseiten in 8° maj.! Und 
daher dürfen wir hier wiederholen: wie erfindungsreich wird nicht 
u. s. w. (vgl. oben Anm. 10). 

47 ) So im Jahre 1581 der Ermländer Bischof Martin Kromer, im 
Jahre 1766 Joseph Alexander Fürst Jablonowski Wojewode von Nowo- 
grödek (Stifter der «Societas Jablonoviana» zu Leipzig), 1787 König 
Stanislaw August, um die nämliche Zeit der Ermländer Bischof Ignacy 
Krasicki, im Jahre 1809 der Staatsrath des Herzogthums Warschau, 
im Jahre 1823 die Krakauer Universität oder vielmehr ihr damaliger 
Rector, Sebastyan Sierakowski, dann der Krakauer Kanzler Dubiecki, 
im Jahre 1830 das gesammte Polen auf die Initiative der Warschauer 
Gesellschaft der Wissenschafts -Freunde, endlich im Jahre 1862 die 
Krakauer Gesellschaft der Wissenschaften. Dazu ist zu bemerken, dass 
im Jahre 1854 zu Warschau eine Prachtausgabe von des Copernicus 
8ämmtlichen Schriften, mit beigefügter polnischer Uebersetzung der- 
selben veranstaltet wurde, deren Kosten ebenfalls freiwillige Beiträge 
deckten. 

Die deutschen Bemühungen, das Andenken des angeblichen. «Lands- 
mannes» zu ehren, sind dagegen nicht einmal so alt wie die Er- 
werbungen des neuen preussischen Staates an der niederen Weichsel. 
Aus älterer Zeit dürfte zu diesen Bemühungen höchstens nur das 
schlichte Denkmal gerechnet werden, welches der Thorner Stadtphysicus 
Dr. Melchior Pyrnesius, ein jüngerer Zeitgenosse unseres Astronomen 
(t 1589), in der Johanniskirche zu Thorn zu Ehren desselben errichten 
Hess. Der polnische Heraldiker Paprocki bezeugt übrigens (Herby 
ryccrstwa polskiego S. 893 der Turowskischen Ausgabe), Pyrnesius sei, 
seiner Abstammung nach, ein Krakauer Bürger gewesen. — Dr. Prowe 
hat in einem von uns schon angeführten Aufsatze, betitelt: «Das An- 
denken des Copernicus bei der dankbaren Nachwelt» (Neue Preuss. 
Prov.-Bl, 1866, XI, 353—402), wo er, trotz alles Einleuchtens des Gegen- 
theils, doch immer dargethan zu haben glaubt, dass des Copernicus 
Andenken auch von seinen deutschen Landesgenossen stets geehrt 
worden sei, unter Anderem auch zwei Stellen aus Friedrichs II. Brief- 
wechsel beigebracht, wo der König, allerdings nur in unbestimmter 
Weise, von einem Denkmal spricht, das er dem Copernicus aufstellen 



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188 

nach dem Tode des Mannes, als im Laufe der Zeit die alten 
Leidenschaften erloschen waren, und der Untergang Polens 
neue hervorgerufen hatte, erst dann wurde der Erinnerung des 
Frauenburger Canonicus auch von den deutschen Bürgern 
seiner Vaterstadt die so lange schuldig gebliebene Verehrung 
abgestattet, erst dann wurde ihm in Thorn das Denkmal auf- 



zu lassen gesonnen ist. Der Plan kam natürlich nicht zur Ausführung 
und was Friedrich II. von der Verwirklichung desselben abhielt, leuchtet 
in den Worten eines der beiden Briefe, des an Voltaire am 12. August 
1773 gerichteten (Bd. XXIII, S.250 der «Oeuvres de Fre*denc le Grand»), 
durch. Der König sagt hier mit Anspielung auf den berühmten 
Thorner Prozess vom Jahre 1724 (über diese bis auf den heutigen Tag 
noch immer von den Feinden Polens bei jeder Gelegenheit als Waffe 
gebrauchte Angelegenheit, ist übrigens vor Kurzem durch eine auf 
Forschungen im königl. geheimen Staatsarchiv zu Dresden beruhende 
Arbeit ein neues Licht geworfen worden, an welchem sich deutlich 
zeigt, wie sehr die Schuld dieser angeblichen Gräuelthat des polnischen 
Fanatismus auf ganz andere Köpfe als auf die der polnischen Nation 
zurückfallt. S. die Abhandlung von Kazmierz Jarochowski: «Epilog 
sprawy Torunskiej» in den Roczniki Towarzystwa Przyjaciöl Nauk 
Poznanskiego. 1871, Bd. VI, S. 53—82): «Je ne vengerai point 
le massacre des innocents, dont les prStres de cette ville (Thorn) ont 
a rougir; mais j'e*rigerai dans une petite ville de la Warmie un 
monument sur letombeau du fameux Copernic, qui s'y trouve enterre. 
Croyez moi, il vaut mieux, quand on le peufe, re*compenser que 
punir, rendre des hommages au gänie que venger des 
atrocite's depuis longtemps commises.» In den Augen Friedrichs II. 
war also Copernicus — wie aus diesen Worten zu ersehen ist — ein Pole. 
So neu ist allerdings in Preussen der jetzt dort so eifrig verflochtene 
Gedanke von dem Deutschthum des Thorner Astronomen! 

Bei diesem vollständigen Mangel jeder älteren Tradition in der 
Verehrung des Copernicus von Seiten seiner deutschen Thorner Mit- 
bürger, darf auch Niemanden wundern , wenn noch der im Jahre 1816 
von der königlich preussischen Bezirksregierung zu Marienwerder an- 
geregte Plan der Errichtung eines Copernicus-Denkmals an der hierbei 
von Seiten des Thorner Magistrates bewiesenen Nachlässigkeit scheitern 
musste und wenn das alte Thorner Haus, in welchem der jetzt so hoch 
gepriesene «grosse Landsmann» geboren ward, und an das der so- 
genannte «Copernicus- Verein» neulich eine Gedenktafel hat anbringen 
lassen, noch im Jahre 1849 von seinem damaligen Besitzer straflos von 
Grund aus umgebaut und seines alterthümlichen Ansehens gänzlich be- 
raubt werden konnte. 



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189 

gerichtet, das zu gleicher Zeit manchen Thorner Patrioten 
eine Art Losung zum Federkampfe um die Nationalitat des 
grossen Mannes sein sollte. — 

Um die dürftigen Notizen, die wir über des Copernicus 
politische Thätigkeit, über sein Auftreten als Bürger, als Sohn 
des Vaterlandes besitzen, hier alle zusammenzustellen, bleibt 
uns noch übrig, der Stellung, die er dem Orden gegenüber, 
diesem, wie er sich selber nannte, «Hospital der ganzen deutschen 
Nation», einnahm, zu erwähnen. Diese Stellung war nun 
seinem übrigen politischen Handeln vollkommen entsprechend. 

Copernicus erblickte in den deutschen Bittern des Kreuzes, 
wie sie es wohl verdienten, stets nur die Feinde seines Königs, 
die Feinde seiner Heimath und die des ganzen Reiches. Sein 
Auftreten gegen dieselben noch zu Lebzeiten seines Oheims, 
des Bischofs Lucas Watzelrode, den er, als derselbe sich in 
Angelegenheiten seines Stiftes am Hofe aufhielt, von Frauen- 
burg aus brieflich zum energischen Handeln gegen den Orden, 
zur kräftigen Wahrung des Gesammtwohls gegen den Reichs- 
feind ermahnte 48 ), zog dem Frauenburger Domherrn den 
bittern Hass der Deutschritter zu. In diesem Hasse machten 
sie ihm eine Auszeichnung, welche deutlich bezeugt, wie sehr 
unser Astronom den herrschsüchtigen Plänen des Ordens und 
seinen verrätherischen Absichten gegen Polen schädlich zu 
werden wusste. Im Jahre 1510 kam nämlich zu Posen, zur 
Schlichtung der langwierigen und immer drohender werdenden 
Streitigkeiten zwischen Polen und dem Orden ein Verhand- 
lungstag zu Stande, auf welchem die Abgeordneten des letztern, 
von den Bevollmächtigten Kaiser Maximilians, wie auch von 
denen der deutschen Kurfürsten, der deutschen Reichsstände 
und des Königs von Ungarn, die alle in Folge der vorherigen 
Bemühungen des Hochmeisters sich auf dem Tage eingefunden 



48 ) S. Gassendi S. 294. «Non possedit tarnen initio (Copernicus) 
pacifice satis eum Canonicatum (Warmiensem) ut non semel conquestus 
est literis conscriptis ad Avnnculum in Aula praesertim morantem, ut 
publicae rei causam tueretur adversus Cruciferos, Teu- 
tonicosve Equites, qui idciro illi infensi per Posnaniensia comitia 
libello famoso ipsum impetierunt.» 



