Full text of "Bericht"
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^ahms-ßmoM
des
jüdiseh'-theologisehen Seminars
jFränekerseher Stiftung.
Zur Gedächtniss-Feier für den Stifter,
Sonntag, den 27. Januar 1901, Vormittags 1 1 Uiir, Wallstrasse 1 b, 2 Tr.
Voran geht:
Geschichte der Juden in Schlesien.
III. Von 1400-1437.
Von
Dr. M. Brann.
Biblio^h^^ 1
Nachi^ts
BRESLAU
Druck von Th. Schatzky, Neue Graupenstrasse 5.
1901.
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£73
/^v/^^'
— 81
3. Vom Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts bis zum Tode
König Sigismunds. (1400—1437.)
Das unverschuldete Elend der Lausitzer Juden am Ende des
vierzehnten Jahrhunderts^) war nur das ernste Vorspiel zu den
grösseren Leiden, die in der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahr-
hunderts über ihre Glaubensbrüder in den benachbarten schlesischen
Landschaften hereinbrachen. Denn entsetzlicher als je war die
bürgerliche, wirthschaftliche und gesellschaftliche Lage der schlesischen
Juden zu Beginn des neuen Jahrhunderts.
Seit Jahrzehnten galten jetzt die Freibriefe der Herzöge 2) für
erloschen^.). Des einzigen politischen Rechtes, das die Juden noch
besassen, des erblichen Heimathsrechtes, waren sie dauernd verlustig
gegangen. Wem die Mittel fehlten, um von irgend einer Obrigkeit
einen Geleitsbrief zu erkaufen, der war jetzt als heimathloser
Geselle so gut wie vogelfrei"*). Von Rechts wegen freilich war es
kein Geringerer als der Kaiser selber — in jenen Tagen bekanntlich
zugleich der Oberlehnsherr hier in Schlesien — der jedem seiner
Kammerknechte wirksamen Schutz für Leib und Leben und Hab
und Gut verhiess^). In Wahrheit aber ist es ihm bekanntlich nie
in den Sinn gekommen, eine christliche Obrigkeit wegen eines
einzigen oder wegen eines Haufens erschlagener Juden ernstlich
zu peinlicher Verantwortung zu ziehen^).
Nicht minder verhängnissvoll war weiter die Thatsache,
dass der GeldhandeF) jetzt der einzige den Juden erlaubte
1) Oben S. 76 K
2} Das. S. 14. K), Anh. I. S. I bis V.
3) Das. S. 45. 54. 60.
'') Jacob i, cod. epist. Johannis, No. 11.
5) Stobbe, S. 14 f. 42 f. 45. 204. 219.
G) Vgl. S. 53. 65. 77 f. 95.
') Die letzte Nachricht über Grundbesitz der Jnden haben wir aus dem
Jahre 1417 (Cod. dipl. Sil. IV, Einl. S. 16). Sie betrifft Lazar von Schweidnitz,
wahr.scheinlich einen Enkel Lazars (Anh. III, S. XXXIV, No.8) und Neffen des
Bischots Ozer (das. Nr. 9, vgl. S. 73 f.). Doch scheint die etwas unklare
Notiz (Quatenia [= Gerichtstag] Lazar judei super ejusdem bonis dorn.
AVenczil. als em die guter geteilt sein zu verkaufen, zu versetzen, renovata
i't alie quatenie super eisdem bonis ejusdem Judei. que non sunt delete, reno-
vate) nur auszusagen, dass der Jude das Recht erhielt, die ihm als Pfand-
nbject zngesy)rochenen Güter zu verkaufen oder zu versetzen, uiclit aber sie
zu lirbiilteu und selbst zu bewirthschaf'ten.
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Nahrungszweig 0 war. So sehr es die Unglücklichen in den Augen
jedes Unbefangenen ehrt, dass sie auch in diesen Tagen der tiefsten
Demüthigung die Auswucherung und Ausbeutung des Nebenmenschen
und zwar nicht nur des jüdischen, sondern auch des nichtjüdischen
Nebenmenschen, als eine schmachvolle Handlung grundsätzlich verab-
scheuten-), so wenig gab es für sie. da nirgends andere Erwerbs-
bedingungen ihnen gegönnt waren, eine Möglichkeit, dem zer-
schmetternden Zwang der Verhältnisse zu entrinnen^). Die Maass-
regel aber, die sie leichter und schneller bereichern musste und nach
dem eigensüchtigen Wunsch und Willen der Obrigkeit ■*) auch be-
reichern sollte, musste zugleich mit eiserner Nothwendigkeit den
Neid und die Missgunst und alle bösen Leidenschaften in ihrer Um-
gebung gegen sie entfesseln, während die Thatsache, dass damals
auch Christen hier in Schlesien mit kirchlicher Erlaubniss wucherten^O,
sie in keiner Weise entlastete.
Dazu kam endlich, dass auch hier bereits die breiten Massen der
Bevölkerung von kirchlichem Geiste durchtränkt und längst daran ge-
wöhnt waren, den Menschen und Bürger gänzlich im Christen aufgehen
1) 01)611 S. 5(i. 60.
2) Yg;]. die reichen Litteraturangabeii in den Commeutareu zu Tur
Jore Dea c. 160 luid Choscheu Misclipat c. 34. Stobhe"s Urtlieil (S. 234)
wäre entschieden anders ausgefallen, wenn diese Litteratur ihm ziigänglich
und bekannt gewesen wäre.
3) Nur dem gewaltsamen Druck der Verhältnisse nachgebend, haben
l)ekanntlicb die maassgebenden halachischen Autoi-itäten vom ]"2. Jahrhundert
an das talmudisclie Verbot, dem NichtJuden auf Zinsen zu leihen, moditiciren
müssen. Vgl. Tur Jore Dea c 159 und die Commentare dazu, femer für
das 15. Jahrhundert die EGA. des Jacob Mulin 121. Jacob V^^eil 38
und Isser lein 302. 301». 342. Vgl. auch Weiss. Gesch. d. Trad. III, 314 f.
*) Stobbe 8. 24. 113. 131. 2^38. Güdemannlll, S. 182 f. Schalom's
von Neustadt Aeusserung (Leket Joscher I. 88a) möchte ich doch für
harmlos halten. Der asketisch fromme :Mann wollte eben auch der
schwersten göttlichen Heimsuchung durchaus eine freundlichere Seite ab-
gewinnen. Lipman von Mühlhausen aber, der nach der Art eines echten
Ai)ologeten überall zuvihderst der Weisung der Spr. Sal. 26. 5 zu folgen
hatte, konnte das zunächst liegende Argument, dass der Wucher den Juden auf-
gezwungen sei. getrost bei Seite lassen. Er durfte voraussetzen, dass diese
That.sache jedem Zeitgenossen wohl bekannt sein werde.
6) Ergiebt sich mit Deutlichkeit aus den Statuten der Breslauer
Diöcesan-Synode (vom 25. Mai bis I.Juli 1446), Abschnitt II, No. XIEE,
woselbst der „Prediger des Evangeliums verpflichtet wird, diejenigen als
Wnrlierer zu iH'zeichnen. welche Gelder ausleilien, ohne dazu von ihren
(>l«'ifii V.ilbnn.'bt ■■rbülleii /u hiibiMr-, Vgl. Heyne III, 8, 471.
^3
zu lassen. Das eben war das Ergebniss der bevvundernsvverthen kirch-
lichen Erziehungskunst, dass die Ziele, welche die Provinzial-Synode
vom 9. Februar 1267 im Auge hatte ^), jetzt als vollkommen erreicht
gelten konnten. Der Masge der Gläubigen erschien der Jude nun
nicht mehr als der Anhänger eines gleichgültigen anderen Bekennt-
nisses, sondern als ein durch die eigene Schuld zu ewiger Knecht-
schaft verdammter Gottesläugner oder gar als ein von der Vorsehung
unstät und flüchtig gemachter, verruchter Gottesmörder").
Jede Störung der öffentlichen Ordnung, jede Erschütterung des
wirthschaftlichen Gleichgewichts, jede Erregung des Glaubenseifers
war darum geeignet, Angst und Grauen in den Judengassen hervor-
zurufen. Und keiner dieser Schrecken fehlte in Schlesien zu Be-
ginn des neuen Jahrhunderts. Noch war in Breslau der Pfaffenkrieg
in lebendiger Erinnerung, während dessen die Stadt einige Jahre
mit Bann und Interdict belegt war-^). Gleichzeitig gährte es in der
Bürgerschaft. Die mächtig aufstrebenden Zünfte gönnten den
„Geschlechtern" nicht die Alleinherrschaft im Rathe. Es ging die
Meinung, dass die stetig wachsenden drückenden Auflagen nicht
immer zum gemeinen Besten verwendet würden. Die täglich zu-
nehmende Unzufriedenheit führte zu Aufläufen und Unruhen, während
deren der Rath mehrfach gewaltsam entsetzt wurde. Das dauerte^)
1) Oben S. 10 ff.
2) Die Statuten der Diücesan-Synode vom Jahre 1446, Abschn. II.
No. XVril, wiederholen von den Verkehrsbeschränkungen zwischen Gläubigen
und Ungläubigen nur das Verl:)Ot, bei den .Juden als Ammen, Dienstljolen
und Tagelöhner Geld zu verdienen, weil „es sich nicht geziemt, dass die
Kinder der Freien dienstbar seien den Kindern der Magd, da der Tod Christi
die Christen frei. Jene aber unfrei gemacht hat", imd „weil die treulosen
Juden durch eigene Schiild einer ewigen Dienstbarkeit unterworfen sind"
(Heyne a. a. O., S. 478). Von den übrigen Beschwerden sali die Synode
offenbar darum ab, weil sie inzwischen endgültig erledigt waren. Selbst die
Hausnachbarschaft der (liristen mit den Juden durfte jetzt, nachdem die
gesellschaftliche Kluft unüberbrückbar geworden war, geduldet werden.
Eine Blumenlese der bitteren Worte, mit denen die Synagoge, die sich nicht
bei lebendigem Leibe beerben lassen wollte, der wunderlichen Geschichts-
auffassung der Kirche entgegentrat, hat Zunz (Synagogale Poesie S. 437
bis 455 und Ritits S. 241 f.) zusammengestellt. Selbstverständlich hat die
Synag. dann im späteren Mittelalter, als das römische Glaubensgericht sich zum
..Zuchtmeister auch über die jüdischen Flüche und Seufzer" aufwarf, auch
diese harten Worte blutig büssen müssen.
'^) Grünhagen I, 2071'.
*) Markgraf. Stadtbuch [= Breslaiier Stadtbuch. Cod. dipl. Silesiae,
BJ. XT, Breslau, 1S82, 4], S. XXII ff'. Grüuhagen I, 223 ff.
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Jahre lang, und wiederholt versuchte der König, durch seinen Macht-
spruch die Ordnung wieder herzustellen. Aber eben damals sank
König Wenzels Ansehen immer tiefer. Am 20. August 1400 ent-
setzten ihn die rheinischen Kurfürsten wegen der grausamen und
gewaltthätigen Handlungen, die er begangen habe, als einen un-
nützlichen Entgliederer des Reiches, seiner böhmischen Königswürde,
und bald darauf führte ihn sein Bruder Sigismund auf Jahr und
Tag gefangen nach Wien. Ueberall wandten sich die Unterthanen
schmerzlich enttäuscht von ihm ab, und das schöne Band des Ver-
trauens, das zu seines Vaters Zeiten die Schlesier mit ihrem Herrscher
vereinigt hatte, war nunmehr schnöde zerrissen^). In Oberschlesien
herrschte Jahrzehnte lang während der Oppelner Fehde zwischen
den Herzögen und dem Breslauer Rath Rohheit und \'erwilderung.
Von seinem Schlosse aus überfiel Bolko IV. (VI, 22) die vorüber-
ziehenden Waarenzüge der reichen Breslauer Handelsherren, und
schon 1405 berechneten die Breslauer ihren Schaden auf die Un-
summe von mehr als 13.000 Mark-). Als dann einige Jahre später
der Rath auf des Königs Befehl einen Bruder des räuberischen
Herzogs, den Bischof Johann von Kujavien (VI, 21), in Breslau
gefangen setzte, verfielen die Breslauer abermals der Excommuni-
cation und die ganze schlesische Diöcese dem Interdict^). Auch
rings in der Nachbarschaft des Landes waltete Unfrieden und
Gesetzlosigkeit. Im deutschen Reich lag die Königskrone zerbrochen
am Boden. Zwischen Polen und dem deutschen Orden tobte ein
wilder Vernichtungskrieg, und in Böhmen und Ungarn hörten die
Empörungen gegen die Staatsgewalt nicht auf. Ueberall machten
Räuber und ?>iedensbrecher die Landstrassen unsicher; und aller
Orten, namentlich aber hier im Grenzlande, war der öffentliche
Wohlstand zusehends im Rückgang begriffen.
Dass in diesen bösen Zeitläuften die allgemeine Noth schliesslich
über Hass und Vorurtheil den Sieg davon trug, kann nicht Wunder
nehmen. Den über alle Massen sorglosen Fürsten und den stolzen
Handelsherren blieb zur Abwehr der schweren materiellen Schädigungen,
unter denen sie dauernd zu leiden hatten, keine andere Wahl, als
') <; rünlia;;('ii I. 'JOIt.
2) Die s<hior nnersrh\vin;;li(lK- ]l(ilif der Suimno kann man erniessen,
wenn tnan erlälirt. dass um .jent" Zeit der städtische Jahresliaushalt sich un-
geltthr auf 4ö(J() Mk. Einnahme und 4200 Mk. Ausgabe belief. Markgraf
a. a. 0., S. XXVI.
=») Grünhagen I, 216 f.
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wieder einmal Verbindungen mit reichen jüdischen Kapitalisten an-
zuknüpfen und sie zur Ansiedelung in ihren Mauern zu ermuthigen.
Mit unverhohlenem Misstrauen traten die Juden in die Verhandlungen
ein. Durch die traurigen Erfahrungen gewitzigt, suchten sie sich
von vornherein gegen Unrecht und Ungebühr jeder Art sicher zu
stellen. Und ihre Forderungen fanden das geneigteste Entgegen-
kommen^). Selbstverständlich wurden die alten Gerechtsame auf-
recht erhalten'-^). Ausser der allerdings hoch gegriffenen Jahres-
steuer, die sie zu erlegen hatten, sollten sie von jeder weiteren
Auflage frei bleiben. Unbeschadet ihres Friedens, sollten sie ihr
Geld ausleihen und einfordern dürfen. Ihren Gottesdienst durften
sie für sich in ihren Häusern, oder auch, wo immer ihnen das
beliebte, mit Anderen zusammen abhalten. Die Obrigkeit bürgte
ihnen für die Sicherheit ihrer Person und ihres Besitzes und ver-
zichtete auf das Recht, ihnen vor Ablauf der Frist den Frieden zu
kündigen. In Streitsachen sollten die Juden nur durch zwei un-
bescholtene Christen und durch zwei ehrbare Juden überführt werden.
Ausserdem wurden einige frühere Bestimmungen modificirt und
einige neue Zusagen hinzugefügt. In ihrem Glauben sollten sie
geschützt und durch keinerlei Gewalt zur Aenderung desselben ge-
zwungen, auch nach bester Möglichkeit gegen jeden Eingriff des
geistlichen Gerichts sicher gestellt werden. Bei der Eidesleistung
sollte jede Demüthigung ihnen erspart und jede Verhöhnung ihres
Glaubens, wie sie z. B, seit 1360 in Leobschütz üblich war^), ver-
1) Dem ganzen Umfange nacli erhalten iöt uns für diese Zeit zwar
nur der für „Jacob der echartinne son czum Brege, seyner liawsfruwen vnd
alle synen kindern, diner, dynerinnen vnd schulmeistern vnd alle die
hrotesen" (vgl. Anli. III, F. II, 1) ausgestellte Geleitsbrief vom 23. December
1398 (jetzt gedruckt in Z. X, 228 nach dem Original im Staatsarchiv Liegn.-
Brieg-WohlaiT II, 232). Man Mrird aber annehmen dürfen, dass auch die
sonstigen in dieser Zeit erwähnten Urkunden, z. B. die Breslauer am
20. Januar 1395 für Abraham, Benusch und Abr. v. Butum ausgestellte,
deren Anfang Geyder in den Schles. Prov,-Bl. Bd. 108 (1838), S. 3 mit-
theilt — das Original ist verloren gegangen — in allen wesentlichen Punkten
mit diesem Brief übereingestimmt haben werden. Vgl. übrigens Z. VI,
No, 122, S. 14.
2) Vgl. oben S. 15. 55.
3) Nach Henke (Loslau II, 8. 25) bestiitig-te in diesem Jahre
Nicolaus I. (?) von Eatibor der Stadt Leobschütz ein Statut, wonach der
schwörende Jude, genau nach der Vorsclirift des Schwabenspiegels, c. 263,
auf einer Schweinshaut barfuss stehen und den bis auf die Brust entblössten
rechten Arm auf die Zehngebote legen musste.
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mieden werden^). Es sollte vielmehr ihrem Schwur Glauben ge-
schenkt werden, wenn sie der Darstellung des Thatbestandes die
einfache P^ormel hinzufügten: So wahr mir Gott helfe und Moses
Gebote ^). Bei Feuersbrünsten sollten sie unbehelligt bleiben und in
keiner Weise zur Flucht genöthigt werden 3). Nur müssten sie,
wenn das Feuer bei ihnen ausbräche, nach dem Stadtrecht eine Mark
Groschen erlegen. Endlich übernahm die Obrigkeit die Verpflichtung,
sie nach Ablauf des Friedens sicheren Leibes und Gutes bis zu
zehn Meilen Entfernung von dem jetzigen Wohnort nach derjenigen
Stadt zu geleiten, die sie sich zum Aufenthalt wählen würden-^).
Einige vorsichtige Leute, und darunter besonders diejenigen, die
auch ausserhalb ihres Wohnortes Geschäfte zu machen gedachten^),
erwarben noch ausserdem für schweres Geld von den benachbarten
Landesherren Schutz- und Friedensbriefe ß) in der Ueberzeugung,
1) Vgl. F ranke 1, die Eidesleistung der Juden in theol. und bist. Be-
ziehung, 2. Aufl. (Dresden, 1847), S. 2 ff, Stobbe S. 153 und für Schlesien
das. S. 155, vgl. 263.
2) „was mir der man adir dy frawe schawlt gipt, des bin ich vn-
schiüdig, alz mir got helfe vnd Moyses ee", soll die Formel nach der Ur-
kunde vom 23. December 1398 lauten. Dagegen hatte nach dem c. 1400 ge-
schriebenen Löwenberger rothen Buch — vgl. Stobbe a. a. 0. — der Jude
hinzuzufügen: „unde ob du schuldich sis, daz dich biste di gicht unde di
misilsucht, alse si bistimt naaman unde yezi, unde daz dich verburne daz
himelische vuer, unde daz dich verslinde die erde, alse si tet nadap unde
abyut unde dathan unde abyron, unde daz dich daz vallende \\he\ biste, vmde
daz du virterbis an dime libe und an diner sele und an dime gute, unde
daz dir gesche also lothis wibe .... unde daz diu sant nimmer gemenget
werde zu andirme sande, noch iuwerdes grüne, noch inkumes nimmes in
abrahames schoz, noch inkumes nimmer zu der ufirstandunge, da cristen
imde iuden unde lieiden vor unsem schepfer irsten suln ..."
3) lieber die Gefahren, welchen die Juden beim Ausbruch einer
Feuei-sbrunst ausgesetzt waren, s. oben S. 51, vgl. 52, Anm. 1. Im Jahre
1415, am 23. October, brach in Ratibor im Hause des Juden Daniel ein
Feuer aus, welches fast die ganze Stadt einäscherte (Weltzel, Geschichte
der Stadt Ratibor, S. 88, vgl. Z. IV. S. 117). Von Juden in Ratibor er-
fahren wir dann erst wieder etwas im Jahre 1445.
■*) Die letzten beiden Bestimmungen Hessen sich auch die Glogauer
Juden am 25, Jimi 1440 vom Herzog Wenzel (VHI, 1) und seiner Gemahlin
Elisabeth verbriefen (Minsberg I, 320, nach lib. niger, vol. IE, No. 118,
j). 401. Vgl, Bernd t S. 8) imd am 11, Januar 1450 vom Herzog Wlodko
(VIII, 2) und seiner Gemahlin in ihrer Giltigkeit auf weitere 12 Jahri^ ver-
längern (Minsberg I. 321 u, lib. nig. vol. IL 8, 105, No. 29).
') Das thaten z. B. die Schweidnitzer Juden schon um 1380, vgl, Aelt,
Schweidn. Stadtb. fol. 21, 22, 24, 114 IV. Schmidt, Schweidnitz, I, 113.
^•) Am 3. Mai 1415 geloben z B, die Rathm. der Städte Brieg,
nunmehr Alles gethan zu haben, um gegen jegliche Gewaltthat
gesichert zu sein.
Die Armen sollten arg enttäuscht werden. Für kurze Zeit
allerdings herrschte eitel Friede. Es war die Schonzeit, die man
den Ankömmlingen gönnte, bis es sich der Mühe lohnte, sie zu
berauben^). Darum ging es zwei Breslauer Bürgern schlecht, als
sie schon 1396 zur Ermordung der neuen jüdischen Ansiedler auf-
forderten"). Die Juden aber benutzten die Frist, um sich häuslich
einzurichten und ihre religiösen Angelegenheiten nach Gebrauch
und Herkommen zu ordnen. Wahrscheinlich wurden ihnen die
Grundstücke, in denen vor einem Menschenalter die hingemordeten
Glaubensbrüder gehaust hatten, zum Wohnort angewiesen^).
Wenigstens finden wir sie 1453 in sechzehn Häusern auf der
jetzigen Ursulinerinnen-Strasse ansässig*). Die erste Sorge galt
der Pflege der Heiligthümer, um derentwillen all das Ungemach mit
übermenschlicher Geduld ertragen wurde. Dieselben Räume, in
denen zuletzt die frommen Beter sich zur Andacht und zu reli-
giöser Belehrung versammelt hatten^), wurden wiederum als Bet-
und Lehrhaus eingerichtet. Es war das vierte Haus rechter Hand ^)
„an der Schmiedebrücke"'), das als Synagoge bezeichnet wird^).
Pitschen und Kreiizbiu'g dem Ratli zu Liegnitz, dass der Friedensbrief, den
Herzog Ludwig dem Juden Oser xvid seiner Clientel auf zwei Jahre gegeben
hat, auch von ihnen gehalten werden soll ( S chirr mache r S. 298, No. 469).
Im Jahre 1435 erfährt man, dass Kiissiel in Breslau unter dem Schutze des
Königs von Polen stand (Urfehde vom 4. April 1435. Anli. IV, No. II
1) Vgl. Stobbe S. 15. 189.
2) St.-Arch. Lib. excess. et sign. 1396, fol. 2. Stobbe S. 288. Was
ihnen geschah, wird allerdings nicht angegeben.
3) Oben S. 28.
4) Stadtarchiv K. 17 li, Heft 5.
4 Oben S. 31. 57.
6) „quarta domus recto Synagoga", [oder sollte „retro sißiagogam,'"'' . wie
ich nachträglich sehe, zu lesen sein?] heisst es Stadtarch. K. 17b, Heft 5, fol. 6a.
"') Das. 4. fol. 3a lernen wir eine „Yodynne" kennen, „dy hat ge-
sessen czwe\^ hewsser von der yoden schule keyn der Smedebrucke" und
ein ander Mal ist die Rede von der Judenschule (das. fol. 12b) „beym
steinhawse",
8) Ob damals oder später wieder mehrere Betstnben. wie in früheren
Tagen (S 31. 57) bestanden haben, bezw. ob mit der K. 17b, 1, fol. 21a er-
wähnten „alden schule" dieselbe an der Ecke Schmiedebrücke gelegene oder
eine andere gemeint sei. ist bei der Dürftigkeit der Nachrichten schwer zu
entscheiden. Wemi man die Höhe des Personalbestandes um 1450 (Anh.
S. XLI— LIX) zum Ausgangspunkte nimmt, möchte man allerdings zu der
Aniiahme geneigt sein, dass mehrere Synagogen bestanden haben.
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Ganz in der Nähe musste, wie früher, der Glöckner, d. i. Synagogen-
diener'), seine Wohnung haben. Diciit dabei befand sich auch das
Badehaus-), über dessen Lage wir erst jetzt Sicheres erfahren.
Mit gleicher Opferfreudigkeit erfülte man die Liebespflichten gegen
die Heimgegangenen. Der Friedhof vor dem Ohlauerthor ^), auf
dem seit reichlich anderthalb Jahrhunderten die filiheren Geschlechter,
nicht ungestört von der Rohheit der Gewalthaber^), zur ewigen Ruhe
gebettet waren, wurde wieder eröffnet^). Das ausgedehnte Grund-
stück, das seit 1376 dem reichen Bürger Otto von der Neisse ver-
pfändet war und ein Jahrhundert lang in erblichem Besitz seiner
Familie geblieben ist^), wird von Stunde an den Inhabern sicherlich
eine erkleckliche Jahresrente abgeworfen haben.
Für die Verfassung' der Gemeinde nahmen sich die Breslauer
die musterhaften Schvveidnitzer Einrichtungen') zum Vorbild. An
der Spitze der Verwaltung stehen danach „vier Meister"^), welche
1) Symun der (xlockener wohnte 1453 im Sj'nagogen-Griuidstück
(K. 17b. 5. fol. Ga).
-) K. 17 b. 3, Ibl. 9 b ist die Eede von dem „Jimgen Meyer der
Pinkussynne zon bey dem byane" und das. 4, fol. 10b von dessen Frau, der
„meyerjnme der pyni-ussj'nne snorchen [= Schwiegertöchterchen] hrx dem
baden bome in der yoden gasse".
3) Oben S. 34 ff.
4) S. 47 ff.
ö) Vgl. S. 58, No. 4.
") St.-A. St. Breslau II, 26q. Ueber die Familie vgl. Stadtbuch 112, 2.
Die Angaben über Otto (das. 113, 1) sind hiernach zu ergänzen.
') Oben S. 70 ff.
•*) Ergiebt sich aus der Adresse der RGA. 152 — 55 des R. Jacob Weil.
Dass die Adressaten in Breslau Avohnten. kann nicht zweifelhaft sein. Der
an erster Stelle genannte Jechiel P"3 ist offenbar derselbe, den Issorlein in
seinen Pes. 260— Gl erMJiiuit. und der in Breslau seinen Wolinsitz hatte.
Dem widerspricht nicht der Umstand, dass im Texte (bei Jacob Weil) der
Schweidnitzer Rabbiner R, Pinchas und seine Lehranstalt als die ge-
kränkten Instanzen erscheinen. Denn der Thatbestand war offenbar
lolgender: Dci' wegen. grol)er Störung des (iottesdienstes von R. Pinchas
aiii' ein Fcinester von seiner Lehranstalt verwiesene Eleasar kehrte nach
Breslau, seiner Heimath. zurück, und die Breslaxier „Viere" fragen nun bei
Weil an. ob die lilosse Verweisung eine genügende Busse sei. Dass aber
H. Pinchas in Sdiwe idni tz Ifabbiner war, geht mit Sicherheit aus den
R(JA. des R..Ia(ol) Weil. No. 120. 14G. den Pessakim Isserleins No. 31— 32
(. l>eket Joscher) II. 28. 73-82 (vgl. L. J. I, 14 b). 255— 5G und L. J. I,
15b. lila l)is 2tla. .3(». IL 2. 171). 7Ha. 82b. 84a hervor. Hr war ein Schüler
Lsserleins und legte sicli el)cnlalls ein Notizbuch über die Lebensgewohu-
heiten und Entscheidungen seines Meisters au (L, J. I, 15 b) „Cn33 "i""n 3n2
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die Gesammtheit nach aussen hin vertraten und die Anordnungen
der Obrigkeit in Empfang zu nehmen und für deren Beobachtung
verantwortlich zu sorgen hatten. Sie veranlagten zu den Gemeinde-
Steuern und zogen diese ein. Unter ihrer Aufsicht stand das Ver-
mögen der Gemeinde, und sämmtliche Beamte wurden von ihnen
angestellt, besoldet und entlassen. Für die Unterweisung der
Jugend in den Elementen des religiösen Wissens war gewiss von
Anfang an in hinlänglicher Weise Sorge getragen. Umständlicher
Veranstaltungen bedurfte es dazu in keiner Weise. Geeignete
Lehrkräfte gab es in unserer Gegend damals mehr als je. Die
Talmudmeister von Schvveidnitz waren in jenen Tagen die ge-
feiertsten und ihre Lehrvorträge die besuchtesten im ganzen öst-
lichen Deutschland. Die berühmtesten Gelehrten und halachischen
Schriftsteller der nächsten Geschlechter brachten einen wesentlichen
Theil ihrer Studienzeit in Schweidnitz zu. Schalom von Neu-
stadt^), den die Zeitgenossen in Anlehnung an ein bekanntes
Schriftwort (Jes. 9, 5) wegen seines vorbildlichen Lebenswandels
und seiner erstaunlichen Gelehrsamkeit bewundernd den „Friedens-
fürsten" oder schlechthin den „Fürsten"^) nannten, Israel
Isserle in ^), dessen Urtheile und Rechtsgutachten von ent-
scheidendem") Einfluss auf die Gestaltung der halachischen Praxis
geblieben sind, und abermals einige Jahrzehnte später Israel von
Brünn^), der schon bei Lebzeiten allgemein als eine „Grösse
seines Jahrhunderts" galt, sassen in Schweidnitz über den Folianten
und erwarben, verüeften und erweiterten hier die Kenntnisse, die
sie zu Zierden der halachischen Wissenschaft gemacht haben.
n"na nnU i<1."Hr V:;''", scln-eiljt sein College Joslin über ihn (L. J. I, 19 a).
Isserlein hatte allerdings aiich in Breslau einen Correspondenten. Namens
Pinchas. Aber diesen titulirt Isserlein •^"nn 'Z^r\ü (Pes. 2()-J— 4), wälirend
er den Schweidnitzer Rabbiner stets 'n'12V "31.1« oder ri"nnö neimt. Der
Breslauer kann sehr wohl mit Pinchas b. Meir, dem Aussteller der Urkunde
vom 3. Mai 1451 (Anh. IV, No. II.) identisch sein. Dieser erlebte die Kata-
strophe von 1453 nicht mehr (vergl. ol)en S. 88, Anm. 2;. Dass der Bres-
lauer Rabbiner, der zu den IMiirtyrern des Jahres 1453 geliörte, Pinchas
geheissen habe, wie Graetz (^ VIII 3, S. 198) vcrmuthet, bestätigt sich nicht.
Er hiess vielmehr ganz sicher Salomo. vgl. Anb, III. S. LVII, No. 91.
1) Jacob Mulin, Minhagim, p. 37b (ed. Cremonaj.
2) RGA. Jacob Mulin, No. 7(i. b5(;. Isserlein Pes. 240. 259.
L. J. II, 2a (Dl'r'ir T'Hia "£ -^Vn). H-.x. Vergl. ül>or ihn Weiss. Geschichte der
Tradition, V, 246.
3) Oben Seite 74.
*) Weiss V, 2.54 II'. Güdemann III. 2.3.
5) Oben S. 75. VgL W^eiss V 2.59 Ü'. Güdemann III, 21.
