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Full text of "Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein inbesondere das Alte Erzbistum Köln"

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Annalen des 
Historischen 
Vereins für den 
Niederrhein 
inbesondere ... 



Historischer Verein 
für den 

Niederrhein, ... 



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|Irin«t0n Umbersiigc. 



ANNALEN 

DES 

HISTORISCHEN VEREINS 

FÜR DEN NIEDERRHEIN, 

INSBESONDERE DIE ALTE ERZDIÖZESE KÖLN. 

IM NAMEN DES VORSTANDES HERAUSGEGEBEN 

von 

I) R . AL. MEISTER 

PRIVATDOZENTEN DER GESCHICHTE IN BONN. 



■ 

FUN FUN DSEC HS ZIGSTES HEFT. 



KÖLN, 1898. 
J. & W. BOISSEREE'S BUCHHANDLUNG. 

(FRZ. THEOD. HELMKEN.) 



Prlnted in Germa ny 



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Inhalt. 

Seite 

Die französische Post am Niederrhein bis zu ihrer Unterordnung 
unter die Geueral-Postdirektion in Paris. 1794--99. Von Post- 
rath Sauttcr 1— 9S> 

Beiträge zur (icsehichte Oef'elds und des Niederrheins. Von Stadt- 
schulrath Dr. II er in. Kcu-ssen sen, (f). Herausgegeben von 
Archivassistent Dr. Herin. Keussenjun. (Fortsetzung) . . 93 — 150 



8. Der ehemalige Rittersitz Glinde 93—103 



9. 


Zur Geschichte der Crefelder Zeitungspresse .... 


103- 


132 


10. 


Aus Crefelds Theatergeschiehte 


132- 


135 


11. 


Ein Rückblick auf die Sanitätsverbältnisse der früheren 








it 1 : 1 1 £ I 1 S S ! 1 S S f 1 ■ » * » 


135- 


•150 



Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgorichts in Werl. 

1495 — 1516. Von Dr. Richard Bettgenhaeuser . . . 151—201 
[Jn gedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln aus dem 12. und 

13. Jahrhundert. Von Dr. Richard Knipping . . . . 

M i s c. e 1 1 e n. 

Zur Lebensgeschichte des Caesarius von Heisterbach. Von H. Höf er 237 — 240 

Litteralu r. 

Die histnrisehe Litterat.ur des Niederrheins für das Jahr 1895. Von 



Kaspar Keller 211—272 

Berichte und Notizen. 
Frühjahrs -Versammlung des historischen Vereins für den Nieder - 

rhein zu Düsseldorf- am 2. Juni 1S!>7 27.'{ — 27t! 

Die Herbst- Versammlung des historischen Vereins für den Nieder - 
rhein zu Essen am 13. Oktober 1897 276-280 

Historische Gesellschaften und Vereine 280—283 

Preisaufgaben 283 

Archive, Bibliotheken, Personalnachrichten 284 — 285 



492097 

■ 

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r 



Die französische Post am Niederrhein bis zu ihrer 
Unterordnung unter die General-Postdireetion in Paris. 

1794-99. 

Nach archivalischen Quellen bearbeitet 

von j 
Postrath Sautter in Köln a. Rh. 



Quellen : 

Staatsarchiv in Coblenz. Akten der „Commission generale 
du Gouvernement du pays conquis" und zwar : Postes aux lettres et aux 
chevaux an. V. 1 Heft folio, Blatt 1—90 gez. 200«. — Correspondance du 
General en chef, an. V. 1 Heft folio, Blatt 1—2 gez. 200b. Correspondance 
des Administrations civiles, an. V. 1 Heft folio, Blatt 1—2, gez. 200 c . — 
Correspondance de l'Inspecteur en chef an. VI. 1 Heft folio, Blatt 1—6, 
gez. 200 d . — Correspondance relative aux Postes et Messageries au. VI— VII. 
1 Heft folio, Blatt 1—41, gez. 200°. 

Akten der Prüfektur des Rhein- und Mosel - Departements : 1. Akten 
betr. die für die Brief- und Fahrposten im Rhein- und Mosel-Departement 
bestehenden Tarife, an. XI. 1 Heft folio, Bl. 1 — 15, gez. 1 187. — 2. Akten 
betr. die Befreiung der Fahrposten von der Gestellung ihrer Pferde zu mili- 
tärischen Requisitionen, an. XIV. 1 Heft fol., Blatt 1—3, gez. I 188. 

Akten der Präfektnr des Saar-Departements: 1. Organisation de 1' Ad- 
ministration des postes dans le Departement, an. VI — 1812. 1 Heft folio, 
Bl. 1—203, gez. F. IX. 1. — 2. Etablissement des meBsageries pour l'interieur 
des arrondissements. an. VI— 1808. 1 Heft folio, Bl. 1—40, gez. F. IX. 2. 

Staatsarchiv in Düsseldorf. Akten der Bezirksverwaltung 
zu Bonn, betr. die Einrichtung des Postwesens, die Bestimmung der Besol- 
dungen für die Postmeister, deren Einquartierungsfreiheit und die Porto- 
freiheit der Central- und Bezirksverwaltungen. Januar — Dezember 1795 — 
(Lande zwischen Maas und Rhein, 1 Fase, von 126 fol. Nr. 130), Corre- 
spondenz mit dem Postmeister Kaltenauer zu Bonn, betr. willkürliche Er- 
höhung des Briefportos durch denselben. 1795 — (1 Fase, ven 8 fol. Lande 
zwischen Maas und Rhein Nr. 301). 

Annalju des hist. Verein» LXV. 1 



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2 



S a u 1 1 e r 



Akten der Bezirks -Verwaltung zu Bonn, betr. die vom Post - Stall- 
meister Pauli zu Köln requirirtcn Pferde. — 1795 (1 Fase, von 16 fol. Lande 
zwischen Maas und Rhein Nr. 360). 

Akten desgl. betr. den dem Posthalter Alfter zu Bonn vom Stadtrathe 
daselbst abgeforderten Beitrag zu den Kriegslasten. 1797 — (l Fase, von 
12 fol. Lande zwischen Maas und Rhein Nr. 779). 

Akten desgl. betr. den Botenlohn des Postboten Heinrich Duell zu 
Brühl. 1795—96 — (1 Fase, vou 17 fol. Lande zwischen Maas und Rhein 
Nr. 1460). 

Akten desgl. betr. das Briefporto von den an die Kontributions-Kom- 
missarieu adressirten Briefen. 1795 — (1 Fase, von 10 fol. Lande zwischen 
Maas und Rhein Nr. 1504). 

Akten desgl. betr. das von den Postmeistern für die Sendungen in 
dienstlichen Angelegenheiten der Republik den Beamten des Erzstifts zu be- 
rechnende Postporto. 1794. (1 Fase, von 7 fol. Lande zwischen Maas und 
Rhein Nr. 1505). 

Akten desgl. betr. das von den Postmeistern einzusendende Verzeich- 
niss ihrer Pferde und Fuhrwerke. 1795 — (1 Fase, von 22 fol. Lande 
zwischen Maas und Rhein 1506). 

Akten desgl. betr. die Beschwerde des Postdirektors Spork zu Crefeld 
gegen den Postmeister Pauli zu Köln wegen des Portos für die mit Assig- 
naten beschwerten Briefe 1795 — (1 Fase, von 6 fol. Lande zwischen Maas 
und Rhein Nr. 1785). 

Akten des Xanten'schen Cantons in Postsachen. 1795/96 (1 Fase, von 
40 fol. Lande zwischen Maas und Rhein Nr. 2025). 

Historisches Archiv der Stadt Köln. Akten über das 
Postwesen von den Jahren 1794 und 1795, sowie solcher von der des Post- 
wesens halber angeordneten löbl. Kommission (Actuario Welter) zu hiesiger 
löbl. Syndicats - Registratur den 13. April 1796 übergeben worden. — VII. 
Caps. 57. D. 

Protokoll über das Postweseu von den Jahren 1794, 1795. VII. Caps. 57 D. 

Das hiesige Postwesen während dem Aufenthalte der französischen 
Truppen in hiesiger freien Stadt Cölln. 1794, 1795. VIII. Caps. 57 D! 

Arrete des Reprierungs - Kominissars Uudler vom 26. Ventösc VII, die 
von den fahrenden Posten und öffentlichen Wägen zu erhebenden Gebühren 
betr. VII. Caps. 57 D. 

Anlagen zu Caps. 56/57 Polizei- und Postwesen. 

Stadtarchiv zu Aachen. Akten über das Postwesen während 
der französischen Verwaltung. Fase. VII, fol. 176. 

Fürstlich Thum und Taxissches Centrai-Archiv zu 
Regens bürg. Postsachen VI, 47, 7. 

Litteratur: 

Friedr. E v. von Mering und Ludwig Reischert. Zur 
Geschichte der Stadt Köln am Rhein von ihrer Gründung bis zur Gegen- 



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Die französische Post ara Niederrhein etc. 



-wart, nach handschriftlichen Quellen und den besten gedruckten Hülfsmitteln 
bearbeitet. Bd. IV. Köln. Joh. Wilh. Dietz 1840. 

Dr. Leonard E n n e n. Zeitbilder aus der neuen Geschichte der 
Stadt Köln. Verlag der M. Dumont - Schauberg'schen Buchhandlung. 
Köln 1857. 

K. G.'Bockenheimer. Geschichte der Stadt Mainz während der 

zweiten französischen Herrschaft (1798—1814). Fl. Kupferberg. Mainz 1890. 

Die Denkschrift zur Einweihung des Postgehäudes in Köln ist deshalb nicht 
genannt, weil der Verfasser dieses Aufsatzes die einschlägigen Abschnitte 
über die französische Post in jener Denkschrift seihst bearbeitet hat. 



I. 

Die Postkoni niission in Köln. 

In den ersten Tagen des Oktober 1794 rollte der Donner 
der Kanonen an der Roer im Jülicher Lande. Dort rangen die 
kaiserlich österreichischen Truppen unter dem Feldzeugmeister 
Clairfait gegen die französische Sambre- und Maas -Armee unter 
General Jourdan um den Besitz deutschen Landes. Das Waffen- 
glück entschied zu Ungunsten des österreichischen Heeres, welches 
sich genöthigt sah, in Eilmärschen seinen Rückzug nach dem 
rechten Rheinufer zu bewerkstelligen ; vom 3. bis 5. Oktober über- 
schritt die kaiserliche Armee bei Düsseldorf, Mülheim, Köln und 
Bonn den Rhein, hart gefolgt von dem siegreichen französischen 
Heere, dem nunmehr das ganze Gebiet am linken Rheinufer offen 
stand. Schon am 5. Oktober erschien die Vorhut der Franzosen 
bei Grosskönigsdorf auf der Aacheuer Landstrasse, 2 Meilen von 
Köln. 

Als die Nachricht von dem Heranrücken des Feindes in der 
freien Reichsstadt Köln eintraf, ritt der vormalige kaiserliehe Post- 
stallmeister Elsen 1 ), von Vorreitern umgeben — wie ein Chronist 
der damaligen Zeit spöttisch bemerkt „gleich einem fliegenden 
Merkurius" — den Siegern entgegen und kündigte die Unter- 
würfigkeit der Kölner Bürgerschaft an. Elsen kehrte mit den 
schmeichelhaftesten Versicherungen des Befehlshabers der franzö- 
sischen Vorhut, des Divisionsgenerals Championnet, für das Wohl 
der Stadt Köln, indessen doch auch mit dem gemessenen Befehl 
zurück, dass der Senat und die Bürgerschaft sich bequemen müsse, 

1) Mering, Geschichte der Stadt Köln. Köln 1840, S. 230 ff. 



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4 



S a u 1 1 e r 



dem General die Schlüssel der Stadt bis an die Grenze des Stadt- 
gebiets entgegenbringen zu lassen. Die zu diesem Zwecke vom» 
Senat und der Bürgerschaft erwählte Deputation, bei der sieb 
wiederum der Stallmeister Elsen befand, fuhr am 6. Oktober ge- 
gen 9 Uhr Morgens in einem vierspännigen Wagen den heran- 
rückenden Franzosen bis in die Nähe des Dorfes Melaten entgegen 
und überreichte dem General Championnet in tiefster Ehrerbietung 
die Schlüssel der Stadt. Gegen 2 Uhr Nachmittags rückten die 
Franzosen, ein Jägerbataillon mit dem General Championnet an 
der Spitze, in die Stadt ein. Damit war das Schicksal der alten 
freien Reichsstadt Köln besiegelt; ihre Selbständigkeit und städtische 
Freiheit hatten von diesem Tage ab aufgehört. 

Im Hauptquartier der französischen Armee befand sich als 
Inhaber der obersten Civilgewalt der Volksvertreter Gillet, welcher 
den amtlichen Titel führte „Repräsentant du peuple pres de l'armee 
de Sambre et Meuse". Dieser republikanische Machthaber Hess 
schon 2 Tage nach seiner Ankunft in Köln folgenden auf das 
Postwesen bezüglichen Befehl an den Rath der Stadt ergehen. 

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. 

Cöln, den 17. Vendemiaire des Jahres III 
(8. Oktober 1794) 
der französischen, einen, untheilbaren und demokratischen Republik. 



Gillet, Vertreter des Volks bei der Sambre- und Maas-Armee, 

In Erwägung, dass es dem öffentlichen Interesse entspricht, di& 
Verbindungen Cöln's mit Frankreich und den Niederlanden, welche 
durch die kriegerischen Ereignisse unterbrochen waren, wieder herzu- 
stellen, damit die Handelsbeziehungen nicht leiden, 

verfügt, 

dass die sogenannte kaiserliche Briefpost (dite imperiale) und der kur- 
pfälzische Postwagen (diligence palatine), welche nach Aachen fahren, 
auf den Strassen nach Frankreich, den belgischen Provinzen und dem 
Lütticher Lande — jedoch allein auf diesen — wieder in Betrieb ge- 
setzt werden. Diese Posten können sich nur mit der Beförderung von 
Personen, Briefen und Packeten befassen, welche nach diesen Ländern, 
oder nach solchen, mit denen die französische Republik sich nicht im 
Kriege befindet, bestimmt sind. Der Dienst der Posthaltereien wird 
auf jenen Strassen ebenfalls wieder aufgenommen werden. Alle üb- 
rigen Post- und Messagerie-Anstalten bleiben aufgehoben, ebenso wie 
der Dienst auf den andern Strassen und alle Verbindungen mit den 
von feindlichen Truppen besetzten Ländern ausdrücklich untersagt 
werden. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



Der Magistrat von Cöln wird die Durchführung der gegenwärti- 
gen Verordnung überwachen und dem militairischen Befehlshaber der 
Kepublik in Cöln darüber Rechenschaft ablegen. Grillet. 

Zu gleicher Zeit wurde ein Dekret des Commissaire-ordonna- 
teur general der Nord-Sambre- und Maas-Armee Sabin Bourcier 
d. d. Brüssel 10. Vendemiaire III (1. Oktober 1794) veröffentlicht, 
wodurch jedem Posthalter die Verpflichtung auferlegt wurde, jeder 
Zeit Futtervorrath für einen Monat behufs Verpflegung der vorge- 
schriebenen Zahl von Pferden auf Lager zu halten. Von diesem 
Futtervorrathe sollte den Posthaltern nichts genommen werden 
dürfen; auch sollten sie berechtigt sein, die erforderlichen Er- 
gänzungen des vorräthig zu haltenden Monatsbestandes von dem 
Magistrate der betreffenden Städte gegen Bezahlung zu requiriren. 
Mit der Ausführung dieses Dekrets war der Bürger Lebrun, Agent 
Principal des Postes in Brüssel, beauftragt. 

Der Rath der Stadt Köln, welcher zu jener Zeit ängstlich 
bemüht war, den Forderungen der französischen Heerführer und 
Beamten auf das Genaueste zu entsprechen, beeilte sich, dem 
Befehle des Volksvertreters Gillet besonders gewissenhaft nachzu- 
kommen. Er fasste zu diesem Behufe am 13. Oktober 1794 fol- 
genden Beschluss: 

„Auf verlesenen Befehl des französischen Volksvertreters Gillet 
vom 17. Vendemiaire wird zu dessen Befolgung der bereits zur Unter- 
suchung deren bürgerlichen Klagen niedergesetzten Löblichen Kom- 
mission aufgetragen, sich wöchentlich des Mittwochs, auch in wichtigen 
Vorfällen gleich, von hiesigen Postämtern über die Gelebung gemelten 
Befehls, über ihre desfallsigen Verrichtungen, über ihren Empfang und 
Ausgabe ausweisen zu lassen, sodann gemelten Postämtern unverzüg- 
lich den Ort und die Stunde ihrer Versammlung kund zu machen.* 

Die hiermit ins Leben gerufene „Postkommission" hielt 
bereits am Mittwoch den 15. Oktober 1794 ihre erste Sitzung ab. 
Mitglieder der Kommission waren: Der Memorialsmeister Bart- 
inann, der Fiskalrichter Nückel, der Raths verwandte Biermann, 
der Licentiat Imhof. Als Aktuar der Kommission war der Kanz- 
list Welter thätig. 

Die Postkommission eröffnete ihre Thätigkeit damit, dass sie 
<lie iu der Stadt ansässigen Posthalter und Fuhrunternehmer vor 
sieb beschied und sie aufforderte, die Postverbindungen und regel- 
mässigen Fuhrwerke, welche vor dem Ausbruch des Krieges auf 
dem linken Rheinufer bestanden hatten, durch die Kriegsereig- 
uisse aber ins Stocken gerathen waren, baldigst wieder herzu- 



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Sau tter 



stellen. In der freien Keichsstadt Köln hatten vor dem Einzug 
der Franzosen folgende Postanstalten und öffentliche Fuhrunter- 
nehmungen bestanden. 

1. Das kaiserliche Reichs - Oberpostamt in der Glockengasse 
unter der Leitung des Reichsoberpostmeisters de Groote, Herrn zu 
Kendenich, der einem im Jahre 1590 aus Ypern in Belgien nach 
Köln eingewanderten alten Patriziergeschlechte entstammte. Die 
zum Oberpostanite gehörige Posthalterei verwaltete der Posthalter 
Pauli, der Jüngere; ihre Stallungen befanden sich auf der Glocken- 
gasse, unweit des Oberpostamts. Sie besass einen Bestand von 
80 Pferden. Das Oberpostamt unterhielt auf dem linken Rhein- 
ufer, abgesehen von zahlreichen Reitposten nach allen Richtungen, 
einen täglich verkehrenden Postwagen zwischen Köln und Aachen. 

2. Das Privatfuhrunternehmen Pauli des Aelteren auf dem 
Waidmarkt, welcher einen täglich verkehrenden Postwagen nach 
Bonn unterhielt, wofür er an die kurfürstlich kölnische Hofkammer 
zu Bonn eine jährliche Abgabe von 50 Reichsthalern zu entrichten 
hatte. Dieser Wagen stand in Bonn mit einem gleichfalls von 
Pauli dem Aelteren eingerichteten Postwagen nach Coblenz in Ver- 
bindung. Der genannte Unternehmer unterhielt auch einen Wagen 
nach Venlo, „mit welchem der Reisende, ohne im Wagen über- 
nachten zu müssen, in drei Tagen von Köln nach Rotterdam ge- 
langen konnte". Die Pauli'scheu, zwischen Venlo, Köln und Cob- 
lenz verkehrenden Fuhrwerke standen — wie der Besitzer selbst 
in einem Bericht an die Kölner Postkommission rühmend hervor- 
hebt — miteinander in so guter Verbindung, „dass sich der Rei- 
sende aus Amsterdam sowohl wie aus Rotterdam in 4 Tagen nach 
Coblenz versetzt sah*. Das Pauli'sche Unternehmen beschäftigte- 
32 Pferde. Der Unternehmer führte den Titel „Kurkölnischer 
Postmeister". Er war nebenbei Herausgeber der Zeitung „Der 
Staatsbote". 

3. Die Fuhrunternehmer Langen auf der Hahnenstrasse in 
Köln und Sieger in Düren unterhielten den wöchentlich dreimal 
zwischen Köln und Aachen verkehrenden sogenannten „Kur- 
pfälzischen Wagen", wofür sie an die kurpfälzische Regierung zu 
Düsseldorf eine jährliche Abgabe von 70 Reichsthalern zu entrichten 
hatten. 

4. Die Königlich Preussische Postwagen-Expedition in der 
„Rothen Gans" auf dem Eigelstein unter der Leitung des preussi- 
schen Posthalters Speymann. Von dieser Expedition wurden 2. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



7 



Postwagen abgelassen, von welchen der eine Montags, Mittwochs 
und Freitags Uber Neuss, Uerdingen, Rheinberg, Xanten, Odens- 
berg, Cleve, Nymwegen nach Arnheim, der andere Sonntags und 
Donnerstags Uber Neuss, Crefeld, Altenkirch (Aldekerk), Geldern, 
Kevelaer, Goch, Cleve nach Nymwegen verkehrte. Für jeden 
dieser beiden Wagen hatte die preussische Postverwaltung an die 
kurfürstlich kölnische Hofkammer in Bonn eine Jahresabgabe von 
266 2 / 3 Thaler zu entrichten. Die Abrechnung über dieses schon 
seit dem Jahre 1687 bestehende Unternehmen wurde von dem 
Postkommissar Schöpplenberg in Cleve geführt. Für den Betrieb 
der Preussischen Posthalterei waren 12 Pferde erforderlich. 

Der Aufforderung der Postkommission entsprechend stellten 
sich die sämmtlichen Postfuhrunternehmer in deren Amtszimmer 
ein und erklärten sich bereit, die unterbrochenen Verbindungen 
mit dem ihnen verbliebenen Pferdebestand soweit thunlich wieder 
in Gang zu bringen. Namens des Reichs-Oberpostanits erschien 
an Stelle des Reichs- Oberpostmeisters de Groote, der beim Heran- 
rücken der Franzosen in Begleitung eines Theiles der Reichs- 
Postbeamten über den Rhein geflüchtet war und einen erheblichen 
Theil der Pferde des kaiserlichen Posthalters Pauli des Jüngeren 
mit sich genommen hatte, der älteste der zurückgebliebenen Reichs- 
Postbeamten, der Post-Official Kreyer, in Begleitung des Wagen- 
Expeditors Diel vom Oberpostamte. 

Kreyer sowohl als die Fuhrunternehmer machten für die 
Wiederaufnahme der Postfahrten zur Bedingung, dass man ihnen 
gegen die Wegnahme ihrer Pferde und Wagen durch die franzö- 
sischen Truppen Schutz gewähre. Diese Forderung war eine sehr 
berechtigte, denn nicht nur die nmherstreifenden Nachzügler der 
französischen Armee, sondern auch die Offiziere und Militärbe- 
amten machten mit Postpferden und Fuhrwerken wenig Umstände, 
wenn sie zu ihren Zwecken sie gebrauchen konnten. So beklagt 
sich z. B. der Posthalter Offermann aus Bergheim bei der Post- 
kommission, „dass 2 französische Soldaten, die Mäntel und Cas- 
kette mit Rossschweif angehabt, seinem von Jülich nach Berg- 
heim mit dem Postfelleisen reisenden Postillon ein Handpferd 
(Ungar) abgenommen hätten. Der Postillon habe die Räuber in 
den Wald am Bildstöckel verfolgt. Die beiden Soldaten wären 
dort Über ihn hergefallen und hätten ihn geschlagen; schliesslich 
hätten sie ihm aber sein Maulthier mit dem Postfelleisen zurück- 
gegeben; seinen Hut, sowie das ungarische Handpferd habe er 



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Sautter 



eingebüsst. — Auch dem Postillon Sommer, der einen Brotwagen 
zur französischen Armee hinter Königsdorf geführt habe, sei ein 
Pferd weggenommen worden." „Da dieses nun Sachen sind, so 
Postillons in Forcht setzet, die Dienste zu verrichten, und denen 
Posthaltern zum empfindlichsten Schaden gereichet, so wolle bei 
der Generalität desfalls das Nöthige eingeleitet werden." 

Zur Herbeiführung der nöthigen Sicherheit für die Posten 
wandte sich die Postkommission am 15. Oktober 1794 an den in 
der Stadt Köln einquartirten Ober- General der französischen 
Sambre- und Maas-Armee Jourdan mit der Bitte um Ertheilung 
von Sicherheitspässen für die Postwagen. Jourdan verwies die 
Vorstellung an seinen Generalstabschef zur Erledigung. Dieser, 
der Divisions - General Ernouf, erklärte dem Ueberbringer des 
Schriftstücks, die Kommission möge ein äusserliches Zeichen für 
die Postwagen entwerfen, z. B. „voiture de poste de la repu- 
blique francoise* mit einem rothen Käppchen darauf (der pbrygi- 
schen Mütze der französischen Freiheitsgöttin). Das sollten die 
Posthalter und Postmeister nur auf ihre Wagen malen lassen, 
dann erhielten sie Pässe, die ihnen volle Sicherheit gewähren 
würden. Es scheint, dass man diesen Wink wohl verstanden und 
rasch befolgt hat, denn, wie die Protokolle der Postkommission 
ergeben, stellte der General Ernouf schon am 20. Oktober 1794 
dem Postofficial Kreyer vom bisherigen Reichs- Oberpostamt und 
sodann auch den übrigen Post-Fuhrunternehmern die gewünschten 
Pässe aus. Die Ausfertigung geschah durchweg nach folgendem 
Muster: 

„II est ordonne aux troupes de la republique francoise de laisser 
passer le chariot de poste de Cologne ä Aix et d'Aix ä Cologne et 
oü sont les troupes fran^oises. Les commandants des troupes franc,oises 
tiendrout leur main ä Texecution du present ordre." 

Fait ä Cologne le 
vingt Vendemiaire 
Tan troisieme de la 
republique francoise une et indivisible. 
Le General de division, 
Chef de l'Etat major de l'armee 
de Sambre et Meuse: 
Ernouf. 

Nach Ertheilung der Sicherheitspässe kamen die Postver- 
bindungen von Köln nach Bonn, Neuss, Düren, Aachen und Münster- 
eifel rasch wieder in Gang, indessen war in Folge des bei den 
Posth altereien herrschenden Mangels an tüchtigen Pferden und 



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Die französische Poßt am Niederrhein etc. 



genügenden Futtervorräthen die frühere Regelmässigkeit nicht vor- 
handen, und es wurden bei der Postkonimission bald genug Kla- 
gen laut über Mängel und Stockungen im Postenlaufe. Die Post- 
haltereien waren eben durch die militärischen Requisitionen zu 
arg heruntergekommen. 

Nachdem die Postkommission durch Wiederbelebung der 
Posten den Befehl des französischen Volksvertreters Gillet ausge- 
führt hatte, kam es ihr darauf an, eine feste Grundlage für ihre 
amtliche Stellung und eine genaue Abgrenzung ihres Wirkungs- 
kreises zu erlangen. Zu diesem Behufe richtete sie am 8. No- 
vember 1794 an die Volksvertreter Joubert und Fr£cine, welche 
inzwischen an Stelle des Volksvertreters Gillet im Hauptquartier 
der Sambre- und Maas-Armee die Civilgewalt übernommen hatten, 
eine Eingabe, in welcher sie um Aufklärung Uber folgende Punkte 
ersuchte : 

1. Ob das jetzige Postpersonal beibehalten werden und sein 
Gehalt fortbeziehen solle? 

2. Wohin die Posteinnahmen zu fliessen hätten, ob sie etwa 
bei der Kommission abzuliefern seien? 

3. Ob die Postämter in Bergheim, Jülich, Düren, Aachen 
u. s. w. nicht dem Kölner Oberpostamte zu unterstellen, beziehungs- 
weise der Kommission als der Oberaufsichtsbehörde unterzuordnen 
seien? Köln erscheine als ein guter Centraipunkt für die Ab- 
rechnung pp. 

4. Ob nicht sämmtliche Postmeister, Posthalter und Post- 
officianten in Köln, Bonn, Neuss, Bergheira, Düren, Jülich, Aachen 
und in den übrigen auf das Kölner Postamt sich beziehenden 
Orten von der Kommission in Eid und Pflicht genommen werden 
sollten? 

Fernerhin wird beantragt, die Entschädigung des Posthalters 
Pauli des Jüngeren in Köln und des Posthalters Herck in Aachen, 
welche 75 Stüber für das Pferd betrug, um 15 Stüber für das 
Pferd zu erhöhen, auch eine Erhöhung des Personengeldes und 
Packetportos um ein Drittel in Aussicht zu nehmen. Weiter be- 
klagt sich die Kommission, dass französische Offiziere die Reisen- 
den aus den Postwagen wiesen, auch wenn die Reisenden das 
Personengeld bezahlt hätten und schon vor den Offizieren zur 
Reise eingeschrieben seien. Es scheine ein entsprechender Befehl 
noth wendig, um diesem Uebelstaud abzuhelfen. Zum Schlüsse 
stellt die Kommission der Entscheidung der Volksvertreter in aller 



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10 



S aut te r 



Bescheidenheit anbeim, welches Gehalt die Kommissionsmitglieder 
zu beziehen haben sollten. 

Das vorstehende Schreiben lässt das deutliche Bestreben der 
Kommission erkennen, sich einen thunlichst ausgedehnten Wirkungs- 
kreis zu sichern und die Befugnisse einer Post- Aufsichtsbehörde 
für den Niederrhein zu erlangen. Dieses Bestreben der Postkom- 
nüs8ion, welches später mehr hervortrat und vom Kölner Rath 
thunlichst unterstützt wurde, dürfte in der damaligen politischen 
Stellung der Stadt Köln seine Erklärung finden. 

Als die Franzosen im Herbst 1794 in das niederrheinische 
Gebiet einbrachen, machten sie Aachen zum Sitz der Regierungs- 
gewalt. Dort wurde eine mit weitgehenden Befugnissen ausge- 
stattete Kollegial • Behörde unter dem Titel „Central- Verwaltung 
der Länder zwischen Maas und Rhein 14 eingerichtet, welcher eine 
Anzahl von Bezirksverwaltuugen (Administrations d'Arrondissement) 
unterstellt wurden. Als Amtssitz einer Bezirksverwaltung war u. A. 
auch Bonn in Aussicht genommen. Der Bonner Bezirksverwaltung, 
welche späterhin den Titel „Administration du pays de Cologne" 
annahm, sollte das am linken Rheinufer belegene Ländergebiet des 
ehemaligen Kurfürstenthums Köln mit Einschluss der bisherigen 
freien Reichsstadt Köln als Verwaltungsbezirk zugewiesen werden. 
Köln war nur zum Hauptort eines Cantons, der kleinsten admini- 
strativen Einheit im französischen Staate, ausersehen. Die be- 
rühmte grosse Handeisstadt und freie Reichsstadt stand daher vor 
der unerfreulichen Aussicht, künftighin von der kleinen kurfürst- 
lichen Beamtenstadt Bonn 1 ) aus regiert zu werden, welcher der 
Stolz der Kölner Handelsherren ja von jeher ein Dorn im Auge 
gewesen war, und von der Köln wenig Wohlwollen zu erwarten 
hatte. Im Hinblick auf die der Stadt drohende untergeordnete 
Stellung musste dem Kölner Rath daran gelegen sein, anderweit 
möglichst Einfluss zu gewinnen. Hierzu bot die Uebertragung der 
Aufsicht über das Postwesen am Niederrhein ein Mittel, da man 
auf diese Weise immerhin eine über die Grenzen des Stadtgebiets 
hinausreichende Verwaltungsthätigkeit ansübeu und sogar in Bonn, 
dem Sitze der zukünftigen Regierungsbehörde, von Köln aus ge- 
wisse Anordnungen treffen konnte. 

Die Volksvertreter Hessen die Eingabe der Kommission zu- 



1) Eimen, Zeitbilder aus der neueren Geschichte der Stadt Köln. 
Köln 1857. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



II 



nächst unbeantwortet, sodass dieselbe sich unterm 30. Brumaire III 
(20. November 1794) veranlasst »ah, ein Erinnerungsschreiben ab- 
zusenden. Darauf erging folgende Entscheidung: 

Cöln, den 2. Frimaire III (22. November 1794). 

Die Vertreter des Volkea bei der Nord- und der Sambre- und 
Maas-Armee 

verfügen 

1. Einstweilen und bis auf anderweite Verordnung wird der Post- 
dienst wie bisher gehandhabt unter der Aufsicht der vom Ma- 
gistrat in Cöln bestellten Commission, welche ermächtigt ist, 
hinsichtlich aller Schwierigkeiten, die sich dem Postdienst ent- 
gegenstellen könnten, Bestimmungen zu treffen. 

2. Das Gehalt der Postbeamten wird nach dem alten Fusse be- 
zahlt. Doch kann die Commission den Subalternbeamten die- 
jenigen Gehaltserhöhungen bewilligen, welche sie für unbedingt 
nöthig hält. 

3. Die Commission ist ermächtigt, den Posthaltern 10 sols für 
jedes Pferd mehr zu vergüten. 

4. Die Offiziere und Beamten der französischen Republik können 
Reisende, die vor ihnen Plätze genommen und bezahlt haben, 
nur dann aus dem Postwagen verdrängen, wenn sie eine be- 
sondere Ordre des militärischen Befehlshabers vorzeigen. 

5. Die vorstehenden Bestimmungen sind nur provisorisch. Die 
Commission muss sich gewärtig halten, auf den ersten Befehl 
hin diejenige Rechenschaft abzulegen, welche die höhere Ressort- 
behörde fordern wird. 

gez. Joubert. Freeine. 

Dieser Erlass scheint den Erwartungen der Postkommission 
nicht gauz entsprochen zu haben, da er in manchen Stücken zu 
unbestimmt gehalten war, und einzelne Punkte, wie z. B. die 
Frage des Gehalts der Kommissionsmitglieder, unerörtert Hess. 
Immerhin betrachtete sich die Kommission auf Grund der Be- 
stimmungen im § 1 des Erlasses als Rechtsnachfolgerin des bis- 
herigen Reichs-Oberpostamtes und damit als Postaufsichtsbehörde im 
niederrheinischen Gebiet. Sie wusste diesen Standpunkt mit Ge- 
schick zu vertreten und, wie später noch erörtert werden wird, 
selbst einer gegentheiligen Entscheidung der Centrai-Regierung in 
Aachen gegenüber mit Erfolg aufrecht zu erhalten. — Wenige 
Tage nach dem Eingange des Erlasses der Volksvertreter vom 
2. Frimaire bekundete die französische Republik ihr Interesse für 
die Ordnung des Postwesens in dem von ihr eroberten Gebiete 
dadurch, dass sie zur Ernennung eines neuen Postdirektors für 
Köln schritt. Zu diesem Behufe traf der General - Postinspektor 



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12 S a u 1 1 c r 

Loisel aus Brüssel in Köln ein; er schrieb an den Magistrat, er 
habe vom Bürger Lebrun, Agent Principal des Postes in Brüssel, 
den Auftrag erhalten, die Stelle des Postdirektors in Köln, welche 
durch die Entfernung des früheren Inhabers erledigt sei, neu 
zu besetzen. Er halte den schon dreissig Jahre beim Kölner 
Postamte beschäftigten Bürger Jean Kreyer für die Stelle geeig- 
net, werde ihn aber nicht ernennen, ohne dass der Magistrat seine 
Zustimmung gegeben und sich über Sitten, Unbescholtenheit, 
Fähigkeit und Betragen dieses Bürgers geäussert habe. Der Ma- 
gistrat fällte in seinem Antwortschreiben über die Eigenschaften 
Kreyers ein sehr günstiges Urtheil, worauf der General - Post- 
inspektor Loisel dessen Ernennung zum Postdirektor vollzog. Wir 
lassen den interessanten Wortlaut der Bestallungsurkunde folgen: 

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. 

Cöln, den 5. Frimaire des Jahres III 
(25. November 1794) 
Der einen untheilbaren Republik. 

Der General-Postinspector der Armee und von Belgien 
An den Bürger Kreyer, 
Postbeamten zu Cöln. 

Gemäss des Briefes des Bürgers Lebrun, Agent Principal des 
Postes, der mich ermächtigt, einen Postdirector für Cöln zu ernennen, 
benachrichtige ich Dich, Bürger, dass ich Dich für dieses Amt aus- 
ersehen habe. Indem ich Dich auf diesen wichtigen Posten berufe, 
habe ich geglaubt, durch meine Wahl Deinem Talent, Deiner Vater- 
landsliebe und Deinen langjährigen Diensten in diesem Fache Gerechtig- 
keit widerfahren zu lassen. Ich bin wohlüberzeugt, Bürger, dass Du 
Nichts ausser Acht lassen wirst, mein Vertrauen zu rechtfertigen und 
dasjenige des Magistrats der Stadt, der mir gegenüber über Dich die 
allergünstigste Meinung geäussert hat. 

Deine erste Pflicht, Bürger, wird diejenige sein, in die Hände 
des Magistrats den Eid der Bürgertugend und der Treue zu leisten, 
von dem Du mir eine Abschrift senden wirst. Du wirst Dir sodann 
über die Einnahmen Deines Postamts, bis zu dem Tage rückwärts, wo 
es Dein Vorgänger verlassen hat, Rechenschaft ablegen lassen und den 
Dienst, der von diesem Augenblicke ab in Deine Verantwortlichkeit 
übergeht, ganz übernehmen. Du wirst die Güte haben, Bürger, mir 
den Empfang des Gegenwärtigen, welches Dir als Bestallung dient, 
anzuzeigen. 

Gruss und Verbrüderung! 
Der General- Postinspector. 
gez. Loissl. 

P.S. Du wirst in allem, was Deinen Dienst betrifft, mit dem 
Bürger Lebrun, Agent, Principal des Postes in Brüssel, correspondiren. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



13 



„Bürger Kreyer" legte noch an demselben Tage den Eid für 
die französische Republik ab. Die Eidesformel, welche hierbei 
gebraucht wurde, entspricht im wesentlichen unserer heutigen 
Form. Abweichend ist nur der Schluss des Eides, welcher lautete: 
„Im Anfange war das Wort und Gott war das Wort" : eine eigen- 
thümliche Betheuerung in dem Munde von Leuten, welche gerade 
ein Jahr zuvor den Glauben an Gott abgeschafft und den Kultus 
der Vernunft an dessen Stelle gesetzt hatten. 

Bei ihren Bestrebungen, die Regelmässigkeit im Postengange 
wieder herzustellen, wurde die Kölner Postkommission kräftig 
unterstützt von einem Seitens der französischen Regierung nach 
Belgien und den eroberten linksrheinischen Gebieten entsandten 
Beamten Namens St. Jaque fils, welcher den Titel eines „Agent 
National des Messageries de Ia Re'publique en mission dans les 
pays conquis" führte und den Auftrag hatte, mit thunlichster Be- 
schleunigung Fahrpostverbindungen zwischen dem Rhein, Belgien 
und Frankreich nach französischem Muster — sogenannte „Dili- 
gences" oder „Messageries" — ins Leben zu rufen. Es gelang 
den eifrigen Bemühungen dieses unermüdlich thätigen Mannes, 
welcher mit der Postkommission in Köln in regem Briefwechsel 
stand, vom 1. Nivöse III (= 22. Dezember 1794) ab einen Messa- 
geriedienst zwischen Lüttich, Aachen und Köln herzustellen. Der Post- 
wagen fuhr Montags, Mittwochs und Freitags von Köln, Dienstags, 
Donnerstags, Samstags von Lüttich ab. Zum Director des Messagerie- 
dienstes zwischen Lüttich und Aachen hatte St. Jaque einen ge- 
wissen de Meuse ernannt. Unterm 29. Nivöse III (= 19. Januar 
1795) machte St. Jaque aus Lüttich, wo er seinen Amtssitz aufge- 
schlagen hatte, bekannt, dass es ihm gelungen sei, eine Fahrpost- 
verbindung zwischen Lüttich und Givet (Uber Ciney und Dinant) 
einzurichten. Der Postwagen habe in Givet Anschluss nach Me- 
zieres, Sedan, Rheims, Paris und dem Innern der Republik, in 
Litttich dagegen nach Aachen, Köln, Bonn, Neuss und Crefeld. 
Der Dienst beginne vom 12. Pluviöse (31. Januar 1795) ab der- 
gestalt, dass die Abfahrt von Lüttich am Duodi x ) (dem 2. Tage) 

1) Eine kurze Erläuterung des republikanischen Kalenders mag hier 
am Platze sein. Das Jahr zerfiel nach republikanischer Zeitrechnung in 12 
Monate zu je 30 Tagen, der Monat in 3 Zeitabschnitte von je 10 Tagen, 
Dekaden genannt. Die Monate hatten folgende, ihren Eigentümlichkeiten 
angepasste Namen : 

Vendemiaire (Weinmonat), 



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14 



$ a u 1 1 c r 



jeder Dekade 6 Uhr früh, die Ankunft in Givet am Tridi (dem 3. 
Tage), die Rückfahrt von Givet am Quartidi (dem 4. Tage) und 
die Ankunft in Lüttich am Quintidi (dem 5. Tage) jeder Dekade 
stattfinde. St. Jaque theilte zugleich der Kölner Postkommission 
mit, dass der französische Convent auf den Bericht seines Aus- 
schusses für Post- und Messageriewesen in seiner Sitzung vom 
22. Nivöse III (11. Januar 1795) eine Erhöhung der Taxe für 
Keisende und Frachtstücke um die Hälfte beschlossen habe. Für 
die Diligence zwischen Köln und Aachen habe daher folgender 
Tarif in Anwendung zu kommen : 

a) für Reisende : 25 livres 4 sols der Platz in der Diligence, 
15 livres 12 sols der Platz im Cabriolet; 

b) für Waaren: 10 livres für hundert Pfund, 1 livre 10 sols 
für 15 Pfund: 

c) für Werthsachen : für 1000 livres Werthangabe 3 livres, für 
500 livres Werthangabe 1 livre 10 sols. 

In Köln scheint man von dem Personenverkehr auf den neu 
eingerichteten französischen Messagerieen nur geringe Erwartungen 
gehegt zu haben, denn die Postkommission schrieb unterm 7. 
Pluviöse III (21. Januar 1795), wenige Tage vor der Eröffnung 



Brumaire (Nebelmonat), 

Frimaire (Reifmonat), 

Nivose (Schneemonat), 

Pluviose (Regenmonat), 

Ventöse (Windmonat), 

Germinal (Keimmonat), 

Floreal (Blüthenmonat), 

Prairial (Wiesenmonat), 

Messidor (Erntemonat), 

Thermidor (Hitzemonat), 

Fructidor (Fruchtmonat). 
Das Jahr I begann mit dem 22. September 1792, sodass also der 
1. Monat Vendemiaire einen Theil des September und Oktober umfasste. 
Auch alle übrigen Monate des republikanischen Kalenders fielen stets in 2 
verschiedene Monate der gregorianischen Zeitrechnung. Am Schlüsse des 
republikanischen Jahres wurden r> — (.> Ergänzungs- oder Schalttage (Jours 
complementaires oder „sansculottides") behufs Herstellung des Ausgleichs mit 
dem Kalenderjahre der alten Zeitrechnung eingefügt. Die einzelnen Tage 
der Dekade waren nach der Zahlenfolge benannt. Der 1. Tag hiess Pri- 
midi, der 2. Duodi, der 3. Tridi und so fort bis zum letzten Tage, dem 
Decadi. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



15 



des Dienstes zwischen Paris, Givet, Lüttich, Aachen und Köln, 
an den Agenten St. Jaque, „es sei wohl zweckmässig, dass der 
Preussische Postwagen-Kanon von 266% Thr. für die Fahrt nach 
Aruueim und der gleiche Kanon für die Fahrt nach Nymwegen 
an die Postkonimission gezahlt werde, um die Ausgaben für die 
Messagerieen decken zu helfen, die wahrscheinlich die Einnahmen 
überschreiten würden, weil der Verkehr mit den rechtsrheinischen 
Gebieten total unterbrochen sei. Es geht aus dieser Mittheilung 
auch hervor, dass man dem Fortbestehen des Preussischen Post- 
wagenkurses von Köln über Cleve nach Arnheim bezw. Nymwegen 
französischer Seits zunächst nichts in den Weg legte. Aus den 
vorliegenden Urkunden ist leider nicht zu ersehen, ob neben den 
Fahrpostverbindungen auch die zur Beförderung der Briefe dienen- 
den zahlreichen Reit- und Botenposten, welche das Reichs-Ober- 
postamt vor dem Einzüge der Franzosen auf dem linken Rheinufer 
unterhalten hatte, unter französischer Verwaltung wieder hergestellt 
worden sind. Die steigenden Einnahmen des Kölner Postamts in 
den Jahren 1794 und 95 lassen jedoch darauf schliessen, dass 
auch in dieser Richtung nach Beendigung der kriegerischen Ope- 
rationen dem Bedürfniss des Verkehrs Rechnung getragen worden 
ist. Die Postkommission führte eine — (allerdings nur ganz ober- 
flächliche) — Controle über die Briefporto-Einnahme des Postamts 
in der Weise, dass sie sich wochenweise von dem Postdirector 
melden liess, wieviel die Einnahme au den einzelnen Tagen der 
vergangenen Woche betragen hatte. Aus den vorliegenden Nach- 
weisungen ergiebt sich, dass die wöchentliche Porto-Einnahme, 
welche im Oktober 1794 kurz nach dem Einzüge der Franzosen 
auf 40—50 Thaler gesunken war, von Monat zu Monat wuchs. Im 
November 1794 betrug die Wocheneinnahme 60—80 Thaler, im 
Dezember 80—100 Thaler. im Januar 1795 90-120 Thaler, im 
März 1795 wurden bereits wöchentlich über 200 Thaler verein- 
nahmt; im April stieg die Monatseinnahme auf beinahe 1000 Thaler, 
im Mai auf 1100 Thaler uud im Juni Uber 1600 Thaler. Diese 
günstigen Ergebnisse lassen auf starke Wiederbelebung des Post- 
versendungsverkehrs und rege Benutzung der unter französischem 
Aushängeschild thätigen Postanstalt schliessen. Hätten dem Kölner 
Postamte nicht die nöthigeu Absatzwege für die eingelieferte 
Correspondenz zu Gebote gestanden, so würde das Publikum sich 
anderer Mittel und Wege zur Fortschaffung seiner Briefe bedient 
haben. Dabei war man mit den Posteinrichtungen während der 



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10 



S a u 1 1 e r 



ersten Monate der französischen Verwaltung wenig zufrieden. So 
erhob z. B. der Kölner Handelsstand durch den Mund seiner her- 
vorragendsten Vertreter unterm 16. März 1795 bittere Klagen bei 
dem Rathe der Stadt über das drückend hohe Briefporto, welches 
von den Postanstalten erhoben werde, sowie über die unliebsame 
Thatsache, dass Briefe, die bei der Aufgabe- Postanstalt frankirt 
worden seien, am Bestimmungsorte nochmals mit Porto belegt 
würden. Es werde in der Erhebung des Briefportos seitens der 
Postanstalten keine Gleichmässigkeit mehr beobachtet Trotzdem 
die Posten unter der Direction der französischen Republick stünden, 
werde von einigen Postmeistern das republikanische Geld (die 
Assignaten) in Zahlung genommen, von anderen dagegen verweigert. 
Der Kölner Rath, ohnmächtig, um in dieser bewegten Zeit etwas 
in der Sache zu erwirken, scheint die Eingabe einfach zu den 
Akten gelegt zu haben. 

Einen wichtigen Zweig des Reichs -Oberpostamts in Köln 
bildete die mit ihm vereinigte Zeitungsexpedition, von welcher ein 
eigenes Pressorgan, die sogenannte „ Ober-Postamts-Zeitung", her- 
ausgegeben wurde. Dieses Blatt, welcbes viermal wöchentlich er- 
schien und nicht mehr als den Raum eines zusammengefalteten 
auf allen vier Seiten bedruckten halben Bogen Papiers einnahm, 
beschränkte sich auf die blosse Wiedergabe von Thatsachen, ohne 
sich auf politische Erörterungen einzulassen. Drei bis drei und 
ein halb Seiten der Zeitung dienten für den Abdruck der poli- 
tischen Nachrichten, der Rest des Raumes war für die Aufnahme 
der spärlichen Ankündigungen bestimmt. Dem Weitererscheinen 
des Blattes wurde frauzösischerseits zunächst kern Hinderniss in 
den Weg gelegt. Die Postkomm issiou hatte ein Iuteresse daran, 
Uber die Einnahmen und Ausgaben dieses Geschäftszweiges des 
Postamtes unterrichtet zu werden und verlangte daher entsprechende 
Auskunft, worauf die 3 Zeitungsexpeditoren des Postamts (F. J. 
Köndgen, J. N. Mathieu, J. B. Kremer) unter dem 2. Nivöse III 
über den Stand des für die damalige Zeit nicht unbedeutenden 
Unternehmens folgenden Bericht erstatteten, der uns einen inter- 
essanten Ueberblick über das Geschäftsergebniss einer angesehenen 
Zeitung aus den letzten Jahren des abgelaufenen Jahrhunderts 
gewährt. 

„Von der Oberpostamtszeitung werden zur Zeit 36 Buch oder 
1728 Zeitungen aufgelegt. Von diesen gehen ab ca. 100 Stck., welche 
theils umsonst gegeben, theils zur Ergänzung etwa nachfolgender Be- 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 17 

Stellungen aufbewahrt werden. Es bleiben demnach 1628 Stück zahl- 
bare Zeitungen zu 2 2 /s Thl. per Jahr 

macht 4341 Rchsthl. 26 Albus 

Avertissements schätzen wir zu .... 333 Thl. 26 Albus 
Die Provision auf fremde Zeitungen beträ gt 666 Thl. 52 Alb us 

Summa 5311 Thl. 24 Albus. 

"Wenn nun unterzeichneten 3 Individuen auf ihr höfliches An- 
suchen und in Rücksicht auf die überaus theuren Zeiten für ihr noth- 
dürftiges Salaire einem jeden per Tag 6 livres ausgeworfen werden, 

so betrüge dieses 2098 Thl. 60 Albus 

das Salaire des Verfassers 468 „ 17 „4 Heller 

seines Copisten 88 „ 26 „ — „ 

der Zeitungsdruck 640 „ — „ — „ 

das Papier 624 „ — „ — ^, 

Summa 3919 Thl. 23 Alb. 4 h7 ~ 
bleibt baarer Ueberschuss 1422 Thl. — 8 H. 

Wie man sieht, war der Reingewinn aus dem Vertrieb der 
„Ober-Postamts-Zeitung* nicht erheblich, zumal da von dem nach- 
gewiesenen Ueberschuss von 1422 Thlr. die oben aufgeführten 
666 Thlr. „Provision für abgesetzte fremde Zeitungen", eine Ein- 
nahme, die mit dem Vertrieb der Ober-Postamts-Zeitung nichts 
zu thun hat, in Abzug gebracht werden müssen. Auf der andern 
Seite erscheint der Reingewinn dadurch zur Ungebühr geschmälert, 
dass die 3 Zeitungsexpeditoren sich ein Jahresgehalt angesetzt 
hatten, welches dem damaligen Werth des Geldes gegenüber und 
im Hinblick auf die Gehälter der übrigen Postbeamten in gleicher 
Stellung als recht hoch bezeichnet werden muss. Die Postkom- 
raission sah sich daher auch nicht veranlasst, dem „höflichen An- 
suchen" der Zeitungsexpeditoren, welche diese gute Gelegenheit 
benutzt hatten, um ein etwas unbescheidenes Gesuch um Gehalts- 
erhöhung anzubringen, zu willfahren. Dagegen ergeben die vor- 
handenen Protocolle, dass die Kommission von der ihr im Para- 
graph 2 des Erlasses der Volksvertreter vom 2. Frimaire beige- 
legten Befugniss, die Gehälter der Subalternbeamten zu erhöhen, 
anderen Beamtenklassen gegenüber alsbald Gebrauch gemacht und 
auf diese Art manches Gute gewirkt hat. So wurden z. B. durch 
ßeschluss vom 4. Dezember 1794 erhöht die Gehälter: 

1. der Postwagen-Expeditoren in Köln und Aachen auf 28 
Livres wöchentlich; 

2. der Conducteure auf 14 Livres die Woche; 

3. der Packer auf 5 Livres 5 sols die Woche; 

i 

Anmlen des hlst- Vereins LXV. 9 



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18 Sautter 

4. der Couriere auf 14 Livres die Woche; 

5. der Briefträger auf IIV2 Livres die Woche. 

Den Wünschen der Postwagen-Expeditoren scheint diese Er- 
höhung nicht genügt zu haben, denn sie baten in einer späteren 
Eingabe um Gleichstellung mit den Beamten des Briefpostamtes. 
„Sie seien von jeher Beamte des Oberpostamtes gewesen und ihre 
Kasse sei stets in die Briefpostkasse geflossen. Man möge ihnen 
ein Gehalt von 6 Livres in republikanischer Münze täglich be- 
willigen. Das sei sehr wenig, denn ein Livre in Assignaten hätte 
so viel Werth als zwei Stüber. Die Kommission möge die Wagen- 
Expeditoren des Ober-Postamtes in Betreff der vergangenen Zeit 
auch nicht als Stiefkinder betrachten". Unterm 4. März 1795 
wurde das wöchentliche Gehalt der Conducteure auf 20 Livres, 
das der Packer auf 7 Livres erhöht. Am 8. Mai 1795 erinnerte 
sich die Kommission auch ihrer Zeitungsexpeditoren, indem sie 
dem Aeltesten derselben, dem Kassirer Köndgen, ein Monatsgehalt 
von 150 Livres, und den beiden anderen Expeditoren Mathieu und 
Kreraer von je 120 Livres auswarf, welche Bewilligungen aller- 
dings hinter den früher kundgegebenen Wünschen der Zeitungs- 
expeditoren immer noch zurückblieben. Auch auf Untersttitzungs- 
gesuche von Frauen und Wittwen von Postbeamten wurden wieder- 
holt wohlwollende Verfügungen erlassen. Hartherzig und abweisend 
verhielt sich die Commissiou nur den Gesuchen solcher Personen 
gegenüber, die beim Einrücken der Franzosen nicht im Lande ge- 
blieben waren. Eine aus Franzosen zusammengesetzte Behörde 
hätte nicht rücksichtsloser zu Werke gehen können. Man be- 
trachtete die betreffenden Personen einfach als ausgewandert und 
ihrer Aemter verlustig. So wurde z. B. ein von der rechten Rhein- 
seite zurückgekehrter Post-Conducteur, welcher um Wiederan- 
stellung im Postdienste bat, unter folgender Begründung abge- 
wiesen. „In Ansehung der Conducteur Schneemann beim Einzug 
der Armee der französischen Republik auf die andere Seite des 
Rheines ausgewandert ist und folglich ein anderer an dessen Stelle 
hat gesetzet werden müssen, auch ihm deswegen keine Unterstützung 
aus den Postintraden zukommen kann, als wird er mit seinem 
Gesuche hiermit von der Kommission ab- und zum Postdirector 
Kreyer hinverwiesen, dem es freisteht, nach Bewandtniss der Sache, 
dem Conducteur Schneemann ex propriis etwas mitzutheilen." 
Selbst auf die im Lande zurückgebliebenen Angehörigen der nach 
der rechten Rheinseite geflohenen Beamten erstreckte sich die Ab- 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



19 



neigung der Kommissions-Mitglieder. Die Ehefrau des Postcon- 
ducteurs ltscheid erhielt folgenden ablehnenden Bescheid: „Es 
ward sodann in Betracht derselben Ehemann sich auf der anderen 
Rheinseite ausser dem Dienste der Republik, die Ehefrau ltscheid 
zugleich annoch in gutem Gesundheitszustande sich befindet, 
folgendes 

beschlossen: 
Auf vorgetragene Bitte der Frau ltscheid, eine fernerweite 
Unterstützung betreffend, wird dieselbe ab- und zur Geduld ver- 
wiesen." 

Während hiernach die bei der Postkommission angebrachten 
Gesuche um Gebaltserhöhung und Bewilligung von Unterstützungen 
eine rasche, und — von den erwähnten Ausnahmen abgesehen — 
zumeist günstige Erledigung fanden, gelang es der Kommission 
selbst nicht, von der zuständigen Behörde die Festsetzung des 
Gehaltes ihrer Mitglieder zu erwirken. In dem Erlasse vom 2. 
Frimaire III hatten die Volksvertreter die von der Kommission in 
ihrer Eingabe vom 8. November 1794 angeregte Gehaltsfrage ein- 
fach unbeantwortet gelassen. Darauf richtete die Kommission am 
9. Nivose des Jahres III (29. Dezember 1794) eine erneute Vor- 
stellung in kriechender Höflichkeit an den Volksvertreter Joubert, 
worin sie um Festsetzung ihres Gehaltes bat. Sie bemerkt darin, 
„wenngleich sie an die Stelle des ausgewanderten Ober-Postamts- 
vorstandes de Groote getreten sei, habe sie niemals auf dergleichen 
hohe, die dermalige Einnahme tibersteigende Salairs willkürlich 
Anspruch machen wollen." Joubert verwies diese Eingabe an die 
Bezirksverwaltung in Bonn. Am 19. Pluviose des Jahres III (7. 
Februar 1795) schrieb die Kommission selbst in der Sache an die 
Bezirksverwaltung, erhielt aber von dort, wo man bekanntlich 
wenig Wohlwollen für den Kölner Rath und dessen Beamte hatte, 
eine kurze abweisende Antwort des Inhalts, man könne sich jetzt auf 
die Sache nicht einlassen, die Centralverwaltung in Aachen beab- 
sichtige, die Beamtengehälter in ihrem Verwaltungsbezirke allge- 
mein zu regeln und werde bei dieser Gelegenheit auch die Gehälter 
der Kommissionsmitglieder bestimmen. Als auch eine Eingabe an 
den Cantonsverwalter Eicbhoff in Köln erfolglos geblieben war, 
schritt die Kommission am 17. April 1795 zur Selbsthülfe, indem 
sie sich aus der Kasse des Postamts durch den Postdirector Kreyer 
für ihre sechsmonatliche Arbeit die Summe von 500 Thl. auf Ab- 
schlag auszahlen Hess. Die Zahlung erfolgte am 18. April zum 



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20 



S a u 1 1 e r 



Theil in „preussischer Stübermünze", zum Theil in französische» 
Assignaten. Der Zeitpunkt hierfür war sehr glücklich gewählte 
denn kaum war die Zahlung geschehen, als ein französischer 
„Reeeveur" erschien, welcher die Auslieferung des in der Kasse 
des Oberpostamtes vorhandenen baaren Geldes verlangte. Der 
Franzose stützte sich hierbei auf einen Erlass der Volksvertreter 
Dubois und Roberjot, demzufolge er berechtigt sei, „alle Güter 
und Einkünfte der emigrirten deutschen Bischöfe, Fürsten u. s w., 
folglich auch jene des Fürsten von Thum und Taxis, in Empfang 
zu nehmen und in die Kasse der französischen Republik zu 
schütten". Das Kommissionsmitglied Biermann verweigerte Namens 
der Kommission die Herausgabe der Kassenbestände, indem es 
sich auf den mehrfach erwähnten Erlass der Volksvertreter Joubert 
und Frecine berief, wonach das Postamt lediglich der Kölner 
Postkommission Rechnung abzulegen habe. Der französische Rece- 
veur drohte seinerseits mit dem Zorne des Volksvertreters Rober- 
jot, an den er sich bei fernerer Weigerung wenden werde. In- 
dessen blieb der Vertreter der Postkommission standhaft und 
schlug die Herausgabe des- Geldes wiederholt ab. Beim Abbruch 
der Verhandlungen konnte das Kommissions-Mitglied nicht umhin, 
dem ungestümen Drängen des geldlüsternen Franzosen gegenüber 
spöttisch zu bemerken, „dass ohnehin dermalen in der Postkasse 
nichts vorräthig sei, im Gegentheil die Intraden nicht einmal hin- 
reichten, die erforderlichen Ausgaben zu bestreiten, und also des- 
halben vielmehr das französische Zahlamt angegangen werden 
mtisste." 

Der Versuch, die Baarbestände des Kölner Postamtes in die 
Hände zu bekommen, wurde französischerseits bald darauf wieder- 
holt. Am 7. Messidor III (25. Juni 1795) berichtet die Postkom- 
mission an die Centraiverwaltung in Aachen, es sei ein gewisser 
Müller, der sich für einen Pr6pos6 ausgebe, beim Oberpostamte 
erschienen und habe unter Vorzeigung der Abschritt eines Erlasses 
des Volksvertreters Peres ans den letzten Tagen des Prairial und 
einer Vollmacht des Bürgers Herzog vom 7. Nivöse die Aus- 
lieferung des baaren Geldes gegen Ersatz durch Assignaten gefordert. 

Mit diesem Erlasse hatte es allerdings seine Richtigkeit. Der- 
selbe lautete folgendermaassen. 

Im freien Aachen am 21. Prairial des Jahres III (9. Juni 1795). 

Peres, Vertreter des Volkes bei der Nord-, Sambre- und Maas- 
Armee 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



21 



verfügt 

Art. I. Kein Postdirector darf Porto in klingender Münze ver- 
langen, selbst nicht unter dem Vorwande, dass Auslands- Porto in Be- 
tracht komme. 

Art. II. Sämmtliche Postdirectoren berichten auf der Stelle an 
den Director der Finanzen in Aachen, wieviel baares Geld sie in der 
Kasse haben, und liefern dieses Geld an den General-Schatzmeister 
der Armee ab, welcher Assignaten dafür geben wird. 

Art. III. Im Weigerungsfalle tritt Verfolgung ein, als wenn es 
sich um die Beitreibung von Staatsgeldern handelte. 

Art. IV. Der Director der Finanzen in Aachen erhält eiu Ver- 
zeichniss der vorhandenen Postbureaus und verlangt von denselben 
Rechenschaftsablage. 

Nach diesem kategorischen Erlasse unterlag es keinem 
Zweifel, dass es auf eine Beraubung der Postämter abgesehen 
war, mit deren Baarbeständen die leeren Kriegskassen der Sam- 
bre- und Maas-Armee gefüllt werden sollten. 

Der Postdirector Kreyer in Köln weigerte sich zunächst, dem 
erschienenen französischen Kommissar die Baarbestände des Post- 
amtes auszuliefern. 

Die Postkommission billigte diese Weigerung und berichtete 
nach Aachen, sie bezweifele die Richtigkeit der Vollmacht des 
„Prepose*" Müller, weil dieselbe 5 Monate älteren Datums sei, als 
<ler Erlass des Volksvertreters Peres. Dabei unterliess die Com- 
mission nicht, die Centralverwaltung auf die Uberaus bedenklichen 
Folgen des Erlasses vom 21. Prairial hinzuweisen. „Wie sollen — 
so lautet der Bericht — die Postämter, wenn sie nur noch Assig- 
naten haben, mit den preussischen und andern fremden Postämtern 
in Baar abrechnen? Diese nehmen doch keine Assignaten? Wie 
sollen die Gehälter bezahlt, Pferde u. s. w. gekauft werden, da 
man doch bei dem niedrigen Kurs der Assignaten nicht auskommen 
und bei den schlechten Zeiten selbst mit klingender MUnze nichts 
haben kann? Die Kommission bittet schliesslich dringend um 
Abhilfe. Inzwischen liefen bereits Klagen von allen Ecken bei 
der Kommission ein, alle Postämter waren durch die neue Ver- 
ordnung in Angst und Unruhe versetzt. Der Postdirector LoifF 
.aus Aachen, wo man dem Postamte das baare Geld bereits ge- 
nommen und durch geringwertige Assignaten ersetzt hatte, be- 
klagte sich bitter Uber diese Gewaltthat bei seinem Kollegen 
Kreyer in Köln, indem er die Meinung aussprach, der Correspon- 
•denz- Verkehr mit dem Auslande werde darüber zu Grunde gehen. 



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22 



Sautter 



Der Einspruch der Kommission hatte immerhin die gute 
Folge, dass das PereVsche Decret in Köln einstweilen unausgeführt 
blieb und der nach den Baarbeständen des Postamtes lüsterne 
Commissar der Republik unverrichteter Sache wieder abziehen 
musste. Die Assignaten-Wirthschaft sollte dem Kölner Postamt 
noch fUr einige Zeit erspart bleiben. 

Der muthige und erfolgreiche Widerstand, welchen die Kölner 
Postkommission den Befehlen der bekanntlich mit unbeschränkter 
Machtvollkommenheit schaltenden Gewalthaber der französischen 
Republik entgegensetzte, darf erstaunlich erscheinen. Eine gewisse 
Erklärung dafür finden wir in der kräftigen Unterstützung, welche 
der Rath der Stadt Köln, auf den man, zu jener Zeit wenigstens, 
französischerseits immerhin noch einige Rücksicht nahm, seiner 
Postkommission angedeihen Hess. In Aachen bei der Centraiver- 
waltung und in Bonn bei der Bezirksverwaltung blickte man auf 
die angesehene Stellung, deren sich die Kölner Postkommission 
erfreute, schon seit einiger Zeit mit offenbarem Neid hin und sann 
auf Mittel, wie man diese Stellung untergraben könne. Ein Versuch 
dazu war bereits einige Monate früher gemacht worden. Eine an 
die Centralverwaltung gerichtete Anfrage des Postmeisters Dirichlet 
aus Düren, dem sonderbarer Weise plötzlich Zweifel darüber auf- 
gestiegen waren, ob er mit Köln oder Aachen abzurechnen habe, 
— die Anfrage macht stark den Eindruck vorausbestellter Arbeit — 
schien der Aachener Centraiverwaltung die erwünschte Handhabe 
zu bieten, gegen die Wirksamkeit der Kölner Postkommission 
einen vernichtenden Schlag zu führen. In ihrer Sitzung vom 27. 
Nivöse III (16. Januar 1795) fasste die Centraiverwaltung auf die 
Eingabe des Postmeisters Dirichlet in Düren den Beschluss, dass 
alle Postämter fortan nur noch den Bezirks-Verwaltungen (Admi- 
nistrations d'arrondissement) über ihre Einnahmen und Ausgaben 
Rechnung ablegen sollten. Die Bezirksverwaltungen hätten die 
Rechnungen zu revidiren und Abschriften derselben an den Haupt- 
schatzmeister (Agent Principal de la Tr&orerie) in Aachen einzu- 
senden, wohin demnächst auch die Ueberschussgelder abzuführen 
seien. 

Wäre dieser Beschluss zur Vollziehung gekommen, so wäre 
es mit der Wirksamkeit der Kölner Postaufsichtsbehörde vorbei 
gewesen, denn derselbe entzog ihr gerade den wichtigsten Theil 
ihrer Aufsichtsbefugnisse. Dies erkannte man in Köln sehr wohl 
und erhob daher gegen den Beschluss der Centralverwaltung ener- 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



gischen Widerspruch, indem man mit Geschick geltend machte, 
dass die neue Anordnung mit dem die Befugnisse der Kölner Post- 
koramission regelnden Erlasse der Volksvertreter Joubert und 
Fröcine vom 2. Frimaire III nicht im Einklänge stehe und daher 
ungesetzlich sei. Diese kräftige Sprache machte bei der Central- 
Verwaltung in Aachen Eindruck. Man überlegte, ob die allmächtigen 
Volksvertreter Joubert und Fräcine nicht am Ende auch zu der 
Ansicht kommen könnten, dass die Central Verwaltung durch ihren 
Beschlus8 vom 27. Nivöse dem Erlass vom 2. Frimaire zuwider- 
gehandelt habe, und entschied sich nach einigen Wochen Zögerns 
dafür, den Beschluss vom 27. Nivöse wieder aufzuheben (Sitzung 
vom 6. Ventöse III). Damit war der Wirkungskreis der Kölner 
Postkommission wieder hergestellt. Im Schoosse des Kölner Rathes 
scheint man auf diesen Erfolg einigermassen stolz gewesen zu sein. 
Die Postkommission Hess das Sitzungsprotocoll der Aachener Central- 
verwaltung vom 6. Ventöse 111(24. Februar 1795), soweit es sich auf 
diese Angelegenheit bezieht, durch Druck vervielfältigen und sandte es 
allen Postämtern ihres Geschäftsbereiches zur Kenntnissnahme und 
Nachachtung zu. Noch heute findet sich im Kölner Stadtarchiv 
eine grosse Anzahl von Druckabzügen dieses Rundschreibens der 
Postkommission vor, welches die wortgetreue Wiedergabe des 
Widerrufs des Aachener Decrets vom 27. Nivöse enthält. Die 
Stimmung der Aachener Centraiverwaltung gegen die Kölner Post- 
kommission war durch diese Vorgänge schon bedenklich gereizt, 
durch den energischen Widerstand gegen die Ausführung des 
PereVschen Assignaten-Decrets wurde sie geradezu erbittert. Man 
sann in Aachen auf Vergeltung, die man denn auch, wie später 
erörtert werden wird, schon nach wenigen Monaten vollauf erlangte. 

Während der ersten Monate nach dem Einzüge der Fran- 
zosen war das Verhältniss zwischen der Kölner Postkommission 
und dem Kölner Postamte ein sehr gutes gewesen. Der neuer- 
nannte Postdirektor Kreyer beeiferte sich, den Wünschen seiner 
Aufsichtsbehörde in allen Stücken nachzukommen, und diese wal- 
tete dem Kölner Postamte gegenüber mit unverkennbarem Wohl- 
wollen ihres Amtes. Da plötzlich trat eine ernste Trübung der 
beiderseitigen guten Beziehungen ein. Fast schien es, als ob die 
alten Zeiten, da das Reichs-Ober-Postamt gestutzt auf seine kai- 
serlichen Sonderrechte mit dem Rathe der freien Reichsstadt gar 
manchen erbitterten Strauss ausgefochten hatte, wieder aufleben 
sollten. 



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24 



S autter 



Es ist zu vermuthen, dass die Beamten des Postamts bei der 
Kommission des heimlichen Zusammenhaltens mit ihrer früheren 
vorgesetzten Behörde, dem Reichs-Postgeneralat, verdächtigt und 
franzosenfeindlicber Gesinnungen bezichtigt worden sind, soweit 
es sich um die Person des Postdirectors Kreyer handelt, wohl 
nicht ganz mit Unrecht, denn es ist Thatsache, dass dieser mit 
dem Reichspost-Generalat im vertraulichen Briefwechsel gestanden 
und darin über die „eingerissene Verwirrung im Postwesen wie 
über die zu einer Landplage gewordene Assignatenwirthschaft" 
Klage geführt hat 1 ). Anders als mit einer gehässigen Anzeige 
lässt sich wenigstens das ganz plötzliche schroffe Vorgehen der 
Postkommission gegen das Postamt nicht erklären. Letztere fasste 
am 22. März 1795 folgenden Beschluss: 

„Als Commissio wegen verschiedener Umstände reiflich er- 
wogen hatte, dass es nicht allein nützlich, sondern nöthig 
wäre, eine nähere Aufsicht bei dem hiesigen Ober-Postamte auszu- 
üben, und die bei dem Postwesen dienlichen Kenntnisse zu er- 
werben, wurde beschlossen, soll über diesen Gegenstand beim 
sitzenden Rathe referirt werden, um die dessfallsige dienliche 
Weisung zu erhalten." 

Schon am folgenden Tage bestimmte der Rath, dass der 
Postbetrieb von einem Kommissionsmitglied persönlich zu beauf- 
sichtigen sei. Darauf begab sich der hierzu auserwählte Kom- 
missar, Licentiat Imhoff, noch am nämlichen Tage zum Postamte, 
wo er von den über dieses unerwartete Eintreten eines Rathsmit- 
gliedes in die Diensträume überraschten und verblüfften Beamten 
gut aufgenommen wurde. Bei einem erneuten Besuche stellt sich 
die Sache aber anders. Jetzt erwachte der alte Trotz der Reichs- 
Postbeamten, die nicht gewohnt waren, sich von einer dem Post- 
wesen fernstehenden Person, am wenigsten von einem Mitgliede 
der städtischen Regierung, in ihren Dienstverrichtungen controliren 
zu lassen. Lassen wir darüber Imhoff selbst berichten: 

„Als ich aber am gestrigen Morgen um 9 Uhr mich wieder an 
diesem Orte einfand, wurde mir auf eine ganz andere Art begegnet. 
Der anwesende Postdirector Kreyer fragte mich nämlich bei dem Ein- 
tritte, wer mich auf dem Bureau zu erscheinen beauftragt habe? Nach 
darauf gegebener Antwort, dass ich mich über diese Frage schon am 
gestrigen Tage unangefragt geäussert hätte, versetzte der anwesende 



1) Ausweislich der Akten des fürstlich Thum und Taxis'schen Cen- 
trai-Archivs zu Regensburg. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



25 



Official Dietz mit einem sehr verächtlichen Tone: „es sey keinem er- 
laubt, in das Bureau einzutreten, er wüsste also nicht, was ich allda 
machen wollte; sie hätten keine Aufsicht, auch keinen Brill nothwendig, 
der ihnen auf die Nase gesetzt würde; sie hätten dem Fürsten von 
Taxis geschworen und sie gestatteten nicht, dass ein Dritter das Bureau 
betrete." 

Bei dieser ungestümen Anrede des Dietz erwiderte ich ihm, dass 
mir sein brausendes Betragen sehr befremdend vorkomme, ich müsste 
ihn aber zugleich daran erinnern, dass er gegen den mir gegebenen 
Auftrag eines hochweisen Rathes die gebührende Achtung erzeigen 
möchte; ich hätte ihm übrigens keine weitere Rechenschaft zu geben. 
Bei dieser Erinnerung wurde der Official Dietz in solchen Eifer und 
Wuth gebracht, die mehr einem rasenden als einem vernünftigen 
Menschen angemessen seyn kann , sprang von seinem Stuhle auf, 
stellte sich vor mich und hätte mich dem Anschein nach beinahe thät- 
lich angegriffen und misshandelt, bediente sich zugleich aber der 
äusserst beleidigenden Ausdrücke, dass er mich nicht anders als einen 
Spion betrachten könnte, der die Correspondenz ausforschen wollte. 
Da ich nun bei diesem Auftritte nicht gleichgültig seyn konnte, so 
bedeutete ich dem Officialen Dietz, dass ich ihn wiederholt seiner 
Pflicht erinnern müsste, und ihn als einen sehr zügellosen und groben 
Flegel, der fähig sey, alle Gesetze zu missachten, bei Einem hoch- 
weisen Magistrat anzeigen und über sein ungestümes* Betragen und 
frechen Ausdrücke hinlängliche Genugthuung erfordern würde, worauf 
derselbe in voller Wuth seinen Stab und Hut ergriff und mit dem Be- 
deuten, nie wieder das Büreau betreten zu wollen, davonlief. 

Unterzeichneter, der dem gegebenen Auftrag von Euer Gnaden 
behörend nachgekommen ist, erachtet es für seine Pflicht, das Betragen 
der Postofficialen insgesaramt, besonders aber jenes des Dietz, Euer 
Gnaden um so mehr anzeigen zu müssen, als dadurch den von Hoch- 
demselben erlassenen Verordnungen in der Person des angeordneten 
Commissarius schimpflich zuwidergehandelt worden. 

Euer Gnaden 
unterthäniger 
ImhofF. 

Kaum lag dieser Beriebt beim Rathe vor, als auch eine Ein- 
gabe des Postoffizials Dietz einging, in der über das sehr hoch- 
fahrende Auftreten des Licentiaten Inihoff Beschwerde geführt 
wurde, „der sich sogar habe beigehen lassen* die Correspondenz 
des Publikums in den Fächern durchzusehen." 

Irahoff, vom Magistrat dieserhalb zur Aeusserung aufgefor- 
fordert, bestreitet die Angaben des Dietz und fügt seiner Recht- 
fertigung am Schlüsse die Bemerkung hinzu: «Die stolzen, trotzi- 
gen Postoffizialen, die sich bekanntlich nie unter die Landeshoheit 
eines hochweisen Rathes beugen wollten, sind nicht gewohnt, nach 



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S autter 



anderen Gesetzen zu leben, und in dieser Rücksicht wollen sie 
auch sogar ihre Geheimnisse verwegen denjenigen verhehlen, denen 
es aufgetragen ist, auf alle ihre Handlungen zu wachen und dafür 
verantwortlich zu seyn*. 

In diesen Worten prägt sich der alte, lange verhaltene Groll 
aus, welchen die Behörden der Reichsstadt Köln von jeher gegen 
die Beamten des kaiserlichen Reichs-Ober-Postamts hegten, die auf 
Grund der ihnen vom Kaiser verliehenen Sonderrechte und mit 
ausgiebiger Unterstützung ihrer vorgesetzten Behörde Befreiung 
von städtischen Abgaben und Lasten mancherlei Art zu erringen 
wussten. Hatte doch erst wenige Monate vor dem Einrücken der 
Franzosen sich wieder ein Fall abgespielt, in welchem der Rath 
die Einquartierungsfreiheit der Reichs -Postbeamten anerkennen 
und wegen des von ihm begangenen Missgriffs das Reichs-Ober- 
Postamt um Entschuldigung bitten musste. 

Wenn also etwas geeignet schien, den Rath zu energischen 
Massregeln gegen das Postamt aufzustacheln, so war es der von 
dem beleidigten Mitgliede der Postkommission geschickt ange- 
brachte Hinweis auf die Demüthigungen, welche die Stadt durch 
das Reichs-Ober-Postamt unter den früheren Verhältnissen häufig 
hatte erdulden müssen. 

Auf Grund des ihm unterbreiteten Materials fasste der Rath 
folgenden Beschluss: „Der auf dem Brief-Postamte sich ergebene 
Vorgang sei allzu gewichtig, als dass demselben gleichgültig könne 
zugesehen werden. Löbliche Schickung 1 ) ist darüber der unzicl- 
gebigen Meinung, dass der Direktor sowie der Offizial Dietz von 
der Postkommission vorzuladen, der Vorgang dem Platz-Komman- 
danten General Daurier anzuzeigen und auf allen Fall militärischer 
Beistand anzusuchen sei. tt 

Diesem Beschlüsse gemäss wurde alsbald verfahren. Der 
Rath wandte sich unterm 8. Germinal III (28. März 1795) schrift- 
lich an den Platz-Kommandanten mit der Bitte, er möge gegen 
das widerspenstige Postamt die Hülfe „der starken Hand" be- 
willigen. Das bez. Schreiben wurde von dem Kommissionsmit- 
gliede Imhoff und dem Aktuar Welter persönlich dem General 
Daurier überbracht, der jedoch auf die erbetene militärische Exe- 
kution zunächst nicht einging, sondern den Abgesandten des Ma- 



1) Unter „Schickung" verstand man eine aus den Vornehmsten des 
Senats bestehende Kommission. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



27 



gistrats seinen Adjutanten mitgab mit dem Auftrag, eine gütlich* 
Einigung zwischen dem Kommissionsmitgliede und dem Postamte 
zu versuchen. Am Schalter traf der Adjutant den Postoffiziai 
Dietz an, der diesmal, ohne in seine frühere Erregung zurück zu 
verfallen, kurz bemerkte, er werde den Kommissar Imhoff ein- 
lassen, wenn er eine von der Postkommission ausgefertigte Voll- 
macht aufweisen könne. Darauf begab sich Imhoff sofort zum 
Amtszimmer der Postkommission, um die Ausfertigung der Voll- 
macht zu erwirken. Dem Gebrauche der damaligen Zeit ent- 
sprechend, trug das vSchriftstück nur die Unterschrift des Aktuars. 

Als Imhoff, mit dieser Vollmacht versehen, von neuem am 
Postschalter Einlass in das Postamt begehrte, erschien der Post- 
direktor Kreyer in Begleitung des Postoffiziais Haug am Schalter 
und erklärte, die Unterschrift des Aktuars allein unter der Voll- 
macht genUge ihm nicht, er müsse Unterschrift und Siegel aller 
Kommissionsmitglieder verlangen. Aufgebracht durch diesen neuen 
Widerstand, eilte Imhoff zum General Daurier, der sich dazu her- 
beiliess, die Vollmacht durch seine Unterschrift zu beglaubigen. 
Nun wurde Imhoff endlich eingelassen. 

Zwei Tage später wiederholte sich jedoch dasselbe Spiel. 
Der Postdirektor Kreyer verweigerte dem Kommissar Imhoff von 
neuem den Eintritt in das Postamt unter dem Vorgeben, der Ge- 
neral Daurier habe seine auf die Vollmacht gesetzte Automation 
inzwischen zurückgezogen, die Vollmacht habe jetzt keine Gültig- 
keit mehr. Dabei gebrauchte der Postdirektor die wenig achtungs- 
vollen Worte: „Ja mein lieber Mann, ich darf Sie nicht einlassen. tt 
Als der Uber diese achtungswidrige Behandlung empörte Imhoff 
sich deswegen bei dem General beklagte, entgegnete dieser ärger- 
lich, man möge ihn von nun an mit dieser Sache verschonen, er 
sei nur Militär und kein Civilbeamter, die Angelegenheit gehöre 
vor die Volksvertreter, an die er den Beschwerdeführer hiermit 
verweisen müsse. 

Eine sofortige Eingabe der Postkommission an den Volks- 
vertreter Joubert war die Folge dieses Bescheides. 

Joubert setzte umgehend auf Mittwoch den 1. April 179S 
mündliche Verhandlung in der schwebenden Streitsache an. An- 
wesend hierbei waren : die Volksvertreter Joubert und Tallot;. 
Namens der Postkommission deren Mitglied, Fiskalrichter Nickel, 
in Begleitung des Aktuars Welter; für das Postamt der Post- 
direktor Kreyer. Letzterer erhielt zunächst das Wort zur Recht- 



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28 Sautter 



fertigung seines Verhaltens. Er führte aus, „es sei so hergebracht, 
dass Niemand in das Postbureau eintreten dürfe, damit keine 
Korrespondenz und kein Geheimniss des Postwesens verrathen 
werde. Er und die Postoffizialen seien allein dazu bestellt, das 
Innere des Bureaus zu besorgen und weigerten sich Übrigens 
nicht, der Postkommission über Alles Rechenschaft abzulegen." 
Zur Begründung seiner Behauptungen zog Kreyer ein Schriftstück 
aus der Tasche, welches er dem Volksvertreter Joubert übergab. 
Nachdem der Volksvertreter dasselbe durchgelesen hatte, fuhr er 
hitzig auf und sagte: „Was hat dies für einen Bezug auf das 
Arrete über das Postwesen? Was habt Ihr für Geheimnisse vor 
der Postkommission, die nach dem erlassenen Arrete das Recht 
der Surveillance hat? Und ich sage, dass die Kommission be- 
rechtigt ist, in Euer Bureau zu gehen und alle Eure Bücher, 
Schritten, Rechnungen und Kassen zu untersuchen. Was die Ge- 
heimnisse der Korrespondenz betrifft, diese gehen allein den Platz- 
Kommandanten an, und Ihr so wenig, als die Postkommission 
dürft Briefe aufbrechen. Und ich sehe ein, dass Ihr nöthig habt, 
surveillirt zu werden. Es ist nicht genug, dass man allein seine 
Bücher und Rechnungen führt, wie man will. Ich will der- 
gleichen auch wohl machen, es ist nichts leichter, als dieses/ 

Nach dieser Ansprache erklärte der Postdirekter Kreyer, 
„dass, wenn die Herren Volksvertreter es so haben wollten, er 
Alles erleiden möchte". 

Den versteckten Sinn dieser Aeusserung: „Gewalt geht vor 
Recht" erfasste Joubert sehr wohl, denn er fuhr heftig auf und 
entgegnete: „Wie, was soll man noch einmal wollen, was das er- 
lassene Arrete schon will! Könnt Ihr denn nicht lesen?" 

Hier machte der geschmeidige Aktuarius Welter, um aus der 
gereizten Stimmung Jouberts für die Interessen der Postkommission 
Nutzen zu ziehen, die Bemerkung, ob der Herr Volksvertreter, da 
er seinen Willen so ausdrücklich geäussert habe, nicht für gut 
fände, darüber ein Arrete' abzufassen? Diese Zumuthung lehnte 
jedoch Joubert hochraüthig ab mit den Worten: „Das würde sehr 
unwürdig sein, über eine und die nämliche Sache zwei Gesetze 
zu geben." Die Verhandlung war damit zu Ende. Als die Vor- 
geladenen das Amtszimmer des Volksvertreters verliessen, rief 
Tallot dem Postdirektor Kreyer die verständliche Drohung nach: 
„Wir hoffen, dass Ihr Euch hiernach richten werdet." 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



2£ 



So war denn das Postamt gedeniüthigt, sein Widerstand ge- 
brochen. 

Der Abgeordnete der Postkommission konnte zwei Tage 
später seinen Kollegen berichten, man habe ihn jetzt ohne Wei- 
gerung in das Postamt eintreten lassen. Licentiat Imhoff erfreute 
sich übrigens nicht lange seiner schwer errungenen Stellung als 
„ Inspektor des Kölner Postamts", da er bereits am 13. Juli 1795 
in Folge seiner Ernennung zum Gewaltrichter aus der Postkom- 
mission ausschied und durch den Licentiaten Blanchard ersetzt 
wurde. 

Einige Wochen nach den geschilderten Vorgängen in Köln 
ergriff die Centralverwaltung in Aachen eine energische Initiative 
auf dem Gebiete des Postwesens, wozu sie, wie es scheint, haupt- 
sächlich durch die Militärbehörden im Interesse des Armee -Post- 
dienstes, nebenbei aber auch wohl durch die Klagen des Bauern- 
standes veranlasst wurde, der unter den fortwährenden Requisitionen 
von Ackerpferden zu Postzwecken drückende Noth litt. In ihrer 
Gesammtsitzung vom 5. Prairial III (24. Mai 1795) fasste jene 
Behörde folgenden, unterm 8. desselben Monats durch die in 
Aachen residirenden Volksvertreter Dubois und Meynard gutge- 
heissenen Beschluss: 

In Betracht 

1. der Notwendigkeit, den bis jetzt aus Mangel an hinlänglichen 
Pferden ziemlich mangelhaften Dienst der Posten auf sicheren 
Fuss zu setzen. 

2. Dass die bis dabin befolgte Methode, dem jetzigen Mangel an 
Pferden durch Requisitionspferde vom Lande abzuhelfen, sehr 
nachtheilig für den Landmann gewesen ist. 

3. Dass verschiedene Posthalter aus strafbarer Nachlässigkeit und 
tadelnswerthem Egoismus diese dem öffentlichen Dienst gewidmete 
Anstalt gänzlich zu Grunde gehen lassen. 

4. Dass aber auch andere Posthalter, durch edle uneigennützige Ge- 
sinnungen geleitet, ihre Etablissements mit beträchtlicher Auf- 
opferung bis hierher in so gutem Stande erhalten haben, dass der 
öffentliche Dienst nicht die mindeste Unterbrechung erlitten hatte, 

verfügt die Central- Verwaltung 
Art. 1. 

Die Bezirks-Verwaltungen sollen die Zahl der auf jeder Station 
ihrer Bezirke nöthigen Pferde bestimmen, jedoch nicht mehr, als die 
Anzahl der vor dem Einzüge der Franzosen zu dem Dienste der 
Posten vorhandenen Thiere betragen hat. 

Art. 2. 

Die Bezirks- Verwaltungen stellen den Posthaltern die Pferde, 



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S a u 1 1 e r 



welche sie z. Z. nicht besitzen, entweder in natura oder in Form einer 
Geldentschädigung von nicht mehr als 15 Louis pro Stück. 

Art. 3. 

Die Posthalter haben die Pflicht, den festgesetzten Pferdebestand 
zu erhalten und zu ergänzen. 

Art. 4. 

Die Bezirks- Verwaltungen verlangen von den Posthaltern Cau- 
tionsstellung. 

Art. 5. 

Die Cantons-Ver waltungen werden die Befolgung der im Art. 3 
gegebenen Vorschriften überwachen. 

Art. 6. 

Die Bezirks- Verwaltungen liefern den Posthaltern für 4 Monate 
Futter, nämlich für das Pferd täglich 8 / 16 Malter Hafer, 15 Pfund 
Heu und 5 Pfund Stroh, wofür die Posthalter die Kosten innerhalb 
4 Monaten in Assignaten zu entrichten haben. 

Art. 7. 

Der Kaufpreis der Pferde ist seitens der Posthalter in 3 Zielen 
von je 6 Monaten zu erstatten. 15 Louis werden hierbei = 360 
Livres in Assignaten gerechnet. 

Art. 8. 

Werden den Posthaltern die Pferde durch überlegene Gewalt ge- 
nommen, so sind sie zu keiner Bezahlung verbunden, abgesehen von den 
bereits verfallenen Theilzahlungen. Ein Posthalter, der den Kaufpreis 
sogleich entrichtet und dem sodann binnen 18 Monaten Pferde wegge- 
nommen werden, empfängt Entschädigung von der betreffenden Bezirks- 
Verwaltung. 

Art. 9. 

Posthalter, die ihre Posthalterei haben zu Grunde gehen lassen, 
die fast gar keine Pferde mehr besitzen und ihren Dienst mit requi- 
rirten Landpferden verrichtet haben, werden abgesetzt, selbst wenn sie 
sich auch jetzt mit Pferden versehen wollten. 

Art. 10. 

Ein Posthalter, der z. Z. noch ein Drittel seines Pferdebestandes 
besitzt, soll die Wahl haben, entweder seinen Stall zu ergänzen, oder 
die Posthalterei niederzulegen. 

Art. 11. 

Derjenige Posthalter, welcher beweisen kann, dass er die 
Hälfte seines Pferdebestandes erhalten hat, empfängt von der Be- 
zirksverwaltung eine Belohnung von 12 Malter Hafer, 12 Centner Heu 
und 9 Centner Stroh für jedes Pferd. Die Lieferung dieser Futter- 
menge erfolgt 14 Tage nach geschehener Beweisführung in natura 
oder in Form einer entsprechenden Geldentschädigung. 

Art. 12. 

Die wiederhergestellten Posten sollen weiter verkehren wie vor 
dem Einzüge der Franzosen. Bis die Trennung der Briefpost (poste 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 31 

aux lettres) von der Personenpost (diligence) verfügt wird, liefern die 
Posthalter die Pferde für beide Postengattungen. 

Art. 13. 

Die Vergütung an die Posthalter beträgt 
für das Pferd 

auf 1 Station = 4 deutsche Meilen 10 Livres 

auf IV2 Station 15 

für einen Posthalterei wagen soviel als für 1 / i Pferd. 

Art. 14. 

Das Briefporte und das Personengeld werden in Assignaten zum 
doppelten Betrage von ehedem erhoben. 

Art. 15. 

Die Posthaltcr dürfen keinen Unterschied zwischen Assignaten 
und klingender Münze machen. Uebertretungen dieses Verbots wer- 
den mit Geldstrafe von 600 Livres geahndet. Ein Reisender, der in 
Assignaten bezahlt, muss ebenso rasch abgefertigt werden, als einer 
der das Reisegeld in klingender Münze entrichtet. 

Art. 16. 

Die Wohnungen der abgesetzten (Art. 9) oder freiwillig aus- 
scheidenden Posthalter (Art. 10) gehen auf den Nachfolger über, wenn 
nicht der frühere Postbalter Eigenthümer ist, oder bewiesen werden 
kann, dass der frühere Posthalter die Wohnung auf seinen eigenen und 
privaten Namen gemiethet hat. 

Art. 17. 

Zur Bestreitung der durch Ausführung vorstehender Bestim- 
mungen erwachsenden Unkosten erheben die Bezirks-Verwaltungen eine 
besondere Steuer — Poststeuer — in klingender Münze bis zur 
Höhe der erforderlichen Summe, welche Steuer auf den Grundbesitz 
ausgeschlagen wird. 

Art. 18. 

Ueber die Ausführung dieser Verordnung erwartet die Central- 
Yerwaltung binnen 14 Tagen den Bericht der Bezirks-Verwaltungen. 

Es ist nicht zu verkennen, dass diese Massregeln, wenn 
man sie sofort streng durchgeführt hätte, wohl dazu angethan ge- 
wesen wären, die durch die militärischen Requisitionen völlig 
herabgekommenen Posthaltereien auf dem linken Rheinufer — 
wenigstens vorübergehend — wieder auf einen leistungsfähigen 
Fuss zu setzen. Indessen, man beeilte sich einestheils nicht tiber- 
all mit der Ausführung, und es traten andererseits in der Praxis 
gar manche Schwierigkeiten hervor, welche die guten Absichten 
der Central -Verwaltung vereitelten. Die von der Central -Ver- 
waltung gestellte Frist für die Berichterstattung wurde seitens der 
Bezirks -Verwaltungen zunächst nicht eingehalten. Schon am 



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32 



Sautter 



19. Prairial III (7. Juni 1795) erging eine scharfe Erinnerung, 
worin den Bezirks- Verwaltungen niitgetheilt wurde, die Volksver- 
treter forderten mit aller Strenge die schleunigste Wiederher- 
stellung der Poststationen zwischen Coblenz und Nymwegen, von 
welchen einer jeden 15 bis 16 Pferde zuzuweisen seien. Der ge- 
ringste Verzug könne die Operationen der Nord-, Sambre- und 
Maas-Armee beeinträchtigen. „Für die Folgen etwaiger Säumig- 
keit bei der Ausführung der gegebenen Befehle müsse die Centrai- 
Verwaltung die Bezirks- Verwaltungen den Volksvertretern gegen- 
über verantwortlich machen." Am 2. Messidor (20. Juni) sandte 
die Aachener Central- Verwaltung eine abermalige Erinnerung an 
die säumigen Bezirksverwaltungen, worin gesagt war: „Dieser 
Dienst (der Postdienst) ist viel zu wichtig, er hängt zu unmittel- 
bar mit dem öffentlichen Nutzen zusammen, als dass wir noch 
länger dulden könnten, dass eine sträfliche Nachlässigkeit ihn der 
Unsicherheit aussetze." 

Nun endlich entsandten die Bezirks-Verwaltungen in Eile 
Kommissare in ihre Bezirke, um die Verordnung vom 5. Prairial 
über die Wiederherstellung der Posthaltereien in Vollzug zu setzen. 
Die Bonner Bezirks-Verwaltung, welcher das linksrheinische Ge- 
biet des ehemaligen Kurfürstenthums Köln unterstellt war, be- 
stimmte hierzu eines ihrer Mitglieder, den Verwaltungsrath Tryst. 
Der von diesem über die Erledigung seines Auftrages erstattete 
Bericht giebt ein so anschauliches Bild von dem damaligen wahr- 
haft trostlosen Zustande des Postwesens auf dem linken Rhein- 
ufer, dass wir den vollen Wortlaut dieses Schriftstückes zum Ab- 
druck bringen. Der Bericht lautet: 

Bonn, 13. Messidor III (1. Juli 1795). 

Tryst, Mitglied der Bönnischen Bezirks- Verwaltung an seine 
Collegen. 

Bürger-Collegen ! 
In Gemässheit Eures Auftrages vom 25. Prairial (13. Juni) habe 
ich die sämnitlichen Posthäuser des hiesigen Bezirks bereist und die- 
selben in einem Zustande gefunden, der nicht zerrütteter gedacht wer- 
den kann. Helfen wir nicht schleunigst und thätig, so stehen die 
Posten erster Tage still und mehrere Posthalter sind ruinirt. Der 
Posthalter zu Furth (es ist Fürth bei Grevenbroich gemeint) sagte 
mir in kaltem Tone der Verzweiflung, er würde sein Haus anzünden, 
wenn er nicht unverzüglich die bewilligte Entschädigung erhielte und 
für die Zukunft unterstützt werden würde. Der Posthalter von Neuss 
tobte wie ein Besessener, und ich hatte alle Mühe, ihn zu überzeugen, 
dass ich nicht schuld an seinem wahrhaft höchst beträchtlichen Scha- 



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Die französische Post- am Niederrhein etc. 



33 



den seye. Dieser sowohl als der Andernacher, Dormagener, Bonner 
Posthalter erklärten mir, dass sie die Posthaltereien aufgeben müssten, 
wenn die gedachte Entschädigung nicht schleunig erfolge, da man nicht 
verlangen könne, dass # sie sich und ihre Kinder zu Bettlern machten 
und die Kosten eines Instituts allein tragen sollten, welches den Ge- 
meinnützen und die Bequemlichkeit jedes Individuums zur Grundlage 
hätte und mancherlei mühselige kostspielige Dienstverrichtung, wie 
z. B. die Fortschaffung der malles und der reitenden französischeu 
Kurire von Januar ab ohne den mindesten verhältnissmässigen Ersatz 
auf sie einzig hinwälzte. Der Posthalter zu Kemagen ist ruinirt, hat 
keine Fourage, noch Geld, eich dieselbe anzukaufen, und seine Gerippe 
von Pferden werden erster Tage umfallen, wenn nicht schleunigst 
Hülfe geschafft wird. Der Posthalter zu Cöln (Pauli der Jüngere) 
und seine Frau brachen in Klagen und Thränen aus. Nach dem Be- 
8chluss der Central-Verwaltung vom 5. Prairial könnte er abgesetzt 
werden, obschon er ein Dritttheil seiner Anzahl Pferde hat, die er 
vor dem Einzüge der Franzosen besass, diese aber zum Theil Pferde 
sind, die ihm der Canton Cöln angeschafft hat. Dem ungeachtet, wel- 
cher Mensch, der Billigkeit liebt, kann hier nach strengem Rechte zu 
Werke gehen ! Pauli ist Anfänger. Die erste Anlage kostete ihm sein 
Vermögen und die darauf folgenden Umstände waren gewiss nicht von 
der Art, ihm die Zinsen zu verschaffen, welche zur Fortsetzung des 
Postdienstes erforderlich sind. Er fürchtete, von Haus und Hof ver- 
jagt und vollends zu Grunde gerichtet zu werden, allein ich sprach 
ihm im Namen der Bonner Verwaltung, die gewiss menschliche Ge- 
sinnungen hegt, Muth zu, und wahrlich, welche Reihe von Inconve- 
nienzen würde sich ergeben, wenn wir an seiner Stelle einen Posthalter 
anstellen wollten, der weder Pferde, noch Gefährt, noch Fourage hätte, 
und wo auch den Mann finden, der in der jetzigen Lage der Dinge 
solch' ein undankbares Geschäft übernehmen wird! Bei allem dem 
kann aber dem gedachten Postmeister Pauli keine Entschädigungs- 
Fourage gereicht werden, da die Pferde, so er noch hat — diejenigen 
abgerechnet, welche ihm der Canton lieferte — weit unter der Halb- 
heit der Anzahl Pferde sind, welche er vor dem Einzug der Franzosen 
besass, selbst diejenigen mit eingerechnet, welche ihm der Ober-Post- 
meister de Groote über den Rhein mit wegführte, und um so weniger 
kann die Entschädigung statthaben, da ihm aus den Militär-Magazinen 
der erforderliche Hafer abgereicht wurde. 

Zur Remontirung von Bonn , Cöln, Dormagen, Neuss, Furth, 
Remagen und Andernach sind 50 neue Pferde zu kaufen, oder, da alle 
Posthalter das baare Geld vorziehen, 750Karolin anzuweisen. Ferner 
haben die Posthalter — Pauli ausgenommen — Anspruch auf 

1164 Malter Hafer 
1164 Zentner Heu und 
873 „ Stroh, 

oder billigen Ersatz in Geld, wenn die Verwaltung die Fourage nicht 
liefern kann. 

AnnaJen des hist. Vereins LXV. 3 



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34 



S a u 1 1 e r 



Dem ungeachtet bleibt die Bemerkung richtig, dass diese Ent- 
schädigung und Alles, was wir gemäss des Beschlusses vom 5. Prairial 
zu Grünsten der Posthalter thun und thun können, blosse Palliativmittel 
sind, wenn nicht in Zukunft aus den Militär- Magazinen die Posthalter 
die nöthige Fourage erhalten werden, oder, wenn wir nicht selbst in 
jedem Canton, wo sich Posthaltereien befinden, kleine Magazine an- 
legen, woraus den Posthaltern hinlängliche Fourage gegen Zahlung in 
republikanischer Münze verabreicht würde. 

Ich fordere Euch auf, Btirger-Collegen, über die Mittel, den Post- 
haltern die bewilligte Entschädigung zu verschaffen und die abgängigen 
Pferde zu ersetzen, Euch zu berathschlagen und die Ausführung sobald 
als möglich zu bewerkstelligen, da im G-egenfalle der Postdienst un- 
fehlbar stocken, jedes Gewerbe und Geschäft darunter leiden und der 
Ruin des Landmanns vollends unvermeidlich sein würde, wenn auf 
denselben die lästige Bestreitung dieses Dienstes zurückfallen würde. 

Gruss und Verbrüderung 
Tryst. 

Diese warmen Worte ihres Mitgliedes machten starken Ein- 
druck auf die Bonner Bezirks- Verwaltung. Noch an demselben 
Tage, an welchem der Bericht einging, verfügte man die Aus- 
schreibung der zur Unterstützung der nothleidenden Posthaltereien 
erforderlichen Mengen an Hafer und Heu. Dem Lieferer wurde 
Zahlung in klingender Münze „in guten gangbaren Sorten" aus 
dem Ertrage der ausgeschriebenen (Post)-Steuer versprochen. 
Ausserdem wurden ihm die in damaliger Zeit sehr nothwendigen 
Schutzbriefe gegen jede militärische Requisition zugesichert, da 
sonst zu befürchten stand, dass die Futtermengen während der 
Beförderung zu den Posthaltereien der Begehrlichkeit der franzö- 
sischen Militär-Verwaltung zum Opfer fallen könnten. Die Liefe- 
rung des Strohs wurde den Cantonsverwaltungen aufgegeben, denen 
dafür Zahlung in klingender Münze nach den Marktpreisen in 
Aussicht gestellt wurde. 

Die sogenannte Poststeuer, welche die Bonner Bezirks- Ver- 
waltung zur Deckung der vorerwähnten Ausgaben unterm 17. Messi- 
dor III (5. Juli 1795) ausschrieb, betrug 3 Stüber auf jeden Mor- 
gen Acker, Wiese und Weingarten des Verwaltungsbezirks Bonn 
und war in klingender Münze innerhalb acht Tagen zu entrichten. 

Man wird in Bezug auf die Wirkung der vorstehenden An- 
ordnungen der in dem Berichte des Verwaltungsraths Tryst aus- 
gesprochenen Ansicht beipflichten müssen, dass die gegebenen 
Unterstützungen nur eine vorübergehende, aber keine dauernde 
Besserung des Zustandes der Posthaltereien bewirken konnten. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



Hierzu wäre es in Anbetracht der rücksichtslosen Eingriffe der 
französischen Militärverwaltung, welche die Futterbestände weg- 
nahm, wo sie solche gerade fand, vor allem nöthig gewesen, durch 
Anlegung von kleineren, unter behördlichem Schutz stehenden 
Oantons-Futtermagazinen die dauernde Ernährung der vorgeschrie- 
benen Zahl von Posthaltereipferden sicher zu stellen. 

Der Erlass vom 5. Prairial über die Aufbesserung des Zu- 
standes der Posthaltereien war der Vorläufer zu dem von der 
Aachener Centrai-Verwaltung vorbereiteten grossen Organisations- 
plan für das Verkehrswesen in den eroberten Ländern zwischen 
Rhein und Maas, welcher in der Sitzung der Central - Verwaltung 
vom 11. Thermidor III (29. Juli 1795) beschlossen wurde. 

Der wichtige Beschluss lautet: 

Die Centrai-Verwaltung des Landes zwischen Maas und Rhein 
in Erwägung, 

dass seit langer Zeit der Postdienst sowie die Unterhaltung und 
Ausbesserung der Strassen der Gegenstand häufiger Klagen waren und 
gerechten Unwillens der Armee und des Publikums, und dass die 
dringende Notwendigkeit vorliegt, ernstlich ihre Wiederherstellung, 
TJnterhaltnng, Ausbesserung etc. in Erwägung zu ziehen ; auf die Be- 
merkungen des Briefpostdirectors von Aachen 

beschliesst : 

I. 

Centralbüreaus und General-Directionen des Postwesens und der 
Strassen werden bei der Centrai-Verwaltung eingerichtet. 

II. 

Die Central- Verwaltung schlägt ohne Verzug den Volksvertretern 
zwei Commissare der General-Directionen zur Ernennung vor, den 
einen für die Postdirection, den zweiten für den Neubau und die 
Unterhaltung der Kunststrassen und Hauptstrassen (grandes routes) 
im Lande zwischen Maas, Rhein und Mosel. 

III. 

Beide Commissare stehen unter der Oberaufsicht der Centrai- 
Verwaltung, unmittelbar unter den vereinigten Bureaus für Handel 
und öffentliche Arbeiten. Beide Beamten müssen ihren Amtssitz und 
ihre Büreaus gleichwie die Mitglieder der Central- Verwaltung in Aachen 
aufschlagen. 

IV. 

Die beiden Commissare empfangen dasselbe Gehalt wie die Mit- 
glieder der Central - Verwaltung. Die Gehälter der Postdirectoren, 
Secretaire und sonstigen Beamten werden durch einen besonderen Be- 
schluss der Central- Verwaltung festgesetzt, welcher der Genehmigung 
der Volksvertreter unterworfen wird. Die Gehälter werden, wie alle 
übrigen Unkosten, von der General-Postkasse bestritten. Auf Landes- 



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36 



Sautter 



kosten werden jedem General-Commisear ein gutes Pferd und fortaV 
die nöthigen Pferd erationen geliefert, deren Höhe durch einen beson- 
deren Beßchluss festgesetzt wird. 

V. 

Die Centrai-Verwaltung bestimmt im Lande zwischen Maas, Rhein 
und Mosel 8 Haupt- und Briefpo6tsträssen (grandes routes), nämlich 

1. Strasse Aachen-Lüttich über Herve behufs Verbindung mit 
dem Lütticher Lande, Brabant und Frankreich. 

2. Strasse Aachen-Mastricht über Galop, die über Ass 1 ), Brie, 
Acheln eine Verbindung mit Bois le Duc und Holland bie- 
ten wird. 

3. Strasse Aachen -Geilenkirchen -Waseenberg-Roermonde-Venlo- 
Nymwegen behufs der Verbindung mit dem alten österreichi- 
schen, preussischen und holländischen Geldern. 

4. Strasse Aachen-Jülich-Fürth-Neuss-Crefeld-Wesel behufs Ver- 
bindung mit dem Norden. 

5. Strasse Aachen-Jülich-Bergheim-Cöln-Bonn-Coblenz behufs Ver- 
bindung mit Deutschland, dem öberrhein und Elsass. 

6. Strasse Cöln-Neu68 behufs der Verbindung zwischen dem Ober- 
rhein, Elsass und der Schweiz einerseits und Holland an- 
dererseits. 

7. Strasse Coblenz-Trier behufs directer Verbindung der über- 
rheinischen Gebiete mit dem Trierer Lande, Luxemburg, Bel- 
gien und Frankreich. 

8. Die gemäss Beschlusses der Central- Verwaltung vom 2. Ther- 
midor noch zu erbauende Hauptstrasse Aachen-Trier behufs 
Herstelluug einer Briefpostverbindung von Aachen nach Ver- 
viers, Spa, Malmedy, Schönberg, Schönecken, Bitburg und 
Trier sowie zum Zweck der Herstellung einer directen Post- 
verbindung zwischen Holland (via Aachen) einerseits und 
Luxemburg, Trier, Frankreich, der Schweiz und Italien an- 
dererseits. 

VI. 

Die Bezirks- Verwaltungen werden mit Ueberwachung der Post- 
haltereien und ihres Pferdebestandes beauftragt; diese Pferde können 
niemals, unter welchem Vorwandte es auch sei, zu irgend einem an- 
deren Gebrauche requirirt werden. 

