Annalen des
Historischen
Vereins für den
Niederrhein
inbesondere ...
Historischer Verein
für den
Niederrhein, ...
jfibraxg of
|Irin«t0n Umbersiigc.
ANNALEN
DES
HISTORISCHEN VEREINS
FÜR DEN NIEDERRHEIN,
INSBESONDERE DIE ALTE ERZDIÖZESE KÖLN.
IM NAMEN DES VORSTANDES HERAUSGEGEBEN
von
I) R . AL. MEISTER
PRIVATDOZENTEN DER GESCHICHTE IN BONN.
■
FUN FUN DSEC HS ZIGSTES HEFT.
KÖLN, 1898.
J. & W. BOISSEREE'S BUCHHANDLUNG.
(FRZ. THEOD. HELMKEN.)
Prlnted in Germa ny
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Inhalt.
Seite
Die französische Post am Niederrhein bis zu ihrer Unterordnung
unter die Geueral-Postdirektion in Paris. 1794--99. Von Post-
rath Sauttcr 1— 9S>
Beiträge zur (icsehichte Oef'elds und des Niederrheins. Von Stadt-
schulrath Dr. II er in. Kcu-ssen sen, (f). Herausgegeben von
Archivassistent Dr. Herin. Keussenjun. (Fortsetzung) . . 93 — 150
8. Der ehemalige Rittersitz Glinde 93—103
9.
Zur Geschichte der Crefelder Zeitungspresse ....
103-
132
10.
Aus Crefelds Theatergeschiehte
132-
135
11.
Ein Rückblick auf die Sanitätsverbältnisse der früheren
it 1 : 1 1 £ I 1 S S ! 1 S S f 1 ■ » * »
135-
•150
Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgorichts in Werl.
1495 — 1516. Von Dr. Richard Bettgenhaeuser . . . 151—201
[Jn gedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln aus dem 12. und
13. Jahrhundert. Von Dr. Richard Knipping . . . .
M i s c. e 1 1 e n.
Zur Lebensgeschichte des Caesarius von Heisterbach. Von H. Höf er 237 — 240
Litteralu r.
Die histnrisehe Litterat.ur des Niederrheins für das Jahr 1895. Von
Kaspar Keller 211—272
Berichte und Notizen.
Frühjahrs -Versammlung des historischen Vereins für den Nieder -
rhein zu Düsseldorf- am 2. Juni 1S!>7 27.'{ — 27t!
Die Herbst- Versammlung des historischen Vereins für den Nieder -
rhein zu Essen am 13. Oktober 1897 276-280
Historische Gesellschaften und Vereine 280—283
Preisaufgaben 283
Archive, Bibliotheken, Personalnachrichten 284 — 285
492097
■
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r
Die französische Post am Niederrhein bis zu ihrer
Unterordnung unter die General-Postdireetion in Paris.
1794-99.
Nach archivalischen Quellen bearbeitet
von j
Postrath Sautter in Köln a. Rh.
Quellen :
Staatsarchiv in Coblenz. Akten der „Commission generale
du Gouvernement du pays conquis" und zwar : Postes aux lettres et aux
chevaux an. V. 1 Heft folio, Blatt 1—90 gez. 200«. — Correspondance du
General en chef, an. V. 1 Heft folio, Blatt 1—2 gez. 200b. Correspondance
des Administrations civiles, an. V. 1 Heft folio, Blatt 1—2, gez. 200 c . —
Correspondance de l'Inspecteur en chef an. VI. 1 Heft folio, Blatt 1—6,
gez. 200 d . — Correspondance relative aux Postes et Messageries au. VI— VII.
1 Heft folio, Blatt 1—41, gez. 200°.
Akten der Prüfektur des Rhein- und Mosel - Departements : 1. Akten
betr. die für die Brief- und Fahrposten im Rhein- und Mosel-Departement
bestehenden Tarife, an. XI. 1 Heft folio, Bl. 1 — 15, gez. 1 187. — 2. Akten
betr. die Befreiung der Fahrposten von der Gestellung ihrer Pferde zu mili-
tärischen Requisitionen, an. XIV. 1 Heft fol., Blatt 1—3, gez. I 188.
Akten der Präfektnr des Saar-Departements: 1. Organisation de 1' Ad-
ministration des postes dans le Departement, an. VI — 1812. 1 Heft folio,
Bl. 1—203, gez. F. IX. 1. — 2. Etablissement des meBsageries pour l'interieur
des arrondissements. an. VI— 1808. 1 Heft folio, Bl. 1—40, gez. F. IX. 2.
Staatsarchiv in Düsseldorf. Akten der Bezirksverwaltung
zu Bonn, betr. die Einrichtung des Postwesens, die Bestimmung der Besol-
dungen für die Postmeister, deren Einquartierungsfreiheit und die Porto-
freiheit der Central- und Bezirksverwaltungen. Januar — Dezember 1795 —
(Lande zwischen Maas und Rhein, 1 Fase, von 126 fol. Nr. 130), Corre-
spondenz mit dem Postmeister Kaltenauer zu Bonn, betr. willkürliche Er-
höhung des Briefportos durch denselben. 1795 — (1 Fase, ven 8 fol. Lande
zwischen Maas und Rhein Nr. 301).
Annalju des hist. Verein» LXV. 1
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S a u 1 1 e r
Akten der Bezirks -Verwaltung zu Bonn, betr. die vom Post - Stall-
meister Pauli zu Köln requirirtcn Pferde. — 1795 (1 Fase, von 16 fol. Lande
zwischen Maas und Rhein Nr. 360).
Akten desgl. betr. den dem Posthalter Alfter zu Bonn vom Stadtrathe
daselbst abgeforderten Beitrag zu den Kriegslasten. 1797 — (l Fase, von
12 fol. Lande zwischen Maas und Rhein Nr. 779).
Akten desgl. betr. den Botenlohn des Postboten Heinrich Duell zu
Brühl. 1795—96 — (1 Fase, vou 17 fol. Lande zwischen Maas und Rhein
Nr. 1460).
Akten desgl. betr. das Briefporto von den an die Kontributions-Kom-
missarieu adressirten Briefen. 1795 — (1 Fase, von 10 fol. Lande zwischen
Maas und Rhein Nr. 1504).
Akten desgl. betr. das von den Postmeistern für die Sendungen in
dienstlichen Angelegenheiten der Republik den Beamten des Erzstifts zu be-
rechnende Postporto. 1794. (1 Fase, von 7 fol. Lande zwischen Maas und
Rhein Nr. 1505).
Akten desgl. betr. das von den Postmeistern einzusendende Verzeich-
niss ihrer Pferde und Fuhrwerke. 1795 — (1 Fase, von 22 fol. Lande
zwischen Maas und Rhein 1506).
Akten desgl. betr. die Beschwerde des Postdirektors Spork zu Crefeld
gegen den Postmeister Pauli zu Köln wegen des Portos für die mit Assig-
naten beschwerten Briefe 1795 — (1 Fase, von 6 fol. Lande zwischen Maas
und Rhein Nr. 1785).
Akten des Xanten'schen Cantons in Postsachen. 1795/96 (1 Fase, von
40 fol. Lande zwischen Maas und Rhein Nr. 2025).
Historisches Archiv der Stadt Köln. Akten über das
Postwesen von den Jahren 1794 und 1795, sowie solcher von der des Post-
wesens halber angeordneten löbl. Kommission (Actuario Welter) zu hiesiger
löbl. Syndicats - Registratur den 13. April 1796 übergeben worden. — VII.
Caps. 57. D.
Protokoll über das Postweseu von den Jahren 1794, 1795. VII. Caps. 57 D.
Das hiesige Postwesen während dem Aufenthalte der französischen
Truppen in hiesiger freien Stadt Cölln. 1794, 1795. VIII. Caps. 57 D!
Arrete des Reprierungs - Kominissars Uudler vom 26. Ventösc VII, die
von den fahrenden Posten und öffentlichen Wägen zu erhebenden Gebühren
betr. VII. Caps. 57 D.
Anlagen zu Caps. 56/57 Polizei- und Postwesen.
Stadtarchiv zu Aachen. Akten über das Postwesen während
der französischen Verwaltung. Fase. VII, fol. 176.
Fürstlich Thum und Taxissches Centrai-Archiv zu
Regens bürg. Postsachen VI, 47, 7.
Litteratur:
Friedr. E v. von Mering und Ludwig Reischert. Zur
Geschichte der Stadt Köln am Rhein von ihrer Gründung bis zur Gegen-
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Die französische Post ara Niederrhein etc.
-wart, nach handschriftlichen Quellen und den besten gedruckten Hülfsmitteln
bearbeitet. Bd. IV. Köln. Joh. Wilh. Dietz 1840.
Dr. Leonard E n n e n. Zeitbilder aus der neuen Geschichte der
Stadt Köln. Verlag der M. Dumont - Schauberg'schen Buchhandlung.
Köln 1857.
K. G.'Bockenheimer. Geschichte der Stadt Mainz während der
zweiten französischen Herrschaft (1798—1814). Fl. Kupferberg. Mainz 1890.
Die Denkschrift zur Einweihung des Postgehäudes in Köln ist deshalb nicht
genannt, weil der Verfasser dieses Aufsatzes die einschlägigen Abschnitte
über die französische Post in jener Denkschrift seihst bearbeitet hat.
I.
Die Postkoni niission in Köln.
In den ersten Tagen des Oktober 1794 rollte der Donner
der Kanonen an der Roer im Jülicher Lande. Dort rangen die
kaiserlich österreichischen Truppen unter dem Feldzeugmeister
Clairfait gegen die französische Sambre- und Maas -Armee unter
General Jourdan um den Besitz deutschen Landes. Das Waffen-
glück entschied zu Ungunsten des österreichischen Heeres, welches
sich genöthigt sah, in Eilmärschen seinen Rückzug nach dem
rechten Rheinufer zu bewerkstelligen ; vom 3. bis 5. Oktober über-
schritt die kaiserliche Armee bei Düsseldorf, Mülheim, Köln und
Bonn den Rhein, hart gefolgt von dem siegreichen französischen
Heere, dem nunmehr das ganze Gebiet am linken Rheinufer offen
stand. Schon am 5. Oktober erschien die Vorhut der Franzosen
bei Grosskönigsdorf auf der Aacheuer Landstrasse, 2 Meilen von
Köln.
Als die Nachricht von dem Heranrücken des Feindes in der
freien Reichsstadt Köln eintraf, ritt der vormalige kaiserliehe Post-
stallmeister Elsen 1 ), von Vorreitern umgeben — wie ein Chronist
der damaligen Zeit spöttisch bemerkt „gleich einem fliegenden
Merkurius" — den Siegern entgegen und kündigte die Unter-
würfigkeit der Kölner Bürgerschaft an. Elsen kehrte mit den
schmeichelhaftesten Versicherungen des Befehlshabers der franzö-
sischen Vorhut, des Divisionsgenerals Championnet, für das Wohl
der Stadt Köln, indessen doch auch mit dem gemessenen Befehl
zurück, dass der Senat und die Bürgerschaft sich bequemen müsse,
1) Mering, Geschichte der Stadt Köln. Köln 1840, S. 230 ff.
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S a u 1 1 e r
dem General die Schlüssel der Stadt bis an die Grenze des Stadt-
gebiets entgegenbringen zu lassen. Die zu diesem Zwecke vom»
Senat und der Bürgerschaft erwählte Deputation, bei der sieb
wiederum der Stallmeister Elsen befand, fuhr am 6. Oktober ge-
gen 9 Uhr Morgens in einem vierspännigen Wagen den heran-
rückenden Franzosen bis in die Nähe des Dorfes Melaten entgegen
und überreichte dem General Championnet in tiefster Ehrerbietung
die Schlüssel der Stadt. Gegen 2 Uhr Nachmittags rückten die
Franzosen, ein Jägerbataillon mit dem General Championnet an
der Spitze, in die Stadt ein. Damit war das Schicksal der alten
freien Reichsstadt Köln besiegelt; ihre Selbständigkeit und städtische
Freiheit hatten von diesem Tage ab aufgehört.
Im Hauptquartier der französischen Armee befand sich als
Inhaber der obersten Civilgewalt der Volksvertreter Gillet, welcher
den amtlichen Titel führte „Repräsentant du peuple pres de l'armee
de Sambre et Meuse". Dieser republikanische Machthaber Hess
schon 2 Tage nach seiner Ankunft in Köln folgenden auf das
Postwesen bezüglichen Befehl an den Rath der Stadt ergehen.
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.
Cöln, den 17. Vendemiaire des Jahres III
(8. Oktober 1794)
der französischen, einen, untheilbaren und demokratischen Republik.
Gillet, Vertreter des Volks bei der Sambre- und Maas-Armee,
In Erwägung, dass es dem öffentlichen Interesse entspricht, di&
Verbindungen Cöln's mit Frankreich und den Niederlanden, welche
durch die kriegerischen Ereignisse unterbrochen waren, wieder herzu-
stellen, damit die Handelsbeziehungen nicht leiden,
verfügt,
dass die sogenannte kaiserliche Briefpost (dite imperiale) und der kur-
pfälzische Postwagen (diligence palatine), welche nach Aachen fahren,
auf den Strassen nach Frankreich, den belgischen Provinzen und dem
Lütticher Lande — jedoch allein auf diesen — wieder in Betrieb ge-
setzt werden. Diese Posten können sich nur mit der Beförderung von
Personen, Briefen und Packeten befassen, welche nach diesen Ländern,
oder nach solchen, mit denen die französische Republik sich nicht im
Kriege befindet, bestimmt sind. Der Dienst der Posthaltereien wird
auf jenen Strassen ebenfalls wieder aufgenommen werden. Alle üb-
rigen Post- und Messagerie-Anstalten bleiben aufgehoben, ebenso wie
der Dienst auf den andern Strassen und alle Verbindungen mit den
von feindlichen Truppen besetzten Ländern ausdrücklich untersagt
werden.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
Der Magistrat von Cöln wird die Durchführung der gegenwärti-
gen Verordnung überwachen und dem militairischen Befehlshaber der
Kepublik in Cöln darüber Rechenschaft ablegen. Grillet.
Zu gleicher Zeit wurde ein Dekret des Commissaire-ordonna-
teur general der Nord-Sambre- und Maas-Armee Sabin Bourcier
d. d. Brüssel 10. Vendemiaire III (1. Oktober 1794) veröffentlicht,
wodurch jedem Posthalter die Verpflichtung auferlegt wurde, jeder
Zeit Futtervorrath für einen Monat behufs Verpflegung der vorge-
schriebenen Zahl von Pferden auf Lager zu halten. Von diesem
Futtervorrathe sollte den Posthaltern nichts genommen werden
dürfen; auch sollten sie berechtigt sein, die erforderlichen Er-
gänzungen des vorräthig zu haltenden Monatsbestandes von dem
Magistrate der betreffenden Städte gegen Bezahlung zu requiriren.
Mit der Ausführung dieses Dekrets war der Bürger Lebrun, Agent
Principal des Postes in Brüssel, beauftragt.
Der Rath der Stadt Köln, welcher zu jener Zeit ängstlich
bemüht war, den Forderungen der französischen Heerführer und
Beamten auf das Genaueste zu entsprechen, beeilte sich, dem
Befehle des Volksvertreters Gillet besonders gewissenhaft nachzu-
kommen. Er fasste zu diesem Behufe am 13. Oktober 1794 fol-
genden Beschluss:
„Auf verlesenen Befehl des französischen Volksvertreters Gillet
vom 17. Vendemiaire wird zu dessen Befolgung der bereits zur Unter-
suchung deren bürgerlichen Klagen niedergesetzten Löblichen Kom-
mission aufgetragen, sich wöchentlich des Mittwochs, auch in wichtigen
Vorfällen gleich, von hiesigen Postämtern über die Gelebung gemelten
Befehls, über ihre desfallsigen Verrichtungen, über ihren Empfang und
Ausgabe ausweisen zu lassen, sodann gemelten Postämtern unverzüg-
lich den Ort und die Stunde ihrer Versammlung kund zu machen.*
Die hiermit ins Leben gerufene „Postkommission" hielt
bereits am Mittwoch den 15. Oktober 1794 ihre erste Sitzung ab.
Mitglieder der Kommission waren: Der Memorialsmeister Bart-
inann, der Fiskalrichter Nückel, der Raths verwandte Biermann,
der Licentiat Imhof. Als Aktuar der Kommission war der Kanz-
list Welter thätig.
Die Postkommission eröffnete ihre Thätigkeit damit, dass sie
<lie iu der Stadt ansässigen Posthalter und Fuhrunternehmer vor
sieb beschied und sie aufforderte, die Postverbindungen und regel-
mässigen Fuhrwerke, welche vor dem Ausbruch des Krieges auf
dem linken Rheinufer bestanden hatten, durch die Kriegsereig-
uisse aber ins Stocken gerathen waren, baldigst wieder herzu-
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Sau tter
stellen. In der freien Keichsstadt Köln hatten vor dem Einzug
der Franzosen folgende Postanstalten und öffentliche Fuhrunter-
nehmungen bestanden.
1. Das kaiserliche Reichs - Oberpostamt in der Glockengasse
unter der Leitung des Reichsoberpostmeisters de Groote, Herrn zu
Kendenich, der einem im Jahre 1590 aus Ypern in Belgien nach
Köln eingewanderten alten Patriziergeschlechte entstammte. Die
zum Oberpostanite gehörige Posthalterei verwaltete der Posthalter
Pauli, der Jüngere; ihre Stallungen befanden sich auf der Glocken-
gasse, unweit des Oberpostamts. Sie besass einen Bestand von
80 Pferden. Das Oberpostamt unterhielt auf dem linken Rhein-
ufer, abgesehen von zahlreichen Reitposten nach allen Richtungen,
einen täglich verkehrenden Postwagen zwischen Köln und Aachen.
2. Das Privatfuhrunternehmen Pauli des Aelteren auf dem
Waidmarkt, welcher einen täglich verkehrenden Postwagen nach
Bonn unterhielt, wofür er an die kurfürstlich kölnische Hofkammer
zu Bonn eine jährliche Abgabe von 50 Reichsthalern zu entrichten
hatte. Dieser Wagen stand in Bonn mit einem gleichfalls von
Pauli dem Aelteren eingerichteten Postwagen nach Coblenz in Ver-
bindung. Der genannte Unternehmer unterhielt auch einen Wagen
nach Venlo, „mit welchem der Reisende, ohne im Wagen über-
nachten zu müssen, in drei Tagen von Köln nach Rotterdam ge-
langen konnte". Die Pauli'scheu, zwischen Venlo, Köln und Cob-
lenz verkehrenden Fuhrwerke standen — wie der Besitzer selbst
in einem Bericht an die Kölner Postkommission rühmend hervor-
hebt — miteinander in so guter Verbindung, „dass sich der Rei-
sende aus Amsterdam sowohl wie aus Rotterdam in 4 Tagen nach
Coblenz versetzt sah*. Das Pauli'sche Unternehmen beschäftigte-
32 Pferde. Der Unternehmer führte den Titel „Kurkölnischer
Postmeister". Er war nebenbei Herausgeber der Zeitung „Der
Staatsbote".
3. Die Fuhrunternehmer Langen auf der Hahnenstrasse in
Köln und Sieger in Düren unterhielten den wöchentlich dreimal
zwischen Köln und Aachen verkehrenden sogenannten „Kur-
pfälzischen Wagen", wofür sie an die kurpfälzische Regierung zu
Düsseldorf eine jährliche Abgabe von 70 Reichsthalern zu entrichten
hatten.
4. Die Königlich Preussische Postwagen-Expedition in der
„Rothen Gans" auf dem Eigelstein unter der Leitung des preussi-
schen Posthalters Speymann. Von dieser Expedition wurden 2.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
7
Postwagen abgelassen, von welchen der eine Montags, Mittwochs
und Freitags Uber Neuss, Uerdingen, Rheinberg, Xanten, Odens-
berg, Cleve, Nymwegen nach Arnheim, der andere Sonntags und
Donnerstags Uber Neuss, Crefeld, Altenkirch (Aldekerk), Geldern,
Kevelaer, Goch, Cleve nach Nymwegen verkehrte. Für jeden
dieser beiden Wagen hatte die preussische Postverwaltung an die
kurfürstlich kölnische Hofkammer in Bonn eine Jahresabgabe von
266 2 / 3 Thaler zu entrichten. Die Abrechnung über dieses schon
seit dem Jahre 1687 bestehende Unternehmen wurde von dem
Postkommissar Schöpplenberg in Cleve geführt. Für den Betrieb
der Preussischen Posthalterei waren 12 Pferde erforderlich.
Der Aufforderung der Postkommission entsprechend stellten
sich die sämmtlichen Postfuhrunternehmer in deren Amtszimmer
ein und erklärten sich bereit, die unterbrochenen Verbindungen
mit dem ihnen verbliebenen Pferdebestand soweit thunlich wieder
in Gang zu bringen. Namens des Reichs-Oberpostanits erschien
an Stelle des Reichs- Oberpostmeisters de Groote, der beim Heran-
rücken der Franzosen in Begleitung eines Theiles der Reichs-
Postbeamten über den Rhein geflüchtet war und einen erheblichen
Theil der Pferde des kaiserlichen Posthalters Pauli des Jüngeren
mit sich genommen hatte, der älteste der zurückgebliebenen Reichs-
Postbeamten, der Post-Official Kreyer, in Begleitung des Wagen-
Expeditors Diel vom Oberpostamte.
Kreyer sowohl als die Fuhrunternehmer machten für die
Wiederaufnahme der Postfahrten zur Bedingung, dass man ihnen
gegen die Wegnahme ihrer Pferde und Wagen durch die franzö-
sischen Truppen Schutz gewähre. Diese Forderung war eine sehr
berechtigte, denn nicht nur die nmherstreifenden Nachzügler der
französischen Armee, sondern auch die Offiziere und Militärbe-
amten machten mit Postpferden und Fuhrwerken wenig Umstände,
wenn sie zu ihren Zwecken sie gebrauchen konnten. So beklagt
sich z. B. der Posthalter Offermann aus Bergheim bei der Post-
kommission, „dass 2 französische Soldaten, die Mäntel und Cas-
kette mit Rossschweif angehabt, seinem von Jülich nach Berg-
heim mit dem Postfelleisen reisenden Postillon ein Handpferd
(Ungar) abgenommen hätten. Der Postillon habe die Räuber in
den Wald am Bildstöckel verfolgt. Die beiden Soldaten wären
dort Über ihn hergefallen und hätten ihn geschlagen; schliesslich
hätten sie ihm aber sein Maulthier mit dem Postfelleisen zurück-
gegeben; seinen Hut, sowie das ungarische Handpferd habe er
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Sautter
eingebüsst. — Auch dem Postillon Sommer, der einen Brotwagen
zur französischen Armee hinter Königsdorf geführt habe, sei ein
Pferd weggenommen worden." „Da dieses nun Sachen sind, so
Postillons in Forcht setzet, die Dienste zu verrichten, und denen
Posthaltern zum empfindlichsten Schaden gereichet, so wolle bei
der Generalität desfalls das Nöthige eingeleitet werden."
Zur Herbeiführung der nöthigen Sicherheit für die Posten
wandte sich die Postkommission am 15. Oktober 1794 an den in
der Stadt Köln einquartirten Ober- General der französischen
Sambre- und Maas-Armee Jourdan mit der Bitte um Ertheilung
von Sicherheitspässen für die Postwagen. Jourdan verwies die
Vorstellung an seinen Generalstabschef zur Erledigung. Dieser,
der Divisions - General Ernouf, erklärte dem Ueberbringer des
Schriftstücks, die Kommission möge ein äusserliches Zeichen für
die Postwagen entwerfen, z. B. „voiture de poste de la repu-
blique francoise* mit einem rothen Käppchen darauf (der pbrygi-
schen Mütze der französischen Freiheitsgöttin). Das sollten die
Posthalter und Postmeister nur auf ihre Wagen malen lassen,
dann erhielten sie Pässe, die ihnen volle Sicherheit gewähren
würden. Es scheint, dass man diesen Wink wohl verstanden und
rasch befolgt hat, denn, wie die Protokolle der Postkommission
ergeben, stellte der General Ernouf schon am 20. Oktober 1794
dem Postofficial Kreyer vom bisherigen Reichs- Oberpostamt und
sodann auch den übrigen Post-Fuhrunternehmern die gewünschten
Pässe aus. Die Ausfertigung geschah durchweg nach folgendem
Muster:
„II est ordonne aux troupes de la republique francoise de laisser
passer le chariot de poste de Cologne ä Aix et d'Aix ä Cologne et
oü sont les troupes fran^oises. Les commandants des troupes franc,oises
tiendrout leur main ä Texecution du present ordre."
Fait ä Cologne le
vingt Vendemiaire
Tan troisieme de la
republique francoise une et indivisible.
Le General de division,
Chef de l'Etat major de l'armee
de Sambre et Meuse:
Ernouf.
Nach Ertheilung der Sicherheitspässe kamen die Postver-
bindungen von Köln nach Bonn, Neuss, Düren, Aachen und Münster-
eifel rasch wieder in Gang, indessen war in Folge des bei den
Posth altereien herrschenden Mangels an tüchtigen Pferden und
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Die französische Poßt am Niederrhein etc.
genügenden Futtervorräthen die frühere Regelmässigkeit nicht vor-
handen, und es wurden bei der Postkonimission bald genug Kla-
gen laut über Mängel und Stockungen im Postenlaufe. Die Post-
haltereien waren eben durch die militärischen Requisitionen zu
arg heruntergekommen.
Nachdem die Postkommission durch Wiederbelebung der
Posten den Befehl des französischen Volksvertreters Gillet ausge-
führt hatte, kam es ihr darauf an, eine feste Grundlage für ihre
amtliche Stellung und eine genaue Abgrenzung ihres Wirkungs-
kreises zu erlangen. Zu diesem Behufe richtete sie am 8. No-
vember 1794 an die Volksvertreter Joubert und Fr£cine, welche
inzwischen an Stelle des Volksvertreters Gillet im Hauptquartier
der Sambre- und Maas-Armee die Civilgewalt übernommen hatten,
eine Eingabe, in welcher sie um Aufklärung Uber folgende Punkte
ersuchte :
1. Ob das jetzige Postpersonal beibehalten werden und sein
Gehalt fortbeziehen solle?
2. Wohin die Posteinnahmen zu fliessen hätten, ob sie etwa
bei der Kommission abzuliefern seien?
3. Ob die Postämter in Bergheim, Jülich, Düren, Aachen
u. s. w. nicht dem Kölner Oberpostamte zu unterstellen, beziehungs-
weise der Kommission als der Oberaufsichtsbehörde unterzuordnen
seien? Köln erscheine als ein guter Centraipunkt für die Ab-
rechnung pp.
4. Ob nicht sämmtliche Postmeister, Posthalter und Post-
officianten in Köln, Bonn, Neuss, Bergheira, Düren, Jülich, Aachen
und in den übrigen auf das Kölner Postamt sich beziehenden
Orten von der Kommission in Eid und Pflicht genommen werden
sollten?
Fernerhin wird beantragt, die Entschädigung des Posthalters
Pauli des Jüngeren in Köln und des Posthalters Herck in Aachen,
welche 75 Stüber für das Pferd betrug, um 15 Stüber für das
Pferd zu erhöhen, auch eine Erhöhung des Personengeldes und
Packetportos um ein Drittel in Aussicht zu nehmen. Weiter be-
klagt sich die Kommission, dass französische Offiziere die Reisen-
den aus den Postwagen wiesen, auch wenn die Reisenden das
Personengeld bezahlt hätten und schon vor den Offizieren zur
Reise eingeschrieben seien. Es scheine ein entsprechender Befehl
noth wendig, um diesem Uebelstaud abzuhelfen. Zum Schlüsse
stellt die Kommission der Entscheidung der Volksvertreter in aller
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S aut te r
Bescheidenheit anbeim, welches Gehalt die Kommissionsmitglieder
zu beziehen haben sollten.
Das vorstehende Schreiben lässt das deutliche Bestreben der
Kommission erkennen, sich einen thunlichst ausgedehnten Wirkungs-
kreis zu sichern und die Befugnisse einer Post- Aufsichtsbehörde
für den Niederrhein zu erlangen. Dieses Bestreben der Postkom-
nüs8ion, welches später mehr hervortrat und vom Kölner Rath
thunlichst unterstützt wurde, dürfte in der damaligen politischen
Stellung der Stadt Köln seine Erklärung finden.
Als die Franzosen im Herbst 1794 in das niederrheinische
Gebiet einbrachen, machten sie Aachen zum Sitz der Regierungs-
gewalt. Dort wurde eine mit weitgehenden Befugnissen ausge-
stattete Kollegial • Behörde unter dem Titel „Central- Verwaltung
der Länder zwischen Maas und Rhein 14 eingerichtet, welcher eine
Anzahl von Bezirksverwaltuugen (Administrations d'Arrondissement)
unterstellt wurden. Als Amtssitz einer Bezirksverwaltung war u. A.
auch Bonn in Aussicht genommen. Der Bonner Bezirksverwaltung,
welche späterhin den Titel „Administration du pays de Cologne"
annahm, sollte das am linken Rheinufer belegene Ländergebiet des
ehemaligen Kurfürstenthums Köln mit Einschluss der bisherigen
freien Reichsstadt Köln als Verwaltungsbezirk zugewiesen werden.
Köln war nur zum Hauptort eines Cantons, der kleinsten admini-
strativen Einheit im französischen Staate, ausersehen. Die be-
rühmte grosse Handeisstadt und freie Reichsstadt stand daher vor
der unerfreulichen Aussicht, künftighin von der kleinen kurfürst-
lichen Beamtenstadt Bonn 1 ) aus regiert zu werden, welcher der
Stolz der Kölner Handelsherren ja von jeher ein Dorn im Auge
gewesen war, und von der Köln wenig Wohlwollen zu erwarten
hatte. Im Hinblick auf die der Stadt drohende untergeordnete
Stellung musste dem Kölner Rath daran gelegen sein, anderweit
möglichst Einfluss zu gewinnen. Hierzu bot die Uebertragung der
Aufsicht über das Postwesen am Niederrhein ein Mittel, da man
auf diese Weise immerhin eine über die Grenzen des Stadtgebiets
hinausreichende Verwaltungsthätigkeit ansübeu und sogar in Bonn,
dem Sitze der zukünftigen Regierungsbehörde, von Köln aus ge-
wisse Anordnungen treffen konnte.
Die Volksvertreter Hessen die Eingabe der Kommission zu-
1) Eimen, Zeitbilder aus der neueren Geschichte der Stadt Köln.
Köln 1857.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
II
nächst unbeantwortet, sodass dieselbe sich unterm 30. Brumaire III
(20. November 1794) veranlasst »ah, ein Erinnerungsschreiben ab-
zusenden. Darauf erging folgende Entscheidung:
Cöln, den 2. Frimaire III (22. November 1794).
Die Vertreter des Volkea bei der Nord- und der Sambre- und
Maas-Armee
verfügen
1. Einstweilen und bis auf anderweite Verordnung wird der Post-
dienst wie bisher gehandhabt unter der Aufsicht der vom Ma-
gistrat in Cöln bestellten Commission, welche ermächtigt ist,
hinsichtlich aller Schwierigkeiten, die sich dem Postdienst ent-
gegenstellen könnten, Bestimmungen zu treffen.
2. Das Gehalt der Postbeamten wird nach dem alten Fusse be-
zahlt. Doch kann die Commission den Subalternbeamten die-
jenigen Gehaltserhöhungen bewilligen, welche sie für unbedingt
nöthig hält.
3. Die Commission ist ermächtigt, den Posthaltern 10 sols für
jedes Pferd mehr zu vergüten.
4. Die Offiziere und Beamten der französischen Republik können
Reisende, die vor ihnen Plätze genommen und bezahlt haben,
nur dann aus dem Postwagen verdrängen, wenn sie eine be-
sondere Ordre des militärischen Befehlshabers vorzeigen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen sind nur provisorisch. Die
Commission muss sich gewärtig halten, auf den ersten Befehl
hin diejenige Rechenschaft abzulegen, welche die höhere Ressort-
behörde fordern wird.
gez. Joubert. Freeine.
Dieser Erlass scheint den Erwartungen der Postkommission
nicht gauz entsprochen zu haben, da er in manchen Stücken zu
unbestimmt gehalten war, und einzelne Punkte, wie z. B. die
Frage des Gehalts der Kommissionsmitglieder, unerörtert Hess.
Immerhin betrachtete sich die Kommission auf Grund der Be-
stimmungen im § 1 des Erlasses als Rechtsnachfolgerin des bis-
herigen Reichs-Oberpostamtes und damit als Postaufsichtsbehörde im
niederrheinischen Gebiet. Sie wusste diesen Standpunkt mit Ge-
schick zu vertreten und, wie später noch erörtert werden wird,
selbst einer gegentheiligen Entscheidung der Centrai-Regierung in
Aachen gegenüber mit Erfolg aufrecht zu erhalten. — Wenige
Tage nach dem Eingange des Erlasses der Volksvertreter vom
2. Frimaire bekundete die französische Republik ihr Interesse für
die Ordnung des Postwesens in dem von ihr eroberten Gebiete
dadurch, dass sie zur Ernennung eines neuen Postdirektors für
Köln schritt. Zu diesem Behufe traf der General - Postinspektor
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Loisel aus Brüssel in Köln ein; er schrieb an den Magistrat, er
habe vom Bürger Lebrun, Agent Principal des Postes in Brüssel,
den Auftrag erhalten, die Stelle des Postdirektors in Köln, welche
durch die Entfernung des früheren Inhabers erledigt sei, neu
zu besetzen. Er halte den schon dreissig Jahre beim Kölner
Postamte beschäftigten Bürger Jean Kreyer für die Stelle geeig-
net, werde ihn aber nicht ernennen, ohne dass der Magistrat seine
Zustimmung gegeben und sich über Sitten, Unbescholtenheit,
Fähigkeit und Betragen dieses Bürgers geäussert habe. Der Ma-
gistrat fällte in seinem Antwortschreiben über die Eigenschaften
Kreyers ein sehr günstiges Urtheil, worauf der General - Post-
inspektor Loisel dessen Ernennung zum Postdirektor vollzog. Wir
lassen den interessanten Wortlaut der Bestallungsurkunde folgen:
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.
Cöln, den 5. Frimaire des Jahres III
(25. November 1794)
Der einen untheilbaren Republik.
Der General-Postinspector der Armee und von Belgien
An den Bürger Kreyer,
Postbeamten zu Cöln.
Gemäss des Briefes des Bürgers Lebrun, Agent Principal des
Postes, der mich ermächtigt, einen Postdirector für Cöln zu ernennen,
benachrichtige ich Dich, Bürger, dass ich Dich für dieses Amt aus-
ersehen habe. Indem ich Dich auf diesen wichtigen Posten berufe,
habe ich geglaubt, durch meine Wahl Deinem Talent, Deiner Vater-
landsliebe und Deinen langjährigen Diensten in diesem Fache Gerechtig-
keit widerfahren zu lassen. Ich bin wohlüberzeugt, Bürger, dass Du
Nichts ausser Acht lassen wirst, mein Vertrauen zu rechtfertigen und
dasjenige des Magistrats der Stadt, der mir gegenüber über Dich die
allergünstigste Meinung geäussert hat.
Deine erste Pflicht, Bürger, wird diejenige sein, in die Hände
des Magistrats den Eid der Bürgertugend und der Treue zu leisten,
von dem Du mir eine Abschrift senden wirst. Du wirst Dir sodann
über die Einnahmen Deines Postamts, bis zu dem Tage rückwärts, wo
es Dein Vorgänger verlassen hat, Rechenschaft ablegen lassen und den
Dienst, der von diesem Augenblicke ab in Deine Verantwortlichkeit
übergeht, ganz übernehmen. Du wirst die Güte haben, Bürger, mir
den Empfang des Gegenwärtigen, welches Dir als Bestallung dient,
anzuzeigen.
Gruss und Verbrüderung!
Der General- Postinspector.
gez. Loissl.
P.S. Du wirst in allem, was Deinen Dienst betrifft, mit dem
Bürger Lebrun, Agent, Principal des Postes in Brüssel, correspondiren.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
13
„Bürger Kreyer" legte noch an demselben Tage den Eid für
die französische Republik ab. Die Eidesformel, welche hierbei
gebraucht wurde, entspricht im wesentlichen unserer heutigen
Form. Abweichend ist nur der Schluss des Eides, welcher lautete:
„Im Anfange war das Wort und Gott war das Wort" : eine eigen-
thümliche Betheuerung in dem Munde von Leuten, welche gerade
ein Jahr zuvor den Glauben an Gott abgeschafft und den Kultus
der Vernunft an dessen Stelle gesetzt hatten.
Bei ihren Bestrebungen, die Regelmässigkeit im Postengange
wieder herzustellen, wurde die Kölner Postkommission kräftig
unterstützt von einem Seitens der französischen Regierung nach
Belgien und den eroberten linksrheinischen Gebieten entsandten
Beamten Namens St. Jaque fils, welcher den Titel eines „Agent
National des Messageries de Ia Re'publique en mission dans les
pays conquis" führte und den Auftrag hatte, mit thunlichster Be-
schleunigung Fahrpostverbindungen zwischen dem Rhein, Belgien
und Frankreich nach französischem Muster — sogenannte „Dili-
gences" oder „Messageries" — ins Leben zu rufen. Es gelang
den eifrigen Bemühungen dieses unermüdlich thätigen Mannes,
welcher mit der Postkommission in Köln in regem Briefwechsel
stand, vom 1. Nivöse III (= 22. Dezember 1794) ab einen Messa-
geriedienst zwischen Lüttich, Aachen und Köln herzustellen. Der Post-
wagen fuhr Montags, Mittwochs und Freitags von Köln, Dienstags,
Donnerstags, Samstags von Lüttich ab. Zum Director des Messagerie-
dienstes zwischen Lüttich und Aachen hatte St. Jaque einen ge-
wissen de Meuse ernannt. Unterm 29. Nivöse III (= 19. Januar
1795) machte St. Jaque aus Lüttich, wo er seinen Amtssitz aufge-
schlagen hatte, bekannt, dass es ihm gelungen sei, eine Fahrpost-
verbindung zwischen Lüttich und Givet (Uber Ciney und Dinant)
einzurichten. Der Postwagen habe in Givet Anschluss nach Me-
zieres, Sedan, Rheims, Paris und dem Innern der Republik, in
Litttich dagegen nach Aachen, Köln, Bonn, Neuss und Crefeld.
Der Dienst beginne vom 12. Pluviöse (31. Januar 1795) ab der-
gestalt, dass die Abfahrt von Lüttich am Duodi x ) (dem 2. Tage)
1) Eine kurze Erläuterung des republikanischen Kalenders mag hier
am Platze sein. Das Jahr zerfiel nach republikanischer Zeitrechnung in 12
Monate zu je 30 Tagen, der Monat in 3 Zeitabschnitte von je 10 Tagen,
Dekaden genannt. Die Monate hatten folgende, ihren Eigentümlichkeiten
angepasste Namen :
Vendemiaire (Weinmonat),
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jeder Dekade 6 Uhr früh, die Ankunft in Givet am Tridi (dem 3.
Tage), die Rückfahrt von Givet am Quartidi (dem 4. Tage) und
die Ankunft in Lüttich am Quintidi (dem 5. Tage) jeder Dekade
stattfinde. St. Jaque theilte zugleich der Kölner Postkommission
mit, dass der französische Convent auf den Bericht seines Aus-
schusses für Post- und Messageriewesen in seiner Sitzung vom
22. Nivöse III (11. Januar 1795) eine Erhöhung der Taxe für
Keisende und Frachtstücke um die Hälfte beschlossen habe. Für
die Diligence zwischen Köln und Aachen habe daher folgender
Tarif in Anwendung zu kommen :
a) für Reisende : 25 livres 4 sols der Platz in der Diligence,
15 livres 12 sols der Platz im Cabriolet;
b) für Waaren: 10 livres für hundert Pfund, 1 livre 10 sols
für 15 Pfund:
c) für Werthsachen : für 1000 livres Werthangabe 3 livres, für
500 livres Werthangabe 1 livre 10 sols.
In Köln scheint man von dem Personenverkehr auf den neu
eingerichteten französischen Messagerieen nur geringe Erwartungen
gehegt zu haben, denn die Postkommission schrieb unterm 7.
Pluviöse III (21. Januar 1795), wenige Tage vor der Eröffnung
Brumaire (Nebelmonat),
Frimaire (Reifmonat),
Nivose (Schneemonat),
Pluviose (Regenmonat),
Ventöse (Windmonat),
Germinal (Keimmonat),
Floreal (Blüthenmonat),
Prairial (Wiesenmonat),
Messidor (Erntemonat),
Thermidor (Hitzemonat),
Fructidor (Fruchtmonat).
Das Jahr I begann mit dem 22. September 1792, sodass also der
1. Monat Vendemiaire einen Theil des September und Oktober umfasste.
Auch alle übrigen Monate des republikanischen Kalenders fielen stets in 2
verschiedene Monate der gregorianischen Zeitrechnung. Am Schlüsse des
republikanischen Jahres wurden r> — (.> Ergänzungs- oder Schalttage (Jours
complementaires oder „sansculottides") behufs Herstellung des Ausgleichs mit
dem Kalenderjahre der alten Zeitrechnung eingefügt. Die einzelnen Tage
der Dekade waren nach der Zahlenfolge benannt. Der 1. Tag hiess Pri-
midi, der 2. Duodi, der 3. Tridi und so fort bis zum letzten Tage, dem
Decadi.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
15
des Dienstes zwischen Paris, Givet, Lüttich, Aachen und Köln,
an den Agenten St. Jaque, „es sei wohl zweckmässig, dass der
Preussische Postwagen-Kanon von 266% Thr. für die Fahrt nach
Aruueim und der gleiche Kanon für die Fahrt nach Nymwegen
an die Postkonimission gezahlt werde, um die Ausgaben für die
Messagerieen decken zu helfen, die wahrscheinlich die Einnahmen
überschreiten würden, weil der Verkehr mit den rechtsrheinischen
Gebieten total unterbrochen sei. Es geht aus dieser Mittheilung
auch hervor, dass man dem Fortbestehen des Preussischen Post-
wagenkurses von Köln über Cleve nach Arnheim bezw. Nymwegen
französischer Seits zunächst nichts in den Weg legte. Aus den
vorliegenden Urkunden ist leider nicht zu ersehen, ob neben den
Fahrpostverbindungen auch die zur Beförderung der Briefe dienen-
den zahlreichen Reit- und Botenposten, welche das Reichs-Ober-
postamt vor dem Einzüge der Franzosen auf dem linken Rheinufer
unterhalten hatte, unter französischer Verwaltung wieder hergestellt
worden sind. Die steigenden Einnahmen des Kölner Postamts in
den Jahren 1794 und 95 lassen jedoch darauf schliessen, dass
auch in dieser Richtung nach Beendigung der kriegerischen Ope-
rationen dem Bedürfniss des Verkehrs Rechnung getragen worden
ist. Die Postkommission führte eine — (allerdings nur ganz ober-
flächliche) — Controle über die Briefporto-Einnahme des Postamts
in der Weise, dass sie sich wochenweise von dem Postdirector
melden liess, wieviel die Einnahme au den einzelnen Tagen der
vergangenen Woche betragen hatte. Aus den vorliegenden Nach-
weisungen ergiebt sich, dass die wöchentliche Porto-Einnahme,
welche im Oktober 1794 kurz nach dem Einzüge der Franzosen
auf 40—50 Thaler gesunken war, von Monat zu Monat wuchs. Im
November 1794 betrug die Wocheneinnahme 60—80 Thaler, im
Dezember 80—100 Thaler. im Januar 1795 90-120 Thaler, im
März 1795 wurden bereits wöchentlich über 200 Thaler verein-
nahmt; im April stieg die Monatseinnahme auf beinahe 1000 Thaler,
im Mai auf 1100 Thaler uud im Juni Uber 1600 Thaler. Diese
günstigen Ergebnisse lassen auf starke Wiederbelebung des Post-
versendungsverkehrs und rege Benutzung der unter französischem
Aushängeschild thätigen Postanstalt schliessen. Hätten dem Kölner
Postamte nicht die nöthigeu Absatzwege für die eingelieferte
Correspondenz zu Gebote gestanden, so würde das Publikum sich
anderer Mittel und Wege zur Fortschaffung seiner Briefe bedient
haben. Dabei war man mit den Posteinrichtungen während der
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ersten Monate der französischen Verwaltung wenig zufrieden. So
erhob z. B. der Kölner Handelsstand durch den Mund seiner her-
vorragendsten Vertreter unterm 16. März 1795 bittere Klagen bei
dem Rathe der Stadt über das drückend hohe Briefporto, welches
von den Postanstalten erhoben werde, sowie über die unliebsame
Thatsache, dass Briefe, die bei der Aufgabe- Postanstalt frankirt
worden seien, am Bestimmungsorte nochmals mit Porto belegt
würden. Es werde in der Erhebung des Briefportos seitens der
Postanstalten keine Gleichmässigkeit mehr beobachtet Trotzdem
die Posten unter der Direction der französischen Republick stünden,
werde von einigen Postmeistern das republikanische Geld (die
Assignaten) in Zahlung genommen, von anderen dagegen verweigert.
Der Kölner Rath, ohnmächtig, um in dieser bewegten Zeit etwas
in der Sache zu erwirken, scheint die Eingabe einfach zu den
Akten gelegt zu haben.
Einen wichtigen Zweig des Reichs -Oberpostamts in Köln
bildete die mit ihm vereinigte Zeitungsexpedition, von welcher ein
eigenes Pressorgan, die sogenannte „ Ober-Postamts-Zeitung", her-
ausgegeben wurde. Dieses Blatt, welcbes viermal wöchentlich er-
schien und nicht mehr als den Raum eines zusammengefalteten
auf allen vier Seiten bedruckten halben Bogen Papiers einnahm,
beschränkte sich auf die blosse Wiedergabe von Thatsachen, ohne
sich auf politische Erörterungen einzulassen. Drei bis drei und
ein halb Seiten der Zeitung dienten für den Abdruck der poli-
tischen Nachrichten, der Rest des Raumes war für die Aufnahme
der spärlichen Ankündigungen bestimmt. Dem Weitererscheinen
des Blattes wurde frauzösischerseits zunächst kern Hinderniss in
den Weg gelegt. Die Postkomm issiou hatte ein Iuteresse daran,
Uber die Einnahmen und Ausgaben dieses Geschäftszweiges des
Postamtes unterrichtet zu werden und verlangte daher entsprechende
Auskunft, worauf die 3 Zeitungsexpeditoren des Postamts (F. J.
Köndgen, J. N. Mathieu, J. B. Kremer) unter dem 2. Nivöse III
über den Stand des für die damalige Zeit nicht unbedeutenden
Unternehmens folgenden Bericht erstatteten, der uns einen inter-
essanten Ueberblick über das Geschäftsergebniss einer angesehenen
Zeitung aus den letzten Jahren des abgelaufenen Jahrhunderts
gewährt.
„Von der Oberpostamtszeitung werden zur Zeit 36 Buch oder
1728 Zeitungen aufgelegt. Von diesen gehen ab ca. 100 Stck., welche
theils umsonst gegeben, theils zur Ergänzung etwa nachfolgender Be-
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Die französische Post am Niederrhein etc. 17
Stellungen aufbewahrt werden. Es bleiben demnach 1628 Stück zahl-
bare Zeitungen zu 2 2 /s Thl. per Jahr
macht 4341 Rchsthl. 26 Albus
Avertissements schätzen wir zu .... 333 Thl. 26 Albus
Die Provision auf fremde Zeitungen beträ gt 666 Thl. 52 Alb us
Summa 5311 Thl. 24 Albus.
"Wenn nun unterzeichneten 3 Individuen auf ihr höfliches An-
suchen und in Rücksicht auf die überaus theuren Zeiten für ihr noth-
dürftiges Salaire einem jeden per Tag 6 livres ausgeworfen werden,
so betrüge dieses 2098 Thl. 60 Albus
das Salaire des Verfassers 468 „ 17 „4 Heller
seines Copisten 88 „ 26 „ — „
der Zeitungsdruck 640 „ — „ — „
das Papier 624 „ — „ — ^,
Summa 3919 Thl. 23 Alb. 4 h7 ~
bleibt baarer Ueberschuss 1422 Thl. — 8 H.
Wie man sieht, war der Reingewinn aus dem Vertrieb der
„Ober-Postamts-Zeitung* nicht erheblich, zumal da von dem nach-
gewiesenen Ueberschuss von 1422 Thlr. die oben aufgeführten
666 Thlr. „Provision für abgesetzte fremde Zeitungen", eine Ein-
nahme, die mit dem Vertrieb der Ober-Postamts-Zeitung nichts
zu thun hat, in Abzug gebracht werden müssen. Auf der andern
Seite erscheint der Reingewinn dadurch zur Ungebühr geschmälert,
dass die 3 Zeitungsexpeditoren sich ein Jahresgehalt angesetzt
hatten, welches dem damaligen Werth des Geldes gegenüber und
im Hinblick auf die Gehälter der übrigen Postbeamten in gleicher
Stellung als recht hoch bezeichnet werden muss. Die Postkom-
raission sah sich daher auch nicht veranlasst, dem „höflichen An-
suchen" der Zeitungsexpeditoren, welche diese gute Gelegenheit
benutzt hatten, um ein etwas unbescheidenes Gesuch um Gehalts-
erhöhung anzubringen, zu willfahren. Dagegen ergeben die vor-
handenen Protocolle, dass die Kommission von der ihr im Para-
graph 2 des Erlasses der Volksvertreter vom 2. Frimaire beige-
legten Befugniss, die Gehälter der Subalternbeamten zu erhöhen,
anderen Beamtenklassen gegenüber alsbald Gebrauch gemacht und
auf diese Art manches Gute gewirkt hat. So wurden z. B. durch
ßeschluss vom 4. Dezember 1794 erhöht die Gehälter:
1. der Postwagen-Expeditoren in Köln und Aachen auf 28
Livres wöchentlich;
2. der Conducteure auf 14 Livres die Woche;
3. der Packer auf 5 Livres 5 sols die Woche;
i
Anmlen des hlst- Vereins LXV. 9
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18 Sautter
4. der Couriere auf 14 Livres die Woche;
5. der Briefträger auf IIV2 Livres die Woche.
Den Wünschen der Postwagen-Expeditoren scheint diese Er-
höhung nicht genügt zu haben, denn sie baten in einer späteren
Eingabe um Gleichstellung mit den Beamten des Briefpostamtes.
„Sie seien von jeher Beamte des Oberpostamtes gewesen und ihre
Kasse sei stets in die Briefpostkasse geflossen. Man möge ihnen
ein Gehalt von 6 Livres in republikanischer Münze täglich be-
willigen. Das sei sehr wenig, denn ein Livre in Assignaten hätte
so viel Werth als zwei Stüber. Die Kommission möge die Wagen-
Expeditoren des Ober-Postamtes in Betreff der vergangenen Zeit
auch nicht als Stiefkinder betrachten". Unterm 4. März 1795
wurde das wöchentliche Gehalt der Conducteure auf 20 Livres,
das der Packer auf 7 Livres erhöht. Am 8. Mai 1795 erinnerte
sich die Kommission auch ihrer Zeitungsexpeditoren, indem sie
dem Aeltesten derselben, dem Kassirer Köndgen, ein Monatsgehalt
von 150 Livres, und den beiden anderen Expeditoren Mathieu und
Kreraer von je 120 Livres auswarf, welche Bewilligungen aller-
dings hinter den früher kundgegebenen Wünschen der Zeitungs-
expeditoren immer noch zurückblieben. Auch auf Untersttitzungs-
gesuche von Frauen und Wittwen von Postbeamten wurden wieder-
holt wohlwollende Verfügungen erlassen. Hartherzig und abweisend
verhielt sich die Commissiou nur den Gesuchen solcher Personen
gegenüber, die beim Einrücken der Franzosen nicht im Lande ge-
blieben waren. Eine aus Franzosen zusammengesetzte Behörde
hätte nicht rücksichtsloser zu Werke gehen können. Man be-
trachtete die betreffenden Personen einfach als ausgewandert und
ihrer Aemter verlustig. So wurde z. B. ein von der rechten Rhein-
seite zurückgekehrter Post-Conducteur, welcher um Wiederan-
stellung im Postdienste bat, unter folgender Begründung abge-
wiesen. „In Ansehung der Conducteur Schneemann beim Einzug
der Armee der französischen Republik auf die andere Seite des
Rheines ausgewandert ist und folglich ein anderer an dessen Stelle
hat gesetzet werden müssen, auch ihm deswegen keine Unterstützung
aus den Postintraden zukommen kann, als wird er mit seinem
Gesuche hiermit von der Kommission ab- und zum Postdirector
Kreyer hinverwiesen, dem es freisteht, nach Bewandtniss der Sache,
dem Conducteur Schneemann ex propriis etwas mitzutheilen."
Selbst auf die im Lande zurückgebliebenen Angehörigen der nach
der rechten Rheinseite geflohenen Beamten erstreckte sich die Ab-
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Die französische Post am Niederrhein etc.
19
neigung der Kommissions-Mitglieder. Die Ehefrau des Postcon-
ducteurs ltscheid erhielt folgenden ablehnenden Bescheid: „Es
ward sodann in Betracht derselben Ehemann sich auf der anderen
Rheinseite ausser dem Dienste der Republik, die Ehefrau ltscheid
zugleich annoch in gutem Gesundheitszustande sich befindet,
folgendes
beschlossen:
Auf vorgetragene Bitte der Frau ltscheid, eine fernerweite
Unterstützung betreffend, wird dieselbe ab- und zur Geduld ver-
wiesen."
Während hiernach die bei der Postkommission angebrachten
Gesuche um Gebaltserhöhung und Bewilligung von Unterstützungen
eine rasche, und — von den erwähnten Ausnahmen abgesehen —
zumeist günstige Erledigung fanden, gelang es der Kommission
selbst nicht, von der zuständigen Behörde die Festsetzung des
Gehaltes ihrer Mitglieder zu erwirken. In dem Erlasse vom 2.
Frimaire III hatten die Volksvertreter die von der Kommission in
ihrer Eingabe vom 8. November 1794 angeregte Gehaltsfrage ein-
fach unbeantwortet gelassen. Darauf richtete die Kommission am
9. Nivose des Jahres III (29. Dezember 1794) eine erneute Vor-
stellung in kriechender Höflichkeit an den Volksvertreter Joubert,
worin sie um Festsetzung ihres Gehaltes bat. Sie bemerkt darin,
„wenngleich sie an die Stelle des ausgewanderten Ober-Postamts-
vorstandes de Groote getreten sei, habe sie niemals auf dergleichen
hohe, die dermalige Einnahme tibersteigende Salairs willkürlich
Anspruch machen wollen." Joubert verwies diese Eingabe an die
Bezirksverwaltung in Bonn. Am 19. Pluviose des Jahres III (7.
Februar 1795) schrieb die Kommission selbst in der Sache an die
Bezirksverwaltung, erhielt aber von dort, wo man bekanntlich
wenig Wohlwollen für den Kölner Rath und dessen Beamte hatte,
eine kurze abweisende Antwort des Inhalts, man könne sich jetzt auf
die Sache nicht einlassen, die Centralverwaltung in Aachen beab-
sichtige, die Beamtengehälter in ihrem Verwaltungsbezirke allge-
mein zu regeln und werde bei dieser Gelegenheit auch die Gehälter
der Kommissionsmitglieder bestimmen. Als auch eine Eingabe an
den Cantonsverwalter Eicbhoff in Köln erfolglos geblieben war,
schritt die Kommission am 17. April 1795 zur Selbsthülfe, indem
sie sich aus der Kasse des Postamts durch den Postdirector Kreyer
für ihre sechsmonatliche Arbeit die Summe von 500 Thl. auf Ab-
schlag auszahlen Hess. Die Zahlung erfolgte am 18. April zum
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Theil in „preussischer Stübermünze", zum Theil in französische»
Assignaten. Der Zeitpunkt hierfür war sehr glücklich gewählte
denn kaum war die Zahlung geschehen, als ein französischer
„Reeeveur" erschien, welcher die Auslieferung des in der Kasse
des Oberpostamtes vorhandenen baaren Geldes verlangte. Der
Franzose stützte sich hierbei auf einen Erlass der Volksvertreter
Dubois und Roberjot, demzufolge er berechtigt sei, „alle Güter
und Einkünfte der emigrirten deutschen Bischöfe, Fürsten u. s w.,
folglich auch jene des Fürsten von Thum und Taxis, in Empfang
zu nehmen und in die Kasse der französischen Republik zu
schütten". Das Kommissionsmitglied Biermann verweigerte Namens
der Kommission die Herausgabe der Kassenbestände, indem es
sich auf den mehrfach erwähnten Erlass der Volksvertreter Joubert
und Frecine berief, wonach das Postamt lediglich der Kölner
Postkommission Rechnung abzulegen habe. Der französische Rece-
veur drohte seinerseits mit dem Zorne des Volksvertreters Rober-
jot, an den er sich bei fernerer Weigerung wenden werde. In-
dessen blieb der Vertreter der Postkommission standhaft und
schlug die Herausgabe des- Geldes wiederholt ab. Beim Abbruch
der Verhandlungen konnte das Kommissions-Mitglied nicht umhin,
dem ungestümen Drängen des geldlüsternen Franzosen gegenüber
spöttisch zu bemerken, „dass ohnehin dermalen in der Postkasse
nichts vorräthig sei, im Gegentheil die Intraden nicht einmal hin-
reichten, die erforderlichen Ausgaben zu bestreiten, und also des-
halben vielmehr das französische Zahlamt angegangen werden
mtisste."
Der Versuch, die Baarbestände des Kölner Postamtes in die
Hände zu bekommen, wurde französischerseits bald darauf wieder-
holt. Am 7. Messidor III (25. Juni 1795) berichtet die Postkom-
mission an die Centraiverwaltung in Aachen, es sei ein gewisser
Müller, der sich für einen Pr6pos6 ausgebe, beim Oberpostamte
erschienen und habe unter Vorzeigung der Abschritt eines Erlasses
des Volksvertreters Peres ans den letzten Tagen des Prairial und
einer Vollmacht des Bürgers Herzog vom 7. Nivöse die Aus-
lieferung des baaren Geldes gegen Ersatz durch Assignaten gefordert.
Mit diesem Erlasse hatte es allerdings seine Richtigkeit. Der-
selbe lautete folgendermaassen.
Im freien Aachen am 21. Prairial des Jahres III (9. Juni 1795).
Peres, Vertreter des Volkes bei der Nord-, Sambre- und Maas-
Armee
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Die französische Post am Niederrhein etc.
21
verfügt
Art. I. Kein Postdirector darf Porto in klingender Münze ver-
langen, selbst nicht unter dem Vorwande, dass Auslands- Porto in Be-
tracht komme.
Art. II. Sämmtliche Postdirectoren berichten auf der Stelle an
den Director der Finanzen in Aachen, wieviel baares Geld sie in der
Kasse haben, und liefern dieses Geld an den General-Schatzmeister
der Armee ab, welcher Assignaten dafür geben wird.
Art. III. Im Weigerungsfalle tritt Verfolgung ein, als wenn es
sich um die Beitreibung von Staatsgeldern handelte.
Art. IV. Der Director der Finanzen in Aachen erhält eiu Ver-
zeichniss der vorhandenen Postbureaus und verlangt von denselben
Rechenschaftsablage.
Nach diesem kategorischen Erlasse unterlag es keinem
Zweifel, dass es auf eine Beraubung der Postämter abgesehen
war, mit deren Baarbeständen die leeren Kriegskassen der Sam-
bre- und Maas-Armee gefüllt werden sollten.
Der Postdirector Kreyer in Köln weigerte sich zunächst, dem
erschienenen französischen Kommissar die Baarbestände des Post-
amtes auszuliefern.
Die Postkommission billigte diese Weigerung und berichtete
nach Aachen, sie bezweifele die Richtigkeit der Vollmacht des
„Prepose*" Müller, weil dieselbe 5 Monate älteren Datums sei, als
<ler Erlass des Volksvertreters Peres. Dabei unterliess die Com-
mission nicht, die Centralverwaltung auf die Uberaus bedenklichen
Folgen des Erlasses vom 21. Prairial hinzuweisen. „Wie sollen —
so lautet der Bericht — die Postämter, wenn sie nur noch Assig-
naten haben, mit den preussischen und andern fremden Postämtern
in Baar abrechnen? Diese nehmen doch keine Assignaten? Wie
sollen die Gehälter bezahlt, Pferde u. s. w. gekauft werden, da
man doch bei dem niedrigen Kurs der Assignaten nicht auskommen
und bei den schlechten Zeiten selbst mit klingender MUnze nichts
haben kann? Die Kommission bittet schliesslich dringend um
Abhilfe. Inzwischen liefen bereits Klagen von allen Ecken bei
der Kommission ein, alle Postämter waren durch die neue Ver-
ordnung in Angst und Unruhe versetzt. Der Postdirector LoifF
.aus Aachen, wo man dem Postamte das baare Geld bereits ge-
nommen und durch geringwertige Assignaten ersetzt hatte, be-
klagte sich bitter Uber diese Gewaltthat bei seinem Kollegen
Kreyer in Köln, indem er die Meinung aussprach, der Correspon-
•denz- Verkehr mit dem Auslande werde darüber zu Grunde gehen.
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Sautter
Der Einspruch der Kommission hatte immerhin die gute
Folge, dass das PereVsche Decret in Köln einstweilen unausgeführt
blieb und der nach den Baarbeständen des Postamtes lüsterne
Commissar der Republik unverrichteter Sache wieder abziehen
musste. Die Assignaten-Wirthschaft sollte dem Kölner Postamt
noch fUr einige Zeit erspart bleiben.
Der muthige und erfolgreiche Widerstand, welchen die Kölner
Postkommission den Befehlen der bekanntlich mit unbeschränkter
Machtvollkommenheit schaltenden Gewalthaber der französischen
Republik entgegensetzte, darf erstaunlich erscheinen. Eine gewisse
Erklärung dafür finden wir in der kräftigen Unterstützung, welche
der Rath der Stadt Köln, auf den man, zu jener Zeit wenigstens,
französischerseits immerhin noch einige Rücksicht nahm, seiner
Postkommission angedeihen Hess. In Aachen bei der Centraiver-
waltung und in Bonn bei der Bezirksverwaltung blickte man auf
die angesehene Stellung, deren sich die Kölner Postkommission
erfreute, schon seit einiger Zeit mit offenbarem Neid hin und sann
auf Mittel, wie man diese Stellung untergraben könne. Ein Versuch
dazu war bereits einige Monate früher gemacht worden. Eine an
die Centralverwaltung gerichtete Anfrage des Postmeisters Dirichlet
aus Düren, dem sonderbarer Weise plötzlich Zweifel darüber auf-
gestiegen waren, ob er mit Köln oder Aachen abzurechnen habe,
— die Anfrage macht stark den Eindruck vorausbestellter Arbeit —
schien der Aachener Centraiverwaltung die erwünschte Handhabe
zu bieten, gegen die Wirksamkeit der Kölner Postkommission
einen vernichtenden Schlag zu führen. In ihrer Sitzung vom 27.
Nivöse III (16. Januar 1795) fasste die Centraiverwaltung auf die
Eingabe des Postmeisters Dirichlet in Düren den Beschluss, dass
alle Postämter fortan nur noch den Bezirks-Verwaltungen (Admi-
nistrations d'arrondissement) über ihre Einnahmen und Ausgaben
Rechnung ablegen sollten. Die Bezirksverwaltungen hätten die
Rechnungen zu revidiren und Abschriften derselben an den Haupt-
schatzmeister (Agent Principal de la Tr&orerie) in Aachen einzu-
senden, wohin demnächst auch die Ueberschussgelder abzuführen
seien.
Wäre dieser Beschluss zur Vollziehung gekommen, so wäre
es mit der Wirksamkeit der Kölner Postaufsichtsbehörde vorbei
gewesen, denn derselbe entzog ihr gerade den wichtigsten Theil
ihrer Aufsichtsbefugnisse. Dies erkannte man in Köln sehr wohl
und erhob daher gegen den Beschluss der Centralverwaltung ener-
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Die französische Post am Niederrhein etc.
gischen Widerspruch, indem man mit Geschick geltend machte,
dass die neue Anordnung mit dem die Befugnisse der Kölner Post-
koramission regelnden Erlasse der Volksvertreter Joubert und
Fröcine vom 2. Frimaire III nicht im Einklänge stehe und daher
ungesetzlich sei. Diese kräftige Sprache machte bei der Central-
Verwaltung in Aachen Eindruck. Man überlegte, ob die allmächtigen
Volksvertreter Joubert und Fräcine nicht am Ende auch zu der
Ansicht kommen könnten, dass die Central Verwaltung durch ihren
Beschlus8 vom 27. Nivöse dem Erlass vom 2. Frimaire zuwider-
gehandelt habe, und entschied sich nach einigen Wochen Zögerns
dafür, den Beschluss vom 27. Nivöse wieder aufzuheben (Sitzung
vom 6. Ventöse III). Damit war der Wirkungskreis der Kölner
Postkommission wieder hergestellt. Im Schoosse des Kölner Rathes
scheint man auf diesen Erfolg einigermassen stolz gewesen zu sein.
Die Postkommission Hess das Sitzungsprotocoll der Aachener Central-
verwaltung vom 6. Ventöse 111(24. Februar 1795), soweit es sich auf
diese Angelegenheit bezieht, durch Druck vervielfältigen und sandte es
allen Postämtern ihres Geschäftsbereiches zur Kenntnissnahme und
Nachachtung zu. Noch heute findet sich im Kölner Stadtarchiv
eine grosse Anzahl von Druckabzügen dieses Rundschreibens der
Postkommission vor, welches die wortgetreue Wiedergabe des
Widerrufs des Aachener Decrets vom 27. Nivöse enthält. Die
Stimmung der Aachener Centraiverwaltung gegen die Kölner Post-
kommission war durch diese Vorgänge schon bedenklich gereizt,
durch den energischen Widerstand gegen die Ausführung des
PereVschen Assignaten-Decrets wurde sie geradezu erbittert. Man
sann in Aachen auf Vergeltung, die man denn auch, wie später
erörtert werden wird, schon nach wenigen Monaten vollauf erlangte.
Während der ersten Monate nach dem Einzüge der Fran-
zosen war das Verhältniss zwischen der Kölner Postkommission
und dem Kölner Postamte ein sehr gutes gewesen. Der neuer-
nannte Postdirektor Kreyer beeiferte sich, den Wünschen seiner
Aufsichtsbehörde in allen Stücken nachzukommen, und diese wal-
tete dem Kölner Postamte gegenüber mit unverkennbarem Wohl-
wollen ihres Amtes. Da plötzlich trat eine ernste Trübung der
beiderseitigen guten Beziehungen ein. Fast schien es, als ob die
alten Zeiten, da das Reichs-Ober-Postamt gestutzt auf seine kai-
serlichen Sonderrechte mit dem Rathe der freien Reichsstadt gar
manchen erbitterten Strauss ausgefochten hatte, wieder aufleben
sollten.
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S autter
Es ist zu vermuthen, dass die Beamten des Postamts bei der
Kommission des heimlichen Zusammenhaltens mit ihrer früheren
vorgesetzten Behörde, dem Reichs-Postgeneralat, verdächtigt und
franzosenfeindlicber Gesinnungen bezichtigt worden sind, soweit
es sich um die Person des Postdirectors Kreyer handelt, wohl
nicht ganz mit Unrecht, denn es ist Thatsache, dass dieser mit
dem Reichspost-Generalat im vertraulichen Briefwechsel gestanden
und darin über die „eingerissene Verwirrung im Postwesen wie
über die zu einer Landplage gewordene Assignatenwirthschaft"
Klage geführt hat 1 ). Anders als mit einer gehässigen Anzeige
lässt sich wenigstens das ganz plötzliche schroffe Vorgehen der
Postkommission gegen das Postamt nicht erklären. Letztere fasste
am 22. März 1795 folgenden Beschluss:
„Als Commissio wegen verschiedener Umstände reiflich er-
wogen hatte, dass es nicht allein nützlich, sondern nöthig
wäre, eine nähere Aufsicht bei dem hiesigen Ober-Postamte auszu-
üben, und die bei dem Postwesen dienlichen Kenntnisse zu er-
werben, wurde beschlossen, soll über diesen Gegenstand beim
sitzenden Rathe referirt werden, um die dessfallsige dienliche
Weisung zu erhalten."
Schon am folgenden Tage bestimmte der Rath, dass der
Postbetrieb von einem Kommissionsmitglied persönlich zu beauf-
sichtigen sei. Darauf begab sich der hierzu auserwählte Kom-
missar, Licentiat Imhoff, noch am nämlichen Tage zum Postamte,
wo er von den über dieses unerwartete Eintreten eines Rathsmit-
gliedes in die Diensträume überraschten und verblüfften Beamten
gut aufgenommen wurde. Bei einem erneuten Besuche stellt sich
die Sache aber anders. Jetzt erwachte der alte Trotz der Reichs-
Postbeamten, die nicht gewohnt waren, sich von einer dem Post-
wesen fernstehenden Person, am wenigsten von einem Mitgliede
der städtischen Regierung, in ihren Dienstverrichtungen controliren
zu lassen. Lassen wir darüber Imhoff selbst berichten:
„Als ich aber am gestrigen Morgen um 9 Uhr mich wieder an
diesem Orte einfand, wurde mir auf eine ganz andere Art begegnet.
Der anwesende Postdirector Kreyer fragte mich nämlich bei dem Ein-
tritte, wer mich auf dem Bureau zu erscheinen beauftragt habe? Nach
darauf gegebener Antwort, dass ich mich über diese Frage schon am
gestrigen Tage unangefragt geäussert hätte, versetzte der anwesende
1) Ausweislich der Akten des fürstlich Thum und Taxis'schen Cen-
trai-Archivs zu Regensburg.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
25
Official Dietz mit einem sehr verächtlichen Tone: „es sey keinem er-
laubt, in das Bureau einzutreten, er wüsste also nicht, was ich allda
machen wollte; sie hätten keine Aufsicht, auch keinen Brill nothwendig,
der ihnen auf die Nase gesetzt würde; sie hätten dem Fürsten von
Taxis geschworen und sie gestatteten nicht, dass ein Dritter das Bureau
betrete."
Bei dieser ungestümen Anrede des Dietz erwiderte ich ihm, dass
mir sein brausendes Betragen sehr befremdend vorkomme, ich müsste
ihn aber zugleich daran erinnern, dass er gegen den mir gegebenen
Auftrag eines hochweisen Rathes die gebührende Achtung erzeigen
möchte; ich hätte ihm übrigens keine weitere Rechenschaft zu geben.
Bei dieser Erinnerung wurde der Official Dietz in solchen Eifer und
Wuth gebracht, die mehr einem rasenden als einem vernünftigen
Menschen angemessen seyn kann , sprang von seinem Stuhle auf,
stellte sich vor mich und hätte mich dem Anschein nach beinahe thät-
lich angegriffen und misshandelt, bediente sich zugleich aber der
äusserst beleidigenden Ausdrücke, dass er mich nicht anders als einen
Spion betrachten könnte, der die Correspondenz ausforschen wollte.
Da ich nun bei diesem Auftritte nicht gleichgültig seyn konnte, so
bedeutete ich dem Officialen Dietz, dass ich ihn wiederholt seiner
Pflicht erinnern müsste, und ihn als einen sehr zügellosen und groben
Flegel, der fähig sey, alle Gesetze zu missachten, bei Einem hoch-
weisen Magistrat anzeigen und über sein ungestümes* Betragen und
frechen Ausdrücke hinlängliche Genugthuung erfordern würde, worauf
derselbe in voller Wuth seinen Stab und Hut ergriff und mit dem Be-
deuten, nie wieder das Büreau betreten zu wollen, davonlief.
Unterzeichneter, der dem gegebenen Auftrag von Euer Gnaden
behörend nachgekommen ist, erachtet es für seine Pflicht, das Betragen
der Postofficialen insgesaramt, besonders aber jenes des Dietz, Euer
Gnaden um so mehr anzeigen zu müssen, als dadurch den von Hoch-
demselben erlassenen Verordnungen in der Person des angeordneten
Commissarius schimpflich zuwidergehandelt worden.
Euer Gnaden
unterthäniger
ImhofF.
Kaum lag dieser Beriebt beim Rathe vor, als auch eine Ein-
gabe des Postoffizials Dietz einging, in der über das sehr hoch-
fahrende Auftreten des Licentiaten Inihoff Beschwerde geführt
wurde, „der sich sogar habe beigehen lassen* die Correspondenz
des Publikums in den Fächern durchzusehen."
Irahoff, vom Magistrat dieserhalb zur Aeusserung aufgefor-
fordert, bestreitet die Angaben des Dietz und fügt seiner Recht-
fertigung am Schlüsse die Bemerkung hinzu: «Die stolzen, trotzi-
gen Postoffizialen, die sich bekanntlich nie unter die Landeshoheit
eines hochweisen Rathes beugen wollten, sind nicht gewohnt, nach
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S autter
anderen Gesetzen zu leben, und in dieser Rücksicht wollen sie
auch sogar ihre Geheimnisse verwegen denjenigen verhehlen, denen
es aufgetragen ist, auf alle ihre Handlungen zu wachen und dafür
verantwortlich zu seyn*.
In diesen Worten prägt sich der alte, lange verhaltene Groll
aus, welchen die Behörden der Reichsstadt Köln von jeher gegen
die Beamten des kaiserlichen Reichs-Ober-Postamts hegten, die auf
Grund der ihnen vom Kaiser verliehenen Sonderrechte und mit
ausgiebiger Unterstützung ihrer vorgesetzten Behörde Befreiung
von städtischen Abgaben und Lasten mancherlei Art zu erringen
wussten. Hatte doch erst wenige Monate vor dem Einrücken der
Franzosen sich wieder ein Fall abgespielt, in welchem der Rath
die Einquartierungsfreiheit der Reichs -Postbeamten anerkennen
und wegen des von ihm begangenen Missgriffs das Reichs-Ober-
Postamt um Entschuldigung bitten musste.
Wenn also etwas geeignet schien, den Rath zu energischen
Massregeln gegen das Postamt aufzustacheln, so war es der von
dem beleidigten Mitgliede der Postkommission geschickt ange-
brachte Hinweis auf die Demüthigungen, welche die Stadt durch
das Reichs-Ober-Postamt unter den früheren Verhältnissen häufig
hatte erdulden müssen.
Auf Grund des ihm unterbreiteten Materials fasste der Rath
folgenden Beschluss: „Der auf dem Brief-Postamte sich ergebene
Vorgang sei allzu gewichtig, als dass demselben gleichgültig könne
zugesehen werden. Löbliche Schickung 1 ) ist darüber der unzicl-
gebigen Meinung, dass der Direktor sowie der Offizial Dietz von
der Postkommission vorzuladen, der Vorgang dem Platz-Komman-
danten General Daurier anzuzeigen und auf allen Fall militärischer
Beistand anzusuchen sei. tt
Diesem Beschlüsse gemäss wurde alsbald verfahren. Der
Rath wandte sich unterm 8. Germinal III (28. März 1795) schrift-
lich an den Platz-Kommandanten mit der Bitte, er möge gegen
das widerspenstige Postamt die Hülfe „der starken Hand" be-
willigen. Das bez. Schreiben wurde von dem Kommissionsmit-
gliede Imhoff und dem Aktuar Welter persönlich dem General
Daurier überbracht, der jedoch auf die erbetene militärische Exe-
kution zunächst nicht einging, sondern den Abgesandten des Ma-
1) Unter „Schickung" verstand man eine aus den Vornehmsten des
Senats bestehende Kommission.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
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gistrats seinen Adjutanten mitgab mit dem Auftrag, eine gütlich*
Einigung zwischen dem Kommissionsmitgliede und dem Postamte
zu versuchen. Am Schalter traf der Adjutant den Postoffiziai
Dietz an, der diesmal, ohne in seine frühere Erregung zurück zu
verfallen, kurz bemerkte, er werde den Kommissar Imhoff ein-
lassen, wenn er eine von der Postkommission ausgefertigte Voll-
macht aufweisen könne. Darauf begab sich Imhoff sofort zum
Amtszimmer der Postkommission, um die Ausfertigung der Voll-
macht zu erwirken. Dem Gebrauche der damaligen Zeit ent-
sprechend, trug das vSchriftstück nur die Unterschrift des Aktuars.
Als Imhoff, mit dieser Vollmacht versehen, von neuem am
Postschalter Einlass in das Postamt begehrte, erschien der Post-
direktor Kreyer in Begleitung des Postoffiziais Haug am Schalter
und erklärte, die Unterschrift des Aktuars allein unter der Voll-
macht genUge ihm nicht, er müsse Unterschrift und Siegel aller
Kommissionsmitglieder verlangen. Aufgebracht durch diesen neuen
Widerstand, eilte Imhoff zum General Daurier, der sich dazu her-
beiliess, die Vollmacht durch seine Unterschrift zu beglaubigen.
Nun wurde Imhoff endlich eingelassen.
Zwei Tage später wiederholte sich jedoch dasselbe Spiel.
Der Postdirektor Kreyer verweigerte dem Kommissar Imhoff von
neuem den Eintritt in das Postamt unter dem Vorgeben, der Ge-
neral Daurier habe seine auf die Vollmacht gesetzte Automation
inzwischen zurückgezogen, die Vollmacht habe jetzt keine Gültig-
keit mehr. Dabei gebrauchte der Postdirektor die wenig achtungs-
vollen Worte: „Ja mein lieber Mann, ich darf Sie nicht einlassen. tt
Als der Uber diese achtungswidrige Behandlung empörte Imhoff
sich deswegen bei dem General beklagte, entgegnete dieser ärger-
lich, man möge ihn von nun an mit dieser Sache verschonen, er
sei nur Militär und kein Civilbeamter, die Angelegenheit gehöre
vor die Volksvertreter, an die er den Beschwerdeführer hiermit
verweisen müsse.
Eine sofortige Eingabe der Postkommission an den Volks-
vertreter Joubert war die Folge dieses Bescheides.
Joubert setzte umgehend auf Mittwoch den 1. April 179S
mündliche Verhandlung in der schwebenden Streitsache an. An-
wesend hierbei waren : die Volksvertreter Joubert und Tallot;.
Namens der Postkommission deren Mitglied, Fiskalrichter Nickel,
in Begleitung des Aktuars Welter; für das Postamt der Post-
direktor Kreyer. Letzterer erhielt zunächst das Wort zur Recht-
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28 Sautter
fertigung seines Verhaltens. Er führte aus, „es sei so hergebracht,
dass Niemand in das Postbureau eintreten dürfe, damit keine
Korrespondenz und kein Geheimniss des Postwesens verrathen
werde. Er und die Postoffizialen seien allein dazu bestellt, das
Innere des Bureaus zu besorgen und weigerten sich Übrigens
nicht, der Postkommission über Alles Rechenschaft abzulegen."
Zur Begründung seiner Behauptungen zog Kreyer ein Schriftstück
aus der Tasche, welches er dem Volksvertreter Joubert übergab.
Nachdem der Volksvertreter dasselbe durchgelesen hatte, fuhr er
hitzig auf und sagte: „Was hat dies für einen Bezug auf das
Arrete über das Postwesen? Was habt Ihr für Geheimnisse vor
der Postkommission, die nach dem erlassenen Arrete das Recht
der Surveillance hat? Und ich sage, dass die Kommission be-
rechtigt ist, in Euer Bureau zu gehen und alle Eure Bücher,
Schritten, Rechnungen und Kassen zu untersuchen. Was die Ge-
heimnisse der Korrespondenz betrifft, diese gehen allein den Platz-
Kommandanten an, und Ihr so wenig, als die Postkommission
dürft Briefe aufbrechen. Und ich sehe ein, dass Ihr nöthig habt,
surveillirt zu werden. Es ist nicht genug, dass man allein seine
Bücher und Rechnungen führt, wie man will. Ich will der-
gleichen auch wohl machen, es ist nichts leichter, als dieses/
Nach dieser Ansprache erklärte der Postdirekter Kreyer,
„dass, wenn die Herren Volksvertreter es so haben wollten, er
Alles erleiden möchte".
Den versteckten Sinn dieser Aeusserung: „Gewalt geht vor
Recht" erfasste Joubert sehr wohl, denn er fuhr heftig auf und
entgegnete: „Wie, was soll man noch einmal wollen, was das er-
lassene Arrete schon will! Könnt Ihr denn nicht lesen?"
Hier machte der geschmeidige Aktuarius Welter, um aus der
gereizten Stimmung Jouberts für die Interessen der Postkommission
Nutzen zu ziehen, die Bemerkung, ob der Herr Volksvertreter, da
er seinen Willen so ausdrücklich geäussert habe, nicht für gut
fände, darüber ein Arrete' abzufassen? Diese Zumuthung lehnte
jedoch Joubert hochraüthig ab mit den Worten: „Das würde sehr
unwürdig sein, über eine und die nämliche Sache zwei Gesetze
zu geben." Die Verhandlung war damit zu Ende. Als die Vor-
geladenen das Amtszimmer des Volksvertreters verliessen, rief
Tallot dem Postdirektor Kreyer die verständliche Drohung nach:
„Wir hoffen, dass Ihr Euch hiernach richten werdet."
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Die französische Post am Niederrhein etc.
2£
So war denn das Postamt gedeniüthigt, sein Widerstand ge-
brochen.
Der Abgeordnete der Postkommission konnte zwei Tage
später seinen Kollegen berichten, man habe ihn jetzt ohne Wei-
gerung in das Postamt eintreten lassen. Licentiat Imhoff erfreute
sich übrigens nicht lange seiner schwer errungenen Stellung als
„ Inspektor des Kölner Postamts", da er bereits am 13. Juli 1795
in Folge seiner Ernennung zum Gewaltrichter aus der Postkom-
mission ausschied und durch den Licentiaten Blanchard ersetzt
wurde.
Einige Wochen nach den geschilderten Vorgängen in Köln
ergriff die Centralverwaltung in Aachen eine energische Initiative
auf dem Gebiete des Postwesens, wozu sie, wie es scheint, haupt-
sächlich durch die Militärbehörden im Interesse des Armee -Post-
dienstes, nebenbei aber auch wohl durch die Klagen des Bauern-
standes veranlasst wurde, der unter den fortwährenden Requisitionen
von Ackerpferden zu Postzwecken drückende Noth litt. In ihrer
Gesammtsitzung vom 5. Prairial III (24. Mai 1795) fasste jene
Behörde folgenden, unterm 8. desselben Monats durch die in
Aachen residirenden Volksvertreter Dubois und Meynard gutge-
heissenen Beschluss:
In Betracht
1. der Notwendigkeit, den bis jetzt aus Mangel an hinlänglichen
Pferden ziemlich mangelhaften Dienst der Posten auf sicheren
Fuss zu setzen.
2. Dass die bis dabin befolgte Methode, dem jetzigen Mangel an
Pferden durch Requisitionspferde vom Lande abzuhelfen, sehr
nachtheilig für den Landmann gewesen ist.
3. Dass verschiedene Posthalter aus strafbarer Nachlässigkeit und
tadelnswerthem Egoismus diese dem öffentlichen Dienst gewidmete
Anstalt gänzlich zu Grunde gehen lassen.
4. Dass aber auch andere Posthalter, durch edle uneigennützige Ge-
sinnungen geleitet, ihre Etablissements mit beträchtlicher Auf-
opferung bis hierher in so gutem Stande erhalten haben, dass der
öffentliche Dienst nicht die mindeste Unterbrechung erlitten hatte,
verfügt die Central- Verwaltung
Art. 1.
Die Bezirks-Verwaltungen sollen die Zahl der auf jeder Station
ihrer Bezirke nöthigen Pferde bestimmen, jedoch nicht mehr, als die
Anzahl der vor dem Einzüge der Franzosen zu dem Dienste der
Posten vorhandenen Thiere betragen hat.
Art. 2.
Die Bezirks- Verwaltungen stellen den Posthaltern die Pferde,
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S a u 1 1 e r
welche sie z. Z. nicht besitzen, entweder in natura oder in Form einer
Geldentschädigung von nicht mehr als 15 Louis pro Stück.
Art. 3.
Die Posthalter haben die Pflicht, den festgesetzten Pferdebestand
zu erhalten und zu ergänzen.
Art. 4.
Die Bezirks- Verwaltungen verlangen von den Posthaltern Cau-
tionsstellung.
Art. 5.
Die Cantons-Ver waltungen werden die Befolgung der im Art. 3
gegebenen Vorschriften überwachen.
Art. 6.
Die Bezirks- Verwaltungen liefern den Posthaltern für 4 Monate
Futter, nämlich für das Pferd täglich 8 / 16 Malter Hafer, 15 Pfund
Heu und 5 Pfund Stroh, wofür die Posthalter die Kosten innerhalb
4 Monaten in Assignaten zu entrichten haben.
Art. 7.
Der Kaufpreis der Pferde ist seitens der Posthalter in 3 Zielen
von je 6 Monaten zu erstatten. 15 Louis werden hierbei = 360
Livres in Assignaten gerechnet.
Art. 8.
Werden den Posthaltern die Pferde durch überlegene Gewalt ge-
nommen, so sind sie zu keiner Bezahlung verbunden, abgesehen von den
bereits verfallenen Theilzahlungen. Ein Posthalter, der den Kaufpreis
sogleich entrichtet und dem sodann binnen 18 Monaten Pferde wegge-
nommen werden, empfängt Entschädigung von der betreffenden Bezirks-
Verwaltung.
Art. 9.
Posthalter, die ihre Posthalterei haben zu Grunde gehen lassen,
die fast gar keine Pferde mehr besitzen und ihren Dienst mit requi-
rirten Landpferden verrichtet haben, werden abgesetzt, selbst wenn sie
sich auch jetzt mit Pferden versehen wollten.
Art. 10.
Ein Posthalter, der z. Z. noch ein Drittel seines Pferdebestandes
besitzt, soll die Wahl haben, entweder seinen Stall zu ergänzen, oder
die Posthalterei niederzulegen.
Art. 11.
Derjenige Posthalter, welcher beweisen kann, dass er die
Hälfte seines Pferdebestandes erhalten hat, empfängt von der Be-
zirksverwaltung eine Belohnung von 12 Malter Hafer, 12 Centner Heu
und 9 Centner Stroh für jedes Pferd. Die Lieferung dieser Futter-
menge erfolgt 14 Tage nach geschehener Beweisführung in natura
oder in Form einer entsprechenden Geldentschädigung.
Art. 12.
Die wiederhergestellten Posten sollen weiter verkehren wie vor
dem Einzüge der Franzosen. Bis die Trennung der Briefpost (poste
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Die französische Post am Niederrhein etc. 31
aux lettres) von der Personenpost (diligence) verfügt wird, liefern die
Posthalter die Pferde für beide Postengattungen.
Art. 13.
Die Vergütung an die Posthalter beträgt
für das Pferd
auf 1 Station = 4 deutsche Meilen 10 Livres
auf IV2 Station 15
für einen Posthalterei wagen soviel als für 1 / i Pferd.
Art. 14.
Das Briefporte und das Personengeld werden in Assignaten zum
doppelten Betrage von ehedem erhoben.
Art. 15.
Die Posthaltcr dürfen keinen Unterschied zwischen Assignaten
und klingender Münze machen. Uebertretungen dieses Verbots wer-
den mit Geldstrafe von 600 Livres geahndet. Ein Reisender, der in
Assignaten bezahlt, muss ebenso rasch abgefertigt werden, als einer
der das Reisegeld in klingender Münze entrichtet.