— 90 —
Aber die herrliche Blüthe \veli\te schnell dahin, als die vStürme
der Hussitenkriege über das unglückliche Land dahinrasten. Und dass
die fruchtbaren Anregungen, die von hier ausgingen, ausser Stande
waren, zunächst in der unmittelbaren Nähe einen gleichen Eifer für
die höheren nationalen Studien zu erwecken und zu erhalten, lag
ohne Zweifel daran, dass nur hier durch ein glückliches Zusammen-
treffen günstiger Umstände ausnahmsweise einmal der jüdischen
Ansiedelung wenigstens für einige Jahrzehnte eine ungestörte fried-
liche Enlv\-ickelung vergönnt war. Ueberdies waren die allermeisten
Gemeinden des Landes viel zu gering an Seelenzahl und viel zu
beschränkt in ihrer Leistungsfähigkeit, als dass sie an die Lösung
anderer als der nächstliegenden Aufgaben hätten denken können.
In Breslau freilich lagen die Verhältnisse im Aligemeinen
günstiger. Die ersten Ansiedler, die jetzt hier zum dritten Male
das Gemeinwesen begründeten und ordneten, waren gewiss alle=
sammt besonders kapitalkräftige und geschäftskundige Männer, und
die Gerechtsame, auf Grund deren der Rath sie aufgenommen hatte,
waren zweifellos geeignet, allmählicheinen erfreulichen und thatkräftigen
Gemeinsinn hervorzurufen und zur Entfaltung zu bringen. In der
That war der Wohlstand, wie die masslos erbitterten, wenn auch
gewiss einseitig übertriebenen Aeusserungen des frommen und ge-
lehrten Abts Ludolf von Sagan erkennen lassen, in stetiger Zunahme
begriffen; „dick und fett werden sie", eifert er, „und machen sich
breit und treten den Glauben mit Füssen"^). Allein zu ruhigem oder
gar zu behaglichem Genuss der Früchte ihres immerhin gesetzlich
geschützten Erwerbes aus den Geschäften mit Fürsten-), geist-
') „Incrassati, impingwati et dilatati. reoalcitare coe})erunt fidei" (Ss.
rer. Siles I, 211 ff). Das Ganze ist bekanntlich zwar nur ein Citat aus
V. M. 32, 15, aber doch ein recht böse gemeintes. Dass aber die Juden
damals gerade den Glauben mit Füssen traten, glaubte der böse Abt gewiss
selber nicht.
-) Die Nachrichten über die Geldgeschäfte aus den Jahren 1890 — 1420
sind allerdings etwas dürftig. Ich stelle hier und in den folgenden drei
Noten sogleich das gesummte Material über die Judenschulden bis 1453 zu-
.sammen und gebe zugleich einige Nachträge aus dem Jahrzehnt 1380-1390.
Die Herzogin Agnes (IV, 9) schuldete i;58t einem Juden 380 Mk. (Sehweidn.
Stadtb. Tzschop])o 252). und 1391 üliernimiut es raoschil Jude von olmuncz.
ihre aiimmtlichen Schulden zu bezahlen (Schweidn. Landbücher, D. [1385 - 1391 1,
S. ll()a). — Herzog ('onrad von Oels (III, 2) war 1384 einem einzigen
Schweidnitzer Juden 1450 Mk. schuldig (Schmidt. Schweidnitz. I, 113), —
Herzog Conrad Senior (III, 7), erhält 1418 eine Schuldurkunde über 8C Mk.
— 91
liehen^) und weltlichen Herren 2) und städtischen Obrigkeiten"')
konnten sie während der ganzen Dauer ihres jetzigen Aufenthaltes
Gr. zurück (Stobbe Z. VII, 182). — Herzog Conrad Kanthner (III, 5)
zahlt 1440 an den Juden Baruch (G. I, 20) 43 Mk. (Lib. sign., p. 143) und
verspricbt am 12. Februar 1447 dem Kuschiel von Troppau (G. XVI, 1)
60 Gld. zu zahlen (Klose II, 2. 72). — Conrad VI. (HI, 6) schuldete 1418
einigen Juden 215 Mk. (Stobbe Z, VII, 186) — Heinrich IX. (IL 28)
erklärt 1418 (Minsberg I, 316) oder 1428 (vgl. Berndt, S. 8) nach gehaltener
Abrechnung einem Juden noch 385 Mk. zu schulden, und hat ferner F. VI, 2
(zusammen mit Heinrich dem Jüngern, IL 29) 1423 die Summe von 37 oder
86 Mk. u. (nach G. VI. 1. 2) 1422 die Summe von 45^ 3 oder 451/2 Mk. zu zahlen. —
lAidwig II. (IX. 19) schuldet 1414 einem Consortium von Juden 780 Mk,
(Orig. St.-Arch. V, 20.). — Vgl. dazu die Quittungen vom Jahre 1419 bei
Schirrmacher S. 318, No. 515, identisch (?) mit Sammter I, 404, Anm^
vom Jahre 1425 bei Sammter das.). — Ruprecht von Liegnitz (IX, 5)
schuldet 1385 einem Schweidnitzer Juden 600 Mk. (Schmidt I, 18). Vgl.
dazu bes. 0., S, 83-85.
1) Bischof Conrad bekennt am 2 Decbr. 1443, dem Juden Isaak zu
Schweidnitz (G. XIII, 8) 100 Mk. (Klose II. 2. 71) und am 1. März 1445,
Mosche dem hinkenden von Neisse (G. IX, 2) 50 Mk. zu schulden (Lib.
sign., p. 6L No. 654). Vgl. 0. S3 ff. — Aus einer Verhandlung vom 22. Decbr.
1452 und 18. Januar 1458 ergiebt sich, dass Bischof Wenzel die Städte
Patschkau und Weydenaw dem Juden Abr. von Münsterberg (G. I, 13) ver-
setzt hatte (Lib. sign., p. 116).
2) Conrad Knuwer in Neisse verzichtet am 11. Januar 1371 auf seine
Ansprüche an Herzogenwalde und Siegfriedsdorf, wenn ihn Johann Kazmir
von seinen Judenschvüden befreit (St.-Arch. Neisser Landbücher B., fol. 24). —
Hermann von Czetheras. Nickel von Czeiskberg und Heinrich Wilt-
berg quittieren über 5763 Mk 23 Groschen, die sie für den König von
Böhmen u. die Herzogin Agnes am Mi. n. St. Galli 1381 an Juden gezahlt
haben (Schw. Stadtarch. Sectio II, membr. V, divisio II, No. 4). — Niclas
Stenzil, Comthur za Brieg, behauptet am 3L März 1392 sämmtliche
Schiüden des Herzogs Heinrich (IX, 10) bei dem Juden Jacob in Brieg
bezahlt zu haben (Z. IX, 448, No. 1060). — Mulichanus v. Haugwitz schuldete
1401 dem Juden Jekel von Canth 40 Mk. (F. I, 8). — Seifried Bischofs-
werda und Franz Haugwitz schulden 1419 einem Juden 150 Mk. (Schirr-
macher. S. 316. No. 511). — Bartusch von Sockelow schiüdet 1419 dem
Ichel von Eeichenbach 450 Mk. (Stobbe in Z. VII, 188 u. das. Anm. 3) —
Am 13. December desselben .Jahres erhielt Conrad Meissener von einigen
anderen Juden seine Pfänder zurück (das. 189). — Andreas Cannen-
giesser war 1427 ein Schuldner Abrahams (das. 360). — Ueber Francko
von Hawgwitz' Schulden bei dem Juden Lazar s. G. I, 69. 102. Auch
Otto von Galow und Joh. AViltberg waren 1480 seine Schuldner (das.) —
Sweidiger Bogtschicz von Walfirsdorf war in demselben Jahre und
1431 ein Schuldner Abrahams (St.-A. LandgeriohtsprotokoUe IV. 3e. 1430 bis
1440). — Otto von Galow gehörte auch zu Ichel's Schuldnern (das.) — Im
Jahre 1431 werden Siegismund u. Mulich von Schellendorf, Kuncze
92 —
höchstens in kurzen Momenten gelangen. Denn dieser ganze Zeitraum
\'om Beginn bis über die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts hinaus
Reydeburg. Lorenz und Gregor Roraw von verschiedenen Juden wegen
ihrer Schulden belangt (vgl. G. I. 13. 14. 19. 27. 37. 42. 43. 45. 64 67. 68.
82. 106). — Im Jahre 1432 hatten Thjmo von Schelle ndorf und Mckel
Ditterich (vgl. Cod. dipl. Siles. IV. S. 49 f., No. 84) bei den Juden Schulden
(vgl. G. I, 15. 37. 67. 98), im Jahre 1433 Margarethe. Frau des Nickel
Dirschkowitz. Franczko Dompnig u. Hannos Sachs (vgl, G. 1. 43.
08. 82). — Im Jahre 1434 sollen die Erben des Wolffhard von Eachenow
200 Mk. an Abr. v. Münsterberg zahlen (G. I. 13), haben aber 1436 noch
nicht bezahlt (das.), — Im Jahre 1440 wurde Hans Keczil von dem Juden
Isaak wegen seiner Schulden belangt (Lib. sign., p, 60). Auch Simon Ror
war in diesem Jahr bei den Juden verschuldet (Klose II. 2. S. 388.
Stobbe in Z. VIII. 445 ff.). — Marcus Beckensloer u. Caspar Rewber
setzen sich 1445 mit den jüdischen Gläubigern aus einander (Lib. sign., p,
83. 8.5a, vgl. G. I, 27. 75. vgl. auch 63). — 1446 schuldete Paul Geiske
einigen Juden 40 Gld, und 20 Gr, (Lib, sign . p, 109. G. I. 44). ebenso Hans
Tewfel \md seine Frau 1447 (das. p. 116), — Im Jal}re 1448 einigt sich
Dvrand Reibnitz mit einigen Juden wegen einer Bürgschaft für 64 Mk.
gr. und 10 Mk. heller, die er übernommen hat (das. 33, Vgl. G. I. 13. 44.
76. 98). — 1450 hatten Ambrosius Falbendienst. Job. Scultet und
Clymke von Schottke Schulden bei Juden. (St.-A F. Breslau IV. oe.
1450-58, vgl. G. I, 50. 98). im Jahre 1451 Jorgo von Kabollen. Bar-
tuch, Peter helt de majore Smoler. Andreas Scultetus de Pola-
kowitz, Peter Runge. Peter Pawzeken (F. Bresl. da-s. vgl. G, I. 37.
50,74.82), ferner Peter Weisholz und Nicolaus undHeincz Gregors-
dorf f (Lib, sign, p. 79. 100, vgl. G. 1. 55, 46). — Im Jahre 1452 erhielt
Sraohel Jude Zahlungen für Lorenz lobe schulczen zu Woyschitz, peitze (V)
undirlewssir (Lib. sign., pag. 69) und am 14. September desselben Jahres
erklären Hans Glocz und seine Frau, dem Abr. von Münsterberg 150 Gld,
schuldig zu sein (das, 85. vgl. G. I. 13. 99). Zugleich waren Klagen anhängig
wegen Judenschulden gegen Vincenz de Seyboth. Günther Rychter
und seine Frau. Job, Radagk. Job, Schindel (F. Bresl. Landgerichts-
]irotokolle 17. 3e. vgl. G. I, 14. 24. 38, 41, .50. 62 63. 74. 101. 107). - Im
.Fahre 1453 werden von Juden Forderungen an Hanz Glocz' Nachlass,
Job. Letthener und Caspar Stolcz geltend gemacht (St,-A. das., vergl.
G. I, 14. 24. 50. 61. 62. 63. 99. 101).
3) Die Schulden des Breslaucr Rathes bei den Juden hat Stobbe
(8. 237) bis 1418 zusammengestellt. Am 14. März 1421 verzichtet Michel von
Reichenbach u. A. , freiwillig'' auf Zahlung der Schulden, welche der Rath
bei ihm gemacht hat. (Stobbe in Z. VIII. 1351-54). Am 8. Juli 1433
„erliess" Abr. von Münsterberg dem Rath eine Schuld 334 Mk. Gr, und 40 Mk.
Zinsen und „schenkt** noch die Summe von 400 Mk. (Stobbe in Z. VIII. 156).
Am 7. September 1434 „erliess" Kussiel dem Rath eine Schuld von 800 Mk.
und am 5, April 1435 erklärt er. dass die Stadt ihm nur noch 440 Mk.
schuldig sei (Stobbe in Z. VIII. 158f.). Am 12, Juli 1445 zahlt der Rath
an B«'iiis<-h für .seine Forderung von 90 Gld. und 50 Mk. die Summe von
— 93 —
stellt sich dem rückwärts gewandten Beobachter als eine nahezu
ununterbrochene Reihenfolge der schwersten Heimsuchungen und
Rechtskränkungen dar, die jemals über unschuldige Menschen herein-
gebrochen sind. Während dieser ganzen Zeit war hier zu Lande
kein Einwohner der Judengasse an keinem Tage sicher, ob er
heilen Leibes und Gutes den Abend erleben werde. Dabei war es
gleichgiltig, ob gerade in Breslau oder irgend wo anders eine Ge-
waltthat an einem Juden verübt wurde. Niemand konnte absehen
und berechnen, wie verhängnissvoll ein noch so geringfügiger Vor-
gang für die Gesammtheit werden konnte'). Darum erbebte jedes
Herz im Ghetto, wenn eine neue Schreckenskunde eintraf, und es
ist erstaunlich genug, dass die unverwüstliche Zähigkeit und
Widerstandsfähigkeit unseres Stammes solche wahrhaft grauenvollen
Jahre und Jahrzehnte zu überdauern vermocht hat.
Schon im Jahre 1401 konnten die schlesischen Juden die
Probe auf das Exempel machen, wie sehr „ane argelist" — die
Wendung kommt nicht weniger als ein halbes Dutzend Mal in dem
Brieger Friedensbrief vom Jahre 1398 vor — die Behörden geneigt
waren, die schwer erkauften Freiheiten der Juden zu schützen.
169 Gld., womit Benisch sich zufrieden erklärt (Stadtarchiv N. lOO-l). — Im
Jahre 1423 schulden die Eathm. von Glogau dem Juden Baruch 12 Mk.
Prager Gr. und 30 ung. Goldgulden (Minsberg I. 32' •) — Am 27. Januar
1425 verpflichten sich Bürgermeister und Rath von Liegnitz dem Juden
Abr. von Streh'.en und seinen Genossen 19Ü Mk. und an demselben Tage
dem Juden Jacob von Schweidnitz und seinen Genossen 300 Mk., die sie
ihnen schulden, am St. Georgs- bezw. am Johannis-Tage zu zahlen.
(Schirrmaeher S. .341, 342. No. 556, 557. Vgl. Friedensburg, cod. dipl.
Siles. XIII, 70). Im Jahre 1432 leihen die Juden das. zur Befestigung der
Stadt u. zur Bewaffnung der Bürger gegen die Hussiten 1000 Gulden, von
denen sie 1438 vierhundert, 1443 dreihundert und 1445 den Rest bezahlt
erhielten (Sammler I, 404 vgl. bezüglich des Restes Schirr macher S. 415,
Nr. 698). Am 29. April 1439 und 29. August 1446 kommt ein Vergleich
zwischen der Stadt Liegnitz und dem Juden Salomon v. Crossen zu Stande,
wegen der J50 Mk., für den Liegnitz die Bürgschalt für Herz. Ludwig IL
übernommen hat (Sammter, Anh S. 582, Nr. 296, S. 584, Nr. 310.
Schirrmacher, S. 419, Nr. 703). — Im Jahre 1433 schuldete die Stadt
Neisse dem Juden Yppo 400 Mk. (St,-A. F. Bresl. IV. 3e), und im Jahre 1440
erkennt sie an, der Jüdin Esther, der Frau des Abr. von Münsterberg, und
ihrem Sohne Smoyl tausend Gulden schuldig zu sein(Stobbe in Z. IX, 445).
1) Dass die Juden des 15. .Jahrhunderts sich dieses ganz entsetzlichen
Zustandes bewusst waren, sieht man deutlich aus gelegentlichen Aeusserungen
wie z. B. aus denjenigen des R. Mose Minz, RGA. 47 und des R. Israel
Bruua, RGA. 267.
_ 94 —
Damals wurden in Brieg^), angeblich wegen Wuchers, Juden aus
der Stadt gejagt. Der Anlass wird gewiss kaum nennenswerth
gewesen sein, da der Bestand der Gemeinde, so viel wir sehen
können, unversehrt geblieben ist. Schlimmer war ein gleichzeitiges
Vorkommniss in Gr.-Glogau.-) Hier tauchte zum ersten Male in
Schlesien die Hostienschändungslüge auf. Demselben abergläubischen
Wahn wie die Blutlüge entsprungen, dass die Juden angeblich ein
boshaftes Vergnügen darin fänden, Jesu Kreuzigung zu verspotten,
hat sie vom Ende des dreizehnten Jahrhunderts an Tausenden un-
schuldiger Glaubenszeugen Tod und Verderben gebracht^). Im
letzten Grunde war das Märchen, wie bereits vor einem halben
Jahrhundert klar und überzeugend dargelegt isf*), nur eines der
mannichfachen Mittel, mit deren Hilfe in den Gläubigen durch Er-
weckung des Abscheues vor dem Umgang mit Ketzern und Un-
gläubigen acht christlicher Geist hervorgerufen und gestärkt werden
sollte. Die frommen Glogauer, die den angeblichen Frevel ent-
deckten, stürzten sich nicht einmal in die Unkosten, der Darstellung
der Unthat eine neue Seite abzugewinnen. Das uns erhaltene
Protokoll über das Ereigniss, welches die wahnwitzigsten Dinge
enthält ''), ist nachgewiesener Maassen^) einfach ein Plagiat der Dar-
stellung von einem ähnlichen Vorgang, der am 4. October 1369 in
Brüssel mehreren Juden das Leben gekostet hat. Nur die Namen
der Unglücklichen, denen das Verbrechen zur Last gelegt wurde,
mögen richtig eingetragen sein. Die Juden Jacob und Pessach
Rothbart mussten am 3. April 1401 vor dem Brostauer Thore
den Scheiterhaufen besteigen'''). Wie die christlichen Diebin bestraft
') SclKinwälder III, 364.
-) Die Quellen sind die Ann. Glogovienses (Ss. rer. Siles. X.), S. 18
und die Angaben bei Wolff (Worbs bei Stobbe, S. 289, ist ein Druck-
fehler) Bd. 117 d. Schi. Prov. Bl. 377 ff. Minsberg I, 316. Vgl. Berndt S. 7
Görlich. Strehlen. 517.
"') In der gesamraten jüdischen Litteratur ist bisher auch nicht die
leiseste Spur oine.s Anhaltspunktes für die niederträchtige Verleumdung
gefunden worden. Ich erinnere mich nicht einmal, irgendwo in der hand-
schriftlichen oder gedruckten polemischen Litteratur eine zahme oder heftige
Auseinandersetzetzung über die Transsubstantiation gelesen zu haben. Das
ganze Dogma lag oflFenbar dem jüdischen Gesichtskreise völlig fern.
*) Ersch und Gruber, Encyclop. Sectio II. Th. 27, S. 78 ff.
') So urtheilt Stobbe. S. 289, über die von Wolff a. a, 0. mit-
getheiltea Protokolle.
') Minsberg I. 316.
• ) Die Ann. Glog. S. 18 berichten kurz und trocken a. a. O. : 1401 combusti
Bunt judei foris oppidum Glogoviae post Pascha (= 3. April). Das weitere
— 95 —
wurde, ist nicht überliefert. Uebrigens sind damals auch hier die
•Juden wenigstens in einem Theile der Stadt'') ansässig geblieben
oder schon nach sehr kurzer Frist wieder ansässig geworden.
Denn schon 1407 liess sich Herzog Johann (II, 27) herbei, dem
Rath, der eifersüchtig auf seinen überkommenen Rechten^) bestand,
eine Schadloserklärung auszustellen, wonach das Stadtrecht durch
die den Juden soeben zugesagten Freiheiten in keiner Weise be-
einträchtigt, und etwaiges Verbrechen oder Unfug der Juden viel-
mehr nach Stadtrecht gerichtet werden sollte^).
Während >nun hier und in Brieg wenigstens Gründe oder
Vorwände für die Abneigung der Bürgerschaft gegen die Judenheit
angegeben werden, erfahren wir nicht einmal so viel über den
Striegauer Judenmord. Der Stadtschreiber begnügte sich hier
vielmehr mit der geschäftsmässigen trockenen Notiz, dass der Rath
vom Könige mit 400 Mk. gestraft worden sei, weil am 8. März
1401 drei und siebenzig todte Juden, oder man kann auch über-
setzen: 73 Juden todt aufgefunden worden sind'^).
Schwere Zeiten gingen inzwischen auch über die Breslau er
Judenschaft dahin. Die inneren Verfassungskämpfe, welche die
Rechtssicherheit auf das Tiefste erschütterten, dauerten fort, und
der Zwietracht und Zerrüttung innerhalb der Bürgerschaft war kein
Ende^). Immer drohender wurde die Spannung zwischen den
hadernden Parteien, bis endlich die Volksleidenschaft in dem
schrecklichen Aufstand von 1418, dessen Spuren noch heute an
einer Thür des Rathhauses sichtbar sind, zu gewaltsamem Ausbruch
kam. Jetzt waren alle Bande der Ordnung gelöst. Die Empörer
Detail bei Wolff a. a. 0. Die Errichtung einer Frohnleichnams-Kapelle
im Jahre 1404 wurde dann mit der Hostien Schändung in Verbindung
gebracht. Minsberg a. a. 0. aber macht es wahrscheinlich, dass ein
geschichtlicher Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen nicht be-
standen hat.
1) Ueber die Theiluug vgl, AVolff a. 0. S. 337 und die sehr ausführ-
lichen Auseinandersetzungen bei Minsberg I, 207 ff.
2) Oben S. 18.
3) Minsberg I, 316, 407, No. LH. Vgl. Anh. III. F. VI, 1.
i) Striegauer Stadtbuch fol 115, mitgetheilt in Z. VI, 377. „Eodem
sub anno (1410)", heisst es dort, „proximo sabbato post medium ieiunii
(=8. März) interfecti sunt iudei in Strygonia; puta quod primo inuenti sunt
mortui judei 73, pro qua interfeccione ciuitas domino regi 400 marcos
grossorum erogavit."
5) Stadtbuch S. XXV ff. Grünhagen I, 225 ff. Z. XI, 189 und
XV, 63 ff.
— 96 -
öffneten den Verbrechern und Landbeschädigern die Gefängnisse und
wagten es, etliche Rathsherren an den Pranger zu stellen und zu
enthaupten. Dass die Juden dabei ganz unbehelligt blieben, wird
man kaum annehmen dürfen, wenngleich die in dieser Zeit über-
haupt sehr schweigsamen Chronisten Einzelheiten nicht überliefert
haben. Nur über Ungemach, das sie in Löwenberg ^) in diesen
Tagen erlitten haben, ist uns eine dürftige Notiz erhalten. Aber
ein weit härteres Geschick harrte ihrer in Breslau, als endlich nach
mehr als Jahresfrist über die Anführer Gericht gehalten wurde.
Als nämlich König Sigismund 1420 zur Krönung nach Breslau
kam, wurde das harte Urtheil gefällt und sofort an den Uebel-
thätern vollzogen. Der König wollte den hussitischen Aufwieglern,
die sich in Böhmen gegen ihn zum Kampfe rüsteten, an einem Bei-
spiele zeigen, dass er der Mann dazu sei, Zucht und Ordnung im
Staate aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig Hess er in Breslau das
Kreuz gegen die Hussiten predigen und gab den Kriegern, die sich
um ihn schaarten, die Losung aus^): Jeden, den sie trafen und der
in • Wahrheit ein Ketzer sei, an Leib und Gut „aufzuhalten, zu
tilgen und gründlich zu verderben", wie sich den Ketzern gebührt;
das Gut eines solchen dürften sie ohne Weiteres an sich nehmen.
Er selbst ging ihnen sogleich mit gutem Beispiel, wenigstens den
Ungläubigen gegenüber, voran. Im Frühjahr 1420 befahl er, die
Juden zu fangen und alle ihre Habe mit Beschlag zu belegen
und auf das Rathhaus zu bringen^). Nur der zweite Theil des
1) Berge mann, Löwen berg S. C02. Die Gemeinde bestand übrigens
noch bis 1463. Erfreulich waren die dortigen Zustände allerdings nicht,
wie die Mittheilungen in den RGA. Isr. Bruna No. 264—65 (vgl. KGA.
J. Weil No. 87 und Anh. III, G. VIII. 4. 5. 6. 7), erkennen lassen. Der
Vorfall ereignete sich vermuthlich erst einige Jahrzehnte später, wie ich
wegen des mangelnden Hinweises auf Schweidnitz, woselbst die Löwen-
berger Juden Recht zu nehmen hatten (vgl. oben S. 71 und 72, No. 2),
annehmen möchte.
2) Grüahagen, Hussitenkämpfe der Schlesier, S. 92, vgl. 278 ff.
Gesch. Schi. I, 235 und die Abhandlung über den Reichstag zu Breslau im
Jahre 1420 in den Abhandl. der schles. Gesellsch. i. vaterl. Cultur. philos.-
liist. Abth., Heft IL
^) Stübbe in Z. VIII, 346. Markgraf in Z. XV, 87. Grün-
hagen, Gesch. Schlea. I, 227, Anh. S. 81. — In derselben Zeit und in
der gleichen Weise begann das österreichische Martyrium (bei Graetz VIII ^,
S. 132. Anm. 1 i.st statt „Pesakim 241" vielmehr „RGA. 241" zu lesen)
durch des Königs Eidam, den damaligen Erzlierzog Albrecht V. Ob im
Elnvernelimen mit dem König oder gar auf dessen Anregung, da er bekannt-
iicli besonders „eriinduugsreich war, um Gründe für eine ausserordentliche
I
— 97 —
Anschlages gelang. Es scheint, dass die Juden, rechtzeitig ge-
warnt, wenigstens ihr Leben in Sicherheit zu bringen gewusst
haben. Zum Glück für die Unglücklichen bewährte sich nämlich
auch hier, was sonst für den König charakteristisch und ver-
hängnissvoll war. Es fehlte ihm nie an grossen Gesichtspunkten,
und seine Vorsätze und Entwürfe waren in der Regel vortrefflich.
Nur blieb die Ausführung meist in den ersten Anfängen stecken.
Allmählich mögen die Juden dann wieder, entweder durch neue
Versprechungen des Rathes sicher gemacht, oder in der Angst vor
den wilden Heerhaufen, die auf allen Landstrassen umherschwärmten,
in die Judengasse zurückgekehrt sein. Aber die wenigen Notizen,
die uns ein Zufall über die Zwischenfälle erhalten hat, lassen
deutlich genug erkennen, wie hart und grausam sie damals behandelt
worden sind. Wenn nun auch hin und wieder ein reicher Jude ^),
der die Mittel und Wege kannte, schon nach vergleichsweise kurzer
Frist wieder in den Besitz seines Eigenthums zu kommen wusste,
so hatten doch die meisten lange zu warten, bis sie wieder zu
einem Theil des Ihrigen gelangten^). Wie hoch die Opfer waren,
die sie bringen mussten, wissen wir nicht. Dass es sie aber welche, und
zv^ar keine geringen, kostete, wird nicht bezweifelt werden können.
Verhängnissvoller war, dass die territorialen Gewalten nicht
einen Augenblick zögerten, in dieselben Bahnen einzulenken, auf
denen der Oberlehnsherr ihnen voranging. Das Recept, nach dem
Besteuerung der Juden auszudenken" (Stobbe S. 36)? — Zu Graetzens
(VIII3 134) und Güdemanns (III, 155) Mittheilungen über die bebr.
Quellen für die Leiden der Juden während der Hussitenkriege ist noch
liinzuzufügen der Hinweis auf den cod. Merzbacher 56, beschrieben in
H.-B. IX, S. 85 und auf b"^^ nnJK, n, S. 866.
^) Jekel von Kanth z. B. hatte sie bereits am 21. Mai 1421 zurück
(Stobbe in Z. VII, 345), freilich erst, nachdem er dem Rathsherrn Nicolaus
Eempel 30 ung. GId. baar in die Hand gegeben hatte (vgl. die Signatur
vom 12. November 1423 das. 350 imd über Rerapel Stadtbuch 117, i und
Markgraf in Z. XV, 63 ff. 77, Vgl. ferner das Schreiben d. d. Ofen,
7. Oet. 1423 im Stadtarchiv, Neue Funde). Zu Stobbe's Belegen Z. VII,
846, Anm. 1 ist noch hinzuzufügen das Schreiben Michels von Reichenbach
an den Rath aus d. Jahre 1420—21, in welchem er sagt: „Vornomen habe
ich, wy daz ir das meynin genomen habit czu euch of das rothaws, alz
man dy Juden yngenommen hatte czu Bi-eslaw" und um Herausgabe seiner
Habe mit Rücksicht auf den ihm ertheilten Friedensbrief und auf die Ver-
wendung des Bischofs Conrad bittet (Stadtarchiv, Neue Funde, Or. Pap.).
2) Vgl. Stadtarchiv EEE., 19. 25. 26. Stobbe. Z. VTII, 346. Anm. l
(woselbst Zeile 6 „Jekel" zu le.sen ist). S. auch SS. rer. Siles, VI. S. 16 f.
— 98 —
sie verfuhren, war einfach und bewährt. Wer es zuerst erfunden,
ob die westgothischen Könige in Spanien oder Ludwig Philipp von
Frankreich oder Johann ohne Land von England, ist schwer zu ent-
scheiden. Aber die Maassregeln waren immer dieselben^). Man fing
einen reichen Juden und Hess ihn zunächst unverhört eine Zeit in
hartem Gefängnisse schmachten. Dann wurde er etlicher Ver-
brechen, zu denen im besten Fall sein Vorleben vielleicht einen
Anhaltspunkt darbot, bezichtigt und mit schwerster Ahndung an
Leib und Leben so lange bedroht, bis er in der Todesangst zu den
Versprechungen, Eiden und Versicherungen, welche die Gewalthaber
von ihm erpressen wollten, „aus freien Stücken und unbe-
zwungen" bereit war. Hatte er dann Urfehde geschworen, so Hess
man ihn seine Strasse ziehen und wartete, bis er wieder zu Gelde
gekommen war, um dann das Experiment zu wiederholen. So
ging es in jenen Tagen Michel von Reichenbach, einem der
wenigen Juden, dessen Grossvater vielleicht schon um 1350 in
Schlesien, und zwar in Neisse, ansässig gewesen war^). Er war
Oelser Unterthan und besass auch einen Geleitsbrief des Breslauer
Rathes'''). Bereits 1418 hatte ihn sein Landesherr, Herzog Conrad
Senior von Oels (III, 4), damals Bischof von Breslau, der als
ein „zornmüthiger, wenig gebildeter, fetter, verwachsener, allen sinn-
lichen Lüsten ergebener, triefäugiger, stammelnder und stotternder"
Herr geschildert*), anderweitig aber auch als „eine Kraft" bezeichnet
wird^), „die unter geordneten Verhältnissen eine einheitliche deutsche
Politik hätte herstellen können", in eine „Strafe" von tausend Mark
genommen, weil er „vor dem Rathe frevelichen eyme andere Joden
gedröwcht" haben sollte^). Er hat nicht nur diese ungeheuer
hohe Busse bezahlt, sondern in demselben Jahre auch noch dem
Breslauer Rath acht Tage, nachdem der grosse Aufstand beendigt
') Stobbe. Juden in Deutschi., S. 36 ff.
