Skip to main content

Full text of "Berichte über die Verhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaft zu Leipzig, Philologisch-Historische Klasse"

See other formats


Phr-'i^al   fit 


BERICHTE 


VERHANDLIIIVGEN 

DER  KÖNIGLICH  SÄCHSISCHEN 

GESELLSCHAFT  DER  WISSENSCHAFTEN 

zu  LEIPZIG. 


PHILOLOGISCH -HISTORISCHE  CLASSE 

FÜNFTER  BAND. 

1853. 


LEIPZIG 

BEI     S.    HIRZEL. 


m 


'■ ") 


IAj^ 


ÄS 

Ba.5- 


INHALT. 


Haiipl,  ülier  einige  Sleiieii  im  l'aizivul S.     1 

Jahn,  über  ein  griechisciies  Terracotlagefäss  des  archaeologischen 

Museums  in  Jena 14 

Derselbe,  über  einige  Vaseiibilder,  welche  sich  auf  die  Sage  vom  Zug 

der  Sieben  gegen  Theben  beziehen 31 

Sauppe,   über  zwei  attische  Inschriften  über  die  thrakischc  Kolonie 

Brea 33 

Jahn,  über  ein  antikes  Mosaikbild 50 

Göttling,  über  die  Stoa  Poikile 59 

Panten,  über  die  Gewerbs-  und  Handelsgeschichle  Danzigs  bis  zum 

Jahre  1308 7  3 

Mommsen,  über  M.  \'alerius  Probus  de  notis  antiquis 91 

Jahn,  über  einige  Abenteuer  des  Herakles  auf  Vasenbildern     ...  135 
l^roysen,  über  das  Veriöbniss  der  Infantin  Katharina  nüt  Herzog  Jo- 
hann Friedrich  von  Sachsen  1519 151 

Brockhaus,  über  Somadeva's  Bearbeitung  der  Yetäla-pancavin^ati  .  181 


Protector   der   Königlich    Sächsischen    Gesellschaft 
der   Wissenschaften 

SEINE    MAJESTÄT    DER    KÖNIG. 


Ehrenmitglieder. 


Seine  Königliche  Hoheit  Johann  Herzog  zu  Sachsen. 

Seine   Excellenz   der   Herr   Staatsminister   a.  D.   Karl  August 
Wilhelm  Eduard  von  Wietersheim. 

Seine  Excellenz  der  Herr  Staatsminister  des  Gultus  und  öffent- 
lichen Unterrichts  Johann  Paul  von  Falkemtein. 


Ordentliche  einheimische  Mitglieder  der  philologisch- 
historischen Classe. 

Herr  Olto  Jahn  in  Leipzig,  Secretär  der  phil.-hist.  Classe. 

-  Professor  Gustav  Hartenstein  in  Leipzig,   stellvertretender 

Secretär  der  phil.-hist.  Classe. 

-  Professor  Hermann  Brockhaus  in  Leipzig. 

Johann  Gustav  Droysen  in  Jena. 

Heinrich  Leherecht  Fleischer  in  Leipzig. 


Herr  Rector  Friedrich  Franke  in  Meissen. 

-  Geheimer  Regierungsrath  und  Geheimer  K.immerralh  Hans 

Conon  von  der  Gabelenlz  in  Altenburg. 

-  Geheimer  Hofralh  Karl  GötÜing  in  Jena. 

-  Ilofrath  Gustav  Hünel  in  Leipzig. 

-  Professor  Karl  Nipperdey  in  Jena. 

-  Hofrath  Ludwig  Preller  in  Weimar. 

-  Professor  Wilhelm  Röscher  in  Leipzig. 

-  Ilofrath  Hermann  Sauppe  in  Weimar. 

-  Professor  Gustav  Seyfjarth  in  Leipzig. 

-        Wilhelm  Wachsmuth  in  Leipzig. 

-         Anton  Westermann  in  Leipzig. 

Ordentliche  auswärtige  Mitglieder  der  philologisch- 
historischen Classe. 

Herr  Professor  Moriz  Haupt  in  Berlin. 

-         Theodor  Mommsen  in  Ziiiich. 


Ordentliche  einheimische  Mitglieder  der  mathematisch- 
physischen Classe. 

Herr  Professor  Ernst  Heinrich   Weher  in  Leipzig,    Secrelär  der 
mathematisch-physischen  Classe. 

-  Professor  Wilhelm  Gottlieb  Hankel  in  Leipzig,  stellvertreten- 

der Secretär  der  mathematisch-physischen  Classe. 

-  Professor  Heinrich  D'' Arrest  in  Leipzig. 

-  Geheimer  Medicinalralh  Carl  Gustav  Carus  in  Dresden. 

-  Professor  Moriz  Wilhelm  Drohisch  in  Leipzig. 

Otto  Linne  Erdmann  in  Leipzig. 

-        Gustav  Theodor  Fechner  in  Leipzig. 

-  Hofrath  Peter  Andreas  Hansen  in  Gotha. 

-  Doctor  Wilhelm  Hofmeister  in  Leipzig. 


III     

Herr  Geheimer  Hofralh  Emil  Huschke  in  Jena. 

-  Professor  Karl  Gotthold  Lehmann  in  Leipzig. 

Seine  Exccilenz  der  Herr  Stantsminister  a.  D.  Bernhard  August 
von  Lindenau  in  ÄIlenl)urg. 

Herr  Professor  August  Ferdinand  Möhius  in  Leipzig. 

-        Karl  Friedrich  Naumann  in  Leipzig. 

Eduard  Pöppig  in  Leipzig. 

Ferdinand  Reich  in  Freil^erg. 

-        Mathias  Jacob  Schieiden  in  Jena. 

-        Oslcnr  SchlUmilch  in  Dresden. 

Eduard  Friedrich  Weher  in  Leipzig. 


Ordentliche  auswärtige  JMitglieder  der  matliematisch- 
physischen  Classe. 

Herr  Professor  August  Wilhelm  Volbnann'in  Halle. 
Wilhelm  Weber  in  Göttinnen. 


Verzeicliniss 

der  bei  der  Königl.  Sächsischen  Gesellschaft  der  Wis- 
senschaften in  der  Zeit  vom    1.  October  1852  bis 
31.  December  1853  eingegangenen  Schriften. 

(Vergl.  Berichte  der  philolog.  histor.  Cl.  1852,  Bd.  IV.) 


Schriften  gelehrter  Gesellscharten. 

Abhandlungen  d.  Kön.  Akademie  d.  Wissenschaften  zu  Berlin  aus  d.  Jahr. 
1846  bis  1852.  Berlin  1848  —  53. 

Monatsberichte  der  Kön.  Akademie  d.  Wissensch.  zu  Berlin.  1852.  Sept.  — 
Decemb.  1853.  Jan.  — Octob. 

Abhandlungen  d.  Kön.  Bayerischen  .\kademie  d.  Wissensch.  Phiios.  philol. 
Cl.  Bd.  VI,  Abth.3.  Bd.  VII,  Abth.  1 .  —  Mathem.  physik.  Cl.  Bd.  VI. 
Abth:  1  —  3.  —  Histor.  Cl.  Bd.  VI,  Abth.  3.    München  1851  —  53. 

Bulletin  d.  Kön.  Bayerschen  Akademie  d.  Wissensch.  1848,  No.  1  —  52.1852, 
No.  1  —  43.  1853,  No.  1  —  25. 

Abhandlungen  d.  Kön.  Gesellschaft  d.  Wissensch.  in  Göttingen  Bd.  V,  Göt- 
tingen 1853. 

Denkschriften  der  Kais,  .\kademie  d.  Wissensch.  Phiios.  histor.  Cl.  Bd.  IV.  — 
Math,  naturwiss.  Cl.  Bd.  III,  Lief.  2.  Bd.  IV,  Lief.  1.2.  Bd.V,  Lief.  < . 
nebst  Beilage  (Tafeln  zu  Fr.  v.  Bibra  Beitr.  z.  Naturgeschichte  von 
Chile.)  Wien  1832.  53. 

Sitzungsberichte  d.  Kais.  Akademie  d.  Wissensch.  Phiios.  bist.  Cl.  Bd.  VIII, 
Hft.3— 5;  Bd.  IX,  Hft.  1  —  5  ;  Bd.  X,  Hft.  1  —  5  ;  Bd.  XI,  Hft.  1.  2.— 
Mathem.  naturwiss.  Cl.  Bd.  VI,  Hft.  1—5;  Bd.  VH,  Hft.  1—5; 
Bd.VIlI,  Hft.  4.5;  Bd.  IX,  Hft.  1 .  2.  Bd.  X,  Hft.  2  — 5.  Wien  1851— 53. 

Almanach  d.  Kais.  Akademie  d.  Wissensch.  Jahrg.  2  —  4.  Wien  1852  —  54. 

Die  feierliche  Sitzung  d.  Kais.  Akademie  d.  Wissensch.  am  29.  Mai  1852. 
Wien  1852. 

Verzeichniss  der  im  Buchhandel  befindlichen  Druckschi  iften  d.  Kais.  Aka- 
demie d.  Wissensch.  Wien  1852. 


Archiv  für  Kunde  osterreicliisclicr  (icschiclitsqucllen.  Bd.  VIII  —  XI.  Wien 
4852.  32. 

Notizenblatt.  Beilage  zum  Arch.  f.  Kunde  Österreich.  Geschichtsquellen. 
Jahrg.  1853,  No.  1  —  20. 

Fontes  rerum  Austriacarum.  Ablh.  II.  Diplomata  et  acta.  Bd.  V  — VII. 
Wien  1852.  53. 

Monumente  Habsburgica.  Sammlung  von  Actenstiicken  etc.  Herausg.  v.  d. 
histor.  Commission  d.  K.  Akad.  d.  Wiss.  Abth.II,  Bd.I.  Wien  1853. 

Jahrbuch  d.  Kais.  Kön.  geologischen  Reichsanstalt.  Jahrg.  I,  Hft.  1  —  4; 
II,  1  —  4;   III,  1—4;  IV,  1.   Wien  1830  —  53. 

Abhandlungen  d.  Kön.  Böhmischen  Gesellschaft  d.  Wissensch.  V.  Folge. 
Bd.  VII.  Prag  1852. 

Neues  Lausitzisches  Magazin.  Im  Auftr.  d.  Oberlaus.  Gesellsch.  besorgt 
durch  J.  K.  0.  Jancke.  Bd.  XXVII.  XXVIII.  XXIX,  1  —  3.  Görlitz 
1850  —  52. 

Jahrbuch  des  Vereins  fürNaturkunde  im  Herzogth.  Nassau.  Hft.  8,  Abth.  1.2., 
Hft.  9,  Abth.  1.  Wiesbaden  1832. 

Verhandlungen  d.  physikalisch  medicinischen  Gesellsch.  in  Würzburg. 
Bd.  HI,  1.  2.  3.  AVürzburg  1853. 

Bericht  (1  —  3)  d.  Oberhessischen  Gesellsch.  f.  Natur-  u.  Heilkunde.  Giessen 
1847.  49.  53. 

Abhandlungen  d. naturforschenden  Gesellsch. in  Halle.  Bd.I  ,1  —3.  Halle  1  833. 

Neueste  Schriften  d.  naturforschenden  Gesellsch.  in  Danzig.  Bd.  V,  Hfl.  1. 
üanzig  1833. 

Mittheilungen  d.  antiquarischen  Gesellsch.  in  Zürich.  Hft.  XVII.  Zürich  1 831 . 

Mittheilungen  d.  naturforschenden  Gesellsch.  in  Bern.  No.  193  —  237.  Bern 
1851.  52. 

Neue  Denkschriften  der  allgem.  Schweizerischen  Gesellschaft  f.  d.  gesammt. 

Naturwissenschaften.  Bd.  XII.  Zürich  1832. 
Verhandlungen  d.  Schweizerischen  naturforsch.  Gesellschaft.  36.  Versamml. 

Glarus  1831. 
Verhandelingen  der  eerste  Klasse  van  het  Kon.  Nederlandsche  Institut  van 

Wetenschappen.  3  Reeks,  Deel  V.  Amsterdam  1852. 

Jaarboek  van  het  Nederlandsch  Institut  van  Wetensch.  voor  1851.   Am- 

slerd.  1832. 
Tijdschrift  voor  de  wiss-en  naturkundige  Wetenschappen  uitgeg.  door  de 

1  Kl.  van  het  Kon.  Nederlandsche  Instit.  van  Wetensch.    Deel  V, 

Aflev.  1   —  3.  Amsterdam  1831. 


VI       

Nedeilandsch  Lancet.  Tijdschr.  voor  de  geneeskundige  Wetensch.  uilgeg. 
door  T.  C.  Donders.  Ser.  II.  Jaarg.  1  — 6.  Ser.  III,  Jaarg.  II, 
No.  -)  —  12.  Jaarg.  III,  No.  3.  Graveiihage  1843  —  52. 

M6moires  de  l'acadämie  royale  des  sciences  de  Belgique  T.  XXVI.  Biux- 
eiles  1852. 

Mömoires  couronnös  et  mömoires  des  savants  ötrangers  publi(5s  par  l'aca- 
d<5mie  royale  de  Belgique.  T.  XXIV.  Bruxelles  1852. 

Dieselben.  Collection  in  8o.  T.  V,  Part.  I.  Bruxelles  1852. 

Annuaire  de  l'acadömie  royale  des  sciences  de  Belgique.  Annöe  18.  Brux- 
elles 1833. 

Bullelins  de  l'acadömie  royale  des  sciences  de  Belgique.  T.  XVIII,  Part.  1  ; 
T.  XIX,  Part.  1.2.  Bruxelles  1831  —  33. 

Comptes  rendus  dessöances  etmemoires  delasocietö  dobiologie.  T.  III.  IV. 
Paris  1851.  32. 

Notice  of  the  meetings  of  the  members  of  the  royal  Institution  of  GreatBritain. 
Part.  1.  2.  London  1831, 

The  royal  Institution  of  GreatBritain.  18  52.  List  of  the  members.  London  1852. 

Memorie  della  reale  accademia  delle  scienze  di  Torino.  Serie  II.  Scienze 
morali,  stortche  e  filolog.  T.  I  —  XIII.  Scienze  fisiche  e  matemat. 
T.  I  —  XIII.   Torino  1  839  —  33. 

Giornale  dell  J.  R.  Istituto  Lombardo  di  scienze,  lettere  et  arti.  T.I  —  VIII. 
Nuova  Serie.  Fast.  1  —  XVIII.  Milano  1841  —  52. 

Memorias  de  la  reale  academia  de  ciencias  de  Madrid.  Ser.  III,  T.  I,  P.  2. 
Madrid,  1852. 

Resumen  de  las  actas  de  la  reale  academia  de  Madrid.  Madrid,  1850  —  51 . 

Kon.  Vetenskaps-AcademiensHandlingarfor  1830.  Afdel.1 .2.  Stockholm  1831. 

Öfversigt  af  Kon.  Velenskaps-Akademiens  Förhandlingar.  Aarg.  8.  Stock- 
holm 1852. 

Bulletin  de  la  classe  histor.  philolog.  de  l'acadömie  impär.  des  sciences  de 
St.  Petersbourg.  T.  IX.  X.  —  Bulletin  de  la  classe  phisico-mathem. 
de  l'acad.  imp.  des  sciences  de  St.  Petersbourg.  T.X.  XI.  St.  Peters- 
bourg 1832.  53. 

Bulletin  de  la  societö  lmp6r.  des  naturalistes  de  Moscou.  1848  (1  —  4), 
1849(1—4),  1850(1.2.),  1831(1.2.),  1832(1—4),  1853,1. 
Moscou  1848  —  53. 

Mömoires  de  la  sociOlö  imp.  d'archöologie  de  St.  Petersbourg,  publiös  par 
B.  de  Kühne.  Vol.  IV,  No.  3.,  Vol.  V,  No.  1.  (No.  XII.  XIII.)  St. 
Petersbourg  1850.  31. 


VII 

Oversigt  over  dct  Kon.  Danske  Videnskabernes  Selskabs  Forhandlinger.  1 852. 
Smithsonian  confributions  to  kiiowledge.  T.  v.  Washington  1853. 
Sixth  annual  report  of  the  board  of  regents  of  Ihe  Smithsonian  institution 
for  the  year  1851.  Washington  1851. 


Schriften  für  das  magnetische  Ohservatorium  der  Konigl.  Sachs. 
Gesellschaft  der  Wissenschaften  in  Leipzig. 

Annales  de  l'observatoire  physique  centrale  de  Russie,  publiös  par  Kupfer. 

Annöe 1847.  1848.  1849.  1850. 
Rösumös des observations meteoroliques  etc.  p.  Kupfer.  St.  Petersbourg  1851. 
Observations   made  at  the  magnetical  and  meteorological  observatory  at 

Torretoin  Canada  on  under  the  superintendence  of  colonel  E.Sabine. 

Vol.  II.  1843.  1844.  1845.   (Geschenk  des  Prof.  W.  Weber.) 
Observations  made  at  the  magnetical  and  meteorological  observatory  at 

Hobarttown  ,  in  van  Diemen  Island  under  the  superintendence  of 

colonel  E.  Sabine.  Vol.  II.  III.   (Geschenk  des  Prof.  W.  Weber.) 
Acadömie  royale  de  Belgique ;  Instructions  pour  l'observation  des  ph6no- 

menes  p6riodiques. 
Quetelet ,  Rapport  sur  l'ötat  et  les  travaux  de  robservatoire  i'oyal  pendant 

l'annöe  1852. 
Quetelet,  mömoire  sur  les  variations  pöriodiques  et  non  pöriodiques  de  la 

temperature  etc.,  (pr6sent6  4.  Juin  1853). 
Quetelet,  observations  sur  le  phönomenes  pöriodiques.  1850.  1851. 
Annalen  der  königl.  Sternwarte  in  München,  herausgeg.  von  Lamont.  V.  Bd. 
Liagre,  note  sur  l'erreur  probable  d'un  passage  observö  h  la  lunette  möri- 

dienne  de  robservatoire  royal  de  Bruxelles. 

Einzelne  Werke. 

Das  Verbrüderungsbuch  des  Stiftes  S.  Peter  zu  Salzburg.  Mit  Erläuterungen 
von  Th.  G.  V.  Karajan.  Wien  1852. 

H.  Thöl,  Entwurf  einer  Wechselordnung  für  Mecklenburg.  Rostock  1847. 
Zusammenstellung  des  Entwurfs  einer  Wechselordnung  f.  Mecklen- 
burg u.  d.  Entwurfs  einer  Wechselordnung  f.  d.  preussischen  Staaten. 
Rostock  1847. 

Scriptores  rerum  Lusaticarum.  Neue  Folge.  Bd.  I  —  III.  Görlitz  1839. 1850. 
Fr.  Kunstmann,  Africa  vor  den  Entdeckungen  der  Portugiesen.  Festrede. 
München  1853. 


VIII       

G.  Karsten,  Die  Fortschritte  der  Physik  im  J.  1848.  IV.  Jahrg.  Berlin  1852. 

E.Edlu  nd,  BerältelseomframsteegeniFysikunderärlSSO.  Stockholm  1832. 

S.  Loven,  Berättelse  om  framsteegen  ;  Molluskernes ,  Crustaceernas  ... 
natur-historia  for  1843  —  49.  Stockholm  1832. 

J.  E.  Wikstrdm,  Ars-Berältelse  om  botaniska  Arbeten  for  är  1849. 
Stockholm  1832. 

C.  H.  Boheman,  Ars-Berättelse  om  framsteegen;  Insekternas  ..  natur- 
historia  for  1849  och  1830.  Stockholm  1852. 

L.  F.  S  vanberg,  Ars-Berättelse  on  Technologiens  framsteeg,  afgiven  d. 
31 .  Mars  1 847.  Stockholm  1 851 .  For ären  1848  och  49.  Stockholm  1 832. 

J.  R.  Roth,  Schilderung  der  Naturverhältnisse  von  Süd-Abyssinien.  Mün- 
chen 1851. 

L.  Seezen  u.  N.  Nees,  Chemische  Analyse  des  Wassers  aus  der  Düna. 
Riga  1852. 

Arn.  Guyot,  A  coUeclion  of  meteorological  tables.  Washington  1852. 

Catalogue  of  North  Americain  reptiles  in  the  museum  of  the  Smithsonian 
institutiou.  P.  I.  Serpents  byS.  F.Bai  rd  and  C.  Girard.  Wash- 
ington 1833. 

J.  W.  Fos  t  er  and  J.  D.  Whi  tney ,  Report  on  the  geology  of  lake  superior 
land  district.  Part.  II.  (Mit  1  Karte.)  Washington  1851. 

Norton's  literary  register  and  book  buyers  almanac  for  1833.  New 
York  1833. 

Calwal.  Ringgold,  A  series  of  Charts  with  sailing  directions  embracing 
surveys  of  the  Farallones  etc.  4  edit.  Washington  1852. 

M.  F.  Mau  ry,  Explanations  and  sailing  directions.  4  edit.  Washington,  1852. 

Carl.  Demaria,  Elogio  storico  di  L.  Rolando.  Torino  1846. 

A.  Mayer,  Die  Osteotomie.  München  1833. 

J.  W.  Schmitz,  Das  Geheimniss  der  Farben.  3.  Aufl.  Köln  1853. 


26.  FEBRUAR. 


Herr  Haupt  las  über  einige  Stellen  im  Parzival. 

Für  die  Erklärung  der  Gedichte  Wolframs  von  Eschenbach, 
die  sorgfälliger  Erläuterung  bedürftiger  und  würdiger  sind  als 
die  meisten  Dichtungen  jener  Zeit ,  ist  wenig  geschehen  und 
Lachmanns  Abhandlung  über  den  Eingang  desParzivals  hat  keine 
Nacheiferung  geweckt,  sondern  nur  einen  eiteln  Versuch  an^^er^ 
Deutung.  Das  Wichtigste  freilich,  die  volle  Erkenutniss  der  ^ci.j- 
sländigen  Kunst  mit  der  Wolfram  seinen  Parzival  gedichtet  hat, 
bleibt  uns  versagt  so  lange  Guiots  Gedicht  verloren  ist :  aber  das 
Verständniss  des  Einzelnen  lässt  sich  weit  mehr  fördern  als  man 
für  nöthig  oder  möglich  zu  halten  scheint.  Sind  doch  Erklärun- 
gen unbeachtet  geblieben  die  längst  gewonnen  waren.  So  wird 
der  katolicö  von  Rancnlat  (Parz.  563,  7)  als  unverständlich  über- 
gangen ,  obwohl  schon  Wilken  in  seiner  Geschichte  der  Kreuz- 
zUge  7,  42  den  Aufschluss  gegeben  hat :  der  Catholicus  ist  der 
Patriarch  von  Armenien ,  der  seit  1 1 50  seinen  Sitz  in  Hrhomgla 
(d.  i.  Römerburg)  oder  Kalaherrum  am  Eufrat  hatte.  Wenn  also 
Galoes  9,  3  sagt  wcerstu  von  Gylstrmn  gehorn  oder  komen  her  von 
Ranculat,  so  meint  er,  wie  auch  Lachmann  sich  angemerkt  hat, 
«wärst  du  im  fernsten  Abendlande  geboren  oder  fernher  von 
Osten  gekommen.»  Denn  so  wenig  ich  Gylstram  nachweisen  oder 
deuten  kann,  so  zweifle  ich  doch  nicht  dass  derselbe  Ort  oder 
dasselbe  Land  unter  ähnlichem  Namen  in  der  Gudrun  vorkommt, 
H 64,  3  ez  was  nu  ivorden  späte:  der  sunnen  schin  gelac  verborgen 
hindern  ivolken  ze  Gusträte  verre;  und  wiederum  diesen  Namen 
hat  schon  Jacob  Grimm  Myth.  S.  705  mit  einem  Namen  im  Morolt 
verglichen ,  wo  eine  Stadt  da  diu  sunne  ir  gesidele  hat  in  der 
1853.  \ 


Stuttgarter  Handschrift  und  in  dem  alten  Drucke  Cilest,  in  Eschen- 
burgs  Handschrift  Geilat  genannt  ist. 

Anderes  war  ohne  grosse  Mühe  auszufinden.  So  hätte  man 
es  mir  nicht  aufsparen  sollen  die  3Iarkgräfin  nachzuweisen  die 
vom  Heitstein  über  die  Mark  glänzte  (Berichte  1849  S.  186), 
oder  gar  den  Rohas  vor  dem  Trevrizent  kämpfte  (Berichte  1846 
S.  133).  Jetzt  kann  ich  in  der  Stelle  des  Parzivals  die  vom  Rohas 
redet  (498,  21  ff.)  noch  Anderes  erklären. 

üz  Zilje  ich  für  den  Rohas  reit, 

dri  mantage  ich  da  vil  gestreit. 

mich  dühte  ich  het  da  wol  gestriten : 

dar  nach  ich  schierste  kom  geriten 

in  die  witen  Gandine, 

da  nach  der  ane  dine 

Gandin  wart  genennet. 

da  wart  Ith&r  bekennet. 

diu  selbe  stat  lit  aldä 

da  diu  Greian  in  die  Trä, 

mit  golde  ein  wazzer,  rinnet. 

da  wart  Ith&r  geminnet. 

dine  basen  er  da  vant : 

diu  ivas  frouwe  iiberz  lant : 

Gandin  von  Anschouwe 

hiez  si  da  wesen  frouwe. 

si  heizet  Lammire : 

so  istz  lant  genennet  Stire. 

swer  Schildes  ambet  Heben  wil, 

der  muoz  durchstrichen  lande  vil. 
Die  Greian  ist  die  Grajena,  ein  Bach  der  nordwestlich  vonPeltau 
am  Grajenaberge  entspringt  und  dicht  bei  Pettau  in  die  Drau 
fällt.  Goldwäschen  in  der  Grajena  kann  ich  nicht  nachweisen ; 
in  der  Drau  hat  es  im  Mittelalter  welche  gegeben.  Gandine  hat 
mich  lange  geneckt,  und  der  Gedanke  an  ein  missverstandenes 
gaudine  schien  nahe  zu  liegen ,  wobei  freilich  die  Beziehung  auf 
Parzivals  Grossvater  Gandin  nur  als  ein  willkürlicher  Zusatz  des 
deutschen  Dichters  erklärlich  wäre.  Aber  die  Annahme  eines 
Missverständnisses  aufzugeben  hat  mich  neulich  ein  Fund  ge- 
lehrt der  Gandine  als  Ortsnamen  bestätigt.  Frölichs  Diplomata 
Sacra  ducatus  Styriae  2  S.  84  enthalten  eine  Urkunde  über  eine 
Schenkung  Rudolfs  von  Rase  an  das  Karthäuserkloster  Seitz  ,  — 


anno  ab  incarnatione  ehtsdem  domini  nostri  Jesu  Christi  nccii, 
indictione  v,  tertio  idiis  Aprilis.  Darin  heisst  es  idcirco  in  dei  no- 
mine ego  Rudolphus  de  Rasia,  sa7ius  mente  et  corpore,  non  per  vio- 
lentiam ,  sed  intcgra  mea  bona  voluntate ,  consentiente  uxore  mea 
Ilildruda,  pro  remissione  peccatorum  tiostrorum,  conßrmo  donatio- 
ncm  diiarum  villarum  positarum  iii  planitie  iuxta  Traain  in  con- 
finibus  civitatis  Petoviae ,  et  appellatur  tarn  una  quam  altera  Can- 
din:  fjitas  obtuUmus  deo  et  beato  loanni  de  Seilz  super  altare  in  die 
consecrationis  ecclesiae  memoratae ,  prnesenfe  domino  Gottifredo 
Aquilegensi  patriarcha  u.  s.  w.  Ein  urkundliches  Candin  in  der 
Drauebene  bei  Pettau ,  also  nahe  an  der  Grajena  ,  und  bei  Wolf- 
ram die  weile  Gandine  wo  die  Greian  in  die  Drau  fliesst,  das 
kann  kein  zufälliges  Zusaminenlreffen  sein.  Jetzt  scheint  es  in 
jener  Gegend  keinen  solchen  Ortsnamen  mehr  zu  geben ;  sonst 
würde  wohl  Muchar  in  seiner  Geschichte  der  Steiermark  5,  41 
nicht  bei  Candin  auf  Heidin  bei  Peltau  rathen,  ich  weiss  nicht 
mit  welchem  Rechte.  Vielleicht  darf  man  mit  diesen  Beziehungen 
zurSteiermark  noch  etwas  in  Verbindung  bringen.  AlsGahmuret 
auf  Ritterschaft  auszieht ,  mit  dem  Anker  den  er  sich  zum  sinn- 
bildlichen Zeichen  erwählt  hat,  wird  es  hervorgehoben  dass  dies 
nicht  seines  Vaters  Wappen  war,  14,  12  7iu  erloupt  im  daz  er 
müeze  hän  ander  icäpen  denne  im  Gandin  da  vor  gap ,  der  vater 
sin.  Nach  seines  Bruders  Galoes  Tode  nimmt  er  das  väterliche 
Wappen  an  ,  99,  13  ich  sol  mins  vater  iväpen  tragn:  sin  laut  min 
einher  hat  beslagn.  der  anker  ist  ein  recken  zil:  den  trage  und  nem 
nu  sicer  der  wil.  Endlich  101,  6  wird  dies  väterliche  Wappen 
genannt,  dez  pantel,  daz  sin  vater  truoc ,  von  zoble  üf  sinen  schilt 
man  sluoc.  Das  steierische  Wappen  aber  ist  ein  Panther  (Cäsar 
Staat- und Kirchengesch.  des  Herzoglhums  Steiermark  3,  61 — 69), 
freilich  kein  schwarzer,  sondern  ein  weisser  in  grünem  Felde. 
Das  Räthsel  weiss  ich  nicht  zu  lösen ,  wie  die  Kunde  von  jener 
Gegend  zu  dem  französischen  Dichter  gelangte  und  warum  er  die 
Steiermark  und  jene  Namen  mit  seinem  Königsgeschlechte  von 
Anjou  in  Verbindung  brachte.  Denn  ganz  unerlaubt  schiene  mir 
die  Vermutung  dass  Wolfram  dies  alles  willkürlich  eingefügt  habe. 
Dies  widerspräche  der  Treue  mit  der  er  sonst  sichtlich  dem  folgt 
was  ihm  Guiots  Gedicht  überliefert  hatte;  und  wo  er,  in  Anspie- 
lungen die  nicht  in  die  Fabel  eingreifen ,  deutscher  Gegenden 
erwähnt,  da  reicht  seine Ortskenntniss  niemals  räumlich  soweit. 
Wir  werden  also  was  von  der  Steiermark  gesagt  ist  zu  den  andern 

1* 


Räthseln  des  Parzivals  stellen  müssen,  zu  den  deutschen  Namen, 
Fridehrunt  Isenhart  Herlint  Hernant  Schiltimc  Hiutegär ,  und  zu 
dem  norwegischen  Grcenlandsfylki.  Es  ist  ein  wohlfeiler  aber 
hallloser  Einfall,  dass  von  allem  diesem  in  Guiots  Gedichte  nichts 
gestanden,  dass  Wolfram  dies  alles  hinzugelhan  habe. 

Fruchtbarer  und  anziehender  als  die  Deutung  von  Namen 
ist  die  Ergriindung  der  Gedanken  Wolframs,  die  schärferem  Ein- 
dringen sich  überall  als  inhaltsreich  und  festbestimmt  ergeben. 
Erst  neulich  hat  Homeyers  Abhandlung  über  das  Hantgemal  eine 
ganze  bisher  unverstandene  Gedankenreihe  des  Parzivals  (6,  7 
—  28)  durch  reiche  Gelehrsamkeit  und  feinen  Sinn  in  helles  und 
überraschendes  Licht  gesetzt.  Auf  solches  Verdienst  haben  die 
folgenden  Bemerkungen  über  zwei  Stellen  desselben  Gedichtes 
keinen  Anspruch:  aber  überflüssig  sind  sie  wohl  nicht;  wenig- 
stens hat  ein  sprachkundiger  und  sinniger  Uebersetzer  sich  in 
Missverständnisse  verirrt. 

Zwischen  das  zweite  und  das  dritte  Buch  des  Parzivals  hat 
Wolfram  ein  Stück  eingeschaltet  in  dem  er  sich  gegen  den  Vor- 
wurf die  Weiber  getadelt  zu  haben  verteidigt.  Diese  Stelle 
wählte  er  für  die  Einschaltung,  wie  schon  Lachmann  (S.  ix)  be- 
merkt hat,  weil  der  Anfang  des  dritten  Buches  (116,  5  ff.  22  ff.) 
den  Ansloss  gegeben  hatte.  Zugleich  aber  entschuldigt  er  dass 
er  Scheltlieder  gegen  eine  Ungetreue  gesungen  habe ;  und  am 
Ende  des  sechsten  Buches  spielt  er  nach  seiner  Weise  auf  jene 
frühere  Stelle  an,  indem  er  dem  Lobe  Belakanens  Herzeloidens 
Ginovers  Jeschutens  Cunnewarens,  mit  dem  er  wie  mit  einem 
sammelnden  Rückblicke  das  Buch  beschliesst,  diese  Worte  vor- 
angehen lässl,  337,  Iff.,  nu  weiz  ich,  stcelch  sinnec  ivip ,  ob  si 
hat  getriwen  lip,  diu  diz  mccre  geschrihen  siht,  daz  si  mir  mit 
wärheit  giht,  ich  künde  wiben  sprechen  baz  denne  als  ich  sanc  gein 
einer  maz.  Auf  diese  verlorenen  Lieder,  die  wie  es  scheint  etwas 
ungebührlich  waren.,  bezieht  sich  ohne  Zweifel  der  Schluss  des 
dritten  Liedes  (5,  31),  diu  nu  den  schuldehaften  lip  gegen  mir 
treit,  daz  läze  ich  sin:  ich  wil  nu  pflegen  der  zühte  min.  Das  Un- 
recht soll  an  der  Ungetreuen  nicht  weiter  gerächt  werden ;  er 
will  nun  anständig  singen.  Gedichtet  aber  hat  Wolfram  jenes 
eingeschobene  Stück  von  zwei  Abschnitten  zu  dreissig  Zeilen 
nachdem  er  seiner  Erzählung,  an  der  er  bekanntlich  lange  ar- 
l)eilete  und  die  er  nicht  auf  einmahl  bekannt  machte,  eine  durch 
dreissig  theilbare  Verssumme  zu   geben  beschlossen  hatte  und 


—    ö    

diese  Theilbarkeit,  die  vom  fünften  Buche  an  auch  durch  die 
einzelnen  Bücher  durchgeführt  ist,  durch  Zusätze  oder  Auslas- 
sungen wenigstens  für  die  gesammle  Verssumme  auch  der  ersten 
vier  Bücher  durchsetzte.  Gelernt  hatte  er  dieses  Theilen  der 
Verssumme  vielleicht  aus  Hartmanns  Iwein,  der  eben  im  fünften 
Buche  (253,  10)  erwähnt  wird.  Ob  der  ältere  und  schon  im 
dritten  Buche  (143,  21)  erwähnte  Erec  dieselbe  Eintheilung  in 
Abschnitte  von  dreissig  Zeilen  hatte  lässt  sich  nicht  bestimmen, 
da  dieses  Gedicht  nicht  vollständig  erhalten  ist:  im  Iwein  wie 
im  Parzival  und  Wilhelm  und  in  einigen  andern  Gedichten  ist 
diese  Zeilenzählung  durchaus  unzweifelhaft.  Sie  ist  auch  keine 
unbegreifliche  oder  nutzlose  Grille  der  Dichter,  wie  ich  ein  ander 
Mahl  zeigen  will:  jetzt  liegt  es  mir  daran  den  Schluss  jenes  ein- 
geschalteten Stückes  (H5,  29  fF.)  zu  erklären. 

disiu  äventiure 

vert  äne  der  buoche  stiure. 

6  man  si  hete  für  ein  buoch, 

ich  ivcere  ä  nacket  äne  tuoch, 

Sü  ich  in  dem  bade  sceze, 

ob  ichs  questen  niht  vergceze. 
Für  questen  hat  die  andere  Classe  der  Handschriften  das  ebenso 
gute  chosten  oder  kosten,  eine  Handschrift  der  ersten  Classe  ver- 
derbt oder  vielleicht  aus  Missverständniss  geändert  kostens.  Un- 
zweifelhaft ist  das  Missverständniss  in  Simrocks  Uebersetzung: 
«Diesen  meinen  Abenteuern  sollen  keine  Bücher  steuern.  Eh  man 
sie  hielte  für  ein  Buch  ,  lieber  war  ich  ohne  Tuch  nackt ,  wie  ich 
im  Bade  sässe,  wenn  ich  des  Salbens  nicht  vergässe.fl  Her- 
ausgeber können  bei  Stellen  die  ihnen  dunkel  sind  schweigen 
oder  ihre  Rathlosigkeit  ehrlich  bekennen:  ein  Uebersetzer  muss 
freilich  irgend  etwas  geben ;  aber  einem  Dichter  wie  Wolfram 
darf  man  nicht  inhaltslose  Gedanken  aufbürden,  und  gerade  am 
Schlüsse  eines  Stückes  in  dem  er  sich  mit  besonders  zierlicher 
Laune  bewegt.  In  Ziemanns  Wörterbuche  findet  sich  bei  queste 
die  erfundene  und  alberne  Erklärung  «Kästchen,  Kiste,  insbe- 
sondere beim  Baden  gebrauchte.»  Queste  koste  käste  ist  unser 
Quast,  ein  Büschel.  Ulrich  von  Liechtenstein  296,  6  an  ieslich  ort 
ein  caste  rieh  von  pfäyisvedern ,  der  ivas  guot,  gebunden  ivas  durch 
höhen  muot ,  452,  4  an  islich  ort  ein  koste  guot  von  pfänsvedern 
gebunden  ivas,  483,  8  islich  ort  pfänsvedern  vol  bewunden  was  in 
koste  wis,   485,  24  gebunden  was  an  islich  kil  von  pfänsvedern  ein 


6     

koste  gruz ,  Konrad  von  Wllrzburg  im  Turnier  von  Nantes  76  ein 
Stange  ufsiine  keime  stitont  rieh  {besser  rilich)  von  pfäwen  vederin. 
daz  kleinet  edel  undc  fin  sach  man  du  verre  glesten.  den  (1.  der)  Stil 
biz  an  die  questen  nach  höher  ivirde  solde  beivunden  ivas  mit  gokle. 
Suchen  wirt  setzt  in  dieser  Bedeutung  unsere  heutige  starke  Form, 
3,  351  von  phäben  vedren  einen  quast,  i  1 ,  304  dö  sich  der  cjuast 
in  riiort...  von  hanen  vedern,  16,  205  vo7i  hanevedern  einen  quast. 
Wenn  zu  dem  Verse  Aldhelms  quamvis  aurata  praecellat  fibula 
buUis  eine  Handschrift  die  Glosse  costo  giebt,  so  hätte  Graff  im 
Sprachschatze  4,  531  den  Zweifel  sparen  sollen  ob  dies  casto 
oder  Quast  sei.  Er  selbst  giebt  S.  530  (Diut.  2,  345'')  die  Glosse 
caston  zu  bullis  in  Prudentius  Psychomachie  476  (fulgentia  bidlis 
cingula)  und  eine  biblische  Glosse  castim ,  foramina  ubi  mittunt 
gemmas,  also  Kasten,  Fassungen  von  Edelsteinen.  Dagegen 
gehören  hierher  die  Glossen  (Sprachsch.  4,  680)  perizomata, 
questa  Diut.  2,  168  und  perizoma,  lumbare^  questa  aus  Hein- 
richs Summarium.  Ebenso  hat  Wackernagels  Vocabularius 
optimus  XXV,  33  perizoma,  kost,  und  Frisch  2,  77^  aus  Alten- 
staigs  Vocaljularium  perizoma  dicitur  omne  qiiod  circumcingit, 
p}(dendorum  velamen,  quest  oder  kost.  Nur  genügt  dies  noch 
nicht  zur  Erklärung  der  wolframischen  Stelle.  Denn  das 
tuoch  kann  hier  nicht  wohl  etwas  anderes  sein  als  ein  perizoma, 
und  der  queste  wird  davon  unterschieden.  Dazu  kommt  eine 
Stelle  im  Wilhelm  436,  8,  wo  queste  so  gebraucht  wird  dass  an 
ein  verhüllendes  Tuch  nicht  gedacht  werden  kann ,  cd  gewäpent 
hin  zem  bade  inan  manegen  fiirslen  kären  sach ,  des  hant  questen 
nie  gebrach,  wo  wiederum  einige  Handschriften  chosten  oder 
kosten  geben.  Das  Verständniss  ergiebt  sich  sobald  man  bemerkt 
dass  jene  Glossen  zur  Genesis  3,  7  gehören,  cumque  cognovissent 
se  esse  nudos,  consuerunt  folia  ficus  et  fecerunt  sibi  perizomata. 
Von  dieser  Stelle  führt  Frisch  eine  Uebersetzung  vom  Jahre  1520 
an,  se  bunden  vygenbleder  und  makeden  qveste,  Oberlin  aus  Kö- 
nigshofens  Chronik  S.  5  dö  viel  Adam  und  Evä  in  grözen  schrecken 
und  sluogent  ir  hende  vür  ir  schäme  und  mahlenl  questen  üz  holz 
und  labe,  dö  mit  siu  ir  schäme  möhtent  baz  gedecken,  und  S.  50 
von  den  Leuten  die  Saturnus  in  Italien  fand  ir  cleider  ivörent  üz 
loßbe  oder  grase  gemäht  also  questen  oder  mutzen  (Matten) ,  Suchen- 
wirt 39,  14  von  Adam  und  Eva  zw6n  questen  deckten  in  ir  schäm. 
Die  Beispiele  lassen  sich  mehren ;  es  ist  aber  schon  deutlich  genug 
dass  der  Verwendung  von  queste  für  perizoma  die  ursprüngliche 


Bedeutung  eines  Büschels  zum  Grunde  Jiegt.  Noch  jetzt  heisst 
nach  Schmeller  2,  340  in  der  Oberpfalz  der  Wipfel  eines  Baumes 
der  kosten ,  wie  anderwärts  dafür  der  ivadel  oder  wedel  gesagt 
wird  (Schmeller  4,  22).  Büschel  von  Reis  und  Laub  brauchte 
man  aber,  wie  noch  heute,  im  Schwitzbade,  sich  damit  zu  rpies- 
ten,  d.  h.  zu  streichen  und  zu  peitschen.  Sastrow  erzählt  1 ,  76  f. 
dass  er  einmahl  als  Knabe  am  Strande  gebadet  habe.  Am  andern 
Morgen  tritt  sein  Vater  mit  der  Ruthe  vor  ihn :  er  fragte  was  ich 
gethan  helfe.  Ich  lobte  an,  wolle  mein  lebtage  im  strande  niht  mehr 
baden.  (Ja  junkeri)  sagte  er  (wan  er  mich  irsete  und  Junker  hiesse 
wusle  ich  wol  das  die  Sachen  zivuschen  ime  und  mir  übel  gewant 
weren),  ahabt  ir  gebadet,  so  muss  ich  qwesten:y>  ergrief  indeme  die 
rille,  wurf  mir  die  kleider  über  den  kopff  imd  lonte  nach  vordinste. 
Wie  anderwärts  rtberin,  so  ist  quostenpinderin  anzügliche  Benen- 
nung einer  Bademagd  bei  der  Hätzlerin  S.lxvii.  Diesen  Laubbü- 
schel beim  Baden  nannte  man  auch  mit  jenem  dem  Worte  queste 
gleichbedeutigen  Ausdrucke  wadel.  Seifried  Helbiing3, 1 5  fT.  36  ff. 
als  ich zuo  dem  badehüse  kam,  derknehtvonmirnam daz gewant  und 
leit  ez  hin.  ze  diensle  het  er  guoten  sin.  er  sprach  <.mu  her  an  allen 
tadel  einen  frischen  niuwen  wadel,  hinden  wol  gebunden  In  (.(den  hän 
ich  schiere  fanden^  sprach  der  wirt  und  gap  uns  vier,  dar  üz 
näm  die  besten  wier.  —  dö  sprach  min  kneht  gewcere  ((mich  juckent 
arme  unde  bein.  nu  dar  zwei  scheffel  an  die  stein,  da  wir  nach 
ersiüitzen!  machtvinster  da  ivir  sitzen,  daz  wir  die  wedel  swingen.y> 
Und  wie,  weil  man  sich  mit  ihm  auch  die  Scham  deckte,  der 
queste  auch  in  die  Bedeutung  perizoma  übertrat,  ebenso  der  i^ade/. 
Eine  Tegernseer  Glosse ,  ohne  Zweifel  zur  Genesis ,  bei  Graff 
1,  622,  lautet  ivadol,  perizomata;  Schmeller  4,  21  giebt  aus 
einem  Vocabulare  von  i443  padwadel,  perizoma;  Oberlin  S.  1920 
aus  einer  Uebersetzung  der  Bibel  und  machten  in  wadel  von  veigen 
paum.  Derselbe  Oberlin  führt  S.  1254  aus  Keisersbergs  Narren- 
schiff  Bl.  39  an  du  thust  wie  ein  quest,  im  bad  deckest  dudein 
schäm  der  lasier  mit  den  predicanten.  Jenes  perizoma,  kost  in 
"Wackernagels  Vocabularius  beschliesst  eine  Reihe  von  Aus- 
drücken die  sich  auf  das  Bad  beziehen:  unmittelbar  vorher  geht 
ihm  strigilis ,  badlachen  ald  kost.  Darin  ist  Verwirrung:  doch 
könnte  allenfalls  kost  zu  strigilis  gehören,  weil  der  queste  ähnliche 
Dienste  leistete.  Ich  brauche  den  Stoff  nicht  noch  mehr  anzu- 
häufen,  aus  dem  sich  das  Verständniss  der  wolframischen  Stel- 
len ergiebt.  Im  Wilhelm  wird  die  Flucht  der  Sarazenen  geschil- 


8 

dert.  Ein  Theil  flieht  gegen  das  Gebirge  und  wird  dort  erschla- 
gen; Andere  eilen  an  das  Gestade  des  Meeres.  Von  diesen  sagt 
Wolfram  in  seiner  humoristischen  Weise  «nicht  nackt,  wie  sonst 
üblich  ist,  sondern  in  voller  Waffenriistung  wandte  sich  mancher 
Fürst  hin  zum  Bade ,  ohne  irgend  einen  Laubbüschel  abzubre- 
chen ,  die  man  doch  beim  Baden  braucht.»  Im  Parzival ,  wo  er 
zwischen  Ernst  und  Scherz  sich  für  sein  Werk  den  Namen  eines 
Buches  verbittet,  sagt  er  nicht  minder  launig  awenn  man  meine 
Erzählung  für  ein  Buch  hielte  und  danach  Ansprüche  an  sie 
stellte,  so  müste  ich  mich  schämen:  lieber  wäre  ich  nackt  ohne 
Tuch ,  wenn  ich  im  Bade  sässe ;  nur  müsste  ich  des  qiiesten,  des 
Laubbüschels,  freilich  nicht  vergessen  haben,  um  mich  doch 
einigermassen  bedecken  zu  können.» 

Die  Erklärung  dieser  Stelle  war  leicht  und  Alles  lag  dazu  in 
bequemer  Bereitschaft;  die  Stelle  des  Parzivals  zu  der  ich  jetzt 
übergehe  ist  mir  erst  allmählich  klar  geworden.  Im  zw'eilen 
Buche  82,  13  ff.  endigt  die  Nacht  das  Turnier  vor  Kanvoleis. 

da  was  gewwmen  und  verlorn : 

genuoge  heten  schaden  erkorn, 

die  andern  pris  und  6re. 

nu  ist  zit  daz  man  si  köre 

von  ein  ander,  niemen  hie  gesiht : 

sine  wert  der  phander  liehtes  niht: 

wer  solt  ouch  vinsterlingen  spiln  ? 

es  mac  die  müeden  doch  heviln. 
Die  Uebersetzung  begnügt  sich  mit  einem  Nothbehelfe  und  leiht 
dem  Dichter  Gedanken  die  zu  seinen  Worten  nicht  stimmen: 
«Nun  ist  Zeit  dass  man  sie  kehre  von  einander:  niemand  sieht; 
Licht  braucht  es ,  wenn  man  Pfänder  zieht.  Wer  spielte  gerne 
Blindekuh?  Den  Müden  fallen  die  Augen  zu.» 

Zu  vergleichen  ist  zunächst  eine  Kampfschilderung  in  Hart- 
manns Erec  854  ff. 

üf  sprang  er  und  begunde  da 

den  schilt  ze  rücke  wenden 

und  gap  ze  beiden  henden 

daz  swert  mit  grimmen  muote 

und  vaht  sam  er  wuote. 

er  machet  in  des  Schildes  bar 

und  hiiin  im  von  der  hant  gar : 

des  im  vil  lützel  der  vertruoc 


9      

der  slac  engegen  slage  sliioc. 

Sit  daz  er  im  entlieh  sin  guot, 

daz  galt  er  als  jener  tuot 

der  da  mire  entnemen  wil. 

si  böde  sputen  ein  spil 

daz  lihte  den  man  beroubet, 

der  fünfzehti  iif  daz  houbet. 

ouch  ivurdens  etestvenne  gegebeti 

beidiu  da  für  und  ouch  da  eneben. 

mit  grimme  si  verbunden. 

einer  ellenlanger  wunden 

möhter  vil  tool  sin  bekamen 

der  daz  phantreht  solle  hän  genomen. 

da  wart  vil  manec  gebot  geleit 

und  dem  ein  widergelt  geseit. 

ir  ietwederre  ivolt  ez  läzeii, 

wan  dem  wäre  verwäzen 

beidiu  sin  6re  und  ouch  daz  leben. 

dar  nach  so  ivart  daz  spil  gegeben 

mit  manegem  fiurtnen  slage 

von  fruo  unz  hin  nach  mittem  tage, 

daz  in  der  geböte  zeran 

so  sSre  daz  die  zwäne  man 

muoden  begunden. 
Die  Vergleichung  des  Kampfes  und  des  Spieles  ist  sehr  gebräuch- 
lich und  findet  sich  in  mannigfachen  Wendungen,  bei  dem  Dichter 
des  Eraclius  aber  4791  ff.  in  einer  Weise  die  es  wahrscheinlich 
macht  dass  er  den  Erec  vor  Augen  halte :  ir  spil  stuont  zallen 
gelten,  dö  wart  vergezzen  selten  widergebot  und  daz  an  daz.  ir 
Würfel  lüären  niht  ze  laz:  ungevelschet  warn  si  snel  genuoc.  iet- 
iveder  dem  andern  niht  vertruoc.  Den  Zweikampf  und  Leihen  und 
Bezahlen  von  Geld  hat  Ilartmann  auch  im  Iwein  in  langausge- 
sponnener  Vergleichung  zusammengestellt:  wenn  es  dort  heisst 
721 9  ff.  die  Schilde  wurden  dar  gegebn  ze  nötp fände  vür  daz  leben : 
die  hiuwens  dräte  von  der  haut,  done  heten  si  dehein  ander  pfant 
niuivan  daz  isen  also  bar :  daz  verpfanten  si  dar.  ouch  enwart  der 
lip  des  niht  erlän  ern  müese  da  ze  pfände  stän :  den  verzitisten  si 
sä,  so  ist  die  Bedeutung  des  Pfandes  und  Verpfändens  klar  und 
durch  die  gesammte  Vergleichung  bedingt  und  Benecke  hat  Parz. 
537,  17  ff.  passend  verglichen  ,  die  Schilde  wären  unvermiten:  die 


10     — 

icurdcn  also  hin  gesniten  ,  ir  bleip  in  liitzel  vor  der  hant:  wan  der 
schilt  ist  immer  strites  pfant:  aber  das  phantrehl  im  Erec,  wo 
nicht  von  Leihen  und  Bezahlen  oder  Pfandsetzen  bei  einem  Geld- 
geschäfte, sondern  von  einem  Spiele  die  Rede  ist,  hätte  er  nicht 
vcruloichen  sollen.  Ebenso  wenig  gehört  hierher  das  Pfandrecht 
im  Herzog  Ernst  1583  ff.  swen  man  begreif,  der  muoste  ein  pfant 
den  vrechen  läzen  säzehant,  die  hende  oder  die  füeze:  daz  sint 
der  Beier  griieze.  swä  sie  an  die  vinde  quämen ,  die  daz  pfantrehl 
da  7iämen,  der  tvas  äne  mäze  vil:  ir  was  oiich  vil  üf  tödes  zil. 
ich  woll  da  niht  gepfendet  sin :  sie  suln  ir  pfantreht  haben  in  und 
geben  daz  swem  sie  wellen.  Hier  ist  Pfändung,  wie  dessen  der 
auf  fremdem  Grunde  als  Schadenstifter  ergriffen  wird,  gemeint, 
und  davon  ist  im  Erec  nicht  die  Rede,  sondern,  wie  im  Parzival, 
vom  Spiele. 

Näher  bringt  uns  dem  Verständnisse  eine  Stelle  im  Jünglinge 
Konrads  von  Ilaslau  368  ff.  (Zeitschr.  f.  d.  Alt.  8,  561), 

ein  itslich  rehter  spilccre 

hat  vier  hande  guotswendcere, 

der  würfet  liht  und  der  da  zeit 

und  der  ze  dem  pfände  ist  erivelt; 

der  vierd  von  tische  und  in  daz  lieht 

(deist  der  wirt) ;  und  ob  man  trinket  nieht 

den  win ,  er  st  boes  oder  guot, 

da  von  so  wirt  er  ungemuot. 

waz  krefte  hat  dö  sin  gewin ? 

die  viere  ziehnt  wol  einen  hin. 
Hiermit  stimmt  Berthold  in  einer  ungedruckten  Predigt  Bl. 
SS**  der  Heidelberger  Handschrift  24  ,  ir  taberner  ,  ir  nemet  ouch 
den  nutz  der  Sünden,  ob  ir  selber  niemer  getopelt  odergespilt,  so 
nemet  ir  von  den  würfeln  und  von  dem  liehte ,  voti  dem  brete  ,  von 
dem  pfantreht,  von  dem  zuosehenne.  swelher  lei  nutz  ir  von  dem 
spil  nement ,  s6  sint  ir  in  der  fremeden  sünde  eine. 

Dazu  kommen  Stellen    der  Wiener  Stadtrechte  vom  Jahre 
1435  bei  Rauch  Rer.  Austr,  Script.  3,  162  — 165. 

Von  spilen  im  leilhaus. 
Spilt  ain  man  in  einem  leithaus  oder  wettet  umb  ain  guet  bey  einem 
rennen  oder  wie  es  sich  fuegt  von  spil  oder  von  wetten,  das  hat  kain 
krafft,  es  sey  dann  dacz  ainem  pfanntn  (\.  pfantner) ,  so  hat  es 
idtererst  chraß't.  er  mues  auch  iveivarn  der  da  gewunnen  hat  vor 
recht ,  ob  im  der  pfanntn(er)  laugent ,  das  er  des  guets  recht  und 


]  ]    — 

redlich  pfanntner  sey  ivardn  und  im  auch  geben  sol.  ivenn  er  das 
bewärt  als  er  zu  recht  sol  mit  zwain  pidermannen  und  hat  enem 
seine  pfant  recht  [\.  p fantrecht)  abgelassen  an  gult,  des  genyess. 
thuet  er  des  nicht,  so  muess  der  pfanntner  peiuärn  und  auch  wem 
heint  oder  margn  und  dem  richter  Ixxij  czu  ivandel. 

Das  ist  umb  spil  umb  wein  oder  zu  losen  in  einem  etc. 
Spill  ain  man  umb  loein  oder  zu  losen  in  einem  leithaus  hincz  ainem 
pfanntner  und  hat  dem  pfanntner  zu  leczt  nicht  zu  geivern,  so  sol 
im  der  pfanntner  alles  das  abcziehen  das  es  hat  uncz  an  das  hemde 
und  ledig  sich  da  mit;  selber,  ist  aber  das  theivr  nicht  das  er  im 
abgeczogen  hab  als  ener  verspilt  hat,  so  mues  der  pfanntner  das 
übrig  selbs  gebn,  wann  er  getar  enem  kain  laid  gethuen  der  da 
verlorn  hat.  da  von  rat  ich  das  das  nyemant  des  anndern  pfanntner 
werd,  er  wiss  auch  dann  aufwew. 

Von  spil. 
Spilt  ain  man  oder  ain  fraio  auf  ainer  strass  hincz  ainem  pfanntner 
und  fuert  fremdes  guet  und  gicht  es  sey  sein ,  der  sol  da  von  gelten 
loas  er  verspilt  hat.  und  gicht  aber  der  knecht  oder  der  fuermann 
das  guet  sey  fremder  lewt,  sagent  die  die  da  mit  varen  das  das 
(S.  163)  guet  ir  nicht  ensey ,  so  sol  der  pfanntner  der  hincz  dein 
man  gespilt  hat  und  der  iviert  m  des  haus  es  geschechen  ist  den 
erber7i  lewtn  ain  botn  schickn  auf  die  sy  gelechen  (\.  gejehen)  habent, 
der  das  guet  sey,  und  sol  man  deti  knecht  oder  den  fuerman  welher 
dann  verspilt  hat  und  das  guet  die  weil  behalten  uncz  das  der  pot 
wider  chUm  der  da  gesant  ist  oder  sunst  geivisse  warczaichen.  cho- 
ment  die  nicht  wider  inner  vierczehen  tagen ,  auch  die  pider  erber 
leivt  auf  die  sy  gejechen  habent^  ob  sy  inner  lands  gesessen  sein,  und 
behabent  ir  guet  nit  in  der  selben  czeit  als  sy  zu  recht  sullen ,  noch 
das  sy  nyemant  eehafft  not  berede ,  so  sullen  sy  baide  gewert  wer- 
den,  der  pfanntner  und  auch  der  wiert,  von  dem  guet  und  der 
knecht  und  der  fuerman  fuert,  und  sullen  sy  das  übrig  lassen  faren 
wo  sy  hin  wellenn.  chument  dy  pider  erber  lewt  darnach  fdasj  der 
das  guet  geivesen  ist  und  sprechen  sy  dar  umb  an ,  so  antwurten 
und  bringn  das  das  sy  in  es  empoten  habent  zu  rechter  czeit  und 
das  sy  dasselb  guet  dar  nach  und  es  in  empotn  sey  zu  rechten  legen 
nit  verantwurt  habn  und  sind  da  mit  ledig. 

S.  1 64.  Das  ist  von  glid  verspilen  das  got  an  in  beschaffn. 
Chain  man  mag  das  verspilen  mit  recht  das  got  an  im  beschaffen 
hat ,  es  sey  äugen  näs  oder  orn ,  hennd  oder  fuess ,  und  es  sey  auch 
hincz  ainem  pfanntner  oder  nicht,  loenn  es  umb  den  leib  nit  also 


12 


stet  als  umb  das  guet.  das  guet  gewingt  man  alle  tag ,  so  chumbt 

der  leib  nymermer  her  wider ,  als  man  den  verlewset Wer 

ain  man  aufweckhet  in  ainem  lailhaiis  und  gicht  er  hab  solch  guet 
verspilt  hincz  ainem  pfanntner  und  benennt  auch  dasselb,  es  seij  vil 
oder  ivenig,  und  das  der  arm  man  nicht  emvais  und  gicht  auch  des 
guetes  nicht  und  choment  also  für  gericht  und  wellen  dem  armen 
mann  das  guet  abczeugen  ^  so  sol  nyemant  dar  umb  sagen  dann 
z-wen  pider  erber  mannen  die  die  weil  in  dem  leithaus  sein  gewesen 
und  auch  an  ainer  andern  zech  gewesen  seind  dann  an  der  da  das 
spil  geschechen  ist;  was  die  sagen  bey  im  trewen ,  da  sol  der  lich- 
ter nach  richten  als  ein  recht  ist.  ist  aber  des  guets  mer  wann  drey 
pfundt  das  da  verspilt  ist  und  geschechen  bey  Hechten  tag  in  dem 
purglxfrid^  so  sullen  die  genantn  dar  umb  sagn. 

Mer  von  spilen  zu  ainem  pfanntner. 
Spilt  ain  man  zu  ainem  pfanntner  und  ain  krieg  dar  aus  wird  so 
das  der  czeler  mer  zelen  wil  dann  die  (S.  165)  gerechtigkait,  so  sol 
der  pfanntner  tiicht  enwern  den  des  sy  bedichent  zu  gwin  und  zu 
Verlust,  wil  aber  der  verlieser  lauge?i  das  er  verloren  hat,  das  mues 
man  gegen  im  bringen  mit  czivain  pider  erbern  lewtn  recht  als  vor 
geschriben  ist. 

Ich  bin  nicht  sicher  wer  in  dieser  letzten  Bestimmung  mit 
dem  zeler  gemeint  ist,  ob  der  da  zeit,  wie  es  bei  Konrad  von 
Haslau  heisst ,  d.  i.  der  die  Würfe  zusammenzählt  und  Gewinn 
und  Verlust  berechnet,  oder  etwa  der  Gewinner,  der  zusam- 
menrechnet was  er  zu  erhalten  hat.  Ohne  Zweifel  eins  mit  dem 
der  da  zeit  ist  der  rechener  in  den  Zusätzen  zu  den  Erfurter  Sta- 
tuten beiWalch  in  den  Beiträgen  zu  dem  deutschen  Recht  2,  37  f. 
De  ludo.  Unse  herren  die  vorbiten  allerleige  spei  daz  an  ledigunge 
get  oder  aii  ledige  Pfenninge  mag  getrete,  iz  ensal  ouch  nimant 
Pfenninge  noch  scher f  zu  samme  tribe.  wer  daz  brickit  der  sal  ei?ie 
marg  gebe,  geivinne  abir  der  speler  icht,  alse  vele  sal  he  der  s tat 
gebe,  vorlusit  abir  he,  so  sal  he  der  stat  abir  alse  vele  gebe  unde 
sal  dannoch  die  marc  zu  vore  gebe,  iz  ensal  ouch  nymant  den  an- 
dern vorpflegen,  wer  uf  odir  abe  rechint,  alse  vele  alse  yenre  ge- 
ivinnet  odir  vorlast ,  also  vele  sol  der  pfleger  odir  rechener  der  stat 
gebe ,  unde  sal  dannoch  die  marc  zu  vore  gebe.  Zugleich  ist  hier 
der  pfleger  wohl  derselbe  der  in  dem  Wiener  Stadtrechte  pfantner 
heisst. 

Die  Ergebnisse  der  gesammelten  Stellen  lassen  sich  leicht 
überblicken.     Es    war   eine    umständliche,    nach    den  Wiener 


13     

Satzungen  allein  rechtliche  Ansprüche  begründende  Art  des 
Spielens,  bei  der  sich  die  Spielenden  nicht  einfach  einer  auf  das 
Wort  des  andern  verliessen,  sondern  ein  driller,  ein  pfander 
(bei  Wolfram) ,  pfantner  (in  dem  Wiener  Sladtrechte) ,  der  ze 
dem  pfände  ist  ertvelt  (bei  Konrad  von  Haslau)  die  Summen  die 
jeder  der  Spielenden  setzte  als  Pfand  in  Empfang  nahm  oder 
überhaupt  das  Spiel  verbürgte,  den  Gewinner,  der  sich  an  ihn 
hielt,  bezahlte,  und  dafür  von  dem  Gewinne  einen  Theil  für 
sich  erhob ,  das  pfantreht.  Von  diesem  der  zc  dem  pfände  ist 
erwelt  unterscheidet  Konrad  von  Ilaslau,  dem  es  daran  liegt- 
recht  viele  die  an  dem  Spieler  zehren  aufzuführen,  den  der  die 
Würfel  leiht,  den  der  die  Würfe  zählt  und  den  Wirt.  Natürlich 
konnten  sie  auch  in  einer  Person  vereinigt  sein ,  und  so  lässt 
Berlhold  den  Schenkwirt  Gewinn  ziehen  von  den  Würfeln  und 
dem  Breie ,  vom  Lichte ,  vom  Pfandrechte ,  vom  Zusehen ,  für 
das  also  etwas  entrichtet  ward;  und  bei  Wolfram  ist  es  Sache 
des  pfanders  die  Spieler  mit  Licht  zu  versehen  Der  scherzhafte 
Ausdruck  Wolframs  hat  also  diesen  Sinn  ,  «Es  ist  nun  Zeil  dass 
man  die  Spieler  (die  lurnierenden  Ritter)  von  einander  bringe. 
Es  wird  dunkel  und  niemand  kann  mehr  sehen :  der  Pfander 
giebl  ihnen  kein  Licht,  wie  sonst  Abends  beim  Spiele  geschieht : 
wer  möchte  aber  im  Finstern  spielen?  Den  Müden  wird  es  ohne- 
dies zu  viel  so  lange  zu  würfeln.»  Nicht  minder  scherzhaft  ist 
die  Stelle  im  Erec:  «Sie  beide  spielten  ein  Spiel  das  leicht  gros- 
sen Verlust  bringt,  das  Spiel  Fünfzehn  auf  das  Haupt.  Manch- 
mal fielen  auch  die  Würfe  vor  und  neben  das  Haupt.  Sie  waren 
gegen  einander  voll  grimmiges  Hasses.  Wer  da  das  Pfandrecht, 
seine  Procente  vom  Spielgew  inn ,  hätte  erheben  sollen ,  der 
hätte  schon  etwas  ganz  Ansehnliches  erhalten ,  eine  ellenlange 
Wunde.» 


i4 

Herr  Jahn  las  über  ein  griechisches  Terrucottagefäss  des  ar- 
chaeologischen  Museums  in  Jena. 

Das  zierliche  Gefass  aus  gebrannter  Erde,  von  welchem  ich 
eine  Abbildung  in  der  Grösse  des  Originals  vorlege  (Taf.  I.  II) 
ist  von  einer  Bäuerin  in  Megara  gefunden  worden;  Göttling,  wel- 
cher dasselbe  im  vorigen  Jahr  an  Ort  und  Stelle  für  das  archäo- 
logische Museum  in  Jena  erworben  hat,  wünschte,  dass  ich  der 
Gesellschaft  darüberMittheilung  machen  möchte,  welchemAVunsch 
ich  mit  Vergnügen  entspreche.  Das  Gefäss  war  mit  einer  star- 
ken, lief  eingefressenen  Kalkkruste  zum  grossen  Theil  überzo- 
gen, welche  erst  durch  chemische  Mittel  weggenommen  werden 
musste.  Leider  ist  dadurch  auch  das  Gold  und  die  Farbe,  mit 
welchen  das  Gefäss  geschmückt  war,  zum  Theil  fortgenommen, 
weil  die  Kalkkruste  sich  unter  das  Gold  und  die  Farbe  gezogen 
hatte;  die  Angaben,  welche  ich  über  diesen  ehemaligen  Schmuck 
machen  werde,  beruhen  auf  eigener  Beobachtung  und  nament- 
lich auf  Göttlings  genauen  Notizen. 

Der  eigentliche  Körper  des  Gefässes,  das  Hals  und  Mündung 
eines  Lekythos  zeigt,  wird  durch  eine  jugendliche  Frauenfigur 
gebildet,  welche  sich  auf  das  rechte  Knie  niedergelassen  hat,  und 
ein  weites  Gewand,  das  sie  schleierartig  umwallt,  mit  der  erho- 
benen Rechten  wie  zum  Schirm  ausbreitet,  während  sie  es  mit 
der  Linken  im  Schooss  zusammennimmt.  So  ist  fast  der  ganze 
Körper  entblösst,  der  keine  andere  Farbe  als  die  schöne  gelbliche 
des  feinen  Thons  gehabt  zu  haben  scheint,  nur  die  Augen  waren 
dunkel  angegeben  und  die  Locken ,  die  ungekünstelt  auf  die 
Schultern  herabfallen,  sind  vergoldet,  auch  war  vor  der  Reini- 
gung auf  dem  Scheitel  noch  ein  goldner  Schmuck  wahrnehmbar; 
der  Schleier  war  weiss  gefärbt.  Der  Grund,  auf  welchem  die 
Figur  knieet,  ist  dunkelblau  mit  Andeutungen  von  Wellen  be- 
malt, auf  demselben  tritt  eine  goldene  Blume  hervor.  Diese  blaue 
Farbe  erstreckt  sich  noch  jetzt  bis  zu  der  Wurzel  der  beiden  Mu- 
schelschalen, die  von  dem  Gefäss  ausgehend  die  knieende  Frau 
umschliessen,  und  in  die  innere  Höhlung  derselben  hinein,  die 
zum  grösslen  Theil  mit  einem  vortrefflichen  Roth  bemalt  sind. 
Die  eine  Muschelschale  rechts  dem  Beschauer  ist  abgebrochen 
und  in  der  Abbildung  ergänzt  worden.  Vor  der  knieenden  Frau 
schmiegt  sich  ein,  wie  es  scheint,  weisslich  gemalter  Schwan  in 
ihren  Schoos;  von  seinem  Hals  sind  nur  noch  schwache  Spuren 


erhallen,  die  aber  hinreichen  seine  Bewegung  erkennen  zu  las- 
sen. Von  oben  her,  hnks  dem  Beschauer,  fliegt  ein  Vogel  zu  ihr 
herab,  dessen  Farbe  braun  ist  mit  schwarz  und  gelb  gemischten 
Flügeln;  seinem  Nahen  gilt  sowohl  die  Bewegung  ihrer  rechten 
Hand  als  die  Wendung  des  Kopfes  und  der  nach  oben  gewandte 
Blick.  Auf  der  anderen  Seite  wird  neben  ihr  ein  nackter  Knabe 
sichtbar,  von  dessen  FlUgeln  noch  Spuren  erhallen  sind,  mit 
langen  goldenen  Locken,  auf  denen  ein  ziemlich  hoher  Aufsalz, 
roth  bemalt  mit  goldenen  Buckeln  bemerkbar  wird;  auch  er 
blickt  nach  dem  heranschwebenden  Vogel  und  seine  Miene  und 
Haltung  drücken  eine  lebhafte  Spannung  aus. 

Die  Rückseite  des  Gefässes  zeigt  Palmetten  und  einige  an- 
dere Verzierungen  in  der  Farbe  des  Thons  auf  dem  glänzenden 
schwarzen  Firniss  wie  gewöhnlich  bei  den  bemalten  griechischen 
Thongefässen, 

Einige  Gefässe ,  welche  in  ähnlicher  Weise  zierlich  ge- 
schmückt sind,  —  sämmllich  in  Griechenland  gefunden,  —  hat 
Slackelberg  abgebildet  (Gräber  der  Hellenen  Taf.  49  ff.).  Bei 
einem  derselben,  jetzt  im  Besitz  des  Grafen  Pourtales  (Anliq.  du 
cab.  Pourt.  28.  cat.  Pourt.  p.  139,  836)  wird  der  Bauch  des  Ge- 
fässes durch  eine  Weinlaube  verdeckt,  in  welcher  ein  epheu- 
bekränzter  Knabe  liegt;  an  einem  anderen  spielt  ein  sitzender 
Knabe  mit  einem  Hunde ;  auf  einem  dritten  wird  ein  geflügeller 
Jüngling  auf  einem  Delphin,  auf  einem  vierten  Europa  von  dem 
Stier  durch  dieFlulhen  getragen;  an  einem  fünften,  jetzt  in  Ber- 
lin (n.  1782),  ist  Eros  unter  Blumen  gelagert.  En  anderes  in  der 
Sammlung  des  Grafen  Pourtales  (Anliq.  du  cab.  Pourt.  28.  cat, 
Pourt.  p.  139,  837)  zeigt  einen  Knaben,  der  mit  einer  Gans  spielt. 
Alle  sind,  wie  das  in  Jena,  von  massigen  Dimensionen,  mit  ver- 
schiedenen Farben  bemalt  und  einander  durch  die  naive  Anmuth 
und  Grazie  verwandt;  das  vorliegende  ist  durch  Reichthum,  Ele- 
ganz und  Feinheit  allen  überlegen ;  .Vorzüge,  von  denen  die  Ab- 
bildung leider  nur  einen  schwachen  Begriff  giebt,  in  der  nament- 
lich das  anmuthige,  feine  Gesichtchen  der  Frau  keineswegs  ge- 
treu wiedergegeben  ist;  das  des  Eros  ist  im  Original  etwas  Ver- 
stössen, war  aber  ursprünglich  auch  gewiss  feiner. 

In  Unteritalien  gefundene  Gefässe,  bei  welchen  auf  ähnliche 
Weise  menschliche  Figuren  zum  Schmuck  verwandt  sind,  zeigen 
dagegen  eine  Hinneigung  zum  Grotesken.  So  ist  an  einem  Gefäss 
bei  Gargiulo  (racc.  H,  10)  ein  Knabe  dargestellt,  den  ein  See- 


16      

ungethUm  gepackt  hat;  an  einem  anderen  (racc.  II,  10)  wird  ein 
Mann  von  einem  grossen  Vogel ,  den  er  fortschleppt,  in  die  Scham 
gebissen;  auf  einem  von  mir  bekannt  gemachten  (arch.  Beitr. 
Taf.  2)  und  einem  ähnUchen  des  Museo  Sant  Angelo  in  Neapel 
(arch.  Anz.  1849,  p.  60)  trägt  ein  Pygmäe  mit  Mühe  einen  Kra- 
nich fort;  einGefäss  der  Berliner  Sammlung  (n.  1961)  zeigt  einen 
karrikaturmässig  dargestellten  sitzenden  Herkules  und  eines  im 
Wiener  Antikenkabinet  (Arneth  p.  16,  196)  die  übrigens  vor- 
trefflich ausgeführte  Gestalt  eines  bärtigen  Komikers  im  langen 
Gewände.  Man  sieht,  dass  hier  eine  ganz  andere  Geschmacks- 
richtung herrschte,  als.die,  aus  welcher  jene  anmuthigen  Gefässe 
hervorgegangen  sind. 

Bei  der  Frage  nach  der  Bedeutung  unserer  Gruppe  müssen 
einem  Jeden  sogleich  die  häufig  vorkommenden  Terracottafiguren 
einer  nackten  Frau  einfallen,  welche  zwischen  den  Schalen  einer 
geöffneten  Muschel  kniet,  und  gewiss  richtig  allgemein  für 
Aphrodite  erklärt  ist.    So  wie  Tibull  sie  anruft  (III,  3,  24) 

et  faveas  co?icha,  Cypria,  vecta  lua, 
zeigt  sie  sich  in  einem  bei  Gragnano  1762  gefundenen  Wand- 
gemälde (Pitt,  di  Erc.  IV,  3.  mus.  Borb.  V,  33).  Ganz  nackt, 
aber  mit  einem  Diadem  und  Arm-  und  Fussbändern  geschmückt, 
liegt  die  Göttin  bequem  hingestreckt  in  einer  Muschel,  welche  sie 
über  das  Meer  trägt ;  ihren  Schleier  lässt  sie  wie  ein  Segel  im 
Bogen  über  das  Haupt  flattern ,  in  der  Rechten  hält  sie  einen 
blattförmigen  Fächer.  Ueber  dem  Rand  der  Muschel  wird  mit 
halbem  Leibe  Eros  sichtbar,  als  helfe  er  die  Muschel  vorwärts 
treiben,  daneben  schwimmt  ein  Delphin.  Daher  lässt  Statius 
(silv.  1,  2,  117)  Venus  von  der  Violantilla  sagen 

haec  et  caerideis  mecum  comurgere  digna 
fluctibus  et  noslra  potuit  comidere  concha; 
und  das  Haar  des  Earinus,  sagt  derselbe,  wird  Venus  geleiten 
(silv.  HI,  4,  4), 

fors  et  de  puppe  timenda 
transferet  inque  sua  ducet  super  aequora  concha. 
Auch  sehen  wir  auf  Sarkophagreliefs  Aphrodite  in  einer  Muschel 
von  Seekentauren  getragen  und  dem  phantastischen  Thiasos  der 
Meergottheiten  geleitet,  entweder  ganz  nackt,  nur  mit  dem  Kestos 
umgürtet,  knieend  und  von  drei  Eroten  umgeben  (Clarac  mus. 
de  sc.  224,  384),  oder  sitzend  bis  an  die  Hüften  mit  einem  Ge- 
wand bekleidet,  neben  ihr  ein  Eros,   während  ein  anderer  mit 


17 

einer  Tänie  auf  sie  zufliegt  (Gerluird  ant.  Bildw.  100,  1).  Noch 
auf  einem  christlichen  Toiletlenkästchen  von  Silber  ist  Aphrodite 
nackt  in  der  Muschel  sitzend  mit  einem  Spiegel  in  der  Linken, 
von  zwei  Seekentauren  getragen,  dargestellt  (Visconti  int.  ad 
una  ant.  supellettile  di  argento  Taf.  3).  In  etwas  anderer  Weise 
sitzt  die  ganz  nackte  Aphrodite  die  nassen  Locken  trocknend 
nicht  in  sondern  auf  der  von  Tritonen  getragenen  Muschel  auf 
einem  Relief  (Admir.  30.  Braun  zwölf  Basr.  Vign.  2  zuTaf.  iO.Mon. 
Mallh.  III,  2,  28,  vgl.  Hirt  mytli.  Bilderh.  7,  lü)  den  Worten  Lu- 
cians  entsprechend  (dial.  mar.  15,  2)  :  xiivlAtpQodiTrjv  ovo  TqI- 
Tioreg  etpSQOv  etiI  yc6yxr]g  '/.aTay.eif.iipr]v,  nur  dass  sie  dort  die 
vom  Zeus  entführte  Europa  über  die  See  geleitet*).  Hier  haben 
wir  zunächst  an  die  so  eben  aus  dem  Meer  geborne  Aphrodite  zu 
denken,  welche  einer  bestimmten  Ueberlieferung  zufolge  in  der 
Muschel  zur  Insel  Kythere  getragen  wurde,  welche  sie  zuerst 
betrat**).  Gev^^;js  weist  auch  die  Muschel  auf  den  phönikischen 
Ursprung  der  kylhereischen  Aphrodite  hin ,  wenn  gleich  aus 
künstlerischen  Gründen  die  Purpurmuschel ,  welche  zunächst 
derselben  heilig  war,  für  die  bildliche  Darstellung  nicht  ver- 
wandt werden  konnte.  Die  bereits  erwähnten  Terracottafigu- 
ren***)  stellen  sie  nach  einem  nur  in  Nebendingen  modificierten 
Typus  ganz  nackt  vor,  auf  beiden  Knieen  zwischen  den  Schalen 
der  Muscheln,  die  nach  Art  der  Flügel  sie  umgeben^  ruhend, 


*)  Fulgent.  niyth.  II,  4:  concha  etiam  marma  pingitur  portari  (Venus). 
quod  huius  generis  animal  toto  corpore  simul  aperto  in  coitu  misceatur,  sicut 
luba  in  physiologis  {\.  physiologia)  refert.  Allerdings  hat  eineHdschr.  concham 
—  portare,  wie  der  myth.  Vat.  II  32  ;  vgl.  Aibricus  5  :  pingebatur  Venus  —  in 
manu  sua  dextra  concham  marinam  tenens  atque  gestans.  So  findet  man  sie 
auf  Münzen  der  gens  Varia,   vgl.  Liebe  Gotha  num.  p.  30. 

**)  Paul.  Diac.  p.  52  M.  :  Cytherea  Venus  ab  urbe  Cythera,  in  quam 
primum  devecta  esse  dicitur  concha,  cum  in  mari  esset  concepta.  Daher  be- 
kam eine  Gattung  von  Muscheln  den  Namen  veneriae,  Plin.  IX,  33,  52: 
navigant  ex  his  veneriae  praebentesque  [?]  concavam  sui  partem  et  aurae 
opponentes  per  summa  aequora  velißcant.  Vgl.  XXXII,  11,  53.  Seneca  (epp. 
95,  27]  erwähnt  sie  als  Leckerbissen. 

***)  a.  Panofka  Terracotten  17. 

b.  d'Agincourt  frgms.  de  sc.  13,  2. 

c.  Clarac  mus.  de  sc.  605,  1343.  Müller  Denkm.  a.  K.  II,  26,  285. 
cat.  Durand  1625.  cat.  Pourtales  798. 

d.  Panofka  Terrae.  18,  2. 

e.  Panofka  Terrae.  18,  1. 

Nicht  nachsehen  kann  ich  gegenwärtig  Dubois  voy.  en  Criraäe  IV  p.  16. 
1853.  2 


die  Hände  ausgestreckt,  entweder  ohne  fille  Attribute  (a),  oder 
in  der  einen  Ihind  eine  Schale  (6,  c,  d),  oder  auch  neben  der- 
selben noch  einen  Apfel  in  der  anderen  Hand  (e)*).  Eine  be- 
stimmte Handking  oder  Geinüthsslimmung  spricht  sich  in  diesen 
Gestalten  nicht  aus;  die  Sage  von  der  in  der  Muschel  übers  Meer 
getragenen  Aphrodite  ist  umgebildet  worden  einem  onmulhigen 
künstlerischen  Motiv  zu  Liebe,  das  auf  ein  Cullusbild  zurückzu- 
führen eine  nicht  glaubliche  Vermuthung  Panofkas  ist. 

Auch  der  Schwan,  welchen  wir  zu  den  Füssen  unserer  Figur 
sehen,   ist  als  ein  der  Aphrodite  heiliges  Thier  hinreichend  be- 


*;  Im  cat.  Durand  162  6  ist  eine  ähnliche  Terracotta  beschrieben:  Ve- 
nus ä  genoux,  sortatit  d'une  coquille  et  tenant  un  pliaUus  et  une  phiale.  Wenn 
die  Beschreibung  richtig  ist,  so  ist  hier  offenbar  eine  obscöne  Anspielung 
beabsichtigt,  wie  in  dem  an  Venus  gerichteten  Vers  des  Plautus  (rud.  704 
oder  III,  3,  46)  :  te  ex  concha  natam  esse  autumant:  cai\e  tu  haruin  conchas 
spernas,  und  wie  sie  unzweideutig  in  Gemmen  ausgedrückt  ist,  z.  B.  bei 
Tölken  (III,  3,  1  I  70):  Geflügelter  Phallus  in  eine  geöffnete  Muschel  eindringend, 
unten  ein  Stern;  oder  de  Witte  (cat.  Durand  1  730):  une  coquille  du  genre  peigne 
et  deux  phallus.  Die  Aehnlichkeit  gewisser  Muscheln  mit  der  w-eiblichen 
Scham  führte  zu  ähnlichen  Benennungen,  wie  pecten ,  /oiqü't]  [civtui  6h 
y.6y/((i  Tives  iiaiv,  wg  <ft]Giv  ^Enaifoööirog  iv  rccTg  Xf^iOiv,  schol.  Arist. 
eqq.  1 147.  vespp.  332.  Poll.  VIII,  16,  vgl.  Hesych.  yoioCvat  at  {^ttlaaauii  Uirj- 
(foi).  Apulejus  war  angeklagt  unter  verschiedenartigen  Producten  des  Mee- 
res auch  veretillam  et  virginal,  oder  wie  er  nachher  sich  ausdrückt  spuria 
et  fascina  zum  Behuf  des  Liebeszaubers  benutzt  zu  haben  (de  mag.  34.  35). 
Dass  spurium  mit  virginnl  identisch  sei,  zeigen  auch  Plutarch  (quaestt. 
Rom.  288  Fj  :  Tovg  yun  2uß(vovg  tfuai  ro  Tijg  yvvccixog  ed(Sotop  oi'ouuCfiV 
anoniov,  und  Isidor  (origg.  IX,  3,  24)  :  muUebrem  naturam  veteres  spurium 
vocabant  uno  rov  anönov.  Höchst  wahrscheinlich  sind  solche  Muscheln  ge- 
meint, die  dann  wie  alles  Obscöne  zum  Bezaubern  so  gut  wie  zum  Enlzau 
l)ern  dienten,  und  deshalb  auch  als  Amulet  getragen  wurden.  Von  den 
Troglodyten  erzählt  Strabo  (XVI  p.  775,;  :  OTi,h'^orTC(i  J'  imuilojg  ut  yv- 
vutxtg,  TTfoixiTi'Tcit  di  ToTg  jQu/ri'/.otg  y.oy/C((  uvtI  ßaaxuvion',  und  Gralius, 
wo  er  von  den  Mitteln  gegen  die  Hundswulh  spricht,  sagt  (401)  : 
collaribus  ergo 
sunt  qui  lucifugae  cristas  inducere  maelis 
iussere  aut  sacris  conserta  monilia  conchis. 
Caylus  hat  das  kleine  Erzbild  einer  Katze  abbilden  lassen  (reo.  V,  4  5), 
welcher  ein  Halsband  von  entsprechend  geformten  Muscheln  umgebunden 
ist,  an  dem  noch  ein  .\mulet  hängt.  Und  noch  heute  sollen  nach  Payne 
Knight  (worship  of  Priapus  p.  47)  Weiber  und  Pilger  in  Calabrien  diese  Mu- 
scheln tragen.  Dass  man  aber  bei  den  Muscheln  in  der  That  diese  Vorstel- 
lung hatte  geht  auch  daraus  hervor,  dass  Nachbildungen  der  weiblichen 
Scham  selbst,  diesen  sehr  ähnlich,  als  Amulet  getragen  wurden  (Gerhard 
ctr.  Spieg.  12,  2),  von  der  ^ca  gar  nicht  zu  reden. 


19     

kannt  und  als  ein  Wasserv^ogel  wird  er  gewiss  sehr  passend  mit 
derselben  verbunden,  wenn  sie  als  so  eben  dem  Schooss  des 
Meeres  entstiegen  aufgefasst  wird.  Und  so  stellt  eine  ausge- 
zeichnet schöne  Gruppe  in  Terracotla,  welche  Panofka  l)ei  Gar- 
giulo  in  Neapel  sah,  Aphrodite  in  der  Muschel  von  zwei  Schwä- 
nen gezogen  vor  (arch.  Zeitg.  V  p.  300).  Dass  damit  zugleich 
auch  auf  die  verjüngende  Kraft  der  Aphrodite  hingewiesen  wird, 
von  der  Hesiod  sagt  (theog.  1 92) 

TiQioTOv  de  KvS^t'jQoiGL  L^ad^ioiOLV 

sttXtjt^  '  Evd-ev  eneira  /rsQioQVTOv  l'/.eTO  Kvtcqov. 

E/.  d'  eßrj  aldoirj  xali]  ^sng  a(.iq)i  ds  tiouj 

noooiv  v7to  qaÖLvoloLv  atE,ezo. 
und  Lucrez  (I,  7) :  tibi  suavis  daedala  tellus 

summitÜl  ßores, 
habe  ich  hier  schon  früher  angemerkt  (Berichte  1852  S.  62). 

Den  Vogel  endlich,  welcher  von  oben  her  auf  Aphrodite  zu- 
fliegt, werden  wir  für  eine  Taube  ansehen  müssen,  und  zwar 
für  die  dunkele  w  ilde  Taube,  welche  noch  jetzt  im  Süden  häufig 
sind,  und  der  Aphrodite  ebenso  wie  die  zahmen  weissen  Tauben 
heilig  waren  (Engel  Kypros  II  p.  180  ff.).  Dabei  ist  der  Um- 
stand nicht  gleichgültig,  dass  auch  die  heiligen  Tauben  mit  der 
Göttin  von  Phönizien  gekommen  sind  und  in  den  Heiligthümern 
besondere  Pflege  genossen,  die  notorisch  von  Phönikern  gestiftet 
waren.  Vor  allem  aber  verdienen  die  am  Eryx  gefeierten  Feste 
der  "Avaydiyia  und  Karaycoyia  hier  Berücksichtigung.  Nach  der 
übereinstimmenden  Ueberiieferung  verliessen  zu  einer  bestimm- 
ten Zeit  alle  Tauben  den  Eryx,  und  man  glaubte,  dass  sie  mit 
der  Göttin  nach  Libyen  ausgezogen  seien;  nach  neun  Tagen 
kehrte  zuerst  eine  Taube  als  Vorläuferin  wieder  in  den  Tempel 
zurück,  worauf  plötzlich  die  anderen  in  Schaaren  sich  einstell- 
ten und  die  Heimkehr  der  Göttin  ankündigten*).  Fassen  wir 
alles  zusammen,  so  würden  wir  in  unserer  Terracottafigur  eine 
Aphrodite  zu  erkennen  haben,  die  von  Symbolen  umgeben  ist, 
welche  zusammenstimmend  sie  als  die  heitere  Göttin  des  im 
Frühling  sicii  erneuernden  Lebens  der  ganzen  Natur  bezeichnen. 


*)  Athen.  IX  p.  394  F.  Aeiiaii.  h.  an.  IV,  2.  var.  bist.  I,  45.  Auch  in 
Ephesos  wurden  Kujuywyia  gefeiert,  s.  Lobeck  Aglaoph.  p.  177.  Vgl.  Ebert 
Zty.iliüv  p.  36  f. 

2* 


—     20     

zu  welcher  hellenische  Auffassungsweise  die  phönikische  Goll- 
heil  umgebildet  hat. 

So  wohl  nun  auch  dieses  alles  zusammenpasst,  so  kann  ich 
mich  doch  nicht  überzeugen,  dass  das  wahre  Yerständniss  der 
Gruppe  dadurch  gegeben  sei.  Um  mit  etwas  Aeusserlichem  an- 
zufangen, so  ist  die  unverhältnissmässige  Grösse  der  Taube  sehr 
auffallend,  wobei  ich  gar  nicht  in  Anschlag  bringen  will,  dass 
nach  Aristoteles  die  wilde  Taube  kleiner  als  die  zahme  ist*). 
Allein  so  häufig  auf  Kunstwerken  die  Nebendinge  im  Yerhältniss 
zu  den  Hauptgegenständen  zu  klein  dargestellt  werden,  so  wird 
das  Gegenlheil  nicht  so  leicht  Statt  finden,  ungleich  wichtiger 
ist  aber  das  Bedenken,  welches  der  Gesammteindruck  der  Gruppe 
hervorruft.  Offenbar  spricht  sich  in  derselben  eine  lebendige 
Bewegung  aus,  welche  durch  die  blosse  Zusammenstellung  be- 
deutsamer Attribute  um  eine  Hauptfigur  noch  nicht  erklärt  wird, 
sondern  nur  durch  eine  Handlung,  welche  alles  auf  einen  Punkt 
concentriert.  Die  weibliche  Figur  knieet  nicht,  wie  die  ange- 
führten Terracotten,  in  völliger  Ruhe  da,  sondern  in  lebhafter 
Erregung  ist  sie  auf  das  rechte  Knie  gesunken,  und  während  die 
Linke  das  Gewand  im  Schooss  sammelt,  hält  die  Rechte  dasselbe 
wie  zum  Schirm  ausgebreitet;  es  ist  klar,  dass  eine  plötzliche 
Ueberraschung  diese  verschiedenen  Bew  egungen  schnell  und  un- 
willkührlich  hervorgerufen  hat.  Dass  die  Ueberraschung  von 
oben  kommt  zeigt  auch  der  etwas  rurUckgeworfene  und  nach 
oben  gerichtete  Kopf,  dessen  Gesichtszüge  den  eben  geschilder- 
ten Eindruck  noch  bestimmter  und  schärfer  machen.  Dieselbe 
Spannung  drückt  sich  auch  in  dem  Gesicht  wie  in  der  ganzen 
Haltung  des  Eros  neben  ihr  aus,  deren  Richtung  eben  dahin  geht 
wie  bei  der  weiblichen  Figur.  Es  kann  also  nur  der  von  oben 
herabschwebende  Vogel  sein,  welcher  diese  Ueberraschung  be- 
wirkt, und  wie  wäre  das  denkbar,  wenn  es  die  Taube  der  Aphro- 
dite ist,  welche  sich  bei  ihr  einfindet?  Nun  vergegenwärtige  man 
sich  dazu  den  Schwan,  der  wie  schüchtern  und  furchtsam  sich  ^ 
in  den  Schooss  der  Frau  schmiegt,  den  sie  wie  unwillkührlich 
mit  dem  Gewände  deckt,  und  erinnere  sich  an  die  Worte,  wel- 
che Euripides  seiner  Helena  in  den  Mund  legt  (-17  ff.) 


*)  Aristot.  bist.  an.  V,  13  :  Ü.cmo}V  fitv  ovv  i)  nt^.ftug,  TiO^aaaov  cT* 
ylvtrui  [xiOlov  T]  niQiareoä'  tj  ök  nü.tiiig  y.ai  fiü.av  xcd  /Aiy.()bv  xcu  i()v- 
i^{>6novv  xiu  zna/vnovv. 


21      

e'oTiv  ÖS  drj 
Xoyog  Tig,  (bs  Zevg  iiir]TSQ^  ETttax^  ig  e/urjv 
yir^dav  Y.vy.vov  f.iOQ(p(x)(.iax^  OQvid-og  Xaßwv, 
og  öoXiov  €vvrjv  i^sTTQa^   vrc^  alerov 
dicoy/iia  cpevycov,  ei  oacprjg  ovxog  Xoyog*). 
Gewiss  man  wird  finden,  dass  der  Moment,  wo  der  vom  Adler 
verfolgte  Schwan  im  Schooss  der  heim  Baden  überraschten  Leda 
eine  Zuflucht  sucht,  gar  nicht  präciser  und  schöner  hätte  aus- 
geführt werden  können.    Auch  die  Theilnahme  des  Eros ,  den 
wir  auch  auf  anderen  Kunstwerken  dem  Zeus  behülflich  gesehen 
haben,   ist  vollkommÄi  erklärt  durch  das  Interesse,   welches  er 
an  dem  glücklichen  Erfolge  der  List  hat.     So  erkennen  wir  in 
dieser  Gruppe  eine  eigenlhümliche,  aber  ebenso  charakteristi- 
sche Darstellung  dieser  so  oft  vorgestellten  und  nun  auch  von 
mir  schon  so  oft  besprochenen  Sage. 


Derselbe  las  über  einige  Vasenbilder ,  welche  sich  auf  die  Sage 
vom  Zug  der  Sieben  gegen  Theben  beziehen. 

Hr.  Sam.  Birch  hat  aus  der  reichen  Sammlung  des  briti- 
schen Museums,  welche  seiner  Aufsicht  anvertraut  ist,  in  der 
Archaeologia  (XXXII  p.  150  ff.)  drei  Vasenbilder  bekannt  ge- 
macht, auf  welchen  eine  im  Wesentlichen  übereinstimmende 
Vorstellung  sich  findet,  die  hier  zum  erslenmale  erscheint  und 
in  mehr  als  einer  Hinsicht  grosses  Interesse  gewährt. 

A.  Die  Aussenseite  einer  vulcentischen  Schale  mit  rothen 
Figuren**)   zeigt  uns  zwei  bärtige  Männer,  die  mit  gezücktem 


*)  Nach  Hygin  (astron.  poet.  II,  8),  der  die  Sage  von  der  Nemesis  er- 
zäiilt,  verwandelt  sich  Aphrodite  auf  Zeus  Befehl  in  einen  Adler  und  ver- 
folgt ihn,  nachdem  er  die  Gestalt  des  Schwans  angenommen  hat. 