Art. 16.
Die Wohnungen der abgesetzten (Art. 9) oder freiwillig aus-
scheidenden Posthalter (Art. 10) gehen auf den Nachfolger über, wenn
nicht der frühere Postbalter Eigenthümer ist, oder bewiesen werden
kann, dass der frühere Posthalter die Wohnung auf seinen eigenen und
privaten Namen gemiethet hat.
Art. 17.
Zur Bestreitung der durch Ausführung vorstehender Bestim-
mungen erwachsenden Unkosten erheben die Bezirks-Verwaltungen eine
besondere Steuer — Poststeuer — in klingender Münze bis zur
Höhe der erforderlichen Summe, welche Steuer auf den Grundbesitz
ausgeschlagen wird.
Art. 18.
Ueber die Ausführung dieser Verordnung erwartet die Central-
Yerwaltung binnen 14 Tagen den Bericht der Bezirks-Verwaltungen.
Es ist nicht zu verkennen, dass diese Massregeln, wenn
man sie sofort streng durchgeführt hätte, wohl dazu angethan ge-
wesen wären, die durch die militärischen Requisitionen völlig
herabgekommenen Posthaltereien auf dem linken Rheinufer —
wenigstens vorübergehend — wieder auf einen leistungsfähigen
Fuss zu setzen. Indessen, man beeilte sich einestheils nicht tiber-
all mit der Ausführung, und es traten andererseits in der Praxis
gar manche Schwierigkeiten hervor, welche die guten Absichten
der Central -Verwaltung vereitelten. Die von der Central -Ver-
waltung gestellte Frist für die Berichterstattung wurde seitens der
Bezirks -Verwaltungen zunächst nicht eingehalten. Schon am
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Sautter
19. Prairial III (7. Juni 1795) erging eine scharfe Erinnerung,
worin den Bezirks- Verwaltungen niitgetheilt wurde, die Volksver-
treter forderten mit aller Strenge die schleunigste Wiederher-
stellung der Poststationen zwischen Coblenz und Nymwegen, von
welchen einer jeden 15 bis 16 Pferde zuzuweisen seien. Der ge-
ringste Verzug könne die Operationen der Nord-, Sambre- und
Maas-Armee beeinträchtigen. „Für die Folgen etwaiger Säumig-
keit bei der Ausführung der gegebenen Befehle müsse die Centrai-
Verwaltung die Bezirks- Verwaltungen den Volksvertretern gegen-
über verantwortlich machen." Am 2. Messidor (20. Juni) sandte
die Aachener Central- Verwaltung eine abermalige Erinnerung an
die säumigen Bezirksverwaltungen, worin gesagt war: „Dieser
Dienst (der Postdienst) ist viel zu wichtig, er hängt zu unmittel-
bar mit dem öffentlichen Nutzen zusammen, als dass wir noch
länger dulden könnten, dass eine sträfliche Nachlässigkeit ihn der
Unsicherheit aussetze."
Nun endlich entsandten die Bezirks-Verwaltungen in Eile
Kommissare in ihre Bezirke, um die Verordnung vom 5. Prairial
über die Wiederherstellung der Posthaltereien in Vollzug zu setzen.
Die Bonner Bezirks-Verwaltung, welcher das linksrheinische Ge-
biet des ehemaligen Kurfürstenthums Köln unterstellt war, be-
stimmte hierzu eines ihrer Mitglieder, den Verwaltungsrath Tryst.
Der von diesem über die Erledigung seines Auftrages erstattete
Bericht giebt ein so anschauliches Bild von dem damaligen wahr-
haft trostlosen Zustande des Postwesens auf dem linken Rhein-
ufer, dass wir den vollen Wortlaut dieses Schriftstückes zum Ab-
druck bringen. Der Bericht lautet:
Bonn, 13. Messidor III (1. Juli 1795).
Tryst, Mitglied der Bönnischen Bezirks- Verwaltung an seine
Collegen.
Bürger-Collegen !
In Gemässheit Eures Auftrages vom 25. Prairial (13. Juni) habe
ich die sämnitlichen Posthäuser des hiesigen Bezirks bereist und die-
selben in einem Zustande gefunden, der nicht zerrütteter gedacht wer-
den kann. Helfen wir nicht schleunigst und thätig, so stehen die
Posten erster Tage still und mehrere Posthalter sind ruinirt. Der
Posthalter zu Furth (es ist Fürth bei Grevenbroich gemeint) sagte
mir in kaltem Tone der Verzweiflung, er würde sein Haus anzünden,
wenn er nicht unverzüglich die bewilligte Entschädigung erhielte und
für die Zukunft unterstützt werden würde. Der Posthalter von Neuss
tobte wie ein Besessener, und ich hatte alle Mühe, ihn zu überzeugen,
dass ich nicht schuld an seinem wahrhaft höchst beträchtlichen Scha-
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Die französische Post- am Niederrhein etc.
33
den seye. Dieser sowohl als der Andernacher, Dormagener, Bonner
Posthalter erklärten mir, dass sie die Posthaltereien aufgeben müssten,
wenn die gedachte Entschädigung nicht schleunig erfolge, da man nicht
verlangen könne, dass # sie sich und ihre Kinder zu Bettlern machten
und die Kosten eines Instituts allein tragen sollten, welches den Ge-
meinnützen und die Bequemlichkeit jedes Individuums zur Grundlage
hätte und mancherlei mühselige kostspielige Dienstverrichtung, wie
z. B. die Fortschaffung der malles und der reitenden französischeu
Kurire von Januar ab ohne den mindesten verhältnissmässigen Ersatz
auf sie einzig hinwälzte. Der Posthalter zu Kemagen ist ruinirt, hat
keine Fourage, noch Geld, eich dieselbe anzukaufen, und seine Gerippe
von Pferden werden erster Tage umfallen, wenn nicht schleunigst
Hülfe geschafft wird. Der Posthalter zu Cöln (Pauli der Jüngere)
und seine Frau brachen in Klagen und Thränen aus. Nach dem Be-
8chluss der Central-Verwaltung vom 5. Prairial könnte er abgesetzt
werden, obschon er ein Dritttheil seiner Anzahl Pferde hat, die er
vor dem Einzüge der Franzosen besass, diese aber zum Theil Pferde
sind, die ihm der Canton Cöln angeschafft hat. Dem ungeachtet, wel-
cher Mensch, der Billigkeit liebt, kann hier nach strengem Rechte zu
Werke gehen ! Pauli ist Anfänger. Die erste Anlage kostete ihm sein
Vermögen und die darauf folgenden Umstände waren gewiss nicht von
der Art, ihm die Zinsen zu verschaffen, welche zur Fortsetzung des
Postdienstes erforderlich sind. Er fürchtete, von Haus und Hof ver-
jagt und vollends zu Grunde gerichtet zu werden, allein ich sprach
ihm im Namen der Bonner Verwaltung, die gewiss menschliche Ge-
sinnungen hegt, Muth zu, und wahrlich, welche Reihe von Inconve-
nienzen würde sich ergeben, wenn wir an seiner Stelle einen Posthalter
anstellen wollten, der weder Pferde, noch Gefährt, noch Fourage hätte,
und wo auch den Mann finden, der in der jetzigen Lage der Dinge
solch' ein undankbares Geschäft übernehmen wird! Bei allem dem
kann aber dem gedachten Postmeister Pauli keine Entschädigungs-
Fourage gereicht werden, da die Pferde, so er noch hat — diejenigen
abgerechnet, welche ihm der Canton lieferte — weit unter der Halb-
heit der Anzahl Pferde sind, welche er vor dem Einzug der Franzosen
besass, selbst diejenigen mit eingerechnet, welche ihm der Ober-Post-
meister de Groote über den Rhein mit wegführte, und um so weniger
kann die Entschädigung statthaben, da ihm aus den Militär-Magazinen
der erforderliche Hafer abgereicht wurde.
Zur Remontirung von Bonn , Cöln, Dormagen, Neuss, Furth,
Remagen und Andernach sind 50 neue Pferde zu kaufen, oder, da alle
Posthalter das baare Geld vorziehen, 750Karolin anzuweisen. Ferner
haben die Posthalter — Pauli ausgenommen — Anspruch auf
1164 Malter Hafer
1164 Zentner Heu und
873 „ Stroh,
oder billigen Ersatz in Geld, wenn die Verwaltung die Fourage nicht
liefern kann.
AnnaJen des hist. Vereins LXV. 3
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Dem ungeachtet bleibt die Bemerkung richtig, dass diese Ent-
schädigung und Alles, was wir gemäss des Beschlusses vom 5. Prairial
zu Grünsten der Posthalter thun und thun können, blosse Palliativmittel
sind, wenn nicht in Zukunft aus den Militär- Magazinen die Posthalter
die nöthige Fourage erhalten werden, oder, wenn wir nicht selbst in
jedem Canton, wo sich Posthaltereien befinden, kleine Magazine an-
legen, woraus den Posthaltern hinlängliche Fourage gegen Zahlung in
republikanischer Münze verabreicht würde.
Ich fordere Euch auf, Btirger-Collegen, über die Mittel, den Post-
haltern die bewilligte Entschädigung zu verschaffen und die abgängigen
Pferde zu ersetzen, Euch zu berathschlagen und die Ausführung sobald
als möglich zu bewerkstelligen, da im G-egenfalle der Postdienst un-
fehlbar stocken, jedes Gewerbe und Geschäft darunter leiden und der
Ruin des Landmanns vollends unvermeidlich sein würde, wenn auf
denselben die lästige Bestreitung dieses Dienstes zurückfallen würde.
Gruss und Verbrüderung
Tryst.
Diese warmen Worte ihres Mitgliedes machten starken Ein-
druck auf die Bonner Bezirks- Verwaltung. Noch an demselben
Tage, an welchem der Bericht einging, verfügte man die Aus-
schreibung der zur Unterstützung der nothleidenden Posthaltereien
erforderlichen Mengen an Hafer und Heu. Dem Lieferer wurde
Zahlung in klingender Münze „in guten gangbaren Sorten" aus
dem Ertrage der ausgeschriebenen (Post)-Steuer versprochen.
Ausserdem wurden ihm die in damaliger Zeit sehr nothwendigen
Schutzbriefe gegen jede militärische Requisition zugesichert, da
sonst zu befürchten stand, dass die Futtermengen während der
Beförderung zu den Posthaltereien der Begehrlichkeit der franzö-
sischen Militär-Verwaltung zum Opfer fallen könnten. Die Liefe-
rung des Strohs wurde den Cantonsverwaltungen aufgegeben, denen
dafür Zahlung in klingender Münze nach den Marktpreisen in
Aussicht gestellt wurde.
Die sogenannte Poststeuer, welche die Bonner Bezirks- Ver-
waltung zur Deckung der vorerwähnten Ausgaben unterm 17. Messi-
dor III (5. Juli 1795) ausschrieb, betrug 3 Stüber auf jeden Mor-
gen Acker, Wiese und Weingarten des Verwaltungsbezirks Bonn
und war in klingender Münze innerhalb acht Tagen zu entrichten.
Man wird in Bezug auf die Wirkung der vorstehenden An-
ordnungen der in dem Berichte des Verwaltungsraths Tryst aus-
gesprochenen Ansicht beipflichten müssen, dass die gegebenen
Unterstützungen nur eine vorübergehende, aber keine dauernde
Besserung des Zustandes der Posthaltereien bewirken konnten.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
Hierzu wäre es in Anbetracht der rücksichtslosen Eingriffe der
französischen Militärverwaltung, welche die Futterbestände weg-
nahm, wo sie solche gerade fand, vor allem nöthig gewesen, durch
Anlegung von kleineren, unter behördlichem Schutz stehenden
Oantons-Futtermagazinen die dauernde Ernährung der vorgeschrie-
benen Zahl von Posthaltereipferden sicher zu stellen.
Der Erlass vom 5. Prairial über die Aufbesserung des Zu-
standes der Posthaltereien war der Vorläufer zu dem von der
Aachener Centrai-Verwaltung vorbereiteten grossen Organisations-
plan für das Verkehrswesen in den eroberten Ländern zwischen
Rhein und Maas, welcher in der Sitzung der Central - Verwaltung
vom 11. Thermidor III (29. Juli 1795) beschlossen wurde.
Der wichtige Beschluss lautet:
Die Centrai-Verwaltung des Landes zwischen Maas und Rhein
in Erwägung,
dass seit langer Zeit der Postdienst sowie die Unterhaltung und
Ausbesserung der Strassen der Gegenstand häufiger Klagen waren und
gerechten Unwillens der Armee und des Publikums, und dass die
dringende Notwendigkeit vorliegt, ernstlich ihre Wiederherstellung,
TJnterhaltnng, Ausbesserung etc. in Erwägung zu ziehen ; auf die Be-
merkungen des Briefpostdirectors von Aachen
beschliesst :
I.
Centralbüreaus und General-Directionen des Postwesens und der
Strassen werden bei der Centrai-Verwaltung eingerichtet.
II.
Die Central- Verwaltung schlägt ohne Verzug den Volksvertretern
zwei Commissare der General-Directionen zur Ernennung vor, den
einen für die Postdirection, den zweiten für den Neubau und die
Unterhaltung der Kunststrassen und Hauptstrassen (grandes routes)
im Lande zwischen Maas, Rhein und Mosel.
III.
Beide Commissare stehen unter der Oberaufsicht der Centrai-
Verwaltung, unmittelbar unter den vereinigten Bureaus für Handel
und öffentliche Arbeiten. Beide Beamten müssen ihren Amtssitz und
ihre Büreaus gleichwie die Mitglieder der Central- Verwaltung in Aachen
aufschlagen.
IV.
Die beiden Commissare empfangen dasselbe Gehalt wie die Mit-
glieder der Central - Verwaltung. Die Gehälter der Postdirectoren,
Secretaire und sonstigen Beamten werden durch einen besonderen Be-
schluss der Central- Verwaltung festgesetzt, welcher der Genehmigung
der Volksvertreter unterworfen wird. Die Gehälter werden, wie alle
übrigen Unkosten, von der General-Postkasse bestritten. Auf Landes-
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Sautter
kosten werden jedem General-Commisear ein gutes Pferd und fortaV
die nöthigen Pferd erationen geliefert, deren Höhe durch einen beson-
deren Beßchluss festgesetzt wird.
V.
Die Centrai-Verwaltung bestimmt im Lande zwischen Maas, Rhein
und Mosel 8 Haupt- und Briefpo6tsträssen (grandes routes), nämlich
1. Strasse Aachen-Lüttich über Herve behufs Verbindung mit
dem Lütticher Lande, Brabant und Frankreich.
2. Strasse Aachen-Mastricht über Galop, die über Ass 1 ), Brie,
Acheln eine Verbindung mit Bois le Duc und Holland bie-
ten wird.
3. Strasse Aachen -Geilenkirchen -Waseenberg-Roermonde-Venlo-
Nymwegen behufs der Verbindung mit dem alten österreichi-
schen, preussischen und holländischen Geldern.
4. Strasse Aachen-Jülich-Fürth-Neuss-Crefeld-Wesel behufs Ver-
bindung mit dem Norden.
5. Strasse Aachen-Jülich-Bergheim-Cöln-Bonn-Coblenz behufs Ver-
bindung mit Deutschland, dem öberrhein und Elsass.
6. Strasse Cöln-Neu68 behufs der Verbindung zwischen dem Ober-
rhein, Elsass und der Schweiz einerseits und Holland an-
dererseits.
7. Strasse Coblenz-Trier behufs directer Verbindung der über-
rheinischen Gebiete mit dem Trierer Lande, Luxemburg, Bel-
gien und Frankreich.
8. Die gemäss Beschlusses der Central- Verwaltung vom 2. Ther-
midor noch zu erbauende Hauptstrasse Aachen-Trier behufs
Herstelluug einer Briefpostverbindung von Aachen nach Ver-
viers, Spa, Malmedy, Schönberg, Schönecken, Bitburg und
Trier sowie zum Zweck der Herstellung einer directen Post-
verbindung zwischen Holland (via Aachen) einerseits und
Luxemburg, Trier, Frankreich, der Schweiz und Italien an-
dererseits.
VI.
Die Bezirks- Verwaltungen werden mit Ueberwachung der Post-
haltereien und ihres Pferdebestandes beauftragt; diese Pferde können
niemals, unter welchem Vorwandte es auch sei, zu irgend einem an-
deren Gebrauche requirirt werden.
VII.
Die Postdirectoren von Aachen, Cöln, Maestricht, Bonn, Coblenz.
Trier und andern Städten sind ermächtigt, in der Zwischenzeit, bevor
die Posthaltereien und Heiais errichtet und mit der nöthigen Pferdezahl
versehen sind, tägliche Boten- oder Reitposten für Beförderung der
Felleisen einzurichten gegen Bezahlung — in baar, oder in Assignaten
zum Kurse — von 5 franz. sols für den Hin- und 5 sols. für de»
1) Die heutige Schreibweise dieser Orte ist Asch, Bree, Achel.
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Die französische Tost am Niederrhein etc.
37
Rückweg bei Fussboten auf die Meile, das Doppelte für deu Boten
zu Pferde.
VIII.
Gleich nach ihrer Ernennung werden sich die beiden Commissare
mit dem Büreau des Handels und der öffentlichen Arbeiten und mit
dem Haupt-Director der Staatsdomänen in's Einvernehmen setzen und
der Centrai-Verwaltung einen allgemeinen Plan — vues generales et
particulieres — unterbreiten : für eine bessere innere Organisation des
Postwesens, für die Rechnungslegung, für die Abführung der Gelder
in die Kasse der Republik, für die thunlichst billige Wiederherstellung
der grossen Heerstrassen, für Wiederherstellung der Schlagbäume
(barrieres), der Stationen und Relais auf den verschiedenen Strassen
behufs Beschleunigung des Postenganges, für Herstellung der Verbin-
dungen und des Handels mit den fremden Ländern.
IX.
Da es sehr dringlich ist, dass die Commissare rasch ernannt
werden und in Thätigkeit treten, werden alle Bezirks- Verwaltungen
und die Municipien der grossen Städte aufgefordert, ohne Verzug der
Central- Verwaltung zwei Personen in Vorschlag zu bringen, die zur
Uebernahme dieser Aemter den Volks-Vertretern vorgeschlagen werden
können. Jede Person, die auf einen von den beiden Posten reflectirt,
Boll der Central- Verwaltung zunächst ein Expose über bessere Organi-
sation der Posten und die billige Wiederherstellung der Strassen über-
reichen.
Gegenwärtiger Erlass wird der Genehmigung der Volks-Ver-
treter unterbreitet, in beide im Lande gebräuchlichen Sprachen über-
setzt und den Bezirks- Verwaltungen zugefertigt.
Unter dem Erlass findet sich die Genehmigungsforniel :
Vue et approuve
Mevnard, Volks-Vertreter.
11. Thermidor" III (29. Juli 1795).
Der Aufforderung der Centrai-Verwaltung, geeignete Persön-
lichkeiten für die neu zu schaffenden Stellen der General-Inspek-
toren für das Postwesen und den Strassenbau vorzuschlagen, wurde
seitens der Bezirks- Verwaltungen nicht entsprochen. Die Centrai-
Verwaltung sah sich daher am 3. Schalttag des Jahres III (19.
September 1795) veranlasst, dem Gesuche des Bürgers Dautzen-
berg aus Aachen um Uebertragung der Stelle des General-Inspek-
tors für das Postwesen durch nachstehenden Erlass Folge zu
geben.
Die Central- Verwaltung des Landes zwischen Maas und Rhein
1. nach Durchsicht des Expose des Bürgers Dautzenberg, worin
dargethan ist, dass die im Postdienst eingerissene Unordnung
schleunigst beseitigt werden rauss, und in Anbetracht, dass
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38
S a u tt e r
die Central- Verwaltung durch Beschlues vom 21. Thermidor
beauftragt ist, den Volks- Vertretern Pläne für eine neue Or-
ganisation dieses Dienstzweiges vorzulegen,
2. dass die Ersuchen an die Bezirks-Verwaltungen (um Bezeich-
nung geeigneter Persönlichkeiten) bis jetzt unerfüllt ge-
blieben sind,
3. dass jede weitere Verzögerung dem allgemeinen Besten und
namentlich dem Handel schädlich wäre,
4. dass, um den allgemeinen Wünschen auf Beseitigung dieses
Missstandes zu entsprechen, Jemand ernennet werden muss, der
die Ursache des Uebels aufsucht und Mittel zur gründlichen;
Abhülfe findet,
beschliesst :
Art. 1. Der Bürger Dautzenberg, Redacteur des „Zuschauer'^
(Spectateur) wird zum provisorischen Commissar ernannt, um einen
passenden Plan auszuarbeiten, wie den unzähligen Unordnungen, die
sich im Postdienst eingeschlichen haben, begegnet werden kann.
Art. 2. Zu diesem Behufe wird derselbe die Directoren und
anderen Postbeamten des ganzen Landes zwischen Maas und Rhein
auffordern, ihm Auskunft über den Stand dieses Verwaltnngszweigs in
seiner ganzen Ausdehnung zu ertheilen sowie Hülfe und Beistand zu
leisten, die er nöthig hat, um der Ursache dieser Unordnungen auf
den Grund zu kommen.
3. Wer sich weigeren sollte, diesem Verlangen zu entsprechen,
wird als Mitschuldiger derjenigen angesehen, von welchen dieser Dienst
bisher gehemmt wurde. Er wird auf der Stelle seines Postens ent-
setzt und noch der Strenge des Gesetzes bestraft werden.
4. Dem Commissar wird ein Platz für sein Büreau ira Bereiche
der Aachener Postdirection angewiesen.
f». Er ist ermächtigt, sich diejenigen Gehülfen zu wählen, welche
er zur Besorgung seiner Geschäfte nöthig hat ; diese werden nach
einem Etat bezahlt, welcher der Central-Verwaltung zur Bestätigung
vorgelegt wird.
6. Von Zeit zu Zeit wird er sich mit den Büreaus der Finanzen
und der öffentlichen Arbeiten in's Benehmen setzen über die Mass-
regeln, die er ergriffen hat und ergreifen will, um die Ausführung-
gegenwärtigen Erlasses sicher zu stellen.
7. Einstweilen und bis zur Vollendung des neuen Postreglement»
wird allen Postdirectoren und anderen Beamten befohlen, sich streng;
an die alten Taxen zu halten und sich nicht etwa eine Erhöhung der
Brief- und Packettaxen beikommen zu lassen, indem sonst gegen sie^
vorgegangen werden müsste.
Abschrift dieses Erlasses erhielten der neue General - Post-
kommissar, Bürger Dautzenberg, und die 8 der Aachener Central-
Verwaltung unterstellten Bezirks -Verwaltungen zur Nachachtung.
Der grundlegende Erlass der Aachener Central-Verwaltung
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Die französische Post am Niederrhein etc.
vom 11. Thermidor des Jahres III bezweckte in erster Linie die
Unterstellung des Postwesens in den durch die Franzosen erober-
ten Ländern zwischen Maas, Rhein und Mosel unter die unmittel-
bare Aufsicht der Aachener Central-Gewalt. In Aachen, am Sitze
der Regierung, sollte auch der Leiter des Postwesens seinen Amts-
sitz aufschlagen; er empfing dasselbe Gehalt wie die Mitglieder
der Regierung und nahm eine ähnliche Stellung ein als diese.
Seine Befugnisse den Postanstalten gegenüber sind zwar in den
ergangenen Beschlüssen nicht näher abgegrenzt, insbesondere fehlt
eine Bestimmung darüber — wenn man nicht etwa ans Artikel 2
und 3 des Erlasses vom 3. Schalttag des Jahres III eine solche
herleiten will — , dass der General -Postkommissar der dauernde
unmittelbare Vorgesetzte der Postanstalten sein soll. Dessen un-
geachtet galt der neue Beamte bald als der anerkannte Chef des
Postwesens in den von den Franzosen besetzten rheinischen Ge-
bietstheilen, wo er nach dem Vorbilde der französischen Gewalt-
haber jener Zeit fast unbeschränkt und von Niemanden kontrollirt
seines Amtes waltete.
Zweifellos wurde durch die damalige Einrichtung einer Post-
direktivbehörde in Aachen der Grund dazu gelegt, dass diese
Stadt trotz ihrer für diesen Zweck ungünstigen geographischen
Lage einige Jahre später zum Sitze der Oberleitung des Post-
wesens für das französische Gebiet am ganzen linken Rheinufer
von der Maas bis zum Donnersberg bestimmt wurde.
Dass die Aachener Central- Verwaltung die Leitung des Post-
wesens in ihrer unmittelbaren Nähe wissen wollte, muss man als
berechtigt und mit den Grundsätzen einer geordneten Verwaltung
im Einklang stehend erachten. Weniger natürlich und nur aus
politischen Rücksichten erklärlich erscheint dagegen das Bestre-
ben, Aachen nicht nur zum administrativen Mittelpunkt, sondern
auch zum Mittelpunkt des Verkehrs in den eroberten Gebieten zu
machen. Die Bestimmung unter Punkt 8 des Erlasses vom 11. Ther-
midor, wonach die neu zu erbauende Heerstrasse Aachen - Trier
über die unwirthlichen Höhen der Eifel, ein für die damalige Zeit
sehr bedeutendes Unternehmen, unter anderm dazu benutzt wer-
den soll, den Briefverkehr aus Holland nach der Schweiz und
Italien und umgekehrt von seinem natürlichen Wege im Rhein-
thale abzulenken und über Aachen zu leiten, beweist, dass man
sogar bemüht war, im Interesse der Begünstigung von Aachen
künstlich neue Verkehrsrichtungen zu schaffen. — Es zeigt sich
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S a u 1 1 e r
hieraus die von der französischen Republik wie in manchen an-
deren Dingen so auch auf diesem Verwaltungsgebiete bethätigte
Vorliebe für die Stadt Karls des Grossen; ein Zug, der unter der
folgenden Napoleonischen Regierung bekanntlich noch stärker
hervortrat.
Die Einrichtung der Postdireklion in Aachen bot der Central-
Verwaltung die willkommene Handhabe, die Postkommission des
Kölner Magistrats, deren Wirksamkeit ihr, wie wir wissen, längst
ein Dorn im Auge war, zu beseitigen. Zu diesem Behufe wurde,
kaum 14 Tage nach Veröffentlichung des grundlegenden Be-
schlusses vom 11. Thermidor, das mit Vollmacht ausgerüstete Mit-
glied der Central-Verwaltung Cromm nach Köln entsandt.
Statt dem Magistrat einfach zu eröffnen, dass die von ihm
durch seine Postkommission bisher ausgeübte Aufsicht über das
Postwesen am Niederrhein nunmehr aufhören müsse, da diese
Thätigkeit mit den Befugnissen der neu zu errichtenden Post-
direktion in Aachen unvereinbar sei, wählte der Regierungskom-
missar den indirekten Weg, indem er das Postamt in Köln wegen
seines bisherigen Auftretens als „Ober- Postamt am Niederrhein"
zur Verantwortung zog und dasselbe anwies, künftig nicht mehr
die Postkommission des Kölner Magistrats, sondern die Haupt-
Postdirektion in Aachen als seine vorgesetzte Behörde zu be-
trachten. Es scheint, dass man auf diese Weise die förmliche
Aufhebung einer von dem Volksvertreter Giilet seiner Zeit ins
Leben gerufenen Einrichtung, deren Rechtsbeständigkeit die Volks-
vertreter Joubert, Fre'cine, Tallot u. A. mittlerweile wiederholt
anerkannt hatten, umgehen und die Postkommission veranlassen
wollte, ihre Thätigkeit ohne Weiteres von selbst einzustellen. Der
bez. Erlass des Kommissars lautet:
„Da mir im Gefolg der mir von der Central-Verwaltung gegebenen
Instruction obliegt, daß von derselben über die Posten und Routen er-
lassene und von dem Volks-Repräsentanten Meynard approbirte arrSte
in Vollzug zu bringen, auch die von dem Verfasser des Aachener „Zu-
schauers" (dem bald darauf zum General-Postcommissar ernannten
Dautzenberg) bei derselben übergebene Vorstellung — inhalts welcher
sich das Postamt zu Cöln beigehen lässt, die ihm von denen übrigen
Postämtern des Landes zwischen Maas und Rhein zugeschickten pa-
quets zu erbrechen, rückzuschicken und sich sogar über selbe eine
Ober- Directum anzumassen — mir zu untersuchen zugestellt worden,
und sich dann, nachdem der Director der Cöllnischen Briefpost münd-
lich vernommen worden, ergeben, dass derselbe diese facta alle ein-
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Die französische Post am Niederrhein etc.
41
gestanden und sich damit entschuldigt hat, dass ihm diese Ober-Di-
rection von dem Magistrat der Stadt Cölln aufgetragen seye,
Als wird dem Director der Briefpost zu Cölln in Erwägung,
1. dass Niemand als die Volks-Repräsentanten oder die Central-
Verwaltung einem Dritten die Ober-Direction über die bestehenden
Postämter des Landes zwischen Maas und Rhein anvertrauen können,
2. dass nach dem 1. Artikel des oben bezeichneten arret6,
wovon dem Postamte zu Cölln eine Copie hierbei zugestellt wird,
nunmehr zu Aachen eine Haupt-Postdirection unter Aufsicht der Cen-
tral- Verwaltung niedergesetzt worden, alles Ernstes aufgegeben,
1. sich in die Direction der anderen Postämter des Landes zwi-
schen Maas und Rhein nicht einzumischen.
2. die von denen übrigen Postämtern ihm zugeschickten ver-
schlossenen Paquete nicht zu erbrechen, sondern ohne Verzug an seine
Behörde zu befördern, überhaupt
3. längstens in 8 Tagen eine specificirte General-Rechnung aller
seit dem Einzug der Franken erhobenen Gelder und Assignaten nicht
allein, sondern auch, was sich bei deren Ankunft in der Kasse vor-
gefunden und wozu diese Gelder verwendet worden, im Beisein des
Cantons-Administrators, des Domainen-Inspectors und zweier Magistrats-
Mitglieder zu verfertigen, und der Centrai-Administration einzuschicken.
4. Cantons-Administrator Eichhoff überwacht den Vollzug.
Cölln, 4. Fructidor des Jahres III (21. August 1795)
Cromm, Mitglied der Central- Verwaltung."
Im Schoosse der Postkommission, welcher der vorstehende
Erlass durch das Postamt mitgetheilt wurde, war man keinen Augen-
blick im Unklaren darüber, was das Vorgehen des Regierungs-
kommissars zu bedeuten habe. Doch war man nicht geneigt,
ohne Weiteres das Feld zu räumen. Am Sonntag den 23. August
1795 trat die Kommission zu einer ausserordentlichen Sitzung zu-
sammen und fasste folgenden Beschluss :
Da der Kommission ein arrete der Centraiverwaltung, so von
dem Volksvertreter Meynard bestätigt war, zu Gesicht gekommen,
worin in Betreff des Postwesens Massregeln enthalten sind, welche
der Kommission Zweifel über ihre Amtsgeschäfte erregten, ward
nach geschehener Ueberlegung folgender Beschluss erlassen:
Passende Vorstellung an Volksvertreter Meynard durch Kom-
mission zu überreichen.
Wie sehr man die Angelegenheit beschleunigte, geht daraus
hervor, dass diese Eingabe, deren Inhalt leider nicht bekannt ist,
noch an demselben Tage verfasst und schon am folgenden Tage
— Montag den 24. August 1795 — überreicht wurde. Beim Em-
pfang der Kommissionsmitglieder war ausser dem Volksvertreter
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42
Sautter
Meynard der Kommissar der Central- Verwaltung Cromm anwesend
Die Aufnahme, welche die Kommission bei den beiden franzö-
sischen Machthabern fand, scheint eine Uberaus frostige gewesen
zu sein.
Meynard hüllte sich in Schweigen, das Wort führte Cromm,
welcher an die Kommissionsmitglieder verschiedene Fragen über
das Postwesen richtete und dann — kurz abbrechend — die Be-
merkung hinwarf, „es werde, nachdem der Volksvertreter die Vor-
stellung der Kommission an die Centralverwaltung überwiesen
habe, von dieser entschieden werden, was Rechtens".
Damit war die Unterredung beendet.
Ob die in Aussicht gestellte Entscheidung der Centrai-Ver-
waltung überhaupt ergangen ist, muss dahingestellt bleiben,
da eine hierauf bezügliche Urkunde nicht aufzufinden ist. Es
scheint, dass man es in Aachen gar nicht der Mühe werth ge-
halten hat, dem Erlasse des Regierungskommissars vom 4. Fructi-
dor noch etwas hinzuzufügen. Man hatte ja seinen Zweck ohne-
hin erreicht, da die Postkommission eine Verfügung wegen ihrer
Auflösung nicht abwartete, sondern nach dem kühl abweisenden
Empfang durch die Regierungsmitglieder ihre Akten schloss und
ihre Thätigkeit einstellte.
Damit hatte auch das Kölner Postamt, welches sich bis da-
hin noch etwas von dem alten Glänze des Reichs- Ober -Postamts
zu bewahren gewusst hatte, den letzten Rest einer Sonderstellung
verloren und war einfach in die Reihe der von der neu errichteten
Postdirektion zu Aachen nach französischem Muster zu verwalten-
den Postanstalten getreten.
IL
Die General-Postinspektion in Aachen.
Es ist für den Vaterlandsfreund unerfreulich, aus den vor-
liegenden Urkunden zu entnehmen, wie leicht und rasch die Nach-
kommen der alten Ubier sich in den Gebrauch der französischen
Sprache, in französische Formen und französisches Wesen hinein
fanden. Wir sehen mit Verwunderung, dass Leute von geringer
Bildung, wie z. B. Postconducteure, Posthalter, Eingaben in leid-
lichem Französisch, nicht fehlerfrei zwar, aber doch in wohl ver-
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Die französische Post am Niederrhein etc.
4*
ständlicher Sprache, an die Behörden richten. In der Ansdrucks-
weise, namentlich in der Titulatur, spricht sich, selbst in den unteren
Ständen, die erwachte Vorliebe für französisches Wesen aus. Man tiber-
setzt seinen Amtstitel ins Französische und hängt die Worte „de la R£-
publique francaise" an. Die Behörden bleiben hinter dem Bestreben der
Einzelnen nicht zurück, indem sie, selbst dann, wenn sie in deutscher
Sprache verfügen, völlig undeutsche, dem Französischen entlehnte Re-
dewendungen gebrauchen. So schreibt man — schon wenige Monate
nach dem Einrücken der Franzosen — amtlicherseits nicht mehr
„wir ersuchen Euch 4 * oder „wir fordern Euch auf', sondern man
gebraucht den Ausdruck „wir laden Euch ein, etwas zu thun,"
u. s. w., indem man das im Französischen für diesen Fall sehr
, gebräuchliche „inviter" durch einladen wiedergiebt. Undeutscher
und sprachwidriger noch ist der Gebrauch des Wortes „unterhalten 44
an Stelle von „mittheilen u , eröffnen u. s. w. „Wir unterhalten
Euch auf Euren Bericht" schreibt die Bonner Bezirks- Verwaltung.
Hier scheint das französische „entretenir" den Anstoss zu einer
höchst unglücklichen Uebersetzung gegeben zu haben, die den
Eindruck hervorruft, als ob der deutsche Verfasser habe zeigen
wollen, wie schwer es ihm falle, sich bei seiner durch und durch
französischen Denkweise noch in richtigem Deutsch auszudrücken.
Auch das brüderliche ,,Du u erscheint — allerdings nur auf kurze
Zeit — in den amtlichen Schriftstücken.
Bei solcher Empfänglichkeit für die von Westen her kommende
neue Ordnung der Dinge konnte der Uebergang in ein neues
Verwaltungssystem für die Beamten wie für das Publikum nicht
schwer werden, und es erscheint daher auffällig, dass man fran-
zösischerseits, statt die Post in dem eroberten rheinischen Länder-
gebiete gleich von vornherein ganz auf französischem Fuss einzu-
richten, sich zunächst damit begnügte, der alten deutschen Reichs-
post ein französisch - republikanisches Mäntelchen umzuhängen;
denn einen anderen Charakter hatte das von dem General - Post-
kommissar Dautzenberg in Aachen geleitete Postwesen thatsäebl ich
nicht.
Man beschränkte sich darauf, die vorhandene alte Organisation
des Postwesens aufrecht zu erhalten, ohne etwas Neues hinzuzu-
sebaffen. Der Kern der Beamtenschaft war aus der Reichspost
herübergenommen, die neu ernannten Beamten waren fast aus-
nahmslos Deutsche. Der Postbetrieb vollzog sich ganz nach den*
bisherigen deutschen Verfahren. Ein anderes kannten die ße~
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44
S a u 1 1 e r
amten auch nicht, da man seitens der französischen Postverwaltung
sich bis dahin nicht veranlasst gesehen hatte, behufs der Unter-
weisung der rheinischen Postbeamten in den Vorschriften und
Formen des französischen Postdienstes französische Postbeamte nach
dem Rheiulande zu entsenden. Das Postwesen in den eroberten Ge-
bieten zwischen Rhein und Maas blieb einstweilen der Leitung
der neu eingesetzten Landesbehörden überlassen und hatte mit der
Centralleitung des französischen Postwesens in Paris so gut als
gar keinen Zusammenhang. Nur die bei den Postanstalten all-
mählich sich einbürgernde französische Münzwährung, namentlich
„die Münze der Freiheit", d. s. die Assignaten 1 ), in den
Schalterkassen, einige französische Tarife, der „Citoyen" auf den
Adressen der Briefe, welcher das „Hoch-, Edel- und Wohlgeboren"
verdrängt hatte, und die Figur der Freiheitsgöttin am Kopf der
amtlichen Schriftstücke zwischen den Worten „Liberi" und „Ega-
lite" gaben davon Kunde, dass das Postwesen am linken Rhein-
ufer unter französischer Leitung stand.
Es verstrichen mehr als 2 Jahre nach dem Einrücken der
Sambre- und Maas-Armee in das Niederrheinische Gebiet, ehe die
•General-Postdirektion in Paris sich daran erinnerte, dass sie in
dem eroberten Lande eine wichtige Aufgabe zu erfüllen habe.
Die ersten Vorschläge, welche sie in dieser Richtung machte,
sind in einem von ihren Mitgliedern Caboche, Mouillesaux, Rou-
viere und Lebarbier unterzeichneten, an den Finanz-Minister Ramel
erstatteten Berichte d. d. Paris, den 10. Frimaire V (30. November
1796) enthalten. Es ist darin Folgendes ausgeführt. „Im Lande
zwischen Maas und Rhein hätteu bis zum Ende des Jahres III
viele Postämter ein unabhängiges Dasein geführt Dieselben hätten
keine Rechnung gelegt und seien sich so zu sagen selbst Uber-
lassen gewesen. Magistrats-Mitglieder, Beamte der Domainen-Ver-
waltung und General-Zahlmeister der Armee hätten die Postein-
künfte erhoben. Am 3. Schalttage des Jahres III habe die Cen-
1) DrM* urwüchsige rheinische Volkswitz machte später auf die Assigna-
ten folgenden Spottvers:
Aus Lumpen ward ich einst gemacht,
Von Lumpen an den Rhein gebracht,
Auh Lumpen machten Lumpen mich,
Und mancher ward ein Lump durch mich.
Vergl. Hesse, Geschichte der Stadt Bonn unter französischer Herr-
schaft, Bonn 1870, S. 41.
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Die französische Post am Niederrhein etc. 45-
tral- Verwaltung in Aachen beschlossen, das Postwesen im Lande
zwischen Rhein und Maas unter die Leitung eines General- Post-
kommissars zu stellen, zu welchem Amte sie durch Beschluss vom
16. Vend^miaire IV. (8. Oktober 1795) den Bürger Dautzenberg
in Aachen, Redakteur des „Zuschauer", mit dem Auftrage berufen
habe, einen Plan für die Organisation des Postwesens zu ent-
werfen. Dautzenberg verwalte seit jener Zeit das Postwesen völlig
unabhängig, und man wisse eigentlich nicht recht, welcher Be-
hörde die Ueberwachung seiner Geschäftsführung obliege. Schon
der Vorgänger des Ministers Ramel habe einem Mitglied der Ge-
neral-Postdirektion den Auftrag ertheilt, neben der Organisation
des Dienstes in den sogenannten „Departements r£unis u (Belgien)
sich auch die Verwaltung des Postwesens im Lande zwischen
Maas und Rhein einmal anzusehen. Der Kommissar habe dazu
aber nicht Zeit gefunden, weil der Hauptzweck seiner Sendung ihn
zu sehr in Anspruch genommen habe; er habe daher einen Post-
inspektor beauftragt, von der Geschäftsführung des Bürgers
Dautzenberg an Ort und Stelle Kenntniss zu nehmen. Dautzenberg
habe dem Inspektor für die Zeit vom 16. Vend^miaire des Jahres
IV. (8. Oktober 1895) bis zum 24. Germinal IV. (14. April 1796)
Rechnung gelegt, aus der hervorgehe, dass die Einnahmen fast
völlig durch die Ausgaben aufgezehrt würden. Die kurze Zeit,
welche der Inspektor in Aachen zugebracht habe, sei nicht aus-
reichend gewesen, die Richtigkeit der von Dautzenberg gelegten
Rechnung zu prüfen und ein klares Bild der Verhältnisse zu er-
langen. Die General-Postdirektion erachte es nunmehr für nöthig,
dass ein von ihr ausgewählter Kommissar sich nach Aachen be-
gebe, um die Rechnung des Dautzenberg und seiner Vorgänger zu
prüfen und einen Plan für die Neuordnung des Postwesens in
jenem Lande zu entwerfen."
Durch ein unter diesen Bericht gesetztes Dekret des Ministers
d. d. Paris 24. Frimaire V. (14. Dezember 1796) wurde der Vor-
schlag der General-Postdirektion gebilligt. In einer besonderen
Verfügung machte der Minister noch darauf aufmerksam, dass
nicht allein der General-Postkommissar Dautzenberg, sondern auch
alle nachgeordneten Beamten dem Kommissar der General-Post-
direktion über ihre Amtsverwaltung Rechenschaft abzulegen haben
sollten.
Kraft der Ermächtigung des Finanz-Ministers ernannte die
General-Postdirektion unterm 1. Nivose V. (21. Dezember 1796)
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S a u 1 1 e r
-den Postinspektor Faveret, bis dahin General- Postinspektor der „nenf
Departements reunis" in Brüssel, zu ihrem Kommissar im Lande zwi-
schen Maas und Rheiu, mit dem Auftrage, sich baldigst an Ort und
Stelle zu begeben, vou dem Gencral-Postkommissar Dautzenberg
Rechnungsablage zu verlangen und ihm zu eröffnen, dassdie General-
Po3tdirektion das Postwesen in dem eroberten Lande von nun an nach
den Vorschlägen ihres Kommissars zuleiten gedenke. Das Absetzungs-
dekret für Dautzenberg hatte Faveret in der Tasche. Die General-Post-
direktion warder Ansicht, „es läge im Interesse des Dienstes, wenn ihr
Kommissar selbst Ueberbringer dieses Decretes sei.*' Postinspektor
Faveret traf am 15. Pluviöse V. (3. Februar 1797) in Aachen ein
und entsetzte den General-Postkommissar Dautzenberg sofort seines
Amtes, dessen Leitung er selbst in die Hand nahm. Der Betroffene
war jedoch nicht gewillt, seine, wie es scheint, sehr einträgliche
Stelle ohne Weiteres aufzugeben. Er wandte sich beschwerde-
führend an den Finanz-Minister und an die General-Postdirektion.
Der Minister sandte die Eingabe des Dautzenberg an die General-Post-
direktion zur Aeus8erung. In einem längeren Berichte vom 11. VentöseV.
(1. März 1797) setzte die oberste Postbehörde dem Minister die
Gründe auseinander, welche sie zu ihrer Massregel bewogen
hatten. ,,Es sei ganz zweifellos — so heisst es darin — dass die
Rolle des General-Postkommissars Dautzenberg, welche provisori-
scher Natur gewesen sei, von dem Augenblicke ab habe aufhören
müssen, da die General-Postdirektion das Postwesen im Lande
zwischen Maas und Rhein in ihre eigene Regie genommen habe.
Im Interesse des Staatsschatzes sei es dringend nöthig, die bisher
befolgte Verwaltungsmethode zu ändern, um die Einnahmen sicher
zu stellen, die bis dahin „sehr ungünstig gewesen seien, indem
ein Ueberschus8 gar nicht erzielt worden sei. Das Postwesen in
jenem Ländergebiete müsse unbedingt in die Hände französischer
Beamten kommen, welche das volle Vertrauen der Centraibehörde
genössen. Dautzenberg solle übrigens im Postwesen Verwendung
finden, sobald die General-Postdirektion aus seiner Rechenschafts-
ablage die Ueberzeuguug gewonnen haben werde, dass er Uber-
haupt Berücksichtigung verdiene". In Uebereinstimmung mit den
Vorschlägen ihres Kommissars Faveret ernannte die General-Post-
direktion einige Tage später den bisherigen Postdirektor von
Maeseyck — Vautier — zum Postdirektor in Aachen; den bisherigen,
bereits unter französischer Regierung eingesetzten Postdirektor von
Aachen — Loiff — zum Postinspektor in den eroberten Ländern
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Die französische Post am Niederrhein etc.
V
47
zwischen Maas und Rhein; den Bürger Nagels, bisher beim Post-
amte in Maeseyck beschäftigt, zum Kontrolleur beim Postamte in
Aachen, den Bürger Leers zum Postsekretär (commis aux affran-
chissements) daselbst, und den Bürger Schiffers zum Sekretär im
Bureau des Postinspektors Loiff. Hiernach zeigte sich die General-
Postdirektion fest entschlossen, auf dem von ihr eingeschlagenen
Wege weiter zu gehen, sodass für den abgesetzten General-Post-
kommissar Dautzenberg von dieser Seite nichts mehr zu erhoffen
war. Er versuchte nuumehr, auf andere Weise in den Wieder-
besitz des verlorenen Amtes zu gelangen.
In Köln hatte General Hoche das Oberkommando der Sambre-
und Maas-Armee übernommen. Durch Beschluss des Direktoriums
war er zugleich Träger der obersten Civilgewalt In dieser Eigen-
schaft erliess der General sein berühmtes „Rehabilitations-Dekret* 1 ),
demzufolge zum 1. Germinal V (21. März 1797) alle alten Ma-
gistrate und Landes Verwaltungen ihre frühere Thätigkeit wieder
aufnehmen sollten. Selbstverständlich bezog sich dieses Dekret
nur auf. diejenigen Verwaltungen, die vor dem Einrücken der
Franzosen im Lande bestanden hatten, nicht aber auch auf Be-
hörden, welche erst unter französischer Herrschaft errichtet worden
waren. Der ränkevolle Dautzenberg legte aber das Dekret des
Generals Hoche zu seinen Gunsten aus, indem er behauptete, dass
auch das Aachener General-Postkommissariat hiermit wieder ein-
gesetzt worden sei und er demgemäss seine bisherige Verwaltungs-
Thätigkeit von Neuem auszuüben habe. Rechtzeitig von der be-
vorstehenden Veröffentlichung des Dekrets unterrichtet, hatte er
bereits unter dem 17. Ventose V (7. März 1797), zu einer Zeit,
als Postinspektor Faveret sich gerade auf einer Dienstreise in
Brüssel befand, in der Eigenschaft als „General- Postkommissar * an
den General Hoche geschrieben und ihn ersucht, ihn vom 1. Ger-
minal V (21. März 1797) ab wieder in seine Stellung eintreten zu
lassen. Dem General gegenüber versuchte er, den Schein zu er-
wecken, als ob das General-Postkommissariat zu den alten Lan-
desbehörden gehöre, die in Folge der französischen Besitzergrei-
fung ausser Thätigkeit getreten seien. Dass das General- Post-
1) E n n e n , Zeitbilder aus der neueren Geschichte der Stadt Köln,
S. 196 u. 197. Perthes, Politische Zustände und Personen in Deutsch-
land unter französischer Herrschaft I, Gotha, 1862, S. 255. Milz, Aachen
unter französischer Herrschaft. Aachen, 1872, S. 20.
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48
S autter
kommissariat eine neufranzösische Schöpfung war, und dass
ihn die Ceutralbehörde in Paris seines Amtes entsetzt hatte, ver-
schwieg er wohlweislich.
Mit der in jener Zeit der Gewaltherrschaft üblichen Rück-
sichtslosigkeit schritt er auch alsbald dazu, seinen vermeintlichen
Anspruch zu verwirklichen. Am 21. März 1797, dem Tage, von
welchem ab die „Rebabilitirung* der alten Landesbehörden in
Kraft treten sollte, erschien Dautzenberg in Begleitung seiner
früheren Beamten, des Postinspektors Muffat, des Bureauchefs
Lynen und des Sekretärs L. Dautzenberg um 10 Uhr Morgens im
Postamte zu Aachen und forderte den Postdirektor Loiff zur Er-
klärung auf, ob er Kenntniss von dem Rehabilitations-Dekret des
Ober-Generals Hoche habe, und ob dieses Dekret dem Postainte
durch die Militärbehörde amtlich zugestellt worden sei.
Als der Postdirektor beide Fragen bejahte, Hess Dautzenberg
das von Loiff vorgelegte Dekret im Postamte öffentlich anschlagen,
indem er dabei den Postdirektor für die Unverletzlichkeit des
Schriftstücks verantwortlich machte. Sodann richtete DaHtzenberg
an den Postdirektor Loiff die Frage, ob er in der Lage sei, über
den- gegenwärtigen Stand des seiner Verwaltung anvertrauten
Amtes genaue Rechenschaft abzulegen, worauf Loiff entgegnete,
dass er von der General-Postdirektion in Paris zum Postinspektor
für die Lande zwischen Maas und Rhein ernannt sei und seiner
alsbaldigen Ablösung durch den zu seinem Nachfolger bestimmten
Postdirektor Vautier aus Maeseyck entgegensehe; unter diesen
Umständen müsse er die geforderte Rechenschaftsablage seinem
Nachfolger überlassen. Die Rechnungsbeläge und der Kassenbestand
aus dem Monat Ventöse befänden sich übrigens noch in seinen Händen.
Von den beiden im Postamte anwesenden Sekretären —
Leers und J. Dautzenberg — bemerkte der Letztere, es sei ihm
durch den Postinspektor Faveret die Entlassung angekündigt wor-
den, da ein französischer Beamter an seine Stelle treten solle,
worauf General-Postkommissar Dautzenberg erklärte, diese Ent-
lassung mache er im Einklang mit dem Dekrete des Generals
Hoche rückgängig; Sekretär J. Dautzenberg solle in sein Amt
zurücktreten und darin verbleiben. Postdirektor Loiff solle die
Verwaltung des Postamts bis auf Weiteres fortführen. Ueber den
Vorgang wurde ein Protokoll aufgenommen, welches zwar die
beiden Sekretäre Leers und J. Dautzenberg unterschrieben, dessen
Unterzeichnung Postdirektor Loiff jedoch ablehnte.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
49
Unmittelbar nach diesem Auftritt übersandte Dautzenberg dem
Postinspektor Faveret folgende Zuschrift:
Im freien Aachen am 1. Germinal. V (21. März 1797).
Ich habe die Ehre, Sie zu benachrichtigen, Bürger, dass ich
kraft des Decrets des Generals en chef der Sambre- und Maas-Armee,
welchen das Direotorium durch Erlass vom 6. Ventose mit der Ver-
waltung des eroberten Landes betraut hat, am heutigen Tage in
die Geschäfte des General-Postcommissariats wieder eingetreten bin,
welches vor Ihrer Entsendung in dieses Land bestanden hat. Ich bitte
Sie, so rasch als möglich zu veranlassen, dass das Büreau des Ge-
neral-Postcommissariates, welches Sie gegenwärtig im Besitz haben,
sowie die zugehörigen Acten und Schriftstücke mir wieder zur Ver-
fügung gestellt werden. Das wird mich nicht abhalten, Bürger, das
auf meine Rechenschaftsablage bezügliche Geschäft zu beendigen. Ich
werde nicht verfehlen, Ihnen diese Arbeit mit sämmtlichen Belägen zu
überreichen, damit Sie in die Lage kommen, die Absichten der Ge-
neral-Postdirection in Paris auszuführen, von der ich eine ehrenvolle
Entlastung, welche ich mir stets versprechen zu können geglaubt habe,
mit Ungeduld erwarten werde.
Der General-Postcommissar
F. Dautzenberg.
gez. Lynen,
Büreau - Chef.
Am nächsten Tage eilte Dautzenberg nach Köln in das
Hauptquartier des Generals Hoche, um sich von diesem eine Be-
stätigung seines Vorgehens zu erwirken. Es gelang ihm jedoch
nicht, bei dem General Einlass zu finden, so dass er sich darauf
beschränken musste, dem Chef des Generalstabs, General Tilly-
Margaron, ein entsprechendes Gesuch mit der Bitte um Weiter-
gabe an den Ober-General zu überreichen. In diesem Schrift-
stücke waren die heftigsten Anklagen gegen den Postinspektor
Faveret enthalten, „welcher der deutschen Sprache nicht mächtig
sei, das deutsche Geld und die deutschen Postordnungen nicht
kenne, und durch sein rücksichtsloses Vorgehen, womit er die be-
währten deutschen Postbeamten durch junge, unerfahrene Fran-
zosen ersetze, den rheinischen Postbetrieb zum grossen Schaden
des Handels völlig in Unordnung und Verwirrung bringe. Dem
Dekrete des Generals, welches die Wiederherstellung der alten
Landesverwaltungen verfüge, setze Faveret Widerspruch entgegen,
indem er behaupte, dass diese Verordnung sich auf die Post nicht
beziehen könne. Die von Faveret eingesetzten französischen Be-
amten weigerten sich demgemäss, ihren Posten zu verlassen.
Annalen des hiat. Vereins LXV. 4
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50 Sautter
Er — Dautzenberg — bitte den Geueral um eine kurze
schriftliche Ermächtigung, damit er seine Wiedereinsetzung in
Aachen erzwingen könne; dafür werde er ihm stets dankbar sein.*
Obwohl Dautzenberg uuverrichteter Sache, ohne den General
Hoche gesprochen zu haben, nach Aachen zurückkehren musste,
machte er dort am Morgen des 23. März abermals den Versuch,
auf Grund des „Rehabilitations-Dekrets" in den Besitz seines
Amtes zu gelangen, indem er einen ähnlichen Auftritt, wie er ihn
zwei Tage zuvor in den Räumen des Postamtes verursacht hatte,
im Bureau des Postiuspektors Faveret herbeiführte. Doch wies
dieser die Zumuthung des Dautzenberg, ihm die Leitung des Post-
wesens abzutreten, mit Entschiedenheit zurück.
Selbstverständlich war auch Postinspektor Faveret dem An-
griffe seines Widersachers gegenüber inzwischen nicht unthätig
geblieben. Er hatte dem General Hoche in einem Schreiben vom
1. Germinal (21. März), dem Tage, an welchem Dautzenberg in
das Postamt in Aachen eingedrungen war, mit vieler Schärfe aus-
einandergesetzt, dass sein Rehabilitations- Dekret auf das Postwesen
nicht Anwendung finden könne, weil dieses von der Centraibe-
hörde in Paris geleitet werde und dem Ressort der Provinzial-
Verwaltuug gar nicht unterstellt sei. Es sei ihm nicht bekannt,
dass die Regierung in diesem Verhältnisse eine Aenderung beab-
sichtige. Demgemäss sei er auch ohne Zustimmung des Generals
Hoche und ohne Genehmigung der Verwaltungsbehörde in Bonn
direkt von der General - Postdirektion in Paris aus auf seinen
Posten berufen worden. Aber selbst für den Fall, dass das er-
wähnte Dekret auf das Postwesen Anwendung finden könne, sei
nicht Dautzenberg berechtigt, seine Wiedereinsetzung zu verlangen,
sondern lediglich der ehemalige deutsche Reichspostchef, der vor
dem Einrücken der französischen Heere das Postwesen in Rhein-
land verwaltet habe, da das Dekret sich nur auf die vor der fran-
zösischen Besitzergreifung in Wirksamkeit befindlichen Behörden,
nicht aber auch auf solche Verwaltungen beziehe, die, wie das
von Dautzenberg geleitete General - Postkommissariat in Aachen,
erst unter französischer Verwaltung eingesetzt worden seien.
Er werde von Dautzenberg und seinen Anhängern bedrängt,
die mit Gewalt die Verwaltung des Postwesens wieder an sich
reissen wollten.
Unter solchen Umständen bitte er den General um eine be-
stimmte Erklärung, ob er sich zurückziehen und die ihm von der
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Die französische Post am Niederrhein etc. 51
■General-Postdirektion in Paris mit Zustimmung des Finanzministers
übertragene Mission aufgeben, oder ob er in Gemeinschaft mit den
von der General - Postdirektion zu diesem Zwecke ernannten Be-
amten die Postverwaltung weiterfuhren solle.
General Hoche war nunmehr in die Notwendigkeit versetzt,
über den Streitfall eine Entscheidung zu treffen. Er fällte sie —
allerdings nur vorläufig — zu Gunsten des Dautzenberg, dem er
brieflich mittheilte, dass er gegen die provisorische Wieder-
aufnahme der Leitung des Postwesens durch ihn nichts einzuwen-
den habe, vorbehaltlich jedoch der Prüfung und Bestätigung seiner
Ansprüche durch die sogenannte „Mittel-Kommission" (Commission
interm^diaire) in Bonn. An diese von General Hoche eingesetzte
Behörde, welche an die Stelle der inzwischen aufgelösten Centrai-
Verwaltungsbehörde in Aachen getreten und zur Vollstreckung der
Anordnungen des Generals in Verwaltungsangelegenheiten berufen
war, gab derselbe die Eingabe des Postinspektors Faveret zur Er-
ledigung ab, indem er sie mit dem eigenhändigen ltandvermerk
versah :
Envoye a la Commission interm^diaire.
Le General
L. Hoche.
Damit war die endgültige Entscheidung in die Hände dieser
Behörde gelegt.
Dautzenberg triumphirte über den errungenen Erfolg und
glaubte sich bereits im Wiederbesitz des heiss ersehnten Amtes,
als ihm ein unerwartetes Hinderniss in der feindseligen Haltung
des Stadtkommandanten von Aachen, des durch Postinspektor Fa-
veret über die Rechtslage genau unterrichteten Brigade-Generals
Barban entgegentrat, welcher sich mit aller Entschiedenheit auf
die Seite des Post-Inspektors Faveret stellte und die Dautzenberg-
schen Ansprüche als unbegründet und auf absichtlicher Täuschung
des Generals Hoche beruhend zurückwies. Immerhin war die
Lage für den Postinspektor Faveret nunmehr kritisch geworden,
•denn sobald die Mittel-Kommission in Bonn die Ansprüche des
Dautzenberg anerkannte und die vorläufige Entscheidung des Ge-
nerals Hoche bestätigte, war das Spiel für ihn verloren. Dann
konnten ihn auch die Bajounette des Generals Barban nicht mehr
halten, weil dieser von dem Augenblicke ab, da der an die Ent-
scheidung des Ober-Generals geknüpfte Vorbehalt beseitigt war,
dieser Entscheidung nicht länger entgegenhandeln durfte.
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52
S autter
Es kam also nun für die Streitenden darauf an, auf die end-
gültige Entscheidung der Mittel - Kommission in Bonn Einfluss zu>
gewinnen.
Dautzenberg wählte dazu den Weg der mündlichen Verhand-
lung, indem er sich alsbald nach Bonn begab, um seine Sache
persönlich zu vertreten. Faveret musste sich auf schriftliche Be-
weisführung beschränken, da er zu befürchten hatte, dass, sobald
er Aachen verliess, die gewalttätigen Anhänger des Dautzenberg
von seinen Amtsräumen Besitz ergreifen würden. Die Gründe,
womit er der Bonner Regierungsbehörde gegenüber seine Ansprüche
vertheidigte, sind dieselben, welche sich in seinem oben erwähn-
ten Schreiben an den General Hoche dargelegt finden. Dagegen
betrat er in einem an den Vorsitzenden der Bonner Mittel-Kom-
mission Präsidenten Sbee, gerichteten Briefe mehr das persönliche
Gebiet. Er nennt darin seinen Widersacher Dautzenberg einen
„der grössten Intriguanten des Landes zwischen Maas und Rhein u ,
der von der General-Postdirektion in Paris wegen schlechter Ver-
waltung seines einträglichen Postens enthoben worden sei, den er
nun mit allen Mitteln wieder zu erlangen strebe. Ebenso wie es
dem Dautzenberg gelungen sei, die Weisheit des Generals Hoche
zu täuschen, so bemühe er sich jetzt, die Einsicht der Mitglieder
der Regierungs-Kommission in Bonn zu hintergehen.
Aehnliches findet sich in einem Briefe an den Chef des Ge-
neralstabs der Sambre- und Maas-Armee, den bereits früher ge-
nannten General Tilly-Margaron, welcher sich damals gerade auf
einer Dienstreise in Lüttich befand. Faveret hebt darin hervor,
dass ohne die kräftige Unterstützung, welche ihm von dem Stadt-
kommandanten von Aachen, General Barban, zu Theii geworden
sei, voraussichtlich die bedenklichsten Scenen im Postgebäude zu
Aachen sich abgespielt haben würden. Bei dem gewalttätigen
Vorgehen des Dautzenberg und seiner Anhänger sei die Spannung
auf einen Punkt gediehen, „dass eigentlich nur noch die Säbel
fehlten, damit die beiden Parteien darum kämpfen könnten, wel-
cher von ihnen die Leitung des Postdienstes gehöre". Faveret
bat den Generalstabschef dringend, sich bei dem General Hoche
dafür zu verwenden, dass dieser die vorläufige Ermächtigung»
welche er in Unkenntniss der Sachlage dem Dautzenberg ver-
liehen habe, so lange zurückziehe, bis man ihm die wirklichen
Rechtsverhältnisse habe klarlegen können. „Er vertrete hier nicht
sein persönliches Interesse, sondern dasjenige der Republik, und
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Die französische Post am Niederrhein etc.
53
^r werde untröstlich sein, wenn er sehen mllsse, dass das Post-
wesen im eroberten Lande von Neuem die Beute der Intriguanten
werde, welche es bis zum 15. Pluviöse des Jahres V ohne irgend
welche Rechnungslegung in den Händen gehabt hätten."
Die bedenklichsten Anklagen gegen Dautzenberg enthält ein
zweites Schreiben an den General Hoche, worin Faveret seinen
Gegner der Absicht der Unterschlagung amtlicher Gelder und des
Verraths an der französischen Republik bezichtigt. Diese Anklagen
werden folgendermassen begründet.
Dautzenberg habe stets behauptet, das Postwesen im Lande
zwischen Rhein und Maas werfe keinen Ueberschuss ab. Trotz-
dem habe er — Faveret — bei Uebernabme der Postverwaltung
von Dautzenberg in der Kasse einen Bestand von 24000 Livres
in baarem Gelde vorgefunden. Hätte Dautzenberg etwas von die-
sem Kassenbestande verlautbart, so würde man ihn angewiesen
haben, das Geld entweder an die General-Postkasse in Paris, oder
an die Kriegskasse der Sarabre- und Maas-Armee zur Deckung
der laufenden Ausgaben abzuführen. Er habe das Vorhandensein
dieser erheblichen Geldsumme sowie eines Vorrathes von 40 000 Livres
in Assignaten jedoch sorgfältig verschwiegen. Die Geldansamm-
lung sei laut Ausweis der Rechnungsbeläge nur dadurch möglich
gewesen, dass die Forderungen der Postämter an die Centrai-
Postkasse in Aachen längere Zeit nicht befriedigt worden seien.
So habe z. B. das Postarat Cleve eine Summe von 18 000 Livres
zu fordern gehabt.
Wozu diese Geldansammlung bei der Centraikasse zum Nach-
theile des Dienstes bei den Postämtern?
Er — Faveret — wolle dem General offen sagen, was er
über dieses Gebahren denke, und was mit ihm viele darüber
dächten. Das Geld sei in der Hoffnung in Aachen angehäuft wor-
den, dass die Sambre- und Maas-Armee eine Niederlage erleiden
und zum Rückzüge über Aachen genöthigt werden möchte. Dann
hätte die Summe verschwinden können, und man wäre, wie dies
so Manche in ähnlichen Fällen gethan, mit der Behauptung her-
vorgetreten, das Geld sei durch plündernde Soldaten der flüchten-
den Armee geraubt worden. Auf solche Art habe man die Rech-
nung mit der Regierung begleichen wollen. Dautzenberg habe
offenbar das grösste Interesse daran, ihn so rasch als möglich von
seinem Posten zu verdrängen, damit er nicht noch näheren Einblick
in seine bisherige bedenkliche Geschäftsführung gewinne. Um
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5-1
S a u t te r
sein — Faveret's — Ansehen zu untergraben, habe Dautzenberg
an die Mehrzahl der deutschen Postdirektoren im eroberten Lande-
geschrieben, sie hätten nicht nöthig, mit dem französischen Post-
inspektor in Aachen in amtlichen Schriftwechsel zu treten, da der-
selbe in Kurzem in seine frühere Stellung in Frankreich zurück-
kehren werde.
Zum Schlüsse erklärt Faveret, er werde seinen Posten nicht
verlassen, ohne eine bestimmte Anweisung des Generals, und er
behalte sich auch dann noch vor, dem General eine erschöpfende
Klarlegung der Rechtsverhältnisse zu unterbreiten.
Wenn etwas geeignet war, den jungen, feurigen, sieggekröuten
Führer der Sambre- und Maas-Armee gegen Dautzenberg einzu-
nehmen, so war es der von Faveret ausgesprochene Verdacht, dass
Jener im Stillen auf eine Niederlage des französischen Heeres ge-
rechnet und darauf verbrecherische Pläne gebaut habe.
Es scheint auch, dass dieser Hinweis auf die wenige Tage
später gefällte Entscheidung der Mittel-Kommission in Bonn nicht
ohne Eicfluss geblieben ist. Zuvor versuchte Dautzenberg sich-
nochmals mittels eines Gewaltstreichs, der in seiner Ausführung
an die Vorkommnisse weit zurückliegender Zeiten erinnert, der
Leitung des Postbetriebes zu bemächtigen.
Es war am Abend des 2. April 1797 gegen 7 Uhr, als der
Posthalter von Aachen mit einem schriftlichen Befehle des Dautzen-
berg beim Postamte erschien, demzufolge er die von ihm beim.
Postamte übernommenen Postsachen zunächst nach der Wohnung
des General-Postkommissars Dautzenberg zu schaffen habe. Post-
direktor Vautier, der inzwischen an Stelle des zum Bezirks-Post-
inspektor beförderten Postdirektors Loiff die Verwaltung des Aachener
Postamts übernommen hatte, erklärte dem Posthalter, der Ex-Ge-
ueral-Postkommissar Dautzenberg habe Befehle dieser Art über-
haupt nicht mehr zu ertheilen; nach den bestehenden Vorschriften
habe jeder Postillon und Postbote nach Empfangnahme seiner
Ladung sieb, ohne bei der Wohnung eines Privaten anzuhalten,,
auf dem geraden Wege nach dem Orte seiner Bestimmung zu be-
geben. Er fordere ihn auf, sich von dieser Vorschrift nicht zu
entfernen, indem er ihn auf die mit einer Nichtbeachtung der-
selben verknüpften ernsten Folgen ausdrücklich hinweise.
Trotz dieser Anmahnung an den Posthalter schlug der Po-
stillon, sobald er die Postsachen empfangen hatte, eine dem Orte
seiner Bestimmung entgegengesetzte Richtung ein und fuhr mit
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Die französische Post am Niederrhein etc. 55
dem Postkarriol vor die Wohnung des Dautzenberg. Den Befehl
des Postdirektors, sofort umzukehren, Hess der Postillon unbe-
achtet. Auch der auf Anordnung des Postdirektors hinter dem
Wagen herlaufende Büreaudiener Rebours fand kein Gehör. Als
derselbe den Postwagen erreicht hatte, sah er das Fahrzeug von
3 Beamten des Dautzenberg umringt. Einer derselben, welcher
bewaffnet war, trat dem die Rückkehr des Postwagens fordernden
Rebours unter Drohungen mit den Worten entgegen, „der Wagen
habe von dem Hause des General-Postkommissars abzufahren und
werde nicht zum Postarate zurükkehren". Rebours musste sich
unverrichteter Sache zum Postamte zurückbegeben, der Postwagen
blieb einige Minuten lang in der Gewalt der drei Dautzenberg-
schen Beamten, um erst dann nach seinem Bestimmungsorte weiter-
zufahren.
Ueber diesen unerhörten Vorgang wurde im Postamte sofort
eine Verhandlung aufgenommen, welche Postdirektor Vautier, Post-
kontrolleur Nagels, Postinspektor Loiff und General-Postinspektor
Faveret unterzeichneten. Im Anschlüsse daran sandte Faveret noch
an demselben Abend ein geharnischtes Schreiben an Dautzenberg,
worin er demselben noch einmal Alles vorhielt, was er sich in der
letzten Zeit hatte zu Schulden kommen lassen. „Obwohl durch
die General-Postdirektion in Paris in gesetzlicher Form seines
Amtes enthoben, correspondire er als Vorgesetzter mit den Post-
direktoren des Landes, lasse sich durch die Diligencen die Ueber-
scbussgelder der Postanstalten in alter Weise zuschicken, rücke in
seine Zeitung — den von Dautzenberg redigirten „Zuschauer" — über
den Gang der Diligencen Bekanntmachungen ein, die er in seiner
früheren Eigenschaft als General-Postkommissar unterzeichne, und
heute sei er sogar dazu geschritten, den Posthalter von Aachen
zum Ungehorsam gegen die Postbehörde zu verleiten, indem er ihn
veranlasst habe, den Postwagen vor seine Privatwohnung zu fahren,
wo er denselben durch bewaffnete Personen habe zurückhalten
lassen. Für alle diese schweren Ausschreitungen mache er ihn der
Regierung gegenüber verantwortlich, deren Entscheidung in der
schwebenden Streitfrage er mit Ungeduld erwarte."
Diese Entscheidung traf einige Tage nach diesen Vorgängen
endlich ein. Sie lautete zu Gunsten der Faveret'schen Ansprüche.
Die Mittel-Kommission erklärte, dass „ Bürger Faveret bis auf Wei-
teres bei der Postdirektion in Aachen diejenigen Funktionen aus-
zuüben habe, womit er durch die Verfügung der General-Post-
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5(i
Sautter
direktion in Paris vom 1. Nivöse V. betraut worden sei. Die in
dieser Verfügung enthaltenen Anordnungen seien genauestens aus-
zuführen, namentlich was die Kechnungsablage durch den bis-
herigen General-Postkommissar Dautzenberg anbetreife, und zwar
ungeachtet der von dem Ober-General der Sambre- und Maas-
Armee getroffenen Entscheidung, wodurch Dautzenberg zur vor-
läufigen Weiterführung seiner Funktionen ermächtigt worden sei:
eine Entscheidung, welche der Ober-General inzwischen zu wider-
rufen für gut befunden habe u .
Damit war der hässliche, in Thätlicbkeiten ausgeartete Streit
zwischen beiden Männern beendet; die Doppel- Verwaltung des
Postwesens im Lande zwischen Maas und Rhein hatte aufgehört.
Postinspektor Faveret dankte der Mittel-Kommission für die zu
seinen Gunsten getroffene Entscheidung und gab die Versicherung
ab, dass er durch rege Pflichterfüllung das Vertrauen, welches die
Kommission in ihn gesetzt habe, zu rechtfertigen suchen werde.
Vielleicht hätte er diese Versicherung nicht ausgesprochen, wenn
er geahnt hätte, dass seiner Selbständigkeit von derselben Be-
hörde, welche ihm soeben ihre Unterstützung hatte angedeihen
lassen, Gefahr drohe. Im Schoosse der Mittel-Kommission in Bonn
hatte man, wie es scheint, aus den Verhandlungen in der Streit-
sache Dautzenberg contra Faveret die Wichtigkeit des bisher wenig
beachteten Postwesens erkannt und an der Hereinziehung dieses
Verwaltungszweigs in den Geschäftskreis der Provinzial-Regierung
Geschmack gefunden. Den General -Postkommissar Dautzenberg,
dessen Person in Anbetracht des Vorangegangenen nicht wohl zu
halten war, liess man fallen, die von demselben verfochtene Idee
eines von der Pariser Central- Verwaltung unabhängigen, der Pro-
vinzial- Verwaltung unterstellten Postwesens griff man dagegen als
werthvoll auf und suchte ihr Leben zu verleihen. Schon unterm
30. Germinal V. (19. April 1797), d. s. 14 Tage nach endgültiger
Absetzug des Dautzenberg, sprach die Mittel-Kommission in einem
au Faveret gerichteten Briefe sich dahin aus, „dass. da der Kom-
in ission die Uebervvachung aller Verwaltungen des eroberten Lan-
des tibertragen sei, natürlich auch die Postverwaltung zu ihrem
Ressort gehöre".
Faveret antwortete umgehend, „er könne sich seinerseits nur
auf diese Entscheidung berufen ; da er jedoch nicht wisse, welche
Absichten die französische Regierung in Bezug auf das Postwesen
im Lande zwischen Maas, Rhein und Mosel hege, so habe er der
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Die französische Po8t am Niederrhein etc.
57
Geueral- Postdirektion von der Entscheidung der Kommission Mit-
theilung gemacht und erwarte deren Befehle und diejenigen des
Finanzministers".
„Es entspreche im Uebrigen dem öffentlichen Wohle und
dem Interesse des Staatsschatzes, dass er der Kommission, wie sie
es gewünscht habe, über den Stand des Postwesens im Lande seit
dem Einmärsche der französischen Heere Bericht erstatte und
daran Verbesseruugsvorschläge knüpfe."
Der nun folgende Bericht enthält eine Reihe von interessan-
ten Einzelheiten.
„Nach Ausweis der von dem Ex- Kommissar Dautzenberg ge-
lieferten Beläge habe sich die Gesammt- Einnahme aus dem Post-
wesen vom Einrücken der französischen Truppen ab bis zum ver-
flossenen Monat Nivöse (also während eines Zeitraumes von etwa
2V 4 Jahren) nur auf 283 630 Livres belaufen, welcher Summe eine
Ausgabe von 219644 Livres gegenüberstehe. Der geringe hier-
nach sich ergebende Ueberschuss lasse keinen Zweifel darüber,
dass man es mit schlechter Verwaltung und fehlerhafter Organi-
sation zu tbun habe. Dautzenberg selbst belaste sich aus der Zeit
seiner eigenen Geschäftsführung in seinen Büchern mit einer Ein-
nahme von 76 912 Livres und weise eine Ausgabe von 52364
Livres nach. Den Sollbestand von 24548 Livres habe er — Fa-
veret — bei Uebernahme der Geschäfte von Dautzenberg in der
Kasse vorgefunden; inzwischen habe er aber entdeckt, dass aus
der Zeit der Dautzenberg'schen Verwaltung gegen 30000 Livres
Schulden zu begleichen seien. Das Postwesen sei mithin bis auf
den heutigen Tag mehr eine Bürde als ein Nutzen für den Staats-
schatz gewesen. Offenbar liege schlechte Verwendung der Staats-
gelder und auch Verschleuderung derselben vor. Suche man nach
den Gründen dieses schlimmen Ergebnisses, so dränge sich vor
Allem die Wahrnehmung auf, dass ein Mann, der gar keine Kennt-
nisse vom Postdienst besessen habe, an die Spitze desselben ge-
stellt worden sei, und welcher in seiner Stellung Gepflogenheiten,
die unter dem „ancien regime" allenfalls erträglich gewesen
seien, auch unter der neuen Verwaltung weiter geduldet habe,
woraus grosse Missbräuche sich herausgebildet hätten.
Unter der früheren Verwaltung habe jeder Postdirektor ein
nach dem Ertrage des von ihm verwalteten Postamtes bemessenes
Einkommen gehabt, welches natürlich nach den jeweiligen Ein-
nahmen geschwankt habe. Obwohl nun die kriegerischen Ereig-
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m
S a u 1 1 e r
uisse den Briefverkehr stark herabgedrückt hätten, sodass ein be-
trachtlicher Rückgang der Einnahmen eingetreten sei, hätten die
Postdirektoren ihr früher festgestelltes Einkommen ungestört weiter
erhoben. In einzelnen Fällen hätten sogar die Einnahmen der
Postanstalten zur Bezahlung der Direktorsgehälter nicht einmal
ausgereicht, sodass zu diesem Behufe auch noch Geldzuschtisse
von der Central-Postkasse hätten erbeten werden müssen ! Eine
erstaunliche Menge kleiner, zum grössten Theile Uberflüssiger oder
schlecht eingerichteter Postdistributionen, gewisse mangelhaft ent-
worfene Postkurse, namentlich mehrere Diligencen -Verbindungen,
deren Nutzen in jetziger Zeit zweifelhaft und deren Ergebniss
gleich Null gewesen sei, hätten auch dazu beigetragen, die Ein-
nahmen aufzuzehren. In einigen Postämtern, namentlich in dem-
jenigen zu Köln, werde der Dienst schlecht gehandhabt und aus
Gründen des Privatinteresses eine Uber das Bedtirfniss hinaus-
gehende Zahl von Beamten unterhalten. Aus dem Postwesen im
Lande zwischen Maas und Rhein Hessen sich leidlich günstige Er-
trägnisse erzielen, wenn die Mängel der Verwaltung ausgemerzt
würden und vor allem ein Rechnungswesen eingerichtet würde,
welches die Einnahmen nicht länger der Habgier der Beamten
preisgäbe. Wie könne man auf einen Ueberschuss rechnen, wenn
nach dem nach wie vor bestehenden Brauche niemals eine Fest-
stellung der Tageseinnahmen der Postanstalten stattfände, Alles
mehr oder weniger Vertrauenssache sei und es im Belieben des
Postdirektors stehe, sich Einnahmen zur Last zu schreiben oder
nicht. Nur durch eine gründliche Umgestaltung des Postwesens
unter Beseitigung der alteingewurzelten Missbräucbe sowohl, als
auch derjenigen, welche erst in neuester Zeit während des Ueber-
gangs aus deutscher in französische Verwaltung sich eingeschlichen
hätten, könne die Republik sich eine Einnahme aus diesem Ver-
waltungszweige sichern. Grosse Ueberscbüsse werde das Post-
wesen in dem eroberten Gebiete wohl Überhaupt nicht abwerfen/
Bei der General- Postdirektion in Paris schien man nicht ge-
neigt, mit der Verwaltungsbehörde des mächtigen Generals Hoche
einen Streit Uber die beiderseitige Zuständigkeit anzufangen. Man
erhob daher gegen den Anspruch der Mittel-Kommission in Bonn,
in Postangelegenheiten mitreden zu wollen, keinen Einwand und
liess sich, wenn auch mit saurer Miene, die Bonner Nebenver-
waltung gefallen, obwohl die Unzuträglichkeit dieses Zustandes
klar zu Tage lag.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
Gleich die erste Verfügung, welche die Mittel-Kommission in
Uonn in Postangelegenheiten traf, war sowohl vom Standpunkte
der technischen Verwaltung aus, als auch von demjenigen der
französischen Politik, zweifellos ein Fehler. Es handelte sich um
den Anspruch der Wittwe Heinsberg in Aachen, welche unter der
früheren Reichs-Postverwaltung auf Grund eines Vertrags das Post-
amt in Aachen im Besitz gehabt hatte. Diese schon bejahrte
Frau war beim Vorrücken der Sambre- und Maas -Armee gegen
die deutsche Grenze mit ihren Angehörigen über den Rhein ge-
flüchtet. Nach der französischen Rechtsauftassung jener Zeit war
sie somit als ausgewandert und ihres Amtes ohne Weiteres als
verlustig zu erachten. Die französische Verwaltung beeilte sich,
das wichtige Postamt Aachen in die Hände eines treu gesinnten
Republikaners, des Postdirektors Loiff, zu legen, der, wie oben
erwähnt, inzwischen von der General-Postdirektion in Paris zum
Bezirks -Postinspektor ernannt und in der Verwaltung des Post-
amts Aachen durch einen Franzosen, den Postdirektor Vautier
aus Maeseyck, ersetzt worden war. Nachdem die Verhältnisse im
Lande ruhiger geworden waren, kehrte die Wittwe Heinsberg mit
Genehmigung des Volksvertreters bei der Nord-, Sambre- und
Maas- Armee, Roberjot, nach einer Abwesenheit von über 2 Jahren
nach Aachen zurück und betrieb die Wiedereinsetzung in ihr Amt r
indem sie sowohl bei dem Finanzminister in Paris, als auch bei
der Mittel-Kommission in Bonn dieserhalb vorstellig wurde. Sie
stützte ihren Anspruch namentlich darauf, dass man sie anstands-
los in den Wiederbesitz ihrer Liegenschaften habe treten lassen
und dass daher kein Grund vorliege, ihr die Postdirektorstelle in
Aachen, welche sie seiner Zeit für 21000 Livres in baarein Gelde
von der Reichs-Postverwaltung erkauft habe, und welche einen
Theil ihres Vermögensbestandes ausmache, noch länger vorzuent-
halten.
Postinspektor Faveret, von Paris aus zum Bericht Uber die
Eingabe der Wittwe Heinsberg aufgefordert, sprach sich mit Ent-
schiedenheit gegen die Wiedereinsetzung der Bittstellerin aus. Da
er nicht ohne Grund argwöhnte, dass man in Bonn dem Anspruch
der Wittwe günstiger gesinnt sein möchte, theilte er der Mittel-
Kommission unaufgefordert die schweren Bedenken mit, welche
nach seiner Ansicht gegen die Erfüllung des Gesuchs obwalteten.
Zunächst stehe dem Ansprüche der Artikel 21 der „Menschen-
rechte" (Droits de Thomme) entgegen, welcher bestimme, „dass ein
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<jÜ
S a u 1 1 e r
öffentliches Amt niemals das Eigenthum desjenigen sein kann,
der es inne hat*. Dann sei es vom dienstlichen Standpunkte aus
Äusserst bedenklich, einer alten Dame, welche vom Postdienst
überhaupt nichts verstehe und in Folge dessen geuöthigt sei, sich
in der Wahrnehmung ihrer Pflichten durch dritte Personen ver-
treten zu lassen, einen so wichtigen Posten anzuvertrauen. Ihr
früheres hohes Diensteinkommen von 10—12000 Livres jährlich
köune ihr nach den nunmehr eingeführten französischen Ver-
waltungsvorschriften nicht mehr wiedergewährt werden; das Ge-
halt des Postdirektors von Aachen betrage heute 1500 Livres,
womit die Wittwe Heinsberg nicht einmal die Kosten für die von
ihr zu unterhaltenden Sekretäre zu bestreiten im Stande sei. Er
köune nicht glauben, dass es die Absicht der Regierung sei, einen
Theil der um zwei Drittel gesunkenen Einnahmen des Postamts
Aachen zu opfern, um der Direktorin ein Gebalt in der früheren
Höhe gewähren zu können. Das würde der Fürst von Thum und
Taxis bei einem Einnahme-Rückgang, wie ihn die Kriegs-Ereig-
nisse zur Folge gehabt hätten, auch nicht gethan haben. Das
Postamt Aachen befinde sich jetzt in vertrauenswürdigen franzö-
sischen Händen, werde nach französischem Muster verwaltet, seine
Einnahme sei nach französischer Rechnungsmethode sichergestellt.
Im gegenwärtigen Augenblicke, da man im Begriffe stehe,
von Aachen aus die Verbindung mit den Postanstalten im Innern
4er Republik anzubahnen und die Postanstalten im Lande zwischen
Rhein und Maas unter einheitliche französische Verwaltung zu
bringen, werde es von grösstem Nachtheil sein, wenn man den
jetzigen zuverlässigen Direktor durch die ehemalige Amtsvorsteherin
ersetze, die schon in früheren Zeiten sich wenig mit ihrem Amte
beschäftigt und dasselbe nur als Einnahmequelle betrachtet habe.
Und schliesslich! Sei es denn gerechtfertigt, einer Person ein so
bedeutendes Amt anzuvertrauen, die aus privaten Gründen viel-
leicht noch viel zu sehr an ihrer ehemaligen Regierung hänge?"
In Bonn war man für diese wohl erwogenen Vorschläge son-
derbarer Weise ganz unzugänglich; man verfügte, ohne sich um
die Ansichten der General-Postdirektion in Paris in der Sache zu
kümmern, die Wiedereinsetzung der Wittwe Heinsberg als Direk-
torin des Postamts Aachen.
Der von dieser Entscheidung benachrichtigten General-Post-
direktion in Paris erübrigte nur, nachdem sie sich die Neben-
Verwaltung der Bonner Mittel-Kommission einmal hatte gefallen
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Die französische Post am Niederrhein etc.
61
lassen, gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den Post-
direktor Vautier, sowie seinen Vertreter, Postkontrolleur Nagels,
von Aachen abzuberufen. Beide Beamte wurden zum Postamte in
Maeseyck zurückversetzt, wo sich dieselben bereits früher in Thätig-
keit befunden hatten.
Andererseits fragte die General-Postdirektion in Paris auch
nicht nach der Ansicht der Bonner Regierungsbehörde, sobald e&
»ich um eine bei ihr erbetene Entscheidung in Postangelegenheiten
handelte.
Der frühere General-Postkommissar Dautzenberg hatte sich,
bald nachdem die Mittel-Kommission in Bonn seine endgültige
Absetzung verfügt hatte, an die General-Postdirektion in Paris mit
dem Ersuchen gewandt, ihm ein Zeugniss über seine bisherige
Verwaltungsthätigkeit auszustellen und ihm für sich und seine
Sekretäre die Gehaltsbezüge bis zum Tage seiner Entlassung durch
die Mittel Kommission anweisen zu lassen. Er erhielt die kühle
Antwort, dass die General-Postdirektion vor endgültiger Feststellung
der von ihm abgelegten Rechnung gar nicht in der Lage sei, sich
darüber auszusprechen, ob er das ihm provisorisch übertragene Amt
gut oder schlecht verwaltet habe. Die von ihm geforderten Ge-
haltsbezüge könnten zur Zahlung nicht angewiesen werden, weil
er sich damals nebst seinen früheren Mitarbeitern thatsächlich gar
nicht mehr im Dienste befunden habe.
Zu gleicher Zeit erging eine Verfügung an den Postinspektor
Faveret des Inhalts, dass dem früheren General-Postkommissar
Dautzenberg und seinen Beamten das Gehalt nur bis zu dem Tage
zu zahlen sei, an welchem Faveret, als Abgesandter der obersten
Postbehörde, in Aachen eingetroffen sei und im Namen derselben
die Leitung des Postwesens übernommen habe, nicht aber bis zu
dem späteren Zeitpunkte, an welchem seitens der Mittel-Kommission
in Bonn Dautzenberg als abgesetzt erklärt worden sei. Auch
Reisekosten seien nur insoweit zu erstatten, als die Reisen im
dienstlichen Interesse vor der Uebernahme der Geschäfte durch
Faveret von dem Ex-Kommissar seiner Zeit unternommen worden
seien. Damit war ausgesprochen, dass die oberste Postbehörde
die durch die Mittel-Kommission in Bonn verfügte Amtsenthebung
-
des Dautzenberg als bedeutungslos ansah, dagegen als rechtsver-
bindlichen Zeitpunkt für die Auflösung des Dienstverhältnisses
lediglich den Tag erachtete, an welchem ihr Kommissarius Faveret
dem Dautzenberg das Amt abgenommen hatte.