■*) Vgl- die Bemerkaug im Stadtarchiv K. 171). 2. S. 7 und Anh. III,
D. Bresl. (55. vgl. S. 08 und Anh. III F. XI, 1.
■') Vgl. S. 97, Anm. 1. Häusler S. 296
*) „Vir niger et cholericus. parvae litterature. staturae parum juste,
moro, crapulae et ventri deditus. in feminas male temperatus, prodigus,
expensor, t-rassi corporis, ocuhis liabens lippientes. sermone mutilato et
balbutiente utebatur". sagt Dlugosz (chron. episr. Vrat . ed. Lipf. p. 26 f.) von ihm.
*j Grünhagen, Gesch. Schles. I, 274. Vgl. ferner über ihn
Heyne III. 70B ff. Häusler. 24 L
«) Stobbe in Z, VII. 178. Das scheinen die Signaturen LXIII,
LXXTT 1.18 LXXTV und LXXIX bis LXXXI (beiStobbe. Z. VIL 178. 181.
1K5) auszusagen. Vgl. auch Anh. III,' G. I, lOH.
- 99 -
war, wahrscheinlich „wiederum freiwillig" 128 Mark weniger einen
Groschen ohne Zinsen zugebilligt^). Daraus ging jedenfalls hervor,
dass er besonders kapitalkräftig gewesen ist. Diese Erkenntniss
genügte für den „zum Schuldenmachen geborenen" Bischof"). Die
Breslauer aber trugen am 14. März 1424 Folgendes wörtlich in ihr
Signaturbuch ein^j:
„Am Dienstage nach Invocavit ist vor uns gekommen
Ichel der Jude, den man Michel Juden von Reichenbach nennt,
in unserem und der Stadt Geleite und hat öffentlich mit gutem
Willen frei und unbezwungen bekannt, dass er mit dem Ehr-
würdigen Herrn Conrad von Gottes Gnaden, Bischof zu Breslau,
ganz und vollkommen geordnet sei bezüglich der Sachen, u m
derentwillen er bis auf die Zeit gefangen gehalten
worden ist. Darauf hat er entsagt und abgetreten alle
Schuldbriefe, die er über unsern Rath und über die Stadt
Breslau gehabt hat, und hat recht und redlich seinen Willen
und Jawort dazu gegeben, sobald sich unser gnädiger Herr
Bischof mit unserem Rathe und der Stadt wegen derselben
Briefe und des Geldes geeinigt hätte oder sich einigen würde '*),
dass das Alles sein Wille und Jawort sei, indem er gelobte,
ohne Arg weder unserem gnädigen Herrn Bischof noch den
Rath und die Stadt noch irgend jemand anders wegen dieser
Briefe und Schulden jemals belangen und ansprechen zu
wollen in keinerlei Weise in geistlichen und weltlichen Ge-
richten. Auch hat er besonders bekannt, dass er keine Briefe
mehr besitze, die über uns, unseren Rath und die Stadt sprechen,
und gelobte, dass, wenn jemals später solche Briefe dennoch
vorgebracht würden, sie keine Kraft noch Macht haben sollten.
Item hat er mit gutem Willen und unbezwungen daselbst
bekannt, dass er keine Briefe mehr über Schulden besitze, die
auf unseren gnädigen Herrn Bischof lauten, und auch keine
Friedebriefe von seinen Gnaden, und gelobte, wenn in Zukunft
solche Briefe gefunden würden, dass die weder über seine
Gnaden noch über seiner Gnaden Bürgen Kraft oder Macht
haben sollten geistlich oder weltlich in keiner Weise.
Item hat er daselbst alle und jegliche geistliche und
weltliche Herren, Prälaten, Domherren und andere Priester,
1) Stobbe das. 187.
2) Vgl. Klose n, 2, S. 57 und dazu Häusler. S. 241. Anm. 3.
3) Stobbe in Z. VII, 351—354
*) Die Stadt war offenbar Bürgin bei dem Juden für des Bischofs Schulden
— 100 —
Knechte, Bürger und andere ehrbare Leute, welcherlei die
sein mögen, die seines Geräthes etwas bei sich gehabt haben
und unserem gnädigen Herrn Bischöfe und den Seinen aus-
geantwortet haben, oder in den Sachen Handreichungen gethan
haben, und hat gelobt bei seinem jüdischen Rechte, dass er
unseren gnädigen Herrn Bischof und die Seinen und alle, die
solches Geräth seinen Händen überantwortet haben, niemals
zu ewigen Zeiten ansprechen solle und wolle mit Worten und
mit Werken, geistlich oder weltlich, bei Verlust seines gesammten
jüdischen Rechtes und Friedens, wo oder bei wem er den
haben werde.
Item so hat er daselbst gelobt bei seinem geschworenen
jüdischen Eide, wenn er etwa Schuldbriefe besässe über die
hochgeborenen Fürsten, Herzogen Conrad, Canthner ge-
nannt, Herzogen Conrad, den Dechant, und Herzogen
Conrad den Weissen, unseres gnädigen Herrn Bischofs
Brüder, dass alle diese Briefe, Geld und Schulden \-on ver-
gangenen Weihnachten bis auf nächsten Weinachten ohne allen
Wucher frei stehen sollten.
Item daselbst hat er gelobt bei seinem geschworenen
jüdischen Eid, dass alle Briefe, die er hat über Tomschiik
von Tanfelde über Schulden, dass die von vergangenen
Weihnachten an über zwei Jahr noch ganz ohne allen Wucher
frei stehen sollen.
Item am selben Tage ist vor uns gekommen der ehr-
same Herr Thomas Mas, Domherr, und Namens des Ehr-
würdigen Herrn Bischofs erklärt, dass Ichel Jude, den man
nennt Michel Juden von Reichenbach, sich mit seiner Gnaden
völlig geeinigt hat wegen der Sachen, um derentwillen er im
Gefängniss gehalten war, und hat darum denselben Juden von
seiner Gnaden wegen aller Sachen frei und ledig gelassen, und
alle, die um seinen Willen in diesen Sachen gethan haben,
sollen unverdacht bleiben. Auch hat der vorgenannte Herr
Thomas gelobt, dass alle die Briefe, die derselbe Herr Bischof
von unserem gnädigen Herrn Könige oder sonst von J( manden
anders über denselben Juden ausgebracht hätte, welcherlei die
auch wären, in Zukunft keinerlei Kraft und Macht haben sollen,
geistlich und weltlich in keiner Weise."
Man sieht, wie gründlich und erschöpfend das fünfzehnte
Jahrhundert solche Dinge zu erledigen verstand. Als Michel aus
dem Gefängniss entlassen wurde, war er ein gebrochener Mann.
— 101 —
Es wäre für den schwer heimgesuchten Greis kaum ein Trost
gewesen, wenn er noch mit eigenen Augen gesehen hätte, dass
der Bischof mit derselben priesterlichen Milde auch seine nächsten
Getreuen^) und seinen eigenen Bruder 2) behandelt hat. Er
starb nach kurzer Frist ^). Da er kinderlos aus dem Leben
schied, liel sein immerhin noch sehr werthvoUes Erbe an Kussiel oder
Jekuthiel, den Gatten seiner Nichte, der ebenfalls einer angesehenen
und reichen, bereits seit einigen Geschlechtern in Schlesien ansässigen
Familie'*) entstammte.
Kussiel sollte nicht lange im ungestörten Besitz seiner Güter
sein. In den kriegerischen Zeitläuften gerieth der Breslauer Rath
gerade so gut wie sein Bischof in arge Geldverlegenheit. Warum
sollte die weltliche Gewalt nicht ebenfalls von ihren Machtmitteln
Gebrauch machen? Dass das Unternehmen für sie gefahrvoll werden
könnte, war nicht zu befürchten. Dass es aber zweckmässig sei,
ergab sich beim ersten Versuch. Als 1433 Abraham von Münsterberg ^)
nebst seiner Frau Esther*') unter der Bezichtigung, angeblich einige
Meineide geschworen und eine Majestätsbeleidigung und einen Holz-
diebstahl begangen zu haben, in den Kerker geworfen wurden, ver-
zichtete er „gutwillig" auf eine 338 Mark betragende Geldsumme
und 40 Mark Zinsen, die er von der Stadt zu fordern hatte, und
fügte „aus freien Stücken" noch ein Geschenk von 400 Mark hin-
zu'''). Für die geschenkte Summe war Kussiel Mitbürge und kam
1) Vgl. Heyne IH, .379 ff. Cod. dipl. Siles. XV, 77 ff. Selbst Heyne
hat ein Wort der Missbilligung über das Verfahren.
-) Heyne III. 706. Häusler 261: „Selbst das Domkapitel missbilligte
offen diese That". Vgl. Er misch, Mittel- imd Niedersclüesien während der
königlosen Zeit in Z. XIII, 67.
3) Am 10. April 1426 erklären bereits acht angesehene Juden vor
dem Breslauer Rath „by irem judischen rechte, das Czornel, das Aveip des
Juden Chussiel. die rechte Erbin des Juden Ichel de Reichenbach als Tochter
Icheis Bruder Nehemia-' sei (Stadtarchiv, Neue Funde. Or.-Paj).). Der hierbei
zuerst genannte Salomo ist offenbar der damalige Rabbiner ("Anh. III. G, I, 91).
*) Vgl. Anliang III. F. I. 3. 5. G. I, 28, 49. 60. 68. 76. 8.5. Ich nehme
an, dass sein Vater ,.Behnisch. genannt Kessel,-' etwa Benisch b. Jekuthiel
geheissen habe.
5) Da er einen Sohn Isaak (G. I, 46) hatte, möchte ich annehmen,
dass er mit Abraham J"'' [= ppilk"' "i JD] ^"~\Z, dem letzten der Adressaten bei
R. Jacob Weil RGA. 152—55. identisch sei. Dann wäre Abr. b. Jeh. mit
Abr. von Oppehi zu identificiren. Vgl. G. I, 8. 1-3. 14.
6) G. I. 34. Nach dem Tode des Mamies ^viirde sie die Frau xlbrahams
von Oppeln (K. 17b. 1, p. 18a). vgl. G. I. 14.
') Vgl. ansluhrlich bei Stobbe in Z VIIT. 156 ff. die Vei'handlung
- 102 -
nach Gebühr pünktlich seiner Verpflichtung nach. Seine trotz der
bösen Tage unerschütterte Zahlungsfähigkeit legte den Gedanken
nahe, die bewährte Maassregel auch an seinem Vermögen zu er-
proben. Zur Abwechselung verlegte man die Beschuldigung dieses
Mal mehr auf das kirchliche Gebiet^). Er sollte einen christlichen
Knaben heimlich haben beschneiden und in das Ausland entführen
lassen. Ferner sollte er ein Christenweib bei sich aufgenommen
und sie für eine Jüdin ausgegeben haben. Endlich sollte er sie mit
sich in die Synagoge genommen und sie auch veranlasst haben,
zusammen mit ihm Geldgeschäfte zu machen. Alles dies aber zur
„•Schmachheit und Lästerung des heiligen christlichen Glaubens."
Allein dieses Mal wagte der Jude Widerstand zu leisten und der
Gewalt Gewalt entgegen zu setzen. Dem Gesindel, mit dem er
im Kerker sass, machte er Zusagen und Versprechungen, und es
gelang ihm, mit seiner Hilfe zu entkommen ^). Leider sollte er sich
nicht lange des goldenen Lichts erfreuen. Der Rath brachte ihn
abermals in seine Gewalt oder wie der fromme Schreiber sich aus-
drückt: „got half mit seyner gnade, das her wider begriffen wardt.''
In der Angst wegen solcher „broche, gewalt, frevel und missethat",
wie ihm angedroht wurde, „gerichtet" zu werden, erliess er jetzt der
Stadt eine Schuld von 800 Mark und erhielt Gnade und Verzeihung
für P>evel, die er zweifellos niemals begangen hat ^). In begreiflicher
Empörung über die schnöde Unthat wandte sich nun der Jude an den
König von Polen, von dessen Hand er einen Friedensbrief besass, und
flehte ihn an, ihn gegen die Unbill des Rathes zu schützen. Als das
dem Rath zu Ohren kam, Hess er Kussiel zum dritten Male gefangen
setzen. Um den trotzigen Juden nachgiebiger zu stimmen, warf
vom 8. Juli 1433. Als ihm am selben Tage ein ueuer Friedensbiief
gegeben wurde, übernahm er auch die Verpflichtimg, „sunderlichen ap sichs
geborte Nymptsch zu kewffen ader unser gefangen frimde ews dem
gefencknis zulozen". Vielleicht, meint St., sollte Nymptsch oder die dort
gefangenen Breslauer durch ein Lösegeld damals aus den Händen der
Hussiten befreit werden. Vgl. Grünhagen, Gesch. ScU. I, 254. — Auch
die Liegnitzer Juden machten der Stadt zur Verstärkung der Befestigung
und zur Bewaffnung der Bürger wegen der Hussitenkriege 1432 einen Vor-
schuss von tausend Gulden, vgl. S. 93 Anm.
J) Stobbe in Z. VH!, 158 f.
') Michael Winkler wurde damals l)estraft, weil er dem Juden eine
Feile ins Gefängnis gebracht hatte. Ln diese Zeit fällt wohl der Bescheid
W.ils No. 30, vielleicht auch No. 125. weil Kussiel genöthig war, seine
<Ms.liiil>f. in Breslau durch Bevollmächtigte erledigen zu lassen. Vgl. G. I, 33.
») Stobbe a. a. 0.
— 103 —
er zugleich Nechla, Kussiels greise Mutter, seinen Bruder Merkel
und seiner Schwester Tochter Menucha in den Kerker^). Das half.
„Freiwillig und unbezwungen" beschwor und beurkundete er jetzt,
dass er seine Klage zurücknehmen und niemals wiederholen werde ^).
Einen gleichen Eid leisteten „williglich" seine Angehörigen.
Aber noch immer war die Willenskraft des reichen Juden nicht
gebrochen. Er beschritt auch den letzten Weg, der ihm noch offen
stand, und befragte R. Jacob Weil, der in jenen Tagen der gelehr-
' teste Kenner des jüdischen Rechtes war, ob das göttliche Gesetz ihn
wirklich zwinge, den abgezwungenen Eid zu halten. Die Antwort
lautete genau nach dem strengen Recht: Erzwungene Eide sind
nur dann hinfällig, wenn sie unter Ausschluss unmittelbarer Gefahr
für Leib und Leben geleistet sind. Das trifft auf deinen Fall nicht zu-
Du warst in der Gewalt der Christen. Dein Leben war in ihrer
Hand. Wer hätte dein Blut von ihnen gefordert? Daher musst
du deinen Eid halten, sonst entweihst du den Namen Gottes^). Der
treue Jude hielt seinen Eid und hat den Namen Gottes nicht entweiht.
Es war in diesem Zusammenhange nöthig, auf die Einzeln-
heiten des Zwischenfalles einzugehen, um dem unbefangenen
Beurtheiler Gelegenheit zu geben, an der Moral des Judenmeisters
von Augsburg und seines Breslauer Clienten, die bekanntlich in einer
Zeit lebten, da das Judenthum aufs tiefste gedemüthigt war, die-
jenige seiner Unterdrücker zu messen: und zwar sowohl diejenige
des damaligen Rathes der „guten Stadt" Breslau, dem erst jüngst
der König rühmend versichert hatte, dass seine Heimath „ein wasser-
reicher Quell der Gesetzlichkeit, eine Richtschnur guter Sitten, ein
Vorbild und Spiegel der Tugend, eine glänzende, vor anderen Städten
hervorleuchtende Sonne" sei'*), als auch diejenige seines geist-
lichen Oberhirten, der vermuthlich erst in seinem Alter die von ihm
selbst veröffentlichtien Beschlüsse der Diöcesan-Synode vom Jahre
') Liber excesstium de anno 1435, p. 2.
2) das. n.Anli.IV.Urk. 1. SeineHandsclir.ist sehr zierlich. Vgl. S, 104, N. 6.
3) EGA. 53 Wir besitzen nur den Bescheid, die Anfrage ist nicht
erhalten. Man muss bedenken, dass K. durch die Natur der Sache ver-
hindert war, den Thatbestand scharf zu präcisiren. Die HauptsteUe der
Antwort lautet: i»"! unn HTitr ^fi fsi n"'ijn n'3 Dist: n"n -!^n xnairn hza
♦ . . . annn j"^^ "nn sis^'ra , ♦ . ♦ paisi s]-\in n:3D2 n^n aji dtö»
*) „[Wratislaviensis civitas nostra] que . . . est fons legalitatis ir-
riguus, cujusque cetus civium tanquam regula morum, exemplar et speculiim
moralitatis humane vite jubarque splendidum inter alias quaslibet civitates
emicuit". (Urkunde vom 14. März 1420 Stadtbuch, S. 151, No. 39).
- 104 —
1446*) zur Richtschnur 'für seinen eigenen sittlichen Lebenswandel
gemacht hat.
Um dieselbe Zeit, in der Kussiel seine Uhrfehde schwur,
horten die Einfälle der Hussiten auf, die fünfzehn Jahre lang das
vormals blühende Land heimgesucht und zur Einöde gemacht
hatten. Die kleinen Städte lagen grösstentheils in Asche. Die
Dörfer waren ausgeplündert und xerheert. Handwerk und Gewerbe
lagen völlig darnieder. Nur in den grösseren stark befestigten
Städten war der Wohlstand gestiegen, weil die Vermögenden ihre
Habe, sobald sie es vermochten, in ihre Mauern geflüchtet hatten'-)-
Dadurch erklärt sich auch die Thatsache, dass trotz der argen
Misshandlung immer wieder Juden in Brieg^), Glogau"*) und
Breslau'') Friedensbriefe heischten und erhielten. So wuchsen die
Gemeinden allmählich an, und Breslau besass am Ende der
Hussitenkriege eine grössere Anzahl von Juden als vorher ^).
Zur friedlichen Entwickelung ihrer Institutionen konnte sie freilich
nicht gelangen, selbst als endlich der Friede zu Stande gekommen war.
König Sigismund überlebte ihn nicht lange'). Aber die Giftsaat des
Glaubenshasses, die er ausgestreut hatte, ging in den Tagen seines
Enkels blutig auf.
1) Heine ni, 463—476.
2) Grünhagen I, 255 ff.
3) Am 23. Uni 1423 erhielt der Jude Salomo für 20 Gld. jährl. Zin.s
von Ludwig II. (IX. 19) die Freiheit, in seinen Städten, wo er will, frei
lind sicher zu wohnen.
*) Vgl. G. V, 2. 5. 7,
S| Am 27. April 1425 erli. Weisse Franzke (Stohbe Z. VIII, 356, vgl.
G. I 40». im Jahre 1431 David und Mosche Juden, etwenn Salomon Juden
von Brege (das. S. 154. G. I. 78. 79 und F. II, 2) Schutzliriefe. Am .8. Juli
1433 wurden diejenigen für Abraham von Münsterberg (Stobbe das. S. ISGff.")
und am 15. September 1434 für Kussiel und .seine Angeluirigen (Stobbe
das. 1.58, vgl. G. I, 64. 88) erneuert, am 18, November 1446 diejenigen für
Aljraham, Meyer. Sneman und die anderen Breslauer Juden (Lib, sig„ p. 109)
auf vier Jahre und im .Jahre 1450 (das, p. 122) abermals auf vier Jahre
verlängert.
") Vgl. die Zusiiimiieustcllung in Anh. HL Alitb. (i. Lel)er die Steuer-
läliigkcit, die um jene Zeit den schlesisclieu Juden zugetraut wurde, vgl.
du.s (lutac-hten Nachems von Wien (mitgetheilt von Kerler in der Zeitschr.
f. Gesch. der Juden in Deutschi. III, 116. 129). Danach wurden die Juden
im Lande Breslauw auf 3000 Gulden (etwa - Mainz) und im Sweidenitzer
Lande auf 2(KK) Gulden (-Bamberg, Magdeburg u. s. w.) geschätzt. Es
liandolte sich um die von Sigismund am 21. ^liirz 1 1.3() ausgeschriebene
Krömuigsst<-uer.
">) Er starb am 9. Deccmber 1437.
XXXV
Anhang lli.
Verzeichniss der Juden, die von den ältesten Zeiten bis etwa
zur Mitte des i6. Jahrhunderts in Schlesien gelebt haben.
(Schluss.)
F. 1390-1420.
1. in Breslau:
1. Abraham erhielt am 20. Jan. 1395 zugleich mit anderen Juden einen
Schutzbrief auf drei Jahre (Cleyder in Schles. Prov.-Bl. Bd. 108 [1808],
S. 3) und gewann 1401 einen Rechtsstreit in Sachen einer Geld-
schuld (Staatsarch. F., Bresl. IV, 3 c.). Zu seiner Entlastung zahlte
Lenhard Richard an andere Juden 37 M. für den Herzog Senior (III, 4) am
3. März 1418 (vgl. Stobbe in Z. VII, 83). Er gehörte zu den Zeugen,
die am 10. April 1426 eine Erklärung über die Verwandtschaft der
Frau Kussiels mit Ichel von Reichenbach (St.-Arch. Neue Funde,
Or. Pap.) abgaben und Hess 19. Februar 1427 durch einen anderen er-
klären, dass er dem Gregor von Gregersdorf die Zahlmigsfrist für
eine Schuld, deren Bürge dieser war, bis acht Tage nach Pfingsten
verlängere (Stobbe in Z. VII, 360). Am 28. Novbr. 1430 läugiiete ilim
Sweidiger Bogtschicz von Wolfersdorff eine Schuld von 54 Mk. Gr. ab und
am 5. Deebr. 1430, 20. Febr., 10. und 24. April 1431 finden Verhandlungen
in der Angelegenheit statt. Schliesslich wird der Schuldner zur
Zahlung von 8 Mk. Gr. verurtheilt (St.-A. F. Brsl. IV, 3e 1430—1440).
Im Jahre 1427 schuldete ihm der Herzog Ludwig (IX, 23), Herr zu
„Lobin, Olaw und Haynaw", 53 Mk. Gr. (0. 83).
2. Abraham von Butum erhielt am 20. Janiiar 1395 zusammen mit
anderen Juden (vgl. Abr. 1) einen Schutzbrief auf 3 Jahre (Geyder in
Schi. Prov.-Bl. Bd. 108, S. 3).
3. Benusch erhielt am 20. Janiiar 1395 zusammen mit Abr. (No. 1) und
Abr. V. Butum (No. 2) vom Rath einen Schutzbrief auf 3 Jahre
(Geyder m S^liles. Prov.-Bl. Bd. 108, S. 3). Am 21. Septbr. 1414 er-
klärt Herzog Ludwig (IX, 19) von Brieg, Verweser von Liegnitz. dass die
Stadt Brieg die Bürgschaft für 780 Mk., die er dem Juden Benisch,
seinem Bruder Elyas. seinem Sohne Jacob und anderen Juden schuldig
sei, übernommen habe (Orig. Staats-Arch. V, 20). Im Jahre 1416
schuldete die Stadt Breslau ihm, dem Elias und Jacob und dem Jacob
von Kaiisch zusammen 100 Mk. Gr. und 6 Mk. Gr. Zinsen (^Stobbe
Z. VI, 354 1. Am 11. Mai 1417 erklärt der Jude Benjamin v. Würz-
burg, dass er sich mit Benesch und anderen hiesigen Juden vei'glicheu
habe und Niemandem wegen der Gefängnisshaft, in die er genommen
war, etwas nachtrag-en werde (Stobbe Z. VII, 180). Von der Schuld
von 1000 Mk.. für die er (Benesch Jude, genannt Kessel) zusammen mit
Helias dem HerzogConrad Senior vonOels (III, 4) gebürgt hatte, bezalilen
die Bürgen an Lenhard Richard am 18. Jan. 1418 die Summe von
465 Mk. und versprechen für 320 Ml<. in acht Tagen andere Schuld-
briefe des Herzogs zu übergeben und den Rest von 215 ]\Ik. nächste
Mittfasten zu bezahlen (Stobbe das. 181). Die 1000 Mk. schuldete
XXXVTU
Paniilio (oben D. II. 1. 2. B. 4. 5. »ji und befand sich bereits 1392 in
Brie«, als sich am 3J. März Niclas Stenzil beim Herzog Ludwig (IX, 2)
über dessen Sohn Heiuricli (IX. 10) beklagte, dass dieser ihn einer für
Stephan AVilguth geleisteten Bürgschaft ledig gesprochen habe, während
der Jude selbst eine neue Schuldverschreibung producire. Diesen letzteren
Schuldbrief erklärt der Herzog für ungiltig (Stadtarchiv Eoppan 824,
Z. XI, 448, No. lOBO).
2. Salomo war einer der grössten Kapitalisten Schlesiens. Hirn iind
seinen Genossen schuldete der Rath von Ei-eslan die Summe von
1318 Mk. (Ir. nebst 2'/2 Mk. 9 sco und 4 Mk. 10 Gr. Zinsen und Agio
im Jahre 141(3 (Stobbe in Z. VI, 354). Am 9. Juli 1418 bezahlt ihm
tler Rath 1859 Gld. ung. und schuldet ihm noch 530 Gld., die bis
Kjiiphanias 1419 bezahlt sein oder bis Johannis mit 30 Mk. verzinst
wei-den müssen (Stobbe das. YII. 184). Im Jahre 1431 war er bereits
verstorben. Vgl. David und Mosche in Breslau, seine Söhne iG. Bresl.,
No. 29. 82).
3. Seman von Eeichenliach erhielt am 23. Decbr. 1398 zusammen
mit Jacob (No. 1) einen auf sechs Jahre lautenden Schutzbrief tür
Brieg von Herzog Heinrich VIII. (IX, 10), [Ht-A. Liegn., Brieg,
Wohlan II, 232. gedr. in Z. X, 228).
HI. in Cosel:
1. Abraham. Der Rath von Trebnitz beurkundet am 26. Novbr. 141lj
verschiedene Zeugnisse, in welchen von Geldgeschäften des Abraham
Juden, jetzt zu Cosel, die Rede ist (St.-A. Or.-Pap., Neue Funde).
IV. in Frankenstein:
1. MJllner hatte Antheil an der Schuld von 780 Mk. des Herzogs Ludwig
(IX, 19) von Brieg, für welche die Stadt Brieg am 21. Sej.tbr. 1414 die
Bürgschaft übernahm (Org. St.-A. V, 20).
V. in Glatz:
1. Ades, Wittwe des Hase (No. 3) besass 1415 ein Haus imd eine Hof-
statt in der Sweidlergasse neben der Juden Hofstatt und Schule
(Urk. u. Reg.. S. 75). Vgl. Benesch (No. 2) und Nachman (No. 8),
ihre Söhne, und Hase (No. 3i. ihr Mann. Auch 1417 wird ein Hans
„by der JudcMischulon'' erwähnt (das. II, 544).
2. Benesch. Sohn des Hase (No. 3) und der Ades (No. 1). verkauft zu-
sammen mit seinem Bruder Nachmann auf Geheiss der Mutter und
als \'r)rmünder ihrer Geschwister das vom Vater ererbte Haus auf
der Sweidlergasse neben der Juden Hofstatt und Schule an Wenczlaw
l.ybste und seine Erben am 10. Sejithr. 1415 (Urk. u. Reg. S. 75).
3. Hase, Mann der Ades (No. li und \'atcr des Benesch (No. 2) und
Nachniann iNo. 8) vgl. No. 1. 2. 8.
4. Jacob.fude und Niklas Henc v(Mkauftn 1412 ein Hans aul' dem
Rossmarkte d'rk. u. Reg. IT, 538 1.
5. Le|)e verkauft 1428 sein Haus in der Sweidh-rgasse (i'rk. und
Heg. 11, 150).
<i. .Mennel besass 1419 20 ein Haus an 1' der lM:iirenl)ergergasse ( Frk.
u. Heg. 11, 54<>).
XXXIX
7. Mosschil Jüdin besass 1416 ein Hans anf derselben Gasse (das. 542).
8. Nachman, Sohn des Hase (No. 3) nnd der Ades (No. 1\ Bruder des
Benesch (No. 2), vgl. sub No. 2.
H. Der Jnde Buben besass 1413 ein Haus auf der Sweidlergasse
(das. 540).
10. Rubenynne, vielleicht Frau des Vorigen, quittirt dem Jacob
Tschertinwang den Em])fang einer Schuld von 26 Schock (das. II, 77).
VI. in Gross-Glogau:
1. Abraham. Herzog Johann (II, 27) stellt am 2. März 1407 den Bürgern
einen Bevers aus, dass das Stadtrecht durch die dem Juden Abr.
und anderen Juden ausgestellten Briefe und Freiheiten nicht beein-
trächtigt werden solle, und dass die Juden in Criminalsachen nach
dem Stadtrecht gerichtet werden sollen (Miiisberg I, 316, vgl. 407 Urk.
No. LH).
2. Jonas hat von Herzog Heinrich IX. (IL 28), wie dieser in einem Schuld-
brief bekennt, nach der Abrechnung noch 385 Mk. zu fordern. Das Ei-
eigniss gehört in das Jahr 1418 (Minsberg I, 318) oder 1428 (Berndt,
S. 7). Im Jahre 1423 leihen die Herzoge Heinrich IX. und X. (II, 28. 29)
bei ihm (und Josmann, G, V, No. 4) 37 (Minsberg I, 316) oder 86
(Berndt, S. 7) Mk.
3/4. Peisach imd Jacol) Bothbart wurden 3. April 1401 wegen an-
geblicher Hostienschändung verbrannt (oben S 94).
VII. in Liegnitz:
1. Abraham Jüdin besass ein Haus, welches Herzog Ludwig IL (IX, 19)
dem Bitter Heinze von Ohlau als ein Burglehn schenkt am 4. August 1420
(Sammter Anh. 567, Nr. 220. Schirrmacher S. 319, No. 519. Or. d. St.
L., No. 274).
2. Elias [heliasj Jude czu Legnicz hat von dem Bath zu Breslau 800 Mk.
auf eine Schuld von 8000 Schock, für die sich dieser mit Andern ver-
bürgt hat, erhalten, worüber dem Bath von Job., Bischof von Camin,
Bolko (VI, 22) und Bernliard (VI, 24), Fürsten zu Oppeln. am 7. SeptiM-.
1397 Quittung ertheilt wird (Bepert. Boppen No. 47c).
3. Oser. Die Bathmannen der Städte Brieg, Pitschen und Kreuzl)urg
geloben dem Bath von Liegnitz am 3. Mai 1414, dass der von Herzog-
Ludwig II (IX, 19) von Liegnitz nnd Brieg dem Juden Oser, seiner
Mutter Lazar (?) und ihren Verwandten und Diensieuten auf 2 Jahre
gegebene Friede auch von ihnen gehalten werden soll (Schirrmacher
No. 469, S. 298). Es handelt sich offenbar um Verwandte oder Nach-
kommen der von 1369 an in Schweidnitz aufgenommenen Clientel des
Lazar und seiner Angehörigen (oben S. 73, 75, auch E. XI 1. 2. 8.
9. 12, S. XXXIII f.). Vier Adlige von Zittaw stellen 1413 drei Adlige
aus' Görlitz dem Ozar in Liegnitz als Bürgen für eine Schuld von
118 Schock und geloben, ihr Wort zu lösen oder in Görlitz einzureiten
(Knothe II, 66),
VIII. in Mttnsterberg:
1. Zabde gehörte zu den Gläubigern der Stadt Breslau. Der Bath not irt
1418, dass er zu einem Consortium gehih'e, welclics 106 Mk. Gr. zu
fordern habe (Stobbe Z. VII, 183).
1\. in Oppeln:
1. Isaak besass ein Haus am Kirchhof, welches Herzog Bolko (VI, 22)
1396 verkaufte ( Jdzikowskv, Oppehi. S. 121). Aelteste Nachricht über
Juden in Oppeln. Wann Isaak der Hausbesitzer geworden ist, ist
nicht überliefert (vgl. oben S. 26. Anm. 27).