**)  Cat.  of  vases  I,  829.  Archaeol.  XXXII  pl.  9.  Die  zweite  Aussenseite 
(pl.  11)  stellt  hinter  einer  länglichen  Basis  Athene  mit  Helm,  Aegis  und 
Lanze  vor,  welche  die  Linke  wie  mahnend  gegen  einen  härtigen  Mann  im 
Mantel  erhebt,  der  vor  ihr  sieht  und  sie  ansieht,  indem  er  die  Rechte,  in 
der  er  etwas  zu  halten  scheint,  senkt.  Hinter  ihm  steht  ein  Jüngling  im 
Mantel,  der  sich  mit  der  Linken  auf  einen  Stab  stiilzt,  und  die  Rechte,  in 
der  er  gleichfalls  etwas  zu  halten  scheint,  über  der  Basis  hält.  Ein  bärtiger 
Mann  imMantel,  in  derLinken  einen  Stab,  kommt  mit  ausgestreckter  Rech- 


22     — 

Schwert  nuf  einander  losstürmen.  Beide  sind  bärtig,  von  kriif- 
ligein  Körperhau,  nackt  bis  auf  einen  Mantel,  der  fast  den  gan- 
zen Körper  frei  lässt,  und  mit  einer  eigenthümiichen  Art  von 
Stiefeln*)  J)ekleidet,  beide  hallen  in  der  Linken  die  Scheide  des 
eben  entblössten  Schwertes.  Jeder  wird  von  zwei  anderen  Män- 
nern in  gleicher  Weise  vom  Kampf  zurückgehalten  ;  ein  nur  mit 
einer  Chlamys  bekleideter  Jüngling  wirft  sich  ihnen  entgegen 
und  sucht  mit  beiden  Händen  den  einen  Arm  zu  halten,  von  der 
anderen  Seite  schreitet  ein  liärtiger  Mann  im  Mantel  herzu,  fasst 
den  erbitterten  mit  beiden  Händen  am  anderen  Arm  und  hält 
ihn  so  mit  Macht  zurück.  In  die  Mitte  zwischen  diesen  beiden 
Gruppen  stürzt  sich  eine  Frau  mit  faltigem  Mantel  über  dem  fei- 
nen Chiton ,  und  breitet  entsetzt  beide  Arme  aus.  Unter  den 
Henkeln  des  Gefässos  sind  auf  der  einen  Seite  ein  Helm,  auf  der 
anderen  ein  Paar  Beinschienen  sichtbar.  Die  vorti'ell'liche  und 
höchst  lebendige  Composition  ist  in  der  strengsten  Symmetrie 
angelegt,  so  dass  Motiv  für  Motiv,  ja  Linie  für  Linie  sich  auf  bei- 
den Seilen  entsprechen,  auch  der  Rhythmus  der  v\ eiblichen  Fi- 
gur, welche  auf  das  glücklichste  die  beiden  selbständig  einander 
gegenüberstehenden  Gruppen  zu  einem  Ganzen  vereinigt,  ist 
dem  entsprechend  gebildet,  die  ausgestreckten  Arme,  die  Bewe- 
gung, mit  welcher  sie  zwischen  die  Streitenden  tritt,  geben  ihr 
einen  gleichmässigen  Antheil  an  beiden  Seiten.  Diese  strenge 
Symmetrie  hindert  aber  weder  den  lebendigsten  Ausdruck  der 
einzelnen  Gestalten,  der  auch  in  den  Gesichtern,  so  weit  sie  er- 
halten sind,  sprechend  ist,  noch  die  Freiheit  und  Mannigfaltig- 
keit der  Motivierung  im  Einzelnen,  bis  auf  die  Gewandung  herab. 
Wir  werden  durch  diese  vortrelTüche  Darstellung  lebhaft  an  die 
symmetrische  Composition  der  Giebelgruppcn  erinnert,   wie  sie 


ten  eilig  herbei,  indem  er  sich  nach  einem  bärtigen  Mann  umsieht,  der 
ganz  in  seinen  Mantel  gehüllt,  den  er  selbst  über  den  Kopf  gezogen  hat,  auf 
seinen  Knotenstock  gelehnt  dasteht  und  das  Haupt  sorgenvoll  auf  die  Rechte 
stützt.  Auf  der  anderen  Seite  steht  hinler  Athene  ein  Jüngling  im  Mantel 
auf  den  Stab  gestützt  und  scheint  in  der  gesenkten  Rechten  etwas  zu  hal- 
ten. Den  Beschluss  macht  hier  ein  bärtiger  Mann  im  Mantel,  der  sich  mit 
gekreuzten  Beinen  auf  seinen  Knotenstab  stützt  und  auf  die  Hauptgruppe 
mit  gespannter  Theilnahnie  hinsieht,  die  er,  wie  der  geöffnete  Mund  zeigt, 
auih  laut  äussert.  Das  Innere  (pl.  8)  zeigt  einen  mit  Wamms,  Mantel  und 
Hut  bekleideten  Mann,  der,  in  der  Linken  eine  Lanze,  mit  der  Itechten  eine 
verschleierte  Krau  ])ei  der  Hand  foitlülirt,  die  ihm  zagend  folgt. 

**)  Aehnlich  auf  einer  V^ase  bei  Slackclberg  Gräber  d.  Heil.  37. 


23     

in  den  Aeginclen  am  klarsten  vorliegt,  und  sehen  hier  im  Klei- 
nen an  einem  untergeordneten  Werke  bestätigt,  wie  der  gege- 
bene scharf  begränzle  Raum  für  die  Erfindungskraft  des  Künst- 
lers kein  Ilemmniss,  sondern  die  natürliche  Bedingung  seines 
Schaffens  wird,  die  Mass  und  Harmonie  in  sich  trägt;  eine  Be- 
obachtung, die  sich  vorzugsweise  an  bemalten  Schalen  sorgfäl- 
tiger Ausführung  machen  lässt,  welche  für  das  Studium  antiker 
Composition  ungemein  wichtig  sind. 

B.  Etwas  modificiert  zeigt  denselben  Gegenstand  die  Aus- 
senseite  einer  zweiten,  ebenfalls  aus  Vulci  herrührenden  Schale 
mit  rothen  Figuren*).  Die  beiden  bärtigen  Männer,  welche  mit 
dem  blossen  Schwert  in  der  Rechten  auf  einander  zustürmen, 
sind  hier  ganz  nackt,  wie  auch  diejenigen,  welche  sie  zurück- 
halten, und  wie  diese  ebenfalls  bekränzt.  Der  Act  des  Zurück- 
hallens  ist  hier  sehr  viel  gewaltsamer  aufgefasst.  Von  vorn  her 
hat  sich  jedem  ein  Mann  nicht  bloss  entgegengestellt,  sondern 
sich  auf  ihn  geworfen,  so  dass  er  ihm  beide  Arme  mitten  um 
den  Leib  geschlungen  hat,  und  zugleich  mit  vorgebeugtem  Ober- 
leib sich  gegen  ihn  stemmt,  um  ihn  so  festzuhalten.  Der  Kopf 
beider  ist  bei  der  so  eingenommenen  Stellung  hinter  dem  auf- 
rechtstehenden verborgen,  so  dass  eine  etwas  bizarre  Gruppie- 
rung entsteht.  Hinter  jedem  der  Gegner  steht  ein  nackter  Jüng- 
ling, der  sich  aber  nicht  begnügt  ihn  zurückzuhalten,  sondern 
eifrig  bemüht  ist  mit  beiden  Händen  ihm  das  Schwert  aus  der 
Hand  zu  entwinden.  Die  Streitenden  haben  in  der  Linken  nicht 
die  Scheide,  sondern  strecken  die  Hände  frei  mit  eifriger  Gesti- 
culalion  einander  entgegen.  Die  Mitte  zwischen  beiden  Gruppen 
nimmt  hier  ein  bärtiger  Mann  mit  Helm  und  Chlamys  ein,  der 
ebenfalls  eilig  zwischen  die  Streitenden  tritt  und  mit  ausgebrei- 
teten Armen  Frieden  zu' stiften  sucht.  Auf  beiden  Seiten  ist 
KA>  02  angeschrieben.  Auch  hier  gewahren  wir  in  der  ganzen 
Anlage  eine  genaue  Synmielrie,  allein  so  wie  die  Zeichnung  nach- 
lässiger ist  als  die  der  ersten  Vase,   so  ist  auch  die  Composition 


*)  Mus.  6tr.  1737.  Cat.  of  vas.  I,  830.  Archaeol.  XXXII  pl.  10.  Auf  der 
anderen  Seite  ist  Achilleus  in  voller  Rüstung  vorgestellt  in  rascher  Verfol- 
gung des  Troilos  begriffen,  der  auf  einem  Pferde  reitend,  das  andere  am 
Zügel,  flieht,  vor  den  Pferden  eine  fliehende  Frau,  die  .sich  umsieht;  eine 
andere  Frau  steht  in  einem  Brunnenhause  an  der  Quelle;  daneben  die  In- 
schrift NA02  NAI.LI  (KA\0.2  NAIXI).  Im  Innern  der  Schale  ist  Eros 
mit  einer  Blume  vorgestellt,  daneben  KAY  02. 


24     

lockerer,  der  Raum  ist  hei  weitem  nicht  so  gut  benutzt,  und 
obgleich  die  einzelnen  Motive  drastischer  sind ,  so  ist  doch  die 
Gesanimtwirkung  keineswegs  so  lebendig  und  energisch  wie 
dort. 

C.  Auf  einer  vulcenlischen  dreihenkligen  Hydria  mit  schwar- 
zen Figuren*)  eilt  ein  nackter  bärtiger  Mann,  mit  der  Rechten 
das  Schwert  über  dem  Haupt  schwingend,  in  der  vorgestreckten 
Linken  die  Scheide  haltend  auf  einen  Jüngling  zu  ;  ein  anderer 
Mann  hat  ihn  von  hinten  mit  beiden  Armen  um  den  Leib  gefasst 
und  hält  ihn  zurück.  Hinter  diesem  kommt  noch  ein  Jüngling  in 
der  Chlamys  herbei  und  packt  mit  der  Linken  den  rechten  Arm 
des  angreifenden,  um  den  Streich  zu  verhindern.  Von  der  an- 
deren Seite  tritt  dem  bärtigen  nackten  ein  kräftiger  Jüngling  das 
Schwert  in  der  Linken,  die  Scheide  in  der  Rechten,  fest  gegen- 
über. Auch  ihn  hat  ein  neben  ihm  stehender  Mann  mit  beiden 
Händen  um  den  Leib  gefasst  und  sucht  ihn  mit  aller  Anstrengung 
zurückzuhalten.  Ein  zweiter  bärtiger  Mann,  mit  einem  Schurz 
um  die  Hüften  bekleidet,  der  hinter  dem  Jüngling  steht,  hat  mit 
der  Linken  dessen  mit  dem  Schwerte  bewafTnete  Linke  gepackt 
und  hält  noch  mit  dem  rechten  Arm  den  Arm  desselben  um- 
klammert, um  ihm  den  Gebrauch  des  Schwertes  unmöglich  zu 
machen.  Mit  geöfinetem  Munde  ruft  er  wie  es  scheint  dem  bär- 
tigen Mann  mit  Hut  und  Chlamys  zu,  der  ebenfalls  laut  rufend 
in  die  Mitte  der  Streitenden  tritt  und  sie  mit  ausgebreiteten  Ar- 
men zu  trennen  sucht.  Die  Composition  ist,  obgleich  die  Figuren 
des  knappen  Raumes  wegen  etwas  zu  nahe  aneinander  gerückt 
sind,  lebendiger  und  kräftiger  als  die  der  zuletzt  erwähnten  Vase, 
wenn  wir  gleich  dasselbe  Motiv  auch  hier  angewendet  sehen, 
aber  auf  eine  einfache  und  ungesuchte  Weise.  Bemerkenswerth 
ist,  dass  hier  der  eine  Gegner  als  ein  bartloser  Jüngling  charak- 
terisiert ist,  womit  sehr  wohl  übereinstimmt,  dass  von  seinen 
Begleitern  ungleich  mehr  Kraft  angewandt  wird  ihn  zurückzu- 
halten, als  dies  auf  der  entgegengesetzten  Seite  bei  dem  bärtigen 
Manne  der  Fall  ist.  Es  ist  um  so  auffallender,  dass  diese  sonst 
so  gewöhnliche  Unterscheidung  auf  den  Vasen  späteren  Slyls 
aufgegeben  ist,  da  wir  sonst  gewohnt  sind  auf  den  älteren  Vasen 


'ö"-ö^ 


*)  Mus.  6tr.  78.  Catal.  of  vas.  I,  485.  Archaeol.  XXX  pl.  12 .  Am  Halse 
sind  Dionysos  und  Ariadne  einander  cegenübersitzend  vorgestellt,  zu  bei- 
den Seilen  ein  Satyr,  der  eine  Mainade  verfolgt,  und  Hermes. 


25     

so  manche  Personen  bärtig  dargestellt  zu  sehen,  die  später  nur 
jugendlich  gebildet  wurden. 

Diesen  von  Birch  bekannt  gemachten  Vasenbildern  füge  ich 
hinzu 

D  ein  in  München  in  der  kön.  Sammlung  befindliches  vul- 
centisches  Giessgefäss  mit  schwarzen  Figuren  (n.  1815),  dessen 
Abbildung  in  der  Grösse  des  Originals  ich  durch  Thiersch's  gü- 
tige Mittheilung  vorlegen  kann  (Taf.  III).  Ein  nackter  bärtiger 
Mann,  der  mit  dem  Schwert  in  der  Rechten  und  mit  der  Scheide 
in  der  Linken  vorwärts  will,  wird  von  einem  Jüngling,  der  ihn 
mit  beiden  Armen  um  Ilals  und  Brust  gefasst  hat,  mit  Mühe  zu- 
rückgehalten. Von  der  anderen  Seite  eilt  mit  gewaltigem  Schritt 
ein  nackter  Jüngling  auf  ihn  zu,  der  in  der  erhobenen  Linken 
das  Schwert  schwingt,  in  der  Rechten  die  Scheide  hält.  Auch 
ihm  hat  ein  anderer  den  Arm  um  den  Nacken  gelegt  um  ihn  zu- 
rückzuhalten, während  ein  zweiter  nackter  Jüngling  mit  langem 
Haar  beide  Arme  ausstreckt  um  beide  Hände  des  angreifenden 
zu  fassen.  In  der  Mitte  steht  hier  ein  nackter  Jüngling,  der  den 
rechten  Arm  ausstreckt,  den  linken  abwehrend  dem  angreifen- 
den Jüngling  entgegenhält,  dem  er  auch  sein  Gesicht  zuwendet. 
So  gross  die  Uebereinstimmung  dieses  Bildes  mit  dem  vorher- 
gehenden auch  ist,  die  sich  selbst  in  dem  Umstände  zeigt,  dass 
in  beiden  der  angreifende  Jüngling  das  Schwert  in  der  Linken 
hält,  —  ein  Versehen,  wie  sie  auf  Vasenbildern  gar  nicht  selten 
sind,  —  so  ist  es  doch  durch  Flüchtigkeit  und  Nachlässigkeit  un- 
gleich weniger  bedeutend.  Aus  Mangel  an  Raum  scheint  die 
zweite  Figur,  welche  den  bärtigen  Mann  zurückhält,  fortgeblie- 
ben zu  sein,  die  Mitlelfigur  ist  abweichend  von  den  übrigen  als 
ein  Jüngling  dargestellt. 

Dann  hat  Birch  sehr  richtig  gesehen,  dass  in  diesen  Kreis  noch 

E  ein  seiner  Inschrift  wegen  viel  besprochenes  Vasenbild 
mit  rothen  Figuren  gehöre*).  Die  Scene  ist  hier  auf  die  geringste 
Zahl  von  Personen  gebracht.  Von  jeder  Seite  stürzen  zwei  bär- 
tige Männer  mit  dem  gezückten  Schwert  in  der  Rechten  auf  ein- 
ander zu,  den  linken  Arm,  über  den  sie  die  Chlamys  geworfen 
haben,  halten  sie  zum  Schutze  vor,  die  Scheide  in  der  Hand; 
zwischen  beiden  steht  ein  bärtiger  Mann  in  der  Chlamis,  beide 

*)  Tischbein  I,  23.  Dubois-Maisonneuve  intr.  15.  Miliin  g.  m.  150,  572. 
Inghiranii  gall.  Omer.  Iliad.  106.  Corpus  inscr.  Gr.  I,  5  vgl.  p.  868.  Müller 
Arch.  §.  415.  Guigniaut  rel.  de  l'ant.  227,  787. 


2()     

Arme  aiisgehreitel,  das  Gesicht  nach  links  gewandt.  Man  pflegte 
diese  nach  Ilniinskys  Vorgang  auf  Dolon,  von  Odysseus  und  Dio- 
niedes  überrascht  zu  deuten,  wahrscheinlicher  Hermann  auf 
Aegisth,  den  Orestes  und  Pyiades  angreifen  ') ;  jetzt  ist  es  klar, 
dass  die  Erklärung  dieser  Vorstellung  abhängig  ist  von  dem  Ver- 
sländniss  der  vollständigeren,  deren  Auszug  sie  gewissermassen 
ist*^). 

Offenbar  gehört  hieher  die  Vorstellung 

F  eines  von  Bröndsted  (descr.  of  32  anc,  greek  paint.  vas.23 
p.  50  ff.)  J)eschriebenen  und  auf  Aegisths  Ermordung  gedeuteten 
vulcentischen  Kraters  mit  rothen  Figuren.  In  der  Mitte  steht  ein 
bärtiger  Mann  in  einem  langen  Mantel,  der  entsetzt  beide  Arme 
in  lebhiiflcr  Bewegung  ausbreitet,  indem  zwei  el)enfalls  bärtige 
aber  jüngere  Männer  im  langen  Mantel  mit  dem  gezückten 
Schwert  in  der  Rechten  von  jeder  Seite  auf  einander  zustürzen, 
während  sie  in  der  Linken  die  Scheide  halten***). 

Die  Uebereinstimmung  dieser  Vorstellungen  unter  sich  in 
den  wesentlichen  Zügen  —  eine  Uebereinstimmung,  wie  sie  un- 
ter den  meist  scharf  geschiedenen  Vasenbildern  mit  schwarzen 
und  mit  rothen  Figuren  selten  ist  —  beweist,  dass  hier  eine  Sage 
vorgestellt  ist,  welche  durch  die  Poesie  und  die  bildende  Kunst 
früh  in  so  bestimmter  Weise  fixiert  worden  ist.  Fassen  wir  die 
hauptsächlichsten  Züge  ins  Auge,  so  ergiebt  sich,  dass  nicht  etwa 
eine  Scene  aus  einem  Krieg  dargestellt  ist,  sondern  ein  plötzlich 
ausgebrochener  Zwist  unter  liefreundeten  Männern ,  so  heftig 
dass  sie,  obgleich  nicht  gerüstet,  nach  dem  Schwert  greifen,  mit 
diesem  auf  einander  zu  stürzen,  und  mit  Mühe  durch  die  anwe- 
senden Freunde  zurückgehalten  werden.  Dafür  ist  namentlich 
auch  der  Zug  charakteristisch,  dass  beide  die  Schwertscheide  in 
der  Hand  halten;  sie  haben  also  das  Schwert,  dessen  sie  sich 
entledigt  hatten,   erst  bei  diesem  Anlass  rasch  ergriffen.    Wenn 


*)  Hermann  üb.  Bockhs  Beliandlung  der  griech.  Inschr.  p.34fl".  113  0". 
Weicker  Hall.  LZtg.  1836  n.  74  p.  590  f. 

**)  Die  Inschrift  hat  vielleicht,  wie  so  manche  andere  auf  Vasen,  nie 
einen  Sinn  gehabt:  jedesfalls  ist  sie  so  schlecht  abgeschrieben,  dass  an 
ihre  Herstellung  schwerlich  zu  denken  ist.  Gewiss  aber  kann  man  bei  einem 
Yasenbilde  dieses  Slyls  nicht  Buchstaben  der  ältesten  Form  voraussetzen. 

***;  Auf  der  Rückseite  ist  ein  bärtiger  Mann  im  .Mantel  mit  einem  Slal) 
zwischen  zwei  nackten  Jünglingen  mit  einem  Stab  vorgestellt,  von  Bründ- 
sted  sehr  unwahrscheinlich  auf  den  Pädagogen  mit  Orestes  und  Pyiades  be- 
zogen. 


■ 27     

in  B  dieser  Zug  oufgegehen  ist,  so  hat  es  flem  iMaler  vielleicht 
natürlicher  geschienen,  dass  sie  in  der  Hitze  die  Scheiden  gleich 
von  sich  geworfen  haben;  jedesfalls  ist  jenes  bedeutsamer.  Dass 
an  diesem  Zwist  eine  Frau  betheiligl  sei  lehrt  .1,  obgleich  ihre 
Theilnahme  nicht  von  der  Art  gewesen  sein  kann,  dass  die  Lö- 
sung des  Zwistes  durch  ihre  Gegenwart  bedingt  gewesen  wäre, 
da  wir  auf  den  anderen  Vasenbildern  einen  Mann  zwischen  die 
Streitenden  treten  sehen. 

Birch  hat  eine  schon  im  musee  etrusque  des  Fürsten  von 
Canino  (p.1o9)*)  dann  auch  von  Gerhard  (ann.lll  p.154,  409**) 
und  Weicker  (ann.  XVII  p.  142)  flüchtig  angedeutete  Erklärung 
Weiler  zu  begründen  gesucht,  nach  welcher  hier  der  Streit  zwi- 
schen Agamemnon  und  Achilleus  im  ersten  Buch  der  Ilias  dar- 
gestellt wäre,  und  im  Catalog  der  Vasen  des  britischen  Museums 
I  p.  56  noch  näher  angegeben,  dass  Agamemnon  von  Antilochos, 
Achilleus  von  Patroklos  und  Phoenix  zurückgehalten  werde, 
während  Nestor  in  ihre  Mitte  trete.  Allein  ich  glaube  nicht, 
dass  man  zugeben  darf,  dass  die  bildende  Kunst,  wenn  sie  ho- 
merische Scenen  darstellte,  sich  in  dem  Masse  als  es  hier  ge- 
schehen sein  müsste,  vom  Dichter  entfernt  und  die  von  ihm  ge- 
gebenen Motive  in  solcherweise  übertrieben  habe,  dass  sie  Aga- 
memnon und  Achilleus  mit  gezücktem  Schwert  auf  einander  ein- 
dringend und  mit  Gewalt  aus  einander  gehalten  darstellte.  Das 
wäre  nicht  eine  Ausbildung,  sondern  eineVerunstaltung  des  home- 
rischen Motivs,  dass  Achilleus  unwillkührlich  nach  dem  Schwert 
fasst ,  aber  der  Eingebung  Alhenes  folgend  es  nicht  gebraucht. 
Auch  die  weibliche  Figur  ist  bei  dieser  Voraussetzung  nicht  wohl 
zu  erklären.  An  Athene  oder  Thetis  wird  Niemand  denken,  und 
die  Gegenwart  der  Briseis  wäre  weder  mit  der  homerischen  Er- 
zählung in  Einklang  zu  bringen,  noch  aus  einem  künstlerischen 
Bedürfniss  zu  erklären ^'^).  Ebenso  wenig  wird  man  den  Helm, 
der  als  die  einzige  Auszeichnung  des  vermittelnden  Mannes  her- 
vortritt, für  ein  wohl  gewähltes  Kennzeichen  des  Nestor  gelten 


*)  Ebendaselbst  p.  36  ist  für  C  die  kaum  begreifliche  Erklärung  ver- 
sucht: ce  tableau  reprcsente  pcutelre  le  combat  d'Eteocle  et  de  Poiynice  siis- 
pendu  pa/-  les  ejforts  de  Jocaste,  d'Antigone  et  de  Cre'on. 

**}  Birch  beruft  sich  auf  zwei  bekannte  Sarcophagreliefs,  aufweichen 
Briseis  beim  Streite  zwischen  Agamemnon  und  Achilleus  gegenwärtig  sei. 
Ich  glaube  erwiesen  zu  haben,  dass  der  Gegenstand  dieses  I^eliefs  Achilleus 
auf  Skyros  sei  (arch.  Beitr.  p.  365  ff.  vgl.  Overbeck  her.  Gall.  p.  290  f.). 


28     

lassen  wollen.  Endlich  \\ird  ein  voUbiirtiger  AcLilleus  auf  Vasen- 
bildern späteren  Styls  ohne  inschriftliehe  Beglaubitiung  schwerlich 
anerkannt  werden.  Birch,  dem  auch  diese  Deutung  keineswegs 
als  ganz  sicher  erschienen  ist,  hat  deshalb  noch  andere  Vor- 
schläge ausgesprochen;  vielleicht  könnten  diese  Vasenhilder  den 
Streit  des  Aias  und  Odysseus  um  die  Waffen  des  Achilleus,  oder 
die  Wiedererkennung  des  von  seinen  Brüdern  angegriffenen  Alex- 
andros,  oder  den  Streit  zw  ischen  Agamemnon  und  Menelaos  vor- 
stellen. Da  er  selbst  zu  diesen  Vermuthungen  wenig  Vertrauen 
hat,  will  ich  die  Bedenken  nicht  ausführen,  welche  sich  dagegen 
erheben  lassen,  sondern  versuchen  eine  befriedigende  Deutung 
an  ihre  Stelle  zu  setzen. 

Ich  glaube,  dass  hier  ein  selten  erwähnter  Moment  aus  der 
Sage  vom  Zuge  der  Sieben  gegen  Theben  dargestellt  ist.  Statius 
erzählt  wie  nach  dem  Tode  des  Archemoros  sein  Vater  Lykurgos 
in  wüthendem  Schmerz  Hypsipyle  als  Urheberin  desselben  habe 
tödten  wollen  (Theb.  V,  660) : 

ibat  letumque  inferre  parabat 
ense  furens  rapto.  venienti  Oeneius  heros 
impiger  obiecta  proturbat  pectora  parma^ 
ac  simul  infrendens  nsiste  hunc,  vesane,  furorem, 
quisquis  es ! »    et  pariter  Capaneus  acerque  reducio 
adfuit  Hippomedo7i  rectoqiie  Erymanthius  etise, 
ac  luvenem  multo  perstringunt  lumine :  at  inde 
agrestum  pro  rege  manus.  qiios  inter  Adrastus 
mitior  et  sociae  veritus  commercia  vitlae 
Amphiaraus  ait  vue  qucieso,  absistite  ferro. '-/> 
Doch  nur  mit  Mühe  gelingt  es  den  tobenden  Tydeus  zu  besänfti- 
gen und  den  Frieden  wiederherzustellen.     Wenn  auch  Statius 
diesen  Zwist  auf  seine  Weise  aufgeputzt  hat,   so  ist  er  doch  im 
Wesentlichen  der  alten  Sage  gefolgt,  wie  sich  aus  dem  für  mei- 
nen Zweck  besonders  wichtigen  Umstand  ergiebt,  dass  sie  be- 
reits am  amykläischen  Thron  dargestellt  war.    Unter  den  Beliefs 
desselben  führt  Tansanias  flll,  18,  3)  an :  ^ÖQaorog  di  /.cd  Tv- 
deig  l^/ncficcQanv  y.ai  yfv/.ovoyov  tov  Hqcövay.xog  /iidyj^g  /.ara- 
TTUvovoLv.    Es  ist  längst  bemerkt  worden,   dass  diese  /m/jj»  die 
von  Statius  geschilderte  ist,    und  dass  Pausanias  —  wie  jetzt 
wohl  allgemein  angenommen  wird  —  Tydeus  und  Amphiaraos 
verwechselt  hat^i.    Denn  dass  T\deus  und  Lvkurgos  die  käm- 


')  Overbeck  her.  Call.  p.  H4.  Slephani  parerga  arcb.  VI,  p.  <ö9  f. 


29     

pt'enden,  Amphiaraos  und  Adraslos  die  sie  trennenden  waren, 
beweist  nicht  nur  Statins,  sondern  mehr  noch  der  fest  ausge- 
prägte Charakter  der  Heroen.  Wichtig  ist  aber,  dass  dieser  Dar- 
stellung nach,  die  gewiss  der  allen  Sage  folgte,  Tydeus  und  Ly- 
kurgos  an  einem  Zweikampf  verhindert  wurden,  so  dass  die 
Theilnahme  der  übrigen  Heroen  an  diesem  Kampf  spätere  Aus- 
schmückung ist. 

Werfen  wir  nun  einen  Blick  auf  unsere  Vasenbilder,  so 
scheint  es  mir  nicht  zweifelhaft,  dass  sie  den  Moment  vorstellen 
wo  Lykurgos  (.^ense  furens  rapto»  und  Tydeus  auf  einander  zu- 
stüizen  und  von  den  befreundeten  Helden  am  Zweikampf  ver- 
hindert werden.  Dass  nicht  allein  Adrastos  und  Amphiaraos  da- 
zwischen treten,  sondern  auf  jeder  Seite  zwei  Männer  bemüht 
sind  sie  zurückzuhalten,  ist  keine  wesentliche  Aenderung,  son- 
dern eine  Ausführung  des  gegebenen,  wie  sie  dem  Künstler  jeder- 
zeit freistand.  Den  Mann,  welcher  wie  mit  einer  höheren  Auto- 
rität schlichtend  zwischen  sie  tritt,  wird  man  wohl  am  besten, 
da  er  in  B  einen  Helm  trägt,  Adraslos  nennen ;  für  die  übrigen 
Namen  zu  suchen,  scheint  mir  müssig,  da  sie  durch  nichts  näher 
charakterisiert  sind.  Dass  nicht  die  sieben  Heerführer  erscheinen 
darf  niemand  irren.  Schon  die  Sage  liess  diese  Zahl  erst  vor  den 
Thoren  Thebens  bestimmt  werden  und  in  den  Personen  blieb 
immer  einiges  Schwanken.  Aber  davon  ganz  abgesehen  liegt  es 
in  der  Natur  der  Sache,  dass  nicht  l)ei  jeder  einzelnen  Hand- 
lung, welche  diesem  Sagenkreise  angehört,  alle  sieben  Heerfüh- 
rer sich  in  corpore  beiheiligen.  Wie  sehr  sie  auch  später  als 
typische  Repräsentanten  hervortreten,  so  blieb  doch  der  Kunst 
ihr  Recht,  den  Umständen  gemäss  zu  wählen. 

Bemerkenswerth  ist ,  dass  B,  obgleich  es  entschieden  das 
späteste  Vasenbild  ist,  doch  in  allen  Motiven  und  so  auch  hierin 
sich  an  CD  anschliesst,  dass  es  einen  Mann  zwischen  die  Strei- 
tenden treten  lässt,  während  .4,  das  eiiite  selbständige  Behand- 
lung der  in  den  Grundzügen  überlieferten  Composilion  zeigt,  eine 
Frau  in  der  Mitte  derselben  zeigt.  Hier  liegt  es  gewiss  näher  an 
Hypsipyle,  welche  am  meisten  betheiligt  ist  und  den  Streit  her- 
vorgerufen hat,  als  an  Eurydike,  die  Gemahlin  des  Lykurgos, 
zu  denken.    * 

Wenn  diese  Deutung  richtig  ist,  so  haben  wir  einen  neuen 
Beleg  dafür,  dass  uns  die  Vasenbilder  allen  Slyls  in  den  Kreis 
von  Vorstellungen,  der  den  Werken  der  ältesten  Kunst  zu  Grunde 


30 

lie£;t,  einführen,  so  wie  eine  Bestätigung  düfür,  dass  jene  Vor- 
stellung am  aniykläischen  Thron  auf  das  alte  Epos  zurückzu- 
führen ist.  Auch  das  verdient  angemerkt  zu  werden,  wie  die 
ungezähmte  Leidenschaft,  welche  sich  in  diesem  Z\Aist  aus- 
spricht, und  die  derbe  handfeste  Art,  wie  derselbe  in  den  Va- 
senbildern  behandelt  ist,  grade  dem  allerlhümlich  harten  und 
herben  Charakter  der  Thebais  vollkommen  entspricht^  der  da- 
durch w  ieder,  wie  durch  ein  bedeutungsvolles  Fragment ,  ein 
neues  Licht  erhält.  In  Ä  ist  dieser  Charakter  ohne  Schaden  für 
die  Lebendigkeit  so  weit  möglich  gemildert  und  gewiss  auch  aus 
diesem  Grunde  mit  gutem  Bewusstsein  die  in  anderer  Weise 
pathetishe  Figur  der  Hypsipyle  eingeführt  worden*). 

Nicht  minder  bezeichnend  ist  es,  dass,  sowie  die  spätere 
Poesie  diesen  Zug,  so  viel  wir  sehen  können,  hat  fallen  lassen 
um  das  Interesse  auf  die  Klage  um  den  Archemoros  und  die 
Rettung  der  Hypsipyle  durch  ihre  Söhne  zu  concentrieren,  auch 
die  unteritalischen  Vasen  spätesten  Styls  diese  Momente  der  Sage 
hervorheben.  Dahin  gehört  ausser  der  lotzbeckschen  und  der 
neapolitanischen  viel  besprochenen  Archemorosvase  (Overbeck 
her.  Call.  p.  I  I  1  ff.)  noch  ein  von  Miliin  zuerst  genau  bekannt 
gemachtes,  aber  nicht  richtig  erklärtes  Vasenbild**). 

Auf  einem  Thronsessel,  die  Füsse  auf  einen  zierlichen  Sche- 
mel gestützt  sitzt  eine  reich  bekleidete  Frau  und  hält  mit  der 
Linken  einen  todten,  ganz  nackten  Knaben  auf  dem  Schooss,  der 
auf  der  Brust  eine  Wunde  empfangen  hat,  aus  der  das  Blut  quillt, 
mit  der  Rechten,  der  die  Spindel  entfallen  ist***),  fasst  sie  sich 
verzweiflungsvoll  ins  Haar.     Ueber  ihr  ist  einerseits  ein  Schild 


*)  Die  Rückseite  dieser  interessanten  Vase  deutet  Birch  auf  das  Gericht 
des  Arcopags  über  Orestes.  So  gern  ich  das  Scharfsinnige  dieser  Erklärung 
anerkenne,  so  bleiben  mir  doch  noch  gewichtige  Bedenken  gegen  dieselbe. 
Da  ich  selbst  indess  nur  Vcrniuthiingen  an  ihre  Stelle  setzen  könnte,  die 
ich  selbst  für  sehr  provisorisch  erklären  müsste,  enthalte  ich  mich  auf  diese 
Vorstellung  näher  einzugehen.  Das  Innenbild  erklärt  Birch  für  Peleus  und 
Thelis ;  hier  Messen  sich  manche  Namen  anwenden,  wenn  mit  dem  Namen 
aliein  etwas  gewonnen  wäre. 

**)  Passeri  pictt.  vasc.  III,  276.  Winckelmann  mon.  ined.  U3.  Miliin 
I)eint.de  vas.II,  37.g.m.  169,  611.  Guigniaut  rel.  de  I'ant.aW,  823,  derMil- 
lins  Deutung  bezweifelt,  wie  R.  Rochette  mon.  inöd.  p.317  und  Müller  Arch. 
g.  415*,  der  sie  mit  einem  Fragezeichen  anführt.  Die  Vase  ist  jetzt  im  Louvre. 

***)  So  hat  bei  einer  Ueberraschung  ganz  anderer  Art  Leda  die  Spindel 
hingeworfen,  auf  einem  pompejanischen  Wandgemälde  (mus.  Borb.  XII,  3). 


mit  ein  Paar  Beinschienen,  andreiseils  ein  Fächer  aufgehängt, 
um  anzudeuten,  dass  die  Scene  in  einem  Pallast  vor  sich  gehe. 
Vor  der  Frau  steht  ein  bärtiger  mit  Helm  und  Harnisch  und 
Schienen  gerüsteter  Krieger,  der  sicli  mit  der  Linken  auf  seinen 
Scliild  stützt  und  die  Rechte  in  lebhaftem  Gespräch  mahnend 
gegen  sie  erhebt.  Hinter  ihm  sitzt  ein  nackter  Jüngling  auf  sei- 
ner Chlamys,  zwei  Lanzen  aufstützend,  an  der  Eide  liegt  sein 
Schild;  er  sieht  sich  nach  der  Frau  um.  Neben  dieser  steht  auf 
der  anderen  Seite  mit  trauriger  Geberde  ein  Jüngling  mit  Hut 
und  Chlamys,  in  der  Rechten  die  Lanze  aufstützend,  in  der  Lin- 
ken eine  Tänie;  er  ist  halb  einem  neben  ihm  stehenden  Jüng- 
ling zugewendet,  der  den  Fuss  auf  einen  Stein  gestützt  aufmerk- 
sam Theil  ninunt;  in  der  Linken  hält  er  zwei  Speere,  in  der 
Rechten  einen  Gegenstand,  den  man  allenfalls  für  einen  spitzen 
Hut  halten  kann,  obgleich  er  etwas  klein  gerathen  ist. 

Gegen  Winckelmann,  der  Menelaos  erkannte,  welcher  von 
Andromache  die  Auslieferung  des  Astyanax  verlangt,  hat  Miliin  mit 
Recht  bemerkt,  dass  diese  Deutung  schon  durch  die  Wunde  des 
Knaben  widerlegt  werde.  Er  selbst  erklärt  die  thronende  Frau 
fürHekabe,  welcher  Talthybios  den  getödteten  Astyanax  mit  dem 
Auftrag  gebracht  hat  ihn  zu  bestatten,  wozu  die  jungen  Krieger 
ihre  Gaben  bringen.  Die  Situation  ist  richtig  aufgefasst,  die 
Schwierigkeiten,  welche  dieser  Deutung  entgegenstehen,  hat 
Miliin  wohl  erkannt,  aber  vergeblich  zu  J^eseitigen  gesucht.  He- 
kabe  konnte  weder  so  jung,  noch  im  vollen  Glänze  fürstlicher 
Ausstattung  dargestellt  werden,  ebenso  wenig  der  Herold  Tal- 
thybios in  der  Tracht  und  Haltung  eines  Heerführers;  endlich 
wäre  auch  diese  Theilnahme  griechischer  Krieger  unbegreiflich, 
an  deren  Stelle  man  vielmehr  gefangene  Troerinnen  erwartet. 

Angesichts  der  Archemorosvase  wird  glaube  ich  Niemand 
zweifeln,  dass  hier  Eurydike  vorgestellt  ist,  der  man  den  getöd- 
teten Sohn  gebracht  hat,  und  neben  ihr  Arnphiaraos,  welcher  ihr 
mahnend  zuspricht.  Es  ist  die  Scene,  welche  der  dort  vorge- 
stellten vorangeht,  die  Klage  der  Mutter,  die  auch  in  der  Tragö- 
die kaum  fehlen  konnte ;  dort  ist  die  Leiche  schon  ausgestellt 
und  Hypsipyle  tritt  in  den  Vordergrund,  die  den  Zorn  der  Her- 
rin mit  Arnphiaraos  zu  besänftigen  bemüht  ist.  Den  hinter  Arn- 
phiaraos sitzenden  Jüngling  kann  man  nach  Anleitung  der  Arche- 
morosvase Parlhenopaios  benennen,  so  wie  nach  derselben  die 
beiden  Jünglinge  auf  der  anderen  Seite  für  die  Söhne  der  Hypsi- 


32     

pyle,  Euneos  und  Thoas,  zu  halten  sind.  Der  eine  bringt,  wie 
Milliii  richtig  gesehen  hat,  eine  Tänie  um  den  Todten  oder  sein 
Grab  zu  schmücken ;  es  ist  ein  feiner  Zug,  wenn  der  Sohn  der 
Hypsipyle  vor  allen  seine  Trauer  um  den  Knaben  ausspricht,  der 
bald  darauf  die  Urheberin  seines  Todes  als  seine  Mutter  von'den 
erzürnten  Eltern  fordern  wird*). 

Eben  die  Söhne  der  Hypsipyle  glaube  ich  auf  einem  ande- 
ren Vasenbild  zu  erkennen,  das  durch  diese  Annahme,  wie  mir 
scheint,  erst  eine  befriedigende  Deutung  erhält**).  Hypsipyle, 
kahlköpfig  und  verschleiert,  steht  vor  der  sitzenden  Eurydike 
und  sucht  sich  mit  lebhafter  Geberde  zu  rechtfertigen.  Mit  dem 
Rücken  gegen  Eurydike  gewandt  steht  ein  in  einen  langen,  breit- 
gegürteten Aermelchiton ,  über  den  ein  Mantel  geworfen  ist, 
gekleideter  bärtiger  Mann  mit  spitzem  Hut,  in  der  Linken  einen 
Stab,  Lykurgos  der  Zeuspriester ;  er  spricht  mit  erhobener  Rechten 
eifrig  mit  einem  ihm  gegenübei'  stehenden  Manne  im  Mantel,  mit 
einem  Stock  in  der  Linken,  wohl  eher  Adrastos  als  Amphiaraos. 
Ihm  folgen  zwei  junge  Männer  in  derChlamys;  der  erste,  vor 
dem  sein  spitzer  Hut  auf  der  Erde  liegt,  hält  in  der  Linken  zwei 
Speere  und  sieht  sich  nach  dem  andern  um,  der  lebhaft  spre- 
chend die  Rechte  gegen  ihn  bewegt,  und  in  der  Linken  das 
Schwert  trägt.  Diese  nennt  Gerhard,  welchem  Overbeck  folgt, 
Kapaneus  und  Parthenopaios,  welche  hier  ein  blosses  öoQvcfö- 
Qr:/.ia  abgeben  würden.  Wer  aber  ist  hier  mehr  am  Platz  als 
die  Söhne  der  Hypsipyle,  welche  die  Verhandlung  über  die  Frei- 
lassung ihrer  Mutter  dem  Adrastos  übertragen  haben,  und  nun 
in  ungeduldiger  Spannung,  bereit,  wenn  es  nolh  thut,  mit  den 
Waffen  die  Mutter  zu  befreien,  der  Entscheidung  harren? 


♦)  Im  oberen  Raum  ist  Nike  fnach  Gerhard,  Lichtgottheiten  p.  16  Taf.  3, 
4,  Eos)  auf  einem  Viergespann  dargestellt,  wie  sie  von  Hermes  geleitet, 
einem  jungen  Mann  entgegenfahrt,  der  auf  seine  Lanze  gestützt  ruhig  da- 
steht, neben  sich  seinen  Schild  ;  worin  man  leicht  eine  Anspielung  auf  die 
nemeischen  Spiele  Gnden  kann.  Darüber  steht  die  Inschrift  AA21M02 
EFPA^E  (de  Witte  rev.  phil.  II  p.  481).  Die  Rückseile  der  Vase  (Miliin 
vas.  II,  38)  stellt  die  auf  unterilalischen  Vasen  gebräuchlichen  Ceremonieen 
bei  einem  Grabmonument  vor. 

**)  Gerhard  apul.  Vasenb.  Tal.  E,  10.   Overbeck  her.  Gall.  TaL  IV,  4. 


33     

Vorgelegt  wurde  ein  Aufsatz  von  Herrn  Sauppe  über  zivei 
attische  Inschriften  über  die  thrakische  Kolonie  Brea. 

Das  neuste  Heft  {(pvXXddiov  30)  der  ^E(prji.i£Qlg  ccqxccioXo- 
yiy.t],  welches  im  November  vorigen  Jahres  zu  Athen  erschienen 
ist,  enthält  zwei  für  die  Geschichte  und  Einrichtungen  Athens 
wichtige  Inschriften.  Sobald  mein  Freund  Preller,  dem  Herr 
Piltakis  jenes  Heft  zu  schicken  die  Güte  gehabt  halte,  mir  es 
mittheilte,  trieb  mich  alte  Neigung  zu  dem  Versuche  sie  wieder- 
herzustellen und  zu  ergänzen.  Freilich  bewährte  sich  auch  da 
das  Wort  Boeckhs  über  solche  Arbeiten  (Staatsh.  der  Ath.  2 
S.  i) :  «gerade  da,  wo  neue  Thatsachen  zu  finden  sein  würden, 
ist  kein  menschlicher  Verstand  fähig  die  Lücken  auszufüllen.» 
Indessen  gelang  es  mir  doch  den  Gang  und  Zusammenhang  des 
Ganzen  zu  gewinnen  und  eine  Anzahl  wichtiger  Thatsachen  mit 
Sicherheit  oder  grosser  Wahrscheinlichkeit  festzustellen.  Be- 
schlüsse der  attischen  Volksversammlung  über  die  Gründung 
einer  Kolonie  liegen  uns  in  diesen  Inschriften  vor,  die  uns  einen 
tiefen  Blick  in  die  Politik  des  Perikles  erüffnen ;  sie  sind  diesem 
ihrem  Inhalt  nach  einzig  in  ihrer  Art. 

Nach  der  Angabe  des  Herrn  Pittakis  (p.  640.  Nr.  i  102)  fin- 
det sich  auf  dem  ersten  Steine  Folgendes  : 

ANT0K\E2EirErEPI 

ente2e2bpeanafon 

ia2kaoafepaemokv 

iae^eipeojantokve 

5  aefr02aaaaentene 

EXOEIAAFPYTANEIA 
FP02TENB0VENENTE 
FR0TEIHEAPAIE2AE 
BEANEXOETONKAIZE 
10  AIT0NVENAIT02AF0 
K02 

Der  Stein,  pentelischer  Marmor,  ist  0,7  Metre  hoch,  0,35 
breit  und  0,22  tief.  Er  wurde  als  Basis  eines  Pilasters  in  der 
Vorhalle  der  Christuskirche ,  in  weiche  man  das  Erechtheum 
umwandelte,  verwendet.  Hier  fand  Pittakis  die  Inschrift  1833. 
Offenbar  war  der  Stein  ursprünglich  grösser,  da  der  Antrag  des 
Demokleides,  zu  welchem  der  des  Phantokles  nur  einen  Zusatz 
enthält,  vorausgegangen  sein  muss.  Auch  fehlt  in  jeder  Zeile  ein 
Buchstabe ;  denn  die  Inschrift  war  aroi-x'^döv  geschrieben  und 
1853.  3 


34     

jede  Zeile  enlliielt  17  Buchstaben.  Ob  aber  nun  links  oder  rechts 
vom  Steine  etwas  weggebrochen  sei,  darüber  sagt  Pitlakis  nichts. 
Er  Uisst  den  einen  Buchstaben  links  feiden  und  ich  habe  das- 
selbe angenommen,  obgleich  das  N  am  Ende  der  Z.  2  dafür  zu 
sprechen  scheint,  dass  auf  dem  Steine  dafür  nicht  blos  I,  son- 
dern IK  stehe.  Für  die  Ergänzung  macht  dies  keinen  Unter- 
schied.   So  ergiebt  sich  ohne  Mühe  folgende  Herstellung: 

0'\avTO/.?,rjg  sItts'  ttsqI 

(.iliv  Tfjg  ig  Bqeav  arroi- 

£]ldr]g  eItts,  0avTOxXs- 
5     ß]  de  TCQOoayayelv  t)]v  '£- 

Q]8xd^rjlda  nQvzavsla- 

v]  TTQog  rrjv  ßnvXrjv  iv  rfj- 

t  J  TtQCOTij  fOQa,  sg  de 

B]Qeccv  6x  O^r-TiZv  /.al  ue- 
10     vlyiTcöv  levai  xovg  ano- 

i]y.ovg. 
Z.  1.  Weder  ist  aus  der  Zeit  des  Perikles  ein  Phantokles  be- 
kannt, noch  überhaupt  diese  Form  des  Namens  bisher  gefunden 
worden,  während  0avoy.lfjg  und  0airoy.lr^g  nicht  selten  sind. 
Eben  so  wenig  kommt  sonst  ein  Demokleides  in  der  Ge- 
schichte dieser  Zeiten  vor.  Es  müsste  denn  Ilesych.  1  p.  93 1  : 
^mioy^XElöai.  ol  ^Ivol  y.al  (.lOiyoL  arcb  z/tji^in-AlaiSov  toloitov 
ovrog.  (vgl.  Suidas  1  p.  1251  Bernh.  und  Meineke  com.  gr.  4 
p.  633)  hierher  gehören.  Indessen  ist  dies  sehr  unwahrschein- 
lich. —  Z.  2.  Indem  Piltakis  AIION  auf  dem  Steine  zu  erken- 
nen und  deshalb  a/rovoiag  lesen  zu  müssen  glaubte,  verschloss 
er  sich  leider  den  Weg  zur  richtigen  Ergänzung  und  Erklärung 
der  Inschrift  gänzlich.  Während  er  nämlich  J3^6Ci;  als  ältere  Form 
für  'Pia  erklärt  und  anövnia  für  TraQdßleij^ng  tcov  oq)eiXo(.iiv(i)v 
Tif.uüi'  nimmt,  erkannte  Preller  sogleich  die  Kolonie  Brea  in  Thra- 
kien, über  die  ich  später  sprechen  werde,  und  das  Wort  ccTtoi- 
^iag.  —  Z.  3.  In  etwas  anderer  Fassung  die  bekannte  Formel 
bei  Zusatzanträgen,  aus  welcher  die  Stelle  des  Plato  Gorg.  p.451. 
C  :  fl/fO/jK'  «V  ÜGjceq  ol  iv  tm  di'jf.i(i)  ovyyQdcpof-itvoi,  ort  xa 
(.lEv  aXXa  y.a^d/iEQ  rj  dQiÜ^/^njTixrj  tj  XoyiOTixi]  i'xEi  zu  erklären 
ist.     So  im  C.  I.   84:   Kitpa/.og  eitie,  xd  fiiv  aXXa  zaS^djrEQ  xfj 

ßovXjj,  dvayQdipai.  di  Oavü/.Qixov .    wo  Boeckh  Nr.  87: 

MEVk^Evog  el/rev  xd  /.liv  uXXu  yad^dneQ  Krjg)io6doxog,  oooi  d^ 


35     

av .  und  106  vergleicht.    Auch  N.  92  hat  er  sie  mit  Recht 

hergestellt.  In  Rangabes  antiquitös  helleniques  vol.  1.  findet  sie 
sich  Nr.  273.  274.  298  und  wahrscheinlich  auch  269.  In  wieder 
anderer  Wendung  die  Inschrift  des  Arybbas  (E.  Curlius,  inscr. 
XII  p.  12  und  meine  inscr.  macedon.  qualuor  p.  18).  —  Z.  4. 
Pittakis  liest  (DavTO/.lrjg.  Indessen  ist  der  Sinn  offenbar:  Phan- 
tokles  beantragt,  die  Erechtheis  solle  in  der  ersten  Sitzung  ihn 
(den  Phantokles)  vor  den  Rath  führen,  damit  er  hier  weitere 
Vorschläge  über  die  Absendung  der  Ansiedler  vorbringen  und 
verhandeln  könne.  Der  Volksbeschluss  war  also  am  Schluss  der 
Prytanie  der  vorausgehenden  Phyle  gefasst.  —  Z.  8.  eSga  ist 
das  eigentliche  Wort  für  die  Rathssitzungen.  PoUux  8  §.  I  45  : 
ßovlfjg  1JV  edga.  Andocid.  I  §.  111  :  r}  yaq  ßovkrj  exet  xcf.9^£- 
d€7o0^aL  tf-ielXe  -^axa.  xov  26Xcovog  v6(.iov,  og  xslevsi  rf]  vore- 
Qctla  xüiv  (.ivoTiriQuov  töqav  tvolblv  ep  ri^  ^Elsvoivlii).  Boeckhs 
Seeinschrift  XIV  b  15  p.  466:  Tovg  de  n^vräveig  jcoeiv  ßovlrjg 
e'ÖQav.  Auch  in  der  Methonäerinschrift  glaub'  ich  es  zu  erken- 
nen :  inscript.  macedon.  quatuor  p.  8.  Bekanntlich  halte  der 
Rath  mit  Ausnahme  der  Festtage  und  Unglückstage  täglich 
Sitzung.  —  Z.  9.  Was  Pittakis  mit  seiner  Lesung  e'x^ETOv  xal 
^eXltov  meine,  bekenne  ich  nicht  zu  verstehn.  Auch  hier  hatte 
Preller  das  Richtige  erkannt.  Dass  die  solonischen  Klassen,  ob- 
wohl die  Vermögensansätze  verändert  wofden  vvaren,  sammt 
ihren  Namen  bis  zu  Eukleides  und  wohl  selbst  bis  zu  Nausinikos 
(377  V.  Ch.)  fortbestanden,  hat  Boeckh  Slaatsh.  d.  Ath.  1 
p.  656  ff.  gezeigt.  Unsere  Inschrift  ergänzt  die  Erwähnung  des 
Thukydides  3,  16:  hiXrjQcooav  vavg  sy-aröv  iußdvTeg  avTol  re 
jtkrjv  iTTTtatüv  y.al  7iEVTa-/.ooiOf.iedif.iviov  vmI  ol  f.iExoi-/.oi.  Die 
hier  mit  avxoi  Bezeichneten  sind  eben  die  ^Evylrai  und  ^fjtEg.  — 
Wenn  aber  auf  dem  Steine  ix  ■&r]rüv  steht,  so  ist  das  mit  ix  (fv~ 
Xfjg  Inschr.  2  Z.  7,  ix  2df.iov  (C.  I.  147),  iy  Aivdov  zu  verglei- 
chen :  Franz.  Elem.  epigr.  gr.  p.  127.  —  Z.  10.  Mvai  Pittakis, 
aber  es  fehlt  das  H  und  in  dieser  Verbindung  steht  bei  den  Atti- 
kern  71E(X7T£lv. 

Die  zweite  Inschrift  in  der  ^Eq)rj(.i.  dgx-  Nr.  1 103  p.  641) 
fand  Herr  Pittakis  am  24.  Juli  1847  auf  einer  Platte  pentelischen 
Marmors,  die  ebenfalls  bei  der  Umgestaltung  des  Erechtheums 
zur  christlichen  Kirche  in  byzantinischer  Zeit  verwendet  worden 
war.    Erkennbar  ist  auf  dem  Steine  nach  Herrn  P.  Folgendes : 


■ 30     

K02FE  

E2]AAET02ANAEE2AAEIENEX[E2O0AEXIMAI2 
H:0a>EX\2EH0APAa):SA31E\02r0,AXMA:SAEEKAT0 
NAYT0i:2FABA2X0NT0\H0IAr0  AEKTAIKAW 
5  IEPE2AIHYrEPTE2Ar0IKIA2[H02FEnANAYT0 
I2A0KEIAE0X0M02AEHE>E2OfAIANABA2AEKA 
EXAEXa>YAE2H0YT0rAENEMANTL0XTEXAENAEM 
0K^EIAE^AEKATA2TE:SAITEX[A^0IIvIAXAYT0 
KnATOPAKAOOTIAXAYXETAIA[BI2TATAAETEM 

10  EXETAEX2EIPEMEXAEAXKAOA[FEBXYXE2TIA\ 
A  AMETEMEXIÄ  EXBO  YXAEKAIP[  B  OBATAFEXTE  A 
AEXE:2FAXA0EXAIATAMEAAVA  OE0B0XTA2MET 
Aa)A\  \  0XEAXAETi:5Eni2TPAa>[EYETAIE\  EIÄE 
ETEXT0XAn0IK0XB0EOEXTA2F0VE2HET0I3IO 

15  TATAKATATA2X2YAAPAaJA2HFIHEAE:2I2TBA 
TOAB  AMMATEA  0XT02EAEX0X[T0METAT0XF0\  E 
0XT0XEniOPAIKE2:APAa>:2AI  AETAY^TAEX:2TEV 
EIKAIRATAOEXAIEMFOVEIFABATIOEXTOXAE 
EX^TENEIHOIAFOIKOI^OjOXAlYTOXOXOMATAE 

20  AXAETI2:EFIfU2E(t>IBEIFAPAT[AYTAEEtt)IEIBE 
TOBAAAOPEVEIXFBO:2KANE20AI[ABA«J>EXA(I>AI 
BE20AIEVYEXTIT0XHEa)2EaJl::SMEX0XATIM0N 
EXAlAYT0XRAIFAIAA2T02EXE[AY'T0IvAlTAX 
PEMATAAEM02IAEXAIRAITE2  OEOTOEFIAEKA 

25  TOXEAM  AETJ^AYT0IH0IAF0IK[0IAVA  OUi^EOilH! 
0XTAI;H020IAAXAPAcP20XTA[IAF0IK0XTEKA 
I2TBATI0T0XEFIAAXHEK02[IXHAIXEE2TBIA 
K0XTAEMEB0XEMBBEAIExXAIEiA3IiV1ETIR0VYEE 
X2AAEXAETEXAF0IR1AXTPIA  ROXTAXAYÜIXA 

30  I2XIXEXAEAROAOOOXTAAFO[AIAOXAITAXPE 
MATA 

Der  Stein  ist  auf  allen  vier  Seiten  abgebrochen,  indessen  sind 
auch  hier  die  Zeilen,  wie  fast  bei  allen  Inschriften  vorEukleides, 
aTOiyj]ddv  geschrieben.  Da  nun  meine  Ergänzungen  der  Verse 
22  und  24  sicher  scheinen  und  jeder  von  diesen  35  Buchstaben 
hat,  so  dürfen  wir  diese  Zahl  als  Mass  bei  der  Herstellung  der 
Übrigen  zum  Grund  legen.  Piltakis  rechnet  nur  32  Buchstaben, 
indessen  gerade  die  Zeilen  8  und  9,  die  ihm  dies  beweisen,  ge- 
ben nach  seiner  Ergiinzung  {Jei.i]o/J.eid£v  de  /xcTccoteoaL  tsv\_i- 
'/Mita  \  avTOJxQccroQa  -/.a^on  uv  dvverat  d{_yaO-6v)  keinen  Sinn. 
Auch  setzt  er  die  fehlenden  Buchstaben  bald  links,  bald  rechts 
hinzu.  Richtiger  ist  es  anzunehmen,  dass  bei  der  Bearbeitung 
der  Stele  für  ihre  neue  Bestimmung  das,  um  was  sie  zu  gross 


37      

war,  nur  an  einer  Seile  v\eggehauen  worden  sei,  dass  also  links 
am  Anfang  der  Zeilen  nichts  fehle,  sondern  nur  rechts  am  Schluss 
der  Zeilen  immer  12  bis  13  Buchstaben  zu  ergänzen  seien.  Die 
Natur  der  Sache  bringt  es  mit  sich,  dass  die  Ergänzungen  bei 
dieser  Inschrift  nicht  so  zuverlässig  sind,  als  bei  der  ersten.  Da 
sie  sich  nun  wesentlich  mit  auf  die  Zahl  der  Buchstaben  grün- 
den, diese  aber  sich  nur  in  der  alten  Orthographie  ganz  an- 
schaulich machen  lässt,  so  habe  ich  sie  gleich  oben  hinzugefügt. 
Nach  ihnen  lautete  der  Beschluss,  so  weit  er  erhalten  ist,  so : 

.      .      .      'AOGTCB 

lo\ayiTiooav  de  ig  a  dsi'  EveyXiad^io  de  yiliaig 
6  (prjvag  Iq  6  ygaifice/nevog'  dQ[ayjtag  de  e/MTC- 
V  avToJg  7iaQ(xo%6vtiov  oi  a/ro  [cJezrat  xaAA- 
5    LeQrjocii  v/req  tfjg  diroi/Jag,  [waTreo  av  avro- 
Ig  do/.fj'  yewvo/^iovg  de  ekeoiy[ca  avdqag  de-/.a, 
eva  £/  ffvXfjg,  ovxol  de  v£ifi(xvT[(ov  rrjv  yrjv  ^t](.i- 
OA.Xel.drjv  de  yMTaazfjßuL  rijv  [aitoiy.iav  avro- 
xQccTOQa  ymS-Ötl  av  dvvrjTUi  a[QiOTa '  xa  de  xef.i- 
10    £j'/y  To.  e^i]Qf]fievcc  eav,  -/.ad-äjceq  vvv  eovi,  al- 
Xa  firj  Tefievl'Ceiv  ßovv  de  y.al  Trlqoßaza  Ttevxe  a- 
yeiv  eg  Uava^rjvaia  xa.  /iieyaXa  [^ecoqovvxag  (.lex- 
a.  S-allcüV  eav  de  xig  e/cioxQax[€vt]xai  }]  Xr^l'O]- 
i  xrjv  xöJv  a/Tol/.wv,  ßorjd^elv  xc([g  noleig  exoif.i6- 

15    xaxa  y.axa  xag  ^vyyqacpdg,  a(t 

xov  yQaf.i^iaxevovxog  eyevov[xo  (.lexa  xwv  jrole- 
tov  xcov  errl  Qqci/.t^g'  yqäipai  [de  xavxa  ev  Gxrjl- 
Tj  y.al  /.axad-eivai  ev  nöXei,  7ra[qaxid^avxtov  de 
ev  oxrjXrj  ol  (x/ror/.oi  acpcov  a[vxöJv  ovofiaxa'   i- 
20    äv  de  xig  eTtixpiqcpi'Crj  naqct  x[avxa  ry  ecpn]  q^- 
xoqa  dyoqeveiv,  7Tqooy.aXelod-ai,  [yqdg)eiv,  d(pai- 
qelod-aL  rj  Xveiv  xi  xiov  expr^(pi[G(.ievcov,  axifiov 
eivai  avxov  /.al  naldag  xovg  e^  [avxov  aal  xd  /- 
qrj/iiaxa  dr^i.inaia  eivai  yal  xfjg  [d-eov  xo  en:ide'/.a- 
25    xov,  edv  f^u'j  XI  avxol  ol  d7Toi/.[oi  aXXo  iprjcpitr 
covxai.  oooL  d^av  yqdiixovxai  d/ror/.(ov  xe  xa- 
l  Gxqaxuoxcüv,  eneiddv  rf/.coGliv  al  vfjeg,  xqid- 
y.ovxa  fjf.i£qiov  ev  Bqea  eivai,  i[dv  [.itj  xi  /xoXvrj  •  e- 
Sdyeiv  de  x))v  d^roi/.lav  xqid[yovxa  vavGiv,  ^- 
30    lGyni]v  de  d/.oXov9ovvxa  dTio[didövuL  xd  XQ^j~ 
(.luxa. 


38     

Z.  2.  ig  a  ösl.  Pitlakis  liest  sGccyei,  indessen  giebl  das  keinen 
Sinn.  Gewiss  wird  sich  auf  dem  Steine  hei  nochmaliger  Ver- 
glcichung  öel  vorfinden  und  ebenso  Z.  13  OAVVON  und  EFI- 
2TIIATEYETAI,  Z.  lö  HAI,  Z.  23  EX^,  Z.  25  EAIMME.  So 
war  auch  in  der  ersten  Inschrift  Z.  2  a.ior/Jag  und  Z.  10 
tsvyiTiöv  nicht  richtig  erkannt  worden.  Ich  denke  mir,  dass  den 
Ansiedlern  das  Recht  zugesichert  worden  sei,  gewisse  Handels- 
artikel nach  Athen  einführen  zu  dürfen.  Wenn  die  Waaien  an 
dem  richtigen  Ort  in  gehöriger  Weise  eingebracht  waren,  so  wird 
derjenige,  welcher  gegen  den,  der  sie  eingeführt  hat,  eine  Klage 
auf  Unterschleif  anstellt,  mit  der  gewöhnlichen  Strafe  von  1000 
Drachmen  bedroht,  tvtxaod^ai  mit  dem  Dativ  rechtfertigt  sich 
durch  Stellen,  wie  Demoslh.  51  §.  11  :  rolg  eayäTOig  hmif-ii- 
oig  Ivi^srai.  Plat.  Legg.  1 1  p.  935.  C  :  tj  iveyJoO^oj  rij  TSTay^iirr] 
Ujdct.  Vergleichen  lässt  sich  die  den  Hellespontopliylakes  ange- 
drohte Strafe  in  der  Methonäerinschrift:  t]  Ei^väoOiov  f.ivoiaLOi 
ÖQayjialGiv  a-naozog.  —  Z.  3.  IIO  in  AP  zu  ändern  zwang  die 
Nolh,  da  sich  weder  mit  no  etwas  anfangen,  noch  sonst  eine 
Geldsumme  in  die  Lücke  herein  bringen  lässt.  Nach  dem,  was 
Boeckh  Staatsh.  1  S.  105  f.  ausführt,  konnte  man  für  100  D. 
einen  Ochsen  und  einige  Schafe  nebst  anderen  bei  dem  Opfer 
nöthigen  Dingen  ankaufen.  —  Z.  4.  Dass  die  Apodekten  ange- 
wiesen werden  eine  einzelne  Zahlung  zu  machen,  findet  seine 
Rechtfertigung  in  dem,  was  Boeckh  St.  1  p.  216  bemerkt.  — 
y.a).liEQfjOai  heisst  einfach  opfern,  wie  in  dem  Orakel  bei 
Demosth.  21  §.  53,  wo  ich  /.al  xfj  Juovrj  ßovv  -/.aVuegslv  her- 
gestellt habe.  Ebenso  in  der  Inschrift  268  bei  Rangabe  ant. 
hell.  1  p.  349:  '/mI  aqyvqiov  lg  y.cO.XieQi^oiv.  Diese  Ergänzung 
schien  so  einfach,  dass  ich  glaubte  nur  34  Buchstaben  für  diese 
Zeile  annehmen  zu  müssen.  Boeckh  hat  an  vielen  Orten  gezeigt, 
dass  einzelne  Zeilen  der  oxniyr^dov  geschriebenen  Inschriften 
einen  Buchstaben  mehr  oder  weniger  haben.  —  Z,  6,  yEwvöfioi 
waren  bisher  nur  bekannt  aus  Phrynichus  in  Bekk.  anecd.  p.  32, 
14:  yeojvöiLirjg  /xd  yeiü/nerQrjg'  on  yeiovn/iir^g  f^iiv  o  diccvi- 
fioiv  iv  xalg  ä/tor/.iaig  ty.äoxot  xov  vJ.r^QOv,  yeco/nazQr^g  di  o  /iis- 
TQüjv  roig  yiXr^Qnvg.  und  llesychius :  ye(üv6f.iai.  ol  iv  zaXg 
dygoiKiaig  diaizwfUvoL  /.hjQOvxot  Aal  vifxovzsg  zrjv  ytjv.  Da 
beide  Bemerkungen  wohl  aus  einer  Quelle  stammen,  so  ver- 
muthe  icli  für  llesychius  oi  zolg  iv  zaig  ccTcoi/.iaig  diaizco- 
ftevoig  y.KrjOOvyo ig  dicivi(.iovzeg  zrjv  yrjv.    Sollten  nicht  die 


39     

deyca  avöqsg,  welche  nach  dem  Schol.  zu  Arisloph.  Wolken  v. 
331  abgesendet  wurden,  um  Thurii  zu  gründen,  diese  yeiorofiot 
sein?  Schon  Bergk.  de  reliqu.  com.  alt.  p.  52  vermuthete,  dass 
die  Zchnzahl  mit  den  Phylen  zusammenhange.  —  Z.  7.  ENA  hat 
kein  H,  ebenso  Z.  28  rj/neoiov.  Daher  habe  ich  auch  in  l:/.cii:ov 
L.  3  und  a  Z.  2  xVuslassung  desselben  annehmen  zu  dürfen  ge- 
glaubt. Vgl.  Boeckh  St.  2  p.  2.  10.  52.  Irrthümlich  ist  das  H 
hinzugefügt  Z.  22  in  HEa>2Ea)I2MEN0N,  dem  ähnliche  Beispiele 
Franz  elem.  ej)igr.  gr.  p.  III  gesammelt  hat.  —  Ohne  Zweifel 
hat  der  Stein  sodann  fUY\E2.  —  Wenn  ovxoi  mit  OY  geschrie- 
ben ist,  so  geschieht  dies  nach  dem  durchgehenden  Gehrauch 
der  voreukleideischen  Inschriften:  vgl.  Boeckh  St.  2  p.  52.  Zu 
den  dort  genannten  Worten  kommt  hier  Z.  1 1  BOYN.  Dagegen 
habe  ich  mir  nicht  erlaubt  Z.  23  AYTOY"  zu  setzen,  sondern  lie- 
ber nur  34  Buchstaben  angenommen.  —  Z.  8  EI  kommt  sowohl 
in  Eigennamen,  als  in  anderen  Wörtern  auch  auf  den  voreuklei- 
deischen Inschriften  nicht  selten  vor:  dadurch  ist  die  Ergänzung 
in  Inschr.  \  Z.  4  sicher.  Vgl.  Eine  Inschr.  1  Z.  1  und  4 ,  in 
tlieser  zweiten  Z.  1  öel,  Z.  18  tiÖXei.  Auffallend  ist  Z.  21  ayo- 
QEveLv,  während  alle  andern  Infinitiven  mit  E  geschrieben  sind. 
Vielleicht  fehlt  auch  hier  das  I  auf  dem  Steine.  Sollte  dagegen 
nicht  Z.  27  auf  dem  Steine  sich  EFEIAAN  finden?  —  Demoklei- 
des, der  den  ersten  Antrag  wegen  der  Ansiedlung  in  Brea  ge- 
stellt hat,  wird  als  olyiLGxrjg  an  die  Spitze  gestellt  und  soll  als 
solcher  avTO/.QdzcoQ  sein.  So  avToy.QäTcoQ  nqeößEvxr-g  Lysias 
13  §.  9.  10.  Aeschin.  3  §.  63,  wofür  Thuk.  4,  118  und  Metho- 
näerinschr.  Z.  17  raXog  l'xeiv  gesetzt  ist.  Andere  Beispiele  für 
avTO/.QccTcoQ  hat  Boeckh  Staatsh.  2  p.  53.  —  Z.  9.  Sowohl  iBt]- 
qr^f-ieva  als  TS/iieviCeLv  sichern  die  Ergänzung  reftevri.  Brea  war 
eine  von  Thrakern  bewohnte,  vielleicht  jetzt  verlassene  oder 
eroberte  Stadt,  wie  ja  ßqia  nach  Strabo  7,  6  §.1,  Stephan. 
Byz.  u.  d.  W.  2rjXv/iißQia,  Hesychius,  im  Thrakischen  Stadt 
oder  Dorf  bedeutete.  Die  hier  vorgefundenen  TEf^ievrj  wird  De- 
mokleides angewiesen  zu  lassen,  neuerdings  aber  heilige  Bezirke 
nicht  auszuscheiden,  während  sonst  bei  Kleruchien  immer  zu- 
erst heiliges  Land  für  die  Götter  ausgeschieden  wird:  Thukyd.3, 
50  über  Lesbos.  Es  entspricht  jenes  ganz  dem  Grundsatz,  den 
die  Athener  bei  Thukyd.  3,  98  aussprechen:  xov  de  v6(.iov  xo7g 
"E).Xrjoiv  eivai,  cov  dv  fj  xo  y.qäxog  xfjg  yfjg  ey.aGxrjg  rjv  xe  rcXio- 
vog  rjv  xe  ßQayvxeqag,  xotxcov  v.al  xd  leqd  del  yiyreo-D^ai,  xqo- 


40      

TTOig  d^£Qa7t€v6f.i€va  oJg  av  nqog  rnJg  elioO-oai  xal  dvvwvxai. 
In  der  Inschrift  könnte  aXla  fn)  TSfisviusiv  einfacher  scheinen, 
indessen  passt  weder  a?2a  nach  dem  positiven  Gedanken,  noch 
re^ievuEiv  ohne  avi>ig  oder  ein  Wort  der  Art  in  der  Bedeutung 
weihen,  herstellen.  —  1A\.  Die  Schol.  des  Rav.  und  Yen. 
zu  Aristoph.  Nub.  386  sagen  :  and  ovv  tv  znig  Ilava^rjraloig 
TTcioai  al  VTib  rtSv  J^&rjvaiwv  anoiKiod^eioai  nöleig  ßovv  tv- 
■9-r^o6fi€rov  ett^ittov,  ovreßaivev  adeiav  iirai  rcov  /.quuv.  Noch 
bestimmter  die  Schollen  des  Victorius:  wg  Traotor  rwv  airoi- 
xio&siocüv  an  X^r^vöiv  ttoXsiüv  7i£(.i7iovor^g  e/.äaTr]g  äva  eva 
ßovv  €ig  T))v  d^voiav  /.cd  ezsQa  Uqsuc.  Wenn  aber  auf  eine  ähn- 
liche Sendung  von  Üpferthieren  zu  den  Panathenäen  C.  0.  Mül- 
ler in  Ersch  und  Grubers  Encyclop.  3,  10  p.  77  und  Meier  ebend. 
p.  293  die  Stelle  des  Herodot  o,  82  beziehn,  wo  die  Epidaurier 
versprechen  müssen  der  Athene  Polias  und  dem  Erechtheus 
jährlich  Opfer  zu  senden,  so  haben  sie  das  ireog  ey.aoTOv  gegen 
sich,  denn  unsere  Inschrift  giebt  die  Gewissheit,  dass  diese  Theo- 
rien nur  zu  den  grossen  Panathenäen  gekommen  seien.  Dass 
unter  den  Opfern  der  Panathenäen  auch  Schafe  gewesen  seien, 
wäre  an  sich  nicht  unwahrscheinlich  und  man  hat  dafür  den 
Ausdruck  STzißoiov  (Harpocr.  p.  77,  26.  Bekk.  anecd.  p.  254,  1 1 . 
Suid.  s.  V.  Etymol.  M.)  und  die  Verse  Homers  II.  2,  550  geltend 
gemacht  (s.  Meier  a.  a.  0.).  Den  sichersten  Beweis  giebt  der 
Fries  des  Parthenons,  wo  am  östlichen  Ende  der  Nordseite  Schafe 
im  Zuge  vorkommen.  Dass  ich  nun  gerade  tcIvts  gesetzt  habe, 
ist  freilich  gewagt;  indessen  schien  zur  Ausfüllung  eine  Zahl 
nöthig  und  von  den  Zahlen,  die  fünf  Buchstaben  haben  (Trerre, 
HeTczd,  Ivvü'.),  nur  nivre  passend.  Wie  sich  aber  die  Kolonien 
Athens  am  grossen  Feste  der  Göttin  der  Mutterstadt  betheiligten, 
so  forderte  es  allgemeine  religiöse  Pflicht  von  den  Pflanzstädten: 
vgl.  Schoemann  antiqu.  publ.  Graecor.  p.  421.  —  Z.  13.  tPAV- 
>  OX,  was  Pitlakis  auf  dem  Steine  zu  erkennen  glaubte,  hat  ihn 
zu  der  wunderlichen  Ergänzung  verleitet  6g  de  Jiovvoia  q)al- 
h'iv,  während  er  Z.  11  richtig  7i[q6ßuxov  erkannte.  Dass  die 
Theoron  mit  Oelzweigen  kon)men  sollen,  kann  am  Feste  der 
Athene  nicht  auffallen.  —  Auch  htioxqaxevr-iaL  ist  unzweifel- 
haft. In  allen  Verträgen  kommt  eine  Bestimmung  dieser  Art  mit 
ähnlichen  Worten  vor,  z.  B.  im  Bündniss  der  Athener  und  Lake- 
dämonier  (Thukyd.  5,  23),  der  Athener  und  Argeier  (Thuk.  5, 
47) ,    des  Amyntas   und  der  Chalkidike  (inscr.  maced.  quatuor 


p.  15),  im  Volksbeschluss  über  die  neue  ßundesgenossenschaft 
unter  Nausinikos  (Boeckh  Staatsh.  Nachtr.  p.  XX.  Meier  cora- 
ment.  epigr.  p.  ö  Z.  27).  In  dem  kleinen  Bruchstück  des  Bünd- 
nisses zwischen  Athenern  und  Argeiern  l)ei  Hangabe  antiqu.  hell. 
1  N.  256  (N.  270  ist  ein  Stück  derselben  Inschrift)  wird  eben 
dieses  Verbum  eTTiOTQaTeveaS^ai  gebraucht.  —  Das  folgende 
V  ^V'Q]  '^*'  ungewiss,  besonders  da  angenommen  werden  muss, 
(lass  am  Anfang  der  Z.  14  nicht  E,  sondern  I  auf  dem  Steine 
stehe.  Der  Sinn  kann  kaum  ein  anderer  sein.  —  Z.  14.  Gern 
hätte  ich  statt  sToi/noraza  gesetzt  laxvQOTara,  wie  es  in  den 
angeführten  Bündnissen  gewöhnlich  heisst,  indessen  ist  dann 
ein  Buchstabe  zu  wenig.  War  etwa  HioxvQOTaza  geschrieben? 
—  Z.  15.  Natürlich  nur  beispielsweise  habe  ich  den  Namen 
'^Hyr^oLazQccTOv  eingesetzt.  Man  könnte  etwa  auch  vern)uthen, 
dass  ....  n:Q0j]T0v  zu  ergänzen  wäre,  da  nach  dem  Schreiber 
der  ersten  Prytanie  bisweilen  das  Jahr  bezeichnet  wird  (Boeckh 
St.  d.  Ath.  1  S.  255  ff.).  Indessen  geschieht  dies  doch  nur  in 
der  Formel  sttI  vrjg  ßovkfjg,  fj  .  .  ttqcotoq  eyQa/i(/.idr£ve,  und  der 
Spielraum  eines  ganzen  Jahres  wäre  wohl  zu  gross,  um  danach 
das  Datum  eines  Bündnisses  zu  bestimmen.  Vielmehr  ist  an  den 
Schreiber  der  Prytanie  zu  denken,  unter  welcher  das  Bündniss 
geschlossen  wurde,  wie  z.  B.  Thukyd.  4,  118:  ^xccfiavtlg 
STrQVTavevev ,  (DaiviTTnog  €yQC(f.if^iäzevev,  Nr/.iddrjg  ineordreL. 
Es  war  um  so  bequemer  nach  ihm  das  Aktenstück  zu  benennen, 
da  die  ^yyqa(pai  öffentlich  aufgestellt  zu  werden  pflegten  und 
dann  der  Name  des  Schreibers,  der  ja  auch  für  die  Aufstellung 
zu  sorgen  hatte,  darüber  gesetzt  wurde.  Wir  haben  dafür  das 
Beispiel  der  Methonäerinschrift,  über  der  (DaivinTTog  Ogwi^ov 
lyQa.i,if.idrEve  steht,  und  einer  zweiten,  die  Boeckh  St.  d.  Ath.  2 
S.  764  nachweist,  bei  Rangabe  N.  259  (wiederholt  von  L.  Boss 
im  Rhein.  Mus.  8  p.  124,  der  mehrfach  abweicht)  :  über  dieser 
steht  ^loyvriTog  OQedQQiog  ey^cifif-idTSve,  der  dann  im  Pse- 
phisma  selbst  als  Prytanienschreiber  vorkommt.  Ebenso  in  der 
Inschrift,  welche  Meier  coniment.  epigraph.  p.  VII  mittheilt: 
0]i?M-/.kfjg''£2[ad^£v  Byga/n^tdrsve.  —  Z.  17.  Die  Ausdehnung 
und  die  Grenzen  der  von  den  Athenern  mit  dem  Namen  rd  int 
QQqy.rjg  bezeichneten  Seeküsle  Thrakiens  erörtern  am  gründ- 
lichsten Poppo  Thukyd.  1,2p.  347  ff.  und  Böhneke  Forsch,  z. 
den  alt.  Rednern  1  p.  95  ff.  Kiepert  lässt  sie  von  der  Halbinsel 
Pallene  bis  gegen  Thasos  hin  reichen.  —    Z.  18  f.    Die  von  mir 


42     

versuchte  Ergiinzung  hat  mehrere  Bedenken  gegen  sich.  Erstens 
könnte  man  erwarten,  dass  die  Namen  auf  derselben  Stelle  ver- 
zeichnet wären  ,  also  ev  t/;  oxy'jh].  Sodann  fällt  das  Fehlen  des 
Artikels  vor  ovöixaxa  auf.  Indessen  nöthigt  der  Stil  der  Psephis- 
men  anzunehmen,  dass  ev  otrjkr^  schon  vor  dem  '/.ata&slvai 
gestanden  habe,  dass  also  das  hier  gesetzte  ev  oxrih]  ein  zweites 
sei.  Wolke  man  dann  annehmen,  dass  Z.  19  auf  die  Aufstellung 
der  Beschlüsse  in  der  eigenen  Stadt  der  Ansiedler  ginge: 
aqjcüi'  a[vTa)v  ir  ttÖXei,  so  wird  sich  schwerlich  ein  mit  na  — 
anfangendes  Verbum  undPlatz  für  ein  nöthiges  v.ai  auch  finden. 
Denn  ein  Imperativ  wird  durch  den  Nominativ  o\  anomoi  noth- 
wendig  gemacht.  Deshalb  versuch'  ich  doch  meine  Vermuthung 
zu  vertheidigen ,  denn  ocpCov  avxuiv  lässt  kaum  einen  dritten 
Gedanken  zu.  Die  Aufzeichnung  der  Namen  an  öffentlicher  Stelle 
konnte  in  vieler  Beziehung,  bei  Erbschaften,  Besitzverhäitnissen, 
Klagen  aller  Art  wünschenswerth  erscheinen.  Die  Zahl  der  Namen 
aber,  die  Rücksicht  dieselben  allein  für  sich  zu  haben ,  machen 
die  Aufzeichnung  auf  einem  besondern  Steine  wohl  erklärlich. 
Zudem  wird  das  Psepliisma  auf  Staatskosten ,  das  Namensver- 
zeichniss  wahrscheinlich  auf  Kosten  der  Ansiedler  aufgestellt. 
Wegen  des  fehlenden  Artikels  ferner  bemerke  ich  ,  dass  nicht 
selten  bei  vorausgehendem  Genitiv  das  Regens  ohne  Artikel  steht: 
vgl.  Krüger  zu  Dionys.  histor.  p.  168.  Sommer  Schulzeit.  1833 
p.  711.  Ich  füge  Stellen  hinzu ,  die  besonders  beweisend  sind. 
Isaeus  11  §.13:  ettI  öe  xov  Traiöog  ovö^iaxt  nQccyf.iax'  E/iiol 
TiaQEXEiv.  Demosth.  43  §.  23  :  xov  närCTtov  xov  savxov  ovo/ti 
Efüiv.  Plat.  Lach.  p.  179.A:  narcnov  i'xiov  ovofia,  Qovxvdidijg- 
—  Ttannotov  öe  y.al  oixog  ovof.i  i/Ei  xotf-iov  7iaxq6g •  ^Qioxsidr-v 
yccQ  avxov  xalotf-iEV.  Auch  Demosth.  19  §.96  ist  vonBedeutung: 
ovd^  orofia  eiQrjvtig  cev  v^ieXg  tjvegxeo&e.  Allerdings  aber  steht 
in  der  Inschrift  aus  dem  J.  des  Nausinikos  Z.51  (Meier  comment. 
epigr,  p.  5) :  slg  öe  xtjv  ax^Xrjv  xavxrjv  dvayQcccpEiv  xiov  xe  ovawv 
ttÖXecov  ov(^if.icr/idcov  xa  ovniiaxa.  —  Z.  20.  Die  gewöhnliche^ 
Formel  ist  lav  öe  xig  el'7rrj  y  EJTnprjcpi'Qr]  Traqa  xavxa.  So  C.  I. 
93  Z.  29,  ferner  die  Beilage  IV  zu  Boeckhs  St.  d.  A.  2  p.  59,  und 
die  Inschrift  des  Nausinikos  Z.  33 ;  vgl.  die  Stellen  bei  Boeckh 
p.  61 .  Hier  wird  die  Verantwortlichkeit  zunächst  nur  den  Behör- 
den aufgelegt.  —  Z.22f.  Die  Strafe  ganz  so  in  der  Inschrift  aus 
d.  .1.  des  Nausinikos:  vjraQyJxio  f.iEv  avxo)  dxijLio)  eivai  y.al  xa 
y^Qrjfiaxa  avxov  örj(.iöoia  l'axü)  yiai  xfjg  d^eov  xb  hiLÖi'^axov.    Es 


43     

ist  die  Strafe  der  Ilochverrälher:  vgl.  Boeckh  St.  d.  A.  \  p.  445. 
Immer  ist  in  dieser  Verbindung  der  officielle  Ausdruck  der  Pse- 
pliismen  zo  STTidixaTOv :  Andokides  1  §.  9G  ,  Leben  der  10  Red- 
ner p.83i,  Xen.  Hell.  1 .  7,  10  u.  20.  —  Z.23.  über  avtov  vgl. 
zu  Z.  7.  Ist  etwa  i^  heivov  zu  schreiben?  —  Z.  25.-  EAMME  ist 
sicher.    Eine  ähnliche  Bestimmung  findet  sich  in  dem  Vertrag 
Athens  mit  den  keischen  Städten  (Boeckh  St.  2  p.  352) :   tav  d^: 
Ti  cillo  xlirjCfltcovrai  14.0-rjvalLOi  vrsql  cfvXayirjg  T/;g  /hiItov,  yivqicc 
tivai  a  ar  i^d^jp'atni  ifirjffiuovtai.  —  Z.  26.  ogol  d'«V  mit  Apo- 
stroph, v^'ährend  dieser  sonst  nach  dem  Gebrauch  der  Inschriften 
nirgends  gebraucht  ist.  —  yQaiptovTai.   Diejenigen ,   welche  von 
Ansiedlern  und  Soldaten  sich  einmal  haben  einschreiben 
lassen,  qui  nomina  dederint.    Aehnlich  Isaeus  3  §.30:  otl  o 
f.i8v  arrjQ  kayxdvcov  v7T8q  trjg  yvvaiy.oq  trjg  avTOv  rov  xlrjQOV 
Tov  TtuTQojov  (Dihjv  ovofia  eivai  Ey^äxparn  rj^  yvvar/.i.   Metho- 
näerinschrift  Z.  26 :   yQailiccf.ievnvg  di  Ttqog  Tovg  ^Elli]07tovzo- 
(pvXa/.ag  e^äyELV  f-iexQi  tov  Tszayjiiivov.    Lysias  in  gleicher  Ver- 
bindung 25  §.  9  -.   elol  Si  ol'tiveg  tcZv  ^EXevolvccde  anoyqaxpant- 
rcüv,  a^sX^ovTsg  /.lad^    v/nwv,  EJioXiOQy.ovvro  fisz  catiov.    Die 
Ansiedler  wurden  also  von  einem  Heere  begleitet ,    zu  dem  man 
Freiwillige  aufgefordert  hatte.   —  Z.  27.  Die  Schiffe,  auf  denen 
Ansiedler   und  Truppen  eingeschifft  werden  sollen ,    sind  noch 
auswärts  beschäftig.  Von  da  an,  wo  sie  in  denPeiraeeus  zurück- 
kommen ,  in  30  Tagen  soll  der  Zug  in  Brea  sein.   Also  niemand 
darf  zögern  und  zurückbleiben:  anders  die  Korinthier,  als  sie 
nach  Epidamnus  Kolonisten  senden,   Thukyd.  1,  27:    sZ  de  tig 
TO  TtaQavri'/.ci  fiev  /r^  e&äXoL  ^vf^inXelv,  f^ieTtysiv  de  ßnvXexai 
rfjg  aitoiy.iag,  TTEVTrf/.ovTa  dQay/.iag  y.atad-ivza  KoQivS^iag  /.li- 
y^iv.  —  TQiccy.ovxa  rjf.iEQ(x)V,  der  gewöhnliche  Ausdruck  für  einen 
Monat  (vgl.  meine  Bemerkung  zu  Demosthenes  1  §.27),  kommt 
als  Fristbezeichnung  sehr  häufig  vor,  z.  B.   in  dem  Psephisma 
über   die  Samier  Rangabe  \    N.  257    CEcpr]^i.  aqx-  1840,  421. 
Scholl,  archäol.  Mitlheilungen  aus  Müllers  Nachlass  1  S.  58):  ol 
^diiioi  dTTOnefixI'drtcov  ^d^rjrats  yml  7iaQa\y.aTadivTiov  ...  8]f.i 
TTolsL  zQidxovTa  rßUQcöv.  Denn  für  die  Frist  zur  Aufstellung  der 
Stele  halte  ich  sie  da  nicht,  wie  Rangabe  will:  diese  ist,  wenn 
sie  angegeben  wird,  ÖE-aa  tj/iiEQtdv :  C.  Inscr.  87.  90.  Rangabe  1 
N.  2ß8,  —  Z.  28.  Die  Ergänzung  ectv  [.irj  ii  Yxolvrj  ist  natürlich 
unsicher:  ich  dachte  an  Stellen,  wie  Demosth.  21  §.  47  :  edv  f^u 
TL  dr]i.i6oiov  Y.cülvr],  el  di  i^it] ,  oTav  fj  ttqcotov  oiov  te.   Bedenk- 


44 

lieh  ist  die  Auslassung  des  stummen  Iota,  was  sonst  in  der  In- 
schrift nirgends  fehlt.  —  Z.29.  Die  Zahl  von  30  Schiffen  scheint 
zu  gross,  wenn  wir  bei  der  Kolonie  nachThurii  nur  von  10  lesen 
(Diod.  S.  12,  10) ,  indessen  bemerkt  Müller  (de  Thur.  rep.  p.  9) 
mit  Recht ,  dass  diese  Zahl  eher  zu  klein  sei.  Bei  der  Kolonie 
nach  Epidamnus  (Thuk.  1,  27)  senden  die  Korinlhier  noch  eine 
bei  weitem  grössere  Anzahl.  —  Z.30.  Die  Ergänzung  ^]laxlvrjv, 
die  auch  Pittakis  gemacht  hat,  ist  sicher.  Ob  an  Aeschines,  des 
Seilos  Sohn,  zu  denken  ist,  über  den  Bergk  in  der  Z.  f.  Allerlh. 
1835  p.  320flF.  die  Stellen  gesammelt  hat?  Kaum.  Der  Aeschines 
gab  es,  wie  aus  den  Inschriften  hervorgeht,  zu  jeder  Zeit  in 
Athen  eine  ziemliche  Anzahl.  Da  er  hier  nicht  näher  bezeichnet 
ist,  so  muss  er  wohl  zu  Anfang  des  Psephisma  schon  erwähnt 
gewesen  sein.  —  Wenn  ich  ccTrodidorai  gesetzt  habe,  so  denke 
ich,  dass  der  Staat  den  Ansiedlern  und  Soldaten  auf  der  Reise 
und  bis  zur  Ankunft  in  Brea  das  zum  Unterhalt  Xöthige  lieferte. 
Ein  ausdrückliches  Zeugniss  dafür  kann  ich  freilich  nur  aus  dem 
Argument  zu  Demosthenes  Rede  über  die  Angelegenheiten  der 
Chersonesus  beibringen  :  y.cu  aldfißavov  [ol  t7ioi/.oi)  Ttef-ino- 
ftspoi  orcXa  ts  ev.  zov  dr^fiooiov  v.cd  tcfödiov.  —  Zum  Schluss 
dieser  Bemerkungen  füg'  ich  nur  noch  hinzu  ,  dass  ich  die  ein- 
zelnen Herstellungsversuche  von  Pittakis  nicht  alle  erwähnt  habe, 
weil  sie  mir  verfehlt  scheinen.  Wo  ich  iHW  etwas  verdanke, 
hab'  ich  dies  gewissenhaft  angeführt.  Die  Freunde  des  Aller- 
thums  sind  Herrn  Pittakis  für  seine  wichtigen  iMillheiluncen  zu 
so  grossem  Danke  verpflichtet,  dass  einzelne  Versehen  bei  der 
Erklärung  nicht  in  Betracht  konnnen  können. 

Noch  aber  ist  es  nothwendig,  über  die  Zeit  der  Inschrift  und 
das  ganze  Unternehmen  Einiges  zu  bemerken.  Kolonien  und 
Kleruchien  waren  ein  altes  wirksames  Mittel  äusserer  und  inne- 
rer Politik,  nach  aussen  eroljcrle Länder  fest  zu  behaupten,  nach 
innen  die  wegen  Dürfligkeil  oder  j^olitischer  Ansicht  Neuerungs- 
süchtigen zu  entfernen.  Perikles  nölhigle  der  kühne  Flug  seiner 
staatsmännischen  Pläne  sich  häufiger  als  Andere  desselben  zu 
bedienen.  Er  fand  einen  Staat  vor,  dessen  Bürger  unterneh- 
mungslustig, tapfer,  hellen  und  freien  Geistes,  durch  Gefahren 
aller  Art  zum  Bewusstsein  ihrer  Macht  gelangt  waren.  Auf  der 
Grundlage  der  kleisthenisclien  Satzungen  hatte  sich  in  den  Perser- 
kriegen die  gleiche  Berechtigung  Aller  herausgebildet.  Diese 
Richtung  wollten  die  Aristokraten  brechen.   Perikles  sah  ein,  dass 


45     

dies  unmöglich  sei ;  er  erkannte  aber  in  ihr  die  Keime  ^vic  der 
höchsten  Entwicklung,  so  des  Verderbens.  Durch  gewaltige  Un- 
ternehmungen daher  schaffte  er  dem  ThatendrangRaum  und  dem 
Staate  Macht  und  Geld  zu  neuen  Unternehmungen  und  wunder- 
vollen Werken  der  Kunst,  durch  die  ausgebildete  Pflege  der 
Künste  erhob  er  die  Geister  vom  Gedanken  an  sich  und  das  Ge- 
wöhnliche zum  Allgemeinen  und  Hohen.  Wie  es  hierzu  noth- 
wendig  war  das  Gefühl  der  Noth  und  den  Jammer  der  Dürftig- 
keit nicht  aufkommen  zu  lassen ,  so  machte  die  geringe  Grösse 
des  attischen  Staates  gegenüber  der  nach  und  nach  erwachsenen 
Stellung  und  den  gewaltigen  Unternehmungen  die  künstlichste 
und  sorgsamste  Pflege  der  auswärtigen  Besitzungen  und  des  aus- 
wärtigen Einflusses  nölhig.  Beides  zu  erreichen  waren  Kolonien 
und  Kleruchien  das  sicherste  und  dankbarste  Mittel.  So  hören 
wir  denn  von  einer  ganzen  Reihe  von  Sendungen  ,  die  auf  Peri- 
kles  Anregung  erfolgten,  nach  der  thrakischen  Chersonesus,  nach 
Thrakien  in  das  Gebiet  der  Bisalten ,  nach  Amphipolis ,  nach 
Polidaea ,  nach  Sinope,  Naxos,  Andres,  Thurii,  Histiaea  und 
Aegina.  Trefflich  ist  die  Bemerkung  Plutarchs  Leben  des  Perikles 
eil:  xlXiovq  f.iiv  sareilev  elg  XeQQOvr^oov  y.h-jQOvyßvg,  elg  de 
Na^ov  nEVTay.oaiovg,  elg  ÖE^^AvdQOv  rjLLoeig  tovtcov,  sig  de 
QQä7.t]v  xü.Lovg  Biodlxaig  ovvoiy.rjoovzag,  allovg  ö^  elg^Ira- 
Xiav  oly.iuoiiiev)]g  ^vßäoecog,  rjv  QovqLovg  nqoorjyoQevGav.  y.al 
Tuvx  eTtqcmev  a.TCOxov(pLQiov  (.lev  äqyov  y.al  öia  oyoXvjV  tioXv- 
7TQayf.iovog  öyXov  Tt-jV  7i6)av  ,  enca'OQd^ovf-ievog  de  rag  aTTOoiag 
Tov  dr^f.iov ,  (pößov  de  y.al  cpoovQccv  tov  f.Uj  vEioxeQL'Ceiv  ti  na- 
qaoy.evuC.wv  xolg  GVf.ifidxoig.  Zu  diesen  Gründungen  nun  gehörte 
auch  Brea  ,  was  bisher  nur  aus  den  Anführungen  bei  Stephanus 
von  Byzanz  und  Hesychius  bekannt  war.  Hesychius :  Bgea. 
Kqaxlvog  (frg.  ine.  56  Mein.)  /iie/iivrjxai  xr^g  elg  Bqeav  aTcoiylag. 
eGTL  de  TtöXig  Qqay.lag,  elg  ■^vL4.d-rjVaXoi  ccTtoiy-lav  e^enef-inov. 
Stephanus  p.  185  Mein.:  Bgea,  JxöXig  [Qqay.rig],  elg  r^v  duoLy.iav 
eoxeilavxo^d^r^valoi.  xb  i&viy.op  eöeiBqecixrjg.  eöxi  de  Bqealog 
naqd  ©forro^wrrw  ely.ooxo)  xqixqj  (frg.  i  57  Müll.),  wo  die  Ein- 
setzung von  Qqay.tjg  eine  nothwendige  Verbesserung  Meinekes 
ist.  Dass  der  Accent  Bqea  sei,  nicht  Bqed,  wie  früher  bei  Ste- 
phanus stand,  bezeugt  Theognostus  in  Cramers  anecd.  oxou.  2 
p.  102,  20  und  so  hatte  richtig  schon  Göttling  Accentlehre  p.  128 
es  verlangt.  Theopompus  hatte  die  Stadt  bei  Gelegenheit  der 
Kriege  erwähnt ,    die  Philippus  in  Thrakien  führte ;    denn  von 


46     

diesen  handelte  das  23.  Buch:  \s\.  Müller  in  den  Fragm.  histor. 
gr.  i  p.  LXXII.  Boehneke  Forsch,  auf  d.  Gebiele  der  alt.  Redner 
\  p.3if.  Wer  hätte  nun  gedacht,  dass  wir  noch  die  Urkunden 
über  die  Absendung  dieser  Kolonie  kennen  lernen  würden? 

