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Full text of "Bericht"

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1300 


^ahms-ßmoM 


des 


jüdiseh'-theologisehen  Seminars 

jFränekerseher  Stiftung. 


Zur  Gedächtniss-Feier  für  den  Stifter, 
Sonntag,  den  27.  Januar  1901,  Vormittags  1 1  Uiir,  Wallstrasse  1  b,  2  Tr. 


Voran  geht: 
Geschichte  der  Juden  in  Schlesien. 

III.   Von  1400-1437. 


Von 

Dr.  M.  Brann. 


Biblio^h^^   1 


Nachi^ts 


BRESLAU 

Druck  von  Th.  Schatzky,  Neue  Graupenstrasse  5. 

1901. 


u 


£73 


/^v/^^' 


—     81 


3.  Vom  Beginn  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  bis  zum  Tode 
König  Sigismunds.     (1400—1437.) 

Das  unverschuldete  Elend  der  Lausitzer  Juden  am  Ende  des 
vierzehnten  Jahrhunderts^)  war  nur  das  ernste  Vorspiel  zu  den 
grösseren  Leiden,  die  in  der  ersten  Hälfte  des  fünfzehnten  Jahr- 
hunderts über  ihre  Glaubensbrüder  in  den  benachbarten  schlesischen 
Landschaften  hereinbrachen.  Denn  entsetzlicher  als  je  war  die 
bürgerliche,  wirthschaftliche  und  gesellschaftliche  Lage  der  schlesischen 
Juden  zu  Beginn  des  neuen  Jahrhunderts. 

Seit  Jahrzehnten  galten  jetzt  die  Freibriefe  der  Herzöge  2)  für 
erloschen^.).  Des  einzigen  politischen  Rechtes,  das  die  Juden  noch 
besassen,  des  erblichen  Heimathsrechtes,  waren  sie  dauernd  verlustig 
gegangen.  Wem  die  Mittel  fehlten,  um  von  irgend  einer  Obrigkeit 
einen  Geleitsbrief  zu  erkaufen,  der  war  jetzt  als  heimathloser 
Geselle  so  gut  wie  vogelfrei"*).  Von  Rechts  wegen  freilich  war  es 
kein  Geringerer  als  der  Kaiser  selber  —  in  jenen  Tagen  bekanntlich 
zugleich  der  Oberlehnsherr  hier  in  Schlesien  —  der  jedem  seiner 
Kammerknechte  wirksamen  Schutz  für  Leib  und  Leben  und  Hab 
und  Gut  verhiess^).  In  Wahrheit  aber  ist  es  ihm  bekanntlich  nie 
in  den  Sinn  gekommen,  eine  christliche  Obrigkeit  wegen  eines 
einzigen  oder  wegen  eines  Haufens  erschlagener  Juden  ernstlich 
zu     peinlicher    Verantwortung    zu    ziehen^). 

Nicht  minder  verhängnissvoll  war  weiter  die  Thatsache, 
dass    der    GeldhandeF)    jetzt    der    einzige    den    Juden    erlaubte 


1)  Oben  S.  76  K 

2}  Das.  S.  14.  K),  Anh.  I.  S.  I  bis  V. 

3)  Das.  S.  45.  54.  60. 

'')  Jacob i,  cod.  epist.  Johannis,  No.  11. 

5)  Stobbe,  S.  14  f.  42  f.  45.  204.  219. 

G)  Vgl.  S.  53.  65.  77  f.  95. 

')  Die  letzte  Nachricht  über  Grundbesitz  der  Jnden  haben  wir  aus  dem 
Jahre  1417  (Cod.  dipl.  Sil.  IV,  Einl.  S.  16).  Sie  betrifft  Lazar  von  Schweidnitz, 
wahr.scheinlich  einen  Enkel  Lazars  (Anh.  III,  S.  XXXIV,  No.8)  und  Neffen  des 
Bischots  Ozer  (das.  Nr.  9,  vgl.  S.  73  f.).  Doch  scheint  die  etwas  unklare 
Notiz  (Quatenia  [=  Gerichtstag]  Lazar  judei  super  ejusdem  bonis  dorn. 
AVenczil.  als  em  die  guter  geteilt  sein  zu  verkaufen,  zu  versetzen,  renovata 
i't  alie  quatenie  super  eisdem  bonis  ejusdem  Judei.  que  non  sunt  delete,  reno- 
vate)  nur  auszusagen,  dass  der  Jude  das  Recht  erhielt,  die  ihm  als  Pfand- 
nbject  zngesy)rochenen  Güter  zu  verkaufen  oder  zu  versetzen,  uiclit  aber  sie 
zu   lirbiilteu  und  selbst  zu  bewirthschaf'ten. 


—     82     — 

Nahrungszweig 0  war.  So  sehr  es  die  Unglücklichen  in  den  Augen 
jedes  Unbefangenen  ehrt,  dass  sie  auch  in  diesen  Tagen  der  tiefsten 
Demüthigung  die  Auswucherung  und  Ausbeutung  des  Nebenmenschen 
und  zwar  nicht  nur  des  jüdischen,  sondern  auch  des  nichtjüdischen 
Nebenmenschen,  als  eine  schmachvolle  Handlung  grundsätzlich  verab- 
scheuten-), so  wenig  gab  es  für  sie.  da  nirgends  andere  Erwerbs- 
bedingungen ihnen  gegönnt  waren,  eine  Möglichkeit,  dem  zer- 
schmetternden Zwang  der  Verhältnisse  zu  entrinnen^).  Die  Maass- 
regel aber,  die  sie  leichter  und  schneller  bereichern  musste  und  nach 
dem  eigensüchtigen  Wunsch  und  Willen  der  Obrigkeit ■*)  auch  be- 
reichern sollte,  musste  zugleich  mit  eiserner  Nothwendigkeit  den 
Neid  und  die  Missgunst  und  alle  bösen  Leidenschaften  in  ihrer  Um- 
gebung gegen  sie  entfesseln,  während  die  Thatsache,  dass  damals 
auch  Christen  hier  in  Schlesien  mit  kirchlicher  Erlaubniss  wucherten^O, 
sie  in  keiner  Weise  entlastete. 

Dazu  kam  endlich,  dass  auch  hier  bereits  die  breiten  Massen  der 
Bevölkerung  von  kirchlichem  Geiste  durchtränkt  und  längst  daran  ge- 
wöhnt waren,  den  Menschen  und  Bürger  gänzlich  im  Christen  aufgehen 


1)  01)611  S.  5(i.  60. 

2)  Yg;].  die  reichen  Litteraturangabeii  in  den  Commeutareu  zu  Tur 
Jore  Dea  c.  160  luid  Choscheu  Misclipat  c.  34.  Stobhe"s  Urtlieil  (S.  234) 
wäre  entschieden  anders  ausgefallen,  wenn  diese  Litteratur  ihm  ziigänglich 
und  bekannt  gewesen  wäre. 

3)  Nur  dem  gewaltsamen  Druck  der  Verhältnisse  nachgebend,  haben 
l)ekanntlicb  die  maassgebenden  halachischen  Autoi-itäten  vom  ]"2.  Jahrhundert 
an  das  talmudisclie  Verbot,  dem  NichtJuden  auf  Zinsen  zu  leihen,  moditiciren 
müssen.  Vgl.  Tur  Jore  Dea  c  159  und  die  Commentare  dazu,  femer  für 
das  15.  Jahrhundert  die  EGA.  des  Jacob  Mulin  121.  Jacob  V^^eil  38 
und  Isser  lein  302.  301».  342.     Vgl.    auch  Weiss.  Gesch.  d.  Trad.  III,  314  f. 

*)  Stobbe  8.  24.  113.  131.  2^38.  Güdemannlll,  S.  182  f.  Schalom's 
von  Neustadt  Aeusserung  (Leket  Joscher  I.  88a)  möchte  ich  doch  für 
harmlos  halten.  Der  asketisch  fromme  :Mann  wollte  eben  auch  der 
schwersten  göttlichen  Heimsuchung  durchaus  eine  freundlichere  Seite  ab- 
gewinnen. Lipman  von  Mühlhausen  aber,  der  nach  der  Art  eines  echten 
Ai)ologeten  überall  zuvihderst  der  Weisung  der  Spr.  Sal.  26.  5  zu  folgen 
hatte,  konnte  das  zunächst  liegende  Argument,  dass  der  Wucher  den  Juden  auf- 
gezwungen sei.  getrost  bei  Seite  lassen.  Er  durfte  voraussetzen,  dass  diese 
That.sache  jedem  Zeitgenossen  wohl  bekannt  sein  werde. 

6)  Ergiebt  sich  mit  Deutlichkeit  aus  den  Statuten  der  Breslauer 
Diöcesan-Synode  (vom  25.  Mai  bis  I.Juli  1446),  Abschnitt  II,  No.  XIEE, 
woselbst  der  „Prediger  des  Evangeliums  verpflichtet  wird,  diejenigen  als 
Wnrlierer  zu  iH'zeichnen.  welche  Gelder  ausleilien,  ohne  dazu  von  ihren 
(>l«'ifii   V.ilbnn.'bt    ■■rbülleii   /u   hiibiMr-,     Vgl.  Heyne  III,  8,  471. 


^3 


zu  lassen.  Das  eben  war  das  Ergebniss  der  bevvundernsvverthen  kirch- 
lichen Erziehungskunst,  dass  die  Ziele,  welche  die  Provinzial-Synode 
vom  9.  Februar  1267  im  Auge  hatte  ^),  jetzt  als  vollkommen  erreicht 
gelten  konnten.  Der  Masge  der  Gläubigen  erschien  der  Jude  nun 
nicht  mehr  als  der  Anhänger  eines  gleichgültigen  anderen  Bekennt- 
nisses, sondern  als  ein  durch  die  eigene  Schuld  zu  ewiger  Knecht- 
schaft verdammter  Gottesläugner  oder  gar  als  ein  von  der  Vorsehung 
unstät  und  flüchtig  gemachter,  verruchter  Gottesmörder"). 

Jede  Störung  der  öffentlichen  Ordnung,  jede  Erschütterung  des 
wirthschaftlichen  Gleichgewichts,  jede  Erregung  des  Glaubenseifers 
war  darum  geeignet,  Angst  und  Grauen  in  den  Judengassen  hervor- 
zurufen. Und  keiner  dieser  Schrecken  fehlte  in  Schlesien  zu  Be- 
ginn des  neuen  Jahrhunderts.  Noch  war  in  Breslau  der  Pfaffenkrieg 
in  lebendiger  Erinnerung,  während  dessen  die  Stadt  einige  Jahre 
mit  Bann  und  Interdict  belegt  war-^).  Gleichzeitig  gährte  es  in  der 
Bürgerschaft.  Die  mächtig  aufstrebenden  Zünfte  gönnten  den 
„Geschlechtern"  nicht  die  Alleinherrschaft  im  Rathe.  Es  ging  die 
Meinung,  dass  die  stetig  wachsenden  drückenden  Auflagen  nicht 
immer  zum  gemeinen  Besten  verwendet  würden.  Die  täglich  zu- 
nehmende Unzufriedenheit  führte  zu  Aufläufen  und  Unruhen,  während 
deren  der  Rath  mehrfach  gewaltsam  entsetzt  wurde.     Das  dauerte^) 


1)  Oben  S.  10  ff. 

2)  Die  Statuten  der  Diücesan-Synode  vom  Jahre  1446,  Abschn.  II. 
No.  XVril,  wiederholen  von  den  Verkehrsbeschränkungen  zwischen  Gläubigen 
und  Ungläubigen  nur  das  Verl:)Ot,  bei  den  .Juden  als  Ammen,  Dienstljolen 
und  Tagelöhner  Geld  zu  verdienen,  weil  „es  sich  nicht  geziemt,  dass  die 
Kinder  der  Freien  dienstbar  seien  den  Kindern  der  Magd,  da  der  Tod  Christi 
die  Christen  frei.  Jene  aber  unfrei  gemacht  hat",  imd  „weil  die  treulosen 
Juden  durch  eigene  Schiild  einer  ewigen  Dienstbarkeit  unterworfen  sind" 
(Heyne  a.  a.  O.,  S.  478).  Von  den  übrigen  Beschwerden  sali  die  Synode 
offenbar  darum  ab,  weil  sie  inzwischen  endgültig  erledigt  waren.  Selbst  die 
Hausnachbarschaft  der  (liristen  mit  den  Juden  durfte  jetzt,  nachdem  die 
gesellschaftliche  Kluft  unüberbrückbar  geworden  war,  geduldet  werden. 
Eine  Blumenlese  der  bitteren  Worte,  mit  denen  die  Synagoge,  die  sich  nicht 
bei  lebendigem  Leibe  beerben  lassen  wollte,  der  wunderlichen  Geschichts- 
auffassung der  Kirche  entgegentrat,  hat  Zunz  (Synagogale  Poesie  S.  437 
bis  455  und  Ritits  S.  241  f.)  zusammengestellt.  Selbstverständlich  hat  die 
Synag.  dann  im  späteren  Mittelalter,  als  das  römische  Glaubensgericht  sich  zum 
..Zuchtmeister  auch  über  die  jüdischen  Flüche  und  Seufzer"  aufwarf,  auch 
diese  harten  Worte  blutig  büssen  müssen. 

'^)  Grünhagen  I,  2071'. 

*)  Markgraf.  Stadtbuch  [=  Breslaiier  Stadtbuch.  Cod.  dipl.  Silesiae, 
BJ.  XT,  Breslau,  1S82,  4],  S.  XXII  ff'.     Grüuhagen  I,  223  ff. 


—     84     — 

Jahre  lang,  und  wiederholt  versuchte  der  König,  durch  seinen  Macht- 
spruch die  Ordnung  wieder  herzustellen.  Aber  eben  damals  sank 
König  Wenzels  Ansehen  immer  tiefer.  Am  20.  August  1400  ent- 
setzten ihn  die  rheinischen  Kurfürsten  wegen  der  grausamen  und 
gewaltthätigen  Handlungen,  die  er  begangen  habe,  als  einen  un- 
nützlichen Entgliederer  des  Reiches,  seiner  böhmischen  Königswürde, 
und  bald  darauf  führte  ihn  sein  Bruder  Sigismund  auf  Jahr  und 
Tag  gefangen  nach  Wien.  Ueberall  wandten  sich  die  Unterthanen 
schmerzlich  enttäuscht  von  ihm  ab,  und  das  schöne  Band  des  Ver- 
trauens, das  zu  seines  Vaters  Zeiten  die  Schlesier  mit  ihrem  Herrscher 
vereinigt  hatte,  war  nunmehr  schnöde  zerrissen^).  In  Oberschlesien 
herrschte  Jahrzehnte  lang  während  der  Oppelner  Fehde  zwischen 
den  Herzögen  und  dem  Breslauer  Rath  Rohheit  und  \'erwilderung. 
Von  seinem  Schlosse  aus  überfiel  Bolko  IV.  (VI,  22)  die  vorüber- 
ziehenden Waarenzüge  der  reichen  Breslauer  Handelsherren,  und 
schon  1405  berechneten  die  Breslauer  ihren  Schaden  auf  die  Un- 
summe von  mehr  als  13.000  Mark-).  Als  dann  einige  Jahre  später 
der  Rath  auf  des  Königs  Befehl  einen  Bruder  des  räuberischen 
Herzogs,  den  Bischof  Johann  von  Kujavien  (VI,  21),  in  Breslau 
gefangen  setzte,  verfielen  die  Breslauer  abermals  der  Excommuni- 
cation  und  die  ganze  schlesische  Diöcese  dem  Interdict^).  Auch 
rings  in  der  Nachbarschaft  des  Landes  waltete  Unfrieden  und 
Gesetzlosigkeit.  Im  deutschen  Reich  lag  die  Königskrone  zerbrochen 
am  Boden.  Zwischen  Polen  und  dem  deutschen  Orden  tobte  ein 
wilder  Vernichtungskrieg,  und  in  Böhmen  und  Ungarn  hörten  die 
Empörungen  gegen  die  Staatsgewalt  nicht  auf.  Ueberall  machten 
Räuber  und  ?>iedensbrecher  die  Landstrassen  unsicher;  und  aller 
Orten,  namentlich  aber  hier  im  Grenzlande,  war  der  öffentliche 
Wohlstand  zusehends  im  Rückgang  begriffen. 

Dass  in  diesen  bösen  Zeitläuften  die  allgemeine  Noth  schliesslich 
über  Hass  und  Vorurtheil  den  Sieg  davon  trug,  kann  nicht  Wunder 
nehmen.  Den  über  alle  Massen  sorglosen  Fürsten  und  den  stolzen 
Handelsherren  blieb  zur  Abwehr  der  schweren  materiellen  Schädigungen, 
unter  denen  sie  dauernd  zu   leiden   hatten,  keine  andere  Wahl,  als 


')  <;  rünlia;;('ii  I.  'JOIt. 

2)  Die  s<hior  nnersrh\vin;;li(lK-  ]l(ilif  der  Suimno  kann  man  erniessen, 
wenn  tnan  erlälirt.  dass  um  .jent"  Zeit  der  städtische  Jahresliaushalt  sich  un- 
geltthr  auf  4ö(J()  Mk.  Einnahme  und  4200  Mk.  Ausgabe  belief.  Markgraf 
a.  a.  0.,  S.  XXVI. 

=»)  Grünhagen  I,  216  f. 


—    85     — 

wieder  einmal  Verbindungen  mit  reichen  jüdischen  Kapitalisten  an- 
zuknüpfen und  sie  zur  Ansiedelung  in  ihren  Mauern  zu  ermuthigen. 
Mit  unverhohlenem  Misstrauen  traten  die  Juden  in  die  Verhandlungen 
ein.  Durch  die  traurigen  Erfahrungen  gewitzigt,  suchten  sie  sich 
von  vornherein  gegen  Unrecht  und  Ungebühr  jeder  Art  sicher  zu 
stellen.  Und  ihre  Forderungen  fanden  das  geneigteste  Entgegen- 
kommen^). Selbstverständlich  wurden  die  alten  Gerechtsame  auf- 
recht erhalten'-^).  Ausser  der  allerdings  hoch  gegriffenen  Jahres- 
steuer, die  sie  zu  erlegen  hatten,  sollten  sie  von  jeder  weiteren 
Auflage  frei  bleiben.  Unbeschadet  ihres  Friedens,  sollten  sie  ihr 
Geld  ausleihen  und  einfordern  dürfen.  Ihren  Gottesdienst  durften 
sie  für  sich  in  ihren  Häusern,  oder  auch,  wo  immer  ihnen  das 
beliebte,  mit  Anderen  zusammen  abhalten.  Die  Obrigkeit  bürgte 
ihnen  für  die  Sicherheit  ihrer  Person  und  ihres  Besitzes  und  ver- 
zichtete auf  das  Recht,  ihnen  vor  Ablauf  der  Frist  den  Frieden  zu 
kündigen.  In  Streitsachen  sollten  die  Juden  nur  durch  zwei  un- 
bescholtene Christen  und  durch  zwei  ehrbare  Juden  überführt  werden. 
Ausserdem  wurden  einige  frühere  Bestimmungen  modificirt  und 
einige  neue  Zusagen  hinzugefügt.  In  ihrem  Glauben  sollten  sie 
geschützt  und  durch  keinerlei  Gewalt  zur  Aenderung  desselben  ge- 
zwungen, auch  nach  bester  Möglichkeit  gegen  jeden  Eingriff  des 
geistlichen  Gerichts  sicher  gestellt  werden.  Bei  der  Eidesleistung 
sollte  jede  Demüthigung  ihnen  erspart  und  jede  Verhöhnung  ihres 
Glaubens,  wie  sie  z.  B,  seit  1360  in  Leobschütz  üblich  war^),  ver- 


1)  Dem  ganzen  Umfange  nacli  erhalten  iöt  uns  für  diese  Zeit  zwar 
nur  der  für  „Jacob  der  echartinne  son  czum  Brege,  seyner  liawsfruwen  vnd 
alle  synen  kindern,  diner,  dynerinnen  vnd  schulmeistern  vnd  alle  die 
hrotesen"  (vgl.  Anli.  III,  F.  II,  1)  ausgestellte  Geleitsbrief  vom  23.  December 
1398  (jetzt  gedruckt  in  Z.  X,  228  nach  dem  Original  im  Staatsarchiv  Liegn.- 
Brieg-WohlaiT  II,  232).  Man  Mrird  aber  annehmen  dürfen,  dass  auch  die 
sonstigen  in  dieser  Zeit  erwähnten  Urkunden,  z.  B.  die  Breslauer  am 
20.  Januar  1395  für  Abraham,  Benusch  und  Abr.  v.  Butum  ausgestellte, 
deren  Anfang  Geyder  in  den  Schles.  Prov,-Bl.  Bd.  108  (1838),  S.  3  mit- 
theilt —  das  Original  ist  verloren  gegangen  —  in  allen  wesentlichen  Punkten 
mit    diesem    Brief   übereingestimmt    haben    werden.     Vgl.    übrigens    Z.   VI, 

No,  122,  S.  14. 

2)  Vgl.  oben  S.  15.  55. 

3)  Nach  Henke  (Loslau  II,  8.  25)  bestiitig-te  in  diesem  Jahre 
Nicolaus  I.  (?)  von  Eatibor  der  Stadt  Leobschütz  ein  Statut,  wonach  der 
schwörende  Jude,  genau  nach  der  Vorsclirift  des  Schwabenspiegels,  c.  263, 
auf  einer  Schweinshaut  barfuss  stehen  und  den  bis  auf  die  Brust  entblössten 
rechten  Arm  auf  die  Zehngebote  legen  musste. 


—     86     — 

mieden  werden^).  Es  sollte  vielmehr  ihrem  Schwur  Glauben  ge- 
schenkt werden,  wenn  sie  der  Darstellung  des  Thatbestandes  die 
einfache  P^ormel  hinzufügten:  So  wahr  mir  Gott  helfe  und  Moses 
Gebote  ^).  Bei  Feuersbrünsten  sollten  sie  unbehelligt  bleiben  und  in 
keiner  Weise  zur  Flucht  genöthigt  werden  3).  Nur  müssten  sie, 
wenn  das  Feuer  bei  ihnen  ausbräche,  nach  dem  Stadtrecht  eine  Mark 
Groschen  erlegen.  Endlich  übernahm  die  Obrigkeit  die  Verpflichtung, 
sie  nach  Ablauf  des  Friedens  sicheren  Leibes  und  Gutes  bis  zu 
zehn  Meilen  Entfernung  von  dem  jetzigen  Wohnort  nach  derjenigen 
Stadt  zu  geleiten,  die  sie  sich  zum  Aufenthalt  wählen  würden-^). 
Einige  vorsichtige  Leute,  und  darunter  besonders  diejenigen,  die 
auch  ausserhalb  ihres  Wohnortes  Geschäfte  zu  machen  gedachten^), 
erwarben  noch  ausserdem  für  schweres  Geld  von  den  benachbarten 
Landesherren   Schutz-    und    Friedensbriefe  ß)    in    der  Ueberzeugung, 


1)  Vgl.  F  ranke  1,  die  Eidesleistung  der  Juden  in  theol.  und  bist.  Be- 
ziehung, 2.  Aufl.  (Dresden,  1847),  S.  2  ff,  Stobbe  S.  153  und  für  Schlesien 
das.  S.  155,  vgl.  263. 

2)  „was  mir  der  man  adir  dy  frawe  schawlt  gipt,  des  bin  ich  vn- 
schiüdig,  alz  mir  got  helfe  vnd  Moyses  ee",  soll  die  Formel  nach  der  Ur- 
kunde vom  23.  December  1398  lauten.  Dagegen  hatte  nach  dem  c.  1400  ge- 
schriebenen Löwenberger  rothen  Buch  —  vgl.  Stobbe  a.  a.  0.  —  der  Jude 
hinzuzufügen:  „unde  ob  du  schuldich  sis,  daz  dich  biste  di  gicht  unde  di 
misilsucht,  alse  si  bistimt  naaman  unde  yezi,  unde  daz  dich  verburne  daz 
himelische  vuer,  unde  daz  dich  verslinde  die  erde,  alse  si  tet  nadap  unde 
abyut  unde  dathan  unde  abyron,  unde  daz  dich  daz  vallende  \\he\  biste,  vmde 
daz  du  virterbis  an  dime  libe  und  an  diner  sele  und  an  dime  gute,  unde 
daz  dir  gesche  also  lothis  wibe  ....  unde  daz  diu  sant  nimmer  gemenget 
werde  zu  andirme  sande,  noch  iuwerdes  grüne,  noch  inkumes  nimmes  in 
abrahames  schoz,  noch  inkumes  nimmer  zu  der  ufirstandunge,  da  cristen 
imde  iuden  unde  lieiden  vor  unsem  schepfer  irsten  suln  ..." 

3)  lieber  die  Gefahren,  welchen  die  Juden  beim  Ausbruch  einer 
Feuei-sbrunst  ausgesetzt  waren,  s.  oben  S.  51,  vgl.  52,  Anm.  1.  Im  Jahre 
1415,  am  23.  October,  brach  in  Ratibor  im  Hause  des  Juden  Daniel  ein 
Feuer  aus,  welches  fast  die  ganze  Stadt  einäscherte  (Weltzel,  Geschichte 
der  Stadt  Ratibor,  S.  88,  vgl.  Z.  IV.  S.  117).  Von  Juden  in  Ratibor  er- 
fahren wir  dann  erst  wieder  etwas  im  Jahre  1445. 

■*)  Die  letzten  beiden  Bestimmungen  Hessen  sich  auch  die  Glogauer 
Juden  am  25,  Jimi  1440  vom  Herzog  Wenzel  (VHI,  1)  und  seiner  Gemahlin 
Elisabeth  verbriefen  (Minsberg  I,  320,  nach  lib.  niger,  vol.  IE,  No.  118, 
j).  401.  Vgl,  Bernd t  S.  8)  imd  am  11,  Januar  1450  vom  Herzog  Wlodko 
(VIII,  2)  und  seiner  Gemahlin  in  ihrer  Giltigkeit  auf  weitere  12  Jahri^  ver- 
längern (Minsberg  I.  321  u,  lib.  nig.  vol.  IL  8,  105,  No.  29). 

')  Das  thaten  z.  B.  die  Schweidnitzer  Juden  schon  um  1380,  vgl,  Aelt, 
Schweidn.  Stadtb.  fol.  21,  22,  24,  114  IV.     Schmidt,  Schweidnitz,  I,  113. 

^•)    Am   3.    Mai    1415    geloben    z     B,    die    Rathm.    der   Städte   Brieg, 


nunmehr    Alles    gethan    zu    haben,    um    gegen   jegliche   Gewaltthat 
gesichert  zu  sein. 

Die  Armen  sollten  arg  enttäuscht  werden.  Für  kurze  Zeit 
allerdings  herrschte  eitel  Friede.  Es  war  die  Schonzeit,  die  man 
den  Ankömmlingen  gönnte,  bis  es  sich  der  Mühe  lohnte,  sie  zu 
berauben^).  Darum  ging  es  zwei  Breslauer  Bürgern  schlecht,  als 
sie  schon  1396  zur  Ermordung  der  neuen  jüdischen  Ansiedler  auf- 
forderten"). Die  Juden  aber  benutzten  die  Frist,  um  sich  häuslich 
einzurichten  und  ihre  religiösen  Angelegenheiten  nach  Gebrauch 
und  Herkommen  zu  ordnen.  Wahrscheinlich  wurden  ihnen  die 
Grundstücke,  in  denen  vor  einem  Menschenalter  die  hingemordeten 
Glaubensbrüder  gehaust  hatten,  zum  Wohnort  angewiesen^). 
Wenigstens  finden  wir  sie  1453  in  sechzehn  Häusern  auf  der 
jetzigen  Ursulinerinnen-Strasse  ansässig*).  Die  erste  Sorge  galt 
der  Pflege  der  Heiligthümer,  um  derentwillen  all  das  Ungemach  mit 
übermenschlicher  Geduld  ertragen  wurde.  Dieselben  Räume,  in 
denen  zuletzt  die  frommen  Beter  sich  zur  Andacht  und  zu  reli- 
giöser Belehrung  versammelt  hatten^),  wurden  wiederum  als  Bet- 
und  Lehrhaus  eingerichtet.  Es  war  das  vierte  Haus  rechter  Hand  ^) 
„an    der  Schmiedebrücke"'),    das    als  Synagoge    bezeichnet  wird^). 


Pitschen  und  Kreiizbiu'g  dem  Ratli  zu  Liegnitz,  dass  der  Friedensbrief,  den 
Herzog  Ludwig  dem  Juden  Oser  xvid  seiner  Clientel  auf  zwei  Jahre  gegeben 
hat,  auch  von  ihnen  gehalten  werden  soll  ( S chirr mache r  S.  298,  No.  469). 
Im  Jahre  1435  erfährt  man,  dass  Kiissiel  in  Breslau  unter  dem  Schutze  des 
Königs  von  Polen  stand  (Urfehde  vom  4.  April  1435.     Anli.  IV,  No.  II 

1)  Vgl.  Stobbe  S.  15.  189. 

2)  St.-Arch.  Lib.  excess.  et  sign.  1396,  fol.  2.  Stobbe  S.  288.  Was 
ihnen  geschah,  wird  allerdings  nicht  angegeben. 

3)  Oben  S.  28. 

4)  Stadtarchiv  K.  17  li,  Heft  5. 
4  Oben  S.  31.  57. 

6)  „quarta  domus  recto  Synagoga",  [oder  sollte  „retro  sißiagogam,'"'' .  wie 
ich  nachträglich  sehe,  zu  lesen  sein?]  heisst  es  Stadtarch.  K.  17b,  Heft  5,  fol.  6a. 

"')  Das.  4.  fol.  3a  lernen  wir  eine  „Yodynne"  kennen,  „dy  hat  ge- 
sessen czwe\^  hewsser  von  der  yoden  schule  keyn  der  Smedebrucke"  und 
ein  ander  Mal  ist  die  Rede  von  der  Judenschule  (das.  fol.  12b)  „beym 
steinhawse", 

8)  Ob  damals  oder  später  wieder  mehrere  Betstnben.  wie  in  früheren 
Tagen  (S  31.  57)  bestanden  haben,  bezw.  ob  mit  der  K.  17b,  1,  fol.  21a  er- 
wähnten „alden  schule"  dieselbe  an  der  Ecke  Schmiedebrücke  gelegene  oder 
eine  andere  gemeint  sei.  ist  bei  der  Dürftigkeit  der  Nachrichten  schwer  zu 
entscheiden.  Wemi  man  die  Höhe  des  Personalbestandes  um  1450  (Anh. 
S.  XLI— LIX)  zum  Ausgangspunkte  nimmt,  möchte  man  allerdings  zu  der 
Aniiahme  geneigt  sein,  dass  mehrere  Synagogen  bestanden  haben. 


88 


Ganz  in  der  Nähe  musste,  wie  früher,  der  Glöckner,  d.  i.  Synagogen- 
diener'), seine  Wohnung  haben.  Diciit  dabei  befand  sich  auch  das 
Badehaus-),  über  dessen  Lage  wir  erst  jetzt  Sicheres  erfahren. 
Mit  gleicher  Opferfreudigkeit  erfülte  man  die  Liebespflichten  gegen 
die  Heimgegangenen.  Der  Friedhof  vor  dem  Ohlauerthor  ^),  auf 
dem  seit  reichlich  anderthalb  Jahrhunderten  die  filiheren  Geschlechter, 
nicht  ungestört  von  der  Rohheit  der  Gewalthaber^),  zur  ewigen  Ruhe 
gebettet  waren,  wurde  wieder  eröffnet^).  Das  ausgedehnte  Grund- 
stück, das  seit  1376  dem  reichen  Bürger  Otto  von  der  Neisse  ver- 
pfändet war  und  ein  Jahrhundert  lang  in  erblichem  Besitz  seiner 
Familie  geblieben  ist^),  wird  von  Stunde  an  den  Inhabern  sicherlich 
eine  erkleckliche  Jahresrente  abgeworfen  haben. 

Für  die  Verfassung'  der  Gemeinde  nahmen  sich  die  Breslauer 
die  musterhaften  Schvveidnitzer  Einrichtungen')  zum  Vorbild.  An 
der  Spitze    der  Verwaltung    stehen   danach  „vier  Meister"^),  welche 


1)  Symun  der  (xlockener  wohnte  1453  im  Sj'nagogen-Griuidstück 
(K.  17b.  5.  fol.  Ga). 

-)  K.  17  b.  3,  Ibl.  9  b  ist  die  Eede  von  dem  „Jimgen  Meyer  der 
Pinkussynne  zon  bey  dem  byane"  und  das.  4,  fol.  10b  von  dessen  Frau,  der 
„meyerjnme  der  pyni-ussj'nne  snorchen  [=  Schwiegertöchterchen]  hrx  dem 
baden  bome  in  der  yoden  gasse". 

3)  Oben  S.  34  ff. 

4)  S.  47  ff. 

ö)  Vgl.  S.  58,  No.  4. 

")  St.-A.  St.  Breslau  II,  26q.  Ueber  die  Familie  vgl.  Stadtbuch  112,  2. 
Die  Angaben  über  Otto  (das.  113,  1)  sind  hiernach  zu  ergänzen. 

')  Oben  S.  70  ff. 

•*)  Ergiebt  sich  aus  der  Adresse  der  RGA.  152 — 55  des  R.  Jacob  Weil. 
Dass  die  Adressaten  in  Breslau  Avohnten.  kann  nicht  zweifelhaft  sein.  Der 
an  erster  Stelle  genannte  Jechiel  P"3  ist  offenbar  derselbe,  den  Issorlein  in 
seinen  Pes.  260— Gl  erMJiiuit.  und  der  in  Breslau  seinen  Wolinsitz  hatte. 
Dem  widerspricht  nicht  der  Umstand,  dass  im  Texte  (bei  Jacob  Weil)  der 
Schweidnitzer  Rabbiner  R,  Pinchas  und  seine  Lehranstalt  als  die  ge- 
kränkten Instanzen  erscheinen.  Denn  der  Thatbestand  war  offenbar 
lolgender:  Dci'  wegen.  grol)er  Störung  des  (iottesdienstes  von  R.  Pinchas 
aiii'  ein  Fcinester  von  seiner  Lehranstalt  verwiesene  Eleasar  kehrte  nach 
Breslau,  seiner  Heimath.  zurück,  und  die  Breslaxier  „Viere"  fragen  nun  bei 
Weil  an.  ob  die  lilosse  Verweisung  eine  genügende  Busse  sei.  Dass  aber 
H.  Pinchas  in  Sdiwe  idni  tz  Ifabbiner  war,  geht  mit  Sicherheit  aus  den 
R(JA.  des  R..Ia(ol)  Weil.  No.  120.  14G.  den  Pessakim  Isserleins  No.  31— 32 
(.  l>eket  Joscher)  II.  28.  73-82  (vgl.  L.  J.  I,  14  b).  255— 5G  und  L.  J.  I, 
15b.  lila  l)is  2tla.  .3(».  IL  2.  171).  7Ha.  82b.  84a  hervor.  Hr  war  ein  Schüler 
Lsserleins  und  legte  sicli  el)cnlalls  ein  Notizbuch  über  die  Lebensgewohu- 
heiten  und  Entscheidungen  seines  Meisters  au  (L,  J.  I,  15  b)  „Cn33  "i""n  3n2 


-     89     — 

die  Gesammtheit  nach  aussen  hin  vertraten  und  die  Anordnungen 
der  Obrigkeit  in  Empfang  zu  nehmen  und  für  deren  Beobachtung 
verantwortlich  zu  sorgen  hatten.  Sie  veranlagten  zu  den  Gemeinde- 
Steuern  und  zogen  diese  ein.  Unter  ihrer  Aufsicht  stand  das  Ver- 
mögen der  Gemeinde,  und  sämmtliche  Beamte  wurden  von  ihnen 
angestellt,  besoldet  und  entlassen.  Für  die  Unterweisung  der 
Jugend  in  den  Elementen  des  religiösen  Wissens  war  gewiss  von 
Anfang  an  in  hinlänglicher  Weise  Sorge  getragen.  Umständlicher 
Veranstaltungen  bedurfte  es  dazu  in  keiner  Weise.  Geeignete 
Lehrkräfte  gab  es  in  unserer  Gegend  damals  mehr  als  je.  Die 
Talmudmeister  von  Schvveidnitz  waren  in  jenen  Tagen  die  ge- 
feiertsten und  ihre  Lehrvorträge  die  besuchtesten  im  ganzen  öst- 
lichen Deutschland.  Die  berühmtesten  Gelehrten  und  halachischen 
Schriftsteller  der  nächsten  Geschlechter  brachten  einen  wesentlichen 
Theil  ihrer  Studienzeit  in  Schweidnitz  zu.  Schalom  von  Neu- 
stadt^), den  die  Zeitgenossen  in  Anlehnung  an  ein  bekanntes 
Schriftwort  (Jes.  9,  5)  wegen  seines  vorbildlichen  Lebenswandels 
und  seiner  erstaunlichen  Gelehrsamkeit  bewundernd  den  „Friedens- 
fürsten" oder  schlechthin  den  „Fürsten"^)  nannten,  Israel 
Isserle  in  ^),  dessen  Urtheile  und  Rechtsgutachten  von  ent- 
scheidendem") Einfluss  auf  die  Gestaltung  der  halachischen  Praxis 
geblieben  sind,  und  abermals  einige  Jahrzehnte  später  Israel  von 
Brünn^),  der  schon  bei  Lebzeiten  allgemein  als  eine  „Grösse 
seines  Jahrhunderts"  galt,  sassen  in  Schweidnitz  über  den  Folianten 
und  erwarben,  verüeften  und  erweiterten  hier  die  Kenntnisse,  die 
sie  zu  Zierden  der  halachischen  Wissenschaft  gemacht  haben. 

n"na  nnU  i<1."Hr  V:;''",  scln-eiljt  sein  College  Joslin  über  ihn  (L.  J.  I,  19  a). 
Isserlein  hatte  allerdings  aiich  in  Breslau  einen  Correspondenten.  Namens 
Pinchas.  Aber  diesen  titulirt  Isserlein  •^"nn  'Z^r\ü  (Pes.  2()-J— 4),  wälirend 
er  den  Schweidnitzer  Rabbiner  stets  'n'12V  "31.1«  oder  ri"nnö  neimt.  Der 
Breslauer  kann  sehr  wohl  mit  Pinchas  b.  Meir,  dem  Aussteller  der  Urkunde 
vom  3.  Mai  1451  (Anh.  IV,  No.  II.)  identisch  sein.  Dieser  erlebte  die  Kata- 
strophe von  1453  nicht  mehr  (vergl.  ol)en  S.  88,  Anm.  2;.  Dass  der  Bres- 
lauer Rabbiner,  der  zu  den  IMiirtyrern  des  Jahres  1453  geliörte,  Pinchas 
geheissen  habe,  wie  Graetz  (^ VIII 3,  S.  198)  vcrmuthet,  bestätigt  sich  nicht. 
Er  hiess  vielmehr  ganz  sicher  Salomo.  vgl.  Anb,  III.  S.  LVII,  No.  91. 

1)  Jacob  Mulin,  Minhagim,  p.  37b  (ed.  Cremonaj. 

2)  RGA.  Jacob  Mulin,  No.  7(i.  b5(;.  Isserlein  Pes.  240.  259. 
L.  J.  II,  2a  (Dl'r'ir  T'Hia  "£  -^Vn).  H-.x.  Vergl.  ül>or  ihn  Weiss.  Geschichte  der 
Tradition,  V,  246. 

3)  Oben  Seite  74. 

*)  Weiss  V,  2.54  II'.     Güdemann  III.  2.3. 

5)  Oben  S.  75.     VgL  W^eiss  V  2.59  Ü'.     Güdemann  III,  21. 