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<i2
Sauttcr
Als Dautzenberg sich nun nach Bonn wandte und nachzu-
weisen suchte, dass er zum Gehalts bezuge bis zu dem Tage, an
welchem die Mittel-Kommission seine Amtsenthebung verfugt habe,
berechtigt sei, gab der von der Bonner Behörde zum Bericht auf-
geforderte Faveret die Erklärung ab, dass die General- Postdireklion
in dieser Angelegenheit bereits eine ablehnende Entscheidung ge-
fällt und ihm sein Verhalten gegenüber den unbegründeten An-
sprüchen des Dautzenberg vorgeschrieben habe.
Hier lag also der umgekehrte Fall vor, dass die Pariser
Centraibehörde der Bonner Provinzialbehörde zuvorgekommen war
und dieser die Möglichkeit abgeschnitten hatte, auf die an sie ge-
richtete Eingabe eine Entscheidung zu fällen.
Selbstverständlich kounte dieses Neben- und Gegeneinander-
Regieren der beiden Behörden für den Postdienst nicht förderlich
sein. Die Stellung des Postchefs in Aachen war dadurch unge-
mein erschwert. Dies scheint man in Paris auch rasch erkannt
und demgeraä8s den Versuch, das Postwesen im Lande zwischen
Rhein und Maas der Central -Verwaltung des französischen Post-
wesens unterzuordnen und mit diesem zu einem einheitlichen
Ganzen zu verschmelzen, vorläufig als gescheitert betrachtet zu
haben. Postinspektor Faveret wurde durch . die Genera! - Post-
direktion mit Zustimmung des Finanzministers aus seiner Zwitter-
stellung abberufen und nach Brüssel zurückversetzt behufs Ueber-
nahme der Verwaltung des Postwesens in dem eroberten Belgien,
welche er bereits vor seiner Entsendung nach Aachen geführt
hatte. Die Abberufung wurde ihm schon einige Tage zuvor an-
gekündigt, sodass er noch in der Lage war, der Mittel-Kommission
in Bonn einen Nachfolger für sich und zugleich einige anderweite
Ernennungen vorzuschlagen. Zu seinem Nachfolger empfahl er
dringend den Bezirks-Postinspektor Loiflf aus Aachen, welcher ver-
möge seiner Kenntniss beider Sprachen, seiner zweijährigen Thätig-
keit beim Postamte in Aachen, seiner grossen Vertrautheit mit
dem Abrechnungswesen bei allen Postämtern des Landes und bei
der allgemeinen Achtung, deren er sich erfreue, der einzige Mann
sei, welchem das Amt des Postchefs mit vollem Vertrauen über-
tragen werden könne.
Zum Postkontrolleur in Aachen schlug Faveret den bisherigen
Postsekretär Leers (Commis aux affranchisseinents), einen aus der
früheren Reichs-Postverwaltung herstammenden Beamten, und an
dessen Stelle den bisher im Bureau der Postinspektion beschäf-
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Die französische Post am Niederrheiu etc.
«3
tigten Postsekretär Schiffers vor. Diese Vorschläge begründete
Faveret mit der — von ihm vorausgesagten — traurigen Ver-
fassung, in welche das Postamt Aachen durch die Wiederein-
setzung der Wittwe Heinsberg als Vorsteherin gerathen sei. Frau
Heinsberg, des Dienstes völlig unkundig, lasse das Amt durch
ihren blutjungen unerfahrenen Sohn verwalten, der sich dabei auf
seinen alten Lehrer stütze, welcher jedoch vom Postdienste auch
nichts verstehe. Diese beiden Vorstandspersonen seien noch nicht
einmal im Stande, die ankommenden Briefe richtig auszutaxireu.
Wenn nicht Postinspektor Loiff, mit demselben Eifer, der ihn
früher als Postdirektor von Aachen beseelt habe, sich zugleich um
die Verwaltung des Aachener Postamts kümmere, wäre die Fort-
setzung der Amtsleitung durch die Wittwe Heinsberg und ihren
Sohn ganz unmöglich.
Obwohl der Mittel-Kommission in Bonn die Schilderung Fa-
verets von den Folgen des Missgriffs, den sie mit der Wieder-
einsetzung der Wittwe Heinsberg begangen hatte, nicht gerade
angenehm in den Ohren geklungen haben mag, so war sie doch
einsichtsvoll und vorurtheilsfrei genug, seinen praktischen Rath
zu erkennen und zu beherzigen. Sie theilte ihm daher umgehend
mit, dass sie seine sämmtlichen Vorschläge gut gebeisseu und
dementsprechend verfügt habe, worauf Postinspektor Faveret in
einem Schreiben vom 18. Prairial V (6. Juni 1797) als letzte amt-
liche Kundgebung vor seiner Abreise nach Brüssel „seinen Dank
für diesen Beweis des Vertrauens, sowie sein Bedauern darüber
aussprach, dass während der kurzen Zeit seiner amtlichen Thätig-
keit in Aachen die Umstände derart gewesen seien, dass er nichts
habe thun können, sich dieses Vertrauen zu verdienen".
Am 1. Messidor V (19. Juni 1797) vollzog die Mittel -Kom-
mission die Ernennung Loiffs zum General - Postinspektor. Das
Dekret lautete:
I.
Dem Bürger Loiff, der bereits zuvor von der General- Admini-
stration zu Paris zum Inspecteur ernannt worden, wird hiermit die
General-Inspection der Posten der eroberten Lande zwischen Maas und
Rhein und Mosel anvertraut und übertragen.
II.
Derselbe soll unverzüglich sämmtliche Postämter dieses Landes
bereisen, und zur Hebung und Abschaffung der bestehenden Missbräuche
sowohl, als zur Sicherstellung der Komptabilität und des Dienstes
überhaupt, in Gemässbejt der ihm ertheilten Instructionen die nöthigen
Vorkehrungen veranstalten.
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Sautter
III.
Er soll ein Verzeichniss aller Employirten und Pensionirten,
welche sich dermalen in den respektiven Postämtern befinden, auf-
stellen, über die innere Einrichtung und Geschäftsführung genaue
Kenntniss nehmen, und nach vollendeten Operationen der Mittel-Com-
miesion seinen General-Rapport übermachen, damit dieselbe demnach
die weiteren Verfügungen treffen könne, welche zum Wohle des Dienstes
erforderlich sind.
IV.
Von gegenwärtigem Beschlüsse soll dem General -Inspecteur,
Bürger Loiff, eine Ausfertigung zugestellt werden, um demnach zu
dessen schleuniger und genauer Vollziehung die erforderlichen Mass-
regeln nehmen zu können.
Shee, Präsident, Berdot, Gen.-Secrt.
Diese Ernennung geschah ganz ohne Mitwirkung der Pariser
Centraibehörde. Der neue Verwaltungschef erhielt sogar noch die
ausdrückliche Weisung, dass er in den Angelegenheiten seines
Ressorts an die Mittel - Kommission in Bonn zu berichten habe,
woraus deutlich hervorgeht, dass man in Bonn nicht gesonnen
war, die General-Postdirektion in Paris in den Postangelegenheiten
des eroberten Landes noch ferner mitreden zu lassen.
Loiff nahm den Titel an: Inspecteur des Postes du Pays
conquis entre Meuse et Rhin et Moselle.
Die Wahl, welche die Mittel-Kommission getroffen hatte, war
vom Standpunkte der französischen Interessen aus als eine glück-
liche zu bezeichnen, denn sie war nicht allein auf einen im Post-
wesen wohl bewanderten tüchtigen Verwaltungsbeamten, sondern
auch auf einen übei zeugungstreuen Republikaner gefallen, welcher
der französischen Sache tief ergeben war.
Die erste organisatorische Massregel des neuen Verwaltungs-
chefs bestand in einem energischen Schritt zur Einschränkung der
Portofrei hei ten, die so überhand genommen hatten, dass sie einen
erheblichen Tbeil der Posteinnahmen zu verschlingen drohten.
Unter der alten Reichspost hatten alle Staats- und Gemeindebe-
hörden und zahlreiche geistliche und weltliche Körperschaften das
Recht der portofreien Beförderung ihrer Briefe in Anspruch ge-
nommen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die betreffenden
Sendungen an die Behörden oder deren Mitglieder persönlich ge-
richtet waren. Gleich nach dem Einrücken der französischen
Heere schoben die französischen Volksvertreter und Regierungs-
kommissare diesem Unfug dadurch einen Riegel vor, dass sie die
portofreie Beförderung der Briefe auf den aintlichen Schriftwechsel
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Die französische Post am Niederrhein etc.
65
der Central -Verwaltung in Aachen, die Bezirksverwaltungen und
die bei diesen Verwaltungen eingesetzten Kommissare (Agents na-
tionaux) beschränkten. Alle übrigen Behörden und Körperschaften
mussten für ihre Briefe das volle tarifmässige Porto entrichten.
Als nun das mehrerwähnte Rehabilitationsdekret des Generals
Hoche erschien, nahmen alle wieder eingesetzten früheren Ma-
gistrate und Landesbehörden das Recht der portofreien ßrief-
betorderung für sich in Anspruch und verweigerten die Entrichtung
der von den Postämtern in Ansatz gebrachten Portobeträge. Die
missbräuchliche Ausnutzung des Privilegs der Portofreiheit wucherte
üppig empor. General-Postinspektor Loiff erwirkte daher bei der
Mittel -Kommission in Bonn ein Dekret, wonach Portofreiheit nur
noch für alle an die französischen Kommissare bei den Landes-
verwaltungen gerichteten Dienstsendungen und für die von der
Mittel-Kommission in Bonn herrühreuden, an Staatsbehörden, Ma-
gistrate und andere Körperschaften gerichteten Sendungen, soweit
sie unter dem Dienstsiegel der Mittel-Kommission versandt wur-
den, fortan zugestanden war. Persönlich adressirte Sendungen
sollten der vollen Portozahlung unterliegen. Hiermit war der
Rahmen für die Ausnutzung der Portofreiheit noch enger gezogen,
als vor der Veröffentlichung t des Rehabilitations- Dekrets des Ge-
nerals Hoche.
Eine weitere erspriessliche Verwaltungsmassregel des General-
Postinspektors bestand in der Regelung der viel umstrittenen Frage
der Einquartierungs- und Steuerfreiheit der Postbeamten seines
Bezirks. Auf diesem Gebiete herrschte völlige Unklarheit. Die
Beamten der kaiserlichen Reichs-Postämter sowie die kaiserlichen
Posthalter genossen bekanntlich Befreiung von Kriegs- und Eiu-
quartierungslasten und Abgaben verschiedener Art auf Grund der
dieserhalb ergangenen kaiserlichen Erlasse, insbesondere des Aller-
höchsten Patents d. d. Wien, 28. November 17(38. Es lag auf der
Hand, dass diese Vorrechte, die sogenannten „Reservatrechte der
Postbeamten 14 , zu einer Zeit, da das Rheinland mit grossen Heeres-
massen belegt war und Einquartierungen, Kriegskontributionen und
Requisitionen an der Tagesordnung waren, besonders hohen Werth
hatten, und es ist daher wohl zu begreifen, dass die Postbeamten
sich eitrig bemühten, ihre alten Privilegien in die neue Zeit hin-
überzuretten. In Frankreich waren derartige Befreiungen der Post-
beamten von Kriegs- und Steuerlasten unbekannt. Die französi-
schen Machthaber im Rheinlande standen daher vor einer ihnen
Annalen det hist. Vereias LXV. 5
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6Ü
Sautter
neuen und ungewohnten Einrichtung. Die Entscheidungen, welche
sie auf die ihnen vorgelegten Gesuche um Aufrechterhaltung dieser
alten Vorrechte traten, fielen demgernäss sehr verschieden aus.
Die erste den Ansprüchen der Postbeamten günstige Ent-
scheidung in der schwebenden Frage fällte die Aachener Central-
Verwaltung mit Zustimmung des Volksvertreters Peres unter dem
22. Nivöse III (11. Januar 1795). Sie lautete dahin, „dass die*
Häuser der Postdirektoren, wie überhaupt aller Inhaber von öffent-
lichen Kassen, keine Einquartierung mehr erhalten sollten". Am
4. Germinal III (24. März 1795) beschloss die Central- Verwaltung,
„dass alle Postanstalten des Landes zwischen Rhein und Maas
von allen Requisitionen an Futter, Vieh und Fuhren befreit sein
sollten". Noch einen Schritt weiter ging der Volksvertreter Mey-
nard in seinem nach Anhörung der Aachener Central-Verwaltung
und des Generai-Postkommissars Dautzenberg am 26. Brumaire IV
(17. November 1795) gegebenen Erlasse, welcher im § 7 bestimmte,
dass auch die Posthalter Befreiung von Einquartierung, wie
von jeder Requisition oder Leistung zu geniessen hätten.
Als die Postbeamten und Posthalter auf Grund dieser Ver-
ordnungen von den Magistraten der Städte Befreiung von Ein-
quartierungs- und soustigen Lasten in Anspruch nahmen, stiessen
sie auf Widerstand. Namentlich der Rath der Stadt Köln, wel-
cher den Reservatrechten der Postbeamten von jeher wenig ge-
neigt war, machte Schwierigkeiten, wobei er der Zustimmung der
Militärbehörden begegnete, die vom Standpunkte der militärischen
Interessen aus derartige Ausnahmen zu Gunsten Einzelner über-
haupt ungern sahen.
Die erste Zurückweisung erfuhr Postdirektor Kreyer, als er
am 23. April 1796 von dem Kölner Magistrat Befreiung seiner Be-
amten von den „Schanzarbeiten" unter der Begründung verlangte,
„die Postbeamten könnten nicht auf zweierlei Weise der Republik
dienen und sollten auch kein Geld für einzustellende Ersatzleute
tragen".
Der Magistrat wies das Ansinnen kurz ab.
Postdirektor Kreyer beschwerte sich darüber beim Platzkom-
mandanten, General Georgeon, welchen er bat, er möge doch das
alte Privileg der Postbeamten wieder herstellen. Der General
Hess sich von dem Magistrat über die Begründung des erhobenen
Anspruchs Bericht erstatten, welcher natürlich sehr zu Ungunsten
der von dem Gesuchsteller vorgetragenen Wünsche ausfiel: „Das
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Die französische Post am Niederrhetn etc
67
Privileg Labe allerdings früher bestanden — so führte der Ma-
gistrat aus — , indessen habe es jetzt unter der neuen Ordnung
der Dinge doch aufgehört. Ohnehin seien die Postbeauiteu besser
in der Lage, Kriegslasten zu tragen und Einquartierung zu beher-
bergen, als viele verarmte Haushaltungen der Stadt." General
Georgeon liess darauf dem Magistrat sagen, dass er mit ihm einer
Meinung sei.
Auch der Fuhrunternehmer Langen, der in seiner Eigenschaft
als „Direktor der Diligence von Köln nach Aachen Uber Düren K
um Befreiung von Einquartierung nachsuchte, wurde abgewiesen.
Das Gleiche widerfuhr dem vormaligen preussischen Posthalter
Speymann in Köln. Auf seine Begründung, dass er „Gelder der
Republik in seinem Hause verwahre", erhielt er zur Antwort, er
könne ja die Soldaten auf seine Kosten ausquartieren.
Eine Vorstellung des Gencral-Postkoinmissars Dautzenberg in
Aachen, welcher dem Kölner Magistrate schrieb, das Briefpostamt
zu Köln und die beiden Kondukteure des Köln-Aachener Post-
wagens beschwerten sich über Einquartierungslasten und Heran-
ziehung zu persönlichen Frohndiensten bezw. Bezahlung als Ent-
gelt für Schanzarbeiten, hatte gleichfalls nicht den gewünschten
Erfolg. Wie wohl Dautzenberg hervorhob, dass die Belastung der
Postbeamten den Absichten der Regierung nicht entspreche, blieb
der Magistrat hartnäckig bei seiner Weigerung. Er willigte schliess-
lich ein, „dass diePostkondukteure von der Einquartierung befreit
werden sollten, von den Beiträgen zu den Schanzarbeiten aber
nicht". Den Postbeamten im Allgemeinen könnte eine Befreiung
von den Kriegslasten nicht zugestanden werden, um Berufungen
fernzuhalten; es sei auch nicht zu verantworten, gerade die Post-
beamten, deren Besoldung doch immer gezahlt werde, — ein Vor-
theil, welchen so wenige andere Beamten genössen! — davon frei
zu lassen.
Selbst einem Ersuchen des Kommandanten von Köln, des
Brigade-Generals Jacobe* Trigny gegenüber, der das Haus, woselbst
«der Düsseldorfer Postwagen abgefertigt wurde, von der Einquar-
tierungslast befreit zu sehen wünschte und besonders betonte, „dass
4er Unternehmer dieses Postwagens die Effekten der Republik
kostenfrei befördere", vertrat der Kölner Magistrat seinen ableh-
nenden Standpunkt. Er machte geltend, dass dieser Postfuhr-
«nternehmer gleichzeitig Gastwirth sei, und dass die Befreiung
desselben von der Einquartierung auch andere Unternehmer zu
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68 Sautter
gleichen Ansprüchen veranlassen werde, worauf General Trigny in?
Anerkennung der Berechtigung dieser Gründe sein Begehren so-
fort zurückzog.
Hiernach blieben die Beschlüsse der Volksvertreter und der
Aachener Central-Verwaltung, welche den Postbeamten und Post-
haltern Befreiung von Einquartierungslasten etc. zusichern sollten,
ein todter Buchstabe, indem die Magistrate der Städte, unterstützt
durch die höheren Militärbehörden, sie einfach unausgeführt Hessen.
General -Postinspektor Loiff erkannte bald, dass das Privile-
gium der Postbeamten in dem weiten Umfange, wie die Beschlüsse
der Volksvertreter dasselbe wieder hergestellt hatten, dem Wider-
stande der städtischen Behörden gegenüber nicht aufrecht zu er-
halten sei, und bemühte sich daher, das Vorrecht in einem be-
schränkteren, den Rücksichten der Billigkeit mehr entsprechenden
Rahmen, durch einen Heschluss der Mittel- Kommission in Bonn
neu festzulegen. Sein Vorschlag ging dahin, dass das eigent-
liche Diensteinkommen der Postbeamten völlig abgabenfrei sein
solle, während die den Postbeamten aus etwaigem Privatvermögen,
Nebenämtern, Grundbesitz oder irgend einem gewinnbringenden
Geschäftsbetrieb zufliessenden Einnahmen ebenso zu besteuern
seien, wie bei jedem anderen Bürger. Dieser Gedanke fand den
Beifall der Bonner Kommission und führte zu dem Erlasse vom
10. Brumaire VI (31. Oktober 1797), durch welchen die Beschlüsse
der Volksvertreter vom 22. Nivöse III und 26. Brumaire IV fol-
gendermassen abgeändert wurden :
„In Erwägung, dass — wenn es einerseits gerecht ist, dass
Lasten und Abgaben durch alle Einwohner nach Massgabe ihrer Kräfte
getragen werden und diesem Grundsätze gemäss alle Beamten und
Bediensteten der Postverwaltung, welche neben ihrem Amte Grund-
eigenthum besitzen, oder ein Geschäft oder Nebenamt ausüben, in dieser
Eigenschaft, wie die anderen Bürger zu den öffentlichen Lasten bei-
steuern müssen — es andererseits ungerecht sein würde, hierzu auch
diejenigen Postbeamten heranzuziehen, welche als alleinige Einnahme-
quelle ihr Amt haben, dessen Ertrag so bemessen ist, dass er gerade
zur Lebensnothdurft ausreicht, so dass im Falle einer Verminderung
dieses Ertrags durch irgend eine Besteuerung die Beamten gezwungen
werden würden, ihr Amt aufzugeben:
beschliesst
die Mittel-Commission
Art. 1.
Alle Beamten und Bedienstete der Postverwaltung, welche neben
ihrem Amte Grundeigenthum besitzen, ein Geschäft betreiben, oder ein.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
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Nebenamt ausüben, werden nach Masggabe der ihnen hieraus erwach-
senden Einnahmen wie die anderen Bürger angehalten, nach Kräften
zu den öffentlichen Lasten und Abgaben beizusteuern.
Artikel 2.
Diejenigen der genannten Beamten und Bediensteten dagegen,
welche keine andere Hülfsquelle als ihr Amt und die hiermit ver-
bundene Einnahme besitzen, werden als befreit von den öffentlichen
Lasten und Abgaben erklärt.
Durch diesen Erlass war von dem alten Privilegium der Post-
beamten noch so viel gerettet, als unter den neuen Verhältnissen
aufrecht zu erhalten war, und zugleich die Unbilligkeit beseitigt,
dass die Posthalter, welche neben dem eigentlichen Postfuhrge-
schäft in der Regel umfangreiche Nebengeschäfte, Landwirtschaft
u. s. w. betrieben, bisher für ihren gesammten Gewerbebetrieb Be-
freiung von Lasten und Abgaben beanspruchen konnten.
Zur selben Zeit, als diese Verordnung erlassen wurde, trat
in dem politischen Schicksal der Kheinlande eine entscheidende
Wendung ein.
Dem milderen Regimente des am 18. September 1797 zu
Wetzlar vom Tode ereilten Generals Hoche folgte das strengere
des Generals Augereau, der am 29. Oktober 1797 1 ) seinen feier-
lichen Einzug in Köln hielt und seine Verwaltungsthätigkeit da-
mit begann, dass er von allen Beamten innerhalb 8 Tagen die
Ablegung des republikanischen Eides forderte. Die Eidesver-
weigerung war mit Absetzung bedroht. Zahlreiche Eidesverweige-
rungen und demnächstige Absetzungen waren die Folge dieses
Vorgehens. Es ist nicht bekannt, ob unter den Beamten, welche
damals den Eidschwur für die französische Republik verweigerten
und demzufolge ihrer Aemter verlustig gingen, sich auch Post-
beamte befunden haben. Zwei Jahre später ist allerdings der
Fall vorgekommen, dass ein beim Postamte in Aachen angestellter
Briefträger, welcher sich geweigert hatte, den Eid „des Hasses
gegen das Königthum und gegen die Anarchie" (serment de häine
ä, la royaute* et ä Tanarchie) zu schwören, auf Befehl des franzö-
sischen Regierungs- Kommissars in Mainz aus dem Amte entlassen
worden ist.
Die Verwaltung des Generals Augereau dauerte nur wenige
1) v. Mering, Geschichte der Stadt Köln. Köln 1840. IV, 281.
E n n e n , Zeitbilder, 201.
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S au tt e r
Wochen, indem das Direktorium in Paris, der militärischen Re-
gierung des Rbeiulandes überdrüssig, beschloss, die eigentliche Ver-
waltung in die Hände eines Civil- Kommissars zu legen. Hierzu;
wurde am 4. November 1797 der Richter am Pariser Kassations-
hofe Rudier 1 ), ein geborener Elsässer, auserwählt, der den Auftrag
erhielt, in dem eroberten Lande die französische Departements-
Eintheilung einzuführen, die revolutionäre Gesetzgebung zu ver-
künden und die gesammte Verwaltung rücksichtslos nach franzö-
sischem Muster umzugestalten.
Dass das Rheinland noch gar nicht an Frankreich abgetreten
war, kümmerte das Direktorium in Paris wenig. Man hatte ja
das Wort des Kaisers in Händen 2 ), dass das ganze linke Rhein-
ufer an Frankreich fallen solle. Ohne Rücksicht auf die Schein-
verhandlungen des Kongresses zu Rastatt schritt man daher ans
Werk.
Der neue mit der Gesetzgebungsbefugniss bekleidete Regie-
rungs-Kommissar für das Rheinland (Commissaire du Gouvernement
dans les pays conquis de la rive gauche du Rhin) traf am 5. De-
zember 1797 8 ) unter feierlichem Empfang in Köln ein, von wo er
nach einem Aufenthalt von nur einem Tage nach Bonn weiter-
reiste, um sich bei der daselbst bestehenden Verwaltungsbehörde,
der oft genannten Mittel-Kommission, welche sich aber inzwischen
in eine „R6gie nationale de la RSpublique francaise" verwandelt
hatte, über die Lage der Verwaltungsangelegeuheiten des erober-
ten Landes zu unterrichten. Nach Mainz, welches man ihm zum
Amtssitze angewiesen hatte, konnte er sich noch nicht begeben,
weil diese Festung damals noch nicht im Besitze der französischen.
Truppen war.
Während seines Aufenthalts in Bonn beschied Regierungs-
Kommissar Rudier auch den General-Postinspektor Loiff aus Aachen
zu sich, um sich von ihm Uber das Postwesen am linken Rhein-
ufer Vortrag halten zu lassen. Obwohl Rudier nach dem Urtheil
eines Zeitgenossen 4 ) ein Mann war, der „einen Theil der Aemter
1) Bockenheimer, Geschichte der Stadt Mainz während der zwei-
ten französischen Herrschaft. Mainz 1890. S. 39.
2) E n n e n , Zeitbilder. 201, 202.
3) Knnen, Zeitbilder. 202. v. M e r i n g , Geschichte der Stadt Köln.
IV, 248.
4) Cisrhenanien unter den Franken. (1801.) Vgl. b*>i Bockenheimer,.
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Die französische Post am Niederrhoin etc.
71
mit Vetterchen, die er aus der „R^publique-mere* verschrieb, und
durch Andere, welche Connexionen geltend machten, besetzte",
fand die Persönlichkeit des durch und durch republikanisch ge-
sinnten, der französischen Sache treu ergebenen und von der
Bonner Verwaltungsbehörde warm empfohlenen Loiff Gnade vor
seinen Augen, sodass er ihn 3 Monate später zum General - Post-
inspektor für die am 23. Januar 1798 neu eingerichteten 4 links-
rheinischen Departements — Roer, Rhein und Mosel, Saar und
Donnersberg — berief.
Das Ernennungsdekret lautete:
Mainz, den 20. Ventöse 6ten Jahres (10. März 1798) der einen
und untheilbaren Republik.
Der Conimissar der Regierung in den eroberten Ländern zwischen
Maas und Rhein und Rhein und Mosel kraft der Gewalten, die ihm
das Directorium durch seinen Erlaas vom 14. Brumaire laufenden
Jahres verliehen hat, welcher Erlass ihn ermächtigt, provisorische Er-
nennungen zu den verschiedenen Posten in den eroberten Ländern zu
vollziehen
verfügt :
Der Bürger Bernard Loiff, Postinspector, für gewöhnlich zu Aachen
residirend, wird zum Postinspector der 4 provisorischen Departements
Donnersberg, Saar, Rhein und Mosel und Roer ernannt.
Der Regierungs-Commissar
Rudier.
Durch diese Ernennung war die Stadt Aachen, wenngleich
sie an der Nordgrenze des eroberten Gebietes lag, zum Amtssitze
des Chefs der Postverwaltung am linken Rheinufer erwählt, dessen
Verwaltungsbezirk sich somit von der Maas bis in die Pfalz er-
streckte.
Während der Anwesenheit Rudiers in Bonn tiberreichte ihm
General-Postinspektor Loiff eine Denkschrift über den Stand des
Postwesens im Rheinlande und über die Mittel zu einer besseren
Organisation desselben, deren wesentlichsten Inhalt wir nachstehend
mittheilen.
Der Berichterstatter schickt voraus, dass seit seiner Ernennung
zum Chef des Postwesens in den eroberten Landen (l.Messidor V
ä 19. Juni 1797) nur die Postämter in den von der Sambre- und
Maas-Armee besetzten Orten seiner Aufsicht unterstellt seien. Die
Geschichto der Stadt Mainz während der zweiten französischen Herrschaft.
Mainz 1890. S. 89, 90
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S a u 1 1 e r
Postämter in den preussischen Gebietsteilen am linken Rheinufer
(Orefeld, Cleve, Geldern, Xanten, Goch, Gennep u. s. w.) seien
kraft eines Dekrets des verstorbenen Generals Hoche der Domainen-
kanimer zu Cleve untergeordnet; ebenso wenig stände ihm die
Leitung der Postanstalten in den von der Rhein- und Mosel-Armee
besetzten Orten zu. Das Postwesen in den Rheinlanden bilde mit-
hin durchaus keine einheitlich organisirte, in sich geschlossene
Verwaltung, von welcher gleichartige, zur Erhaltung eines festen
Zusammenschlusses geeignete Massregeln ausgingen; es ermangele
vielmehr gerade des im Interesse der Ordnung und Einheitlichkeit
nöthigen inneren Zusammenhalts.
Die gegenwärtige Organisation sei mit einem Worte fehler-
haft in ihren Grundzügen. Die zahlreichen kleinen Regierungen,
aus denen das Land zusammengesetzt gewesen sei, der Mangel
gemeinschaftlicher Interessen und Zielpunkte, die schlechte Wahl
der Direktoren und sonstigen Oberbeamten, welche, sobald sie die
Gunst eines Fürsten oder sonstigen Grossen besessen hätten,* sich
der besten Stellen bemächtigt und sich darin als unwissende, des
Dienstes völlig unkundige Pfründner behauptet hätten: alle diese
Umstände und noch manche andere hätten von jeher Hemmnisse
gebildet, um für die Postverwaltung in diesem Lande feste Grund-
lagen zu gewinnen und den Betrieb nach einheitlichen Vorschriften
zu gestalten.
In Folge eingewurzelter, sozusagen durch die Zeit geheiligter
Missbräuche befolge fast jedes Postamt seine eigene, besondere
Betriebsweise, führe seine besonderen Bücher und verwende seine
besondere Art von Briefkarten. Das Rechnungswesen sei ganz
der Willkür der Postdirektoren preisgegeben, welche Mangels eines
Kontrolldienstes in den Aemtern, selbst bei strengster Beaufsichti-
gung, ungestraft Pflichtverletzungen begehen könnten. Die Tarife
seien sehr verbesserungsbedürftig, da die Taxen nicht im richtigen
Verhältniss zu den Leistungen ständen und dem Belieben der
Postamtsvorsteher zu viel Spielraum Hessen, welche es in der
Hand hätten, das Porto je nach Laune oder aus Eigennutz höher
oder niedriger anzusetzen.
Unter der Oberleitung der Mittel- Kommission zu Bonn habe
er — Loilf — seit seinem Eintritt in die Geschäfte unaufhörlich
daran gearbeitet, um in den seiner Aufsicht unterstellten Post-
anstalten grössere Ordnung, Zucht und Wirthschaftlichkelt einzu-
führen. Er habe bei den grossen Postämtern Kontrollen einge-
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Die französische Post am Niederrhein etc.
73
richtet und auf diese Weise der Willkür der Direktoren dieser
Postanstalteu, welche zur Beunruhigung der Verwaltungsbehörde
ihre Geschäftsführung in Dunkel gehüllt hätten, einen Riegel vor-
geschoben. Die Ausrottung der gefährlichsten Missbräuche sei ihm
ja auch gelungen. Die Berichte, die er darüber an die Mittel-
Kommission in Bonn gerichtet habe, sowie die Vortheile für den
Staatsschatz und für den Dienstbetrieb, welche in Folge seiner
Massregeln erzielt worden seien, bewiesen zur Genüge, wie dringend
nöthig es sei, dem Postwesen im Lande eine feste, einheitliche
und auf richtigen Grundlagen aufgebaute Organisation zu ver-
leihen.
Nunmehr, da ein Regieruugs-Kommissar in das Land ent-
sandt worden sei, der Uberall dieselben Gesetze einfuhren und die
Bewohner der Rheinlande desselben Glückes und derselben Vor-
tlieile theilhaftig machen solle, welche die in den verschiedenen
Zweigen des öffentlichen Dienstes hergestellte Ordnung dem fran-
zösischen Bürger sichere, erachte er den Zeitpunkt für gekommen,
der weisen Einsicht des Regierungs-Ko/nmissars diejenigen Vor-
schläge zu unterbreiten, von deren Durchführung nach seinen Er-
fahrungen die Beseitigung der im Postwesen noch vorhandenen
Missbräuche und auch die Herstellung einer dauerhaften, nach
jeder Richtung hin heilsamen Organisation desselben zu er-
hoffen sei.
Da die Wirksamkeit einer jeden Verwaltung hauptsächlich
von der Wahl der in den einzelnen Stellen verwendeten Persön-
lichkeiten abhänge, so müsse nach seiner Ansicht bei der bevor-
stehenden Neuordnung des Postwesens vor allen Dingen darauf
gesehen werden, die Stellen mit Personen zu besetzen, deren
republikanische Gesinnung ausser Zweifel
stehe, die mit Redlichkeit und tadelloser Führung die zur Aus-
übung ihrer amtlichen Wirksamkeit nöthigen Kenntnisse vereinig-
ten, die bereits Beweise ihrer Hingabe an die bestehende Regie-
rung geliefert hätten, und die weder durch einen Adelstitel, noch
durch Erinnerungen an frühere Verwaltungsthätigkeit befangen
seien. Man müsse demzufolge alle mit einer guten Verwaltung
unvereinbaren alten Vorurtheiie ausrotten und diejenigen Beamten,
welche sich — sei es aus alter Gewohnheit, oder mit Absicht —
nicht mit voller Bereitwilligkeit der neuen Ordnung der Dinge
anschliessen wollten, ohne Ausnahme aus ihren Stellen ent-
fernen.
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74
Sautte r
Behufs Herstellung eines guteu Dienstbetriebes im Innern
der Postanstalten müsse das bei den Postanstalten der franzö-
sischen Republik gebräuchliche Verfahren eingeführt werden; der
Dienstbetrieb müsse aller Orten gleichmässig sein, Bücher und
Register müssten überall nach demselben Muster geführt werden.
Zur Sicherung der Portogefälle sei es nothwendig, dass die Aus-
taxirung der Postsendungen nicht wie jetzt am Bestimmungsorte
stattfinde, sondern dass die korrespondirenden Postanstalten sich
die Portobeträge einander zutaxirten, damit eine gegenseitige Kon-
trolle der Postanstalten ausführbar sei und den Postdirektoren die
Möglichkeit benommen werde, das Porto nach Belieben festzu-
stellen uud hierbei die Staatskasse zu benachtheiligen.
Die Einführung eines neuen Portotarifs sei auch nothwendig.
Es scheine am Besten, den gegenwärtig für das Gebiet der fran-
zosischen Republik bestehenden Tarif, der auf richtigen Grund-
lagen beruhe, im Rheiulande in Kraft zu setzen und damit den
vorhandenen Ungleichheiten und daraus entspringenden Beschwer-
den ein Ende zu machen.
Er fasse hiernach seine Vorschläge in folgende drei zu-
sammen :
1. Reinigung des Beamtenstandes.
2. Einführung der französischen Betriebsweise für den inneren
Dienst der Landespostanstalten und
3. Annahme des französischen Portotarifs für das Rhein-
land.
Aus einer dieser Denkschrift beigefügten Uebersicht entneh-
men wir, dass folgende Postanstalten zum Verwaltungsbezirk des
Aachener General -Postinspektors gehörten, ehe dieser Bezirk über
das ganze linke Rheiuufer ausgedehnt war :
Aachen, Andernach, Bergheim, Bacharach, Bingen, Boppard,
Bonn, Breisig, Coblenz, Cöln, Creuznach, Dalheim, Düren, Dor-
magen, Fürth (bei Grevenbroich), Gangelt, Geilenkirchen, Hoch-
strass, Jülich, Linnich, Neuss, Oberwinter, Oberwesel, Rheinberg,
Sittard, Trier.
Ueber die politischen Gesinnungen der bei den vorgenannten
Postanstalten beschäftigten Beamten lallt General - Postinspektor
Loiff das folgende interessante Urtheil :
Die Mehrzahl der Postbeamten seines Verwaltungsbezirks sei
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Die französische Post am Niederrhein etc. • 75>
aus der früheren Reichspost hervorgegangen und habe seiner Zeit
ihre Bestallung von dem Reichs- General -Postmeister Fürsten von
Thum und Taxis erhalten. Es sei im allgemeinen schwer, ein
gerechtes, leidenschaftsloses Urtheil über die politischen Gesinnungen
dieser Beamten abzugeben, weil diejenigen unter ihnen, weiche
der republikanischen Regierung zugethan seien, es nicht wagten,,
ihre Anschauungen öffentlich kundzuthun, aus Furcht, ihre Stellen
zu verlieren, falls die alte Ordnung der Dinge wiederkehren sollte,,
während die anderen, welche im Innern den geheimen Wunsch
hegten, ihre alte Verwaltung wiederkehren zu sehen, sorgfältig
ihre wahren Gesinnungen verhüllten, um sich in ihren jetzigen
Aemtern zu halten. Die Ungewissheit, welche bisher Uber dem
politischen Schicksal dieses Landes geschwebt habe, möge viel
dazu beigetragen haben, dass die politischen Gesinnungen sich
nicht offenbart hätten, und der einzige Beweis, den man für die
gute republikanische Gesinnung der meisten Postbeamten des
Landes aufUhren könne, beschränke sich auf die Thatsache, dass
die Betreffenden ihren Posten nicht verlassen hätten und sich bis
jetzt keine Untreue hätten zu Schulden kommen lassen. In Be-
zug auf die Sittlichkeit und Redlichkeit seiner Beamten habe er
seit seiner Amtsübernahme keine Klage zu führen gehabt. Die
Pflichten seines Amts und seine Hingabe an die Republik nöthig-
ten ihn jedoch, Uber die politischen Gesinnungen gewisser Be-
amten seiner Verwaltung dasjenige, was ihm bekannt geworden
sei, zur Kenntniss des Regierungs - Kommissars zu bringen und
diejenigen Beamten, welche die Charakterfestigkeit gehabt hätten,
Ergebenheit für die republikanische Staatsform offen an den Tag
zu legen, gebührend zu rühmen.
Bei der nunmehr folgenden Beleuchtung der einzelnen Per-
sönlichkeiten kommen einzelne Beamte in Aachen und Köln schlecht
weg. Von dem Sohne der Wittwe Heinsberg in Aachen, welcher
an Stelle seiner Mutter das Postamt verwaltete, heisst es, „man
kann sich nur lobend über seine Redlichkeit und sittliche Füh-
rung, nicht aber auch ebenso Uber seine republikanische Ge-
sinnungstreue aussprechen". Von dem Sekretär Nicola ist gesagt,
„er sei ein rechtschaffener und fleissiger Beamter, aber, was seine
politischen Ansichten angehe, gleiche er seinem Direktor Heins-
berg, welchem er schon vor seinem Eintritt in den Postdienst
attachirt gewesen sei." „Dagegen sei der Postkontrolleur Leers in
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7G
Sautter
Aachen ein nach jeder Richtung hin ausgezeichneter Beamter, der
treu seinen Grundsätzen von jeher feste Anhänglichkeit an die
Republik bewiesen habe."
Gegen das Personal des Postamtes in Köln seien in Bezug
auf dienstliche Tüchtigkeit und sittliche Führung keinerlei Klagen
zu erheben, dagegen sei hinsichtlich der politischen Gesinnungen
zwischen den einzelnen Beamten wohl zu unterscheiden. „Nach
<len ihm gemachten Mittheilungen stehe der Postdirektor Kreyer
nach wie vor mit dem ausgewanderten Ober-Postmeister im Brief-
wechsel, lege entschiedene Anhänglichkeit an seine frühere Ver-
waltung an den Tag und liebe die neue Ordnung der Dinge nicht.
Postkontrolleur Haug sei ein rechtschaffener, sehr thätiger und
mit den nöthigen Kenntnissen für sein Amt ausgerüsteter Be-
amter, der anfange, Neigung zur republikanischen Regierungsforui
zu bekunden. Der Postsekretär Germersheim sei von sehr guter
sittlicher Führung, seine politischen Gesinnungen wage er aber
nicht zu bethätigen. Dietz, der zweite Sekretär, hänge fest an
der alten Verwaltung und gebe oflfeu den Wunsch kund, dieselbe
wiederkehren zu sehen. Dagegen hätten der dritte Sekretär
Mathieu und die beiden Expeditoren Kremer und Klöcker sich
-durch ihre Ergebenheit gegen die republikanische Regierung em-
pfohlen und sieb dabei durch gute Führung ausgezeichnet. Das
Uutcrbeamtenpersonal bestehe durchweg aus rechtschaffenen Leu-
ten, deren politische Gesinnung ihm aber nicht bekannt sei."
Iu einem folgenden Berichte stellte General - Postinspektor
Loiff den Antrag, in die grösseren Postämter (Köln, Aachen, Bonn,
Coblenz, Mainz, Trier u. s. w.) französische Beamte einzusetzen,
die in der Lage seien, ihren deutschen Kollegen die erforderlichen
Kenntnisse vom französischen Betriebsdienste beizubringen, um
auf diese Art den Uebergang des Postwesens in die französische
Verwaltung zu erleichtern. Gleichzeitig empfahl Loiflf die Be-
seitigung bestimmter Persönlichkeiten, darunter in erster Reihe der
Postamtsvorstände von Aachen und Köln.
Diese von republikanischem Geist durchwehten Vorschläge
fanden den Beifall des Regierungskommissars Rudier, der ja in
der Absicht nach den Rheinlanden gekommen war, den „Beamteu-
stand von den nicht republikanischen Elementen zu säubern 44 und
die frei werdenden Aemter in „republikanische Hände" zu legen.
Es verstrichen zwar noch einige Monate, ehe die Loiffschen
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Die französische Post am Niederrhein etc.
77
Vorschläge in die That umgesetzt wurden, dann wurde aber auch
rücksichtslos vorgegangen, und zwar in erster Linie gegen das
Postarat in Köln, diese Hochburg der alten Reichspost. Am
22. Mai 1798 richteten Postdirektor Kreyer, Postkontrolleur
Haug und die Postsekretäre Germersheim und Dietz eine gemein-
schaftliche Eingabe an die Kölner Munizipal -Verwaltung, worin
sie ihre trostlose Zukunftsaussicht in den folgenden beweglichen
Worten schilderten: „Durch die im Zuge befindliche neue Organi-
sation der Posten im Roer- Departement 1 ) werden meistens lang-
jährig treu und redlich gediente Postoffizianten schuldloser Weise
ihrer bisherigen Bedienungen entsetzt und die dadurch leer wer-
denden Plätze mit geborenen Franzosen besetzt. Dieses höchst
unglückliche Loos soll uns ehestens treffen. Es wird der Munizi-
pal-Verwaltung bekannt sein, dass wir bei der damaligen Emi-
gration des ehemaligen hiesigen Reichs-Ober- Postamts bloss in der
Absicht hier zurückgeblieben sind, theils um allen entstehen mö-
genden Verwirrungen und Nachtheilen für das korrespondirende
Publikum bei dem hiesigen Briefpostamt vorzubeugen, theils dem
Publico unsere treu bewährten Dienste wie ehehin widmen zu
können. Wir opferten seitdem unser weniges Vermögen dabei auf,
da wir geduldig alle drückenden Lasten eines beispiellosen un-
glücklichen Krieges mit unseren Mitbürgern theilten und die kost-
spieligsten Einquartierungen und Kontributionen von unserer ge-
ringen Besoldung bestreiten mussten. Wir können uns anneben
auf eine vollständige Zufriedenheit der hiesigen Kaufmannschaft
mit unserer bisherigen Dienstleistung trostvoll verlassen und wir
können uns schmeicheln, dass auch Sie, Bürger, von unserer Treue,
Redlichkeit und Diensteifer von jeher die überzeugendsten Beweise
in Händen haben."
Schliesslich bitten die Gesuchsteller um den viel vermögen-
den Beistand der Munizipal- Verwaltung, „der umso fruchtbringender
sein werde, als die Grossmuth der fränkischen Regierung und ihres
General-Kommissars Rudier sich gewiss nicht auf das grenzenlose
Unglück einzelner redlich und unermüdet gedienter Offizianten
beschränken werde".
1) Köln wurde dem Roer-Departement zngetheilt und erhielt eine Be-
zirks-Verwaltung.
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S a u 1 1 e r
Eine gleiche Eingabe ricliteteu die von der Absetzung be-
drohten Beamten an die Mitglieder des Kölner Handels-Comite.
Die Munizipal -Verwaltung befürwortete das Gesuch auf das
wärniste bei dem ihren Berathungen beiwohnenden französischen
Kommissar Bethel — (Coiumissaire du Directoire executif), den sie
bat, sich im Interesse der alten verdienten Postbeamten bei dem
Regierungs-Kommissar Rudier in Mainz zu verwenden. Die Mit-
glieder des Handels Comite (Löhnis, Kügelchen, Hahn, Weyer und
Bemberg) wandten sich an Rudier direkt und baten ihn, die alten
Beamten des Kölner Postamts, welche durch ihre Thätigkeit und
Kenntnisse dem Handelsstande der Stadt wesentliche Dienste ge-
leistet hätten, mit ihren Familien nicht unglücklich zu machen.
Ob der allmächtige Regierungs-Kommissar, dem ja persönlich eine
gewisse Gutmüthigkeit beigewohnt haben soll 1 ), diese warme
Fürsprache berücksichtigt hat, ist nicht bekannt, wir möchten es
aber bei dem rücksichtslosen Eifer, mit dem die damaligen fran-
zösischen Machthaber die republikanischen Interessen verfolgten,
bezweifeln.
Auch dem Loiffscben Antrage auf Einführung eines neuen
Briefposttarifs gab der Regierungs Kommissar seine Zustimmung.
Der neue Tarif, welcher in Plakatform gedruckt wurde und die
Unterschrift Rudiers trug, scheint stark verbreitet worden zu sein,
da sich noch heute zahlreiche Exemplare in den rheinischen Ar-
chiven vorfinden. Er gründete sich auf das französische Gesetz
vom 5. Nivöse V (25. Dezember 1796) und wurde im Rheinlande
am 2. Floreal VI (21. April 1798) veröffentlicht. Die Portosätze
beruhten auf dem Gewicht und der Entfernung. Man unterschied
zwischen einfachen Briefen (lettres simples) und schwereren Briefen
(lettres pesantes). Die ersteren durften das Gewicht einer halben
Unze nicht erreichen und zerfielen dabei in zwei Klassen : in
solche mit und solche ohne Briefumschlag. Bei den schwereren
Briefen galten, ohne Rücksicht darauf, ob sie Umschläge trugen
oder einfach zusammengefaltet waren, die Gewichtsstufen von V2»
8 / 4 und 1 Unze. Bei höherem Gewicht stieg das Porto von Unze
zu Unze.
1) Bockenheimer, S. 89
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Die französische Post am Niederrhein etc.
79
Hinsichtlich der Entfernung wurde unterschieden, ob
1. ein Brief nach einem Orte im Innern desselben Departe-
ments bestimmt war, oder
2. nach einem angrenzenden Departement befördert werden
sollte, oder
3. seinen Bestimmungsort in einem entfernt liegenden (nicht
angrenzenden) Departement hatte.
An einem Beispiel erläutert stellten sich hiernach die Brief-
taxen wie folgt :
Ein Brief von Mainz nach Alzey (beide Städte lagen im De-
partement Donnersberg) kostete, wenn unter Va Unze wiegend,
ohne Briefumschlag .... 4 sous,
mit ....£>,,
beim Gewichte von V2 Unze . 8 „
» » n V4 >» • 12 „
»» » >> 1 *> • 16 >)
Wurde der Brief von Mainz nach Trier, der Hauptstadt des
angrenzenden Saar- Departements befördert, so stellten sich die
Taxen nach den obigen Gewichtsstufen auf 5, 6, 10, 15 und 20
sous ; bei der Beförderung nach Köln in dem nicht angrenzenden
Roer-Departement kamen 7, 8, 14, 21 und 28 sous zur Erhebung.
Wie man sieht, hatte der neue Tarif weder den Vorzug der
Einfachheit, noch der Billigkeit der Taxen für sich. Immerhin
schuf er für das linke Rheinufer endlich eine einheitliche, klare
Brieftaxe und setzte der im Posttaxwesen eingerissenen Verwirrung
und Rechtsunsicherheit ein Ziel. Das Wort „Es sind doch
wieder Gesetze !", womit ein Zeitgenosse *) die damalige
keineswegs allen Wünschen und Bedürfnissen des Rheinlandes ent-
sprechende französische Gesetzgebung begrüsste, darf auch auf
den neuen Briefportotarif bezogen werden, der als eine der er-
spriesslichsten Massregeln der französischen Verwaltung zu be-
zeichnen ist.
Bald nach der Uebernahme der Regierungsgeschäfte durch
Rudier legte General-Postinspektor Loiff zum ersten Male über
die Finanzergebnisse seiner Verwaltung Rechnung ab. Dieselbe
umfasste die Zeit vom 22. Prairial V (10. Juni 1797), dem Tage
der Abreise des General-Inspektors Faveret, bis zum 30. Frimaire
1) Ennen a. a. 0., S. 203.
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S a u 1 1 e r
VI (20. Dezember 1797), mithin einen Zeitraum von 6 Monaten 10
Tagen. Die Rechnung wurde nach Prüfung und Richtigbefund
durch die Re*gie nationale in Bonn am 18. Februar 1798 an Rudier
eingesandt. Sie wies in Einnahme die Summe von 143 760 Livres,
in Ausgabe die Summe von 107 649 Livres nach, sodass ein Rein-
überschuss von 36111 Livres vorhanden war, den die Postver-
waltung an den General-Einnehmer zu Bonn abgeführt hatte: ein
Ergebniss, welches im Vergleich zu den ungünstigen Geschäftsab-
schlüssen unter der Verwaltung des früheren Generalpostkommissars
Dautzenberg allerdings als sehr zufriedenstellend bezeichnet wer-
den muss und daher ohne Zweifel mit dazu beigetragen haben
wird, dass Rudier den General-Postinspektor Loiff wenige Wochen
später, wie bereits erwähnt, zum Leiter des Postwesens in den 4
Departements am linken Rheinufer ernannte.
Im Uebrigen hat diese Organisation nicht lange Bestand ge-
habt. Man scheint sich durch die Gewalt der Thatsachen bald
Uberzeugt zu haben, dass die an der Nordgrenze des eroberten
Gebietes belegene Stadt Aachen nicht der geeignete Punkt war,
von dem aus man den Postbetrieb in dem langgestreckten, bis in
die heutige bayerische Pfalz reichenden Ländergebiet tibersehen und
leiten konnte. Schon im Juni 1798 tritt in Mainz ein zweiter Post-
inspektor 1 ) auf, der anfänglich mit Loiff zusammen arbeitete und
mit ihm gemeinschaftlich an den Regierungskommissar berichtete.
Demnächst scheint eine Theiluug der Verwaltung in der Weise
stattgefunden zu haben, dass der in Mainz wohnende Postinspektor
die Organisation im südlichen Theile (Departements Donnersberg
und Saar) in die Hand nahm, während der Postinspektor iu Aachen
seine Thätigkeit auf den nördlichen Theil (Departements Rhein-
Mosel und Roer) beschränkte. Iu einem gemeinschaftlichen Bericht
beider Postinspektoren d. d. Mainz 4. Messidor VI (22. Juni 1798)
ist diese Theiluug der Arbeit ausdrücklich erwähnt. Diesem Be-
richt ist als Anlage eine Uebersicht der Postkurse in den beiden
nördlichen Departements beigegeben, wie dieselben nach dem Gut-
achten der Postinspektoren geregelt werden sollten. Hiernach ge-
staltete sich das Postkursnetz im Lande zwischen Mosel, Rhein
und Maas wie folgt:
1) Der Name dieses Postinspektors ist aus der in den Urkunden vor-
kommenden Unterschrift nicht zu entziffern.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
81
Reitpost Co blenz - Trier
über Wittlich mit Anschluss in Trier Über Grevenmacher nach
Luxemburg.
Gesammtlänge Coblenz- Luxemburg 35 Meilen.
Botenposten Coblenz-Münstermayfeld und Coblenz-Kai-
sersesch auf Kosten der Kantone:
Coblenz-Münstermayfeld 5 „
„ -Kaisersesch 8 „
Kariolpost Köln - Aachen
über Jülich mit Anschluss in Aachen nach Herve und Lüttich.
Gesammtlänge Köln-Lüttich 25 Meilen.
Botenpost Jülich- Düren auf Staatskosten 5 „
Anschliessende Botenposten auf Kosten der Kantone:
Köln-Brühl 3 Meilen.
„ -Bergheim ... 4 „
Düren-Gemünd .... 6 „
Aachen-Eschweiler . . 3 „
„ -Montjoie ... 5 „
Heinsberg-Roermonde . 4 „
Kariolpost Coblenz-Köln
Uber Andernach-Bonn.
Gesammtlänge 21 Meilen.
Anschliessende Botenposten auf Kosten der Kantone:
Andernach -Mayen 4 Meilen.
Bonn-Remagen . . 6 „
„ -Adenau . . G „
Reitpost Köln-Geldern
über Neuss-Crefeld.
Gesammtlänge 19y 2 Meilen.
Botenpost Crefeld Mörs auf Staatskosten .... 3 „
Anschliessende Botenposten auf Kosten der Kantone :
Neuss-Zons ... 3 Meilen.
„ -Gladbach . 4 „
Crefeld -Uerdingen 2 „
„ -St. Tönis . 1 „
„ -Kempen . 2 „
Annahm dea hiat. Vereins LXV. 6
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82
S a u tt e r
Reitpost Venlo-Nymwegen
über Geldern- Cleve.
Gesammtlänge 17 Meilen.
Botenposten Geldern-Rheinberg und Nym wegen- Grave
auf Staatskosten :
Geldern-Rheinberg . 4 Meilen.
Nymwegen-Grave 1 ) . 3 „
Anschliessende Botenposten auf Kosten der Kantone:
Rheinberg-Orsoy . IV2 Meilen.
Geldern-Xanten . 3 „
Cleve Calcar . . . 3 „
„ -Gennep . . 4 „
Grave-Ravestein l ) .2 „ 2 )
Die auf Kosten der Kantone eingerichteten Botenposten wur-
den durch Boten, welche sich zugleich mit der Bestellung der
Briefe in den betreffenden Ortschaften befassteo, sogenannte „pie-
tons distributeurs", befördert. Die beigegebene Zeichnung giebt
ein Bild des Kursnetzes, welches zahlreiche Lücken aufweist und
manche auch zu damaliger Zeit schon ansehnliche Orte ganz un-
berührt lässt.
In dem vorerwähnten Berichte der Postinspektoren findet sich
die auffallende Bemerkung, dass zu der Einrichtung der Postver-
bindungen auf obigem Fusse der Justizminister seine Ge-
nehmigung ertheilt habe, woraus einmal hervorgeht, dass der Re-
gierungs-Kommissar für das Rheinland in Bezug auf das Postwesen
in seiner Selbständigkeit nicht unerheblich beschränkt war, und
zum anderen, dass in den der Entscheidung des Ministeriums in
Paris vorbehaltenen Angelegenheiten nicht der Finanz-Minister, zu
dessen Verwaltungsbereich das Postwesen im eigentlichen Frank-
reich gehörte, sondern eigentümlicher Weise der Justiz-Minister
zuständig war. Diese Zuständigkeit des Justiz -Ministers in den
Postangelegenheiten der Rheinischen Departements tritt übrigens
wiederholt hervor. Als Regierungs - Kommissar Rudier unterm
1) Die Orte Grave und Ravestein gehören heute zur niederländischen.
Provinz Nord-Brabant.
2) Die Entfernungsangaben, welche in französischen Postmeilen aus-
gedrückt sind, weisen manche Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten auf.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
83
8. Floreal VI (27. April 1798) dem Ministerium in Paris einen
Plan Uber die Neuorganisation des Postwesens am linken Rhein-
ufer unterbreitete, ging die Entscheidung auf die Rudler'schen An-
trage vom Justiz-Minister Lambrecht aus, welcher erwiderte, dass
^r sich, da von der Einführung der Reformen das Feldpostwesen
•der Armee berührt werde, zunächst mit dem Kriegs- Minister in
Verbindung gesetzt habe. Auch bei anderer Gelegenheit wird in
einer posttechnischen Frage auf die ergangene Entscheidung des
Justiz-Ministers Bezug genommen.
Die auf den ersten Augenblick etwas auffällige Thatsache
erklärt sich daraus, dass der Regierungs-Kommissar in Mainz nicht
allein in der Gerechtigkeitspflege, sondern auch in allen Ver-
waltungsangelegenheiten gemäss eines Beschlusses des Direkto-
riums unter der Oberleitung des Justiz-Ministers arbeitete 1 ), der
auf diese Weise auch Ressort-Minister für das rheinische Postwesen
geworden war.
Da soeben von den Feldpostanstalten die Rede war, möge
hier Erwähnung findeu, dass lange Zeit hindurch am linken Rheiu-
ufer neben den Postanstalteu für den Friedenspostdienst militärische
Posteinrichtungen, Feldpostanstalten (Bureaux divisionnaires des
postes de l'armee) bestanden haben. Man entschloss sich, selbst
da, wo die Truppen in Standquartieren lagen, nur schwer, die
Beförderung der Militär-Postsendungen den gewöhnlichen Postan-
staltcn zu übertragen. Bis um die Mitte des Jahres 1798 befanden
sich noch alle Feld-Postanstalten in Thätigkeit. Erst um diese
Zeit trat man der Frage näher, an welchen Orten der Kosten-
ersparniss wegen die Feld -Postanstalten zurückgezogen werden
könnten. Der zum Bericht aufgeforderte General - Postinspektor
erklärte dem Regierungs-Kommissar, die Postämter in Coblenz,
Trier, Köln und Aachen seien nunmehr in ihrer Organisation so
weit vorgeschritten, dass ihnen auch die Besorgung des Militär-
postdienstes, wie solches im Innern Frankreichs die Regel bilde,
anvertraut werden könne. Es sei zuvor nur nöthig, diese vier
Postämter mit dem Central-Postamte in Paris in direkten Karten-
schlusswechsel zu setzen, damit die Verbindung mit den Militär-
und Civilbehörden in Patts sichergestellt sei. Er zweifle keinen
Augenblick daran, dass die General-Postdirektion auf diesen Vor-
1) Bockenheimer, S. 88.
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84
Sautter
schlag eingehen werde, da man ja schliesslich doch einmal dazu
kommen müsse, die Feldpostanstalten in den vier neuen Departe-
ments am linken Rheinufer aufzuheben.
Unter deu zahllosen Gesetzen und Verordnungen, mit denen
Rudier während seiner verhältnissniässig kurzen Amtsdauer in
Mainz (11. Januar 1798 bis 1. März 1799)*) die Rheinlande ge-
radezu überschüttete, befinden sich auch einige auf das Postwesen
bezügliche.
Zunächst verdient Erwähnung die Verordnung vom 26. Ven-
töse VI (16. März 1798), wodurch die Artikel 66, 68, 69, 70, 71,
72 und 73 des Titels 7 des französischen Gesetzes vom 9. Ven-
demiaire VI (30. September 1797), betreffend die Freigabe der
Messagerien an die Privatkonkurrenz, in den
vier rheinischen Departements in Vollzug gesetzt wurden. Zur
Erläuterung ist es nöthig, auf die Entstehungsgeschichte dieses
Gesetzes zurückzugehen.
Die Messagerien oder Diligencen, d. h. die regelmässigen
Fuhrwerke zur Beförderung von Reisenden und Gepäckstücken,
— das französische Gegenstück zu unseren deutschen Fahrposten
— waren in Frankreich anfänglich gegen eine Jahrespacht von
IV2 Millionen Franken an einen Unternehmer verpachtet. Diese
Pachtsumme floss niemals ganz zum Staatsschatze. Kriegsunruhen,
Störungen und Unterbrechungen des Betriebes durch Unfälle und
Naturereignisse, Krankheiten unter den Pferden n. s. w. boten dem
Unternehmer Anlass zu P^ingaben um Pachterlass, welche die Re-
gierung zum Theil nicht von der Hand weisen konnte, zum Theil
auch ohne vorherige ausreichende Untersuchung ihrer Berechtigung
ohne Weiteres berücksichtigte. Mit der Zeit bildete sich bei den
Messagerie-Pächtern der Gebrauch heraus, jedeu, auch den gering-
fügigsten Anlass, zu Gesuchen um Pachtermässigung auszunutzen,
sodass die Einnahme für den Staatsschatz immer mehr zusammen-
schmolz und mitunter sogar in Nichts zerfloss. Die Messagerien,
statt eine Einnahmequelle für den Staat zu sein, wurden zu einer
Bürde für denselben. Man entschloss sich daher, zu einem andern
System Uberzugehen. Die Messagerien wurden in Staatsbetrieb
genommen. Doch auch jetzt traten grosse Uebelstände hervor.
Die Einrichtung der staatlichen Verwaltung verursachte beträcht-
1) B 0 c k e n h e i m c r , S. 89.
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Die französische Post am Niederrhein etc.
85
liehe Ausgaben, und die fortlaufenden Unterhaltungskosten ver-
schlangen die ganze Einnahme, die der Staat erhofft hatte, trotz
der hohen Fahrpreise, welche die Messagerie-Verwaltung aufrecht
erhielt.
Im Hinblick auf die ungünstigen Erfahrungen, welche man
mit beiden Systemen, der Verpachtung und dem Selbstbetrieb, ge-
macht hatte, beschloss man daher mittels des Gesetzes vom 9. Ven-
demiaire VI (30. September 1797), die Messagerien völlig der
Privat-Konkurrenz zu überlassen und dem Staatsschatze eine Ein-
nahme aus diesem Verkehrszweige in der Weise zu sichern, dass
man jedes öffentliche Fuhrwerk mit einer den Verhältnissen des
Unternehmens entsprechenden Abgabe belegte, mit deren Erhebung
die Enregistrements-Einnehmer beauftragt wurden 1 ).
Diese Abgabe war verschieden, je nachdem es sich um Fuhr-
werke handelte, welche gelegentlich, nach Belieben der Reisen-
den, also unregelmässig verkehrten, oder um solche, welche regel-
mässig zwischen bestimmten Orten zu feststehenden Zeiten den
Verkehr vermittelten. Die Ersteren, zu denen namentlich alle
Droschken und sonstigen öffentlichen Fuhrwerke im Innern der
Städte gehörten, unterlagen einer festen Jahresabgabe je nach der
Beschaffenheit und Einrichtung des Fahrzeugs. Ein Wagen mit
2 Rädern und 2 Plätzen entrichtete z. B. 20 Francs jährlich, ein
solcher mit 4 Rädern und 4 Plätzen 40 Francs, mit 4 Rädern und
6 Plätzen 50 Francs u. s. w. Die zweite Art von öffentlichen
Fuhrwerken, d. h. die eigentlichen Messagerien oder Diligencen
— auch Wasserfahrzeuge zur regelmässigen Personenbeförderung
wurden dahin gerechnet — unterlagen bei jeder Fahrt einer Ab-
gabe von einem Zehntel des Preises der Plätze, welche sie ent-
hielten. Die Abgabe wurde nach der Zahl der vorhandenen Plätze
berechnet, einerlei, ob dieselben besetzt waren oder nicht. Als
Entschädigung für die unbesetzten Plätze gestattete das Gesetz
den Abzug eines Viertels der Platzpreise zu Gunsten des Unter-
uehmers, sodass die Abgabe nur von der Restsumme der Platz-
preise berechnet wurde. Auch die Sitzplätze auf dem Verdecke
des Wagens (dem „Kutsch-Hiramel"), die sogenannten „Imperial-
Sitze", blieben ausser Betracht.
1) Instructions sur les droits de Messageries, etablis par la loi du
9 Vendemiaire au VI. Par une societe d'Employes superieurs de la Regie
de l'Enregistrement.
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S a u 1 1 e r
Hiernach gestaltete sich z. B. die Ermittelung der Abgabe an
den Staat von einer zwischen Paris und Bordeaux fahrenden Di-
ligence, die 12 Plätze zu 100 Francs enthielt, in folgender Weise :
12 Plätze zu 100 Francs = 1200 Fcs.
hiervon ab 1 / 4 als Vergütung für unbesetzte Plätze = 300 „
bleibt steuerbarer Werth der Platzpreise = 900 Fcs.
Die Abgabe an den Staat betrug mithin Vio von 900 Francs
= 90 Francs für jede Fahrt, und zwar wurde dieselbe bei der
Fahrt von Paris nach Bordeaux in Paris, in umgekehrter Richtung:
in Bordeaux erhoben. Die Zahlung an den Enregistrements - Ein-
nehmer geschah nach Ablauf einer jeden Dekade.
Da das gesammte Material für den staatlichen Fuhrbetrieb
von nun an nicht mehr nothwendig war, bestimmte das Gesetz
zugleich, „dass innerhalb zweier Monate von dem Tage der Ver-
kündigung des Gesetzes ab gerechnet, und zwar nach der einen
Monat vorher geschehenen Bekanntmachung, zu dem Verkauf und
der Versteigerung aller beweglichen Effekten, welche den Messa-
gerien zugehören, sowie auch zur Vermiethung der Häuser und
Schreibstuben, welche dieselben inne hatten, geschritten werden
solle."
Dieses Gesetz setzte Rudier durch die oben erwähnte Verord-
nung vom 26. Ventöse VI (16. März 1798) für die Rheinlande in
Kraft, indem er zugleich bestimmte, dass ,,vom künftigen 1. Floreal
ab (20. April 1798) die Postwagen, Landkutschen, Marktschiffe
und anderen öffentlichen Fahrzeuge, die den ehemaligen Oberherren
der eroberten Länder zugehören, aufhören sollten zu fahren.' 4
Für die Rheinlande war diese Verordnung insofern von be-
sonderer Wichtigkeit, als dadurch die Scheidung der eigentlichen
Briefpost von der Personen- und Gepäck-Beförderung, wie sie in
Frankreich von Alters her eingeführt war, auch am linken Rhein-
ufer vollzogen wurde. Die noch bestehenden Fahrposten, ein
Rest des frühereu Reichspostwesens, wurden damit endgültig be-
seitigt.
Das neue Gesetz fand seitens der rheinischen Behörden eine
sehr lässige Ausführung. Zwei Jahre nach seiner Verkündigung
war z. B. in Köln die Festsetzung der von den Unternehmern der
öffentlichen Fuhrwerke zu entrichtenden Abgabe noch nicht er-
folgt, sodass die Enregistrements-Behörde sich veranlasst sah, die
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Die französische Post am Niederrhein etc.
87
Stadt-Verwaltung dringend an die Aufstellung der Uebersicht über
die öffentlichen Wagen zu mahnen.
Andererseits bewirkte die Freigabe des bisher dem Staate
vorbehaltenen Postfuhrwesens an die Privatkonkurrenz eine starke
Zunahme der öffentlichen Fuhr-Unternehmungen, und zwar nicht
allein auf Landstrassen, sondern auch auf der Wasserstrasse des
Kbeins, wo in kurzer Zeit drei von Mainzer Unternehmern ins
Leben gerufene regelmässige Schiffsverbindungen zwischen Mainz
und Köln mittels Barken zu je 9 Plätzen den Dienst begannen.
Wenig befriedigt von dieser Entwickelung des regelmässigen Be-
förderungsdienstes waren die Lohnkutscher, die sich dadurch in
ihrem Gewerbe bedroht sahen. Am 3. Therraidor VIII (22. Juli
1800) beklagte sich z. B. ein Kölner Lohnkutscher aufs Bitterste
bei dem Magistrate über den seinem Gewerbe erwachsenen Scha-
den, indem er behauptete, „es gingen jetzt nicht weniger als 15
Postwagen aus der Stadt ab! Diese führten den Untergang der
Lohnkutscher herbei. Jedermann bediene sich dieser wohlfeilen
Fuhrwerke, Niemand suche noch den Lohnkutscher auf"
Uebrigens brachte die Umgestaltung des öffentlichen Fuhr-
wesens und der Wegfall jeglicher Staatsaufsicht auch für das Pu-
blikum mancherlei Unzuträglichkeiten mit sich. Es drängten sich
zahlreiche unzuverlässige Personen zu diesen Fuhrunternehmungen,
was zur Folge hatte, dass der Beförderungsdienst auf vielen
Strecken sehr nachlässig und unregelmässig ausgeführt wurde.
Namentlich wurden bald Klagen Uber die lüderliche Behandlung
des Reisegepäcks laut, die einen solchen Umfang annahmen, dass
der Polizeimiuister Fouche' in einem Rundschreiben d. d. Paris,
28. Fructidor VII (14. September 1799) die Departements- Verwal-
tungen beauftragte, die Bewohner des Rheinlandes auf die durch
das Gesetz vom 9. Vendemiaire VI (30. September 1797) einge-
tretene Veränderung in dem Wesen der öffentlichen Fuhrwerke
aufmerksam zu machen. Das Publikum denke noch immer — so
führt der Minister aus — , dass es mit einer Staatsanstalt zu thun
habe, der es sein Reisegepäck mit vollem Vertrauen tibergeben
könne, während doch jede staatliche Einwirkung auf den Fuhr-
betrieb aufgehört habe. Es könne daher dem Publikum in seinem
eigenen Interesse nur dringend empfohlen werden, diesen Privat-
Fuhrunternehmungen gegenüber die grösste Vorsicht zu gebrauchen,
insbesondere das Reisegepäck nur unter Werthangabe gegen Em-
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8H Sautter
pfangsbescheinigung dem Unternehmer zu Ubergeben, damit iu
Verlustfällen bei Geriebt Ersatzansprüche mit Erfolg geltend ge-
macht werden könnten.
Eine die persönlichen Interessen der Postbeamten nahe be-
rührende Massnahme des Regierungs- Kommissars war die Auf-
hebung des vom General-Postinspektor Loiff, wie schon erwähnt,
mühsam wieder hergestellten Vorrechtes der Postbeamten auf Be-
freiung von der Einquartierung, welches Rudier ohne langes Be-
sinnen mit einem Federzuge für immer beseitigte. In einer an
die Verwaltungen der 4 neuen Departements gerichteten Verfügung
vom 5. Fructidor VI (22. August 1798) erklärte Rudier, es gebe
kein Gesetz, welches ein solches Recht der Postbeamten begründe.
Den Postdirektoren sei es, ebenso wie allen übrigen Beamten, die
öffentliche Gelder in ihrem Hause hätten, freigestellt, die ihnen
auferlegte Einquartierung auf ihre Kosten anderweit unterzu-
bringen. Ein Anspruch auf Befreiung von der Einquartierung sei
aber nicht anzuerkennen. Abschrift dieser Verfügung erhielt der
General -Postinspektor der 4 neuen Departements zur Beachtung.
Die merkwürdigste Verfügung, welche Rudler in Postange-
legenheiten erlassen hat, ist ohne Zweifel seine Bekanntmachung
vom 23. Fructidor VI (9. September 1798), worin er kundthat, dass
an dem bevorstehenden 5. Schalttage des Jahres VI, dem letzten
Tage des Jahres — nach gregorianischer Zeitrechnung am 21. Sep-
tember 1798 — , der gesammte Postbeförderungs-
dienst einen Tag lang stillstehen solle — aus
Rücksichten auf den republikanischen Kalen-
der! Etwas Sonderbareres dürfte im Postwesen wohl kaum je-
mals angeordnet worden sein; wir bringen daher die Verfügung
nebst den dazu ergangenen Ausfuhrungsbestimmungen in ihrem
vollen Wortlaute zum Abdruck. Vorausgeschickt sei die Bemer-
kung, dass die Massregel nicht das Werk Rudiers, sondern der
General-Postdirektion in Paris war, auf deren Verlangen Rudier
die für den Postbetrieb im eigentlichen Frankreich getroffenen
und im Jahre zuvor bereits einmal ausgeführten Bestimmungen
für die 4 Departements am linken Rheinufer in Kraft setzte.
Zur näheren Erläuterung diene folgendes.
Im französischen Postbetriebe herrschte damals der Gebrauch,
dass die Posten in der einen Richtung an den graden, in der an-
deren an den ungraden Tagen verkehrten. Beispielsweise für die
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Die französische Post am Niederrhein etc.
89
Post von A nach B am 1., 3., 5., von B. nach A. am 2., 4., 6. des
Monats u. s. w. Diese Einrichtung Hess sich im Laufe des Jahres
bequem durchführen, da im republikanischen Kalender mit seinen
12 gleichlangen Monaten zu je 30 Tagen stets ein grader Tag
dem ungraden folgte. Eine Schwierigkeit trat erst am Jahres-
schlüsse hervor, weil dem letzten Tage des Jahres, dem 5. Schalt-
tage — wie früher erwähnt, waren den 360 Tagen des republi-
kanischen Jahres 5 Schalttage oder Ergänzungstage hinzugefügt
— der 1. Tag des neuen Jahres (der 1. Vende*miaire) folgte. Es
Kamen also 2 ungrade Tage, — der 5. Schalttag und der l.Ven-
demiaire — neben einander zu stehen. Die Post, welche am
5. Schalttage von A. nach B. gefahren war, konnte mithin am
nächsten Tage nicht nach A. zurückkehren, weil sie dann zwei
Mal hintereinander an ungraden Tagen verkehrt hätte, wodurch
die gewohnte Ordnung des Postenlaufes gestört worden wäre 1 ).
Als Mittel zur Abhülfe verfiel man auf den ungeheuerlichen
Gedanken, den Postenlauf volle 24 Stunden zu unterbrechen, in-
dem man den letzten Tag des Jahres (den 5. Schalttag), soweit
der Postbeförderuogsdienst in Betracht kam, einfach aus dem Ka-
lender strich. Wir lassen nunmehr die Verfügung der Postbe-
hörde reden.
An die Postdirectoren.
Paris, 10. Fructidor V (27. August 1797).
Wir benachrichtigen Sie, Bürger, dass, um die gegenwärtig be-
stehende Ordnung im Postenlaufe nach graden und ungraden Tagen
im ganzen Gebiete der Republik nicht umzukehren, die General-Post-
direction mit Zustimmung des Finanzministers beschlossen hat, den
Dienst des 5. Schalttages des laufenden Jahres ausfallen zu lassen.
Zu diesem Ende hat die General-Direction heute folgende Bestimmungen
getroffen :
Art. I.
Am 5. Schalttage des Jahres V wird keine Post, kein Stell-
wagen und kein Postbote abgefertigt (diese Bestimmung ist anwendbar
auf das Jahr VI).
1) Nur bei Schaltjahren mit 366 Tagen (3G0 gewöhnliche Tage nnd
<J Schalttage) war der letzte Tag des Jahres, der 6. Schalttag, ein grader
Tag, dem ein ungrader Tag, der 1. Vendemiaire des neuen Jahres, folgte.
In den Schaltjahren, z. B. dem Jahre VII (1799), bestand also keine Schwie-
rigkeit.
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90
S a u 1 1 e r
Art. II.
Die Posten, Stellwagen und Postboten, welche an dem genannten
Tage hätten abgefertigt werden müssen, werden erst aml. Vende-
miaire VI nach ihrem gewöhnlichen Bestimmungsorte abgelassen.
Art. III.
Am 5. Schalttage V besteht eine 24 stündige Pause im ganzen
Gebiete der französischen Republik für alle Posten, Stellwagen und
Postboten, die sich während dieses Tages unterwegs befinden sollten.
A usführungsvor Schriften.
Zum Verständniss und zur Ausführung vorstehender Bestim-
mungen mögen sich die Postdirectoren Folgendes gegenwärtig halten.
1. Keine Post darf am 5. Schalttage des Jahres V abgefertigt
werden, keine Briefkarte darf das Datum des 5. Schalttages
tragen. Die Abfertigung der Kartenschlüsse wird auf die ge-
wöhnliche Stunde des folgenden Tages verschoben. Schalter-
und Büreaudienst soll jedoch in gewöhnlicher Weise stattfin-
den, nur die Postabfertigung und der Kartenschlusswechsel
ruhen 24 Stunden.
2. Alle Postanstalten, welche nach der gegenwärtigen Dienstord-
nung eine oder mehrere Posten zu irgend einer Stunde an
den nngraden Tagen abfertigen und dies demgeraäss am 5.
Schalttage thun müssten, verschieben dieses Geschäft auf die
betreffende Stunde des 1. Vendemiaire VI und datiren auch
die Brief karten dementsprechend. Der 5. Schalttag wird über-
sprungen.
Posten, die sich unterwegs befinden, machen eine Pause
von 24 Stunden von Mitternacht des 4. Schalttages ab (Be-
ginn des 5. Schalttages) bis zur Mitternacht des 5. Schalttages
(Beginn des 1. Vendemiaire).
Der Ausdruck Mitternacht ist übrigens nicht wörtlich zu
nehmen. Die Post soll nicht etwa mitten auf der Strasse
oder an einem unsicheren Platze stehen bleiben. Drei Stun-
den über Mitternacht hinaus werden bewilligt, damit die Post
das nächste Relais oder die nächste Poststation erreichen kann,
wo der "Wagen untergestellt und das Postfelleisen in Sicherheit
gebracht werden muss. Genau 24 Stunden später fährt die
Post von dem Orte, wo sie ihre Fahrt unterbrochen hatte,
wieder ab. Hatte die Post in Folge eines Unfalles u. s. w.
Verspätung auf ihrer Fahrt, so kann diese Verspätung auf den
24 stündigen Aufenthalt in Anrechnung gebracht werden.
Da die Postdirektoren, namentlich diejenigen an den
Hauptorten der Kurse, ziemlich genau vorhersehen können,
wo die vor dem 5. Schalttage abgefertigten Posten den 24 stün-
digen Aufenthalt nehmen müssen, so geben sie den Postcon-
dueteuren dieserhalb eine bestimmte schriftliche Anweisung mit,
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Die französische Post am Niederrhein etc. 91
nebst einem Ersuchen an die Behörden, den Postconducteuren
in allen Stücken Hülfe und Beistand zu leisten. Die vorstehen-
den Vorschriften, soweit sie die Nichtabfertigung der Posten
und deren Aufenthalt unterwegs während des 5. Schalttages
des Jahres V betreffen, sind auf Posthalter, Stellwagenbesitzer
und Boten anwendbar.
Die Postconducteure empfangen für den Aufenthalt unter-
wegs am 5. Schalttage Bezahlung für- einen Heisetag nach
Verhältniss ihres Meilenvergütungssatzes und der Zeit, die sie
zur Zurücklegung ihrer Heise aufwenden müssen.
Dies sind, Bürger, die von der Verwaltung ergriffenen Mass-
nahmen, denen Sie sich, soweit der Dienst ihrer Bureaus in Frage
kommt, genau anbequemen wollen.
Gruss und Brnderliebe!
gez. Mouillesaux, Caboche,
Houviere, Lebarbier, Carouge.
Also lieber den Postenlauf auf 24 Stunden unterbrechen, als
für das neue Jahr eine von der bisherigen abweichende Fahrord-
nung einfuhren: das ist der Sinn dieser seltsamen, von echt bureau-
kratischem Geiste diktirten Verfügung, die man unter „toutes les
gloires de la France" wahrlich nicht zu rechnen hat.
Am 1. März 1799 wurde Rudier von dem Posten des Regie-
rungskommissars für die rheinischen Departements abberufen und
der aus dem Elsass nach der oberen Donau dem Erzherzog Karl
entgegenmarschirenden Jourdan'schen Armee als Kriegs-Kommissar
zugetheilt 1 ). Wenige Wochen nach seinem Abgange kam das
Postwesen in den vier rheinischen Departements an einen entschei-
denden Wendepunkt. Das Direktorium in Paris beschloss, die
bis dahin gesonderte Verwaltung des rheinischen Postwesens auf-
zuheben und dasselbe nunmehr ganz der General-Direktion des
französischen Postwesens in Paris zu unterstellen.
Während die allgemeine Verwaltung in den 4 rheinischen
Departements noch bis zum 23. September 1802 eine gesonderte
war, wurde die Postverwaltung bereits vom 1. Germinal VII
(21. März 1799) an von Paris aus geleitet. Soweit aus den vor-
handenen spärlichen Aktenstücken ersehen werden kann, wurde
alsbald damit begonnen, die Organisation der Postverwaltung, wie
sie im Innern Frankreichs bestand, auf die 4 rheinischen Depar-
1) Bockenheimer, S. 24.
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92
Sautter: Die französische Post am Niederrhein etc.
tements schablonenmässig zu tibertragen. Aus diesem Uebergang
der bisherigen besonderen Landespost in die .Centralleitung zu
Paris erklärt sich auch das genau mit jenem Zeitpunkte zusammen-
fallende Versagen der rheinischen Geschichtsquellen in Bezug auf
Vorgänge des Postwesens. Staats- und Stadtarchiv der Rhein-
provinz enthalten von da ab nur noch vereinzelte, auf das Post-
wesen sich beziehende Urkunden, aus denen eine zusammen-
hängende Darstellung über die Wirksamkeit der Post in den fol-
genden Jahren der französischen Herrschaft nicht geliefert werden
kann. Eine solche würde nur unter Benutzung der französischen.
Staatsarchive geschrieben werden können.
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Beiträge zur Geschichte Crefelds
und des Niederrheins.
Von
Hermanu Kensseu sen. (f).
(Fortsetzung.)
8.
Der ehemalige Rittersitz Glinde.
Etwas südwestwärts von der Stadt Rbeinberg liegt das Ritter-
gut Glinde, ein alter, seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar bereits
vorhandener Edelsitz des gleichnamigen Rittergeschlechtes, dessen
letzte Zweige bis in den Ausgang des 15. Jahrhunderts reichen.
Das erste Auftreten der Ritter von Glinde fällt nämlich in das
Jahr 1231. Die Geschichte dieses Geschlechtes ist, soweit uns die
erhaltenen Urkunden einen Einblick in dieselbe gestatten, keine
besonders geräuschvolle und glänzende gewesen, sondern bewegte
sich innerhalb der engen Schranken, welche dem Landjunker ge-
zogen waren. Eine Ausnahme brachte in dieses Stillleben eine
Fehde, welche der Lehnsherr mit einem andern Fürsten auszu-
fechten hatte, oder der Aufenthalt des Kurfürsten in der Nähe,
an dessen Hoflager sich dann Feste vollzogen oder Jagden und
Kampfspiele, an welchen sich die Ritterschaft zu betheiligen hatte.
Der Ritter Winnemar von Glinde ist der erste aus dieser
Familie, welcher uns in dem obengenannten Jahre urkundlich be-
gegnet. Im Jahre 1250 erscheint er wiederum, diesmal in der Be-
gleitung seiner drei Söhne Heinrich, Rutger und Jacob. Letzterer
führte seinen Namen wohl nach dem Oheim, dem Ritter Jacob
von Glinde, der zwischen 1235 und 1241 mehrfach genannt wird.
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94
Hermann Keussen sen.
In dem zuerst genannten Jahre verzichtete er zu Gunsten der
Abtei Kamp auf den Zehntanspruch an die Rheinberger Kirche.
Ein weiteres, nicht einreihbares Mitglied dieses Geschlechtes aus
jener Zeit ist der 1256 genannte Nicolaus von Glinde.
Ein zweiter Kitter Winnemar von Glinde, wahrscheinlich ein
Enkel des ersteren, begegnet uns urkundlich in der Zeit von
1282—1301. Am 18. Juni 1282 leistete er für die unmündigen
Kinder des verstprbenen Jacob von Pelden, welche mit ihrer
Mutter und den übrigen Geschwistern den Hof Kaldenhoven an
das Kloster Kamp verkauft hatten, Bürgschaft dafür, dass sie den
Verzicht später vollziehen würden. Am 13. April 1294 verkaufte
er selbst demselben Kloster 38 Morgen Land in der sog. Berker
Furt. Seine Schwiegeriu Alveradis, die Gemahlin seines verstor-
benen Bruders Heinrich vou Glinde, genehmigte nebst ihrem Sohne
Rutger am 5. Mai 1295 den gethätigten Verkauf. Am 1. Januar
1301 tritt Winnemar in einer vom Grafen Theoderich von Mörs
dem Kloster Kamp ausgestellten Urkunde zum letzten Male auf.
Fast zu derselben Zeit (am 13. Januar 1299) verkaufen die Ehe-
leute Heinrich und Sibilla von Glinde mit Zustimmung ihrer beiden
Töchter Katharina und Cacilia ihre Güter in Kaldenhausen und
Drynen an die Abtei Kamp. Dieser Heinrich war, wie die Ver-
kaufsurkunde ausdrücklich hervorhebt, ein Sohn des zuletzt er-
wähnten Winnemar von Glinde, also auch wohl dessen Erbe in
dem Besitze des Gutes.
Für diese Ultere Linie der Besitzer von Glinde scheint sich
mit ziemlicher Sicherheit folgende Stammtafel zu ergeben :
Winnemar von Glinde
1231-1250
Heinrich v. Glinde Rutger v. Glinde Jacob v. Glinde Winnemar v. Glinde
1260-1294 1260 1260 1282-1301
Gem. Alverade
Rutger v. Glinde Winnemar v. Glinde Heinrich v. Glinde
1295-1329 1329 1299—1329
Gem. Sibilla
Katharina v. Glinde Cacilia v. Glinde
1299 1299
In welcher Weise sich die nachfolgenden Glieder dieser Fa-
milie an die ebengenannten anreihen, ist bei dem Mangel weiterer
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
95
urkundlichen Nachrichten nicht wohl mehr festzustellen. Das ver-
bindende Mittelglied scheint zu fehlen. Seit dem Jahre 1321 be-
gegnet uns bis zum Jahre 1342 vielfach in Urkunden Jacob von
Glinde; seine Brüder waren Heinrich und Theoderich. Am 4. Juli
1335 verkaufte Jacob im Einverständniss mit seiner Frau Kuni-
gunde und seinen Kindern Gerhard, Katbarina und Mabilia — diese
war mit Kembold Ingenhoven (iu Curia) vermählt — an Heinrich
Bcyart 3OV2 Morgen Land in der Meckeldonk bei Rheinberg. Die
genannten Brüder mit ihren Frauen Christine und Elisabeth stimm-
ten diesem Verkaufe zu. Ein zweiter Heinrich von Glinde trit
in derselben Urkunde als Treuhalter und Bürge auf. Gegen Schluss
desselben Jahres, am 15. Dezember, verkaufte Jacob von Glinde
(von der Glinde) mit Zustimmung seiner drei Söhne Gerhard,
Jobann und Gottfried und seiner Töchter Katharina und Hedwig
4 Morgen Wiesen bei Ossenberg dem Kloster Kamp. Die bereits
verheirathete Tochter Mabilia gab im nächstfolgenden Jahre nach-
träglich zu dem Verkaufe ihre Gutheissung.
Mehrfach wird der obengenannte Theoderich von Glinde in
Urkunden erwähnt. Mit seiner Frau Elisabeth hatte er wahr-
scheinlich das Gut Mehrheim (Merum) als Mitgift erhalten; nach
demselben führte er den Zusatz „genannt von Merheim". In den
Besitz von Glinde ist er wohl nicht gelangt. Seine Ehe war mit
Kindern reich gesegnet. Seine Tochter Elisabeth war mit dem
Rheinberger Schöffen Theoderich Bertolds vermählt. Von den Söhnen
Jacobs von Glinde tritt zunächst Gerhard von Glinde in den Vor-
dergrund. Im Jahre 1346 Ubernahm er die Vormundschaft über
die unmündigen Kinder seiner Schwester Mabilia, deren Vater
Rembold Ingenhoven im Jahre vorher mit Tod abgegangen war.
Am 17. Dezember 1361) leistete er zugleich mit seinem Bruder
Gottfried (Godert) dem Grafen Wilhelm von Berg und Ravensberg
den Schwur der Treue und versprach ihm, treu und hold sein zu
wollen, wie es sich für un widersagbare Mannen ihrem Herrn gegen-
über gezieme. Neben ihnen schwuren noch 14 dem Rheinberger
Patri zierstand c angehörige Bürger und Ritter den gleichen Eid.