Und  auch  die  Zeit  lässt  sich  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit 
bestimmen.  Wenn  die  Formen  der  Buchslaben  in  unseren  In- 
schriften uns  in  die  Zeit  vor  Eukleides  weisen,  so  ist  das  Todes- 
jahr des  Kralinus  (423,  Ol.  89,  2)  eine  weitere  Gränze,  vor  wel- 
che die  Gründung  Breas  fallen  muss.  Nun  sagt  freilich  Hesychius 
nicht,  in  welchem  Stücke  Kralinus  die  Absendung  der  Kolonie 
erwähnt  habe ,  indessen  ist  Prellers  Vermuthung  äusserst  an- 
sprechend, dass  dies  in  den  QQaxjai  geschehen  sei.  Mit  grosser 
Wahrscheinlichkeit  haben  aberMeineke  (bist.  crit.  com.  p.  46  und 
com.  er.  2  p.61)  und  Bergk  (reliqu.  com.  alt.  p.  90  ff.)  dieses 
Lustspiel  in  01.84,  1  oder  2  (444  oder  443)  gesetzt.  Bedenken 
wir  ferner,  dass  die  früheste  der  Sendungen  des  Perikles,  nach 
der  Chersonesus,  in  das  J.  452  (Funkhänel  im  Philol.  4  S.  92) 
fällt,  dann  die  nach  Histiäa  445,  die  nach  Thurii  443  (Müller  de 
rep.  Thur.  p.  5) ,  die  nach  Amphipolis  unter  llagnon  437  (Weis- 
senborn,  Hellen  p.  152  ff.)  ,  so  werden  wir  wieder  ungefähr  in 
die  gleiche  Zeit  gewiesen.  Und  noch  von  anderer  Seite  her  er- 
hallen wir  eine  Bestätigung.  Boeckh  hat  in  der  Staatsh.  2  p.  587  ff., 
wie  ich  überzeugt  bin ,  richtig  nachgewiesen ,  dass  die  Tribut- 
inschriften von  Ol.  83,  2  (447)  beginnen.  Wenn  nun  seine  Ver- 
muthung richtig  ist,  dass  in  den  Bruchstücken  XVIII  oder  XIX 
(p.  441)  die  erhaltenen  Buchstaben  Bq —  zu  ergänzen  seien 
BQ[ettioi,  (Boeckh.  p.  443.  610.  676),  so  würde  die  Gründung 
von  Brea,  da  jene  Bruchslücke  beide  in  das  neunte  Jahr  der 
Tributrechnungen  gehören,  vor  439  fallen  müssen.  Nur  ein  Um- 
stand könnte  dagegen  Bedenken  erregen.  In  beiden  Inschriften 
wird  nicht  mehr  die  Form  ^,  sondern  immer  2  gebraucht.  Nun 
sagen  Boeckh  C.I.  1  p.  894  und  Slaatsh.  2  S.589f.,  Franz  elem. 
epigr,  gr.  p.  111  und  125,  dass  der  Wechsel  dieser  Formen 
Ol.  85  und  86  eingetreten  sei,  Boeckh  giebt  namentlich  an,  dass 
die  älteste  Inschrift,  in  welcher  2  vorkomme  und  die  sich  einem 
bestimmten  Jahre  zuweisen  lasse  (Rangabe  1  N.  89.A.  beiBoeckh 
Staatsh.  2  p.  336  ff.),  aus  Ol.  86,  1  (436)  sei.  Indessen  giebt 
Boeckh  selbst  eine  gewisse  Breite  der  Zeil  zu  und  namentlich  ist 
die  Inschrift  73.  c  (add.  des  C.  Inscr.  p.  894  ff.)  gewiss  nicht 
lange  nach  der  Besetzung  llistiüas,  also  nach  Ol.  83,  4  (445), 


47 

verfasst.  So  mahnt  uns  einerseits  diese  Form  2  nicht  zu  weit 
zurück,  das  Andere,  was  ich  angeführt  habe,  nicht  zu  weit  vor- 
wärts zu  gehn.  Wir  dürfen  also  mit  Wahrscheinlichkeit  an- 
nehmen, dass  die  Gründung  von  Brea  und  mit  ihr  unsere  In- 
schriften in  die  84.  Olympiade  (444  —  440)  gehören.  Man 
könnte  freiUch  daraus ,  dass  die  Gründung  der  Kolonie  Amphi- 
[)olis  von  Plutarch  gar  nicht  erwähnt  wird,  schliessen  wollen, 
dass  sie  n)it  in  den  Worten  elg  öe  QQaxr^v  x^^Xlovg  Biodlzaig 
GvvoiynfjGovTag  (Perikl.  c.  H)  inbegriffen  sei  und  dass  die  Grün- 
dung von  Bgia  in  dieselbe  Zeit  gehöre,  also  in  das  J.  437  (Ol. 
85,  4).  Aber  die  Erwähnung  der  Bisalten  lüsst  nicht  an  Amphi- 
polis  denken;  in  allen  Nachrichten  über  die  Kämpfe  um  diese 
Stadt  werden  nicht  die  Bisalten ,  sondern  die  Edoner  erwähnt. 
Auch  scheint  in  der  Aufzählung  bei  Plutarch  oder  in  der  Quelle, 
der  er  folgt ,  eine  chronologische  Folge  beobachtet  zu  sein ,  so 
dass  die  erwähnten  Ereignisse  zwischen  die  Jahre  452  (Cherso- 
nesos)  und  443  (Thurii)  gehören  und  eben  deshalb  spätere  Ent- 
sendungen ähnlicher  Art,  wie  die  des  Hagnon  nach  Amphipolis, 
ganz  ausser  Berücksichtigung  fallen.  So  ist  es  nicht  zu  gewagt 
jene  Worte  des  Plutarch  auf  Brea  zu  beziehen  und  die  Lage  des- 
selben dadurch  etwas  näher  zu  bestimmen,  dass  wir  es  in  dem 
Gebiete  der  Bisalten  suchen. 

Sonst  ist  über  die  Schicksale  und  Geschichte  dieser  Stadt, 
an  deren  Wiege  uns  die  neuen  Inschriften  führen,  nichts  be- 
kannt. Nur  ihre  Fortdauer  lässt  sich  aus  der  Erwähnung  bei 
Theopompus  mit  Becht  schliessen  und  nicht  ohne  Grund  hat 
Boehneke  a.  a.  0.  p.  156  sie  als  wahrscheinlich  mit  zum  chalki- 
dischen  Bunde  gehörig  aufgeführt.  Vielleicht  erlag  sie  mit  der 
Mehrzahl  dieser  Städte  der  Eroberungssucht  des  Philippos  (De- 
moslh.  19  §.266). 

Das  ist  es ,  was  ich  zur  Erläuterung  dieser  Inschriften  bei- 
zubringen weiss.  Kehren  wir  noch  einen  Augenblick  zu  ihnen 
selbst  zurück.  Ohne  Zweifel  waren  auf  einem  oder  mehreren 
Steinen  alle  Beschlüsse,  die  sich  auf  die  Gründung  der  Kolonie 
bezogen,  vereinigt.  Kamen  später  Volksbeschlüsse,  die  in  irgend 
einer  Hinsicht  die  Kolonie  betrafen,  hinzu,  so  wurden  auch  sie 
in  dem  gewaltigen  Steinarchive,  was  auf  der  Burg  Athens  Allen 
zu  offener  Einsicht  aufgestellt  war,  hinzugefügt.  Die  erste  In- 
schrift, über  welcher  auf  demselben  Steine,  wie  ich  schon  oben 
bemerkte,  der  erste,  die  Absendung  ohne  Zweifel  auf  Perikles 


48 

Betrieb  und  Wink  anregende  Antrag  des  Demokleides  gestanden 
haben  muss ,  ist  der  Zeit  nach  die  frühere.  Auch  die  zweite  In- 
schrift ist  nur  der  letzte  Theil  des  Psephisma ,  durch  welches  die 
Entsendung  nach  Brea  beschlossen  und  in  den  Hauptpunkten 
geordnet  wurde.  Wir  hal)en  also  in  ihr  einen  Theil  einer  jener 
Urkunden,  welche  die  Athener  mit  l)esonderem  Namen  anorKia 
nannten.  Ilarpocr.  p.27,  12:  ccTTOLxia  Iditog  rä  ygäfifiava  xad^ 
u  ccror/.ovol  ziveg  ovriog  lovöj-iaoav  '^YTisQeidr^g ^i]liay.(rt.  Dass 
nicht  anoUia  zu  schreiben  sei,  hatBoeckh  in  den  Abhandlungen 
der  Berliner  Akad.  der  Wissensch.  1834  S.  19  gezeigt. 


d 


3.r><•/<^''  Jerh.Si^^s.  il  h'fJu/  /ui-t  ('^o-^'-f<'  /"■>  ^ 


mm  %  m%  %%%m%% 


Ih-UC^.i.SJJdULS. 


18.  MAI.    OEFFENTLICHE  SITZUNG  ZUR  FEIER  DES 
GEBURTSTAGES  SEINER  MAJESTÄT  DES  KÖNIGS. 


Herr  Jahn  las  über  ein  antikes  Mosaikbild. 

R.  Röchelte  hat  nach  den  auf  der  k.  Bibliothek  in  Paris  auf- 
bewahrten Zeichnungen  Millins  ein  Mosaikbild  verölT'enllicht 
(mon.  ined.  43,  2)*),  welches  sich  in  einer  Privalsamnilung  in 
Venedig  befand,  und  dasselbe  mit  folgenden  Worten  richtig  cha- 
rakterisiert als  ein  Monument  d'un  style  qui  accuse  la  decadence, 
mais  qui  n'en  reproduit  pas  moiiis  pour  nous  im  monument  d'une 
belle  epoque  de  l'art,  et,  en  tout  cas ,  d\me  haute  erudition.  Er 
giebl  dann  eine  Beschreibung  welche  ich  ebenfalls  mit  seinen 
eigenen  Worten  mittheilen  will. 

La  figure  principale  est  celle  dun  komme  v6tu  de  Fespece  de 
tabuer  propre  aux  victimaires  romains ,  inarchant  sur  deux  roues 
ailees ,  avec  une  balance  dans  la  main  gauche ,  et  wie  espece  de 
bäton  ou  de  massue ,  qu'il  eleve  de  la  main  droite ,  dans  Vattitude 
d'efi  assener  un  coup,  mais,  ä  ce  qu'il  semble,  arrSfe  dans  sa  course 
et  empiclie  dans  son  action  par  un  personnage  place  debout  devant 
lui.  Derril're,  sont  im  vieillard  barbu,  qui  parait  vouloir  detourner 
aussi  le  mdme  coup  par  ime  intercession  pacifique,  et  ime  femme  les 
cheveux  epars ,  la  töte  penchee ,  dans  une  attitude  dß  deuil  et  avec 
une  expression  de  douleur,  qui  semble  indi quer  ime  praeßca.  Le 
motif  de  cette  composition  et  la  reunion  de  ces  figures  pourraient 
donner  lieu  ä  beaucoup  de  conjectures,  que  je  m'abstiendrai  toute- 
fois  de  proposer ,  en  laissant  le  champ  libre  ä  quiconque  voudra  s'y 
hasarder. 


*)  Auf  Taf.  IV  ist  £ine  genaue  Nachbildung  gegeben  ;  nur  sind  die  ein 
fachen  ornamentalen  Einfassungen  des  Hauptbildes  fortgeblieben. 
4  853.  .1 


30 

Er  beschränkt  sich  dann  üuf  einige  Bemerkungen  über  die 
Ilauplligur,  und  sucht  deren  Atlribulc  als  die  der  Tyche  nachzu- 
Nveisen.  Nicht  eben  IrelTend  vergleicht  er  den  auf  gellügelten 
Radern  dahineilenden  mit  der  homerischan  Ale  (II.  T,  92) 

ov  yäq  en  ovdei 

Ttikvarai,  aAA'  aqa  y  ye  v.ax  dpÖQCüv  v.qaaxa.  ßaivei, 
und  erläutert  die  Keule  durch  den  Ausdruck  des  Euripides  (Hip- 
pel. H72) 

(■naiöEV  avTOV  qÖtttqop  aloytrcazcc  iiie; 
sowie  die  Wage  durch  den  Vers  aus  einem  Epigramm  auC  Ari- 
stoteles (nicht  Aristides)  im  C.  I.  911: 

oiöi  Ttyr^g  d' edäf^iaaos  7Tci?.iv  yJÄvurra  tcO-cvtcc' ). 
Da  indessen  hiedurch  für  das  Verständniss  des  ganzen  Kunst- 
werks nichts  gewonnen  ist,  welches  meines  Wissens  nirgend 
wieder  besprochen  ist,  wird  es  gestattet  sein  eine  Erklärung 
vorzulegen ,  welche  zugleich  das  Hauptinteresse  dieser  Vorstel- 
lung nachweisen  wird.  Sie  wird  sich  von  selbst  ergeben  ,  wenn 
wir  die  Nachrichten  der  Alten  über  ein  berühmtes  Kunstwerk 
des  Lysippos ,  seine  Statue  des  Kairos,  zusammenstellen**). 

Der  erste  Dichter,  welcher  den  günstigen  Augenblick,  '/.ciiqÖ^^ 
occasio,  zu  einem  Gott  personificierte ,  war  Ion  von  Chios,  wel- 
cher in  einem  Hymnus  ihn  den  jüngsten  Sohn  des  Zeus  nannte***) . 
Am  Eingange  des  Stadiums  zu  Olympia  war  auf  der  einen  Seite 
dem  Hermes  Enagonios ,  auf  der  anderen  dem  Kairos  ein  Altar 
errichtet,  ein  Bild  desselben  erwähnt  Pausanias  (V,  14,  7)  dabei 
nicht.    Dagegen  ist  uns  aus  Beschreibungen  eine  Erzstatue  des 


*)  Ein  Grabmonuraent ,  auf  welchem  R.  Röchelte  die  Wage  in  diesem 
Sinne  symbolisch  auffasst ,  habe  ich  anders  eiklärl  spec.  epigr.  p.  81. 
**)  Welcker  zu  Callistr.  p.  698  hat  kaum  eine  Nachlese  übrig  gelassen. 
***)   Paus.  V,  1  4.  7  "/oji'«  Ji  oMct  TM  Xi(o  y.cd  vuvov  7if7ioit]/Li(i'ov  KaiQov  • 
ytViciXoYti  ^(^  ^v  TW  vfirco  vfcüTccror  ttuCöoiv  Jtog  Kcciqov  fh'at.    Das  Epi- 
gramm des  Palladas  (anth.  Pal.  X,  52) 

Evys  ).fyojv  Tov  Kuinov  t<f)]S  i^töv,  trye,  MivavÖQe, 

(bg  icvi]Q  Movawv  y.iu  Xccoirojv  Tnoqiuog . 
no).).üy.i  yao  tov  a(f6(^QU  fUni/jj'rj&^i'Tog  ufietrov 
nnoamahv  tvy.uiQOig  tiiQt  ti  TavTÖfiuTov 
bezieht  sich,  wie  Meineke  (fragm.  com.  gr.  lY  p.  331)  vermulhet,  vielleicht 
auf  das  Fragment  der  Knidia  (das.  p.  151) 

tuvtöixutqv  iaitv  log  toixi  ttov  &e6g, 
aiöCii  TS  noXXa  tüv  aoQarcjv  nQccyjuÜTWv. 


51      

Kairos  l)§kannt,  welche  man  dem  Lysippos  zuschrieb,  und  die 
durcl)    gehäufte  allegorische  Allribule    höchst   merkwürdig   ist. 
UrspiHlnglich  nach  dem  Zeugniss  des  Kaiiistralos  in  Sikyon  auf- 
gestellt,   soll  sie  später  nach  Constanlinopel   gebracht  worden 
sein*).  Das  älteste  Zeugniss  über  dieselbe  ist  das  Epigramm  des 
Poseidippos  (13.  anlh.  Plan.  IV,  14.  anlh.  Pal.  II  p.  709,  275) 
a.  Tig,  TTod-ev  6  TrXccotrjg;   ß.  ^L/.viöviog.    «.  ovro^ia  drj  Tig; 
ß.  Avoi7C7iog,    a.  ov  de,  rig',    ß.  Kaiqng,  o  TrardaficcTiOQ. 
«.  TiTiTE  6^871  a/.qa  ßeßi:]yMg;  ß.  dsl  TQoy/do.  «.  rt  da  xaQGOtg 

Ttnoaiv  l'xeig  dicprsig;   ß.  %iTxai.L  VTirjve^iiog. 
u.  xeiqI  di  Ö6$iT£oij  Ti  (ftQEig  '§vq6v;   ß.  dvögaai  öslyf^ia, 

(hg  d/.afjg  jrdar^g  oBvTsqog  te/Jü^io. 
«.  t]  di  -/.o/iirj  TL  -/.az   oipiv;   ß.  VTT.avxidGavxi  ?Mßäad-ai, 

Vi)  z/ia.    cc.  zd^oTti&Ep  ö'ig  zl  q>ala/.Qd  näXei ; 
ß.  rov  "/aQ  ccTtu^  TZTr^voloLv  TtaQu^Qa^avTa  jua  noooiv 

OVTig  ly   if.l€lQtOV  ÖQd^ETCCL  i^OTTldeV. 

lt.  Towax  6  TtyvLTrig  ae  diiTt?.ccG€v ;  ß.  sirsxev  v^iacov, 
^sli'S,  y.cd  ev  nqod^iqnig  d^fjy.E  didc(0/.C(?Jrjv. 
Hierzu  kommt  die  rhetorische  Beschreibung  des  Himerios  (eci. 
14,  1 )  :  ösivog  öi  tjV  ctoa  ov  yeiqa  (.lövov  dXXd  /.al  yvtofir^v  o 
ylvaiTTTiog.  ola  yovv  ey.slvng  öid  zrjg  lc(vzov  yrc6fir^gz€z6?^in]y.€v; 
iyyQacpei  zolg  d^eolg  zov  Kulqov  ycd  ^loocfiüoag  dydXf-iuzt  zrjv 
(fvaiv  aizov  dict  xrjg  er/Mvog  s$rjyijaaTO.  eyst  öi  lods  nwg,  log 
if^ii  i-ivr^uovevEiv ,  zh  daidalfia.  ttoieX  Jtuida,  zo  Eidog  dßqöv, 
Tt]v  dyfi))i'  l'(fit]ßov,  y.niuüi'za  i.iiv  zo  ez  y.oozdcpcov  Elg  jiie.zwTtoi', 
■^'Vf.ivov  di  zo  ooov  ey.Eid-EV  ircl  zd  rcozcc  /lieoi^ezch  ,  Gtör^QO)  zr^v 
dE^iuv  i07T)uG!.Uvov ,  U'/w  TrjV  Xaidv  ijiiyovxa*^) ,  ttzeqcozov 
TU  GcfVQU  ovy  iog  (.lEzdqGLOv  irrig  yrjg  dvco  y.ovcpitEGd^ai,  dl)^  %va 
do/.cjv  ETTixpavEiv  zr^g  yr^g  lavd^drri  y.leTTZOJV  to  ///;  y.azd  yf^g 
igEiÖEGi^ai.  Endlich  die  ähnliche  Beschreibung  des  Kaiiistralos 
(ecphr.  6)  ,  aus  der  ich  nur  das  was  wirklich  beschreibend  ist, 
aushebe:  i&iXco  Got  yal  zo  ylvGiTtTtov  dr^/niovQyrjiia  toi  Xoy(p 
TruQccGzrjGcci ,   otteq  dyu).j.iuxLov  y.dXXiGzov  o  örjiLOVQyog  ZEyvr^- 


*)  Cetlrenus  Ann.  p.  332  C.  I  p.  564  Bk.  nennt  unter  den  Bildwerken  im 
Palast  des  Lausos  to  tov  Xoovov  fiiuovuex'ov  uyakfxu ,  k'nyov  yivaiTiJTov, 
oniG&iv  filv  ifcü.cixoöv,  fUTTQoa&ev  Jf  /:oum'. 

**]  Dies  ist  schwerlich  richtig,  denn  auf  die  Wage  konnte  der  Kairos  die 
Hand  nicht  wohl  legen  ,  da  hier  das  Freischwoben,  um  das  Zünglein  spielen 
zu  lassen,  charakteristisch  war;  ermusstedieWage  emporhalten,  was  durch 
Cvyov  T)j  Xc'.iä  Inuinovra  oder  avi/ovTa  ausgedrückt  wäre. 


52 

od(.iEvog  ^lytviüvloig  slg  S-iav  7TQ0vd^i]y.E.  Kaiqog  rjv  ei£  ayaX(.ia 
TSTVTicofievog  Iv.  yah/.ov  nqog  r/}i'  cpioiv  auil?M/.ierr^g  Ttjg  xiyvr^g. 
nciig  ÖS  i]v  6  KaiQog  rjßiov,  ix  •/.£(paXr^g  ig  Jiodag  inavoqd^cov  %o 
rfjg  i]ßi]g  avd-og.  rjv  de  tyjv  (xiv  oipiv  wQcuog,  GTteiqiov*)  lOvXov 
xat  L£CfVQ(i)  TivdoGsiv  TTQog  o  ßovXoixo  -/xiTaleintov  rrjv  y.öf.irjV 
avsTOv,  rrjv  öi  yqöav  eiye  dvd^r^qdv,  rrj  ?M/Li/njd(')}'i  tov  owfiaTog 
td  avd^rj  dt]ltüv.  tjv  de  ^tovvoip  '/mtcc  t6  TtXeXotov  if.i(ptqrig'  ra 
(.liv  yccQ  (.laTiOTta  yäqiGiv  eöziXßev,  cd  yrageial  de  airo)  slg  avOog 
igeiS^of-ievai  veortjoiov  loQciitovTO  inißäUovoai  rolg  oi.i{.iaoiv 
djTulbv  igid^r^f-ia.  eiori^/.ei  de  int  zivog  Gcpaiqag  iit  a/.Qiov  riZv 
TCtqowv  ßeßiy/.iog,  iTTTegco/LUvog  rw  yrode.  inecpvv.SL  de  ov  vevo- 
(.iiöf-ieriog  r-  ^Qii,  aAZ'  r^  f.iev  y.o/itr]  /.axd  ziov  rxpQviov  ecpeQTTOvoa 
Tolg  TxaQEiaig  irreoeie  tov  ßooxQvyov ,  rd.  de  omo&ev  r^v  tov 
KaiQOv  7iloy.df.uov  ilevd-eqa,  f.iöy')]v  Trjv  i/,  yeveoeiog  ßXdoTTjV 
ifUfaivovTa  rrjg  xqiyög. 

Dass  diese  Beschreibungen  auf  ein  und  dasselbe  Kunstwerk 
geben ,  ist  wohl  trotz  der  Abweichungen  im  Einzelnen  nicht  zu 
bezweifeln ,  die  vielmehr  nur  darauf  hinweisen ,  dass  von  den 
Beschreibern  schwerlich  einer  das  Original  des  Lysippos  selbst 
gesehen  hat ,  sondern  die  Notizen  anderer  seinem  Zweck  gemäss 
verarbeitete.  Fassen  wir  die  einzelnen  Züge  zusammen ,  so 
hatte  also  Lysippos  den  Kairos  dargestellt  als  einen  schönen 
Jüngling  in  der  ersten  Jugendblüte,  über  der  Stirn  mit  herab- 
wallenden Locken,  am  Hinterhaupt  fast  kahl,  mit  Flügeln  an  den 
Füssen  und  auf  den  Zehen  auf  einer  Kugel  stehend,  in  der  Rechten 
ein  Scheermesser,  in  der  Linken  eine  Wage  haltend. 

Die  Bedeutung  der  einzelnen  symbolischen  Züge  ist  meistens 
leicht  verständlich.  So  bemerkt  Kailistratos  mit  Recht,  die  jugend- 
liche Schönheit  entspreche  der  ersehnten  Gunst  des  Augenblicks, 
die  Bellügelung  wie  das  Stehen  auf  der  sich  drehenden  Kugel 
dem  raschen  Yorübereilen  des  günstigen  Augenblicks.  Dass  die 
Gelegenheit  vorn  gelockt,  hinten  kahl  sei,  was  auch  in  die  Sprüche 
des  sogenannten  Cato  (II,  26)  übergegangen  ist 

rem  tibi  quam  noscis  aptam  dimittere  noli: 

fronte  capillata,  postica  Occasio  calva**) , 

bedeutet,  wie  bekannt,  dass  wer  sie  einmal  sich  hat  entschlüpfen 

lassen  sie  nicht  wieder  erlangt.  Leber  den  Sinn  der  Wage,  welche 


*)  So  hat  Jacobs  die  Lesart  der  Handschriften  (SiCcjv  verbessert. 
**)  Daum  führt  dort  noch  au  PauHni  epp.  38  p.  346:  occipiti  calvo  sa- 
cratur  Occasio. 


53     

allein  Iliiiierios  erwähnt,  sprechen  die  Alten  sich  nicht  ans,  ohne 
i^weifel  h;it  ihn  Welcker  richtig  mit  Göthes  Worten 
Auf  des  Glückes  grosser  Wage 
Steht  die  Zunge  selten  ein : 
Du  musst  steigen  oder  sinken 
auf  das  Haarscharfe  ,  Momentane  in  der  Entscheidung  durch  das 
schwanke  Zünglein  gedeutet.  Die  Bedeutung  des  Scheermessers, 
die  für  unsere  Vorstellung  sehr  fremdartig  ist ,  hat  Poseidippos 
richtig  angegeben.    Sie  gründet  sich  auf  die  bekannte  Stelle  der 
llias  [K,  173) 

vvv  yccQ  örj  TrdrTsaatv  enl  ivqov  YoTcaciL  ax/ii^g 
rj  f.iäka  kvyoog  öled^QOQlÄyaioig  rje  ßiwvca, 
welche  sprichwörtlich  in  jedermanns  Munde  war*),  so  dass  ein 
Künstler  es  wagen  durfte ,   darauf  hin  ein  Attribut  zu  erfinden. 
Absurd  ist  freilich  die  Anwendung,   welche  Phädrus  davon  ge- 
macht hat  (V,  8) 

cursii  volucris,  pendens  in  novacula, 
calvus  comosa  fronte,  nudo  corpore, 
quem  si  occuparis  ,  teneas ,  elapsum  semel 
non  ipse  possii  luppiter  reprehejidere, 
occasionem  verum  significat  brevem, 
effeclus  impediret  ne  segnis  mora, 
ßnxere  antiqui  talem  efpgiem  temporis. 
Denn  auf  die  Schneide  des  Scheermessers  konnte  kein  Künstler 
den  personificierten  Kairos  stellen;  offenbar  ist  hier  die  gramma- 
tische Erklärung  ohne  Nachdenken  auf  das  Bild  übertragen**). 
Indessen  hat  man  doch  später  dies  Attribut  nicht  mehr  verstan- 
den.  Ich  weiss  nicht,  ob  der  Ausdruck  des  Himerios  OLÖr^QO)  für 
^Qto  schon  darauf  hinweist ,   unzweifelhaft  ist  es  bei  der  Be- 
schreibung des  Tzetzes  (chil.  VIII,  200.  X,  322  vgl.  323) 
OiTog  o  2iy.vcuvLog  6  ytvoLTCTiog  6  TrXaoTr^g 
y.allA/.EicivdQOv  tiojjTOTS  yqnvov  TraQadoafiorTog 
/.al  ad^vf-LOvvTog  de  öeivajg  r^  Ttaqoiyrioei  zovrov 
7tava6(f(og  rjya}.i.iär(joG€  tov  xqovov  rrjv  eixöra, 


*    S.  Leutscla  zu  Diogen.  pr.  IV,  41 .  t.  I  p.  238.  II,  63  t.  II  p.  28. 
**)  Die  ganze  Fabel  ist  dem  Griechischen  ungeschickt  nachgebildet,  wie 
besonders    daraus  hervorgeht,    dass  mit    dem  Masculiiium  calvus,  quem, 
elapsum  angefangen  wird,  weil  an  Kcanog  gedacht  wird  ,  worauf  dann  occa- 
sio  und  tempus  folgt. 


oi     

jiarcag  irreCday  yovO^iitur  xQoior  ,t//-  nuQutqtxeiv, 
yxo(p6r,  o^riodocpdXay.qov,  nxiQonovv  hii  (Trfcxiqag, 
y-rgog  to  ■/.cizÖ7iiv  liciyctioäv  riri  diöorra  nXdoag. 
Ausfuhrlicher  handelt  er  davon  in  seinen  Briefen  (70) ,  wo  es, 
nachdem  er  die  alberne  Geschichte  von  Alexander,  dem  zu  Nutz 
und  r.ehr  Lysippos  das  Bild  gen)acht  liahe,  erzählt  hat,  so  heisst: 
i'ysL  de  nvTcooi  xo  €ly.6vioi.ic(.  avO^oioncg  rig  6  Xqüvog  i/.eii(ij 
öaöi-fiioiQyt^vai  TTQO/.nfniov  i'ycov  ßgayv ,  xa  (f  alXa  oniod^offd- 
Xcr/.oog  y.al  y.cocfog  ly.aiiög,  cug  saxiv  sty.doai ,  y.cd  yvfivog  toxiv 
ihg  ÖLoXiöd^aircov  y.al  dracf^g-  ßtßrfy.e  öe  enl  acpcugag  eidQ6f.iov 
xivog  (.lezaQinxäuov  avxov  xnlg  noolv  sysirr^v  o^vywy^xcog ,  tag 
rj  xtüv  Ttodiov  VTTaLvixxEzciL  nxeocoaig.  h.Eivov  de  y-axamv  Vxeqog 
dedri(.iLOVQyrjxaL  avS-gcorcog  ivxnroj  y.syQr^/iiipog  ßadiof-iaxi,  ys^qu 
x£  iSiav  E/.xeiriov ,  iy.elroi'  clg  oi?.?,r^ipnjiiavog  y.al  xovxov  f.iaxa- 
yMloL/iterog,  wg  xo  dveo7Taoi.ii.vov  avxov  xiuv  yeü.äiov  ö)]).or  o  de 
naqeqyexal  xe  y.al  ol'yexai  y.al  y.cocpevcov  ovx  enatei,  j.idyaiqav 
de  oqeyei  Ttqog  xo  -/.axoTCiv  eTiavuxeivcov  xrjv  yeXqu ,  y.axay.aq- 
öiovg  TrXiyydg  alvixxofievog,  a'iTreq  eyyivovxai  xolg  yqovov  y.a- 
D^voveqiLovaiv*).  Hier  haben  wir  es  also  mit  einer  Gruppe  zu 
thun,  so  dass  nur  von  einer  freien  Nachbildung  nachLysippos  die 
Rede  sein  kann,  welche  den  Gedanken  desselben  nach  einer  Seite 
hin  weiter  ausgeführt  hatte,  indem  an  die  Steile  des  einen  von 
den  gehäuften  Attributen  der  Schnelligkeit  ein  anderes  gesetzt 
wurde,  das  die  Reue  über  die  ungenützte  Gelegenheit  ausdrückte, 
und  allerdings  die  Gegenwart  einer  zweiten  Person  voraus- 
setzte**). Dass  ein  solches  Kunstwerk  wirklich  existiert  habe 
finde  ich  keinen  Grund  zu  bezweifeln ,  obgleich  Tzelzes  es  wohl 
nicht  selbst  vor  Augen  hatte,  sondern  vielmehr  nach  einer  Be- 
schreibung oder  einem  Epigramm  arbeitete.  Dafür  spricht  be- 
sonders die  betonte  Behauptung  von  derTaubheit  des  Kairos,  die 
im  Bildwerk  doch  nicht  bemerkt  werden  konnte***). 


*)  MitTzetzes  stimmt  NikephorosBlemmydes  (Mai  collect.  Vat.  II  p.667 
vgl.  p.  638)  überein,  auf  dessen  Zeugniss  Osann  'arch.Ztg.  1852  p.  459  ff.) 
aufmerksam  gemacht  hat. 

**)  Winckelmann  (Werke  II  p.  538;  hat  den  blossen  Degen,  welchen  er 
dem  Kairo.s  des  Lysippos  giebt,  wohl  von  hier  entlehnt,  der  Zaum  beruht 
auf  dem  missvorstandenen  Worte  C^yV  b^'  Himerios. 

***)  Auch  epp.  95  sagt  Tzelzes  xwqöv ,  oiov  rhv  nnooiyöf.nror  /novov 
AvotTinog  fiiv  iUoyQccifyiat ,  wozu  er  sich  selbst  das  Scholion  schreibt  /tfw- 
yQuiftjOi   avr)   rnv  Mr]uiov{>yt]Gtr'    h  ..ivainnog  yito  aviSoiavToTjoiög ,    oi< 


55     

Kine  Figur  von  so  durchgeführt  allegorischem  Charakter, 
welche  Brunn  (Geschichte  der  griech.  Künstlei-  I  p.  3G7)  mit  vol- 
lem Recht  als  das  Erzeugniss  einer  unkünstlerischen  Reflexion 
bezeichnet,  tritt  uns  als  die  erste  Erscheinung  der  Art  in  der 
griechischen  Kunst  entgegen,  und  wenn  man  sich  die  Einfachheit 
vergegenwärtigt ,  mit  welcher  die  griechische  Auffassung  sonst 
idelle  Vorstellungen  personiliciert,  wobei  sie  das  Allegorische  im 
Vertrauen  auf  die  poetische  Phantasie  des  Beschauers  selbst 
da  verschmäht  wo  wir  es  gar  nicht  entbehren  könnten,  so  über- 
rascht es  sehr,  zuerst  einer  so  raffinierten  Allegorie  bei  einem 
Werke  des  Lysippos  zu  begegnen.  Allerdings  ist  es  auffallend, 
dass  Pausanias,  dem  der  Altar  des  Kairos  merkwürdig  war,  das 
Zeugniss  des  Ion  anführt  und  dieser  Statue  gar  nicht  erwähnt. 
Allein  man  kann  dies  daraus  erklären,  dass  es  ihm  um  einen 
Beweis  für  den  Golt Kairos  zu  thun  war,  welchen  das  Bildwerk  nicht 
abgab.  Auch  dass  Plinius  ,  der  doch  so  sehr  auf  die  Admiranda 
aus  ist,  diese  Statue  eines  berühmten  Künstlers,  welche  dem 
Beschauer  die  bon  mots  in  den  Mund  legt,  mit  Stillschweigen 
übergeht,  ist  sonderl)ar;  indessen  man  darf  daraus  nur  schlies- 
sen,  dass  sich  dieselbe  nicht  in  Rom  befand.  Dem  Zeugniss  des 
Poseidippos  zu  misstrauen  ist  kein  Grund. 

Man  hat  eine  dem  lysippischen  Kairos  nachgebildete  Vor- 
stellung auf  einem  Marmorrelief  in  Turin*)  zu  erkennen  ge- 
glaubt. Ein  schreitender  nackter  Mann  mit  kleinen  Flügeln  an 
den  Füssen  und  sehr  grossen  an  den  Schultern  fasst  mit  der 
Rechten  an  die  Schale  einer  vor  ihm  hängenden  Wage,  während 
er  mit  der  Linken  den  Abschnitt  einer  Scheibe  an  den  Wage- 
balken hält.  Eine  etwas  veränd'^rte  Vorstellung  auf  einem 
Marmorrelief  in  Tripalda  hat  Lupoli  als  Titelvignette  seines 
iter  Venusinum  bekannt  gemacht.  Hier  ist  es  ein  bärtiger ,  in 
derselben  Weise  zwiefach  geflügelter  Mann,  der  mit  der  rechten 
Hand  die  W'agschale  berührt,  mit  der  Linken  einen  Globus  hält, 
auf  dem  der  Wagebalken  ruht.  Unter  der  Wage  steht  eine  jugend- 
liche Herme  mit  einem  Thiei  feil  über  dem  linken  Arm  ,•  deren 
ausgestreckte  Rechte  die  andere  Wagschale  unterstützt ;  davor 
steht  ein  Gefäss,  aus  dem  Flammen  aufschlagen.  Unter  dem 
Relief  stehen  die  Worte  2IIEYAE  BPAAE02.  Leidei-  haben  wir  es 


*)  Maffei  istor.  diplom.  p  236.  mus.  Veron.  211,  2.  marm.  Taur.  II,  22 
p.  4.  Leider  finde  ich  in  Schorns  Bcreierkungen  über  die  Antiken  in  Turin 
(Almaltiiea  III  p.  457IT.J  dies  Relief  nicht  erwähnt. 


56     

hier  mit  einem  notorischen  Fälscher  zu  tliun*),  und  dem  Relief 
ist  um  so  wenii^er  zu  trouen,  als  es  sich  in  der  unmiltelharen 
Nachbarschaft  des  Karyatidenreliefs  mit  der  gefälschten  Inschrift 
befindet,  welches  jetzt  im  museo  Borbonico  aufbewahrt  wird"**), 
wohin  dieses  nicht  gekommen  zu  sein  scheint.  Sehen  wir  indes- 
sen von  diesem  und  seiner  durch  die  bischiift  scheinbar  garan- 
tierten Erklärung***)  auch  ganz  ab,  so  bleiben  gegen  dieDeutung 
des  Turiner  Reliefs  noch  erhebliche  Bedenken.  Dem  angel)lichen 
Kairos  fehlt  eins  der  charakteristischen  Merkmale,  da  ihm  lange 
Locken  auf  die  Schultern  und  den  Rücken  fallen  ,  auch  ist  seine 
Beziehung  zu  den  übrigen  Attributen  so  ganz  unklar,  dass  man 
nicht  sagen  kann  ,  was  damit  eigentlich  hat  ausgedrückt  werden 
sollen  7  . 

Kehren  wir  aber  jetzt  zu  dem  Mosaikbild  zurück,  so  sind 
die  wesentlichen  Attribute  des  lysippischen  Kairos  an  der  Haupt- 
figur trotz  n)ancher  Modifieationen  nicht  zu  verkennen.  Für  die 
Räder,  welche  an  die  Stelle  der  Kugel  getreten  sind,  werde  ich 
sogleich  auch  ein  schriftliches  Zeugniss  beibringen;  die  Bedeutung 
ist  dieselbe ,  wie  auch  bei  der  Glücksgöttin  Kugel  und  Rad  vor- 
kommen 77).  Ebensowenig  macht  es  einen  Unterschied,  dass  die 
Flügel  an  den  Rädern  anstatt  an  den  Füssen  des  Kairos  ange- 


*)  Mommsen  inscr.  Neap.  p.  39. 

**)  Mus.  Borb.X,  59.  Gerhard,  Neapels  ant. Bilder  I  p.  132,  497.  Preller, 
ann.  d.  inst.  XV  p.  397  f. 

***]  Lupoli  iter  Venus,  p.  4  9  Senem  vides  alatum  ad  velocitatem  et  moram 
exprimendam  ,  itemque  terminum  ad  vehementiam  et  tarditatem  igni  swperim- 
posilum.  Tempus  enim  quae  in  hoc  terrarum  orle  aQiintur  veluti  in  libra  pon- 
derat  et  nonnisi  sua  festinantia  suaqiie  mora  ad  se  eadem  trahit.  Id  certc  nobis 
indicat  senex  alalus ,  qui  orhem  manu  susiinet ,  cui  libra  innititur ;  id  indicat 
lanx ,  quae  a  sene  altera  manu  dcprimitur.  Miliin  voyage  enSavoye  I  p.  259 
giebl  folgende  Erklärung  Celle  ßgure  me  paroit  donc  ßlre  wie  Image  allego- 
rique  de  la  Prudence  qui  n'avance  qu'  avec  reßexion  dans  le  cours  de  la  vie, 
laquelle  est  exprim^e  par  deux  des  principaux  agens  de  la  nalure ,  la  Terre 
figurce  par  le  Faune ,  divinile  champetre ,  et  le  Feu  par  la  flamme  qui  s'e'leve 
du  brasier- 

~)  Kayser  giebt  an,  dassPetrettini  in  der  biblioleca  greca  delle  belle  arti, 
Mail.  1839  t.  I  ein  Bild  des  Kairos  aus  dem  k.  k.  Anlikenkabinct  in  Wien 
bekannt  gemacht  habe.  Ich  kann  dies  Buch  nicht  einsehen  ,  erinnere  mich 
aber  nicht  in  Wien  eine  Antike  bemerkt  zu  haben  ,  welche  man  für  Kairos 
halten  konnte. 

tt)  Broukhuys  zu  Tib.  I,  5,  70.  Zoega  Abhandl.  p.36.  vgl.  Wackernagel 
in  Haupts  Zeitschrift  VI  p.  134  0".  Auch  das  Rad  der  Nemesis  gehört  in 
dieselbe  R»ihe  von  Vorstellungen,  s.  Bellermann  Mesomedes  p.  42. 


57 

bracht  sind.  Abweichend  dagegen  und  für  mich  nicht  mit  Sicher- 
heit erklärbar  ist  das  Gerälh,  welches  die  Figur  in  der  Rechten 
schwingt,  und  das  einer  Keule  am  meisten  gleicht.  Gewiss  ist 
es  kein  Scheermesser ;  allein  da  grade  über  dies  Attribut  schon 
bei  den  Schriftstellern  sich  Schwanken  und  Missverständniss 
zeigte,  ist  es  denkbar,  dass  auch  der  Künstler  hier  von  der  ur- 
sprünglichen Vorstellung  abwich.  Sehr  zu  bedauern  ist  es,  dass 
eine  Untersuchung  des  Originals  nicht  gestattet  war;  vielleicht 
würde  sich  dann,  namentlich  schon  nach  der  Farbe,  eine  be- 
stimmte Vorstellung  fassen  lassen,  zumal  da  der  Zeichner,  der 
die  Darstellung  nicht  verstand ,  leicht  etwas  w  illkührlich  ver- 
fahren sein  kann.  Indessen  wird  jede  Unsicherheit  durch  die 
ganze  Composition  beseitigt ,  welche  ohne  allen  Zweifel  die  dem 
lysippischen  Kairos  zu  Grunde  liegende  Idee  in  einer  Handlung, 
an  der  mehrere  Personen  sich  betheiligen  ,  ausgeführt  hat. 

Auf  geflügelten  Rädern  eilt  der  günstige  Augenblick,  die 
Wage  in  der  Hand,  an  den  Sterblichen  vorüber;  mit  Absicht 
sind  die  Räder  auf  den  Rand  des  Mosaikbildes  und  die  übrigen 
Figuren  um  ein  Weniges  zurück  gestellt.  Vor  ihm  steht  eine 
jugendliche  Figur  in  einer  Aermellunica  und  in  Stiefeln,  die  den 
linken  Arm  ihm  entgegenstreckt  und  mit  der  Hand  seine  Stirn 
berührt,  an  der  die  ungewöhnlich  lang  ins  Gesicht  hineinhän- 
genden Locken  bemerkbar  sind,  während  das  Hinterhaupt,  wie 
Kallistratos  es  beschreibt ,  nicht  ganz  kahl  aber  mit  merklich 
kürzeren  Haaren  besetzt  ist.  Hinter  dem  vorüberstürmenden 
steht  ein  bärtiger  alter  Mann  mit  einem  Schurz  um  den  Leib,  der 
die  linke  Hand  nach  ihm  ausstreckt  ohne  ihn  zu  erreichen ,  in- 
dem er  mit  der  Rechten  seinen  Bart  fasst:  eine  verständliche 
Geberde  derBekümmerniss.  Also  während  die  Jugend  entschlos- 
sen die  ihr  entgegeneilende  Gelegenheit  beim  Stirnhaar  fasst, 
sieht  das  Alter,  das  sie  ungenutzt  hat  vorüberziehen  lassen  und 
nun  zu  spät  erkennt  und  vergebens  zu  erlangen  sucht ,  ihr  be- 
trübt nach.  Hinter  dem  Allen  steht  von  ihm  abgewendet  eine 
weibliche  Figur,  die  ganz  in  Schmerz  versenkt  mit  der  Linken 
das  Haupt  stützt  und  die  Rechte  lässig  sinken  lässt.  Es  wird 
Niemand  zweifelhaft  sein  ,  dass  wir  in  ihr  die  Reue  sehen ,  auch 
wenn  wir  dafür  nicht  das  ausdrückliche  Zeugniss  des  Ausonius 
hätten  (epigr.  11)*) 

*i  Mit  ihr  stimmt  sehr  wohl  auch  die  Beschreibung  beiLucian  (caiumn. 
non  tera.  ered.  5):   yMiömv  ät  tjxolov&n  navv  Tuv&ixwg  rig  iöxfiaof-iey»], 


58     

Cuius  opus?  ^Phidiae,  qui  sigmim  Pnllados,  eius 

qiiique  lovem  fecü ,  terlia  palnia  ego  sunt, 
surn  dea,  quae  rara  et  paucis  Occasio  nota.^ 

quid  rolulae  insistis?  '^stare  loco  nequeo.^ 
quid  tcdaria  habes  ?  '^volucris  sum :  Mercurius  quae 

fortunare  solet  tardo*)  ego,  cum  volui.^ 
er  ine  tegis  faciein.  '^cognosci  nolo.^  sed  heus  tu 

occipiti  calvo  es.  '^ne  tenear  fugiens.^ 
quae  tibi  iuncta  comes?  '^dicat  tibi.^  die,  rogo ,  quae  sis. 

'^su7n  dea ,  cui  nomen  nee  Cicero  ipse  dedit ; 
sum  dea ,  cpiae  facti  non  factique  exigo  poenas, 

nempe  ut  paetiiteat,  sie  Metanoea  vocor. 
tu  modo  die,  quid  agat  teciim.  'si  quando  volavi^ 

haec  manet;  hanc  retinent  ([uos  ego  praeterii. 
tu  quoque  dum  rogitas ,  dum  percontando  inoraris, 
elapsam  dices  nie  tibi  de  manibus.^ 
Die  meisten  Epigramme  desAusonius,  welche  sich  auf  Kunst- 
werke beziehen,  sind  nachweislich  nach  denen  der  griechischen 
Anthologie  bearbeitet;  in  diesem  ist  freilich  eine  gewisse  Aehn- 
lichkeit  in  der  Anlage  mit  dem  des  Poseidippos  zu  gewahren, 
übrigens  ist  nicht  zu  verkennen,  dnss  Ausonius  hier  selbständig 
verfahren  ist,  wie  schon  die  verfehlte  Deutung  der  Stirnlocken 
beweist,  von  der  Verwechslung  des  Phidias  mit  dem  Lysippos 
nicht  zu  reden  ;  denn  offenbar  kam  es  ihm  hier  nur  auf  den  Na- 
men eines  berühmten  Künstlers  an.  Nicht  unmöglich  ist  es,  dass 
er  daJjei  ein  Kunstwerk  vor  Augen  halle.  Dafür  spricht  die  Ueber- 
einslimmung  in  eigenlhümlichen  Punkten  mit  dem  Mosaikbilde, 
das  seinem  Styl  und  Costüm  nach  ebenfalls  in  späte  Zeit  gehört, 
und  auf  jeden  Fall  Ausonius  von  dem  Verdacht  rechtfertigt,  als 
habe  er  die  Figur  der  Metanoea  aus  eigener  willkuhrlicher  Erfin- 


fxtXuviti.Koy'  y.cci  y.UTtaTKCQay/n^rT] ,  MtTÜvota  6h  y.cä  avTr]  fk^'y^TO.  infaro^- 
iftTo  ynvv  ig  Tovniaco  öny.QvovGc.  xcu  juiT  (di^ovs  nävv  rt]V^A).i]Ofiuv  tiqo- 
aiovaci'  vTi^jV.eTifi'.  Man  lernt  daraus  von  Neuem,  dass  für  die  Beschrei- 
bungen fingierter  Kunstwerke  Ausgangs-  und  llaltpunkte  in  den  wiiklicli 
vorhandenen  gegeben  waren  ;  sowie  die  Neigung  der  spateren  Zeit  für  aus- 
gefuiirte  allegorische  Darstellungen,  dioLucian  zu  seiner  Fiction  veranlasste, 
namentlich  wie  sie  in  der  Apotheose  Homers  hervortritt,  auch  in  unse- 
rem Mosaikbild  eine  neue  Bestätigung  findet. 

*  (iiraldis  Vermuthung  Irado  ist  wohl  richtig.  Der  Gedanke  ist ,  dass 
Kairos  Flügel  an  den  Füssen  hat  wie  Mercurius,  weil  dieser  den  zufälligen 
Gewinn  bescheerl,  aber  nur  wie  und  wann  Kairos  es  will. 


- —     59 

düng  mit  dem  Kairos  verbunden.  So  hat  man  auch  mit  Hecht 
auf  die  Uebereinslimmung  der  vonAusonius  in  der  Beschreibung 
eines  Wandgemäldes  in  Trier  angeführten  Heroinen  (eidyll.  6) 
mit  den  in  Tor  Marancia  gefundenen  späten  Darstellungen  der- 
selben aufmerksam  gemacht*).  Beide  beweisen,  dass  die  Kunst- 
werke ,  welche  die  Zeit  des  Ausonius  hervorbrachte,  auf  seine 
dichterischen  Erzeugnisse  nicht  ohne  Einfluss  blieben;  das  Mo- 
saikbild aber  ist,  wie  R.  Röchelte  richtig  geahnt  hat,  in  der  That 
ein  interessantes  Zeugniss  für  die  Weise,  wie  die  alten  Traditio- 
nen einer  einst  schöpferischen  Kunst  bis  in  die  späteste  Zeit  hin 
sich  fruchtbar  erwiesen  und  durch  alle  Umbildung  und  Entstel- 
lun"  hindurch  noch  erkennbar  ])leiben. 


Vorgelegt  wurde  ein  von  Herrn  Göltling  eingesandter  Aufsalz 

Zur    Topographie   Athens. 
I.   Die  Stoa  Poikile. 

Es  ist  bekannt,  dass  die  in  der  Gegend  derAgora  von  Athen 
gelegene  Gemäldegallerie  früher  die  Peisianaclische  Stoa  hiess 
und  später  erst  TtoixlXrj  genannt  w  urde ,  seit  ihre  Wände  mit 
Gemälden  der  berühmtesten  griechischen  Meister,  vor  allen  des 
Polygnotus,  den  man  vorzugsweise  nannte,  sowohl  wegen  seiner 
Kunst  als  wegen  seiner  Liberalität,  geschmückt  worden  waren. 
Ebenso  bekannt  ist ,  dass  dieses  die  Halle  war ,  wo  später  Zeno 
seine  Lehren  den  Hörenden  kund  gab  und  dass  diese  seine 
Schüler,  welche  früher  Zenoneer  genannt  wurden^  erst  von 
diesem  ihrem  Local,  der  Stoa,  den  gewöhnlichen  Namen  Stoiker 
bekamen. 

Weniger  bekannt  ist,  wer  jener  Peisianax  war,  von  welchem 
die  Stoa  zuerst  den  Namen  erhielt  und  das  Factum,  dass,  vor 
Zeno's  Zeit,  wie  Eralosthenes  berichtet  hatte,  diese  Halle  auch 
Dichter,  wir  wissen  nicht  welche ,  zu  ihrem  Conversationslocal 
gewählt,  welche  auch  schon  hiervon  den  Namen  Stoiker  er- 
--^). 


*)  L.  Friedländer  über  den  Kunstsinn  der  Römer  p.  2  8. 
1)  Diog.  L.  Vit.  Zenon.  A. 


60      — - 

Was  nun  den  Peisianax  anlangt ,  so  hat  zuerst  Herr  Raoul- 
Rochelte*)  aus  einem  ausführlicheren  Scholion  zu  Demoslhenos 
Rede  gegen  Leplines^) ,  nachgewiesen,  dass  ein  Peisianax  dei- 
Erbauer  der  Stoa  gewesen  sei.  üiesell)e  Notiz  ,  wie  es  scheint, 
aus  derselben  Quelle ,  nur  etwas  vollständiger ,  findet  sich  jetzt 
auch  bei  Tzelzes  in  den  Schollen  zum  Ilermogenes^).  Dass  nun 
Peisianax  nicht  der  Architect  war,  sondern  ein  angesehenei" 
reicher  Mann,  welcher,  wenn  er  auch  nicht  die  ganze  Halle  auf 
eigene  Kosten  baute ,  jedes  Falls  grosse  Verdienste  sich  um  das 
Gebäude  erworben  haben  muss,  ergiebt  sich  aus  dem  Ausdrucke 
des  Scholiaslen  wie  des  Tzetzes,  dessen  zrj^To^og  zwar  wohl 
nicht  ganz  genau  ist,  da  das  Gebäude  dem  altischen  Volke  ge- 
hörte, aber  gewiss  auch  nicht  geändert  werden  darf,  da  wenig- 
stens Tzetzes  dasselbe  hat  sagen  wollen,  was  der  Scholiast  aus- 
gedrückt hat. 

Aber  wer  war  denn  jener  Peisianax  und  wann  hat  er  ge- 
lebt? Es  kann  kein  anderer  gewesen  sein  als  der  Vater  des 
Euryptolemus,  welchen  Xenophon'*)  als  Vetter  des  Alcibiades 
bezeichnet,,  also  ein  Sohn  des  Megakles,  des  Sohnes  des  Klisthe- 
nes ,  w  elcher  die  attische  Verfassung  änderte ,  und  ein  Bruder 
der  Dinomache,  der  Mutter  des  Alcibiades^).  Er  war  somit  ein 
ächter  Alkmäonide,   aus  jenem  reichen  Eupatridengeschlechte, 


<)  Lettres  archeologiques  I  p.  39. 

2)  Demosth.  ed.  Dindorf.  T.  IX  p.  307.  T()iTs  riaav  liOr'ivrjOi  gtocci,  fj 
filv  ßaaü.fiog,  tj  dt  twi''Equ(Jüv,  i)  i^e  ntianray.Tig  (1.  ITtiOtuvc(XTeiog)  ano 
TTtiac'a'uy.Tog  (I.  Iltiaith'uy.Tog) ,  tov  xrCauvTog,  avTt]  J*  YQcuf^VTMV  iv 
kvtTi  tbiv  iv  MciQaObivi  y.u\  uDmv  riVbüv  noiy.O.rj  ixl^ütj.  S.  0.  Jahn 
Arciiäol.  Aufs.  S.  16. 

3)  Gramer  Anecd.  Oxon.  IV  p.  21. 

MiTu  ri(  x(CTC(  Kv'Ciy.ov  IkO^oiyv  l4Xy.ißiädr]g 
riyovv  /Lif&oTov  7T^(ffvyti'  (og  roig  'Enuäg  fyy.oij'ccg. 
'j"Qlu(d  (Jt  tMuj).((  Tivu  y.ui  uräoiicVTtg  ijOav 
fv  T/J  GTOu  Trj  Ttüv'Eoutxiv  TQtig  ).CDiroi  tanörtg, 
TQttg  y.iu  yuo  ijaav  cct  aioccl  tij  ]^40-i]raion'  nölei, 
fiüc  fiiv  i]  ßaaü.fiog,  i]  T(oi'  'Eojxüiv  tT^oci, 
yal  i]  TOV  Hnauirccy.Tog  yTrjiooog  a^ovou  yj.iiaiv, 
TrjV  rjvTTfo  xaiioroiiuauv  ia^OTeiior  IIoixü.ijV, 
uviß  (oi'TiiQ  h'iyQ('((fi]aav  ((L'rrj  tu  MuQCiOwvog. 
k,  Hellenic.  I,  4,  19. 

5)  Hiernach  wäre  der  Stammbaum  der  Alkmäonidcn  l)ci  Pahnerius 
Exerc.  p.  637,  bei  Bocckh  I'indar  p.  303  und  bei  W.  Vischcr  «Leber  die 
Sleliung  des  Geschiechls  der  Aiiimäonideu »  u.  g.  w.  zu  vervollständigen. 


61 

\^e!ches  schon  früher  sich  einen  Namen  gemacht  halle  durch  die 
grandiosere  Ausführung  eines  Theiles  des  Apollotempels  in  Delphi 
von  weissem  Marmor  aus  eigenen  Mitteln.  Wenn  also  auch  die 
Erbauung  der  Stoa  ,  vielleicht  auf  Peisianax  Antrag,  vom  Volke 
beschlossen  und  eineGesammtsumnie  dafür  ausgeworfen  worden 
ist,  so  wird  Peisianax,  wie  die  Aikmaoniden  beim  delphischen 
Bau  gethan  *) ,  doch  aus  eigenem  Vermögen  die  schönere  und 
prächtigere  Ausstattung  aus  Marmor  ermöglicht  und  durch  dieses 
sein  Versprechen  die  Athenäer  hauptsächlich  zum  Beschluss  be- 
wogen haben  ,  so  dass  der  Bau  den  von  ihm  genommenen  Bei- 
namen wohl  verdiente.  Denn  die  spätere  Sitte  reicher  Fremder, 
ganz  aus  eigenen  Mitteln  Athen  durch  Prachtbauten  zu  schmücken, 
finden  wir  in  älterer  Zeit  noch  nicht.  War  aber  ein  Alkmäonide, 
ein  Aristokrat,  der  Erbauer,  so  erklärt  sich,  wie  die  attische 
Demokratie  den  neuen  Namen  der  Stoa  dem  alten  allmählich  hat 
vorziehen  können. 

Es  würde  sich  hiernach  die  Stoa  als  eine  der  ältesten  Pracht- 
bauten Athens  in  Marmor  herausstellen  ,  älter  auf  jeden  Fall  als 
die  Aufführung  des  Theseions.  Dass  das  Gebäude  von  bedeu- 
tendem Umfang  und  stets  von  Menschen  besucht  war,  ergiebt 
sich  aus  der  Erzählung  des  Diogenes  Laertius,  in  so  fern  Zeno, 
um  nicht  durch  die  versanuiiclte  Menschenmenge  bei  seinen  Vor- 
trägen beengt  zu  werden ,  mit  seinen  Schülern  eine  Art  von 
Umzug  in  der  Stoa  gemacht  habe  und  dass  zur  Zeit  der  dreissig 
Tyrannen  vierzehnhundert  Bürger  in  derselben  den  Tod  gefun- 
den :  sie  müssen  sich  wohl  in 'der  Stoa  gegen  die  bewaffnete 
Macht  vertheidigt  haben  und  gefallen  sein'). 

Pausanias  erwähnt  vier  Ilauptgemälde  in  dem  Gebäude, 
welche  dasselbe  später  seit  Polygnotus  Blüte  zierten.  Zuerst 
beim  Eingange  der  Stoa,  vom  Ceramicus  aus,  die  Schlacht 
bei  Oenoe  zwischen  Lacedämoniern  undAthenäern,  von  einem 


1)  Herod.  II,  180.  V,  62.  Pausan.  X,  5.  Schol.  Find.  P.  VII,  9. 

2)  Ich  weiss  nicht,  wie  Bölliger  (Archäol.  der  Malerei  S.  279)  auf  den 
Gedanken  gekommen  ist,  Zeno  habe  die  Stoa  zu  seinem  ünterrichtslocal 
gewählt,  um  sie  gleichsam  von  dem  Verbrechen  der  Dreissig  zu  entsühnen. 
Auch  muss  gegen  ihn  bemerkt  werden  ,  dass  bloss  Diogenes  Laertius  sagt, 
dass  1400  in  der  Pökile  ihren  Tod  gefunden  haben;  weder  Isocrates 
tAreop.  27)  noch  Aeschines  ;de  fals.  leg.  p.  38  ,  c.  Ctes.  p.  87)  noch  Hera- 
klides  P.  9  (p.  269.  Muell.  Fragm.  histor.),  welche  von  1500  reden,  erwäh- 
nen die  Gemäldehalle,  indem  sie  diese  grössere  Zahl  anführen. 


62     

nicht  weiter  genannten  Maler,  dann  in  der  Mille  der  Wand  der 
Kampf  des  Theseiis  gegen  die  Amazonen,  von  Mikon, 
hierauf  die  achäischen  Könige,  nach  der  Zerstörung  von 
Ilion  beralhend  über  den  Frevel  des  lokrischen  Ajax  an  Cas- 
sandra*),  von  Polygnolus,  ein  Bikl^  welches  grossen  Ruhm  halle 
und  welches  dem  Meisler  seihst  hauptsächlich  das  allische  Ehren- 
blirgerrecht  eingetragen  halle ^).,  endlich  die  Schlacht  bei 
Marathon,  \a  eiche  Iheils  dem  Polygnolus  und  diesem  mit  nicht 
minderer  Wahrscheinlichkeit,  iheils  dem  Mikon,  iheils  dem  Pa- 
nänus  zugeschrieben  wird^)  und  das  grössle  und  figurenreichsle 
gewesen  zu  sein  scheint.  Weiler  nennt  Pausanias  keine  Gemälde 
in  der  Stoa. 

Aber  wir  sind  nicht  berechtigt  an  der  Angabe  Späterer  zu 
zweifeln,  dass  auch  noch  andere  Bilder ,  die  zu  Pausanias  Zeit 
entweder  noch  nicht  oder  nicht  mehr  in  diesem  Local  vorhanden 
waren,  hier  aufgestellt  gewesen  seien,  bloss,  weil  wie  Bötliger''*) 
hauptsächlich  argumentiert  «man  nicht  recht  begreife,  woher  der 
Platz  dazu  gekommen  sei»,  eine  Sache,  die  sich  nur  dann  siche- 
rer entscheiden  Hesse,  wenn  wir  über  die  Archilectonik  derSloa 
genauer  unterrichtet  wären.  Zuerst  müssen  wir  aber  als  unab- 
weisbar annehmen,  dass  Sophokles  mit  der  Kilhara  auf  einem 
Gemälde  der  Sloa  zu  sehen  war^) ,  aber  gewiss  nicht  als  Tha- 
myris  dargestellt,  wie  man  mit  Unrecht  aus  den  Worten  des 
Lebensbeschreibers  des  Dichters  geschlossen  hat,  auch  nicht  in 


1;  Da  das  Bild  eine  bestimmte  Beziehung  zu  Athen  und  seinem  Ruhm 
gchal)t  haben  wird,  wie  die  übrigen,  so  wird  diese  in  dem  Hervortreten 
des  Menestheus  und  der  mit  ihm  vor  Troja  gezogenen  Schaar  und  vielleicht 
des  Teukros,  die  beide  auch  ,  mit  den  Söhnen  des  Theseus,  Troja  mit  er- 
obert hatten  ,  wie  diess  von  StrongyUon  auf  der  Akropolis  dargestellt  war 
(nach  einer  andern  Sage  war  Menestheus  vor  Ilion  gefallen,  Plut.  Thes.  35; 
auch  Aethra  wird  vorgestellt  gewesen  sein,  wie  sie  Polygnolus  auch  in  der 
delphischen  Reihe  gemalt  hatte]  und  (Paus.  I,  23,  10.  Raoul-Rochetle  Lettre 
ä  M.  Schorn  p.  409)  in  dem  Zorn  der  gewiss  mit  dargestellten  attischen 
Schutzgöttin  gegen  Ajax,  welcher  dem  Helden  den  Untergang  bereitete,  ge- 
sucht werden  müssen. 

2)  Harpocrat.  v.  IfokvyvwTog. 

3)  0.  Jahn  a.  a.  0. 

4)  Arch.  d.  Malerei  S.  :278. 

5,  Vita  Soph.  (/««rt  6t  ort  xal  xiO^änap  ch'cc).c<ß(bv  ii'  /jövo)  t(o  GauvQiöi 
Tiore  ^y.ix^ctoiaiv  oOfV  xal  ii'  rij  noixü.y  aroit  f/fra  xiOänug  uvToi>  yf- 
yod(f,')^(ci  (nemlich  weil  er  trefüicher  Kitharspieler  war). 


G-'i      

einer  Staffage  eines  der  von  Tansanias  erwähnten  Gemälde^), 
sondern  wohl  in  einer  Darstellung  der  Feier  des  salaminischen 
Sieges,  wo  er  mit  der  Leier  als  Führer  des  Päans  wirklich  auf- 
getreten war  und  um  das  Tropäon  getanzt  hatte;  in  diesem  Ge- 
mälde bildete  er  also  wohl  den  Mittelpunkt.  Dass  der  sala mi- 
nische Seesieg  (oder  vielmehr  wohl  dessen  Feier)  in  der  Pükile 
gemall  war,  sagt  der  Scholiast  des  Gregorius  von  Nazianz^)  aus- 
drücklich, indem  er  zugleich  der  Schlacht  bei  Marathon  als  eben- 
falls dort  dargestellt  gedenkt. 

Zu  allen  diesen  vaterländischen  Ehren  passt  nun  auch  die 
Bittgesandtschaft  der  Herakliden  an  die  Athenäer,  ihnen  gegen 
Eurystheus  Hülfe  zu  gewähren,  welche  nach  dem  Scholiasten  des 
Aristophanes^)  «in  der  Stoa  der  Athenäer»,  welche  keine  andere 
als  die  Poikile  sein  kann,  vonPamphilus  (nach  andern  vonApollo- 
dorus)  gemalt  sein  sollte*). 

Dass  wenigstens  auf  einzelnen  dieser  Gemälde  einzelne  der 
vorgestellten  Personen  mit  hischriften  bezeichnet  waren ,  ergiebt 
sich  aus  der  Angibe  des  Zenobius"') ,  dass  der  Name  des  Butes, 
von  welchem  erzählt  wird,  dass  nur  der  obere  Theil  seines  Kopfes 
und  die  Augen  hinter  einem  Felsen  hervor  sichtbar  waren,  hin- 
hinzugeschrieben  war,  und  aus  Aeschines'^) ,  wo  es  heisst,  dass 
der  Name  desMiltiades  nicht  unter  dessen  Bild  geschrieben  wor- 
den sei,  in  einer  Fassung  der  Worte,  die  es  nicht  zweifelhaft  er- 
scheinen lassen ,  es  sei  dies  bei  ihm  {ixsl)  ausnahmsweise  nicht 
geschehn ,  aus  Gründen ,  welche  Aeschines  nach  seiner  Weise 
angiebt.    Die  Erzählung  desselben  nimmt  sich  dabei  wunderlich 


1)  Scholl,  Leben  des  Sophokles  S.  24. 

2]  Orat.  ad  lul.  I.  p.  23.  Mont.  rrjg  fxiv  aroäg  i]  y.al  noixtXi]  tUy^ro 
öiH  T«  ti'  ctVTri  ysyoK/u/^iaya  oiov  »y  h Zalttjxh'i  Vcivucc/uc  rj  tcc  autu  Mccna- 
0-m'ci.  Dass  dieser  Scholiast  wohl  belesen  ist,  dafür  zengt,  dass  er  allein 
ein  schönes  Fragment  des  Kaliimachus  erhalten  hat.  Das  ?/'  beweist  keines- 
wegs, dass  der  Scholiast  selbst  nicht  recht  gewusst,  welche  Schlacht  ge- 
malt gewesen  sei. 

3)  Plut.  385. 

4)  Aus  Isid.  orig.  VIII,  6;  Porticus  fiiit  Alhenis  quam  Pisianactiam 
appellabant,  in  qua  picla  erant  gesla  snpientum  (Solon?)  atque  virorum 
fortium  historiae ,  wäre  zu  schliessen ,  dass  auch  noch  ein  anderes  Ge- 
mälde aufgehangen  war,  wenn  es  sich  nicht  auf  die  sapiens  porticus  des 
Persius  bezieht. 

5)  Cent.  IV.  28. 

6)  c.  Ctes.  p.  80. 


. ßi     

genug  aus,  Miltiades  selbst  habe  seinen  Wunsch,  dass  sein  \ame 
unter  sein  Bild  in  der  Poikile  geschriel)cn  werde,  dem  Volke  zu 
erkennen  gegel)en  ,  dieses  aber  liabe  es  ihm  nicht  gestattet,  da 
das  Bild  eine  Verherrlichung  des  Volkes  selbst,  nicht  Einzelner 
sein  sollte ,  nur  als  Gunst  habe  es  ihm  zugestanden ,  dass  sein 
Bild  in  den  Vordergrund  gestellt  würde'),  woraus  ja  folgen 
würde,  dass  die  Schlacht  bei  Marathon  schon  zu  Lebzeiten  des 
Miltiades  gemalt  sei ;  es  w  ird  dies  aber  wohl  eine  der  rhetori- 
schen Wendungen  des  Aeschines  sein ,  um  der  Sache ,  die  er 
verficht,  etwas  überzeugenderes  zu  gewähren.  Denn  der  Name 
des  Miltiades  brauchte  nicht  hinzugefügt  zu  werden,  da  man  den 
Führer  der  Schlacht  schon  durch  seine  Stellung  erkannte.  Es  ist 
aber  wahrscheinlich,  dass  unter  dem  Gemälde  der  Schlacht  l)ei 
Marathon  das  Distichon  gestanden  hat,  welches  auch  in  die  An- 
thologie jetzt  aufgenommen  ist^)  und  schon  vom  Redner  Lykurg 
mit  einigen  Varianten  citiert  wird. 

'^Elh\rtov  ^rvQO/iiaxovvTeg  Idd^r^vcuoi  MaQud^covi 
h'xTEivav  Mrjdojv  eXy.ooi  f.ivQiddag. 
Man  kann  wenigstens  die  Worte  des  Suidas,    mit   welchen  er 
dieses  Epigramm  bei  Gelegenheit   der  Besprechung  der  Poikile 
anführt,  nicht  füglich  anders  verstehen^). 

Ist  dieses  richtig,  so  sind  wir  zu  dem  Schlüsse  berechtigt, 
dass  auch  unter  den  übrigen  Gemälden  ähnliche  Epigramme  ge- 
standen haben  werden,  die  uns  nicht  bekannt  sind.  Aber  es  ist 
nicht  unwahrscheinlich,  dass  unter  den  stoischen  Dichtern, 
welche  Diogenes  Laertius  erwähnt,  auch  diejenigen  Dichter  zu 
verstehen  seien,  welche  die  Epigramme  unter  den  Gemälden 
gedichtet,  und  es  gewinnt  dadurch  zugleich  den  Ausdruck  jenes 
Schriftstellers,  dass  die  erwähnten  Dichter  den  Ruf  der  Poikile 
erhöht  hätten  ^) ,  seine  Berechtigung.  Und  dieselben  poetischen 
Stoiker  werden  denn  auch  die  Verfasser  der  Epigramme  in  der 
Hermenstoa  sein,  welche  Aeschines  anführt. 


i)   ovvt/(ünr]aciV  avTO)  ttqojtoj  yocufr^vat. 

2)  Anthol.  Pal.  II  p    812. 

3)  V.  IFoixü.T]-  OT0(<  ivliOrivuig,  tv&u  iynäiftjOKV  ot  iv  ManaOfävi  nokt- 
fiTjOavTes'  fig  ovg  iarir  iniynccu/uu  TÖ(^e  und  nun  folgt  da.s  Epigramm  selbst. 

4)  Wie  der  Ausdruck  des  Diogenes  oi  yal  ror  ).6yov  IttI  tj'/.hov  rjv'^rinav 
übersetzt  werden  konnte  «la  quibus  multum  incrementi  eliam  philosophia 
haec  Zenonis)  accepit«  ist  nicht  %vohl  einzusehen,  da  Diogenes  L.  ausdriick- 
lich  sagt,  dass  jene  s.  g.  stoischen  Poeten  vor  Zeno  gewesen  seien.  Zu 
löyov  ist  T^ff  Tioiy.O.tjg  atoäg  zu  suppliereii. 


65     

Wenn  vorhin  gesagt  wurde,  dass  wir  ausser  jenem  eben 
erwähnten  Epigramme  unter  der  Schlacht  bei  Marathon  keines 
der  übrigen  Epigramme  der  Gemälde  der  Poikile  mehr  übrig 
haben  ,  so  bezieht  sich  dies  darauf,  dass  die  Alten,  so  weit  wir 
sie  kennen ,  uns  keines  weiter  überliefert  zu  haben  scheinen. 
Aber  ich  kann  dieVermuthung  nicht  unterdrücken,  dass  es  ni«ht 
unwahrscheinlich  sei,  dass  uns  doch  noch  eines  erhalten  ist  und 
gerade  das,  welches  unter  dem  berühmtesten  der  Gemälde,  dem 
Ilion  des  Polygnotus,  gestanden  hat.  Aeschines  erwähnt  nemlicfa 
in  der  Rede  gegen  Ktesiphon,  dass  die  Feldherren  (eigentlich  war 
es  Cimon  allein},  welche  die  Perser  bei  Eion  am  Strymon  schlu- 
gen, vom  altischen  Volke  die  Gunst  gefordert  hätten,  dass  ihnen 
zum  Andenken  an  die  That  ein  künstlerisches  Denkmal  gesetzt 
würde  ;  das  Volk  habe  ihnen  nur  in  so  fern  gewillfahret,  als  es 
zum  Andenken  drei  Hermen  in  der  Hermenstoa  habe  anfertigen 
lassen  ,  mit  Epigrammen,  welche  zwar  der  That  selbst  und  des 
Volkes  erwähnten,  welches  sie  vollbracht,  nicht  aber  namentlich 
der  attischen  Führer.  Von  den  drei,  von  Aeschines  angeführten 
Epigrammen  passen  das  erste  und  zweite  genau  zusammen, 
auch  synlactisch ,  so  dass  sie  nicht  von  einander  getrennt  wer- 
den können. 

1 .  Hv  aqci  /.a/.eivoi  Talay.äodiot,  oi  rrore  Mrjdov 

■naiGiv  Iji"  "Hiovi,  ^TQv/^iovog  cc/.tcpl  qodg, 
Xif-iov  T    aLd-covcc  y.qazeqöv  r'  ejiccyovTsg  ^Jdqr^a 
■rrqioTOi  dvOf.ievaLov  eiqov  c</iirjxavlrjv 

2.  rj'/e/iWvsaGt  de  (.iLod^bv  ^OrjvaToi  rod^  adcü'/.av 

avT^  eveqyeolr^g  y.al  /iisydlr^g  dqsTfjg. 
3IäXl6v  Tig  zdö^  Idcov  y.cd  i7isaoof.uvcov  sd^eX^asi 
a(.i(pl  ^vvoXoi  TtQc'cy/iiaGi  {.wx&ov  ty^eLV, 

Aber  welchen  Zusammenhang  mit  diesen  beiden  Epigrammen 
die  Inschrift  der  dritten  Herme  habe,  wie  Aeschines  sie  bezeich- 
net, begreift  man  nicht,  denn  sie  erwähnt  des  Menestheus  und 
des  Zuges  der  Athenäer  gegen  Ilion.    Sie  lautet: 

3.  ^'Ek  tcoxe  trjads  TtoXrjOg  af.i^  J^tgstdi^oi  Mevsa^evg 

rjyelro  udSsov  Tqwi/.op  eg  nsdiov, 
ov  Ttod-^  "0(.iriqog  scpr]  /Javaüv  nv/.a  %a'KY.o%Lxiovo)v 

y.oaf.irjTrjqu  f-idyjig  s^o/ov  avdqa  {.loXelv. 
Oizojg  ovdsv  der/iig  ^^rjvaloiai  y.aXelöd-ai 

yoGf.u]Tdg  nokeuov  t    df-icpi  y.al  rjvoqtr^g. 

1833.  5 


GG      

Wenn  Ae^chines  überhaupt  sagen  wollte,  die  Führer  würden 
bei  den  Alhenäern  auf  öffentlichen  Monumenten  nicht  genannt, 
warum  wird  denn  hier  gerade  dennoch  Meneslheus  genannt? 
Und  wenn  der  Sinn  sein  sollte ,  der  Ruf  atiischer  Tapferkeit 
ist  uralt ,  so  all  als  der  trojanische  Krieg,  so  sieht  man  die  Be- 
ziehung zur  Schlacht  am  Slrymon  nicht,  und  es  war  überhaupt 
ungeschickt  ausgedrückt  und  nicht  einmal  der  Nationaleilelkeit 
der  Athenäer  entsprechend,  deren  Tapferkeil  sich  schon  vor  dem 
trojanischen  Kriege  bewährt  hatte.  Dagegen  wäre  die  Insclirift 
unter  dem  Gemälde  des  Polygnotus,  wo,  wie  früher  erwähnt 
wurde ,  den  Alhenäern  eine  hervorragende  Stellung  angewiesen 
sein  mussle,  ganz  passend  gewesen.  Ich  vermulhele  daher,  dass 
auf  der  drillen  Herme  nur  das  Distichon 

OiTiog  oidiv  der/.ig  ÄO^ijvaioiGi  -/.akeiod^ai 
y.ooi.n]zag  tioI^iov  r'  a(.icpi  y.al  ^voQirjg 
gestanden  haben  könne,  welches  einen  Zusammenhang  mit  den 
zwei  vorhergehenden  Epigrammen  und  für  beide  einen  guten 
Schluss  gewährte,  während  die  beiden  andern  Distichen  unge- 
hörig hier  hinzugefügt  worden  seien  von  denen,  welche,  an  den 
Zusammenhang  der  drei  Epigramme  nicht  denkend,  das  letzte 
eben  angeführte  Distichon  für  unvollständig  hielten  und  es  in 
der  erwähnten  Weise  supplierlen,  als  einen  Fingerzeig  die  Worte 
■/.oofU]T)]Q  und  y.oof.ir^rui  benutzend,  was  um  so  eher  geschehen 
konnte,  als  auch  in  der  Poikile  Hermen  erwähnt  werden.  In- 
dessen ist  dies  eine  Vermulhung,  welche,  nur  durch  die  Unge- 
hörigkeit  der  Erwähnung  des  Meneslheus  und  des  trojanischen 
Kriegs  hervorgerufen,  nicht  weiter  verfolgt  werden  soll. 

Für  die  Topographie  des  allen  Athens  wäre  es  nun  von  Be- 
deutung, wenn  von  der  alten  Peisianactischen  Stoa  noch  unzwei- 
felhaft Reste  vorhanden  wären,  weil  dadurch  namentlich  für  die 
neuere  Agora  Anhaltepuncle  gewonnen  wären.  Ich  bin  nemlich 
noch  immer  der  altvaterischen  Ansicht,  dass  Athen  einen  alten 
und  einen  neuen  Markt  gehabt  habe ,  wie  jede  nur  einiger- 
massen  bedeutende  Handelsstadt,  welche  mehr  und  mehr  sich 
ausdehnt,  und  wie  Rom  ja  deren  so  viele  halle  :  aber  ich  verspare 
die  weitere  Darlegung  dieser  Sache  auf  eine  andere  Gelegenheit. 
Herr  Raoul-Rochelte'')  hat  nun  wirklich  architectonische  Reste 
unserer  Stoa  zu  erkennen  geglauljt  in  einigen  noch  ziemlich  wohl 


Sur  la  topograpilie  ilAlliones.    Paris  1852.   k.   p.  53.    Vgl.  p.  1' 


67 


erhaltenen  schönen  Mauern  von  pentelischem  Marmor,  in  regel- 
mässig zugehauenen  schönen  Quadern ,  welche  sich  unterhalb 
des  jetzt  alsBuleuterion  angenommenen  Gebäudes  vorfinden.  Sie 
haben,  wie  Herr  Raoul-Rochette  mit  Recht  bemerkt,  die  grösste 
Aehnlichkeit  mit  der  Construction  der  Mauern  des  Theseions.  Als 
Herr  Raoul-Rochette  in  Athen  war,  scheinen  nur  zwei  Mauern, 
die  im  rechten  Winkel  sich  aneinanderfügen*),  bloss  gelegt  ge- 
wesen zu  sein;  als  ich  im  vorigen  Jahre  Alben  wieder  besuchte, 
waren  noch  zwei  andere,  genau  mit  jenen  zusammenhängende, 
Mauern  in  folgender  Form  und  Richtung  zu  sehen : 


C/3 


Das  wichtigste  an  diesem  Gebäude  ist  aber  eine  Inschrift,  welche 
sich  zum  Theil  noch  erhalten  hat  am  Anfange  der  Westmauer, 
nach  dem  Theseion  zu.  Sie  ist  in  ziemlich  grosser  Schrift  auf 
einer  längs  der  ganzen  westlichen  Mauer  sich  hinziehenden  etwas 
hervorragenden  dunkleren  Steinlage,  jetzt  etwa  drei  Fuss  über 
dem  aufgeschütteten  Fusslioden  erhoben,  und  es  setzt  sich  diese 
Steinlage  auch  auf  der  südlichen,  mit  der  Westmauer  zusamm.en- 
hängendeu,  Mauer  fort.  Die  Inschrift  an  der  Westmauer  hat  zu- 
erst Herr  Pittäkis  (l'ancienne  Athönes  p.  67)  folgendermassen 
mitgetheilt 

. .  .OYTAAE0EAHl3IEAH2AMa3lO]VH2HPA. .  .nEI0OY2 
O YAERAOnES .  . .  XEP . .  .  2E A ....  PEA 

Herr  Raoul-Rochette  a.  a.  0.  S.  14  dagegen  versichert  gelesen 
zu  haben 

OYTAAEGEASIMEAHS AMtPI0NI2HPA , .  HEieOYS 
O YAEKYKAC  HE . . .  XE .  .  PE 


*)  Herr  Raoul-Rochette  sagt:  l'une  des  murailles  fait  face  ä  l'ouest  et 
et  l'autre  au  nord.  Das  wird  wohl  heissen  müssen  l'autre  au  sud.  Oder  hat 
Hr.  R.-R.  die  mit  a  b  von  mir  bezeichnete  Mauer  gemeint'? 


■ 08 

Allein  auch  das  isl  keinesweges  richtig.  Zuerst  ist  nemlich  zu 
l)cachlcu ,  dass  zwischen  HPA  und  IIEieOY2  der  ersten  Zeile 
nicht  etwa  bloss  der  Raum  von  zwei  Buchstaben  unlesbar  ist, 
wie  der  französische  Gelehrte  angedeutet  hat,  sondern  ein  Raum 
von  wenigstens  fünf  Ellen  ,  und  dass  auf  der  zweiten  Zeile  ein 
noch  fast  längerer  Raum  unlesbarer  Worte  sich  befindet  zwischen 
den  beiden  letzten  von  ihm  gelesenen  Buchstaben  (PE)  und  den 
vorhergehenden  Buchstaben ;  beide  Räume  waren ,  wie  man 
deutlich  erkennt,  ursprunglich  mit  Schrift  gefüllt,  so  dass  an  der 
Westseite  nicht  bloss  ein,  sondern  auf  jeden  Fall  zwei  Distichen 
neben  einander  gestanden  haben  müssen.  Das  übrig  gebliebene 
habe  ich  so  gelesen  nach  mehrmaliger  Betrachtung ;  wobei  der 
Zwischenraum  zwischen  HPA  und  IIEieOY^  u.  s.  w.  als  so 
gross  angenommen  werden  muss ,  als  ich  ihn  eben  bezeichnet 
habe. 

0YTAAEeEAHOIEAH2AM*I0M2HPA HEIGOYS 

OYAEIvYI<L\.*nE.  .XEIP Pi  *) 

iMan  sieht  wenigstens  aus  dem  Reste  dieser  hischrift  so  viel,  dass 
ein,  durch  die  noch  neue  Kunst  der  Aufführungsart  und  durch 
das  Material,  imponierendes  Gebäude  hat  gefeiert  werden  sollen, 
welches,  wie  hier  gesagt  wird,  in  ganz  andrer  Weise  ausgeführt 
war  als  die  nach  der  S*Tge  durch  Amphions  Leier  zusammenge- 
fügten polygon  ischen  Mauern  Thebens  oder  die  durch  die  rohe  Kraft 
der  Cyclopen  gefügten  Mauern  Mykenäs  oder  Tirynths,  welchen 
alten  Baumonumenten  das  neue  Gebäude  durch  die  Negationen 
ov  —  ovöi  hat  entgegengesetzt  werden  sollen.  Und  es  kann  dies 
nach  dem  bisher  angeführten  auch  nach  meiner  Meinung  wirk- 
lich kein  anderes  Gebäude  sein  als  die  Peisianactische  Stoa,  weil 
diese  das  älteste  dieser  regelrecht  aufgeführten  marmornen  Ge- 
l)äude  war,  x^älirend  die  späteren  Prachtbauten  alle  in  dieser 
und  ähnlicher  Weise  aufgeführt  worden  sind,  so  dass  ein  solcher 
Gegensatz  gegen  die  Cyclopenbauteu ,  wie  er  in  der  Inschrift 
ausgesprochen  ist,  bei  ihnen  gar  keine  Bedeutung  mehr  gehabt 
hätte.  Es  wird  sich  also  das  erste  Distichon  ohne  Mühe  wohl  so 
supplieren  lassen : 


♦)  Es  ist  unklar,  ob  der  erstere  dieser  letzten  Buchstaben  ein  P  ist,  es 
kann  auch  ein  T  gewesen  sein  ,  so  wie  der  zweite  allerdings  E,  aber  auch 
der  erste  Theil  eines  A  gewesen  sein  kann. 


C9     

ovdi  Kvy.ho:r€[ia]  x^iQ  \lvx'Uo  a^itwg]*) 
In  dem  zweiten  Distichon ,  dessen  erster  Vers  mit  neid^ovg 
endete  ,  müssen  nothwendiger  Weise  adjectivische  ,  von  Eigen- 
namen eben  so  wie  ldi.icpiovig  und  Kv/.Xtonsla  al^geleitete 
Gegensätze  gewesen  sein ;  sonst  hätte  das  Epigramm  keine  ge- 
gensätzliche Pointe  gehabt :  diese  Gegensätze  aber  können  nach 
allem  Gesagten  nur  durch  Peisianax,  der  die  Mauern  des  Gebäu- 
des aufführte  und  auf  dessen  Namen  schon  der  Genitiv  TreiO^ovg 
eine  etymologische  Anspielung  zu  geben  scheint,  und  durch  Po- 
lygnotus ,  welcher  das  Gebäude  mit  Gemälden  schmückte  und 
Veranlassung  gab  zur  späteren  Umänderung  der  Benennung  der 
Stoa,  gegeben  sein.  Ich  suppliere  also,  wenn  auch  hier  der  Ver- 
such eines  Supplements  gestaltet  ist,  welches,  wie  es  auch 
variiert  werden  kann,  immer  auf  denselben  Gedanken  hinaus- 
laufen muss ,  mit  Beziehung  auf  das  früher  über  Peisianax  und 
Polygnotus  gesagte  und  in  der  Voraussetzung,  dass  auch  in  dem 
Epigramm  eine  Veranlassung  zu  dem  späteren  Namen  der  Sloa 
[IIoLy.ilifi  vorhanden  gewesen  sein  wird,  das  zweite  Distichon  so  : 
TleLGiavay.Tslag  d'  eW  eQy  evTslxea]  neLS-ovg, 
y,al  IIolvyyioTela  ttol/JX^  i'd-rf/.e]  re[xvr]]  ^) 
An  der  westlichen  Mauer  kann,  dem  Räume  nach,  nichts 
weiter  gestanden  haben  als  zwei  Distichen  ,  und  diese  geben 
allerdings  schon  einen  abgeschlossenen  Gedanken,  wie  sie  zu 
restituieren  versucht  worden  sind;  aber  es  ist  nicht  unmöglich, 
dass  das  Epigramm  auf  dem  hervorragenden  Steine  der  süd- 


1)  HerrRaoul-Rochette  wird,  wenn  er  bedenkt,  welcher  Zwischenraum 
zwischen  rjncc  und  mi&ovg  auf  der  Inschrift  ist,  sein  Supplement 

OL'  Ttt'J'f  O^ü.'iifitlrig^Ji^q lovls  ^oü  ts  nfi&ovg 

0V(^€  KuxlwTTdCU  /fl'Qfg  id-iVTO  ßüc 

aufgeben  müssen  ;  auch  sprachlich  wird  er  es  zurücknehmen  müssen. 
"HnuTo  hatte  bereits  Ross  Herrn  Raoul-Rochette  vorgeschlagen,  aber,  durch 
diesen  verleitet,  TrtiQüi  am  Ende  des  Hexameters  hinzugefügt.  Das  von  mir 
am  Ende  des  Pentameters  suppiierte  cafviog  ist  eine  auch  sonst  voikommende 
Bezeichnung  cyclopischcr  Bauart ,  welcher  hier  die  ri/vr]  des  Polygnotus 
(s.  das  zweite  Distichon)  entgegengesetzt  ist. 

2)  Wenn  die  übrig  gebliebenen  Buchstaben  PA  waren ,  so  konnte  auch 
statt  Tf/VT]  gestanden  haben  ynacfi^.  IToty.Ü.a  inya  konnte  der  Verf.  recht 
gut  von  den  polygnotischen  Gemälden  sagen,  um  die  Malerei  zu  bezeichnen, 
denn  noixiU.dv  ist  der  älteste  Ausdruck  für  Malen.  S.  EmpedocI.  Fragm. 
V.  154.  Karsten. 


70 

liehen  Mauer,  wo  er  jetzt  so  verletzt  ist,  dass  nichts  mehr  er- 
kannt werden  kann,  fortgesetzt  war;  man  glaubt  wenigstens 
erwarten  zu  müssen,  dass  auch  der  vielgerühmten  Liberalität 
des  Polygnotus  (ein  Gegensatz  zu  den  andern  Malern ,  welche 
vom  Staat  bezahlt  wurden)  gedacht  sein  müsse,  von  welcher 
ül)erall  die  Rede  ist,  insofern  er  Athen  mit  seinen  Gemälden  un- 
bezahlt [iTQOiy.a)  geschmückt  hat.  War  dies  wirklich  der  Fall, 
so  würde  sich  hier  das  von  Plutarch*)  uns  aufbewahrte  Distichon 
des  Dichters Melanthios,  eines  Jüngern  Zeilgenossen  des  Cicero^), 
einstweilen  passend  anschliessen  : 

^vTOv  yag  dctnävaiöi  d-ecov  vaovg  ayoqav  xe 
KexQOTilav  "kogi-u^g  rj/mO^acov  aQSzalg.^) 
Es  ist  aber  überhaupt  nicht  unv\ahrscheinlich ,  dass  Melanthios 
das  ganze  Epigramm  verfertigt  hat,  also  ein  wahrer  stoischer 
Dichter  war;  es  würde  dasselbe  aber,  der  Schrift  nach,  die  %Aeit 
jünger  ist  als  der  Bau  selbst,  erst  nach  Euklides  Archontat ,  an 
seine  jetzige  Stelle  auf  den  hervorragenden  Stein  gekommen  sein 
können;  um  so  glaublicher,  als  nach  dem  erwähnten  Schicksale 
der  Stoa  unter  den  dreissig  Tyrannen ,  eine  Reparatur  derselben 
nothwendig  geworden  sein  muss. 

Aber  ist  denn  die  Form  der  Ruinen  dieses  Gebäudes  einer 
Stoa  überhaupt  angemessen?  Allerdings.  Die  Ruinen  der  Stoa 
Eumenia ,  zwischen  dem  Odeum  des  Herodes  und  dem  Theater 
des  Dionysus,  stellen  nicht  eine  gerade  Wand  dar,  an  der  man 
neben  den  l)edachten  Säulen  vorübergehen  konnte,  sondern  in 
der  Wand  sind  eine  Menge  Exedren,  die,  für  Sitzende  bestimmt, 
einzelne  Gesellschaften  von  einander  abzusondern  geeignet  wa- 
ren. Diese  Exedren  waren  von  der  neueren  Befestigung  sehr 
passend  zu  Bastionen  benutzt  worden.  Solche  Exedren  werden 
wohl  auch  in  der  Peisianactischen  Halle  gewesen  sein  und  konn- 
ten so  auf  eine  sehr  künstlerische  Weise  bestimmt  sein^  die  ein- 


1)  Cimon  4. 

2)  S.  Weicker  Tragöd.  III,  S.  1032.  Der  Name  selbst  findet  sich  sonst 
im  Geschlechte  der  Alkmäonidcn. 

3)  Dass  unter  der  KtxooTi tu  ayoQct  die  IToixü.tj  zu  verstehen  sei,  ist 
kein  Zweifel  (s.  Aeschines  Ctes.  a.  a.  0.).  Es  spricht  auch  das  KixQonCav 
üyonicv  ixöofxrjOiv  uoiTcäs  J]^i0((ov  mit  für  Polygnot  als  Maler  der  Mara- 
thonschlacht, welche,  nach  Tzelzes,  überhaupt  Veranlassung  zur  Umän- 
derung des  Namens  der  Stoa  gab.  An  dem  aixov,  auf  i^xvi]  IIoXvyvÜTOv 
bezüglich,  wird  Niemand  Anstoss  nehmen. 


71 

zelnen  Gemälde  von  einander  abzusondern,  so  dass  man  sich 
nicht  eins  nel)en  dem  andern  in  einer  Linie,  wie  bei  neueren 
Galerien,  aufgehängt  denken  muss.  Bedenkt  man  ausserdem, 
wie  die  Poikile  unter  den  dreissig  Tyrannen  zu  einem  Verlhei- 
digungsplatz  der  Patrioten  benutzt  werden  konnte  und  dass,  wie 
es  scheint,  in  einem  heissen  Gefecht ,  vierzehnhunderl  dieser 
Männer  hier  fielen,  so  kann  die  Halle  keine  otfene,  sondern  sie 
muss  eine  nach  Art  der  Leschen  gebaute  und  geschlossene  ge- 
wesen sein ;  die  Patrioten  hätten  sich  sonst  nicht  dahin  zu  ihrer 
Vertheidigung  ziehen  können^). 