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190 

hatten, unterstützt, dem Könige von Polen die kühne Forde- 
rung um Bückgabe des durch den Thorner Frieden 1466 
demselben abgetretenen Niederweichsellandes. (Pomerellens, des 
Culmer Gebietes n. s. w.) zu stellen wagten. Die Verhand- 
lungen führten natürlich in Folge dieser trotzigen Ansprüche 
zu keinem Resultate; aus ihrem Verlaufe ist uns. aber die 
interessante Nachricht überliefert, dass die Gesandten des 
Hochmeisters hier unter Anderm auch mit einer gegen Ni- 
colaus Copernicus gerichteten «Schmähschrift» auftraten, wahr- 
scheinlich einer in heftigen Worten abgefassten Beschuldigung 
seiner dem Orden feindlichen Thätigkeit und Gesinnung 49 ). 

Copernicus liess sich indesssen durch diese öffentliche 
Feindschaftserklärung von Seiten des mächtigen Ordens, der 
dem schlichten Geistlichen zu Frauenburg doch wohl gefahr- 
lich werden konnte, keineswegs erschrecken und wich von der 
demselben gegenüber stets bewiesenen festen, patriotischen 
Haltung keineswegs ab. 

Als im Jahre 1518 der Hochmeister Albrecht von Bran- 
denburg, der nunmehr zu einem offenen Kriege gegen Polen 
rüstete, seine Hoffnungen auf eine thätige Unterstützung von 
Seiten des Grossfürsten von Moskau vereitelt sah (vgl. Voigt 
IX, 535 — 538, 557), schrieb der sich in Melsack bei Heils- 
berg aufhaltende Copernicus an das Domcapitel zu Frauen- 
burg, indem er demselben die freudige Nachricht mitzutheilen 
sich beeilte, folgende für seine Gesinnung gegen den Orden 
charakteristische Worte : «Novitates etiam accepit Paternitas 
sua (Episcopus Warmiensis), quod Moscovita suscepit cum 
Rege perpetuam pacem, quibus conditionibus constet, exspectat 
Paternitas sua in horam intelligere. Sic tota confidentia 



49 ) Ueber den Verhandlungstag zu Posen vgl. Voigt, Gesch. Pr. IX. 
380—386; über die Schmähschrift gegen Copernicus die Worte GassendTs 
(s. die vorhergehende Anmerkung): .... «qui idciro illi infensi 
per Posnaniensia comitia libello famoso i.psum impeti- 
erunt.» Manche von den deutschen Biographen erwähnen zwar «die 
Schmähschrift, die man gegen den muthigen Verfechter der Rechte 
seines Stiftes verfasste» (Gartz und der Ungenannte vom J. 1856, S.29), 
sie wissen sie aber nicht mit dem Verhandlungstag zu Posen vom 
Jahre 1510 zu verknüpfen. 



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191 

vicinorum jam corruit» 50 ). Der Orden blieb also dem 
Copernicus immer der fremde, dem König und dem Lande 
feindliche «Nachbar», Kampf gegen dessen Ansprüche auf das 
westliche, polnische Preussen gehörte zu einer jener Pflichten, 
die den schlichten Mann der Wissenschaft dem Treiben seiner 
Mitmenschen von Zeit zu Zeit näher brachten, ihn von seinem 
einsamen Studium abriefen und zum thätigen Eingreifen in 
die Angelegenheiten seines Vaterlandes zwangen. 

Man kann wohl schwerlich eine bessere Charakteristik 
seiner ganzen Handlungsweise dem Orden gegenüber geben, 
als die, welche ein naiver Mitarbeiter des «Teutschen Merkurs» 
aus dem vorigen Jahrhundert vielleicht unwillkürlich in folgen- 
den Worten ausdrückte: «Wenn sein Kapitel ihm Geschäfte 
anvertraute, focht er sie gegen Teutsche Herren und Schwert- 
ritter so gerade und recht aus, als ob diese keine Teutsche 
Herren und Schwertritter wären» 51 ). Der schlichte Frauen- 
burger Domherr hatte für jene heutzutage vielgepriesene, gross- 
artige Sendung des Deutschen Ordens zur Germanisirung der 
Ostseeküsten allerdings so wenig Sinn! 

Nach dem Tode des Bischofs Fabian von Lusianis, der am 
Anfange des Jahres 1523 erfolgte 52 ), wurde Copernicus von 
dem Domcapitel zu Frauenburg zum Administrator des Stiftes 
eingesetzt. Auf diesem wichtigen Posten wusste er nun eine 
Thätigkeit zu entwickeln, die seine Gesinnungen gegen den 
Deutschen Orden wiederum klar und unumwunden an den 
Tag legen sollte. Der Orden, der die Treue, mit welcher 
das ermländische Stift von jeher an Polen hing (darüber 
Näheres bei Voigt, im IX. Bde.), stets mit neidischem Blick 
wahrnahm, hatte die langjährigen Kriegswirren mit Polen 
benutzt, um verschiedene Besitzungen des Bisthums an sich 
zu reissen. Diese rechtswidrigen Erwerbungen hielt er 



60 ) Der Brief d. d. «ex Melsac XXII. Octobris 1518» ist S. 589 der 
Warschauer Aasgabe abgedruckt. Die deutschen Biographen erwähnen 
ihn nicht. Dr. Prowe ignorirt ihn auch selbstverständlich in seiner 
bekannten Schrift von den «Beziehungen» des Nicolaus Copernicus zu 
Albrecht von Preussen. 

61 ) Der «Teutsche Merkur» a. a. 0. 
") S. Voigt, G. Pr. IX, 667. 



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192 

auch nach dem im J. 1521 mit Polen geschlossenen Waffen- 
stillstände 53 ) in seiner Macht. Die erste Pflicht des Copernicus, 
sobald er das Amt des Administrators angetreten, war nun, 
muthig und entschlossen Rückgabe der entzogenen Güter zu 
fordern. — Er hatte hierzu noch zu Lebzeiten des Bischofs 
den ersten Schritt gethan. Unter den nach Schweden ini 
17. Jahrhundert gekommenen Papieren des Frauenburger Ca- 
pitels findet sich — gegenwärtig im Stockholmer Reichs- 
archive — das Concept der von ihm entworfenen Beschwerde- 
schrift, welche das Capitel im Jahre 1521 den königlichen 
Käthen überreichte, die zur Schlichtung anderweitiger streitiger 
Punkte mit den Bevollmächtigten des Herzogs auf einer Tag- 
fahrt zu Graudenz zusammengekommen waren 54 ). Nun nahm 
Copernicus den Kampf mit neuem Eifer auf. Nichts kümmer- 
ten ihn die zahlreichen Anfeindungen, ja sogar die ausdrück- 
lichen Drohungen, durch welche der Orden sein keckes Ver- 
halten und seinen Widerstand zu brechen suchte 55 ), er war 
sich seines guten Rechtes, seiner Pflicht bewusst, und bestand 
auf seiner Forderung mit der Zuversicht und dem Muthe, den 
eine gute Sache immer mit sich bringt. Als aber seine 
wiederholten Mahnungen beim Hochmeister kein Gehör fanden, 
wirkte sich der rastlose Domherr ein königliches Mandat aus, 
welches dem Hochmeister gegenüber den gemessenen Befehl 
enthielt, die widerrechtlich besetzten Schlösser und Güter des 



M ) S. Voigt IX, 630 ff. 

54 ) Ein Abdruck dieses Documentes findet sich in Prowc's Mit- 
theilungen aus schwedischen Archiven S. 6 — 9. 

68 ) Gassendi S. 295. «Nam facti quidam (ab equitibus Teutonicis) 
varii insultus, intentaeque minae variae: verum ille animo infracto 
suam constanter tenuit viam, id semper defixum in animo habens, ut 
quidque summa semper fide, integritateque praesfcaret.» Und S. 328: 
«Cum generöse porro minas technasque caeteras istorum pro nihilo 
habuerit etc.» -— Ueber alle diese «Beziehungen» des Copernicus zum 
Deutschen Orden und zu dessen damaligem Hochmeister, dem späteren 
Herzog Albrecht von Preussen, versteht es Dr. Prowe in seiner Schrift 
«Nicolaus Copernicus in seinen Beziehungen» etc. S. 18 — 19 allerdings 
wohl die kürzesten Worte zu machen. Dr. Hipler übergeht sie lieber 
gänzlich. 



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193 

Bisthums ohne Verschub zu räumen. Erst dann fugte sich 
Albrecht von Brandenburg, Kopernik aber hatte wiederum 
einer seiner Pflichten Genüge geleistet, er hatte sich um sein 
Domcapitel, um seine preussische Heimath, um ganz Polen ein 
neues Verdienst erworben 86 ). 