Kurz vor dem Ausgange des Jahrhunderts erscheinen beide Brüder
noch einmal urkundlich, ein Jahr später (1396) auch ein dritter
Bruder, Johann von Glinde.
Wir stehen an dem Zeitpunkte, wo das Rittergut Glinde be-
reits aus den Händen der glcichbenannten Familie in die eines
ebenfalls in und bei Rheinberg begüterten und dem Clevischen
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96
Hermann Keussen sen.
entstammenden ritterlichen Geschlechtes übergegangen ist. Die
Ingenhoven (in Curia) durch Verheirathung mit der Familie von
Glinde verwandt, sind die Besitzer geworden, wie, niuss unaufge-
klärt bleiben. Ks ist indess nicht unwahrscheinlich, dass finanzielle
Bedrängnisse den Güterwechsel veranlasst haben. Die Familie
von Glinde suchte jetzt bei den mächtigen adeligen Herren der
Nachbarschaft anderweitige Versorgung. Möglicher Weise haben
unglücklich geführte Fehden dabei mitgewirkt. Wir hörten schon,
dass zwei Mitglieder dieser Familie sich in den Dienst des Grafen
von Berg begaben ; andere traten in clevische und kurkölniscbe
Dienste. Godert und Johann von Glinde gelobten im Jahre 1421,
dem Grafen Gerhard von Cleve mit Gut und Blut beizustehen.
Ersterer war um 1413 kurkölnischer Amtmann in Rheinberg, der
Bruder Johann hatte 12 Jahre später dieselbe Stellung inne, wohl
als des ersteren unmittelbarer Nachfolger. Andere Mitglieder der
Familie flüchten in den Dienst der Stadt und suchen hier dem er-
bleichenden Glänze des Namens neuen Schimmer zu verleihen.
Und in der That finden wir unter den städtischen Patriziern Rhein-
bergs mehrere aus dem von Glinde'sehen Geschlecht, die sich mit
Erfolg und Ehre dem städtischen Bürgerdienste gewidmet haben.
Heinrich von Glinde ist in der Zeit von 1423—1438 als Schöffe,
Gottfried von Glinde im Jahre 1425 als Rathsherr von Rbeinberg
verzeichnet. Letzterer wurde im Jahre 1449 mit dem Zehnten zu
Neukirchen bei Mörs und mit Mermannsgut bei Baerl vom Grafen
von Mörs belehnt. Im Jahre 1472 begegnet uns noch einmal ein
Heinrich von Glinde in der Loetstrasse, als dessen Bruder Godert
genannt wird. Seit diesem Jahre verstummen die Nachrichten Uber
dieses ritterbürtige Geschlecht.
Die zweite Familie, welche sich des Besitzes von Glinde er-
freute, ist das weit verzweigte Geschlecht Ingenhoven, ursprünglich
im Clevischen, bald aber an verschiedenen Orten des Niederrheins
angesessen und begütert; so zu Bäreukamp bei Dinslaken, zu Aster-
lagen im Mörsischen, auf Haus Ingenhoven bei Lobberich und
endlich in und bei Rheinberg, auf Haus Kassel, in Budberg und
Menzelen. Bei einer solchen starken Verzweigung hält es sehr
schwer, in den dürftigen und mangelhaften Nachrichten den ge-
meinsamen Faden aufzufinden und festzuhalten. Der in Rheinberg
sesshafte Zweig war es, welcher den Rittersitz Glinde erwarb.
Bis zum Jahre 1600 ist er in ununterbrochenem Besitze desselben
geblieben. Auch die Ingenhoven verschmähten bürgerliche Ehren-
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und. des Niederrheins.
07
stellen oder sichere Ämtsstellungen nicht; sie scheinen sogar den uni-
gekehrten Weg der von Glinde genommen zu haben und aus
städtischen Patriziern Landjunker geworden zu sein. Bereits 1321
bis 1335 stossen wir auf einen Rheinberger Schöffen Hermann
Ingenhoven, 1335—1345 auf einen Schöffen und Bürgermeister
Rembold Ingenhoven, 1425—1450 auf den Schöffen Bernhard Ingen-
hoven und 1524 auf einen Jobann Ingenhoven, der kurfürstlicher
Schultheiss in Rheinberg war. Im Jahre 1550 begegnen wir eben-
daselbst dem Bürgermeister Gerhard Iugenhoven. In der ver-
worrenen Zeit des Truchsessischen Krieges war Johann Ingen-
hoven eine Zeit laug Amtmann in Rheinberg; vermuthlich gehörte
er dem Mörsischen Zweige an. Auch ein Gelehrter ist aus diesem
adeligen Geschlechte hervorgegangen, nämlich der Magister Ger-
hard Ingeuhoveu (in Curia); im Jahre 1462 war er Rector der
Universität zu Basel. Üie genannten Glieder der Familie in einen
genealogischen Zusammenhang zu bringen, hat nicht gelingen
wollen, es fehlen die verbiudendeu Mitglieder. Dagegen war unter
den nachfolgenden Mitgliedern die Verbindung zu schaffen. Ein
Bernhard Ingenhoven, dessen Gemahlin eine gewisse Helwigis war,
lebte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts und hinterliess vier
Kinder: Bernhard, Rembold, Wilhelm und Mecbtilde. Rembold,
schon mehrfach genannt, hatte mit seiner Gemahlin Mabilia von
Glinde gleichfalls vier Kinder: Johann, Bernhard, Jacob und Hed-
wig Ingenhoven. Von diesen begegnet uns im Jahre 1369 Jacob
Ingenhoven in Begleitung seines Oheims Bernhard ; beide schwuren
dem Grafen Wilhelm von Berg den erwähnten Huldigungseid. Als
sein Sohn wird uns urkundlich im Jahre 1406 Wilhelm Ingen-
hoven genannt. Der Rheinberger Schöffe Bernhard Ingeuhoven
1427 — 1450 ist wahrscheinlich sein Sohn oder Neffe. Er wohnte
an der Stadtmauer neben dem Hause der Duisburger Minoriten.
Eine Agnes Ingenhoven, welche im Jahre 1377 Goswin von Harn-
broick geheirathet hatte, war eine Tochter Bernhards und Enkelin
Rembolds Ingenhoven. Unter den genannten Rittern und Pa-
triziern zeichnete sich namentlich der Ritter Jacob Ingenhoven
durch kriegerische Neigung aus. In den geldrisch - clevischen
Kämpfen seiner Zeit war er iu Gefangenschaft gerathen ; längere
Zeit hatte er in Kempen im Kerker schmachten müssen. Ein
Pferd, das er dabei eingebüsst, erhielt er im Jahre 1376 mit 50
Schilden ersetzt. Für die nachfolgenden Glieder des Geschlechts
fehlt wieder der Zusammenhang. Es sind dies Wolter Ingenhoven
7
Annalen des hist. Vereins LXV. 1
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98
Hermann Keussen sen.
im Jahre 1411, Gertrud Ingenhoven 1438—1450 und im selben
Jahre 1450 Wilhelm Ingenhoven, Schöffe in Eversael. Ebenso ist
der im Jahre 1462 als Amtmann zu Krakau bei Crefeld genannte
Johann Ingenhoven nicht weiter einzureihen. Aller Wahrschein-
lichkeit nach gehörte er dem Zweige zu Asterlagen an.
Vom Ausgange des 15. Jahrhunderts ab wird ein engerer
Anschluss der einzelnen Glieder wieder möglich. An der Spitze
steht Loeff (Ludolf) Ingenhoven mit seiner Gattin Sibilla und
seinem Bruder Johann. Ludolf, der bis gegen 1517 lebte, hinter-
liess drei Söhne: Ludolf, Wilhelm und Johann Ingenhoven. Der
letztere Hess sich im Jahre 1517 für seinen Bruder Ludolf mit
dem Hause Kassel bei Rheinberg belehnen. Er bekleidete einige
Jahre später (um 1524) das Schultheissenamt zu Rheinberg; bis
zum Jahre 1554 lässt er sich verfolgen. Es war, wie es scheint,
sein Vater Ludolf mit einer von Dript vermählt gewesen. Im
Jahre 1552 tritt Johann Ingenhoven als Erbe der beiden in der
Abtei Fürstenberg gestorbenen Nonnen Sibilla von Eyll und Ger-
traud Angenendt auf. Bei seinem Tode war sein Sohn Ludolf
noch unmündig, sodass Jacob Ingenhoven zu Niederbudberg die
Vormundschaft über ihn führte. Ersterer war mit Anna von Loe
vermählt. Am 1. August 1571 kaufte Lueff mit seiner gen. Frau
ein Haus in Rheinberg an der Stadtmauer neben Johannes Inger-
schmitten, Lueff Ingenhoven und Heinrich Dorsten von den Duis-
burger Minoriten. Die beiden in der Urkunde fungirenden Zeugen
Hugo von Dript und Wilhelm Ingenhoven deuten auf die ver-
wandtschaftlichen Verhältnisse hin. Auf diesen Lueff Ingenhoven
scheint der Besitz von Kassel tibergegangen zu sein, während das
Haus Glinde seit 1535 seinem Gross-Oh eini Jacob Ingenhoven ge-
hörte. Dieser letztere lebte bis zum Jahre 1574, wo sein Sohn
Bernhard in den Besitz trat ; derselbe stammte aus des Vaters Ehe
mit Beatrix von Honseler. Bernhard, den wir bis 1583 verfolgen
können, hinterliess einen Sohn, Hugo Ingenhoven, der Komthur
des deutschen Ordens wurde und sich mit Anna Margaretha von
der Reck vermählte. Nach seinem Tode wurde zunächst der Ge-
mahl seiner ältesten Tochter Anna, Wilhelm von Wachtendonk, Be-
sitzer von Glinde. Seine zweite Tochter Cäcilia war mit Gert von
Neuhoff in die Ehe getreten. Ehe wir uns weiter über diese Er-
ben von Glinde verbreiten, müssen wir noch einen Augenblick bei
dem Mannesstamme der Ingenhoven verweilen.
Der eben als Vormund Lueffs von Ingenhoven erwähnte Oheim
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
99
Jacob Ingenhoven wurde 1550 mit dem Gute vor dem Dyck, mit
dem früher der Drost zu Geldern Luetf von Eger belehnt gewesen
war, belehnt. Sein Sohn Jacob wurde im Jahre 1573 mit dem-
selben Gute belehnt. Das Haus Kassel besass um 1654 Jacob
Ingenhoven, welcher dem bei Lobberich ansässigen Zweige ange-
hörte. Um 1627 lebte in Rheinberg die Edeldame Anna Ingen-
hoven, über deren Familienverhältnisse uns keine weiteren Notizen
v,u Gebote steben.
Wilhelm von Wachtendonk starb nebst seiner Gemahlin be-
reits vor 1632. Er hinterliess eine einzige Erbtochter Anna Maria
Elisabeth von Wachtendonk, welche bei dem Tode der Eltern noch
.unmündig war. Ihre Vormünder Adolf von Waldass, Heinrich
von Hertenfeld und Joachim von Bocholtz bevollmächtigten den
Baron Adolf von Hönnepel gen. Impel zu Blömersheim am 29. De-
zember 1632, für dieselbe das Lehngut Meckeldonk bei Rheinberg
vom Prinzen von Oranien als Lehen zu empfangen. Sie vermählte
sich später mit Wilhelm Adam von Strauven, welcher am 12. Mai
1650 im Namen seiner Gattin vor dem Mörser Drosten Wilhelm
Reiner von Cloudt wegen der Meckeldonk den Lehnseid schwor.
Im selben Jahre suchte er für sich und seinen Sohn Franz Wil-
helm die Belehnung mit Glinde nach. Sein Gesuch wurde abge-
wiesen, indem der Vetter Wilhelm von Neuhoff, der Sohn Cacilias
Ingenhoven, ihm zuvorgekommen war. Die von Strauve*n nannten
sich gleichwohl eine Zeit lang Herren zu Glinde. Ein Oheim
Wilhelm Adams von Strauven war der Kölner Weihbischof Georg
Paul Stravius, der im Jahre 1642 bei seiner Rückkehr von Lüttich
überfallen und gefangen wurde. Für seine Befreiung rausste er
8000 Rthlr. zahlen. Er starb am 4. Februar 1661.
Die Familie von Neuhoff ist bis zum Jahre 1719 die Be-
sitzerin von Glinde geblieben. Der oben genannte Wilhelm von
Neuhoff war Drost zu Nienrode und seit 1636 mit Anna Henriette
von Neuhoff, genannt Ley, vermählt. Sein Halbbruder Wennemar
von Neuhoff war mit Elisabeth von Eyll vom Hause Gastendonk
bei Kempen verheirathet und Drost zu Bochum. Wilhelm von Neu-
hoff hatte zwei Söhne Wilhelm Wennemar und Dietrich Stephan
von Neuhoff. Am 16. Oktober 1655 empfing der erstere die Be-
lehnung mit Glinde; er war damals Hauptmann im Regiment von
Spaen. Er avancirte zum Oberstlieutenant im Regiment zu Fuss
des Herzogs vön Württemberg und nahm lebhaften Antheil an den
kriegerischen Ereignissen seiner Zeit. Im Jahre 1688 fand er
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Hermann Keussen sen.
seinen Tod vor Negroponte. Er war auch Deutsch - Ordens-
Kointhur zu Obern iersheiin. Sein Bruder Dietrich Stephan hatte
bereits 1678 die Belehnung mit Glinde empfangen. Er starb im
Jahre 1694 als Drost zu Nienrode und Cleviscb -Märkischer Re-
gierungsrath. Mit seiner Gemahlin Anna Elisabeth von Neuhoff
hatte er 10 Kinder, 6 Söhne und 4 Töchter. Der älteste Sohn
Caspar Stephan Heinrich von Neuhoff war 1663 geboren ; er hatte
nach dem Tode des Vaters die Belehnung mit Glinde empfangen,
starb aber bereits am 18. Juli 1695 bei der Belagerung von Na-
mur, die er als brandenburgischer Obristlieutenant mitmaebte.
Gleich seinem Vater und Grossvater war er auch Drost zu Nien-
rode gewesen. Sein Bruder Ernst Alex von Neuhoff fand 1702
bei der Belagerung von Kaiserswerth als Hauptmann seinen Tod.
Ein jüngerer Bruder Franz Bernhard Johann von Neuhoff erhielt
im Jahre 1696 am 26. Juni das Leben Glinde, nachdem er eben
aus einem Feldzuge nach Ungarn, den er als brandenburgischer
Kapitän mitgemacht hatte, in die Heimath zurückgekehrt war.
Er widmete sich von jetzt an dem Verwaltungsdienste, wurde Amt-
mann zu Altena und Iserlohn und Geh. Cleviscb-Märkischer Re-
gierungsrath. Im Jahre 1719 verkaufte er das Rittergut Glinde,
das ihm wohl zu entfernt lag, an Adrian Adolf von Dörth, einen
entfernten Verwandten, der mit Catharina Judith von Neuhoff, gen.
Ley, vermählt war. Dieser war ein wackerer Haudegen, der sich
in der Kriegsgeschichte einen rühmlichen Namen erworben hat.
Er stand in holländischen Diensten und erlangte den Rang eines
Generallieutenants. Im Alter von 84 Jahren noch vertbeidigte er
als Gouverneur von Tournay ruhmvoll diese Veste gegen Lud-
wig XV. Zwei Jahre später, am 27. September 1747, starb er.
Sein Sohn Johann Adam Heinrich Sigismund von Dörth hatte in
diesem Jahre durch den Konrector des Mörser Gymnasiums Prey-
sing die Belehnung mit Glinde nachsuchen lassen. Sein Bruder
Clemens Zeno von Dörth empting die Mitbelehnuug. Als derselbe
mit Sophia Theresia von Metternich zur Ehe schritt, trat er zur
katholischen Kirche Uber und nahm kurkölnische Dienste an. Er
wurde kurfürstlicher Kammerherr. Im Jahre 1769 nach fünfzig-
jährigem Besitz verkauften die Gebrüder von Dörth den Rittersitz
Glinde an Ludolf von der Ruhr, Herrn zu Ossenberg, der kurze
Zeit nachher, am 13. April desselben Jahres, starb und in der
Kapelle zu Ossenberg seine letzte Ruhestatte fand.
Die Familie von der Ruhr ist eine Rheinberger Familie, die
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
101
»aehweisbar bereits im Anfange des 17. Jahrhunderts in der Stadt
ihren Wohnsitz hatte. Der Ankäufer von Glinde, Ludolf von der
Ruhr, war 1733 Rathsherr von Rheinberg, 1735—1739 Bürger-
meister. Um 1746 kaufte er das Haus Ossenberg von dem Grafen
Trucbsess von Waldburg. Er war vermählt mit Regina Maria
Margaretha Hölters, die im November 176b' ihm im Tode voran-
ging. Aus dieser Ehe stammte eine lange Reihe von Kindern,
von denen indess mehrere in jungen Jahren starben. Die älteste
Tochter Catharina Adelheid Barbara, geboren am 2. Oktober 1726,
verheirathete sich am 29. Juni 1749 mit Joseph Clemens Lenders;
eine zweite Tochter Maria Agnes, geboren am 12. April 1731, war
seit dem 25. Oktober 1759 mit dem späteren Bürgermeister in
Neuss Heinrich Hermann Jordans, dem Vater des französischen
Unterpräfekten Jordans in Crefeld, verehelicht. Eine dritte Tochter
Johanna Dorothea, geboren am 19. August 1742, verband sich am
21. August 1773 ehelich mit dem kurpfälzischen Geheimen Kammer-
rath Florenz Kieselstein in Düsseldorf; eine vierte, am 19. Mai
1744 geborene Tochter Anna Maria Regina vermählte sich am
13. Mai 1774 mit dem kurpfälzischen Hofrath Johann Peter Gos-
win Joesten in Gladbach. Von den Söhnen heirathete der jüngste
Caspar Michael Anton — geboren am 29. September 1748 — die
Baronin Maria Ignatia von Wevelingboven-Sittart. Dieser letztere
trat gemeinschaftlich mit seiner Schwester, der Kamraerräthin
Kieselstein, in den Besitz von Glinde. Später ging durch Kauf
das Gut an die Familie Baumann über; von dieser ererbte es der
mit einer Baumann verheirathete Gutsbesitzer Knaben.
Die Frage, ob Theodor von Neuhoff, der spätere König von
Korsika, welcher der Neuhoffschen Familie angehört, in deren
Besitz einst das Gut Glinde war, hier das Licht der Welt erblickt
bat, muss vor der Hand unentschieden bleiben. Die Rheinberger
Taufregister vermelden darüber nichts. Der letzte Besitzer von
Olinde aus der Familie Neuhoff hatte ausser den bereits erwähnten
Brüdern noch zwei, welche sich dem Militärstande gewidmet hatten,
Friedrich Wilhelm von Neuhoff, der als Lieutenant in dem Treffen
bei Landen fiel, und Leopold Wilhelm von Neuhoff, der in bischöf-
lich-münsterischen Diensten als Hauptmann stand und ein ziemlich
unstetes Leben führte. Aus seiner Ehe mit einer gewissen Henn
— ein Franz Winand Joseph Henn ist um 1740 Gerichtsschreiber
in Rheinberg — stammt der oben erwähnte Theodor von Neuhoff.
Die Mutter war eine Bürgerstochter aus Viset an der Maas im
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10,'
Hermann Keussen sen.
Lüttichschen. Ihr Vater war Armeelieferant gewesen, und so war
die Bekanntschaft wohl leicht herbeigeführt worden. Leopold
Wilhelm starb bereits 1695 im Alter von 28 Jahren. Die beiden
Kinder — ausser Theodor war noch eine Tochter vorhanden, die
sich mit einem Grafen von Trevoux vermählte — sollen auf Glinde
geboren sein. Theodor war beim Tode des Vaters 4 Jahre alt.
Seine Erziehung empfing er bei den Jesuiten in Münster und Köln.
Ein unglückliches Duell, das er hier mit einem Studenten hatte,
nöthigte ihn zur Flucht nach Holland. Durch Vermittelung des
spanischen Gesandten erhielt er eine Lieutenantsstelle bei einer
spanischen Trnppenabtheilung, die zum Kriege in Afrika bestimmt
war. Er wurde Hauptmann, aber bei einem Ausfall aus Oran von
den Mauren gefangen und an den Dey von Algier ausgeliefert.
18 Jahre lang diente er diesem als Dolmetscher, bis er im Jahre
1735 von ihm mit 2 Regimentern den Korsikanern, welche das
Joch Genuas abschütteln wollten, zu Hülfe geschickt wurde. Er
hatte glückliche Erfolge und wurde von den dankbaren Korsi-
kanern im Jahre 1736 zum Könige ausgerufen. Er suchte hollän-
dische Hülfe nach und begab sich zur Erlangung derselben per-
sönlich nach Holland. Er kehrte mit seinem Vetter, dem Baron
von Dörth, zurück, reichliche Kriegsmunition mit sich führend.
Als aber im Jahre 1738 französische Htilfstruppen die Genueser
unterstützten, war seines Bleibens auf Korsika nicht mehr. Er
suchte in Venedig, Florenz und anderwärts Hülfe nach, aber
überall ohne Erfolg. Eine Zeit lang verweilte er bei dem Bey von
Tunis und hoffte von dort aus wieder Besitz von Korsika ergreifen
zu können. Doch auch hier war seines Bleibens nicht, er musste
wiederum fliehen, kam nun nach langen Irrfahrten nach Köln, von
wo er Ende Februar 1741, von einem einzigen Bedienten begleitet,
in einer ärmlichen Mietbkutsche nach Wien fuhr, dann weiter
nach der Schweiz. Hier hielt er sich bei dem General Salis auf
und nahm unter dem Namen eines vornehmen Engländers an den
Gastmählern theil, die dieser General den fremden Ministern gab.
In Begleitung von vier Personen ging er hierauf nach Italien und
endlich nach Lissabon, von wo aus er im Dezember 1742 im
Besitze grosser Geldsummen eine Landung auf Korsika beab-
sichtigte. Diese wurde aber vereitelt. Er kehrte uach Florenz
zurück, musste aber, von seinen Gläubigern gedrängt und verfolgt,
abermals fliehen. Er ging nach London, wurde aber hier seiner
Schulden halber verhaftet. Auf Verwendung des englischen Mi-
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
103
nisters Walpole wurde eine Sammlung veranstaltet, die zur Be-
friedigung der Gläubiger verwandt werden sollte. Er starb im
Jahre 1756 zu London in ärmlichen Verhältnissen. Seine Freunde
setzten ihm ein Denkmal, das die Inschrift trug:
Das Glück gab dem Manne ein Königreich und versagte ihm
im Alter Brot.
Vortrag, gehalten im Verein von Geschichtsfreunden zu Rheinhcrg.
9.
Zar Geschichte der Crefelder Zeitungspresse.
Der Duisburger Intelligenz-Zettel" war die nächste und fast
einzige Quelle, aus der den Bewohnern Crefelds alles Wissens-
werthe auf amtlichem Gebiete zufloss. Allzuviel Intelligenz dürfte
man, nach den vor uns liegenden Proben aus dem Jahre 1784 zu
schliessen, daraus nicht geschöpft haben. So lautet gleich die
erste mit der Ucberscbrift „Warnungs-Anzeige" versehene Nach-
richt : „Es wird hiemit dem Publico bekannt gemacht, dass ein In-
quisit wegen verschiedener verübter Diebstähle auf 4 Jahre zum
Zuchthause condemniret worden. Cleve, im Regierungsrath, den
12. Martii 1784. Freiherr von der Reck" räthselhaft genug und
könnte zu scharfsinnigen Vermuthungen anreizen. An einer an-
dern Stelle desselben Blattes heisst es unter der Rubrik: Personen,
deren Dienst verlangt wird ausserhalb Duisburg: In Crefeld wird
eine gute Hebamme verlangt, diejenigen, welche gute Zeugnisse
ihrer Lebensart und Geschicklichkeit beybringen können, wollen
sich fordersamst bey dem Meursischen Provincial-Collegio medico
zu Meurs, oder dem Magistrat zu Crefeld melden und die nähern
Conditiones vernehmen. Meurs den 19ten Febrnarii 1784. Vom
Reklame -Wesen findet sich in dem Blatte allerdings auch schon
eine Spur, wenn es unter „IX Von neuen Schriften" heisst: Die
allgemeine Anweisung der neuesten Schönschreibkunst des Hoch-
gräfl. Lippischen Botenraeisters und Actuarius J. G. Weber für die
Jugend hohen und niederen Standes, desgleichen für andere Lieb-
haber einer schönen Feder und für Frauenzimmer, mit einer ge-
druckten Anweisung und beygefügten Orthographie, ist durch ganz
Deutschland so bekannt, und wegen der darinn befindlichen 40
Stück in Kupfer sauber gestochenen Vorschriften so beliebt, dass
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10t
Hermann Keussen sen.
davon nunmehr mit völliger Zufriedenheit des Herrn Verfassers im
Verlage der Helwingschen Uuiversitäts- Buchhandlung allhier ein
ganz neuer Abdruck auf vielfältige Nachfrage hat veranstaltet wer-
den müssen u. s. w. Wir sehen, der „Duisburger Intelligenz-Zettel''
bot seinem Publikum eine ganz eigentümliche Art von Unter-
haltungsliteratur, die selbst dem nüchternsten Praktiker nicht ge-
nug thuu konnte. Da war ihm selbst der „Anzeiger" in seiner
ursprünglichsten Form noch weit über.
Wer sich Belehrung über den Lauf der Tagesereignisse ver-
schaffen wollte, der suchte sie hier vergeblich. Er musste sich zu
dem Behufe von Köln die „Reichs-Ober-Post-Amts-Zeitung" für
gutes Geld verschreiben. Allzuviel erfuhr er aber auch hier nicht,
denn das löbliche Ccnsuramt sorgte gewissenhaft dafür, dass keine
„unpassenden und anzüglichen Zusätze, Vernünftelungen und Aus-
schweifungen über die Grenzen der einem Zeitungsschreiber zu-
stehenden Geschichtserzählung" gebracht wurden. Die politische
Kannegiesserei auf der Bierbank war also für unsere Altvorderen
sehr beschränkt, sie durften — es ging ja nicht anders — nur die
eigene Kirchthurmspolitik betreiben, und dass die mager genug
blieb, dafür sorgte die besondere Kontrolle mächtiger Familien,
welche eine Censur eigener Art durch ihre „Comptoirbedienten'
ausüben Hessen und bösen Klatsch recht übel vermerkten. Das
waren patriarchalische Zustände, in welche die französische Re-
volution und der im Jahre 1794 erfolgte Einmarsch französischer
Trappen plötzlich wie über Nacht einen unliebsamen Riss brachten.
Das stolze Wort Pressfreiheit klang verlockend genug und ward
auch damals schon ein Schlagwort, von dessen Zauber man sieb
grosse und wunderbare Wirkungen versprach. Als nun mit dem
Einrücken der Franzosen die Verbindung mit dem rechten Rheiu-
ufer erschwert, ja nicht lange nachher das Herüberbringen von
Zeitungsblättern aus jener Gegend bei schwerer Strafe aufs strengste
untersagt wurde, da war Crefeld für seine politischen und littera-
rischen Bedürfnisse — und solche empfand jetzt auch der schlichteste
Philister — einzig und allein auf Köln angewiesen. Hier trat
denn auch bald eine üppige Saat neuer litterarischer Unterneh-
mungen, grösstenteils politischer Natur, ins Leben. Das war der
Zeitpunkt, wo sich auch hier zum ersten Male ein litterarisches
Unternehmen hervorwagte. Wer den Impuls dazu gab, wissen
wir nicht. Der Mann, welcher sich zu dem kühnen Wagniss ver-
stieg, war Peter Schüller aus Düsseldorf. Er war noch nicht
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
lange in Crefeld ansässig ; durch seine Vermählung mit der Tochter
des Apothekers und ehemaligen Bürgermeisters von Crefeld, Karl
Max Btirckh, hatte er sich eines gewissen Einflusses, namentlich
auch in amtlichen Kreisen, zu erfreuen. Schüller war ein frischer,
muthvoller Mann, der die Schwelle des Mannesalters erst eben
überschritten hatte. Die geistigen Kräfte, welche sich ihm bei
dem jungen und gewagten Unternehmen zur Verfügung stellten,
sind dem Namen nach nicht bekannt. Doch glauben wir kaum
fehl zu gehen, wenn wir dem hiesigen Jakobiner-Klub einen grossen
Antheil an der Mitarbeiterschaft zuerkennen. Wenn einzelne Mit-
glieder desselben, wie z. B. Engelbert vom Bruck, eines Tages
die Vaterschaft einiger bestimmten Artikel leugnete und erklärte,
bis heute (3 Wochen nach Erscheinen der ersten Nummer) nicht
den geringsten Antheil an der Herausgabe des Blattes genommen
zu haben, so beweist das, dass man auch schon damals den ge-
nannten Klub im Verdacht gehabt und sich nur in der Person ge-
irrt hatte. Es stehen uns leider keine weiteren Materialien zur
Verfügung, durch welche wir das Dunkel lichten könnten. Jeden-
falls waren es Männer von Geist und Begabung, die als Gevattern
an der Wiege der „Politischen und litterarischen Iris am Nieder-
rhein" gestandeu, und wir brauchen dieselben nicht ausschliesslich
im Weichbilde der Stadt zu suchen. Doch wir verzichten darauf,
nach der Vaterschaft weiter zu forschen. Genug, die erste Nummer
der Iris erschien am 12. Nivose im 7. Jahre der französischen Re-
publik, also am 1. Januar 1799. Mit einem etwas überschweng-
lichen, aber warm empfundenen poetischen Prologe „Iris am Ho-
rizonte" trat die Zeitung mit der 3 Centimes-Marke an der Stirue
in die Oeffentlichkeit. Wir können es uns nicht versagen, den-
selben hier unverkürzt zum Abdruck zu bringen :
Trocknet die Thräne izt, Völker am friedlich rauschenden Rhenus!
Stürmt in die Leier zum Friedensgesang! Es hallen am Ufer
Bis zu Helvetiens Alpen die Jubeltöne der Freude !
Heil wird Germania Dir. Sieh Deinem Genius reichte
Galliens Genius bieder und treu die Rechte zur Sühnung,
brach schon die ersten Zweige vom Friede verkündenden Oelbaum,
Und Irena wird bald zum Kranze der Eintracht sie winden.
Heil wird Germania Dir ! Nach furchtbar schreckenden Wettern,
Sieben Todesjahre stürmten die schreckenden Wetter,
Wölbt im Donnergewölk izt Iris den farbigen Bogen.
Und das Nachtgewölk flieht. Schon schweigen erschütternde Donner,
Und der Dämon des Kriegs, mit ehernen Fesseln umwunden,
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Hermann Keussen sen.
Knirscht nun bald ergrimmt im geschlossenen Tempel des Janus.
Heil wird Germania Dir ! Nun flammen nicht lodernde Städte,
Ihre noch glühende Asche trinkt nicht mehr die Thräne des Bürgers,
Der aus verödeter Heimath in ferne Fluren sich rettet,
Wenn ihn die Gattin, das Kind, mit Seufzern zum Vater des Weltalls,
Der die Bruderliebe gebot und Frieden und Eintracht,
Hin zum entlegenen Land in stummer Wehmuth begleiten,
Mit der geborgenen Habe auf ihrem zarteren Rücken.
Nein ! Germaniens Flur grünt friedlich im kommenden Lenze,
Und der Hüttenbewohner erfreue sich lastender Garben.
Weinet der Menschlichkeit Thräne, am friedlich rauschenden Rhenus
Völker durch Ruhe beglückt, dem Elend entfernterer Brüder,
Denen Verwüstung und Tod und schreckliche Furien drohen.
Heil wird Germania Dir ! Doch jene Donnergewölke,
Wo zum Segen für Dich die friedliche Iris nun lächelt,
Thürmen grausen voller sich dort am Ufer der Tiber.
Nacht schwebt über Hesperiens Flur, vom Blitze erhellet.
Des Apenninus Gebirg hallt schon vom schmetternden Donner.
Uebor Ausonien weint. Dort wetzt, auf Söhne der Freiheit,
Der Fanatismus den Dolch, und ött'net den Tempel des Janus,
Um mit lechzender Wuth das Blut in Strömen zu trinken.
Finsterniss kämpft mit dem Licht. Erkauft mit britischem Golde
Eilet der Sklav am Vesuv, der Sklav am flammenden Aetna
Seinen Blutdurst selbst in Roms Spitälern zu löschen.
Blickt izt grausenvoll hin. Vom Ufer der starrenden Newa
Und von der Wolga, vom Don und aus Siberiens Wüsten,
Wälzen sich keuchend heran die Stürmer von Ismails Wällen
Und die Stürmer Pragas und Oczakows rauchender Mauern,
Um sich im Blute der Kinder, der Weiber und Greise zu baden.
Seht des Islams Verehrer reicht ihnen betrogen die Rechte,
Kämpft getäuscht an der Seite des kaum befriedigten Feindes,
Dem nach dem stolzen Serail in seiner Habsucht gelüstet,
Und der Archipel sieht staunend vereinte Geschwader.
Auch der lllyrier droht. Schon stürzen Huugariens Scharen
Sich nach Latium hin, das Schreckensgewölk zu vermehren.
Blitze schlängeln sich schon und wie vom flammenden Aetna
Feuergewölke sich hoch zum Horizonte erheben,
Wird auf Hesperiens Flur die Glut entzündeter Städte
Und des stilleren Dorfs, ihn röthen den schaudernden Himmel,
Wird sich die Lava von Blut mit Fluthen der Tiber vermischen.
Weinet der Menschlichkeit Thränen, am friedlich rauschenden Rhenus
Völker durch Ruhe beglückt, dem Elend entfernterer Brüder,
Denen Verwüstung und Tod und furchtbare Furien drohen.
Harret! Es trotzet dem Sturm, das Haupt über Wolken, wie Atlas,
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
107
Galliens Genius noch. Er wird die Furien fesseln
Und nach blutigem Kampf den Völkern vom Nil bis zur Newa
Mit dem Oelzweig den Segen des süsseren Friedens erringen.
Seinem Staate Heil, wenn ruhend auf rühmlichem Lorbeer
Er nun das häusliche Glück der Heldenbürger vergrössert.
Wenn nun fern von Europens, wenn fern von Afrikas Fluren
Jenes Nachtgewölk schwand, und Feinde als Brüder sich küssen;
Dann wird im fernen Gewölke die friedliche Iris euch lächeln,
Euch der Menschheit Glück, den Mensclien edelnde Züge
Hoher Götterthat, im frohen Entzücken erzählen.
Wird euch schildern, wie dann Bewohner stolzer Palläste
Und der niedern Hütte sich zärtlich als Brüder umarmen,
Gleicher Rechte sich freuen, die Pflichten des Menschen erfüllen
Und durch Sittlichkeit gross dem Bilde der Gottheit sich nähern.
Ach! verkündete sie dem Erdkreis einst ewigen Frieden,
Allen Völkern Heil im Pilgerwandel zum Himmel;
Dann mög ihr farbiger Bogen am Horizonte verschwinden,
Wenn im letzten Gewölk 'noch einmal die strahlende Sonne
Seinen Farbenglanz mit Feuertlammen erhöhte.
Wir sehen ans diesem poetischen Erguss, wohin die poli-
tischen Bestrebungen der Iris giugen: Die engste Verbrüderung
zwischen Frankreich und Deutschland im republikanischen Rahmen
und mit dem bekannteu Motto: Freiheit, Gleichheit und Brüder-
lichkeit. Im Publikum müssen nach dem Erscheinen der ersten
Nummer (dieselbe enthielt nichts weiter, als den oben gebrachten
Prolog) die Stimmungen sehr getheilt gewesen sein, wenn man aus
dem prosaischen Prolog der zweiten Nummer Rückschlüsse sich
gestatten darf. Zum Verständniss der ganzen Lage der Dinge
werden wir daran erinnern müssen, dass die Verwaltung der Stadt
in fremde Hände Ubergegangen, dass der preussische Stadt- und
Landrichter Starrmann seines Amtes entsetzt, die mörsische Re-
gierung gefluchtet und lahm gelegt war, und dass gegen Schluss
des Jahres 1798 ein ehemaliger Schauspieler und Sprachlehrer
Johann Friedrich Toscani aus Stuttgart, ein Rou6 von 44 Jahren,
das Heft der Stadtregierung als Commissaire du directoite execu-
tif pres la municipalitc' de Crefeld in Händen hatte. Dem Namen
nach war allerdings Ludwig Max Rigal der Präsident der Muni-
zipalverwaltung. Die Stimmung wird also wohl keine allzu rosige
gewesen sein, zumal auch der Geschäftsgang äusserst flau und die
Friedensaussichten noch in weite Ferne gerückt schienen. Mit
zagenden Blicken mochten auch manche die verheissene dauernde
Verbrüderung mit Frankreich, wie sie die Iris empfahl, anschauen
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108
Hermann Keussen seu.
und besonders die ehemaligen Beamten werden kaum sympathisch
solcheu Anschauungen gegenübergestanden, ihr politisches Ge-
wissen wird sich dagegen gesträubt haben. Manchen von ihnen»
die nicht gleich mit ins republikanische Horn tuteten, erging es
kümmerlich genug, und gewiss beseufzten sie im Stillen ihr schweres
Geschick.
Die Redaktion sah sich also veranlasst, in der zweiten Num-
mer etwas genauer und verständlicher, als das in der poetischen
Erotfnungsnummer geschehen konnte, sich Uber ihre Ziele auszu-
lassen, und das that sie iu einem zweiten Prolog. Ein neues
Zeitungsblatt, so heisst es hier, welches sich zum ersten Male in
den Zirkel des Publikums wagt, bedarf aber ebensowohl einer
Vorrede, als ein neues Buch usw. Vielen Lesern der Ankündigung
war der Titel der Zeitung nicht deutlich genug. Für diese sind
wir genötbigt, folgende Erklärung vorauszuschicken. Mehrere Zei-
tungen erscheinen unter dem Namen Merkur, welcher bei den
Alten der Bote und Herold der Götter war. Wir haben daher der
unsrigen zur Abwechselung den Namen der Iris gegeben. Mit
demselben bezeichneten die Alten den Regenbogen als eine beson-
dere Göttin, die als Gesandtin der Juno und der übrigen Gott-
heiten erschien. Mit dem Regenbogen stieg sie vom Olymp zur
Erde und wieder dahin zurück. Ihr Name ist daher für eine Zei-
tung ebenso angemessen, als der Name Merkur und geschmack-
voller als der schlichte Titel: Crefelder Zeitung. — — Dann er-
klärt der Herausgeber weiter: Die Zeitung soll kein Chaos von
Nachrichten, keine Mixtur von Wahrem und Falschem sein. Der
Hauptartikel „Geschichte unserer Zeit" soll eine zusammenhängende
Geschichtserzähluug der Weltbegebeuheiten und eine wahrhaft
treue Darstellung derselben enthalten, dass diejenigen Leser, welche
unsere Zeitung sammeln und aufbewahren wollen, in diesem Ar-
tikel ein achtes Geschichtsbuch der Ereignisse unserer Zeit be-
sitzen sollen. Im Artikel „Miscellen" soll das Neue des Tages
gebracht werden, ohne dass jedoch Iris für die Wahrheit der-
selben Bürgschaft leistet. Für die nächste Zeit bittet sie noch um
nachsichtige Beurtueilung. Weiter, heisst es am Schlüsse der Vor-
rede, wollen wir zur Empfehlung unseres Blattes nichts sagen.
Ein guter Wein braucht keinen Epheukranz und ein schlechter
wird durch dieses Schild nicht besser. Jeder Leser wird selbst
die Rolle eines Recensenten übernehmen und die Verfasser werden
gegen eine billige und vernünftige Kritik vom einsichtsvollen PubÜ-
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 109
kum nicht taub sein. Das neue Blatt hatte sich, wie wir hören,
eine hohe Aufgabe gestellt, zu deren Lösung ungeübte Kräfte und
geringe finanzielle Mittel unmöglich genügten. Nach einem
kurzen rühmlichen Anlauf wurde das Blatt schon lahm und matt,
und namentlich wurde es mit dem Hauptartikel „Geschichte un-
serer Zeit" schon recht bald still und stiller, und mit dem ächten
Geschichtsbuch haperte es am meisten. Die Miscellen machten
nach kurzer Zeit den Hauptbestandteil des Blattes aus. Der po-
litischen Stellung nach schielte das Blatt stark nach der Seine hin, •
wiewohl auch nicht zu verkennen ist, dass sich mitunter alte
patriotische Erinnerungen geltend machten, wenn vom preussischen
Herrscherhause die Rede war. Die Redaktion gab sich mannig-
fach den Anschein, als liefere sie Originalberichte selbst aus Pa-
ris, London usw., indess scheint die Zahl solcher Artikel nicht
übermässig gross gewesen zu sein. Sie fühlte oft genug selbst
durch, dass sie hinter den Erwartungen zurückblieb, denn sie be-
nutzte nicht selten die Gelegenheit, dem Publikum zu versichern,
dass sie ihre hohe Aufgabe unverrückt im Auge behalte. So lässt
sie sich beispielshalber in der Nr. 5 „Crefeld den 21. Nivose"
über ihre Aufgabe aus: Unsere Iris wird, um den Raum zu sparen,
die Leser so wenig als möglich mit Gerüchten und Sagen unter-
halten, welche oft wie ein Irrlicht auf einige Augenblicke das
lüsterne Publikum täuschen und plötzlich verschwinden. In Nr. 8
bestimmt sie unter der Ueberschrift: , .Rügen" diese noch genauer,
wenn sie schreibt: Unsere Iris hat den Lesern eine Kritik der
schiefen Vorstellungen, Täuschungen und Unwahrheiten versprocheu,
wodurch das Publikum, welches Wahrheit für sein Geld verlangt,
in andern Blättern hintergangen wurde. Sie äusserte in der An-
kündigung, dass sie manchen parteiischen Journalisten aus ihrem
Karbenbogen beträufeln werde. Heute legen wir auch diesen
ferner fortzuspinnenden Faden an, bei welchem es am Stoffe nicht
leicht fehlen dürfte usw. Die Zukunft soll es beweisen, dass wir
ihm stets wahre Facta liefern, und bei unvermeidlicher Täuschung
eilen werden, den Irrthum zu berichtigen. Achtung gegen das
Publikum macht uns diese Handelsweise zum Gesetz. Diese Ach-
tung allein ist es, welche uns veranlasst, die groben Versün-
digungen „des politischen Journals" mit aller verdienten Strenge
zu rügen. Der Herausgeber desselben, welcher mit lächerlichem
Stolze sogar im Nimbus nicht des Zeitungs-, sondern des Geschichts-
schreibers auftritt, gegen Frankreich ein tödtendes Gift verspritzt
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110
Hermann Keussen sen.
und in jedem Monatsstücke Unwahrheiten auf Unwahrheiten häuft,
täuscht einen grossen Theil seiner Leser noch so sehr, dass wir
es für Pflicht halten, die von ihm noch Verblendeten durch Be-
weise aufmerksam zu machen, wie wenig Glauben ein Mann ver-
dient, der sein Publikum so frech hintergeht usw. In Nr. 12
schlägt die Redaktion schon wieder einen wehmutsvolleren Ton
an, indem sie schreibt : „Mit mancherlei Hindernissen kämpfend,
die theils der Neid, theils der Winter, theils der Druck einer
jeden neuen Einrichtung herbeiführten, konnte unsere Iris bisher
meistens nur aus ihrer Sprache und aus ihrem Tone beurtheilt
werden. Ihre Leser sollen aber nach einer noch kurzen Frist
sehen, dass sie sich auch bald durch Neuigkeiteu auszeichnen
werde, sobald alles imgange ist. Von diesem Versprechen liefern
wir beute eine kleine Probe/' Und die Probe fiel kärglich genug
aus. Sie richtete ihre Spitze gegen den russischen Kaiser Paul
und tadelte die Verblenduug des Wiener Hofes, der die eigen-
mächtige Erhebung Pauls zum Grossmeister von Malta genehmigt
und dadurch Russlands Plan zum Weltdespotismus befördert habe.
Die am Schlüsse versprochene, höchst interessante Fortsetzung des
Artikels erschien nicht, dahingegen in Nr. 13 eine devote Bitte
um Entschuldigung, dass die Redaktion ohne genaue Prüfung
einen Artikel über England aufgenommen, und sie giebt das Ver-
sprechen, das Einschleichen solcher Contrebande hinfort zu hemmen.
Doch die Unzufriedenheit des lesenden Publikums muss von Tag
zu Tag zugenommen haben, denn schon bald wieder richtet sich
Iris an die Leser und sucht sie zu beschwichtigen. Schwerlich,
so klagt sie, hat eine Zeitung bei ihrem ersten Eintritt in das
Publikum mit mehr Hindernissen kämpfen müssen, als unsere gute
Iris. Gleich zum Anfange hemmte man boshaft und aus Brotneid
die Verbreitung der blossen Ankündigung. Bei ihrer ersten Er-
scheinung mussten einige Dekaden verfliessen, ehe unsere aus der
ersten Quelle geschöpften Nachrichten eingehen konnten. Iris ver-
tröstete ihre Leser. Kaum waren endlich diese unsere Original-
nachrichten am jenseitigen Rheinufer angelangt und Iris in den
Stand gesetzt, den meisten öffentlichen Blättern in früher Mit-
theilung derselben vorzueilen, so hielt uns der furchtbare Strom
durch seine letztere beispiellose Ueberschwemmung, wodurch un-
sere ganze Gegend isolirt wurde, seit 3 Dekaden 1 ) nicht allein.
1) Selbst über die durch den Rhein in Duisburg und Ruhrort ange-
richteten Schäden fehlten 4 Wochen laug die näheren Nachrichten.
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. III
jene Nachrichten zurück, sondern hinderte uns auch, die seit dem
10. Pluviose erschienenen Blätter zu versenden. Iris fühlt selbst
die äusserste Magerkeit und Dürftigkeit jener Blätter, darf aber
auch hoffen, dass die furchtbaren Naturereignisse ihr bei billigeu
Lesern Nachsicht gewähren müssen. Sie war, wie sie selbst ge-
steht, im — Neglige". Von nun an kann sie mit reichem Stoff
ausgerüstet erst ihren vollen Farbenschmuck anlegen und wird
hoffentlich, sobald nur auch die vom Rheine bisher zurückgehal-
tenen wichtigen englischen Nachrichten in einigen Blättern nach-
geholt sind, durch einige Reize gefallen. Nur bis dahin noch
bittet sie ihre Anbeter das Augenglas zu sparen. Dann mag sie
nicht mehr um Gunst betteln, sondern sich selbst empfehlen. Dann
wird sie auch vor dem politischen Bannstrahle nicht erschrecken,
mit welchem einige Argusköpfe ihr den Eingang jenseits des
Rhenus zu versperren suchten, weil diese politischen Zionswächter
sogar aus der unschuldigen Ankündigung gewittert haben wollten,
dass die friedliche Iris nur Revolutionsgrundsätze verbreiten und
Völker aufwiegeln werde, ungeachtet der Erklärung, dass sie Ord-
nung, Ruhe und Völkerglück liebe, auch den Regierungen der Re-
publiken und Monarchien Achtung beweisen wolle. Bei dem
Styx, einem Schwur, der selbst dem Zeus furchtbar blieb, ver-
bürgt sie das Gegentheil. Ihr sind die Namen König und Despot
nicht gleichbedeutend, und sie hat selbst mit Achtung von dem
Kleeblatte dreier würdigen Regenten gesprochen, die an der Spitze
der Wenigen stehen, von welchen in unsern Zeiten zu ihrer Ehre
Erwähnung geschehen kann.
In den nächsten Wochen nimmt nun die Iris einen neuen
Anlauf; in emphatisch geschriebenen Artikeln wendet sie sich zu
Gunsten Irlands gegen die habsüchtigen Briten und in weiteren
gegen den russischen Kaiser, während sie einen anerkennenden
Artikel mit der üeberschrift „Königstugend" dem König Friedrich
Wilhelm von Preussen widmet. Das Diadem, so beginnt sie den
letzteren, welches den Schwachkopf und Unedlen nie vor der
Geissei der Iris schützen wird, soll diese treue Republikanerin
ebenso wenig zur Partheilichkeit gegen den gekrönten Edlen und
wahrhaft grossen Mann verleiten. Sie wird und darf auch die
Tugend auf dem Throne ehren, die jedem ächten Republikaner
heilig ist. Am Schlüsse des Artikels heisst es dann: Möchten zum
Heile der Menschheit diejenigen Regenten, welche durch Stolz,
Despotie und Völkerdruck ihren Thron erschüttern, von diesem
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112 Hermann Keussen sen.
Edlen auf dem Throne Herrscherweisheit lernen und seinem Tu-
gendbilde ähnlich sein! Er. welcher empfahl, man solle den Adel
nicht im Kleide suchen, sucht ihn auch im Diadem nicht.
• Der Rastatter Gesandtenmord am 28. April 1799 regte die
Iris zu wuth8chnaubenden Artikeln gegen Oesterreich auf. Ein
Artikel mit der Ueberschrift „Schandfleck der Infamie" über-
trifft an Heftigkeit alles Mass. Wir theilen einzelne Abschnitte
daraus mit, welche hinreichend bekunden, von welcher Berseker-
wuth sie befallen und das ruhige Urtheil getrübt war. Im
Eingange heisst es : Kein geringeres Brandmal gebührt der fluch-
würdigen und mit einer cannibalischen Barbarei verübten That,
der grausamen Ermordung jener Edlen, welche unter dem Schutze
öffentlicher Treue, mit dem Oelzweige in der Hand, der selbst den
rohesten Wilden heilig ist, den Boden Germaniens betraten, um
zwei Nationen nach einem der schrecklichsten Kriege wieder
auszusöhnen. Diese schreckliche Begebenheit, welcher man in der
Weseler Zeitung in einem angeblichen Pariser Artikel widersprach,
die in dem Frankfurter Journale mit einer das Menschengefühl
empörenden Gleichgültigkeit kaum in einigen Zeilen berührt und
in allen schaudervollen Umständen ganz mit Stillschweigen über-
gangen wird, ist in der Iris früher als in anderen Blättern unseren
Lesern bekannt geworden. Seitdem haben wir noch eine reiche
Nachlese gesammelt. Sobald alle Umstände völlig aufgeklärt und
berichtigt sind, besonders wenn der zu erwartende Officialbericht
der französischen Regierung nach den Aussagen der geretteten
beklagenswürdigen Opfer dieser Barbarei erscheint, wird Iris einen
vollständigen und genauen Bericht von dieser tragischen Begeben-
heit, durch welche Oesterreichs Söldner sich, ihren Staat und die
Menschheit geschändet haben, in einem zusammenhangenden Ar-
tikel in der Zeitgeschichte nachholen. Vorläufig sammeln wir
ferner alles, was auf dieses schaudervolle Ereigniss Bezug hat,
welches zwar von einigen erbitterten Gegnern der französischen
Nation in seiner Abscheulichkeit gemildert und beschönigt, von
einigen verworfenen Kothseelen vielleicht sogar gebilligt, aber von
dem unendlich grösseren Theile der Unparteiischen, Gefühlvollen
und Vernünftigen mit allen Regungen der Menschheit beweint
wird. Er wird gerächt werden an den Frevlern, Unmeuschen und
Tigern, dieser Greuel, für welchen die Sprache kaum Worte hat
usw. Und in der That. Iris hielt diesmal Wort und brachte aus-
führliche Berichte über jenes Ereigniss. Sie tragen theilweise ein
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Beitrage zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 113
offizielles Gepräge und sind jedenfalls nicht ohne amtliche Beein-
flussung geblieben. Bei Gelegenheit der grossen Nationalfeier, die
am 8. Juni 1799 hier zum Andenken der ermordeten Gesandten
Bonnier und Roberjot veranstaltet wurde, brachte die Iris eine
Elegie, die an Stärke der Auffassung nichts zu wünschen übrig
lässt, und die uns die Inschriften, welche der von Pechfackeln
schaurig erhellte Sarkophag in der JDionysiuskirche trug : „Vengeons
l'assassinat, Punissons le perjure, Aux armes" recht verständlich
kommentirt.
Gallien traure, vom Rhenus bis zum Pyrenäengebirge,
Von der Alpen Gebiet bis zu dem Ocean hin!
Deine Edlen, die Boten mit Friede verheissendem Oelzweig,
Nach dem blutigen Kampf, welcher die Völker zermalmt,
Deine Edleo, die Boten selbst Caraiben noch heilig,
Noch von dem Wilden geschützt, welcher ein Wiegenkind würgt,
Ach! Sie fielen durchs Schwerdt von Austriens wilden Banditen
Und ihr heiliges Blut netzt ein geschändetes Land.
Gallien traure ! Gewürgt, wie Tiger wütend nur würgen,
Sanken sie unter dem Streich, welcher die Glieder zertleischt.
Siehst du sie bluten die Edlen? Sie kamen, Strömen vom Blute
Durch ihren friedlichen Zweig menschlicher Einhalt zu thun?
Hörst du ihr Röcheln? Hörst das Geschrei der Gattin und Kinder,
Welche den Vater, den Mann fruchtlos von Mördern erflehn?
Siehst du die Gattin bespritzt vom dampfenden Blute des Edlen,
Welcher die friedliche Hand fruchtlos zum Himmel erhob?
Hör es! und sieh es! und bebe und weine und schwöre heut Rache
Nicht einem jammernden Volk, das mit dir schuldlos erbebt,
Mördern nur Rache, nur Tigern, die wild die Menschheit verläugnen
Und den Oelzweig verschmäht), welchen dein Genius reicht.
Völker trauern mit dir, es trauert mit dir der Edle,
Dessen gefühlvolles Herz klopfend im Busen sich hebt.
Wisse, sie bebten, sie fühlten mit heiligem Unmuth der Seele,
Rechte der Völker verletzt, Rechte der Menschheit gekränkt.
Wisse, dich rächt dies Gefühl! Sie sprachen den Fluch über Mörder,
Gaben der Nachwelt sie einst ew'ger Verwünschung noch preis.
Gallien traure und schwöre, dein Schwerdt sei Kriegern nur furchtbar,
Welche das ihrige feig, frevelnd zum Meuchelmord Hehn.
Für diese Rache nur kämpfe, für Rechte der Volker, des Menschen,
Bis du im blutigen Kampf Feinde der Menschheit besiegt.
Schmücke die heilige Gruft gewürgter Boten des Friedens
Heute beim Leichengesang mit dem Cypressenzweig aus.
Ihre Manen versöhnt die Thräne klagender Völker
Und der Trauerflor, welcher das Vaterland deckt.
Annalen des bist. Verein« LXV. 8
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Hermann Keussen sen.
Ihre Manen versöhnt, dein Lorbeer nach Siegen errungen,
Auf die Stätte gepflanzt, die izt ihr Blut noch benetzt,
Wo ihn zum Segen der Völker der Oelzweig des ewigen Friedens
Unter dem Jubelgesang froherer Enkel umarmt.
Während Iris bisher sich wohlweislich gehütet, sich gegen
die Machthaber in Paris in missbilligender Weise aaszusprechen,
schwillt ihr mit einem Male der Kamm, als das Direktorium im
Juni gestürzt wird und neben Barras Ducos und Moulins an die
Spitze der Republik treten. Sie schreibt in No. 84: Und Dank
sei den Helden der gesetzgebenden Versammlung, es glänzt die
Morgenröthc dieser Verbesserung nach der bisherigen Finsterniss.
Leider konnte man den Gegnern der Republik bisher folgende
Schatten im Gemälde derselben nicht ableugnen : Despotismus der
vollziehenden Gewalt gegen die gesetzgebende, Bedrückung des
Volks der eroberten Länder und fremder Staaten, Schwächung
des Heeres, Sorglosigkeit für die Truppen und Vernachlässigung
der tapfern Vertheidiger des Vaterlandes, ein System der Habsucht,
des Raubens und Plünderns in Frankreich selbst, bei den Armen
durch die gierigen Kommissarien und in den Ländern, welche
durch die Waffen der muthvollcn Republikaner besiegt waren,
— Begünstigung einer Horde von Blutigeln, welche den
französischen Staat und einen Theil Europens, Bewohner der
Palläste und Hütten aussaugten usw. Iris gewinnt den Muth, in
besonderen Artikeln mit der Ueberschrift: Des neuereu Diogenes
Laterne den Abgrund und die Gefabren aufzudecken und zu ent-
fernen, welche das Wohl der grossen und schätzbaren Nation mit
einer furchtbaren Vernichtung bedrohen. Seid nur, so ruft Dio-
genes stolz, Gallier, was ihr sein könnt und sollt, trotzt dem
ganzen, gegen euch verschworenen Europa und siegt leichter wie
Helvetier, Bataver und Nordamerikaner siegten. Doch Diogenes,
nachdem er ein paar Unterschleife und Erpressungen untergeord-
neter Beamten gerügt, wird allmählich stumm, denn am Himmel
war ein neues Meteor aufgegangen, dem Iris zujubeln muss. „Frank-
reichs neue Metamorphose" tritt an die Stelle der durch eine Reihe
von Nummern sich mühsam hinschleppenden Angriffsartikel gegen
England und dessen grossen Staatsmann Pitt. Der 18. Brumaire
hatte das Geschick der französischen Republik entschieden und
Napoleon überliefert. Interessant ist es, die Stellung zu verneh-
men, welche Iris dem neuen Machtinhaber gegenüber einnimmt :
Dem grösseren Theil des Publikums ist die Zukunft in einen
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
115
«dunkeln und finstern Schleier verhüllt. Einige erblicken schwarze
Wetterwolken hinter demselben und Vernichtung der republika-
nischen Staatsverfassung, Royalismus in Frankreich, Despotie und
Tyrannei eines Einzigen. Diese Ansicht würde allerdings im
Hintergrund verdunkeln, wenn es wahrscheinlich wäre, dass mau
sieb in den Grundsätzen, der Denkungsart, dem Charakter, den
-Gesinnungen und Planen eines Buonaparte geirrt hätte, der gleich
einein Oberon mit seinem lieblichen Horn auf dem Schauplatz der
französischen Republik erscheint und durch sein Blasen das ganze
Schurkengesindel im Wirbeltanze herumsehleudert. Andere sehen
dagegen hinter jenem Nebel den heiteren Horizont, sehen die reine
Wiedergeburt der französischen Republik, die Säuberung derselben
von allen Factionairs, Blutigeln, Räubern, welche die Republik
sowohl als die Bundesgenossen und auch die feindlichen Staaten
methodisch ausplünderten. — — — Dieser wahre Stall des Augias,
in welchem sich noch der Unrath aus den Zeiten des vorigen ver-
dorbenen Zustandes in der letzten Epoche der französischen Mo-
narchie befand, erforderte einen Herkules wie Oberon Buonaparte
zu seiner Säuberung. Allgemein ist der Enthusiasmus
für die neue Umwandlung und für Buonaparte. Alles ist ruhig,
und Sonnenglanz scheint für die Zukunft zu lächeln.
Nach dieser Wandlung in Paris wurde Iris bald lendenlahm,
der Diogenes mit der Laterne zog es vor, schweigend zu verschwinden
und der trotzige hochgeschraubte Republikanismus, wie ihn die
Iris im ersten Halbjahre mit vollen Backen verkündet, wurde von
Tag zu Tag kleinlauter, um am Schlüsse des Jahres ganz zu. ver-
stummen. Die hohe Aufgabe, welche sich die Iris gestellt, hatte
sie nicht voll gehalten, wenn man ihr anderseits auch das Zeug-
niss nicht versagen darf, dass sie in Anbetracht der besonderen
Zeitverhältnisse sich einen vornehmen, wenn auch etwas selbstbe-
wussten Charakter bewahrt, und dass sie, wie hochgeschraubt und
schwulstig zuweilen auch die Gedanken sich hervorwagten, sich
in einer stilistisch gewandten Ausdrucksweise vortheilhaft auszeich-
nete. Mit ihren religiösen Ueberzeugungen hielt Iris in keiner
Weise hinter dem Berge. Sie zeigte sich als eine Feindin des
Mönchswesens und jeder Priester herrsch aft und gab das überall
oft in derber Weise zu erkennen. So machte sie über den Fasten -
dispens des Wiener Erzbischofs die Bemerkung: Wann werden
doch die Menschen zu der Aufklärung kommen, dass sie den
Priestern nicht mehr das Recht einräumen, nach ungebührender
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Hermann Keussen sen.
Willkür ihren Küchenzettel zu machen und Despoten ihres Fleisch-
appetits zu sein? Ein anderes Mal äussert sich Iris bei der Mit-
theilung, dass der Papst, als er durch Bologna gekommen, dem
zahlreich versammelten Publikum seinen Segen ertheilt habe:
Se. Heiligkeit schreitet auch bei allen bisherigen Belehrungen noch
nicht mit dem Geist des Zeitalters fort. Den Geistlichen in Rom
hat er befohlen, dass sie den geleisteten Bürgereid bei Strafe des
Kirchenbannes zurücknehmen sollen. Als wenn man diesen geist-
lichen Blitz izt noch zu fürchten hätte, wo man sogar gegen den<
physischen seinen Abieiter hat! Gar drastisch behandelt sie in,
No. 98 eine gegen den Vikar Becker verhängte Exkommunikation^,
über deren Text: „Da der bekannte Vikarius Becker auf die ge-
schehene Vorladung nicht erschienen und man ihn folglich am
Leibe nicht strafen konnte, man aber seine Vergehungen und Sün-
den für zu gross hielt, als dass er deshalb hätte ungestraft blei-
ben dürfen, so wurde auf Anrathen des Präses Neukirchen und
des geistlichen Raths Röhren seine Seele in die Acht erklärt und
dem zufolge wurde am lsten Junius 1799 von dem Fürstbischof
Franz Egon von Fürstenberg der Grosse Bann feierlich gegen ihn
ausgesprochen und publicirt" sie folgende Bemerkungen macht:
Bisher waren weltliche Herren nur im Stande, am Leibe zu züch-
tigen und zu töten. Wer zittert aber nicht vor geistlichen Ty-
rannen, welche sich die Gewalt anmassen, auch Seelen in die Acht
und für vogelfrei zu erklären und Geister zu töten? Wie darf
ohne Schamröthe ein solches System der Finsterniss in unseren
Zeiten noch aufgestellt werden? Da indessen nach der Aeusse-
rung dieses schrecklichen geistlichen Tribunals im Polarlande zu
Paderborn die uns unbekannten Vergehungen und Sünden des-
Vikarius Becker so gross sind, dass er nicht ungestraft bleiben,
darf, so spedirt Iris ein Exemplar dieses Blattes als Steckbrief
schnurstracks zur Hölle und ersucht in Subsidium Juris die drei
bekannten schrecklichen Furien, die vom .Höllenhunde Cerberu^
anzupackende Seele des Vikarius anzuhalten, in gefängliche Haft
zu ziehen und sub oblatione ad reeiproea gegen Reversalien und
Erstattung der Kosten an die drei noch fürchterlicheren Gross-
inquisitoren des hochnothpeinlichen geistlichen Seelengerichts in
Paderborn Franz Egon, Neukirchen und Röhren zur verdienten
Bestrafung auszuliefern. Doch wir erinnern uns, dass der obige
Unsinn selbst die Grenzen der Satyre tiberschreite, und übergeben
daher das saubere Triumvirat hiermit der verdienten Geissei aller
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
117
Vernünftigen. — — Doch genug der Proben. Der geehrte Leser
wird sich aus denselben ein zutreffendes Bild unseres ältesten
Presserzeugnisses haben entwerfen können. Vervollständigen wir
^dasselbe noch durch einige Notizen Uber seine äussere Erschei-
nung. Es war ein zweispaltiges Doppelquartblättchen, das 4—5
Mal in der Dekade, später stets an den geraden Tagen der De-
kaden erschien und halbjährig 9 Francs kostete. Anzeigen wur-
den dem Blatte sehr wenige zugewandt, selbst behördlicherseits
wurden nur selten Verfügungen in demselben publizirt. Vergeblich
halte Iris sich bemüht und erklärt, sie wolle amtliche Verfügungen
zur allgemeinen Kenntniss bringen und den Gewerbtreibenden
-Gelegenheit geben, Geschäftsanzeigen auf leichte Weise zu ver-
breiten. Neben äusserst dürftigen Theateranzeigen erschien ab
und zu ein Publikandum seitens der Municipalverwaltung, mitunter
■eine Bücheranzeige, die anscheinend vom Verleger selbst ausging,
und im ganzen Jahre vielleicht ein halbes Dutzend Geburtsan-
zeigen und Verkaufsanbietungen. Finanziell wird sich das Ge-
schäft für den Verleger der Iris offenbar nicht gelohnt haben,
selbst wenn die Mitarbeiter auf jeden irdischen Lohn verzichteten.
Wie lange die Iris erschienen ist, ist uns nicht bekannt, vor uns
liegt nur der erste Jahrgang in 173 Nummern. Die letzte Nummer
-enthält keine Andeutung darüber, ob das Blatt noch weiter er-
scheinen würde.
Die Iris wird, wenn nicht alle Vermuthungen trügen, ihr
Leben bis zum 1. April 1801 gefristet haben. An dieselbe schloss
sich das Intelligenzblatt für den Bezirk von Crefeld und die um-
hegende Gegend an, dessen erste Nummer am 2. Oktober 1800
erschien. Es bezeichnet sich ausdrücklich als Beilage zur poli-
tischen und litterarischen Zeitung. Dieses Intelligenzblatt, das
^alle 5 Tage erschien, war gleichwohl vom oben genannten Blatte
vollständig unabhängig und konnte für sich zum jährlichen Preise
"Von G Livres bezogen werden. Die Einrückungsgebühren berech-
nete das Blatt mit 3 Stübern für die Zeile. Sehen wir uns dieses
Blatt etwas näher an, so war es politisch gehalt- oder richtiger
inhaltlos. Dahingegen bot es unter den verschiedensten Rubriken
manches, aber durchweg nicht das, was man vielleicht da gesucht
liätte. Unter der Ueberschrift : Gesetze, Verordnungen erklärte der
Verleger soviel als möglich alle Verfügungen der höheren Gewalten
«einrücken zu lassen, welche nach und nach erlassen würden und
für irgend einen Theil des Publikums Interesse hätten. Unter
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118
Hermann Keussen sen
der gleichen Ueberschrift erfolgten regelmässige kurz zusammen-
gefügte Mittheilungen Uber die Sitzungen des Korrektionsgerichts.
Die nächste Rubrik: Land- und Hauswirthschaft mit Rezepten
enthielt Belehrungen darüber, wie man Regenwürmer vertreibt,
Fleckeu aus Wolle und Seide vertilgt und dergleichen praktische
Winke mehr. Dann folgten Handlungsnachrichten, statistische
Nachrichten, gelehrte Nachrichten (d. h. Anzeigen von neu er-
schienenen Büchern), Wechselkurse und zun» Scbluss die rätbsel-
hafte Marke: Allerhand. Darin war denn alles Mögliche unterge-
bracht, vor allem aber wahrte es den Charakter eines Anekdoten-
kastens. Das Intelligenzblatt bot also eine ganze Fülle von Ein-
zelheiten, nur schade, es gab darunter, wenigstens so lange es
Beilage zur Zeitung blieb, nur wenig frische Waare. Mit dem
10. Januar 1801 hatte das Blatt die Freude, seinen Titel erweitern
zu dürfen, indem es nunmehr auch als amtlicher Anzeiger für den
Bezirk von Cleve angenommen wurde. Das Quartformat wird
etwas grösser, die Ueberschriften werden etwas stolzer. Statt der
Ueberschrift Handlungsnachricht heisst es jetzt: Künste, Manufak-
turen und Fabriken, aber auch der Abonnementspreis hat sich
dementsprechend um 15 Stüber halbjährig erhöht. Mit dem 1. April
1801 hörte das Intelligenzblatt auf, in Abhängigkeit von der Iris
zu erscheinen, vermuthlich weil mit diesem Tage die genannte
Zeitung ihr Dasein beschloss. Auf die Haltung des Blattes hatte
das im ersten Vierteljahr keinen Einfluss. In überreicher Fülle
wurden ausführliche Mittheilungen aus den Gerichtssitzungen des
Civiltribunals in Köln und des hiesigen Korrektionsgerichtes ge-
bracht, wie es scheint," eine beliebte Kost der damaligen Zeit. Ab
und zu wird der trockene, eintönige Inhalt durch eine kurze
Anekdote oder durch ein frisches Räthsei gewürzt. Aber diese
Lückenbttsser reizten nicht genug, das Publikum verlangte ausser
den amtlichen Bekanntmacbungen und den vielen Verordnungen
und neben dem trostlosen Einblick in die Verirrungen der Mensch-
heit doch auch ein klein wenig Orientirendes über den Gang der
Weltereignisse. Man hatte zwei Jahre mit vollen Zügen aus der
reichlich strömenden Weisheitsquelle der hiesigen Staatsmänner
und Weltverbesserer geschöpft und sich daran erlabt und erquickt
und sollte nun mit einem Male auf alles verzichten! Man wollte
doch zum Wenigsten einen kleinen politischen Ueberblick oder
einen schwachen Nachguss Uber die Kraftbrühe der Tagesereig-
nisse haben. Und Schüller zeigte sich bald bereit, den Wttnschea
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Xiederrheins.
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des Publikums entgegenzukommen. Mit dem 1. Juli 1801 bringt
das Blatt abermals eine kleine Aenderung in Titel und Format,
aber auch inhaltlich hat sich dasselbe durch die Rubrik: Politik
und durch ausführliche Personenstandsnachrichten erweitert. Die
politischen Mittheilungen des Intelligenzblattes für die Bezirke von
Crefeld und Cleve und die übrigen Gegenden des Ruhrdeparte-
ments fallen freilich anfänglich sehr fragmentarisch und dünn-
schalig aus und entbehren jedweder Färbung. Erst allmählich
nach etwa halbjährigem Erscheinen fasst der Herausgeber wieder
neuen Muth und wagt hier und da eigene Anschauungen zu ent-
wickeln. Aber lange scheint er nicht vorgehalten zu haben, wahr-
scheinlich weil man ihm mit dem Zaunpfahl gewinkt hatte. Andere
sogenannte Aufklärungsaufsätze, wie sie damals der Humanitäts-
dusel als letzte Konsequenz der revolutionären Ideen eingab, waren
ein beliebter Stoff, und er wurde umso anziehender, je mehr er
mit Angriffen auf die Geistlichkeit gewürzt war. Da lesen wir
denn Aufsätze z. B. : Ueber die Abstinenz vom Fleischessen, eine
Kontroverspredigt zu Hilden, die Stimme eines guten Bürgers an
die Pfarrer und Religionslehrer im Rubrdepartement, Fragment
eines Gesprächs zwischen einem kölnischen Bürger und seinem
Pfarrer, Veritas non odit lucem usw. und staunen, dass solche hier
und da recht seichte Waare ihre Leser gefunden. Daneben erscheinen
auch weit zweckmässigem Abhandlungen: Die Einimpfung der
Schutzblattern betreffend. Ueber die Unnützlichkeit und Schäd-
lichkeit des Donnerläutens. Das Wort eines Fremden an die Bür-
ger zu Crefeld für Errichtung einer zweckmässigen Armenver-
sorgungsanstalt usw. Selbst pädagogische Fragen fanden von be-
rufener Seite zutreffende Besprechung. Mitunter lief auch eine
historische Arbeit ein, die noch heutzutage unser Interesse erregt,
wie z. B. von Alpens Aufsatz über Asciburgium. Neben diesen
allerdings das Gesammtpublikum nicht genug interessirenden Ar-
tikeln wurden auch praktische Belehrungen geboten, die eine gute
Hausfrau willkommen heissen durfte, wie man z. B. gelb gewordene
Wäsche wieder weiss machen oder dem Karpfen den Schlamni-
geschmack nehmen kann oder eine neue wohlfeile Art zu waschen
usw. Wer vieles bringt, wird jedem etwas bringen, das war
augenscheinlich das Motto des Intelligenzblattes geworden. Selbst
den poetischen Ergüssen, namentlich den Räthseln und Epigrammen,
wurde ein weiterer Spielraum gewährt, als das heutzutage der
Fall ist, und mancher versuchte sich dazumal in Reimen, der heute
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Hermann Keussen sen.
nur unser wehmüthiges Beileid zu erregen vermöchte. Der kühnste
unter den damaligen Pegasusreitern war der Advokat Olivier
Massot, der sich als Dichter in zwei Sprachen versuchte und oft
genug Gelegenheit nahm, seinem gepressten Herzen Luft zu
machen. Er war ein sonderbarer Herr schon in seiner äusseren,
aufs höchste geckenhaften Kleidung, Schrullen- und launenhaft
zum Ergötzen aller in seinem Sinnen und Trachten. Weniger be-
kannt dürfte es sein, dass er sich auch zu einer poetischen Ueber-
setzung des Schiller' sehen Liedes von der Glocke verstiegen hat.
Wir erinnern uns, in unserer Jugendzeit diese Traduction in Hän-
den gehabt zu haben, wir erinnern uns aber auch, dass wir scharfe
Kritik an der matten Schilderung der Feuersbrunst in unserm
jugendlichen Kraftgefühle geübt haben. Massot war also ein Lieb-
lingsdichter des Intelligenzblattes, und manche Proben seines dich-
terischen Genius hat dasselbe aufzuweisen. Da er in zwei Sprachen
zu dichten vermochte, so war er für die damalige Zeit wie ge-
schaffen, und je nach dem Gegenstand, der besungen werden
sollte, wurde der Farbentopf gerührt. Zum Napoleonstage im
Jahre 1803 erschien eine schwülstige Ode von ihm, deren Schluss
zur Charakteristik hinreicht:
Eternisant ainsi des gaulois la memoire
De cette nation tu combles le bonheur.
Mais pour tant de bienfait, o Consul! o vainqueur
II te faudrait bätir un temple de victoire.
Der Napoleonkult stand damals auch hier in üppiger Blüthe
und man darf daher dem geborenen Ausländer nicht allzu sehr
grollen, wenn er demselben auch huldigte. In einem anscheinend
offiziellen Bericht über das Fest der Einverleibung Crefelds in
die grosse Republik vom 20. April 1801 heisst es: In einem
Transparent am Rathhause erschien des unsterblichen Bounopartes
Büste und zu beiden Seiten ebenfalls transparente Pyramiden mit
folgenden Inschriften in französischer und deutscher Sprache: 1.
dem grossmüthigen Krieger, der das Glück der Nationen der Ehre
sie zu besiegen vorzieht. 2. Der Eintracht und dem Frieden; sie
befestigen das Glück der Nationen. Genau ein Jahr später heisst
es in dem Programme des hiesigen Bürgermeisters, worin er zur
Friedensfeier einladet: Dank sei dem grossen Manne, den das
Oberwesen dem Staate in so vielen Stürmen erhielt! Schöner wie
die in Italiens Feldern erkämpften Lorbeeren ziert ihn der fried-
liche Oelzweig, unter seinen Schatten wird die National-Industrie
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
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und mit ihr Wohlstand und innerer Friede aufleben. Ein latei-
nisches Chronodistichon überbietet beides:
VIVat BoVnoparte GaLLIae ConsVL I,
BeLLVM Iste gLorlose InCepIt,
HeroICe gesslt, hostea persaepe VICIt,
Anno praesentl gLorlose flnlVIt.
Seit dem 15. November 1802 tritt auch weiter die Verwel-
schung äusserlich in die Erscheinung. Die amtlichen Bekannt-
machungen erscheinen allmählich in französischer Sprache. Den
Reigen eröffnet der Friedensrichter des Kantons Crefeld Anton
Weingartz, während der Präfekt und die übrigen Beamten ihre
Erlasse noch in deutscher Sprache bringen. Erst die Einsetzung
des Tribunals erster Instanz am 7. März 1803 Hess auch den üb-
rigen Gerichtsbeamten das Beispiel des Weingartz nachahmungs-
würdig erscheinen. Doch bleibt einstweilen noch das Französische
ausschliesslich die amtliche Sprache der Gerichtsbeamten. Die
Verwaltungsbeamten bedienen sich in ihren öffentlichen Ankündi-
gungen und Verfügungen der einheimischen Sprache, nur im Ver-
kehr mit den auswärtigen Behörden sind auch sie gezwungen,
sich der französischen Sprache zu befleissigen. Im ersten Jahre
seines Bestehens rauss das Blatt erträgliche Geschäfte gemacht
haben, denn der Verleger bezeugt am 1. Oktober 1801 mit ver-
gnüglicher Miene: Für die gütige Aufnahme des ersten Jahr-
ganges bezeuge ich meinen Gönnern und Freunden hiermit den
verbindlichsten Dank; Ihren ferneren Beifall auch in der Folge
zu verdienen, wird sich sehr angelegen sein lassen der Verleger
und Herausgeber Peter Schüller. Das Annoncenwesen war in da-
maliger Zeit noch erst im Werden begriffen, ja es war bedenklich
genug, sich desselben zu bedienen. Es bestand das Vorurtheil,
dass der Annoncirende nur aus Mangel an Kundschaft auf sich
hinweise, und dass man nicht wohlthue, den verlockenden Sirenen-
tönen zu folgen. Die Wirthe dachten freilich anders und durften
bei ihren wechselnden Vergnügungen auch schon eher öffentlich
hervortreten. Nur ganz schüchtern wagte es hier und da ein Ge-
schäftsmann, bei ganz besonderer Veranlassung, sich und seine
Waaren dem Publikum anzubieten. Etwas muthvoller gingen, wie
gesagt, die Wirthe in der Einladung zu ihren Bällen vor. Johann
Pancratius Flatters Hess es sich schon im Vergleich zu seinen
Kollegen ein schönes Stück Geld kosten, wenn er im Jahre 1803
folgende Anzeige erliess : Den 2. Ostertag ist bei dem Unterzeich-
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Hermann Keussen sen.
neten öffentlicher Ball. Die schöne Musik der 5 Gebrtider Alexander
aus Duisburg nebst der bekannte gute Platz und Aufwartung ver-
sprechen mir zahlreichen Zuspruch. Der Anfang ist um 9 Uhr.
Einzelne Personen zahlen beim Eintritt 33 Stüber, mit einem
Frauenzimmer 45 Stüber. Billets sind vorab in meiner Behausung
zu haben. Zur Herbstkirmes 1802 hatte er folgende Einladung
ergehen lassen : Am uächsten 4. Ergänzungstage werde ich in
meinem Hause auf dem von mir ganz neu erbauten, mit Orchester
und Nebenzimmern versehenen Saale öffentlichen Ball geben. Die
Musik der Gebrüder Alexander nebst guter Aufwartung sind mir
Bürge, dass jeder zufrieden und sein Vergnügen finden werde.
Der Anfang ist zwischen 7 und 8 Uhr und der Eingangspreis ist
für die Person 33 Stüber, dagegen zahle ich die Abgabe an das
Wohlthätigkeits-Büreau. Auf Verlangen werden die Hern. Musi-
kanten, sonderlich wird der Joseph sich auf der Violinschell hören
lassen. Ob diese Reklamen ihre Wirkungen gethan, wissen wir
nicht, die andern Wirthe mit Ballsälen, wie Hipp, Meiler und
Münker folgten, hielten aber ihre Anzeigen in einem einfacheren
Rahmen. Sie lauteten etwa wie folgt: Am 19. Germinal Abends
wird bei mir Unterzeichneten offener Ball gehalten werden. Ich
verspreche geräumigen Platz für Tänzer und Nichttänzer, schöne
Musik und gute Aufwartung. Auch wird für gute Ordnung ge-
sorgt werden, weswegen ich auf eine zahlreiche und honette Ge-
sellschaft hoffe.
Mit dem Tode Schüllers, der am 8. Oktober 1803 erfolgte,
trat eine wesentliche Aenderung in der Leitung und Richtung des
von ihm gegründeten Blattes nicht ein. Die politischen Nach-
richten, welche ohnehin in sehr dürftigen Umrissen geliefert wur-
den, wurden allmählich in immer kleineren Dosen verabreicht,
bis sie schliesslich zur Kaiserzeit ganz in Wegfall kommen. Die
Rubrik: Gemeinnützige Gesetzkunde nimmt jetzt einen breiten
Raum ein, daneben praktische Winke fürs Leben: Wie man gute
Dinte bereitet, Fliegen vertreibt und dergleichen mehr. Viel Herz-
erlabendes war in dem Blatte nicht zu finden und von Intelligenz
kaum eine Spur. Der breitgezogene Druck verräth uns die müh-
selige Arbeit, welche die Redaktion hatte, das Blatt zu füllen.
Am Schlüsse des Jahres 1804 fand sich die Redaktion genöthigt,
sich durch folgendes Inserat zu empfehlen : Man wird sich be-
mühen, diesem periodischen Blatte durch eine sorgfältige Auswahl
nützlicher und unterhaltender Aufsätze immer mehr und mehr An-
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
123
ziehendes zu geben, um es dadurch zugleich zu einem Magazine
solcher Gegenstände zu machen, die dauerhaftes Interesse dar-
bieten und der Aufbewahrung werth sind. In der That, das In-
telligenzblatt des Jahres 1805 brachte einen ganz anderen Stoff.
Die gemeinnützige Gesetzeskunde schrumpfte auf ein bescheidenes
Mass zusammen, dahingegen erschienen wieder Miscellen und
Anekdoten in grösserer Fülle. Dass die Auswahl eine sorgfältige
war, wird man kaum zugeben, wenn man aus der 2. Nummer die
mit der Ueberschrift: Einige Sceneu aus dem Ehestande versehene
Misceile gelesen hat. Wir wagen es kaum, mehr wie den Ein-
gang hier mitzutheilen: Meister Himburg, Jagdschneider; Kieke,
dessen Frau; Winter, sein Gesell; Kersting, Oberjäger.
Rieke: Fünf und neun Ellen, wie viel macht das? Himburg
(zählt an den Fingern): Eeus — zwee das thut justement
12 Ellen machen. Rieke : Du dummer Esel, kannst also nicht ein-
mal 5 und 9 multipliziren. Himburg: Einen ooch gleich so zu
schimpfen und zu thun. Rieke : Du bist ein dummer Esel. Him-
burg : Wenn ich ein Esel bin, dann bist Du eine Eselin ; denn Mann
und Weib seyn ja ein Fleisch ; das steht in Gottes Wort. Rieke :
Schlimm genug, dass ich einen so elenden Schuft bekommen habe.
Da! (gibt ihm eine Ohrfeige). Himburg: Ist das Spass oder Ernst?
Rieke: Da! (gibt ihm noch eine). Nun siehst Du's! Himburg
(weinerlich): Du brauchst einen nicht zu schlagen, Du! Es steht
in der Schrift: Das Weib soll den Mann ehren. Rieke: Ehren.
Nasenstüber muss so ein armer Sünder haben. Da! (gibt ihm
Nasenstüber). — Und nun gleich an die Arbeit, den Augenblick !
Der Oberjägermeister muss die Uniformen haben usw. Und in so
geschmackvollem Tone gehen die Ehestands-Scenen weiter durch
3 Nummern hindurch, dass man sich eines Gruseis nicht erwehren
kann. Und das war die geistige Nahrung, die man im Beginne
dieses Jahrhunderts den Crefeldern vorsetzte. Wir blättern weiter
und freuen uns, dass die schöne Tanzmusik zu Maria Lichtmess
bei Flatters nicht ausgefallen ist, dass diesmal die Frauenzimmer
frei sind und durch die gUtige Erlaubniss der Obrigkeit das Wester-
thor die ganze Nacht offen bleibt. Auch Fastnacht hält er an 4
Tagen bei geöffnetem Stadtthor öffentliche Bälle, bei denen aber
„wegen vieler Masken die Person beim Eintritt 25 Stüber zahlen
inuss J . Damals hatte, wie uns eine Anzeige verräth, St. Tönis
ein Liebhabertheater: Nächstkünftigen Sonntag den 3. März wer-
den die zu St. Tönis wohnende junge Leute nochmals die Ehre
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124
Hermann Keussen sen.
haben daselbst aufzuführen: Das neue Jahrhundert und der Ge-
fangene. Der Anfang ist Abends um 5 Uhr. Und das geschah
am ersten Sonntage in der Fastenzeit.
Das Blatt war unterdessen nach und nach wieder so stoff-
arm geworden, dass zuletzt nur noch die Gemeinnützige Gesetzes-
kunde neben sehr wenigen Anzeigen den ganzen Inhalt ausmachte.
Wer sollte da noch länger Lust gespürt haben, 1 Rthlr. 25 Stü-
her für ein Blatt zu opfern, das seinem Titel so wenig Ehre
machte? Der Todtenzettel, der am 21. März 1805 erschien, lautete:
Wir kündigen unseren Lesern an, dass von heute an das Intelli-
genzblatt ferner nicht mehr erscheinen wird, wenigstens so lauge
nicht, bis sich eine günstigere Aussicht für dasselbe eröffnet. Bis-
her ist leider dabei so viel eingebüsst worden, dass man uns diesen
Schritt mit Recht nicht verargen kann. Immer haben wir ge-
wünscht, unserm Blatte den Grad von Gemeinnützigkeit und In-
teresse zu geben, der es den Abnehmern zu einer angenehmen
Leetüre und dem Verleger, wenn nicht zu einem Mittel, einige
Vortheile daraus zu schöpfen, doch wenigstens zum Mittel, sich
für seine baaren Auslagen zu entschädigen, machen könnte. Aber
allezeit ward unsere Erwartung nicht weniger als die Erwartung
des Publikums getäuscht, wovon einige, die uns kennen, die Ur-
sache wissen; und wenn wir selbst ohne Rücksicht auf unser In-
teresse und bloss zur Beförderung gemeinnütziger Zwecke uns
keine Mühe und Auslage verdriessen Hessen, um dem Blatte seine
Existenz bis auf bessere Zeiten zu erhalten, wurden wir, wie
vielen bekannt, von keiner Seite unterstützt und endlich genöthigt,
einen Schritt zu thun, den wir schon lange hätten thun müssen,
wenn wir bloss auf unseren Vortheil gesehen hätten usw. Wir
-geben, so schliesst er, hiermit die Versicherung, dass wir uns
schon von nun an mit der Organisirung eines neuen zweckmässigen
Blattes beschäftigen, und dass es erscheinen wird, sobald die Aus-
sichten etwas günstiger werden und wir uns versprechen köuneu.
dass es einer Seits vernünftige Leser befriedigen und anderer
Seits uns für unsere Auslagen einigermassen entschädigen werde.
— Dem Blatte, in der Gestalt und Haltung, durfte man eine ewige
Ruhe wünschen, und auch unsere Väter werden nicht schmerzlich
berührt worden sein, als am 30. Ventose des Jahres 13 der Heim-
gang des Blattes gemeldet wurde. Das Geschick eines zweiten
Blattes war damit besiegelt worden.
Mit dem 1. Januar 1807 feierte das Blatt sein Wieder-
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
125
aufersteh ungsfest. Wittwe Schüller löste damit das gegebene Ver-
sprechen ein, sei es, dass die Aussichten nun günstiger schienen,
oder sei es, dass die Sehnsucht nach dem alten Bekannten und
das Lesebedürfniss des Publikums nicht länger zurückgehalten
werden konnten. Sie war indess vorsichtig und liess vor der
Hand nur eine Nummer wöchentlich und zwar Mittwochs im alten-
kleinen Formate erscheinen. Die Ausstattung war die alte, jedoch
mit dem bezeichnenden Unterschied, dass „das Crefelder Wochen-
blatt 14 , wie es sich jetzt nannte, als Viguette einen strahlenden.