—     90     — 

Aber  die  herrliche  Blüthe  \veli\te  schnell  dahin,  als  die  vStürme 
der  Hussitenkriege  über  das  unglückliche  Land  dahinrasten.  Und  dass 
die  fruchtbaren  Anregungen,  die  von  hier  ausgingen,  ausser  Stande 
waren,  zunächst  in  der  unmittelbaren  Nähe  einen  gleichen  Eifer  für 
die  höheren  nationalen  Studien  zu  erwecken  und  zu  erhalten,  lag 
ohne  Zweifel  daran,  dass  nur  hier  durch  ein  glückliches  Zusammen- 
treffen günstiger  Umstände  ausnahmsweise  einmal  der  jüdischen 
Ansiedelung  wenigstens  für  einige  Jahrzehnte  eine  ungestörte  fried- 
liche Enlv\-ickelung  vergönnt  war.  Ueberdies  waren  die  allermeisten 
Gemeinden  des  Landes  viel  zu  gering  an  Seelenzahl  und  viel  zu 
beschränkt  in  ihrer  Leistungsfähigkeit,  als  dass  sie  an  die  Lösung 
anderer  als  der  nächstliegenden  Aufgaben  hätten  denken  können. 

In  Breslau  freilich  lagen  die  Verhältnisse  im  Aligemeinen 
günstiger.  Die  ersten  Ansiedler,  die  jetzt  hier  zum  dritten  Male 
das  Gemeinwesen  begründeten  und  ordneten,  waren  gewiss  alle= 
sammt  besonders  kapitalkräftige  und  geschäftskundige  Männer,  und 
die  Gerechtsame,  auf  Grund  deren  der  Rath  sie  aufgenommen  hatte, 
waren  zweifellos  geeignet,  allmählicheinen  erfreulichen  und thatkräftigen 
Gemeinsinn  hervorzurufen  und  zur  Entfaltung  zu  bringen.  In  der 
That  war  der  Wohlstand,  wie  die  masslos  erbitterten,  wenn  auch 
gewiss  einseitig  übertriebenen  Aeusserungen  des  frommen  und  ge- 
lehrten Abts  Ludolf  von  Sagan  erkennen  lassen,  in  stetiger  Zunahme 
begriffen;  „dick  und  fett  werden  sie",  eifert  er,  „und  machen  sich 
breit  und  treten  den  Glauben  mit  Füssen"^).  Allein  zu  ruhigem  oder 
gar  zu  behaglichem  Genuss  der  Früchte  ihres  immerhin  gesetzlich 
geschützten    Erwerbes    aus    den    Geschäften    mit    Fürsten-),    geist- 


')  „Incrassati,  impingwati  et  dilatati.  reoalcitare  coe})erunt  fidei"  (Ss. 
rer.  Siles  I,  211  ff).  Das  Ganze  ist  bekanntlich  zwar  nur  ein  Citat  aus 
V.  M.  32,  15,  aber  doch  ein  recht  böse  gemeintes.  Dass  aber  die  Juden 
damals  gerade  den  Glauben  mit  Füssen  traten,  glaubte  der  böse  Abt  gewiss 
selber  nicht. 

-)  Die  Nachrichten  über  die  Geldgeschäfte  aus  den  Jahren  1890  —  1420 
sind  allerdings  etwas  dürftig.  Ich  stelle  hier  und  in  den  folgenden  drei 
Noten  sogleich  das  gesummte  Material  über  die  Judenschulden  bis  1453  zu- 
.sammen  und  gebe  zugleich  einige  Nachträge  aus  dem  Jahrzehnt  1380-1390. 
Die  Herzogin  Agnes  (IV,  9)  schuldete  i;58t  einem  Juden  380  Mk.  (Sehweidn. 
Stadtb.  Tzschop])o  252).  und  1391  üliernimiut  es  raoschil  Jude  von  olmuncz. 
ihre  aiimmtlichen  Schulden  zu  bezahlen  (Schweidn.  Landbücher,  D.  [1385  -  1391 1, 
S.  ll()a).  —  Herzog  ('onrad  von  Oels  (III,  2)  war  1384  einem  einzigen 
Schweidnitzer  Juden  1450  Mk.  schuldig  (Schmidt.  Schweidnitz.  I,  113),  — 
Herzog  Conrad  Senior  (III,  7),  erhält  1418  eine  Schuldurkunde  über  8C  Mk. 


—     91 


liehen^)    und     weltlichen    Herren 2)    und    städtischen    Obrigkeiten"') 
konnten    sie  während  der  ganzen  Dauer  ihres  jetzigen  Aufenthaltes 


Gr.  zurück  (Stobbe  Z.  VII,  182).  —  Herzog  Conrad  Kanthner  (III,  5) 
zahlt  1440  an  den  Juden  Baruch  (G.  I,  20)  43  Mk.  (Lib.  sign.,  p.  143)  und 
verspricbt  am  12.  Februar  1447  dem  Kuschiel  von  Troppau  (G.  XVI,  1) 
60  Gld.  zu  zahlen  (Klose  II,  2.  72).  —  Conrad  VI.  (HI,  6)  schuldete  1418 
einigen  Juden  215  Mk.  (Stobbe  Z,  VII,  186)  —  Heinrich  IX.  (IL  28) 
erklärt  1418  (Minsberg  I,  316)  oder  1428  (vgl.  Berndt,  S.  8)  nach  gehaltener 
Abrechnung  einem  Juden  noch  385  Mk.  zu  schulden,  und  hat  ferner  F.  VI,  2 
(zusammen  mit  Heinrich  dem  Jüngern,  IL  29)  1423  die  Summe  von  37  oder 
86  Mk.  u.  (nach  G.  VI.  1.  2)  1422  die  Summe  von  45^  3  oder  451/2  Mk.  zu  zahlen.  — 
lAidwig  II.  (IX.  19)  schuldet  1414  einem  Consortium  von  Juden  780  Mk, 
(Orig.  St.-Arch.  V,  20.).  —  Vgl.  dazu  die  Quittungen  vom  Jahre  1419  bei 
Schirrmacher  S.  318,  No.  515,  identisch  (?)  mit  Sammter  I,  404,  Anm^ 
vom  Jahre  1425  bei  Sammter  das.).  —  Ruprecht  von  Liegnitz  (IX,  5) 
schuldet  1385  einem  Schweidnitzer  Juden  600  Mk.  (Schmidt  I,  18).  Vgl. 
dazu  bes.  0.,  S,  83-85. 

1)  Bischof  Conrad  bekennt  am  2  Decbr.  1443,  dem  Juden  Isaak  zu 
Schweidnitz  (G.  XIII,  8)  100  Mk.  (Klose  II.  2.  71)  und  am  1.  März  1445, 
Mosche  dem  hinkenden  von  Neisse  (G.  IX,  2)  50  Mk.  zu  schulden  (Lib. 
sign.,  p.  6L  No.  654).  Vgl.  0.  S3  ff.  —  Aus  einer  Verhandlung  vom  22.  Decbr. 
1452  und  18.  Januar  1458  ergiebt  sich,  dass  Bischof  Wenzel  die  Städte 
Patschkau  und  Weydenaw  dem  Juden  Abr.  von  Münsterberg  (G.  I,  13)  ver- 
setzt hatte  (Lib.  sign.,  p.  116). 

2)  Conrad  Knuwer  in  Neisse  verzichtet  am  11.  Januar  1371  auf  seine 
Ansprüche  an  Herzogenwalde  und  Siegfriedsdorf,  wenn  ihn  Johann  Kazmir 
von  seinen  Judenschvüden  befreit  (St.-Arch.  Neisser  Landbücher  B.,  fol.  24).  — 
Hermann  von  Czetheras.  Nickel  von  Czeiskberg  und  Heinrich  Wilt- 
berg  quittieren  über  5763  Mk  23  Groschen,  die  sie  für  den  König  von 
Böhmen  u.  die  Herzogin  Agnes  am  Mi.  n.  St.  Galli  1381  an  Juden  gezahlt 
haben  (Schw.  Stadtarch.  Sectio  II,  membr.  V,  divisio  II,  No.  4).  —  Niclas 
Stenzil,  Comthur  za  Brieg,  behauptet  am  3L  März  1392  sämmtliche 
Schiüden  des  Herzogs  Heinrich  (IX,  10)  bei  dem  Juden  Jacob  in  Brieg 
bezahlt  zu  haben  (Z.  IX,  448,  No.  1060).  —  Mulichanus  v.  Haugwitz  schuldete 
1401  dem  Juden  Jekel  von  Canth  40  Mk.  (F.  I,  8).  —  Seifried  Bischofs- 
werda  und  Franz  Haugwitz  schulden  1419  einem  Juden  150  Mk.  (Schirr- 
macher. S.  316.  No.  511).  —  Bartusch  von  Sockelow  schiüdet  1419  dem 
Ichel  von  Eeichenbach  450  Mk.  (Stobbe  in  Z.  VII,  188  u.  das.  Anm.  3)  — 
Am  13.  December  desselben  .Jahres  erhielt  Conrad  Meissener  von  einigen 
anderen  Juden  seine  Pfänder  zurück  (das.  189).  —  Andreas  Cannen- 
giesser  war  1427  ein  Schuldner  Abrahams  (das.  360).  —  Ueber  Francko 
von  Hawgwitz'  Schulden  bei  dem  Juden  Lazar  s.  G.  I,  69.  102.  Auch 
Otto  von  Galow  und  Joh.  AViltberg  waren  1480  seine  Schuldner  (das.)  — 
Sweidiger  Bogtschicz  von  Walfirsdorf  war  in  demselben  Jahre  und 
1431  ein  Schuldner  Abrahams  (St.-A.  LandgeriohtsprotokoUe  IV.  3e.  1430  bis 
1440).  —  Otto  von  Galow  gehörte  auch  zu  Ichel's  Schuldnern  (das.)  —  Im 
Jahre    1431   werden  Siegismund    u.  Mulich   von   Schellendorf,    Kuncze 


92     — 


höchstens  in  kurzen  Momenten  gelangen.    Denn  dieser  ganze  Zeitraum 
\'om  Beginn  bis  über  die  Mitte  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  hinaus 


Reydeburg.  Lorenz  und  Gregor  Roraw  von  verschiedenen  Juden  wegen 
ihrer  Schulden  belangt   (vgl.   G.  I.   13.  14.  19.  27.  37.  42.  43.  45.  64    67.  68. 

82.  106).  —  Im  Jahre  1432  hatten  Thjmo  von  Schelle  ndorf  und  Mckel 
Ditterich  (vgl.  Cod.  dipl.  Siles.  IV.  S.  49  f.,  No.  84)  bei  den  Juden  Schulden 
(vgl.  G.  I,  15.  37.  67.  98),  im  Jahre  1433  Margarethe.  Frau  des  Nickel 
Dirschkowitz.  Franczko  Dompnig  u.  Hannos  Sachs  (vgl,  G.  1.  43. 
08.  82).  —  Im  Jahre  1434  sollen  die  Erben  des  Wolffhard  von  Eachenow 
200  Mk.  an  Abr.  v.  Münsterberg  zahlen  (G.  I.  13),  haben  aber  1436  noch 
nicht  bezahlt  (das.),  —  Im  Jahre  1440  wurde  Hans  Keczil  von  dem  Juden 
Isaak  wegen  seiner  Schulden  belangt  (Lib.  sign.,  p,  60).  Auch  Simon  Ror 
war  in  diesem  Jahr  bei  den  Juden  verschuldet  (Klose  II.  2.  S.  388. 
Stobbe  in  Z.  VIII.  445  ff.).  —  Marcus  Beckensloer  u.  Caspar  Rewber 
setzen  sich  1445  mit  den  jüdischen  Gläubigern  aus  einander    (Lib.  sign.,  p, 

83.  8.5a,  vgl.  G.  I,  27.  75.  vgl.  auch  63).  —  1446  schuldete  Paul  Geiske 
einigen  Juden  40  Gld,  und  20  Gr,  (Lib,  sign  .  p,  109.  G.  I.  44).  ebenso  Hans 
Tewfel  \md  seine  Frau  1447  (das.  p.  116),  —  Im  Jal}re  1448  einigt  sich 
Dvrand  Reibnitz  mit  einigen  Juden  wegen  einer  Bürgschaft  für  64  Mk. 
gr.  und  10  Mk.  heller,  die  er  übernommen  hat  (das.  33,  Vgl.  G.  I.  13.  44. 
76.  98).  —  1450  hatten  Ambrosius  Falbendienst.  Job.  Scultet  und 
Clymke  von  Schottke  Schulden  bei  Juden.  (St.-A  F.  Breslau  IV.  oe. 
1450-58,  vgl.  G.  I,  50.  98).  im  Jahre  1451  Jorgo  von  Kabollen.  Bar- 
tuch, Peter  helt  de  majore  Smoler.  Andreas  Scultetus  de  Pola- 
kowitz,  Peter  Runge.  Peter  Pawzeken  (F.  Bresl.  da-s.  vgl.  G,  I.  37. 
50,74.82),  ferner  Peter  Weisholz  und  Nicolaus  undHeincz  Gregors- 
dorf f  (Lib,  sign,  p.  79.  100,  vgl.  G.  1.  55,  46).  —  Im  Jahre  1452  erhielt 
Sraohel  Jude  Zahlungen  für  Lorenz  lobe  schulczen  zu  Woyschitz,  peitze  (V) 
undirlewssir  (Lib.  sign.,  pag.  69)  und  am  14.  September  desselben  Jahres 
erklären  Hans  Glocz  und  seine  Frau,  dem  Abr.  von  Münsterberg  150  Gld, 
schuldig  zu  sein  (das,  85.  vgl.  G.  I.  13.  99).  Zugleich  waren  Klagen  anhängig 
wegen  Judenschulden  gegen  Vincenz  de  Seyboth.  Günther  Rychter 
und  seine  Frau.  Job,  Radagk.  Job,  Schindel  (F.  Bresl.  Landgerichts- 
]irotokolle  17.  3e.  vgl.  G.  I,  14.  24.  38,  41,  .50.  62  63.  74.  101.  107).  -  Im 
.Fahre  1453  werden  von  Juden  Forderungen  an  Hanz  Glocz'  Nachlass, 
Job.  Letthener  und  Caspar  Stolcz  geltend  gemacht  (St,-A.  das.,  vergl. 
G.  I,  14.  24.  50.  61.  62.  63.  99.  101). 

3)  Die  Schulden  des  Breslaucr  Rathes  bei  den  Juden  hat  Stobbe 
(8.  237)  bis  1418  zusammengestellt.  Am  14.  März  1421  verzichtet  Michel  von 
Reichenbach  u.  A.  , freiwillig''  auf  Zahlung  der  Schulden,  welche  der  Rath 
bei  ihm  gemacht  hat.  (Stobbe  in  Z.  VIII.  1351-54).  Am  8.  Juli  1433 
„erliess"  Abr.  von  Münsterberg  dem  Rath  eine  Schuld  334  Mk.  Gr,  und  40  Mk. 
Zinsen  und  „schenkt**  noch  die  Summe  von  400  Mk.  (Stobbe  in  Z.  VIII.  156). 
Am  7.  September  1434  „erliess"  Kussiel  dem  Rath  eine  Schuld  von  800  Mk. 
und  am  5,  April  1435  erklärt  er.  dass  die  Stadt  ihm  nur  noch  440  Mk. 
schuldig  sei  (Stobbe  in  Z.  VIII.  158f.).  Am  12,  Juli  1445  zahlt  der  Rath 
an   B«'iiis<-h    für    .seine  Forderung   von  90  Gld.  und  50  Mk.    die  Summe    von 


—     93     — 

stellt  sich  dem  rückwärts  gewandten  Beobachter  als  eine  nahezu 
ununterbrochene  Reihenfolge  der  schwersten  Heimsuchungen  und 
Rechtskränkungen  dar,  die  jemals  über  unschuldige  Menschen  herein- 
gebrochen sind.  Während  dieser  ganzen  Zeit  war  hier  zu  Lande 
kein  Einwohner  der  Judengasse  an  keinem  Tage  sicher,  ob  er 
heilen  Leibes  und  Gutes  den  Abend  erleben  werde.  Dabei  war  es 
gleichgiltig,  ob  gerade  in  Breslau  oder  irgend  wo  anders  eine  Ge- 
waltthat  an  einem  Juden  verübt  wurde.  Niemand  konnte  absehen 
und  berechnen,  wie  verhängnissvoll  ein  noch  so  geringfügiger  Vor- 
gang für  die  Gesammtheit  werden  konnte').  Darum  erbebte  jedes 
Herz  im  Ghetto,  wenn  eine  neue  Schreckenskunde  eintraf,  und  es 
ist  erstaunlich  genug,  dass  die  unverwüstliche  Zähigkeit  und 
Widerstandsfähigkeit  unseres  Stammes  solche  wahrhaft  grauenvollen 
Jahre  und  Jahrzehnte  zu  überdauern  vermocht  hat. 

Schon  im  Jahre  1401  konnten  die  schlesischen  Juden  die 
Probe  auf  das  Exempel  machen,  wie  sehr  „ane  argelist"  —  die 
Wendung  kommt  nicht  weniger  als  ein  halbes  Dutzend  Mal  in  dem 
Brieger  Friedensbrief  vom  Jahre  1398  vor  —  die  Behörden  geneigt 
waren,    die    schwer    erkauften    Freiheiten    der  Juden    zu    schützen. 


169  Gld.,  womit  Benisch  sich  zufrieden  erklärt  (Stadtarchiv  N.  lOO-l).  —  Im 
Jahre  1423  schulden  die  Eathm.  von  Glogau  dem  Juden  Baruch  12  Mk. 
Prager  Gr.  und  30  ung.  Goldgulden  (Minsberg  I.  32' •)  —  Am  27.  Januar 
1425  verpflichten  sich  Bürgermeister  und  Rath  von  Liegnitz  dem  Juden 
Abr.  von  Streh'.en  und  seinen  Genossen  19Ü  Mk.  und  an  demselben  Tage 
dem  Juden  Jacob  von  Schweidnitz  und  seinen  Genossen  300  Mk.,  die  sie 
ihnen  schulden,  am  St.  Georgs-  bezw.  am  Johannis-Tage  zu  zahlen. 
(Schirrmaeher  S.  .341,  342.  No.  556,  557.  Vgl.  Friedensburg,  cod.  dipl. 
Siles.  XIII,  70).  Im  Jahre  1432  leihen  die  Juden  das.  zur  Befestigung  der 
Stadt  u.  zur  Bewaffnung  der  Bürger  gegen  die  Hussiten  1000  Gulden,  von 
denen  sie  1438  vierhundert,  1443  dreihundert  und  1445  den  Rest  bezahlt 
erhielten  (Sammler  I,  404  vgl.  bezüglich  des  Restes  Schirr  macher  S.  415, 
Nr.  698).  Am  29.  April  1439  und  29.  August  1446  kommt  ein  Vergleich 
zwischen  der  Stadt  Liegnitz  und  dem  Juden  Salomon  v.  Crossen  zu  Stande, 
wegen  der  J50  Mk.,  für  den  Liegnitz  die  Bürgschalt  für  Herz.  Ludwig  IL 
übernommen  hat  (Sammter,  Anh  S.  582,  Nr.  296,  S.  584,  Nr.  310. 
Schirrmacher,  S.  419,  Nr.  703).  —  Im  Jahre  1433  schuldete  die  Stadt 
Neisse  dem  Juden  Yppo  400  Mk.  (St,-A.  F.  Bresl.  IV.  3e),  und  im  Jahre  1440 
erkennt  sie  an,  der  Jüdin  Esther,  der  Frau  des  Abr.  von  Münsterberg,  und 
ihrem  Sohne  Smoyl  tausend  Gulden  schuldig  zu  sein(Stobbe  in  Z.  IX,  445). 
1)  Dass  die  Juden  des  15.  .Jahrhunderts  sich  dieses  ganz  entsetzlichen 
Zustandes  bewusst  waren,  sieht  man  deutlich  aus  gelegentlichen  Aeusserungen 
wie  z.  B.  aus  denjenigen  des  R.  Mose  Minz,  RGA.  47  und  des  R.  Israel 
Bruua,  RGA.  267. 


_     94     — 

Damals  wurden  in  Brieg^),  angeblich  wegen  Wuchers,  Juden  aus 
der  Stadt  gejagt.  Der  Anlass  wird  gewiss  kaum  nennenswerth 
gewesen  sein,  da  der  Bestand  der  Gemeinde,  so  viel  wir  sehen 
können,  unversehrt  geblieben  ist.  Schlimmer  war  ein  gleichzeitiges 
Vorkommniss  in  Gr.-Glogau.-)  Hier  tauchte  zum  ersten  Male  in 
Schlesien  die  Hostienschändungslüge  auf.  Demselben  abergläubischen 
Wahn  wie  die  Blutlüge  entsprungen,  dass  die  Juden  angeblich  ein 
boshaftes  Vergnügen  darin  fänden,  Jesu  Kreuzigung  zu  verspotten, 
hat  sie  vom  Ende  des  dreizehnten  Jahrhunderts  an  Tausenden  un- 
schuldiger Glaubenszeugen  Tod  und  Verderben  gebracht^).  Im 
letzten  Grunde  war  das  Märchen,  wie  bereits  vor  einem  halben 
Jahrhundert  klar  und  überzeugend  dargelegt  isf*),  nur  eines  der 
mannichfachen  Mittel,  mit  deren  Hilfe  in  den  Gläubigen  durch  Er- 
weckung des  Abscheues  vor  dem  Umgang  mit  Ketzern  und  Un- 
gläubigen acht  christlicher  Geist  hervorgerufen  und  gestärkt  werden 
sollte.  Die  frommen  Glogauer,  die  den  angeblichen  Frevel  ent- 
deckten, stürzten  sich  nicht  einmal  in  die  Unkosten,  der  Darstellung 
der  Unthat  eine  neue  Seite  abzugewinnen.  Das  uns  erhaltene 
Protokoll  über  das  Ereigniss,  welches  die  wahnwitzigsten  Dinge 
enthält ''),  ist  nachgewiesener  Maassen^)  einfach  ein  Plagiat  der  Dar- 
stellung von  einem  ähnlichen  Vorgang,  der  am  4.  October  1369  in 
Brüssel  mehreren  Juden  das  Leben  gekostet  hat.  Nur  die  Namen 
der  Unglücklichen,  denen  das  Verbrechen  zur  Last  gelegt  wurde, 
mögen  richtig  eingetragen  sein.  Die  Juden  Jacob  und  Pessach 
Rothbart  mussten  am  3.  April  1401  vor  dem  Brostauer  Thore 
den  Scheiterhaufen  besteigen''').    Wie  die  christlichen  Diebin  bestraft 


')  SclKinwälder  III,  364. 

-)  Die  Quellen  sind  die  Ann.  Glogovienses  (Ss.  rer.  Siles.  X.),  S.  18 
und  die  Angaben  bei  Wolff  (Worbs  bei  Stobbe,  S.  289,  ist  ein  Druck- 
fehler) Bd.  117  d.  Schi.  Prov.  Bl.  377  ff.  Minsberg  I,  316.  Vgl.  Berndt  S.  7 
Görlich.  Strehlen.  517. 

"')  In  der  gesamraten  jüdischen  Litteratur  ist  bisher  auch  nicht  die 
leiseste  Spur  oine.s  Anhaltspunktes  für  die  niederträchtige  Verleumdung 
gefunden  worden.  Ich  erinnere  mich  nicht  einmal,  irgendwo  in  der  hand- 
schriftlichen oder  gedruckten  polemischen  Litteratur  eine  zahme  oder  heftige 
Auseinandersetzetzung  über  die  Transsubstantiation  gelesen  zu  haben.  Das 
ganze  Dogma  lag  oflFenbar  dem  jüdischen  Gesichtskreise  völlig  fern. 

*)  Ersch  und  Gruber,  Encyclop.  Sectio  II.  Th.  27,  S.  78  ff. 

')  So  urtheilt  Stobbe.  S.  289,  über  die  von  Wolff  a.  a,  0.  mit- 
getheiltea  Protokolle. 

')  Minsberg  I.  316. 

• )  Die  Ann.  Glog.  S.  18  berichten  kurz  und  trocken  a.  a.  O. :  1401  combusti 
Bunt  judei  foris  oppidum  Glogoviae  post  Pascha  (=  3.  April).     Das  weitere 


—     95    — 

wurde,  ist  nicht  überliefert.  Uebrigens  sind  damals  auch  hier  die 
•Juden  wenigstens  in  einem  Theile  der  Stadt'')  ansässig  geblieben 
oder  schon  nach  sehr  kurzer  Frist  wieder  ansässig  geworden. 
Denn  schon  1407  liess  sich  Herzog  Johann  (II,  27)  herbei,  dem 
Rath,  der  eifersüchtig  auf  seinen  überkommenen  Rechten^)  bestand, 
eine  Schadloserklärung  auszustellen,  wonach  das  Stadtrecht  durch 
die  den  Juden  soeben  zugesagten  Freiheiten  in  keiner  Weise  be- 
einträchtigt, und  etwaiges  Verbrechen  oder  Unfug  der  Juden  viel- 
mehr nach  Stadtrecht  gerichtet  werden  sollte^). 

Während  >nun  hier  und  in  Brieg  wenigstens  Gründe  oder 
Vorwände  für  die  Abneigung  der  Bürgerschaft  gegen  die  Judenheit 
angegeben  werden,  erfahren  wir  nicht  einmal  so  viel  über  den 
Striegauer  Judenmord.  Der  Stadtschreiber  begnügte  sich  hier 
vielmehr  mit  der  geschäftsmässigen  trockenen  Notiz,  dass  der  Rath 
vom  Könige  mit  400  Mk.  gestraft  worden  sei,  weil  am  8.  März 
1401  drei  und  siebenzig  todte  Juden,  oder  man  kann  auch  über- 
setzen: 73  Juden  todt  aufgefunden  worden  sind'^). 

Schwere  Zeiten  gingen  inzwischen  auch  über  die  Breslau  er 
Judenschaft  dahin.  Die  inneren  Verfassungskämpfe,  welche  die 
Rechtssicherheit  auf  das  Tiefste  erschütterten,  dauerten  fort,  und 
der  Zwietracht  und  Zerrüttung  innerhalb  der  Bürgerschaft  war  kein 
Ende^).  Immer  drohender  wurde  die  Spannung  zwischen  den 
hadernden  Parteien,  bis  endlich  die  Volksleidenschaft  in  dem 
schrecklichen  Aufstand  von  1418,  dessen  Spuren  noch  heute  an 
einer  Thür  des  Rathhauses  sichtbar  sind,  zu  gewaltsamem  Ausbruch 
kam.     Jetzt    waren   alle  Bande    der  Ordnung  gelöst.     Die  Empörer 


Detail  bei  Wolff  a.  a.  0.  Die  Errichtung  einer  Frohnleichnams-Kapelle 
im  Jahre  1404  wurde  dann  mit  der  Hostien  Schändung  in  Verbindung 
gebracht.  Minsberg  a.  a.  0.  aber  macht  es  wahrscheinlich,  dass  ein 
geschichtlicher  Zusammenhang  zwischen  beiden  Ereignissen  nicht  be- 
standen hat. 

1)  Ueber  die  Theiluug  vgl,  AVolff  a.  0.  S.  337  und  die  sehr  ausführ- 
lichen Auseinandersetzungen  bei  Minsberg  I,  207 ff. 

2)  Oben  S.  18. 

3)  Minsberg  I,  316,  407,  No.  LH.     Vgl.  Anh.  III.  F.  VI,  1. 

i)  Striegauer  Stadtbuch  fol  115,  mitgetheilt  in  Z.  VI,  377.  „Eodem 
sub  anno  (1410)",  heisst  es  dort,  „proximo  sabbato  post  medium  ieiunii 
(=8.  März)  interfecti  sunt  iudei  in  Strygonia;  puta  quod  primo  inuenti  sunt 
mortui  judei  73,  pro  qua  interfeccione  ciuitas  domino  regi  400  marcos 
grossorum  erogavit." 

5)  Stadtbuch  S.  XXV  ff.  Grünhagen  I,  225  ff.  Z.  XI,  189  und 
XV,  63  ff. 


—     96     - 

öffneten  den  Verbrechern  und  Landbeschädigern  die  Gefängnisse  und 
wagten  es,  etliche  Rathsherren  an  den  Pranger  zu  stellen  und  zu 
enthaupten.  Dass  die  Juden  dabei  ganz  unbehelligt  blieben,  wird 
man  kaum  annehmen  dürfen,  wenngleich  die  in  dieser  Zeit  über- 
haupt sehr  schweigsamen  Chronisten  Einzelheiten  nicht  überliefert 
haben.  Nur  über  Ungemach,  das  sie  in  Löwenberg ^)  in  diesen 
Tagen  erlitten  haben,  ist  uns  eine  dürftige  Notiz  erhalten.  Aber 
ein  weit  härteres  Geschick  harrte  ihrer  in  Breslau,  als  endlich  nach 
mehr  als  Jahresfrist  über  die  Anführer  Gericht  gehalten  wurde. 
Als  nämlich  König  Sigismund  1420  zur  Krönung  nach  Breslau 
kam,  wurde  das  harte  Urtheil  gefällt  und  sofort  an  den  Uebel- 
thätern  vollzogen.  Der  König  wollte  den  hussitischen  Aufwieglern, 
die  sich  in  Böhmen  gegen  ihn  zum  Kampfe  rüsteten,  an  einem  Bei- 
spiele zeigen,  dass  er  der  Mann  dazu  sei,  Zucht  und  Ordnung  im 
Staate  aufrecht  zu  erhalten.  Gleichzeitig  Hess  er  in  Breslau  das 
Kreuz  gegen  die  Hussiten  predigen  und  gab  den  Kriegern,  die  sich 
um  ihn  schaarten,  die  Losung  aus^):  Jeden,  den  sie  trafen  und  der 
in  •  Wahrheit  ein  Ketzer  sei,  an  Leib  und  Gut  „aufzuhalten,  zu 
tilgen  und  gründlich  zu  verderben",  wie  sich  den  Ketzern  gebührt; 
das  Gut  eines  solchen  dürften  sie  ohne  Weiteres  an  sich  nehmen. 
Er  selbst  ging  ihnen  sogleich  mit  gutem  Beispiel,  wenigstens  den 
Ungläubigen  gegenüber,  voran.  Im  Frühjahr  1420  befahl  er,  die 
Juden  zu  fangen  und  alle  ihre  Habe  mit  Beschlag  zu  belegen 
und    auf  das  Rathhaus    zu    bringen^).     Nur    der    zweite  Theil    des 


1)  Berge  mann,  Löwen berg  S.  C02.  Die  Gemeinde  bestand  übrigens 
noch  bis  1463.  Erfreulich  waren  die  dortigen  Zustände  allerdings  nicht, 
wie   die    Mittheilungen    in    den  RGA.  Isr.  Bruna  No.  264—65  (vgl.  KGA. 

J.  Weil  No.  87  und  Anh.  III,  G.  VIII.  4.  5.  6.  7),  erkennen  lassen.  Der 
Vorfall  ereignete  sich  vermuthlich  erst  einige  Jahrzehnte  später,  wie  ich 
wegen  des  mangelnden  Hinweises  auf  Schweidnitz,  woselbst  die  Löwen- 
berger  Juden  Recht  zu  nehmen  hatten  (vgl.  oben  S.  71  und  72,  No.  2), 
annehmen  möchte. 

2)  Grüahagen,  Hussitenkämpfe  der  Schlesier,  S.  92,  vgl.  278 ff. 
Gesch.  Schi.  I,  235  und  die  Abhandlung  über  den  Reichstag  zu  Breslau  im 
Jahre  1420  in  den  Abhandl.  der  schles.  Gesellsch.  i.  vaterl.  Cultur.  philos.- 
liist.  Abth.,  Heft  IL 

^)  Stübbe  in  Z.  VIII,  346.  Markgraf  in  Z.  XV,  87.  Grün- 
hagen, Gesch.  Schlea.  I,  227,  Anh.  S.  81.  —  In  derselben  Zeit  und  in 
der  gleichen  Weise  begann  das  österreichische  Martyrium  (bei  Graetz  VIII  ^, 
S.  132.  Anm.  1  i.st  statt  „Pesakim  241"  vielmehr  „RGA.  241"  zu  lesen) 
durch  des  Königs  Eidam,  den  damaligen  Erzlierzog  Albrecht  V.  Ob  im 
Elnvernelimen  mit  dem  König  oder  gar  auf  dessen  Anregung,  da  er  bekannt- 
iicli  besonders  „eriinduugsreich  war,    um   Gründe    für  eine  ausserordentliche 


I 


—     97     — 

Anschlages  gelang.  Es  scheint,  dass  die  Juden,  rechtzeitig  ge- 
warnt, wenigstens  ihr  Leben  in  Sicherheit  zu  bringen  gewusst 
haben.  Zum  Glück  für  die  Unglücklichen  bewährte  sich  nämlich 
auch  hier,  was  sonst  für  den  König  charakteristisch  und  ver- 
hängnissvoll war.  Es  fehlte  ihm  nie  an  grossen  Gesichtspunkten, 
und  seine  Vorsätze  und  Entwürfe  waren  in  der  Regel  vortrefflich. 
Nur    blieb    die  Ausführung    meist    in   den  ersten  Anfängen  stecken. 

Allmählich  mögen  die  Juden  dann  wieder,  entweder  durch  neue 
Versprechungen  des  Rathes  sicher  gemacht,  oder  in  der  Angst  vor 
den  wilden  Heerhaufen,  die  auf  allen  Landstrassen  umherschwärmten, 
in  die  Judengasse  zurückgekehrt  sein.  Aber  die  wenigen  Notizen, 
die  uns  ein  Zufall  über  die  Zwischenfälle  erhalten  hat,  lassen 
deutlich  genug  erkennen,  wie  hart  und  grausam  sie  damals  behandelt 
worden  sind.  Wenn  nun  auch  hin  und  wieder  ein  reicher  Jude  ^), 
der  die  Mittel  und  Wege  kannte,  schon  nach  vergleichsweise  kurzer 
Frist  wieder  in  den  Besitz  seines  Eigenthums  zu  kommen  wusste, 
so  hatten  doch  die  meisten  lange  zu  warten,  bis  sie  wieder  zu 
einem  Theil  des  Ihrigen  gelangten^).  Wie  hoch  die  Opfer  waren, 
die  sie  bringen  mussten,  wissen  wir  nicht.  Dass  es  sie  aber  welche,  und 
zv^ar  keine  geringen,  kostete,  wird  nicht  bezweifelt  werden  können. 

Verhängnissvoller  war,  dass  die  territorialen  Gewalten  nicht 
einen  Augenblick  zögerten,  in  dieselben  Bahnen  einzulenken,  auf 
denen    der  Oberlehnsherr  ihnen  voranging.     Das  Recept,    nach  dem 


Besteuerung  der  Juden  auszudenken"  (Stobbe  S.  36)?  —  Zu  Graetzens 
(VIII3  134)  und  Güdemanns  (III,  155)  Mittheilungen  über  die  bebr. 
Quellen  für  die  Leiden  der  Juden  während  der  Hussitenkriege  ist  noch 
liinzuzufügen  der  Hinweis  auf  den  cod.  Merzbacher  56,  beschrieben  in 
H.-B.  IX,  S.  85  und  auf  b"^^  nnJK,  n,  S.  866. 

^)  Jekel  von  Kanth  z.  B.  hatte  sie  bereits  am  21.  Mai  1421  zurück 
(Stobbe  in  Z.  VII,  345),  freilich  erst,  nachdem  er  dem  Rathsherrn  Nicolaus 
Eempel  30  ung.  GId.  baar  in  die  Hand  gegeben  hatte  (vgl.  die  Signatur 
vom  12.  November  1423  das.  350  imd  über  Rerapel  Stadtbuch  117,  i  und 
Markgraf  in  Z.  XV,  63 ff.  77,  Vgl.  ferner  das  Schreiben  d.  d.  Ofen, 
7.  Oet.  1423  im  Stadtarchiv,  Neue  Funde).  Zu  Stobbe's  Belegen  Z.  VII, 
846,  Anm.  1  ist  noch  hinzuzufügen  das  Schreiben  Michels  von  Reichenbach 
an  den  Rath  aus  d.  Jahre  1420—21,  in  welchem  er  sagt:  „Vornomen  habe 
ich,  wy  daz  ir  das  meynin  genomen  habit  czu  euch  of  das  rothaws,  alz 
man  dy  Juden  yngenommen  hatte  czu  Bi-eslaw"  und  um  Herausgabe  seiner 
Habe  mit  Rücksicht  auf  den  ihm  ertheilten  Friedensbrief  und  auf  die  Ver- 
wendung des  Bischofs  Conrad  bittet  (Stadtarchiv,  Neue  Funde,  Or.  Pap.). 

2)  Vgl.  Stadtarchiv  EEE.,  19.  25.  26.  Stobbe.  Z.  VTII,  346.  Anm.  l 
(woselbst  Zeile  6  „Jekel"  zu   le.sen  ist).     S.  auch  SS.  rer.  Siles,  VI.   S.  16  f. 


—     98     — 

sie  verfuhren,  war  einfach  und  bewährt.  Wer  es  zuerst  erfunden, 
ob  die  westgothischen  Könige  in  Spanien  oder  Ludwig  Philipp  von 
Frankreich  oder  Johann  ohne  Land  von  England,  ist  schwer  zu  ent- 
scheiden. Aber  die  Maassregeln  waren  immer  dieselben^).  Man  fing 
einen  reichen  Juden  und  Hess  ihn  zunächst  unverhört  eine  Zeit  in 
hartem  Gefängnisse  schmachten.  Dann  wurde  er  etlicher  Ver- 
brechen, zu  denen  im  besten  Fall  sein  Vorleben  vielleicht  einen 
Anhaltspunkt  darbot,  bezichtigt  und  mit  schwerster  Ahndung  an 
Leib  und  Leben  so  lange  bedroht,  bis  er  in  der  Todesangst  zu  den 
Versprechungen,  Eiden  und  Versicherungen,  welche  die  Gewalthaber 
von  ihm  erpressen  wollten,  „aus  freien  Stücken  und  unbe- 
zwungen"  bereit  war.  Hatte  er  dann  Urfehde  geschworen,  so  Hess 
man  ihn  seine  Strasse  ziehen  und  wartete,  bis  er  wieder  zu  Gelde 
gekommen  war,  um  dann  das  Experiment  zu  wiederholen.  So 
ging  es  in  jenen  Tagen  Michel  von  Reichenbach,  einem  der 
wenigen  Juden,  dessen  Grossvater  vielleicht  schon  um  1350  in 
Schlesien,  und  zwar  in  Neisse,  ansässig  gewesen  war^).  Er  war 
Oelser  Unterthan  und  besass  auch  einen  Geleitsbrief  des  Breslauer 
Rathes''').  Bereits  1418  hatte  ihn  sein  Landesherr,  Herzog  Conrad 
Senior  von  Oels  (III,  4),  damals  Bischof  von  Breslau,  der  als 
ein  „zornmüthiger,  wenig  gebildeter,  fetter,  verwachsener,  allen  sinn- 
lichen Lüsten  ergebener,  triefäugiger,  stammelnder  und  stotternder" 
Herr  geschildert*),  anderweitig  aber  auch  als  „eine  Kraft"  bezeichnet 
wird^),  „die  unter  geordneten  Verhältnissen  eine  einheitliche  deutsche 
Politik  hätte  herstellen  können",  in  eine  „Strafe"  von  tausend  Mark 
genommen,  weil  er  „vor  dem  Rathe  frevelichen  eyme  andere  Joden 
gedröwcht"  haben  sollte^).  Er  hat  nicht  nur  diese  ungeheuer 
hohe  Busse  bezahlt,  sondern  in  demselben  Jahre  auch  noch  dem 
Breslauer    Rath    acht  Tage,    nachdem  der  grosse  Aufstand  beendigt 


')  Stobbe.  Juden  in  Deutschi.,  S.  36  ff. 