Wenn nun diese stets feindliche Stellung des Copernicus 
gegen den Deutschen Orden eine so offenkundige, so aus- 
gemachte Thatsache ist, dass sie selbst Solche nicht leugnen 
können, welche als Verfechter der deutschen Nationalität des 
Copernicus auftreten 57 ), wenn Copernicus sein Lebenlang 



*•) Starowolski p. 158. «Et vivens qnidem Theutonicorum Cruci- 
ferorum Magistrum inimicum sensit, quod bona Episcopatus illius ab 
eo injuste possessa mandato regio reciperet, restitueretque Ecclesiae, 
tum Aulico8 quosdam (seil, inimicos sensit)» etc. Gassendi p. 295. 
«Dignum autem est memoratu, cum mortuo speciatim Fabiano de Lu- 
sianis Episcopo, Administrator! s gereret personam, ferre enm non 
potuisse, ut Teutonici equites aulicique varii Ecclesiae bona injuste 
usurpata diutius detinerent; sed mandato Regis obtento, ea generöse 
vindicasse.» Das Datum dieses königlichen Mandates giebt Krzyza- 
nowski (Spomn. jubil. S. 25) nach Geret's Handschriften als den 10. Juli 
1524 an. Es ist jedoch ohne Zweifel 1523 zu verstehen, da die Wahl 
des neuen Bischofs (Mauritius Ferber) schon am 14. April dieses Jahres 
stattfand. Vgl. Prowe, Nicol. Copern. in seinen Beziehungen u. s. w. 
S. 19 und auch unser Citat aus Treter in der nächstfolgenden An- 
merkung. 

6T ) Der bereits mehrfach erwähnte Westphal weiss, in Gesellschaft 
derjenigen, die seine Angaben fast wörtlich abschreiben (wie Gartz in 
der Ersch- u. Gruber'schen Encyclopädie XIX, 294, der Anonyme vom 
J. 1856 S. 30), allerdings von einer «Abneigung» (Westphal S. 45) Ko- 
perniks gegen den Orden und von den ihm von demselben zu Theil 
gewordenen «Kränkungen» (der Posener Schmähschrift) zu reden, allein 
tun den schlechten Eindruck dieser Aussage zu neutralisiren, fugt er 
gleich die etwas seltsam klingende Nachricht hinzu, dass «viele 
polnische Grosse» mit dem Orden hielten, «denen es ganz recht 
war, den Orden durch Besitzungen eines Bisthums und eines Capitels 
zu beruhigen, die beide ihre Rechte gegen Polen so lebhaft 
vertheidigten und sich der Einschränkung einer freien Bischofswahl 
oft muthig widersetzten». Wie sehr nun Copernicus nicht zu denjenigen 
gehörte, welche die angeblichen «Rechte des Kapitels gegen Polen 
vertheidigten», wissen unsere Leser zunächst schon aus dem oben von 
uns Erzählten. Was aber die hier von Westphal und seinen Jüngern 
Beil b. Nat. d. Copernicus. 13 



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194 

gegen die Interessen des Deutschen Ordens sowohl, als gegen 
die der in den preüssischen Städten das Heft führenden 
deutschen Bürger, also im Allgemeinen gegen die des Deutsch- 
thums in Preussen mit allem Eifer, rastlos, unermüdlich ge- 



hervorgehobenen «polnischen Grossen» (denen «verschiedene Personen 
am Hofe» bei Lichtenberg entsprechen) betrifft, so steht es zu ver- 
muthen, dass diese Herren damit auf die «aulici quidam» des Staro- 
wolski, die «aulici varii» des Gassendi (vgl. die vorhergehende Anm.) 
wollten hingewiesen haben. Wer nun diese «aulici» wirklich waren, 
deutet schon der 1550 zu Posen geborene Frauenburger Domherr 
Treter in seinem Werke: «De Episcopatu et Episcopis Ecclesiae Var- 
miensis» (Krakau 1685) an. Er sagt da p. 90: «Allensteiniensis arx 
et oppidum Ecclesiae liberum remansit, reliquae vero arces et oppida 
partim a Magistro Teutonicorum, partim a Regiis Capitaneis tene- 
bantur usque ad Episcopi Mauritii approbationem, quae mandato Regio die 
decima Julii Nicoiao Copernico tanquam administratori, Joanni Crapitio 
et Felici Reich Episcopi et Capituli Nuntiis post modum restituta fuere.» 
Die polnischen Grossen reduciren sich demnach schon auf «königliche 
Hauptleute», welche die Schlösser des Capitels widerrechtlich besetzt 
hielten. Genaueres hierüber berichtet Voigt IX, 667. Nach demselben 
ist unter den «königlichen Hauptleuten» Treter's ein «polnischgesinnter» 
Ermländis eher Stiftsvogt Namens Preycke, zu verstehen, welcher 
nach dem Tode Bischof Fabians sich auf gewaltsame Weise des Schlosses 
von Heilsberg bemächtigte und es zur Verfügung des Königs von Polen 
stellte. Denselben Preycke oder Preuck nennt endlich Dr. Eichhorn in einem 
Aufsatze der Zeitschrift für die Gesch. u. Alterthumsk. Ermlands (1863,11, 
S. 271. «Die Preuck'sche Stiftung in Rom») «einen Mann von grossem 
Scharfblick, unerschütterlicher Treue und felsenfesten Charakter, welcher 
nach Bischof Fabians Tode (1523), als Ermland, kirchlich und politisch 
unterwühlt, fast in den. letzten Zügen lag, mit Muth und Kraft an die 
Spitze der Regierung trat und das Ländchen so lange in seiner Bot- 
mässigkeit hielt, bis er in die Lage kam, es dem Bischöfe Mauritius 
Ferber, als dem rechtmässigen Herrn, wieder zuzustellen. Diese Wohl- 
that vergalt ihm Ermland mit besonderer Liebe. Er stand unter 
Mauritius Ferber, Johann Dantiscus und Tidemann Giese als Hauptmann 
auf Braunsberg und Bisthums-Vogt in hohen Ehren und erlebte in 
seinem Alter die Freude, seinen Sohn Johann v. Preuck als Nachfolger 
im ersteren Amte zu sehen.» Soweit Dr. Eichhorn, der sich hiebei auf 
Th. Treter p. 143—146, 153; M. L. Treter p. 88—90, 94; Leo, hist. 
Pruss. p. 372—373, 410—411 beruft; uns mögen diese drei Citate zum 
Beweise genügen, wie gewissenhaft und genau man bis jetzt deutscher- 
seits in der Lebensgeschichte des Copernicus zu Werke gegangen ist. 



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195 

fochten und daher ihm von Seiten dieses Ordens und dieser 
deutschen Bürger sein Lebenlang nur Hass und Verfolgungen 
jeglicher Art widerfahren sind — fragen wir, was sollten 
im Jahre des Herrn 1853 jene patriotischen Jubelergüsse 
der deutschen Bürger Thorns bei Gelegenheit der Ent- 
hüllung des bekannten «Kopernikus- Denkmals» daselbst, 
was sollte endlich die damals in des Copernicus Vaterstadt er- 
schienene gelehrte Schrift Dr. Prowe's, welche «das Anrecht 
Thorns» auf seinen «grossen Landsmann tiefer zu begründen 
suchte?» 

Als beste Antwort hierauf fassen wir hier die endgültigen 
Resultate unserer Untersuchung zusammen: 

Nicolaus Copernicus, geboren in einem polnischen Lande, 
zu gleicher Zeit aber in einer überwiegend deutschen Stadt, 
von einem polnischen Vater, der aber keineswegs der deutschen 
Sitte fremd war und von einer deutschen Mutter, die ihn 
wiederum in traditioneller Hingebung an Polen und dessen 
König auferzog, Nicolaus Copernicus war zwar durch seine 
Abstammung mit beiden Nationen verwandt, allein er hat 
durch seinen ganzen Lebenswandel bethätigt, dass er seinen 
Bürgerpflichten gemäss nur als ein Sohn seines Landes Preussen 
und als solcher, auch als ein guter Pole sich fühlte. Er hat dies 
durch eine Reihe von Thaten bezeugt, die ihm eine dankbare 
Anerkennung von Seiten aller seiner Landsleute für immer 
versichern ; es ist daher ein hartes Unrecht, ihm nach seinem 
Tode denjenigen Charakter absprechen zu wollen, den er in 
seinem Leben auf Schritt und Tritt zu bewähren als eine 
heilige Aufgabe erachtete 88 ). 