VII. 

Die Postdirectoren von Aachen, Cöln, Maestricht, Bonn, Coblenz. 
Trier und andern Städten sind ermächtigt, in der Zwischenzeit, bevor 
die Posthaltereien und Heiais errichtet und mit der nöthigen Pferdezahl 
versehen sind, tägliche Boten- oder Reitposten für Beförderung der 
Felleisen einzurichten gegen Bezahlung — in baar, oder in Assignaten 
zum Kurse — von 5 franz. sols für den Hin- und 5 sols. für de» 



1) Die heutige Schreibweise dieser Orte ist Asch, Bree, Achel. 



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Die französische Tost am Niederrhein etc. 



37 



Rückweg bei Fussboten auf die Meile, das Doppelte für deu Boten 
zu Pferde. 

VIII. 

Gleich nach ihrer Ernennung werden sich die beiden Commissare 
mit dem Büreau des Handels und der öffentlichen Arbeiten und mit 
dem Haupt-Director der Staatsdomänen in's Einvernehmen setzen und 
der Centrai-Verwaltung einen allgemeinen Plan — vues generales et 
particulieres — unterbreiten : für eine bessere innere Organisation des 
Postwesens, für die Rechnungslegung, für die Abführung der Gelder 
in die Kasse der Republik, für die thunlichst billige Wiederherstellung 
der grossen Heerstrassen, für Wiederherstellung der Schlagbäume 
(barrieres), der Stationen und Relais auf den verschiedenen Strassen 
behufs Beschleunigung des Postenganges, für Herstellung der Verbin- 
dungen und des Handels mit den fremden Ländern. 

IX. 

Da es sehr dringlich ist, dass die Commissare rasch ernannt 
werden und in Thätigkeit treten, werden alle Bezirks- Verwaltungen 
und die Municipien der grossen Städte aufgefordert, ohne Verzug der 
Central- Verwaltung zwei Personen in Vorschlag zu bringen, die zur 
Uebernahme dieser Aemter den Volks-Vertretern vorgeschlagen werden 
können. Jede Person, die auf einen von den beiden Posten reflectirt, 
Boll der Central- Verwaltung zunächst ein Expose über bessere Organi- 
sation der Posten und die billige Wiederherstellung der Strassen über- 
reichen. 

Gegenwärtiger Erlass wird der Genehmigung der Volks-Ver- 
treter unterbreitet, in beide im Lande gebräuchlichen Sprachen über- 
setzt und den Bezirks- Verwaltungen zugefertigt. 

Unter dem Erlass findet sich die Genehmigungsforniel : 

Vue et approuve 

Mevnard, Volks-Vertreter. 
11. Thermidor" III (29. Juli 1795). 

Der Aufforderung der Centrai-Verwaltung, geeignete Persön- 
lichkeiten für die neu zu schaffenden Stellen der General-Inspek- 
toren für das Postwesen und den Strassenbau vorzuschlagen, wurde 
seitens der Bezirks- Verwaltungen nicht entsprochen. Die Centrai- 
Verwaltung sah sich daher am 3. Schalttag des Jahres III (19. 
September 1795) veranlasst, dem Gesuche des Bürgers Dautzen- 
berg aus Aachen um Uebertragung der Stelle des General-Inspek- 
tors für das Postwesen durch nachstehenden Erlass Folge zu 
geben. 

Die Central- Verwaltung des Landes zwischen Maas und Rhein 
1. nach Durchsicht des Expose des Bürgers Dautzenberg, worin 
dargethan ist, dass die im Postdienst eingerissene Unordnung 
schleunigst beseitigt werden rauss, und in Anbetracht, dass 



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38 



S a u tt e r 



die Central- Verwaltung durch Beschlues vom 21. Thermidor 
beauftragt ist, den Volks- Vertretern Pläne für eine neue Or- 
ganisation dieses Dienstzweiges vorzulegen, 

2. dass die Ersuchen an die Bezirks-Verwaltungen (um Bezeich- 
nung geeigneter Persönlichkeiten) bis jetzt unerfüllt ge- 
blieben sind, 

3. dass jede weitere Verzögerung dem allgemeinen Besten und 
namentlich dem Handel schädlich wäre, 

4. dass, um den allgemeinen Wünschen auf Beseitigung dieses 
Missstandes zu entsprechen, Jemand ernennet werden muss, der 
die Ursache des Uebels aufsucht und Mittel zur gründlichen; 
Abhülfe findet, 

beschliesst : 

Art. 1. Der Bürger Dautzenberg, Redacteur des „Zuschauer'^ 
(Spectateur) wird zum provisorischen Commissar ernannt, um einen 
passenden Plan auszuarbeiten, wie den unzähligen Unordnungen, die 
sich im Postdienst eingeschlichen haben, begegnet werden kann. 

Art. 2. Zu diesem Behufe wird derselbe die Directoren und 
anderen Postbeamten des ganzen Landes zwischen Maas und Rhein 
auffordern, ihm Auskunft über den Stand dieses Verwaltnngszweigs in 
seiner ganzen Ausdehnung zu ertheilen sowie Hülfe und Beistand zu 
leisten, die er nöthig hat, um der Ursache dieser Unordnungen auf 
den Grund zu kommen. 

3. Wer sich weigeren sollte, diesem Verlangen zu entsprechen, 
wird als Mitschuldiger derjenigen angesehen, von welchen dieser Dienst 
bisher gehemmt wurde. Er wird auf der Stelle seines Postens ent- 
setzt und noch der Strenge des Gesetzes bestraft werden. 

4. Dem Commissar wird ein Platz für sein Büreau ira Bereiche 
der Aachener Postdirection angewiesen. 

f». Er ist ermächtigt, sich diejenigen Gehülfen zu wählen, welche 
er zur Besorgung seiner Geschäfte nöthig hat ; diese werden nach 
einem Etat bezahlt, welcher der Central-Verwaltung zur Bestätigung 
vorgelegt wird. 

6. Von Zeit zu Zeit wird er sich mit den Büreaus der Finanzen 
und der öffentlichen Arbeiten in's Benehmen setzen über die Mass- 
regeln, die er ergriffen hat und ergreifen will, um die Ausführung- 
gegenwärtigen Erlasses sicher zu stellen. 

7. Einstweilen und bis zur Vollendung des neuen Postreglement» 
wird allen Postdirectoren und anderen Beamten befohlen, sich streng; 
an die alten Taxen zu halten und sich nicht etwa eine Erhöhung der 
Brief- und Packettaxen beikommen zu lassen, indem sonst gegen sie^ 
vorgegangen werden müsste. 

Abschrift dieses Erlasses erhielten der neue General - Post- 
kommissar, Bürger Dautzenberg, und die 8 der Aachener Central- 
Verwaltung unterstellten Bezirks -Verwaltungen zur Nachachtung. 

Der grundlegende Erlass der Aachener Central-Verwaltung 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



vom 11. Thermidor des Jahres III bezweckte in erster Linie die 
Unterstellung des Postwesens in den durch die Franzosen erober- 
ten Ländern zwischen Maas, Rhein und Mosel unter die unmittel- 
bare Aufsicht der Aachener Central-Gewalt. In Aachen, am Sitze 
der Regierung, sollte auch der Leiter des Postwesens seinen Amts- 
sitz aufschlagen; er empfing dasselbe Gehalt wie die Mitglieder 
der Regierung und nahm eine ähnliche Stellung ein als diese. 
Seine Befugnisse den Postanstalten gegenüber sind zwar in den 
ergangenen Beschlüssen nicht näher abgegrenzt, insbesondere fehlt 
eine Bestimmung darüber — wenn man nicht etwa ans Artikel 2 
und 3 des Erlasses vom 3. Schalttag des Jahres III eine solche 
herleiten will — , dass der General -Postkommissar der dauernde 
unmittelbare Vorgesetzte der Postanstalten sein soll. Dessen un- 
geachtet galt der neue Beamte bald als der anerkannte Chef des 
Postwesens in den von den Franzosen besetzten rheinischen Ge- 
bietstheilen, wo er nach dem Vorbilde der französischen Gewalt- 
haber jener Zeit fast unbeschränkt und von Niemanden kontrollirt 
seines Amtes waltete. 

Zweifellos wurde durch die damalige Einrichtung einer Post- 
direktivbehörde in Aachen der Grund dazu gelegt, dass diese 
Stadt trotz ihrer für diesen Zweck ungünstigen geographischen 
Lage einige Jahre später zum Sitze der Oberleitung des Post- 
wesens für das französische Gebiet am ganzen linken Rheinufer 
von der Maas bis zum Donnersberg bestimmt wurde. 

Dass die Aachener Central- Verwaltung die Leitung des Post- 
wesens in ihrer unmittelbaren Nähe wissen wollte, muss man als 
berechtigt und mit den Grundsätzen einer geordneten Verwaltung 
im Einklang stehend erachten. Weniger natürlich und nur aus 
politischen Rücksichten erklärlich erscheint dagegen das Bestre- 
ben, Aachen nicht nur zum administrativen Mittelpunkt, sondern 
auch zum Mittelpunkt des Verkehrs in den eroberten Gebieten zu 
machen. Die Bestimmung unter Punkt 8 des Erlasses vom 11. Ther- 
midor, wonach die neu zu erbauende Heerstrasse Aachen - Trier 
über die unwirthlichen Höhen der Eifel, ein für die damalige Zeit 
sehr bedeutendes Unternehmen, unter anderm dazu benutzt wer- 
den soll, den Briefverkehr aus Holland nach der Schweiz und 
Italien und umgekehrt von seinem natürlichen Wege im Rhein- 
thale abzulenken und über Aachen zu leiten, beweist, dass man 
sogar bemüht war, im Interesse der Begünstigung von Aachen 
künstlich neue Verkehrsrichtungen zu schaffen. — Es zeigt sich 



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40 



S a u 1 1 e r 



hieraus die von der französischen Republik wie in manchen an- 
deren Dingen so auch auf diesem Verwaltungsgebiete bethätigte 
Vorliebe für die Stadt Karls des Grossen; ein Zug, der unter der 
folgenden Napoleonischen Regierung bekanntlich noch stärker 
hervortrat. 

Die Einrichtung der Postdireklion in Aachen bot der Central- 
Verwaltung die willkommene Handhabe, die Postkommission des 
Kölner Magistrats, deren Wirksamkeit ihr, wie wir wissen, längst 
ein Dorn im Auge war, zu beseitigen. Zu diesem Behufe wurde, 
kaum 14 Tage nach Veröffentlichung des grundlegenden Be- 
schlusses vom 11. Thermidor, das mit Vollmacht ausgerüstete Mit- 
glied der Central-Verwaltung Cromm nach Köln entsandt. 

Statt dem Magistrat einfach zu eröffnen, dass die von ihm 
durch seine Postkommission bisher ausgeübte Aufsicht über das 
Postwesen am Niederrhein nunmehr aufhören müsse, da diese 
Thätigkeit mit den Befugnissen der neu zu errichtenden Post- 
direktion in Aachen unvereinbar sei, wählte der Regierungskom- 
missar den indirekten Weg, indem er das Postamt in Köln wegen 
seines bisherigen Auftretens als „Ober- Postamt am Niederrhein" 
zur Verantwortung zog und dasselbe anwies, künftig nicht mehr 
die Postkommission des Kölner Magistrats, sondern die Haupt- 
Postdirektion in Aachen als seine vorgesetzte Behörde zu be- 
trachten. Es scheint, dass man auf diese Weise die förmliche 
Aufhebung einer von dem Volksvertreter Giilet seiner Zeit ins 
Leben gerufenen Einrichtung, deren Rechtsbeständigkeit die Volks- 
vertreter Joubert, Fre'cine, Tallot u. A. mittlerweile wiederholt 
anerkannt hatten, umgehen und die Postkommission veranlassen 
wollte, ihre Thätigkeit ohne Weiteres von selbst einzustellen. Der 
bez. Erlass des Kommissars lautet: 

„Da mir im Gefolg der mir von der Central-Verwaltung gegebenen 
Instruction obliegt, daß von derselben über die Posten und Routen er- 
lassene und von dem Volks-Repräsentanten Meynard approbirte arrSte 
in Vollzug zu bringen, auch die von dem Verfasser des Aachener „Zu- 
schauers" (dem bald darauf zum General-Postcommissar ernannten 
Dautzenberg) bei derselben übergebene Vorstellung — inhalts welcher 
sich das Postamt zu Cöln beigehen lässt, die ihm von denen übrigen 
Postämtern des Landes zwischen Maas und Rhein zugeschickten pa- 
quets zu erbrechen, rückzuschicken und sich sogar über selbe eine 
Ober- Directum anzumassen — mir zu untersuchen zugestellt worden, 
und sich dann, nachdem der Director der Cöllnischen Briefpost münd- 
lich vernommen worden, ergeben, dass derselbe diese facta alle ein- 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



41 



gestanden und sich damit entschuldigt hat, dass ihm diese Ober-Di- 
rection von dem Magistrat der Stadt Cölln aufgetragen seye, 

Als wird dem Director der Briefpost zu Cölln in Erwägung, 

1. dass Niemand als die Volks-Repräsentanten oder die Central- 
Verwaltung einem Dritten die Ober-Direction über die bestehenden 
Postämter des Landes zwischen Maas und Rhein anvertrauen können, 

2. dass nach dem 1. Artikel des oben bezeichneten arret6, 
wovon dem Postamte zu Cölln eine Copie hierbei zugestellt wird, 
nunmehr zu Aachen eine Haupt-Postdirection unter Aufsicht der Cen- 
tral- Verwaltung niedergesetzt worden, alles Ernstes aufgegeben, 

1. sich in die Direction der anderen Postämter des Landes zwi- 
schen Maas und Rhein nicht einzumischen. 

2. die von denen übrigen Postämtern ihm zugeschickten ver- 
schlossenen Paquete nicht zu erbrechen, sondern ohne Verzug an seine 
Behörde zu befördern, überhaupt 

3. längstens in 8 Tagen eine specificirte General-Rechnung aller 
seit dem Einzug der Franken erhobenen Gelder und Assignaten nicht 
allein, sondern auch, was sich bei deren Ankunft in der Kasse vor- 
gefunden und wozu diese Gelder verwendet worden, im Beisein des 
Cantons-Administrators, des Domainen-Inspectors und zweier Magistrats- 
Mitglieder zu verfertigen, und der Centrai-Administration einzuschicken. 

4. Cantons-Administrator Eichhoff überwacht den Vollzug. 

Cölln, 4. Fructidor des Jahres III (21. August 1795) 

Cromm, Mitglied der Central- Verwaltung." 

Im Schoosse der Postkommission, welcher der vorstehende 
Erlass durch das Postamt mitgetheilt wurde, war man keinen Augen- 
blick im Unklaren darüber, was das Vorgehen des Regierungs- 
kommissars zu bedeuten habe. Doch war man nicht geneigt, 
ohne Weiteres das Feld zu räumen. Am Sonntag den 23. August 
1795 trat die Kommission zu einer ausserordentlichen Sitzung zu- 
sammen und fasste folgenden Beschluss : 

Da der Kommission ein arrete der Centraiverwaltung, so von 
dem Volksvertreter Meynard bestätigt war, zu Gesicht gekommen, 
worin in Betreff des Postwesens Massregeln enthalten sind, welche 
der Kommission Zweifel über ihre Amtsgeschäfte erregten, ward 
nach geschehener Ueberlegung folgender Beschluss erlassen: 

Passende Vorstellung an Volksvertreter Meynard durch Kom- 
mission zu überreichen. 

Wie sehr man die Angelegenheit beschleunigte, geht daraus 
hervor, dass diese Eingabe, deren Inhalt leider nicht bekannt ist, 
noch an demselben Tage verfasst und schon am folgenden Tage 
— Montag den 24. August 1795 — überreicht wurde. Beim Em- 
pfang der Kommissionsmitglieder war ausser dem Volksvertreter 



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42 



Sautter 



Meynard der Kommissar der Central- Verwaltung Cromm anwesend 
Die Aufnahme, welche die Kommission bei den beiden franzö- 
sischen Machthabern fand, scheint eine Uberaus frostige gewesen 
zu sein. 

Meynard hüllte sich in Schweigen, das Wort führte Cromm, 
welcher an die Kommissionsmitglieder verschiedene Fragen über 
das Postwesen richtete und dann — kurz abbrechend — die Be- 
merkung hinwarf, „es werde, nachdem der Volksvertreter die Vor- 
stellung der Kommission an die Centralverwaltung überwiesen 
habe, von dieser entschieden werden, was Rechtens". 

Damit war die Unterredung beendet. 

Ob die in Aussicht gestellte Entscheidung der Centrai-Ver- 
waltung überhaupt ergangen ist, muss dahingestellt bleiben, 
da eine hierauf bezügliche Urkunde nicht aufzufinden ist. Es 
scheint, dass man es in Aachen gar nicht der Mühe werth ge- 
halten hat, dem Erlasse des Regierungskommissars vom 4. Fructi- 
dor noch etwas hinzuzufügen. Man hatte ja seinen Zweck ohne- 
hin erreicht, da die Postkommission eine Verfügung wegen ihrer 
Auflösung nicht abwartete, sondern nach dem kühl abweisenden 
Empfang durch die Regierungsmitglieder ihre Akten schloss und 
ihre Thätigkeit einstellte. 

Damit hatte auch das Kölner Postamt, welches sich bis da- 
hin noch etwas von dem alten Glänze des Reichs- Ober -Postamts 
zu bewahren gewusst hatte, den letzten Rest einer Sonderstellung 
verloren und war einfach in die Reihe der von der neu errichteten 
Postdirektion zu Aachen nach französischem Muster zu verwalten- 
den Postanstalten getreten. 



IL 

Die General-Postinspektion in Aachen. 

Es ist für den Vaterlandsfreund unerfreulich, aus den vor- 
liegenden Urkunden zu entnehmen, wie leicht und rasch die Nach- 
kommen der alten Ubier sich in den Gebrauch der französischen 
Sprache, in französische Formen und französisches Wesen hinein 
fanden. Wir sehen mit Verwunderung, dass Leute von geringer 
Bildung, wie z. B. Postconducteure, Posthalter, Eingaben in leid- 
lichem Französisch, nicht fehlerfrei zwar, aber doch in wohl ver- 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



4* 



ständlicher Sprache, an die Behörden richten. In der Ansdrucks- 
weise, namentlich in der Titulatur, spricht sich, selbst in den unteren 
Ständen, die erwachte Vorliebe für französisches Wesen aus. Man tiber- 
setzt seinen Amtstitel ins Französische und hängt die Worte „de la R£- 
publique francaise" an. Die Behörden bleiben hinter dem Bestreben der 
Einzelnen nicht zurück, indem sie, selbst dann, wenn sie in deutscher 
Sprache verfügen, völlig undeutsche, dem Französischen entlehnte Re- 
dewendungen gebrauchen. So schreibt man — schon wenige Monate 
nach dem Einrücken der Franzosen — amtlicherseits nicht mehr 
„wir ersuchen Euch 4 * oder „wir fordern Euch auf', sondern man 
gebraucht den Ausdruck „wir laden Euch ein, etwas zu thun," 
u. s. w., indem man das im Französischen für diesen Fall sehr 
, gebräuchliche „inviter" durch einladen wiedergiebt. Undeutscher 
und sprachwidriger noch ist der Gebrauch des Wortes „unterhalten 44 
an Stelle von „mittheilen u , eröffnen u. s. w. „Wir unterhalten 
Euch auf Euren Bericht" schreibt die Bonner Bezirks- Verwaltung. 
Hier scheint das französische „entretenir" den Anstoss zu einer 
höchst unglücklichen Uebersetzung gegeben zu haben, die den 
Eindruck hervorruft, als ob der deutsche Verfasser habe zeigen 
wollen, wie schwer es ihm falle, sich bei seiner durch und durch 
französischen Denkweise noch in richtigem Deutsch auszudrücken. 
Auch das brüderliche ,,Du u erscheint — allerdings nur auf kurze 
Zeit — in den amtlichen Schriftstücken. 

Bei solcher Empfänglichkeit für die von Westen her kommende 
neue Ordnung der Dinge konnte der Uebergang in ein neues 
Verwaltungssystem für die Beamten wie für das Publikum nicht 
schwer werden, und es erscheint daher auffällig, dass man fran- 
zösischerseits, statt die Post in dem eroberten rheinischen Länder- 
gebiete gleich von vornherein ganz auf französischem Fuss einzu- 
richten, sich zunächst damit begnügte, der alten deutschen Reichs- 
post ein französisch - republikanisches Mäntelchen umzuhängen; 
denn einen anderen Charakter hatte das von dem General - Post- 
kommissar Dautzenberg in Aachen geleitete Postwesen thatsäebl ich 
nicht. 

Man beschränkte sich darauf, die vorhandene alte Organisation 
des Postwesens aufrecht zu erhalten, ohne etwas Neues hinzuzu- 
sebaffen. Der Kern der Beamtenschaft war aus der Reichspost 
herübergenommen, die neu ernannten Beamten waren fast aus- 
nahmslos Deutsche. Der Postbetrieb vollzog sich ganz nach den* 
bisherigen deutschen Verfahren. Ein anderes kannten die ße~ 



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44 



S a u 1 1 e r 



amten auch nicht, da man seitens der französischen Postverwaltung 
sich bis dahin nicht veranlasst gesehen hatte, behufs der Unter- 
weisung der rheinischen Postbeamten in den Vorschriften und 
Formen des französischen Postdienstes französische Postbeamte nach 
dem Rheiulande zu entsenden. Das Postwesen in den eroberten Ge- 
bieten zwischen Rhein und Maas blieb einstweilen der Leitung 
der neu eingesetzten Landesbehörden überlassen und hatte mit der 
Centralleitung des französischen Postwesens in Paris so gut als 
gar keinen Zusammenhang. Nur die bei den Postanstalten all- 
mählich sich einbürgernde französische Münzwährung, namentlich 
„die Münze der Freiheit", d. s. die Assignaten 1 ), in den 
Schalterkassen, einige französische Tarife, der „Citoyen" auf den 
Adressen der Briefe, welcher das „Hoch-, Edel- und Wohlgeboren" 
verdrängt hatte, und die Figur der Freiheitsgöttin am Kopf der 
amtlichen Schriftstücke zwischen den Worten „Liberi" und „Ega- 
lite" gaben davon Kunde, dass das Postwesen am linken Rhein- 
ufer unter französischer Leitung stand. 

Es verstrichen mehr als 2 Jahre nach dem Einrücken der 
Sambre- und Maas-Armee in das Niederrheinische Gebiet, ehe die 
•General-Postdirektion in Paris sich daran erinnerte, dass sie in 
dem eroberten Lande eine wichtige Aufgabe zu erfüllen habe. 

Die ersten Vorschläge, welche sie in dieser Richtung machte, 
sind in einem von ihren Mitgliedern Caboche, Mouillesaux, Rou- 
viere und Lebarbier unterzeichneten, an den Finanz-Minister Ramel 
erstatteten Berichte d. d. Paris, den 10. Frimaire V (30. November 
1796) enthalten. Es ist darin Folgendes ausgeführt. „Im Lande 
zwischen Maas und Rhein hätteu bis zum Ende des Jahres III 
viele Postämter ein unabhängiges Dasein geführt Dieselben hätten 
keine Rechnung gelegt und seien sich so zu sagen selbst Uber- 
lassen gewesen. Magistrats-Mitglieder, Beamte der Domainen-Ver- 
waltung und General-Zahlmeister der Armee hätten die Postein- 
künfte erhoben. Am 3. Schalttage des Jahres III habe die Cen- 



1) DrM* urwüchsige rheinische Volkswitz machte später auf die Assigna- 
ten folgenden Spottvers: 

Aus Lumpen ward ich einst gemacht, 
Von Lumpen an den Rhein gebracht, 
Auh Lumpen machten Lumpen mich, 
Und mancher ward ein Lump durch mich. 
Vergl. Hesse, Geschichte der Stadt Bonn unter französischer Herr- 
schaft, Bonn 1870, S. 41. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 45- 

tral- Verwaltung in Aachen beschlossen, das Postwesen im Lande 
zwischen Rhein und Maas unter die Leitung eines General- Post- 
kommissars zu stellen, zu welchem Amte sie durch Beschluss vom 
16. Vend^miaire IV. (8. Oktober 1795) den Bürger Dautzenberg 
in Aachen, Redakteur des „Zuschauer", mit dem Auftrage berufen 
habe, einen Plan für die Organisation des Postwesens zu ent- 
werfen. Dautzenberg verwalte seit jener Zeit das Postwesen völlig 
unabhängig, und man wisse eigentlich nicht recht, welcher Be- 
hörde die Ueberwachung seiner Geschäftsführung obliege. Schon 
der Vorgänger des Ministers Ramel habe einem Mitglied der Ge- 
neral-Postdirektion den Auftrag ertheilt, neben der Organisation 
des Dienstes in den sogenannten „Departements r£unis u (Belgien) 
sich auch die Verwaltung des Postwesens im Lande zwischen 
Maas und Rhein einmal anzusehen. Der Kommissar habe dazu 
aber nicht Zeit gefunden, weil der Hauptzweck seiner Sendung ihn 
zu sehr in Anspruch genommen habe; er habe daher einen Post- 
inspektor beauftragt, von der Geschäftsführung des Bürgers 
Dautzenberg an Ort und Stelle Kenntniss zu nehmen. Dautzenberg 
habe dem Inspektor für die Zeit vom 16. Vend^miaire des Jahres 
IV. (8. Oktober 1895) bis zum 24. Germinal IV. (14. April 1796) 
Rechnung gelegt, aus der hervorgehe, dass die Einnahmen fast 
völlig durch die Ausgaben aufgezehrt würden. Die kurze Zeit, 
welche der Inspektor in Aachen zugebracht habe, sei nicht aus- 
reichend gewesen, die Richtigkeit der von Dautzenberg gelegten 
Rechnung zu prüfen und ein klares Bild der Verhältnisse zu er- 
langen. Die General-Postdirektion erachte es nunmehr für nöthig, 
dass ein von ihr ausgewählter Kommissar sich nach Aachen be- 
gebe, um die Rechnung des Dautzenberg und seiner Vorgänger zu 
prüfen und einen Plan für die Neuordnung des Postwesens in 
jenem Lande zu entwerfen." 

Durch ein unter diesen Bericht gesetztes Dekret des Ministers 
d. d. Paris 24. Frimaire V. (14. Dezember 1796) wurde der Vor- 
schlag der General-Postdirektion gebilligt. In einer besonderen 
Verfügung machte der Minister noch darauf aufmerksam, dass 
nicht allein der General-Postkommissar Dautzenberg, sondern auch 
alle nachgeordneten Beamten dem Kommissar der General-Post- 
direktion über ihre Amtsverwaltung Rechenschaft abzulegen haben 
sollten. 

Kraft der Ermächtigung des Finanz-Ministers ernannte die 
General-Postdirektion unterm 1. Nivose V. (21. Dezember 1796) 



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46 



S a u 1 1 e r 



-den Postinspektor Faveret, bis dahin General- Postinspektor der „nenf 
Departements reunis" in Brüssel, zu ihrem Kommissar im Lande zwi- 
schen Maas und Rheiu, mit dem Auftrage, sich baldigst an Ort und 
Stelle zu begeben, vou dem Gencral-Postkommissar Dautzenberg 
Rechnungsablage zu verlangen und ihm zu eröffnen, dassdie General- 
Po3tdirektion das Postwesen in dem eroberten Lande von nun an nach 
den Vorschlägen ihres Kommissars zuleiten gedenke. Das Absetzungs- 
dekret für Dautzenberg hatte Faveret in der Tasche. Die General-Post- 
direktion warder Ansicht, „es läge im Interesse des Dienstes, wenn ihr 
Kommissar selbst Ueberbringer dieses Decretes sei.*' Postinspektor 
Faveret traf am 15. Pluviöse V. (3. Februar 1797) in Aachen ein 
und entsetzte den General-Postkommissar Dautzenberg sofort seines 
Amtes, dessen Leitung er selbst in die Hand nahm. Der Betroffene 
war jedoch nicht gewillt, seine, wie es scheint, sehr einträgliche 
Stelle ohne Weiteres aufzugeben. Er wandte sich beschwerde- 
führend an den Finanz-Minister und an die General-Postdirektion. 
Der Minister sandte die Eingabe des Dautzenberg an die General-Post- 
direktion zur Aeus8erung. In einem längeren Berichte vom 11. VentöseV. 
(1. März 1797) setzte die oberste Postbehörde dem Minister die 
Gründe auseinander, welche sie zu ihrer Massregel bewogen 
hatten. ,,Es sei ganz zweifellos — so heisst es darin — dass die 
Rolle des General-Postkommissars Dautzenberg, welche provisori- 
scher Natur gewesen sei, von dem Augenblicke ab habe aufhören 
müssen, da die General-Postdirektion das Postwesen im Lande 
zwischen Maas und Rhein in ihre eigene Regie genommen habe. 
Im Interesse des Staatsschatzes sei es dringend nöthig, die bisher 
befolgte Verwaltungsmethode zu ändern, um die Einnahmen sicher 
zu stellen, die bis dahin „sehr ungünstig gewesen seien, indem 
ein Ueberschus8 gar nicht erzielt worden sei. Das Postwesen in 
jenem Ländergebiete müsse unbedingt in die Hände französischer 
Beamten kommen, welche das volle Vertrauen der Centraibehörde 
genössen. Dautzenberg solle übrigens im Postwesen Verwendung 
finden, sobald die General-Postdirektion aus seiner Rechenschafts- 
ablage die Ueberzeuguug gewonnen haben werde, dass er Uber- 
haupt Berücksichtigung verdiene". In Uebereinstimmung mit den 
Vorschlägen ihres Kommissars Faveret ernannte die General-Post- 
direktion einige Tage später den bisherigen Postdirektor von 
Maeseyck — Vautier — zum Postdirektor in Aachen; den bisherigen, 
bereits unter französischer Regierung eingesetzten Postdirektor von 
Aachen — Loiff — zum Postinspektor in den eroberten Ländern 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



V 

47 



zwischen Maas und Rhein; den Bürger Nagels, bisher beim Post- 
amte in Maeseyck beschäftigt, zum Kontrolleur beim Postamte in 
Aachen, den Bürger Leers zum Postsekretär (commis aux affran- 
chissements) daselbst, und den Bürger Schiffers zum Sekretär im 
Bureau des Postinspektors Loiff. Hiernach zeigte sich die General- 
Postdirektion fest entschlossen, auf dem von ihr eingeschlagenen 
Wege weiter zu gehen, sodass für den abgesetzten General-Post- 
kommissar Dautzenberg von dieser Seite nichts mehr zu erhoffen 
war. Er versuchte nuumehr, auf andere Weise in den Wieder- 
besitz des verlorenen Amtes zu gelangen. 

In Köln hatte General Hoche das Oberkommando der Sambre- 
und Maas-Armee übernommen. Durch Beschluss des Direktoriums 
war er zugleich Träger der obersten Civilgewalt In dieser Eigen- 
schaft erliess der General sein berühmtes „Rehabilitations-Dekret* 1 ), 
demzufolge zum 1. Germinal V (21. März 1797) alle alten Ma- 
gistrate und Landes Verwaltungen ihre frühere Thätigkeit wieder 
aufnehmen sollten. Selbstverständlich bezog sich dieses Dekret 
nur auf. diejenigen Verwaltungen, die vor dem Einrücken der 
Franzosen im Lande bestanden hatten, nicht aber auch auf Be- 
hörden, welche erst unter französischer Herrschaft errichtet worden 
waren. Der ränkevolle Dautzenberg legte aber das Dekret des 
Generals Hoche zu seinen Gunsten aus, indem er behauptete, dass 
auch das Aachener General-Postkommissariat hiermit wieder ein- 
gesetzt worden sei und er demgemäss seine bisherige Verwaltungs- 
Thätigkeit von Neuem auszuüben habe. Rechtzeitig von der be- 
vorstehenden Veröffentlichung des Dekrets unterrichtet, hatte er 
bereits unter dem 17. Ventose V (7. März 1797), zu einer Zeit, 
als Postinspektor Faveret sich gerade auf einer Dienstreise in 
Brüssel befand, in der Eigenschaft als „General- Postkommissar * an 
den General Hoche geschrieben und ihn ersucht, ihn vom 1. Ger- 
minal V (21. März 1797) ab wieder in seine Stellung eintreten zu 
lassen. Dem General gegenüber versuchte er, den Schein zu er- 
wecken, als ob das General-Postkommissariat zu den alten Lan- 
desbehörden gehöre, die in Folge der französischen Besitzergrei- 
fung ausser Thätigkeit getreten seien. Dass das General- Post- 



1) E n n e n , Zeitbilder aus der neueren Geschichte der Stadt Köln, 
S. 196 u. 197. Perthes, Politische Zustände und Personen in Deutsch- 
land unter französischer Herrschaft I, Gotha, 1862, S. 255. Milz, Aachen 
unter französischer Herrschaft. Aachen, 1872, S. 20. 



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48 



S autter 



kommissariat eine neufranzösische Schöpfung war, und dass 
ihn die Ceutralbehörde in Paris seines Amtes entsetzt hatte, ver- 
schwieg er wohlweislich. 

Mit der in jener Zeit der Gewaltherrschaft üblichen Rück- 
sichtslosigkeit schritt er auch alsbald dazu, seinen vermeintlichen 
Anspruch zu verwirklichen. Am 21. März 1797, dem Tage, von 
welchem ab die „Rebabilitirung* der alten Landesbehörden in 
Kraft treten sollte, erschien Dautzenberg in Begleitung seiner 
früheren Beamten, des Postinspektors Muffat, des Bureauchefs 
Lynen und des Sekretärs L. Dautzenberg um 10 Uhr Morgens im 
Postamte zu Aachen und forderte den Postdirektor Loiff zur Er- 
klärung auf, ob er Kenntniss von dem Rehabilitations-Dekret des 
Ober-Generals Hoche habe, und ob dieses Dekret dem Postainte 
durch die Militärbehörde amtlich zugestellt worden sei. 

Als der Postdirektor beide Fragen bejahte, Hess Dautzenberg 
das von Loiff vorgelegte Dekret im Postamte öffentlich anschlagen, 
indem er dabei den Postdirektor für die Unverletzlichkeit des 
Schriftstücks verantwortlich machte. Sodann richtete DaHtzenberg 
an den Postdirektor Loiff die Frage, ob er in der Lage sei, über 
den- gegenwärtigen Stand des seiner Verwaltung anvertrauten 
Amtes genaue Rechenschaft abzulegen, worauf Loiff entgegnete, 
dass er von der General-Postdirektion in Paris zum Postinspektor 
für die Lande zwischen Maas und Rhein ernannt sei und seiner 
alsbaldigen Ablösung durch den zu seinem Nachfolger bestimmten 
Postdirektor Vautier aus Maeseyck entgegensehe; unter diesen 
Umständen müsse er die geforderte Rechenschaftsablage seinem 
Nachfolger überlassen. Die Rechnungsbeläge und der Kassenbestand 
aus dem Monat Ventöse befänden sich übrigens noch in seinen Händen. 

Von den beiden im Postamte anwesenden Sekretären — 
Leers und J. Dautzenberg — bemerkte der Letztere, es sei ihm 
durch den Postinspektor Faveret die Entlassung angekündigt wor- 
den, da ein französischer Beamter an seine Stelle treten solle, 
worauf General-Postkommissar Dautzenberg erklärte, diese Ent- 
lassung mache er im Einklang mit dem Dekrete des Generals 
Hoche rückgängig; Sekretär J. Dautzenberg solle in sein Amt 
zurücktreten und darin verbleiben. Postdirektor Loiff solle die 
Verwaltung des Postamts bis auf Weiteres fortführen. Ueber den 
Vorgang wurde ein Protokoll aufgenommen, welches zwar die 
beiden Sekretäre Leers und J. Dautzenberg unterschrieben, dessen 
Unterzeichnung Postdirektor Loiff jedoch ablehnte. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



49 



Unmittelbar nach diesem Auftritt übersandte Dautzenberg dem 
Postinspektor Faveret folgende Zuschrift: 

Im freien Aachen am 1. Germinal. V (21. März 1797). 

Ich habe die Ehre, Sie zu benachrichtigen, Bürger, dass ich 
kraft des Decrets des Generals en chef der Sambre- und Maas-Armee, 
welchen das Direotorium durch Erlass vom 6. Ventose mit der Ver- 
waltung des eroberten Landes betraut hat, am heutigen Tage in 
die Geschäfte des General-Postcommissariats wieder eingetreten bin, 
welches vor Ihrer Entsendung in dieses Land bestanden hat. Ich bitte 
Sie, so rasch als möglich zu veranlassen, dass das Büreau des Ge- 
neral-Postcommissariates, welches Sie gegenwärtig im Besitz haben, 
sowie die zugehörigen Acten und Schriftstücke mir wieder zur Ver- 
fügung gestellt werden. Das wird mich nicht abhalten, Bürger, das 
auf meine Rechenschaftsablage bezügliche Geschäft zu beendigen. Ich 
werde nicht verfehlen, Ihnen diese Arbeit mit sämmtlichen Belägen zu 
überreichen, damit Sie in die Lage kommen, die Absichten der Ge- 
neral-Postdirection in Paris auszuführen, von der ich eine ehrenvolle 
Entlastung, welche ich mir stets versprechen zu können geglaubt habe, 
mit Ungeduld erwarten werde. 

Der General-Postcommissar 
F. Dautzenberg. 
gez. Lynen, 
Büreau - Chef. 

Am nächsten Tage eilte Dautzenberg nach Köln in das 
Hauptquartier des Generals Hoche, um sich von diesem eine Be- 
stätigung seines Vorgehens zu erwirken. Es gelang ihm jedoch 
nicht, bei dem General Einlass zu finden, so dass er sich darauf 
beschränken musste, dem Chef des Generalstabs, General Tilly- 
Margaron, ein entsprechendes Gesuch mit der Bitte um Weiter- 
gabe an den Ober-General zu überreichen. In diesem Schrift- 
stücke waren die heftigsten Anklagen gegen den Postinspektor 
Faveret enthalten, „welcher der deutschen Sprache nicht mächtig 
sei, das deutsche Geld und die deutschen Postordnungen nicht 
kenne, und durch sein rücksichtsloses Vorgehen, womit er die be- 
währten deutschen Postbeamten durch junge, unerfahrene Fran- 
zosen ersetze, den rheinischen Postbetrieb zum grossen Schaden 
des Handels völlig in Unordnung und Verwirrung bringe. Dem 
Dekrete des Generals, welches die Wiederherstellung der alten 
Landesverwaltungen verfüge, setze Faveret Widerspruch entgegen, 
indem er behaupte, dass diese Verordnung sich auf die Post nicht 
beziehen könne. Die von Faveret eingesetzten französischen Be- 
amten weigerten sich demgemäss, ihren Posten zu verlassen. 

Annalen des hiat. Vereins LXV. 4 



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50 Sautter 

Er — Dautzenberg — bitte den Geueral um eine kurze 
schriftliche Ermächtigung, damit er seine Wiedereinsetzung in 
Aachen erzwingen könne; dafür werde er ihm stets dankbar sein.* 

Obwohl Dautzenberg uuverrichteter Sache, ohne den General 
Hoche gesprochen zu haben, nach Aachen zurückkehren musste, 
machte er dort am Morgen des 23. März abermals den Versuch, 
auf Grund des „Rehabilitations-Dekrets" in den Besitz seines 
Amtes zu gelangen, indem er einen ähnlichen Auftritt, wie er ihn 
zwei Tage zuvor in den Räumen des Postamtes verursacht hatte, 
im Bureau des Postiuspektors Faveret herbeiführte. Doch wies 
dieser die Zumuthung des Dautzenberg, ihm die Leitung des Post- 
wesens abzutreten, mit Entschiedenheit zurück. 

Selbstverständlich war auch Postinspektor Faveret dem An- 
griffe seines Widersachers gegenüber inzwischen nicht unthätig 
geblieben. Er hatte dem General Hoche in einem Schreiben vom 
1. Germinal (21. März), dem Tage, an welchem Dautzenberg in 
das Postamt in Aachen eingedrungen war, mit vieler Schärfe aus- 
einandergesetzt, dass sein Rehabilitations- Dekret auf das Postwesen 
nicht Anwendung finden könne, weil dieses von der Centraibe- 
hörde in Paris geleitet werde und dem Ressort der Provinzial- 
Verwaltuug gar nicht unterstellt sei. Es sei ihm nicht bekannt, 
dass die Regierung in diesem Verhältnisse eine Aenderung beab- 
sichtige. Demgemäss sei er auch ohne Zustimmung des Generals 
Hoche und ohne Genehmigung der Verwaltungsbehörde in Bonn 
direkt von der General - Postdirektion in Paris aus auf seinen 
Posten berufen worden. Aber selbst für den Fall, dass das er- 
wähnte Dekret auf das Postwesen Anwendung finden könne, sei 
nicht Dautzenberg berechtigt, seine Wiedereinsetzung zu verlangen, 
sondern lediglich der ehemalige deutsche Reichspostchef, der vor 
dem Einrücken der französischen Heere das Postwesen in Rhein- 
land verwaltet habe, da das Dekret sich nur auf die vor der fran- 
zösischen Besitzergreifung in Wirksamkeit befindlichen Behörden, 
nicht aber auch auf solche Verwaltungen beziehe, die, wie das 
von Dautzenberg geleitete General - Postkommissariat in Aachen, 
erst unter französischer Verwaltung eingesetzt worden seien. 

Er werde von Dautzenberg und seinen Anhängern bedrängt, 
die mit Gewalt die Verwaltung des Postwesens wieder an sich 
reissen wollten. 

Unter solchen Umständen bitte er den General um eine be- 
stimmte Erklärung, ob er sich zurückziehen und die ihm von der 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 51 

■General-Postdirektion in Paris mit Zustimmung des Finanzministers 
übertragene Mission aufgeben, oder ob er in Gemeinschaft mit den 
von der General - Postdirektion zu diesem Zwecke ernannten Be- 
amten die Postverwaltung weiterfuhren solle. 

General Hoche war nunmehr in die Notwendigkeit versetzt, 
über den Streitfall eine Entscheidung zu treffen. Er fällte sie — 
allerdings nur vorläufig — zu Gunsten des Dautzenberg, dem er 
brieflich mittheilte, dass er gegen die provisorische Wieder- 
aufnahme der Leitung des Postwesens durch ihn nichts einzuwen- 
den habe, vorbehaltlich jedoch der Prüfung und Bestätigung seiner 
Ansprüche durch die sogenannte „Mittel-Kommission" (Commission 
interm^diaire) in Bonn. An diese von General Hoche eingesetzte 
Behörde, welche an die Stelle der inzwischen aufgelösten Centrai- 
Verwaltungsbehörde in Aachen getreten und zur Vollstreckung der 
Anordnungen des Generals in Verwaltungsangelegenheiten berufen 
war, gab derselbe die Eingabe des Postinspektors Faveret zur Er- 
ledigung ab, indem er sie mit dem eigenhändigen ltandvermerk 
versah : 

Envoye a la Commission interm^diaire. 
Le General 
L. Hoche. 

Damit war die endgültige Entscheidung in die Hände dieser 
Behörde gelegt. 

Dautzenberg triumphirte über den errungenen Erfolg und 
glaubte sich bereits im Wiederbesitz des heiss ersehnten Amtes, 
als ihm ein unerwartetes Hinderniss in der feindseligen Haltung 
des Stadtkommandanten von Aachen, des durch Postinspektor Fa- 
veret über die Rechtslage genau unterrichteten Brigade-Generals 
Barban entgegentrat, welcher sich mit aller Entschiedenheit auf 
die Seite des Post-Inspektors Faveret stellte und die Dautzenberg- 
schen Ansprüche als unbegründet und auf absichtlicher Täuschung 
des Generals Hoche beruhend zurückwies. Immerhin war die 
Lage für den Postinspektor Faveret nunmehr kritisch geworden, 
•denn sobald die Mittel-Kommission in Bonn die Ansprüche des 
Dautzenberg anerkannte und die vorläufige Entscheidung des Ge- 
nerals Hoche bestätigte, war das Spiel für ihn verloren. Dann 
konnten ihn auch die Bajounette des Generals Barban nicht mehr 
halten, weil dieser von dem Augenblicke ab, da der an die Ent- 
scheidung des Ober-Generals geknüpfte Vorbehalt beseitigt war, 
dieser Entscheidung nicht länger entgegenhandeln durfte. 



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52 



S autter 



Es kam also nun für die Streitenden darauf an, auf die end- 
gültige Entscheidung der Mittel - Kommission in Bonn Einfluss zu> 
gewinnen. 

Dautzenberg wählte dazu den Weg der mündlichen Verhand- 
lung, indem er sich alsbald nach Bonn begab, um seine Sache 
persönlich zu vertreten. Faveret musste sich auf schriftliche Be- 
weisführung beschränken, da er zu befürchten hatte, dass, sobald 
er Aachen verliess, die gewalttätigen Anhänger des Dautzenberg 
von seinen Amtsräumen Besitz ergreifen würden. Die Gründe, 
womit er der Bonner Regierungsbehörde gegenüber seine Ansprüche 
vertheidigte, sind dieselben, welche sich in seinem oben erwähn- 
ten Schreiben an den General Hoche dargelegt finden. Dagegen 
betrat er in einem an den Vorsitzenden der Bonner Mittel-Kom- 
mission Präsidenten Sbee, gerichteten Briefe mehr das persönliche 
Gebiet. Er nennt darin seinen Widersacher Dautzenberg einen 
„der grössten Intriguanten des Landes zwischen Maas und Rhein u , 
der von der General-Postdirektion in Paris wegen schlechter Ver- 
waltung seines einträglichen Postens enthoben worden sei, den er 
nun mit allen Mitteln wieder zu erlangen strebe. Ebenso wie es 
dem Dautzenberg gelungen sei, die Weisheit des Generals Hoche 
zu täuschen, so bemühe er sich jetzt, die Einsicht der Mitglieder 
der Regierungs-Kommission in Bonn zu hintergehen. 

Aehnliches findet sich in einem Briefe an den Chef des Ge- 
neralstabs der Sambre- und Maas-Armee, den bereits früher ge- 
nannten General Tilly-Margaron, welcher sich damals gerade auf 
einer Dienstreise in Lüttich befand. Faveret hebt darin hervor, 
dass ohne die kräftige Unterstützung, welche ihm von dem Stadt- 
kommandanten von Aachen, General Barban, zu Theii geworden 
sei, voraussichtlich die bedenklichsten Scenen im Postgebäude zu 
Aachen sich abgespielt haben würden. Bei dem gewalttätigen 
Vorgehen des Dautzenberg und seiner Anhänger sei die Spannung 
auf einen Punkt gediehen, „dass eigentlich nur noch die Säbel 
fehlten, damit die beiden Parteien darum kämpfen könnten, wel- 
cher von ihnen die Leitung des Postdienstes gehöre". Faveret 
bat den Generalstabschef dringend, sich bei dem General Hoche 
dafür zu verwenden, dass dieser die vorläufige Ermächtigung» 
welche er in Unkenntniss der Sachlage dem Dautzenberg ver- 
liehen habe, so lange zurückziehe, bis man ihm die wirklichen 
Rechtsverhältnisse habe klarlegen können. „Er vertrete hier nicht 
sein persönliches Interesse, sondern dasjenige der Republik, und 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



53 



^r werde untröstlich sein, wenn er sehen mllsse, dass das Post- 
wesen im eroberten Lande von Neuem die Beute der Intriguanten 
werde, welche es bis zum 15. Pluviöse des Jahres V ohne irgend 
welche Rechnungslegung in den Händen gehabt hätten." 

Die bedenklichsten Anklagen gegen Dautzenberg enthält ein 
zweites Schreiben an den General Hoche, worin Faveret seinen 
Gegner der Absicht der Unterschlagung amtlicher Gelder und des 
Verraths an der französischen Republik bezichtigt. Diese Anklagen 
werden folgendermassen begründet. 

Dautzenberg habe stets behauptet, das Postwesen im Lande 
zwischen Rhein und Maas werfe keinen Ueberschuss ab. Trotz- 
dem habe er — Faveret — bei Uebernabme der Postverwaltung 
von Dautzenberg in der Kasse einen Bestand von 24000 Livres 
in baarem Gelde vorgefunden. Hätte Dautzenberg etwas von die- 
sem Kassenbestande verlautbart, so würde man ihn angewiesen 
haben, das Geld entweder an die General-Postkasse in Paris, oder 
an die Kriegskasse der Sarabre- und Maas-Armee zur Deckung 
der laufenden Ausgaben abzuführen. Er habe das Vorhandensein 
dieser erheblichen Geldsumme sowie eines Vorrathes von 40 000 Livres 
in Assignaten jedoch sorgfältig verschwiegen. Die Geldansamm- 
lung sei laut Ausweis der Rechnungsbeläge nur dadurch möglich 
gewesen, dass die Forderungen der Postämter an die Centrai- 
Postkasse in Aachen längere Zeit nicht befriedigt worden seien. 
So habe z. B. das Postarat Cleve eine Summe von 18 000 Livres 
zu fordern gehabt. 

Wozu diese Geldansammlung bei der Centraikasse zum Nach- 
theile des Dienstes bei den Postämtern? 

Er — Faveret — wolle dem General offen sagen, was er 
über dieses Gebahren denke, und was mit ihm viele darüber 
dächten. Das Geld sei in der Hoffnung in Aachen angehäuft wor- 
den, dass die Sambre- und Maas-Armee eine Niederlage erleiden 
und zum Rückzüge über Aachen genöthigt werden möchte. Dann 
hätte die Summe verschwinden können, und man wäre, wie dies 
so Manche in ähnlichen Fällen gethan, mit der Behauptung her- 
vorgetreten, das Geld sei durch plündernde Soldaten der flüchten- 
den Armee geraubt worden. Auf solche Art habe man die Rech- 
nung mit der Regierung begleichen wollen. Dautzenberg habe 
offenbar das grösste Interesse daran, ihn so rasch als möglich von 
seinem Posten zu verdrängen, damit er nicht noch näheren Einblick 
in seine bisherige bedenkliche Geschäftsführung gewinne. Um 



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5-1 



S a u t te r 



sein — Faveret's — Ansehen zu untergraben, habe Dautzenberg 
an die Mehrzahl der deutschen Postdirektoren im eroberten Lande- 
geschrieben, sie hätten nicht nöthig, mit dem französischen Post- 
inspektor in Aachen in amtlichen Schriftwechsel zu treten, da der- 
selbe in Kurzem in seine frühere Stellung in Frankreich zurück- 
kehren werde. 

Zum Schlüsse erklärt Faveret, er werde seinen Posten nicht 
verlassen, ohne eine bestimmte Anweisung des Generals, und er 
behalte sich auch dann noch vor, dem General eine erschöpfende 
Klarlegung der Rechtsverhältnisse zu unterbreiten. 

Wenn etwas geeignet war, den jungen, feurigen, sieggekröuten 
Führer der Sambre- und Maas-Armee gegen Dautzenberg einzu- 
nehmen, so war es der von Faveret ausgesprochene Verdacht, dass 
Jener im Stillen auf eine Niederlage des französischen Heeres ge- 
rechnet und darauf verbrecherische Pläne gebaut habe. 

Es scheint auch, dass dieser Hinweis auf die wenige Tage 
später gefällte Entscheidung der Mittel-Kommission in Bonn nicht 
ohne Eicfluss geblieben ist. Zuvor versuchte Dautzenberg sich- 
nochmals mittels eines Gewaltstreichs, der in seiner Ausführung 
an die Vorkommnisse weit zurückliegender Zeiten erinnert, der 
Leitung des Postbetriebes zu bemächtigen. 

Es war am Abend des 2. April 1797 gegen 7 Uhr, als der 
Posthalter von Aachen mit einem schriftlichen Befehle des Dautzen- 
berg beim Postamte erschien, demzufolge er die von ihm beim. 
Postamte übernommenen Postsachen zunächst nach der Wohnung 
des General-Postkommissars Dautzenberg zu schaffen habe. Post- 
direktor Vautier, der inzwischen an Stelle des zum Bezirks-Post- 
inspektor beförderten Postdirektors Loiff die Verwaltung des Aachener 
Postamts übernommen hatte, erklärte dem Posthalter, der Ex-Ge- 
ueral-Postkommissar Dautzenberg habe Befehle dieser Art über- 
haupt nicht mehr zu ertheilen; nach den bestehenden Vorschriften 
habe jeder Postillon und Postbote nach Empfangnahme seiner 
Ladung sieb, ohne bei der Wohnung eines Privaten anzuhalten,, 
auf dem geraden Wege nach dem Orte seiner Bestimmung zu be- 
geben. Er fordere ihn auf, sich von dieser Vorschrift nicht zu 
entfernen, indem er ihn auf die mit einer Nichtbeachtung der- 
selben verknüpften ernsten Folgen ausdrücklich hinweise. 

Trotz dieser Anmahnung an den Posthalter schlug der Po- 
stillon, sobald er die Postsachen empfangen hatte, eine dem Orte 
seiner Bestimmung entgegengesetzte Richtung ein und fuhr mit 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 55 

dem Postkarriol vor die Wohnung des Dautzenberg. Den Befehl 
des Postdirektors, sofort umzukehren, Hess der Postillon unbe- 
achtet. Auch der auf Anordnung des Postdirektors hinter dem 
Wagen herlaufende Büreaudiener Rebours fand kein Gehör. Als 
derselbe den Postwagen erreicht hatte, sah er das Fahrzeug von 
3 Beamten des Dautzenberg umringt. Einer derselben, welcher 
bewaffnet war, trat dem die Rückkehr des Postwagens fordernden 
Rebours unter Drohungen mit den Worten entgegen, „der Wagen 
habe von dem Hause des General-Postkommissars abzufahren und 
werde nicht zum Postarate zurükkehren". Rebours musste sich 
unverrichteter Sache zum Postamte zurückbegeben, der Postwagen 
blieb einige Minuten lang in der Gewalt der drei Dautzenberg- 
schen Beamten, um erst dann nach seinem Bestimmungsorte weiter- 
zufahren. 

Ueber diesen unerhörten Vorgang wurde im Postamte sofort 
eine Verhandlung aufgenommen, welche Postdirektor Vautier, Post- 
kontrolleur Nagels, Postinspektor Loiff und General-Postinspektor 
Faveret unterzeichneten. Im Anschlüsse daran sandte Faveret noch 
an demselben Abend ein geharnischtes Schreiben an Dautzenberg, 
worin er demselben noch einmal Alles vorhielt, was er sich in der 
letzten Zeit hatte zu Schulden kommen lassen. „Obwohl durch 
die General-Postdirektion in Paris in gesetzlicher Form seines 
Amtes enthoben, correspondire er als Vorgesetzter mit den Post- 
direktoren des Landes, lasse sich durch die Diligencen die Ueber- 
scbussgelder der Postanstalten in alter Weise zuschicken, rücke in 
seine Zeitung — den von Dautzenberg redigirten „Zuschauer" — über 
den Gang der Diligencen Bekanntmachungen ein, die er in seiner 
früheren Eigenschaft als General-Postkommissar unterzeichne, und 
heute sei er sogar dazu geschritten, den Posthalter von Aachen 
zum Ungehorsam gegen die Postbehörde zu verleiten, indem er ihn 
veranlasst habe, den Postwagen vor seine Privatwohnung zu fahren, 
wo er denselben durch bewaffnete Personen habe zurückhalten 
lassen. Für alle diese schweren Ausschreitungen mache er ihn der 
Regierung gegenüber verantwortlich, deren Entscheidung in der 
schwebenden Streitfrage er mit Ungeduld erwarte." 

Diese Entscheidung traf einige Tage nach diesen Vorgängen 
endlich ein. Sie lautete zu Gunsten der Faveret'schen Ansprüche. 
Die Mittel-Kommission erklärte, dass „ Bürger Faveret bis auf Wei- 
teres bei der Postdirektion in Aachen diejenigen Funktionen aus- 
zuüben habe, womit er durch die Verfügung der General-Post- 



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5(i 



Sautter 



direktion in Paris vom 1. Nivöse V. betraut worden sei. Die in 
dieser Verfügung enthaltenen Anordnungen seien genauestens aus- 
zuführen, namentlich was die Kechnungsablage durch den bis- 
herigen General-Postkommissar Dautzenberg anbetreife, und zwar 
ungeachtet der von dem Ober-General der Sambre- und Maas- 
Armee getroffenen Entscheidung, wodurch Dautzenberg zur vor- 
läufigen Weiterführung seiner Funktionen ermächtigt worden sei: 
eine Entscheidung, welche der Ober-General inzwischen zu wider- 
rufen für gut befunden habe u . 

Damit war der hässliche, in Thätlicbkeiten ausgeartete Streit 
zwischen beiden Männern beendet; die Doppel- Verwaltung des 
Postwesens im Lande zwischen Maas und Rhein hatte aufgehört. 
Postinspektor Faveret dankte der Mittel-Kommission für die zu 
seinen Gunsten getroffene Entscheidung und gab die Versicherung 
ab, dass er durch rege Pflichterfüllung das Vertrauen, welches die 
Kommission in ihn gesetzt habe, zu rechtfertigen suchen werde. 
Vielleicht hätte er diese Versicherung nicht ausgesprochen, wenn 
er geahnt hätte, dass seiner Selbständigkeit von derselben Be- 
hörde, welche ihm soeben ihre Unterstützung hatte angedeihen 
lassen, Gefahr drohe. Im Schoosse der Mittel-Kommission in Bonn 
hatte man, wie es scheint, aus den Verhandlungen in der Streit- 
sache Dautzenberg contra Faveret die Wichtigkeit des bisher wenig 
beachteten Postwesens erkannt und an der Hereinziehung dieses 
Verwaltungszweigs in den Geschäftskreis der Provinzial-Regierung 
Geschmack gefunden. Den General -Postkommissar Dautzenberg, 
dessen Person in Anbetracht des Vorangegangenen nicht wohl zu 
halten war, liess man fallen, die von demselben verfochtene Idee 
eines von der Pariser Central- Verwaltung unabhängigen, der Pro- 
vinzial- Verwaltung unterstellten Postwesens griff man dagegen als 
werthvoll auf und suchte ihr Leben zu verleihen. Schon unterm 
30. Germinal V. (19. April 1797), d. s. 14 Tage nach endgültiger 
Absetzug des Dautzenberg, sprach die Mittel-Kommission in einem 
au Faveret gerichteten Briefe sich dahin aus, „dass. da der Kom- 
in ission die Uebervvachung aller Verwaltungen des eroberten Lan- 
des tibertragen sei, natürlich auch die Postverwaltung zu ihrem 
Ressort gehöre". 

Faveret antwortete umgehend, „er könne sich seinerseits nur 
auf diese Entscheidung berufen ; da er jedoch nicht wisse, welche 
Absichten die französische Regierung in Bezug auf das Postwesen 
im Lande zwischen Maas, Rhein und Mosel hege, so habe er der 



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Die französische Po8t am Niederrhein etc. 



57 



Geueral- Postdirektion von der Entscheidung der Kommission Mit- 
theilung gemacht und erwarte deren Befehle und diejenigen des 
Finanzministers". 

„Es entspreche im Uebrigen dem öffentlichen Wohle und 
dem Interesse des Staatsschatzes, dass er der Kommission, wie sie 
es gewünscht habe, über den Stand des Postwesens im Lande seit 
dem Einmärsche der französischen Heere Bericht erstatte und 
daran Verbesseruugsvorschläge knüpfe." 

Der nun folgende Bericht enthält eine Reihe von interessan- 
ten Einzelheiten. 

„Nach Ausweis der von dem Ex- Kommissar Dautzenberg ge- 
lieferten Beläge habe sich die Gesammt- Einnahme aus dem Post- 
wesen vom Einrücken der französischen Truppen ab bis zum ver- 
flossenen Monat Nivöse (also während eines Zeitraumes von etwa 
2V 4 Jahren) nur auf 283 630 Livres belaufen, welcher Summe eine 
Ausgabe von 219644 Livres gegenüberstehe. Der geringe hier- 
nach sich ergebende Ueberschuss lasse keinen Zweifel darüber, 
dass man es mit schlechter Verwaltung und fehlerhafter Organi- 
sation zu tbun habe. Dautzenberg selbst belaste sich aus der Zeit 
seiner eigenen Geschäftsführung in seinen Büchern mit einer Ein- 
nahme von 76 912 Livres und weise eine Ausgabe von 52364 
Livres nach. Den Sollbestand von 24548 Livres habe er — Fa- 
veret — bei Uebernahme der Geschäfte von Dautzenberg in der 
Kasse vorgefunden; inzwischen habe er aber entdeckt, dass aus 
der Zeit der Dautzenberg'schen Verwaltung gegen 30000 Livres 
Schulden zu begleichen seien. Das Postwesen sei mithin bis auf 
den heutigen Tag mehr eine Bürde als ein Nutzen für den Staats- 
schatz gewesen. Offenbar liege schlechte Verwendung der Staats- 
gelder und auch Verschleuderung derselben vor. Suche man nach 
den Gründen dieses schlimmen Ergebnisses, so dränge sich vor 
Allem die Wahrnehmung auf, dass ein Mann, der gar keine Kennt- 
nisse vom Postdienst besessen habe, an die Spitze desselben ge- 
stellt worden sei, und welcher in seiner Stellung Gepflogenheiten, 
die unter dem „ancien regime" allenfalls erträglich gewesen 
seien, auch unter der neuen Verwaltung weiter geduldet habe, 
woraus grosse Missbräuche sich herausgebildet hätten. 

Unter der früheren Verwaltung habe jeder Postdirektor ein 
nach dem Ertrage des von ihm verwalteten Postamtes bemessenes 
Einkommen gehabt, welches natürlich nach den jeweiligen Ein- 
nahmen geschwankt habe. Obwohl nun die kriegerischen Ereig- 



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uisse den Briefverkehr stark herabgedrückt hätten, sodass ein be- 
trachtlicher Rückgang der Einnahmen eingetreten sei, hätten die 
Postdirektoren ihr früher festgestelltes Einkommen ungestört weiter 
erhoben. In einzelnen Fällen hätten sogar die Einnahmen der 
Postanstalten zur Bezahlung der Direktorsgehälter nicht einmal 
ausgereicht, sodass zu diesem Behufe auch noch Geldzuschtisse 
von der Central-Postkasse hätten erbeten werden müssen ! Eine 
erstaunliche Menge kleiner, zum grössten Theile Uberflüssiger oder 
schlecht eingerichteter Postdistributionen, gewisse mangelhaft ent- 
worfene Postkurse, namentlich mehrere Diligencen -Verbindungen, 
deren Nutzen in jetziger Zeit zweifelhaft und deren Ergebniss 
gleich Null gewesen sei, hätten auch dazu beigetragen, die Ein- 
nahmen aufzuzehren. In einigen Postämtern, namentlich in dem- 
jenigen zu Köln, werde der Dienst schlecht gehandhabt und aus 
Gründen des Privatinteresses eine Uber das Bedtirfniss hinaus- 
gehende Zahl von Beamten unterhalten. Aus dem Postwesen im 
Lande zwischen Maas und Rhein Hessen sich leidlich günstige Er- 
trägnisse erzielen, wenn die Mängel der Verwaltung ausgemerzt 
würden und vor allem ein Rechnungswesen eingerichtet würde, 
welches die Einnahmen nicht länger der Habgier der Beamten 
preisgäbe. Wie könne man auf einen Ueberschuss rechnen, wenn 
nach dem nach wie vor bestehenden Brauche niemals eine Fest- 
stellung der Tageseinnahmen der Postanstalten stattfände, Alles 
mehr oder weniger Vertrauenssache sei und es im Belieben des 
Postdirektors stehe, sich Einnahmen zur Last zu schreiben oder 
nicht. Nur durch eine gründliche Umgestaltung des Postwesens 
unter Beseitigung der alteingewurzelten Missbräucbe sowohl, als 
auch derjenigen, welche erst in neuester Zeit während des Ueber- 
gangs aus deutscher in französische Verwaltung sich eingeschlichen 
hätten, könne die Republik sich eine Einnahme aus diesem Ver- 
waltungszweige sichern. Grosse Ueberscbüsse werde das Post- 
wesen in dem eroberten Gebiete wohl Überhaupt nicht abwerfen/ 
Bei der General- Postdirektion in Paris schien man nicht ge- 
neigt, mit der Verwaltungsbehörde des mächtigen Generals Hoche 
einen Streit Uber die beiderseitige Zuständigkeit anzufangen. Man 
erhob daher gegen den Anspruch der Mittel-Kommission in Bonn, 
in Postangelegenheiten mitreden zu wollen, keinen Einwand und 
liess sich, wenn auch mit saurer Miene, die Bonner Nebenver- 
waltung gefallen, obwohl die Unzuträglichkeit dieses Zustandes 
klar zu Tage lag. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



Gleich die erste Verfügung, welche die Mittel-Kommission in 
Uonn in Postangelegenheiten traf, war sowohl vom Standpunkte 
der technischen Verwaltung aus, als auch von demjenigen der 
französischen Politik, zweifellos ein Fehler. Es handelte sich um 
den Anspruch der Wittwe Heinsberg in Aachen, welche unter der 
früheren Reichs-Postverwaltung auf Grund eines Vertrags das Post- 
amt in Aachen im Besitz gehabt hatte. Diese schon bejahrte 
Frau war beim Vorrücken der Sambre- und Maas -Armee gegen 
die deutsche Grenze mit ihren Angehörigen über den Rhein ge- 
flüchtet. Nach der französischen Rechtsauftassung jener Zeit war 
sie somit als ausgewandert und ihres Amtes ohne Weiteres als 
verlustig zu erachten. Die französische Verwaltung beeilte sich, 
das wichtige Postamt Aachen in die Hände eines treu gesinnten 
Republikaners, des Postdirektors Loiff, zu legen, der, wie oben 
erwähnt, inzwischen von der General-Postdirektion in Paris zum 
Bezirks -Postinspektor ernannt und in der Verwaltung des Post- 
amts Aachen durch einen Franzosen, den Postdirektor Vautier 
aus Maeseyck, ersetzt worden war. Nachdem die Verhältnisse im 
Lande ruhiger geworden waren, kehrte die Wittwe Heinsberg mit 
Genehmigung des Volksvertreters bei der Nord-, Sambre- und 
Maas- Armee, Roberjot, nach einer Abwesenheit von über 2 Jahren 
nach Aachen zurück und betrieb die Wiedereinsetzung in ihr Amt r 
indem sie sowohl bei dem Finanzminister in Paris, als auch bei 
der Mittel-Kommission in Bonn dieserhalb vorstellig wurde. Sie 
stützte ihren Anspruch namentlich darauf, dass man sie anstands- 
los in den Wiederbesitz ihrer Liegenschaften habe treten lassen 
und dass daher kein Grund vorliege, ihr die Postdirektorstelle in 
Aachen, welche sie seiner Zeit für 21000 Livres in baarein Gelde 
von der Reichs-Postverwaltung erkauft habe, und welche einen 
Theil ihres Vermögensbestandes ausmache, noch länger vorzuent- 
halten. 

Postinspektor Faveret, von Paris aus zum Bericht Uber die 
Eingabe der Wittwe Heinsberg aufgefordert, sprach sich mit Ent- 
schiedenheit gegen die Wiedereinsetzung der Bittstellerin aus. Da 
er nicht ohne Grund argwöhnte, dass man in Bonn dem Anspruch 
der Wittwe günstiger gesinnt sein möchte, theilte er der Mittel- 
Kommission unaufgefordert die schweren Bedenken mit, welche 
nach seiner Ansicht gegen die Erfüllung des Gesuchs obwalteten. 
Zunächst stehe dem Ansprüche der Artikel 21 der „Menschen- 
rechte" (Droits de Thomme) entgegen, welcher bestimme, „dass ein 



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öffentliches Amt niemals das Eigenthum desjenigen sein kann, 
der es inne hat*. Dann sei es vom dienstlichen Standpunkte aus 
Äusserst bedenklich, einer alten Dame, welche vom Postdienst 
überhaupt nichts verstehe und in Folge dessen geuöthigt sei, sich 
in der Wahrnehmung ihrer Pflichten durch dritte Personen ver- 
treten zu lassen, einen so wichtigen Posten anzuvertrauen. Ihr 
früheres hohes Diensteinkommen von 10—12000 Livres jährlich 
köune ihr nach den nunmehr eingeführten französischen Ver- 
waltungsvorschriften nicht mehr wiedergewährt werden; das Ge- 
halt des Postdirektors von Aachen betrage heute 1500 Livres, 
womit die Wittwe Heinsberg nicht einmal die Kosten für die von 
ihr zu unterhaltenden Sekretäre zu bestreiten im Stande sei. Er 
köune nicht glauben, dass es die Absicht der Regierung sei, einen 
Theil der um zwei Drittel gesunkenen Einnahmen des Postamts 
Aachen zu opfern, um der Direktorin ein Gebalt in der früheren 
Höhe gewähren zu können. Das würde der Fürst von Thum und 
Taxis bei einem Einnahme-Rückgang, wie ihn die Kriegs-Ereig- 
nisse zur Folge gehabt hätten, auch nicht gethan haben. Das 
Postamt Aachen befinde sich jetzt in vertrauenswürdigen franzö- 
sischen Händen, werde nach französischem Muster verwaltet, seine 
Einnahme sei nach französischer Rechnungsmethode sichergestellt. 

Im gegenwärtigen Augenblicke, da man im Begriffe stehe, 
von Aachen aus die Verbindung mit den Postanstalten im Innern 
4er Republik anzubahnen und die Postanstalten im Lande zwischen 
Rhein und Maas unter einheitliche französische Verwaltung zu 
bringen, werde es von grösstem Nachtheil sein, wenn man den 
jetzigen zuverlässigen Direktor durch die ehemalige Amtsvorsteherin 
ersetze, die schon in früheren Zeiten sich wenig mit ihrem Amte 
beschäftigt und dasselbe nur als Einnahmequelle betrachtet habe. 
Und schliesslich! Sei es denn gerechtfertigt, einer Person ein so 
bedeutendes Amt anzuvertrauen, die aus privaten Gründen viel- 
leicht noch viel zu sehr an ihrer ehemaligen Regierung hänge?" 

In Bonn war man für diese wohl erwogenen Vorschläge son- 
derbarer Weise ganz unzugänglich; man verfügte, ohne sich um 
die Ansichten der General-Postdirektion in Paris in der Sache zu 
kümmern, die Wiedereinsetzung der Wittwe Heinsberg als Direk- 
torin des Postamts Aachen. 

Der von dieser Entscheidung benachrichtigten General-Post- 
direktion in Paris erübrigte nur, nachdem sie sich die Neben- 
Verwaltung der Bonner Mittel-Kommission einmal hatte gefallen 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



61 



lassen, gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den Post- 
direktor Vautier, sowie seinen Vertreter, Postkontrolleur Nagels, 
von Aachen abzuberufen. Beide Beamte wurden zum Postamte in 
Maeseyck zurückversetzt, wo sich dieselben bereits früher in Thätig- 
keit befunden hatten. 

Andererseits fragte die General-Postdirektion in Paris auch 
nicht nach der Ansicht der Bonner Regierungsbehörde, sobald e& 
»ich um eine bei ihr erbetene Entscheidung in Postangelegenheiten 
handelte. 

Der frühere General-Postkommissar Dautzenberg hatte sich, 
bald nachdem die Mittel-Kommission in Bonn seine endgültige 
Absetzung verfügt hatte, an die General-Postdirektion in Paris mit 
dem Ersuchen gewandt, ihm ein Zeugniss über seine bisherige 
Verwaltungsthätigkeit auszustellen und ihm für sich und seine 
Sekretäre die Gehaltsbezüge bis zum Tage seiner Entlassung durch 
die Mittel Kommission anweisen zu lassen. Er erhielt die kühle 
Antwort, dass die General-Postdirektion vor endgültiger Feststellung 
der von ihm abgelegten Rechnung gar nicht in der Lage sei, sich 
darüber auszusprechen, ob er das ihm provisorisch übertragene Amt 
gut oder schlecht verwaltet habe. Die von ihm geforderten Ge- 
haltsbezüge könnten zur Zahlung nicht angewiesen werden, weil 
er sich damals nebst seinen früheren Mitarbeitern thatsächlich gar 
nicht mehr im Dienste befunden habe. 

Zu gleicher Zeit erging eine Verfügung an den Postinspektor 
Faveret des Inhalts, dass dem früheren General-Postkommissar 
Dautzenberg und seinen Beamten das Gehalt nur bis zu dem Tage 
zu zahlen sei, an welchem Faveret, als Abgesandter der obersten 
Postbehörde, in Aachen eingetroffen sei und im Namen derselben 
die Leitung des Postwesens übernommen habe, nicht aber bis zu 
dem späteren Zeitpunkte, an welchem seitens der Mittel-Kommission 
in Bonn Dautzenberg als abgesetzt erklärt worden sei. Auch 
Reisekosten seien nur insoweit zu erstatten, als die Reisen im 
dienstlichen Interesse vor der Uebernahme der Geschäfte durch 
Faveret von dem Ex-Kommissar seiner Zeit unternommen worden 
seien. Damit war ausgesprochen, dass die oberste Postbehörde 
die durch die Mittel-Kommission in Bonn verfügte Amtsenthebung 

- 

des Dautzenberg als bedeutungslos ansah, dagegen als rechtsver- 
bindlichen Zeitpunkt für die Auflösung des Dienstverhältnisses 
lediglich den Tag erachtete, an welchem ihr Kommissarius Faveret 
dem Dautzenberg das Amt abgenommen hatte. 



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Als Dautzenberg sich nun nach Bonn wandte und nachzu- 
weisen suchte, dass er zum Gehalts bezuge bis zu dem Tage, an 
welchem die Mittel-Kommission seine Amtsenthebung verfugt habe, 
berechtigt sei, gab der von der Bonner Behörde zum Bericht auf- 
geforderte Faveret die Erklärung ab, dass die General- Postdireklion 
in dieser Angelegenheit bereits eine ablehnende Entscheidung ge- 
fällt und ihm sein Verhalten gegenüber den unbegründeten An- 
sprüchen des Dautzenberg vorgeschrieben habe. 

Hier lag also der umgekehrte Fall vor, dass die Pariser 
Centraibehörde der Bonner Provinzialbehörde zuvorgekommen war 
und dieser die Möglichkeit abgeschnitten hatte, auf die an sie ge- 
richtete Eingabe eine Entscheidung zu fällen. 

Selbstverständlich kounte dieses Neben- und Gegeneinander- 
Regieren der beiden Behörden für den Postdienst nicht förderlich 
sein. Die Stellung des Postchefs in Aachen war dadurch unge- 
mein erschwert. Dies scheint man in Paris auch rasch erkannt 
und demgeraä8s den Versuch, das Postwesen im Lande zwischen 
Rhein und Maas der Central -Verwaltung des französischen Post- 
wesens unterzuordnen und mit diesem zu einem einheitlichen 
Ganzen zu verschmelzen, vorläufig als gescheitert betrachtet zu 
haben. Postinspektor Faveret wurde durch . die Genera! - Post- 
direktion mit Zustimmung des Finanzministers aus seiner Zwitter- 
stellung abberufen und nach Brüssel zurückversetzt behufs Ueber- 
nahme der Verwaltung des Postwesens in dem eroberten Belgien, 
welche er bereits vor seiner Entsendung nach Aachen geführt 
hatte. Die Abberufung wurde ihm schon einige Tage zuvor an- 
gekündigt, sodass er noch in der Lage war, der Mittel-Kommission 
in Bonn einen Nachfolger für sich und zugleich einige anderweite 
Ernennungen vorzuschlagen. Zu seinem Nachfolger empfahl er 
dringend den Bezirks-Postinspektor Loiflf aus Aachen, welcher ver- 
möge seiner Kenntniss beider Sprachen, seiner zweijährigen Thätig- 
keit beim Postamte in Aachen, seiner grossen Vertrautheit mit 
dem Abrechnungswesen bei allen Postämtern des Landes und bei 
der allgemeinen Achtung, deren er sich erfreue, der einzige Mann 
sei, welchem das Amt des Postchefs mit vollem Vertrauen über- 
tragen werden könne. 

Zum Postkontrolleur in Aachen schlug Faveret den bisherigen 
Postsekretär Leers (Commis aux affranchisseinents), einen aus der 
früheren Reichs-Postverwaltung herstammenden Beamten, und an 
dessen Stelle den bisher im Bureau der Postinspektion beschäf- 



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Die französische Post am Niederrheiu etc. 



«3 



tigten Postsekretär Schiffers vor. Diese Vorschläge begründete 
Faveret mit der — von ihm vorausgesagten — traurigen Ver- 
fassung, in welche das Postamt Aachen durch die Wiederein- 
setzung der Wittwe Heinsberg als Vorsteherin gerathen sei. Frau 
Heinsberg, des Dienstes völlig unkundig, lasse das Amt durch 
ihren blutjungen unerfahrenen Sohn verwalten, der sich dabei auf 
seinen alten Lehrer stütze, welcher jedoch vom Postdienste auch 
nichts verstehe. Diese beiden Vorstandspersonen seien noch nicht 
einmal im Stande, die ankommenden Briefe richtig auszutaxireu. 
Wenn nicht Postinspektor Loiff, mit demselben Eifer, der ihn 
früher als Postdirektor von Aachen beseelt habe, sich zugleich um 
die Verwaltung des Aachener Postamts kümmere, wäre die Fort- 
setzung der Amtsleitung durch die Wittwe Heinsberg und ihren 
Sohn ganz unmöglich. 

Obwohl der Mittel-Kommission in Bonn die Schilderung Fa- 
verets von den Folgen des Missgriffs, den sie mit der Wieder- 
einsetzung der Wittwe Heinsberg begangen hatte, nicht gerade 
angenehm in den Ohren geklungen haben mag, so war sie doch 
einsichtsvoll und vorurtheilsfrei genug, seinen praktischen Rath 
zu erkennen und zu beherzigen. Sie theilte ihm daher umgehend 
mit, dass sie seine sämmtlichen Vorschläge gut gebeisseu und 
dementsprechend verfügt habe, worauf Postinspektor Faveret in 
einem Schreiben vom 18. Prairial V (6. Juni 1797) als letzte amt- 
liche Kundgebung vor seiner Abreise nach Brüssel „seinen Dank 
für diesen Beweis des Vertrauens, sowie sein Bedauern darüber 
aussprach, dass während der kurzen Zeit seiner amtlichen Thätig- 
keit in Aachen die Umstände derart gewesen seien, dass er nichts 
habe thun können, sich dieses Vertrauen zu verdienen". 

Am 1. Messidor V (19. Juni 1797) vollzog die Mittel -Kom- 
mission die Ernennung Loiffs zum General - Postinspektor. Das 
Dekret lautete: 

I. 

Dem Bürger Loiff, der bereits zuvor von der General- Admini- 
stration zu Paris zum Inspecteur ernannt worden, wird hiermit die 
General-Inspection der Posten der eroberten Lande zwischen Maas und 
Rhein und Mosel anvertraut und übertragen. 

II. 

Derselbe soll unverzüglich sämmtliche Postämter dieses Landes 
bereisen, und zur Hebung und Abschaffung der bestehenden Missbräuche 
sowohl, als zur Sicherstellung der Komptabilität und des Dienstes 
überhaupt, in Gemässbejt der ihm ertheilten Instructionen die nöthigen 
Vorkehrungen veranstalten. 



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Sautter 



III. 

Er soll ein Verzeichniss aller Employirten und Pensionirten, 
welche sich dermalen in den respektiven Postämtern befinden, auf- 
stellen, über die innere Einrichtung und Geschäftsführung genaue 
Kenntniss nehmen, und nach vollendeten Operationen der Mittel-Com- 
miesion seinen General-Rapport übermachen, damit dieselbe demnach 
die weiteren Verfügungen treffen könne, welche zum Wohle des Dienstes 
erforderlich sind. 

IV. 

Von gegenwärtigem Beschlüsse soll dem General -Inspecteur, 
Bürger Loiff, eine Ausfertigung zugestellt werden, um demnach zu 
dessen schleuniger und genauer Vollziehung die erforderlichen Mass- 
regeln nehmen zu können. 

Shee, Präsident, Berdot, Gen.-Secrt. 

Diese Ernennung geschah ganz ohne Mitwirkung der Pariser 
Centraibehörde. Der neue Verwaltungschef erhielt sogar noch die 
ausdrückliche Weisung, dass er in den Angelegenheiten seines 
Ressorts an die Mittel - Kommission in Bonn zu berichten habe, 
woraus deutlich hervorgeht, dass man in Bonn nicht gesonnen 
war, die General-Postdirektion in Paris in den Postangelegenheiten 
des eroberten Landes noch ferner mitreden zu lassen. 

Loiff nahm den Titel an: Inspecteur des Postes du Pays 
conquis entre Meuse et Rhin et Moselle. 

Die Wahl, welche die Mittel-Kommission getroffen hatte, war 
vom Standpunkte der französischen Interessen aus als eine glück- 
liche zu bezeichnen, denn sie war nicht allein auf einen im Post- 
wesen wohl bewanderten tüchtigen Verwaltungsbeamten, sondern 
auch auf einen übei zeugungstreuen Republikaner gefallen, welcher 
der französischen Sache tief ergeben war. 

Die erste organisatorische Massregel des neuen Verwaltungs- 
chefs bestand in einem energischen Schritt zur Einschränkung der 
Portofrei hei ten, die so überhand genommen hatten, dass sie einen 
erheblichen Tbeil der Posteinnahmen zu verschlingen drohten. 
Unter der alten Reichspost hatten alle Staats- und Gemeindebe- 
hörden und zahlreiche geistliche und weltliche Körperschaften das 
Recht der portofreien Beförderung ihrer Briefe in Anspruch ge- 
nommen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die betreffenden 
Sendungen an die Behörden oder deren Mitglieder persönlich ge- 
richtet waren. Gleich nach dem Einrücken der französischen 
Heere schoben die französischen Volksvertreter und Regierungs- 
kommissare diesem Unfug dadurch einen Riegel vor, dass sie die 
portofreie Beförderung der Briefe auf den aintlichen Schriftwechsel 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



65 



der Central -Verwaltung in Aachen, die Bezirksverwaltungen und 
die bei diesen Verwaltungen eingesetzten Kommissare (Agents na- 
tionaux) beschränkten. Alle übrigen Behörden und Körperschaften 
mussten für ihre Briefe das volle tarifmässige Porto entrichten. 

Als nun das mehrerwähnte Rehabilitationsdekret des Generals 
Hoche erschien, nahmen alle wieder eingesetzten früheren Ma- 
gistrate und Landesbehörden das Recht der portofreien ßrief- 
betorderung für sich in Anspruch und verweigerten die Entrichtung 
der von den Postämtern in Ansatz gebrachten Portobeträge. Die 
missbräuchliche Ausnutzung des Privilegs der Portofreiheit wucherte 
üppig empor. General-Postinspektor Loiff erwirkte daher bei der 
Mittel -Kommission in Bonn ein Dekret, wonach Portofreiheit nur 
noch für alle an die französischen Kommissare bei den Landes- 
verwaltungen gerichteten Dienstsendungen und für die von der 
Mittel-Kommission in Bonn herrühreuden, an Staatsbehörden, Ma- 
gistrate und andere Körperschaften gerichteten Sendungen, soweit 
sie unter dem Dienstsiegel der Mittel-Kommission versandt wur- 
den, fortan zugestanden war. Persönlich adressirte Sendungen 
sollten der vollen Portozahlung unterliegen. Hiermit war der 
Rahmen für die Ausnutzung der Portofreiheit noch enger gezogen, 
als vor der Veröffentlichung t des Rehabilitations- Dekrets des Ge- 
nerals Hoche. 

Eine weitere erspriessliche Verwaltungsmassregel des General- 
Postinspektors bestand in der Regelung der viel umstrittenen Frage 
der Einquartierungs- und Steuerfreiheit der Postbeamten seines 
Bezirks. Auf diesem Gebiete herrschte völlige Unklarheit. Die 
Beamten der kaiserlichen Reichs-Postämter sowie die kaiserlichen 
Posthalter genossen bekanntlich Befreiung von Kriegs- und Eiu- 
quartierungslasten und Abgaben verschiedener Art auf Grund der 
dieserhalb ergangenen kaiserlichen Erlasse, insbesondere des Aller- 
höchsten Patents d. d. Wien, 28. November 17(38. Es lag auf der 
Hand, dass diese Vorrechte, die sogenannten „Reservatrechte der 
Postbeamten 14 , zu einer Zeit, da das Rheinland mit grossen Heeres- 
massen belegt war und Einquartierungen, Kriegskontributionen und 
Requisitionen an der Tagesordnung waren, besonders hohen Werth 
hatten, und es ist daher wohl zu begreifen, dass die Postbeamten 
sich eitrig bemühten, ihre alten Privilegien in die neue Zeit hin- 
überzuretten. In Frankreich waren derartige Befreiungen der Post- 
beamten von Kriegs- und Steuerlasten unbekannt. Die französi- 
schen Machthaber im Rheinlande standen daher vor einer ihnen 

Annalen det hist. Vereias LXV. 5 



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Sautter 



neuen und ungewohnten Einrichtung. Die Entscheidungen, welche 
sie auf die ihnen vorgelegten Gesuche um Aufrechterhaltung dieser 
alten Vorrechte traten, fielen demgernäss sehr verschieden aus. 

Die erste den Ansprüchen der Postbeamten günstige Ent- 
scheidung in der schwebenden Frage fällte die Aachener Central- 
Verwaltung mit Zustimmung des Volksvertreters Peres unter dem 
22. Nivöse III (11. Januar 1795). Sie lautete dahin, „dass die* 
Häuser der Postdirektoren, wie überhaupt aller Inhaber von öffent- 
lichen Kassen, keine Einquartierung mehr erhalten sollten". Am 
4. Germinal III (24. März 1795) beschloss die Central- Verwaltung, 
„dass alle Postanstalten des Landes zwischen Rhein und Maas 
von allen Requisitionen an Futter, Vieh und Fuhren befreit sein 
sollten". Noch einen Schritt weiter ging der Volksvertreter Mey- 
nard in seinem nach Anhörung der Aachener Central-Verwaltung 
und des Generai-Postkommissars Dautzenberg am 26. Brumaire IV 
(17. November 1795) gegebenen Erlasse, welcher im § 7 bestimmte, 
dass auch die Posthalter Befreiung von Einquartierung, wie 
von jeder Requisition oder Leistung zu geniessen hätten. 

Als die Postbeamten und Posthalter auf Grund dieser Ver- 
ordnungen von den Magistraten der Städte Befreiung von Ein- 
quartierungs- und soustigen Lasten in Anspruch nahmen, stiessen 
sie auf Widerstand. Namentlich der Rath der Stadt Köln, wel- 
cher den Reservatrechten der Postbeamten von jeher wenig ge- 
neigt war, machte Schwierigkeiten, wobei er der Zustimmung der 
Militärbehörden begegnete, die vom Standpunkte der militärischen 
Interessen aus derartige Ausnahmen zu Gunsten Einzelner über- 
haupt ungern sahen. 

Die erste Zurückweisung erfuhr Postdirektor Kreyer, als er 
am 23. April 1796 von dem Kölner Magistrat Befreiung seiner Be- 
amten von den „Schanzarbeiten" unter der Begründung verlangte, 
„die Postbeamten könnten nicht auf zweierlei Weise der Republik 
dienen und sollten auch kein Geld für einzustellende Ersatzleute 
tragen". 

Der Magistrat wies das Ansinnen kurz ab. 

Postdirektor Kreyer beschwerte sich darüber beim Platzkom- 
mandanten, General Georgeon, welchen er bat, er möge doch das 
alte Privileg der Postbeamten wieder herstellen. Der General 
Hess sich von dem Magistrat über die Begründung des erhobenen 
Anspruchs Bericht erstatten, welcher natürlich sehr zu Ungunsten 
der von dem Gesuchsteller vorgetragenen Wünsche ausfiel: „Das 



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Die französische Post am Niederrhetn etc 



67 



Privileg Labe allerdings früher bestanden — so führte der Ma- 
gistrat aus — , indessen habe es jetzt unter der neuen Ordnung 
der Dinge doch aufgehört. Ohnehin seien die Postbeauiteu besser 
in der Lage, Kriegslasten zu tragen und Einquartierung zu beher- 
bergen, als viele verarmte Haushaltungen der Stadt." General 
Georgeon liess darauf dem Magistrat sagen, dass er mit ihm einer 
Meinung sei. 

Auch der Fuhrunternehmer Langen, der in seiner Eigenschaft 
als „Direktor der Diligence von Köln nach Aachen Uber Düren K 
um Befreiung von Einquartierung nachsuchte, wurde abgewiesen. 
Das Gleiche widerfuhr dem vormaligen preussischen Posthalter 
Speymann in Köln. Auf seine Begründung, dass er „Gelder der 
Republik in seinem Hause verwahre", erhielt er zur Antwort, er 
könne ja die Soldaten auf seine Kosten ausquartieren. 

Eine Vorstellung des Gencral-Postkoinmissars Dautzenberg in 
Aachen, welcher dem Kölner Magistrate schrieb, das Briefpostamt 
zu Köln und die beiden Kondukteure des Köln-Aachener Post- 
wagens beschwerten sich über Einquartierungslasten und Heran- 
ziehung zu persönlichen Frohndiensten bezw. Bezahlung als Ent- 
gelt für Schanzarbeiten, hatte gleichfalls nicht den gewünschten 
Erfolg. Wie wohl Dautzenberg hervorhob, dass die Belastung der 
Postbeamten den Absichten der Regierung nicht entspreche, blieb 
der Magistrat hartnäckig bei seiner Weigerung. Er willigte schliess- 
lich ein, „dass diePostkondukteure von der Einquartierung befreit 
werden sollten, von den Beiträgen zu den Schanzarbeiten aber 
nicht". Den Postbeamten im Allgemeinen könnte eine Befreiung 
von den Kriegslasten nicht zugestanden werden, um Berufungen 
fernzuhalten; es sei auch nicht zu verantworten, gerade die Post- 
beamten, deren Besoldung doch immer gezahlt werde, — ein Vor- 
theil, welchen so wenige andere Beamten genössen! — davon frei 
zu lassen. 

Selbst einem Ersuchen des Kommandanten von Köln, des 
Brigade-Generals Jacobe* Trigny gegenüber, der das Haus, woselbst 
«der Düsseldorfer Postwagen abgefertigt wurde, von der Einquar- 
tierungslast befreit zu sehen wünschte und besonders betonte, „dass 
4er Unternehmer dieses Postwagens die Effekten der Republik 
kostenfrei befördere", vertrat der Kölner Magistrat seinen ableh- 
nenden Standpunkt. Er machte geltend, dass dieser Postfuhr- 
«nternehmer gleichzeitig Gastwirth sei, und dass die Befreiung 
desselben von der Einquartierung auch andere Unternehmer zu 



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68 Sautter 

gleichen Ansprüchen veranlassen werde, worauf General Trigny in? 
Anerkennung der Berechtigung dieser Gründe sein Begehren so- 
fort zurückzog. 

Hiernach blieben die Beschlüsse der Volksvertreter und der 
Aachener Central-Verwaltung, welche den Postbeamten und Post- 
haltern Befreiung von Einquartierungslasten etc. zusichern sollten, 
ein todter Buchstabe, indem die Magistrate der Städte, unterstützt 
durch die höheren Militärbehörden, sie einfach unausgeführt Hessen. 

General -Postinspektor Loiff erkannte bald, dass das Privile- 
gium der Postbeamten in dem weiten Umfange, wie die Beschlüsse 
der Volksvertreter dasselbe wieder hergestellt hatten, dem Wider- 
stande der städtischen Behörden gegenüber nicht aufrecht zu er- 
halten sei, und bemühte sich daher, das Vorrecht in einem be- 
schränkteren, den Rücksichten der Billigkeit mehr entsprechenden 
Rahmen, durch einen Heschluss der Mittel- Kommission in Bonn 
neu festzulegen. Sein Vorschlag ging dahin, dass das eigent- 
liche Diensteinkommen der Postbeamten völlig abgabenfrei sein 
solle, während die den Postbeamten aus etwaigem Privatvermögen, 
Nebenämtern, Grundbesitz oder irgend einem gewinnbringenden 
Geschäftsbetrieb zufliessenden Einnahmen ebenso zu besteuern 
seien, wie bei jedem anderen Bürger. Dieser Gedanke fand den 
Beifall der Bonner Kommission und führte zu dem Erlasse vom 
10. Brumaire VI (31. Oktober 1797), durch welchen die Beschlüsse 
der Volksvertreter vom 22. Nivöse III und 26. Brumaire IV fol- 
gendermassen abgeändert wurden : 

„In Erwägung, dass — wenn es einerseits gerecht ist, dass 
Lasten und Abgaben durch alle Einwohner nach Massgabe ihrer Kräfte 
getragen werden und diesem Grundsätze gemäss alle Beamten und 
Bediensteten der Postverwaltung, welche neben ihrem Amte Grund- 
eigenthum besitzen, oder ein Geschäft oder Nebenamt ausüben, in dieser 
Eigenschaft, wie die anderen Bürger zu den öffentlichen Lasten bei- 
steuern müssen — es andererseits ungerecht sein würde, hierzu auch 
diejenigen Postbeamten heranzuziehen, welche als alleinige Einnahme- 
quelle ihr Amt haben, dessen Ertrag so bemessen ist, dass er gerade 
zur Lebensnothdurft ausreicht, so dass im Falle einer Verminderung 
dieses Ertrags durch irgend eine Besteuerung die Beamten gezwungen 
werden würden, ihr Amt aufzugeben: 

beschliesst 
die Mittel-Commission 

Art. 1. 

Alle Beamten und Bedienstete der Postverwaltung, welche neben 
ihrem Amte Grundeigenthum besitzen, ein Geschäft betreiben, oder ein. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



69 



Nebenamt ausüben, werden nach Masggabe der ihnen hieraus erwach- 
senden Einnahmen wie die anderen Bürger angehalten, nach Kräften 
zu den öffentlichen Lasten und Abgaben beizusteuern. 

Artikel 2. 

Diejenigen der genannten Beamten und Bediensteten dagegen, 
welche keine andere Hülfsquelle als ihr Amt und die hiermit ver- 
bundene Einnahme besitzen, werden als befreit von den öffentlichen 
Lasten und Abgaben erklärt. 

Durch diesen Erlass war von dem alten Privilegium der Post- 
beamten noch so viel gerettet, als unter den neuen Verhältnissen 
aufrecht zu erhalten war, und zugleich die Unbilligkeit beseitigt, 
dass die Posthalter, welche neben dem eigentlichen Postfuhrge- 
schäft in der Regel umfangreiche Nebengeschäfte, Landwirtschaft 
u. s. w. betrieben, bisher für ihren gesammten Gewerbebetrieb Be- 
freiung von Lasten und Abgaben beanspruchen konnten. 

Zur selben Zeit, als diese Verordnung erlassen wurde, trat 
in dem politischen Schicksal der Kheinlande eine entscheidende 
Wendung ein. 

Dem milderen Regimente des am 18. September 1797 zu 
Wetzlar vom Tode ereilten Generals Hoche folgte das strengere 
des Generals Augereau, der am 29. Oktober 1797 1 ) seinen feier- 
lichen Einzug in Köln hielt und seine Verwaltungsthätigkeit da- 
mit begann, dass er von allen Beamten innerhalb 8 Tagen die 
Ablegung des republikanischen Eides forderte. Die Eidesver- 
weigerung war mit Absetzung bedroht. Zahlreiche Eidesverweige- 
rungen und demnächstige Absetzungen waren die Folge dieses 
Vorgehens. Es ist nicht bekannt, ob unter den Beamten, welche 
damals den Eidschwur für die französische Republik verweigerten 
und demzufolge ihrer Aemter verlustig gingen, sich auch Post- 
beamte befunden haben. Zwei Jahre später ist allerdings der 
Fall vorgekommen, dass ein beim Postamte in Aachen angestellter 
Briefträger, welcher sich geweigert hatte, den Eid „des Hasses 
gegen das Königthum und gegen die Anarchie" (serment de häine 
ä, la royaute* et ä Tanarchie) zu schwören, auf Befehl des franzö- 
sischen Regierungs- Kommissars in Mainz aus dem Amte entlassen 
worden ist. 

Die Verwaltung des Generals Augereau dauerte nur wenige 



1) v. Mering, Geschichte der Stadt Köln. Köln 1840. IV, 281. 
E n n e n , Zeitbilder, 201. 



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70 



S au tt e r 



Wochen, indem das Direktorium in Paris, der militärischen Re- 
gierung des Rbeiulandes überdrüssig, beschloss, die eigentliche Ver- 
waltung in die Hände eines Civil- Kommissars zu legen. Hierzu; 
wurde am 4. November 1797 der Richter am Pariser Kassations- 
hofe Rudier 1 ), ein geborener Elsässer, auserwählt, der den Auftrag 
erhielt, in dem eroberten Lande die französische Departements- 
Eintheilung einzuführen, die revolutionäre Gesetzgebung zu ver- 
künden und die gesammte Verwaltung rücksichtslos nach franzö- 
sischem Muster umzugestalten. 

Dass das Rheinland noch gar nicht an Frankreich abgetreten 
war, kümmerte das Direktorium in Paris wenig. Man hatte ja 
das Wort des Kaisers in Händen 2 ), dass das ganze linke Rhein- 
ufer an Frankreich fallen solle. Ohne Rücksicht auf die Schein- 
verhandlungen des Kongresses zu Rastatt schritt man daher ans 
Werk. 

Der neue mit der Gesetzgebungsbefugniss bekleidete Regie- 
rungs-Kommissar für das Rheinland (Commissaire du Gouvernement 
dans les pays conquis de la rive gauche du Rhin) traf am 5. De- 
zember 1797 8 ) unter feierlichem Empfang in Köln ein, von wo er 
nach einem Aufenthalt von nur einem Tage nach Bonn weiter- 
reiste, um sich bei der daselbst bestehenden Verwaltungsbehörde, 
der oft genannten Mittel-Kommission, welche sich aber inzwischen 
in eine „R6gie nationale de la RSpublique francaise" verwandelt 
hatte, über die Lage der Verwaltungsangelegeuheiten des erober- 
ten Landes zu unterrichten. Nach Mainz, welches man ihm zum 
Amtssitze angewiesen hatte, konnte er sich noch nicht begeben, 
weil diese Festung damals noch nicht im Besitze der französischen. 
Truppen war. 

Während seines Aufenthalts in Bonn beschied Regierungs- 
Kommissar Rudier auch den General-Postinspektor Loiff aus Aachen 
zu sich, um sich von ihm Uber das Postwesen am linken Rhein- 
ufer Vortrag halten zu lassen. Obwohl Rudier nach dem Urtheil 
eines Zeitgenossen 4 ) ein Mann war, der „einen Theil der Aemter 



1) Bockenheimer, Geschichte der Stadt Mainz während der zwei- 
ten französischen Herrschaft. Mainz 1890. S. 39. 

2) E n n e n , Zeitbilder. 201, 202. 

3) Knnen, Zeitbilder. 202. v. M e r i n g , Geschichte der Stadt Köln. 
IV, 248. 

4) Cisrhenanien unter den Franken. (1801.) Vgl. b*>i Bockenheimer,. 



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Die französische Post am Niederrhoin etc. 



71 



mit Vetterchen, die er aus der „R^publique-mere* verschrieb, und 
durch Andere, welche Connexionen geltend machten, besetzte", 
fand die Persönlichkeit des durch und durch republikanisch ge- 
sinnten, der französischen Sache treu ergebenen und von der 
Bonner Verwaltungsbehörde warm empfohlenen Loiff Gnade vor 
seinen Augen, sodass er ihn 3 Monate später zum General - Post- 
inspektor für die am 23. Januar 1798 neu eingerichteten 4 links- 
rheinischen Departements — Roer, Rhein und Mosel, Saar und 
Donnersberg — berief. 

Das Ernennungsdekret lautete: 

Mainz, den 20. Ventöse 6ten Jahres (10. März 1798) der einen 
und untheilbaren Republik. 

Der Conimissar der Regierung in den eroberten Ländern zwischen 
Maas und Rhein und Rhein und Mosel kraft der Gewalten, die ihm 
das Directorium durch seinen Erlaas vom 14. Brumaire laufenden 
Jahres verliehen hat, welcher Erlass ihn ermächtigt, provisorische Er- 
nennungen zu den verschiedenen Posten in den eroberten Ländern zu 
vollziehen 

verfügt : 

Der Bürger Bernard Loiff, Postinspector, für gewöhnlich zu Aachen 
residirend, wird zum Postinspector der 4 provisorischen Departements 
Donnersberg, Saar, Rhein und Mosel und Roer ernannt. 

Der Regierungs-Commissar 
Rudier. 

Durch diese Ernennung war die Stadt Aachen, wenngleich 
sie an der Nordgrenze des eroberten Gebietes lag, zum Amtssitze 
des Chefs der Postverwaltung am linken Rheinufer erwählt, dessen 
Verwaltungsbezirk sich somit von der Maas bis in die Pfalz er- 
streckte. 

Während der Anwesenheit Rudiers in Bonn tiberreichte ihm 
General-Postinspektor Loiff eine Denkschrift über den Stand des 
Postwesens im Rheinlande und über die Mittel zu einer besseren 
Organisation desselben, deren wesentlichsten Inhalt wir nachstehend 
mittheilen. 

Der Berichterstatter schickt voraus, dass seit seiner Ernennung 
zum Chef des Postwesens in den eroberten Landen (l.Messidor V 
ä 19. Juni 1797) nur die Postämter in den von der Sambre- und 
Maas-Armee besetzten Orten seiner Aufsicht unterstellt seien. Die 



Geschichto der Stadt Mainz während der zweiten französischen Herrschaft. 
Mainz 1890. S. 89, 90 



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72 



S a u 1 1 e r 



Postämter in den preussischen Gebietsteilen am linken Rheinufer 
(Orefeld, Cleve, Geldern, Xanten, Goch, Gennep u. s. w.) seien 
kraft eines Dekrets des verstorbenen Generals Hoche der Domainen- 
kanimer zu Cleve untergeordnet; ebenso wenig stände ihm die 
Leitung der Postanstalten in den von der Rhein- und Mosel-Armee 
besetzten Orten zu. Das Postwesen in den Rheinlanden bilde mit- 
hin durchaus keine einheitlich organisirte, in sich geschlossene 
Verwaltung, von welcher gleichartige, zur Erhaltung eines festen 
Zusammenschlusses geeignete Massregeln ausgingen; es ermangele 
vielmehr gerade des im Interesse der Ordnung und Einheitlichkeit 
nöthigen inneren Zusammenhalts. 

Die gegenwärtige Organisation sei mit einem Worte fehler- 
haft in ihren Grundzügen. Die zahlreichen kleinen Regierungen, 
aus denen das Land zusammengesetzt gewesen sei, der Mangel 
gemeinschaftlicher Interessen und Zielpunkte, die schlechte Wahl 
der Direktoren und sonstigen Oberbeamten, welche, sobald sie die 
Gunst eines Fürsten oder sonstigen Grossen besessen hätten,* sich 
der besten Stellen bemächtigt und sich darin als unwissende, des 
Dienstes völlig unkundige Pfründner behauptet hätten: alle diese 
Umstände und noch manche andere hätten von jeher Hemmnisse 
gebildet, um für die Postverwaltung in diesem Lande feste Grund- 
lagen zu gewinnen und den Betrieb nach einheitlichen Vorschriften 
zu gestalten. 

In Folge eingewurzelter, sozusagen durch die Zeit geheiligter 
Missbräuche befolge fast jedes Postamt seine eigene, besondere 
Betriebsweise, führe seine besonderen Bücher und verwende seine 
besondere Art von Briefkarten. Das Rechnungswesen sei ganz 
der Willkür der Postdirektoren preisgegeben, welche Mangels eines 
Kontrolldienstes in den Aemtern, selbst bei strengster Beaufsichti- 
gung, ungestraft Pflichtverletzungen begehen könnten. Die Tarife 
seien sehr verbesserungsbedürftig, da die Taxen nicht im richtigen 
Verhältniss zu den Leistungen ständen und dem Belieben der 
Postamtsvorsteher zu viel Spielraum Hessen, welche es in der 
Hand hätten, das Porto je nach Laune oder aus Eigennutz höher 
oder niedriger anzusetzen. 

Unter der Oberleitung der Mittel- Kommission zu Bonn habe 
er — Loilf — seit seinem Eintritt in die Geschäfte unaufhörlich 
daran gearbeitet, um in den seiner Aufsicht unterstellten Post- 
anstalten grössere Ordnung, Zucht und Wirthschaftlichkelt einzu- 
führen. Er habe bei den grossen Postämtern Kontrollen einge- 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



73 



richtet und auf diese Weise der Willkür der Direktoren dieser 
Postanstalteu, welche zur Beunruhigung der Verwaltungsbehörde 
ihre Geschäftsführung in Dunkel gehüllt hätten, einen Riegel vor- 
geschoben. Die Ausrottung der gefährlichsten Missbräuche sei ihm 
ja auch gelungen. Die Berichte, die er darüber an die Mittel- 
Kommission in Bonn gerichtet habe, sowie die Vortheile für den 
Staatsschatz und für den Dienstbetrieb, welche in Folge seiner 
Massregeln erzielt worden seien, bewiesen zur Genüge, wie dringend 
nöthig es sei, dem Postwesen im Lande eine feste, einheitliche 
und auf richtigen Grundlagen aufgebaute Organisation zu ver- 
leihen. 

Nunmehr, da ein Regieruugs-Kommissar in das Land ent- 
sandt worden sei, der Uberall dieselben Gesetze einfuhren und die 
Bewohner der Rheinlande desselben Glückes und derselben Vor- 
tlieile theilhaftig machen solle, welche die in den verschiedenen 
Zweigen des öffentlichen Dienstes hergestellte Ordnung dem fran- 
zösischen Bürger sichere, erachte er den Zeitpunkt für gekommen, 
der weisen Einsicht des Regierungs-Ko/nmissars diejenigen Vor- 
schläge zu unterbreiten, von deren Durchführung nach seinen Er- 
fahrungen die Beseitigung der im Postwesen noch vorhandenen 
Missbräuche und auch die Herstellung einer dauerhaften, nach 
jeder Richtung hin heilsamen Organisation desselben zu er- 
hoffen sei. 

Da die Wirksamkeit einer jeden Verwaltung hauptsächlich 
von der Wahl der in den einzelnen Stellen verwendeten Persön- 
lichkeiten abhänge, so müsse nach seiner Ansicht bei der bevor- 
stehenden Neuordnung des Postwesens vor allen Dingen darauf 
gesehen werden, die Stellen mit Personen zu besetzen, deren 
republikanische Gesinnung ausser Zweifel 
stehe, die mit Redlichkeit und tadelloser Führung die zur Aus- 
übung ihrer amtlichen Wirksamkeit nöthigen Kenntnisse vereinig- 
ten, die bereits Beweise ihrer Hingabe an die bestehende Regie- 
rung geliefert hätten, und die weder durch einen Adelstitel, noch 
durch Erinnerungen an frühere Verwaltungsthätigkeit befangen 
seien. Man müsse demzufolge alle mit einer guten Verwaltung 
unvereinbaren alten Vorurtheiie ausrotten und diejenigen Beamten, 
welche sich — sei es aus alter Gewohnheit, oder mit Absicht — 
nicht mit voller Bereitwilligkeit der neuen Ordnung der Dinge 
anschliessen wollten, ohne Ausnahme aus ihren Stellen ent- 
fernen. 