■*)  Vgl-  die  Bemerkaug  im  Stadtarchiv  K.  171).  2.  S.  7  und  Anh.  III, 
D.  Bresl.  (55.  vgl.  S.  08  und  Anh.  III  F.  XI,  1. 

■')  Vgl.  S.  97,  Anm.  1.     Häusler  S.  296 

*)  „Vir  niger  et  cholericus.  parvae  litterature.  staturae  parum  juste, 
moro,  crapulae  et  ventri  deditus.  in  feminas  male  temperatus,  prodigus, 
expensor,  t-rassi  corporis,  ocuhis  liabens  lippientes.  sermone  mutilato  et 
balbutiente  utebatur".  sagt  Dlugosz  (chron.  episr.  Vrat .  ed.  Lipf.  p.  26 f.)  von  ihm. 

*j  Grünhagen,  Gesch.  Schles.  I,  274.  Vgl.  ferner  über  ihn 
Heyne  III.  70B  ff.     Häusler.  24 L 

«)  Stobbe  in  Z,  VII.  178.  Das  scheinen  die  Signaturen  LXIII, 
LXXTT  1.18  LXXTV  und  LXXIX  bis  LXXXI  (beiStobbe.  Z.  VIL  178.  181. 
1K5)  auszusagen.    Vgl.  auch  Anh.  III,' G.  I,  lOH. 


-     99     - 

war,  wahrscheinlich  „wiederum  freiwillig"  128  Mark  weniger  einen 
Groschen  ohne  Zinsen  zugebilligt^).  Daraus  ging  jedenfalls  hervor, 
dass  er  besonders  kapitalkräftig  gewesen  ist.  Diese  Erkenntniss 
genügte  für  den  „zum  Schuldenmachen  geborenen"  Bischof").  Die 
Breslauer  aber  trugen  am  14.  März  1424  Folgendes  wörtlich  in  ihr 
Signaturbuch  ein^j: 

„Am  Dienstage  nach  Invocavit  ist  vor  uns  gekommen 
Ichel  der  Jude,  den  man  Michel  Juden  von  Reichenbach  nennt, 
in  unserem  und  der  Stadt  Geleite  und  hat  öffentlich  mit  gutem 
Willen  frei  und  unbezwungen  bekannt,  dass  er  mit  dem  Ehr- 
würdigen Herrn  Conrad  von  Gottes  Gnaden,  Bischof  zu  Breslau, 
ganz  und  vollkommen  geordnet  sei  bezüglich  der  Sachen,  u  m 
derentwillen  er  bis  auf  die  Zeit  gefangen  gehalten 
worden  ist.  Darauf  hat  er  entsagt  und  abgetreten  alle 
Schuldbriefe,  die  er  über  unsern  Rath  und  über  die  Stadt 
Breslau  gehabt  hat,  und  hat  recht  und  redlich  seinen  Willen 
und  Jawort  dazu  gegeben,  sobald  sich  unser  gnädiger  Herr 
Bischof  mit  unserem  Rathe  und  der  Stadt  wegen  derselben 
Briefe  und  des  Geldes  geeinigt  hätte  oder  sich  einigen  würde  '*), 
dass  das  Alles  sein  Wille  und  Jawort  sei,  indem  er  gelobte, 
ohne  Arg  weder  unserem  gnädigen  Herrn  Bischof  noch  den 
Rath  und  die  Stadt  noch  irgend  jemand  anders  wegen  dieser 
Briefe  und  Schulden  jemals  belangen  und  ansprechen  zu 
wollen  in  keinerlei  Weise  in  geistlichen  und  weltlichen  Ge- 
richten. Auch  hat  er  besonders  bekannt,  dass  er  keine  Briefe 
mehr  besitze,  die  über  uns,  unseren  Rath  und  die  Stadt  sprechen, 
und  gelobte,  dass,  wenn  jemals  später  solche  Briefe  dennoch 
vorgebracht  würden,  sie  keine  Kraft  noch  Macht  haben  sollten. 
Item  hat  er  mit  gutem  Willen  und  unbezwungen  daselbst 
bekannt,  dass  er  keine  Briefe  mehr  über  Schulden  besitze,  die 
auf  unseren  gnädigen  Herrn  Bischof  lauten,  und  auch  keine 
Friedebriefe  von  seinen  Gnaden,  und  gelobte,  wenn  in  Zukunft 
solche  Briefe  gefunden  würden,  dass  die  weder  über  seine 
Gnaden  noch  über  seiner  Gnaden  Bürgen  Kraft  oder  Macht 
haben  sollten  geistlich  oder  weltlich  in  keiner  Weise. 

Item    hat    er    daselbst    alle    und   jegliche    geistliche    und 
weltliche    Herren,    Prälaten,    Domherren    und    andere  Priester, 


1)  Stobbe  das.  187. 

2)  Vgl.  Klose  n,  2,  S.  57  und  dazu  Häusler.  S.  241.  Anm.  3. 

3)  Stobbe  in  Z.  VII,  351—354 

*)  Die  Stadt  war  offenbar  Bürgin  bei  dem  Juden  für  des  Bischofs  Schulden 


—     100     — 

Knechte,  Bürger  und  andere  ehrbare  Leute,  welcherlei  die 
sein  mögen,  die  seines  Geräthes  etwas  bei  sich  gehabt  haben 
und  unserem  gnädigen  Herrn  Bischöfe  und  den  Seinen  aus- 
geantwortet haben,  oder  in  den  Sachen  Handreichungen  gethan 
haben,  und  hat  gelobt  bei  seinem  jüdischen  Rechte,  dass  er 
unseren  gnädigen  Herrn  Bischof  und  die  Seinen  und  alle,  die 
solches  Geräth  seinen  Händen  überantwortet  haben,  niemals 
zu  ewigen  Zeiten  ansprechen  solle  und  wolle  mit  Worten  und 
mit  Werken,  geistlich  oder  weltlich,  bei  Verlust  seines  gesammten 
jüdischen  Rechtes  und  Friedens,  wo  oder  bei  wem  er  den 
haben  werde. 

Item  so  hat  er  daselbst  gelobt  bei  seinem  geschworenen 
jüdischen  Eide,  wenn  er  etwa  Schuldbriefe  besässe  über  die 
hochgeborenen  Fürsten,  Herzogen  Conrad,  Canthner  ge- 
nannt, Herzogen  Conrad,  den  Dechant,  und  Herzogen 
Conrad  den  Weissen,  unseres  gnädigen  Herrn  Bischofs 
Brüder,  dass  alle  diese  Briefe,  Geld  und  Schulden  \-on  ver- 
gangenen Weihnachten  bis  auf  nächsten  Weinachten  ohne  allen 
Wucher  frei  stehen  sollten. 

Item  daselbst  hat  er  gelobt  bei  seinem  geschworenen 
jüdischen  Eid,  dass  alle  Briefe,  die  er  hat  über  Tomschiik 
von  Tanfelde  über  Schulden,  dass  die  von  vergangenen 
Weihnachten  an  über  zwei  Jahr  noch  ganz  ohne  allen  Wucher 
frei  stehen  sollen. 

Item  am  selben  Tage  ist  vor  uns  gekommen  der  ehr- 
same Herr  Thomas  Mas,  Domherr,  und  Namens  des  Ehr- 
würdigen Herrn  Bischofs  erklärt,  dass  Ichel  Jude,  den  man 
nennt  Michel  Juden  von  Reichenbach,  sich  mit  seiner  Gnaden 
völlig  geeinigt  hat  wegen  der  Sachen,  um  derentwillen  er  im 
Gefängniss  gehalten  war,  und  hat  darum  denselben  Juden  von 
seiner  Gnaden  wegen  aller  Sachen  frei  und  ledig  gelassen,  und 
alle,  die  um  seinen  Willen  in  diesen  Sachen  gethan  haben, 
sollen  unverdacht  bleiben.  Auch  hat  der  vorgenannte  Herr 
Thomas  gelobt,  dass  alle  die  Briefe,  die  derselbe  Herr  Bischof 
von  unserem  gnädigen  Herrn  Könige  oder  sonst  von  J(  manden 
anders  über  denselben  Juden  ausgebracht  hätte,  welcherlei  die 
auch  wären,  in  Zukunft  keinerlei  Kraft  und  Macht  haben  sollen, 
geistlich  und  weltlich  in  keiner  Weise." 

Man  sieht,  wie  gründlich  und  erschöpfend  das  fünfzehnte 
Jahrhundert  solche  Dinge  zu  erledigen  verstand.  Als  Michel  aus 
dem   Gefängniss  entlassen  wurde,    war    er    ein   gebrochener  Mann. 


—     101     — 

Es  wäre  für  den  schwer  heimgesuchten  Greis  kaum  ein  Trost 
gewesen,  wenn  er  noch  mit  eigenen  Augen  gesehen  hätte,  dass 
der  Bischof  mit  derselben  priesterlichen  Milde  auch  seine  nächsten 
Getreuen^)  und  seinen  eigenen  Bruder  2)  behandelt  hat.  Er 
starb  nach  kurzer  Frist  ^).  Da  er  kinderlos  aus  dem  Leben 
schied,  liel  sein  immerhin  noch  sehr  werthvoUes  Erbe  an  Kussiel  oder 
Jekuthiel,  den  Gatten  seiner  Nichte,  der  ebenfalls  einer  angesehenen 
und  reichen,  bereits  seit  einigen  Geschlechtern  in  Schlesien  ansässigen 
Familie'*)  entstammte. 

Kussiel  sollte  nicht  lange  im  ungestörten  Besitz  seiner  Güter 
sein.  In  den  kriegerischen  Zeitläuften  gerieth  der  Breslauer  Rath 
gerade  so  gut  wie  sein  Bischof  in  arge  Geldverlegenheit.  Warum 
sollte  die  weltliche  Gewalt  nicht  ebenfalls  von  ihren  Machtmitteln 
Gebrauch  machen?  Dass  das  Unternehmen  für  sie  gefahrvoll  werden 
könnte,  war  nicht  zu  befürchten.  Dass  es  aber  zweckmässig  sei, 
ergab  sich  beim  ersten  Versuch.  Als  1433  Abraham  von  Münsterberg  ^) 
nebst  seiner  Frau  Esther*')  unter  der  Bezichtigung,  angeblich  einige 
Meineide  geschworen  und  eine  Majestätsbeleidigung  und  einen  Holz- 
diebstahl begangen  zu  haben,  in  den  Kerker  geworfen  wurden,  ver- 
zichtete er  „gutwillig"  auf  eine  338  Mark  betragende  Geldsumme 
und  40  Mark  Zinsen,  die  er  von  der  Stadt  zu  fordern  hatte,  und 
fügte  „aus  freien  Stücken"  noch  ein  Geschenk  von  400  Mark  hin- 
zu''').    Für    die  geschenkte  Summe   war   Kussiel  Mitbürge  und  kam 


1)  Vgl.  Heyne  IH,  .379 ff.  Cod.  dipl.  Siles.  XV,  77 ff.  Selbst  Heyne 
hat  ein  Wort  der  Missbilligung  über  das  Verfahren. 

-)  Heyne  III.  706.  Häusler  261:  „Selbst  das  Domkapitel  missbilligte 
offen  diese  That".  Vgl.  Er  misch,  Mittel- imd  Niedersclüesien  während  der 
königlosen  Zeit  in  Z.  XIII,  67. 

3)  Am  10.  April  1426  erklären  bereits  acht  angesehene  Juden  vor 
dem  Breslauer  Rath  „by  irem  judischen  rechte,  das  Czornel,  das  Aveip  des 
Juden  Chussiel.  die  rechte  Erbin  des  Juden  Ichel  de  Reichenbach  als  Tochter 
Icheis  Bruder  Nehemia-'  sei  (Stadtarchiv,  Neue  Funde.  Or.-Paj).).  Der  hierbei 
zuerst  genannte  Salomo  ist  offenbar  der  damalige  Rabbiner  ("Anh.  III.  G,  I,  91). 

*)  Vgl.  Anliang  III.  F.  I.  3.  5.  G.  I,  28,  49.  60.  68.  76.  8.5.  Ich  nehme 
an,  dass  sein  Vater  ,.Behnisch.  genannt  Kessel,-'  etwa  Benisch  b.  Jekuthiel 
geheissen  habe. 

5)  Da  er  einen  Sohn  Isaak  (G.  I,  46)  hatte,  möchte  ich  annehmen, 
dass  er  mit  Abraham  J"''  [=  ppilk"'  "i  JD]  ^"~\Z,  dem  letzten  der  Adressaten  bei 
R.  Jacob  Weil  RGA.  152—55.  identisch  sei.  Dann  wäre  Abr.  b.  Jeh.  mit 
Abr.  von  Oppehi  zu  identificiren.     Vgl.  G.  I,  8.  1-3.  14. 

6)  G.  I.  34.  Nach  dem  Tode  des  Mamies  ^viirde  sie  die  Frau  xlbrahams 
von  Oppeln  (K.  17b.  1,  p.  18a).  vgl.  G.  I.  14. 

')  Vgl.    ansluhrlich    bei    Stobbe  in  Z    VIIT.    156 ff.    die  Vei'handlung 


-      102     - 

nach  Gebühr  pünktlich   seiner  Verpflichtung   nach.     Seine  trotz  der 
bösen  Tage    unerschütterte   Zahlungsfähigkeit    legte    den    Gedanken 
nahe,    die  bewährte  Maassregel  auch  an  seinem  Vermögen  zu  er- 
proben.    Zur  Abwechselung  verlegte  man  die  Beschuldigung  dieses 
Mal  mehr  auf  das  kirchliche  Gebiet^).     Er  sollte  einen  christlichen 
Knaben  heimlich   haben  beschneiden  und  in  das  Ausland  entführen 
lassen.      Ferner    sollte    er    ein    Christenweib  bei  sich  aufgenommen 
und  sie  für  eine  Jüdin  ausgegeben  haben.     Endlich  sollte  er  sie  mit 
sich    in    die  Synagoge   genommen  und    sie  auch  veranlasst  haben, 
zusammen  mit  ihm  Geldgeschäfte  zu  machen.     Alles  dies  aber  zur 
„•Schmachheit    und    Lästerung    des  heiligen  christlichen   Glaubens." 
Allein    dieses    Mal    wagte   der  Jude  Widerstand    zu  leisten  und  der 
Gewalt    Gewalt  entgegen  zu   setzen.      Dem   Gesindel,    mit   dem  er 
im    Kerker    sass,    machte    er  Zusagen  und  Versprechungen,  und  es 
gelang  ihm,  mit  seiner  Hilfe  zu  entkommen  ^).     Leider  sollte  er  sich 
nicht    lange   des    goldenen    Lichts    erfreuen.     Der  Rath  brachte  ihn 
abermals  in  seine  Gewalt  oder  wie  der  fromme  Schreiber  sich  aus- 
drückt:  „got  half  mit  seyner  gnade,  das  her  wider  begriffen  wardt.'' 
In  der  Angst  wegen  solcher  „broche,  gewalt,  frevel  und  missethat", 
wie  ihm  angedroht  wurde,  „gerichtet"  zu  werden,  erliess  er  jetzt  der 
Stadt  eine  Schuld  von  800  Mark  und  erhielt  Gnade  und  Verzeihung 
für  P>evel,  die  er  zweifellos  niemals  begangen  hat  ^).    In  begreiflicher 
Empörung  über  die  schnöde  Unthat  wandte  sich  nun  der  Jude  an  den 
König  von  Polen,  von  dessen  Hand  er  einen  Friedensbrief  besass,  und 
flehte  ihn  an,  ihn  gegen  die  Unbill  des  Rathes  zu  schützen.    Als  das 
dem  Rath  zu  Ohren  kam,  Hess  er  Kussiel  zum  dritten  Male  gefangen 
setzen.     Um    den    trotzigen  Juden  nachgiebiger    zu    stimmen,    warf 


vom  8.  Juli  1433.  Als  ihm  am  selben  Tage  ein  ueuer  Friedensbiief 
gegeben  wurde,  übernahm  er  auch  die  Verpflichtimg,  „sunderlichen  ap  sichs 
geborte  Nymptsch  zu  kewffen  ader  unser  gefangen  frimde  ews  dem 
gefencknis  zulozen".  Vielleicht,  meint  St.,  sollte  Nymptsch  oder  die  dort 
gefangenen  Breslauer  durch  ein  Lösegeld  damals  aus  den  Händen  der 
Hussiten  befreit  werden.  Vgl.  Grünhagen,  Gesch.  ScU.  I,  254.  —  Auch 
die  Liegnitzer  Juden  machten  der  Stadt  zur  Verstärkung  der  Befestigung 
und  zur  Bewaffnung  der  Bürger  wegen  der  Hussitenkriege  1432  einen  Vor- 
schuss  von  tausend  Gulden,  vgl.  S.  93  Anm. 

J)  Stobbe  in  Z.  VH!,  158  f. 

')  Michael  Winkler  wurde  damals  l)estraft,  weil  er  dem  Juden  eine 
Feile  ins  Gefängnis  gebracht  hatte.  Ln  diese  Zeit  fällt  wohl  der  Bescheid 
W.ils  No.  30,  vielleicht  auch  No.  125.  weil  Kussiel  genöthig  war,  seine 
<Ms.liiil>f.  in  Breslau  durch  Bevollmächtigte  erledigen  zu  lassen.     Vgl.  G.  I,  33. 

»)  Stobbe  a.  a.  0. 


—     103     — 

er  zugleich  Nechla,  Kussiels  greise  Mutter,  seinen  Bruder  Merkel 
und  seiner  Schwester  Tochter  Menucha  in  den  Kerker^).  Das  half. 
„Freiwillig  und  unbezwungen"  beschwor  und  beurkundete  er  jetzt, 
dass  er  seine  Klage  zurücknehmen  und  niemals  wiederholen  werde ^). 
Einen  gleichen  Eid  leisteten  „williglich"  seine  Angehörigen. 

Aber  noch  immer  war  die  Willenskraft  des  reichen  Juden  nicht 
gebrochen.  Er  beschritt  auch  den  letzten  Weg,  der  ihm  noch  offen 
stand,  und  befragte  R.  Jacob  Weil,  der  in  jenen  Tagen  der  gelehr- 
' teste  Kenner  des  jüdischen  Rechtes  war,  ob  das  göttliche  Gesetz  ihn 
wirklich  zwinge,  den  abgezwungenen  Eid  zu  halten.  Die  Antwort 
lautete  genau  nach  dem  strengen  Recht:  Erzwungene  Eide  sind 
nur  dann  hinfällig,  wenn  sie  unter  Ausschluss  unmittelbarer  Gefahr 
für  Leib  und  Leben  geleistet  sind.  Das  trifft  auf  deinen  Fall  nicht  zu- 
Du  warst  in  der  Gewalt  der  Christen.  Dein  Leben  war  in  ihrer 
Hand.  Wer  hätte  dein  Blut  von  ihnen  gefordert?  Daher  musst 
du  deinen  Eid  halten,  sonst  entweihst  du  den  Namen  Gottes^).  Der 
treue  Jude  hielt  seinen  Eid  und  hat  den  Namen  Gottes  nicht  entweiht. 

Es  war  in  diesem  Zusammenhange  nöthig,  auf  die  Einzeln- 
heiten des  Zwischenfalles  einzugehen,  um  dem  unbefangenen 
Beurtheiler  Gelegenheit  zu  geben,  an  der  Moral  des  Judenmeisters 
von  Augsburg  und  seines  Breslauer  Clienten,  die  bekanntlich  in  einer 
Zeit  lebten,  da  das  Judenthum  aufs  tiefste  gedemüthigt  war,  die- 
jenige seiner  Unterdrücker  zu  messen:  und  zwar  sowohl  diejenige 
des  damaligen  Rathes  der  „guten  Stadt"  Breslau,  dem  erst  jüngst 
der  König  rühmend  versichert  hatte,  dass  seine  Heimath  „ein  wasser- 
reicher Quell  der  Gesetzlichkeit,  eine  Richtschnur  guter  Sitten,  ein 
Vorbild  und  Spiegel  der  Tugend,  eine  glänzende,  vor  anderen  Städten 
hervorleuchtende  Sonne"  sei'*),  als  auch  diejenige  seines  geist- 
lichen Oberhirten,  der  vermuthlich  erst  in  seinem  Alter  die  von  ihm 
selbst    veröffentlichtien  Beschlüsse  der  Diöcesan-Synode    vom  Jahre 


')  Liber  excesstium  de  anno  1435,  p.  2. 

2)  das.  n.Anli.IV.Urk.  1.  SeineHandsclir.ist  sehr  zierlich.  Vgl.  S,  104,  N.  6. 

3)  EGA.  53  Wir  besitzen  nur  den  Bescheid,  die  Anfrage  ist  nicht 
erhalten.  Man  muss  bedenken,  dass  K.  durch  die  Natur  der  Sache  ver- 
hindert  war,    den  Thatbestand    scharf   zu    präcisiren.     Die    HauptsteUe    der 

Antwort  lautet:    i»"!  unn  HTitr  ^fi  fsi  n"'ijn  n'3  Dist:  n"n  -!^n  xnairn  hza 
♦ . .  .  annn  j"^^  "nn  sis^'ra  ,  ♦  .  ♦  paisi  s]-\in  n:3D2  n^n  aji  dtö» 

*)  „[Wratislaviensis  civitas  nostra]  que  .  .  .  est  fons  legalitatis  ir- 
riguus,  cujusque  cetus  civium  tanquam  regula  morum,  exemplar  et  speculiim 
moralitatis  humane  vite  jubarque  splendidum  inter  alias  quaslibet  civitates 
emicuit".     (Urkunde  vom  14.  März  1420  Stadtbuch,  S.  151,  No.  39). 


-     104     — 

1446*)  zur  Richtschnur  'für  seinen  eigenen  sittlichen  Lebenswandel 
gemacht  hat. 

Um  dieselbe  Zeit,  in  der  Kussiel  seine  Uhrfehde  schwur, 
horten  die  Einfälle  der  Hussiten  auf,  die  fünfzehn  Jahre  lang  das 
vormals  blühende  Land  heimgesucht  und  zur  Einöde  gemacht 
hatten.  Die  kleinen  Städte  lagen  grösstentheils  in  Asche.  Die 
Dörfer  waren  ausgeplündert  und  xerheert.  Handwerk  und  Gewerbe 
lagen  völlig  darnieder.  Nur  in  den  grösseren  stark  befestigten 
Städten  war  der  Wohlstand  gestiegen,  weil  die  Vermögenden  ihre 
Habe,  sobald  sie  es  vermochten,  in  ihre  Mauern  geflüchtet  hatten'-)- 
Dadurch  erklärt  sich  auch  die  Thatsache,  dass  trotz  der  argen 
Misshandlung  immer  wieder  Juden  in  Brieg^),  Glogau"*)  und 
Breslau'')  Friedensbriefe  heischten  und  erhielten.  So  wuchsen  die 
Gemeinden  allmählich  an,  und  Breslau  besass  am  Ende  der 
Hussitenkriege    eine    grössere  Anzahl  von  Juden  als  vorher  ^). 

Zur  friedlichen  Entwickelung  ihrer  Institutionen  konnte  sie  freilich 
nicht  gelangen,  selbst  als  endlich  der  Friede  zu  Stande  gekommen  war. 
König  Sigismund  überlebte  ihn  nicht  lange').  Aber  die  Giftsaat  des 
Glaubenshasses,  die  er  ausgestreut  hatte,  ging  in  den  Tagen  seines 
Enkels  blutig  auf. 


1)  Heine  ni,  463—476. 

2)  Grünhagen  I,  255  ff. 

3)  Am  23.  Uni  1423  erhielt  der  Jude  Salomo  für  20  Gld.  jährl.  Zin.s 
von  Ludwig  II.  (IX.  19)  die  Freiheit,  in  seinen  Städten,  wo  er  will,  frei 
lind  sicher  zu  wohnen. 

*)  Vgl.  G.  V,  2.  5.  7, 

S|  Am  27.  April  1425  erli.  Weisse  Franzke  (Stohbe  Z.  VIII,  356,  vgl. 
G.  I  40».  im  Jahre  1431  David  und  Mosche  Juden,  etwenn  Salomon  Juden 
von  Brege  (das.  S.  154.  G.  I.  78.  79  und  F.  II,  2)  Schutzliriefe.  Am  .8.  Juli 
1433  wurden  diejenigen  für  Abraham  von  Münsterberg  (Stobbe  das.  S.  ISGff.") 
und  am  15.  September  1434  für  Kussiel  und  .seine  Angeluirigen  (Stobbe 
das.  1.58,  vgl.  G.  I,  64.  88)  erneuert,  am  18,  November  1446  diejenigen  für 
Aljraham,  Meyer.  Sneman  und  die  anderen  Breslauer  Juden  (Lib,  sig„  p.  109) 
auf  vier  Jahre  und  im  .Jahre  1450  (das,  p.  122)  abermals  auf  vier  Jahre 
verlängert. 

")  Vgl.  die  Zusiiimiieustcllung  in  Anh.  HL  Alitb.  (i.  Lel)er  die  Steuer- 
läliigkcit,  die  um  jene  Zeit  den  schlesisclieu  Juden  zugetraut  wurde,  vgl. 
du.s  (lutac-hten  Nachems  von  Wien  (mitgetheilt  von  Kerler  in  der  Zeitschr. 
f.  Gesch.  der  Juden  in  Deutschi.  III,  116.  129).  Danach  wurden  die  Juden 
im  Lande  Breslauw  auf  3000  Gulden  (etwa  -  Mainz)  und  im  Sweidenitzer 
Lande  auf  2(KK)  Gulden  (-Bamberg,  Magdeburg  u.  s.  w.)  geschätzt.  Es 
liandolte  sich  um  die  von  Sigismund  am  21.  ^liirz  1 1.3()  ausgeschriebene 
Krömuigsst<-uer. 

">)  Er  starb  am  9.   Deccmber  1437. 


XXXV 

Anhang  lli. 

Verzeichniss  der  Juden,  die  von  den  ältesten  Zeiten  bis  etwa 
zur  Mitte  des  i6.  Jahrhunderts  in   Schlesien  gelebt  haben. 

(Schluss.) 

F.  1390-1420. 

1.  in  Breslau: 

1.  Abraham  erhielt  am  20.  Jan.  1395  zugleich  mit  anderen  Juden  einen 
Schutzbrief  auf  drei  Jahre  (Cleyder  in  Schles.  Prov.-Bl.  Bd.  108  [1808], 
S.  3)  und  gewann  1401  einen  Rechtsstreit  in  Sachen  einer  Geld- 
schuld (Staatsarch.  F.,  Bresl.  IV,  3  c.).  Zu  seiner  Entlastung  zahlte 
Lenhard  Richard  an  andere  Juden  37  M.  für  den  Herzog  Senior  (III,  4)  am 
3.  März  1418  (vgl.  Stobbe  in  Z.  VII,  83).  Er  gehörte  zu  den  Zeugen, 
die  am  10.  April  1426  eine  Erklärung  über  die  Verwandtschaft  der 
Frau  Kussiels  mit  Ichel  von  Reichenbach  (St.-Arch.  Neue  Funde, 
Or.  Pap.)  abgaben  und  Hess  19.  Februar  1427  durch  einen  anderen  er- 
klären, dass  er  dem  Gregor  von  Gregersdorf  die  Zahlmigsfrist  für 
eine  Schuld,  deren  Bürge  dieser  war,  bis  acht  Tage  nach  Pfingsten 
verlängere  (Stobbe  in  Z.  VII,  360).  Am  28.  Novbr.  1430  läugiiete  ilim 
Sweidiger  Bogtschicz  von  Wolfersdorff  eine  Schuld  von  54  Mk.  Gr.  ab  und 
am  5.  Deebr.  1430,  20.  Febr.,  10.  und  24.  April  1431  finden  Verhandlungen 
in  der  Angelegenheit  statt.  Schliesslich  wird  der  Schuldner  zur 
Zahlung  von  8  Mk.  Gr.  verurtheilt  (St.-A.  F.  Brsl.  IV,  3e  1430—1440). 
Im  Jahre  1427  schuldete  ihm  der  Herzog  Ludwig  (IX,  23),  Herr  zu 
„Lobin,  Olaw  und  Haynaw",  53  Mk.  Gr.  (0.  83). 

2.  Abraham  von  Butum  erhielt  am  20.  Janiiar  1395  zusammen  mit 
anderen  Juden  (vgl.  Abr.  1)  einen  Schutzbrief  auf  3  Jahre  (Geyder  in 
Schi.  Prov.-Bl.  Bd.  108,  S.  3). 

3.  Benusch  erhielt  am  20.  Janiiar  1395  zusammen  mit  Abr.  (No.  1)  und 
Abr.  V.  Butum  (No.  2)  vom  Rath  einen  Schutzbrief  auf  3  Jahre 
(Geyder  m  S^liles.  Prov.-Bl.  Bd.  108,  S.  3).  Am  21.  Septbr.  1414  er- 
klärt Herzog  Ludwig  (IX,  19)  von  Brieg,  Verweser  von  Liegnitz.  dass  die 
Stadt  Brieg  die  Bürgschaft  für  780  Mk.,  die  er  dem  Juden  Benisch, 
seinem  Bruder  Elyas.  seinem  Sohne  Jacob  und  anderen  Juden  schuldig 
sei,  übernommen  habe  (Orig.  Staats-Arch.  V,  20).  Im  Jahre  1416 
schuldete  die  Stadt  Breslau  ihm,  dem  Elias  und  Jacob  und  dem  Jacob 
von  Kaiisch  zusammen  100  Mk.  Gr.  und  6  Mk.  Gr.  Zinsen  (^Stobbe 
Z.  VI,  354 1.  Am  11.  Mai  1417  erklärt  der  Jude  Benjamin  v.  Würz- 
burg, dass  er  sich  mit  Benesch  und  anderen  hiesigen  Juden  vei'glicheu 
habe  und  Niemandem  wegen  der  Gefängnisshaft,  in  die  er  genommen 
war,  etwas  nachtrag-en  werde  (Stobbe  Z.  VII,  180).  Von  der  Schuld 
von  1000  Mk..  für  die  er  (Benesch  Jude,  genannt  Kessel)  zusammen  mit 
Helias  dem  HerzogConrad Senior  vonOels  (III,  4)  gebürgt  hatte,  bezalilen 
die  Bürgen  an  Lenhard  Richard  am  18.  Jan.  1418  die  Summe  von 
465  Mk.  und  versprechen  für  320  Ml<.  in  acht  Tagen  andere  Schuld- 
briefe des  Herzogs  zu  übergeben  und  den  Rest  von  215  ]\Ik.  nächste 
Mittfasten    zu    bezahlen    (Stobbe    das.  181).      Die    1000  Mk.    schuldete 


XXXVTU 

Paniilio  (oben  D.  II.  1.  2.  B.  4.  5.  »ji  und  befand  sich  bereits  1392  in 
Brie«,  als  sich  am  3J.  März  Niclas  Stenzil  beim  Herzog  Ludwig  (IX,  2) 
über  dessen  Sohn  Heiuricli  (IX.  10)  beklagte,  dass  dieser  ihn  einer  für 
Stephan  AVilguth  geleisteten  Bürgschaft  ledig  gesprochen  habe,  während 
der  Jude  selbst  eine  neue  Schuldverschreibung  producire.  Diesen  letzteren 
Schuldbrief  erklärt  der  Herzog  für  ungiltig  (Stadtarchiv  Eoppan  824, 
Z.  XI,  448,  No.  lOBO). 

2.  Salomo  war  einer  der  grössten  Kapitalisten  Schlesiens.  Hirn  iind 
seinen  Genossen  schuldete  der  Rath  von  Ei-eslan  die  Summe  von 
1318  Mk.  (Ir.  nebst  2'/2  Mk.  9  sco  und  4  Mk.  10  Gr.  Zinsen  und  Agio 
im  Jahre  141(3  (Stobbe  in  Z.  VI,  354).  Am  9.  Juli  1418  bezahlt  ihm 
tler  Rath  1859  Gld.  ung.  und  schuldet  ihm  noch  530  Gld.,  die  bis 
Kjiiphanias  1419  bezahlt  sein  oder  bis  Johannis  mit  30  Mk.  verzinst 
wei-den  müssen  (Stobbe  das.  YII.  184).  Im  Jahre  1431  war  er  bereits 
verstorben.  Vgl.  David  und  Mosche  in  Breslau,  seine  Söhne  iG.  Bresl., 
No.  29.  82). 

3.  Seman  von  Eeichenliach  erhielt  am  23.  Decbr.  1398  zusammen 
mit  Jacob  (No.  1)  einen  auf  sechs  Jahre  lautenden  Schutzbrief  tür 
Brieg  von  Herzog  Heinrich  VIII.  (IX,  10),  [Ht-A.  Liegn.,  Brieg, 
Wohlan  II,  232.  gedr.  in  Z.  X,  228). 

HI.  in  Cosel: 

1.  Abraham.  Der  Rath  von  Trebnitz  beurkundet  am  26.  Novbr.  141lj 
verschiedene  Zeugnisse,  in  welchen  von  Geldgeschäften  des  Abraham 
Juden,  jetzt  zu  Cosel,  die  Rede  ist  (St.-A.  Or.-Pap.,  Neue  Funde). 

IV.  in  Frankenstein: 

1.  MJllner  hatte  Antheil  an  der  Schuld  von  780  Mk.  des  Herzogs  Ludwig 
(IX,  19)  von  Brieg,  für  welche  die  Stadt  Brieg  am  21.  Sej.tbr.  1414  die 
Bürgschaft  übernahm  (Org.  St.-A.  V,  20). 

V.  in  Glatz: 

1.  Ades,  Wittwe  des  Hase  (No.  3)  besass  1415  ein  Haus  imd  eine  Hof- 
statt in  der  Sweidlergasse  neben  der  Juden  Hofstatt  und  Schule 
(Urk.  u.  Reg..  S.  75).  Vgl.  Benesch  (No.  2)  und  Nachman  (No.  8), 
ihre  Söhne,  und  Hase  (No.  3i.  ihr  Mann.  Auch  1417  wird  ein  Hans 
„by  der  JudcMischulon''  erwähnt  (das.  II,  544). 

2.  Benesch.  Sohn  des  Hase  (No.  3)  und  der  Ades  (No.  1).  verkauft  zu- 
sammen mit  seinem  Bruder  Nachmann  auf  Geheiss  der  Mutter  und 
als  \'r)rmünder  ihrer  Geschwister  das  vom  Vater  ererbte  Haus  auf 
der  Sweidlergasse  neben  der  Juden  Hofstatt  und  Schule  an  Wenczlaw 
l.ybste  und  seine  Erben  am  10.  Sejithr.   1415  (Urk.  u.  Reg.  S.  75). 

3.  Hase,  Mann  der  Ades  (No.  li  und  \'atcr  des  Benesch  (No.  2)  und 
Nachniann  iNo.  8)  vgl.  No.  1.  2.  8. 

4.  Jacob.fude  und  Niklas  Henc  v(Mkauftn  1412  ein  Hans  aul'  dem 
Rossmarkte  d'rk.  u.  Reg.  IT,  538 1. 

5.  Le|)e  verkauft  1428  sein  Haus  in  der  Sweidh-rgasse  (i'rk.  und 
Heg.   11,   150). 

<i.  .Mennel  besass  1419  20  ein  Haus  an  1'  der  lM:iirenl)ergergasse  ( Frk. 
u.  Heg.  11,  54<>). 


XXXIX 

7.  Mosschil    Jüdin  besass  1416  ein  Hans  anf  derselben  Gasse  (das.  542). 

8.  Nachman,  Sohn  des  Hase  (No.  3)  nnd  der  Ades  (No.  1\  Bruder  des 
Benesch  (No.  2),  vgl.  sub  No.  2. 

H.  Der    Jnde    Buben     besass    1413     ein    Haus    auf    der    Sweidlergasse 

(das.  540). 
10.  Rubenynne,      vielleicht     Frau     des     Vorigen,     quittirt    dem    Jacob 
Tschertinwang  den  Em])fang  einer  Schuld  von  26  Schock  (das.  II,  77). 

VI.  in  Gross-Glogau: 

1.  Abraham.     Herzog  Johann  (II,  27)  stellt  am  2.  März  1407  den  Bürgern 

einen  Bevers  aus,  dass  das  Stadtrecht  durch  die  dem  Juden  Abr. 
und  anderen  Juden  ausgestellten  Briefe  und  Freiheiten  nicht  beein- 
trächtigt werden  solle,  und  dass  die  Juden  in  Criminalsachen  nach 
dem  Stadtrecht  gerichtet  werden  sollen  (Miiisberg  I,  316,  vgl.  407  Urk. 
No.  LH). 

2.  Jonas  hat  von  Herzog  Heinrich  IX.  (IL  28),  wie  dieser  in  einem  Schuld- 
brief bekennt,  nach  der  Abrechnung  noch  385  Mk.  zu  fordern.  Das  Ei- 
eigniss  gehört  in  das  Jahr  1418  (Minsberg  I,  318)  oder  1428  (Berndt, 
S.  7).  Im  Jahre  1423  leihen  die  Herzoge  Heinrich  IX.  und  X.  (II,  28.  29) 
bei  ihm  (und  Josmann,  G,  V,  No.  4)  37  (Minsberg  I,  316)  oder  86 
(Berndt,  S.  7)  Mk. 

3/4.  Peisach    imd   Jacol)    Bothbart    wurden    3.  April  1401    wegen   an- 
geblicher Hostienschändung  verbrannt  (oben  S    94). 

VII.  in  Liegnitz: 

1.  Abraham  Jüdin  besass  ein  Haus,  welches  Herzog  Ludwig  IL  (IX,  19) 
dem  Bitter  Heinze  von  Ohlau  als  ein  Burglehn  schenkt  am  4.  August  1420 
(Sammter  Anh.  567,  Nr.  220.  Schirrmacher  S.  319,  No.  519.  Or.  d.  St. 
L.,  No.  274). 

2.  Elias  [heliasj  Jude  czu  Legnicz  hat  von  dem  Bath  zu  Breslau  800  Mk. 
auf  eine  Schuld  von  8000  Schock,  für  die  sich  dieser  mit  Andern  ver- 
bürgt hat,  erhalten,  worüber  dem  Bath  von  Job.,  Bischof  von  Camin, 
Bolko  (VI,  22)  und  Bernliard  (VI,  24),  Fürsten  zu  Oppeln.  am  7.  SeptiM-. 
1397  Quittung  ertheilt  wird  (Bepert.  Boppen  No.  47c). 

3.  Oser.  Die  Bathmannen  der  Städte  Brieg,  Pitschen  und  Kreuzl)urg 
geloben  dem  Bath  von  Liegnitz  am  3.  Mai  1414,  dass  der  von  Herzog- 
Ludwig  II  (IX,  19)  von  Liegnitz  nnd  Brieg  dem  Juden  Oser,  seiner 
Mutter  Lazar  (?)  und  ihren  Verwandten  und  Diensieuten  auf  2  Jahre 
gegebene  Friede  auch  von  ihnen  gehalten  werden  soll  (Schirrmacher 
No.  469,  S.  298).  Es  handelt  sich  offenbar  um  Verwandte  oder  Nach- 
kommen der  von  1369  an  in  Schweidnitz  aufgenommenen  Clientel  des 
Lazar  und  seiner  Angehörigen  (oben  S.  73,  75,  auch  E.  XI  1.  2.  8. 
9.  12,  S.  XXXIII  f.).  Vier  Adlige  von  Zittaw  stellen  1413  drei  Adlige 
aus'  Görlitz  dem  Ozar  in  Liegnitz  als  Bürgen  für  eine  Schuld  von 
118  Schock  und  geloben,  ihr  Wort  zu  lösen  oder  in  Görlitz  einzureiten 
(Knothe  II,  66), 

VIII.  in  Mttnsterberg: 

1.  Zabde  gehörte  zu  den  Gläubigern  der  Stadt  Breslau.  Der  Bath  not irt 
1418,  dass  er  zu  einem  Consortium  gehih'e,  welclics  106  Mk.  Gr.  zu 
fordern  habe  (Stobbe  Z.  VII,  183). 