Ich  denke  mir  sonach  die  Form  der  Stoa  Poikile  in  der  hier 
beigegebenen  Weise ,  wobei  ich  zugleich  die  Stelle  der  Bilder, 
wie  ich  mir  sie  in  den  Exedren  aufgehangen  denke ,  angeben 
will.  Es  ergiebt  sich  daraus  einmal  wie  Pausanias  die  Amazo- 
nenschlacht als  das  mittelste  von  vier  Gemälden  bezeichnen 
konnte,  eine  Angabe,  die  nicht  durch  Letronnes^)  Anordnung  er- 
klärt wird,  ferner  wie  allerdings  noch  zu  andern  Gemälden  als 
den  vier  von  Pausanias  erwähnten  Platz  gewesen  sein  konnte, 
woran Böltiger  zweifelte,  und  endlich  gewinnt  das  ävay.(xf.i7rreiv, 
welches  Diogenes  Laertius  von  der  peripatetischen  Lehrweise  des 
Zeno  wie  von  der  des  Aristoteles  gebraucht,  seine  Bedeutung 
dadurch,  dass  man  sich  den  Philosophen  einen  Umgang  in  dem 
ganzen  Porlicus ,  wie  in  einem  Hippodrom ,  von  welchem  der 
Ausdruck  aray.afi7rT£iv  entlehnt  ist,  machen  denkt.  Es  ergiebt 
sich  auch  daraus ,  wie  eine  solche  Sloa  nicht  (.la/.qd  genannt 
werden  konnte,  und  die  TTOiKilrj  ist  auch  niemals  /iiaxQcc  genannt 
woi'den,  wie  einige  irrig  annehmen.  Das  Gemälde  von  der  Bitt- 
gesandtschaft der  Herakliden  habe  ich  der  Schlacht  von  Oenoe 


1)  Pitläkis  hat  mich  darauf  aufmerksam  gemacht,  dass  auf  der  Hohe 
der  westlichen  jMauer  an  der  helleren  Farbe  des  Steines,  wie  sie  gegen  die 
übrige  ticfljronzene  absticht ,  die  wohlgerundete  Form  eines  Schildes  sich 
zeigt,  welches  hier  aufgehangen  gewesen  sein  und  den  Theil  der  Mauer 
unter  ihm  vor  der  Einwirkung  des  WeUers  geschützt  haben  kann.  Wenig- 
stens will  ich  daran  erinnern,  dass  Paus,  t,  15,  5  sagt,  an  der  Stoa  Poikile 
seien  Schilde  aufgehangen  gewesen,  unler  anderen  die  der  auf  Sphakleria 
von  Kleon  gefangenen  Lacedamonier. 

2)  Leltresd'un  antiquaire  ä  un  artiste  p.  -198.  Er  denkt  sich  drei  Wände 
der  Halle  von  gleicher  Lange,  auf  der  mittleren  aber,  neben  einander,  die 
Amazonenschlacht  und  die  Einnahme  von  Ilion.  Aber  h'  to>  fifoo)  in  Pausa- 
nias Worten  ist  neutral :  h'  tw  /ueao)  röiv  Toiywv. 


72 


gegenübergestellt  wegen  der  Verwandtschaft  des  Gegenstandes. 
Beide  Gemälde  bezeichnen  die  Ueberniacht  der  Alhenäer  gegen 
dicDorier.  Die  jetzt  noch  übrigen  Mauern  habe  ich  durch  schwarz 
gefüllte  Conlouren  bezeichnet. 


N. 


Die  Stoa  Poiki 

le. 

0. 

•5 

1 

o     o    o     O    O 

o                  o 
o                    -3 



1 

1 

r- ' 

o                    c 

o                   o 

1 

( 

o                   o 

O                           0 

1 



C                            O 

^ 

o                    o 
o                   o 

o                    o 

O     '                        O 

o                   o 

^ 

o                   c 

1 

o                  o 

o                   o 

1 

s. 


w. 


Der  nachfolgende  Aufsatz  ist  bei  der  Fürstlich  Jablonowski- 
schen  Gesellschaft  zur  Beantwortung  der  von  ihr  für  d.  J.  1 852 
gestellten  Preisfrage  über  die  Gewerbs-  und  Ilandelsgeschichte 
der  Stadt  Danzig  bis  z.  J.  1308  eingegangen  und  hat  wegen  der 
Gründlichkeit  der  darin  enthaltenen  Forschungen  die  ehrende 
Anerkennung  der  Gesellschaft  erhalten.  Da  er  sich  aber,  theils 
weil  die  nur  spärlich  vorhandenen  Quellen  erhebliche  positive 
Resultate  nicht  gewährten,  theils  seines  geringen  Umfanges  we- 
gen zur  Herausgabe  als  selbständige  Abhandlung  nicht  eignete, 
so  ist  er  uns  von  der  F.  J.  G.  mit  dem  Wunsche  übergeben  wor- 
den, ihn  in  unsern  Berichten  zu  veröffentlichen.  Wir  entsprechen 
hiermit  diesem  Antrae. 


Ueber  die  Gewerbs-  und  Handelsgeschichte  Danzigs  bis 
zum  Jahre  1308 

von 

Dr.    Emil    Panten 
in  Danzig. 

Wenn  der  Historiker  Untersuchungen  über  die  Gründung 
der  jetzt  blühenden  Städte ,  über  die  erste  Entwickelung  ihres 
innern  bürgerlichen  Lebens  in  Gesetz ,  Erwerb  und  Sitte  an- 
stellen will,  so  findet  er  meistens  unauflösliche  Schwierigkeiten. 
Sehr  selten  ist  es,  dass  ihn  die  Nachrichten  gleichzeitiger  Anna- 
len  oder  Chroniken  unterstützen.  Erzählungen  über  die  erste 
Entstehung  und  die  ältesten  Zeiten  bieten  uns  die  Chroniken- 
schreiber späterer  Jahrhunderte  meistens   in   sehr  reichlichem 


74 

Masse  dar,  allein  historische  Glaubwürdigkeit  fehlt  ihnen  fast 
ganz.  Mangel  an  Kenntniss,  Eitelkeit  und  Ruhmsucht,  zuweilen 
auch  die  klar  nachzuweisende  Absicht ,  ihi-er  Sladt  irgend  ein 
Recht  oder  einen  Vortheil  zu  gewinnen  ,  verleiten  sie  zu  den 
wunderlichsten  Fabeln.  Auch  das  Studium  der  klassischen  Lilte- 
ratur  hat,  wie  Leopold  Ranke  richtig  bemerkt,  nur  verwirrend 
eingewirkt;  um  die  eigene  Gelehrsamkeil  zu  zeigen,  gaben  die 
Verfasser  Einfachheit  und  Wahrhaftigkeit  hin  und  erfanden  die 
abenteuerlichsten  Mythen. 

Der  Historiker  ist  somit  nur  auf  die  eigentlichen  Zeugen 
gleichaltrigen  Lebens,  auf  die  Urkunden^  angewiesen. 

Da  ist  es  nun  merkwürdig,  dass  unter  allen  Städten  des 
deutschen  Nordens  die  Stadt  Danzig  für  ihre  ältesten  Zeiten,  für 
die  Zeilen  vor  der  Ordensherrschaft,  fast  jedes  directen  urkund- 
lichen Zeugnisses  entbehrt.  Die  älteste  Geschichte  von  Thorn, 
Culm,  Marienburg,  Elbing,  Königsberg,  andererseits  von  Stettin, 
Greifswald,  Stralsund,  Wismar,  Rostock  —  Lübecks  und  Ham- 
burgs nicht  zu  gedenken  —  lässt  sich  viel  authentischer  und 
reichhaltiger  begründen  als  die  von  Danzig.  Das  Archiv  der 
Stadt  Danzig,  so  umfangreich  es  ist  —  die  nun  begonnene  Ord- 
nung desselben  zeigt  immer  mehr  die  Reichhaltigkeit  und  Wich- 
tigkeit der  in  ihm  niedergelegten  Schätze  —  kann  auch  nicht 
das  geringste  Document  aufweisen  ,  welches  irgend  ein  Licht 
über  die  ältesten  Verhältnisse  der  Stadt  verbreitete.  Auch  das 
Königsberger  Archiv  bietet  nichts  dar. 

Man  ist  deshalb  ganz  allein  auf  die  gelegentlichen  Zeugnisse 
angewiesen,  welche  sich  in  solchen  Urkunden  der  Landesherren 
vorfinden,  die  eigentlich  für  andere  als  für  die  Sladt  Danzig  aus- 
geslcllt  sind. 

Diese  zu  sammeln  und  zu  ordnen  wird  die  —  durch  die 
Ungunst  der  Verhältnisse  beschränkte  —  Aufgabe  desjenigen 
sein  müssen ,  welcher  unserer  Meinung  nach  der  Absicht  der 
Fürstl.  Jablonowskischen  Gesellschaft  entsprechen  will.  Das 
Resultat  der  Arbeit  wird  nur  ein  geringes  und  verhältnissmässig 
ärmliches  sein  können,  immerhin  aber  ein  sicheres,  mit  dem  ein 
vorläufiger  Abschluss  gewonnen  wird;  es  wird  damit  ein  Ende 
gemacht  sein  den  vielen  unhaltbaren  Hypothesen  und  will- 
kürlifhen  Meinungen,  denen  selbst  Voigt  in  seiner  Geschichte 
Preussens  sich  nicht  ganz  hat  entziehen  können.  Auch  ihn  hat 
die  Bedeutung  und  die  Blüthe,    zu  welcher  Danzig   unter  der 


75     

Ordensherrschaft  kam,  zu  Rückschlüssen  auf  die  Wichtigkeit  und 
die  Entwickelung  der  Stadt  vor  dieser  Zeit  verleitet,  die  sich 
nicht  ganz  rechtfertigen  lassen.  Obwohl  er  es  eigentlich  abweist, 
mochte  ich  doch  glauben  ,  dass  des  Danzigers  Upliagen  Parerga 
historica ,  ein  unerquickliches  Buch  voll  unfruchtbarer  Belesen- 
heit, nicht  ohne  einen  gewissen  Einfluss  auf  ihn  gewesen  sind. 

Die  erste  Erwähnung  dieser  Gegenden  und  die  Anführung 
eines  Namens,  der  auf  Danzig  gedeutet  worden  ist,  kann  man  in 
den  Stellen  des  Jemandes  de  reb.  Get.  c,  4  und  5  finden.  Er 
sagt  nämlich  cap.  4  •.  Qui  (Golhi)  ut  primum  ex  navibus  exeuntes 
terras  attigere ,  ilico  loco  nomen  dederunt.  Nam  hodie  illic,  ut 
ferlur,  Golhiscanzia  vocatur.  Im  Cap.  5^)  bestimmt  er  diese 
Stelle  näher,  indem  er  die  Mündungen  der  Weichsel  erwähnt : 
ad  litus  Oceani ,  ubi  tribus  faucibus  fluonta  Vistulae  ebibuntur. 
Immer  aber  bleibt  es  nur  eine  Vermulhung,  dass  durch  dies 
Golhiscanzia  Danzig  bezeichnet  werde  ;  der  ganze  Text  des  Jor- 
nandes  selbst  erscheint  mir  noch  so  beschaffen ,  dass  erst 
eine  neue  auf  sichern  Grundlagen  beruhende  Ausgabe  desselben 
abgewartet  werden  muss,  ehe  man  auf  eine  genügende  Art  die 
vielen  Vermulhungen  beurtheilen  kann,  die  sich  an  seine  Be- 
richte anknüpfen. 

Einen  Beweis  gegen  eine  so  frühe  Existenz  Danzigs  kann 
man  darin  finden ,  dass  der  in  Alfreds  Uebersetzung  des  Orosius 
übergegangene  Reisebericht  Wulfstans  (saec.  IX.  fin.)^)  keine 
Andeutung  von  einer  hier  vorhandenen  Niederlassung  giebt.  Dem 
nordischen  Seefahrer  sind  diese  Gegenden  ganz  wohl  ])ekannt; 
erkennt  das  Haff,  Estenmeer,  wie  er  es  nennt;  er  kennt  den 
untern  Lauf  sowohl  der  Weichsel  als  des  Ilfing  (Elbingflusses) ; 
die  Mündung  derW^eichsel;  er  giebt  an,  dass  sie  aus  dem  Esten- 
meere nordostwärts  in  die  See  fliesse;  er  nennt  einen  Ort  Trudo 
in  der  Art ,  dass  er  denselben  als  auch  sonst  bekannt  voraus- 
setzt. Von  einer  Andeutung,  dass  Danzig  damals  bereits  in  diesen 
Gegenden  existiert,  findet  sich  keine  Spur.  Ich  muss  bekennen, 
dass  seine  Beschreibung  der  Küste,  die  jedcsfalls  aus  eigener 
Ansicht  hervorgegangen  ist  und  die  um  so  deutlicher  wird,  wenn 


4)  Verglichen  mit  c.  17  :  Gepidae  commanebant  in  insiila  Visclae  amnis 
vadis  circumacta. 

2)  Langebek  scr.  rer.  Dan.  II.  cf.  Voigt  Gesch.  Preuss.  I.  207  sqq.  und 
Dahlmanns  Forschungen  auf  dem  Gebiet  der  Gesch.  I.  403/56. 


. 7G     

man  sich,  wie  es  nothwendig  ist,  die  jetzigen  Werder  und  Nie- 
derungen der  Weichsel  als  noch  vom  Wasser  bedeckt  denkt,  mit 
den  obigen  Angaben  des  Jemandes  in  einem  erheblichen  Wider- 
spruche zu  stehen  scheinen. 

Die  erste  sichere  Erwähnung  des  Ortes  finden  wir  in  der 
Vita  S.  Adalberti.  Der  fromme  Bischof,  vom  Polenherzoge  zur 
Bekehrung  der  heidnischen  Preussen  unterstützt,  fährt  zu  Schiff 
die  Weichsel  hinab.  Ipse  vero  adiil  primo  urbem  Gyddanyze^). 
Das  ist  unzweifelhaft  Danzig.  Der  Ort  erkennt  bereits  die  Hoheit 
des  polnischen  Herzogs  an ,  daher  auch  das  bereitwillige  Gehör, 
welches  den  Bekehrungsversuchen  Adalberts  geschenkt  wird. 
Von  hier  aus  begiebt  sich  derselbe  zur  See  ins  Land  der  Preussen, 
wo  er  in  kurzer  Zeit,  23  Apr.  997,  seinen  Tod  findet.  Der  Weg 
dorthin  war  also  in  Gyddanyze  bekannt^).  Darauf  möchte  ich 
aber  wenig  Gewicht  legen,  dass  der  Verfasser  den  Ort  eine  Stadt, 
urbem ,  nennt  und  von  einer  nicht  unbedeutenden  Bevölkerung 
derselben  spricht °);  hat  doch  der  neuste  Herausgeber  der  vita 
in  Pertzens  Monumenten  gezeigt,  dass  nicht  Gaudentius,  der  Be- 
gleiter desAdalbert  auf  seiner  Reise,  sondern  eher  ein  römischer 
Mönch  diese  Lel)ensl)eschreibung  verfasst  hat. 

Seit  dieser  Zeit  vergehen  w  ieder  anderthalb  Jahrhunderte, 
ehe  uns  Danzig  erwähnt  wird.  Adam  von  Bremen  kennt  den  Ort 
nicht,  obwohl  er  sonst  Manches  von  den  Küsten  der  Slavcn  und 
Semben  weiss.  Die  Existenz  Danzigs  steht  aber  nun  einmal  fest; 
Slaven  bewohnten  dasselbe. 

Den  Slaven  an  der  Ostseeküste  waren  abei'  Handel  und 
überseeischer  Verkehr  nicht  fremd.  Nach  Adams  von  Bremen 
Bericht  war  Jumne  an  der  Odermündung  ein  Hauptemporium 
für  alle  Anwohner  der  Ostsee  und  der  Elbe'').  Slaven  und  Sem- 
ben d.  h.  Preussen  suchten  auch  selbst  andere  Häfen  auf.  So 
war  Birka,  in  der  Gegend  des  heutigen  Stockholm,  ein  sicherer 
Hafen,  in  welchem  sich  dänische,  normannische,  slavische,  sem- 


3)  Vit.  S.  Adelb.  auct.  Joh.  Canapario  c.  27.  bei  Pertz  Monum.  VII. 
p.  593. 

4)  cap.  28.  postera  aulem  die  —  inponitur  carinae  et  pelajzo  —  Iliiic 
nauticum  iter  velocissimo  cursu  perasens ,  post  paucos  dies  marinuni  liliis 
egreditur  et  rcversa  est  navis  cum  armato  custode. 

5)  baptizabantur  hominum  niuitae  catervae. 

6)  .\dam.  Brera.  H.  19.    Pertz  IX.  312. 


77     • 

bische  u.  a.  Schiffe  um  des  Handels  willen  zusammenfanden'^). 
Von  Schleswig  oder  Heidiba  gingen  Schiffe  nach  Slavien  und 
Samland^) ,  und  Bornholm  gall  als  eine  sichere  Station  lür  die 
östliche  Schifffahrt  ^).  Die  Semben  oder  Preussen  hatten  den 
Ruf,  freundliche  Leute  zu  sein,  welche  den  Schiffbrüchigen  oder 
von  Seeräubern  Verfolgten  Hilfe  gewährten'") ;  man  erhielt  durch 
sie  vornehmlich  kostbares  Pelzwerk ,  und  bezahlte  dasselbe  ,  da 
sie  auf  Gold  und  Silber  wenig  Werth  legten,  mit  wollenen  Zeu- 
gen, die  man  paldones  nannte.  —  Bischof  Otto  von  Bamberg  fand 
1124  in  Stettin  regelmässige  Wochenmärkte ;  seine  Biographen 
berichten ,  dass  ein  grosser  Theil  der  Bürger  von  Stettin ,  Julin 
und  Colberg  in  Handelsgeschäften  ausgesegelt  waren,  sodass  ihre 
Bekehrung  erst  später  vollzogen  werden  konnte. 

Inwieweit  Danzig  an  diesem  Handelsverkehre  betheiligt  war^ 
wissen  wir  nicht;  dass  es  ihm  nicht  ganz  fern  stand,  erfahren 
wir  gleich  bei  der  ersten  Erwähnung  desselben ,  auf  die  wir 
treffen.  Papst  Eugen  HI.  führt  in  der  Urkunde  5  Apr.  1148"), 
durch  welche  er  den  Umfang  und  die  Rechte  der  Lesslauischen 
Diöcese  festsetzt,  unter  den  Besitzthümern  derselben  auch  auf: 
castrum  Gdansk  in  Pomerania  cum  decima  tam  annonae  quam 
omnium  eorum,  quae  de  navibus  solvuntur.  Der  Schiffszoll  be- 
zeugt den  Schiffsverkehr. 

Von  dieser  Zeit  ab  tritt  nun  auch  ein  einheimisches  Herr- 
schergeschlecht immer  deutlicher  hervor  und  nimmt  eine  selb- 
ständige Stellung  unter  den  slavischen  Landesfürsten  ein.  Dem 
einen  Zweige  desselben,  den  Herren  von  Danzig,  gelingt  es  all- 
mälich  in  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  sich  zum  alleinigen 
Herrn  von  Pomerelleu  zu  machen.  Die  Thätigkeit  dieser  Herrscher 
für  die  Innern  Angelegenheiten  ihres  Landes  offenbart  sich  uns 
fast  allein  in  der  Begründung  und  Ausstattung  kirchlicher  Insti- 
tute. Auf  den  Urkunden ,  die  sie  darüber  ausgefertigt,  beruht 
auch  zum  guten  Theile  die  Kenntniss ,  w  eiche  uns  über  die  bür- 
gerlichen und  commerciellen  Verhältnisse  der  Stadt  Danzig  ge- 
worden ist. 


7)  id.  I.  62.    Pertz  IX.  304. 

8)  id.  IV.  1.    Pertz  IX.  368. 
9]   id.  IV.  16.    Pertz  IX.  373. 

10)  id.  IV.  18.    Pertz  IX.  374. 

11)  Ilasselbach  Cod.  dipl.  Pomer.  I.  p.  39  n.  17. 


78     

Die  Untersuchungen  von  Stenzel,  Roepell  und  Barthold  ha- 
ben uns  nun  belehrt,  dass  diese  Stiftungen  von  Klöstern  in  den 
slavischen  Landen  noch  andere ,  Nvcitcr  reichende  Folgen  gehabt 
haben  als  die  unmittelbaren  einer  Begründung  und  Förderung 
religiös-kirchlichen  Lebens.  Es  waren  deutsche  Geistliche,  die 
ins  Land  kamen ;  sie  brachten  nicht  bloss  selbst  deutsche  Ge- 
sittung ,  deutsche  Cultur  in  das  wüste  Leben  der  slavischen 
Völker:  sie  zogen  auch  deutsche  Bauern  auf  die  Güter,  welche 
ihnen  die  slavischen  Landesfürsten  verliehen  halten ;  sie  siedel- 
ten sie  nach  deutschem  Rechte  an ,  bahnten  deutschen  Bürgern 
den  Weg  und  legten  so  den  Grund  zu  der  vollständigen  Germa- 
nisierung slavischer  Landschaften. 

Mit  der  Festsetzung  deutscher  Bürgerschaften  ,  mit  der  Be- 
gründung der  municipalen  Selbständigkeit  derselben  in  den 
slavischen  Ostseestädten  beginnt  auch  erst  die  Entwicklung  des 
gewerblichen  und  commerciellen  Lebens  in  denselben. 

Zu  welcher  Zeit  eine  deutsche  Stadt  in  Dauzig  gegründet 
worden,  wissen  wir  nicht,  da  ein  Fundalionsprivilegium ,  wie 
wir  es  doch  von  Dirschau  haben ,  nicht  aufgefunden  ist.  Eine 
Urkunde  Swantoploks  für  Oliva  1235  9  Aug.  *^)  giebt  uns  nur 
die  Nachricht,  dass  er  damals  mit  der  Absicht  umgegangen  sei, 
eine  deutsche  Stadt  nach  deutschem  Rechte  in  Danzig  zu  grün- 
den. Wir  finden  zwar  schon  vor  diesem  Jahre  deutsche  Namen 
in  den  Unterschriften  der  Diplome:  1220  erscheint,  allerdings 
etwas  undeutlich,  der  Name  Ratmannus^^);  in  der  Verleihung 
der  Nicolaikirche  in  Danzig  an  die  Dominikaner  1227  22  Jan.  **) 
treten  eine  ganze  Anzahl  entschieden  deutscher  Zeugen  auf, 
darunter  auch  ein  scultetus ;  allein  einmal  ist  der  Text  dieser 
letzten  Urkunde  in  den  jetzigen  Abdrücken ,  soweit  ich  ander- 
wärts erfahren  habe,  sehr  verderbt  und  unzuverlässig  wieder- 
gegeben, dann  aber  beweisen  nach  dem  Beispiele  der  Dirschauer 
Urkunden*^)  deutsche  Namen  noch  nicht  das  Bestehen  einer 
deutschen  Stadt  mit  geordnetem  Gemeindewesen. 


12)  Hasselb.  p.  494  n.225.  —  Si  aliquando  civitas  Gdanensis  iure  theu- 
tonico  a  nobis,  sicut  intendimus,  vel  a  successoribus  nostris  exposila  fuerit. 

13)  ibid.  p.  302. 

14)  ibid.  p.  375  n.  168  nach  den  Preuss.  Samml.  I.  326/7. 

15)  Das  Fundalionsprivilegium  Sambors  für  Dirschau  ist  erst  von  1260 
{Voigt  cod.  dplm.  I.  134  n.  132).    Es  erhält  Lübisches  Recht  (cf.  Lübisches 


79     

Wohl  aber  können  wir  die  Urkunde  Swantoploks  1263 
25  Nov.  (bei  Ledebur  Neues  Archiv  II.  216/7),  in  welcher  er  den 
Kauf  einer  Mühle  durch  den  Abt  \Vichrnann  von  Oliva  bestätigt, 
zum  Beweise  anführen ,  dass  damals  bereits  die  Absicht  des 
Herzogs  ausgeführt  war.  Der  Verkäufer  ist  Arnoldus  antiquus 
scultetus  de  Gdansk ;  Zeugen  sind  unter  andern  Winandus  belter, 
Winandus  urger,  Chidricus  curo ,  endlich  der  Pfarrer  von  Set. 
Kalharinen,  Liudgerus ,  der  fortan  häufig  in  den  Urkunden**^), 
auch  als  Notar  des  Herzogs,  auftritt.  Ganz  entschieden  war  1269 
eine  deutsche  Commune  in  Danzig  und  zwar  unterschieden  von 
andern  sla vischen  Einwohnern.  Herzog  Mestwin  wendet  sich 
mit  flehentlichen  Bitten  um  Hilfe  an  die  Markgrafen  Johann,  Otto 
und  Konrad  von  Brandenburg,  denen  er  in  demselben  Jahre  sein 
Land  zu  Lehn  aufgetragen  hatte'^).  Ihr  Kommen  ,  schreibt  er, 
würde  zum  Heil  gereichen  maxime  burgensibus  Theutonicis  fide- 
libus  sepedictae  civitatis  Gdanensis.  Diese  Stadt  hatte  ihre  eigene 
Gerichtsbarkeit*^),  ihren  Schultheiss  und  ihre  Rathmänner^^j. 
1308  sind  die  meisten  Einwohner  Deutsche"*^]. 

Damit  nun  die  Bewohner  der  Stadt  selbst  zu  weiter  grei- 
fendem Verkehre  angeregt,  und  damit  Fremde  zum  Besuche  der- 


Urk.  Buch  I.  6S7  n.  269  a).  In  der  Urk.  Sarabors  1258  13  Mai  (Lucas  David 
III.  32)  unterschreiben  aber  schon  viele  Deutsche;  einer  derselben ,  Hen- 
ricus  deBrunswic,  sclieint  mir  derselbe  zu  sein,  welcher  1260  als  Ileinricus 
de  bruns.  auftritt. 

16)  1268  9  Oct.  Luderus  sacerdos  de  Set.  Catharina  in  cn;/to<e  Gdansk. — 
1277  V  kal.Jul.  Luidgerus  plebanus  in  Gdane  (Ledebur  N.Archiv  II.  221). — 
1285  y  kal.Jan.  Ludero  capellano  deGdanzc  (ib.  230).  —  1285  XVI  kal.Mai. 
Lutherus  plebanus  in  Gedanzeke  cancellar.  nostr.  Als  letzterer  allein  1282 
in  crastino  b.  Martini  bei  Th.  Hirsch  l'ommerellische  Studien  I.  Königsberg 
1853  p.  62  und  1283  VII  Non.  Marc.  Voigt  cod.  dpi.  I  176/7  und  V  kal.  Aug. 
ibid.  177/8. 

17)  Dreger  cod.  dipl.  Pom.  347/8. 

18)  civitati  nostre  Dersovie  et  civibus  in  eadem  residentibus  omnia 
jura  et  judicia  secundum  quod  civilas  nostra  Gdanensis  tenet  et  obtinet  — 
contulimus.  1294  15  Juni.  Voigt  Cod.  dplm.  II.  p.  38  n.  31. 

19)  12  74  in  vigii.  Epiph.  theilt  Mestwin  dilectis  Xsto  Scultheto  et  con- 
sulibus  Gdanensibus  mit,  dass  er  Oliva  Zollfreiheit  bewilligt  habe.  (Ledebur 
N.  Archiv  II  219.)  —  1293.  13  März  schreiben  Scultetus  et  consules  Gda- 
nensis civitatis  an  Lübeck,  cf.  Lüb.  LB.  I.  371  n.  632. 

20)  Chron.  Oliv,  bei  Voigt  Gesch.  Pr.  IV.  212  not.  cum  civium  major 
pars  inibi  ex  Alemannis  essent.  Ueber  den  Werth  des  Chr.  Oliv.  cf..Theod. 
Hirsch  Beiträge  zur  Gesch.  Westpreuss.  Kunstbauten  I.  ThI.  Oliva. 


80     

selben  aufgefordert  würden,  war  vor  Allem  nothwendig,  dass 
an  diesen  pomerellischen  Küsten  allgemeine  Sicherheit  für  Per- 
sonen und  Eigenlhum  bestände.  Die  gefährdete  aber  am  meisten 
das  damals  fast  überall  geltende  Strandrecht.  Es  gehörte  daher 
zu  den  wesentlichsten  Mitteln  den  Verkehr  zu  befördern ,  dass 
die  einheimischen  Fürsten  nicht  nur  darauf  verzichteten,  son- 
dern auch  die  Ausübung  desselben  mit  strengen  Strafen  ahnden 
zu  wollen  verkündeten.  Es  haben  nun  einmal  die  Geistlichkeit, 
andererseits  die  Bürger  von  Lübeck  das  Verdienst,  an  diesen 
Küsten  für  die  Aufhebung  dieses  grausamen  Rechts  thätig  ge- 
wesen zu  sein.  Die  Lübecker  mögen  um  so  mehr  Veranlassung 
dazu  gehabt  haben,  da  sie  in  den  .Tahren  1242 — 1246  mit  dem 
Unternehmen  umgingen ,  gemeinsam  mit  dem  deutschen  Orden 
in  Samland  eine  deutsche  Handelsstadt  zu  begründen^*).  Dass 
es  ihnen  nicht  ganz  leicht  gewesen  sein  mag,  etwas  zu  erreichen, 
bezeugt  die  erste  Urkunde  Swantopioks,  die  jedesfalls  vor  1248, 
nach  der  Meinung  der  Herausgeber  des  Cod.  dipl.  Pomeraniae 
etwa  um  1228  gegeben  wurde^^).  Swantoplok  bezeichnet  es  als 
einen  Bruch  alter  Gesetze  ^^)  und  als  eine  unerhörte  Freiheit, 
wenn  er  es  ihnen  erlaubt ,  dass  beim  Schiffbruch  ein  grösseres 
Schiff^*) ,  eine  Kogge,  sich  mit  10  Mark,  ein  kleineres  sich  mit 
5  Mark  von  dem  Verluste  der  Ladung  freikaufen  könne;  slosse 
es  im  Hafen  auf  Grund,  so  soll  ihm  jegliche  Hilfe  werden.  Einige 
Jahre  später  hebt  er  auf  Bitte  derselben  das  Strandrecht  iür  sie 
ganz  auf  und  gewährt  den  Schiffbrüchigen  Freiheit  des  Leibes 
und  Gutes  ohne  Loskauf  "■"'].  Allgemein  für  alle  Christen  lässt  er 
diese  Begünstigungen  erst  durch  die  Urkunde  vom  30.  Jan.  1248 


21)  Urk.  1242.  31  Dec.  L.  ÜB.  I.  97  n.  98.  Urk.  1246  10  März  p.  107 
n.  110. 

22)  Lüb.  ÜB.  p.  127  n.  130. 

23)  Er  hatte  noch  1235  (llasselb.  I.  p.  494  n.  235)  dem  Kloster  Oliva 
unter  andern  auch  das  Recht  auf  alle  Strandgüter  gegeben,  die  Innerhalb 
der  Grenzen  desselben  an  die  Küste  getrieben  würden.  Daher  ist  die  vor- 
her erwähnte  Urkunde  nicht  um  1228,  sondern  nach  1235  zu  setzen. 

24)  Nach  Anleitung  einer  Urk.  Wizlavs  von  Rügen  für  Lübeck  14  Sept. 
1224  (Lüb.  ÜB.  p.  32]  und  der  alten  Lübecker  Zollordnung  ibid.  p.  38  kann 
man  annehmen;  dass  Schiffe  von  weniger  als  12  Last  Tragfähigkeit  als  klei- 
nere, solche  von  12  und  mehr  als  12  Lasten,  jedesfalls  von  18  Lasten,  als 
grössere  bezeichnet  werden. 

25,   Urk.  Lüb.  ÜB.  p.  129  n.  132,  nach  llasselb.  circa  a.  1240. 


__     81 

eintreten  ^'''j.  Swantoplok  bestätigt  dies  Recht  gemeinsam  mit 
seinem  Sohne  Mestwin  31  Juli  1253^^] ;  er  bedroht  1263  23  Apr. 
jeden,  der  dawider  handeln  werde,  mit  einer  Strafe  von  15  Mark 
Silbers '^^).  Die  Lübecker  liessen  sich  diese  Freiheit  von  jedem 
Herrn,  der  in  Pommerellen  zur  Macht  kam,  bestätigen:  12G8 
7  Mai  vom  Herzog  Wartislav^^) ,  1272  17  und  18  Aug.  von  den 
Markgrafen  von  Brandenburg^*'],  1298  4  Sept.  und  1299  3  Aug. 
vom  Könige  Wladislav^') ;  wir  wissen,  dass  sie  es  sich  etwas 
kosten  liessen ,  um  die  Fürsten  und  ihre  Diener  sich  geneigt  zu 
machen  ^^). 

Aber  auch  die  Kirche  nahm  sich  mit  allem  Ernste  derSchifT- 
brüchigcn  in  diesen  Gegenden  an.  DerErzbischof  und  päpsth'che 
Legat  Albert  IL  erliess  Jan.  1256^^)  eine  scharfe  Verordnung 
gegen  die  StrandräuJjer ;  er  bestimmte  ausnahmsweise  zwei  bis 
drei  Jahre  Frist  für  die  Erben  der  Umgekommenen,  um  die 
schifTbrüciiigen  Güter  zu  reclamieren ;  denen  ,  die  um  Gottes- 
willen ,  ohne  Lohn ,  den  Schiffbrüchigen  helfen ,  versprach  er 
reichen  Ablass;  er  bedrohte  mit  den  höchsten  Kirchenstrafen 
alle,  welche  gestrandete  Güter  raubten,  kauften,  selbst  die  Rich- 
ter, welche  nicht  binnen  Monatsfrist  die  Rückgabe  derselben 
erwirkten.  Dieser  energische  Erlass  des  Erzbischofs  ist  in  dieser 
Periode  wiederholt  erneuert  worden;  1266  9  Jan.  vom  Cardinal 
Guido ^^) ;  dann  1275  25  Aug.  und  1295  25  Aug.  vom  Erzbischof 
Johann  von  Riga^^). 

Welche  Waaren  nun  auf  dem  so  einigermassen  gesicherten 
Wege  in  Danzig  eingeführt  worden  sind,  um  theils  dort  selbst 
verbraucht,  theils  weiter  ins  Land  verführt  zu  werden,  darüber 


26)  Lüb.  ÜB.  p.  129  n.  133. 

27)  ibid.  p.  186  n.  202;    dass  die  Lübecker  dennoch  auch  liber  ihn 
selbst  zu  klagen  hatten,  beweist  die  Urk.  1253  Juni  Lül).  LB.  201  n.  220. 

28)  ibid.  253  n.  272, 

29)  ibid.  289  n.  304. 

30)  ibid.  314/5  n.  333/4. 

31)  ibid.  616  n.  684;  p.  633  n.  702,   cf.  p.  634  n.  703. 

32)  cf.  die  Lrk.   n.  702  und   den  Brief  des  Palatin  Suinzo  von  Diuizic; 
p.  635  n.  703. 

33)  Lüb.  LB.  209. 

34;  Lüb.  ÜB.  267  n.  279,  Ijestätigt  vom  I^apst  Clemens  IV  23  Apr.  1267 
ibid.  p.  283  n.  296. 

3a)  ibid.  337   n.  362  (und  sein  Capllel  n    364)  und  574  n.  537. 
1853.  6 


82 

haben  wir  nur  geringe  Andeutungen.  Vermulhlich  gehörten 
Roheisen,  Woffen  und  Salz  zu  denselben;  drei  Dinge,  welche 
in  Ponimerellen  und  Preussen  selbst  nicht  vorkommen  und  doch 
zu  den  nothwendigsten  gehören^").  Dann  hat  gewiss  Tuch  einen 
Ilauptartikel  der  Einfuhr  ausgemacht^") ,  wie  schon  die  oben 
angeführte  Stelle  des  Adam  von  Bremen  andeutet.  Es  werden 
uns  davon  die  Gattungen  Burnit  (dunkelbraunes  Tuch)  und  Frisal 
(ein  grobes  Gewebe ,  Fries)  genannt  ^^).  Ausserdem  sind  wohl 
Fische,  namentlich  Häringe,  in  den  Handel  gekommen^''). 

Diese  W'aaren  gingen  nun  von  Danzig  aus  ins  Binnenland, 
wie  denn  dorther  gewiss  auch  Gegenstände  der  Ausfuhr  gebracht 
wurden.  Und  zwar  ging  der  Transport  derselben  Iheils  zu  Wasser 
auf  der  Weichser^^),  theils  zu  Lande  ^'),  wahrscheinlich  so,  dass 
sich  eine  gewisse  Anzahl  Wagen  zu  gemeinsamer  Fahrt*")  zu- 
sammenfanden, und  zwar  bis  nach  Polen  hinauf.  Sehr  frühe, 
schon  II DS'^^),  finden  wir  eine  via  mercatorum  erwähnt,  welche 
von  Danzig  auf  Stargard  führte,  man  nannte  sie  die  via  domini 
Grimizlavi**).    Gewiss  bestanden  in  dieser  Periode  bereits  auch 


36)  121 8  Id.  Maj.  Voigt  Cod.  dpi.  1. 1 1  n.  1 0  verbietet  Papst  Honorius  III. 
den  Verkauf  von  Eisen,  Waffen,  Salz:  cum  igitur,  sicut  audiviraus  etc. 
und  das  Diplom  Swantoploks  fiir  Lübeck  im  Lüb.  ÜB.  127  n.  130. 

37)  Hasselb.  I.  214  schenkt  Mestwin  den  Nonnen  in  Stolp  tertiam  par- 
tem  thelonei,  quod  datur  de  panno. 

38)  Lüb.  ÜB.  127  n.  130. 

39)  An  der  Danziger Küste  selbst  fand  derHäringsfang  statt.  Swanfoplok 
für  Oliva  1235  (Hasselb.  I  494  n.  225)  verleiht  gewisse  Staciones  an  der 
Küste  cum  omni  iure  et  proventus  allecis  de  navibus  in  eisdem  stacionibus 
allec  capientibus.  Wenn  es  eben  daselbst  weiter  heisst :  ac  etiam  alias 
quascunque  utilitates  sive  lapidum  seu  etc. ,  so  ist  darunter  wohl  der  Rob- 
benfang zu  verstehen  ;  auch  jetzt  wird  noch  das  Nutzungsrecht  grosser 
Steine  zum  Robbenfang  verpachtet. 

40)  Die  Kaufleute  von  Culm  und  Thorn  mögen  die  Waaren,  besonders 
Tuch,  dann  wohl  weiter  durch  Polen  nach  Russland  geführt  haben,  cf.  Voigt 
Cod.  dplm.  II  1  6  n.  22  an.  1286. 

41)  Lüb.  LB.  p.  127  n.  130:  ascendentes  in  Poloniam  plaustro  impo- 
nant  quantum  possunt  —  In  dem  Priv.  Wladislavs  für  Lübeck  1298  4  Sept. 
Lüb.  ÜB.  615  n.  683  —  eorum  bona  sive  sint  in  curribus  vel  vyhiculis  per 
lerram  traiiseuntia. 

42)  Lüb.  LB.  n.  130:  de  omni  societale  plaustroruin. 

43)  Urk.1198  1 1  Nov.  Hasselb.  n  35  p.  181  sq.,  bestätigt  1239  und  1262. 
4  4)  Diese  poinmereliischcn  Landschaften  waren   im  dreizehnten  .Tahr- 

hunderte  gar  nicht  so  wüste  und  unbewohnt,   als  wohl,  auch  von  Barthold 


83     

die  Landstrassen  von  Danzig  nach  Dirschau  und  Stolp,  obwohl 
wir  dieselben  erst  nach  dieser  Periode ,  in  einer  Urkunde  von 
'1342  erwähnt  finden"). 

Bei  weitem  reichhaltiger  als  über  die  Gegenstände  des  Han- 
delsverkehrs sind  wir  über  die  Zölle  unterrichtet,  welchen  die- 
selben unterworfen  waren. 

Die  Waaren  wurden  in  einer  Art  von  Kaufhäusern ,  die  zu- 
gleich wohl  auch  Trinkstuben  waren  ,  zum  Verkauf  ausgeboten  ; 
es  sind  das  die  sogenannten  tabernae'^'').  Von  diesen  Tabernen, 
deren  auch  in  Danzig  mehrfach  erwähnt  wird,  musste  nun  zu- 
nächst eine  Abgabe  gezahlt  werden*^]. 

Ausserdem  bestand  ein  eigentlicher  Schiffs-  und  Waaren- 
zoll.  Schon  die  mehrfach  angeführten  Urkunden  von  1148''^), 
4178^^),  iSOO^*^),  ISSo-"'*)  erwähnen  desselben  im  Allgemeinen. 


Gesch.  Pommerns  II  p.  357,  geglaubt  wird.  Th.  Hirsch (Pommerell.  Studien  I 
p.  24)  weist  im  Gebiete  der  obern  Radaune  südlich  von  der  Danziger  Kaslel- 
lanei  drei  pommerellischeKastellaneien  mit  mehr  als  40  namentlich  bekann- 
ten Dörfern  nach. 

45)  Ledebur  N.  Archiv  II  p.  298  sqq.  mehrfach  :  —  prope  viam  regiam 
currentem  de  Dansck  versus  Stolp.  —  circa  viam  publicam  currentem  de 
Dantzc  versus  Dyrsoviam  etc. 

46)  Ueber  diesen  Begriff  von  tabernae  als  Kaufhaus  vergl.  Kloeden  ßeitr. 
zur  Gesch.  des  Oderhandels  Stück  I.  33  sq.  VIII.  5.  Daher  drückt  sichWiz- 
lav  V.  Rügen  in  der  Urk.  1224  14  Sept.  Lüb.  ÜB.  33  n.  27,  wenn  er  den  Zoll 
bezeichnen  will,  welchen  Schiffe  zahlen  sollen,  die  in  Ballast  einkommen,  um 
Häring  zu  laden,  so  aus  :  de  navi  —  dictorum  burgensium  ad  partes  nostras 
ai)l)\icanthim  ei  tabernas  non  facientium ,  sed  allec  educentium,  datur  punt 
salis  ad  theloneum.  Vergleiche  auch  Swantoploks  Urk.  für  Zuckau  (Hassel- 
bach I.  399  n.  175)  concedimus  in  Sucow  —  liberum  forum  cum  tabernis 
et  aliis  utililatibus  etc. 

47)  1178  18  März  Hasselb.  I.  111  n.  46  schenkt  Sambor  an  Oliva  deci- 
mam  de  omnibus  tabernis  praefati  castri  (de  Gdanzk),  cf.  1235  9  Aug.  ibid. 
I.  494  n.  225  und  Th.  Hirsch  p.  52  Beilage  IV. 

48)  cum  decima  —  omniura  eorum,  quae  de  navibus  solvuntur. 

49)  decimam  thelonei. 

50)  tertiam  partem  thelonei ,  quod  datur  de  panno.  Dass  dieser  dritte 
Theil  damals  40  Mark  jährlich  betragen  habe,  kann  möglich  sein.  In  der 
Urk.  nämlich  (bei  Hasselb.  I  214  p.  399  —  ich  citiere  mit  Berücksichtigung 
einer  neuerdings  gemachten  Vergleichung  — )  schenkt  Mestwin  vier  Dörfer 
quarum  prima  est  Svccowia.  secunda  Mysliczin.  tertia  Svbislawe.  quarta 
Barcline.  villam  eciam  decimorum  Rambecowe.  Swemirowe.  XI  (d.  h.  XL) 
Marcas  annuatim.  terciam  partem  theloney  quod  datur  de  panno.  Es  scheint 

6* 


84     

Genauer  setzte  denselben  erst  Svvantoplok  für  die  Lübecker 
fest''^).  Jedes  grössere  Schiff",  das  mit  Tuch  beladen  in  den  Hafen 
kam,  gab  als  Zoll  10  Ellen  Burnit  oder  Frisal;  brachte  es  Salz, 
so  gab  es  2  Pfund  (duos  pundones) ;  ein  kleineres  SchilT  zollte 
die  Hälfte.  Zogen  die  Kaufleule  nun  von  Danzig  das  Land  hinauf 
nach  Polen,  so  mussten  sie  von  jedem  einspännigen  Wagen  i  Mark 
und  bei  jeder  fürstlichen  Burg  1  Elle  Tuch  zahlen,  ausserdem 
von  jedem  Zuge  zusammengehöriger  Wagen  (a  societale  plau- 
slrorum)  an  den  Unlerkäramerer  5  Ellen  Tuch  oder  V2  Mark 
Silbers.  Kamen  dagegen  die  \\'agen  aus  dem  Binnenlando  nach 
Danzig,  so  zahlten  sie  bei  jeder  Burg  bis  Danzig  21  Scot  Silbers. 
Geschah  der  Transport  zu  Wasser  die  Weichsel  abwärts,  so  halle 
ein  grösseres  Schiff  I  72  Mark ,  ein  kleineres  die  Hälfte ,  3  fer- 
tones,  zu  entrichten.  Dieser  Tarif  war  aber  jedesfalls  den  Lü- 
beckern zu  hoch  und  nicht  einfach  genug.  Sie  w  usslen  es  nicht 
lange  danach  dahin  zu  bringen ,  dass  Swanloplok  denselben  auf 
die  alleinige  Zahlung  von  i  Scot  Silbers  herabsetzte^^) ;  wir  kön- 
nen annehmen,  dass  derselbe  bei  der  Brücke  in  Danzig °*)  be- 
zahlt wurde. 

Wie  es  nun  im  Allgemeinen  eine  Eigenthümlichkeit  des 
mittelaltrigen  Lebens  ist ,  dass  ein  Jeder  dahin  trachtet  ein 
besonderes  Recht  für  sich  zu  haben ,  eine  Ausnahme  aus  dem 
allgemeinen  Rechte ,  eine  Immunität ,  für  sich  zu  gewinnen  ;  so 
werden  wir  es  sehr  natürlich  finden ,  dass  ein  Jeder ,  der  dabei 


mir  nur  nicht  ganz  sicher  zu  sein  ,  wohin  der  Ausdruck  XL  marcas  annua- 
tim  gehört,  ol)  zu  dem  Vorhergehenden  oder  dem  darauf  Folgenden. 

Dass  diese  Urivunde,  durch  welche  das  Prämonslratenser Nonnenkloster 
Zuckau  gegründet  wird,  übrigens  nicht  1209  ,  sondern  zwischen  12 10  und 
<214  abgefasst  worden  ist,   beweist  Th.  Hirsch  Pomm.  Studien  I  p.  10  sqq. 

51)  pro  decima  thelonei ;   a  solutione  thelonei  —  exemptos. 

52)  Lüb.  ÜB.  127  n.  130. 

53^  Lüb.  HB.  129  n.  132.  Dilectioni  vestre  —  schreibt  er  an  Lübeck  — 
itnmensas  referimus  graciarum  actiones ,  quod  nos  litteris  vestris  bonis 
curastis  visitare ;  nos  igitur  —  notum  facimus ,  quod  causa  perpetue  ami- 
cicie  hominibus  vestris  theloneuni  alleviamus,  ita  ut  de  quolibet  laslone 
unum  scolum  argenti  soivant  et  sie  erunt  liberi  ab  omni  cxaclionc. 

54)  cf  Urk.  1247  Voigt  cod.  dpi.  I  n.  71  p.  67  ;  ich  glaube,  dass  unter 
dieser  Brücke  nicht  eine  Brücke  über  die  Weichsel  zu  verstehen  ist,  son- 
dern ein  hölzernes  Bollwerk  am  Ufer  des  Flusses,  an  welchem  die  Schiffe 
anlegen  und  ausladen  können.  Diese  Bedeutung  hat  das  Wort  BriJcke  heute 
zu  Tage  in  allen  Ostseehafen. 


83     

betheiligt  war,  seine  Aufmerksamkeit  grade  darauf  richtete,  eine 
Befreiung  von  den  allgemeinen  Abgaben  und  Zöllen  zu  erlangen. 
Dass  eine  solche  Begünstigung  zuerst  kirchlichen  Instituten  zu 
Theil  wurde,  findet  in  dem  Bestreben  der  damaligen  Menschen, 
durch  Freigebigkeit  gegen  die  Kirche  ihre  Frömmigkeit  zu  l)e- 
zeugen ,  eine  genügende  Erklärung.  Auch  bei  uns  sind  es  daher 
zuerst  die  Klöster,  deren  ihre  Stifter  und  Gönner  diese  Exemtion 
ertheilen.  1235giebtS\vantoplok  in  der  schon  mehrfach  citierten 
Urkunde  dem  Kloster  Oliva  das  Privilegium ,  dass  alle  Unler- 
thanen ,  Güter  und  Schiffe  desselben  von  jedem  Zolle  in  seinem 
Gebiete  frei  sein  sollen.  Sein  Sohn  Mestwin  verstärkt  dasselbe 
1274^"').  Ein  gleiches  Vorrecht  in  seinen  Landen  ertheilt  1236 
Herzog  Barnim  von  Pommern  dem  Kloster  des  h.  Adalbert  in 
Mogylno  bei  Danzig^*^). 

Sehr  bald  greift  nun  auch  der  deutsche  Orden,  der  Nachbar 
der  pommerellischen  Fürsten,  in  diese  Verhältnisse  ein,  um  für 
sich  selbst  und  für  seine  Unterthanen  Zollbegünstigungen  zu  er- 
langen. Swanloplok ,  der  Herr  von  Danzig,  muss  dieselben  in 
Folge  seiner  Niederlagen,  als  Preis  des  Friedens,  ertheilen;  seine 
Brüder  und  Vettern  müssen  sie  gestatten,  um  sich  die  Gunst  des 
Ordens  zu  erhalten ,  bei  dem  sie  Schutz  gegen  die  Angriffe  des 
übermächtigen  Verwandten  gesucht  hatten.  So  erzwingt  der 
Orden  läiT^'^)  von  Swantoplok  für  seine  Brüder  selbst  allge- 
meine Zollfreiheit,  für  alle  Andern  die  Aufhebung  aller  Weichsel- 
zölle von  der  Brücke  zu  Danzig  aufwärts.  Sein  Bruder  Sambor, 
Fürst  von  Dirschau^  gewährt  1252^^)  den  Culmern  ,  1255  den 
Elbingern"^)  völlige  Zollfreiheit  in  seinem  Gebiete. 

Die  Elbinger  vsaren  auch  in  späterer  Zeit  bemüht,  ihreVor- 
theile  zu  erhalten  und  zu  vermehren.  Im  Jahre  1293  erkauften 
sie  für  eine  Summe  Geldes''*')  von  Mestwin,  dem  Herzoge  von 


55)  Ledebur  N.  Archiv  II.  219. 

56)  Hasselb.  I  324  n.  240.  'Mau  kann  aus  dem  Ausdrucke:  quocies- 
cunque  navigio  vel  curribus  de  Mogyhia  vel  de  Gdanzk  ipsoruni  mercimonia 
fecerint  in  terra  nostra,  wohl  auf  einen  Handelsverkehr  zwischen  Danzig 
und  Pommern  schliessen,  fi>(;  den  sonst  ein  direktes  Zeugniss  nicht  vorliegt. 

57)  Voigt  cod.  dpini.  I  71  p.  67,  bestätigt  1248.  Acta  Boruss.  II  713 
(auch  bei  Dogiel  IV  15). 

58)  Lucas  David  III.  23. 

59)  Dogiel  IV  26/7. 

60)  pro  quadam  pecuniae  summa. 


8C     

ganz  Pommerellen ,  Swantoploks  Sohne ,  die  Freiheit ,  jeglichen 
Handel  und  Verkehr,  Kauf  und  Verkauf  in  seinem  Lande  betrei- 
ben zu  dürfen,  ohne  dass  sie  irgend  einen  Zoll  oder  eine  Abgabe 
zu  bezahlen  brauchten^').  Bei  der  gleich  darauf  eintretenden 
Verwirrung  in  Pommerellen  Hessen  sie  sich  diese  Rechte,  um  sie 
ungestört  geniessen  zu  können,  von  jedem  der  rasch  sich  folgen- 
den Machthaber  bestätigen;  so  1294  von  Frzemislav*^^) ,  1298 
von  Wladislav  von  Polen  *'^). 

Ich  habe  schon  oben  erwähnt ,  wie  frühzeitig  bereits  der 
Vorort  deutscher  Kaufmannschaft  im  Norden,  Lübeck,  bemüht 
gewesen  ist,  auch  in  diesen  Gegenden  durch  Abschaffung  des 
Strandrechts  einen  gesicherten  Handelsverkehr  anzubahnen. 
Lübeck  war,  wie  ich  angeführt  habe,  schon  vor  1248  dazu 
gekommen ,  dass  für  seine  Kaufleute  ein  bestimmter  Tarif 
festgesetzt  wurde.  Es  benutzte  nun  seine  sonstigen  Verbin- 
dungen mit  den  verschiedenen  Fürsten ,  ferner  die  Macht, 
welche  ihm  seine  anderwärts  bereits  erworbene  Stellung  ver- 
lieh ,  um  sich  auch  hier  auf  demselben  Wege ,  den  es  in  andern 
Ländern  eingeschlagen,  erweiterte  Begünstigungen  und  eine  ge- 
wisse Autonomie  zu  verschaffen.  Als  die  Brandenburger  Mark- 
grafen Johann,  Otto  und  Konrad  sich  1272  der  Stadt  Danzig 
bemächtigt  hatten*'*),  verliehen  sie  den  Lübeckern  auf  deren 
Bitte,  um  der  vielen  guten  Dienste  derselben  willen,  Freiheit  des 
Verkehrs  und  Exemtion  von  allen  Zöllen  und  Lasten  in  der  Stadt 
Danzig,  auf  der  Weichsel  und  durch  ganz  Pommern *''').  Damit 
waren  dieselben  a?jer  noch  nicht  zufrieden  gestellt.  Mit  grosser 
Gewandtheit,  scheint  es,  benutzten  sie  die  Streitigkeiten,  welche 
nach  dem  Tode  Herzog  Mestwins  über  den  Besitz  Pommerellens 
ausbrachen;  sie  erlangten  unterm  4.  Sept.  1298  vom  König 
Wladislav  von  Polen  zwei  Privilegien'"'),  die  alle  ihre  Forderun- 
gen genehmigten^'^)  und  geeignet  waren,  ihnen  eine  solche  Stel- 


61 ;   Dogiel  IV  p.  35,  cf.  Voigt  Gesch.  Pr.  IV.  100  not. 

62)  Dogiel  IV  p.  35. 

63)  ibid.  p.  36. 

64)  Voigt  Gesch.  Pr.  III.  » 

65)  Lüb.  ÜB.  p.  314/5  n.  333/4:  ad  instanliara  dilectorura  nobis  con- 
suluni  ac  civitatis  Lubycensis  et  propter  eorum  grata  servicia  nobis  ab  ipsis 
sepius  impensa. 

66)  Lüb.  ÜB.  615/6  n.  683/4. 

67,  et  ut  majoris  amoris  privilegio  nostre  excellencie  se  senciant  prc- 


87      

lung  in  Danzig  zu  verschaffen,  wie  sie  dieselbe  nur  in  Nowgorod 
etwa  besassen ,  in  London,  Brügge,  Bergen  erst  anstrebten. 
Fassen  wir  den  Inhalt  beider  Privilegien  zusammen.  Der  König 
nimmt  sie  und  alle,  die  sich  zu  ihnen  halten  (honorabiles  vires 
cives  civitatis  Lubek  et  omnes ,  qui  ipsorum  regunlur  nomine), 
sammt  ihren  Gütern  unter  seinen  besondern  Schutz ;  verspricht 
ihnen  überall  Freiheit  und  Sicherheit  des  Verkehrs  und  Hilfe 
gegen  Alle,  die  sie  belästigen  und  beschädigen.  Einheimische 
und  Fremde,  soweit  er  diese  nur  erreichen  kann:  zu  Wasser  und 
zu  Lande,  in  Danzig,  auf  der  Weichsel  und  allen  andern  Flüssen, 
in  Pommern  und  seinem  ganzen  Lande  sollen  sie  frei  sein  von 
jeglicher  Art  Zölle;  sie  sollen  das  Recht  haben,  sich  in  Danzig 
ein  Haus  (pallacium)  zu  erbauen,  in  welchem  sie  ihre  Waaren 
und  Güter  niederlegen  können ,  in  allen  ihren  Rechtssachen, 
Civil-  und  Criminalsachen ,  sollen  sie  die  eigene  hohe  und  nie- 
dere Gerichtsbarkeit  haben,  alle,  die  nur  irgend  eines  Vergehens 
oder  Excesses  willen  in  ihr  pallacium  fliehen ,  sollen  dort  eine 
ungestörte  Zufluchtsstätte  haben.  Wladislav  verlangte  für  alle 
diese  Vorlheile,  die  er  gewährte,  nur,  dass  sie  ihn  gegen  seine 
Feinde,  welche  ihmPommerellen  zu  entreissen  stre])ten,  mitRath 
und  Vorschub  unterstützen  möchten.  Mehr  zu  leisten,  ihm  in 
eigener  Person  zu  Hilfe  zu  ziehen,  waren  sie  auch  nicht  Willens. 
Als  sie  den  König  so  zu  verstehen  glaubten  "^^j ,  dass  dies  sein 
Wunsch  sei,  schickten  sie  eiligst  einen  Gesandten,  den  Meister 
Bernhard,  mit  Geschenken  zu  ihm.  Wladislav  erklärte  denn 
auch,  dass  er  solche  Hilfe  nicht  begehrt  habe ;  er  bestätigte,  in 
der  Hoffnung  eine  Summe  Geldes  von  ihnen  zu  bekommen  ,  alle 
Privilegien  und  wies  seine  Beamten  an  ,  dieselben  genau  zu  be- 
achten und  auszuführen.  Einen  derselben  ,  den  Pfalzgrafen  von 
Danzig  und  Statthalter  von  Pommern,  Suinzo,  halten  sie  bereits 
durch  Geschenke  für  sich  gewonnen"^),  und  dadurch  einen  so 
guten  Eindruck  hervorgebracht ,  dass  ein  anderer,  der  oberste 
Zoilerheber  in  Pommern ,  ihnen  zu  verstehen  gab ,  es  sei  seine 
Meinung,  dass  Privilegien  immer  im  weitesten  Sinne  gefasst  und 
ausgelegt  werden  müssten'^). 


ditatos,   peticiones  ab  eorum  providencia  nostre  magniludini  directas  ratas 
et  gratas  habentes,  amicabiliter  et  fideliter  confirmamus. 
68,   Lüb.  LB.  1299  3  Aug.  p.  633  ii.  702. 

69)  ibid.  1299  14  Sept.  p.  635  n.  703. 

70)  ibid.  eod.  dato  p.  634  n.  704.  Cum  principum  privilegia  non  stricte 


88     

In  wiewoit  nun  die  deutsche  Bürgerschaft  Danzigs  selbst 
mit  Lübeck  vmd  der  jetzt  bereits  in  bestimmlerer  Form  auftre- 
tenden Hansa  schon  in  näherer  Verl)indung  getreten  war,  darüber 
haben  Nvir  nur  sehr  vereinzelte  Nachiicht.  Die  Ordensstädte 
freilich  ,  Thorn ,  Culm  und  Elbing  nahmen  schon  lebhaften  An- 
theil  an  den  Angelegenheiten  der  deutschen  Ilansa"*) ;  vonDanzig 
wissen  wir  nur  das  Einzige,  dass  es  sich  1295  13  März  damit 
einverstanden  erklärte,  dass  die  Appellation  vom  Hofe  zu  Now- 
gorod nach  Lübeck  gehen  solle'").  Die  Yernmthung  wird  nicht 
zu  gewagt  erscheinen,  dass  diese  Urkunde  uns  auf  eine  Theil- 
nahme  Danziger  Bürger  an  den  Handelsgeschäften  in  Nowgorod 
schliessen  lässt.  Nehmen  w  ir  eine  andere  Nachricht  hinzu ,  so 
würde  es  auch  nicht  zu  viel  sein,  wenn  wir  behaupten,  dass 
Danzig  bereits  über  solche  Angelegenheiten  mit  andern  See- 
städten, etwa  Rostock  und  Wismar'^) ,  in  Verbindung  gestan- 
den habe. 

Es  ist  das  Alles,  was  ich  über  dieHandelsverhültnisse  Dan- 
zigs während  des  Zeitraums,  den  die  Fürstl.  Jablonowskische 
Gesellschaft  behandelt  wünscht,  habe  auffinden  können;  es  ist 
w^enig  genug,  aber  was  ich  gegeben  habe,  habe  ich  urkundlich 
beglaubigt. 

Ueber  die  Gewerbe  und  deren  Betrieb  fehlt  es  an  jeder 
Nachricht.  Das  Eine  könnte  man  anführen,  dass  1269  bereits 
drei  Kirchen,  die  Katharinen,  Nicolai-  und  Marienkirche  erbaut 


sed  large  sint  accipienda  et  exponcnda,  volens  vestram  discrctam  provi- 
denciam  hoc  non  latere. 

7-1)  1280  correspondiert  Thorn  mit  Lübeck  wegen  der  Zollbcdrückungen 
in  Flandern  (Lüb.  ÜB.  p.  370  n.  404)  ;  ungefähr  um  1300  Culm  in  derselben 
Sache  (ibid.  p.  665  n.  734).  Elbing  erscheint  12S5  in  der  Urkunde  auf- 
geführt, die  Konig  Erich  von  Norwegen  für  die  Seestädte  ausstellt  (ibid. 
427  n.  471)  und  1294  in  der  König  Philipps  IV  von  Frankreich  ibid.  558/9 
n.  617.  619. 

72)  Lüb.  ÜB.  571  n.  632.  Auch  in  dem  Verzeichnisse  derStädte,  welche 
von  Nowgorod  nach  Lübeck  appellieren  ,  bei  Sartorius-Lappenberg  ürk.  B- 
p.  184  n.  82 d  ist  Dantzeke  zwischen  Riga  und  Elbing  aufgeführt. 

73)  Lüb.  LB.  p.  5Ö3/4  n.  613/5.  Rostock  nämlich  und  Wisn)ar  schrei- 
ben jedes  für  sich  an  eine  Anzahl  von  Städten  und  llieilcn  ihnen  das  I-'or- 
mular  einer  dem  einstimmigen  Beschluss  der  mercatorcs  civitatum  Saxonie 
et  Slavie  gemäss  auszustellenden  Consensci-klärung  mit,  dass  von  Nowgorod 
nur  nach  Lübeck  appelliert  werden  könne.  Das  Schreiben  Danzigs  ist  nun 
nach  diesem  Formulare  abgefasst. 


_ —     so    

waren,  vielleicht  auch  noch  eine  vierte,  die  Aller  Gottes  Engel- 
Kirche"^).  Aber  i^ewiss  waren  sie  nur  klein,  dürftig  und  gleich 
der  Burg  von  Holz  gezimmert.  Auf  dem  Danziger  Archive  befindet 
sich  zwar  noch  ein  Document,  das  sich  für  eine  Rolle  des  Flei- 
schergewerks aus  dem  Jahre  1309  ausgiebt,  allein  es  ist  keinem 
Zweifel  unterworfen ,  dass  dasselbe  eine  handgreifliche  doppelte 
Fälschung  enthält,  bei  welcher  man  eine  Urkunde  vom  Jahre 
1  409  zu  Grunde  gelegt  hat. 

Fassen  wir  das  Resultat  zusammen ,  so  ergiebt  sich ,  dass 
mit  dem  Beginn  des  14.  Jahrhunderts  in  Danzig  eine  deutsche 
Stadt  bestand,  der  das  Recht  communaler  Selbstverwaltung  bei- 
wohnte ;  die  lästigsten  Fesseln  für  den  Verkehr  derselben  mit 
dem  Binnenlande  sind  gesprengt ;  es  sind  die  Fäden  angeknüpft, 
welche  sie  mit  der  Genossenschaft  der  deutschen  Kaufmannschaft 
verbinden  und  ihm  ein  Feld  ausgedehnter  überseeischer  Thätig- 
keit  eröffnen.  Der  Keim  zu  einer  gedeihlichen  Entwickelung  ist 
vorhanden, 

Da  fügt  es  sich ,  dass  Danzig  grade  der  Brennpunkt  der 
Kämpfe  wird,  die  sich  um  den  Besitz  Pommerellens  erheben. 

In  dem  Streite  um  das  Erbe  Herzog  Mestwins  behauptete 
sich  zuletzt ^^),  trotz  mancher  Unfälle,  Wladislav  Lokietek  von 
Polen  in  dem  Besitze  des  Landes.  Da  rief  eine  Partei  unzufrie- 
dener Grossen  1308  die  Markgrafen  von  Brandenburg,  welche 
ihres  Oberlehnsrechts  wegen  Ansprüche  erhoben,  ins  Land;  die 
Stadt  Danzig  fiel  durch  die  Hilfe  der  deutschen  Einwohner  in 
ihre  Hände,  in  der  Burg  behaupteten  sich  aber  noch  die  Polen. 
Um  diese  vertheidigen  zu  können  ,  rief  Wladislav  die  deutschen 
Ordensritter  zu  Hilfe.  Die  kamen  auch ,  verjagten  zuerst  die 
Brandenburger  aus  der  Stadt  und  tödteten  die  Anhänger  der- 
selben''^), dann  aber  trieben  sie  auch  ihre  Bundesgenossen,  die 
Polen,  aus  der  Burg,  überfielen  endlich  die  Stadt  und  eroberten 
sie  unter  grossem  Blutvergiessen'^).  Der  Einnahme  Danzigs  folgte 
die  Eroberung  von  Dirschau,  Schwetz  und  ganz  Ponmierellen.  So 
kam  das  Land  unter  die  Herrschaft  des  Ordens.    Mit  allen  ,  die 


74    Dreyer  cod.   dplm.   Pom.    p.   547/3.    cf.   Hirscli   Ober- l'faitkirche 
Marien  zu  Danzig  1.  14—21. 
75)  Voigt  Gesell.  Pr.  IV.  210  sqq. 
76;   Voigt  IV.  215  und  not.  1. 
77;    ibid.  p.  217  not.  2  und  p.  270. 


90 

seine  Widersacher  geNvesen,  verfuhi-  er  ;iufs  sirengste.  Die  St.idt 
Danzig  ward  ihrer  Befestigungen  l)eruubt'^)  :  wenn  sie  ähnlich 
wie  Dirschau  behandelt  wurde'"),  so  ward  ihr  das  Stadtrecht 
ganz  genommen,  ihre  Bürgerschaft  zerstreut. 

Der  Orden  schaffte  sich  Raum  l'lir  neue,  eigene  Schöpfungen, 
das  alte  Danzig  ging  unter  durch  ihn ,  er  selbst  gründete  sofort 
ein  neues  Danzig. 


78)  ibid.  p.  224. 

79)  ibitl.  p.  225  iiol. 


r  ./  /As:  /n/:f/  Iff^y. /////  //^'/  ^ ^  ^^'^" 


7h/: /i. 


2.  JULI. 

Von  Herrn  Mommsen  war  der  folgende  Aufsatz  eingesendet 
worden :  M.  Valerius  Probus  de  notis  antiquis. 

Unsre  technische  und  fachwissenschaftliche  Ueberlieferung 
aus  dem  Alterthum  ijielet  in  allen  ihren  Zweigen,  in  der  Juris- 
prudenz wie  in  der  Gromatik ,  in  Grammatik  und  Eloquenz ,  in 
Kriegs-  und  Messkunst,  ja  sogar  in  der  Geo-  und  Chorographie 
die  eigenthümliche  Erscheinung  dar,  dass  an  einen  in  der  klassi- 
schen Zeit  des  römischen  Alterthums  in  Compendien  und  prakti- 
schen Hiilfsbüchern  fixierten  Kern  sich  eine  zwar  geist-  und  kraft- 
lose ,  aber  doch  bis  zu  einem  gewissen  Grade  betriebsame 
Schriftslellerei  anschliesst,  die  vornämlich  in  den  Klosterschulen 
des  fränkischen  Reiches  ihren  Sitz  gehabt  hat  und  in  und  über 
die  karolingische  Zeit  sich  fortspinnt.  Begreiflicher  Weise  waren 
die  gewöhnlichen  Ilülfsbücher  dieser  Zeit  die  barbarisierten  Um- 
gestaltungen der  ursprünglichen  Handbücher;  je  vollständiger  es 
dem  Mönch  gelungen  war ,  die  Präcision  des  Inhalts ,  die  Ge- 
schlossenheit der  Form ,  den  Geist  der  Wissenschaft  aus  dem 
Lehrbuch  zu  verbannen,  desto  sicherer  war  seine  Arbeit  des 
Beifalls  und  der  Verbreitung.  Dennoch  begegnen  uns  zwischen 
diesem  Wust  in  stets  vereinzelt  stehenden  Handschriften  hie  und 
da  technische  Arbeilen  der  besten  Kaiserzeit,  die  in  den  Libereien 
des  Mittelalters  gestanden  haben  mögen  wie  in  denen  unsrer 
Advocalen  hie  und  da  Accursius  und  Baldus.  So  sind ,  durch- 
gängig in  einzelnen  Exemplaren  ,  der  Festus  und  Charisius  ,  der 
ächte  theodosianische  Codex  und  der  Ulpian  erhalten ;  so  steht 
unter  dem  Wust  mittelalterlicher  Metrologien  ganz  vereinzelt  der 

1853.  7 


-^ 92 

Maecian,  und  ebenso  vereinzelt  ist  unter  den  mehr  zahlreichen 
als  werthvollen  Verzeichnissen  der  sogenannten  notae  ein  kleiner 
Aufsatz  erhalten,   der  sprachlich  und  sachlich  mit  Maecian  und 
ülpian  mindestens  auf  gleicher  Linie  steht  und  dem  die  nachfol- 
gende Untersuchung  seinen  gebllhrenden  Platz  wieder  zu  ver- 
schaffen bestimmt  ist.    In  unsern  Ausgaben  ist  das  Verhältniss 
der  verschiedenen  Xolensammhingen  verdunkelt,  indem  der  aus 
der  besten  römischen  Zeit  herrührende  Aufsatz  mit  andern  Ar- 
beiten des  früheren  Mittelalters  durch  einander  geworfen  ist ;  ich 
hoflFe   Juristen   wie  Philologen    einen  Dienst    zu    leisten ,    wenn 
es  mir  gelingt,  durch  Zurückgehen  auf  die  Handschriften  die  an- 
tike Schrift  von  dem  barbarischen  Wust,  unter  dem  sie  verschüt- 
tet ist,  al)zusondern  und  eine  wenn  nicht  ganz  befriedigende, 
doch  erträgliche  diplomatische  Grundlage  für  jene  zu  gewinnen. 
Seit  längerer  Zeit  bemüht ,  das  hiefür  erforderliche  Material  zu 
erlangen,  glaube  ich  jetzt,  nachdem  ich  mich  und  meine  Freunde 
mit  Untersuchung  der  Handschriften,   die  hiefür  etwas  zu  ver- 
sprechen schienen,    vielfach  geplagt  habe,  im  Stande  zu  sein, 
einen  nicht  interpolierten  Text  vorzulegen  und  die  Entstehung 
der  italienischen  Interpolation  aufzudecken.  Dass  noch  reicheres 
Material  und  bessere  Quellen  in  den  Bibliotheken  sich  verbergen, 
ist  sehr  wahrscheinlich  ;   allein  die  Wiederentdeckung  verschol- 
lener Handschriften  ist  zumal  bei  einer  Schrift  von  wenigen  Sei- 
ten zu  sehr  Sache  des  Zufalls ,  als  dass  ich  den  Tadel  der  Vorei- 
ligkeit befürchten  dürfte ,  w  enn  ich  der  völlig  verwilderten  und 
bodenlosen  Vulgata  zunächst  einen  leidlichen  Text  substituire. 
den  durch  einen  besseren  zu  verdrängen  dem  glücklicheren  oder 
emsigeren  Forscher  anheimgestellt  sein  möge*). 


l,  Ich  verzeichne  hier,  grösstentheils  nach  den  Angaben  meines  Freun- 
des H.  Keil,  einige  Handschriften,  die  untersucht  zu  werden  verdienen. 
Paris,  suppl.  ms.  de  Notre-Dame  258  Chart.  8  saec.  XV.  Solin  und  Meia 

mit  der  Unterschrift  Viterbii  1466.  f.  49  :  Valerius  Probus  de  notis  anti- 

quis.  Est  etiam  circa  perscribendos  —  XV  decemviri.  Vorbemerkung  : 

F.  Petrarca  ex  Caesariana  bibliolheca  habuit. 
Paris.    Reg.  6H7  (5983  Jesus)  chart.  8.  saec.  XV.  Nach  Sueton  f.  153. 

Valerii  Probi  de  notis  antiquis.  Est  etiam  u.  s.  w. 
Rom.   Vatic.   2723  membr.  8.  saec.  XV.  f.  76:   Valerii  Probi  grammatici 

nobilissimi  de  regulis  iuris  notarum.   Est  etiam  —  ex  ediclo.  quod  re- 

pertum  est. 
Rom.  Urbin.  452  membr.  fol.  saec.  XV.  f.  226:    Valerius  Probus  gram- 

maticus  de  regulis  iuris.  Quoniam  njentio  cepit  de  nunieris.  inde  bre- 


93 

Betrachtet  man  die  Masse,  die  in  unsern  Vulgatausgahen, 
bei  Lindenbrog,  Gothofred,  Putsch  in  der  Sammlung  der  notae 
zusammengefasst  ist,  so  zeigen  sich  alsbald  zwei  ganz  verschie- 
dene Sammlungen:  eine  alphabetisch  geordnete,  die  in  sehr 
mannigfaltigen  und  verschieden  benannten  Iledactioncn  vor- 
kommt, und  eine  nach  Materien  ohne  Rücksicht  auf  das  Alphabet 
zusammengestellte,  der  nur  zwei  kurze  Abschnitte  angehören, 
die  Vorrede  und  das  daran  sich  anschliessende  Verzeichniss  der 
gewöhnlichsten  Abkürzungen  in  dem  sogenannten  M.  Valerii 
Probi  grammatici  de '  notis  Romanorum  interpretandis  libellus 
(p.  1493 — 1496  Putsch)  und  der  als  M.  Valerii  Probi  notae  iuris 
antiqui  bezeichnete  Anhang  der  in  den  Gesetzen ,  Actionen  und 
Edicten  vorkommenden  Abkürzungen  (p.  1537 — 1542  Putsch), 
welche  beiden  Stücke  sich  durch  ihre  völlige  Gleichartigkeit  so 
wie  durch  den  an  beiden  haftenden  Namen  des  Probus  sofort  als 
zusammengehörig  erweisen  und  sich  ablösen  von  dem  zwischen 
sie  eingeschalteten  alphabetischen  Nolenverzeichniss  (p.1495 — 
1538).  In  der  That  bestätigte  es  sich  bei  weiterer  Nachforschung 
vollständig,  dass  uns  in  dem  Probus  der  Ausgaben  zwei  in  ziem- 
lich später  Zeit  combinierte  Stücke  vorliegen.  Das  alphabetische 
Notenverzeichniss  fand  sich  in  Handschriften  in  wesentlich  glei- 
cher Gestalt  ohne  den  Namen  des  Probus  und  ohne  die  Vorrede 
und  den  Anhang.  Mariangelus  Accursius,  der  für  Mazochis  Epi- 
grammata  antiquae  urbis  (1521)  eine  kritische  Ausgabe  des  Pro- 
bus ex  vetustioribus  codicibus  veranstaltete  und,  wie  er  sagt,  die 
rechte  Lesung  und  Ordnung  wiederherstellte,  rückte  den  Anhang 
unmittelbar  an  die  Vorrede  und  Hess  erst  hienach  das  alphabe- 
tische Verzeichniss  folgen.  Endlich  fanden  sich  in  zwei  Hand- 
schriften Vorrede  und  Anhang  für  sich  allein  und  ausser  aller 
Verbindung  mit  dem  Notenverzeichniss;  welche  Handschriften 
allerdings  beide  an  sich  sehr  jung  sind,  von  denen  aber  dennoch 
die  eine  unter  allen  jetzt  bekannten  der  notae  des  Probus  die 
älteste  ist  und  die  zweite  allem  Anschein  nach  einen  ganz  ande- 


viler  extendamus.  Dann  ponderum  notae.  Zuletzt  Verse  :  Ultima  C  ca- 
nens  finem  bis  mille  tenebit.  f.  228.  Idem  de  notis.  Est  etiam  —  X 
denarii. 

Rom.  Ottobon.  874.  3091.   de  notis  antiquitatis  Romanae  (?i . 

Neapel.  Lat.  n.291  fp.  203  Jannelli):  Valerii  Probi  antiquae  notae  Roma- 
norum neben  Ovid  und  Persius. 


94.     

ren  Ursprung  hat  als  die  sonst  bekannten  Texte  des  Probus  und 
diesen  völlig  selbslständig  gegenüber  steht. 

Die  zuletzt  erwähnte  Handschrift  ist  ein  Wiener  Codex  (End- 
licher 358 ,  neue  Nummer  -114,  früher  philo!.  1 09)  ,  ehemals  im 
Besitz  von  Sebastian  Tengnagel,  von  der  ich,  so  weit  sie  hieher 
gehört,  Abschrift  habe  nehmen  lassen ;  ergänzende  Mittheilungen 
über  dieselbe  verdanke  ich  den  Herren  Capelimann  und  Linker. 
Die  Handschrift  selbst,  die  Glossen  zum  Priscian  und  den  Venan- 
tius  Fortunatus  enthält  und  dem  zehnten  Jahrhundert  angehört, 
kommt  hier  nicht  Betracht,  sondern  nur  die  beiden  Vorsetzblät- 
ter derselben ,  welche  von  der  Hand  des  Poeten  und  Bibliothe- 
kars Konrad  Celtes  (1  459 — 1508)  —  dessen  Wappen  und  Namen 
(Com.  Celt.  Pro.  poete  sum)  der  Band  trug ,  bis  dieselben  beim 
Neubinden  zu  Grunde  gingen  —  ziemlich  unleserlich  geschrieben 
sind.  Sie  enthalten  «M.  Valerii  Probi  de  nolis  antiquis  opuscu- 
lum»,  dem  eine  andre  Hand  das  bekannte  Sibyllenorakel  Primus 
Pater  Patrie  Profectus  est  u.  s.  w.  (Maz.  6,  3)  beigeschrieben  hat. 
Nach  der  Schlussschrift  Telog  Qeco  xaqLq  stehen  folgende  mit- 
telalterliche Memorialverse  über  das  Zahlenalphabet  ( Putsch 
p.  1683),  die  ich,  da  ich  nicht  finden  kann,  ob  und  wo  sie  ge- 
druckt sind,  deshalb  hersetze ,  weil  sie,  w  enn  auch  sonst  weder 
nützlich  noch  zierlich ,  doch  für  die  Identificierung  derjenigen 
Handschrift,  die  Celtes  abschrieb,  künftig  einmal  gebraucht  wer- 
den können^). 

c 

A  Possidet  A  numerum  quingentos  ordine  reclo.  V 

B  Et  B  ter  centum   pro  se  retinere  probatum.  CCC 

C  Et  sibi  C  centum  iam  constat  habere  connexum. 

Non  plus  quam  centum  C  nuinero  constat  habere. 

D  Alpha  D  et  compar  duo  et  tria  nomina  portal.  CCCCC 

E  E  quo  ducenti  cum  quinquaginta  tenetur.  CCL 

F  Sexta  quater  decem  geril  F  que  distal  ab  alpha.  XXXX 

G  Ergo  quater  centum  k  nunc  caudala  reservat.     .  CCCC 

H  Llltera  H  quondano,  ducentum  notaque  quondam.  CC 

I  I  retinet  urium  vocalibus  unque  lenelur.  I 

K  K  centenarium  medium  servat  et  unum.  CL 

L  Quinquies  L  decem  monstrat  numerantibus  ecce.  XXXXX 

M  M  Caput  est  numeri  quem  scimus  mj'üe  teneri.  mille 

0  0  numerum  gestat  qui  nunc  undecimus  exlat.  XI 


<J  Es  ist  sonderbar,  dass  sie  in  der  jungen  Probushandschrift  Vind. 
n.  325  Endl.,  wovon  unten,  wiederkehren  ;  wie  auch  in  Urb.  452.  (S.  92  A.) 


93     

0  Nonaginla  caiiit  quae  sie  ^  caput  esse  videtur.  XC 

P  P  similem  quo  g  numerum  monstralur  habere.  CCCC 

Q  Q  sicut  D  sequitur  numerum  similemque  tenendo.  CCCCC 

R  Octoginta  facit  numerum  que  dicitur  R.  LCCC 

S  Hebdomade  speciem  S  suscipit  hec  quoque  septem.  LCC 

T  T  centum  tollil  de  sexaginta  bicornis.  CLX 

V  V  vero  pessundans  numero  plus  quam  quinque  redundans.        V 
X  Duplex  X  solito  decem  iam  morem  putato.  VV 

Y  Argolicum  callem  graditur  facitque  caracler.  XCL  L 
Ultima  Z  canit  finem  bis  mille  tenere. 

Es  Itlsst  sich  nicht  sagen,  woher  Celles  seine  Abschrift  hat; 
so  viel  wir  wissen  ,  hat  er  seine  Nachforschungen  nach  Hand- 
schriften hauptsächlich  in  Baiern  und  Franken  angestellt,  allein 
möglich  ist  es  auch,  dass  er  diese  Abschrift  aus  dem  nördlichen 
Italien  heimgebracht  hat,  wo  er  längere  Zeit  studierte.  Wie  dem 
auch  sei,  es  kann  nicht  wohl  bezweifelt  werden,  dass  Celles  sie 
nicht  aus  einem  Exemplar  der  italienischen  Familie  entlehnt  hat, 
von  der  sogleich  die  Rede  sein  wird*).  Sowohl  die  ganz  ver- 
schiedene Umgebung,  in  welcher  der  Probus  hier  und  bei  Celtes 
erscheint,  als  noch  mehr  die  BeschaflFenheit  der  beiden  Texte 
zeigen  unverkennbar,  dass  Celles  entweder  dieselbe  Handschrift, 
aus  der  die  Italiener  ihre  Texte  ableiten ,  oder  eine  dieser  nah 
verwandte  und  gleichartige  abgeschrieben  hat. 

Die  italienische  Recension  des  Probus,  auf  der  alle  unsre  bis 
jetzt  gedruckten  Texte  beruhen,  steht  in  einer  eigenlhümlichen 
Verbindung  mit  den  Anfängen  der  Epigraphik;  wozu  mehr  als 
die  innere  Verwandtschaft ,  die  zwischen  dieser  Sammlung  und 
den  Inschriften  allerdings  wo  nicht  besteht,  doch  für  den  ober- 
flächlichen Betrachter  zu  bestehen  scheint,  ein  äusserer  Umstand 
den  Anlass  gegeben  hat.  Es  ist  nämlich  mehr  als  wahrscheinlich, 
dass  derselbe  Mann,  der  zuerst  im  grossen  Stil  eine  Inschriften- 
sammlung anlegte  in  einem  Umfang  und  mit  einer  Genauigkeit, 
die  für  seine  Zeit  staunenswerth,  für  die  unsrige  beschämend  ist, 
dass  Kiriacus  von  Ancona  auch  den  Probus  im  Jahre  1  442  oder 
1443  in  irgend  einer  lombardischen  Bibliothek  auffand  und  eine 
Abschrift  desselben  in  sein  Reise-  und  Inschriftenwerk  aufnahm, 
welches  bekanntlich  die  Grundlage  aller  späteren  handschrift- 


1)  Nur  das  ist  möglich,  dass  Celtes  die  noch  nicht  interpolierte  Ab- 
schrift des  Kiriacus  copiert  hat ;  was  übrigens  für  die  Handhabung  der 
Kritik  ziemlich  auf  dasselbe  Resullat  fütirt. 


90      

liehen  und  yediucklen  epigrapliischen  Sannnlungen  geworden 
ist.  Kiriacus  bekümmerte  sich,  wie  bekannt,  nicht  bloss  um 
Steine,  sondern  auch  um  Blicher;  sein  Exemplar  dos  Strabo 
existiert  wahrscheinlich  noch  jetzt  in  Florenz  (Kramer  praef.  in 
Strab.  I  p.  XXVII) ;  wir  wissen  aus  den  Fragmenten  seiner  Rei- 
seberichte ,  dass  Georgius  Kantakuzenus  in  Kalabruta  ihm  einen 
Herodot  und  eine  Menge  anderer  guter  und  alter  Handschriften 
lieh ,  dass  er  in  Jadera  in  Dalmatien  eine  sehr  alte  lateinische 
Bibel  fand;  dass  bei  seinen  Reisen  in  der  Lombardei  1442  und 
1443,  über  die  wir  am  besten  unterrichtet  sind,  er  es  nicht  un- 
terliess,  die  Kirchen-  und  Klosterbibliotheken  in  Sarzana,  Verona, 
Novara  ,  Reggio ,  Mailand  ,  Monza  ,  Vercelli  zu  untersuchen  und 
namentlich  am  letzten  Orte  vetustos  et  praeclaros  libros  quam 
plures  fand.  Kürzere  Stücke  trug  er  auch  aus  den  Handschriften 
in  seine  Reisebücher  gleich  ein  ;  so  zog  er  einiges  aus  aus  einer 
griechischen  Bibel  de  apostolorum  omnium  conditionibus  (inscr. 
ed.  Moroni  p.  XXXI)  und  so  fand  Olivieri  in  dem  Bande  des 
Reisewerks,  der  die  Ueberschrift  trug  «Tuscorum  Ligurumque» , 
ein  «Fragmentum  vocabulorum  vetusli  in  Mogontia*)  libri»  (p,  1 ), 
Stücke  eines  lateinischen  Arat  aus  einem  Codex  von  Vercelli 
(p.  42) ,  eines  Papias  aus  einer  Handschrift  von  Reggio  (p.  22), 
eine  Vorrede  des  Ambrosius  aus  einem  Mailänder  Codex  (p.  26), 
Chronikfragmente,  betreffend  die  Jahre  742.  857  aus  einer  Bibel 
von  Sarzana  (p.  15.  17)  und  namentlich  auch  Valerii  Probi  notas 
iuris  (p.  1  n.  2),  die  er  indess  als  längst  bekannt  nicht  wieder- 
holt hat.  Es  ist  dies  zu  bedauern  ,  da  die  von  Olivieri  benutzte 
Handschrift  wahrscheinlich  unmittelbar  aus  Kiriacus  Autographon 
geflossen  ist.  Indess  scheint  es  mir  darum  nicht  weniger  sicher, 
dass  was  Olivieri  bei  Kiriacus  sah,  die  ächten  Noten  des  Probus 
sind.  Es  ist  wohl  zu  beachten  ,  dass  die  Handschriften  unsrer 
alphabetischen  Notenverzeichnisse  und  die  darauf  sich  beziehen- 
den bei  Isidor  orig.  I,  21  und  danach  im  Prolog  des  Petrus  Dia- 
conus  zusammengestellten  Litterarnotizen  wohl  vom  Tiro  und 
Seneca,  aber  nichts  vom  Probus  wissen.  Der  erste,  der  den  Na- 
men des  Probus  mit  den  Noten  in  Verbindung  bringt,  ist  Kiria- 
cus und  da  unmittelbar  nach  ihm  in  Sammlungen ,  die  notorisch 
von  ihm  abhiüigen ,  der  ächte  Probus  auftritt ,  ist  der  Schluss 
nicht  gewagt ,  dass  was  Olivieri  in  seiner  Handschrift  fand ,  die 


i)  d.  i.  Monza,  nicht  Mainz. 


97      

Abschrift  einer  alten  Handschrift  des  Prohus  war ,  die  Kiriacus 
in  irgend  einer  jener  loinbardischen  Bibliotheken  aufgefunden 
liatle.  Da  sovNohl  diese  Handschrift  selbst  als  Kiriacus  erste  Ab- 
schrift und  die  von  Olivieri  gesehene  Copie  derselben  verloren 
oder  nicht  zugänglich  sind,  so  sind  wir  darauf  angewiesen,  in 
den  dem  Kiriacus  zunächst  stehenden  Sammlungen  die  Spuren 
des  Probus  zu  verfolgen.  Als  der  unmittelbare  Nachfolger  des 
anconitanischen  Sammlers  erscheint  der  Arzt  Giovanni  Marca- 
nova ,  der  im  Jahre  1467  in  Padua  starb').  Ganz  verschieden 
von  seinem  Vorgänger  that  er  wenig  mehr  als  dass  er  den  Kiria- 
cus, den  Feliciano  und  was  er  sich  sonst  von  Inschriftencopien 
verschaffen  konnte,  in  zierlich  und  sogar  prachtvoll  geschrieljene 
Bände  zusammentrug  oder  unter  seinen  Augen  zusammentragen 
Hess;  er  sammelte  mehr,  um  seine  prächtige  Bibliothek  auch  mit 
epigraphischen  Sammlungen  auszustatten,  als  eigentlich  im  epi- 
graphischen Interesse.  Von  ihm  liegt  mir  eine  Berner  Handschrift 
(B  42)  vor,  die  den  Probus  enthält.  Der  Codex,  20 1  gezählte  und 
4  ungezählte  Vorselzblätler,  ist  auf  Pergament  von  verschiedenen 
Schreibern  in  schöner  fjorenlinischer  Handschrift  geschrieben 
und  mit  zierlichen  Initialen  versehen;  er  enthält  nächst  Index 
und  Titel  den  kürzlich  von  Mercklin  nach  einer  älteren  ,  aber 
gräulich  corrupten  Handschrift  herausgegebenen  anonymus  Mag- 
liabecchianus  f.  1 — 29,  die  Inschriftensaminlung  f.  30 — 149,  die 
plötzlich  abbricht  mit  der  Bemerkung  «haec  et  quam  plurima 
alia  require  in  meo  libro  magno  epithaphiorum»,  Auszüge  aus 
Livius,  Plinius  f.  150  —  154  (f.  155.  156.  158  ausgeschnitten; 
157.  159  leer) ;  den  ächten  Probus  f.  160 — 162;  Prisciani  gram- 
matici  nunierorum  notae  und  desselben  ponderum  notae  f.  162  v. 
163  r.  ;  aliquae  antiquorum  abreviationes  et  earum  interpretatio 
f.  163  r — 164  r. ;  nomina  propria  et  familiarum  f.  164^)  ;  als- 
dann c'de  nunieris»,  eine  Erklärung  der  Zahlzeichen  von  1  bis 
1,000,000,  die  anfängt:  quoniam  mencio  cepil  de  nunjeris 
breviter  ostendamus  qua  figura  quis  numerus  repraesentetur. 
Omnis  numerus  ut  ait  Boetius  per  figuram  unitatis  representari 


^)  Vgl.  über  ilin  Tiraboschi  stör,  della  lett.  Ital.  VI,  1  p.  160  der  Ori- 
ginalausgabe und  de  Rossi  in  seiner  werthvoUen  Abhandlung  Le  prime 
raccolte  d'ant.  iscriz.  Roma  1852  p.  21. 

2)  Diese  beiden  Stücke  scheinen  Versuche  der  damaligen  Philologen  ; 
sie  charakterisiert  das  ;  M.  Cicero  sal.  die.  D.  Bruto. 


--    _     98 

debet»')  u.  s.  vv.  f.  16i.  165  (f.  166.  167.  168  ausgeschnitten, 
169  leer)  :  (Petrus  Diaconus)  de  notis  antiquis  mit  der  Dedica- 
tion  an  Kaiser  Konrad  f.  1 70 — 1 90  ;  sequilur  de  numero  litte- 
rarum  f.  191,  das  Zahlenalphabet  von  E  bis  Z,  jedoch  nicht  mit 
den  Versen  des  Geltes  (f.  192.  193  leer);  de  notis  antiquis 
f.  194 — 201  V.,  das  unter  dem  Namen  des  Probus  (der  von  ganz 
später  Hand  in  der  Handschrift  nachgetragen  ist)  bekannte  alpha- 
betische Notenverzeichniss  mit  der  Vorrede  bis  reperiuntur ,  je- 
doch ohne  deren  Schluss  und  ohne  den  Anhang ;  endlich  zwei 
einzelne  Inschriften  f.  201  v.  Vielfältig  sind  am  Rande  Varianten 
andrer  Abschriften  der  Steine  oder  andrer  Handschriften  beige- 
fügt und  dazu  sorgfältig  bemerkt,  z.  B.  beim  ächten  Probus,  zu 
Anfang  «hinc  collata»,  am  Schluss  «hact.  collata».  —  Dass  die 
Handschrift  von  Marcanova  selbst  oder  unter  seiner  Leitung 
1457 — 1460  geschrieben  und  der  von  ihm  in  dem  paduanischen 
Kloster  S.  Giovanni  in  Verdara  gestifteten  Bibliothek  einverleibt 
ward,  geht  aus  den  Vor-  und  Unterschriften  hervor.  Am  Schluss 
des  Petrus  f.  190  v.  heisst  es:  «Expliciunt  notae  litterai'um  more 
vetusto  partim  scriptae  partim  pictae:  quia  tu  scriptor  fuisli  igna- 
rus.  Nunc  autemsatis  digne  correptae  (so)  sunt  1457Cesennae  in 
die  gloriosissimi  Sancti  Hieronymi  devotissi  loannis  Marchanovae 
Doctoris  p.»;  ferner  zu  Anfang  f.  1  v.  :  «quaedam  antiquitatum 
fragmenta  studio  lohannis Marchanovae  artium  et  medicinae  docto- 
ris p.  collecta  1457  kl.  Octobris  Cesenae  regnante  sapientiss. 
principe  divo  d.  d.  Malatesta  Novelle  suae  aelatis  omnium  fide- 
liss.»;  auf  dem  Vorblatt:  «Patavii  opus  incoeptum ,  Caesenae 
scribi  absolutum ,  Bononiae  in  hanc  formam  redigere  s.  pec.  fec. 
loannes  Marchanova  artium  et  medicinae  doclor  p.  MCCCCLX»; 
endlich  auf  dem  Deckel :  « hunc  librum  donavit  artium  et  medi- 
cine  doctor  M.  loannes  Marchanova  de  Venetiis  Congregationi 
Canonicorum  Regularium  Sancti  Augustini ,  ita  ut  tantum  sit  ad 
usum  dictorum  Canonicorum  in  monasterio  S.  loannis  in  Virida- 
rio  Padue  commorantium.  Quare  omnes  pro  eo  pie  orent. 
MCCCCLXVH»,  was  wie  bemerkt  das  Todesjahr  des  Sammlers 
ist.  Dieselbe  Bemerkung  findet  sich  in  den  übrigen  von  ihm  der- 
selben Bibliothek  geschenkten  Handschriften  (Zeno  diss.  Voss.  I, 


1)  Gedruckt  in  Ernsts  Ausgabe  des  Probus  als  Kap.  28;  ohne  Nennung 
desBoothius  auch  in  der  Ausgabe  von  U99.  Das  Citat  aufBoethlus  habe  ich 
bei  diesem  nicht  finden  liönnen,  freilich  auch  nicht  viel  danach  gesucht. 