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74 



Sautte r 



Behufs Herstellung eines guteu Dienstbetriebes im Innern 
der Postanstalten müsse das bei den Postanstalten der franzö- 
sischen Republik gebräuchliche Verfahren eingeführt werden; der 
Dienstbetrieb müsse aller Orten gleichmässig sein, Bücher und 
Register müssten überall nach demselben Muster geführt werden. 
Zur Sicherung der Portogefälle sei es nothwendig, dass die Aus- 
taxirung der Postsendungen nicht wie jetzt am Bestimmungsorte 
stattfinde, sondern dass die korrespondirenden Postanstalten sich 
die Portobeträge einander zutaxirten, damit eine gegenseitige Kon- 
trolle der Postanstalten ausführbar sei und den Postdirektoren die 
Möglichkeit benommen werde, das Porto nach Belieben festzu- 
stellen uud hierbei die Staatskasse zu benachtheiligen. 

Die Einführung eines neuen Portotarifs sei auch nothwendig. 
Es scheine am Besten, den gegenwärtig für das Gebiet der fran- 
zosischen Republik bestehenden Tarif, der auf richtigen Grund- 
lagen beruhe, im Rheiulande in Kraft zu setzen und damit den 
vorhandenen Ungleichheiten und daraus entspringenden Beschwer- 
den ein Ende zu machen. 

Er fasse hiernach seine Vorschläge in folgende drei zu- 
sammen : 

1. Reinigung des Beamtenstandes. 

2. Einführung der französischen Betriebsweise für den inneren 
Dienst der Landespostanstalten und 

3. Annahme des französischen Portotarifs für das Rhein- 
land. 

Aus einer dieser Denkschrift beigefügten Uebersicht entneh- 
men wir, dass folgende Postanstalten zum Verwaltungsbezirk des 
Aachener General -Postinspektors gehörten, ehe dieser Bezirk über 
das ganze linke Rheiuufer ausgedehnt war : 

Aachen, Andernach, Bergheim, Bacharach, Bingen, Boppard, 
Bonn, Breisig, Coblenz, Cöln, Creuznach, Dalheim, Düren, Dor- 
magen, Fürth (bei Grevenbroich), Gangelt, Geilenkirchen, Hoch- 
strass, Jülich, Linnich, Neuss, Oberwinter, Oberwesel, Rheinberg, 
Sittard, Trier. 

Ueber die politischen Gesinnungen der bei den vorgenannten 
Postanstalten beschäftigten Beamten lallt General - Postinspektor 
Loiff das folgende interessante Urtheil : 

Die Mehrzahl der Postbeamten seines Verwaltungsbezirks sei 



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Die französische Post am Niederrhein etc. • 75> 



aus der früheren Reichspost hervorgegangen und habe seiner Zeit 
ihre Bestallung von dem Reichs- General -Postmeister Fürsten von 
Thum und Taxis erhalten. Es sei im allgemeinen schwer, ein 
gerechtes, leidenschaftsloses Urtheil über die politischen Gesinnungen 
dieser Beamten abzugeben, weil diejenigen unter ihnen, weiche 
der republikanischen Regierung zugethan seien, es nicht wagten,, 
ihre Anschauungen öffentlich kundzuthun, aus Furcht, ihre Stellen 
zu verlieren, falls die alte Ordnung der Dinge wiederkehren sollte,, 
während die anderen, welche im Innern den geheimen Wunsch 
hegten, ihre alte Verwaltung wiederkehren zu sehen, sorgfältig 
ihre wahren Gesinnungen verhüllten, um sich in ihren jetzigen 
Aemtern zu halten. Die Ungewissheit, welche bisher Uber dem 
politischen Schicksal dieses Landes geschwebt habe, möge viel 
dazu beigetragen haben, dass die politischen Gesinnungen sich 
nicht offenbart hätten, und der einzige Beweis, den man für die 
gute republikanische Gesinnung der meisten Postbeamten des 
Landes aufUhren könne, beschränke sich auf die Thatsache, dass 
die Betreffenden ihren Posten nicht verlassen hätten und sich bis 
jetzt keine Untreue hätten zu Schulden kommen lassen. In Be- 
zug auf die Sittlichkeit und Redlichkeit seiner Beamten habe er 
seit seiner Amtsübernahme keine Klage zu führen gehabt. Die 
Pflichten seines Amts und seine Hingabe an die Republik nöthig- 
ten ihn jedoch, Uber die politischen Gesinnungen gewisser Be- 
amten seiner Verwaltung dasjenige, was ihm bekannt geworden 
sei, zur Kenntniss des Regierungs - Kommissars zu bringen und 
diejenigen Beamten, welche die Charakterfestigkeit gehabt hätten, 
Ergebenheit für die republikanische Staatsform offen an den Tag 
zu legen, gebührend zu rühmen. 

Bei der nunmehr folgenden Beleuchtung der einzelnen Per- 
sönlichkeiten kommen einzelne Beamte in Aachen und Köln schlecht 
weg. Von dem Sohne der Wittwe Heinsberg in Aachen, welcher 
an Stelle seiner Mutter das Postamt verwaltete, heisst es, „man 
kann sich nur lobend über seine Redlichkeit und sittliche Füh- 
rung, nicht aber auch ebenso Uber seine republikanische Ge- 
sinnungstreue aussprechen". Von dem Sekretär Nicola ist gesagt, 
„er sei ein rechtschaffener und fleissiger Beamter, aber, was seine 
politischen Ansichten angehe, gleiche er seinem Direktor Heins- 
berg, welchem er schon vor seinem Eintritt in den Postdienst 
attachirt gewesen sei." „Dagegen sei der Postkontrolleur Leers in 



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7G 



Sautter 



Aachen ein nach jeder Richtung hin ausgezeichneter Beamter, der 
treu seinen Grundsätzen von jeher feste Anhänglichkeit an die 
Republik bewiesen habe." 

Gegen das Personal des Postamtes in Köln seien in Bezug 
auf dienstliche Tüchtigkeit und sittliche Führung keinerlei Klagen 
zu erheben, dagegen sei hinsichtlich der politischen Gesinnungen 
zwischen den einzelnen Beamten wohl zu unterscheiden. „Nach 
<len ihm gemachten Mittheilungen stehe der Postdirektor Kreyer 
nach wie vor mit dem ausgewanderten Ober-Postmeister im Brief- 
wechsel, lege entschiedene Anhänglichkeit an seine frühere Ver- 
waltung an den Tag und liebe die neue Ordnung der Dinge nicht. 
Postkontrolleur Haug sei ein rechtschaffener, sehr thätiger und 
mit den nöthigen Kenntnissen für sein Amt ausgerüsteter Be- 
amter, der anfange, Neigung zur republikanischen Regierungsforui 
zu bekunden. Der Postsekretär Germersheim sei von sehr guter 
sittlicher Führung, seine politischen Gesinnungen wage er aber 
nicht zu bethätigen. Dietz, der zweite Sekretär, hänge fest an 
der alten Verwaltung und gebe oflfeu den Wunsch kund, dieselbe 
wiederkehren zu sehen. Dagegen hätten der dritte Sekretär 
Mathieu und die beiden Expeditoren Kremer und Klöcker sich 
-durch ihre Ergebenheit gegen die republikanische Regierung em- 
pfohlen und sieb dabei durch gute Führung ausgezeichnet. Das 
Uutcrbeamtenpersonal bestehe durchweg aus rechtschaffenen Leu- 
ten, deren politische Gesinnung ihm aber nicht bekannt sei." 

Iu einem folgenden Berichte stellte General - Postinspektor 
Loiff den Antrag, in die grösseren Postämter (Köln, Aachen, Bonn, 
Coblenz, Mainz, Trier u. s. w.) französische Beamte einzusetzen, 
die in der Lage seien, ihren deutschen Kollegen die erforderlichen 
Kenntnisse vom französischen Betriebsdienste beizubringen, um 
auf diese Art den Uebergang des Postwesens in die französische 
Verwaltung zu erleichtern. Gleichzeitig empfahl Loiflf die Be- 
seitigung bestimmter Persönlichkeiten, darunter in erster Reihe der 
Postamtsvorstände von Aachen und Köln. 

Diese von republikanischem Geist durchwehten Vorschläge 
fanden den Beifall des Regierungskommissars Rudier, der ja in 
der Absicht nach den Rheinlanden gekommen war, den „Beamteu- 
stand von den nicht republikanischen Elementen zu säubern 44 und 
die frei werdenden Aemter in „republikanische Hände" zu legen. 

Es verstrichen zwar noch einige Monate, ehe die Loiffschen 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



77 



Vorschläge in die That umgesetzt wurden, dann wurde aber auch 
rücksichtslos vorgegangen, und zwar in erster Linie gegen das 
Postarat in Köln, diese Hochburg der alten Reichspost. Am 
22. Mai 1798 richteten Postdirektor Kreyer, Postkontrolleur 
Haug und die Postsekretäre Germersheim und Dietz eine gemein- 
schaftliche Eingabe an die Kölner Munizipal -Verwaltung, worin 
sie ihre trostlose Zukunftsaussicht in den folgenden beweglichen 
Worten schilderten: „Durch die im Zuge befindliche neue Organi- 
sation der Posten im Roer- Departement 1 ) werden meistens lang- 
jährig treu und redlich gediente Postoffizianten schuldloser Weise 
ihrer bisherigen Bedienungen entsetzt und die dadurch leer wer- 
denden Plätze mit geborenen Franzosen besetzt. Dieses höchst 
unglückliche Loos soll uns ehestens treffen. Es wird der Munizi- 
pal-Verwaltung bekannt sein, dass wir bei der damaligen Emi- 
gration des ehemaligen hiesigen Reichs-Ober- Postamts bloss in der 
Absicht hier zurückgeblieben sind, theils um allen entstehen mö- 
genden Verwirrungen und Nachtheilen für das korrespondirende 
Publikum bei dem hiesigen Briefpostamt vorzubeugen, theils dem 
Publico unsere treu bewährten Dienste wie ehehin widmen zu 
können. Wir opferten seitdem unser weniges Vermögen dabei auf, 
da wir geduldig alle drückenden Lasten eines beispiellosen un- 
glücklichen Krieges mit unseren Mitbürgern theilten und die kost- 
spieligsten Einquartierungen und Kontributionen von unserer ge- 
ringen Besoldung bestreiten mussten. Wir können uns anneben 
auf eine vollständige Zufriedenheit der hiesigen Kaufmannschaft 
mit unserer bisherigen Dienstleistung trostvoll verlassen und wir 
können uns schmeicheln, dass auch Sie, Bürger, von unserer Treue, 
Redlichkeit und Diensteifer von jeher die überzeugendsten Beweise 
in Händen haben." 

Schliesslich bitten die Gesuchsteller um den viel vermögen- 
den Beistand der Munizipal- Verwaltung, „der umso fruchtbringender 
sein werde, als die Grossmuth der fränkischen Regierung und ihres 
General-Kommissars Rudier sich gewiss nicht auf das grenzenlose 
Unglück einzelner redlich und unermüdet gedienter Offizianten 
beschränken werde". 



1) Köln wurde dem Roer-Departement zngetheilt und erhielt eine Be- 
zirks-Verwaltung. 



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78 



S a u 1 1 e r 



Eine gleiche Eingabe ricliteteu die von der Absetzung be- 
drohten Beamten an die Mitglieder des Kölner Handels-Comite. 

Die Munizipal -Verwaltung befürwortete das Gesuch auf das 
wärniste bei dem ihren Berathungen beiwohnenden französischen 
Kommissar Bethel — (Coiumissaire du Directoire executif), den sie 
bat, sich im Interesse der alten verdienten Postbeamten bei dem 
Regierungs-Kommissar Rudier in Mainz zu verwenden. Die Mit- 
glieder des Handels Comite (Löhnis, Kügelchen, Hahn, Weyer und 
Bemberg) wandten sich an Rudier direkt und baten ihn, die alten 
Beamten des Kölner Postamts, welche durch ihre Thätigkeit und 
Kenntnisse dem Handelsstande der Stadt wesentliche Dienste ge- 
leistet hätten, mit ihren Familien nicht unglücklich zu machen. 
Ob der allmächtige Regierungs-Kommissar, dem ja persönlich eine 
gewisse Gutmüthigkeit beigewohnt haben soll 1 ), diese warme 
Fürsprache berücksichtigt hat, ist nicht bekannt, wir möchten es 
aber bei dem rücksichtslosen Eifer, mit dem die damaligen fran- 
zösischen Machthaber die republikanischen Interessen verfolgten, 
bezweifeln. 

Auch dem Loiffscben Antrage auf Einführung eines neuen 
Briefposttarifs gab der Regierungs Kommissar seine Zustimmung. 
Der neue Tarif, welcher in Plakatform gedruckt wurde und die 
Unterschrift Rudiers trug, scheint stark verbreitet worden zu sein, 
da sich noch heute zahlreiche Exemplare in den rheinischen Ar- 
chiven vorfinden. Er gründete sich auf das französische Gesetz 
vom 5. Nivöse V (25. Dezember 1796) und wurde im Rheinlande 
am 2. Floreal VI (21. April 1798) veröffentlicht. Die Portosätze 
beruhten auf dem Gewicht und der Entfernung. Man unterschied 
zwischen einfachen Briefen (lettres simples) und schwereren Briefen 
(lettres pesantes). Die ersteren durften das Gewicht einer halben 
Unze nicht erreichen und zerfielen dabei in zwei Klassen : in 
solche mit und solche ohne Briefumschlag. Bei den schwereren 
Briefen galten, ohne Rücksicht darauf, ob sie Umschläge trugen 
oder einfach zusammengefaltet waren, die Gewichtsstufen von V2» 
8 / 4 und 1 Unze. Bei höherem Gewicht stieg das Porto von Unze 
zu Unze. 



1) Bockenheimer, S. 89 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



79 



Hinsichtlich der Entfernung wurde unterschieden, ob 

1. ein Brief nach einem Orte im Innern desselben Departe- 
ments bestimmt war, oder 

2. nach einem angrenzenden Departement befördert werden 
sollte, oder 

3. seinen Bestimmungsort in einem entfernt liegenden (nicht 
angrenzenden) Departement hatte. 

An einem Beispiel erläutert stellten sich hiernach die Brief- 
taxen wie folgt : 

Ein Brief von Mainz nach Alzey (beide Städte lagen im De- 
partement Donnersberg) kostete, wenn unter Va Unze wiegend, 
ohne Briefumschlag .... 4 sous, 
mit ....£>,, 
beim Gewichte von V2 Unze . 8 „ 
» » n V4 >» • 12 „ 
»» » >> 1 *> • 16 >) 
Wurde der Brief von Mainz nach Trier, der Hauptstadt des 

angrenzenden Saar- Departements befördert, so stellten sich die 
Taxen nach den obigen Gewichtsstufen auf 5, 6, 10, 15 und 20 
sous ; bei der Beförderung nach Köln in dem nicht angrenzenden 
Roer-Departement kamen 7, 8, 14, 21 und 28 sous zur Erhebung. 

Wie man sieht, hatte der neue Tarif weder den Vorzug der 
Einfachheit, noch der Billigkeit der Taxen für sich. Immerhin 
schuf er für das linke Rheinufer endlich eine einheitliche, klare 
Brieftaxe und setzte der im Posttaxwesen eingerissenen Verwirrung 
und Rechtsunsicherheit ein Ziel. Das Wort „Es sind doch 
wieder Gesetze !", womit ein Zeitgenosse *) die damalige 
keineswegs allen Wünschen und Bedürfnissen des Rheinlandes ent- 
sprechende französische Gesetzgebung begrüsste, darf auch auf 
den neuen Briefportotarif bezogen werden, der als eine der er- 
spriesslichsten Massregeln der französischen Verwaltung zu be- 
zeichnen ist. 

Bald nach der Uebernahme der Regierungsgeschäfte durch 
Rudier legte General-Postinspektor Loiff zum ersten Male über 
die Finanzergebnisse seiner Verwaltung Rechnung ab. Dieselbe 
umfasste die Zeit vom 22. Prairial V (10. Juni 1797), dem Tage 
der Abreise des General-Inspektors Faveret, bis zum 30. Frimaire 

1) Ennen a. a. 0., S. 203. 



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80 



S a u 1 1 e r 



VI (20. Dezember 1797), mithin einen Zeitraum von 6 Monaten 10 
Tagen. Die Rechnung wurde nach Prüfung und Richtigbefund 
durch die Re*gie nationale in Bonn am 18. Februar 1798 an Rudier 
eingesandt. Sie wies in Einnahme die Summe von 143 760 Livres, 
in Ausgabe die Summe von 107 649 Livres nach, sodass ein Rein- 
überschuss von 36111 Livres vorhanden war, den die Postver- 
waltung an den General-Einnehmer zu Bonn abgeführt hatte: ein 
Ergebniss, welches im Vergleich zu den ungünstigen Geschäftsab- 
schlüssen unter der Verwaltung des früheren Generalpostkommissars 
Dautzenberg allerdings als sehr zufriedenstellend bezeichnet wer- 
den muss und daher ohne Zweifel mit dazu beigetragen haben 
wird, dass Rudier den General-Postinspektor Loiff wenige Wochen 
später, wie bereits erwähnt, zum Leiter des Postwesens in den 4 
Departements am linken Rheinufer ernannte. 

Im Uebrigen hat diese Organisation nicht lange Bestand ge- 
habt. Man scheint sich durch die Gewalt der Thatsachen bald 
Uberzeugt zu haben, dass die an der Nordgrenze des eroberten 
Gebietes belegene Stadt Aachen nicht der geeignete Punkt war, 
von dem aus man den Postbetrieb in dem langgestreckten, bis in 
die heutige bayerische Pfalz reichenden Ländergebiet tibersehen und 
leiten konnte. Schon im Juni 1798 tritt in Mainz ein zweiter Post- 
inspektor 1 ) auf, der anfänglich mit Loiff zusammen arbeitete und 
mit ihm gemeinschaftlich an den Regierungskommissar berichtete. 
Demnächst scheint eine Theiluug der Verwaltung in der Weise 
stattgefunden zu haben, dass der in Mainz wohnende Postinspektor 
die Organisation im südlichen Theile (Departements Donnersberg 
und Saar) in die Hand nahm, während der Postinspektor iu Aachen 
seine Thätigkeit auf den nördlichen Theil (Departements Rhein- 
Mosel und Roer) beschränkte. Iu einem gemeinschaftlichen Bericht 
beider Postinspektoren d. d. Mainz 4. Messidor VI (22. Juni 1798) 
ist diese Theiluug der Arbeit ausdrücklich erwähnt. Diesem Be- 
richt ist als Anlage eine Uebersicht der Postkurse in den beiden 
nördlichen Departements beigegeben, wie dieselben nach dem Gut- 
achten der Postinspektoren geregelt werden sollten. Hiernach ge- 
staltete sich das Postkursnetz im Lande zwischen Mosel, Rhein 
und Maas wie folgt: 



1) Der Name dieses Postinspektors ist aus der in den Urkunden vor- 
kommenden Unterschrift nicht zu entziffern. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



81 



Reitpost Co blenz - Trier 
über Wittlich mit Anschluss in Trier Über Grevenmacher nach 

Luxemburg. 

Gesammtlänge Coblenz- Luxemburg 35 Meilen. 

Botenposten Coblenz-Münstermayfeld und Coblenz-Kai- 
sersesch auf Kosten der Kantone: 

Coblenz-Münstermayfeld 5 „ 

„ -Kaisersesch 8 „ 

Kariolpost Köln - Aachen 
über Jülich mit Anschluss in Aachen nach Herve und Lüttich. 

Gesammtlänge Köln-Lüttich 25 Meilen. 

Botenpost Jülich- Düren auf Staatskosten 5 „ 

Anschliessende Botenposten auf Kosten der Kantone: 

Köln-Brühl 3 Meilen. 

„ -Bergheim ... 4 „ 
Düren-Gemünd .... 6 „ 
Aachen-Eschweiler . . 3 „ 
„ -Montjoie ... 5 „ 
Heinsberg-Roermonde . 4 „ 

Kariolpost Coblenz-Köln 
Uber Andernach-Bonn. 

Gesammtlänge 21 Meilen. 

Anschliessende Botenposten auf Kosten der Kantone: 

Andernach -Mayen 4 Meilen. 
Bonn-Remagen . . 6 „ 
„ -Adenau . . G „ 

Reitpost Köln-Geldern 
über Neuss-Crefeld. 

Gesammtlänge 19y 2 Meilen. 

Botenpost Crefeld Mörs auf Staatskosten .... 3 „ 
Anschliessende Botenposten auf Kosten der Kantone : 

Neuss-Zons ... 3 Meilen. 

„ -Gladbach . 4 „ 
Crefeld -Uerdingen 2 „ 
„ -St. Tönis . 1 „ 
„ -Kempen . 2 „ 

Annahm dea hiat. Vereins LXV. 6 



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82 



S a u tt e r 



Reitpost Venlo-Nymwegen 
über Geldern- Cleve. 

Gesammtlänge 17 Meilen. 

Botenposten Geldern-Rheinberg und Nym wegen- Grave 
auf Staatskosten : 

Geldern-Rheinberg . 4 Meilen. 

Nymwegen-Grave 1 ) . 3 „ 
Anschliessende Botenposten auf Kosten der Kantone: 

Rheinberg-Orsoy . IV2 Meilen. 

Geldern-Xanten . 3 „ 

Cleve Calcar . . . 3 „ 
„ -Gennep . . 4 „ 

Grave-Ravestein l ) .2 „ 2 ) 

Die auf Kosten der Kantone eingerichteten Botenposten wur- 
den durch Boten, welche sich zugleich mit der Bestellung der 
Briefe in den betreffenden Ortschaften befassteo, sogenannte „pie- 
tons distributeurs", befördert. Die beigegebene Zeichnung giebt 
ein Bild des Kursnetzes, welches zahlreiche Lücken aufweist und 
manche auch zu damaliger Zeit schon ansehnliche Orte ganz un- 
berührt lässt. 

In dem vorerwähnten Berichte der Postinspektoren findet sich 
die auffallende Bemerkung, dass zu der Einrichtung der Postver- 
bindungen auf obigem Fusse der Justizminister seine Ge- 
nehmigung ertheilt habe, woraus einmal hervorgeht, dass der Re- 
gierungs-Kommissar für das Rheinland in Bezug auf das Postwesen 
in seiner Selbständigkeit nicht unerheblich beschränkt war, und 
zum anderen, dass in den der Entscheidung des Ministeriums in 
Paris vorbehaltenen Angelegenheiten nicht der Finanz-Minister, zu 
dessen Verwaltungsbereich das Postwesen im eigentlichen Frank- 
reich gehörte, sondern eigentümlicher Weise der Justiz-Minister 
zuständig war. Diese Zuständigkeit des Justiz -Ministers in den 
Postangelegenheiten der Rheinischen Departements tritt übrigens 
wiederholt hervor. Als Regierungs - Kommissar Rudier unterm 



1) Die Orte Grave und Ravestein gehören heute zur niederländischen. 
Provinz Nord-Brabant. 

2) Die Entfernungsangaben, welche in französischen Postmeilen aus- 
gedrückt sind, weisen manche Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten auf. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



83 



8. Floreal VI (27. April 1798) dem Ministerium in Paris einen 
Plan Uber die Neuorganisation des Postwesens am linken Rhein- 
ufer unterbreitete, ging die Entscheidung auf die Rudler'schen An- 
trage vom Justiz-Minister Lambrecht aus, welcher erwiderte, dass 
^r sich, da von der Einführung der Reformen das Feldpostwesen 
•der Armee berührt werde, zunächst mit dem Kriegs- Minister in 
Verbindung gesetzt habe. Auch bei anderer Gelegenheit wird in 
einer posttechnischen Frage auf die ergangene Entscheidung des 
Justiz-Ministers Bezug genommen. 

Die auf den ersten Augenblick etwas auffällige Thatsache 
erklärt sich daraus, dass der Regierungs-Kommissar in Mainz nicht 
allein in der Gerechtigkeitspflege, sondern auch in allen Ver- 
waltungsangelegenheiten gemäss eines Beschlusses des Direkto- 
riums unter der Oberleitung des Justiz-Ministers arbeitete 1 ), der 
auf diese Weise auch Ressort-Minister für das rheinische Postwesen 
geworden war. 

Da soeben von den Feldpostanstalten die Rede war, möge 
hier Erwähnung findeu, dass lange Zeit hindurch am linken Rheiu- 
ufer neben den Postanstalteu für den Friedenspostdienst militärische 
Posteinrichtungen, Feldpostanstalten (Bureaux divisionnaires des 
postes de l'armee) bestanden haben. Man entschloss sich, selbst 
da, wo die Truppen in Standquartieren lagen, nur schwer, die 
Beförderung der Militär-Postsendungen den gewöhnlichen Postan- 
staltcn zu übertragen. Bis um die Mitte des Jahres 1798 befanden 
sich noch alle Feld-Postanstalten in Thätigkeit. Erst um diese 
Zeit trat man der Frage näher, an welchen Orten der Kosten- 
ersparniss wegen die Feld -Postanstalten zurückgezogen werden 
könnten. Der zum Bericht aufgeforderte General - Postinspektor 
erklärte dem Regierungs-Kommissar, die Postämter in Coblenz, 
Trier, Köln und Aachen seien nunmehr in ihrer Organisation so 
weit vorgeschritten, dass ihnen auch die Besorgung des Militär- 
postdienstes, wie solches im Innern Frankreichs die Regel bilde, 
anvertraut werden könne. Es sei zuvor nur nöthig, diese vier 
Postämter mit dem Central-Postamte in Paris in direkten Karten- 
schlusswechsel zu setzen, damit die Verbindung mit den Militär- 
und Civilbehörden in Patts sichergestellt sei. Er zweifle keinen 
Augenblick daran, dass die General-Postdirektion auf diesen Vor- 



1) Bockenheimer, S. 88. 



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84 



Sautter 



schlag eingehen werde, da man ja schliesslich doch einmal dazu 
kommen müsse, die Feldpostanstalten in den vier neuen Departe- 
ments am linken Rheinufer aufzuheben. 

Unter deu zahllosen Gesetzen und Verordnungen, mit denen 
Rudier während seiner verhältnissniässig kurzen Amtsdauer in 
Mainz (11. Januar 1798 bis 1. März 1799)*) die Rheinlande ge- 
radezu überschüttete, befinden sich auch einige auf das Postwesen 
bezügliche. 

Zunächst verdient Erwähnung die Verordnung vom 26. Ven- 
töse VI (16. März 1798), wodurch die Artikel 66, 68, 69, 70, 71, 
72 und 73 des Titels 7 des französischen Gesetzes vom 9. Ven- 
demiaire VI (30. September 1797), betreffend die Freigabe der 
Messagerien an die Privatkonkurrenz, in den 
vier rheinischen Departements in Vollzug gesetzt wurden. Zur 
Erläuterung ist es nöthig, auf die Entstehungsgeschichte dieses 
Gesetzes zurückzugehen. 

Die Messagerien oder Diligencen, d. h. die regelmässigen 
Fuhrwerke zur Beförderung von Reisenden und Gepäckstücken, 

— das französische Gegenstück zu unseren deutschen Fahrposten 

— waren in Frankreich anfänglich gegen eine Jahrespacht von 
IV2 Millionen Franken an einen Unternehmer verpachtet. Diese 
Pachtsumme floss niemals ganz zum Staatsschatze. Kriegsunruhen, 
Störungen und Unterbrechungen des Betriebes durch Unfälle und 
Naturereignisse, Krankheiten unter den Pferden n. s. w. boten dem 
Unternehmer Anlass zu P^ingaben um Pachterlass, welche die Re- 
gierung zum Theil nicht von der Hand weisen konnte, zum Theil 
auch ohne vorherige ausreichende Untersuchung ihrer Berechtigung 
ohne Weiteres berücksichtigte. Mit der Zeit bildete sich bei den 
Messagerie-Pächtern der Gebrauch heraus, jedeu, auch den gering- 
fügigsten Anlass, zu Gesuchen um Pachtermässigung auszunutzen, 
sodass die Einnahme für den Staatsschatz immer mehr zusammen- 
schmolz und mitunter sogar in Nichts zerfloss. Die Messagerien, 
statt eine Einnahmequelle für den Staat zu sein, wurden zu einer 
Bürde für denselben. Man entschloss sich daher, zu einem andern 
System Uberzugehen. Die Messagerien wurden in Staatsbetrieb 
genommen. Doch auch jetzt traten grosse Uebelstände hervor. 
Die Einrichtung der staatlichen Verwaltung verursachte beträcht- 

1) B 0 c k e n h e i m c r , S. 89. 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



85 



liehe Ausgaben, und die fortlaufenden Unterhaltungskosten ver- 
schlangen die ganze Einnahme, die der Staat erhofft hatte, trotz 
der hohen Fahrpreise, welche die Messagerie-Verwaltung aufrecht 
erhielt. 

Im Hinblick auf die ungünstigen Erfahrungen, welche man 
mit beiden Systemen, der Verpachtung und dem Selbstbetrieb, ge- 
macht hatte, beschloss man daher mittels des Gesetzes vom 9. Ven- 
demiaire VI (30. September 1797), die Messagerien völlig der 
Privat-Konkurrenz zu überlassen und dem Staatsschatze eine Ein- 
nahme aus diesem Verkehrszweige in der Weise zu sichern, dass 
man jedes öffentliche Fuhrwerk mit einer den Verhältnissen des 
Unternehmens entsprechenden Abgabe belegte, mit deren Erhebung 
die Enregistrements-Einnehmer beauftragt wurden 1 ). 

Diese Abgabe war verschieden, je nachdem es sich um Fuhr- 
werke handelte, welche gelegentlich, nach Belieben der Reisen- 
den, also unregelmässig verkehrten, oder um solche, welche regel- 
mässig zwischen bestimmten Orten zu feststehenden Zeiten den 
Verkehr vermittelten. Die Ersteren, zu denen namentlich alle 
Droschken und sonstigen öffentlichen Fuhrwerke im Innern der 
Städte gehörten, unterlagen einer festen Jahresabgabe je nach der 
Beschaffenheit und Einrichtung des Fahrzeugs. Ein Wagen mit 
2 Rädern und 2 Plätzen entrichtete z. B. 20 Francs jährlich, ein 
solcher mit 4 Rädern und 4 Plätzen 40 Francs, mit 4 Rädern und 
6 Plätzen 50 Francs u. s. w. Die zweite Art von öffentlichen 
Fuhrwerken, d. h. die eigentlichen Messagerien oder Diligencen 
— auch Wasserfahrzeuge zur regelmässigen Personenbeförderung 
wurden dahin gerechnet — unterlagen bei jeder Fahrt einer Ab- 
gabe von einem Zehntel des Preises der Plätze, welche sie ent- 
hielten. Die Abgabe wurde nach der Zahl der vorhandenen Plätze 
berechnet, einerlei, ob dieselben besetzt waren oder nicht. Als 
Entschädigung für die unbesetzten Plätze gestattete das Gesetz 
den Abzug eines Viertels der Platzpreise zu Gunsten des Unter- 
uehmers, sodass die Abgabe nur von der Restsumme der Platz- 
preise berechnet wurde. Auch die Sitzplätze auf dem Verdecke 
des Wagens (dem „Kutsch-Hiramel"), die sogenannten „Imperial- 
Sitze", blieben ausser Betracht. 

1) Instructions sur les droits de Messageries, etablis par la loi du 
9 Vendemiaire au VI. Par une societe d'Employes superieurs de la Regie 
de l'Enregistrement. 



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86 



S a u 1 1 e r 



Hiernach gestaltete sich z. B. die Ermittelung der Abgabe an 
den Staat von einer zwischen Paris und Bordeaux fahrenden Di- 
ligence, die 12 Plätze zu 100 Francs enthielt, in folgender Weise : 

12 Plätze zu 100 Francs = 1200 Fcs. 
hiervon ab 1 / 4 als Vergütung für unbesetzte Plätze = 300 „ 

bleibt steuerbarer Werth der Platzpreise = 900 Fcs. 

Die Abgabe an den Staat betrug mithin Vio von 900 Francs 
= 90 Francs für jede Fahrt, und zwar wurde dieselbe bei der 
Fahrt von Paris nach Bordeaux in Paris, in umgekehrter Richtung: 
in Bordeaux erhoben. Die Zahlung an den Enregistrements - Ein- 
nehmer geschah nach Ablauf einer jeden Dekade. 

Da das gesammte Material für den staatlichen Fuhrbetrieb 
von nun an nicht mehr nothwendig war, bestimmte das Gesetz 
zugleich, „dass innerhalb zweier Monate von dem Tage der Ver- 
kündigung des Gesetzes ab gerechnet, und zwar nach der einen 
Monat vorher geschehenen Bekanntmachung, zu dem Verkauf und 
der Versteigerung aller beweglichen Effekten, welche den Messa- 
gerien zugehören, sowie auch zur Vermiethung der Häuser und 
Schreibstuben, welche dieselben inne hatten, geschritten werden 
solle." 

Dieses Gesetz setzte Rudier durch die oben erwähnte Verord- 
nung vom 26. Ventöse VI (16. März 1798) für die Rheinlande in 
Kraft, indem er zugleich bestimmte, dass ,,vom künftigen 1. Floreal 
ab (20. April 1798) die Postwagen, Landkutschen, Marktschiffe 
und anderen öffentlichen Fahrzeuge, die den ehemaligen Oberherren 
der eroberten Länder zugehören, aufhören sollten zu fahren.' 4 

Für die Rheinlande war diese Verordnung insofern von be- 
sonderer Wichtigkeit, als dadurch die Scheidung der eigentlichen 
Briefpost von der Personen- und Gepäck-Beförderung, wie sie in 
Frankreich von Alters her eingeführt war, auch am linken Rhein- 
ufer vollzogen wurde. Die noch bestehenden Fahrposten, ein 
Rest des frühereu Reichspostwesens, wurden damit endgültig be- 
seitigt. 

Das neue Gesetz fand seitens der rheinischen Behörden eine 
sehr lässige Ausführung. Zwei Jahre nach seiner Verkündigung 
war z. B. in Köln die Festsetzung der von den Unternehmern der 
öffentlichen Fuhrwerke zu entrichtenden Abgabe noch nicht er- 
folgt, sodass die Enregistrements-Behörde sich veranlasst sah, die 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



87 



Stadt-Verwaltung dringend an die Aufstellung der Uebersicht über 
die öffentlichen Wagen zu mahnen. 

Andererseits bewirkte die Freigabe des bisher dem Staate 
vorbehaltenen Postfuhrwesens an die Privatkonkurrenz eine starke 
Zunahme der öffentlichen Fuhr-Unternehmungen, und zwar nicht 
allein auf Landstrassen, sondern auch auf der Wasserstrasse des 
Kbeins, wo in kurzer Zeit drei von Mainzer Unternehmern ins 
Leben gerufene regelmässige Schiffsverbindungen zwischen Mainz 
und Köln mittels Barken zu je 9 Plätzen den Dienst begannen. 
Wenig befriedigt von dieser Entwickelung des regelmässigen Be- 
förderungsdienstes waren die Lohnkutscher, die sich dadurch in 
ihrem Gewerbe bedroht sahen. Am 3. Therraidor VIII (22. Juli 
1800) beklagte sich z. B. ein Kölner Lohnkutscher aufs Bitterste 
bei dem Magistrate über den seinem Gewerbe erwachsenen Scha- 
den, indem er behauptete, „es gingen jetzt nicht weniger als 15 
Postwagen aus der Stadt ab! Diese führten den Untergang der 
Lohnkutscher herbei. Jedermann bediene sich dieser wohlfeilen 
Fuhrwerke, Niemand suche noch den Lohnkutscher auf" 

Uebrigens brachte die Umgestaltung des öffentlichen Fuhr- 
wesens und der Wegfall jeglicher Staatsaufsicht auch für das Pu- 
blikum mancherlei Unzuträglichkeiten mit sich. Es drängten sich 
zahlreiche unzuverlässige Personen zu diesen Fuhrunternehmungen, 
was zur Folge hatte, dass der Beförderungsdienst auf vielen 
Strecken sehr nachlässig und unregelmässig ausgeführt wurde. 
Namentlich wurden bald Klagen Uber die lüderliche Behandlung 
des Reisegepäcks laut, die einen solchen Umfang annahmen, dass 
der Polizeimiuister Fouche' in einem Rundschreiben d. d. Paris, 
28. Fructidor VII (14. September 1799) die Departements- Verwal- 
tungen beauftragte, die Bewohner des Rheinlandes auf die durch 
das Gesetz vom 9. Vendemiaire VI (30. September 1797) einge- 
tretene Veränderung in dem Wesen der öffentlichen Fuhrwerke 
aufmerksam zu machen. Das Publikum denke noch immer — so 
führt der Minister aus — , dass es mit einer Staatsanstalt zu thun 
habe, der es sein Reisegepäck mit vollem Vertrauen tibergeben 
könne, während doch jede staatliche Einwirkung auf den Fuhr- 
betrieb aufgehört habe. Es könne daher dem Publikum in seinem 
eigenen Interesse nur dringend empfohlen werden, diesen Privat- 
Fuhrunternehmungen gegenüber die grösste Vorsicht zu gebrauchen, 
insbesondere das Reisegepäck nur unter Werthangabe gegen Em- 



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8H Sautter 

pfangsbescheinigung dem Unternehmer zu Ubergeben, damit iu 
Verlustfällen bei Geriebt Ersatzansprüche mit Erfolg geltend ge- 
macht werden könnten. 

Eine die persönlichen Interessen der Postbeamten nahe be- 
rührende Massnahme des Regierungs- Kommissars war die Auf- 
hebung des vom General-Postinspektor Loiff, wie schon erwähnt, 
mühsam wieder hergestellten Vorrechtes der Postbeamten auf Be- 
freiung von der Einquartierung, welches Rudier ohne langes Be- 
sinnen mit einem Federzuge für immer beseitigte. In einer an 
die Verwaltungen der 4 neuen Departements gerichteten Verfügung 
vom 5. Fructidor VI (22. August 1798) erklärte Rudier, es gebe 
kein Gesetz, welches ein solches Recht der Postbeamten begründe. 
Den Postdirektoren sei es, ebenso wie allen übrigen Beamten, die 
öffentliche Gelder in ihrem Hause hätten, freigestellt, die ihnen 
auferlegte Einquartierung auf ihre Kosten anderweit unterzu- 
bringen. Ein Anspruch auf Befreiung von der Einquartierung sei 
aber nicht anzuerkennen. Abschrift dieser Verfügung erhielt der 
General -Postinspektor der 4 neuen Departements zur Beachtung. 

Die merkwürdigste Verfügung, welche Rudler in Postange- 
legenheiten erlassen hat, ist ohne Zweifel seine Bekanntmachung 
vom 23. Fructidor VI (9. September 1798), worin er kundthat, dass 
an dem bevorstehenden 5. Schalttage des Jahres VI, dem letzten 
Tage des Jahres — nach gregorianischer Zeitrechnung am 21. Sep- 
tember 1798 — , der gesammte Postbeförderungs- 
dienst einen Tag lang stillstehen solle — aus 
Rücksichten auf den republikanischen Kalen- 
der! Etwas Sonderbareres dürfte im Postwesen wohl kaum je- 
mals angeordnet worden sein; wir bringen daher die Verfügung 
nebst den dazu ergangenen Ausfuhrungsbestimmungen in ihrem 
vollen Wortlaute zum Abdruck. Vorausgeschickt sei die Bemer- 
kung, dass die Massregel nicht das Werk Rudiers, sondern der 
General-Postdirektion in Paris war, auf deren Verlangen Rudier 
die für den Postbetrieb im eigentlichen Frankreich getroffenen 
und im Jahre zuvor bereits einmal ausgeführten Bestimmungen 
für die 4 Departements am linken Rheinufer in Kraft setzte. 

Zur näheren Erläuterung diene folgendes. 

Im französischen Postbetriebe herrschte damals der Gebrauch, 
dass die Posten in der einen Richtung an den graden, in der an- 
deren an den ungraden Tagen verkehrten. Beispielsweise für die 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 



89 



Post von A nach B am 1., 3., 5., von B. nach A. am 2., 4., 6. des 
Monats u. s. w. Diese Einrichtung Hess sich im Laufe des Jahres 
bequem durchführen, da im republikanischen Kalender mit seinen 
12 gleichlangen Monaten zu je 30 Tagen stets ein grader Tag 
dem ungraden folgte. Eine Schwierigkeit trat erst am Jahres- 
schlüsse hervor, weil dem letzten Tage des Jahres, dem 5. Schalt- 
tage — wie früher erwähnt, waren den 360 Tagen des republi- 
kanischen Jahres 5 Schalttage oder Ergänzungstage hinzugefügt 
— der 1. Tag des neuen Jahres (der 1. Vende*miaire) folgte. Es 
Kamen also 2 ungrade Tage, — der 5. Schalttag und der l.Ven- 
demiaire — neben einander zu stehen. Die Post, welche am 
5. Schalttage von A. nach B. gefahren war, konnte mithin am 
nächsten Tage nicht nach A. zurückkehren, weil sie dann zwei 
Mal hintereinander an ungraden Tagen verkehrt hätte, wodurch 
die gewohnte Ordnung des Postenlaufes gestört worden wäre 1 ). 

Als Mittel zur Abhülfe verfiel man auf den ungeheuerlichen 
Gedanken, den Postenlauf volle 24 Stunden zu unterbrechen, in- 
dem man den letzten Tag des Jahres (den 5. Schalttag), soweit 
der Postbeförderuogsdienst in Betracht kam, einfach aus dem Ka- 
lender strich. Wir lassen nunmehr die Verfügung der Postbe- 
hörde reden. 

An die Postdirectoren. 

Paris, 10. Fructidor V (27. August 1797). 

Wir benachrichtigen Sie, Bürger, dass, um die gegenwärtig be- 
stehende Ordnung im Postenlaufe nach graden und ungraden Tagen 
im ganzen Gebiete der Republik nicht umzukehren, die General-Post- 
direction mit Zustimmung des Finanzministers beschlossen hat, den 
Dienst des 5. Schalttages des laufenden Jahres ausfallen zu lassen. 
Zu diesem Ende hat die General-Direction heute folgende Bestimmungen 
getroffen : 

Art. I. 

Am 5. Schalttage des Jahres V wird keine Post, kein Stell- 
wagen und kein Postbote abgefertigt (diese Bestimmung ist anwendbar 
auf das Jahr VI). 



1) Nur bei Schaltjahren mit 366 Tagen (3G0 gewöhnliche Tage nnd 
<J Schalttage) war der letzte Tag des Jahres, der 6. Schalttag, ein grader 
Tag, dem ein ungrader Tag, der 1. Vendemiaire des neuen Jahres, folgte. 
In den Schaltjahren, z. B. dem Jahre VII (1799), bestand also keine Schwie- 
rigkeit. 



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90 



S a u 1 1 e r 



Art. II. 

Die Posten, Stellwagen und Postboten, welche an dem genannten 
Tage hätten abgefertigt werden müssen, werden erst aml. Vende- 
miaire VI nach ihrem gewöhnlichen Bestimmungsorte abgelassen. 

Art. III. 

Am 5. Schalttage V besteht eine 24 stündige Pause im ganzen 
Gebiete der französischen Republik für alle Posten, Stellwagen und 
Postboten, die sich während dieses Tages unterwegs befinden sollten. 

A usführungsvor Schriften. 

Zum Verständniss und zur Ausführung vorstehender Bestim- 
mungen mögen sich die Postdirectoren Folgendes gegenwärtig halten. 

1. Keine Post darf am 5. Schalttage des Jahres V abgefertigt 
werden, keine Briefkarte darf das Datum des 5. Schalttages 
tragen. Die Abfertigung der Kartenschlüsse wird auf die ge- 
wöhnliche Stunde des folgenden Tages verschoben. Schalter- 
und Büreaudienst soll jedoch in gewöhnlicher Weise stattfin- 
den, nur die Postabfertigung und der Kartenschlusswechsel 
ruhen 24 Stunden. 

2. Alle Postanstalten, welche nach der gegenwärtigen Dienstord- 
nung eine oder mehrere Posten zu irgend einer Stunde an 
den nngraden Tagen abfertigen und dies demgeraäss am 5. 
Schalttage thun müssten, verschieben dieses Geschäft auf die 
betreffende Stunde des 1. Vendemiaire VI und datiren auch 
die Brief karten dementsprechend. Der 5. Schalttag wird über- 
sprungen. 

Posten, die sich unterwegs befinden, machen eine Pause 
von 24 Stunden von Mitternacht des 4. Schalttages ab (Be- 
ginn des 5. Schalttages) bis zur Mitternacht des 5. Schalttages 
(Beginn des 1. Vendemiaire). 

Der Ausdruck Mitternacht ist übrigens nicht wörtlich zu 
nehmen. Die Post soll nicht etwa mitten auf der Strasse 
oder an einem unsicheren Platze stehen bleiben. Drei Stun- 
den über Mitternacht hinaus werden bewilligt, damit die Post 
das nächste Relais oder die nächste Poststation erreichen kann, 
wo der "Wagen untergestellt und das Postfelleisen in Sicherheit 
gebracht werden muss. Genau 24 Stunden später fährt die 
Post von dem Orte, wo sie ihre Fahrt unterbrochen hatte, 
wieder ab. Hatte die Post in Folge eines Unfalles u. s. w. 
Verspätung auf ihrer Fahrt, so kann diese Verspätung auf den 
24 stündigen Aufenthalt in Anrechnung gebracht werden. 

Da die Postdirektoren, namentlich diejenigen an den 
Hauptorten der Kurse, ziemlich genau vorhersehen können, 
wo die vor dem 5. Schalttage abgefertigten Posten den 24 stün- 
digen Aufenthalt nehmen müssen, so geben sie den Postcon- 
dueteuren dieserhalb eine bestimmte schriftliche Anweisung mit, 



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Die französische Post am Niederrhein etc. 91 



nebst einem Ersuchen an die Behörden, den Postconducteuren 
in allen Stücken Hülfe und Beistand zu leisten. Die vorstehen- 
den Vorschriften, soweit sie die Nichtabfertigung der Posten 
und deren Aufenthalt unterwegs während des 5. Schalttages 
des Jahres V betreffen, sind auf Posthalter, Stellwagenbesitzer 
und Boten anwendbar. 

Die Postconducteure empfangen für den Aufenthalt unter- 
wegs am 5. Schalttage Bezahlung für- einen Heisetag nach 
Verhältniss ihres Meilenvergütungssatzes und der Zeit, die sie 
zur Zurücklegung ihrer Heise aufwenden müssen. 

Dies sind, Bürger, die von der Verwaltung ergriffenen Mass- 
nahmen, denen Sie sich, soweit der Dienst ihrer Bureaus in Frage 
kommt, genau anbequemen wollen. 

Gruss und Brnderliebe! 

gez. Mouillesaux, Caboche, 
Houviere, Lebarbier, Carouge. 

Also lieber den Postenlauf auf 24 Stunden unterbrechen, als 
für das neue Jahr eine von der bisherigen abweichende Fahrord- 
nung einfuhren: das ist der Sinn dieser seltsamen, von echt bureau- 
kratischem Geiste diktirten Verfügung, die man unter „toutes les 
gloires de la France" wahrlich nicht zu rechnen hat. 

Am 1. März 1799 wurde Rudier von dem Posten des Regie- 
rungskommissars für die rheinischen Departements abberufen und 
der aus dem Elsass nach der oberen Donau dem Erzherzog Karl 
entgegenmarschirenden Jourdan'schen Armee als Kriegs-Kommissar 
zugetheilt 1 ). Wenige Wochen nach seinem Abgange kam das 
Postwesen in den vier rheinischen Departements an einen entschei- 
denden Wendepunkt. Das Direktorium in Paris beschloss, die 
bis dahin gesonderte Verwaltung des rheinischen Postwesens auf- 
zuheben und dasselbe nunmehr ganz der General-Direktion des 
französischen Postwesens in Paris zu unterstellen. 

Während die allgemeine Verwaltung in den 4 rheinischen 
Departements noch bis zum 23. September 1802 eine gesonderte 
war, wurde die Postverwaltung bereits vom 1. Germinal VII 
(21. März 1799) an von Paris aus geleitet. Soweit aus den vor- 
handenen spärlichen Aktenstücken ersehen werden kann, wurde 
alsbald damit begonnen, die Organisation der Postverwaltung, wie 
sie im Innern Frankreichs bestand, auf die 4 rheinischen Depar- 



1) Bockenheimer, S. 24. 



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92 



Sautter: Die französische Post am Niederrhein etc. 



tements schablonenmässig zu tibertragen. Aus diesem Uebergang 
der bisherigen besonderen Landespost in die .Centralleitung zu 
Paris erklärt sich auch das genau mit jenem Zeitpunkte zusammen- 
fallende Versagen der rheinischen Geschichtsquellen in Bezug auf 
Vorgänge des Postwesens. Staats- und Stadtarchiv der Rhein- 
provinz enthalten von da ab nur noch vereinzelte, auf das Post- 
wesen sich beziehende Urkunden, aus denen eine zusammen- 
hängende Darstellung über die Wirksamkeit der Post in den fol- 
genden Jahren der französischen Herrschaft nicht geliefert werden 
kann. Eine solche würde nur unter Benutzung der französischen. 
Staatsarchive geschrieben werden können. 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds 
und des Niederrheins. 



Von 

Hermanu Kensseu sen. (f). 
(Fortsetzung.) 

8. 

Der ehemalige Rittersitz Glinde. 

Etwas südwestwärts von der Stadt Rbeinberg liegt das Ritter- 
gut Glinde, ein alter, seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar bereits 
vorhandener Edelsitz des gleichnamigen Rittergeschlechtes, dessen 
letzte Zweige bis in den Ausgang des 15. Jahrhunderts reichen. 
Das erste Auftreten der Ritter von Glinde fällt nämlich in das 
Jahr 1231. Die Geschichte dieses Geschlechtes ist, soweit uns die 
erhaltenen Urkunden einen Einblick in dieselbe gestatten, keine 
besonders geräuschvolle und glänzende gewesen, sondern bewegte 
sich innerhalb der engen Schranken, welche dem Landjunker ge- 
zogen waren. Eine Ausnahme brachte in dieses Stillleben eine 
Fehde, welche der Lehnsherr mit einem andern Fürsten auszu- 
fechten hatte, oder der Aufenthalt des Kurfürsten in der Nähe, 
an dessen Hoflager sich dann Feste vollzogen oder Jagden und 
Kampfspiele, an welchen sich die Ritterschaft zu betheiligen hatte. 

Der Ritter Winnemar von Glinde ist der erste aus dieser 
Familie, welcher uns in dem obengenannten Jahre urkundlich be- 
gegnet. Im Jahre 1250 erscheint er wiederum, diesmal in der Be- 
gleitung seiner drei Söhne Heinrich, Rutger und Jacob. Letzterer 
führte seinen Namen wohl nach dem Oheim, dem Ritter Jacob 
von Glinde, der zwischen 1235 und 1241 mehrfach genannt wird. 



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Hermann Keussen sen. 



In dem zuerst genannten Jahre verzichtete er zu Gunsten der 
Abtei Kamp auf den Zehntanspruch an die Rheinberger Kirche. 
Ein weiteres, nicht einreihbares Mitglied dieses Geschlechtes aus 
jener Zeit ist der 1256 genannte Nicolaus von Glinde. 

Ein zweiter Kitter Winnemar von Glinde, wahrscheinlich ein 
Enkel des ersteren, begegnet uns urkundlich in der Zeit von 
1282—1301. Am 18. Juni 1282 leistete er für die unmündigen 
Kinder des verstprbenen Jacob von Pelden, welche mit ihrer 
Mutter und den übrigen Geschwistern den Hof Kaldenhoven an 
das Kloster Kamp verkauft hatten, Bürgschaft dafür, dass sie den 
Verzicht später vollziehen würden. Am 13. April 1294 verkaufte 
er selbst demselben Kloster 38 Morgen Land in der sog. Berker 
Furt. Seine Schwiegeriu Alveradis, die Gemahlin seines verstor- 
benen Bruders Heinrich vou Glinde, genehmigte nebst ihrem Sohne 
Rutger am 5. Mai 1295 den gethätigten Verkauf. Am 1. Januar 
1301 tritt Winnemar in einer vom Grafen Theoderich von Mörs 
dem Kloster Kamp ausgestellten Urkunde zum letzten Male auf. 
Fast zu derselben Zeit (am 13. Januar 1299) verkaufen die Ehe- 
leute Heinrich und Sibilla von Glinde mit Zustimmung ihrer beiden 
Töchter Katharina und Cacilia ihre Güter in Kaldenhausen und 
Drynen an die Abtei Kamp. Dieser Heinrich war, wie die Ver- 
kaufsurkunde ausdrücklich hervorhebt, ein Sohn des zuletzt er- 
wähnten Winnemar von Glinde, also auch wohl dessen Erbe in 
dem Besitze des Gutes. 

Für diese Ultere Linie der Besitzer von Glinde scheint sich 
mit ziemlicher Sicherheit folgende Stammtafel zu ergeben : 

Winnemar von Glinde 
1231-1250 

Heinrich v. Glinde Rutger v. Glinde Jacob v. Glinde Winnemar v. Glinde 
1260-1294 1260 1260 1282-1301 

Gem. Alverade 

Rutger v. Glinde Winnemar v. Glinde Heinrich v. Glinde 

1295-1329 1329 1299—1329 

Gem. Sibilla 



Katharina v. Glinde Cacilia v. Glinde 
1299 1299 

In welcher Weise sich die nachfolgenden Glieder dieser Fa- 
milie an die ebengenannten anreihen, ist bei dem Mangel weiterer 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



95 



urkundlichen Nachrichten nicht wohl mehr festzustellen. Das ver- 
bindende Mittelglied scheint zu fehlen. Seit dem Jahre 1321 be- 
gegnet uns bis zum Jahre 1342 vielfach in Urkunden Jacob von 
Glinde; seine Brüder waren Heinrich und Theoderich. Am 4. Juli 
1335 verkaufte Jacob im Einverständniss mit seiner Frau Kuni- 
gunde und seinen Kindern Gerhard, Katbarina und Mabilia — diese 
war mit Kembold Ingenhoven (iu Curia) vermählt — an Heinrich 
Bcyart 3OV2 Morgen Land in der Meckeldonk bei Rheinberg. Die 
genannten Brüder mit ihren Frauen Christine und Elisabeth stimm- 
ten diesem Verkaufe zu. Ein zweiter Heinrich von Glinde trit 
in derselben Urkunde als Treuhalter und Bürge auf. Gegen Schluss 
desselben Jahres, am 15. Dezember, verkaufte Jacob von Glinde 
(von der Glinde) mit Zustimmung seiner drei Söhne Gerhard, 
Jobann und Gottfried und seiner Töchter Katharina und Hedwig 
4 Morgen Wiesen bei Ossenberg dem Kloster Kamp. Die bereits 
verheirathete Tochter Mabilia gab im nächstfolgenden Jahre nach- 
träglich zu dem Verkaufe ihre Gutheissung. 

Mehrfach wird der obengenannte Theoderich von Glinde in 
Urkunden erwähnt. Mit seiner Frau Elisabeth hatte er wahr- 
scheinlich das Gut Mehrheim (Merum) als Mitgift erhalten; nach 
demselben führte er den Zusatz „genannt von Merheim". In den 
Besitz von Glinde ist er wohl nicht gelangt. Seine Ehe war mit 
Kindern reich gesegnet. Seine Tochter Elisabeth war mit dem 
Rheinberger Schöffen Theoderich Bertolds vermählt. Von den Söhnen 
Jacobs von Glinde tritt zunächst Gerhard von Glinde in den Vor- 
dergrund. Im Jahre 1346 Ubernahm er die Vormundschaft über 
die unmündigen Kinder seiner Schwester Mabilia, deren Vater 
Rembold Ingenhoven im Jahre vorher mit Tod abgegangen war. 
Am 17. Dezember 1361) leistete er zugleich mit seinem Bruder 
Gottfried (Godert) dem Grafen Wilhelm von Berg und Ravensberg 
den Schwur der Treue und versprach ihm, treu und hold sein zu 
wollen, wie es sich für un widersagbare Mannen ihrem Herrn gegen- 
über gezieme. Neben ihnen schwuren noch 14 dem Rheinberger 
Patri zierstand c angehörige Bürger und Ritter den gleichen Eid. 
Kurz vor dem Ausgange des Jahrhunderts erscheinen beide Brüder 
noch einmal urkundlich, ein Jahr später (1396) auch ein dritter 
Bruder, Johann von Glinde. 

Wir stehen an dem Zeitpunkte, wo das Rittergut Glinde be- 
reits aus den Händen der glcichbenannten Familie in die eines 
ebenfalls in und bei Rheinberg begüterten und dem Clevischen 



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96 



Hermann Keussen sen. 



entstammenden ritterlichen Geschlechtes übergegangen ist. Die 
Ingenhoven (in Curia) durch Verheirathung mit der Familie von 
Glinde verwandt, sind die Besitzer geworden, wie, niuss unaufge- 
klärt bleiben. Ks ist indess nicht unwahrscheinlich, dass finanzielle 
Bedrängnisse den Güterwechsel veranlasst haben. Die Familie 
von Glinde suchte jetzt bei den mächtigen adeligen Herren der 
Nachbarschaft anderweitige Versorgung. Möglicher Weise haben 
unglücklich geführte Fehden dabei mitgewirkt. Wir hörten schon, 
dass zwei Mitglieder dieser Familie sich in den Dienst des Grafen 
von Berg begaben ; andere traten in clevische und kurkölniscbe 
Dienste. Godert und Johann von Glinde gelobten im Jahre 1421, 
dem Grafen Gerhard von Cleve mit Gut und Blut beizustehen. 
Ersterer war um 1413 kurkölnischer Amtmann in Rheinberg, der 
Bruder Johann hatte 12 Jahre später dieselbe Stellung inne, wohl 
als des ersteren unmittelbarer Nachfolger. Andere Mitglieder der 
Familie flüchten in den Dienst der Stadt und suchen hier dem er- 
bleichenden Glänze des Namens neuen Schimmer zu verleihen. 
Und in der That finden wir unter den städtischen Patriziern Rhein- 
bergs mehrere aus dem von Glinde'sehen Geschlecht, die sich mit 
Erfolg und Ehre dem städtischen Bürgerdienste gewidmet haben. 
Heinrich von Glinde ist in der Zeit von 1423—1438 als Schöffe, 
Gottfried von Glinde im Jahre 1425 als Rathsherr von Rbeinberg 
verzeichnet. Letzterer wurde im Jahre 1449 mit dem Zehnten zu 
Neukirchen bei Mörs und mit Mermannsgut bei Baerl vom Grafen 
von Mörs belehnt. Im Jahre 1472 begegnet uns noch einmal ein 
Heinrich von Glinde in der Loetstrasse, als dessen Bruder Godert 
genannt wird. Seit diesem Jahre verstummen die Nachrichten Uber 
dieses ritterbürtige Geschlecht. 

Die zweite Familie, welche sich des Besitzes von Glinde er- 
freute, ist das weit verzweigte Geschlecht Ingenhoven, ursprünglich 
im Clevischen, bald aber an verschiedenen Orten des Niederrheins 
angesessen und begütert; so zu Bäreukamp bei Dinslaken, zu Aster- 
lagen im Mörsischen, auf Haus Ingenhoven bei Lobberich und 
endlich in und bei Rheinberg, auf Haus Kassel, in Budberg und 
Menzelen. Bei einer solchen starken Verzweigung hält es sehr 
schwer, in den dürftigen und mangelhaften Nachrichten den ge- 
meinsamen Faden aufzufinden und festzuhalten. Der in Rheinberg 
sesshafte Zweig war es, welcher den Rittersitz Glinde erwarb. 
Bis zum Jahre 1600 ist er in ununterbrochenem Besitze desselben 
geblieben. Auch die Ingenhoven verschmähten bürgerliche Ehren- 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und. des Niederrheins. 



07 



stellen oder sichere Ämtsstellungen nicht; sie scheinen sogar den uni- 
gekehrten Weg der von Glinde genommen zu haben und aus 
städtischen Patriziern Landjunker geworden zu sein. Bereits 1321 
bis 1335 stossen wir auf einen Rheinberger Schöffen Hermann 
Ingenhoven, 1335—1345 auf einen Schöffen und Bürgermeister 
Rembold Ingenhoven, 1425—1450 auf den Schöffen Bernhard Ingen- 
hoven und 1524 auf einen Jobann Ingenhoven, der kurfürstlicher 
Schultheiss in Rheinberg war. Im Jahre 1550 begegnen wir eben- 
daselbst dem Bürgermeister Gerhard Iugenhoven. In der ver- 
worrenen Zeit des Truchsessischen Krieges war Johann Ingen- 
hoven eine Zeit laug Amtmann in Rheinberg; vermuthlich gehörte 
er dem Mörsischen Zweige an. Auch ein Gelehrter ist aus diesem 
adeligen Geschlechte hervorgegangen, nämlich der Magister Ger- 
hard Ingeuhoveu (in Curia); im Jahre 1462 war er Rector der 
Universität zu Basel. Üie genannten Glieder der Familie in einen 
genealogischen Zusammenhang zu bringen, hat nicht gelingen 
wollen, es fehlen die verbiudendeu Mitglieder. Dagegen war unter 
den nachfolgenden Mitgliedern die Verbindung zu schaffen. Ein 
Bernhard Ingenhoven, dessen Gemahlin eine gewisse Helwigis war, 
lebte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts und hinterliess vier 
Kinder: Bernhard, Rembold, Wilhelm und Mecbtilde. Rembold, 
schon mehrfach genannt, hatte mit seiner Gemahlin Mabilia von 
Glinde gleichfalls vier Kinder: Johann, Bernhard, Jacob und Hed- 
wig Ingenhoven. Von diesen begegnet uns im Jahre 1369 Jacob 
Ingenhoven in Begleitung seines Oheims Bernhard ; beide schwuren 
dem Grafen Wilhelm von Berg den erwähnten Huldigungseid. Als 
sein Sohn wird uns urkundlich im Jahre 1406 Wilhelm Ingen- 
hoven genannt. Der Rheinberger Schöffe Bernhard Ingeuhoven 
1427 — 1450 ist wahrscheinlich sein Sohn oder Neffe. Er wohnte 
an der Stadtmauer neben dem Hause der Duisburger Minoriten. 
Eine Agnes Ingenhoven, welche im Jahre 1377 Goswin von Harn- 
broick geheirathet hatte, war eine Tochter Bernhards und Enkelin 
Rembolds Ingenhoven. Unter den genannten Rittern und Pa- 
triziern zeichnete sich namentlich der Ritter Jacob Ingenhoven 
durch kriegerische Neigung aus. In den geldrisch - clevischen 
Kämpfen seiner Zeit war er iu Gefangenschaft gerathen ; längere 
Zeit hatte er in Kempen im Kerker schmachten müssen. Ein 
Pferd, das er dabei eingebüsst, erhielt er im Jahre 1376 mit 50 
Schilden ersetzt. Für die nachfolgenden Glieder des Geschlechts 
fehlt wieder der Zusammenhang. Es sind dies Wolter Ingenhoven 

7 

Annalen des hist. Vereins LXV. 1 



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Hermann Keussen sen. 



im Jahre 1411, Gertrud Ingenhoven 1438—1450 und im selben 
Jahre 1450 Wilhelm Ingenhoven, Schöffe in Eversael. Ebenso ist 
der im Jahre 1462 als Amtmann zu Krakau bei Crefeld genannte 
Johann Ingenhoven nicht weiter einzureihen. Aller Wahrschein- 
lichkeit nach gehörte er dem Zweige zu Asterlagen an. 

Vom Ausgange des 15. Jahrhunderts ab wird ein engerer 
Anschluss der einzelnen Glieder wieder möglich. An der Spitze 
steht Loeff (Ludolf) Ingenhoven mit seiner Gattin Sibilla und 
seinem Bruder Johann. Ludolf, der bis gegen 1517 lebte, hinter- 
liess drei Söhne: Ludolf, Wilhelm und Johann Ingenhoven. Der 
letztere Hess sich im Jahre 1517 für seinen Bruder Ludolf mit 
dem Hause Kassel bei Rheinberg belehnen. Er bekleidete einige 
Jahre später (um 1524) das Schultheissenamt zu Rheinberg; bis 
zum Jahre 1554 lässt er sich verfolgen. Es war, wie es scheint, 
sein Vater Ludolf mit einer von Dript vermählt gewesen. Im 
Jahre 1552 tritt Johann Ingenhoven als Erbe der beiden in der 
Abtei Fürstenberg gestorbenen Nonnen Sibilla von Eyll und Ger- 
traud Angenendt auf. Bei seinem Tode war sein Sohn Ludolf 
noch unmündig, sodass Jacob Ingenhoven zu Niederbudberg die 
Vormundschaft über ihn führte. Ersterer war mit Anna von Loe 
vermählt. Am 1. August 1571 kaufte Lueff mit seiner gen. Frau 
ein Haus in Rheinberg an der Stadtmauer neben Johannes Inger- 
schmitten, Lueff Ingenhoven und Heinrich Dorsten von den Duis- 
burger Minoriten. Die beiden in der Urkunde fungirenden Zeugen 
Hugo von Dript und Wilhelm Ingenhoven deuten auf die ver- 
wandtschaftlichen Verhältnisse hin. Auf diesen Lueff Ingenhoven 
scheint der Besitz von Kassel tibergegangen zu sein, während das 
Haus Glinde seit 1535 seinem Gross-Oh eini Jacob Ingenhoven ge- 
hörte. Dieser letztere lebte bis zum Jahre 1574, wo sein Sohn 
Bernhard in den Besitz trat ; derselbe stammte aus des Vaters Ehe 
mit Beatrix von Honseler. Bernhard, den wir bis 1583 verfolgen 
können, hinterliess einen Sohn, Hugo Ingenhoven, der Komthur 
des deutschen Ordens wurde und sich mit Anna Margaretha von 
der Reck vermählte. Nach seinem Tode wurde zunächst der Ge- 
mahl seiner ältesten Tochter Anna, Wilhelm von Wachtendonk, Be- 
sitzer von Glinde. Seine zweite Tochter Cäcilia war mit Gert von 
Neuhoff in die Ehe getreten. Ehe wir uns weiter über diese Er- 
ben von Glinde verbreiten, müssen wir noch einen Augenblick bei 
dem Mannesstamme der Ingenhoven verweilen. 

Der eben als Vormund Lueffs von Ingenhoven erwähnte Oheim 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



99 



Jacob Ingenhoven wurde 1550 mit dem Gute vor dem Dyck, mit 
dem früher der Drost zu Geldern Luetf von Eger belehnt gewesen 
war, belehnt. Sein Sohn Jacob wurde im Jahre 1573 mit dem- 
selben Gute belehnt. Das Haus Kassel besass um 1654 Jacob 
Ingenhoven, welcher dem bei Lobberich ansässigen Zweige ange- 
hörte. Um 1627 lebte in Rheinberg die Edeldame Anna Ingen- 
hoven, über deren Familienverhältnisse uns keine weiteren Notizen 
v,u Gebote steben. 

Wilhelm von Wachtendonk starb nebst seiner Gemahlin be- 
reits vor 1632. Er hinterliess eine einzige Erbtochter Anna Maria 
Elisabeth von Wachtendonk, welche bei dem Tode der Eltern noch 
.unmündig war. Ihre Vormünder Adolf von Waldass, Heinrich 
von Hertenfeld und Joachim von Bocholtz bevollmächtigten den 
Baron Adolf von Hönnepel gen. Impel zu Blömersheim am 29. De- 
zember 1632, für dieselbe das Lehngut Meckeldonk bei Rheinberg 
vom Prinzen von Oranien als Lehen zu empfangen. Sie vermählte 
sich später mit Wilhelm Adam von Strauven, welcher am 12. Mai 
1650 im Namen seiner Gattin vor dem Mörser Drosten Wilhelm 
Reiner von Cloudt wegen der Meckeldonk den Lehnseid schwor. 
Im selben Jahre suchte er für sich und seinen Sohn Franz Wil- 
helm die Belehnung mit Glinde nach. Sein Gesuch wurde abge- 
wiesen, indem der Vetter Wilhelm von Neuhoff, der Sohn Cacilias 
Ingenhoven, ihm zuvorgekommen war. Die von Strauve*n nannten 
sich gleichwohl eine Zeit lang Herren zu Glinde. Ein Oheim 
Wilhelm Adams von Strauven war der Kölner Weihbischof Georg 
Paul Stravius, der im Jahre 1642 bei seiner Rückkehr von Lüttich 
überfallen und gefangen wurde. Für seine Befreiung rausste er 
8000 Rthlr. zahlen. Er starb am 4. Februar 1661. 

Die Familie von Neuhoff ist bis zum Jahre 1719 die Be- 
sitzerin von Glinde geblieben. Der oben genannte Wilhelm von 
Neuhoff war Drost zu Nienrode und seit 1636 mit Anna Henriette 
von Neuhoff, genannt Ley, vermählt. Sein Halbbruder Wennemar 
von Neuhoff war mit Elisabeth von Eyll vom Hause Gastendonk 
bei Kempen verheirathet und Drost zu Bochum. Wilhelm von Neu- 
hoff hatte zwei Söhne Wilhelm Wennemar und Dietrich Stephan 
von Neuhoff. Am 16. Oktober 1655 empfing der erstere die Be- 
lehnung mit Glinde; er war damals Hauptmann im Regiment von 
Spaen. Er avancirte zum Oberstlieutenant im Regiment zu Fuss 
des Herzogs vön Württemberg und nahm lebhaften Antheil an den 
kriegerischen Ereignissen seiner Zeit. Im Jahre 1688 fand er 



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Hermann Keussen sen. 



seinen Tod vor Negroponte. Er war auch Deutsch - Ordens- 
Kointhur zu Obern iersheiin. Sein Bruder Dietrich Stephan hatte 
bereits 1678 die Belehnung mit Glinde empfangen. Er starb im 
Jahre 1694 als Drost zu Nienrode und Cleviscb -Märkischer Re- 
gierungsrath. Mit seiner Gemahlin Anna Elisabeth von Neuhoff 
hatte er 10 Kinder, 6 Söhne und 4 Töchter. Der älteste Sohn 
Caspar Stephan Heinrich von Neuhoff war 1663 geboren ; er hatte 
nach dem Tode des Vaters die Belehnung mit Glinde empfangen, 
starb aber bereits am 18. Juli 1695 bei der Belagerung von Na- 
mur, die er als brandenburgischer Obristlieutenant mitmaebte. 
Gleich seinem Vater und Grossvater war er auch Drost zu Nien- 
rode gewesen. Sein Bruder Ernst Alex von Neuhoff fand 1702 
bei der Belagerung von Kaiserswerth als Hauptmann seinen Tod. 
Ein jüngerer Bruder Franz Bernhard Johann von Neuhoff erhielt 
im Jahre 1696 am 26. Juni das Leben Glinde, nachdem er eben 
aus einem Feldzuge nach Ungarn, den er als brandenburgischer 
Kapitän mitgemacht hatte, in die Heimath zurückgekehrt war. 
Er widmete sich von jetzt an dem Verwaltungsdienste, wurde Amt- 
mann zu Altena und Iserlohn und Geh. Cleviscb-Märkischer Re- 
gierungsrath. Im Jahre 1719 verkaufte er das Rittergut Glinde, 
das ihm wohl zu entfernt lag, an Adrian Adolf von Dörth, einen 
entfernten Verwandten, der mit Catharina Judith von Neuhoff, gen. 
Ley, vermählt war. Dieser war ein wackerer Haudegen, der sich 
in der Kriegsgeschichte einen rühmlichen Namen erworben hat. 
Er stand in holländischen Diensten und erlangte den Rang eines 
Generallieutenants. Im Alter von 84 Jahren noch vertbeidigte er 
als Gouverneur von Tournay ruhmvoll diese Veste gegen Lud- 
wig XV. Zwei Jahre später, am 27. September 1747, starb er. 
Sein Sohn Johann Adam Heinrich Sigismund von Dörth hatte in 
diesem Jahre durch den Konrector des Mörser Gymnasiums Prey- 
sing die Belehnung mit Glinde nachsuchen lassen. Sein Bruder 
Clemens Zeno von Dörth empting die Mitbelehnuug. Als derselbe 
mit Sophia Theresia von Metternich zur Ehe schritt, trat er zur 
katholischen Kirche Uber und nahm kurkölnische Dienste an. Er 
wurde kurfürstlicher Kammerherr. Im Jahre 1769 nach fünfzig- 
jährigem Besitz verkauften die Gebrüder von Dörth den Rittersitz 
Glinde an Ludolf von der Ruhr, Herrn zu Ossenberg, der kurze 
Zeit nachher, am 13. April desselben Jahres, starb und in der 
Kapelle zu Ossenberg seine letzte Ruhestatte fand. 

Die Familie von der Ruhr ist eine Rheinberger Familie, die 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



101 



»aehweisbar bereits im Anfange des 17. Jahrhunderts in der Stadt 
ihren Wohnsitz hatte. Der Ankäufer von Glinde, Ludolf von der 
Ruhr, war 1733 Rathsherr von Rheinberg, 1735—1739 Bürger- 
meister. Um 1746 kaufte er das Haus Ossenberg von dem Grafen 
Trucbsess von Waldburg. Er war vermählt mit Regina Maria 
Margaretha Hölters, die im November 176b' ihm im Tode voran- 
ging. Aus dieser Ehe stammte eine lange Reihe von Kindern, 
von denen indess mehrere in jungen Jahren starben. Die älteste 
Tochter Catharina Adelheid Barbara, geboren am 2. Oktober 1726, 
verheirathete sich am 29. Juni 1749 mit Joseph Clemens Lenders; 
eine zweite Tochter Maria Agnes, geboren am 12. April 1731, war 
seit dem 25. Oktober 1759 mit dem späteren Bürgermeister in 
Neuss Heinrich Hermann Jordans, dem Vater des französischen 
Unterpräfekten Jordans in Crefeld, verehelicht. Eine dritte Tochter 
Johanna Dorothea, geboren am 19. August 1742, verband sich am 
21. August 1773 ehelich mit dem kurpfälzischen Geheimen Kammer- 
rath Florenz Kieselstein in Düsseldorf; eine vierte, am 19. Mai 
1744 geborene Tochter Anna Maria Regina vermählte sich am 
13. Mai 1774 mit dem kurpfälzischen Hofrath Johann Peter Gos- 
win Joesten in Gladbach. Von den Söhnen heirathete der jüngste 
Caspar Michael Anton — geboren am 29. September 1748 — die 
Baronin Maria Ignatia von Wevelingboven-Sittart. Dieser letztere 
trat gemeinschaftlich mit seiner Schwester, der Kamraerräthin 
Kieselstein, in den Besitz von Glinde. Später ging durch Kauf 
das Gut an die Familie Baumann über; von dieser ererbte es der 
mit einer Baumann verheirathete Gutsbesitzer Knaben. 

Die Frage, ob Theodor von Neuhoff, der spätere König von 
Korsika, welcher der Neuhoffschen Familie angehört, in deren 
Besitz einst das Gut Glinde war, hier das Licht der Welt erblickt 
bat, muss vor der Hand unentschieden bleiben. Die Rheinberger 
Taufregister vermelden darüber nichts. Der letzte Besitzer von 
Olinde aus der Familie Neuhoff hatte ausser den bereits erwähnten 
Brüdern noch zwei, welche sich dem Militärstande gewidmet hatten, 
Friedrich Wilhelm von Neuhoff, der als Lieutenant in dem Treffen 
bei Landen fiel, und Leopold Wilhelm von Neuhoff, der in bischöf- 
lich-münsterischen Diensten als Hauptmann stand und ein ziemlich 
unstetes Leben führte. Aus seiner Ehe mit einer gewissen Henn 
— ein Franz Winand Joseph Henn ist um 1740 Gerichtsschreiber 
in Rheinberg — stammt der oben erwähnte Theodor von Neuhoff. 
Die Mutter war eine Bürgerstochter aus Viset an der Maas im 



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10,' 



Hermann Keussen sen. 



Lüttichschen. Ihr Vater war Armeelieferant gewesen, und so war 
die Bekanntschaft wohl leicht herbeigeführt worden. Leopold 
Wilhelm starb bereits 1695 im Alter von 28 Jahren. Die beiden 
Kinder — ausser Theodor war noch eine Tochter vorhanden, die 
sich mit einem Grafen von Trevoux vermählte — sollen auf Glinde 
geboren sein. Theodor war beim Tode des Vaters 4 Jahre alt. 
Seine Erziehung empfing er bei den Jesuiten in Münster und Köln. 
Ein unglückliches Duell, das er hier mit einem Studenten hatte, 
nöthigte ihn zur Flucht nach Holland. Durch Vermittelung des 
spanischen Gesandten erhielt er eine Lieutenantsstelle bei einer 
spanischen Trnppenabtheilung, die zum Kriege in Afrika bestimmt 
war. Er wurde Hauptmann, aber bei einem Ausfall aus Oran von 
den Mauren gefangen und an den Dey von Algier ausgeliefert. 
18 Jahre lang diente er diesem als Dolmetscher, bis er im Jahre 
1735 von ihm mit 2 Regimentern den Korsikanern, welche das 
Joch Genuas abschütteln wollten, zu Hülfe geschickt wurde. Er 
hatte glückliche Erfolge und wurde von den dankbaren Korsi- 
kanern im Jahre 1736 zum Könige ausgerufen. Er suchte hollän- 
dische Hülfe nach und begab sich zur Erlangung derselben per- 
sönlich nach Holland. Er kehrte mit seinem Vetter, dem Baron 
von Dörth, zurück, reichliche Kriegsmunition mit sich führend. 
Als aber im Jahre 1738 französische Htilfstruppen die Genueser 
unterstützten, war seines Bleibens auf Korsika nicht mehr. Er 
suchte in Venedig, Florenz und anderwärts Hülfe nach, aber 
überall ohne Erfolg. Eine Zeit lang verweilte er bei dem Bey von 
Tunis und hoffte von dort aus wieder Besitz von Korsika ergreifen 
zu können. Doch auch hier war seines Bleibens nicht, er musste 
wiederum fliehen, kam nun nach langen Irrfahrten nach Köln, von 
wo er Ende Februar 1741, von einem einzigen Bedienten begleitet, 
in einer ärmlichen Mietbkutsche nach Wien fuhr, dann weiter 
nach der Schweiz. Hier hielt er sich bei dem General Salis auf 
und nahm unter dem Namen eines vornehmen Engländers an den 
Gastmählern theil, die dieser General den fremden Ministern gab. 
In Begleitung von vier Personen ging er hierauf nach Italien und 
endlich nach Lissabon, von wo aus er im Dezember 1742 im 
Besitze grosser Geldsummen eine Landung auf Korsika beab- 
sichtigte. Diese wurde aber vereitelt. Er kehrte uach Florenz 
zurück, musste aber, von seinen Gläubigern gedrängt und verfolgt, 
abermals fliehen. Er ging nach London, wurde aber hier seiner 
Schulden halber verhaftet. Auf Verwendung des englischen Mi- 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



103 



nisters Walpole wurde eine Sammlung veranstaltet, die zur Be- 
friedigung der Gläubiger verwandt werden sollte. Er starb im 
Jahre 1756 zu London in ärmlichen Verhältnissen. Seine Freunde 
setzten ihm ein Denkmal, das die Inschrift trug: 

Das Glück gab dem Manne ein Königreich und versagte ihm 
im Alter Brot. 

Vortrag, gehalten im Verein von Geschichtsfreunden zu Rheinhcrg. 

9. 

Zar Geschichte der Crefelder Zeitungspresse. 

Der Duisburger Intelligenz-Zettel" war die nächste und fast 
einzige Quelle, aus der den Bewohnern Crefelds alles Wissens- 
werthe auf amtlichem Gebiete zufloss. Allzuviel Intelligenz dürfte 
man, nach den vor uns liegenden Proben aus dem Jahre 1784 zu 
schliessen, daraus nicht geschöpft haben. So lautet gleich die 
erste mit der Ucberscbrift „Warnungs-Anzeige" versehene Nach- 
richt : „Es wird hiemit dem Publico bekannt gemacht, dass ein In- 
quisit wegen verschiedener verübter Diebstähle auf 4 Jahre zum 
Zuchthause condemniret worden. Cleve, im Regierungsrath, den 
12. Martii 1784. Freiherr von der Reck" räthselhaft genug und 
könnte zu scharfsinnigen Vermuthungen anreizen. An einer an- 
dern Stelle desselben Blattes heisst es unter der Rubrik: Personen, 
deren Dienst verlangt wird ausserhalb Duisburg: In Crefeld wird 
eine gute Hebamme verlangt, diejenigen, welche gute Zeugnisse 
ihrer Lebensart und Geschicklichkeit beybringen können, wollen 
sich fordersamst bey dem Meursischen Provincial-Collegio medico 
zu Meurs, oder dem Magistrat zu Crefeld melden und die nähern 
Conditiones vernehmen. Meurs den 19ten Febrnarii 1784. Vom 
Reklame -Wesen findet sich in dem Blatte allerdings auch schon 
eine Spur, wenn es unter „IX Von neuen Schriften" heisst: Die 
allgemeine Anweisung der neuesten Schönschreibkunst des Hoch- 
gräfl. Lippischen Botenraeisters und Actuarius J. G. Weber für die 
Jugend hohen und niederen Standes, desgleichen für andere Lieb- 
haber einer schönen Feder und für Frauenzimmer, mit einer ge- 
druckten Anweisung und beygefügten Orthographie, ist durch ganz 
Deutschland so bekannt, und wegen der darinn befindlichen 40 
Stück in Kupfer sauber gestochenen Vorschriften so beliebt, dass 



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10t 



Hermann Keussen sen. 



davon nunmehr mit völliger Zufriedenheit des Herrn Verfassers im 
Verlage der Helwingschen Uuiversitäts- Buchhandlung allhier ein 
ganz neuer Abdruck auf vielfältige Nachfrage hat veranstaltet wer- 
den müssen u. s. w. Wir sehen, der „Duisburger Intelligenz-Zettel'' 
bot seinem Publikum eine ganz eigentümliche Art von Unter- 
haltungsliteratur, die selbst dem nüchternsten Praktiker nicht ge- 
nug thuu konnte. Da war ihm selbst der „Anzeiger" in seiner 
ursprünglichsten Form noch weit über. 

Wer sich Belehrung über den Lauf der Tagesereignisse ver- 
schaffen wollte, der suchte sie hier vergeblich. Er musste sich zu 
dem Behufe von Köln die „Reichs-Ober-Post-Amts-Zeitung" für 
gutes Geld verschreiben. Allzuviel erfuhr er aber auch hier nicht, 
denn das löbliche Ccnsuramt sorgte gewissenhaft dafür, dass keine 
„unpassenden und anzüglichen Zusätze, Vernünftelungen und Aus- 
schweifungen über die Grenzen der einem Zeitungsschreiber zu- 
stehenden Geschichtserzählung" gebracht wurden. Die politische 
Kannegiesserei auf der Bierbank war also für unsere Altvorderen 
sehr beschränkt, sie durften — es ging ja nicht anders — nur die 
eigene Kirchthurmspolitik betreiben, und dass die mager genug 
blieb, dafür sorgte die besondere Kontrolle mächtiger Familien, 
welche eine Censur eigener Art durch ihre „Comptoirbedienten' 
ausüben Hessen und bösen Klatsch recht übel vermerkten. Das 
waren patriarchalische Zustände, in welche die französische Re- 
volution und der im Jahre 1794 erfolgte Einmarsch französischer 
Trappen plötzlich wie über Nacht einen unliebsamen Riss brachten. 
Das stolze Wort Pressfreiheit klang verlockend genug und ward 
auch damals schon ein Schlagwort, von dessen Zauber man sieb 
grosse und wunderbare Wirkungen versprach. Als nun mit dem 
Einrücken der Franzosen die Verbindung mit dem rechten Rheiu- 
ufer erschwert, ja nicht lange nachher das Herüberbringen von 
Zeitungsblättern aus jener Gegend bei schwerer Strafe aufs strengste 
untersagt wurde, da war Crefeld für seine politischen und littera- 
rischen Bedürfnisse — und solche empfand jetzt auch der schlichteste 
Philister — einzig und allein auf Köln angewiesen. Hier trat 
denn auch bald eine üppige Saat neuer litterarischer Unterneh- 
mungen, grösstenteils politischer Natur, ins Leben. Das war der 
Zeitpunkt, wo sich auch hier zum ersten Male ein litterarisches 
Unternehmen hervorwagte. Wer den Impuls dazu gab, wissen 
wir nicht. Der Mann, welcher sich zu dem kühnen Wagniss ver- 
stieg, war Peter Schüller aus Düsseldorf. Er war noch nicht 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



lange in Crefeld ansässig ; durch seine Vermählung mit der Tochter 
des Apothekers und ehemaligen Bürgermeisters von Crefeld, Karl 
Max Btirckh, hatte er sich eines gewissen Einflusses, namentlich 
auch in amtlichen Kreisen, zu erfreuen. Schüller war ein frischer, 
muthvoller Mann, der die Schwelle des Mannesalters erst eben 
überschritten hatte. Die geistigen Kräfte, welche sich ihm bei 
dem jungen und gewagten Unternehmen zur Verfügung stellten, 
sind dem Namen nach nicht bekannt. Doch glauben wir kaum 
fehl zu gehen, wenn wir dem hiesigen Jakobiner-Klub einen grossen 
Antheil an der Mitarbeiterschaft zuerkennen. Wenn einzelne Mit- 
glieder desselben, wie z. B. Engelbert vom Bruck, eines Tages 
die Vaterschaft einiger bestimmten Artikel leugnete und erklärte, 
bis heute (3 Wochen nach Erscheinen der ersten Nummer) nicht 
den geringsten Antheil an der Herausgabe des Blattes genommen 
zu haben, so beweist das, dass man auch schon damals den ge- 
nannten Klub im Verdacht gehabt und sich nur in der Person ge- 
irrt hatte. Es stehen uns leider keine weiteren Materialien zur 
Verfügung, durch welche wir das Dunkel lichten könnten. Jeden- 
falls waren es Männer von Geist und Begabung, die als Gevattern 
an der Wiege der „Politischen und litterarischen Iris am Nieder- 
rhein" gestandeu, und wir brauchen dieselben nicht ausschliesslich 
im Weichbilde der Stadt zu suchen. Doch wir verzichten darauf, 
nach der Vaterschaft weiter zu forschen. Genug, die erste Nummer 
der Iris erschien am 12. Nivose im 7. Jahre der französischen Re- 
publik, also am 1. Januar 1799. Mit einem etwas überschweng- 
lichen, aber warm empfundenen poetischen Prologe „Iris am Ho- 
rizonte" trat die Zeitung mit der 3 Centimes-Marke an der Stirue 
in die Oeffentlichkeit. Wir können es uns nicht versagen, den- 
selben hier unverkürzt zum Abdruck zu bringen : 

Trocknet die Thräne izt, Völker am friedlich rauschenden Rhenus! 

Stürmt in die Leier zum Friedensgesang! Es hallen am Ufer 

Bis zu Helvetiens Alpen die Jubeltöne der Freude ! 

Heil wird Germania Dir. Sieh Deinem Genius reichte 

Galliens Genius bieder und treu die Rechte zur Sühnung, 

brach schon die ersten Zweige vom Friede verkündenden Oelbaum, 

Und Irena wird bald zum Kranze der Eintracht sie winden. 

Heil wird Germania Dir ! Nach furchtbar schreckenden Wettern, 

Sieben Todesjahre stürmten die schreckenden Wetter, 

Wölbt im Donnergewölk izt Iris den farbigen Bogen. 

Und das Nachtgewölk flieht. Schon schweigen erschütternde Donner, 

Und der Dämon des Kriegs, mit ehernen Fesseln umwunden, 



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10*3 



Hermann Keussen sen. 



Knirscht nun bald ergrimmt im geschlossenen Tempel des Janus. 

Heil wird Germania Dir ! Nun flammen nicht lodernde Städte, 

Ihre noch glühende Asche trinkt nicht mehr die Thräne des Bürgers, 

Der aus verödeter Heimath in ferne Fluren sich rettet, 

Wenn ihn die Gattin, das Kind, mit Seufzern zum Vater des Weltalls, 

Der die Bruderliebe gebot und Frieden und Eintracht, 

Hin zum entlegenen Land in stummer Wehmuth begleiten, 

Mit der geborgenen Habe auf ihrem zarteren Rücken. 

Nein ! Germaniens Flur grünt friedlich im kommenden Lenze, 

Und der Hüttenbewohner erfreue sich lastender Garben. 

Weinet der Menschlichkeit Thräne, am friedlich rauschenden Rhenus 

Völker durch Ruhe beglückt, dem Elend entfernterer Brüder, 

Denen Verwüstung und Tod und schreckliche Furien drohen. 

Heil wird Germania Dir ! Doch jene Donnergewölke, 

Wo zum Segen für Dich die friedliche Iris nun lächelt, 

Thürmen grausen voller sich dort am Ufer der Tiber. 

Nacht schwebt über Hesperiens Flur, vom Blitze erhellet. 

Des Apenninus Gebirg hallt schon vom schmetternden Donner. 

Uebor Ausonien weint. Dort wetzt, auf Söhne der Freiheit, 

Der Fanatismus den Dolch, und ött'net den Tempel des Janus, 

Um mit lechzender Wuth das Blut in Strömen zu trinken. 

Finsterniss kämpft mit dem Licht. Erkauft mit britischem Golde 

Eilet der Sklav am Vesuv, der Sklav am flammenden Aetna 

Seinen Blutdurst selbst in Roms Spitälern zu löschen. 

Blickt izt grausenvoll hin. Vom Ufer der starrenden Newa 

Und von der Wolga, vom Don und aus Siberiens Wüsten, 

Wälzen sich keuchend heran die Stürmer von Ismails Wällen 

Und die Stürmer Pragas und Oczakows rauchender Mauern, 

Um sich im Blute der Kinder, der Weiber und Greise zu baden. 

Seht des Islams Verehrer reicht ihnen betrogen die Rechte, 

Kämpft getäuscht an der Seite des kaum befriedigten Feindes, 

Dem nach dem stolzen Serail in seiner Habsucht gelüstet, 

Und der Archipel sieht staunend vereinte Geschwader. 

Auch der lllyrier droht. Schon stürzen Huugariens Scharen 

Sich nach Latium hin, das Schreckensgewölk zu vermehren. 

Blitze schlängeln sich schon und wie vom flammenden Aetna 

Feuergewölke sich hoch zum Horizonte erheben, 

Wird auf Hesperiens Flur die Glut entzündeter Städte 

Und des stilleren Dorfs, ihn röthen den schaudernden Himmel, 

Wird sich die Lava von Blut mit Fluthen der Tiber vermischen. 

Weinet der Menschlichkeit Thränen, am friedlich rauschenden Rhenus 
Völker durch Ruhe beglückt, dem Elend entfernterer Brüder, 
Denen Verwüstung und Tod und furchtbare Furien drohen. 
Harret! Es trotzet dem Sturm, das Haupt über Wolken, wie Atlas, 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



107 



Galliens Genius noch. Er wird die Furien fesseln 

Und nach blutigem Kampf den Völkern vom Nil bis zur Newa 

Mit dem Oelzweig den Segen des süsseren Friedens erringen. 

Seinem Staate Heil, wenn ruhend auf rühmlichem Lorbeer 

Er nun das häusliche Glück der Heldenbürger vergrössert. 

Wenn nun fern von Europens, wenn fern von Afrikas Fluren 

Jenes Nachtgewölk schwand, und Feinde als Brüder sich küssen; 

Dann wird im fernen Gewölke die friedliche Iris euch lächeln, 

Euch der Menschheit Glück, den Mensclien edelnde Züge 

Hoher Götterthat, im frohen Entzücken erzählen. 

Wird euch schildern, wie dann Bewohner stolzer Palläste 

Und der niedern Hütte sich zärtlich als Brüder umarmen, 

Gleicher Rechte sich freuen, die Pflichten des Menschen erfüllen 

Und durch Sittlichkeit gross dem Bilde der Gottheit sich nähern. 

Ach! verkündete sie dem Erdkreis einst ewigen Frieden, 

Allen Völkern Heil im Pilgerwandel zum Himmel; 

Dann mög ihr farbiger Bogen am Horizonte verschwinden, 

Wenn im letzten Gewölk 'noch einmal die strahlende Sonne 

Seinen Farbenglanz mit Feuertlammen erhöhte. 

Wir sehen ans diesem poetischen Erguss, wohin die poli- 
tischen Bestrebungen der Iris giugen: Die engste Verbrüderung 
zwischen Frankreich und Deutschland im republikanischen Rahmen 
und mit dem bekannteu Motto: Freiheit, Gleichheit und Brüder- 
lichkeit. Im Publikum müssen nach dem Erscheinen der ersten 
Nummer (dieselbe enthielt nichts weiter, als den oben gebrachten 
Prolog) die Stimmungen sehr getheilt gewesen sein, wenn man aus 
dem prosaischen Prolog der zweiten Nummer Rückschlüsse sich 
gestatten darf. Zum Verständniss der ganzen Lage der Dinge 
werden wir daran erinnern müssen, dass die Verwaltung der Stadt 
in fremde Hände Ubergegangen, dass der preussische Stadt- und 
Landrichter Starrmann seines Amtes entsetzt, die mörsische Re- 
gierung gefluchtet und lahm gelegt war, und dass gegen Schluss 
des Jahres 1798 ein ehemaliger Schauspieler und Sprachlehrer 
Johann Friedrich Toscani aus Stuttgart, ein Rou6 von 44 Jahren, 
das Heft der Stadtregierung als Commissaire du directoite execu- 
tif pres la municipalitc' de Crefeld in Händen hatte. Dem Namen 
nach war allerdings Ludwig Max Rigal der Präsident der Muni- 
zipalverwaltung. Die Stimmung wird also wohl keine allzu rosige 
gewesen sein, zumal auch der Geschäftsgang äusserst flau und die 
Friedensaussichten noch in weite Ferne gerückt schienen. Mit 
zagenden Blicken mochten auch manche die verheissene dauernde 
Verbrüderung mit Frankreich, wie sie die Iris empfahl, anschauen 



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108 



Hermann Keussen seu. 



und besonders die ehemaligen Beamten werden kaum sympathisch 
solcheu Anschauungen gegenübergestanden, ihr politisches Ge- 
wissen wird sich dagegen gesträubt haben. Manchen von ihnen» 
die nicht gleich mit ins republikanische Horn tuteten, erging es 
kümmerlich genug, und gewiss beseufzten sie im Stillen ihr schweres 
Geschick. 

Die Redaktion sah sich also veranlasst, in der zweiten Num- 
mer etwas genauer und verständlicher, als das in der poetischen 
Erotfnungsnummer geschehen konnte, sich Uber ihre Ziele auszu- 
lassen, und das that sie iu einem zweiten Prolog. Ein neues 
Zeitungsblatt, so heisst es hier, welches sich zum ersten Male in 
den Zirkel des Publikums wagt, bedarf aber ebensowohl einer 
Vorrede, als ein neues Buch usw. Vielen Lesern der Ankündigung 
war der Titel der Zeitung nicht deutlich genug. Für diese sind 
wir genötbigt, folgende Erklärung vorauszuschicken. Mehrere Zei- 
tungen erscheinen unter dem Namen Merkur, welcher bei den 
Alten der Bote und Herold der Götter war. Wir haben daher der 
unsrigen zur Abwechselung den Namen der Iris gegeben. Mit 
demselben bezeichneten die Alten den Regenbogen als eine beson- 
dere Göttin, die als Gesandtin der Juno und der übrigen Gott- 
heiten erschien. Mit dem Regenbogen stieg sie vom Olymp zur 
Erde und wieder dahin zurück. Ihr Name ist daher für eine Zei- 
tung ebenso angemessen, als der Name Merkur und geschmack- 
voller als der schlichte Titel: Crefelder Zeitung. — — Dann er- 
klärt der Herausgeber weiter: Die Zeitung soll kein Chaos von 
Nachrichten, keine Mixtur von Wahrem und Falschem sein. Der 
Hauptartikel „Geschichte unserer Zeit" soll eine zusammenhängende 
Geschichtserzähluug der Weltbegebeuheiten und eine wahrhaft 
treue Darstellung derselben enthalten, dass diejenigen Leser, welche 
unsere Zeitung sammeln und aufbewahren wollen, in diesem Ar- 
tikel ein achtes Geschichtsbuch der Ereignisse unserer Zeit be- 
sitzen sollen. Im Artikel „Miscellen" soll das Neue des Tages 
gebracht werden, ohne dass jedoch Iris für die Wahrheit der- 
selben Bürgschaft leistet. Für die nächste Zeit bittet sie noch um 
nachsichtige Beurtueilung. Weiter, heisst es am Schlüsse der Vor- 
rede, wollen wir zur Empfehlung unseres Blattes nichts sagen. 
Ein guter Wein braucht keinen Epheukranz und ein schlechter 
wird durch dieses Schild nicht besser. Jeder Leser wird selbst 
die Rolle eines Recensenten übernehmen und die Verfasser werden 
gegen eine billige und vernünftige Kritik vom einsichtsvollen PubÜ- 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 109 



kum nicht taub sein. Das neue Blatt hatte sich, wie wir hören, 
eine hohe Aufgabe gestellt, zu deren Lösung ungeübte Kräfte und 
geringe finanzielle Mittel unmöglich genügten. Nach einem 
kurzen rühmlichen Anlauf wurde das Blatt schon lahm und matt, 
und namentlich wurde es mit dem Hauptartikel „Geschichte un- 
serer Zeit" schon recht bald still und stiller, und mit dem ächten 
Geschichtsbuch haperte es am meisten. Die Miscellen machten 
nach kurzer Zeit den Hauptbestandteil des Blattes aus. Der po- 
litischen Stellung nach schielte das Blatt stark nach der Seine hin, • 
wiewohl auch nicht zu verkennen ist, dass sich mitunter alte 
patriotische Erinnerungen geltend machten, wenn vom preussischen 
Herrscherhause die Rede war. Die Redaktion gab sich mannig- 
fach den Anschein, als liefere sie Originalberichte selbst aus Pa- 
ris, London usw., indess scheint die Zahl solcher Artikel nicht 
übermässig gross gewesen zu sein. Sie fühlte oft genug selbst 
durch, dass sie hinter den Erwartungen zurückblieb, denn sie be- 
nutzte nicht selten die Gelegenheit, dem Publikum zu versichern, 
dass sie ihre hohe Aufgabe unverrückt im Auge behalte. So lässt 
sie sich beispielshalber in der Nr. 5 „Crefeld den 21. Nivose" 
über ihre Aufgabe aus: Unsere Iris wird, um den Raum zu sparen, 
die Leser so wenig als möglich mit Gerüchten und Sagen unter- 
halten, welche oft wie ein Irrlicht auf einige Augenblicke das 
lüsterne Publikum täuschen und plötzlich verschwinden. In Nr. 8 
bestimmt sie unter der Ueberschrift: , .Rügen" diese noch genauer, 
wenn sie schreibt: Unsere Iris hat den Lesern eine Kritik der 
schiefen Vorstellungen, Täuschungen und Unwahrheiten versprocheu, 
wodurch das Publikum, welches Wahrheit für sein Geld verlangt, 
in andern Blättern hintergangen wurde. Sie äusserte in der An- 
kündigung, dass sie manchen parteiischen Journalisten aus ihrem 
Karbenbogen beträufeln werde. Heute legen wir auch diesen 
ferner fortzuspinnenden Faden an, bei welchem es am Stoffe nicht 
leicht fehlen dürfte usw. Die Zukunft soll es beweisen, dass wir 
ihm stets wahre Facta liefern, und bei unvermeidlicher Täuschung 
eilen werden, den Irrthum zu berichtigen. Achtung gegen das 
Publikum macht uns diese Handelsweise zum Gesetz. Diese Ach- 
tung allein ist es, welche uns veranlasst, die groben Versün- 
digungen „des politischen Journals" mit aller verdienten Strenge 
zu rügen. Der Herausgeber desselben, welcher mit lächerlichem 
Stolze sogar im Nimbus nicht des Zeitungs-, sondern des Geschichts- 
schreibers auftritt, gegen Frankreich ein tödtendes Gift verspritzt 



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110 



Hermann Keussen sen. 



und in jedem Monatsstücke Unwahrheiten auf Unwahrheiten häuft, 
täuscht einen grossen Theil seiner Leser noch so sehr, dass wir 
es für Pflicht halten, die von ihm noch Verblendeten durch Be- 
weise aufmerksam zu machen, wie wenig Glauben ein Mann ver- 
dient, der sein Publikum so frech hintergeht usw. In Nr. 12 
schlägt die Redaktion schon wieder einen wehmutsvolleren Ton 
an, indem sie schreibt : „Mit mancherlei Hindernissen kämpfend, 
die theils der Neid, theils der Winter, theils der Druck einer 
jeden neuen Einrichtung herbeiführten, konnte unsere Iris bisher 
meistens nur aus ihrer Sprache und aus ihrem Tone beurtheilt 
werden. Ihre Leser sollen aber nach einer noch kurzen Frist 
sehen, dass sie sich auch bald durch Neuigkeiteu auszeichnen 
werde, sobald alles imgange ist. Von diesem Versprechen liefern 
wir beute eine kleine Probe/' Und die Probe fiel kärglich genug 
aus. Sie richtete ihre Spitze gegen den russischen Kaiser Paul 
und tadelte die Verblenduug des Wiener Hofes, der die eigen- 
mächtige Erhebung Pauls zum Grossmeister von Malta genehmigt 
und dadurch Russlands Plan zum Weltdespotismus befördert habe. 
Die am Schlüsse versprochene, höchst interessante Fortsetzung des 
Artikels erschien nicht, dahingegen in Nr. 13 eine devote Bitte 
um Entschuldigung, dass die Redaktion ohne genaue Prüfung 
einen Artikel über England aufgenommen, und sie giebt das Ver- 
sprechen, das Einschleichen solcher Contrebande hinfort zu hemmen. 
Doch die Unzufriedenheit des lesenden Publikums muss von Tag 
zu Tag zugenommen haben, denn schon bald wieder richtet sich 
Iris an die Leser und sucht sie zu beschwichtigen. Schwerlich, 
so klagt sie, hat eine Zeitung bei ihrem ersten Eintritt in das 
Publikum mit mehr Hindernissen kämpfen müssen, als unsere gute 
Iris. Gleich zum Anfange hemmte man boshaft und aus Brotneid 
die Verbreitung der blossen Ankündigung. Bei ihrer ersten Er- 
scheinung mussten einige Dekaden verfliessen, ehe unsere aus der 
ersten Quelle geschöpften Nachrichten eingehen konnten. Iris ver- 
tröstete ihre Leser. Kaum waren endlich diese unsere Original- 
nachrichten am jenseitigen Rheinufer angelangt und Iris in den 
Stand gesetzt, den meisten öffentlichen Blättern in früher Mit- 
theilung derselben vorzueilen, so hielt uns der furchtbare Strom 
durch seine letztere beispiellose Ueberschwemmung, wodurch un- 
sere ganze Gegend isolirt wurde, seit 3 Dekaden 1 ) nicht allein. 

1) Selbst über die durch den Rhein in Duisburg und Ruhrort ange- 
richteten Schäden fehlten 4 Wochen laug die näheren Nachrichten. 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. III 

jene Nachrichten zurück, sondern hinderte uns auch, die seit dem 
10. Pluviose erschienenen Blätter zu versenden. Iris fühlt selbst 
die äusserste Magerkeit und Dürftigkeit jener Blätter, darf aber 
auch hoffen, dass die furchtbaren Naturereignisse ihr bei billigeu 
Lesern Nachsicht gewähren müssen. Sie war, wie sie selbst ge- 
steht, im — Neglige". Von nun an kann sie mit reichem Stoff 
ausgerüstet erst ihren vollen Farbenschmuck anlegen und wird 
hoffentlich, sobald nur auch die vom Rheine bisher zurückgehal- 
tenen wichtigen englischen Nachrichten in einigen Blättern nach- 
geholt sind, durch einige Reize gefallen. Nur bis dahin noch 
bittet sie ihre Anbeter das Augenglas zu sparen. Dann mag sie 
nicht mehr um Gunst betteln, sondern sich selbst empfehlen. Dann 
wird sie auch vor dem politischen Bannstrahle nicht erschrecken, 
mit welchem einige Argusköpfe ihr den Eingang jenseits des 
Rhenus zu versperren suchten, weil diese politischen Zionswächter 
sogar aus der unschuldigen Ankündigung gewittert haben wollten, 
dass die friedliche Iris nur Revolutionsgrundsätze verbreiten und 
Völker aufwiegeln werde, ungeachtet der Erklärung, dass sie Ord- 
nung, Ruhe und Völkerglück liebe, auch den Regierungen der Re- 
publiken und Monarchien Achtung beweisen wolle. Bei dem 
Styx, einem Schwur, der selbst dem Zeus furchtbar blieb, ver- 
bürgt sie das Gegentheil. Ihr sind die Namen König und Despot 
nicht gleichbedeutend, und sie hat selbst mit Achtung von dem 
Kleeblatte dreier würdigen Regenten gesprochen, die an der Spitze 
der Wenigen stehen, von welchen in unsern Zeiten zu ihrer Ehre 
Erwähnung geschehen kann. 

In den nächsten Wochen nimmt nun die Iris einen neuen 
Anlauf; in emphatisch geschriebenen Artikeln wendet sie sich zu 
Gunsten Irlands gegen die habsüchtigen Briten und in weiteren 
gegen den russischen Kaiser, während sie einen anerkennenden 
Artikel mit der üeberschrift „Königstugend" dem König Friedrich 
Wilhelm von Preussen widmet. Das Diadem, so beginnt sie den 
letzteren, welches den Schwachkopf und Unedlen nie vor der 
Geissei der Iris schützen wird, soll diese treue Republikanerin 
ebenso wenig zur Partheilichkeit gegen den gekrönten Edlen und 
wahrhaft grossen Mann verleiten. Sie wird und darf auch die 
Tugend auf dem Throne ehren, die jedem ächten Republikaner 
heilig ist. Am Schlüsse des Artikels heisst es dann: Möchten zum 
Heile der Menschheit diejenigen Regenten, welche durch Stolz, 
Despotie und Völkerdruck ihren Thron erschüttern, von diesem 



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112 Hermann Keussen sen. 

Edlen auf dem Throne Herrscherweisheit lernen und seinem Tu- 
gendbilde ähnlich sein! Er. welcher empfahl, man solle den Adel 
nicht im Kleide suchen, sucht ihn auch im Diadem nicht. 