1\.  in  Oppeln: 

1.  Isaak  besass  ein  Haus  am  Kirchhof,  welches  Herzog  Bolko  (VI,  22) 
1396  verkaufte  ( Jdzikowskv,  Oppehi.  S.  121).  Aelteste  Nachricht  über 
Juden  in  Oppeln.  Wann  Isaak  der  Hausbesitzer  geworden  ist,  ist 
nicht  überliefert  (vgl.  oben  S.  26.  Anm.  27). 

X.  io  Ratibor: 

1.  Daniel.  In  seinem  Hause  brach  am  23.  October  1415  Feuer  aus,  das 
fast  die  ganze  Stadt  einäscherte  (Weltzel  in  Z.  IV,  117  nach  Urk.  des 
Ratiborer  Collegiatstiftes). 

XI.  in  Reicheiibach : 

1.  Ichel  oder  Michael,  der  1389  in  Oels,  1417  in  Canth  mid  1418 
wieder  in  Oels  wohnte,  sich  aber  meistens  in  Breslau  aufhielt,  trägt 
den  Xanien  nach  [seiner  Vaterstadt?]  Eeichenbach.  Im  Jahre  1389 
beklagte  er  sich  über  Jacob  Zamie,  der  ilm  wegen  Wuchei-s  vor  ein 
geistliches  Gericht  geladen  hatte,  obwohl  er  ihm  nie  etwas  geliehen 
hatte  1  Seh weidn.  Stadtbuch,  fol.  138).  Im  Jahre  1417  bedrohte  er  angeblich 
einen  Glaubensgenossen  vor  dem  Ratlie  und  war  deshalb  angeklagt 
(RGA.  J.  Weil  111  scheint  nicht  von  diesem  Vorfall  zu  handeln, 
und  zwar  nach  Schlesien,  aber  in  eine  spätere  Zeit  zu  gehören).  Am 
12.  März  1417  verbürgt  sich  Elias  für  sein  pünktliches  Erscheinen  zum 
Termin  auf  Pfingsten  (Stobbe  in  Z.  VII,  178j.  In  der  That  ^v-urde 
er  zu  einer  hohen  „Geldstrafe"  verurtheilt.  für  welche  Lenliard  Richard, 
durch  andere  Bürgen  gedeckt,  die  Bürgschaft  übernahm  (das.  182\. 
Damals  schxildete  ihm  der  Rath  von  Breslau  seit  141.5  die  Summe  von 
670  Mk.,  die  bis  1418  auf  860  Mk.  anwuchs  und  den  21.  Decbr.  1418 
bezalüt  wurde  (das.  vgl.  auch  184,  vgl.  Häusler,  Gesch.  d.  Fürstenth.  Oels, 
241 .  296 1.  Dem  Herzog  Conrad  Senior  (III,  4)  hatte  er  1000  Älk.  zu  zalilen, 
die  derselbe  Lenhard  Richard  allmählich  abträgt  (Stobbe  das.  186). 
Am  17.  August  1418  lieh  er  dem  Rathe  „absque  usura"  128  ]\Ik.  weniger 
1  Gr,,  die  bis  Joh.  1419  bezahlt  sein  sollen  (das.  187).  Bartusch  von 
Sockelow  schuldete  ihm  1419  die  Summe  von  450  INIk.,  auf  die  ilim 
von  verschiedenen  Bürgen  AbschlagszaMungen  geleistet  wurden 
(das.  188).  Als  1420—21  das  Judengut  vom  Rath  mit  Beschlag  be- 
legt wiude,  bat  er  unter  Berufung  auf  den  ihm  ertheilton  Frieden, 
für  welchen  sich  der  Bischof  verwendet  hatte,  um  Auslieferung  seines 
Eigenthums  (Stadtarch.  Neue  Funde,  Or.-Pap. ).  Im  Jahre  1424  wurde  er 
vom  Bischof  ins  Gelangniss  gesetzt  und  erst  freigelassen,  nachdem 
er  alle  Schuldbriefe  auf  ihn,  den  Rath  und  die  Stadtbürger,  sowie 
alle  Pfiinder  von  geistlichen  und  weltlichen  Personen  herausgegeben 
und  erklärt  hatte,  die  darauf  haftenden  Forderunji:en  nicht  einklagen 
zu  wollen  (Stobbe  das.  351  tf.).  Dass  er  mit  R.  Michael,  Theiluehmer 
an  der  Erfurter  Rabbi nersynode  (Wiener  in  M.-S.  1868,  S.  393  ff.) 
identisch  gewesen  sei,  halte  ich  für  ganz  ausgeschlossen.  Am  10.  April 
1426  lel)te  er  nicht  mehr.  Cussiel  wurde  sein  Erbe  durch  seine  Ehe 
mit  Czornel  (G.  Brcsl.  2H),  der  Tochter  Nehemias,  des  Bruders  Icheis 
I  Stadtarch.,  Neue  Funde,  Or.-Pnp.).  Falls  der  1453  gefundene  Schuldbrief 
über  41  Mk.  6  Gr.  auf  Frau  Hedwig,  etwen  bob\icken  weip.  der  Mich il 


XLI 


judin  Jacobs  von  Reichenbacli's  Miteigenthnm  war  (Stadt- Arch.  K.  17b, 
2,  S.  7),  ihm  gehörte,  so  könnte  man  vielleicht  annehmen,  dass  er  Jacob 
Juden  des  Rychen  zu  der  Neisse  (D.  Bresl.  65,  vgl,  S.  58)  Sohn 
gewesen  sei. 

Semann,  vgl.  F.  Brieg  3. 

XII.  in  Scliweidnitz : 

1.  Abraham,  Sohn  des  Elias,  gehörte  nach  einer  Urkunde  s.  1. 
21.  Sept.  1414  zu  den  Gläubigern  des  Herzogs  Ludwig  von  Brieg  (IX,  19) 
(Orig.  Staatsarchiv  V,  20)  nnd  nach  einer  solchen  d.  d.  Bresl.  28.  7.  1419 
zu  denjenigen  des  Seifried  Bischofswerda  und  Franz  Haugwitz  (Orig. 
d.  St.  Liegn.  No.  269,  vgl.  Sammter,  Chronik  v.  Liegn.  I  Anh.,  S.  567; 
Schirrmacher,  S.  316,  No.  511).  Der  Jude  Ippo  hat  angeblich  gedroht, 
sich  an  ihm  rächen  zu  wollen,  wie  er  sich  schon  an  Anderen  gerächt 
habe,  und  wemi  es  40—50  Gld.  kosten  soUe  (Stobbe  Z.  VII,  158). 

2.  Asriel,  Sohn  des  T^.IÖ  =  R.  David.  Vgl.  im  Text  S.  74,  N.  5.  Seine 
Wittwe  heirathet,  jedenfalls  längere  Zeit  vor  1453,  Israel  b.  Jesaia 
(RGA.  J.  Brmia,  ed.  Stettin,  fol.  71b). 

3.  Baruch  war  Vorsäuger  in  Schweidnitz  und  gelobte  in  der  Ueber- 
eilung,  sich  von  seiner  Frau  Vogelin  scheiden  zu  lassen.  Nach  Entsch. 
des  Rabbiners  R.  David  musste  er  sich  von  ihr  trennen  und  sie  dann 
wieder  heirathen  (RGA.  271  [ed.  St.  =  270  ed.  Salon]  des  Isr.  Bruna). 
Vgl.  im  Text  S.  70,  No.  4. 

4.  Isaak.  Ihm  schuldete  der  Rath  zu  Breslau  1416  (zusammen  mit 
Lazarus  und  Israel  v.  Striegaii)  339  IVIk.  Gr.  (Stobbe  in  Z.  VI,  354). 

5.  Lazar  besass  um  das  Jahr  1417  Güter,  über  deren  Theilmig,  Verkauf 
und  Versatz  mehrere  Gerichtstage  abgehalten  worden.  Es  handelt  sich 
wohl  um  einen  Nachkommen  Lazars,  des  Schwiegervaters  Osers  von 
Schweidnitz  (Urkundenbuch  schles.  Dörfer  von  Dr.  Meitzen  Einl. 
S.  16;    vgl.    Anli.   S.  XXXIV,    E.  XI,    No.  8    und    im  Text  S.  73  ff.). 

6.  Menlyn  gehörte  (zusammen  mit  Abr.  No.  1  ruid  Lazar  in  Breslau) 
zu  den  Gläubigern  des  Seifried  Bischofswerda  und  Franz  Haugwitz, 
die  Ihnen  150  Mk.  schuldeten  (Schirrmacher  S.  31s,  No.  511 ;  Orig.  d. 
St.  Liegn.  No.  269).  RGA.  J.  Weil  No.  88  scheint  sich  auf  einen 
Anderen  zu  beziehen. 

XIII.  in  Striegan: 

1.  Israel  schoss  (zusammen  mit  Isaak  von  Schweidnitz  und  Lazarus 
dem  Breslauer  Rath  1416J  die  Summe  von  339  Mk.  Gr.  vor  (Stobbe 
in  Z.  VI,  354). 


G.  1420-1450. 

I.  in  Breslau: 

1.  Aaron  von  Nympcz  besass  1453  einen  Schuldbrief  des  Siegmund 
Sweyn  von  smedisdorff  und  Ticze  von  Podegow  über  20  m.  u^  5  m. 
b.  gr.  (Stadtarchiv  K.  17  b,  2,  p.  2). 

2.  Aaron  von  Strehlen  besass  1453  Schuldbriefe  des  Michel  Volinos 
über  9  IVIk.  3  Vierd.,  des  Stenzel  Wilhelm  über  2  ]Mk.,  des  dii'ste  von 


XLTT 


Kolelaw  über  l'->  Vierd.  iStadtarclüv  K.  171).  2.  p.  1).  des  Ticze  von 
PodegoAv  und  seine)-  Frau  Anna  ül)er  22  Älk.,  des  Peter  Kromer  über 
1  Schock,  des  Niclas  newdecke  über  8  Afk.  nnd  1  Vierd.,  der  Frau 
Prebei-ynne  und  ihrer  Kinder  über  41/0  Fuder  Pfennig  (das.  p.  2),  des 
Stephin  Byali  und  Sniolka  über  4  Mk.  und  1  Fudei',  des  Peter  mohier 
über  1  ^Ik.  1  Vierd..  des  Ticze  von  Podegow.  Nickel  bursnitz  und 
Gnnczel  bursnitz  ülier  5  .Mk.  und  1  Vierd.  prageriscli  Geld  (zusammen 
mit  seinem  Vater. Jacob  und  mit  Jacol)  von  Reichenliacli),  des  Ticze 
von  Podegow  allein  für  ihn  allein  iil)er  S  ^Ik.  (p.  3),  des  Hans  Stosch 
und  Czegoth  über  3  Mk.  nnd  (?)  Vierd.  bem.  gr.  (zus.  mit  Efferim  und 
Abr.  seinem  sonyK  des  Nickel  Monsterl)ei-g  über  5  Mk.  und  18  gr.  Ixihm. 
(zusammen  mit  seinem  Vater  Jacoli  und  manil  zu  Reicbenlmcli),  des 
Michel  Mickelor  von  Strelin  über  8  Mk.,  des  Heincze  Hascbke  czu 
Dirsdoi'ff  über  5  Mk.  b.  gr.  (zusammen  mit  Abr.  seym  czone).  des  Niclas 
Wolff  zu  Strelin  über  2  Mk.  (das.  p.  4),  des  Jorge  Ingram  czur  plow 
über  4  m.  gr.  ziisammen  mit  seinem  Sohne  Abraham  (das.  p.  !)>.  Vielleicht 
wohnte  Aaron  in  Sti-eblon.  Vgl.  (1.,  Strelden.  Aaron  il).  Abralinin  i2i. 
Jacob  (0). 

3.  Abraham  besass  1453  einen  Schöppenbrief  über  40  ung.  Gulden,  die 
Niklas  Schedendorf  ihm  (zusammen  mit  seinem  Schwager  Isaak 
|No.  45])  schuldete  (St.-A.  K.  171).  2.  ]..  l(»i. 

4.  Abrahams  Czelders,  „vir  cu  jusdam  judee  Tlmntynne  nuncupate-,  ge- 
hörte zu  den  1453  gefangenen  luid  geplünderten  Juden  (O.  82,  avo- 
selbst  d.  Inventar  seines  Eigenthums  gegeben  ist). 

5.  Al)raharn  von  Eger  ist  am  28.  Febr.  1440  Bürge  dafür,  dass 
Franczke  Jude  (No.  37),  sich  dem  (Jericbt  pünktlich  stellen  werde 
(Stadtarchiv  Lil).  sign.,  p.  3). 

0.  Abraham.  Eft'rayms  (No.  30)  Solm.  hatte  Antheil  an  einem  Schuldl)rief 
über  3  Mk.  auf  Hans  Stosch  (zusammen  mit  seinem  Vater  und  mit 
Aaron  von  Strehlen,  No.  2)  (Stadtarchiv  K.  17b.  2,  p.  4). 

7.  Abraham,  Eidam  der  Franczke  judynne  (s.  No.  38  u.  No.  37^,  erhielt 
28.  März  14.52  mit  seiner  Schwiegermutter  von  Günther  Eichter  und 
seiner  Frau  die  Zusage,  dass  sie  ihnen  unter  Verpfändung  ihres  Alfods 
Khiin-Schmolz  nH  xuig.  Gld.  zahlen  wollen  iStaatsarcb.  F.  Bresl.  IV  3e 
14.50—1458). 

8.  Abraham  b.  P.  ,J.  [Isaak ?|  (p"  ""nnö  ]Z)  gehörte  zu  den  „Vieren-' 
(vgl.  S.  71,  Anm.  5),  an  welche  RGA.  152-55  desJ.  Weil  gei-ichtet  ist. 
Vielleicht  ist  er  mit  Abr.  von  Münsterl)erg  (No.  13)  oder  .\br.  von  ()p])('lu 
(No.  14)  identisch. 

tt.  Abraham  1).  .lehnda  war  einer  der  „Vier-'  in  Breslau,  an  die  neben 
Jeehiel  f'T  (No.  59),  Abr.  b.  Manoiich  (No.  12)  nnd  Abraham  Sohn  dt'ii 
""ino  RGA.  152-55  des  J,  Weil  gerichtet  ist.  Vielleicht  idcMitis.li  mit 
Abr.  V.  Op|)eln  (No.  14)  oder  v.  Münsterberg  (No.  13). 
lt>.  .Abraham  .Juta  (HttV  C~i-K)  enthielt  einem  Schuldner  ein  Plaiid  vor. 
um  diesen  zu  veraida.s.sen,  ihm  ein(^  Generalquittnng  üIhm-  alle  Geld- 
.schnlden,  die  er  bei  ihm  hatte,  auszustellen,  mnsste  es  aber  nach 
einer  Entscheidung  R.  .laiob  Weils  ohne  Weiteres  herausgeben  (R(tA. 

.1.  W.  :r)). 


XLIIl 

11.  Abraham  Meisiier  |Meyssner.  Meisseu]  wird  in  den  Landgerielits- 
protokollen  F.  Brsl.  IV Be  besonders  im  Jahre  1432  sehr  hävifig  als  Grlänbiger 
erwähnt.  Am  12.  März  1440  gehörte  er  zu  den  Bürgen,  die  vesprachen 
Mosche  A'onLiegnitz  (Gr.  VII,  2)  und  den  hinkenden  Isaak  luid  Isaak  Jacobs 
son  zu  veranlassen,  rechtzeitig  vor  Gericht  zu  erscheinen  (Stadtarch.  Lib. 
sign.  p.  o.  18).  Am  11.  Januar  1441  erklärt  Lazar  jud,  dass  Niclas 
Guthe  ihm  ,,Eyn  Buch  die  Biblie  und  eyn  Sekelyu  mit  silbernen  gerethe 
vorsigelt"  für  den  Eigenthümer  Abr.  M.  übergel^en  hal)e  (das.  p.  132). 
Er  ist  offenbar  derselbe  "iriD^'a  niSK,  den  E.  Jacob  Weil  (EGA.  37) 
zur  Herausgabe  eines  Pfandes  verurtheilte.  Vgl.  Franc  zke 
Meissner  (No.  39).  Ihm  gehörte  (zusammen  mit  Mosche  von  Liegnitz) 
1453  ein  Schuldbrief,  auf  Grund  dessen  Janko  GeAvitczer  und  seine 
Genossen  sich  zu  einer  Schuld  von  50  ung.  Guld.  bekennen 
(K.  17  b,  2,  p.  8). 

12.  Abraham  ]\[enlyn  bürgt  mit  Anderen  ca.  1440  für  das  pünktliche 
Erscheinen  des  hinkenden  Isaak  (47)  und  Isaak,  Jacobs  son  (44),  vor  Gericht 
(Stadtarchiv  Lib.  sign.,  j).  18)  luid  am  28.  Februar  1449  für  dasjenige 
Franzkes  (das.  p.  3).  Vielleicht  ist  er  mit  Abr.  b.  Manoach  cmSK  T'n  '2inx) 
h"'i  m:a  "/'i),  Mitadressat  von  EGA.  J.  W.  152^55.  identisch  und  dann 
wohl  auch  ein  Bruder  des  Chabjah  1).  :\Ianoacli  (s.  das.)  (No.  24). 

13.  Abraham  von  Münsterberg's  Forderung  an  Ciuicze  Eeydebui'g 
wird  vom  Schuldner  10.  April  1431  anerkannt  und  dieser  angewiesen, 
bis  Johannis  Zaliluug  zu  leisten  (Staatsarchiv  F.  Bresl.  IV,  3e 
1420  -  30 1.  Abr.  wird  im  Jahre  1432  fast  auf  jeder  Seite  der  Protokolle 
ei-wähnt.  Nach  einer  Eintragung  vom  1.  Decbr.  1433  schuldete  er  dem 
Juden  Yppo  (No.  106)  4<30  ung.  Gld.  (Staatsarch.  das.).  Gegen  Erlass  von 
339  Mk.  Gr.  und  40  ]\Ik.  Zinsen  mid  ein  Geschenk  von  400  IVIk.  Gr.  werden 
ihm  einige  angebliche  Verbrechen  verziehen  und  erhält  er  an  demselben 
Tage,  8.  Juli  1433,  mit  seiner  Frau  H  e  s  t  e  r  (No.  34)  auf  weitere  zwei  Jahi-e 
Wohnrecht  in  Breslau  (Stobbe  in  Z.  VIII,  156  ff.).  Am  2.  März  1434 
erhielt  sein  Beauftragter  Usiel  das  Eecht,  200  Mk.  Gr.  von  den 
Erben  des  Wolftliard  de  Eachenow  für  ihn  zu  erheben  (Staatsarchiv 
das.).  Dasselbe  geschieht  noch  einmal  am  12.  Decbr.  1436  (das.).  Die 
Bürger  von  Neisse  hielten  in  der  Nacht  ihn  nebst  Weib  und  Kindern 
in  der  Herberge  gefangen  und  lieferten  ihn  am  20.  Febr.  1439  dem 
König  Albrecht  aus.  Wie  die  Sache  weiter  ablief,  ist  nicht  bekannt 
geworden  (Hejme,  Gesch.  d.  Bisth.  Breslau  III,  S.  73,  Anm.  2,  nach 
Klose  112.  fol.  36  b;  vgl.  Stobbe  in  Z.  VIII.  S.  451  aus  dem  Jahre  1442). 
Am  21.  Juni  1448  gehch-te  er  zu  den  Gläubigern  des  Dyrand  Eeilmitz. 
der  einigen  Juden  64  m.  gr.  ruid  10  m.  heller  schuldete  (Lib.  sign, 
p.  33).  Auch  Cimcz  von  Eachnaw  war  ihm  (zusammen  mit  Vsiel,  seynem 
Bruder  (No.  109)  imd  Caiphas  (No.  22).  seym  swoger)  50  luig.  gld.  schuldig: 
andere  Edelleute  schuldeten  ihm  (und  Abr.  v.  Breslaw)  31  m.  gr. 
(Stadtarchiv  K.  171).  2,  fol.  9).  Vielleicht  identisch  mit  Abr.  b.  Jehuda 
(9)  oder  besser  Abr.  -'inö::  (No.  8).  Am  30.  Novbr.  1442  war  er  bereits 
verstorben  (Lib.  Sign.,  p.  106).  Seine  Wittwe  heirathete  Abr.  v.  Oppeln 
(No.  14).  Sein  Sohn  Sinoyl.  s.  Strehlen  (No.  8),  sein  Sohn  Isaak 
unten  No.  46, 


XLR" 


14.  Ahraliaui  vdii  Oppcln  klagt  am  29.  ^Fai  1431  weg-en  65  m.  gv.. 
die  er  auf  die  Peiskerwicy/sclien  Güter  von  Thynco  Schellendorl'  zu 
fordern  liat  (F.  Brsl.  IV  3e,  1430—1440)  und  erhielt,  durch  Urtheil 
vom  29.  Januar  1432  auf  diese  Forderang  im  Ganzen  80  m.  gr.  zu- 
gesprochen (Staatsarchiv  daselbst).  Am  12.  Febriiar  1432  erhält 
er  die  Vollmacht  von  Franczke  (No.  37).  Kessil  (No.  67)  und 
Smogil  (No.  98),  ihre  Schivldf orderungen  an  Nickel  Ditterich 
vor  Gericht  zu  vertreten  ( das.  und  Cod.  dipl.  iSiles.  IV. 
No.  84.  95.  S.  49.  51)  und  bringt  in  dieser  Angelegenheit  einen  Ver- 
gleich zu  Stande  (das.  No.  88.  S.  51).  Ueberhaupt  beschäftigen  seine 
bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  sehr  häutig  die  Gerichte  in  diesen 
Jahren.  Am  12.  März  1440  geliörte  er  zu  den  fünf  Bürgen,  die  bei 
1000  Mk.  Gr.  versprachen,  dass  Mosche  von  Liegnitz  (VIF.  2)  sich  pünktlich 
zu  Gericlit  stellen  werde  (Stadtarcli.  Lib.  sign.,  p.  5).  Ebenso  bürgt 
er  für  die  i'ichtige  Gestellung  einiger  anderer  Juden  (das.  p.  18).  Im 
.lahre  1442  war  er  Ältester  der  Judenschaft  (Stobbe  in  Z.  VIII.  S.  451) 
und  ist  vermuthlich  derselbe,  der  als  Vertreter  der  .Fudenschaft.  mit 
anderen  zusammen,  am  18.  Novbr.  144(5  einen  im  Jahre  1450  auf  die 
gleiche  Dauer  verlängerten  Sduitzbrief  auf  vier  Jahre  vom  Rath  er- 
hielt (Lib.  sign.  p.  109.  122).  Am  28.  Febr.  1449  bürgt  er  dafür,  dass 
der  Jude  Elfraym  (30)  si(;h  zu  Gericht  stellen  werde  (Lib.  sign.  1449, 
]).  1).  Am  7.  Novbr.  14.52  wird  ein  Urtheil  gefällt  in  seinem  Rechts- 
streit über  den  Nachlass  des  Hans  (tIocz.  von  dem  er  .50  und  1-52  ung. 
Gld.  auf  die  Güter  Budestowitz  und  Schelkaw  zu  fordern  hat  (Staats- 
archiv F.  Brsl.  rV  oe  1450—1458).  Die  weiteren  Verhandlungen  finden 
am  9.  Januar,  20.  Febr.  und  10.  April  1453  statt  (Staatsarchiv  das., 
vgl.  Stadtarchiv  Lib.  sign.,  p.  85.  die  Eintragung  vom  14.  Septbr.  1452). 
l'eber  die.selbe  Angelegenheit  handelt  auch  RGA.  Jacob  Weil  153.  154. 
Hr  ist  gewiss  einoi'  vdu  den  drei  A1ir..  an  welche  diese  RGA. 
(vgl.  1.52)  adressirt  sind.  Für  eine  Einigung,  die  er  zusammen  mit 
Smohel  erzielt  liat.  erhält  er  am  2.  .luni  1452  ('inen  Antheil  an  zehn 
Gld.  ung.  (Lib.  sign.,  p.  (59).  In  seinem  Besitz  belinden  sich  1453 
Scluildbriefe  von  Nickel  Ditrich  über  3  m.  gr.  bem.  (Stadtarcli.  K.  17  b, 
2.  p.  5).  von  Flans  Glocz  und  Hedwig  seym  weyp  übei-  44  ung.  gold.  (p.  (5) 
und  über  108  vng.  gold.  (p.  8)  und  Schöppenbriefe  über  9  m.  gr.,  die 
ihm  Nirkla.s  Zachse  und  Niklas  Stolzcke  scliuldeten  (p.  10).  Vgl.  ferner 
Stadtarchiv  K.  17  b.  Heft  1,  p.  (ibft\  Er  gehörte  zu  den  Märtyrern  xuid 
war  l)escbuldigt.  die  Büchse  mit  den  Hostien  in  die  Synagoge  gebracht 
inid  dort  die  Ho.stien  gepeitscht  zu  haben  (MPH  =  Mon.  l'ol.  Hi.st..  IIF. 
787).  Vielleicht  identisch  mit  Abr.  b.  Jeh.  (No.  9)  oder  Abr.  '"-iniSS  (No.  8). 
Kr  beirathete  die  Wittwe  Abr.'s  von  Münsterberg  (Stadtarchiv  Iv.  17  b, 
H.  1,  p.  18a). 

15.  Rote  Abraham  bürgt  am  12.  Miiiz  lll(»  mit  anderen  Juden  liir  das 
])üiiktlicbc  F']r.scl)einen  des  Mosche  von  Liegnitz  (VII.  2),  und  am 
9.  Fel)rnar  144>i  ebenso  für  dasjenige  der  Mosche  judymie  (No.  83)  zu 
einem  gerichtlichen  Termin  (Stadtarch.  Lib.  sign.,  ]).  5.  33).  Vielleicht 
war  er  der  .Schwager  Mosches  von  Liegnitz  (O.  83).  Vgl.  Rote  Meyer 
(No.  45). 


XLV 


16.  AbramEiissia  (t5''D1"l  D"iiK),  also  vernuithlieli  aus  Eeiissen.  ein  Mann 
von  glänzender  Begalamg  und  lockeren  Sitten,  reiste  ninlier  und  voll- 
zog Ehesclieidtuigen  iind  andere  eherechtliclie  Acte,  oluie  von  Jemanden 
dazu  autorisirt  zu  sein.  Jacob  Weil,  der  glaubt,  ilm  in  Augsburg 
(vgl.  Stern  III,  327  f.)  kennen  gelernt  zu  haben  (vgl.  RGA.  85.  128) 
und  Isserlein  (Pes.  255)  erklären  übereinstimmend  seine  Ritual-Ent- 
scheidungen und  Handlungen  für  unwirksam.  Er  muss  in  Breslau 
oder  in  dessen  Nähe  ansässig  gewesen  sein,  da  Weil  und  Isserlein  sich 
an  den  Breslauer  Eabb.  Jochanan  (No.  60)  wenden. 

17.  Abraham  von  der  stregiu  (Striegau),  „ffochs  Abr.  sust"  genant 
(Stadtarchiv  K.  17  b,  H.  5,  p.  6a)  scluüdeten  1453  Hans  Bolko  czu  poschke 
und  Cmirad  Sulcze  von  CTra\vnaw  10  Mk.  und  1  Vierd.  b.  gr.  (Stadt- 
archiv K.  171),  H.  2,  p.  9). 

18.  Swarczabraliam  war  der  Eigen thümer  von  17  grossen  und  kleinen 
cantari  (Trinkgelässen),  die  1453  im  Hause  des  .luden  .Jona  gefunden 
Avurden  nach  Aussage  von  dessen  Frau  Hester,  No.  35  (O.  82). 

19.  Abrahammyne  machte  1431  verschiedene  Geldfordermigen  vor 
Gericht  geltend.  Einmal  lieisst  sie  Nachlynni  Abrahammyne  (St.-A. 
F.  Bresl.  IV  3 e  1430  —  1440).  Vielleicht  Wittwe  eines  der  genamiten 
Abr.  {ßo.  3-18). 

20.  Baruch  bekennt  1440  (ohne  Datum),  die  43  m.  gr.,  die  ihm  Herzog 
Kanthner  (III,  15)  schuldig  war,  empfangen  zu  haben  (Stadtarch.  Lil). 
sign.,  p.  143). 

21.  Benisch,  Stiefsohn  des  Isaak  (No.44).  hatte  zusammen  mit  seinem  Stief- 
vater 1453  eine  Schuldforderung  von  3  Mk.b.gr.  an  Hans  Seidel  kretczmer 
czur  kartschaw  (K.  17  b,  2,  p.  1)  und  besass  Schöppenl)riefe  über  2  Schock 
gr.,  die  ihm  Nickel  von  Glage  und  8  m.  gr.  mid  1  fert,  die  ihm 
Siegmund  scholtz  von  Heydrichsdorff  schuldig  war  (das.  p.  1.3). 
Vgl.  auch  No.  63. 

22.  Caiphas,  Schwager  Abrahams  von  Munsterberg  (No.  13),  gehört  1453 
mit  anderen  Juden  zu  den  Gläubigern  des  Judas  von  targowicz,  der 
diesem  7  m.  b.  gr.  schuldet  (K.  17  b,  2,  p.  1)  und  nebst  seinem  Schwager 
und  dessen  Bruder  Ussiel  (Nr.  105)  zu  den  Gläubigern  des  Cuncze  v. 
Rachnaw,  der  diesen  zusammen  50  ung.  Gld.  schuldet  (das.  p.  9). 

23.  Chabjah  [=  Rechabjah]  b.  Manoach  imd  seine  Gattin  Nechamah 
erhalten  am  3.  Mai  1451  von  Pinchas  b.  Meir  und  seiner  Frau 
Menuchah  eine  GeneralqTiittung  üT)er  alles  Geld  und  Gut,  dass  diese 
ihnen  zur  Aufbewahrung  gegeben  und  nun  zurück  erhalten  h.aben  (Urk. 
Liegn.  Stadtarch.  Mitth.  von  Sammter  (1868),  S.  121  ö".  Z.  IX,  125). 
Vielleicht  war  Abr.  Menlyn  (No.  6)  sein  Bruder.    Vgl.  Anh.  IV,  No.  2. 

24.  Chanen  gehörte  7.  Novl)r.  1452  zu  den  Juden,  die  in  einem  Rechts- 
streit eine  Forderung  an  Catharina  Guntlier  Rychterinn  geltend 
machten  und  hatte  am  9.  Januar  1453  mit  der  Beklagten  den  4.  Terniin 
(St.-A.  F.  Bresl.  IV  3e  1450—14.58).  Vermuthlich  identisch  mit  dem 
Chanina,  von  dessen  Eechtsstreitigkeiten  voi-  dem  Ral)1)iner  R. 
Jochanan  in  den  Pes.  des  Isserlein  2.54  die  Rede  ist. 

Chanina    sträubte    sich,    zur    Entscheidung    einer  Rechtssache 
zu  Gericht  vor  R.  Jochanan  zu  kommen  und  erhielt,  weil  seine  Heim- 


XI,  VI 


kein-  niclit  get'alirlos  sei.   Eecht  von  Isserlein  (Pes.  254).     Er  ist  avoIiI 
identisch  mit  Chanen  (No.  24). 

2ö.  Channar  oder  Channae  hesass  145:)  ciucii  S(lml(ll)ii(>l'  ülicr  7  ^JU. 
auf  die  Reimschellynne  (St.-A.  K.  171).  2.  p.   12). 

2().  Cuschniann  besass  1453  einen  Schiildhricr  ül.cr  20  in.  h.  <ir.  ;uit' 
Herzog  Ludwig  zn  Ohliiu  und  ühcr  lö  m.  ;iul'  !l(iiirich  W'vjhm-  (St.-A. 
K.  17  h.  2,  ]).  (i). 

27.  Czacliuv  i;i.s  forderte  14ol  von  Mulich  Scliellendorf  5  ni.  gr..  wciclic 
der  Schuldner  abläugnet.  und  liat  im  Jalire  1432  zahlreiche  gerichtliche 
Termine  mit  seinen  Schuldnern  in  seinen  Geldgeschäften  (St.-A.  ¥. 
Ersl.  IV  3e  1430—1440).  Von  seinem  Schuldner  ^Marcus  Beckcnsloer 
vor  geistliches  (lericht  gefordert,  giel)t  er  die.seni  am  14.  Juni  1415 
ein  Buch  „Rhetoricam  ynne  haldende-  zurück  und  dazu  71/0  (ild.  luig. 
haar  und  erliält  dafür  das  Versi)reclicn.  diiss  vv  nunmelu-  vor  jeder 
Klage  vor  weltl.  und  geistl.  (iericht  frei  l)leil)en  solle  (St.-A.  Lil).  sign., 
p.  85a). 

Czacharias.  vgl.  auch  Zacharias. 

2K  Czornel,  Weih  des  Juden  Chussiel  (No.  68).  sei  als  Turliter  von 
Icheis  (F.  XL  1)  Bruder  Nehemia  (F.  I.  10)  die  ICrl-in  Iclicls  von 
lleiclienbach,  hezeugeu  acht  Juden  vor  dem  Breslauer  liatlie.  \vorül)er 
dieser  am  10.  April  142()  eine  Ui'kmide  ausstellt  (St.-A.  Xeue  Funde 
Or.-Pa]).). 

20.  David.  Sohn  Salonios  von  Brieg  (F.  II.  2).  war  einer  der  acht  (iliiii- 
higer,  denen  der  Bürgermeister  und  Eath  von  Liegnitz  am  27.  .lanuar 
1425  eine  Urkunde  ül)er  190  Mk.  ausstellte  (Schirrmacher,  S.  341. 
No.  55G).  Er  hesass  zusammen  mit  seinem  Bruder  Mosche  (82)  einen 
1427  vom  Herzog  Bolko  von  Oppeln  ausgestellten  Schuldl)rief  (().  81) 
luid  1431  einen  vom  Breslaiier  Eath  ausgestellten  (ieleithrief  (StohlK-. 
Z.  VIII,  154).     Vgl.  No.  82. 

30.  Effraym  soll  sich  Ostern  1440  zu  einem  gerichtlichen  Tenuin  ein- 
finden. Dafür  ühernehmen  Ahr.  von  Oppeln  (No.  14)  und  ]\leyer  (No.  74) 
am  28.  Febr.  1449  die  Bürgschaft  (Lih.  sign.,  p.  1).  An  einem  Schuldhi-ief 
üher  3  Mk.  auf  Hans  Stosch  hat  er  1453  (zusammen  mit  seinem  Sohne 
Abraham  [No.  G]  luid  Aaron  voii  Strehlen  (No.  2)  Antheil  (Stadtarchiv 
K.  17  b,  2.  p.  4). 

Eleasar  s.  No.  71. 

31.  Elias  |Helyas]  begegjiet  mau  Jiäuhg  in  den  Ijandesgerichtsprotokelien 
(F.  Bresl.  IV  3e)  im  Jahre  143fi  in  Beclitsstreitigkeiten.  die  t'r  in 
(leldgesdiäften  anhängig  machte.  Im  .lalire  1H^8  Avar  er  unter  dem 
Verdachte,  von  einem  falschen  Schuldl)riel'e  (tehrauch  gemacht  zu 
haben,  verhaftet,  luid  wird  gegen  Bürgschaft  einiger  Honoratioren 
entlassen,  niwhdem  er  am  18.  Juli  1448  mit  seiner  Frau  .Miriam  (77 1 
und  .seinem  Vetter  Isaak  (No.  44)  sicli  ver])tlichtet  hatte,  für  etwaige 
Scliiulen.  die  den  Bürgen  erwa<'hsen  könnten,  einzustehen  (Lih.  sign. 
]).  18).  Das  Inventar  der  (Jegenstiinde.  die  sich  1453  in  seinem  Hause 
linden,  darunter  18  grosse  und  kleine  Iiehr.  Bücher,  enth.  das  Stadtarch. 
K.  IIb.  gedruckt  bei  O.  8t).  Ihnen  gehörten  (zusammen  mit  seinem 
Vett«r  .Tacob,  No.  49)  ein  Schuldbrief  auf  Jeronimus  Tilchin  und  Sigmund 
von    der    awe    über    10   vng.  Oold  und  ein  Scliö])penl)rief  über  1  Mk.. 


XLVII 

die  er  von  Peter  Rotkegel  zu  fordern  hat  (8tadtarch.  K.  17b.  2.  p.  !J.  18). 
Ob  der  Zins  von  1  Mk..  den  eine  gew.  Katharina  lebenslänglich  auf 
das  Haus  des  Elyas  Bedirmaimes  zu  fordern  hat,  und  den  sie  dem 
Nonnenkloster  zu  St.  Jacob  auf  dem  Sande  am  22.  Oktober  1456  ver- 
schreibt, sich  auf  diesen  Elyas  bezieht  (St.-A.  A.  62.  No.  19)  lasse 
ich  dahingestellt  sein. 

32.  Helyas  Swarcze  gehört  zu  den  acht  Juden,  die  für  das  pünktliche 
Erscheinen  des  hinkenden  Isaak  (No.  47)  imd  des  Isaak  Jacob  (No.  44) 
im  Jahre  1440  Bürgschaft  leisten  (Lib.  sign.,  p.  18). 

33.  Esra,  ein  Angestellter  Kussiels  (No.  68)  starb  bei  der  Ausführung 
eines  Aiiftrages  seines  Brotgebers  eines  geAvaltsanien  Todes.  Jacob 
Weil  legt  dem  Dienstherrn  ans  Herz,  zur  Busse  zu  fasten  und  für 
die  etAva  hinterbliebenen  Waisen  angemessen  zu  sorgen  (RCIA. 
J.  Weil  No.  125). 

34.  Esther  [Hesther].  Frau  des  Abraham  von  Münsterberg  (No.  13) 
und  nach  dessen  Tode  die  Erau  Abrahams  von  Oppeba  (No.  14)  wird  in 
dem  ihrem  Manne  am  8.  Juli  1438  auf  zwei  Jahre  ausgestellten 
Schutzbriefe  des  Breslauer  Eathes  erwähnt  (Stobbe  in  Z.  VIII.  156  ff.). 
Dem  Marcus  Beckensloer  gab  sie,  als  ihr  Mann  vom  König 
Albrecht  11.  1439  gefangen  gewesen  war,  30  Gldn.  für  eine  ihr  in 
Aussicht  gestellte  Fürsprache  bei  der  Königin  und  dem  Eathe 
(das.  451).  Am  9.  Septbr.  1440  erhielt  sie  eine  Bestätigung,  dass  die 
Stadt  Neisse  ihr  und  ihrem  Sohne  Smoyl  (99)  1000  ung.  Gld.  schuldig 
geblieben  sei  und  diese  mit  10%  verzinsen  woUe  (das.  445)  und  am 
30.  Novbr.  1442  erklärt  Smoyl,  dass  er  mit  dem  Abkommen  zwischen 
seiner  Mutter  und  seinem  Bruder  Isaak  (46)  einverstanden  sei  und  sich 
jedes  Einspruches  enthalte  (Lib.  sign.,  p.  106).  1453  fand  man  einen 
Schuldbrief  auf  Grand  dessen  Paulus  Erasmi  ihr  18  Gld.  schuldete 
(Stadtarch.  K.  17b.  2  p.  12.     Vgl.  auch  das.  1,  p.  18a). 