68 ) Gerechtigkeit ist jedoch — wir heben es mit Freude hervor — 
dem Nicolaus Copernicus auch von manchen deutschen Schriftstellern — 
um die anderer Nationen zu übergehen — widerfahren. So sagt 
Wachler in seinem Handbuch der Geschichte der Literatur, Frank- 
furt a. M., 1824, Bd. IV, S. 207 : «Von den andern Nationen ist die 
polnische mit vollem Recht stolz auf ihren Nicolaus Copernicus aus 
Thorn», L. Feuerbach in seinen Blättern für literarische Unterhaltung 
No. 269, vom 9. November 1850, im Aufsatze : «Die Naturwissenschaft 
und die Revolution», erkennt ihn auch für einen Polen an, fügt aber — 

13* 



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196 



1 



Wenn aber heutzutage diesem um die ganze Mensch- 
heit und um seine Heimath so hoch verdienten preussischen 
Polen seine deutschen Landesgenossen Denkmale errichten, so 
möge dies — und das ist unser innigster Herzenswunsch — 
als ein gutes Omen für die Zukunft gelten, dass der Tag 
vielleicht einmal kommen werde, wo die beiden auf demselben 
preussischen Boden neben einander wohnenden sich jetzt 
gegenseitig anfeindenden Nationalitäten, vor dem Bilde des 
grossen Mannes, der, wie Kepler sagt, vorzugsweise canimo 
liber» zu nennen ist — zusammentretend, sich die Hände zur 
Versöhnung reichen, nachdem der schöne Spruch: «Suum 
cuique» endlich einmal zur Realität geworden sein wird! 



wenn auch arglos — eine der bittersten Ironien hinzu, die gegen ein 
verfolgtes, unglückliches Volk gerichtet werden kann: «Der erste 
Revolutionär der neuen Zeit, sagt er, war daher — merk- 
würdigerweise ein Pole — der Verfasser der Schrift: De revo- 
lutionibus orbium coelestium, Nicolaue Kopernicus.» 

Es fehlt aber in Deutschland auch nicht an glänzenden Demon- 
strationen entgegengesetzter Art. Und so hat man in der bayerischen 
Walhalla Kopernik's Brustbild unter den Helden deutscher Vorzeit 
aufgestellt und schon 1800 finden wir in der Schrift: «Das Pantheon 
der Deutschen» den stillen Domherrn von Frauenburg in Gesellschaft 
von Ulrich von Hütten, Moritz von Sachsen u. A. 

Wird man es wohl endlich einmal in Deutschland lernen, die Nach- 
barvölker, wenigstens in ihrer geschichtlichen Vergangenheit, gerecht 
und unparteiisch zu behandeln! 



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1 



Anhang. 



I. 

Die Entstehung Thorns 

ist streitig sowohl in Bezug auf die Zeit, als auch was 
den Ort der ursprünglichen Gründung betrifft. Die Schuld 
daran trägt hauptsächlich der Ordenschronist Düsburg, welcher, 
nachdem er mit den Worten (ed. Hartknoch HI, cap. 1): 

«Frater Hermannus Balk magister Pruschiae 

transivit Wisselam ad terram Colmensem et in littore in 
descensu fluminis aedificavit anno Domini MCCXXXT castrum 
Thorun» etc. von der Entstehung der Stadt berichtet, 
gleich darauf von einer Verlegung derselben spricht: «quae 

(civitas) postea manente Castro translata fuit ad 

eum locum, ubi nunc sita sunt et castrum et civitas Thoru- 
niensis». Voigt (II, 233) hält nun mit gutem Grunde diese 
Verlegung für unwahrscheinlich und glaubt, der Bericht 
des Düsburg beziehe sich nicht auf Thorn, sondern auf die 
schon vor des Ordens Ankunft im Culmerlande bestehende, 
in einer Urkunde des Jahres 1222 genannte, verfallene, von 
den Rittern aber neu befestigte Burg Turno, deren Namen, 
sagt er (II, 223), «wohl schwerlich deutsch» ist. Ganz der- 
selben Meinung ist nun auch Wernicke (Geschichte Thorns, 
Thorn 1842 I, 12) und er fügt hinzu, dass es «mehr als wahr- 
scheinlich» ist, dass dieses Turno, das «castrum Thorun» des 
Düsburg, in der Gegend des heutigen Dorfes Altthorn (unter- 
halb Thorns, an der Weichsel) zu suchen sei, welches schon 



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198 

in Urkunden des XIV. Jahrhunderts «Aldenthorun» heisse 
(Wernicke I, 13), wobei er jedoch (I, 15) meint, dass «der 
Name der Stadt selbst gewiss ursprünglich ein deutscher 
Name* sei. Bis auf das letztere dürften wir mit Allem ein- 
verstanden sein, wenn wir auch nicht verschweigen möchten, 
dass unter «Turno» das heutige Turzno, Kreis Thorn, ver- 
standen sein könnte. Es sei dem übrigens wie es wolle ; wenn 
aber einmal in Düsburg's Worten keineswegs die Nachricht 
von der Gründung der Stadt Thorn uns vorliegen kann, — 
Dr. Watterich (Die Gründung des Ordensstaates in Preussen, 
Leipzig 1857, S. 91, Anm. 180) ist der einzige, dem trotz der 
Bedenken aller anderen Schriftsteller Düsburg gerade für die 
Gründung Thorn 1 s im Jahre 1231 so ohne Weiteres «auffallend 
richtig in die Folge der Begebenheiten passt» . — so sind nur 
zwei Fälle denkbar und zwar: entweder existirte die Stadt 
bereits vor des Ordens Ankunft, oder ist sie erst nach 1231 
entstanden. Voigt und Wernicke nehmen natürlich das Letztere 
an. Nur spricht sich klugerweise Wernicke nicht bestimmt 
über die Zeit der Gründung aus, während Voigt (II, 231 bis 
232) die Stadt im Sommer 1232 von «deutschen Einzöglingen» 
im offenen Felde erbauen lässt. Es ist allerdings zwischen 
dem Jahre 1231, «wo die Stadt noch nicht vorhanden war» 
(Voigt II, 232, Anm. 3) und dem 28. December 1233, wo, wie 
wir gleich sehen werden, sie schon als «civitas» dastand, der 
einzige historisch mögliche Augenblick, allein es liegt uns 
einerseits über diese wichtige Begebenheit gar kein Bericht 
vor, andererseits aber erweist sich Voigt's Hypothese als un- 
haltbar, sobald man erwägt, dass die sogenannte «Guimische 
Handfeste» oder das den Städten Culra und Thorn von Her- 
mann Balk, dem ersten Landmeister Preussens ertheilte Ver- 
fassungs-Privilegium am 28. December 1233 zu Thorn datirt 
ist (vgl. übrigens über dies Datum Voigt H, 237, Anm. 1, und 
Toppen, Gesch. der preuss. Historiogr. S. 279, welcher Voigt's 
Meinung widerlegt) und von einer «civitas nostra Thorunensis» 
spricht, deren Einwohner — welche, wohl gemerkt, nach 
Voigt erst im Sommer des Jahres 1232 den Aufbau ihrer 
Stadt im freien Felde begonnen haben sollen — «tum pro 
christianitatis defensione, tum pro domus nostrae promotione 



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199 

(plura et magna) discrimina sustinebant» (s. das «Privilegium 
Culmense» bei Dogiel, Cod. dipl. regni Pol. IV, No. 24, p. 21). 
Obendrein passt — da die Urkunde ganz auf dieselbe Weise 
für Culm wie auch für Thorn geschrieben ist — das von 
Watterich (S. 104, Anm. 208) in Bezug auf Culm Gesagte 
auch ganz und mit gleichem Rechte auf Thörn. «Es ist nicht 
zu übersehen, sagt er, dass das culmische Privilegium keine 
Gründungs-Urkunde ist. Die Stadt existirte vorher schon. . . . 
In diesem (Privilegium) kommt nirgendwo eine An- 
deutung vor, dass die Stadt vom Orden gegründet sei, was 
sonst immer geschieht.» Möglich kann also nur der Fall 
sein, dass Thorn vor 1231 bereits existirte. Die Wahrschein- 
lichkeit dieser Annahme erhebt fast zu der Bedeutung einer 
Thatsache folgende Stelle aus der oben erwähnten Schenkungs- 
Urkunde Konrads von Masovien vom Jahre 1222: «Bev. 
Dom. Gethko, Episcopus Plocensis, cum suo Capitulo de Tar- 
nowo et Papowo, et de omnibus villis et possessibnibus et 
de omni jure tarn spirituali, quod idem Episcopus et suum 
Capitulum in predicto Colmensi dominio olim habuerunt 

ad Episcopatum sepe dicti Episcopi (Prussie Christiani) 

resignarunt.» Tarnowo und Popowo waren demnach bis zum 
Jahre ^222 die Hauptbesitzungen der Plockischen Kirche im 
Culmerlande. «Papowo» ist nun das heutige Popowo nördlich 
von Thorn, «Tarnowo» aber kann nichts anderes sein, als 
Thorn selbst. Das ist so einleuchtend, dass es bereits dem 
im XVI. Jahrhunderte lebenden Kromer nicht entgehen konnte. 
Er sagt in der ersten Ausgabe seines Buches «De origine et 
rebus gestis Polonorum», Basileae (1555), zum Jahre 1222: 
«Adjecit-etiam Gedeon episcopus Plocensis .... Tarnoviam, 
quae fortassis Torunia est, et Papoviam» und in der dritten 
Ausgabe desselben Werkes (Basileae 1568, S. 131) lesen wir 
einfach: «Tarnovum sive Toruniam». Ebenso sagt sein jüngerer 
Zeitgenosse Stanislaw Sarnicki (Annales Polonici Hb. VI, ad a. 
1227), «Hoc tempore Torunia ab eis (Cruciferis) excitatur 
olim Tarnovia dicta» und der im XVII. Jahrhundert lebende 
preussische Geschichtsschreiber Leo hat auch in seiner «Historia 
Prussiae» (Braunsberg 1725, p. 67): «Tarnoviam, quae 
Thorunia est.» Endlich hält der scharfsinnige, mit genauer 