• Der Rastatter Gesandtenmord am 28. April 1799 regte die 
Iris zu wuth8chnaubenden Artikeln gegen Oesterreich auf. Ein 
Artikel mit der Ueberschrift „Schandfleck der Infamie" über- 
trifft an Heftigkeit alles Mass. Wir theilen einzelne Abschnitte 
daraus mit, welche hinreichend bekunden, von welcher Berseker- 
wuth sie befallen und das ruhige Urtheil getrübt war. Im 
Eingange heisst es : Kein geringeres Brandmal gebührt der fluch- 
würdigen und mit einer cannibalischen Barbarei verübten That, 
der grausamen Ermordung jener Edlen, welche unter dem Schutze 
öffentlicher Treue, mit dem Oelzweige in der Hand, der selbst den 
rohesten Wilden heilig ist, den Boden Germaniens betraten, um 
zwei Nationen nach einem der schrecklichsten Kriege wieder 
auszusöhnen. Diese schreckliche Begebenheit, welcher man in der 
Weseler Zeitung in einem angeblichen Pariser Artikel widersprach, 
die in dem Frankfurter Journale mit einer das Menschengefühl 
empörenden Gleichgültigkeit kaum in einigen Zeilen berührt und 
in allen schaudervollen Umständen ganz mit Stillschweigen über- 
gangen wird, ist in der Iris früher als in anderen Blättern unseren 
Lesern bekannt geworden. Seitdem haben wir noch eine reiche 
Nachlese gesammelt. Sobald alle Umstände völlig aufgeklärt und 
berichtigt sind, besonders wenn der zu erwartende Officialbericht 
der französischen Regierung nach den Aussagen der geretteten 
beklagenswürdigen Opfer dieser Barbarei erscheint, wird Iris einen 
vollständigen und genauen Bericht von dieser tragischen Begeben- 
heit, durch welche Oesterreichs Söldner sich, ihren Staat und die 
Menschheit geschändet haben, in einem zusammenhangenden Ar- 
tikel in der Zeitgeschichte nachholen. Vorläufig sammeln wir 
ferner alles, was auf dieses schaudervolle Ereigniss Bezug hat, 
welches zwar von einigen erbitterten Gegnern der französischen 
Nation in seiner Abscheulichkeit gemildert und beschönigt, von 
einigen verworfenen Kothseelen vielleicht sogar gebilligt, aber von 
dem unendlich grösseren Theile der Unparteiischen, Gefühlvollen 
und Vernünftigen mit allen Regungen der Menschheit beweint 
wird. Er wird gerächt werden an den Frevlern, Unmeuschen und 
Tigern, dieser Greuel, für welchen die Sprache kaum Worte hat 
usw. Und in der That. Iris hielt diesmal Wort und brachte aus- 
führliche Berichte über jenes Ereigniss. Sie tragen theilweise ein 



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Beitrage zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 113 

offizielles Gepräge und sind jedenfalls nicht ohne amtliche Beein- 
flussung geblieben. Bei Gelegenheit der grossen Nationalfeier, die 
am 8. Juni 1799 hier zum Andenken der ermordeten Gesandten 
Bonnier und Roberjot veranstaltet wurde, brachte die Iris eine 
Elegie, die an Stärke der Auffassung nichts zu wünschen übrig 
lässt, und die uns die Inschriften, welche der von Pechfackeln 
schaurig erhellte Sarkophag in der JDionysiuskirche trug : „Vengeons 
l'assassinat, Punissons le perjure, Aux armes" recht verständlich 
kommentirt. 

Gallien traure, vom Rhenus bis zum Pyrenäengebirge, 

Von der Alpen Gebiet bis zu dem Ocean hin! 

Deine Edlen, die Boten mit Friede verheissendem Oelzweig, 

Nach dem blutigen Kampf, welcher die Völker zermalmt, 

Deine Edleo, die Boten selbst Caraiben noch heilig, 

Noch von dem Wilden geschützt, welcher ein Wiegenkind würgt, 

Ach! Sie fielen durchs Schwerdt von Austriens wilden Banditen 

Und ihr heiliges Blut netzt ein geschändetes Land. 

Gallien traure ! Gewürgt, wie Tiger wütend nur würgen, 

Sanken sie unter dem Streich, welcher die Glieder zertleischt. 

Siehst du sie bluten die Edlen? Sie kamen, Strömen vom Blute 

Durch ihren friedlichen Zweig menschlicher Einhalt zu thun? 

Hörst du ihr Röcheln? Hörst das Geschrei der Gattin und Kinder, 

Welche den Vater, den Mann fruchtlos von Mördern erflehn? 

Siehst du die Gattin bespritzt vom dampfenden Blute des Edlen, 

Welcher die friedliche Hand fruchtlos zum Himmel erhob? 

Hör es! und sieh es! und bebe und weine und schwöre heut Rache 

Nicht einem jammernden Volk, das mit dir schuldlos erbebt, 

Mördern nur Rache, nur Tigern, die wild die Menschheit verläugnen 

Und den Oelzweig verschmäht), welchen dein Genius reicht. 

Völker trauern mit dir, es trauert mit dir der Edle, 

Dessen gefühlvolles Herz klopfend im Busen sich hebt. 

Wisse, sie bebten, sie fühlten mit heiligem Unmuth der Seele, 

Rechte der Völker verletzt, Rechte der Menschheit gekränkt. 

Wisse, dich rächt dies Gefühl! Sie sprachen den Fluch über Mörder, 

Gaben der Nachwelt sie einst ew'ger Verwünschung noch preis. 

Gallien traure und schwöre, dein Schwerdt sei Kriegern nur furchtbar, 

Welche das ihrige feig, frevelnd zum Meuchelmord Hehn. 

Für diese Rache nur kämpfe, für Rechte der Volker, des Menschen, 

Bis du im blutigen Kampf Feinde der Menschheit besiegt. 

Schmücke die heilige Gruft gewürgter Boten des Friedens 

Heute beim Leichengesang mit dem Cypressenzweig aus. 

Ihre Manen versöhnt die Thräne klagender Völker 

Und der Trauerflor, welcher das Vaterland deckt. 

Annalen des bist. Verein« LXV. 8 

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114 



Hermann Keussen sen. 



Ihre Manen versöhnt, dein Lorbeer nach Siegen errungen, 
Auf die Stätte gepflanzt, die izt ihr Blut noch benetzt, 
Wo ihn zum Segen der Völker der Oelzweig des ewigen Friedens 
Unter dem Jubelgesang froherer Enkel umarmt. 

Während Iris bisher sich wohlweislich gehütet, sich gegen 
die Machthaber in Paris in missbilligender Weise aaszusprechen, 
schwillt ihr mit einem Male der Kamm, als das Direktorium im 
Juni gestürzt wird und neben Barras Ducos und Moulins an die 
Spitze der Republik treten. Sie schreibt in No. 84: Und Dank 
sei den Helden der gesetzgebenden Versammlung, es glänzt die 
Morgenröthc dieser Verbesserung nach der bisherigen Finsterniss. 
Leider konnte man den Gegnern der Republik bisher folgende 
Schatten im Gemälde derselben nicht ableugnen : Despotismus der 
vollziehenden Gewalt gegen die gesetzgebende, Bedrückung des 
Volks der eroberten Länder und fremder Staaten, Schwächung 
des Heeres, Sorglosigkeit für die Truppen und Vernachlässigung 
der tapfern Vertheidiger des Vaterlandes, ein System der Habsucht, 
des Raubens und Plünderns in Frankreich selbst, bei den Armen 
durch die gierigen Kommissarien und in den Ländern, welche 
durch die Waffen der muthvollcn Republikaner besiegt waren, 

— Begünstigung einer Horde von Blutigeln, welche den 

französischen Staat und einen Theil Europens, Bewohner der 
Palläste und Hütten aussaugten usw. Iris gewinnt den Muth, in 
besonderen Artikeln mit der Ueberschrift: Des neuereu Diogenes 
Laterne den Abgrund und die Gefabren aufzudecken und zu ent- 
fernen, welche das Wohl der grossen und schätzbaren Nation mit 
einer furchtbaren Vernichtung bedrohen. Seid nur, so ruft Dio- 
genes stolz, Gallier, was ihr sein könnt und sollt, trotzt dem 
ganzen, gegen euch verschworenen Europa und siegt leichter wie 
Helvetier, Bataver und Nordamerikaner siegten. Doch Diogenes, 
nachdem er ein paar Unterschleife und Erpressungen untergeord- 
neter Beamten gerügt, wird allmählich stumm, denn am Himmel 
war ein neues Meteor aufgegangen, dem Iris zujubeln muss. „Frank- 
reichs neue Metamorphose" tritt an die Stelle der durch eine Reihe 
von Nummern sich mühsam hinschleppenden Angriffsartikel gegen 
England und dessen grossen Staatsmann Pitt. Der 18. Brumaire 
hatte das Geschick der französischen Republik entschieden und 
Napoleon überliefert. Interessant ist es, die Stellung zu verneh- 
men, welche Iris dem neuen Machtinhaber gegenüber einnimmt : 
Dem grösseren Theil des Publikums ist die Zukunft in einen 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



115 



«dunkeln und finstern Schleier verhüllt. Einige erblicken schwarze 
Wetterwolken hinter demselben und Vernichtung der republika- 
nischen Staatsverfassung, Royalismus in Frankreich, Despotie und 
Tyrannei eines Einzigen. Diese Ansicht würde allerdings im 
Hintergrund verdunkeln, wenn es wahrscheinlich wäre, dass mau 
sieb in den Grundsätzen, der Denkungsart, dem Charakter, den 
-Gesinnungen und Planen eines Buonaparte geirrt hätte, der gleich 
einein Oberon mit seinem lieblichen Horn auf dem Schauplatz der 
französischen Republik erscheint und durch sein Blasen das ganze 
Schurkengesindel im Wirbeltanze herumsehleudert. Andere sehen 
dagegen hinter jenem Nebel den heiteren Horizont, sehen die reine 
Wiedergeburt der französischen Republik, die Säuberung derselben 
von allen Factionairs, Blutigeln, Räubern, welche die Republik 
sowohl als die Bundesgenossen und auch die feindlichen Staaten 
methodisch ausplünderten. — — — Dieser wahre Stall des Augias, 
in welchem sich noch der Unrath aus den Zeiten des vorigen ver- 
dorbenen Zustandes in der letzten Epoche der französischen Mo- 
narchie befand, erforderte einen Herkules wie Oberon Buonaparte 

zu seiner Säuberung. Allgemein ist der Enthusiasmus 

für die neue Umwandlung und für Buonaparte. Alles ist ruhig, 
und Sonnenglanz scheint für die Zukunft zu lächeln. 

Nach dieser Wandlung in Paris wurde Iris bald lendenlahm, 
der Diogenes mit der Laterne zog es vor, schweigend zu verschwinden 
und der trotzige hochgeschraubte Republikanismus, wie ihn die 
Iris im ersten Halbjahre mit vollen Backen verkündet, wurde von 
Tag zu Tag kleinlauter, um am Schlüsse des Jahres ganz zu. ver- 
stummen. Die hohe Aufgabe, welche sich die Iris gestellt, hatte 
sie nicht voll gehalten, wenn man ihr anderseits auch das Zeug- 
niss nicht versagen darf, dass sie in Anbetracht der besonderen 
Zeitverhältnisse sich einen vornehmen, wenn auch etwas selbstbe- 
wussten Charakter bewahrt, und dass sie, wie hochgeschraubt und 
schwulstig zuweilen auch die Gedanken sich hervorwagten, sich 
in einer stilistisch gewandten Ausdrucksweise vortheilhaft auszeich- 
nete. Mit ihren religiösen Ueberzeugungen hielt Iris in keiner 
Weise hinter dem Berge. Sie zeigte sich als eine Feindin des 
Mönchswesens und jeder Priester herrsch aft und gab das überall 
oft in derber Weise zu erkennen. So machte sie über den Fasten - 
dispens des Wiener Erzbischofs die Bemerkung: Wann werden 
doch die Menschen zu der Aufklärung kommen, dass sie den 
Priestern nicht mehr das Recht einräumen, nach ungebührender 



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Hermann Keussen sen. 



Willkür ihren Küchenzettel zu machen und Despoten ihres Fleisch- 
appetits zu sein? Ein anderes Mal äussert sich Iris bei der Mit- 
theilung, dass der Papst, als er durch Bologna gekommen, dem 
zahlreich versammelten Publikum seinen Segen ertheilt habe: 
Se. Heiligkeit schreitet auch bei allen bisherigen Belehrungen noch 
nicht mit dem Geist des Zeitalters fort. Den Geistlichen in Rom 
hat er befohlen, dass sie den geleisteten Bürgereid bei Strafe des 
Kirchenbannes zurücknehmen sollen. Als wenn man diesen geist- 
lichen Blitz izt noch zu fürchten hätte, wo man sogar gegen den< 
physischen seinen Abieiter hat! Gar drastisch behandelt sie in, 
No. 98 eine gegen den Vikar Becker verhängte Exkommunikation^, 
über deren Text: „Da der bekannte Vikarius Becker auf die ge- 
schehene Vorladung nicht erschienen und man ihn folglich am 
Leibe nicht strafen konnte, man aber seine Vergehungen und Sün- 
den für zu gross hielt, als dass er deshalb hätte ungestraft blei- 
ben dürfen, so wurde auf Anrathen des Präses Neukirchen und 
des geistlichen Raths Röhren seine Seele in die Acht erklärt und 
dem zufolge wurde am lsten Junius 1799 von dem Fürstbischof 
Franz Egon von Fürstenberg der Grosse Bann feierlich gegen ihn 
ausgesprochen und publicirt" sie folgende Bemerkungen macht: 
Bisher waren weltliche Herren nur im Stande, am Leibe zu züch- 
tigen und zu töten. Wer zittert aber nicht vor geistlichen Ty- 
rannen, welche sich die Gewalt anmassen, auch Seelen in die Acht 
und für vogelfrei zu erklären und Geister zu töten? Wie darf 
ohne Schamröthe ein solches System der Finsterniss in unseren 
Zeiten noch aufgestellt werden? Da indessen nach der Aeusse- 
rung dieses schrecklichen geistlichen Tribunals im Polarlande zu 
Paderborn die uns unbekannten Vergehungen und Sünden des- 
Vikarius Becker so gross sind, dass er nicht ungestraft bleiben, 
darf, so spedirt Iris ein Exemplar dieses Blattes als Steckbrief 
schnurstracks zur Hölle und ersucht in Subsidium Juris die drei 
bekannten schrecklichen Furien, die vom .Höllenhunde Cerberu^ 
anzupackende Seele des Vikarius anzuhalten, in gefängliche Haft 
zu ziehen und sub oblatione ad reeiproea gegen Reversalien und 
Erstattung der Kosten an die drei noch fürchterlicheren Gross- 
inquisitoren des hochnothpeinlichen geistlichen Seelengerichts in 
Paderborn Franz Egon, Neukirchen und Röhren zur verdienten 
Bestrafung auszuliefern. Doch wir erinnern uns, dass der obige 
Unsinn selbst die Grenzen der Satyre tiberschreite, und übergeben 
daher das saubere Triumvirat hiermit der verdienten Geissei aller 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



117 



Vernünftigen. — — Doch genug der Proben. Der geehrte Leser 
wird sich aus denselben ein zutreffendes Bild unseres ältesten 
Presserzeugnisses haben entwerfen können. Vervollständigen wir 
^dasselbe noch durch einige Notizen Uber seine äussere Erschei- 
nung. Es war ein zweispaltiges Doppelquartblättchen, das 4—5 
Mal in der Dekade, später stets an den geraden Tagen der De- 
kaden erschien und halbjährig 9 Francs kostete. Anzeigen wur- 
den dem Blatte sehr wenige zugewandt, selbst behördlicherseits 
wurden nur selten Verfügungen in demselben publizirt. Vergeblich 
halte Iris sich bemüht und erklärt, sie wolle amtliche Verfügungen 
zur allgemeinen Kenntniss bringen und den Gewerbtreibenden 
-Gelegenheit geben, Geschäftsanzeigen auf leichte Weise zu ver- 
breiten. Neben äusserst dürftigen Theateranzeigen erschien ab 
und zu ein Publikandum seitens der Municipalverwaltung, mitunter 
■eine Bücheranzeige, die anscheinend vom Verleger selbst ausging, 
und im ganzen Jahre vielleicht ein halbes Dutzend Geburtsan- 
zeigen und Verkaufsanbietungen. Finanziell wird sich das Ge- 
schäft für den Verleger der Iris offenbar nicht gelohnt haben, 
selbst wenn die Mitarbeiter auf jeden irdischen Lohn verzichteten. 
Wie lange die Iris erschienen ist, ist uns nicht bekannt, vor uns 
liegt nur der erste Jahrgang in 173 Nummern. Die letzte Nummer 
-enthält keine Andeutung darüber, ob das Blatt noch weiter er- 
scheinen würde. 

Die Iris wird, wenn nicht alle Vermuthungen trügen, ihr 
Leben bis zum 1. April 1801 gefristet haben. An dieselbe schloss 
sich das Intelligenzblatt für den Bezirk von Crefeld und die um- 
hegende Gegend an, dessen erste Nummer am 2. Oktober 1800 
erschien. Es bezeichnet sich ausdrücklich als Beilage zur poli- 
tischen und litterarischen Zeitung. Dieses Intelligenzblatt, das 
^alle 5 Tage erschien, war gleichwohl vom oben genannten Blatte 
vollständig unabhängig und konnte für sich zum jährlichen Preise 
"Von G Livres bezogen werden. Die Einrückungsgebühren berech- 
nete das Blatt mit 3 Stübern für die Zeile. Sehen wir uns dieses 
Blatt etwas näher an, so war es politisch gehalt- oder richtiger 
inhaltlos. Dahingegen bot es unter den verschiedensten Rubriken 
manches, aber durchweg nicht das, was man vielleicht da gesucht 
liätte. Unter der Ueberschrift : Gesetze, Verordnungen erklärte der 
Verleger soviel als möglich alle Verfügungen der höheren Gewalten 
«einrücken zu lassen, welche nach und nach erlassen würden und 
für irgend einen Theil des Publikums Interesse hätten. Unter 



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Hermann Keussen sen 



der gleichen Ueberschrift erfolgten regelmässige kurz zusammen- 
gefügte Mittheilungen Uber die Sitzungen des Korrektionsgerichts. 
Die nächste Rubrik: Land- und Hauswirthschaft mit Rezepten 
enthielt Belehrungen darüber, wie man Regenwürmer vertreibt, 
Fleckeu aus Wolle und Seide vertilgt und dergleichen praktische 
Winke mehr. Dann folgten Handlungsnachrichten, statistische 
Nachrichten, gelehrte Nachrichten (d. h. Anzeigen von neu er- 
schienenen Büchern), Wechselkurse und zun» Scbluss die rätbsel- 
hafte Marke: Allerhand. Darin war denn alles Mögliche unterge- 
bracht, vor allem aber wahrte es den Charakter eines Anekdoten- 
kastens. Das Intelligenzblatt bot also eine ganze Fülle von Ein- 
zelheiten, nur schade, es gab darunter, wenigstens so lange es 
Beilage zur Zeitung blieb, nur wenig frische Waare. Mit dem 
10. Januar 1801 hatte das Blatt die Freude, seinen Titel erweitern 
zu dürfen, indem es nunmehr auch als amtlicher Anzeiger für den 
Bezirk von Cleve angenommen wurde. Das Quartformat wird 
etwas grösser, die Ueberschriften werden etwas stolzer. Statt der 
Ueberschrift Handlungsnachricht heisst es jetzt: Künste, Manufak- 
turen und Fabriken, aber auch der Abonnementspreis hat sich 
dementsprechend um 15 Stüber halbjährig erhöht. Mit dem 1. April 
1801 hörte das Intelligenzblatt auf, in Abhängigkeit von der Iris 
zu erscheinen, vermuthlich weil mit diesem Tage die genannte 
Zeitung ihr Dasein beschloss. Auf die Haltung des Blattes hatte 
das im ersten Vierteljahr keinen Einfluss. In überreicher Fülle 
wurden ausführliche Mittheilungen aus den Gerichtssitzungen des 
Civiltribunals in Köln und des hiesigen Korrektionsgerichtes ge- 
bracht, wie es scheint," eine beliebte Kost der damaligen Zeit. Ab 
und zu wird der trockene, eintönige Inhalt durch eine kurze 
Anekdote oder durch ein frisches Räthsei gewürzt. Aber diese 
Lückenbttsser reizten nicht genug, das Publikum verlangte ausser 
den amtlichen Bekanntmacbungen und den vielen Verordnungen 
und neben dem trostlosen Einblick in die Verirrungen der Mensch- 
heit doch auch ein klein wenig Orientirendes über den Gang der 
Weltereignisse. Man hatte zwei Jahre mit vollen Zügen aus der 
reichlich strömenden Weisheitsquelle der hiesigen Staatsmänner 
und Weltverbesserer geschöpft und sich daran erlabt und erquickt 
und sollte nun mit einem Male auf alles verzichten! Man wollte 
doch zum Wenigsten einen kleinen politischen Ueberblick oder 
einen schwachen Nachguss Uber die Kraftbrühe der Tagesereig- 
nisse haben. Und Schüller zeigte sich bald bereit, den Wttnschea 



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des Publikums entgegenzukommen. Mit dem 1. Juli 1801 bringt 
das Blatt abermals eine kleine Aenderung in Titel und Format, 
aber auch inhaltlich hat sich dasselbe durch die Rubrik: Politik 
und durch ausführliche Personenstandsnachrichten erweitert. Die 
politischen Mittheilungen des Intelligenzblattes für die Bezirke von 
Crefeld und Cleve und die übrigen Gegenden des Ruhrdeparte- 
ments fallen freilich anfänglich sehr fragmentarisch und dünn- 
schalig aus und entbehren jedweder Färbung. Erst allmählich 
nach etwa halbjährigem Erscheinen fasst der Herausgeber wieder 
neuen Muth und wagt hier und da eigene Anschauungen zu ent- 
wickeln. Aber lange scheint er nicht vorgehalten zu haben, wahr- 
scheinlich weil man ihm mit dem Zaunpfahl gewinkt hatte. Andere 
sogenannte Aufklärungsaufsätze, wie sie damals der Humanitäts- 
dusel als letzte Konsequenz der revolutionären Ideen eingab, waren 
ein beliebter Stoff, und er wurde umso anziehender, je mehr er 
mit Angriffen auf die Geistlichkeit gewürzt war. Da lesen wir 
denn Aufsätze z. B. : Ueber die Abstinenz vom Fleischessen, eine 
Kontroverspredigt zu Hilden, die Stimme eines guten Bürgers an 
die Pfarrer und Religionslehrer im Rubrdepartement, Fragment 
eines Gesprächs zwischen einem kölnischen Bürger und seinem 
Pfarrer, Veritas non odit lucem usw. und staunen, dass solche hier 
und da recht seichte Waare ihre Leser gefunden. Daneben erscheinen 
auch weit zweckmässigem Abhandlungen: Die Einimpfung der 
Schutzblattern betreffend. Ueber die Unnützlichkeit und Schäd- 
lichkeit des Donnerläutens. Das Wort eines Fremden an die Bür- 
ger zu Crefeld für Errichtung einer zweckmässigen Armenver- 
sorgungsanstalt usw. Selbst pädagogische Fragen fanden von be- 
rufener Seite zutreffende Besprechung. Mitunter lief auch eine 
historische Arbeit ein, die noch heutzutage unser Interesse erregt, 
wie z. B. von Alpens Aufsatz über Asciburgium. Neben diesen 
allerdings das Gesammtpublikum nicht genug interessirenden Ar- 
tikeln wurden auch praktische Belehrungen geboten, die eine gute 
Hausfrau willkommen heissen durfte, wie man z. B. gelb gewordene 
Wäsche wieder weiss machen oder dem Karpfen den Schlamni- 
geschmack nehmen kann oder eine neue wohlfeile Art zu waschen 
usw. Wer vieles bringt, wird jedem etwas bringen, das war 
augenscheinlich das Motto des Intelligenzblattes geworden. Selbst 
den poetischen Ergüssen, namentlich den Räthseln und Epigrammen, 
wurde ein weiterer Spielraum gewährt, als das heutzutage der 
Fall ist, und mancher versuchte sich dazumal in Reimen, der heute 



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Hermann Keussen sen. 



nur unser wehmüthiges Beileid zu erregen vermöchte. Der kühnste 
unter den damaligen Pegasusreitern war der Advokat Olivier 
Massot, der sich als Dichter in zwei Sprachen versuchte und oft 
genug Gelegenheit nahm, seinem gepressten Herzen Luft zu 
machen. Er war ein sonderbarer Herr schon in seiner äusseren, 
aufs höchste geckenhaften Kleidung, Schrullen- und launenhaft 
zum Ergötzen aller in seinem Sinnen und Trachten. Weniger be- 
kannt dürfte es sein, dass er sich auch zu einer poetischen Ueber- 
setzung des Schiller' sehen Liedes von der Glocke verstiegen hat. 
Wir erinnern uns, in unserer Jugendzeit diese Traduction in Hän- 
den gehabt zu haben, wir erinnern uns aber auch, dass wir scharfe 
Kritik an der matten Schilderung der Feuersbrunst in unserm 
jugendlichen Kraftgefühle geübt haben. Massot war also ein Lieb- 
lingsdichter des Intelligenzblattes, und manche Proben seines dich- 
terischen Genius hat dasselbe aufzuweisen. Da er in zwei Sprachen 
zu dichten vermochte, so war er für die damalige Zeit wie ge- 
schaffen, und je nach dem Gegenstand, der besungen werden 
sollte, wurde der Farbentopf gerührt. Zum Napoleonstage im 
Jahre 1803 erschien eine schwülstige Ode von ihm, deren Schluss 
zur Charakteristik hinreicht: 

Eternisant ainsi des gaulois la memoire 

De cette nation tu combles le bonheur. 

Mais pour tant de bienfait, o Consul! o vainqueur 

II te faudrait bätir un temple de victoire. 

Der Napoleonkult stand damals auch hier in üppiger Blüthe 
und man darf daher dem geborenen Ausländer nicht allzu sehr 
grollen, wenn er demselben auch huldigte. In einem anscheinend 
offiziellen Bericht über das Fest der Einverleibung Crefelds in 
die grosse Republik vom 20. April 1801 heisst es: In einem 
Transparent am Rathhause erschien des unsterblichen Bounopartes 
Büste und zu beiden Seiten ebenfalls transparente Pyramiden mit 
folgenden Inschriften in französischer und deutscher Sprache: 1. 
dem grossmüthigen Krieger, der das Glück der Nationen der Ehre 
sie zu besiegen vorzieht. 2. Der Eintracht und dem Frieden; sie 
befestigen das Glück der Nationen. Genau ein Jahr später heisst 
es in dem Programme des hiesigen Bürgermeisters, worin er zur 
Friedensfeier einladet: Dank sei dem grossen Manne, den das 
Oberwesen dem Staate in so vielen Stürmen erhielt! Schöner wie 
die in Italiens Feldern erkämpften Lorbeeren ziert ihn der fried- 
liche Oelzweig, unter seinen Schatten wird die National-Industrie 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



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und mit ihr Wohlstand und innerer Friede aufleben. Ein latei- 
nisches Chronodistichon überbietet beides: 

VIVat BoVnoparte GaLLIae ConsVL I, 
BeLLVM Iste gLorlose InCepIt, 
HeroICe gesslt, hostea persaepe VICIt, 
Anno praesentl gLorlose flnlVIt. 

Seit dem 15. November 1802 tritt auch weiter die Verwel- 
schung äusserlich in die Erscheinung. Die amtlichen Bekannt- 
machungen erscheinen allmählich in französischer Sprache. Den 
Reigen eröffnet der Friedensrichter des Kantons Crefeld Anton 
Weingartz, während der Präfekt und die übrigen Beamten ihre 
Erlasse noch in deutscher Sprache bringen. Erst die Einsetzung 
des Tribunals erster Instanz am 7. März 1803 Hess auch den üb- 
rigen Gerichtsbeamten das Beispiel des Weingartz nachahmungs- 
würdig erscheinen. Doch bleibt einstweilen noch das Französische 
ausschliesslich die amtliche Sprache der Gerichtsbeamten. Die 
Verwaltungsbeamten bedienen sich in ihren öffentlichen Ankündi- 
gungen und Verfügungen der einheimischen Sprache, nur im Ver- 
kehr mit den auswärtigen Behörden sind auch sie gezwungen, 
sich der französischen Sprache zu befleissigen. Im ersten Jahre 
seines Bestehens rauss das Blatt erträgliche Geschäfte gemacht 
haben, denn der Verleger bezeugt am 1. Oktober 1801 mit ver- 
gnüglicher Miene: Für die gütige Aufnahme des ersten Jahr- 
ganges bezeuge ich meinen Gönnern und Freunden hiermit den 
verbindlichsten Dank; Ihren ferneren Beifall auch in der Folge 
zu verdienen, wird sich sehr angelegen sein lassen der Verleger 
und Herausgeber Peter Schüller. Das Annoncenwesen war in da- 
maliger Zeit noch erst im Werden begriffen, ja es war bedenklich 
genug, sich desselben zu bedienen. Es bestand das Vorurtheil, 
dass der Annoncirende nur aus Mangel an Kundschaft auf sich 
hinweise, und dass man nicht wohlthue, den verlockenden Sirenen- 
tönen zu folgen. Die Wirthe dachten freilich anders und durften 
bei ihren wechselnden Vergnügungen auch schon eher öffentlich 
hervortreten. Nur ganz schüchtern wagte es hier und da ein Ge- 
schäftsmann, bei ganz besonderer Veranlassung, sich und seine 
Waaren dem Publikum anzubieten. Etwas muthvoller gingen, wie 
gesagt, die Wirthe in der Einladung zu ihren Bällen vor. Johann 
Pancratius Flatters Hess es sich schon im Vergleich zu seinen 
Kollegen ein schönes Stück Geld kosten, wenn er im Jahre 1803 
folgende Anzeige erliess : Den 2. Ostertag ist bei dem Unterzeich- 



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Hermann Keussen sen. 



neten öffentlicher Ball. Die schöne Musik der 5 Gebrtider Alexander 
aus Duisburg nebst der bekannte gute Platz und Aufwartung ver- 
sprechen mir zahlreichen Zuspruch. Der Anfang ist um 9 Uhr. 
Einzelne Personen zahlen beim Eintritt 33 Stüber, mit einem 
Frauenzimmer 45 Stüber. Billets sind vorab in meiner Behausung 
zu haben. Zur Herbstkirmes 1802 hatte er folgende Einladung 
ergehen lassen : Am uächsten 4. Ergänzungstage werde ich in 
meinem Hause auf dem von mir ganz neu erbauten, mit Orchester 
und Nebenzimmern versehenen Saale öffentlichen Ball geben. Die 
Musik der Gebrüder Alexander nebst guter Aufwartung sind mir 
Bürge, dass jeder zufrieden und sein Vergnügen finden werde. 
Der Anfang ist zwischen 7 und 8 Uhr und der Eingangspreis ist 
für die Person 33 Stüber, dagegen zahle ich die Abgabe an das 
Wohlthätigkeits-Büreau. Auf Verlangen werden die Hern. Musi- 
kanten, sonderlich wird der Joseph sich auf der Violinschell hören 
lassen. Ob diese Reklamen ihre Wirkungen gethan, wissen wir 
nicht, die andern Wirthe mit Ballsälen, wie Hipp, Meiler und 
Münker folgten, hielten aber ihre Anzeigen in einem einfacheren 
Rahmen. Sie lauteten etwa wie folgt: Am 19. Germinal Abends 
wird bei mir Unterzeichneten offener Ball gehalten werden. Ich 
verspreche geräumigen Platz für Tänzer und Nichttänzer, schöne 
Musik und gute Aufwartung. Auch wird für gute Ordnung ge- 
sorgt werden, weswegen ich auf eine zahlreiche und honette Ge- 
sellschaft hoffe. 

Mit dem Tode Schüllers, der am 8. Oktober 1803 erfolgte, 
trat eine wesentliche Aenderung in der Leitung und Richtung des 
von ihm gegründeten Blattes nicht ein. Die politischen Nach- 
richten, welche ohnehin in sehr dürftigen Umrissen geliefert wur- 
den, wurden allmählich in immer kleineren Dosen verabreicht, 
bis sie schliesslich zur Kaiserzeit ganz in Wegfall kommen. Die 
Rubrik: Gemeinnützige Gesetzkunde nimmt jetzt einen breiten 
Raum ein, daneben praktische Winke fürs Leben: Wie man gute 
Dinte bereitet, Fliegen vertreibt und dergleichen mehr. Viel Herz- 
erlabendes war in dem Blatte nicht zu finden und von Intelligenz 
kaum eine Spur. Der breitgezogene Druck verräth uns die müh- 
selige Arbeit, welche die Redaktion hatte, das Blatt zu füllen. 
Am Schlüsse des Jahres 1804 fand sich die Redaktion genöthigt, 
sich durch folgendes Inserat zu empfehlen : Man wird sich be- 
mühen, diesem periodischen Blatte durch eine sorgfältige Auswahl 
nützlicher und unterhaltender Aufsätze immer mehr und mehr An- 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



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ziehendes zu geben, um es dadurch zugleich zu einem Magazine 
solcher Gegenstände zu machen, die dauerhaftes Interesse dar- 
bieten und der Aufbewahrung werth sind. In der That, das In- 
telligenzblatt des Jahres 1805 brachte einen ganz anderen Stoff. 
Die gemeinnützige Gesetzeskunde schrumpfte auf ein bescheidenes 
Mass zusammen, dahingegen erschienen wieder Miscellen und 
Anekdoten in grösserer Fülle. Dass die Auswahl eine sorgfältige 
war, wird man kaum zugeben, wenn man aus der 2. Nummer die 
mit der Ueberschrift: Einige Sceneu aus dem Ehestande versehene 
Misceile gelesen hat. Wir wagen es kaum, mehr wie den Ein- 
gang hier mitzutheilen: Meister Himburg, Jagdschneider; Kieke, 
dessen Frau; Winter, sein Gesell; Kersting, Oberjäger. 

Rieke: Fünf und neun Ellen, wie viel macht das? Himburg 

(zählt an den Fingern): Eeus — zwee das thut justement 

12 Ellen machen. Rieke : Du dummer Esel, kannst also nicht ein- 
mal 5 und 9 multipliziren. Himburg: Einen ooch gleich so zu 
schimpfen und zu thun. Rieke : Du bist ein dummer Esel. Him- 
burg : Wenn ich ein Esel bin, dann bist Du eine Eselin ; denn Mann 
und Weib seyn ja ein Fleisch ; das steht in Gottes Wort. Rieke : 
Schlimm genug, dass ich einen so elenden Schuft bekommen habe. 
Da! (gibt ihm eine Ohrfeige). Himburg: Ist das Spass oder Ernst? 
Rieke: Da! (gibt ihm noch eine). Nun siehst Du's! Himburg 
(weinerlich): Du brauchst einen nicht zu schlagen, Du! Es steht 
in der Schrift: Das Weib soll den Mann ehren. Rieke: Ehren. 
Nasenstüber muss so ein armer Sünder haben. Da! (gibt ihm 
Nasenstüber). — Und nun gleich an die Arbeit, den Augenblick ! 
Der Oberjägermeister muss die Uniformen haben usw. Und in so 
geschmackvollem Tone gehen die Ehestands-Scenen weiter durch 
3 Nummern hindurch, dass man sich eines Gruseis nicht erwehren 
kann. Und das war die geistige Nahrung, die man im Beginne 
dieses Jahrhunderts den Crefeldern vorsetzte. Wir blättern weiter 
und freuen uns, dass die schöne Tanzmusik zu Maria Lichtmess 
bei Flatters nicht ausgefallen ist, dass diesmal die Frauenzimmer 
frei sind und durch die gUtige Erlaubniss der Obrigkeit das Wester- 
thor die ganze Nacht offen bleibt. Auch Fastnacht hält er an 4 
Tagen bei geöffnetem Stadtthor öffentliche Bälle, bei denen aber 
„wegen vieler Masken die Person beim Eintritt 25 Stüber zahlen 
inuss J . Damals hatte, wie uns eine Anzeige verräth, St. Tönis 
ein Liebhabertheater: Nächstkünftigen Sonntag den 3. März wer- 
den die zu St. Tönis wohnende junge Leute nochmals die Ehre 



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Hermann Keussen sen. 



haben daselbst aufzuführen: Das neue Jahrhundert und der Ge- 
fangene. Der Anfang ist Abends um 5 Uhr. Und das geschah 
am ersten Sonntage in der Fastenzeit. 

Das Blatt war unterdessen nach und nach wieder so stoff- 
arm geworden, dass zuletzt nur noch die Gemeinnützige Gesetzes- 
kunde neben sehr wenigen Anzeigen den ganzen Inhalt ausmachte. 
Wer sollte da noch länger Lust gespürt haben, 1 Rthlr. 25 Stü- 
her für ein Blatt zu opfern, das seinem Titel so wenig Ehre 
machte? Der Todtenzettel, der am 21. März 1805 erschien, lautete: 
Wir kündigen unseren Lesern an, dass von heute an das Intelli- 
genzblatt ferner nicht mehr erscheinen wird, wenigstens so lauge 
nicht, bis sich eine günstigere Aussicht für dasselbe eröffnet. Bis- 
her ist leider dabei so viel eingebüsst worden, dass man uns diesen 
Schritt mit Recht nicht verargen kann. Immer haben wir ge- 
wünscht, unserm Blatte den Grad von Gemeinnützigkeit und In- 
teresse zu geben, der es den Abnehmern zu einer angenehmen 
Leetüre und dem Verleger, wenn nicht zu einem Mittel, einige 
Vortheile daraus zu schöpfen, doch wenigstens zum Mittel, sich 
für seine baaren Auslagen zu entschädigen, machen könnte. Aber 
allezeit ward unsere Erwartung nicht weniger als die Erwartung 
des Publikums getäuscht, wovon einige, die uns kennen, die Ur- 
sache wissen; und wenn wir selbst ohne Rücksicht auf unser In- 
teresse und bloss zur Beförderung gemeinnütziger Zwecke uns 
keine Mühe und Auslage verdriessen Hessen, um dem Blatte seine 
Existenz bis auf bessere Zeiten zu erhalten, wurden wir, wie 
vielen bekannt, von keiner Seite unterstützt und endlich genöthigt, 
einen Schritt zu thun, den wir schon lange hätten thun müssen, 
wenn wir bloss auf unseren Vortheil gesehen hätten usw. Wir 
-geben, so schliesst er, hiermit die Versicherung, dass wir uns 
schon von nun an mit der Organisirung eines neuen zweckmässigen 
Blattes beschäftigen, und dass es erscheinen wird, sobald die Aus- 
sichten etwas günstiger werden und wir uns versprechen köuneu. 
dass es einer Seits vernünftige Leser befriedigen und anderer 
Seits uns für unsere Auslagen einigermassen entschädigen werde. 
— Dem Blatte, in der Gestalt und Haltung, durfte man eine ewige 
Ruhe wünschen, und auch unsere Väter werden nicht schmerzlich 
berührt worden sein, als am 30. Ventose des Jahres 13 der Heim- 
gang des Blattes gemeldet wurde. Das Geschick eines zweiten 
Blattes war damit besiegelt worden. 

Mit dem 1. Januar 1807 feierte das Blatt sein Wieder- 



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aufersteh ungsfest. Wittwe Schüller löste damit das gegebene Ver- 
sprechen ein, sei es, dass die Aussichten nun günstiger schienen, 
oder sei es, dass die Sehnsucht nach dem alten Bekannten und 
das Lesebedürfniss des Publikums nicht länger zurückgehalten 
werden konnten. Sie war indess vorsichtig und liess vor der 
Hand nur eine Nummer wöchentlich und zwar Mittwochs im alten- 
kleinen Formate erscheinen. Die Ausstattung war die alte, jedoch 
mit dem bezeichnenden Unterschied, dass „das Crefelder Wochen- 
blatt 14 , wie es sich jetzt nannte, als Viguette einen strahlenden. 
Stern hatte, der von Napoleons Namen umrahmt war. Oben dar- 
über schwebte die Kaiserkrone, unten breitete ein Adler seine 
Flügel aus, mit den Krallen die Zeichen der Herrschaft erfassend; 
seitwärts zogen sich wie zum Kranze Lorbeerzweige durch die 
Sonnenstrahlen dahin. Das war eine verständliche Sprache : Na- 
poleons Stern stand im Zenit, sein Kult in der höchsten Blütbe. 
Auch die Lokalpresse musste ihm huldigen. Die Politik wurde 
nicht einmal mehr gestreift, Nachrichten aus der Provinz durften 
nur Tagesinteressen berühren, selbst in der Besprechung von lo- 
kalen Verhältnissen war man äusserst schüchtern und zahm. E& 
lag offenbar ein Druck auf dem Ganzen, der dadurch gewiss nicht 
erleichtert wurde, dass in der Stadt- und Arrondissementsregierung 
sehr nahe verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Man lies» 
daher die öffentlichen Angelegenheiten in der Presse unbesprocheu, 
. und da nun doch einmal etwas neben den ermüdenden und nicht 
immer neuen Anekdoten an Aufregung verlangt wurde, so musste 
anderweitig vorgesorgt werden. Und so erschien denn ab und zu 
ein geradezu widersinniger oder läppischer Artikel, der das richtig 
zu Stande brachte. Eine harmlose Gesellschaft, die den vieldeu- 
tigen Namen „Mora" führte, scheint von Zeit zu Zeit diese Auf- 
gabe besorgt zu haben, um sich dann Abends an den Raisonne- 
ments und Gesprächen, die darob entstanden, weidlich zu ergötzen. 
So erschien in einer Nummer ein zur ernsten Erwiderung kaum 
angelegter Artikel über das Geschrei der Fischhändler: Böck,. 
Böck, das als ordnungswidrig und nervenerregend heftig getadelt 
wurde, und flugs war die ganze Stadt in Aufregung. Ein end- 
loser Federkrieg entbrannte, und alle vier Fakultäten fielen über 
den arglosen Spötter her, der doch schliesslich nur eine leise 
Mahnung an die h. Hermandad gerichtet hatte. Die Philologen 
untersuchten das Wort auf seine Herkunft, die Juristen erklärten 
das Reklamegeschrei für berechtigt, und der Mediziner rückte Pe- 



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Hermann Keussen sen. 



rücke und Brille zurecht und griff gleichfalls zur Feder. Auf 
diesen Streit, der wahrscheinlich zum Ergötzen der Verlegerin. 
die aus der Verlegenheit die Spalten zu füllen kam, mehrere Nummern 
hindurch fortgeführt wurde, hier näher einzugehen, verlohnt sich 
der Mühe nicht; es charakterisirt denselben hinlänglich, wenn wir 
die Einleitung des unter der Ueberschrift „Arznei -Wissenschaft" 
gebrachten Artikels hier herübernehmen. „ Nachdem einmal das 
leidige Böckgeschrei der Häringskrämer so laut und ernstlich zur 
Sprache gekommen, würde es den betrübtesten Kaltsinn gegen 
Wahrheit und öffentliches Wohl verratben, wenn nicht jeder mit 
gesunden Fingern Begabte solche in jener grossen Böckgesellschaft 
für oder wider die aufgetretenen Partheien in Aktivität versetzen 
wollte. Mag immer daher der schrecklichste, zerstörendste Feder- 
krieg zu erwarten seyn, den unser patriotisches Wochenblatt je 
veranlasst hat, was liegt uns Schriftstellern an den Folgen, wenn 
nur die Sache, darum es gilt, des Schweisses der Edlen werth 
ist?" An solchen Lappalien konnte sich ein Philisterherz in da- 
maliger Zeit ergötzen und aufregen. Dass man in jener Zeit einen 
uns vollständig fremdartigen Geschmack entwickelt habe, kann 
man freilich auch nicht behaupten. Denn dagegen sprächen doch 
die Recepte, die zuweilen im Blättchen empfohlen werden, wie 
man z. B. Kölnisches Wasser bereiten, und wie man die Hühner- 
augen los werden kann. Andere Artikel, wie z. B. der mit der 
Ueberschrift: Christen und Juden fanden keine weitere Beachtung, 
trotzdem manche paradoxe Behauptungen den Antisemiten zu 
einer Widerlegung hätten reizen können. Die Judenfragc stand 
allerdings auch damals auf der Tagesordnung, und ihre Lösung 
brachte jedenfalls in der Judenschaft selbst Aufregung genug her- 
vor. Napoleons Verordnung, dass die Israeliten einen festen, un- 
wandelbaren Familiennamen führen sollten, machte einem Miss- 
stande, der zu vielen störenden und ärgerlichen Irrthümern und 
Unzuträglichkeiten geführt hatte, ein erwünschtes Ende. Das 
Wochenblatt vom 9. November 1808 brachte das für Crefeld zu- 
treffende Verzeichniss. 

Ueber die übrigen Artikel, die das Wochenblatt in seinen 
zwei ersten Jahrgängen bringt, lässt sich nicht viel sagen : sie sind 
dürftig an Inhalt und wenig anziehend in der Form. Dabei sind 
sie theilweise, wo sie Gemeinde- Angelegenheiten betreffen, äusserst 
zaghaft, als fürchtete der Verfasser die nachtheiligsten Folgen. 
Es nimmt sich dabei recht komisch aus, wenn er bei Besprechung 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



-127 



der hiesigen Armenpflege in das Gewand eines Reiseonkels schlüpft, 
der voll Bewunderung ist, als er des Abends etwa bei der Gast- 
tafel und beim Schoppen erfährt, dass hier in Crefeld noch keine 
hinreichende Fürsorge für die Armen getroffen ist. 0 der naive 
Schelm! Ein anderer findet die Wege bei Crefeld in schlechtem 
Zustande, aber wie soll er das rügen? Bald hat ers gefunden: 
Er nennt sich einen Fremden, der in seinem Reisewagen seine 
Freude an den gut gepflegten Wegen und Strassen der Provinz 
hat und nun, je näher er der Hauptstadt des Arrondissements 
Crefeld kommt, immer trauriger gestimmt wird über die boden- 
lose Beschaffenheit der Wege. Wir können uns die Wirkung 
dieser Provokations - Artikel recht lebhaft vorstellen. Gewiss er- 
scheinen abwehrende Gegenartikel, oder der Maire sucht in einer 
Anzeige am nächsten Tage 50 Grundarbeiter V Nichts von beidein 
geschieht. Keiner beisst an, die Federn sind stumpf geworden, 
das allgemeine Interesse scheint erstorben zu sein, denn überall 
wuchern fremde Elemente, am Gericht, bei den Steuern und Zöllen, 
die dem angestammten Philister nicht sympathisch sind. So bats 
wenigstens den Anschein, daher seine passive Gleichgültigkeit. 
Auch für das Wochenblatt ist er nicht warm zu machen. Das- 
selbe hat allerdings an seinem Inhalt nichts gewonnen, seit man 
sich 7 volle Schöpf ungs tage zu dessen Herstellung gönnte. Das 
ineiste, was es bringt, entbehrt der Frische, ist abgestandene 
Waare. Ein grosser Reichthum an Ueberschriften ist freilich im 
Blatte vorhanden, es ist aber ein Register, das nicht lange Stand 
hält und bald wieder verschwindet. Man fühlt tiberall durch, die 
Redaktion ist in unfähigen Händen, sie versteht die Zeit nicht 
und weiss bei den beengenden Pressmassregeln nicht zu laviren. 
Die meisten Artikel, die sie bringt, sind Verlegenheitsartikel, 
irgendwo auf der Heerstrasse mit weitem Gewissen aufgelesen. 

Das Jahr 1809 brachte indess einige Besserung, indem nun 
auch von auswärts manche Artikel dem Blatte zuflössen, die einige 
Beachtung verdienten und weiteres Interesse erregen konnten. 
Trügt nicht alles, so war eine andere wirksamere Kraft in der 
Kedaktion thätig, und die Bezeichnung am Schlüsse schlankweg: 
Gedruckt in der Schtillerschen Buchdruckerei lässt diese Ver- 
muthung als berechtigt erscheinen. Ein ganz besonderer Umstand 
wird dabei nicht ohne Einwirkung geblieben sein. Seit Beginn 
dieses Jahres erschien nämlich hierorts ein neues Blatt, die „Ga- 
zette du Bas Rhin", wie es scheint, in französischer Sprache und 



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128« Hermann Keussen sen. 

mit politischen Artikeln ausgestattet. Es hat uns nicht gelingen 
wollen, irgend eine Kummer dieser Zeitung aufzutreiben, wir 
müssen uns also unseres Unheils enthalten. Wir wissen nur das 
eine, dass dieselbe wegen ihrer Haltung den Beifall der gestrengen 
Censur nicht gefunden hat, und dass sie noch im Jahre der Ge- 
burt wieder unterdrückt wurde. Ob dieses Martyrium das Wochen- 
blatt so gereizt hat, dass es sich auch um diese Palme bemühte? 
Genug, im Beginne des Jahres 1810 wurde es vom selben Schick- 
sale ereilt und auf eine kurze Zeit am Erscheinen verhindert. Am 
26. Februar durfte es wieder erscheinen, aber ihm wurde strenge 
vorgeschrieben, hinfort nur amtliche Bekanntmachungen, littera- 
rische Stücke und Anzeigen zu bringen. Alle kritisirenden Artikel, 
auch wenn sie nicht politischen Inhalts waren, musste es abweisen. 
Es war das umso mehr zu bedauern, als gerade in dem letzten 
Jahre manche Aufsätze zur Veröffentlichung gekommen waren, 
welche mit Sachkenntniss und Wärme geschrieben, Gegenstände 
behandelt hatten, die auf die Theilnahme eines grösseren Publi- 
kums rechnen durften. So brachten die ersten Nummern eine 
Reihe von historischen Abhandlungen über den Niederrhein, die 
allerdings in keinem rechten Verhältniss zu dem beschränkten 
Wochenblättchen standen: in anderen Aufsätzen wurde das Armen- 
wesen eingehend, ruhig und sachlich besprochen, während hin- 
wiederum andere den öffentlichen Unterricht und die Einrichtung 
der höheren und niederen Schulen behandelten., Letztere haben 
insofern ein weitergehendes Interesse, als bereits damals ein Un- 
genannter den Simultanschulen eifrig das Wort redete, während 
er vom ehemaligen Richter Weinhagen in Mörs insoweit bekämpft 
wurde, als dieser zugab, dass Uberall bei allen Sekondärschulen 
Lehrer aller Konfessionen angestellt werden könnten, man müsse 
aber im Prinzip zugeben, dass Protestanten sowohl wie Katholiken 
Sekondärschulen haben dürften, die ausschliesslich mit Lehrern 
ihrer Konfession besetzt wären. Weinhagen kämpfte also für die 
in Holland heutigen Tages bestehende Einrichtung. Das Wochen- 
blatt erfreute sich der JMitarbeiterschaft vieler angesehener Per- 
sönlichkeiten, so des Predigers Ross in Budberg (des späteren 
Bischofs), des Predigers van der Ploeg, des Privatgelehrten DiefFen- 
bach usw. So schien also das Blatt für die Zukunft gesichert, 
als der harte Schlag des Censors fast die Unterdrückung herbei- 
führte, und das ward umso schmerzlicher empfunden, als man 
gerade am Schlüsse des Jahres 1809 über alle Massen fröhlich in 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



129 



die Zukunft schaute. Damals hatte einer der Mitarbeiter in einer 
Zuschrift an die Redaktion sich über die Grundsätze, die in der 
Folge bei dem Wochenblatte festgehalten werden müssten, dahin 
verlauten lassen: Die Zeitschrift erhält ein ehrwürdiges Ansehen, 
wenn die Redaktion dieselbe als das Signal und den Beweis einer 
vernünftigen Pressfreiheit und als den Repräsentanten ihres Publi- 
kums betrachtet. Wohl dem Staate, der die Stimmeu der 

Weisen seines Volkes anhört und zu Rathe zieht! Dass dieses 
Blatt eine dieser Stimmen ausspricht, beweiset seine Publicität und 
die Aufnahmen der Re- und Re-replicken. In diese Rubrik ge- 
hören also: Vorschläge und Erfahrungen weiser Beobachter Uber 
öffentliche Moralität eines Ortes, einer Gegend, Uber Hindernisse 
und Mittel sie zu heben — Uber Schulen und ihre Verbesserungen 
— Uber Kirchenwesen, insoweit es unter äusserer und öffentlicher 
Leitung steht — auch endlich Uber die Handhabung der Gesetze 
von den Staatsbeamten, den Einfluss ihres Würkens und Modi- 
iikationen desselben nach Zeit und Umständen. Wenn die Riesen- 
kräfte unseres französischen Staates so immer mehr nach unten 
geleitet werden — wer sollte sich dann nicht der kommenden 
Tage freuen ? 2. Werden solche Aufsätze einem Blatte wie das 
gegenwärtige willkommen seyu, die auf Verbreitung wahrer Auf- 
klärung hinwUrken, allgemein inte res sirende Wahrheiten beleuchten, 
die jedem Weltbürger nöthigen Begriffe entwickeln, Eifer für das 
Gute und Edle durch Aufstellung erhabener Beispiele wecken, 
Volksschriften dahin einschlagend recensiren und dem etwa ver- 
kehrten und frivolen Geiste allgemein aufgenommener Zeitschriften 
entgegenwürken. Für das Volk soll das Alles seyn, aber nicht 
für dessen unterste Classe. Dieses wird schwerlich in diesem 
Wochenblatte die Treppe finden, auf welcher sie, wie Pestalozzi 

sagt, zu einem obern Stockwerke hinaufsteigen kann. Für 

den Mittelstand soll meiner Meinung nach hier gearbeitet werden, 
d. h. für den Mittelstand iu Rücksicht der Bildung; denn in der 
Geisterwelt gelten nicht Claquen, noch Frisuren. Nach diesem 
Gesichtspunkte und nur nach diesem werdeu also folgende Fächer 
z. B. hier Stoff darbieten: Oekonomie, Gesundheitslehre sowohl 
des Körpers als des Geistes und Herzens, Naturgeschichte, Natur- 
lehre, und Dein Gefühl wird Dir schon sagen, dass sich dies alles 
durch Neuheit, lokale und temporelle Anwendbarkeit, Kürze und 
eine wohlverstandene Popularität von dem unterscheiden müsse, 
was man in den Büchern davon findet. Zuletzt lass mich dir noch 

Annalen des bist. Vereins LXV. 9 



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130 



Hermann Keussen een. 



bemerken, dass das weibliche Geschlecht und seine Bildung eben- 
falls hier zu berücksichtigen ist. Solche Wochenblätter werden 
wohl einmal das Gespräch weiblicher Gesellschaften, denen es 
im ganzen noch zu sehr an gehöriger Unterhaltung fehlt. Aus 
mannigfachen Gründen nehmen sie Interesse an denselben, und 
manchem Manne und Weibe sind die Gelegenheiten und An- 
knüpfungspunkte zu litterarischen Unterhaltungen willkommen. — 

Das war das Arbeitsfeld, welches einer der Mitarbeiter für 
die Folge bestellt wissen wollte. Zu diesen Anschauungen machte 
indess die Redaktion ein verlegenes und zweifelhaftes Gesicht. 
Sie raeinte zunächst, das Blatt habe vor der Hand noch mit Hin- 
dernissen aller Art zu kämpfen, und wie es scheine, solle es nur 
langsam eine gewisse Consistenz erlangen. Fürs erste könne noch 
nicht an einen festen Plan gedacht werden. Zeit und Umstände 
würden ihn sicher von selbst an die Hand geben. — — Der hu- 
mane Einsender und Mitarbeiter möge ihr verzeihen, dass sie die 
zweite Rubrik völlig weggelassen habe. Bei der gegenwär- 
tigen Lage der Dinge und aus Gründen, die sie bereit sei, ihm 
mündlich zu entwickeln, müsse der Stoff aus dem Wochenblatt 
fernbleiben. — — Und die Redaktion hatte mit ihren Befürch- 
tungen recht. Schon wenige Wochen nachher wurde es ihr recht 
begreiflich gemacht, dass der enge Kreis, den sie sich gezogen, 
noch zu viel Spielraum für die zartbesaitete Seele des damaligen 
Censors hatte. Die Bestrafung mit einer mehrwöchentlichen Ein- 
stellung des Erscheinens war empfindlich genug. Vielleicht hatte 
der eben erwähnte Artikel dazu die Veranlassung geboten. 

Still und harmlos erschien nun das Blättchen weiter, genau 
nach dem vorgeschriebenen Programm arbeitend. Den schreib- 
seligen Federfuchsern konnte Dinte und Galle vertrocknen, was 
verschlug es, die Weltgeschichte ging ihren Gang weiter. Mau 
feierte pflichtschuldigst als citoyen de l'empire die Napoleonischen 
Feste und hörte in Geduld die schwungvollen Reden der Be- 
amten, welche den grossen Imperator und Weltverbesserer nach 
Lage ihrer geistigen Befähigung in mehr oder minder geschickter 
Weise priesen. Das Blatt brachte darüber einen stimmungsvollen 
Festbericht und überliess es einem jeden, in der Stille seines Kämmer- 
leins darüber zu denken, was er wollte. Die lammfromme Haltung des 
Wochenblattes inuss aber doch kaum übers Jahr angedauert haben, 
denn bald war man mit derselben wieder nicht zufrieden, und 
schliesslich blies man ihm im Jahre 1811 das Lebenslicht aus. 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und dec Niederrheins. 



131 



Mit dem 7. Dezember 1311 trat an seine Stelle das Feuille d'affi- 
<-hes, annonces et avis divers de Crävcld. Es erschien jeden 
Samstag und zwar zweisprachig: Der Kopf französisch, der Text 
auf der linken Seite französisch, auf der rechten deutsch, und so 
hatte der geduldige Leser am Sonntage die bequemste Gelegen- 
heit, Sprachstudien zu machen, Original mit Traduktion zu ver- 
gleichen und sieh zum französischen citoyen zu vervollkommnen. 
Für den Liebhaber einer besonderen Rechtschreibung war jetzt die 
Sache etwas schwieriger geworden; er musste sie dem Traducteur 
mundgerecht liefern, und schwerlich wäre das arme Schneiderlein 
mit diesem zurechtgekommen, das im Wochenblatte des Jahres 
1809 auf eine gemeinnützige (nebenbei bemerkt stark anzügliche) 
Frage über das Recht der Scheere der Modeschneider nach vollen 
2 Monaten darauf die Antwort gab: frager kan Ja bey dennen 
Kleydermacher meysteren die durch Ihrem fleiss vor Langst Er- 
propte bekannte rechtschaffene Treue männer seynd deren sie hier 
viele finden, seyne Kleyder machen Lassen, von dennen bekommen 
sie ihre Kleyder zambt Überrest gautz richtig obrück, und werde 

nicht Bestohlen. Bitte umb Vergebung gemeynnützger frager 

wen ich die Antwort nicht gehörig giograferst nieder geschrieben 
habe, ich verstehe mich nicht mit der feder zu fechten, wen ich 
schreyben muss mache ich gemeinlich grobe Buchstaben, wen ich 
dieselbe zusammen gepetzt habe, seynd die worter noch grober. 

Wen frager Ein rechtschaffener man wie doch zu vermutten 

ist dan mache selbiger sein namme bekand so werde ich mich 
persöhnlich vor Ihm stellen, Ihm dass recht der scheere dennoch 
zum überfluss die spitze der nadel gantz aus Legen und Begrief- 
)ich machen. 

Das neue Blatt blieb dem gegebenen Titel treu, und nur ganz 
vereinzelt kamen einzelne andere Nachrichten, wie Modeberichte 
aus Paris oder Mittheilungen über Unglücksfälle darin zum Vor- 
schein. Sie verschwanden aber zwischen den amtlichen Verfü- 
gungen und sonstigen Anzeigen, die in den letzten Jahren sich 
überhaupt mehr angehäuft hatten. Auch dieses Blatt ging aus der 
Schtiller'schen Druckerei hervor. Nach der 3. Nummer steht in- 
xless unten die ganze Sachlage deutlich kennzeichnend am Schlüsse : 
A Creveld, de l'Imprimerie de la veuve P. Schüller, Imprimeur de 
la sous-Pre*fecture, und eine spätere Nummer brachte noch den Zu- 
satz: et du Tribnnal de premiere instance. Jetzt konnte die Welt 
ruhig schlafen und Michel seine Zipfelmütze noch tiefer über die 



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132 



Hermann Keussen sei). 



Ohren ziehen, wenn auch Wittwe P. Schuller am Schlüsse de» 
Jahres mit ihrer Namensunterscbrift um Erneuerung des Abonne- 
ments ersuchte und dabei verlockend versprach, dass künftig das 
Blatt wieder Mittwochs erscheinen sollte. Und so erschien das 
Blatt in dieser amtlichen Form noch ein volles Jahr weiter. All- 
mählich überwucherte das gallische Unkraut das deutsche Wesen, 
sodass schliesslich kaum noch die eine oder andere Anzeige 
doppeltsprachig erschien. Die Fremdherrschaft hatte fast obge- 
siegt. Doch ehe es zu spät, kam glücklich die Wendung. Am 
6. Februar 1814 kamen die ersten Preussen nach Crefeld, und das 
Feuille d'aföches verwandelt sich wieder in ein deutsches Wochen- 
blättchen in alter bescheidener Weise, nur die Nummerirung aus der 
französischen Zeit in kopfloser Verwirrung weiter fortführend. 

Vre fdder Zeitung Xr. 7, 9, 10 u. 23 vom 7., 9., 10. u. 23. Januar 1892 ; die in 
den folgenden Ar». 30, 37, 44 und 58 gegebene Geschichte des Zeitungswesens 
bis zum J. 1870 konnte hier nicht berücksichtigt werden. 

10. 

Aas Crefelds Theatergeschichte. 

Wenn auch Crefeld nicht wie die benachbarten Orte Kem- 
pen und Uerdingen auf dramatische Schaustellungen zurückblicken 
kann, die auf öffentlichem Marktplatze unter dem Zusammenlauf 
recht vielen Volks von nah und fern die Bürgerssöhne — iu Kem- 
pen sogar auch die Bürgerstöchter — im 17. Jahrhundert abge- 
halten haben, so sind doch auch hierorts bereits früher von wirk- 
lichen Schauspielern Versuche gemacht worden, unsere Vorfahren 
für die dramatische Kunst zu erwärmen, und wie es scheint, 
nicht ganz ohne Erfolg. Sind auch unsere Nachrichten immerhin, 
lückenhaft genug, so viel geht aus ihnen hervor, dass neben dem 
Drama auch die Oper hier vorzugsweise ihre Pflege fand. Be- 
reits im Jahre 1779 wurden in einem eigens dafür errichteten. 
Holzbau von der deutschen Schauspielergesellschaft Waeser drei 
Monate lang Schauspiele zur Aufführung gebracht. Nach deiv 
ersten Vorstellungen brach in Folge eines heftigen Windsturmes 
der nicht sehr feste Theaterbau zusammen, ohne indess weiteren 
Schaden anzurichten, als dass eine kurze Zeit die Aufführungen 
unterbrochen blieben. Das erwähnte Theatergebäude lag auf der 
lutherischen Kirchstrasse unweit der Gartenstrasse. Von dem da- 
maligen Stadtbaumeister Leydel, einem angesehenen Architekten,, 
der auch den Bau des jetzigen Rathhauses geleitet hat, wurde 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



bald ein neues an die Stelle gesetzt, welches nur in der nächsten 
Folgezeit theatralischen und andereu künstlerischen Zwecken diente. 
Im Dezember 1779 verliess uns Direktor Waeser, um in Osna- 
brück sein Glück weiter zu versuchen. Im Jahre 1788 langte die 
Dieterich'sche Schauspielgesellschaft hier an und gab in dem er- 
wähnten Theatergebäude ihre Vorstellungen. Von dem Erfolge 
-derselben fehlen alle näheren Nachrichten. Bis zum Jahre 1799 
war wohl mit Rücksicht auf die trübselige Lage der städtischen 
und staatlichen Verhältnisse keine neue Theater - Konzession er- 
theilt, vielleicht auch nicht nachgesucht worden. In dem genann- 
ten Jahre erhielt Marianne Böhm, eine unternehmende Dame, die 
Erlaubniss, mit ihrer Gesellschaft hier theatralische Vorstellungen 
geben zu dürfen. Aus der langen Dauer ihres Aufenthaltes dürfen 
wir wohl schliessen, dass dieselben nicht ohne, auch materiell 
lohnenden Erfolg gewesen sein müssen. Marianne Böhm versagte 
auch bei gewissen Gelegenheiten ihre Mitwirkung nicht, wenn es 
galt, eine öffentliche politische Feier mit mehr Glanz auszustatten. 
Am 30. Floreal (19. Mai) eröffnete sie die hiesige Bühne mit der 
Aufführung des Kotzebue'schen Schauspiels „Bruderzwist oder die 
Versöhnung". Am Tage nachher wurde die komische Oper von 
-Gaveaux „Der junge Matrose" gegeben, dem sich ein grosses ko- 
misches Ballett „Der Fassbinder" anschloss. So reihten sich nun 
fast Tag um Tag bis zum November hin in bunter Abwechslung 
die ernsten und heiteren Erzeugnisse der dramatischen Kunst an 
die Aufführungen der Oper, und hier war es auch die burleske 
und leichtgeschürzte komische, in der Regel mit einem Ballett ver- 
bunden, welche den Beifall unserer Vorväter fand. Neben Mozart, 
dessen „ Zauberflöte" eine dreimalige Wiederholung in der kurzen 
Frist von 8 Tagen fand, ist es Paisiello gewesen, dessen Opern 
im Repertoir der hiesigen Bühne eine hervorragende Stelle ein- 
nahmen. Unter den komischen Opern stossen wir auch auf den 
,Bettel8tudenten oder das Donnerwetter" von Winter. Ob der- 
selbe mehr als den Namen mit der heutigen Operette gemein hat, 
vermag ich nicht zu entscheiden, indem mir inhaltlich von der 
genannten Oper nichts bekannt ist. Kotzebue's Schauspiele scheinen 
^ine grosse Anziehungskraft ausgeübt und die hiesige Welt unge- 
mein angezogen zu haben. Sie kamen dutzendweise zur Auffüh- 
rung; mehrere Abende nach der Reihe gab es nichts als Erzeug- 
nisse der Kotzebue'schen Muse; sie waren ein beliebtes Menu, 
denn es heisst bei der Ankündigung derselben: Auf vielseitiges 



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134 



Hermann Keussen sen. 



Verlangen. Doch neben Kotzebue behauptete sich glücklicher 
Weise auch Iffland. „Die Jäger", „Der Spieler", „Die Aussteuer", 
„Die Hagestolzen" u. s. w. kamen nacheinander zur Darstellung, 
letztere wurde sogar wiederholt. Selbst mit Schiller durften unsere 
Altvorderen schon nähere Bekanntschaft machen. „Kabale und 
Liebe** und „Die Räuber" gingen vor Ausgang des Jahrhunderts 
über die hiesigen Bretter. Leider wird uns nicht gesagt, ob die 
beiden Schauspiele sich eines besonderen Beifalls zu erfreuen 
hatten. Eine Wiederholung derselben fand nicht statt, und das^ 
lässt tief blicken, wenn neben Kotzebue'schen Stücken auch 
„Aballino, der grosse Bandit" das Publikum unserer Vaterstadt 
mehrmals erfreuen durfte. Shakespeares „Hamlet" gelangte gleich- 
falls unter Böhm's Direktion hier zur Aufführung, daneben sogar 
„Caesars Tod" in französischer Sprache. Madame Böhm war viel- 
seitig, und sie durfte das Bock'sche Lustspiel: „Was vermag ei» 
vernünftiges Frauenzimmer nicht?", welches hier gleichfalls auf- 
geführt wurde, wohl auf ihre eigenen Leistungen anwenden. Sie 
besass die Gunst des Publikums in hohem Grade, wie auch ihre 
Rückkehr im Jahre 1802 beweist. 

In dem genannten Jahre 1799 gab es für die Unterhaltung 
und die Zerstreuung auch an den theaterfreien Abenden (und derer* 
waren nicht viele) Gelegenheit genug. Der Bürger und Schau- 
spieler Hermannstein gab z. B. sich die Ehre, ein Divertissement- 
chen, bestehend in einem grossen Vokal- und Instrumental-Konzert, 
im Hipp'schen Saale zu veranstalten, oder der Bürger und Theater- 
Feuerwerker Jonassohn nahm sich die Ehre, auf Münkerhof ein 
grosses Feuerwerk, genaunt „Der Tempel des Merkur", abzu- 
brennen. 

Das Jahr 1802 war weniger ergebnissvoll für die genannte 
Unternehmerin. Zunächst machte die städtische Behörde ihr die 
Wiederaufnahme ihrer Vorstellungen dadurch schwer, dass sie an 
dieselbe die Forderung stellte, sie solle 10% der Einnahme an 
die Armen abführen. Dazu kam noch als weiteres Erschwerniss 
die Konzessionirung der Debach'schen Kunstreitergesellschaft, die 
dann auch fast gleichzeitig mit der Böhm ihre Vorstellungen er- 
öffnete, und der, wie es den Anschein hat, die Gunst des Publi- 
kums in einem Bolchen Masse sich zuwandte, dass die arme Böhm 
den Muth verlor und Crefeld den Rücken wandte. 

Während der Zeit der französischen Besetzung fanden noch 
wiederholt deutsche Schauspielertruppen sich hier ein und erfreuten 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



135 



die Bewohner mit der Darstellung deutscher Theaterstücke. So 
spielte vom 21. April bis zum 17. Mai 1809 eine, wie es scheint, 
zufällig zusammengewürfelte Schauspielergesellschaft ohne eigent- 
liche Leitung hier im Hipp'schen Saale. Ein Stück von Iffland 
„Alte und neue Zeit" eröffnete die Schaustellungen, und Kotzebue's 
Schauspiel «Die Unvermählte 11 schloss sie. Man hatte aber auch 
den Mutb, mehrere Opern dem Publikum vorzuführen,- so unter 
andern „Das Fest der Winzer* von Kunze. Nach Verlauf eines 
Monats ging die Herrlichkeit zur Neige. Im Jahre 1811 hatte sich 
der Schauspieldirektor Dossy hier eingefunden, im Jahre 1815 — 
. also nach Rückkehr der preussischen Herrschaft — der Direktor 
Thomala. Nun trat für längere Zeit eine trostlose Ebbe ein, die 
endlich eine Anzahl Crefelder Bürger veranlasste, zu einer musi- 
kalisch-dramatischen Gesellschaft mit dem friedfertigen Namen 
„Concordia" zusammenzutreten, mit der Aufgabe, das schlummernde 
geistige Leben zu wecken. Bei festlichen Gelegenheiten trat die 
Gesellschaft an die Oeffcntlicbkeit und wagte die Aufführung 
kleiner Lustspiele mit Gesangeinlagen. So gab sie im Jahre 1817 
am Namenstage ihrer Patronin, der hl. Cäcilia, das Lustspiel 
„Jeannot". Auch das Verdienst hat sie sich erworben, dass sie 
den berühmten Musiker L. Spohr veranlasste, am 27. September 
1817 hier ein Konzert zu geben, zu welchem ein Eintrittsgeld von 
1 Rthlr. gefordert werden durfte. Im Jahre 1819 versuchte dann 
die Müller'sche Schauspielgesellschaft, wie auch noch mehrmals 
in der nachfolgenden Zeit, auf eigene Rechnung und Gefahr den 
Sinn für die dramatische Kunst in der hiesigen Stadt wieder zu 
beleben, aber mit geringem Erfolg. Freilich waren es auch Kräfte 
zweiten und dritten Ranges, die der Direktor Müller zur Ver- 
fügung hatte. 

IL 

Ein Rückblick auf die Sanitätsverhältnisse der früheren Zeit. 

In den knappen und engen Verhältnissen, in welchen unsere 
Vorfahren lebten, war nach der sanitären Seite hin die Lage der 
Bürgerschaft eine äusserst traurige, ja fast trostlose. Die Sorge 
um die Pflege der Gesundheit war ein den lieben Voreltern frem- 
des Kapitel, das nicht zu den menschlichen Bedürfnissen gerechnet 
wurde. Die Stadtobrigkeit verhielt sich zu demselben kalt und 



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13U 



Hermann Keussen sen. 



theilnahnilos. Nur zuweilen, wenn eine ansteckende Krankheit, 
die Pest, ihren Einzug hielt und schonungslos ihr Opfer einholte, 
wurde man aus der Sorglosigkeit aufgerüttelt, um aber bald wieder, 
wenn die Gefahr vorUber war, die Hände in den Schoss zu legen. 
Kein Wunder daher, wenn in solchen Zeiten die Zahl der Bürger- 
schaft auf die Hälfte zusammenschmolz, wenn Angst und Verzweif- 
lung die Bürger zu deu tollsten und widersinnigsten Mitteln greifen 
Hessen, welche die Gefahr der Ansteckung eher vermehrten, denn 
verminderten. Es fehlte an geeigneter Hülfe und Belehrung. Ein 
Arzt oder eine Apotheke war erst auf meilen weite Entfernung zu 
finden. In Kempen, Mörs oder Neuss war die nächste Gelegen- - 
heit, und diese war ohne Fährlichkeiten nicht zu erreichen. Bei 
den mangelhaften Verbindungen mit diesen Städten war es nur 
einzelnen wenigen vermögenden Familien möglich, dieselbe aufzu- 
suchen und zu benutzen. Reiche oder begüterte Familien gab es 
aber damals nicht, der Mittelstand, genügsam in seinen Bedürf- 
nissen, verfügte über beschränkte Mittel, ein Beamtenstand war 
kaum vorhanden. Sehen wir nun zu, wer es denn war, der zu 
den städtischen und kirchlichen Ehrenämtern emporstieg und das 
Stadtregiment führte: es waren schlichte Bürger, in einfachen Ver- 
hältnissen aufgewachsen und oft nicht einmal im Stande, ihren 
Namen zu schreiben. Nicht selten kam es vor, dass die Schöffen 
oder Kirchmeister an Stelle ihrer Namen die bekannten aushelfen- 
den 3 Kreuzchen setzten. Die Regierung der Stadt ruhte tra- 
ditionell in den Händen einiger wenigen Familien ; fast könnte mau 
jede Epoche von 50 Jahren mit einer Ueberschrift versehen, die 
etwa lautete: ^olden'sche Zeit, Schirkens'sche Zeit, Püirsche Zeit 
u. s. w., und man würde nur die einzelnen Familienbeziehungen 
aufzusuchen haben, um zu wissen, wer auf dem Schöffenstuhl oder 
im Kirchenrath während dieser Periode gesessen. Wer das Glück 
hatte, durch Heirath in eine solche Familie aufgenommen zu wer- 
den, der erstieg dadurch die erste Staffel zur Magistrats würde. 
Die Vorstudien zu den Bürgermeister- und Schöffenstellen wurden 
im Kirchen- und Armendienst gemacht. Wem sich die Aussicht 
zur Bekleidung obrigkeitlicher Stellen erschliesseu sollte, musste 
sich erst als Armenprovisor und Kirchmeister vorbereitet und das 
Vertrauen der Bürgerschaft erworben haben. Ueber den Kirch- 
meister hinaus brachten es nur solche, welche den herrschenden 
Familien angehörten. Auf dem Lande war es nicht viel anders: 
hier klebte das Hünen- und Schöffenamt an gewissen Höfen. 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



lo7 



Unter solchen Umständen blieben die kleinlichen und beschränkten 
Gesichtspunkte in Betreff der Verwaltung der Stadt stets dieselben, 
keiner wagte daran zu rütteln, sie waren gewissermassen das 
Vermächtniss der älteren Generation für die jüngere. Die regie- 
renden Familien wachten aber auch eifersüchtig darauf, dass nicht 
irgendwie fremde Elemente zur Geltung kamen und ihre Herr- 
schaft durchbrachen. So hat man auch anfänglich keineswegs mit 
Jrftii^i gftn BHc kfti^riip Einwanderung der Älennoniten begrüsst, als 
diesen. YOJL-dejoranischen Regierung der Eintritt in die Stadt ge- 
stattetjjoude. Jahre lang wohnten sie draussen vor der Stadt 
auf den Höfen, ehe sie sich in der Stadt selbst ansiedeln konnten. 
Vom Stadtregiment blieben sie noch Jahrzehnte ausgeschlossen, 
trolzttem" man ihnen die Erwerbung des votten Bürgerrechts ein- 
räumen musste. Das war eben die traditionelle Feindschaft gegen 
alles Fremde, ein konservativer Zug, der nichts wie kleinlichen 
Eigennutz in sich barg. Im Uebrigen führten jene Familien das \ 
Stadtregimeut nur nominell, der rechtsgelehrte Stadtsekretär war die 
Seele und der Leiter des Ganzen. Ihm lagen nicht allein die 
Ausführungen und Anordnungen ob, sondern er führte auch alle 
Verhandlungen mit den Behörden und bereitete jede Entscheidung 
vor. Neben dem Pfarrer und Schulmeister war er vielleicht der 
Einzige, der sich in der Welt umgesehen und in die Rechts- und 
Verwaltungsgeschäfte der Stadt hineingelebt hatte. Durchgängig 
gehörte der Stadtsekretär, sei es durch Geburt, sei es durch Hei- 
rath, den regierenden Familien an, sodass man von seinem Ein- 
tiuss nichts Bedenkliches für dieselben selbst zu befürchten brauchte. 
Sein eigenes Interesse war mit dem ihrigen enge verknüpft. Die 
Bürgermeister und Schöffen gehörten in der Zeit, von der wir zu- 
nächst reden, entweder dem Stande der Handwerker oder dem 
Bauernstande an. In der älteren Zeit dominirten namentlich die 
Bäcker und Wirthe, vereinzelt kam auch wohl der Kaufmann 
(Krämer), der Schmied oder Schreiner zu der Ehre des Schöffen- 
amtes oder des Kirchenrathes. Der gelehrte Stand war allein 
durch den Stadtsekretär in der Stadtregierung vertreten. Als 
später um die Mitte des 17. Jahrhunderts sich auch Leute mit 
gelehrter Bildung in der Stadt niederliessen, da wurde bald das 
bisher in Geltung gewesene System durchbrochen, das Regiment 
der Familien fing an zu erblassen und die Allmacht des Stadt- 
sekretärs erhielt einen fühlbaren Stoss, bis daun endlich in der 
preussischen Zeit ein ganz veränderter Geschäftsgang und die 



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Hermann Keussen sen. 



stramme Verwaltung die bisherige Stadtpolitik aus den einseitigen 
Bahnen gänzlich heraushob. 

Unter diesen in den allgemeinen Umrissen gezeichneten Ver- 
hältnissen der früheren Zeit sah es, wie schon angedeutet wurde, 
mit dem materiellen Wohlstande in der Stadt nicht sonderlich aus, 
und wir brauchen uns nicht zu wundern, dass ein hervorragendes 
Baudenkmal oder ein sonstiges Gebilde der Kunst aus jener Zeit 
nicht auf uns gekommen ist. Zur Unterstützung der Kunst, zur 
Schaffung von grossartigen Bauten fehlten die Mittel. Die Be- 
wohner der Stadt, die nur vereinzelt etwas Tuch- und Leinen- 
weberei trieben, waren auf die schmalen Ertrage der Aecker an- 
gewiesen, für die Viehzucht fehlten die geeigneten Wiesen. Unter 
den Handwerkern ragten die Gerber hervor, die in ziemlicher 
Zahl wenigstens verhältnissmässig hier vorhanden gewesen sind. 
Die städtischen Einkünfte waren sehr gering, der städtische Säckel 
daher stets leer, und kaum reichte er hin, die geringen laufenden 
Ausgaben zu decken. Die unbedeutendsten baulichen Einrichtungen 
mussten durch Kapitalaufnahme bei den benachbarten Klöstern 
oder anderwärts erst möglich gemacht werden. An Amortisation 
dieser Kapitalien wurde selten gedacht, Jahrhunderte lang plagte 
man sich ab, die fälligen Zinsen beizutreten. Gegen Ende des 
vergangenen Jahrhunderts verschuldete die Stadt noch Kapitalien, 
die im 15. Jahrhundert aufgenommen worden waren. 

Unter so ärmlichen Verhältnissen ist es erklärlich genug, 
dass kein Arzt Neigung verspürte, hier bei einer Zahl von etwa 
4—500 Einwohnern sein Glück zu versuchen. In den gewöhn- 
lichen Zeitläuften bei normalen Gesundheitsverhältnissen war dieser 
Mangel an heilkundigen Kräften schon nicht sehr erbaulich, in 
der Zeit der Seuche gradezu erschrecklich, namentlich wenn die 
benachbarten Ortschaften ihre Thore schlössen und keinen ein- 
liessen, der aus der infizirten Stadt kam. In der Zeit des dreissig- 
jährigen Krieges hat die Pest in der hiesigen Gegend furchtbar 
gehaust. Es war in den Jahren 1623 und 1636. Es liegen für 
die hiesige Stadt keine speziellen Nachrichten über deren heillose 
Wirkung vor, wohl aber aus unserer Nachbarstadt Mörs, wo Arzt 
und Apotheker vorhanden waren. Vom ersten Auftreten der Pest 
am 3. Oktober 1622 bis zum Erlöschen derselben am 27. November 
1623 waren dort im Ganzen 856 Personen hinweggerafft worden; 
es war das mehr als die Hälfte der Einwohner. In einzelnen Mo- 
naten hatte die Zahl der Todesfalle die erschreckliche Höhe von 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 1 ."39 

136—197 erreicht. Aus diesen Notizen wird man sich ein Bild 
des Elends ausmalen können, wie es sicji für unsere hülflose Stadt 
gestalten musste. Der einzige Schutz bei solchen Epidemieen, so 
unzureichend er auch immerhin war, gewährte das Siechen- oder 
Leprosenhaus, das am 30. Januar 1447 der Graf Friedrich von 
Mors und Sarwerden im Verein mit seiner Gemahlin Engelberta 
gestiftet hatte. Dieses Hospital mit einem geistlichen Rektor an 
der Spitze war mit ausreichenden Einkünften und Kenten ausge- 
stattet, einer beschränkten Zahl von Kranken und Armen die 
no* th ige Pflege zu gewähren. Hauptsächlich war es zur Aufnahme 
pflegebedürftiger Armen und der Aussätzigen (Leprosen) bestimmt, 
wie der im Munde des Volkes gebräuchliche Namen „Gasthaus" 
beweisen könnte. Andere Bezeichnungen, wie Blaeten-, Leprosen-, 
Melaten-, Steche- oder Pesthaus, die gelegentlich vorkommen, kon- 
statiren wenigstens, dass dem Hospitale eine doppelte Aufgäbe in 
der angegebenen Weise gestellt war. Indess dieses Pesthaus oder 
das Hospital Maria Magdalena hat wohl schon früh seinen Unter- 
gang gefunden. Ich vermuthe, dass es in dem allgemeinen Stadt- 
brande im Jahre 1584 zerstört und nachher nicht wieder aufge- 
baut wurde. Nach dieser Zeit ist von ihm urkundlich nicht mehr 
die Rede. Es scheint vor der Stadt in der Gegend des heutigen 
Neumarktes auf der Hochstrasse gelegen zu haben 1 )- Spater 
hören wir, um 1610 etwa, von einem Blaetenhaus hinter dem 
Kastell auf Krakau und um die Mitte des 17. Jahrhunderts vo*n 
einem aus mehreren kleinereu Gebäulichkeiten bestehenden Armen- 
hause, das in der Grabenstrasse in der Nähe des Evertzthurmes 
sich befand. Ob auch hier die Aufnahme ansteckender Kranken 
zulässig war, ist nicht ersichtlich. Jenes ursprüngliche Hospital^ 
der hl. Maria Magdalena gewidmet, hatte jedenfalls das vor die- 
sem neuen voraus, dass es nicht im Weichbilde der Stadt lag und 
eine Absperrung möglich machte. Bedenklich war es freilich, 
dass die gesunden Armen mit den Kranken zusammen unterge- 
bracht waren. Von einer ärztlichen Pflege in diesem Hospitale 
vernehmen wir nichts. Vielleicht war der geistliche Rektor, dem 
neben der geistlichen Pflege die Bedienung der Gastbauskapelle 
oblag, zuweilen in der Lage, mit seinen im Laufe der Zeit ge- 



1) Auf der Karte im Theatrum Europaeum über die Schlacht bei 
Crefeld v. J. 1642 befindet sich freilich das Siechenhaus noch ve rzeichnet, 
und zwar an der angegebenen Stelle. 



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HO 



Hermann Keussen sen. 



wonnenen Erfahrungen helfend und rathend einzutreten. Ira L : eif- 
rigen wird man sich, so gut es anging, mit einfachen Hausmitteln, 
<lie sich von Geschlecht zu Geschlecht wie ein Heiligthum fort- 
erbten, ausgeholfen haben. Sorgsam wurden dieselben notirt, und 
noch heutzutage findet man sie aufgezeichnet in alten Familien- 
papieren, auf den Umschlägen alter Bücher, in Rechnungsbüchern 
und anderwärts. Sie waren ein Hausschatz, der wohl gehütet und 
verwahrt wurde. Als sachverständigen Berather zog man den 
Bader oder Barbier oder auch wohl den Huf- oder Kurschmied zu 
itathe. Sie standen in so gutem Rufe, dass selbst die städtischen 
Behörden keine Bedenken trugen, deren Hülfe bei Unglücksfallen 
oder auch sonst in Anspruch zu nehmen und ihnen nach Ausweis 
der erhaltenen Rechnungen ein Honorar dafür zu zahlen. Die 
älteste Nachricht, die wir über eine derartige Hülfeleistung haben, 
•datirt aus dem Jahre 1631, und merkwürdiger Weise wurde diese 
Ton einer Frau verlangt, charakteristisch genug für jene Zeit. Es 
-heisst darüber in der Armenrechnung : Einer Frau von dem Heien- 
bom, die des Nesen Peter Kind geheilt, 2 Gulden 4 Albus ge- 
geben. Im selben Jahre empfing Meister Jakob von Anrath, um 
Elsges Kind zu schneiden, 16 Gulden 16 Albus. Im Jahre 1634 
wurden an Meister Jan, dass er der Nehen Katharina Sohn das 
Bein gemeistert, 8 Gulden 8 Albus und nochmals 6 Gulden 9 
Albus gezahlt. Weiter heisst es noch von ihm: 2 Gulden 4 Albus 
«dass er Heinen Kinder geheilt und 2 Gulden für die Heilung von 
Moers Trinen. Im Jahre 1636 liess man einen wirklichen Arzt 
•(artsitter) von aussen kommen; er logirte in Honselers Haus (im 
jetzigen „wilden Mann"). Neben ihm übte Meister Jan seine Kunst 
weiter; er empfiug am 27. Juli nach Vereinbarung dafür, dass er 
Fleuten Frau geheilt, 6 Gulden 6 Albus = P/2 Rthlr. Im Jahre 
1637 heisst es: Meister Jan dem Barbier zu Meisterlohn wegen 
«jiner hochdeutschen Frau, so ein Bein gebrochen, gegeben 8 Gul- 
den 8 Albus = 2 Rthlr. Dann weiter im Jahre 1638 erhielt er 
wegen der Frau in Flucken Haus 10 Gulden 10 Albus und 1639 
noch 1 Gulden 12 Albus, weil er einem armen Mädchen, das bei 
Tilmann Rohr unter der Linde wohnte, die Schulter wieder ein- 
gerenkt hatte. Im gleichen Jahre wurde mit Meister Jakob Hüls 
accordirt, dass er Kuits Merten Kind schneiden sollte, auf 13 Gul- 
den 13 Albus. Von hier ab verstummen auf mehrere Jahre alle 
derartigen Nachrichten, bis dann noch einmal in der Zeit, wo der 
erste studirte Arzt an die Oeffentlichkeit tritt, unser alter bewährter 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 14t 

• 

Meister Jan in den Rechnungen erscheint. Es war im Jahre 165i>,. 
wo derselbe an einer armen Frau auf Leikes-Hof, die auf den 
Kopf gefallen war, seine Kunst versuchte und dafür als Lohn 26» 
Albus und einen Weiutrunk von 6 Albus aus öffentlichen Mitteln« 
empfing. Gleichzeitig neben ihm hören wir dann noch im gleichen. 
Jahre von einem Meister Johannes Alexandri, der für Kuren und 
Medizin 37 Gulden 12 Albus aus der Armenkasse vergütet erhielt. 
Wir stehen beim Wendepunkt in der Entwickelung nicht allein 
der sanitären, sondern überhaupt der städtischen Verhältnisse. 

Mit der Einwanderung der Mennoniten, die um 1650 etwa 
beginnt, hob sich die materielle Bedeutung der Stadt alsbald zu- 
sehends von Jahr zu Jahr. Mit ihnen begann sich das gewerb- 
liche Leben zu entwickeln und zunächst auf dem Gebiete der 
Leiucn-lndustrie überraschende Resultate zu liefern. Die Zahl der 
Bewohner wuchs, zugleich damit der Wohlstand und das Bedürf- 
niss. Dieser Umstand ermuthigte denn schliesslich auch einen 
Crefelder, der seine medizinischen Studien regelrecht auf der Duis- 
burger Universität absolvirt hatte, sich hier häuslich niederzulassen 
und die medizinische Praxis zu üben. Es war dies der im Jahre 
1633 geborene Sohn des Bürgermeisters Mathias von Lumm, Dr. 
Konrad von Lumm. Seit dem Jahre 1660 ist er hier ansässig. 
Alsbald fand er zwei Konkurrenten. Zunächst stossen wir fast 
um dieselbe Zeit auf einen Dr. Lemmes, der am 5. November 1677 
aber bereits mit Tod abging uud in der reformirten Kirche seine 
Ruhestätte fand, während von Lumms Thätigkeit sich noch bis- 
zum Jahre 1680 verfolgen lässt. Neben den beiden genannten 
Aerzten erscheint seit dem Jahre 1665 als dritter im Bunde zur 
Heilung der leidenden Bürgerschaft Dr. Johann Bruckmann, gleich- 
falls ein Crefelder Bürgerkind. Es war ein Enkel des ersten 
nachweisbaren reformirten Schullehrers Christian Bruckmann, der 
im Mai 1646 nach einer mehr als 20 jährigen Thätigkeit seine 
müden Augen schloss. Der Vater des Arztes, Heinrich Bruck- 
inann, begegnet uns zunächst während der Erkrankung des ge- 
nannten Lehrers als dessen Stellvertreter; nach dessen Tode führte 
er das Schulamt noch eine Zeit lang weiter, bis die Wiederbe- 
setzung erfolgen konnte. Dass er selbst nicht berufen wurde, 
lässt darauf schliessen, dass seine Qualifikation eine geringe ge- 
wesen sein muss. Später nahm er sein Gewerbe als ehrsamer 
Bader wieder auf und führte es bis zu seinem am 1. Mai 165f> 
erfolgten Tode weiter fort. Dass er wie seine Kollegen sich auch. 



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142 Hermann Keussen sen. 

mit der Heilkunde beschäftigt habe, wird nirgendwo berichtet. 
Sein Sohn, der genannte Dr. Johann Bruckmann, wusste sich durch 
seine Vermählung mit der Tochter des Stadtsekretärs Albert von 
Flodroff, Christine, in den herrschenden Ring einzugliedern und 
rasch eine angesehene Stellung zu erobern. Er erwarb sich das 
Vertrauen seiner Mitbürger in so hohem Grade, dass er von den- . 
selben wiederholt zum regierenden Bürgermeister erwählt wurde. 
Neben dem ärztlichen Berufe widmete er sich auch der Rezeptier- 
kunst und verwaltete eine Apotheke, die erste, die hier iu der 
Stadt entstanden war. Wer der eigentliche Gründer derselben 
ist, ist nicht mehr zu ermitteln. Mit der einfachen Notiz im 
Sterberegister, dass des Apothekers Frau im Jahre 1687 gestorben 
sei, ist wenig zu machen. Zunächst lässt sich aus derselben nur 
zweierlei folgern, dass nämlich erstens um diese Zeit eine Apo- 
theke vorhanden war und zweitens, dass dieser Apotheker nicht 
Bruckmann geheissen, denn dessen Frau war nachweislich 1704 
noch am Leben. Es ist wahrscheinlich, dass Bruckmann erst um 
diese Zeit mit Rücksicht auf seine heranwachsenden Söhne durch 
Kauf die Apotheke an sich gebracht hat. Als er am 10. November 
1702 aus dem Leben schied, übernahm sein ältester Sohn Dr. 
Heinrich Crato Bruckmann die ärztliche Praxis, während seinem 
zweiten Sohne Gottfried die Leitung der Apotheke zufiel. Letz- 
terer übte, wie aus der Schatzrechnung vom Jahre 1728 hervor- 
geht, auch die Wundarzneikunst. Aus seiner Ehe mit Petronella 
Hauser ging ein Sohn Namens Johann hervor, der beim Tode des 
Vaters am 26. Januar 1735 noch minderjährig war. Die Mutter 
führte vor der Hand, wohl unter Beihüife des oben genannten 
Schwagers, die Apotheke weiter, bis der Sohn nach seiner Ver- 
heirathung mit Katharina Sohmann am 18. November 1752 die 
Verwaltung der Apotheke für eigene Rechnung tibernahm. Es 
war dies aber nur für kurze Zeit, da er bereits um 29. April 1758 
mit Zurücklassung eines einzigen Töchterleins Margaretha starb. 
Die Wittwe trat ein Jahr nach seinem Tode mit dem Chirurgen 
Albrecht Riedel aus Ulm, der bisher in der Apotheke als Pro- 
visor thätig gewesen war, wieder in den Ehestand. Die Hirsch- 
apotheke war die Mitgift, welche sie ihm zubrachte. Riedel er- 
warb sich im Jahre 1762 das Bürgerrecht und konnte nunmehr 
die Apotheke auf seinen Namen weiterführen. Von ihm wissen 
wir bestimmt, dass er diese in dem jetzigen Neu'schen Hause 
Ecke der Hoch- und Poststrasse, geführt hat. Dass an dieser 



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Beiträge zur Geschichte Crcfelds und des Niederrheios. 



Stelle auch die Bruckmann'sche Apotheke gewesen, kann nicht 
mit Bestimmtheit behauptet werden. Albrecht Riedel vererbte bei 
seinem Tode die Apotheke auf seinen Sohn, den Dr. Adam Rie- 
del. Dieser scheint keine Lust gehabt zu haben, neben der ärzt- 
lichen Praxis sich auch noch um die Zubereitung der Arzneien 
zu kümmern. Er trat die Apotheke im Jahre 1808 an die Be- 
sitzer der 3 übrigen damals vorhandenen Apotheken Giesbers, 
Eulenberg und Kreitz, welche sich über den Ankauf geeinigt 
hatten, ab. Johann Wilhelm Kreitz aus Geilenkirchen, der damals 
die Konzession zur Errichtung einer neuen Apotheke erhalten 
hatte, Ubernahm die Bezeichnung und Ubertrug sie auf seine, Ecke 
der Rhein- und Königsstrasse neu gegründete Apotheke. Das 
gegenüberliegende, auf den damaligen Stadtwall führende Gäss- 
chen erhielt den Namen Hirschgasse. 

Neben den obengenannten Aerzten stossen wir vor Ausgang 
des 17. Jahrhunderts noch auf einen Chirurgen Namens Johann 
NorfT, der sich hier bleibend niederliess. Derselbe stammte aus 
der Moselgegend und lässt sich hier in der Zeit von 1087 — 1695 
verfolgen. Als seinen nächsten Nachfolger in der Wundarznei- 
kunde müssen wir Jürgen Heshausen aus Mülheim a. d. Ruhr be- 
zeichnen. Er Übte hier die ärztliche Praxis bis zu seinem am 
€. Oktober 1732 erfolgten Tode aus. Bei seiner Beerdigung 
hatte der Prediger Püll in der Leichenpredigt einige harte Aus- 
drücke gebraucht. Hubert Rahr wurde darüber so empört, dass 
er den Prediger in der Kirche zu nicht geringem Aufsehen zu- 
rechtwies. 

Mit der preussischen Besitznahme am 25. März 1702 unter- 
lag das Medizinalwesen einer wesentlich verschärften Kontrolle, 
und die Niederlassung einer jeden Medizinalperson wurde von der 
Absolvirung der vorgeschriebenen Prüfungen abhängig gemacht, 
während die Errichtung von Apotheken nur auf Grund der er- 
theilten Konzession gestattet wurde. Gegen die Kurpfuscher 
wurde mit unnachsichtlicher Strenge eingeschritten. Gleichwohl 
drängten sich noch längere Zeit hindurch unberechtigte Individuen 
hervor und versuchten sich in der ärztlichen Praxis. Im Jahre 
1741 sah sich die Regierung genöthigt, die alte Verfügung von 
neuem wieder einzuschärfen, dass nur examinirte Operateurs im 
Lande geduldet werden sollten. Als im Jahre 1743 zwei Barbiere, 
Gerhard Mylius und Johann Gottfried Bruckmann, trotzdem fort- 
fuhren, chirurgische Operationen vorzunehmen, wurden sie vom 



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144 



Hermann Keussen sen. 



Magistrat veranlasst, alsbald ihr Examen bei dem Medizinalkolle- 
gium in Cleve zu raachen. Nachdem sie dasselbe dort glücklich 
bestanden hatten, fand sich gegen die Fortsetzung der chirur- 
gischen Praxis nichts mehr zu erinnern. Ein anderer nicht quali- 
fizirter Mediziner, Namens Johann Peter Dahy, wurde gleichfalls 
zur Ablegung der Prüfung aufgefordert, da er das Befähigungs- 
zeugniss nicht beibringen konnte. Auch er verstand sich dazu, 
dieser Prüfung sich zu unterwerfen, und so finden wir ihn denn 
im Jahre 1749 als qualifizirten Chirurgen wieder vor. Durch 
solche Anordnungen hob sich das Ansehen der Aerzte nicht wenig ; 
die Gesundheitspflege hatte unter der gesetzlichen Regelung einen 
gewaltigen Schritt vorwärts gethan. 

Kurz nach dem angegebenen Zeitpunkte gründete Isaak 
Jakob Clauberg, der Sohn des Predigers in Frechen, die zweite 
Apotheke in hiesiger Stadt. Der Aufschwung der Industrie hatte 
die Erweiterung derselben nöthig gemacht. Die neue Adler-Apo- 
theke wurde im neuen Stadtheile auf der Hochstrasse errichtet. 
Der genannte Apotheker Clauberg hatte sich einige Jahre früher, 
nämlich am 31. Mai 1707, das Bürgerrecht erworben. Auf An- 
halten der Junggesellen -Kompagnie, der er eine Fahne verehrt 
hatte, war ihm dasselbe vom Magistrat taxfrei verliehen worden. 
Clauberg hatte sich im selben Jahre mit Sophia Katharina Püll, 
der Tochter des Bürgermeisters, verheirathet. Bereits am 6. Sep- 
tember 1713 verlor er die Gattin durch einen frühzeitigen Tod* 
Die vier Kinder aus dieser Ehe starben alle im jugendlichen Alter. 
Clauberg verkaufte in Folge dessen die Apotheke im Jahre 1737 
an Goswin Püls aus Mors. Am 15. November 1740 wurde ihm 
gleich seinem Vorgänger „aus Consideration, weil er der Jung- 
gesellen-Kompagnie eine Fahne verehret", das Bürgerrecht ge- 
schenkt. Püls starb nicht lauge nachher, am 18. März 1743, und 
so trat in kurzer Zeit ein abermaliger Wechsel im Besitze ein, 
indem nunmehr die Apotheke in die Hände von Dietrich Bitter 
überging. Seine Thätigkeit war indess auch nur von kurzer 
Dauer. Schon am 27. Juni 1748 riss ihn der unerbittliche Tod 
im blühenden Alter von 36 Jahren hinweg. Der 38jährigen 
Wittwe war es nicht zu verdenken, dass sie sich nach einer 
neuen Stütze umsah und am 17. August 1749 einen neuen Ehe- 
bund mit dem bisherigen Provisor Johann Adam Christian Tieseier 
schloss. 

Tieseier, der aus dem Lippeschen stammte, erfreute sich nicht 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



145 



lange des erheiratheten Besitzes; am 30. Juni 1758 schied er 
aus dem Leben. Die Wittwe überlebte ihn bis zum 11. Dezember 
1764. Von diesem Zeitpunkte ab verstummen auf 2 Jahrzehnte 
alle Nachrichten über das Schicksal dieser Apotheke, und es hat 
den Anschein, als ob dieselbe während dieser Zeit vollständig ge- 
schlossen gewesen sei. Die Bevölkerungstabelle vom Jahre 1780 
führt in der That nur 2 Apotheken, die von Riedel und Bürckh, 
auf. Zwei Jahre später taucht dann als Besitzer der Adlerapotheke 
Johann Mathias Gottfried Kaspar Giesbers aus Wesel hier auf. Die 
Apotheke befand sich auf der Hochstrasse No. 45, in dem Hause, 
das jetzt von der Wittwe Thomas bewohnt wird. Mathias Gies- 
bers, der am 8. Juli 1817 starb, hinterliess seinem Sohn Johann 
Paul die Apotheke, die unterdessen in das früher Melsbach'sche 
Haus, Hochstrasse 58, verlegt worden war. Hier ist sie denn bis 
zur Jetztzeit verblieben, während sie den Besitzer noch öfter ge- 
wechselt hat. Johann Paul Giesbers starb bereits am 1. Februar 
1820. Nachdem hierauf die Apotheke, für die sich nicht gleich 
ein Käufer gefunden hatte, mehrere Jahre provisorisch verwaltet 
worden war, gelangte sie im Jahre 1827 in den Besitz des Apo- 
thekers Georg Heinrich Kühtze aus Halver. Nach dessen früh- 
zeitigem Tode im Jahre 1835 wurde sie abermals eine Reihe von 
Jahren durch Provisoren, unter anderen auch von dem späteren 
Direktor Lohse, verwaltet, bis dann schliesslich der älteste Sohn, 
Dr. Heinrich Kühtze, die Apotheke für eigene Rechnung über- 
nahm. Im Jahre 1874 ging sie durch Kauf an M. Fickeisen über. 
Am 1. Januar 1879 erwarb sie der jetzige Besitzer Dr. Friedrich 
Bertkau. 

Die Hirschapotheke Ubertrug der bereits genannte Apotheker 
Johann Wilhelm Kreitz am 1. Januar 1849 auf seinen ältesten 
Sohn Gerhard, der dieselbe bis zum 1. April 1872 fortführte. 
Zu der angegebenen Zeit übernahm sie Dr. Puller, der sie hin- 
wiederum am 1. September 1881 käuflich an Wilhelm Knoch 
abtrat. 

Die dritte (Schwanen-) Apotheke entstand um das Jahr 1746. 
Ihr Begründer ist Karl Max Bürckh, der Sohn des Rentkammer- 
sekretärs Konrad Friedrich Bürckh in Stuttgart. In dem genann- 
ten Jahre am 24. April vermählte er sich mit einer hiesigen Dame 
Maria Katharina Müller. Die Apotheke befand sich wie die üb- 
rigen auf der Hochstrasse, in dem jetzigen Kocher'schcn Hause 
(No. 85). Bürckh gelangte schon im Jahre 1755 zu der Ehre 

Annalen des hiat. Vereins LXV. 10 



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Hermann Keussen sen. 



eines Schöffen in einem verhältnissmässig frühen Alten Nach 
dem im Jahre 1758 erfolgten Tode seiner ersten Frau vermählte 
er sich am 16. Juli 1761 mit Anna Elisabeth Petersen aus Gevels- 
berg, der Tochter des dortigen Scbullehrers. Durch diese Ver- 
beirathung wurde er mit dem hiesigen Bürgermeister und Stadt- 
kämmerer Dietrich Christoph Petersen verschwägert. Eine Tochter 
Bürckhs Katharina Dorothea trat mit dem geldrischen Kammer- 
sekretär Lehnhoff in die Ehe, während eine zweite Sophia mit 
dem Buchdrucker Peter Schüller sich verheirathete. Von seinen 
beiden Söhnen übernahm der jüngere Theodor um 1799 die Apo- 
theke. Er starb aber bereits am 24. September 1803, nachdem 
der Vater am 12. Oktober 1801 aus dem Zeitlichen geschieden 
war. Karl Petersen, vermuthlich ein naher Verwandter, übernahm 
die Fortführung der Apotheke, die später bis zum Jahre 1816 für 
Rechnung der Wittwe Heppe ging. In diesem Jahre traten die 
drei Apotheker Giesbers, Eulenberg und Kreitz wieder zusammen 
und erkauften sich die Konzession dieser Apotheke. Damit er- 
losch die Schwanen-Apotheke, um dann im Jahre 1835 auf der 
Friedrichstrasse ihre Wiederauferstehung zu feiern. Wilhelm Anton 
Köhler hatte dazu von der Regierung die Erlaubniss erhalten. 
Ende Februar 1845 ging die Apotheke — die vierte in der 
Reihe — in die Hände von C. H. H. Ritter über. Im Jahre 
1854 übernahm sie von diesem Johann Heinrich Richter, bis 
dahin Apotheker in Radevormwald, und von diesem im Jahre 1866 
Hermann Ludwig Bernhard Stephani, der jetzige Besitzer. 

Ziemlich zu derselben Zeit, wo Kreitz die Hirschapotheke 
auf der Rheinstrasse errichtete, hatte Schröder auf der Hoch- 
strasse (No. 113) die Löwenapotheke neu gegründet. Er selbst 
führte sie nur auf kurze Zeit. Bereits am 1. Januar 1813 ging 
sie durch Verkauf in das Eigenthum des Apothekers Friedrich 
Wilhelm Eulenberg aus Mülheim am Rhein über. Dieser verlegte 
sie im Jahre 1819 aus dem beschränkten und baufälligen Hause 
in das schräg gegenüber liegende Ewald'sche Haus (No. 112), wo 
sie bis auf die gegenwärtige Zeit verblieben ist. Nachdem die 
beiden Konkurrenzapotheken in der Nähe, die Riedel'sche und 
Bürckh'sche, eingegangen waren, blühte sie recht sehr empor, 
trotzdem Eulenberg ein etwas eigenartiger Herr war, der durch 
eine im Jahre 1855 erschienene Selbstbiographie sich auch noch 
Uber den Rahmen des engen Lebens hinaus ein Andenken be- 
wahren wollte. Diese Selbstbiographie ist trotz allem Stadtklatsch, 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 



147 



<ier darin enthalten ist, ein nicht ganz werthloser Beitrag zur da- 
maligen Stadtgeschichte. Am 1. April 1840 ging durch Verkauf 
diese Apotheke in den Besitz des Apothekers Ludwig Röhr aus 
Rees über. Am 1. Januar 1852 erwarb sie von diesem Georg 
Wilhelm Albert Hoffmann, der sie hinwiederum nach kurzem 
Besitze an den jetzigen Inhaber Friedrich Kobbe im Jahre 1859 
übertrug. 

Die fünfte Apotheke, die Delphin- Apotheke, errichtete im 
Jahre 1851 auf dem Ostwall (No. 150» Christian Wilhelm Peter 
Zopp. Bereits im Jahre 1855 verkaufte er dieselbe an den bis- 
herigen Apotheker in Büderich Gustav Adolf Roffhack, von dein 
sie im Jahre 1870 der Sohn Dr. Wilhelm Ernst Leonhard Roffhack 
ererbte. Am 1. April 1877 eröffnete auf dem Karlsplatze (No. 2) 
Franz Baumeister aus Inden die sechste Apotheke zum Einhorn. 
Am 1. Januar 1884 ging sie durch Verkauf in den Besitz von 
Heinrich Siepmann aus Köln Uber. Im Jahre 1882 bereits wurde 
die siebente, die Engel-Apotheke auf der Uerdingerstrasse (No. 1), 
von Friedrich Wilhelm Röhr, bisher Apotheker in Rheinberg, ge- 
gründet. Ihr folgte dann im Frühjahr 1887 die achte, die Sternen- 
Apotheke auf der Hülserstrasse (No. 10—12) von Karl Julius Hu- 
bert Schwaab und im Herbste 1887 die neunte von Alphons 
Lefils auf der Fischelnerstrasse (46—48). In dieser rasch erfol- 
genden Vermehrung der Apotheken in einem so kurzen Zeiträume 
spiegelt sich das rapide Anwachsen unserer Vaterstadt klar genug 
wieder. 