X. io Ratibor:
1. Daniel. In seinem Hause brach am 23. October 1415 Feuer aus, das
fast die ganze Stadt einäscherte (Weltzel in Z. IV, 117 nach Urk. des
Ratiborer Collegiatstiftes).
XI. in Reicheiibach :
1. Ichel oder Michael, der 1389 in Oels, 1417 in Canth mid 1418
wieder in Oels wohnte, sich aber meistens in Breslau aufhielt, trägt
den Xanien nach [seiner Vaterstadt?] Eeichenbach. Im Jahre 1389
beklagte er sich über Jacob Zamie, der ilm wegen Wuchei-s vor ein
geistliches Gericht geladen hatte, obwohl er ihm nie etwas geliehen
hatte 1 Seh weidn. Stadtbuch, fol. 138). Im Jahre 1417 bedrohte er angeblich
einen Glaubensgenossen vor dem Ratlie und war deshalb angeklagt
(RGA. J. Weil 111 scheint nicht von diesem Vorfall zu handeln,
und zwar nach Schlesien, aber in eine spätere Zeit zu gehören). Am
12. März 1417 verbürgt sich Elias für sein pünktliches Erscheinen zum
Termin auf Pfingsten (Stobbe in Z. VII, 178j. In der That ^v-urde
er zu einer hohen „Geldstrafe" verurtheilt. für welche Lenliard Richard,
durch andere Bürgen gedeckt, die Bürgschaft übernahm (das. 182\.
Damals schxildete ihm der Rath von Breslau seit 141.5 die Summe von
670 Mk., die bis 1418 auf 860 Mk. anwuchs und den 21. Decbr. 1418
bezalüt wurde (das. vgl. auch 184, vgl. Häusler, Gesch. d. Fürstenth. Oels,
241 . 296 1. Dem Herzog Conrad Senior (III, 4) hatte er 1000 Älk. zu zalilen,
die derselbe Lenhard Richard allmählich abträgt (Stobbe das. 186).
Am 17. August 1418 lieh er dem Rathe „absque usura" 128 ]\Ik. weniger
1 Gr,, die bis Joh. 1419 bezahlt sein sollen (das. 187). Bartusch von
Sockelow schuldete ihm 1419 die Summe von 450 INIk., auf die ilim
von verschiedenen Bürgen AbschlagszaMungen geleistet wurden
(das. 188). Als 1420—21 das Judengut vom Rath mit Beschlag be-
legt wiude, bat er unter Berufung auf den ihm ertheilton Frieden,
für welchen sich der Bischof verwendet hatte, um Auslieferung seines
Eigenthums (Stadtarch. Neue Funde, Or.-Pap. ). Im Jahre 1424 wurde er
vom Bischof ins Gelangniss gesetzt und erst freigelassen, nachdem
er alle Schuldbriefe auf ihn, den Rath und die Stadtbürger, sowie
alle Pfiinder von geistlichen und weltlichen Personen herausgegeben
und erklärt hatte, die darauf haftenden Forderunji:en nicht einklagen
zu wollen (Stobbe das. 351 tf.). Dass er mit R. Michael, Theiluehmer
an der Erfurter Rabbi nersynode (Wiener in M.-S. 1868, S. 393 ff.)
identisch gewesen sei, halte ich für ganz ausgeschlossen. Am 10. April
1426 lel)te er nicht mehr. Cussiel wurde sein Erbe durch seine Ehe
mit Czornel (G. Brcsl. 2H), der Tochter Nehemias, des Bruders Icheis
I Stadtarch., Neue Funde, Or.-Pnp.). Falls der 1453 gefundene Schuldbrief
über 41 Mk. 6 Gr. auf Frau Hedwig, etwen bob\icken weip. der Mich il
XLI
judin Jacobs von Reichenbacli's Miteigenthnm war (Stadt- Arch. K. 17b,
2, S. 7), ihm gehörte, so könnte man vielleicht annehmen, dass er Jacob
Juden des Rychen zu der Neisse (D. Bresl. 65, vgl, S. 58) Sohn
gewesen sei.
Semann, vgl. F. Brieg 3.
XII. in Scliweidnitz :
1. Abraham, Sohn des Elias, gehörte nach einer Urkunde s. 1.
21. Sept. 1414 zu den Gläubigern des Herzogs Ludwig von Brieg (IX, 19)
(Orig. Staatsarchiv V, 20) nnd nach einer solchen d. d. Bresl. 28. 7. 1419
zu denjenigen des Seifried Bischofswerda und Franz Haugwitz (Orig.
d. St. Liegn. No. 269, vgl. Sammter, Chronik v. Liegn. I Anh., S. 567;
Schirrmacher, S. 316, No. 511). Der Jude Ippo hat angeblich gedroht,
sich an ihm rächen zu wollen, wie er sich schon an Anderen gerächt
habe, und wemi es 40—50 Gld. kosten soUe (Stobbe Z. VII, 158).
2. Asriel, Sohn des T^.IÖ = R. David. Vgl. im Text S. 74, N. 5. Seine
Wittwe heirathet, jedenfalls längere Zeit vor 1453, Israel b. Jesaia
(RGA. J. Brmia, ed. Stettin, fol. 71b).
3. Baruch war Vorsäuger in Schweidnitz und gelobte in der Ueber-
eilung, sich von seiner Frau Vogelin scheiden zu lassen. Nach Entsch.
des Rabbiners R. David musste er sich von ihr trennen und sie dann
wieder heirathen (RGA. 271 [ed. St. = 270 ed. Salon] des Isr. Bruna).
Vgl. im Text S. 70, No. 4.
4. Isaak. Ihm schuldete der Rath zu Breslau 1416 (zusammen mit
Lazarus und Israel v. Striegaii) 339 IVIk. Gr. (Stobbe in Z. VI, 354).
5. Lazar besass um das Jahr 1417 Güter, über deren Theilmig, Verkauf
und Versatz mehrere Gerichtstage abgehalten worden. Es handelt sich
wohl um einen Nachkommen Lazars, des Schwiegervaters Osers von
Schweidnitz (Urkundenbuch schles. Dörfer von Dr. Meitzen Einl.
S. 16; vgl. Anli. S. XXXIV, E. XI, No. 8 und im Text S. 73 ff.).
6. Menlyn gehörte (zusammen mit Abr. No. 1 ruid Lazar in Breslau)
zu den Gläubigern des Seifried Bischofswerda und Franz Haugwitz,
die Ihnen 150 Mk. schuldeten (Schirrmacher S. 31s, No. 511 ; Orig. d.
St. Liegn. No. 269). RGA. J. Weil No. 88 scheint sich auf einen
Anderen zu beziehen.
XIII. in Striegan:
1. Israel schoss (zusammen mit Isaak von Schweidnitz und Lazarus
dem Breslauer Rath 1416J die Summe von 339 Mk. Gr. vor (Stobbe
in Z. VI, 354).
G. 1420-1450.
I. in Breslau:
1. Aaron von Nympcz besass 1453 einen Schuldbrief des Siegmund
Sweyn von smedisdorff und Ticze von Podegow über 20 m. u^ 5 m.
b. gr. (Stadtarchiv K. 17 b, 2, p. 2).
2. Aaron von Strehlen besass 1453 Schuldbriefe des Michel Volinos
über 9 IVIk. 3 Vierd., des Stenzel Wilhelm über 2 ]Mk., des dii'ste von
XLTT
Kolelaw über l'-> Vierd. iStadtarclüv K. 171). 2. p. 1). des Ticze von
PodegoAv und seine)- Frau Anna ül)er 22 Älk., des Peter Kromer über
1 Schock, des Niclas newdecke über 8 Afk. nnd 1 Vierd., der Frau
Prebei-ynne und ihrer Kinder über 41/0 Fuder Pfennig (das. p. 2), des
Stephin Byali und Sniolka über 4 Mk. und 1 Fudei', des Peter mohier
über 1 ^Ik. 1 Vierd.. des Ticze von Podegow. Nickel bursnitz und
Gnnczel bursnitz ülier 5 .Mk. und 1 Vierd. prageriscli Geld (zusammen
mit seinem Vater. Jacob und mit Jacol) von Reichenliacli), des Ticze
von Podegow allein für ihn allein iil)er S ^Ik. (p. 3), des Hans Stosch
und Czegoth über 3 Mk. nnd (?) Vierd. bem. gr. (zus. mit Efferim und
Abr. seinem sonyK des Nickel Monsterl)ei-g über 5 Mk. und 18 gr. Ixihm.
(zusammen mit seinem Vater Jacoli und manil zu Reicbenlmcli), des
Michel Mickelor von Strelin über 8 Mk., des Heincze Hascbke czu
Dirsdoi'ff über 5 Mk. b. gr. (zusammen mit Abr. seym czone). des Niclas
Wolff zu Strelin über 2 Mk. (das. p. 4), des Jorge Ingram czur plow
über 4 m. gr. ziisammen mit seinem Sohne Abraham (das. p. !)>. Vielleicht
wohnte Aaron in Sti-eblon. Vgl. (1., Strelden. Aaron il). Abralinin i2i.
Jacob (0).
3. Abraham besass 1453 einen Schöppenbrief über 40 ung. Gulden, die
Niklas Schedendorf ihm (zusammen mit seinem Schwager Isaak
|No. 45]) schuldete (St.-A. K. 171). 2. ].. l(»i.
4. Abrahams Czelders, „vir cu jusdam judee Tlmntynne nuncupate-, ge-
hörte zu den 1453 gefangenen luid geplünderten Juden (O. 82, avo-
selbst d. Inventar seines Eigenthums gegeben ist).
5. Al)raharn von Eger ist am 28. Febr. 1440 Bürge dafür, dass
Franczke Jude (No. 37), sich dem (Jericbt pünktlich stellen werde
(Stadtarchiv Lil). sign., p. 3).
0. Abraham. Eft'rayms (No. 30) Solm. hatte Antheil an einem Schuldl)rief
über 3 Mk. auf Hans Stosch (zusammen mit seinem Vater und mit
Aaron von Strehlen, No. 2) (Stadtarchiv K. 17b. 2, p. 4).
7. Abraham, Eidam der Franczke judynne (s. No. 38 u. No. 37^, erhielt
28. März 14.52 mit seiner Schwiegermutter von Günther Eichter und
seiner Frau die Zusage, dass sie ihnen unter Verpfändung ihres Alfods
Khiin-Schmolz nH xuig. Gld. zahlen wollen iStaatsarcb. F. Bresl. IV 3e
14.50—1458).
8. Abraham b. P. ,J. [Isaak ?| (p" ""nnö ]Z) gehörte zu den „Vieren-'
(vgl. S. 71, Anm. 5), an welche RGA. 152-55 desJ. Weil gei-ichtet ist.
Vielleicht ist er mit Abr. von Münsterl)erg (No. 13) oder .\br. von ()p])('lu
(No. 14) identisch.
tt. Abraham 1). .lehnda war einer der „Vier-' in Breslau, an die neben
Jeehiel f'T (No. 59), Abr. b. Manoiich (No. 12) nnd Abraham Sohn dt'ii
""ino RGA. 152-55 des J, Weil gerichtet ist. Vielleicht idcMitis.li mit
Abr. V. Op|)eln (No. 14) oder v. Münsterberg (No. 13).
lt>. .Abraham .Juta (HttV C~i-K) enthielt einem Schuldner ein Plaiid vor.
um diesen zu veraida.s.sen, ihm ein(^ Generalquittnng üIhm- alle Geld-
.schnlden, die er bei ihm hatte, auszustellen, mnsste es aber nach
einer Entscheidung R. .laiob Weils ohne Weiteres herausgeben (R(tA.
.1. W. :r)).
XLIIl
11. Abraham Meisiier |Meyssner. Meisseu] wird in den Landgerielits-
protokollen F. Brsl. IV Be besonders im Jahre 1432 sehr hävifig als Grlänbiger
erwähnt. Am 12. März 1440 gehörte er zu den Bürgen, die vesprachen
Mosche A'onLiegnitz (Gr. VII, 2) und den hinkenden Isaak luid Isaak Jacobs
son zu veranlassen, rechtzeitig vor Gericht zu erscheinen (Stadtarch. Lib.
sign. p. o. 18). Am 11. Januar 1441 erklärt Lazar jud, dass Niclas
Guthe ihm ,,Eyn Buch die Biblie und eyn Sekelyu mit silbernen gerethe
vorsigelt" für den Eigenthümer Abr. M. übergel^en hal)e (das. p. 132).
Er ist offenbar derselbe "iriD^'a niSK, den E. Jacob Weil (EGA. 37)
zur Herausgabe eines Pfandes verurtheilte. Vgl. Franc zke
Meissner (No. 39). Ihm gehörte (zusammen mit Mosche von Liegnitz)
1453 ein Schuldbrief, auf Grund dessen Janko GeAvitczer und seine
Genossen sich zu einer Schuld von 50 ung. Guld. bekennen
(K. 17 b, 2, p. 8).
12. Abraham ]\[enlyn bürgt mit Anderen ca. 1440 für das pünktliche
Erscheinen des hinkenden Isaak (47) und Isaak, Jacobs son (44), vor Gericht
(Stadtarchiv Lib. sign., j). 18) luid am 28. Februar 1449 für dasjenige
Franzkes (das. p. 3). Vielleicht ist er mit Abr. b. Manoach cmSK T'n '2inx)
h"'i m:a "/'i), Mitadressat von EGA. J. W. 152^55. identisch und dann
wohl auch ein Bruder des Chabjah 1). :\Ianoacli (s. das.) (No. 24).
13. Abraham von Münsterberg's Forderung an Ciuicze Eeydebui'g
wird vom Schuldner 10. April 1431 anerkannt und dieser angewiesen,
bis Johannis Zaliluug zu leisten (Staatsarchiv F. Bresl. IV, 3e
1420 - 30 1. Abr. wird im Jahre 1432 fast auf jeder Seite der Protokolle
ei-wähnt. Nach einer Eintragung vom 1. Decbr. 1433 schuldete er dem
Juden Yppo (No. 106) 4<30 ung. Gld. (Staatsarch. das.). Gegen Erlass von
339 Mk. Gr. und 40 ]\Ik. Zinsen mid ein Geschenk von 400 IVIk. Gr. werden
ihm einige angebliche Verbrechen verziehen und erhält er an demselben
Tage, 8. Juli 1433, mit seiner Frau H e s t e r (No. 34) auf weitere zwei Jahi-e
Wohnrecht in Breslau (Stobbe in Z. VIII, 156 ff.). Am 2. März 1434
erhielt sein Beauftragter Usiel das Eecht, 200 Mk. Gr. von den
Erben des Wolftliard de Eachenow für ihn zu erheben (Staatsarchiv
das.). Dasselbe geschieht noch einmal am 12. Decbr. 1436 (das.). Die
Bürger von Neisse hielten in der Nacht ihn nebst Weib und Kindern
in der Herberge gefangen und lieferten ihn am 20. Febr. 1439 dem
König Albrecht aus. Wie die Sache weiter ablief, ist nicht bekannt
geworden (Hejme, Gesch. d. Bisth. Breslau III, S. 73, Anm. 2, nach
Klose 112. fol. 36 b; vgl. Stobbe in Z. VIII. S. 451 aus dem Jahre 1442).
Am 21. Juni 1448 gehch-te er zu den Gläubigern des Dyrand Eeilmitz.
der einigen Juden 64 m. gr. ruid 10 m. heller schuldete (Lib. sign,
p. 33). Auch Cimcz von Eachnaw war ihm (zusammen mit Vsiel, seynem
Bruder (No. 109) imd Caiphas (No. 22). seym swoger) 50 luig. gld. schuldig:
andere Edelleute schuldeten ihm (und Abr. v. Breslaw) 31 m. gr.
(Stadtarchiv K. 171). 2, fol. 9). Vielleicht identisch mit Abr. b. Jehuda
(9) oder besser Abr. -'inö:: (No. 8). Am 30. Novbr. 1442 war er bereits
verstorben (Lib. Sign., p. 106). Seine Wittwe heirathete Abr. v. Oppeln
(No. 14). Sein Sohn Sinoyl. s. Strehlen (No. 8), sein Sohn Isaak
unten No. 46,
XLR"
14. Ahraliaui vdii Oppcln klagt am 29. ^Fai 1431 weg-en 65 m. gv..
die er auf die Peiskerwicy/sclien Güter von Thynco Schellendorl' zu
fordern liat (F. Brsl. IV 3e, 1430—1440) und erhielt, durch Urtheil
vom 29. Januar 1432 auf diese Forderang im Ganzen 80 m. gr. zu-
gesprochen (Staatsarchiv daselbst). Am 12. Febriiar 1432 erhält
er die Vollmacht von Franczke (No. 37). Kessil (No. 67) und
Smogil (No. 98), ihre Schivldf orderungen an Nickel Ditterich
vor Gericht zu vertreten ( das. und Cod. dipl. iSiles. IV.
No. 84. 95. S. 49. 51) und bringt in dieser Angelegenheit einen Ver-
gleich zu Stande (das. No. 88. S. 51). Ueberhaupt beschäftigen seine
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sehr häutig die Gerichte in diesen
Jahren. Am 12. März 1440 geliörte er zu den fünf Bürgen, die bei
1000 Mk. Gr. versprachen, dass Mosche von Liegnitz (VIF. 2) sich pünktlich
zu Gericlit stellen werde (Stadtarcli. Lib. sign., p. 5). Ebenso bürgt
er für die i'ichtige Gestellung einiger anderer Juden (das. p. 18). Im
.lahre 1442 war er Ältester der Judenschaft (Stobbe in Z. VIII. S. 451)
und ist vermuthlich derselbe, der als Vertreter der .Fudenschaft. mit
anderen zusammen, am 18. Novbr. 144(5 einen im Jahre 1450 auf die
gleiche Dauer verlängerten Sduitzbrief auf vier Jahre vom Rath er-
hielt (Lib. sign. p. 109. 122). Am 28. Febr. 1449 bürgt er dafür, dass
der Jude Elfraym (30) si(;h zu Gericht stellen werde (Lib. sign. 1449,
]). 1). Am 7. Novbr. 14.52 wird ein Urtheil gefällt in seinem Rechts-
streit über den Nachlass des Hans (tIocz. von dem er .50 und 1-52 ung.
Gld. auf die Güter Budestowitz und Schelkaw zu fordern hat (Staats-
archiv F. Brsl. rV oe 1450—1458). Die weiteren Verhandlungen finden
am 9. Januar, 20. Febr. und 10. April 1453 statt (Staatsarchiv das.,
vgl. Stadtarchiv Lib. sign., p. 85. die Eintragung vom 14. Septbr. 1452).
l'eber die.selbe Angelegenheit handelt auch RGA. Jacob Weil 153. 154.
Hr ist gewiss einoi' vdu den drei A1ir.. an welche diese RGA.
(vgl. 1.52) adressirt sind. Für eine Einigung, die er zusammen mit
Smohel erzielt liat. erhält er am 2. .luni 1452 ('inen Antheil an zehn
Gld. ung. (Lib. sign., p. (59). In seinem Besitz belinden sich 1453
Scluildbriefe von Nickel Ditrich über 3 m. gr. bem. (Stadtarcli. K. 17 b,
2. p. 5). von Flans Glocz und Hedwig seym weyp übei- 44 ung. gold. (p. (5)
und über 108 vng. gold. (p. 8) und Schöppenbriefe über 9 m. gr., die
ihm Nirkla.s Zachse und Niklas Stolzcke scliuldeten (p. 10). Vgl. ferner
Stadtarchiv K. 17 b. Heft 1, p. (ibft\ Er gehörte zu den Märtyrern xuid
war l)escbuldigt. die Büchse mit den Hostien in die Synagoge gebracht
inid dort die Ho.stien gepeitscht zu haben (MPH = Mon. l'ol. Hi.st.. IIF.
787). Vielleicht identisch mit Abr. b. Jeh. (No. 9) oder Abr. '"-iniSS (No. 8).
Kr beirathete die Wittwe Abr.'s von Münsterberg (Stadtarchiv Iv. 17 b,
H. 1, p. 18a).
15. Rote Abraham bürgt am 12. Miiiz lll(» mit anderen Juden liir das
])üiiktlicbc F']r.scl)einen des Mosche von Liegnitz (VII. 2), und am
9. Fel)rnar 144>i ebenso für dasjenige der Mosche judymie (No. 83) zu
einem gerichtlichen Termin (Stadtarch. Lib. sign., ]). 5. 33). Vielleicht
war er der .Schwager Mosches von Liegnitz (O. 83). Vgl. Rote Meyer
(No. 45).
XLV
16. AbramEiissia (t5''D1"l D"iiK), also vernuithlieli aus Eeiissen. ein Mann
von glänzender Begalamg und lockeren Sitten, reiste ninlier und voll-
zog Ehesclieidtuigen iind andere eherechtliclie Acte, oluie von Jemanden
dazu autorisirt zu sein. Jacob Weil, der glaubt, ilm in Augsburg
(vgl. Stern III, 327 f.) kennen gelernt zu haben (vgl. RGA. 85. 128)
und Isserlein (Pes. 255) erklären übereinstimmend seine Ritual-Ent-
scheidungen und Handlungen für unwirksam. Er muss in Breslau
oder in dessen Nähe ansässig gewesen sein, da Weil und Isserlein sich
an den Breslauer Eabb. Jochanan (No. 60) wenden.
17. Abraham von der stregiu (Striegau), „ffochs Abr. sust" genant
(Stadtarchiv K. 17 b, H. 5, p. 6a) scluüdeten 1453 Hans Bolko czu poschke
und Cmirad Sulcze von CTra\vnaw 10 Mk. und 1 Vierd. b. gr. (Stadt-
archiv K. 171), H. 2, p. 9).
18. Swarczabraliam war der Eigen thümer von 17 grossen und kleinen
cantari (Trinkgelässen), die 1453 im Hause des .luden .Jona gefunden
Avurden nach Aussage von dessen Frau Hester, No. 35 (O. 82).
19. Abrahammyne machte 1431 verschiedene Geldfordermigen vor
Gericht geltend. Einmal lieisst sie Nachlynni Abrahammyne (St.-A.
F. Bresl. IV 3 e 1430 — 1440). Vielleicht Wittwe eines der genamiten
Abr. {ßo. 3-18).
20. Baruch bekennt 1440 (ohne Datum), die 43 m. gr., die ihm Herzog
Kanthner (III, 15) schuldig war, empfangen zu haben (Stadtarch. Lil).
sign., p. 143).
21. Benisch, Stiefsohn des Isaak (No.44). hatte zusammen mit seinem Stief-
vater 1453 eine Schuldforderung von 3 Mk.b.gr. an Hans Seidel kretczmer
czur kartschaw (K. 17 b, 2, p. 1) und besass Schöppenl)riefe über 2 Schock
gr., die ihm Nickel von Glage und 8 m. gr. mid 1 fert, die ihm
Siegmund scholtz von Heydrichsdorff schuldig war (das. p. 1.3).
Vgl. auch No. 63.
22. Caiphas, Schwager Abrahams von Munsterberg (No. 13), gehört 1453
mit anderen Juden zu den Gläubigern des Judas von targowicz, der
diesem 7 m. b. gr. schuldet (K. 17 b, 2, p. 1) und nebst seinem Schwager
und dessen Bruder Ussiel (Nr. 105) zu den Gläubigern des Cuncze v.
Rachnaw, der diesen zusammen 50 ung. Gld. schuldet (das. p. 9).
23. Chabjah [= Rechabjah] b. Manoach imd seine Gattin Nechamah
erhalten am 3. Mai 1451 von Pinchas b. Meir und seiner Frau
Menuchah eine GeneralqTiittung üT)er alles Geld und Gut, dass diese
ihnen zur Aufbewahrung gegeben und nun zurück erhalten h.aben (Urk.
Liegn. Stadtarch. Mitth. von Sammter (1868), S. 121 ö". Z. IX, 125).
Vielleicht war Abr. Menlyn (No. 6) sein Bruder. Vgl. Anh. IV, No. 2.
24. Chanen gehörte 7. Novl)r. 1452 zu den Juden, die in einem Rechts-
streit eine Forderung an Catharina Guntlier Rychterinn geltend
machten und hatte am 9. Januar 1453 mit der Beklagten den 4. Terniin
(St.-A. F. Bresl. IV 3e 1450—14.58). Vermuthlich identisch mit dem
Chanina, von dessen Eechtsstreitigkeiten voi- dem Ral)1)iner R.
Jochanan in den Pes. des Isserlein 2.54 die Rede ist.
Chanina sträubte sich, zur Entscheidung einer Rechtssache
zu Gericht vor R. Jochanan zu kommen und erhielt, weil seine Heim-
XI, VI
kein- niclit get'alirlos sei. Eecht von Isserlein (Pes. 254). Er ist avoIiI
identisch mit Chanen (No. 24).
2ö. Channar oder Channae hesass 145:) ciucii S(lml(ll)ii(>l' ülicr 7 ^JU.
auf die Reimschellynne (St.-A. K. 171). 2. p. 12).
2(). Cuschniann besass 1453 einen Schiildhricr ül.cr 20 in. h. <ir. ;uit'
Herzog Ludwig zn Ohliiu und ühcr lö m. ;iul' !l(iiirich W'vjhm- (St.-A.
K. 17 h. 2, ]). (i).
27. Czacliuv i;i.s forderte 14ol von Mulich Scliellendorf 5 ni. gr.. wciclic
der Schuldner abläugnet. und liat im Jalire 1432 zahlreiche gerichtliche
Termine mit seinen Schuldnern in seinen Geldgeschäften (St.-A. ¥.
Ersl. IV 3e 1430—1440). Von seinem Schuldner ^Marcus Beckcnsloer
vor geistliches (lericht gefordert, giel)t er die.seni am 14. Juni 1415
ein Buch „Rhetoricam ynne haldende- zurück und dazu 71/0 (ild. luig.
haar und erliält dafür das Versi)reclicn. diiss vv nunmelu- vor jeder
Klage vor weltl. und geistl. (iericht frei l)leil)en solle (St.-A. Lil). sign.,
p. 85a).
Czacharias. vgl. auch Zacharias.
2K Czornel, Weih des Juden Chussiel (No. 68). sei als Turliter von
Icheis (F. XL 1) Bruder Nehemia (F. I. 10) die ICrl-in Iclicls von
lleiclienbach, hezeugeu acht Juden vor dem Breslauer liatlie. \vorül)er
dieser am 10. April 142() eine Ui'kmide ausstellt (St.-A. Xeue Funde
Or.-Pa]).).
20. David. Sohn Salonios von Brieg (F. II. 2). war einer der acht (iliiii-
higer, denen der Bürgermeister und Eath von Liegnitz am 27. .lanuar
1425 eine Urkunde ül)er 190 Mk. ausstellte (Schirrmacher, S. 341.
No. 55G). Er hesass zusammen mit seinem Bruder Mosche (82) einen
1427 vom Herzog Bolko von Oppeln ausgestellten Schuldl)rief ((). 81)
luid 1431 einen vom Breslaiier Eath ausgestellten (ieleithrief (StohlK-.
Z. VIII, 154). Vgl. No. 82.
30. Effraym soll sich Ostern 1440 zu einem gerichtlichen Tenuin ein-
finden. Dafür ühernehmen Ahr. von Oppeln (No. 14) und ]\leyer (No. 74)
am 28. Febr. 1449 die Bürgschaft (Lih. sign., p. 1). An einem Schuldhi-ief
üher 3 Mk. auf Hans Stosch hat er 1453 (zusammen mit seinem Sohne
Abraham [No. G] luid Aaron voii Strehlen (No. 2) Antheil (Stadtarchiv
K. 17 b, 2. p. 4).
Eleasar s. No. 71.
31. Elias |Helyas] begegjiet mau Jiäuhg in den Ijandesgerichtsprotokelien
(F. Bresl. IV 3e) im Jahre 143fi in Beclitsstreitigkeiten. die t'r in
(leldgesdiäften anhängig machte. Im .lalire 1H^8 Avar er unter dem
Verdachte, von einem falschen Schuldl)riel'e (tehrauch gemacht zu
haben, verhaftet, luid wird gegen Bürgschaft einiger Honoratioren
entlassen, niwhdem er am 18. Juli 1448 mit seiner Frau .Miriam (77 1
und .seinem Vetter Isaak (No. 44) sicli ver])tlichtet hatte, für etwaige
Scliiulen. die den Bürgen erwa<'hsen könnten, einzustehen (Lih. sign.
]). 18). Das Inventar der (Jegenstiinde. die sich 1453 in seinem Hause
linden, darunter 18 grosse und kleine Iiehr. Bücher, enth. das Stadtarch.
K. IIb. gedruckt bei O. 8t). Ihnen gehörten (zusammen mit seinem
Vett«r .Tacob, No. 49) ein Schuldbrief auf Jeronimus Tilchin und Sigmund
von der awe über 10 vng. Oold und ein Scliö])penl)rief über 1 Mk..
XLVII
die er von Peter Rotkegel zu fordern hat (8tadtarch. K. 17b. 2. p. !J. 18).
Ob der Zins von 1 Mk.. den eine gew. Katharina lebenslänglich auf
das Haus des Elyas Bedirmaimes zu fordern hat, und den sie dem
Nonnenkloster zu St. Jacob auf dem Sande am 22. Oktober 1456 ver-
schreibt, sich auf diesen Elyas bezieht (St.-A. A. 62. No. 19) lasse
ich dahingestellt sein.
32. Helyas Swarcze gehört zu den acht Juden, die für das pünktliche
Erscheinen des hinkenden Isaak (No. 47) imd des Isaak Jacob (No. 44)
im Jahre 1440 Bürgschaft leisten (Lib. sign., p. 18).
33. Esra, ein Angestellter Kussiels (No. 68) starb bei der Ausführung
eines Aiiftrages seines Brotgebers eines geAvaltsanien Todes. Jacob
Weil legt dem Dienstherrn ans Herz, zur Busse zu fasten und für
die etAva hinterbliebenen Waisen angemessen zu sorgen (RCIA.
J. Weil No. 125).
34. Esther [Hesther]. Frau des Abraham von Münsterberg (No. 13)
und nach dessen Tode die Erau Abrahams von Oppeba (No. 14) wird in
dem ihrem Manne am 8. Juli 1438 auf zwei Jahre ausgestellten
Schutzbriefe des Breslauer Eathes erwähnt (Stobbe in Z. VIII. 156 ff.).
Dem Marcus Beckensloer gab sie, als ihr Mann vom König
Albrecht 11. 1439 gefangen gewesen war, 30 Gldn. für eine ihr in
Aussicht gestellte Fürsprache bei der Königin und dem Eathe
(das. 451). Am 9. Septbr. 1440 erhielt sie eine Bestätigung, dass die
Stadt Neisse ihr und ihrem Sohne Smoyl (99) 1000 ung. Gld. schuldig
geblieben sei und diese mit 10% verzinsen woUe (das. 445) und am
30. Novbr. 1442 erklärt Smoyl, dass er mit dem Abkommen zwischen
seiner Mutter und seinem Bruder Isaak (46) einverstanden sei und sich
jedes Einspruches enthalte (Lib. sign., p. 106). 1453 fand man einen
Schuldbrief auf Grand dessen Paulus Erasmi ihr 18 Gld. schuldete
(Stadtarch. K. 17b. 2 p. 12. Vgl. auch das. 1, p. 18a).
35. Ester, Frau des Jonas (No. 62). sagte bei der Aufnahme des Inven-
tars im Hause ihres Mamies 1453 ans. dass 17 daselbst gefundene
Trinkgefässe (cantari). grosse mid Meine, dem Swarzabraham (No. 18)
gehören (O. 82).