35.  Ester,  Frau  des  Jonas  (No.  62).  sagte  bei  der  Aufnahme  des  Inven- 
tars im  Hause  ihres  Mamies  1453  ans.  dass  17  daselbst  gefundene 
Trinkgefässe  (cantari).  grosse  mid  Meine,  dem  Swarzabraham  (No.  18) 
gehören  (O.  82). 

36.  F  ochset,  angeblich  einer  der  Bre.slauer  Märtyrer  des  Jahres  1458 
(:MPH.  III.  788). 

37.  Franczko.  Sohn  (?)  d.  Al)r.  (7).  quittirt  am  17.  Oktober  1430  dem  Stefian 
Peske  über  den  Antheil  an  der  Schuld  von  5  Mk.  Gr.  und  6  gr..  die  er  von 
ihm  und  Anderen  zu  fordern  hat  (St.-A.  F.  Bresl.  IV  3e).  Am  29.  Mai  1481 
wird  der  Termin  in  Angelegenheit  seiner  Schuldforderung  an  Sigism. 
Landisloth  verschoben  (das.).  Am  12.  Febr.  1482  ertheilt  er  mit  zwei 
anderen  Juden  dem  AI)]-,  von  Oppeln  (14)  Vollmacht  zur  Vertretung  seiner 
Fordermig  auf  Nickel  Ditterich  (das.  vgl.  Cod.  dipl.  Siles.  IV.  S.  49f.. 
No.  84).  am  27.  Januar  1438  kommt  ein  Vergleich  zwischen  ilini  und 
Barbara  Ditterichynne  zu  stände  (das.  S.  51.  No.  88),  nachdem  ein  auf 
den  1.  April  1432  festgesetzter  Termin  verschoben  war  (das.  No.  85). 
Er  gehörte  zu  dem  Konsortium,  dem  Franczke  Dompnig  am 
7.  Januar  1483  bekennt  285  Uk.  b.  gr.  poln.  Zahl  schuldig  zu  sein 
(St.-A.  F.  Bresl.  IV  3e).  Am  2.  März  1434  beschwert  er  sich  über 
Yppo  (No.  106).  der  ihn  l)edroht  ha1)e,  mit  dem  Bemerken,  dass  er  etliche 


\LVII1 

Herren  im  Rathe  habe,  die  ihm  gegen  um  beistehen  werden  (Stobbe 
Z.  "\T;II,  158).  Im  Jahre  1451  hat  er  in  Angelegenheit  seiner  Geld- 
fordernngen  am  6.  Juli,  5.  und  19.  October  und  2.  November  sieben 
verschiedene  Termine,  in  denen  theüs  die  Verhandlung  verschoben. 
theils  zu  seinen  Gunsten  entschieden  (das.)  wird.  Im  Jahre  1453  wird 
ein  Schöppenbrief  gefimden,  auf  Grand  dessen  Dorothea  Heydemann 
ihm  16  Mark  schuldig  war  (Stadtarchiv  K.  17b,  2,  p.  11),  ferner 
Schöppenbriefe  auf  Hanuskewynne  die  Sattreicherynne  über  5  Mk.  auf 
Niclas  ....  weis  über  5  Mk.  und  auf  Georg  Honmuth  über  16  Schock 
(das.  10.  11). 

38.  Franczkejudynne,  vielleicht  Frau  des  Franczke  (No.  37),  die  aber 
auch  auf  ihren  eigenen  Namen  Handel  getrieben  zu  haben  scheint- 
Dir  schuldete  Hans  Tewfel  und  seine  Frau  Katharina  im  Jahre  1447 
die  Summe  von  22  ung.  Gld.  und  verspricht,  in  drei  jährlichen 
Raten  Zahlung  zu  leisten  (Lib.  sign.,  p.  16),  und  ihr  xuid  ihrem  Eidam 
Abraham  (No.  7)  schulden  Günther  Richter  und  Frau  58  Mk. 
am  28.  März  1452  unter  Verpfändung  ihrer  AUode  in  Kl.- Schmolz. 
Im  Jahre  1453  besass  sie  einen  Schuldbrief  auf  Katharina  Tewfellyiuie 
über  32  ung.  Gld.,  Schöppenbriefe  auf  Hanns  von  Norimberg  über 
1  Mk.,  Hedwig  BymerjTine  (?)  über  3  ISIk.,  auf  Anna  Freudeuwaldynne 
über  5  Mk.,  auf  Peter  Hoffmann  über  12  M.  (Stadt- A.  K.  17b,  2. 
p.  9.  10.  11). 

.39.  Franczke  Meisner  besass  14.53  einen  Schuldbrief  auf  Hanns 
Lobschitcz  über  35  Mk.,  einen  Schöppenbrief  auf  Jacob  Heringer  und 
seine  Frau  über  8  Mk.  (Stadt-A.  K.  17b,  2,  p.  8.  11).  Vgl.  Abr.  Meisner 
(No.  11). 

40.  Weisse  [Feisch?]  Franczke  erhielt  am  27.  April  1425  für  sich 
und  sein  Haus  vom  Rath  das  Recht,  in  Breslau  zu  wohnen,  frei  von 
allem  Geschoss  imd  allerlei  Beschwerungen  unter  den  Bedingungen, 
dass  er  [bei  der  Stadt?]  Recht  geben  imd  nehmen  soll.  Die  Dauer  des 
Aufenthaltes  ist  nicht  bestimmt  (Stobbe  Z.  VIII,  356).  Er  gehört  am 
10.  April  1426  zu  den  Zeugen,  die  über  die  Verwandtschaft  Kussiels 
mit  Ichel  von  Reichenbac-h  Auskiuift  geben  (R.-A.  Neue  Funde). 

41.  Hen,  Hendel  (bnrrn,  Isserl.  Pes.  260),  Handelin  (pbn:n.  das.  261) 
machte  7.  November  1452  eine  Schuldforderung  auf  Johann  Radagk 
geltend  (St.-A.  F.  Bresl.  IV  3 e  1450-58).  Sie  war  die  Wittwe  des 
R.  Paltiel  Y"-  und  sträubte  sich  nach  dem  Tode  des  Mannes,  fremde 
Deposita,  besonders  diejenigen  des  R.  Jochanan.  der  in  Breslau  rabb. 
Functionen  vollzog  (No.  60).  herauszugeben,  obwohl  selbst  ihr  und 
ihres  Mannes  Oheim  R.  Jechiel  "'2  (No.  59)  den  Gegnern  Recht  gab. 
Isserlein  verbietet  ihr,  sich  zu  verheirathen  oder  irgend  welche 
Winkelzüge  zu  machen,  bevor  die  Angelegenheit  nicht  in  Breslau  von 
R.  Salomo  (No.  91)  oder  in  Schweidnitz  von  R.  Pinchas  (das.  No.  17) 
entschieden  sei  (P.-J.  200.  261). 

42.  Hirsch.  Ihm  verspricht  am  11.  Septbr.  1431  Tytterich  Runge  Bürge 
zu  sein  für  eine  Schuld  an  Niklas  Weinewicz  (St.-A.  F.  Bresl.  IV  3 e 
1430-40). 

43.  Ichel  oder  Michil  hat  am  5.  Decbr.  1430  gerichtlichen  Termin  wegen 
seiner  Geldforderung  an  Otto  Studelicz  von  Galow,    worüber  die  Ver- 


i 


IL 


handlung  diesmal  und  am  29.  Mai  1431  sowie  später  noch  einmal  ver- 
schoben wird.  Im  Jahre  1432  kommt  er  häufig  in  verschiedenen 
Kechtsstreitigkeiten  vor.  Am  3.  Dechr.  quittirt  er  als  Bevollmächtigter 
des  Kusman  von  Schweidnitz  (XIII,  14)  über  die  Geldschuld  der  Mar- 
garethe,  Frau  des  Nickel  Dirschkowitz.  Am  30.  Mai  1445  giebt  er  dem 
Caspar  rewber,  der  ihn  vor  etlichen  Jahren  wegen  eines  angeblich  ein- 
behaltenen Pfandes  vor  geistliches  Gericht  gefordert  hatte,  2  Gulden 
gegen  das  Versprechen,  ihn  unbehelligt  za  lassen  (Lib.  sign.,  p.  83). 

44.  Ysaak  kommt  1436  in  Rechtsstreitigkeiten  wegen  Geldforderungen 
in  Höhe  von  20-40  Mk.  mehrfach  vor  (St.-A.  F.  Bresl.  IV  3e  1430—40). 
Im  Jahre  1440  leisten  Abr.  v.  Oppeln  (14)  und  einige  andere  Juden  lür 
das  pünktliche  Erscheinen  des  Isaak,  Jacobs  son,  Bürgschaft  (Lib. 
sign.,  p.  18).  Im  Jahre  1446  bekennen  Paul  Geiske  und  sein  Eidam, 
ihm  40  nng.  Gld.  und  20  Gr.  schuldig  zu  sein  (das.  p.  109).  Am 
18.  Juli  bürgt  er  für  seinen  Vetter  Helyas  (No.  31)  zusammen  mit 
dessen  Frau  Miriam  und  wiU  für  alle  Schäden  aufkommen,  welche 
durch  die  vorläufige  Enthaftung  seines  Vetters  entstehen  könnten 
(Lib.  sign.,  p.  18).  Ebenso  bürgt  er  mit  Anderen  dafür,  dass  in  demselben 
Jahre  Moschynne  Jüdin  (83)  sich  pünktlich  zu  einem  Termine  stellen 
wird  (das.  p.  36).  Am  21.  Juni  1448  ist  er  einverstanden  mit  den 
Ratenzahlungen,  in  welchen  Dyrand  Reibnitz  ihm  und  anderen  Juden 
64  Mk.  Gr.  und  10  Mk.  Heller  bezahlen  will  (das.  p.  33).  Am  14.  März 
verspricht  Vincenz  von  Seybota,  ihm  2  Mk.  zu  zahlen,  und  am  7.  Novbr. 
1452  gehört  er  zu  den  Gläubigern  der  Catharina  Günther  Richterinn 
(F.  Bresl.  IV  3e).  Am  22.  Decbr.  1452  ist  er  (Isaac,  etwenn  Jacob 
Juden  son  von  Breslaw)  Bürge  für  Smohel  (99i,  Sohn  Abrahams  von 
Münsterberg,  in  einem  Rechtsstreit,  den  dieser  mit  dem  Bischof  von 
Breslau  hat  (Lib.  sign.  p.  116).  Er  gehörte  angeblich  zu  den  Märtyrern 
des  Jahres  1453  (M.-P.-H.  III.  788).  In  demselben  Jahre  finden  sich 
in  seinem  Besitze  Schuldbriefe  auf  Hans  Seydel  kreczmer  czur 
Karthschaw  über  3  Mk.  b.  Gr.  (zusammen  mit  seinem  Stiefsohn 
Benisch  oben  No.  21),  auf  Caspar  Stolcz  (zusammen  mit  Jacob)  (49)  über 
20  ung.  Gld.  und  Schöppenbriefe  auf  die  Sigmundynne  über  24  Gld. 
und  Sigmund  Moler  über  22  Gld.  (Stadtarch.  K.  17b.  2,  p.  1.  5.  12).  Er  war 
wohl  der  Sohn  eines  der  unter  No.  51.  52  Erwähnten.  Es  ist  auch  mög- 
lich, dass  er  die  Wittwe  von  Kussiels  Bruder  Jacob  (No.  49)  heii-athete 
und  dadurch  der  Stiefvater  desjenigen  Benisch,  der  auch  unter  dem 
Namen  Neulig  erscheint,  geworden  ist.  Dann  müsste  angenommen 
vrerden.  dass  Benisch  (No.  21)  mit  Neulig  (No.  85)  identisch  seien. 

45.  Isaak.  Ein  ihm  und  seinem  Schwager  Abraham  (No.  3)  gehöriger 
Schöppenbrief  über  40  ung.  Gld.  auf  Niclas  Rhedendorf ^wurde  1453  ge- 
funden (R.-A.  K.  17  b,  p.  10). 

46.  Isaak,  etwenn  Abr.  Juden  son  von  Monsterberg  (No.  13),  hat 
mit  seiner  Mutter  Hester  (34)  ein  Abkommen  getroffen.  Smoel  (99), 
sein  Bruder,  erklärt  30.  November  1442,  dass  er  damit  einverstanden 
sei  und  weder  bei  jüdischem,  noch  bei  christlichem  Gericht  dagegen 
Einspruch  erheben  werde  (Lib.  sign.,  p.  106).  Am  24.  November  1451 
findet  zwischen  ihm  und  Nickel  und  Heincz  Gregorsdorfif.  Söhnen 
Peters  von  Gregorsdorff,  eine  Auseinandersetzuag  über  an  ihn  bereits 


bezahlte  Schulden    und    über  iiateji.    iu  denen  der  Rest  zu  zahlen  ist, 
btatt  (das.  p.  100). 

47.  Der  hinkende  Isaak  soll  sich  1440  dem  Gericht  stellen.  Abr.  von 
Oppeln  (14)  und  andere  Juden  bürgen  für  sein  pünktliches  Erscheinen 
(Lib.  sign.,  p.  18  . 

48.  Ysrahel  Jude.  Bote  des  Salomo  Jude  von  Pognonia;  erhielt  vom 
Kath  am  16.  August  1445  1  Mk.  Heller  und  später  noch  2  Mk.  (St.-A. 
Libcr  rationum  civ.  Wrat.  de  anno  1445)-  Im  Jahre  1453  fand  man 
einen  ihm  gehörigen  Schuldbrief  auf  Nickel  Ditrich  über  11  m.  bem. 
gr.  und  Schöppenbriefe  auf  die  alte  ge3''serinne  über  4  Mk.  und  auf 
Xiklas  Melczior  über  4  Mk.  1  Vierd.  2  Schock  (Stadtarchiv  K.  17  b, 
2.  p.  7.10).  Auch  hiess  einer  der  angeblichen  Hostienschänder  Israel 
(MPH.  in,  788).     (Vielleicht  2  oder  3  verschiedene  Personen.) 

49.  Jacob.  Sohn  des  Benisch,  genannt  Kessel  (F.  Bresl.  3)  und  Neife  des 
Elias  (das.  5).  älterer  Bruder  des  Kussiel  (unten  Xo.  68)  und  Merkel 
(No.  76)  und  Vater  des  Joseph  (Xo.  64)  und  Xeulig  i No.  85).  Er  ge- 
hörte bereits  1414  zu  dem  Consortium.  an  dessen  Spitze  sein  Vater 
stand,  dem  gegenüber  die  Stadt  Brieg  die  Bürgschaft  für  eine  Schuld 
\on  780  Mk.  des  Herzogs  Ludwig  von  Brieg  übernahm  (Orig.  St.-A. 
V.  20):  sowie  1416  (zusammen  mit  dem  Vater  und  Oheim)  zu  den 
Gläubigern  der  Stadt  Breslau  über  106  Mk.  Gr.  und  (zusammen  mit 
dem  Oheim)  über  203  Mk.  Gr.  (Stobbe  Z.  VI.  354).  Am  3.  März  1418 
zahlt  er  (mit  dem  Oheim  zusammen)  37  Mk.  an  Lenhard  Richard 
anf  eine  Schuld  Icheis  von  Reichenbach  (Stobbe  Z.  VII.  185)  und 
am  10.  März  wird  Lenhard  Richard  seiner  gesammten  Bürgschaft 
ledig  (das.  186  .  vgl.  die  Eintragungen  für  dasselbe  Jahr  und  das 
Jahr  1419  s.  v.  Elias  F.  I.  5).  Später  scheint  er  nach  Schweidnitz 
(s.  das.  G.  XIII,  12)  übergesiedelt  zu  sein.  Am  15.  September 
1434  lebte  er  nicht  mehr  (Stobbe  Z.  VIII.  No.  CLXV).  Unter  den 
1453  in  Breslau  mit  Beschlag  belegten  Schuldbriefen  fand  sich  einer 
über  5  Mk..  die  Xickel  Uittrich,  Bui-ger  czu  Breslaw.  Kussiel  Juden 
czu  Breslaw  und  Jacob  soym  Bruder  schuldig  war  (Stadtarchiv 
K.  17  b.  2,  p.  U)  und  einen  über  10  vng.  Gld..  die  Jeronimus  Tilchin  und 
Sigmund  von  der  awe  Jacob  Judin  und  Elias  seym  Vetter  schuldig 
war  (das). 

50.  Jacob.  Am  17.  Xovbr.  1450  einigt  sich  Ambrosius  Falbendienst  mit 
ihm.  in  welchen  Terminen  er  ihm  die  26  oder  33  ung.  Gulden  und 
die  2  Viertel  Wein,  die  er  üim  schuldet,  bezahlen  will.  Auch  Joh. 
Scultt  de  Saboloth  einigt  sich  mit  ihm  über  die  Bezahlung  von  4  Mk. 
(St.-A.  F.  Bresl.  IV  3e  1450-1458).  Am  31.  Aiigust  1451  wird  ein 
Termin  in  seiner  Rechtssache  gegen  Peter  Pawzeken  verschoben.  Am 
7.  Xovbr.  1452  wird  die  Entscheidung  über  eine  Forderung,  die  er  (Zus. 
mit  Isaak  (44)  und  Chanen >  (24)  auf  Catharina  Günther  Richterynne 
hat,  wegen  der  Aussic  t  auf  gütliche  Einigung  vorläufig  ausgesetzt. 
Wegen  seiner  Forderung  von  110  Gld.  ung.  au  den  Xachlass  des  Hans 
Glocz  wird  entschieden,  dass  er  sich  von  den  Gütern  Budostowitz 
und  Sclialcaw  bezahlt  nuichen  kann  (St.-A.  das.).  Am  0.  März  1453 
wird  dii9  l'rthcil  wiederholt  bestätigt  idas. >.  Das  Inventar  ül)or  die 
bei  ihm  5. — 7.  Mai  1453  beschlagnahmten  (iregenstäude.    entli.  K.  IIb, 


LI 


gedruckt  bei  O.  82.  lliiu  gehörten  wohl  aiu;h  die  Öchuldbriefe  auf 
Hans  Steinkellir  über  8  Mk.  b.  Gr.  (K.  17b,  2,  p.  8),  auf  Hans  vilhewir 
und  nicklas  potcze  von  hossimplacz  über  4  Mk.  Gr.  (das.  9).  und 
Antheile  an  den  Schuldbriefen  auf  Petcze  Efraw,  pawl  Geyske  vnd 
Hanns  broter  (zusammen  mit  Mosche  judin  ....  seim  Vetter)  über 
9m.gr.  und  auf  Paternickel  (zusammen  mit  Salomo)  auf  38  ung.  Guld. 
(das.J  sowie  der  Schöppenbrief  auf  Stankynne  über  4  m.  (das.  p.  12). 
Vielleicht  ist  er  mit  dem  „Jungen  Jacob",  der  am  12.  März  1440  zu 
den  Bürgen  für  die  rechtzeitige  Gestellung  des  Moscho  von  Liegnitz 
(G.  Yll.  2)  bei  1000  Mk  bem.  gr.  Strafe  (Lib.  sign.  p.  5)  und  am 
28.  Febr.  1449  für  die  rechtzeitige  Gestellung  des  Franczke  (ol)en  37) 
zum  Gei'icht  gehört  hat  (das.  p.  3). 

51.  Jacob    gehörte    zu    den    Zeugen,    die    von    dem    Breslauer    Eath    am 

10.  April  1426  eine  Erklärung  über  die  Verwandtschaft  Czornels  (28). 
der  Frau  Kussiels  (68),  mit  Ichel  von  Reichenbach  (F.  XL  1)  abgeben 
(Stadtarchiv,  Neue  Funde  Or.-Pap."». 

52.  Jacob,  ein  anderer  Jude,  der  in  derselben  Angelegenheit  Zeugniss 
ablegt  (das.i. 

53.  Jacob  Mossze  gehört,  oder,  wenn  zwei  Personen  gemeint  sind,  ge- 
hören angeblich  zu  den  an  der  Hostienschändung-  in  Breslau  be. 
theiligten  Juden  (MPH.  III.  788). 

54.  Jacob  von  Reichenbach  gehörte  ^ nebst  Aarou  von  Strehlen  und 
Jacob,  seinem  Vater.  Vgl.  G.  XIV,  1.  ."))  zu  den  Gläubigern  des  Ticze 
von  Podegaw.  Nickel  bursnitz  und  Gunczel  bursnitz.  Der  Schuld- 
brief über  5  Mk.  und  1  Vierd.  prager  Geld  wurde  1453  in  Breslau 
gefunden  (Stadtarchiv  K.  17  b.  2.p.  3i. 

55.  Jacob.  Salomons  son.  hat  einen  bei  ihm  von  Peter  Weisholz 
versetzten    „Golden    Eogk"    verkauft.      Der    Eigenthiimcr    erklärt    am 

11.  August  1451.  dass  das  mit  seinem  Wissen  geschehen  sei.  und  wird 
vom  Gläubiger,  nachdem  er  erklärt  hat.  dass  er  die  Rechtmässigkeit 
der  Handlung  gegen  Heinze  Stosche  vertreten  wolle,  aller  Schulden 
für  ledig  erklärt.  Er  war  der  Sohn  des  Rabbiners  (No.  91)  und  fiel 
als  Märtyrer  (MPH.  III,  787  f.). 

Der  Junge  Jacob  vgl.  Nr.  50. 

56.  Swarcze  Jocob  „item  1  flor.  vng.  Sw.  J..  nuncLus  Cussiel  Judei  pro 
feria  X.  infra  octavas  Corporis",  heisst  es  in  einer  Steuer-Tabelle  vom 
Jahre  1445  (Stadtarchiv  Liber  rationum  civ.  Wrat.  de  anno  1445) 
mit  der  Ueberschrift  „Pro  antiquis  consulibus". 

57.  Jacob  Judynne  besass  14.53  einen  Schöppenbrief  über  4  Mk..  die 
Jorge  teperynne  ihr  schuldete  (K.  17  b.  2.  p.  12).    Vielleich  tidentisch  mit 

58.  J er  lein  Jacob  Judynne.  die  1453  einen  über  3  Mk.  lautenden 
Schöppenbrief  auf  Nickil  Heynriclis  swester  besass  (K.  17  b,  2.  p.  13;. 
Wahrscheinlich  die  Frau  eines  der  erwähnten  Jacobe, 

59.  Jechiel  Kohen  Zedek  (f'T)  war  der  Erste  der  „Vier"  (S.  70,  No.  5) 
in  Breslau,  an  welche  Jacob  Weil  sein  RGA.  No.  152  adressirte.  Er 
war  der  Oheim  der  Frau  Heu  (No.  41)  und  von  deren  Gatten  Paltiel 
J"3  und  stand  allgemein  in  so  hohem  Ansehen,  dass  Isserlein 
(P.  260.  261)  geneigt  war,  seiner  Darstellung  ohne  Weiteres  Glauben 
zu  schenken. 


LH 


60.  Jochanan  war  ein  Gelehrter  von  Ruf,  der  rabbinisclie  Functionen 
vollzog  und  Jünglinge  in  der  Halacha  unterwies.  Vgl.  Jacob  Weil 
RGA.  85—88.  128.  185—86  und  Isserlein  Pes.  57.  58.  254.  255.  260-66. 
Das  Weitere  im  Text. 

61.  Johannes  Musche  hatte  wegen  einer  Geldforderung  einen  Termin 
in  einem  Rechtsstreit  mit  Caspar  Stolcz,  der  wegen  der  Aussicht  auf 
einen  gütlichen  Vergleich  jjwischen  den  Parteien  am  15,  Mai  1453 
verschoben  wird.  Es  ist  der  letzte  vor  der  Judenaustreibung  ver- 
handelte Process  (F.  Bresl.  VI  3e  1450—56).  Der  Name  begegnet 
hier  zuerst,  während  mit  demselben  C.  Stolcz  vorher  ein  häufig  er- 
wähnter Jonas  (No.  62)  processirte.  Sollte  dieser  Jonas  im  ersten 
Schreck  die  Taufe  genommen  haben? 

62.  Jona  kommt  1436  in  den  Landesgerichtsprotokollen  (F.  Bresl.  IV  3e) 
öfter  mit  geringeren  Geldforderungen  an  Christen  vor.  Im  Jahre 
1452  hat  er  mehrere  Termine  wegen  einer  Forderung  von  15  ung. 
Gld.  nehst  Kosten  und  in  derselben  Angelegenheit  noch  am  9,  Januar 
und  6.  März  1453.  Wegen  seiner  Forderung  an  Caspar  Stolcz  hat  er 
am  10.  und  24.  April  1453  gerichtliche  Verhandlungen,  während  am 
15.  Mai  1453  Johannes  Mussche  (No.  61)  in  derselben  Angelegenheit 
auftritt,  vielleicht  dieselbe  inzwischen  im  ersten  Schreck  getaufte 
Person.  Am  5.-7.  Mai  wurde  bereits  ein  Inventar  der  in  seinem 
Hause  mit  Beschlag  belegten  Gegenstände  aufgenommen  (0.  81). 
Ihm  gehörte  1453  ein  Schuldbrief  über  6  fert  auf  JNiclas  Kratcz 
und  ein  Schöppenbrief  über  3  fert  auf  Elenberg  (?)  die  Messerine 
(Stadtarchiv  K.  17b,  2,  p.  7.  10). 

Seine  Frau  Ester  oben  No.  35. 

63.  Jordan.  Ihm  schuldete  der  Schneider  Peter  Lobedaw  13  Firdunge 
Heller  und  erklärt  am  17.  Decbr.  1445  die  Schuld  bis  Mittfasten  1446 
bezahlen  zu  wollen  (Lib.  sign.,  p.  120b).  Im  Jahre  1447  schulden  ihm 
(und  Benysch.  viell.No.21)  Hans  Tewfel  und  seine  Frau  Katharina  22  ung. 
Gld.  und  versprechen  Zahlung  in  drei  Jahresraten  (das.  p.  116).  Vom 
Nachlass  des  Hans  Glocz  fordert  er  1452  die  Summe  von  130  ung.  Gld. 
in  Vollmacht  des  Juden  Sneman  (101)  und  erhält  dieselbe  am  6.  März 
1453,  sowie  eine  eigene  Forderung  von  110  ung.  Gld.  auf  denselben 
Nachlass  zugesprochen,  während  die  Entscheidung  Avegen  seiner 
Forderung  an  Joh.  Letthener  wegen  der  Aussicht  auf  gütliche 
Einigung  der  Parteien  verschoben  wird.  In  seinem  Besitz  befinden 
sich  1453  ein  Schuldbrief  über  12  Gulden  auf  Hans  Glocz  und 
Schöppenbriefe  über  26  imd  64  ung.  Gld.  auf  denselben  (Stadtarchiv 
K.  17b,  2,  p.  8.  11). 

64.  Joseph  begegnet  in  den  Jahren  1431  —  1433  mehrfach  in  Rechts- 
streitigkeiten wegen  Geldforderungen  an  Malich  Scheindorf.  U.  A. 
geh(>rt  er  zu  den  Gliiul)igern  des  Franczke  Dompnig  und  Avird  dabei 
ein  Vetter  Kussiels  (No.  68}  am  7.  Januar  1433  genannt  [F.  Bresl.  IV.  3e 
1430—1440).  In  den  Schutzbrief,  den  am  15.  Septbr.  1434  Kussiel 
für  die  Zeit,  in  der  die  Stadt  ihm  Creld  schuldet,  erhält,  ist  er  nebst 
.Neulig  (No.  85)  .Juden,  Ben(>sch  genannt,  etwenue  Jacob  Juden  seines 
[KussielsJ  Bruder  .sonen"  eingeschlossen  (Stobbe  Z.  VIII,  158).  Vgl 
oben  F.  I,  3.  5  imd  G.  I,  49.  68.  85. 


Lin 


65.  Josna  gehört  zu  den  1453  verhafteten  Juden.  Das  Inventar  über 
seinen  wenig  reichlichen  Besitz  enth.  Stadtarchiv  K.  IIb,  mitgetheilt 
bei  0.  81. 

66.  Kaulo,  Famulus  b.  Meyer  (74),  gehörte  zu  den  Opfern  des  Jahres  1453 
(MPH.  III,  787  f.).  Er  sollte  seinen  Herrn  bei  der  Uebergabe  der 
Hostien  an  den  Sohn  des  Rabbiners  begleitet  haben. 

67.  K  es  Sil  hatte  eine  Forderung  (zusammen  mit  Franczke,  No.  37),  an  den 
Bürger  Landisloth,  über  welche  1431  verhandelt  wird  (F.  Bresl  IV,  3e) 
und  machte  am  12.  Februar  Abraham  von  Oppeln  (No.  14)  zum  Vertreter 
seiner  Forderung,  die  er  gemeinsam  mit  Franczke  und  Smoyl  (No.  98) 
hatte,  an  Nickel  Ditterich  (das.  und  Cod.  dipl.  Sil.  IV,  S.  49,  No.  84). 
(Vgl.  Benusch  F.  I.  3.).  Am  27.  Januar  1433  kam  es  zu  einer  Einigung 
zwischen  Barbara  Ditrichynne  und  Abr,  von  Oppeln  (Cod.  dipl.  Siles.  IV, 
S.  51,  No.  88). 

68.  Kusslel  [=  Jekuthiel  b.  Benusch],  das  reichste  Mitglied  der  Ge- 
meinde, der  Solm  ßenusch's  (F.  I.  3),  der  Gatte  Czornels  (No.  28), 
der  Nichte  Michels  von  Reichenbacli  (F.  XI,  1).  Am  27.  Januar  1425 
leiht  der  ßath  von  Liegnitz  von  einem  Consortium,  dem  er  und  seine 
nächsten  Verwandten  angehören,  190  imd  300  Mk.  (Schirrmacher 
S.  341  f.,  No.  5561).  Am  9.  Septbr.  1427  erklärt  er  (für  sich  und 
Salomon,  No.  91),  dass  er  den  Theil  der  500  Mk.  von  der  Schuld  des 
Goldberger  Herrn,  für  welchen  Heincze  Pranant  der  Bürge  ist,  bezahlt 
erhalten  habe  (Stobbe  Z.  VII,  361).  Im  Jahre  1430  und  1431  machte 
er  verschiedene  Forderungen  für  sich  und  Andere  vor  Gericht  geltend. 
So  z.  B.  schuldete  Franczko  Dompnig  ihm  laxit  einem  Schuldbrief 
vom  31.  März  1433  allein  285  Mk.  (F.  Bresl.  IV  3  e  1430-  1440).  Am 
15.  September  1434  erhält  er  für  sich  und  seine  Angehörigen  das 
Recht,  so  lange,  als  die  Stadt  mit  ihm  Geldgeschäfte  macht,  unbe- 
hindert in  Breslau  zu  wohnen  (Stobbe  Z.  VII.  158).  Am  30.  März 
1435  muss  er  wegen  der  ihm  widerfahrenen  Misshandlung  Urfehde 
schwören  (Stobbe  das.  RGA.  J.  Weil  No.53j.  Vgl.  auch  die  Notiz  über 
seinen  Nuncius  Swarcze  Jacob  (oben  No.  56).  Jacob  "Weil  war 
sein  Gewissensrath.  Er  ertheilt  ihm  Auskünfte  in  den  RGA.  34—37 
und  125.  Im  Jahre  1453  fanden  sich  Schuldbriefe  von  ihm  auf 
Hermann  Techant  über  1  Schock  bem.  Gr.  und  auf  Michel  Dittrich 
über  5  Mk.  (Jacob  war  sein  Mitgläubigerj.  (Stadtarchiv  K.  17  b, 
2.  p.  7.  9.).  Seine  übrigen  Verwandten  vgl.  F.  ßresl.  3.  5  und 
G.  Bresl.  49.  76.  64.  85. 

69.  Lazar  war  am  2.  Mai  1396  Schiedsrichter  zwischen  Czenko 
Domnig  und  dem  Juden  Joseph  (F.  I,  9)  und  entscheidet,  dass  Joseph 
723  Ducaten  von  dem  Schuldner  am  nächsten  St.  Jacobstag 
in  Venedig  zu  erhalten  habe  Stobbe  in  Z.  VII,  341).  1416  ge- 
hört er  zu  dem  Consortium,  bei  dem  die  Stadt  339  Mk.  Gr.  borgt 
(Stobbe  Z.  VI,  354).  Am  28.  Juli  1419  erhält  er  eine  Urkunde  da- 
rüber, dass  Franz  Haugvcitz  ihm  gemeinsam  mit  anderen  Juden 
1.50  Mk.  schuldig  sei  (Schirrmacher  S.-316,  No.  511.  Sammter  Anh. 
S.  567.  Cod.  dipl.  Sil.  XIII,  70).  Diese  Schuld  war  1430  noch  nicht 
beglichen.  Am  5.  Septbr.  und  28.  Novbr.  finden  Verhandlungen  des- 
wegen   statt,    und   am    5.    Decbr.  1430   setzt   seine  Wittwe    Thamar 


LTV 


(No.  102^  den  Frocess  fort.  Im  Jahre  1427  giebt  er  am  19.  Februar  als 
Bevollmächtigter  des  Juden  Abr.  (F.  1, 1)  die  Erklärving  ab,  dass  er  Gregor 
von  GregorsdoriY  bis  acht  Tage  nach  Pfingsten  wegen  einer  Bürgschafts- 
leistung nicht  belangen  werde  (Stobbe  Z.  VIT,  360).  Im  Jahre  1430 
klagt  er  ausser  der  Forderung  von  80  Mk.  awt'  Franz  von  Haugwitz 
noch  diejenigen  über  40  Mk.  auf  Otto  von  Galow  und  über  dieselbe 
Summe  auf  Joh.  Wiltberg  ein  (St.-A.  F.  Bresl,  IV  3  e). 

70.  Lazar  erklärt  am  11.  Januar  1441,  dass  er  als  Bevollmächtigter  des 
Abr.  Meissner  (11)  iür  diesen  von  Niclas  Guthe  eine  Bibel-Handschrift  und 
ein  versiegeltes  Säckchen  mit  silbernen  Geräthen  empfangen  habe  (Lib. 
sign.,  p.  132).  Am  28.  Febr.  1449  gehört  er  zu  den  Bürgen  für  das 
püiiktliche  Erscheinen  des  Franczke  (37)  zu  einer  gerichtlichen  Ver- 
handlung (das.  p.  B).  Er  (oder  der  Vorgenannte?)  war  Eigenthümer 
des  1453  beschlagnahmten  Schuldbriefes  über  7  Mk.  auf  Jeronimus 
Tilcher  burger  czu  Breslaw  (Stadtarchiv  K.  17b,  2,  p.  8). 

71.  Eleasar  machte  sich  einer  groben  Störung  des  Gottesdienstes  schuldig 
und  wurde  von  dem  Schweidnitzer  Rabbiner  R.  Pinchas  (G.  XIII,  17)  mit 
einer  Busse  belegt,  die  er  auf  sich  nimmt.  R.  Jacob  Weil,  von  den 
„Vieren-  in  der  Angelegenheit  um  Entscheidung  gebeten,  ist  mit  der 
Mas?regel  einverstanden  und  ordnet  nur  noch  au,  dass  der  Ueber- 
treter,  weil  er  öffentlich  gefehlt  habe,  auch  öffentlich  ein  reumüthiges 
Schuldbekenntniss  ablegen  müsse  (J.  Weil  RGA.  152). 

72.  Loch  man  hatte  im  Jahre  1432  häufig  Ptechtssti'eitigkeiten  vor  dem 
Laudgericht  wegen  seiner  Geldgeschäfte  (St.-A.  F.  Bresl.  IV  3  e). 

7.3.  Mampe.  Ein  ihm  geöriger  Schöppenbrief  auf  Christoph  Creisilwicz 
über  12  ung.  Gld.  wurde  1453  mit  Beschlag  belegt  (Stadtarchiv 
K.  17b,  2.  p.  12). 

74,  Meyer  war  einer  der  Vertrauensmänner  (neben  Abr.  (wohl  No.  14) 
von  Breslau  und  Lazar  von  Schweidnitz.  das.  16),  zu  dessen  getreuer 
Hand  der  Schutzbrief  des  Herzogs  Wenzel  (VIII,  1)  und  seiner  Frau 
Elisabolh  für  einige  Glogauer  Juden  am  25.  Juni  1440  ausgestellt 
und  1450  für  (luhravi  Te.schnischen  Autheils  erweitert  wurde  (Mins- 
berg I,  320.  Berndt  S.  8.  Lib.  nig..  S.  404,  No.  118).  Am  28  Februar 
1449  bürgt  er  für  das  pünktliche  Erscheinen  Effraims  (No.  30)  zum 
Gerichtstage  (Lib.  sign.  p.  1).  Im  Jahre  1451  macht  er  vor  Ge- 
richt Fordei-ungen  an  Bartuch  wegen  3  Gld.  und  1  Mk.  und  an  Petor 
helt  de  majori  Smolcz  wegen  2  Viei'd.  geltend  und  erhält  das  Ver- 
sprechen der  Zahlung  (St.-A.  F.  Bresl.  TV  3e).  Ein  Termin  in  seiner 
Angelegenheit  gegen  Johann  Schindel  senior  wird  1452  aufgehoben 
(das.).  Er  soll  angeblich  der  Anreger  der  Hostienschändung  gewesen 
sein  (0.  77)  und  gehörte  zu  den  Märtyrern  (MPH.  TIT,  787).  Er 
besas.s  1453  Schöppenbriefo  über  5  Mk.  von  Niclas  cralft  und  seiner 
Hausfrau,  über  417  Gld.  von  Tjarencz  Steinkeller,  über  6  Gld.  von 
Cri&tofl'  f.'reisilwicz  und  über  7  fert  von  der  Werselynne  Heringerynne 
(Stadtarchiv  K.  17b,  2,  p,  10.  12.  13).  Er  gehört  übrigens  auch  zu  den 
drei  Deputirten  der  Judenschaft  (neben  Abr.  und  Sneraan),  denen 
der  IJatli  am  IS.  Novbr.  1446  das  Geleit  auf  vier  Jahre  für  sie  und 
alle     mit    Scliutzbrir-fen    versehenen    .luden,     und    abermals    1450    auf 


LV 


weitere  vier  Jahre  verlängert  (Lib.  sign.  p.  116.  122).  Ob  die  Notiz 
„causam  inter  Judeos  Meier  Jacob  vor  sich  und  in  macht  Sneman  (101) 
sines  swogors  contin.  ad  proxim"  (F.  Bresl.  IV,  3e)  vom  14.  Januar 
1450  sich  auf  ihn  bezieht,  lasse  ich  dahingestellt  sein. 

7.").  Rote  Meyer,  am  14.  Juni  144.5  vor  geistliL-liem  (4ericht  verklagt, 
gieht  dem  in  Vollmacht  seines  Vaters  klagenden  Domherrn  Jeronimns 
Beckensloer  „eynen  liloen  rogk  mit  norczen  gefuttert,  ein  ])er]indpckpn 
mit  senkehi,  Item  einen  golden  Eyn^-  mit  eyme  amantisten-'  und  dazu 
noch  einen  Gulden  l:iaar,  wofür  er  das  Versprechen  erhält,  von  .^•(-ist- 
lichem  und  weltlichem  Gericht  nunmehr  verschont  zu  l)leibeu  (\Ah. 
Signatur.,  p.  85 a).  Vgl.  Rote  Abraham,  No.  15. 
Menlyn,  s.  Abr.  Menlyn,  No.  12, 

7(>.  Merkel,  Bruder  Kussiels  (No.  68),  gehörte  den  Consortien  an,  denen 
der  Eath  von  Liegnitz  am  27.  Januar  1425  Schuldscheine  über  190  und 
über  300  Mk.  ausstellte  (Schirrmacher  S.  341,  No.  556.  557).  Mit  ihm 
und  seinen  Consorten  setzt  sich  am  21.  Juni  1448  Dyrand  Eeibnitz 
wegen  64  Mk.  gr.  mid  10  ]\lk.  lieller  auseinander  und  einigt  sich 
über  Zahlungstermine  (Lib.  sign.,  p.  33).  Von  den  1453  mit  Beschlag- 
belegten  Schöppenbriefen  gehörte  ihm  einer  auf  Heincze  Stosche  über 
30  m.  gr.  (K.  17b,  2,  p.  11).  Er  musste  in  Sachen  seines  Bruders  Kussiel 
(No.  68)  ebenfalls  Urfelide  sclnvöi-en  (Lib.  sign,  de  anno  1435,  p.  2). 