Schliessen wir hieran noch einen kurzen Rückblick auf die- 
jenigen Persönlichkeiten, in deren Hände das körperliche Wohl- 
befinden der Crefelder Bürger im vergangenen Jahrhundert ge- 
geben war. Dr. Heinrich Crato Bruckmann, den wir bereits 
gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts nach Absolvirung der 
medizinischen Studien zu Duisburg neben seinem Vater in dem 
ärztlichen Berufe thätig fiuden, war, wie wir in einem an- 
deren Aufsatze (S. 37) bereits mittheilten, ein in der Stadt 
«ehr angesehener Mann, der sich um seine Mitbürger auch 
^ls Schöffe, Bürgermeister und Scholaren grosse Verdienste er- 
warb. Aus seiner zweimaligen Ehe waren ihm 9 Kinder ent- 
sprossen. Die beiden Söhne Johann Theodor Gotthard und Hein- 
rich widmeten sich, wie auch schon früher erwähnt wurde, dem 
Studium der Theologie. Er selbst starb am 15. November 1739 
im Alter von 70 Jahren. Seine Zeitgenossen sind die beiden 



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148 



Hermann Keussen sen. 



Wundärzte Hermann Compenius und Johann Gottfried Uhle aus 
Witgendorf. Ersterer starb bereits am 24. September 1710, Uhle 
starb dagegen erst am 4. August 1739, 59 Jahre alt Am 14. Juli 
1706 hatte er sich das Bürgerrecht erworben. Im gleichen Jahre 
hatte er sich mit Agnes Hemkes, einer Nichte des Bürgermeisters 
Job. Hemkes, verheirathet. Eine zweite Ehe schloss er im Jahre 
1732 mit Margaretha Vinmann, der Tochter des Predigers in Hom- 
berg. Seit dem Jahre 1727 hatte sich Job. Sam. Dorsius, geb. in 
Mörs am 8. Februar 1701, hier als Wundarzt niedergelassen. Seine 
am 17. Oktober 1728 erfolgte Vermählung mit Gertrud Sade, der 
Tochter des Bürgermeisters und Kaufmanns Melchior Sade, brachte 
ihn in die regierenden Kreise und zu angesehener Stellung. Er 
starb aber bereits am 13. Juli 1738. Neben diesen heilkundigen 
Männern scheinen andere wie Dr. Hermanns (1718), Dr. Johann 
Wilhelm Bachoff (1728), Dr. Seteis (1723) und Dr. Luker (1733) 
keinen ausgiebigen Boden für ihre Thätigkeit gefunden und bald 
anderweitig einen neuen Wirkungskreis gesucht zu haben. Einem 
Chirurgen Tramm gelang . es dagegen, von 1739 bis zu seinem 
Tode am 15. April 1743 sein ärztliches Gewerbe zu üben. Neben 
den bereits früher genannten Chirurgen Bruckmann und Gerhard 
Mylius, welch letzterer am 19. Dezember 1782 im Alter von 72 
Jahren starb, versuchte sich hier von 1742—1758 in der wund- 
ärztlichen Kunst Benjamin Engels aus Elberfeld. Im Jahre 1751 
erwarb er sich das Bürgerrecht. Er führte nebenbei einen Krämer- 
laden, sodass auf die nicht allzu grosse Bedeutung seiner Praxis 
wohl mit Hecht geschlossen werden darf. Sein gleichnamiger 
Sohn setzte gleichwohl die väterliche Praxis fort. Der Arzt Dr. 
Wilh. Blank, den wir einmal unter bedenklichen Umständen in 
den katholischen Taufregistern genannt finden, war nachweislich 
von 1745 — 1748 hier thätig. Seit dem Jahre 1756 bis zu seinem 
im Jahre 1781 am 21. Januar erfolgten Tode fungirte hier als 
Chirurg Georg van der Schloot aus Amsterdam. Ein Dr. Schönen- 
berg, vielleicht ein Verwandter des gleichnamigen Arztes in Mül- 
heim, ist in der Zeit von 1747 — 1769, ein Dr. von Hagen im Jahre 
1763 als Arzt in den hiesigen Akten verzeichnet. Letzterer sah 
wohl bald die Unmöglichkeit ein, sich eine lohnende Praxis hier 
zu schaffen, da gleichzeitig mit ihm der Dr. Johann Gotthard 
Leonhard von Pempelfort sich in hiesiger Stadt niedergelassen 
hatte. Für diesen trat bald eine schwere Probezeit heran, indem 
nämlich im August des Jahres 1768 eine Pockenepidemie auftrat^ 



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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 149 



die namentlich verheerend bei den Kindern um sich griff. Es 
gelang ihm, hier helfend einzugreifen und dem weiteren Vordringen 
der Krankheit ein baldiges Ziel zu setzen. Freilich schwere Opfer 
waren gebracht worden. Dr. von Pempelfort drang auf die Ein- 
führung der Impfung, und das wohl nicht ohne Erfolg. Im Jahre 
1775, wo abermals die Blatternkrankheit sich zeigte, starben nur 
sehr wenige Kinder an dieser Krankheit, sodass sich der Lehrer 
Hammerstein zu folgendem Zeugniss im Taufregister veranlasst 
fand: r In Vergleich mit den Jahren 1768 und 1769 sind nur we- 
nige Kinder in diesem Jahre den Kinderblattern zum Opfer ge- 
fallen. Sollte dies nicht daher rUhren, dass die Inoculation seit 
der Zeit hierselbst ziemlich im Schwang gekommen, eine küble, 
luftige Behandlung der Patienten aber fast allgemein worden 
ist?" Man staunt, wenn man dies liest und dabei erwägt, 
dass erst heutzutage die Hygiene diese Anschauung zur all- 
gemeinen Geltung gebracht hat. Wohl auf seine Veranlassung 
wurde im Jahre 1767 das aus Tuffsteinen erbaute Beinhaus auf 
dem alten Kirchhofe abgebrochen und die Gebeine begraben. 
3 Mann hatten 8 Tage damit zu thun. Ueber Dr. von Pem- 
pelforts Lebensumstände haben wir bereits früher (S. 43, 44) 
Mittheilungen bringen können. Neben ihm versuchte 1779 
bis 1780 ein Dr. Ludwig Kox vergeblich sich eine Stellung 
zu erringen. Ebenso wenig gelang dies einem andern Arzte 
Dr. Jonas von 1780 — 1791, wo er von hier nach Montjoie ver- 
zog. Dahingegen behauptete sich Dr. Johann Rockogb von 
1770 — ? wohl nicht ganz ohne Erfolg neben ihm. In den Jahren 
1780 — 1783 herrschte Jahr um Jahr im Herbste die rothe 
Ruhr in bedenklicher Weise in hiesiger Stadt, sodass mehr als 
die Hälfte sämmtlicher Todesfälle auf diese Krankheit zurückzu- 
führen war. Im Jahre 1783 kehrte dieselbe noch einmal in ver- 
stärktem Masse wieder. Der Magistrat hatte sich veranlasst ge- 
sehen, die Leichenbegleitung und den Gebrauch der Leichentücher 
zu untersagen. Nach dem Erlöschen der Epidemie wurde der 
alte bedenkliche Brauch, die Leichentücher und Mäntel leihweise 
an die Leidtragenden zu überlassen, dem Kirchenrathe wieder ge- 
stattet. Erst in der französischen Zeit erging ein strenges Verbot 
dagegen. Im Jahre 1795 trat die eben genannte Krankheit noch 
einmal wieder auf, dieses Mal aber ohne die verheerenden Folgen. 
Eine zweite Krankheit, die sich hier einzunisten schien, war die 
-Malaria, das sogenannte kalte Fieber, das namentlich die östliche 



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150 Hermann Keussen sen. 

Stadtgegend und vor allem Diessem und Inrath heimsuchte^ 
Schon im vergangenen Jahrhundert wurden darüber laute Klagen» 
erhoben. 

Mit dem Ausgang des Jahrhunderts brechen wir unsere Skizze 
ab. Wir bedauern, dass dieselbe sich nicht eingehender mit den 
von Seiten der Obrigkeit getroffenen sanitären Massnahmen der 
früheren Zeit beschäftigen konnte ; das einschlägige Material wird 
vergebens in unseren Akten gesucht. Wer jedoch ein halbes 
Jahrhundert zurückacbauen darf in der Entwicklungsgeschichte 
unserer Stadt, der wird nicht allzu kühne Erwartungen über die 
liebende Fürsorge der Stadtobrigkeit in dieser Beziehung hegen. 
In der Regel rührte man sich erst, wenn die Gefahr nahe und 
die Regierung zu Vorsichtsmassregeln recht dringlich mahnte. Die 
hier bestehenden Krankenbänser sind ja erst Schöpfungen dieses. 
Jahrhunderts. 



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Drei Jahresredmun<ren des kölnischen Offizialatsgerichts 

in Werl. 1495-151l>. 



Von 

Dr. Bichard Bettgenbaeaser in Braunschweig. 



In nachstehendem Abdruck werden 3 Jahresrechnuugen des 
kölnisch- westfälischen Offizialatsgerichts aus den Jahren 1495/0, 
1409/1500 und 1515/6 veröffentlicht 1 ). Sie beruhen im Kgl. Staats- 
archiv zu Münster, Herzogthum Westfalen IX, 8a, vol. I— III 2 ). 

Die einzige bisher bekannt gewordene Rechnung des kölni- 
schen Offizialatsgerichts aus dem Mittelalter ist die vom Jahre 
1438/9. Sie ist von Hansen in der Westdeutschen Zeitschrift, 
Band VII, 1888, S. 35 ff. herausgegeben. Die ausserordentliche 
Seltenheit solcher Rechnungen, auf die auch Hansen in seinen 
einleitenden Bemerkungen hingewiesen hat, und die Bedeutung der- 
artiger handschriftlicher Zeugnisse über die Thätigkeit der Oftizial- 
gericlite im Mittelalter, die darin beruht, dass sie nicht nur für die 
Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte wcrthvolle Anhaltspunkte 
bieten, sondern dass sich aus ihnen vor Allem auch für die sittlichen 
Zustände der Landestheile, in denen die Offizialatsgerichte ihre 
Wirksamkeit entfalteten 8 ), die zuverlässigsten Kachrichten ent- 
nehmen lassen, rechtfertigt den Abdruck unserer drei Rechnungen 

1) Die Rechnungen sind mir von Herrn Stadtarchivar Prof. Dr. Han- 
sen zum Abdruck zur Verfügung gestellt worden. 

2) Leider fehlen in dem Rechnungsbuch von 1495 die letzten Blätter, 
sodass die Ausgaben nicht vollständig verzeichnet sind. 

3) Vgl. im allg. Hinschius, Kirchenrecht II, 205 ff. Ueber das west- 
fälische Offizialatsgericht im besonderen vgl. ausser Hausen noch Büscher, de 
iudicio officialatus archiepiscoporum Coloniensium in ducatu Guestphaliae con- 
stituto. Bonn. Diss. 1871. 



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152 



Richard Bettgen haeuser 



umso mehr, als in den drei hierfür in Betracht kommenden Ar- 
chiven zu Düsseldorf, Köln und Münster kein weiteres einschlä- 
giges Material aus dem Mittelalter erhalten ist. 

Die Einrichtung der Offizialatsgerichte ist, wie bekannt, auf 
das Bestreben der Bischöfe resp. Erzbischöfe zurückzuführen, sich 
ein Gegengewicht gegen die immer selbständiger werdenden Ar- 
chidiakonate zu schaffen. In der Erzdiözese Köln besteht ein 
solches Gericht mit dem Sitz in Köln seit dem 13. Jahrhundert. 
Für den westfälischen Tbeil des Erzbisthums ist dagegen ein be- 
sonderes Offizialatsgericht erst von Erzbischof Dietrich von Mörs, 
also in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, eingesetzt worden. 
Es hatte seinen Sitz anfänglich in Arnsberg, seit 1434 in Soest, 
um 1440 wieder in Arnsberg; im Jahre 1450 wurde es nach Werl 
verlegt 1 ). 

Dort sind auch noch unsere Rechnungen ausgestellt worden 2 ). 
Der mit der Rechnungsablage betraute Beamte ist auch jetzt noch, 
wie schon 1438, der Siegeler des Gerichts. 

Das Rechnungsjahr beginnt 1495 und 1499 am 22. Februar, 
1515 am 1. März. Das Jahr 1499 schloss mit einem Defizit ab, 
jedoch nur ausnahmsweise : in der aus der erzbischöflichen Kanzlei 
stammenden Schlussbemerkung zu der Rechnung wird aus- 
drücklich hervorgehoben, dass in den früheren Jahren ein be- 
deutender Ueberschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielt 
wurde 8 ). 

Der Erzbischof konnte also mit dem finanziellen Ertrag der 
Thätigkeit des Gerichts wohl zufrieden sein. Das um so mehr, als 
die Ausgaben zum grössten Theil gar nicht auf die Unkosten des 



1) Hansen, S. 37. 

2) Auch diejenige von 1499, obwohl sich auf fol. 1 derselben (dem 
Umschlagsblatt) die Aufschrift „Arnsburg" findet. Denn unter den Aus- 
gaben dieses Jahres sind mehrmals die Kosten für Reisen des Siegelers nach 
Arnsberg (B 14, 22, 2G) und die Beträge für nach Arnsberg geschickte 
Kanzleiutensilien (B 13, 20) verzeichnet; in B. 5 wird sogar die Rückkehr 
des Siegelers (von seiner Poppelsdorfer Reise) nach Werl ausdrücklich er- 
wähnt („redeundo ad Werlis"). Vgl. auch B 4. — Da die Aufschrift „Arns- 
burg" anscheinend von derselben Hand herrührt, von der die Bemerkung 
über die Abrechnung in Bonn stammt, so ist wahrscheinlich, dass sie in der 
Kanzlei des Erzbischofs gemacht worden ist. 

3) Auch das Jahr 1515 schloss mit einem bedeutenden Ueberschuss ab. 
S. die Zusammenstellung auf S. 154. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 153 



Gerichts selber zurückzuführen waren, sondern auf Anweisung des 
Erzbischofs („iuxta uiandatum domini nostri gratiosissimi*) für 
andere Zwecke gemacht wurden. 

So z. B. die Lieferungen von Papier, Siegelwachs und Tinte 
an die Kanzlei in Arnsberg 1 ), Auszahlungen an den erzbiscböf- 
lichen Kellner in Arnsberg 2 ) (im Jahre 1495 in der Höhe von 
480 fl !), und an den Erzbischof selber 3 ), wiederholt auch an Per- 
sonen, zu denen der Erzbischof anscheinend nur in einem Schuld- 
verhältniss stand 4 ). So erhielt z. B. ein Bernhard Huter auf Grund 
^iner Generalanweisung jährlich 50 fl aus der Gerichts kasse. Noch 
bedeutendere Summen musste der Siegeler der Familie Hatzfelt- 
Nesselrode 1499 und 1515 in bestimmten Katen auszahlen. 

Zu den die Gerichtsunkosten selbst deckenden Ausgaben ge- 
hören in erster Linie die Gehälter der Beamten. 1438 noch unter 
den exposita extraordinarium pecuniarum aufgeführt, haben sie 
jetzt mehr den Charakter von ordentlichen Ausgaben. Der Offizial 
erhält 1495 5 ) „pro sallario istius anni et pro tunica" 58 fl, 1499 6 ) 
„ad defalcationem salarii" (vgl. 1438 B II, 10) 52 fl, 1515 pro 
sallario 52 fl, pro tunica 8 fl. Die hohen Summen, die 1495 und 
1499 der Siegeler der Gerichtskasse entnimmt (120 bezw. 130 fl 
ohne weitere Angabe, ausserdem jedesmal 8 fl pro tunica) enthal- 
ten wohl nicht allein den Gehaltsbetrag; denn 1515 7 ) bezieht der 
Siegeler „pro sallario . . . ac tunica" nur 47 fl. Der Untersiegeier 
erhält 1495 8 ) und 1499°) 25 fl „pro expensis ac tunica". 

Als ordentliche Ausgaben sind sodann noch die Aufwendungen 
für die Gerichtskanzlei 10 ) und — wenigstens theilweise — die 
Kosten der Reisen des Siegelers zu betrachten 11 ). 

Die Einnahmen haben sich, wie die nebenstehende Zusammen- 
stellung zeigt, gegen 1438 bedeutend erhöht, und zwar nieht nur 

• 

1) 1495, B 5, 6; 1499, B 13, 20; 1515, B 5. 

2) 1495, B 17; 1499, B 30. 

3) 1495, B 14. 

4) 1495, B 10, 13 ; 1499, B 10, 28, 29; 1515, B 1, 2. 

5) B 12. 

6) B 9. 

7) B 4. 

8) B 18. 

9) B 31. 

10) 1499, B 25; 1515, B 6. 

11) 1495 B 1-3; 1499, B 1-3, 5-8, 14, 22, 26; 1515, B 7. 



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Richard Bettgenhaeuser 



1438 



1495 



1499 



1515 



Ein- 
nahmen 

Ausgab. 



:354fl4 J i2d. 1032 fl 2/3 — 719 fl 8 ß - 1192A7/? — 
1 ob. 

478 fl Sßld (833 fl 5ß ^d 1 ) 754 fl oßKd 745 fl l,$8d 




lob. 



deshalb, weil die Zahl der vorgekommenen Fälle Überhaupt ge- 
wachsen ist, sondern auch, weil das Gericht durch Erweiterung 
seiner Kompetenz sich neue Einnahmequellen geschaffen hat. 
„Ausserordentliche" Einnahmen werden gar nicht mehr aufgeführt. 
Die in der Rechnung von 1438 unter dieser Bezeichnung zusammen- 
gefassten Posten finden sich in unseren Rechnungen zum Theil 
als selbständige Einnahmekategorien wieder. So z. B. die Ein- 
nahmen de absolutionibus und de relaxationibus interdicti. Han- 
delt es sich indessen hier recht eigentlich um causae ecclesiasticae, 
so rühren die Einnahmen de inhibitionibus, arrestis, citationibus, 
commissionibus etc., wobei die Parteien in der Mehrzahl der Fälle 
Laien waren, doch von richterlichen Handlungen her, die sonst in 
den Amtsbereich der weltlichen Gerichtsbarkeit gehörten. Bemer- 
kenswerth ist auch, dass im Jahre 1515 im Gegensatz zu 1495 
und 1499 nicht nur die Excesse der Geistlichen — vor allem Ver- 
gehen gegen das Cölibat und Wirthshausbesnch — , sondern auch 
die der Laien vor das Forum des Gerichts gezogen werden: von 
den 87 vorgekommenen Fällen beziehen sich nur 38 auf Vergehen 
von Geistlichen. 

Nach wie vor werden natürlich die Ehesachen vor dem Offi- 
zialatsgericht verhandelt. Die unter der Rubrik de sententiis et 
decretis verzeichneten Einnahmen rühren fast ausschliesslich von 
richterlichen Entscheidungen in causis matrimonialibus her 2 ). 

Die zu Grunde gelegten Taxen lassen sich bei allen Ein- 
nahmen mit Ausnahme derjenigen aus Besiegelungen, wobei die 
Fälle nicht einzeln aufgeführt sind, unschwer erkennen. 

Es gab zwei Einheitssätze: einen Satz in der Höhe von 1 fl 
2 ß 3 ) (1499 und 1515 meist 1 fl 3 ß) und einen anderen in der Höhe 

• 

1) Unvollständig, vgl. S. 151, Anm. 2. 

2) Ein decretum wird selten vom Gericht erlassen; regelmassig nur 
bei Streitsachen von Geistlichen und ritterbürtigen Personen, die als armiger 
validus resp. honesta bezeichnet werden. 

3) Bei den Einnahmen de sententiis, licenciatoriis, absolutionibus, cor- 
rectionibus, taxationibus, relaxationibus, approbationibus. 



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Drei Jahres rech nun gen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 155 

von 2 ß 6 d. 1515 3 ß 1 ) (ungefähr gleich 7r> des ersten). Diese 
Sätze werden je nach der Art der zu verhandelnden Sache, der 
Schwere des Verbrechens oder — bei Testamentsapprobationen 
— nach der Grösse des Vermögens verdoppelt, verdreifacht etc., 
oder auch auf die Hälfte herabgesetzt. Bei Armuth wird häufig 
eine kleine Ermässigung gewährt. Auch sonst sind Abweichungen 
nicht selten. Ausserordentlich hoch sind zum Theil die Strafen 
der Geistlichen für fleischliche und andere Vergehen 2 ), sowie die 
für Absolution und für relaxatio interdicti gezahlten Summen 3 ). 

RechnungsmUnze ist der Gulden zu 10 ß 12 d. Der Gold- 
gulden hat 1495 12 ß, 1499 und 1515 13 ß. 



Die Entwickelung der Thätigkeit und der Einnahmen des 
Oerichts sei durch folgende Tabellen veranschaulicht. 





I. Zahl der vorgekommenen Fälle. 


1495 


1499 


1515 




85 


60 


49 


»> 




109 


SO 


174 


>> 


inhibitionibus, arresiis, citationibus, executoriali- 










«4 


48 


38 


»> 


absolutionibus presbiterorum et armigerorum 


6 


12 


19 






10 


4 




»» 




19 


16 


87 


»» 




9 


6 


6 


>» 


relaxationibus 


(» 


6 


3 


?» 




22 


20 


31 




Summa 


330 


252 


407 



II. Höhe der Einnahmen. 1495 




1499 


1515 


Aus ßesiegelungen . . 


63 fl 5 jl 




109 fl 4 fl 6 d 


304 fl 8 ^ 10 d 


De sententiis, decretis, re- 










cognitis 


129 „ 3 „ 


6d 


113,, 7 „ 6 „ 


114 4 — ), 


„ licentiatoriis . . . 


144 „ 1 „ 


6„ 


109,, «„ - 


224 „ 2 „ - 


„ inhibitionibus etc. 


1 7 i) 6 „ 


6,. 


22 „ 3 „ 6 d 


11 4„ - 


„ absolutionibus presb. 












32 „ 2 „ 


6„ 


32 „ 6 „ - 


61 „ 7„ -*) 


„ absolutionibus cada- 












22 „ 4 „ 




14 „ 8„ - 





1) Bei den Einnahmen de inhibitionibus, correctionibus etc. 

2) Vgl. z. B. 1495, A VII, 17, 19; 1499, A VII, 12, 15, IG. 

3) Vgl. z. B. 1495, A XI, 6 ! 

4) incl. de relaxationibus. 



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156 Richard Bettgenhaeuaer 





1495 


1499 


1515 


T)f> PrtrrfP"tinnibns et ex- 










141 fl 6 S — 


100 fl 8 3 6 d 


°58 fl 7 i — 


tavntirmilin«; rporiQfrn» 








fiim 


7 . 7 <> d 


' J » - >> " »> 


)i " »> 


„ relaxationibus [inter- 










227 „ 8 „ - 


91 » 9 „ — 




„ approbationibus testa- 








mentorum ... 


245 „ 7 „ « d 


118 „ 2„ ßd 


1 211 „ 6„ - 


Summa 


10JJ2 £12^ — 


719 fl Hß — 


1192 fl 7 ( * - 



1, 

Sygeler zo Werll, anno etc. xcquinto. 
De anno nonogesimo quinto. 



A. Einnahmen. 
I. 



f. 2a. 



Eebruarius [22—28] 






4ß 6d 


Marcius 


4 flor. 


6„ - 


Aprili9 


28 


»j 


2„ 6d 


Mains 


2 


•> 


- 6„ 


Junius 


2 




G — 


Julius 


3 




2 „ 6 d 


Augustus 


3 




4 „ — 


September 


2 


» 


5 „ 6 d 


October 


2 


•> 


3 „ 6 „ 


November 


3 


»» 


5 „ 6 „ 


December 


6 


»> 


9„ ~ 


Januarius 


2 


>» 


1 » ~ 


Februarius 


1 




4 „ 6 d. 



Summa summarum de communi sigillo 63 flor. 5 ß. 

f. 9a. II. De sententiis et decretis. 

1. Pro sententia absolutoria in causa matrimoniali 1 ) in Hammone inter 
Gerlacum Bodengrever et Mettam Honnynges ... 2 flor. 4 (£ 

2. In Hammone inter Elizabeth Wantscherers et Georgium op dem 
Bolwercke « 1 flor. 4 ß 

o. In Bortrop inter Theodericum op der Becke et Elizabeth ther Kra- 
nenberch 2 flor- 

* 

* 

1) „p. s. abs. i. c. matr." ist im folgenden fortgelassen. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 157 



4. Pro decreto in Erwitte inter honestam Belam Koninges relictam 
quondam Hinrici Schelken et validum Ludolphum van der Boich 
armigerum 2 flor. 4 ß 

5. Georgii Borneken et Elizabeth Custodis in parrochia Husten 

1 flor. 2 ß 

6. Pro decreto in Remelinchusen inter religiosarum puellarum in Ga-f.9b. 
lilea ac Johannis Stalknecht contra validum Johannem Rump ar- 
migerum 2 flor. 4 ß 

7. Pro decreto in Remelinchusen inter Johannem Frederici de Mes- 
schede et validum Johannem Rump armigerum . . 2 flor. 4 ß 

8. Pro decreto in Werle inter validum Henricum Wulff et honestam 
Gertrudim relictam quondam Gerhard i Meiling . . . 8 ß 6 d 

9. Pro decreto in Susato inter honestam die tarn Perken et Johannem 
Brant 2 ß i> d 

10. Pro decreto in Remelinchusen inter religiosarum puellarum in Ga- 
lilea contra validum Johannem Rump 3 ß 

11. In Buer Hinrici Molner et Gertrudis tho Veithusen. 1 flor 2 ß f . 10a. 

12. Pro sententia adiudicatoria in Herdeke Margarete Bibbendycks 
contra Hinricum Drogehorne 2 flor. 

13. Pro decreto honeste Katherine Konninges contra dictum Frense 
Konninges in Bokum 4 ß 

14. InWerdoill inter Hanzonem Keyser et Katharinam Sebbekes con- 
iuges de et super consanguinitate 1 flor. 

15. In Parva Tremonia inter Rotgerum Nederman et Elizabeth op dem 
Cloister 2 flor. 

16. In Parva Tremonia inter Teclam Zurmans et Georgium Kreymer f. 10b. 

2 flor. 

17. In Parva Tremonia inter Cristinam Stotes et Johannem Wyser- 
man 2 flor. 

18. In Hammone inter Gosteken Tyes et Adolphum Barbitonsorem 

2 flor. 

19. In Brechten inter Ydam Vrenemans et Johannem Meyenstrop 2 flor. 

20. In Luneren inter Kunnegundim Wessels et Hensonem Wenner 

2 flor. 

21. Pro licenciatorio ad alia vota in Hammone inter Amandum thenf. IIa. 
Passche et Margaretam Unstes quia pauper 6 ß 

22. Pro decreto in Budercke contra puellas in clusorio et pro parte 
abbatisse et conventus in Kentrop 1 flor. 2 ß 

23. Pro licenciatorio ad alia vota in Balve pro parte Hinrici Feicken 
et contra Belam X. quia pauper 5 ß 

24. In Unna inter Mettam Bilveldia et Johannem Meynershaghen 

2 flor. 2 ß 

25. Pro decreto d. Hermanni Vrowin de Lippia contra dictum de Er- 
wette 5 ß 

26. In Ryneren inter Gesam famuiam der Blesseschen et Lambertum f. IIb. 
Suderman 2 flor. 

27. Pro decreto in Borgelen inter validum Gerhardum de Galen et 
Gerhardum Wedemer 5 ß 



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158 Richard Bettgenhaeuser 

28. Pro licenciatorio ad alia vota in Ryneren inter Elizabeth Brügge- 
mans et Godekinum Morinestaill 1 floi. 

29. In Hundera inter Sibillam N. et Hanzonem Remmeken . 2 flor. 

30. In Brunscappel inter Gockelinum de Brunscappel et Annam 
Dycks 2 flor. 

f. 12a. 31. In Hammone inter Margaretam Werneken et Georgium Roden 

2 flor. 4 ß 

32. Pro decreto in Werle ex parte Reynoldi Sartoris et eius uxoris 
contra Juttam to den Blomendaell 4 ß 

33. Pro sententia arbitrali ex parte d. Hinrici Aschoff contra Hin- 
ricum Abell 1 flor. 

34. Pro decreto in Breraraen pro parte Kunegundim Smedes contra 
validum Fredericum Forstenbergs .1 flor. 7 ß 

35. Pro licenciatorio ad alia vota inter Hinricum Konninges et Mar- 
garetam Muggen 1 flor. 2 ß 

f. 12b. 3(i. Pro decreto in Neyhem pro parte Johannis Leverinchusen contra 
Gertrudini under der Eycken 5 ß 

37. In Hammone inter Johannem Hardden et Elizabeth Harmans 2 flor. 

öS. Pro licenciatorio ad alia vota in Dorsten inter Cristinam de Buer 
et Arnoldum Pinsequaet 2 flor. 

39. Pro decreto in parrochia Brilon inter Johannem Grammen et d. 
Hermannum Lingen trium florinorum contra proeonsules et con- 
sules in Rüden 2 ß 6 d 

40. In parrochia Buer inter Elizabeth Vantyaer et Johannem Rot- 
man 1 flor. 2 ß 

f. 13a. 41. In parrochia Hagen inter Margaretam Mockinck et Georgium in 
der Asbecke 1 flor. 2 ß 

42. In parrochia Buer inter Anthonium de Teltorpe et Margaretam to 
der Lynden 1 flor. 7 ß 

43. In Tremonia inter Katharinam Gosselinges et Theodericum Siue- 
des 1 flor. 5 ß 

44. In Helden inter Johannem Bilsteyn et Kunegundim Bremeker 

2 flor. 

45. In Beleke inter Elizabeth Pistoris et Hanzonem famulum venera- 
bilis d. praepositi ibidem 2 flor. 

f. 13b. 4C>. Pro decreto in Calenhardt inter d. Hermannum Fomelen et Hin- 
ricum Lutter 5 ß 

47. Pro licenciatorio ad alia vota in Meteler inter Everhardum Hou- 
tow et Gertrudim Beckers 5 ß 

48. In Affelen inter Hinricum famulum Johannis to Howinge et Al- 
heidim Krukens 1 flor. 8 ß 

49. In Tremonia inter Hinricum Wantscherer et Gertrudim Kerck- 
hoirde 2 flor. 4 ß 

50. Pro sententia diffinitiva inter validum Theodericum de Wickede et 
Conraduni Hotteken. Tilmannum Dusing et Andreain famulum 
drosseti in Menden 2 flor. 4 ß 



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Drei JahrcsreclmuDgcn des kölnischen Officialgerichts in Werl. 159 



51. Pro licenciatorio in Oistinchusen inter Elizabeth Marckquardes et f. 13'a. 
Rotgerum Kappe ad alia vota 1 flor. 2 ß 

52. Pro licenciatorio ad alia vota in Werlle inter Rotgerum Schulten et 
Margaretam famulam Godekini Gelhoisen 1 flor. 

53. Pro sententia diffinitiva in Susato inter religiosum d. Johannein 
Koep ordinis Praedicatorura et Gerhardum Than . 2 flor. 4 ß 

54. In Steel inter Johannem in dem Holteyg et Cristinam Meyen- 
trop 2 flor. 

55. In Parva Tremonia inter Johannem Bolte et Belekinam S warte 

2 flor. 4 ß 

56. In Reckelinchusen inter Hermannum Baken et Nalam ülen-f. 13'b. 
broicks 2 flor. 2 ß 

57. In Dursten inter Margaretain Mastes et Hinricum Smedekinck 

1 llor. 2 ß 

58. Pro sententia diffinitiva d. Johannis Fabri in Sausto contra exe- 
cutores testamenti quondam d. Johannis Hovet de Tremonia 

2 flor. 4 ß 

59. Pro licenciatorio ad alia vota in AflTelen inter Katherinara op der 
Stummelen et Anthonium Smedes 1 flor. 2 ß 

60. Pro sententia diffinitiva in Bortrop inter provisores ecclesie ibi- 
dem contra Johannem Schulteti de Zurhusen ... 2 llor. 2 ß 

61. In Wattenscheit inter Hinricum Hobusch et Elizabeth op den f. 14a. 
Vasten 2 flor. 

62. In Camen inter Fredericum Kock etGertrudim Ellerckmans 2 flor. 

63. In Schon-Holthusen inter Weyrinchusen et Theodoricum Ermei- 
linck 2 flor. 

64. Pro decreto provisorum fraternitatis sancte Katherinae in Bremmen 
contra custodem olim ibidem 2 ß (» d 

65. Pro decreto in Menden inter validum Wilhelmum de Halver et 
Hinricum Gotfriduni Clopper 2 ß 6 d 

66. Pro decreto in Bokum inter d. Gerlacum Clunenbecke vicarium in f. 14b. 
Stippel et Winandum Hakenbergh 6 ß 

67. In Reckelinchusen inter Rixam Peters et Hinricum Reppeler 2 flor. 

68. In AsBindia inter Hermannum Arnoldi et Elizabeth de Risbecke 

. 2 flor. 4 ß 

69. In Bokum inter Gerhardum Mussche et Mettam Budden 2 flor. 

70. Pro licenciatorio super affinitate in Herme inter Petrum Over- 
kamp et Cristinam Borgelmans 1 flor. 

71. In Messchede inter Katherinam Ermest et Hinricum Hasen f. 15a. 

2 flor. 4 ß 

72. In Herne inter Gertrudim Veithusen et Ludolphum to Hoffstede 

2 flor. 4 ß 

73. In Affelen inter Hermannum Barenbroick et Teclam Stanghe 

2 flor. 4 ß 

74. In Wenholthusen inter Gertrudim Bleisenoill et Hinricum Red- 
decker 2 flor. 4 ß 



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Richard Bettgenhaeuser 



75. Pro licenciatorio ad alia vota in Reckelinchusen inter Hermannum 

Kulinck et Katherinam Smedes 1 flor. 2 ß 

f. 15b. 7t >. In Wickede inter Theodoricum Sneppers et Margaretam Borch- 
nians 2 flor. 

77. In Hammon e inter Katherinam Bockesuster et Johannem Mollner 

1 flor. 9 ß 

78. In Buer inter Margaretam de Losten et Hermannum then Lochter 

1 lior. 2 ß 

79. Pro sententia adiudicatoria in Balve inter Berhardum Knülle et 
Hinricum Krumme 2 ß 6 d 

80. In Reckelinchusen inter Gerhardum Segesrinck et Gertrudim 
Cloisterman 2 flor. 2 ß 

f. 16a. 81. Pro decreto in Enchusen inter Elizabeth Hagen et Hinricum Wa- 
genknecht 2ß6d 

82. Pro decreto in Brilon inter Geysam uxorem Johannis Korten et 
rectorem scholariuni ibidem 2 ß 6 d 

83. Pro licenciatorio ad alia vota in Waltrop inter Elizabeth Taber- 
nusken et Johannem ther Wysschen 1 flor. 2 ß 

84. Pro recognito venerabilis abbatisse in Campo Marie contra Her- 
mannum Burditten 1 flor. 2 ß 6 d 

85. Pro decreto Frederine Forstenberges contra Johannem Retberch 

2 flor. 

.Summa summarum de sententii et decretis 129 flor. 3 ß 6 d. 

f. 17a. III. De licentiatoriis. 

1. Pro licentiatorio 1 ) d. Hinrici Donnewech ad officiandum in 
Swellem 1 flor. 2 ß 

2. D. Bernhardi ordinis Carmelitarum ad terminum in Wesalia 

1 flor. 2 ß 

3. D. Bernhardi Pawes ad officiandum in Borbecke . 1 flor. 2 ß 

4. D. Johannis Schulteken vicecurati in Attendarne . 1 flor. 1 ß 

5. D. Bernhardi Strukebiter ad cantandum praemicias . 1 flor. 2 ß 

6. D. Johannis de Borgelen cappellani in Husten . . 1 flor. 2 ß 
f. 17b. 7. D. Hinrici de Dursten cappellani in Mengede ... 2 flor. 4 ß 

8. D. Georgii Tappe cappellani in Brechten .... 1 flor. 2 ß 

9. Fratris Johannis Anthonii ordinis Praedicatorum conventus Meyde- 
borgeneis ad cantandum praemicias suas 8 ß 

10. D. Johannis Hegenian ad cantandum suas praemicias in Susato 

1 flor. 2 ß 

11. D. Hinrici Wederman ad officiandum in Tremonia . 1 flor. 2 ß 

12. D. Symonis Gutersloe cappellani in Home. ... 1 flor. 2 ß 
f.l8a. 13. D. Theoderici de Holschede cappellani ibidem. . . 1 flor. 2 ß 

14. D. Johannis Hazelumraes ad ofticiandum in Vlercke 1 flor. 2 ß 

15. D. Jacobi de Delfftleff ad cantandum suas praemicias in Tremonia 
et officiandum ibidem 2 flor. 4 ß 

1) „Pro licentiatorio" ist im folgenden immer fortgelassen. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 161 



10. D. Wennemari Andree ad officiandum in Marler. . 1 flor. 2 ß 

17. D. Hinrici Vrede in Beiek ad cantandum praemicias suas ibidem 

1 flor. 2 ß 

18. D. Johannis Wegener ad officiandum in Meteler . . 1 flor. 2 ß 

19. D. Johannis Rikemeker vicecurati in Anröchte . . 1 flor. 2 ßf. 18b. 
2*». D. Theoderici Piell ad cantandum praemicias suas in Swerte 

1 flor. 2 ß 

21. D. Johannis Plays ad officiandum in Hoynchusen . 1 flor. 2 ß 

22. D. Theoderici Sanderi cappellani in Reckelinchusen . 1 flor. 2 ß 

23. Fratris Johannis ten Ryn ordinis sancti Auguetini terminarii in 
Reckelinchusen 1 flor. 2 ß 

24. FratrisN. ordinis Minorum terminarii in Reckelinchusen 1 flor. 2 ß 

25. D. Heynemanni Olpe vicecurati in Apelerbecke . . 1 flor. 2 ßf. 19a. 

26. D. Hermanni Provestinck ad cantandum praemicias in Herne 

1 flor. 2 ß 

27. D. Hinrici Häven de Susato ad cantandum praemicias suas ibidem 
et officiandum 2 flor. 4 ß 

28. I). Gerhard i Gutman ad officiandum in Erwitte . . 1 flor. 2 ß 

29. D. Hinrici Scholle ad officiandum in Mengede . I flor. 2 ß 

30. 1). Alberti Berchman de Assindia ad cantandum praemicias suas 
ibidem 1 flor. 2 ß 

31. D. Hinrici Visscher cappellani in Bokum .... 1 flor. 2 ß f. 19b. 

32. D. Gerhardi Aleverdes de Tremonia ad cantandum praemicias ibi- 
dem et officiandum ibidem . 2 flor. 4 ß 

33. D. Alberti Potgeiter de Swerte ad cantandum praemicias suas 
ibidem 1 flor. 2 ß 

34. D. Hinrici op dem Steyne ad cantandum praemicias suas in Unna 

1 flor. 1 ß 

35. D. Nicolai Glons in Dursten ad cantandum praemicias ibidem 

1 flor. 2 ß 

36. D. Johannis Tydeman ordinis sancti Angustini ad terminum in 
Brilon , 1 flor. 2 ß 

37. Fratris Johannis Notken ordinis sancti Augnstini ad terminum in f. 20a. 
Geseke 1 flor. 2 ß 

38. D. Brunonis Bertoldes de Brilon ad cantandum praemicias suas 
ibidem 1 flor. 2 ß 

39. D. Gunteri Sundach ad officiandum in Smalenberg . 1 flor. 1 ß 

40. D. Gerhardi Rynck vicecurati in Wellinchove ... 1 flor. 2 ß 

41. Fratris Hinrici Koep ordinis Minorum dorn u 8 Susatiensis ad ter- 
minum in Esbecke et officiandum ibidem .... 2 flor. 4 ß 

42. D. Theoderici Nyehoff ad officiandum in Ludenschede 1 flor. 2 ß 

43. D. Wilhelmi de Wipperfoirde ordinis Carmelitarum ad terminum f. 20b. 
in Attendarne 1 flor. 2 ß 

44. D. Petri Reffelinchusen vicecurati in Veisschede . . 1 flor. 2 ß 

45. D. Goobelini Duppen in Brilon ad cantandum praemicias suas ibi- 
dem 1 flor. 2 ß 

46. Fratris Hinrici Fabri ordinis Minorum ad terminum in Medebecke 

7 ß 

Annalen des bist. Vereins LXV. 11 



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162 



Richard Büttgen h aeuser 



47. D. Anthonii in Herffste ad officiandum in Dursten . . . 7 ß 

48. D. Teypelini ad officiandum in Wintersbergh .... 1 flur. 

f. 21a. 49. D. Hinrici de Herbede ad cantandum praemicias suas in Hanimone 

1 flor. 2 ß 

50. D. Adolphi de Schyda vicecurati in Kerchorde . . 1 flor. 2 ß 

51. D. Hinrici Gramen ordinis Minorum domus Tremoniensis ad ter- 
minum in Unna 1 flor. 2 ß 

52. D. Hinrici de Unna alias Lesemecker ordinis Minorum domus Tre- 
moniensis ad terminum in Loen 1 flor. 2 ß 

53. D. Jaeobi Kettinck ad cantandum praemicias in Susato et offician- 
dum ibidem ' 2 flor. 3 ß 

54. D. Johannis Ornej'g ad officiandum in Stippel ... 1 flor. 2 ß 

f. 21b. 55. I). Johannis filii schulteti in Boley ad cantandum praemicias suas 
ibidem et officiandum 2 flor. 4 ß 

56. D. Johannis de Dreveren ad officiandum in Marler . 1 flor. 2 ß 

57. D. Gerhardi Wener vicecurati ad sanctum Petrum in Geseke 

1 flor. 2 ß 

58. D. Johannis Hillebrandes ordinis Carmelitarum ad terminum in 
Brilon 1 flor. 2 ß 

59. D. Georgii Pellificis ad cantandum praemicias in Assindia et offi- 
ciandum ibidem 2 flor. 4 ß 

60. D. Hinrici Honynck ad cantandum praemicias in Dursten et offi- 
ciandum 2 flor. 4 ß 

f.22a.61. D. Conradi Kukelheym ad cantandum praemicias suas in Rüden 

1 flor. 2 ß 

62. Ad celebrandum in ara portatili in Castro validi et generosi viri 
Gerhardi Stecken comitis . 1 flor. 2 ß 

63. D. Johannis Coistvelt ad cantandum praemicias in Unna et offi- 
ciandum ibidem 2 flor. 4 ß 

64. Johannis Roder de Geseke ad minores ordines . 2 ß 6 d 
6"». D. Wesseli op dem Orde ad cantandum praemicias in Vrebergh 

et officiandum ibidem 2 flor. 4 ß 

66. D. Johannis Scherpe ad cantandum praemicias in Ludenschet 

1 flor. 2 ß 

f. 22b. 67. Fratris Francisci Krumoge ad terminum in Geseke . 1 flor. 2 ß 

68. I). Johannis Ameken ad cantandum praemicias in Menden et offi- 
ciandum 2 flor. 4 ß 

69. D. Johannis Plettenberg cappellani in Wattenscheit 1 flor. 2 ß 

70. Fratris Hinrici Heyse ordinis Minorum ad terminum in Watten- 
scheit 1 flor. 2 ß 

71. Fratris Johannis Lutken prior conventus Susatiensis ad terminum 
in Werlle ■ . . . 1 flor. 2 ß 

72. D. Wynandi Coci ad officiandum in Holt .... 1 flor. 2 ß 

f. 23a. 73. Fratris Hinrici de Lemego ordinis saneti Augustini ad terminum 

in Assindia 1 flor. 2 ß 

74. D. Johannis custodis sacre theologie bachalarii ordinis Minorum 
. domus Susatiensis ad terminum in Attendarne . . 1 flor. 2 ß 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 163 



75. Fratris Rudolphi ordinis Carmelitarum ad terminuin in Assindia 

1 flor. 2 ß 

76. D. Renoldi Hammecker ad officiandum in Wattenscheit 1 flor. 2 ß 

77. D. Stephani Romer vicecurati in Plettenherg . . 1 flor. 2 ß 

78. Discreti Theoderici Scheven deYserenloin ad minores ordines 4 ß 

79. D. Theoderici Pyell de Swerte ad officiandum ibidem 1 flor. 2 ßf.23b. 

80. D. Jacobi Steynhop de Hunden ad cantandum suas praemicias et 
officiandum ibidem 2 flor. 4 ß 

81. D. Johannis Hopman de Lippia ad officiandum ibidem 1 flor. 2 ß 

82. D. Ciriaci Mattencloit de Geseke ad officiandum ibidem 1 flor. 2 ß 
S3. 1). Ade Frederici de Messcbede ad officiandum ibidem 1 flor. 2 ß 

84. D. Hermanni Stoter de Lippia ad cantandum praemicias ibidem 

1 flor. 2 ß 

85. D. Wynoldi Hundrop ad cantandum praemicias suas in Lippia f. 24a. 

1 flor. 2 ß 

St). I). Gerlaci Barbitonsoris ad cantandum praemicias in Swerte 

1 flor. 2 ß 

*7. D. Johannis Fabri cappellani in Husten .... 1 flor. 2 ß 

88. D. Johannis Cristiani cappellani in Velmede ... 1 flor. 2 ß 

89. D. Gerhardi Wegener cappellani ad sanctum Ciriacum in Geseke 

1 flor. 2 ß 

90. D. Johannis Heckinck ad celebrandum in dyocesi . 1 flor. 2 ß 

91. Religiosi fratris Anthonii Kleynen ordinis Praedicatorum ad ter-f. 24b. 



minum in Hammone 1 flor. 2 ß 

92. D. Petri de Tremonia ordinis Minorum ad terminum in Lünen 

1 flor. 2 ß 

93. Fratris Hermanni Hagen ordinis Minorum ad terminum in Hat- 
tingen 1 flor. 2 ß 

04. D. Tydemanni Borbeck de Kalthusen ad officiandum in dyocesi 

1 flor. 2 ß 

95. D. Johannis then Vorwerck ad officiandum in Dursten 1 flor. 2 ß 

96. D. Johannis Sweyve vicecurati ibidem 1 flor. 2 ß 

97. I). Hinrici Klinchamer ad officiandum in Susato . 1 flor. 2 ßf.25a. 

98. 1). Johannis Warendorp ad officiandum in Susato . 1 flor. 2 ß 

99. D. Andree Smulinck ad officiandum in Susato . . 1 flor. 2 ß 

100. D. Rorici cappellani veteris ecclesie in Susato . . 1 flor. 2 ß 

101. D. N. cappellani in Wesseler 1 flor. 2 ß 

102. D. Johannis Kukelsheyra cappellani ad sanetam Walburgim in 
Susato 1 flor. 2 ß 



103. D. Johannis Hegeman officiati veteris ecclesie Susatiensis f. 25b. 

1 flor. 2 ß 

104. D. Johannis Roter cappellani in Susato in pratis . 1 flor. 2 ß 

105. D. Bertoldi de Yserenloin cappellani ad sanctum Georgium in 
Susato . . . e 1 flor. 2 ß 

106. D. Hinrici Brun officiantis in pratis in Susato . . 1 flor. 2 ß 

107. Ad celebrandum in ara portatili Theoderici Wreden 6-ß 

108. D. Tilmanni Müllen de Attendarne ad officiandum ibidem 

1 flor. 2 ß 



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1G4 



Richard Bettgenhaeuser 



f. 26a. 109. In causa investiture pro Johanne Eyckquyn quam recepit pro 
curatorio nomine venerabilis d. Rodolphus Abel canonicus i>u- 
' satiensis 3 flor. 4 ß 

Summa summarum de licentiatoriis 144 flor. 1 ß 6 d. 



f.27a. IV. De inhibitionibue et arreßtis. 

1. Pro inhibitione *) in Attendarne pro parte religiöse puelle Alheidis 
Bitters professe conventus Maioris in platea sancti Gereonis contra 
omnes qui attendere volunt bona quondam Gobelini Bitter patris 
dictae Alheidis 2 ß 6 d 

2. In Budercke pro parte Anne Vollenspettes contra omnes detinentes 
bona der Barckesschen 2ß6d 

3. Abbatisse conventus in Horde ordinis sancti Francisci contra Her- 
mannum Trynthamer et Katherinam eins filiam . . . 2 ß 6 d 

4. In Rüden pro parte Johannis Gramme contra Sophiam uxorem 
Heynemanni in Meyringhe 2 ß 6 d 

f. 27b. 5. In Menden pro parte validi Wilhelmi Vorstenberg contra validos 
Hinricum et Walramum de Eickel 2 ß 6 d 

6. In Swerte pro parte Gerhardi Berchusen civis ibidem contra An- 
dream Vrilinck civem Assindensem 2 ß 6 d 

7. Contra officialem Susatiensem pro parte venerabilium ac honora- 
bilium dominorum decani et capituli Messchedensis contra venera- 
bilem d. Ewaldnm Brockervelt recepi 2 ß 6 d 

8. In Werle pro parte Elizabeth Buckes contra Gerhardum Mel- 
linghen 2ß6d 

f. 28a. 9. In Reckelinchusen pro parte Hinrici Stoit et Elizabeth sue uxoris 
contra Hermannum Bisschop dictum Klover et provisores sancte 
Crucis 2ß6d 

10. In Hundera pro parte Sophie an dem Marckede vidue contra iu- 
dices seculares in Bilsteyn et Hanzonem Gronewalt . 2 ß 6 d 

11. Pro monitione doinini Johannis Ydem pastoris in Meldricke super 
investituram vicarie in Rüden contra d. Hinricum Butiri pastorem 
ibidem 2 ß 6 d 

12. In Hoinchusen inter validum Helmicum de Erwitte et validum 
Gerhardum Luerwaldt 2ß6d 

f. 28b. 13. In Raerbach pro parte provisorum ibidem contra Engelman de 
Welschennest et Margaretam Hensen et filios dicti Schelle Jacobs 
in Attendarne 2 ß 6 d 

14. Pro declaratione in Assindia honorabilis d. Theoderici Nedermol- 
man canonici Assindensis contra Johannem Schrantz executorera 
testamenti quondam d. Thome Schrantz canonici Assindensis 

2 ß 6 d 

15. In Bokum pro parte d. Gerlaci Clunenbecke contra d. Wynandum 
Hakenberg pastorem ibidem 2 ß 6 d 

1) Im folgenden ist „pro inhibitione" immer fortgelassen. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 165 

16. Pro citatione cum inhibitione in causa beneficiali appellationis inter 
d. Johannem Ydem appellantem et Helmicum Nevelunck appella- 
tum super investituram in Rüden 2 ß 6 d 

17. Pro revocatione inhibitionis ex parte d. Hermanni Lutzeri et Got-f.29a. 
fridi Langenstroit contra Johannem Gramme .... 1 flor. 

18. Pro inhibitione et arresto in parrochia Geseke inter honestam 
matronam Sophie de Summeren canonisse secularis et coliegiate 
ecclesie saneti Ciriaci in Geseke contra validum Casparum de Tuleu 
armigerum 2ß6d 

19. Pro inhibitione et arresto in parrochia Ryneren inter honestam 
et religiosam puellam Haderich <de Galen contra validum Her- 
mannum de Galen armigerum fratrem dicte Hadewichs 2 ß 6 d 

20. In parrochia Esleve pro parte Anthonii de Esleve civis Susatiensi« f. 29b. 
contra Gerhardum iudicem temporalem ibidem . . . 2 ß 6 d 

21. In Lippia Erwitte inter Johannem Calen contra religiosam prio- 
rissam monasterii ibidem 2 ß 6 d 

22. In Veisschede, Raerbecke, Hundem pro parte d. Johannis Becker 
vicarii in Hundem contra Petrum Luerwalt et uxorem eius, Jo- 
hannem Cleyn, Johannem Coirdes et heredes Hermanni Hanse de 
Olpe 2ß6d 

23. In Marler inter d. Albertum op der Tzyse contra Hinricum Koster 
et dictum Tacke 2 ß 6 d 

24. Pro declaratione d. abbatisse et cenventus in Hoirde contra Her- f. 30a. 
mannum Trentharaer et eius filiam 2 ß 6 d 

25. Pro declaratione in Warendorp contra Herinannum Schiltmecker 
ad instantiam dicti de Pytkensche 2 ß 6 d 

26. Pro declaratione in Attendarne inter Sophiam an dem Marckede 
et Henzonem Gronewalt 2ß6d 

27. Pro declaratione in Hundem, Veisschede, Raerbecke pro parte d. 
Johannis Pistoris vicarii in Hundem contra Petrum Luerwalt et 
eius uxorem, Johannem Cleyn, Johannem Coirdes et Elizabeth 
quondam Petri Vollen 2ß6d 

28. In parrochia Menden ex parte venerabilis d. praepositi et con-f.30b. 
ventus in Olinchusen contra validum Everhardum de Eyckell 
drossetum ibidem 2 ß 6 d 

29. Pro arresto in Lippia inter Nollekinum Ereymers civem Susatien- 
sem et venerabilem Benedictum Duysterum praepositum, Gerhar- 
dum Duysterum et Petrum Berhoen ac et quoscumque alios debi- 
tores Georgii Glazemeckers civis Monasteriensis . . . 2 ß 6 d 

30. Pro arresto in Lippia ad instantiam Richardi Robert civis Tre- 
moniensis ad arrestandum omnia et singula bona ad quondam 
Ludekinum de Geest 2 ß 6 d 

31. In Reilinchusen ex parte stacionarii saneti Anthonii contra va- 
lidum Conradum Schelle 2ß6d 

32. Pro arresto in VVerle inter Hinricum Blanckesteyn contra Hin- f. 31a. 
ricum Brandes [ex] parte Adriane Snydewint quam ipse Hinricus 
Brandes tenet sub se 2 ß 6 d 



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Richard Bettgen haeuser 



33. In Susato ex parte Volmari de Messchede contra d. Hinricuin 
Spormecker 2ß6d 

34. In Menden ex parte Gertrudis Meilinges et Gerhardi Mellinges 
contra omnes, qui possident bona quondam Volmari de Wal- 
terinchusen 2 ß 'i d 

35. In Meldricke inter Johannem Ydeni filiuni pastoris ibidem et iu- 
dicem temporalem in Warsten 2ß6d 

f. 3 lb. 36. In Reckelinchusen pro parte Johannis Meygboem contra venera- 
biles ac religiosos conventuales in Vlaeschem . . . 2 ß ß d 

37. In Messebede ex parte venerabilium ac honorabilium dominorura 
praepositi, decani et capituli collegiate ecclesie sanete Walburgis 
in Messchede contra proconsules et consules in Rüden in per- 
ceptione fruetuum curtis in Herminchusen 2 ß 6 d 

38. In Arnsburg et Balve pro parte venerabilis praepositi et conven- 
tus in Olinchusen contra frigraviuin, scabinos praeconesque etc. 

2 ß 6 d 

39. In Hattingen ex parte d. Johannis op der Gotten contra omnes, 
qui se intromittant de fructibus ecclesie 2 ß 6 d 

f.32a.40. In Lippia ex parte d. Hermanni Korten plebani in Disteden contra 
iudicem in Lippia Johannem Hundrop, Benedictum Hoirde etLub- 
bertnm A ldehoff 2ß6d 

41. In Menden ex parte validi Hinrici de Eyckell contra Johannem 
de Eyckell 2ß6d 

42. In Menden pro parte d. Gosswini de Eickell contra validum 
drossetum ibidem et Johannem Vorstenbergh . . . . 2 ß 6 d 

43. In Attendarne pro parte honorabilium d. pastoris et vicariorum 
ibidem contra validum Johannem de Oill 2 ß 6 d 

44. Pro citatione in Tremonia ex parte religiöse domine et conventus in 
Horde contra Hermannum Trenthamer et Katherinam eius filiam 
ad videndum statuta promissa declarari 2 ß 6 d 

Summa snmmarum de inhibitionibus 11 flor. 7 ß t> d. 



f. 33a. V. De abs o luti o n i b us pre s b it erorum et armigerorum. 

1. Pro absolutione J ) d. Gerhardi custodis vicarii in Luneren ad men- 
sis spacium 1 flor. 2 ß 

2. Johannis Greven proconsulis in Geseke 1 flor. 4 ß 

o. D. Gerhardi custodis vicarii in Luneren 2 flor. 

4. In Olpe Hinrici Gestrop, Petri Schollers, Hanzonis op dem Werde, 
dicte Cluse et Hanzonis Menninghen ad instantiam d. Nicolai Sto- 
ven vicecurati in Attendarne 2 ß 6 d 

5. In Heringen validi Gotfridi Torck- 2 flor. 4 ß 

f. 33b. 6. D. pastoris in Dinslaken exeommunicati auetoritate officialis Arns- 

burgensis et de facto ab officialc Coloniensi absoluti, sed propter 



1) Im folgenden fortgelassen. 



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Drei- Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatgerichts in Werl. KiT 

scripta reverendissimi d. nostri per officialem Coloniensem reintrusi 
et postmodura ab officiale Arnsburgensis absoluti ... 24 flor. 

Summa summarum de absolutione presbiterorum etc. 32 flor. 2 ß 6 d. 



VI. De absolutionibus cadaverum. f.34a. 

1. Pro absolutione cadaveris 1 ) in Bortrop Rotgeri op den Schoen 
Hula ad instantiam thesaurarii Assindensis 4 ß 

2. In Geseke Johannis Boltappe ad instantiam Tilmanni Kibbekinck 
ac Johannis op dem Broicke 6 ß 



3. In Bortrop Hermanni Nevesoll excommunicati ad instantiam relicte 
quondam Hermanni Kreymer, magistri Johannis Zotekint, Gertru- 
dis relicte quondam Johannis Amoldis etc. ... 1 flor. 1 ß 

4. In Gladenbacbe then Bussche excommunicati ad instantiam Her- 
manni de Teneren et Hinrici then Nienhuyss 4 ß 

5. In Lippia dicti Synnemansohe excommunicati ad instantiam Jo-f. 84b. 
hannis Duysteren in Tremonia 3 flor. 6 ß 

6. In Schonholthnsen Hinrici Plettenbergh excommunicati ad instan- 
tiam Heynemanni Kreymers 8 flor. 

7. In Paderborne Johannis Spelvelt excommunicati auctoritate statu- 
torum 5 ß 

8. In Dattelen Godekini Beckamp excommunicati ad instantiam Her- 
manni Synnest 6 ß 

9. In Menden Conradi Kancken excommunicati ad instantiam Conradi 
Kettelers 1 flor. 2 ß 

10. In Reckelinchusen Borchardi de Galen excommunicati ad instantiam f. 35a. 
Gertrudis relicte quondam Dicke Willemes 6 flor. 

Summa summarum de absolutionibus cadaverum 22 flor. 4 ß. 



VII. De cor rectionibus et excessibus. f.3Ga. 

1. Pro correctione incontinentie 2 ) d. Wilhelmi Pistoris vicarii in 
Werle 1 flor. 2 ß 

2. D. Gerhardi Fabri vicarii in Rüden ecclesie sancti Nicolai 

2 flor. 4 ß 

3. D. Theoderici Praell vicecurati in Swerte .... 1 flor. 9 ß 

4. D. Hinrici Haner pastoris in Menghede 1 flor. 4 ß 

5. Pro cassatione d. Theoderici Bodinck pastoris in Borgelen ad in- 
stantiam d. Hinrici Odinchusen 1 flor. 2 ß 

6. D. Anthonii Hakenberg pastoris in Voirde recepi unum schutonem f. 36b. 
Wilhelmi, tres aureos flor. et unum flor. Traiectensem facit 

5 flor. 9 ß 

7. D. Johannis Varnhorst vicarii Assindensis .... 1 flor. 1 ß 

1) „Pro absolutione cadaveris* ist im folgenden fortgelassen. 

2) „Pro correctione incontinentie" ist im folgenden fortgelassen. 



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168 Richard Bettgenhaeusor 

8. D. Gotfridi Wordeman vicarii in Hammone ... 2 flor. 4 ß 

9. D. Anthonii Cloit pastoris in Schedingen .... 2 flor. 3 ß 
10. Pro correctione Johannis Starcke propter certam violentiam cui- 

dam preRhitero factam in Effelen 2 flor. 4 ß 

f. 37a. 11. D. Georgii Haverkamp vicarii in Hammone ... 2 flor. 4 ß 

12. D. Brunonis Bock vicarii in VlaeBßem 1 flor. 2 ß 

13. Pro correctione Johannis schulteti in der Bremeke in parrochia 
Menden 2 flor. 4 ß 

14. Pro correctione Johannis de Laer in parrochia Reckelinchusen qui 
invasit clericum 2 flor. 4 ß 

15. D. Johannis pastoris in Blaenhorst recepi .... 2 flor. 4 ß 

f. 37b. 16. De certis duobus in Wesalia, qui invaserunt rectorem scholarium 
supra Mathena pro correctione illorum, quia tamquani pauperes 

12 flor. 

17. D. Hinrici de Rüden cappellani in Swellem et pro certarum vio- 
lentiarum per eundem ibidem comniissarum .... 12 flor. 

18. Pro execssu incontinentie domine Bernardi Louwen cappellani in 
Wesalia super Mathena, etiam quia percussit famuluni domini Ger- 
laci Ketken citra tarnen sanguinis effusionem, idem est promotor 
iurisdictionis 1 flor. 2 ß 

f. 38a. 19. Pastor in Rüden obtinuit recessum, qui propter diversos excessus 
fuit incarceratus scilicet propter triginta sex articulos, nec cavit 
de stando iuri pro centum aur. flor. solvendis ad quattuor tem- 
pora, de primis duobus minus flor. aur. satisfecit, de tertio 
similiter minus tribus aur., de quarto termino nichil quia adbuc 
non venit terminum, sie recepi »i^ 1 /^ fl° r « aur « facit 83 flor. 4 ß 

Summa summarum de correctionibus 141 flor. 6 ß. 

f.38b. VIII. De comm issionibus et c itation ib us. 

1. Pro remissione cause in Menden pro parte d. Hinrici Degenhart 
contra abbatissam et conventum in Fronden berghe . . 2 ß 6 d 

2. Pro commissione contra officialem Susatiensem honeste Elizabeth 
relicte quondam Ewaldi Nevelunck contra conventum ordinis Mi- 
norum domus Susatiensis 2 ß 6 d 

3. Pro commissione facta domino Petri Vemmeren in Tremonia ad 
examinandos testes inter Wilhelmum Sartorem oppidanum Messche- 
densem et Hanzonem Vosken 2 ß 6 d 

4. Pro commissione in Buer ad examinandos testes inter validum 
Adolphum de Backum et quendam dictum Clenghen . 2 ß 6 d 

f. 39a. 5. Pro commissione in Werlle ad examinandos testes inter Jobannem 
Arnoldi et Gerhardum Berchusen 5 ß 6 d 

6. Pro commissione et remissione cause in Brilon ad consulatum ibi- 
dem d. inter Gossehalcum Henckel et Johannem Wreden 2 ß 6 d 

7. Pro commissione in Hammone inter relictam quondam Johannis 
Vorstenberges et Annam et Bernhardum Rodenberges . 2 ß 6 d 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischon Offizialatgerichts in Werl. 169 



Pro commissione in Bortrop ad examinandos testes inter provi- 
sores ecclesie ibidem et dictum Schultetum in Zuerhusen 2 ß 6 d 
9. Pro commi88ione in Lippia ad examinandos testes inter Her- f. 39b. 
minchusen et qnandam Elizabeth 2 ß 6 d 

10. Pro remissione cause inter venerabilem d. abbatissam in Porta 
Celi et totum burschapiura in Sunnen 2 ß 6 d 

11. Pro commissione ad examinandos testes in Colonia inter Lamber- 
tum Horstman, Hinricum Heemer olim proconsulem in Menden 
contra Johannera et Hinricum de Reyne 2 ß 6 d 

12. Pro commissione in Lippia inter venerabilem d. Petrum Ruggen- 
becker canonicum ecclesie sancti Cuniberti, Anthonium Brilman 
executorem testamenti quondam Anthonii Wilknynck et tutorem 
sive curatorem Melchior et Elizabeth Wilkninck . . 2 ß 6 d 

13. Pro commissione in Brilon ad examinandos testes inter Gobelinum f. 40a. 
Rockert et Petrum Rose 2ß6d 

14. Pro remissione cause in Werlle ad consulatum inter honestam 
Teclam relictam quondam Johannis Krippen et Petrum Buse 2 ß 6 d 

Summa summarum de commissionibus 3 flor. 5 ß. 
IX. De taxationibus registrorum ac expensis mandatorum. f.41a. 

\. Pro taxatione registri 1 ) in causa d. Johannis Fabri contra execu- 
torem d. Johannis Hovet de Tremonia 1 flor. 1 ß 

2. In causa d. pastoris ecclesie in Welver contra venerabilem d. 
praeposituni et conventum in Olinchusen 4 ß 6 d 

3. In causa iniuriarum in Susato ex parte conventus ordinis Praedi- 
catorum contra d. Gerhardum Than .... 1 flor. 4 ß 6 d 

4. In causa bonorum hereditariorum inter d. Johannem Degell alias 
Lupi contra Johannem Greve proconsulem Gesekensem 

1 flor. 3 ß 6 d 

5. In causa bonorum hereditariorum inter Johannem Greve procon- f. 41b. 
sulem Gesekensem contra d. Johannem Degell alias Lupi 1 flor. 2 fr 

t>. In causa d. Johannis Frillinchuyss contra Arnoldum Koepman 

8 ß 6 d 

7. In causa Arnoldi Koepman de Bokum contra d. Johannem 
Frillinchuyss 8ßGd 

8. Item pro taxatione mandatorum inter Johannem Leverinchuyss et 
Gertrudim under den Eycken 2ß6d 

9. In causa matrimoniali inter Cristinam Walters et Gerbardum 
Kalthoff 2 ß 6 d 

Summa summarum de taxationibus 7 flor. 7 ß 6 d 

X. De certis citationibus. f. 42b, 

1. Item pro citatione 2 ) in causa appellationis in Susato inter Ger- 
hardum Kickert et Elizabeth Heynemans 2 ß 6 d 

1) „Pro taxatione registri" ist im folgenden fortgelassen. 

2) „Pro citatione" ist im folgenden fortgelassen. 



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170 



Richard Bettgenhaeuser 



2. Inter Hinricum de Bodynchusen layci Monasteriensis diocesis con- 
tra hon es tarn Alheidim Bomekens 8 (£ 

3. In Susato in causa matrimoniali coram venerabili d. Hinrico de 
Berinchusen commissario decano ecclesie sancte Walburgis in 
Messchede inter Gerhardum Eickert et Elizabeth Heynemans 

2 ß 6 d 

4. Commi8sarii Gresemunt ad instantiam Hinrici Bonteken, Johannis 
Mellinghen contra Gosschalcum Brandys et alios in Werle 2 ß 6 d 

f. 43a. 5. In causa legationis contra iudicem temporalem in Warendorp ad 
instantiam quedam vidue ibidem ob preces novi lantdrosseti 6 (fc 
6. Pro executorialibus in Glad[ebecke] inter provisores ecclesie in 
Borbecke contra Jobannem Schultetum in Zuerhusen . 2 ß 6 d 

Summa summarum de certis citationibus 2 flor. 4 ß. 



f. 44a. XI. De relax ationibus. 

1. Pro relaxatione interdicti in Velmede ad tempus . . 1 flor. 2 ß 

2. Pro relaxatione interdicti ad integrum in Vebbelinckverde propter 
violentiam ibidem in cimiterio factam per dictum Frolick Harde- 
loip et eins filium 12 flor. 

3. Pro relaxatione interdicti positi in Smalenbergh propter certam 
violentiam cuidam Anthonio Konninges factam per quendam Opi- 
lionem ibidem , . . 2 flor. 4 ß 

4. Pro relaxatione interdicti in parrochia Erwitte contra validuin 
Ludolphum de Castro 7 flor. 

f. 44b. 5. Pro relaxatione interdicti Servati in Menden propter assertam vio- 
lentiam per Juniorem Hildorp prout famabatur factam sed idem 

se purgavit 1 flor. 2 ß 

6. Dederunt Wendenses pro absolutione et interdicti ibidem 204 flor. 

Summa summarum de relaxationibus 227 flor. 8 ß. 



f.45b. XII. De approbat i oni b us testamentorum. 

1. Pro approbatione testamenti 1 ) d. Theoderici Brinck pastoris dum 
vixit in Siburch . 31 flor. 1 ß 6 d 

2. D. N. pastoris dum vixit in Cobbenrode .... 7 flor. 2 ß 

3. D. Hermanni Scriptoris pastoris dum vixit in Haminckel 12 flor. 

4. D. Johannis Dudincbuyss vicarii in Swerte cuius bona se exten- 
debant ultra 2 milia f 60 flor. 

5. D. Johannis Thome vicarii in Dinslaken .... 8 flor. 4 ß 
f. 46a. ß. N. quondam pastoris in Castorp 24 flor. 

7. Quondam d. Heriberti Vorst canonici dum vixit in Reilinchusen 
et pro legatis simul 10 flor. 8 ß 



1) „Pro absolutione testamenti' ist im folgenden fortgelassen. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatgerichts in Werl. 171 



t?. D. Johannis Putte et legatis 10 flor. 3 ß 

9. D. Dethmari Hakenbergh 9 flor. 6 ß 

10. Pro legatis . . . , 2 ß 

11. D. Hinrici Reysegerne in Susato et legatis simul . 2 flor. 4 ß 

12. Quondam d. Engelberti Kettel vicarii in Warsten . 28 flor. 8 ßf.46b. 

13. Pro legatis 5 ß 

14. AnthoniiWilkinck clerici coloniensis diocesis de Lippia 3 flor. 6 ß 

15. D. Theoderici ther Wylen cappellani ecclesie in Werderbroick Co- 
loniensis diocesis dum vixit et pro legatis ... 2 flor. 5 ß 

16. D. Johannis Ydem pastoris dum vixit in Mellercke 10 flor. 8 ß 

17. Pro legatis 2 ß 

18. D. Johannis Waltsmed 10 flor. 8 ßf.47a. 

19. Pro legatis 1 flor. 

20. D. Hinrici Theyme rectoris Capelle in Wilinck dum vixit et pro 
legatis simul 4 flor. 9 ß 

21. D. Theoderici Schellen vicecurati dum vixit in Welver et pro le- 
gatis simul 4 flor. 1 ß 

22. T>. Johannis de Alffeit cappellani in Attendarne dum vixit et pro 
legatis simul * . 2 flor. 5 ß 

Summa summarum de approbationibus 245 flor. 7 ß 6 d. 
Summa summarum omnium receptorum 1032 flor. 2 ß. f.47b. 



B. Exposita. f. 48a. 

1. Iuxta mandatum domini veni ad Arnsburgh et pernoctavi . 3 ß 

2. Iuxta mandatum domini veni ad Arnsburgh et pernoctavi . 3 ß 

3. Iuxta mandatum domini fui in Arnsburgh, quum recepi mandatum 
ab illis militaribus de Graeschop pro expensis 3 ß 

4. Iuxta mandatum domini misi nuntium propter arrestum contra de 
Graesschop 2 ß 

■5. Iuxta mandatum misi ad cancellariam 1 riss papiri 1 flor. 2 ß 
<i. Iuxta mandatum misi ad cancellariam l l 2 talentum cere et l / 2 quar- 
tum incausti 2 ß 

7. Dedi ad fraternitatem quae servatur Werllis de consensu domini f. 48b. 
nostri graciosissimi, et est ibi congregatio quasi quinguaginta sa- 
cerdotum 2 flor. 

8. Dedi magistro Hinrico Odinchusen qui fuit in via ad Confluenciain 
ad servandum terminum contra dominum praepositum maioris ecclesie 
Coloniensis 2 flor. 4 ß 

9. Dedi advocato scilioet magistro Hinrico Kerckhoff . 1 flor. 2 ß 

10. Exposui iuxta mandatum reverendissimi domini nostri ad manus 
praepositi in Rumbecke pro certo liquore sive olei ad lampades 

5 flor. 

1 1. Dedi strennuo Philippo de Hoirde pro expensis pastoris in Rüden 
iuxta quitantiam 7 flor. 9 ß 2 d 



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172 



Richard Bettgenhaeuser 



f. 49a. 12. Dedi d. officiali pro sallario istius anni et pro tunica iuxta qai 



tantiam 58 flor. 

13. Dedi Bernhardo Huter iuxta mandatum generale et iuxta quitan- 
tiam usque ad summam certam 50 flor. 

14. Recepit dominus meua graciosissiraus ad manus iuxta ciro- 
graphuin 36 flor. 5 (5 

15. Sigillifero centum aureos facit . 120 flor. 

16. Pro tunica 8 flor. 

17. Cellerario in Arnsburgh 400 aureos facit 480 flor. 

18. Subsigillifero pro expensis et tunica 25 flor. 



f. 49b. 19. Venerunt in campis Werlensibus de familia Johannis Volmers ini- 
mici mei capitales unacum quinqaginta duobus nequam sibi asso- 
ciatis iuxta literam diffidentie ad valuas portarum opidi praedicti 
affixam, quos famulus meus unacum Werlensibus insecutus fuit de 
prope Swerte et equus meus nimio cursu ac labore fatigatus ce- 
cidit et mortuus ante portas Werlenses, uti pluribus constat et 
omnibus Werlensibus, quem non dimisissem pro triginta aur. sed 

valorem ego non extendam ultra 25 flor. 

20. Dedi magistro Johanni Henneman de Lippia iuxta quitantiam vice- 
officialis ad medium quia officialis principalis licentiatus a domino- 
nostro graciosissimo continuavit lecturam Herfordie . . 10 flor. 



Arnsberg sygeler de anno 1499 J ). 

De anno XC1X. 
Computavit anno etc. 'primo Bonne octava sacramenti l ). 

Am Einnahmen. 

f. 2a. I. De communi sigillo et parte mensis 



Februarü [22-28] 


4 


flor. 


2 


ß 




Marcius 


69 


V 


5 






Aprilis 






9 


» 


6 d 


Maius 


4 


flor. 


1 






Junius 


5 


» 


4 


♦» 




Julius 


8 


»» 


6 


» 




Augustus 


6 


M 


2 






September 


2 


>» 


4 


>> 


6 d 


October 


3 


» 


7 




6 » 


November 


3 


»> 


8 


•)•> 




December 


4 


)1 


8 


»> 




Januarius 


2 


>» 


2 


»» 




Februarius 


3 


)1 


5 


»> 





Summa summarum de communi sigillo 109 flor. 4 ß 6 d. 
1) Von anderer Hand. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatgerichts in Werl. 173 



II. De sententiis et decretis. f.lOa. 

1. Pro sententia absolutoria 1 ) inter Hinricum Haerhoff et Margaretam 
Swarten de Aldenruden 2 flor. 2 ß 

2. Pro sententia inter Theodericum Rydden actorem et Hermannum 
Vyffhus de Assindia 2 flor. 

3. Inter Margaretam Tynthoe et Johannem Schulten in Dincker quia 
pauper 1 flor. 3 ß 

4. Inter quendain Eggerden et Katherinam Graffwech de Yseren- 
loen 2 flor. 6 ß 

5. Inter Engelman Frundes et Johannem Krabusch de Morca 

2 flor. 4 ß 

6. Inter Martinum Mesmecker et Gesam Holthus de Breckel- 
velde 2 flor. 4 ß 

7. Inter validum Volpertum Kobbenrat et Teclam Kreymers 2 flot. 6 ßf. 10b. 

8. Pro sententia ad alia vota inter Georgium Saitenbecke et Kunnam 
Steynbach de Reckelinchusen quia pauperes 5 ß 

9. Inter Johannem Steynhoff et Elizabeth Kickerdes de Werle 2 flor. 

10. Inter Theodericum Werninchoff et Katherinam Spysekendes quia 
pauper 1 flor. 2 ß 

11. Inter Johannem Drees et Engelman Rudensche de Assindia 

2 flor. 4 ß 

12. Inter Johannem in den Rosenbrach et Ceciliara Steffken 2 flor. 6 ß 

13. Pro sententia ad alia vota inter Volinarum Goddeken et Belamf. IIa. 
Petri de Esleve quia pauperes Ö ß 6 d 

14. Inter Gerkinum de Sprocken et Kesam deVoer de Elspe 2 flor. 6 ß 

15. Pro sententia adiudicatoria inter Gertrudim Sartorem et Georgium 
Lacke de Hattingen 2 flor. 6 ß 

16. In Unna inter Johannem Nyehoff et Ciaram Makewitz 2 flor. 6 ß 

17. In Tremonia inter Johannem Gerlich et Margaretam de Delvelde 
quia pauper 1 flor. 6 ß 

18. Pro sententia ad alia vota inter Chriatinam op dem Plasse et Jo- 
hannem Kaeck de Wattenschede 1 flor. 3 ß 

19. Inter Johannem Schomecker et Cristinam Graven de Assindia f. IIb. 

2 flor. 3 ß 

20. Inter Gertrudim Sartorem et Georgium de Lack de Hattingen 

2 flor. 4 ß 

21. Inter Elizabeth Brocken et Gotfridum Schotteler ... 2 flor. 

22. Pro sententia ad alia vota pro Elsa Neners contra Theodericum 
Honerpopell . . . . 1 flor. 3 ß 

23. Inter Elsam Kosters et Rotgerum Ravens .... 2 flor. 3 ß 

24. Pro sententie adiudicatoria in Rade inter Hermannum Harbecke et 
Katherinam Lomans 2 flor. 6 ß 

25. Pro sententia ad alia vota inter Cristianum Trippenmecker et Eli- 
zabeth Ulenbroicks 5 ß 



]) P. s. abs. ist im folgenden fortgelassen. 



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174 Richard Bettgenhaeuser 

f. 12a. 26. In Attendarne inter Johannem Froner et Dorotheam Vrommen 
quia pauper 1 flor. 5 ß <> d 

27. Inter Johannem Ulenbroick et Katherinam Latengarn 1 flor. 8 ß 

28. Pro sententia ad alia vota pro Georgio up dem Thie contra Eli- 
zabeth up der Wisch 1 flor. 3 ß 

29. Inter Elizabeth Hoiffnagell et Andream Konynck . 2 flor. 4 ß 

30. Pro Hermanno Borger contra Batam Voickhoill . . 1 flor. 9 ß 

31. Pro sententia adiudicatoria inter Alheidim Mandags et Stephanum 
Polvisch quia pauper 6 ß 

32. Pro Engelberto Gruter contra Alheydim Sturmans 2 flor. 3 ß 6 d 
f. 12b. 33. Pro sententia Lamberti Stappert contra Revoet . . 2 flor. 4 ß 

34. Elizabeth Wulffs contra Lambertum de Bussche in Vierich 

1 flor. 3 ß 

35. Pro sententia ad alia vota pro Johanne Vaget contra Nalam 
Greven 1 flor. 2 ß 

36. Inter Hillam Dunemans et Johannem Wedelinck . . 2 flor. 4 ß 

37. Inter Hinricum ter Mollen et Katharinam Lubben . 2 flor. 6 ß 

38. Inter Johannem Kock et Elizabeth Grever .... 2 flor. 6 ß 

39. Pro quodam Tilmanno Grever extracta . I flor. 2 ß (i d 

40. Pro Hilleke in Demerholle contra Johannem ter Brüggen 2 flor. 4 ß 
f. 13a. 41. Pro Ottonis Gerkens contra Gerlacum Blasen. . . 2 flor. 6 ß 

42. Pro sententia ad alia vota inter Hillam in dein Hörle contra Ger- 
hardum Relinchasen in Wattensche 1 flor. 3 ß 

43. Inter Aghatam Vestemraens et Arnoldum Gossen de Wickede 

1 flor. 3 ß 

44. Inter Johannem Kemerlinck et Elsam Baicks de Hattingen 

2 flor. 4 ß 

45. Pro sententia ad alia vota inter Rotgerum de Sarn et Fien Nie- 
hoffs 1 flor. 

46. Inter Elsam Dorhoff et Johannem Emsinchoff .... 2 flor. 

47. Pro sententia honorabilium dominorum Hermanni Lutgeri et Ger- 
hardi Fabri contra Volmarum de Messchede ... 2 flor. (> ß 

f. 13b. 48. Validi Gerhardi de Ruer contra honestam Elizabeth Gerdes de 
Buer 2 flor. <> ß 

49. Hermanni Quegener de Hammone contra Elsam Kannenguters et 
Margaretam Thomes 4 flor. 

50. Pro sententia ad alia vota inter Hermannum Tyman et Elizabeth 
de Brock I flor. 3 ß 

51. Brunonis de Affelen contra Katherinam Lndenbecke 2 flor. 6 ß 

52. Pro sententia ad alia vota inter Johannem Nollen et Katherinam 
Dyckman de Tremonia 2 flor. 

53. Henzekini Smendemoit contra Gertrudini Sweven de Ryneren 

2 flor. 4 ß 

54. Vrolici Raffelenbuer contra Elsam Sartorem de Neyhem 2 flor. 4 ß 
f. 14a. 55. Inter Johannem Nepperhove et Alheidim Schulteti in Ryneren 

2 flor. 

Summa summarum de aententiie et decretis 109 flor. 5 ß. 



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Drei Jahresrechnungt-n des kölnischen Offizialatgerichts in Werl. 175 



III. De licenciatoriis. f.l6a. 

1. Pro licenciatorio l ) ordinandi Worskens de Lippia . 1 flor. 3 ß 

2. Ordinandi Johannis de Ruespe de Oell 1 flor. 3 ß 

3. Ordinandi Johannis de Odinghen I flor. 3 ß 

4. Ordinandi Bernhardi Sein de Affelen 1 flor. 3 ß 

5. Ordinandi Gerhardi Piper de Parva Treinonia ... 1 flor. 3 ß 

6. Ordinandi Petri up den Leygen de Eyckenhageu . . 1 flor. 3 ß 

7. D. Theoderici custodis de Parva Treraonia ad offioiandum in 
Wattenschede 1 flor. 3 ß 

8. Ordinandi Johannis Yden de Wanten 1 flor. 3 ß 

9. D. Johannis Molitoris ad officiandum in Wenden . 1 flor. 3 ßf. 15b. 

10. Religiosi d. Johannis Notteken ad terminum in Geseke 1 flor. 3 ß 

11. Ordinandi Victoris Vleygen de S werten 1 flor. 3 ß 

12. D. Johannis Cleynmister ad cantandura praemicias in Assindia 

1 flor. 3 ß 

13. D. Alberti. N. ordinis Praemonstratensium ad officiandum in Hain 
et Bosnyp capelias 2 flor. 5 ß 

14. D. Johannis Vorwerck ad officiandum in Lippia . . 1 flor. 3 ß 

15. Ordinandi Johannis Berghede Camen 1 flor. 3 ß 

16. D. Johannis Hulschoff ad offioiandum in Hilbecke de tribus annis 

3 flor. 6 ß 

17. D. Syfridi N. ad officiandum in Grevensteyn ... 1 flor. 3 ßf. 16a. 

18. I). Gerhardi Piper ad cantandum praemicias ... 1 flor. 3 ß 

19. D.Werneri Huser ad cantandum praemicias in Hattingen 1 flor. 3 ß 

20. D. Hermanni Provesticker ad officiandum in Drechen 1 flor. 3 ß 

21. D. Simonis vicecurati in Harn recepi 1 flor. 3 ß 

22. Religiosi domini Hinrici de Beckem 1 flor. 3 ß 

23. D. Johannis vicecurati in Velmede ...... 1 flor. 3 ß 

24. D. Adriani Roemer vicecurati in Mengede .... 1 flor. 3 ß 

25. D. Hinrici vicecurati in Hattinghen 1 flor. 3 ß f. 16b. 

26. Ordinandi Johannis Vulherinck de Hammone ... 1 flor. 3 ß 

27. Ordinandi Michaelis de Breckelvelde 1 flor. 3 ß 

28. D. Johannis N. ad officiandum in Beiich .... 1 flor. 3 ß 

29. D. Johannis ter Mollen ad officiandum in Plettenbergh 1 flor. 3 ß 

30. D. Hinrici vicecurati in Wattenschede 1 flor. 3 

31. D. Johannis Smedeken ad cantandum praemicias in Ludenscheit 

1 flor. 3 ß 

32. D. Hinrici Klutich ad cantandum praemicias in Rade 1 flor. 3 ß 

33. D. Hinrici Dunnewech ad officiandum in Swelm quia pauper 1 flor. f. 17a. 

34. D. Johannis Fabri capellani in Elspe 1 flor. 3 ß 

35. D. N. pastoris in Holstehusen 1 flor. 3 ß 

36. D. Gerhardi Grotman ad officiandum in Erwitte . . 1 flor. 3 ß 

37. D. Johannis Busemann ad cantandum praemicias in Stockum 

l flor. 3 ß 



1) Im folgenden ist p. 1. überall fortgelassen. 



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ITC 



Richard Bettgen Ii aeuser 



38. Religiosi d. Gerhardi Krois ad terminum in Rüden ordinis Prae- 
dicatorum 1 flor. 3 ß 

39. D. Johannis Koipman ad cantandura praemicias in Esleve 

1 flor. 3 ß 

40. D. Johannis Pistoris ordinis Minorum domus Tremoniensis ad ter- 
minum in Hattinghen 1 flor. 3 ß 

f. 17b. 41. D. Johannis Haghen ad officiandum in Balve . . . I flor. 3 ß 

42. D. Johannis Knapsteyn vicecurati in Calle .... 1 flor. 3 ß 

43. D. Hemianni Wörstken ad cantandum praemicias in Lippia 

1 flor. 3 ß 

44. D. Adolphi de Scheda ad officiandum in Unherdicke [!] 1 flor. 3 ß 

45. D. Victoria Vleygen ad cantandum praemicias in Swerte 1 flor. 3 ß 

46. I). Johannis Schenckert ad cantandum praemicias in Tremonia 

1 flor. 3 ß 

47. D. Hermanni Becker ad cantandum praemicias in Nienrade 

1 flor. 3 ß 

48. D. Hinrici Ottonis ad cantandum praemicias in Wesalia 1 flor. 3 ß 
f. 18a. 49. D. Hinrici Hoistein ad officiandum in Wesalia . . 1 flor. 3 ß 

50. D. Hinrici Stuer ad cantandum prsemicias .... I flor. 3 ß 

51. D. Bernhardi Hilbergs cappellani in Werlle ... 1 flor. 3 ß 

52. J). Hinrici Holtwiokede ad officiandum 1 flor. 3 ß 

53. D. Johannis Dort ad cantandum praemicias ... 1 flor. 3 ß 

54. D. Reynoldi de Balve ad officaindum in Tremonia . 1 flor. 3 ß 

55. Ordinandi domini Georgii Raffenberg 1 flor. 3 ß 

56. D. Bernhardi Semmede 1 flor. 3 ß 

57. D. Siffride ad officiandum in Grevensteyn .... 1 flor. 3 ß 
f. 18b. 58. Religiosi d. Francisci Krumoge ad terminum in Brilon et Geseke. 

1 flor. 2 ß 

59. D. Rotgeri Schütten ad cantandum praemicias in Bokum 1 flor. 3 ß 
bO. Religiosi d. Hinrici Beloken ordinis Augustini ad terminum in 
Rüden 1 flor. 3 ß 

61. Officiandi d. Johannis de Hammone vicecurati in Vlercke 

1 flor. 3 ß 

62. Magistri Petri Wacker recipiendi ordines et cantandi praemicias 

2 flor. 4 ß 

63. Ordinandi N. de Wattenschede 1 flor. 3 ß 

64. Ordinandi Siboldi Hononis 1 flor. 3 ß 

65. Officiandi d. Conradi Wennegher 1 flor. 3 ß 

f. 19a. 66. D. dementia de Drolshagen ad officiandum ... 1 flor. 3 ß 

67. Ordinandi Everhardi Straesbergh 1 flor. 3 ß 

68. Religiosi d. Johannis Swelm ad terminum in Hammone 1 flor. 3 ß 

69. Ordinandi Mathie Becker de Swelra 1 flor. 3 ß 

70. D. Johannis Brebecke ad officiandum 1 flor. 3 ß 

71. D. Hinrici Zichterman ad officiandum in Erwitte . . 1 flor. 3 ß 

72. D. Michaelis de Breckelvelde ad cantandum praemicias 1 flor. 3 ß 

73. Ordinandi Hermanni Bluwel de Graeechop .... 1 flor. 8 ß 
f. 19b. 74. Religiosi d. Anthonii Seiden ordinis Praedicatorum domus Susa- 

tien8i8 ad terminum in Hammone 1 flor. 3 ß 



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Drei Jahresrechnungen de» kölnischen Offizialatgerichts in Werl. 177 



75. D. Johannis Keysen ad officiandum in Herne ... 1 flor. 3 ß 

76. D. Alberti Potgeiter ad officiandum in Haghen . . 1 flor. 3 ß 

77. D. Anthonii Konninck ad officiandum in Holte . . 1 flor. 3 ß 

78. Ordinaudi Johannis Potgeiter de Tremonia .... 1 flor. 3 ß 

79. Ordinandi de Gerhardi Gilspach de parrochia Smalenbergh 

1 flor. 3 ß 

80. Pro licentiatoriia d. Johannis N. cantandi praemicias et officiandi 
in Camen 2 flor. 6 ß 

Summa summarum de licenciatoriis 109 flor. 6 ß. f. 20a* 



IV. De inhibitionibus, arrestis, de c 1 ar a tionib u s et com-f.21a. 

raissionibua. 

1. Pro inhibitione Johannis Schulteti de Susato contra Nannen 2 ß 6 d 

2. Pro commissione Gerkini Sporkeyg contra Nesam Molners de 
Aldenruden 2ß6d 

3. Pro inhibitione honorabilium dominorum vicariorum ecclesie sancti 
Petri Susatiensis contra provisores ecclesie in Rüden . 2 ß 6 d 

4. Pro inhibitione d. Johannis Lardi in Oistinchusen contra Johannem 
Kock . 2 ß 6 d 

5. Pro inhibitione d. Hinrici Vagt in Attendarne contra Gerwinum 
in dem Marckte 2ß6d 

6. Pro inhibitione d. Gotfridi Schorlemer contra validum Hinricura 
Haversberg 2ß6d 

7. Pro inhibitione Wennemari de Beeck contra Annam famulam Petri f 21b. 
de Schoell 2 ß 6 d 

8. Pro inhibitione d. Johannis Kaien contra Hinricum Wesken de 
Lippia 2 ß 6 d 

9. Pro inhibitione honeste Sophie relicte quondam Knyppingen con- 
tra abbatissam in Kentrop 2 ß 6 d 

10. Pro commissione d. Gotfridi Schorrenborch contra Gertrudim Klu- 
seners 2 ß 6 d 

11. Pro declaratione Johannis Bremmen contra d. Hinricum Straitman 
de Assen 2 ß 6 d 

12. Pro inhibitione Eggeberti Herren contra Annam de Erwitte 

2 ß 6 d 

13. Pro inhibitione d. Hermanni cappellani in Altena contra Hinricum 
vor demme Loe 2ß6d 

14. Pro declaratione venerabilis d. abbatis in carapis Marie contra f. 22a. 
Hermannum Miteken 2 ß 6 d 

15. Pro commissione honorabilis d. Johannis Kyff contra Hinrici op 
ten Brincke in Smalenbergh 2 ß 6 d 

16. Pro inhibitione d. Hinrici Broickhuyss contra Hinricum Nerman 
et Hinricum Bulinck 2 ß 6 d 

17. Pro declaratione honeste Sophie relicte quondam Johannis Knyp- 
pingen contra abbatissam in Kentrop 2 ß 6 d 

Annalcn des biet. Verein« LXV. 12 



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178 



Richard Bettgenhaeuser 



18. Pro declaratione venerabilis d. Theoderici Nedermolman contra 
dictum Pawes 2ß6d 

19. Pro remissione cause magistri Gerhardi Ricquini contra Jobannem 
Wever 2ßGd 

20. Pro commissione pro Hermanno Schomecker contra Conradum 
Groten in Assindia 2 ß 6 d 

f. 22b. 21. Pro inhibitione honeste Sophie Vaigts contra colonos eiusdem in 
Attendarne 2 ß 6 d 

22. Pro declaratione Johannis Bichten contra Gotfridura et Johannem 
de Graesscbop 2 ß 6 d 

20. Pro inhibitione d. Johannis Schulteti contra Arnoldum in demme 
Sporkey in Attendarne 2ß6d 

24. Pro coinmis8ione in Assindia d. Jacobi Arnoldi factoris Johannis 
Lyndeman contra Theodericum Greveken 5 ß 6 d 

25. Pro inhibitione honeste Mecbeline Pinsequaden contra validum 
Gotfridum Pinsequaet in Reckelinchusen 2 ß 6 d 

26. Pro declaratione Johannis Schelken clerici contra Everhardnm 
Scheyper 2ß6d 

27. Pro coinmissione Johannis Pagenhovet contra Tyraannum in der 
Berenbroick 2ß6d 

f. 23a. 28. Pro commissione Gertrudis de Endorpe contra Gerbardum Kroisen 

2 ß 6 d 

29. Pro inhibitione Johannis Scumer contra N. . . . . 2 ß 6 d 

30. Pro commissione cause Alberti Smyt contra Nienhuyss 2 ß 6 d 

31. Pro declaratione der Pinzequadesschen contra Brunonem in der 
Sunnen 2ß6d 

32. Pro declaratione pro d. Johanne varame Steynhusen contra Har- 
denberg Staell 2ß6d 

33. Pro inhibitione Johannis Schelken contra Mengede . . 2 ß 6 d 

34. Pro inhibitione validi eiusdem vamme Broick contra Gronewalt 

2 ß 6 d 

35. Pro inhibitione dicti Dobben contra Lodewicum . . . 2 ß 6 d 
f. 23b. 36. Pro inhibitione stacionarii sancti Anthonii contra Buseman 2 ß 6 d 

37. Pro inhibitione provisorum in Hilbecke contra olim pastorem ibi- 
dem 2ß6d 

38. Pro inhibitione honeste Sophie Knyppingen contra sonores in Ry- 
neren 2ß6d 

39. Pro commissione Johannis Ubbinckhuyss contra validum Rotgenim 
de Galen 2ß6d 

40. Pro inhibitione dicti Homeckers contra Johannem Vemraers in 
Reckelinchusen • 2 ß 6 d 

41. Pro inhibitione Hinrici Kroisen contra Mariam relictam Theoderici 
Kroisen 2 ß 6 d 

42. Pro remissione cause appellationis vicariorum Susatiensium contra 
Johannem Mellingen seniorem 2ß6d 

f. 24a. 43. Pro inhibitione Johannis Schelken contra Petrura Berkarner 

2 ß 6 d 

Summa summarum de inhibitionibus 10 flor. 7 ß 6 d. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 179 



V. De taxat.i o nibus registrorum. f.25a. 

1. Pro registro 1 ) validi Everhardi de Broick contra Hanzonem 
Groniwalt 6 ß 6 d 

2. D. Hermanni Lutgeri contra validum Conradum de Messchede 

1 flor. 3 ß 

3. Providi Johannis de Hovell contra Hinricum Gravenkamp 

1 flor. 2 ß 

4. Venerabilium dominorum decani et capituli Snsatiensis contra va- 
lidum Anthonium Schurman 8 ß 

5. Lamberti Stappert contra Renait 1 flor. 3 ß 

6. Volmari de Messchede contra d. Hermannum Rubergh . 1 flor. 

Summa summarum de taxationibus 6 flor. 2 ß 6 d. 

VI. De exequutoriali büß. f.26a. 

1. Pro exequutorialibus 2 ) Adolphi N. contra d. Hinricum Piscatorem 

1 flor. 

2. Reynoldi Treckelenbusch contra Alheidim relictam quondam Jo- 
hannis Greven 1 flor. 2 ß 

3. D. Volmari Loseken contra dominum Johannem Paelsaet 7 flor. 7 ß 

4. Theoderici Ridderer contra Hermannum then Vyffhuyss et Gobe- 
linuro then Steynhuyss 9 ß 

5. Validi Everhardi vamme Broick contra Hanzonem Gronewalt in 
parrochia Hondemme 8 ß 

Summa summarum de exequutorialibus 11 flor. 6 ß. 

VII. De correctionibus incontinentie sacerdotum. f.27a. 

1. «Pro correctione 3 ) incontinentie d. Johannis Wennegel 1 3 flor. 9 ß 

2. Incontinentie d. Cratonis pastoris in Esleve ... 3 flor. 9 ß 

3. Incontinentie d. Hinrici cappellani in Esleve ... 2 flor. 6 ß 

4. D. Theoderici olim vicecurati in Asselen .... 6 flor. 5 ß 

5. D. Johanni Tospell 6ß6d 

6. D. Johannis Knapsteyn in Calle 1 flor. 3 ß 

7. D. Johannis Hauwerbecke eo quod quendam Johannem van der 
Recke verbis iniuriosis affecit et in suo Castro invasit 6 flor. 5 ß 

8. I). Antbonii vicarii in Calle 1 flor. 3 ß f. 27b. 

9. D. Siffridi in Grevensteyn 1 flor. 

10. Incontinentie d. Johannis Kulenberg in Hagen ... 3 flor. 9 ß 

11. Incontinente pastoris in Steell . . 2 flor. 6 ß 

12. D. Heynemanni cappellani in Apelerbecke eo quod quandam fa- 
mulam ex domo sua non expulit 3 flor. 9 ß 

1) „Pro registro" ist im folgenden fortgelassen. 

2) „Pro correctione" ist im folgenden fortgelassen. 

3) „Pro exequutorialibus" ist im folgenden fortgelassen. 



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180 Richard Bettgen haeuser 

f. 28a. 13. Nonnullorum sacerdotum Messchedensium *) pro Incontinentia 

13 flor. 

14. Pro excesfiu incontinentie d. Hermanni pastoris in Budercke 2 flor. 

15. Pro excesau incontinentie d. N. pastoris in Oistunnen 2 flor. 6 ß 

16. D. dicti Romer pastoris in Attendarne pro et ex eo quod in sus- 
pensione celebravit 31 flor. 2 ß 

17. Pro correctione Hinrici Smendebeyr pro et ex eo quod suscitavit 
prolem filie sororis 14 flor. 

Summa summarum de correctionibus 100 flor. 8 ß 6 d. 

f.29a. VIII. De absolutionibus sacerdotum et arm ig erorum. 

1. Pro absolutione 2 ) valide Johannis Ovelacker recepi 18 flor. 2 ß 

2. Honeste Rorne Knyppenbergh 5 ß 

3. Validi Volperti Kobbenraidt 1 flor. 3 ß 

4. D. Wilhelmi Wever vicecurati in Gelstenkercken . 2 flor. 6 ß 

5. [Pro] relaxatione honorabilis d. ßernhardi pastoris in Galen 

1 flor. 3 ß 

6. Validi Richardi Drosten 1 flor. 3 ß 

7. Validi Bertoldi Buldener 2 flor. 6 ß 

f. 29b. 8. Clamdestini validi Hermanni de Endörpe et Katherine de Eyckell 

coniugis 1 flor. 2 ß 

9. D. Johannis Stiven de Susato 1 flor. 3 ß 

10. Pro absolutione cum reincidentia validi Richardi Drosten 6 ß 6 d 

11. Validi Anthonii Forstenberg et uxoris contra Hermannum Voncken 

6 ß 6 d 

12. Cuiusdein Hermanni Mulhoip qui interfuit violentiis in Steell 
factis 1 flor. 

Summa summarum de absolutionibus sacerdotum 32 flor. 6 ß. 

f.30b. IX. De absolutionibus cadaverum. • 

1. Pro absolutione cadaveris 3 ) validi Conradi Ketteier 11 flor. 7 ß 

2. Henckonis de Zelhusen in parrochia Menden 8 ß 

3. Johannis Schouppen in Datteln excommunicati ad instantiam Jo- 
hannis Korten 1 flor. 

4. Hanzonis Westelinck in Smalenbergh 1 flor. 3 ß 

Summa summarum de absolutionibus cadaveris 14 flor. 8 ß. 

f.31b. X. De recognitis. 

1. Pro recognito 4 ) Gerhardi Nienhüsen contra Georgium de Loe 
1 flor. 6 ß 

1) „eo videlicet" naoh M. durchgestrichen. 

2) „Pro absolutione" ist im folgenden fortgelassen. 

3) „Pro absolutione cadaveris" ist im folgenden fortgelassen. 

4) „Pro recognito" ist im folgenden fortgelassen. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 181 



2. Goswini Roggen contra Ilanzonem Mucken 6 ß 

3. Georgii Stuffort contra validum Jobanncm Kobbenraidt 6 ß 6 d 

4. Hermanni Thumman in Lippia contra d. Herraannum Stoter 5 ß 

5. Validi Johannis de Dalhusen contra d. Adolphum in dem Steyn- 
huyss . 9 ß 

Summa summarum de recognitis 4 flor 2 ß 6 d. 



XI. De re laxat i oni bu 8 interdicti. f.32b. 

1. Pro relaxatione interdicti 1 ) in Vlaessem propter presbitericidium 

13 flor. 

2. Positi in Buer 1 flor. 2 ß 

3. In Hattingen propter certas violentias cuidam sacerdoti factas 

13 flor. 

4. Positi in Camen propter violentias ibidem in ecclesia factas 

45 flor. 2 ß 

5. In Herne propter violentias ibidem sacerdoti factas . 6 flor. 5 ß 

6. Positi in Eyginchusen propter violentias ibidem in cimiterio factas 

13 flor. 

Summa summarum de relaxationibus 91 flor. 9 ß. 



XII. De approbationibus testamentoru m. f.34a. 

1. Pro approbatione testamenti 2 ) d. Theoderici quondam pastoris in 
Berchem recepi 2 flor. 6 ß 

2. Pro legatis 2ß6d 

3. Quondam d. et magistri Andree pastoris in Stochern 23 flor. 4 ß 

4. Pro legatie 2 ß 

5. Quondam d. Conradi Konekinck in Lippia .... 9 flor. 1 ß 

6. D. Conradi Bodden 16 flor. 9 ß 

7. Pro legatis 2ß6d 

8. Quondam d. Johannis pastoris in Opherdicke ... 2 flor. 6 ß 

9. Pro legatis 6ß6d 

10. Quondam d. Johannis Knopken . 9 flor. 1 ßf.34b. 

11. Pro legatis 2 ß 6 d 

12. Quondam d. Hinrici Hackebicke 3 flor. 9 ß 

13. Pro legatis 2 ß 6 d 

14. Quondam d. Johannis Vorman vicarius [!] Tremoniensis 24 flor. 7 ß 

15. Pro legatis 2ßGd 

16. Quondam d. Johannis Stuetewerg vicarius [!] in Hatnegge 

9 flor. 1 ß 

17. Pro legatis 2 ß 

1) „Pro relaxatione interdicti« ist im folgenden fortgelassen. 

2) „Pro approbatione testamenti" ist im folgenden fortgelassen. 



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182 Richard ßettgenhae u ser 

18. Quondam d. Everhardi ter Porten 10 flor. 4 ß 

10. Pro legatis ^ . . . 2 ß 6 d 

f. 35a. 20. Quondam de Anthonii Reyste 3 flor. 9 ß 

Summa summarum de approbationibus 118 flor. 2 ß 6 d. 

Summa summarum omnium receptorum 719 flor. 8 ß. 



f. 36a. B. JExpositn. 

1. luxta mandatum accessi dominum meum graciosissimum ad Pop- 
pelstorp diebus Pascalibus cum tribus equis et cum domino Hin- 
rico, qui conswevit computare in prandio Swertum 13 ß et habui 
duos ductoris ad Wipperam, quibus dedi 6 ß; et ibidem pemocta- 
vimus consumpsimus 17 ß facit 3 flor. 6 ß 

2. Altera die ad Coloniam et ibidem exposui quia pabulum pro equie 
in praecioso sive caro foro 1 flor. 5 ß 

3. Tertia die ad Poppelstorp cum tribus equis et eram ibidem ad 
quinque dies, antequam recepta fuit mea computatio, et ibidem 
consumpsi pre feno in hospicio et aliis 2 flor. 5 ß 

4. Dedi domino Hinrico de Monasterio qui facta computatione re- 
cessit iterum ad Werllum 1 flor. 5 ß 

f. 36b. 5. Mansi apudt dominum meum graciosissimum computatione facta 
ad quinque septimanas propter personatum in Grevenrode et 
propter praebendam ad sanctum Andream tunc vacantem, de qua 
tempore non fatio computationem, quia in causa mea propera, sed 
in via redeundo ad Werlis pernoctavi in Wormkercken cum tri- 
bus equis 1 flor. 8 ß 

6. Altera die super Wipperam in prandio 1 flor. 2 ß 

7. Pernoctavi in Swertum 1 flor. 7 ß 

8. Dedi duobus auctoribus qui mecum equitabant de Swelm prope 
Swertum 5 ß 

9. Dedi domino officiali in defalcationem salarii iuxta cirographum 
8uum . 52 flor. 

10. Dedi Bernardo Huter iuxta mandatum generale ... 50 flor. 
f.37.all. Michi sigillifero centum aurei facit ....... 130 flor. 

12. Pro tunica 8 flor. 

13. luxta mandatum misi ad Arnsberg 1 riss papiri, 1 talentum cere, 
Vs quartum incausti 1 flor. 6 ß 

14. Iuxta mandatum fui in Arnsberg ad tres noctes . . 7 ß fi d 

15. Iuxta mandatum dedi nunciis, qui iverunt cum literis contra Ri- 
dezeel et Philippum de Vermunde ad plures parrochias . . 7 ß 

Iii. Dedi lapicide magistro Johanni pro lapide in novo Castro proprie 
[!] de Hevenborch pro altari erigendo et benedicendcl . 3 ß 6 d 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 183 

17. Dedi antedicto raagistro, quimet ivit ad dictum Castrum pro sin- 
gulis neoessariis inspecturo et reformaturo 2 ß 6 d 

18. Pro plumbo et certis ferreis instrumentis, quae secuni detulit 2 ßf.37b. 
1^. Misi ibidem duos lectos, unum emi a Hinrico Bortrop, pro quo 

sibi dedi cum pulvinari 0 flor. 3 ß 6 d et alium lectum recepi 
de domo mea et contnli domino meo graciosissimo. 

20. Iuxta mandatum misi ad Arnsberg 1 riss papiri et 1 talentum 
ceri 1 flor. 5 ß 

21. Iuxta mandatum misi Gosswinum ad reverendissimum dominum 
meum cum informatione contra Snydewint, cui dedi . 1 flor. 1 ß 

22. Iuxta mandatum fui in Arnsberg ad duas noctes . . 7 ß 6 d 

23. Iuxta mandatum dedi Borchardo Kreymer in Arnsberg . 4 flor. 

24. Iuxta mandatum assignavi duos armatos doctori Affelen, qui duxe-f.38a. 
runt. eundem ad Haramonem 3ß6d 

25. Pro cera sigilli hoc anno 15 talenta, unum talentum pro 3 ß, 
facit 4 flor. 5 ß 

26. Iuxta mandatum veni ad Arnsberg, fui ibidem per duas noctes 

6 ß 6 d 

27. jtfisi ad novum Castrum viginti quatuor ulnas mapparum proprie 
dwelen, pro qualibet ulna 2 ß, facit 4 flor. 8 ß 

28. Iuxta mandatum et quitanciam dedi validis fratribus de Haitz- 
feit 350 flor. 

21). Iuxta mandatum et quitanciam dedi Johanni Schungell 21 flor. aur. 
facit 27 flor. 3 ß 

30. Iuxta mandatum et quitanciam dedi Petro de Lyns cellerario qua- f. 38b. 
draginta flor. aur. facit 52 flor. 

31. Pro expensis et tunica subsigilliferi 25 flor. 

32. Obiit equis meus, quando redii a domino, pro quo exposuit domi- 
minus Rutgerus paRtor in Welver 14 flor. aur. facit 18 flor. 2 ß 

Summa summarum omnium expositarum 754 flor. 5ß 0 d. 