99     ■ 

Hi).  —  Das  Berner  Exemplar  muss  dieselbe  Handschrift  sein, 
die  aus  der  Bibliothek  S.  Giovanni  in  Verdara  an  Pinelli ,  bei 
dem  Pignoria  sie  sah,  geliehen  und  wahrscheinlich  nicht  zurllck- 
gestelit  ward,  so  dass  sie  schon  1639  fehlte  (Pignoria  symb. 
epist.  Patav.  1628  ep.  3.  Zeno  a.  a.  0,  I,  142);  ungenau  setzt 
Pignoria,  der  sie  sah,  sie  ins  Jahr  1465.  —  Ein  ganz  gleiches 
ebenfalls  den  Anon.  Magliabecch.,  den  Probus  und  den  Petrus 
enthallendes  Exemplar  sandte  Marcanova  1465  zum  Geschenk 
an  Malatesta  und  sah  Zeno  (a.  a.  0.)  in  der  Bibliothek  Patarolo; 
die  Dedication,  die  Zeno  hat  abdrucken  lassen,  fehlt  natürlich  in 
unserm  für  des  Sammlers  eigenen  Gebrauch  bestimmten  Exem- 
plar. Ist  dieses  Exemplar  der  Sammlung  des  Marcanova  auch 
für  den  Inschriftensammler  minder  ergiebig  als  es  vermuthlich 
der  liber  magnus  epithaphiorum  sein  würde ,  auf  den  Marcanova 
verweist  und  wovon  die  jetzt  in  Paris  und  Modena  befindlichen 
Exemplare  Abschriften  sein  mögen,  so  ist  doch  für  die  Noten, 
von  denen  ich  bezweifle  ob  sie  in  jener  grössern  Sammlung  wie- 
derholt sind,  die  Berner  Handschrift  in  doppelter  Beziehung  wich- 
tig, weil  sie  einmal  etv^a  1 5  Jahr  nach  der  Wiederauffindung  des 
Archetypen  geschrieben,  also  unter  allen  italienischen  die  älteste 
und  zugleich  die  einzige  ist,  die  den  reinen  Probus  enthält,  und 
weil  sie  zweitens  die  Entstehung  des  interpolierten  Probus  klar  vor 
Augen  legt.  Während  nämlich  der  Text,  der  in  der  Berner  Hand- 
schrift den  Namen  des  Probus  führt,  im  Wesentlichen  dem  des 
Geltes  entspricht  und  auch  wie  dieser  mit  keinem  alphabetischen 
Verzeichniss  verbunden  ist,  erscheint  zugleich  in  derselben  Hand- 
schrift, jedoch  ohne  den  Namen  des  Probus,  ein  aus  diesem  und 
aus  andern  Elementen  zusammengesetzter  Text,  der  die  Grund- 
lage des  Probus  der  Vulgata  geworden  ist. 

Obwohl  es  meine  Absicht  nicht  ist,  hier  auf  die  jüngeren 
alphabetischen  Sammlungen  einzugehen  ,  so  glaube  ich  doch, 
theils  um  vollständig  darzulegen ,  wie  der  angebliche  alphabe- 
tische Probus  entstanden  ist,  theils  um  vorläufig  wenigstens 
einen  Blick  zu  eröffnen  in  dasVerhältniss  dieser  in  unsern  durch- 
aus interpolierten  Texten  völlig  entstellten  Quellen  und  um  zu 
warnen  vor  dem  argen  auch  bei  unsern  besten  Forschern  damit 
getriebenen  Missbrauch ,  der  was  bei  Putsch  steht  für  baare 
Münze  nimmt,  nichts  Ueberflüssiges  zu  thun ,  wenn  ich  aus  den 
mir  eben  zugänglichen  Handschriften  und  Ausgaben  den  Buch- 
staben A  als  Probe  vorlege  und  daran  die  Untersuchung  anknüpfe, 


100 

in  wiefern  der  Text  des  systematischen  Probus  aus  den  alpha- 
betischen Saninilungen  berichtigt  werden  kann.  Diebeiden  ersten 
Columnen  I.  II  entnehme  ich  der  vaticanischen  Handschrift  des 
Ulpian  (Vat.  reg.  H28  saec.  X),  welche  unmittelbar  auf  diesen 
unter  der  Ueberschrift  notas  iuris  zwei  ziemlich  gleichlautende 
Siglenverzeichnisse  und  darauf  ein  drittes  abweichendes  und 
völlig  w  erlhloses  folgen  lässt,  von  denen  mein  Freund  Brunn  mir 
Abschrift  milgetheilt  hat*).  —  Die  Reihe  III  ist  dem  interpolier- 
ten Probus  entnommen,  wie  er  im  Berner  Marcanova  f.  194  fg. 
steht  und  fast  ganz  ebenso  in  einer  Münchener  Handschrift 
(Monac.  369)  mit  der  Unterschrift  «scripsi  Hartmannus  Schedel : 
accepto  et  ante  perfeclum  opusculum  nondum  posito  calamo 
ICCGCLXV  in  die  cinerum  Padue.  Landes  deo«,  in  welcher  letz- 
teren sich  indess  schon  die  Ueberschrift  eingefunden  hat  « Valerii 
Probi  de  notis  antiquis  opusculum  » .  —  Ebenso  entlehne  ich  die 
vierte  Reihe  einer  zweiten  Münchener  Handschrift  n.  388,  welche 
gleich  der  vorigen  Halm  mit  gewohnter  Bereitwilligkeit  für  mich 
ausgezogen  hat;  die  Subscriplion  lautet:  «anno  ab  incarnati 
verbi  salute  MCDLXXXVI  VI  kl.  Novembres  Boninus  de  Boninis 
Ragusinus  voli  d.  d.»  —  Die  Reihe  V  enthält  den  Magno  nach 
Gotliofred  ,  die  Reihe  VI  den  Papias  nach  Lindenbrog,   die  Reihe 

VII  den  Petrus  Diaconus  nach  dem  Berner  Marcanova  ,  die  Reihe 

VIII  die  von  Lindenbrog  entdeckten  Noten  nach  dessen  Ausgabe^). 


I. 

II. 

(Vat 

Reg.  n.  H2S  f.  203.) 

(Vat 

.  Reg.  n.  4128  f.  207.) 

AVG 

Augustus 

AVG 

Augustus 

AA 

Augusli 

AV- 

Augusto 

AA- 

Augustalis 
Aurelius 

AA- 
AA- 

Augusti 

AVR 

Augustal 

A^- 

agit 

AYR 

Aurelius 

AG» 

ager 

AG 

agit 

1)  Dieselben  drei  Verzeichni.sse  .stehen  ,  wie  es  sclieiiit  oline  alle  Ab- 
weichung,  in  Vat.  Reg.  1462.  einer  Handschrift  des  neunten  Jahrhunderts. 
Auch  die  notae  iuris  in  der  Pariser  Handschrift  n  7530  f.  HS  — 153  aus  dem 
achten  Jahrhundert  gehören  hieher. 

2)  Das  Notenverzeichniss  bei  Gothofred  S.  1527  kündigt  sich  selbst  als 
neuere  Arbeit  an  und  fehlt  deshalb  auch  bei  I^utsch  ,  was  ich  bemerke,  weil 
Gösclien  (s.  Vorrede  zum  Gaius  S.  XXXXVI,  dasselbe  aus  Versehen  unter 
seine  Quellen  zugelassen  hat. 


Fortsetzung  von  1. 

1  V  1             

Fortsetzung  von  11. 

^ 

actio 

ADP 

adoptivo 

AM- 

amicus 

A.0 

actio 

AMN- 

aiiianlissinius 

AGDN 

aclioneni 

A 

aut 

AM 

amicus 

AT 

autem 

AM-  N- 

amicus  nosler 

ATR 

aucloritas 

AMN- 

amantissimus 

^N- 

aclioneni 

A 

aut 

AM^ 

actionem  tnandat 

AT 

autem 

AP 

apud 

ATR 

auctoritas 

APA 

apud  acta 

AONM 

actionem  mandat 

APP 

appellat 

AF 

aput 

ACC- 

accepta 

APP 

appellat 

ADI- 

adiulor 

AA- 

accepta 

ADIP 

•    adiulor  provincie 

ADI 

adiutor 

ADL- 

ad  locuiii 

ADI-  P- 

adiutor  provintiae 

AF- 

ad  fineni 

ADL- 

ad  locum 

ADQS 

ad  quesloreni 

ADF 

ad  finem 

ADQS 

ad  questorem 

III.  sog.  Prohtis^). 

(Marcanova  f.  194  r.  Cod.  Monac.  369.) 


A 

Aulus 

AT 

autem 

AVG 

Augustus 

AN-  M 

actionem  mandat 

AA 

Augusta 

AP- 

apud 

AA 

Augustalis 

APP- 

appellat 

AVR 

Aurelius 

ACC- 

acceptat 

AG 

agit 

ADI- 

adiutor 

AC 

actio 

ADI-P- 

adiutor  provinciae 

ACOiN 

actionum 

AD-L- 

ad  locum 

AM 

amicus 

ADF- 

ad  finem 

AM-N- 

amicus  noster 

AD-E- 

ad  efectorem  [efesto 

AVC 

auctoritas 

rem  Mon.] 

A 

aut 

AB  VG- 

ab  urbe  condita 

1)  Die  mit  *  bezeichneten  Artikel  sind  bei  Marcanova  am  Rande  nach- 
getragen und  fehlen  im  Monac.  ;  Z.  3  ist  zwar  bei  jenem  auch  am  Rande  er- 
gänzt, aber  in  diesem  vorhanden.  Einige  Schreibfehler  des  Mon.  übergeheich. 


102 


AAAFF-  aereargentoauro 

flavo  ferendo 
ALE  arbitrium  liti  ex- 

timandae 
A  DP-  antediempridie') 

*AEDILCVR  aedilis  curulis 
*A-  A-  L-  M-       apud  agrutn  lo- 
cummonumenli 


tri 

*AG 

agruin 

*AEDIL 

PL- 

aedilis  plebis 

*AP  Q 

Auli  Publi  Quinli 

*A-A- 

apud  agrum 

*APP 

Appius 

*ANN- 

annorum 

IV.  sog. 

Probus. 

(Cod.  Monac.  388  vom  J.  1486.) 

A 

Aulus 

ADL  P- 

adiutor    provin- 

AVG 

Augustus  vel  au- 

ciae  vel  patriae 

gur 

vel  populi 

AA  vel  AA 

Augusta 

AD  L 

ad  locum 

AA  vel  AVG 

Augustalis 

AD-  F 

ad  finem 

AVR 

Aurelius 

ADE- 

ad  exactorem  vel 

AG 

agit 

effectorem 

AG 

actio 

AB  V  G- 

ab  urbe  condita 

ACON 

AED- 

aedes 

ACÖN 

actionem 

A  A•A•F•F- 

aereargentoauro 

ACIN 

flato      ferunto 

AM 

amicus 

vel  flavo  feri- 

AM-N 

ainicus  noster 

undo 

AVG 

aucloritas 

A  L  E- 

arbitrium  litis  ex- 

A 

aut  vel  ager 

liiriandae 

AT 

autem 

A  D  P 

ante  diem  pridie 

AN  M 

actionem  mandat 

A  A-L-M 

apud  oeruni   lo- 

AP 

apud 

cum  monumenti 

APP 

appellat 

AP-R  C- 

anno    post    Ro- 

ACG 

acceperat 

mam  conditam 

ADI 

adiulor 

AG 

agrum 

1/   Diese  Zeile  sieht  bei  Marc,  im  Text,  fehlt  aber  im  Mon. 


AEDIL- 

1 ' 
CVR     aedilis  curulis 

1/  Iß 
ANT-T  G- 

ante     terminum 

AEDIPL-         aedilis  plebis 

constitutun) 

AP  0 

Auli  Pubii  Quinti 

AA-A-F- 

F-QVTI  auri  argenti 

AA- 

apud  agrum 

aeris  flatos  fa- 

APP 

Appius 

bricae    Quiri- 

ANN  vel  AN      annis  vel  annos 

nalis  Tiberi 

ANT 

ante  vel  anlea 

ADPvelADOP  adoptivus 

A-N 

ante  noclein 

A  CVB-  AVGG  a  cubiculo  Augu- 

A  X 

annis  deceni 

storum 

V.  Magno. 

(Gothofredus  p.  U81  ) 

AVG 

Augustus 

A  P  T- 

ad  potestatem  tuam 

AA- 

Augusli 

AP  A- 

apud  acta 

A- 

Augustalis 

AGO- 

accusatio 

AVR 

Aurelius 

APP^ 

appellationibus 

AG- 

agit 

AVGTife 

auctoritalibus 

AG«- 

ager 

A-T- 

auctoritas  tua 

A- 

aut 

ALL- 

allegata 

AT- 

autem 

a"qi-  S- 

Aquiliana  stipulatio 

AG- 

actio 

ANN  P 

annonae  praefecto 

ACM 

actionem 

AQL 

Aquileia 

ACB- 

actionibus 

AFR 

Africae 

AMN- 

amantissime 

ANT- 

antestatus 

AM 

aniicus 

A-SI 

Asiae 

ATR 

auctoritas 

AGH 

Achaiae 

AM«- 

actio  mandati 

APVL- 

Apuliae 

AP- 

apud 

AP  P-0 

apud      praefectum 

APP- 

appellatio 

praetorio 

APA- 

araputata 

A-PP-VRB 

apud    praefectum 

ACC- 

accepta 

urbi 

ADI- 

adiutor 

AT 

auctor  lutor 

ADI  P 

adiutor  provinciae 

ANT 

Antonius 

ADL 

ad  locum 

AL 

antelata 

AD  F 

ad  finem 

AVR 

Aurelius 

ADQS- 

ad  quaestorem  vel  ad 
quaestionem 

1  V  *           

VI.  Papias. 

Li 

[idenbrog  p.  152.) 

AC- 

actio 

AM- 

amicus 

ACT- 

aclor 

AM-N- 

amicus  noster 

ACTI- 

aclionein 

AN- 

annus 

AN- 

acUonum 

ANN- 

annos 

ANM- 

actionem  mandati 

A-TP. 

anni  tempore 

ACC- 

accepla 

AA- 

ante  audila 

AC- 

acta  causa 

ACPR- 

actor  provinciae  Ro- 

ACP- 

actor  provinciae 

manae 

AC-R- 

actor  civitatis 

Ro- 

AAC- 

ante  audita  causa 

manae 

AP- 

apud 

A-*- 

a  suis 

AP  N 

apud  nos 

A-S-LF- 

ad  suamleg 

eni 

facit 

AP- 

appellat 

A-L- 

ad  locum 

APP-  N- 

appellalio  nominis 

AD-F- 

ad  finem 

ARG- 

argenlum 

AD-QS- 

ad  quaestores 

AT- 

autem 

ADI- 

adiutor 

ATC- 

auctorilas 

ADI  P- 

adiulor  provinciae 

AVR- 

Aurelius 

AG- 

agit 

AYG- 

Augustus  vel  Au- 

AGR- 

agitur 

gusta 

ALA- 

alia 

AV- 

Augustalis 

ALIC- 

alia  lege 

A- 

aut 

VII. 

Petrus  Diaconus^ 

(Marcanova  f.  171  v.) 

)■ 

AVG- 

Augustus 

A-C-D-N- 

actione  [domini  no- 

AA- 

Augustalis 

stri] 

AG 

ago 

AA- 

Augustus  vel  Augu- 

ACL 

actio 

stalis  [vel  Augu- 

AD 

actio 

stales] 

ACDQTI[P] 

actione  [doctis 

quae 

AYR 

Aurelius  vel  aurum 

tibi  petitur] 

AMN 

amantissimus 

AMS 

amicus 

A- 

aut 

1)  Das  Eingeklammerte  später  ergänzt. 


Äf- 

aulcin 

AP. 

apud 

ATR 

aiictorilasvelauctor 

AP- 

actio  [publica] 

AD 

adiutor 

AG 

ager 

A- 

assolel 

AG 

actio 

A 

acrrariiini 

AGN 

actione 

ADI   P 

adiutor  provinciae 

ANN- 

annus 

ADL 

ad  lociim 

AGGV- 

Augustus  [vel  Au- 

ADAS- 

ad quaeslorem 

gusti] 

AP- 

apud 

AVRL 

Aurelius 

APP 

appella 

AS 

a  suis 

AMNT 

amicus  nosler  aniau- 

ASLF 

a  sua  lege  fecit 

lis 

AN 

amantissimus 

AINM 

actione  mandati 

AMGN- 

amicus  noster 

ACG- 

accepta 

ARM-E- 

arma  eins 

AD  F- 

ad  finern 

A-G-S-L 

a  consulibus  [suae 

AG- 

agit 

legionis] 

AGT- 

agitur 

A  GSL  GT 

a  consiliariis   civi- 

ALA- 

alia 

tatum 

ALA-LG 

alia  lege 

ANG.  P 

angelus  percussit 

A- 

annus 

AO-P 

auro  puro  [vel  au- 

ANN- 

annos 

ro  posito] 

A-TP- 

anno  tempore 

AGP- VI 

ad  Caput  pedes  sex 

A- 

aurus 

ATT 

habet  titulum 

\A. 

ante  audita 

ARG  II 

arcas  duas 

\NTPR-R- 

auctor     provinciae 

AL 

aluit 

Romanorum 

ANFTR 

amphileatrum 

\P-  N- 

apud  nos 

A  S  TT 

a  supra  tecto 

\PPN 

appellantur 

AG-MR- 

Ancus  Martins 

VRG- 

argentum 

ARR-  ST 

aerario  Saturni 

\PPS  GLV 

Appius  Claudius 

AP-GLN 

ad  pedes  colunnae 

MXA- 

Alexander 

AFRR 

ad  fossabaurum 

\D  D- 

ad    discorem    [vel 

A 

anima 

discordiam] 

ATRTP 

ad  turremTarpeiam 

ULR 

alii  adulteravit 

APXII 

ad  pedes  duodecim 

\-TA 

adulescenti  testicu- 
los  abscidit 

1   \J  VJ 

VIII.  notae  Lindenbrog 

(Lin 

denbi 

rog  p.  176.) 

A 

aul 

ACT 

auctoritas 

A7- 

auteni 

APP^- 

appeliationem 

AN 

ante 

AVCT 

auclor 

AT 

actio 

AVCT- 

auctoritatibus 

A9N 

actioneni 

AVPDS 

agens  vice  procon 

AP 

apud 

sulis 

ADV 

adversuni 

AGG- 

Augusti 

APPT 

appellant 

ACC- 

accepta 

AF- 

affeclus 

ACC9- 

aecusatio 

AN 

annorum 

ALL- 

alligala 

AN  P-  M 

annoruni  plus 

mi- 

AFKC 

Africae 

nus 

ANT- 

Antiochiae 

AA- 

aes  alienum 

ASo 

Asiae 

AA- 

Aulus  Agerius 

ACH^ 

Achaiae 

AM- 

amanlissime 

APPLL- 

Appolloniae 

ACTT- 

auctoritas  tua 

ANN 

annonae 

Nur  zwei  unter  diesen  Sammlungen  dürfen  als  von  einander 
unabhängig  und  verhältnissmässig  alt  gelten :  die  erste  und  die 
letzte.  Dass  sie  beide  zu  dem  Breviar  in  Beziehung  stehen  und 
ein  grosser  Theil  der  Siglen  auf  die  In-  und  Subscriptionen  der 
Verordnungen  sich  bezieht,  ein  anderer  auf  die  Gerichtsverhand- 
lungen ,  wie  sie  unter  der  Herrschaft  des  Breviars  stattfanden, 
sieht  man  leicht;  doch  ist  manches,  z.  B.  der  adiutor  provinciae 
mit  den  römischen  Institutionen  kaum  in  Einklang  zu  bringen, 
während  andrerseits  namentlich  in  den  Lindenbrogschen  Noten 
mancherlei  vorkommt,  dessen  Quelle  in  dem  fränkisch-römischen 
Rechtsmaterial,  so  weit  wir  es  kennen,  kaum  sich  wird  aufzei- 
gen lassen;  so  z.  B.  Aulus  Agerius,  Cum  Consilio  Collocutus, 
Clarissimae  Memoriae  Vir,  Cuius  De  Ea  Re  Nuntiatio  Est,  Do 
Lego,  Diversae  Scholae  Auetores,  lus  Quiritium,  ludicatum 
Solvi.  Indess  scheint  des  wirklich  Brauchbaren  ungemein  wenig 
zu  sein.  —  Wenden  wir  uns  dann  zu  den  Reihen  II — VII,  so 
erkennt  man  leicht,  dass  sie  sanmit  und  sonders  nichts  sind  als 
Wiederholungen  der  ersten  mit  Amplificationen  von  sehr  zwei- 
felhaftem Werth.  Auf  die  Recensionen  des  Magno,  Papias  und 
Petrus  hier  weiter  einzugehen  ist  nicht  erforderlich ;   dagegen  ist 


107     

es  nolhwendig  zu  zeigen ,  dass  der  alphabetische  sogenannte 
Probus  nichts  ist  als  eine  litterarische  Arbeit  aus  dem  fünfzehn- 
ten Jahrhundert,  das  Siglenverzeichniss  der  ältesten  Inschriften- 
sammler, welches  seltsamer  Weise  für  nicht  wenige  neuere  For- 
scher wieder  zum  ächten  Weisheitsquell  geworden  ist.  —  Der 
älteste  uns  vorliegende  Text,  wie  ihn  der  Berner  Marcanova  zeigt, 
ist  einfach  nichts  als  eine  Abschrift  des  Verzeichnisses  I ,  dem 
die  Vorrede  des  systematischen  Probus  vorgesetzt  und  dessen 
Abkürzungen,  meistens  zerstückt,  alphabetisch  geordnet  am 
Schluss  jedes  Buchstabens  zugefügt  wurden.  Dass  eine  Täu- 
schung durchaus  nicht  beabsichtigt  ward  ,  zeigt  das  Weglassen 
von  Probus  Namen  in  der  Ueberschrift  und  die  ganze  Anlage  der 
Handschrift,  die  die  alle  Quelle  getreulich  wiedergiebt ;  doch 
heftete  sehr  früh  sich  an  diese  Arbeit  der  Name  des  Probus,  den 
wir  schon  in  H.  Schedels  Abschrift  von  1465  finden.  Natürlich; 
denn  die  Vorrede  war  ja  von  Probus  und  stand  mit  dessen  Na- 
men anderswo  in  demselben  Bande  der  Sammlung  des  Marca- 
nova. Der  Redacteur  dieses  ältesten  Verzeichnisses  ist  vielleicht 
ein  mitteltalterlicher  Gelehrter,  vielleicht  Kiriacus  selbst  oder 
Marcanova ;  von  letzterem  rühren  wahrscheinlich  die  Nachträge 
her,  die  in  der  schedeischen  Abschrift  von  1465  fehlen  und  in 
der  Berner  am  Rande  stehen,  —  Eine  neueRedaction  desSiglen- 
verzeichnisses  ebenso  wie  eine  neue  Inschriftensammlung  gab 
Marcanovas  unmittelbarer  Nachfolger,  Michael  Fabricius  Ferra- 
rini  von  Reggio,  dessen  Sylloge  in  dem  römischen  Exemplare 
das  Datum  1477  trägt*)  und  dessen  Siglenverzeichniss  um  eben 
diese  Zeit  abgefassl  sein  wird.  Handschriftlich  findet  sich  diese 
Recension  in  Wien  (n.  325  p.  227  Endlicher)  mit  einem  Zueig- 
nuugsschreiben  des  Ferrarini  ad  Albertinum  Corrigium  et  Tho- 
mamPignotium  patriciosRegienses")  und  in  der  oben  angeführten 


1)  Vgl.  über  ihn  Tiraboschi  VI,  ^,  157,  meine  inscr.  Neap.  p.  XIX  und 
besonders  Rossi  a.  a.  0.,  der  wohl  nur  durch  Schreibfehler  Marcanova  zum 
Nachfolger  des  Ferrarini  macht. 

2)  Der  liberalen  Gefälligkeit  der  Herren  Director  Capellmann  und  Dr. 
Linker  in  Wien  verdanke  ich  nachträglich  genauere  Notizen  über  diese 
zierliche  mit  Gold-  und  Farbenschrift  geschmückte  Handschrift,  welche 
Bl.  1 — 29  die  Noten  enthält,  dann  nach  einem  leeren  Blatt  Bl.  31—43  die 
Kalender;  Bl.  44  das  Alphabetum  Graecum,  A.  Egyptiorum,  A.  Saraceno- 
rum ,  A.  Caldeorum  ,  A.  Sclavorum ,  A.  Arabicum;  Bl.  45.  46  die  numeri 
Graeci  (am  Schluss  :  numeri  sumti  ex  libello  graeco  Erodiani  qui  titulatus 

1853.  8 


108 

Münchner  Handschrift  von  -1486,  welche  zwar  jenes  Schreiben 
nicht  enthält,  aber  durch  die  in  dem  Siglenverzeichniss  vorkom- 
menden Notationen  Rurum  REGiensiiim  ,  Rurum  FERRARlNum 
ihren  Urheber  so  deutlich  wie  möghch  bezeichnet.  Gedruckt  ist 
dasselbe  in  Bologna  1486,  welche  Ausgabe  ich  nur  ausTiraboschi 
VI,  1,  p.  158  kenne;  in  der  venezianischen  Ausgabe  «Valerii 
Probi  grammalici  de  interpretandis  Romanorum  lilteris»  u.  s.w. 
20  El.  4.  «impressum  Veneliis  per  loannem  de  Tridino  alias 
Tacuinum  anno  domini  M.  CCCC.  IC.  Villi  (so)  die  XX  Aprilis», 
die   loannes   Bonnardus   Presbyter   von  Verona    besorgt  hat*)  ; 


TifQi  Tcöv  c(oi3um']  ;  Bl.  47  die  Verse  über  das  Zahlenalphabet.  —  Ausser 
der  Dedication  vor  dem  Kalender  Bl.  31  :  Michael  Fabricius  Ferrarinus  Re- 
giensis  Carmeüta  divae  Mariae  religiosus  :  viro  magnißco  ac  ducali  secre- 
tario  domino  loanni  Nicoiao  Corrigio  s.  p.  d.  —  findet  sich  ein  längeres  De- 
dicationsschreiben  an  der  Spitze  des  Bandes,  das  ich  hersetze,  damit  man 
sich  überzeuge,  dass  der  Ferrarinische  Probus  im  Texte  richtig  beurtheilt 
worden  ist.  —  Nobiliss.  viris  ac  spectabilibus  Albertino  Corrigio  et  Thomae 
Pynoto  antiquis  patriciis  Regiensibus  Michael  Fabricius  Ferrarinus  Resiensis 
Carmelita  divae  Mariae  s.  p.  d.  —  His  proximis  annis  optimi  grammatici 
Valerii  Probi  de  notis  antiquis  libellus  ad  manus  meas  pervenit,  vel  diutur- 
nitate  temporum  intercisus  vel  librariorum  inscitia  admodnm  mendosus. 
Qui  cum  maxime  necessarius  esset  ad  ea  inteiligenda ,  quae  binis  ternisve 
aut  amplioribus  litteris  velustati  erant  circumscripta  ,  operam  decli  labore 
et  industria  mea ,  quantum  consequi  polui,  depravatum  corruplumque 
eraendare,  ut  qui  propter  plurimas  mendas  iam  Probi  esse  desierat,  auctori 
sive  domino  in  integrum  restituerelur.  Multa  etiam  ipse  adieci  ,  sine  qui- 
bus  plane  non  potuisset  intelligi.  Quod  ideo  non  sine  ratione  factum  a 
me  esse  puto,  quia  post  Valerii  mortem  alii  insecuti  sunt  Caesares,  qui 
alias  notas  instituerunt ,  ut  in  dies  se  nobis  ostendunt  et  ex  lucubratione 
mea,  quam  «Antiquarium»  appellari  placuit  [die  Inschriftensammlung  ist 
gemeint],  cognosci  et  perspici  poterit.  Vobis  autem  amicis  raeis,  quos 
praecipuos  habeo,  hoc  opusculum  dedicavi  et  nomini  vestro  consecravi,  ut 
tanquam  censores  et  emendetis  et  corrigatis  ,  ne  municeps  vester  Michael 
Fabricius  Ferrarinus  Regiensis  religiosus  Carmelita  d.  Mariae  frustra  in  scru- 
tandis  talibus  rebus  insudasse  videatur.  —  Vom  Text  haben  die  genannten 
Herren  mir  zur  Probe  die  Einleitung  des  Probus  mitgelheilt,  welche  ganz 
und  gar  dieselben  Lesarten  darbietet  wie  die  Ausgabe  von  1499,  wenn  man 
von  einigen  Druckfehlern  derselben  absieht;  wie  zu  erwarten  stand.  — 
Was  demnach  durch  innere  Gründe  langst  evident  war,  dass  unser  alpha- 
betischer Probus  die  Privatarbeit  eines  italienischen  Gelehrten  ist,  dafür 
haben  wir  jetzt  sogar  das  ausdrückliche  Zeugniss  des  besten  Gewährs- 
manns, nämlich  des  Redacteurs  selbst,  der  hier  ausdrücklich  es  preist,  wie 
viel  er  Verkehrtes  geändert  und  Mangelndes  zugesetzt  habe. 

ij  Aus  der  Vorrede  desselben  Druckers  vor  der  Ausgabe  von  1325  geht 
hervor,  dass  er  den  Probus  vorher  zweimal  hatte  abdrucken  lassen  und 


109 

endlich ,  wie  es  scheint ,  in  der  ersten  Mazochischen  Ausgabe 
etwa  von  1510, •über  die  Preller  in  den  Regionen  S.  48  und  Geel 
in  den  codd.  Lugd.  Bat.  n.  502  zu  vergleichen  sind.  In  dieser 
Recension  ist  der  sogenannte  Probus  des  Marconova  mit  dem 
ächten  systematischen  und  einigen  andern  der  Stücke,  die  bei 
Marcanova  auf  diesen  folgen,  zu  einem  ungestalten  Ganzen  ver- 
einigt, indem  auf  die  Vorrede  und  das  alphabetische  Verzeichniss 
unter  der  Ueberschrift  «alle  abbreviature  ex  Valerie  Probo  ex- 
cerptae»  der  systematische  Probus  von  et  similia  an  folgt,  auf 
diesen  Abschnitte  de  ponderibus  und  de  numeris.  Dieser  Wech- 
selbalg ward  denn  in  den  spätem  Einzelausgaben,  z.  B.  den 
zahlreichen  von  TheodoricusGresemundus  besorgten  (z.B.  Oppen- 
heim 1510.  4.  Basel  1532.  4.),  in  den  Notensarnmlungen  von 
Lindenbrog  (Lugd.  Bat.  1590  und  1599.  8.)  und  in  den  grossen 
Sammelwerken  von  Gothofredus  (1595)  und  Putsch  (1605)  wie- 
derholt und  diese  Arbeit  des  Ferrarini  ist  es,  was  man  heutzu- 
tage den  Probus  de  notis  zu  nennen  pflegt.  —  Was  den  Text 
Ferrarini's  anlangt,  so  könnte  man  auf  den  Gedanken  kommen, 
dass  er  ihn  aus  Kiriacus  abgeschi'ieben  hat  und  nicht  aus  Mar- 
canova ,  da  er  in  der  bekannten  Vorrede  zu  seiner  Sylloge  nur 
den  Kiriacus  und  den  Feliciano ,  nicht  den  Marcanova  als  seine 
Vorgänger  nennt.  Allein  dass  er  dennoch  diesen  benutzt  hat, 
beweist  die  Thatsache,  dass  die  von  Marcanova  am  Rande  seines 
Exemplars  gemachten  Nachträge  von  Ferrarini  mit  abgeschrieben 
sind ,  und  auch  der  Ferrarinische  Text ,  soviel  ich  darüber  nach 
der  Handschrift  von  1486  und  dem  Druck  von  1499  urtheilen 
kann,  stimmt  wesentlich  mit  Marcanova  überein. 

Versuche  zu  kritischen  Ausgaben  sind  so  viel  mir  bekannt 
dreimal  gemacht  worden,  von  Mariangelus  Accursius,  von  einem 
ungenannten  Gelehrten  1525  und  von  Heinrich  Ernst.  Accursius 
hat,  wie  schon  bemerkt,  für  Mazochi's  Inschriftensammlung  von 
1521  «ex  vetustioribuscodicibus  » ,  d.  h.  aus  Marcanova  wenigstens 
den  Text  in  so  fern  wiederhergestellt,  als  er  die  systematischen 
Abschnitte  zusammenrückte  und  den  alphabetischen  Probus  voran- 
stellte; übrigens  ist  sein  Text  namentlich  in  dem  letztern  sehr 
schlecht  und  geht  das  Ganze  unter  Probus  Namen.  Dass  diese 
Ausgabe  in  einem  Inschriftenwerke  stand,   erklärt  es  wohl,  dass 


zwar,  wie  er  sagt,  inaniiscriptorum  cotiicum  fidem  typis  secutus  ;  die  zweite 
Ausgabe  kenne  ich  nicht. 


MO 

sie  so  schnell  in  Vergessenheit  gerielii.  —  Einen  «M.  Val.  Pro- 
bus de  nolis  Roma,  ex  codice  manuscripto  castigatior  auctiorque 
quam  unquam  antea  faclus»  kündigt  das  Titelblatt  der  Venetiis 
in  aed.  loannisTacuiniTridinensis  1525  (4.  foll.  81)  erschienenen 
Ausgabe  an  und  der  Buchhändler  meldet  in  seiner  Vorrede,  dass 
ein  Gelehrter  ihm  dazu  «Probi  exempiar  manuscriptum  quam 
emendatissimum»  geliefert  habe  wie  imgleichen  eine  Abschrift 
des  Petrus  Diaconus.  Allein  der  Text  ist  nichts  als  der  nochmal 
überarbeitete  ferrarinische,  mit  Zusätzen,  deren  Werth  man  nach 
folgenden  zwei  Artikeln  abschätzen  mag:  A-  Augustus  vel  Aulus 
vel  Aut  vel  Aliquando  vel  Ager  vel  Agrum  vel  Aiunt —  A-  F-  PR 
Aptum  fide  Publii  Rutilii  vel  Ante  factum  posl  relatum  vel  Aemilius 
fecit,  plectiturRutilius.  Wir  dürfen  diesen  Text  bei  Seite  lassen.  — 
Die  Ausgabe  des  Dänen  Ernst  (Sorae  1647.  4.  und  in  Meermanns 
Ihes.  I)  ist  ein  sonderbares  Mittelding  zwischen  kritischer Recen- 
sion  und  modernem  Fabricat.  Der  Verfasser  benutzte  ausser  drei 
alten  Ausgaben  —  einer  römischen  (wohl  der  älteren  Mazochi- 
schen) ,  einer  venezianischen  und  der  des  Mariangelus  —  zwei 
Handschriften,  wovon  die  eine,  «Laur.  Pignorii  ms.  codex,  qui 
hodie  in  musaeo  Alexandri  Eslii  patricii  Patavini»,  unzweifelhaft 
eine  von  Pignorius  genommene  Abschrift  des  Berner  Marcanova 
ist  (s.  S.  98),  die  zweite,  eine  von  Ernst  in  Neapel  erworbene 
früher  dem  Antonio  Seripando  gehörige  «uralte»  (vetustissimus) 
Handschrift,  das  eigentliche  Fundament  der  Ausgabe  abgegeben 
hat,  obgleich  freilich  die  willkürliche  Behandlung  und  Bereiche- 
rung dieser  Hauptquelle  aus  den  Anmerkungen  deutlich  hervor- 
geht. Da  man  noch  in  neuerer  Zeit  auf  diese  Handschrift  Ge- 
wicht gelegt  hat,  ja  sie  von  Bobbio  herzuleiten  bemüht  gewesen 
ist^),  so  wird  es  nothvvendig  zu  bemerken,  dass  Ernsts  Aus- 
gabe nichts  weiter  ist  als  die  hie  und  da  etwas  modificierte  und 
(nach  Ernsts  ausdrücklicher  Angabe  schon  in  der  Handschrift) 
in  Kapitel  eingetheilte  Recension  des  ferrarinischen  Siglen- 
verzeichnisses  und  jene  uralte  Handschrift  also ,  vielleicht  Ja- 
nus   Parrhasius   Exemplar  des   ferrarinischen   Werkes ,    sicher 


<)  In  Eichenfelds  und  Endlichers  Anal,  gramm.  S.  XVI  wird  vermuthet, 
dass  der  von  Ernst  erworbene  Codex  ein  von  der  alten  aus  Bobbio  stam- 
menden Grammatikerhandschrift  (jetzt  Vind.  n.  <6Endl.)  abgetrenntes  Stück 
gewesen  sei.  Diese  Vermuthung  indess,  die  bloss  darauf  beruht,  dass  Ernst 
seine  Handschrift  in  Neapel  kaufte  und  dort  zu  jener  Zeit  die  bobbische 
Handschrift  war,  ist  sicher  irrig. 


—    i  1 1    

nicht  vor  dem  Ende  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  geschrieben 
worden  ist.  Von  den  zahllosen  Beweisen ,  dass  die  Ernslische 
Recension  nicht  im  sechsten  Jahrhundert,  wie  Osann  will,  nicht 
einmal  im  eigentlichen  Mittelalter,  sondern  erst  nach  der  Wieder- 
erweckung der  Philologie  abgefasst  sein  kann  ,  hebe  ich  nur  die 
eine  Note  DOMICius  COnSul  XIII  LVDos  SACros  Faciundum 
Curavit  desshalb  hervor,  weil  sie  einmal  Ernst  ausdrücklich  aus 
seiner  eigenen  alten  Handschrift  anführt  (p.  i27),  zweitens  die- 
selbe buchstäblich  ebenso  (nur  SACRos)  in  dem  Münchener  Fer- 
rarini  steht,  und  sie  drittens  die  Aufschrift  einer  sehr  bekannten 
Münze  Domilians  ist  (Eckhel  6,  385).  Man  hat  zu  wählen  zwi- 
schen den  Annahmen ,  dass  es  im  sechsten  Jahrhundert  einen 
gelehrten  Numismatiker  gab,  der  Siglen  sammelte  von  Kaiser- 
denaren ,  oder  dass  einem  Rector  des  siebzehnten  Jahrhunderts 
mit  der  Schätzung  des  Allers  einer  Handschrift  etwas  Mensch- 
liches begegnet  ist.  Dabei  soll  nicht  verschwiegen  werden,  dass 
in  Ernsts  Noten  einzelne  bemerkenswerthe  Lesarten  aus  seinem 
«vetus  codex»  angeführt  werden,  welche  auf  die  Vermuthung 
führen,  dass  dem  Schreiber  desselben  ein  hie  und  da  reinerer  Text 
vorlag  als  selbst  der  des  Marcanova  ist  (s.  zu  §  3,  5.  §  4,  7). 
Allein  dürftig  und  unvollständig  wie  diese  Angaben  sind  und  im 
höchsten  Grade  unzuverlässig  wie  die  ganze  Ausgabe  ist,  kann 
man  darin  wohl  eine  Aufforderung  sehen  ,  die  hie  und  da  noch 
existierenden  wenn  auch  jungen  Handschriften  des  systematischen 
Probus  genau  zu  prüfen,  nicht  aber  davon  einen  durchgreifenden 
Gebrauch  für  die  Kritik  machen. 

Wenden  wir  uns  nun  zu  der  Untersuchung,  inwiefern  der  sy- 
stematische Probus  Quelle  der  alphabetischen  Notenverzeichnisse 
gewesen  ist,  so  sind  zunächst  in  den  beiden  ältesten  Redactionen, 
in  der  der  Ulpianhandschrifl  und  in  der  Lindenbrogschen  sichere 
Spuren  einer  Benutzung  des  Probus  nicht  zu  finden ;  denn  dass 
einige  der  einfachem  Abkürzungen  in  beiden  gleichmässig  stehen, 
beweist  natürlich  nichts.  Dasselbe  gilt  vom  Magno  und  vom  Pa- 
pias.  Was  den  alphabetischen  sogenannten  Probus  anlangt,  so 
ist  es  allerdings  möglich,  dass  die  älteste  Redaction,  wie  sie  die 
Handschriften  von  1460  und  1465  aufweisen,  ein  mittelalter- 
licher Versuch  ist  das  ulpianische  Verzeichniss  mit  dem  ächten 
Probus  zu  combinieren ;  ebenso  wie  die  Möglichkeit  nicht  be- 
stritten werden  kann ,  dass  für  das  Conglomerat ,  welches  die 
Ausgaben  Probus  de  notis  nennen,  gute  und  jetzt  verschollene 


I  1 2      - — 

Quellen  benutzt  sind.  ludcss  ist,  so  weit  ich  diese  Stücke  ge- 
prüft habe,  mir  nirgends  eine  Note  oder  auch  nur  eine  Lesart 
vorgekommen,  die  einer  solchen  Annahme  das  Wort  redete'), 
und  es  wird  daher  bis  weiter  diesen  Texten  keine  andere  Auto- 
rität zugestanden  werden  können  als  wie  sie  jedes  von  einem 
neueren  Gelehrten  gemachte  Siglenverzeichniss  in  Anspruch  neh- 
men kann.  —  Etwas  anders  steht  es  mit  der  jüngsten  unter  den 
mittelalterlichen  Notensammlungen ,  derjenigen ,  die  der  Cassi- 
nenser  Mönch  Petrus  der  Diacon  dem  Kaiser  Konrad  III  (1 138 — 
1152)  widmete^).  Nicht  bloss  der  gedruckte  Text,  der  vielleicht 
ebenso  von  den  Italienern  das  fünfzehnten  Jahrhunderts  zurecht 
gemacht  ist  wie  der  sogenannte  Probus,  sondern  auch  der  der 
Berner  Handschrift,  welcher  von  solchen  Interpolationen  frei  zu 
sein  scheint,  enthält  wenn  auch  in  geringer  Anzahl  Noten ,  die 
aus  dem  systematischen  Probus  abgeleitet  sind.  Zum  Beleg  nur 
folgende  unmittelbar  auf  einander  folgende  Abkürzungen  Bl.  ISiv.: 
I-  S-  F  in  senatu  fuerunt  —  IDI-  D  iudicium  dabo  —  I-  C-  E-  V 
iusta  causa  esse  videlur  —  I-  S-  iudicium  solvit.  Wenn  ich  den- 
noch bei  diesen  Noten  nicht  verw  eile ,  so  ist  die  Hauptursache 
davon,  dass  ich  in  einer  ungedruckten  nicht  unwichtigen  Noten- 
sammlung wahrscheinlich  die  Quelle  des  Petrus,  auf  jeden  Fall 
eine  den  Gebrauch  des  Petrus  zur  Restitution  des  Probus  über- 
flüssig machende  Sammlung  gefunden  zu  haben  meine.  Diese 
Handschrift  ist  keine  andre  als  die  bekannte  von  Einsiedeln, 
welche  die  älteste  auf  uns  gekommene  Inschriftensammlung  ent- 
hält. Die  erste  Lage  (Bl.  1 — 10;  dieses  Miscellanbandes  enthält 
nämlich  von  einer  Hand  des  zehnten  Jahrhunderts  ein  alphabe- 
tisch geordnetes  Notenverzeichniss ,  welches  mit  den  übrigen 
Stücken  desselben  Bandes  erst  durch  den  Buchbinder  vereinigt 
zu  sein  scheint;  erwähnt  ist  es  von  Mabillon  (anal.  p.  358),  je^ 
doch  vermulhlich  noch  nicht  gedruckt.  Der  Titel  ist  INCIPIVNT 
NOTAE  IVLIl  CAESARIS^);  d^e  Handschrift  ist  vollständig,  aber 


1)  Auffallend  ist  freilich  die  Variante  V-  P-  R-  ,  was  für  P-  R-  §  3,  16 
schon  in  dem  ältesten  Text  des  alphabetischen  Probus  steht.  Aliein  die  letz- 
tere Lesung  ist  im  systematischen  Probus  so  vollkommen  beglaubigt,  dass 
man  auch  hier  in  dem  V  •  P  •  R  •  nur  eine  nicht  ungelehrte  Interpolation  er- 
kennen kann. 

2j  Petrus  zählt  die  Schrift  unter  seinen  Werken  auf,  s.  Pertz  mon. 
Script.  VII,  793,  15  vgl.  794,  28  (Miltheilung  von  Merkel). 

3,  Den?samen  veranlasste  Suet.  Caes.  56:  (Caesar)  si  qua  occultius  per- 
ferenda  erant,  per  notas  scripsit. 


13 


aus  einer  defeclen  abgeschrieben,  denn  A  und  B  fehlen.  Der 
Text  ist  sehr  fehlerhaft,  aber  nicht  interpolirt,  so  dass  häufig  die 
Abkürzungen  und  die  Auflösungen  nicht  stimmen.  Am  Schluss 
f.  lOr.  nach  EXPL  •  folgt  «Item  numerus  de  titulalo  alfabeto», 
das  heisst  zwei  Zahlenalphabele ,  das  zweite  wie  bei  Putsch 
S.  IG83:  A  passus  LjjA  d;  alsdann  f.  lOv.  «Est  etiam  circa  — 
nullus  essent»,  d.  h.  die  ersten  Worte  der  Vorrede  des  syste- 
matischen Probus,  alsdann  das  zweite  Zahlenalphabet  Putsch 
S.  1685  A  DM  mil.,  am  Schluss  EXPLC.  —  Was  diese  letzte 
Seite  schon  zeigt,  dass  dem  Sammler  der  systematische  Probus 
vorlag,  bestätigt  die  Sammlung  durchgängig,  die  sich  bezeichnen 
lässt  als  eine  Gombination  des  Verzeichnisses  I  in  der  Gestalt, 
die  es  bei  Magno  und  Papias  erhalten  hat,  mit  dem  ächten  Probus 
und  noch  mit  einem  andern  Verzeichniss  guter  juristischer  Noten. 
Zur  Probe  gebe  ich  den  kurzen  Buchstaben  R ,  dem  gegenüber 
der  Papias  gestellt  ist,  welchem  der  Einsiedler  Codex  in  der 
Reihenfolge  sehr  genau  entspricht,  so  wie  die  Grundlage  des 
Papias  Vat.  Reg.  1128  f.  206;  die  dem  Probus  entlehnten  Artikel 
sind  mit  *,  die  dem  zweiten  Verzeichniss  entnommenen  mit** 
bezeichnet. 


Einsiedl. 

Papias 

Vat. 

Reg    1128  /".  206 

^■C 

rescriplura 

RC- 

rescriptum 

RT 

rescriptum 

R 

responsum 

R 

responsum 

^ 

respondit 

R 

responsio 

!* 

res 

9 

respondit 

R 

respondet 

•R- 

romanus 

** 

vel  Rubiio 
rubrica) 

( lies 

R    S- 

responsum 

**R.R. 

P- 

rebus  recte 
stari 

pre- 

R' 

lem 

**R.  N 

rerum  novarum 

**RA-Q-E-I-E  restitutus 

( lies 

- 

resfiluas) 
quam  ex  i 
exeas 

ante 
iurae 

RG- 

recognovit 

RG 

recognovit 

RG 
REG 

recognovi 
regesta 

RE 

C- 

recuperatores 

RC- 

recuperatores 

REG 

recuperatores 

**R  S 

reciperatoiessunt 

(lies  sunto 

) 

**RR- 

recte  recipilur 

*R-  R 

LI 

rem  rex  lex 

jus 

*R-  F- 

E 

recte  factum 

Ei7isiedl. 

1 

1    T              -            

Papias 

Vat.  Reg.  1128/".  206 

**RPCS  D  M  res  puplice  causa 

se  darano  (lies 

dolo)  nialo 

RS- 

re  gesta 

RC 

re  gesta 

R'ä 

romana  civitas 

?k  R 

rem 

R- 

res  vel  rem 

9 

rex 

R- 

rex 

R 

rex 

RP- 

rem  puplicam 

RP- 

res  publica 

R  P- 

re  publica 

R-  P.  T 

rei  private 

RPS 

-reipublicae  vel 
rei  privatae 

R-P 

rei  pribate 

RGL 

regulus 

RGL 

regulus 

REL 

regulus 

R  G-F. 

regis  filius 

RGF 

regii  filius 

RGF3 

regis  filius 

RGFA- 

regis  familiae 

RGFj^ 

k  regis  filia 

RD- 

regis  domina 

RD- 

regis  donum 

RD 

regis  domus 

RM 

regis  manus 

RM- 

regis  munus 

r¥ 

regis  munus 

*R 

Romanus 

R  S 

Romanus 

RC- 

Romana  civilas 

R-C- 
R-C- 

Romana  civitas 
Romani  cives 

O 

R 

Roma 

ROA- 

Romana 

o 

R 

Roma 

RAY- 

Ravenna 

RAY- 

Rhavenna 

RAY 

Ravenna 

**R  R  E  P 

Romae  recee  {lies 
recte)   experiri 
possit 

R- 

Roma 

Abgesehen  von  den  juristischen  Noten  der  dritten  Samm- 
lung, die  ich  sonst  in  keiner  andern  so  wiederfinde  und  deren 
Werth  den  der  ulpianischen  wie  der  lindenbrogschen  Noten  über- 
treffen dürfte*),  ist  das  EinsiedlerVerzeichniss  für  die  Textkritik 
des  systematischen  Probus  insofern  von  Wichtigkeit ,  als  dieser 
alphabetisch  aufgelöst  sich  zum  grössten  Theil  darin  wiederfin- 
det. Wenn  nun  gleich  ein  grosser  Theil  der  Gorruptelen  unseres 
systematischen  Probus  auch  in  der  Einsiedler  Handschrift  wie- 
derkehrt (s.  z.  B.  §  3,  6.  §  4,  8.  §  5,  7.  23)  und  dieselbe  als 
aus  einer  dem  Original  unsrer  Probushandschriften  nah  ver- 
wandten Quelle  geflossen  zeigt,  so  ist  dennoch  begreiflicherweise 
das  fast  um  fünfhundert  Jahre  ältere  Einsiedler  Manuscript  ein 
wichtiges  kritisches  Hülfsmittel.  Um  dessen  Benutzung  zu  er- 
leichtern schien  es  mir  am  zweckmässicsten  alle  mit  Sicherheit 


1)  Unmöglich  scheint  es  nicht,  dass  der  Einsiedler  Schreiber  auch  diese 
aus  dem  Probus  entnahm ,  das  heisst  aus  dem  ihm  vollständiger  vorliegen- 
den §  5. 


115 


oder  Wahrscheinlichkeit  auf  Probus  zurückzuführenden  Noten  des 
Einsiedler  Sammlers  auszuscheiden  und  dieselben  wieder  in  die 
Ordnung  der  systematischen  Sammlung  zu  bringen;  das  Resultat 
dieser  Arbeit  lege  ich  gleich  hier  vor. 

§  1 .  Est  etiam  circa  perscribendas  vel  paucioribus  lileris  notan- 
das  vocis  Studium  necessarium  quo  partim  pro  voluntate  fit 
parem  pro  usu  puplice  et  observatione  communi.  Nam  quos 
apud  veteres  cum  usus  notarum  nuUus  essent 


3, 


1 

P- 

Publius 

2 

L- 

Lucius 

3 

G 

Gaius 

4 

M- 

Marcus 

6 

Q-T- 

Quintus 

8 

Tlß 

Tiberius 

10 

SP- 

Spurius 

11 

SEX- 

Sextus 

U 

PRE 

post  reges  exactor  (so) 

15 

PC- 

paeres  {so)  conscripti 

16 

jS-N-Q 

R 

senatusque  Romanus 

1  \j 

|P-Q.R 

populusque  Romanus 

18 

VR 

urbis  Romae 

19 

)G. 

cives 

1^ 

Romanus 

21 

M-N- 

municipia  vel  municipes 

22 

NL- 

nominis  Latini 

23 

LG- 

Latini  colonarii 

24 

SNL. 

sociis  nominis  Latini 

1 

PIR- 

populus  iure  iurabit 

3 

IFO- 

in  foro 

SRL- 

RRI- 

si  rem  lex  sex  ius 

6 

RRL- 

I- 

rem  rex  lex  ius 

LRI- 

lex  rex  iustus 

7 

LPG- 

R- 

Latini  prisci  cives  Romanorum 

fi 

fME.N 

[so] 

municipes  eius  municipii 

\j 

[DE- 

dämpnatus  est 

10 

s,  §5, 

3. 

11 

L-I-D-AG 

lex  lulia  de  adulteriis  co  ercendis 

f  1 6 


§4, 


14 

INQQ- 

iustis  nuptis  quaesilos  quaesitas 

SQSSE 

si  quis  sacri  sancli  est 

V6 

QSSE 

quid  sacris  sanclis  est 

QNISR- 

quüd  non  iure  sit  rogalum 

16 

PR. 

possessori  redditam 

17 

VA. 

veterano  adsignatuni 

19 

SGPS- 

senalus  consultum  plebis  scitum 

Q  DER. 

quod  ea  re 

20  < 

DER- 

de  ea  re 

VIC- 

universis  ita  consuerunt 

^Q-F-T(5o) 

quod  siccatum  (so)  est 

21  < 

FSE 

factum  sie  est 

ISF 

in  senatu  fuer 

22 

D-C  S- 

de  consilii  sentencia 

23 

FR.  TR-  PL. 

praetores  tribuni  plebis 

1 

T-M-DD  (so) 

le  i'n  dare  oportere 

1    ■> 

MD-0- 

inichi  dare  operiere 

2 

Q-N. 

quando  negas 

4 

M-C-V- 

manum  consertum  vocavit 

5 

S-N-S-Q- 

si  negat  sacramento  querito 

•1 

[s-s-c. 

seeundum  suam  causa 

S-D-E-T-V- 

sie  dixisli  ecce  ibi  [so)  vindicta 

7 

Q-II-T-C- 

quando  in  iura  et  f  ex  conspicis 

sj 

TP-R-I-A. 

tepr  (d.  b.  tempore)  cor  iudicem  arbitrus 

i 

P-R-I-A- 

pt  iudicem  arbitrum 

9 

I-D-T-S-P. 

in  die  tercio  s  perhendinus 

11 

Q-RF- 

quare  bonuni  factum 

2 

ID-C- 

iuri  dicendi  causa 

3 

QRF-E-V 

quod  recte  tractatum  esse  videbilur 

R-F  E 

rede  factum  {so) 

4 

VR-A- 

vir  boni  arbitrato 

5 

D-M 

dolum  malum 

6 

ID-I-D- 

Judicium  dabo  iuris  dictio 

Q-ER-E- 

quanti  ea  res  erit 

7  .• 

T  P- 

tanta  provincia 

D-T- 

dum  laxat 

D-  P-  F- 

denunliandi  potestas  facil 

117     

[Q-  S-  S-  S-  que  supra  scripta  sunt 

_  'SS-S-  supra  scripti  sunt 

JS-  S-  scripta  sunt 

9    I-C-E-V-  iusla  causa  esse  videtur 

jX-  K-  C  non  calumpniae  causa 

IK-C-  kalumpniae  causa 

11  C-C-  causa  conventa 

[F-  C-  fraudare  creditores 

12  !v-  C-  fiduciae  causa 
[F-  C-  fidei  commissurn 

13  P- C-  paecunia  conslituta 

15  H-  S-  haec  sunt 

16  G-  L-  clarificus  vel  clarissimus 

17    sine  tutoris  ä  auctoritate 

18  T-A-  tutorem  aucloreni 
20    Q  N  M  {so)  quem  ad  moduni 

0       0 

|Q-  M-  quo  modo 

IQ-  0  M-  G  quo  magis 

22  PPLV  PPT  prope  delicius  vindicarium 

23  I-  S-  iudicium  sohit 


Ich  lasse  nun  auf  diese  Untersuchung  über  die  Grundlagen 
unsers  Textes  diesen  selbst  folgen,  der  leider  so  kurz  ist,  dass 
ich  für  die  lange  Vorrede  Entschuldigung  zu  erbitten  habe.  Zu 
Grunde  liegt  die  Abschrift  des  Geltes  C,  die  mir  allein  von  allen 
Interpolationen  frei  zu  sein  scheint,  ausser  dass  die  Siglen  nach 
dem  Text  zurechtgerückt  sind ;  nächstdem  das  Exemplar  bei 
Marcanova  31  f.  160r  — 162  v. ,  das  Marcanova  selbst  mit  einem 
andern  schon  mehr  interpolierten  verglichen  und  die  wenigen 
Varianten  am  Rande  bemerkt  hat;  endlich  der  aus  der  Einsiedler 
Sammlung  restituierte  Probus  £■,  v^oraus  indess,  da  derText  oben 
abgedruckt  ist ,  die  Abweichungen  nur  mit  Auswahl  angeführt 
sind.  Ich  füge  noch  hinzu  den  ältesten  Text  des  alphabetischen 
Probus  bei  Marcanova  f.  194  fg.  X,  der  freilich  nur  für  die  Vor- 
rede und  einzelne  Stellen  verglichen  werden  konnte ;  ferner  den 
von  Accursius  constituierten  Text  Ä,  obgleich  bei  diesen  beiden 
wenig  oder  nichts  herauskommt.    Die  Lesungen  von  Ferrarini 


118     

und  der  Apparat  von  Ernst  verdienen  noch  weniger  vollständig 
niitgelheilt  zu  werden ;  Einzelnes  ist  hie  und  da  angeführt.  — 
Die  Vorrede  habe  ich  wo  sie  verdorben  ist  herzustellen  ver- 
sucht ,  bei  den  Noten  dagegen  bin  ich  in  allen  schwierigeren 
Fällen  absichtlich  auf  nichts  weiter  ausgegangen  als  auf  die  Her- 
stellung dessen  was  in  den  alten  Handschriften  stand  oder  in  der 
alten  Handschrift;  denn  die  merkwürdige  Uebereinstinimung  der 
beiden  glaubwürdigen  und  von  einander  offenbar  unabhängigen 
Copien  legt  die  Annahme  wenigstens  sehr  nahe ,  dass  beide  aus 
demselben  nächsten  Originale  geflossen  sind ,  dessen  Lesungen 
sich  mittelst  jener  beiden  Handschriften  mit  einiger  Sicherheit 
feststellen  und  dadurch  für  die  Verbesserungsvorschläge  ein  be- 
stimmtes ziemlich  zuverlässiges  Fundament  gewinnen  Hess.  Wer 
da  weiss  welche  Aufgabe  es  ist  diese  Formeln  definitiv  zu  er- 
mitteln, wird  es  billigen,  dass  ich  mich  hier  darauf  beschränke, 
das  Material  dafür  zu  liefern ,  so  weit  unsre  Schrift  dafür  in  Be- 
tracht kommt. 


10 


M  VALERII  PROBI 

DE  NOTIS  ÄNTIQVIS  OPVSCVLVM 

§  1 .  Est  etiam  circa  perscribendas  vel  paucioribus  litteris 
nolandas  vocesstudium  necessarium.  Quod  partim  pro  voluntate 
cuiusque  fit,  partim  pro  usu  publico  et  observatione  communi.  5 
Namque  apud  veteres  cum  usus  notarum  nullus  esset,  propter 
scribendi  facuitatem,  maxime  in  senalu  qui  scribendo  aderant, 
ut  celeriler  dicla  comprehenderent,  quaedam  verba  atque  no- 
mina  ex  communi  consensu  primis  litteris  notabant  et  sin- 
gulae  lilterae  quid  significarent ,  in  promptu  erat.  Quod  in  10 
praenominibus,  legibus  pubücis  pontificumque  monumentis  et 
in  iuris  civilis  libris  etiamnunc  manet.  Ad  quas  notationes 
publicas  accedit  etiam  Studium  et  volt  has  iure  iam  unusquis- 
que  familiäres  sibi  et  notas.  Pro  voluntate  sibi  quas  signant 
comprehendere  infmitum  est;  publicae  sane  tenendae.  15 


§  1.  IM.  Valerii  Probi  C,  Valerii  Probi  M  und  Monac.  369;  fehlt  X, 
Valerius  Probus  A.  —  2  opuscuium  fehlt  MX  (nicht  im  Mon.  369; ,  de  nolis 
antiquarum  lilterarum^.  —  3  eliam]  et  A —  praescribendas  M  —  pauciori- 
bus litteris  (literis  E)  E  M  X  A,  paucioribus  (ohne  litteris)  C  —  4  vocis  E  — 
quo  E  —  partim]  primum  C  —  pro  voluntate  bis  partim  pro  fehlt  X,  vor- 
handen im  Mon.  369  —  cuiusque  fehlt  E  —  5  parem  E  —  pro  fehlt  Mon.  369 
A  —  puplice  E  —  6  namquos  E  —  cum  nachgetragen  M  —  usus  notarum  E 
M  A,  usus  notari  A',  notarum  usus  C  —  propter]  fere  Ä',  fehlt  A  —  7  qui] 
q  (d.  i.  que)  C— scribende  aderant  C,  aderant  in  scribendo  X,  aderant  scri- 
bendo A  —  8  dicta  M,  dicto  C,  fehlt  XA  —  quedam  C  —  9  Iris  C  —  10  sin- 
gule  liiere  C —  significabant  X —  improntu  M  —  U  in  praenominibus  X,  in 
pronominibus  C,  no  in  praenominibus  M,  nominibus  praenominibus  A.  Es 
scheint  ein  no(ta)  am  Rande  gestanden  zu  haben,  was  falsch  in  den  Text  ge- 
zogen ivard.  —  12  et  in  iuris  civilis  C,  et  in  viris  civilibus  M,  iurisque  civilis 
(et  in  fehlt)  X  4  —  ad  que  notationes  X  —  13  fg.  accedit  (accessit  A)  etiam 
(ei  A)  sludiorum  (studiorum  J»/,  studiosorum  ^,  studio  X;  voluntas  et  (ut 
XA)  iure  etiam  (i.  e.  fehlt  MXA)  unusquisque  familiäres  sibi  (fehlt  X)  notas 
pro  voluntate  sibi  (fehlt  M  X  A)  signarel  quas  comprehendere  C  M  X  A  — 
1 5  publice  (publici  lasen  Capelimann  und  Linker)  sane  tenende  C. 


1 20 


§  2.    In  monunienlis  publicis  et  liistoriarain  lil)ris  sacris- 
que  publicis  reperiuntur 

1  P-  Piiblius 

2  L-  Lucius 
20      3  C-  Gaius 

4  M-  Marcus 

5  CN-  Gnaeus 

6  Q-  Quintus 

7  MA-  Manius 
25      8  TI-  Tiberius 

9  GL-  Claudius 

10  SP-  Spurius 

11  SEX-  Sexlus 

12  SER-  Servius 

30    13  A-V-G-  ab  urbe  condila 

14  P-R-E-  post  reges  exactos 

15  P- G-  patres  conscripli 

16  S-  P-  Q-  R-    senalus  populus  que  Romanus 

17  EQ- R-  eques  Ronianus 
35    18  V-R-  urbs  Roma 

19  GR-  civis  Romanus 

20  GOL-  coloniae  vel  coionus 

21  MVN-  municipia  vel  niuniceps 

22  N-L-  nominis  Latini 
40    23  L-  G-  Laiini  coloniari 

24  S-N-L-  socii  nominis  Laiini 
et  simililer  eliam  bic  curiaruni  nomina,  Iribuum,   comiliorum, 


§  2.  16  lenendae  qiiac  in  M,  tenendae  sunt  quae  in  X  A  —  publicis] 
plurimis  MXA  —  in  lüsloriaruni  M —  sacris  q  (d.  i.  que)  publice  C  — 
17  reperiuntur  ut  M  X  A  —  n.  2  fehlt  M  A  —  n.  %  G  M  —  Caius  CA  — 
n.  5  GN  M  —  Gneus  M ,  Cneus  CA  —  n.  1  MAR  A  —  Mancius  C  (iMarcius 
las  Linker)  ,  Macuvius  MX,  Marcius  //  —  n.  9  Claudus  C  —  nach  n.  9  T 
Tilus  A  —  n.  12  SEQ  C  —  nach  n.  12  OP  Opiter  A  —  n.  18  urbs  Romana 
M  X  A,  urbis  Romae  E  —  n.20  colonie  vel  coloniö  C  (im  Original  stand  wohl 
u)  ,  Colone  vel  columen  M ,  colonia  coloni  A  —  n.  21  vel  fehlt  A  —  munici- 
pes  E ,  «ai  municipes«  M  am  Band  —  n.  22  N-  L-  nonius  lutius  X —  n.  23 
coloniari  C,  coloniarii  M,  colonarii  E,  coloni  A  —  42  et  similia  etiam  hie  C, 
et  similia  secundum  haec MA  —  tribunum  C —  comiciorum  M 


1 21      

sacerdoliorum,  potestalum ,  niagistratuum ,  praefecturarum, 
sacrorum ,  ludorum,  rerum  urbanarum ,  rerum  militarium, 
colloiiiorum,  decurianim,  faslorum,  niuncrorum,  mensurarum  45 
[iuris  civilis]  et  similium  ceteroruni  nolationes  proprias  habent. 
§  3.  Lilteras  singulares  in  iure  civili  de  legibus  et  plebi 
scitis  nunc  ponimus. 

1  PIR-  populum  iure  rogavit 

2  P-Q-  IS-  populus  que  iure  suscepit 

3  I-  F-  in  foro 

4  P-R-E-A-DP-      pro  rostiüs  ex  ante  diem  pridie 

5  E-  H-  0-  L-  N-  R-      eins  hac  omnibus  lege  nilum  rogatur 

6  S- R- L- R- I-C-Q-  si  rem  lex  rex  ius   causa  que   omnium 

0-  R-  E  rerum  esto 

7  L-P-C-R-  Latini  prisci  cives  Romani 

8  M-E-MD-DE      municipibus    eius    municipii    dare    da- 

mnas  esto 

9  G-E-C-  colonis  eius  coloniae 

10  Q-E-R-F-E-D-      quod  eius  recte  factum  esse  dicetur 

11  L- 1-  D-  A-  C  lex  lulia  de  adulteriis  cohercendis 

12  V-  D-  P-  R-  L-  P-      unde  de  piano  recte  legi  possit 


43  sacerdoliorum  potestalum  A,  sacerclociorr-  potatum  M,  sacerdotum 
pontificum  potestalum  C  am  Ende  der  Zeile,  der  zuerst  pontiticum  gelesen,' 
dann  richtig  potestalum  corrigiert  zu  haben  scheint  ohne  doch  jenes  zu  streichen, 
wie  er  sollte.  —  aus  sacrorum  ludorum  ßoss  S-  L-  sacrorum  ludorum  X  — • 
44  rerum  urbanarum  fehlt  C  —  45  colegiorum  M  —  fastorum  (nomina)  ver- 
stehe ich  nicht;  vielleicht  pagorum?  Vgl.  Q.  Cic.  de  pet.  cons.  c.  8;  habete 
rationem  urhis  totius,  collegiorum  omnium,  pagorum,  vicinitatum.  —  vielleicht 
nummorum  statt  numerorum?  —  mesurarum  C  —  iuris  civilis  (nomina) 
scheint  mir  ein  sinnlos  aus  §  3  j:.  ^.  entnommenes  Glossem  —  46  naciones  C. 
§  3  literas  C,  lilterae  M  A  —  in  legibus  A  —  plebisticis  C,  plebesitis  M 
—  nunc  ponimus  fehlt  M  A  —  n.  \  —  4  zusammengezogen  hei  M  A  ,  doch  sind 
bei  Marcanova  die  Intervalle  noch  angedeutet  —  w.  2  suscepit]  scivit  A  — 
n.  4  ex]  et  i  —  die  C  —  n.  5  ac  C  —  nit  C,  nitiilum  M  A  — •  «aL  rogavit»  M 
am  Rand  —  »J.6S-R-LR-I-C  das  Original  von  E  und  Ernsts  Handschrift; 
S-  R-  L-  E-  E-  C  M,  S-  R-  L-  E-  I-  C-  ^  —  rex  ius  E  und  Ernsts  Handschrift, 
rex  eius  C,  ex  eius  M  Ferrarini,  ex  iussu  A  —  quae  M  —  est  C  —  nach  n.  6 
S-  N-  L-  socii  nominis  Latini  Jtf^,  was  wegen  der  folgenden  Nummer  aus 
§  1  n.  24  interpoliert  scheint  —  n.  8  municipii  civis  municipii  dat  esto  C, 
raunicipiis  eius  municipii  dare  damnas  esto  M —  n.  9  colonie  C —  n.  10 
recte]  rei  A  —  Q-  R-  F-  E-  V-  quod  recte  factum  esse  videbitur  X  —  n.  11 

V 

coercendis  A  —  n.  12  A-  D-  P-  M  —  possit  M  am  Rand  ergänzt. 


122 


13  A-  A-  A-  F-  F-  aere  argenlo  auro  flando  feriundo 

14  I-  N-  Q-  Q  iuslis  nupliis  quaesitos  quaesitas 

15  SQSSE- Q- N-    si  quid  sacri  sancti  est,  quod  non  iure 

ISRE-H-L-  Sit  rogatum,  eius  hac  lege  nihil  ro- 
NR-  gatur 

16  P- R-  possessori  redditum 

17  VA-  veterano  adsignatum 

18  VF-  usus  fruclus 

19  S-  C-  P-  S-  senatus  consultum  plebi  scitum. 

20  QDER- F- P- D-  quod  de  ea  re  fieri  placeret,  de  ea  re 

E-  R-V- 1-  C-  universi  ita  censuere 

21  Q-F-E-I-S-F-        quod  factum  est  in  senatu  fuerunt 

22  DCS-  de  consili  sentenlia 

23  SQMD- E- RA-  si  quid  inee  de  ea  re  ad  populum  plebis 

PP-Y-V-O-EC-  ve  valeto  opus  est  cons.  preto.  Irihuni 
P-TP-Q-iN-SQ-  plebis  qui  nunc  sunt  quod  eius  vide- 
E-V-A.P-P-0-S-  bitur  ad  populum  plebis;  quod  si  non 
NTE-P-T-PQ-  tulerint  eos  pretores  Iribuni  plebis  (|ui 
D-IE-QE-Y-A-  de  inceps  erunt  quod  eius  videbitur 
p.  p.  y.  p.  aj  populum  plebemve  ferant 

24  SF-S-  sine  fraude  sua 


n.  13  flando  fertondo  M,  flavo  ferendo  X,  flando  ferundo  A  —  n.  14 
I-  N-  Q-  Q-  iustis  nuptis  quaesitos  quaesitas  E,  I-  N-  Q-  S-  Q-  iustis  nupciis 
que  suos  questus  C,  I-  N-  Q-  Q-  iustis  nuptiis  quaesitos  quaesitus  M  Ferra- 
rini,  I-  N-  Q-  Q-  iustis  nuptiis  quaesita  quaesitus  vel  sie  iustus  nuntius  quae- 
sitos quaesitus  A,  I-  N-  Q-  (gebessert  in  I-  I-  N-  Q)  in  iustis  nuptiis  quaesi- 
tis  X—ji.  15  S-  Q-  E  MA,  S-  C  —  Q-  I-  N-  A—E-  H-  L]  F-  A-  L  C  -  iure 
non  ^  —  ac  lege  C,  'ac  lege  il/ —  rogatum  C —  n.  16  P-  R-  possessori  redi- 
tum  C  M,  P-  R-  possessori  reddilam  E,  V-  P-  R-  veteri  possessori  redditum 
X  f.  201  A;  eine  gelehrte  Interpolation  (vgl.  oben  S.  112  yl.  1  und  Rudorff  in 
den  Feldm.  2,  389j  ,  die  vermuthlich  herrührt  aus  Sueton  Dom.  9  .-  subsiciva 
quae  divisis  per  veteranos  agris  carptim  superfuerunt  veleribus  possessoribus 
ut  usucapta  concessit.  —  n.  17  assignatura  CA  —  n.  18  scheint  interpoliert; 
Probus  schrieb  V-  F-  verba  feceruiit  —  n.  19  plebis  situm  M  —  n.  20  placere 
M —  censuerunt  M  A  —  n.  21 .  22  umgestellt  A  —  n.  21  fuerunt  E  M,  ferunt  C, 
fuerit  yl —  n.  22  consiii  E,  consulis  C  M  A,  consulum  Ä' —  n.  23  S-  (S-  Q- 
Jlf  ^j  M-  D-  E-  (F-  C)  R-  A-  P-  P-  V-  V-  0-  E-  (statt  dieser  drei  Buchst.  V-  D-  C, 
0-  E-  M,  L  0-  E-  A)  G-  P-  T-  P-  (CONS  PR-  TR-  PL-  MA;  PR  TR  PL-  E) 
Q-  N-  S-  Q.  E-  V-  [A-  P-  P  Q-  S-  N-  T-  E  P-  T-  P-  Q-  D-  I-  E-  Q-  E  V  ]  (die 
in  [  ]  eingeschlossenen  Buchstaben  fehlen  M  A)  A-  P-  P-  V-  F  {statt  der  drei  letz- 


123 


§  4.  In  legis  aclionibus  haec, 

1  Ä-  T-  M-  D-  0-  aio  te  mihi  dare  oportere 

2  Q-  N-  T-  S-  Q-  P       quando  negas,  te  sacramento  quingenario 

provoco 

3  Q-  N-  A-  N-  N-         quando  neque  ais  neque  negas 

4  E- 1-  M-  G-  V-  ex  iure  manum  conserlum  vocavit 

5  SN-S-Q-  si  negat  sacramento  querito 

6  S-S-G-SD-E-T-V  secundum  suam  causam  sicuti  dixi  ecce 

tibi  vindicta 

7  Q-I- 1- T- G- P- A-  quando  in  iure  te  conspicio  postulo  an 

F-  A-  fas  auclor 

8  T-  PR-  I' A-V-  P-  te  praetor  iudicem   arbitrumve  postulo 

VD-  Uli  des 

9  I-  D-  T-  S-  P-  in  diem  tertium  sive  perendinum 

10  A-LE  arbilrum  liti  extimandae 

11  OB"F  quere  bonum  factum 


ten  Buchst.  PL-  F  M)  C  (wo  im  Uebergang  zur  andern  Seite  mit  D-  I-  E-  ein 
neuer  Artikel  beginnt)  M  A.  —  siquid  rnee  (meae  M,  nie  A;  vermuthlich  me- 
lius) de  ea  re  ad  populutn  plebis  ve  (plebum  M,  am  Rande  plebeum  ;  ple- 
bemve  A)  valeto  (lati  A)  opus  est  (opes  C)  cons.  preto  (consules  praetores 
Ai  Iribuni  plebis  qui  nunc  sunt  quod  eius  [eisA)  videbilur  (videbunt  C)  ad 
populutn  plebis  (plebis  ferant  M ;  plebemve  ferant  A,  ivo  das  Folgende  fehlt) 
quod  si  non  tulerint  eos  (schreibe  cos.)  pretores  tribuni  plebis  qui  (q'  C) 
deinceps  erunt  quod  eius  (eis  M)  videbilur  ad  populum  plebem  (plebem 
populum  C)  ve  ferant  C  M  A. 

%  4.  1-  L-  A-  H-  A-  T-  M  D-  0-  in  legis  aclionibus  hec  aio  te  mihi  dare 
oportet  C;  in  legis  aclionibus  haec  A-  T  M-  D-  0-  a.  t.  ra.  d.  opportere  M,  in 
aclionibus  A-  T-  M-  D-  0-  a.  t.  m.  d.  oportere  .4  —  n.  2  Q-  N-  T-  S-  Q- V- P- 
(nicht  R)  C  —  quingenario  provoco  M ,  quinquegenario  revoco  C,  quinqua- 
genario  provoco  A  —  n.  3  Q-  N-  A-  N-  N  C,  Q-  NQ-  A-  NQ-  N-  M,  Q-  A-  NQ. 
N  .4  —  necque  ais  necque  C,  ais  neque  A  —  n.  4  manu  M A  —  vocarit  A  — 
n.  5  sacramento  querito  EM,  sacramento  quaerito  A,  sacrum  querito  A'', 
sacramento  quieto  C,  vielleicht  quingenario.  —  n.  6  sicut  C  —  dixisli  E  — 
n.  7  quando  £  ^,  qlT  M,  quod  C  —  an  fas  auctor  C ,  anne  far  auclor  M ,  an 
fias  author  A,  ante  si  es  autor  vet.  cod.  Ernstii;  schreibe  an  fuas  oder  an  sies 
auclor  —  n.  8  T-  PR-  I-  k-  E ,  T-  I-  A-  C  M  A  —  P-  V-  DMA,  P  D-  C  -- 
te  praetor  das  Original  von  E,  tentor  C,  tentor  M  (aus  teptor),  tempore  A  — 
n.  9  tercio  s  perhendinus  E ,  tertium  sive  perendimium  M,  tertium  sive 
pereundum  X,  lerennium  sive  perennium  C  —  «.  10  A-  L-  AE  ^4  —  arbilrum 
C  MX,  arbitrium  A  —  extimandae  M  X,  e.\limande  C,  aestimandum  A  — 
n.  H  quere  C,  quaere  M,  quare  EXA. 

1833.  9 


124     

§  5.  In  cdiclis  pcrpeluis  hacc. 

1  1  DP-  iure  dicundo  praeeril 

2  I-DC-  iuris  dicundi  causa 

3  QR-FEV-  quod  rocte  factum  esse  videbitiir 

4  VB'A-  viri  boni  arbilralu 

5  D-MFVC-  dolo  nialo  fraudis  ve  causa 

6  ID-  iuris  diclio  vel  iudieium  dabo 

7  Q- E- R- E- T- PI-  quanti  ea  res  eril  tantae  j^ecuniae  iudi- 

RDTQPD-       cium    recuperatorium   dabo  teslibus- 
T'D-PF  que  publice    dum    taxal  denuntiandi 

polestas  fiel 

8  Q-  S-  S-  S-  quae  supra  scripta  sunt 

9  IGEV-  iusta  causa  esse  videl)itur 

10  N-K-G  non  calumniae  causa 

11  CG-  consilium  capit  vel  causa  cognila 

12  F-  G-  fraudare  creditores  vel  fiduciae  causa  vel 

fidei  coinmissum 

13  P-  G-  pactum  conventum  vel  pecunia  consUlula 

14  GED-  convinclum  esse  dicelur 

15  II- S-  haec  sie  vel  hora  secunda 

16  C-V-  cenluin  viri  vel  clarissimi  viri 


g  5.  I-  E  P-  H-  in  edictis  perpetuis  hec  C;  haec  fehlt  A  —  n.  1  I-  D-  P  E 
M —  iiiri  A  —  dicendo  X  —  preberit  C,  praeceperit  X  —  n.  2  dicendi  X  — 
n.  3  Q-  P-  F-  C  —  factum  est  C  —  »i.  5  doli  mali  M  —  n.6  l  D-  I-  D-  £3/  — 
iudieium  dabo  (vel  zuges.  A)  iuris  diclio  EM A  —  n.  7  D-  T-  D-  D-  P-  F  MA 
—  lante  pecunie  C  —  recuperatorum  C  — -  dum  laxat  denunciandi  C ,  dum 
taxal  decem  denunciandi  MA,  wie  es  scheint  aus  Interpolation ,  denn  am  na- 
türlichsten bleibt  die  rvandelbare  Zahl  frei  und  dass  decem  jemals  D  notirt  wor- 
den sei,  ist  nicht  glaublich  —  polestas  facit  E,  poteslatem  facit  C  M,  potesta- 
tem  faciam  A  —  n.  8  que  C  —  n.  9  videbalur  C,  videtur  EX  —  n.  10  N.  h- 
C-  M,  am  Rande  wie  es  scheint  von  erster  Hand  N-  K-  C  und  so  E  X  A ;  N-  C- 
C.  C  —  n.  11  capil  C,  coepit  M  X,  cepit  A.  Bei  M  ist  von  ziveiter  Hand  nach 
coepit  am  Ende  der  Seite  nachgetragen  :  1-  D- 1-  C  iuditium  dabo  iuris  edicto. 
B-  E-  R-  bona  e.v  re.  C-  C,  woran  dann  vel  causa  cognita  anschliesst.  —  causa 
cognila  M,  causa  condita  C,  causa  conventa£,  caussa  cognita  vel  caussa  com- 
missa  A  —  n.  M  F-  C-  V-  FCC  —  creditorem  C  —  fiducie  C  —  r».  13 
padum  conventum  vel  pacta  constituta  C ;  patres  conscripti  vel  pactum  c. 
v.  pec.  c.  A;  P-  C-  patres  conscripti  P-  C-  patres  conventum  P-  C-  pecunia 
constituta  X  —  n.  14  bis  23  in  A  so  geordnet:  16.  17.  18.  19.  15.  20.  21.  22. 
23.  14.  —  n.  14  D-  ergänzt  M  —  convictum  A  —  n.  15  hec  Sit  C,  haec  sie 
vel  hie  Sit  A,  haec  sunt  £  —  n.  16  virura  MX. 


125 


17  STA- 

sine  tutoris  auctoritale 

48  TA. 

lulore  auctore 

19  FED- 

factum  esse  dicetur 

20  Q.A- 

quem  admodum 

21   QM 

quo  modo  vel  quo  mngis 

22  PPLV. 

pro  praede  litis  vindiciarum 

23  IS- 

iudicium  solvi 

n.  17  autoritate  M ,  authoritate  4  —  n.  18  tutore  authore  A,  tulorem 
auctorem  E ,  tutoris  auctoritate  C  —  n.  19  diceretur  M  —  n.  20  Q-  MA  M, 
Q-  A-  M-  X^  —  n.  22  P-  P-  L-  l-  A  —  pro  prcdii  litis  vendicatum  C,  pro 
praedi  litis  vindiciarium  3/,  prope  delicius  vindicarium  E,  pro  praedictae 
litis  iudiciis  A  hier,  am  Schluss  P-  DEL-  V-  pro  delictis  vindiciarium  — 
n.  23  iudicium  solium  A',  iudicatum  solvi  A  —  Am  Schluss  TtXog  &tM  /«("? 
C;  M-  F-  P  malae  fidei  possessor  bei  M  von  späterer  Hand  nachgetragen  und 
(nach  P-  DEL-  V  pro  delictis  vindiciarium)  A. 


Nach  Beendigung  des  Druckes  erhalte  ich  noch  eine  von  Hrn. 
Dr.  Freiburger  in  Rom  genommene  Abschrift  des  systematischen 
Probus,  wie  er  in  dem  cod.  Vat.  2725  f.  76  v.  sieht,  aus  der 
ich  hier  nachträglich  die  Abweichungen  von  dem  oben  gegebenen 
Text  miltheile. 


Valerii  Probi  grammatici  nobilissiDii  de  regulis  iuris 
notarum.    Lege  feliciter. 

§  1.  usu]  uso  —  namque]  nanque  —  praenominibus]  pronominibus  — 
accedit  et  studiosorum  voluntas  ut  unusquisque  familiäres  sibi  notas  pro 
voluntate  signaret  quas  compreheodere  —  publicae]  publica. 

§2.  In]  quae  in —  mon.  publicis]  monumentis  plurimis —  bist.]  in 
bist.  —  rep.]  rep.  ut  —  n.  2  fehlt  —  n.  3  G  —  w.  5  GN  gneus  —  n.  7  MA 
macunius  —  nach  n.  1 2  OP-  opiter  —  n.  1 8  Roma]  romana  —  m.  20  colonus] 
coloni  —  n.  23  coloniari]  coloniarii  —  et  similia.  Secuudum  baec  curiarum 
—  comitiorum]  comitiarum. 

9* 


126 ■ 

g  3.  Litteras]  litterae  —  nunc  ponimus]  fehlt  —  n.  1  —  4  P-  I-  P-  Q-  /// 
(drei  Buchst,  getilgt)  R  (durchstrichen)  I  (zweite  Hand  E)  S-  I-  F-  P-  R-  E-  A- 
D-  P  —  rogavit]  fehlt  —  pridie]  pridem  —  n.  5  nilum]  nihiluni  —  n.  6  S-  R- 
L-  R-  I  (E  ziveite  Hand)  —  rex  ius]  res  eins  —  nach  n.  6  S-  N-  L  socii  noininis 
Latini —  n.  7  civesRomani]  civis  Romanus —  n.  8  municipibus]  municeps  — 
n.  14  quaesitas]  quaesifus  —  7».  t5  H  •  L  •]  N  •  L  ■  —  si  quid  saciissancti]  si 
quis  sacrosancti  —  n.  16  V-  P-  R  veleri  possessori  reddiUim  —  n.  17  ad- 
signatum]  assignatura  —  n.  19—22  fehlen  —  n.  23  S-  Q-  M]  Q  (S-  Q-  M  ztveite 
Hand)  —  V-  V-  0-  E  bis  P-  P-  V]  V-  L-  0-  E-  COS-  PR-  TR-  PL-  Q  N-  S-  Q- 
E-  V-  A-  P-  P-  V-  F  —  n.  24  fehlt. 

§  4,  n.  3  Q-  N-  A-  N-  N-]  Q-  N-  A-  N  erste  Hand  —  n.  4  E-  I-  M-  C-  V-] 
E-  I-  M-  V  erste  Hand  —  manum]  manu  —  vocavit]  vocarit  —  n.  5  S-  N-  S- 
Q-]  S-  N-  Q-  S-  —  querito]  quaerito  —  n.  6  sicuti]  sicut  —  n.  7  Q-  I-  I-]  Q-  V 
erste  Hand  —  an  fas]  an  ne  fiat  —  n.  8  T-  PR-]  T  —  te  praetor]  lemptor  — 
Uli]  ut  —  n.  10  A-  L-  E-]  A-  L-  JE  ztveite  Hand  —  extimandae]  exlimant  — 
n.  11  quere]  quare. 

§  5,  n.  1  I-  D-  P]  I-  D-  P-  E-  —  n.  6  I-  D-  I-  D-  iudicium  dabo  iuris 
dictio  —  M.  7  1-  R-  D]  I-  D-  —  D-  P-  F]  D-  D-  P-  F-  —  qae]  fehlt  —  dum 
larat  —  fiel]  duntaxat  decem.  Denuntiandi  potestatem  facit —  n.  11  capit 
vel  causa  cognita]  cepit  ut  causa  commissa  —  n.  12  fehlt  —  n.  13  pactum] 
patres  conscripti  vel  —  n.  1  4  fehlt  —  n.  1 5  nach  n.  1 9  -.  H  •  S  •  hos  sit  ut 
hora  secunda  —  n.  16  vel]  ut —  n.  22  P-  P-  L-  I  pro  praedictae  litis  induciis 
—  n.  23  iudicium]  iudicatum  —  amSchluss:  B-  E-  E-  P-  P-  V-  Q-  P-  P-  bona 
ex  edicto und  in  neuer  Zeile :  quod  repertum  est. 


Es  leuchtet  ein,  dass  die  Handschrift  sich  im  Wesentlichen 
anschliesst  an  die  von  Marcanova  und  mehr  noch  von  Accur- 
sius  gegebenen  Texte,  ohne  dass  sie  wesentlich  Neues  brächte. 
Doch  ist  III,  6  das  richtige  res  beachtenswerth  und  ebenso,  dass 
manche  der  als  Interpolation  betrachteten  Zeilen  oder  Wörter : 
II  nach  12  Opiter;  III  nach  G  socii  nominis  Latini;  III,  16  veleri; 
V,  7  decem;  V,  13  patres  conscripti  schon  in  dieser  Handschrift 
erscheinen.  Da  indess  dieselbe  aus  dem  fünfzehnten  Jahrhundert 
ist  und  abgesehen  von  der  verdächtig  correcten  Orthographie  so 
offenbar  willkürliche  Verschlimmbesserungen  enthält  wie  z.  B. 
V,  22  ist,  so  kann  ich  mich  nicht  entschliessen  wegen  dieses 
neuen  Zeugnisses  günstiger  von  jenen  Zusätzen  zu  urtheilen. 
Ebenso  wenig  kann  der  Titel  des  Schriftchens  «de  regulis  iuris 
notarunii)  mit  seiner  ungeschickten  Nachbildung  justinianeischer 
Ueberschriften  etwas  anderes  sein  als  eine  sei  es  von  dem  Schrei- 
ber unserer  Handschrift,  sei  es,  wie  wahrscheinlicher,  von  einem 


127 

um  mehrere  .lalirlmnderte  älteren  Copisten  herrührende  Ver- 
derbniss,  woraus  nur  immer  hervorgeht,  dass  der  Name  des 
Verfassers  und  die  Nennung  der  nolae  in  der  Ucberschrift  auf 
wirklich  glaubwürdiger  Ueberlieferung  beruht.  —  Sehr  merk- 
würdig dagegen  ist  der  Schluss,  der  unmöglich  erfunden  sein 
kann  und  Iheils  einen  neuen  fragmentierten  Artikel  bringt,  theils 
es  bestätigt,  dass  das  Scliriflehen  defect  ist  und,  was  noch  wich- 
tiger ist,  dass  in  der  That  die  Einsiedler  Notensaminlung  aus 
einem  vollständigeren  Exemplar  des  Probus  schöpfte.  Wenn  man 
nämlich  mit  dem  neu  gewonnenen  Artikel  die  beiden  Einsiedler 
Glossen :  P  •  P  possideri  proscribi  und  V-  Q  •  I  venirique  iubebo 
vergleicht,  so  wird  man  wohl  nicht  zweifeln  können,  dass  diese 
aus  jenem  gezogen  sind  und  ehemals  hier  stand  : 

B- E- E-P- P- V-Q-I     bona  ex  edicto  possideri  proscribo  ve- 
nireque  iubebo. 


r 


128 


lieber  die  Schrift  selbst  füge  ich  noch  Einiges  hinzu*).  Dass 
die  Ueberschrift,  wie  ich  sie  gegeben  habe,  handschriftlicli  wohl 
beglaubigt  und  der  Name  des  Frobus  keineswegs  Erliudung  der 
italienischen  Gelehrten  ist,  leidet  keinen  Zweifel.  Allerdings  passt 
der  Titel  nicht,  selbst  wenn  man,  wie  man  jedenfalls  muss,  die 
Worte  anliquis  opusculum  als  millelalterlichen  Zusatz  streicht.  Es 
geht  aus  der  Vorrede  n)it  Bestimmtheit  hervor,  dass  die  Abkür- 
zungen, die  der  Verfasser  aufzählt,  gar  keine  notae  im  eigent- 
lichen und  technischen  Sinn  sind,  sondern  vom  Verfasser  durch- 
2änui2  litterae  sin^ulares  oder  auch  mit  dem  generellen  Ausdruck 
notationes  genannt  werden.  Der  gute  Sprachgebrauch  nennt  nur 
die  Zeichen,  wo  es  nicht  deutlich  ist  singulae  liUerae  quid  signi- 
ficent,  also  die  kritischen  Zeichen  der  römischen  Grammatiker  und 


1)  Auf  Herrn  Osanns  in  den  Beitrügen  zur  Litteraturgesch.  II,  260 — 268 
mitgetheiite  Arbeit  über  Valerius  Probus  de  notis  glaube  ich  keine  Rück- 
sicht nehmen  zu  dürfen,  da  der  Verfasser  nach  dem  allerelendesten  Vulgat- 
text  arbeitend  und  nicht  einmal  die  doch  wahrlich  handgreiflichelncongruenz 
der  alphabetischen  und  systematischen  Abschnitte  erkennend  zu  durchaus 
unhaltbaren  Resultaten  gelangt  ist,  welche  auch  nur  zu  referieren  überflüssig 
ist.  Es  nimmt  in  der  That  Wunder,  dass  ein  so  gelehrter  Forscher  wie  Herr 
Osann  ist  ernstliche  Nachsuchungen  nach  Tribonians  Vornamen  anstellen,  ja 
zu  gleichem  löblichen  Bemühen  alle  Juristen  und  Philologen  aufbieten  konnte, 
gleich  als  hatte  es  im  sechsten  Jahrhundert  überhaupt  noch  wirkliche  Vor- 
namen gegeben  ;  und  dass  ein  so  bewanderter  Epigraphiker  nicht  die  zum 
Theil  handgreiflichen  Spuren  der  italienischen  Inschriftensammler  des  fünf- 
zehnten Jahrhunderts  sofort  für  das  erkannte  was  sie  waren.  So  führt  er  selbst 
S.  266  die  Glosse  an  STLITIBVS  lilibus  quod  inventum  est  apud  Terentum 
in  civilate  Histoiüo,  womit  die  Inschrift  von  Vasto  (Histonium  Frentanorum) 
I.  N.  5244  gemeint  ist,  die  schon  seit  der  Mitte  des  fünfzehnten  Jahrhun- 
derts den  italienischen  Gelehrten  bekannt  war  ;  imgleichen  ist  der  eben  dort 
angeführte  scriba  Sulmonensis  populi  aus  I.  N.  5448  genommen.  Die  Note 
DOMIC  •  COS  •  XIII  LVD  •  SAEC  FC-,  worüber  Herr  Üsann  S.  261  Con- 
jecturen  macht,  ist  die  bereits  S.  MI  erwähnte  leicht  verdorbene  Aufschrift 
einer  bekannten  Münze  von  Domitian.  Dergleichen  Noten  giebt  es  genug  in 
unserm  alphabetischen  Probus ;  sehr  natürlich ,  denn  er  war  für  die  da- 
maligen Gelehrten  was  für  uns  Orelli's  index  siglorum  ist.  Aber  übel  ist  es, 
wenn  solche  Dinge  erst  demonstriert  werden  müssen. 