36. F ochset, angeblich einer der Bre.slauer Märtyrer des Jahres 1458
(:MPH. III. 788).
37. Franczko. Sohn (?) d. Al)r. (7). quittirt am 17. Oktober 1430 dem Stefian
Peske über den Antheil an der Schuld von 5 Mk. Gr. und 6 gr.. die er von
ihm und Anderen zu fordern hat (St.-A. F. Bresl. IV 3e). Am 29. Mai 1481
wird der Termin in Angelegenheit seiner Schuldforderung an Sigism.
Landisloth verschoben (das.). Am 12. Febr. 1482 ertheilt er mit zwei
anderen Juden dem AI)]-, von Oppeln (14) Vollmacht zur Vertretung seiner
Fordermig auf Nickel Ditterich (das. vgl. Cod. dipl. Siles. IV. S. 49f..
No. 84). am 27. Januar 1438 kommt ein Vergleich zwischen ilini und
Barbara Ditterichynne zu stände (das. S. 51. No. 88), nachdem ein auf
den 1. April 1432 festgesetzter Termin verschoben war (das. No. 85).
Er gehörte zu dem Konsortium, dem Franczke Dompnig am
7. Januar 1483 bekennt 285 Uk. b. gr. poln. Zahl schuldig zu sein
(St.-A. F. Bresl. IV 3e). Am 2. März 1434 beschwert er sich über
Yppo (No. 106). der ihn l)edroht ha1)e, mit dem Bemerken, dass er etliche
\LVII1
Herren im Rathe habe, die ihm gegen um beistehen werden (Stobbe
Z. "\T;II, 158). Im Jahre 1451 hat er in Angelegenheit seiner Geld-
fordernngen am 6. Juli, 5. und 19. October und 2. November sieben
verschiedene Termine, in denen theüs die Verhandlung verschoben.
theils zu seinen Gunsten entschieden (das.) wird. Im Jahre 1453 wird
ein Schöppenbrief gefimden, auf Grand dessen Dorothea Heydemann
ihm 16 Mark schuldig war (Stadtarchiv K. 17b, 2, p. 11), ferner
Schöppenbriefe auf Hanuskewynne die Sattreicherynne über 5 Mk. auf
Niclas .... weis über 5 Mk. und auf Georg Honmuth über 16 Schock
(das. 10. 11).
38. Franczkejudynne, vielleicht Frau des Franczke (No. 37), die aber
auch auf ihren eigenen Namen Handel getrieben zu haben scheint-
Dir schuldete Hans Tewfel und seine Frau Katharina im Jahre 1447
die Summe von 22 ung. Gld. und verspricht, in drei jährlichen
Raten Zahlung zu leisten (Lib. sign., p. 16), und ihr xuid ihrem Eidam
Abraham (No. 7) schulden Günther Richter und Frau 58 Mk.
am 28. März 1452 unter Verpfändung ihrer AUode in Kl.- Schmolz.
Im Jahre 1453 besass sie einen Schuldbrief auf Katharina Tewfellyiuie
über 32 ung. Gld., Schöppenbriefe auf Hanns von Norimberg über
1 Mk., Hedwig BymerjTine (?) über 3 ISIk., auf Anna Freudeuwaldynne
über 5 Mk., auf Peter Hoffmann über 12 M. (Stadt- A. K. 17b, 2.
p. 9. 10. 11).
.39. Franczke Meisner besass 14.53 einen Schuldbrief auf Hanns
Lobschitcz über 35 Mk., einen Schöppenbrief auf Jacob Heringer und
seine Frau über 8 Mk. (Stadt-A. K. 17b, 2, p. 8. 11). Vgl. Abr. Meisner
(No. 11).
40. Weisse [Feisch?] Franczke erhielt am 27. April 1425 für sich
und sein Haus vom Rath das Recht, in Breslau zu wohnen, frei von
allem Geschoss imd allerlei Beschwerungen unter den Bedingungen,
dass er [bei der Stadt?] Recht geben imd nehmen soll. Die Dauer des
Aufenthaltes ist nicht bestimmt (Stobbe Z. VIII, 356). Er gehört am
10. April 1426 zu den Zeugen, die über die Verwandtschaft Kussiels
mit Ichel von Reichenbac-h Auskiuift geben (R.-A. Neue Funde).
41. Hen, Hendel (bnrrn, Isserl. Pes. 260), Handelin (pbn:n. das. 261)
machte 7. November 1452 eine Schuldforderung auf Johann Radagk
geltend (St.-A. F. Bresl. IV 3 e 1450-58). Sie war die Wittwe des
R. Paltiel Y"- und sträubte sich nach dem Tode des Mannes, fremde
Deposita, besonders diejenigen des R. Jochanan. der in Breslau rabb.
Functionen vollzog (No. 60). herauszugeben, obwohl selbst ihr und
ihres Mannes Oheim R. Jechiel "'2 (No. 59) den Gegnern Recht gab.
Isserlein verbietet ihr, sich zu verheirathen oder irgend welche
Winkelzüge zu machen, bevor die Angelegenheit nicht in Breslau von
R. Salomo (No. 91) oder in Schweidnitz von R. Pinchas (das. No. 17)
entschieden sei (P.-J. 200. 261).
42. Hirsch. Ihm verspricht am 11. Septbr. 1431 Tytterich Runge Bürge
zu sein für eine Schuld an Niklas Weinewicz (St.-A. F. Bresl. IV 3 e
1430-40).
43. Ichel oder Michil hat am 5. Decbr. 1430 gerichtlichen Termin wegen
seiner Geldforderung an Otto Studelicz von Galow, worüber die Ver-
i
IL
handlung diesmal und am 29. Mai 1431 sowie später noch einmal ver-
schoben wird. Im Jahre 1432 kommt er häufig in verschiedenen
Kechtsstreitigkeiten vor. Am 3. Dechr. quittirt er als Bevollmächtigter
des Kusman von Schweidnitz (XIII, 14) über die Geldschuld der Mar-
garethe, Frau des Nickel Dirschkowitz. Am 30. Mai 1445 giebt er dem
Caspar rewber, der ihn vor etlichen Jahren wegen eines angeblich ein-
behaltenen Pfandes vor geistliches Gericht gefordert hatte, 2 Gulden
gegen das Versprechen, ihn unbehelligt za lassen (Lib. sign., p. 83).
44. Ysaak kommt 1436 in Rechtsstreitigkeiten wegen Geldforderungen
in Höhe von 20-40 Mk. mehrfach vor (St.-A. F. Bresl. IV 3e 1430—40).
Im Jahre 1440 leisten Abr. v. Oppeln (14) und einige andere Juden lür
das pünktliche Erscheinen des Isaak, Jacobs son, Bürgschaft (Lib.
sign., p. 18). Im Jahre 1446 bekennen Paul Geiske und sein Eidam,
ihm 40 nng. Gld. und 20 Gr. schuldig zu sein (das. p. 109). Am
18. Juli bürgt er für seinen Vetter Helyas (No. 31) zusammen mit
dessen Frau Miriam und wiU für alle Schäden aufkommen, welche
durch die vorläufige Enthaftung seines Vetters entstehen könnten
(Lib. sign., p. 18). Ebenso bürgt er mit Anderen dafür, dass in demselben
Jahre Moschynne Jüdin (83) sich pünktlich zu einem Termine stellen
wird (das. p. 36). Am 21. Juni 1448 ist er einverstanden mit den
Ratenzahlungen, in welchen Dyrand Reibnitz ihm und anderen Juden
64 Mk. Gr. und 10 Mk. Heller bezahlen will (das. p. 33). Am 14. März
verspricht Vincenz von Seybota, ihm 2 Mk. zu zahlen, und am 7. Novbr.
1452 gehört er zu den Gläubigern der Catharina Günther Richterinn
(F. Bresl. IV 3e). Am 22. Decbr. 1452 ist er (Isaac, etwenn Jacob
Juden son von Breslaw) Bürge für Smohel (99i, Sohn Abrahams von
Münsterberg, in einem Rechtsstreit, den dieser mit dem Bischof von
Breslau hat (Lib. sign. p. 116). Er gehörte angeblich zu den Märtyrern
des Jahres 1453 (M.-P.-H. III. 788). In demselben Jahre finden sich
in seinem Besitze Schuldbriefe auf Hans Seydel kreczmer czur
Karthschaw über 3 Mk. b. Gr. (zusammen mit seinem Stiefsohn
Benisch oben No. 21), auf Caspar Stolcz (zusammen mit Jacob) (49) über
20 ung. Gld. und Schöppenbriefe auf die Sigmundynne über 24 Gld.
und Sigmund Moler über 22 Gld. (Stadtarch. K. 17b. 2, p. 1. 5. 12). Er war
wohl der Sohn eines der unter No. 51. 52 Erwähnten. Es ist auch mög-
lich, dass er die Wittwe von Kussiels Bruder Jacob (No. 49) heii-athete
und dadurch der Stiefvater desjenigen Benisch, der auch unter dem
Namen Neulig erscheint, geworden ist. Dann müsste angenommen
vrerden. dass Benisch (No. 21) mit Neulig (No. 85) identisch seien.
45. Isaak. Ein ihm und seinem Schwager Abraham (No. 3) gehöriger
Schöppenbrief über 40 ung. Gld. auf Niclas Rhedendorf ^wurde 1453 ge-
funden (R.-A. K. 17 b, p. 10).
46. Isaak, etwenn Abr. Juden son von Monsterberg (No. 13), hat
mit seiner Mutter Hester (34) ein Abkommen getroffen. Smoel (99),
sein Bruder, erklärt 30. November 1442, dass er damit einverstanden
sei und weder bei jüdischem, noch bei christlichem Gericht dagegen
Einspruch erheben werde (Lib. sign., p. 106). Am 24. November 1451
findet zwischen ihm und Nickel und Heincz Gregorsdorfif. Söhnen
Peters von Gregorsdorff, eine Auseinandersetzuag über an ihn bereits
bezahlte Schulden und über iiateji. iu denen der Rest zu zahlen ist,
btatt (das. p. 100).
47. Der hinkende Isaak soll sich 1440 dem Gericht stellen. Abr. von
Oppeln (14) und andere Juden bürgen für sein pünktliches Erscheinen
(Lib. sign., p. 18 .
48. Ysrahel Jude. Bote des Salomo Jude von Pognonia; erhielt vom
Kath am 16. August 1445 1 Mk. Heller und später noch 2 Mk. (St.-A.
Libcr rationum civ. Wrat. de anno 1445)- Im Jahre 1453 fand man
einen ihm gehörigen Schuldbrief auf Nickel Ditrich über 11 m. bem.
gr. und Schöppenbriefe auf die alte ge3''serinne über 4 Mk. und auf
Xiklas Melczior über 4 Mk. 1 Vierd. 2 Schock (Stadtarchiv K. 17 b,
2. p. 7.10). Auch hiess einer der angeblichen Hostienschänder Israel
(MPH. in, 788). (Vielleicht 2 oder 3 verschiedene Personen.)
49. Jacob. Sohn des Benisch, genannt Kessel (F. Bresl. 3) und Neife des
Elias (das. 5). älterer Bruder des Kussiel (unten Xo. 68) und Merkel
(No. 76) und Vater des Joseph (Xo. 64) und Xeulig i No. 85). Er ge-
hörte bereits 1414 zu dem Consortium. an dessen Spitze sein Vater
stand, dem gegenüber die Stadt Brieg die Bürgschaft für eine Schuld
\on 780 Mk. des Herzogs Ludwig von Brieg übernahm (Orig. St.-A.
V. 20): sowie 1416 (zusammen mit dem Vater und Oheim) zu den
Gläubigern der Stadt Breslau über 106 Mk. Gr. und (zusammen mit
dem Oheim) über 203 Mk. Gr. (Stobbe Z. VI. 354). Am 3. März 1418
zahlt er (mit dem Oheim zusammen) 37 Mk. an Lenhard Richard
anf eine Schuld Icheis von Reichenbach (Stobbe Z. VII. 185) und
am 10. März wird Lenhard Richard seiner gesammten Bürgschaft
ledig (das. 186 . vgl. die Eintragungen für dasselbe Jahr und das
Jahr 1419 s. v. Elias F. I. 5). Später scheint er nach Schweidnitz
(s. das. G. XIII, 12) übergesiedelt zu sein. Am 15. September
1434 lebte er nicht mehr (Stobbe Z. VIII. No. CLXV). Unter den
1453 in Breslau mit Beschlag belegten Schuldbriefen fand sich einer
über 5 Mk.. die Xickel Uittrich, Bui-ger czu Breslaw. Kussiel Juden
czu Breslaw und Jacob soym Bruder schuldig war (Stadtarchiv
K. 17 b. 2, p. U) und einen über 10 vng. Gld.. die Jeronimus Tilchin und
Sigmund von der awe Jacob Judin und Elias seym Vetter schuldig
war (das).
50. Jacob. Am 17. Xovbr. 1450 einigt sich Ambrosius Falbendienst mit
ihm. in welchen Terminen er ihm die 26 oder 33 ung. Gulden und
die 2 Viertel Wein, die er üim schuldet, bezahlen will. Auch Joh.
Scultt de Saboloth einigt sich mit ihm über die Bezahlung von 4 Mk.
(St.-A. F. Bresl. IV 3e 1450-1458). Am 31. Aiigust 1451 wird ein
Termin in seiner Rechtssache gegen Peter Pawzeken verschoben. Am
7. Xovbr. 1452 wird die Entscheidung über eine Forderung, die er (Zus.
mit Isaak (44) und Chanen > (24) auf Catharina Günther Richterynne
hat, wegen der Aussic t auf gütliche Einigung vorläufig ausgesetzt.
Wegen seiner Forderung von 110 Gld. ung. au den Xachlass des Hans
Glocz wird entschieden, dass er sich von den Gütern Budostowitz
und Sclialcaw bezahlt nuichen kann (St.-A. das.). Am 0. März 1453
wird dii9 l'rthcil wiederholt bestätigt idas. >. Das Inventar ül)or die
bei ihm 5. — 7. Mai 1453 beschlagnahmten (iregenstäude. entli. K. IIb,
LI
gedruckt bei O. 82. lliiu gehörten wohl aiu;h die Öchuldbriefe auf
Hans Steinkellir über 8 Mk. b. Gr. (K. 17b, 2, p. 8), auf Hans vilhewir
und nicklas potcze von hossimplacz über 4 Mk. Gr. (das. 9). und
Antheile an den Schuldbriefen auf Petcze Efraw, pawl Geyske vnd
Hanns broter (zusammen mit Mosche judin .... seim Vetter) über
9m.gr. und auf Paternickel (zusammen mit Salomo) auf 38 ung. Guld.
(das.J sowie der Schöppenbrief auf Stankynne über 4 m. (das. p. 12).
Vielleicht ist er mit dem „Jungen Jacob", der am 12. März 1440 zu
den Bürgen für die rechtzeitige Gestellung des Moscho von Liegnitz
(G. Yll. 2) bei 1000 Mk bem. gr. Strafe (Lib. sign. p. 5) und am
28. Febr. 1449 für die rechtzeitige Gestellung des Franczke (ol)en 37)
zum Gei'icht gehört hat (das. p. 3).
51. Jacob gehörte zu den Zeugen, die von dem Breslauer Eath am
10. April 1426 eine Erklärung über die Verwandtschaft Czornels (28).
der Frau Kussiels (68), mit Ichel von Reichenbach (F. XL 1) abgeben
(Stadtarchiv, Neue Funde Or.-Pap."».
52. Jacob, ein anderer Jude, der in derselben Angelegenheit Zeugniss
ablegt (das.i.
53. Jacob Mossze gehört, oder, wenn zwei Personen gemeint sind, ge-
hören angeblich zu den an der Hostienschändung- in Breslau be.
theiligten Juden (MPH. III. 788).
54. Jacob von Reichenbach gehörte ^ nebst Aarou von Strehlen und
Jacob, seinem Vater. Vgl. G. XIV, 1. .")) zu den Gläubigern des Ticze
von Podegaw. Nickel bursnitz und Gunczel bursnitz. Der Schuld-
brief über 5 Mk. und 1 Vierd. prager Geld wurde 1453 in Breslau
gefunden (Stadtarchiv K. 17 b. 2.p. 3i.
55. Jacob. Salomons son. hat einen bei ihm von Peter Weisholz
versetzten „Golden Eogk" verkauft. Der Eigenthiimcr erklärt am
11. August 1451. dass das mit seinem Wissen geschehen sei. und wird
vom Gläubiger, nachdem er erklärt hat. dass er die Rechtmässigkeit
der Handlung gegen Heinze Stosche vertreten wolle, aller Schulden
für ledig erklärt. Er war der Sohn des Rabbiners (No. 91) und fiel
als Märtyrer (MPH. III, 787 f.).
Der Junge Jacob vgl. Nr. 50.
56. Swarcze Jocob „item 1 flor. vng. Sw. J.. nuncLus Cussiel Judei pro
feria X. infra octavas Corporis", heisst es in einer Steuer-Tabelle vom
Jahre 1445 (Stadtarchiv Liber rationum civ. Wrat. de anno 1445)
mit der Ueberschrift „Pro antiquis consulibus".
57. Jacob Judynne besass 14.53 einen Schöppenbrief über 4 Mk.. die
Jorge teperynne ihr schuldete (K. 17 b. 2. p. 12). Vielleich tidentisch mit
58. J er lein Jacob Judynne. die 1453 einen über 3 Mk. lautenden
Schöppenbrief auf Nickil Heynriclis swester besass (K. 17 b, 2. p. 13;.
Wahrscheinlich die Frau eines der erwähnten Jacobe,
59. Jechiel Kohen Zedek (f'T) war der Erste der „Vier" (S. 70, No. 5)
in Breslau, an welche Jacob Weil sein RGA. No. 152 adressirte. Er
war der Oheim der Frau Heu (No. 41) und von deren Gatten Paltiel
J"3 und stand allgemein in so hohem Ansehen, dass Isserlein
(P. 260. 261) geneigt war, seiner Darstellung ohne Weiteres Glauben
zu schenken.
LH
60. Jochanan war ein Gelehrter von Ruf, der rabbinisclie Functionen
vollzog und Jünglinge in der Halacha unterwies. Vgl. Jacob Weil
RGA. 85—88. 128. 185—86 und Isserlein Pes. 57. 58. 254. 255. 260-66.
Das Weitere im Text.
61. Johannes Musche hatte wegen einer Geldforderung einen Termin
in einem Rechtsstreit mit Caspar Stolcz, der wegen der Aussicht auf
einen gütlichen Vergleich jjwischen den Parteien am 15, Mai 1453
verschoben wird. Es ist der letzte vor der Judenaustreibung ver-
handelte Process (F. Bresl. VI 3e 1450—56). Der Name begegnet
hier zuerst, während mit demselben C. Stolcz vorher ein häufig er-
wähnter Jonas (No. 62) processirte. Sollte dieser Jonas im ersten
Schreck die Taufe genommen haben?
62. Jona kommt 1436 in den Landesgerichtsprotokollen (F. Bresl. IV 3e)
öfter mit geringeren Geldforderungen an Christen vor. Im Jahre
1452 hat er mehrere Termine wegen einer Forderung von 15 ung.
Gld. nehst Kosten und in derselben Angelegenheit noch am 9, Januar
und 6. März 1453. Wegen seiner Forderung an Caspar Stolcz hat er
am 10. und 24. April 1453 gerichtliche Verhandlungen, während am
15. Mai 1453 Johannes Mussche (No. 61) in derselben Angelegenheit
auftritt, vielleicht dieselbe inzwischen im ersten Schreck getaufte
Person. Am 5.-7. Mai wurde bereits ein Inventar der in seinem
Hause mit Beschlag belegten Gegenstände aufgenommen (0. 81).
Ihm gehörte 1453 ein Schuldbrief über 6 fert auf JNiclas Kratcz
und ein Schöppenbrief über 3 fert auf Elenberg (?) die Messerine
(Stadtarchiv K. 17b, 2, p. 7. 10).
Seine Frau Ester oben No. 35.
63. Jordan. Ihm schuldete der Schneider Peter Lobedaw 13 Firdunge
Heller und erklärt am 17. Decbr. 1445 die Schuld bis Mittfasten 1446
bezahlen zu wollen (Lib. sign., p. 120b). Im Jahre 1447 schulden ihm
(und Benysch. viell.No.21) Hans Tewfel und seine Frau Katharina 22 ung.
Gld. und versprechen Zahlung in drei Jahresraten (das. p. 116). Vom
Nachlass des Hans Glocz fordert er 1452 die Summe von 130 ung. Gld.
in Vollmacht des Juden Sneman (101) und erhält dieselbe am 6. März
1453, sowie eine eigene Forderung von 110 ung. Gld. auf denselben
Nachlass zugesprochen, während die Entscheidung Avegen seiner
Forderung an Joh. Letthener wegen der Aussicht auf gütliche
Einigung der Parteien verschoben wird. In seinem Besitz befinden
sich 1453 ein Schuldbrief über 12 Gulden auf Hans Glocz und
Schöppenbriefe über 26 imd 64 ung. Gld. auf denselben (Stadtarchiv
K. 17b, 2, p. 8. 11).
64. Joseph begegnet in den Jahren 1431 — 1433 mehrfach in Rechts-
streitigkeiten wegen Geldforderungen an Malich Scheindorf. U. A.
geh(>rt er zu den Gliiul)igern des Franczke Dompnig und Avird dabei
ein Vetter Kussiels (No. 68} am 7. Januar 1433 genannt [F. Bresl. IV. 3e
1430—1440). In den Schutzbrief, den am 15. Septbr. 1434 Kussiel
für die Zeit, in der die Stadt ihm Creld schuldet, erhält, ist er nebst
.Neulig (No. 85) .Juden, Ben(>sch genannt, etwenue Jacob Juden seines
[KussielsJ Bruder .sonen" eingeschlossen (Stobbe Z. VIII, 158). Vgl
oben F. I, 3. 5 imd G. I, 49. 68. 85.
Lin
65. Josna gehört zu den 1453 verhafteten Juden. Das Inventar über
seinen wenig reichlichen Besitz enth. Stadtarchiv K. IIb, mitgetheilt
bei 0. 81.
66. Kaulo, Famulus b. Meyer (74), gehörte zu den Opfern des Jahres 1453
(MPH. III, 787 f.). Er sollte seinen Herrn bei der Uebergabe der
Hostien an den Sohn des Rabbiners begleitet haben.
67. K es Sil hatte eine Forderung (zusammen mit Franczke, No. 37), an den
Bürger Landisloth, über welche 1431 verhandelt wird (F. Bresl IV, 3e)
und machte am 12. Februar Abraham von Oppeln (No. 14) zum Vertreter
seiner Forderung, die er gemeinsam mit Franczke und Smoyl (No. 98)
hatte, an Nickel Ditterich (das. und Cod. dipl. Sil. IV, S. 49, No. 84).
(Vgl. Benusch F. I. 3.). Am 27. Januar 1433 kam es zu einer Einigung
zwischen Barbara Ditrichynne und Abr, von Oppeln (Cod. dipl. Siles. IV,
S. 51, No. 88).
68. Kusslel [= Jekuthiel b. Benusch], das reichste Mitglied der Ge-
meinde, der Solm ßenusch's (F. I. 3), der Gatte Czornels (No. 28),
der Nichte Michels von Reichenbacli (F. XI, 1). Am 27. Januar 1425
leiht der ßath von Liegnitz von einem Consortium, dem er und seine
nächsten Verwandten angehören, 190 imd 300 Mk. (Schirrmacher
S. 341 f., No. 5561). Am 9. Septbr. 1427 erklärt er (für sich und
Salomon, No. 91), dass er den Theil der 500 Mk. von der Schuld des
Goldberger Herrn, für welchen Heincze Pranant der Bürge ist, bezahlt
erhalten habe (Stobbe Z. VII, 361). Im Jahre 1430 und 1431 machte
er verschiedene Forderungen für sich und Andere vor Gericht geltend.
So z. B. schuldete Franczko Dompnig ihm laxit einem Schuldbrief
vom 31. März 1433 allein 285 Mk. (F. Bresl. IV 3 e 1430- 1440). Am
15. September 1434 erhält er für sich und seine Angehörigen das
Recht, so lange, als die Stadt mit ihm Geldgeschäfte macht, unbe-
hindert in Breslau zu wohnen (Stobbe Z. VII. 158). Am 30. März
1435 muss er wegen der ihm widerfahrenen Misshandlung Urfehde
schwören (Stobbe das. RGA. J. Weil No.53j. Vgl. auch die Notiz über
seinen Nuncius Swarcze Jacob (oben No. 56). Jacob "Weil war
sein Gewissensrath. Er ertheilt ihm Auskünfte in den RGA. 34—37
und 125. Im Jahre 1453 fanden sich Schuldbriefe von ihm auf
Hermann Techant über 1 Schock bem. Gr. und auf Michel Dittrich
über 5 Mk. (Jacob war sein Mitgläubigerj. (Stadtarchiv K. 17 b,
2. p. 7. 9.). Seine übrigen Verwandten vgl. F. ßresl. 3. 5 und
G. Bresl. 49. 76. 64. 85.
69. Lazar war am 2. Mai 1396 Schiedsrichter zwischen Czenko
Domnig und dem Juden Joseph (F. I, 9) und entscheidet, dass Joseph
723 Ducaten von dem Schuldner am nächsten St. Jacobstag
in Venedig zu erhalten habe Stobbe in Z. VII, 341). 1416 ge-
hört er zu dem Consortium, bei dem die Stadt 339 Mk. Gr. borgt
(Stobbe Z. VI, 354). Am 28. Juli 1419 erhält er eine Urkunde da-
rüber, dass Franz Haugvcitz ihm gemeinsam mit anderen Juden
1.50 Mk. schuldig sei (Schirrmacher S.-316, No. 511. Sammter Anh.
S. 567. Cod. dipl. Sil. XIII, 70). Diese Schuld war 1430 noch nicht
beglichen. Am 5. Septbr. und 28. Novbr. finden Verhandlungen des-
wegen statt, und am 5. Decbr. 1430 setzt seine Wittwe Thamar
LTV
(No. 102^ den Frocess fort. Im Jahre 1427 giebt er am 19. Februar als
Bevollmächtigter des Juden Abr. (F. 1, 1) die Erklärving ab, dass er Gregor
von GregorsdoriY bis acht Tage nach Pfingsten wegen einer Bürgschafts-
leistung nicht belangen werde (Stobbe Z. VIT, 360). Im Jahre 1430
klagt er ausser der Forderung von 80 Mk. awt' Franz von Haugwitz
noch diejenigen über 40 Mk. auf Otto von Galow und über dieselbe
Summe auf Joh. Wiltberg ein (St.-A. F. Bresl, IV 3 e).
70. Lazar erklärt am 11. Januar 1441, dass er als Bevollmächtigter des
Abr. Meissner (11) iür diesen von Niclas Guthe eine Bibel-Handschrift und
ein versiegeltes Säckchen mit silbernen Geräthen empfangen habe (Lib.
sign., p. 132). Am 28. Febr. 1449 gehört er zu den Bürgen für das
püiiktliche Erscheinen des Franczke (37) zu einer gerichtlichen Ver-
handlung (das. p. B). Er (oder der Vorgenannte?) war Eigenthümer
des 1453 beschlagnahmten Schuldbriefes über 7 Mk. auf Jeronimus
Tilcher burger czu Breslaw (Stadtarchiv K. 17b, 2, p. 8).
71. Eleasar machte sich einer groben Störung des Gottesdienstes schuldig
und wurde von dem Schweidnitzer Rabbiner R. Pinchas (G. XIII, 17) mit
einer Busse belegt, die er auf sich nimmt. R. Jacob Weil, von den
„Vieren- in der Angelegenheit um Entscheidung gebeten, ist mit der
Mas?regel einverstanden und ordnet nur noch au, dass der Ueber-
treter, weil er öffentlich gefehlt habe, auch öffentlich ein reumüthiges
Schuldbekenntniss ablegen müsse (J. Weil RGA. 152).
72. Loch man hatte im Jahre 1432 häufig Ptechtssti'eitigkeiten vor dem
Laudgericht wegen seiner Geldgeschäfte (St.-A. F. Bresl. IV 3 e).
7.3. Mampe. Ein ihm geöriger Schöppenbrief auf Christoph Creisilwicz
über 12 ung. Gld. wurde 1453 mit Beschlag belegt (Stadtarchiv
K. 17b, 2. p. 12).
74, Meyer war einer der Vertrauensmänner (neben Abr. (wohl No. 14)
von Breslau und Lazar von Schweidnitz. das. 16), zu dessen getreuer
Hand der Schutzbrief des Herzogs Wenzel (VIII, 1) und seiner Frau
Elisabolh für einige Glogauer Juden am 25. Juni 1440 ausgestellt
und 1450 für (luhravi Te.schnischen Autheils erweitert wurde (Mins-
berg I, 320. Berndt S. 8. Lib. nig.. S. 404, No. 118). Am 28 Februar
1449 bürgt er für das pünktliche Erscheinen Effraims (No. 30) zum
Gerichtstage (Lib. sign. p. 1). Im Jahre 1451 macht er vor Ge-
richt Fordei-ungen an Bartuch wegen 3 Gld. und 1 Mk. und an Petor
helt de majori Smolcz wegen 2 Viei'd. geltend und erhält das Ver-
sprechen der Zahlung (St.-A. F. Bresl. TV 3e). Ein Termin in seiner
Angelegenheit gegen Johann Schindel senior wird 1452 aufgehoben
(das.). Er soll angeblich der Anreger der Hostienschändung gewesen
sein (0. 77) und gehörte zu den Märtyrern (MPH. TIT, 787). Er
besas.s 1453 Schöppenbriefo über 5 Mk. von Niclas cralft und seiner
Hausfrau, über 417 Gld. von Tjarencz Steinkeller, über 6 Gld. von
Cri&tofl' f.'reisilwicz und über 7 fert von der Werselynne Heringerynne
(Stadtarchiv K. 17b, 2, p, 10. 12. 13). Er gehört übrigens auch zu den
drei Deputirten der Judenschaft (neben Abr. und Sneraan), denen
der IJatli am IS. Novbr. 1446 das Geleit auf vier Jahre für sie und
alle mit Scliutzbrir-fen versehenen .luden, und abermals 1450 auf
LV
weitere vier Jahre verlängert (Lib. sign. p. 116. 122). Ob die Notiz
„causam inter Judeos Meier Jacob vor sich und in macht Sneman (101)
sines swogors contin. ad proxim" (F. Bresl. IV, 3e) vom 14. Januar
1450 sich auf ihn bezieht, lasse ich dahingestellt sein.
7."). Rote Meyer, am 14. Juni 144.5 vor geistliL-liem (4ericht verklagt,
gieht dem in Vollmacht seines Vaters klagenden Domherrn Jeronimns
Beckensloer „eynen liloen rogk mit norczen gefuttert, ein ])er]indpckpn
mit senkehi, Item einen golden Eyn^- mit eyme amantisten-' und dazu
noch einen Gulden l:iaar, wofür er das Versprechen erhält, von .^•(-ist-
lichem und weltlichem Gericht nunmehr verschont zu l)leibeu (\Ah.
Signatur., p. 85 a). Vgl. Rote Abraham, No. 15.