Also 1 ) dye inname enthgen die uisgifft afgezogen nemlich 

719 g. 8 ß 

blyfft myn gnediger her dem sygeler schuldich 

38 g. 7 ß 6 d. 

Der golden vur 10 ß gerechent. 

Notandum in prioribus computationibus multum sygillifer tenetur 
domino graciosissimo. 

1) Da9 Folgende von anderer Hand. 



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184 



Richard Bettgen haeuser 



3. 

f. la. Computatio sigilliferi Werlenais de anno domini millesinio 

qningentesimo qninto decimo. 

Sigeler zo Werl de anno 15. 

Dfominus] 1 ) Jo[bannes] Decker computavit positiones de anno 15 feria 

secunda post Misericordias domini. 

A. Einnahmen. 

f.. 2a. I. Ad sigillum comune anno domino millesimo quingen- 

tesimo quinto decimo mensis 



März [1-24] 


36 


f. er. 




ß 


8 


d 


März 25— April 19 


92 




6 




6 


» 


April 20— Mai 14 


10 




2 


11 


11 


n 


Mai 15 — Juni 9 


11 




8 


11 


6 


ii 


Juni 10— Juli 5 


8 


ii 


« 


11 


8 


ii 


Juli d — 31 


11 


ii 




11 


4 


ii 


August 1—27 


13 


ii 


9 


11 


2 


ii 


August 2S— September 23 


17 


H 




n 


10 


ii 


September 24— Ottober 19 
Octoher 20— November 15 


14 


'» 




:« 


1 


ii 


14 


11 


3 


ii 


7 


ii 


November lG—December 11 


18 


') 


K 


'> 




ii 


December 12— Januar 6 


24 


11 


7 


11 


2 


Januar 7 — 31 


14 


»1 


t 


ii 


8 




Februar 1—23 


13 


»» 


4 


ii 


9 




Februar 24-29 


3 


11 


4 


>J 




11 



Sumniarum sigilli communis facit 304 f. er. 8 ß 10 d. 



f.lOa.lf. De c it a t io n ib u 8 , in hi b i tioni b u b, arrestis et declara- 

t ionibu s etc. 

1. Pro inhibitione 2 ) in causa appellacionis Susatiensis Hinrici Morck 
contra Theodericum Butterbrot reeepi 3 ß 

2. In Werdena pro arresto domini abbatis ibidem super quodant 
manso in Bremmen reeepi 3 ß 

3. In Hammone Lamperti Prester contra pastorem in Berge 
reeepi 3 ß 

4. In Unna pro arresto Lamberti Trurnicht contra rectorem Capelle 
saneti Spiritus in Swerten reeepi 3 ß 

5. In Lippia pro compulsorio domini Jasperi Densekinck contra do- 
minum praepositum Lippiensem reeepi 3 ß 

1) Dieser Satz von anderer Hand, vgl. S. 201 Anm. 1. 

2) Im folgenden fortgelassen. 



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Drei Jahresreehnungen des köluiscbeu Offizialatsgerichts in Werl. 185 



<5. In Beek executoris testamenti quondam domini Rotgeri Wreden 

recepi 3 ß 

7 . In Upwenegern d. Hinrici Howarde contra d. Antonium de Enede 

recepi 3 ß 

8 In Geyseke pro arresto Johannis Branth super cnrte de Holthusen 

recepi 3 ß 

9. In Werle Michaelis Mellien contra iudicem temporalem ibidem 

recepi 3 ß 

10. In Recklinchusen pro commissione examinis testium Katherine 
Knuvekens contra Johannem Butterman recepi 3 ß 

11. In Unna ad instantiam iudicis ibidem contra Theodericum Druchel- f. 10b. 
man recepi 3 ß 

12. In Droilshagen Margarete Schrivers contra iudicem ibidem 
recepi 3 ß 

13. Bernhardi Westerholt contra Hinricum Hezechues recepi . 3 ß 

14. D. abbatis in Graaschap contra suos feudales recepi . . . 3 ß 

15. In Allagen d. Gotfridi Bock contra schultetum imme Schoenhove 
recepi 3 ß 

16. In Lippia Engeline de Verne contra Gerhardum Rampelman cle- 
ricum recepi ' 3 ß 

17. Pro commissione examinis testium validi Johannis Schorlemer con- 
tra Margaretam van Gaelen recepi 3 ß 

18. Conventus in Reclinchusen contra Vincentiura Delaer recepi 3 ß 

19. In Geyseke appellacionis Bertoldi Ymminck contra executores 
testamenti quondam d. Johannis Ymminck recepi .... 3 ß 

20. In Lippia pro declaratione Engeline de Verne contra Ramppell- 
man recepi 3 ß 

21. Pro intimatione literarum pendencie Susatiensis pro pastore in f. IIa. 
Eversberg contra Volpertum Doebber recepi 3 ß 

22. In Lippia pro literis compulsoriis ad instantiam d. Johannis Duester 
contra executores quondam d. Hermanni Duester recepi . 3 ß 

23. Pro citatione in causa appellacionis Susatiensis Margarete Schri- 
vers contra Bernhardum Gerwins recepi 3 ß 

24. Pro citatione in causa appellacionis Susatiensis Burscapii in Te- 
ginchusen contra heredes in Meyninckhusen recepi . . . 3 ß 

25. In Droilshagen Hinrici Nolten recepi 3 ß 

26. In Assindia relicte ter Heide contra Katherinam tom Bogen 
recepi 3 ß 

27. In Corbecke Johannis Schorlemer contra iudicem ibidem recepi 3 ß 

28. In Menden Helmici de Erwitte contra Gerhardum Snydewint re- 
cepi , . 3 ß 

29. Decani et capituli Messchedensis contra Fredericum de Schap- 
husen recepi 3 ß 

30. Hermanni Rumpes contra Symonem Sohaden et reliquos . 3 ß f. 1 lb 

31. In Geyseke validi Frederici de Hoerde contra villanos in Erwitte 
recepi 3 ß 

32. In Balve d. Johannis Niggebecker vicarii Susatiensis contra iudi- 
cem in Balve recepi 3 ß 



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186 Richard Bett genhaeuser 

33. In Marler Georgii vamme Loy contra schultetum in Ophove re- 
cepi 3 ß 

34. In Eulin chusen conventus ibidem contra certos curciarios eorun- 
dem recepi 3 ß 

35. In Olpe pro citacione in causa commissionis domini gratiosissimi 
ad instantiam proconsulum contra pastorein ibidem recepi . 3 ß 

36. In Erwitte pro declaratione inhibicionis ad instantiam relicte de 
Verne contra Mennekinum Piper recepi 3 ß 

37. Pro inhibicione appellacionis Susaciensis ad instantiam domine 
abbatisse in Paradiso recepi 3 ß 

38. In Geyseke Johannis Brandt contra proconsules in Geyseke 
recepi 3 ß 

Summarum de inhibicionibus facit 11 f. er. 4 ß. 



f. 13a. III. De absolutionibus et relaxaeionibus interdictorum etc. 

1. In Buer pro absolucione 1 ) validi Conradi de Darle recepi 

1 f. er. 2 ß 6 d 

2. In Buer pro contumacia Bernhardi Westerholt recepi . 1 f. er. 

3. In Droilshagen cuiusdam pauperis dudum sepulti Petri Ispanier 
recepi 8 ß 

4. Bernhardi de Lethmate exeommunicati pro debitis recepi . 5 ß- 

5. Exeommunicati ex levi causa Wilhelmi Greven in Poelshem re- 
cepi 5 ß 6 d 

6. In Assindia d. Johannis Berndes pro contumacia recepi . 13 ß 

7. Hermanni de Berninchusen exeommunicati pro debitis recepi 5 ß ß d 

8. In Balve de clamdestino Jasperi Wreden et relicte Supetuth re- 
cepi 2 f. er. 5 ß 

9. Super affidacione Theoderici de Galen cum Margareta Vpllenspitz 
recepi 2 "f. er. 6 ß 

f. 13b. 10. De clamdestino Wenemari de Bodelswinge et Barbare Bömberg 
recepi 2 f. er. 5 ß 

11. [Pro] relaxatione interdicti in capella Hamme propter lesionein 
cuiusdam in domo dotis recepi 10 f. er. 

12. In Olpe exeommunicati pro contumacia quondam Hermanni Maes 
de Terinchusen pauperis recepi 1 f. er. 3 ß 

13. D. Johannis Berswort vicarii Tremoniensis pro contumacia exeom- 
municati recepi 1 f. er. 1 ß 

14. Validi Johannis de Berninchusen pro debitis exeommunicati re- 
cepi 5 ß 6 d 

15. D. pastoris in Olpe ad instantiam procuratoris fiscalis exeommu- 
nicati recepi 1 f. er. 6 ß 

16. In Camen d. Hinrici Pilken exeommunicati recepi . 1 f. er. 3 ß 

17. In Unna a d. Tilmanno d. Dumheuger vicario auetoritate statn- 
torum recepi 1 f. er. 3 ß 

1) „Pro absolucione* ist im folgenden fortgelassen. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts zu Werl. 187 

18. Pro relaxatione interdicti in Sundern propter modica9 violencias 
ibidem in domo dotis factas recepi 7 f. er. 8 ß 

19. Pro relaxatione interdicti in Foerde propter homicidium in curia f. 14a. 
domus dolis commissum recepi 15 f. er. 6 ß 

20. Tn Wattenschede de clamdestino validi Gferhardi Dobben et Mar- 
garete Gogreven recepi 2 f. er. 6 ß 

21. In Lippia pro absolucione ex decreto dicti Qwatvasel ad instantiam 
recepi 1 f. er. 3 ß 

22. In Geiseke Hermanni Koegener qui ignoranter clericum lesit le- 
niter recepi 2 f. er. 6 ß 

Summarum de absolucionibus facit 61 f. er. 7 ß. 



IV. De senteneiis, decretis et recognitis. f. 16a. 

1. In Dorsten pro sentencia matrimoniali adiudicatoria Everharde 
vam Bermelinckloe contra Hinricum van der Hove recepi 

2 f. er. 0 ß 

2. In Harpen pro sentencia absolutoria matrimoniali 1 ) Anne Flasschen 
contra Wilhelmum Schröder 2 f. er. 6 ß 

-3. In Boenen inter Elsam Potes et Gerhardum .Ravens recepi 

2 f. er. 6 ß 

4. In Balve Johannis Wineken contra snam recepi . . 2 f. er. 6 ß 

5. In Boenen Johannis Leppelsack contra Elsam Wilken recepi 

2 flor. 6 ß 

(). In Aldenruden Katherine Holsschers contra Georgium Scheper 
recepi 2 flor. 6 ß 

7. In Swelraede Alheidis opter Mollen contra Johannem optem Scheide 
recepi 2 f. er. 6 ß 

8. In Camen de permutacione cuiusdam Orti cum sororibus ibidem 
recepi 1 f. er. 1 ß 

9. In Heringen Gertrudis Ridders contra Reinoldum Ridders recepi 

2 f. er. Ü ß 

10. In Attendarn pro sentencia matrimoniali adiudicatoria Anthonii f. 16b. 
Tzincken et Anne Heuschoitters recepi 2 f. er. 6 ß 

11. In Boichem Gertrudis Blomberges contra Theodericum Budden 
recepi 2 f. er. 6 ß 

12. In Asselen Hinrici tom Cloister contra Telam Stangeis recepi quia 
pauperes 2 f. er. 2 ß 

13. In Hammone pro recognito Johannis Piper contra d. Siboldum 
Hilgen recepi 9 ß 

14. In Attendarn Lise Snidewindes contra Christianum Hushern re- 
cepi 2 f. er. 6 ß 

15. In Eversberg Gertrudis Kosters contra Hansonem Scheper recepi 
2 f. er. 6 ß 

1) „Pro sentencia absolutoria matrimoniali" ist im folgenden fortgelassen 



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188 Bichard Bettgen haeuser 

• 

16. In Warsten Anne de Herhagen contra Johannem Gordes quia. 
panpereR recepi 2 f. er. 2 {£ 

17. In Bur Wennemare contra Hinricum Branchorst recepi 2 f. er. 6 ß- 

18. In Unna pro sentencia arbitrali d. Antonii Vinckenburg et Hiniici 
Crippenmecker 1 f. er. 3 ß 

f. 17a. 19. In Unna inter Johannem Herneman contra Margaretam Volck- 
man8 recepi 2 f. er. 3 ß 

20. In Tremonia Antonii Mollener contra Katherinam Werners recepi 

2 f. er. 6 ß 

21. In Dorsten Knueest contra Kunnam Enckentrop recepi 2 f. er. 6 ß 

22. In Luneren Wilhelmi Rungen contra Katherinam Riphagens re- 
cepi . . 2 f. er. 6 ß 

23. In Swelmede Margarete Hillerinchusen contra Petrum Dremmers 
recepi 2 f. er. 6 ß 

24. Pro decreto inter Godekinum de Werle et Hinricnm Sedeier re- 
cepi 5 ß 

25. In Recklinchusen Anne van Galen contra Johannem Elpe recepi 

2 f. er. 6 ß 

26. In Hemmede Gerhardi Konninck contra Gertrudim Kravenelt 

2 f. er. 6 ß 

27. In Reckelinchusen pro decreto debitoris Johannis de Neyhen con- 
tra Johannem Reneri recepi 1 f. er. 

28. In Bochem Conradi Swarten contra Margaretam Strunckede pau- 
peres recepi 2 f. er. 

f. 17b. 29. In Tremonia Goswini Mallinchrot contra Gertrudim Kralo recepi 

2 f. er. 6 ß 

30. In Delwick Stephani Bodeker contra Stinam Kranen recepi 

2 f. er. 5 ß 6 d 

31. In Werle Hinrici Werth contra Gertrudim Ververs recepi 

2 f. er. 5 ß 6 d 

32. In Dattelen Margarete de Suten contra Johannem de Dribbern 
recepi 2 f. er. 6 ß 

33. In Asfiindia Johannis Schulten contra Margaretam Langgen recepi 

2 f. er. 6 ß 

34. In Swerten Johannis Swertell contra Margaretam Groell recepi 

2 f. er. 6 ß 

35. In Opherdecke Gertrudis Kranenberg contra Johannem Nortrop 
recepi 2 f. er. 6 ß 

36. In Recklinchusen Else Rasschen et Bernhardi Kikihck pauperum 
recepi 2 f. er. 2 ß 

37. Pro literis executorialibus Hermanni de Hanxlede contra Johannem 
de Berninchusen recepi 2 f. er. 5 ß 

f. 1 Sa. 38. In Swelmede Katherine de Wigerinchusen contra Petrum Loyman 
recepi 2 f. er. 6 ß 

39. In Wiblincwerde Johannis Herreger contua Annam de Veseverde 
recepi quia pauperes 2 f. er. 2 ß 

40. In Dale Petronille van Mule contra Conradum de Huzinchusen^ 
quia pauperes recepi 2 f. er- 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 189 

41. In Tremonia pro sentencia adiudicatoria matrimonial! Hermanni 
Uorstvelt et Anne Rumpes recepi 2 f. er. 1 ß 

42. In Hagen Everhardi Raffenboel contra Sophiam Meiers recepi 

2 f. er. H ß 

43. In Hammono Alberti Suyrman contra Elsam Teckenberg recepi 

2 f. er. ß 

44. In Hagen Gobelini Nolten contra Katherinam Wevers recepi 

2 f. er. 6 ß 

45. In Brechten Jacobi Tappen contra Elsam Oetrinchusen recepi 

2 f. er. 6 ß 

46. In Hagen Katherine Doven contra Petrnra to Niggehus recepi 

2 f. er. 6 ß 

47. In Overnhundem pro sentencia matrimoniali adiudicatoria Johannis f. 18b. 
Koster et Margarete Beermans recepi 2 f. er. 6 ß 

48. In Unna pro decreto examinis testium Platern contra Annam de 
Uffeln recepi 1 f. er. 3 ß 

49. In Heppern Johannis Peters contra Belam Pastoris recepi 

2 f. er. 6 ß 

Summaruin de senteneiis factis 114 f. er. 4 ß 2 d. 

V. De Ii cenciatoriis ac literis dimiss orialibus etc. f.21a. 

1. In Kamen pro licenciatorio matrimoniali Engeline de Hornschede 
et Johannis Drosten recepi 1 f. er. 3 ß 

2. Pro licenciatorio celebrandi in Swelmede d. Hinrici Dünne 
wegge recepi 1 f. er. 3 ß 

3. Gantandi primam missam in Holt d. Sanderi Rumeskerke recepi 

1 f. er. 3 ß 

4. Pro dimissoriario in Swelmede d. Johannis Homberch recepi 

1 f. er. 3 ß 

5. Pro dimissoriario in Duesberg Michaelis Rumswinkel recepi 

1 f. er. 3 ß 

G. Pro dimissoriario in Susato Helmici Halvetappen recepi 

1 f. er. 3 ß 

7. Pro dimissoriario in Duessel Giseberti Demedden recepi 

1 f. er. 3 ß 

8. Pro dimissoriario in Gummersbach Adolphi Beringer recepi 

1 f. er. 3 ß 

9. Pro licenciatorio matrimoniali in Steel Henzonis ter Becke et Ka- 
therine Sevens recepi 1 f. er. 3 ß 

10. In Geiseke pro dimissoriario ad ordines Johannis Rissinck recepi 

1 f. er. 3 ß 

11. In Geistenkerken celebrandi d. Rosen Schütten recepi 1 f. er. 3 ß 

12. In Geyseke cantandi primam missam d. Johannis Quackert recepi f. 21b. 

1 f. er. 3 ß 



1) „Pro licenciatorio" ist im folgenden fortgelassen. 



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190 Richard Bettgenhaeuser 

13. In Meteler celebrandi in portatili Hermann i van der Heide reeepi 

1 f. er. 3 ß 

14. In Olpe cantandi primam missam d. Johannis de Olpe reeepi 

1 f. er. 3 ß 

15. In Kurten cantandi ibidem Johannis de Monte reeepi 1 f. er. 3 ß 
IG. In Wippervorde cantandi d. Conradi de Mese reeepi 1 f. er. 3 ß 

17. In Attendarn pro dimissoriario Johannis Bastoner . 1 f. er. 3 ß 

18. In Unna cantandi d. Johannis Wulff 1 f. er. 3 ß 

19. In Anröchte officiandi ibidem d. Nicolai reeepi . . 1 f. er. 3 ß 

20. In Tremonia cantandi Wilhelmi de Huckerde reeepi 1 f. er. 3 ß 

21. Cantandi in Wormskirchen d. Christiani in dem Berge reeepi 

1 f. er. 3 ß 

22. In Lippia pro literis dimissorialibus ad ordines minores Gerhard i 
Grevel reeepi 3 ß 

23. Celebrandi in Wenden d. Jacobi Varnholt reeepi . 1 f. er. 3 ß 

f. 22a. 24. In Drolshagen cantandi d. Tilmanni de Morsbach ibidem reeepi 

1 f. er. 3 ß 

25. In Einern celebrandi ibidem d. Wilhelmi Duickerman reeepi 

1 f. er. 3 ß 

2t). In Assindia cantandi ibidem d. Gerhardi Swane reeepi 1 f. er. 3 ß 

27. In Attendarn pro dimissoriario ad ordines minores Johannis Hentzen 
reeepi 3 ß 

28. In Attendarn pro licenciatorio matrimoniali Hinrici van der Neger 
et Katherine Butteler reeepi 1 f. er. 3 ß 

29. In Wattenschede pro dimissoriario ad ordines maiores Johannis 
Busschman reeepi 1 f. er. 3 ß 

30. InMeden cantandi ibidem d. Giseberti Bremmer reeepi 1 f. er. 3 ß 

31. In Molhem super Kuram cantandi Adolphi Beringer reeepi 

1 f. er. 3 ß 

32. In Callenhart celebrandi ibidem d. Johannis Ide reeepi 1 f. er. 3 ß 

33. In Hammone pro licenciatorio matrimoniali Katherine van Sarden 
et Johannis Pot reeepi 1 f. er. 3 ß 

34. In Susato cantandi primam missam d. Helmici Halvetappe reeepi 

1 f. er. 3 ß 

f. 22b. 35. In Brekelvelde cantandi d. Johannis Schonenberg . 1 f. er. 3 ß 

36. In Medebecke celebrandi d. Nicolai Veger ibidem reeepi 1 f. er. 3 ß 

37. In Medebecke celebrandi d. Petri Gevehenne reeepi 1 f. er. Ö ß 

38. In Hammone celebrandi d. Theoderici Scholer reeepi 1 f. er. 3 ß 

39. In Hammone celebrandi d. Theoderici Volmensteyn reeepi 

1 f. er. 3 ß 

40. Celebrandi in portatili validi Sobben de Gunberg reeepi 

1 f. er. 3 ß 

41. In Gummersbach cantandi d. Johannis d. Winthagen reeepi 

1 f. er. 3 ß 

42. In Waltrope celebrandi d. Hinrici Schulten reeepi . 1 f. er. 3 ß 

43. In Ludensschet cantandi d. Theoderici Heuman reeepi i f. er. 3 ß 

44. In Medebecke cantandi d. Johannis Senger reeepi . 1 f. er. 3 ß 



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Drei Jahresrechuungen des kölnischen Offizialatsgericbts in Werl. 1!U 



45. In Hammone pro praesentacione fratris Bernhardi ad terminum 



ibidem 1 f. er. 3 ß 

46. In Brunscappel celebrandi d. Johannis Hellinck Cappel lani reeepi 

1 f. er. 3 ß 

47. In Assindia pro dimissoriario ad dyocesim Bremensem Bernhardi f. 23a. 
de Assindia reeepi 1 f. er. 3 ß 

48. In Tusschen cantandi d. Rotgeri Sundach reeepi . 1 f. er. 3 ß 

49. In Camen celebrandi d. Hermanni Brinckhoff reeepi 1 f. er. 3 ß 

50. In Unna baptizandi carapanam reeepi 5 ß 6 d 

51. In Susato celebrandi d. Michaelis Cnstodis reeepi 1 f. er. 3 ß 

52. In Susato celebrandi d. Thome de Recklinchusen reeepi 1 f. er. 3 ß 

53. In Susato celebrandi d. Cratonis Roters . . . . 1 f. er. 3 ß 

54. In Dattelen celebrandi d. Goswini Gunterman reeepi 1 f. er. 3 ß 

55. In Swelmede cantandi d. Johannis Homberg reeepi . 1 f. er. 3 ß 

56. In Lünen cantandi d. Georgii Sporenmecker reeepi. 1 f? er. 3 ß 

57. In Susato celebrandi d. Bernhardi de Affelen reeepi 1 f er. 3 ß 

58. In Wormeke celebrandi d. Hermanni Bluggel reeepi 1 f. er. 3 ß 

59. In Reyste celebrandi d. Johannis Fabri reeepi . . 1 f. er. 3 ßf. 23b. 

60. In Hundem celebrandi d. Johannis de Bigge reeepi 1 f. er. 3 ß 

61. In Fredeburg celebrandi d. Roderici Molner reeepi. 1 f. er. 3 ß 

62. In Tremonia pro licenciatorio matrimoniali Georgii de Same et 
Dorothee Bodekers reeepi 1 f. er. 3 ß 

63. In Derne celebrandi d. Hinrici Kemminchusen reeepi 1 f. er. 3 ß 

64. In Olpe celebrandi d. Hinrici de Sigen reeepi . . 1 f. er. 3 ß 

65. In Gladbeck celebrandi d. Antonii Bockeler reeepi . 1 f. er. 3 ß 

66. In Drolshagen celebrandi d. Gottfridi vicecurati ibidem reeepi 

1 f. er. 3 ß 

67. In Elspe celebrandi d. Tomerolanth reeepi . . . 1 f. er. 3 ß 

68. In Geyseke pro dimissoriario Bernhardi Stunckranen beneficiati 
ibidem reeepi . . . , 1 f. er. 3 ß 

69. In Dorsten celebrandi d. Johannis de Warendorp reeepi 1 f. er. 3 ß 

70. In Tremonia celebrandi d. Stephani Oesterrick reeepi 1 f. er. 3 ß 

71. In Susato celebrandi d. Johannis Sweins reeepi . . 1 f. er. 3 ßf.24a. 

72. In Lippia cantandi d. Johannis Repen winder reeepi 1 f. er. 3 ß 

73. In Geyseke celebrandi d. Johannis Custodis reeepi . 1 f. er. 3 ß 

74. In Asselen celebrandi d. Theoderiei officiantis ibidem reeepi 

1 f. er. 3 ß 

75. In Grevensteyn pro licenciatorio matrimoniali Antonii Richters et 
Margarete Gordes reeepi 1 f. er. 3 ß 

76. In Grevensteyn celebrandi d. Theoderiei Snider reeepi 1 f. er. 3 ß 

77. In Borbeck celebrandi d. Hinrici Middeldorp vicecurati ibidem 
reeepi 1 f. er. 3 ß 

78. In Dorsten celebrandi d. Hinrici de Galen reeepi . 1 f. er. 3 ß 

79. In Geyseke celebrandi d. Wenemari Fabri reeepi . 1 f. er. 3 ß 

80. In Esleve celebrandi d. Johannis Funcken reeepi . 1 f. er. 3 ß 

81. In Elspe celebrandi d. Gotfridi Boesen reeepi . . 1 f. er. 3 ß 



82. In Sehonholthusen pro licenciatorio matrimoniali Margarete Kre- 
mers et Hinrici Funcken reeepi 1 f. er. 3 ß 



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192 Richard Bettgeuhaeuser 



f. 24b. 83. In Schonholthusen celebrandi d. Petri Funcken recepi 1 f. er. 3 ß 

84. In Su8ato pro dimiesoriario Johannis Vedder recepi 1 f. er. 3 ß 

85. In Parva Tremonia d. Hermanni Bertinchoff recepi 1 f. er. 3 ß 

86. In Lippia cantandi d. Hermanni Kemmer . . . . 1 f. er. 3 ß 

87. In "Wesalia pro dintissoriario ad ordinem magistri Johannis Oelies- 
leger recepi 1 f. er. 3 ß 

88. In Attendarn cantandi d. Johannis Bastonen recepi 1 f. er. 3 ß 

89. In Marler pro dimissoriario Johannis Voelhaver recepi 1 f. er. 3 ß 

90. In Helden celebrandi d. Antonii de Sigen recepi . 1 f. er. 3 ß 

91. In Hamraone pro licenciatorio matrimoniali Margarete Kellermans 
et Johannis Haverlant quia pauperes recepi . . . 1 f. er. 3 ß 

92. In Hagen cantandi d. Greven Hinrici recepi . . . 1 f. er. 2 ß 

93. In Medraan cantandi d. Theoderici de Hedem recepi 1 f. er. 3 ß 

94. In Ludenschet pro licenciatorio matrimoniali Rotgeri Puppen et 
Sophie Stopeken recepi 1 f. er. 3 ß 

f. 25a. 95. In Waltroppe baptizandi campanam recepi . . . I f. er. 3 ß 

96. In Hammone pro licenciatorio matrimoniali Stephani Steyman 
et He/eline Wevers recepi 1 f. er. 3 ß 

97. In Brilon cantandi d. Hinrici Richters recepi . . 1 f . er. 3 ß 

98. In Bedelke celebrandi d. Johannis de Hanxlede recepi 1 f. er. 3 ß 

99. In Bedelke cantandi d. Hinrici Richters recepi . 1 f. er. 3 ß 

100. In Geiseke cantandi d. Johannis ßissinck recepi . 1 f. er. 3 ß 

101. In Buderke pro licenciatorio matrimoniali Bernhardi Veltman et 
Else Maes recepi . . : 1 f. er. 3 ß 

102. In Erwitte celebrandi d. Johannis Lake recepi . . 1 f. er. 3 ß 

103. In Oistinchusen baptisandi campanam recepi . . . 1 f. er. 3 ß 

104. In Oistinchusen celebrandi d. Hermanni Sibolt recepi 1 f. er. 3 ß 

105. In Esbecke baptisandi parvam campanam recepi . 1 f. er. 1 ß 

106. In Buyr cantandi d. Lutgeri Woltinck recepi . . 1 f. er. 3 ß 
f.25b. 107. In Unna d. Johannis Grube recepi 1 f. er. 3 ß 

108. In Recklinchusen celebrandi d. Nicolai de Dorsten recepi 

1 f. er. 3 ß 

109. In Sprochovel benedicendi campanam 1 f. er. 3 ß 

110. In Geyseke celebrandi d. Johannis Plaggemer recepi 1 f. er. 3 ß 

111. In Meteler celebrandi d. Bernhardi Fruechten recepi 1 f. er. 3 ß 

112. In Hundem benedicendi campanulam in capella Havenschat recepi 

1 f. er. 3 ß 

113. Pro praefentacione Minorum in Brilon conventus Paderbornensis 
recepi : . 1 f. er. 3 ß 

114. In Mengede benedicendi campanam ibidem recepi . 1 f. er. 3 ß 

115. In Buyr pro licenciatorio matrimoniali Nicolai Epman et Erme- 
gardis Heddinck recepi 1 f. er. 3 ß 

110. In Camen celebrandi d. Johannis Brechten recepi. 1 f. er. 3 ß 

117. In Wickede celebrandi d. Tilmanni Lappen recepi 1 f. er. 3 ß 

118. In Aldenruden celebrandi d. Johannis Cappelman recepi 

1 f. er. 3 ß 

f. 26a. 119. In Rüden pro praesentacione terminarii Augustinensium recepi 

1 f. er. 3 ß 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgeriehts in Werl. 193 

1 20. In Hammone pro praesentacione terminarii Minorum Susatiensium 
recepi 1 f. er. 3 ß 

121. In Brunscappel pro licenciatorio matrimoniali Margarete Vriggers 
et Hansonis Voet recepi 1 f. er. 3 ß 

122. In Esleve benedicendi unam nolam Capelle in Frilinchusen recepi 

5 ß 

123. In Assindia contrahendi Johannis Konninck et Hille Kellermans 
recepi 1 f. er. 3 ß 

124. In Lünen celebrandi d. Johannis Gruntschottel recepi 1 f. er. 3 ß 

125. Pro approbacione statutorum fraternitatis beate Marie in Watten - 
Schede recepi 3 f. er. 9 ß 

126. In Volmensteyn celebrandi d. Hinrici Oerdinchus recepi 

1 f. er. 3 ß 

127. In Wennegern cantandi priinam missara d. Johannis Reisschop 
recepi 1 f. er. 3 ß 

128. In Herbede cantandi d. Johannis Foeste . . . . 1 f. er. 3 ß 

129. In Menden pro licenciatorio, matrimoniali Frederici'Zenier et Mar- 
garete tom ßroke recepi 1 f. er. 3 ß 

130. In Brilon pro dimissoriario Gotfridi Forstenberg vicarii ibidem 
recepi 1 f. er. 3 ß 

131. In Hammone pro dimissoriario Theoderici Plenter recepi f. 26b. 

1 f. er. 3 ß 

132. In Swelmede pro dimissoriario Johannis Langervelt recepi 

1 f. er. 3 ß 

133. In Tremonia pro dimissoriario Johannis Swellem de Tremonia 
recepi 1 f. er. 3 ß 

134. In Marler celebrandi d. Johannis Drever recepi . 1 f. er. 3 ß 

135. In Esbecke celebrandi d. Hinrici Brant wagen . . 1 f. er. 3 ß 

136. In Buyr pro licenciatorio matrimoniali Lamperti to Hasselt cum 
sua recepi 1 f. er. 3 ß 

137. In Hagen celebrandi d. Everhardi Sleper cappellani ibidem recepi 

l f. er. 3 ß 

138. In Attendam pro licenciatorio matrimoniali Johannis Habelen et 
Katherine Stoven recepi 1 f. er. 3 ß 

139. In Stocheym pro dimissoriario ad ordines maiores Andree Custo- 
dis recepi 1 f. er. 3 ß 

140. In Meynershagen pro licenciatorio matrimoniali Wilhelmi van 
Meynershagen et Anne Tymmermans recepi . . . 1 f. er. 3 ß 

141. In Attendam celebrandi d. Degenhardi Stippe cappellani ibidem 
recepi 1 f. er. 3 ß 

142. In Attendam celebrandi d. Wilkini Blanckfort cappellani ibidem f. 27a. 
recepi 1 f. er. 3 ß 

143. In Lippia pro praesentacione fratris Wilhelmi ordinis Minorum 
conventus Susatiensis recepi 1 f. er. 3 ß 

144. In Werle pro praesentacione fratris Everhardi Rassche ordinis 
Minorum conventus Susatiensis recepi 1 f. er. 3 ß 

Annalen des hlst. Vereins LXV. 13 



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194 Richard Bettgen haeuser 

145. In Unna pro licenciatorio matriraoniali Lndowici Richters et Else 
Smydes recepi 1 f. er. 3 ß 

146. In Hammone pro licenciatorio matrimoniali Alberti Suyrman et 
Katherine Koetters recepi 1 f. er. 3 ß 

147. In Kerspe pro licenciatorio matrimoniali Hermanni Halstenberg 
et Anne van Halstenberg recepi 1 f. er. 3 ß 

148. In Recklinchusen cantandi primam missani in Westerholt d. Jo- 
hannis Ikynck recepi . 1 f. er. 3 ß 

149. In Anröchte celebrandi d. Nicolai vicecurati ibidem recepi 

1 f. er. 3 ß 

150. In Kamen pro licenciatorio matrimoniali Katherine Eynfenger et 
Hinrici Wittoff recepi 1 f. er. 3 ß 

f. 27b. 151. In Heringen celebrandi d. Mathie Hainen recepi . 1 f. er. 3 ß 

152. In Geyseke celebrandi d. Georgii Twinge recepi . 1 f. er. 3 ß 

153. In Wattenschede celebraüdi d. Johannis Mollenbrecker capellani 
ibidem recepi 1 f. er. 3 ß 

154. In Hammone celebrandi d. Ludolphi Reffelman recepi 1 f. er. 3 ß 

155. In Susato celebrandi d. Theoderici up der Borch recepi 

1 f. er. 3 ß 

156. In Dattenfelt ad ordines Laurentii Dreissei recepi 1 f. er. 3 ß 

157. In Waltbruell pro dimissoriario ad ordines Theoderici Dravenhoe 
recepi I f. er. 3 ß 

158. In Wiehe pro dimissoriario ad ordines Adolpbi Dreispe recepi 

1 f. er. 3 ß 

159. Celebrandi d. Theoderici vicecurati in Wesseler recepi 1 f. er. 3 ß 

160. In Lünen pro dimissoriario Bernhardi Niggehuss recepi 

1 f. er. 3 ß 

161. In Isernloyn pro dimissoriario Johannis Sestinchus rectoris scho- 
larium recepi 1 f. er. 3 ß 

162. In Plettenberg pro dimissoriario Tilmanni Eckelman recepi 

1 f. er. 3 ß 

103. In Borbeck pro dimissoriario Johannis by dem Hove recepi 

1 f. er. 3 ß 

164. Celebrandi in Tremonia d. Stephani Oesterrick recepi 1 f. er. 3 ß 
16f>. Cantandi in Unna d. Gotfridi de Oelpe recepi . . 1 f . er. 3 ß 

166. Pro dimissoriario ad ordines Jasperi Groven beneficiati in Got- 
tingen de parrochiali recepi 1 f. er. 3 ß 

167. Pro praesentacione fratris Reimboldi terminarii in Attendarn Mi- 
norum recepi 1 f. er. 3 ß 

168. Celebrandi in Geyseke d. Johannis Vesies recepi . 1 f. er. 3 ß 

169. In Geiseke celebrandi d. Volmari recepi . . . . 1 f. er. 3 ß 
f. 28b. 170. In Geyseke d. Johannis Costodis recepi . . . . 1 f. er. 3 ß 

171. Pro dimissoriario in Aldendorp domini Johannis vicarii ibidem 
recepi 1 f. er. 3 ß 

172. In Tremonia cantandi primam missam d. Reymboldi Beckhoff 
recepi 1 f. er. _> ß 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 11)5 



173. In Kerspe pro licenciatorio matrimoniali Johannis van dem Hove 
et Engeline van der Wiltzenburg recepi . . . . 1 f. er. 3 ß 

174. In Kerchelden celebrandi d. Gerhardi de Backheym recepi 

1 f. er. 3 ß 

Summarum de licenciatoriis facit 224 f. er. 2 ß. 



VI. De excessibus* et correctionibus. f. 29a. 

1. In Dorsten a Gerhardo ter Hart, qui post correctionem decani 
continuavit cum quadam Elsa Kellinchoven sua affine, recepi 

3 f. er. 2 ß 6 d 

2. In Droilshagen a Johanne Schrivershoff paupere, quia dispensa- 
cionem cum sua non ostendit, recepi 3 f. er. 3 ß 

3. In Westönnen a Johanne Kack de simplici copula cum Gertrudi 
Kölners recepi 5 ß 6 d 

4. In Droilshagen a Johanne Braman, quia dispensacionem invalidam 
in gradibus prohibitis non revalidavit, recepi . . . 2 f. er. 5 ß 

5. In Tremonia a quodam paupere Johanne Kock cum quadam affi- 
dato reliquam aecedente recepi 1 f. er. 1 ß 

6. In Hagen a d. Antonio Schröder pastore occulte quandam cog- 
noscente recepi . 2 f. er. 6 ß 

7. In Menden a Johanne Custode ten Kotten, quia dnas cognovit 
quarum altera affidata dicitur recepi 3 f. er. 5 ß 

8. In Droilshagen a quodam Petro Rotgers seniore, qui accusatus 
per quandam noluit eam vocare iudicialiter ad iurandum recepi 

5 f. er. 2 ß 

9. A d. vicecurato in Corbecke qui tabernam frequentavit, recepi 

5 ß 6 (1 

10. In Elspe a quodam Hansone Schupperth adulterium committente f. 29b. 
cum vilia Schottelers in Hachen, quia pauper recepi 3 f. er. 9 ß 

11. In Wenden a quodam Johanne Bisschops cum quadam soluta du- 
dum ex officio exeommunicato recepi 1 f. er. 1 ß 

12. In Elspe a quodam Hansone de Bonssel cum Katherina Eckel- 
mans soluta recepi 5 ß 6 d 

13. In Attendarn a Jacobe optem Hove cum sua de simplici recepi 

5 ß 6 d 

14. In Helden a quodam Hansone famulo pastoris cum tilia Hamel- 
mans de simplici recepi 5 ß <> d 

15. In Buyr a Nicoiao Epraans cum Hilla Kremers de simplici copula 
recepi * 5 ß 6 d 

16. In Tremonia a quodam d. Gerhardo de Colonia sponte veniente 
paupere de prole suscitato nondum genito recepi . 1 f. er. 3 ß 

17. A d. Johanne vicecurato in Corbeke, quia quendam Johannem 
BerchofF exeommunicatum communieavit Pasche, recepi 6 f. er. 5 ß 

18. In Corbecke ab eodem Johanne Berchoff, quia communieavit ex- 
communicatuR pastorem deeipiendo 2 f. er. 6 ß 



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> 



196 Richard Bett genhaeuser 

f. 30a. 19. A d. Johanne Schriver vicecurato in Stocheym, quia quandam 
Stinam carnaliter eognovit, recepi . 2 f. er. 6 ß 

20. In Husten a quodam Thoma Schomecker de simplici cum filia 
Boevers recepi 5 ß 6 d 

21. In Droilsbagen ab Antonio Heerde de simplici copula cum qua- 
dam soluta recepi 5ß6d 

22. In Drolshagen a quodam Echardo Brandenburg, qui litigavit cum 
quodam in eimiterio, recepi 1 f. er. 

23. In Drolshagen a quodam Hansone Stailsmith de Halffhusen de 
adulterio cum famula sua recepi . 5 f. er. 2 ß 

24. In Schonholthusen a Johanne in der Lucht to Deithmeke, quia 
coramisit adulterium cum quadam soluta, recepi . . 5 f. er. 2 ß 

25. In Attendarn a quodam Johanne de Litterichusen soluto servilis 
condicionis, quia eognovit quandam Stinam sibi affinem, recepi 

7 f. er. 8 ß 

26. In Hammone a quodam Gerhardo Varsheym paupere vicario sponte 
veniente de prolis suscitacione recepi 1 f. er. 3 ß 

27. In Stocheym a Johanne Kloite de simplici copula cum sua recepi 

7 ß 6 d 

f. 30b. 28. In Camen a d. Johanne W egener, quia quandam Elizabeth Brugge- 
mans eognovit, recepi 2 f. er. 6 ß 

29. In Dattelen a d. Goswino vicecurato ibidem, qui lesit quendam 
famulum in brachio et 1 mandatum contumacie dedit parti ad- 
verse, recepi 13 f. er. 

30. In Camen a d. Theoderico de Boenen de prolis suscitacione 

2 f. er. 6 ß 

31. In Buyr a quodam Lamperto to Hassel t de simplici copula cum 
sua recepi 5ß6d 

32. In Attendarn a d. Petro Schulten cappellano ibidem de prolis 
Ruscitacione a quadam Rosa recepi 2 f. er. 6 ß 

33. In Luenen a d. Georgio Cappen, quia continuavit cum Elizabeth 
Fisschers, recepi 2 f. er. 6 ß 

34. In Halver a d. Hermanno vicario ibidem qui frequentavit tabernas, 
recepi 1 f. er. 3 ß 

35. In Luenen a d. Theoderico Reynoldi vicario ibidem, quia secrete 
eognovit quandam Margaretam, recepi 2 f. er. 6 ß 

36. A d. pastore in Westönnen de prolis suscitacione recepi 

3 f. er. 9 ß 

f. 31a. 37. In Neyhem a Petro Moeller famulo molendini cum quadam niari- 
tata adulterium recepi 3 f. er. 2 ß 6 d 

38. In Drolshagen a Petro Hispänier, quia distulit laborare pro sen- 
tencia divorcii et se separavit ab uxore, recepi 4 f. er. 4 ß 6 d 

39. In Wormbecke a d. Hermanno Bluggel capellano ibidem de prolis 
suscitacione recepi 2 f. er. 6 ß 

40. In Unna a d. Johanne de Broick presbitero, ^uia frequentavit ta- 
bernas, recepi 5 ß 6 d 

41. In Wenegern ab uxore Slukes praeconis ibidem, que traxit filiam 
Rebeens in crinibus in ecclesia, recepi 3 f. er. 8 ß 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 197 

42. In Reyste a quodam Hansone Wisen layco uxorato de adulterio 
recepi 6 f. er. 5 ß 

43. In Messchede a quodatn Hinrico Glorck, qui impregnavit sororem 
uxori8 sue antequam fuisset sibi copulata, recepi . 20 f. er. 8 ß 

44. In Wenden d. Jacobus Varnholt vicecuratus ibidem, quia partes 
non remisit ad consistorium super irapedimento matrimoniali allegato 

3 f. er. 9 ß 

45. In Drolshagen a d. Gotfrido vicecurato ibidem, quia iudicem no- 
minatim exeommunicatum non vitavit, recepi . . . 2 f. er. 6 ß 

46. In Husten a quodam Hermanno Boesen soluto, qui ignoranter f. 31b. 
affinem sui quarto gradu cognovit recepi . . . . 3 f. er. 9 ß 

47. In Groenenbecke a d. pastore paupere ibidem quia quandam so- 
lutam cognovit Werlensem recepi 1 f. er. 3 ß 

48. In Castorpe a d. Hermanno Gerden vicario ibidem, quia quandam 
secrete cognovit, recepi 2 f. er. 

49. In Rüden a Johanne Beerman de simplici copula recepi 5 ß 6 d 

50. In Tremonia a quodam Theoderico Schulten layco propter copu- 
lam 8implicem duorum recepi 1 f. er. 3 ß 

51. In Attendam a d. vicecurato ibidem, quia copulavit duos in ex- 
communicatione, recepi 3 f. er- 4 ß 

52. In Hellevelde a quodam, qui adulterium commisit et correctus a 
decano Messchedensi extra tempus, recepi 5 f. er. 

53. In Wenegern a domino Conrado Mummen vicario de prolis sus- 
citacione recepi 3 f. 6 d 

54. In Tremonia a quodam Johanne Rupinck, quia 8ponte venit de 
adulterio recepi 2 f . 6 ß 

55. In Aldenruden a quodam Hermanno Dalhoff pro simplici copula 
recepi 5 ß 0 d 

56. In Boenen a d. Johanne Piseatore, quia reaccessit suani, recepi f. 32a. 

2 f. er. 4 ß 

57. In Geyseke a d. Volmaro presbitero, quia quedam suspecta do- 
mum suam visitavit, recepi 1 f. er. 3 ß 

58. In Poelsheym a d. Theoderico vicario, qui percussit eum cantaro 
latorem, recepi 2 f. er. 

59. In Esleve a quodam Reineken, qui iurisdictionem nostram impe- 
divit cum iudicio temporali, recepi 3 f. er. 5 ß 

60. In Olpe a quodam Lentzen Han8 pro simlici copula recepi 

5 ß 6 d 

61. A d. Henrico Scholle vicecurato in Waltrope, quia deeeptus per 
falsam scripturam copulavit duos, quorum unus reclamatus in alia 
parrochia, recepi 5 f. er. et 2 ß 

62. A d. Johanne Forstenberg pastore in Voswinckell de prolis sus- 
citatione recepi 2 f. er. 6 ß 

63. In Bosenhagen a quodam Johanne Rissen paupere, qui cognovit 
quandam sui affinem, recepi 2 f. er. 6 ß 

64. In Feissche a quodam Hansone Wilhelms de simplici copula recepi 

5 ß G d 



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198 Richard Bettgenhaeuser 

6"». In Helleveldc a quodam Hansone Pannekoken pro simplici copula 

recepi 5 ß G d 

GG. In Molheym ab Antonio schulteto ibidem, quia cognovit semel 

commatrem suain, recepi 1 9 f. er. 5 ß 

32b. G7. In Lippia a d. Johanne Kaelen, quia prolern suscitavit, recepi 

2 f. er. G ß 

68. In Camen a d. Theoderici de Drechen de prolis suscitacione a 
fauiula pastoris recepi 3 f. er. 9 ß 

69. In Dale a d. Anthonio Massen de prolis suscitacione dudum a per- 
sona defuneta recepi 2 f. er. 6 ß 

70. In Hagen a d. Georgio Kichardi vicario, quia quandam Annam 
secrete cognovit, recepi 1 f. er. 3 ß 

71. In Westönnen a Gerhardo Oisthoff de simplici copula recepi 5 ß 6 d 

72. In Swelraede a quodam Johanne Homberg clerica [!j, quia schola- 
rem cognovit filiam in domo, recepi . 1 f er. 

73. In Menden a d. Petro Mathie pastore ibidem de prolis suscitacione 
Anne Stephani recepi 3 f. er. 9 ß 

74. In Boele a d. Timanno pastore ibidem, quia quandara vetulam 
cognovit, recepi 2 f. er. G ß 

75. In Overnhundem a d. Eckhardo Custodis soluto, quia cognovit 
quandam desponsatam alteri 2 f. er. 6 ß 

76. In Hammone a d. Everhardo Wichardi vicario ibidem, quia conti- 
nuavit cum sua, recepi 2 f. er. 6 ß 

f. 33a. 77. In Buyr a d. Nicoiao Gockeln vicario ibidem, quia visitavit 
su8pectam, recepi 2 f. er. 2 ß 

78. In Upwenegern a d. Johanne Sobben vicario ibidem de prolis 
suscitacione cum Alheidi recepi 2 f. er. G ß 

79. In Hammone a d. Heimanno Drowen, quia secrete quandam solu- 
tam cognovit, recepi 1 f. er. 2 ß 

80. In Menden a custode ten Koitten uxorato, quia visitavit quandam 
solutam, recepi 3 f. er. 5 ß 

81. In Werdena a d. Hermannu Boickholt, qui vendidit una dierum 
cervisiam, recepi 8 ß 

82. In Tremonia a d. Hinrico Schat paupere de prolis suscitacione, 
recepi 2 f. er. 2 ß 

!s3. In Geiseke a Johanne Sidinckhus, quia uxoratus frequentavit sus- 
pectam, recepi 2 f . G ß 

84. In Hundem a d. Rotgero pastore ibidem de prolis suscitacione 
cum Gertrudi recepi 3 f. er. 9 ß 

85. In Buyr ab Adolpho tomme Bussche de simplici copula recepi 

5 ß 6 d 

8G. In Hundem a quodam Hansone Voss de simplici copula recepi 

5 ß 6 d 

f. 33b. 87. A quodam Zandero de Stralen latore literarura in Gladbecke, quia 
reeepit quinque absoluciones sine nominibus in clandestinis alteri 
missas, quas restituit 4 f. er. 4 ß 

Summarum de correctionibus facit 258 f. er. 7 ß. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 199 



VII. De testamentis et approbacionibu 8. f.35a. 



1. Pro approbacione testamenti 1 ) quondam d. Gobelini Plettenberj 
vicarii UnnenRis recepi 13 f. er. 

2. In legatis pro doraino recepi 1 f. er. 3 ß 

3. Quondam d. Johannis Bruyn vicarii in Warsten recepi 5 f. er. 2 ß 

4. In legatis nihil 

5. Quondam d. Bernhardi de foro vicarii pauperia in Affelen recepi 

2 f. er. 6 ß 

6. In legatiB pro domino recepi 1 ß 3 d 

7. Quondam d. Hermanni Sroydekint vicarii in Recklinckhusen recepi 

9 f. er. 1 ß 

8. In legatis pro domino recepi 3 ß 

9. Quondam d. Johannis Boemeken vicarii in Boikem recepi 

3 f. er. 9 ß 

10. In legatis pro domino recepi 3 ß 

11. In Lippia quondam d. Hermanni Duystern vicarii ibidem recepi 

18 f. er. 2 ß 

12. In legatis recepi 3 ß 

13. Quondam d. Conradi Ovelungen presbiteri pauperis non beneficiati f. 35b. 
recepi 2 f. er. 6 ß 

14. In legatis pro jlomino recepi 1 ß 6 d 

l. r >. Quondam d. Anthonii Wreden vicarii in Beeck . . 10 f. er. 4 ß 
Iii. In legatis recepi Iß3d 

17. De quodam testamento in Luenen quondam d. Johannis Tenin 
absque beneficio Colonie ordinati quia pater eius tenebatur quin- 
quaginta f[lorinos] solveie Colonie in studio consumptos cuique 
bona combusta recepi 1 f. er. 

18. In legatis pro domino recepi . . 1 ß 6 d 

19. Quondam d. Johannis Schröders vicarii in Kallenhart recepi 

5 f. er. 2 ß 

20. In legatis pro domino recepi Iß6d 

21. Quondam d. Johannis Siebusch rectoris Capelle in Altena recepi 

11 f. er. 7 ß 

22. In legatis recepi 1 ß 3 d 

23. Quondam de Bernhardi Lauwen vicarii domus Leprosorum prope 
Wesaliam recepi 6 f. er. 5 ß 

24. In legatis pro domino recepi 1 ß 3 d 

25. Quondam d. Johannis Teigeier pastoris in Marler recepi f. 36a. 

15 f. er. 6 ß 

26. In legatis pro domino recepi 3 ß 

27. Quondam d. Hermanni Krop pastoris in Camen recepi 19 f. er. 5 ß 

28. In legatis recepi 3 ß 

29. Quondam de Vopelini praemissarii in Halinberg recepi 5 f. er. 2 ß 

30. In legatis pro domino recepi 1 ß 6 d 



1) P. a. t. ist im folgenden fortgelassen. 



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200 



Richard Bettgenhaeuser 



31. De pecuniis inventis apud quondam d. Johannem Krosschen de 
Medebecke pastorera in Bremmen intestatum recepi, quae facit 60 

aureos 78 f. er. quasi 

Et de reliquis bonis inventis iuxta tenorem inventarii et de cre- 
ditis faciam racionem 

Summaram de testamentis 211 f. er. 6 ß 

f.37a. VIII. De actis et registris. 

1. Pro taxa actorum in causa Frederici de Hoerde contra Baltazar 
Papem recepi 1 f. er. 7 ß 

2. De actis Hinrici Crippenmecker layei Unnentis contra d. Anthoniuiu 
Finckenberg recepi 1 f. er. 1 ß 

3. In actis summariis Hermanni Osthelder in Olpe contra provisores 
eaneti Johannis ibidem recepi 1 f. er. 2 ß 6 d 

4. De actis in causa d. pastoris in Olpe contra proconsules ac con- 
sules ibidem recepi 1 f. er. 2 ß 6 d 

5. Pro actis in causa matrimoniali Tremoniensi Anne Rumpes contra 
Hermannum Dorstvelt recepi 4 ß 

6. Pro actis Henkonis Sondages contra Anthonium Houwerer recepi 

1 f. er. 

Summarum 5 f. er. 8 ß. 

f.37b. Summarum omnium reeeptorum facit 1192 f. er. 7 ß. 

facit in aur. 917 ß 6 d. 



B. Sequuntur exposita super mandatis ac qui- 

taneiis etc. 

1. Exposui super mandato domini mei graciosissimi ac quitancia 
data Elisabeth de Nesselrode relicte de Hatzfelt 

In termino Nativitatis domini in anno 1515 cesso 125 f. er. 
In termino Nativitatis Johannis baptiste in eodem anno 

1 25 f. er. 

In termino Nativitatis domini in anno 1516° cesso 125 f. er. 

facit simul 375 f.or. 

2. Exposui de mandato domini mei graciosissimi et quitancia valido 
Hermanno de Hatzfelt etc. 

In primo termino Nativitatis domini in anno millesimo quin- 
quagesimo quinto deeimo cesso 125 f. er., quos dominus 
meus graciosissimus in Arnsberg personaliter exposuit, de 
quibus habeo quitanciam. 

In termino Nativitatis Johannis baptiste ego exposui praefato 
Hermanno de Hatzfelt 125 f. er. 

In termino Nativitatis domini in anno 1516° cesso ego ex- 
posui eidem Hermanno de Hatzfelt . . . . 125 f. er. 
facit simul 250 f. or. 



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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 201 



3. Dedi domino officiali curiae archiepiscopalis pro sallario 40 f. auri 
et 8 f. er. pro tunica, facit 60 f. er. 

4. Pro sallario raeo ac tunica 47 f. er. 

5. Super mandato cancellarie de 16 libris papiri, l talento cere et 
1 quarta incausti Borchardo in Arnsberg soluti facit . 15 ß 7 d 

6. Exposui pro 25 talentis cere, pro quolibet 3 ß, Hermanno Kremer f. 38a. 
in Werl, facit 7 f. er. 5 ß 

7. Exposui in dieta in Wenden iuxta scripta domini mei graciosissimi 
pro me cum tribus equis 1 f. er. 5 ß 

8. Pro consumptis ultime computacionis in anno praeterito per me 
facte exposui 2 f. auri. 

Summa omnium expositorum facit 745 f. er. 1 ß 8 d, 

facit in aureis 573 aur. 2 ß 8 d. 
Sic summa reeeptorura excedit summam expositorum in 

447 f. er. 5 ß 4 d, 
facit in aur 344, ß 3, d 4. 

Istam J ) summam solvit dominus sigillifer domino graciosissimo statim 

post computacionem factam. 
» 

1) Das Folgende von anderer Hand (vgl. S. 184, Anm. 1). 



igmzea Dy 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln 
aus dem 12. und 13. Jahrhundert. 

Mitgetheilt von 
Dr. Richard Knippiug. 

L 

1117-1205. 

Erzbiscbof Friedrich I — Erzbischof Adolf I. 

Die nachfolgende Urkundensammlung verdankt ihr Entstehen 
der von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde veran- 
lassten Bearbeitung der Regesten der Kölner Erzbischöfe des Mittel- 
alters. Gemäss einem der für dieses Unternehmen massgebenden 
Grundsätze, der die grösstmöglichste Vollständigkeit in der Bei- 
bringung des in Betracht kommenden Materials fordert, galt es r 
Nachforschungen nach allen noch unbekannteu Nachrichten zur Ge- 
schichte der genannten geistlichen Fürsten, vornehmlich aber nach 
bisher nicht gedruckten Urkunden derselben anzustellen. 

Das Suchen war von Erfolg begleitet in den nachstehend auf- 
geführten Archiven: in dem Staatsarchiv von Düsseldorf, das na- 
turgemäss die reichste Ausbeute lieferte, dem historischen Archiv 
der Stadt Köln, welches ausser den in Betracht kommenden Origi- 
nalurkunden die für die Rheinische Geschichte so werthvollen Schätze 
der Farragines Gelenii und der Alfter'schen Sammlungen aufbewahrt, 
den Staatsarchiven zu Münster und Wiesbaden, dem Geheimen Haus- 
und Staatsarchiv zu Stuttgart, der Nationalbibliothek zu Paris, der 
Universitätsbibliothek zu Bonn, dem Germanischen Nationalmuseum 
zu Nürnberg, den Stadtarchiven von Trier, Aachen, Neuss, Rhein- 
berg und Soest, dem Klosterarchiv zu Grafenthal und den Kirchen- 
archiven von S. Peter, S. Severin, S. Maria im Capitol und S. An- 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



dreas zu Köln. Ich verfehle nicht, auch an dieser Stelle den Vor- 
ständen der genannten Archive für ihr liebenswürdiges Entgegen- 
kommen meinen Dank auszusprechen. 

Was den Inhalt der Urkunden angeht, so wird der Benutzer 
finden, dass sie nicht allein als Regierungsakte der Erzbischöfe 
von Bedeutung sind, sondern auch eine Fülle von Nachrichten zur 
Geschichte der geistlichen Institute, zur Geschichte der Territorien, 
sowie zur Rechts- und Wirthschaftsgeschichte der rheinischen Lande 
darbieten. 

Bei der Textbehandlung sind die von der Gesellschaft für 
Rheinische Geschichtskunde aufgestellten Vorschriften zur Anwen- 
dung gekommen. 

1. — 1117. Köln. Erzbischof Friedrich I. stellt der Abtei S. Pantaleon 
zu Köln Güter in Hartene, Roden und Assemere zurück. 
In nomine sancte. et individue. trinitatis. Frithericus dei gratia 
sancte Coloniensis ecclesie. archiepiscopus notum fieri desideramus nostri» 
successoribus, iramo cunctis Christi et «»cclesie. fidelibus, | Richezonem 
beati Petri et nostrum ministerialem domni Annonis predecessoris nostri 
cogente jussione beneficium quoddam ab Heinrico abbate extorsisse, 
quod antiquitus fratrum stipendio deputatum ante predictum Richezonem 
in beneficio nulli fuerat commendatum. Unde divine. §quitatis inspi- 
ratione ammoniti nec non peticione venerabilis fratris nostri Herimanni 
abbatis eiusdem cenobii, cum idem Richezo sine berede obisset et 
possessiones §cclesi§ liberas reliqnisset, easdem usui fratrum resig- 
nari decrevimus, confirmantes beati Petri et domni pape. Gelasii seu 
nostra auctoritate, ne quis postmodum presumat e,cclesiam sancti Pan- 
taleonis inquietare in omnibus bis possessionibus, quas Richezo tenuernt,. 
per hec loca, videlicet Hartene, Roden et Assemere. »Si vero quisquam 
temerarius attemptaverit cassare, quod testamenti buius astipulatione 
et sigilli nostri impressione curavimus ^cclesie confirmando corroborare 
banno subiaceat et, nisi resipuerit, collata beato Petro potestate et domni 
pap§ Gelasii nostraque auctoritate sententiam dampnationis incurrat. 
Actum est autem hoc et confirmatum a nobis in ipsa beati Pantaleonis 
^cclesia anno dominic^ incarnatonis MCXVII, indictione undecima, anno 
etiam cathedra nostr§ XVIII, presidente domno Gelasio Romane, sedi, 
anno pontificatus sui I, cuius vices apud nos tunc temporis agens vene- 
rabilis Cuno Prenestinus episcopus auctoiitatis sue. presentia una no- 
biscum h^c confirmavit omnia. Huius rei testes sunt Leodegarius Vi- 
variensis episcopus, Teodricus Monasteriensis electus, Marcwardus ab- 



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-204 



Richard Knipping 



ba8 Tuiciensis, Cüno abbas Sigebergensis, Johannes prepositus de sancto 
Petro, Heinricus dekanus, Herimannus prepositus de sancto Gereone, 
Egibertus sancti Severini, Heinricus sanctorum Apostolorum, Theodericus 
«ancte Mari«} in gradibus, Theodericus, Heribertus, Arnolfus canonici 
sancti Petri. Nobiles: Gerhard us de Wassenberg, Heinricus frater eius. 
Heinricus de Suffenna, Fridericus de Arnesberg, Godefridus de Cappen- 
berg, Adolfas de Saffenberg, Herimannus de Heingebach et plnres alii. 
Ministeriales: Almarus advocatus, Heinricus de Aldentorph, Thitmarus 
de Thornslar, Guncelinus, Richolfus, Bruno, Thiemo de Susatio, Cun- 
radus et plnres alii. De familia eiusdem e.oclesuj : Marcwardus, Razo, 
Godefridus, Waldo, Wolbero, Herimannus, Adelbertus et plures alii. 

Paris, Nationalbibliothek, Cod. Lat. 9284 n. 1. Original, Pergament mit 
aufgedrücktem verletztem Siegel. 

Köln, Stadtarchiv. Alftersche Urkundenabschriften XXIII S. 267 l . 

*2. — 1122. Köln. Erzbischof Friedrich I bekundet, dass sich die 
Freie Thiezeka dem Stift S. Kunibert zu Köln als Wacbs- 
zinsige übergeben habe. 

In nomine sancte et individue trinitatis. Fridericus divina an- 
miente clemencia archiepiscopus Coloni§. Justum est, ut, qui rectores 
ecclesie. catholice. non nostris viribus sed deo auxiliante ad tempus su- 
mus, tradiciones legitimas pro posse nostro muniamus et ab iniusta 
violacione defendamus. Unde notum esse volumus cunctis fidelibus 
tarn futuris quam presentibus, qualiter filia Godefridi noraine Thiezeka 
patre suo persua[dente, cum] esset [libera, obtulit] 2 se ipsam legitima 
tradicione beato Kuniberto pro remedio anim§ sue et parentum suo- 
rum ea condicione, ut singulis annis duos denarios persolveret ad al- 
tare sancti Knniberti. Post obitum autem eins vestis, quam preciosissi- 
mam suisqne manibus elaboratam reliqnerit, ad idem altare offeratur. 
Pater quoque eius spe eterne. beatitudinis inductus de terra sue. proprie- 
tatis unum iurnale et unam aream iuxta mansionem suam locatam ad 
idem altare salubriter optulit eo videlicet pacto, ut inde similiter duo 
denarii singulis annis beato Kuniberto in auxiliuin luminis persolverentur. 
Ob cuius rei memoriam eternam et fidele testimonium cartam hanc 
conscribi ac sigilli nostri impressione placuit signari. Insuper et banno 
nostro in conspectu multorum confirmavimus. Quodsi ipse Godefridus, 



1 Ich verdanke die Abschrift dieser Urkunde nach dem Original dem 
verstorbenen Herrn Professor Dr. K. Menzel. 

2 So Claasen. 



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Uugedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



20.'; 



quod absit, vel quicunqne profanus has traditiones annichilare temp- 
taverit, a domino nostro Jesu Christo et a beato Petro apostolo et a 
nobis aiiathematis sententia feriatur. Testes sunt harum tradicionum. 
Arnoldus prepositus sancti Petri, Ecbertus decanus sancti Petri, Be- 
rengerus prepositus sancti Kunibert], Christianus decanus sancti Ku- 
niberti, IJdellolfus, | Cevehardus, Gerardus comes de Guleche, Here- 
niannus advocatus Coloni^. Gesta sunt hec Coloniejanno dominier in- 
carnacionis MCXXII, indictione XV, Heinrico imperatore regnante, 
Amen. 

Münster, Staatsarchiv, angebliches Original, Pergament mit aufgedrücktem 
braunem Siegel. — Köln, Stadtarchiv, Abschrift nach dem angeblichen Ori- 
ginal von der Hand Claasens. 

Fälschung. Der Zeuge Arnold tritt erst 1127 als Domprobst auf. 
Der Titel archiepiscopus Coloniy ist ganz ungewöhnlich. Die Fälschung vou 
111« März 17, Lacomblet I n. 277, hat als Vorlage gedient. Die Schrift ist 
zeitgemäss und rührt anscheinend von derselben Hand wie die Fälschung von 
1133 Febr. 20 (s. unten) her. Das Siegel mit richtiger Legende und rich- 
tigem Hild zeigt verschwommene, nicht scharf ausgeprägte Konturen. Das 
Format ist dasselbe, In cm breit, 30 cm hoch, wie bei der Fälschung von 
1133 Febr. 20. Auch die Wachszinsurkunde von 1135, Lacomblet I n. 323, 
ist unecht. 

3. — 1118—26. Erzbischof Friedrich I bekundet, dass Propst Tie- 
derich von S. Mariengraden zu Köln für das Kapitel seines 
Stifts 3 Häuser und einen Hauszins zu Köln aus eigenen Mittel 
erworben habe. 

C. In nomine sancte. et individue. trinitatis. Fridericus dei gratia 
Coloniensis archiepiscopus | . Cum domino nostro generaliter iubearaur 
vovere et reddere, non dubium, quin ipsi deo acceptum sit, piis votis 
assensuin prebere et, ut eol|vantur, efficaciter elaborare. Quod ego 
sollicita consideratione perpendens, cum in episcopatu meo quorumlibet 
sancta desideria pro meis viribus iuvare satagerem, fidelem meum 
Tiedericum prepositum monasterii sancte. Mari§, quod est in gradibus, 
in quadam sua petitione exaudivi, ubi michi visum est, quod caritatem 
circa fratres suos in animo gereret et opere vellet ostendere. Ipse 
sane predictus prepositus tres domos, quas in civitate nostra §cclesia 
sancte. Marie, pro XX marcis auri oppignoratas habuit, in proprietatem 
ecclesie. suo labore suisque privatis sumptibus adquisivit, vetustate et 
situ iam futuras inutiles eo usque renovavit, extruxit, ut supra statu- 
tum fratribus censum usque ad tres marcas persolvant. Quod videlicet 
ultra statutum fratribus reditum remanens, cum ipse suo usui totum 
posset insumere, de unius domus censibus, qu§ eupra Ren um sita est. 



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Richard Knipping 



marcam singulis annis pro anime. su§ remedio maluit fratribus in com* 
mune conferre quam Bolus consumere. In hac traditione partem premii 
cuidain ancille. dei nomine Swanihild destinavit, qu§ aliquantulam Biib- 
stantiam in usum e.cclesie. conferens prepoeitum in suis circa fratrum 
negocia laboribus et sumptibus aliquantulum promovit. Hic ne quia 
inposterum prepositus obinurmuret, visum michi est cum ecclesie. nostr^ 
sapientioribus tantundem prenominato preposito ad ealutem suam valere 
nec minus traditionem eius stabilem esse, quam si ecclesie. novum eius- 
<lem precii predium contulisset. Unde hanc cartam mea auctoritate 
con8criptam proprio meo sigillo insigniens omnem, qui inposterum sua 
privata malivolentia haue traditionem annullare temptaverit, perpetuo 
anathematis vineulo, nisi resipuerit, constringo. Quod ne aliquis attemp- 
tare audeat subscriptis testibus confirmavimus, quorum hec nomina 
mint: Heinricus maioris ^cclesie. prepositus, Ekebertus decanus, Heri- 
mannu8 prepositus, Godefridus prepositus, Christianus prepositus, Hein- 
ricus prepositus, Tiedericus prepositus. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament mit aufgedrücktem 
braunem Siegel. Bückau fschrift des 14. Jahrh.: de domibus infra muros civi- 
tatis, de quibus officium dominorum reeipit censura. — Köln, Stadtarchiv, 
Gelenii farragines I f. 130. — Die Zeit ist nach den beiden ersten Zeugen 
bestimmt. 

4. — 1128. Gladbach. Erzbischof Friedrich 1. tibergiebt dein Stift 
. S.Georg zu Köln eine Rente aus dem Erblehn des erzbischöf- 
lichen Ministeriais Widiko. 

C. In nomine sanete et individue trinUatis. Religiosis desideriis 
competens est facilem prebere consensum, ut fidelis devotio celerem 
sortiatur effectum. Hac enim ratione, si ecclesiarum necessitatibus 
habita compassione benigna liberalitate coneurrimus, nostris proeul 
dubio petitionibus beate recompensationis vicissitndine dementem do- 
minum reperimu8. Et quia sacerdotalis est officii, deo servientium 
tomraoditatibus prospicere et ecclesiarum profectibus paterna sollicitu- 
dine per omnia invigilare, notum sit omnibus tarn futuri quam pre- 
sentis temporis fidelibus, quod ego Frithericus dei gratia sanete Co- 
loniensis ecclesie archiepiscopus ecclesie beati Georgii ob specialem 
eiusdem patroni devotionem voluntario fidelium meorum assensu et con- 
silio contulerim et presentis carte inrefragabili auctoritate confirma- 
verim. Widiko namque unus ex ministerialibus ecclesie nostre studio 
propositi artioris provocatus, cum a tumultibus seculi remotns esse 
appeteret et ideirco predicte ecclesie per prebende investituram ineor- 
porari elaborasset, nos, qui quasi extreme manüs consummationem buic 
negotio imponere debuimus, humili devotione rogavit, quatinus ex be- 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 207 



neficio, quod hereditario jnre a nobis tenebat, XXIIII solide* redituum 
nsibus fratrum predicte ecclesie concederemus. Nos autera considerantes, 
non inmerito implenda esse postulantium desideria, si non deviant a 
ratione postulata, voluntati ipsius benigne annuimus et tarn ob spe- 
cialem erga beatum Georgium devotionem, quam propter nostram et 
eiusdem Widikonis memoriam in eadem ecclesia et in vita et in morte 
artius obaervandam annuura predicte summe reditum ecclesie et fratrum 
usibus celebri facta donatione tradidimus. Ut autem hec nostra tra- 
ditio rata et immntabilis omni tempore permaneat, carte huius aueto- 
ritatem super boc conscribi feeimus et tarn sigilli nostri impressione 
quam fidelium testium astipulatione neenon et banni nostri metuenda 
animadversione roboratam esse voluimus. Testes : Arnoldus maioi is 
ecclesie prepositus, Bruno prepositus saneti Gereonis, Godefridus pre- 
positus Sanctensis, Arnoldus prepositus saneti Andree, item Arnoldus 
prepositus sanete Marie, Godefridus dekanus ecclesie saneti Georgii 
cum toto eiusdem ecclesie conventu. Nohiles : Gerardus comes de 
Gelre, Arnoldus comes de Clivo, Gerardus comes de Iuliaco, Cunradus 
comes Bunnensi8, Gerardus de Hostaden, Adolpbus comes de Monte» 
Teodericus de Gladebacb. Ministeriales: Cunradus advocatus Colo- 
niensis, Almarus, Henricus de Aldendorp, Iobannes de Bredenvels, 
Henricus de Alpem, Timo Susatiensis, Reinoldus, Volmarus, Pelegrinuu, 
Timo, Amelricus, item Amelricus, .Rabodo et alii multi. Si quis au- 
tem temerario ausu contra huius nostre auetoritatis Seriem pie a nobis 
promulgatam agere temptaverit, anathematis vineulo innodatus a regno 
dei sit alienus, nisi resipiscat. Actum et confirmatum est hoc in celebri 
episcoporum et prineipum conventu apud Gladebacense cenobium anno 
eingularis nativitatis millesimo CXXVIII, indictione VII, regnante do- 
rnino Lotbario rege, Romane autem ecclesie currum aurigante domno 
Honorio papa sanetissimo, anno episcopatus nostri XXX feliciter. 

Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundeuabschriften IX S. 77 nach dem 
Original. 

b. — 1127—31. Erzbischof Friedrich I. bestätigt dem Stift S. Georg 
zu Köln Güter und Hörige im Bezirk Weperevorthe und im 
Kirchspiel Halvere, die Atholf, Kanonikus des Stifts, demselben 
geschenkt hatte. 

In noraine sanete et individue trinitatis. Notum sit omnibus fide- 
libus tarn presentibus quam futuris, qualiter ego Frithericus dei gratia 
Coloniensis ecclesie archiepiscopus rogatu Arnoldi prepositi saneti Petri 
et decani totiusque congregationis saneti Georgii renovari decrevi ea, 
que Atholfus canonicus saneti Georgii duos videlicet mansus eidem 



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208 



Richard Knipping 



sancto Georgio ad usus fratrum ibidem deo servientium pro comniemo- 
ratione ac remedio animarum scilicet patris ac fratris sui in perpetuum 
tradiderit ac manumiserit cum familia omniqae utilitate, unum quidem 
in saltu, quod dicitur Lo, infra terminum Weperevorthe solventem tres 
solidos et duos denarios et cum eo Azzelinum cum uxore et filia ac 
quinque filiis, alterum in termino ecclesie, que est Halvere, item tres 
solidos et duos denarios solventem cum Wezelino solo. Familiam autem 
hiic lege statuit, quatinus viri singulis annis supradictis fratribus qua- 
tuor persolvant denarios, mulieres vero duos. Jn suo autem ab hac 
vita discessu vir melius, quod habuerit, pecus dabit, femina autem ca- 
riorem, quam habuerit, vestem. Ut autem hec firma et inconvulsa in 
perpetuum permaneant, banno nostro confirmavimus et sigilli nostri 
impressione signavimus. Et si quisquam, quod absit, hanc privare 
ecclesiam temptaverit, autoritate patris et filii et Spiritus 6ancti magnis 
etiam meritis sanctissime dei genitricis Marie ac sancti Petri aposto- 
lorum principis potesratem ligandi atque solvendi retinentis attendat 
se esse anathematizatum et a sancte matris ecclesie liminibus seque- 
stratum. 

Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XIV S. 109 ex 
archaeo loci. — Arnold ist seit 1128 Dompropst. 

*G. — 1133 Febr. 20. Erzbischof Bruno II. bestätigt, dass sich eine 
Anzahl von Freien dem Stift S. Kunibert zu Köln als Wachs- 
ziusige übergeben haben. 

In nomine sancte et individue irinitatis. Bruno humilis et pec- 
cator tarnen Coloniensis ecclesie, divina | gratia disponente pastor electus 
et constitutus. Notum esse volumus omnibus fidelibus tarn futnris quam 
presentibus, quod Hecelen et due. filie eius Jutta et Ruzela et Adolfus 
et Adalbero homines liberi dei inspirante dementia premouiti et in- 
dueti se ipsos legitima traditione tradiderunt beato Kuniberto ea lege 
et conditione, ut singulis annis in festo beati Kuniberti afferant duas 
deuariata8 cer£ unusquisque illorum ad altare sancti Kuniberti. Pre- 
terea etiam fidelibus notificamus, quod Riqvinus de Waldehfelt deo 
inspirante predoctus cum consensu patris sui Bertold i et choeredum 
suorum tradidit etiam legitima traditione ad altare beati Kuniberti 
llazechin faraulam suam et duos filios ipsius Godefridum et Riqvinum 
et unam filiam nomine Lunegunt eiusdem sue. famule. endem conditione 
et iure, quo et predicti dati sunt, scilicet ut singulis annis altari beati 
Kuniberti solvant duas denarias cere. unusquisque illorum, ut predictum 
est. Iure autem tali communiter et venerabiliter utantur, quali hone- 



Un gedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



200 



stiores utuntur inter illos, qui de se solvunt cenßum cere. altaribus 
sanctorum. Si quis igitur malignus nefaria presumptione has traditionea 
annullare vel labefactare contenderit, a domino nostro Iesu Christo et 
a beato Fetro et a sancto Kuniberto et ab omnibus sanctis anathe- 
matis sententiam incurrat. Quod ne fiat, banc cartam scribi iussi 
eamque sigilli nostri inpressione signari subscriptis testibus: Arnoldus 
prepositus, Hugo dekanus beati Petri, Perno prepositus, Folcoldus de- 
kanus sancti Kuniberti. Com es Gerhardus de | Gulechin, Adolfus co- 
mes, Cunradus et Almarus ministeriales. Facta sunt bec X. kalendas 
martii | anno dominice. incarnationis MCXXXIII, indictione XI, reg- 
nante piissimo rege Lutbero. 

Münster, Staatsarchiv, angebliches Original mit dem an Pergament- 
streifen hängenden (!) Stiftssiegel. — Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkunden- 
abschriften XXX S. 257. 

Fälschung. Die Urkunde ist nicht mit dem erzbischöflichen, son- 
dern mit dem Stiftssiegel (Brustbild eines Heiligen mit der Legende : Cuni- 
bertuB Coloniensis archiepiscopus) versehen. Sie hat sich als Vorlage der 
Fälschung von 1122 bedient und ist auch anscheinend von derselben Hand 
wie diese geschrieben. Beide Urkunden haben das gleiche auffallende Format. 
Vgl. oben S. 4. 

7. — 1138. Erzbischof Arnold I. gewährt dem Marienstift zu Bedburg 
Freiheit vom Rheinzoll und von der Marktabgabe zu Neuss. 

In nomine sanete et individne trinitatis. Ego Arnoldus super- 
habundante dei misericordia sanete Coloniensis ecclesie dictus archiepis- 
copus. De sacris scripturis intelligens, quod terrenis cele6tia, quod 
temporalibus eterna mereibus possent comparari deo siinul eterna dis- 
ponenti vel temporalia pro hac nobis concessa misericordia sepe gratias 
et laudes egimus. Verum quod canticum psalterio, quod simplex in- 
tentio boni debet operatione comitari, dignum duximus, ut eum, a quo 
omnia, per quem omnia, in quo omnia in membris eius in pauperibus 
videlicet fratribus honoraremus. Membris ergo Christi fratribus inde 
licet ecclesie beate Marie de Betenbur ob honorem eiusdem perpetue 
virginis, ob remedium pecatricis anime nostre rogatus a fratre Her- 
manno eiusdem ecclesie venerabili preposito concessimus et imperpe- 
tnnm per huius adstipulationem pagine tradidimus, ut si quae navi6 
eorum per Renum ascendendo vel descendendo ante Niusam transierit, 
nullum solveret ibi tributum ; si vero in eiusdem loci foro frater de 
ecclesia illa vel serviens aliquis ad opus fratrum aliquid vel verderet 
vel emeret, nullum prorsus theloneam daret. Ob quam donationem 
nos quidem petivimus et concessum est nobis, ut in prefata ecclesia 

Aaiialen des hiat. Vereins LXV. 14 



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210 



Richard Knipping 



tarn in vita nostra quam post vitam nostri memoria cotidie fieret et 
ad dominum pro pecoatis nostris frequens deprecatio. Hancque dona- 
tionem et banni nostri firmamus auctoritate et nostre imaginis [impres- 

sione] signamus eandem in presentia probatorum testium in 

presentia videlicet domini Walteri maiorie ecclesie decanus, Theobaldi 
prepositi 6ancti Severini, Walteri canonici maioris ecclesie, Gerlaci 
canonici ecclesie sancti Gereonis. De liberis hominibus in presentia 
comitis Adnlfi de Saphenberg, Rethere et Heinrici de Piccha, Cristiani 
de Wivelenchehove. De familia in presentia Amelrici dapiferi, Heri- 
manni pincerne, Herimanni procuratoris de Nussia, Herrati et aliorum 
virorum multorum et bonestorum testimonii. Actum est autem anno 
pontificatus nostri primo, regnante victoriosissimo rege Gonrado anno 
primo, sanctissimo et universali papa Innocentio apostolice sedi pre- 
sidente anno octavo, ab incarnatione domini millesimo centesimo tri- 
cesimo octavo, indictione prima, domino Jesu Christo suaviter omnia 
disponente, cui cum deo patre et spiritu sancto virtus et gloria per 
immortalia secula seculorum amen. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 138 f. 3. Moderne Abschrift nach dem 
Original im Reichsarchiv im Haag. 

8. — 1139 Febr. 14. Köln. Erzbischof Arnold I. schenkt der Abtei 
Siegburg den Zehnten von Rodungen bei ihrem Hof Strala. 

C. In nomine saticte et individue trinitatis. Arnoldus dei gratia 
sanctq Coloniensis aecdesie archiepiscopus. | Quia valde necessarium est, 
ut ait beatus Gregorius, monasteriorum quieti prospicere et de eorum 
perpetua securitate tractare, fratribus nostris in cenobio | Sigebergensi 
domno militantibus paterno affectu, in quibus possumus, non tardamus 
consulere, ut in benedictionibus seminantes de benedictionibus valeamus 
et raetere. Quoniam igitur fratri nostro Cunoni abbati predicti cenobii 
visum est, quedam loca palustria ac silvosa, prius inculta curi(» su^, 
qu§ Strala appellatur, adiacentia ad culturam redigere, decimationes 
eorundem novalium, qu^ nos deberent contingere, ob memoriam nostri, 
predecessorum successorumque nostrorum beato Michaeli in predicto 
tradimus cenobio, ut quicquid utilitatis accreverit in eisdera novalibus, 
sive ceptis sive incipiendis in terminis prefatQ curi^, secundum dispo- 
sitionem abbatis fratrum asscribatur ministerio. Itaque eundem locum 
liberum a decimis, ab advocatis, a debito cuiuscumque exactionis pri- 
vilegio nostro confirmamus, sicuti testimonio predecessoris nostri domni 
Friderici confirmatum fnisse cognovimus. Et ut h^c rata et incon- 
vulsa permaneant, hoc Privilegium sigilli nostri impressione corroborari 
fecimu8, auctoritate beati Petri apostoli et nostra sub divini nominis 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 211 



«sontestatione hoc sanctientes, nequis in posterum minuere vel infringere 
presumat, quod beato arcbangelo Michaeli et fratrum necessitati cari- 
tatis devotio subministrat. Actum est et confirmatum a nobis Colonie 
anno dominice. incarnationis millesimo CXXX Villi, indictione II, anno 
etiam archiepiscopatus nostri II, XVI kalendas martii, presentibus nostris 
hominibu8, clericis et laicis, liberis et ministerialibus, quorum nomina 
subnotari deerevimus : Bruno prepositus sancti Gereonis, Tipoldus pre- 
positus sancti Severini, Beringerus magister scolarum sanct£ Marie, et 

o 

plures alii. Laici: comes Adolfus de Monte, | Udo de Brüche, Cun- 
radus advocatus, Philippus, Günzelinus de B^renbruche et filius eius 
Thidricus, Aeberhardus | de Heldin, Aezelinus de Gimnich, Meginherus, 
Heinricus de Milnheim et alii quam, plures. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Abtei Siegburg No. 33. Original, Pergament 
mit aufgedrücktem braunem Siegel. Rückaufschrift des 13. Jahrh. : Arnoldi 
archiepiscopi de novalibus in Strala. B III. — 24 cm hoch, 47 cm breit. — 
Copiar B 119a S. 97. 

9. — 1144. Erzbischof Arnold I. bekundet, dass sich die Freien 
Wenneken, Haszecha, Madreken und Hanno aus Plettenberg 
dem S. Severinstift zu Köln als Wachszinsige übergeben haben. 

In nomine sanctq et individuq trinitatis. Ego Arnoldus dei gratia 
sancte. Colonienais | §cclesie. archiepiscopus inperpetuum. Notum esse 
volumus omnibus tarn presentibus quam futuris, quia quidam viri | 
de Pletenbreth, condicione liberi, Wenneken videlicet, Haszecha, Mu- 
dreken, Hanno amore dei et pro salute aniraarum suarum ^cclesie. 
beati Blasii, que. in dormitorio fratrum Colonie. in claustro sancti 
Severini sita est, se tradiderunt ea lege, ut annis singulis censum cer§, 
duas videlicet denariatas persolverent et ab omni alia exactione im- 
munes existerent. Et quia genus humanum ad malum facile se in- 
clinat, ne aliqua persona ius eorum infringere presumeret, auctoritate 
dei et nostra sub anathemate interdixiraus, et ne temporis diuturnitate 
oblivioni traderetur, per presentem paginam imaginis nostre. impressione 
signatam memorie. firmiter commendavimus. Actum est ab incarnatione 
domini anno MCXLIIII, indictione sexta, in nomine domini amen, 
optinente sedis apostolice. cathedram sanctissimo papa Innocentio, reg- 
nante glorioso Romanorum rege Cünrado, | archiepiscopatus nostri anno 
sexto. Amen. 

Verdächtig. — Köln, Kirchenarchiv von S.Severin, Original, Perga- 
ment, mit an Pergamentstreifen hängendem (!) braunem, stark beschädigtem 
Siegel, das nichts mehr erkennen lässt. Rückaufschrift des 15. Jahrh. : littera 
cerocensualis scriptas (!) ad altare s. Blasii in dormitorio. Registrata et col- 



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212 



Richard Knipping 



lacionata. E. 17V2 cm hoch, 25 1 / 2 cm breit. — Köln, Stadtarchiv, Gelenir. 
farragines XX S. 617. Alftersche ürkundenabschriften XXX S. 69 ex Gel. 
— Papst Innocenz II. starb am 24. Sept. 1143. 

10. — 1144. Erzbischof Arnold I. bestätigt dem Kloster Königsdorf* 
die Erwerbung von Gütern zu Embe, Franckenhove, Kente- 
nich und Bungard. 

In nomine sancte et individne trinitatis. Amoldns dei gratia 
humilis provisor sancte Colonieneis ecclesie universitati credentium 
tarn futurorum quam presentinm. Cum ex debito pastoralis officii 
omnibus nostre pastoralitati subjectis curam impendere jubeamur, tum 
precipue deo servientium utilitates ac si proprias omnimodis tueri la- 
boramus. Per hoc enim etiam spiritualis eorum exercitii cooperatores 
fieri speramus, ei ipsorum temporalia bona iuste adquisita legitime ro- 
borata etiam nostre auctoritatis cautione ac tuitione illibata conser- 
vare curamus. Unde notum esse volumus cunctis Cristi fidelibus, quod 
humilis congregatio sanctimonialium in Konynckstorp deo et eius geni- 
trici militantium allodium cuiusdam Theoderici de Embe pretio com- 
paraverit videlicet mansum unum sexaginta jugerum cum domo et area, 
que omnia tarn ipso quam ab heredibus eins exfestucata predicta con- 
gregatio suscepit sine ulla contradictione vel reclamatione in perpetuum 
possidenda. Ad hec etiam viginti jugera eidem terre proxima, que 
Adelbero quidam civis Coloniensis ab ecclesia beati Panthaleonis in 
beneficium habebat, ipso tradente cum consensu abbatis, fratrum ac 
ministerialium prenominate sanctimoniales pecunia comparaverunt et 
apud Franckenhove viginti jugera cum domo et area et in Kentenich 
censum quatuor solidorum et trium denariorum annuatim solvendum 
de sex possessiunculis sub ydoneis testibus conquisierunt, in loco ni- 
chilominus, qui dicitur Bungard, mansum unum sexaginta jugerum et 
alia viginti quatuor jugera cum domo et area a quodam Johanne atque 
heredibus eius pretio acquisierunt, que ab omni condicione seu con- 
tradictione libera proprietatis jure obtinuerunt. Nos quoque supra- 
dictis rebus bene acquisitis auctoritatis nostre confirmationem iraponentes^ 
sub divini judicii obtestatione nostrique regiminis astipulatione necnon 
et testium annotatione confirmamus, ut nullus umquam hominum in 
qualibet potestate vel dignitate constitutus huius traditionis formam 
presumat infringere. Si vero, quod absit, quisquam prescriptam emp- 
tionem violare temptaverit, iram dei omnipotentis et omnium sanctorum 
nostrique banni vinculum, nisi quantocius resipuerit, sustinebit. Huius 
rei testes sunt: Almerus advocatus, Waldever de Malzbuchel, Her- 
mannue frater Vogelonis, Richwinus et Hermannus frater eius, Her- - 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



213 



maunus de Wichus et Amoldus frater eius, Hermannus niger de Embe 
<et Hermannus filius eius, Retber de Rudincb, Hermannus albus, Kar- 
silius de Embe, Hermannus de Ascha, Godefridus rufus, Emicho, Marc- 
mardus (!) dapifer, Thidericus coquus, Albertus pictor, Albertus cum 
barba, Gozelo, Richolfus marscbalcns et alii multi tarn ecclesiastici 
quam seculares viri. Acta sunt bec dominice incarnationis anno MCXLIV, 
indictione VIII, gubernante sedem apostolicam domino Lucio venera- 
bili papa, regnante vero glorioso Conrado Romanorura rege, anno pon- 
tificatus nostri septimo, feliciter amen. 

Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XXIII S. 57 ex 
archaeo 8. Panthaleonis. 

11. -1158. Erzbischof Friedrich II bestätigt, dass die Gräfin Üthil- 
hildis von Udinkirchin dem Stift S. Georg zu Köln eine Mühle 
zu Odenkirchen geschenkt habe. 

In nomine sancte et individue trinitatis. Frithericus secundus sancte 
Agrippinensis ecclesie archiepiscopus universis fidelibus in Cristo. Quo- 
oiam ecclesie dei regende iuxta sanctorum patrum institutiones nobis 
a summo pastore amministratio credita est, equum est, ut in isto regi- 
mine, cum adepti sumus honorem, non recusemus onus et laborem, 
verumtamen vigilantissime cogitemus et faciamus cum perseverantia, 
que dei sunt. Nos igitur ista mente pertractantes tarn presentibus quam 
futuris ecclesie fidelibus notum facimus, quod nobilissima comitissa 

o 

TJthilhildis de Udinkirchin quoddam molendinum juxta eandem villam 
situm sue prius deserviens utilitati, quod annuatim solvit duas marcas, 
basilice sancti Georgii fratribusque ibidem deo militantibus largissimo 
animo pro remedio anime sue contradidit. Quod quidem divine remu- 
nerationis intuitu et sedula prefate matrone deo devote precum instantia 
commoniti auctoritate nobis a deo concessa confirraamus et presenti 
privilegio in perpetuum communimus. Ut autem hec nostra confirmatio 
omni evo rata et inconcussa permaneat, hanc inde paginam conscribi 
et nostre imaginis caractere jussimus insigniri. Si quis igitur in tantam 
temeritatem irruperit, ut hanc nostram confirmationera aliquo modo te- 
merare presumpserit, auctoritate beatissimi Petri et nostra excoramuni- 
cationi subjaceat, donec resipiscat et ecclesie sancti Georgii pretiosissimi 
martyri8 condigne satisfaciat, aut si non resipuerit, in presenti vita 
omnium sacramentorum catholice ecclesie communione careat et in fu- 
turo districti judicis indignationem incurrat. Huius rei testes subter- 
motari fecimus, quorum nomina hec sunt : Adelhelmus prepositus beati 
Petri, Philippus decanus ejusdem ecclesie, magister Radolfus, Bruno 



214 



Richard Knipping 



prepositus ecclesie sancti Georgii, Herimannus decanus in eadem ec- 
clesia, magister Johannes, Godescalcus, Widego, Herimannus de Glade- 
bach ceteriqne quam plures. Actum anno dominice incarnationis mille- 
simo centesimo quinquagesimo VIII, indictione VI, epacta XVIII, reg- 
nante gloriosissimo Romano imperatore Fritherico, tertio anno ejus im- 
perii, presidente Colonie Fritherico secundo Agrippinensis ecclesie archi- 
episcopo, domino deo gubernante felioiter amen. 

Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XXIII S. 295 ex 
archaeo loci. 

12. — 1176. Erzbischof Philipp bekundet, dass dem Kloster auf dem 
Stromberg ein an die Bewohner von Königswinter zu zah- 
lender Zins durch einen gew. Cesarius abgelöst worden sei, 
und bestätigt die dem Kloster von Erzbischof Bruno II. und 
Arnold I. und ihren Nachfolgern gemachten Schenkungen. 

In nomine sancte et individue trinitatis. Ego Philippus divina 
favente clemencia Coloniensium archiepiscopus. Notum ire volumua^ 
tarn futuris quam presentibus cunctis Christi fidelibus, qualiter in ec- 
elesia beate dei genitricis Marie, que 6ita est in monte, qui dicitur 
Stromberc, opus bonum, quod alii inchoaverunt, deo presule consum- 
mavimus. Quidam 6ane frater et Christi pauper Walterus nomine, cum 
naufragium huius mundi nudus evasisset et voluntariam paupertatem 
eligens sub regulari habitu milicie Christi se devovisset, concedente pie 
memorie archiepiscopo Brunone montem pretaxatum inhabitare cepit 
astipulante et consenciente plebe vicine ville Wintere, in cuius com- 
nmni possessione mons predictus ex parte fuit. Quod tarnen hac con- 
dicione interposita firmatum est, quatinus predictus frater singulis annis 
XVI nummos pro debito cen6U persolveret vel forte predium aliquod 
in recompensacione XVI nummorum tribueret, ipse et omnes successores 
sui liberum montem et ab omni censu absolutum in perpetuum opti- 
nerent, quantum inde ad jus predicte plebis pertinuisset. Bono itaque- 
viro pie defuncto alioque iam et tertio succedente tandem in diebu* 
nostris inventus est homo fidelis ac deo devotus Cesarius nomine, qui 
consenciente uxore sua Margareta pariter cum omni prole sua de bonis 
pro commutacione memorati census tantum ville contulit, quod bis Vel 
amplius predictum censum equiparare posset. Ilanc igitur commuta- 
cionem villani voluntarie receperunt consensu et consilto tarn dominorum 
quam familiarum omnium curiarum ad eandem villam pertinencium. 
Hiis itaque actis, cum nos divina miseracio ad huius metropolitane 
apicem sedis provexisset, fratrum in eodem loco deo serviencium peti- 



Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



215 



cione et omni sane consulencium suggestione omnia, que eis concessa 
fuerant ab antecessoribus nostris venerabilibus archiepiscopis domino 
Brunone, domino Arnoldo ceterisque eornm successoribus usque ad nos, 
tirinare et benigne ampliare decernimus addentes et donantes nos quo- 
que cum ipsis predecessoribus nostris et post eos omnibus in eodem 
loco regulariter victuris decimas de omnibus novalibus cultis et colendis 
in frugibns, vineis vel animalibus. De cetero quamquam seeundum 
tenorem privilegiorum suorum licebat eis eligere advocatum, quemcum- 
que voluissent, notum vobis facimus, quod Coloniensem archiepiscopum 
in perpetuum sibi delegerunt advocatum. Acta sunt hec anno domi- 
nice incarnationis MCLXXVI, indictione IX. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 117 c S. 4. Abschrift des 15. Jahr- 
hunderts. — Vgl. Hecker in der Zeitschrift des Berg. Geschichtsvereins 22 
S. 241. 



13. — 1169—79. Erzbischof Philipp bekundet» dass Hugo, Domdekan 
und Probst von S. Mariengraden zu Köln, diesem Stift das 
servicium des Hofes Blissine als Pfandbesitz erworben habe. 

In nomine sancte et individue trinitatis. Ego Philippus sancte 
Goloniensis ecclesie humilis minister et servus omnibus fidelibus tarn 
presentibus quam futuris in perpetuum. Noverit sancta dei ecclesia 
presentes et futuras(!), quod venerabilis frater noster Hugo ecclesie 
beati Petri in Colonia decanus, ecclesie sancte Marie [ad gradus], cu- 
ius est prepositus, quia videbat et dolebat tantum esse defectum in 
prebendis canonicorum, quantumcunque potuit, salva iustitia eis sub- 
venire curavit. A quodam igitur Lamberto de Blissenne accepit in 
vadio pro XX marcis servicium eiusdem curie, quod in proximo solemni 
placito post pascha dari solet, quod ipse habebat in feodo a domino 
Herrn anno de Hengebach ; et hoc postea renovatum est per roanus fra- 
tris eius domini Everardi et consensu domini Theoderici sanctorum 
Apostolorum prepositi, qui mundiburdi erant parvi fratris eorum Her- 
manni de Hengebach, et concessione matris eiusdem parvi, que bene- 
ficium habebat cum filio, ea interposita conditione, ut redimeret idem 
servicium, nisi de suis bonis vel bonis filiorum suorum sine aliqua 
fraude nulli etiam infeodaret nec aliquo modo ab ecclesia alienaret, 
nisi prius reddita, sicut predictum est, pecunia. Quod si interim pre- 
dictum decanum beati Petri, prepositum beate Marie, de hac vita mi- 
grare contigerit et servicium prenominatum solvi debeat pretaxata pecunia 



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2in 



Richard Knipping 



cum sua integritate conventui sancte Marie assignabitur. Facta sunt 
hec et confirmata in nostra presentia et idem Lambertus pecuniam 
accepit in predicta curia videntibus et audientibus scabinis et familia 
curie et ministerialibus et tota parochia. Rogati itaque de testimonio 
presentem pagin am utrique parti concesRimus et quoniam in hunc mo- 
dum debitum finem acceperunt, ut iusta astipulatione legitima conditione 
rata esse debeant, auctoritate beatorum apostolorum Petri et Pauli et 
nostra decrevimus, ne quis factum istnd a die bac usque in perpetuum 
in irritum ducere presuraat. Quod si fecerit, anathemati, donec a pra- 
vitate cesBaverit, subiaceat. Testes sunt huius rei de hominibus parvi 
de Hengebach: Godofridus de Wolkenberg, Conradus rufus, Henricus 
Moisevin. 

Köln, Stadtarchiv, Gelenii farragines I f. 127b; Alftersche Urkunden- 
abschriften XIV S. 227 ex archaeo loci. — Die Datirung richtet sich nach dem 
Domdekan und Probst an S. Mariengraden Hugo, der 1180 todt ist. Vgl. 
die Zeugen in der Urkunde Erzbischof Philipps, Quellen zur Geschichte der 
Stadt Köln I 580 n. 93. Der Abdruck folgt Alfter als der besseren Vorlage. 

14. — 1187. Erzbischof Philipp bekundet, dass dieEircbspielsleute von 
Bürrig anerkannt haben, dass der dritte Theil ihres Allmende- 
waldes zu dem von dem Edelherrn Ulrich von Hemersbach 
dem Kloster Himmerode übertragenen Herrenhof gehöre, und 
dass sie dort holzdingpflichtig seien. 

Phillipus dei gratia sancte Coloniensis ecclesie humilis minister 
omnibus Christi fidelibus in perpetuum. Notum esse volumus tarn 
presentibus quam futuris, quod parrochiani de Bürge in communi silva 
et in omnibus, que eorum gemeinde vocantur, quidquid utilitatis et 
commodi in cedendis lignis vel pastu porcorum vel aliis quibuslibet 
commodis pervenire poterit ad allodium, quod Ulricus de Hemersbach, 
vir nobilis, cenobio de Hemmenroth cum omni integritate contulit, sicut 
ad eum hereditaria successione devolutum ipse quoque possideret, in 
presencia nostra terciam partem recognoverunt pertinere. Kecogno- 
verunt eciam, quod quociens sibi viderit expedire ad habendum placi- 
tum, quod holzdinck vocant, in dominicali curia eiusdem allodii con- 
venire tenentnr ita, ut pro excessibus wagiorum, qui obvenerint, pars 
tercia curie cedat. Ut igitur in posterum omnis dubietas succrescens 
decidatur penitus et rei huius veritas perpetua stabilitate firmetur, 
scripto nostro roborari et sigilli nostri attestacione fecimus communiri 
danotatis quoque testium nominibus, qui audierunt et viderunt: Bruno 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbisch öfe von Köln. 



217 



maior prepositus, Adolfus maior decanus, Cunradus prepositus de 
sancto Severino, Ulricus prepositus de Reze. Henricus dux de Lym- 
burch, Renerus de Froisbreit, Gerardus de Randenroid, Willelmus 
de Hemersbach, Gerardus advocatus. Acta sunt hec anno ab incar- 
natione domini MCLXXXVII. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 117c S. 5. Abschrift des 15. Jahr- 
hunderts. — Vgl. Hecker in der Zeitschrift des Berg. Geschichtsvereins 22 
S. 251. 

15. — 1168—91. Erzbischof Philipp befiehlt dem Propst und dem 
Prior des Klosters Hamborn, in dem ihnen unterstellten Nonnen- 
kloster zu Füssenich nicht mehr und nicht weniger als 50 
Schwestern zuzulassen. 

Philippus dei gratia sancte Coloniensis ecclesie humilis minister 
«t servum (!) dilectis in Christo A. sancte dei ecclesie in Hangen- 
burne. venerabili preposito, T. priori cum cetero conventu sororum, 
patrum. Quantum homo potest in gradu virtutum 6equi vestigia viri 
fratres tamquam sanctos virtutibus et scientia inbutos alloquimur, tos 
in charitate non ficta commonemus, ut attente cogitetis, sicut et 
facitis , quod inbecillis sexus per se minus sibi sufficiens vestre 
sanctitati commissus est, sanctimoniales in Vissenich. Seimus autem, 
quod homines huius temporis ad hoc proni sunt, ut potius ad hoc 
studeant, ut de bonis sancte ecclesie amicis suis quomodocumque pro- 
videant, quam sanetam ecclesiam de suis inposterum ditare laborent. 
Ne igitur simplicitas vestra sub nomine charitatis fraudulenter, quod 
absit, deeipiatur, preeipiendo mandamus vobis in virtute obedienti^, 
ne numerum 50 sororum in illa ecclesia transgrediamini nec minus 
habeatis, si bona ecclesie possunt sustinere, nec in aliquo in virtute 
karitatis nec ad dextram nec ad sinistram declinetis. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar A 93 f. 5. Abschrift des 17. Jahr- 
hunderts. 

IG. — 1168—91. Erzbischof Philipp bestätigt eine Anniversarstiftung 
der Aebtissin Irmmdrudis von Dietkirchen. 

In nomine sancte et individue trinüatis. Ego Philippus Coloniensis 
archiepiscopus notum facio tarn presentibus | quam futuris, quod Ir- 
mindrudis venerabilis abbatissa de Dithkirkin cum divina operante gra- 
tia nominis sui pium memoriale | reliquerit per bona plurima, que. tan- 
quam mulier fortis operata est in ecclesia illa. Apposuit etiam in an- 
niversario obitus sui die memoriara sui eteroam constituere dans eadem 
die fratribus et sororibus ibidem deo servientibus XII solidos colo- 



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Richard Knipping 



niensis monet£, inclusis per civitatem et sororibus campanas pulsanti- 
bue VI denario8, ut memoria illius celebrior et devotior habeatur in 
perpetuum ; in anniversario domini Reinaldi Coloniensis arohiepiscopi II 
solidos; in anniversario fratris Bertolfi Bunnensis canonici, qui est in 
die sancte. Katerine, II solidos, ut et memoria defuncti fratris habeatur 
et honor dei in servitio beate. virginis augeatur; in die sancti Augustini, 
ut conventus ea die devotior sit et attentior in servitio dei, communem 
constituit coDsolationem de tribus solidis, quos eis assignari voluit in 
perpetuum; in die sancti Servatii II solidos, in die sancti Domiciani 
XVIII denarios, in die sancte. Gerthrudis XII denarios. Summa horum 
sunt II marc£, qu£ solvuntur ex decimis de Cottinge, quas inbenefi- 
ciatas et ab ecclesia diu alienatas suis propriis bonis abbatissa re- 
cuperavit, ut deinceps subserviant ad predictos usus. De elemosina 
quoque fratris Adolfi et fratris Herimanni, cuius ope et consilio ecclesia 
plurima bona recuperavit, quedam decime vinearum in Bunna ad ec- 
clesiam sunt reduct^, solventes Villi solidos, quos Villi solidos et de- 
cimam de IUI iornalibus vinearum ^cclesia ordinavit in anniversariis 
■ eorum dimidiam partem in unius et alteram in alterius. Hec igitur, 
quum communi assenRu et consilio totius ecclesie rationabiliter sunt or- 
dinata, rata et inconcussa permanere statuimus inperpetuum adicientes 
super hec districtionem banni nostri et impressionem sigilli nostri pa- 
riter cum sigillo ecclesie. Quicunque hec infringere velim mutare | attemp- 
taverit, iram omnipotentis dei incurrat et, nisi cito per penitentiam 
resipiscat, maledicto anathematis subiaceat | in perpetuum. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament. Von Spuren einer Be- 
siegelung zeigt sich nur ein Siegeleinschnitt, obwohl im Text der Aufdruck 
zweier Siegel angezeigt wird. Rückaufschrift des 15. Jahrhdts.: memoria van 
VI m. van VII tzijnden, IUI morgen wyngarden; des 16. Jahrhdts.: Irmedruidt 
abdissen bestifftungh. 26 cm hoch, 25 cm breit. — Copiar B 84 f. 11. 

17. — 1191. Erzbischof Bruno III. bestätigt dem Kloster S. Martin 
zu Köln den Erwerb von Zehnten zu Soller. 
f In notnine sancte et individue trinitatis. | Bruno dei gratia Co- 
loniensis archiepiscopus omnibus Christi fidelibus in perpetuum. Quo- 
niam mortalium labilis est | memoria, vita brevis super terrara, ideo ne 
rei veritas occultetur, que coram nobis gesta sunt, scribi iussimus et 
sigillo nostro communiri. Monasterium siquidem sancti Martini in 
Colonia apud villam, que Solre dicitur, decimas habebat, iuxta quas 
iniles quidam nomine Vortlivus etiam decimas aliquas ab Everhardo 
viro nobili de Hengebach feodali iure tenebat. Locorum itaque con- 
tinuacio et indistincta terminorum confusio fratribus [predicti] mo- 



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Ungedruekte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



■219 



nasterii non parvum dispendium generabat. Igitur ut omni« contencio 
sopiretur, prefatus railes Vortlivus auctoritate nostra et consensu Ever- 
hardi prememorati, a quo feodum tenebat, suas decimas predicto mo- 
nasterio sub certa pensione concessit, tali videlicet conditione, ut quam- 
diu ipsi suisve heredibus singulis annis in festo b. Remigii decem 
maldra siliginis et totidem ordei in horreo abbatis soherentur, ipsum 
monasterium eas haberet ac perpetua firraitate teneret. Si vero pre- 
fatas decimas Everbardo vel suis heredibus vacare contigerit, quod 
Rtatutum est, bona fide ac perpetua stabilitate eervabunt. Quod si 
aliquis, quod non putamus, contra hanc ordinationem venire tempta- 
verit, dampnationem exconimunicationis se noverit incursurnm. Testes: 
Adolfus maior prepositus, Rudolfus maior decanus, Teodericus sanctorum 
Apostolorum prepositus. Heinricus comes de Seine, Everhardus frater 
eine, Reinerus de Früsbreth, Herimannus advocatus, Otto camerarius, 
Wilhelmus | Schillinc et multi alii. Acta sunt hec | anno incarnationis 
dominice MCXCI. feliciter. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament mit an grün-weiss-rothen 
Seidenfaden hängendem beschädigtem Siegel. Ebendort eine zweite Ausferti- 
gung von anderer Hand, bei der es fraglich ist, ob sie besiegelt war. — 
Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XIX 49. 

18. — 1193. Erzbiscbof Bruno III. bekundet, dass der Edelherr 
Wilhelm von Hemersbach auf die von ihm usurpirte Vogtei 
Uber den Hof zu Monumenthe, deu Erzbiscbof Philipp dem 
Domstift und dieses dem Kloster Kamp übertragen hatte, Ver- 
zicht geleistet habe. 