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•200 

Eenntniss der Localitäten ausgerüstete Verfasser des Aufsatzes 
über das Dobriner Land in der Biblioteka Warszawska (1861, 
HI, S. 232—283 u. 525, 572 «0 ziemi Dobrzynskiej, badanie 
historyczne»), dem man sehr genaue und zutreffende Auf- 
klärungen über die Lage von verschiedenen, für die Anfänge 
der Ordensherrschaft, wichtigen Ortschaften wie Vogelsang, 
Rogöw u. s. w. verdankt — die Existenz Thorns als Tarnowo 
vor des Ordens Ankunft für ausgemacht. Wie nun aus Tar- 
nowo Thorn — in älteren Zeiten wohl zweisilbig Thoran 
(Wernicke I, 8), Thoren (Dogiel IV, p. 137), Thoron (Dogiel 
IV, p. 59), meist aber Thorun (Wernicke I, 15) geschrieben — 
entstehen konnte, ist nicht schwer nachzuweisen, denn einmal 
ist die Corruption polnischer Ortsnamen vermittelst der Aus- 
lassung der Endung -owo im Munde der Deutschen nichts 
Ungewöhnliches (das polnische Slomowo, Kreis Thorn, heisst 
ihnen «Schlemmo», Voigt II, 220, Anm. 2; Cujavien, poln. 
Kujawy, regelmässig «die Coya», Schütz, histor. rer. Prussicar. 
passim) und dann kommt die Dämpfung des a in o in der 
deutschen Sprache des Mittelalters überaus häufig vor. So 
sagte man und schrieb: der Roth, die Worheit, Strosberg, 
Glocz, Onspach, anstatt der Rath, die Wahrheit, Strasburg, 
Glatz. — Tarnowo ist aber ein acht polnischer Klaijg, ein 
Ortsname, zu dem sich auf polnischem Boden unzählige Ana- 
logien aufweisen lassen: Tarnöw, Tarnöwko, Tarnowice, Tar- 
nawa, Tarnogröd, Tarnobrzeg, Tarnopol, Tarnoruda, Alles ab- 
geleitet von der slavischen Wurzel tarn, welche mit dem 
deutschen «Dorn» identisch ist. — Ist einmal Thorn gleich 
Tarnowo und wäre Altthorn gleich Turno, so liesse sich auch 
vielleicht die Entstehung jener so unwahrscheinlichen und so 
sehr bestrittenen Erzählung von der Verlegung der Stadt bei 
Düsburg erklären. Als deutsche Einzöglinge die Stadt be- 
setzten und erweiterten, fand es sich, dass die alte Burg 
Turno (Turno ist ein Name, der so oft wiederkehrt, dass man 
die Existenz zweier Orte dieses Namens im Culmerlaude leicht 
annehmen darf, vgl. Turznice, Kreis Graudenz, Turzno bei 
Raciqäek in Polen) in ihrem Munde fast denselben Namen 
führte, wie die Stadt, in welcher sie ihre neuen Wohnsitze 
aufgeschlagen hatten. Daher musste die Burg zum Unter- 



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201 

schiede den Namen. von «Alt-Thorn» erhalten und das gab 
zu der Sage die Veranlassung. 

Erwähnt sei noch hier, dass der polnische Annalist Dlugosz, 
bei Gelegenheit des Feldzuges Kasimirs des Gerechten gegen 
die Preussen die Existenz Tborns im Jahre 1192 in den 
Worten «oppidum (nicht «pastrum» ! wie das Prowe in Nicolai 
Copernici patria» S. 18 auseinandersetzt) Thoruü super Wislam 
situm» ausdrücklich bezeugt (ed. Francofurti 1711, I, 565). 

Wir können nicht umhin an dieser Stelle noch eine Un- 
genauigkeit Wernicke's zu berichtigen. Er hält nämlich (I, 
11) das «Turno» der Urkunde Konrads von Masovien für Eins 
mit der «Tarnovia» des Kromer und des Sarnicki und be- 
hauptet ausserdem, dass derselbe Ort (Turno) «in der zweiten 
Schenkungs-Urkunde vom Jahre 1230» «Tarnowo» genannt 
werde. Wir können nun versichern, dass «Tarnowo» in keiner 
Schenkungs-Urkunde des Jahres 1230 mehr vorkomme, wie 
es überhaupt nur einmal, und zwar in derselben Urkunde des 
Jahres 1222 erscheine, wo auch Turno erwähnt wird, so dass 
demnach wohl Tarnowo und Tarnovia, 'nicht aber Tarnowo 
und Turno Eins sein können. 



IL 

Ueber den Namen von Grandenz. 

Graudenz ist allerdings ein Ortsname, welcher in der bei 
der eingeborenen Bevölkerung von jeher gangbaren und daher 
allein massgebenden Form Grudzi^dz oder Grudziqz einen frem- 
den, unsla vischen Ursprung zu verrathen scheint. Man bezog 
früher eine Stelle des Gallus, wo er zum J. 1058 eines «castrum 
Grodeck», nach anderen Handschriften eines «castrum Gradec», 
erwähnt, auf Graudenz an der Weichsel, ßoepell (Gesch. 
Polens I, 190) hat die Grundlosigkeit dieser Annahme nach- 
gewiesen. Voigt (I, 319 — 320, Anm.) leitet den Namen vom 
altpreussischen Worte Grauden her, «einer auch in späterer 
Zeit in Preussen gewöhnlichen Benennung für Wildniss, dicht 
und wild verwachsene Waldung». Wie dem auch sei, es 



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202 

weist, wie gesagt, die Endung -(i)$dz oder -(i)$4 entschieden 
auf einen fremden und zwar germanischen Ursprung des 
Namens hin. Denn so klingt regelmässig im Polnischen — 
altslavisch -$2, cechisch -ez, russisch -(i)a£ — das deutsche 
Nomensuffix -ing in den Worten, die in ältester Zeit von 
den Slaven ihren deutschen Nachbarn entlehnt worden sind. 
Wir sagen ausdrücklich, in ältester Zeit, denn alle der- 
artige Worte, wie die noch jetzt geltenden: pieni^dz — 
phening, mosi^dz — messing, ksiqdz und ksiqÄe — kuniüg etc. 
konnten von den Slawen keineswegs später, als im VII. oder 
VIII. Jahrhundert aufgenommen werden , wie denn auch die 
jüngeren Entlehnungen, als: rynek — der Ring, szel^g — 
der Schilling, Elblqg — Elbing, diese charakteristische Um- 
formung nicht mehr zeigen. 

Grudzi^dz oder Grudzi^ä wäre demnach auf ein germanisches 
«Gruding» zurückzuführen und in diesem Falle wäre zu be- 
achten, dass das Privilegium Konrads vom J. 1222 von einer 
Waldung «Gruth» (Grud?) spricht — «et omnes villas meas 
circa silvam Gruth, cum ipsa silva Gruth» — welche vielleicht 
in dem etwa l 1 /» Meilen östlich von Graudenz auf deutschen 
Landkarten als Grutta (Gruda?) bezeichneten Flecken zu suchen 
ist, — und dass das deutsche (männliche) Suffix -ing im Worte 
Grud -ing ganz dieselbe Function bei dem Thema grud verrichtet, 
als das polnische (weibliche) Suffix — (n)ica in der von Simon 
Grünau, einem preussischen Chronisten des XVI. Jahrhunderts, 
angeführten und für den ursprünglichen und einheimischen 
Namen von Graudenz ausgegebenen Variante Grudnica 
(Grundnyza). S. Toppen, Gesch. der preuss. Historiographie. 
Berlin 1853. S. 197. Diese letztere Form könnte dann viel- 
leicht manchen verfuhren ^ in dem Namen eine Derivation des 
polnischen Wortes gruda — gefrorene Erdscholle, zu er- 
blicken, — Grudziqdz steht indessen, selbst im Culmerlande 
allein, nicht vereinzelt da: das gleiche Suffix zeigt der Orts- 
name Rzqdz (See und Dorf an der Gränze der Kreise Graudenz 
und Culm, in der renovatio der culmischen Handfeste vom 
Jahre 1251, Dogiel IV, No. 24, p. 21, schon in der deutschen 
Corruption von «Rensehe» aufgeführt, sonst in den Annalen 
des Ordens als Rensen oder Ronsen bezeichnet, Voigt II, 500, 



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203 

Anm. 2), und es gehören vielleicht auch Wiels%z, Kreis Culm 
und Ptow%z, Kreis Strassburg, zu der nämlichen Bildungs- 
gruppe. — 