129     

die  Zeichen  der  Stenographen,  nolae  ;  derVerfasserunsrer  Schrift 
belehrt  uns  ausdrücklich,  dass  man  sich  der  litterae  singulares 
die  er  aufzählt  lange  bediente ,  ehe  die  eigentlichen  nolae ,  die 
Stenographie  erfunden  wurde,  was  nach  allen  Nachrichten  in  die 
Zeit  von  Cicero  und  Auguslus  Xällt  (Bernhardy  röm.  Litt. -Gesch. 
S.  G6).  Allein  andrerseits  liegt  uns,  wie  derEingang  zeigt,  hier  bloss 
ein  einzelner  Abschnitt  einer  grammalischen  Anweisung  vor,  mag 
diese  nun  ein  allgemeines  IlUlfsbuch  oder  eine  Theorie  der  sämmt- 
lichen  Abkürzungen  ,  also  der  notae  und  der  litterae  singulares, 
gewesen  sein.  Nimmt  man  das  Letztere  an,  so  kann  man  sich 
als  Ilaupttitel  des  ganzen  Werkes  die  Ueberschrift  M.  Valerii 
Probi  de  notis  gefallen  lassen  ;  denn  dass  im  weiteren  Sinn  und 
bei  den  Späteren  regelmässig  nolae  auch  die  litterae  singulares 
mit  einschliesst ,  soll  nicht  l)estritlen  werden.  —  Was  den  Ver- 
fasser anlangt,  so  scheint  mir  das  Zeugniss  der  Handschrift  Glau- 
ben zu  verdienen  und  nichts  dagegen,  wohl  aber  manches  dafür 
zu  sprechen,  dass  von  dem  bekannten  Grammatiker  M.  Valerius 
Probus  von  Beryt,  der  unter  Nero  iilühte  und  wahrscheinlich 
noch  unter  Domilian  gelebt  hat  (O.Jahn  zum  Pars.  p.  CXXXVII), 
unser  Traclat  herrührt.  Die  Sprache  dünkt  mir  einer  Fachschrift 
des  ersten  Jahrhunderts  vollkommen  würdig ;  ich  will  in  dieser 
Hinsicht  nur  aufmerksam  machen  auf  die  feine  Distinction  §  2 
a.  E.  zwischen  poleslales  und  magistratus,  ganz  wie  Cicero  de 
leg.  3,  3,  9  imperia  und  potestates  unterscheidet,  und  darauf, 
dass  der  Verfasser  noch  von  edicta  perpetua  spricht,  nach  dem 
guten  alten  vollkommen  richtigen  Sprachgebrauch  (s.  Zimmern 
R.  G.  I,  S.  i  19  A.  10),  wie  ihn  auch  Asconius  in  Com.  p.  58,  16 
hat,  wo  die  Neueren  sogar  ändern  wollten  ;  während  der  Sprach- 
gebrauch schon  der  sogenannten  klassischen  Juristen  nur  den 
Singular  kennt.  Sachlich  findet  sich  nirgends  eine  Hindeutung 
auf  spätere  Zustände ;  die  jüngsten  bestimmt  chronologisch  zu 
fixierenden  Abkürzungen  sind  lex  Julia  (von  Auguslus)  de  adul- 
teriis  cohercendis  §  3,  11  und  CL  ==  Claudius  §  2,  9 ,  das  ein- 
zige abgekürzte  Nomen,  das  der  Verfasser  aufzählt;  es  kann 
diese  Abkürzung  als  notatio  publica  nicht  vor  die  Zeiten  der  clau- 
dischen  Kaiser  gesetzt  werden,  und  wenn  auf  ein  Argument  aus 
dem  Stillschweigen  viel  zu  geben  wäre,  könnte  man  aus  dem 
Fehlen  des  FL-  sogar  den  Schluss  ziehen,  dass  unsre  Schrift  vor 
Vespasian  geschrieben  ist.  Mehr  Gewicht  lege  ich  auf  die  Er- 
wähnung von  Noten ,  die  schon  in  der  späteren  Kaiserzeit  wenig 


i  30 _ 

Anwendung  mehr  finden  konnten ;  wohin  manches  sich  rechnen 
lasst,  z.  B.  die  Notationen  der  Curicnnamen,  aber  vor  allen  Din- 
gen die  ausfllhriich  mitizelheilten  Noten  der  Legisactionen ,  nach 
deren  Beseitigung  durch  die  julischen  Gesetze  die  darauf  bezüg- 
lichen Notationen  sehr  bald  zurAntjquitäl  geworden  sein  müssen  ; 
und  unsre  Schrift  sieht  doch  weit  mehr  nach  einem  jjraktischen 
Hülfsbuch  aus  als  nach  einer  archäologischen  Abhandlung.  Fer- 
ner wissen  wir  aus  Suetons  Biographie  (de  ill.  gramm.  c.  24) 
einmal,  dass  Probus  sich  von  den  grammatischen  Studien  aller- 
dings hauptsächlich  mit  Textrevisionen  abgab  (multa  exenjplaria 
contracta  emendare  ac  dislinguere  ac  adnolare  curavil,  soli  huic 
nee  ulli  praeterea  grammatices  parti  deditus),  dass  er  aber  doch 
auch  einige  kurze  Abhandlungen  über  Kleinigkeiten  (pauca  et 
exigua  de  quibusdam  minutis  quaestiunculis)  publicirte ,  zum 
Beispiel  einen  commentarius  satis  curiose  factus  de  occulta  litte- 
rarum  significalione  epistularum  C.  Caesaris  scriptarum  (Gell. 
17,  9.  vgl.  Suet.  Caes.  56).  Wer  hauptsächlich  bemüht  war 
correcle  Texte  herzustellen,  dem  konnte  es  nicht  fern  liegen  eine 
kurze  Belehrung  über  die  zulässigen  lilterae  singulares  und  ihre 
Bedeutung  aufzusetzen  so  wie  die  Bedeutung  der  dem  Leser  nicht 
minder  wichtigen  conventioneilen  kritischen  Zeichen  theoretisch  zu 
erläutern  ;  Probus  verliess  hiebei  sein  eigentliches  philologisches 
Gebiet  nicht,  und  zugleich  konnte  eine  solche  Schrift  von  Suelon 
recht  wohl  unter  den  exigui  libri  de  minutis  quaestiunculis  mit 
verstanden  werden.  Es  scheint  demnach  sich  alles  zu  vereinigen 
um  dem  Zeugniss  unsrer  Handschriften  den  Glauben  nicht  zu 
versagen  und  es  festzuhalten,  dass  der  römische  Immanuel  Bek- 
ker  sich  trotz  seiner  Schweigsamkeit  doch  dazu  verstanden  hat 
eine  theoretische  Belehrung  über  die  Noten  im  weiteren  Sinn, 
namentlich  die  kritischen  Zeichen  und  die  litterae  singulares  auf- 
zusetzen, wovon  uns  der  zweiu  Al)schnitt  vorliegt.  Wer  da  will, 
kann  das  kürzlich  entdecktePariserFragment  (Zeitschr.  für  Aller- 
thumswiss.  1845  S.81)  als  beruhend  auf  einem  andern  Abschnitt 
dieser  Schrift  betrachten,  obwohl  darüber  kein  Zweifel  sein  kann, 
dass  dasselbe  wie  es  vorliegt  nicht  von  Probus  herrührt. 

Die  Anlage  des  uns  erhaltenen  Abschnitts  ist  sehr  einfach. 
Er  unterscheidet  zunächst  die  publicae  notationes  imd  die  pri- 
vatae,  die  arbiträren  und  individuellen  Abkürzungen,  welche 
letztere  natürlich  weder  gelehrt  werden  können  noch  gelernt  zu 
werden  brauchen.    Jeder  Epigraphiker  weiss,  was  für  Abkür- 


131 


Zungen  hier  gemeint  sind ;  wie  oft  auf  Privatinschriften  Eigen- 
namen oder  Phrasen  mit  den  Initialen  bezeichnet  sind ,  wie  oft 
Formeln  vorkommen  ,  die  nur  durch  den  Ort  wo  sie  sich  ur- 
sprünglich fanden  und  auch  dann  nur  für  Eingeweihte  verstand- 
lich waren.  Diese  willkürlichen  Abkürzungen  ,  die  uns  nur  auf 
Inschriften  begegnen ,  kamen  natürlich  in  den  Privatscripturen 
noch  unendlich  häufiger  und  viel  arbiträrer  vor,  und  diese  wird 
Probus  hier  zunächst  beseitigen  wollen.  Einzelne  für  den  Gram- 
matiker wichtigere  Kategorien  der  notationes  privatae ,  so  die  in 
Cäsars  Correspondenz  vorkommende  ChitTerschrift,  hat  er  in  be- 
sondern Abhandlungen  esoterischer  Natur  erläutert;  in  unsrer 
durchaus  esoterischen  Schrift  war  dafür  kein  Platz.  —  Die  all- 
gemein gültigen  Abkürzungen  theilt  Probus  dann  wieder  in  vier 
Kategorien  ein ,  die  w  enn  ich  nicht  irre  sowohl  in  der  Vorrede 
als  in  dem  Aufsatz  selbst  vorkommen  und  die  richtig  aufzufassen 
von  einiger  Bedeutung  ist.  Ich  setze  sie  zunächst  her  mit  den 
eigenen  Worten  des  Verfassers  : 

Vorrede  Text 

in  praenominibus  in  monumentis  publicis  et  hi- 

storiarum    libris     sacrisque 


publicis 


;§2; 


in  legibus  publicis  in  iure  civili  de  legibus  et  plebi 

scitis  (§  3) 
in  pontificum  monumentis  in  legis  actionibus  (§  4] 

in  iuris  civilis  libris  in  edictis  perpetuis  (§  5) 

Zunächst  ist  daran  zu  erinnern,  dass  Probus,  der  für  «das  Stu- 
dium» schrieb,  unzweifelhaft  nicht  an  Inschriflenleser  gedacht 
hat,  sondern  an  diejenigen,  die  mit  der  römischen  Litteratur  sich 
bekannt  machen  wollten.  Sonach  war  es  für  ihn  natürlich  die 
Abkürzungen  in  zwei  Klassen  zn  iheilen ,  von  denen  die  erste 
die  der  amtlichen  und  historischen  Schriften  begriff,  die  zweite 
die  juristischen.  Die  übrige  Litteratur  nämlich  enthielt  sich  theils 
wohl  gänzlich  des  Gebrauchs  der  Noten  —  so  werden  die  Ab- 
schreiber bei  poetischen  Schriften  und  Reden  wohl  nie  haben 
notiren  dürfen  und  ebenso  vermuthlich  bei  dem  grössten  Theil 
der  technischen  Werke  —  theils  fand  wie  bei  der  Groraatik  die 
Notation  nur  eine  immer  sehr  beschränkte  und  wohl  auch  erst 
nach  Probus  Zeit  zu  einiger  Bedeutung  für  die  Litteratur  gelangte 
Anwendung.  Dabei  muss  freilich  zugegeben  werden,  dass  die 
1833.  9** 


132 

in  den  aiiillichen  und  historischen  Schriften  recipierten  Abkür- 
zungen zum  Theii  einen  generelleren  Chanikler  trugen,  nament- 
lich die  Vornamen,  die  Tribus ,  auch  die  Amtsbezeichnungen, 
überhaupt  alles  was  mit  den  Eigennamen  zusammenhing,  und 
ciass  diese  von  jedem  Abschreiber  gesetzt  wurden,  wo  ein  Name 
in  prosaischer  Rede  vorkam ;  und  hieraus  erklärt  es  sich  wohl, 
warum  Probus  in  der  Vorrede  die  Notation  der  Pränomina  im  All- 
gemeinen verheisst,  in  dem  Aufsatz  selbst  an  der  entsprechenden 
Stelle  die  speciell  in  amilichen  und  historischen  Schriften  übliche 
Notation  theils  der  Pränomina  ,  Iheils  andrer  Dinge  ausführt  — 
eine  aus  der  Natur  der  Sache  hervorgegangene  und  also  sich 
rechtfertigende  Incongruenz.  Was  nun  speciell  die  erste  Klasse 
anlangt,  so  wird  man  bei  den  monumenta  publica  an  die  com- 
mentarii  consulares ,  die  tabulae  censoriae,  die  commentarii 
quaestoris  zu  denken  haben,  mit  denen  die  Philologen  der  ersten 
Kaiserzeit  sich  viel  beschäftigten  (Varro  VI,  86 — 95),  ebenso  bei 
den  libri  sacri  publici  (denn  so  ist  zu  verbinden)  an  die  com- 
mentarii sacrorum  und  die  libri  augurales ;  zwischen  beiden 
stehen  sehr  natürlich  die  Annalen,  die  ja  in  Form  und  Inhalt  aus 
der  vom  Oberpriester  officiell  angefertigten  Chronik  des  römi- 
schen Staats  abgeleitet  sind.  Diesem  Material  entspricht  voll- 
kommen das  Verzeichniss  der  Gegenstände,  welche  ihre  eigenen 
Abkürzungen  haben ;  wenn  Probus  einen  Theil  der  Noten  her- 
setzt, einen  andern  nur  erwähnt,  so  ist  der  Grund  davon  ver- 
muthlich  der,  dass  zu  seinerzeit  das  gewöhnliche  lesende  Publi- 
cum,  für  das  er  schrieb,  die  censorischen  Schriften  und  die 
Auguralbücher  so  wenig  las  wie  heute  die  Polyptychen  und  die 
Diplomatare,  und  dass  Probus  desshalb  nur  verzeichnete,  was 
etwa  in  einer  Handschrift  des  Livius  wie  er  sie  las  an  Al^kür- 
zungen  vorkommen  konnte  und  im  Ucbrigen  sich  mit  einer  An- 
deutung begnügte.  —  Die  zweite  Klasse  befasst  die  in  denRechts- 
l)üchern  gebräuchlichen  litterae  singulares,  welche  Abkürzungs- 
weise bekanntermassen  in  der  Jurisprudenz  die  ausgedehnteste 
und  am  feinsten  angelegte  wie  am  schärfsten  fixierte  Anwendung 
erfahren  hat,  recht  als  sollte  sich  hier  wieder  zeigen  ,  wie  die 
Jurisprudenz  allen  übrigen  römischen  Fachwissenschaften  an 
Nationalität  und  Intensität  überlegen  war.  In  dieser  zweiten 
Klasse  unterscheidet  Probus  svieder  drei  Kategorien ,  die  Nota- 
tionen in  den  Volksschlüssen ,  in  den  Legisactionen  und  in  den 
Edicten  oder  in  der  juristischen  Lilteratur.    Es   kann  auf  den 


1 33     

ersten  Blick  sonderbar  scheinen,  dass  die  Worte  «in  iuris  civilis 
lihris»  und  «in  edictis  perpeluis»  als  gleichgeltend  betrachtet 
werden.  Allein  schon  bei  dem  zweiten  wird  wenigstens  jeder 
Jurist  sofort  sich  erinnern,  dass  dieSiglen,  die  Inder  juristischen 
Litteratur  Anwendung  fanden  und  die  wir  in  unserm  Gaius  wohl 
nicht  viel  anders  finden  als  sie  Probus  bei  Labeo  und  Sabinus 
lesen  mochte ,  wesentlich  in  den  Formeln  ihren  Sitz  haben  und 
diese  Formeln  wieder  wesentlich  aus  dem  Edict  herstanuiien ; 
während  dagegen  es  nicht  nachweisbar  und  nicht  glaublich  ist, 
dass  die  Siglen ,  die  den  Volksschlüssen  und  den  Legisactionen 
eigen  waren,  jemals  Eingang  gefunden  haben  in  die  juristische 
Litteratur,  ausser  wo  sie  geradezu  ein  Gesetz  oder  eine  der  alten 
Spruchhandlungen  referirte.  Mit  dem  Edict  ist  die  Litteratur 
überhaupt  in  der  Rechtskunde  aufgeblüht  und  gezeitigt  worden; 
wie  denn  das  Album  und  die  Schriften  in  der  That  nur  verschie- 
dene Productionen  desselben  Geistes  und  derselben  Manner  sind. 
Die  ganze  Weisheit  der  römischen  Rechtsetzung  bestand  ja 
darin ,  dass  man  den  Juristen  gestattete  selbst  die  Gesetze  zu 
machen  und  zu  ändern.  —  Endlich  wird  es  den  Rechtsgelehrten 
wohl  interessant,  aber  nicht  eben  überraschend  erscheinen,  dass 
die  pontificum  monumenta  und  die  legis  actiones  hier  als  syno- 
nym erscheinen.  Wer  weiss  es  nicht,  was  Pomponius  erzählt, 
dass  die  ältesten  mündlichen  Verhandlungen*),  durch  die  Art 
und  Zweck  des  Prozesses  geregelt  ward  ,  Sache  der  Ponlifices 
waren  (1.  2  §  6  D.  de  o.  i.  1,  2)?  wer  weiss  es  nicht,  dass  das 
älteste  römische  auf  die  eine  oder  die  andere  Weise  aus  dem 
Schoss  des  Collegiums  der  Pontifices ,  den  penetralia  pontificum 
(Liv.  9,  46)  hervorgegangene  Rechtsbuch,  das  ius  Flavianum, 
und  diesem  entsprechend  das  dritte  Buch  des  ius  Aelianum  ein 
über  qui  actiones  continet  (a.  a.  0.  §  7)  gewesen  ist?  Ganz  aus- 
drücklich sagt  es  Cicero,  dass  die  Legisactionen  aus  den  Büchern 
der  Pontifices  herrühren.  Es  sei ,  so  lesen  wir  bei  ihm  (de  orat. 
i,  43,  193),  aus  den  juristischen  Quellen  für  den  Archäologen 
ebenso  viel  zu  lernen  wie  für  den  Staatsmann  und  den  Philo- 
sophen; plurima  est,  bemerkt  er  in  Beziehung  auf  den  Alter- 
ihumsforscher^  et  in  omni  iure  civili  et  in  pontificum  libris  et  in 
XII  tabulis  antiquitalis  effigies,  quod  et  verborum  prisca  vetustas 


1)  Denn  das  heisst  lege  agere ;  nicht  nach  einem  Gesetz  verhandeln, 
sondern  mit  einem  bestimmten  Spruch  Klage  erheben. 


134 


cognoscitur  et  actionum  genera  quaedam  maiorum  consuetudineni 
vilamque  declarant.  Den  Schluss  ,  den  einer  unsrer  vorzüglich- 
sten Juristen  (Leist  Gesch.  der  röm.  Rechtssysl.  S.  15)  aus  die- 
sen Worten  zog ,  « dass  die  eigentliche  Entstehungsquelle  der 
lecis  actiones  diePontifices  gewesen  seien»,  dürfen  wir  mit  noch 
grösserer  Bestimmtheit  auf  Probus  Worte  basieren  und  werden 
nicht  irren,  wenn  wir  in  jenen  pontilicum  monumenta,  aus  denen 
Probus  die  Legisaclionen  entnahm,  eine  der  revidierten  Ausgaben 
des  priesterlichen  Klagspiegels  erkennen,  wie  sie,  so  lange  diese 
Prozessform  noch  praktisch  war,  von  Zeit  zu  Zeit  erschienen  sein 
werden,  die  aber  im  Wesentlichen  ohne  Zweifel  zurückgingen 
auf  die  von  Cn.  Flavius  veranstaltete  Sammlung.  Ohne  sehr  zu 
übertreiben  können  wir  behaupten ,  dass  wir  in  diesen  Noten 
Auszüge  aus  dem  ius  Flavianum  vor  uns  haben  und  lange  vor 
uns  gehabt  haben  ohne  es  zu  wissen. 


1  4.  NOVEMBER.    OEFFENTLICHE  SITZUNG. 


HcMT  Jahn  las  über  einige  Abenteuer  des  Herakles  auf  Vaseti- 
bildem. 

I. 

Zu  den  Abenteuern  des  Herakles,  welche  nur  durch  spär- 
liche Ueberlieferungen  uns  bekannt  sind,  gehört  sein  Kampf  mit 
dem  Giganten  Alkyoneus*).  Dieser  war  nebst  dem  Porphyrion  der 
furchtbarste  Gegner  der  Gölter  und  unsterblich,  so  lange  er  in 
seinem  Geburlslande  kämpfte.  Herakles  erschoss  ihn  mit  dem 
Pfeil,  allein  so  oft  er  zu  Boden  sank,  gewann  er  neue  Kräfte,  bis 
auf  den  Rath  der  Athene  Herakles  ihn  aus  Pallene  schleppte, 
worauf  er  dann  starb  ^). 

Aus  dem  Kreise  der  gewöhnlichen  Gigantenkämpfe  wird  dies 
Abenteuer  durch  Pindar  gerückt,  welcher  desselben  zweimal  Er- 
wähnung thut,  wo  er  den  Telamon  als  Kampfgenossen  des  Hera- 
kles preist^).    Es  heisst  Nem.  IV^,  25  vom  Herakles 

oiv  0)  noTS  Tqw'Cav  xqaTaiög  TeXafxutv 
nöqd^riae  xal  Meqojiag 

y.al  Tov  fieyav  TtoksfiiOTCcv  eKTtaykov  ^kuvovrjj 
ov  rerQaoQiag  y€  nqiv  dviode/M  ttstqm 
rJQCüüg  T  eTiE(.ißeßa,wT<xg  iTCTioöäi-LOvg  ekev 
ölg  xooovg. 


\)  De  Witte  Ann.  V  p.  308  ff. 

2y  ApoUod.  I,  6,  1 .  Tzetz.  Lyc.  63.  Beim  schol.  Hes.  theog.  183  wird 
Alkyoneus  unter  den  Giganten  genannt,  bei  Hygin  fab.  p.  5  ist  sein  Name 
in  Alemone  entstellt.  Die  Vermuthung,  dassEpicharmos  nicht  einen  Alkyon, 
sondern  Alkyoneus  geschrieben  habe,  hat  für  mich  mehr  Wahrscheinlich- 
keit als  Welcker  (kl.  Sehr.  I  p.  300)  ihr  zugesteht. 

3,  Vgl.  Schol.  Apoll.  Rh.  1,  1289.  Vogel,  Hercules  p.  32. 

1833.  10 


1 36 

und  Islhm.  VI,  31  vom  Telamon 

TTECfvev  de  ovv  yteivo)  iUe^oyrwv 
sd-vect  vmI  tov  ßovßörav  ocq€i  l'aov 
OXeyqciiaiv  evQiov  Idh/.vovrj  ocpezeQag  ov  (peiaaTO 
X€Qou'  ßciQvcpd^öyyoio  vevQäg 
'^Hqa/.kar^g. 

Aus  den  Angnhen  derSclioliostcn  erfahren  wir,  dass  Alkyo- 
neus  am  llirakischen  Isllinios  vonPallene  hausele*)  und  Herakles 
überfiel,  als  dieser  die  Rinder  des  Geryoneus  heiinlrieh^j,  ihm 
mit  einem  ungeheuren  Sleinblock  die  GefiUirten  san)tnt  den  Wa- 
gen zerschniellerle,  und  diesen  zuletzt  gegen  Herakles  schleuderte, 
der  ihn  mit  der  Keule  abwehrte  und  den  Riesen  tödlete.  Den  Stein 
aber  zeigte  man  später  noch  an  Ort  und  Stelle.  Obgleich  das 
Sleinwerfen  und  die  Localilät  von  Pallene^)  und  Phlegrai^)  die 


4)  Schol.  Nem.  IV,  25  :  ovrog  o  liXxvovthg  fig  rwv  rtyüvjwv  XfyfTCd 
negl  röv^IaO^^ov  t Tjg KoqiI'&ov  ai'iAßtßri/.irui  'llnay.Xtl,  ov  rüg  ßovg'llnaxktjg 
l|  ^Eovd^fiug  TTUQriXavVf  y.id  rt]g  f-ifc/rig  aürrj  uiTia  ?yii'(ro  t^  ßovf.^  tov 
^log-  TioXfiiiog  yuo  rjv  tok  Fiyuaiv.  ov  Tinörtnoi'  ovv,  (f7]aU',  (evfiXs  tov 
^^Xy.vor^u  'JTQ((xXfjg,  ttqcv  tu  ('(q/licctcc  avTov  vno  tov  ^^kxvovtog  ß}.r],')fjrni' 
fjtT((  yc<Q  To  avvTnüjiut  uvtov  JwJfx«  ((()U((tc(  neu  iixoaiTtaauoag  äiÖQttg 
XiOo}  /jeyiGTO}  to  TtXtvTtuov  y.KT  (wtov  tov  Xi!)ov  fonnpn',  ov  to)  qojikXoj 
unoaaoäuivog  ovrcog  c<n^y.Ttive  tov  liXy.vovta,  y.ai (f  aaiv  y.üaiHti  tov  Xifhov 
iv  TM  'la,'}f.i(ö.  Xe'yiTcd  dt  tot*  ov/jTKCQtTjai  T(f)  'HnaxXit  yal  tov  TiXa/nciJvet. 
Schol.  Islhm.  VI,  33  :  ^^XtyQU  Trjg  Qnäy.rig  yconiov  öitToißt  dt  6  !AXxvovtvg 
xnTa  TOV  &Q(cy.iy.ov  ^Iai>fi6v.  ßovßoTUV  di  tov  ßovy.oXov  (/rjal,   ttkq'  ov  rag 

'llXi'ov  ßovg  i'<7irjXaas TO§fvac(g  6  'llQuxXrig.  6  <U  vovg-  h' dt  Trj  'PXe- 

yQfctic  b  'JfoayXtjg  fJujv  Tov  jäXy.vovta  f.ity((V  xai  fy.TnüntXor  X(u  Tf QaTwdt] 
TO  owu«  oi'x  i(ffta«To  tov  tuvTov  To^ov.  Hieraus  eigicbt  sich,  dass  die  Er- 
wähnung des  korinlhischen  Islhmos  nur  auf  einem  Missversländniss  beruht, 
vgl.  Böckh  praef.  p.  XXIX.  Plinius  IV,  10,  17  führt  in  dieser  Gegend  die 
Berge  Hypzizorus,  Epitus,  Halcyone,  Leoomne  an.  Ohne  Zweifel  hängt  der 
Name  Halcyone  (oder  Halcyoneus)  mit  unserer  Sage  zusammen,  und  viel- 
leicht war  dies  der  Felsblock,  den  man  dort  zeigte.  Statt  des  verderbten 
Leoomne  oder  Leuomne  wird  wohl  Leucimne  zu  schreiben  sein. 

5)  Apollodor sagt  nur:  ovTog  J^  xal  Tug'lIXlov ßöag  i^^EQv&atag  ijXnaf, 
ohne  dass  dabei  von  Herakles  die  Rede  ist,  als  habe  er  das  Attentat  gegen 
Helios  verübt. 

6)  Müller  hyperb.  röm.  Slud.  I  p.  283  f. 

7)  Philostr.  her.  I,  4  p.  671:  NtctnoXiTui  ät  ol  'iTuXinv  olxovvTtg  Occv/nct 
nenoCtjVTai  tu  tov  ^^Xxvovi(og  ootü.  X^yovai  yctn  öi]  noXXovg  Tüiv  riyävTuiv 
ixfT  ßtßXrjaOuixcd  ToBiaßiov  onog  in  uvTOvgTvif(a&ui.  Claudian.  deraptu 
Pros.  111,  184  :  fractane  iugi  compage  Vesevi  Alcyoneus  per  stagna  pedes  Tyr- 
rhena  cucurrit. 


137 

stets  wiederkehrenden  Zllge  dorGiganlenkämpfe  sind,  so  ist  doch 
durch  dieVerhindung  niit  dem  Zug  nnch  Erythcia  und  die  Theii- 
nahme  dos  Tclanion  klar,  dass  man  den  Kampf  mit  Alkyoneus 
als  eine  für  sich  bestehende  Thal  des  Herakles  ansah*). 

Eine  Reihe  von  Vasenbildern,  welche  denselben  unzweifel- 
haft darstellen,  ])ringt  ein  eigonlhümlichcs  Motiv  zur  Anschau- 
ung, welches  bei  keinem  Schriftsteller  erwähnt  wird,  aber  so 
bestimmt  ausgedrückt  und  festgehalten  ist,  dass  wir  daraus 
mit  Sicherheit  abnehmen  können,  die  bildende  Kunst  sei  hier 
Traditionen  gefoli!;t,  die  uns  nur  zufallig  anderweit  nicht  über- 
liefert  worden  sind. 

Zuerst  erwiUine  ich  die  Vorstellung,  welche  durch  Inschrif- 
ten die  Deutung  für  die  ganze  Reihe  feststellt.  Sie  befindet  sich 
auf  der  Aussenseite  einer  schönen  Schale  mit  rothen  Figuren  in 
der  Sammlung  König  Ludwigs  in  München  (n.  401  Taf.  V,  l.)**). 


8)  Theo  progymn.  6,  1 1:  y.cd  (.livroi  y.al  "Etfooog  h'  Trj  TfTc'cnTi^  ynriTui 
TOVT(i}  TW  tqÖtto),  oTi  —  Ol  iH  71  ccoh  Tr]v  7Tc'().t(i  utv  ^OJyQccv  vvr  (it  IIh).- 
XrivrjV  oroua^ouevtji'  y.ccToixovvTfg  i]Ouv  «rO-Q(anoi  oj/jol  xctl  ifooavloi  xai 
ch'D-Q(ono(fciyoi  ol  xcO.ovutvoi  rCyamg,  ovg'^IInccylfjg  kfytrcti  ytindoGaadtui 
TTjr  Tnoi'av  ^kojv.  Aus  Ephoros  schöpftealso,  wie  Scheffer  riolilig  bemerkte, 
Strabo  exe.  Vat.  VII,  25.  Indem  man  dieses  Abenteuer  mit  der  Einnahme 
von  Troja  in  Verbindung  brachte,  war  für  die  geographische  Ordnung  ge- 
sorgt und  die  Theilnahme  des  Telamon  am  Kampf  erklärt.  Auch  Eustathios 
scheint  eine  ähnliche  Erzählung  im  Sinn  zu  haben  (II.  yl  p.  882,  36)  :  ort 
(Ff  y.al  6  'IIo(cy).rj,-  ii'ta/ov  äycora  noXi'V  ti/t  öicc  to  tou  Ivvcü.iov  '^vrov  cd 
taTonicd  örjkovaiv  or  y.cu  i]  Gociyt]  nanu  ßoayv  ^vannayriauvra  ildiv  vnü 
).rjaTov,  (bg  lj'  ToTg  tov  ITivtSäoov  Jr^kovrai.  Nach  Hegesandros  waren  die 
Alkyoniden  Töchter  des  Giganten  Alkyoneus  und  stürzten  sich  nach  seinem 
Tode  vom  kanastraeischen  Felsen  in  Pallene  ins  Meer  (Müller  frr.  histl.  IV 
p.  422).  —  Nonnos  erfindet  einen  Einzelkampf  des  Dionysos  gegen  die  Gi- 
ganten in  Pallene  (XLVIII,  1  ff.).  Gaia  redet  ihre  Sohne  an  (19  f.)  : 

Jr]SaTf,  är]CSart  Bäy./ov,  oncog  x^ala/uyjnö/.og  tirj , 
OTTTTOTe  iron(fi'otcüri  yaQii^ouai  tig  yäfÄOv"Hßr]V 
y.al  X{horti>)  Kv.'iioiiav,  on  D.avxuiTitv  iitiau) 
ivvtTiv  'J^yxilc'd^oio  y.al  \-jQT(/i(iv  '^lyvortjog, 
WO  V.  ^o'irnt]}'  siall"jlßr]i'  zu  lesen  ist,  wie  Apollodor  zeigt.   Alkyoneus,  v. 
44  afnatXöifog,  v.  71  anO.i&Qog  c.ena'an\,  stürmt  auf  Dionysos  ein,  QQrfiyi'oig 
Gy.onO.otg  yiy.oQv,'}f2frog  und  wirft  den  Haimos  nach  ihm,  dieser  erwehrt 
sich  seiner  mit  dem  Thyrsos  ;  vgl.  XXV,  00.  Köhler  über  Nonnos  p.  00  f. 

9)  Mus.  etr.  p.  127,  1533.  Ann.  II.  p.  205.   Daneben  sind  die  Inschriften 

<|)IATIA2:    EhPA<t)2EN    und    AEINrntJE^   ePOIe^EN, 

welche  Namen  sich  sonst  nicht  auf  Vasen  gefunden  haben  (de  Witte  revue 
phil.  II,  p.  407).    Der  Name  Philtias  ist  bekannt  in  der  dorischen  Form  Phin- 

10* 


-1 38     

Alkyoneus  (ALKVONEV^)  «der  berghohe»  ist  in  so  riesiger 
Grösse  dnrgostellt,  dass  Hermes  und  Herakles  klein  neben  ihm 
erscheinen,  einige  Zotten  nm  Knie  (h-uten  auf  die  Vorstellung 
eines  Xäaiog  (p/]Q  hin ;  während  das  lange  Haupt-  und  Bart- 
iiaar  zierlich  gelockt  und  geordnet  ist.  Der  Riese  liegt  langaus- 
gestreekt  mit  dem  Rücken  gegen  ein  l'olsler  gelehnt  und  schläft, 
der  rechte  Arm  ist  iiber  das  Haupt  gelegt,  der  linke  ruht  lässig 
auf  dem  Schenkel;  nicht  nur  diese  Stellung  drückt  sehr  bezeich- 
nend den  tiefen  Schlaf  aus,  sondern  auch  die  festgeschlossenen 
Augen  sind  deutlich  angegeben.  Von  der  einen  Seite  eilt  Hera- 
kles (HEPAK  AE^)  auf  ihn  zu,  den  linken  Arm  vorgestreckt, 
in  der  Rechten  die  Keule,  welche  er  noch  nicht  zum  Schlage  er- 
hoben hat,  sondern  für  den  nächsten  Augenblick  bereit  hält.  Er 
ist  nach  der  Weise  der  älteren  Kunst  dargestellt,  l»ärtig,  mit  dem 
Löwenfell,  das  Über  det>  Ko{)f  gezogen  und  dann  ül)er  einem  kur- 
zen Chiton  um  den  Leil)  geknüpft  ist.  Von  der  andern  Seite  kommt 
Hermes  (EPME^)  herbei,  er  streckt  die  Rechte  aus,  als  fordere 
er  Herakles  auf,  den  günstigen  Moment  zur  raschen  Vollziehung 
der  gefährlichen  That  zu  benutzen.  Kr  ist  mit  einer  Mütze,  einem 
kurzen  Chiton,  über  welchem  ein  Thierfell  geknüpft  ist,  und  mit 
Stiefeln  bekleidet. 

Einfacher,  aber  im  Wesentlichen  übereinstimmend,  ist  die 
Vorstellung  einer  anderen  schönen  Schale  mit  rothen  Figuren  in 
derselben  Sammlung  (n.605.  Taf.VlI,  I)  '^).  Der  riesige  Alkyoneus, 


tias  (lambl.  v.  Pylb.  234.  Porph.  v.  Pylh.  60),  ein  Attiener  Philtiades  wird 
erwähnt  bei  Demosttienes  33,20;  34.  Auf  der  andern  Seite  (Taf.  VI;  Welcker 
alte  Dentim.  III  p.  282,  50.)  ist  der  Kampf  um  den  Dreifuss  in  nicht  gewöhn- 
licher Weise  dargestellt.  Hernkies  (HERAK^EE^  v.  r.},  ganz  nackt, 
mit  kurzem  krausem  Haar  und  Bart,  welches  durch  kleine  erhöhte  Buckeln 
angedeutet  ist,  hat  mit  beiden  Händen  den  Dreifuss  gepackt,  den  von  der 
andern  Seite  Apollon  («jtoA  AON)  mit  beiden  Händen  gefasst  hält ;  auch 
er  ist  ganz  nackt  und  trägt  im  langgelockten  Haar  einen  Kranz.  Die  beiden 
Streiter  sind  einander  in  sehr  synmielrischer  Stellung,  wie  Ringer  die  sich 
fassen  wollen,  gegenübergestellt.  Neben  Herakles  liegt  seine  Keule  auf  der 
Erde,  hinter  ihm  hängt  sein  Köcher,  der  sehr  sorgfältig  ausgeführt  ist,  wie 
auch  das  Futteral  für  den  Bogen,  ytoovTog  (Köhler  ge.s.  Sehr.  II  p.  46)  daneben 
angegeben  ist.  Innen  ist  ein  bärtiger  Satyr  mit  einem  Trinkhorn  dargestellt. 
10)  Ehemals  in  der  Candelorischen  Sammlung,  Bull.  1829  p.  S5,  19. 
Innen  ist  ein  bärtiger,  mit  Weinlaub  bekränzter  Mann  in  derChlamys  darge- 
stellt, der  mit  einem  Knolenstock  in  der  Hechten  und  einer  Schale  in  der 
Linken  tanzt;  daneben  KA^O^  HO  PAI^.  Unter  dem  einen  Henkel 
steht  KAkO^. 


1 39     

nnckl,  mit  langem  Haar  und  Bari,  liegt  schlafend  unter  einem 
Oelbautn,  mit  dem  Rücken  und  Kopf  gegen  einen  Felsblock  ge- 
lehnt. Zwar  j?ind  hier  die  Augen  nicht  ausdrücklich  als  geschlos- 
sen bezeichnet,  allein  die  Lage  und  Haltung  eines  Schlafenden  ist 
unverkennbar;  der  rechleArm  ruht  auf  dem  Schenkel,  im  linken 
Arm  liegt  die  Keule,  er  hiilt  sie  aber  nicht  gefasst,  der  Arm  ist 
schiall",  und  nur  durch  die  Lage  des  Schlafenden  wird  die  Keule 
gehalten.  Dieser  charakteristisch'^  Zug  vom  Riesen,  der  auch  im 
Schlaf  seine  Wafle  nicht  von  sich  lässt,  um  jeden  Augenblick 
kam[)fl)ereit  zu  sein,  wird  sonst  von  Herakles  erzählt"],  der 
nach  einem  Dichter 

evdei  iciiyiov  x£iqI  Se^i^  ^vXov  *~) . 
Hier  sehen  wir  ihn,  wie  er  vorsichtig  heranschleicht,  um  den 
Riesen  im  Schlaf  zu  bewältigen.  Er  ist  nackt  und  hat  die  Löwen- 
haut, welche  um  den  Hals  geknüpft  ist,  über  den  vorgestreckten 
Arm  geworfen ;  in  der  Linken  hält  er  den  Bogen,  in  der  Rechten 
das  gezückte  Schwert. 

Diesen  beiden  Vasenbildern  schliesst  sich  endlich  ein  drittes 
auf  einer  Ilydria  mit  schwarzen  Figuren  im  l^ritischen  Museum 
an  '^).  Alkyoneus  mit  langem  Haar  und  spitzem  Bart  schläft  in 
halbliegender  Stellung  unter  einer  Grotte  und  hält  in  der  Rechten 
seine  Keule.  Herakles,  bärtig,  mit  der  Löwenhaut,  naht  sich  vor- 
sichtig und  sucht  mit  der  Linken  die  Zweige  zu  entfernen,  welche 
ihm  hinderlich  sind,  in  der  Rechten  hält  er  das  Schwert,  Bogen 


1<)  So  wird  auch  Eros,  der  den  Herakies  bezwungen  hat,  mit  derKeuie 
schlafend  dargestellt,  s.  Zoega  basslr.  II  p.  204, 

12)  Bei  Plut.  de  sei.  an.  p.  967  D.  Mir  scheint  der  Vers  am  besten  in 
ein  Satyrdrama  zu  passen.  Philostratos  beschreibt  (II,  22)  ein  Gemälde, 
auf  welchem  Herakles  nach  dem  Kampf  mit  Antaios  in  tiefen  Schlaf  versun- 
ken von  Pygmaien  angegriffen  wird;  eine  Scene,  welche  auch  Psellos  p.  132 
ähnlich  beschreibt.  Man  darf  nur  Satyrn  an  die  Stelle  der  Pygmaien  setzen 
und  man  hat  eine  Scenedes  Satyrspiels,  für  welche  dieser  Vers  ganz  passend 
wäre,  wie  denn  auch  ganz  ähnliche  auf  Vasenbildern  sich  dargestellt  finden. 
Aristias  hatte  einen  Antaios  geschrieben  (Herod.  /nor.  Xt^.  p.  10,  16).  Auch 
können  die  IIa)Aciaiiu  des  Pratinas  diesen  Gegenstand  behandelt  haben, 
wenn  es  nicht  vielleicht  wahrscheinlicher  ist,  dass  sie  denselben  Stoff  mit 
dem  Kerkyon  des  Aischylos  behandelten.  Der  Ort,  wo  Kerkyon  die  Fremden 
zu  ringen  zwang,  hiess  TicdcciOTocc  KiQxvorog  Paus.  I,  39,  3),  die  Satyrn,  die  in 
seine  Hand  gerathen  waren,  konnten  daher  wohl  TifiAfaoTfct  benannt  werden. 

13)  Beschrieben  bei  de  Wille  cal.  ctr.  p.  47,  91.  Cat.  of  vases  in  tho 
brit.  Mus.  i  p.  53,  462. 


. 1 40     

und  Köcher  hat  er  über  den  linken  Arm  gehängt,  seine  Keule  liegt 
zu  seinen  Füssen.  Hinter  ihm  sitzt  Athene,  mit  Helm  und  Aegis 
gewaffnct,  in  der  Rechten  die  Lanze,  die  Linke  erhebt  sie;  neben 
ihr  ist  das  Viergespann  des  Helden  sichtbar. 

Als  das  bedeutsame  Motiv  ergiebt  sich  aus  diesen  Vorstel- 
lungen, dass  Herakles  den  Alkyoneus  im  Schlaf  überrascht,  was 
allerdings  von  den  oben  angeführten  Berichten ,  nach  welchen 
Alkyoneus  den  Herakles  angrifl"  und  ihn  ganz  besonders  hart  be- 
drängte, wesentlich  abweicht,  allein  darum  nicht  minder  sicher 
ist.  Ob  es  ihm  nach  dieser  Wendung  der  Sage  gelungen  sei, 
durch  List  den  Riesen  zu  bewältigen,  oder  ob  er  mit  dem  er- 
wachten erst  einen  Kampf  zu  bestehen  habe,  lässt  sich  so  nicht 
erkennen.  Allein  es  ergiebt  sich  daraus  für  eine  andere  Reihe 
von  Yasenbildern  die  Deutung  eines  sonst  nicht  verständlichen 
Umstandes. 

Auf  einer  Oenochoe  mit  schwarzen  Figuren  (Taf.  V,  2), 
welche  aus  der  Candelorischen  Sammlung  ebenfalls  nach  Mün- 
chen gekommen  ist  (n.  1180)  **) ,  liegt  der  Riese  ausge- 
streckt mit  dem  Rücken  gegen  einen  Fels  gelehnt;  er  scheint 
aber  nicht  mehr  zu  schlafen,  sondern  so  eben  erwacht  zu  sein 
und  noch  schlaftrunken  die  Rechte  gegen  Herakles  auszustrecken, 
der  das  gezückte  Schwert  in  der  Rechten,  die  Löwenhaut  über 
dem  ausgestreckten  linken  Arm  auf  ihn  zueilt.  Neben  Alkyoneus 
sitzt  auf  dem  Stamm  eines  Baumes,  dessen  Zweige  sich  über  das 
ganze  Bild  ausbreiten,  eine  kleine  nackte  geflügelte  Figur,  welche 
beide  Arme  gegen  den  Arm  des  Riesen  ausstreckt,  als  wolle  sie 
denselben  ergreifen. 

Dieselbe  Vorstellung  wiederholt  sich  auf  einem  nolanischen 
Lekythos,  wo  nach  de  Witte's  Angabe  (Ann.  V.  p.  311  L)  die 
geflügelte  Figur  über  dem  Schenkel  des  Alkyoneus  erscheint,  und 
auf  dem  Bruchstück  einer  Schale  beim  Duc  de  Luynes,  wo  die- 
selbe über  der  Brust  des  auf  der  Erde  ausgestreckt  liegenden 
Alkyoneus  schwebt,  dessen  Beine  in  ein  Thierfell  eingehüllt  zu 
sein  scheinen,  und  den  Herakles  mit  der  Keule  angreift  (de  Witte 
cat.  etr.  p.  48.  revue  arch.  I  p.  G55). 

In  Uebereinstimmung  mit  de  Witte  habe  ich  (arch.  Beitr.  p.  131) 
diese  kleine  geflügelte  Figur  nach  der  Analogie  anderer  Vorstel- 


14)  Micali  sloria  tav.  C,  3.  Ann.  V  lav.  d'agg.  D,2.  Sic  wurde  Anfangs 
(Bull.  1829,  p.  108)  auf  den  Kampf  mit  Proteus  gedeutet,  was  Gerhard  Ann. 
III  p.  143  berichtigte. 


141      

lungen  für  das  Schaltenbild  oder  die  Seele  des  Alkyoneus  ge- 
hallen, welche  seinen  Leil)  verlHsst,  wodurch  der  Sieg  des  Hera- 
kles angedeutet  werde*^).  Allein  in  den  übrigen  Darstellungen, 
wo  die  Seele  als  eine  geflügelte  kleine  Figur  erscheint,  zeigt  sie 
sich  stets  neben  dem  Leichnam  des  bereits  gelüdlelen*"),  und  es 
würde  eine  nicht  statthafte  Prolepsis  sein,  wenn  die  Seele  dar- 
gestellt wäre,  als  ob  sie  den  noch  lebenden  Körper  verlassen 
habe.  Dagegen  erscheint  es  mir  durchaus  der  Symbolik  der 
älteren  Kunst  entsprechend,  wenn  man  in  dieser  Figur  die  Per- 
sonification  des  Schlafes  erkennt,  welcher  den  Riesen  gebändigt 
hielt  und  auch  jetzt  noch  zu  fesseln  sucht.  Seine  Gegenwart  war 
hier  durchaus  angebracht,  da  er  es  ist,  welcher  Alkyoneus  in  die 
Gewalt  des  Herakles  liefert.  Allerdings  weicht  eine  solche  Dar- 
stellung des  Schlafgottes  von  der  später  gewöhnlichen  eines  ge- 
flügelten bärtigen  Mannes  im  faltenreichen  Gewände  sehr  weit 
ab,  allein  auch  in  späteren  Kunstwerken  findet  sich  Hypnos  als 
ein  nackter  geflügelter  Jüngling  oder  Knabe  dargestellt ''^j.  Das 
merkwürdigste  Monument  der  Art  ist  ein  schon  von  Zoega  (bass. 
H  p.  210)  angeführter  Grabcippus  des  museo  Pio  Clementino, 
dessen  Beschreibung  ich  nach  einer  mir  vorliegenden  Zeichnung 
mittheile*''). 

Auf  der  einen  Seite  steht  unter  einer  Rebenlaube  Dionysos, 
bis  auf  die  Chlamys  nackt,  in  der  Linken  einen  Thyrsus,  neben 
sich  den  aufschauenden  Panther,  einer  epheubekränzten  Frau  im 
gegürteten  Aernielchiton  gegenüber,  welche  in  der  Linken  eben- 
falls einen  Thyrsus  hält,  und  hat  sie  bei  ;r  Rechten  gefasst*^). 
Oben  ist  die  Inschrift: 

TI-  CLAVDIO-  V  ....  I-  AN       \\X 
DiVl-  CLAVDI-  ....  B^'      A  V 
CLAVDL\i\EBRISMATer   G'  .,l)IVS- HERMA- PATEr 
FILIO  PHSSLMO 

FEGE   RVNT 


15)  Gerhard  (Ann.  III  p.  143)  erklärte  sie  für  einen  Eros  als  Todtengenius. 

16)  Die  Vorstellungen  der  Psychostasie  sind  etwas  verschiedener  Art. 

17)  Vgl.  arch.  Beitr.  p.  53  ff. 

18)  Vgl.  Gerhard  Beschreibg.  der  Stadt  Rom  II,  2  p.  222,  42. 

19)  Diese  Vorstellung  ist  auf  der  entgegengesetzten  Seile  wiederholt, 
die  vierte  ist  nicht  sichtbar. 


142 


unter  dein  Relief: 

TI-  CLAVDIVS-  PIHLETVS-  PF-  PIISSIMO 
ET-  GLÄVDIA-  CALLISTE-  M  SIBI-  ET-  SVIS-  P 

Auf  der  andern  Seile  ist  ein  nackter  schreitender  Jüngling  dar- 
gestellt mit  kleinen  Flügeln  nm  Haupt,  in  der  ausgestreckten 
Rechten  ein  Hörn,  in  der  Linken  einen  Mohnstengel  haltend; 
seine  Augen  scheinen  geschlossen  zu  sein.  Durch  diese  unzwei- 
deutige Vorstellung  des  Schlafgoltes  wird  die  Bedeutung  einer 
schönen  Bronzefigur  des  k.  k.  Antikenkahinets  in  Wien  festge- 
stelltj  welche  in  der  Beschreibung  Arneth's  p.  37  wie  im  mus. 
Francianum  IIp.34,287  nicht  richtig  als. Mercurius  bezeichnet  ist. 

Die  treffliche  Statuette,  etwa  1  Fuss  hoch,  stellt  einen  schrei- 
tenden nackten  Jüngling  von  sehr  weichen  und  zarten  Formen 
vor;  den  rechten  Arm  streckt  er  nach  vorwärts  aus  und  hält  in 
der  Rechlen  ein  kleines  Hörn,  der  linke  Arm  ist  gesenkt,  und  in 
der  linken  Hand  hielt  er  einen  Gegenstand,  der  zwar  nicht  mehr 
erhalten  ist,  aber  nun  mit  Sicherheit  als  ein  Mohnstengel  bezeich- 
net werden  kann.  Der  anmuthige  Kopf  von  lieblichem  und  wei- 
chem Ausdruck  ist  gesenkt;  das  Haar  ist  am  Nacken  und  über 
den  Ohren  in  einen  Schopf  zusammengenommen,  über  den  Schlä- 
fen sind  kleine  Flügel,  auch  hierin  ganz  der  Figur  auf  dem  Cip- 
pus  entsprechend.  In  derselben  Sammlung  findet  sich  noch  eine 
kleinere  Bronzefigur,  welche  eine  minder  bedeutende  Wieder- 
holung der  erwähnten  ist,  mit  welcher  auch  die  Bronze  des  Mu- 
seums in  Florenz  (gall.  di  Fir.  IV,  138)  im  Wesentlichen  über- 
einstimmt. 

Ich  glaube,  dass  diese  Analogien  ausreichen,  um  der  inne- 
ren Wahrscheinlichkeil,  welche  für  die  Deutung  jener  geflügelten 
Figur  der  Vasenbilder  auf  Hypnos  spricht,  eine  äussere  Stütze 
zu  geben ^"j.  Wir  gewahren  dann  auch  hier;  wie  die  ältere  Kunst 
durch  eine  symbolische  Figur  das  auszudrücken  sucht,  was  die 
freier  entwickelte  durch  die  lebendige  Darstellung  der  Situation 
selbst  erreicht. 

Nicht  rathsam  ist  es,  dieselbe  Deutung  auf  ein  anderes  Va- 
senbild mit  schwarzen  Figuren  (Taf.  VII,  2)  ^')  anzuwenden,  auf 

20)  Braun  hat  auf  einer  Oenochoe  mit  rotheii  Figuren  in  einem  Jüng- 
ling, der  Kiügel  an  den  Scliuilern  und  an  den  Füssen  hat,  Hypnos  erkannt 
(Bull.  1831  p.  71). 

2<)  Tischbein  III,  20.   .Miliin  gal.  ni\lh.  120,  459.   Ann.  V  lav.  l),  1. 


143     

welchom  der  riesige  Alkyoneus,  nackt  und  biirlig,  lang  hinge- 
slrcckt  ist,  mit  der  Keule  in  der  Rechten.  Ob  er  schlafend 
dargestellt  sei,  ist  in  der  Abbildung  wenigstens  nicht  zu  erken- 
nen ;  die  Art,  wie  er  die  Keule  hält,  spricht  eher  dagegen.  Eine 
kleine  geflügelte  Figur  im  kurzen  Chiton  eilt  im  gestreckten  Lauf 
herbei,  setzt  ihm  den  Fuss  auf  die  Brust  und  lasst  mit  beiden 
Händen  seinen  Kopf,  als  wolle  sie  ihn  niederdrücken.  Weder 
die  stürmische  Hast,  noch  die  angedeutete  Handlung  ist  für  den 
Schlafgott  angemessen,  und  milRecht  hat  mannachllirts  (Bilder- 
buch p.  198)  Vorgang  allgemein  den  Daimon  des  Todes  erkannt, 
die  langhinstreckende  Ker,  Ktjq  TavrjXeyaog  ^avdroio  (II.  0,  70. 
X,  210.  Od.  X,  171.  398),  wie  Welcker  (kl.  Sehr.  HI  p.  347) 
trefl'end  erinnert,  welche  hier  am  Ort  ist,  da  Herakles  eben  im 
Begriff  den  Pfeil  abzuschiessen,  geleitet  von  Athene,  welche  den 
Helm  in  der  Rechten,  die  Lanze  in  der  Linken  ihm  voran  auf  Al- 
kyoneus zueilt,  indem  sie  sich  nach  ihrem  Schützling  umsieht. 

Entschieden  wachend  ist  der  Riese  auf  einer  Hydria  mit 
rothen  Figuren  im  Museo  Gregoriano  (H,  16,  2)  dargestellt  (Taf. 
VIII,  2)*^).  Auch  hier  liegt  er  auf  der  Erde,  allein  er  hat  sich 
mit  dem  Oberleib  aufgerichtet  und  stützt  sich  auf  die  linke  Hand, 
mit  der  Rechten  fasst  er  sich  in  die  Seite,  als  empfinde  er  einen 
Schmerz.  Vermuthlich  hat  Herakles,  der  bärtig  und  ganz  nackt, 
mit  vorgestrecktem  Fuäs,  als  wolle  er  ihm  einen  Tritt  versetzen, 
auf  ihn  zueilt,  den  Bogen,  welchen  er  in  der  Linken  hält,  schon 
gebraucht  und  den  schlafenden  mit  dem  Pfeil  getroffen  und  will 
ihm  nun  mit  der  Keule  den  Garaus  machen.  Der  Riese,  der  nicht 
nur  sehr  gross,  sondern  durch  das  lange  Haupt-  und  Barthaar 
und  die  Gesichtsbildung  auffallend  bis  zur  Carricatur  gebildet 
ist,  sieht  ihn  wie  von  Schmerz  und  üeberraschung  betäubt  an. 
Hinter  Herakles  steht  Hermes  mit  Hut,  langem  Chiton  und  Mantel 
bekleidet,  hält  in  der  Rechten  dasKerykeion  und  erhebt  aufmun- 
ternd die  Rechte.  Die  Darstellungsweise  auf  dieser  Vase  hat  nicht 
allein  in  der  Figur  des  Alkyoneus,  sondern  auch  der  übrigen  et- 
was Eigenthümliches  und  vom  Gewöhnlichen  Abweichendes.  — 
Auf  der  Rückseite  sind  zwei  Paare  nackter  Rinser  dargestellt. 

Die  Rückseite   der   zweiten  Münchener  Vase  (Taf.  VIII,   1) 


22  Die  Herkunft  dieser  Vase,  welche  seil  längerer  Zeit  in  der  vaticani- 
sclien  Bibiiottiek  aufgestellt  war,  ist  nicht  bekannt.  Der  Herausgeber  des 
Museo  Gregoriano  lässt  die  Deutung  auf  Cacus  oder  Antaios  unentschieden. 


144 

stellt  eine  Scene  vor,  welche  man  an  und  fllr  sich  auf  den  Kampf 
des  Herakles  nu'lAntaios  zu  deuten  geneigt  sein  würde^^).  Hera- 
kles, bärtig  und  ganz  nackt,  hat,  indem  er  sich  aufs  linke  Knie 
stutzt,  mit  beiden  Armen  einen  riesigen  Mann  um  den  Nacken 
gefasst,  der  vor  ihm  lang  ausgestreckt  sich  auch  aufs  Knie  stützt 
und  ebenfalls  mit  beiden  Armen  den  Nacken  des  Herakles  zu 
umschlingen  sucht.  Hinter  diesem  lehnt  die  Keule  gegen  den 
Köcher.  Wenn  man  aber  bei  der  Yorgleicluing  mit  der  Vorder- 
seite gewahr  wird,  dass  auch  hier  ein  Oelbaum  das  Local  be- 
zeichnet, und  dass  beidemal  der  Riese  genau  in  derselben  Weise 
vorgestellt  ist,  so  fühlt  man  sich  zu  der  Annahme  gedrungen, 
dass  auch  hier  Alkyoneus  gemeint  sei.  Dazu  kommt,  dass  auch 
hier  seine  Augen  fast  ganz  geschlossen  sind,  wie  eines,  der  sich 
aus  einem  schweren  Schlaf  nicht  ermannen  kann,  und  dass  auch 
die  Arme  nur  schlaff  den  Herakles  umfassen,  nicht  als  ob  er  sich 
kräftig  zur  Wehre  setze,  sondern  vielmehr  einen  Stütz-  und 
Haltpunkt  suche.  Ich  glaube  daher,  dass  hier  nicht  ein  Ring- 
kampf dargestellt  sei,  sondern  dass  Herakles  den  Riesen  gepackt 
habe,  um  ihn  von  dem  heimalhlichen  Boden  fortzuschleppen,  auf 
welchem  er  den  Tod  nicht  finden  konnte^*). 

Der  charakteristische  Zug,  dass  Alkyoneus  im  Schlafe  über- 
rascht wird,  und  schlaftrunken  sich  kaum  ernstlich  zur  Wehre 
zu  setzen  vermag,  den  wir  bisher  auf  den  Vasenbildern  beob- 
achten konnten,  scheint  auch  auf  der  Vorstellung  einer  Amphora 
mit  schwarzen  Figuren  im  Museo  Borbonico  (Neap.  ant.  Bildw, 
p.  322, 146)  bei  Millingen  (peint.devas.  31)  nachweisbar,  welche 
Müller  (Arch.  §  410,  5)  auf  Alkyoneus  bezogen  hat  (Taf.  IX). 

Der  Riese  ist  hingestürzt,  so  dass  er  sich  aufs  Knie  und  die 
rechte  Hand  noch  stützt,  in  welcher  er  die  Keule  hält,  die  ihm 
auf  dem  früheren  Bilde  im  Arme  lag^"*^);  an  Gegenwehr  ist  nicht 
mehr  zu  denken,  und  auch  hier  scheinen  die  Augen  wie  schlaf- 
trunken halbgeschlossen  zu  sein,  und  unterscheiden  sich  merk- 


23)  Gerhard  auserl.  Vasenb.  II  p.  102. 

24)  Es  ist  nicht  unwalirscheiiilich,  dass  eine  sorgfältige  Musterung  der 
Vascnbilder,  welciie  auf  Antaios  gedeutet  werden,  noch  eine  oder  die  andere 
ausscheiden  wird,  die  vielmehr  Ali<yoneus  darstellt. 

25)  Es  ist  möglich,  dass  er  die  Keule  nicht  anfasst,  sondern  diese  nur 
neben  ihm  lehnt,  und  dann  wohl  für  die  des  Herakles  zu  nehmen  ist.  Vgl. 
Gerhard  auserl.  Vasenb.  114. 


i45 

lieh  von  der  Bildung  der  Ubrii^en  Aui^en.  Herakles,  bärtig  und 
nackt,  steht  über  ihm,  hat  ilin  mit  der  Linken  im  Nacken  gepackt 
und  ist  im  Begriff,  ilim  mit  der  Rechten  einen  Faustschhig  zu  ver- 
setzen; oben  hängt  seine  Chlamys,  Bogen  und  Köcher.  Daneben 
stehen  Athene  in  völliger  Rüstung  und  Hermes,  durch  Hut,  Stie- 
fel und  Kerykeion  kenntlich,  beide  auf  den  Kampf  hinblickend, 
Hermes  mit  staunend  erhobener  Rechten.  Auf  der  andern  Seite 
steht  abgewandt  ein  mit  Helm,  Harnisch,  Schild  (Schildzeichen 
die  triquetra)  und  Beinschienen  gerüsteter  bärtiger  Krieger  und 
stützt  sich  auf  seine  Lanze.  Millingen,  der  in  dieser  Vorstellung 
den  Kampf  mit  Eryx^^)  erkannte,  sprach  die  unerhörte  Vermu- 
Ihung  aus,  dieser  Krieger  sei  wiederum  Herakles.  Gerhard  (aus- 
erl.  Vasenb.  H  p.  104),  der  den  Riesen  für  Antaios  erklärte,  nahm 
den  Krieger  für  Ares,  unter  der  Voraussetzung,  welche  sich  aber 
nicht  erweisen  lässt,  dass  dieser  als  Beschützer  des  Antaios  an- 
zusehen sei.  Bei  der  Müllerschen  Erklärung  darf  man  den  Krie- 
ger dem  Zeugniss  des  Pindar  gemäss  für  Telamon  nehmen;  dass 
dieser  sich  nicht  am  Kampfe  betheiligt,  sondern  nur  einen  Zu- 
schauer abgiebt,  ist  von  der  vom  Künstler  befolgten  AuGTassung 
des  Kampfes  die  natürliche  Folge,  und  dass  er  sich  abwendet, 
kann  nicht  als  ein  Ausdruck  seiner  dem  Herakles  ungünstigen 
Gesinnung  betrachtet  werden.  Auch  bei  anderen  Abenteuern  des 
Herakles  wendet  sich  Hermes,  obwohl  er  ihn  begünstigt,  doch 
von  ihm  ab. 


n. 

Eine  andere  Sage  führt  uns  in  die  Jugend  des  Herakles  zu- 
rück ^) .  Der  Knabe  wurde  von  seinem  Vater  dem  Lines  als  Schü- 
ler für  den  musischen  Unterricht  übergeben.  Da  er  beim  Kithar- 
spiel  sich  ungeschickt  erwies  und  die  Geduld  seines  Lehrers  so 


26)  Klausen  Aeneas  p.  4S6  ff.  Es  ist  an  sich  nicht  wahrsctieinlicb,  dass 
diese  Sage  auf  ^Ye^ken  der  älteren  griechischen  Kunst  dargestellt  sei. 

4)  Apollotl.  II,  4,  9:  löi(^ic/Ot]'lI<H(y.).rig  ^-  y.iOc(QO)ötTl>  vno  Aivov. 
ovTog  öt  t]i'  i'.^thfog  ^Oo(f  ((og,  laf  ly.öuivog  öe  tig  Qr]ßc<g  y.ai  Qrjßatog  yd'oue- 
vog  vno  'llQccyJ.ioig  rrj  y.iHdna  nkriytlg  c<nt!)civtv,  IninXri'^uvrcc  yuo  (ivTOV 
6r>yta[kt)g  dneynivf.  öiy.i]r  6t  ^TcayörTun'  rircov  uvtio  fförou  TTKoai'tyvca 
vouov  Pa^auüvihi'og  XtyoVTog,  og  av  c(uvrr]Tcci  xhv  yiinwv  u^^iy.iov  uo'^aVTU 
a&qiov  fivai,  y.ul  ovriog  anelvO-r].  StiGag  dt  IduifiTQvwv  iiri  näkiv  Ti  TTon^Orj 
ToiovTor,  f7Te/.nl/tv  tiVTov  flg  tu  ßovtfOQßicc,  y.uxti  TQf(f6fxevog  /jtyeO^ei  t( 


—      146     

sehr  auf  die  Probe  stellle,  dass  dieser  ilin  mit  Scheltworten  oder 
gar  mit  Schlägen  züchtigte,  setzte  sicli  Herakles  zur  Wehr  und 
erschlug  den  Linos  mit  der  Kilhar,  nach  anderer  Ueberliererung 
mit  dem  Plektron'^)  oder  mit  einem  Slein^j.  Als  Mörder  vor  Ge- 
lichl  gestellt,  berief  er  sich  auf  die  Satzung  des  Uhadamanlhys, 
dass,  wer  Gegenwehr  ausübe,  straflos  sein  sollte,  und  wurde 
frei  gesprochen.  Amphitryonabcr  schickte  ihn,  um  vor  ähnlichen 
Streichen  sicher  zu  sein,  lieber  aufs  Land  und  lies  ihn  bei  den 
Ileerden  aufwachsen. 

0.  Müller  (Dor.  I  p.  438),  welchem  Ambrosch  (de  Line  p. 
9  f.)  und  Lasaulx  (über  die  Linoklage  p.  4)  beistimmen,  erkennt 
hier  Herakles  als  Vorstrecker  des  Willens  des  Apollon,  und  findet 
in  der  l^^rzählung  eine  andere  Wendung  der  allen  Sage,  nach  wel- 
cher Linos  als  Gegner  des  Apollon  durch  ihn  selbst  getödtel  wurde. 
Ich  kann  mich  davon  nicht  überzeugen,  vielmehr  scheint  mir 
Weicker  (kl.  Sehr.  Ip.  46  ff.)  vortrefl'lich  nachgewiesen  zu  haben, 
dass  wir  es  mit  einer  aus  späterer  Zeit  herrührenden  Gestaltung 
gewisser,  in  alten  Sagen  begründeter  Elemente  zu  einer  launi- 
gen Fabel  zu  thun  haben.  Wie  man  die  Bildung  einer  civilisierten 
Zeit  auf  dasHeroenlhum  übertrug'^),  und  die  jugendlichen  Helden 
in  allen  möglichen  Dingen  unterrichtet  werden  liess  —  man  weiss 
ja,  wie  die  Grotte  des  Chiron  zum  Typus  eines  Pensionats  gewor- 
den ist  —  so  nmsste  nun  auch  Herakles  musischen  Unterricht 
erhallen.  Natürlich  gai)  man  ihm  den  Linos  zum  Lehrer,  welcher 


xal  (i(öu>j  ntanwi'  dn^ffyxiv.  Diod.  III,  67  :  tov  ös  ^ivov  inl  noitjTixij  xal 
fitlcoduc  Ihd'uaalt^tVTa  jui({i^r]T(eg  a/tTv  Tiokkovg  — .  tovtwv  ät  jov  fj'tv'J/na- 
xliu  xiilKoi^ttV  fica't/dpoi'Tcc  Ji«  ttjv  rijs  \pvyjig  ßoc((SvTt]ja  fit]  d'i'i'(C(7,')(ci 
tS^^aaÜai  Tf]V  fxidi^riaiV'  f7Tfi{/  vno  tov  ^iirov  Tikrjyai^g  iniTi/AtjUiiTU  J'<o(>- 
yi0{H}}'cct  xid  rfj  xiOcioa  top  öiäuaxccloi'  naTu^uVTa  anoxjth'ui.  Nicoina- 
chus  harni.  II  p.  29  :  ^lii'og  {liSCd'u'^t)  'llnux).ia,  iV/'  ov  xiu  (WijQ^O^r}.  Alci- 
damas  Od.  p.  672  Bk.  :  /novaixr})/  dt  {TiQiaiog  i^ii^i'tyxi)  ^ICvog  6  KuXXiöntjg, 
ov'JIoaxXrjg  tfortvti. 

2)  Aelian.  v.  h.  III,  32:  lov  yuo  'JJouxl^ic  6  ^Jirog  fit  nccTiSa  oviu  xi- 
^cco^Cfiv  ^niudtvtv ,  lifiovaoTtQOi'  6t  üiirofttrov  tou  öoyävov  ^/i<ktin]ve 
TTDog  (cvtÖv  o  Aivog'  6  dt  uyuvuxT^aag  b  'Jlnc.xfSjg  rw  TiXtjXTtio)  lou  .Jt'tuv 
xudixfTO  xai  unexTttvtv  uvtÖv. 

3:  Suid.  V.  ifjß«X6v'TU-  6  dt  niug  lov  tu  ihr  did'i'ctjxickoi'  ^lil'or  ji/.tjyag 
«rrf/J  ^jußulöi'TU  h'  rrj  ötöagxu'Kia  dvoaUco/tTrjoccg  xcu  oi'X  iüihov  «(jxt- 
olHii  }.i{h[>  ßahhv  linixjtirtr. 

4)  liiiicii  Lniiiss  derselben  yiebl  Sicbelis  in  MaUhiU  luiscell.  pliil.  11,  ^ 
p.  67  ir. 


1 47     

der  Ihebischen  Sage  angehörte,  und  aus  der  mythischen  Personi- 
ficatioti  eines  Volksliedes  allmälig  nicht  nur  zu  einem  Dichter  und 
Sänger,  sondern  zu  einem  Repräsentanten  der  musischen  Bil- 
dung überhaupt  geworden  war.  Dass  Herakles,  den  man  doch 
im  Cultus  wie  in  der  Sage  als  Musagetes  und  als  Kilharislen 
kannte"'*),  sich  bei  diesem  Unterricht  im  Kitharspiel  so  gar  unge- 
schickt benimmt,  darin  erkennt  man  leicht  den  Einüuss  der 
freundnachbarlichen  Gesinnung,  mit  welcher  die  Athener  den 
Thebanern  ihre  Schwerfälligkeit  in  geistigen  Dingen,  ihre  Vor- 
liebe fUr  die  Flöte  im  Gegensatz  zum  Saitenspiel,  ihre  körper- 
liche Derbheit  und  »Plumpheit  vorzuhalten  und  den  thel)anischen 
Heros  zum  Typus  dieser  liebenswürdigen  Eigenschaften  auszu- 
bilden liebten^).  Sehr  komisch  und  echt  volksthümlich  ist  der 
Zug,  wie  der  Heldenknabe  bei  aller  seiner  GutmUthigkeit  die 
Riesenkraft  entwickelt,  welche  einen  für  alle  und  gewiss  auch 
für  ihn  selbst  so  unerwarteten  Erfolg  hat;  wie  es  ihm  denn  auch 
später  noch  begegnete,  dass  er  aus  Versehen  einen  Mundschenk 
erschlug,  dem  er  blos  eine  Ohrfeige  geben  wollte,  weil  er  an 
seine  Kraft  selbst  nicht  dachte'). 

Es  stimmt  hiemit  vollkommen  Uberein,  dass  die  Quellen  die- 
ser Sage  erst  einer  verhältnissmässig  späten  Zeit  angehören  und 
bestimmt  auf  die  attische  Bühne  zurückweigen.  Achaios  hatte 
ein  Satyrdrama  I^inos  geschrieben^),  in  welchem  nach  dem  ein- 
zigen Bruchstücke,  welches  erhalten  ist,  die  Satyrn  in  den  Kna- 
ben Herakles  beiniKottabos  verliebt  dargestellt  waren.  Herakles, 
der  sonst  Unholden  wie  Busiris,  Lityerses,  Syleus  entgegentritt, 
hier  mit  seinem  mürrischen  Lehrer  gepaart,  auf  der  andern  Seite 
von  den  verliebten  Satyrn  bedrängt,  die  über  die  unerwartete 
Krafläusserung  keinen  geringen  Schrecken  gezeigt  haben  werden 
—  das  ist  allerdings  der  geeignetste  Stoff  für  ein  Satyrdrama. 

Nach  einer  wahrscheinlichen  Vermuthung  Meinekes^)   halte 


5)  Gerhard  auserl.  Vasenb.  I  p.  140  f.  Trinkschalen  und  Gefässe  p.  30. 

6)  Böttiger  kl.  Sehr.  I  p.  36  ff. 

7)  Apoilod.  II,  7,  6.  Athen.  IX  p.  410  F. 

8)  Weicker  Nachtrag  p,  321 . 

9)  Schol.  Hom.  II.  A,  515:  ruvxa  yao  xmuixk,  co;  xtd  ro)  Atowai'qj  ns- 
TTOiJJTCd  iv  Aif^iö  Tiöi'  vo(7(ov  'JFQttylrjg,  ^fihjrbs  ^i  xlv^dv  ntinÜTKi  tov 
'Hna/.Xia.  Meineke  (hist.  er.  p.  420)  verbesserte  h'  Aivto  voomv  'lloaxltjg, 
und  vermuthete  (frr.  com.  III  p.  554)  wegen  der  Erwähnung  Silens,  dass 
ein  Satyrspiel  gemeint  sei. 


1 48     

auch  Dionysios  ein  Satyrdrania  Linos  geschrieben,  in  welchem 
Herakles  sich  den  Magen  verdorben  hat,  worauf  ihn  Silen  auf 
drastische  Weise  zu  curiren  sucht. 

In  anderer  Weise  halle  die  Komödie  denselben  Stoff  aufge- 
fassl.  hl  einem  längcM'cn  Fragment  aus  dem  Linos  des  Alexis***) 
handelt  es  sich  zunächst  um  den  grammalischen  Unterricht "). 
Linos  führt  Herakles  an  einen  Bücherschrank,  damit  er  sich  die 
Titel  ansehen  und  danach  einDueh  für  den  Unterricht  selbst  aus- 
wählen möge,  er  zählt  ihm  Orpheus,  Hesiodos,  Homer,  Epichar- 
raos,  die  Tragiker  vor,  allein  der  wissbegierige  Knabe  wählt  ohne 
Zaudern  das  Kochbuch  des  Simos  und  erklänl  entschieden  dabei 
bleiben  zu  wolllen,  denn  er  habe  Appetit.  In  einem  andern  Frag- 
ment'^) ist  auch  vom  musikalischen  Unterricht  die  Rede;  man 
sieht,  es  war  dabei  auf  eine  Persiflage  der  wirklichen  Verhält- 
nisse abgesehen,  von  der  Composition  des  Stücks  bekommt  man 
keine  Vorstellung.  Wie  bekannt  die  Fal)el  war,  erhellt  auch  aus 
dem  Scherz  bei  Plautus  (Bacch.  155),  wo  Pistocierus  dem  mür- 
rischen Pädagogen  Lydus,  der  nicht  aufhört  ihn  zu  bevormunden, 
endlich  entgegnet: 

fiam^  ut  ego  opinor,  Hercules,  tu  autem  Linus. 

So  kam  denn  die  Notiz  vom  Unterricht  des  Herakles  bei  Linos 
auch  in  die  mythologischen  Compendien,  und  der  historischen 
Kritik  zu  Liebe  versäumte  man  nicht,  diesen  Linos  von  andern 
zu  unterscheiden*^). 

Von  alten  Kunstwerken,  die  diese  Sage  darstellen,  war  bis 


10)  Athen.  IV  p.  164.  Meineke  frr.  com.  III  p.  443  (T. 

11)  Thcocr.  XXIV,  103  :  ynäfiftctrcc  /nh'  tov  naTöa  y^nwv  jllvog  l'^iSi- 
Su'^iV.  Suid.  Aivoq  Xiyiiai  —  ytv^aiyai  Si  xu\  'llQ(cy.).^ovg  öidc'.ay.akog 
yQa/jfic'(TWV. 

12)  Bei  Photius  narcco/uoriov  oQyavov  fxovaty.öv  'AXi'iig  Iv  ({)  to  nu- 
vapuöriov  to  yaivhv  h'xtivov  Tf^riSr  hat  Meineke  (frr.  com.  III  p.  524)  her- 
gesieUl"J).f'^is  ff  Airio. 

13)  Paus.  IX,  29,  8  :  kfyiTai  <^f  ycu  tilhi  Toiüöe  vtjo  Gt]ßcc{on',  wf  tov 
yiivov  TovTov  yivotTo  vaTfQov  trenog  ^4Crog  xa).oi'utvog  ^IajAr]v(ov,  xul  oif 
'Jloay.Ujg  (Ti  ntug  tov  anoy.TtCvdttv  uvtov  öiiiänyaXov  fAOVüiy.Tig  ovt«.  Suid. 
yfi'rog  iTfoog ,  Qrjßcaog,  vicoTfQog.  Von  Hieronyraus  wird  Litms  mogisler 
Herculis  ins  Jahr  736  nach  Abraham  gesetzt,  Talian  p.  173  weist  nach,  dass 
Moses  älter  als  Linos,  der  Lehrer  des  Herakles,  gewesen  sei. 


i  49     

jetzt  nur  ein  Relief  des  Museo  Pio  Clemcnlino  (Taf.  X,  2)  *^*)  be- 
kannt, aus  später  Zeit  und  arg  durch  die  Zeil  misshandelt.  Es 
gehört  einem  Fries  an,  in  welchem  zwischen  Nischen,  in  denen 
Götterbilder  stehen,  einzelne  Begebenheiten  aus  dem  Leben  des 
Herakles  vorgestellt  sind.  Auf  einer  Platte  ist  neben  Herakles, 
der  als  Kind  die  Schlangen  würgt,  der  Unterricht  vorgestellt. 
Linos,  dem  T\pus  enls})rechend,  nach  welchem  auf  Reliefs  die 
Lehrer  vorgestellt  zu  werden  pflegen,  mit  einem  Mantel  bekleidet, 
sitzt  auf  einem  Sessel;  er  erhebt  die  Rechte  wie  einer  der  eifrig 
ermahnt  und  zuruft.  Vor  ihm  steht  der  I^nabe  Herakles  ganz 
nackt,  und  spielt  auf  einer  grossen  Schildkrötenleier ;  hinter  die- 
sem steht  eine  Frau,  mit  einem  Gewand  bekleidet,  das  den  Ober- 
körper zum  grossen  Theil  nackt  lässt,  und  stützt  sich  auf  einen 
Pfeiler.  Visconti  erklart  sie  für  eine  Muse;  bei  dem  Mangel  aller 
charakteristischen  Attribute  weiss  ich  keine  bestimmte  Benen- 
nung anzugeben  *^). 

In  jeder  Beziehung  bedeutender  und  wichtiger  ist  die  Dar- 
stellung der  einen  Aussenseite  einer  vulcentischen  Schale  mit 
rothen  Figuren  aus  der  Sammlung  Königs  Ludwig  in  München 
(n.  STI.  Taf.  X,  1)*").  Wir  sehen  hier  einen  bärtigen  Mann  mit 
einer  Chlamys  bekleidet,  der  hingestürzt  auf  dem  rechten  Knie 
ruht,  in  der  erhobenen  Rechten  eine  Schildkrötenleier  wie  zur 
Gegenwehr  schwingt  und  den  linken  Arm  abwehrend  gegen  einen 
nackten  Jüngling  ausstreckt,  auf  den  auch  sein  Blick  ängstlich 
flehend  gerichtet  ist.  Dieser  hat  ihn  mit  der  linken  Hand  bei  der 
Kehle  gefasstund  dringt  rasch  auf  ihn  ein,  indem  er  in  der  Rech- 
ten ein  Stuhlbein  mit  einem  Theil  des  Sitzes  zum  tödtlichen 
Schlage  erhoben  hat;  ein  zweites  Stuhlbein  liegt  hinter  dem  hin- 
gestürzten Mann  auf  der  Erde.  Neben  dieser  Gruppe  sind  zu  bei- 
den Seiten  vier  Jünglinge,  nackt  bis  auf  die  Chlamys,  zugegen. 


14)  Mus.  Pio  Cl.  IV,  38.  Milliii  gal.  myth.  HO,  431.  Gerhard  Beschrei- 
bung der  Stadt  Rom  II,  2  p.  206  f.  Der  Kopf  des  Linos  und  der  weiblichen 
Figur  sind  ergänzt. 

15)  Dass  Gerhard  die  Vermuthung  Viscontis  billigt,  man  könne  auch 
an  Eumolpos,  den  Theokrit  als  Lehrer  des  Herakies  nennt,  und  dessen  Toch- 
ter Helena  denken,  wundert  mich,  da  die  letztere  doch  gar  zu  obscur  ist. 

16)  Auf  der  andern  Seite  sind  drei  bärtige  Manner  im  Mantel,  von  denen 
der  eine  StrigiIis,Oelfläschchen  und  Schwamm  trägt,  eben  so  vielen  Jünglingen 
gegenübergestellt.  Innen  liegt  ein  bärtiger  Mann  mit  einer  Schale  auf  einer 
Kline  und  singt,  neben  ihm  steht  ein  Jüngling,  der  die  Doppelflote  bläst. 


150 

welche  mit  den  lebhaftesten  Geberden  des  Entsetzens  davon 
eilen;  der  plötzliche  Ausbruch  des  Zorns  und  die  sich  entfaltende 
Riesenkraft  wirken  so  gewallig  auf  sie,  dass  keiner  daran  denkt, 
dem  Angegrifl'enen  zu  Hülfe  zu  kommen.  Oben  ist  ein  Diptychon 
angebracht,  zur  Andeutung  eines  musischer  Bildung  gewidmeten 
Locals''). 

Obgleich  keine  äusseren  charakteristischen  Attribute  die 
Deutung  unterstützen,  trage  ich  doch  nicht  das  geringste  Beden- 
ken, diese  Darstellung  auf  Herakles  und  Linos  zu  beziehen.  He- 
rakles, der  als  Ephebe  die  Schule  besucht,  konnte  durch  keines 
der  Merkmale  ausgezeichnet  werden,  welche  ihn  bei  seinen  übri- 
gen Abenteuern  kenntlich  machen ,  und  Linos  wird  durch  die 
Leier  und  den  Unterschied  des  Alters  hinreichend  bezeichnet. 
Entscheidend  ist  die  Situation,  und  diese  ist  so  charakteristisch, 
dass,  wie  gering  man  auch  von  der  Disciplin  der  Schulmänner 
in  Athen  denken  möge,  man  doch  nicht  glauben  kann,  es  habe  als 
eine  dem  täglichen  Leben  entlehnte  Scenedargestellt  werden  kön- 
nen, wie  ein  jähzorniger  Schüler  seinen  Lehrer  vom  Sessel  stürzt 
und  dann  mit  dem  Stuhlbein  angreift.  Dass  auf  dem  Vasenbilde 
Herakles  sich  dieser  Waffe  und  nicht  der  in  den  Berichten  der 
Schriftsteller  erwähnten  bedient,  wird  Niemand  irren,  da  es  hier 
nur  darauf  ankam,  ihm  das  erste  beste  Instrument  zum  Prügeln 
in  die  Hand  zu  geben,  das  die  Wuth  ihn  ergreifen  lies. 

Die  Darstellung  ist  ohne  alle  Uebertreibung  und  Carricatur 
lebendig  und  ausdrucksvoll.  Der  Stil  zeigt  noch  die  Spuren  einer 
gewissen  Strenge,  ist  aber  von  allem  Steifen  und  Ungeschickten 
gänzlich  frei.  Die  Entstehung  dieses  Bildes  fällt  in  die  Zeit,  wo 
der  Gegenstand  auf  der  Bühne  beliebt  war,  und  wiewohl  in  der 
Aufl"assung  durchaus  kein  directerEinfluss  des  Theaters  hervortritt, 
so  zeigt  sich  doch  in  der  gewissern)assen  bürgerlichen  Behand- 
lung des  mythischen  Stoff'es  eine  Verwandtschaft  mit  der  Slim- 
raung,  aus  welcher  die  Auffassung  der  Komödie  hervorging. 


1 7]  Es  ist  in  ähnlicher  Weise  oft  auf  Vasen  vorgestellt  bei  Scenen,  welche 
sich  auf  Epheben  beziehen.   Vgl.  Bull.  Nap.  II  p.  135. 


1  0  I        

Herr  Droysen  halle  eine  Abhandlung  über  zwei  Verzeichnisse, 
Kaiser  Karls  V.  Lande,  seiner  und  seiner  Grossen  Einkünfte  und 
Anderes  betreffend,  eingesandt,  welche  in  den  Abhandlungen  der 
Gesellschalt  erscheinen  \\ird. 

Vorgelegt  wurde  ein  Auhalz  desselben  über  das  Verlöbniss  der 
Infantin  Katharina  mit  Herzog  Johann  Friedlich  von  Sachsen  1 51 9. 

Die  Untersuchung  über  zwei  alte  Verzeichnisse  von  Karls  V. 
Landen  und  Einkünften  u.  s.  w.  hat  mich  unter  andern  auf 
die  Wahl  Karls  V.  und  die  derselben  voraufgehenden  Verhand- 
lungen geführt  und  ich  habe  in  Betreff  derselben  mannigfach  von 
der  herkömmlichen  Darstellungsweise  abweichen  müssen.  Na- 
mentlich das  im  Verlauf  jener  Verhandlungen  verabredete  Ehc- 
verlübniss  zwischen  Karls  V.  jüngster  Schwester  Katharina  und 
dem  jungen  Herzog  Johann  Friedrich,  dem  Neffen  des  Churfür- 
slen  von  Sachsen  ,  zeigt  sich  bei  näherer  Durchforschung  der 
Acten  doch  anders,  als  es  zuerst  von  Spalatin,  zuletzt  von  Herrn 
Ranke  dargestellt  ist.  Das  richtige  Sachverhällniss  festzustellen 
erscheint  um  so  wichtiger,  als  in  unsern  Tagen  der  fromme 
Welteifer  an  den  Anfangen  der  Reformation  Aergerniss  zu  fin- 
den —  denn  gewisse  protestantische  Historiker  suchen  es  darin 
den  Maimburg  und  Surius,  den  Döllinger  und  Jarcke  noch  zu- 
vorzulhun  —  auch  diesen  Punkt  nicht  unbenutzt  gelassen  hat, 
dem  Churfürsten  Friedrich  einen  Makel  anzudichten. 

Von  Rankes  Auffassung  jener  Eheberedung  ist  in  der  er- 
wähnten Abhandlung  gesprochen  worden.  Was  Spalatin  anbe- 
trifft, so  ist  es  unzweifelhaft,  dass  er  über  den  Hergang  dieser 
Sache  durchaus  unterrichtet  war,  wie  sich  denn  in  den  betref- 
fenden Actenstücken  manches  von  seiner  Hand  findet,  beispiels- 
halber die  Uebersetzung  der  von  der  Infantin  Katharina  ausge- 
stellten Vollmacht  vom  30.  Mai  1519.  Um  so  auffallender  ist  es, 
wenn  er  angiebt;*)  erst  nach  geschehener  Wahl  seien  Karls 
Commissarien  zu  dem  Churfürsten  gekommen,  ihm  jenes  Verlöb- 
niss, »wiewohl  derwegen  nie  gebeten,  gesucht  noch  gedacht«, 
anzutragen.  Es  ist  diess  eins  der  vielen  Beispiele  dafür,  wie 
Spalatin  von  Dingen,  die  er  genau  weiss,  in  nachweislicher  Ab- 
sichtlichkeit ungenau  spricht. 


<)  In  "Friedrichs  des  Weisen  Leben  und  Zeitgeschichte«  in  Spalatins 
sämmli.  Schriften  von  Preller  und  Neudecker  1.  p.  59. 

1853.  H\ 


i52     

Nach  Spalalin  hat  besonders  Johann  Joachim  Müller,  der 
Weimarische  Archivar  in  seiner  »Historie  von  der  evangelischen 
Stände-Proleslalion  und  Augsburgischen  Confession«  (Jena  1705) 
zur  Erläuterung  einer  Stelle  in  Churfllrst  Johanns  in  Augsburg 
1530  Ubergebenen  Antwort  auf  die  Kaiserliche  Resolution')  die 
»curieuse  Geschichte«  jener  Eheberedung  nach  den  Acten  des 
Weimarischen  Archivs  summarisch  mitgetheilt.  Auch  andere 
sächsische  Historiker  berichten  von  ihr.  ^) 

Es  war  nicht  eben  ein  Zeichen  von  grosser  Sachkenntniss, 
wenn  Johannes  von  Arnoldi  in  seinen  historischen  Denkwürdig- 
keiten (Leipzig  1817),  in  denen  er  aus  dem  oranisch-niederlän- 
dischen  Archiv  im  Haag  einige  Urkunden  ,  die  jene  Ehebere- 
dung betreffen,  mittheilt,  nach  einer  kurzen  Uebersicht  der  Wahl- 
verhandlungen hinzufügt:  von  einem  gleichzeitigen  Vermählungs- 
plan habe  er  bei  keinem  älteren  oder  neueren  Geschichtsschrei- 
ber eine  Spur  finden  können,  obwohl  derselbe  mit  Karls  Bewer- 
bung um  die  deutsche  Krone,  wie  kaum  zu  zweifeln  sei ,  in  der 
genauesten  Verbindung  stehe. 

Ausser  den  Acten  des  Weimarischen  Archivs  habe  ich  im 
Folgenden  namentlich  die  Correspondenz  zwischen  der  Statthal- 
terin Margarethe  und  den  Commissarien  (Heinrich  Graf  von  Nas- 
sau, Zevenberghen,  Marnik  u.  s.  w.),  die  Mone  aus  dem  Departe- 
menlalarchiv  in  Lille  mitgetheilt  hat,  ^j  benutzt.  Sie  legt  dar, 
wie  die  Wahl  Karls  V.,  namentlich  von  burgundischer  Seite 
her,  betrieben  und  der  Zusammenhang  der  Eheberedung  mit 
der  Wahl  aufgefasst  worden  ist. 

Ich  sage:  von  burgundischer  Seite.  Ich  deute  damit  Un- 
terschiede an,  die  sich  namentlich  in  den  Anfängen  Karls  und 


1)  Es  heisst  dort  in  dem  »Ersten  Artikel  die  Reichsbelehniing  betref- 
fend«: — •  dieweil  E.  KM.  den  heyrath  so  sie  zwischen  Irer  M.  Schwester, 
ytzt  königlicher  Wurden  zu  Portugall  Gemalin  vnd  meinem  Sohn  Johans 
Friderichen  vermöge  vnd  nach  Inhalt  der  aufgeiichlen  schriftlichen  vnd 
versiegelten  Eheberedung,  der  sich  EM.  sonder  Zweiffei  zu  erinnern  wissen 
zuvor  aufgericht,  aus  dargethanen  vrsachen  nicht  vollstrecken  mochten« 
bei  Müller  p.  676. 

2)  Ich  erwähne  nur  Joh.  Sebast.  Müller  Annales  des  chur-  ur)d  fürstl. 
Hauses  Sachsen.  Weimar  1700  p.  72.  —  Weichselfelder  Leben,  Thalen  u. 
s.  w.  Johann  Friedrichs.  Frankfurt  a/M  1754.  p.  8.  —  Joh.  Gollfr.  Müller 
jugendliche  Geschichte  Johann    Friedrichs.  Jena  1765.  p.  25. 

3)  Mone  Anzeiger  für  Kunde  der  teutschen  Vorzeit  1835.  p.  287  ff. 
395  ff.  und  1836.   p.  Uff.   11  8  ff.   283  ff.    396  ff. 


1 53     

so  lange  seine  Jugend  der  staalsmännisehen  Virtuosilät,  die  ihn 
auszeichnet,  noch  nicht  volle  Entfaltung  gestaltete,  auf  sehr  be- 
deutsame Weise  geltend  gemacht  haben.  Erst  mit  dem  glorreich 
beendigten  Kriege  der  comunidades  tritt  die  persönliche  Politik 
des  jungen  Kaisers  maassgebend  an  die  Spitze. 

Von  da  datiert  eine  neueAera  in  der  Politik  des  habsburgi- 
schen  Hauses.  Sie  gewann  diesen  ihren  neuen  Charakter,  indem 
sie  mit  der  in  Karls  Person  sich  vollziehenden  Verschmelzung 
östreichischer ,  spanischer  und  burgundischer  Tendenzen  und 
Anschauungen  jenen  Anspruch  europaischer  Ueberlegenheit, 
jenen  universalen  Typus  erhielt,  von  dem  namentlich  die  ehr- 
barere oder  doch  beschränktere  Art  der  allherkömmlichen  deut- 
schen Territorialpolilik  unermesslich  weil  überholt  wurde.  Die 
universale  Stellung,  welche  sonst  die  Churfürslenwahl  mit  der 
Kaiserkrone  gegeben  halte,  erwuchs  in  der  Person  Karls  aus 
dem  Zusammenkommen  einer  Erbmacht,  wie  sie  im  Abendland 
noch  nicht  gesehen  war.  Und  dem  entsprach  Karls  Persönlich- 
keit. Es  hat  gar  sehr  seine  Bedeutung,  dass  sich  in  seinen 
Adern  das  Blut  der  feinen  Isabella  und  des  macchiavellistisch 
gescheuten  Ferdinand,  des  verschmitzt  treuherzigen  Maximilian 
und  der  hoflfärtigen  Valois  von  Burgund  mischte. 

Es  mag  gestaltet  sein,  einen  Augenblick  bei  diesen  Dingen 
zu  verweilen. 

Man  hat  Kaiser  Max  wohl  als  den  letzten  Ritler,  als  einen 
durch  und  durch  deutschen  Mann  gefeiert.  Wenigstens  in  seinei 
Politik  erscheint  er  gar  sehr  anders;  sie  ist  ungeduldig,  hastig 
zufahrend,  bis  zum  Leichtsinn  selbstsüchtig,  als  gälte  es  das  in 
des  Vaters  Zeit  Versäumte  eiligst  nachzuholen ;  ihr  Grundzug 
ist  die  in  stets  neuem  Hazardiren  erfinderische  Versatilität,  Un- 
zuverlässigkeit,  ja  Unehrbarkeit  seiner  Projecte.  Mit  ihm  nimmt 
die  alte  Art,  die  Reichsverhältnisse  zu  handhaben,  ein  rasches 
Ende;  er  drängt  sie  aus  ihren  Fugen,  indem  er  überall  an  die 
Stelle  des  verfassungsmässigen  Ganges  der  Dinge  persönliche 
Beziehungen  der  Gunst  oder  Missgunst  zu  bringen  bemüht  ist. 
Kaum  noch,  dassdem  »die  allen  Churfürsten «  Widerstand  zu  lei- 
sten vermögen  ;  die  jüngere  Generation  blendet  er,  reisst  er  mit 
sich,  gewöhnt  er  zu  ähnlichem  Hazardiren,  zu  ähnlichen  Praktiken. 
Und  der  vergebliche  Versuch ,  die  schwindende  Gewohnheit  des 
Rechts  durch  Verfassungsformen  zu  ersetzen,  Hess  die  politische 
Moral  im  Reich  nur  um  so  schneller  untergehn. 


154 

Auch  das  grosse  Capitel  der  Heiratlien  und  Heiralhsprojecte 

—  und  zu  keiner  Zeit  ist  das  tu  felix  Austria  nube  mehr  im 
Schwange  gewesen  —  zeigt  denselben  Charakter  Maximilians. 
Ich  will,  von  andern  zu  schweigen,  hier  nur  das  hervorheben, 
was  1515  in  dieser  Richtung  geschehen  ist,  um  so  mehr  als 
Herr  Ranke  die  Bedeutung  dieses  merkwürdigen  Momentes  nicht 
so  hervorgehoben  hat,  wie  es  nach  der  damaligen  Sachlage  wohl 
geschehen  musste.  Man  weiss  wie  Maximilian  sich  seit  1511 
darin  gefiel ,  recht  augenfällig  Churbrandenburg  gegen  Chur- 
sachsen  zu  bevorzugen  ;  halten  soeben  noch  Wetliner  das  Hoch- 
meisterthum  in  Preussen,  die  BisthUmer  von  Ilalberstadt ,  von 
Magdeburg,  von  Mainz  gehabt,  so  ward  nun  nicht  ohne  Maxens 
Fürsprache  Magdeburg,  Halberstadt,  Mainz  dem  Bruder  des  jun- 
gen Churfürsten  Joachim,  Preussen  seinem  Vetter  zugewandt. 
Ja  mehr:  Max  versprach  allen  Beistand,  dem  Hochmeister  zum 
Wiedererwerb  des  polnisch  gewordenen  VVestpreussens  zu  hel- 
fen, er  drängte  ihn  zum  Kriege  gegen  Polen ,  er  warb  zu  seiner 
Unterstützung  in  Moskau.  Dann  plötzlich  schlug  er  den  entge- 
gengesetzten Weg  ein ;  es  galt  dem  Erzhaus  eine  Aussicht  auf 
die  Kronen  Ungarn  und  Böhmen  zu  gewinnen.  Er  schloss  mit 
dem  Bruder  des  Polenkönigs,  Wladislaus  von  Ungarn  und  Böh- 
men jenen  merkwürdigen  Vertrag  vom  20.  Juli  1515,  nach  dem 
Wladislaus'  Sohn  Ludwig  mit  des  Kaisers  Enkelin  der  Infantin 
Maria,  einer  seiner  Enkel,  —  «entweder  Karl  oder  Ferdinand« 

—  mit  Ludwigs  Schwester  vermählt  werden  sollte.  Er  adop- 
tierte in  jenem  Vertrage  den  Prinzen  Ludwig :  »er  nehme  ihn  in 
sein  Haus  zuOestreich  und  in  die  Zahl  derselben  seiner  Söhne«; 
er  ernannte  ihn,  wie  der  Wortlaut  des  Vertrages  besagt:  «zu 
unserm  und  des  Reiches  Vicarien-General  und  Statthalter-Ge- 
neral, also  dass  er  dabei  bleiben  soll  derweilen  und  so  lange  wir 
leben  und  nach  unserm  tödtlichen  Abgang  der  rechte  Erbe  auch 
des  heiligen  römischen  Reiches  sein  soll. «  So  trotz  des  Reiches 
und  der  Reichsordnung,  trotz  des  Wahlrechts  der  Churfürsten 
und  des  Vicariats  von  Pfalz  und  Sachsen.  Des  Polenkönigs  Zu- 
stimmung ward  damit  erkauft,  dass  die  beiden  deutschen  Städte 
Danzig  und  Thorn  ihrer  letzten  Beziehungen  zum  Reich  beraubt, 
damit  vollständig  an  die  Krone  Polen  überantwortet  v^urden. 
Um  solchen  Preis  gewann  Maximilian,  dass  sein  habsburgisches 
Haus  sich  wie  mit  den  Häusern  Burgund,  Arragonien  und  Casli- 
lien,  so  nun  auch  mit  dem  der  Jagelionen  identificierte.   Im  März 


1 55     

1516  folgte  der  zehnjährige  Ludwig  seioem  Vater  in  Ungarn  und 
Böhmen  unter  Maximilians  und  seines  polnischen  Oheims  Vor- 
mundschaft; seine  wenig  ältere  Schwester  ward  nach  Oestreich 
gesandt,  um  für  Karl  oder  Ferdinand  erzogen  zu  werden. 