Stern hatte, der von Napoleons Namen umrahmt war. Oben dar-
über schwebte die Kaiserkrone, unten breitete ein Adler seine
Flügel aus, mit den Krallen die Zeichen der Herrschaft erfassend;
seitwärts zogen sich wie zum Kranze Lorbeerzweige durch die
Sonnenstrahlen dahin. Das war eine verständliche Sprache : Na-
poleons Stern stand im Zenit, sein Kult in der höchsten Blütbe.
Auch die Lokalpresse musste ihm huldigen. Die Politik wurde
nicht einmal mehr gestreift, Nachrichten aus der Provinz durften
nur Tagesinteressen berühren, selbst in der Besprechung von lo-
kalen Verhältnissen war man äusserst schüchtern und zahm. E&
lag offenbar ein Druck auf dem Ganzen, der dadurch gewiss nicht
erleichtert wurde, dass in der Stadt- und Arrondissementsregierung
sehr nahe verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Man lies»
daher die öffentlichen Angelegenheiten in der Presse unbesprocheu,
. und da nun doch einmal etwas neben den ermüdenden und nicht
immer neuen Anekdoten an Aufregung verlangt wurde, so musste
anderweitig vorgesorgt werden. Und so erschien denn ab und zu
ein geradezu widersinniger oder läppischer Artikel, der das richtig
zu Stande brachte. Eine harmlose Gesellschaft, die den vieldeu-
tigen Namen „Mora" führte, scheint von Zeit zu Zeit diese Auf-
gabe besorgt zu haben, um sich dann Abends an den Raisonne-
ments und Gesprächen, die darob entstanden, weidlich zu ergötzen.
So erschien in einer Nummer ein zur ernsten Erwiderung kaum
angelegter Artikel über das Geschrei der Fischhändler: Böck,.
Böck, das als ordnungswidrig und nervenerregend heftig getadelt
wurde, und flugs war die ganze Stadt in Aufregung. Ein end-
loser Federkrieg entbrannte, und alle vier Fakultäten fielen über
den arglosen Spötter her, der doch schliesslich nur eine leise
Mahnung an die h. Hermandad gerichtet hatte. Die Philologen
untersuchten das Wort auf seine Herkunft, die Juristen erklärten
das Reklamegeschrei für berechtigt, und der Mediziner rückte Pe-
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12(1
Hermann Keussen sen.
rücke und Brille zurecht und griff gleichfalls zur Feder. Auf
diesen Streit, der wahrscheinlich zum Ergötzen der Verlegerin.
die aus der Verlegenheit die Spalten zu füllen kam, mehrere Nummern
hindurch fortgeführt wurde, hier näher einzugehen, verlohnt sich
der Mühe nicht; es charakterisirt denselben hinlänglich, wenn wir
die Einleitung des unter der Ueberschrift „Arznei -Wissenschaft"
gebrachten Artikels hier herübernehmen. „ Nachdem einmal das
leidige Böckgeschrei der Häringskrämer so laut und ernstlich zur
Sprache gekommen, würde es den betrübtesten Kaltsinn gegen
Wahrheit und öffentliches Wohl verratben, wenn nicht jeder mit
gesunden Fingern Begabte solche in jener grossen Böckgesellschaft
für oder wider die aufgetretenen Partheien in Aktivität versetzen
wollte. Mag immer daher der schrecklichste, zerstörendste Feder-
krieg zu erwarten seyn, den unser patriotisches Wochenblatt je
veranlasst hat, was liegt uns Schriftstellern an den Folgen, wenn
nur die Sache, darum es gilt, des Schweisses der Edlen werth
ist?" An solchen Lappalien konnte sich ein Philisterherz in da-
maliger Zeit ergötzen und aufregen. Dass man in jener Zeit einen
uns vollständig fremdartigen Geschmack entwickelt habe, kann
man freilich auch nicht behaupten. Denn dagegen sprächen doch
die Recepte, die zuweilen im Blättchen empfohlen werden, wie
man z. B. Kölnisches Wasser bereiten, und wie man die Hühner-
augen los werden kann. Andere Artikel, wie z. B. der mit der
Ueberschrift: Christen und Juden fanden keine weitere Beachtung,
trotzdem manche paradoxe Behauptungen den Antisemiten zu
einer Widerlegung hätten reizen können. Die Judenfragc stand
allerdings auch damals auf der Tagesordnung, und ihre Lösung
brachte jedenfalls in der Judenschaft selbst Aufregung genug her-
vor. Napoleons Verordnung, dass die Israeliten einen festen, un-
wandelbaren Familiennamen führen sollten, machte einem Miss-
stande, der zu vielen störenden und ärgerlichen Irrthümern und
Unzuträglichkeiten geführt hatte, ein erwünschtes Ende. Das
Wochenblatt vom 9. November 1808 brachte das für Crefeld zu-
treffende Verzeichniss.
Ueber die übrigen Artikel, die das Wochenblatt in seinen
zwei ersten Jahrgängen bringt, lässt sich nicht viel sagen : sie sind
dürftig an Inhalt und wenig anziehend in der Form. Dabei sind
sie theilweise, wo sie Gemeinde- Angelegenheiten betreffen, äusserst
zaghaft, als fürchtete der Verfasser die nachtheiligsten Folgen.
Es nimmt sich dabei recht komisch aus, wenn er bei Besprechung
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
-127
der hiesigen Armenpflege in das Gewand eines Reiseonkels schlüpft,
der voll Bewunderung ist, als er des Abends etwa bei der Gast-
tafel und beim Schoppen erfährt, dass hier in Crefeld noch keine
hinreichende Fürsorge für die Armen getroffen ist. 0 der naive
Schelm! Ein anderer findet die Wege bei Crefeld in schlechtem
Zustande, aber wie soll er das rügen? Bald hat ers gefunden:
Er nennt sich einen Fremden, der in seinem Reisewagen seine
Freude an den gut gepflegten Wegen und Strassen der Provinz
hat und nun, je näher er der Hauptstadt des Arrondissements
Crefeld kommt, immer trauriger gestimmt wird über die boden-
lose Beschaffenheit der Wege. Wir können uns die Wirkung
dieser Provokations - Artikel recht lebhaft vorstellen. Gewiss er-
scheinen abwehrende Gegenartikel, oder der Maire sucht in einer
Anzeige am nächsten Tage 50 Grundarbeiter V Nichts von beidein
geschieht. Keiner beisst an, die Federn sind stumpf geworden,
das allgemeine Interesse scheint erstorben zu sein, denn überall
wuchern fremde Elemente, am Gericht, bei den Steuern und Zöllen,
die dem angestammten Philister nicht sympathisch sind. So bats
wenigstens den Anschein, daher seine passive Gleichgültigkeit.
Auch für das Wochenblatt ist er nicht warm zu machen. Das-
selbe hat allerdings an seinem Inhalt nichts gewonnen, seit man
sich 7 volle Schöpf ungs tage zu dessen Herstellung gönnte. Das
ineiste, was es bringt, entbehrt der Frische, ist abgestandene
Waare. Ein grosser Reichthum an Ueberschriften ist freilich im
Blatte vorhanden, es ist aber ein Register, das nicht lange Stand
hält und bald wieder verschwindet. Man fühlt tiberall durch, die
Redaktion ist in unfähigen Händen, sie versteht die Zeit nicht
und weiss bei den beengenden Pressmassregeln nicht zu laviren.
Die meisten Artikel, die sie bringt, sind Verlegenheitsartikel,
irgendwo auf der Heerstrasse mit weitem Gewissen aufgelesen.
Das Jahr 1809 brachte indess einige Besserung, indem nun
auch von auswärts manche Artikel dem Blatte zuflössen, die einige
Beachtung verdienten und weiteres Interesse erregen konnten.
Trügt nicht alles, so war eine andere wirksamere Kraft in der
Kedaktion thätig, und die Bezeichnung am Schlüsse schlankweg:
Gedruckt in der Schtillerschen Buchdruckerei lässt diese Ver-
muthung als berechtigt erscheinen. Ein ganz besonderer Umstand
wird dabei nicht ohne Einwirkung geblieben sein. Seit Beginn
dieses Jahres erschien nämlich hierorts ein neues Blatt, die „Ga-
zette du Bas Rhin", wie es scheint, in französischer Sprache und
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128« Hermann Keussen sen.
mit politischen Artikeln ausgestattet. Es hat uns nicht gelingen
wollen, irgend eine Kummer dieser Zeitung aufzutreiben, wir
müssen uns also unseres Unheils enthalten. Wir wissen nur das
eine, dass dieselbe wegen ihrer Haltung den Beifall der gestrengen
Censur nicht gefunden hat, und dass sie noch im Jahre der Ge-
burt wieder unterdrückt wurde. Ob dieses Martyrium das Wochen-
blatt so gereizt hat, dass es sich auch um diese Palme bemühte?
Genug, im Beginne des Jahres 1810 wurde es vom selben Schick-
sale ereilt und auf eine kurze Zeit am Erscheinen verhindert. Am
26. Februar durfte es wieder erscheinen, aber ihm wurde strenge
vorgeschrieben, hinfort nur amtliche Bekanntmachungen, littera-
rische Stücke und Anzeigen zu bringen. Alle kritisirenden Artikel,
auch wenn sie nicht politischen Inhalts waren, musste es abweisen.
Es war das umso mehr zu bedauern, als gerade in dem letzten
Jahre manche Aufsätze zur Veröffentlichung gekommen waren,
welche mit Sachkenntniss und Wärme geschrieben, Gegenstände
behandelt hatten, die auf die Theilnahme eines grösseren Publi-
kums rechnen durften. So brachten die ersten Nummern eine
Reihe von historischen Abhandlungen über den Niederrhein, die
allerdings in keinem rechten Verhältniss zu dem beschränkten
Wochenblättchen standen: in anderen Aufsätzen wurde das Armen-
wesen eingehend, ruhig und sachlich besprochen, während hin-
wiederum andere den öffentlichen Unterricht und die Einrichtung
der höheren und niederen Schulen behandelten., Letztere haben
insofern ein weitergehendes Interesse, als bereits damals ein Un-
genannter den Simultanschulen eifrig das Wort redete, während
er vom ehemaligen Richter Weinhagen in Mörs insoweit bekämpft
wurde, als dieser zugab, dass Uberall bei allen Sekondärschulen
Lehrer aller Konfessionen angestellt werden könnten, man müsse
aber im Prinzip zugeben, dass Protestanten sowohl wie Katholiken
Sekondärschulen haben dürften, die ausschliesslich mit Lehrern
ihrer Konfession besetzt wären. Weinhagen kämpfte also für die
in Holland heutigen Tages bestehende Einrichtung. Das Wochen-
blatt erfreute sich der JMitarbeiterschaft vieler angesehener Per-
sönlichkeiten, so des Predigers Ross in Budberg (des späteren
Bischofs), des Predigers van der Ploeg, des Privatgelehrten DiefFen-
bach usw. So schien also das Blatt für die Zukunft gesichert,
als der harte Schlag des Censors fast die Unterdrückung herbei-
führte, und das ward umso schmerzlicher empfunden, als man
gerade am Schlüsse des Jahres 1809 über alle Massen fröhlich in
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
129
die Zukunft schaute. Damals hatte einer der Mitarbeiter in einer
Zuschrift an die Redaktion sich über die Grundsätze, die in der
Folge bei dem Wochenblatte festgehalten werden müssten, dahin
verlauten lassen: Die Zeitschrift erhält ein ehrwürdiges Ansehen,
wenn die Redaktion dieselbe als das Signal und den Beweis einer
vernünftigen Pressfreiheit und als den Repräsentanten ihres Publi-
kums betrachtet. Wohl dem Staate, der die Stimmeu der
Weisen seines Volkes anhört und zu Rathe zieht! Dass dieses
Blatt eine dieser Stimmen ausspricht, beweiset seine Publicität und
die Aufnahmen der Re- und Re-replicken. In diese Rubrik ge-
hören also: Vorschläge und Erfahrungen weiser Beobachter Uber
öffentliche Moralität eines Ortes, einer Gegend, Uber Hindernisse
und Mittel sie zu heben — Uber Schulen und ihre Verbesserungen
— Uber Kirchenwesen, insoweit es unter äusserer und öffentlicher
Leitung steht — auch endlich Uber die Handhabung der Gesetze
von den Staatsbeamten, den Einfluss ihres Würkens und Modi-
iikationen desselben nach Zeit und Umständen. Wenn die Riesen-
kräfte unseres französischen Staates so immer mehr nach unten
geleitet werden — wer sollte sich dann nicht der kommenden
Tage freuen ? 2. Werden solche Aufsätze einem Blatte wie das
gegenwärtige willkommen seyu, die auf Verbreitung wahrer Auf-
klärung hinwUrken, allgemein inte res sirende Wahrheiten beleuchten,
die jedem Weltbürger nöthigen Begriffe entwickeln, Eifer für das
Gute und Edle durch Aufstellung erhabener Beispiele wecken,
Volksschriften dahin einschlagend recensiren und dem etwa ver-
kehrten und frivolen Geiste allgemein aufgenommener Zeitschriften
entgegenwürken. Für das Volk soll das Alles seyn, aber nicht
für dessen unterste Classe. Dieses wird schwerlich in diesem
Wochenblatte die Treppe finden, auf welcher sie, wie Pestalozzi
sagt, zu einem obern Stockwerke hinaufsteigen kann. Für
den Mittelstand soll meiner Meinung nach hier gearbeitet werden,
d. h. für den Mittelstand iu Rücksicht der Bildung; denn in der
Geisterwelt gelten nicht Claquen, noch Frisuren. Nach diesem
Gesichtspunkte und nur nach diesem werdeu also folgende Fächer
z. B. hier Stoff darbieten: Oekonomie, Gesundheitslehre sowohl
des Körpers als des Geistes und Herzens, Naturgeschichte, Natur-
lehre, und Dein Gefühl wird Dir schon sagen, dass sich dies alles
durch Neuheit, lokale und temporelle Anwendbarkeit, Kürze und
eine wohlverstandene Popularität von dem unterscheiden müsse,
was man in den Büchern davon findet. Zuletzt lass mich dir noch
Annalen des bist. Vereins LXV. 9
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130
Hermann Keussen een.
bemerken, dass das weibliche Geschlecht und seine Bildung eben-
falls hier zu berücksichtigen ist. Solche Wochenblätter werden
wohl einmal das Gespräch weiblicher Gesellschaften, denen es
im ganzen noch zu sehr an gehöriger Unterhaltung fehlt. Aus
mannigfachen Gründen nehmen sie Interesse an denselben, und
manchem Manne und Weibe sind die Gelegenheiten und An-
knüpfungspunkte zu litterarischen Unterhaltungen willkommen. —
Das war das Arbeitsfeld, welches einer der Mitarbeiter für
die Folge bestellt wissen wollte. Zu diesen Anschauungen machte
indess die Redaktion ein verlegenes und zweifelhaftes Gesicht.
Sie raeinte zunächst, das Blatt habe vor der Hand noch mit Hin-
dernissen aller Art zu kämpfen, und wie es scheine, solle es nur
langsam eine gewisse Consistenz erlangen. Fürs erste könne noch
nicht an einen festen Plan gedacht werden. Zeit und Umstände
würden ihn sicher von selbst an die Hand geben. — — Der hu-
mane Einsender und Mitarbeiter möge ihr verzeihen, dass sie die
zweite Rubrik völlig weggelassen habe. Bei der gegenwär-
tigen Lage der Dinge und aus Gründen, die sie bereit sei, ihm
mündlich zu entwickeln, müsse der Stoff aus dem Wochenblatt
fernbleiben. — — Und die Redaktion hatte mit ihren Befürch-
tungen recht. Schon wenige Wochen nachher wurde es ihr recht
begreiflich gemacht, dass der enge Kreis, den sie sich gezogen,
noch zu viel Spielraum für die zartbesaitete Seele des damaligen
Censors hatte. Die Bestrafung mit einer mehrwöchentlichen Ein-
stellung des Erscheinens war empfindlich genug. Vielleicht hatte
der eben erwähnte Artikel dazu die Veranlassung geboten.
Still und harmlos erschien nun das Blättchen weiter, genau
nach dem vorgeschriebenen Programm arbeitend. Den schreib-
seligen Federfuchsern konnte Dinte und Galle vertrocknen, was
verschlug es, die Weltgeschichte ging ihren Gang weiter. Mau
feierte pflichtschuldigst als citoyen de l'empire die Napoleonischen
Feste und hörte in Geduld die schwungvollen Reden der Be-
amten, welche den grossen Imperator und Weltverbesserer nach
Lage ihrer geistigen Befähigung in mehr oder minder geschickter
Weise priesen. Das Blatt brachte darüber einen stimmungsvollen
Festbericht und überliess es einem jeden, in der Stille seines Kämmer-
leins darüber zu denken, was er wollte. Die lammfromme Haltung des
Wochenblattes inuss aber doch kaum übers Jahr angedauert haben,
denn bald war man mit derselben wieder nicht zufrieden, und
schliesslich blies man ihm im Jahre 1811 das Lebenslicht aus.
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und dec Niederrheins.
131
Mit dem 7. Dezember 1311 trat an seine Stelle das Feuille d'affi-
<-hes, annonces et avis divers de Crävcld. Es erschien jeden
Samstag und zwar zweisprachig: Der Kopf französisch, der Text
auf der linken Seite französisch, auf der rechten deutsch, und so
hatte der geduldige Leser am Sonntage die bequemste Gelegen-
heit, Sprachstudien zu machen, Original mit Traduktion zu ver-
gleichen und sieh zum französischen citoyen zu vervollkommnen.
Für den Liebhaber einer besonderen Rechtschreibung war jetzt die
Sache etwas schwieriger geworden; er musste sie dem Traducteur
mundgerecht liefern, und schwerlich wäre das arme Schneiderlein
mit diesem zurechtgekommen, das im Wochenblatte des Jahres
1809 auf eine gemeinnützige (nebenbei bemerkt stark anzügliche)
Frage über das Recht der Scheere der Modeschneider nach vollen
2 Monaten darauf die Antwort gab: frager kan Ja bey dennen
Kleydermacher meysteren die durch Ihrem fleiss vor Langst Er-
propte bekannte rechtschaffene Treue männer seynd deren sie hier
viele finden, seyne Kleyder machen Lassen, von dennen bekommen
sie ihre Kleyder zambt Überrest gautz richtig obrück, und werde
nicht Bestohlen. Bitte umb Vergebung gemeynnützger frager
wen ich die Antwort nicht gehörig giograferst nieder geschrieben
habe, ich verstehe mich nicht mit der feder zu fechten, wen ich
schreyben muss mache ich gemeinlich grobe Buchstaben, wen ich
dieselbe zusammen gepetzt habe, seynd die worter noch grober.
Wen frager Ein rechtschaffener man wie doch zu vermutten
ist dan mache selbiger sein namme bekand so werde ich mich
persöhnlich vor Ihm stellen, Ihm dass recht der scheere dennoch
zum überfluss die spitze der nadel gantz aus Legen und Begrief-
)ich machen.
Das neue Blatt blieb dem gegebenen Titel treu, und nur ganz
vereinzelt kamen einzelne andere Nachrichten, wie Modeberichte
aus Paris oder Mittheilungen über Unglücksfälle darin zum Vor-
schein. Sie verschwanden aber zwischen den amtlichen Verfü-
gungen und sonstigen Anzeigen, die in den letzten Jahren sich
überhaupt mehr angehäuft hatten. Auch dieses Blatt ging aus der
Schtiller'schen Druckerei hervor. Nach der 3. Nummer steht in-
xless unten die ganze Sachlage deutlich kennzeichnend am Schlüsse :
A Creveld, de l'Imprimerie de la veuve P. Schüller, Imprimeur de
la sous-Pre*fecture, und eine spätere Nummer brachte noch den Zu-
satz: et du Tribnnal de premiere instance. Jetzt konnte die Welt
ruhig schlafen und Michel seine Zipfelmütze noch tiefer über die
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132
Hermann Keussen sei).
Ohren ziehen, wenn auch Wittwe P. Schuller am Schlüsse de»
Jahres mit ihrer Namensunterscbrift um Erneuerung des Abonne-
ments ersuchte und dabei verlockend versprach, dass künftig das
Blatt wieder Mittwochs erscheinen sollte. Und so erschien das
Blatt in dieser amtlichen Form noch ein volles Jahr weiter. All-
mählich überwucherte das gallische Unkraut das deutsche Wesen,
sodass schliesslich kaum noch die eine oder andere Anzeige
doppeltsprachig erschien. Die Fremdherrschaft hatte fast obge-
siegt. Doch ehe es zu spät, kam glücklich die Wendung. Am
6. Februar 1814 kamen die ersten Preussen nach Crefeld, und das
Feuille d'aföches verwandelt sich wieder in ein deutsches Wochen-
blättchen in alter bescheidener Weise, nur die Nummerirung aus der
französischen Zeit in kopfloser Verwirrung weiter fortführend.
Vre fdder Zeitung Xr. 7, 9, 10 u. 23 vom 7., 9., 10. u. 23. Januar 1892 ; die in
den folgenden Ar». 30, 37, 44 und 58 gegebene Geschichte des Zeitungswesens
bis zum J. 1870 konnte hier nicht berücksichtigt werden.
10.
Aas Crefelds Theatergeschichte.
Wenn auch Crefeld nicht wie die benachbarten Orte Kem-
pen und Uerdingen auf dramatische Schaustellungen zurückblicken
kann, die auf öffentlichem Marktplatze unter dem Zusammenlauf
recht vielen Volks von nah und fern die Bürgerssöhne — iu Kem-
pen sogar auch die Bürgerstöchter — im 17. Jahrhundert abge-
halten haben, so sind doch auch hierorts bereits früher von wirk-
lichen Schauspielern Versuche gemacht worden, unsere Vorfahren
für die dramatische Kunst zu erwärmen, und wie es scheint,
nicht ganz ohne Erfolg. Sind auch unsere Nachrichten immerhin,
lückenhaft genug, so viel geht aus ihnen hervor, dass neben dem
Drama auch die Oper hier vorzugsweise ihre Pflege fand. Be-
reits im Jahre 1779 wurden in einem eigens dafür errichteten.
Holzbau von der deutschen Schauspielergesellschaft Waeser drei
Monate lang Schauspiele zur Aufführung gebracht. Nach deiv
ersten Vorstellungen brach in Folge eines heftigen Windsturmes
der nicht sehr feste Theaterbau zusammen, ohne indess weiteren
Schaden anzurichten, als dass eine kurze Zeit die Aufführungen
unterbrochen blieben. Das erwähnte Theatergebäude lag auf der
lutherischen Kirchstrasse unweit der Gartenstrasse. Von dem da-
maligen Stadtbaumeister Leydel, einem angesehenen Architekten,,
der auch den Bau des jetzigen Rathhauses geleitet hat, wurde
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
bald ein neues an die Stelle gesetzt, welches nur in der nächsten
Folgezeit theatralischen und andereu künstlerischen Zwecken diente.
Im Dezember 1779 verliess uns Direktor Waeser, um in Osna-
brück sein Glück weiter zu versuchen. Im Jahre 1788 langte die
Dieterich'sche Schauspielgesellschaft hier an und gab in dem er-
wähnten Theatergebäude ihre Vorstellungen. Von dem Erfolge
-derselben fehlen alle näheren Nachrichten. Bis zum Jahre 1799
war wohl mit Rücksicht auf die trübselige Lage der städtischen
und staatlichen Verhältnisse keine neue Theater - Konzession er-
theilt, vielleicht auch nicht nachgesucht worden. In dem genann-
ten Jahre erhielt Marianne Böhm, eine unternehmende Dame, die
Erlaubniss, mit ihrer Gesellschaft hier theatralische Vorstellungen
geben zu dürfen. Aus der langen Dauer ihres Aufenthaltes dürfen
wir wohl schliessen, dass dieselben nicht ohne, auch materiell
lohnenden Erfolg gewesen sein müssen. Marianne Böhm versagte
auch bei gewissen Gelegenheiten ihre Mitwirkung nicht, wenn es
galt, eine öffentliche politische Feier mit mehr Glanz auszustatten.
Am 30. Floreal (19. Mai) eröffnete sie die hiesige Bühne mit der
Aufführung des Kotzebue'schen Schauspiels „Bruderzwist oder die
Versöhnung". Am Tage nachher wurde die komische Oper von
-Gaveaux „Der junge Matrose" gegeben, dem sich ein grosses ko-
misches Ballett „Der Fassbinder" anschloss. So reihten sich nun
fast Tag um Tag bis zum November hin in bunter Abwechslung
die ernsten und heiteren Erzeugnisse der dramatischen Kunst an
die Aufführungen der Oper, und hier war es auch die burleske
und leichtgeschürzte komische, in der Regel mit einem Ballett ver-
bunden, welche den Beifall unserer Vorväter fand. Neben Mozart,
dessen „ Zauberflöte" eine dreimalige Wiederholung in der kurzen
Frist von 8 Tagen fand, ist es Paisiello gewesen, dessen Opern
im Repertoir der hiesigen Bühne eine hervorragende Stelle ein-
nahmen. Unter den komischen Opern stossen wir auch auf den
,Bettel8tudenten oder das Donnerwetter" von Winter. Ob der-
selbe mehr als den Namen mit der heutigen Operette gemein hat,
vermag ich nicht zu entscheiden, indem mir inhaltlich von der
genannten Oper nichts bekannt ist. Kotzebue's Schauspiele scheinen
^ine grosse Anziehungskraft ausgeübt und die hiesige Welt unge-
mein angezogen zu haben. Sie kamen dutzendweise zur Auffüh-
rung; mehrere Abende nach der Reihe gab es nichts als Erzeug-
nisse der Kotzebue'schen Muse; sie waren ein beliebtes Menu,
denn es heisst bei der Ankündigung derselben: Auf vielseitiges
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Hermann Keussen sen.
Verlangen. Doch neben Kotzebue behauptete sich glücklicher
Weise auch Iffland. „Die Jäger", „Der Spieler", „Die Aussteuer",
„Die Hagestolzen" u. s. w. kamen nacheinander zur Darstellung,
letztere wurde sogar wiederholt. Selbst mit Schiller durften unsere
Altvorderen schon nähere Bekanntschaft machen. „Kabale und
Liebe** und „Die Räuber" gingen vor Ausgang des Jahrhunderts
über die hiesigen Bretter. Leider wird uns nicht gesagt, ob die
beiden Schauspiele sich eines besonderen Beifalls zu erfreuen
hatten. Eine Wiederholung derselben fand nicht statt, und das^
lässt tief blicken, wenn neben Kotzebue'schen Stücken auch
„Aballino, der grosse Bandit" das Publikum unserer Vaterstadt
mehrmals erfreuen durfte. Shakespeares „Hamlet" gelangte gleich-
falls unter Böhm's Direktion hier zur Aufführung, daneben sogar
„Caesars Tod" in französischer Sprache. Madame Böhm war viel-
seitig, und sie durfte das Bock'sche Lustspiel: „Was vermag ei»
vernünftiges Frauenzimmer nicht?", welches hier gleichfalls auf-
geführt wurde, wohl auf ihre eigenen Leistungen anwenden. Sie
besass die Gunst des Publikums in hohem Grade, wie auch ihre
Rückkehr im Jahre 1802 beweist.
In dem genannten Jahre 1799 gab es für die Unterhaltung
und die Zerstreuung auch an den theaterfreien Abenden (und derer*
waren nicht viele) Gelegenheit genug. Der Bürger und Schau-
spieler Hermannstein gab z. B. sich die Ehre, ein Divertissement-
chen, bestehend in einem grossen Vokal- und Instrumental-Konzert,
im Hipp'schen Saale zu veranstalten, oder der Bürger und Theater-
Feuerwerker Jonassohn nahm sich die Ehre, auf Münkerhof ein
grosses Feuerwerk, genaunt „Der Tempel des Merkur", abzu-
brennen.
Das Jahr 1802 war weniger ergebnissvoll für die genannte
Unternehmerin. Zunächst machte die städtische Behörde ihr die
Wiederaufnahme ihrer Vorstellungen dadurch schwer, dass sie an
dieselbe die Forderung stellte, sie solle 10% der Einnahme an
die Armen abführen. Dazu kam noch als weiteres Erschwerniss
die Konzessionirung der Debach'schen Kunstreitergesellschaft, die
dann auch fast gleichzeitig mit der Böhm ihre Vorstellungen er-
öffnete, und der, wie es den Anschein hat, die Gunst des Publi-
kums in einem Bolchen Masse sich zuwandte, dass die arme Böhm
den Muth verlor und Crefeld den Rücken wandte.
Während der Zeit der französischen Besetzung fanden noch
wiederholt deutsche Schauspielertruppen sich hier ein und erfreuten
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
135
die Bewohner mit der Darstellung deutscher Theaterstücke. So
spielte vom 21. April bis zum 17. Mai 1809 eine, wie es scheint,
zufällig zusammengewürfelte Schauspielergesellschaft ohne eigent-
liche Leitung hier im Hipp'schen Saale. Ein Stück von Iffland
„Alte und neue Zeit" eröffnete die Schaustellungen, und Kotzebue's
Schauspiel «Die Unvermählte 11 schloss sie. Man hatte aber auch
den Mutb, mehrere Opern dem Publikum vorzuführen,- so unter
andern „Das Fest der Winzer* von Kunze. Nach Verlauf eines
Monats ging die Herrlichkeit zur Neige. Im Jahre 1811 hatte sich
der Schauspieldirektor Dossy hier eingefunden, im Jahre 1815 —
. also nach Rückkehr der preussischen Herrschaft — der Direktor
Thomala. Nun trat für längere Zeit eine trostlose Ebbe ein, die
endlich eine Anzahl Crefelder Bürger veranlasste, zu einer musi-
kalisch-dramatischen Gesellschaft mit dem friedfertigen Namen
„Concordia" zusammenzutreten, mit der Aufgabe, das schlummernde
geistige Leben zu wecken. Bei festlichen Gelegenheiten trat die
Gesellschaft an die Oeffcntlicbkeit und wagte die Aufführung
kleiner Lustspiele mit Gesangeinlagen. So gab sie im Jahre 1817
am Namenstage ihrer Patronin, der hl. Cäcilia, das Lustspiel
„Jeannot". Auch das Verdienst hat sie sich erworben, dass sie
den berühmten Musiker L. Spohr veranlasste, am 27. September
1817 hier ein Konzert zu geben, zu welchem ein Eintrittsgeld von
1 Rthlr. gefordert werden durfte. Im Jahre 1819 versuchte dann
die Müller'sche Schauspielgesellschaft, wie auch noch mehrmals
in der nachfolgenden Zeit, auf eigene Rechnung und Gefahr den
Sinn für die dramatische Kunst in der hiesigen Stadt wieder zu
beleben, aber mit geringem Erfolg. Freilich waren es auch Kräfte
zweiten und dritten Ranges, die der Direktor Müller zur Ver-
fügung hatte.
IL
Ein Rückblick auf die Sanitätsverhältnisse der früheren Zeit.
In den knappen und engen Verhältnissen, in welchen unsere
Vorfahren lebten, war nach der sanitären Seite hin die Lage der
Bürgerschaft eine äusserst traurige, ja fast trostlose. Die Sorge
um die Pflege der Gesundheit war ein den lieben Voreltern frem-
des Kapitel, das nicht zu den menschlichen Bedürfnissen gerechnet
wurde. Die Stadtobrigkeit verhielt sich zu demselben kalt und
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13U
Hermann Keussen sen.
theilnahnilos. Nur zuweilen, wenn eine ansteckende Krankheit,
die Pest, ihren Einzug hielt und schonungslos ihr Opfer einholte,
wurde man aus der Sorglosigkeit aufgerüttelt, um aber bald wieder,
wenn die Gefahr vorUber war, die Hände in den Schoss zu legen.
Kein Wunder daher, wenn in solchen Zeiten die Zahl der Bürger-
schaft auf die Hälfte zusammenschmolz, wenn Angst und Verzweif-
lung die Bürger zu deu tollsten und widersinnigsten Mitteln greifen
Hessen, welche die Gefahr der Ansteckung eher vermehrten, denn
verminderten. Es fehlte an geeigneter Hülfe und Belehrung. Ein
Arzt oder eine Apotheke war erst auf meilen weite Entfernung zu
finden. In Kempen, Mörs oder Neuss war die nächste Gelegen- -
heit, und diese war ohne Fährlichkeiten nicht zu erreichen. Bei
den mangelhaften Verbindungen mit diesen Städten war es nur
einzelnen wenigen vermögenden Familien möglich, dieselbe aufzu-
suchen und zu benutzen. Reiche oder begüterte Familien gab es
aber damals nicht, der Mittelstand, genügsam in seinen Bedürf-
nissen, verfügte über beschränkte Mittel, ein Beamtenstand war
kaum vorhanden. Sehen wir nun zu, wer es denn war, der zu
den städtischen und kirchlichen Ehrenämtern emporstieg und das
Stadtregiment führte: es waren schlichte Bürger, in einfachen Ver-
hältnissen aufgewachsen und oft nicht einmal im Stande, ihren
Namen zu schreiben. Nicht selten kam es vor, dass die Schöffen
oder Kirchmeister an Stelle ihrer Namen die bekannten aushelfen-
den 3 Kreuzchen setzten. Die Regierung der Stadt ruhte tra-
ditionell in den Händen einiger wenigen Familien ; fast könnte mau
jede Epoche von 50 Jahren mit einer Ueberschrift versehen, die
etwa lautete: ^olden'sche Zeit, Schirkens'sche Zeit, Püirsche Zeit
u. s. w., und man würde nur die einzelnen Familienbeziehungen
aufzusuchen haben, um zu wissen, wer auf dem Schöffenstuhl oder
im Kirchenrath während dieser Periode gesessen. Wer das Glück
hatte, durch Heirath in eine solche Familie aufgenommen zu wer-
den, der erstieg dadurch die erste Staffel zur Magistrats würde.
Die Vorstudien zu den Bürgermeister- und Schöffenstellen wurden
im Kirchen- und Armendienst gemacht. Wem sich die Aussicht
zur Bekleidung obrigkeitlicher Stellen erschliesseu sollte, musste
sich erst als Armenprovisor und Kirchmeister vorbereitet und das
Vertrauen der Bürgerschaft erworben haben. Ueber den Kirch-
meister hinaus brachten es nur solche, welche den herrschenden
Familien angehörten. Auf dem Lande war es nicht viel anders:
hier klebte das Hünen- und Schöffenamt an gewissen Höfen.
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
lo7
Unter solchen Umständen blieben die kleinlichen und beschränkten
Gesichtspunkte in Betreff der Verwaltung der Stadt stets dieselben,
keiner wagte daran zu rütteln, sie waren gewissermassen das
Vermächtniss der älteren Generation für die jüngere. Die regie-
renden Familien wachten aber auch eifersüchtig darauf, dass nicht
irgendwie fremde Elemente zur Geltung kamen und ihre Herr-
schaft durchbrachen. So hat man auch anfänglich keineswegs mit
Jrftii^i gftn BHc kfti^riip Einwanderung der Älennoniten begrüsst, als
diesen. YOJL-dejoranischen Regierung der Eintritt in die Stadt ge-
stattetjjoude. Jahre lang wohnten sie draussen vor der Stadt
auf den Höfen, ehe sie sich in der Stadt selbst ansiedeln konnten.
Vom Stadtregiment blieben sie noch Jahrzehnte ausgeschlossen,
trolzttem" man ihnen die Erwerbung des votten Bürgerrechts ein-
räumen musste. Das war eben die traditionelle Feindschaft gegen
alles Fremde, ein konservativer Zug, der nichts wie kleinlichen
Eigennutz in sich barg. Im Uebrigen führten jene Familien das \
Stadtregimeut nur nominell, der rechtsgelehrte Stadtsekretär war die
Seele und der Leiter des Ganzen. Ihm lagen nicht allein die
Ausführungen und Anordnungen ob, sondern er führte auch alle
Verhandlungen mit den Behörden und bereitete jede Entscheidung
vor. Neben dem Pfarrer und Schulmeister war er vielleicht der
Einzige, der sich in der Welt umgesehen und in die Rechts- und
Verwaltungsgeschäfte der Stadt hineingelebt hatte. Durchgängig
gehörte der Stadtsekretär, sei es durch Geburt, sei es durch Hei-
rath, den regierenden Familien an, sodass man von seinem Ein-
tiuss nichts Bedenkliches für dieselben selbst zu befürchten brauchte.
Sein eigenes Interesse war mit dem ihrigen enge verknüpft. Die
Bürgermeister und Schöffen gehörten in der Zeit, von der wir zu-
nächst reden, entweder dem Stande der Handwerker oder dem
Bauernstande an. In der älteren Zeit dominirten namentlich die
Bäcker und Wirthe, vereinzelt kam auch wohl der Kaufmann
(Krämer), der Schmied oder Schreiner zu der Ehre des Schöffen-
amtes oder des Kirchenrathes. Der gelehrte Stand war allein
durch den Stadtsekretär in der Stadtregierung vertreten. Als
später um die Mitte des 17. Jahrhunderts sich auch Leute mit
gelehrter Bildung in der Stadt niederliessen, da wurde bald das
bisher in Geltung gewesene System durchbrochen, das Regiment
der Familien fing an zu erblassen und die Allmacht des Stadt-
sekretärs erhielt einen fühlbaren Stoss, bis daun endlich in der
preussischen Zeit ein ganz veränderter Geschäftsgang und die
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i:JS
Hermann Keussen sen.
stramme Verwaltung die bisherige Stadtpolitik aus den einseitigen
Bahnen gänzlich heraushob.
Unter diesen in den allgemeinen Umrissen gezeichneten Ver-
hältnissen der früheren Zeit sah es, wie schon angedeutet wurde,
mit dem materiellen Wohlstande in der Stadt nicht sonderlich aus,
und wir brauchen uns nicht zu wundern, dass ein hervorragendes
Baudenkmal oder ein sonstiges Gebilde der Kunst aus jener Zeit
nicht auf uns gekommen ist. Zur Unterstützung der Kunst, zur
Schaffung von grossartigen Bauten fehlten die Mittel. Die Be-
wohner der Stadt, die nur vereinzelt etwas Tuch- und Leinen-
weberei trieben, waren auf die schmalen Ertrage der Aecker an-
gewiesen, für die Viehzucht fehlten die geeigneten Wiesen. Unter
den Handwerkern ragten die Gerber hervor, die in ziemlicher
Zahl wenigstens verhältnissmässig hier vorhanden gewesen sind.
Die städtischen Einkünfte waren sehr gering, der städtische Säckel
daher stets leer, und kaum reichte er hin, die geringen laufenden
Ausgaben zu decken. Die unbedeutendsten baulichen Einrichtungen
mussten durch Kapitalaufnahme bei den benachbarten Klöstern
oder anderwärts erst möglich gemacht werden. An Amortisation
dieser Kapitalien wurde selten gedacht, Jahrhunderte lang plagte
man sich ab, die fälligen Zinsen beizutreten. Gegen Ende des
vergangenen Jahrhunderts verschuldete die Stadt noch Kapitalien,
die im 15. Jahrhundert aufgenommen worden waren.
Unter so ärmlichen Verhältnissen ist es erklärlich genug,
dass kein Arzt Neigung verspürte, hier bei einer Zahl von etwa
4—500 Einwohnern sein Glück zu versuchen. In den gewöhn-
lichen Zeitläuften bei normalen Gesundheitsverhältnissen war dieser
Mangel an heilkundigen Kräften schon nicht sehr erbaulich, in
der Zeit der Seuche gradezu erschrecklich, namentlich wenn die
benachbarten Ortschaften ihre Thore schlössen und keinen ein-
liessen, der aus der infizirten Stadt kam. In der Zeit des dreissig-
jährigen Krieges hat die Pest in der hiesigen Gegend furchtbar
gehaust. Es war in den Jahren 1623 und 1636. Es liegen für
die hiesige Stadt keine speziellen Nachrichten über deren heillose
Wirkung vor, wohl aber aus unserer Nachbarstadt Mörs, wo Arzt
und Apotheker vorhanden waren. Vom ersten Auftreten der Pest
am 3. Oktober 1622 bis zum Erlöschen derselben am 27. November
1623 waren dort im Ganzen 856 Personen hinweggerafft worden;
es war das mehr als die Hälfte der Einwohner. In einzelnen Mo-
naten hatte die Zahl der Todesfalle die erschreckliche Höhe von
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 1 ."39
136—197 erreicht. Aus diesen Notizen wird man sich ein Bild
des Elends ausmalen können, wie es sicji für unsere hülflose Stadt
gestalten musste. Der einzige Schutz bei solchen Epidemieen, so
unzureichend er auch immerhin war, gewährte das Siechen- oder
Leprosenhaus, das am 30. Januar 1447 der Graf Friedrich von
Mors und Sarwerden im Verein mit seiner Gemahlin Engelberta
gestiftet hatte. Dieses Hospital mit einem geistlichen Rektor an
der Spitze war mit ausreichenden Einkünften und Kenten ausge-
stattet, einer beschränkten Zahl von Kranken und Armen die
no* th ige Pflege zu gewähren. Hauptsächlich war es zur Aufnahme
pflegebedürftiger Armen und der Aussätzigen (Leprosen) bestimmt,
wie der im Munde des Volkes gebräuchliche Namen „Gasthaus"
beweisen könnte. Andere Bezeichnungen, wie Blaeten-, Leprosen-,
Melaten-, Steche- oder Pesthaus, die gelegentlich vorkommen, kon-
statiren wenigstens, dass dem Hospitale eine doppelte Aufgäbe in
der angegebenen Weise gestellt war. Indess dieses Pesthaus oder
das Hospital Maria Magdalena hat wohl schon früh seinen Unter-
gang gefunden. Ich vermuthe, dass es in dem allgemeinen Stadt-
brande im Jahre 1584 zerstört und nachher nicht wieder aufge-
baut wurde. Nach dieser Zeit ist von ihm urkundlich nicht mehr
die Rede. Es scheint vor der Stadt in der Gegend des heutigen
Neumarktes auf der Hochstrasse gelegen zu haben 1 )- Spater
hören wir, um 1610 etwa, von einem Blaetenhaus hinter dem
Kastell auf Krakau und um die Mitte des 17. Jahrhunderts vo*n
einem aus mehreren kleinereu Gebäulichkeiten bestehenden Armen-
hause, das in der Grabenstrasse in der Nähe des Evertzthurmes
sich befand. Ob auch hier die Aufnahme ansteckender Kranken
zulässig war, ist nicht ersichtlich. Jenes ursprüngliche Hospital^
der hl. Maria Magdalena gewidmet, hatte jedenfalls das vor die-
sem neuen voraus, dass es nicht im Weichbilde der Stadt lag und
eine Absperrung möglich machte. Bedenklich war es freilich,
dass die gesunden Armen mit den Kranken zusammen unterge-
bracht waren. Von einer ärztlichen Pflege in diesem Hospitale
vernehmen wir nichts. Vielleicht war der geistliche Rektor, dem
neben der geistlichen Pflege die Bedienung der Gastbauskapelle
oblag, zuweilen in der Lage, mit seinen im Laufe der Zeit ge-
1) Auf der Karte im Theatrum Europaeum über die Schlacht bei
Crefeld v. J. 1642 befindet sich freilich das Siechenhaus noch ve rzeichnet,
und zwar an der angegebenen Stelle.
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HO
Hermann Keussen sen.
wonnenen Erfahrungen helfend und rathend einzutreten. Ira L : eif-
rigen wird man sich, so gut es anging, mit einfachen Hausmitteln,
<lie sich von Geschlecht zu Geschlecht wie ein Heiligthum fort-
erbten, ausgeholfen haben. Sorgsam wurden dieselben notirt, und
noch heutzutage findet man sie aufgezeichnet in alten Familien-
papieren, auf den Umschlägen alter Bücher, in Rechnungsbüchern
und anderwärts. Sie waren ein Hausschatz, der wohl gehütet und
verwahrt wurde. Als sachverständigen Berather zog man den
Bader oder Barbier oder auch wohl den Huf- oder Kurschmied zu
itathe. Sie standen in so gutem Rufe, dass selbst die städtischen
Behörden keine Bedenken trugen, deren Hülfe bei Unglücksfallen
oder auch sonst in Anspruch zu nehmen und ihnen nach Ausweis
der erhaltenen Rechnungen ein Honorar dafür zu zahlen. Die
älteste Nachricht, die wir über eine derartige Hülfeleistung haben,
•datirt aus dem Jahre 1631, und merkwürdiger Weise wurde diese
Ton einer Frau verlangt, charakteristisch genug für jene Zeit. Es
-heisst darüber in der Armenrechnung : Einer Frau von dem Heien-
bom, die des Nesen Peter Kind geheilt, 2 Gulden 4 Albus ge-
geben. Im selben Jahre empfing Meister Jakob von Anrath, um
Elsges Kind zu schneiden, 16 Gulden 16 Albus. Im Jahre 1634
wurden an Meister Jan, dass er der Nehen Katharina Sohn das
Bein gemeistert, 8 Gulden 8 Albus und nochmals 6 Gulden 9
Albus gezahlt. Weiter heisst es noch von ihm: 2 Gulden 4 Albus
«dass er Heinen Kinder geheilt und 2 Gulden für die Heilung von
Moers Trinen. Im Jahre 1636 liess man einen wirklichen Arzt
•(artsitter) von aussen kommen; er logirte in Honselers Haus (im
jetzigen „wilden Mann"). Neben ihm übte Meister Jan seine Kunst
weiter; er empfiug am 27. Juli nach Vereinbarung dafür, dass er
Fleuten Frau geheilt, 6 Gulden 6 Albus = P/2 Rthlr. Im Jahre
1637 heisst es: Meister Jan dem Barbier zu Meisterlohn wegen
«jiner hochdeutschen Frau, so ein Bein gebrochen, gegeben 8 Gul-
den 8 Albus = 2 Rthlr. Dann weiter im Jahre 1638 erhielt er
wegen der Frau in Flucken Haus 10 Gulden 10 Albus und 1639
noch 1 Gulden 12 Albus, weil er einem armen Mädchen, das bei
Tilmann Rohr unter der Linde wohnte, die Schulter wieder ein-
gerenkt hatte. Im gleichen Jahre wurde mit Meister Jakob Hüls
accordirt, dass er Kuits Merten Kind schneiden sollte, auf 13 Gul-
den 13 Albus. Von hier ab verstummen auf mehrere Jahre alle
derartigen Nachrichten, bis dann noch einmal in der Zeit, wo der
erste studirte Arzt an die Oeffentlichkeit tritt, unser alter bewährter
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 14t
•
Meister Jan in den Rechnungen erscheint. Es war im Jahre 165i>,.
wo derselbe an einer armen Frau auf Leikes-Hof, die auf den
Kopf gefallen war, seine Kunst versuchte und dafür als Lohn 26»
Albus und einen Weiutrunk von 6 Albus aus öffentlichen Mitteln«
empfing. Gleichzeitig neben ihm hören wir dann noch im gleichen.
Jahre von einem Meister Johannes Alexandri, der für Kuren und
Medizin 37 Gulden 12 Albus aus der Armenkasse vergütet erhielt.
Wir stehen beim Wendepunkt in der Entwickelung nicht allein
der sanitären, sondern überhaupt der städtischen Verhältnisse.
Mit der Einwanderung der Mennoniten, die um 1650 etwa
beginnt, hob sich die materielle Bedeutung der Stadt alsbald zu-
sehends von Jahr zu Jahr. Mit ihnen begann sich das gewerb-
liche Leben zu entwickeln und zunächst auf dem Gebiete der
Leiucn-lndustrie überraschende Resultate zu liefern. Die Zahl der
Bewohner wuchs, zugleich damit der Wohlstand und das Bedürf-
niss. Dieser Umstand ermuthigte denn schliesslich auch einen
Crefelder, der seine medizinischen Studien regelrecht auf der Duis-
burger Universität absolvirt hatte, sich hier häuslich niederzulassen
und die medizinische Praxis zu üben. Es war dies der im Jahre
1633 geborene Sohn des Bürgermeisters Mathias von Lumm, Dr.
Konrad von Lumm. Seit dem Jahre 1660 ist er hier ansässig.
Alsbald fand er zwei Konkurrenten. Zunächst stossen wir fast
um dieselbe Zeit auf einen Dr. Lemmes, der am 5. November 1677
aber bereits mit Tod abging uud in der reformirten Kirche seine
Ruhestätte fand, während von Lumms Thätigkeit sich noch bis-
zum Jahre 1680 verfolgen lässt. Neben den beiden genannten
Aerzten erscheint seit dem Jahre 1665 als dritter im Bunde zur
Heilung der leidenden Bürgerschaft Dr. Johann Bruckmann, gleich-
falls ein Crefelder Bürgerkind. Es war ein Enkel des ersten
nachweisbaren reformirten Schullehrers Christian Bruckmann, der
im Mai 1646 nach einer mehr als 20 jährigen Thätigkeit seine
müden Augen schloss. Der Vater des Arztes, Heinrich Bruck-
inann, begegnet uns zunächst während der Erkrankung des ge-
nannten Lehrers als dessen Stellvertreter; nach dessen Tode führte
er das Schulamt noch eine Zeit lang weiter, bis die Wiederbe-
setzung erfolgen konnte. Dass er selbst nicht berufen wurde,
lässt darauf schliessen, dass seine Qualifikation eine geringe ge-
wesen sein muss. Später nahm er sein Gewerbe als ehrsamer
Bader wieder auf und führte es bis zu seinem am 1. Mai 165f>
erfolgten Tode weiter fort. Dass er wie seine Kollegen sich auch.
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142 Hermann Keussen sen.
mit der Heilkunde beschäftigt habe, wird nirgendwo berichtet.
Sein Sohn, der genannte Dr. Johann Bruckmann, wusste sich durch
seine Vermählung mit der Tochter des Stadtsekretärs Albert von
Flodroff, Christine, in den herrschenden Ring einzugliedern und
rasch eine angesehene Stellung zu erobern. Er erwarb sich das
Vertrauen seiner Mitbürger in so hohem Grade, dass er von den- .
selben wiederholt zum regierenden Bürgermeister erwählt wurde.
Neben dem ärztlichen Berufe widmete er sich auch der Rezeptier-
kunst und verwaltete eine Apotheke, die erste, die hier iu der
Stadt entstanden war. Wer der eigentliche Gründer derselben
ist, ist nicht mehr zu ermitteln. Mit der einfachen Notiz im
Sterberegister, dass des Apothekers Frau im Jahre 1687 gestorben
sei, ist wenig zu machen. Zunächst lässt sich aus derselben nur
zweierlei folgern, dass nämlich erstens um diese Zeit eine Apo-
theke vorhanden war und zweitens, dass dieser Apotheker nicht
Bruckmann geheissen, denn dessen Frau war nachweislich 1704
noch am Leben. Es ist wahrscheinlich, dass Bruckmann erst um
diese Zeit mit Rücksicht auf seine heranwachsenden Söhne durch
Kauf die Apotheke an sich gebracht hat. Als er am 10. November
1702 aus dem Leben schied, übernahm sein ältester Sohn Dr.
Heinrich Crato Bruckmann die ärztliche Praxis, während seinem
zweiten Sohne Gottfried die Leitung der Apotheke zufiel. Letz-
terer übte, wie aus der Schatzrechnung vom Jahre 1728 hervor-
geht, auch die Wundarzneikunst. Aus seiner Ehe mit Petronella
Hauser ging ein Sohn Namens Johann hervor, der beim Tode des
Vaters am 26. Januar 1735 noch minderjährig war. Die Mutter
führte vor der Hand, wohl unter Beihüife des oben genannten
Schwagers, die Apotheke weiter, bis der Sohn nach seiner Ver-
heirathung mit Katharina Sohmann am 18. November 1752 die
Verwaltung der Apotheke für eigene Rechnung tibernahm. Es
war dies aber nur für kurze Zeit, da er bereits um 29. April 1758
mit Zurücklassung eines einzigen Töchterleins Margaretha starb.
Die Wittwe trat ein Jahr nach seinem Tode mit dem Chirurgen
Albrecht Riedel aus Ulm, der bisher in der Apotheke als Pro-
visor thätig gewesen war, wieder in den Ehestand. Die Hirsch-
apotheke war die Mitgift, welche sie ihm zubrachte. Riedel er-
warb sich im Jahre 1762 das Bürgerrecht und konnte nunmehr
die Apotheke auf seinen Namen weiterführen. Von ihm wissen
wir bestimmt, dass er diese in dem jetzigen Neu'schen Hause
Ecke der Hoch- und Poststrasse, geführt hat. Dass an dieser
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Beiträge zur Geschichte Crcfelds und des Niederrheios.
Stelle auch die Bruckmann'sche Apotheke gewesen, kann nicht
mit Bestimmtheit behauptet werden. Albrecht Riedel vererbte bei
seinem Tode die Apotheke auf seinen Sohn, den Dr. Adam Rie-
del. Dieser scheint keine Lust gehabt zu haben, neben der ärzt-
lichen Praxis sich auch noch um die Zubereitung der Arzneien
zu kümmern. Er trat die Apotheke im Jahre 1808 an die Be-
sitzer der 3 übrigen damals vorhandenen Apotheken Giesbers,
Eulenberg und Kreitz, welche sich über den Ankauf geeinigt
hatten, ab. Johann Wilhelm Kreitz aus Geilenkirchen, der damals
die Konzession zur Errichtung einer neuen Apotheke erhalten
hatte, Ubernahm die Bezeichnung und Ubertrug sie auf seine, Ecke
der Rhein- und Königsstrasse neu gegründete Apotheke. Das
gegenüberliegende, auf den damaligen Stadtwall führende Gäss-
chen erhielt den Namen Hirschgasse.
Neben den obengenannten Aerzten stossen wir vor Ausgang
des 17. Jahrhunderts noch auf einen Chirurgen Namens Johann
NorfT, der sich hier bleibend niederliess. Derselbe stammte aus
der Moselgegend und lässt sich hier in der Zeit von 1087 — 1695
verfolgen. Als seinen nächsten Nachfolger in der Wundarznei-
kunde müssen wir Jürgen Heshausen aus Mülheim a. d. Ruhr be-
zeichnen. Er Übte hier die ärztliche Praxis bis zu seinem am
€. Oktober 1732 erfolgten Tode aus. Bei seiner Beerdigung
hatte der Prediger Püll in der Leichenpredigt einige harte Aus-
drücke gebraucht. Hubert Rahr wurde darüber so empört, dass
er den Prediger in der Kirche zu nicht geringem Aufsehen zu-
rechtwies.
Mit der preussischen Besitznahme am 25. März 1702 unter-
lag das Medizinalwesen einer wesentlich verschärften Kontrolle,
und die Niederlassung einer jeden Medizinalperson wurde von der
Absolvirung der vorgeschriebenen Prüfungen abhängig gemacht,
während die Errichtung von Apotheken nur auf Grund der er-
theilten Konzession gestattet wurde. Gegen die Kurpfuscher
wurde mit unnachsichtlicher Strenge eingeschritten. Gleichwohl
drängten sich noch längere Zeit hindurch unberechtigte Individuen
hervor und versuchten sich in der ärztlichen Praxis. Im Jahre
1741 sah sich die Regierung genöthigt, die alte Verfügung von
neuem wieder einzuschärfen, dass nur examinirte Operateurs im
Lande geduldet werden sollten. Als im Jahre 1743 zwei Barbiere,
Gerhard Mylius und Johann Gottfried Bruckmann, trotzdem fort-
fuhren, chirurgische Operationen vorzunehmen, wurden sie vom
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144
Hermann Keussen sen.
Magistrat veranlasst, alsbald ihr Examen bei dem Medizinalkolle-
gium in Cleve zu raachen. Nachdem sie dasselbe dort glücklich
bestanden hatten, fand sich gegen die Fortsetzung der chirur-
gischen Praxis nichts mehr zu erinnern. Ein anderer nicht quali-
fizirter Mediziner, Namens Johann Peter Dahy, wurde gleichfalls
zur Ablegung der Prüfung aufgefordert, da er das Befähigungs-
zeugniss nicht beibringen konnte. Auch er verstand sich dazu,
dieser Prüfung sich zu unterwerfen, und so finden wir ihn denn
im Jahre 1749 als qualifizirten Chirurgen wieder vor. Durch
solche Anordnungen hob sich das Ansehen der Aerzte nicht wenig ;
die Gesundheitspflege hatte unter der gesetzlichen Regelung einen
gewaltigen Schritt vorwärts gethan.
Kurz nach dem angegebenen Zeitpunkte gründete Isaak
Jakob Clauberg, der Sohn des Predigers in Frechen, die zweite
Apotheke in hiesiger Stadt. Der Aufschwung der Industrie hatte
die Erweiterung derselben nöthig gemacht. Die neue Adler-Apo-
theke wurde im neuen Stadtheile auf der Hochstrasse errichtet.
Der genannte Apotheker Clauberg hatte sich einige Jahre früher,
nämlich am 31. Mai 1707, das Bürgerrecht erworben. Auf An-
halten der Junggesellen -Kompagnie, der er eine Fahne verehrt
hatte, war ihm dasselbe vom Magistrat taxfrei verliehen worden.
Clauberg hatte sich im selben Jahre mit Sophia Katharina Püll,
der Tochter des Bürgermeisters, verheirathet. Bereits am 6. Sep-
tember 1713 verlor er die Gattin durch einen frühzeitigen Tod*
Die vier Kinder aus dieser Ehe starben alle im jugendlichen Alter.
Clauberg verkaufte in Folge dessen die Apotheke im Jahre 1737
an Goswin Püls aus Mors. Am 15. November 1740 wurde ihm
gleich seinem Vorgänger „aus Consideration, weil er der Jung-
gesellen-Kompagnie eine Fahne verehret", das Bürgerrecht ge-
schenkt. Püls starb nicht lauge nachher, am 18. März 1743, und
so trat in kurzer Zeit ein abermaliger Wechsel im Besitze ein,
indem nunmehr die Apotheke in die Hände von Dietrich Bitter
überging. Seine Thätigkeit war indess auch nur von kurzer
Dauer. Schon am 27. Juni 1748 riss ihn der unerbittliche Tod
im blühenden Alter von 36 Jahren hinweg. Der 38jährigen
Wittwe war es nicht zu verdenken, dass sie sich nach einer
neuen Stütze umsah und am 17. August 1749 einen neuen Ehe-
bund mit dem bisherigen Provisor Johann Adam Christian Tieseier
schloss.
Tieseier, der aus dem Lippeschen stammte, erfreute sich nicht
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lange des erheiratheten Besitzes; am 30. Juni 1758 schied er
aus dem Leben. Die Wittwe überlebte ihn bis zum 11. Dezember
1764. Von diesem Zeitpunkte ab verstummen auf 2 Jahrzehnte
alle Nachrichten über das Schicksal dieser Apotheke, und es hat
den Anschein, als ob dieselbe während dieser Zeit vollständig ge-
schlossen gewesen sei. Die Bevölkerungstabelle vom Jahre 1780
führt in der That nur 2 Apotheken, die von Riedel und Bürckh,
auf. Zwei Jahre später taucht dann als Besitzer der Adlerapotheke
Johann Mathias Gottfried Kaspar Giesbers aus Wesel hier auf. Die
Apotheke befand sich auf der Hochstrasse No. 45, in dem Hause,
das jetzt von der Wittwe Thomas bewohnt wird. Mathias Gies-
bers, der am 8. Juli 1817 starb, hinterliess seinem Sohn Johann
Paul die Apotheke, die unterdessen in das früher Melsbach'sche
Haus, Hochstrasse 58, verlegt worden war. Hier ist sie denn bis
zur Jetztzeit verblieben, während sie den Besitzer noch öfter ge-
wechselt hat. Johann Paul Giesbers starb bereits am 1. Februar
1820. Nachdem hierauf die Apotheke, für die sich nicht gleich
ein Käufer gefunden hatte, mehrere Jahre provisorisch verwaltet
worden war, gelangte sie im Jahre 1827 in den Besitz des Apo-
thekers Georg Heinrich Kühtze aus Halver. Nach dessen früh-
zeitigem Tode im Jahre 1835 wurde sie abermals eine Reihe von
Jahren durch Provisoren, unter anderen auch von dem späteren
Direktor Lohse, verwaltet, bis dann schliesslich der älteste Sohn,
Dr. Heinrich Kühtze, die Apotheke für eigene Rechnung über-
nahm. Im Jahre 1874 ging sie durch Kauf an M. Fickeisen über.
Am 1. Januar 1879 erwarb sie der jetzige Besitzer Dr. Friedrich
Bertkau.
Die Hirschapotheke Ubertrug der bereits genannte Apotheker
Johann Wilhelm Kreitz am 1. Januar 1849 auf seinen ältesten
Sohn Gerhard, der dieselbe bis zum 1. April 1872 fortführte.
Zu der angegebenen Zeit übernahm sie Dr. Puller, der sie hin-
wiederum am 1. September 1881 käuflich an Wilhelm Knoch
abtrat.
Die dritte (Schwanen-) Apotheke entstand um das Jahr 1746.
Ihr Begründer ist Karl Max Bürckh, der Sohn des Rentkammer-
sekretärs Konrad Friedrich Bürckh in Stuttgart. In dem genann-
ten Jahre am 24. April vermählte er sich mit einer hiesigen Dame
Maria Katharina Müller. Die Apotheke befand sich wie die üb-
rigen auf der Hochstrasse, in dem jetzigen Kocher'schcn Hause
(No. 85). Bürckh gelangte schon im Jahre 1755 zu der Ehre
Annalen des hiat. Vereins LXV. 10
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Hermann Keussen sen.
eines Schöffen in einem verhältnissmässig frühen Alten Nach
dem im Jahre 1758 erfolgten Tode seiner ersten Frau vermählte
er sich am 16. Juli 1761 mit Anna Elisabeth Petersen aus Gevels-
berg, der Tochter des dortigen Scbullehrers. Durch diese Ver-
beirathung wurde er mit dem hiesigen Bürgermeister und Stadt-
kämmerer Dietrich Christoph Petersen verschwägert. Eine Tochter
Bürckhs Katharina Dorothea trat mit dem geldrischen Kammer-
sekretär Lehnhoff in die Ehe, während eine zweite Sophia mit
dem Buchdrucker Peter Schüller sich verheirathete. Von seinen
beiden Söhnen übernahm der jüngere Theodor um 1799 die Apo-
theke. Er starb aber bereits am 24. September 1803, nachdem
der Vater am 12. Oktober 1801 aus dem Zeitlichen geschieden
war. Karl Petersen, vermuthlich ein naher Verwandter, übernahm
die Fortführung der Apotheke, die später bis zum Jahre 1816 für
Rechnung der Wittwe Heppe ging. In diesem Jahre traten die
drei Apotheker Giesbers, Eulenberg und Kreitz wieder zusammen
und erkauften sich die Konzession dieser Apotheke. Damit er-
losch die Schwanen-Apotheke, um dann im Jahre 1835 auf der
Friedrichstrasse ihre Wiederauferstehung zu feiern. Wilhelm Anton
Köhler hatte dazu von der Regierung die Erlaubniss erhalten.
Ende Februar 1845 ging die Apotheke — die vierte in der
Reihe — in die Hände von C. H. H. Ritter über. Im Jahre
1854 übernahm sie von diesem Johann Heinrich Richter, bis
dahin Apotheker in Radevormwald, und von diesem im Jahre 1866
Hermann Ludwig Bernhard Stephani, der jetzige Besitzer.
Ziemlich zu derselben Zeit, wo Kreitz die Hirschapotheke
auf der Rheinstrasse errichtete, hatte Schröder auf der Hoch-
strasse (No. 113) die Löwenapotheke neu gegründet. Er selbst
führte sie nur auf kurze Zeit. Bereits am 1. Januar 1813 ging
sie durch Verkauf in das Eigenthum des Apothekers Friedrich
Wilhelm Eulenberg aus Mülheim am Rhein über. Dieser verlegte
sie im Jahre 1819 aus dem beschränkten und baufälligen Hause
in das schräg gegenüber liegende Ewald'sche Haus (No. 112), wo
sie bis auf die gegenwärtige Zeit verblieben ist. Nachdem die
beiden Konkurrenzapotheken in der Nähe, die Riedel'sche und
Bürckh'sche, eingegangen waren, blühte sie recht sehr empor,
trotzdem Eulenberg ein etwas eigenartiger Herr war, der durch
eine im Jahre 1855 erschienene Selbstbiographie sich auch noch
Uber den Rahmen des engen Lebens hinaus ein Andenken be-
wahren wollte. Diese Selbstbiographie ist trotz allem Stadtklatsch,
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins.
147
<ier darin enthalten ist, ein nicht ganz werthloser Beitrag zur da-
maligen Stadtgeschichte. Am 1. April 1840 ging durch Verkauf
diese Apotheke in den Besitz des Apothekers Ludwig Röhr aus
Rees über. Am 1. Januar 1852 erwarb sie von diesem Georg
Wilhelm Albert Hoffmann, der sie hinwiederum nach kurzem
Besitze an den jetzigen Inhaber Friedrich Kobbe im Jahre 1859
übertrug.
Die fünfte Apotheke, die Delphin- Apotheke, errichtete im
Jahre 1851 auf dem Ostwall (No. 150» Christian Wilhelm Peter
Zopp. Bereits im Jahre 1855 verkaufte er dieselbe an den bis-
herigen Apotheker in Büderich Gustav Adolf Roffhack, von dein
sie im Jahre 1870 der Sohn Dr. Wilhelm Ernst Leonhard Roffhack
ererbte. Am 1. April 1877 eröffnete auf dem Karlsplatze (No. 2)
Franz Baumeister aus Inden die sechste Apotheke zum Einhorn.
Am 1. Januar 1884 ging sie durch Verkauf in den Besitz von
Heinrich Siepmann aus Köln Uber. Im Jahre 1882 bereits wurde
die siebente, die Engel-Apotheke auf der Uerdingerstrasse (No. 1),
von Friedrich Wilhelm Röhr, bisher Apotheker in Rheinberg, ge-
gründet. Ihr folgte dann im Frühjahr 1887 die achte, die Sternen-
Apotheke auf der Hülserstrasse (No. 10—12) von Karl Julius Hu-
bert Schwaab und im Herbste 1887 die neunte von Alphons
Lefils auf der Fischelnerstrasse (46—48). In dieser rasch erfol-
genden Vermehrung der Apotheken in einem so kurzen Zeiträume
spiegelt sich das rapide Anwachsen unserer Vaterstadt klar genug
wieder.
Schliessen wir hieran noch einen kurzen Rückblick auf die-
jenigen Persönlichkeiten, in deren Hände das körperliche Wohl-
befinden der Crefelder Bürger im vergangenen Jahrhundert ge-
geben war. Dr. Heinrich Crato Bruckmann, den wir bereits
gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts nach Absolvirung der
medizinischen Studien zu Duisburg neben seinem Vater in dem
ärztlichen Berufe thätig fiuden, war, wie wir in einem an-
deren Aufsatze (S. 37) bereits mittheilten, ein in der Stadt
«ehr angesehener Mann, der sich um seine Mitbürger auch
^ls Schöffe, Bürgermeister und Scholaren grosse Verdienste er-
warb. Aus seiner zweimaligen Ehe waren ihm 9 Kinder ent-
sprossen. Die beiden Söhne Johann Theodor Gotthard und Hein-
rich widmeten sich, wie auch schon früher erwähnt wurde, dem
Studium der Theologie. Er selbst starb am 15. November 1739
im Alter von 70 Jahren. Seine Zeitgenossen sind die beiden
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148
Hermann Keussen sen.
Wundärzte Hermann Compenius und Johann Gottfried Uhle aus
Witgendorf. Ersterer starb bereits am 24. September 1710, Uhle
starb dagegen erst am 4. August 1739, 59 Jahre alt Am 14. Juli
1706 hatte er sich das Bürgerrecht erworben. Im gleichen Jahre
hatte er sich mit Agnes Hemkes, einer Nichte des Bürgermeisters
Job. Hemkes, verheirathet. Eine zweite Ehe schloss er im Jahre
1732 mit Margaretha Vinmann, der Tochter des Predigers in Hom-
berg. Seit dem Jahre 1727 hatte sich Job. Sam. Dorsius, geb. in
Mörs am 8. Februar 1701, hier als Wundarzt niedergelassen. Seine
am 17. Oktober 1728 erfolgte Vermählung mit Gertrud Sade, der
Tochter des Bürgermeisters und Kaufmanns Melchior Sade, brachte
ihn in die regierenden Kreise und zu angesehener Stellung. Er
starb aber bereits am 13. Juli 1738. Neben diesen heilkundigen
Männern scheinen andere wie Dr. Hermanns (1718), Dr. Johann
Wilhelm Bachoff (1728), Dr. Seteis (1723) und Dr. Luker (1733)
keinen ausgiebigen Boden für ihre Thätigkeit gefunden und bald
anderweitig einen neuen Wirkungskreis gesucht zu haben. Einem
Chirurgen Tramm gelang . es dagegen, von 1739 bis zu seinem
Tode am 15. April 1743 sein ärztliches Gewerbe zu üben. Neben
den bereits früher genannten Chirurgen Bruckmann und Gerhard
Mylius, welch letzterer am 19. Dezember 1782 im Alter von 72
Jahren starb, versuchte sich hier von 1742—1758 in der wund-
ärztlichen Kunst Benjamin Engels aus Elberfeld. Im Jahre 1751
erwarb er sich das Bürgerrecht. Er führte nebenbei einen Krämer-
laden, sodass auf die nicht allzu grosse Bedeutung seiner Praxis
wohl mit Hecht geschlossen werden darf. Sein gleichnamiger
Sohn setzte gleichwohl die väterliche Praxis fort. Der Arzt Dr.
Wilh. Blank, den wir einmal unter bedenklichen Umständen in
den katholischen Taufregistern genannt finden, war nachweislich
von 1745 — 1748 hier thätig. Seit dem Jahre 1756 bis zu seinem
im Jahre 1781 am 21. Januar erfolgten Tode fungirte hier als
Chirurg Georg van der Schloot aus Amsterdam. Ein Dr. Schönen-
berg, vielleicht ein Verwandter des gleichnamigen Arztes in Mül-
heim, ist in der Zeit von 1747 — 1769, ein Dr. von Hagen im Jahre
1763 als Arzt in den hiesigen Akten verzeichnet. Letzterer sah
wohl bald die Unmöglichkeit ein, sich eine lohnende Praxis hier
zu schaffen, da gleichzeitig mit ihm der Dr. Johann Gotthard
Leonhard von Pempelfort sich in hiesiger Stadt niedergelassen
hatte. Für diesen trat bald eine schwere Probezeit heran, indem
nämlich im August des Jahres 1768 eine Pockenepidemie auftrat^
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Beiträge zur Geschichte Crefelds und des Niederrheins. 149
die namentlich verheerend bei den Kindern um sich griff. Es
gelang ihm, hier helfend einzugreifen und dem weiteren Vordringen
der Krankheit ein baldiges Ziel zu setzen. Freilich schwere Opfer
waren gebracht worden. Dr. von Pempelfort drang auf die Ein-
führung der Impfung, und das wohl nicht ohne Erfolg. Im Jahre
1775, wo abermals die Blatternkrankheit sich zeigte, starben nur
sehr wenige Kinder an dieser Krankheit, sodass sich der Lehrer
Hammerstein zu folgendem Zeugniss im Taufregister veranlasst
fand: r In Vergleich mit den Jahren 1768 und 1769 sind nur we-
nige Kinder in diesem Jahre den Kinderblattern zum Opfer ge-
fallen. Sollte dies nicht daher rUhren, dass die Inoculation seit
der Zeit hierselbst ziemlich im Schwang gekommen, eine küble,
luftige Behandlung der Patienten aber fast allgemein worden
ist?" Man staunt, wenn man dies liest und dabei erwägt,
dass erst heutzutage die Hygiene diese Anschauung zur all-
gemeinen Geltung gebracht hat. Wohl auf seine Veranlassung
wurde im Jahre 1767 das aus Tuffsteinen erbaute Beinhaus auf
dem alten Kirchhofe abgebrochen und die Gebeine begraben.
3 Mann hatten 8 Tage damit zu thun. Ueber Dr. von Pem-
pelforts Lebensumstände haben wir bereits früher (S. 43, 44)
Mittheilungen bringen können. Neben ihm versuchte 1779
bis 1780 ein Dr. Ludwig Kox vergeblich sich eine Stellung
zu erringen. Ebenso wenig gelang dies einem andern Arzte
Dr. Jonas von 1780 — 1791, wo er von hier nach Montjoie ver-
zog. Dahingegen behauptete sich Dr. Johann Rockogb von
1770 — ? wohl nicht ganz ohne Erfolg neben ihm. In den Jahren
1780 — 1783 herrschte Jahr um Jahr im Herbste die rothe
Ruhr in bedenklicher Weise in hiesiger Stadt, sodass mehr als
die Hälfte sämmtlicher Todesfälle auf diese Krankheit zurückzu-
führen war. Im Jahre 1783 kehrte dieselbe noch einmal in ver-
stärktem Masse wieder. Der Magistrat hatte sich veranlasst ge-
sehen, die Leichenbegleitung und den Gebrauch der Leichentücher
zu untersagen. Nach dem Erlöschen der Epidemie wurde der
alte bedenkliche Brauch, die Leichentücher und Mäntel leihweise
an die Leidtragenden zu überlassen, dem Kirchenrathe wieder ge-
stattet. Erst in der französischen Zeit erging ein strenges Verbot
dagegen. Im Jahre 1795 trat die eben genannte Krankheit noch
einmal wieder auf, dieses Mal aber ohne die verheerenden Folgen.
Eine zweite Krankheit, die sich hier einzunisten schien, war die
-Malaria, das sogenannte kalte Fieber, das namentlich die östliche
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150 Hermann Keussen sen.
Stadtgegend und vor allem Diessem und Inrath heimsuchte^
Schon im vergangenen Jahrhundert wurden darüber laute Klagen»
erhoben.
Mit dem Ausgang des Jahrhunderts brechen wir unsere Skizze
ab. Wir bedauern, dass dieselbe sich nicht eingehender mit den
von Seiten der Obrigkeit getroffenen sanitären Massnahmen der
früheren Zeit beschäftigen konnte ; das einschlägige Material wird
vergebens in unseren Akten gesucht. Wer jedoch ein halbes
Jahrhundert zurückacbauen darf in der Entwicklungsgeschichte
unserer Stadt, der wird nicht allzu kühne Erwartungen über die
liebende Fürsorge der Stadtobrigkeit in dieser Beziehung hegen.
In der Regel rührte man sich erst, wenn die Gefahr nahe und
die Regierung zu Vorsichtsmassregeln recht dringlich mahnte. Die
hier bestehenden Krankenbänser sind ja erst Schöpfungen dieses.
Jahrhunderts.
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Drei Jahresredmun<ren des kölnischen Offizialatsgerichts
in Werl. 1495-151l>.
Von
Dr. Bichard Bettgenbaeaser in Braunschweig.
In nachstehendem Abdruck werden 3 Jahresrechnuugen des
kölnisch- westfälischen Offizialatsgerichts aus den Jahren 1495/0,
1409/1500 und 1515/6 veröffentlicht 1 ). Sie beruhen im Kgl. Staats-
archiv zu Münster, Herzogthum Westfalen IX, 8a, vol. I— III 2 ).
Die einzige bisher bekannt gewordene Rechnung des kölni-
schen Offizialatsgerichts aus dem Mittelalter ist die vom Jahre
1438/9. Sie ist von Hansen in der Westdeutschen Zeitschrift,
Band VII, 1888, S. 35 ff. herausgegeben. Die ausserordentliche
Seltenheit solcher Rechnungen, auf die auch Hansen in seinen
einleitenden Bemerkungen hingewiesen hat, und die Bedeutung der-
artiger handschriftlicher Zeugnisse über die Thätigkeit der Oftizial-
gericlite im Mittelalter, die darin beruht, dass sie nicht nur für die
Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte wcrthvolle Anhaltspunkte
bieten, sondern dass sich aus ihnen vor Allem auch für die sittlichen
Zustände der Landestheile, in denen die Offizialatsgerichte ihre
Wirksamkeit entfalteten 8 ), die zuverlässigsten Kachrichten ent-
nehmen lassen, rechtfertigt den Abdruck unserer drei Rechnungen
1) Die Rechnungen sind mir von Herrn Stadtarchivar Prof. Dr. Han-
sen zum Abdruck zur Verfügung gestellt worden.
2) Leider fehlen in dem Rechnungsbuch von 1495 die letzten Blätter,
sodass die Ausgaben nicht vollständig verzeichnet sind.
3) Vgl. im allg. Hinschius, Kirchenrecht II, 205 ff. Ueber das west-
fälische Offizialatsgericht im besonderen vgl. ausser Hausen noch Büscher, de
iudicio officialatus archiepiscoporum Coloniensium in ducatu Guestphaliae con-
stituto. Bonn. Diss. 1871.
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152
Richard Bettgen haeuser
umso mehr, als in den drei hierfür in Betracht kommenden Ar-
chiven zu Düsseldorf, Köln und Münster kein weiteres einschlä-
giges Material aus dem Mittelalter erhalten ist.
Die Einrichtung der Offizialatsgerichte ist, wie bekannt, auf
das Bestreben der Bischöfe resp. Erzbischöfe zurückzuführen, sich
ein Gegengewicht gegen die immer selbständiger werdenden Ar-
chidiakonate zu schaffen. In der Erzdiözese Köln besteht ein
solches Gericht mit dem Sitz in Köln seit dem 13. Jahrhundert.
Für den westfälischen Tbeil des Erzbisthums ist dagegen ein be-
sonderes Offizialatsgericht erst von Erzbischof Dietrich von Mörs,
also in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, eingesetzt worden.
Es hatte seinen Sitz anfänglich in Arnsberg, seit 1434 in Soest,
um 1440 wieder in Arnsberg; im Jahre 1450 wurde es nach Werl
verlegt 1 ).
Dort sind auch noch unsere Rechnungen ausgestellt worden 2 ).
Der mit der Rechnungsablage betraute Beamte ist auch jetzt noch,
wie schon 1438, der Siegeler des Gerichts.
Das Rechnungsjahr beginnt 1495 und 1499 am 22. Februar,
1515 am 1. März. Das Jahr 1499 schloss mit einem Defizit ab,
jedoch nur ausnahmsweise : in der aus der erzbischöflichen Kanzlei
stammenden Schlussbemerkung zu der Rechnung wird aus-
drücklich hervorgehoben, dass in den früheren Jahren ein be-
deutender Ueberschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielt
wurde 8 ).
Der Erzbischof konnte also mit dem finanziellen Ertrag der
Thätigkeit des Gerichts wohl zufrieden sein. Das um so mehr, als
die Ausgaben zum grössten Theil gar nicht auf die Unkosten des
1) Hansen, S. 37.
2) Auch diejenige von 1499, obwohl sich auf fol. 1 derselben (dem
Umschlagsblatt) die Aufschrift „Arnsburg" findet. Denn unter den Aus-
gaben dieses Jahres sind mehrmals die Kosten für Reisen des Siegelers nach
Arnsberg (B 14, 22, 2G) und die Beträge für nach Arnsberg geschickte
Kanzleiutensilien (B 13, 20) verzeichnet; in B. 5 wird sogar die Rückkehr
des Siegelers (von seiner Poppelsdorfer Reise) nach Werl ausdrücklich er-
wähnt („redeundo ad Werlis"). Vgl. auch B 4. — Da die Aufschrift „Arns-
burg" anscheinend von derselben Hand herrührt, von der die Bemerkung
über die Abrechnung in Bonn stammt, so ist wahrscheinlich, dass sie in der
Kanzlei des Erzbischofs gemacht worden ist.
3) Auch das Jahr 1515 schloss mit einem bedeutenden Ueberschuss ab.
S. die Zusammenstellung auf S. 154.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 153
Gerichts selber zurückzuführen waren, sondern auf Anweisung des
Erzbischofs („iuxta uiandatum domini nostri gratiosissimi*) für
andere Zwecke gemacht wurden.
So z. B. die Lieferungen von Papier, Siegelwachs und Tinte
an die Kanzlei in Arnsberg 1 ), Auszahlungen an den erzbiscböf-
lichen Kellner in Arnsberg 2 ) (im Jahre 1495 in der Höhe von
480 fl !), und an den Erzbischof selber 3 ), wiederholt auch an Per-
sonen, zu denen der Erzbischof anscheinend nur in einem Schuld-
verhältniss stand 4 ). So erhielt z. B. ein Bernhard Huter auf Grund
^iner Generalanweisung jährlich 50 fl aus der Gerichts kasse. Noch
bedeutendere Summen musste der Siegeler der Familie Hatzfelt-
Nesselrode 1499 und 1515 in bestimmten Katen auszahlen.
Zu den die Gerichtsunkosten selbst deckenden Ausgaben ge-
hören in erster Linie die Gehälter der Beamten. 1438 noch unter
den exposita extraordinarium pecuniarum aufgeführt, haben sie
jetzt mehr den Charakter von ordentlichen Ausgaben. Der Offizial
erhält 1495 5 ) „pro sallario istius anni et pro tunica" 58 fl, 1499 6 )
„ad defalcationem salarii" (vgl. 1438 B II, 10) 52 fl, 1515 pro
sallario 52 fl, pro tunica 8 fl. Die hohen Summen, die 1495 und
1499 der Siegeler der Gerichtskasse entnimmt (120 bezw. 130 fl
ohne weitere Angabe, ausserdem jedesmal 8 fl pro tunica) enthal-
ten wohl nicht allein den Gehaltsbetrag; denn 1515 7 ) bezieht der
Siegeler „pro sallario . . . ac tunica" nur 47 fl. Der Untersiegeier
erhält 1495 8 ) und 1499°) 25 fl „pro expensis ac tunica".
Als ordentliche Ausgaben sind sodann noch die Aufwendungen
für die Gerichtskanzlei 10 ) und — wenigstens theilweise — die
Kosten der Reisen des Siegelers zu betrachten 11 ).
Die Einnahmen haben sich, wie die nebenstehende Zusammen-
stellung zeigt, gegen 1438 bedeutend erhöht, und zwar nieht nur
•
1) 1495, B 5, 6; 1499, B 13, 20; 1515, B 5.
2) 1495, B 17; 1499, B 30.
3) 1495, B 14.
4) 1495, B 10, 13 ; 1499, B 10, 28, 29; 1515, B 1, 2.
5) B 12.
6) B 9.
7) B 4.
8) B 18.
9) B 31.
10) 1499, B 25; 1515, B 6.
11) 1495 B 1-3; 1499, B 1-3, 5-8, 14, 22, 26; 1515, B 7.
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Richard Bettgenhaeuser
1438
1495
1499
1515
Ein-
nahmen
Ausgab.
:354fl4 J i2d. 1032 fl 2/3 — 719 fl 8 ß - 1192A7/? —
1 ob.
478 fl Sßld (833 fl 5ß ^d 1 ) 754 fl oßKd 745 fl l,$8d
lob.
deshalb, weil die Zahl der vorgekommenen Fälle Überhaupt ge-
wachsen ist, sondern auch, weil das Gericht durch Erweiterung
seiner Kompetenz sich neue Einnahmequellen geschaffen hat.
„Ausserordentliche" Einnahmen werden gar nicht mehr aufgeführt.
Die in der Rechnung von 1438 unter dieser Bezeichnung zusammen-
gefassten Posten finden sich in unseren Rechnungen zum Theil
als selbständige Einnahmekategorien wieder. So z. B. die Ein-
nahmen de absolutionibus und de relaxationibus interdicti. Han-
delt es sich indessen hier recht eigentlich um causae ecclesiasticae,
so rühren die Einnahmen de inhibitionibus, arrestis, citationibus,
commissionibus etc., wobei die Parteien in der Mehrzahl der Fälle
Laien waren, doch von richterlichen Handlungen her, die sonst in
den Amtsbereich der weltlichen Gerichtsbarkeit gehörten. Bemer-
kenswerth ist auch, dass im Jahre 1515 im Gegensatz zu 1495
und 1499 nicht nur die Excesse der Geistlichen — vor allem Ver-
gehen gegen das Cölibat und Wirthshausbesnch — , sondern auch
die der Laien vor das Forum des Gerichts gezogen werden: von
den 87 vorgekommenen Fällen beziehen sich nur 38 auf Vergehen
von Geistlichen.
Nach wie vor werden natürlich die Ehesachen vor dem Offi-
zialatsgericht verhandelt. Die unter der Rubrik de sententiis et
decretis verzeichneten Einnahmen rühren fast ausschliesslich von
richterlichen Entscheidungen in causis matrimonialibus her 2 ).
Die zu Grunde gelegten Taxen lassen sich bei allen Ein-
nahmen mit Ausnahme derjenigen aus Besiegelungen, wobei die
Fälle nicht einzeln aufgeführt sind, unschwer erkennen.
Es gab zwei Einheitssätze: einen Satz in der Höhe von 1 fl
2 ß 3 ) (1499 und 1515 meist 1 fl 3 ß) und einen anderen in der Höhe
•
1) Unvollständig, vgl. S. 151, Anm. 2.
2) Ein decretum wird selten vom Gericht erlassen; regelmassig nur
bei Streitsachen von Geistlichen und ritterbürtigen Personen, die als armiger
validus resp. honesta bezeichnet werden.
3) Bei den Einnahmen de sententiis, licenciatoriis, absolutionibus, cor-
rectionibus, taxationibus, relaxationibus, approbationibus.
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Drei Jahres rech nun gen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 155
von 2 ß 6 d. 1515 3 ß 1 ) (ungefähr gleich 7r> des ersten). Diese
Sätze werden je nach der Art der zu verhandelnden Sache, der
Schwere des Verbrechens oder — bei Testamentsapprobationen
— nach der Grösse des Vermögens verdoppelt, verdreifacht etc.,
oder auch auf die Hälfte herabgesetzt. Bei Armuth wird häufig
eine kleine Ermässigung gewährt. Auch sonst sind Abweichungen
nicht selten. Ausserordentlich hoch sind zum Theil die Strafen
der Geistlichen für fleischliche und andere Vergehen 2 ), sowie die
für Absolution und für relaxatio interdicti gezahlten Summen 3 ).
RechnungsmUnze ist der Gulden zu 10 ß 12 d. Der Gold-
gulden hat 1495 12 ß, 1499 und 1515 13 ß.
Die Entwickelung der Thätigkeit und der Einnahmen des
Oerichts sei durch folgende Tabellen veranschaulicht.
I. Zahl der vorgekommenen Fälle.
1495
1499
1515
85
60
49
»>
109
SO
174
>>
inhibitionibus, arresiis, citationibus, executoriali-
«4
48
38
»>
absolutionibus presbiterorum et armigerorum
6
12
19
10
4
»»
19
16
87
»»
9
6
6
>»
relaxationibus
(»
6
3
?»
22
20
31
Summa
330
252
407
II. Höhe der Einnahmen. 1495
1499
1515
Aus ßesiegelungen . .
63 fl 5 jl
109 fl 4 fl 6 d
304 fl 8 ^ 10 d
De sententiis, decretis, re-
cognitis
129 „ 3 „
6d
113,, 7 „ 6 „
114 4 — ),
„ licentiatoriis . . .
144 „ 1 „
6„
109,, «„ -
224 „ 2 „ -
„ inhibitionibus etc.