77.  Miriam  [Merian]  war  die  Frau  des  Elias  (No.  31)  und  musste  am 
18.  Juli  1448  Mitljürgin  sein  für  etwaige  Schäden  der  Gläulnger  durch 
einen  angeblich  von  ihrem  Manne  gefälschten  Scliuldlirief  (Lii).  sign., 
p.  18). 

78.  Mnochah  oder  Menuchah,  die  Tochter  von  Kussiefs  (No.  68) 
Schwester,  musste  mit  ihrer  Grossmutter  Nechla  und  ihrem  Oheim 
Merkel  (No.  76)  in  Sachen  Kussiels  ebenfalls  Urfehde  schwören.  Sie 
war  die  Frau  des  Pinchas  (No.  87)  s.  das. 

79.  Michel  Meier  oder  Ichel  Meier  gehörte  am  12.  März  1440  zu  den 
Bürgen  für  das  pünktliche  Erscheinen  des  Mosche  von  Liegnitz 
(G.  VII,  2)  und  in  demselben  Jahre  zu  den  Bürgen  für  dasjenige  des 
liinkenden  Isaaks  (No.  47)  und  Isaaks  .Jakobs  sone  (No.  44)  zu  einem 
gerichth'chen  Termine  (Lib.  sign.,  p.  5,  18 1.  Vielleicht  fteluh-te  ihm 
der  V(m  Gerlach  von  der  grozin  Dobir  für  Michil  judin  ausgestellte 
Schöppenbrief  über  1  Mk,  b.  gr.,  der  145:]  mit  Beschlag  belegt  wurde 
(Stadtarchiv  K.  171),  2,  p.  11). 

80.  Mosche  b.  R.  ("l""in)  Abraham,  Zeuge  auf  einer  (^)nittung,  die 
R.  Pinchas  (No.  87)  am  3.  Mai  1451  ausstellt. 

81.  Mosche  b.  (13)  Abraham,  der  zweite  Zeuge  auf  einer  von  R.  Pinchas 
(No.  87)  am  3.  Mai  1451  ausgestellten  Quittung. 

82.  Mosche.  etwenn  Salomon  (F.  II,  2)  Juden  von  Bregen,  hatte  am  29.  Mai 
1431  eine  Forderung  (zusammen  mit  Franczk(^)  (37),  an  Sigism.  Landis- 
loth.  Die  Verhandlung  darüber  A\airde  aitfgeschoben.  In  demselben  .Jahre 
erhält  er  zusammen  mit  David  (seinem  Bruder,  No.  29)  vom  Rath  von 
Breslau  Geleit,  Briet  und  Beschirmung  aut  so  lange  Zeitais  die  Juden  in 
Breslau  wohnen  dürfen  (Stobbe  VIII,  154).  1432  wird  er  sehr  häulig 
in  Eechtssti-eitigkeiten  um  geringei'e  Summen  erwähnt  (F.  Bresl.  IV, 
3e^.       Im    Jahre     143)5    wird     ihm     die    Befngniss    zugesprochen,    die 


LVI 


Ptänder  des  Hannos  Sachs  für  unbezaldte  Schulden  zu  veräussem,  und 
im  Jahre  1451  verspricht  ihm  Jorgo  von  Kabellen,  die  3  Gld.,  die  er 
ihm  schuldet,  zu  bezahlen  (das.).  Jekuthiel  (No.  68)  war  ihm  22  Gld. 
.schuldig,  die  er  erst  bezahlen  wollte,  wenn  ihm  der  Gläubiger  und 
seine  Frau  eine  Generalquittung  über  alle  Forderimgen  gegeben 
haben  \Wirde.  Jacob  Weil  (EGA.  35)  entscheidet,  dass  Jekuthiels  An- 
spruch luiberechtigt  sei.  Von  den  Schuldbrifen.  die  1453  mit  Beschlag 
belegt  wurden,  gehörte  ihm  einer  über  18  Mk.  auf  Sigmund  Sachse 
und  einer  über  8  Mk.  auf  Eyle  Bockensloer,  von  den  Schöppenbriefen 
drei  über  2  Mk..  9  ]\Ik.  und  4  ]\Ik.  sxii  Michel  Mikor  [Mukor,  Mikura]. 
sowie  einer  auf  Nickel  Nobil  über  4  Mk.  (Stadtarchiv  K.  171),  2,  p.  5.  7. 
10.  11.  12).  Von  den  in  Schweidnitz,  Striegau,  Jauer  und  Löwenberg 
gefundenen  alten  Schuldbriefen  gehörte  ihm  einer  auf  den  Bischof 
Conrad  über  1000  l^lk.  aus  dem  Jahre  1426,  einer  auf  den  Herzog 
Ludwig  über  12  Mk.,  einer  vom  Herzog  Ruprecht  aus  dem  Jahre  1422 
über  65  Mk.  (mit  Anderen  zusammen),  einer  aus  dem  Jahre  1427  über 
40  Mk.  von  Herzog  Bolko  von  Oppehi,  imd  über  124  INIk.  (zusammen 
mit  seinem  Bruder  David),  einer  aiis  dem  Jahre  1435  über  60  Mk. 
vom  Herzog  Hans  von  Münsterberg,  einer  von  Hans  und  Heinrich 
von  Münsterberg  über  140  IVIk.  aus  demselben  Jahre  (zus.  mit  seinem 
Vater  Salomon).  einer  vom  Herzog  Conrad  aus  dem  Jahre  1434  über 
146  ]\Ik.  (zusammen  mit  seinem  Vater),  einer  aus  dem  Jahre  1424 
über  71/2  Mk.  3  Gr.  vom  Herzog  Heüirich  imd  s.  Bruder.  Erbling  zu 
Oppeln,  einer  aus  dem  Jahre  1433  über  55  Mk.  von  Job.  von  Bebir- 
stein  imd  einer  vom  Herzog  Hans  von  Münsterberg  aus  dem  Jahre 
1428  über  800  IVIk.  (O.  82  ff.),  zusammen  also  über  etwa  2500  INElc. 

83.  Mo  sehe  judynne  soll  in  ihrem  Rechtsstreit  gegen  Nicki  1  Streit  sich 
zu  einem  Termin  stellen.  Bote  Abraham  (15)  imd  drei  andere  Juden 
übernehmen  am  9.  Februar  1448  dafür  die  Bürgschaft  (Lib.  sign.,  p.  18). 
Hir  gehörten  einige  Schöppenbriefe  über  4  Mk.  auf  Michel  Mikura. 
über  1  fert  auf  Hanes  Welcze  und  über  2  lüi.  pfennige  auf  JVIichil 
gwart  von  Toschler  (Stadtarchiv  K.  17b,  2.  j).  11.  13).  Sie  war  die 
Frau  des  Vorigen.  Auf  sie  bezieht  sich  auch  J.  Weil  in  BGA.  35 
gegen  Jekuthiel. 

84.  Mo  sehe  Mertenynne  son.  Das  Liventar  über  seinen  geringen  Be- 
sitz   enthält    das  Protokoll    über    die  5.-7.  Mai    1453    in  Breslau  mit 

•     Beschlag  belegten  Gegenstände  der  Juden  (O.  82j. 

Nachlynne  Abrahamynne,  vgl.  Abrahamynne  oben  No.  19; 
Nechama,  Frau  des  Chabja  b.  Manoach,  s.  oben  No.  23. 
Nechemia,  Bruder  Icheis  (F.  XI,  1). 
Ä5.  Neulig,    Benesch    genannt.    Jacobs    (oben   No.   49)    Sohn,   Josephs 
(No.    64)  Bruder,  gehörte  zu  dem  Consortium.  dem  Franczke  Dompnig 
am  7.  Januar  1433  verschuldet  war  (F.  Bresl.  IV,  3e)  und  war  in  den 
Frieden   einbegriffen,    den    sein  Oheim  Kussiel  (No.  68)  am  15.  Sptbr. 
1434  vom  Bre.slauer  Eath  erhielt  (Stobbe  in  Z.  VII,  158). 

Paltiel  Kohen  Zedek  (p"3),    Gemahl  der  Hen  (oben  No.  41), 
s.  daselbst. 
86.  Per,    einer   der    angeblichen  Hostienschänder  1453  in  Breslau  (MPH. 
m,  788). 


LVII 


87.  Pinchas  b.  Meir  und  seine  Fran  Memicliah  (No.  78),  die  Nichte 
Kiissiels  (No.  68),  geben  am  3.  Mai  1451  dem  Chabjah  b.  Manoach 
(oben  No.  23)  imd  dessen  Fran  Nechama  eine  Generalquittung  übei* 
alles  Geld  und  Gut,  das  sie  ilmen  zur  Aut'bewalirung  übergeben 
haben,  und  bekennen,  alles  zurückerhalten  zu  haben  (vgl.  oben  No  23). 
Wahrscheinlich  ist  er  mit  Pincus  identisch,  der  zu  den  Zeugen  gehört, 
welche  am  10.  April  1426  eine  Aussage  über  die  Verwandtschaft  Kussiels 
mit  Ichel  von  Reichenbach  machen  (Stadtarchiv,  Neue  Funde,  Or.-Pap.). 

88.  Eechil   hatte    einen   Rechtsstreit    mit   R.  Jochanan    in    Breslau,     in 
.     welchem  dieser  selber  eine  Entscheidiuig  getroffen  hatte.  Als  sich  dann  der 

Verurtheilte  Idagend  an  R  Pinchas  (G.  XIII,  17)  in  Schweidnitz  wandte, 
woUte  weder  R.  Jacob  Weil  (No.  129),  noch  R.  Isserlein  (P.J.  255) 
ohne  Weiteres  dem  R.  Jochanan  Recht  geben,  weil  es  nicht  wohlan- 
ständig sei,  dass  ein  Gelehrter  in  eigener  Angelegenheit  entscheide. 
Vgl.  auch  L.  J.  I,  fol.  12  b. 

89.  Salemlechem,  ein  angeblicher  Hostienschänder  1453  (MPH.  788). 
Schon  der  Name  ist  ganz  luierhört. 

90.  Salom  war  (zusammen  mit  Jacob,  No.  49)  Besitzer  eines  Schuld- 
briefes über  38  luig.  Gld.  auf  Patenickel,  der  1453  mit  Beschlag  belegt 
wurde  (Stadtarchiv  K.  17  b,  2,  p.  9). 

91.  Salomon  gehörte  zu  den  Zeiigen,  die  10.  April  1426  über  die  Ver- 
wandtschaft Kussiels  mit  Michael  von  Reichenbach  eine  Aussage 
machten.  Am  9.  Septbr.  1427  quittirt  er  (zusammen  mit  Kussiel) 
über  den  Empfang  eines  Theiles  der  Schuld  von  500  Mk.,  die  der 
Goldl)erger  Herr  bei  ihm  gemacht  hatte  (Stobbe  in  Z.  VII,  361).  Im 
Jahre  1432  begegnen  seine  Rechtsstreitigkeiten  wegen  Geldforderungen 
sehr  häufig  in  den  Gerichtsprotokollen  (F.  Bresl.  IV,  3e).  Er  hatte 
grosses  halachisches  Wissen  und  stand  mit  Jacob  Weil  (RGA.  34. 
108—110.  146.  172—175,  vgl.  auch  178)  luid  Isserlein  (Pes.  255. 
260.  261)  in  litterarischer  Verbindung.  Uebrigens  weigerte  sich  die 
Breslauer  Gemeinde  einmal,  sich  seinen  Entscheidungen  zu  unterwerfen 
(RGA.  J.  Weil  146,  vgl.  Pes.  Isserl.  255).  Er  gehörte  zu  den  Mär- 
tyrern des  Jahres  1453  (MPH.  III,  788).  Der  1453  mit  Beschlag  be- 
legte Schuldln-ief  der  Hedwig  Wenczel  Furstyime  über  3  Mk.  und 
derjenige  des  Nickel  keckewitcz  ruid  Genossen  über  7  Mk.  waren  ver- 
muthlich  sein  Eigenthum  (Stadtarchiv  K.  17  b,  2  p.  7).  Jacob 
(No.  55)  war  sein  Sohn. 

92.  Salomo  der  lange  gehörte  1440  zu  den  Bürgen  für  das  pünktliche 
Erscheinen  Isaak  des  hinkenden  (No.  47)  und  des  Isaak  Jacobs 
(No.  44)  zu  einem  Termine  (Lib.  sign.,  p.  18).  Seüie  Frau,  die  lange 
Salomonynne  besass  damals  einen  Schöppenbrief  über  4  Mk.  auf  die 
Pawl  wynerynne. 

93.  Salomo  der  junge  besass  einen  Schuldbrief  auf  Peter  meysner, 
der  1453  mit  Beschlag  belegt  wurde  (Stadtarchiv  K.  17  b,  2,  p.  5). 

94.  Salomon  Swarcz  besass  einen  Schuldl)rief  über  12  Gld.  auf  Hans 
fetter  und  Hedwig,  sein  weyp,  der  1453  mit  Beschlag  belegt  wurde 
(Stadtarchiv  K.  17b,  2,  p.  6).  Vgl.  Swarczabraham  (No.  18)  und  S.  34, 
Anm.  1. 


LVIII 

95.  Scheppcz  gehörte  zu  den  Gläubigem  des  Franczke  Dompuig,  denen 
dieser  285  IVIk.  scluildig  war  (St.-A.  E.  Bresl.  IV,  3e). 

96.  Simon  besass  einen  Schuldbrief  über  59  nng.  GM.  auf  Hans  Glocz 
und  sein  weyp  Hedwig,  der  1453  mit  Besclilag  belegt  vrarde  (Stadt- 
archiv K.  17  b,  2,  p.  8).  So  hiess  1453  auch  der  Glöckner.  Ueber  die 
Identität  lässt  sich  mit  Bestimmtheit  nichts  sagen. 

97.  Slimchen,  angeblich  einer  der  Märtyrer  des  Jahres  1453  (MPH.  111,788). 

98.  Smogil  oderSmogyil  oder  Smohel  bevollmächtigte  am  12.  Februar 
1432  zus.  mit  Franczke  (37)  imd  Kessil  (67)  den  Abraham  von  Oppeln  (14) 
zur  Führung  des  Rechtsstreites  gegen  Nickel  Dittrich  und  gehörte 
an  demselben  Tage  auch  zu  den  Processgegiiern  der  Barbara  Gleselyne 
(Cod.  dipl.  Sil.  IV,  No.  84).  Im  Jahre  1436  kommt  er  häiifig  in 
Rechtsstreitigkeiten  in  den  LandgerichtsprotokoUen  vor  (F.  Bresl. 
IV,  3e).  Am  21.  Juni  1448  gehörte  er  zu  den  Gläubigern  Dyrands 
Eeibnitz,  die  mit  ihm  über  die  Zalüimg  von  64  IVIk.  einen  Vergleich 
scliliessen  (Lib.  sign.  p.  33),  imd  am  17.  Novbr.  bekennt  Clymke  von 
Schottke,  ihm  einen  Gulden  zu  schulden  imd  verspricht  Bezaldimg 
(F.  Bresl.  IV,  3e  1450-58). 

99.  Smoyl,  Sohn  Abrahams  von  Münsterberg  (No.  13)  imd  seiner  Frau 
Esther  (No.  34)  imd  Bruder  Isaaks  (No.  46).  Im  Jahre  1452 
quittirt  er  dem  Anton  Hornig  über  10  Gld.  mig.  und  «/o  Schock 
Heller,  wofür  A.  H.  Bürge  war  (Lib.  sign.,  p.  69.  85).  Am  22.  Decbr. 
1452  verpflichtet  er  sich,  einen  Schuldbrief  des  verstorbenen 
Bischofs  Wenczlaw,  durch  den  ihm  Patschkau  imd  Weidenau  verpfändet 
sind,  innerhalb  vier  Wochen  vorzulegen  und  sich  dem  städtischen 
Urtheilsspruch  zu  unterwerfen.  Am  18.  Januar  1453  legt  er  in  der 
That  den  Schiüdbrief  vor  (Lib.  sign.,  p.  116).  An  einigen  der  im 
Jahre  1453  mit  Beschlag  belegten  Schuldbriefen  hatte  er  (gemeinsam 
mit  seinem  Vater  und  anderen  Verwandten)  Besitzantheil  (Stadtarchiv 
K.  17  b,  2,  p.  1). 

100.  Smoel  carnifex.  Das  dürftige  Inventar  seines  Hauses  enthält  das 
Protokoll  vom  5.  Mai  1453  (O.  82).  Er  gehörte  zu  den  Opfern  der 
Verfolgung. 

101.  Sneman  erhielt  am  18.  November  1446  vom  Breslauer  Eath  auf 
vier  Jahre  einen  Schutzbrief  (Lib.  sign.,  p.  109),  der  1450  auf  weitere 
vier  Jahre  verlängert  wird  (das.  122).  Im  Jahre  1448  gehörte  er  zu  den 
Bürgen  für  das  pünktliche  Erscheinen  der  Mosche  judynne  (83)  zu 
einem  Termine  (das.  36).  Im  Jalire  145;}  erscheint  mehrfach  Jordan 
(No.  63)  und  einmal  auch  sein  Schwager  Meier  Jacob  (vgl.  No.  74) 
als  sein  Bevollmächtigter  in  Eechtsstreitigkeiten  wegen  ausstehender 
Geldforderungen  vor  Gericht  (F.  Bresl.  IV,  3e).  Im  Jahre  1453  fand 
sich  ein  Schuldbrief,  der  üim,  seinem  Schwager  Salomon  (von  Neisse? 
8.  unter  G.  IX,  8)  und  dessen  Sohn  gehörte  und  1432  vom  Bischof 
Conrad  über  90  ]\£k.  ausgestellt  war  (O.  84).  Hnn  gehörte  ferner 
(zus.  mit  l^foschik  von  Glocz,  G.  IV,  2)  ein  Schuldbrief  über  6  ung.  Gld. 
auf  Sigmund  von  der  awe  und  Jeronimus  Tilclün,  sowie  Schöppen- 
briefe  über  1  Iklk,  auf  Hawnschilt  den  korschner  und  über  7  Gld.  auf 
Nickel  Czawen  und  inse  (?)  (Stadtarchiv  K.  17b,  2,  p.  8.  12). 


LIX 


102.  Thamar,  Wittwe  des  Lazar  (No.  69),  betrieb  nach  dem  Tode  ilires 
Mannes  die  Processe  gegen  dessen  Scluildner  Franczke  von  Haugwitz 
nnd  Gregor  Eoraw  1430  weiter  und  erstritt  gegen  den  Letzteren  ein 
obsiegendes  Erkemitniss  am  9.  October  1431  {ßt.  Bresl.  IV,  3e). 

103.  Tob  iah  hiess  der  Ueberbringer  einer  Anfrage  des  R.  Jochanan  in 
Breslau  an  Isserlein  in  Wiener  Neustadt  (Isserl.  Pes.  254). 

104.  Tone  mann  soll  einer  der  angeblichen  Hostienschänder  1453  in  Breslau 
geheissen  haben  (MPH.  IH,  788). 

105.  Usiel,  Bruder  Abrahams  von  Münsterberg  (No.  13)  iind  Schwager  des 
Caiphas  (No.  22).  Am  2.  März  1434  erhielt  er  als  Bevollmächtigter 
seines  Bruders  die  Ermächtigung,  von  den  Erben  des  Wolä'hard 
von  E-achenow  200  Mk.  Gr.  zu  erheben  Diese  Ermächtigung  wird 
am  12.  Decbr.  1436  wiederholt  ertheilt  (Landgerichtsprotokolle 
F.  Bresl.  IV,  3e).  Schuldbrieie,  an  denen  er  Antheil  hatte,  zälilt  das 
Actenstück  K.  17  b,  2,  p.  1.  9  auf,  vgl.  oben  unter  No.  13  und  22. 

106.  Yppo  war  1431  Gläubiger  der  Stadt  Neisse  und  Abrahams  von 
Münsterberg  (Nr.  13).  Jede  der  Parteien  schuldete  ihm  400  ung.  Gld. 
Nach  einem  vom  Rathe  in  Breslau  aufgenommenen  Protokoll  soll  er 
Abr.,  Sohn  des  Elias  von  Schweidnitz  (F.  XII.  1)  bedroht  haben,  sich 
an  ihm  rächen  zu  woUen,  auch  wenn  es  40—50  Gld.  kosten  sollte 
(Stobbe  in  Z.  VII,  158).     Vgl.  auch  No.  37. 

107.  Czadak,  Eidam  Abr"s  von  Oppeln  (No.  14)  (K.  17b,  5,  f.  6a)  war 
Zeuge  der  Verhandhmg  vom  22.  December  1452,  in  welcher  Samuel 
(No.  99),  Sohn  Abrahams  von  Münsterberg,  versprach,  den  Schuldbrief, 
durch  den  ihm  der  verstorbene  Bischof  Wenczel  die  Städte  Patschkau 
und  Weydenaw  versetzt  hatte,  binnen  vier  Wochen  vorzulegen 
(Lib.  sign.  p.  116).  Er  legte  ihn  vor.  Wahrscheinlich  ist  er  mit  dem 
der  Ilostienschändung  1453  beschuldigten  Zadoch  (MPH.  III,  788) 
identisch. 

108.  Zacharias,  Knecht  Icheis  von  Reichenbach  (F.  XI.  1)  in  Breslau 
1427  verhaftet  iind  befragt,  was  er  von  Ichels  Eigenthum  in  Händen 
habe,  erklärt,  dass  er  nur  zwei  Mäntel  besitze,  die  aber  ihm  selber 
gehörten  (Stobbe  in  Z.  VII,  355). 

II.  in  Crossen: 

1.  Salomon  war  der  Gläubiger  des  Herzogs  Ludwig  II  (IX,  19).  Für  eine 
Schuld  von  150  Mk.  bürgte  ihm  der  Rath  von  Liegnitz  In  seinem  Rechts- 
streite mit  diesem  werden  am  6.  October  14;59  xmä  am  29.  August  1446 
Urtheile  gefällt  (Sammter,  Anh.  S,  582.  584,  No.  296.  310.  Schirrmacliei-. 
S.  419,  No.  703). 

III.  in  Frankenstein : 

1.  Jordan  bürgt  am  22.  Decbr.  1452  für  Smohel,  etwenn  Abr.  von 
Münsterbergs  Sohn  (991,  dass  dieser  zur  bestimmten  Frist  die  Schuld- 
briefe, auf  Grund  deren  [Patsclikau  iind  Weydenau  ihm  verpfändet  seien^ 
vorlegen  werde  (Lib.  sign.  p.  116). 

2  Isaak  gehüiie  ein  Schuldbrief,  ausgestellt  1437  auf  den  Herzog  Hans 
von  Münsterberg,  über  116  Mk.  (0.  84). 


LX 

3.  Lazarus  czu  Fraiikiiisteyii  hat  dem  Jungen  Jacob  ((t.  I,  .50)  vier 
Bücher,  dem  Josua  (G.  I,  65),  der  „Inder  alden  schule  wonit-',  drei 
ITnzen  Gold  und  dem  Jordan  (das.  63).  Abrahams  Vetter,  ein  Buch 
zur  Autbewahrung  übergel^en  (Stadtarchiv  K.  17  b,  1,  p.  21a). 

IV.  in  Ulatz: 

1.  Davidor  besitzt  1435  ein  Haiis  aiif  der  Sweidlergasse,  auf  welches 
die  Aussätzigen    einen  Zins    zu    fordern  haben  (Urk.  u.  Reg.  II,  175). 

2.  Mosschik  gehörte  mit  Sneman  (G.  I.  101)  zusammen  ein  1453  in 
Breslau  mit  Beschlag  belegter  Schuldbrief  über  6  vng.  Gold  auf 
Sigmund  von  der  awe  und  Jeronimus  Tilchin  (Stadtarchiv  K.  17  b. 
2.  p.  S). 

V.  in  (ii'oss-Glogaii : 

1.  Baruch  leiht  dem  Eath  am  22.  Febr.  1423  zwölf  Mk.  Prag.  Gr.  und 
nacliträ glich  noch  30  ung.  Goldgxilden.  um  die  Scluild  des  Herzogs  Wenzel 
zu  bezahlen  (Minsberg  I,  32).  Ihm  waven  auf  20  Jahre  die  von 
den  Juden  (No.  2.  5.  6.  7.)  zu  zahlenden  30  Gulden  jährlich  über- 
wiesen (Berndt  S.  9). 

2.  Jacob  Avar  mit  Jonas  (F.  VI,  2)  zusammen  Gläubiger  der  Herzöge 
Heinrich  IX.  und  X.  (II,  28.  29).^die  ihnen  40  IVIk.  51/2  Gr.  schuldeten 
(Berndt  S.  7).  Am  25.  Juni  erhielt  er  zusammen  mit  Fchapcz  (No  7) 
Nasse  (No.  5)  und  Ozer  (No.  6)  von  Herzog  Wenzel  (VIII,  1)  und  seiner 
Frau  Elisabeth  und  seinen  ungesonderten  Brüdern  Wlodko.  Przj'mke 
und  Bolko  einen  Schutzbrief  auf  12  .Jahre  für  Glogau  gegen 
30  Gulden  jährliches  Schutzgeld  (Lib.  sign.  vol.  II,  S.  401,  No.  118, 
Berndt  S.  8). 

3.  Joel.  Sohn  R.  Isaaks  (G.  III.  9)  in  Scliweiduitz.  war  in  den  Process 
der  angeblichen  Hostienschändung  in  Schweidnitz  1453  verwickelt 
(MPH.  Iir,  789). 

4.  Josmann  schulden  im  Jahre  1423  die  Herzöge  Heinrich  IX.  und  X. 
{II,  28.  29)  (zusammen  mit  Jonas  —  F.  VI,  2)  37  (]\Iinsberg  I.  316) 
oder  86  (Berndt  7)  Mk. 

5.  Nasse  war  in  den  dem  Scliapcz  (No.  7)  und  Genossen  ertheüten  Schutz- 
brief vom  25.  Juni  1440  mit  einbegriffen,  vgl.  No.  2. 

6.  Ozer  war  in  den  dem  Schapcz  (No,  7)  und  seinen  Genossen  ertheüten 
Schiitzbrief  auf  12  Jahre  einbegriffen,  vgl.  oben  No.  2. 

7.  Scha])cz  erhielt  für  sich.  Jacob  (No.  2),  Nasse  (No.  5)  und  Ozer  (No.  6) 
am  25.  Jmii  1440  einen  Schutzbrief  auf  12  Jahre,  vergl.  oben  Nr.  2. 
Im  .Tahre  14-50  wurde  der  Brief  auf  12  Jahre  verlängert  und  den  Juden 
die    ^litbenutzung    der  lierzoglichen   Bäder   gestattet    (Berndt    S.   10). 

\\.  in  Kotzenau: 

1.  .laci.b  leilit  (zusammen  mit  Jonas,  No.  2.)  den  Herzögen  Heinrich 
dem  Aelteren  und  dem  Jüngeren  (11,  28.  29)  1422  die  Summe  von  452/3  Mk. 
(SU    bei    Minsberg    I,    316    f.)  oder   von  451/3  Mk.  (nach  Berndt  S.  7). 

2.  Jonas  vgl.  No.  1,     Jonas  wird  au  erster  Stelle  genannt. 


LXI 


VII.  in  Liegnitz: 

1.  Meister  Jacob  darf  mit  nocli  zwei  Juden  in  Liegnitz  zurückbleiben, 
als  die  Herzogin  Elisabeth  am  7.  Decbr.  1447  sämmtliche  Juden  aus- 
weist (^Schirrmacher  S.  431.  No.  725.  Sammter  I,  348.  496  ff.,  Anh.  285 
G,  Wolf  in  der  Zeitschr.  f.  G.  d.  Juden  in  Deutschland  IV,  182). 
•  2.  Mo  sehe  wurde  1440  wegen  eines  angeblich  gefälschten  Schuldbriefes 
üi  Breslau  verhaftet,  auf  Fürsprache  reicher  Bürgen,  die  am. 
12.  März  1440  hei  1000  Mk.  Strafe  für  pünktliches  Erscheinen  sorgen 
wollen  (Lib  sign,  p.  5),  entlassen  und  musste  am  18.  April  1440 
Urfehde  wegen  der  Unbill  schwören  (Lib.  sign.,  p.  9),  Im  Gefängniss 
hatte  er.  wenn  man  ihn  frei  Hesse,  dem  Rath  ein  freiwilliges  Geschenk 
von  300 — 400  ]\Ik.  angeboten,  war  aber  dann,  weil  Fürsten  und  Herren 
schrittlich  und  der  Bischof  sich  mündlich  für  ihn  verwendeten,  ohne 
Weiteres  frei  gelassen  worden  (Klose  II,  2,  388.  Stob})e  in  Z.  VIII,  451). 
Den  angeblich  gefälschten  Brief  war  Marcus  Beckensloer  beschuldigt, 
ihm  zurückgegeben  zu  haben  (Stobbe  das.  IX,  168).  Er  gehörte  zu 
den  Wenigen,  die  1447  ziTrückbleiben  durften  (Sammter  I,  496,  Anh.  .585. 
Schirrmacher  S.  431.  Nr.  725).  Von  den  1453  in  Breslau  mit  Beschlag- 
belegten  Schuldbriefen  gehören  üim  drei  über  8  Mk.,  über  24  Gld.  und 
über    50  Gld.    (letzterer    zusammen    mit    Abr.    Meisner     in    Breslau) 

.  G.  1.  11)  (K.  17b,  2,  p.  5.  7.  8).  Von  den  in  Schweidnitz,  Striegau, 
.lauer  und  Löwenberg  gefmidenen  Schuldbriefen  waren  sein  Eigen- 
thum  zwei  auf  Ludwig  III.  (IX,  23)  über  22  })zw.  40  Mk.  aus  den 
.lahren  1415  und  1418,  einer  über  30  Mk.  aus  dem  .Tahre  1414  (0.83  f.). 
Ob  sich  die  BGA.  des  J.  Weil  110  -  12  auf  ihn  beziehen,  ist  zweifelhaft. 

3.  Stenczil  Mewrer  gehörte  ebenfalls  zu  den  wenigen  Juden,  die  bei 
der  Austreibung  zurückbleiben  durften  (Sammter  I,  348.  496. 
Schirrmacher  S.  431,     No.  725). 

VIII.  in  Löwenbei'g: 

1.  Caiphas,  Schwiegervater  des  Smoyl  (No.  8).  s.  das. 

2.  Jonas,  Solui  des  Smoyl  (No.  8),  s.  das. 

3.  Lazarus,  Sohn  des  Smoyl  (No.  8),  s.  das. 

4.  Mosche  b.  Ascher  war  Zeuge  der  Unthat  des  Simcha  (s.  das.) 
RGA.  Isr.  Bruna  No.  265. 

5.  Nach  man  schlug  mit  einem  eisernen  Instrument  auf  einen  gewissen 
Nissan  ein,  weil  dieser  den  Simcha,  einen  angetrunkenen  Fremid  Nach- 
mans,  mit  Holzkloben  geworfen  hatte.  Simcha  setzte  die  Misshaufllungen 
fort,  bis  Nissan  todt  auf  dem  Platze  blieb.  E.  Isr.  Bruna.  dem  der 
Fall  zur  Entscheidung  vorgelegt  wurde,  erklärte  den  unbussfertigen 
Nachman  für  eides-  und  zeugnissuntähig  und  aller  Ehrenrechte  für 
verlustig,  bis  er  sich  einer  vom  Pos  euer  Rabbinat  festzusetzenden 
Busse  unterwerfen  würde  (BGA.  Isr.  Bruna  264.  265).  Dass  hier  von 
Löwenberg  imd  nicht  von  Lemberg  in  Galizien  die  Eede  sei,  ist  klar. 

6.  Nissan,  ein  alles  Wissens  und  aller  Ecligiosität  baarer  Mensch,  ge- 
rieth  mit  Nachman  und  Simcha  in  Streit,  bei  welchem  er  zu  Tode 
kam  (Vgl.  EGA.  Isr.  Bruna  No.  265-66  Salon.  =  264-65  Stettin^ 
Vielleicht  handelt  das  EGA  des  J.  Weil  No.  87  von  demselben 
Zwischenfall). 


LXII 


7.  Simchii  beging  in  der  Angetruiikenheit  einen  Todtscldag,  für  welche 
Unthat  ihm  R.  Isr.  Bruna,    EGA,  2ßG  (265)  eine  Busse  auferlegte. 

8.  Smoyl  verlässt  1424  mit  seinem  Sohne  Jonas  (No.  2)  mid  seinem 
Eidam  Caiphas  (No.  1)  und  Weibern,  Kindern,  Schtdmeistern,  Glöcknern 
tuid  Bedienung  Lüwenberg  rmd  zieht  nach  ZittaiT,  woselbst  er  40  Mk. 
pohi.  Zahl  zu  zahlen  hat  xuid  alle  Privilegien  von  Schweidnitz  und 
Jauer  geniessen  soll  (Knothe  in  Ermisch,  N.  sächs.  Arch.  II,  51. 
Näh.  über  Juden  in  Zittau  das.  S.  55).  Der  Jude  und  sein  8uhu 
Lazarus  (No.  3)  waren  noch  1434  in  Zittau  (Knothe  das.). 

IX.  in  Xeisse: 

1.  Mosche,  etwenn  Salomonis  son  von  der  Neysse,  besass  einen  Schuld- 
brief über  180  IVIk.  auf  den  Bischof  Conrad  aus  dem  Jahre  1426,  zu- 
sammen mit  dem  Vater  einen  solchen  auf  Herzog  Ludwig  von 
Nimptsch  und  OMau  (DL,  23)  über  112  'Mk.  aus  dem  Jahre  1429  und 
auf  die  Herzöge  Kanthner  und  Cunrad  den  Weissen  (LEI,  5.  7)  aus  dem 
Jahre  1430  eüien  solchen  über  100  IVIk.  (0.  82  f.). 

2.  Mosche  der  hinkende  von  Neisse  besass  einen  Schuldbrief  auf 
den  verstorbenen  Simon  Bor,  der  von  Herzog  Conrad  dem  Weissen 
(ni,  7)  am  11.  August  1440  für  ungiltig  erklärt  wird  (Stobbe  in  Z.  VIII, 
445  ff.  Klose  II,  2,  S.  288).  Am  1.  März  1445  einigt  er  sich  mit 
dem  Bevollmächtigten  des  Bischofs  wegen  der  50  IMk.,  die  ihm  der 
Bischof  schuldete.  Er  ist  bereit,  drei  jährliche  Eatenzalüirngen  zu 
bewilligen  (Lib.  sign.  p.  61,  No.  654).  Ob  er  mit  dem  sub.  1  Ge- 
nannten identisch  ist,  lasse  ich  dahingestellt.  Der  oben  Genannte  hat 
nie  den  Beisatz  „der  hinkende". 

0.  Solomo,  des  Mosche  Vater  (No.  1),  besass  mit  seinem  Sohne  zu- 
sammen einen  1429  ausgestellten  Schuldbrief  über  112  Mk.  anf  Herzog 
LudAvig  von  Nimptsch  und  Ohlau  (IX,  23),  aus  dem  Jalu'e  1434  einen 
Schuldbrief  über  60  Mk.  auf  Conrad  den  W^eissen,  Herrn  zu  Cosel 
(III,  7),  und  einen  aus  dem  Jahre  1430  über  13  Mk.  auf  Herzog  Hans 
vonMünsterberg  (LV,  22)  (0.  84). 

X.  in  Nynipt'z: 

1.  Schepcz  besass  zusammen  mit  Cutschmann  (XIII.  2)  in  Schweidnitz 
einen  Schiildbrief  über  12  Mk.  Gr.  auf  Clericus  Boltcze,  der  1453 
mit  Beschlag  belegt  wurde  (Stadtarchiv  K.  171),  2,  p,  6). 

XI.  in  Ocls: 

1.  Lathmo  in  Olscheu  Avurde  beschuldigt,  einige  angeblich  in  Breslau 
1453  gestolüene  Hostien  empfangen  zu  haben  (Expulsio  Jud.). 

2.  Menlyn  von  der  Olsen  gehört  am  10.  April  1426  zu  den  Juden,  die 
über  die  Verwandtschaft  Kussiels  und  Icheis  von  Reichenbach  Zeugniss 
ablegen  (Stndtarcliiv  Neue  Funde,  Or.-Pap.). 

3.  Solomo  in  Olschen  wn;rde  l)c.schuldigt,  einige  von  den  angeblich 
1453  gestohleneu  Hostien  empfangen  zu  haben  (Expulsio  Jud.). 


Lxni 


XII.  in  Reichenbach  : 

I.  Manil  oder  Meiiil  besass  Scliuldbriefe  auf  Nickil  Monsterberg  über 
5  m.  lind  18  m.  bem.  gr.  (zusammen  mit  Aaron  von  Streb len  und 
seinem  Vater  Jacob,  XIV,  1.  5),  auf  den  Herzog  von  Münsterberg 
(IV,  22)  über  10  ni.  bem  gr.  (ziisammen  mit  denselben)  und  auf  Lang 
Peter  von  der  Harte  über  2  m.  gr.,  die  im  Jahre  1453  beschlagnahmt 
werden  (Stadtarchiv  K.  17  b,  2,  p.  4.  5.  6). 

XIII.  in  SchAveidnitz : 

1.  Aaron,  angeblich  einer  der  Märtyrer  des  Jahres  1453  (MPH.  III,  789). 

2.  Cuschmann  besass  1453  einen  Schuldbrief  über  22  m.  b.  gr.  auf 
Franczke  Langerheide  und  zusammen  mitSchepcz  czuNympcz  (oben  X,  1) 
einen  solchen  über  12  m.  gr.  auf  Clericus  Boltze.  Beide  wiirden  in  der 
Breslauer  -Judengasse  mit  Beschlag  belegt  (Stadarchiv  17  b,  2,  p.  6). 

8.  David  b.  Elieser,  Adressat  der  BGA.  76/77  des  R.  Jacob  Weil,  in 
einer  Zeit,  in  welcher  das  Amt  des  Rabbiners  unbesetzt  war  (vgl.  das 
Nähere  im  Text  S.  72,  No.  2,  und  S.  75,  No.  3) 

4  Doske  besass  einen  Schuldbrief  aus  dem  Jahre  1435  über  108  Mk. 
auf  Herzog  Hans  von  Münsterberg  und  seinen  Bruder  Herzog- 
Heinrich  (IV,  22.  23).  Gläubiger  waren  auch  noch  Thana  und  andere 
Juden  (O.  84).  Der  Brief  gehörte  zu  den  in  Schweidnitz,  Striegati,  Jauer 
und  Löwenberg  1453  mit  Besclilag  belegten  In  welcher  dieser  Städte 
die  Gläubiger  wohnten,  steht  nicht  fest.  Hier  nur  darum  unter 
Schweidnitz,  weil  (O.  83)  Schweidnitz  zuerst  genannt  ist. 