Menlyn, s. Abr. Menlyn, No. 12,
7(>. Merkel, Bruder Kussiels (No. 68), gehörte den Consortien an, denen
der Eath von Liegnitz am 27. Januar 1425 Schuldscheine über 190 und
über 300 Mk. ausstellte (Schirrmacher S. 341, No. 556. 557). Mit ihm
und seinen Consorten setzt sich am 21. Juni 1448 Dyrand Eeibnitz
wegen 64 Mk. gr. mid 10 ]\lk. lieller auseinander und einigt sich
über Zahlungstermine (Lib. sign., p. 33). Von den 1453 mit Beschlag-
belegten Schöppenbriefen gehörte ihm einer auf Heincze Stosche über
30 m. gr. (K. 17b, 2, p. 11). Er musste in Sachen seines Bruders Kussiel
(No. 68) ebenfalls Urfelide sclnvöi-en (Lib. sign, de anno 1435, p. 2).
77. Miriam [Merian] war die Frau des Elias (No. 31) und musste am
18. Juli 1448 Mitljürgin sein für etwaige Schäden der Gläulnger durch
einen angeblich von ihrem Manne gefälschten Scliuldlirief (Lii). sign.,
p. 18).
78. Mnochah oder Menuchah, die Tochter von Kussiefs (No. 68)
Schwester, musste mit ihrer Grossmutter Nechla und ihrem Oheim
Merkel (No. 76) in Sachen Kussiels ebenfalls Urfehde schwören. Sie
war die Frau des Pinchas (No. 87) s. das.
79. Michel Meier oder Ichel Meier gehörte am 12. März 1440 zu den
Bürgen für das pünktliche Erscheinen des Mosche von Liegnitz
(G. VII, 2) und in demselben Jahre zu den Bürgen für dasjenige des
liinkenden Isaaks (No. 47) und Isaaks .Jakobs sone (No. 44) zu einem
gerichth'chen Termine (Lib. sign., p. 5, 18 1. Vielleicht fteluh-te ihm
der V(m Gerlach von der grozin Dobir für Michil judin ausgestellte
Schöppenbrief über 1 Mk, b. gr., der 145:] mit Beschlag belegt wurde
(Stadtarchiv K. 171), 2, p. 11).
80. Mosche b. R. ("l""in) Abraham, Zeuge auf einer (^)nittung, die
R. Pinchas (No. 87) am 3. Mai 1451 ausstellt.
81. Mosche b. (13) Abraham, der zweite Zeuge auf einer von R. Pinchas
(No. 87) am 3. Mai 1451 ausgestellten Quittung.
82. Mosche. etwenn Salomon (F. II, 2) Juden von Bregen, hatte am 29. Mai
1431 eine Forderung (zusammen mit Franczk(^) (37), an Sigism. Landis-
loth. Die Verhandlung darüber A\airde aitfgeschoben. In demselben .Jahre
erhält er zusammen mit David (seinem Bruder, No. 29) vom Rath von
Breslau Geleit, Briet und Beschirmung aut so lange Zeitais die Juden in
Breslau wohnen dürfen (Stobbe VIII, 154). 1432 wird er sehr häulig
in Eechtssti-eitigkeiten um geringei'e Summen erwähnt (F. Bresl. IV,
3e^. Im Jahre 143)5 wird ihm die Befngniss zugesprochen, die
LVI
Ptänder des Hannos Sachs für unbezaldte Schulden zu veräussem, und
im Jahre 1451 verspricht ihm Jorgo von Kabellen, die 3 Gld., die er
ihm schuldet, zu bezahlen (das.). Jekuthiel (No. 68) war ihm 22 Gld.
.schuldig, die er erst bezahlen wollte, wenn ihm der Gläubiger und
seine Frau eine Generalquittung über alle Forderimgen gegeben
haben \Wirde. Jacob Weil (EGA. 35) entscheidet, dass Jekuthiels An-
spruch luiberechtigt sei. Von den Schuldbrifen. die 1453 mit Beschlag
belegt wurden, gehörte ihm einer über 18 Mk. auf Sigmund Sachse
und einer über 8 Mk. auf Eyle Bockensloer, von den Schöppenbriefen
drei über 2 Mk.. 9 ]\Ik. und 4 ]\Ik. sxii Michel Mikor [Mukor, Mikura].
sowie einer auf Nickel Nobil über 4 Mk. (Stadtarchiv K. 171), 2, p. 5. 7.
10. 11. 12). Von den in Schweidnitz, Striegau, Jauer und Löwenberg
gefundenen alten Schuldbriefen gehörte ihm einer auf den Bischof
Conrad über 1000 l^lk. aus dem Jahre 1426, einer auf den Herzog
Ludwig über 12 Mk., einer vom Herzog Ruprecht aus dem Jahre 1422
über 65 Mk. (mit Anderen zusammen), einer aus dem Jahre 1427 über
40 Mk. von Herzog Bolko von Oppehi, imd über 124 INIk. (zusammen
mit seinem Bruder David), einer aiis dem Jahre 1435 über 60 Mk.
vom Herzog Hans von Münsterberg, einer von Hans und Heinrich
von Münsterberg über 140 IVIk. aus demselben Jahre (zus. mit seinem
Vater Salomon). einer vom Herzog Conrad aus dem Jahre 1434 über
146 ]\Ik. (zusammen mit seinem Vater), einer aus dem Jahre 1424
über 71/2 Mk. 3 Gr. vom Herzog Heüirich imd s. Bruder. Erbling zu
Oppeln, einer aus dem Jahre 1433 über 55 Mk. von Job. von Bebir-
stein imd einer vom Herzog Hans von Münsterberg aus dem Jahre
1428 über 800 IVIk. (O. 82 ff.), zusammen also über etwa 2500 INElc.
83. Mo sehe judynne soll in ihrem Rechtsstreit gegen Nicki 1 Streit sich
zu einem Termin stellen. Bote Abraham (15) imd drei andere Juden
übernehmen am 9. Februar 1448 dafür die Bürgschaft (Lib. sign., p. 18).
Hir gehörten einige Schöppenbriefe über 4 Mk. auf Michel Mikura.
über 1 fert auf Hanes Welcze und über 2 lüi. pfennige auf JVIichil
gwart von Toschler (Stadtarchiv K. 17b, 2. j). 11. 13). Sie war die
Frau des Vorigen. Auf sie bezieht sich auch J. Weil in BGA. 35
gegen Jekuthiel.
84. Mo sehe Mertenynne son. Das Liventar über seinen geringen Be-
sitz enthält das Protokoll über die 5.-7. Mai 1453 in Breslau mit
• Beschlag belegten Gegenstände der Juden (O. 82j.
Nachlynne Abrahamynne, vgl. Abrahamynne oben No. 19;
Nechama, Frau des Chabja b. Manoach, s. oben No. 23.
Nechemia, Bruder Icheis (F. XI, 1).
Ä5. Neulig, Benesch genannt. Jacobs (oben No. 49) Sohn, Josephs
(No. 64) Bruder, gehörte zu dem Consortium. dem Franczke Dompnig
am 7. Januar 1433 verschuldet war (F. Bresl. IV, 3e) und war in den
Frieden einbegriffen, den sein Oheim Kussiel (No. 68) am 15. Sptbr.
1434 vom Bre.slauer Eath erhielt (Stobbe in Z. VII, 158).
Paltiel Kohen Zedek (p"3), Gemahl der Hen (oben No. 41),
s. daselbst.
86. Per, einer der angeblichen Hostienschänder 1453 in Breslau (MPH.
m, 788).
LVII
87. Pinchas b. Meir und seine Fran Memicliah (No. 78), die Nichte
Kiissiels (No. 68), geben am 3. Mai 1451 dem Chabjah b. Manoach
(oben No. 23) imd dessen Fran Nechama eine Generalquittung übei*
alles Geld und Gut, das sie ilmen zur Aut'bewalirung übergeben
haben, und bekennen, alles zurückerhalten zu haben (vgl. oben No 23).
Wahrscheinlich ist er mit Pincus identisch, der zu den Zeugen gehört,
welche am 10. April 1426 eine Aussage über die Verwandtschaft Kussiels
mit Ichel von Reichenbach machen (Stadtarchiv, Neue Funde, Or.-Pap.).
88. Eechil hatte einen Rechtsstreit mit R. Jochanan in Breslau, in
. welchem dieser selber eine Entscheidiuig getroffen hatte. Als sich dann der
Verurtheilte Idagend an R Pinchas (G. XIII, 17) in Schweidnitz wandte,
woUte weder R. Jacob Weil (No. 129), noch R. Isserlein (P.J. 255)
ohne Weiteres dem R. Jochanan Recht geben, weil es nicht wohlan-
ständig sei, dass ein Gelehrter in eigener Angelegenheit entscheide.
Vgl. auch L. J. I, fol. 12 b.
89. Salemlechem, ein angeblicher Hostienschänder 1453 (MPH. 788).
Schon der Name ist ganz luierhört.
90. Salom war (zusammen mit Jacob, No. 49) Besitzer eines Schuld-
briefes über 38 luig. Gld. auf Patenickel, der 1453 mit Beschlag belegt
wurde (Stadtarchiv K. 17 b, 2, p. 9).
91. Salomon gehörte zu den Zeiigen, die 10. April 1426 über die Ver-
wandtschaft Kussiels mit Michael von Reichenbach eine Aussage
machten. Am 9. Septbr. 1427 quittirt er (zusammen mit Kussiel)
über den Empfang eines Theiles der Schuld von 500 Mk., die der
Goldl)erger Herr bei ihm gemacht hatte (Stobbe in Z. VII, 361). Im
Jahre 1432 begegnen seine Rechtsstreitigkeiten wegen Geldforderungen
sehr häufig in den Gerichtsprotokollen (F. Bresl. IV, 3e). Er hatte
grosses halachisches Wissen und stand mit Jacob Weil (RGA. 34.
108—110. 146. 172—175, vgl. auch 178) luid Isserlein (Pes. 255.
260. 261) in litterarischer Verbindung. Uebrigens weigerte sich die
Breslauer Gemeinde einmal, sich seinen Entscheidungen zu unterwerfen
(RGA. J. Weil 146, vgl. Pes. Isserl. 255). Er gehörte zu den Mär-
tyrern des Jahres 1453 (MPH. III, 788). Der 1453 mit Beschlag be-
legte Schuldln-ief der Hedwig Wenczel Furstyime über 3 Mk. und
derjenige des Nickel keckewitcz ruid Genossen über 7 Mk. waren ver-
muthlich sein Eigenthum (Stadtarchiv K. 17 b, 2 p. 7). Jacob
(No. 55) war sein Sohn.
92. Salomo der lange gehörte 1440 zu den Bürgen für das pünktliche
Erscheinen Isaak des hinkenden (No. 47) und des Isaak Jacobs
(No. 44) zu einem Termine (Lib. sign., p. 18). Seüie Frau, die lange
Salomonynne besass damals einen Schöppenbrief über 4 Mk. auf die
Pawl wynerynne.
93. Salomo der junge besass einen Schuldbrief auf Peter meysner,
der 1453 mit Beschlag belegt wurde (Stadtarchiv K. 17 b, 2, p. 5).
94. Salomon Swarcz besass einen Schuldl)rief über 12 Gld. auf Hans
fetter und Hedwig, sein weyp, der 1453 mit Beschlag belegt wurde
(Stadtarchiv K. 17b, 2, p. 6). Vgl. Swarczabraham (No. 18) und S. 34,
Anm. 1.
LVIII
95. Scheppcz gehörte zu den Gläubigem des Franczke Dompuig, denen
dieser 285 IVIk. scluildig war (St.-A. E. Bresl. IV, 3e).
96. Simon besass einen Schuldbrief über 59 nng. GM. auf Hans Glocz
und sein weyp Hedwig, der 1453 mit Besclilag belegt vrarde (Stadt-
archiv K. 17 b, 2, p. 8). So hiess 1453 auch der Glöckner. Ueber die
Identität lässt sich mit Bestimmtheit nichts sagen.
97. Slimchen, angeblich einer der Märtyrer des Jahres 1453 (MPH. 111,788).
98. Smogil oderSmogyil oder Smohel bevollmächtigte am 12. Februar
1432 zus. mit Franczke (37) imd Kessil (67) den Abraham von Oppeln (14)
zur Führung des Rechtsstreites gegen Nickel Dittrich und gehörte
an demselben Tage auch zu den Processgegiiern der Barbara Gleselyne
(Cod. dipl. Sil. IV, No. 84). Im Jahre 1436 kommt er häiifig in
Rechtsstreitigkeiten in den LandgerichtsprotokoUen vor (F. Bresl.
IV, 3e). Am 21. Juni 1448 gehörte er zu den Gläubigern Dyrands
Eeibnitz, die mit ihm über die Zalüimg von 64 IVIk. einen Vergleich
scliliessen (Lib. sign. p. 33), imd am 17. Novbr. bekennt Clymke von
Schottke, ihm einen Gulden zu schulden imd verspricht Bezaldimg
(F. Bresl. IV, 3e 1450-58).
99. Smoyl, Sohn Abrahams von Münsterberg (No. 13) imd seiner Frau
Esther (No. 34) imd Bruder Isaaks (No. 46). Im Jahre 1452
quittirt er dem Anton Hornig über 10 Gld. mig. und «/o Schock
Heller, wofür A. H. Bürge war (Lib. sign., p. 69. 85). Am 22. Decbr.
1452 verpflichtet er sich, einen Schuldbrief des verstorbenen
Bischofs Wenczlaw, durch den ihm Patschkau imd Weidenau verpfändet
sind, innerhalb vier Wochen vorzulegen und sich dem städtischen
Urtheilsspruch zu unterwerfen. Am 18. Januar 1453 legt er in der
That den Schiüdbrief vor (Lib. sign., p. 116). An einigen der im
Jahre 1453 mit Beschlag belegten Schuldbriefen hatte er (gemeinsam
mit seinem Vater und anderen Verwandten) Besitzantheil (Stadtarchiv
K. 17 b, 2, p. 1).
100. Smoel carnifex. Das dürftige Inventar seines Hauses enthält das
Protokoll vom 5. Mai 1453 (O. 82). Er gehörte zu den Opfern der
Verfolgung.
101. Sneman erhielt am 18. November 1446 vom Breslauer Eath auf
vier Jahre einen Schutzbrief (Lib. sign., p. 109), der 1450 auf weitere
vier Jahre verlängert wird (das. 122). Im Jahre 1448 gehörte er zu den
Bürgen für das pünktliche Erscheinen der Mosche judynne (83) zu
einem Termine (das. 36). Im Jalire 145;} erscheint mehrfach Jordan
(No. 63) und einmal auch sein Schwager Meier Jacob (vgl. No. 74)
als sein Bevollmächtigter in Eechtsstreitigkeiten wegen ausstehender
Geldforderungen vor Gericht (F. Bresl. IV, 3e). Im Jahre 1453 fand
sich ein Schuldbrief, der üim, seinem Schwager Salomon (von Neisse?
8. unter G. IX, 8) und dessen Sohn gehörte und 1432 vom Bischof
Conrad über 90 ]\£k. ausgestellt war (O. 84). Hnn gehörte ferner
(zus. mit l^foschik von Glocz, G. IV, 2) ein Schuldbrief über 6 ung. Gld.
auf Sigmund von der awe und Jeronimus Tilclün, sowie Schöppen-
briefe über 1 Iklk, auf Hawnschilt den korschner und über 7 Gld. auf
Nickel Czawen und inse (?) (Stadtarchiv K. 17b, 2, p. 8. 12).
LIX
102. Thamar, Wittwe des Lazar (No. 69), betrieb nach dem Tode ilires
Mannes die Processe gegen dessen Scluildner Franczke von Haugwitz
nnd Gregor Eoraw 1430 weiter und erstritt gegen den Letzteren ein
obsiegendes Erkemitniss am 9. October 1431 {ßt. Bresl. IV, 3e).
103. Tob iah hiess der Ueberbringer einer Anfrage des R. Jochanan in
Breslau an Isserlein in Wiener Neustadt (Isserl. Pes. 254).
104. Tone mann soll einer der angeblichen Hostienschänder 1453 in Breslau
geheissen haben (MPH. IH, 788).
105. Usiel, Bruder Abrahams von Münsterberg (No. 13) iind Schwager des
Caiphas (No. 22). Am 2. März 1434 erhielt er als Bevollmächtigter
seines Bruders die Ermächtigung, von den Erben des Wolä'hard
von E-achenow 200 Mk. Gr. zu erheben Diese Ermächtigung wird
am 12. Decbr. 1436 wiederholt ertheilt (Landgerichtsprotokolle
F. Bresl. IV, 3e). Schuldbrieie, an denen er Antheil hatte, zälilt das
Actenstück K. 17 b, 2, p. 1. 9 auf, vgl. oben unter No. 13 und 22.
106. Yppo war 1431 Gläubiger der Stadt Neisse und Abrahams von
Münsterberg (Nr. 13). Jede der Parteien schuldete ihm 400 ung. Gld.
Nach einem vom Rathe in Breslau aufgenommenen Protokoll soll er
Abr., Sohn des Elias von Schweidnitz (F. XII. 1) bedroht haben, sich
an ihm rächen zu woUen, auch wenn es 40—50 Gld. kosten sollte
(Stobbe in Z. VII, 158). Vgl. auch No. 37.
107. Czadak, Eidam Abr"s von Oppeln (No. 14) (K. 17b, 5, f. 6a) war
Zeuge der Verhandhmg vom 22. December 1452, in welcher Samuel
(No. 99), Sohn Abrahams von Münsterberg, versprach, den Schuldbrief,
durch den ihm der verstorbene Bischof Wenczel die Städte Patschkau
und Weydenaw versetzt hatte, binnen vier Wochen vorzulegen
(Lib. sign. p. 116). Er legte ihn vor. Wahrscheinlich ist er mit dem
der Ilostienschändung 1453 beschuldigten Zadoch (MPH. III, 788)
identisch.
108. Zacharias, Knecht Icheis von Reichenbach (F. XI. 1) in Breslau
1427 verhaftet iind befragt, was er von Ichels Eigenthum in Händen
habe, erklärt, dass er nur zwei Mäntel besitze, die aber ihm selber
gehörten (Stobbe in Z. VII, 355).
II. in Crossen:
1. Salomon war der Gläubiger des Herzogs Ludwig II (IX, 19). Für eine
Schuld von 150 Mk. bürgte ihm der Rath von Liegnitz In seinem Rechts-
streite mit diesem werden am 6. October 14;59 xmä am 29. August 1446
Urtheile gefällt (Sammter, Anh. S, 582. 584, No. 296. 310. Schirrmacliei-.
S. 419, No. 703).
III. in Frankenstein :
1. Jordan bürgt am 22. Decbr. 1452 für Smohel, etwenn Abr. von
Münsterbergs Sohn (991, dass dieser zur bestimmten Frist die Schuld-
briefe, auf Grund deren [Patsclikau iind Weydenau ihm verpfändet seien^
vorlegen werde (Lib. sign. p. 116).
2 Isaak gehüiie ein Schuldbrief, ausgestellt 1437 auf den Herzog Hans
von Münsterberg, über 116 Mk. (0. 84).
LX
3. Lazarus czu Fraiikiiisteyii hat dem Jungen Jacob ((t. I, .50) vier
Bücher, dem Josua (G. I, 65), der „Inder alden schule wonit-', drei
ITnzen Gold und dem Jordan (das. 63). Abrahams Vetter, ein Buch
zur Autbewahrung übergel^en (Stadtarchiv K. 17 b, 1, p. 21a).
IV. in Ulatz:
1. Davidor besitzt 1435 ein Haiis aiif der Sweidlergasse, auf welches
die Aussätzigen einen Zins zu fordern haben (Urk. u. Reg. II, 175).
2. Mosschik gehörte mit Sneman (G. I. 101) zusammen ein 1453 in
Breslau mit Beschlag belegter Schuldbrief über 6 vng. Gold auf
Sigmund von der awe und Jeronimus Tilchin (Stadtarchiv K. 17 b.
2. p. S).
V. in (ii'oss-Glogaii :
1. Baruch leiht dem Eath am 22. Febr. 1423 zwölf Mk. Prag. Gr. und
nacliträ glich noch 30 ung. Goldgxilden. um die Scluild des Herzogs Wenzel
zu bezahlen (Minsberg I, 32). Ihm waven auf 20 Jahre die von
den Juden (No. 2. 5. 6. 7.) zu zahlenden 30 Gulden jährlich über-
wiesen (Berndt S. 9).
2. Jacob Avar mit Jonas (F. VI, 2) zusammen Gläubiger der Herzöge
Heinrich IX. und X. (II, 28. 29).^die ihnen 40 IVIk. 51/2 Gr. schuldeten
(Berndt S. 7). Am 25. Juni erhielt er zusammen mit Fchapcz (No 7)
Nasse (No. 5) und Ozer (No. 6) von Herzog Wenzel (VIII, 1) und seiner
Frau Elisabeth und seinen ungesonderten Brüdern Wlodko. Przj'mke
und Bolko einen Schutzbrief auf 12 .Jahre für Glogau gegen
30 Gulden jährliches Schutzgeld (Lib. sign. vol. II, S. 401, No. 118,
Berndt S. 8).
3. Joel. Sohn R. Isaaks (G. III. 9) in Scliweiduitz. war in den Process
der angeblichen Hostienschändung in Schweidnitz 1453 verwickelt
(MPH. Iir, 789).
4. Josmann schulden im Jahre 1423 die Herzöge Heinrich IX. und X.
{II, 28. 29) (zusammen mit Jonas — F. VI, 2) 37 (]\Iinsberg I. 316)
oder 86 (Berndt 7) Mk.
5. Nasse war in den dem Scliapcz (No. 7) und Genossen ertheüten Schutz-
brief vom 25. Juni 1440 mit einbegriffen, vgl. No. 2.
6. Ozer war in den dem Schapcz (No, 7) und seinen Genossen ertheüten
Schiitzbrief auf 12 Jahre einbegriffen, vgl. oben No. 2.
7. Scha])cz erhielt für sich. Jacob (No. 2), Nasse (No. 5) und Ozer (No. 6)
am 25. Jmii 1440 einen Schutzbrief auf 12 Jahre, vergl. oben Nr. 2.
Im .Tahre 14-50 wurde der Brief auf 12 Jahre verlängert und den Juden
die ^litbenutzung der lierzoglichen Bäder gestattet (Berndt S. 10).
\\. in Kotzenau:
1. .laci.b leilit (zusammen mit Jonas, No. 2.) den Herzögen Heinrich
dem Aelteren und dem Jüngeren (11, 28. 29) 1422 die Summe von 452/3 Mk.
(SU bei Minsberg I, 316 f.) oder von 451/3 Mk. (nach Berndt S. 7).
2. Jonas vgl. No. 1, Jonas wird au erster Stelle genannt.
LXI
VII. in Liegnitz:
1. Meister Jacob darf mit nocli zwei Juden in Liegnitz zurückbleiben,
als die Herzogin Elisabeth am 7. Decbr. 1447 sämmtliche Juden aus-
weist (^Schirrmacher S. 431. No. 725. Sammter I, 348. 496 ff., Anh. 285
G, Wolf in der Zeitschr. f. G. d. Juden in Deutschland IV, 182).
• 2. Mo sehe wurde 1440 wegen eines angeblich gefälschten Schuldbriefes
üi Breslau verhaftet, auf Fürsprache reicher Bürgen, die am.
12. März 1440 hei 1000 Mk. Strafe für pünktliches Erscheinen sorgen
wollen (Lib sign, p. 5), entlassen und musste am 18. April 1440
Urfehde wegen der Unbill schwören (Lib. sign., p. 9), Im Gefängniss
hatte er. wenn man ihn frei Hesse, dem Rath ein freiwilliges Geschenk
von 300 — 400 ]\Ik. angeboten, war aber dann, weil Fürsten und Herren
schrittlich und der Bischof sich mündlich für ihn verwendeten, ohne
Weiteres frei gelassen worden (Klose II, 2, 388. Stob})e in Z. VIII, 451).
Den angeblich gefälschten Brief war Marcus Beckensloer beschuldigt,
ihm zurückgegeben zu haben (Stobbe das. IX, 168). Er gehörte zu
den Wenigen, die 1447 ziTrückbleiben durften (Sammter I, 496, Anh. .585.
Schirrmacher S. 431. Nr. 725). Von den 1453 in Breslau mit Beschlag-
belegten Schuldbriefen gehören üim drei über 8 Mk., über 24 Gld. und
über 50 Gld. (letzterer zusammen mit Abr. Meisner in Breslau)
. G. 1. 11) (K. 17b, 2, p. 5. 7. 8). Von den in Schweidnitz, Striegau,
.lauer und Löwenberg gefmidenen Schuldbriefen waren sein Eigen-
thum zwei auf Ludwig III. (IX, 23) über 22 })zw. 40 Mk. aus den
.lahren 1415 und 1418, einer über 30 Mk. aus dem .Tahre 1414 (0.83 f.).
Ob sich die BGA. des J. Weil 110 - 12 auf ihn beziehen, ist zweifelhaft.
3. Stenczil Mewrer gehörte ebenfalls zu den wenigen Juden, die bei
der Austreibung zurückbleiben durften (Sammter I, 348. 496.
Schirrmacher S. 431, No. 725).
VIII. in Löwenbei'g:
1. Caiphas, Schwiegervater des Smoyl (No. 8). s. das.
2. Jonas, Solui des Smoyl (No. 8), s. das.
3. Lazarus, Sohn des Smoyl (No. 8), s. das.
4. Mosche b. Ascher war Zeuge der Unthat des Simcha (s. das.)
RGA. Isr. Bruna No. 265.
5. Nach man schlug mit einem eisernen Instrument auf einen gewissen
Nissan ein, weil dieser den Simcha, einen angetrunkenen Fremid Nach-
mans, mit Holzkloben geworfen hatte. Simcha setzte die Misshaufllungen
fort, bis Nissan todt auf dem Platze blieb. E. Isr. Bruna. dem der
Fall zur Entscheidung vorgelegt wurde, erklärte den unbussfertigen
Nachman für eides- und zeugnissuntähig und aller Ehrenrechte für
verlustig, bis er sich einer vom Pos euer Rabbinat festzusetzenden
Busse unterwerfen würde (BGA. Isr. Bruna 264. 265). Dass hier von
Löwenberg imd nicht von Lemberg in Galizien die Eede sei, ist klar.
6. Nissan, ein alles Wissens und aller Ecligiosität baarer Mensch, ge-
rieth mit Nachman und Simcha in Streit, bei welchem er zu Tode
kam (Vgl. EGA. Isr. Bruna No. 265-66 Salon. = 264-65 Stettin^
Vielleicht handelt das EGA des J. Weil No. 87 von demselben
Zwischenfall).
LXII
7. Simchii beging in der Angetruiikenheit einen Todtscldag, für welche
Unthat ihm R. Isr. Bruna, EGA, 2ßG (265) eine Busse auferlegte.
8. Smoyl verlässt 1424 mit seinem Sohne Jonas (No. 2) mid seinem
Eidam Caiphas (No. 1) und Weibern, Kindern, Schtdmeistern, Glöcknern
tuid Bedienung Lüwenberg rmd zieht nach ZittaiT, woselbst er 40 Mk.
pohi. Zahl zu zahlen hat xuid alle Privilegien von Schweidnitz und
Jauer geniessen soll (Knothe in Ermisch, N. sächs. Arch. II, 51.
Näh. über Juden in Zittau das. S. 55). Der Jude und sein 8uhu
Lazarus (No. 3) waren noch 1434 in Zittau (Knothe das.).
IX. in Xeisse:
1. Mosche, etwenn Salomonis son von der Neysse, besass einen Schuld-
brief über 180 IVIk. auf den Bischof Conrad aus dem Jahre 1426, zu-
sammen mit dem Vater einen solchen auf Herzog Ludwig von
Nimptsch und OMau (DL, 23) über 112 'Mk. aus dem Jahre 1429 und
auf die Herzöge Kanthner und Cunrad den Weissen (LEI, 5. 7) aus dem
Jahre 1430 eüien solchen über 100 IVIk. (0. 82 f.).
2. Mosche der hinkende von Neisse besass einen Schuldbrief auf
den verstorbenen Simon Bor, der von Herzog Conrad dem Weissen
(ni, 7) am 11. August 1440 für ungiltig erklärt wird (Stobbe in Z. VIII,
445 ff. Klose II, 2, S. 288). Am 1. März 1445 einigt er sich mit
dem Bevollmächtigten des Bischofs wegen der 50 IMk., die ihm der
Bischof schuldete. Er ist bereit, drei jährliche Eatenzalüirngen zu
bewilligen (Lib. sign. p. 61, No. 654). Ob er mit dem sub. 1 Ge-
nannten identisch ist, lasse ich dahingestellt. Der oben Genannte hat
nie den Beisatz „der hinkende".
0. Solomo, des Mosche Vater (No. 1), besass mit seinem Sohne zu-
sammen einen 1429 ausgestellten Schuldbrief über 112 Mk. anf Herzog
LudAvig von Nimptsch und Ohlau (IX, 23), aus dem Jalu'e 1434 einen
Schuldbrief über 60 Mk. auf Conrad den W^eissen, Herrn zu Cosel
(III, 7), und einen aus dem Jahre 1430 über 13 Mk. auf Herzog Hans
vonMünsterberg (LV, 22) (0. 84).
X. in Nynipt'z:
1. Schepcz besass zusammen mit Cutschmann (XIII. 2) in Schweidnitz
einen Schiildbrief über 12 Mk. Gr. auf Clericus Boltcze, der 1453
mit Beschlag belegt wurde (Stadtarchiv K. 171), 2, p, 6).
XI. in Ocls:
1. Lathmo in Olscheu Avurde beschuldigt, einige angeblich in Breslau
1453 gestolüene Hostien empfangen zu haben (Expulsio Jud.).
2. Menlyn von der Olsen gehört am 10. April 1426 zu den Juden, die
über die Verwandtschaft Kussiels und Icheis von Reichenbach Zeugniss
ablegen (Stndtarcliiv Neue Funde, Or.-Pap.).
3. Solomo in Olschen wn;rde l)c.schuldigt, einige von den angeblich
1453 gestohleneu Hostien empfangen zu haben (Expulsio Jud.).
Lxni
XII. in Reichenbach :
I. Manil oder Meiiil besass Scliuldbriefe auf Nickil Monsterberg über
5 m. lind 18 m. bem. gr. (zusammen mit Aaron von Streb len und
seinem Vater Jacob, XIV, 1. 5), auf den Herzog von Münsterberg
(IV, 22) über 10 ni. bem gr. (ziisammen mit denselben) und auf Lang
Peter von der Harte über 2 m. gr., die im Jahre 1453 beschlagnahmt
werden (Stadtarchiv K. 17 b, 2, p. 4. 5. 6).
XIII. in SchAveidnitz :
1. Aaron, angeblich einer der Märtyrer des Jahres 1453 (MPH. III, 789).
2. Cuschmann besass 1453 einen Schuldbrief über 22 m. b. gr. auf
Franczke Langerheide und zusammen mitSchepcz czuNympcz (oben X, 1)
einen solchen über 12 m. gr. auf Clericus Boltze. Beide wiirden in der
Breslauer -Judengasse mit Beschlag belegt (Stadarchiv 17 b, 2, p. 6).
8. David b. Elieser, Adressat der BGA. 76/77 des R. Jacob Weil, in
einer Zeit, in welcher das Amt des Rabbiners unbesetzt war (vgl. das
Nähere im Text S. 72, No. 2, und S. 75, No. 3)
4 Doske besass einen Schuldbrief aus dem Jahre 1435 über 108 Mk.
auf Herzog Hans von Münsterberg und seinen Bruder Herzog-
Heinrich (IV, 22. 23). Gläubiger waren auch noch Thana und andere
Juden (O. 84). Der Brief gehörte zu den in Schweidnitz, Striegati, Jauer
und Löwenberg 1453 mit Besclilag belegten In welcher dieser Städte
die Gläubiger wohnten, steht nicht fest. Hier nur darum unter
Schweidnitz, weil (O. 83) Schweidnitz zuerst genannt ist.