In nomine sancte et individue trinitatis. Bruno dei gracia sancte 
Coloniensis ecclesie archiepiscopus omnibus Christi fidelibus tarn pre- 
sentibus quam futuris inperpetuum. Si ea, que in contractibus sive 
in prediorum traditiouibus intuitu dei ac pietatis ad ecclesiarum pro- 
motionem recte aguntur, nusquam ab iniuriantibus calumpniarentur, nul- 
lam privilegii paginam seu attestationis cartam inde fieri oporteret. 
Verum quia malignantium temeritas ea frequenter attemptare et lapsus 
temporis scrupulum dubitationis ingerere solet, ideo necesse est, ut 
scripto mandentur atque privilegio corroborentur, que stabilitatis robur 
in posterum habere nituntur. Cum igitur ecclesiarum nobis commissarum 
ad dos cura pertineat, dignum duximus modernis ac omni post nos 
posteritati cognitum facere, quod felicis memorie predecessor noster 
Phylippu8 archiepiscopus curtim in Monumenthe cum toto allodio ad 
eam pertinente a nobili viro Ulrico de Hemersbach, qui eandem cur- 
tim in feodo tenuit, placita et acceptata recompensatione redemit ipsam- 



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Richard Knipping 



que po8tmodum cum toto allodio et cum omni plenitudine et integri- 
tate iuris ac proprietatis in agris, in silvis, in pascuis et in piscaturis 
atque ab omni onere advocatie liberam in ecclesiam maiorem ex con- 
sensu priorum, beneficiatorum atque ministerialium beati Fetri libera 
donatione contulit. Quam curtim postea cum toto allodio et universis 
attinentiis suis, sicut prefatus antecessor noster eam maiori ecclesie tra- 
diderat, ita eiusdem maioris ecclesie capitulum coadunatis universis pre- 
latis et fratribus suis in Campensem ecclesiam, cui tunc temporis vene- 
rabilis abbas Gerardus preerat, competenti et utrique parti complacita 
recompensatione accepta imperpetuum possidendam coram nobis et prio- 
ribus Coloniensibus cum nostro assensu et priorum transtulit et stabili 
donatione tradidit. Quo facto quidam nobilis vir Wilhelmus de He- 
mersbach advocatiam eiusdem allodii sibi usurpare volens super eadem 
advocatia factum calumpniatus est; qui tarnen monitu et consilio sanio- 
rum inductus postmodum in presentiam nostram venit ibique eandem 
advocatiam exfestucavit et quicquid juris in ea se habere prius asse- 
ruerat, hoc in manus nostras resignavit eo pacto et conditione tali, ut 
nec nos nec aliquis successorum nostrorum hanc unquam advocatiam in 
personam seu potestatem laicam transferremus sed, quicumque archiepis- 
copus Coloniensis existeret, ille eam in manu sua et penes se retineret. 
Quod nos ob pacem et quieteni predicti cenobii firmiter et coram prio- 
ribus, beneficiatis ac ministerialibus beati Petri approbavimus et incon- 
vulsa stabilitate sanccivimus. Sane advocatie huius termini a ponte 
ville, cui nomen Vinen, usque rivum vocabulo Ledam protenduntur et 
omnem infra locorum capedinem longe lateque eidem advocatie obno- 
xiam tenent. üt igitur hec inconvulsa et intemerata ab hinc et in 
omne evum perseverent, presentis pagine continentiam annotari fecimus 
et sigilli nostri impressione corroboravimus ipsamque in presentia prio- 
rum et probabilium virorum diligenter recitari iussimus. Si quis vero 
postmodum ausu temerario hanc nostre confirmationis et auctoritatis 
paginam perturbare aut in irritum revocare presumpserit, ille iram et 
indignationem dei omnipotentis et apostolorum Petri et Pauli condignam 
animadversionem sevo exemplo incurrat in anathematis vincula tarn diu 
-coniectus, donec iniuste invasionis reatum recognoscat et ab iniuria ma- 
nu m reducat. Acta sunt hec anno dominice incarnationis millesimo 
«entesimo nonagesimo tertio, indictione XI, regnante Heinrico Roma- 
norum imperatore augusto, anno pontificatus nostri primo in presentia 
testium, quorum nomina subscripta sunt: Adolfus maior prepositus, Cun- 
radus Xanctensis prepositus, Godefridus prepositus sancti Gereonis, 
Tirricus prepositus sanctorum Apostolorum, Bruno prepositus sancte 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 221 



Marie ad gradus, Ulricus cappellarius, Rüdolfus scolasticus. Hein- 
ricus dux de Limburg, Heinricus comes de Seine et frater suus Eve- 
rardus , Wilkelmus comes Iuliacensis, Hermannus advocatus Colo- 
niensis, Wilhelmus Schillinc , Otto de Belle, Tirricus decanus ad 
Gradus et alii quamplures. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 138 f. 17. Moderne Kopie nach dem 
im Pfarrarchiv zu Xanten beruhenden Original. 

19. — 1194. Erzbiscbof Adolf I bekundet, dass der Graf Tbeo- 
derich von Hochstaden dem Kloster Steinfeld die Hälfte des 
Patronatsrechts, eine Hansstätte und den halben Zehnten 
zu Hoynkyrchin tibertragen habe. 

In nomine sancfe et individve trinitatis. Adolfus dei gratia Co- 
loniensis archiepiscopus cunctis fidelibus presentibus et posteris in perpe- 
tuum. Divina misericordia ex debito nostri officii hoc a nobis requirit, 
ut que. in nostra presentia pie et racionabiliter fiunt, nostra | auctori- 
tate mereantur habere inste confirmationis robur debitum. Notum sit 
itaque omnibus credentibus in Christum, Theodericum nobilem comitem 
de Hostadin medietatem iuris patronatus in Hoynkyrchin et aream 
quandam cum medietate decime. eiusdem matricis §cclesi§, quam iuste 
possedit a suis predecessoribus iure hereditario ad ipsum pertiuentem, 
in Steinveldensera ecolesiam contulisse pro salute sua et su£ uxoris, 
filiorum et filiarum suarum, ut eum haberent remuneratorem, ad quem 
universitas hominum tarn pauperum quam divitum pium refugium habet. 
Filius domnus Lotharius cum patre hanc donationem ad honorem dei 
fecerunt (!), alie etiam persone, ad quas hec decima pertinere visa est, 
libere et de voluntate, quicquid iuris videbantur habere, effestucaverunt. 
Et quoniam racioni convenit, ut qu^ racionabiliter fiunt, perpetuam 
habeant stabilitatem, precepimus kartam hanc conscribi et muniri 
nostro sygillo, ut facti memoria ad posteros transmitteretur et veritas 
expressa mutari non sineret, quod pietatis interventu invenitur factum. 
Et quia universa ecclesiarum bona sub districtione banni posita sunt, 
auctoritate dei et beati Petri apostolornm principis et nostro banno 
precipimus, ne pretaxatam donationem aliquis andeat infringere. Facta 
sunt hec anno dominice incarnationis MCXCIIII regnante Romanorum 
imperatore Henrico. Testes horum sunt : domnus Loduwicus maior 
prepositus et archidiaconus, Ulricus maior decanus et archidiaconus, 
Cunradus Sanctensis prepositus et archidiaconus, Bruno Bunnensis pre- 
positus et archidiaconus, Godefridus prepositus ecclesie s. Gereonis, 
Teodericus prepositus ecclesie sanctorum Apostolorum, Theodericua 



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Richard Knipping 



prepositus s. Andree. in Colonia, Rudolfus prepositus s. Cuniberti, Lu- 
dewicus decanus ecclesie. s. Severini, Gisilbertus decanus ecclesie s. 
Andrej, Teodericus decanus ecclesie 8. Marie ad gradua, Rodulfus ma- 
gister maioris ecclesie, Pyramu9 magister ecclesie s. Gereonis, Ivo 
magister ecclesie es. Apostolorura. Gerardus Cornea de Ära, Wilhelmus 
«ontes de Iuliaco, Amol |dus comes de Alzena et Fridericus comes 
frater eius, Symon comes de Tykilinbnrcb, Heinricus de Volmuntsteine 
8. Petri mini | sterialis, Rychzo de Mülinheim et frater eius Antonius, 
Herimannus Coloniensis nobilis advocatus, Wilbelmus Schillinc. 

Aachen, Stadtarchiv, Original, Pergament mit an grünrothen Seiden» 
faden hängendem Siegel. Rückaufschrift des 15. Jahrh. : Hokicben. M l / 2 cm 
hoch, 35 cm breit. — Vgl. Lacomblet I 379 n. 544. 

20. — 1196. Erzbischof Adolf I bestätigt, dass Aleidis, Frau des Rickol- 
pbus scoltetus Aquensis, mit ihrem Sohn Rickolphus durch 
die Hand des Erzbiscbofs Philipp, sowie der Kämmerer Heri- 
mannus mit seinem Sohn Obunradus durch die Hand des 
Erzbiscbofs Bruno dem Kloster S. Maximin zu Köln Grund- 
stücke zu Buckelmuntbe geschenkt bezw. verkauft haben. 

In nomine sancte et iudividue trinitatis. Adolphus dei gratia 
sancte Coloniensis ecclesie archiepiscopus presentibus et posteris in 
perpetuum. Ex officio, cui nos divina misericordia, non de nostro 
merito sed de eua gratia prefecit, tenemur omnibus nobis commissis 
paterne preesse et benigne prospicere, et maxime illis, quos sancta 
oonversatio et maior religio magis facit commendabiles. Ad relevan- 
dam magnam paupertatem paupercularum sororum, que se collegerunt 
in ecclesia beati Maximini Colonie ad serviendum deo, Aleidis uxor do- 
mini Rickolphi scolteti Aquensis mansum, quem tenuit in Buckelmuntbe 
in manu antecessoris nostri domini Philippi archiepiscopi pie recorda- 
tionis resignavit et ea cum priori bus instanter postulante dominus ar- 
chiepiscopus mansum eundem contulit in ecclesiam beati Maximini pos- 
sidendum a sororibus iure perpetuo. Predicte matrone filius Rickolphus 
matri in hoc facto consensit et quicquid iuris videbatur habere in 
manso, resignavit ad opus dominarum. In presentia multorum prior um 
matrona totiens noroinata et filius eius insuper XVII iornales allodii 
in eadem villa iam dicte ecclesie et dominabus dederunt ea pecunia ab 
eis accepta, de qua inter eas convenerat. Testes autem hü: Bruno 
maior prepositus, Adolphus maior decanus, Lutharius prepositus Bun- 
nensis, Godefridu6 sancti Gereonis prepositus, Cunradus sancti Severini 
prepositus, Theodericus sanctorum Apostolorum prepositus, Bruno sancte 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



223 



Marie in gradibus prepositus, Rudolphus maioris ecclesie scolasticus, 
Ulricus capellarius. Theodericus comes de Hostaden et frater eins 
Otto, Wilhelmns comes Iuliacensis, Fridericus comes de Althena et fra- 
ter eius comes Arnoldus, Henricus comes (!) de Volmustheine et frater 
eius Gerardus, Adam pincerna, Otto camerarius, Gerardus tbelonearius 
et frater eins Theodericus, Rickolphus Perfusus et alii quamplures. 
Acta sunt hec anno dominice incarnationis MCLXXXVI. Postmodum 
Herimannus camerarius mansura, quem in eadem villa possederat in 
manu domini Brunonis archiepiscopi antecessoris nostri resignavit. 
Idem vero arcbiepiscopus piis precibus ad hoc induotus mansum 
resignatum assignavit dominabus totiens prenominatis iure perpetuo 
possidendum. Chunradus maior natu filius camerarii, ad quem feoda 
«pecialiter pertinebant, ratum habuit factum patris et in multorum 
preeentia resignavit, quicquid iuris videbatur habere in manso dato 
dominabus. Has donationes intuitu dei factas quicumque infringere 
attemptaverit, dei et sanctorum indignationem incurrat, donec ab incepta 
iniuria manum et mentem revocet. Hec karta a nobis conscribi et 
sigilli nostri irapressione communiri iussa est anno dominice incama- 
tionis MCXCVI, indictione XIIII. Priores testes prime donationis sunt 
«tiam testes secunde donationis. Secunda vero donatio facta est Co- 
lonie in ecclesia beati Petri Gerardo theloneario et Constantino mone- 
tario et multis aliis presentibus, qui ex magna pietate favorem suum 
inclinaverant ad pium auxilium dominarum. 

Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XIX S. 48 ex ar- 
chaeo loci. 

*21. — [1196]. Erzbischof Adolf I. bestätigt, dass Abt Waldever von 
S. Pantaleon zu Köln dem Kloster Königsdorf das bei dem 
Kloster gelegene Grundstück Hart geschenkt habe. 
In nomine sanete et individuq trinitatis. Adolphus divina favente 
«lementia sanete. Coloniensis §cclesi§ | arcbiepiscopus omnibus Christi 
fidelibus tarn futuris quam presentibus in perpetuum. Pastoralis cura, 
qua, ut speramus, deo auetore fun gimur, debitores nos facit, omnibus 
nobis subiectis et maxime in cenobiis deo servientibus sollicitudinem 
impendere, ut quod secularibus negoeiis occupati per nos plene non 
possumuß, eorum orationibus apud patrem misericordiarum consequi 
mereamur. Et cum apud iustum iudicem Uli mercede non careant, qui 
res ecclesiasticas bene dispositas, ne in deterius labantur, conservant, 
multo magis de hiis sciendum, qui possessiones aliquae neglectas et 
multis retroactis annis nullum emolumentum praestantes consilio et 
impensis ad utilitatem multorum profutura (!) convertunt. Unde notum 



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Richard Knipping 



facimus presentibus atque futuris Christi fidelibus, quod dilectus noster 
Waldeverus vir prndens et religiosus, monasterii sancti Pantaleonis 
abbas, fundura quendam habens, qui Hart cognominatur, coniunctam 
cenobio sororum de Ktiningistorp, qu§ sab regimine et obedientia eius 
sunt, ipsam possessionem predictis dei ancillis in presentia nostra et 
priorum $cclesi£ Coloniensis tradiderit, ut si quid commodi et utilitatis 
su£ ibidem possent elaborare, nullius malivolentia inquietudinem pa- 
tiantur. Ipse enim fundus, cum esset appenditium cuiusdam beneficii 
ab abbate inbeneficiati, propter suam sterilitntem trecentis annis et 
amplius inculter iacuit, nichil nisi tribulos et arbusta spinola produ- 
cens. Cum igitur ipsa possessio in manu abbatis libera redisset, ut 
potuisset eam libere conferre, cui vellet, prefati monasterii sanctimo- 
nialibus, ut dictum est, eam tradidit, ut in loco sterili et arido com- 
morantes aliquod inde suorum defectuum caperent supplementum. In 
ipso igitur loco, qui nullis fere hominum usibus umquam servierat, 
consilio eorum, qui rebus earum disponendis presunt, magno labore et 
impensis collocare vineam instituerunt, quia, ut diximus, ex natura loci et 
siccitate amplius gravamen patiuntur. Ut autem h§c donatio coram nobis 
et prioribus Coloniensis (*cclesi£ sollempniter facta rata et inconvulsa 
permaneat, presentem paginam inde conscribi et sigilli nostri et sigilli 
£cclesi<> beati Pantaleonis impressione muniri fecimus, statuentes, ut si 
qui8, quod absit, hanc infringere attemptaverit, omnipotentis dei et 
beatorum apostolorum Petri et Pauli iram et indignationem incurrat 
et perpetuo anathemati, nisi resipiscat, se subiacere cognoscat. Huius 
rei de prioribus et nobilibus et beati Petri ministerialibus et §cclesi§ 
beati Pantaleonis hominibus testes hü sunt, quorum nomina subscripta 
videntur: Bruno Bunnensis prepositus, Ludewicus maior prepositus, 
Udelricus maior decanus, Kudolfus scolasticus, Theodericus prepositus 
beati Gereonis, Theodericus urbis decanus, Theodericus de sanctis 
Apostolis, Cunradus prepositus beati Severini. Herimannus kamerarius, 
Gerardus de Belle, Otto frater eius, Godefridus de Kerpene, Hermannus 
advocatus, Hermannus de Alftre, | Kize de Mülheim, Herman de Sin- 
dorp, Cunradus dapifer abbatis, Henricus villicu6, Cunradus. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Pantaleon no. 29, angebliches Original mit 
dem an einem Pergamentstreifen hängenden, beschädigten Siegel des Erz- 
bischofs Philipp (!), von dessen Legende noch zu lesen ist: HIL1PPVS DI 
GRA COLONIEN, und dem an grauer Hanfkordel hängenden Siegel des Abts 
Waldever. Rückaufschrift des 15. Jahrhts. : Pantaleon, van der Hart; des 
16. Jahrhts.: van den goedern, de an onss closter liehe. 44 cm hoch, 
32 cm breit. 

Der Umstand, dass die Urkunde, die von einer gleichzeitigen Hand 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



225 



geschrieben und im übrigen inhaltlich wie formell unverdächtig ist, mit dem 
Siegel des Erzbischofs Philipp statt mit dem des Erzbischofs Adolf versehen 
ist, lässt sich wohl kaum anders als durch die Annahme einer gleichzeitigen 
Fälschung erklären. In Ermanglung eines Siegels des Erzbischofs Adolf löste 
man von einer älteren Urkunde das Siegel des Erzbischofs Philipp, sowie das 
Siegel des Abtes Waldever und hing sie an die neue Urkunde mit der Er- 
wartung, eine oberflächliche Prüfung derselben irrezuleiten. — Die Urkunde 
ist in das Jahr 1196 zu setzen, da von den Zeugen Theoderich in diesem 
Jahr Propst von S. Gereon wird, und im J. 1197 Hermann schon Probst von 
S. Severin ist. 

22. — 1198. Erzbischof Adolf I. bestätigt, dass das Stift S. Ursula zu 
Köln der Kölner Bürgerin Rigmudis bei Köln am Weiber ge- 
legene Güter, die ihr Mann Gerard, Sohn des Vogtes Theo- 
derich, zu Lehn- und Zinsrecht besessen hatte, zu demselben 
Recht Ubertragen habe, und dass Rigrnfidis mit denselben 
das von ihr erbaute Kloster Weiher ausgestattet habe. 
Adolfus 1 dei gratia sancte Coloniensis ecclesie. archiepiscopus 
fidelibus Christi pacem et veritatem amantibus. Temporis nostri dis- 
ciplina non patitur, ut ea, qu£ piis fidelium studiis ad laudem et glo- 
riam dei viven |tis pie et laudabiliter ordinantur, suspecta vel subdola 
quorundam adinventione inprobe retractentur. Proinde pactum bone 
fidei et ordinatam conventionem, que. inter ecclesiam sanctarum Vir- 
ginum | et quandam matronam Rigmüdim viduam civem urbis Coloni^, 
uxorem Gerardi filii Theoderici advocati, sollerapniter habita est super 
quibusdam agris iuxta piscinam altrinsecus adiacentibus presentis scrip- 
ture fideli testimonio muniendam duximus, ne temporis antiqnitate 
oblitterari contingat vel recidivo dolore in questionem revocari possint, 
que. litterarum beneficio in thesauris memorie reponuntur. Noverit 
ergo presentis et postere etatis pia fidelium multitudo, quod Gerardus 
filius Theoderici advocati LXXXX iornales agri iuxta publicam stra- 
tam a silva, qu§ vocatur Langinhegge, ad piscinam continuo spacio in 
longum latumque porrectos ab ecclesia sanctarum Virginum et a manu 
abbatis8e iure pheodali tenuit. Ad oppositam vero partem piscine 
mansum unum et alios XVI iornales iure censuali ad annuam pensio- 
nem VII solidorum prefatus Gerardus ab eadem ecclesia et a manu 
abbatisse tenuit. De assensu itaque abbatisse et totius conventus et 
consilio beneficiatorum abbatisse, qui fidelitatem hominii abbatisse fece- 
rant, iam dicta Rigmudis prenominatos LXXXX iornales, quos Gerardus 
vir eins iure hominii a manu abbatisse tenuit, ab eadem abbatissa tenen- 

]) II. Ausfertigung: f In nomine sancte et individue trinitatis. Adolfus . . . 
Annalen des biet. Vereins LXV. 15 

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226 Richard Knipping 

dos 8uscepit eo pacto, ut ad redimendum perpetuo servitiam, quod 
vulgo appellatur hergvede 1 , et omnia in Universum onera, qu§ ratione 
hominii deberi vel exigi possent, eadem Rigmüdis vel quicunque eos- 
dem agro8 per eam habuerit, quinque solidos ecclesi^ sanctarum Vir- 
ginum annuatim inde persolvat, ita ut nichil plane amplius de eisdem 
agris deberi vel exigi possit. Mansum autem et alios XVI iornales 
ad oppositam partem constitutos de consilio et approbatione familie 
curtis in Ossindorp prefata Rigmüdis a manu abbatisse eo pacto tenen- 
doa suscepit, ut VII solidos, qui de antiquo inde annuatim persolve- 
bantur in curtem in Ossindorp, ipsa nicbilominus vel, quicunque eos- 
dem agros per manum eius habuerit, de cetero annuatim persolvat et 
ad redimendum onus seu servitium corimedis et gravamen quod vulgo 
dicitur dhyncshüche 2 XII denarios annuatim solvendo adiciat et iam dic- 
tum mansum cum XVI iornalibus adiacentibus ab omni in totum onere ab- 
solutum libere possideat prefate Rigmüdi libera facultate concessa omnes 
iam dictos agros eodem iure, quo ipsa eos suscepit, possidendos, quos- 
cumque voluerit, transferendi 3 . Que ergo in diebus sacerdotii nostri 
ad profectum et commodum ecclesie sanctarum Virginum provide acta 
sunt, ne pravis aliquorum adinventionibus in posterum retractentur, 
sub horrendi anathematis vinculo districte interdieimus. Et hanc 
nostr^ confirmationis paginam ad indelebilem huius rei memoriam si- 
gilli nostri 4 impressione munitam ecclesie. sanctarum Virginam et pre- 
fate Rigmüdi vidue. omnibusque, quos eadem Rigmüdis hoc scripto 
gaudere voluerit, inperpetuum concedimus. Testes huius rei designati 
sunt: Lüdewicus in Colonia maior prepositus 5 , Gerardus Xanctensis 
prepositus, Bruno Bunnensis prepositus, Tirricus prepositus sancti 
Gereonis 6 , Tirricus prepositus sancti Andree, Tirricus prepositus sancto- 

1) II. Ausfertigung: herggvede. 

2) II. Ausfertigung: dincsuche. 

3) II. Ausfertigung bat nach transferendi: Iam dicta vero Rigmüdis 
post obitum mariti sui Gerardi divina inspirante monita conventualem eccle- 
siam ad Piscinam in honore perpetu^ virginis Marie construxit. Quam cum 
ditare studeret, supradictos agros cum universis, qu<j possedit, per manum 
abbatisse ac totius conventus ecclesie. sanctarum Virginum ecclesie ad Pisci- 
nam ad serviendum ibidem deo viventi ac beate virgini in perpetuum cootulit. 

4) II. Ausfertigung: sigilli nostri et ecclesie sanctarum Virginum ac 
eiusdem loci abbatisse impressione munitam conventui ecclesie ad Piscinam 
in perpetuum concedimus. 

5) II. Ausfertigung uoch: Udo maior decanus. 

6) II. Ausfertigung noch: Tirricus prepositus sancti Kuniberti, Heri- 
mannus prepositus sancti Severini. 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 227 

rurn Apostolorum Gerardus decanus sancti Gereonis, Ludewicus de- 
canus sancti Severini, Hildebrandus decanus sancti Kuniberti, Gysil- 
iertus decanus sancti Andrej, Ivo decanus sanctorum Apostolorum, 
Tirricus decanus ad Gradus, Ysfridus decanus sancti Georgii, Waldeverus 
abbas sancti Pantaleons, Furtlivus abbas sancti Martini, Erinvurt abbaR 
de Steinveit, Gozwinus abbas de Monte, Rudolfus scolasticus sancti 
Petri, Pyrainu8 scolasticus sancti Gereonis, Gedefridus scolasticus sancti 
Severini, Herimannus scolasticus sancti Kuniberti, Godefridus scolasticus 
sancti Andrej, Lambertus scolasticus sanctorum Apostolorum 2 ); pre- 
sente et approbante abbatissa dementia, Irmindrudi d»cana, Mabilia 8 ). 
üenricus dux de Lymburg, Henricus et Everardus comites de Seyna, 
Wilbelmu8 comes Iuliacensis, Gerardus Iuliacensis frater suus, Lotharius 
comes de Hostadin, Adolfns comes de Monte, Herimannus Coloniensis ad- 
vocatus, Henricus et Gerardus de Volrautsteine, Hermannus camerarius, 
Otto camerariu8,| Henricus dapifer, Adam pincerna, Tirricus advocatus, 
Ludolfus de Ossindorp. Acta sunt hec anno dominice incarnationis 
MCLXXXXVHI. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, 2 Ausfertigungen : I (Ursulastift Nr. 13), Ori- 
ginal, Pergament, mit an roth-weissen seidenen Fäden bangendem Siegel des 
Erzbischofs ; II (Caecilienstift Nr. 179, Weiher Nr. 2) Original, Pergament, mit 
an weissen Seidenfäden hängenden Siegeln des Stifts S. Ursula, des Erzbischofs 
und der Aebtissin dementia. Die II. Ausfertigung war für das Kloster Weiher 
bestimmt. — Köln, Stadtarchiv, Kopiar des Klosters Weiher f. 3b und 4b. 

23. — 1199. Köln. Erzbischof Adolf I. schenkt dem Georgstitt 
zu Köln den Rottzehnten zu Polheim. 

In nomine sancte et individue trinitatis. Adolfus dei gratia sancte. 
Coloniensis ecclesie. archiepiscopus omnibus Christ^ fide| libus in perpe- 
tuum. Quia dignum est et iustum, ut nos, qui deo propicio provisores 
ecclesiarutn aliquandiu | et dicimur et sumus, profectibus ecclesiarum 
invigilare studeamus, idcirco et nos sanctorum ecclesias, ut eorum in- 
tercessionibus adiuvari valeamus, ex Iiis, que nobis obveniunt, bonorare 
decrevimus. Universis igitur sacrosancte. inatris ecclesie. tiliis tarn pre- 



1) II. Ausfertigung noch: Engilbertus prepositus sancti Georgii. 

2) II. Ausfertigung noch : Henricus scolasticus sancte Marie ad gradus. 

3) II. Ausfertigung: Mabilia celleraria et canonicis eiusdem ecclesie 
Alberto, Wilhelmo, Godefrido, Philippo, Wilbclmo et uuiverso conventu. In- 
tererant etiam beneficiati a domina abbatissa Ludolfus de Ossindorp, Gode- 
fridus de Luurecke, Vogelo, Bernerus, Reterus, Vogelo et omnes, qui homi- 
nium ei fecerant, totaque familia curtis in Ossindorp. 



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Richard Knipping 



sentibus quam futuris notum e6se volumus, quod noe decimas novaliura. 
nemoris cuiusdam secus Polheim, quod Camervorst vocatur et ad eccle- 
siam b. Georgii pertinet, consentiente et aonitente advocato Wilhelmo 
seilicet comite Iuliacense eidem prefate ecclesie. sancti Georgii iure 
perpetuo possidendas contulimus, ut ex hoc defectus prebende. fratrum, 
qui eis multiformiter evenire ßolet, aliquatenus suppleatur et nostri 
memoria ibidem in perpetuum habeatur. Ut autem hec elemosinarum 
nostrarum largitio rata et stabilie permaneat, presentem paginam con- 
scribi et sigilli nostri impressione communiri fecimus, hoc statuentes 
et sub perpetua* excommunicatione probibentes, ne quis ausu temerario 
hoc infringere aut aliqua malignitate labefactare audeat. Huius rei 
testes sunt : Ludewicus maioris ecclesie. prepositus, Udo maioris ec- 
clesit* decanus, Teodericus sancti Gereonis prepositus, Tidericus sancti 
Andrej prepositus, Tidericus sanctornm Apostolqrum prepositus, Engil- 
bertus sancti Georgii prepositus, Gerlacus Traiectensis prepositus, 
Waldeverus abbas sancti Pantaleonis, Godefridns abbas Tuiciensis, 
Gerardus sancti Gereonis decanus, Ludewicus sancti Severini decanus, 
Ivo sanctorum Apostolorum decanus. Henricus comes de Seine, Gerardus 
coraes de Are, Hermannus Colonie. advocatus, Henricus de Volmut- 
steine, Otto camerarius. Acta sunt hec Colonie. aput sanctum Geor- 
gium anno dominice incarnationis millesimo centesimo LXXXXVIIII 
feliciter in nomine domini. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament mit an grün-rothen Seiden- 
fäden hängendem Siegel. Rückauf schritt des 13. Jahrhts.: de decima apud 
Poilheim Camervorst dicta roitziende. 55 cm hoch, 45 cm breit. — Köln,. 
Stadtarchiv, Alfter'sche Urkundenabschriften XX S. 261. 

24. — 1200. Erzbischof Adolf I. bekundet, dass Abt Godefrid von 
Echternach die Kirche zu Drnmthe in der Diöcese Utrecht 
der Kirche zu Tyle übertragen habe. 

In nomine sancte. et individne. trinitatis. Ego Adulfus sanctQ 
Coloniensis ecclesi§ archiepiscopus omnibus Christi fidel ibus inper- 
petuum. Ne | rerum gestarum memoriam abolere possit oblivio, ad 
noticiam tarn presentium quam futurorum presenti scripto transmitti- 
mus, | quod abbas Godefridns ecclesie. Epternacensis consilio et consensu. 
capituli sui quandam ecclesiam in dyocesi Trajectensi sitam nomine 
Drümthe concessit ecclesie de Tyle sub hac forma, ut videlicet ipsa 
ecclesia de Tyle assignet unum de sacerdotibus suis, qui recipiat ab 
abbate in ecclesia Epternacensi iam dictam ecclesiam loco pastoris et 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



229 



persolvat omnia iura episcopo et archidiacono similiter, quicquid de 
predicta ecclesia persolvere tenetur, ipsi vero abbati et omnibus suc-t 
-cessoribus eius annuam pactionem, quam omnes pastores eiusdem ec- 
-clesie. abbati et ecciesie. sue, actenus pereolverunt, videlicet quinque 
fertones examinati argenti singulis annis incipiente maio persolvet. 
Quod si aliqno modo neglexerit, ammoneri debet ecclesia de Tyle a 
nunciis abbatis, ut persolvat predictam pactionem. Quod si non fecerit, 
liberum erit abbati resilire a conventione ista et alium substituere 
pa6torem, qui reddat ei pensionem suara tempore suo non obstante do- 
natione archidiaconi, quam sacerdoti de Tyle fecerit. Acta sunt bec 
anno MCC incarnationis domini nostri Jesu Cristi in presentia priorum 
nostrorura, quorum nomina hic annotata sunt: Udonis | maioris decani 
in Colonia, Theoderici prepositi sancti Gereonis, Ivonis decani de sanctis 
Apostolis, Gerardi prepositi | Sanxtensis, Frederici decani, magistri 
Bertoldi. Ut autem hec rata et inconvulsa permaneant cattam istam 
«igilli | nostri impressione muniri fecimus. 

Trier, Stadtbibliothek, no. 14, Original, Pergament mit grünen Seiden- 
fäden. Das etwas beschädigte Siegel, welches daran gehangen (!) hat, ist ab- 
geschnitten. Rückaufschrift des 13. Jahrh.: de ecclesia de Drumthe; des 
16. Jahrh.: H 20. — 24 l / 2 cm hoch, 16 cm breit. 

25. — 1201 Mai 19. Köln. Erzbischof Adolf I. überträgt den Schutz 
des ihm unterstellten Nonnenklosters S. Maximin zu Köln 
dem Domdekan und giebt dem Kloster das Begräbnissrecht. 
In nomine sancte et individue trinitatis. Adolphus dei gratia 
sancte Coloniensis ecclesie humilis minister omnibus Christi fidelibus 
in perpetuum. Quae sancte et religiöse fiunt, quanto Christo graciora 
sunt, tanto maiori diligencia transmitti merentur ad noticiam postero- 
rum. Series enim annorum nonnumquam reddit obscurum, quod pre- 
teriit, et ideo necessaria est scripti inspectio, ut per eam servetur in 
memoria, quod ex karitate principium accepit et promotionem. Ecclesia 
b. Maximini, cum ex devocione bonorum hominum in constructione 
aliquantulum accepisset incrementum et quibusdam bonusculis dotata 
-esset, data est sanctimonialibus, ut in ea religiöse viverent et per sanctam 
religionem pro se et pro aliis indesinenter deo supplicarent. Ecclesiam 
prenominatam et universa ad eam pertinentia sanctimoniales ibidem deo 
militantes una cum viris religiosis tarn clericis quam laicis, quorum maior 
pro deo circa ipsum locum extitit affectus, in manus nostras resigna- 
rerunt nostre provisioni et eorum, qui nobis in dignitate succedunt, 
Tegimen loci, defensionem et protectionem fideliter committentes, ut 
«ego et successores mei semper huius loci patroni pro redemptione ani- 



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230 



Richard Knipping 



marum nostrarum existeremus. Nos vero, quia multis et arduis sepe- 
*iegociis occupati sumus, communicato priorum nostrorum consilio, ne- 
iamdicte sorores in rebus suis aliquem mei propter absentiam vel oc- 
copationem alterius negocii defectom sentirent, predictum locum decano- 
cunctisque suis successoribus et toti capitulo maioris ecclesie commisi- 
inus, ut sepedicte sorores religiöse viverent iuxta maioris decani pre-- 
ceptum et consilium, et eis tarn in secularibus quam in spiritualibus- 
auctoritate nostra fideliter preesset. Ad consolationem quoque et rele- 
vandam paupertatem iamdictarum Christi ancillarum eidem loco con~ 
cessimus, ut quicunque in eo sepeliri desiderat, sorores eum funerandi 
liberam habeant potestatem ita tarnen, ut propinqui defnnoti a sacer- 
dote, de cuius parrochia defnnctus est, propter debitam obedientiam. 
licenciam prius cum reverencia, qua decet, requirant. Ut autem hec 
rata et inconvulsa permaneant, presentem paginam inde conscribi et 
sigilli nostri irapressione fecimus communiri, districte precipientes, ne 
quisquam contra hoc racionabile factum ausu temerario illioite audeat 
venire. Testes huius rei sunt: Udo maior decanus, cui et idem locu& 
et cura sororum a nobis primum commissa est, Bruno ßunnensis pre- 
positus, Tirricus s. Gereonis prepositus, Herimannus s. Severini pre- 
positus, Tirricus s. Andree prepositus, Ludewicus s. Severini decanus,. 
Gisilbertus s. Andree decanus, Ivo ss. Apostolorum decanus, Heri- 
mannus maioris ecclesie secundus decanus, Herimannus choriepiscopus^ 
Albertus cellerarius, Herimannus secundus custos, Ensfridus custos 
Magorum et totus eiusdem ecclesie conventus. Herimannus advocatus 
Coloniensis, Otto camerarius, Adam pincerna, Henricus dapifer, Tirricus 
secundus advocatus et ceteri quamplures. Acta sunt hec anno domi- 
nice incarnationis MCd, datum Colonie XIIII kalendas iunii per ma- 
nus prothonotarii nostri Brunonis de Benisheim. 

Köln, Stadtarchiv, Museum Alfterianum No. 87 Bd. 10 S. 1836. Copie 
ex archivio loci. 

26. - 1202 Juli 5. Köln. Erzbischof Adolf I. bestätigt der Abtei Vilick 
den Zehnten der ganzen Pfarrei Vilich vom Roenbach bis zum. 
öiegfluss sowie den Rottzehnten in demselben Bezirk. 
In nomine sancte et individue Irinitatis. Adolfus dei gracia eancte- 
Coloniensis ecclesie archiepiscopus dilectis in Christo filiabus Elysa- 
beth j abbatisse et omni deo famulancium conventui in Vilica cunctis- 
que in eodem loco et voto eis successuris imperpetuum. Quamvis ex 
pie devocionis j proposito et iniuncti nobis ministerii debito omnibu» 
ecciesiis in nostro regimine constitutis auctoritate a deo nobis collata 



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Ungedrucke Urkunden der Erzbisthöfe von Köln. 231 



sua iura coneervare et tempore oportuno meliorare teneamur, loca ta- 
rnen religiosa devocius Semper manutenere ac sacre professionis per- 
sonas tanto maiore pietatis studio promovere intendimus, quanto earum 
piie orationibus et beneplacitis deo serviciis nos et nobis commissos 
adiuvari apud deum posse ac debere confidimns. Notum igitur esse 
volumus nniversis tarn presentibus quam futuris, quod nos divine 
gracie intuitu et sancte conversationis vestre respectu decimam tocius 
Vilicensis parrocbie a rivo, qui dicitur Roenbach, usque ad fluvinm, 
qui dicitur Sege, que multo iam tempore ex antiqua principuin colla- 
tione et predecessorura nostrorum pia concessione vestris cesserat usibus, 
auctoritate dei et nostra vobis conürmamus. Preterea decimationem 
oronium novalium, que infra prescriptum terminum usque ad tempora 
nostri pontificatus culta sunt vel deinceps colentur, tarn in vineis quam 
in agris ecclesie vestre concedimus et perpetuo habendam conürmamus, 
ita tarnen ut sub ipsius abbatisse respectu et cura permaneat et uRum- 
fmctum semper ipsa percipiat, quatinus secundum varios rerum eventus 
varias ecclesie sue necessitates melius cum effectu respicere atque com- 
modius in sue commissionis officio valeat ministrare. Auctoritate igitur 
a deo nobis collata statuimus ac districte precipimus, ne nmquam ali- 
que ecclesiastica secularisve persona hanc largitionem et confirmationera 
nostram infringere presumat. Quod si quis temerario ausu attempta- 
verit et commonitus non emendaverit, indignationem dei et beati Petri 
apostoli excommunicatus incurrat et reum super hoc divino fore iudicio 
certissime se cognoscat. Huius rei testes sunt : Udo maior in Colonia de- 
canus, Bruno Bunnensis prepositus, Theodericusprepositus saücti Gereonis, 
Herimannus prepositus sancti Severini, Theodericus prepositus sancti 
Kuniberti, Theodericus prepositus sancti Andree, Theodericus prepositus 
sanctorum Apostolorum, Gerardus decanus sancti Gereonis, Cristianus 
Bunnensis decanus, Lüdewicus decanus sancti Severini, Hildebrandus 
decanus | sancti Kuniberti, Gyselbertus decanus sancti Andree, Ivo de- 
canus sanctorum Apostolorum, Godeschalcus decanus sancti Georgii, 
Henricus sancte Marie ad gradus et alii tarn laici quam | clerici quam* 
plures. Factum est hoc anno ab incarnatione domini MCCII. Datum 
Colonie III nonas iulii. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament mit grün-rothen Seiden- 
fäden, Siegel abgefallen. Rückaufschrift des 15. Jahrhts. : confirmacio deci- 
marnm de Roenbach usque tluvium Sege. Alte Signatur LI. 55 cm hoch, 
4ti cm breit. — Copiar B 99 f. 3. — Köln, Stadtarchiv, Geleni farragines 
XXX 3 Regest mit Zeugen. 



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232 Richard Knipping 

27. - 1203 Juni 13. Kaiserswerth. Erzbischof Adolf I. verfügt, dass 

der dem Kloster Meer gehörige Hof zu Wollesdorp zu der 
erzbischöflichen Bede nicht mehr als 18 Denare zu zahlen 
brauche. 

Adolphus dei gratia sancte Coloniensis ecclesie archiepiscopus. 
Notum sit omnibus Christi fidelibus, quod nos attendentes devotionem 
pauperum Christi in ecclesia de Mere deo servientium eorum indemp- 
nitati duximas providendam. Curtim itaque apud Wollesdorp eidem 
ecclesie attinenti (!) ab omni indebita exactione eximimus st&tuentes, 
ut in petitione nostra facienda ultra servicium XVIII denariorum non 
dampnificetur, sed eo iure, quo hactenus gaudebat, utatur nec a nobis 
nec a nostris successoribus infringendo. Ut ergo id ratum permaneat 
et inconvulsum presentem paginam conscribi fecimus et sigillo nostro 
muniri. Testes erant: Godefridus capellarius, Godefridus beati Andree 
canonicus. Leo de Werda, Ecbertus notarius, Herimannus advocatus 
Colonie et alii quamplures. Actum anno dominice. incarnationis mil- 
lesirao CCIII. Datum idus iunii apud Werda. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 93 f. 21 b. Notariell beglaubigte 
Abschrift des 17. Jahrhunderts nach dem Original. 

28. — 1203. Erzbischof Adolf I. bestätigt einen Tauschvertrag zwi- 

schen dem Stift zu Bonn und dem Stift S. Severin zu Köln 
betreffend Güter zu Friderichdorp und Blithirsdorp. 

t In nomine sancte et mdividtie trinitatis. Ego Adolphus divina 
dignatione sancte. Coloniensis ecclesie. archiepiscopus tarn presentibus 
quam | futuris in perpetuum. Fastoralis ratio sollicitudinis postulat, 
ut ea, qu§ nostri archipresulatus tempore ad utilitatem ^cclesiarum in 
nostra dyocesi constitutarum deo | auctore et nostro ministerio acce- 
dente provide et salubriter ordinantur, contra calumpniatorum impro- 
bitatem et vetustatis oblitterationem, omni firmitate qua possumus mu- 
nire et roborare satagamus. Quod itaque ex officio debemus, bona 
voluntate effectui mancipare desideramus. Eapropter in noticiam venire 
volumus tarn modernis quam futuri evi successoribus rationabilem 
et ordinatam commutationem quarumdam possessionum factam inter 
dilectos nobis Brunonem Bünnensem et Herimannum sancti Severini 
prepositos et inter easdem Bännensem scilicet et sancti Severini in 
Colonia ^cclesias. Cuius actionis series hinc sumpsit exordium. Ge- 
vardus venerabilis abbas et fratres monasterii, quod situm est in valle 
sancti Petri in Stromberg, titulo emptionis optinuerunt a quodam mi- 
lite noraine Herimanno de Blithersdorp quedara bona videlicet duos 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



23;j 



iurnales vinearum et LV et dimidium agrorum cum decimis 1 ). Verum 
cum idem miles eadem bona teneret ratione beneficii de Bünnensi pre- 
posito, bona, qu£ de aliena manu tenuit, pro allodio vendere non po- 
tuit. Inde ad expediendum, quod oportuit, huiusmodi industria accessit. 
Herimannus ecclesi§ sanctorum Apostolorum custos ad censum tenuit 
quoddani predium de manu prepositi sancti Severini iacens in villa. 
qu£ Friderichdorp norainatur, solvens inde annuatim preposito IUI 
amas vini preter emergentia ex decessu et accessu personaruin ius 
hereditatis sibi vendicantium. Hoc predium mercatus est predictus 
miles Hferimannus] a prefato sanctorum Apostolorum custode> et ipsum 
emptum et libere possessum assignavit preposito Bünnensi et £cclesi§ 
«idem in recompensationem bonorum, qu£ prius de preposito tenuerat, 
et illa priora bona sie a iurisdictione prepositi exempta libere et li- 
cite prememorato monasterio de valle sancti Petri numerata pecunia 
vendebat. Consulendum igitur fuit indempnitati £celesi£ sancti Se- 
verini, ne per huiusmodi contractum amittent su<j) proprietatis Privi- 
legium. Proinde utili dispensatione preordinatum et actum est ex 
conniventia et bona voluntate utriusque prepositi et utriusque £cclesi£, 
nt antedictus abbas et monachi prefata bona a prefato H[erimanno] 
milite empta in Blithirsdorp iacentia §cclesi£ sancti Severini et pre- 
posito pro suis recompensata contraderent et, si estimatio istorum non 
sufficeret, plura de propriis ex superhabundanti adicerent. H§c pactio 
«ic firmata est, ut monachi de bonis, qu§ sie proprietati sancti Severini 
assignarunt, eisdem sibi ad censum retentia per singulas annorum re- 
volutiones solverent VI amas vini, V preposito, reliquam canonicorum 
consolationi cessuram. Hac ratione censui augmentum accessit, quia 
nec prepositus nec ^cclesia aliqua de cetero ex occasu veterum vel 
ex ortu novorum heredum expectabit emolumenta. H^c est recompen- 
«atio, quam §cclesia sancti Severini reeepit, duo iurnales vinearum in 
Blitheredorp et LV et dimidium iurnales arabilis terr§ ibidem et unus 
iurnalis vine§ et XV agrorum in Crüthe loco VIII iurnalium vinearum 
et XL agrorum et XII silvarum, quorum proprietas ad Bünnensem 
transivit ^cclesiam. Insuper tarn presentibus quam generationi omni, 
qu§ Ventura est, innotescere volumus, quod iam sepius dictum mona- 
sterium deeimam de vineis in Blithersdorp a frequenter dicto H. mi- 
lite emptam a prenominato Bünnensi preposito, de quo miles eam 
tenuerat, iure perpetuo aeeepit et in recognitionem proprietatis singulis 
annis unum aureum equipollentem XII argenteis preposito persolvit. 



1) Mit schwärzerer Tinte auf Raaur. 



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234 



Richard Knipping 



Nos vero quia religioncm libenter confovemus et monasterinm totiens 
iam dictum cum personis nobis in Christo dilectis speciali affectu am- 
plectimur, h$c acta et feliciter consummata nobis mediantibus sie ex- 
presse scripto innodavimus, ne vel temporum transitione vel personarum 
mutabili successione ullo tempore valeant mutari vel in irritum duci, 
de abbatis quoque et fratrum peticione et prepositorum et §cclesiarum 
bona voluntate hunc contractum firmare dignum duximus et in muni- 
mentum firmitatis scriptum sigilli nostri impressione additis appensis 
prepositorum, quorum id interest, communimus et auetoritate dei omni- 
potentis et beati Petri apostolorum prineipis et nostra sub banno sta- 
bilivimus. Si quis igitur postmodum su£ salutis oblitus hoc infrin- 
gere, mutare vel cassare temerario ausu presumpserit, iram suppremi 
ndicis et indignationem beat£ dei genitricis semperque virgineis Mari§ 
ineurrat et, nisi resipiscens errorem corrigat et pro temeritat satis- 
faciat, angelo Sathan^ ad perpetuum tradatur interitum. Huius rei 
testes sunt: maioris ^cclesi^ Theodericus maior prepositus, Udo maior 
decanus, Herimannus secundus decanus, Heriraannus choriepiscopus, 
Olyverus scolasticus, saneti Gereonis Thirricus prepositus, Gerardus 
decanus, saneti Cüniberti Tirrieus prepositus, Hildebrandus decanus, 
saneti Andrej Tirrieus prepositus, Gisilbertus decanus, sanetorum Apo- 
stolorum Ivo decanus, Lambertus scolasticus, saneti Georgii fingil* 
bertus prepositus, Herimannus scolasticus, Henricus scolasticus saneti 
Gereonis. LaicQ persona de nobilibus: AdoJphus com es de Monte, 
Gerardus comes de Are, Lotharius comes de Hostaden, Henricus comes 
de Seyna. De ministerialibus : Henricus de Volmütsteine, Henricus de 
Alpheim, Herimannus advocatus, Herimannus de Alftbera, Otto came- 
rarius, Albero Cirwin, Lambertus Blendehane, Henricus Asdorn, Go- 
descalcus scoltetus Bünne. De | burgensibus: Theodericus de Eren- 
porten, Henricus de Witherke, Daniel de Linthgaszen, Iohannes de 
Lintbgaszen et alii quamplures tarn §cclesiastic§ quam | laic§ honora- 
biles persona Acta sunt h$c et stabilita anno dominic? incarnationis 
MCCIII, indictione VI J ), regnante domino nostro Iesu Christo, qui est 
benedictus in secula. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, BX Abtei Heist erbach No. 11, Original, Per- 
gament mit 3 an grün-rothen Seidenfäden hangenden Siegeln: 1. des Propstes 
Bruno von Bonn, 2. des Erzbischofs Adolf, 3. des Propstes Hermann von S. 
Severin. Rückaufschrift des 13. Jahrhs.: de deeima in Blytersdorp; de car- 
rata vini, que dominis de s. Severitio datur. 59 cm hoch, 47 cm breit. — 
Copiar B 117 b f. 257. — Köln, Stadtarchiv, Gelenii farragines XX f. (>18, 
Alftersche Urkundenabschriften XXVIII 15. 

1) Mit schwärzerer Tinte. 



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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



235 



29. — 1193—1203. Erzbischof Adolf I. bestätigt den Vertrag, wonach 
das Kloster auf dem Stromberg der Abtei Vilich fortan ala 
Zehnten von seinen Besitzungen zu Heisterbach, Aldenrode 
und Hattenrode 15 Malter Weizen zahlt. 

In nomine sancte et individue trinitatis. Adolphns dei gratia 
sancte Coloniensis ecclesie archiepiscopus universis Christi fidelibus 
tarn fatnris quam presentibus in perpetuum. Quoniam ea, que inter 
vivos et presente9 racionabiliter et iuste plerumque disponnntur, partium 
quoque consensu accedente legitime confirmantur, humane conditionis 
fragili permutatione ex variarum personarum successiva alteratione 
freqnenter permutantur atque dissolvuntur, necessarium dnximus eon- 
ventionem inter ecclesiam Vilicensem et monasterium de Stromberg 
habitam super decima possessionum suarum in Heisterbach cum suis 
pertinentiis Aldenrode 6cilicet et Hattenrode scriptis commendare. 
Itaque pro utriusque monasterii pace, commodo ac tranquillitate per- 
petua annuam pensionem vel pactum, quod incolae predicti loci vel 
aliquando vicini ecclesie Vilicensi sub quadam incertitudine pro agro- 
rum cultura vel situ aut etiam messium qualitate annuatim persolvere 
solebant, fratres de Stromberch competenter adaugentes in unam et 
certam summam videlicet quindecim maldrorum tritici publice et Bun- 
nensis mensure singulis annis in festo sancti Andree se soluturos ec- 
clesie Vilicensi promiserunt, ut sie ab omni impetitione vel inquieta- 
tione ecclesie Vilicensis aut nuntiorum eius de decima prenominatarum 
possessionum tarn in frugibus quam animalibus et nutrimentis suis de 
cetero liberi essent et absoluti. Licebit quoque iam dictis fratribus 
terras suas cultas vel incultas in prescriptis terminis constitutas colere, 
meliorare, arbores conserere, vineas plantare et, prout melius poterunt, 
ad usus suos et utilitatem convertere supradicto pacto scilicet quin- 
decim maldrorum tritici nihilominus in suo statu absque augmentatione 
aliqua permanente, hac sane conditione adiecta, quod si iam dicti fra- 
tres ex negligentia vel alio casu interveniente termino statuto vel infra 
proximos quindecim dies ecclesie Vilicensi summam prelibati pacti ex 
integro non exhibuerint, finitis quindecim diebus in poenam solutionis 
retardate alios duos maldros superaddere teneantur et sie de sequen- 
tibus quindecim diebus alios duos similiter de omnibus, quousque inte- 
gralis fiat persolutio. Illud quoque sciendum, quod de aliis possessio- 
nibus suis, qnascumque extra memoratos terminos Heisterbach videlicet 
Aldenrode et Hattenrode habuerint, supradicti fratres consuetas decima» 
persolvere tenebuntor. Teßtes huius rei sunt: Lodowicus maioris ec- 
clesie prepositus, Bruno Bunnensis prepositus, Tirricus ecclesie sancti 



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6 Richard Knipping Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 



Andree prepositus. Christianus Bunnensis decanus, Ivo decanus ec- 
clesie sanctorum Apostolorum, Gotzwinus abbas Bergensis. 

Düsseldorf, Staatsarchiv. 1. Copiar von Vilich B 99 f. 5 b, Abschrift 
des 14. Jahrhunderts. 2. Copiar von Heisterbach B 117 Ba S. 14, notarielle 
Abschrift nach dem besiegelten Original aus dem 18. Jahrhundert. Der 
Druck folgt dem Copiar B 117 Ba. — 1203 wird Engelbert Dompropst. 

30. — 1205. Erzbischof Adolf I. bestätigt dem Kloster Fürstenberg 
das Nutzungsrecht an dem erzbischöflichen Walde Berinkart. 
Adülphus dei gracia Coloniensis ecclesie humilis minister. Quia 
nostri racio exigit officii, ecclesiis dei in nostra dyocesi conetitutis ad 
conservacionem bonorum suorum pietatis studio providere, notum fa- 
cimus tarn presentibus quam futuris, quod iuridicis testimoniis didici- 
mus, ecclesiam dei, que est in Vorsteberg, equaliter ministerialibus 
nostris arborum sectionem et glandium pastionem ex antiqua prede- 
cessorum nostrorum beneficiencia in silva nostra, que dicitur Berinkart, 
optinuisse. Quam donacionem iam dicte doraui beate dei genitricis in- 
convulsam esse cupientes perpetue dampnacionis sentenciam in omnem 
hominem proferimus, qui huius beneficii graciam prefate ecclesie, qua 
ab institucione sui concedente predecessorum nostrorum auctoritate 
munerata est, infringere presumpserit. Acta sunt hec anno incarnaci- 
onis dominice MCCV coram testibus Engelberto maioris ecclesie pre- 
posito, Gerardo Xanctensi preposito, Hermanno Coloniensi advocato, 
Henrico de Alpem, Henrico raarscalco, Gozwino inagistro coquine aliis- 
que quam pluribus nostris familiaribus. 

Düsseldorf, Staatsarchiv, Transsumpt des Erzbischofs Heinrich IL vom 
29. November 1319. — Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften 
XX 19*3 ex archaeo loci. 



Miscellen. 

Zur Lebensgeschichte des Caesarius von Heisterbach 

Von 
H. Höfer. 

Die Lebensumstände des Caesarius von Heisterbach, über 
welche uns direkt nichts übermittelt ist, müssen mühsam aus seinen 
Schriften konstruirt werden. Wenn uns auch dieses Bild im Ganzen 
als Schattenriss entgegentritt, so lässt es uns doch eine Persönlich- 
keit erkennen, an Geist gebildet und edel von Herzen. Nach der 
allgemeinen, zuletzt von Kaufmann (Cäsarius von Heisterbach etc.) 
und Dr. Kessel (Kirchenlexikon von Wetzer und Welte, 2. Aufl. 1883) 
vertretenen Ansicht, wurde Caesarius um 1180 in oder bei Köln 
geboren. Die Festsetzung dieses Datums beruht darauf, dass man von 
dem Jahre 1199, welches als dasjenige feststeht, in welchem Caesarius 
in Heisterbach eintrat, zurückrechnete, indem man annahm, Cae- 
sarius sei damals etwa 19 — 20 Jahre alt gewesen. Die Stelle in 
Dialog VIII, 78 der Wundergeschichten ist aber hierbei augen- 
scheinlich nicht in Betracht gezogen worden. Hier erzählt Cae- 
sarius wörtlich: n Abt Gerhard von Clairvaux sei. Andenkens, der 
zu unseren Zeiten gewesen ist, kam einmal nach Himmerode, um 
das Kloster zu visitiren." (Bonae memoriae dominus Gerhardus 
abbas Claraevallis, qui nostris teraporibus fuit.) Nach dem üblichen 
Sprachgebrauch will der Ausdruck „der zu unseren Zeiten gewesen 
ist 44 , d. h. gelebt, bat besagen, dass die letzten Lebensjahre Gerhards 
zusammenfallen mit den ersten Lebensjahren des Caesarius. Da 
Abt Gerhard i. J. 1177 starb (Annalen 47, S. 174, Anm. 1), sorauss 
Caesarius spätestens i. J. 1170 geboren worden sein. Hiermit 
stimmt auch die Angabe des Caesarius in Distinction IV, 79 seiner 
Wundergeschichten ( edit. Strange), wo er erzählt, wie der Kardinal 
Heinrich von Albano i. J. 1188 im Auftrage des Papstes Clemens 



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238 



H. Höf er. 



nach Deutschland geschickt worden sei, um das Kreuz zu predigen. 
Caesarius fährt dann fort: Noch als Knahe habe ich den ehrwürdigen 
Bischof und Mönch in der Kirche des hl. Petrus zu Köln das Kreuz 
predigen hören. (Ego euodem venerabilern episcopum et monachuni 
in ecclesia sancti petri Coloniae adhuc puer audivi.) Die Bezeich- 
nung puer bedeutet hier nicht etwa Knabe = Kind wie Annalen47, 
S. 14, Anrn. 1 angegeben, sondern Knabe = Jüngling, wie dies auch 
der ganze Sinn der angezogenen Stelle verlangt. Denn wäre Cae- 
sarius um 1180 geboren, dann wäre er i. J. 1 188 erst etwa 8 Jahre 
alt d. h. noch ein Kind gewesen und hätte in diesem Alter weder 
das nöthige Interesse noch auch die Auffassungsgabe besessen, um 
die Rede eines Cardinales fixiren zu können. Es wird dies aber 
wesentlich anders, wenn die Geburt des Caesarius 10 Jahre früher, 
d. h. wie oben angegeben um 1170 angesetzt wird. 

Dass er in Köln geboren wurde, ist, wenn auch nicht zu er- 
weisen, so doch sehr wahrscheinlich. Sicher ist, dass er seine 
Knaben- und Jugendjahre in Köln verlebte. In Dialog I, 29 er- 
zählt er, dass er die Stiftsschule von St. Andreas zu Köln besucht 
biibe. Eine Szene aus dieser seiner Schulzeit gibt er Dialog VI, 5, 
wo er erzählt, wie der magister im Begriff war, einen Schüler in 
dem Augenblick zu züchtigen, als gerade derDechant Ensfried von 
St. Andreas an der Schule vorbei kam: Ensfried stürzt in die Schule, 
vor „unseren Augen" den Stock erhebend. In Dialog XI, 55 : Als 
in Köln einmal drei Diebe gerädert worden waren, lief ich am 
folgenden Tage nebst andereu Schülern auf die Richtstätte. Als 
Schüler hat er auch der ersten Messe beigewohnt, die ein Diakon 
aus Steinfeld in der Michaelskapelle an der Marspfortc gelesen 
hatte. (Dialog IX, 61.) In Köln ist Caesarius gut bekannt. Die 
H ohestrasse schildert er als eine enge Strasse, welche ich oft ge- 
gangen bin, wie er Dialog IV, 98 sagt. Von dem Kreuz zu St. 
Georg auf dem Waidmarkt erzählt er ein Wuuder, dessen er sich 
noch ganz deutlich erinnere und das stadtbekannt gewesen 
sei. (Dialog VIII, 25.) Im Jahre 1188 weilte Caesarius in 
Köln, wo er, wie erwähnt, die Rede des Cardinais Heinrich 
von Albano in St. Peter hörte. Von besonderem Interesse ist 
noch eine Stelle in Dialog X, 25, woraus hervorgeht, dass Cae- 
sarius auch i. J. 1198 in Köln weilte. Er berichtet nämlich von 
einem hellen Sterne, der sich am hellen Nachmittage zn Köln gezeigt 
habe. Es war gerade als man im Palast zu Köln über einen Nach- 
folger des verstorbeneu Kaisers Heinrich Verhandlungen pflog, als 



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Zur Lchensgeschicbte des Caesarius von Heisterbach. 239 



sich der Stern zeigte. Wir liefen im Bischofshof zusammen, wussten 
jedoch nicht, was die ausserordentliche Erscheinung zu bedeuten 
habe, sagt Caesaris. Die Erscheinung des Sternes fällt auf den 
1. März 1193. Die Stelle verdient aber auch mit Bezug auf die 
Ortsbezeichnung im Bischofshof Beachtung. Der Palast, wo die 
Verhandlungen stattfanden, ist der bischöfliche Palast. Dieser Palast 
lag auf dem Domhof, der Südseite des jetzigen Domes gegenüber. 
Hier lagen auch die zum Domstift gehörigen Gebäude und die 
Wohnungen der Stiftsherreu. Dort lag auch der Bischofshof. Die 
ganze angezogene Stelle scheint darauf hinzuweisen, dass Caesarius 
damals in der Nähe gewohnt hat, d. h. Mitglied des Dorastifts oder 
des benachbarten Mariengradenstifts gewesen ist. Letzterem hatte 
auch Abt Gcvard von Heisterbach angehört. Im Oktober desselben 
Jahres treffen wir Caesarius in Begleitung des Abtes Gevard auf 
dem Wege von Walberberg nach Köln, wo der Abt ihn für den 
Orden zu gewinnen suchte. Der Zufall hatte beide Männer sicher 
nicht zusammengeführt. Caesarius war gegen die Ermahnungen 
des Abtes nicht abgeneigt, durch eine Wallfahrt jedoch, die er 
zur hl. Maria von Rocainadour bei Cahors gelobt hatte, vorläufig 
noch gebunden. Als er die Wallfahrt nach 3 Monaten vollendet 
hatte, begab er sich, ohne dass einer seiner Freunde davon wusste, 
im Januar 1199 nach Heisterbach, um daselbst sein Probejahr ab- 
zulegen. 

Gleichzeitig mit Caesarius machten ein Ritter Bennaco von 
Palmersdorf und Godefried, Scholaster von St. Andreas zu Köln, 
das Probejahr. Beide waren, wie Caesarius berichtet, schon be- 
jahrte Männer. Caesarius war damals, wenn das obige Geburts- 
datum stimmt, etwa 29—30 Jahre alt. Kessel (Kirchenlexikon) und 
Kaufmann (Annalen, Heft 53) nehmen an, Caesarius habe dauernd 
in Heisterbach gelebt, eine Annahme, die sich aus den Dialogen 
insofern zu bestätigen scheint, als die auf Heisterbach bezüglichen 
Erzählungen den Eindruck von Selbsterlebtem machen. Bemerkens- 
werth sind übrigens einige Stellen der Dialoge, die auf einen Aufent- 
halt des Caesarius in Himmerode hinweisen. In Dialog VIII, 13, 
wo Caesarius das Leben des Mönchs Petrus in Himmerode beschreibt, 
erzählt er, wie demselben eine grosse Gabe der Thränen verliehen 
worden sei. Hierfür kann ich selbst Zeugniss ablegen, sagt Cae- 
sarius, indem ich während des Chorgesanges einige Zeit neben 
ihm gestanden habe. Huius rei testis sum ego, qui juxta illum ad 
psalmodiam stabam aliquanto tempore (ed. Strange). Von dem wegen 



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240 



H. Ho fer. 



seines heiligroässigen Lebens verehrten Mönche Walther von Bir- 
bach der ebenfalls in Himmerode lebte und dessen Leben Caesarius 
in Dial. VII 38 beschreibt, erzählt er, demselben sei einmal an 
einem sehr kalten Tage ein Schuler barfuss begegnet. Von Mit- 
leid ergriffen, sei Walther vom Pferde gestiegen, habe den Schüler 
angehalten und habe ihm seine eigenen Schuhe gegeben. Dies ist 
in meinem Beisein geschehen, sagt Caesarius, woraus hervorgeht 
dass Caesarius mit Walther auf Reisen war. An derselben Stelle 
erzählt Caesarius: Als ich mich einmal Uber etwas mit Walther 
besprach, nahm er mich beiseite und sagte: auch ich leide manch- 
mal unter schweren Versuchungen. Auf Grund dieser Stellen kann 
ein Aufenthalt des Caesarius in Himmerode nicht bezweifelt wer- 
den; dieser Aufenthalt kann aber nur ein vorübergehender gewesen 
sein, so dass die Annahme, Caesarius habe dauernd in Heister- 
bach gelebt, hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 

Wegen seiner Frömmigkeit wurde Caesarius bald zum Novizen - 
meister ernannt. Zum Priorat gelangte er um 1228. In einer Ur- 
kunde vom 30. Dezember 1227 wird ein Prior H. von Heisterbach 
genannt 1 ). Caesarius muss also nach diesem Datum zum Prior 
erhoben worden sein. Die Angabe bei Kessel (Kirchenlexikon) 
Caesarius sei schon beim Abgange seines Freundes Karl als Abt 
nach Villers zum Prior erhoben worden, ist also nicht richtig; 
ebenso ist die Zeitbestimmung in den Annalen, Heft 21, wonach 
Caesarius bereits Ende 1226 zum Priorat gelangte, verfrüht. 



1) Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln IX, 121. 



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Die historische Litteratur 1 ) des Niederrheins 
für das Jahr 1895. 

Von 
Kagpar Keller. 



A. Römische Zeit. 

1. J. Klein. Museographie. Bonn, Provinzialmuseum. WZ. 
14, S. 399-402. 

ü. a. Bericht über die vom Provinzialmuseum veranstalteten Aus- 
grabungen zu Blankenheim und Neues. 

2. A. Kisa. Museographie. Köln, Museum Wallraf-Richartz. 
WZ. 14, S. 402—403. 

3. F. B e r n d t. Museographie. Aachen, Städtisches Suerraondt- 
Museum. WZ. 14, S. 404. 

4. Museographie. Krefeld, Sammlung des Museumvereins. WZ. 
14, S. 405-407. 

5. O. Schell. Museographie. Elberfeld, Sammlungen des 
Bergischen Geschichtsvereins. WZ. S. 404—405. 

6. A. Riese. Zur Provinzialgeschichte des römischen Ger- 
maniens. KB WZ. 14, S. 146—160. 

R. weist nach, das9 die Errichtung der Provinzen Germania superior 
und inferior um das Jahr 90 n. Chr. stattgefunden hat. Vorher gab es nur 
einen zur Provinz Gallia Belgica gehörigen Heeresbezirk Germania, dessen 
exercitus Germanicus in zwei von Legaten befehligte Unterabtheilungen 
exercitus Germanicus superior und inferior zerfiel. 



1) Die Herren Autoren und Verleger von Arbeiten auf dem Gebiete der 
Geschichte der Eheinprovinz werden gebeten, im Interesse der Vollständigkeit des 
Literaturverzeichnisses die Anzeige-Exemplare möglichst frühzeitig an die Re- 
daktion der Annalen {Bonn, Kurfürstenstrasse 79) einzusenden. 
Annalen des biat. Vereins LXV. 10 



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442 Kaspar Keller 

7. H. Nissen. Rheinland in römischer Zeit. Rede zum Antritt 
des Rektorats am 18. Oktober 1894 gehalten. JVARh 96/97 
S. 1-17. 

8. J. Schneider. Das römische Strassennetz in dem mitt- 
leren Theile der Rheinprovinz und die römischen Itinerarieu. 
Mit 1 Kartentafel. [A. u. d. T. Die alten Handelswege der. 
Germanen, Römer und Franken im Deutschen Reiche. Nach 
örtlichen Untersuchungen dargestellt. Heft 10.] Frankfurt a. 
M., Jaeger. 22 S. 

9. R. Schultze, C. Steuernagel und H. Nissen. Co- 
lonia Agrippinensis. Festschrift, der 43. Versammlung deutscher 
Philologen und Schulmänner in Köln am 25. September 1895 
gewidmet vom Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande. 
Mit 17 Tafeln und 6 Textfiguren. Bonn, Georgi. 171 S. 

Auch ohne das besondere Titelblatt als Band 98 der JVARh. Vgl. 
die folgenden Nummern. 

10. H. Nissen. Das römische Köln. JVARh. 98, S. 145—171. 

11. R. Schultze und C. Steuernagel. Colonia Agrippinen- 
sis. Ein Beitrag zur Ortskunde der Stadt Köln zur Römerzeit. 
JVARh. 98, S. 1-144. 

Durch diese beiden Arbeiten wird unsere Kenntniss des römischen 
Köln in reichstem Maasse gefördert. Nissen stellt die Entstehung und Grün- 
dung der Ära ubiorum und der Colonia Agrippinensis dar. Sehr werthvoll 
ist die Topographie Kölns, die wir den stadtkölnischen Bauinspektoren Schultze 
und Steuernagol verdanken. Das hier gegebene ist zum grössten Theil 
das Resultat eigener jahrelanger Ausgrabungen, Untersuchungen und Mes- 
sungen. Doch sind auch die älteren Berichte hier zum ersten Male im Zu- 
sammenhange fachmännisch beurtheilt und berichtigt. Die Stadtmauer mit 
ihren Thürmen und Thoren wird sorgfältig untersucht. Anlage, Technik und 
Durchbildung der Einzelheiten der Stadtbefestigung lassen erkennen, dass sie 
ein nach einheitlichem, grossartig entworfenem Plane durchgeführtes Werk 
ist, dessen Entstehung in die Zeit gleich nach der Gründung der Kolonie im 
Jahre 50 n. Chr. fällt. Für eine von Düntzer angenommene Stadterweiterung 
in römischer Zeit hat sich kein Anhalt ergeben. In den ursprünglichen Plan 
fällt auch die Leguug des Strassennetzes innerhalb der ummauerten Stadt. 
Die Anlagen für Versorgung der Stadt mit Trinkwasser und für Entwässerung 
werden untersucht; die Vff. konnten ausser dem bekannten Kanal in der 
Budengasse noch zwei andere zum Rhein führende Entwässerungskanäle nach- 
weisen. Die zahlreichen Ueberreste von römischen Gebäuden werden sorg- 
fältig verzeichnet. Diese Bauten gehörten zwar verschiedenen Bauperioden 
an, waren jedoch mit einer einzigen Ausnahme sämmtlich dem römischen 
Strassennetz entsprechend orientirt. Die alte Annahme, dass auf dem Dom- 
hügel ein hervorragendes, religiösen oder städtischen Zwecken dienendes 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 



243 



<Jebäude (nach Düntzer der Haupttempel) gestanden haben muss, fanden die 
Vflf. bestätigt; daraus erklärt sich auch wohl die besonders prächtige Ge- 
staltung des nahe gelegenen neuerdings so viel besprochenen Nordthores 
<Porta Paphia). Dagegen gehören die schon seit Jahrhunderten bekannten 
Reste von Monumentalbauten nuf dem Rathhausplatz, wohin man das Prae- 
torium verlegen wollte, nach diesen neuesten Untersuchungen einer viel 
späteren Zeit, zum Theil sogar erst dem 11. und 12. Jahrhundert an. Auch 
■die Römerbrücke, welche jedoch nicht als Massivbau mit gewölbten Bogen- 
stellungen und massiven Strompfeilern, sondern als eine mit Steinen beschwerte 
Bockbrücke zu «lenken sei, und das gegenüberliegende Kastell Deutz, dessen 
Errichtung in eine viel spätere Zeit fällt, werden von den Vflf. in ihre Unter- 
suchungen einbezogen. Es ist ein hervorragendes Verdienst der beiden Vflf, 
durch ihre unbefangenen und planmässigen Untersuchungen den alten will- 
kürlichen Annahmen ein Ende gemacht und für die künftige Alterthums- 
forschung in Köln ein sicheres Fundament gelegt zu haben. 

12. A. K i s a. Der Kanal in der Budengasse. KB WZ. 14, S. 2—6. 

Nachweis, dass der Kanal kein Wehrgang, sondern ein Entwässerungs- 
kanal war. 

13. J. Schneider. Vetera, Castra Ulpia und Colonia Trajaua. 
RheinGBll. 2, Z. 84 r 94. 

Verlegt das im Bataverkriege zerstörte, für zwei Legionen bestimmte 
Lager Vetera auf den Fürstenberg bei Xanten ; Castra Ulpia sei für die 30. 
Legion innerhalb des alten Lagers errichtet worden. Die Colonia Trajana 
habe vor dem Kleverthore zu Xanten gelegen. Vf. bestreitet, dass dort eine 
römische Pfahlbrücke bestanden habe; die später gefundenen Pfähle hätten 
in dem sumpfigen Terrain der Römerstrasse als Unterlage gedient. 

14. C. K o e n e n. Zum Verständniss der linksrheinischen römischen 
Grenzschutzlinie. (Römische Militär- und Privatbauten auf dem 
Reckberg bei Neuss). JVARh. 96/97, S. 351-359. 

Durch weitere Untersuchungen konnte K. die Umrisse des Zwischen- 
kastells genauer feststellen. In allernächster Nähe legte er die Fundamente 
eines grösseren römischen Privatbaues und ein römisches Gräberfeld, und auf 
einem nahen, das Lagerterrain überragenden Hügel einen Wachtthurm bloss. 
In einer Entfernung von 800 Metern vom Reckberg wurde ein neues Zwischen- 
kastell aufgefunden. 

15. K. K o e n e n. Ueber das Baumaterial im Legionslager von 
Novaesium. RheinGBll. 1, S. 355-356. 

16. J. Schneider. Der Tuffstein, kein römisches Hochbau- 
material am Niederrhein. RheinGBll. 1, S. 351—354. 

17. K. Koenen. Gefässkunde der vorrömischen, römischen und 
fränkischen Zeit in den Rheinlanden. Mit 590 Abbildungen. 
Bonn, Hanstein. IV, 155 S. 

Das Alter der Niederlassungen, Befestigungen, Gräber u. s. w. lässt 
sich nach den in ihnen gefundenen Thongefässen bestimmen. Durch Koenens 



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244 



Kaspar Keller 



Gefässkunde ist es nun jedermann ermöglicht zu bestimmen, ob ein gefundenes 
Gefäss oder Scherbe vorrömisch, römisch oder fränkisch ist und in welche 
Epoche der genannten Zeiträume das zu bestimmende Stück gehört. Auch- 
die lokalen Unterschiede werden gebührend berücksichtigt. Die Orientirung 
wird durch zahlreiche Abbildungen noch erleichtert, bei denen nur das 
Fehlen der Maassaugaben und der Kolorirung zu bedauern ist. 

18. C. Stedtfeld t. Köln. Massenfund römischer Münzen. 
KBWZ. 14, S, 184—189. 

19. P. Brau n. Spätröniischer Miinzenfund in Köln. RheinGBll. 
2. S. 158—160. 

Bei Ausschacbtungsarbeitcn neben der Kirche Maria im Capitol wurden 
ein Fass und mehrere Töpfe mit römischen Münzen, deren Anzahl auf 
150 — 200000 Stück geschätzt wird, gefunden. Die Münzen gehören haupt- 
sächlich der konstantinischen Zeit an, stammen aber aus verschiedenen Präge- 
orten und haben wahrscheinlich den Bestand einer Öffentlichen Kasse 
gebildet. 

20. E b e r 1 e i n. Köln. Funde römischer Alterthlimer am Apostel- 
markt N. 25. JVARh. 96/97, S. 343—345. 

In den aufgedeckten Bauresten eines römischen Hauses fanden sich 
viele, zum Theil gut erhaltene Näpfe, zugedeckte Terrasigillataschüsseln mit 
Speiseresten, Gläser, Münzen, Knochen von Menschen und Thieren. Die 
vielen Brandspuren: geschmolzenes Glas und Eisen, verbrannte Knochen, 
Holzkohlen u. s. w. deuten auf gewaltsame Zerstörung des wohl grösstenteils 
aus Holz gebauten Hauses durch Brand hin, welohe Eberlein nach den auf- 
gefundenen Münzen in die Mitte des 4. Jahrhunderts setzt. 

21. J. Klein. Kleinere Mittheilungen aus dem Provinzialmuseum 
zu Bonn. JVARh. 96/97, S. 156—171. 

Zwei den Matronis Fachinehis oder -eihis, die hier zum ersten Male 
vorkommen, gesetzte Steine; mehrere in Köln gefundene Grabsteine, auf 
deren einem sich oben in einer Nische eine Darstellung des Todenmahles 
befindet, und eine Kaiserinschrift aus Bonn, von der Kl. annimmt, dass sie 
dem Kaiser Claudius im Jahre 43 bei seiner Anwesenheit in Gallien aus 
Anlass seines Zuges nach Britannien gesetzt worden sei. 

22. J. Klein. Grabfunde aus Bonn. JVARh. 96/97, S. 365-368. 

Zusammenstellung der hauptsächlichsten Funde im Jahre 1894. 

23. J. Klein. Köln. Fragment einerFigur. JVARh. 96/97, S. 368— 370. 

Figur einer Fortuna aus der Fabrik des Alfius; diese Fabrik wurde 
1885 auf der Aachener Strasse in Köln entdeckt. 

24. A. Kisa. Neue Inschriften. KBWZ. 14, Sp. 85—92. 

Ein Votivstein an Jupiter Dolichenus und ein Grabstein eines Veteranen 
und seiner Gattin, mit Relief; beide Steine sind im Monat Mai in Köln ge- 
funden worden. 

25. M. S i e b o u r g. Beiträge zur Alterthumskunde des Nieder- 
rheins. JVARh. 96/97, S. 249—271. 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. "245 



S. beschreibt zunächst einen Weihestein aus Nieukerk, Kreis Geldern, 
-der den Deae Malvisiae von dem Kommandanten der Leg. I Min. P. F. tür 
<las Wohl des Kaisers Commodus zwischen 185 und 193 gesetzt und auch 
-dadurch merkwürdig ist, dass er eine christliche Inschrift enthält, da er 
später als Altarstein benutzt worden war. Ferner veröffentlicht Siebourg 
Inschriften von einem Ziegelstempel aus Gellep, von einem Thonbecher aus 
Asberg, Fabrikantenstempel und unedirte Inschriften von Terrasigillatanäpfen 
und Glasschalen aus Asberg und Xanten. 

26. J. Klein. Blankenheim in der Eifel. Römische Inschrift. 
JVARh. 96/97, S. 370-371. 



B. Mittelalter und neuere Zeit. 

I. Quellen and Quellenkunde 

28. A. Decker. Die Hildebold'sche Manuscriptensammlung des 
Kölner Domes. Mit 1 Tafel. — Festschrift, der 23. Versamm- 
lung deutscher Philologen und Schulmänner dargeboten von 
den höheren Lehranstalten Kölns. S. 215—251. Bonn, Georgi, 4°. 

D. veröffentlicht den zu der Hildebold'schen Manuscriptensammlung 
■des Kölner Domes gehörenden lange verraissten Katalog der von Papst Leo 
an Karl den Grossen gesandten Bücher und reiht daran eine Beschreibung 
der gegenwärtig noch in der Dombibliothek vorhandenen Nummern des 
Katalogs. Eine kurze Lebensbeschreibung Hildebolds leitet die Publikation ein. 

29. L. Schmitz. Die Kosten der päpstlichen Bestätigung 
Ruprechts von der Pfalz zum Erzbischof von Köln, 1464. 
RheinGBll. 2, S. 113—115. 

30. L. Budget des kurkölnischen Hofes im Jahre 1760. RheinGBll. 
2, S. 374-379. 

31. W. Aufschwörnng des Herzogs Franz von Brauuschweig- Gif- 
horn (1508-1544) fUr das Kölner Domkapitel. KBWZ. 14, 
Sp. 47-48. 

32. K. Hayn. Aus den Annatenregistern der Päpste Eugen IV., 
Pius II. und Sixtus IV. (1431—1447, 1458-1489). AnnHV- 
Niederrh. 61, S. 129-186. 

33. St. Ehses und AI. Meister. Nuntiaturberichte aus Deutsch- 
land. Nebst ergänzenden Aktenstücken. 1585 (1584)— 1590. 
1. Abtheilung. Die Kölner Nuntiatur. 1. Hälfte. Bonomi in 
Köln, Santonio in der Schweiz, die Strassburger Wirren. 
[A. u. d. T. Quellen und Forschungen auf dem Gebiete der 
Geschichte. In Verbindung mit ihrem historischen Institut in 



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Kaspar Keller 



Rom herausgegeben von der Görresgesellschaft. 4. Band.J 
Paderborn, Schöningh. LXXXV, 402 S. 

Die Görresgesellschaft hat die Herausgabe der Nuntiaturberichte au* 
den Jahren 1585— 1605 übernommen. Von dieser Abtheilung liegt der erste 
Band vor. Die beiden Herausgeber haben das handschriftliche Material ge- 
nieinsam gesammelt und später bei der redaktionellen Behandlung sich in 
die Arbeit derartig getheilt, dass Ehses die Kölner und Schweizer Berichte, 
Meister den Strassburger Kapitelstreit bearbeitete. Die Kölner Nuntiatur- 
berichte sind die umfangreichsten und wichtigsten und daher auch bestimmend 
für die Bezeichnung des ganzen Bandes: Kölner Nuntiatur. Bonomi war der 
erste Inheber der 1584 neu errichteten ständigen Kölner Nuntiatur. Die 
politische Thätigkeit des Nuntius trat nach der Absetzung des Erzbischofs 
Gebhard Truchsess [vgl. Litteraturbericht 1892, n. 3*2.] gegenüber der refor- 
matorischen zurück. Neben den eigentlichen Nuntiaturberichten sind auch 
eine Menge ergänzender Aktenstücke aus deutschen, österreichischen und 
italienischen Archiven aufgenommen. Der Kditition geht eine längere Ein- 
leitung voraus, welche neben einer Würdigung der Quellen namentlich eine 
umfangreiche Biographie Bonomis enthält. 

34. M. Lossen. Römische Nuntiaturberichte als Quellen der Ge- 
schichte des Kölnischen Krieges. — Sybels Historische Zeit- 
schrift 75, S. 1-18. 

In einer im allgemeinen günstigen Besprechung von Hansens Ausgabe 
der Nuntiaturberichte [vgl. Litteraturberichte 1892, n. 32, 1894, n. 14] wirft 
L. dem Herausgeber Ueberschätzung des kurialen Einflusses auf die Lösung 
der Kölnischen Frage, und damit auch Ueberschätzung der Nuntiaturberichte 
als Quelle für die Geschichte des Kölnischen Krieges vor, will auch dessen 
Einwürfe gegen seine Auffassung der Gropper'schen Nuntiatur als einei- 
stäudigen nicht gelten lassen. 

85. J. Hansen. Römische Nuntiaturberichte als Quellen zur Ge- 
schichte des Kölner Krieges (1576—1584). WZ. 14, S. 105—203. 

Zurückweisung von Lossens Ausstellungen. 

3tf. L. Keller. Die Gegenreformation in Westfalen und am 
Niederrhein. Aktenstücke und Erläuterungen. 3. Theil. 1601* 
bis 1G23. [A. u. d. T. Publikationen aus den preussischen 
Staatsarchiven. Bd. 62.] Leipzig, Hirzel. VIII, 693 S. 
Für uns kommt der erste, die Jülich-klevischen Länder betreffende- 
Theil des Landes in Betracht. Gleich nach der Brandenburgischen Besitz- 
ergreifung trat eine auffallende Entwicklung und Vermehrung der reformirtea 
Gemeinden am Niederrhein hervor. Durch den Religionswechsel der beiden 
Prätendenten und andere Ereignisse erfolgte jedoch ein Umschwung der 
politischen Lage zu Gunsten der Katholiken, der durch die Waffenerfolge 
des Kaisers und der Liga noch verstärkt wurde. Die Folge war ein Zurück- 
drängen der Protestanten und ein Vorrücken der Katholiken. 

37. H. Loersch. Rheinische Weisthtimer und verwandte Urkunden 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 247 



im Kölner Stadtarchiv. Mevissen-Festschrift. n. 12. S. 333— 360. 
KöId, Du Mont-Schauberg, VII, 407 S. 

Die zum Theil erst durch die neueren Ordnungsarbeiten zum Vorschein 
gekommenen Weisthümer, zugleich eine Ergänzung und Berichtigung des 
lt>83 erschienenen Verzeichnisses Rheinischer Weisthümer. Als Beilage werden 
Vereinbarungen des Gerichts und der Bauernbank auf dem Eigelstein und 
die Gründungsurkunde einer Bauernbank von S. Severin von 1384 abgedruckt. 

38. G. von Below. Landtagsakten von Jlilich-Berg. 1400 — 1610. 
1. Band. 1400—1562. [A. u. d. T. Publikationen der Gesell- 
schaft für Rheinische Geschichtskunde. XL] Düsseldorf, Voss. 
XVI. 824 S. 

Der erste Band dieser durch mehrere vortreffliche Arbeiten über die 
landständiBche Verfassung vorbereiteten Edition. In einer umfangreichen Ein- 
leitung orientirt uns Below in ausführlichster Weise über die Landtagsver- 
fassung, wie sie sich 1538 herausgebildet hatte; er untersucht die Organisation 
des Landtages, die allgemeine Stellung der Landstände, die Kompetenzen des 
Landtages in Bezug auf die landesherrliche Familie und das Territorium, 
auswärtige Politik und Kriegswesen, Recht und Gericht, Verwaltung, Polizei 
und Finanzen. Die eigentlichen Landtagsakten sind erst seit 1538 erhalten, 
aus älterer Zeit nur einige Beruf ungsschreiben, Privilegien und Steuerreverse 
vorhanden. Die Akten sind nicht in rein chronologischer Folge abgedruckt, 
sondern in Gruppen geordnet. Der grösste Theil der mitgetheilten Akten- 
stücke bezieht sich auf den geldrischen Erbfolgestreit ; andere betreffen den 
Streit um die geistliche Jurisdiktion (1550), Türkenhülfe (1542) und Reichs- 
steuern, Polizei- und Rechtsordnungen und Festungsbauten. 

89. G. von Below. Der Streit des Herzogs Johann von Jülich- 
Berg mit dem Jtilicher Erbmarschall Engelbert Hurdt von 
Schönecken in den Jahren 1513—1514. (Beschwerden über 
Missstände in der Verwaltung.) BGNiederrh. 9, S. 76—105. 
Diese Aktenstücke bieten den ältesten Berieht über die Form der 

La n dtags Verhandlungen . 

40. H. Keussen. Urkunden zur Geschichte der Jülicher Reichs- 
pfandschaften. ZAachenGV. 17, S. 257—259. 

41. J. Th. de Raadt. Beitrüge zur Geschichte des Kurfürsten 
Johann Wilhelm. BGNiederrh. 9, S. 162—197. 

22 Aktenstücke aus den Jahren 1690— 1705, aus dem Archiv des Herrn 
von Vervier in Gent. 

42. M. Kohtz. Jülich-Bergische Accisorduung vom Jahre 1624. 
BGNiederrh. 9, S. 254—263. 

43. Die Jagdgrenzen des Hauses zum Haus in Ratingen, des 
Hauses Overheid bei Benrath und des Hauses Mickein bei 
Himmelgeist. BGNiederrh. 9, S. 267-268. 



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<24H 



Kaspar Keller 



44. F. Ktich. Aufzeichnungen Redinghovens 1650—1651. B6- 
Niederrh. 9, S. 264-267. 

45. 0. Dresemann. Die Jülich'scbe Fehde 1542-1543. Zeit- 
genössischer Bericht des Michael Louff, Johanniters in Kie- 
ringen. AnnHVNiederrh. 61, H. 57—78. 

46. H. Keussen. Eine Kölner Steinurkuude aus dem 12. Jahr- 
hundert. KBWZ. 14, Sp. 216-222. 

Eine in älterer Zeit am Eigelsteinsthor eingemauert gewesene Inschrift 
ist früher von Gelen und Hüpsch und in jüngster Zeit nach diesen beiden 
Drucken von Kraus veröffentlicht worden. Die Vorlage Gelen's, eine im 
ltt. Jahrhundert angefertigte Holztafel, ist neuerdings wieder aufgefunden 
worden. Aus dem Schriftcharakter schliesat Keussen, dass sie eine genaue 
Nachbildung der originalen Steininschrift sei. Des weiteren weist Keussen 
nach, dass sie der Schluss einer Urkunde ist, durch welche zvischen 1138 
und 1151 der Erwerb der Worringer Vogtei durch den Domprobst Arnold 
bekundet wird. 

47. \V. Stein. Akten zur Geschichte der Verfassung und Ver- 
waltung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert. 2. Band. 
Mit Registern zu beiden Bänden. [A. u. d. T. Publikationen 
der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. X. 2. Band.] 
Bonn, Behrendt. XXII, 800 S. 

Dieser zweite Band bringt die Akten zur Verwaltung der Stadt Köln 
im 14. und 15. Jahrhundert [vgl. Litteraturbericht, 1893, n. 37], ein Orts- 
und Personenverzeichniss, ein Sachregister und endlich eine chronologische 
Uebersicht über den Inhalt der beiden Bände. Das Lob, das dem ersten 
Band gespendet wurde, kommt auch diesem zweiten Bande in vollem Maasse zu. 

48. F. Lau. Ein Verzeichniss der Kölner Richerzeche (9. August 
1389 bis 9. August 1391), zugleich ein Beitrag zur Ergänzung 
des „Neuen Buches". KBWZ. 14, Sp. 239—254. 

Diese Namenliste galt früher als ein Verzeichniss der Schöffenbruder- 
schaft; Lau weist nach, dass sie ein Verzeichniss der Richerzeche ist, welches 
aus Anlass der vom Rath in Angriff genommenen Ablösung der Rechte der 
Richerzechenmitglieder angelegt worden ist. Aus anderen Quellen wird auch 
die Quote dieser Ablösung nachgewiesen. 

49. Interessante, den Kölner Dom betreffende Urkunde. Kölner 
Pastoralblatt, 29, S. 376—378. 

Indult Papst Bonifaz VIII. für Abgesandte des Erzbischofs und Dom- 
kapitels, welche auch an den mit dem Interdikt belegten Orten feierlichen 
Gottesdienst halten durften. 

50. Br. A 1 b e r s. Das Verbrüderungsbuch der Abtei Deutz. 
Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner- und Cister- 
cienserorden, 16, S. 96-103. 



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■ 



Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 249 

51. W. Harless. Das Meraorienregister der Abtei Altenberg. 
ZBergGV. 31, S. 119-150. 

Bruchstücke des im 13. Jahrhundert angelegten Memorienbuches mit 
«ehr interessanten Eintragungen. 

52. H. Höf er. Regesten zur Geschichte der Abtei Heisterbach. 
RheinGBU. 2, S. 80-84, 119-121, 152-155. 

53. Agnes, Burggräfin von Wolkenburg tiberweist unter Mitbesiege- 
lung ihres Gemahls, des Burggrafen Ludwig, dem Cistercienser- 
nonnenkonvent zu Herchen eine Erbrente von einer Ohm Wein 
aus einem Weingut zu Königswinter. ZBergGV. 31, S. 78. 

54. Ferd. Schmitz. Weisthtimer des Kirchspiels Oberdollendorf 
im Amte Löwenburg und Verordnungen des dortigen Markt- 
gedings. BGNiederrb. 9, S. 106-132. 

55. M. Scheins. Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Stadt 
Münstereifel und ihrer Umgebung. 1. Band, 2. Hälfte. S. 241 
bis 534. [A. u. d. T. Publikationen aus der Rheinischen Ge- 
schichte. 16.] Bonn, Hanstein. 294. 4 

Auszüge aus den Rathsprotokollen der Jahre 1660—1687, und Register 
zu den beiden Abtheilungen. [Vgl. Litteraturbericht 1894, n. 45.] 

56. Alf. B e 1 1 e s h e i m. Studenten aus der alten Reichsstadt Aachen 
im Collegium Germanicum-Hungaricum in Rom. ZAachenGV. 
17, S. 252-254. 

Aus: A. Steinhuber, Geschichte des Collegium Germanicum-Hungaricum 
in Rom. Freiburg, Herder. 2 Bände. XVI, 472 und VII, 560 S. 

57. O. Dresemann. Aus einer Chronik des Karthäuserklosters 
Vogelsang bei Jülich. AnnHVNiederrh. 61, S. 79—96. 

58. G. von Below. Privileg fllr die Waidhändlerzunft der Stadt 
Jülich. 10. August 1424. BGNiederrb. 9, S. 186—189. 

59. F. K ü c h. Die Düsseldorfer Stadterhebungsurkunde und ihre 
Schicksale. BGNiederrb. 9, S. 249-254. 

4)0. Kniffler. Lateinisches Gedicht auf das Bombardement Düssel- 
dorfs 6./7. Oktober 1794. BGNiederrb. 9, S. 273-275. 

61. H. Forst. Ein Schreiben der evangelischen Geistlichen der 
Stadt Wesel an ihre aus der Oberpfalz vertriebenen Amts- 
brüder (im Jahre 1630). BGNiederrh. 9, S. 142-145. 

62. Th. Ilgen. Die Chroniken der westfälischen und niederrhei- 
niscben Städte. 3. Band. Soest und Duisburg. [A. u. d. T. 
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis 16. Jahrhun- 
dert. Herausgegeben durch die historische Kommission bei 
der königlichen Akademie der Wissenschaften. 24. Band.] 
Leipzig, Hirzel. CLXXIV, 283 S. 



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Kaspar Keller 



Bei der engen Verbindung, in der die Stadt Soest schon gleich von 
ihrer ersten Erwähnung an zu dem Kölner Erzstift und seinen Erzbischöfen 
später zu den Klevischen Herzögen stand, ist es erklärlich, dass sowohl in 
dem Text der mitgetheilten Auszüge aus den Soester Rathsbüchern (1417 bis 
l")0i)), wie in der umfangreichen Einleitung, die eine Uebersicht über die 
äussere Geschichte und die Verfassung der Stadt bietet, diese Beziehungen 
ausführlich erläutert werden. Der zweite Theil des Bandes enthält die 
Duisburger Chronik des Johanniters Johann von Wassenberg. Die Einleitung 
orientirt uns über die erhaltene Originalhandschrift und die Lebensschick- 
sale des Autors. Die Chronik umfasst die Jahre 1475 — 1517 und gehört zu 
den werthvollsten Quellen dieser Zeit, so dass es auffällig ist, dass sie gar 
keine Verbreitung gefunden hat und nachweislich nur von einem einzigen 
späteren Duisburger Geschichtsschreiber benutzt worden ist. 

63. C. vom Berg jr. Inhaltsverzeichniss des Archivs der Stadt 
Lennep vom Jahre 1790. MschrBergGV. 2, S. 88—90. 

64. E. Johanny. Eine Urkunde aus dem Jahre 1747. Mschr- 
BergGV. 2, S. 12-14, 23-26, 39-41, 56-60. 

Für das Wollenam^ zu Hückeswagen. 

65. E. Pauls. Die Beckbaus'scbe Sammlung in der Königlichen 
Landesbibliothek zu Düsseldorf. BGNiederrh. 9, S. 218—238. 
Beckhaus ist gestorben als Professor der Theologie zu Marburg. Sein 

Manuscript einer auf (> Bände berechneten Gelehrtengeschichte Westfalens 
und des Niederrheins ist seit 1845 in der Königlichen Landesbibliothek zu 
Düsseldorf deponirt. 

66. E. Voul Herne. Die Inkunabeln der Königlichen Universitäts- 
bibliothek in Bonn. 13. Beiheft zum Centralblatt fiir Biblio- 
thekswesen. Leipzig, Harrassowitz, 262 S. 

67. E. Fromm. Zeitgenössische Berichte über Einzug und Krö- 
nung Karls V. in Aachen 22. und 23. October 1520. ZAacben- 
GV. 17, S. 207—251. 

Bibliographisch genaues Verzeichniss aller bekannt gewordenen zeit- 
genössischen Berichte über Einzug und Krönung Karls V., des letzten in 
Aachen gekrönten Kaisers. F. bestimmt ihr gegenseitiges Verhältniss näher. 
Der ausführlichste Bericht über den Einzug und der die Krönung betreffende 
Theil eines vlämischen Druckes werden abgedruckt. 

(>8. Kon8t. Schu lthei s. Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas 
der Rheinprovinz. 1. Band. Die Karten von 1813 und 1818. 
[A. u. d. T. Publikationen des Gesellschaft für Rheinische 
Geschichtskuude. 12.] Bonn, Behrend. 204 S. 

69. F. Wi8sowa. Bibliographische Uebersicht des in Aachener 
Zeitungen von 1819—1890 enthaltenen lokalgeschichtlichen 
Materials. ZAachenGV. 17, S. 268-326. 



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Die historische Litterat ur des Niederrheins für das Jahr 1895. 251 



70. Ph. N ott brock. Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. 
Register zu Band 8—15. Aachen, Cremer. VII, 294 S. 

71. Beiträge zur Geschichte vornehmlich Kölns und der Rheinlande. 
Zum 80. Geburtstage Gustav von Mevissens dargebracht von 
dem Archiv der Stadt Köln. Köln, Du Mont-Schauberg. VII, 
407 S. 

Bei den einzelnen Aufsätzen citirt als „Mevissen-Festschrift". Vgl. oben u. 

n. 37. 

72. R. Pick. Aus Aachens Vergangenheit. Beiträge zur Ge- 
schichte der alten Kaiserstadt. Mit 5 Abbildungen. Aachen,. 
Creutzer. VII, 632 S. 

Im Folgenden bei den einzelnen Aufsätzen citirt als: Aus Aachen» 
Vergangenheit. 

II. Darstellende Arbeiten. 
1. Allgemeineren Inhalts. 

73. L. Wils er. Stammbaum und Ausbreitung der Germanen. 
Bonn, Hanstein. X, 59 S. 

In diese Schrift ist auch der im Litteraturbericht für das Jahr 1894, 
n. 62 verzeichnete Aufsatz aufgenommen. 

Vergl. die sehr absprechende Kecension durch G. Kossinna in der 
Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jahrgang 18%, Monatsheft 
1, S. la—21. 

73a. G. Kos sin a. Ursprung des Germanennamens. Beiträge zur 
Geschichte der deutschen Sprache, 20, S. 258—301. 

Von allgemeiner Wichtigkeit für die Urgeschichte der Rheinlaudc. 
Verf. stellt die drei vorhistorischen Einbrüche der Germanen in das links- 
rheinische Keltengebiet am Niederrhein fest. 1. Die germanische Beimischung 
der östlichen Beigenstämme ; 2. Uebergang der Germani cisrhenani in links- 
rheinisches Gebiet um 150 v. Chr., Aufkommen des Gennanennamens für das 
gesammte Muttervolk rechts des Rheines; 3. Gennanische Beimischung bei 
Xerviern und Treverern. 

74. W. Reeb. Germanische Namen auf Rheinischen Inschriften. 
Beilage zu dem Programm des grossherzoglichen Gymnasiums 
zu Mainz. Mainz, Druck von Prickarts. 4°. 48 S. 

75. P. Vogt. Die Ortsnamen auf -scheid und -auel (ohl). Ein 
Beitrag zur Geschichte der fränkischen Wanderungen und 
Siedeluugen. Programm des Gymnasiums zu Neuwied. Neu- 
wied, Heuser. 63 S. 

Diese Ortsnamen, die in drei ziemlich geschlossenenen Gruppen im 
JSauerland, an der unteren Sieg und Wied und in der Schneifel vorkommen,. 



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252 



Kaspar Keller 



weist Vogt als echt deutsch nach; nach ihm stehen sie im Zusammenhange 
mit den Wanderungen des späteren fränkischen Stammes der Ampsivarier. 

76. P. Vogt. Der Name Eifel. RbeinGBl. 1, S. 329-336. 

V. bringt den Namen Eifel mit der vorher erwähnten Ortsendung 
auel in Verbindung, abweichend von früheren Erklärungsversuchen, nament- 
lich von Marjan und Lohman. 

77. Frz. Cramer. Niederrheinische Ortsnamen. BGNicderrh. 10, 
S. 126-185. 

C. stellt für die drei Regierungsbezirke Köln, Aachen und Düsseldorf 
diejenigen Ortsnamen zusammen, deren Herleituug aus dem Lateinischen fest- 
steht. Ferner sucht er im Anschlüsse an Joubainville's Buch: Les premiers 
habitants de i'Europe und dessen Annahme von der früheren grossen Ver- 
breitung des ligurischen Stammes vor dem Zuge der Kelten nach "Westen 
und Südwesten auch für unseren Bezirk ligurische Orts- und Flussnamen 
nachzuweisen. 

78. C. Rademacher. Die germanischen Begräbnissstätten 
zwischen Sieg und Wupper. MschrBergGV. 1, S. 161—163, 
173-177; 2, S. f— 10. 

79. W. Busch. Die Alamannenschlacht Chlodwigs. 2. Theil. 
Programm des Gymnasiums zu M.-Gladbach. M.-Gladbach, 
Schellmann. 4° 37 S. [Vgl. Litteraturbericht 1894, n. 65]. 

B. schildert Veranlassung, Verlauf und Folgen des Kampfes zwischen 
Alamannen und Franken, der in der grossen Alamannenschlacht entschieden 
wurde. Er setzt diese Sehlacht in das Jahr 506 (nicht 496) und verlegt 
ihren Schauplatz in das Gebiet der Ripuarischen Franken, wenn auch nicht 
direkt nach Zülpich. 

80. C. K o e n e n. Karolingische Grenzbefestiguogslinie zwischen 
Ost- und Westlothringeu. JVARh. 96/97, S. 359-363. 

Grenzbefestigungslinien mit Kastellanlagen an der preussisch-holländischen 
Grenze unweit von Heinsberg setzt K. auf Grand der aufgefundenen Thon- 
gefässe in die spätkarolingische Zeit. Er nimmt an, dass sie nach dem Ver- 
trage von Mersen unter Ludwig dem Deutschen zum Schutze Ostlothringens 
gegen Westlothringen unter Karl dem Kahlen errichtet worden seien. Es 
wäre dies also die erste Grenzvertheidigungsanlage Deutschlands gegen 
seinen westlichen Nachbarn. 

81. Ferd. Schmitz. Der Neusser Krieg. RheinGBl. 2, S. 1-10, 
33—60, 65-80, 97—113, 129—145, 161—177. 

S2. J. Müller. Der Konflikt Kaiser Rudolfs II. mit den deut- 
schen Reichsstädten. WZ. 14, S. 257—293. 
Dieser Konflikt war gegen Ende der 70er Jahre des 16. Jahrhunderts 
entstanden wegen des der Reichsstadt Aachen bestrittenen jus reformandi, 
da Aachen zur Zeit des Augsburgischen Religionsfriedens noch ganz katho- 
lisch gewesen sei. Müller giebt eine Darstellung über die Entstehung und 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1H95. 253 



Entwicklung der Reformationsbewegung in Aachen und schildert den Verlauf 
und Ausgang des Konfliktes. 

83. E. Gothein. Rheinische Zollkongresse und Handelsprojekte 
am Ende des 17. Jahrhunderts. Mevissen-Festschrift n. 13, 
S. 360—400. 

Der Rheinhandel ging im 16. und 17. Jahrhundert durch den noch' 
stets wachsenden Druck der Flusszölle zurück, weil die Kaufleute den 
billigeren Landtransport vorzogen. Auf den Zollkapiteln der an den Rhein- 
zöllen betheiligten Herrschaften wurde viel über die Hebung des Handels 
debattirt, und viele Denkschriften über die Besserung dieses Zustandes wurden« 
verfasst. Besonders interessant ist eine Denkschrift der kurkölniscben Re- 
gierung an die kuipfälzische, ebenso eine solche der Amsterdamer Kauf- 
mannschaft für den 1699 in Köln zusammengetretenen Zollkongress, auf 
welchem die Missstände endgültig abgethan werden sollten. Auch macht G. 
mit dem abenteuerlichen Plane der Kölner Patrizier Arnold und Gerwin 
von Beywegh bekannt, die auf dem Rheine eine Galeerenflotte errichten und 
den Handelsweg von Italien nach Deutschland nach dem Rhein herüberziehen 
wollten. Das Projekt fand die Zustimmung der Zollstaaten, scheiterte jedoch 
an dem Widerspruch des Kaisers. 

84. E. Gothein. Zur Geschichte der Rheinschifffabrt. WZ. 14, 

S. 234-256. 

85. J. Kohl er und E. Liesegang. Entäusserung und zukünf- 
tiger Rechtserwerb. Mit besonderer Rücksicht auf ein im 
Jahre 1352 von Kölner Kanonikern erstattetes Gutachten. 
Zugleich ein Beitrag zum Autorrecht und zur Rezeptionsge- 
schichte. Archiv für Bürgerliches Recht, 10, S. 59—103. 

Ein interessanter Zollstreit brach gegen Ende des 13. Jahrhunderts 
zwischen dem Herzog von Kleve und der Stadt Wesel aus. Bei der Stadt- 
v rhe*bung war Wesel 1241 Befreiung von allen Klevischen Zöllen zugestanden 
worden. Dem Grafen Dietrich VIII. von Kleve wurde 1290 bei seiner Vei- 
mählung mit Margaretha von Kiburg, einer Nichte Rudolfs von Habsburg, 
der Zoll zu Büderich für die Mitgift verpfändet. Es entstand nun die Frage, 
ob jene alte Zollbefreiung auch für diesen neuen Zoll Geltung habe, was 
Wesfil und die andern nach Weseler Vorbild vom Zoll befreiten klevischen 
Städte bejahten, während Dietrich es bestritt. Nach langen Streitigkeiten, 
in denen je nach der allgemeinen politischen Lage bald der Fürst, bald die 
Städte die Oberhand zu gewinnen schienen, erging 1352 ein Gutachten 
Kölner Rechtsgelehrter, welches die Geltung der Zollbefreiung für den Büde- 
richer Zoll verneinte. Damit war aber der Streit noch lange nicht ent- 
schieden. Schliesslich wurde allerdings doch der Stadt Wesel die Zollbe- 
freiung gegen ein hohes Darlehen gewährt. Das Kölner Gutachten gewinnt 
vor Allem dadurch ein höheres Interesse, weil es den Beweis für das Ein- 
dringen des römischen und kanonischen Rechtes am Niederrhein liefert, 



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251 



Kaspar Keller 



wofür sich auch in dem Weseler Stadtbuche von 1354 interessante Anhalts- 
punkte ergeben. 

86. F. Lau. Die erzbischöflichen Beamten in der Stadt Kölu 
während des 12. Jahrhunderts. II. KB WZ. 14, Sp. 121—125. 

Weist Einwendungen von Varges gegen seine Auffassung des Burg- 
grafen und Untergrafen zurück. 

87. AI. Meister. Die Haltung der drei geistlichen Kurfürsten in 
der Strassburger Stiftsfehde 1583—1592. AnnHVNiederrh. 61, 

S. 95-128. 

Die Strassburger Stiftsfehde ist ein Nachspiel der Kölner Truchsess- 
Wirreu. Eine thälige Parteinahme, die nach dem Sinne des Kölner und 
Trierer Kurfürsten gewesen wäre, wurde durch die vorsichtige Politik des 
Mainzer Kurfürsten verhindert. 

88. M. Jansen. Die Herzogsgewalt der Erzbischöfe von Köln 
in Westfalen seit dem Jahre 1180 bis zum Ausgange des 14. 
Jahrhunderts. Eine verfassungsgeschichtliche Studie. [A. u. 
d. T. Historische Abhandlungen. Herausgegeben von Th. Heigel 
und H. Grauert. Heft 7.] München, Lüneburg, 189 S. 

89. W. Thümmel. Warum misslang der Reformationsversuch 
des Erzbischofs Hermann von Wied ? Vortrag. [A. u. d. T. 
Freundschaftliche Streitschriften. Nr. 56.J Barmen, Wie- 
mann. 24 S. 

HO- Otto R. Redlich. Jülich und Geldern am Ausgang des 15. 
Jahrhunderts. BGNiederrh. 9, S. 38-75. 
Hauptsächlich auf Grund ungedruckter Urkunden des Düsseldorfer 
Staatsarchivs giebt R. eine Darstellung des Streites zwischen Herzog Wilhelm 
von Jülich und Karl Egino ad von Geldern wegen der gegenseitigen Ansprüche 
auf Geldern und Jülich. Von beiden Seiten wurde die Einmischung des 
französischen Königs herbeigeführt, den Herzog Wilhelm persönlich in Orleans 
aufgesucht hatte. Durch einen Schiedsspruch des Königs wurde der Streit 
dahin entschieden, dass Wilhelm das Herzogthum Jülich und Karl Geldern 
behalten, dieser aber den Titel eines Herzogs von Jülich ablegen solle. 