5.  Effraym,  einer   der  Märtyrer  des  Jahres  1453  (MPH.  ni,  789). 

6.  Elias,  Vetter  des  Jacob  zu  Schweidnitz  (No.  12),  gehörte  zu  dem 
Consortium,  dem  der  Rath  von  Liegnitz  300  Mli.  schuldete,  die  er  in 
einer  Urkunde  d.  d.  Liegnitz,  27.  Januar  1425  zu  Johamiis  zu  be- 
zaWen  verspricht.  Vielleicht  ist  er  mit  Elias  in  Breslau,  dem  Bruder 
Benisch's  und  Oheim  .Jacobs  das.,  identisch,  vgl.  F.  I,  5. 

7.  Faber  hiess  angeblich  einer  der  Märtyrer  des  Jahres  1453 
(MPH.  III,  789). 

8  Isaak  hatte  von  Bischof  Conrad  am  2.  Decbr  1443  die  Summe  von 
100  Mk.  Gr.  zu  fordern.  Dieser  verspricht  pünktliche  Zahlimg  xind 
event.  Vo  Gr.  Verzugszinsen  von  jeder  Mark  wöchentlich  (Klose  II,  2.  71). 

9.  Rabbi  Isaak  gehörte  angeblich  zu  den  Märtyrern  des  Jahres  1453  (MPH. 
ni,   789).     Er  hatte  einen  Sohn  Joel  in  Gr.-Glogau  (G.  V,  3). 

10.  Israel  Ivaule  gehöi'te  zu  den  Theilnehmem  an  der  angeblichen 
Hostienschändung  des  Jahres  1453.  Er  soU  der  Empiäuger  der  von 
Breslau  übersandten  Hostien  gewesen  sein  (MPH.  III,  788  f.\ 

II.  Jacob  Mossze,  angeblich  einer  der  Märtyrer  des  .Tahres  1453 
(MPH.  III,  789). 

12.  Jacob,  früher  in  Breslau  (vgl.  G.  I,  49),  wohnte,  1425  in  Schweidnitz. 
Am  27.  Jan.  1425  verpflichtet  sich  der  Bürgermeister  und  Rath  zu 
Lieg-nitz,  den  Juden  Jacob  zu  Schweidnitz,  Elias  seinem  Vetter 
(F.  I,  5),  Kussiel  (G.  I,  68)  imd  Merkel  (G.  I,  76),  seinen 
Brüdern  imd  noch  einigen  Anderen  am  Johannis-Tage  300  Mk.  zu 
zahlen  (Schirrm.  S.  342,  No.  557).    Er  gehörte  auch  zu  dem  Consortium, 


LXIV 

dem  derselbe  Eath  an  demselben  Tage  zum  St.  Georgs-Tage  19U  Mk. 
zurückziizahlen  versprach.  Am  15.  September  1434  war  er  nicht 
mehr  am  Leben  (Stobbe  Z.  VIII,  No.  CLXV). 

13.  Joseph  war  angeblich  einer  der  Märtyrer  des  Jahres  1453 
ßlPH.  ni,  789). 

14.  Kusmann.  Sein  Bevollmächtigter  Ichel  (G.  I.  43)  erklärte  am 
3.  Decbr.  1433,  dass  Margarethe,  Frau  des  Nickel  Dirschkowitz.  die 
Schuld   an  Kusmann  berichtigt  habe  (F.  Bresl.  IV,  3e). 

15  Der  deine  Kossmann  von  der  Sweidnitcz  gehörte  zu  dem 
Consortium,  dem  der  Rath  von  Liegnitz  am  27.  Januar  ein  Document 
über  190  Gr.  ausstellte  (Schirrmacher  S.  341,  No.  556). 

16.  Lazar  ist  (neben  Abr.  (G.  I,  14)  und  Mej'er  (das.  74)  von  Breslau)  der 
Vertrauensmann,  zu  dessen  getreuer  Hand  der  Schutzbrief  des  Herzogs 
Wenzel  (VIII,  1)  und  seiner  Frau  Elisabeth  für  einige  Glogauer  .Juden 
am  25.  Juni  1440  UJid  im  Jahre  1450  auch  für  Guhrau.  Teschnischen 
Theils.  ausgestellt  war  (Minsberg  I,  320.  Berndt  S  8  Lib.  sign.  11- 
S.  401,  No    118) 

Mossze  vgl.  Jacob  Mossze  (No.  8) 

17,  Pinchas  war  Rabbiner  in  Schweiduitz.  Vgl.  EGA.  Jacob  Weil  129. 
146.  152.  Jesserleins  Pessakini  31.  32  (=  Leket  joscher  [L  J  ]  11,  28) 
73.  74-80.  81  (-  L.  J.  I,  14  b)  82  (?).  202-204.  255.  256,  vgl. 
L.  J.  I,  15b.  19a.  bis  29a.  30a  II,  2.  17b.  78a  82b  84a.  Vgl. 
Text  und  oben  S.  XLIH,  No   41  u.  S.  88,  Anm.  8. 

18,  Snemann  oder  Sweman,  nach  dem  Protokoll  vom  9.  Juli  1453,  einer 
der  angeblichen  Hostienschänder  A'^on  Schweidnitz  (MPH.  III,  788). 
Einige  ihm  gehörige  Schuldbriefe  verzeichnet  K.  17  b,  3,  p.  13  a. 

19.  Taler  oder  .Jaler  gehörte  zu  den  angeblichen  Hostienschändern  in 
Schweidnitz  (MPH.  IH,  789). 

20.  Thana  war  Mitbesitzer  (mit  Doske,  No.  4  und  anderen  Juden)  eines 
Schuldbriefes  der  Herzöge  Hans  und  Heinrich  von  Münsterberg 
(IV.  22.  23)  über  108  Mk.,  ausgestellt  im  Jahre  1453  (O.  84). 

XIV.  in  Strehlen: 

1.  Aaron,  der  vielleicht  in  Breslau  wolinte,  vgl.  Breslau  G.  2,  vgl. 
Abr.  s.  Sohn  (No.  2)  und  Jacob  s.  Vater  (No.  5). 

2.  Abraham.  Sohn  Aarons  (No.  1\  vgl.  Breslau  G.  2  unter  Aaron  von 
Strehlen. 

3.  AI)  r  ah  am.  Der  Bürgermeister  und  der  Eath  von  Liegnitz  ver- 
pllichten  sich  27.  Januar  1425,  ihm  und  seinen  Genossen  zxun 
nächsten  Gerichtstag  190  Mk.  b.  Gr.  zu  bezahlen  (Schirrmacher 
S.  341,  No.  556,  vgl.  Cod.  dipl.  Sil.  XLH,  70).  Im  Jahre  1453  fand 
sich  in  Breslau  ein  Schuldbrief,  auf  Grvmd  dessen  er  von  Hart 
Stosch  2  Mk.  vnd  1  fuder  1).  gr.  zu  fordern  hatte  (Stadtarchiv 
K.  17  b,  2.  p.  2). 

4.  Czica  Judynne.  Moschynne  genannt,  besass  einen  Schuldbrief 
über  12  m.  bem.  gr.  auf  Heinrich  von  der  kortzin  Heide,  der  1453 
mit  Beschlag  belegt  wurde  (Stadtarchiv  K.  17b.  2,  p.  7).     Vgl.  Mosche 


LXV 

(No.  7).  Der  Name  i<Ä'::  begegnet  um  diese  Zeit  bei  Isserlein,  Pes.  99,  vgl. 
L.  J.  [=  Leket  Joscher,  cod.  München  415]  II,  35  b. 

5.  Jacob,  Vater  Aarons  (No.  1),  machte  mit  diesem  zusammen  Geld- 
geschäfte, vgl.  Aaron  von  Strelin,  Breslau  Gr.  2. 

6.  Jordan  besass  mit  seinem  Bruder  Mosche  (No.  7)  zusammen  einen 
1453  in  Breslau  mit  Beschlag  belegten  Schuldbrief  über  8  m.  bem.  gr. 
auf  Hermann  von  Hayn,  czu  preborn  gesessin,  und  Petir  falkenberg, 
czu  Gotfriedsdorff  gesessin  (Stadtarchiv  K,  17b,  2,  p.  6).  Vermuthlich 
gehörte  diesen  ])eiden  auch  der  Schuldbrief  über  1  m.  b.  gr.  auf  Jorge 
siezen,  pfarrer  czu  kobelaw  (das.  p,  7). 

7.  Mosche,  Bruder  Jordans  (No.  6)  und  Gemalü  der  Czica  (No.  4), 
s.  daselbst. 

8.  Smoyl  .  .  .  .,  wohnhaft  „czu  Strelin,  nehmelich  Abraham  Stiffzon 
von  Opeln  (oben  Breslau,  No.  14),  abraham  rechte  son  von  monsterberg 
(Bresl.,  No.  13)  hatte  bei  semem  Stiefvater  in  Breslau  eine  lade  sten",  in 
welcher  u.  A.  ein  Schuldbrief  der  Stadt  Strehlen  ül)er  10  m.  gr. ,  verschiedene 
kostbare  Pfänder  und  andere  Gegenstände  lagen  (Stadtarchiv  K.  17  b, 
1,  p.  18  a  ff.). 

XV.  in  Trebiiitz: 

1.  Smoil.  Von  einem  der  1453  mit  Beschlag  belegten  Schuldl)riefe  findet 
sich  die  Notiz :  Ffraw  Hedwig,  etwen  bobucken  weip,  tenetur  Michil 
Judin  Jacobs  von  reichenbach  und  Smoil  seyme  wettirn  czu  Trebnitz 
41  m.  b    gr.  (Stadtarchiv  K.  17  b,  2,  p.  7). 

XVI.  in  Troppan: 

1.  Kusschiel  hat  am  12.  Februar  1447,  laut  Erklärung  des  Herzogs 
Conrad  (III,  5)  von  diesem  60  ruig.  Gld.  zu  fordern  (Klose  II,  2.  72 
aus  dem  Dipl.  B.  C.  157). 


H.  1450-1500 

I.  in  (Jlatz: 

1.  Aaron  bekiuidet  1483  die  Rückzahlung  einer  Schuld  (Glatzer  Stadt- 
buch 1466-99,  fol.  24  ff.,  vgl.  Urk.  u.  Pteg.  U,  398). 

2.  Abidor  hatte  1451  von  Heincz  von  Reichenbach,  Heincz,  Wenzehls 
Sohn  rmd  Jörg,  Stephans  Sohn,  Geld  zu  fordern  (Urk.  und  Reg.  zur 
Gesch.  der  Grafsch.  Glatz  II,  223). 

3.  David  setzt  sich  1472  vor  dem  Rathe  mit  Smohel  (15)  ül)er  gewisse 
Ansprüche  auseinander  (Urk.  und  Reg.  II,  323  f.).  Am  21.  Juni  1493 
kaufte  er  zusammen  mit  Meyer  (13)  ein  Haus  am  Tliumberge  (das.  456) 
imd  1495  wird  über  diesen  Hauskauf  quittirt  (das.  470). 

4.  Ebirleyn  hatte  im  Jahre  1478  eine  Schuld forderiuig  an  einen  Bürger 
(Urk.  und  Reg.  H,  369). 

5.  Jerocham  erhielt  zusammen  mit  zwei  anderen  Juden  vom  Rath  aui 
Verwendung  der  gnädigen  Frau  C.  (Crusehinn)  für  sich  und  .seine 
Angehörigen  am  9.  Februar  1453  auf  sechs  Jahre  einen  „steten, 
waren,  christlichen  friede"  (Urk,  xuid  Reg.  II,  229). 


LXVI 


B.Joseph  kaulte  1471  ein  Hans  auf  der  Nonnengasse  (TJrk.  iind 
Keg.  II.  321)  nnd  hatte  1474  eine  Geldlordernng  an  einen  Bürger 
(das.  334  b). 

7.  Isaak  erhält  zusammen  mit  Jerocham  (Xo.  5)  und  Lazar  (No.  11) 
vom  Rath  für  sich  und  seine  Angehörigen  am  9  Februar  1453  auf 
sechs  Jahre  einen  „steten,  waren,  christlichen  fx-iede"  (Urk,  luid 
Reg.  n.  279).  Im  Jahre  1471  hat  er  mit  Wissen  des  Vogtes  Slegil 
einen  Bürger  -svegen  geliehenen  Geldes  „gesperrit"  (das.  321).  1472 
verkaufte  er  sein  Haiis  auf  dem  Bossmarkt  an  zwei  Bürger  (das.  323). 
1473  einigt  er  sich  mit  dem  Eath  über  das  Geschoss  von  seinem 
Hause,  luid  eine  Bürgerin  bekennt,  ilim  14  ung  Gld.  schuldig  zu  sein 
(das.  331  f.).  Im  Jahre  1474  schvddet  ihm  der  Sclmeider  Neythart 
ebenfalls  14  img.  Gld.  (das.  334). 

8.  Die  Judin  Ysaak  hatte  1467  von  einem  Bürger  6  Goldgulden  zu 
fordern  (Urk.  imd  Reg.  II,  285). 

9.  Schwarze  Isaak.  Judenmeister,  Daniels  Eidam  von  Prag,  war  am 
2.  Xovember  1490  von  Herzog  Heinrich  dem  Aelteren  (XIII,  5),  mit 
seinen  Angehörigen  als  ein  „Unterthan-Jude-'  in  der  Stadt  Glatz  auf- 
genommen. Der  Herzog  verspricht,  ihn  bei  den  Rechten,  welche  die 
Juden  in  Prag  xuid  Böhmen  haben,  zu  schützen.  Er  darf  sein  Geld 
„auf  einen  gewöhnlichen  Wucher,  wie  er  es  mit  jedem  bereden 
wird",  ausleihen  und  die  Amtsleute  haben  ihm  bei  der  Eintreibung 
Hilfe  zu  leisten.  Auch  soll  er  den  Friedliof  vor  dem  böhmischen 
Thor,  den  fi-ülier  die  Juden  hatten,  einrichten  dürfen.  Daher  hat  er 
3  Schock  weisse  böm.  Gr.  zu  zalilen  (Urk.  und  Reg.  II,  444).  Am 
Freitag  nach  Neujahr  1491  kaufte  er  (oder  Isaak  No.  7?)  von  Hans 
Czeschwitz  dessen  Haus  auf  der  Nonnengasse  für  IG  Schock 
(das.  445).    Vgl.  S.  34,  Anm.  1. 

10.  Israhel  jud  kauft  von  Smohil  Juden  (15)  einen  Brief  über  100  Gld.  auf 
Pogrel  (Urk.  und  R«g.  III,  332). 

11.  Lazar  erhält  zusammen  mit  Jerocham  (No.  5)  imd  Isaak  (No.  7) 
vom  Rath  für  sich  und  seine  Angehörigen  am  9.  Februar  1453 
einen  „steten,  waren,  christlichen  friede"'  auf  sechs  Jahre  (Urk.  xuid 
Reg.  n,  229). 

12.  Litman  fordert  1472  vor  dem  Vogt  Slegil  eine  Geldschuld  von 
Richter  aus  Rückers  und  von  dessen  Bruder,  dem  iMüUer  (Urk.  und 
Reg.  n,  323  f.). 

13.  Meyhr  kauft  1493  (mit  David.  No.  3)  ein  Haus  am  Timmberge  (Urk. 
nnd  Reg.  II,  45G). 

14.  Menil  oder  Mennel  besitzt  1493  ein  Haus  auf  der  Nonnengasse  und 
verkauft  es  an  den  Juden  Samuel  (15)  (Urk.  imd  Reg.  II,  456). 

15.  Smohil  schlie.sst  1472  vor  dem  Rathe  eine  Vereinbarmig  mit  David 
(oben  No.  3)  (Urk.  und  Reg.  H.  323  f.).  Im  Jahre  1473  verkauft  er 
an  Israel  (No.  10)  einen  Schuldbrief  üU-r  100  Gld.  (das.  332).  Im 
Jahre  1493  kaufte  er  das  Haus  des  Juden  Menil  oder  :N[ennel  (No.  14) 
(das.  456). 

It).  Zemele  zog  im  Jahre  1472  einige  Geldforderungen  ein  (Urk.  und 
Reg.  n,  323  f.). 


LX^Il 

J.  1500-1550. 

I.  in  Brieg: 

1.  Abraham,  ein  „welscher  Musikante"  kam.  mit  Aiigekis  (No.  3)  und 
Moises  (No  4)  1564  aus  Polen  nach  Brieg.  Sie  zeichneten  sicli  da- 
selbst als  „künstliche  Musici  und  Lautenisten"  aus  Herzog  Wenzel 
(VIII,  13)  empfiehlt  sie  ihrer  Geschicklichkeit  wegen  an  Georg 
von  Liegnitz  (X,  No    (5)  (Biermann,  Teschen,  S.  301) 

2.  Dr.  Abraham,  Leibarzt  Herzog  Georgs  von  Liegnitz  (X,  H), 
])rakticirt  auch  beim  Herzog  Wenzel  von  Teschen  (VIII,  13)  auf 
dessen  Wunsch  und  war  überhaupt  1568  der  gesuchtetste  Arzt  von 
Brieg  bis  nach  Krakau  und  Ungaren  (Biermann,  Teschen,  301). 

3.  Angelus,  ein  „welscher  Musikante",  vgl.  Abraham  (No.  1). 

4.  Moises,  vgl.  Abr.  (No.  1). 

II.  in  Frankenstein : 

1.  Isaak,  Eliakomss  söhn,  war  Deputirter  der  Judenschaft  beim 
Herzog  Ivarl  in  Anspach,  xini  1535  die  Sache  der  Jägerndorfer  Juden 
zu  vertreten  (Neustadt,  Letzte  Vertr.,  9.  11). 

2.  Kaufmann  Leussel  war  ebenso  Deputirter  bei  Herog  Karl  in 
Anspach  (a.  a.  0.,  11). 

III.  in  Leobscliütz : 

1.  Abraham  wurde' 1535  lebendig  verbrannt  (a.  a.  O.,  S.  15). 

IV.  in  Oels: 

1.  Abraham  Baigel  b.  Salomon  E  nie  rieh  war  Landesältester  und 
Fürsprecher  der  Juden  bei  der  Verfolgung  in  Leobschütz  und  Jägern- 
dorf. Am  7.  Jiuii  1532  entbietet  König  Ferdinand  dem  Breslauer 
Eath,  ihn,  wenn  er  sich  in  Breslau  niederlassen  wolle,  gegen  alle  Ge- 
walt zu  schützen  (Klose  EEE,  410). 

2.  Helias  war  der  zweite  Fürsprecher  der  Juden  bei  der  Vertreibmig 
aus  Leobschütz  luid  Jägerndorf. 

V.  in  Oppeln: 

1  Abr,  Barucli  verkauft,  da  die  Austreil>mig  ernstlich  drolit,  1564  sein 
Haus  (Idzikowski,  Oppebi.  S.  122). 

2.  Bendix  Rabbi  verkauft  1564  sein  Haus  (Idzikowski  das), 

3.  Jokel  verkauft  1564  sein  Haus  (Idzikowski  das.). 
4    Kokot  thut  das  Gleiche  (Idzikowski  das.). 

5.  Mardoch  ebenso  (das.). 

6.  Naasan  desgleichen  (das.). 

7.  Pinkus  ebenso  (das.). 

8.  Die  Judin  Samuel  in  verkauft  1.561  ihi-  zwischen  der  Judenschule 
und  dem  Grmidstück  Bartok  Kozels  gelegenes  Haus  (Idzikowski,  122). 


Anhang  IV. 

Die  beiden  ältesten  schlesischen  Urkunden  in  hebräischen 

Schriftzeichen. 

I.  Urfehde  des  Juden  Kiissiel,  d.  d.  Montag,  5.  Nissan  5195  :^  4.  April  1435. 
Deutsch  mit  hebräischen  Buchstaben^)  (Sta4tarc]ü\-,  Trk.  V  128.  — 
Orig.Perg..  durch  Mäusefrass  beschädigt): 

v'z'^z]  u-T  -ctH'.p  ]'ü  iiZ'h: ';-N  x^sn  -cz^h:  7s  n  -rb  -mx  pin  pv; 
•:)  BIS  ü'D  xn^'s*  'rs  t::y-i  fr'-iv  c:"»  ■'•n  ]::^r^i:  k:"X  ';"K  f2pp'lb"'n 
•-1  nriK  7s  n  iU'n  s*ix'?p-,-,2  nyn  i^i  k:it  nn  jrp  [p::'z  japn 
cr-i  7«  IT"!  Kisn  f«D3  p"n  ['-ctk   x:at:x"i   tu]    xbcna   axur 

p,'n  c:"!2l  jKb^E  p,3  p';ip  ii'n  xai?":  ■'."-  h"'  ■•t:""."nt2:x  i^i  ';iK 
nbbs  mi  utr-K  fnrrj  trn  xn  pain  •;ik  itt"'^"''^  '-''^'  'röi?"!  -rK 
sjsbp  K:-p  •»  t:--,i2  üzh:  :ü  -^b'c-wir.  'rx  7"?'^^"^  p'lbp^:^ 
KD"»  71a  Tin  jiKt:  i:f  i:5'3  "t  t.k  [csac^n  nsiK  puin  psT  nrbir  pi 
1i:  -iKSiBiK  [-ny"",i  umDK  n:»'«]  n;i:TS]  -jin  75  «njnä 
ijrJiüKn  rxcr  --  ru'i;  tk  rrb  pa  sp:sn  7«  -n;iT  kt^v,  -ir'p  i'k 
Kinn  un  TK  k-l:'u  per-;  r-  7K  K3K  7a  kS-i  T,r  'r.K  p'n  piSTK 
abKü  jr^ii  nrPnyn  a'O  v-  ';iK  ip-irn  D'ö  -itk  I|U!-,V;  ü"« 
7K  cn  K-iDip  |Dnt2:y  -.it  as*:  c^-t  70  7K  v}•^  ktiIkti  p:ii  ".aiK 
ü-zurpD  iir  rt  [p-i  pbisr  T.i  "^kt  ü-idij  'dik  rr^S  'Kom 
u'ia  iKi*-.=  pm;K  Sr:  t'-r  p"»  "rKTip"  1:233:  'k  7K  k^kh 
;Kt;:K!:  j-j:r-,-K  Kcin:«  K'rc-r  1::  pn;  p3Kn;  ^  p>:-r,  ncrr-i 
^K"  t3-n;'n  ;"K  ik-  t;:T"K'j  ^inr  "tk"^  nci"  p*K  jc':  tn3Kn  n 
;'K    j;'3=3K  "ik:    -^k-   pecp-::;-'^;    3-k  K^i:ii    Kein    dk  •:im    ':ik 

["^K  KC:  -n3-T  -l^ttK-ip  -,'?'?K  K331EB'» 
1435,  März  30.2)  Durchlocht  zum  Siegel,  welches  fehlt. 


>)  Die  Urkunde  gehört  zu  den  im  Jahre  IbbZ  im  Rathhause  aufgefundenen 
Pai)ieren.  Die  durch  Mäusefrass  verletzten  Buchstaben  und  Wörter  habe  ich  nach  dem 
Text  im  Lib.  excesKuum  et  Signaturarum  de  ao  1436,  die  ich  ebenfalls  hier  zum  Abdruck 
bringe,  in  [Klammern]  ergänzt. 

^  Die  Umrechn<ing  ist  falsch.    Das  Richtige  bereits  in  der  Ueberschrift. 


LXI.K 


Der  Urktmde  entspricht  genau  folgende  Eintrogung  im  lil).  excess.  et 
siguatairarnm  de  ao  1435,  p.  27: 

Obligatio  knssiel  Judei. 
An  der  Mitwoclie  vor  dem  Sontage  Jndica  me  etc.*)  Ist  vor  vns  komen  knssiel 
Jude  vnd  hot  globit  willigiichin  vnd  umbetwungin  bey  sej^me  höchsten 
Judisschen  eyde  vnd  Rechte  vnd  gesworen  mit  vfigeracktin  fingern  ken  der 
Sonnen^)  von  der  vorclagunge  wegen  die  her  obir  die  Stat  vnd  vns  geton 
hot  /  die  Stat  vnd  Aais  allen  des  wider  zu  verantworten  vnd  vns  ent- 
schiüdigen  vor  den  konige  von  Polan  seine  heren  vnd  Reten  vnd  Steten 
vnd  Reten  avo  das  gescheen  ist  vnd  sust  vor  aller  mannegleich  geistlich 
vnd  wertlich  wo  her  unsir  zu  arge  gedocht  hot,  vnd  furbas  mee  keyne 
clage  von  solcher  sachin  Avegen  obir  vns  nicht  zutuen  heimlich  noch  offenbar 
durch  sich  seine  frund  noch  sust  durch  nymandes  andirs  Sünder  vns  liebis 
\Tid  gutes  zudancken,  vnd  hot  sich  dorobir  vorwillet,  ap  her  des  nicht  entete 
vnd  breche,  vnd  des  nrit  redlicher  kuntschafit  obirkomen  wurde,  des  her  sich 
nicht  verantwerten  künde  noch  mochte  das  her  leibes  vnd  gutes  dorumb  sal 
verfallen  sein.  Illins  signature  dedit  Idem  Judeus  literani  recognicionis 
hebrayce  scriptum  sub  sigillo  suo  appendente  per  modum  Reuerse. 


II.  Generalquittung  des  Pinchas  b.  ]\leir  und  seiner  Frau  Menuchah  an 
die  Eheleute  Chabjah  b.  ]\Ianoach  und  Nechamah  (Anh,  III  G.  I,  87. 
78.  23)  über  alles  (xeld  und  Gut,  das  sie  ihnen  zur  Aulbewahrmig 
übergeben  haben,  d.  d.  2.  Siwan  5211  =  3.  Mai  1451.  Die  Eigen- 
thümer  bezeugen,  dass  sie  alles  ausser  einer  lateinisch  abgefassten 
Urkunde  über  zelin  Gulden  zurückerhalten  haben  (Stadtarchiv  Liegnitz 
329  b.  —  Original  Perg.*)  25  Zeilen  hoch).  Eine  deutsche  Uebersetzmig 
vonSammter  in  Z.  IX  (1868),  S.  125-  128. 

nnXT  a^r.ürz:  cs/«  nran  i^nriT  jro  z'inh  n'a^  ^ycz  •r:2n  t^.t*:'  nni;  ji-iri 
ün'j'z  -\  ^y:-:b  '^::'C'  "j'X  «'renn  tl'::  fSD  p:ö  ijs*'^  ]':tib  nbiu  ni^nnb  -itri? 
h^  prb  '^sa  i3D!a  "lipi  q^-ii?  M^bv  nn_  '.:b  i-iöki  'm;^  'iia  intt'Xi  tkü  i'n 
mr:"?  a"t'3  nvnb  'liti:  na  inrxbi  n^:f2  ''nr\  ]Z  n^^::n  '-h  i3m  lianm  nnai  mar 
nmri  m'-an  "i'^m  abz'  rzbn  x'ri«  crNr:  abv  irre:  fi2:-i3  ".rüir  nJsns:  r^'^nbi 
i;Sa;r  'xt:rn2  s^-i  's:rn2  «^i  ',»2""pi  sin-»:'  m:iaj  nxninn  nma  losm  ntt^'?tr 
',:bz'f^  CT2  T:V  -^Kc:  k'?!  ?id3  nw  \n  s^dd  \n  i:bti?a  üT'D  rrntr  nö  '?3  ans:  iD^api 
iib  '-1^12;  IV  ana  ^:b::p^  ',:b'c:  bzn  -a  n^cf2b^  t  t  mt?»  x'^i  r\bvüb'i'  ni  mc?»  kS 
anb  "bmfz}  amx  fna-is  ■,;n3K  n:,-n  ^:bvt2  an-a  j-nu  'im  'ntri?  pp  (mx  bies  ana 
rjaa  n^nia  n-rt  arn  -ii;  a'?iLv:j  an'''?!?  "zb  n'n'^/  a'^iuaD  'ly^an  "^a  't.öj  'b'niaa 
'src'na  x'?-;  pzaby  -b-riKi  nn'is:  nb'naai  n'^a:  -i-asa  :;bc-"2  ara  ■Tni:'  ?ica  muri 
^b^  lox'-ivb  xb".  i:S  j-i«  'nrci  a'?y'?i  jn  xav  ja  .Ta  -n.Tfab  x'?n  'sarna  xbi 
üb^  a-nan  ^;^i  rn  k"?  'nnriK  ct^an  '^ui  'n'unr  bn  'n'bv  irna?2  irins*  fxan  ba"? 


')  Mittwoch  vor  Sonntag  .Judica  — 30.  März. 

-)  Dass  der  Schwörende  sich  gegen  die  Sonne  hin  wenden  und  zwei  Finger  erheben 
solle,  bestimmt  das  Ologauer  Rechtsbuch  c.  4s5  (Stobbe  263), 

*)  Herr  ßabb.  Dr.  Peritz  in  Liegnitz  war  so  freuutUicb,  meine  Abschrift  noch 
einmal  niit  der  Urschrift  zu  vergleichen. 

3)  Das  Wort  r\"C  ist  vom  Schreibor  vergessen  und  nachträglich  über  der  Zeile 
ergänzt. 

*)  Nicht  von  einem  „nichtjüdischen  Buche",  wie  Sammter  a.  a.  O.  verstanden  hat, 
sondern  selbstverständlich  von  einer  lateinischen  Schuldurkuude  ist  cic  Rede. 


LXX 

i'T'sx"'  'nar  vh^  ann  sbi  nyirr  xbi  nbx  sbi  -nLn-u  xbi  ^i::»  «bi  'jui:  ^b^  bip 
cbira  cT'by  12b  "^nv  Dbiirnr  'iy*rn  i*?:  'anai  p\dz  mu"m  ?]D2n  'an;2  nno  onn 
•,:nia  ''-i"r£  'n^trnn  cn  nm  '-,'ttj  ny  cnö  i3b-pi  i;'?"^:  brnr  'sS  n:n  nvn  iv 

c-iör  'n-iiuöm  "rsinn  :b3ö  cnnns*  D.Tii'ir  rKi  an«  ni^isb  irnra  ".r-ins 
b"^r\b  ^D  n:  "ry  ■:s''i:vr  na  ':'2i  nni  jn  •'■•nr  jn  b";n  paam  'ly^nn  'ana  irnra 
*?=  anS  o'^trbi  brn  i?i-i2b  irbu  ii^naa  an«  'nniran  jai  "yrinn  '?:a  jarii;  rx 
•sa-iKi  •TirT'  mns-i  ns  nzi  p  '':?u\-i  'imn  rr-iKa  xr-D  -a  bn  *-."a;  nr  'iN^inn 
:rmir-iD  abv  TS-n  irmtr-in  'nsn  irmr'.n  imsi  ircr:  t'riK  bm;i  nv  pin-n  Dnp 
Ta  inrx  nu  ik  n::a  -i"nn  p  n^rn  '-1  im«  nu  'n.'ync'i  -lU-iyT  ".ra-i  •:n"'i  aipn 
'T-ir  iö  ^•'b'c',za^  c-^b'^z  vcn  rn"  nt  müs  tcu?  'ana  arnv  aui  b";n  'an: 
x*?-!  To  nrya  nns'  ^11221  traa  12  pKir  -i2tr;n  oins  "mrn  rn^i  pa^p  x^ri 
•rnra  cKsn  Ta  is  ",;"Ta  natt'  mr  s::^  cni  mn  x'^i  ^"-12  xb  'on  n-''?  irr-ab 
ni  iiDS  -it:ü  n\T  nn  crn  nu  abira  cn'''?i?  i:"?  n-nir  a'^irau?  my^2n  ba  nana 
•umaTma-  "ma  ^21  nna  xbi  "'na  k':?  'rn  n^*?  -la^ab  x'^n  Tbl?  -i2itr  i-  ''^^nai 
'^i;  -ncxS  ]:a  Tnm  -122  i;ncxr  ■yT.an  -ima  ^2  ?]:2  -ir  "UT.a  (^ija  "p^n  ^u-nai 
i'.na  "'baaan  '02-1  -naxi  •rc"':'  ^22  arn  a2';£2  i;'?t:2  ab'c  it  'b'nai  n;  -nas  -iDsr 
a'san  ^2  bv^  i3T-,r  'pri  ■',r'?i?  irbap  r-ii-si  r,  nb^'nai  n:  maa  -lar  nv-ins*i  "ima 
■a2n  i"p'n2  ^2^12  j^i^'m  -ir-a  ":n;-i  mb'nai  p-naa  ■'-.ar  '72  na'',n2  ir-inx 
'-'.a  iritt-'Kai  '-•"rn  TKa  tz  an:s  '1  ja  'r;pi  nan  'ct\ri2  x'pni  'n2aax2  sbn 
'•n2"i  na  '?22  vK;-ivb>i  b":n  'am  'na  in^xSi  m:a  n-nn  j2  n"''2n  n"b  b":n  'moa 
apiTnsr'72n  (^pan  "rs  ua  ':v'?y'nv^  bu.nitr  n'a  K-jpab  -1^721  'jaa  '^^r'?  uynaai 

n"nb:  annax  n-.n  p  nra 
tn-n'?:  annaxn-a  nra 

'1  Auc;h  (üesos  Wort  hat  der  Abschreiber  zwischen  den  Zoilen  nachgetragen. 

-)  Die  Notiz  bezieht  sich  anf  die  vorige  Anm.  n.  auf  Anni.3  auf  der  vorigen  Seite. 


Jahresbericht. 


Das  jüdisch-theologische  Seminar  begeht  am  27.  Januar  d.  J. 
zum  siebenundvierzigsten  Male  die  Gedächtnissfeier  für  seinen  Stifter, 
den  verewigten  Commercienrath  Jonas  Fränckel.  Anlässlich  dieser 
Feier  soll  Herr  Dr.  Max  Dienemann,  nachdem  er  die  theologisch- 
wissenschaftliche und  die  talmudisch-rabhinische  Prüfung  bestanden 
hat,  als  Rabbiner  entlassen  werden. 

Im  verflossenen  Jahre  wurde  am  28.  Januar  die  Entlassungs- 
feier in  üblicher  Weise  begangen.  Die  Fest-  und  Gedenkrede  hielt 
Seminar-Docent  Dr.  Brann.  Daran  schloss  sich  die  feierliche  Ent- 
lassung der  Herren  Candidaten  Dr.  Johann  Krengel,  Dr.  Julius  Reach 
und  Julius  Zimels  unter  Ueberreichung  der  Rabbinatsdiplome  durch 
den  Seminar-Rabbiner,  worauf  Herr  Julius  Zimels  Abschiedsworte 
an  die  Lehrer  und  Studiengenossen  richtete. 

Zur  Bewerbung  um  den  Joseph  Lehmann'schen  Preis  war  für 
das  vergangene  Jahr  das  Thema:  „Ueber  die  Pflege  des  Studiums 
der  jüdischen  Litteratur  in  Deutschland  bis  zu  den  Verfolgungen 
des  ersten  Kreuzzuges"  gegeben.  Eine  Bewerbung  ist  nicht  ein- 
gegangen. 

Dagegen  ist  zur  Bewerbung  um  den  Dr.  David  Rosin'schen 
Preis  eine  Arbeit  über  das  gestellte  Thema:  „Geschichte  des 
Achtzehngebetes"  eingelaufen.  Das  Urtheil  wird  am  27.  Januar  ver- 
kündet werden. 

Das  Seminar  zählt  gegenwärtig  27  Hörer.  Neu  eingetreten 
sind  im  vergangenen  Jahre:  Isaak  Heilbronn  aus  Tanne  i.  Rhön 
(Hessen-Nassau),  Hugo  Nathansohn  aus  Beuthen  a.  d.  Oder,  Sylvain 
Koch  aus  Brumath  (Elsass),  Julius  Lewkowitz  aus  Georgenberg 
(Oberschlesien),  Jacob  Sonderling  aus  Lipine  (Oberschlesien),  Arthur 
Süssmann  aus  Schweidnitz  und  Friedrich  Weiss  aus  Eidlitz 
(Böhmen). 


Das  Vertrauen  zu  der  Wirksamkeit  unserer  Anstalt  fand  auch 
im  abgelaufenen  Jahre  erneuten  Ausdruck  durch  die  Berufung  ihrer 
Zöglinge  an  bedeutende  Gemeinden  und  Listitute.  Es  wurden  Herr 
Dr.  Samuel  Freund,  bisher  Rabbiner  in  Czarnikau,  zum  Rabbiner 
in  Ostrowo  (Posen),  Herr  Dr.  Hermann  Pinkus,  bisher  stell- 
vertretender Rabbiner  und  Religionslehrer  an  der  Religions-Unter- 
richts-Anstalt  11  der  S3'nagogen-Gemeinde  in  Breslau,  zum  Bezirks- 
Rabbiner  in  Heidelberg,  Herr  Dr.  Max  Doctor,  bisher  stellvertretender 
Rabbiner  und  Religionslehrer  an  der  Religions-Unterrichts -Anstalt  I 
der  Synagogen-Gemeinde  zu  Breslau,  zum  Bezirksrabbiner  in  Bruch- 
sal (Baden),  Herr  Fabian  zum  stellvertretenden  Rabbiner  und 
Religionslehrer  der  Religions-Unterrichts- Anstalt  11  und  Herr  Dr. 
Deutsch,  bisher  Stiftsrabbiner  in  Lissa,  zum  stellvertretenden 
Rabbiner  und  Rcligionslehrer  der  Religions- Unterrichts -Anstalt  I  der 
Synagogen -Gemeinde  zu  Breslau  berufen.  Ferner  wurden  vor 
Ablegung  der  Prüfung  die  Candidaten  Herr  Dr.  Emil  .Schlesinger 
zum  Rabbiner  in  St.  Gallen  (Schweiz)  und  Herr  Dr.  Uscher  Brett- 
holz zum  Rabbiner  in  Sissek  (Kroatien)  gewählt. 

Ausserdem  ist  zur  Geschichte  des  Seminars  im  abgelaufenen 
Studienjahre  Nachstehendes  zu  berichten: 

Am  7.  Februar  beging  das  Seminar  die  Gedächtnissfeier  für 
den  verewigten  Director  Dr.  Z.  Frankel.  Die  Gedächtnissrede  hielt 
Herr  Dr.  Max  Dienemann. 

Am  21.  April,  dem  letzen  Tage  des  Passahfestes,  wurde  im 
Anschluss  an  die  Predigt  eine  Gedenkfeier  für  den  verewigten 
Director  Dr.  Lazarus  begangen.  Die  Predigt  hielt  Herr  Dr.  Julius 
Grünthal. 

Am  3.  October,  dem  Versöhnungstage,  wurde  in  der  Predigt 
das  Andenken  des  verewigten  Seminarrabbiners  Dr.  D.  Joel  und  des 
Professors  Dr.  H.  Graetz  s.  A.  besonders  her\orgehoben.  Die  Predigt 
hielt  Herr  Dr.  Max  Dienemann. 

Am  15.  October,  dem  Schlussfeste,  wurde  in  der  dem  Seelen- 
gedächtnisse vorangehenden  Predigt  das  Andenken  der  verewigten 
Lehrer  am  Seminar:  Dr.  B.  Zuckermann  und  Dr.  D.  Rosin  gefeiert. 
Die  Predigt  hielt  Herr  Dr.  Salomon  Tiktin. 

Am  30.  September  legte  Herr  Dr.  Brann  laut  §  3  des  Regulativs 
den  Vorsitz  im  Lehrer-Collegium  nieder,  worauf  ihn  der  Unter- 
zeichnete übernahm. 

Am  18.  Januar  fand  aus  Anlass  der  zweihundertjährigen  Jubel- 
feier des  Königreichs  Preussen  in  der  Seminar-Synagoge  eine  litur- 
gische Feier  statt. 


d      — 


An  dem  grossen  und  schmerzlichen  Verluste,  welchen  die 
Wissenschaft  des  Judenthums  durch  das  am  24.  März  erfolgte 
Hinscheiden  des  Gelehrten  S.  J.  Halber  stamm  in  Bielitz  erlitten, 
hat  das  Lehrer-Collegium  den  innigsten  Antheil  genommen  und 
seinem  Beileid  auf  telegraphischem  Wege  Ausdruck  gegeben.  Bei 
der  Bestattungsfeier  desselben  war  das  Collegium  durch  den  Unter- 
zeichneten als  Deputirten  vertreten. 