1 7 i) 6 „
6,.
22 „ 3 „ 6 d
11 4„ -
„ absolutionibus presb.
32 „ 2 „
6„
32 „ 6 „ -
61 „ 7„ -*)
„ absolutionibus cada-
22 „ 4 „
14 „ 8„ -
1) Bei den Einnahmen de inhibitionibus, correctionibus etc.
2) Vgl. z. B. 1495, A VII, 17, 19; 1499, A VII, 12, 15, IG.
3) Vgl. z. B. 1495, A XI, 6 !
4) incl. de relaxationibus.
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156 Richard Bettgenhaeuaer
1495
1499
1515
T)f> PrtrrfP"tinnibns et ex-
141 fl 6 S —
100 fl 8 3 6 d
°58 fl 7 i —
tavntirmilin«; rporiQfrn»
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7 . 7 <> d
' J » - >> " »>
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„ relaxationibus [inter-
227 „ 8 „ -
91 » 9 „ —
„ approbationibus testa-
mentorum ...
245 „ 7 „ « d
118 „ 2„ ßd
1 211 „ 6„ -
Summa
10JJ2 £12^ —
719 fl Hß —
1192 fl 7 ( * -
1,
Sygeler zo Werll, anno etc. xcquinto.
De anno nonogesimo quinto.
A. Einnahmen.
I.
f. 2a.
Eebruarius [22—28]
4ß 6d
Marcius
4 flor.
6„ -
Aprili9
28
»j
2„ 6d
Mains
2
•>
- 6„
Junius
2
G —
Julius
3
2 „ 6 d
Augustus
3
4 „ —
September
2
»
5 „ 6 d
October
2
•>
3 „ 6 „
November
3
»»
5 „ 6 „
December
6
»>
9„ ~
Januarius
2
>»
1 » ~
Februarius
1
4 „ 6 d.
Summa summarum de communi sigillo 63 flor. 5 ß.
f. 9a. II. De sententiis et decretis.
1. Pro sententia absolutoria in causa matrimoniali 1 ) in Hammone inter
Gerlacum Bodengrever et Mettam Honnynges ... 2 flor. 4 (£
2. In Hammone inter Elizabeth Wantscherers et Georgium op dem
Bolwercke « 1 flor. 4 ß
o. In Bortrop inter Theodericum op der Becke et Elizabeth ther Kra-
nenberch 2 flor-
*
*
1) „p. s. abs. i. c. matr." ist im folgenden fortgelassen.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 157
4. Pro decreto in Erwitte inter honestam Belam Koninges relictam
quondam Hinrici Schelken et validum Ludolphum van der Boich
armigerum 2 flor. 4 ß
5. Georgii Borneken et Elizabeth Custodis in parrochia Husten
1 flor. 2 ß
6. Pro decreto in Remelinchusen inter religiosarum puellarum in Ga-f.9b.
lilea ac Johannis Stalknecht contra validum Johannem Rump ar-
migerum 2 flor. 4 ß
7. Pro decreto in Remelinchusen inter Johannem Frederici de Mes-
schede et validum Johannem Rump armigerum . . 2 flor. 4 ß
8. Pro decreto in Werle inter validum Henricum Wulff et honestam
Gertrudim relictam quondam Gerhard i Meiling . . . 8 ß 6 d
9. Pro decreto in Susato inter honestam die tarn Perken et Johannem
Brant 2 ß i> d
10. Pro decreto in Remelinchusen inter religiosarum puellarum in Ga-
lilea contra validum Johannem Rump 3 ß
11. In Buer Hinrici Molner et Gertrudis tho Veithusen. 1 flor 2 ß f . 10a.
12. Pro sententia adiudicatoria in Herdeke Margarete Bibbendycks
contra Hinricum Drogehorne 2 flor.
13. Pro decreto honeste Katherine Konninges contra dictum Frense
Konninges in Bokum 4 ß
14. InWerdoill inter Hanzonem Keyser et Katharinam Sebbekes con-
iuges de et super consanguinitate 1 flor.
15. In Parva Tremonia inter Rotgerum Nederman et Elizabeth op dem
Cloister 2 flor.
16. In Parva Tremonia inter Teclam Zurmans et Georgium Kreymer f. 10b.
2 flor.
17. In Parva Tremonia inter Cristinam Stotes et Johannem Wyser-
man 2 flor.
18. In Hammone inter Gosteken Tyes et Adolphum Barbitonsorem
2 flor.
19. In Brechten inter Ydam Vrenemans et Johannem Meyenstrop 2 flor.
20. In Luneren inter Kunnegundim Wessels et Hensonem Wenner
2 flor.
21. Pro licenciatorio ad alia vota in Hammone inter Amandum thenf. IIa.
Passche et Margaretam Unstes quia pauper 6 ß
22. Pro decreto in Budercke contra puellas in clusorio et pro parte
abbatisse et conventus in Kentrop 1 flor. 2 ß
23. Pro licenciatorio ad alia vota in Balve pro parte Hinrici Feicken
et contra Belam X. quia pauper 5 ß
24. In Unna inter Mettam Bilveldia et Johannem Meynershaghen
2 flor. 2 ß
25. Pro decreto d. Hermanni Vrowin de Lippia contra dictum de Er-
wette 5 ß
26. In Ryneren inter Gesam famuiam der Blesseschen et Lambertum f. IIb.
Suderman 2 flor.
27. Pro decreto in Borgelen inter validum Gerhardum de Galen et
Gerhardum Wedemer 5 ß
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158 Richard Bettgenhaeuser
28. Pro licenciatorio ad alia vota in Ryneren inter Elizabeth Brügge-
mans et Godekinum Morinestaill 1 floi.
29. In Hundera inter Sibillam N. et Hanzonem Remmeken . 2 flor.
30. In Brunscappel inter Gockelinum de Brunscappel et Annam
Dycks 2 flor.
f. 12a. 31. In Hammone inter Margaretam Werneken et Georgium Roden
2 flor. 4 ß
32. Pro decreto in Werle ex parte Reynoldi Sartoris et eius uxoris
contra Juttam to den Blomendaell 4 ß
33. Pro sententia arbitrali ex parte d. Hinrici Aschoff contra Hin-
ricum Abell 1 flor.
34. Pro decreto in Breraraen pro parte Kunegundim Smedes contra
validum Fredericum Forstenbergs .1 flor. 7 ß
35. Pro licenciatorio ad alia vota inter Hinricum Konninges et Mar-
garetam Muggen 1 flor. 2 ß
f. 12b. 3(i. Pro decreto in Neyhem pro parte Johannis Leverinchusen contra
Gertrudini under der Eycken 5 ß
37. In Hammone inter Johannem Hardden et Elizabeth Harmans 2 flor.
öS. Pro licenciatorio ad alia vota in Dorsten inter Cristinam de Buer
et Arnoldum Pinsequaet 2 flor.
39. Pro decreto in parrochia Brilon inter Johannem Grammen et d.
Hermannum Lingen trium florinorum contra proeonsules et con-
sules in Rüden 2 ß 6 d
40. In parrochia Buer inter Elizabeth Vantyaer et Johannem Rot-
man 1 flor. 2 ß
f. 13a. 41. In parrochia Hagen inter Margaretam Mockinck et Georgium in
der Asbecke 1 flor. 2 ß
42. In parrochia Buer inter Anthonium de Teltorpe et Margaretam to
der Lynden 1 flor. 7 ß
43. In Tremonia inter Katharinam Gosselinges et Theodericum Siue-
des 1 flor. 5 ß
44. In Helden inter Johannem Bilsteyn et Kunegundim Bremeker
2 flor.
45. In Beleke inter Elizabeth Pistoris et Hanzonem famulum venera-
bilis d. praepositi ibidem 2 flor.
f. 13b. 4C>. Pro decreto in Calenhardt inter d. Hermannum Fomelen et Hin-
ricum Lutter 5 ß
47. Pro licenciatorio ad alia vota in Meteler inter Everhardum Hou-
tow et Gertrudim Beckers 5 ß
48. In Affelen inter Hinricum famulum Johannis to Howinge et Al-
heidim Krukens 1 flor. 8 ß
49. In Tremonia inter Hinricum Wantscherer et Gertrudim Kerck-
hoirde 2 flor. 4 ß
50. Pro sententia diffinitiva inter validum Theodericum de Wickede et
Conraduni Hotteken. Tilmannum Dusing et Andreain famulum
drosseti in Menden 2 flor. 4 ß
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Drei JahrcsreclmuDgcn des kölnischen Officialgerichts in Werl. 159
51. Pro licenciatorio in Oistinchusen inter Elizabeth Marckquardes et f. 13'a.
Rotgerum Kappe ad alia vota 1 flor. 2 ß
52. Pro licenciatorio ad alia vota in Werlle inter Rotgerum Schulten et
Margaretam famulam Godekini Gelhoisen 1 flor.
53. Pro sententia diffinitiva in Susato inter religiosum d. Johannein
Koep ordinis Praedicatorura et Gerhardum Than . 2 flor. 4 ß
54. In Steel inter Johannem in dem Holteyg et Cristinam Meyen-
trop 2 flor.
55. In Parva Tremonia inter Johannem Bolte et Belekinam S warte
2 flor. 4 ß
56. In Reckelinchusen inter Hermannum Baken et Nalam ülen-f. 13'b.
broicks 2 flor. 2 ß
57. In Dursten inter Margaretain Mastes et Hinricum Smedekinck
1 llor. 2 ß
58. Pro sententia diffinitiva d. Johannis Fabri in Sausto contra exe-
cutores testamenti quondam d. Johannis Hovet de Tremonia
2 flor. 4 ß
59. Pro licenciatorio ad alia vota in AflTelen inter Katherinara op der
Stummelen et Anthonium Smedes 1 flor. 2 ß
60. Pro sententia diffinitiva in Bortrop inter provisores ecclesie ibi-
dem contra Johannem Schulteti de Zurhusen ... 2 llor. 2 ß
61. In Wattenscheit inter Hinricum Hobusch et Elizabeth op den f. 14a.
Vasten 2 flor.
62. In Camen inter Fredericum Kock etGertrudim Ellerckmans 2 flor.
63. In Schon-Holthusen inter Weyrinchusen et Theodoricum Ermei-
linck 2 flor.
64. Pro decreto provisorum fraternitatis sancte Katherinae in Bremmen
contra custodem olim ibidem 2 ß (» d
65. Pro decreto in Menden inter validum Wilhelmum de Halver et
Hinricum Gotfriduni Clopper 2 ß 6 d
66. Pro decreto in Bokum inter d. Gerlacum Clunenbecke vicarium in f. 14b.
Stippel et Winandum Hakenbergh 6 ß
67. In Reckelinchusen inter Rixam Peters et Hinricum Reppeler 2 flor.
68. In AsBindia inter Hermannum Arnoldi et Elizabeth de Risbecke
. 2 flor. 4 ß
69. In Bokum inter Gerhardum Mussche et Mettam Budden 2 flor.
70. Pro licenciatorio super affinitate in Herme inter Petrum Over-
kamp et Cristinam Borgelmans 1 flor.
71. In Messchede inter Katherinam Ermest et Hinricum Hasen f. 15a.
2 flor. 4 ß
72. In Herne inter Gertrudim Veithusen et Ludolphum to Hoffstede
2 flor. 4 ß
73. In Affelen inter Hermannum Barenbroick et Teclam Stanghe
2 flor. 4 ß
74. In Wenholthusen inter Gertrudim Bleisenoill et Hinricum Red-
decker 2 flor. 4 ß
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Richard Bettgenhaeuser
75. Pro licenciatorio ad alia vota in Reckelinchusen inter Hermannum
Kulinck et Katherinam Smedes 1 flor. 2 ß
f. 15b. 7t >. In Wickede inter Theodoricum Sneppers et Margaretam Borch-
nians 2 flor.
77. In Hammon e inter Katherinam Bockesuster et Johannem Mollner
1 flor. 9 ß
78. In Buer inter Margaretam de Losten et Hermannum then Lochter
1 lior. 2 ß
79. Pro sententia adiudicatoria in Balve inter Berhardum Knülle et
Hinricum Krumme 2 ß 6 d
80. In Reckelinchusen inter Gerhardum Segesrinck et Gertrudim
Cloisterman 2 flor. 2 ß
f. 16a. 81. Pro decreto in Enchusen inter Elizabeth Hagen et Hinricum Wa-
genknecht 2ß6d
82. Pro decreto in Brilon inter Geysam uxorem Johannis Korten et
rectorem scholariuni ibidem 2 ß 6 d
83. Pro licenciatorio ad alia vota in Waltrop inter Elizabeth Taber-
nusken et Johannem ther Wysschen 1 flor. 2 ß
84. Pro recognito venerabilis abbatisse in Campo Marie contra Her-
mannum Burditten 1 flor. 2 ß 6 d
85. Pro decreto Frederine Forstenberges contra Johannem Retberch
2 flor.
.Summa summarum de sententii et decretis 129 flor. 3 ß 6 d.
f. 17a. III. De licentiatoriis.
1. Pro licentiatorio 1 ) d. Hinrici Donnewech ad officiandum in
Swellem 1 flor. 2 ß
2. D. Bernhardi ordinis Carmelitarum ad terminum in Wesalia
1 flor. 2 ß
3. D. Bernhardi Pawes ad officiandum in Borbecke . 1 flor. 2 ß
4. D. Johannis Schulteken vicecurati in Attendarne . 1 flor. 1 ß
5. D. Bernhardi Strukebiter ad cantandum praemicias . 1 flor. 2 ß
6. D. Johannis de Borgelen cappellani in Husten . . 1 flor. 2 ß
f. 17b. 7. D. Hinrici de Dursten cappellani in Mengede ... 2 flor. 4 ß
8. D. Georgii Tappe cappellani in Brechten .... 1 flor. 2 ß
9. Fratris Johannis Anthonii ordinis Praedicatorum conventus Meyde-
borgeneis ad cantandum praemicias suas 8 ß
10. D. Johannis Hegenian ad cantandum suas praemicias in Susato
1 flor. 2 ß
11. D. Hinrici Wederman ad officiandum in Tremonia . 1 flor. 2 ß
12. D. Symonis Gutersloe cappellani in Home. ... 1 flor. 2 ß
f.l8a. 13. D. Theoderici de Holschede cappellani ibidem. . . 1 flor. 2 ß
14. D. Johannis Hazelumraes ad ofticiandum in Vlercke 1 flor. 2 ß
15. D. Jacobi de Delfftleff ad cantandum suas praemicias in Tremonia
et officiandum ibidem 2 flor. 4 ß
1) „Pro licentiatorio" ist im folgenden immer fortgelassen.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 161
10. D. Wennemari Andree ad officiandum in Marler. . 1 flor. 2 ß
17. D. Hinrici Vrede in Beiek ad cantandum praemicias suas ibidem
1 flor. 2 ß
18. D. Johannis Wegener ad officiandum in Meteler . . 1 flor. 2 ß
19. D. Johannis Rikemeker vicecurati in Anröchte . . 1 flor. 2 ßf. 18b.
2*». D. Theoderici Piell ad cantandum praemicias suas in Swerte
1 flor. 2 ß
21. D. Johannis Plays ad officiandum in Hoynchusen . 1 flor. 2 ß
22. D. Theoderici Sanderi cappellani in Reckelinchusen . 1 flor. 2 ß
23. Fratris Johannis ten Ryn ordinis sancti Auguetini terminarii in
Reckelinchusen 1 flor. 2 ß
24. FratrisN. ordinis Minorum terminarii in Reckelinchusen 1 flor. 2 ß
25. D. Heynemanni Olpe vicecurati in Apelerbecke . . 1 flor. 2 ßf. 19a.
26. D. Hermanni Provestinck ad cantandum praemicias in Herne
1 flor. 2 ß
27. D. Hinrici Häven de Susato ad cantandum praemicias suas ibidem
et officiandum 2 flor. 4 ß
28. I). Gerhard i Gutman ad officiandum in Erwitte . . 1 flor. 2 ß
29. D. Hinrici Scholle ad officiandum in Mengede . I flor. 2 ß
30. 1). Alberti Berchman de Assindia ad cantandum praemicias suas
ibidem 1 flor. 2 ß
31. D. Hinrici Visscher cappellani in Bokum .... 1 flor. 2 ß f. 19b.
32. D. Gerhardi Aleverdes de Tremonia ad cantandum praemicias ibi-
dem et officiandum ibidem . 2 flor. 4 ß
33. D. Alberti Potgeiter de Swerte ad cantandum praemicias suas
ibidem 1 flor. 2 ß
34. D. Hinrici op dem Steyne ad cantandum praemicias suas in Unna
1 flor. 1 ß
35. D. Nicolai Glons in Dursten ad cantandum praemicias ibidem
1 flor. 2 ß
36. D. Johannis Tydeman ordinis sancti Angustini ad terminum in
Brilon , 1 flor. 2 ß
37. Fratris Johannis Notken ordinis sancti Augnstini ad terminum in f. 20a.
Geseke 1 flor. 2 ß
38. D. Brunonis Bertoldes de Brilon ad cantandum praemicias suas
ibidem 1 flor. 2 ß
39. D. Gunteri Sundach ad officiandum in Smalenberg . 1 flor. 1 ß
40. D. Gerhardi Rynck vicecurati in Wellinchove ... 1 flor. 2 ß
41. Fratris Hinrici Koep ordinis Minorum dorn u 8 Susatiensis ad ter-
minum in Esbecke et officiandum ibidem .... 2 flor. 4 ß
42. D. Theoderici Nyehoff ad officiandum in Ludenschede 1 flor. 2 ß
43. D. Wilhelmi de Wipperfoirde ordinis Carmelitarum ad terminum f. 20b.
in Attendarne 1 flor. 2 ß
44. D. Petri Reffelinchusen vicecurati in Veisschede . . 1 flor. 2 ß
45. D. Goobelini Duppen in Brilon ad cantandum praemicias suas ibi-
dem 1 flor. 2 ß
46. Fratris Hinrici Fabri ordinis Minorum ad terminum in Medebecke
7 ß
Annalen des bist. Vereins LXV. 11
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162
Richard Büttgen h aeuser
47. D. Anthonii in Herffste ad officiandum in Dursten . . . 7 ß
48. D. Teypelini ad officiandum in Wintersbergh .... 1 flur.
f. 21a. 49. D. Hinrici de Herbede ad cantandum praemicias suas in Hanimone
1 flor. 2 ß
50. D. Adolphi de Schyda vicecurati in Kerchorde . . 1 flor. 2 ß
51. D. Hinrici Gramen ordinis Minorum domus Tremoniensis ad ter-
minum in Unna 1 flor. 2 ß
52. D. Hinrici de Unna alias Lesemecker ordinis Minorum domus Tre-
moniensis ad terminum in Loen 1 flor. 2 ß
53. D. Jaeobi Kettinck ad cantandum praemicias in Susato et offician-
dum ibidem ' 2 flor. 3 ß
54. D. Johannis Ornej'g ad officiandum in Stippel ... 1 flor. 2 ß
f. 21b. 55. I). Johannis filii schulteti in Boley ad cantandum praemicias suas
ibidem et officiandum 2 flor. 4 ß
56. D. Johannis de Dreveren ad officiandum in Marler . 1 flor. 2 ß
57. D. Gerhardi Wener vicecurati ad sanctum Petrum in Geseke
1 flor. 2 ß
58. D. Johannis Hillebrandes ordinis Carmelitarum ad terminum in
Brilon 1 flor. 2 ß
59. D. Georgii Pellificis ad cantandum praemicias in Assindia et offi-
ciandum ibidem 2 flor. 4 ß
60. D. Hinrici Honynck ad cantandum praemicias in Dursten et offi-
ciandum 2 flor. 4 ß
f.22a.61. D. Conradi Kukelheym ad cantandum praemicias suas in Rüden
1 flor. 2 ß
62. Ad celebrandum in ara portatili in Castro validi et generosi viri
Gerhardi Stecken comitis . 1 flor. 2 ß
63. D. Johannis Coistvelt ad cantandum praemicias in Unna et offi-
ciandum ibidem 2 flor. 4 ß
64. Johannis Roder de Geseke ad minores ordines . 2 ß 6 d
6"». D. Wesseli op dem Orde ad cantandum praemicias in Vrebergh
et officiandum ibidem 2 flor. 4 ß
66. D. Johannis Scherpe ad cantandum praemicias in Ludenschet
1 flor. 2 ß
f. 22b. 67. Fratris Francisci Krumoge ad terminum in Geseke . 1 flor. 2 ß
68. I). Johannis Ameken ad cantandum praemicias in Menden et offi-
ciandum 2 flor. 4 ß
69. D. Johannis Plettenberg cappellani in Wattenscheit 1 flor. 2 ß
70. Fratris Hinrici Heyse ordinis Minorum ad terminum in Watten-
scheit 1 flor. 2 ß
71. Fratris Johannis Lutken prior conventus Susatiensis ad terminum
in Werlle ■ . . . 1 flor. 2 ß
72. D. Wynandi Coci ad officiandum in Holt .... 1 flor. 2 ß
f. 23a. 73. Fratris Hinrici de Lemego ordinis saneti Augustini ad terminum
in Assindia 1 flor. 2 ß
74. D. Johannis custodis sacre theologie bachalarii ordinis Minorum
. domus Susatiensis ad terminum in Attendarne . . 1 flor. 2 ß
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 163
75. Fratris Rudolphi ordinis Carmelitarum ad terminuin in Assindia
1 flor. 2 ß
76. D. Renoldi Hammecker ad officiandum in Wattenscheit 1 flor. 2 ß
77. D. Stephani Romer vicecurati in Plettenherg . . 1 flor. 2 ß
78. Discreti Theoderici Scheven deYserenloin ad minores ordines 4 ß
79. D. Theoderici Pyell de Swerte ad officiandum ibidem 1 flor. 2 ßf.23b.
80. D. Jacobi Steynhop de Hunden ad cantandum suas praemicias et
officiandum ibidem 2 flor. 4 ß
81. D. Johannis Hopman de Lippia ad officiandum ibidem 1 flor. 2 ß
82. D. Ciriaci Mattencloit de Geseke ad officiandum ibidem 1 flor. 2 ß
S3. 1). Ade Frederici de Messcbede ad officiandum ibidem 1 flor. 2 ß
84. D. Hermanni Stoter de Lippia ad cantandum praemicias ibidem
1 flor. 2 ß
85. D. Wynoldi Hundrop ad cantandum praemicias suas in Lippia f. 24a.
1 flor. 2 ß
St). I). Gerlaci Barbitonsoris ad cantandum praemicias in Swerte
1 flor. 2 ß
*7. D. Johannis Fabri cappellani in Husten .... 1 flor. 2 ß
88. D. Johannis Cristiani cappellani in Velmede ... 1 flor. 2 ß
89. D. Gerhardi Wegener cappellani ad sanctum Ciriacum in Geseke
1 flor. 2 ß
90. D. Johannis Heckinck ad celebrandum in dyocesi . 1 flor. 2 ß
91. Religiosi fratris Anthonii Kleynen ordinis Praedicatorum ad ter-f. 24b.
minum in Hammone 1 flor. 2 ß
92. D. Petri de Tremonia ordinis Minorum ad terminum in Lünen
1 flor. 2 ß
93. Fratris Hermanni Hagen ordinis Minorum ad terminum in Hat-
tingen 1 flor. 2 ß
04. D. Tydemanni Borbeck de Kalthusen ad officiandum in dyocesi
1 flor. 2 ß
95. D. Johannis then Vorwerck ad officiandum in Dursten 1 flor. 2 ß
96. D. Johannis Sweyve vicecurati ibidem 1 flor. 2 ß
97. I). Hinrici Klinchamer ad officiandum in Susato . 1 flor. 2 ßf.25a.
98. 1). Johannis Warendorp ad officiandum in Susato . 1 flor. 2 ß
99. D. Andree Smulinck ad officiandum in Susato . . 1 flor. 2 ß
100. D. Rorici cappellani veteris ecclesie in Susato . . 1 flor. 2 ß
101. D. N. cappellani in Wesseler 1 flor. 2 ß
102. D. Johannis Kukelsheyra cappellani ad sanetam Walburgim in
Susato 1 flor. 2 ß
103. D. Johannis Hegeman officiati veteris ecclesie Susatiensis f. 25b.
1 flor. 2 ß
104. D. Johannis Roter cappellani in Susato in pratis . 1 flor. 2 ß
105. D. Bertoldi de Yserenloin cappellani ad sanctum Georgium in
Susato . . . e 1 flor. 2 ß
106. D. Hinrici Brun officiantis in pratis in Susato . . 1 flor. 2 ß
107. Ad celebrandum in ara portatili Theoderici Wreden 6-ß
108. D. Tilmanni Müllen de Attendarne ad officiandum ibidem
1 flor. 2 ß
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1G4
Richard Bettgenhaeuser
f. 26a. 109. In causa investiture pro Johanne Eyckquyn quam recepit pro
curatorio nomine venerabilis d. Rodolphus Abel canonicus i>u-
' satiensis 3 flor. 4 ß
Summa summarum de licentiatoriis 144 flor. 1 ß 6 d.
f.27a. IV. De inhibitionibue et arreßtis.
1. Pro inhibitione *) in Attendarne pro parte religiöse puelle Alheidis
Bitters professe conventus Maioris in platea sancti Gereonis contra
omnes qui attendere volunt bona quondam Gobelini Bitter patris
dictae Alheidis 2 ß 6 d
2. In Budercke pro parte Anne Vollenspettes contra omnes detinentes
bona der Barckesschen 2ß6d
3. Abbatisse conventus in Horde ordinis sancti Francisci contra Her-
mannum Trynthamer et Katherinam eins filiam . . . 2 ß 6 d
4. In Rüden pro parte Johannis Gramme contra Sophiam uxorem
Heynemanni in Meyringhe 2 ß 6 d
f. 27b. 5. In Menden pro parte validi Wilhelmi Vorstenberg contra validos
Hinricum et Walramum de Eickel 2 ß 6 d
6. In Swerte pro parte Gerhardi Berchusen civis ibidem contra An-
dream Vrilinck civem Assindensem 2 ß 6 d
7. Contra officialem Susatiensem pro parte venerabilium ac honora-
bilium dominorum decani et capituli Messchedensis contra venera-
bilem d. Ewaldnm Brockervelt recepi 2 ß 6 d
8. In Werle pro parte Elizabeth Buckes contra Gerhardum Mel-
linghen 2ß6d
f. 28a. 9. In Reckelinchusen pro parte Hinrici Stoit et Elizabeth sue uxoris
contra Hermannum Bisschop dictum Klover et provisores sancte
Crucis 2ß6d
10. In Hundera pro parte Sophie an dem Marckede vidue contra iu-
dices seculares in Bilsteyn et Hanzonem Gronewalt . 2 ß 6 d
11. Pro monitione doinini Johannis Ydem pastoris in Meldricke super
investituram vicarie in Rüden contra d. Hinricum Butiri pastorem
ibidem 2 ß 6 d
12. In Hoinchusen inter validum Helmicum de Erwitte et validum
Gerhardum Luerwaldt 2ß6d
f. 28b. 13. In Raerbach pro parte provisorum ibidem contra Engelman de
Welschennest et Margaretam Hensen et filios dicti Schelle Jacobs
in Attendarne 2 ß 6 d
14. Pro declaratione in Assindia honorabilis d. Theoderici Nedermol-
man canonici Assindensis contra Johannem Schrantz executorera
testamenti quondam d. Thome Schrantz canonici Assindensis
2 ß 6 d
15. In Bokum pro parte d. Gerlaci Clunenbecke contra d. Wynandum
Hakenberg pastorem ibidem 2 ß 6 d
1) Im folgenden ist „pro inhibitione" immer fortgelassen.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 165
16. Pro citatione cum inhibitione in causa beneficiali appellationis inter
d. Johannem Ydem appellantem et Helmicum Nevelunck appella-
tum super investituram in Rüden 2 ß 6 d
17. Pro revocatione inhibitionis ex parte d. Hermanni Lutzeri et Got-f.29a.
fridi Langenstroit contra Johannem Gramme .... 1 flor.
18. Pro inhibitione et arresto in parrochia Geseke inter honestam
matronam Sophie de Summeren canonisse secularis et coliegiate
ecclesie saneti Ciriaci in Geseke contra validum Casparum de Tuleu
armigerum 2ß6d
19. Pro inhibitione et arresto in parrochia Ryneren inter honestam
et religiosam puellam Haderich <de Galen contra validum Her-
mannum de Galen armigerum fratrem dicte Hadewichs 2 ß 6 d
20. In parrochia Esleve pro parte Anthonii de Esleve civis Susatiensi« f. 29b.
contra Gerhardum iudicem temporalem ibidem . . . 2 ß 6 d
21. In Lippia Erwitte inter Johannem Calen contra religiosam prio-
rissam monasterii ibidem 2 ß 6 d
22. In Veisschede, Raerbecke, Hundem pro parte d. Johannis Becker
vicarii in Hundem contra Petrum Luerwalt et uxorem eius, Jo-
hannem Cleyn, Johannem Coirdes et heredes Hermanni Hanse de
Olpe 2ß6d
23. In Marler inter d. Albertum op der Tzyse contra Hinricum Koster
et dictum Tacke 2 ß 6 d
24. Pro declaratione d. abbatisse et cenventus in Hoirde contra Her- f. 30a.
mannum Trentharaer et eius filiam 2 ß 6 d
25. Pro declaratione in Warendorp contra Herinannum Schiltmecker
ad instantiam dicti de Pytkensche 2 ß 6 d
26. Pro declaratione in Attendarne inter Sophiam an dem Marckede
et Henzonem Gronewalt 2ß6d
27. Pro declaratione in Hundem, Veisschede, Raerbecke pro parte d.
Johannis Pistoris vicarii in Hundem contra Petrum Luerwalt et
eius uxorem, Johannem Cleyn, Johannem Coirdes et Elizabeth
quondam Petri Vollen 2ß6d
28. In parrochia Menden ex parte venerabilis d. praepositi et con-f.30b.
ventus in Olinchusen contra validum Everhardum de Eyckell
drossetum ibidem 2 ß 6 d
29. Pro arresto in Lippia inter Nollekinum Ereymers civem Susatien-
sem et venerabilem Benedictum Duysterum praepositum, Gerhar-
dum Duysterum et Petrum Berhoen ac et quoscumque alios debi-
tores Georgii Glazemeckers civis Monasteriensis . . . 2 ß 6 d
30. Pro arresto in Lippia ad instantiam Richardi Robert civis Tre-
moniensis ad arrestandum omnia et singula bona ad quondam
Ludekinum de Geest 2 ß 6 d
31. In Reilinchusen ex parte stacionarii saneti Anthonii contra va-
lidum Conradum Schelle 2ß6d
32. Pro arresto in VVerle inter Hinricum Blanckesteyn contra Hin- f. 31a.
ricum Brandes [ex] parte Adriane Snydewint quam ipse Hinricus
Brandes tenet sub se 2 ß 6 d
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im
Richard Bettgen haeuser
33. In Susato ex parte Volmari de Messchede contra d. Hinricuin
Spormecker 2ß6d
34. In Menden ex parte Gertrudis Meilinges et Gerhardi Mellinges
contra omnes, qui possident bona quondam Volmari de Wal-
terinchusen 2 ß 'i d
35. In Meldricke inter Johannem Ydeni filiuni pastoris ibidem et iu-
dicem temporalem in Warsten 2ß6d
f. 3 lb. 36. In Reckelinchusen pro parte Johannis Meygboem contra venera-
biles ac religiosos conventuales in Vlaeschem . . . 2 ß ß d
37. In Messebede ex parte venerabilium ac honorabilium dominorura
praepositi, decani et capituli collegiate ecclesie sanete Walburgis
in Messchede contra proconsules et consules in Rüden in per-
ceptione fruetuum curtis in Herminchusen 2 ß 6 d
38. In Arnsburg et Balve pro parte venerabilis praepositi et conven-
tus in Olinchusen contra frigraviuin, scabinos praeconesque etc.
2 ß 6 d
39. In Hattingen ex parte d. Johannis op der Gotten contra omnes,
qui se intromittant de fructibus ecclesie 2 ß 6 d
f.32a.40. In Lippia ex parte d. Hermanni Korten plebani in Disteden contra
iudicem in Lippia Johannem Hundrop, Benedictum Hoirde etLub-
bertnm A ldehoff 2ß6d
41. In Menden ex parte validi Hinrici de Eyckell contra Johannem
de Eyckell 2ß6d
42. In Menden pro parte d. Gosswini de Eickell contra validum
drossetum ibidem et Johannem Vorstenbergh . . . . 2 ß 6 d
43. In Attendarne pro parte honorabilium d. pastoris et vicariorum
ibidem contra validum Johannem de Oill 2 ß 6 d
44. Pro citatione in Tremonia ex parte religiöse domine et conventus in
Horde contra Hermannum Trenthamer et Katherinam eius filiam
ad videndum statuta promissa declarari 2 ß 6 d
Summa snmmarum de inhibitionibus 11 flor. 7 ß t> d.
f. 33a. V. De abs o luti o n i b us pre s b it erorum et armigerorum.
1. Pro absolutione J ) d. Gerhardi custodis vicarii in Luneren ad men-
sis spacium 1 flor. 2 ß
2. Johannis Greven proconsulis in Geseke 1 flor. 4 ß
o. D. Gerhardi custodis vicarii in Luneren 2 flor.
4. In Olpe Hinrici Gestrop, Petri Schollers, Hanzonis op dem Werde,
dicte Cluse et Hanzonis Menninghen ad instantiam d. Nicolai Sto-
ven vicecurati in Attendarne 2 ß 6 d
5. In Heringen validi Gotfridi Torck- 2 flor. 4 ß
f. 33b. 6. D. pastoris in Dinslaken exeommunicati auetoritate officialis Arns-
burgensis et de facto ab officialc Coloniensi absoluti, sed propter
1) Im folgenden fortgelassen.
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Drei- Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatgerichts in Werl. KiT
scripta reverendissimi d. nostri per officialem Coloniensem reintrusi
et postmodura ab officiale Arnsburgensis absoluti ... 24 flor.
Summa summarum de absolutione presbiterorum etc. 32 flor. 2 ß 6 d.
VI. De absolutionibus cadaverum. f.34a.
1. Pro absolutione cadaveris 1 ) in Bortrop Rotgeri op den Schoen
Hula ad instantiam thesaurarii Assindensis 4 ß
2. In Geseke Johannis Boltappe ad instantiam Tilmanni Kibbekinck
ac Johannis op dem Broicke 6 ß
3. In Bortrop Hermanni Nevesoll excommunicati ad instantiam relicte
quondam Hermanni Kreymer, magistri Johannis Zotekint, Gertru-
dis relicte quondam Johannis Amoldis etc. ... 1 flor. 1 ß
4. In Gladenbacbe then Bussche excommunicati ad instantiam Her-
manni de Teneren et Hinrici then Nienhuyss 4 ß
5. In Lippia dicti Synnemansohe excommunicati ad instantiam Jo-f. 84b.
hannis Duysteren in Tremonia 3 flor. 6 ß
6. In Schonholthnsen Hinrici Plettenbergh excommunicati ad instan-
tiam Heynemanni Kreymers 8 flor.
7. In Paderborne Johannis Spelvelt excommunicati auctoritate statu-
torum 5 ß
8. In Dattelen Godekini Beckamp excommunicati ad instantiam Her-
manni Synnest 6 ß
9. In Menden Conradi Kancken excommunicati ad instantiam Conradi
Kettelers 1 flor. 2 ß
10. In Reckelinchusen Borchardi de Galen excommunicati ad instantiam f. 35a.
Gertrudis relicte quondam Dicke Willemes 6 flor.
Summa summarum de absolutionibus cadaverum 22 flor. 4 ß.
VII. De cor rectionibus et excessibus. f.3Ga.
1. Pro correctione incontinentie 2 ) d. Wilhelmi Pistoris vicarii in
Werle 1 flor. 2 ß
2. D. Gerhardi Fabri vicarii in Rüden ecclesie sancti Nicolai
2 flor. 4 ß
3. D. Theoderici Praell vicecurati in Swerte .... 1 flor. 9 ß
4. D. Hinrici Haner pastoris in Menghede 1 flor. 4 ß
5. Pro cassatione d. Theoderici Bodinck pastoris in Borgelen ad in-
stantiam d. Hinrici Odinchusen 1 flor. 2 ß
6. D. Anthonii Hakenberg pastoris in Voirde recepi unum schutonem f. 36b.
Wilhelmi, tres aureos flor. et unum flor. Traiectensem facit
5 flor. 9 ß
7. D. Johannis Varnhorst vicarii Assindensis .... 1 flor. 1 ß
1) „Pro absolutione cadaveris* ist im folgenden fortgelassen.
2) „Pro correctione incontinentie" ist im folgenden fortgelassen.
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168 Richard Bettgenhaeusor
8. D. Gotfridi Wordeman vicarii in Hammone ... 2 flor. 4 ß
9. D. Anthonii Cloit pastoris in Schedingen .... 2 flor. 3 ß
10. Pro correctione Johannis Starcke propter certam violentiam cui-
dam preRhitero factam in Effelen 2 flor. 4 ß
f. 37a. 11. D. Georgii Haverkamp vicarii in Hammone ... 2 flor. 4 ß
12. D. Brunonis Bock vicarii in VlaeBßem 1 flor. 2 ß
13. Pro correctione Johannis schulteti in der Bremeke in parrochia
Menden 2 flor. 4 ß
14. Pro correctione Johannis de Laer in parrochia Reckelinchusen qui
invasit clericum 2 flor. 4 ß
15. D. Johannis pastoris in Blaenhorst recepi .... 2 flor. 4 ß
f. 37b. 16. De certis duobus in Wesalia, qui invaserunt rectorem scholarium
supra Mathena pro correctione illorum, quia tamquani pauperes
12 flor.
17. D. Hinrici de Rüden cappellani in Swellem et pro certarum vio-
lentiarum per eundem ibidem comniissarum .... 12 flor.
18. Pro execssu incontinentie domine Bernardi Louwen cappellani in
Wesalia super Mathena, etiam quia percussit famuluni domini Ger-
laci Ketken citra tarnen sanguinis effusionem, idem est promotor
iurisdictionis 1 flor. 2 ß
f. 38a. 19. Pastor in Rüden obtinuit recessum, qui propter diversos excessus
fuit incarceratus scilicet propter triginta sex articulos, nec cavit
de stando iuri pro centum aur. flor. solvendis ad quattuor tem-
pora, de primis duobus minus flor. aur. satisfecit, de tertio
similiter minus tribus aur., de quarto termino nichil quia adbuc
non venit terminum, sie recepi »i^ 1 /^ fl° r « aur « facit 83 flor. 4 ß
Summa summarum de correctionibus 141 flor. 6 ß.
f.38b. VIII. De comm issionibus et c itation ib us.
1. Pro remissione cause in Menden pro parte d. Hinrici Degenhart
contra abbatissam et conventum in Fronden berghe . . 2 ß 6 d
2. Pro commissione contra officialem Susatiensem honeste Elizabeth
relicte quondam Ewaldi Nevelunck contra conventum ordinis Mi-
norum domus Susatiensis 2 ß 6 d
3. Pro commissione facta domino Petri Vemmeren in Tremonia ad
examinandos testes inter Wilhelmum Sartorem oppidanum Messche-
densem et Hanzonem Vosken 2 ß 6 d
4. Pro commissione in Buer ad examinandos testes inter validum
Adolphum de Backum et quendam dictum Clenghen . 2 ß 6 d
f. 39a. 5. Pro commissione in Werlle ad examinandos testes inter Jobannem
Arnoldi et Gerhardum Berchusen 5 ß 6 d
6. Pro commissione et remissione cause in Brilon ad consulatum ibi-
dem d. inter Gossehalcum Henckel et Johannem Wreden 2 ß 6 d
7. Pro commissione in Hammone inter relictam quondam Johannis
Vorstenberges et Annam et Bernhardum Rodenberges . 2 ß 6 d
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Drei Jahresrechnungen des kölnischon Offizialatgerichts in Werl. 169
Pro commissione in Bortrop ad examinandos testes inter provi-
sores ecclesie ibidem et dictum Schultetum in Zuerhusen 2 ß 6 d
9. Pro commi88ione in Lippia ad examinandos testes inter Her- f. 39b.
minchusen et qnandam Elizabeth 2 ß 6 d
10. Pro remissione cause inter venerabilem d. abbatissam in Porta
Celi et totum burschapiura in Sunnen 2 ß 6 d
11. Pro commissione ad examinandos testes in Colonia inter Lamber-
tum Horstman, Hinricum Heemer olim proconsulem in Menden
contra Johannera et Hinricum de Reyne 2 ß 6 d
12. Pro commissione in Lippia inter venerabilem d. Petrum Ruggen-
becker canonicum ecclesie sancti Cuniberti, Anthonium Brilman
executorem testamenti quondam Anthonii Wilknynck et tutorem
sive curatorem Melchior et Elizabeth Wilkninck . . 2 ß 6 d
13. Pro commissione in Brilon ad examinandos testes inter Gobelinum f. 40a.
Rockert et Petrum Rose 2ß6d
14. Pro remissione cause in Werlle ad consulatum inter honestam
Teclam relictam quondam Johannis Krippen et Petrum Buse 2 ß 6 d
Summa summarum de commissionibus 3 flor. 5 ß.
IX. De taxationibus registrorum ac expensis mandatorum. f.41a.
\. Pro taxatione registri 1 ) in causa d. Johannis Fabri contra execu-
torem d. Johannis Hovet de Tremonia 1 flor. 1 ß
2. In causa d. pastoris ecclesie in Welver contra venerabilem d.
praeposituni et conventum in Olinchusen 4 ß 6 d
3. In causa iniuriarum in Susato ex parte conventus ordinis Praedi-
catorum contra d. Gerhardum Than .... 1 flor. 4 ß 6 d
4. In causa bonorum hereditariorum inter d. Johannem Degell alias
Lupi contra Johannem Greve proconsulem Gesekensem
1 flor. 3 ß 6 d
5. In causa bonorum hereditariorum inter Johannem Greve procon- f. 41b.
sulem Gesekensem contra d. Johannem Degell alias Lupi 1 flor. 2 fr
t>. In causa d. Johannis Frillinchuyss contra Arnoldum Koepman
8 ß 6 d
7. In causa Arnoldi Koepman de Bokum contra d. Johannem
Frillinchuyss 8ßGd
8. Item pro taxatione mandatorum inter Johannem Leverinchuyss et
Gertrudim under den Eycken 2ß6d
9. In causa matrimoniali inter Cristinam Walters et Gerbardum
Kalthoff 2 ß 6 d
Summa summarum de taxationibus 7 flor. 7 ß 6 d
X. De certis citationibus. f. 42b,
1. Item pro citatione 2 ) in causa appellationis in Susato inter Ger-
hardum Kickert et Elizabeth Heynemans 2 ß 6 d
1) „Pro taxatione registri" ist im folgenden fortgelassen.
2) „Pro citatione" ist im folgenden fortgelassen.
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170
Richard Bettgenhaeuser
2. Inter Hinricum de Bodynchusen layci Monasteriensis diocesis con-
tra hon es tarn Alheidim Bomekens 8 (£
3. In Susato in causa matrimoniali coram venerabili d. Hinrico de
Berinchusen commissario decano ecclesie sancte Walburgis in
Messchede inter Gerhardum Eickert et Elizabeth Heynemans
2 ß 6 d
4. Commi8sarii Gresemunt ad instantiam Hinrici Bonteken, Johannis
Mellinghen contra Gosschalcum Brandys et alios in Werle 2 ß 6 d
f. 43a. 5. In causa legationis contra iudicem temporalem in Warendorp ad
instantiam quedam vidue ibidem ob preces novi lantdrosseti 6 (fc
6. Pro executorialibus in Glad[ebecke] inter provisores ecclesie in
Borbecke contra Jobannem Schultetum in Zuerhusen . 2 ß 6 d
Summa summarum de certis citationibus 2 flor. 4 ß.
f. 44a. XI. De relax ationibus.
1. Pro relaxatione interdicti in Velmede ad tempus . . 1 flor. 2 ß
2. Pro relaxatione interdicti ad integrum in Vebbelinckverde propter
violentiam ibidem in cimiterio factam per dictum Frolick Harde-
loip et eins filium 12 flor.
3. Pro relaxatione interdicti positi in Smalenbergh propter certam
violentiam cuidam Anthonio Konninges factam per quendam Opi-
lionem ibidem , . . 2 flor. 4 ß
4. Pro relaxatione interdicti in parrochia Erwitte contra validuin
Ludolphum de Castro 7 flor.
f. 44b. 5. Pro relaxatione interdicti Servati in Menden propter assertam vio-
lentiam per Juniorem Hildorp prout famabatur factam sed idem
se purgavit 1 flor. 2 ß
6. Dederunt Wendenses pro absolutione et interdicti ibidem 204 flor.
Summa summarum de relaxationibus 227 flor. 8 ß.
f.45b. XII. De approbat i oni b us testamentorum.
1. Pro approbatione testamenti 1 ) d. Theoderici Brinck pastoris dum
vixit in Siburch . 31 flor. 1 ß 6 d
2. D. N. pastoris dum vixit in Cobbenrode .... 7 flor. 2 ß
3. D. Hermanni Scriptoris pastoris dum vixit in Haminckel 12 flor.
4. D. Johannis Dudincbuyss vicarii in Swerte cuius bona se exten-
debant ultra 2 milia f 60 flor.
5. D. Johannis Thome vicarii in Dinslaken .... 8 flor. 4 ß
f. 46a. ß. N. quondam pastoris in Castorp 24 flor.
7. Quondam d. Heriberti Vorst canonici dum vixit in Reilinchusen
et pro legatis simul 10 flor. 8 ß
1) „Pro absolutione testamenti' ist im folgenden fortgelassen.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatgerichts in Werl. 171
t?. D. Johannis Putte et legatis 10 flor. 3 ß
9. D. Dethmari Hakenbergh 9 flor. 6 ß
10. Pro legatis . . . , 2 ß
11. D. Hinrici Reysegerne in Susato et legatis simul . 2 flor. 4 ß
12. Quondam d. Engelberti Kettel vicarii in Warsten . 28 flor. 8 ßf.46b.
13. Pro legatis 5 ß
14. AnthoniiWilkinck clerici coloniensis diocesis de Lippia 3 flor. 6 ß
15. D. Theoderici ther Wylen cappellani ecclesie in Werderbroick Co-
loniensis diocesis dum vixit et pro legatis ... 2 flor. 5 ß
16. D. Johannis Ydem pastoris dum vixit in Mellercke 10 flor. 8 ß
17. Pro legatis 2 ß
18. D. Johannis Waltsmed 10 flor. 8 ßf.47a.
19. Pro legatis 1 flor.
20. D. Hinrici Theyme rectoris Capelle in Wilinck dum vixit et pro
legatis simul 4 flor. 9 ß
21. D. Theoderici Schellen vicecurati dum vixit in Welver et pro le-
gatis simul 4 flor. 1 ß
22. T>. Johannis de Alffeit cappellani in Attendarne dum vixit et pro
legatis simul * . 2 flor. 5 ß
Summa summarum de approbationibus 245 flor. 7 ß 6 d.
Summa summarum omnium receptorum 1032 flor. 2 ß. f.47b.
B. Exposita. f. 48a.
1. Iuxta mandatum domini veni ad Arnsburgh et pernoctavi . 3 ß
2. Iuxta mandatum domini veni ad Arnsburgh et pernoctavi . 3 ß
3. Iuxta mandatum domini fui in Arnsburgh, quum recepi mandatum
ab illis militaribus de Graeschop pro expensis 3 ß
4. Iuxta mandatum domini misi nuntium propter arrestum contra de
Graesschop 2 ß
■5. Iuxta mandatum misi ad cancellariam 1 riss papiri 1 flor. 2 ß
<i. Iuxta mandatum misi ad cancellariam l l 2 talentum cere et l / 2 quar-
tum incausti 2 ß
7. Dedi ad fraternitatem quae servatur Werllis de consensu domini f. 48b.
nostri graciosissimi, et est ibi congregatio quasi quinguaginta sa-
cerdotum 2 flor.
8. Dedi magistro Hinrico Odinchusen qui fuit in via ad Confluenciain
ad servandum terminum contra dominum praepositum maioris ecclesie
Coloniensis 2 flor. 4 ß
9. Dedi advocato scilioet magistro Hinrico Kerckhoff . 1 flor. 2 ß
10. Exposui iuxta mandatum reverendissimi domini nostri ad manus
praepositi in Rumbecke pro certo liquore sive olei ad lampades
5 flor.
1 1. Dedi strennuo Philippo de Hoirde pro expensis pastoris in Rüden
iuxta quitantiam 7 flor. 9 ß 2 d
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Richard Bettgenhaeuser
f. 49a. 12. Dedi d. officiali pro sallario istius anni et pro tunica iuxta qai
tantiam 58 flor.
13. Dedi Bernhardo Huter iuxta mandatum generale et iuxta quitan-
tiam usque ad summam certam 50 flor.
14. Recepit dominus meua graciosissiraus ad manus iuxta ciro-
graphuin 36 flor. 5 (5
15. Sigillifero centum aureos facit . 120 flor.
16. Pro tunica 8 flor.
17. Cellerario in Arnsburgh 400 aureos facit 480 flor.
18. Subsigillifero pro expensis et tunica 25 flor.
f. 49b. 19. Venerunt in campis Werlensibus de familia Johannis Volmers ini-
mici mei capitales unacum quinqaginta duobus nequam sibi asso-
ciatis iuxta literam diffidentie ad valuas portarum opidi praedicti
affixam, quos famulus meus unacum Werlensibus insecutus fuit de
prope Swerte et equus meus nimio cursu ac labore fatigatus ce-
cidit et mortuus ante portas Werlenses, uti pluribus constat et
omnibus Werlensibus, quem non dimisissem pro triginta aur. sed
valorem ego non extendam ultra 25 flor.
20. Dedi magistro Johanni Henneman de Lippia iuxta quitantiam vice-
officialis ad medium quia officialis principalis licentiatus a domino-
nostro graciosissimo continuavit lecturam Herfordie . . 10 flor.
Arnsberg sygeler de anno 1499 J ).
De anno XC1X.
Computavit anno etc. 'primo Bonne octava sacramenti l ).
Am Einnahmen.
f. 2a. I. De communi sigillo et parte mensis
Februarü [22-28]
4
flor.
2
ß
Marcius
69
V
5
Aprilis
9
»
6 d
Maius
4
flor.
1
Junius
5
»
4
♦»
Julius
8
»»
6
»
Augustus
6
M
2
September
2
>»
4
>>
6 d
October
3
»
7
6 »
November
3
»>
8
•)•>
December
4
)1
8
»>
Januarius
2
>»
2
»»
Februarius
3
)1
5
»>
Summa summarum de communi sigillo 109 flor. 4 ß 6 d.
1) Von anderer Hand.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatgerichts in Werl. 173
II. De sententiis et decretis. f.lOa.
1. Pro sententia absolutoria 1 ) inter Hinricum Haerhoff et Margaretam
Swarten de Aldenruden 2 flor. 2 ß
2. Pro sententia inter Theodericum Rydden actorem et Hermannum
Vyffhus de Assindia 2 flor.
3. Inter Margaretam Tynthoe et Johannem Schulten in Dincker quia
pauper 1 flor. 3 ß
4. Inter quendain Eggerden et Katherinam Graffwech de Yseren-
loen 2 flor. 6 ß
5. Inter Engelman Frundes et Johannem Krabusch de Morca
2 flor. 4 ß
6. Inter Martinum Mesmecker et Gesam Holthus de Breckel-
velde 2 flor. 4 ß
7. Inter validum Volpertum Kobbenrat et Teclam Kreymers 2 flot. 6 ßf. 10b.
8. Pro sententia ad alia vota inter Georgium Saitenbecke et Kunnam
Steynbach de Reckelinchusen quia pauperes 5 ß
9. Inter Johannem Steynhoff et Elizabeth Kickerdes de Werle 2 flor.
10. Inter Theodericum Werninchoff et Katherinam Spysekendes quia
pauper 1 flor. 2 ß
11. Inter Johannem Drees et Engelman Rudensche de Assindia
2 flor. 4 ß
12. Inter Johannem in den Rosenbrach et Ceciliara Steffken 2 flor. 6 ß
13. Pro sententia ad alia vota inter Volinarum Goddeken et Belamf. IIa.
Petri de Esleve quia pauperes Ö ß 6 d
14. Inter Gerkinum de Sprocken et Kesam deVoer de Elspe 2 flor. 6 ß
15. Pro sententia adiudicatoria inter Gertrudim Sartorem et Georgium
Lacke de Hattingen 2 flor. 6 ß
16. In Unna inter Johannem Nyehoff et Ciaram Makewitz 2 flor. 6 ß
17. In Tremonia inter Johannem Gerlich et Margaretam de Delvelde
quia pauper 1 flor. 6 ß
18. Pro sententia ad alia vota inter Chriatinam op dem Plasse et Jo-
hannem Kaeck de Wattenschede 1 flor. 3 ß
19. Inter Johannem Schomecker et Cristinam Graven de Assindia f. IIb.
2 flor. 3 ß
20. Inter Gertrudim Sartorem et Georgium de Lack de Hattingen
2 flor. 4 ß
21. Inter Elizabeth Brocken et Gotfridum Schotteler ... 2 flor.
22. Pro sententia ad alia vota pro Elsa Neners contra Theodericum
Honerpopell . . . . 1 flor. 3 ß
23. Inter Elsam Kosters et Rotgerum Ravens .... 2 flor. 3 ß
24. Pro sententie adiudicatoria in Rade inter Hermannum Harbecke et
Katherinam Lomans 2 flor. 6 ß
25. Pro sententia ad alia vota inter Cristianum Trippenmecker et Eli-
zabeth Ulenbroicks 5 ß
]) P. s. abs. ist im folgenden fortgelassen.
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174 Richard Bettgenhaeuser
f. 12a. 26. In Attendarne inter Johannem Froner et Dorotheam Vrommen
quia pauper 1 flor. 5 ß <> d
27. Inter Johannem Ulenbroick et Katherinam Latengarn 1 flor. 8 ß
28. Pro sententia ad alia vota pro Georgio up dem Thie contra Eli-
zabeth up der Wisch 1 flor. 3 ß
29. Inter Elizabeth Hoiffnagell et Andream Konynck . 2 flor. 4 ß
30. Pro Hermanno Borger contra Batam Voickhoill . . 1 flor. 9 ß
31. Pro sententia adiudicatoria inter Alheidim Mandags et Stephanum
Polvisch quia pauper 6 ß
32. Pro Engelberto Gruter contra Alheydim Sturmans 2 flor. 3 ß 6 d
f. 12b. 33. Pro sententia Lamberti Stappert contra Revoet . . 2 flor. 4 ß
34. Elizabeth Wulffs contra Lambertum de Bussche in Vierich
1 flor. 3 ß
35. Pro sententia ad alia vota pro Johanne Vaget contra Nalam
Greven 1 flor. 2 ß
36. Inter Hillam Dunemans et Johannem Wedelinck . . 2 flor. 4 ß
37. Inter Hinricum ter Mollen et Katharinam Lubben . 2 flor. 6 ß
38. Inter Johannem Kock et Elizabeth Grever .... 2 flor. 6 ß
39. Pro quodam Tilmanno Grever extracta . I flor. 2 ß (i d
40. Pro Hilleke in Demerholle contra Johannem ter Brüggen 2 flor. 4 ß
f. 13a. 41. Pro Ottonis Gerkens contra Gerlacum Blasen. . . 2 flor. 6 ß
42. Pro sententia ad alia vota inter Hillam in dein Hörle contra Ger-
hardum Relinchasen in Wattensche 1 flor. 3 ß
43. Inter Aghatam Vestemraens et Arnoldum Gossen de Wickede
1 flor. 3 ß
44. Inter Johannem Kemerlinck et Elsam Baicks de Hattingen
2 flor. 4 ß
45. Pro sententia ad alia vota inter Rotgerum de Sarn et Fien Nie-
hoffs 1 flor.
46. Inter Elsam Dorhoff et Johannem Emsinchoff .... 2 flor.
47. Pro sententia honorabilium dominorum Hermanni Lutgeri et Ger-
hardi Fabri contra Volmarum de Messchede ... 2 flor. (> ß
f. 13b. 48. Validi Gerhardi de Ruer contra honestam Elizabeth Gerdes de
Buer 2 flor. <> ß
49. Hermanni Quegener de Hammone contra Elsam Kannenguters et
Margaretam Thomes 4 flor.
50. Pro sententia ad alia vota inter Hermannum Tyman et Elizabeth
de Brock I flor. 3 ß
51. Brunonis de Affelen contra Katherinam Lndenbecke 2 flor. 6 ß
52. Pro sententia ad alia vota inter Johannem Nollen et Katherinam
Dyckman de Tremonia 2 flor.
53. Henzekini Smendemoit contra Gertrudini Sweven de Ryneren
2 flor. 4 ß
54. Vrolici Raffelenbuer contra Elsam Sartorem de Neyhem 2 flor. 4 ß
f. 14a. 55. Inter Johannem Nepperhove et Alheidim Schulteti in Ryneren
2 flor.
Summa summarum de aententiie et decretis 109 flor. 5 ß.
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Drei Jahresrechnungt-n des kölnischen Offizialatgerichts in Werl. 175
III. De licenciatoriis. f.l6a.
1. Pro licenciatorio l ) ordinandi Worskens de Lippia . 1 flor. 3 ß
2. Ordinandi Johannis de Ruespe de Oell 1 flor. 3 ß
3. Ordinandi Johannis de Odinghen I flor. 3 ß
4. Ordinandi Bernhardi Sein de Affelen 1 flor. 3 ß
5. Ordinandi Gerhardi Piper de Parva Treinonia ... 1 flor. 3 ß
6. Ordinandi Petri up den Leygen de Eyckenhageu . . 1 flor. 3 ß
7. D. Theoderici custodis de Parva Treraonia ad offioiandum in
Wattenschede 1 flor. 3 ß
8. Ordinandi Johannis Yden de Wanten 1 flor. 3 ß
9. D. Johannis Molitoris ad officiandum in Wenden . 1 flor. 3 ßf. 15b.
10. Religiosi d. Johannis Notteken ad terminum in Geseke 1 flor. 3 ß
11. Ordinandi Victoris Vleygen de S werten 1 flor. 3 ß
12. D. Johannis Cleynmister ad cantandura praemicias in Assindia
1 flor. 3 ß
13. D. Alberti. N. ordinis Praemonstratensium ad officiandum in Hain
et Bosnyp capelias 2 flor. 5 ß
14. D. Johannis Vorwerck ad officiandum in Lippia . . 1 flor. 3 ß
15. Ordinandi Johannis Berghede Camen 1 flor. 3 ß
16. D. Johannis Hulschoff ad offioiandum in Hilbecke de tribus annis
3 flor. 6 ß
17. D. Syfridi N. ad officiandum in Grevensteyn ... 1 flor. 3 ßf. 16a.
18. I). Gerhardi Piper ad cantandum praemicias ... 1 flor. 3 ß
19. D.Werneri Huser ad cantandum praemicias in Hattingen 1 flor. 3 ß
20. D. Hermanni Provesticker ad officiandum in Drechen 1 flor. 3 ß
21. D. Simonis vicecurati in Harn recepi 1 flor. 3 ß
22. Religiosi domini Hinrici de Beckem 1 flor. 3 ß
23. D. Johannis vicecurati in Velmede ...... 1 flor. 3 ß
24. D. Adriani Roemer vicecurati in Mengede .... 1 flor. 3 ß
25. D. Hinrici vicecurati in Hattinghen 1 flor. 3 ß f. 16b.
26. Ordinandi Johannis Vulherinck de Hammone ... 1 flor. 3 ß
27. Ordinandi Michaelis de Breckelvelde 1 flor. 3 ß
28. D. Johannis N. ad officiandum in Beiich .... 1 flor. 3 ß
29. D. Johannis ter Mollen ad officiandum in Plettenbergh 1 flor. 3 ß
30. D. Hinrici vicecurati in Wattenschede 1 flor. 3
31. D. Johannis Smedeken ad cantandum praemicias in Ludenscheit
1 flor. 3 ß
32. D. Hinrici Klutich ad cantandum praemicias in Rade 1 flor. 3 ß
33. D. Hinrici Dunnewech ad officiandum in Swelm quia pauper 1 flor. f. 17a.
34. D. Johannis Fabri capellani in Elspe 1 flor. 3 ß
35. D. N. pastoris in Holstehusen 1 flor. 3 ß
36. D. Gerhardi Grotman ad officiandum in Erwitte . . 1 flor. 3 ß
37. D. Johannis Busemann ad cantandum praemicias in Stockum
l flor. 3 ß
1) Im folgenden ist p. 1. überall fortgelassen.
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ITC
Richard Bettgen Ii aeuser
38. Religiosi d. Gerhardi Krois ad terminum in Rüden ordinis Prae-
dicatorum 1 flor. 3 ß
39. D. Johannis Koipman ad cantandura praemicias in Esleve
1 flor. 3 ß
40. D. Johannis Pistoris ordinis Minorum domus Tremoniensis ad ter-
minum in Hattinghen 1 flor. 3 ß
f. 17b. 41. D. Johannis Haghen ad officiandum in Balve . . . I flor. 3 ß
42. D. Johannis Knapsteyn vicecurati in Calle .... 1 flor. 3 ß
43. D. Hemianni Wörstken ad cantandum praemicias in Lippia
1 flor. 3 ß
44. D. Adolphi de Scheda ad officiandum in Unherdicke [!] 1 flor. 3 ß
45. D. Victoria Vleygen ad cantandum praemicias in Swerte 1 flor. 3 ß
46. I). Johannis Schenckert ad cantandum praemicias in Tremonia
1 flor. 3 ß
47. D. Hermanni Becker ad cantandum praemicias in Nienrade
1 flor. 3 ß
48. D. Hinrici Ottonis ad cantandum praemicias in Wesalia 1 flor. 3 ß
f. 18a. 49. D. Hinrici Hoistein ad officiandum in Wesalia . . 1 flor. 3 ß
50. D. Hinrici Stuer ad cantandum prsemicias .... I flor. 3 ß
51. D. Bernhardi Hilbergs cappellani in Werlle ... 1 flor. 3 ß
52. J). Hinrici Holtwiokede ad officiandum 1 flor. 3 ß
53. D. Johannis Dort ad cantandum praemicias ... 1 flor. 3 ß
54. D. Reynoldi de Balve ad officaindum in Tremonia . 1 flor. 3 ß
55. Ordinandi domini Georgii Raffenberg 1 flor. 3 ß
56. D. Bernhardi Semmede 1 flor. 3 ß
57. D. Siffride ad officiandum in Grevensteyn .... 1 flor. 3 ß
f. 18b. 58. Religiosi d. Francisci Krumoge ad terminum in Brilon et Geseke.
1 flor. 2 ß
59. D. Rotgeri Schütten ad cantandum praemicias in Bokum 1 flor. 3 ß
bO. Religiosi d. Hinrici Beloken ordinis Augustini ad terminum in
Rüden 1 flor. 3 ß
61. Officiandi d. Johannis de Hammone vicecurati in Vlercke
1 flor. 3 ß
62. Magistri Petri Wacker recipiendi ordines et cantandi praemicias
2 flor. 4 ß
63. Ordinandi N. de Wattenschede 1 flor. 3 ß
64. Ordinandi Siboldi Hononis 1 flor. 3 ß
65. Officiandi d. Conradi Wennegher 1 flor. 3 ß
f. 19a. 66. D. dementia de Drolshagen ad officiandum ... 1 flor. 3 ß
67. Ordinandi Everhardi Straesbergh 1 flor. 3 ß
68. Religiosi d. Johannis Swelm ad terminum in Hammone 1 flor. 3 ß
69. Ordinandi Mathie Becker de Swelra 1 flor. 3 ß
70. D. Johannis Brebecke ad officiandum 1 flor. 3 ß
71. D. Hinrici Zichterman ad officiandum in Erwitte . . 1 flor. 3 ß
72. D. Michaelis de Breckelvelde ad cantandum praemicias 1 flor. 3 ß
73. Ordinandi Hermanni Bluwel de Graeechop .... 1 flor. 8 ß
f. 19b. 74. Religiosi d. Anthonii Seiden ordinis Praedicatorum domus Susa-
tien8i8 ad terminum in Hammone 1 flor. 3 ß
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Drei Jahresrechnungen de» kölnischen Offizialatgerichts in Werl. 177
75. D. Johannis Keysen ad officiandum in Herne ... 1 flor. 3 ß
76. D. Alberti Potgeiter ad officiandum in Haghen . . 1 flor. 3 ß
77. D. Anthonii Konninck ad officiandum in Holte . . 1 flor. 3 ß
78. Ordinaudi Johannis Potgeiter de Tremonia .... 1 flor. 3 ß
79. Ordinandi de Gerhardi Gilspach de parrochia Smalenbergh
1 flor. 3 ß
80. Pro licentiatoriia d. Johannis N. cantandi praemicias et officiandi
in Camen 2 flor. 6 ß
Summa summarum de licenciatoriis 109 flor. 6 ß. f. 20a*
IV. De inhibitionibus, arrestis, de c 1 ar a tionib u s et com-f.21a.
raissionibua.
1. Pro inhibitione Johannis Schulteti de Susato contra Nannen 2 ß 6 d
2. Pro commissione Gerkini Sporkeyg contra Nesam Molners de
Aldenruden 2ß6d
3. Pro inhibitione honorabilium dominorum vicariorum ecclesie sancti
Petri Susatiensis contra provisores ecclesie in Rüden . 2 ß 6 d
4. Pro inhibitione d. Johannis Lardi in Oistinchusen contra Johannem
Kock . 2 ß 6 d
5. Pro inhibitione d. Hinrici Vagt in Attendarne contra Gerwinum
in dem Marckte 2ß6d
6. Pro inhibitione d. Gotfridi Schorlemer contra validum Hinricura
Haversberg 2ß6d
7. Pro inhibitione Wennemari de Beeck contra Annam famulam Petri f 21b.
de Schoell 2 ß 6 d
8. Pro inhibitione d. Johannis Kaien contra Hinricum Wesken de
Lippia 2 ß 6 d
9. Pro inhibitione honeste Sophie relicte quondam Knyppingen con-
tra abbatissam in Kentrop 2 ß 6 d
10. Pro commissione d. Gotfridi Schorrenborch contra Gertrudim Klu-
seners 2 ß 6 d
11. Pro declaratione Johannis Bremmen contra d. Hinricum Straitman
de Assen 2 ß 6 d
12. Pro inhibitione Eggeberti Herren contra Annam de Erwitte
2 ß 6 d
13. Pro inhibitione d. Hermanni cappellani in Altena contra Hinricum
vor demme Loe 2ß6d
14. Pro declaratione venerabilis d. abbatis in carapis Marie contra f. 22a.
Hermannum Miteken 2 ß 6 d
15. Pro commissione honorabilis d. Johannis Kyff contra Hinrici op
ten Brincke in Smalenbergh 2 ß 6 d
16. Pro inhibitione d. Hinrici Broickhuyss contra Hinricum Nerman
et Hinricum Bulinck 2 ß 6 d
17. Pro declaratione honeste Sophie relicte quondam Johannis Knyp-
pingen contra abbatissam in Kentrop 2 ß 6 d
Annalcn des biet. Verein« LXV. 12
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178
Richard Bettgenhaeuser
18. Pro declaratione venerabilis d. Theoderici Nedermolman contra
dictum Pawes 2ß6d
19. Pro remissione cause magistri Gerhardi Ricquini contra Jobannem
Wever 2ßGd
20. Pro commissione pro Hermanno Schomecker contra Conradum
Groten in Assindia 2 ß 6 d
f. 22b. 21. Pro inhibitione honeste Sophie Vaigts contra colonos eiusdem in
Attendarne 2 ß 6 d
22. Pro declaratione Johannis Bichten contra Gotfridura et Johannem
de Graesscbop 2 ß 6 d
20. Pro inhibitione d. Johannis Schulteti contra Arnoldum in demme
Sporkey in Attendarne 2ß6d
24. Pro coinmis8ione in Assindia d. Jacobi Arnoldi factoris Johannis
Lyndeman contra Theodericum Greveken 5 ß 6 d
25. Pro inhibitione honeste Mecbeline Pinsequaden contra validum
Gotfridum Pinsequaet in Reckelinchusen 2 ß 6 d
26. Pro declaratione Johannis Schelken clerici contra Everhardnm
Scheyper 2ß6d
27. Pro coinmissione Johannis Pagenhovet contra Tyraannum in der
Berenbroick 2ß6d
f. 23a. 28. Pro commissione Gertrudis de Endorpe contra Gerbardum Kroisen
2 ß 6 d
29. Pro inhibitione Johannis Scumer contra N. . . . . 2 ß 6 d
30. Pro commissione cause Alberti Smyt contra Nienhuyss 2 ß 6 d
31. Pro declaratione der Pinzequadesschen contra Brunonem in der
Sunnen 2ß6d
32. Pro declaratione pro d. Johanne varame Steynhusen contra Har-
denberg Staell 2ß6d
33. Pro inhibitione Johannis Schelken contra Mengede . . 2 ß 6 d
34. Pro inhibitione validi eiusdem vamme Broick contra Gronewalt
2 ß 6 d
35. Pro inhibitione dicti Dobben contra Lodewicum . . . 2 ß 6 d
f. 23b. 36. Pro inhibitione stacionarii sancti Anthonii contra Buseman 2 ß 6 d
37. Pro inhibitione provisorum in Hilbecke contra olim pastorem ibi-
dem 2ß6d
38. Pro inhibitione honeste Sophie Knyppingen contra sonores in Ry-
neren 2ß6d
39. Pro commissione Johannis Ubbinckhuyss contra validum Rotgenim
de Galen 2ß6d
40. Pro inhibitione dicti Homeckers contra Johannem Vemraers in
Reckelinchusen • 2 ß 6 d
41. Pro inhibitione Hinrici Kroisen contra Mariam relictam Theoderici
Kroisen 2 ß 6 d
42. Pro remissione cause appellationis vicariorum Susatiensium contra
Johannem Mellingen seniorem 2ß6d
f. 24a. 43. Pro inhibitione Johannis Schelken contra Petrura Berkarner
2 ß 6 d
Summa summarum de inhibitionibus 10 flor. 7 ß 6 d.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 179
V. De taxat.i o nibus registrorum. f.25a.
1. Pro registro 1 ) validi Everhardi de Broick contra Hanzonem
Groniwalt 6 ß 6 d
2. D. Hermanni Lutgeri contra validum Conradum de Messchede
1 flor. 3 ß
3. Providi Johannis de Hovell contra Hinricum Gravenkamp
1 flor. 2 ß
4. Venerabilium dominorum decani et capituli Snsatiensis contra va-
lidum Anthonium Schurman 8 ß
5. Lamberti Stappert contra Renait 1 flor. 3 ß
6. Volmari de Messchede contra d. Hermannum Rubergh . 1 flor.
Summa summarum de taxationibus 6 flor. 2 ß 6 d.
VI. De exequutoriali büß. f.26a.
1. Pro exequutorialibus 2 ) Adolphi N. contra d. Hinricum Piscatorem
1 flor.
2. Reynoldi Treckelenbusch contra Alheidim relictam quondam Jo-
hannis Greven 1 flor. 2 ß
3. D. Volmari Loseken contra dominum Johannem Paelsaet 7 flor. 7 ß
4. Theoderici Ridderer contra Hermannum then Vyffhuyss et Gobe-
linuro then Steynhuyss 9 ß
5. Validi Everhardi vamme Broick contra Hanzonem Gronewalt in
parrochia Hondemme 8 ß
Summa summarum de exequutorialibus 11 flor. 6 ß.
VII. De correctionibus incontinentie sacerdotum. f.27a.
1. «Pro correctione 3 ) incontinentie d. Johannis Wennegel 1 3 flor. 9 ß
2. Incontinentie d. Cratonis pastoris in Esleve ... 3 flor. 9 ß
3. Incontinentie d. Hinrici cappellani in Esleve ... 2 flor. 6 ß
4. D. Theoderici olim vicecurati in Asselen .... 6 flor. 5 ß
5. D. Johanni Tospell 6ß6d
6. D. Johannis Knapsteyn in Calle 1 flor. 3 ß
7. D. Johannis Hauwerbecke eo quod quendam Johannem van der
Recke verbis iniuriosis affecit et in suo Castro invasit 6 flor. 5 ß
8. I). Antbonii vicarii in Calle 1 flor. 3 ß f. 27b.
9. D. Siffridi in Grevensteyn 1 flor.
10. Incontinentie d. Johannis Kulenberg in Hagen ... 3 flor. 9 ß
11. Incontinente pastoris in Steell . . 2 flor. 6 ß
12. D. Heynemanni cappellani in Apelerbecke eo quod quandam fa-
mulam ex domo sua non expulit 3 flor. 9 ß
1) „Pro registro" ist im folgenden fortgelassen.
2) „Pro correctione" ist im folgenden fortgelassen.
3) „Pro exequutorialibus" ist im folgenden fortgelassen.
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180 Richard Bettgen haeuser
f. 28a. 13. Nonnullorum sacerdotum Messchedensium *) pro Incontinentia
13 flor.
14. Pro excesfiu incontinentie d. Hermanni pastoris in Budercke 2 flor.
15. Pro excesau incontinentie d. N. pastoris in Oistunnen 2 flor. 6 ß
16. D. dicti Romer pastoris in Attendarne pro et ex eo quod in sus-
pensione celebravit 31 flor. 2 ß
17. Pro correctione Hinrici Smendebeyr pro et ex eo quod suscitavit
prolem filie sororis 14 flor.
Summa summarum de correctionibus 100 flor. 8 ß 6 d.
f.29a. VIII. De absolutionibus sacerdotum et arm ig erorum.
1. Pro absolutione 2 ) valide Johannis Ovelacker recepi 18 flor. 2 ß
2. Honeste Rorne Knyppenbergh 5 ß
3. Validi Volperti Kobbenraidt 1 flor. 3 ß
4. D. Wilhelmi Wever vicecurati in Gelstenkercken . 2 flor. 6 ß
5. [Pro] relaxatione honorabilis d. ßernhardi pastoris in Galen
1 flor. 3 ß
6. Validi Richardi Drosten 1 flor. 3 ß
7. Validi Bertoldi Buldener 2 flor. 6 ß
f. 29b. 8. Clamdestini validi Hermanni de Endörpe et Katherine de Eyckell
coniugis 1 flor. 2 ß
9. D. Johannis Stiven de Susato 1 flor. 3 ß
10. Pro absolutione cum reincidentia validi Richardi Drosten 6 ß 6 d
11. Validi Anthonii Forstenberg et uxoris contra Hermannum Voncken
6 ß 6 d
12. Cuiusdein Hermanni Mulhoip qui interfuit violentiis in Steell
factis 1 flor.
Summa summarum de absolutionibus sacerdotum 32 flor. 6 ß.
f.30b. IX. De absolutionibus cadaverum. •
1. Pro absolutione cadaveris 3 ) validi Conradi Ketteier 11 flor. 7 ß
2. Henckonis de Zelhusen in parrochia Menden 8 ß
3. Johannis Schouppen in Datteln excommunicati ad instantiam Jo-
hannis Korten 1 flor.
4. Hanzonis Westelinck in Smalenbergh 1 flor. 3 ß
Summa summarum de absolutionibus cadaveris 14 flor. 8 ß.
f.31b. X. De recognitis.
1. Pro recognito 4 ) Gerhardi Nienhüsen contra Georgium de Loe
1 flor. 6 ß
1) „eo videlicet" naoh M. durchgestrichen.
2) „Pro absolutione" ist im folgenden fortgelassen.
3) „Pro absolutione cadaveris" ist im folgenden fortgelassen.
4) „Pro recognito" ist im folgenden fortgelassen.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 181
2. Goswini Roggen contra Ilanzonem Mucken 6 ß
3. Georgii Stuffort contra validum Jobanncm Kobbenraidt 6 ß 6 d
4. Hermanni Thumman in Lippia contra d. Herraannum Stoter 5 ß
5. Validi Johannis de Dalhusen contra d. Adolphum in dem Steyn-
huyss . 9 ß
Summa summarum de recognitis 4 flor 2 ß 6 d.
XI. De re laxat i oni bu 8 interdicti. f.32b.
1. Pro relaxatione interdicti 1 ) in Vlaessem propter presbitericidium
13 flor.
2. Positi in Buer 1 flor. 2 ß
3. In Hattingen propter certas violentias cuidam sacerdoti factas
13 flor.
4. Positi in Camen propter violentias ibidem in ecclesia factas
45 flor. 2 ß
5. In Herne propter violentias ibidem sacerdoti factas . 6 flor. 5 ß
6. Positi in Eyginchusen propter violentias ibidem in cimiterio factas
13 flor.
Summa summarum de relaxationibus 91 flor. 9 ß.
XII. De approbationibus testamentoru m. f.34a.
1. Pro approbatione testamenti 2 ) d. Theoderici quondam pastoris in
Berchem recepi 2 flor. 6 ß
2. Pro legatis 2ß6d
3. Quondam d. et magistri Andree pastoris in Stochern 23 flor. 4 ß
4. Pro legatie 2 ß
5. Quondam d. Conradi Konekinck in Lippia .... 9 flor. 1 ß
6. D. Conradi Bodden 16 flor. 9 ß
7. Pro legatis 2ß6d
8. Quondam d. Johannis pastoris in Opherdicke ... 2 flor. 6 ß
9. Pro legatis 6ß6d
10. Quondam d. Johannis Knopken . 9 flor. 1 ßf.34b.
11. Pro legatis 2 ß 6 d
12. Quondam d. Hinrici Hackebicke 3 flor. 9 ß
13. Pro legatis 2 ß 6 d
14. Quondam d. Johannis Vorman vicarius [!] Tremoniensis 24 flor. 7 ß
15. Pro legatis 2ßGd
16. Quondam d. Johannis Stuetewerg vicarius [!] in Hatnegge
9 flor. 1 ß
17. Pro legatis 2 ß
1) „Pro relaxatione interdicti« ist im folgenden fortgelassen.
2) „Pro approbatione testamenti" ist im folgenden fortgelassen.
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182 Richard ßettgenhae u ser
18. Quondam d. Everhardi ter Porten 10 flor. 4 ß
10. Pro legatis ^ . . . 2 ß 6 d
f. 35a. 20. Quondam de Anthonii Reyste 3 flor. 9 ß
Summa summarum de approbationibus 118 flor. 2 ß 6 d.
Summa summarum omnium receptorum 719 flor. 8 ß.
f. 36a. B. JExpositn.
1. luxta mandatum accessi dominum meum graciosissimum ad Pop-
pelstorp diebus Pascalibus cum tribus equis et cum domino Hin-
rico, qui conswevit computare in prandio Swertum 13 ß et habui
duos ductoris ad Wipperam, quibus dedi 6 ß; et ibidem pemocta-
vimus consumpsimus 17 ß facit 3 flor. 6 ß
2. Altera die ad Coloniam et ibidem exposui quia pabulum pro equie
in praecioso sive caro foro 1 flor. 5 ß
3. Tertia die ad Poppelstorp cum tribus equis et eram ibidem ad
quinque dies, antequam recepta fuit mea computatio, et ibidem
consumpsi pre feno in hospicio et aliis 2 flor. 5 ß
4. Dedi domino Hinrico de Monasterio qui facta computatione re-
cessit iterum ad Werllum 1 flor. 5 ß
f. 36b. 5. Mansi apudt dominum meum graciosissimum computatione facta
ad quinque septimanas propter personatum in Grevenrode et
propter praebendam ad sanctum Andream tunc vacantem, de qua
tempore non fatio computationem, quia in causa mea propera, sed
in via redeundo ad Werlis pernoctavi in Wormkercken cum tri-
bus equis 1 flor. 8 ß
6. Altera die super Wipperam in prandio 1 flor. 2 ß
7. Pernoctavi in Swertum 1 flor. 7 ß
8. Dedi duobus auctoribus qui mecum equitabant de Swelm prope
Swertum 5 ß
9. Dedi domino officiali in defalcationem salarii iuxta cirographum
8uum . 52 flor.
10. Dedi Bernardo Huter iuxta mandatum generale ... 50 flor.
f.37.all. Michi sigillifero centum aurei facit ....... 130 flor.
12. Pro tunica 8 flor.
13. luxta mandatum misi ad Arnsberg 1 riss papiri, 1 talentum cere,
Vs quartum incausti 1 flor. 6 ß
14. Iuxta mandatum fui in Arnsberg ad tres noctes . . 7 ß fi d
15. Iuxta mandatum dedi nunciis, qui iverunt cum literis contra Ri-
dezeel et Philippum de Vermunde ad plures parrochias . . 7 ß
Iii. Dedi lapicide magistro Johanni pro lapide in novo Castro proprie
[!] de Hevenborch pro altari erigendo et benedicendcl . 3 ß 6 d
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 183
17. Dedi antedicto raagistro, quimet ivit ad dictum Castrum pro sin-
gulis neoessariis inspecturo et reformaturo 2 ß 6 d
18. Pro plumbo et certis ferreis instrumentis, quae secuni detulit 2 ßf.37b.
1^. Misi ibidem duos lectos, unum emi a Hinrico Bortrop, pro quo
sibi dedi cum pulvinari 0 flor. 3 ß 6 d et alium lectum recepi
de domo mea et contnli domino meo graciosissimo.
20. Iuxta mandatum misi ad Arnsberg 1 riss papiri et 1 talentum
ceri 1 flor. 5 ß
21. Iuxta mandatum misi Gosswinum ad reverendissimum dominum
meum cum informatione contra Snydewint, cui dedi . 1 flor. 1 ß
22. Iuxta mandatum fui in Arnsberg ad duas noctes . . 7 ß 6 d
23. Iuxta mandatum dedi Borchardo Kreymer in Arnsberg . 4 flor.
24. Iuxta mandatum assignavi duos armatos doctori Affelen, qui duxe-f.38a.
runt. eundem ad Haramonem 3ß6d
25. Pro cera sigilli hoc anno 15 talenta, unum talentum pro 3 ß,
facit 4 flor. 5 ß
26. Iuxta mandatum veni ad Arnsberg, fui ibidem per duas noctes
6 ß 6 d
27. jtfisi ad novum Castrum viginti quatuor ulnas mapparum proprie
dwelen, pro qualibet ulna 2 ß, facit 4 flor. 8 ß
28. Iuxta mandatum et quitanciam dedi validis fratribus de Haitz-
feit 350 flor.
21). Iuxta mandatum et quitanciam dedi Johanni Schungell 21 flor. aur.
facit 27 flor. 3 ß
30. Iuxta mandatum et quitanciam dedi Petro de Lyns cellerario qua- f. 38b.
draginta flor. aur. facit 52 flor.
31. Pro expensis et tunica subsigilliferi 25 flor.
32. Obiit equis meus, quando redii a domino, pro quo exposuit domi-
minus Rutgerus paRtor in Welver 14 flor. aur. facit 18 flor. 2 ß
Summa summarum omnium expositarum 754 flor. 5ß 0 d.
Also 1 ) dye inname enthgen die uisgifft afgezogen nemlich
719 g. 8 ß
blyfft myn gnediger her dem sygeler schuldich
38 g. 7 ß 6 d.
Der golden vur 10 ß gerechent.
Notandum in prioribus computationibus multum sygillifer tenetur
domino graciosissimo.
1) Da9 Folgende von anderer Hand.
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184
Richard Bettgen haeuser
3.
f. la. Computatio sigilliferi Werlenais de anno domini millesinio
qningentesimo qninto decimo.
Sigeler zo Werl de anno 15.
Dfominus] 1 ) Jo[bannes] Decker computavit positiones de anno 15 feria
secunda post Misericordias domini.
A. Einnahmen.
f.. 2a. I. Ad sigillum comune anno domino millesimo quingen-
tesimo quinto decimo mensis
März [1-24]
36
f. er.
ß
8
d
März 25— April 19
92
6
6
»
April 20— Mai 14
10
2
11
11
n
Mai 15 — Juni 9
11
8
11
6
ii
Juni 10— Juli 5
8
ii
«
11
8
ii
Juli d — 31
11
ii
11
4
ii
August 1—27
13
ii
9
11
2
ii
August 2S— September 23
17
H
n
10
ii
September 24— Ottober 19
Octoher 20— November 15
14
'»
:«
1
ii
14
11
3
ii
7
ii
November lG—December 11
18
')
K
'>
ii
December 12— Januar 6
24
11
7
11
2
Januar 7 — 31
14
»1
t
ii
8
Februar 1—23
13
»»
4
ii
9
Februar 24-29
3
11
4
>J
11
Sumniarum sigilli communis facit 304 f. er. 8 ß 10 d.
f.lOa.lf. De c it a t io n ib u 8 , in hi b i tioni b u b, arrestis et declara-
t ionibu s etc.
1. Pro inhibitione 2 ) in causa appellacionis Susatiensis Hinrici Morck
contra Theodericum Butterbrot reeepi 3 ß
2. In Werdena pro arresto domini abbatis ibidem super quodant
manso in Bremmen reeepi 3 ß
3. In Hammone Lamperti Prester contra pastorem in Berge
reeepi 3 ß
4. In Unna pro arresto Lamberti Trurnicht contra rectorem Capelle
saneti Spiritus in Swerten reeepi 3 ß
5. In Lippia pro compulsorio domini Jasperi Densekinck contra do-
minum praepositum Lippiensem reeepi 3 ß
1) Dieser Satz von anderer Hand, vgl. S. 201 Anm. 1.
2) Im folgenden fortgelassen.