91. M. Lossen. Die Verheirathung der Markgräfin Jakobe von 
Baden mit Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg 
(1581—1585). ZBergGV. 31, S. 1—77. 

92. M. Lossen. Die Verheirathung der Markgräfin Jakobe von 
Baden mit Herzog Johann Wilhelm von Jülich -Kleve -Berg 
(1581—1585). — Sitzungsberichte der philosophisch-philologisch 
und historischen Klasse der Königlich bayrischen Akademie 
der Wissenschaften zu München, 1895. 

Der Verheirathung gingen lange Verhandlungen voraus, die L. in an- 
schaulicher Weise klarlegt. Der Plan tauchte zuerst 1581 auf und ging von 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 255 



streng katholischen Rathen des Herzogs aus; gefördert wurde er von der 
alten Herzogin von Bayern, Anna von Oesterreich, und von Herzog Wilhelm 
von Bayern. War ja doch Jacobe eine nahe Verwandte der bayrischen 
Hauses und stand doch nach der Verheirathung Johann Wilhelms, der Ad- 
ministrator des Stiftes Münster war, die Erwerbung dieses Stiftes für Herzog 
Ernst von Bayern in Aussicht. Auch der Papst, der Kaiser und Spanien 
wurden iür das Projekt gewonnen, indem man vorgab, es drohe sonst eine 
Verbindung mit dem protestantischen braunschweigischen Hause. Im Anhang 
werden ungedruckte Briefe mitgetheilt, die dem Münchener Reichsarchiv 
entnommen sind. 

93. R. Hassenkanip. Ein brandenburgisch-bergisches Ehepro- 
jekt im Jahre 1641. BGNiederrh. 10, S. 225—243. 

Zwischen dem Erbprinzen Philipp Wilhelm und Louise Charlotte, der 
Schwester des Grossen Kurfürsten. 

94. F. Küch. Pfalzgraf Woltgang Wilhelm in Brüssel 1632. 
BGNiederrh. 10, S. 190-224. 

Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm unternahm im Herbst 1632 trotz Abmah- 
nung der Stände und der schwierigen Zeitverhältnisse eine Reise nach Brüssel 
zur Infantin Isabella, um die Spanier zur Räumung der im Herzogthum 
Jülich von ihnen besetzten Plätze zu veranlassen, auch ihre Unterstützung 
zur Erwirkung des päpslichen Dispens für seine Heirath mit Katharina Char- 
lotte von Pfalz-Zweibrücken und endlich zur Erwerbung der pfälzischen Kur 
für sein Haus zu gewinnen. Ueber seinen Brüsseler Aufenthalt hat der 
Pfalzgraf ein Tagebuch geführt, das Küch zum Abdruck bringt. 

95. P. Eschbach. Der Krieg des Kurfürsten Friedrich Wilhelm 
von Brandenburg gegen Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von 
Neuburg 1651. Programm des Realgymnasiums zu Duisburg. 
Duisburg, Niesen. 54 S. 

96- B. S c h ö n n e 8 h o f e r. Geschichte des Bergischen Landes. 
Mit 1 Titelbild. Herausgegeben mit Unterstützung des Bergi- 
schen Geschichtsvereins. Elberfeld, Baedecker. VIII, 543 S. 
Das Buch bietet eine auf Grund der neuesten Forschungen und unter 
ziemlich ausgiebiger Benutzung des urkundlichen Materials gegebene Gesammt- 
darstellung der Schicksale des ehemaligen Herzogthums Berg und der an- 
grenzenden Gebiete in populärer Form. Der Verf. unterscheidet drei Perioden: 
1. Bis zur Entstehung der Grafschaft Berg (1101). 2. Die Zeit, in welcher 
Berg ein selbständiges Gebiet als Grafschaft, später als Herzogthum bildete 
bis zur Einverleibung in Preusssn (1815) und 3. Die Zeit der preussischen 
Herrschaft. Bei der Darstellung der Reformation und Gegenreformation tritt 
der einseitig protestantische Standpunkt des Verfassers stark hervor, wenn 
sich ja auch das Streben nach Objectivität nicht verkennen lässt. 

97. 0. Schell. Historische Wanderungen durch das Bergische 



25tJ Kaspar Keller 

Land. - MschrBergGV. 2, S. 87—88, 97—102. 114—119. 
129-133. 

98. E. Paul 8. Ein Massengrab im Dom zu Altenberg. ZBergGV. 
31, S. 105-112. 

99. Wold. Harles s. Die Fürstengruft zu Altenberg. ZBergGV. 
31, S. 113-118. 

Der Altenberger Dom diente den älteren bergischen Fürsten als Grab- 
kirche. Bei neueren Restaurationsarbeiteu mussten eine Anzahl Gräber näher 
untersucht werden, und es wurde hierbei ein bis jetzt unbekanntes Massen- 
grab entdeckt. Darin fand sich eine Schiefertafel mit einer Inschrift, in 
welcher die Zeit der Grabanlage und die Namen der vornehmsten beigesetzten 
Personen angegeben sind. Nach verschiedenen Listen des Düsseldorfer Staats- 
archivs giebt Harless ein Verzeichniss der sämmtlichen im Chor des Domes 
beigesetzten bergischen Landesherrn und der andern fürstlichen Personen 
geistlichen und weltlichen Standes. 

100. Otto R. Redlich. Düsseldorf und das Herzogthum Berg 
nach dem Rückzug der Oesterreicher aus Belgien, 1794 und 
1795. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des kurpfälzischen 
Heeres. BGNiederrh. 10, S. 1-125. 

R. schildert die Lasten und Bedrückungen durch die österreichischen 
Truppen, und weiter das schmachvolle Verhalten der kur pfälzischen Truppen 
bei dem Anrücken der Franzosen und dem Bombardement der Festung 
Düsseldorf durch die letzteren. Nach den Akten des Staatsarchivs giebt R. 
sodann eine Aufstellung der durch das Bombardement an dem kurfürstlichen 
Schlosse und seiner inuern Einrichtung angerichteten Schäden. 

101. H. Hüffer. Aus den Jahren der Fremdherrschaft. 1. Des 
kurkölnischen Hofrathcs B. M. Alstätten poetische Beschrei- 
bung seiner Flucht von Bonn nach Westfalen 1794/5. IL Die 
Familie von Lombeck-Gudenau während der Zeit der Revo- 
lution. III. Lezay-Marnesia und Maximilian Friedrich von 
Gudenau. AnnHVNiederrh. 61, S. 1—56. 

102. K. Schorn. Berühmte Männer in der mittelalterlichen Ge- 
schichte der Eitel. BheinGBlI. 2, S. 145—151, 186-189. 

103. H. J. Gross. Reinard von Schönau, der erste Herr von 
Schönforst. Aachen, Cremer. 57 S. 

Sonderabdruck aus Aachens Vorzeit! 

Reinard war Vertrauensmann der Erzbischöfe von Köln und der Bi- 
schöfe von Lüttich, der Herzöge von Jülich und Brabant, und wurde auch 
von Kaiser Karl IV. wiederholt zu diplomatischen Sendungen benutzt. Er 
brachte es, obschon aus beinahe ärmlichen Verhältnissen hervorgegangen, 
durch kaufmännische Gewandtheit und kriegerische und staatsmännische Tüch- 
tigkeit zu einer sehr einflussreichen Stellung in den Gebieten zwischen Maas 
und Rhein in der zweiten Hälfte des 1 14. Jahrhunderts, nnd erwarb sich um- 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 257 



fangreichen Länderbesitz. Die sehr fleissige Arbeit von Gross stellt sich viel- 
fach als eine Apologie Reinards gegen ältere Darstellungen von Hamricourts 
und De Chestret dar. 

104. J. X. C. Scheibler. Geschichte und Geschlechtsregister 
der Familie Scheibler. Mit 36 Tafeln. Köln, Du Mont- 
Schauberg. 4° VI. 134 S. 

105. W. Rintelen. Geschichte des Niederrheinischen Füsilierregi- 
ments Nr. 39. Berlin, Mittler. XII, 536 S. 

2. Lokalgeschichtliche Darstellungen. 

106. R. Knipping. Ein mittelalterlicher Jahreshaushalt der 
Stadt Köln (1379). Mevissen-Festschrift n. 5, S. 131—159. 
Dieses Jahr wurde gewählt einmal weil es kein Kriegsjahr mit zu 

anormaler Höhe gesteigerten Ausgaben war, sodann weil in ihm die Ein- 
nahmequellen in relativer Vollständigkeit fliessen. Zunächst wird eine tabella- 
rische Uebersicht über die Ausgaben und Einnahmen gegeben, wobei die 
verwandten einzelnen kleineren Posten der Rechnungsbücher zusammengezogen 
sind, und dann werden die einzelnen Etatsposten untersucht. Die Ausgaben 
werden unterschieden in solche für den Schutz der Stadt nach aussen und 
solche für die innere Verwaltung. Auf erstere entfallen 82 Prozent der 
Gesammtau8gaben. Bei den letzteren fällt im Gegensatz zu modernen Ver- 
hältnissen der niedrige Etat für Beamtenbesoldungen auf, da die städtische 
Verwaltung fast durchweg einen ehrenamtlichen Charakter trug, sowie für 
Wohlfahrts- und Kulturzwecke; die Fürsorge hierfür ruhte fast ausschliess- • 
lieh in Privathänden. Die Einnahmen zerfallen in regelmässige und unregel- 
mässige. Diese bestehen aus zufälligen Einnahmen (Bussen u. dgl.) und 
Anleihen. Die regelmässigen Einnahmen setzen sich aus Gebühren und in- 
direkten Steuern (Verkaufs-, Verkehrs- und Gewerbesteuer) zusammen; die 
letzteren machen ungefähr vier Fünftel der Gesammteinnahmen aus. 

107. F. Lau. Beiträge zur Verfassungsgeschichte der Stadt 
Köln. I. Das Schöffenkollegium des Hochgerichts zu Köln 
bis zum Jahre 1396. WZ. 14, S. 172—195. 

108. F. L a u. Das Schöffenkollegium des Hochgerichts zu Köln 
bis zum Jahre 1396. Mevissen-Festschrift n. 4, S. 107—130. 
Untersucht Alter, Organisation und Mitgliedschaft, sowie die Befugnisse 

des Schöffenkollegiums als Gerichts-, Schreins- und kommunale Verwaltungs- 
behörde. 

109. F. Lau. Beiträge zur Verfassungsgeschichte der Stadt Köln. 
II. Das Kölner Patriziat bis zum Jahre 1396. WZ. 14, S. 
315-343. 

L. stellt zuerst den Begriff fest. Von einem Patriziat kann erst dann 
die Rede sein, wenn innerhalb der breiten Masse der Bürgerschaft ein engerer 
Kreis von Personen und Familien sich der politischen Herrschaft bemächtigt 

Annalen des bist. Vereins LXV. 17 



258 



K a 8 p ar Keller 



und zugleich auch sozial nach unten sich abgeschlossen hat. Das blosse 
.Vorkommen angesehener Familien liefert noch keinen Beweis für das Vor- 
handensein eines Patriziates. Als Kriterien für die Zugehörigkeit einer Fa- 
milie zum Kölner Patriziat stellt Lau die Mitgliedschaft an der Richerzeche, 
dem Schöffenkollegium des hohen Gerichts und am engen Rath, oder eine 
mehrfache verwandtschaftliche Verbindung mit den so festgestellten Geschlech- 
tern nach deren sozialem Abschluss nach unten fest. Die Frage, aus welchen 
Elementen und Ständen der Bürgerschaft sich das Patriziat herausgebildet 
hat, muss Lau offen lassen, wenn er auch der von Gottfried Hagen schon 
betouten Abstammung von freien Vorfahren alle Wahrscheinlichkeit vindiziren 
muss. Sicher ist, dass die weitaus grösste Mehrzahl der Geschlechter aus 
dem Kaufmannsstand hervorgegangen ist, wobei besonders der Wein- und 
Tuchhandel in Betracht kommen, wenn sich auch schon in sehr früher Zeit 
für einzelne Familien ein ausgedehnter Grundbesitz nachweisen lässt. Das 
erworbene Kapital wurde meist in Grundbesitz in Köln und ausserhalb an- 
gelegt. Hierdurch ergaben sich häufig Verbindungen mit dem benachbarten 
Landadel. Es kam aber auch das Streben nach äusserer Gleichstellung mit 
diesem auf, welches durch verschiedene Umstände, wie Kreuzzüge und finan- 
zielle Abhängigkeit der Fürsten und des Adels, gefördert und erleichtert 
wurde. Viele Patrizier erlangten die Ritterwürde, ohne aber ihre Handels- 
thätigkeit aufzugeben, nur wenige zogen auf ihre Landsitze und gingen in 
den Landadel über und auf. Nachwuchs erhielt das Patriziat durch reich 
gewordene Bürgerfamilien. 

110. R. Höniger. Die älteste Urkunde der Kölner Richerzeche. 
Mevissen-Festschrift n. 10, S. 253—298. 

H. setzt die Abfassungszeit genauer zwischen 1178 und 1183 fest. Aus 
den Schreinskarten vermag er eine Fülle von Nachrichten über die soziale 
Stellung und die Besitzungen der genannten 15 Amtleute beizubringen. Im 
Anschluss hieran erörtert H, sodann das Verhältniss zwischen Gilde und 
Richerzeche und den Ursprung des Bürgermeisteramtes. Er weist nach, dass 
die Befugnisse der Bürgermeister früher zum Theil von den bürgerlichen 
Richtern und zum Theil von den Zöllnern ausgeübt wurden. Das Amt der 
Bürgerlichen Richter und das Amt der Zöllner bilden also die Wurzeln für 
das Bürgermeisteramt. Die Entwicklung sei zwischen 1169 und 1177 zum 
Abschluss gediehen und habe dann 1180 die Anerkennung des Kaisers wie 
des Stadtherrn, des Erzbischofs, gefunden. 

111. W.Stein. Deutsche Stadtechreiber im Mittelalter. Mevissen- 
Festschrift n. 2, S. 27-70. 

St. untersucht Aufkommen, Stellung und Amtsbefugnisse der deutschen 
Stadtschreiber im Mittelalter, wobei er sich für Köln hauptsächlich auf das 
von ihm publicirte Urkundenmaterial stützen kann. Eine Hauptaufgabe der 
Stadtschreiber war die Ausführung von Gesandtschaften und diplomatischen 
Verrichtungen. 

112. H. Diemar. Johann Vrunt von Köln als Protonotar (1442 
bis 1448). Mevissen-Festschrift n. 3, S. 71-106. 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 259 

Unter den kölnischen Stadtschreibern ragt besonders Johann Vrunt 
hervor, der uns auch besonders wegen seiner Jugendfreundschaft mit Enea 
Silvio, dem späteren Papst Pius II. interessirt; mit diesem war er während 
-des Baseler Konzils bekannt geworden. D. schildert Vrunts diplomatische 
Thätigkeit im Dienste der Stadt während der sechs ersten Jahre seines 
Dienstverhältnisses. Einen grossen Theil dieser Zeit musste er in Wien 
zubringen, wo auch Enea Silvio in der Reichskanzlei thätig war. 

113. IX. Banck. Die Bevölkerungszahl der Stadt Köln in der 
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Mevissen-Festschrift 
n. 11, S. 299-332. 

Als Grundlagen für die Bestimmung der Bevölkerungszahl dienen B. 
vor allem Listen einer Bevölkerungsaufnahme von 1574. Damals ordnete 
^ier Rath, um die Zahl der verdächtigen fremden Personen (vor allem ge- 
flüchtete niederländische Protestanten) festzustellen, kirchspielsweise eine 
Zählung der ortsanwesenden Bevölkerung an. Zwölf dieser natürlich sehr 
verschieden vollständig und gewissenhaft geführten Zählungslisten liegen 
uns noch vor. Ergänzungs weise werden dann herangezogen Listen der wehr* 
haften Bürgen von 1568, Verzeichnisse der Gerüsteten von 1573 und 1579, 
Listen der Herd- und Schornsteinfeuer von 1582 uDd Verzeichnisse der 
Steuer des 100. Pfennigs von 1589. Auf Grund dieser, sämmtlich nur bruch- 
stückweise erhalten Listen berechnet Banck die Bevölkerung Kölns für das 
Jahr 1575 auf 37 000 Personen. Banck glaubt seine wenn auch jüngere 
Zählung für Köln den beiden berühmten Zählungen für Nürnberg von 1449 
und für Frankfurt von 1440 als dritte an die Seite stellen zu können. 

114. H. Freimuth. Der zweimalige Untergang von Mülheim am 
Rhein. Köln. Volksztg. 1895, n. 468. 

115. J. Schnorrenberg. Noch einmal J. P. A. Madden und 
die Druckerei im Kloster Weidenbach zu Köln. Centralbl. 
ftir Bibliothekswesen. 12, S. 502—507. 

116. L. Schwörbel. Die ehemalige C istercienserabtei Altenberg 
im Dünthal. Köln, Druck von Du Mont-Schauberg. 65 S. 

117. A. Wiedemann. Siegburg. Scherbenhügel. — JVARh. 96/97. 
S. 347—350. 

Soll der frühesten Periode der später zu hoher künstlerischer Ent- 
wicklung ausgebildeten Siegburger Thonindustrie angehören. 

118. C. Radermacher. Die alte Siegburger Töpferkunst. Mit 
Abbildungen nach den Veröffentlichungen von Dornbusch. 
Westermanns Ulustrirte Deutsche Monatshefte, 39, S. 334 
bis 341. 

119. M. Bethany. Wem gehörten die Güter zu Kruchtund Plitters- 
dorf, ehe sie durch Kauf an die Abtei Heisterbach kamen? 
MschrBergGV. 2, S. 77-79. 

Dem Kloster Gandersheim. 



2»iO 



Kaspar Keller 



120. L. Korth. Scbloss Gudenau und seine Besitzer. Als Manu- 
script gedruckt. Mit Titelbild. Köln, Du Mont-Scbauberg. 
4°. 17 S. 

121. W. Brüll. Chronik der Stadt Düren. Mit 12 Holzschnitten 
und 1 lithographirten Stadtplan. Düren, Vetter. 214 S. 
Verf. will nur eine zusammengedrängte Richtung und Neubearbeitung 

der selten gewordenen Materialiensammlung von Bonn, Rümpel und Fisch- 
bach geben. 

122. R. Pick. Die St. Foilanskirche in Aachen. Aus Aachens 
Vergangenheit, S. 21 — 29. 

Nachweis, dass die Kirche erst 1180, nicht wie Rhön behauptet, UM 
erbaut sei. 

123. R. Pick. Hat Kaiser Otto III. die St. Adalbertskirche in 
Aachen gegründet? Aus Aachens Vergangenheit, S. 30—35. 

Nein, sondern Heinrich II. 

124. R. Pick. Hat Karl der Grosse Sachsen nach Aachen ver- 
pflanzt? Aus Aachens Vergangenheit, S. 105 — 108. 

Nein. 

125. R. Pick. Der angebliche Aachener Stadtbrand 1196. Aus 
Aachens Vergangenheit, S. 109—112. 

In diesem Jahre hat kein grosser Stadtbrand stattgefunden. 

126. R. Pick. Aachens Befestigung im Mittelalter. Aus Aachens 
Vergangenheit, S. 113—171. 

P. weist nach, dass schon vor der zwischen 1172 und 1176 auf Befehl 
Kaiser Friedrichs erfolgten Befestigung durch eine Mauer die Stadt durch 
Wall und Graben geschützt gewesen sei. Nach der Einnahme der Stadt 
durch Wilhelm von Holland wurde mit der zweiten Ummauerung begonnen, 
welche die inzwischen entstandenen Vorstädte mit einbezog und bis ins 18. 
Jahrhundert bestehen blieb. 

127. R. Pick. Das ehemalige Scherpthor in Aachen. Aus Aachens 
Vergangenheit, S. 172—183. 

128. R. Pick. Der lange Thurm in Aachen. Aus Aachens Ver- 
gangenheit, S. 184—192. 

129. R. Pick. Die ehemaligen Mauertbürme zwischen Marschier- 
und Rostthor in Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 
193—207. 

130. R. Pick. Der „hasinus" an den Aachener Stadtthoren. — 
Aus Aachens Vergangenheit, S. 208—212. 

Bedeutet nicht Häuschen, sondern Eselsbrücke zum Aufwinden von 
Lasten, hier der Zugbrücken. 

131. R. Pick. Das Grashaus in Aachen. Aus Aachens Vergangen- 
heit, S. 213-269. 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 2«>1 



Nächst dem Rathhause und dem Münster das interessanteste Gebäude 
•der Stadt, mit der Rathskammer, in welcher bis zum Ausgang der reichs- 
städtischen Zeit die Sitzungen des grossen Rathes abgehalten wurden, und 
-dem städtischen Gefängniss. 

132. R. Pick. Das Rathbaus in Aachen. Aus Aachens Vergangen- 
heit, S. 270-339. 

133. R. Pick. Das Schöffenbaus Brüssel in Aachen. — Aus 
Aachens Vergangenheit, S. 352 — 359. 

In diesem Hause wurden bis zur Fertigstellung des Rathhauses zu 
Anfang des 15. Jahrhunderts die Schöflfensitzungen abgehalten. 

134. J. Bnchkremer. Baugeschichte des Hauses Friesbeiua (seit 
1 717 Armenhaus). — Aachen, Bergdriesch Nr. 2. Mit 3 
Blatt Abbildungen. MVAachen, Vorzeit, 8, S. 1 — 14. 

135. R. Pick. Das Haus zum Löwenstein in Aacheu. Aus 
Aachens Vergangenheit, S. 556 — 573. 

136. R. Pick. Das Haus zum Birnbaum in Aachen. Aus Aachens 
Vergangenheit, S. 574 — 594. 

137. R. Pick. Das Haus zum Schafsberg in Aachen. Aus Aachens 
Vergangenheit, S. 595—604. 

138. R. Pick. Der angebliche Eisenmarkt in Aachen. Aus Aachens 
Vergangenheit, S. 340—347. 

. Nachweis, dass der Parvisch oder Fischmarkt niemals Eisenmarkt ge- 
<heis9en habe oder gewesen sei. 

139. R. Pick. Die Aachener Bäche. Aus Aachens Vergangenheit, 
S. 384—446. 

140. R. Pick. Die angeblich im Jahre 1397 zerstörten Weinberge 
vor Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 360 — 365. 

Unter dem Ausdruck: die wijn vur Aichen, die 1397 durch das Bra- 
bantische Heer zerstört worden sein sollen, sind nicht Weinberge, sondern das 
im Aachener Reich liegende Dorf Weiden zu verstehen. 

141. R. Pick. Die vermeintlichen Sporen in der Aachener Stadt- 
rechnung von 1338/9. Aus Aachens Vergangenheit, S. 348 
—351. 

Unter kroselina sind nicht Sporen, sondern Kannen zu verstehen. 

142. R. Pick. Das Aachener Theater in reichsstädtischer Zeit. 
Aus Aachens Vergangenheit, S. 447 — 495. 

143. R. Pick. Die Bildnisse im Rathhause zu Aachen. Aus 
Aachens Vergangenheit, S. 496—532. 

144. R. Pick. Die Beziehungen Johanns I. von Heinsberg zur 
Stadt Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 366 — 383. 

145. R. Pick. Peter der Grosse in Aachen, 1717. Aus Aachens 
Vergangenheit, S. 533—543. 

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2G2 Kaspar Keller 

146. R. Pick. König Friedrich IV. von Dänemark in Aachen,. 
1724. Aus Aachens Vergangenheit, S. 544—551. 

147. R. Pick. Kaiser Joseph II. in Aachen, 1781. Aus Aachens» 
Vergangenheit, S. 552—555. 

148. K. Kelleter. Gefangene Aachener in Algier. ZAachenGV, 
17, S. 259-260. 

Aus dem Heere des Königs Sebastian von Portugal. 

149. F. Oppenhoff. Die Familie von Friesheim in Aachen im 
17. und 18. Jahrhundert. MVAachener Vorzeit, 8, S. 97— 112. 

150. C. Rhoen. Etwas über Burtscheid. Aachen, Cremer. 32 

151. W. Schjerning. Aachen und seine Umgebung. Eine geo- 
graphische Skizze. Programm des Kaiser Wilhelms-Gymna- 
siums zu Aachen. Aachen, Meyer. 80 S. 

Mit kurzem „geschichtlichem Ueberblick". 

152. F. W. Strauss. Geschichte der Stadt München- Gladbach 
von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. In kurzen Um- 
rissen dargestellt. Mit einer Ansicht. M.-Gladbach, Strauss. 
VI, 99 S. 

152a. L. Henrichs. Die St. Sebastianus-Bruderschaft zu Wachten- 
donk. Geldernsches Wochenblatt, 1895, n. 49. 

153. Mestwerdt. Zur Klevischen Geschichte zur Zeit der fran- 
zösischen Revolution. II. 1795—1798. Programm des Gym- 
nasiums zu Kleve. Kleve, Stens. 4°. 25 S. 

Im Basier Separatfrieden war durch die geheimen Artikel zwar die Ab- 
tretung der linksrheinischen Gebiete vorgesehen, vorläufig aber sollte die 
Verwaltung des Gebiets den preussischen Behörden verbleiben. M. schildert, 
wie die französischen Civil- und Militärbehörden in Kleve und dem Klevischen, 
Gebiete unter gänzlichem Uebersehen der preussischen Behörden schalteten, 
und walteten. 

154. Bad Kleve. Praktischer Fuhrer durch die Stadt und Um- 
gebung nebst Angabe empfehlenswerther AusflUge und der 
Sage von Lohengrin. 4. Auflage. Mit einer Karte der Stadt. 
Kleve und des Reichswaldes nach der Landesaufnahme von 

1894. Kleve, Char. 32, IG S. 

155. H. Heimhalt. Die Blockade der Festung Wesel vom No- 
vember 1813 bis 10. Mai 1814. Ein Beitrag zur Geschichte 
Wesels aus dem Anfang unsers Jahrhunderts. — Beilage zum- 
Jahresbericht des königlichen Gymnasiums zu Wesel Ostera 

1895. Wesel, Druck von Kühler, 32 S. 

156. H. Averdunck. Geschichte der Stadt Duisburg bis zur Ver- 
einigung mit dem Hause Hobenzollem. 2. Abtheilung, S. 341 
—776. Duisburg, Ewich, 436 S. 

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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 203 

Diese zweite Abtheilung ist ebenso fleissig und sorgfältig gearbeitet wie 
die erste [vgl. Literaturbericht 1894, n. 138]. Es wird zunächst dasVerhält- 
niss der Stadt zum Reich, das sich in der Bestätigung ihrer Privilegien durch 
jeden neuen König und durch Zahlung von Reichssteuern dokumentirte, und 
zu den Landesfürsten behandelt. Dann werden die inneren städtischen Ver- 
hältnisse im späteren Mittelalter, die verschiedenen Einwohnerklassen, städtische 
Behörden und Verwaltung, Kriegs-, Gerichts-, Finanz- und Münzwesen unter- 
sucht. Duisburg besass eine alte königliche Münze. Ausgezeichnet durch 
ruhige Objektivität ist die Darstellung der Zeit der Reformation, die erst 
ziemlich spät und sehr allmählich eingeführt wurde, und der Gegenreforma- 
tion, sowie der späteren kirchlichen Verhältnisse bis zur preussischen Zeit. 
Traurige Zeiten kamen für die Stadt im jüliuh-kle vischen Erbfolgestreit, wo 
sie, bald von den Neuburgischen, bald von den Brandenburgern und ihren 
Helfern, den Spaniern und Holländern bedrängt, nach beiden Seiten laviren 
musste, und im 30jährigen Kriege. Durch den Vertrag von Kleve am 19. 
September 1666 ging Duisburg definitiv in Preussischen Besitz über. Zum 
Schluss werden die Schulverhältnisse bis zu diesem Zeitpunkt behandelt und 
dabei auch des längern des Gerhard Mercator gedacht. 

157. J. Schneider. Dispargum. RheinGBll. 1, S. 324-327. 

Stimmt Plaths Deutung von Dispargum gleich Duisburg a. Rhein bei. 

158. F. Küch. Zur Wirtschaftsgeschichte Düsseldorfs. — BG- 
Niederrh. 9, S. 17-37. 

159. F. Küch. Die älteren Düsseldorfer Schöffensiegel. Mit einer 
Siegeltafel. BGNiederrh., S. 1-16. 

160. A. Koernicke. Die Huntschaft und das Hofgericht des Her- 
zogs von Berg zu Lintorf. BGNiederrh. 9, S. 14G — 161. 

161. A. Weyersberg. Die in den privilegirten Handwerken der 
Solinger Industrie vertretenen Familiennamen. MschrBergGV. 
2, S. 1-3, 20—23, 36-39. 

162. A. Weyersberg. Aus vergangenen Tagen. Solinger Kreis- 
intelligenzblatt, Jahrgang 84 (1892) bis Jahrgang 87 (1895). 

163. J. Holtmanns. Cronenbergs Postgeschichte bis zum Jahre 
1813. MschrBergGV. 2, S. 65-68. 

164. K. von Berg jr. Beiträge zur Geschichte der ehemaligen 
bergischen Hauptstadt Lennep. Fortsetzung. RheinGBll. 1, 
S. 284-295, 319-324. 

165. Goldstrass. Gimborn. Aus der Chronik der Schule zu 
Gimborn. Zusammengestellt aus den im hiesigen Schlossarchiv 
befindlichen Dokumenten. MschrBergGV. 2, S. 106—109, 
169-172. 

166. W. Breidenbach. Burg Neuenburg bei Lindlar. Mschr- 
BergGV. 2, S. 26-28, 46—47, 60 -62. 



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Kaspar Keller 



3. Kulturgeschichte. 

107. F. Mol den hau er. Geschichte des höheren Schulwesens in 
der Rheinprovinz unter preussischer Regierung. Festschrift 
zur 43. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner 
in Köln. Köln, Neubner. VIII, 120 S. 

Von dem blühenden Schulwesen der Rheinlande vor der französischen 
Revolution waren nach der französischen Zeit nur noch einige traurige Ruinen 
übrig geblieben. Es gab nur noch sechs Schulen, die auf den Namen Gym- 
nasium Anspruch machen konnten, und unter diesen entsprachen nur zwei 
Anstalten, die zu Köln und Düsseldorf, den Anforderungen, die von der neuen 
preussischen Regierung gestellt wurden. M. schildert die Entwicklung, die 
das höhere Schulwesen unter der neuen Verwaltung nahm, und behandelt be- 
sonders ausführlich auch die Realschulfrage, die für unser niederrheinisches 
Gebiet mit seinen zahlreichen Handel und Industrie treibenden Städten be- 
sonders wichtig ist. Einen Beweis für die erstaunliche Entwicklung des 
höheren rheinischen Schulwesens bietet die Zahl der jetzt bestehenden An- 
stalten:. 51 Gymnasien und Progymnasien und 93 Realschulen der verschie- 
denen Art. Auch die Gestaltung des inneren Lebens an den einzelnen An- 
stalten wird vom Vf. geschildert. 

168. Th. Prenzel. Das Martinsstift in Fild bei Mörs. Die Ge- 
schichte seiner Begründung und die ersten zehn Jahre seines 
Bestehens. Programm des Gymnasiums zu Mörs. 74 S. 

169. R. Pick. Eine alte Aachener Schulfibel. Aus Aachens Ver- 
gangenheit, S. 605—610. 

170. Die Gründung und Thätigkeit des Vereins vom hl. Karl Borro- 
raäus. Festschrift zum 50jährigen Jubelfest des Vereins am 
30. Mai 1895. Mit 6 Porträts. Im Auftrage des Vorstandes 
herausgegeben vom Centralverwaltungs - Ausschuss. Köln, 
Bachem. 144 S. 

171. Lent. Festrede beim 25jährigen Bestehen des Niederrhei- 
nischen Vereins fUr Gesundheitspflege, gehalten in Düsseldorf 
am 10. November 1894. Köln, Gehiy. 16 S. 

172. K. Dirksen. Volkskundliches aus Meiderich. RbeinGBU. 
1, S. 266—284, 305-319, 336—356, 364—374. 

Auch separat unter folgendem Titel. 

173. K. Dirksen. Volksthümliches aus Meiderich. [A. u. d. T. 
Zur Deutschen Volkskunde n. 2]. Bonn, Hanstein. 59 S. 

Mit anerkenneuswerthem Fleisse hat Verf. alles gesammelt, was sich in 
Meiderich an volkskundlichen Stoffen noch ermitteln Hess; hierbei sind alle 
Vorgänge des täglichen Lebens herangezogen worden. Vieles ist jetzt nicht 
mehr in Uebung, es musste also aus den Mittheilungen älterer Leute geschöpft 
werden. 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 265 



174. R. Pick. Aachener Sitten und Bräuche in älterer Zeit. Aus 
handschriflichen Quellen gesammelt. RheinGBll. 2, S. 177—186. 

175. A. Pauls. Der Ring der Fastrade. ZAachenGV. 17, S. 1—73. 
Verf. kommt nach einer weitläufigen genauen Untersuchung der Aachener 

Fastradesage und verwandter Sagen zu dem Ergebniss, dass der Sage aller 
Wahrscheinlichkeit nach ein Mythus vom Gewittergotte Thor und seiner Ge- 
mahlin, der Sommergöttin Sif zu Grunde liegt. 

176. H. Gierlichs. Das Martinsfeuer in der Eifel und am Nieder- 
rhein. RheinGBll. I, S. 302-305. 

177. H. Gierlichs. Kirmesbräuche in den Rheinlanden. Rhein- 
GBll. 1, S. 361—364. 

178. E. Pauls. Kulturgeschichtliches. ZBergGV. 31, S. 79—104. 
1. Entsendung eines Wahrzeichens an den Herzog von Jülich-Berg, 1434. 

2. Amtlicher Bericht an Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm über eine Hexe zu Eil, 
1637. 3. Ein .Hausinventar aus dem Jahre 1488. 4. Dietätisclie Mittel gegen 
die Fallsucht [15. Jahrhundert]. 

179. C. Koenen. Zur Erforschung vorgeschichtlicher Wohnungen 
in den rheinischen Donken und Maaren. RheinGBll. 2, S. 
189-191. 

180. A. Bra sei mann. Die Haus- und Hofmarken und Steinmetz- 
zeichen im Bergischen. MschrBergGV. 2, S. 49—53. 

4. Kichengeschichte. 

181. J. P. Ferdinand. Handbuch der Erzdiözese Köln. 17. amt- 
liche Ausgabe. Köln, Bachem. 492 S. 

182. Die Kölner Agende. Kölner Pastoralbl. 29, S. 69-78, 151 
—152. 

183. Die Abendmahlslehre des Albero von Mercke uud die älteste 
Sakramentsbruderschaft in der Kölner Erzdiözese. Kölner 
Pastoralbl. 29, S-. 306—311. 

184. A. Bosedow. Die lnklusen in Deutschland, vornehmlich in 
der Gegend des Niederrheins, um die Wende des 12. und 13. 
Jahrhunderts. Unter besonderer Berücksichtigung des Dia- 
logus Miraculorum des Caesarius von Heisterbach dargestellt. 
Heidelberg, Hörning. 52 S. 

185. F. Bock. Die textilen Byssus-Reliquien in Köln, Aachen, 
Kornelimünster, Mainz und Prag. Aachen, Cremer. 26 S. 

B. stellt zunächst fest, dass unter Byssus kein Seidengewebe, sondern 
ein mehr oder minder durchsichtiges, meist in Aegypten hergestelltes Linnen- 
gewebe zu verstehen sei, und weist dann nach, dass die in den Rheinlanden 
noch erhaltenen Byssusgewebe : die Stücke, die zur Umwicklung der Gebeine 



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2G«; 



Kaspar Keller. 



der hl. drei Könige in Köln gedient haben, das Gewand der hl. Maria in 
Aachen und der Theil des Schweisstuches des Herrn in Kornelimünster wirk- 
lich der Zeit angehören, der sie durch die Tradition zugeschrieben werden. 

186. R. Berg. Der hl. Mauritius und die thebäische Legion. Halle, 
Mühlmann. 59 S. 

187. 0. Pftilf. Die Heerfahrt des seligen Heinrich von Bonn und 
seiner Gefährten. Stimmen aus Maria Laach 47, S. 24—28. 

188. J. Kleinermanns. Der bl. Agilophus. Nach den Quellen 
dargestellt. Kölner Pastoralbl. 29, S. 15—21. 

189. J. Kleinermanns. Der selige Bruno, Erzbischof von Köln. 
Nach den Quellen dargestellt. Kölner Pastoralblatt 29, S. 48 
-49, 78-83, 105—110, 142—149, 170—176, 200—205, 239 
—245, 27(>— 277. 

190. II. Kelleter. Zur Geschichte des Kölner Stadtpfarrsystems 
im Mittelalter. Mevissen-Festschrift n. 8, S. 222—241. 

K. unterscheidet drei Perioden: die der Bischofspfarrei, die der stifti- 
schen und die der eigentlich städtischen Pfarreien, da je der Bischof, die 
Kollegiatstifter und die städtischen Pfarrer die rechtlichen und verantwort- 
lichen Spitzen der Kölner Pfarrverbände waren. In ältester Zeit war der 
Bischof der Pfarrer der Stadt, wurde aber bei der Verwaltung von den Geist- 
lichen seiner Mensa unterstützt. Unter Erzbischof Gunthar beginnt die zweite 
Periode; eine nachher durch die Kölner Synode ven 873 genehmigte Verord- 
nung dieses Bischofs wies den Kölnischen und auswärtigen Stiftern besondere 
Theile des gemeinsamen Kirchengutes zu. Mit den Ländereien und Zehnten 
erhielten die Stifter auch das Mutterrecht über die in ihren Sprengein ge- 
legenen Kirchen. Doch stiess diese Inkorporation auf starken Widerstand, 
sodass sie erst nach und nach und nicht bis zur letzten Konsequenz durch- 
geführt werden konnte. Mit dem Jahre 1170 beginnt die dritte Periode; sie 
fällt zusammen mit dem Abschluss einer auch für die Stadtverfassung wich- 
tigen Entwicklungsperiode. Losgelöst von dem stiftischen Einfluss erscheinen 
die Pfarrer, von jetzt an meist Plebani genannt, die Pfarrmeister und Amt- 
leute als selbständige Urkundspersonen bei Erwerb von Grundstücken und 
Reuten. Dem Zuge der Zeit folgend traten die Pfarrer auch zu einer frater- 
nitas plebanorura zusammen, welcher eine fraternitas der vornehmen Prälaten 
und Herren gegenüberstand. Doch ging auch diese letzte Entwicklung, die 
von den Erzbischöfen Reinald von Dassel und Philipp von Heinsberg begün- 
stigt wurde, nicht ohne Widerspruch von Statten, der diesmal von den Stif- 
tern ausging. Unter den Plebancn finden wir die Kölner Patrizicrfamilien 
zahlreich vertreten. Seit 1200 war der Einfluss der Pfarrer im Wachsen; 
und wenn ihnen auch das Auftreten der Bettelorden materielle Einbusse 
brachte, so wussten sie sich durch Ausdehnung ihrer Synodalgerichtsbarkeit 
anderweitig Ersatz zu schaffen. Einen Rest der früheren Abhängigkeit bil- 
dete das Patronatsrecht der Stifter für die Kölner Pfarrkirchen. Den Pfarr- 
gemeinden stand vielfach das Recht der Pfarrerwahl zu. 



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Die historische Litteratur des Niederrbeins für das Jahr 1895. 267 

191. J. Hansen. Die erste Niederlassung der Jesuiten in Köln 

1542 — 1547. Zugleich ein Beitrag zur Kritik der Litteratur 
des Ordens. Mevissen-Festschrift n. 6, S. 160—205. 
Auf Grund des neuerdings von den Jesuiten selbst veröffentlichten Quel- 
lenmaterials tritt H. der landläufigen Darstellung über ihre erste Niederlas- 
sung in Köln entgegen; diese Darstellung sei darauf ausgegangen, die Ver- 
dienste Peter Fabers, des Begründers dieser ersten Niederlassung, um die 
Erhaltung des Katholizismus in Köln in einem möglichst hellen Licht er- 
strahlen zu lassen. Und doch befanden sich Rath, Klerus und Universität 
schon in hellem Kampfe gegen die Pläne des Erzbischofs Hermann von Wied, 
als Faber nach Köln kam und hier die erste Niederlassung der Jesuiten in 
Deutschland begründete. Diese fand bei Mitgliedern des Klerus und einigen 
hervorragenden Kölner Familien Unterstützung. Doch reichte deren Einfluss 
nicht hin, sie gegen das Vorgehen des Rathes zu schützen, welcher keine neue 
Ordensniederlassung, deren Mitglieder von Almosen leben mussten, in der 
Stadt dulden wollte. Der Ausweisungsbefehl wurde zwar zurückgenommen, 
doch musste das gemeinsame Leben aufhören. Darauf zogen die Mitglieder 
weg bis auf Petrus Canisius und Leonhard Kessel, den .Leiter der Niederlas- 
sung, der bis zu seinem Tode in Köln blieb und in überaus segensreicher 
Weise für seineu Orden und für Erweckung des kirchlichen Lebens in Köln 
thätig war 

192. K. Unkel. Der erste Kölner Nuntiaturstreit und sein Ein- 
fluss auf die kirchlichen Reformbestrebungen im Erzbisthum 
Köln um die Wende des 16. Jahrhunderts. Historisches Jahr- 
buch der Görresgesellschaft, 16, S. 784—793. 

193. J. Pohl. Ueber ein in Deutschland verschollenes Werk des 
Thomas von Kempen. Programm des Gymnasiums zu Kempen. 
Kempen, Klöckner u. Mausberg, 4°, 28 S. 

Betr. die Meditationes de vita et beneficiis Jesu Christi. 

194. R. Pick. Die kirchlichen Zustände Aachens in vorkarolingi- 
scher Zeit. Aus Aachens Vergangenheit, S. 1 — 20. 

P. nimmt eine Kontinuität zwischen der zur Römerzeit neben dem 
Kastell bestehenden bürgerlichen Ansiedelung und der erst im 8. Jahrhun- 
dert wieder erwähnten Villa Aachen an. Als die Zahl der Christen sich 
mehrte, sei wie an vielen andern Orten am Rhein, auf römischem Fiskalboden 
eine Taufkirche errichtet worden, wahrscheinlich auf der Stelle der späteren 
Pfalzkapelle. Dies sei die älteste Pfarrkirche gewesen, wahrend die in der 
ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts gegründete Aldegundiskapelle eine Hofka- 
pelle des Klosters Stablo gewesen sei. An die Stelle dieser Taufkirche sei 
später die durch Karl den Grossen errichtete Pfalzkapelle getreten. Aus dieser 
Eigenschaft als ältester Pfarrkirche für die Gesammtstadt und auch wohl für 
das Aachener Reich sei auch der bis 1803 bestehende Gebrauch herzuleiten, 
Uass alle katholischen Kinder der Stadt im Münster getauft werden mussten. 
Diese älteste Pfarrei Aachen habe zum Kölner Sprengel gehört, während 
Aachen später zur Diözese Lüttich gehörte. 



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•2<iS 



Kaspar Keller. 



195. K. Pick. Die Schule und das Kollegium der Jesuiten in 
Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 36—58. 
Erste Niederlassung 1(301, Erichtung der Schule 10515, Errichtung des 

neuen Kollegiums, nach dem grossen Stadtbrand von 16öfi, im Jahre 1 G<>2. 

. 196. R. Pick. Das Kloster der Karmeliterinnen in Aachen. Aus 
Aachens Vergangenheit, S. 59 — 73. 

Nach langer Weigerung wurde im Jahre 16K0 die Niederlassung und 
im Jahre lß(J2 der Bau des Klosters auf dem Terrain des ehemaligen Bins- 
felder Hofes vom Rathe genehmigt. 

197. R. Pick. Das Kapuzinerkloster in Aachen. Aus Aachens 
Vergangenheit, S. 74—95. 

Im Jahre KiH zogen die Kapuziner in das vordem von den Webebes- 
garden bewohnte Servatiuskloster; 1615 wurde der Bau der Kirche begonnen. 

198. R. Pick. Die Klause und Kapelle am LinzenhUuschen. Aus 
Aacheüs Vergangenheit, S. 96—104. 

199. H. Forst. Ueber die Aufhebung des Klosters der Regulier- 
herren zu Neuss, im Jahre 1623. BGNiederrh. 9. S. 133—141. 

200. Leop. Henrichs. Die Verehrung des hl. Einsiedlers An- 
tonius im Mittelalter in Geldern und Unigegend. Geldern, 
Dr. von Müller. 8 8. 

Sonderabdruck aus der Geldern'schen Zeitung. 

5. Kunstgeschichte. 

201. P. Giemen. Die Kunstdenkmälcr des Kreises Neuss. Im 
Auftrage des Pro vinzial Verbandes der Rheinprovinz herausge- 
geben. Mit 7 Tafeln und 67 Abbildungen im Text. [A. u. 
d. T. Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. 3. Bd. III.] 
Düsseldorf, Schwann. VI, 127 S. 

Die erste Stelle nimmt die Stadt Neuss selber ein. Es werden hier 
zunächst die baulichen Ueberreste des alten römischen Lagers, das im Auf- 
trage des Bonner Provinzlalmuseums blossgelegt worden ist, beschrieben. Dann 
folgt eine ausführliche Baugeschichte und Beschreibung der Stiftskirche zu 
St. Quirin. Von Interesse sind auch eine Anzahl Privathäuser aus dem 1<>. 
Jahrhundert und die alten Stadtthore. Gleich hervorragend wie die Quirins- 
kirche ist die um die Mitte des 12. Jahrhunderts errichtete Prämonstratenser- 
abteikirche zu Knechtsteden. Sodann finden sich auch hier wie in dem 
gegenüberliegenden rechtsrheinischen Gebiete eine Anzahl romanischer Kirchen, 
die zu jener baugeschichtlich durch das Vorbild der Kirche zu Kaierswerth 
beeinflussten Gruppen romanischer Kirchen gehören. Von Profanbauten ver- 
dienen neben einer Anzahl Burganlagen vor Allem noch die sehr interessanten 
vorn Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden im Jahre 13Ö2 angelegten 
Befestigungen von Zous Erwähnung. 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 2»i£ 

202. E. Firmenich Ricbartz. Kölnische Künstler aus alter und 
neuer Zeit. Johann Jakob Merlos Neu bearbeitete und 
erweiterte Nachrichten von dem Leben und den Werken Köl- 
nischer Künstler. Herausgegeben unter Mitwirkung von H. 
Keussen. Mit zahlreichen bildlichen Beilagen. [A. u. d. T. 
Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 
IX]. Düsseldorf, Schwann, 4°. XVIII S., 1206 Sp. 

Es sind mehr als 40 Jahre verflossen, seit Merlos damals epochemachen- 
des Buch: Nachrichten von dem Leben und den Werken Kölnischer Künstler 
erschienen ist. Sein Bestreben war dahin gegangen, ein vollständiges Ver- 
zeichniss aller Künstler zu geben, die in Köln geboren sind oder jemals dort 
gelebt und gewirkt haben, alles auf ihre bürgerliche Stellung, Familien- und 
Lebensverhältnisse und Lebensbegebenheiten Bezügliche zu sammeln und ihre 
m Köln entstandenen und erhaltenen Werke zu verzeichnen. Von manchen 
Künstlern war nicht mehr als der Name bekannt. Dabei war der Kreis der 
Künstler möglichst weit gezogen. Eine reiche Fundgrube für die „Nachrichten" 
bildeten die Kölner Schreinsbücher und Rathsprotokolle; alle dort gefundenen 
Urkunden wurden in vollem Wortlaut abgedruckt. Seit dem ersten Erscheinen 
hatte Merlo für eine zweite Auflage neues reiches Material gesammelt und 
hinterliess bei seinem Tode [28. October 1S90] ein druckfertiges Manuscript. 
Dieses wurde von den Erben der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 
überwiesen, die eine Pflicht der Pietät gegen den verdienstvollen Forscher 
erfüllte, indem sie sein Lebenswerk publicirte. Die Herausgabe hat Firmenich- 
Richartz besorgt, unter Mitwirkung von Keussen, welcher vor Allem das von 
Merlo gesammelte und benutzte urkundliche Material nachzuprüfen hatte und 
hierbei dessen peinliche Gewissenhaftigkeit feststellen konnte. Die Aufgabe 
des Bearbeiters war keine leichte, wurde aber glücklich gelöst. Einmal ge- 
bot die Pietät gegen den Verfasser, der Darstellung möglichst ihr Original- 
gepräge zu lassen; andererseits war es nöthig, die oft allzuweitschweifige» 
Ausführungen Merlos zu kürzen nnd den heutigen Anforderungen der Kunst- 
wissenschaft anzupassen. Es wurde daher der ganze urkundliche Apparat, 
wie er sich in der ersten Auflage fand und seitdem um das Doppelte gestiegen 
war, fortgelassen. Ebenso wurde aus den Reihen der Kölnischen Künstler 
eine Anzahl berühmter Meister gestrichen, deren Zusammenhang mit Köln 
sich nicht mehr aufrecht erhalten liess, wie Dürer, Rubens, Massys, Scuorel 
u. a. Manche Artikel wurden ganz umgearbeitet, wie der über Meister Wil- 
helm. Da es Merlo in erster Linie darauf angekommen war, über die äusseren 
Lebensumstände der Künstler zu informiren, so hatte er alle namenlosen 
Künstler, namentlich Maler, unberücksichtigt gelassen. In einem Nachtrage 
werden nun vom Herausgeber die „Werke anonymer Meister" behandelt. Diese 
Meister werden nach ihren bekanntesten oder charakteristischen Werken be- 
nannt, so der Meister der Glorifikation Maria, Meister des Marienlebens, der 
heiligen Sippe u. ä. 

203. H. Thode. Die altkölnische Malerschule in ihrer geschicht- 
lichen Entwicklung. Aula, 1895, n. 7—9. 

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270 



Kaspar Keller 



204. M. J. Friedländer. Die Kölnische Malerschule. Frankfurter 
Zeitung. 1895, n. 51. 

205. E. Firmen ich -Ric hart z. Wilhelm von Herle und Her- 
mann Wynrich von Wesel. Mit Lichtdrucken und Textab- 
bildungen. ZChrK. 8, Sp. 97-110, 129—154. 233—250. 

206. E. Firmenich-Richartz. Die Verkündigung des Erzengels 
Gabriel. TafelgemUlde der Kölnischen Schule um 1480. Mit 
Lichtdruck. ZChrK. 8, Sp. 265—266. 

207. A. Schnütgeu. Altkölnisches Fltigelaltärchen, mit Thon- 
grüppchen im erzbischöflichen Museum zu Köln. Mit Licht- 
druck. ZChrK. 8, Sp. 1-2. 

208. F. W. E. Roth. Die freiherrlich von Zwierleinsche Samm- 
lung von Glasmalereien zu Geisenheim am Rhein. Eine kunst- 
historische Studie. JVARh. 96/97, S. 293—303. 

Viele Stücke stammen aus Köln, namentlich aus der Sammlung des 
Optikers W. Düssel. 

209. Führer durch die Münsterkirche zu Bonn. Mit 1 Tafel. Bonn, 
Henry. 40 S. 

210. H. Hü ff er. Der Grabstein des Burggrafen Heinrich von 
Drachenfels zu Rhöndorf. Mit 1 Tafel. AunHVNiederrb. 61, 
S. 237—244. 

211. H. Kelleter. Vorkarolingische Bauten zu Aachen. KBWZ. 
14, S. 6-12. 

Auf dem Katschhofe in Aachen sind die Ueberreste zweier römischer 
Bauanlagen aufgedeckt worden. Die älteste Anlage bildete ein grosses Qua- 
drat; ihre Bestimmung ist unbekannt. Die jüngere Anlage war eine Basilika, 
vielleicht die älteste Kirche Aachens. Nach Kelleter war sie noch in karo- 
lingischer Zeit erhalten und bildete einen Annexbau zum Oktogon. Zwischen, 
beiden sei später die Karlskapelle eingebaut worden. Wichtig sei die Basilika 
vor allem deshalb, weil sich in ihr das Grab Karls des Grossen befunden 
habe. 

212. C. Rhoen. Der ehemalige malerische und plastische Wand- 
schmuck im karolingischen Theile des Aachener Münsters. 
MVAachen Vorzeit, 8, S. 113-124. 

213. B. M. Lersch. Der Reliquienbehälter des hl. Anastasius im 
Aachener Dom. Mit einer Tafel. MVAachen Vorzeit, 8, S. 
74-90. 

214. J. Buchkremer. Die Architekten Johann Joseph Couven 
und Jakob Couven. Mit 15 Tafeln. ZAachenGV. 17, S. 89 
—206. 

Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts entwickelte der Aachener Ar- 



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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 271 



chitekt Joh. Jos. Couven eine ungemein ausgedehnte Bauthätigkeit. Eine 
grosse Anzahl seiner Zeichnungen und Entwürfe sind noch im Original er- 
halten. Viele Profanbauten und Kirchen von ihm stehen heute noch. Von 
jenen ist am bekanntesten der Jägerhof in Düsseldorf, von diesen die Abtei- 
kirche in Burtscheid. Wo Couven seine Ausbildung genossen hat, ist nicht 
bekannt. Weniger bedeutend war sein Sohn Jakob Couven, der noch in 
französischer Zeit in Aachen thätig war. 

215. St. Beissel. Spätgothische Skulpturen und Malereien zu 
Lendersdorf. ZChrK. 8, Sp. 203-208. 

216. W. Jost. Die Schnitzwerke am Marstall des Jägerhofes zu 
Dusseldorf. Mit 2 Lichtdruck tafeln. Herausgegeben vom 
Düsseldorfer Gescbichtsverein zum 14. August 1895. Düssel- 
dorf, Lintz, 20 S. 

217. F. Goebel. Die Mtinsterkirche zu Essen und ihre Kunst- 
schätze. Ein Führer für die Besucher der Münsterkirche. Mit 
1 Tafel. Essen, Voss. 58 S. 

218. R. Keller. Die St. Markuskapelle zu Altenberg. Mschr- 
BergGV. 2, S. 137-142. 

6. Biographien und Aehnliches. 

219. A. Cartellieri. Heinrich von Klingenberg, Propst von 
Aachen, 1291-1293. ZAachenGV. 17, S. 74-88. 

Heinrich, Protonotar König Rudolfs und später Bischof von Konstanz, 
war 1291—1293 auch Propst des Marienstifts in Aachen; seine Ernennung 
«cbeint nicht auf ordnungsraässigem Wege zu Stande gekommen zu sein. Von 
einer Thätigkeit für die Stadt Aachen oder das Marienstift ist nichts bekannt, 
während später sein Wirken für den Konstanzer Sprengel sehr segens- 
reich war. 

220. R. Pick. Der Decbant Peter Wimars von Erkelenz. Aus 
Aachens Vergangenheit, S. 611—618. 

Wimars war Sekretär des Kardinals Nikolaus von Cues, dann Kanonikus 
und Dechant am Marienstift in Aachen, in seinen letzten Lebensjahren Rektor 
des von Nicolaus in seinem Heimathstädtchen Cues errichteten Hospitals, 
t 1494. 

221. E. Wiepen. Matthias Quad von Kinkelbach und sein Buch 
„Teutscher Nation herligkeitt". RheinGßll. 2, S. 10—27. 
Auf Grund neu aufgefundenen Materials giebt W. einen Lebensabriss 

des Kölner Kupferstechers, Formenschneiders und fruchtbaren historisch- 
geographischen Schriftstellers Matthias Quad. 

222. J. Schnorrenberg. Bartholomäus de Unckel. ADB. 39, 
S. 278-279. 

Kölner Buchdrucker des 15. Jahrhunderts. 



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272 



Kaspar Keller 



223. H. Keussen. Kaspar Ulenberg in Köln als Erzieher der 
badischeu Markgrafen Wilhelm und Hermann, 1600—1606. 
Mevissenfestschrift, n. 7, S. 206—221. 

Im Jahre 1600 wurden die beiden Söhne des Markgrafen Eduard Fortu- 
natas von Baden-Baden dem damaligen Regens der Laurentianer-Burse in Köln, 
Kaspar Ulenberg, zur Erziehung übergeben. Aus den Briefen Ulenbergs an 
die Mutter seiner Zöglinge und aus seinem Protokollbuch weiss Keussen 
seine erzieherische Thätigkeit sehr anschaulich zu schildern. Wilhelm wurde 
später einer der tüchtigsten badischen Regenten. 

224. F. H. Keusch. Kaspar Uhlenberg, katholischer Theologe. 
ADß. 39, S. 181—183. 

225. N. Paulus. Matthias Sittardus, ein kaiserlicher Hofprediger 
des 16. Jahrhunderts. Historisch-Politische Blätter, 116, 8. 
237-269, 329—340. 

226. N. Paulus. Johannes Weyer, der ßekämpfer des Hexen- 
wahnes, war Protestant. Katholik, 1895, S. 278—283. 

227. R. Pick. Der Geschichtschreiber Eberhard Wassenberg in 
Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 619 — 625. 

228. R. Hassen kam p. Beiträge zur Geschichte der Brüder Jacobi. 
BGNiederrh. 9, S. 198-2*17; 10, S. 244—254. 

229. O. Pfülf. Kardinal von Geissei. Aus seinem handschrift- 
lichen Nachlass geschildert. 1. Band. Mit dem Bildniss des 
Kardinals von Geissei. Frei bürg, Herder. XVI, 696 S. 

Vgl. Besprechung AnnHVNiederrh. 61, S. 245 — 247. 

230. Aug. Reichensperger im Frankfurter Parlament. Köln. 
Volksztg. 1895, n. 491, 492, 494, 499. 

231. J. Asbach. Zur Erinnerung an Arnold Dietrich Schäfer. 
Mit 1 Bild. Leipzig, Teubner. 80 S. 

232. J. Joesten. Wolfgang Müller von Königswinter. Sein Leben 
und die Bedeutung seiner Werke für das deutsche Volk. Mit 
1 Bildniss. Köln, Kölner Verlagsanstalt. 54 S. 

233. Nach vierzig Jahren. Religionsphilosophischer Briefwechsel 
zweier Jugendfreunde in spätester Lebenszeit. Leipzig, Aka- 
demische Buchhandlung. VII, 232 S. 

Zwischen dem Konvertiten Friedrich Pilgram, f 1890 zu Monheim bei 
Mülheim am Rhein, und Professor Zehender in Rostock. 



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Berichte und Notizen. 

In dieser Rubrik beabsichtigt die Redaktion eine Centralstelh für die 
gemmmte geschichtliche Bethätigung in der Rheinprovinz zu errichten und 
einen Ueberhlick über alle damit verwandten Fragen zu bieten. Es ergeht 
daher an Alle die ergebenste Bitte, jede einschlägige Nachricht an die Adresse 
der Redaktion (Bonn, Kurfürstenstrasse 79) gelangen lassen zu icollen, insbe- 
sondere werden die Geschichtsverrine um regelmässige Einsendung ihrer Be- 
richte gebeten. A. Meister. 



FrUbjanrsversammlang des Historischen Vereins filr den Nieder- 
rhein ED Düsseldorf am 2. Jon! 1897. Die Stadtverwaltung hatte der Ver- 
sammlung den herrlichen neuen Rathhaussaal zur Verfügung gestellt und 
der befreundete Düsseldorfer Geschichtsverein hatte an den Vorbereitungen 
und an der Versammlung selbst sich wirksam betheiligt. Der Vorsitzende, 
Geheimer Justizrath Professor Hüffer, begrüsste zunächst den anwesenden 
Vertreter der Stadt, Beigeordneten Beckers , den Regierungspräsidenten 
v. Rheinbaben, und den Düsseldorfer Verein, worauf im Namen der Stadt 
Dr. Beckers und im Namen des Düsseldorfer Vereins der Präsident des- 
selben, Professor Dr. Hassenkamp, den Versammelten den Willkommen- 
gruss entboten, insbesondere die geschichtliche Vergangenheit Düsseldorfs in 
kunsthistorischer und literarhistorischer Beziehung betonend. Darauf er- 
folgte ein Ueberblick über die Geschäftslage des Vereins, woraus hervorging, 
dass derselbe über 700 Mitglieder zähle und dass trotz der kostspieligen, in 
den letzten Jahren veröffentlichten Archiv-Inventare und des Registers, der 
Vermögensstand etwa 10000 Mark betrage. Der Vorsitzende und der Schatz- 
meister gedachten der verstorbenen Mitglieder des Vereins, insbesondere 
Professors Menzel aus Bonn und des Geheimraths Rennen aus Köln : 
die Versammelten erhoben sich zum ehrenden Andenken von ihren Sitzen- 
Sodann lag der Versammlung ob, den Vorstand für die nächsten drei Jahre 
zu wählen; auf einen Vorschlag aus der Mitte der Versammlung wurde 
der alte Vorstand durch Acclamation wiederernannt, nur Professor Karl 
Lamprecht in Leipzig hatte in einem Schreiben darauf bestanden, seine 
Secretärstelle im Vorstande wegen Ueberbürdung niederlegen zu müssen, 
an seiner Stelle wurde Privatdocent Dr. Meister in Bonn einstimmig 
in den Vorstand gewählt. Als Ort der nächsten General-Versammlung wurde 
Kssen festgesetzt. 

Daran schlössen sich drei Vorträge. 
Annalen des bist. Vereins LXV. l s 



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274 



Berichte und Notizen. 



Zunächst behandelte Conservator Fr. Schaarschmidt die histo- 
rische Entwicklung der Stadt Düsseldorf in künstlerischer Hinsicht und 
stellte an die Spitze seiner Darlegung die Bemerkung, dass die Stadt in 
dieser Beziehung hinter Köln und selbst hinter einzelnen kleinern Städten 
zurückstehe und ihre ältere Kunstbetbätigung ausschliesslich kunstsinnigen 
Fürsten verdanke. Als ältestes Werk der Architektur sei die im 12. Jahr- 
hundert entstandene Kapelle zu betrachten, welche sich an Stelle der 1206 
zur Pfarre erhobenen Lambertikirche befand, die später Collegiat-Stift ge- 
worden sei und im Beginn des 15. Jahrhunderts ihren baulichen Abschluss 
gefunden habe. Das wenig schmuckvolle Innere wird durch ein prächtiges 
spätgotbisches Sacramentshäuschen, sowie durch Wandgemälde des 14. und 
15. Jahrhunderts belebt, namentlich aber durch das imposante Grabdenkmal 
Herzog Wilhelms, der durch die Erweiterung des frühgothischen Schlosses, 
die Erbauung des (1749 umgebauten und neuerdings erweiterten) Rathhauses, 
sowie durch Beziehungen zu Zeichnern, wie Heinrich Aldegrever, und Malern, 
wie Malthain, dessen einziges bekanntes, authentisches Portrait ein vor Kurzem 
aufgefundenes Bildniss der Jacobe von Baden ist, Verdienste um die ersten 
künstlerischen Regungen in der Stadt sich erworben habe. Unter seinem 
geistesschwachen Sohne und Nachfolger Johann Wilhelm sei sein, so eben er- 
wähntes, 1595 begonnenes, grossartiges Grabdenkmal entstanden, als dessen 
Urheber neuerdings von Dr. Küch der Bildhauer Gerhard Scheben nach- 
gewiesen sei. In dem nach dem Vorbilde Sansovino's triumphbogenartig be- 
handelten, mit allegorischen Figuren reich geschmückten, sehr malerisch 
wirkenden Epitaph komme die in voller Rüstung liegende Figur des Herzogs 
zu voller Geltung. Der Gründer der neuen Dynastie Wolfgang Wilhelm 
liess 1622—1629 für die Jesuiten durch den Architekten Antonio Serro 
gen. Krauss nach dem Vorbilde der, von demselben gebauten Neuburger 
Kirche, die Andreaskirche errichten und die Stuckverzierungen derselben 
durch den Strassburger Kalkschneider Kuhn 1632—1641 ausführen. Ausser- 
dem entstanden durch seine Mittel zahlreiche Klöster und Privatbauten ; 
bei Rubens und van Dyk bestellte er Gemälde, die allerdings heute nicht 
mehr in Düsseldorf vorhanden sind, während einige damals von J. Spilberg 
gemalten Bildnisse fürstlicher Persönlickeiten, sich noch in der Akademie- 
sammlung befinden. Von diesem Hofmaler Johann Spilberg stammt auch 
ein in der Akademie befindliches Bild des Sohnes und Nachfolgers Wolfgang 
Wilhelms Philipp Wilhelm, der zumeist in Neuburg residirte, aber doch in 
Düsseldorf 1655 die Franciscanerkirche erbauen liess, an deren Stelle später 
die Maxkirche trat. Den eigentlichen Grund zu Düsseldorfs Kunstbedeutung 
legte erst Kurfürst Johann Wilhelm; ein durch Matheo Alberti, den Bau- 
meister des Schlosses Bensberg, geplanter Schlossbau musste freilich wegen 
Mangel an Geld unterbleiben ; dagegen entstand ein Galleriegebäude für des 
Kurfürsten Gemäldesammlung, von dem noch heute ein Flügel steht und bis 
auf Weiteres den Zwecken des historirischen Museums und der Landes- 
bildiothek dient. Ferner entstanden um diese Zeit eine Anzahl plastischer 
Arbeiten, die der Kurfürst durch seinen „Statuario" Gabriel von Grupello 
ausführen liess, der auch das berühmte Reiterstandbild auf dem Markte, die 



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Berichte und Notizen. 275 

beiden Bronzebüsten an dem gegenübergelegenen, ihm vom Kurfürsten ge- ^ 
schenkten Hause und die prachtvollen Büsten in der Aula der Akademie ge- 
schaffen hat. Die überaus kostbare, allein 47 Bilder von Bubens umfassende 
Gemäldesammlung, die der Kurfürst zusammen gebracht hatte, ist später 
leider nach München gelangt, mit Ausnahme der Himmelfahrt Mariae von 
Rubens und der Darstellung Simson's und Delila's von de Winghe. Der 
Bruder und Nachfolger Johann Wilhelms, Karl Philipp sorgte mehr für 
seine Residenzen Heidelberg und Mannheim, sein Nachfolger Karl Theodor 
hingegen wiederum mehr für Düsseldorf u. A. durch die Neugründung der 
Akademie, er liess auch das Jägerhaus in Pempelfort mit den grossen Giebel- 
Reliefs aus der Schule Grupello's errichten. Der Classicismus bildete den 
Uebergang zur neuen Zeit, und der preußischen Regierung blieb es vorbe- 
halten, der Akademie zu neuer Blüthe zu verhelfen und so die Epoche der 
modernen Malerei herbeizuführen, als deren bedeutendste Vertreter Cornelius 
Schadow und Bethel genannt wurden. 

Daran knüpfte Domcapitular Schnütgen die Bemerkung, das? 
die Düsseldorfer Jesuitenkirche in den Kreis der rheinisch -westfälischen 
Jesuitenkirchen gehöre, die durch ihre Nachblüthe des spätgothischen Stiles 
mit romanisirenden Anklängen Veranlassung gegeben hätten zu dem vom 
Vorredner erwähnten Irrthum Gurlitts, dass sie aus mittelalterlichen An- 
lagen herausgewachsen seien. 

Den zweiten Vortrag hielt Geheimrath Prof. Hüffe r über die Bezie- 
hungen Sulpiz Boisserees zu Goethe. In dem grossen, 1861 über Sulpiz 
Boisseree veröffentlichten Werke bringt der erste Band die Tagebücher und 
die Freundeskorrespondenz, der zweite ausschliesslich den Briefwechsel mit 
{Joethe: auf 595 Seiten mehrere Hundert Briefe. Die Goetheschen Auto- 
graphen, durch letztwillige Verfügung der Bonner Universitäts-Bibliothek 
vermacht, werden in der seit einer Reihe von Jahren unter dem Schutze der 
verewigten Grossherzogin Sophie zu Weimar erscheinenden Gesammtausgabe 
abermals zum Abdruck kommen, wobei der Text zugleich einer gründlichen 
Revision zu unterwerfen ist. Zwei Briefe Goethes, nicht die am wenigsten 
interessanten, sind noch nicht gedruckt. Sie wurden nebst den entsprechen- 
den Briefen Boisserees von dem Vortragenden vorgelesen. Vor allem zeugen 
sie von dem unbegrenzten Werth, den Boisseree auf die Verbindung mit 
Goethe legte, welche im Frühling 1810 durch einen gemeinschaftlichen Freund, 
den Grafen Reinhard, vermittelt, im Mai des folgenden Jahres nach einem 
Besuche Boisserees in Weimar sich zu einer nie getrübten, das ganze Leben 
erwärmenden Freundschaft steigerte. In den dringendsten Worten lud Bois- 
seree den Dichter ein, den vielversprechenden Herbst von 1811 am Rheine 
zu verleben, uud als Goethe darauf nicht einging, macht Boisseree am 7. Ok- 
tober den Vorschlag, mit einem beträchtlichen Theil seiner Gemäldesamm- 
lung nach Weimar überzusiedeln. Goethe kann nicht dazu rathen und hebt 
am 20. Oktober die Schwierigkeiten, die sich in Weimar bieten könnten, 
hervor. Als aber Boisseree am 2. Dezember seine Absichten und Wünsche 
«ingehend auseinandersetzt, verspricht Göthe am 17. Dezember, immer freund- 
lich und bereitwillig den Plan, soweit an ihm liege, zu fördern. Die Aus- 



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27Ö 



Berichte und Notizen. 



* führung wurde freilich, was gewiss nicht zu bedauern ist, durch die Kriegs- 
wirren der folgenden Jahre und weiter durch Goethes Aufenthalt am Rhein 
1814 und 1815 verhindert. Neben dieser Hauptsache enthalten die Briefe 
noch interessante Notizen über weimarische Zustände, Boisserees Domwerk, 
den Besuch der Kaiserin Maria Luise im Dorn und zwei Schriftstellerinnen 
des Heidelberger Kreises, Amalie v. Hellwig nnd Helmine Chezy. 

An dritter Stelle erstattete Dr. Tille aus Kessenich eine Uebersicht 
über seine Erlebnisse in der Repertorisirung der Archive der Rheinlande. 
Er zeigte, wie oft an sich unbedeutende Urkunden in ihrer Gesammtheit 
Bedeutung erlangen und charakterisirt sodann die einzelnen Archivgruppen. 
Unser Quellenmaterial ist nicht unerheblich bereichert worden durch eine 
Anzahl aufgefundener Weisthümer, einige Urkunden Kölner Erzbischöfe, 
Kölnische Landstagsakten, einige Kaiserurkunden u. a. m. 

Die prächtige Tonhalle vereinigte sodann die Theilnehmer zu einem 
solennen Festmahle. Darauf erfolgte die Besichtigung des neuen, eben so 
reich ausgestatteten wie praktisch eingerichteten Kunstgewerbe-Museums unter 
der Führung des Directors der Kunst-Akademie Frauberger, namentlich de» 
grossen neuerdings durch den Director Prof. Janssen ausgemalten Festsaaler 
unter der Leitung des Conservators Schaarschmidt. Einzelne Gruppen be- 
suchten die alte Lambertikirche mit ihrem reichen Schatz, sowie die von 
Prof. Kleesattel in romanischem Stile gebaute St. Rochus-, und die von Bau- 
meister Becker in hochgothischen Formen ausgeführte Maria-Empfängniss- 
Kirche, bis zuletzt wieder eine Vereinigung im Malkasten stattfand, die dem 
an Anregungen so reichen Tage einen würdigen Abschluss gewährte. 



Die Herbstversamnilung des Historischen Vereins für den Nieder- 
rhftin zu Essen am 18. Octob«r 1807. Die Versammlung tagte in dem vor 
zwölf Jahren von Zindel erbauten Rathhaussaale. Den Vorsitz führte Dom- 
capitular Schnütgen. Begrüsst wurde die Versammlung vom Oberbürger- 
meister Z w e i g e r t , welcher betonte, dass Essen zwar eine moderne Stadt 
sei, aber voller Hochachtung für ihre alte Geschichte, die in der Münster- 
kirche noch einen glänzenden Zeugen der Vergangenheit und in dem histo- 
rischen Verein für Essen ihre eifrigen Vertreter habe. Pastor R e y n e r s 
brachte sodann ein Willkomm aus im Namen der Geistlichkeit und lud ins- 
besondere ein zur Besichtigung seiner Kirche und des Stiftsschatzes. Darauf gab 
Schatzmeister Helmken einen Kassenbericht, woraus hervorging, dass die 
Veröffentlichungen des Vereins in den letzten Jahren insbesondere durch die 
Inventarisirung der Archive ungemein kostspielig gewesen seien und daher 
eine Verminderung des Vermögens um 1(563 M. eingetreten sei. Zu Revisoren 
der Rechnungen wurden die Herren K ü t g e n s und S c h e b e n erwählt. 
Nach einem kurzen Berichte über den Stand der Annalen, deren 64. Heft 
druckfertig und Heft 65 schon so weit vorgeschritten, dass es zu Beginn 
des Jahres erscheinen kann und einem Referate Dr. T i 1 1 e ' s über seine 
Repertorisirungsthätigkeit wurde Nideggen als nächster Versammlungsort 
bestimmt. 



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Berichte und Notizen. 



277 



Die Reihe der Vorträge begann Kammerpräsident Schorn über die , 
Etymologie des Namens Essen. 

Nachdem er die Ableitung desselben aus Asche oder Esche, sowie aus 
Esse verworfen hatte, wies er auf die verdienstvollen etymologischen Unter- 
suchungen von Förstemann und Arnold, sowie in Bezug auf Westfalen von 
Jeninghaus und Volkmann, namentlich auf die Beihülfe hin, die er in seinen 
bezüglichen Studien durch Dr. Selmaun in Bonn erfahren habe. Diese hätten 
ihn zu dem Ergebniss geführt, dass der Ursprung des Namens nur altsäch- 
sisch sein könne und die älteste Form desselben Astnide oder Asnide sei, 
wie er zuerst in der Stiftungsurkunde Alfreds vorkomme. Der Wechsel mit 
t und ohne t sei nicht auffällig, da dieses als dentale Einschiebung sich zu 
erkennen gebe, so dass Asn als die Hauptsilbe, ide als Endsilbe zu betrach- 
ten sei, als Suffix. Dieses ursprünglich eti, bedeute im Altsächsischen so 
viel als Ansiedelung, Hof, Gut und das Hauptwort Asn biete also dessen 
nähere Bestimmung. Dieses aber sei eine Abkürzung von Asna, Zins oder 
Pacht, so dass das ganze Wort als Pachthof oder Zinshof, nämlich des beil. 
Alfreds, des Gründers von Essen, erscheine. Die weitere Entwickelung des 
Namens in Assindensis, Essiodensis (zuletzt Essender) sei ganz correct. Im 
Anschlüsse daran, wies der Redner auf die Entstehung anderer Namen in 
4er Nachbarschaft hin, wie Kettwig aus Chattorum vicua, Werden aus Werth 
{Insel), Bredeney aus Zwe Breden (Land) und ermunterte zu weitern For- 
schungen auf diesem interessanten Gebiete. 

Rentner Franz Arens berichtete über den Liber Ordinarius der 
Essener Stiftskirche, von dem zwei Exemplare erhalten seien, das jüngere 
aus dem 15. Jahrhundert in der Düsseldorfer Bibliothek als eine aus 
140 Seiten bestehende Abschrift des altern aus dem Anfange des 14. Jahr- 
hunderts in der Essener St. Gertrudiskirche. Diese 158 Seiten umfassende, 
im 16. Jahrhundert in Leder gebundene und mit einer Oese für die An- 
kettung versehene Pergament-Handschrift legte der Redner vor und erstattete 
über ihren zum Theil sehr eigenartigen, weil auf örtlichen Einrichtungen 
und Gewohnheiten beruhenden Inhalt sehr eingehenden, überaus interessanten 
Bericht. Da das Essener Stift den Conventus der Stiftsdamen, seit dem 13. 
Jahrhundert auch das Canonichen-Capitel, sowie die Scholaren der Stifts- 
schule umfasste, so beziehen sich die Vorschriften des Liber Ordinarius (der 
auch Ordo, Ordo officiorum, Ordinale, Rituale heisst und im Allgemeinen 
die Anweisungen für die Abhaltung des Gottesdienstes, für die Pflichten der 
einzelnen dienstthuenden Priester, den Ornat der Altäre usw. enthält) im 
vorliegenden Falle auf jene drei Kategorieen, von denen die zweite der Ca- 
nonici aus 20 Mitgliedern bestand, nämlich zwölf Presbytern, vier Diakonen 
und vier Subdiakonen, deren Spitze der Dechant bildete, als das Os canoni- 
corum. Diese Vorschriften zerfallen in sieben Theile, von denen der erste 
die Dienst-Ordnung für den Hebdomadar bringt, die genaue Instruction, wo 
und wann derselbe in seiner Hauptwoche und den ihr folgenden drei Wochen 
zu functioniren hat. In dem zweiten Theile werden die Anweisungen für die 
Diakonen und Subdiakonen gegeben. Ueber die besondere Feier des Gottes- 
dienstes finden sich die nähern, sehr viele Einzelheiten und Eigenthümlich- 



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278 



Berichte und Notizen. 



keiten aufweisenden Bestimmungen in dem dritten Theile, dem der Redner 
zahlreiche liturgisch merkwürdige Angaben entnimmt, im Anschlüsse an die 
einzelnen Festtage des Kirchenjahres, welches mit dem ersten Advents-Sonn- 
tage beginnt. Das Christfest, dessen Anfang der Besuch des Begräbniss- 
platzes in der Nacht bildet, das St. Stephansfest, der Tag der unschuldigen 
Kindlein, der mit besonderer Bewirthung verbundene Sylvester- wie der 
Lichtmess-Tag zeichnen sich auch durch besondere, genau vorgeschriebene 
Processionen ans. Eine Kette eigentümlicher Ceremonien bildet die Char- 
wocbe, deren Einzug durch den hölzernen Palmesel characterisirt wurde. 
Dies ist besonders bemerkenswert!», da der Palmesel in Norddeutschland selten 
vorkommt. Am Gründonnerstag, an dem drei Hostien consecrirt wurden, 
fand processio ad mandatura, aber keine Fusswaschung statt ; am Charfreitag 
die Enthüllung von zwei Kreuzen, von denen das eine für den Chor der 
Stifts-Damen, das andere für den Kreuz- oder Volks- Altar bestimmt war; am 
Charsamstag die Weihe der Osterkerze, in welche ausser dem noch jetzt 
üblichen Kreuz für die fünf Weihrauchkörner eine Figur eingegraben wurde,, 
die das Monogramm der Dreieinigkeit darstellte: das Alpha und Omega, das 
Chi mit dem Rho und das Psi, und die Weihe des Taufwassers unter aparten 
Gebräuchen; am Osterfeste die Auferstehungsfeier um Mitternacht in hoch- 
dramatischer Weise. Am Frohnleichnamstage wurde eine Procession mit dem 
h. Sakramenten um den Kirchhof gehalten, sodann am folgenden Tage mit 
Sonnenaufgang eine "grosse Sakramentsprocession durch die Felder. Am 
Sonntag nach Maria Himmelfahrt fand die Liebfrauentracht statt. Die beiden. 
Stiftspatrone, die hh. Kosmas und Damian, standen in grosser Verehrung. 
Ihr Festtag am 27. September wurde mit grossem Glänze gefeiert. An diesem 
Tage begann das Kanonichenkapitel sein Rechnungsjahr. Ausser dem Hoch- 
altar, welcher im 14. Jahrhundert als Flügelaltar das Hochchor zierte, 
werden in dem Ordinarius ^noch 18 Altäre erwähnt. Ob der Gründer 
Bischof Alfredus von Hildesheim als Heiliger verehrt wurde, ergibt sich aus 
dem Ordo nicht, obwohl er in demselben zwei Mal als sanctus, häufig als 
beatus, in der Regel aber einfach als fundator noster bezeichnet wird. Der 
vierte Theil des Ordo bezieht sich auf die Exequien und Anniversarien, der 
fünfte auf die Pflichten der Inhaber einzelner Officien, der sechste auf die- 
Vertheilung gewisser Gaben und Geschenke, der siebente endlich auf allerlei 
Verhältnisse, die nur angedeutet, nicht näher ausgeführt sind. Die Ergän- 
zung zu diesem Buche bildet das Katenat oder Kettenbuch. 

Oberlehrer Dr. R i b b e c k meldet als Vorsitzender des Essener Ge- 
schichts -Vereins zunächst den Gruss desselben, um dann in lichtvoller Aus- 
führung die Glanzzeit des Essener Stiftes unter den sächsischen und salischen 
Kaisern zu behandeln. Altfrid, der vierte Bischof von Hildesheim, vertrauter 
Rathgeber Ludwig's des Deutschen, war an der Gründung der Klöster Lamm- 
springe und Gandersheim betheiligt, gründete für Mönche das Kloster Saligen- 
stad, für Jungfrauen das Benedictinerinnen-Kloster Asnide, welches er von 
Anfang an reich ausstattete und der Leitung seiner Schwester Gerswinde an- 
vertraute. Diese fand ihre Begräbnissstätte in der Quintini-Kapelle, der 
Gründer selbst in der von ihm erbauten Stiftskirche, in der seine Gebeine 



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Berichte und Notizen. 



279 



noch jetzt ruhen in einem prächtigen Hochgrabe aus dem Anfange des vier- 
zehnten Jahrhunderts. Auf dem bei der Einweihung des Kölner Domes 873 
gehaltenen Concil wusste Altfrid auch seine Mitbischöfe für die neue Stiftung 
zu begeistern und zu allerlei Privilegien zu bestimmen. Auch die fränkischen 
Könige fuhren fort, ihr mancherlei Schenkungen zuzuwenden, namentlich im 
Rheinland gelegene Landgüter. Im zehnten Jahrhundert als Canonissen-Stift 
hochangesehen, konnte es sich der ganz besondern Gunst des ottonischen 
Kaiserhauses rühmen, welches ihm namentlich in Sachsen manche Besitzungen 
übertrug und zu ihm in die engsten Beziehungen trat durch den Eintritt 
seiner Töchter. Der erst nach dem Jahre 1614 entstandene, vielleicht auf einem 
Nekrologium des dreizehnten Jahrhunderts basirende Aebtissinnen-Katalog führt 
nicht weniger als acht dieser Fürstentöchter auf, von denen aber mehrere legen- 
darisch sind, wie auch die als vierte Aebtissin genannte Pinnosa. Auch über 
Hathwig und Ida sind die Nachrichten noch unzuverlässig, bis endlich Mathilde, 
die Enkelin Otto's I. in das hellste Licht tritt. Als Tochter Ludolfs 947 geboren, 
trat sie c. 966 in das Stift und c. 973 an dessen Spitze, und wurde mit ihrem schon 
982 gestorbenen Bruder, Herzog Otto von Schwaben dessen grosse Wohlthäterin 
durch die Stiftung des ältesten Kreuzes und später durch mancherlei andere zum 
Theil noch erhaltene Schenkungen. Auch ihren Onkel Otto II. wusste sie für das 
Stift zu gewinnen, so dass er ihm sogar seine Tochter Mathilde zur Erziehung an- 
vertraute; nicht minder bedachte es Otto III., der 993 Essen besuchte und 
es 996 von Dortmund aus weiter beschenkte, auch Heinrich II. 1003. Ma- 
thilde starb 1011, nachdem sie 998 auch die Filiale Rellinghausen ge- 
gründet hatte, in der sie unter einer Mosaikplatte beigesetzt wurde. Eine 
glanzvolle Erscheinung war wiederum Theophanu, die Tochter Ezzo's und 
Mathilde'8, Schwester der Königin Richeza von Polen und des Erzbisch ofs 
Hermann von Köln, der 1051 die von ihr erweiterte Krypta der Stiftskirche 
einweihte. Sie schenkte das vierte Kreuz, vollendete den Marsusschrein und 
erwirkte von Kaiser Heinrich HI. das Markt- und Zoll-Recht. Nach ihrem 
Tode erlosch allmählich der Glanz, welcher bis dahin das Stift umgeben hatte. 

Für diese vortreffliche Einleitung zur Besichtigung der Münsterkirche 
und ihrer Schätze dankte dem Redner der Vorsitzende. Darauf begab sich 
die grosse Versammlung zunächst in das Nebenzimmer, in welchem der 
Herr Oberbürgermeister ein Büffet eingerichtet hatte, eine in den Annalen 
des Historischen Vereins noch nicht verzeichnete Aufmerksamkeit, welche 
den Vorsitzenden veranlasste, auf den grossmüthigen Spender ein kräftiges 
Hoch auszubringen. 

Nach dieser überaus wohlgefällig aufgenommenen Stärkung erfolgte 
der Besuch der Münsterkirche, in deren festlich beleuchteten Räumen eine 
grosse Schaar sich einfand. Dieser erklärte Religionslehrer P r i 1 1 zunächst 
das merkwürdige Baudenkmal, dessen einzelne Epochen von der zweiten 
Hälfte des neunten bis in den Schluss des vierzehnten Jahrhunderts er in an- 
schaulicher Darlegung erläuterte: das Langhaus als den Rest aus der Ur- 
sprungszeit, den Westbau und die erste Krypta als Schöpfungen aus dem 
zehnten, die zweite Krypta als Erzeagniss der Mitte des elften, das Transept 
als Umbau aus der Mitte des zwölften, das Chor und die Gewölbe des Lang- 



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280 



Berichte und Notizen. 



hauses als Producte des vierzehnten Jahrhunderts. Auch den Gemälden aus 
der Mitte des elften Jahrhunderts im Westbau, aus dem Schluss des zwölften 
in der Vierung, dem Ende des vierzehnten an den Eingangspfeilern zum 
Chor, sowie dem berühmten Reliquien-Altar mit den Flügeln de Bruyn's, der 
Heiliggrab-Gruppe, dem kostbaren siebenarmigen Leuchter und der grossen 
antiken Säule wurde die Aufmerksamkeit zugewendet. Endlich wurde von 
dem Vorsitzenden der unvergleichliche Schatz gezeigt und erläutert, der auf 
dem Chore eine sehr übersichtliche Aufstellung erfahren hatte. Die vier 
Prachtkreuze mit den merkwürdigen Zellen-Emails und die acht übrigen 
nicht minder wichtigen Erzeugnisse der ottonischen Periode, die überaus 
zahlreichen Armreliquare, Monstranzen, Ostensorien, Kelche des zwölften bis 
fünfzehnten Jahrhunderts, die ungemein mannigfaltig in ihren Formen und 
mustergültig in ihrem Aufbau wie in ihren Verzierungen, die herrliche Gold- 
emailkette aus Burgund, die kostbaren Evangeliarien usw. fanden eingehende 
Erklärung und allgemeine Bewunderung, so dass der Abschied von allen 
diesen Kleinodien Ueberwindung kostete und erst nach vier Uhr das Festessen 
im Hotel Hartmann beginnen konnte. 

Hier fand zunächst die Vertheilung von zwei freundlichst der 
Versammlung gewidmeten Drucksachen statt, einem Separat • Abdruck 
aus dem „General-Anzeiger für Essen und Umgegend", in welchem 
ein „Freund der heiraathlichen Geschichte" die Prinzessinnen des säch- 
sischen Königs- und Kaiserhauses als Aebtissinnen von Gandersheim, 
Essen und Quedlinburg vom neunten bis elften Jahrhundert behandelt, sowie 
einem kleinen Hefte mit dem Titel: Den zur General- Versammlung am Vi. 
October 1897 in Essen vereinigten Mitgliedern des Historischen Vereins für 
den Niederrhein überreicht vom Historischen Verein für Stadt und 
Stift Essen. In dieser instructiven, und illustrirten Studie untersucht 
Georg Humann, der leider verhindert war, der Versammlung beizuwohnen, 
mehrere merkwürdige Einzelheiten des Essener Schatzes, in Bezug auf Alter, 
Herkunft, Bestimmung, namentlich die geschnittenen Bergcrystall-Knäufe an 
zwei Kreuzen und eine Reliquien-Phiole, die er mit Recht für arabische Er- 
zengnisse des zehnten bis elften Jahrhunderts erklärt und mit verschiedenen 
ähnlichen Arbeiten (die noch um manche Beispiele vermehrt werden könnten ) 
zusammenstellt. Wie wir hören soll die fleissige Arbeit mit einem kleinen 
Nachtrage im nächsten Hefte der Beiträge zur Geschichte von Stadt und 
Stift Essen erscheinen. 



Aachen. Verein fflr Knude der Aachener Vorzeit. Mitgliederzahl 
ca. 230. Sitzung vom 15. Januar 1896 zwei Vorträge: Referendar Schollen 
über den Empfang einer Gesandtschaft der Hansastädte in Aachen KiOti; 
Oppen ho ff über militärische Revolten unter Aachens Besatzung 1795. 
Sitzung vom 11. März drei Vorträge: C. Rhoeu über alte Ansichten von 
Befestigungswerken in Aachen; Dr. Brüning über Frhr. von der Trenck ; 
Pfr. S c h n o c k über die Diöcesanangehörigkeit Aachens und Burtscheids. 
Generalversammlung am 11. November: Jahresbericht und zwei Vorträge: 
Referendar Schollen über Aachener Strafrechtspflege im Mittelalter; Dr. 



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Berichte und Notizen. 



Brüning über Beziehungen Eugens von Savoyen zu Aachen. Ausserdem 
unternahm der Verein zwei wissenschaftliche Ausflüge am 4. August nach 
der Burg Schimper im Geulthale und dem Altenberger Dome, wobei Pfr. 
Schnock einen Vortrag hielt über das neutrale Gebiet von Moresnet; ferner 
am 4. October nach der Ruine Wilhelmstein, bei welcher Gelegenheit Pfr. 
Schnock und Referendar Schollen über die Geschichte Bardenbergs 
und der Burg Wilhelmstein sprachen. 

Der IX. Jahrg. der von Pfr. Schnock redigirten Zeitschrift „Aus 
Aachens Vorzeit" enthält ausser einer Anzahl kleinerer meist kulturgeschicht- 
licher Mittheilungen einen Aufsatz von J. Gross über Burg Schoenau bei 
Aachen; Eine Abhandlung von Pfr. Sch nock über das Zusammenleben der 
Stiftsgeistlichkeit zur Zeit der Karolinger; und von J. Fey eine Lebensbe- 
schreibung des Aachener Malers .loh. Adam Eberle. 

Bonn. Verein Alt-Bonn. In der Generalversummlung am 26. Oct. 
1896 hielt Dr. F. Hauptmann einen Vortrag über das Cassiusstift in 
Bonn (abgedruckt bei F. Hauptmann, Allerlei aus alten Tagen, Bilder aus 
der Geschichte Bonn uud Umgegend S. 89—128). W. F usbahn berichtete 
über zwei im vorigen Jahrh. nach Bonn gekommene Türkenfabnen (gedruckt 
im Bonner Generalanzeiger 29. Oct. 1896). Ausserdem wurde referirt über 
die vom Verein neu erworbenen lokalgeschichtlichen Stücke. — In der Ge- 
neralversammlung vom 18. November 1897 sprach Dr. Tille über das 
Archidiakonat Bonn und W. Fusbahn über ein Spottgedicht auf den Tod 
und das Leiehenbegängniss des Kurfürsten Max Franz. Die neuen Erwer- 
bungen des Vereius wurden der Versammlung vorgelegt. 

Düsseldorf. Düsseldorfer Geschichte- Verein. Mitgliederzahl 840. 
Es fanden 1896 sechs Sitzungen mit Vorträgen statt; am 21. Januar Prof. 
Dr. R. Hassencamp: Der englische König Karl II. in Düsseldorf und 
seine Beziehungen zum Pfalzgrafen Philipp Wilhelm (abgedruckt in Deutsche 
Ztschr. f. Geschichtswissenschaft 1896/97 S. 238 f.) ; am 14. Febr. Ditges 
über Düsseldorf im Anfange dieses Jahrhunderts; am 10. März Dr. Cr am er 
über „Rheinische Ortsnamen" und B loos über „Düsseldorfs ältesten leben- 
den historischen Zeugen"; am 27. Oct. Prof. Dr. Hassencamp über Karl 
Immermann (abgedruckt im Jahrbuch des Vereins, 8. Annalen H. 63 S. 243); 
am 17, Nov. Marseille über die zweite Heirath des Pfalzgrafen Wolfgang 
Wilhelm 1631; am 8. Dez. Dr. Küch über die Bauthätigkeit des Kurfürsten 
Wolfgang Wilhelm in Düsseldorf. — Zum Jahrestag der Stadterhebung 14. 
Aug. gab der Verein eine Denkschrift heraus: F. Schaarschmidt, Ga- 
briel Ritter von Grupello und seine Broncestatuette des Kurfürsten Johann 
Wilhelm im Jägerhof zu Düsseldorf. 

Köln. Verein von Alterthnmsfrennden. Mitgliederzahl ca. 60. Vor- 
träge hielten bis März 1897 Rector Schwoerbel: Geschichte des Ball- 
spiels und seine einstige Pflege in Köln; Hofrath Aldenhoven: der 
Salon 1896 ; Director Dr. v. Falke: über niederrheinisches Steinzeug ; Bau- 



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282 



Berichte und Notizen. 



rath Stubben Ragusa und Callarro; Stübben: Spoleto; Stadtarchivar 
Prof. 1h*. Hansen: die Universität Köln und der Hexenhammer; Hansen: 
Deutsche Kaisersiegel; Dr. Kisa: über moderne Radirungen. Der Kölner 
Stadt-Anzeiger brachte Auszüge aus den Vorträgen. 

Prüm, tiesellsenaft für Alterthumskunde. Am 8. Oct. 18% Vor- 
trag des Gymnasialdirectors Dr. Asbach über die römische Wasserleitung 
in der Eifel und die römische Villenniederlassung bei Blankenheim. In der 
Sitzung am 27. Nov. Vortrag desselben über Georg Barsch und die 
Eiflia illustrata nach Bärsch's „Erinnerungen aus meinem vielbewegten 
Leben", und über die Bearbeitung der Eiflia illustrata von Friedr. Schannat. 
Sodann sprach Kreisbaumeister Schräder über die Ruinen von Baalbeck 
in Syrien. Am 13. Febr. Vortrag des Oberlehrers Donsbach über den 
Mithrasdienst im römischen Reiche. In der Vorstandssitzung vom 22. Febr. 
verbreitete sich Dr. Asbach über die Schlacht, in welcher Cerialis i. J. 70 
n. Chr. die Bataver von Trier zurücktrieb; sie soll auf dem rechten Mosel- 
ufer unter den Mauern der Kolonie stattgefunden haben. 

Rheydt Verein für Heimatkunde in Rheydt. Der kürzlich ge- 
gründete Verein bezweckt, laut der uns eingesandten Statuten, „die Ge- 
schichte der Stadt Rheydt und ihrer Umgebung zu erforschen, im Besonderen 
die hier vorkommenden Alterthümer im weitesten Sinne zu einer Sammlung 
zu vereinigen, die Eigentümlichkeiten der heimathlichen Sprache und Rede- 
weise festzustellen, die Sitten und Gebräuche unserer Vorfahren zu erkunden 
und die gewonnenen Ergebnisse durch Besprechungen und Veröffentlichungen 
zur gemeinsamen Kenntniss zu bringen". Jährlich im September findet eine 
Generalversammlung statt. — Von dem regen geschichtlichen Sinne in Rheydt 
giebt Zeugniss die zu Anfang dieses Jahres von S t r a u s s veröffentlichte Geschichte 
der Stadt, und die unlängst erschienenen beiden Arbeiten: das Ratbhaus zu 
Rheydt (Beilage, V, 64 S. m. 12 Bildern) und von Dr. L. Schmitz: Geschichte 
der Herrschaft Rheydt (XVI, 299 S. m. 16 Bild. u. Beil.). Diese letztere 
mit grosser Sachkenntniss verfasste Schrift behandelt die äussere Geschichte 
in den Abschnitten: 1) Die Lehnsherrn Rheydt's, 2) die Lehnsträger des 
Schlosses und der Herrlichkeit Rheydt, 3) Rheydt unter französischer Herr- 
schaft und Uebergang an Preussen. Den reichen Inhalt der inneren Ge- 
schichte mögen die Unterabtheilungen veranschaulichen: 1) Das Gebiet der 
Unterherrschaft, 2) Herr und Unterthanen, 3) Schöffengericht und Vogtgeding, 
4) die Gemeinde während der französischen Herrschaft, 5) die kath. Gemeinde 
bis 1815, 6) die evang. Gemeinde bis 1815, 7) Schulen bis 1815, 8) das Ter- 
tiorierinnenkloster St. Alexandri, 9) Kriegsdrangsale bes. während des dreissig- 
j ährigen Krieges. 

Trier. Gesellschaft für nützliche Forschungen in Trier. Mit- 
gliederzahl ca. 300. In der Generalversammlung vom 19. Juli 1896 hielt 
Gymnasialdirector Asbach aus Prüm einen Vortrag über Domitian und 
seine Thätigkeit am Rheine (im Auszug gedruckt im Correspondenzblatt der 



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Berichte und Notizen. 



Westd. Zeitschr. XV. 1896 Nr. 107); Dr. Lehn er berichtete über die Aus- 
grabungen und Erwerbungen Seitens des Provinzialmuseums. Die Mitglieder 
erhielten als ausserordentliche Vereinsgabe : Dr. L e h n e r , die römische 
Stadtbefestigung von Trier, gedr. Westd. Zeitschr. XV. und gesondert bei 
Linz in Trier. Ein Jahresbericht ist seit 1894 nicht erschienen. 



Werden. Historischer Verein für das Gebiet des ehemaligen Stiftes 
Werden. Mitgliederzahl ca. 150. Auf der Generalversammlung vom 13. 
November 1896 hielt Conservator Dr. C 1 e m e n einen Vortrag über die 
ältesten Wandmalereien der Rheinprovinz mit besonderer Berücksichtigung 
der Werdener Luciuskirche. Die praktische Folge dieser Versammlung war, 
dass die Luciuskirche aus dem Besitze des Kaplan Hellings in das Eigenthum 
der kath. Kirchengemeinde zwecks Erhaltung der Gemäldereste überging. 
Es erschien Heft 5 der vom Verein herausgegebenen Beiträge zur Geschichte 
des Stiftes Werden, worin P. Jacobs Werdener Annalen veröffentlicht. Im 
Verein mit Prof. Effmann (Freiburg, Schweiz) Hess der Verein die Reste 
der im X. Jahrh. erbauten St. Clemenskirche ausgraben. 



Preisangaben der Mevissen-Stiftnng: 1) Darstellung der durch 
die französische Revolution in der Rheinprovinz bewirkten agrarwirthschaft- 
lichen Veränderungen. 2) Aufnahme und Ausgestaltung des gothischen Bau- 
stils in der heutigen Rheinprovinz bis zum Jahre 1350. 3) Die Gaue und 
Grafschaften im Umfang der heutigen Rheinprovinz sind für die Zeit der 
zweiten Hälfte des 9. Jahrh. bis zum Beginne des 12. Jahrh. noch Bestand, 
Grenzen und Verfassung nebst den in ihnen nachweisbaren Orten festzustellen. 
Im Zusammenhang mit der Auflösung der Grafschafts verbände sind die An- 
fänge der Bildung und Organisation geistlicher und weltlicher Territorien 
darzulegen. 

Die Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 1901 an den Stadtarchivar 
Prof. Dr. Hansen in Köln einzusenden. 



Preisaufgabe der Wedekind'schen Preisstiftung für deutsche Ge- 
schichte: Eine archivalisch begründete Geschichte der inneren Verwaltung 
des Kurfürstenthums Mainz unter Emmerich Joseph 1763—1774 und Friedrich 
Karl Joseph 1774-1802. Besonderer Werth wird auf die Ermittelung der 
Theilnahme von Johannes Müller gelegt. Frist bis 1. August 1900, Preis 
3300 M. Vgl. Nachrichten d. Gesellsch. d. Wissensch, zu Göttingen, geschäftl. 
Mittheilungen 1896 H. 1. 

Die Regesten der Erzbischöfe von Main/, die Cornelius Will bis 
1288 bearbeitet hatte werden auf Beschluss der Administratoren des Böhmer- 
sehen Nachlasses unter der Leitung von Prof. Höhlbaum von Privatdocent 
J. R. Dieterich in Giessen fortgesetzt. Bei dieser Fortsetzung soll auch das 
archivalische Material berücksichtigt werden. 



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284 



Berichte und Notizen. 



Staatsarchiv zu Düsseldorf. Das Gebäude, in welchem sich das Archiv 
befand, muss geräumt werden und es ist daher ein Neubau nöthig. Bei 
dieser Gelegenheit wurde die vor Jahren schon aufgeworfene Frage der Ver- 
legung dieses Archivs nach Bonn wieder brennend und alsbald auch zum Gegen- 
stand lehhafter Agitation und Erörterung in der Tagespresse gemacht. Vereine 
der dortigen Gegend, wie der Bergische Geschichtsverein und der Düsseldorfer 
Künstlerverein, machten Eingaben beim Ministerium und die Stadt Düsseldorf bot 
einen Bauplatz unentgeltlich an. Derartige Anstrengungen, das Archiv zu behal- 
ten, sind sehr begreiflich. Die für die Beibehaltung des Archivs geltend gemachten 
Gründe sindaber zumeist solche eines plötzlich erwachten lokalen Interesses,s ach- 
liche allgemeine Gesichtspunkte mussten unbedenklich zum Gegentheile, zur 
Verlegung nach Bonn führen. Die vortrefflichen Arbeiten, welche zum Theil 
im Düsseldorfer Jahrbuche und der Zeitschr. des Bergischen Geschichtsvereins 
erschienen sind, könnten ebenso gut in Bonn entstehen, da sie zumeist von 
den Archivbeamten oder auswärtigen Benutzern herrühren. Auf einen „ge- 
schichtlich gewordenen" Anspruch kann sich Düsseldorf nicht berufen, denn 
erst Lacomblet hat das Archiv in seiner jetzigen Gestalt zusammengebracht 
und einzig und allein seiner rührigen organisatorischen Thätigkeit ist es zu 
danken, dass die Kurkölnischen Archivalien damals nach Düsseldorf kamen. 
Wäre er in Köln oder Bonn angestellt gewesen, er hätte es vielleicht ebenso durch- 
gesetzt, dass die Centralisirung an einem dieser Orte stattgefunden hätte. In 
* dem Bestände des Archivs aber nehmen die Archive Kurkölns und der säkulari- 
sirten Klöster und Stifter einen hervorragenden Rang ein, auf sie alle hat 
Düsseldorf mit alleiniger Ausnahme derer der Jülich-Bergischen Lande keinen 
„geschichtlichen Anspruch". Dass in Bonn die wissenschaftliche Fruchtbar- 
machung der Archivalien eine ganz andere sein wird als in Düsseldorf, das 
wird Niemand bezweifeln. In Düsseldorf kamen neben den Archivbeamteu 
nur wenige Benutzer aus der Stadt und der näheren Umgegend in Betracht; 
man vergleiche einmal die Benutzerliste und man wird staunen, in welch un- 
günstigem Verhältnisse die schwache Benutzung durch Einheimische zu der jetzigen 
Agitation steht. In Bonn aber würden neben den Archivbeamten zahlreiche 
mit der Universität zusammenhängende Kreise in die Reihe der ständigen 
Besucher eintreten. Juristen, Nationalökonomen, Philologen, Theologen wür- 
den kaum weniger wie die Fachhistoriker von der sich bietenden Gelegenheit 
zu archivalischen Studien Gebrauch machen, die ihnen bei dem jetzigen Zu- 
stand unmöglich sind. Mit Recht ist das Archiv für die akademischen histo- 
rischen Studien mit den Laboratorien für naturwissenschaftliche Studien ver- 
glichen worden; erst an der Hand des archivalischen Materials kann der Student 
in die Forschungsmethode auf dem Gebiete der heimathlichen Geschichte ein- 
geführt werden. Woran liegt es denn, dass an der rheinischen Universität 
die Geschichte der Rheinlande noch fast keine Pflege gefunden, woran anders 
als an der Trennung von dem Sitze des Archivs und seines Arbeitsarsenala. 
Nicht einer, sondern alle rheinischen Geschichtsvereine würden Nutzen daraus 
ziehen, wenn hier während der Studienzeit das Interesse an der Heimath- 
kunde geweckt und iu die richtigen Wege geleitet werden könnten. Paläo- 
graphische und diplomatische Uebungen an Originalen sind jetzt fast un- 



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Berichte und Notizeu. 



2S5 



möglich an der Universität, die historische Ausbildung bleibt deshalb da- 
selbst unvollständig. In den vielen Geschichtsvereinen des Rheinlandes würde 
noch viel Tüchtigeres geleistet werden können, wenn ihre Mitglieder während 
der früheren Studienzeit in die Forschungsmethode an der Hand der Archi- 
valien eingeweiht werden könnten. Für die Verbreitung der historischen 
Arbeitsweise ist eben nur der Sitz einer Universität geeignetem einer anderen 
Stadt leistet das Archiv in dieser Hinsicht nichts. Alle Berufszweige, ganz 
besonders aber die Theologen würden daraus Vortheil ziehen können. Wie viele 
Pfarrarchive beispielsweise giebt es noch, die vermodern und ungenutzt zu Grunde 
gehen; hier würde der Theologe schon während der Studienzeit auf die Be- 
deutung der Archivalien hingewiesen, in ihrer Behandlung und Erforschung 
unterrichtet, in der Anlage der Pfarrarchive unterwiesen und schon dadurch 
würde dem Untergange vieler historischer Denkmäler gesteuert werden 
können. Aehnlich verhält es sich mit den Stadt- und Gemeinde-Archiven. 
Das allgemeine Interesse verweist also auf Verlegung nach Bonn. Die 
Archivbeamten Düsseldorfs selbst würden die Uebersiedelung nach Bonn 
begrüssen, wo ihnen eine reiche Bibliothek zur Verfügung steht und viel- 
fache Anregung zu Theil werden kann. Die Bonner Universität hat denn 
auch ebenfalls einen Bauplatz zur Verfügung gestellt, und die philosophische 
Fakultät hat nachträglich eine Eingabe an den Minister eingereicht, der sich 
die juristische Fakultät anschloss. 

Neuerdings hat auf Anregung des Düsseldorfer Geschichtsvereins 
der Provinzial-Ausschuss sich für die Beibehaltung des Archivs in Düsseldorf 
erklärt. 

Merkwürdiger Weise hat die Stadt Bonn noch keinerlei Schritte ge- 
than, das Archiv zu gewinnen. 

Bonn, Nov. 1807. Meister. 

— Der bisherige Archivassistent in Düsseldorf Dr. Redlich ist zum 
Archivar daselbst ernannt; der bisher am Staatsarchive zu Wiesbaden (früher 
am Stadtarchiv in Köln) beschäftigte Dr. R. Knipping ist seit 1 . Öc- 
tober als Archivassistent an das Düsseldorfer Archiv berufen. 

Bonner Universitätsbibliothek. Der Oberbibliothekar Dr. H. Rau 
ist unter Verleihung des Professortitels in den erbetenen Ruhestand getreten; 
der Assistent Dr. Wenzel ist nach Berlin versetzt. Neu traten ein als 
Bibliothekar Dr. Dorsch und als Bibliotheksassistent Dr. J ü r g e s. 

Köln. Stadtarchiv. Der Volontär Dr. B e 1 1 g e n h ä u s e r ist an 
an die Handelskammer in Braunschweig übergetreten. 



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Uulvemtäts-Buchdruckerei vod Carl Georgj in Bona. 



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Uli 



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