Karl,  seit  seines  Vaters  Tod  (1506)  Herzog  von  Burgund, 
halte  so  eben  (1514)  mit  dem  14.  Jahr  die  Mündigkeit  erreicht; 
wie  man  am  Hofe  zu  Brüssel  meinte,  war  er  damit,  obschon  die 
eigentliche  Erbin  von  Castiiien  seine  Mutler  Johanna  noch  lel)le, 
König  von  Caslilien  Selon  les  loix  coustumes  et  priuileges  des 
royaulmes  Despaigne,  wie  Graf  Heinrich  von  Nassau  am  franzö- 
rischen  Hofe  erklärte 'J.  Aber  Johannas  Vater  Ferdinand  \on 
Arragonien  führte  nach  wie  vor  die  Verwaltung  wie  den  Tilel 
von  Caslilien  bis  an  seinen  Tod  (Anfang  1516).  Täuschen  die 
freilich  unzureichenden  ActenstUcke,  die  ich  benutzen  konnte, 
nicht,  so  brachte  die  Einleitung  jenes  Vertrages  vom  20.  Juli 
1515  einige  Spannung  zwischen  Max  und  seinem  Enkel  hervor. 
Karl  suchte  und  erhielt  durch  Graf  Heinrich  einen  Vertrag  mit 
Franz  von  Frankreich  (28.  März  1515),  in  dem  seine  Verlobung 
mit  Franzens  Schwägerin  Renata ,.  der  Tochter  Ludwigs  XH. 
festgestellt  wurde;  als  Franz  den  grossen  Sieg  von  Marignano 
erfocht  (14.  Sept.  1515),  war  Karl  mit  ihm  im  besten  Einver- 
nehmen. 

Nicht  gleich  nach  Ferdinands  Tod  ging  Karl  nach  Spanien. 
Der  gewaltige  Cardinal  Ximenes  führte  einstweilen  dort  das  Re- 
giment, bis  der  junge  König  landete  (18.  Sept.  1517).  Es  war 
nicht  eben  im  spanischen  Interesse,  in  diese  burgundischen 
Hände  zu  kommen.  Auch  halten  Ferdinand  und  Isabella  früh 
schon  andere  Combinationen  eingeleitet;  wie  ihre  Verbindung 
die  Kronen  Castiiien  und  Arragonien  vereinigt  hatte ,  so  hofften 
sie  durch  Vermählung  ihrer  ältesten  Tochter  mit  dem  Thron- 
erben von  Portugal,  dann  nach  dessen  Tod  mit  seinem  Oheim, 
dem  König  Emanuel  dem  Grossen,  dereinst  die  ganze  pyrenäische 
Halbinsel  zu  verbinden  und  schon  jetzt  die  ungleich  freiere  Enl- 
wickelung  Portugals  mehr  auf  das  Maass  der  spanischen  Ver- 
hältnisse zurückzuführen.^)  Aber  diese  Tochter  starb,  bald 
nach  ihr  ihr  einziger  Sohn  (1500),  in  demselben  Jahre  als  die 


1)  Schreiben  vom  5.  Febr.  1515  bei  Lanz  correspondance  I.  p.  1^. 

2)  Ich  erinnere  an  die  Verhältnisse  der  Juden  und  an  die  Inquisition 
in  Portugal. 


1 5G 

nun  nächsle  Krbin  der  katholischen  Majestäten  Johanna  Philipps 
von  Burgund  Gemahlin  ihren  Sohn  Karl  gebar.  Es  war  in  jenern 
spanischen  Interesse,  dass  trotzdem  die  nächste  spanische  In- 
fantin Maria  mit  demselben  König  Emanuel  vermählt  ward.  Und 
als  1517  auch  diese  starb,  warb  Emanuel  um  eine  Nichte  seiner 
verstorbenen  Geniahlin :  dass  Karl  ihm  diese,  seine  älteste 
Schwester  Eleonore  1519  vermählte,  mochte  dafür  gelten  kön- 
nen, dass  er  sich  nicht  länger  den  spanischen  Interessen  fern 
hielt. 

Denn  während  der  ersten  Zeit  seines  Aufenthaltes  in  Spa- 
nien hatte  Karl  ganz  und  gar  von  den  Einflüssen  seiner  burgun- 
dischen  Umgebung  abhängig  geschienen;  mit  den  stärksten  Far- 
ben schildert  Petrus  Martyr  die  Habgier,  die  Bestechlichkeit,  den 
krämerhaft  hochfahrenden  Wuchergeist  dieser  Fremdlinge.  ^) 
Wenn  Karl  sich  auch  allmählig  gegen  diese  freier  stellte,  so  trat 
er  damit  doch  keinesweges  der  spanischen  Art  näher;  von  den 
grossen  Familien  des  Landes  wenige,  fast  nur  die  Toledos  schlös- 
sen sich  ihm  an  und  auch  diese  nicht  unbedingt  noch  unbearg- 
wohnt.  Aber  unter  den  niederen  Geschlechtern  suchte  und  fand 
er  Freunde  und  Anhang.  Und  als  sich  in  dem  Kriege  der  comu- 
nidades  der  hohe  Adel  Spaniens,  theils  die  Städte  bewältigend, 
Iheils  mit  ihnen  bewältigt,  erschöpft  und  zerrüttet  hatte,  erhob 
sich  die  Krone  um  so  monarchischer;  ungeheure  Confiscatio- 
nen^)  machten  sie  um  so  überlegner.  Die  alten  Fundamente 
des  spanischen  Selbstgefühls,  der  Trutz  der  freien  Städte  und 
die  reichsfürstliche  Hoheit  der  Grandezza,  war  seitdem  gebro- 
chen ;  unter  Karls  kluger  Leitung  w  uchs  eine  neue  Art  heran, 
der  Stolz  auf  des  Königs  Dienst  und  Gunst,  jene  Art  der  Ehre, 
die  der  Gegensalz  des  Freiheitsgefühls,  des  Feststehens  auf  eig- 
nem Recht  ist,  in  dem  sich  das  Mittelalter,  zuletzt  bis  zur  Ent- 
artung, bewegt  hatte. 

Eine  Wendung,  die  man  wohl  beachten  muss,  um  die  Vor- 
gänge   in    Deutschland    richtig    zu   würdigen.     Sie  gehört  dem 


4)  »minoris  faciunt  Hispanos  quam  si  nati  essent  inter  eorum  cloacas; 
cruraenas  auro  fulcire  inhiant,  hiiic  uni  studio  invigilant;  rugiunt  jani  Hi- 
spani,  labra  mordent,  fatorum  vices  tales  conqueruntur,  qnod  ipsi  domi- 
torcs  regnorum  ita  flocci  fiant  ab  his,  quorum  Deus  unicus  Bacchus  est  et 
Cytherca.« 

2j  Schreiben  Heinrichs  von  Nassau  5.  Sept.  4  522  bei  Aniokli  j).  189. 


1 57     

eigensten  Wesen  Karls  an.  In  mehr  als  einer  Beziehung  ist  es 
charakteristisch  für  ihn,  dass  er  in  den  Nicderian(ien  aufgewach- 
sen war,  in  Mitten  jener  ül)erreichen  und  rührigen  Handels- 
städte, voll  Unternehmungsgeist  und  sichrer  Uebung  in  grossen 
Geschäften,  jenes  wallonischen  Adels,  in  dem  die  Reaction  gegen 
das  übermächtige  flandändische  Bürgerthum  zuerst  eine  Art  che- 
valeresker  Restauration  der  Kreuzfahrerzeit  und  ihrer  Ideen, 
untermischt  mit  allerlei  Zierrath  und  Allegorie  des  damals  nio- 
ilernen  renascicmenlo  hervorgerufen  hatte,  an  jenem  burgundi- 
schen  Hofe,  der  im  Lauf  des  15.  Jahrhunderts  unter  allen  euro- 
f)äischen  Höfen  der  stolzeste,  prunkhafleste,  hoffärligste,  in  sei- 
nen Ansprüchen  und  Hoflfnungen  ausgreifendste  war.  Am  Hofe 
Karls  des  Kühnen  und  fast  mehr  noch  seines  Enkels  Philipp  des 
Erzherzogs  galt  es  für  ausgemacht,  dass  man  allen  andern  Häu- 
sern, Höfen  und  Landen  an  Trefflichkeit  und  Ruhm  weit  über- 
legen sei;  man  fühlte  sich  glorreicher,  ritterlicher,  bewund- 
rungswürdiger  als  alle;  mit  einer  gewissen  Verachtung  sah  man 
auf  die  andern  hinab;  wo  auch  mochte  man  Schätze  an  edlen 
Metallen  und  Kunstwerken,  wie  sie  hier  dem  staunenden  Frem- 
den gezeigt  wurden,  wo  Bankette,  wie  sie  hier  gefeiert  wurden, 
wo  gar  etwas  den  Rittertagen  des  toison  d'or  Aehnliches  aufzu- 
weisen haben.  Dem  Grössten,  was  die  Geschichte  aller  Zeiten 
und  Länder  hervorgebracht,  fühlte  man  sich  würdig  angereiht. 
nDas  Reich  der  Assyrier,  das  von  Gold  war,«  sagt  Mclinet  in  der 
Einleitung  seiner  Denkwürdigkeiten,  »ist  in  die  Tiefen  der  Erde 
versunken,  das  silberne  Reich  der  Perser  ist  zu  Schlacken  ge- 
worden; das  bronzene  Macedonien  hat  seinen  Klang  verloren; 
unter  den  eigenen  eisernen  Hammern  ist  das  römische  Reich  er- 
legen ;  et  le  seul  tresor  de  proiiesses ,  la  claire  lucerne  d'honneur 
et  la  sommaire  ierarchie  de  nohility  chevalereuse  prospere^  florist 
et  redole  en  ce  climat  occidental  en  deux  ou  Irois  palais  ou  nobles 
hosteis,  souverainement  en  la  tres  glorieuse  et  famee  maison  de 
ßourgogne  favonsee  des  cieux  arrousee  de  graces  Celestes  et 
parexaltee  en  gloire  jusqu'  ä  la  haulte  sphere  de  mondaine  beati- 
tiide.  « 

In  der  Atmosphäre  solcher  Stimmungen  und  Empfindungen 
war  der  Sohn  des  schönen  Erzherzogs  und  der  spanischen  Er- 
bin aufgewachsen.  Nicht  als  wenn  er  seinerseits  sie  zur  Schau 
getragen  oder  auch  nur  sie  zu  vertreten  und  zur  Gellung  zu 
bringen  für  nöthig  erachtet  hätte.     Für  ihn  verstand  sich  diese 


1 58      

Superorität  und  deren  Anerkennung  schon  von  selbst,  sie  \\;ir 
ihm  Sache  der  Gewohnheit.  Er  halte  bereits  diesen  Zug  der 
angebornen  Vornehmheit,  des  specifisch  höheren  Blutes,  gebor- 
ner  Iloclifürsllichkeil,  welche  auch  im  schlichten  Kleide  und  in 
bequemlicher  Herablassung,  auch  in  zweideutigen  Praktiken,  in 
Mchtachtung  des  Rechtes  und  Eides  sich  nichts  zu  vergeben  ge- 
wiss ist  und  in  ihren  Interessen  die  Rechtfertigung  für  die  Mittel 
findet,  welche  sie  anwenden  zu  müssen  glaubt,  um  ihre  Zwecke 
zu  erreichen. 

Halten,  wie  wir  muthmassen  durften,  die  Verträge  von 
1515  eine  gewisse  Entfremdung  zwischen  Kaiser  Max  und  sei- 
nem Enkel  Karl  hervorgebracht,  so  war  Karls  Verhällniss  zu 
seinem  mütterlichen  Grossvater  Ferdinand  um  nichts  l)esser  ge- 
wesen, wie  denn  dieser  eine  Zeil  lang  sich  mit  dem  Gedanken 
getragen,  dem  jüngeren  Bruder  Karls,  der  in  Spanien  erzogen 
wurde,  seinem  Lieblingsenkel  Ferdinand  wenigstens  die  Regent- 
schaft in  Spanien  zuzuwenden  (s.  Cnrbajas  Anales  bei  Prescolt 
II.  p.  541).  Noch  in  seiner  Todesstunde  hatte  der  Airagonese 
seine  Abneigung  gegen  Karl  dessen  Gesandten  Bischoff  Adrian 
von  Utrecht  empfinden  lassen. 

Herr  Ranke  sagt  in  BetrefT  der  Kaiserwahl:  »Maximilian 
halte,  ehe  er  wissen  lassen  wollte,  dass  er  auf  seinen  Enkel 
Karl  denke,  mancherlei  sonderbai'e  Entwürfe  geäussert. «  Er 
erwähnt  darauf,  dass  Maximilian  dem  König  von  England  die 
Nachfolge  im  Reich  angeboten,  —  in  Weimarischen  AclenslUcken 
finde  ich  merkwürdige  Aeusserungen  über  diese  Pläne  —  so- 
dann nennt  erden  Vertrag  mit  Ludwig  von  Böhmen  und  Ungarn. 

Nach  jenem  Ausdruck:  «ehe  er  wissen  lassen  wollte«, 
sollte  man  meinen,  dass  Maximilian  niemals  etwas  anderes  ge- 
wollt habe,  als  die  Nachfolge  Karls  auch  im  Reich.  Nach  dem, 
was  mir  vorliegt,  ist  diess  Projecl  erst  nach  der  reiteration  des 
grandes practiques  de  France  pour  V Empire^]  aufgetreten 

Dann  folgen  im  Frühling  und  Sommer  1518  die  mannigfal- 
tigsten Verhandlungen  niil  den  Fürsten  des  Reiches.  Am  27, 
August  unterzeichneten  ,  w  ie  der  kaiserliche  Ralh  Courleville  an 
Margarelha    berichtet^),    fünf   Churfürslen    die    »Concordate«, 


\)  Maximilian  an  Karl  24.  .Mai  1518  bei  .Mone  1S3G.  |>.  1'.. 
2)   -Mone  p.  17. 


159     

durch  welche  sie  sich  zur  Wahl  Karls  anheischig  machlen  :  Mainz, 
Cöln,  Pfalz,  Brandenburg  und  im  Namen  Böhmens  der  polnische 
Gesandte :  On  a  pevdu  grant  pame  de  gaigner  rarchevesque  de 
Treues  et  le  duc  Federic  de  Sasse,  lesqueh  ne  s''g  sont  accordes; 
an  pratique  encores  pour  les  gagnier ;  non  pourtant  se  ilz  demeu- 
rent  obstines ,  on  fera  bien  sans  eus.  Zugleich  berichtet  Courte- 
ville  über  eingegangene  Verpflichtungen,  die  König  Karl  erfül- 
len müsse;  unter  andern  :  qii'il  accorde  le  mariage  de  Madame 
Kater  ine  sa  seur  au  filz  du  da  Marquis  Joachin;  en  ce  faisant  le 
tuut  est  asseure. 

Es  ist  dieselbe  Infanliii  Katharina  ,  die  acht  Monat  später 
dem  sächsischen  Hofe  angeboten  wird.  Die  erste  Erwähnung 
jenes  brandenburgischen  Verlöbnisses  finde  ich  bei  Leuthinger 
mit  dem  wunderlichen  Zusatz:  »Die  Ehe  sei  nicht  geschlossen 
worden,  wegen  des  schon  1519  erfolgten  Todes  der  Braut«,  ein 
Irrlhum,  der  auch  noch  neuester  Zeit  von  preussischen  Ge- 
schichtsschreibern getreulich  wiederholt  worden  ist.  Einige 
kürzlich  von  Herrn  Voigt  veröffentlichte  Actenslücke^)  ergeben 
iSäheres  über  diess  Verlöbniss.  Es  wird  später  auf  den  Verlauf 
dieser  Verhandlungen  zurückzukommen  sein.  Doch  will  ich 
schon  hier  bemerken  ,  dass  sich  ChurfUrst  Joachim  nachmals 
über  diese  Sache  wie  einer  äussert,  der  sich  einfach  hinters 
Licht  geführt  glaubt.  In  einem  eigenhändigen  Glückwunsch- 
schreiben an  Herzog  Johann  von  Sachsen  (d.  d.  23.  Januar  1520. 
Weim.  Arch.)  sagt  er:  vnd  wünsch  E.  L.  zu  der  beschlossenen 
heyrett  vyl  heyls  vnd  glugks  vnd  Gott  gebe  ye,  das  EL.  damit 
basz  dan  mir  gescheen,  glawb  gehalten  werd  u.  s.  w. 

Dass  Churfürst  Friedrich  auf  jenem  Augsburger  Reichstag 
im  August  IÖ18  sich  durchaus  nicht  auf  Maximilians  Anträge 
einlassen  wollen,  schien  Vielen  damals  im  höchsten  Maass  ge- 
fährlich ;  man  machte  sich  darauf  gefasst,  »dass  seine  kais.  Maj. 
würden  diesen  Churfürslen  mit  Heereskraft  überziehen  oder 
überziehen  lassen.«'^) 

Des  Kaisers  Tod  (12.  Jan.  1519)  machte  diesen  Sorgen  ein 
Ende  und  veränderte  die  ganze  Sachlage.  Maintenant,  schreibt 
Graf  Heinrich  von  Nassau,    l'affaire  est  d'autre  nature  pour  ce 


\)  Märkische  Forschungen  1850.  Bd.  IV.   p   274ir. 
2;  Spalatin  L  p.  52. 


IGO     

que  ccluy ,  qui  conduisait  les  cJwses  et  y  pouoit  dispenser,  est 
mort,  leqitel  estoü  craint  et  ayme.  Bereits  am  6.  Febr.  sandte 
Könis  Karl  ein  Schreiben  an  Friedrich,  um  dessen  Stimme  l)ei 
der  Wahl  zu  werben:  sonderbar  genug  mit  der  Wendung:  »wie 
EL.  vns  vnd  bevor  kais.  maj.  auf  dem  Reichstag  zu  Augsburg 
freundlich  gewest,  also  auch  vns  itzt  ihre  Stimme  in  der  könig- 
lichen wale  zu  geben.«  Am  2.  März  vollzog  er  ein  Schreiben, 
indem  er  sich  auf  die  frühere  Bitte  bezog  mit  dem  Hinzufügen  : 
»itzt  schicken  wir  zu  EL.  den  hochgebornen  Heinrich  Grafen  zu 
Nassau  vnsern  Oheim  samt  vnd  neben  andern  vnsernReten  wel- 
chen wir  befohlen  haben  etliche  Sachen  EL.  anzuzeigen  vnd  bit- 
ten ihnen  auf  ihr  Antragen  Glauben  zu  geben.  «*) 

Schon  vorher  hatte  die  Statthalterin  Margaretha  Graf  Hein- 
rich von  Nassau  ausgesandt ^)  zunächst  Churcöln  zu  bearbeiten 
(practicqner)  und  sich  dann  zu  den  andern  Churfürslen  zu  be- 
geben ;  er  war  Mitte  Februar  in  voller  Thätigkeit.  Ueberall  traf 
er  die  Wirkungen  der  französischen  Gegenmine:  »/c  roy  de 
Franceii,  schreibt  er  am  \\.  März,  »ne  dort point  et  fait  courir 
le  bruit,  qu'il  a  le  papa  pour  lui  pour  soy  feire  courotmer.a  Am 
16.  März  berichtet  Jehan  de  Marnix  aus  Augsburg  Dinge,  die 
eine  noch  weilergehende  Gefahr  zeigten:  der  König  von  Ungarn 
habe  seine  Schwester  Anna  aus  Oestreich  zurückgefordert,  weil 
die  verabredete  Ehe  mit  Karl  oder  Ferdinand  nicht  zu  der  ver- 
tragsmässig  festgestellten  Zeit  vollzogen  sei,  und  wenn  man  sie 
nicht  gutwillig  zurückgebe,  werde  er  sie  mit  Gewalt  der  Waffen 
holen  ;  ce  que  Von  tieiit  avoir  ete  pourchasse  par  le  roy  de  France 
et  aussi  par  le  duc  de  lassen  electeur,  pour  ce  qu'il  verroit  vou- 
lentiers  que  le  filz  de  son  fröre  soti  heritier  espousat  la  dicte 
royne  Anne  et  a  le  dict  duc  mauwaise  voulente  ä  la  maison  (JPAu- 
triche  et  de  Bourgoingne.  Marnix  machte  eine  Reihe  Vorschläge, 
diesem  Unglück  zu  wehren:  unter  andern,  der  jungen  Fürstin 
vorzustellen :  »  comment  eile  ne  peut  faillir  d  avoir  tung  ou  Vaid- 
tre  frere,  que  seroit  Tung  empereur  et  l'aullre  roy  des  Romains^ 
et  se  eile  s'en  va ,    eile  sera  marie   ä  ung  petit  prince ;    pour  u 


1)  Beide  Briefe  bei  Spalatin  I.  p.  94,  93. 

2)  Schreiben' an  Maximilian  von  Bcrgbcz  s.  d.  2  5.  Febr.  (bei  Mone 
p.  29).  Dieser  Bergbcz  erscheint  unter  mancherlei  Namensformen.  Sein 
vollständiger  Name  lautet  in  der  Vollmacht  Karls  zur  eventuellen  Annahme 
der  Kaisci-wahl  :  MaxmUinmis  de  Bcrrjes  dominus  de  Sevenbergcn. 


161      

touttes  fins  la  induire  quelle  ne  voise  point ,  comme  par  bon  moien 
semble  facille  ä  faire. « 

Nicht  blos  bei  dem  Brandenburger  war  die  Gegenparlhei 
eifrig  zu  verhandeln.  Bereits  am  Sonlag  Reminiscere  (20.  Mürz 
1519)  war  Herr  Jean  de  Tavannes  bei  dem  sächsischen  Churfur- 
sten  zu  Allenburg,  um  für  seinen  König  Franz  zu  werben  ;  in 
der  Woche  darauf  kamen  Schreiben  von  Joachim  und  seinem 
Bruder  in  Mainz,  vom  Pabst  Leo,  der  lebhaft  für  Franz  Parlhei 
nahm,  wenig  später  ein  Unterhändler  des  Köm'gs  von  Böhmen 
und  Ungarn.  Die  Agenten  Karls  konnten  nicht  wissen ,  dass 
Churfürst  Friedrich  jeder  Werbung  mit  der  Erklärung  auswich, 
sein  Eid  als  Churfürst  verbiete  ihm  ,  sich  irgendwie  zuvor  zu 
binden:  »wolt  got, «  schreibt  er  von  solchen,  die  sich  so  erhan- 
deln lassen,  »das  In  ein  hörn  vfT  der  styrne  wüchse,  dabey  man 
syhe  konte  kenen,  «  Nur  Nassau  scheint  ihn  richtiger  zu  beur- 
theilen :  Je  me  doubt  fort,  schreibt  Nassau  am  28.  März,  que  le 
roy  de  Honguerie  et  le  duc  de  Saxen  seront  contraires;  und, 
fügt  er  hinzu ,  quant  au  marquis  Joachim  et  Mons.  de  Mayence, 
qui  aiira  Vuny,  aura  Vautre. 

Mit  Sorge  sieht  Nassau  die  verkehrten  Schritte,  die  Seitens 
der  östreichischen  Agenten  und  nach  östreichischer  Auffassung 
gethan  werden,  geleilet  besonders  von  dem  Bischof  von  Gurk  ; 
sie  kreuzen  überall  seine  Anordnungen,  seine  Thäligkeit.  Auch 
Maximilian  de  Berges  klagt  über  die  Art,  wie  für  Karl  gewor- 
ben werde :  Vung  promet  u  ung  coste ,  Vaultre  ä  l'aultre ,  la 
somme  devient  petit ,  la  finance  courte  et  l'exigence  d'avoir  ur- 
gent croist  ä  tous  costez :  das  komme  daher,  weil  der  König  dort 
im  Oestreichschen  nur  les  pelits  personnaiges  verwende,  que 
sont  devenuz  granz  au  survice  de  Vempereur ,  lesquels  les  gens 
de  pardegä  ä  tous  costez  hayssent  comme  la  mort  u.  s.  w. 
Graf  Heinrich  Nassau  fordert  dringend  die  Abstellung  solcher 
Misslände  ;  jene  östreichischen  Practiquen  auf  eigene  Hand  müs- 
sen abgestellt  werden:  il  faut,  schreibt  er  der  Slallhallerin  am 
24.  März,  que  cela  viengne  du  Roy  ou  de  vous  et  sur  cest  espoir 
et  penssent,  que  y  ajez  ja  pourvu,  fai  accepte  ceste  cherge,  la 
quelle  niest  impossible  de  parfaire  u  l'honneur  et  proufß  du  roy 
Sans  cela.  Nicht  minder  unzufrieden  ist  er  mit  der  Art,  wie 
eben  jetzt  spanische  Rücksichten  auf  den  König  bestimmend 
einwirken.  Wenn  auch  er  beklagt,  dass  der  König  seinen  Bru- 
der Ferdinand  nicht  nach  Deutschland  schicken  will  (Brief  vom 


162     

16.  März),  so  weiss  er  recht  wohl,  dass  daran  die  Eifersucht 
Karls  auf  die  Stellung  Schuld  ist,  welche  der  Infant  Ferdinand 
in  Spanien  durch  seines  Grossvaters  Verhältniss  zu  ihm  einge- 
nommen hatte.  Deutlicher  ist  es,  wenn  er  klagt  (Schreiben  vom 
23.  März) :  le  roy  est  hing  d'ici  et  peu  cogneii  en  Allemaigne,  les 
Fran^ois  en  ont  dit  beaucoup  de  mal ,  pluseurs  AUemans  sont  re- 
tournez  d'Espaigne  bien  malcontens,  qui  n'en  disent  guerres  de 
bien,  son  pouoir  ne  se  monstrc  point  conunecelui  d'autres  princes 
u.  s.  w. 

Es  scheint  mir  nach  dem ,  was  vorliegt,  nicht  zweifelhaft, 
dass  Nassau  den  Churfürsten  von  Sachsen ,  dessen  Charakter 
und  dessen  Bedeutung  im  Reich  er  sehr  wohl  kannte  {qui  est  un 
saige  prince,  Schreiben  vom  25.  März)  und  von  dem  ihm  der 
Cölner  ChurfQrst  die  Aeusserung  milgetheilt  halte  :  qii'il  ne  se 
consentera  jamai  ä  election  —  si  ce  n'est  que  tons  les  electeurs 
facent  le  serrement  en  la  forme  accoustumee ,  nur  darum  so 
lange  unbegrUsst  liess,  weil  er  ihn  eben  richtig  würdigte.  Seine 
Schätzung  des  Brandenburgers  ist  schwankender;  am  13.  April 
schreibt  er  von  beiden:  y>combien  que  ce  sont  deux  princes,  qui 
ne  se  laissent  mener  de  nulluy  et  sont  craintz  des  electeurs 
ecclesiasticques.ii  Bald  beurtheilt  er  Joachim  gar  anders.  Graf 
Mansfeld  und  Markgraf  Casimir  von  Brandenburg ,  die  in  Ber- 
lin zu  verhandeln  übernommen,  zögerten  fort  und  fort.  Graf 
Heinrich  brach  am  14.  April  selbst  dorthin  auf,  Gerhard  von 
Plaine*)  und  Nicolaus  Ziegler  mit  ihm,  im  Ganzen  ein  Zug  von 
200  Pferden.  Er  meldete  sich  in  einem  Schreiben  vom  15.  April 
auch  bei  Churfürsl  Friedrich  an,  der  darüber  an  seinen  Vetlei- 
Georg  nach  Dresden  schreibt:  »E.  L.  kan  ich  auch  nicht  ver- 
halten das  graflF  heynrich  von  Nassau  mir  vorgeslhern  geschriben 
das  er  von  Konig  Karllen  abgefTertiget  sych  zu  marggraff  Joachim 
zcu  fugen,  haben  E.  L.  szunder  zchweyfel  wol  zu  achten,  was 
das  seyn  wird  das  er  bey  vns  beyden  handeln  sola  u.  s.  w.  ^) 
Zuerst  wandten  sich  Karls  Abgesandte  nach  Brandenburg. 

Unter  den  mannigfachen  höchst  belehrenden  Ergänzungen, 
die  Herr  Ranke  seiner Reformationsseschichte  in  der  drillen  Auf- 


1)  Seine  eigene  Unterschrift  lüsst  sich  Pleine  oder  Plemc  lesen;  und 
Pleme  nennt  ihn  I.anz.  In  der  Volhuacht  Karls  für  die  Annahme  der  Kai- 
serwahl heisst  er  Gerardus  de  plana  dominus  de  la  Rocha.  (Weim.  Arch  ) 

2)  V.  Langenn,  Herzogin  Sidonic  p.  125. 


163 

läge  gegeben,  finden  sich  auch  einige  neue  Aufschlüsse  über  die 
damaligen  Verhandlungen  in  Berlin,  die  sehr  dankenswerth  sind. 
Gerade  die  brandenburgische  Geschichte  des  16.  Jahrhunderts 
ist  noch  ausserordentlich  dunkel  und  wird  es  bleiben,  bis  die 
reichen  Schätze  des  Berliner  Staatsarchivs  in  möglichst  erleich-" 
terter  wissenschaftlicher  Benutzung  Leben  gewinnen.  Einstwei- 
len nmss  man,  so  oft  es  sich  um  brandenburgische  Dinge  han- 
delt, die  Wirkung  dieses  Mangels  an  speciell  brandenburgischen 
Nachrichten  in  Anschlag  bringen.  Sie  ist  vor  Allem,  dass  die 
Verhältnisse  dieses  Staates  —  und  das  Gesagte  gilt  auch  von  der 
neuen  und  neusten  Geschichte  —  in  demselben  Maasse  von  den 
Gesichtspunkten  und  nach  den  Auffassungen  solcher  gesehen 
und  beurtheilt  werden,  die  in  nicht  preussischem  Interesse 
berichten  und  urlheilen.  Die  brandenburgische  und  preussische 
Politik  erscheint  in  der  verzerrten  Gestalt  wer  weiss  welcher 
fremdländischen  Auffassung,  zufälliger  Berücksichtigung,  flüch- 
tiger Kunde,  geflissentlicher  Missdeutung;  die  nothwendige  Be- 
richtigung aus  preussischen  Gesichtspunkten ,  die  Auffassung 
der  europäischen  Verhältnisse  nach  dem  Interesse  und  nach  der 
politischen  Tradition  dieses  Staates  ist  nicht  da.  Ein  Uebelstand, 
dem  der  liefer  Forschende  nur  zu  oft  begegnet.  Welche  Bedeu- 
tung es  für  Preussen  hat,  wenn  in  Betreff  seiner  Archive  einmal 
von  einer  höhern  Auffassung  der  Historiographie  aus  verfahren 
worden,  zeigt  die  Einwirkung,  welche  Samuel  Puffendorfs  Ge- 
schichte des  grossen  Ghurfursten  gehabt  hat;  durch  sie  ist  we- 
nigstens der  Geschichtsbetrachtung  der  zweiten  Hälfte  des  i7. 
Jahrhunderts  der  preussische  Standpunkt  der  Auffassung  in  un- 
austilgbarer Weise  aufgeprägt.  Ei»e  klare  und  archivalisch 
begründete  Einsicht  in  die  ständischen  ,  in  die  confessionellen 
Kläglichkeiten  jener  Zeit,  denen  die  Energie  des  grossen  Ghur- 
fursten eine  Ende  machte,  würde  selbst  für  die  Motive,  die 
Zwecke  und  die  unvermeidlichen  Folgen  gewisser  Bestrebungen, 
welche  anachronistisch  genug  eben  jetzt  wieder  in  den  Vorder- 
grund getreten  sind,  sehr  an  der  Stelle  sein. 

Um  des  Ghurfursten  Joachim  Stellung  in  der  bewegten  Po- 
litik des  Jahres  1519  zu  würdigen,  nmss  man  sich  erinnern, 
welche  Bedeutung  im  Reich  sein  Haus  unter  den  drei  ersten 
Ghurfursten  desselben  gehabt,  wie  namentlich  der  herrliche  Al- 
brecht Achill  das  Erzhaus  in  den  schwierigsten  Zeilen  recht 
eigentlich  aufrecht  erhallen  hatte.     Als  er  jenem  Kaiser  Fried- 


164     

rieh  III.  die  Gründung  des  schwäbischen  Bundes  rieth  und  er- 
möglichte, und  in  analogen  Älachterweiterungen  des  burggräf- 
lichen Hauses  in  Norddeulschland  die  Ergänzung  und  zugleich 
der  Dank  gefunden  wurde,  da  war  bereits  der  Gedanke  des 
deutschen  Dualismus ,  in  dem  erst  eine  spätere  Zeit  ihre  Ruhe 
und  die  Sicherheit  neuer Entwickelungen  finden  sollte,  in  seinen 
GrundzUgen  da.  Die  Könieswahl  Maximilians,  mit  der  der  deut- 
sehe  Achill  schon  dem  Tode  naii  sein  Werk  zu  vollenden  hoflTen 
mochte,  leitete  jene  neue  Richtung  östrcichischer  Politik  ein,  die 
vor  Allen  und  zunächst  die  Ilohenzollern,  jenen  Johann  Cicero, 
der  neben  dem  gewaltigen  Vater  nur  Gehorsam  und  Mistrauen 
gegen  sich  selbst  gelernt  hatte,  unermesslich  überholte.  Und  in 
die  Zeit  der  wichtigsten  Verhandlungen  über  die  Reiehsverfas- 
sung  fiel  der  Regierungswechsel  in  den  Marken  (1499),  mit  dem 
Joachim  fast  noch  im  Knabenaller  eintrat;  wie  hätte  der  Fünf- 
zehnjährige neben  Berthold  von  Mainz  und  dem  weisen  Fried- 
rich von  Sachsen  eine  Rolle  spielen,  die  Bedeutung  Churbran- 
denburgs  aufrecht  erhalten  sollen.  Bis  er  zu  eignem  umfassen- 
den Handeln  erwachsen  war,  halte  sieh  Alles  verwandelt;  Alles 
war  zu  Gunsten  der  Habsburger  ausgeschlagen,  während  dem 
Hause  Brandenburg  auch  von  dem ,  was  es  schon  mit  sichrem 
Anspruch  gefasst  zu  haben  schien,  Wesentliches  unter  der  Hand 
zu  zerrinnen  drohte.  Das  Auseinandergehn  der  märkischen  und 
fränkischen  Linie  —  und  Max  verstand  dem  Vorschub  zu  leisten 
—  machte  den  Sehaden  nur  um  so  grösser;  fanden  sieh  beide 
einmal  wie  in  der  polnisch -preussisehen  Frage  zusammen,  so 
trat  die  habsburger  Politik  —  ich  erinnere  an  den  Vertrag  von 
1515  —  rechtzeitig  mit  rücksichtsloser  SehrofTheit  entgegen. 
Nur  einen  Augenblick,  und  um  die  Wetliner  zur  Seite  xu  schie- 
ben,  hatte  Max  die  Brandenburger  begünstigt,  um  sie  sofort 
desto  übler  zur  Seite  zu  werfen. 

Wie  hätte  am  Hofe  zu  Berlin  eine  freundliche  Stimmung 
oder  gar  Anhängliehkeil  für  das  Haus  Habsburg  sein  sollen?  Be- 
greiflich, dass  man  dort  eben  auch  wie  auf  habsburgischer  Seite 
nur  den  eignen  Vortheil  suchte  und  auf  eigenen  Wegen  suchte. 
Herr  Ranke  iheilt  Verabredungen  zwischen  Joachim  und  Franz 
von  Frankreich  in  BetrefT  der  Nachfolge  im  Reich  mit,  die  schon 
1517  gemacht  worden  waren.  Dass  Franz  zugleich  seine  Schwä- 
gerin Renata  zur  dereinstigen  Vermählung  mit  dem  Churprinzen 
angeboten  habe,  ergiebt  Joachims  Schreiben  an  seinen  Vetter, 


165     

den  Hochmeister,  vom  29.  Aug.  1018.  *)  Wir  erwähnten  schon, 
wie  in  den  Augsburger  Verhandlungen  im  Sommer  1518  Joa- 
chims Stimme  dann  doch  flirMaximilians  Enkel  gewonnen  wurde; 
in  jenem  Briefe  meldet  der  Churfürst,  dass  am  22.  Aug.  die  In- 
fantin Katharina  seinem  Sohn  »per  verba  de  presenli  elich  ver- 
Irawt  vnd  vermehelt  ist  worden«,  dass  eine  Mitgift  von  400,000 
Gulden  ausbedungen  sei,  von  derer,  der  Churfürst,  das  erste 
Viertel  »durch  die  Fugker«  sofort  empfangen  und  mit  sich  hin- 
weg führen  werde.  Er  fügt  hinzu  ,  dass  nach  Briefen  aus  Rom 
König  Franz  seine  Schwägerin  dem  König  von  Navarra,  nach 
Briefen,  die  der  Kaiser  habe,  dem  Herzog  von  Savoyen  »verme- 
helt« habe;  »also  han  ich  zu  mir  selbst  auch  trachten  müssen 
damit  ich  sampt  meynen  Sun  zwischen  zweyen  SlUlen  nit  nid- 
dersetz. «  Er  fügt  hinzu,  »die  Wahl  Karls  stehe  fest  und  werde 
in  'zwei  Monaten  erfolgen,  da  nur  Sachsen  und  Trier  noch  in 
Opposition  seien. « 

Aber  schon  in  den  ersten  Tagen  des  Januar  1-519  noch  vor 
Maxens  Ableben,  schickt  der  Hochmeister  bedenkliche  Nachrich- 
ten und  besorgte  Warnungen:  er  habe  Kundschaft,  dass  der 
König  von  Spanien  mit  Navarra  in  Handlung  stehe,  ihm  seine 
Schwester  Katharina  zu  verloben;  er  finde  das  nach  dem  Ver- 
hältniss  Spaniens  zu  Navarra  sehr  glaublich:  »wer  wol  eher 
erhordt,  das  ein  Markgraff  von  Brandenburg  so  der  Sach  so  weit 
gesessen,  leichter  dann  vmb  ein  konigkreich  zu  bekommen  oder 
befridigen,  were  hindan  geseczt.  czu  was  nachtheil  vnd  schimpf 
E.  L.  sulchs  erwachsen  wolt,  worden  EL.  nachpawer  vnd  die- 
jenigen so  vnserm  haws  Brandenburgk  zum  teil  auch  ewer  per- 
sonen  übel  wollten,  alz  hoch  wie  E.  L.  bewegen.«  Er  räth  die 
Kaiserwahl  »soviel  muglich  auffzuschUrzen«  und  sich  mit  gutem 
Verstand  »vor; dem  honigk  so  EL.  schaden  einbringen  mocht, 
wol  zu  hüten. «  Auch  von  anderer  Seite  her  erhielt  der  Chur- 
fürst Nachrichten  derselben  Art;  am  9.  März  schreibt  er  dem 
Hochmeister  bereits,  er  werde  sich  in  den  Handel  zu  schicken 
wissen;  er  spricht  bereits  geradezu  von  »Nichthaltung«  des  ihm 
und  seinem  Sohn  gegebenen  Versprechens;  er  fügt  hinzu,  dass 
er  »wieder  mit  den  Lilien  in  so  guter  Verständniss  und  Freund- 
schaft sei  wie  je. «  Aus  Herrn  Rankes  Mittheilungen  erfahren 
wir,  dass  König  Franz  seine  Schwägerin  Renata  mit  noch  reiche- 


1)   Voigt  in  den  .Märivischen  Forschungen.  IV.  p.  276. 


1 66 

rer  xMitgift  angeboten,  dass  er  versprochen  halte,  wenn  er  selbst 
gewählt  würde,  werde  er  Joachim  zu  seinem  Statthalter  im 
Reich  ernennen,  und  wenn  er  nicht  die  Wahl  zu  gewinnen  Aus- 
sicht habe,  allen  seinen  Einfluss  darauf  verwenden,  die  Joachims 
durchzusetzen,  Herr  Ranke  sagt:  »Joachim  war  nicht  so  frei 
von  Ehrgeiz,  dass  er  nicht  von  Anträgen  dieser  Art  hätte  fortge- 
rissen werden  sollen.  Der  Augenblick  der  Grösse  für  Branden- 
burg schien  ihm  gekommen  zu  sein.«  Ich  weiss  nicht,  ob  sich 
Herrn  Ranke  diese  Auffassung  der  Verhältnisse  und  Personen 
aus  dem  Studium  brandenburgischer  Acten  ergeben  hat. 
Ich  finde  nur,  dass  sich  Joachim  gegen  Franz  keineswegs  unbe- 
dingt verpflichtete,  sondern  nur  seine  Stimme  für  den  Fall  ver- 
sprach, dass  zwei  Churfürsten  vor  ihm  für  Franz  stimmen  wür- 
den;  und  ferner,  dass  er  überhaupt  definitiv  abzuschliessen 
zögerte,  wie  er  denn  selbst,  nachdem  er  mit  Karls  Abgeordne- 
ten, wie  wir  gleich  sehen  werden,  vergebens  verhandelt,  sich 
noch  freie  Hand  behielt.  Gewiss  nicht  in  dem  Sinne  wie  der 
sächsische  Churfürst,  sondern  nur  um  desto  bessere  Bedingungen 
zu  erzwingen;  aber  er  schloss  doch  nicht  ab.  Noch  am  i.Juni 
1519  auf  der  Reise  zum  Wohltag  von  Gelnhausen  aus  schreibt 
er  an  König  Franz  :  er  wolle  vorerst  nach  Mainz ,  dort  mit 
Cöln,  Pfalz,  Trier  sich  treffen ;  dort  gedenke  er  mit  ihnen  und 
des  Königs  Boten ,  die  er  in  aller  Heimlichkeil  bei  sich  halte, 
endlich  abzuschliessen. 

Wochenlang  vorher,  wie  Herr  Ranke  millheill  am  20.  April, 
waren  Karls  Boten,  Heinrich  von  Nassau,  Herr  de  la  Roche  und 
Nicolaus  Ziegler,  der  Landvogt  von  Schwaben,  in  Berlin  ange- 
kommen. »Sie  hallen  den  Auftrag,  alle  Versprechungen,  die 
dem  Churfürsten  einst  gemacht  worden  ,  namentlich  in  Bezug 
auf  die  Vermählung  seines  Sohnes  mit  Katharina  zu  erneuen,  sie 
führten  die  Ratification  der  Infanlin  bei  sich  und  legten  dieselbe 
in  die  Hände  eines  Verwandten,  des  Markgrafen  Casimir  nieder,  « 
desselben  Casimir,  der  ebenfalls  ein  Agent  liarls  war.  »Sie 
fanden  jetzt  bei  Joachim  wenig  Gehör,  höchstens  wollte  er  ver- 
sprechen, dass  er  für  Karl  sein  werde,  wenn  sich  vier  der  seinen 
vorangehende  Stimmen  für  denselben  erkläit  haben  würden: 
schon  für  diese  wenig  genügende  Verpflichtung  machte  er  grös- 
sere Forderungen,  als  auf  die  man  einzugehn  Vollmacht  halle.  « 
Herr  Ranke  erwähnt,  dass  nach  den  ersten  b)slruclionen,  die 
Margaretha  gegeben,    auch  ihre  Agenten    den   Churfürsten  die 


167     

Stalthalterschaft  im  Reich  sollten  hoffen  lassen.  »Ich  finde  aber 
nicht«,  fügt  er  hinzu,  »ob  dies  von  König  Karl  gebilligt  worden 
ist;  auf  eine  Anregung  Joachims  über  das  Reichsvicariat  für 
die  sächsischen  Provinzen  (?)  gingen  die  Gesandten  nicht  ein. 
Noch  viel  weniger  hätten  sie  ihn  selbst  die  Krone  hoflen  lassen 
dürfen,  auf  keinen  Fall,  unter  keiner  Bedingung.  War  es  nun 
aber  hauptsächlich  diese  Aussicht,  was  den  Churfürslen  besto- 
chen, so  dürfen  wir  uns  nicht  wundern,  wenn  sie  nichts  bei 
ihm  ausrichteten.« 

Ich  darf  nicht  unterlassen,  zunächst  ein  Bedenken  gegen 
das  von  Herrn  Ranke  angegebene  Datum  dieser  Verhandlungen 
zu  äussern.  Am  14.  April  befanden  sich  nach  einem  Briefe 
Armstorfs  an  die  Statthalterin  Nassau,  Pleine  und  Ziegler  noch 
unmittelbar  bei  Frankfurt,  am  18.  April  berichten  sie  aus  Röm- 
hild,  am  23.  und  26.  aus  Erfurt  an  die  Statthalterin;  vom  29. 
und  30.  April  giebt  es  Briefe  von  ihnen  aus  Altenburg.  Schwer- 
lich sind  sie  vor  dem  6.  Mai  in  Berlin  gewesen. 

Sodann  wäre  wohl  zu  beachten,  von  welchem  Datum  die 
Ratification  der  Infantin  ist.  Mir  liegt  eine  Abschrift  vor,  die 
von  Jacob  Fugger,  dem  damaligen  Chef  des  Hauses  Jacob  Fugger 
und  Gebrüder  Söhne  zu  Augsburg,  eigenhändig  zur  Beglaubi- 
gung unterzeichnet  und  an  den  chursächsischen  Hof  vertrau- 
lichst gesandt  ist;  sie  ist  datirt  Tordesillas,  1 .  Januar  1519  und 
bezieht  sich  auf  die  Verhandlungen,  die  in  dieser  Sache  Maximi- 
lian pro  se  et  ex  potestate  plenaria  jiro  Serenissimo  principe  do- 
mino  Carolo  Rege  etc.  gepflogen  hat.  Hatten  Karls  Boten  diese 
oder  hatten  sie  eine  spätere  Ratification  in  Händen?  und  wenn 
nur  diese,  gab  sie  dann  dem  Churfürsten  Sicherheit  genug? 

Die  Verhandlungen  selbst,  wie  sie  Herr  Ranke  berichtet, 
vermag  ich  nicht  durch  anderweitige  sichere  Nachrichten  zu  er- 
gänzen. Aber  es  drängt  sich  von  selbst  die  Bemerkung  auf, 
wie  doch  anders  dieselben  Thatsachen  sich  gruppiren  wür- 
den ,  wenn  brandenburgische  Quellen  den  Gesichtspunkt  der 
Betrachtung  bestimmt  hätten.  Nassau  und  Pleine  schreiben  am 
16.  Mai  an  König  Karl:  par  noz  derrenieres  lettres  nous  vous 
avons  adverti  de  ce  que  avons  fait  et  irouve  vers  le  marquis  Joa- 
chim. Nous  entendons  qiCil  conlinue  de  pis  en  pis  et  qu'il  fait 
tonte  extreme  diligence  de  diuertir  les  autres  elecieurs  de  votre 
faveur.  Begreiflich,  dass  Joachim  nach  jenen  gescheiterten  Ver- 
handlungen  gegen    Karls  Intentionen  arbeitete.      Ich  kann  die 

1853.  /|2 


1 68 

Vermuthung  nicht  unterdrücken,  dass  entweder  in  dem  Bericht 
Nassau's  —  einem  ersten  an  Karl,  dessen  in  dem  Schreiben  vom 
16.  -Mai  erwähnt  ist  —  oder  vielleicht  selbst  in  der  Art,  wie  er 
die  Verhandlungen  in  Berlin  führte,  eine  Absichllichkeit  lag,  die 
wenigstens  mit  dem  nächsten  Interesse  seiner  Sendung  und  wie 
dieselbe  von  König  Karl  gemeint  sein  musste,  nicht  genau  über- 
einstimmt, hl  der  Weise,  wie  er  es  that,  die  Beziehungen  zu 
Joachim  zu  brusquiren,  selbst  das  wieder  angebotene  Verlöb- 
niss  mit  Katharina  so  abzubrechen,  dass  man  acht  Tage  später 
ein  anderes  einleitete,  das  konnte  durchaus  nicht  dem  ein- 
fachen Interesse ,  die  Wahl  Karls  zu  ermöglichen,  entsprechen. 
Aber  das  Verfahren  Nassau's  wird  erklärlich,  wenn  es  in  seiner 
politischen  Auffassung,  in  seiner  Intention  für  die  Reichsverhält- 
nisse lag,  durchaus  und  um  jeden  Preis  den  Churfürsten  von 
Sachsen  zu  gewinnen  und  Karls  Wahl  und  fernere  Stellung  im 
Reich  auf  die  reichskundige  Richtung  des  sächsischen  Churfür- 
sten zu  gründen.  Freilich  bedürfte  es  ganz  anderer  archivali- 
scher Vorarbeiten,  um  solche  feineren  Bezüge  der  Politik  nach- 
weisen zu  können ;  und  doch,  w  enn  man  überhaupt  aus  dem 
grossen  Gang  der  augenfälligen  Thatsachen  in  die  musivische 
Buntheit  ihres  Werdens  hinabsteigen  will,  so  sind  erst  diese 
feinsten  und  letzten  Motive  diejenigen,  die  eine  Art  Befriedigung 
gewähren,  wenn  auch  immerhin  die  Geschichte  um  so  unsiche- 
rer wird,  je  detaillirter  man  sie  behandelt ;  es  bleibt  statt  der 
objectiven  Wahrheit  schliesslich  nur  die  Richtigkeit  der  unzäh- 
ligen subjectiven  Standpunkte,  allenfalls  die  psychologische  Pro- 
babilität  in  dem  Verfahren  der  handelnden  Persönlichkeiten,  — 
Die  Gesandlschaft  —  es  ergiebt  sich  der  Tag  nicht  genauer 
—  kam  demnächst  zu  Churfürst  Friedrich  auf  dessen  Schloss 
Lochau.  Schon  von  dort  aus  —  spätestens  am  1 0.  Mai  —  hat  Nas- 
sau und  Pleine  an  den  Kaiser  berichtet,  w  ie  sich  aus  dem  nächst- 
folgenden Bericht  (Rudolstadt,  16.  Mai)  ergiebt.  Sire,  par  nos 
lettres  escriptes  ä  Loch  vous  pouez  cognoistre  en  quel  estat  et 
dangier  est  laffaire ,  que  poursuyons  de  par  vous  et  aiissi  le  seul 
reniede  qu'il  y  a  c'est  dalyer  par  mariaige  de  Madame  Katherine 
vosire  seur  au  neveu  de  Mons.  de  Saxen  son  heritier,  si  vous  ne 
voulez  habandonner  ce  qu'  avez  cotnmenchiä.  Sie  bitten  um  die 
äusserste  Beschleunigung  der  Vollmacht,  um  die  sie  von  Lo- 
chau aus  geschrieben :  sie  müssle  vor  der  Wahl  in  ihren  Hän- 
den sein.     Nassau  hatte  sich  mit  Markgraf  Casimir  zu  weitcrem 


1 69 

gemeinsamen  Verhandeln  vereint;  er  melcJel,  sie  halten  mehrere 
Besprechungen  mit  dem  Churfürsten  und  dessen  Bruder  Johann 
gehabt.  Qucgit  ä  Mons.  de  Saxen  ü  demonstre,  qu'il  desireroit 
ralliance  et  s'en  tiendroit  pour  honeur ,  mais  ä  cause  du  serment 
qu'il  lui  convient  faire,  a  respondu,  que  pour  ce  quHl  est  quesUon 
de  Velection,  il  ne  veult  eUre  en  practiqiie.  Mais  le  duc  Hans  so7i 
frere ,  si  faire  le  veult,  peut  entrer  en  communication  sur  la  ma- 
tiere  du  dit  mariage.  Icellui  duc  Hans  nous  a  fait  tr^s  grosse 
chierre,  il  m'a  monstre  madame  Renee  en  pourfraicte,  la  quelle 
luy  a  este  presentee  pour  son  filz,  et  le  marquis  et  moy  le  avons 
trouve  enclin  a  vous  faire  Service  et  desirant  le  dit  mariage.  Plu- 
savant n'est  en  nous  cVrj  besoignier  sans  lespouoirs  ä  ce  necessaires, 
car  ce  seroit  paine  perdue  et  n'y  aurez  honeur ;  et  de  les  entretenir 
jusques  apres  Pelection  il  ii'est  chose  faisable,  pour  ce  qu'ilz  sont 
saigez  assez  pour  se  doubter,  que  alors  Hz  seroient  en  la  poursuite 
sans  seurte.  Er  schliesst :  nul  ne  sget  ä  parier  de  cest  affaire 
que  le  dit  marquis  Casimirus,  Ziegler  et  nous,  et  desire  le  dit  duc 
Hans  que  la  chose  se  conduise  secretement  jusques  apres  la  conclu- 
sion  ed  sommes  de  mesmes  advis. 

Weiteres  über  die  Verhandlungen  in  Lochau  liegt  mir  nicht 
vor.  Um  so  wichtiger  ist  ein  Schriftstück,  nach  der  Handschrift 
zu  urlheilen,  von  Friedrich  von  Thun,  dem  Hauptmann  in  Wei- 
mar geschrieben  :  »dye  werbunge  so  markgraff  cassemeyr  vnd 
graf  heinrich  von  nassa  freittages  nach  misericordya  domvni  zu 
weymer  anno  &xx  an  meyn  gnedigen  Hern  herczogck  Johansen 
geworben  haben.«  Daraus  ergiebt  sich,  dass  am  13.  Mai  beide 
Herren  »vor  sich  eyne  vertreweliche  Werbung«,  wie  sie  es  nen- 
nen, vorbringen,  eben  jenen  Heirathsvosrchlag  —  »Nvelchs 
alles  ere  beider  g.  als  dy  trewen  freundt  vor  sich  ane  befelch 
fornemen,  aber  an  geczweyffelt  eyre  g.  weltens  daheyn  bringen 
das  bey  konick  karl  vnd  dem  herczogen  (Ferdinand)  nit  mangel 
haben  soll,  so  fere  das  meyn  gnediger  here  (Hans)  auch  darczu 
geneigt  were.«  Sie  fügen  dann  »darzu  angehangen«  die  Bitte 
bei,  dass  Herzog  Johann  bei  seinem  Bruder  dahin  wirken  wolle^ 
dass  er  seine  Stimme  zur  Wahl  Karls  gebe. 

Wahrscheinlich  war  längst  jene  Fuggersche  Abschrift  von 
Katharinas  Ratification  in  den  Händen  des  Churfürsten  und  dann 
auch  seinem  Bruder  bekannt ;  Wt  nigstens  beginnen  die  Unter- 
händler nach  Thuns  Aufzeichnung  mit  der  Versicherung,  dass 

12* 


170     

allerdings  in  H.indlung  gewesen,  die  Infanlin  dem  Churprinzen 
zur  Ehe  zu  geben,  dass  aber  das  Früulein  »nuwe  abwere  vnd 
gancz  frey  slennde.a 

Herzog  Johann  hat  sich  »auf  die  nacht  ein  bedencken  ge- 
nomen ; «  dann  am  Sonnabend  »vor  der  frawen  malczeit«  giebt 
er  ihnen  seine  Antwort;  nach  dem  Dank  an  die  Unterhändler 
sagt  er  auf  die  Werbung:  er  sei  »zu  merer  freunlschaft  und  uss 
angeborner  verwantenisz  wol  geneigt,  woste  auch,  das  es  ein 
gros  reumlich  erlich  vnd  nachbarlich  freunlschaft  dem  kurf.  haus 
Sachssen  vnd  seyn  f.  g.  son.«  Doch  müsse  er  erst  mit  seinem 
Bruder  Friedrich  darüber  berathen,  wie  er  auch  »in  andern  ge- 
ringern Sachen  nichtes  vorneme«  ohne  Rücksprache  mit  ihm.  In 
Betreff  der  Wahlsache  antwortete  er :  die  beiden  Herrn  hätten 
bereits  selbst  mit  seinem  Bruder  verhandelt  und  derselbe  werde 
ohne  Zweifel  bei  dem  bleiben,  was  er  ihnen  geantwortet.  Da- 
mit haben  sich  denn  beide  Herren  zufrieden  erklärt,  bittend, 
dass  des  Herzogs  Antwort  dem  Grafen  Nassau  möge  nachge- 
schickt werden. 

Ein  zweites  nicht  minder  wichtiges  Actenstück  ist  das  Con- 
cept  der  Instruction,  mit  der  der  Churfürst  seinen  treuen  Hans 
von  der  Plawnitz  an  seinen  Bruder  geschickt  hat,  der  mit  der- 
selben unzweifelhaft  vor  jenen  Anträgen  nach  Weimar  gekom- 
men ist;  denn  es  heisst  im  Anfang  derselben  :  er  solle  anzeigen, 
»das  die  hispanische  botschafft  bei  s.  churf,  g.  zu  lochaw,  vnd 
sein  willens  yrn  weg  zu  E.  f.  g.  zu  nemen. «  Also  ritt  Plawnitz 
von  Lochau  ab,  als  die  Gesandten  noch  dort  verweilten,  und 
kam  unzweifelhaft  vor  ihnen  in  Weimar  an.  Der  wesentliche 
Theil  der  Meldung  lautet : 

»Und  wiewol  mein  g.  h.  nit  wissen  sol,  was  sie  bei  E.  f.  g. 
handeln  oder  thun  wellen,  so  hat  doch  mein  g.  h.  so  viel  ver- 
merckt,  das  sie  eine  heirath  E.  f.  g.  antragen  wellen  dergestalt 
das  königliche  wirde  zu  hispanien  villeicht  neygung  het  sein 
Swester  E.  f.  g.  sone  meinem  g.  h.  hertzoge  Hans  Fridrichen 
zu  geben  vnd  mit  E.  aller  fürstlichen  gnaden  ein  freunlschaft 
aufzurichten  etc.  Nu  were  mein  g.  h.  als  der  bruder  ganlz  wil- 
lig E.  f.  g.  in  dieser  sachen  seinen  rat  mitzuteylen ,  dnn  E.  f.  g. 
Son  helt  S.  f.  g.  nichts  weniger  dan  für  s.  g.  Son.  So  wissen 
doch  E.  f.  g.  wie  es  mit  denen  welschen  heiralhen  zugeht,  daz 
die  oft  anderung  gewynnen.  wie  den  E.f. g.  wissen  daz  mit  dem 
raarggraven  bescheen.    So  weisz  mein  g.  h.  auch  nit  was  E.f.  g. 


171 

in  dem  gefellig  sein  mag.  darvmb  sein  cf.  g.  E.  f.  g.  darinnen  nit 
statlicli  zu  ralhen  wissen.  Al)er  sein  cf.  g.  bedenckt,  wu  die 
antzeige  von  k.  wirde  wegen  bcscheen  werde,  daz  sich  ersUicii 
k.  wirde  halben  vnd  gegen  den  geschickten  freuntliche  vnd  ho- 
feliche  danksagung  zutun  sein  solt,  vnd  zu  melden  daz  sich  E.f. 
g.  versehen,  daz  die  antzeige  aus  freuntlicheni  vnd  gutem  willen 
beschee.  Wu  es  aber  villeicht  diese  nieynung  were,  daz  die 
geschickten  gedechlcn  daz  E.  f.  g.  derhalben  meynen  g.  h.  her- 
tzog  Fridrich  der  walh  halben  eins  Romischen  konigs  zu  icbte 
bewegen  solt,  so  wolten  sie  E.  f.  g.  hiemit  angetzeigt  haben, 
daz  E.  f.  g.  sie  in  dem  nit  zu  trösten  noch  meinen  g.  h.  anders 
dan  bey  seiner  freyen  wal  zu  bleiben  zu  raten  wüsten.  Dan  ob 
sich  schon  E.  f.  g.  des  vnderstunden,  so  wurde  doch  mein  g.  h. 
of  die  andtwurdt,  die  sein  cf.  g.  hievor  königlicher  wirde  von 
hispanien  geschickt,  desgleichen  dem  franlzoschen  geben,  plei- 
ben.  Das  wollt  E.  f.  g.^  zur  fruntlichen  meynung  nit  verhalten 
haben ;  dan  solt  in  dem  whan  in  diser  sachen  gehandelt  vnd 
darnach  nichts  darausz  werden,  das  wurdt  schymplich  sein,  wie 
sie  zu  achten  hetten  &.  Wu  sich  nu  die  geschickten  wurden 
hören  lassen,  daz  es  nit  aus  diser  vrsache ,  sondern  aus  freunl- 
lich  guter  meynung  beschee,  vnd  was  deshalben  gehandelt  wurdt 
daz  es  bestendig  vnd  vnwiderruflich  sein  solt,  alsdann  solt  die 
sach  meiner  g.  h.  bedenckens,  wu  E.  f.  g.  dieser  heyrat  gefellig 
sein  wurdt  nit  abzuschlagen ,  sondern  in  bedencken  genomen 
werden,  vf  daz  ein  statlich  vnd  bedechtig  antwurdt  möge  geben 
werden  vnd  die  sach  also  anhengig  bliebe  vnd  vf  die  wege  ge- 
richt,  daz  die  nit  zu  yr  zeit  mocht  abgeschriben  vnd  abgekundet 
werden. « 

Man  wird  aus  diesem  Actenslück  entnehmen  können,  war- 
um Herzog  Johann  mit  seiner  Antwort  am  15.  Mai  nur  Zögerung 
suchte,  und  was  es  zu  bedeuten  hat,  wenn  er  in  dem  dem  Gra- 
fen von  Nassau  nachgesandten  Schreiben  die  Wendung  braucht, 
der  König  werde  seine  Schwester  höheren  und  besseren  Ortes 
anbringen  können;  worauf  denn  die  Gegenantwort  Nassau's 
natürlich  eben  so  verbindliche  Wendungen  braucht,  um  die  ein- 
geleitete Verhandlung  im  Gang  zu  erhalten.  Herr  Ranke  hat 
sich  durch  die  ungenaue  Relation  Müller's,  (Geschichte  der  Pro- 
testalion  p.  688)  verleiten  lassen,  hier  recht  eigentlich  falsche 
Farben  zu  brauchen,  wenn  er  nach  Erwähnung  des  ersten  An- 
trages (Weimar  1.3.  Mai)  fortfährt:    «Herzog  Johann  antwortete 


1 72     

auf  den  Aulrag :  der  König  werde  seine  Schwester  höheren  Or- 
tes anbringen  können.  Die  Gesandten  erwiederten  :  der  König 
wlinsche  nur  die  alte  Verwandtschaft  l)cider  Häuser  zu  erneuen. 
Auf  das  Geschickteste  und  Schmeichelhafteste  widerlegten  sie 
seine  Bescheidenheit,  indem  sie  daran  erinnerten  ,  dass  die 
Schwester  Kaiser  Friedrichs  die  Grossmutter  der  Herzöge  von 
Sachsen  gewesen  sei.«  So  devot  fühlte  man  am  sächsischen 
Hofe  nicht;  und  jene  Instruction  des  Churfürsten  zeigt,  was  die 
höflichen  Formen  hinter  sich  hatten.  Man  Hess  die  Sache  eben 
an  sich  kommen. 

Ich  habe  in  der  oben  erwähnten  Abhandlung  bereits  ange- 
deutet, wie  dem  Churfürsten  diess  Heirathsproject  nicht  eben 
viel  Lockendes  haben  konnte,  wenn  es  nicht  als  ein  Mittel  mehr 
erschien,  diejenige  deutsche  Politik  zu  fixieren,  für  die  er  nun 
einmal  strebte.  Was  bot  denn  sonst  die  Infanlin  für  unmittel- 
baren Gewinn?  wie  sich  bei  den  weiteren  Verhandlungen  zeigte, 
nichts  als  eine  nicht  einmal  reichliche  Mitgift:  was  waren  200,000 
Gulden  Rh.  für  des  mächtigsten  Königs  Schwester,  wenn  bei- 
spielshalber Graf  Heinrich  von  Nassau  bei  seiner  Vermählung 
mit  der  »Tochter  von  Oranien«  130,000  Gulden,  aber  überdiess 
die  Aussicht  auf  die  Erbschaft  des  Fürstenthums  Orange  erhielt, 
denn  Claudie  von  Chalons  war  durch  das  väterliche  Testament 
(1502)  zum  Erben  ihres  Bruders  Philibert  von  Orange  eingesetzt. 
An  eine  Dotation  mit  Land  und  Leuten ,  gar  an  einen  Erbfall 
war  bei  der  Infantin  Katharina,  der  jüngsten  unter  den  sechs 
Geschwistern ,  nicht  zu  denken.  Dass  auch  die  französische 
Renee  nicht  nach  Friedrichs  Sinn  gewesen  wäre,  ist  leicht  zu 
erkennen.  Schon  einmal,  löli,  war  daran  gedacht  worden, 
die  schnöde  Art,  wie  Maximilian  das  sächsische  Haus  um  die 
Jülichsche  Erbschaft  gebracht,  durch  dereinstige  Iloirath  zwi- 
schen Johann  Friedrich  und  Sibylle,  der  damals  noch  einzigen 
Tochter  des  Herzogs  von  Jülich,  wieder  gut  zu  machen.  Inzwi- 
schen war  dort  auch  ein  Sohn  geboren;  der  Plan  trat  wieder  in 
den  Hintergrund.  Und  Johann  Friedrich  war  noch  jung,  eben 
erst  16  Jahr;  man  konnte  mit  ihm  füglich  noch  auf  eine  günsti- 
gere Parthie  warten. 

Desto  ungeduldiger  war  man  oder  schien  man  auf  Seiten 
der  Braut.  Schon  am  30.  Mai  hatte  Karl  in  Barcellona.  sonder- 
bar genug  an  demselben  Tage  die  Infantin  Katharina  in  Torde- 
silla   Vollmacht   ausgestellt;     beide  ActenstUcke   von  Hannarts 


173 


Hand.  Gegen  Mitte  Juni  waren  die  Vollmachten  in  den  Händen 
der  Unterhändler.  Am  15.  Juni  —  schon  waren  die  Wahlver- 
handlungen in  Frankfurt  im  Gange  —  meldet  Nicolaus  Ziegler 
von  Höchst  aus  an  Friedrich  :  er  und  Nassau  werde  an  die- 
sem Tage  mit  dem  von  Thun  wegen  der  Heirath  verhandeln, 
«darinn  will  ich  mich  also  halten  das  ewr  f.  g.  befinden  sol  das 
ich  meinem  vndertenigen  erbieten  getrewlich  nachkom  vnd  von 
herlzen  ein  guter  sachs  bin. «  Es  kam  des  Tages  noch  nicht 
dazu ;  erst  auf  vieles  Drängen  des  Nassauers  begann  man  am 
17.  Juni.  Es  liegt  Thuns  Bericht  über  die  erste  Zusammenkunft 
vor:  Karls  Boten  machten  ihre  Erbielungen,  obschon  von  säch- 
sischer Seite  noch  keinerlei  Vollmachten  da  waren ;  sie  baten 
diese  schleunigst  zu  beschaffen.  Auf  die  »notdürftige  Frage« 
nach  der  Braut  erfuhr  man:  »daz  frev^'leyn  sey  gesunt  an  seien 
ern  leib  vnd  gliedemas,  vnd  die  schönste  vnder  den  alen  ge- 
swister,  saget  der  von  naso,  sole  man  sejn  g.  vmb  glawben; 
sey  eym  dreiczenden  jare. «  Desselben  Tages  schreibt  Frie- 
drich seinem  Bruder  aus  Frankfurt :  das  Nähere  habe  Thun 
berichtet:  »nuhe  werbe  ich  hoch  begerick  E.  L.  meyn  bedencken 
vnd  rad  mitzuteilen  .  .  .  aber  got  wais  ich  bin  in  dieser  sache 
ganz  zchweyffelhafftig  dieweil  die  artickel  so  fridrich  vbergeben, 
so  weitlaufligk ,  schon  mit  dem  widerfalhe  vnd  andern.  Aber 
in  alweg  schickt  EL.  wns  genugksam  gewaldtbriff,  so  anders 
EL.  gefalhen  will  weyter  zu  handeln  u.  s.  w. « 

Am  21.  Juni  hat  Johann,  am  22.  sein  Sohn  Vollmacht  aus- 
gestellt. Er  erfahre,  schreibt  Johann  zugleich,  dass  Joachim 
Malzahns  Bouler  niedergeworfen  und  ihnen  allerlei  Briefe  »kor- 
furslen  bryff  mit  eynem  einhandigen  sigel  vnd  sust  furslen 
briffe«  abgenommen  seien.  Es  war  derselbe  Joachim  Malzahn, 
den  schon  1517  der  Brandenburger  an  König  Franz  geschickt 
hatte ;  keine  Frage,  dass  auch  jener  Brief  des  Ghurfürsten  Joa- 
chim an  Franz  (Gelnhausen,  I.Juli  1519)  den  Spalatin  (Lp. 
114)  aufbewahrt  hat  mit  dem  Bemerken:  »solt  doch  einer  wol 
von  wunder  sagen«  sich  unter  den  so  aufgebrachten  Papieren 
befand.  Auch  eine  Ait  spanischer  Piakliken :  darun)b  ist  »war- 
lich ferlichen  zu  schreiben,  sagt  Churfürst  Friedrich  in  einem 
Briefe  vom  24.  Juni  an  seinen  Bruder,  ich  schreibe  EL.  gern 
fyll,  es  lassen  sich  aber  disse  hendel  vber  land  nit  schreiben  wie 
EL.  sollen  zu  achten  haben.« 

Am  24.  Juni  sind  die  Vollmachten    in    Friedrichs  Händen: 


174     

«ich  will,  «  antwortet  er  dem  Bruder,  »im  namen  gotes  mit  allem 
fleis  die  baiden,  den  grafen  (Solms)  vnd  Fridrich  thun  darin 
handeln  lassen  vnd  sol  ob  got  wil  kein  fleis  gespardt  werden 
vnd  hotre  zu  got  so  anders  trewe  vnd  glaube  sol  gehalten  wer- 
den, wir  wellen  es  auf  einen  guten  wegk  richten. « 

Am  28.  Juni ,  dem  Tage  der  Kaiserwahl ,  waren  die  Ehe- 
verhandlungen noch  nicht  beendet.  Am  3.  Juli  wurden  die 
Ehepacten  aufgesetzt;  es  gab  noch  eine  widerwärtige  Scene ; 
am  5.  Juli  berichtet  Graf  Philipp  von  Solms  an  den  Churfürsten 
»das  gestern  der  von  rossawe  (das  ist  Roche  oder,  wie  ihn  Thun 
nennt,  Roscha)  vnd  der  cziegeler  —  jener  »gute  Sachse«  —  fast 
hart  vnd  mit  vnsuweren  Worten  an  eyn  ander  komen  syn  als 
der  briff  vnd  abrede  soll  versegelt  werden  wegen  disser  vrsach. 
der  von  rossauwe  saget ,  als  der  briff  gelessen  wart  es  solt  darin 
stene  das  herzog  Johans  friderich  meyn  g.  h.  solt  das  freylyn 
zu  Spanien  vnder  der  decken  beschlafTen  lassen.  Ir  Instruction 
hielt  es  auch  also.  Ime  saget  der  czigeler  es  were  anders  al)- 
gerett,  dorflfet  yn  nit  vor  Eyn  solch  boswicht  achten.  Er  wolt 
sym  hern  als  trewe  syn  als  er  vnd  were  auch  als  frome  als  er. 
dorusz  vele  vngeschickte  wort,  dy  ich  vmb  tzitt  wylen  Efg.  zu 
schreiben  vnderlassen  musz.  Der  von  Nassawe  käme  auch  In 
dy  sach  vnd  steet  dar  vff  es  müssen  vmb  des  arthickels  wyllen 
zwene  bybriff  gemacht  werden  zu  raenlz.  wywol  myr  sollichs 
In  abwesen  E.  f.  g.  zu  thun  swere.  Dy  hern  bitten  aber  hoch- 
lich darumb  sonderlich  Nassawe,  hat  mir  auch  beswerlich  vr- 
sach derhalben  angeczeget,  E.  f.  g.  ich  auch  nyt  verhalten  wele. 
Nassawe  drost  ader  doch  wol  das  es  der  Schickung*)  nyt  dorffen 
werde,  alleyn  das  Im  durch  syn  mysgonder  nicht  eyn  vngenedig 
konigk  gemacht  werde,  wyllichs  Er  verhoffet  Efg.  nyt  gern  sehen 
worden  als  syn  g.  h. « 

Ich  über2ehe  die   weiteren   Verhandlungen.     Am   6.  Juli 


1)  Was  »die  Schickung«  bedeutet,  ergiebt  ein  Schreiben  von  Nassau 
Pleine  und  Ziegler,  mit  dem  sie  Solms  bei  dem  Churfürsten  entschuldigen, 
dass  er  in  diesem  Puniit nachgegeben  (d.d.  9.  Juli)  :  «Wir  haben  guter  mey- 
nung  bedacht,  das  vmb  Eren  vnd  anderer  vrsac!i  willen,  auch  vil  beswe- 
rung  vnd  sorgfelitigkeit  zu  verhüten,  nott  vnd  gutt  seye  nochmals  in  Her- 
tzog  .lohans  Fridrichen  von  Sachsen  Namen  zu  fuglicher  Zeit,  vor  vnd  Ee 
kuni;.'in  katharina  herausziehe,  ein  volmechtig  botschafft  zu  derselben 
kunigiii  katharina  zu  schicken,  den  heirat  per  verba  de  presenti  noch  wei- 
ter zu  contrahiren  wie  yetz  bescheen  wirdot.« 


175     ■ 

wurde  von  den  beiderseitigen  Bevollmächtigten  der  Vertrag  voll- 
zogen und  unterzeichnet  und  vor  dem  geistlichen  Gericht  zu 
Mainz  »der  heirat  in  craft  vnd  gewald  per  verba  de  presenti 
gelopl«,  wie  Graf  Solms  berichtet.*)  »Ungeuerlich  vffSant  Mar- 
tins tag  des  nächsten  Jahres«,  so  war  die  Stipulation,  sollte  Frau 
Katharina  «mit  kleydern  kleynotlen  silber  geschir  vnd  andern 
ehelichen  fertigong  wie  Irem  herkomen  gezympt  vff  sein  kon. 
maj.  eygen  kosten«  nach  Frankfortkommen,  dort  das  Beilager 
zu  vollziehen.  Dort  sollen  dann  von  der  Mitgift  die  ersten 
100,000  Gulden  sogleich,  die  zweiten  100,000  nach  dem  ersten 
Jahr  der  Ehe  ausgezahlt  werden  u.  s.  w. 

Die  Sache  schien  allerseits  in  bester  Ordnung.  Karl  war 
gewählt,  GhurfUrst  Friedrich  hatte  die  Wahlcapitulationen ;.  das 
Verlöbniss  war  so  sicher  geschlossen,  dass  »wenn  noch  Treu 
und  Glaube  galt«  demnächst  das  Beilager  folgen  musste. 

Auch  Karl  äusserte  sich  hochbefriedigt.  Schon  am  14.  Au- 
gust sendet  Graf  Heinrich  von  Nassau  an  Friedrich  aus  einem 
Briefe  Karls  »Artickel  translatirt  uß  dem  francosischen  in 
dewtsch«.  Sie  lauten  :  »wir  kundten  vns  nit  wol  genug  beloben 
von  den  grossen  Tugenden  vnd  fursichtigkeit,  darinnen  sich  der 
hertzoge  von  Sachsen  churfurst  gegen  vns  beweist  hat  vnd  daz 
er  also  heiliglich  zu  der  waalh  gegangen  ist.  Vnd  als  viel  be- 
langet den  tractat  des  heyrats  u.  s.  w.  so  sein  wir  desselbigen 
wol  zufrieden  vnd  wissen  euch  grossen  danckh  von  dem  dinst 
den  Ir  vns  darinnen  getane  habt,  haben  auch  hochlich  vil  liber, 
das  wir  damit  eynen  solichen  also  tugenthaftigen  fursten  wilfarn 
haben  dan  nymants  anders.« 

Am  24.  Sept.  1519  schreibt  der  Kaiser  selbst  eigenhändig 
—  es  ist  nicht  der  einzige  deutsche  Briefseiner  Hand  in  die- 
sen Acten  —  an  den  ChurfUrsten  Friedrich  :  ^) 

hocgeborner  lieber  ohein  vnd  curfurst.  Wir  tragen  guot 
wissen  das  ewer  lieb  vns  zu  der  Er  vnd  wird  des  romischen 
kuniglichen  gewalts  gefurdert  vnd  bracht  vnd  weilant  der  kay 
m'  loblicher  gedechtnus  vnsern  lieben  anherien  vnd  vattern 
auch  nutzlichen  gedient  habt  des  sag  wir  Ewer  lieb  fruntlichen 


1)  Die  Urkunde  darüber  ist  abgedrucivt  bei  Arnold!  p.  24. 

2)  Ein  officielles  lateinisches  Dankschreiben  von  Hannart  concipirt  und 
von  Karl  unterzeichnet,  nur  auf  die  Wahl  bezüglich,  ist  inBarcellona  29.  Juli 
ausgefertigt;  verdeutscht  Gndet  es  sich  bei  Spalatin  I.  p.  95. 


17G 

danck  vnd  sein  sonderlich  genaigt  vnd  begierig  ewer  lieb  als 
vnsern  gesiplen  frunt  vnd  gehorsamen  churfursten  vnd  ewrem 
liawsz  zu  Sachsen  alzeit  gnad  vnd  fruntschnfft  zu  beweis.  Wie 
wir  dan  yetz  mit  beschliessung  des  hourats  zwischen  vnser  lie- 
ben zchwester  vnd  ewers  bruders  zun  dem  hausz  Sachsen  zu 
cren  vnd  v*olfart  angefangen  halben  wie  diez  alles  auch  weiller 
ander  sachen  vnd  henndl  ewer  lieb  von  vnsern  rat  Jeronimo 
bruner  auff  das  lengst  vernemen  wirt  den  Ewer  lieb  scins  an- 
zaigensals  vns  selbst gelauben  mag  wollen  wir  Ewer  lieb  frundt- 
licher  maynung  nit  verhalten  Datum  barcelona  am  xxiiii'*"  tag 
Septembris  xix.  manu  propria 

Carolus. 

Am  21.  Jan.  1520  kam  Brunner,  legte  eine  völlig  befriedi- 
gende Instruction  vom  25.  Sept.  1519  vor,  in  der  u.  a.  der  Ab- 
schluss  der  Ehe  zu  nächslem  Martinstag  von  Neuem  zugesagt, 
auch  die  Schickung  nach  Spanien  nachgelassen  war.  Auch  in 
den  Reichsangelegenheilen  zeigte  sich  Karl  recht  geflissentlich 
als  zu  Friedrich  hallend;  wie  denn  Graf  Heinrich  von  Nassau 
noch  am  17.  Juni  1520  an  Herzog  Johann  schreibt:  er  wisse 
nichts  anderes  zu  berichten,  als  dass  er  vom  Kaiser  selbst  und 
denen,  die  in  dessen  steter  Umgebung  seien,  höre,  dass  »Kais. 
Maj.  Efg,  bruder  als  sunderlich  für  Iren  vater  halde.« 

Am  20.  Juni  1520  ward  für  denselben  Brunner  eine  andere 
Instruction  geschrieben,  die  die  alte  Randbemerkung  des  Acten- 
stückes  als  »ersten  hinkenden  Boten«  bezeichnet:  Entschuldi- 
gungen, dass  der  Kaiser  seine  Schwester  zu  Martinstag,  —  er 
selbst  kam  zu  der  Zeit  zur  Krönung  nach  Achen,  —  nicht  nach 
Deutschland  bringen  könne :  der  grossen  Blödigkeit  halber,  da- 
mit die  Mutler  etliche  Jahre  behaftet  sei,  und  weil  die  hispani- 
schen Unlerthanen  ein  gross  Beschwerniss  darob  empfangen  und 
es  dem  Kaiser  verdenken  möchten,  als  wolle  er  seiner  Mutter 
Blödigkeit  und  Anfechtung  dadurch  mehren  und  ihre  Tage  ver- 
kürzen, welches  in  den  hispanischen  Königreichen  einen  grossen 
Aufruhr  erwecken  könnte  u.  s.  w. 

Ich  vermag  nicht  zu  sagen,  ob  sclion  damals  bestimmte 
andere  Pläne  den  Kaiser  veranlassten  ,  Zögerungen  zu  suchen, 
oder  ob  er  es  je  ernstlich  mit  der  sächsischen  Heirath  gemeint 
halle.  Sächsischer  Seils  unlcrdrückle  man  noch  jeden  Arg- 
wohn, ant\A ortete  vertrauend  und  nachgebend. 

Als  nun  gegen  den  Herbst  1520  der  Kaiser  ins  Reich  kam, 


177     

war  er  beflissen ,  dem  Churfllrstcn  von  Sachsen  Zeichen  des 
grössten  Vertrauens  zu  geben  und  seine  Bereilwilligkeil  zur  Voll- 
ziehung der  Heiralh  auszusprechen.  Wieder  in  einem  eigen- 
händigen deutschen  Briefe  (Luttich  13.  Ocl.)  lud  er  ihn,  der 
in  Cöln  weilte,  weil  in  Achen  eine  arge  Seuche  herrschte,  eio, 
zur  Krönung  dorthin  zu  kommen.  Friedrich  entschuldigte  sich 
mit  Krankheit;  der  schon  alternde  war  allerdings  nicht  selten 
leidend;  ob  auch  gerade  damals,  vermag  ich  nicht  nachzu- 
weisen. 

Um  nichts  weniger  zuvorkommend  zeigte  sich  ihm  der  junge 
Kaiser,  als  er  nach  Cöln  kam.  Die  wichtigsten  Angelegenheiten 
verhandelte  er  mit  ihm,  nicht  blos  des  Reiches;  in  einem  merk- 
würdigen Actenstücke,  das  bei  einer  andern  Gelegenheit  mitge- 
theilt  werden  soll,  legte  er  dem  ChurfUrsten  die  Summe  seiner 
politischen  Verhältnisse,  alle  Beziehungen  aller  seiner  Kronen 
und  Lande  zur  Begutachtung  vor.  In  dem  Schreiben,  mit  wel- 
chem der  Grosskammerherr  Wilhelm  von  Croy  Graf  v.  Chievres 
(10.  Nov.  Cöln)  das  breve  compendium  perloculorum  (le  memoire 
des  choses  que  Vous  furent  partes  par  Vempereur)  dem  ChurfUr- 
sten nachsendet,  sagt  er  es  geschehe.-  aßn  que  Vous  puissez 
veoir  le  taut  et  y  bien  penser  pour  apres  donner  hon  conseil  et  aduis 
a  sa  mayeste  come  ü  a  son  entiere  conßdance  en  Vous  et  Vous  pro- 
mets  quil  ny  a  prinQe  qui  sacke  a  parier  des  trois  pointz  du  dit 
memoire ;  mais  est  le  tout  bien  secret. 

In  der  Antwort,  die  äusserst  behutsam  und  in  Betreff  der 
ausserdeutschen  Verhältnisse  fast  ablehnend  ist,  hebt  der  Chur- 
fürst  besonders  hervor,  dass  sich  Kais.  Maj.  in  Betreff  der  Reichs- 
angelegenheiten ohne  Zweifel  »genediglich  erinnern  werde  waz 
die  abrede  zu  frankfurth  derhalben  vermagk  vnd  wie  es  domit 
sol  gehalten  werden,  a 

Es  war  vor  Allem  die  Frage  über  das  Reichsregiment;  schon 
gleich  nach  vollzogener  Wahl  halte  sich  gezeigt,  dass  Karls  Com- 
missarien  an  dem  in  der  Capitulation  Zugestandenen  zu  feil- 
schen sich  verpflichtet  hielten  (Schreiben  Heinrichs  von  Nassau 
an  den  Churf.  Friedrich  14.  Aug.  1519  über  den  Abschied,  den 
die  übrigen  Conmiissarien  mit  den  übrigen  Churfürsten  gemacht). 
Es  ist  bekannt  bis  zu  wie  ärgerlichen  Weiterungen  eben  diese 
Frage  auf  dem  Wormser  Reichstag  führte. 

Erst  hier  in  Worms  kamen  neue  Bedenklichkeiten  wegen 
des  Eheabschlusses  zum  Vorschein.      Man  mochte    sächsischer 


178     

Seils  allmählig  innewerden,  wessen  man  sich  zu  versehen  habe; 
Herzog  Johann  äussert  sich  in  einem  Schreiben  an  seinen  Bru- 
der vom  12.  März  1521  in  sehr  harten  Worten,  auch  über  den 
Grafen  von  Nassau,  »nach  dem  es  durch  yn  vnd  andere  scll)st 
vorgeschlagen.«  Den  wohl  hingeworfenen  Gedanken,  seinen 
Sohn  nach  Spanien  zu  senden,  weiset  er  weit  hinweg;  »nach- 
dem es  ym  reiche  ganz  schalbar  vnd  ruchtig  ist  haben  EL.  zcu 
achten ,  was  beschwerlicher  vnd  schympflicher  nachteillichayt 
EL.myr  vnd  vnserm  son  daraus  entstünde.«  Er  hofft,  dassNas- 
sau  »als  der  diessen  handell  bey  vns  gevbet  vnd  zu  dem  EL. 
vnd  ich  eynen  sunder  verlrawhen  tragen, «  die  Sache  noch  in 
Ordnung  bringen  werde. 

Am  7.  Mai  loäl  kam  zu  Worms  ein  neues  Abkommen  zu 
Stande,  nach  dem  sich  der  Kaiser  verpflichtete,  die  Braut  sechs 
Monat  nach  seiner  Rückkunft  nach  Spanien,  oder,  wenn  diese 
sich  verzögern  sollte ,  aufs  förderlichste  nach  Deutschland  zu 
senden,  bn  Juni  1522  ging  er  über  London  nach  Spanien  zu- 
rück, Nassau  mit  ihm.  Von  der  Heirath  war  vorerst  nicht  wei- 
ter die  Rede. 

Es  muss  dahin  gestellt  bleiben ,  ob  auch  die  Differenzen 
wegen  der  lutherischen  Sache,  wegen  des  Reichsregiments  u.  s.  w. 
dazu  mitgewirkt.  Nur  mulhmaassend  darf  ich  daran  erinnern, 
dass  Dec.  1521  König  Emanuel  von  Portugal  gestorben,  sein 
Sohn  und  Nachfolger  Johann  III,  obschon  fast  20  Jahr  alt,  noch 
unverraählt  war.  Es  mochte  dem  Kaiser  daran  liegen,  sich  auf 
alle  Fälle  die  Hand  seiner  Schwester  noch  disponibel  zu  halten. 

Ich  denke  Kaiser  Karl  nicht  ungerecht  zu  beurtheilen,  wenn 
ich  muthniaasse,  dass  er  so  lange  nicht  mit  Chursachsen  abbre- 
chen mochte,  als  die  Reichsangelegenheiten  noch  nicht  hinläng- 
lich mürbe  waren  ,  um  dem  mächtigsten  ChurfUrsten  den  schon 
beabsichtigten  Affront  zu  bereiten.  Man  weiss,  wie  1522  und 
1523  in  der  Sache  des  Reichszolles,  in  der  Sickingischen  An- 
gelegenheit, in  der  fürstlichen  Selbsthülfe  trotz  des  Regimentes 
sich  die  von  Churfürst  Friedrich  vertretene  politische  Tendenz 
abnutzte  und  der  von  Karls  Politik  ausgestreute  Samen  des  ge- 
genseitigen Argwohns  und  Neides  nur  zu  reichlich  aufgehend 
für  seine  Art  und  seine  Interessen  Raum  schaffte.  Das  Resultat 
zeigte  sich  zunächst  in  dem  Reichstag  von  1524  (beginnend  24. 
Jan.),  wo  die  Stände  des  Reiches  selbst  das  ständische  Reichs- 
resiment  zerbrachen.    Herr  Ranke  fasst  die  Bedeutung  dessel- 


1 79     

ben  in  den  schönen  Wollen  zusammen:  »Friedrich  von  Sachsen 
fühlte  die  ganze  Bedeutung  desselben ;  die  Idee  einer  ständi- 
schen Regierung,  für  welche  er  alle  seine  Lebtage  gearbeitet, 
sah  er  am  Ende  seiner  Tage  scheitern.  Er  sagte  :  einen  solchen 
Reichstag  habe  er  noch  nicht  erlebt.  Er  verliess  ihn  am  24.  Fe- 
bruar.    Er  ist  nie  wieder  auf  einem  erschienen.  « 

Auch  Hannart  war  dort  und  recht  thälig.  Er  hatte  Auftrag 
in  Betreff  der  Ileiralh  noch  gegen  denChurfürsten  zu  schweigen, 
jusques  apres  lissue  de  ceste  journee  imperiale  affin  de  le  rete- 
nir  cepandant  en  meilleure  voulunte  d^ayder  adresser  les  choses 
dicelle  journee  (Lanz  Correspondenz  I.  p.  113).  In  diesen  März- 
tagen war  der  König  Christian  von  Dänemark  zum  Besuch  bei 
dem  Churfürsten  ;  damals  sagte  er  zu  Spalatin :  «weiss  auch 
mein  Vetter  der  Churfürst  zu  Sachsen ,  dass  Frau  Katharina  des 
Kaisers  Schwester,  die  Herzog  Jobansen  Fridrichen  zu  Sachsen 
mein  Vetter  haben  soll,  dem  jungen  König  von  Portugal  gegeben 
wird?«  »Das  war«,  fährt  Spalatin  fort,  »freilich  der  ersten 
Anzeigung  eine,  dass  diese  Sache  sollte  zurück  gehen,  bis  der 
Hannart  kam  und  solches  ferner  auf  Befehl  röm.  kais.  Maj.  an- 
zeigte«. *) 

Gemuthmaasst  freilich  halte  man  am  sächsischen  Hofe  schon 
mancherlei;  aber  es  schien  doch  die  Hauptsache  zu  fest 
stehend ,  um  nicht  noch  geordnet  werden  zu  können ;  man 
meinte  nur,  dass  es  weitere  Zögerungen  gelte.  Schon  in  der 
zweiten  Januarwoche  1524  schrieb  der  Churfürst  seinem  Bru- 
der: »vnd  sollen  EL.  keinen  czweifel  haben  so  der  Hannart  ko- 
men  wird,  ich  wil  ihn  so  got  wil,  vnangeredt  nicht  lassen  vnd 
soviel  an  mir  sol  dieser  handel  mit  fleis  gefördert  werden.  Den 
got  weis  das  es  mir  treulich  leid  das  der  frum  junge  Fürst  EL. 
vnd  mein  Sohn  also  soll  vmzogen  werden.  Den  EL.  oder  ich 
haben  solchen  heirat  nit  begert.  Er  ist  an  EL.  getragen  worden. 
Der  almechtig  got  schick  es  nach  seinem  Lob«  (bei  Spalatin 
L  p.  62.). 

Um  so  empfindlicher  enttäuscht  mochte  man  sein  ,  als  im 
May  Hannart  zunächst  dem  Churfürsten  des  Kaisers  schnöde 
Anträge  überbrachte :  wie  nach  dem  von  Frankreich  wider  den 
Kaiser  vorgenommenen  Kriege  und  des  Königs  von  Frankreich 


1j  Spalatin  p.  61. 


1 80 

vorgehabten  Vermählung  seiner  Tochter  an  den  König  von  Por- 
tugal dieGubernaloren  in  Spanien  bei  Abwesenheit  des  Kaisers, 
zur  Abwendung  der  den  spanischen  Landen  dadurch  erwach- 
senden Gefahr  die  Infanlin  dem  König  von  Portugal  offerirt,  wie 
der  Kaiser  sich  genölhigt  gesehen,  so  hochwichtige  und  die  Con- 
scrvation  der  spanischen  Lande  Ijelreflende  Umstände  zu  wür- 
digen ,  wie  auch  die  Mutter  ihre  Tochter  nicht  zu  weit  von 
sich  lassen  wollen,  auch  die  Infanlin  Neigung  zu  der  portugiesi- 
schen Ueirath  gezeigt,  ja  dass  dieselbige  bei  der  auf  ihren  Bru- 
der ertheilten  Vollmacht,  zwar  ohne  dessen  Wissen  ausdrück- 
lich protestirt;  endlich  ist  auch  der  lutherischen  Ketzerei,  die 
in  den  sächsischen  Landen  sich  verbreite,  Erwähnung  geschehen. 

Die  sächsischen  Fürsten  fühlten  sich  auf  das  tiefste  verletzt-, 
»got  vergebs  yn,  schreibt  Johann,  dan  es  yst  ya  erschreclich  das 
so  grosse  heupter  nit  vns  armen  Fürsten  bryffe  vnd  siegeln  hal- 
len sollen«;  er  unterstreicht  diese  klagenden  \^'^orte.  Der  mil- 
dere Bruder  mahnt  ihn ,  sich  dieser  Sachen  nicht  so  hoch 
zu  beschweren  und  Gott  aus  christlichem  Gemüth  und  Ver- 
trauen anheim  zu  geben.  Und  Johann  antwortet:  »daran  sollen 
E.  L.  keynen  zweyffel  haben  :  das  ich  es  billich  got  als  dem  heren 
vl)er  alle  heren  ergibe:  vnd  ich  danck  got  das  alle  Sachen  nach 
Seynnen  willen  ergehen  vnd  sonderlichen  yn  der  Sachen  auch 
vnd  die  weylle  es  die  wege  mit  nieynem  son  erraichen  sali : 
das  der  heyratt  durch  den  wyilen  gotles  sol  ab  gehen  so  wil  ich 
sprechen  von  guttem  herlzen,  deyn  wyllder  geschee  lieber  herre. 
Aber  der  Adam  kans  schwerli  chen  vber  das  hertz 
bringen  dos  ym  gefallen  lassen  das  bryffe  vnd  Siegel  vnd  hant- 
gelupte  Irewhe  nit  soll  meyneni  son  gehalten  werden  u.  s.  w.  c< 

So  empfanden  diese  deutschen  Menschen  den  Schimpf,  den 
ihnen  der  welsche  Kaiser  angelhan.  Sie  ihrerseits  halten  Ge- 
wissensscrupel ,  ol)  das  Verlöbniss  überhaupt  rückgängig  wer- 
den dürfe;  es  liegen  Gutachlen  von  Luther  und  Bugenhagen 
darüber  in  den  Aden.  Her  und  hin  berielhen  sie.  Die  An  wort, 
die  endlich  gegeben  ward,  ist  würdig  und  einfach  (s. Müller  Ge- 
schichte der  Protestation  p.  692)  :  »Ob  man  zwar  Ihrer  Maj.  zu 
Ehren  und  Gefallen  diesen  unverdienten  Spott,  Hohn 
und  Schimpf  über  sich  und  das  ganze  Chur- und  fürstliche 
Haus  ergehen  lassen  wollte,  gleichwohl  sich  in  seinem  Gewissen 
nicht  ermächtigt  halten  könne,  ein  richtig  geschlossenes  Ehe- 
verlöbniss  wiederum  zu  trennen,    so  wären  sie  als  arme  Für- 


181      

Sien  zwar  nicht  gemeint,  ihrer  Maj.  desfulls  weiter  zuzusetzen, 
sondern  wollten  die  Sache  zu  Ircr  Maj.  fernerer  Disposition, 
auch  in  IrerMaj.  und  Irer  Schwester  Gewissen  überlassen,  auch 
Ihrer  iMaj.  fernerer  Resolution  gewärtig  sein.« 

Moralische  gegen  politische  Anschauungen  !  die  habsbuigi- 
sche  Politik  wird  sich  ins  Fäustchen  gelacht  haben,  wenigstens 
bis  so  lange,  dass  Churfiirst  Moritz  zeigte,  wie  auch  deutsche 
Fürsten  die  welschen  Künste  gelernt  hatten  und  zu  üben  ver- 
standen. — 


3.  DECEMBER. 

Herr  {Brockhaiis  las  über  SomadevcC s  Bearbeitung  der  Vctälu- 
pancavingati. 