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Drei Jahresreehnungen des köluiscbeu Offizialatsgerichts in Werl. 185
<5. In Beek executoris testamenti quondam domini Rotgeri Wreden
recepi 3 ß
7 . In Upwenegern d. Hinrici Howarde contra d. Antonium de Enede
recepi 3 ß
8 In Geyseke pro arresto Johannis Branth super cnrte de Holthusen
recepi 3 ß
9. In Werle Michaelis Mellien contra iudicem temporalem ibidem
recepi 3 ß
10. In Recklinchusen pro commissione examinis testium Katherine
Knuvekens contra Johannem Butterman recepi 3 ß
11. In Unna ad instantiam iudicis ibidem contra Theodericum Druchel- f. 10b.
man recepi 3 ß
12. In Droilshagen Margarete Schrivers contra iudicem ibidem
recepi 3 ß
13. Bernhardi Westerholt contra Hinricum Hezechues recepi . 3 ß
14. D. abbatis in Graaschap contra suos feudales recepi . . . 3 ß
15. In Allagen d. Gotfridi Bock contra schultetum imme Schoenhove
recepi 3 ß
16. In Lippia Engeline de Verne contra Gerhardum Rampelman cle-
ricum recepi ' 3 ß
17. Pro commissione examinis testium validi Johannis Schorlemer con-
tra Margaretam van Gaelen recepi 3 ß
18. Conventus in Reclinchusen contra Vincentiura Delaer recepi 3 ß
19. In Geyseke appellacionis Bertoldi Ymminck contra executores
testamenti quondam d. Johannis Ymminck recepi .... 3 ß
20. In Lippia pro declaratione Engeline de Verne contra Ramppell-
man recepi 3 ß
21. Pro intimatione literarum pendencie Susatiensis pro pastore in f. IIa.
Eversberg contra Volpertum Doebber recepi 3 ß
22. In Lippia pro literis compulsoriis ad instantiam d. Johannis Duester
contra executores quondam d. Hermanni Duester recepi . 3 ß
23. Pro citatione in causa appellacionis Susatiensis Margarete Schri-
vers contra Bernhardum Gerwins recepi 3 ß
24. Pro citatione in causa appellacionis Susatiensis Burscapii in Te-
ginchusen contra heredes in Meyninckhusen recepi . . . 3 ß
25. In Droilshagen Hinrici Nolten recepi 3 ß
26. In Assindia relicte ter Heide contra Katherinam tom Bogen
recepi 3 ß
27. In Corbecke Johannis Schorlemer contra iudicem ibidem recepi 3 ß
28. In Menden Helmici de Erwitte contra Gerhardum Snydewint re-
cepi , . 3 ß
29. Decani et capituli Messchedensis contra Fredericum de Schap-
husen recepi 3 ß
30. Hermanni Rumpes contra Symonem Sohaden et reliquos . 3 ß f. 1 lb
31. In Geyseke validi Frederici de Hoerde contra villanos in Erwitte
recepi 3 ß
32. In Balve d. Johannis Niggebecker vicarii Susatiensis contra iudi-
cem in Balve recepi 3 ß
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186 Richard Bett genhaeuser
33. In Marler Georgii vamme Loy contra schultetum in Ophove re-
cepi 3 ß
34. In Eulin chusen conventus ibidem contra certos curciarios eorun-
dem recepi 3 ß
35. In Olpe pro citacione in causa commissionis domini gratiosissimi
ad instantiam proconsulum contra pastorein ibidem recepi . 3 ß
36. In Erwitte pro declaratione inhibicionis ad instantiam relicte de
Verne contra Mennekinum Piper recepi 3 ß
37. Pro inhibicione appellacionis Susaciensis ad instantiam domine
abbatisse in Paradiso recepi 3 ß
38. In Geyseke Johannis Brandt contra proconsules in Geyseke
recepi 3 ß
Summarum de inhibicionibus facit 11 f. er. 4 ß.
f. 13a. III. De absolutionibus et relaxaeionibus interdictorum etc.
1. In Buer pro absolucione 1 ) validi Conradi de Darle recepi
1 f. er. 2 ß 6 d
2. In Buer pro contumacia Bernhardi Westerholt recepi . 1 f. er.
3. In Droilshagen cuiusdam pauperis dudum sepulti Petri Ispanier
recepi 8 ß
4. Bernhardi de Lethmate exeommunicati pro debitis recepi . 5 ß-
5. Exeommunicati ex levi causa Wilhelmi Greven in Poelshem re-
cepi 5 ß 6 d
6. In Assindia d. Johannis Berndes pro contumacia recepi . 13 ß
7. Hermanni de Berninchusen exeommunicati pro debitis recepi 5 ß ß d
8. In Balve de clamdestino Jasperi Wreden et relicte Supetuth re-
cepi 2 f. er. 5 ß
9. Super affidacione Theoderici de Galen cum Margareta Vpllenspitz
recepi 2 "f. er. 6 ß
f. 13b. 10. De clamdestino Wenemari de Bodelswinge et Barbare Bömberg
recepi 2 f. er. 5 ß
11. [Pro] relaxatione interdicti in capella Hamme propter lesionein
cuiusdam in domo dotis recepi 10 f. er.
12. In Olpe exeommunicati pro contumacia quondam Hermanni Maes
de Terinchusen pauperis recepi 1 f. er. 3 ß
13. D. Johannis Berswort vicarii Tremoniensis pro contumacia exeom-
municati recepi 1 f. er. 1 ß
14. Validi Johannis de Berninchusen pro debitis exeommunicati re-
cepi 5 ß 6 d
15. D. pastoris in Olpe ad instantiam procuratoris fiscalis exeommu-
nicati recepi 1 f. er. 6 ß
16. In Camen d. Hinrici Pilken exeommunicati recepi . 1 f. er. 3 ß
17. In Unna a d. Tilmanno d. Dumheuger vicario auetoritate statn-
torum recepi 1 f. er. 3 ß
1) „Pro absolucione* ist im folgenden fortgelassen.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts zu Werl. 187
18. Pro relaxatione interdicti in Sundern propter modica9 violencias
ibidem in domo dotis factas recepi 7 f. er. 8 ß
19. Pro relaxatione interdicti in Foerde propter homicidium in curia f. 14a.
domus dolis commissum recepi 15 f. er. 6 ß
20. Tn Wattenschede de clamdestino validi Gferhardi Dobben et Mar-
garete Gogreven recepi 2 f. er. 6 ß
21. In Lippia pro absolucione ex decreto dicti Qwatvasel ad instantiam
recepi 1 f. er. 3 ß
22. In Geiseke Hermanni Koegener qui ignoranter clericum lesit le-
niter recepi 2 f. er. 6 ß
Summarum de absolucionibus facit 61 f. er. 7 ß.
IV. De senteneiis, decretis et recognitis. f. 16a.
1. In Dorsten pro sentencia matrimoniali adiudicatoria Everharde
vam Bermelinckloe contra Hinricum van der Hove recepi
2 f. er. 0 ß
2. In Harpen pro sentencia absolutoria matrimoniali 1 ) Anne Flasschen
contra Wilhelmum Schröder 2 f. er. 6 ß
-3. In Boenen inter Elsam Potes et Gerhardum .Ravens recepi
2 f. er. 6 ß
4. In Balve Johannis Wineken contra snam recepi . . 2 f. er. 6 ß
5. In Boenen Johannis Leppelsack contra Elsam Wilken recepi
2 flor. 6 ß
(). In Aldenruden Katherine Holsschers contra Georgium Scheper
recepi 2 flor. 6 ß
7. In Swelraede Alheidis opter Mollen contra Johannem optem Scheide
recepi 2 f. er. 6 ß
8. In Camen de permutacione cuiusdam Orti cum sororibus ibidem
recepi 1 f. er. 1 ß
9. In Heringen Gertrudis Ridders contra Reinoldum Ridders recepi
2 f. er. Ü ß
10. In Attendarn pro sentencia matrimoniali adiudicatoria Anthonii f. 16b.
Tzincken et Anne Heuschoitters recepi 2 f. er. 6 ß
11. In Boichem Gertrudis Blomberges contra Theodericum Budden
recepi 2 f. er. 6 ß
12. In Asselen Hinrici tom Cloister contra Telam Stangeis recepi quia
pauperes 2 f. er. 2 ß
13. In Hammone pro recognito Johannis Piper contra d. Siboldum
Hilgen recepi 9 ß
14. In Attendarn Lise Snidewindes contra Christianum Hushern re-
cepi 2 f. er. 6 ß
15. In Eversberg Gertrudis Kosters contra Hansonem Scheper recepi
2 f. er. 6 ß
1) „Pro sentencia absolutoria matrimoniali" ist im folgenden fortgelassen
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188 Bichard Bettgen haeuser
•
16. In Warsten Anne de Herhagen contra Johannem Gordes quia.
panpereR recepi 2 f. er. 2 {£
17. In Bur Wennemare contra Hinricum Branchorst recepi 2 f. er. 6 ß-
18. In Unna pro sentencia arbitrali d. Antonii Vinckenburg et Hiniici
Crippenmecker 1 f. er. 3 ß
f. 17a. 19. In Unna inter Johannem Herneman contra Margaretam Volck-
man8 recepi 2 f. er. 3 ß
20. In Tremonia Antonii Mollener contra Katherinam Werners recepi
2 f. er. 6 ß
21. In Dorsten Knueest contra Kunnam Enckentrop recepi 2 f. er. 6 ß
22. In Luneren Wilhelmi Rungen contra Katherinam Riphagens re-
cepi . . 2 f. er. 6 ß
23. In Swelmede Margarete Hillerinchusen contra Petrum Dremmers
recepi 2 f. er. 6 ß
24. Pro decreto inter Godekinum de Werle et Hinricnm Sedeier re-
cepi 5 ß
25. In Recklinchusen Anne van Galen contra Johannem Elpe recepi
2 f. er. 6 ß
26. In Hemmede Gerhardi Konninck contra Gertrudim Kravenelt
2 f. er. 6 ß
27. In Reckelinchusen pro decreto debitoris Johannis de Neyhen con-
tra Johannem Reneri recepi 1 f. er.
28. In Bochem Conradi Swarten contra Margaretam Strunckede pau-
peres recepi 2 f. er.
f. 17b. 29. In Tremonia Goswini Mallinchrot contra Gertrudim Kralo recepi
2 f. er. 6 ß
30. In Delwick Stephani Bodeker contra Stinam Kranen recepi
2 f. er. 5 ß 6 d
31. In Werle Hinrici Werth contra Gertrudim Ververs recepi
2 f. er. 5 ß 6 d
32. In Dattelen Margarete de Suten contra Johannem de Dribbern
recepi 2 f. er. 6 ß
33. In Asfiindia Johannis Schulten contra Margaretam Langgen recepi
2 f. er. 6 ß
34. In Swerten Johannis Swertell contra Margaretam Groell recepi
2 f. er. 6 ß
35. In Opherdecke Gertrudis Kranenberg contra Johannem Nortrop
recepi 2 f. er. 6 ß
36. In Recklinchusen Else Rasschen et Bernhardi Kikihck pauperum
recepi 2 f. er. 2 ß
37. Pro literis executorialibus Hermanni de Hanxlede contra Johannem
de Berninchusen recepi 2 f. er. 5 ß
f. 1 Sa. 38. In Swelmede Katherine de Wigerinchusen contra Petrum Loyman
recepi 2 f. er. 6 ß
39. In Wiblincwerde Johannis Herreger contua Annam de Veseverde
recepi quia pauperes 2 f. er. 2 ß
40. In Dale Petronille van Mule contra Conradum de Huzinchusen^
quia pauperes recepi 2 f. er-
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 189
41. In Tremonia pro sentencia adiudicatoria matrimonial! Hermanni
Uorstvelt et Anne Rumpes recepi 2 f. er. 1 ß
42. In Hagen Everhardi Raffenboel contra Sophiam Meiers recepi
2 f. er. H ß
43. In Hammono Alberti Suyrman contra Elsam Teckenberg recepi
2 f. er. ß
44. In Hagen Gobelini Nolten contra Katherinam Wevers recepi
2 f. er. 6 ß
45. In Brechten Jacobi Tappen contra Elsam Oetrinchusen recepi
2 f. er. 6 ß
46. In Hagen Katherine Doven contra Petrnra to Niggehus recepi
2 f. er. 6 ß
47. In Overnhundem pro sentencia matrimoniali adiudicatoria Johannis f. 18b.
Koster et Margarete Beermans recepi 2 f. er. 6 ß
48. In Unna pro decreto examinis testium Platern contra Annam de
Uffeln recepi 1 f. er. 3 ß
49. In Heppern Johannis Peters contra Belam Pastoris recepi
2 f. er. 6 ß
Summaruin de senteneiis factis 114 f. er. 4 ß 2 d.
V. De Ii cenciatoriis ac literis dimiss orialibus etc. f.21a.
1. In Kamen pro licenciatorio matrimoniali Engeline de Hornschede
et Johannis Drosten recepi 1 f. er. 3 ß
2. Pro licenciatorio celebrandi in Swelmede d. Hinrici Dünne
wegge recepi 1 f. er. 3 ß
3. Gantandi primam missam in Holt d. Sanderi Rumeskerke recepi
1 f. er. 3 ß
4. Pro dimissoriario in Swelmede d. Johannis Homberch recepi
1 f. er. 3 ß
5. Pro dimissoriario in Duesberg Michaelis Rumswinkel recepi
1 f. er. 3 ß
G. Pro dimissoriario in Susato Helmici Halvetappen recepi
1 f. er. 3 ß
7. Pro dimissoriario in Duessel Giseberti Demedden recepi
1 f. er. 3 ß
8. Pro dimissoriario in Gummersbach Adolphi Beringer recepi
1 f. er. 3 ß
9. Pro licenciatorio matrimoniali in Steel Henzonis ter Becke et Ka-
therine Sevens recepi 1 f. er. 3 ß
10. In Geiseke pro dimissoriario ad ordines Johannis Rissinck recepi
1 f. er. 3 ß
11. In Geistenkerken celebrandi d. Rosen Schütten recepi 1 f. er. 3 ß
12. In Geyseke cantandi primam missam d. Johannis Quackert recepi f. 21b.
1 f. er. 3 ß
1) „Pro licenciatorio" ist im folgenden fortgelassen.
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190 Richard Bettgenhaeuser
13. In Meteler celebrandi in portatili Hermann i van der Heide reeepi
1 f. er. 3 ß
14. In Olpe cantandi primam missam d. Johannis de Olpe reeepi
1 f. er. 3 ß
15. In Kurten cantandi ibidem Johannis de Monte reeepi 1 f. er. 3 ß
IG. In Wippervorde cantandi d. Conradi de Mese reeepi 1 f. er. 3 ß
17. In Attendarn pro dimissoriario Johannis Bastoner . 1 f. er. 3 ß
18. In Unna cantandi d. Johannis Wulff 1 f. er. 3 ß
19. In Anröchte officiandi ibidem d. Nicolai reeepi . . 1 f. er. 3 ß
20. In Tremonia cantandi Wilhelmi de Huckerde reeepi 1 f. er. 3 ß
21. Cantandi in Wormskirchen d. Christiani in dem Berge reeepi
1 f. er. 3 ß
22. In Lippia pro literis dimissorialibus ad ordines minores Gerhard i
Grevel reeepi 3 ß
23. Celebrandi in Wenden d. Jacobi Varnholt reeepi . 1 f. er. 3 ß
f. 22a. 24. In Drolshagen cantandi d. Tilmanni de Morsbach ibidem reeepi
1 f. er. 3 ß
25. In Einern celebrandi ibidem d. Wilhelmi Duickerman reeepi
1 f. er. 3 ß
2t). In Assindia cantandi ibidem d. Gerhardi Swane reeepi 1 f. er. 3 ß
27. In Attendarn pro dimissoriario ad ordines minores Johannis Hentzen
reeepi 3 ß
28. In Attendarn pro licenciatorio matrimoniali Hinrici van der Neger
et Katherine Butteler reeepi 1 f. er. 3 ß
29. In Wattenschede pro dimissoriario ad ordines maiores Johannis
Busschman reeepi 1 f. er. 3 ß
30. InMeden cantandi ibidem d. Giseberti Bremmer reeepi 1 f. er. 3 ß
31. In Molhem super Kuram cantandi Adolphi Beringer reeepi
1 f. er. 3 ß
32. In Callenhart celebrandi ibidem d. Johannis Ide reeepi 1 f. er. 3 ß
33. In Hammone pro licenciatorio matrimoniali Katherine van Sarden
et Johannis Pot reeepi 1 f. er. 3 ß
34. In Susato cantandi primam missam d. Helmici Halvetappe reeepi
1 f. er. 3 ß
f. 22b. 35. In Brekelvelde cantandi d. Johannis Schonenberg . 1 f. er. 3 ß
36. In Medebecke celebrandi d. Nicolai Veger ibidem reeepi 1 f. er. 3 ß
37. In Medebecke celebrandi d. Petri Gevehenne reeepi 1 f. er. Ö ß
38. In Hammone celebrandi d. Theoderici Scholer reeepi 1 f. er. 3 ß
39. In Hammone celebrandi d. Theoderici Volmensteyn reeepi
1 f. er. 3 ß
40. Celebrandi in portatili validi Sobben de Gunberg reeepi
1 f. er. 3 ß
41. In Gummersbach cantandi d. Johannis d. Winthagen reeepi
1 f. er. 3 ß
42. In Waltrope celebrandi d. Hinrici Schulten reeepi . 1 f. er. 3 ß
43. In Ludensschet cantandi d. Theoderici Heuman reeepi i f. er. 3 ß
44. In Medebecke cantandi d. Johannis Senger reeepi . 1 f. er. 3 ß
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Drei Jahresrechuungen des kölnischen Offizialatsgericbts in Werl. 1!U
45. In Hammone pro praesentacione fratris Bernhardi ad terminum
ibidem 1 f. er. 3 ß
46. In Brunscappel celebrandi d. Johannis Hellinck Cappel lani reeepi
1 f. er. 3 ß
47. In Assindia pro dimissoriario ad dyocesim Bremensem Bernhardi f. 23a.
de Assindia reeepi 1 f. er. 3 ß
48. In Tusschen cantandi d. Rotgeri Sundach reeepi . 1 f. er. 3 ß
49. In Camen celebrandi d. Hermanni Brinckhoff reeepi 1 f. er. 3 ß
50. In Unna baptizandi carapanam reeepi 5 ß 6 d
51. In Susato celebrandi d. Michaelis Cnstodis reeepi 1 f. er. 3 ß
52. In Susato celebrandi d. Thome de Recklinchusen reeepi 1 f. er. 3 ß
53. In Susato celebrandi d. Cratonis Roters . . . . 1 f. er. 3 ß
54. In Dattelen celebrandi d. Goswini Gunterman reeepi 1 f. er. 3 ß
55. In Swelmede cantandi d. Johannis Homberg reeepi . 1 f. er. 3 ß
56. In Lünen cantandi d. Georgii Sporenmecker reeepi. 1 f? er. 3 ß
57. In Susato celebrandi d. Bernhardi de Affelen reeepi 1 f er. 3 ß
58. In Wormeke celebrandi d. Hermanni Bluggel reeepi 1 f. er. 3 ß
59. In Reyste celebrandi d. Johannis Fabri reeepi . . 1 f. er. 3 ßf. 23b.
60. In Hundem celebrandi d. Johannis de Bigge reeepi 1 f. er. 3 ß
61. In Fredeburg celebrandi d. Roderici Molner reeepi. 1 f. er. 3 ß
62. In Tremonia pro licenciatorio matrimoniali Georgii de Same et
Dorothee Bodekers reeepi 1 f. er. 3 ß
63. In Derne celebrandi d. Hinrici Kemminchusen reeepi 1 f. er. 3 ß
64. In Olpe celebrandi d. Hinrici de Sigen reeepi . . 1 f. er. 3 ß
65. In Gladbeck celebrandi d. Antonii Bockeler reeepi . 1 f. er. 3 ß
66. In Drolshagen celebrandi d. Gottfridi vicecurati ibidem reeepi
1 f. er. 3 ß
67. In Elspe celebrandi d. Tomerolanth reeepi . . . 1 f. er. 3 ß
68. In Geyseke pro dimissoriario Bernhardi Stunckranen beneficiati
ibidem reeepi . . . , 1 f. er. 3 ß
69. In Dorsten celebrandi d. Johannis de Warendorp reeepi 1 f. er. 3 ß
70. In Tremonia celebrandi d. Stephani Oesterrick reeepi 1 f. er. 3 ß
71. In Susato celebrandi d. Johannis Sweins reeepi . . 1 f. er. 3 ßf.24a.
72. In Lippia cantandi d. Johannis Repen winder reeepi 1 f. er. 3 ß
73. In Geyseke celebrandi d. Johannis Custodis reeepi . 1 f. er. 3 ß
74. In Asselen celebrandi d. Theoderiei officiantis ibidem reeepi
1 f. er. 3 ß
75. In Grevensteyn pro licenciatorio matrimoniali Antonii Richters et
Margarete Gordes reeepi 1 f. er. 3 ß
76. In Grevensteyn celebrandi d. Theoderiei Snider reeepi 1 f. er. 3 ß
77. In Borbeck celebrandi d. Hinrici Middeldorp vicecurati ibidem
reeepi 1 f. er. 3 ß
78. In Dorsten celebrandi d. Hinrici de Galen reeepi . 1 f. er. 3 ß
79. In Geyseke celebrandi d. Wenemari Fabri reeepi . 1 f. er. 3 ß
80. In Esleve celebrandi d. Johannis Funcken reeepi . 1 f. er. 3 ß
81. In Elspe celebrandi d. Gotfridi Boesen reeepi . . 1 f. er. 3 ß
82. In Sehonholthusen pro licenciatorio matrimoniali Margarete Kre-
mers et Hinrici Funcken reeepi 1 f. er. 3 ß
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192 Richard Bettgeuhaeuser
f. 24b. 83. In Schonholthusen celebrandi d. Petri Funcken recepi 1 f. er. 3 ß
84. In Su8ato pro dimiesoriario Johannis Vedder recepi 1 f. er. 3 ß
85. In Parva Tremonia d. Hermanni Bertinchoff recepi 1 f. er. 3 ß
86. In Lippia cantandi d. Hermanni Kemmer . . . . 1 f. er. 3 ß
87. In "Wesalia pro dintissoriario ad ordinem magistri Johannis Oelies-
leger recepi 1 f. er. 3 ß
88. In Attendarn cantandi d. Johannis Bastonen recepi 1 f. er. 3 ß
89. In Marler pro dimissoriario Johannis Voelhaver recepi 1 f. er. 3 ß
90. In Helden celebrandi d. Antonii de Sigen recepi . 1 f. er. 3 ß
91. In Hamraone pro licenciatorio matrimoniali Margarete Kellermans
et Johannis Haverlant quia pauperes recepi . . . 1 f. er. 3 ß
92. In Hagen cantandi d. Greven Hinrici recepi . . . 1 f. er. 2 ß
93. In Medraan cantandi d. Theoderici de Hedem recepi 1 f. er. 3 ß
94. In Ludenschet pro licenciatorio matrimoniali Rotgeri Puppen et
Sophie Stopeken recepi 1 f. er. 3 ß
f. 25a. 95. In Waltroppe baptizandi campanam recepi . . . I f. er. 3 ß
96. In Hammone pro licenciatorio matrimoniali Stephani Steyman
et He/eline Wevers recepi 1 f. er. 3 ß
97. In Brilon cantandi d. Hinrici Richters recepi . . 1 f . er. 3 ß
98. In Bedelke celebrandi d. Johannis de Hanxlede recepi 1 f. er. 3 ß
99. In Bedelke cantandi d. Hinrici Richters recepi . 1 f. er. 3 ß
100. In Geiseke cantandi d. Johannis ßissinck recepi . 1 f. er. 3 ß
101. In Buderke pro licenciatorio matrimoniali Bernhardi Veltman et
Else Maes recepi . . : 1 f. er. 3 ß
102. In Erwitte celebrandi d. Johannis Lake recepi . . 1 f. er. 3 ß
103. In Oistinchusen baptisandi campanam recepi . . . 1 f. er. 3 ß
104. In Oistinchusen celebrandi d. Hermanni Sibolt recepi 1 f. er. 3 ß
105. In Esbecke baptisandi parvam campanam recepi . 1 f. er. 1 ß
106. In Buyr cantandi d. Lutgeri Woltinck recepi . . 1 f. er. 3 ß
f.25b. 107. In Unna d. Johannis Grube recepi 1 f. er. 3 ß
108. In Recklinchusen celebrandi d. Nicolai de Dorsten recepi
1 f. er. 3 ß
109. In Sprochovel benedicendi campanam 1 f. er. 3 ß
110. In Geyseke celebrandi d. Johannis Plaggemer recepi 1 f. er. 3 ß
111. In Meteler celebrandi d. Bernhardi Fruechten recepi 1 f. er. 3 ß
112. In Hundem benedicendi campanulam in capella Havenschat recepi
1 f. er. 3 ß
113. Pro praefentacione Minorum in Brilon conventus Paderbornensis
recepi : . 1 f. er. 3 ß
114. In Mengede benedicendi campanam ibidem recepi . 1 f. er. 3 ß
115. In Buyr pro licenciatorio matrimoniali Nicolai Epman et Erme-
gardis Heddinck recepi 1 f. er. 3 ß
110. In Camen celebrandi d. Johannis Brechten recepi. 1 f. er. 3 ß
117. In Wickede celebrandi d. Tilmanni Lappen recepi 1 f. er. 3 ß
118. In Aldenruden celebrandi d. Johannis Cappelman recepi
1 f. er. 3 ß
f. 26a. 119. In Rüden pro praesentacione terminarii Augustinensium recepi
1 f. er. 3 ß
igmzea Dy
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgeriehts in Werl. 193
1 20. In Hammone pro praesentacione terminarii Minorum Susatiensium
recepi 1 f. er. 3 ß
121. In Brunscappel pro licenciatorio matrimoniali Margarete Vriggers
et Hansonis Voet recepi 1 f. er. 3 ß
122. In Esleve benedicendi unam nolam Capelle in Frilinchusen recepi
5 ß
123. In Assindia contrahendi Johannis Konninck et Hille Kellermans
recepi 1 f. er. 3 ß
124. In Lünen celebrandi d. Johannis Gruntschottel recepi 1 f. er. 3 ß
125. Pro approbacione statutorum fraternitatis beate Marie in Watten -
Schede recepi 3 f. er. 9 ß
126. In Volmensteyn celebrandi d. Hinrici Oerdinchus recepi
1 f. er. 3 ß
127. In Wennegern cantandi priinam missara d. Johannis Reisschop
recepi 1 f. er. 3 ß
128. In Herbede cantandi d. Johannis Foeste . . . . 1 f. er. 3 ß
129. In Menden pro licenciatorio, matrimoniali Frederici'Zenier et Mar-
garete tom ßroke recepi 1 f. er. 3 ß
130. In Brilon pro dimissoriario Gotfridi Forstenberg vicarii ibidem
recepi 1 f. er. 3 ß
131. In Hammone pro dimissoriario Theoderici Plenter recepi f. 26b.
1 f. er. 3 ß
132. In Swelmede pro dimissoriario Johannis Langervelt recepi
1 f. er. 3 ß
133. In Tremonia pro dimissoriario Johannis Swellem de Tremonia
recepi 1 f. er. 3 ß
134. In Marler celebrandi d. Johannis Drever recepi . 1 f. er. 3 ß
135. In Esbecke celebrandi d. Hinrici Brant wagen . . 1 f. er. 3 ß
136. In Buyr pro licenciatorio matrimoniali Lamperti to Hasselt cum
sua recepi 1 f. er. 3 ß
137. In Hagen celebrandi d. Everhardi Sleper cappellani ibidem recepi
l f. er. 3 ß
138. In Attendam pro licenciatorio matrimoniali Johannis Habelen et
Katherine Stoven recepi 1 f. er. 3 ß
139. In Stocheym pro dimissoriario ad ordines maiores Andree Custo-
dis recepi 1 f. er. 3 ß
140. In Meynershagen pro licenciatorio matrimoniali Wilhelmi van
Meynershagen et Anne Tymmermans recepi . . . 1 f. er. 3 ß
141. In Attendam celebrandi d. Degenhardi Stippe cappellani ibidem
recepi 1 f. er. 3 ß
142. In Attendam celebrandi d. Wilkini Blanckfort cappellani ibidem f. 27a.
recepi 1 f. er. 3 ß
143. In Lippia pro praesentacione fratris Wilhelmi ordinis Minorum
conventus Susatiensis recepi 1 f. er. 3 ß
144. In Werle pro praesentacione fratris Everhardi Rassche ordinis
Minorum conventus Susatiensis recepi 1 f. er. 3 ß
Annalen des hlst. Vereins LXV. 13
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194 Richard Bettgen haeuser
145. In Unna pro licenciatorio matriraoniali Lndowici Richters et Else
Smydes recepi 1 f. er. 3 ß
146. In Hammone pro licenciatorio matrimoniali Alberti Suyrman et
Katherine Koetters recepi 1 f. er. 3 ß
147. In Kerspe pro licenciatorio matrimoniali Hermanni Halstenberg
et Anne van Halstenberg recepi 1 f. er. 3 ß
148. In Recklinchusen cantandi primam missani in Westerholt d. Jo-
hannis Ikynck recepi . 1 f. er. 3 ß
149. In Anröchte celebrandi d. Nicolai vicecurati ibidem recepi
1 f. er. 3 ß
150. In Kamen pro licenciatorio matrimoniali Katherine Eynfenger et
Hinrici Wittoff recepi 1 f. er. 3 ß
f. 27b. 151. In Heringen celebrandi d. Mathie Hainen recepi . 1 f. er. 3 ß
152. In Geyseke celebrandi d. Georgii Twinge recepi . 1 f. er. 3 ß
153. In Wattenschede celebraüdi d. Johannis Mollenbrecker capellani
ibidem recepi 1 f. er. 3 ß
154. In Hammone celebrandi d. Ludolphi Reffelman recepi 1 f. er. 3 ß
155. In Susato celebrandi d. Theoderici up der Borch recepi
1 f. er. 3 ß
156. In Dattenfelt ad ordines Laurentii Dreissei recepi 1 f. er. 3 ß
157. In Waltbruell pro dimissoriario ad ordines Theoderici Dravenhoe
recepi I f. er. 3 ß
158. In Wiehe pro dimissoriario ad ordines Adolpbi Dreispe recepi
1 f. er. 3 ß
159. Celebrandi d. Theoderici vicecurati in Wesseler recepi 1 f. er. 3 ß
160. In Lünen pro dimissoriario Bernhardi Niggehuss recepi
1 f. er. 3 ß
161. In Isernloyn pro dimissoriario Johannis Sestinchus rectoris scho-
larium recepi 1 f. er. 3 ß
162. In Plettenberg pro dimissoriario Tilmanni Eckelman recepi
1 f. er. 3 ß
103. In Borbeck pro dimissoriario Johannis by dem Hove recepi
1 f. er. 3 ß
164. Celebrandi in Tremonia d. Stephani Oesterrick recepi 1 f. er. 3 ß
16f>. Cantandi in Unna d. Gotfridi de Oelpe recepi . . 1 f . er. 3 ß
166. Pro dimissoriario ad ordines Jasperi Groven beneficiati in Got-
tingen de parrochiali recepi 1 f. er. 3 ß
167. Pro praesentacione fratris Reimboldi terminarii in Attendarn Mi-
norum recepi 1 f. er. 3 ß
168. Celebrandi in Geyseke d. Johannis Vesies recepi . 1 f. er. 3 ß
169. In Geiseke celebrandi d. Volmari recepi . . . . 1 f. er. 3 ß
f. 28b. 170. In Geyseke d. Johannis Costodis recepi . . . . 1 f. er. 3 ß
171. Pro dimissoriario in Aldendorp domini Johannis vicarii ibidem
recepi 1 f. er. 3 ß
172. In Tremonia cantandi primam missam d. Reymboldi Beckhoff
recepi 1 f. er. _> ß
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 11)5
173. In Kerspe pro licenciatorio matrimoniali Johannis van dem Hove
et Engeline van der Wiltzenburg recepi . . . . 1 f. er. 3 ß
174. In Kerchelden celebrandi d. Gerhardi de Backheym recepi
1 f. er. 3 ß
Summarum de licenciatoriis facit 224 f. er. 2 ß.
VI. De excessibus* et correctionibus. f. 29a.
1. In Dorsten a Gerhardo ter Hart, qui post correctionem decani
continuavit cum quadam Elsa Kellinchoven sua affine, recepi
3 f. er. 2 ß 6 d
2. In Droilshagen a Johanne Schrivershoff paupere, quia dispensa-
cionem cum sua non ostendit, recepi 3 f. er. 3 ß
3. In Westönnen a Johanne Kack de simplici copula cum Gertrudi
Kölners recepi 5 ß 6 d
4. In Droilshagen a Johanne Braman, quia dispensacionem invalidam
in gradibus prohibitis non revalidavit, recepi . . . 2 f. er. 5 ß
5. In Tremonia a quodam paupere Johanne Kock cum quadam affi-
dato reliquam aecedente recepi 1 f. er. 1 ß
6. In Hagen a d. Antonio Schröder pastore occulte quandam cog-
noscente recepi . 2 f. er. 6 ß
7. In Menden a Johanne Custode ten Kotten, quia dnas cognovit
quarum altera affidata dicitur recepi 3 f. er. 5 ß
8. In Droilshagen a quodam Petro Rotgers seniore, qui accusatus
per quandam noluit eam vocare iudicialiter ad iurandum recepi
5 f. er. 2 ß
9. A d. vicecurato in Corbecke qui tabernam frequentavit, recepi
5 ß 6 (1
10. In Elspe a quodam Hansone Schupperth adulterium committente f. 29b.
cum vilia Schottelers in Hachen, quia pauper recepi 3 f. er. 9 ß
11. In Wenden a quodam Johanne Bisschops cum quadam soluta du-
dum ex officio exeommunicato recepi 1 f. er. 1 ß
12. In Elspe a quodam Hansone de Bonssel cum Katherina Eckel-
mans soluta recepi 5 ß 6 d
13. In Attendarn a Jacobe optem Hove cum sua de simplici recepi
5 ß 6 d
14. In Helden a quodam Hansone famulo pastoris cum tilia Hamel-
mans de simplici recepi 5 ß <> d
15. In Buyr a Nicoiao Epraans cum Hilla Kremers de simplici copula
recepi * 5 ß 6 d
16. In Tremonia a quodam d. Gerhardo de Colonia sponte veniente
paupere de prole suscitato nondum genito recepi . 1 f. er. 3 ß
17. A d. Johanne vicecurato in Corbeke, quia quendam Johannem
BerchofF exeommunicatum communieavit Pasche, recepi 6 f. er. 5 ß
18. In Corbecke ab eodem Johanne Berchoff, quia communieavit ex-
communicatuR pastorem deeipiendo 2 f. er. 6 ß
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>
196 Richard Bett genhaeuser
f. 30a. 19. A d. Johanne Schriver vicecurato in Stocheym, quia quandam
Stinam carnaliter eognovit, recepi . 2 f. er. 6 ß
20. In Husten a quodam Thoma Schomecker de simplici cum filia
Boevers recepi 5 ß 6 d
21. In Droilsbagen ab Antonio Heerde de simplici copula cum qua-
dam soluta recepi 5ß6d
22. In Drolshagen a quodam Echardo Brandenburg, qui litigavit cum
quodam in eimiterio, recepi 1 f. er.
23. In Drolshagen a quodam Hansone Stailsmith de Halffhusen de
adulterio cum famula sua recepi . 5 f. er. 2 ß
24. In Schonholthusen a Johanne in der Lucht to Deithmeke, quia
coramisit adulterium cum quadam soluta, recepi . . 5 f. er. 2 ß
25. In Attendarn a quodam Johanne de Litterichusen soluto servilis
condicionis, quia eognovit quandam Stinam sibi affinem, recepi
7 f. er. 8 ß
26. In Hammone a quodam Gerhardo Varsheym paupere vicario sponte
veniente de prolis suscitacione recepi 1 f. er. 3 ß
27. In Stocheym a Johanne Kloite de simplici copula cum sua recepi
7 ß 6 d
f. 30b. 28. In Camen a d. Johanne W egener, quia quandam Elizabeth Brugge-
mans eognovit, recepi 2 f. er. 6 ß
29. In Dattelen a d. Goswino vicecurato ibidem, qui lesit quendam
famulum in brachio et 1 mandatum contumacie dedit parti ad-
verse, recepi 13 f. er.
30. In Camen a d. Theoderico de Boenen de prolis suscitacione
2 f. er. 6 ß
31. In Buyr a quodam Lamperto to Hassel t de simplici copula cum
sua recepi 5ß6d
32. In Attendarn a d. Petro Schulten cappellano ibidem de prolis
Ruscitacione a quadam Rosa recepi 2 f. er. 6 ß
33. In Luenen a d. Georgio Cappen, quia continuavit cum Elizabeth
Fisschers, recepi 2 f. er. 6 ß
34. In Halver a d. Hermanno vicario ibidem qui frequentavit tabernas,
recepi 1 f. er. 3 ß
35. In Luenen a d. Theoderico Reynoldi vicario ibidem, quia secrete
eognovit quandam Margaretam, recepi 2 f. er. 6 ß
36. A d. pastore in Westönnen de prolis suscitacione recepi
3 f. er. 9 ß
f. 31a. 37. In Neyhem a Petro Moeller famulo molendini cum quadam niari-
tata adulterium recepi 3 f. er. 2 ß 6 d
38. In Drolshagen a Petro Hispänier, quia distulit laborare pro sen-
tencia divorcii et se separavit ab uxore, recepi 4 f. er. 4 ß 6 d
39. In Wormbecke a d. Hermanno Bluggel capellano ibidem de prolis
suscitacione recepi 2 f. er. 6 ß
40. In Unna a d. Johanne de Broick presbitero, ^uia frequentavit ta-
bernas, recepi 5 ß 6 d
41. In Wenegern ab uxore Slukes praeconis ibidem, que traxit filiam
Rebeens in crinibus in ecclesia, recepi 3 f. er. 8 ß
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 197
42. In Reyste a quodam Hansone Wisen layco uxorato de adulterio
recepi 6 f. er. 5 ß
43. In Messchede a quodatn Hinrico Glorck, qui impregnavit sororem
uxori8 sue antequam fuisset sibi copulata, recepi . 20 f. er. 8 ß
44. In Wenden d. Jacobus Varnholt vicecuratus ibidem, quia partes
non remisit ad consistorium super irapedimento matrimoniali allegato
3 f. er. 9 ß
45. In Drolshagen a d. Gotfrido vicecurato ibidem, quia iudicem no-
minatim exeommunicatum non vitavit, recepi . . . 2 f. er. 6 ß
46. In Husten a quodam Hermanno Boesen soluto, qui ignoranter f. 31b.
affinem sui quarto gradu cognovit recepi . . . . 3 f. er. 9 ß
47. In Groenenbecke a d. pastore paupere ibidem quia quandam so-
lutam cognovit Werlensem recepi 1 f. er. 3 ß
48. In Castorpe a d. Hermanno Gerden vicario ibidem, quia quandam
secrete cognovit, recepi 2 f. er.
49. In Rüden a Johanne Beerman de simplici copula recepi 5 ß 6 d
50. In Tremonia a quodam Theoderico Schulten layco propter copu-
lam 8implicem duorum recepi 1 f. er. 3 ß
51. In Attendam a d. vicecurato ibidem, quia copulavit duos in ex-
communicatione, recepi 3 f. er- 4 ß
52. In Hellevelde a quodam, qui adulterium commisit et correctus a
decano Messchedensi extra tempus, recepi 5 f. er.
53. In Wenegern a domino Conrado Mummen vicario de prolis sus-
citacione recepi 3 f. 6 d
54. In Tremonia a quodam Johanne Rupinck, quia 8ponte venit de
adulterio recepi 2 f . 6 ß
55. In Aldenruden a quodam Hermanno Dalhoff pro simplici copula
recepi 5 ß 0 d
56. In Boenen a d. Johanne Piseatore, quia reaccessit suani, recepi f. 32a.
2 f. er. 4 ß
57. In Geyseke a d. Volmaro presbitero, quia quedam suspecta do-
mum suam visitavit, recepi 1 f. er. 3 ß
58. In Poelsheym a d. Theoderico vicario, qui percussit eum cantaro
latorem, recepi 2 f. er.
59. In Esleve a quodam Reineken, qui iurisdictionem nostram impe-
divit cum iudicio temporali, recepi 3 f. er. 5 ß
60. In Olpe a quodam Lentzen Han8 pro simlici copula recepi
5 ß 6 d
61. A d. Henrico Scholle vicecurato in Waltrope, quia deeeptus per
falsam scripturam copulavit duos, quorum unus reclamatus in alia
parrochia, recepi 5 f. er. et 2 ß
62. A d. Johanne Forstenberg pastore in Voswinckell de prolis sus-
citatione recepi 2 f. er. 6 ß
63. In Bosenhagen a quodam Johanne Rissen paupere, qui cognovit
quandam sui affinem, recepi 2 f. er. 6 ß
64. In Feissche a quodam Hansone Wilhelms de simplici copula recepi
5 ß G d
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198 Richard Bettgenhaeuser
6"». In Helleveldc a quodam Hansone Pannekoken pro simplici copula
recepi 5 ß G d
GG. In Molheym ab Antonio schulteto ibidem, quia cognovit semel
commatrem suain, recepi 1 9 f. er. 5 ß
32b. G7. In Lippia a d. Johanne Kaelen, quia prolern suscitavit, recepi
2 f. er. G ß
68. In Camen a d. Theoderici de Drechen de prolis suscitacione a
fauiula pastoris recepi 3 f. er. 9 ß
69. In Dale a d. Anthonio Massen de prolis suscitacione dudum a per-
sona defuneta recepi 2 f. er. 6 ß
70. In Hagen a d. Georgio Kichardi vicario, quia quandam Annam
secrete cognovit, recepi 1 f. er. 3 ß
71. In Westönnen a Gerhardo Oisthoff de simplici copula recepi 5 ß 6 d
72. In Swelraede a quodam Johanne Homberg clerica [!j, quia schola-
rem cognovit filiam in domo, recepi . 1 f er.
73. In Menden a d. Petro Mathie pastore ibidem de prolis suscitacione
Anne Stephani recepi 3 f. er. 9 ß
74. In Boele a d. Timanno pastore ibidem, quia quandara vetulam
cognovit, recepi 2 f. er. G ß
75. In Overnhundem a d. Eckhardo Custodis soluto, quia cognovit
quandam desponsatam alteri 2 f. er. 6 ß
76. In Hammone a d. Everhardo Wichardi vicario ibidem, quia conti-
nuavit cum sua, recepi 2 f. er. 6 ß
f. 33a. 77. In Buyr a d. Nicoiao Gockeln vicario ibidem, quia visitavit
su8pectam, recepi 2 f. er. 2 ß
78. In Upwenegern a d. Johanne Sobben vicario ibidem de prolis
suscitacione cum Alheidi recepi 2 f. er. G ß
79. In Hammone a d. Heimanno Drowen, quia secrete quandam solu-
tam cognovit, recepi 1 f. er. 2 ß
80. In Menden a custode ten Koitten uxorato, quia visitavit quandam
solutam, recepi 3 f. er. 5 ß
81. In Werdena a d. Hermannu Boickholt, qui vendidit una dierum
cervisiam, recepi 8 ß
82. In Tremonia a d. Hinrico Schat paupere de prolis suscitacione,
recepi 2 f. er. 2 ß
!s3. In Geiseke a Johanne Sidinckhus, quia uxoratus frequentavit sus-
pectam, recepi 2 f . G ß
84. In Hundem a d. Rotgero pastore ibidem de prolis suscitacione
cum Gertrudi recepi 3 f. er. 9 ß
85. In Buyr ab Adolpho tomme Bussche de simplici copula recepi
5 ß 6 d
8G. In Hundem a quodam Hansone Voss de simplici copula recepi
5 ß 6 d
f. 33b. 87. A quodam Zandero de Stralen latore literarura in Gladbecke, quia
reeepit quinque absoluciones sine nominibus in clandestinis alteri
missas, quas restituit 4 f. er. 4 ß
Summarum de correctionibus facit 258 f. er. 7 ß.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 199
VII. De testamentis et approbacionibu 8. f.35a.
1. Pro approbacione testamenti 1 ) quondam d. Gobelini Plettenberj
vicarii UnnenRis recepi 13 f. er.
2. In legatis pro doraino recepi 1 f. er. 3 ß
3. Quondam d. Johannis Bruyn vicarii in Warsten recepi 5 f. er. 2 ß
4. In legatis nihil
5. Quondam d. Bernhardi de foro vicarii pauperia in Affelen recepi
2 f. er. 6 ß
6. In legatiB pro domino recepi 1 ß 3 d
7. Quondam d. Hermanni Sroydekint vicarii in Recklinckhusen recepi
9 f. er. 1 ß
8. In legatis pro domino recepi 3 ß
9. Quondam d. Johannis Boemeken vicarii in Boikem recepi
3 f. er. 9 ß
10. In legatis pro domino recepi 3 ß
11. In Lippia quondam d. Hermanni Duystern vicarii ibidem recepi
18 f. er. 2 ß
12. In legatis recepi 3 ß
13. Quondam d. Conradi Ovelungen presbiteri pauperis non beneficiati f. 35b.
recepi 2 f. er. 6 ß
14. In legatis pro jlomino recepi 1 ß 6 d
l. r >. Quondam d. Anthonii Wreden vicarii in Beeck . . 10 f. er. 4 ß
Iii. In legatis recepi Iß3d
17. De quodam testamento in Luenen quondam d. Johannis Tenin
absque beneficio Colonie ordinati quia pater eius tenebatur quin-
quaginta f[lorinos] solveie Colonie in studio consumptos cuique
bona combusta recepi 1 f. er.
18. In legatis pro domino recepi . . 1 ß 6 d
19. Quondam d. Johannis Schröders vicarii in Kallenhart recepi
5 f. er. 2 ß
20. In legatis pro domino recepi Iß6d
21. Quondam d. Johannis Siebusch rectoris Capelle in Altena recepi
11 f. er. 7 ß
22. In legatis recepi 1 ß 3 d
23. Quondam de Bernhardi Lauwen vicarii domus Leprosorum prope
Wesaliam recepi 6 f. er. 5 ß
24. In legatis pro domino recepi 1 ß 3 d
25. Quondam d. Johannis Teigeier pastoris in Marler recepi f. 36a.
15 f. er. 6 ß
26. In legatis pro domino recepi 3 ß
27. Quondam d. Hermanni Krop pastoris in Camen recepi 19 f. er. 5 ß
28. In legatis recepi 3 ß
29. Quondam de Vopelini praemissarii in Halinberg recepi 5 f. er. 2 ß
30. In legatis pro domino recepi 1 ß 6 d
1) P. a. t. ist im folgenden fortgelassen.
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200
Richard Bettgenhaeuser
31. De pecuniis inventis apud quondam d. Johannem Krosschen de
Medebecke pastorera in Bremmen intestatum recepi, quae facit 60
aureos 78 f. er. quasi
Et de reliquis bonis inventis iuxta tenorem inventarii et de cre-
ditis faciam racionem
Summaram de testamentis 211 f. er. 6 ß
f.37a. VIII. De actis et registris.
1. Pro taxa actorum in causa Frederici de Hoerde contra Baltazar
Papem recepi 1 f. er. 7 ß
2. De actis Hinrici Crippenmecker layei Unnentis contra d. Anthoniuiu
Finckenberg recepi 1 f. er. 1 ß
3. In actis summariis Hermanni Osthelder in Olpe contra provisores
eaneti Johannis ibidem recepi 1 f. er. 2 ß 6 d
4. De actis in causa d. pastoris in Olpe contra proconsules ac con-
sules ibidem recepi 1 f. er. 2 ß 6 d
5. Pro actis in causa matrimoniali Tremoniensi Anne Rumpes contra
Hermannum Dorstvelt recepi 4 ß
6. Pro actis Henkonis Sondages contra Anthonium Houwerer recepi
1 f. er.
Summarum 5 f. er. 8 ß.
f.37b. Summarum omnium reeeptorum facit 1192 f. er. 7 ß.
facit in aur. 917 ß 6 d.
B. Sequuntur exposita super mandatis ac qui-
taneiis etc.
1. Exposui super mandato domini mei graciosissimi ac quitancia
data Elisabeth de Nesselrode relicte de Hatzfelt
In termino Nativitatis domini in anno 1515 cesso 125 f. er.
In termino Nativitatis Johannis baptiste in eodem anno
1 25 f. er.
In termino Nativitatis domini in anno 1516° cesso 125 f. er.
facit simul 375 f.or.
2. Exposui de mandato domini mei graciosissimi et quitancia valido
Hermanno de Hatzfelt etc.
In primo termino Nativitatis domini in anno millesimo quin-
quagesimo quinto deeimo cesso 125 f. er., quos dominus
meus graciosissimus in Arnsberg personaliter exposuit, de
quibus habeo quitanciam.
In termino Nativitatis Johannis baptiste ego exposui praefato
Hermanno de Hatzfelt 125 f. er.
In termino Nativitatis domini in anno 1516° cesso ego ex-
posui eidem Hermanno de Hatzfelt . . . . 125 f. er.
facit simul 250 f. or.
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Drei Jahresrechnungen des kölnischen Offizialatsgerichts in Werl. 201
3. Dedi domino officiali curiae archiepiscopalis pro sallario 40 f. auri
et 8 f. er. pro tunica, facit 60 f. er.
4. Pro sallario raeo ac tunica 47 f. er.
5. Super mandato cancellarie de 16 libris papiri, l talento cere et
1 quarta incausti Borchardo in Arnsberg soluti facit . 15 ß 7 d
6. Exposui pro 25 talentis cere, pro quolibet 3 ß, Hermanno Kremer f. 38a.
in Werl, facit 7 f. er. 5 ß
7. Exposui in dieta in Wenden iuxta scripta domini mei graciosissimi
pro me cum tribus equis 1 f. er. 5 ß
8. Pro consumptis ultime computacionis in anno praeterito per me
facte exposui 2 f. auri.
Summa omnium expositorum facit 745 f. er. 1 ß 8 d,
facit in aureis 573 aur. 2 ß 8 d.
Sic summa reeeptorura excedit summam expositorum in
447 f. er. 5 ß 4 d,
facit in aur 344, ß 3, d 4.
Istam J ) summam solvit dominus sigillifer domino graciosissimo statim
post computacionem factam.
»
1) Das Folgende von anderer Hand (vgl. S. 184, Anm. 1).
igmzea Dy
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln
aus dem 12. und 13. Jahrhundert.
Mitgetheilt von
Dr. Richard Knippiug.
L
1117-1205.
Erzbiscbof Friedrich I — Erzbischof Adolf I.
Die nachfolgende Urkundensammlung verdankt ihr Entstehen
der von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde veran-
lassten Bearbeitung der Regesten der Kölner Erzbischöfe des Mittel-
alters. Gemäss einem der für dieses Unternehmen massgebenden
Grundsätze, der die grösstmöglichste Vollständigkeit in der Bei-
bringung des in Betracht kommenden Materials fordert, galt es r
Nachforschungen nach allen noch unbekannteu Nachrichten zur Ge-
schichte der genannten geistlichen Fürsten, vornehmlich aber nach
bisher nicht gedruckten Urkunden derselben anzustellen.
Das Suchen war von Erfolg begleitet in den nachstehend auf-
geführten Archiven: in dem Staatsarchiv von Düsseldorf, das na-
turgemäss die reichste Ausbeute lieferte, dem historischen Archiv
der Stadt Köln, welches ausser den in Betracht kommenden Origi-
nalurkunden die für die Rheinische Geschichte so werthvollen Schätze
der Farragines Gelenii und der Alfter'schen Sammlungen aufbewahrt,
den Staatsarchiven zu Münster und Wiesbaden, dem Geheimen Haus-
und Staatsarchiv zu Stuttgart, der Nationalbibliothek zu Paris, der
Universitätsbibliothek zu Bonn, dem Germanischen Nationalmuseum
zu Nürnberg, den Stadtarchiven von Trier, Aachen, Neuss, Rhein-
berg und Soest, dem Klosterarchiv zu Grafenthal und den Kirchen-
archiven von S. Peter, S. Severin, S. Maria im Capitol und S. An-
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
dreas zu Köln. Ich verfehle nicht, auch an dieser Stelle den Vor-
ständen der genannten Archive für ihr liebenswürdiges Entgegen-
kommen meinen Dank auszusprechen.
Was den Inhalt der Urkunden angeht, so wird der Benutzer
finden, dass sie nicht allein als Regierungsakte der Erzbischöfe
von Bedeutung sind, sondern auch eine Fülle von Nachrichten zur
Geschichte der geistlichen Institute, zur Geschichte der Territorien,
sowie zur Rechts- und Wirthschaftsgeschichte der rheinischen Lande
darbieten.
Bei der Textbehandlung sind die von der Gesellschaft für
Rheinische Geschichtskunde aufgestellten Vorschriften zur Anwen-
dung gekommen.
1. — 1117. Köln. Erzbischof Friedrich I. stellt der Abtei S. Pantaleon
zu Köln Güter in Hartene, Roden und Assemere zurück.
In nomine sancte. et individue. trinitatis. Frithericus dei gratia
sancte Coloniensis ecclesie. archiepiscopus notum fieri desideramus nostri»
successoribus, iramo cunctis Christi et «»cclesie. fidelibus, | Richezonem
beati Petri et nostrum ministerialem domni Annonis predecessoris nostri
cogente jussione beneficium quoddam ab Heinrico abbate extorsisse,
quod antiquitus fratrum stipendio deputatum ante predictum Richezonem
in beneficio nulli fuerat commendatum. Unde divine. §quitatis inspi-
ratione ammoniti nec non peticione venerabilis fratris nostri Herimanni
abbatis eiusdem cenobii, cum idem Richezo sine berede obisset et
possessiones §cclesi§ liberas reliqnisset, easdem usui fratrum resig-
nari decrevimus, confirmantes beati Petri et domni pape. Gelasii seu
nostra auctoritate, ne quis postmodum presumat e,cclesiam sancti Pan-
taleonis inquietare in omnibus bis possessionibus, quas Richezo tenuernt,.
per hec loca, videlicet Hartene, Roden et Assemere. »Si vero quisquam
temerarius attemptaverit cassare, quod testamenti buius astipulatione
et sigilli nostri impressione curavimus ^cclesie confirmando corroborare
banno subiaceat et, nisi resipuerit, collata beato Petro potestate et domni
pap§ Gelasii nostraque auctoritate sententiam dampnationis incurrat.
Actum est autem hoc et confirmatum a nobis in ipsa beati Pantaleonis
^cclesia anno dominic^ incarnatonis MCXVII, indictione undecima, anno
etiam cathedra nostr§ XVIII, presidente domno Gelasio Romane, sedi,
anno pontificatus sui I, cuius vices apud nos tunc temporis agens vene-
rabilis Cuno Prenestinus episcopus auctoiitatis sue. presentia una no-
biscum h^c confirmavit omnia. Huius rei testes sunt Leodegarius Vi-
variensis episcopus, Teodricus Monasteriensis electus, Marcwardus ab-
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Richard Knipping
ba8 Tuiciensis, Cüno abbas Sigebergensis, Johannes prepositus de sancto
Petro, Heinricus dekanus, Herimannus prepositus de sancto Gereone,
Egibertus sancti Severini, Heinricus sanctorum Apostolorum, Theodericus
«ancte Mari«} in gradibus, Theodericus, Heribertus, Arnolfus canonici
sancti Petri. Nobiles: Gerhard us de Wassenberg, Heinricus frater eius.
Heinricus de Suffenna, Fridericus de Arnesberg, Godefridus de Cappen-
berg, Adolfas de Saffenberg, Herimannus de Heingebach et plnres alii.
Ministeriales: Almarus advocatus, Heinricus de Aldentorph, Thitmarus
de Thornslar, Guncelinus, Richolfus, Bruno, Thiemo de Susatio, Cun-
radus et plnres alii. De familia eiusdem e.oclesuj : Marcwardus, Razo,
Godefridus, Waldo, Wolbero, Herimannus, Adelbertus et plures alii.
Paris, Nationalbibliothek, Cod. Lat. 9284 n. 1. Original, Pergament mit
aufgedrücktem verletztem Siegel.
Köln, Stadtarchiv. Alftersche Urkundenabschriften XXIII S. 267 l .
*2. — 1122. Köln. Erzbischof Friedrich I bekundet, dass sich die
Freie Thiezeka dem Stift S. Kunibert zu Köln als Wacbs-
zinsige übergeben habe.
In nomine sancte et individue trinitatis. Fridericus divina an-
miente clemencia archiepiscopus Coloni§. Justum est, ut, qui rectores
ecclesie. catholice. non nostris viribus sed deo auxiliante ad tempus su-
mus, tradiciones legitimas pro posse nostro muniamus et ab iniusta
violacione defendamus. Unde notum esse volumus cunctis fidelibus
tarn futuris quam presentibus, qualiter filia Godefridi noraine Thiezeka
patre suo persua[dente, cum] esset [libera, obtulit] 2 se ipsam legitima
tradicione beato Kuniberto pro remedio anim§ sue et parentum suo-
rum ea condicione, ut singulis annis duos denarios persolveret ad al-
tare sancti Knniberti. Post obitum autem eins vestis, quam preciosissi-
mam suisqne manibus elaboratam reliqnerit, ad idem altare offeratur.
Pater quoque eius spe eterne. beatitudinis inductus de terra sue. proprie-
tatis unum iurnale et unam aream iuxta mansionem suam locatam ad
idem altare salubriter optulit eo videlicet pacto, ut inde similiter duo
denarii singulis annis beato Kuniberto in auxiliuin luminis persolverentur.
Ob cuius rei memoriam eternam et fidele testimonium cartam hanc
conscribi ac sigilli nostri impressione placuit signari. Insuper et banno
nostro in conspectu multorum confirmavimus. Quodsi ipse Godefridus,
1 Ich verdanke die Abschrift dieser Urkunde nach dem Original dem
verstorbenen Herrn Professor Dr. K. Menzel.
2 So Claasen.
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Uugedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
20.';
quod absit, vel quicunqne profanus has traditiones annichilare temp-
taverit, a domino nostro Jesu Christo et a beato Petro apostolo et a
nobis aiiathematis sententia feriatur. Testes sunt harum tradicionum.
Arnoldus prepositus sancti Petri, Ecbertus decanus sancti Petri, Be-
rengerus prepositus sancti Kunibert], Christianus decanus sancti Ku-
niberti, IJdellolfus, | Cevehardus, Gerardus comes de Guleche, Here-
niannus advocatus Coloni^. Gesta sunt hec Coloniejanno dominier in-
carnacionis MCXXII, indictione XV, Heinrico imperatore regnante,
Amen.
Münster, Staatsarchiv, angebliches Original, Pergament mit aufgedrücktem
braunem Siegel. — Köln, Stadtarchiv, Abschrift nach dem angeblichen Ori-
ginal von der Hand Claasens.
Fälschung. Der Zeuge Arnold tritt erst 1127 als Domprobst auf.
Der Titel archiepiscopus Coloniy ist ganz ungewöhnlich. Die Fälschung vou
111« März 17, Lacomblet I n. 277, hat als Vorlage gedient. Die Schrift ist
zeitgemäss und rührt anscheinend von derselben Hand wie die Fälschung von
1133 Febr. 20 (s. unten) her. Das Siegel mit richtiger Legende und rich-
tigem Hild zeigt verschwommene, nicht scharf ausgeprägte Konturen. Das
Format ist dasselbe, In cm breit, 30 cm hoch, wie bei der Fälschung von
1133 Febr. 20. Auch die Wachszinsurkunde von 1135, Lacomblet I n. 323,
ist unecht.
3. — 1118—26. Erzbischof Friedrich I bekundet, dass Propst Tie-
derich von S. Mariengraden zu Köln für das Kapitel seines
Stifts 3 Häuser und einen Hauszins zu Köln aus eigenen Mittel
erworben habe.
C. In nomine sancte. et individue. trinitatis. Fridericus dei gratia
Coloniensis archiepiscopus | . Cum domino nostro generaliter iubearaur
vovere et reddere, non dubium, quin ipsi deo acceptum sit, piis votis
assensuin prebere et, ut eol|vantur, efficaciter elaborare. Quod ego
sollicita consideratione perpendens, cum in episcopatu meo quorumlibet
sancta desideria pro meis viribus iuvare satagerem, fidelem meum
Tiedericum prepositum monasterii sancte. Mari§, quod est in gradibus,
in quadam sua petitione exaudivi, ubi michi visum est, quod caritatem
circa fratres suos in animo gereret et opere vellet ostendere. Ipse
sane predictus prepositus tres domos, quas in civitate nostra §cclesia
sancte. Marie, pro XX marcis auri oppignoratas habuit, in proprietatem
ecclesie. suo labore suisque privatis sumptibus adquisivit, vetustate et
situ iam futuras inutiles eo usque renovavit, extruxit, ut supra statu-
tum fratribus censum usque ad tres marcas persolvant. Quod videlicet
ultra statutum fratribus reditum remanens, cum ipse suo usui totum
posset insumere, de unius domus censibus, qu§ eupra Ren um sita est.
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Richard Knipping
marcam singulis annis pro anime. su§ remedio maluit fratribus in com*
mune conferre quam Bolus consumere. In hac traditione partem premii
cuidain ancille. dei nomine Swanihild destinavit, qu§ aliquantulam Biib-
stantiam in usum e.cclesie. conferens prepoeitum in suis circa fratrum
negocia laboribus et sumptibus aliquantulum promovit. Hic ne quia
inposterum prepositus obinurmuret, visum michi est cum ecclesie. nostr^
sapientioribus tantundem prenominato preposito ad ealutem suam valere
nec minus traditionem eius stabilem esse, quam si ecclesie. novum eius-
<lem precii predium contulisset. Unde hanc cartam mea auctoritate
con8criptam proprio meo sigillo insigniens omnem, qui inposterum sua
privata malivolentia haue traditionem annullare temptaverit, perpetuo
anathematis vineulo, nisi resipuerit, constringo. Quod ne aliquis attemp-
tare audeat subscriptis testibus confirmavimus, quorum hec nomina
mint: Heinricus maioris ^cclesie. prepositus, Ekebertus decanus, Heri-
mannu8 prepositus, Godefridus prepositus, Christianus prepositus, Hein-
ricus prepositus, Tiedericus prepositus.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament mit aufgedrücktem
braunem Siegel. Bückau fschrift des 14. Jahrh.: de domibus infra muros civi-
tatis, de quibus officium dominorum reeipit censura. — Köln, Stadtarchiv,
Gelenii farragines I f. 130. — Die Zeit ist nach den beiden ersten Zeugen
bestimmt.
4. — 1128. Gladbach. Erzbischof Friedrich 1. tibergiebt dein Stift
. S.Georg zu Köln eine Rente aus dem Erblehn des erzbischöf-
lichen Ministeriais Widiko.
C. In nomine sanete et individue trinUatis. Religiosis desideriis
competens est facilem prebere consensum, ut fidelis devotio celerem
sortiatur effectum. Hac enim ratione, si ecclesiarum necessitatibus
habita compassione benigna liberalitate coneurrimus, nostris proeul
dubio petitionibus beate recompensationis vicissitndine dementem do-
minum reperimu8. Et quia sacerdotalis est officii, deo servientium
tomraoditatibus prospicere et ecclesiarum profectibus paterna sollicitu-
dine per omnia invigilare, notum sit omnibus tarn futuri quam pre-
sentis temporis fidelibus, quod ego Frithericus dei gratia sanete Co-
loniensis ecclesie archiepiscopus ecclesie beati Georgii ob specialem
eiusdem patroni devotionem voluntario fidelium meorum assensu et con-
silio contulerim et presentis carte inrefragabili auctoritate confirma-
verim. Widiko namque unus ex ministerialibus ecclesie nostre studio
propositi artioris provocatus, cum a tumultibus seculi remotns esse
appeteret et ideirco predicte ecclesie per prebende investituram ineor-
porari elaborasset, nos, qui quasi extreme manüs consummationem buic
negotio imponere debuimus, humili devotione rogavit, quatinus ex be-
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 207
neficio, quod hereditario jnre a nobis tenebat, XXIIII solide* redituum
nsibus fratrum predicte ecclesie concederemus. Nos autera considerantes,
non inmerito implenda esse postulantium desideria, si non deviant a
ratione postulata, voluntati ipsius benigne annuimus et tarn ob spe-
cialem erga beatum Georgium devotionem, quam propter nostram et
eiusdem Widikonis memoriam in eadem ecclesia et in vita et in morte
artius obaervandam annuura predicte summe reditum ecclesie et fratrum
usibus celebri facta donatione tradidimus. Ut autem hec nostra tra-
ditio rata et immntabilis omni tempore permaneat, carte huius aueto-
ritatem super boc conscribi feeimus et tarn sigilli nostri impressione
quam fidelium testium astipulatione neenon et banni nostri metuenda
animadversione roboratam esse voluimus. Testes : Arnoldus maioi is
ecclesie prepositus, Bruno prepositus saneti Gereonis, Godefridus pre-
positus Sanctensis, Arnoldus prepositus saneti Andree, item Arnoldus
prepositus sanete Marie, Godefridus dekanus ecclesie saneti Georgii
cum toto eiusdem ecclesie conventu. Nohiles : Gerardus comes de
Gelre, Arnoldus comes de Clivo, Gerardus comes de Iuliaco, Cunradus
comes Bunnensi8, Gerardus de Hostaden, Adolpbus comes de Monte»
Teodericus de Gladebacb. Ministeriales: Cunradus advocatus Colo-
niensis, Almarus, Henricus de Aldendorp, Iobannes de Bredenvels,
Henricus de Alpem, Timo Susatiensis, Reinoldus, Volmarus, Pelegrinuu,
Timo, Amelricus, item Amelricus, .Rabodo et alii multi. Si quis au-
tem temerario ausu contra huius nostre auetoritatis Seriem pie a nobis
promulgatam agere temptaverit, anathematis vineulo innodatus a regno
dei sit alienus, nisi resipiscat. Actum et confirmatum est hoc in celebri
episcoporum et prineipum conventu apud Gladebacense cenobium anno
eingularis nativitatis millesimo CXXVIII, indictione VII, regnante do-
rnino Lotbario rege, Romane autem ecclesie currum aurigante domno
Honorio papa sanetissimo, anno episcopatus nostri XXX feliciter.
Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundeuabschriften IX S. 77 nach dem
Original.
b. — 1127—31. Erzbischof Friedrich I. bestätigt dem Stift S. Georg
zu Köln Güter und Hörige im Bezirk Weperevorthe und im
Kirchspiel Halvere, die Atholf, Kanonikus des Stifts, demselben
geschenkt hatte.
In noraine sanete et individue trinitatis. Notum sit omnibus fide-
libus tarn presentibus quam futuris, qualiter ego Frithericus dei gratia
Coloniensis ecclesie archiepiscopus rogatu Arnoldi prepositi saneti Petri
et decani totiusque congregationis saneti Georgii renovari decrevi ea,
que Atholfus canonicus saneti Georgii duos videlicet mansus eidem
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Richard Knipping
sancto Georgio ad usus fratrum ibidem deo servientium pro comniemo-
ratione ac remedio animarum scilicet patris ac fratris sui in perpetuum
tradiderit ac manumiserit cum familia omniqae utilitate, unum quidem
in saltu, quod dicitur Lo, infra terminum Weperevorthe solventem tres
solidos et duos denarios et cum eo Azzelinum cum uxore et filia ac
quinque filiis, alterum in termino ecclesie, que est Halvere, item tres
solidos et duos denarios solventem cum Wezelino solo. Familiam autem
hiic lege statuit, quatinus viri singulis annis supradictis fratribus qua-
tuor persolvant denarios, mulieres vero duos. Jn suo autem ab hac
vita discessu vir melius, quod habuerit, pecus dabit, femina autem ca-
riorem, quam habuerit, vestem. Ut autem hec firma et inconvulsa in
perpetuum permaneant, banno nostro confirmavimus et sigilli nostri
impressione signavimus. Et si quisquam, quod absit, hanc privare
ecclesiam temptaverit, autoritate patris et filii et Spiritus 6ancti magnis
etiam meritis sanctissime dei genitricis Marie ac sancti Petri aposto-
lorum principis potesratem ligandi atque solvendi retinentis attendat
se esse anathematizatum et a sancte matris ecclesie liminibus seque-
stratum.
Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XIV S. 109 ex
archaeo loci. — Arnold ist seit 1128 Dompropst.
*G. — 1133 Febr. 20. Erzbischof Bruno II. bestätigt, dass sich eine
Anzahl von Freien dem Stift S. Kunibert zu Köln als Wachs-
ziusige übergeben haben.
In nomine sancte et individue irinitatis. Bruno humilis et pec-
cator tarnen Coloniensis ecclesie, divina | gratia disponente pastor electus
et constitutus. Notum esse volumus omnibus fidelibus tarn futnris quam
presentibus, quod Hecelen et due. filie eius Jutta et Ruzela et Adolfus
et Adalbero homines liberi dei inspirante dementia premouiti et in-
dueti se ipsos legitima traditione tradiderunt beato Kuniberto ea lege
et conditione, ut singulis annis in festo beati Kuniberti afferant duas
deuariata8 cer£ unusquisque illorum ad altare sancti Kuniberti. Pre-
terea etiam fidelibus notificamus, quod Riqvinus de Waldehfelt deo
inspirante predoctus cum consensu patris sui Bertold i et choeredum
suorum tradidit etiam legitima traditione ad altare beati Kuniberti
llazechin faraulam suam et duos filios ipsius Godefridum et Riqvinum
et unam filiam nomine Lunegunt eiusdem sue. famule. endem conditione
et iure, quo et predicti dati sunt, scilicet ut singulis annis altari beati
Kuniberti solvant duas denarias cere. unusquisque illorum, ut predictum
est. Iure autem tali communiter et venerabiliter utantur, quali hone-
Un gedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
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stiores utuntur inter illos, qui de se solvunt cenßum cere. altaribus
sanctorum. Si quis igitur malignus nefaria presumptione has traditionea
annullare vel labefactare contenderit, a domino nostro Iesu Christo et
a beato Fetro et a sancto Kuniberto et ab omnibus sanctis anathe-
matis sententiam incurrat. Quod ne fiat, banc cartam scribi iussi
eamque sigilli nostri inpressione signari subscriptis testibus: Arnoldus
prepositus, Hugo dekanus beati Petri, Perno prepositus, Folcoldus de-
kanus sancti Kuniberti. Com es Gerhardus de | Gulechin, Adolfus co-
mes, Cunradus et Almarus ministeriales. Facta sunt bec X. kalendas
martii | anno dominice. incarnationis MCXXXIII, indictione XI, reg-
nante piissimo rege Lutbero.
Münster, Staatsarchiv, angebliches Original mit dem an Pergament-
streifen hängenden (!) Stiftssiegel. — Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkunden-
abschriften XXX S. 257.
Fälschung. Die Urkunde ist nicht mit dem erzbischöflichen, son-
dern mit dem Stiftssiegel (Brustbild eines Heiligen mit der Legende : Cuni-
bertuB Coloniensis archiepiscopus) versehen. Sie hat sich als Vorlage der
Fälschung von 1122 bedient und ist auch anscheinend von derselben Hand
wie diese geschrieben. Beide Urkunden haben das gleiche auffallende Format.
Vgl. oben S. 4.
7. — 1138. Erzbischof Arnold I. gewährt dem Marienstift zu Bedburg
Freiheit vom Rheinzoll und von der Marktabgabe zu Neuss.
In nomine sanete et individne trinitatis. Ego Arnoldus super-
habundante dei misericordia sanete Coloniensis ecclesie dictus archiepis-
copus. De sacris scripturis intelligens, quod terrenis cele6tia, quod
temporalibus eterna mereibus possent comparari deo siinul eterna dis-
ponenti vel temporalia pro hac nobis concessa misericordia sepe gratias
et laudes egimus. Verum quod canticum psalterio, quod simplex in-
tentio boni debet operatione comitari, dignum duximus, ut eum, a quo
omnia, per quem omnia, in quo omnia in membris eius in pauperibus
videlicet fratribus honoraremus. Membris ergo Christi fratribus inde
licet ecclesie beate Marie de Betenbur ob honorem eiusdem perpetue
virginis, ob remedium pecatricis anime nostre rogatus a fratre Her-
manno eiusdem ecclesie venerabili preposito concessimus et imperpe-
tnnm per huius adstipulationem pagine tradidimus, ut si quae navi6
eorum per Renum ascendendo vel descendendo ante Niusam transierit,
nullum solveret ibi tributum ; si vero in eiusdem loci foro frater de
ecclesia illa vel serviens aliquis ad opus fratrum aliquid vel verderet
vel emeret, nullum prorsus theloneam daret. Ob quam donationem
nos quidem petivimus et concessum est nobis, ut in prefata ecclesia
Aaiialen des hiat. Vereins LXV. 14
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Richard Knipping
tarn in vita nostra quam post vitam nostri memoria cotidie fieret et
ad dominum pro pecoatis nostris frequens deprecatio. Hancque dona-
tionem et banni nostri firmamus auctoritate et nostre imaginis [impres-
sione] signamus eandem in presentia probatorum testium in
presentia videlicet domini Walteri maiorie ecclesie decanus, Theobaldi
prepositi 6ancti Severini, Walteri canonici maioris ecclesie, Gerlaci
canonici ecclesie sancti Gereonis. De liberis hominibus in presentia
comitis Adnlfi de Saphenberg, Rethere et Heinrici de Piccha, Cristiani
de Wivelenchehove. De familia in presentia Amelrici dapiferi, Heri-
manni pincerne, Herimanni procuratoris de Nussia, Herrati et aliorum
virorum multorum et bonestorum testimonii. Actum est autem anno
pontificatus nostri primo, regnante victoriosissimo rege Gonrado anno
primo, sanctissimo et universali papa Innocentio apostolice sedi pre-
sidente anno octavo, ab incarnatione domini millesimo centesimo tri-
cesimo octavo, indictione prima, domino Jesu Christo suaviter omnia
disponente, cui cum deo patre et spiritu sancto virtus et gloria per
immortalia secula seculorum amen.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 138 f. 3. Moderne Abschrift nach dem
Original im Reichsarchiv im Haag.
8. — 1139 Febr. 14. Köln. Erzbischof Arnold I. schenkt der Abtei
Siegburg den Zehnten von Rodungen bei ihrem Hof Strala.
C. In nomine saticte et individue trinitatis. Arnoldus dei gratia
sanctq Coloniensis aecdesie archiepiscopus. | Quia valde necessarium est,
ut ait beatus Gregorius, monasteriorum quieti prospicere et de eorum
perpetua securitate tractare, fratribus nostris in cenobio | Sigebergensi
domno militantibus paterno affectu, in quibus possumus, non tardamus
consulere, ut in benedictionibus seminantes de benedictionibus valeamus
et raetere. Quoniam igitur fratri nostro Cunoni abbati predicti cenobii
visum est, quedam loca palustria ac silvosa, prius inculta curi(» su^,
qu§ Strala appellatur, adiacentia ad culturam redigere, decimationes
eorundem novalium, qu^ nos deberent contingere, ob memoriam nostri,
predecessorum successorumque nostrorum beato Michaeli in predicto
tradimus cenobio, ut quicquid utilitatis accreverit in eisdera novalibus,
sive ceptis sive incipiendis in terminis prefatQ curi^, secundum dispo-
sitionem abbatis fratrum asscribatur ministerio. Itaque eundem locum
liberum a decimis, ab advocatis, a debito cuiuscumque exactionis pri-
vilegio nostro confirmamus, sicuti testimonio predecessoris nostri domni
Friderici confirmatum fnisse cognovimus. Et ut h^c rata et incon-
vulsa permaneant, hoc Privilegium sigilli nostri impressione corroborari
fecimu8, auctoritate beati Petri apostoli et nostra sub divini nominis
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 211
«sontestatione hoc sanctientes, nequis in posterum minuere vel infringere
presumat, quod beato arcbangelo Michaeli et fratrum necessitati cari-
tatis devotio subministrat. Actum est et confirmatum a nobis Colonie
anno dominice. incarnationis millesimo CXXX Villi, indictione II, anno
etiam archiepiscopatus nostri II, XVI kalendas martii, presentibus nostris
hominibu8, clericis et laicis, liberis et ministerialibus, quorum nomina
subnotari deerevimus : Bruno prepositus sancti Gereonis, Tipoldus pre-
positus sancti Severini, Beringerus magister scolarum sanct£ Marie, et
o
plures alii. Laici: comes Adolfus de Monte, | Udo de Brüche, Cun-
radus advocatus, Philippus, Günzelinus de B^renbruche et filius eius
Thidricus, Aeberhardus | de Heldin, Aezelinus de Gimnich, Meginherus,
Heinricus de Milnheim et alii quam, plures.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Abtei Siegburg No. 33. Original, Pergament
mit aufgedrücktem braunem Siegel. Rückaufschrift des 13. Jahrh. : Arnoldi
archiepiscopi de novalibus in Strala. B III. — 24 cm hoch, 47 cm breit. —
Copiar B 119a S. 97.
9. — 1144. Erzbischof Arnold I. bekundet, dass sich die Freien
Wenneken, Haszecha, Madreken und Hanno aus Plettenberg
dem S. Severinstift zu Köln als Wachszinsige übergeben haben.
In nomine sanctq et individuq trinitatis. Ego Arnoldus dei gratia
sancte. Colonienais | §cclesie. archiepiscopus inperpetuum. Notum esse
volumus omnibus tarn presentibus quam futuris, quia quidam viri |
de Pletenbreth, condicione liberi, Wenneken videlicet, Haszecha, Mu-
dreken, Hanno amore dei et pro salute aniraarum suarum ^cclesie.
beati Blasii, que. in dormitorio fratrum Colonie. in claustro sancti
Severini sita est, se tradiderunt ea lege, ut annis singulis censum cer§,
duas videlicet denariatas persolverent et ab omni alia exactione im-
munes existerent. Et quia genus humanum ad malum facile se in-
clinat, ne aliqua persona ius eorum infringere presumeret, auctoritate
dei et nostra sub anathemate interdixiraus, et ne temporis diuturnitate
oblivioni traderetur, per presentem paginam imaginis nostre. impressione
signatam memorie. firmiter commendavimus. Actum est ab incarnatione
domini anno MCXLIIII, indictione sexta, in nomine domini amen,
optinente sedis apostolice. cathedram sanctissimo papa Innocentio, reg-
nante glorioso Romanorum rege Cünrado, | archiepiscopatus nostri anno
sexto. Amen.
Verdächtig. — Köln, Kirchenarchiv von S.Severin, Original, Perga-
ment, mit an Pergamentstreifen hängendem (!) braunem, stark beschädigtem
Siegel, das nichts mehr erkennen lässt. Rückaufschrift des 15. Jahrh. : littera
cerocensualis scriptas (!) ad altare s. Blasii in dormitorio. Registrata et col-
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Richard Knipping
lacionata. E. 17V2 cm hoch, 25 1 / 2 cm breit. — Köln, Stadtarchiv, Gelenir.
farragines XX S. 617. Alftersche ürkundenabschriften XXX S. 69 ex Gel.
— Papst Innocenz II. starb am 24. Sept. 1143.
10. — 1144. Erzbischof Arnold I. bestätigt dem Kloster Königsdorf*
die Erwerbung von Gütern zu Embe, Franckenhove, Kente-
nich und Bungard.
In nomine sancte et individne trinitatis. Amoldns dei gratia
humilis provisor sancte Colonieneis ecclesie universitati credentium
tarn futurorum quam presentinm. Cum ex debito pastoralis officii
omnibus nostre pastoralitati subjectis curam impendere jubeamur, tum
precipue deo servientium utilitates ac si proprias omnimodis tueri la-
boramus. Per hoc enim etiam spiritualis eorum exercitii cooperatores
fieri speramus, ei ipsorum temporalia bona iuste adquisita legitime ro-
borata etiam nostre auctoritatis cautione ac tuitione illibata conser-
vare curamus. Unde notum esse volumus cunctis Cristi fidelibus, quod
humilis congregatio sanctimonialium in Konynckstorp deo et eius geni-
trici militantium allodium cuiusdam Theoderici de Embe pretio com-
paraverit videlicet mansum unum sexaginta jugerum cum domo et area,
que omnia tarn ipso quam ab heredibus eins exfestucata predicta con-
gregatio suscepit sine ulla contradictione vel reclamatione in perpetuum
possidenda. Ad hec etiam viginti jugera eidem terre proxima, que
Adelbero quidam civis Coloniensis ab ecclesia beati Panthaleonis in
beneficium habebat, ipso tradente cum consensu abbatis, fratrum ac
ministerialium prenominate sanctimoniales pecunia comparaverunt et
apud Franckenhove viginti jugera cum domo et area et in Kentenich
censum quatuor solidorum et trium denariorum annuatim solvendum
de sex possessiunculis sub ydoneis testibus conquisierunt, in loco ni-
chilominus, qui dicitur Bungard, mansum unum sexaginta jugerum et
alia viginti quatuor jugera cum domo et area a quodam Johanne atque
heredibus eius pretio acquisierunt, que ab omni condicione seu con-
tradictione libera proprietatis jure obtinuerunt. Nos quoque supra-
dictis rebus bene acquisitis auctoritatis nostre confirmationem iraponentes^
sub divini judicii obtestatione nostrique regiminis astipulatione necnon
et testium annotatione confirmamus, ut nullus umquam hominum in
qualibet potestate vel dignitate constitutus huius traditionis formam
presumat infringere. Si vero, quod absit, quisquam prescriptam emp-
tionem violare temptaverit, iram dei omnipotentis et omnium sanctorum
nostrique banni vinculum, nisi quantocius resipuerit, sustinebit. Huius
rei testes sunt: Almerus advocatus, Waldever de Malzbuchel, Her-
mannue frater Vogelonis, Richwinus et Hermannus frater eius, Her- -
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
213
maunus de Wichus et Amoldus frater eius, Hermannus niger de Embe
<et Hermannus filius eius, Retber de Rudincb, Hermannus albus, Kar-
silius de Embe, Hermannus de Ascha, Godefridus rufus, Emicho, Marc-
mardus (!) dapifer, Thidericus coquus, Albertus pictor, Albertus cum
barba, Gozelo, Richolfus marscbalcns et alii multi tarn ecclesiastici
quam seculares viri. Acta sunt bec dominice incarnationis anno MCXLIV,
indictione VIII, gubernante sedem apostolicam domino Lucio venera-
bili papa, regnante vero glorioso Conrado Romanorura rege, anno pon-
tificatus nostri septimo, feliciter amen.
Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XXIII S. 57 ex
archaeo 8. Panthaleonis.
11. -1158. Erzbischof Friedrich II bestätigt, dass die Gräfin Üthil-
hildis von Udinkirchin dem Stift S. Georg zu Köln eine Mühle
zu Odenkirchen geschenkt habe.
In nomine sancte et individue trinitatis. Frithericus secundus sancte
Agrippinensis ecclesie archiepiscopus universis fidelibus in Cristo. Quo-
oiam ecclesie dei regende iuxta sanctorum patrum institutiones nobis
a summo pastore amministratio credita est, equum est, ut in isto regi-
mine, cum adepti sumus honorem, non recusemus onus et laborem,
verumtamen vigilantissime cogitemus et faciamus cum perseverantia,
que dei sunt. Nos igitur ista mente pertractantes tarn presentibus quam
futuris ecclesie fidelibus notum facimus, quod nobilissima comitissa
o
TJthilhildis de Udinkirchin quoddam molendinum juxta eandem villam
situm sue prius deserviens utilitati, quod annuatim solvit duas marcas,
basilice sancti Georgii fratribusque ibidem deo militantibus largissimo
animo pro remedio anime sue contradidit. Quod quidem divine remu-
nerationis intuitu et sedula prefate matrone deo devote precum instantia
commoniti auctoritate nobis a deo concessa confirraamus et presenti
privilegio in perpetuum communimus. Ut autem hec nostra confirmatio
omni evo rata et inconcussa permaneat, hanc inde paginam conscribi
et nostre imaginis caractere jussimus insigniri. Si quis igitur in tantam
temeritatem irruperit, ut hanc nostram confirmationera aliquo modo te-
merare presumpserit, auctoritate beatissimi Petri et nostra excoramuni-
cationi subjaceat, donec resipiscat et ecclesie sancti Georgii pretiosissimi
martyri8 condigne satisfaciat, aut si non resipuerit, in presenti vita
omnium sacramentorum catholice ecclesie communione careat et in fu-
turo districti judicis indignationem incurrat. Huius rei testes subter-
motari fecimus, quorum nomina hec sunt : Adelhelmus prepositus beati
Petri, Philippus decanus ejusdem ecclesie, magister Radolfus, Bruno
214
Richard Knipping
prepositus ecclesie sancti Georgii, Herimannus decanus in eadem ec-
clesia, magister Johannes, Godescalcus, Widego, Herimannus de Glade-
bach ceteriqne quam plures. Actum anno dominice incarnationis mille-
simo centesimo quinquagesimo VIII, indictione VI, epacta XVIII, reg-
nante gloriosissimo Romano imperatore Fritherico, tertio anno ejus im-
perii, presidente Colonie Fritherico secundo Agrippinensis ecclesie archi-
episcopo, domino deo gubernante felioiter amen.
Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XXIII S. 295 ex
archaeo loci.
12. — 1176. Erzbischof Philipp bekundet, dass dem Kloster auf dem
Stromberg ein an die Bewohner von Königswinter zu zah-
lender Zins durch einen gew. Cesarius abgelöst worden sei,
und bestätigt die dem Kloster von Erzbischof Bruno II. und
Arnold I. und ihren Nachfolgern gemachten Schenkungen.
In nomine sancte et individue trinitatis. Ego Philippus divina
favente clemencia Coloniensium archiepiscopus. Notum ire volumua^
tarn futuris quam presentibus cunctis Christi fidelibus, qualiter in ec-
elesia beate dei genitricis Marie, que 6ita est in monte, qui dicitur
Stromberc, opus bonum, quod alii inchoaverunt, deo presule consum-
mavimus. Quidam 6ane frater et Christi pauper Walterus nomine, cum
naufragium huius mundi nudus evasisset et voluntariam paupertatem
eligens sub regulari habitu milicie Christi se devovisset, concedente pie
memorie archiepiscopo Brunone montem pretaxatum inhabitare cepit
astipulante et consenciente plebe vicine ville Wintere, in cuius com-
nmni possessione mons predictus ex parte fuit. Quod tarnen hac con-
dicione interposita firmatum est, quatinus predictus frater singulis annis
XVI nummos pro debito cen6U persolveret vel forte predium aliquod
in recompensacione XVI nummorum tribueret, ipse et omnes successores
sui liberum montem et ab omni censu absolutum in perpetuum opti-
nerent, quantum inde ad jus predicte plebis pertinuisset. Bono itaque-
viro pie defuncto alioque iam et tertio succedente tandem in diebu*
nostris inventus est homo fidelis ac deo devotus Cesarius nomine, qui
consenciente uxore sua Margareta pariter cum omni prole sua de bonis
pro commutacione memorati census tantum ville contulit, quod bis Vel
amplius predictum censum equiparare posset. Ilanc igitur commuta-
cionem villani voluntarie receperunt consensu et consilto tarn dominorum
quam familiarum omnium curiarum ad eandem villam pertinencium.
Hiis itaque actis, cum nos divina miseracio ad huius metropolitane
apicem sedis provexisset, fratrum in eodem loco deo serviencium peti-
Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
215
cione et omni sane consulencium suggestione omnia, que eis concessa
fuerant ab antecessoribus nostris venerabilibus archiepiscopis domino
Brunone, domino Arnoldo ceterisque eornm successoribus usque ad nos,
tirinare et benigne ampliare decernimus addentes et donantes nos quo-
que cum ipsis predecessoribus nostris et post eos omnibus in eodem
loco regulariter victuris decimas de omnibus novalibus cultis et colendis
in frugibns, vineis vel animalibus. De cetero quamquam seeundum
tenorem privilegiorum suorum licebat eis eligere advocatum, quemcum-
que voluissent, notum vobis facimus, quod Coloniensem archiepiscopum
in perpetuum sibi delegerunt advocatum. Acta sunt hec anno domi-
nice incarnationis MCLXXVI, indictione IX.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 117 c S. 4. Abschrift des 15. Jahr-
hunderts. — Vgl. Hecker in der Zeitschrift des Berg. Geschichtsvereins 22
S. 241.
13. — 1169—79. Erzbischof Philipp bekundet» dass Hugo, Domdekan
und Probst von S. Mariengraden zu Köln, diesem Stift das
servicium des Hofes Blissine als Pfandbesitz erworben habe.