Im  vergangenen  Jahre  sind  am  Seminar  folgende  Vorlesungen 
—  zusammengestellt  nach  der  im  Statut  gegebenen  Reihenfolge  der 
Disciplinen  —  gehalten  worden: 


1.  Bibelexegese: 

a)  Erklärung     des     Pentateuchs,     IV.    B.    Mos. 
(Forts.). 

b)  Cursorische   Leetüre    des  Buches    der  Richter 
und  des  ersten  Buches  Samuel  (bis  c.  10).       [  Dr.  Brann. 

c)  Erklärung  des  Propheten  Jesaias  (c.  55 — 66). 

d)  Erklärung  des  Buches  Hiob  (bis  c.  15). 

e)  Einleitung  in  die  hl.  Schrift  (Theil  I). 


2.  Exegetische  Litteratur: 

a)  Leetüre     ausgewählter    Stücke    aus    Raschi's 
Pentateuch-Commentar. 

b)  1.  im  Sommersemeste:  Leetüre  der  Com- 
mentare    des    R.   Abr.    Ibn    Esra  und    Nach-  ^  q^.    ß,.j^j^j-, 
manides  zum  IV.  B.  A4os.  (Sehluss).  —  2.  im 
Wintersemester:  Leetüre  des  Commentars 
Ibn  Esra's  zum  II.  B.  Mos.  (e.  1-3) 

e)  Exegetische  Uebungen. 


3.  Hebräische  Grammatik; 

a)  Elementargrammatik, 
bj  Stilistische  Uebungen. 


Dr.  Horovitz. 


4.  Talmudstudium: 

a)  Statarisch:    Baba  batra  (fol.  32—50).  1 

b)  Cursorisch :  Babli,  Beraehot  (c.  6  und  7).  [  I^i"-  Lewy. 

c)  Tur  u.  Schulehan  Aruch  Jore  Dea  (e.  32 — 52).  ] 


d;  Statarisch:  Kethubbot  (tbl.  15—28). 

e)  Cursorisch:   Sabbath  (fol.  123—137). 

f)  Schulchan  Aruch  Orach  Chajjim  c.  625 — 639, 
1—9. 

5.  Jüdische  Geschichte  und  Litteratur: 
•  a)  Litteraturgeschichte  der  Juden  auf  der  pyre- 
näischen  Halbinsel  während  des  14.  Jahr- 
hunderts (vSchluss). 
b)  Historische  Uebungen:  a)  Ausarbeitungen  nach 
gegebenen  Thematen.  —  b)  im  Sommer- 
Semester:  Historisch-diplomatische  Uebungen 
an  den  Handschriften  der  Seminar-Bibliothek. 
—  c)  im  Winter-Semester:  Leetüre  des 
Seder  Olam  rabbah. 


Dr.  Horovitz. 


Dr.  Brann. 


Dl'.  Brann. 


6.  Religionsphilosophie: 

a)  Religionsphilosophisches  System    Saadia's. 

b)  Leetüre  des  Cusari. 


Dr.  Horovitz. 


7.  Homiletik: 

a)  Theorie  der  Homiletik. 

b)  Homiletische  Uebungen. 

8.  Midrasch: 

Wajikra  r.  (Forts.). 


Dr.  Horovitz. 


Zu  den  fundirten  Legaten  sind  in  diesem  Jahre  folgende  hinzu- 
gekommen:  1.  ein  Legat  im  Betrage  von  400  Mark,  gestiftet  von 
den  Erben  zum  Andenken  an  Fräulein  Irma  Bertha  Franke  1  in 
Gothenburg  (Schweden),  2.  ein  Legat  im  Betrage  \on  300  Mark, 
gestiftet  von  den  Erben  zum  Andenken  an  Frau  Professor  Marie 
Graetz  und  3.  ein  Legat  im  Betrage  von  1000  Mark,  gestiftet  von 
Herrn  Stadtrath  Milch,  Curator  der  Commercienrath  Fränckel'schen 
Stiftungen,  zum  Andenken  an  seine  verstorbene  Gattin,  Frau 
Stadtrath  Johanna  Milch,  geb.  Sa  hl. 

Die  Zinsen  aus  dem  Director  Dr.  Zacharias  Frankel-Fonds 
haben  auch  im  vergangenen  Jahre  die  ihrer  Bestimmung  ent- 
sprechende Verwendung  gefunden. 


Ausser  den  aus  fundirten  Legaten  tliessenden  Stipendien  er- 
hielten auch  im  vergangenen  Jahre  mehrere  Seminaristen  Unter- 
stützungen durch  Zuwendung  nachstehender  Stipendien,  für  die  das 
Seminar  hiermit  seinen  aufrichtigen  Dank  ausspricht: 

Das  Kaiserliche  Ministerium  für  Elsass-Lothringen  hat  den 
dorther  gebürtigen  Seminaristen  Stipendien  aus  der  Staatskasse 
gewährt. 

Der  V'orstand  der  hiesigen  Synagogen-Gemeinde  hat,  wie  all- 
jährlich, eine  Subvention  von  600  Mark  zu  Stipendien  bewilligt. 

Vom  Vorstande  der  Synagogen-Gemeinde  hierselbst  hat  ein 
Seminarist  aus  der  Alexander  Bernhardt'schen  Stiftung  ein  Stipendium 
von  60  Mark  erhalten. 

Der  Vorstand  der  Synagogen-Gemeinde  in  Beuthen  O.-S.  er- 
theilte  einem  Seminaristen  aus  Oberschlesien  das  Stipendium  der 
Rabbiner  Dr.  Rosenthal-Stiftung. 

Die  vom  Vorstand  der  Synagogen-Gemeinde  zu  Schneidemühl 
dem  Seminar  überwiesenen  Zinsen  aus  der  Rabbiner  Salomon 
Brann'schen  Stiftung  wurden  einem  Seminaristen  aus  der  Provinz 
Posen  gewährt. 

Die  Sjmagogen-Gemeinde  in  Oppeln  hat  auch  in  diesem  Jahre 
die  alljährlich  gewährte  Subvention  für  unbemittelte  Seminaristen 
erneuert. 

Vom  Studien-  und  Arbeitsbeförderungs- Verein  für  Israeliten  in 
Bayern,  mit  dem  Sitz  in  München,  erhielt  ein  Seminarist  ein 
Stipendium  im  Betrage  von   133  Mark. 

Die  B.  H.  Goldschmidt'sche  Stipendienstiftung  in  Frankfurt  a.  M. 
verlieh  einem  Seminaristen  ein  Stipendium  in  der  Höhe  von 
400  Mark  und  einem  anderen  ein  solches  in  der  Höhe  von 
300  Mark. 

Aus  der  S.  S.  Goldschmidt'schen  Stipendiensüftung  in  Cassel 
hat  ein  Seminarist  ein  Stipendium  von  300  Mark  erhalten. 

Aus  der  Simon  und  Carl  Koppel'schen  Stipendienstiftung  in 
Hannover  erhielt  ein  Seminarist  ein  Stipendium  von   100  Mark. 

Durch  gütige  Vermittelung  des  Herrn  Gustav  Cohen  in 
Hannover  erhielt  ein  Seminarist  ein  ansehnliches  Stipendium. 

Herr  Banquier  C.  Magnus  in  Braunschweig  gewährte  auch  in 
diesem  Jahre  einem  Seminaristen  eine  Subvention. 

Von  dem  hiesigen  Stadien-Beförderungs-Verein  erhielten  zwei 
Seminaristen  ein  Stipendium  von  je  250  Mark. 

Herr  Banquier  Meyersfeld  in  Braunschweig  verlieh  wiederum 
einem  Seminaristen  ein  Stipendium. 


Anlässlich  des  Gedächtnisstages  des  seligen  Herrn  Em.  Prings- 
heim  sind  dem  Seminar  30  Mark  zur  \^ertheilung  zugegangen. 

Die  Zinsen  der  Annette  Vallentin'schen  Stiftung,  die  von  dem 
Rentier  Herrn  Henry  Vallentin  in  Hamburg  zum  Andenken  an 
seine  versorbene  Mutter  errichtet  wurde,  sind  wiederum  einem 
Seminaristen  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit  durch  eine 
Badekur  stiftungsgemäss  bewilligt  worden. 


Die  Seminar-Bibliothek,  welche  nach  dem  letzten  Abschluss 
16,236  Druckwerke  in  21,771  Bänden  und  212  Handschriften  in 
248  Bänden  umfasst,  hat  ausser  den  durch  Ankauf  erworbenen 
Büchern  durch  folgende  freundliche  Schenkungen,  für  die  sie  hiermit 
öffentlich  ihren  Dank  abstattet,  einen  Zuwachs  erhalten. 

Sie  erhielt  die  Jahresberichte: 

1.  der  Universität  in  Heidelberg  1900  mit  der  wissenschaftlichen  Beilage: 
Dr.  H.  Rosenbusch,  Aus  der  Geologie  von  Heidelberg;  2.  der  Lehranstalt  für 
die  Wissenschaft  des  Judenthums  in  Berlin  mit  der  wissenschaftlichen  Beilage  von 
Dr.  Schreiner:  Studien  über  Jeschua  ben  Jehuda.  Berlin,  1900;  3.  des  Rabbiner- 
Seminars  in  Berlin  1899/1900  mit  der  wissenschaftlichen  Beilage  von 
Dr.  Wohlgemuth:  Die  Unsterblichkeitslehre  in  der  Bibel;  4.  der  israelitisch- 
theologischen Lehranstalt  in  Wien  mit  der  wissenschaftlichen  Beilage  von 
Dr.  Friedmann:  Seder  Eliahu  Rabba  und  Sutta.  Wien,  1900.  8^;  5.  der  Landes- 
Rabbinerschule  in  Budapest  mit  der  wissenschaftlichen  Beilage  von  Prof.  Dr.  Bacher: 
Hebräisch-persisches  Wörterbuch  aus  dem  14.  Jahrhundert.  Budapest,  1900; 
6.  des  Elisabeth-Gymnasiums  zu  Breslau  über  das  Schuljahr  1899/1900  mit  der 
wissenschaftlichen  Beilage  von  Dr.  Rudkowski:  Die  Stiftungen  des  Elisabeth- 
Gymnasiums.  Teil  II;  7.8.  der  Gemeinde-Religions-Unterrichts-Anstalten  I  u.  II 
zu  Breslau  1900;  9.  der  Industrieschule  für  israelitische  Mädchen  in  Breslau  1900; 
10.  der  israelitischen  Religionsschule  zu  Frankfurt  a.  M.  1900;  11.  des  jüdischen 
Kurhospitals  in  Kolberg.  1898,1899;  12.  der  l^nion  of  Hebrew  Congregations. 
Cincinnati,  1900.  8";  13.  der  Hebrew  Union  Colleye  in  Cincinnati.  catalog  and 
Programm  für  1900/1901. 

Ferner : 

Von  der AUiancelsrailite Universelle:  i.  s.A.Wertheimcr:  iittbt'n'rnp  'c. 
Jerus.,  1899.  8»;  2.  Mos.  Bloch,  niDpm  mn '"".Ur  H.  2  Hudap.,  1900.  8".  — 
Vom  Ausschiiss  Mies  Deutscli-lsraelilisclieu  (lemeiiulebiindes  in  Uerlin  dessen 
Mitiheilungen  No.  54  vom  Decbr.  1900.  8«.  —  3.  Von  Herrn  Abba  Apfelbaiini- 
Rzezow  sein  Werk:  VOS'p'i'ltt  ""'"l  nn*?-!.-!,  _  Von  Herrn  Kabl».  1>1'.  Hiacll-Bl'ÜX 
seine  Schrift:  1.  .Maimonides.  Wien,  1900;  2.  seine  Festrede  zum  70.  Geburtstage 
Kaiser  Franz  Josephs.  August  1900;  3.  seine  Rede  an  der  Bahre  des  Herrn  Dr.  Grotte 
am  14.  11.  19  10.  —  Von  Herrn  ür.  Naftali  lUiunj^nind-lSudapest  seine  Schrift: 
Sza'adja  ibn  Danän.  Pressburg,  1900.  Von  Herrn^S.  Hiiber-Keinbers:  "i'^lsn  'O'ph', 
cd.  Buber.  Berditschew,  1900.  —  Von  Herrn  Rabb.  Dr.  Chodowski-Oels:  1.  seine 
Trauerrede  an  der  Bahre  des  Herrn  Jacob  Cohnstacdt.  Oels,  1900.  S";  2.  seine 
Predigt  am  Wochenfest  -5660.     Breslau,   1900    —  Von   Herrn  Pl'of.  Dl'.  H.  ('«lien- 


Marl)iirg  seine:  Worte  der  Trauer  um  Herrinann  Lewandowsky.  1900.  8".  — 
Von  Herrn  Ral)b.  Dr.  €ohn-KattOAVitz  sein  Werk:  Geschichte  der  S3rnagogen- 
Gemeinde  Kattowitz.  1900.  —  Von  Herrn  Kabb.  Dr.  J.  Deiltsch-Lissa  (Posen) 
seine  Schrift:  Chronik  der  Synagogen-Gemeinde  Sohrau.  Magdeburg,  1900.  — 
Von  Herrn  Rabb.  Dr.  Eckstein-Bamberg:  1.  seine  Trauerrede  für  Kaiser  Wilhelm  I. 
1888;  2.  seine  Festrede  zum  70.  Geburtstage  des  Prinzregenten  Luitpold. 
Bamberg,  1891;  3.  seine  Rede  an  der  Bahre  eines  Patriarchenpaares;  4.  seine 
Trauerrede  an  der  Bahre  des  Herrn  Emil  Dessauer;  5.  seine  Trauerrede  an  der 
Bahre  der  Frau  B.  Dittmann,  1896;  6.  seine  Trauerrede  an  der  Bahre  des  Herrn 
H.  Iglauer,  1896;  7.  seine  Trauerrede  an  der  Bahre  des  Herrn  A.  Gutherz,  1896; 
8.  seine  Trauerrede  an  der  Bahre  der  Frau  E.  Kronacher,  1896;  9,  seine  Trauer- 
rede an  der  Bahre  der  Frau  A.  Ehrlich,  1898;  10.  seine  Trauerrede  an  der  Bahre 
des  Herrn  A.  Sack,  1898;  11.  seine  Trauerrede  an  der  Bahre  des  Herrn  S.  Treumann, 
1898;  12.  seine  Schrift:  Nachträge  zur  Gesch.  der  Juden  in  Bamberg,  1899.  — 
Von  Herrn  Rabb,  Dr.  Ehrlicll-Tilsit :  Seine  Rede  am  Grabe  der  Frau  Wasbutzky, 
1900. —  Von  Frau  Epstein-Breslaii :  [J.  E.  Epstein],  Versuche  eines  Scheintodten. 
Breslau,  1846.  —  Vom  Verein  Esra-Berlhi:  Seine  Mittheilungen  des  Vereins  Esra 
vom  1.  Oktober  1900.  —  Von  Herrn  Rabb.  Dr.  Freildenthal-Danzig:  1.  seine 
Rede  an  der  Bahre  des  Herrn  Baron  Moritz  v.  Cohn,  1900;  2.  seine  Rede  am 
Wochenfeste  des  Jahres  1900.  Dessau.  —  Von  Herrn  Rabb.  Dr.  Fried-Ulm:  Seine 
Schrift  über  ri'n"!D\n  "iBD,  Theil  IL  —  Von  der  Gesellschaft  zur  Erforschung 
jüdischer  Kunstdenkmtäler  in  Prankfurt  a.  M.  deren  Mittheilungen  I.  —  Von 
Herrn  Rabb.  Dr.  31.  (irunwald-Hamburg  seine  Aufsätze  und  Vorträge:  1.  Ent- 
wicklung der  Schriftzeichen.  Hamburg,  1899.  4*^;  2.  Was  ist  uns  Spinoza?  Wien, 
1899.  8";  3.  Ein  historisch  interessanter  Briefwechsel.  Breslau,  1900;  4.  seine 
Predigt  zum  Wochenabschnitte  Mischpatim.  Hamburg,  1900.  8".  —  Von  Herrn 
Dr.  Grünthal-Breslau  seine  Inaugural-Dissert. :  Die  Peschittha  zum  Buche  Esther. 
Breslau,  1900.  —  Von  Herrn  Rabb.  Dr.  Günzig-Loscliütz  (Mähren)  seine  Schriften: 

1.  Comment.  des  Karäers  Jephet  ben  Ali.  Krakau,  1898;  2.  Der  Pessimismus  im 
Judenthume.  ib.  1899.  —  Von  Herrn  Advokat  Dr.  Leo  Halberstam-Wien :  Die 
Grabreden  gehalten  beim  Leichenbegängniss  des  Herrn  J.  S.  Halberstam-Bielitz  am 
26.  3.  1900.  Wien,  1900.  —  Von  Herrn  Habb.  Dr.  Jaraczevvsky-Mühringen 
(Württemb.):  1.  J.  Levy,  Nathan  le  Sage;  2.  J.  Levy,  Adieu  ä  l'Alsace.  Paris,  1872; 
3.  J.  Levy,  Isaie  ou  le  travail.  -  Von  Herrn  Rabb.  Dr.  M.  .Tastrow-Philadelphia : 
12.  Heft  seines  Dictionnary  of  Talmud  and  Midrasch.  —  Von  Herrn  Rabb.  Dr.Kisch- 
Prag  seine  Schrift:  Das  mosaisch-talmudischc  Eherecht  von  Ezechiel  Landau. 
Leipzig,  1900.  —  Von  Herrn  Dr.  Hermann  Klüger-Breslau  seinen  Vortrag:  Der 
Zion  und  die  Akropolis  in  Athen.     Breslau,   1900.    8^.  —  Von  Herrn  Rev.  J.  Kohn- 

Zedek-London :  i.  sein  "ntrpai  "n'^Ktr.  London,  1899;  2.  Seine  rxi"?  n^En 
nmsan  dvi  notrn.  Lond.,  1900.  -  Von  Herrn  Dr.  Markus  Leipniker-Budapest:  Seine 
Inaug.-Diss.  über  Jehuda  b.  Joseph  Moscato.  Budap.,  1896.  —  Von  Herrn  Rabb.  Dr. 
A.  LeAvin-Freiburg  i.  B.:   1.  seine  Predigt:    Gott  hat  es  gethan.     Freiburg,   1899; 

2.  seine  Predigt:  Drei  Gräber;  3.  seine  Schrift:  Der  Werdegang  unserer  Gebete. 
—  Von  Herrn  Landrabb.  Dr.  Lewinski-Hildesheim  seine  Schrift:  Zwei  Dokumente 
aus  Hannover;  2.  seine  Abhandlung:  Der  Hildesheimer  Rabb.  Samuel  Hameln. 
Hildesheim,  1900.  —  Von  der  Synagogengemeinde  Livorno:  Rundschreiben  der 
Gemeinde  Livorno.  -  Von  Herrn  Oberrabb.  Imin.  LÖW-Szegedin:  Beszedei,  1874-99. 
Szegedin,  1900.  8".  -  Von  Herrn  Bezirksrabb.  Dr.  Löwenstein-Mosbach:  Seine 
Predigt  für  den  1.  Tag  des  heiligen  Schowuausfestes.  —  Von  der  Redaction  des 
Magyar  Isido  Szemle  in  Budapest:    Jahrg.  XVII  dieser  Zeitschrift.   —   Von  Herrn 


Ouen-ablt.  Dr.  S.  II.  Mai-giilies-FJorenz:  Seine  Gedenkrede  auf  König  fiumbert  I. 
Florenz,  1900.  —  Von  Herrn  Rabl».  Dr.  Miink-Köni^sberg;  seinen  offenen  Brief  an 
d.  Vorst.  der  Königsberger  Gemeinde.  —  Von  Herrn  Dr.  Neumanil-Breslail  seine 
Inauguraldissertation:  Der  Pentateuchkomentar  des  Joseph  Bechor  Schon  Numeri. 
Breslau,  1899.  —  Von  Herrn  Dr.  med.  Pogorelsky-St.  Petersburg  seine  Schrift: 
Zaraath.  Petersburg,  1900.  —  Von  Herrn  Ral)b.  Dr.  S.  Posiiaiiski-AVarscliau 
seine  Abhandlung:  Tanchum  Jeruschalmi.  Paris,  1900  [S.-A.  aus  Revue  des 
Etudes  juives].  —  Von  Herrn  Rabl).  Dr.  Rtilf-Boiin  seinen  Vortrag:  Was  wir  sollen 
und  wollen.  Bonn,  1900.  —  Von  Herrn  Rabb.  Dr.  Salveildi-Dürklieim:  1.  S.  Ch. 
Horwitz  biNty  nb^'^S.  Wilna,  1879.  2*";  2-  Scharpf  mbriKI  "110.  Amsterd.,  1847.  4"; 
3.  Hirschkowitz  .Tn.T  "'-lU^.  Sziget,  1877;  4.  Selbstemancipation.  Jahrg ,  V.— VIII. 

—  Von  Herrn  Dr.  X.  Samter-Berliii  seinen  Aufsatz :  Was  thun?  Breslau,  1900.  — 
Von  Herrn  Dr.  ('.  Seeligmann-Hambiirg  seine  Predigt:  Philister  über  Dir,  Juden- 
thum.  Hamburg,  190U.  —  Von  Herrn  Sigmuiul  Seeligmaimil-Amsterdam :  Beiträge 
zur  Geschichte  der  Juden  in  Amsterdam.  —  Von  der  Societe  des  Etiules  jllives 
in  Paris:  Die  Revue  des  Etudes  juives.  Jahrg.  1900.  —  Von  Herrn  D.  H.  Spitzer- 
Budapest:  Sein  Rundschreiben  vom  September  1900.  —  Von  der  Stadtbibllotliek- 
Frankfurt  a.  M.:  die  Zugangsverzeichnisse  der  Stadtbibl.  Frankfurt  a.  M.,  1900.  — 
Von  Herrn  Dr.  Leop.  Stein-Berlin  sein  Werk:  Untersuchung  über  die  Proverbios 
Morales  des  Santob  de  Carrion.  Berlin.  1900.  —  Von  der  Universit.-Bibl. -Heidelberg: 

1.  R.  W.  Bunsen,  Ein  akadem.  Gedenkblatt.  Heidelberg,  1900.  4";  2.  Osthoff, 
Suppletivwesen  der  indogermanischen  Sprachen.  Heidelberg,  1899.  4'^.  —  Vom 
Verbände  der  Vereine  für  jüdische  Geschichte  und  Litteratur:  Das  Gedenk- 
buch zum  100.  Geburtstag  Samuel  Dav.  Luzzatto's.  Berlin,  1900  —  Von 
Herrn  Rahb.  Dr.  Weil-Algier:  Seine  vier  rabbinischen  Rundschreiben.  —  Von 
Herrn  Rabb.  Dr.  M.  Wolff-Gothenburg  seine  Abhandlungen:  1.  Analekten;  2.  Be- 
merkungen   zu    der  Schrift  Ahwäl  al-kijame    (Ausschnitt  aus  ZDMG.  Jahrg.  1900). 

—  Von  Herrn  Rabb.  Dr.  Worras-Neustettin :  Seine  Abhandlung  über  die  Lehre 
von  der  Anfangslosigkeit  der  Welt  bei  den  mittelalterlichen  arabischen  Philosophen 
des  Orients  und  ihre  Bekämpfung  durch  die  Mutakallimiin  [S.-A.  aus:  Beiträge 
zur  Gesch.  der  Philosophie  des  Mittelalters,  Bd  III,  Heft  IV.]  —  Von  Herrn 
Rabb.  Dr.  Ziegler-Karlsbad:   l.  Sein  Werk:  Gesch.  des  Judenthums.    Prag,  1900; 

2.  Seinen  Aufsatz:  Prof.  Dr.  David  Kaufmann.  —  Von  Herrn  Rabb.  Dr.  Ziemlich- 
Xürnberg  sein  Buch:  Die  Israelit.  Cultusgemeinde  in  Nürnberg  1900.  —  Von 
Herrn  Rabb.  Dr.  Zuckerinandl:  R.  N.  Rabbinowicz,  Varie  lectiones  zum  Traktat 
Baba  kamma.     .München,   1882.     8". 


Der  X'erein  Liwjath-Chen,  dessen  Aufgabe  es  ist,  un- 
bemittelte Hörer  des  Seminars  in  zartsinniger  Weise  vor  dringender 
Noth  zu  schützen,  hat  auch  im  vergangenen  Jahre  Theilnahme  und 
Unterstützung  aus  nah  und  fern  gefunden. 

Vorzügliche  Anerkennung  verdient  das  rege  und  edle  Interesse, 
das  Herr  Rabbiner  Dr.jWilhelm  Münz  aus  Gleiwitz  auch  im  ver- 
gangenen Jahre  für  diesen  Verein  an  den  Tag  gelegt  hat;  durch 
seine  \'ervvendung  haben  nachstehende  Mitglieder  seiner  Gemeinde 
die  nachfolgenden  Beiträge  gewälirt: 


_     9     — 

1.  Herr  A.  Danziger,  Gleivvitz 10  Mk. 

3.  --      Alfred  Fraenkel 10  = 

4.  -      Max  Gassmann 10  = 

5.  Frau  Charlotte  Glogauer 6  -- 

6.  Herr  Amtsgerichtsrath  Dr.  Hirschel    .     .     .  10  -- 

7.  =      Louis  Lichtenberg 9  - 

8.  ■-      Rechtsanwalt  und  Notar  Eugen  Lustig  10  = 

9.  =      Adolf  Schlesinger 20  -- 

10.  -      Hoflieferant  Simon  Troplowitz  .     .     .  15  = 

11.  -'      Director  Victor  Zuckerkandl .     ...  10  = 

12.  =      Rabbiner  Dr.  Wilhelm  Münz     ...  10  = 


Zusammen   120  Mk. 


Durch    gütige    Vermittelung    des    Herrn    Rabbiner    Dr.  Bass- 
freund  in  Trier  sandten  Beiträge  ein: 


Herr  J.  Juda. 
=      J.  Kreslawski. 

H.  Loeser. 
'      S.  Loevvenstein. 


Herr  Isidor  Mayer. 

Stadtrath  Rothschild. 
A.  Scheuer. 
==      Rabbiner  Dr.  Bassfreund. 


Aus  Culm  sandten  durch  freundliche  Verwendung  des  Herrn 
Rabbiner  Dr.  Guttmann  Beiträge  ein: 

Herr  Banquier  Hirschberg.  !       Herr  J.  Mamlok. 

L.  Itzigsohn.  j  =      G.  Segall. 

=      J.  S.  Leiser.  |  =      Rabbiner  Dr.  Guttmann. 

Dem  Verein  haben  überwiesen:  Herr  Prof.  Dr.  Leo  Graetz 
im  Namen  der  Hinterbliebenen  der  Frau  Professor  Graetz  s.  A. 
100  Mark,  Herr  Gymnasialoberlehrer  Dr.  Heinrich  Lewy- Mühlhausen 
zur  Capitalisirung  des  Jahresbeitrages  seines  verstorbenen  Vaters, 
Herrn  Meyer  Lewy,  sei.  x-lnd.,  250  Mark,  und  Frau  Minna 
Hamburger  hier  aus  Anlass  ihres  80.  Geburtstages   100  Mark. 

Ausserdem  haben  im  abgelaufenen  Jahre  ihre  gütige  Theil- 
nahme  für  den  Verein  durch  Zuwendung  von  Jahresbeiträgen  oder 
Spenden  bekundet: 


Herr  Hauptlehrer  Alexander,  hier. 
=      Arthur  Altmann,  Kattowitz. 
=      Josef  Altmann, 

Leopold  Altmann         * 
=      Max  Altmann  ; 

=      Stadtrabbiner  Dr.  Appel,  Carlsruhe. 


Herr  Rabbiner  Dr.  Berger,  Krotoschin 
=      Moritz  Baruch,  hier. 
=      Landgerichtsrath  Dr.  Berwin,  hier. 

Beutler,  hier. 

Rabbiner  Dr.  Biach,  Briix. 
=      Rabbiner  Dr.    Biram,   Hirschberg. 


Marcus  Auerbach,  Krotoschin.  '  Lipmann  Bloch,  hier, 

Prof.  Dr.  Badt,  hier.  Lazar  Bloch,  Brody. 


—      lU      — 


Herr 

Fritz  Brieger,  hier.                                1 

Herr 

13ne-B'rith-Loge    (Lessing-L.),    Breslau.      | 

= 

- 

(Fraternitas-L.), 

Dresden. 

= 

'- 

=         --        (Victoria-L.),    Görlitz. 

= 

= 

«        (Humanitas-L.), 

'- 

Gleiwitz. 

= 

- 

(Rheinland-L.), 

= 

Köln  a.  Rh. 

= 

= 

(Rhenus-L.),  Mainz. 

5 

Bne-I 

Vrith-Loge  (Pomerania-L.), 

= 

Stargard. 

= 

=: 

=         =       (Alemannia-L.), 

= 

Stettin. 

= 

Herr 

Seminarlehrer  Dr.  Brann,  hier. 

Frau 

= 

Louis  Burgfeld,  hier. 

Herr 

Frau 

Cassirer,  hier. 

Herr 

Kreisrabb.  Dr.  Cohn,    Eschwege. 

'. 

= 

Louis  Cohn,  hier. 

= 

-- 

Apotheker  Cohn,  hier. 

= 

s 

Ludwig  Cohn,  Schwerin  a.  W. 

= 

= 

Isidor  Cohn,  hier. 

= 

= 

Saloinon  Daniel,  hier. 

= 

Frau 

A.  Daniel,  hier. 

'- 

Herr 

Louis  Daniel,  Krotoschin. 

= 

Heymann  Daniel,  hier. 

= 

S 

Carl  Daniel,  hier. 

= 

= 

cand.  med.  Julius  Daniel. 

= 

s 

Prof.  Dr.  Deutsch,  Cincinnati. 

= 

= 

Rabbiner  Dr.  Deutsch,  hier. 

= 

Der  deutsch-israelitische  Gemeindebund, 

= 

Berlin. 

= 

Herr 

Rabbiner  Dr.  Doctor,  Bruchsal. 

= 

= 

Banquier  Aug.  Dux,   Hildesheim. 

Frau 

= 

Rabbiner  Dr.  Kckstein,   Bamberg. 

Herr 

-- 

Rabbiner   Dr.  Einstein,    Landau. 

= 

'- 

Seminarlehrer  Dr.  Elbogen, 

= 

Florenz. 

Frau 

'- 

Rabbiner  Dr.  Eppenstein,  Briesen, 

Herr 

^ 

Rabbiner  Dr.  Kschelbacher, 

Berlin. 

s 

-- 

Philipp  Falk,  hier. 

Ä 

s: 

Dr.  med.  Leopold  Feilchenfeld, 
Berlin. 

- 

« 

Rabbiner  Dr.   Finkelscherer, 

" 

München. 

= 

= 

Rabbiner  Dr.  Frank,  Köln. 

s 

S 

Landesrabbiner  L.   Fränckel, 

Meiningen. 

Frau 

Freimann,  hier. 

Herr 

Prof.  Dr.  Freudenthal,  hier. 
Rabbiner  Dr.  Freudenthal, 

Danzig. 
E.  Freudenthal,  Hildesheim. 
David  Freund,  hier. 
Hirsch  Freund,  hier. 
Curator  Dr.  C.  S.  Freund,  hier. 
Max  Freund,  hier. 
Rabbiner  Dr.  Freund,  Ostrowo. 
M.  Friedheim,  Hildesheim. 
Julius  Froh  mann,  Erlangen. 
M.  Fuchs,  seL  And.,  hier. 
H.  Gassmann,  hier. 
Robert  Grabower,  hier. 
Prof.  Graelz,  sei.  And.,  hier. 
Landrabbiner  Dr.  Gronemann, 

Hannover. 
Rabbiner  Dr.  Grunwald,  Hamburg. 
Rabbiner  Dr,  Grünfeld,  Bingen. 
Oberrabb.  Dr.  Güden  ann,    Wien. 
Rabbiner  Dr.  Guttmann,  hier. 
Siegfried  Haber,  hier. 
Dr.  Heinemann,  Hamburg, 
Rechtsanwalt  Dr.  Heinsfurter, 
München. 

Hentschel,  Culmsee. 
J.  Hess,  hier. 
Hermann  Hirschel,  hier. 
Holländer,  hier. 

Rabbiner  Dr.  Horovitz,  Crefeld. 
Sem.-Lehrer  Dr.  Horovitz,  hier. 
Hermann  Hamburger,  hier. 
Heinrich  Hamburger,  hier. 
Rabbiner  Dr.  Joe!,  hier. 
Rabb.  Dr.  Josephsohn,  Lauenhurg. 
Rabbiner  Kahn,  Heilbronn. 
N.  Kaiisch,  hier. 
Karnowsky,  hier. 
Seminardirektor  Dr.  Knoller, 

Hannover. 
.M.  Koplowitz,  Berlin. 
Rabbiner  Dr.  Krakauer,  hier. 
Rabbiner  Dr.  Krengel.  hier. 
Rabb.  Dr.  Kuschnitzky,  Bayreuth. 
Albert  Landauer,  München. 
Banquier  Is.  Landauer,  München. 
Seminar- Direktor  Dr.  F.  Lazarus, 

Cassel. 
Direktor  I-azarus,  hier. 
Carl  Leipziger,  hier. 


Herr  Rabb.  Dr.  Levin,  Freiburg  i.  B. 

Rabbiner  Dr.  Lcv}^  Alzey. 

Landrabbincr  Dr.  Lewinslvy, 
Hildesheim. 

Seminar-Rabbiner  Dr.  Lewy,  hier, 

J.  E.  Lewy,  hier. 
=      MejJ'er  Lewy,  hier. 

B.  Lewy,  Cuhnsee. 
=      S.  Lew}',  hier. 
=      Mose  Lewy,  Berlin. 

Isidor  Lichtenberg,  hier. 
=      Rabb.  Dr.  Littmann,  Zürich. 
Frau  Dr.  Lobethal,  hier. 
Herr  Marcus  Löwenberg,  Culmsee. 
Frau  Johanna  Löwenberg,  Berlin. 
Herr  Curator  Stadtrath  Marck,  hier. 
=      Grossrabb.  Dr.  Alargulies,  Florenz. 
=      Rabbiner  Dr.  Marx,  Westhofen. 
=      Rabb.   Dr.   Meyer,  Zweibrücken. 
=      Siegmund  Morgenstern,  hier. 

Curator  Stadtrath  Milch,  hier. 

J.  N.,  Hamburg. 
=      N.  N.,  Breslau. 
=      Rabbiner  Dr.  Neubürger,  Fürth. 
=      Fabrikbesitzer  Neustadt,  hier. 
=      Rechtsanwalt  Dr.  Ofner,  München. 
=      Rechtsanwalt  Ollendorf,  hier. 
=      Consul  Jacob  Ollendorf,  hier. 

Rabbiner  Dr.  Peritz,  Liegnitz. 
=      Rabbiner  Dr.  Perles,  Königsberg. 
=      Rabbiner  Dr.  Perlitz,  Nakel. 
=      Rabbiner  Dr.  Pinkuss,  Heidelberg. 
=      Rabbiner  Dr    Porges,  Leipzig. 
=      Rabbiner  Dr.    Poznansky,    Pilsen. 
=      Rabbiner  Dr.   Posner,    Carlsruhe. 

Landrabbiner  Dr.  Prager,  Cassel. 
=      F.  Pringsheim,  Stadtrath,  hier. 
=      M.  Pringsheim,  hier. 
l'>au  Dora  Rawitscher,  Bojanowo. 
Herr  Rabbiner  Dr.  Reach. 
=      N.  G.  Reich,  hier. 
=      Oberrabbiner  Dr.  Ritter,  Rotterdam, 
=      Rabbiner  Dr.  Rosenthal,  hier. 
=      Dr.  med.  H.  Rosin,  Berlin. 
=      Landrabb.  Dr.  Rülf,  Braunschweig. 


Herr  Rabbiner  Dr.  Saalfeld,  Main.^. 

-      Fabrikbesitzer  Julius  Sachs,  hier. 

=      Rabbiner  Dr.  Salvendi,  Dürckheim. 

Rabbiner  Dr.    Salzberger,    Erfurt. 

Rechtsanwalt  Dr.Samuelsohn,  hier. 

=      Provinzial-Rabbiner  Dr.  Sander, 

Giessen. 
=      Leopold  Scheroschefski,  hier. 
Dr.  Schlesinger,  St.  Gallen. 
Julius  Springer,  Culmsee, 
=      Schreiber,  hier. 
=      Seminar-Rektor  Prof.  Dr.  Schwarz, 

Wien. 
=      Leopold  Schwersenski,  hier. 
=      Prediger  Dr.  Seligmann,  Hamburg. 
=      Oberrabbiner  D.  Simonsen, 
Kopenhagen. 
Rabbiner  Dr.  Silberstein,    Elbing. 
=      Stadtrabbiner  Dr.  Stekelmachcr, 
Mannheim. 
Rabbiner  Dr.  Stein,  Worms. 
Rabbiner  Dr.  Steinhardt,  Kojetcin. 
=      Rabbiner  Dr.  Strassburger, 
Göppingen. 
Synagogengemeinde  Bromberg. 
=  Dresden. 

Erfurt. 
Pilsen. 
Herr  Rabbiner  Dr.  Theodor,  Bojanowo. 
=      Rabbiner  Dr. Thieberger,  Komotau. 

H.  Tietz,  München. 
=      Rabbiner  Dr.  Ungerleider,  Berlin 
Rabbiner  Dr.  Vogelstein,  Königs- 
berg. 
Frau  Vollmann,  Meiningen. 
Herr  Moritz  Wagner,  Krotoschin. 
=      Rabbiner   Dr.    Walter,   Bromberg. 
Dr.  Weiss,  hier. 

Rabbiner  Dr.    Werner,    München. 
Rabbiner  Dr.  Winter,  Dresden. 
?      Würckheim,  hier. 
Isr.    Wohlthätigkeits-Vercin,  Nürnberg. 
Herr  Paul  Wolf,  Bernburg. 

Rabbiner  Dr.  Ziemlich,  Nürnberg, 
Rabbiner  Dr.  Zuckermandcl,  hier. 


All  den  gütigen  Spendern  sei  hiermit  im  Namen  des  Seminars 
der  wärmste  Dank  ausgesprochen. 


Auch  in  diesem  Jahre  war  es  leider  nicht  immer  möglich,  den 
an  den  Verein  gestellten  Anforderungen  in  hinreichender  Weise  zu 
genügen. 

Mögen  edle  Menschenfreunde  und  insbesondere  die  aus  dem 
Seminar  hervorgegangenen  Rabbiner,  welche  die  unentbehrliche 
Wirksamkeit  des  geräuschlos  und  segensreich  schaffenden  Vereins 
in  unmittelbarer  Nähe  erkannt  haben,  nach  Kräften  dahin  wirken, 
dass  die  Mittel  ihm  reicher  zufliessen,  und  neue  Mitglieder  ihm  ge- 
wonnen werden,  dass  insbesondere  für  die  zahlreichen  durch  Tod 
oder  andere  Umstände  ausgeschiedenen  Mitglieder  ihm  Ersatz  ge- 
schafft werde. 

Breslau,   im   Januar    1901.  Für  das  Lchrcr-Collegium: 

Dr.  S.  Horovitz. 


BM 
95 
B73 
1900 


Breslau.     Jüdisch-Theolc 
sches  Seminar 
Bericht 


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