Trotz allem dem, unendlich würde sich derjenige irren, 
der in diesen Ortsnamen einen Beleg für die Behauptung 
Voigt's von den «bis in spätere Zeiten» im Culmerlande flo- 
rirenden Gothen suchen würde. Eher würde es sich schon 
vielleicht von ihnen annehmen lassen, sie seien ein Nachlass 
der normannischen Herrschaft in der Weichselebene; wenigstens 
dürfte eine derartige Annahme seit Szajnocha's trefflicher 
Abhandlung: «Ueber den Lechitischen Ursprung Polens» 
(Lechicki poczq,tek Polski. Lwöw 1858) bekannt ist, bei Nie- 
manden Anstoss erregen, besonders im Falle, wo es sich um 
die unmittelbar am unteren Laufe des Flusses gelegene Gegend 
handelt. Die Erforschung des historischen Räthsels, das in 
diesen Namen enthalten ist, gehört hier nicht zu unserer Auf- 
gabe. Wir begnügen uns daher zum Schlüsse dieses Excurses 
folgendes zu constatiren: 1. dass diese Namen, überall, wo 
sie vorkommen, durch ihre alte sprachliche Form auf altes 
Slaventhum hinweisen; 2. dass sie für das Culmerland von 
keiner speciellen historischen Bedeutung sein können, und zwar 
aus dem einfachen Grunde, weil ihr Vorkommen sich keines- 
wegs auf das Culmerland beschränkt, sondern überall iu Polen 
gleich häufig ist. Yergl. die Ortsnamen: Goni^dz an der 
Biebrza im heutigen Gouvernement Grodno, Kreis Biatystok, 
inmitten mazowischer Bevölkerung, Baci%z im Ptockischen, 
Kreis Mtawa, Raci^z oder Raci^zek an der Weichsel, nord- 
westlich von Wtoclawek, War§z (in Urkunden des XVI. Jahr- 
hunderts noch WarqÄ geschrieben) bei Beiz, Kreis ßotkiew in 
Galizien, Swarzgdz (Swarz^dz?) im Kreise Posen, Ksi^z 
im Posen'schen, Kreis Srem, Ksi^z im Kraukau' sehen, Kreis 
Miechöw, Kotodzi^z am Bug, Kreis W^gröw. — Lubiq,z 
(Leubus) in Schlesien, Kreis Wohlau u. s. w. 



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204 



m. 

Die Ortsnamen des Culmerlandes. 

Es wird für manchen Leser vielleicht von Interesse sein, 
zu erfahren, wie doch das culmische Landvolk heutzutage, 
nach vorausgegangener zweihundertjähriger Herrschaft des 
Ordens und nachdem in jüngeren Zeiten Friedrich IL «das 
formale Unrecht» der Theilung Polens so grossmüthig dadurch 
zu «sühnen» gewusst, dass er «mit rastlosem, kein Opfer 
scheuendem Eifer an die Aufgabe herantrat, das ihm gewordene 
ehemals polnische Land zu germanisiren» (diesen tief sittlichen, 
humanen Gedanken verdanken wir einem Herrn U. in H. v. 
Sybel's Historischer Zeitschrift XJII, 545), — wie doch dieses 
alte culmische Volk, das immer dasselbe geblieben ist, gegen- 
wärtig die Dörfer und Städte seines Landes nennt. Wir lassen 
hier daher etliche Beispiele davon folgen: 

Babiebloto, Beczkowo, Biala, Bielczyny, Bielawy, Biskupiec, 
Blizno, Blgdowo, Bobrowo, Boguszewo, Borowno, Brodnica, 
Brzefno, Brzezinko, Budziszewo, Bukowiec, Cepno, Chojno, 
Chräpice, Chrosle, Cichoradz, Ciechanowo, Czarnowo, Czarze, 
Czekanowo, Czerwona, Czyste, D^browka, D§bie, Dgbowat^ka, 
Dotki, Dworzysko, Dtfwierzno, Digalewo, Dylewo, Pal^cin, 
Gladziejewo, Gajewo, Galczewo, Galczewko, Gniazdowo, Görsk, 
Goscieniec, Gostkowo, Grgbocin, Gotebiewo, Grodno, Görale, 
Grzywna, Gryzliny, Gröbno, Izbice, Jajkowo, Jakuszewice, 
Jankowice, Janowo, Jar^towice, Jarz^biniec, Kamieii, Kamionka, 
Karbowo, Kawki, Kietoasin, Kijewo, Kitnowo, Klödka, Kolno, 
Konojady, Konojadki, Korab, Krotoszyn, Kruszyn, Kurkocin, 
Kowroz, Leszcz, Linowice, Linöwek, Lisewo, Lipnica, Lipniczki, 
Lipowiec, Lubianka, Lulkow, Lunowo, Lqiyn, Lobdzowo, 
L^korz, tqkorek, Lopatki, Lysomice, Matki, Mczanno, Melno, 
Mgowo, Mgoszcz, Mirakowo, Mlewo, MJewiec, Mtyniec, Mokre, 
Morczyny, Murawa, Nal^cz, Najmowo, Nawra, Nied2wied£, 
Nielub, Nieiywi§(5, Niewierz, Nowawies, Obory, Obr^b, Okonin, 
Okr^glak, Oleck, Orle, Orlowo, Orzechowo, Orzechowko, 
Osieczek, Piaski, Pi^tkowo, Piecewo, Pigrze, Piwnice, Pokrzy- 
dowo, Pölkowo, Popielno, Pl^choty, Pluskowesy, Plenigta, 



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205 

Pniewite, Ptow^fc, Plowqiek, Ptywaczewo, PtuÄnica, Pokrzywno, 
Porgba, Pruskalqka, Przeczno, Przydwörz, Przysiek, Radzyniewo, 
Racfowiska, Rawka, Robakowo, Rogowo, Rogowko, Rybienice, 
Rynsk, Rzeczkowo, Sadlinek, Salno, Siemonie, Skarlin, Skgpe, 
Skurzewo, Slawkowo, Stoszewy, Smolne, Sokolowo, Srebrniki, 
Stolno, Strgbaczno, Strugaj, Strzemocin, Strzyfcowo, Swiecie, 
Swi§toslaw, Swierczyny, Swierczynki, Sumowo, Sumowko, 
Szczepanki, Toporzysko, Trzciano, Tyiice, WqJbrzeäno, War- 
szewice, W^dzyri, Wichulec, Wieczorkowo, Wielkalqka, Wierz- 
bowo, Wilczyny, Witkowo, Wrocki, Wymiany, Wymokle, 
Wymystowo, Wytr§bowice, Zaj^czkowo, Zakrzewo, Zakrzewko, 
Zalesie, Zaskocz, Zbyczno, Zieleü, üJmijewo, 2mijewko u. s. w. 
u. s. w. 

Man kann wohl schwerlich einen mehr entschiedenen und 
augenfälligen, mehr umfassenden und handgreiflichen Beweis 
für den ethnographischen Charakter eines Landes geben, als 
den, der in der sprachlichen Betrachtung der Ortschafben 
dieses Landes liegt. Es dürften demnach, wie es scheint, von 
dem so durch und durch polnischen Charakter des Culmer- 
landes diejenigen immer am besten überzeugt sein, bei welchen 
die Lage ihres Wohnortes die topographische Eenntniss dieses 
Landes am meisten erleichtert. Vor allem also die heutigen 
preussischen Historiker. Ganz anders indessen geschieht es 
in der Wirklichkeit. Denn obgleich die Aufmerksamkeit dieser 
deutschen Geschichtsschreiber Preussens von Voigt an häufig 
auf die culmischen Ortsnamen sich lenkte, so sind sie bis 
jetzt noch weit entfernt, die einfache, so klare Thatsache des 
polnischen Ursprungs dieser Ortsnamen anerkennen zu wollen. 
Es durfte ja erst noch im Jahre 1863 ein gewisser Herr 
H. A. in einer Sitzung des gelehrten Thorner «Copernicus- 
Vereines» als eine «ebenso eigenthümliche als über- 
raschende Wahrnehmung» die Thatsache mittheilen, 
dass die Ortsnamen des Culmerlandes, die er übrigens immer 
nur in hübsch auf deutsche Manier zugeschnittenen Formen, 
wie Brochnowken, Dombrowken, Gurken, Lippinken, Pri- 
schek etc. anfährt — dass die Ortsnamen des Culmerlandes — 
o Wunder! — «wendischen» Ursprungs seien! Und Herr 
H. A. wusste seine «interessanten, selbst für die Geschichte 



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206 

wichtigen Resultate» (!) vor dem Thorner Gelehrteufomm 
nicht anders zu erklären, als durch die Annahme, «dass die 
Wenden in Sachsen, durch die andauernden harten Angriffe 
der Germanen seit Karl d. G. gedrängt, aus ihren Sitzen an 
der Spree und Elbe geflüchtet seien und sich im Culmerlande 
von Neuem angesiedelt hätten» (!), wenn nicht vielmehr «die 
Geschichtsforscher» «den Beweis anzutreten (!) hätten, dass 
das Gebiet der Wenden ununterbrochen zu einer Zeit von der 
Weichsel bis an die Elbe gereicht habe (!)» u. s. w. (S. den 
Aufsatz: «Die Uebereinstimmung alter wendischer Ortsnamen 
in der Lausitz mit denjenigen des Culmer Landes, Vortrag 
im Kopernicus- Verein zu Thorn im Juni 1863 gehalten von EL 
A.» gedruckt im IX. Bde. der 3. Folge der Neuen Preussischen 
Provinzialblätter 1864, S. 344—351.) 