5. Effraym, einer der Märtyrer des Jahres 1453 (MPH. ni, 789).
6. Elias, Vetter des Jacob zu Schweidnitz (No. 12), gehörte zu dem
Consortium, dem der Rath von Liegnitz 300 Mli. schuldete, die er in
einer Urkunde d. d. Liegnitz, 27. Januar 1425 zu Johamiis zu be-
zaWen verspricht. Vielleicht ist er mit Elias in Breslau, dem Bruder
Benisch's und Oheim .Jacobs das., identisch, vgl. F. I, 5.
7. Faber hiess angeblich einer der Märtyrer des Jahres 1453
(MPH. III, 789).
8 Isaak hatte von Bischof Conrad am 2. Decbr 1443 die Summe von
100 Mk. Gr. zu fordern. Dieser verspricht pünktliche Zahlimg xind
event. Vo Gr. Verzugszinsen von jeder Mark wöchentlich (Klose II, 2. 71).
9. Rabbi Isaak gehörte angeblich zu den Märtyrern des Jahres 1453 (MPH.
ni, 789). Er hatte einen Sohn Joel in Gr.-Glogau (G. V, 3).
10. Israel Ivaule gehöi'te zu den Theilnehmem an der angeblichen
Hostienschändung des Jahres 1453. Er soU der Empiäuger der von
Breslau übersandten Hostien gewesen sein (MPH. III, 788 f.\
II. Jacob Mossze, angeblich einer der Märtyrer des .Tahres 1453
(MPH. III, 789).
12. Jacob, früher in Breslau (vgl. G. I, 49), wohnte, 1425 in Schweidnitz.
Am 27. Jan. 1425 verpflichtet sich der Bürgermeister und Rath zu
Lieg-nitz, den Juden Jacob zu Schweidnitz, Elias seinem Vetter
(F. I, 5), Kussiel (G. I, 68) imd Merkel (G. I, 76), seinen
Brüdern imd noch einigen Anderen am Johannis-Tage 300 Mk. zu
zahlen (Schirrm. S. 342, No. 557). Er gehörte auch zu dem Consortium,
LXIV
dem derselbe Eath an demselben Tage zum St. Georgs-Tage 19U Mk.
zurückziizahlen versprach. Am 15. September 1434 war er nicht
mehr am Leben (Stobbe Z. VIII, No. CLXV).
13. Joseph war angeblich einer der Märtyrer des Jahres 1453
ßlPH. ni, 789).
14. Kusmann. Sein Bevollmächtigter Ichel (G. I. 43) erklärte am
3. Decbr. 1433, dass Margarethe, Frau des Nickel Dirschkowitz. die
Schuld an Kusmann berichtigt habe (F. Bresl. IV, 3e).
15 Der deine Kossmann von der Sweidnitcz gehörte zu dem
Consortium, dem der Rath von Liegnitz am 27. Januar ein Document
über 190 Gr. ausstellte (Schirrmacher S. 341, No. 556).
16. Lazar ist (neben Abr. (G. I, 14) und Mej'er (das. 74) von Breslau) der
Vertrauensmann, zu dessen getreuer Hand der Schutzbrief des Herzogs
Wenzel (VIII, 1) und seiner Frau Elisabeth für einige Glogauer .Juden
am 25. Juni 1440 UJid im Jahre 1450 auch für Guhrau. Teschnischen
Theils. ausgestellt war (Minsberg I, 320. Berndt S 8 Lib. sign. 11-
S. 401, No 118)
Mossze vgl. Jacob Mossze (No. 8)
17, Pinchas war Rabbiner in Schweiduitz. Vgl. EGA. Jacob Weil 129.
146. 152. Jesserleins Pessakini 31. 32 (= Leket joscher [L J ] 11, 28)
73. 74-80. 81 (- L. J. I, 14 b) 82 (?). 202-204. 255. 256, vgl.
L. J. I, 15b. 19a. bis 29a. 30a II, 2. 17b. 78a 82b 84a. Vgl.
Text und oben S. XLIH, No 41 u. S. 88, Anm. 8.
18, Snemann oder Sweman, nach dem Protokoll vom 9. Juli 1453, einer
der angeblichen Hostienschänder A'^on Schweidnitz (MPH. III, 788).
Einige ihm gehörige Schuldbriefe verzeichnet K. 17 b, 3, p. 13 a.
19. Taler oder .Jaler gehörte zu den angeblichen Hostienschändern in
Schweidnitz (MPH. IH, 789).
20. Thana war Mitbesitzer (mit Doske, No. 4 und anderen Juden) eines
Schuldbriefes der Herzöge Hans und Heinrich von Münsterberg
(IV. 22. 23) über 108 Mk., ausgestellt im Jahre 1453 (O. 84).
XIV. in Strehlen:
1. Aaron, der vielleicht in Breslau wolinte, vgl. Breslau G. 2, vgl.
Abr. s. Sohn (No. 2) und Jacob s. Vater (No. 5).
2. Abraham. Sohn Aarons (No. 1\ vgl. Breslau G. 2 unter Aaron von
Strehlen.
3. AI) r ah am. Der Bürgermeister und der Eath von Liegnitz ver-
pllichten sich 27. Januar 1425, ihm und seinen Genossen zxun
nächsten Gerichtstag 190 Mk. b. Gr. zu bezahlen (Schirrmacher
S. 341, No. 556, vgl. Cod. dipl. Sil. XLH, 70). Im Jahre 1453 fand
sich in Breslau ein Schuldbrief, auf Grvmd dessen er von Hart
Stosch 2 Mk. vnd 1 fuder 1). gr. zu fordern hatte (Stadtarchiv
K. 17 b, 2. p. 2).
4. Czica Judynne. Moschynne genannt, besass einen Schuldbrief
über 12 m. bem. gr. auf Heinrich von der kortzin Heide, der 1453
mit Beschlag belegt wurde (Stadtarchiv K. 17b. 2, p. 7). Vgl. Mosche
LXV
(No. 7). Der Name i<Ä':: begegnet um diese Zeit bei Isserlein, Pes. 99, vgl.
L. J. [= Leket Joscher, cod. München 415] II, 35 b.
5. Jacob, Vater Aarons (No. 1), machte mit diesem zusammen Geld-
geschäfte, vgl. Aaron von Strelin, Breslau Gr. 2.
6. Jordan besass mit seinem Bruder Mosche (No. 7) zusammen einen
1453 in Breslau mit Beschlag belegten Schuldbrief über 8 m. bem. gr.
auf Hermann von Hayn, czu preborn gesessin, und Petir falkenberg,
czu Gotfriedsdorff gesessin (Stadtarchiv K, 17b, 2, p. 6). Vermuthlich
gehörte diesen ])eiden auch der Schuldbrief über 1 m. b. gr. auf Jorge
siezen, pfarrer czu kobelaw (das. p, 7).
7. Mosche, Bruder Jordans (No. 6) und Gemalü der Czica (No. 4),
s. daselbst.
8. Smoyl . . . ., wohnhaft „czu Strelin, nehmelich Abraham Stiffzon
von Opeln (oben Breslau, No. 14), abraham rechte son von monsterberg
(Bresl., No. 13) hatte bei semem Stiefvater in Breslau eine lade sten", in
welcher u. A. ein Schuldbrief der Stadt Strehlen ül)er 10 m. gr. , verschiedene
kostbare Pfänder und andere Gegenstände lagen (Stadtarchiv K. 17 b,
1, p. 18 a ff.).
XV. in Trebiiitz:
1. Smoil. Von einem der 1453 mit Beschlag belegten Schuldl)riefe findet
sich die Notiz : Ffraw Hedwig, etwen bobucken weip, tenetur Michil
Judin Jacobs von reichenbach und Smoil seyme wettirn czu Trebnitz
41 m. b gr. (Stadtarchiv K. 17 b, 2, p. 7).
XVI. in Troppan:
1. Kusschiel hat am 12. Februar 1447, laut Erklärung des Herzogs
Conrad (III, 5) von diesem 60 ruig. Gld. zu fordern (Klose II, 2. 72
aus dem Dipl. B. C. 157).
H. 1450-1500
I. in (Jlatz:
1. Aaron bekiuidet 1483 die Rückzahlung einer Schuld (Glatzer Stadt-
buch 1466-99, fol. 24 ff., vgl. Urk. u. Pteg. U, 398).
2. Abidor hatte 1451 von Heincz von Reichenbach, Heincz, Wenzehls
Sohn rmd Jörg, Stephans Sohn, Geld zu fordern (Urk. und Reg. zur
Gesch. der Grafsch. Glatz II, 223).
3. David setzt sich 1472 vor dem Rathe mit Smohel (15) ül)er gewisse
Ansprüche auseinander (Urk. und Reg. II, 323 f.). Am 21. Juni 1493
kaufte er zusammen mit Meyer (13) ein Haus am Tliumberge (das. 456)
imd 1495 wird über diesen Hauskauf quittirt (das. 470).
4. Ebirleyn hatte im Jahre 1478 eine Schuld forderiuig an einen Bürger
(Urk. und Reg. H, 369).
5. Jerocham erhielt zusammen mit zwei anderen Juden vom Rath aui
Verwendung der gnädigen Frau C. (Crusehinn) für sich und .seine
Angehörigen am 9. Februar 1453 auf sechs Jahre einen „steten,
waren, christlichen friede" (Urk, xuid Reg. II, 229).
LXVI
B.Joseph kaulte 1471 ein Hans auf der Nonnengasse (TJrk. iind
Keg. II. 321) nnd hatte 1474 eine Geldlordernng an einen Bürger
(das. 334 b).
7. Isaak erhält zusammen mit Jerocham (Xo. 5) und Lazar (No. 11)
vom Rath für sich und seine Angehörigen am 9 Februar 1453 auf
sechs Jahre einen „steten, waren, christlichen fx-iede" (Urk, luid
Reg. n. 279). Im Jahre 1471 hat er mit Wissen des Vogtes Slegil
einen Bürger -svegen geliehenen Geldes „gesperrit" (das. 321). 1472
verkaufte er sein Haiis auf dem Bossmarkt an zwei Bürger (das. 323).
1473 einigt er sich mit dem Eath über das Geschoss von seinem
Hause, luid eine Bürgerin bekennt, ilim 14 ung Gld. schuldig zu sein
(das. 331 f.). Im Jahre 1474 schvddet ihm der Sclmeider Neythart
ebenfalls 14 img. Gld. (das. 334).
8. Die Judin Ysaak hatte 1467 von einem Bürger 6 Goldgulden zu
fordern (Urk. imd Reg. II, 285).
9. Schwarze Isaak. Judenmeister, Daniels Eidam von Prag, war am
2. Xovember 1490 von Herzog Heinrich dem Aelteren (XIII, 5), mit
seinen Angehörigen als ein „Unterthan-Jude-' in der Stadt Glatz auf-
genommen. Der Herzog verspricht, ihn bei den Rechten, welche die
Juden in Prag xuid Böhmen haben, zu schützen. Er darf sein Geld
„auf einen gewöhnlichen Wucher, wie er es mit jedem bereden
wird", ausleihen und die Amtsleute haben ihm bei der Eintreibung
Hilfe zu leisten. Auch soll er den Friedliof vor dem böhmischen
Thor, den fi-ülier die Juden hatten, einrichten dürfen. Daher hat er
3 Schock weisse böm. Gr. zu zalilen (Urk. und Reg. II, 444). Am
Freitag nach Neujahr 1491 kaufte er (oder Isaak No. 7?) von Hans
Czeschwitz dessen Haus auf der Nonnengasse für IG Schock
(das. 445). Vgl. S. 34, Anm. 1.
10. Israhel jud kauft von Smohil Juden (15) einen Brief über 100 Gld. auf
Pogrel (Urk. und R«g. III, 332).
11. Lazar erhält zusammen mit Jerocham (No. 5) imd Isaak (No. 7)
vom Rath für sich und seine Angehörigen am 9. Februar 1453
einen „steten, waren, christlichen friede"' auf sechs Jahre (Urk. xuid
Reg. n, 229).
12. Litman fordert 1472 vor dem Vogt Slegil eine Geldschuld von
Richter aus Rückers und von dessen Bruder, dem iMüUer (Urk. und
Reg. n, 323 f.).
13. Meyhr kauft 1493 (mit David. No. 3) ein Haus am Timmberge (Urk.
nnd Reg. II, 45G).
14. Menil oder Mennel besitzt 1493 ein Haus auf der Nonnengasse und
verkauft es an den Juden Samuel (15) (Urk. imd Reg. II, 456).
15. Smohil schlie.sst 1472 vor dem Rathe eine Vereinbarmig mit David
(oben No. 3) (Urk. und Reg. H. 323 f.). Im Jahre 1473 verkauft er
an Israel (No. 10) einen Schuldbrief üU-r 100 Gld. (das. 332). Im
Jahre 1493 kaufte er das Haus des Juden Menil oder :N[ennel (No. 14)
(das. 456).
It). Zemele zog im Jahre 1472 einige Geldforderungen ein (Urk. und
Reg. n, 323 f.).
LX^Il
J. 1500-1550.
I. in Brieg:
1. Abraham, ein „welscher Musikante" kam. mit Aiigekis (No. 3) und
Moises (No 4) 1564 aus Polen nach Brieg. Sie zeichneten sicli da-
selbst als „künstliche Musici und Lautenisten" aus Herzog Wenzel
(VIII, 13) empfiehlt sie ihrer Geschicklichkeit wegen an Georg
von Liegnitz (X, No (5) (Biermann, Teschen, S. 301)
2. Dr. Abraham, Leibarzt Herzog Georgs von Liegnitz (X, H),
])rakticirt auch beim Herzog Wenzel von Teschen (VIII, 13) auf
dessen Wunsch und war überhaupt 1568 der gesuchtetste Arzt von
Brieg bis nach Krakau und Ungaren (Biermann, Teschen, 301).
3. Angelus, ein „welscher Musikante", vgl. Abraham (No. 1).
4. Moises, vgl. Abr. (No. 1).
II. in Frankenstein :
1. Isaak, Eliakomss söhn, war Deputirter der Judenschaft beim
Herzog Ivarl in Anspach, xini 1535 die Sache der Jägerndorfer Juden
zu vertreten (Neustadt, Letzte Vertr., 9. 11).
2. Kaufmann Leussel war ebenso Deputirter bei Herog Karl in
Anspach (a. a. 0., 11).
III. in Leobscliütz :
1. Abraham wurde' 1535 lebendig verbrannt (a. a. O., S. 15).
IV. in Oels:
1. Abraham Baigel b. Salomon E nie rieh war Landesältester und
Fürsprecher der Juden bei der Verfolgung in Leobschütz und Jägern-
dorf. Am 7. Jiuii 1532 entbietet König Ferdinand dem Breslauer
Eath, ihn, wenn er sich in Breslau niederlassen wolle, gegen alle Ge-
walt zu schützen (Klose EEE, 410).
2. Helias war der zweite Fürsprecher der Juden bei der Vertreibmig
aus Leobschütz luid Jägerndorf.
V. in Oppeln:
1 Abr, Barucli verkauft, da die Austreil>mig ernstlich drolit, 1564 sein
Haus (Idzikowski, Oppebi. S. 122).
2. Bendix Rabbi verkauft 1564 sein Haus (Idzikowski das),
3. Jokel verkauft 1564 sein Haus (Idzikowski das.).
4 Kokot thut das Gleiche (Idzikowski das.).
5. Mardoch ebenso (das.).
6. Naasan desgleichen (das.).
7. Pinkus ebenso (das.).
8. Die Judin Samuel in verkauft 1.561 ihi- zwischen der Judenschule
und dem Grmidstück Bartok Kozels gelegenes Haus (Idzikowski, 122).
Anhang IV.
Die beiden ältesten schlesischen Urkunden in hebräischen
Schriftzeichen.
I. Urfehde des Juden Kiissiel, d. d. Montag, 5. Nissan 5195 :^ 4. April 1435.
Deutsch mit hebräischen Buchstaben^) (Sta4tarc]ü\-, Trk. V 128. —
Orig.Perg.. durch Mäusefrass beschädigt):
v'z'^z] u-T -ctH'.p ]'ü iiZ'h: ';-N x^sn -cz^h: 7s n -rb -mx pin pv;
•:) BIS ü'D xn^'s* 'rs t::y-i fr'-iv c:"» ■'•n ]::^r^i: k:"X ';"K f2pp'lb"'n
•-1 nriK 7s n iU'n s*ix'?p-,-,2 nyn i^i k:it nn jrp [p::'z japn
cr-i 7« IT"! Kisn f«D3 p"n ['-ctk x:at:x"i tu] xbcna axur
p,'n c:"!2l jKb^E p,3 p';ip ii'n xai?": ■'."- h"' ■•t:""."nt2:x i^i ';iK
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1435, März 30.2) Durchlocht zum Siegel, welches fehlt.
>) Die Urkunde gehört zu den im Jahre IbbZ im Rathhause aufgefundenen
Pai)ieren. Die durch Mäusefrass verletzten Buchstaben und Wörter habe ich nach dem
Text im Lib. excesKuum et Signaturarum de ao 1436, die ich ebenfalls hier zum Abdruck
bringe, in [Klammern] ergänzt.
^ Die Umrechn<ing ist falsch. Das Richtige bereits in der Ueberschrift.
LXI.K
Der Urktmde entspricht genau folgende Eintrogung im lil). excess. et
siguatairarnm de ao 1435, p. 27:
Obligatio knssiel Judei.
An der Mitwoclie vor dem Sontage Jndica me etc.*) Ist vor vns komen knssiel
Jude vnd hot globit willigiichin vnd umbetwungin bey sej^me höchsten
Judisschen eyde vnd Rechte vnd gesworen mit vfigeracktin fingern ken der
Sonnen^) von der vorclagunge wegen die her obir die Stat vnd vns geton
hot / die Stat vnd Aais allen des wider zu verantworten vnd vns ent-
schiüdigen vor den konige von Polan seine heren vnd Reten vnd Steten
vnd Reten avo das gescheen ist vnd sust vor aller mannegleich geistlich
vnd wertlich wo her unsir zu arge gedocht hot, vnd furbas mee keyne
clage von solcher sachin Avegen obir vns nicht zutuen heimlich noch offenbar
durch sich seine frund noch sust durch nymandes andirs Sünder vns liebis
\Tid gutes zudancken, vnd hot sich dorobir vorwillet, ap her des nicht entete
vnd breche, vnd des nrit redlicher kuntschafit obirkomen wurde, des her sich
nicht verantwerten künde noch mochte das her leibes vnd gutes dorumb sal
verfallen sein. Illins signature dedit Idem Judeus literani recognicionis
hebrayce scriptum sub sigillo suo appendente per modum Reuerse.
II. Generalquittung des Pinchas b. ]\leir und seiner Frau Menuchah an
die Eheleute Chabjah b. ]\Ianoach und Nechamah (Anh, III G. I, 87.
78. 23) über alles (xeld und Gut, das sie ihnen zur Aulbewahrmig
übergeben haben, d. d. 2. Siwan 5211 = 3. Mai 1451. Die Eigen-
thümer bezeugen, dass sie alles ausser einer lateinisch abgefassten
Urkunde über zelin Gulden zurückerhalten haben (Stadtarchiv Liegnitz
329 b. — Original Perg.*) 25 Zeilen hoch). Eine deutsche Uebersetzmig
vonSammter in Z. IX (1868), S. 125- 128.
nnXT a^r.ürz: cs/« nran i^nriT jro z'inh n'a^ ^ycz •r:2n t^.t*:' nni; ji-iri
ün'j'z -\ ^y:-:b '^::'C' "j'X «'renn tl':: fSD p:ö ijs*'^ ]':tib nbiu ni^nnb -itri?
h^ prb '^sa i3D!a "lipi q^-ii? M^bv nn_ '.:b i-iöki 'm;^ 'iia intt'Xi tkü i'n
mr:"? a"t'3 nvnb 'liti: na inrxbi n^:f2 ''nr\ ]Z n^^::n '-h i3m lianm nnai mar
nmri m'-an "i'^m abz' rzbn x'ri« crNr: abv irre: fi2:-i3 ".rüir nJsns: r^'^nbi
i;Sa;r 'xt:rn2 s^-i 's:rn2 «^i ',»2""pi sin-»:' m:iaj nxninn nma losm ntt^'?tr
',:bz'f^ CT2 T:V -^Kc: k'?! ?id3 nw \n s^dd \n i:bti?a üT'D rrntr nö '?3 ans: iD^api
iib '-1^12; IV ana ^:b::p^ ',:b'c: bzn -a n^cf2b^ t t mt?» x'^i r\bvüb'i' ni mc?» kS
anb "bmfz} amx fna-is ■,;n3K n:,-n ^:bvt2 an-a j-nu 'im 'ntri? pp (mx bies ana
rjaa n^nia n-rt arn -ii; a'?iLv:j an'''?!? "zb n'n'^/ a'^iuaD 'ly^an "^a 't.öj 'b'niaa
'src'na x'?-; pzaby -b-riKi nn'is: nb'naai n'^a: -i-asa :;bc-"2 ara ■Tni:' ?ica muri
^b^ lox'-ivb xb". i:S j-i« 'nrci a'?y'?i jn xav ja .Ta -n.Tfab x'?n 'sarna xbi
üb^ a-nan ^;^i rn k"? 'nnriK ct^an '^ui 'n'unr bn 'n'bv irna?2 irins* fxan ba"?
') Mittwoch vor Sonntag .Judica — 30. März.
-) Dass der Schwörende sich gegen die Sonne hin wenden und zwei Finger erheben
solle, bestimmt das Ologauer Rechtsbuch c. 4s5 (Stobbe 263),
*) Herr ßabb. Dr. Peritz in Liegnitz war so freuutUicb, meine Abschrift noch
einmal niit der Urschrift zu vergleichen.
3) Das Wort r\"C ist vom Schreibor vergessen und nachträglich über der Zeile
ergänzt.
*) Nicht von einem „nichtjüdischen Buche", wie Sammter a. a. O. verstanden hat,
sondern selbstverständlich von einer lateinischen Schuldurkuude ist cic Rede.
LXX
i'T'sx"' 'nar vh^ ann sbi nyirr xbi nbx sbi -nLn-u xbi ^i::» «bi 'jui: ^b^ bip
cbira cT'by 12b "^nv Dbiirnr 'iy*rn i*?: 'anai p\dz mu"m ?]D2n 'an;2 nno onn
•,:nia ''-i"r£ 'n^trnn cn nm '-,'ttj ny cnö i3b-pi i;'?"^: brnr 'sS n:n nvn iv
c-iör 'n-iiuöm "rsinn :b3ö cnnns* D.Tii'ir rKi an« ni^isb irnra ".r-ins
b"^r\b ^D n: "ry ■:s''i:vr na ':'2i nni jn •'■•nr jn b";n paam 'ly^nn 'ana irnra
*?= anS o'^trbi brn i?i-i2b irbu ii^naa an« 'nniran jai "yrinn '?:a jarii; rx
•sa-iKi •TirT' mns-i ns nzi p '':?u\-i 'imn rr-iKa xr-D -a bn *-."a; nr 'iN^inn
:rmir-iD abv TS-n irmtr-in 'nsn irmr'.n imsi ircr: t'riK bm;i nv pin-n Dnp
Ta inrx nu ik n::a -i"nn p n^rn '-1 im« nu 'n.'ync'i -lU-iyT ".ra-i •:n"'i aipn
'T-ir iö ^•'b'c',za^ c-^b'^z vcn rn" nt müs tcu? 'ana arnv aui b";n 'an:
x*?-! To nrya nns' ^11221 traa 12 pKir -i2tr;n oins "mrn rn^i pa^p x^ri
•rnra cKsn Ta is ",;"Ta natt' mr s::^ cni mn x'^i ^"-12 xb 'on n-''? irr-ab
ni iiDS -it:ü n\T nn crn nu abira cn'''?i? i:"? n-nir a'^irau? my^2n ba nana
•umaTma- "ma ^21 nna xbi "'na k':? 'rn n^*? -la^ab x'^n Tbl? -i2itr i- ''^^nai
'^i; -ncxS ]:a Tnm -122 i;ncxr ■yT.an -ima ^2 ?]:2 -ir "UT.a (^ija "p^n ^u-nai
i'.na "'baaan '02-1 -naxi •rc"':' ^22 arn a2';£2 i;'?t:2 ab'c it 'b'nai n; -nas -iDsr
a'san ^2 bv^ i3T-,r 'pri ■',r'?i? irbap r-ii-si r, nb^'nai n: maa -lar nv-ins*i "ima
■a2n i"p'n2 ^2^12 j^i^'m -ir-a ":n;-i mb'nai p-naa ■'-.ar '72 na'',n2 ir-inx
'-'.a iritt-'Kai '-•"rn TKa tz an:s '1 ja 'r;pi nan 'ct\ri2 x'pni 'n2aax2 sbn
'•n2"i na '?22 vK;-ivb>i b":n 'am 'na in^xSi m:a n-nn j2 n"''2n n"b b":n 'moa
apiTnsr'72n (^pan "rs ua ':v'?y'nv^ bu.nitr n'a K-jpab -1^721 'jaa '^^r'? uynaai
n"nb: annax n-.n p nra
tn-n'?: annaxn-a nra
'1 Auc;h (üesos Wort hat der Abschreiber zwischen den Zoilen nachgetragen.
-) Die Notiz bezieht sich anf die vorige Anm. n. auf Anni.3 auf der vorigen Seite.
Jahresbericht.
Das jüdisch-theologische Seminar begeht am 27. Januar d. J.
zum siebenundvierzigsten Male die Gedächtnissfeier für seinen Stifter,
den verewigten Commercienrath Jonas Fränckel. Anlässlich dieser
Feier soll Herr Dr. Max Dienemann, nachdem er die theologisch-
wissenschaftliche und die talmudisch-rabhinische Prüfung bestanden
hat, als Rabbiner entlassen werden.
Im verflossenen Jahre wurde am 28. Januar die Entlassungs-
feier in üblicher Weise begangen. Die Fest- und Gedenkrede hielt
Seminar-Docent Dr. Brann. Daran schloss sich die feierliche Ent-
lassung der Herren Candidaten Dr. Johann Krengel, Dr. Julius Reach
und Julius Zimels unter Ueberreichung der Rabbinatsdiplome durch
den Seminar-Rabbiner, worauf Herr Julius Zimels Abschiedsworte
an die Lehrer und Studiengenossen richtete.
Zur Bewerbung um den Joseph Lehmann'schen Preis war für
das vergangene Jahr das Thema: „Ueber die Pflege des Studiums
der jüdischen Litteratur in Deutschland bis zu den Verfolgungen
des ersten Kreuzzuges" gegeben. Eine Bewerbung ist nicht ein-
gegangen.
Dagegen ist zur Bewerbung um den Dr. David Rosin'schen
Preis eine Arbeit über das gestellte Thema: „Geschichte des
Achtzehngebetes" eingelaufen. Das Urtheil wird am 27. Januar ver-
kündet werden.
Das Seminar zählt gegenwärtig 27 Hörer. Neu eingetreten
sind im vergangenen Jahre: Isaak Heilbronn aus Tanne i. Rhön
(Hessen-Nassau), Hugo Nathansohn aus Beuthen a. d. Oder, Sylvain
Koch aus Brumath (Elsass), Julius Lewkowitz aus Georgenberg
(Oberschlesien), Jacob Sonderling aus Lipine (Oberschlesien), Arthur
Süssmann aus Schweidnitz und Friedrich Weiss aus Eidlitz
(Böhmen).
Das Vertrauen zu der Wirksamkeit unserer Anstalt fand auch
im abgelaufenen Jahre erneuten Ausdruck durch die Berufung ihrer
Zöglinge an bedeutende Gemeinden und Listitute. Es wurden Herr
Dr. Samuel Freund, bisher Rabbiner in Czarnikau, zum Rabbiner
in Ostrowo (Posen), Herr Dr. Hermann Pinkus, bisher stell-
vertretender Rabbiner und Religionslehrer an der Religions-Unter-
richts-Anstalt 11 der S3'nagogen-Gemeinde in Breslau, zum Bezirks-
Rabbiner in Heidelberg, Herr Dr. Max Doctor, bisher stellvertretender
Rabbiner und Religionslehrer an der Religions-Unterrichts -Anstalt I
der Synagogen-Gemeinde zu Breslau, zum Bezirksrabbiner in Bruch-
sal (Baden), Herr Fabian zum stellvertretenden Rabbiner und
Religionslehrer der Religions-Unterrichts- Anstalt 11 und Herr Dr.
Deutsch, bisher Stiftsrabbiner in Lissa, zum stellvertretenden
Rabbiner und Rcligionslehrer der Religions- Unterrichts -Anstalt I der
Synagogen -Gemeinde zu Breslau berufen. Ferner wurden vor
Ablegung der Prüfung die Candidaten Herr Dr. Emil .Schlesinger
zum Rabbiner in St. Gallen (Schweiz) und Herr Dr. Uscher Brett-
holz zum Rabbiner in Sissek (Kroatien) gewählt.
Ausserdem ist zur Geschichte des Seminars im abgelaufenen
Studienjahre Nachstehendes zu berichten:
Am 7. Februar beging das Seminar die Gedächtnissfeier für
den verewigten Director Dr. Z. Frankel. Die Gedächtnissrede hielt
Herr Dr. Max Dienemann.
Am 21. April, dem letzen Tage des Passahfestes, wurde im
Anschluss an die Predigt eine Gedenkfeier für den verewigten
Director Dr. Lazarus begangen. Die Predigt hielt Herr Dr. Julius
Grünthal.
Am 3. October, dem Versöhnungstage, wurde in der Predigt
das Andenken des verewigten Seminarrabbiners Dr. D. Joel und des
Professors Dr. H. Graetz s. A. besonders her\orgehoben. Die Predigt
hielt Herr Dr. Max Dienemann.
Am 15. October, dem Schlussfeste, wurde in der dem Seelen-
gedächtnisse vorangehenden Predigt das Andenken der verewigten
Lehrer am Seminar: Dr. B. Zuckermann und Dr. D. Rosin gefeiert.
Die Predigt hielt Herr Dr. Salomon Tiktin.
Am 30. September legte Herr Dr. Brann laut § 3 des Regulativs
den Vorsitz im Lehrer-Collegium nieder, worauf ihn der Unter-
zeichnete übernahm.
Am 18. Januar fand aus Anlass der zweihundertjährigen Jubel-
feier des Königreichs Preussen in der Seminar-Synagoge eine litur-
gische Feier statt.
d —
An dem grossen und schmerzlichen Verluste, welchen die
Wissenschaft des Judenthums durch das am 24. März erfolgte
Hinscheiden des Gelehrten S. J. Halber stamm in Bielitz erlitten,
hat das Lehrer-Collegium den innigsten Antheil genommen und
seinem Beileid auf telegraphischem Wege Ausdruck gegeben. Bei
der Bestattungsfeier desselben war das Collegium durch den Unter-
zeichneten als Deputirten vertreten.
Im vergangenen Jahre sind am Seminar folgende Vorlesungen
— zusammengestellt nach der im Statut gegebenen Reihenfolge der
Disciplinen — gehalten worden:
1. Bibelexegese:
a) Erklärung des Pentateuchs, IV. B. Mos.
(Forts.).
b) Cursorische Leetüre des Buches der Richter
und des ersten Buches Samuel (bis c. 10). [ Dr. Brann.
c) Erklärung des Propheten Jesaias (c. 55 — 66).
d) Erklärung des Buches Hiob (bis c. 15).
e) Einleitung in die hl. Schrift (Theil I).