Zu  den  beliebtesten  Volksbüchern  der  Indier  gehört  die 
Vetäla-pancavin^atiliä ,  oder  die  25  Erzählungen  des  Vetala. 
Vetäliis  sind  vanipyrartige  Gespenster,  die  von  den  Leichen  der 
Verstorbenen  sich  nähren  ,  auf  den  Leichenstätten  ihr  unheim- 
liches Wesen  treiben  und  namentlich  gern  in  den  Körpern  der 
Hingerichteten  ihre  Wohnung  aufschlagen  ;  durch  Zaubergewalt 
kann  der  Mensch  sich  einen  Vetäla  dienstbar  machen,  um  schwie- 
rige menschliche  Kräfte  übersteigende  Abenteuer  zu  bestehen, 
denn  die  Vetalas  sind  muthig  und  schlau.  In  der  erwähnten 
Sammlung  ist  es  ein  König,  der  sich  einen  solchen  Veläla  unter- 
thünig  gemacht  hat  und  ihn  auf  seinen  Schultern  zu  dem  Orte, 
wo  er  seiner  Hülfe  bedarf,  hinträgt;  der  Vetala  fordert  aber 
von  dem  Könige  während  des  Ganges  unverbrüchliches  Still- 
schweigen. Um  die  Langeweile  des  Weges  zu  verkürzen ,  er- 
zählt der  Vetala  eine  Geschichte,  die  meistens  einen  verwickelten 
Fall  enthält,  und  fragt  nun  am  Ende  den  König,  wer  in  der  er- 
zählten Geschichte  gut,  wer  schlecht  gehandelt  habe,  wer  der 
klügere  gewesen  sei  u.  s.  w. ,  unter  der  Drohung,  ihm  den  Kopf 
abzureissen,  wenn  er  nicht  richtig  antworten  würde.  Schweigt 
der  König ,  so  verliert  er  sicher  sein  Leben ;  er  beantwortet 
daher  die  Fragen  des  Vetala  und  stets  zu  dessen  Zufriedenheit, 
aber  da  er  nun  das  Stillschweigen  gebrochen  hat,  so  entschwin- 
det der  Vetala  sogleich.  Der  König  jedoch  lässt  sich  nicht  irre 
machen,  kehrt  zu  der  Stelle  zurück  ,  wo  der  Vetala  haust,  ladet 


1 82 

ihn  wieder  auf  seine  Schulter  und  so  wiederholt  sich  dasselbe 
flinfünilzwanzigmal,  bis  derVelAla  von  dem  Mulhe,  dem  Scharf- 
sinn und  der  consequenten  Ausdauer  des  Königs  überzeugt,  ihn 
aus  grosser  Gefahr,  die  seinem  Leben  drohte,  reitet. 

Wir  haben  in  dieser  Rahmenerzahlung,  an  die  sich  die  ein- 
zelnen 25  Erzählungen  anknüpfen ,  wieder  ein  Beispiel  der  ur- 
alten Sage  vom  Lösen  des  Lebens  durch  Gesang,  Erzählung  oder 
Beantwortung  schwieriger  Rälhselfragen ,  die  uns  bereits  in  der 
Oedipus-Sage  entgegen  tritt,  die  den  Erzählungen  der  Sieben 
weisen  Meister  in  ihren  unzähligen  Bearbeitungen  zu  Grunde 
liegt,  die  den  Kern  der  Rahmenerzählung  der  iOOl  Nacht  bildet, 
und  die  namentlich  in  der  nordischen  Sagenwelt  so  häufig  wie- 
derkehrt. 

Was  die  einzelnen  Erzählungen  des  Veliila  betrifft,  so  sind 
sie  von  sehr  verschiedenem  Werlhe ,  einzelne  sinnreich ,  andere 
unbedeutend ;  interessant  aber  sind  stets  die  Fragen  des  Vetala 
und  die  Antworten  des  Königs.  Diese  lassen  uns  oft  liefe  Blicke 
in  die  sittliche  Wellanschauung  der  Indier  thun ;  gar  häufig 
würden  wir  von  imserem  sittlichen  Standpunkte  aus  ganz  andre 
Antworten  erwarten,  aber  man  sieht  hier  recht  deutlich ,  wie 
oft  Kastengeist  und  Erstarrung  in  todlem  Formelwesen  über  das 
natürliche  Gefühl  den  Sieg  davon  trägt.  Die  Entscheidungen 
des  Königs  müssen  aber  durchaus  ganz  dem  Sinne  und  der  An- 
schauungsweise der  Indier  entsprechen ,  sonst  würde  sich  die 
Sammlung  nicht  so  lange  erhalten  und  in  Indien  eine  so  weite 
Verbreitung  gefunden  haben.  Doch  finde  ich  auch  hierin  eine 
Verschiedenheit  in  den  verschiedenen  Redaclionen  und  die  Ent- 
scheidung in  der  einen  Redaclion  ist  bisweilen  dei'  einer  andern 
Redaclion  ganz  entgegengesetzt.  In  den  älteren  Bearjjeitungen 
entspricht  die  Antwort  oft  mehr  unsrem  Gefühle  als  in  den  jün- 
geren ;  wie  die  Form,  so  scheint  auch  der  Inhalt  mit  der  Zeit 
sich  verschlechtert  zu  haben. 

Das  Werk  liegt  mir  in  zwei  verschiedenen  Redaclionen  in 
Sanskrit  vor.  Die  eine  schreibt  man  einem  Dichter  Namens 
Civadäsa  zu*),  von  dem  übrigens  sonst  nichts  weiter  bekannt 
ist.  Diese  Bearbeitung  ist  in  Prosa  mit  vielen  eingeflochlenen 
Versen  gemischt,  die  eigentliche  Erzählung  wird  in  der  schlich- 


1)  Colebrooke  miscellaneous  essays.  Vol.  IF.  p.  87. 


183 

testen  Prosa  gegeben  ,  die  von  einer  Simplicität  und  Einfachheit 
ist,  die  oft  an  Barbarei  gränzt,  doch  mag  die  allmählige  Verder- 
bung des  Textes,  da  keine  schützende  Hand  sich  dieser  flüchti- 
gen Producte  einer  harmlosen  kindlichen  Muse  je  angenommen 
hat,  einen  grossen  Theil  der  Schuld  davon  tragen.  Die  einge- 
streuten Verse  hatten  gewiss  ursprünglich  einen  didaktischen 
Zweck,  um  überall,  wo  die  Situation  es  irgend  erlaubte,  ethische 
Sentenzen  anzubringen,  sei  es,  dass  der  Verfasser  sie  beson- 
ders für  diese  Sammlung  dichtete ,  sei  es ,  dass  er  sie  aus  der 
unzähligen  Masse  gnomischer  Sprüche,  die  einst  die  indische 
Literatur  besass ,  ausw  ählte,  aber  allmählig  ist  dieser  Gedanke 
immer  mehr  und  mehr  in  den  Hintergrund  getreten,  und  jeder 
Abschreiber  hat  aus  dem  ganzen  Schatze  indischer  Poesie  hin- 
zugefügt, was  ihm  eben  passend  und  angenehm  erschien;  so 
sind  denn  oft  auf  die  ungeschickteste  Weise  die  künstlichsten 
Verse  späterer  Dichter  in  die  einfache  Erzählung  eingeflochten 
worden,  die  in  dieser  Verbindung  zuweilen  einen  fast  komischen 
Eindruck  machen.  Selbst  aus  dem  schmutzigsten  Kothe  der 
Literatur ,  wenn  man  solche  Auswüchse  der  wilden  Phantasie 
eines  unreinen  Geistes  noch  zur  Literatur  rechnen  darf,  haben 
es  die  Abschreiber  nicht  verschmäht,  einzelne  Fragmente  aufzu- 
nehmen. Die  erotische  Poesie  der  Indier,  so  warm  und  glühend 
auch  ihre  Schilderungen  sind,  ist  entschieden  keusch;  die  Lie- 
bessprüche des  Bhartfihari  oder  Amarü  können  eine  jugend- 
liche Phantasie  vielleicht  erhitzen  ,  werden  sie  aber  nie  verder- 
ben. Doch  hat  auch  in  Indien  die  Rohheit  dieses  Stofles  sich 
bemächtigt,  und  man  weiss  nicht,  über  was  man  sich  mehr 
wundern  soll ,  über  die  Brutalität  des  Bildes  und  Ausdrucks, 
oder  über  die  systematisirende  Pedanterie  des  Vortrags. 

Ich  halte  diese  Redaction  in  Prosa  mit  Versen  gemischt  für 
die  älteste.  Diese  Form  ist  ganz  eigenthümlich  indisch ;  wir  fin- 
den sie  in  der  Fabelsammlung  Pancatantraund  in  allen  ähnlichen 
Sammlungen  von  Erzählungen  angewendet.  Eine  Analogie  hat 
diese  Form  in  der  dramatischen  Poesie  der  Indier,  die  niemals 
wie  die  griechische  ein  besonderes  Versmaass  für  den  Dialog 
ausbildete,  sondern  ebenfalls  in  schlichter  Prosa  sich  fortbewegt, 
und  nur  dann  des  Verses  sich  bedient,  wenn  ein  Gefühl  leiden- 
schaftlich hervortritt,  ein  Bild  der  umgebenden  Natur  geschildert 
wird,  oder  aus  der  ganzen  Situation  der  Dichter  eine  moralische 
Lehre  zieht.    Ich  glaube  nicht,  dass  diese  Sammlungen  von  Er- 

4853.  i3 


184 

Zählungen  als  Einzelwerke  ursprünglich  je  in  einer  andern  Form 
exislirl  haben,  die  Quellen  aber  der  Erzählungen  mögen  häufig 
in  gebundener  Rede  dem  Sammler  vorgelegen  haben. 

Aus  welcher  Zeit  die  Sannnlung  des  Civadäsa  stammt,  wage 
ich  nicht  einmal  annähernd  zu  bestimmen;  sie  ist  sicher  jünger 
als  die  Zeit  des  Vikramadilya  (erstes  Jahrhundert  unsrer  Zeit- 
rechnung) und  wahrscheinlich  älter  als  Somadeva,  so  dass  wir 
zwischen  dem  Isten  und  J2ten  Jahrhundert  unsrer  Zeitrechnung 
schwanken  ;  eine  genauere  Durchforschung  des  ganzen  Werkes 
und  namentlich  des  poetischen  Theiles  desselben  würde  viel- 
leicht noch  einige  sicherere  Data  an  die  Hand  geben. 

Die  Bearbeitung  des  Civadäsa  halte  ich,  wie  gesagt,  ihrer 
ganzen  Form  nach  für  die  ältere,  aber  die  Redaction,  die  in  den 
bis  jetzt  uns  zugänglichen  Handschriften  vorliegt,  scheint  ziem- 
lich modern  zu  sein.  Leider  ist  sie  noch  nicht  ganz  gedruckt; 
wir  besitzen  davon  bloss  die  Einleitung  und  die  3  ersten  Erzäh- 
lungen, die  Herr  Professor  Lassen  in  seiner  Anthologia  sanscri- 
lica  (Bonn,  1838)  p.  1 — 38  mittheilt.  Eine  Uebersetzung  der- 
selben ist,  soviel  ich  weiss,  nirgends  erschienen.  Ausserdem 
hat  Herr  Pre  fssor  Höfer  in  seinem  Sanskrit- Lesebuche  (Ham- 
burg, 1850)  die  6te  Erzählung  bekannt  gemacht  und  die  8te  und 
'12te  in  seinen  indischen  Gedichten,  2.  Bd.  p.  21 7  ff.  (Lpz.'I844^ 
übersetzt. 

Eine  zweite  Redaction  der  ganzen  Sammlung,  die  bis  jetzt 
ganz  unbekannt  war,  findet  sich  in  der  grossen  Mährchensamm- 
luDg  Kathä-sarü-sägara'xon  Somadeva  (aus  dem  12ten  Jahrb.), 
und  zwar  ist  sie  dem  12ten  Buche  dieses  Werkes  locker  einge- 
webt und  füllt  die  Capitel  75 — 99.  Diese  Redaction  des  Soma- 
deva unterscheidet  sich  von  der  des  Civadäsa  dadurch,  dass  sie 
wie  der  übrige  Theil  seines  Werkes  ganz  in  Versen  abgefasst 
ist  und  zwar  in  dem  einfachen  epischen  Cloka  :  und  ferner  da- 
durch,  dass  alle  sentenziösen  Partien,  die  eingestreuten  ethi- 
schen Sprüche  u.  s.  w.,  gänzlich  fehlen.  Somadeva  wollte  eben 
nur  unterhalten,  nicht  zugleich  belehren.  Gerade  so  hat  Soma- 
deva das  Pancatantra  in  seine  Sammlung  verarbeitet  (Gap. 
60 — 62).  Ich  besitze  ein  vollständiges  Exemplar  dieser  Redac- 
tion (96  Blätter  in  Quer-Folio)  ;  ein  zweites  Exemplar,  ebenfalls 
in  meinem  Besitze ,  enthält  leider  nur  die  Hälfte  des  Werkes. 
In  der  Folge  und  dem  ganzen  Verlaufe  der  5  ersten  Erzählungen 
stimmt  Somadeva  wesentlich  mit  Civadäsa  überein,  es  ist  daher 


185     

wohl  zu  vermulhen  ,  dass  auch  der  übrige  Theil  mit  CivadAsa's 
Arbeit  bis  auf  die  Form  identisch  sei.  Ich  vermulhe,  dass  Civa- 
dAsa's  Werk  ziemlich  in  der  Fassung,  wie  wir  es  noch  haben, 
dem  Somadeva  als  Quelle  seiner  Bearbeitung  gedient  hat,  nur 
in  den  Entscheidungen  weicht  er  öfters  von  seinem  Vorgänger 
ab,  ob  aus  richtigerem  sittlichen  Gefühle,  oder  weil  zu  seiner 
Zeit  CivadAsa's  Werk  sie  wirklich  so  enthielt,  wage  ich  nicht  zu 
entscheiden ;  ich  möchte  das  Letztere  vermuthen. 

Um  den  Charakter  dieser  Mährchensammlung  anschaulich 
zu  machen,  will. ich  diejenigen  Erzählungen,  die  Herr  Prof.  Las- 
sen mittheilt,  analysiren  und  theilweise  übersetzen;  ich  füge 
diesem  Fragmente  aus  Somadeva's  Bearbeitung  derselben  Er- 
zählungen im  Original  hinzu.  Die  verschiedene  Darstellung  des- 
selben Stoffes  wird  für  die  Kenner  des  Sanskrit  nicht  ohne  Inte- 
resse sein. 

Noch  muss  ich  erwähnen,  dass  diese  Sammlung  der  Erzäh- 
lungen des  VetAla  in  Indien  weit  verbreitet  fast  in  alle  Haupt- 
sprachen des  modernen  Indiens  übersetzt  und  zum  Theil  gedruckt 
worden  ist.  Ich  kenne  eine  Uebersetzung  in  das  Hindi  oder 
Vrajabhcishä*),  in  das  Hindostanische^),  Bengalische,  Mahratti- 
sche und  Tamulische'),  und  gewiss  giebt  es  deren  noch  mehr. 
Diese  Uebersetzungen  in  die  indischen  Volksdialekte  sind,  so- 
weit ich  sie  kenne,  durchweg  in  Prosa,  die  eingestreuten  Sen- 
tenzen des  Sanskrit- Originals  sind  zum  Theil,  aber  in  Prosa 
aufgelöst,  beibehalten,  und  obgleich  manches  Fremdartige  ein- 
gemischt ist,  was  Civadäsa  wohl  schwerlich  in  seine  Sammlung 
aufgenommen  hätte ,  da  ihm  jede  Pointe,  um  darauf  eine  geist- 


1)  Bytal-Puchisi ;  or  the  twenty-five  tales  of  Bytal,  translated  from  Ihe 
Brujbhasha  into  English  by  Rajah  Kalee-Krishen  Behadur.  Calcutta,  1834. 
—  Vgl.  Extraits  du  Betdl-Patchtsl  par  Ed.  Lancereau.  (Im  Journal  Asiatique. 
1831.  Juli  und  Septbr.  1852.  April.) 

2)  Ich  besitze  eine  Ausgabe  in  Devanägari- Schrift  unter  dem  Titel: 
Baitdl  pacisf.  fCaIcutta?!  sanvat  1891  f=  1834  p.  Chr.).  178  SS.  kl.  8.  auf 
gelbem  Papier.   • 

3)  The  Vedala-Cadai ;  being  the  Tamul  Version  of  ancient  Tales  in  the 
Sanscrit  language,  popularly  known  throughout  India  and  entitled  the  Ve- 
täla  Panchavinsati.  Translated  by  B.  G.  Babington.  (In  den  Miscellaneous 
translations  from  Oriental  Languages.  1'Bd.  London,  1831.)  —  Das  Tamu- 
lische  Original  findet  sich  in:  A  Compilation  of  Papers  in  the  Tamillan- 
guage,  ediledhy  Andrew  Robertson.  Madras,  1839.  4.  (p.  iii_i72.) 

I  3  * 


1 86     

reiche  Antwort  zu  erhalten ,  fehlt,  so  glaube  ich  doch,  dass  sie 
im  Ganzen  nach  CivadAsa's  Redaction  gearbeitet  sind. 

Vor  Allem  wäre  es  wUnschenswerth ,  dass  das  Sanskrit- 
Original  von  Civadcisa's  Werk  in  einer  correcten  Ausgabe  uns 
vollständig  zugänglich  gemacht  würde,  da  diese  Erzählungen 
wichtiger  für  die  Kenntniss  des  wahren  indischen  Lebens  sind 
als  manche  umfangsreiche  Kunstepopöe. 


Vetala  -  pancavincati. 

Einleitung. 

(Lassen,  Anthologia  Sanscritica.  p.  1 — 5.) 

In  der  Stadt  Ujjayini  lebte  der  mächtige  König  Vikramädi- 
tya.  Eines  Tages  kam  ein  Yogin,  Namens  Cänticila,  in  seinen 
Thronsaal  mit  einer  Frucht  in  der  Hand,  die  er  dem  Könige  gab. 
Vergebens  bietet  ihm  dieser  einen  Sessel  und  Betel  an ,  ohne  zu 
verweilen  geht  der  Yogin  wieder  heim.  Die  Früchte  werden 
aber  alle  in  der  Schatzkammer  niedergelegt.  Dieses  w  iederholt 
sich  täglich.  Einmal  fällt  eine  Frucht  dem  Könige  aus  der  Hand 
und  wird  von  einem  Affen  aufgemacht;  ein  kostbarer  Edelstein 
fällt  aus  der  Frucht  auf  die  Erde.  Der  König  fragt  erstaunt  den 
Yogin:  »Warum  hast  du  diese  Frucht  hierher  gebracht?  «  Der 
Yogin  antwortet :  »Die  Sitte  verlangt,  dass  man  mit  leeren  Hän- 
den nie  einem  Fürsten  nahen  dürfe.  Alle  Früchte  übrigens,  die  ich 
dir  gab,  enthielten  solche  Edelsteine. «  Sogleich  giebt  der  Kö- 
nig dem  Schatzmeister  den  Befehl ,  alle  Früchte  herbei  zu  brin- 
gen ;  man  öffnet  sie  und  jede  enthält  in  der  That  einen  Edel- 
stein. Wie  der  König  diese  Fülle  sieht,  fragt  er  noch  einmal : 
»Warum  hast  du  diese  kostbaren  Edelsteine  hierher  gebracht, 
von  denen  ich  nicht  einen  einzigen  im  Stande  wäre  zu  kaufen?« 
Der  Yogin  will  den  Grund  nur  dem  Könige  allein  sagen  und 
spricht,  als  alle  Diener  weggegangen  sind:  »Ich  werde  am  vier- 
zehnten Tage  der  dunkeln  mondlosen  Hälfte  dieses  Monats  am 
Ufer  des  Flusses  auf  der  Leichenstätte  ein  unblutiges  Opfer  voll- 


187     

ziehen,  durch  welches  man  der  acht  grossen  Zauberkräfte^) 
Iheilhaftig  wird.  Nur  ein  Held  kann  dies  Zauberopfer  glücklich 
vollenden,  und  deshalb  habe  ich  dich  mir  zum  Helfer  auserko- 
ren. In  jener  Nacht  musst  du  mit  deinem  Schwerdte  versehen 
allein  dort  zu  mir  hinkommen.»  Der  König  willigt  ein.  Mit  den 
nolhwendigen  Geräthschaften  versehen  geht  der  Yogin  am  be- 
stimmten Tage  nach  der  Leichenstütle;  auch  der  König,  in 
schwarze  Kleider  gehüllt,  begiebt  sich  dorthin.  Erfreut  ruft  der 
Yogin,  als  er  ihn  erblickt,  aus:  »Eine  halbe  Meile  von  hier  ist 
die  Leichenstätte ;  dort  hängt  ein  Leichnam  an  einem  Cincipä- 
Baume.  Gehe  dahin,  hole  den  Leichnam  und  kehre  eiligst  wie- 
der hierher  zurück ;  doch  wenn  du  ein  Wort  sprichst,  so  wird 
der  Leichnam  sogleich  wieder  an  seine  frühere  Stelle  zurück 
gehen.«  Muthig  geht  der  König  zu  dem  Baume  hin,  findet  dort 
den  Leichnam,  steigt  auf  den  Baum  hinauf,  schneidet  den  Strick, 
an  dem  der  Leichnam  hängt,  ab,  nimmt  ihn  auf  die  Schulter 
und  macht  sich  auf  den  Weg  zu  dem  Yogin,  Der  Vetäla  aber, 
der  in  dem  Leichnam  seine  Wohnung  aufgeschlagen,  sagt  zu 
dem  Könige,  er  wolle  ihm,  um  die  Zeit  angenehm  zu  vertreiben, 
eine  Geschichte  erzählen.  ^) 


Somadevas  Bearbeitung. 

(Kathä-sarü-sägara,  cap.  75.) 

Pratishthiini\bhidhäno  *sti  deco  Godävari-tate  ; 
tatra  Vikramasenasya  putrah  Cakra-paräkramah 
präk  Trivikramasenäkbyah  khyäta-kirtir  abhüd  nripah. 
tasya  pratyaham  ästhana-gatasya  \ipetya  bhüpateh 
sevartham  Cänticilakhyo  bhikshuh  phalam  upänayat. 
so*pi  räjä  tad  ädäya  phalam  äsanna-vartinah 
haste  dadau  pratidinam  kocagärAdhikarinah. 
ittham  gateshu  varsheshu  dacasv,  atra  kila  'ekadä 
datvä  rajne  phalam  tasmai  bhikshur  ästhanato  gatah, 
sa  räjä  tat  phalam  prädät  pravishtäya  'atra  daivalah 


1)  Colebrooke,  miscellaneous  essays.  Bd.  I.  p.  250. 

2)  In  Somadeva's  und  der  Hindi-Bearbeitung  ist  die  Einleitung  (p.  2 — i  6) 
mit  der  vorhergehenden  ganz  übereinstimmend,  nur  im  Anfange  weiter 
ausgedehnt.  Vgl.  Journal  Asiatique.  1851.  Juillet.  p.  9—22. 


188 


kridA-niarkata-poU'iya  hasta-bhrashtäya  raksbinäm. 
sa  markatas  tad  acnäti  ycivat,  tävat  phalAt  latah 
vibhinna-madhyäd  niragäd  anarghyam  ralnam  uttamam. 
lad  di'ishtvA  'äd6ya  papraccha  tarn  bhändägärikam  nripah  : 
«bhikshupanilcini  mayä  yäni  nityam  phaläni  te 
«haste  dattani,  täni  kva  slhApitAni  sadA  Ivayä?» 
lac  crulvci  tarn  sa  sabhayah  kocAdhyaksho  vyajijnapat: 
«kshiptcini  lAny  anudghätya  mayA  ganje  gavakshatah. 
«yady  ödicasi,  tad  deva  tarn  udghAtya  gaveshaye.» 
ity  ücivAn  anumato  rAjnä  gatvä  tarn  kshanena  sah 
kocAdhyakshah  samAgatya  prabhum  vyajnapayat  punah  : 
«cirnäni  ca  'atra  pacyämi  koce  tani  phaläny  ahani, 
«ratna-räcim  tu  pacyämi  racmi-jvälAkulam,  vibho  !  » 
tac  rrutvä,  tän  manin  datvä  tushto  *sraai  kocarakshine, 
rAjA  ""anyedyur  apficchat  sa  bhikshum  prägvat  tarn  Agatam : 
übhiksho,  dhana-vyayenaiva  sevase  mäm  kim  anvahara? 
«na  'idänim  tad  grahishyAmi  phalam,  yävan  na  vakshyasi.» 
ity  uktavantara  rajänam  bhikshus  tara  vijane  *bravil : 
«vira,  sAcivya-säpeksham  niantra-sAdhanam  asti  me. 
«tatra,  virendra,  sahäyyam  kriyamänam  tvayä  'arthaye.» 
lac  rrutvä  pralipede  tat  «talhä»  'ity  asya  sa  bhiipatih. 
tatah  sa  cramanas  tushto  nripam  punar  uväca  tarn : 
«tarhi  kfishna-caturdacyäm  agaminyam  nicjligame 
«ito  maha-cmacänante  vatasya  'adhah  sthitasya  me 
«ägantavyam  tvayä,  deva,  pratipälayato  ntike.» 
övadham,  evarn  karishyami»  'ity  ukte  tena  raahibhHtä, 
sa  CAnlicllah  cramano  hi'ishtah  sva-nilayam  yayau. 

atha  'atah  sa  inaha-sattvah  prApya  ki'-ishna-caturdacim, 
prarthanäm  pratipann;\nlam  bhikshos  tasya  nripah  smaran 
pradoshe  nila-vasanah  samalankrita-cekharah 
niryayau  räjadhanitah  khadga-pänir  alakshilah. 
yayau  ca  ghora-nivida-dhvanta-vräta'malimasam, 
citAnalogra-tapana-jväUVdäruna-darcanam, 
alakshya-nara-kankäla-kapäli)sthi-vicankatam, 
hrishyat-sannihitotlala-Bhüta-Vetäla-ceshlitam, 
Bhairavasya  ^apara-rüpam  iva  gambhira-bhishauani, 
garjan-Mahärjvarävam  cmaränam  tad  avihvalah. 
vicitya  ca  'atra  tarn  präpya  bhikshum  vata-taror  adhah 
kurvi'inam  mandala-nvAsam  upasrilya  jagäda  sah  : 
«esho 'bam  ägato,  bhiksho.  brühi,  kim  karaväni  te?» 


189 


lac  crulvä  sa  ni'ipain  clnshtvi\  hrishto  bhikshur  uväca  lam  : 
«rAjan,  kritah  prasAdac  cet,  lad  ito  dakshiiiA-niukham 
«galva  vidüram  ekciki  vidyate  cincapci-tarul.i ; 
«tasmins  tu  laiubita-mritah  ko  *py  ekah  purushah  slhitah; 
«tam  iha  'änaya  gatvä  tvam  ;  sähäyyain  kuru  vira  me!  » 
lac  crutvaiva,  «talhä»  'ily  uktvA,  sa  rAjä  satya-sangarah 
dakshinäni  dicam  Alambya  pravirah  prayayau  tatah. 
vidipla-citAIoka-lakshitena  pathä  ca  sah 
galvA  taniasi,  tam  priipa  kathancic  cinoapa-tarum. 
tdsya  skandhe  citä-dhüma-dagdhasya  kravya-gandhinah 
so  *pacyal  lambamanam  lam  Bhiilasyeva  cavam  laroh. 
äruhya  ca  ^atra,  bhümau  lam  chinna-rajjum  apätayat; 
pAlilah  so  pi  ca  'akasmäc  cakranda  vyalhilo  yathä. 
lato  *varuhya,  kripayä  jivAkänksbi  sa  lasya  yat 
räjä'angam  prämrishal,  tena  soHtahäsam  vyadhäc  cavah. 
latah  sa  räjä  malvä  tam  VelAIAdhishthilam  ladä : 
«kirn  hasasy?  ebi,  gacchäva !  »   iti  yävad  akampilah 
vakli,  lAvad  na  bhümau  tam  Vetälam  samavaikshata, 
aikshala  'alraiva  vrikshe  tu  lambamanam  sthitam  purah. 
talo  *dhiruhya  bhüyo  *pi  tam  avätcirayat  tatah ; 
vajräd  api  hi  viränäm  cilla-ralnam  akhanditam. 
äropya  ca  sa  Vetälam  skandhe  maunena  tam  cavam, 
sa  Trivikramaseno  tha  räjä  gantum  pracakrame. 
yäntam  sa  tam  cav^ntahslho  Vetälo 'sasthilo  *bravil: 
«räjann,  adhva-vinodAya  kalhäm  äkhyämi  te,  crinu.» 


Erste   Erzählung. 

{Lassen,  p.  5 — 15.) 

Vajramukula,  der  Sohn  des  Königs  von  Väränasi,  geht  mit 
seinem  Freunde  Buddhisägara  einst  auf  die  Jagd.  Während  sie 
an  einem  lieblichen  See  ausruhen,  kommt  ein  schönes  Mädchen 
mit  ihren  Freundinnen  an  das  Ufer,  bringt  der  Gauri  und  den 
andern  Göttern  Opfergaben  und  erblickt  den  Prinzen.  In<^eiden 
entsteht  heftige  gegenseitige  Neigung.  Durch  Zeichen  sucht  sie 
sich  mit  ihm  zu  verständigen,  sie  nimmt  nämlich  aus  ihrem 
Haare  eine  Lotusblume  und  hält  sie  an  das  Ohr,  dann  nimmt  sie 
dieselbe  zwischen  die  Zähne,  dann  legt  sie  sie  auf  ihr  Herz  und 


190     

wirft  sie  zuletzt  zu  ihren  Füssen.  Darauf  geht  sie  fort.  Der 
Prinz  wird  vor  Liebessehnsucht  krank.  Der  Freund  fragt  nach 
der  Ursache  und  der  Prinz  erklärt  ihm ,  dass  er,  wenn  jenes 
schöne  Mädchen,  das  sie  damals  am  See  getroffen  hätten,  nicht 
seine  Gemahlin  würde,  sterben  müsse.  Der  Freund  erkundigt 
sich,  da  der  Prinz  ihren  Namen  u.  s.  w.  nicht  nennen  kann, 
nach  Allem,  was  sie  gethan  habe.  Nachdem  ihm  der  Prinz  dies 
mitgetheilt ,  sagt  der  Freund  :  «Dass  sie  den  Lotos  an  das  Ohr 
legte,  dadurch  deutete  sie  an,  dass  sie  in  Karnakubja  wohne; 
dass  sie  ihn  zwischen  die  Zähne  legte,  bedeutet,  dass  ihr  Vater 
Dantaghäla  heisst ;  dass  sie  ihn  an  das  Herz  drückte,  bedeutet, 
dass  sie  dich  als  den  Herrn  ihres  Lebens  stets  im  Herzen  tragen 
werde;  dass  sie  ihn  endlich  zu  ihren  Füssen  warf,  deutet  an, 
dass  sie  Padmävati  heisst.»  Sogleich  eilt  der  Prinz  mit  seinem 
Freunde  nach  Karnakubja.  Sie  steigen  bei  einem  alten  Müller- 
chen ab.  Der  Prinz  fragt  sie ,  ob  hier  die  Tochter  des  Königs 
Dantaghata,  Namens  Padmävati,  wohne?  Die  Alte  bejaht  dies 
und  fügt  noch  hinzu,  dass  sie  täglich  zu  ihr  gehe.  Der  Prinz 
windet  nun  einen  Blumenkranz  und  sagt  zu  der  Alten :  «Nimm 
diesen  Kranz  ,  gehe  zu  ihr  und  sage  ihr:  der  Jüngling,  den  du 
am  See  sähest,  ist  hier.»  Die  Alte  richtet  den  Auftrag  aus,  den 
Padmävati  übrigens  gleich  aus  der  Zusammensetzung  des  Kran- 
zes erralhen  hatte.  Padmävati  stellt  sich ,  als  wäre  sie  sehr 
erzürnt,  bestreicht  beide  Hände  mit  Sandelsalbe  und  schlägt  mit 
den  zehn  Fingern  der  Alten  auf  die  Wangen  und  spricht:  «Wenn 
du  noch  einmal  eine  solche  Botschaft  bringst,  werde  ich  dich 
tödten  ;  jetzt  gehe  I  »  Der  Prinz  geräth  hierüber  in  die  höchste 
Bestürzung.  Der  Freund  aber  tröstet  ihn :  «Verzweifle  nicht  I 
Dass  sie  die  Hände  mit  Sandel  salbte  und  die  Alte  schlug ,  be- 
deutet: du  musst  noch  zehn  Tage  warten,  bis  die  dunkle  Hälfte 
des  Monats  beginnt.»  —  Am  zehnten  Tage  wird  die  Alte  wieder 
hin  geschickt.  Padmävati  taucht  drei  Finger  in  Saffran,  schlägt 
der  Alten  damit  ins  Gesicht  und  schickt  sie  fort.  Der  Freund 
erklärt  dies  damit,  dass  sie  für  drei  Tage  krank  sei.  Am  vier- 
ten Tage  wird  die  Alte  noch  einmal  hingeschickt,  Padmävati 
bind^sie  mit  Stricken,  drückt  den  Halbmond  ihrer  Nägel  ihr 
ins  Gesicht  und  jagt  sie  zur  Hinterthüre  hinaus.  Der  Freund 
erklärt  dies  so,  dass  der  Prinz  um  Mitternacht  durch  die  Hinter- 
thüre zu  ihr  kommen  solle.  Voll  Liebesgluth  geht  der  Prinz  zum 
Palast   an    die   Hinterthüre ,    wird    von    den   Dienerinnen   mit 


191 

Stricken  hinaufgezogen  und  zu  PadmäviUl  geführt,  wo  ihn  alle 
Genüsse  erwarten.  Padmävati  fragt  ihn:  «Hast  du  selbst  oder 
dein  Freund  meine  Absicht  erralhen?»  Der  Prinz  erwidert, 
dass  sein  Freund  stets  die  Zeichen  gedeutet  habe.  Padmävati 
spricht  hierauf:  «Ich  bin  deinem  Freunde  wegen  seines  Scharf- 
sinnes gewogen ;  ich  werde  ihm  morgen  einen  gebackenen  Reis 
schicken.»  Eine  Dienerin  bringt  das  Gericht.  Buddhisägara 
lasst  einen  Hund  davon  kosten,  der  sogleich  todt  hinstürzt.  Der 
Prinz  ruft  erzürnt  aus,  dass  er  mit  Padmävati,  als  einer  Giftmi- 
scherin, nichts  mehr  wolle  zu  schaffen  haben.  Der  Freund  aber 
beruhigt  ihn  damit,  dass  Padmävati  bloss  deshalb  ihn  habe 
vergiften  wollen,  um  weiter  keinen  Mitwisser  ihres  geheimen 
Liebesverhältnisses  zu  haben.  «Aber  heute  Nacht,»  fährt  er 
fort,  «ritze  ihr  einen  Dreizack  auf  das  linke  Bein,  nimm  ihr 
Kleider  und  Schmuck  weg  und  bringe  mir  Alles  her.»  Der 
Prinz  thut  dies.  Darauf  schickt  der  Freund  den  Prinzen  mit 
dem  Siegelringe  der  Padmävati  zu  dem  Schlosswächter.  Dieser 
fi-agt  erstaunt,  woher  er  diesen  erhallen  habe?  Der  Prinz  ant- 
wortet: «Mein  Lehrer  hat  ihn  mir  gegeben.»  Der  Lehrer,  wel- 
ches der  verkleidete  Freund  ist,  erzählt  nun  auf  die  Frage,  wo- 
her er  den  Ring  habe,  folgendes :  «Ich  sah  am  vierzehnten  Tage 
der  dunklen  Monatshälfle  mehrere  Hexen,  die  mit  rothen  Blu- 
men einen  Kreis  gemacht  hatten,  dort  einen  Mann  schlachteten 
und  verzehrten.  Als  ich  das  sah,  ergriff  ich  einen  Dreizack  und 
ging  auf  sie  los;  kaum  hörten  sie  aber  meine  zornigen  Worte, 
so  flohen  sie  nach  allen  Seiten  hin.  Eine  von  diesen  habe  ich 
aber  am  linken  Beine  mit  dem  Dreizack  verwundet,  und  in 
Angst  und  Schrecken  liess  sie  Kleider  und  Schmuck  fallen  und 
ich  hob  ihn  auf.»  Der  Schlosswächter  berichtet  dies  Alles  dem 
Könige,  der  seine  Tochter  untersuchen  lässt,  und  als  man  das 
Zeichen  des  Dreizacks  wirklich  findet,  sagt  er  zu  dem  vorgeb- 
lichen Guru:  «Ja  es  ist  wahr.  Welche  Strafe,  o  heiliger  Mann, 
verdient  sie?»  Dieser  antwortet :  «Obgleich  es  ein  todeswür- 
diges Verbrechen  ist,  so  darf  sie  doch  als  Weib  nur  durch  Ver- 
bannung bestraft  werden.»  In  Folge  dessen  jagt  der  König  die 
Padmävati  aus  der  Stadt,  aber  draussen  wartet  der  Prini  mi 
einem  Pferde,  eilt  in  seine  Hauptstadt  zurück  und  vermählt  sich 
dort  mit  Padmävati. 


192 

Der  Vetäla  fragt:  «Auf  wen  fällt  hier  nun  eine  Schuld? 
Wenn  du  es  weisst  und  mir  nicht  antwortest,  musst  du  sterben.» 
Der  König  antwortet :  «Die  Schuld  trifTt  allein  den  König,  der, 
ohne  zu  prüfen,  seine  Tochter  verbannte.«  Kaum  hat  der  König 
dies  gesagt,  so  geht  der  Leichnam  an  seinen  früheren  Platz  zu- 
rück und  hängt  wieder  an  dem  Baume.  Doch  der  König  lässt 
sich  nicht  abschrecken  ,  kehrt  wieder  um,  ladet  den  Leichnam 
wieder  auf  seine  Schulter,  und  derVetäla  erzählt  nun  die  zweite 
Geschichte.*) 


Somadeva  stimmt  wesentlich  mit  Civadäsa  überein ,  nur  ist 
bei  ihm  PadmAvati  nicht  die  Tochter  des  Königs  selbst,  ihreAel- 
lern  aber  sterben  aus  Kummer  über  die  Verbannung  ihrer  Toch- 
ter. Dies  motivirl  besser  die  Frage  des  Yetäla  nach  der  Schuld 
der  betheiligten  Personen.  Ich  gebe  hier  die  Schlussverse  dieses 
Capitels,  welche  die  Entscheidung  des  Königs  enthalten. 

Ity  AkhyAya  sa  bhüyas  tam  Vetälo  nripam  abravit : 
«tan  me  ^ra  sancayam  chindhi,  dampatyor  etayor  badhÄt 
«mantriputrasya  kirn  pcipam;  räjaputrasya  kim  tu  vä, 
«Padmävatyäh  kim  athavä?  tvam  hi  buddhimatäm  varah. 
«jänänac  ca  na  ced,   räjan,  mama  tattvam  vadishyasi, 
«tadesha  catadhä  mürdhä  niccitam  te  sphutishyali.» 
ity  uktavantam  Vetcilam  vij^nan  cäpa-bhltitah 
sa  Trivikramasenas  tam  evam  pratyabravid  nripah : 
«yogicvara,  kim  ajneyam?  etad  na  'eshcim  hi  pätakam 
«trayanäm  api,  räjnas  tu  papam  Karnotpalasya  tat.» 
Vetalo  *py  Aha:    «rajnah  kim?  te  hi  tat-kärakAs  trayah ; 
«käkäh  kim  aparAdhyanti  hansair  jagdheshu  cälishu?» 
räja  tato  'bravid  :    «evam  na  dushyanti  trayo  pi  te  : 
«mantri-sünor  hi  tat  tAvat  prabhu-käryam  apätakam  ; 
«Padmävatt-räjaputrau  tau  hi,  Käma-carAgninä 
«santaptäv  avicArajn^v,  adoshau  svArtham  udyatau; 
«Karnotpalas  tu  rAjä  sa,  niticästreshv  arikshitah, 
«caraih  prajAsv  ananvishyans  taltva-cuddhim  nijäsv  api, 
«ajänan  dhürta-caritani,  'ingilAdy-avicakshanah, 
('.talhA  tad  nirvicAram  yac  cakre,  lena  sa  pApa-bhAk.» 


1)  Im  Hindi  fp.  16—32)  ist  dieErzähiungganz  gleichlautend.  Vgl.Journ. 
As.  1.  c.  p.  2-2—36. 


193     

Zweite    Erzählung. 

[Lassen,  p.  i6 — 19.) 

Als  Probe  der  Darstellungsweise  des  Civadäsa  gebe  ich 
diese  Erzählung  in  treuer  Uebersetzung. 

Es  giebt  eine  Stadt  mit  Namen  Dharmasthala.  Dort  herrschte 
ein  König  Namens  Gunädhipa.  Dort  auch  lebte  ein  Brahmane, 
Namens  Kecava  ;  dessen  Tochter,  MandarAvatI  mit  Namen,-  we- 
gen ihrer  grossen  Schönheit  berühmt  war.  Als  diese  heiraths- 
fähig  war,  kamen  um  ihretwillen  vier  Freier  herbei,  und  alle 
vier  waren  Brahraanen  von  gleich  ausgezeichneten  Tugenden. 
Kecava  verfiel  in  sorgenvolle  Gedanken  :  «Ein  Mädchen  und  vier 
Freier!  Wem  soll  ich  sie  zur  Gattin  geben,  wem  nicht?»  Ge- 
rade in  dieser  Zeit  wurde  die  Tochter  des  Kecava  von  einer  gif- 
tigen Schlange  gebissen.  Zaubersprüche  kundige  Männer  wurden 
deshalb  zu  ihr  geführt,  und  als  sie  das  Mädchen  betrachtet  hat- 
ten, sagten  sie:  «Dieses  von  einer  giftigen  Schlange  gebissene 
Mädchen  kann  nicht  leben.  Denn  es  heisst:  Der  fünfte,  sechste, 
achte,  neunte  und  vierzehnte  Tag  jeder  Monatshälfte  sind  ver- 
flucht, wer  an  diesen  Tagen  von  einer  Schlange  gebissen  wird, 
muss  sterben.  Das  Dominiren  des  Mars  und  des  Saturn  ist  un- 
heilbringend für  denjenigen ,  den  eine  Schlange  gebissen  hat, 
also  lehren  die  Schriftkundigen.  Die  dritte,  vierte,  fünfte,  sechste, 
siebente,  sechszehnte  und  neunzehnte  Mondconstellation  sind 
unheilvoll  für  den  Kranken.  Wer  in  den  Hals,  die  Stirn,  den 
Kopf,  in  einen  der  Arme,  Schenkel  und  Hüften,  in  die  Hand 
oder  mitten  ins  Herz  hinein  von  einer  Schlange  gebissen  worden 
ist,  kann  nicht  länger  leben.  Wer  in  einem  verfallenen  Garten, 
auf  der  Leichenstätte,  in  einem  Grabdenkmal  oder  in  einem  mit 
Kalk  übertünchten  Hause  von  einer  Schlange  gebissen  wird, 
der  wandelt  zu  der  Wohnung  des  Todesgottes.  Hitze,  Schweiss, 
Erbrechen,  Aufstossen,  Schmerz,  Krampf  in  den  Gliedern,  Phan- 
tasiren  und  kurzer  Athem  sind  die  Kennzeichen  eines  von  einer 
Schlange  Gebissenen.»  Als  Kecava  diese  Aussprüche  der  Zau- 
bersprüche Kundigen  vernommen,  ging  er  an  das  Ufer  des  Flus- 
ses und  vollzog  die  Leichenceremonie.  Die  vier  Freier  kamen 
ebenfalls  auf  die  Leichenstätte.  Einer  von  ihnen  bestieg  den 
flammenden  Scheiterhaufen  und  starb.  Der  zweite  sammelte 
die  Gebeine  und  Asche  des  Mädchens,  baute  sich  auf  der  Lei- 
chenstätte eine  Hütte  und  bewahrte  sie  dort.     Der  dritte  wurde 


194     

ein  Büsser  und  durchwanderte  fremde  Länder.    Der  vierte  ging 
nach  Hause. 

Der  in  fremde  Länder  gewandert  war,  ging  eines  Tages  in 
das  Haus  eines  Brahmanen,  und  bat,  da  es  gerade  Mittags  war, 
um  etwas  zu  essen.  Der  Brahmane  sagte:  «0  frommer  Mann, 
du  kannst  hier  essen,»  und  sogleich  bereitete  seine  Frau  eine 
Mahlzeit  zu.  Man  bot  ihm  einen  Sessel  an  und  er  setzte  sich. 
Plötzlich  fing  ihr  kleiner  Knabe  zu  weinen  an ;  die  Brahmanin 
warf  ohne  Weiteres  den  Knaben  in  das  flammende  Feuer.  Als 
der  wandernde  Büsser  dies  sah,  brach  er  auf,  um  fortzugehen, 
wurde  aber  von  dem  Brahmanen  zurückgehalten.  Der  Büsser 
sprach ;  «Nachdem  ich  diese  grausame  Handlung  gesehen  habe, 
mag  ich  mit  euch  nicht  zusammen  essen.  Wie  kann  man  in 
dem  Hause  dessen  eine  Mahlzeit  zu  sich  nehmen,  wo  man  eine 
solche  teuflische  Handlung  erlebt  hat?»  Als  der  Brahmane  dies 
gehört,  trat  er  in  das  Haus  und  holte  ein  Buch  herbei,  öflFnete  es 
und  nachdem  er  einen  Zauberspruch  gemurmelt  hatte,  kehrte 
der  bereits  zu  Asche  verbrannte  Knabe  zum  Leben  zurück.  Da 
der  Büsser  diese  seltene  Fähigkeit  des  Brahmanen  gesehen, 
dachte  er :  «Wenn  dieses  Buch  in  meine  Hände  fiele,  so  könnte 
ich  die  Geliebte  wieder  zum  Leben  zurückrufen.»  Nachdem  er 
so  überlegt,  blieb  er  dort  verborgen  zurück,  ging  um  Mitternacht 
in  das  Haus,  nahm  das  Buch  weg  und  kehrte  zu  der  Leichen- 
stätte in  seiner  Heimath  zurück.  Der  dort  auf  der  Leichenslälte 
seine  Wohnung  aufgeschlagen  halte,  frug  ihn:  «0  Freund,  hast 
du  während  deiner  Wanderung  in  fremden  Ländern  etwa  eine 
Wissenschaft  erlernt?»  «Ja,»  erwiderte  er,  «ich  habe  die  Wis- 
senschaft erlernt,  die  Todten  wieder  lebendig  zu  machen.»  Der 
Zweite  zprach :  «Nun  so  rufe  die  Geliebte  wieder  zum  Leben 
zurück  !  n  Nach  diesen  Worten  öffnete  er  das  Buch,  murmelte 
einen  Zauberspruch  her,  besprengte  die  Gebeine  und  Asche  mit 
Wasser  und  brachte  das  Mädchen  wieder  zum  Leben  zurück, 
und  auch  der  Freier,  der  sich  mit  ihr  verbrannt  hatte,  wurde 
wieder  lebendig.  Als  der  Freier,  der  ruhig  nach  Hause  gegan- 
gen war,  dieses  hörte,  kam  auch  er  herbei.  Alle  vier  fingen 
nun,  indem  ihre  Augen  von  der  Flamme  des  Zornes  leuchteten, 
um  des  Mädchens  willen  einen  Streit  an.  — 

Als  der  Vetäla  diese  Erzählung  vollendet  hatte,  sagte  er: 
«0  König,  sage  mir,  wessen  Gattin  verdiente  das  Mädchen  zu 
werden?"     Der  König  Vikramasena  sprach:     «Höre!    Der  das 


195     

Mädchen  zum  Leben  zurückrief,  der  ist  ihr  Valer,  der  das  Leben 
giebt;  der  mit  ihr  starb  ist  ihr  Bruder,  der  stets  mit  der  Schwe- 
ster zusammen  geht;  der  auf  der  Leichenstätte  ihre  Gebeine 
und  Asche  hüthend  zurückblieb,  der  ist  ihr  Diener,  der  niedrige 
Dienste  versieht;  der  würdige  Gatte  ist  der,  der  nach  Hause 
ging.«  *) 


Somadeva,  mit  dem  auch  die  Hindi-Bearbeitung  Ubei-ein- 
stimmt,  weicht  in  dieser  Erzählung  bedeutend  von  Civadasa  ab. 
Bei  ihm  sind  es  nur  drei  Freier;  der  Eine  bewahrt  treu  und 
liebend  die  Asche  des  Mädchens,  der  Zweite  trägt  ihre  Gebeine 
in  die  heiligen  Fluthen  der  Gangä,  der  Dritte  findet  das  Zauber- 
buch. Der  Dritte  ist  nun  als  ihr  Vater  zu  betrachten,  da  er  ihr 
das  Leben  wiedergiebt ,  der  Zweite  als  ihr  Sohn ,  der  die  Soh- 
nespflichten gegen  die  Verstorbene  geübt,  der  Erste  allein  ist 
der  w  ürdige  Gatte. 

(Kathä-sarit-sägara.  cap.  76.) 

Tato  tra  punar  Anetum  tarn  Vetalam  agad  nT-ipah 
sa  Trivikramasenas  tat-cincapa-pädapantikam. 
präpto  tra  vikshate  yävac  citaloka-vacäd  nici, 
tävad  dadar^a  tarn  bhümau  küjantam  patita-sthilam. 
atha  tarn  mrita-deha-sthara  Vetalam  sa  mahipatih 
6ropya  skandham  änetum  tüshnim  pravavfite  javät. 
tatah  skandhAt  sa  Velälo  bhüyas  tam  nripam  abravit: 
«räjan,  mahaty  anucite  klece  smin  patito  bhavän; 
ato  tava  vinodAya  kathayämi  kathäm,  crinu !  »  — 

Asty  agrahärah  Kälindi-tate  Brahmasthaläbhidhah  ; 
Agnisvämi  'iti  tatra  'äsid  brähmano  veda-päragah. 
tasya  ^alirüpti  MandarAvati  ity  ajani  kanyakä, 
yäm  nirmäya  navanarghya-lävanyäm  niyatam  Vidhih, 
svargastri  pürva-nirmänam  nijam  eva  jugupsate. 
lasyäm  ca  yauvana-sthäyäm,  Äyayuh  Kanyakubjatah 
sama-sarva-gunas  tatra  trayo  brähmana-putrakAh, 
leshära  ca  'ätmärtham  ekaikas  tat-pitus  täm  ayäcata, 
anicchan  dänam  anyasmai  tasyäh  pruna-vyayäd  api. 


1)  Hindi-Bearbeitung  p.  32  —  38. 


190 

tat-pitA  tu  sn  lan-inadhytW  na  'ekasmciy  api  lAm  dadau 
l)liito  nyayor  badhiU;  lena  tasthau  kanyaiva  sA  latah. 
te  ca  trayo  ^pi  tad-vaktra-candraikAsakta-drishtayah 
cakora-vratam  Alambya  talraiva  'Asan  divA-nicam. 
atha  'akasmät  samutpanna-jvara-däha-vacena  sä 
jagAnia  MadirAvati  kiimari  kila  pancatäm. 
tatas  tArn  vipra-putrAs  te  parasum  coka-viklavAh, 
kfita-prasadhanAm  nitvA  cmacänani,  cakrur  agnisät. 
ekao,  ca  leshAm,  talraiva  vidhAya  mathikäm,  tatah 
krita-tad-bhasma-cäyyah  sann  asta  yAcita-bhaikshakah. 
dvitiyo,    sthiny  upadAya  tasyä,  Bhagirathim  yayau. 
tritiyas  tapaso  bhütva  bhräntum  decäntarany  agAt. 

sa  bhrAmyans  tApasah  prApa  gramam  VakrolakAbbidham  ; 
talra  'atithih  sa  kasyapi  viprasya  prAvicad  griham, 
tat-püjitac  ca  yavac  ca  bhoklum  tatra  pravartate, 
tävad  ekah  cicus  tatra  pravrilto  'bhüt  prarodilum. 
sa  säntvyamäno  *pi  yadä  na  vyaransit,  tadä  krudhä 
bähvor  ädAya  gfihini  jvalaty  agnau  tarn  akshipat; 
kshipta  eva  sa  mridv-ango  bhasmlbhävam  aväptavän. 
tad  drishtvä  jata-romancah  so  'bravit  täpaso  tithih  : 
«hä  dhik  !   kashtam  !   pravishto  'smi  brahmarAkshasa-vecmani. 
«lad  mürtam  kilvisham  idam  na  bhokshye  'nnam  iha  'adhunä.« 
evam  vadantam  tarn  so  'tra  grihasthah  prAha  :    «pacya  nie 
«caktim  pathita-siddhasya  mantrasya  mrita-jivanim.» 
ity  uklvä,  'ädAya  tan-mantra-pustikäm  anuvAcya  ca, 
tatra  bhasmani  cikshepa  sa  dhülim  abhimantritäm  ; 
tena  'udalishthat  tad-riipa  eva  jivan  sa  balakah. 
tatah  sa  nirvritas  tatra  bhuktavAn  vipra-tapasah. 
gfihastho  *pi  sa,  läm  narad-anto  'vaslhapya  pustikän), 
bhuktvaiva  cayanam  bheje  ratrau  tatraiva  tad-yutah. 
supte  gfiha-patau  tasmin,  svairam  utthAya  cankilah 
sa  priyä-jivanartham  täm  pustikäm  läpaso  grabit. 
gfihitvaiva  ca  nirgatya,  tato  ralri-divam  vrajan 
kramäc  cmacänani  sampräpa,  yatra  dagdha  'asya  sä  priyä. 
dadarca  ca  *alra  tatkälam  tarn  dvitiyam  upägatam, 
yah  sa  Gangämbhasi  ksheptum  tad-asthini  gato  ^bhavat, 
tatrasthain  sa  tarn  ädyam  ca  tasyä  bhasmani  cäyinam 
nibaddha-mathikam  tatra  ;   dväv  apy  eläv  uväca  sah  : 
«nia^hikä  'apäsyatäm  eshä,  yävad  utlhäpayämi  täm 
«jivantlm  bhasmatah  käntäm  mantra-caktyä  kayäpy  aham.» 


197     

iti  lou  prenia-nirbnndhad  nirlothya  niathikäin  ca,  sah 
udghätya  li'ipaso  viprah  pustikani  tarn  avAcayal, 
abhimanlrya  ca  mantrena  dliiilim  bhasmany  aväkshipat; 
udatishthac  ca  jivantl  sa  Mädiravati  latah. 
vahniin  prananiya,  nislikränlatn  vapuh  pürvAdhika-dyuti 
U\dh  babhära  sA  kanyA  kancanenova  nirniilam. 
tAdiicim  läm  punarjalcirn  te  drislitvaiva  smarAlurah 
prAplu-kcimäs  trayo  py  evam  anyonyam  kalahalam  vyadhuh. 
eko^bravid:    aiyam  bhAryä  mama  mantra-balArjilä.» 
«ltrtha-pras;^da-jä  bhäryä  mama  'iyam,»  ili  ca  'aparah. 
«rakshitvci  bhasma  tapasä  jivitci  'iyam  mayä  'iha  yat, 
«tad  eshi»  mama  bharyä,»  'iti  ti^iliyo  tra  jagAda  sah.  — 

«vivfida-nirnaye  teshäm  elavan  me,  mahipate, 
«niccayara  brühi :   kasya  'eshä  kanyA  bhärya  \ipapadyate? 
«vidalishyati  miirdhä  te,  yadi  janan  na  vakshyasi.« 
iti  Vetälatah  crulva  lam  sa  räjä  'evam  abhyadhat : 
«yah  klecam  anubhüyapi  mantrena  'etcim  ajijanat, 
«pitA  sa  tasyäs  lat-kärya-karanad,  na  piinah  patih. 
«yac  ca  'asthini  ninaya  'asyä  GangayAm,  sa  suto  matah, 
«yas  tu,  tad-bhasma  cäyyäyäm  äclishya,  'äsit  tapac-caran 
«cmacäna  eva  tat-prilyä,  bhartä  tasyah  sa  ucyate; 
«kritam  tad-anurüpam  hi  tena  gadhänurAgina.« 
evam  n?ipt\t  Trivikrama- 

senäc  crutvaiva  mukta-mauncit,  sah 
lasya  skandhäd  agamad 

Vetcilo  *tarkitah  sva-padam. 
raja  'atha  bhikshv-artha-samudyatas  tarn 

präptum  sa  bhüyo  pi  mano  babandha  ; 
präncityaye'pi  pratipannam  artham 

na  jcktu  muncanti  hi  dhira-sattvcih. 


Dritte    Erzählung. 

[Lassen,  p.  19—28.) 

Ein  Königspaar  hat  einen  Papagei  und  eine  Elster  {^ärikä) 
in  Einem  Käfig.  Der  Papagei  wirbt  zärtlich  um  die  Gunst  der 
Elster,  die  aber  seine  Werbung  entschieden  zurückweist,  da  die 
Männer  schlechlgesinnt  seien  und  oft  den  Tod  ihrer  Frauen  ver- 
anlassten.    Der  Papagei  behauptet  dagegen  dasselbe  von  den 


198     - — - 

Frauen.  Der  König  wird  auf  ihren  Streit  aufmerksam  und  fragt 
nach  der  Ursache.  Die  Elster  erzählt  nun  zur  UnterstlUzung 
ihrer  Behauptung  folgende  Erzählung  : 

Ein  junger  Kaufmann  in  Elapura  vermählt  sich  mit  der 
Tochter  eines  Kaufmanns  in  Punyavardhana.  Nach  dem  Tode 
seines  Vaters  verliert  der  junge  Kaufmann  im  Spiele  sein  ganzes 
Vermögen.  Er  reist  mit  seiner  Frau  zu  seinem  Schwiegervater, 
der  die  Tochter  reichlich  beschenkt.  Nach  einigen  Tagen  for- 
dert der  junge  Mann  seine  Gattin  auf,  mit  ihm  in  die  Heimath 
zurückzukehren.  Unterwegs  sagt  er  zu  ihr,  dass  hier  ein  we- 
gen der  dort  hausenden  Räuber  sehr  gefährlicher  Platz  sei ;  sie 
möge  ihm  daher  ihren  Schmuck  geben,  um  ihn  im  Gürtel  zu 
verbergen.  Kaum  aber  ist  er  im  Besitz  desselben,  so  stösst  er 
seine  Frau  in  eine  tiefe  Grube  und  geht  mit  ihrem  Schmucke 
und  Kleidern  fort.  Einige  Reisende,  die  zufällig  desselben  We- 
ges gehen ,  hören  die  weinende  Frau  und  ziehen  sie  aus  der 
Grube.  Sie  kehrt  in  das  Haus  ihres  Vaters  zurück,  und  gefragt, 
warum  sie  allein  komme,  sagt  sie,  dass  ihr  Gatte  unterwegs  von 
Räubern  ermordet ,  sie  selbst  aber  ihres  Schmuckes  sei  beraubt 
worden.  Nach  einiger  Zeit  kommt  der  junge  Kaufmann  auch 
wieder  in  das  Haus  seines  Schwiegervaters.  Er  sieht  seine  Gat- 
tin, die  er  für  todt  gehalten  und  geräth  in  die  grösste  Bestür- 
zung. Die  Frau  aber  spricht  ihm  Muth  zu  und  führt  ihn  in  das 
Haus,  wo  alle  Verwandte  ihn  freudig  begrüssen.  Aber  nach 
einigen  Tagen  ermordet  er  seine  Gattin  im  Schlafe  und  entflieht 
mit  ihren  Schätzen.  — 

Der  Papagei  erzählt  dagegen,  um  die  Arglist  und  Schlech- 
tigkeit der  Frauen  zu  beweisen,  folgende  Erzählung  :  *) 

Es  giel)t  eine  Stadt  mit  Namen  Käncanapura.  Dort  lebte 
ein  Kaufmann  Namens  Sägaradatta  ;    sein  Sohn  hiess  Crldatta. 


1)  Diese  Erzählung  findet  sich,  wenn  auch  mit  manchen  Veränderun- 
gen, im  Pancatantra  {I,  4.  p.  33  ff.  ed.  Kosegarten)  und  im  HitopadCQa  (p.  63. 
ed.  Schlegel),  und  ist  so  durch  die  arabische  Uebersetzung  jenes  Buches 
(Kaiila  ive  Dimna,  p.  94  ff.  ed.  Sacy)  im  Abend-  und  Morgenlande  weit  ver- 
breitet, ein  Lieblingsthema  der  Novellisten  des  Mittelalters  geworden. 
Vgl.  Loiseleur  des  Longchamps  essai  sur  les  fables  indiennes.  Paris,  -1838. 
p.  34  ff.  Ich  gebe  daher  hier  eine  würtlicbe  Uebersetzung  dieser  Erzählung, 
damit  man  sie  mit  den  übrigen  Bearbeitungen  desselben  Stoffes  vergleichen 
könne. 


1 99     

Dieser  heiralliele  die  Tochter  des  Kaufmanns  Saniudradalla  in 
Cripura  ;  nach  der  Hochzeit  kehrte  er  in  seine  Vaterstadt  zurück. 
Nach  eini£;en  Tagen  wurde  sie  in  das  Haus  ihres  Vaters  zurück- 
geschickt'), denn  Cridatta  musste  seiner  Geschäfte  wegen  mit 
kostbaren  Waaren  in  einen  Hafenplatz  am  Ufer  des  Meeres  gehen, 
und  verweilte  dort  mehrere  Jahre  lang.  Seine  Gattin  aber  wuchs 
in  dem  Hause  ihres  Vaters  gross  und  kam  allmählig  in  das  jung- 
fräuliche Alter.  Während  sie  in  dem  Hause  war,  pflegte  sie 
immer  auf  die  Strasse  herabzublicken.  I-lines Tages  sah  sie  einen 
jungen  Mann,  gegenseitige  Liebesblicke  wurden  gewechselt,  und 
sie  sagte  zu  ihrer  l'reundin:  «Den  Mann  dort  führe  zu  mir!» 
Die  Freundin  ging  sogleich  zu  dem  jungen  Manne  und  sprach  : 
((Du  ein  Mensch  gewordener  Gott  der  Liebe!  Die  Tochter  des 
Kaufmanns  Samudradatta  wünscht  mit  dir  an  einsamer  Stelle 
ihren  Herzenswunsch  zu  erfüllen.«  Der  junge  Mann  willigte  mit 
den  Worten  ein  :  (dn  dieser  Nacht  werde  ich  in  dein  Haus  kom- 
men.» Denn  man  sagt:  ((Wenn  Frauen  einen  schön  gebadeten, 
wohl  parfümirten  und  gesalbten  Mann  sehen,  läuft  ihnen  das 
Wasser  im  Munde  zusammen,  als  wären  sie  ein  Lotosblalt  im 
See.  Das  Weib  ist  gleich  einem  Topfe  mit  Schmalz,  der  Mann 
gleich  der  glühenden  Kohle,  kommen  diese  zusammen,  so  fliesst 
der  Topf  über;  so  ist  ein  Weib,  deren  Herz  von  dem  Bilde  eines 
Mannes  erfüllt  ist.»  In  dem  Hause  der  Freundin,  welche  eine 
I^ranzwinderin  war,  genossen  l)eide  der  Lust,  und  es  entstand 
eine  gegenseitige  tiefe  Neigung.  Am  andern  Tag  aber  kam  der 
vermählte  Gatte  von  seiner  Reise  in  das  Haus  seines  Schwieger- 
vaters ,  um  seine  Frau  zur  Rückkehr  in  die  Heimath  aufzufor- 
dern. Als  sie  den  Gatten  herankommen  sah,  verfiel  sie  in  sor- 
genvolle Gedanken  :  ((Was  soll  ich  thun?  wohin  soll  ich  gehen? 
wer  vermag  mich  zu  retten?  Ich  habe  weder  Hunger,  noch 
Durst,  selbst  der  Schlaf  erquickt  mich  nicht.» ~)  Sie  ging  dann 
zu  der  Freundin  und  erzählte  ihr  Altes,  denn  :  ((Wenn  die  Lei- 
denschaft aufOammt,  schickt  man  eilig  zuerst  die  Botin  und  giebt- 
den  Ort  des  Stelldicheins  an ;    wenn  aber   der  Geliebte  durch 


1)  Man  muss  hieibei  nicht  vergessen,  dass  in  Indien  oft  sction  Kinder 
kirchlicli  vermälilt  werden. 

2)  Diese  Worte  (p.  24.  Z.  H  -  13;  sind  jedenfalls  ein  Vpj-s,'  den  ich  so 
wiederherstellen  möchte : 

kim  karomi?  kvagacchämi?  ko  mam  dharlum  samarlhakah? 
na  bubhuksha,  na  tfisbriapi,  na  nidrä  niania  rocate. 
1853.  14 


200 

irgend  einen  Zuf;tll  des  Geschicks  sich  nicht  einfindet,  so  nennt 
Bharata  ein  solches  Mädchen  eine  Vipralabdhä  (d.  h.  eine  Ge- 
täuschte).>>  Der  Schwiegersülin  wurde  cegen  Abend  in  das 
Schlafgemach  geführt  und  die  Muttor  brachte  sie  mit  Gewalt  zu 
ihrem  Gatten.  Sie  aber  legte  sich  mit  abgewendetem  Gesichte 
auf  das  Lager.  Je  mehr  Liebesworte  der  Gatte  mit  ihr  wech- 
selte, desto  grösser  wurde  ihr  Schmerz.  Als  sie  endlich  merkte, 
dass  ihr  Gatte  fest  eingeschlafen  war,  stand  sie  ganz  leise  auf 
und  ging  mitten  inderXachtan  den  Ort  des  Stelldicheins.  Wäh- 
rend sie  dahin  ging,  sah  sie  ein  Räuber;  dieser  dachte :  «Wo- 
hin mag  diese  reichgeschmückte  Frau  wohl  gehen'?»  und  so 
schlich  er  ihr  nach.  Denn:  «Die  von  ihrem  Gatten  verlassene 
Frau ,  welche  in  ein  anderes  Haus  als  das  ihrige  geht  und  mit 
ihren  Liebhabern  sich  stets  erlustigt,  nennt  man  eine  Svairint 
(d.  h.  nach  Laune  Handelnde).  Diejenige  aber,  welche  die  Zeit 
der  Rückkehr  der  Botin  nicht  abwarten  kann,  gleichsam  dür- 
stend voll  Schmerz  nach  dem  Wasser  der  quälenden  Liebe,  und 
ihr  Haus  verlässt,  um  den  Honig  von  den  Lippen  des  Geliebten 
zu  trinken,  —  die  wird  von  den  trefflichen  Weisen  eine  Abhi- 
särikä  (d.  h.  eine  Besuchende)  genannt.)^  Ihr  Geliebter  aber 
war  an  dem  Orte  des  Stelldicheins  von  Jemandem  im  Wort- 
wechsel getödtet  worden.^)  Wegen  der  langen  Trennung  mit 
Sehnsuchterfüllt,  umarmte  sie  leidenschaftlich  den  Todten,  denn 
siewusste  nicht,  dass  ertodlvvar,  rieb  ihn  mit  duftenden  Salben, 
gab  ihm  Betel  und  küsste  voll  Liebe  wieder  und  wieder  seinen 
Mund.  Der  Räuber  aber,  der  in  der  Ferne  stand,  sah  dies  Alles 
und  dachte:  «An  die  ich  stetsdenke,  die  ist  mir  nicht  gewogen, 
und  sie  liebt  einen  Andern,  und  der  ist  einer  Andern  gewogen, 
und  um  mich  härmt  sich  wieder  ein  anderes  Mädchen  :  wehe 
dieser  und  diesem  und  der  Liebe,  und  jener  und  mir!  »  Wäh- 
rend dieses  stallfand,  dachte  ein  Yaksha^),  der  dort  auf  einem 
Feigenbaume  sass :  «Ich  will  doch  in  den  Leib  des  Todten  hin- 
eingehen und  so  die  Lust  ihrer  Küsse  geniesson.»  Er  that  so, 
biss  ihr  aber  zuletzt  die  Nase  ab  und  verschwand.     Die  junge 


1)  Der  Text  scheint  mir  hier  corrupt.  Wahrscheinlich  hiess  es  ur- 
sprünglich :  « dass  er,  weil  man  ihn  im  Verdacht  halte,  ein  Räuber  zu  sein, 
von  den  Sladtwächtern  getödtet  -wurde.» 

2)  Ich  vermulhe,  dass  man  im  Text  dieses  oder  ein  ähnliches  Wort, 
das  einen  iJämon  bezeichnet,  lesen  müsse,  statt  des  widersinnigen 
jjakshiii. 


201 

Frau  mit  Blut  beschmulzlen  Gliedern  i^ing  zu  der  Freundin  und 
erzählte  ihr  Alles.  Die  Freundin  sprach :  «Ehe  noch  die  Sonne 
aufgeht,  kehre  zu  deinem  Gallen  zurück  und  fang  dann  an  laut 
zu  weinen  und  zu  klagen  (und  wenn  man  dich  nach  der  Ursache 
deines  Klagens  fragt,  gieb  deinen  Mann  als  den  Schuldigen  an).» 
Die  junge  Frau  handelte  nach  diesem  Rathe,  ging  zu  ihrem  Gat- 
ten zurück  und  fing  laut  an  zu  schreien.  Kaum  hörlen  die 
übrigen  Glieder  der  Familie  dieses  Geschrei,  als  sie  herbeieil- 
ten, und  wie  sie  näher  zusahen,  erblickten  sie  die  Frau,  wie 
ihr  die  Nase  abgebissen  war.  Sogleich  rief  der  Vater  aus :  «0 
du  Schaamluser,  du  Schändlicher,  Grausamer!  Warum  hast  du 
meiner  Tochter  die  Nase  abgehauen,  da  sie  doch  nichts  verbro- 
chen hat?»  Der  Schwiegersohn  dachte  tief  betrübt :  «Traue  nie 
einer  schwarzen  Schlange  und  traue  nie  dem  Thun  und  Treiben 
der  Drei :  nämlich  dem  Feinde,  einem  der  ein  Schwerdt  in  der 
Hand  hält,  und  der  ungewöhnliche  Macht  undReichthum  besitzt. 
Was  schauten  nicht  die  Dichter?  was  fressen  nicht  die  Krähen? 
was  schwatzen  nicht  dieTrunknen?  was  thäten  nicht  die  Frauen? 
Den  Sprung  eines  Pferdes,  das  Brüllen  eines  Elephanlen ,  die 
Zeit  wann  es  regnen  oder  nicht  regnen  wird,  die  Zukunft,  und 
die  Handlungen  eines  Weibes  wissen  selbst  die  nicht,  die  mit 
den  Göttern  verkehren,  wie  viel  weniger  ein  gewöhnlicher 
Mensch.»  Der  Schwiegersohn  wurde  in  den  königlichen  Palast 
geführt  und  die  Diener  des  Königs  fällten  den  Urtheilsspruch, 
dass  dieser  Mann  solle  hingerichtet  werden.  Indem  er  zu  dem 
Richtplalze  geführt  wurde,  kam  der  Räuber  herbei  und  sagte: 
«0  ihr  Diener  des  Königs  !  dieser  Mann  darf  nicht  hingerichtet 
werden,»  und  so  erzählte  er  ihnen  die  ganzen  vorhergehenden 
Begebenheilen.  Nachdem  die  Richter  die  Sache  geprüft  hatten, 
wurde  der  junge  Mann  freigelassen.  Denn :  «Der  Schulz  der 
Guten  und  die  Bestrafung  der  Schlechten  ist  die  höchste  Pflicht 
der  Könige,  und  gereicht  ihnen  in  dieser  und  jener  Welt  zum 
Heil.  Das  Beschützen  der  Unterthanen  ist  die  höchste  Aufgabe 
unter  den  Pflichten  des  Königs ;  schützt  er  sie  nicht,  so  geht  er 
zur  Hölle,  desshalb  muss  er  stets  die  Unterthanen  schützen.» 
Die  junge  Frau  aber  wurde  auf  einen  Esel  gesetzt  und  aus  der 
Stadt  verbannt.  — 

Nach  diesen  beiden  Erzählungen  verwandeln  sich  beide, 
der  Papagei  und  die  Elster,  in  Vidyädharas  und  kehren  zu  dem 
Sitze  der  seligen  Götter  zurück.  — 


202     

Der  Vetüla  fragt  nun  den  König :  «Wer  beging  die  grössere 
Sünde,  der  iMann  in  der  ersten,  oder  die  Frau  in  der  zweiten 
Erzählung?»  Der  König  antwortet:  «Die  Frau,  denn  die  Frauen 
sind  im  Allgemeinen  sündhafter  Natur,  ein  Mann  aber  begeht 
selten  ein  Verbrechen.»  M 


Somadevas  Bearbeitung  der  zweiten  Erzählung. 

[Kathd-saril- sägarrt .    cap.  77.) 

Asli  Harshavali  näma  nagnri;   lalra  ca  'abhavat 
agranir  Dharmadatlakhyo  bahu-koticvaro  banik  ; 
Vasudallabhidhäna  ca  rüj3cna  anyasama  suta 
babhüva  tasya  banijah  prancbhyo*py  adhika-priyä. 
sä  ca  tena  samanäya  dhana-yauvana-caline 
daltä  varänganä  netra-cakorä  'amrita-racmaye 
nämnä  Samudradatti'iya  banik-putraya  sädhave, 
nagaryäm  arya-jushtäyam  Tamraliptyäm  nivasine. 
kadäcit  sä,  sva-deca-sthe  patyau,  tasya  pitur  giihe 
sthila  banik-suta  dürat  kancit  purusham  aikshala. 
tarn  yuvänam  sukäntam  sa  capalä  Mara-mohitä 
guptam  sakhi-mukhanitam  bheje  prachanna-kämukam. 
tatah-prabhriti  tenaiva  saha  tatra  tada  rahah 
ratrau  ralräv  aransta  'asau  tad-ekasakta-manasä. 
ekada  ca  sa  kaumarah  palis  tasyah  sva-decatah 
fijagama  'atra  lat-pilroh  pramoda  iva  mürtimän. 
sotsave  ca  dine  tasmin  sä  naktam  krita-raandanci, 
mätra  'anupreshitä,  bheje  oayyä-slhapi  na  tarn  patim  ; 
prarlhita  tena  ca  'alika-suptam  cakre  nya-manasa, 
pAna-matto  *dhva-khinnac  ca  so  'pi  jähre  tha  nidraya. 
tävac  ca,  supte  sarvasmin  bhukla-pite  jane,  canaih 
sandhim  bhittva  viveca  *atra  cauro  vAsagiühantare. 
talkalam  tarn  apacyanti  sApy  utthäya  banik-sutä 


<)  In  der  Hindi-Bearbeitung  ist  es  die  vierte  Erzählung  p.  47 — 65.), 
vgl.  Journ.  As.  1851.  Septbr.  p.  374—390.  —  L'ebrigens  stimmt  Somadeva 
auch  diesem  harten  Urtheile  über  die  Frauen  bei ;  bei  ihm  heisst  die  Ent- 
scheidung des  Königs  : 

purushah  ko  *pi  tädrik       kväpi  kaddcid  bhaved  duiäcarah  : 
präyah  sarvatra  sadä  striyas  tu  tädfig-vidhä  eva. 


203     

sva-jara-kfita-sankcta  nihhritam  niragät  tatah. 
tad  älokya  sa  cauro  ira  vighniteccho  vyacintayal: 
«yeshAm  arthe  pravishto  ham,  lair  eva  \\bharanair  vrila 
onicilhe  nirgata  'esha;   tad  vikshyam  tävat  kva  gacchali.» 
ity  akalayya  nirgatya  sa  cauras  tani  banik-sutam 
Vasudattam  anuyayau  dalla-drishtir  alakshitah. 
sapi  pushpädi-basta  'eka-sasankela-sakhi-yuta 
galva  viihyam  pravishtAbhüd  udyänam  naliduragam, 
tatra  'apacyac  ca  tarn  vrikshe  lambamänam  sva-kamukam 
sanketakagalani  ratraii,  lal)dhva  nagararaksbibhih 
tarn  lambitam  caura-buddbyä,  paca-kantbam  mritam  stbitam. 
latab  sa  vihvaU'i  'udbbranta  «ha,  balasmi !  »  Mti-vädini 
papata  bbiimau  kh'pana,  vihipanti  ruroda  ca. 
avatärya  'atha  vriksbat  lam  galasum  nija-kamukam, 
upavecya,  ^angarägera  pusbpaic  ca  'alamcakara  sä. 
unnamayya  mukham  yävat  tasya  'ärttapi  paricumbali, 
tävac  ca  tasyäb  sabasä  nirjivah  para-pürushah, 
Velalanupravishtab  san,  dantaic  cicbeda  näsikäni. 
tena  sä  vihvalä  tasmät  savyathä  ^apasritapy  :    «abo  I 
akinsvij  jived?»    ili  balä  punar  etya  lam  aikshala; 
dfishtvä  ca  vila-Vetälam  niecesbtani  mritam  eva  tarn, 
sä  bbitä  paril)bütä  ca  cacäla  rudati  canaih. 
tad  ächanna-stbitab  so  *tba  caurab  sarvam  vyalokayal, 
acintayac  ca :    «kirn  idam  päpayä  kritain  etayä? 
«abo  vata  'äcayah  strinäm  !   bbishnno  dya  na  tämasah, 
«andhaküpa  iva  'agädbab  Pätäla-gabanab  param. 
«tad  idänim  iyam  kirn  nu  kuryäd?»   iti  vicintya  sah 
kautukäd  düratac  cauro  bbüyo  py  anusasära  täm. 

säpi  gatvä,  pravicyaiva  tat  supta-sthita-bbartfikä 
gribam  tadä  svakam,  proccaih  prarudaty  evam  abravit : 
«pariträyadbvam  !   etena  mama  dushtena  näsikä 
«cbinnä  niraparädbäyä  l^bartri-rüpena  eatrunä.» 
»;rutvä  'etam  muhur  äkrandam  tasyäb,  sarve  sasambbramam 
udatisblban  prabudhya  'atra  patib  parijanab  pitä. 
etya  'alba  tat-pitä,  drishtvä  täm  ardba-cbinna-näsikäm, 
kruddbas  tarn  bandbayämäsa  «bbäryä-drobt»  'iti  tat-patira. 
sa  tu  naiva  'abravit  kincid  badbyamäno  pi  mukavat. 
vibuddbeshv  alba  ci-invatsu  sarvesbu  cvacurädbisbu,    " 
tato  jnätvaiva  tac  caure  tasminn  apasrite  lagbu, 
koläbalena  tasyäni  ca  vyatitäyäm  kramäd  nici, 


904     

s;i  ninye  banija  tena  cvacurena  banik-sulah 
räjAnlikam  tayä  säkam  bhäryayä  cbinna-nüsayä. 
rAjA  ca  krila-vijnaplih  «sva-di'ira-drohy  asäv»  iti 
tasya  'ädioad  banik-sunor  badham  nyakkrila-lad-vacAh. 
talo,  badhyabhuvam  lasmin  nlyamcine  sadindimam, 
upägamya  sa  cauro  *lra  babhi'ishe  raja-purushan: 
unishkAranam  na  badhyo  *yani;   yathii  Millam  tu  vedmy  ahani. 
«niAiii  prapayala  räjAgrani,  yävat  sarvam  vadamy  adah.» 
ily  üciviln  sa  nitas  lair  nripasya  'agram  viitäbhayah, 
i\  mülcid  rätri-vrilläntam  caurah  sarvam  nyavedayat, 
abravic  ca :    «na  ced,  deva,  mad-väci  pratyayas  lava, 
»tat  sä  nusä  niukhe  tasya  cavasya  'adya  nirikshyatäm.» 
tac  crutvä,  vikshitum  bhritycin  preshya,  satyam  avetya  tat, 
sa  rajä  tarn  banik-putram  muktavAn  badha-nigrahät, 
tarn  ca,  karnäv  api  chiltvä,  dushtäni  decad  nirastavan 
tad-bhäryäm,  cvacuram  ca  'asya  tam  sarvasvam  adandayat, 
caurani  ca^tam  puradhyaksham  tushtac  cakre  sa  bhupatih.  — 


Vierte  Erzählung. 

{Lassen,  p.  28—34.) 

In  die  Dienste  des  Königs  Cvidraka  tritt  ein  Krieger,  Na- 
mens Viravara,  der  jede  Nacht  vor  dem  PaJaste  Wache  hält.  Ei- 
nes Nachts  hört  der  König  das  Klagen  und  Stöhnen  eines  Weibes 
und  befiehlt  dem  Viravara,  sich  nachdem  Grunde  ihres  Weinens 
zu  erkundigen.  Viravara  geht,  der  König  folgt  ihm  aber  heimlich 
nach.  Viravara  findet  ein  schönes  Weib,  die  ihm  sagt,  dass  sie 
der  Schutzgeist  des  Königs  sei ;  leider  habe  dieser  die  Devi 
beleidigt,  und  er  müsse  daher  in  drei  Tagen  sterben ;  darüber 
weine  sie.  Viravara  fragt,  ob  es  keine  Mittel  gebe,  das  Leben 
des  Königs  zu  erhalten.  «Ja,»  antwortet  sie,  «es  giebt  eines, 
wenn  du  nämlich  deinen  einzigen  Sohn  auf  dem  Altare  der  Göt- 
tin opferst.»  Viravara  kehrt  nach  Hause  zurück  und  erzählt 
Alles  seiner  Gattin,  die  sich  gehorsam  in  den  Wunsch  des  Galten 
fügt,  damit  er  treu  seine  Pflicht  gegen  den  König  erfüllen  könne ; 
ebenso  bereit  ist  der  Sohn,  sein  Leben  hinzugeben,  und  auch 
die  Tochter.  Alle  vier  gehen  zum  Allare  der  Gültin,  und  Viravara 
haut  seinem  Sohne  den  Kopf  ab;  die  Schwester  entleibt  sich 
selbst,  und  die  Mutter  sinkt  entseelt  zu  ihren  Kindern  nieder. 
Da  fragt  Viravara  sich  selbst,  was  ihm  noch  das  Leben  nützen 


205 

solle,  und  stösst  sich  dasSchvverdt  in  die  Brust,  Der  König  sieht 
dies  Alles  mit  Erstaunen  und  ruft  aus:  «Wozu  soll  mir  noch  die 
Krone ,  die  ich  nur  mit  dem  Untergange  einer  ganzen  Familie 
erkauft  habe?»  und  nvüI  sich  ebenfalls  in  sein  Schwerdt  stür- 
zen, als  die  Göttin  ausruft:  «Ich  bin  mit  deinem  edlen  Willen 
befriedigt.  Bitte  dir  eine  Gnade  aus.»  Der  König  bittet,  dass 
alle  vier  wieder  zum  Leben  zurückkehren  möchten.  Die  Göttin 
bewilligt  es,  lässt  aus  der  l'ntervvelt  den  Trank  der  Unsterblich- 
keit holen  und  belebt  sie  wieder.  Dankbar  theilt  der  König  mit 
VIravara  sein  Beich.  — 

Der  Yetala  fragt:  «Wer  war  unter  diesen  der  Edelste?» 
Der  König  antwortet :  «Der  König  Cüdraka  ,  denn  der  Diener 
muss  des  Herrn  wegen  sein  Leben  hingeben,  aber  nicht  der 
Herr  des  Dieners  wegen ;  weil  dieser  König  sein  Beich  nicht 
mehr  als  einen  Grashalm  werth  hielt  und  sich  selbst  das  Leben 
nehmen  wollte,  deshalb  ist  er  unter  Allen  der  Edelste.»  *) 

Bei  Somadeva  (cap.  78],  der  die  ganze  Erzählung  sehr  aus- 
führlich und  mit  sichtbarer  Vorliebe  behandelt  hat,  sind  die  Ent- 
scheidungsgründe des  Königs  ausführlicher  molivirt: 

Ity  äkhyaya  katham  etäm  Vetälo  'tyadbhutam  tadä 
tam  Trivikramasenam  sa  räjänam  avadat  punah : 
fttad  brühi,  räjann,  eteshu  \irah  sarveshu  ko  *dhikah? 
«pürv^•3  eva  sa  cäpas  te,  yadi  jänan  na  vakshyasi.» 
etac  ^rutvä  sa  bhüpalo  Vetälam  pratyuväca  tam  : 
«efeshu  Cüdrako  räjä  pravirah  so  *khileshv»  iti. 
tato  *bravlt  sa  Vetalo  :    «rajan,  Viravaro  na  kim, 
«sevako  yasya  tulyo  *syam  pi^ilhvyäm  eva  na  jnäyate? 
«tat-patni  na  'adhikä  kim  va,  stri-bhütä  yA  tathä  'akarot, 
«tatha 'upahära-pacutäm  sünoh  pratyaksha-darcini? 
«sa  vA  Sattvavaro  na  ^atra  putro  ^Jihyadhikah  katham, 
«bälasyäpi  sato  yasya  saltvotkarshah  sa  ladricah? 
«tat  kasmäc  Cüdrakam  bhüpam  ebhyas  tam  bhäshase  varam?» 
ity  uklavantam  Vetälam  sa  jagäda  punar  ni'ipah : 
«maiva  ;  Viravaras  tävat  sa  tädfik  kulaputrakah  ; 
«tasya  pränaih  sutair  däraih  svämi-sanrakshanam  vratam. 
«tat-patni  sapi  kulajä  sädhvi  paty-eka-devatä  ; 


1)  Im  Hindi  die  dritte  Erzählung  (p.  38  —  47.),  vgl.  Journ.  As.  1.  c. 
p.  366  —  374.  Die  Erzählung  findet  sich  auch  im  Hitopade^a  (III,  8.  p.  98 ff. 
ed.  Schlegel)  und  im  Tütlnäme,  London,  1801.  p.  23—35. 


20G 

«bharlri-vartniAnusarena  tasyA  dharmo  *stu  ko  *|)arah? 
((tcM)liyain  jälas  lu  lad-rupa  cva  Saüvavaro  *pi  sah  ; 
(lyAdricas  tantavah,  kamam  litdri(;o  jayale  palah. 
«yeshilni  prAnais  lu  IjhrityAnam  nhpair  Alma  'abhirakshyale, 
ttleshAm  arthain  tyajan  deham  Ciidrako  *lra  vicishyale.» 

Fun  fle  E  r Zählung. 
{Lassen,   p.  35 — 38.) 

In  der  Stadt  Ujjayini  herrscht  der  Könip;  Mahabala  ;  sein 
erster  Minister  heissl  llaridasa  ,  der  eine  wunderschöne  Tochter 
besitzt.  Als  das  Mädchen  das  jungfräuliche  Alter  eri'eicht,  er- 
klärt sie,  nur  einem  solchen  Manne  sich  vermählen  zu  wollen, 
der  sich  durch  irgend  Etwas  vor  den  übrigen  Menschen  aus- 
zeichne. IlaridAsa  wird  zu  einem  befreundeten  Könige  in  ein 
fernes  Land  geschickt;  dort  \virl)t  ein  junger  Brahmane  um  die 
Hand  seiner  Tochter,  und  als  der  Vater  ilnn  die  Bedingungen  des 
Mädchens  mittheilt,  zeigt  er  ihm  einen  wunderbaren  Wagen,  auf 
dem  man  durch  die  Luft  fahren  kann.  Der  Vater  verspricht  ihm 
dieTochter,  wenn  sich  die  Kunst  seines  Wagens  bewähren  würde, 
und  am  andern  Morgen  fährt  der  junge  Brahmane  mit  llaridasa 
auf  seinem  Wunderwagen  nach  Ujjayini.  hi  der  Abwesenheit 
des  Vaters  hat  aber  der  Bruder  seine  Schwester  einem  gelehrten 
Astrologen,  und  die  Mutter  einem  geschickten  Bogenschützen  ver- 
sprochen. Alle  drei  Freier  kommen  zu  gleicher  Zeit  in  das  Haus 
des  llaridasa,  aber  während  sie  sich  streiten,  wem  das  Mädchen 
rechtmässig  als  Gattin  zukomme,  wird  es  von  einem  Dämon  ent- 
führt. Der  Weise  nimmt  seine  Kreide,  rechnet  und  sagt:  «ein 
RAkshasa  hat  sie  in  seine  Burg  nach  dem  Gipfel  des  Vindhya- 
Gebirges  entführt.»  Der  Bogenschütze  verspricht,  den  Dämon 
zu  bekämpfen  und  zu  erschiessen,  und  der  Besitzer  des  W^under- 
wagens  giebt  ihm  seinen  Wagen,  um  dorthin  zu  gelangen.  Er 
kommt  glücklich  an,  erlegt  den  Dämon  und  bringt  das  Mädchen 
in  das  väterliche  Haus  zurück.  — 

Der  VelAla  fragt  nun  den  König :  «Wem  unter  diesen  dreien 
gebührt  das  Mädchen  ?»  Der  König  antwortet :  «Der  Weise  hat 
sie  als  Gattin  verdient.»  *) 


1)  Bei  Somadeva  (cap.  79)  und  in  der  Hindi-Bearbeitung  (p.  6ö-69j 
bekoinml  der  Held  die  Braut. 


207 


Zum  Secretär  der  philoloi^Lsch-hislorischon  Glassc  wurde 

Herr  Jahn 
und  zum  stell verlreleuden  SecreUir  derselben 

Herr  Harlenstein 
t^ewähll. 


-31.  DECEMBER.     GESAMMTSITZUNG. 

Zum  Ehrenmitglied  der  Gesellschaft  wurde 

Se.  Excellenz  Herr  Staatsminister  des  Cultus  und  öffent- 
lichen Unterrichts  Johann  Paulvon  Falkcnateinm  Dresden, 
und  zum  ordentlichen  Mitglied  der  philologisch-historischen  Classe 

Herr  Reclor  Friedrich  Ftrmke  in  Meissen 
gewählt. 


R    E    G    I    S    T   E    R. 


Alkyoneus  4  35  ff. 
Aphrodite  in  der  Muschel  16  IT. 
Brea  45  f. 

Bronzestatuette  in  Wien  142. 
givadäsa  182  fif. 

Danzig,    Gewerbs-  und  Handelsge- 
schichte 73  ff. 
Einsiedler  Handschriftderno/ael  1 2ff. 
Epigramme  in  der  Stoa  Poikile  62  ff. 
Michael  Fabricius  Ferrarini  107  f. 
Gandine  2  f. 

Gemälde  in  der  Stoa  Poikile  61  ff. 
Greian  2  f. 

Heinrich  von  Nassau  160  ff. 
Herakles  und  Alkyoneus  135  ff. 
Dreifussrauber  138 
und  Linos  1  45  ff. 
Hypnos  141  f. 

Inschriften,  attische  33  ff.  67  ff. 
Joachim  von  Brandenburg  163  ff. 
Kairos  des  Lysippos  50  ff. 
Kaiser  Ma.\  153  ff. 
Karl  V. 

Brief  175  f. 

in  den  Niederlanden  157  f. 

in  Spanien  155  ff. 

seine  Wahl  152  ff. 
Katharina,  Infantin  151  ff.  159. 
Kiriacus  von  Ancona  95  f 
Leda20. 


Linos  145  ff. 

Lübeck  86  f. 

Lykurgos  und  Tydeus  28  ff. 

Lysippos  Kairos  50  ff. 

Giovanni  Marcanova  97  ff. 

Marmorreliefs 

Lupoli  iter  Venus.  Vign. 
55  f. 

marm.  Taur.  II,  22.  55  f. 

mus.  Pio  Gl.  III,  38.  149. 

Vaticanisches  141  f. 
Mosaik 

R.  Rochette  mon.  inöd.  43,  2. 
49  ff. 
Muschel 

Amulet  18. 
der  Aphrodite  16  ff. 
notae     92  ff.  128  ff. 
Nonnus  XLVIII,  20.    137. 
Peisianax  60  f. 
Pfand  beim  Spiel  1  0  ff. 
Plinius  n.  h.  III,  10,  17.      136. 
Probus  de  notis  93  ff. 
Queste,  questen  5  ff. 
Somadeva  184  ff. 
Stoa  Poikile  in  Alben  59  ff. 
Strandrecht  80  f. 
Taube  der  Aphrodite  19. 
Terracottagefäss  in  Jena  14  ff. 
Tydeus  und  Lykurgos  23  ff. 


209 


M.  Valerius  Probus  129  f. 
Vasenbilder 

Brit.  Mus  1,  462.   139  f. 

I,  485.     24  f. 

I,  829.     21  f. 

1,  830.     23  f. 

Bröndsted  descr.  25.  26. 
Gerhard  apul.  Vasen.  Taf.  E,  1 0. 

32. 
Miliin  vas.  II,  37.  30  ff. 
Miilingenpeint.  de  vas.  31 .  144  f. 
München  1815.  25. 

371.  149  f. 


München  401.   137  f. 

605.   138  f.   143  f. 

1180.   140  ff. 

Tischbein  I,  23.  2  5  f. 

III,  20     142  f. 

Verlohn,  d.  Infantin  Katharina  151  ff. 
Vetäla-pancaviiiQatika  181  ff. 
Wudcl  7. 

Wolfram  von  Eschenbach 

Parzival  82,  13  ff.  2  ff. 
115,  29  ff.   4  ff. 
498,  21  ff.   2  ff. 


Druck  von  Breitkopf  und  Härtcl  in  Leipzig 


IN3 


CRD 

im 


■  ■  ■  I 


USB 


CR! 


INSI 


CRT 


USBE 


CRD 
HER 


USB 


CRT 


HSH 


CRD 
HER 


INSI 


CRT 


'-iHCULATi,  A^ 


^^iONOGHAPH 


AS      Sachsische  Akademie  der 
182     Wissenschaften,  Leipzig. 
S214.     Philologisch-Historische 
Bd. 5     Klasse 

Berichte  über  die  Ver- 
handlungen 


PLEASE  DO  NOT  REMOVE 
CARDS  OR  SLIPS  FROM  THIS  POCKET 

UNIVERSITY  OF  TORONTO  LIBRARY 


CIRCULATE  A5  MONnciRAP^