Nach der Ansicht eines anderen Thorner Gelehrten, des 
uns wohl bekannten Dr. Prowe, sind im Culmerlande die 
deutschen Ortsnamen die ursprünglichen, die polnischen da- 
gegen stammen erst aus den Zeiten «der polnischen Fremd- 
herrschaft». Diese Meinung sprach Dr. Prowe in seiner 
ältesten Schrift: «Zur Biographie des Nie. Cop.» S. 18 wohl 
unzweideutig aus. Nachdem er festgestellt, dass Stawkowo 
im Culmerlande, 2 Meilen von Thorn, zur Ordenszeit «Fredaw* 
geheissen habe, fährt er folgendermassen fort: «Die Verände- 
rung des deutschen Namens Fredau steht keineswegs ver- 
einzelt da; vielmehr sind zur Zeit der polnischen Ober- 
herrschaft über Preussen in vielen Gegenden die ur- 
sprünglich deutschen Ortsnamen durch polnische verdrängt 
worden, indem man jene, wo es anging, übersetzte, oder mit 
einer polnischen Endung versah, oder endlich mit ganz neuen 
Namen vertauschte. Bei der langen Dauer der Fremd- 
herrschaft ist es erklärlich, dass die alten deutschen Orts- 
namen fast ganz aus dem Gedächtnisse der Jetztlebenden ver- 
schollen sind.» Wir unserestheils denken nun bei der Leetüre 
dieser Worte unwillkürlich an die Zeiten, wo allerdings viel* 
leicht noch nicht Dr. Prowe, jedenfalls aber ein Anderer ihm 
ähnlicher, auf die altdeutschen Namen im Posenschen, wie 
Bomst, Dolzig, Görchen, Grätz, Kempen, Kosten, Kriewen, 
Storchnest, Pudewitz, Schrimm, Schwetzkau u. s. w. Bezug 



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nehmen wird, um auf die so lange «polnische Fremdherrschaft» 
daselbst zu eifern, welche diese Namen inßabimost, Dolsk, Görka, 
Grodzisko, K§pno, Koscian, Krzywin, Osieczno, Pobiedziska, 
Srem, Swigcichowa u. s. w. umzuwandeln Zeit fand! Wir 
sind indessen diesmal dem Dr. Prowe auch eine mehr katego- 
rische Antwort schuldig. Denn, nachdem schon Dominik 
Szulc (2ycie Mikotaja Kopernika. Warszawa 1855, S. 13) zwei 
Jahre nach dem Erscheinen der Schrift Dr. Prowe's die Halt- 
losigkeit seiner Behauptung von dem deutschen Ursprung der 
culmischen Ortsnamen hervorgehoben hatte, fand sich Dr. 
Prowe in der lateinischen Broschüre, die er 1860 veröffent- 
lichte (De Nie. Cop. patria S. 17), sonderbarerweise veranlasst, 
zu erklären, dass er von Szulc missverstanden worden sei, 
ganz als ob man seinen Worten je einen anderen Sinn bei- 
legen könnte, als denjenigen, den sie wirklich hatten. Dr. 
Prowe wiederholte jetzt wieder eine Anzahl der in seiner 
ersten Schrift angeführten angeblich deutschen Ortsnamen des 
Culmerlandes, nahm noch denjenigen von Schönsee (Kowalewo) 
hinzu (vgl. «Kavalevo» in einer Variante der Urkunde vom 
J. 1222 oben I, Anm. 95) und erklärte nunmehr mit genauer 
Zeitbestimmung zweimalig, dass die polnischen Namen, aus 
den ursprünglich deutschen «saeculo superiore» ent- 
standen seien. «Neque enim — versichert er — Polonorum 
vicos in terra Culmensi ante crueiferorum adventum fuisse, 
unquam negavi, sed vicorum praediorumque nomina, quae cruei- 
ferorum tempore Germanica erant, saeculo superiorea 
Polonis immutata esse, exemplis allatis confirmavi.» Allein 
wie wenig diese seine «exempla allata» seine Behauptung 
auch in deren zweiter modificirter Version zu belegen im 
Stande sind, überzeugt schon die oberflächlichste Prüfung der- 
selben. Auf vierzig (das nachträglich hinzugefugte Kowalewo 
mit eingerechnet) doppelnamige Ortschaften, die er anführt, 
sind bei 20 die alten deutschen Benennungen nur 
Corruptionen der jetzt gangbaren polnischen und 
folglich eo ipso nicht die ursprünglichen, was, wie wir nicht 
zweifeln, Dr. Prowe selbst einsehen und anerkennen wird, so- 
bald er sich mit dem «sla vischen» in Eenntniss wird gesetzt 
haben. Diese letzteren Namen lauten nun: Preussisch-Lanke 



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(Pruskal%ka) , Gross - Lanke (Wielkat^ka) ,. Lansen (Lqiyn), 
Niederbriesen (Brzezinko), Simnau (Siemonie), Rogau* (Rogowo), 
Glasau (Gladziejgwo), Ostichau (Ostaszewo), Gross- und Klein- 
Orsichau (Orzechowo , Orzechowko) , Sackerau (Zakrzewo), 
Schlommau (Stomowo), Piothen (Ptotowo), Trebisch (Trzebcz), 
Weybitsch (Wybcz), Grammitsch (Grgbocin), Wengerau (Wg- 
gorzyn), Gross-Tauer (Turzno), Leben und Hofleben (Mlewo, 
Mlewiec). — Die Hälfte der ton Dr. Prowe angeführten Bei- 
spiele gehört also von vornherein' nicht zu der Kategorie der 
angeblich «superiore saeculo» polnisch umgetauften Ortschaften 
des Culmer Gebiets, auch abgesehen davon, dass uns einige 
derselben/hierunter Ptotowo, Trzebcz, Turzno, schon in ältester 
Zeit (zum J. 1222 s. oben S. 42 u. 40) unter ihren polnischen 
Namen bekannt sind. Was die übrigen Beispiele anbetrifft, 
so führt Dr. Prowe fünf Namen an, an denen die deutschen 
Formen Uebersetzungen der polnischen sind (Kuhwerder — 
Krowiniec, Wurst oder Wurstenau — Kielbasin, Hunger — 
Glodowo, Lindenhof — Lipniczki, Schönbi;od — Czystochleb) 
und wieder fünf, wo polnische und deutsche Form vollständig 
von einander abweichen (Kirch-Tauer — Gostkowo, Posmanns- 
dorf — Lysomice, Kasmannsdorf — Zakrzewko, Häselicht — 
Leszcz, Schönsee — Kowalewo); endlich giebt er zehn 
Namen an, wo die polnischen Benennungen in der That Cor- 
ruptionen der deutschen zu sein scheinen: Klosterchen (Kasz- 
czorek), Segeland (2ygl%d), Seigersdorf (ßegartowice), Trips- 
busch (Treposz), Vogelsang (Folsqg), Grünau (Gronowo), 
Elsau (Elzanowo), Brockenau (Brochnowo), Kunzendorf (Kori- 
czewice), Konrads walde (Kuczwaly). Hier mögen die deutschen 
Namen allerdings die primitiven sein; wer wird aber, dem 
die Vergangenheit des Landes bekannt ist, mit Dr. Prowe da- 
fürhalten können, dass die polnische Umformung derselben 
erst vor hundert Jahren stattfand? Wer wird nicht vielmehr 
in dieser Umformung einen Beweis mehr dafür anerkennen, 
wie sehr deutsche Klänge diesem polnischen Lande fremd 
waren, wer wird endlich nicht einsehen, dass, wenn bei dem 
so durch und durch heimischen Charakter jener, wie sie Dr. 
Prowe zu nennen beliebt, «polnischen Fremdherrschaft» über 
Preussen die importirten deutschen Ortsnamen so rasch aus 



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denj Gedächtniss der eingeborenen Bevölkerung schwanden, 
es eben 'desshalb nur geschah, weil diese deutschen Namen, 
«ur den Einzöglingen geläufig und zur Zeit ihrer Herrschaft 
durch die Schrift verewigt, der einheimischen Bevölkerung 
stets fremd geblieben waren, oder sich in ihrem Munde der 
heimischen Sprache gleich assimilirten? Heutige gelehrte Forscher 
und Alt^rthumsgräber mögen diese Namen aus dem archi- 
valischen Schutt und Moder, in welchen ihre Erinnerung einzig 
fortlebt, emsig ans Tageslicht fordern und so lange damit 
spielen, so länge sie ein Vergnügen daran finden; sollte man 
es aber auch je* versuchen, sie wieder ins alltägliche Leben 
einzuführen, so würden sie doch immer nur Papiernamen 
bleiben, welche einst mit diesen Papieren wieder in die Archive 
wandern, denn die ächten, wahren Ortsnamen einer Landschaft 
lassen sich einmal nicht verändern, und lauten nicht, wie sie 
die jedesmaligen Beherrscher derselben schreiben wollen, son- 
dern wie sie das Volk, das diese Landschaft bewohnt, in der 
ihm von Gott gegebenen Sprache ausspricht. — 



IV. 