2. Exegetische Litteratur:
a) Leetüre ausgewählter Stücke aus Raschi's
Pentateuch-Commentar.
b) 1. im Sommersemeste: Leetüre der Com-
mentare des R. Abr. Ibn Esra und Nach- ^ q^. ß,.j^j^j-,
manides zum IV. B. A4os. (Sehluss). — 2. im
Wintersemester: Leetüre des Commentars
Ibn Esra's zum II. B. Mos. (e. 1-3)
e) Exegetische Uebungen.
3. Hebräische Grammatik;
a) Elementargrammatik,
bj Stilistische Uebungen.
Dr. Horovitz.
4. Talmudstudium:
a) Statarisch: Baba batra (fol. 32—50). 1
b) Cursorisch : Babli, Beraehot (c. 6 und 7). [ I^i"- Lewy.
c) Tur u. Schulehan Aruch Jore Dea (e. 32 — 52). ]
d; Statarisch: Kethubbot (tbl. 15—28).
e) Cursorisch: Sabbath (fol. 123—137).
f) Schulchan Aruch Orach Chajjim c. 625 — 639,
1—9.
5. Jüdische Geschichte und Litteratur:
• a) Litteraturgeschichte der Juden auf der pyre-
näischen Halbinsel während des 14. Jahr-
hunderts (vSchluss).
b) Historische Uebungen: a) Ausarbeitungen nach
gegebenen Thematen. — b) im Sommer-
Semester: Historisch-diplomatische Uebungen
an den Handschriften der Seminar-Bibliothek.
— c) im Winter-Semester: Leetüre des
Seder Olam rabbah.
Dr. Horovitz.
Dr. Brann.
Dl'. Brann.
6. Religionsphilosophie:
a) Religionsphilosophisches System Saadia's.
b) Leetüre des Cusari.
Dr. Horovitz.
7. Homiletik:
a) Theorie der Homiletik.
b) Homiletische Uebungen.
8. Midrasch:
Wajikra r. (Forts.).
Dr. Horovitz.
Zu den fundirten Legaten sind in diesem Jahre folgende hinzu-
gekommen: 1. ein Legat im Betrage von 400 Mark, gestiftet von
den Erben zum Andenken an Fräulein Irma Bertha Franke 1 in
Gothenburg (Schweden), 2. ein Legat im Betrage \on 300 Mark,
gestiftet von den Erben zum Andenken an Frau Professor Marie
Graetz und 3. ein Legat im Betrage von 1000 Mark, gestiftet von
Herrn Stadtrath Milch, Curator der Commercienrath Fränckel'schen
Stiftungen, zum Andenken an seine verstorbene Gattin, Frau
Stadtrath Johanna Milch, geb. Sa hl.
Die Zinsen aus dem Director Dr. Zacharias Frankel-Fonds
haben auch im vergangenen Jahre die ihrer Bestimmung ent-
sprechende Verwendung gefunden.
Ausser den aus fundirten Legaten tliessenden Stipendien er-
hielten auch im vergangenen Jahre mehrere Seminaristen Unter-
stützungen durch Zuwendung nachstehender Stipendien, für die das
Seminar hiermit seinen aufrichtigen Dank ausspricht:
Das Kaiserliche Ministerium für Elsass-Lothringen hat den
dorther gebürtigen Seminaristen Stipendien aus der Staatskasse
gewährt.
Der V'orstand der hiesigen Synagogen-Gemeinde hat, wie all-
jährlich, eine Subvention von 600 Mark zu Stipendien bewilligt.
Vom Vorstande der Synagogen-Gemeinde hierselbst hat ein
Seminarist aus der Alexander Bernhardt'schen Stiftung ein Stipendium
von 60 Mark erhalten.
Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde in Beuthen O.-S. er-
theilte einem Seminaristen aus Oberschlesien das Stipendium der
Rabbiner Dr. Rosenthal-Stiftung.
Die vom Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Schneidemühl
dem Seminar überwiesenen Zinsen aus der Rabbiner Salomon
Brann'schen Stiftung wurden einem Seminaristen aus der Provinz
Posen gewährt.
Die Sjmagogen-Gemeinde in Oppeln hat auch in diesem Jahre
die alljährlich gewährte Subvention für unbemittelte Seminaristen
erneuert.
Vom Studien- und Arbeitsbeförderungs- Verein für Israeliten in
Bayern, mit dem Sitz in München, erhielt ein Seminarist ein
Stipendium im Betrage von 133 Mark.
Die B. H. Goldschmidt'sche Stipendienstiftung in Frankfurt a. M.
verlieh einem Seminaristen ein Stipendium in der Höhe von
400 Mark und einem anderen ein solches in der Höhe von
300 Mark.
Aus der S. S. Goldschmidt'schen Stipendiensüftung in Cassel
hat ein Seminarist ein Stipendium von 300 Mark erhalten.
Aus der Simon und Carl Koppel'schen Stipendienstiftung in
Hannover erhielt ein Seminarist ein Stipendium von 100 Mark.
Durch gütige Vermittelung des Herrn Gustav Cohen in
Hannover erhielt ein Seminarist ein ansehnliches Stipendium.
Herr Banquier C. Magnus in Braunschweig gewährte auch in
diesem Jahre einem Seminaristen eine Subvention.
Von dem hiesigen Stadien-Beförderungs-Verein erhielten zwei
Seminaristen ein Stipendium von je 250 Mark.
Herr Banquier Meyersfeld in Braunschweig verlieh wiederum
einem Seminaristen ein Stipendium.
Anlässlich des Gedächtnisstages des seligen Herrn Em. Prings-
heim sind dem Seminar 30 Mark zur \^ertheilung zugegangen.
Die Zinsen der Annette Vallentin'schen Stiftung, die von dem
Rentier Herrn Henry Vallentin in Hamburg zum Andenken an
seine versorbene Mutter errichtet wurde, sind wiederum einem
Seminaristen zur Wiederherstellung seiner Gesundheit durch eine
Badekur stiftungsgemäss bewilligt worden.
Die Seminar-Bibliothek, welche nach dem letzten Abschluss
16,236 Druckwerke in 21,771 Bänden und 212 Handschriften in
248 Bänden umfasst, hat ausser den durch Ankauf erworbenen
Büchern durch folgende freundliche Schenkungen, für die sie hiermit
öffentlich ihren Dank abstattet, einen Zuwachs erhalten.
Sie erhielt die Jahresberichte:
1. der Universität in Heidelberg 1900 mit der wissenschaftlichen Beilage:
Dr. H. Rosenbusch, Aus der Geologie von Heidelberg; 2. der Lehranstalt für
die Wissenschaft des Judenthums in Berlin mit der wissenschaftlichen Beilage von
Dr. Schreiner: Studien über Jeschua ben Jehuda. Berlin, 1900; 3. des Rabbiner-
Seminars in Berlin 1899/1900 mit der wissenschaftlichen Beilage von
Dr. Wohlgemuth: Die Unsterblichkeitslehre in der Bibel; 4. der israelitisch-
theologischen Lehranstalt in Wien mit der wissenschaftlichen Beilage von
Dr. Friedmann: Seder Eliahu Rabba und Sutta. Wien, 1900. 8^; 5. der Landes-
Rabbinerschule in Budapest mit der wissenschaftlichen Beilage von Prof. Dr. Bacher:
Hebräisch-persisches Wörterbuch aus dem 14. Jahrhundert. Budapest, 1900;
6. des Elisabeth-Gymnasiums zu Breslau über das Schuljahr 1899/1900 mit der
wissenschaftlichen Beilage von Dr. Rudkowski: Die Stiftungen des Elisabeth-
Gymnasiums. Teil II; 7.8. der Gemeinde-Religions-Unterrichts-Anstalten I u. II
zu Breslau 1900; 9. der Industrieschule für israelitische Mädchen in Breslau 1900;
10. der israelitischen Religionsschule zu Frankfurt a. M. 1900; 11. des jüdischen
Kurhospitals in Kolberg. 1898,1899; 12. der l^nion of Hebrew Congregations.
Cincinnati, 1900. 8"; 13. der Hebrew Union Colleye in Cincinnati. catalog and
Programm für 1900/1901.
Ferner :
Von der AUiancelsrailite Universelle: i. s.A.Wertheimcr: iittbt'n'rnp 'c.
Jerus., 1899. 8»; 2. Mos. Bloch, niDpm mn '"".Ur H. 2 Hudap., 1900. 8". —
Vom Ausschiiss Mies Deutscli-lsraelilisclieu (lemeiiulebiindes in Uerlin dessen
Mitiheilungen No. 54 vom Decbr. 1900. 8«. — 3. Von Herrn Abba Apfelbaiini-
Rzezow sein Werk: VOS'p'i'ltt ""'"l nn*?-!.-!, _ Von Herrn Kabl». 1>1'. Hiacll-Bl'ÜX
seine Schrift: 1. .Maimonides. Wien, 1900; 2. seine Festrede zum 70. Geburtstage
Kaiser Franz Josephs. August 1900; 3. seine Rede an der Bahre des Herrn Dr. Grotte
am 14. 11. 19 10. — Von Herrn ür. Naftali lUiunj^nind-lSudapest seine Schrift:
Sza'adja ibn Danän. Pressburg, 1900. Von Herrn^S. Hiiber-Keinbers: "i'^lsn 'O'ph',
cd. Buber. Berditschew, 1900. — Von Herrn Rabb. Dr. Chodowski-Oels: 1. seine
Trauerrede an der Bahre des Herrn Jacob Cohnstacdt. Oels, 1900. S"; 2. seine
Predigt am Wochenfest -5660. Breslau, 1900 — Von Herrn Pl'of. Dl'. H. ('«lien-
Marl)iirg seine: Worte der Trauer um Herrinann Lewandowsky. 1900. 8". —
Von Herrn Ral)b. Dr. €ohn-KattOAVitz sein Werk: Geschichte der S3rnagogen-
Gemeinde Kattowitz. 1900. — Von Herrn Kabb. Dr. J. Deiltsch-Lissa (Posen)
seine Schrift: Chronik der Synagogen-Gemeinde Sohrau. Magdeburg, 1900. —
Von Herrn Rabb. Dr. Eckstein-Bamberg: 1. seine Trauerrede für Kaiser Wilhelm I.
1888; 2. seine Festrede zum 70. Geburtstage des Prinzregenten Luitpold.
Bamberg, 1891; 3. seine Rede an der Bahre eines Patriarchenpaares; 4. seine
Trauerrede an der Bahre des Herrn Emil Dessauer; 5. seine Trauerrede an der
Bahre der Frau B. Dittmann, 1896; 6. seine Trauerrede an der Bahre des Herrn
H. Iglauer, 1896; 7. seine Trauerrede an der Bahre des Herrn A. Gutherz, 1896;
8. seine Trauerrede an der Bahre der Frau E. Kronacher, 1896; 9, seine Trauer-
rede an der Bahre der Frau A. Ehrlich, 1898; 10. seine Trauerrede an der Bahre
des Herrn A. Sack, 1898; 11. seine Trauerrede an der Bahre des Herrn S. Treumann,
1898; 12. seine Schrift: Nachträge zur Gesch. der Juden in Bamberg, 1899. —
Von Herrn Rabb, Dr. Ehrlicll-Tilsit : Seine Rede am Grabe der Frau Wasbutzky,
1900. — Von Frau Epstein-Breslaii : [J. E. Epstein], Versuche eines Scheintodten.
Breslau, 1846. — Vom Verein Esra-Berlhi: Seine Mittheilungen des Vereins Esra
vom 1. Oktober 1900. — Von Herrn Rabb. Dr. Freildenthal-Danzig: 1. seine
Rede an der Bahre des Herrn Baron Moritz v. Cohn, 1900; 2. seine Rede am
Wochenfeste des Jahres 1900. Dessau. — Von Herrn Rabb. Dr. Fried-Ulm: Seine
Schrift über ri'n"!D\n "iBD, Theil IL — Von der Gesellschaft zur Erforschung
jüdischer Kunstdenkmtäler in Prankfurt a. M. deren Mittheilungen I. — Von
Herrn Rabb. Dr. 31. (irunwald-Hamburg seine Aufsätze und Vorträge: 1. Ent-
wicklung der Schriftzeichen. Hamburg, 1899. 4*^; 2. Was ist uns Spinoza? Wien,
1899. 8"; 3. Ein historisch interessanter Briefwechsel. Breslau, 1900; 4. seine
Predigt zum Wochenabschnitte Mischpatim. Hamburg, 1900. 8". — Von Herrn
Dr. Grünthal-Breslau seine Inaugural-Dissert. : Die Peschittha zum Buche Esther.
Breslau, 1900. — Von Herrn Rabb. Dr. Günzig-Loscliütz (Mähren) seine Schriften:
1. Comment. des Karäers Jephet ben Ali. Krakau, 1898; 2. Der Pessimismus im
Judenthume. ib. 1899. — Von Herrn Advokat Dr. Leo Halberstam-Wien : Die
Grabreden gehalten beim Leichenbegängniss des Herrn J. S. Halberstam-Bielitz am
26. 3. 1900. Wien, 1900. — Von Herrn Habb. Dr. Jaraczevvsky-Mühringen
(Württemb.): 1. J. Levy, Nathan le Sage; 2. J. Levy, Adieu ä l'Alsace. Paris, 1872;
3. J. Levy, Isaie ou le travail. - Von Herrn Rabb. Dr. M. .Tastrow-Philadelphia :
12. Heft seines Dictionnary of Talmud and Midrasch. — Von Herrn Rabb. Dr.Kisch-
Prag seine Schrift: Das mosaisch-talmudischc Eherecht von Ezechiel Landau.
Leipzig, 1900. — Von Herrn Dr. Hermann Klüger-Breslau seinen Vortrag: Der
Zion und die Akropolis in Athen. Breslau, 1900. 8^. — Von Herrn Rev. J. Kohn-
Zedek-London : i. sein "ntrpai "n'^Ktr. London, 1899; 2. Seine rxi"? n^En
nmsan dvi notrn. Lond., 1900. - Von Herrn Dr. Markus Leipniker-Budapest: Seine
Inaug.-Diss. über Jehuda b. Joseph Moscato. Budap., 1896. — Von Herrn Rabb. Dr.
A. LeAvin-Freiburg i. B.: 1. seine Predigt: Gott hat es gethan. Freiburg, 1899;
2. seine Predigt: Drei Gräber; 3. seine Schrift: Der Werdegang unserer Gebete.
— Von Herrn Landrabb. Dr. Lewinski-Hildesheim seine Schrift: Zwei Dokumente
aus Hannover; 2. seine Abhandlung: Der Hildesheimer Rabb. Samuel Hameln.
Hildesheim, 1900. — Von der Synagogengemeinde Livorno: Rundschreiben der
Gemeinde Livorno. - Von Herrn Oberrabb. Imin. LÖW-Szegedin: Beszedei, 1874-99.
Szegedin, 1900. 8". - Von Herrn Bezirksrabb. Dr. Löwenstein-Mosbach: Seine
Predigt für den 1. Tag des heiligen Schowuausfestes. — Von der Redaction des
Magyar Isido Szemle in Budapest: Jahrg. XVII dieser Zeitschrift. — Von Herrn
Ouen-ablt. Dr. S. II. Mai-giilies-FJorenz: Seine Gedenkrede auf König fiumbert I.
Florenz, 1900. — Von Herrn Rabl». Dr. Miink-Köni^sberg; seinen offenen Brief an
d. Vorst. der Königsberger Gemeinde. — Von Herrn Dr. Neumanil-Breslail seine
Inauguraldissertation: Der Pentateuchkomentar des Joseph Bechor Schon Numeri.
Breslau, 1899. — Von Herrn Dr. med. Pogorelsky-St. Petersburg seine Schrift:
Zaraath. Petersburg, 1900. — Von Herrn Ral)b. Dr. S. Posiiaiiski-AVarscliau
seine Abhandlung: Tanchum Jeruschalmi. Paris, 1900 [S.-A. aus Revue des
Etudes juives]. — Von Herrn Rabl). Dr. Rtilf-Boiin seinen Vortrag: Was wir sollen
und wollen. Bonn, 1900. — Von Herrn Rabb. Dr. Salveildi-Dürklieim: 1. S. Ch.
Horwitz biNty nb^'^S. Wilna, 1879. 2*"; 2- Scharpf mbriKI "110. Amsterd., 1847. 4";
3. Hirschkowitz .Tn.T "'-lU^. Sziget, 1877; 4. Selbstemancipation. Jahrg , V.— VIII.
— Von Herrn Dr. X. Samter-Berliii seinen Aufsatz : Was thun? Breslau, 1900. —
Von Herrn Dr. ('. Seeligmann-Hambiirg seine Predigt: Philister über Dir, Juden-
thum. Hamburg, 190U. — Von Herrn Sigmuiul Seeligmaimil-Amsterdam : Beiträge
zur Geschichte der Juden in Amsterdam. — Von der Societe des Etiules jllives
in Paris: Die Revue des Etudes juives. Jahrg. 1900. — Von Herrn D. H. Spitzer-
Budapest: Sein Rundschreiben vom September 1900. — Von der Stadtbibllotliek-
Frankfurt a. M.: die Zugangsverzeichnisse der Stadtbibl. Frankfurt a. M., 1900. —
Von Herrn Dr. Leop. Stein-Berlin sein Werk: Untersuchung über die Proverbios
Morales des Santob de Carrion. Berlin. 1900. — Von der Universit.-Bibl. -Heidelberg:
1. R. W. Bunsen, Ein akadem. Gedenkblatt. Heidelberg, 1900. 4"; 2. Osthoff,
Suppletivwesen der indogermanischen Sprachen. Heidelberg, 1899. 4'^. — Vom
Verbände der Vereine für jüdische Geschichte und Litteratur: Das Gedenk-
buch zum 100. Geburtstag Samuel Dav. Luzzatto's. Berlin, 1900 — Von
Herrn Rahb. Dr. Weil-Algier: Seine vier rabbinischen Rundschreiben. — Von
Herrn Rabb. Dr. M. Wolff-Gothenburg seine Abhandlungen: 1. Analekten; 2. Be-
merkungen zu der Schrift Ahwäl al-kijame (Ausschnitt aus ZDMG. Jahrg. 1900).
— Von Herrn Rabb. Dr. Worras-Neustettin : Seine Abhandlung über die Lehre
von der Anfangslosigkeit der Welt bei den mittelalterlichen arabischen Philosophen
des Orients und ihre Bekämpfung durch die Mutakallimiin [S.-A. aus: Beiträge
zur Gesch. der Philosophie des Mittelalters, Bd III, Heft IV.] — Von Herrn
Rabb. Dr. Ziegler-Karlsbad: l. Sein Werk: Gesch. des Judenthums. Prag, 1900;
2. Seinen Aufsatz: Prof. Dr. David Kaufmann. — Von Herrn Rabb. Dr. Ziemlich-
Xürnberg sein Buch: Die Israelit. Cultusgemeinde in Nürnberg 1900. — Von
Herrn Rabb. Dr. Zuckerinandl: R. N. Rabbinowicz, Varie lectiones zum Traktat
Baba kamma. .München, 1882. 8".
Der X'erein Liwjath-Chen, dessen Aufgabe es ist, un-
bemittelte Hörer des Seminars in zartsinniger Weise vor dringender
Noth zu schützen, hat auch im vergangenen Jahre Theilnahme und
Unterstützung aus nah und fern gefunden.
Vorzügliche Anerkennung verdient das rege und edle Interesse,
das Herr Rabbiner Dr.jWilhelm Münz aus Gleiwitz auch im ver-
gangenen Jahre für diesen Verein an den Tag gelegt hat; durch
seine \'ervvendung haben nachstehende Mitglieder seiner Gemeinde
die nachfolgenden Beiträge gewälirt:
_ 9 —
1. Herr A. Danziger, Gleivvitz 10 Mk.
3. -- Alfred Fraenkel 10 =
4. - Max Gassmann 10 =
5. Frau Charlotte Glogauer 6 --
6. Herr Amtsgerichtsrath Dr. Hirschel . . . 10 --
7. = Louis Lichtenberg 9 -
8. ■- Rechtsanwalt und Notar Eugen Lustig 10 =
9. = Adolf Schlesinger 20 --
10. - Hoflieferant Simon Troplowitz . . . 15 =
11. -' Director Victor Zuckerkandl . ... 10 =
12. = Rabbiner Dr. Wilhelm Münz ... 10 =
Zusammen 120 Mk.
Durch gütige Vermittelung des Herrn Rabbiner Dr. Bass-
freund in Trier sandten Beiträge ein:
Herr J. Juda.
= J. Kreslawski.
H. Loeser.
' S. Loevvenstein.
Herr Isidor Mayer.
Stadtrath Rothschild.
A. Scheuer.
== Rabbiner Dr. Bassfreund.
Aus Culm sandten durch freundliche Verwendung des Herrn
Rabbiner Dr. Guttmann Beiträge ein:
Herr Banquier Hirschberg. ! Herr J. Mamlok.
L. Itzigsohn. j = G. Segall.
= J. S. Leiser. | = Rabbiner Dr. Guttmann.
Dem Verein haben überwiesen: Herr Prof. Dr. Leo Graetz
im Namen der Hinterbliebenen der Frau Professor Graetz s. A.
100 Mark, Herr Gymnasialoberlehrer Dr. Heinrich Lewy- Mühlhausen
zur Capitalisirung des Jahresbeitrages seines verstorbenen Vaters,
Herrn Meyer Lewy, sei. x-lnd., 250 Mark, und Frau Minna
Hamburger hier aus Anlass ihres 80. Geburtstages 100 Mark.
Ausserdem haben im abgelaufenen Jahre ihre gütige Theil-
nahme für den Verein durch Zuwendung von Jahresbeiträgen oder
Spenden bekundet:
Herr Hauptlehrer Alexander, hier.
= Arthur Altmann, Kattowitz.
= Josef Altmann,
Leopold Altmann *
= Max Altmann ;
= Stadtrabbiner Dr. Appel, Carlsruhe.
Herr Rabbiner Dr. Berger, Krotoschin
= Moritz Baruch, hier.
= Landgerichtsrath Dr. Berwin, hier.
Beutler, hier.
Rabbiner Dr. Biach, Briix.
= Rabbiner Dr. Biram, Hirschberg.
Marcus Auerbach, Krotoschin. ' Lipmann Bloch, hier,
Prof. Dr. Badt, hier. Lazar Bloch, Brody.
— lU —
Herr
Fritz Brieger, hier. 1
Herr
13ne-B'rith-Loge (Lessing-L.), Breslau. |
=
-
(Fraternitas-L.),
Dresden.
=
'-
= -- (Victoria-L.), Görlitz.
=
=
« (Humanitas-L.),
'-
Gleiwitz.
=
-
(Rheinland-L.),
=
Köln a. Rh.
=
=
(Rhenus-L.), Mainz.
5
Bne-I
Vrith-Loge (Pomerania-L.),
=
Stargard.
=
=:
= = (Alemannia-L.),
=
Stettin.
=
Herr
Seminarlehrer Dr. Brann, hier.
Frau
=
Louis Burgfeld, hier.
Herr
Frau
Cassirer, hier.
Herr
Kreisrabb. Dr. Cohn, Eschwege.
'.
=
Louis Cohn, hier.
=
--
Apotheker Cohn, hier.
=
s
Ludwig Cohn, Schwerin a. W.
=
=
Isidor Cohn, hier.
=
=
Saloinon Daniel, hier.
=
Frau
A. Daniel, hier.
'-
Herr
Louis Daniel, Krotoschin.
=
Heymann Daniel, hier.
=
S
Carl Daniel, hier.
=
=
cand. med. Julius Daniel.
=
s
Prof. Dr. Deutsch, Cincinnati.
=
=
Rabbiner Dr. Deutsch, hier.
=
Der deutsch-israelitische Gemeindebund,
=
Berlin.
=
Herr
Rabbiner Dr. Doctor, Bruchsal.
=
=
Banquier Aug. Dux, Hildesheim.
Frau
=
Rabbiner Dr. Kckstein, Bamberg.
Herr
--
Rabbiner Dr. Einstein, Landau.
=
'-
Seminarlehrer Dr. Elbogen,
=
Florenz.
Frau
'-
Rabbiner Dr. Eppenstein, Briesen,
Herr
^
Rabbiner Dr. Kschelbacher,
Berlin.
s
--
Philipp Falk, hier.
Ä
s:
Dr. med. Leopold Feilchenfeld,
Berlin.
-
«
Rabbiner Dr. Finkelscherer,
"
München.
=
=
Rabbiner Dr. Frank, Köln.
s
S
Landesrabbiner L. Fränckel,
Meiningen.
Frau
Freimann, hier.
Herr
Prof. Dr. Freudenthal, hier.
Rabbiner Dr. Freudenthal,
Danzig.
E. Freudenthal, Hildesheim.
David Freund, hier.
Hirsch Freund, hier.
Curator Dr. C. S. Freund, hier.
Max Freund, hier.
Rabbiner Dr. Freund, Ostrowo.
M. Friedheim, Hildesheim.
Julius Froh mann, Erlangen.
M. Fuchs, seL And., hier.
H. Gassmann, hier.
Robert Grabower, hier.
Prof. Graelz, sei. And., hier.
Landrabbiner Dr. Gronemann,
Hannover.
Rabbiner Dr. Grunwald, Hamburg.
Rabbiner Dr, Grünfeld, Bingen.
Oberrabb. Dr. Güden ann, Wien.
Rabbiner Dr. Guttmann, hier.
Siegfried Haber, hier.
Dr. Heinemann, Hamburg,
Rechtsanwalt Dr. Heinsfurter,
München.
Hentschel, Culmsee.
J. Hess, hier.
Hermann Hirschel, hier.
Holländer, hier.
Rabbiner Dr. Horovitz, Crefeld.
Sem.-Lehrer Dr. Horovitz, hier.
Hermann Hamburger, hier.
Heinrich Hamburger, hier.
Rabbiner Dr. Joe!, hier.
Rabb. Dr. Josephsohn, Lauenhurg.
Rabbiner Kahn, Heilbronn.
N. Kaiisch, hier.
Karnowsky, hier.
Seminardirektor Dr. Knoller,
Hannover.
.M. Koplowitz, Berlin.
Rabbiner Dr. Krakauer, hier.
Rabbiner Dr. Krengel. hier.
Rabb. Dr. Kuschnitzky, Bayreuth.
Albert Landauer, München.
Banquier Is. Landauer, München.
Seminar- Direktor Dr. F. Lazarus,
Cassel.
Direktor I-azarus, hier.
Carl Leipziger, hier.
Herr Rabb. Dr. Levin, Freiburg i. B.
Rabbiner Dr. Lcv}^ Alzey.
Landrabbincr Dr. Lewinslvy,
Hildesheim.
Seminar-Rabbiner Dr. Lewy, hier,
J. E. Lewy, hier.
= MejJ'er Lewy, hier.
B. Lewy, Cuhnsee.
= S. Lew}', hier.
= Mose Lewy, Berlin.
Isidor Lichtenberg, hier.
= Rabb. Dr. Littmann, Zürich.
Frau Dr. Lobethal, hier.
Herr Marcus Löwenberg, Culmsee.
Frau Johanna Löwenberg, Berlin.
Herr Curator Stadtrath Marck, hier.
= Grossrabb. Dr. Alargulies, Florenz.
= Rabbiner Dr. Marx, Westhofen.
= Rabb. Dr. Meyer, Zweibrücken.
= Siegmund Morgenstern, hier.
Curator Stadtrath Milch, hier.
J. N., Hamburg.
= N. N., Breslau.
= Rabbiner Dr. Neubürger, Fürth.
= Fabrikbesitzer Neustadt, hier.
= Rechtsanwalt Dr. Ofner, München.
= Rechtsanwalt Ollendorf, hier.
= Consul Jacob Ollendorf, hier.
Rabbiner Dr. Peritz, Liegnitz.
= Rabbiner Dr. Perles, Königsberg.
= Rabbiner Dr. Perlitz, Nakel.
= Rabbiner Dr. Pinkuss, Heidelberg.
= Rabbiner Dr Porges, Leipzig.
= Rabbiner Dr. Poznansky, Pilsen.
= Rabbiner Dr. Posner, Carlsruhe.
Landrabbiner Dr. Prager, Cassel.
= F. Pringsheim, Stadtrath, hier.
= M. Pringsheim, hier.
l'>au Dora Rawitscher, Bojanowo.
Herr Rabbiner Dr. Reach.
= N. G. Reich, hier.
= Oberrabbiner Dr. Ritter, Rotterdam,
= Rabbiner Dr. Rosenthal, hier.
= Dr. med. H. Rosin, Berlin.
= Landrabb. Dr. Rülf, Braunschweig.
Herr Rabbiner Dr. Saalfeld, Main.^.
- Fabrikbesitzer Julius Sachs, hier.
= Rabbiner Dr. Salvendi, Dürckheim.
Rabbiner Dr. Salzberger, Erfurt.
Rechtsanwalt Dr.Samuelsohn, hier.
= Provinzial-Rabbiner Dr. Sander,
Giessen.
= Leopold Scheroschefski, hier.
Dr. Schlesinger, St. Gallen.
Julius Springer, Culmsee,
= Schreiber, hier.
= Seminar-Rektor Prof. Dr. Schwarz,
Wien.
= Leopold Schwersenski, hier.
= Prediger Dr. Seligmann, Hamburg.
= Oberrabbiner D. Simonsen,
Kopenhagen.
Rabbiner Dr. Silberstein, Elbing.
= Stadtrabbiner Dr. Stekelmachcr,
Mannheim.
Rabbiner Dr. Stein, Worms.
Rabbiner Dr. Steinhardt, Kojetcin.
= Rabbiner Dr. Strassburger,
Göppingen.
Synagogengemeinde Bromberg.
= Dresden.
Erfurt.
Pilsen.
Herr Rabbiner Dr. Theodor, Bojanowo.
= Rabbiner Dr. Thieberger, Komotau.
H. Tietz, München.
= Rabbiner Dr. Ungerleider, Berlin
Rabbiner Dr. Vogelstein, Königs-
berg.
Frau Vollmann, Meiningen.
Herr Moritz Wagner, Krotoschin.
= Rabbiner Dr. Walter, Bromberg.
Dr. Weiss, hier.
Rabbiner Dr. Werner, München.
Rabbiner Dr. Winter, Dresden.
? Würckheim, hier.
Isr. Wohlthätigkeits-Vercin, Nürnberg.
Herr Paul Wolf, Bernburg.
Rabbiner Dr. Ziemlich, Nürnberg,
Rabbiner Dr. Zuckermandcl, hier.
All den gütigen Spendern sei hiermit im Namen des Seminars
der wärmste Dank ausgesprochen.
Auch in diesem Jahre war es leider nicht immer möglich, den
an den Verein gestellten Anforderungen in hinreichender Weise zu
genügen.
Mögen edle Menschenfreunde und insbesondere die aus dem
Seminar hervorgegangenen Rabbiner, welche die unentbehrliche
Wirksamkeit des geräuschlos und segensreich schaffenden Vereins
in unmittelbarer Nähe erkannt haben, nach Kräften dahin wirken,
dass die Mittel ihm reicher zufliessen, und neue Mitglieder ihm ge-
wonnen werden, dass insbesondere für die zahlreichen durch Tod
oder andere Umstände ausgeschiedenen Mitglieder ihm Ersatz ge-
schafft werde.
Breslau, im Januar 1901. Für das Lchrcr-Collegium:
Dr. S. Horovitz.
BM
95
B73
1900
Breslau. Jüdisch-Theolc
sches Seminar
Bericht
PLEASE DO NOT REMOVE
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