Einige Hauptschriften der polnischen Literatur über 
Copernicus. 

1. Starowolski Szymon. Elogia ac vitae centum Po- 
loniae scriptorum (zweite, vermehrte Ausgabe der «Scriptorum 
Polonorum hecatontas». Frankfurt 1625). Venetiis 1627. 4°. 
S. 158 — 159. Artikel: «Nicolaus Copernicus». 

2. Sienieüski. Biographie des Copernicus, unedirt. Janocki 
führt sie in seinen «Kritischen Briefen» (Dresden 1743) S. 48 
mit den Worten an : «Des ehrwürdigen Sienenski, Leben des 
Copernicki, fein Papier, 12, 7 Bogen», und berichtet, dass das 
Manuscript unter den von der Gräfin Swidzinska in die Marien- 
bibliothek zuCzgstochowa geschenkten Handschriften Tucholskys 
sich befinde. Dieser Sienienski soll um 1723 Domherr au 
Frauenburg gewesen sein. 

Beitr. z. Nat. d. Copernicus. 14 

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3. Sniadecki Jan. Eoperniku. Rozwi^zanie zadania, 
ktore Towarzystwo Warszawskie Przyjaciot Nauk do odpo- 
wiedzi ogtosito u. s. w. Sniadecki überreichte diese Abhand- 
lung der Warschauer Gesellschaft der Wissenschaftsfreunde 
am 31. August 1802. Gedruckt wurde sie im ersten Bande 
der «Roczniki Towarzystwa Warszawskiego Przyjaciot Nauk» 
1803, S. 83—192. Darauf im Jahre 1818 im zweiten Bande 
der Wilnaer und 1837 im zweiten Bande der von Micha! 
Balinski zu Warschau veranstalteten zweiten Ausgabe von 
Sniadecki' s «Pisma rozmaite». 

Eine franzosische Uebersetzung dieser Schrift erschien schon. 
1802 zu Warschau, von Tggoborski, eine zweite vom Autor 
selbst ausgearbeitete 1803 ebendaselbst und 1820 zu Paris. 

Die 1823 zu Dublin erschienene englische Uebersetzung 
führt den Titel: Prize Essay on the literary and scientific 
labors of Nicolaus Copernicus the Founder of modern astro- 
nomy. Written oryginally in the polish language by J. 
Sniadecki, translated from the french of Mr. Tengoborski, by 
Justin Brenan.» 

Die italienische Uebertragung : Di Niccolo Copernico, 
astronomo polacco, Ragionamento del Caval. Giovanni Sniadecki 
Rettore dell' Universitä di Vilna etc. Tradotto dalla lingua 
polacca neu' italiana dal Dottore Bernardo Zaydler etc. Firenze 
1830 in 8°. 192. 

Als deutsche Uebersetzung wird eine Abhandlung ange- 
führt, welche Prof. Ideler, im Jahre 1811 den Namen Snia- 
decki's verschweigend, für sein eigenes Werk ausgegeben und 
der Berliner philomathischen Gesellschaft zugeeignet haben soll. 

4. Hube Kar 61. O zastugach Kopernika w astronomii, 
rzecz czytana na posiedzeniu publicznem Towarzystwa Nau- 
kowego Erakowskiego, dnia 14 Lutego 1834 roku. Abgedruckt 
in den Roczniki Towarzystwa Naukowego Krakowskiego 1841 
Band L (XVI.). 

5. Krzyzanowski Adryan. O rodzinach spotczesnycli 
i zazytych w Krakowie z Kopernikani. Ein in der Biblioteka 
Warszawska 1841 , Band HE, Seite 27—40 veröffentlichter 
Aufsatz. 



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_ 2 U 

6. Krzyzanowski Adryan. Eine zuerst in Warschau, 
darauf im Posener «Tygodnik literacki», endlich in Jordan's 
«Jahrbücher für slawische Literatur, Kunst und Wissenschaft», 
Jahrgang I, 1843, S. 247—252 unter dem T'itel : «Kopernik 
gehört nicht in die Walhalla» in einem deutschen Auszuge 
publicirte Abhandlung. 

7. Krzyzanowski Adryan. Mikotaja Eopernika za- 
tozyciela dzisiejszej astronomii, w trzysta lat od jego skonu i 
objawienia jego uktadu spomnienie jubileuszowe, w Warszawie, 
1844. 8°. 32. 

8. Krzyzanowski Adryan. Dawna Polska, ze stano- 
wiska jej udziatu w dziejach pöst^puj^cej ludzkosci skreslona 
w jubileuszowym Mikotaja Kopernika roku 1843. Warszawa 
1844. Einleitung LXXXVI S. Text 565 S. Anhang 269 S. 

9. Lach-Szyrma Krystyn. Copernicus and his native 
land. London 1844. 

10. Czyiiski Jan. Kopernik et ses travaux. Paris 1846. 

11. Badwadski, J. 2ywot Mikotaja Kopernika gwiaz- 
durza. Krakow 1853. . 

12. Bartoszewicz Julian. Biographie des Copernicus 
S. XLI — LXXV der. Warschauer Ausgabe von Kopernik's 
sämmtlichen Schriften: Nicolai Copernici Torunensis de re- 
volutionibus orbium coelestium libri sex. Accedit G. Joachimi 
Rhetici narratio prima cum Coperuici nonnullis scriptis mi- 
noribus nunc primum collectis, ejusque vita. Varsaviae 1854. 

13. Szulc Dominik. 2ycie Mikotaja Kopernika. War- 
szawa 1855, 8°. 102. 

14. Chtgdowski Kazimierz. Mikotaj Kopernik, szkic 
biograficzny. Gedruckt in dem Lemberger «Dziennik literacki» 
1866, S. 407—409, 421-425. 

15. Stow kilka w sprawie uczczenia Mikotaja Kopernika. 
Poznan 1870, 8°. 24. 

16. Feldman owski Hieronim. Jubileusz urodzin Mi- 
kotaja Kopernika. Gedruckt in dem Warschauer «Tygodnik 
illustrowany», 1871, Seriell, Band VII, S. 73—75 u. 93— 94. 
(No. 164 u. 165). 



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Wir möchten hier noch endlich auf die Worte hinweisen, 
welche Dominik Szulc zwei von ihm in der Bibliotheka War- 
szawska 1857, Band IV, S. 781—783 veröffentlichten Briefen 
des Copernicus an Dantiscus vorausschickte: 

«Seit der Veröffentlichung der letzten Biographie des Astro- 
nomen — sagt Szulc mit Andeutung auf seine 1855 heraus- 
gegebene Schrift — haben sich, in den Archiven der 
Universität Padua sowohl, als auch in denen von 
Danzig und Wloctawek, viele Belege und Beweisstücke 
gefunden, die seine polnische Nationalität bestätigen.» («Od 
czasu ogloszenia ostatniej biografii astronoma, wiele si§ znalazlo 
zasoböw utwierdzaj^cych jego narodowosd polsk^, tak w 
archiwach akademii padewskiej, jakoteä w gdaris- 
kiem i wlociawskiem.») 

Von diesen archivalischen Funden besitzen wir sonst keine 
Nachricht, vielleicht würde sich eine Spur derselben in den 
von Szulc, der, wie bekannt, eines fast plötzlichen Todes im 
December 1860 zu Warschau starb, nachgelassenen Papieren 
entdecken lassen! 



Breslau. F. W. Jungfer's Buchdruckern. 

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S. 17, Z. 16 v. u. statt Palamiorum 1. Palaniorum. 

8. 31, Z. 3 y. o. statt Pelphin 1. Pelplin. 

S. 82, Z. 17 v, o. statt sancti 1. sancte. 

8. 32, Z. 18 t. o. statt restro 1. yestro. 

S. 49, Z. 19 y. u. statt Fol 1. Fal. 

3. 57, Z. 6 y. n. vor „Proinde zu ergänzen: an: 

8. 72, Z. 6 y. o. statt dürften 1. durften. 

8. 90, Z. 1 y. u. statt -pornig (sie!) 1. Köpern ig (sie!) 

8. 97, Z. 13 y. u. statt Diese 1. Dieser. 

8. 103, Z. 8 y. u. statt durften 1. durften. 

8. 109, Z. 4 y. o. statt (8. 1. 28) 1. (L. 1. 28). 

8. 142, Z. 1 y. o. statt senier L seiner. 

8. 144, Z. 16 y. o. statt dem Russe 1. den , Süsse.' 

8. 169, Z. 18 y. u. statt c(omposint) 1. c(omposuit).' 

8. 174, Z. 11 y. u. statt zu bogeben 1. begeben. 



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