In nomine sancte et individue trinitatis. Ego Philippus sancte
Goloniensis ecclesie humilis minister et servus omnibus fidelibus tarn
presentibus quam futuris in perpetuum. Noverit sancta dei ecclesia
presentes et futuras(!), quod venerabilis frater noster Hugo ecclesie
beati Petri in Colonia decanus, ecclesie sancte Marie [ad gradus], cu-
ius est prepositus, quia videbat et dolebat tantum esse defectum in
prebendis canonicorum, quantumcunque potuit, salva iustitia eis sub-
venire curavit. A quodam igitur Lamberto de Blissenne accepit in
vadio pro XX marcis servicium eiusdem curie, quod in proximo solemni
placito post pascha dari solet, quod ipse habebat in feodo a domino
Herrn anno de Hengebach ; et hoc postea renovatum est per roanus fra-
tris eius domini Everardi et consensu domini Theoderici sanctorum
Apostolorum prepositi, qui mundiburdi erant parvi fratris eorum Her-
manni de Hengebach, et concessione matris eiusdem parvi, que bene-
ficium habebat cum filio, ea interposita conditione, ut redimeret idem
servicium, nisi de suis bonis vel bonis filiorum suorum sine aliqua
fraude nulli etiam infeodaret nec aliquo modo ab ecclesia alienaret,
nisi prius reddita, sicut predictum est, pecunia. Quod si interim pre-
dictum decanum beati Petri, prepositum beate Marie, de hac vita mi-
grare contigerit et servicium prenominatum solvi debeat pretaxata pecunia
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2in
Richard Knipping
cum sua integritate conventui sancte Marie assignabitur. Facta sunt
hec et confirmata in nostra presentia et idem Lambertus pecuniam
accepit in predicta curia videntibus et audientibus scabinis et familia
curie et ministerialibus et tota parochia. Rogati itaque de testimonio
presentem pagin am utrique parti concesRimus et quoniam in hunc mo-
dum debitum finem acceperunt, ut iusta astipulatione legitima conditione
rata esse debeant, auctoritate beatorum apostolorum Petri et Pauli et
nostra decrevimus, ne quis factum istnd a die bac usque in perpetuum
in irritum ducere presuraat. Quod si fecerit, anathemati, donec a pra-
vitate cesBaverit, subiaceat. Testes sunt huius rei de hominibus parvi
de Hengebach: Godofridus de Wolkenberg, Conradus rufus, Henricus
Moisevin.
Köln, Stadtarchiv, Gelenii farragines I f. 127b; Alftersche Urkunden-
abschriften XIV S. 227 ex archaeo loci. — Die Datirung richtet sich nach dem
Domdekan und Probst an S. Mariengraden Hugo, der 1180 todt ist. Vgl.
die Zeugen in der Urkunde Erzbischof Philipps, Quellen zur Geschichte der
Stadt Köln I 580 n. 93. Der Abdruck folgt Alfter als der besseren Vorlage.
14. — 1187. Erzbischof Philipp bekundet, dass dieEircbspielsleute von
Bürrig anerkannt haben, dass der dritte Theil ihres Allmende-
waldes zu dem von dem Edelherrn Ulrich von Hemersbach
dem Kloster Himmerode übertragenen Herrenhof gehöre, und
dass sie dort holzdingpflichtig seien.
Phillipus dei gratia sancte Coloniensis ecclesie humilis minister
omnibus Christi fidelibus in perpetuum. Notum esse volumus tarn
presentibus quam futuris, quod parrochiani de Bürge in communi silva
et in omnibus, que eorum gemeinde vocantur, quidquid utilitatis et
commodi in cedendis lignis vel pastu porcorum vel aliis quibuslibet
commodis pervenire poterit ad allodium, quod Ulricus de Hemersbach,
vir nobilis, cenobio de Hemmenroth cum omni integritate contulit, sicut
ad eum hereditaria successione devolutum ipse quoque possideret, in
presencia nostra terciam partem recognoverunt pertinere. Kecogno-
verunt eciam, quod quociens sibi viderit expedire ad habendum placi-
tum, quod holzdinck vocant, in dominicali curia eiusdem allodii con-
venire tenentnr ita, ut pro excessibus wagiorum, qui obvenerint, pars
tercia curie cedat. Ut igitur in posterum omnis dubietas succrescens
decidatur penitus et rei huius veritas perpetua stabilitate firmetur,
scripto nostro roborari et sigilli nostri attestacione fecimus communiri
danotatis quoque testium nominibus, qui audierunt et viderunt: Bruno
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Ungedruckte Urkunden der Erzbisch öfe von Köln.
217
maior prepositus, Adolfus maior decanus, Cunradus prepositus de
sancto Severino, Ulricus prepositus de Reze. Henricus dux de Lym-
burch, Renerus de Froisbreit, Gerardus de Randenroid, Willelmus
de Hemersbach, Gerardus advocatus. Acta sunt hec anno ab incar-
natione domini MCLXXXVII.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 117c S. 5. Abschrift des 15. Jahr-
hunderts. — Vgl. Hecker in der Zeitschrift des Berg. Geschichtsvereins 22
S. 251.
15. — 1168—91. Erzbischof Philipp befiehlt dem Propst und dem
Prior des Klosters Hamborn, in dem ihnen unterstellten Nonnen-
kloster zu Füssenich nicht mehr und nicht weniger als 50
Schwestern zuzulassen.
Philippus dei gratia sancte Coloniensis ecclesie humilis minister
«t servum (!) dilectis in Christo A. sancte dei ecclesie in Hangen-
burne. venerabili preposito, T. priori cum cetero conventu sororum,
patrum. Quantum homo potest in gradu virtutum 6equi vestigia viri
fratres tamquam sanctos virtutibus et scientia inbutos alloquimur, tos
in charitate non ficta commonemus, ut attente cogitetis, sicut et
facitis , quod inbecillis sexus per se minus sibi sufficiens vestre
sanctitati commissus est, sanctimoniales in Vissenich. Seimus autem,
quod homines huius temporis ad hoc proni sunt, ut potius ad hoc
studeant, ut de bonis sancte ecclesie amicis suis quomodocumque pro-
videant, quam sanetam ecclesiam de suis inposterum ditare laborent.
Ne igitur simplicitas vestra sub nomine charitatis fraudulenter, quod
absit, deeipiatur, preeipiendo mandamus vobis in virtute obedienti^,
ne numerum 50 sororum in illa ecclesia transgrediamini nec minus
habeatis, si bona ecclesie possunt sustinere, nec in aliquo in virtute
karitatis nec ad dextram nec ad sinistram declinetis.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar A 93 f. 5. Abschrift des 17. Jahr-
hunderts.
IG. — 1168—91. Erzbischof Philipp bestätigt eine Anniversarstiftung
der Aebtissin Irmmdrudis von Dietkirchen.
In nomine sancte et individue trinüatis. Ego Philippus Coloniensis
archiepiscopus notum facio tarn presentibus | quam futuris, quod Ir-
mindrudis venerabilis abbatissa de Dithkirkin cum divina operante gra-
tia nominis sui pium memoriale | reliquerit per bona plurima, que. tan-
quam mulier fortis operata est in ecclesia illa. Apposuit etiam in an-
niversario obitus sui die memoriara sui eteroam constituere dans eadem
die fratribus et sororibus ibidem deo servientibus XII solidos colo-
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Richard Knipping
niensis monet£, inclusis per civitatem et sororibus campanas pulsanti-
bue VI denario8, ut memoria illius celebrior et devotior habeatur in
perpetuum ; in anniversario domini Reinaldi Coloniensis arohiepiscopi II
solidos; in anniversario fratris Bertolfi Bunnensis canonici, qui est in
die sancte. Katerine, II solidos, ut et memoria defuncti fratris habeatur
et honor dei in servitio beate. virginis augeatur; in die sancti Augustini,
ut conventus ea die devotior sit et attentior in servitio dei, communem
constituit coDsolationem de tribus solidis, quos eis assignari voluit in
perpetuum; in die sancti Servatii II solidos, in die sancti Domiciani
XVIII denarios, in die sancte. Gerthrudis XII denarios. Summa horum
sunt II marc£, qu£ solvuntur ex decimis de Cottinge, quas inbenefi-
ciatas et ab ecclesia diu alienatas suis propriis bonis abbatissa re-
cuperavit, ut deinceps subserviant ad predictos usus. De elemosina
quoque fratris Adolfi et fratris Herimanni, cuius ope et consilio ecclesia
plurima bona recuperavit, quedam decime vinearum in Bunna ad ec-
clesiam sunt reduct^, solventes Villi solidos, quos Villi solidos et de-
cimam de IUI iornalibus vinearum ^cclesia ordinavit in anniversariis
■ eorum dimidiam partem in unius et alteram in alterius. Hec igitur,
quum communi assenRu et consilio totius ecclesie rationabiliter sunt or-
dinata, rata et inconcussa permanere statuimus inperpetuum adicientes
super hec districtionem banni nostri et impressionem sigilli nostri pa-
riter cum sigillo ecclesie. Quicunque hec infringere velim mutare | attemp-
taverit, iram omnipotentis dei incurrat et, nisi cito per penitentiam
resipiscat, maledicto anathematis subiaceat | in perpetuum.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament. Von Spuren einer Be-
siegelung zeigt sich nur ein Siegeleinschnitt, obwohl im Text der Aufdruck
zweier Siegel angezeigt wird. Rückaufschrift des 15. Jahrhdts.: memoria van
VI m. van VII tzijnden, IUI morgen wyngarden; des 16. Jahrhdts.: Irmedruidt
abdissen bestifftungh. 26 cm hoch, 25 cm breit. — Copiar B 84 f. 11.
17. — 1191. Erzbischof Bruno III. bestätigt dem Kloster S. Martin
zu Köln den Erwerb von Zehnten zu Soller.
f In notnine sancte et individue trinitatis. | Bruno dei gratia Co-
loniensis archiepiscopus omnibus Christi fidelibus in perpetuum. Quo-
niam mortalium labilis est | memoria, vita brevis super terrara, ideo ne
rei veritas occultetur, que coram nobis gesta sunt, scribi iussimus et
sigillo nostro communiri. Monasterium siquidem sancti Martini in
Colonia apud villam, que Solre dicitur, decimas habebat, iuxta quas
iniles quidam nomine Vortlivus etiam decimas aliquas ab Everhardo
viro nobili de Hengebach feodali iure tenebat. Locorum itaque con-
tinuacio et indistincta terminorum confusio fratribus [predicti] mo-
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Ungedruekte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
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nasterii non parvum dispendium generabat. Igitur ut omni« contencio
sopiretur, prefatus railes Vortlivus auctoritate nostra et consensu Ever-
hardi prememorati, a quo feodum tenebat, suas decimas predicto mo-
nasterio sub certa pensione concessit, tali videlicet conditione, ut quam-
diu ipsi suisve heredibus singulis annis in festo b. Remigii decem
maldra siliginis et totidem ordei in horreo abbatis soherentur, ipsum
monasterium eas haberet ac perpetua firraitate teneret. Si vero pre-
fatas decimas Everbardo vel suis heredibus vacare contigerit, quod
Rtatutum est, bona fide ac perpetua stabilitate eervabunt. Quod si
aliquis, quod non putamus, contra hanc ordinationem venire tempta-
verit, dampnationem exconimunicationis se noverit incursurnm. Testes:
Adolfus maior prepositus, Rudolfus maior decanus, Teodericus sanctorum
Apostolorum prepositus. Heinricus comes de Seine, Everhardus frater
eine, Reinerus de Früsbreth, Herimannus advocatus, Otto camerarius,
Wilhelmus | Schillinc et multi alii. Acta sunt hec | anno incarnationis
dominice MCXCI. feliciter.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament mit an grün-weiss-rothen
Seidenfaden hängendem beschädigtem Siegel. Ebendort eine zweite Ausferti-
gung von anderer Hand, bei der es fraglich ist, ob sie besiegelt war. —
Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XIX 49.
18. — 1193. Erzbiscbof Bruno III. bekundet, dass der Edelherr
Wilhelm von Hemersbach auf die von ihm usurpirte Vogtei
Uber den Hof zu Monumenthe, deu Erzbiscbof Philipp dem
Domstift und dieses dem Kloster Kamp übertragen hatte, Ver-
zicht geleistet habe.
In nomine sancte et individue trinitatis. Bruno dei gracia sancte
Coloniensis ecclesie archiepiscopus omnibus Christi fidelibus tarn pre-
sentibus quam futuris inperpetuum. Si ea, que in contractibus sive
in prediorum traditiouibus intuitu dei ac pietatis ad ecclesiarum pro-
motionem recte aguntur, nusquam ab iniuriantibus calumpniarentur, nul-
lam privilegii paginam seu attestationis cartam inde fieri oporteret.
Verum quia malignantium temeritas ea frequenter attemptare et lapsus
temporis scrupulum dubitationis ingerere solet, ideo necesse est, ut
scripto mandentur atque privilegio corroborentur, que stabilitatis robur
in posterum habere nituntur. Cum igitur ecclesiarum nobis commissarum
ad dos cura pertineat, dignum duximus modernis ac omni post nos
posteritati cognitum facere, quod felicis memorie predecessor noster
Phylippu8 archiepiscopus curtim in Monumenthe cum toto allodio ad
eam pertinente a nobili viro Ulrico de Hemersbach, qui eandem cur-
tim in feodo tenuit, placita et acceptata recompensatione redemit ipsam-
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Richard Knipping
que po8tmodum cum toto allodio et cum omni plenitudine et integri-
tate iuris ac proprietatis in agris, in silvis, in pascuis et in piscaturis
atque ab omni onere advocatie liberam in ecclesiam maiorem ex con-
sensu priorum, beneficiatorum atque ministerialium beati Fetri libera
donatione contulit. Quam curtim postea cum toto allodio et universis
attinentiis suis, sicut prefatus antecessor noster eam maiori ecclesie tra-
diderat, ita eiusdem maioris ecclesie capitulum coadunatis universis pre-
latis et fratribus suis in Campensem ecclesiam, cui tunc temporis vene-
rabilis abbas Gerardus preerat, competenti et utrique parti complacita
recompensatione accepta imperpetuum possidendam coram nobis et prio-
ribus Coloniensibus cum nostro assensu et priorum transtulit et stabili
donatione tradidit. Quo facto quidam nobilis vir Wilhelmus de He-
mersbach advocatiam eiusdem allodii sibi usurpare volens super eadem
advocatia factum calumpniatus est; qui tarnen monitu et consilio sanio-
rum inductus postmodum in presentiam nostram venit ibique eandem
advocatiam exfestucavit et quicquid juris in ea se habere prius asse-
ruerat, hoc in manus nostras resignavit eo pacto et conditione tali, ut
nec nos nec aliquis successorum nostrorum hanc unquam advocatiam in
personam seu potestatem laicam transferremus sed, quicumque archiepis-
copus Coloniensis existeret, ille eam in manu sua et penes se retineret.
Quod nos ob pacem et quieteni predicti cenobii firmiter et coram prio-
ribus, beneficiatis ac ministerialibus beati Petri approbavimus et incon-
vulsa stabilitate sanccivimus. Sane advocatie huius termini a ponte
ville, cui nomen Vinen, usque rivum vocabulo Ledam protenduntur et
omnem infra locorum capedinem longe lateque eidem advocatie obno-
xiam tenent. üt igitur hec inconvulsa et intemerata ab hinc et in
omne evum perseverent, presentis pagine continentiam annotari fecimus
et sigilli nostri impressione corroboravimus ipsamque in presentia prio-
rum et probabilium virorum diligenter recitari iussimus. Si quis vero
postmodum ausu temerario hanc nostre confirmationis et auctoritatis
paginam perturbare aut in irritum revocare presumpserit, ille iram et
indignationem dei omnipotentis et apostolorum Petri et Pauli condignam
animadversionem sevo exemplo incurrat in anathematis vincula tarn diu
-coniectus, donec iniuste invasionis reatum recognoscat et ab iniuria ma-
nu m reducat. Acta sunt hec anno dominice incarnationis millesimo
«entesimo nonagesimo tertio, indictione XI, regnante Heinrico Roma-
norum imperatore augusto, anno pontificatus nostri primo in presentia
testium, quorum nomina subscripta sunt: Adolfus maior prepositus, Cun-
radus Xanctensis prepositus, Godefridus prepositus sancti Gereonis,
Tirricus prepositus sanctorum Apostolorum, Bruno prepositus sancte
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 221
Marie ad gradus, Ulricus cappellarius, Rüdolfus scolasticus. Hein-
ricus dux de Limburg, Heinricus comes de Seine et frater suus Eve-
rardus , Wilkelmus comes Iuliacensis, Hermannus advocatus Colo-
niensis, Wilhelmus Schillinc , Otto de Belle, Tirricus decanus ad
Gradus et alii quamplures.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 138 f. 17. Moderne Kopie nach dem
im Pfarrarchiv zu Xanten beruhenden Original.
19. — 1194. Erzbiscbof Adolf I bekundet, dass der Graf Tbeo-
derich von Hochstaden dem Kloster Steinfeld die Hälfte des
Patronatsrechts, eine Hansstätte und den halben Zehnten
zu Hoynkyrchin tibertragen habe.
In nomine sancfe et individve trinitatis. Adolfus dei gratia Co-
loniensis archiepiscopus cunctis fidelibus presentibus et posteris in perpe-
tuum. Divina misericordia ex debito nostri officii hoc a nobis requirit,
ut que. in nostra presentia pie et racionabiliter fiunt, nostra | auctori-
tate mereantur habere inste confirmationis robur debitum. Notum sit
itaque omnibus credentibus in Christum, Theodericum nobilem comitem
de Hostadin medietatem iuris patronatus in Hoynkyrchin et aream
quandam cum medietate decime. eiusdem matricis §cclesi§, quam iuste
possedit a suis predecessoribus iure hereditario ad ipsum pertiuentem,
in Steinveldensera ecolesiam contulisse pro salute sua et su£ uxoris,
filiorum et filiarum suarum, ut eum haberent remuneratorem, ad quem
universitas hominum tarn pauperum quam divitum pium refugium habet.
Filius domnus Lotharius cum patre hanc donationem ad honorem dei
fecerunt (!), alie etiam persone, ad quas hec decima pertinere visa est,
libere et de voluntate, quicquid iuris videbantur habere, effestucaverunt.
Et quoniam racioni convenit, ut qu^ racionabiliter fiunt, perpetuam
habeant stabilitatem, precepimus kartam hanc conscribi et muniri
nostro sygillo, ut facti memoria ad posteros transmitteretur et veritas
expressa mutari non sineret, quod pietatis interventu invenitur factum.
Et quia universa ecclesiarum bona sub districtione banni posita sunt,
auctoritate dei et beati Petri apostolornm principis et nostro banno
precipimus, ne pretaxatam donationem aliquis andeat infringere. Facta
sunt hec anno dominice incarnationis MCXCIIII regnante Romanorum
imperatore Henrico. Testes horum sunt : domnus Loduwicus maior
prepositus et archidiaconus, Ulricus maior decanus et archidiaconus,
Cunradus Sanctensis prepositus et archidiaconus, Bruno Bunnensis pre-
positus et archidiaconus, Godefridus prepositus ecclesie s. Gereonis,
Teodericus prepositus ecclesie sanctorum Apostolorum, Theodericua
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Richard Knipping
prepositus s. Andree. in Colonia, Rudolfus prepositus s. Cuniberti, Lu-
dewicus decanus ecclesie. s. Severini, Gisilbertus decanus ecclesie s.
Andrej, Teodericus decanus ecclesie 8. Marie ad gradua, Rodulfus ma-
gister maioris ecclesie, Pyramu9 magister ecclesie s. Gereonis, Ivo
magister ecclesie es. Apostolorura. Gerardus Cornea de Ära, Wilhelmus
«ontes de Iuliaco, Amol |dus comes de Alzena et Fridericus comes
frater eius, Symon comes de Tykilinbnrcb, Heinricus de Volmuntsteine
8. Petri mini | sterialis, Rychzo de Mülinheim et frater eius Antonius,
Herimannus Coloniensis nobilis advocatus, Wilbelmus Schillinc.
Aachen, Stadtarchiv, Original, Pergament mit an grünrothen Seiden»
faden hängendem Siegel. Rückaufschrift des 15. Jahrh. : Hokicben. M l / 2 cm
hoch, 35 cm breit. — Vgl. Lacomblet I 379 n. 544.
20. — 1196. Erzbischof Adolf I bestätigt, dass Aleidis, Frau des Rickol-
pbus scoltetus Aquensis, mit ihrem Sohn Rickolphus durch
die Hand des Erzbiscbofs Philipp, sowie der Kämmerer Heri-
mannus mit seinem Sohn Obunradus durch die Hand des
Erzbiscbofs Bruno dem Kloster S. Maximin zu Köln Grund-
stücke zu Buckelmuntbe geschenkt bezw. verkauft haben.
In nomine sancte et iudividue trinitatis. Adolphus dei gratia
sancte Coloniensis ecclesie archiepiscopus presentibus et posteris in
perpetuum. Ex officio, cui nos divina misericordia, non de nostro
merito sed de eua gratia prefecit, tenemur omnibus nobis commissis
paterne preesse et benigne prospicere, et maxime illis, quos sancta
oonversatio et maior religio magis facit commendabiles. Ad relevan-
dam magnam paupertatem paupercularum sororum, que se collegerunt
in ecclesia beati Maximini Colonie ad serviendum deo, Aleidis uxor do-
mini Rickolphi scolteti Aquensis mansum, quem tenuit in Buckelmuntbe
in manu antecessoris nostri domini Philippi archiepiscopi pie recorda-
tionis resignavit et ea cum priori bus instanter postulante dominus ar-
chiepiscopus mansum eundem contulit in ecclesiam beati Maximini pos-
sidendum a sororibus iure perpetuo. Predicte matrone filius Rickolphus
matri in hoc facto consensit et quicquid iuris videbatur habere in
manso, resignavit ad opus dominarum. In presentia multorum prior um
matrona totiens noroinata et filius eius insuper XVII iornales allodii
in eadem villa iam dicte ecclesie et dominabus dederunt ea pecunia ab
eis accepta, de qua inter eas convenerat. Testes autem hü: Bruno
maior prepositus, Adolphus maior decanus, Lutharius prepositus Bun-
nensis, Godefridu6 sancti Gereonis prepositus, Cunradus sancti Severini
prepositus, Theodericus sanctorum Apostolorum prepositus, Bruno sancte
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
223
Marie in gradibus prepositus, Rudolphus maioris ecclesie scolasticus,
Ulricus capellarius. Theodericus comes de Hostaden et frater eins
Otto, Wilhelmns comes Iuliacensis, Fridericus comes de Althena et fra-
ter eius comes Arnoldus, Henricus comes (!) de Volmustheine et frater
eius Gerardus, Adam pincerna, Otto camerarius, Gerardus tbelonearius
et frater eins Theodericus, Rickolphus Perfusus et alii quamplures.
Acta sunt hec anno dominice incarnationis MCLXXXVI. Postmodum
Herimannus camerarius mansura, quem in eadem villa possederat in
manu domini Brunonis archiepiscopi antecessoris nostri resignavit.
Idem vero arcbiepiscopus piis precibus ad hoc induotus mansum
resignatum assignavit dominabus totiens prenominatis iure perpetuo
possidendum. Chunradus maior natu filius camerarii, ad quem feoda
«pecialiter pertinebant, ratum habuit factum patris et in multorum
preeentia resignavit, quicquid iuris videbatur habere in manso dato
dominabus. Has donationes intuitu dei factas quicumque infringere
attemptaverit, dei et sanctorum indignationem incurrat, donec ab incepta
iniuria manum et mentem revocet. Hec karta a nobis conscribi et
sigilli nostri irapressione communiri iussa est anno dominice incama-
tionis MCXCVI, indictione XIIII. Priores testes prime donationis sunt
«tiam testes secunde donationis. Secunda vero donatio facta est Co-
lonie in ecclesia beati Petri Gerardo theloneario et Constantino mone-
tario et multis aliis presentibus, qui ex magna pietate favorem suum
inclinaverant ad pium auxilium dominarum.
Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften XIX S. 48 ex ar-
chaeo loci.
*21. — [1196]. Erzbischof Adolf I. bestätigt, dass Abt Waldever von
S. Pantaleon zu Köln dem Kloster Königsdorf das bei dem
Kloster gelegene Grundstück Hart geschenkt habe.
In nomine sanete et individuq trinitatis. Adolphus divina favente
«lementia sanete. Coloniensis §cclesi§ | arcbiepiscopus omnibus Christi
fidelibus tarn futuris quam presentibus in perpetuum. Pastoralis cura,
qua, ut speramus, deo auetore fun gimur, debitores nos facit, omnibus
nobis subiectis et maxime in cenobiis deo servientibus sollicitudinem
impendere, ut quod secularibus negoeiis occupati per nos plene non
possumuß, eorum orationibus apud patrem misericordiarum consequi
mereamur. Et cum apud iustum iudicem Uli mercede non careant, qui
res ecclesiasticas bene dispositas, ne in deterius labantur, conservant,
multo magis de hiis sciendum, qui possessiones aliquae neglectas et
multis retroactis annis nullum emolumentum praestantes consilio et
impensis ad utilitatem multorum profutura (!) convertunt. Unde notum
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Richard Knipping
facimus presentibus atque futuris Christi fidelibus, quod dilectus noster
Waldeverus vir prndens et religiosus, monasterii sancti Pantaleonis
abbas, fundura quendam habens, qui Hart cognominatur, coniunctam
cenobio sororum de Ktiningistorp, qu§ sab regimine et obedientia eius
sunt, ipsam possessionem predictis dei ancillis in presentia nostra et
priorum $cclesi£ Coloniensis tradiderit, ut si quid commodi et utilitatis
su£ ibidem possent elaborare, nullius malivolentia inquietudinem pa-
tiantur. Ipse enim fundus, cum esset appenditium cuiusdam beneficii
ab abbate inbeneficiati, propter suam sterilitntem trecentis annis et
amplius inculter iacuit, nichil nisi tribulos et arbusta spinola produ-
cens. Cum igitur ipsa possessio in manu abbatis libera redisset, ut
potuisset eam libere conferre, cui vellet, prefati monasterii sanctimo-
nialibus, ut dictum est, eam tradidit, ut in loco sterili et arido com-
morantes aliquod inde suorum defectuum caperent supplementum. In
ipso igitur loco, qui nullis fere hominum usibus umquam servierat,
consilio eorum, qui rebus earum disponendis presunt, magno labore et
impensis collocare vineam instituerunt, quia, ut diximus, ex natura loci et
siccitate amplius gravamen patiuntur. Ut autem h§c donatio coram nobis
et prioribus Coloniensis (*cclesi£ sollempniter facta rata et inconvulsa
permaneat, presentem paginam inde conscribi et sigilli nostri et sigilli
£cclesi<> beati Pantaleonis impressione muniri fecimus, statuentes, ut si
qui8, quod absit, hanc infringere attemptaverit, omnipotentis dei et
beatorum apostolorum Petri et Pauli iram et indignationem incurrat
et perpetuo anathemati, nisi resipiscat, se subiacere cognoscat. Huius
rei de prioribus et nobilibus et beati Petri ministerialibus et §cclesi§
beati Pantaleonis hominibus testes hü sunt, quorum nomina subscripta
videntur: Bruno Bunnensis prepositus, Ludewicus maior prepositus,
Udelricus maior decanus, Kudolfus scolasticus, Theodericus prepositus
beati Gereonis, Theodericus urbis decanus, Theodericus de sanctis
Apostolis, Cunradus prepositus beati Severini. Herimannus kamerarius,
Gerardus de Belle, Otto frater eius, Godefridus de Kerpene, Hermannus
advocatus, Hermannus de Alftre, | Kize de Mülheim, Herman de Sin-
dorp, Cunradus dapifer abbatis, Henricus villicu6, Cunradus.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Pantaleon no. 29, angebliches Original mit
dem an einem Pergamentstreifen hängenden, beschädigten Siegel des Erz-
bischofs Philipp (!), von dessen Legende noch zu lesen ist: HIL1PPVS DI
GRA COLONIEN, und dem an grauer Hanfkordel hängenden Siegel des Abts
Waldever. Rückaufschrift des 15. Jahrhts. : Pantaleon, van der Hart; des
16. Jahrhts.: van den goedern, de an onss closter liehe. 44 cm hoch,
32 cm breit.
Der Umstand, dass die Urkunde, die von einer gleichzeitigen Hand
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
225
geschrieben und im übrigen inhaltlich wie formell unverdächtig ist, mit dem
Siegel des Erzbischofs Philipp statt mit dem des Erzbischofs Adolf versehen
ist, lässt sich wohl kaum anders als durch die Annahme einer gleichzeitigen
Fälschung erklären. In Ermanglung eines Siegels des Erzbischofs Adolf löste
man von einer älteren Urkunde das Siegel des Erzbischofs Philipp, sowie das
Siegel des Abtes Waldever und hing sie an die neue Urkunde mit der Er-
wartung, eine oberflächliche Prüfung derselben irrezuleiten. — Die Urkunde
ist in das Jahr 1196 zu setzen, da von den Zeugen Theoderich in diesem
Jahr Propst von S. Gereon wird, und im J. 1197 Hermann schon Probst von
S. Severin ist.
22. — 1198. Erzbischof Adolf I. bestätigt, dass das Stift S. Ursula zu
Köln der Kölner Bürgerin Rigmudis bei Köln am Weiber ge-
legene Güter, die ihr Mann Gerard, Sohn des Vogtes Theo-
derich, zu Lehn- und Zinsrecht besessen hatte, zu demselben
Recht Ubertragen habe, und dass Rigrnfidis mit denselben
das von ihr erbaute Kloster Weiher ausgestattet habe.
Adolfus 1 dei gratia sancte Coloniensis ecclesie. archiepiscopus
fidelibus Christi pacem et veritatem amantibus. Temporis nostri dis-
ciplina non patitur, ut ea, qu£ piis fidelium studiis ad laudem et glo-
riam dei viven |tis pie et laudabiliter ordinantur, suspecta vel subdola
quorundam adinventione inprobe retractentur. Proinde pactum bone
fidei et ordinatam conventionem, que. inter ecclesiam sanctarum Vir-
ginum | et quandam matronam Rigmüdim viduam civem urbis Coloni^,
uxorem Gerardi filii Theoderici advocati, sollerapniter habita est super
quibusdam agris iuxta piscinam altrinsecus adiacentibus presentis scrip-
ture fideli testimonio muniendam duximus, ne temporis antiqnitate
oblitterari contingat vel recidivo dolore in questionem revocari possint,
que. litterarum beneficio in thesauris memorie reponuntur. Noverit
ergo presentis et postere etatis pia fidelium multitudo, quod Gerardus
filius Theoderici advocati LXXXX iornales agri iuxta publicam stra-
tam a silva, qu§ vocatur Langinhegge, ad piscinam continuo spacio in
longum latumque porrectos ab ecclesia sanctarum Virginum et a manu
abbatis8e iure pheodali tenuit. Ad oppositam vero partem piscine
mansum unum et alios XVI iornales iure censuali ad annuam pensio-
nem VII solidorum prefatus Gerardus ab eadem ecclesia et a manu
abbatisse tenuit. De assensu itaque abbatisse et totius conventus et
consilio beneficiatorum abbatisse, qui fidelitatem hominii abbatisse fece-
rant, iam dicta Rigmudis prenominatos LXXXX iornales, quos Gerardus
vir eins iure hominii a manu abbatisse tenuit, ab eadem abbatissa tenen-
]) II. Ausfertigung: f In nomine sancte et individue trinitatis. Adolfus . . .
Annalen des biet. Vereins LXV. 15
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226 Richard Knipping
dos 8uscepit eo pacto, ut ad redimendum perpetuo servitiam, quod
vulgo appellatur hergvede 1 , et omnia in Universum onera, qu§ ratione
hominii deberi vel exigi possent, eadem Rigmüdis vel quicunque eos-
dem agro8 per eam habuerit, quinque solidos ecclesi^ sanctarum Vir-
ginum annuatim inde persolvat, ita ut nichil plane amplius de eisdem
agris deberi vel exigi possit. Mansum autem et alios XVI iornales
ad oppositam partem constitutos de consilio et approbatione familie
curtis in Ossindorp prefata Rigmüdis a manu abbatisse eo pacto tenen-
doa suscepit, ut VII solidos, qui de antiquo inde annuatim persolve-
bantur in curtem in Ossindorp, ipsa nicbilominus vel, quicunque eos-
dem agros per manum eius habuerit, de cetero annuatim persolvat et
ad redimendum onus seu servitium corimedis et gravamen quod vulgo
dicitur dhyncshüche 2 XII denarios annuatim solvendo adiciat et iam dic-
tum mansum cum XVI iornalibus adiacentibus ab omni in totum onere ab-
solutum libere possideat prefate Rigmüdi libera facultate concessa omnes
iam dictos agros eodem iure, quo ipsa eos suscepit, possidendos, quos-
cumque voluerit, transferendi 3 . Que ergo in diebus sacerdotii nostri
ad profectum et commodum ecclesie sanctarum Virginum provide acta
sunt, ne pravis aliquorum adinventionibus in posterum retractentur,
sub horrendi anathematis vinculo districte interdieimus. Et hanc
nostr^ confirmationis paginam ad indelebilem huius rei memoriam si-
gilli nostri 4 impressione munitam ecclesie. sanctarum Virginam et pre-
fate Rigmüdi vidue. omnibusque, quos eadem Rigmüdis hoc scripto
gaudere voluerit, inperpetuum concedimus. Testes huius rei designati
sunt: Lüdewicus in Colonia maior prepositus 5 , Gerardus Xanctensis
prepositus, Bruno Bunnensis prepositus, Tirricus prepositus sancti
Gereonis 6 , Tirricus prepositus sancti Andree, Tirricus prepositus sancto-
1) II. Ausfertigung: herggvede.
2) II. Ausfertigung: dincsuche.
3) II. Ausfertigung bat nach transferendi: Iam dicta vero Rigmüdis
post obitum mariti sui Gerardi divina inspirante monita conventualem eccle-
siam ad Piscinam in honore perpetu^ virginis Marie construxit. Quam cum
ditare studeret, supradictos agros cum universis, qu<j possedit, per manum
abbatisse ac totius conventus ecclesie. sanctarum Virginum ecclesie ad Pisci-
nam ad serviendum ibidem deo viventi ac beate virgini in perpetuum cootulit.
4) II. Ausfertigung: sigilli nostri et ecclesie sanctarum Virginum ac
eiusdem loci abbatisse impressione munitam conventui ecclesie ad Piscinam
in perpetuum concedimus.
5) II. Ausfertigung uoch: Udo maior decanus.
6) II. Ausfertigung noch: Tirricus prepositus sancti Kuniberti, Heri-
mannus prepositus sancti Severini.
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln. 227
rurn Apostolorum Gerardus decanus sancti Gereonis, Ludewicus de-
canus sancti Severini, Hildebrandus decanus sancti Kuniberti, Gysil-
iertus decanus sancti Andrej, Ivo decanus sanctorum Apostolorum,
Tirricus decanus ad Gradus, Ysfridus decanus sancti Georgii, Waldeverus
abbas sancti Pantaleons, Furtlivus abbas sancti Martini, Erinvurt abbaR
de Steinveit, Gozwinus abbas de Monte, Rudolfus scolasticus sancti
Petri, Pyrainu8 scolasticus sancti Gereonis, Gedefridus scolasticus sancti
Severini, Herimannus scolasticus sancti Kuniberti, Godefridus scolasticus
sancti Andrej, Lambertus scolasticus sanctorum Apostolorum 2 ); pre-
sente et approbante abbatissa dementia, Irmindrudi d»cana, Mabilia 8 ).
üenricus dux de Lymburg, Henricus et Everardus comites de Seyna,
Wilbelmu8 comes Iuliacensis, Gerardus Iuliacensis frater suus, Lotharius
comes de Hostadin, Adolfns comes de Monte, Herimannus Coloniensis ad-
vocatus, Henricus et Gerardus de Volrautsteine, Hermannus camerarius,
Otto camerariu8,| Henricus dapifer, Adam pincerna, Tirricus advocatus,
Ludolfus de Ossindorp. Acta sunt hec anno dominice incarnationis
MCLXXXXVHI.
Düsseldorf, Staatsarchiv, 2 Ausfertigungen : I (Ursulastift Nr. 13), Ori-
ginal, Pergament, mit an roth-weissen seidenen Fäden bangendem Siegel des
Erzbischofs ; II (Caecilienstift Nr. 179, Weiher Nr. 2) Original, Pergament, mit
an weissen Seidenfäden hängenden Siegeln des Stifts S. Ursula, des Erzbischofs
und der Aebtissin dementia. Die II. Ausfertigung war für das Kloster Weiher
bestimmt. — Köln, Stadtarchiv, Kopiar des Klosters Weiher f. 3b und 4b.
23. — 1199. Köln. Erzbischof Adolf I. schenkt dem Georgstitt
zu Köln den Rottzehnten zu Polheim.
In nomine sancte et individue trinitatis. Adolfus dei gratia sancte.
Coloniensis ecclesie. archiepiscopus omnibus Christ^ fide| libus in perpe-
tuum. Quia dignum est et iustum, ut nos, qui deo propicio provisores
ecclesiarutn aliquandiu | et dicimur et sumus, profectibus ecclesiarum
invigilare studeamus, idcirco et nos sanctorum ecclesias, ut eorum in-
tercessionibus adiuvari valeamus, ex Iiis, que nobis obveniunt, bonorare
decrevimus. Universis igitur sacrosancte. inatris ecclesie. tiliis tarn pre-
1) II. Ausfertigung noch: Engilbertus prepositus sancti Georgii.
2) II. Ausfertigung noch : Henricus scolasticus sancte Marie ad gradus.
3) II. Ausfertigung: Mabilia celleraria et canonicis eiusdem ecclesie
Alberto, Wilhelmo, Godefrido, Philippo, Wilbclmo et uuiverso conventu. In-
tererant etiam beneficiati a domina abbatissa Ludolfus de Ossindorp, Gode-
fridus de Luurecke, Vogelo, Bernerus, Reterus, Vogelo et omnes, qui homi-
nium ei fecerant, totaque familia curtis in Ossindorp.
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Richard Knipping
sentibus quam futuris notum e6se volumus, quod noe decimas novaliura.
nemoris cuiusdam secus Polheim, quod Camervorst vocatur et ad eccle-
siam b. Georgii pertinet, consentiente et aonitente advocato Wilhelmo
seilicet comite Iuliacense eidem prefate ecclesie. sancti Georgii iure
perpetuo possidendas contulimus, ut ex hoc defectus prebende. fratrum,
qui eis multiformiter evenire ßolet, aliquatenus suppleatur et nostri
memoria ibidem in perpetuum habeatur. Ut autem hec elemosinarum
nostrarum largitio rata et stabilie permaneat, presentem paginam con-
scribi et sigilli nostri impressione communiri fecimus, hoc statuentes
et sub perpetua* excommunicatione probibentes, ne quis ausu temerario
hoc infringere aut aliqua malignitate labefactare audeat. Huius rei
testes sunt : Ludewicus maioris ecclesie. prepositus, Udo maioris ec-
clesit* decanus, Teodericus sancti Gereonis prepositus, Tidericus sancti
Andrej prepositus, Tidericus sanctornm Apostolqrum prepositus, Engil-
bertus sancti Georgii prepositus, Gerlacus Traiectensis prepositus,
Waldeverus abbas sancti Pantaleonis, Godefridns abbas Tuiciensis,
Gerardus sancti Gereonis decanus, Ludewicus sancti Severini decanus,
Ivo sanctorum Apostolorum decanus. Henricus comes de Seine, Gerardus
coraes de Are, Hermannus Colonie. advocatus, Henricus de Volmut-
steine, Otto camerarius. Acta sunt hec Colonie. aput sanctum Geor-
gium anno dominice incarnationis millesimo centesimo LXXXXVIIII
feliciter in nomine domini.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament mit an grün-rothen Seiden-
fäden hängendem Siegel. Rückauf schritt des 13. Jahrhts.: de decima apud
Poilheim Camervorst dicta roitziende. 55 cm hoch, 45 cm breit. — Köln,.
Stadtarchiv, Alfter'sche Urkundenabschriften XX S. 261.
24. — 1200. Erzbischof Adolf I. bekundet, dass Abt Godefrid von
Echternach die Kirche zu Drnmthe in der Diöcese Utrecht
der Kirche zu Tyle übertragen habe.
In nomine sancte. et individne. trinitatis. Ego Adulfus sanctQ
Coloniensis ecclesi§ archiepiscopus omnibus Christi fidel ibus inper-
petuum. Ne | rerum gestarum memoriam abolere possit oblivio, ad
noticiam tarn presentium quam futurorum presenti scripto transmitti-
mus, | quod abbas Godefridns ecclesie. Epternacensis consilio et consensu.
capituli sui quandam ecclesiam in dyocesi Trajectensi sitam nomine
Drümthe concessit ecclesie de Tyle sub hac forma, ut videlicet ipsa
ecclesia de Tyle assignet unum de sacerdotibus suis, qui recipiat ab
abbate in ecclesia Epternacensi iam dictam ecclesiam loco pastoris et
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
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persolvat omnia iura episcopo et archidiacono similiter, quicquid de
predicta ecclesia persolvere tenetur, ipsi vero abbati et omnibus suc-t
-cessoribus eius annuam pactionem, quam omnes pastores eiusdem ec-
-clesie. abbati et ecciesie. sue, actenus pereolverunt, videlicet quinque
fertones examinati argenti singulis annis incipiente maio persolvet.
Quod si aliqno modo neglexerit, ammoneri debet ecclesia de Tyle a
nunciis abbatis, ut persolvat predictam pactionem. Quod si non fecerit,
liberum erit abbati resilire a conventione ista et alium substituere
pa6torem, qui reddat ei pensionem suara tempore suo non obstante do-
natione archidiaconi, quam sacerdoti de Tyle fecerit. Acta sunt bec
anno MCC incarnationis domini nostri Jesu Cristi in presentia priorum
nostrorura, quorum nomina hic annotata sunt: Udonis | maioris decani
in Colonia, Theoderici prepositi sancti Gereonis, Ivonis decani de sanctis
Apostolis, Gerardi prepositi | Sanxtensis, Frederici decani, magistri
Bertoldi. Ut autem hec rata et inconvulsa permaneant cattam istam
«igilli | nostri impressione muniri fecimus.
Trier, Stadtbibliothek, no. 14, Original, Pergament mit grünen Seiden-
fäden. Das etwas beschädigte Siegel, welches daran gehangen (!) hat, ist ab-
geschnitten. Rückaufschrift des 13. Jahrh.: de ecclesia de Drumthe; des
16. Jahrh.: H 20. — 24 l / 2 cm hoch, 16 cm breit.
25. — 1201 Mai 19. Köln. Erzbischof Adolf I. überträgt den Schutz
des ihm unterstellten Nonnenklosters S. Maximin zu Köln
dem Domdekan und giebt dem Kloster das Begräbnissrecht.
In nomine sancte et individue trinitatis. Adolphus dei gratia
sancte Coloniensis ecclesie humilis minister omnibus Christi fidelibus
in perpetuum. Quae sancte et religiöse fiunt, quanto Christo graciora
sunt, tanto maiori diligencia transmitti merentur ad noticiam postero-
rum. Series enim annorum nonnumquam reddit obscurum, quod pre-
teriit, et ideo necessaria est scripti inspectio, ut per eam servetur in
memoria, quod ex karitate principium accepit et promotionem. Ecclesia
b. Maximini, cum ex devocione bonorum hominum in constructione
aliquantulum accepisset incrementum et quibusdam bonusculis dotata
-esset, data est sanctimonialibus, ut in ea religiöse viverent et per sanctam
religionem pro se et pro aliis indesinenter deo supplicarent. Ecclesiam
prenominatam et universa ad eam pertinentia sanctimoniales ibidem deo
militantes una cum viris religiosis tarn clericis quam laicis, quorum maior
pro deo circa ipsum locum extitit affectus, in manus nostras resigna-
rerunt nostre provisioni et eorum, qui nobis in dignitate succedunt,
Tegimen loci, defensionem et protectionem fideliter committentes, ut
«ego et successores mei semper huius loci patroni pro redemptione ani-
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Richard Knipping
marum nostrarum existeremus. Nos vero, quia multis et arduis sepe-
*iegociis occupati sumus, communicato priorum nostrorum consilio, ne-
iamdicte sorores in rebus suis aliquem mei propter absentiam vel oc-
copationem alterius negocii defectom sentirent, predictum locum decano-
cunctisque suis successoribus et toti capitulo maioris ecclesie commisi-
inus, ut sepedicte sorores religiöse viverent iuxta maioris decani pre--
ceptum et consilium, et eis tarn in secularibus quam in spiritualibus-
auctoritate nostra fideliter preesset. Ad consolationem quoque et rele-
vandam paupertatem iamdictarum Christi ancillarum eidem loco con~
cessimus, ut quicunque in eo sepeliri desiderat, sorores eum funerandi
liberam habeant potestatem ita tarnen, ut propinqui defnnoti a sacer-
dote, de cuius parrochia defnnctus est, propter debitam obedientiam.
licenciam prius cum reverencia, qua decet, requirant. Ut autem hec
rata et inconvulsa permaneant, presentem paginam inde conscribi et
sigilli nostri irapressione fecimus communiri, districte precipientes, ne
quisquam contra hoc racionabile factum ausu temerario illioite audeat
venire. Testes huius rei sunt: Udo maior decanus, cui et idem locu&
et cura sororum a nobis primum commissa est, Bruno ßunnensis pre-
positus, Tirricus s. Gereonis prepositus, Herimannus s. Severini pre-
positus, Tirricus s. Andree prepositus, Ludewicus s. Severini decanus,.
Gisilbertus s. Andree decanus, Ivo ss. Apostolorum decanus, Heri-
mannus maioris ecclesie secundus decanus, Herimannus choriepiscopus^
Albertus cellerarius, Herimannus secundus custos, Ensfridus custos
Magorum et totus eiusdem ecclesie conventus. Herimannus advocatus
Coloniensis, Otto camerarius, Adam pincerna, Henricus dapifer, Tirricus
secundus advocatus et ceteri quamplures. Acta sunt hec anno domi-
nice incarnationis MCd, datum Colonie XIIII kalendas iunii per ma-
nus prothonotarii nostri Brunonis de Benisheim.
Köln, Stadtarchiv, Museum Alfterianum No. 87 Bd. 10 S. 1836. Copie
ex archivio loci.
26. - 1202 Juli 5. Köln. Erzbischof Adolf I. bestätigt der Abtei Vilick
den Zehnten der ganzen Pfarrei Vilich vom Roenbach bis zum.
öiegfluss sowie den Rottzehnten in demselben Bezirk.
In nomine sancte et individue Irinitatis. Adolfus dei gracia eancte-
Coloniensis ecclesie archiepiscopus dilectis in Christo filiabus Elysa-
beth j abbatisse et omni deo famulancium conventui in Vilica cunctis-
que in eodem loco et voto eis successuris imperpetuum. Quamvis ex
pie devocionis j proposito et iniuncti nobis ministerii debito omnibu»
ecciesiis in nostro regimine constitutis auctoritate a deo nobis collata
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Ungedrucke Urkunden der Erzbisthöfe von Köln. 231
sua iura coneervare et tempore oportuno meliorare teneamur, loca ta-
rnen religiosa devocius Semper manutenere ac sacre professionis per-
sonas tanto maiore pietatis studio promovere intendimus, quanto earum
piie orationibus et beneplacitis deo serviciis nos et nobis commissos
adiuvari apud deum posse ac debere confidimns. Notum igitur esse
volumus nniversis tarn presentibus quam futuris, quod nos divine
gracie intuitu et sancte conversationis vestre respectu decimam tocius
Vilicensis parrocbie a rivo, qui dicitur Roenbach, usque ad fluvinm,
qui dicitur Sege, que multo iam tempore ex antiqua principuin colla-
tione et predecessorura nostrorum pia concessione vestris cesserat usibus,
auctoritate dei et nostra vobis conürmamus. Preterea decimationem
oronium novalium, que infra prescriptum terminum usque ad tempora
nostri pontificatus culta sunt vel deinceps colentur, tarn in vineis quam
in agris ecclesie vestre concedimus et perpetuo habendam conürmamus,
ita tarnen ut sub ipsius abbatisse respectu et cura permaneat et uRum-
fmctum semper ipsa percipiat, quatinus secundum varios rerum eventus
varias ecclesie sue necessitates melius cum effectu respicere atque com-
modius in sue commissionis officio valeat ministrare. Auctoritate igitur
a deo nobis collata statuimus ac districte precipimus, ne nmquam ali-
que ecclesiastica secularisve persona hanc largitionem et confirmationera
nostram infringere presumat. Quod si quis temerario ausu attempta-
verit et commonitus non emendaverit, indignationem dei et beati Petri
apostoli excommunicatus incurrat et reum super hoc divino fore iudicio
certissime se cognoscat. Huius rei testes sunt : Udo maior in Colonia de-
canus, Bruno Bunnensis prepositus, Theodericusprepositus saücti Gereonis,
Herimannus prepositus sancti Severini, Theodericus prepositus sancti
Kuniberti, Theodericus prepositus sancti Andree, Theodericus prepositus
sanctorum Apostolorum, Gerardus decanus sancti Gereonis, Cristianus
Bunnensis decanus, Lüdewicus decanus sancti Severini, Hildebrandus
decanus | sancti Kuniberti, Gyselbertus decanus sancti Andree, Ivo de-
canus sanctorum Apostolorum, Godeschalcus decanus sancti Georgii,
Henricus sancte Marie ad gradus et alii tarn laici quam | clerici quam*
plures. Factum est hoc anno ab incarnatione domini MCCII. Datum
Colonie III nonas iulii.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Original, Pergament mit grün-rothen Seiden-
fäden, Siegel abgefallen. Rückaufschrift des 15. Jahrhts. : confirmacio deci-
marnm de Roenbach usque tluvium Sege. Alte Signatur LI. 55 cm hoch,
4ti cm breit. — Copiar B 99 f. 3. — Köln, Stadtarchiv, Geleni farragines
XXX 3 Regest mit Zeugen.
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232 Richard Knipping
27. - 1203 Juni 13. Kaiserswerth. Erzbischof Adolf I. verfügt, dass
der dem Kloster Meer gehörige Hof zu Wollesdorp zu der
erzbischöflichen Bede nicht mehr als 18 Denare zu zahlen
brauche.
Adolphus dei gratia sancte Coloniensis ecclesie archiepiscopus.
Notum sit omnibus Christi fidelibus, quod nos attendentes devotionem
pauperum Christi in ecclesia de Mere deo servientium eorum indemp-
nitati duximas providendam. Curtim itaque apud Wollesdorp eidem
ecclesie attinenti (!) ab omni indebita exactione eximimus st&tuentes,
ut in petitione nostra facienda ultra servicium XVIII denariorum non
dampnificetur, sed eo iure, quo hactenus gaudebat, utatur nec a nobis
nec a nostris successoribus infringendo. Ut ergo id ratum permaneat
et inconvulsum presentem paginam conscribi fecimus et sigillo nostro
muniri. Testes erant: Godefridus capellarius, Godefridus beati Andree
canonicus. Leo de Werda, Ecbertus notarius, Herimannus advocatus
Colonie et alii quamplures. Actum anno dominice. incarnationis mil-
lesirao CCIII. Datum idus iunii apud Werda.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Copiar B 93 f. 21 b. Notariell beglaubigte
Abschrift des 17. Jahrhunderts nach dem Original.
28. — 1203. Erzbischof Adolf I. bestätigt einen Tauschvertrag zwi-
schen dem Stift zu Bonn und dem Stift S. Severin zu Köln
betreffend Güter zu Friderichdorp und Blithirsdorp.
t In nomine sancte et mdividtie trinitatis. Ego Adolphus divina
dignatione sancte. Coloniensis ecclesie. archiepiscopus tarn presentibus
quam | futuris in perpetuum. Fastoralis ratio sollicitudinis postulat,
ut ea, qu§ nostri archipresulatus tempore ad utilitatem ^cclesiarum in
nostra dyocesi constitutarum deo | auctore et nostro ministerio acce-
dente provide et salubriter ordinantur, contra calumpniatorum impro-
bitatem et vetustatis oblitterationem, omni firmitate qua possumus mu-
nire et roborare satagamus. Quod itaque ex officio debemus, bona
voluntate effectui mancipare desideramus. Eapropter in noticiam venire
volumus tarn modernis quam futuri evi successoribus rationabilem
et ordinatam commutationem quarumdam possessionum factam inter
dilectos nobis Brunonem Bünnensem et Herimannum sancti Severini
prepositos et inter easdem Bännensem scilicet et sancti Severini in
Colonia ^cclesias. Cuius actionis series hinc sumpsit exordium. Ge-
vardus venerabilis abbas et fratres monasterii, quod situm est in valle
sancti Petri in Stromberg, titulo emptionis optinuerunt a quodam mi-
lite noraine Herimanno de Blithersdorp quedara bona videlicet duos
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
23;j
iurnales vinearum et LV et dimidium agrorum cum decimis 1 ). Verum
cum idem miles eadem bona teneret ratione beneficii de Bünnensi pre-
posito, bona, qu£ de aliena manu tenuit, pro allodio vendere non po-
tuit. Inde ad expediendum, quod oportuit, huiusmodi industria accessit.
Herimannus ecclesi§ sanctorum Apostolorum custos ad censum tenuit
quoddani predium de manu prepositi sancti Severini iacens in villa.
qu£ Friderichdorp norainatur, solvens inde annuatim preposito IUI
amas vini preter emergentia ex decessu et accessu personaruin ius
hereditatis sibi vendicantium. Hoc predium mercatus est predictus
miles Hferimannus] a prefato sanctorum Apostolorum custode> et ipsum
emptum et libere possessum assignavit preposito Bünnensi et £cclesi§
«idem in recompensationem bonorum, qu£ prius de preposito tenuerat,
et illa priora bona sie a iurisdictione prepositi exempta libere et li-
cite prememorato monasterio de valle sancti Petri numerata pecunia
vendebat. Consulendum igitur fuit indempnitati £celesi£ sancti Se-
verini, ne per huiusmodi contractum amittent su<j) proprietatis Privi-
legium. Proinde utili dispensatione preordinatum et actum est ex
conniventia et bona voluntate utriusque prepositi et utriusque £cclesi£,
nt antedictus abbas et monachi prefata bona a prefato H[erimanno]
milite empta in Blithirsdorp iacentia §cclesi£ sancti Severini et pre-
posito pro suis recompensata contraderent et, si estimatio istorum non
sufficeret, plura de propriis ex superhabundanti adicerent. H§c pactio
«ic firmata est, ut monachi de bonis, qu§ sie proprietati sancti Severini
assignarunt, eisdem sibi ad censum retentia per singulas annorum re-
volutiones solverent VI amas vini, V preposito, reliquam canonicorum
consolationi cessuram. Hac ratione censui augmentum accessit, quia
nec prepositus nec ^cclesia aliqua de cetero ex occasu veterum vel
ex ortu novorum heredum expectabit emolumenta. H^c est recompen-
«atio, quam §cclesia sancti Severini reeepit, duo iurnales vinearum in
Blitheredorp et LV et dimidium iurnales arabilis terr§ ibidem et unus
iurnalis vine§ et XV agrorum in Crüthe loco VIII iurnalium vinearum
et XL agrorum et XII silvarum, quorum proprietas ad Bünnensem
transivit ^cclesiam. Insuper tarn presentibus quam generationi omni,
qu§ Ventura est, innotescere volumus, quod iam sepius dictum mona-
sterium deeimam de vineis in Blithersdorp a frequenter dicto H. mi-
lite emptam a prenominato Bünnensi preposito, de quo miles eam
tenuerat, iure perpetuo aeeepit et in recognitionem proprietatis singulis
annis unum aureum equipollentem XII argenteis preposito persolvit.
1) Mit schwärzerer Tinte auf Raaur.
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234
Richard Knipping
Nos vero quia religioncm libenter confovemus et monasterinm totiens
iam dictum cum personis nobis in Christo dilectis speciali affectu am-
plectimur, h$c acta et feliciter consummata nobis mediantibus sie ex-
presse scripto innodavimus, ne vel temporum transitione vel personarum
mutabili successione ullo tempore valeant mutari vel in irritum duci,
de abbatis quoque et fratrum peticione et prepositorum et §cclesiarum
bona voluntate hunc contractum firmare dignum duximus et in muni-
mentum firmitatis scriptum sigilli nostri impressione additis appensis
prepositorum, quorum id interest, communimus et auetoritate dei omni-
potentis et beati Petri apostolorum prineipis et nostra sub banno sta-
bilivimus. Si quis igitur postmodum su£ salutis oblitus hoc infrin-
gere, mutare vel cassare temerario ausu presumpserit, iram suppremi
ndicis et indignationem beat£ dei genitricis semperque virgineis Mari§
ineurrat et, nisi resipiscens errorem corrigat et pro temeritat satis-
faciat, angelo Sathan^ ad perpetuum tradatur interitum. Huius rei
testes sunt: maioris ^cclesi^ Theodericus maior prepositus, Udo maior
decanus, Herimannus secundus decanus, Heriraannus choriepiscopus,
Olyverus scolasticus, saneti Gereonis Thirricus prepositus, Gerardus
decanus, saneti Cüniberti Tirrieus prepositus, Hildebrandus decanus,
saneti Andrej Tirrieus prepositus, Gisilbertus decanus, sanetorum Apo-
stolorum Ivo decanus, Lambertus scolasticus, saneti Georgii fingil*
bertus prepositus, Herimannus scolasticus, Henricus scolasticus saneti
Gereonis. LaicQ persona de nobilibus: AdoJphus com es de Monte,
Gerardus comes de Are, Lotharius comes de Hostaden, Henricus comes
de Seyna. De ministerialibus : Henricus de Volmütsteine, Henricus de
Alpheim, Herimannus advocatus, Herimannus de Alftbera, Otto came-
rarius, Albero Cirwin, Lambertus Blendehane, Henricus Asdorn, Go-
descalcus scoltetus Bünne. De | burgensibus: Theodericus de Eren-
porten, Henricus de Witherke, Daniel de Linthgaszen, Iohannes de
Lintbgaszen et alii quamplures tarn §cclesiastic§ quam | laic§ honora-
biles persona Acta sunt h$c et stabilita anno dominic? incarnationis
MCCIII, indictione VI J ), regnante domino nostro Iesu Christo, qui est
benedictus in secula.
Düsseldorf, Staatsarchiv, BX Abtei Heist erbach No. 11, Original, Per-
gament mit 3 an grün-rothen Seidenfäden hangenden Siegeln: 1. des Propstes
Bruno von Bonn, 2. des Erzbischofs Adolf, 3. des Propstes Hermann von S.
Severin. Rückaufschrift des 13. Jahrhs.: de deeima in Blytersdorp; de car-
rata vini, que dominis de s. Severitio datur. 59 cm hoch, 47 cm breit. —
Copiar B 117 b f. 257. — Köln, Stadtarchiv, Gelenii farragines XX f. (>18,
Alftersche Urkundenabschriften XXVIII 15.
1) Mit schwärzerer Tinte.
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Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
235
29. — 1193—1203. Erzbischof Adolf I. bestätigt den Vertrag, wonach
das Kloster auf dem Stromberg der Abtei Vilich fortan ala
Zehnten von seinen Besitzungen zu Heisterbach, Aldenrode
und Hattenrode 15 Malter Weizen zahlt.
In nomine sancte et individue trinitatis. Adolphns dei gratia
sancte Coloniensis ecclesie archiepiscopus universis Christi fidelibus
tarn fatnris quam presentibus in perpetuum. Quoniam ea, que inter
vivos et presente9 racionabiliter et iuste plerumque disponnntur, partium
quoque consensu accedente legitime confirmantur, humane conditionis
fragili permutatione ex variarum personarum successiva alteratione
freqnenter permutantur atque dissolvuntur, necessarium dnximus eon-
ventionem inter ecclesiam Vilicensem et monasterium de Stromberg
habitam super decima possessionum suarum in Heisterbach cum suis
pertinentiis Aldenrode 6cilicet et Hattenrode scriptis commendare.
Itaque pro utriusque monasterii pace, commodo ac tranquillitate per-
petua annuam pensionem vel pactum, quod incolae predicti loci vel
aliquando vicini ecclesie Vilicensi sub quadam incertitudine pro agro-
rum cultura vel situ aut etiam messium qualitate annuatim persolvere
solebant, fratres de Stromberch competenter adaugentes in unam et
certam summam videlicet quindecim maldrorum tritici publice et Bun-
nensis mensure singulis annis in festo sancti Andree se soluturos ec-
clesie Vilicensi promiserunt, ut sie ab omni impetitione vel inquieta-
tione ecclesie Vilicensis aut nuntiorum eius de decima prenominatarum
possessionum tarn in frugibus quam animalibus et nutrimentis suis de
cetero liberi essent et absoluti. Licebit quoque iam dictis fratribus
terras suas cultas vel incultas in prescriptis terminis constitutas colere,
meliorare, arbores conserere, vineas plantare et, prout melius poterunt,
ad usus suos et utilitatem convertere supradicto pacto scilicet quin-
decim maldrorum tritici nihilominus in suo statu absque augmentatione
aliqua permanente, hac sane conditione adiecta, quod si iam dicti fra-
tres ex negligentia vel alio casu interveniente termino statuto vel infra
proximos quindecim dies ecclesie Vilicensi summam prelibati pacti ex
integro non exhibuerint, finitis quindecim diebus in poenam solutionis
retardate alios duos maldros superaddere teneantur et sie de sequen-
tibus quindecim diebus alios duos similiter de omnibus, quousque inte-
gralis fiat persolutio. Illud quoque sciendum, quod de aliis possessio-
nibus suis, qnascumque extra memoratos terminos Heisterbach videlicet
Aldenrode et Hattenrode habuerint, supradicti fratres consuetas decima»
persolvere tenebuntor. Teßtes huius rei sunt: Lodowicus maioris ec-
clesie prepositus, Bruno Bunnensis prepositus, Tirricus ecclesie sancti
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6 Richard Knipping Ungedruckte Urkunden der Erzbischöfe von Köln.
Andree prepositus. Christianus Bunnensis decanus, Ivo decanus ec-
clesie sanctorum Apostolorum, Gotzwinus abbas Bergensis.
Düsseldorf, Staatsarchiv. 1. Copiar von Vilich B 99 f. 5 b, Abschrift
des 14. Jahrhunderts. 2. Copiar von Heisterbach B 117 Ba S. 14, notarielle
Abschrift nach dem besiegelten Original aus dem 18. Jahrhundert. Der
Druck folgt dem Copiar B 117 Ba. — 1203 wird Engelbert Dompropst.
30. — 1205. Erzbischof Adolf I. bestätigt dem Kloster Fürstenberg
das Nutzungsrecht an dem erzbischöflichen Walde Berinkart.
Adülphus dei gracia Coloniensis ecclesie humilis minister. Quia
nostri racio exigit officii, ecclesiis dei in nostra dyocesi conetitutis ad
conservacionem bonorum suorum pietatis studio providere, notum fa-
cimus tarn presentibus quam futuris, quod iuridicis testimoniis didici-
mus, ecclesiam dei, que est in Vorsteberg, equaliter ministerialibus
nostris arborum sectionem et glandium pastionem ex antiqua prede-
cessorum nostrorum beneficiencia in silva nostra, que dicitur Berinkart,
optinuisse. Quam donacionem iam dicte doraui beate dei genitricis in-
convulsam esse cupientes perpetue dampnacionis sentenciam in omnem
hominem proferimus, qui huius beneficii graciam prefate ecclesie, qua
ab institucione sui concedente predecessorum nostrorum auctoritate
munerata est, infringere presumpserit. Acta sunt hec anno incarnaci-
onis dominice MCCV coram testibus Engelberto maioris ecclesie pre-
posito, Gerardo Xanctensi preposito, Hermanno Coloniensi advocato,
Henrico de Alpem, Henrico raarscalco, Gozwino inagistro coquine aliis-
que quam pluribus nostris familiaribus.
Düsseldorf, Staatsarchiv, Transsumpt des Erzbischofs Heinrich IL vom
29. November 1319. — Köln, Stadtarchiv, Alftersche Urkundenabschriften
XX 19*3 ex archaeo loci.
Miscellen.
Zur Lebensgeschichte des Caesarius von Heisterbach
Von
H. Höfer.
Die Lebensumstände des Caesarius von Heisterbach, über
welche uns direkt nichts übermittelt ist, müssen mühsam aus seinen
Schriften konstruirt werden. Wenn uns auch dieses Bild im Ganzen
als Schattenriss entgegentritt, so lässt es uns doch eine Persönlich-
keit erkennen, an Geist gebildet und edel von Herzen. Nach der
allgemeinen, zuletzt von Kaufmann (Cäsarius von Heisterbach etc.)
und Dr. Kessel (Kirchenlexikon von Wetzer und Welte, 2. Aufl. 1883)
vertretenen Ansicht, wurde Caesarius um 1180 in oder bei Köln
geboren. Die Festsetzung dieses Datums beruht darauf, dass man von
dem Jahre 1199, welches als dasjenige feststeht, in welchem Caesarius
in Heisterbach eintrat, zurückrechnete, indem man annahm, Cae-
sarius sei damals etwa 19 — 20 Jahre alt gewesen. Die Stelle in
Dialog VIII, 78 der Wundergeschichten ist aber hierbei augen-
scheinlich nicht in Betracht gezogen worden. Hier erzählt Cae-
sarius wörtlich: n Abt Gerhard von Clairvaux sei. Andenkens, der
zu unseren Zeiten gewesen ist, kam einmal nach Himmerode, um
das Kloster zu visitiren." (Bonae memoriae dominus Gerhardus
abbas Claraevallis, qui nostris teraporibus fuit.) Nach dem üblichen
Sprachgebrauch will der Ausdruck „der zu unseren Zeiten gewesen
ist 44 , d. h. gelebt, bat besagen, dass die letzten Lebensjahre Gerhards
zusammenfallen mit den ersten Lebensjahren des Caesarius. Da
Abt Gerhard i. J. 1177 starb (Annalen 47, S. 174, Anm. 1), sorauss
Caesarius spätestens i. J. 1170 geboren worden sein. Hiermit
stimmt auch die Angabe des Caesarius in Distinction IV, 79 seiner
Wundergeschichten ( edit. Strange), wo er erzählt, wie der Kardinal
Heinrich von Albano i. J. 1188 im Auftrage des Papstes Clemens
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H. Höf er.
nach Deutschland geschickt worden sei, um das Kreuz zu predigen.
Caesarius fährt dann fort: Noch als Knahe habe ich den ehrwürdigen
Bischof und Mönch in der Kirche des hl. Petrus zu Köln das Kreuz
predigen hören. (Ego euodem venerabilern episcopum et monachuni
in ecclesia sancti petri Coloniae adhuc puer audivi.) Die Bezeich-
nung puer bedeutet hier nicht etwa Knabe = Kind wie Annalen47,
S. 14, Anrn. 1 angegeben, sondern Knabe = Jüngling, wie dies auch
der ganze Sinn der angezogenen Stelle verlangt. Denn wäre Cae-
sarius um 1180 geboren, dann wäre er i. J. 1 188 erst etwa 8 Jahre
alt d. h. noch ein Kind gewesen und hätte in diesem Alter weder
das nöthige Interesse noch auch die Auffassungsgabe besessen, um
die Rede eines Cardinales fixiren zu können. Es wird dies aber
wesentlich anders, wenn die Geburt des Caesarius 10 Jahre früher,
d. h. wie oben angegeben um 1170 angesetzt wird.
Dass er in Köln geboren wurde, ist, wenn auch nicht zu er-
weisen, so doch sehr wahrscheinlich. Sicher ist, dass er seine
Knaben- und Jugendjahre in Köln verlebte. In Dialog I, 29 er-
zählt er, dass er die Stiftsschule von St. Andreas zu Köln besucht
biibe. Eine Szene aus dieser seiner Schulzeit gibt er Dialog VI, 5,
wo er erzählt, wie der magister im Begriff war, einen Schüler in
dem Augenblick zu züchtigen, als gerade derDechant Ensfried von
St. Andreas an der Schule vorbei kam: Ensfried stürzt in die Schule,
vor „unseren Augen" den Stock erhebend. In Dialog XI, 55 : Als
in Köln einmal drei Diebe gerädert worden waren, lief ich am
folgenden Tage nebst andereu Schülern auf die Richtstätte. Als
Schüler hat er auch der ersten Messe beigewohnt, die ein Diakon
aus Steinfeld in der Michaelskapelle an der Marspfortc gelesen
hatte. (Dialog IX, 61.) In Köln ist Caesarius gut bekannt. Die
H ohestrasse schildert er als eine enge Strasse, welche ich oft ge-
gangen bin, wie er Dialog IV, 98 sagt. Von dem Kreuz zu St.
Georg auf dem Waidmarkt erzählt er ein Wuuder, dessen er sich
noch ganz deutlich erinnere und das stadtbekannt gewesen
sei. (Dialog VIII, 25.) Im Jahre 1188 weilte Caesarius in
Köln, wo er, wie erwähnt, die Rede des Cardinais Heinrich
von Albano in St. Peter hörte. Von besonderem Interesse ist
noch eine Stelle in Dialog X, 25, woraus hervorgeht, dass Cae-
sarius auch i. J. 1198 in Köln weilte. Er berichtet nämlich von
einem hellen Sterne, der sich am hellen Nachmittage zn Köln gezeigt
habe. Es war gerade als man im Palast zu Köln über einen Nach-
folger des verstorbeneu Kaisers Heinrich Verhandlungen pflog, als
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Zur Lchensgeschicbte des Caesarius von Heisterbach. 239
sich der Stern zeigte. Wir liefen im Bischofshof zusammen, wussten
jedoch nicht, was die ausserordentliche Erscheinung zu bedeuten
habe, sagt Caesaris. Die Erscheinung des Sternes fällt auf den
1. März 1193. Die Stelle verdient aber auch mit Bezug auf die
Ortsbezeichnung im Bischofshof Beachtung. Der Palast, wo die
Verhandlungen stattfanden, ist der bischöfliche Palast. Dieser Palast
lag auf dem Domhof, der Südseite des jetzigen Domes gegenüber.
Hier lagen auch die zum Domstift gehörigen Gebäude und die
Wohnungen der Stiftsherreu. Dort lag auch der Bischofshof. Die
ganze angezogene Stelle scheint darauf hinzuweisen, dass Caesarius
damals in der Nähe gewohnt hat, d. h. Mitglied des Dorastifts oder
des benachbarten Mariengradenstifts gewesen ist. Letzterem hatte
auch Abt Gcvard von Heisterbach angehört. Im Oktober desselben
Jahres treffen wir Caesarius in Begleitung des Abtes Gevard auf
dem Wege von Walberberg nach Köln, wo der Abt ihn für den
Orden zu gewinnen suchte. Der Zufall hatte beide Männer sicher
nicht zusammengeführt. Caesarius war gegen die Ermahnungen
des Abtes nicht abgeneigt, durch eine Wallfahrt jedoch, die er
zur hl. Maria von Rocainadour bei Cahors gelobt hatte, vorläufig
noch gebunden. Als er die Wallfahrt nach 3 Monaten vollendet
hatte, begab er sich, ohne dass einer seiner Freunde davon wusste,
im Januar 1199 nach Heisterbach, um daselbst sein Probejahr ab-
zulegen.
Gleichzeitig mit Caesarius machten ein Ritter Bennaco von
Palmersdorf und Godefried, Scholaster von St. Andreas zu Köln,
das Probejahr. Beide waren, wie Caesarius berichtet, schon be-
jahrte Männer. Caesarius war damals, wenn das obige Geburts-
datum stimmt, etwa 29—30 Jahre alt. Kessel (Kirchenlexikon) und
Kaufmann (Annalen, Heft 53) nehmen an, Caesarius habe dauernd
in Heisterbach gelebt, eine Annahme, die sich aus den Dialogen
insofern zu bestätigen scheint, als die auf Heisterbach bezüglichen
Erzählungen den Eindruck von Selbsterlebtem machen. Bemerkens-
werth sind übrigens einige Stellen der Dialoge, die auf einen Aufent-
halt des Caesarius in Himmerode hinweisen. In Dialog VIII, 13,
wo Caesarius das Leben des Mönchs Petrus in Himmerode beschreibt,
erzählt er, wie demselben eine grosse Gabe der Thränen verliehen
worden sei. Hierfür kann ich selbst Zeugniss ablegen, sagt Cae-
sarius, indem ich während des Chorgesanges einige Zeit neben
ihm gestanden habe. Huius rei testis sum ego, qui juxta illum ad
psalmodiam stabam aliquanto tempore (ed. Strange). Von dem wegen
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240
H. Ho fer.
seines heiligroässigen Lebens verehrten Mönche Walther von Bir-
bach der ebenfalls in Himmerode lebte und dessen Leben Caesarius
in Dial. VII 38 beschreibt, erzählt er, demselben sei einmal an
einem sehr kalten Tage ein Schuler barfuss begegnet. Von Mit-
leid ergriffen, sei Walther vom Pferde gestiegen, habe den Schüler
angehalten und habe ihm seine eigenen Schuhe gegeben. Dies ist
in meinem Beisein geschehen, sagt Caesarius, woraus hervorgeht
dass Caesarius mit Walther auf Reisen war. An derselben Stelle
erzählt Caesarius: Als ich mich einmal Uber etwas mit Walther
besprach, nahm er mich beiseite und sagte: auch ich leide manch-
mal unter schweren Versuchungen. Auf Grund dieser Stellen kann
ein Aufenthalt des Caesarius in Himmerode nicht bezweifelt wer-
den; dieser Aufenthalt kann aber nur ein vorübergehender gewesen
sein, so dass die Annahme, Caesarius habe dauernd in Heister-
bach gelebt, hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Wegen seiner Frömmigkeit wurde Caesarius bald zum Novizen -
meister ernannt. Zum Priorat gelangte er um 1228. In einer Ur-
kunde vom 30. Dezember 1227 wird ein Prior H. von Heisterbach
genannt 1 ). Caesarius muss also nach diesem Datum zum Prior
erhoben worden sein. Die Angabe bei Kessel (Kirchenlexikon)
Caesarius sei schon beim Abgange seines Freundes Karl als Abt
nach Villers zum Prior erhoben worden, ist also nicht richtig;
ebenso ist die Zeitbestimmung in den Annalen, Heft 21, wonach
Caesarius bereits Ende 1226 zum Priorat gelangte, verfrüht.
1) Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln IX, 121.
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Die historische Litteratur 1 ) des Niederrheins
für das Jahr 1895.
Von
Kagpar Keller.
A. Römische Zeit.
1. J. Klein. Museographie. Bonn, Provinzialmuseum. WZ.
14, S. 399-402.
ü. a. Bericht über die vom Provinzialmuseum veranstalteten Aus-
grabungen zu Blankenheim und Neues.
2. A. Kisa. Museographie. Köln, Museum Wallraf-Richartz.
WZ. 14, S. 402—403.
3. F. B e r n d t. Museographie. Aachen, Städtisches Suerraondt-
Museum. WZ. 14, S. 404.
4. Museographie. Krefeld, Sammlung des Museumvereins. WZ.
14, S. 405-407.
5. O. Schell. Museographie. Elberfeld, Sammlungen des
Bergischen Geschichtsvereins. WZ. S. 404—405.
6. A. Riese. Zur Provinzialgeschichte des römischen Ger-
maniens. KB WZ. 14, S. 146—160.
R. weist nach, das9 die Errichtung der Provinzen Germania superior
und inferior um das Jahr 90 n. Chr. stattgefunden hat. Vorher gab es nur
einen zur Provinz Gallia Belgica gehörigen Heeresbezirk Germania, dessen
exercitus Germanicus in zwei von Legaten befehligte Unterabtheilungen
exercitus Germanicus superior und inferior zerfiel.
1) Die Herren Autoren und Verleger von Arbeiten auf dem Gebiete der
Geschichte der Eheinprovinz werden gebeten, im Interesse der Vollständigkeit des
Literaturverzeichnisses die Anzeige-Exemplare möglichst frühzeitig an die Re-
daktion der Annalen {Bonn, Kurfürstenstrasse 79) einzusenden.
Annalen des biat. Vereins LXV. 10
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442 Kaspar Keller
7. H. Nissen. Rheinland in römischer Zeit. Rede zum Antritt
des Rektorats am 18. Oktober 1894 gehalten. JVARh 96/97
S. 1-17.
8. J. Schneider. Das römische Strassennetz in dem mitt-
leren Theile der Rheinprovinz und die römischen Itinerarieu.
Mit 1 Kartentafel. [A. u. d. T. Die alten Handelswege der.
Germanen, Römer und Franken im Deutschen Reiche. Nach
örtlichen Untersuchungen dargestellt. Heft 10.] Frankfurt a.
M., Jaeger. 22 S.
9. R. Schultze, C. Steuernagel und H. Nissen. Co-
lonia Agrippinensis. Festschrift, der 43. Versammlung deutscher
Philologen und Schulmänner in Köln am 25. September 1895
gewidmet vom Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande.
Mit 17 Tafeln und 6 Textfiguren. Bonn, Georgi. 171 S.
Auch ohne das besondere Titelblatt als Band 98 der JVARh. Vgl.
die folgenden Nummern.
10. H. Nissen. Das römische Köln. JVARh. 98, S. 145—171.
11. R. Schultze und C. Steuernagel. Colonia Agrippinen-
sis. Ein Beitrag zur Ortskunde der Stadt Köln zur Römerzeit.
JVARh. 98, S. 1-144.
Durch diese beiden Arbeiten wird unsere Kenntniss des römischen
Köln in reichstem Maasse gefördert. Nissen stellt die Entstehung und Grün-
dung der Ära ubiorum und der Colonia Agrippinensis dar. Sehr werthvoll
ist die Topographie Kölns, die wir den stadtkölnischen Bauinspektoren Schultze
und Steuernagol verdanken. Das hier gegebene ist zum grössten Theil
das Resultat eigener jahrelanger Ausgrabungen, Untersuchungen und Mes-
sungen. Doch sind auch die älteren Berichte hier zum ersten Male im Zu-
sammenhange fachmännisch beurtheilt und berichtigt. Die Stadtmauer mit
ihren Thürmen und Thoren wird sorgfältig untersucht. Anlage, Technik und
Durchbildung der Einzelheiten der Stadtbefestigung lassen erkennen, dass sie
ein nach einheitlichem, grossartig entworfenem Plane durchgeführtes Werk
ist, dessen Entstehung in die Zeit gleich nach der Gründung der Kolonie im
Jahre 50 n. Chr. fällt. Für eine von Düntzer angenommene Stadterweiterung
in römischer Zeit hat sich kein Anhalt ergeben. In den ursprünglichen Plan
fällt auch die Leguug des Strassennetzes innerhalb der ummauerten Stadt.
Die Anlagen für Versorgung der Stadt mit Trinkwasser und für Entwässerung
werden untersucht; die Vff. konnten ausser dem bekannten Kanal in der
Budengasse noch zwei andere zum Rhein führende Entwässerungskanäle nach-
weisen. Die zahlreichen Ueberreste von römischen Gebäuden werden sorg-
fältig verzeichnet. Diese Bauten gehörten zwar verschiedenen Bauperioden
an, waren jedoch mit einer einzigen Ausnahme sämmtlich dem römischen
Strassennetz entsprechend orientirt. Die alte Annahme, dass auf dem Dom-
hügel ein hervorragendes, religiösen oder städtischen Zwecken dienendes
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895.
243
<Jebäude (nach Düntzer der Haupttempel) gestanden haben muss, fanden die
Vflf. bestätigt; daraus erklärt sich auch wohl die besonders prächtige Ge-
staltung des nahe gelegenen neuerdings so viel besprochenen Nordthores
<Porta Paphia). Dagegen gehören die schon seit Jahrhunderten bekannten
Reste von Monumentalbauten nuf dem Rathhausplatz, wohin man das Prae-
torium verlegen wollte, nach diesen neuesten Untersuchungen einer viel
späteren Zeit, zum Theil sogar erst dem 11. und 12. Jahrhundert an. Auch
■die Römerbrücke, welche jedoch nicht als Massivbau mit gewölbten Bogen-
stellungen und massiven Strompfeilern, sondern als eine mit Steinen beschwerte
Bockbrücke zu «lenken sei, und das gegenüberliegende Kastell Deutz, dessen
Errichtung in eine viel spätere Zeit fällt, werden von den Vflf. in ihre Unter-
suchungen einbezogen. Es ist ein hervorragendes Verdienst der beiden Vflf,
durch ihre unbefangenen und planmässigen Untersuchungen den alten will-
kürlichen Annahmen ein Ende gemacht und für die künftige Alterthums-
forschung in Köln ein sicheres Fundament gelegt zu haben.
12. A. K i s a. Der Kanal in der Budengasse. KB WZ. 14, S. 2—6.
Nachweis, dass der Kanal kein Wehrgang, sondern ein Entwässerungs-
kanal war.
13. J. Schneider. Vetera, Castra Ulpia und Colonia Trajaua.
RheinGBll. 2, Z. 84 r 94.
Verlegt das im Bataverkriege zerstörte, für zwei Legionen bestimmte
Lager Vetera auf den Fürstenberg bei Xanten ; Castra Ulpia sei für die 30.
Legion innerhalb des alten Lagers errichtet worden. Die Colonia Trajana
habe vor dem Kleverthore zu Xanten gelegen. Vf. bestreitet, dass dort eine
römische Pfahlbrücke bestanden habe; die später gefundenen Pfähle hätten
in dem sumpfigen Terrain der Römerstrasse als Unterlage gedient.
14. C. K o e n e n. Zum Verständniss der linksrheinischen römischen
Grenzschutzlinie. (Römische Militär- und Privatbauten auf dem
Reckberg bei Neuss). JVARh. 96/97, S. 351-359.
Durch weitere Untersuchungen konnte K. die Umrisse des Zwischen-
kastells genauer feststellen. In allernächster Nähe legte er die Fundamente
eines grösseren römischen Privatbaues und ein römisches Gräberfeld, und auf
einem nahen, das Lagerterrain überragenden Hügel einen Wachtthurm bloss.
In einer Entfernung von 800 Metern vom Reckberg wurde ein neues Zwischen-
kastell aufgefunden.
15. K. K o e n e n. Ueber das Baumaterial im Legionslager von
Novaesium. RheinGBll. 1, S. 355-356.
16. J. Schneider. Der Tuffstein, kein römisches Hochbau-
material am Niederrhein. RheinGBll. 1, S. 351—354.
17. K. Koenen. Gefässkunde der vorrömischen, römischen und
fränkischen Zeit in den Rheinlanden. Mit 590 Abbildungen.
Bonn, Hanstein. IV, 155 S.
Das Alter der Niederlassungen, Befestigungen, Gräber u. s. w. lässt
sich nach den in ihnen gefundenen Thongefässen bestimmen. Durch Koenens
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244
Kaspar Keller
Gefässkunde ist es nun jedermann ermöglicht zu bestimmen, ob ein gefundenes
Gefäss oder Scherbe vorrömisch, römisch oder fränkisch ist und in welche
Epoche der genannten Zeiträume das zu bestimmende Stück gehört. Auch-
die lokalen Unterschiede werden gebührend berücksichtigt. Die Orientirung
wird durch zahlreiche Abbildungen noch erleichtert, bei denen nur das
Fehlen der Maassaugaben und der Kolorirung zu bedauern ist.
18. C. Stedtfeld t. Köln. Massenfund römischer Münzen.
KBWZ. 14, S, 184—189.
19. P. Brau n. Spätröniischer Miinzenfund in Köln. RheinGBll.
2. S. 158—160.
Bei Ausschacbtungsarbeitcn neben der Kirche Maria im Capitol wurden
ein Fass und mehrere Töpfe mit römischen Münzen, deren Anzahl auf
150 — 200000 Stück geschätzt wird, gefunden. Die Münzen gehören haupt-
sächlich der konstantinischen Zeit an, stammen aber aus verschiedenen Präge-
orten und haben wahrscheinlich den Bestand einer Öffentlichen Kasse
gebildet.
20. E b e r 1 e i n. Köln. Funde römischer Alterthlimer am Apostel-
markt N. 25. JVARh. 96/97, S. 343—345.
In den aufgedeckten Bauresten eines römischen Hauses fanden sich
viele, zum Theil gut erhaltene Näpfe, zugedeckte Terrasigillataschüsseln mit
Speiseresten, Gläser, Münzen, Knochen von Menschen und Thieren. Die
vielen Brandspuren: geschmolzenes Glas und Eisen, verbrannte Knochen,
Holzkohlen u. s. w. deuten auf gewaltsame Zerstörung des wohl grösstenteils
aus Holz gebauten Hauses durch Brand hin, welohe Eberlein nach den auf-
gefundenen Münzen in die Mitte des 4. Jahrhunderts setzt.
21. J. Klein. Kleinere Mittheilungen aus dem Provinzialmuseum
zu Bonn. JVARh. 96/97, S. 156—171.
Zwei den Matronis Fachinehis oder -eihis, die hier zum ersten Male
vorkommen, gesetzte Steine; mehrere in Köln gefundene Grabsteine, auf
deren einem sich oben in einer Nische eine Darstellung des Todenmahles
befindet, und eine Kaiserinschrift aus Bonn, von der Kl. annimmt, dass sie
dem Kaiser Claudius im Jahre 43 bei seiner Anwesenheit in Gallien aus
Anlass seines Zuges nach Britannien gesetzt worden sei.
22. J. Klein. Grabfunde aus Bonn. JVARh. 96/97, S. 365-368.
Zusammenstellung der hauptsächlichsten Funde im Jahre 1894.
23. J. Klein. Köln. Fragment einerFigur. JVARh. 96/97, S. 368— 370.
Figur einer Fortuna aus der Fabrik des Alfius; diese Fabrik wurde
1885 auf der Aachener Strasse in Köln entdeckt.
24. A. Kisa. Neue Inschriften. KBWZ. 14, Sp. 85—92.
Ein Votivstein an Jupiter Dolichenus und ein Grabstein eines Veteranen
und seiner Gattin, mit Relief; beide Steine sind im Monat Mai in Köln ge-
funden worden.
25. M. S i e b o u r g. Beiträge zur Alterthumskunde des Nieder-
rheins. JVARh. 96/97, S. 249—271.
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. "245
S. beschreibt zunächst einen Weihestein aus Nieukerk, Kreis Geldern,
-der den Deae Malvisiae von dem Kommandanten der Leg. I Min. P. F. tür
<las Wohl des Kaisers Commodus zwischen 185 und 193 gesetzt und auch
-dadurch merkwürdig ist, dass er eine christliche Inschrift enthält, da er
später als Altarstein benutzt worden war. Ferner veröffentlicht Siebourg
Inschriften von einem Ziegelstempel aus Gellep, von einem Thonbecher aus
Asberg, Fabrikantenstempel und unedirte Inschriften von Terrasigillatanäpfen
und Glasschalen aus Asberg und Xanten.
26. J. Klein. Blankenheim in der Eifel. Römische Inschrift.
JVARh. 96/97, S. 370-371.
B. Mittelalter und neuere Zeit.
I. Quellen and Quellenkunde
28. A. Decker. Die Hildebold'sche Manuscriptensammlung des
Kölner Domes. Mit 1 Tafel. — Festschrift, der 23. Versamm-
lung deutscher Philologen und Schulmänner dargeboten von
den höheren Lehranstalten Kölns. S. 215—251. Bonn, Georgi, 4°.
D. veröffentlicht den zu der Hildebold'schen Manuscriptensammlung
■des Kölner Domes gehörenden lange verraissten Katalog der von Papst Leo
an Karl den Grossen gesandten Bücher und reiht daran eine Beschreibung
der gegenwärtig noch in der Dombibliothek vorhandenen Nummern des
Katalogs. Eine kurze Lebensbeschreibung Hildebolds leitet die Publikation ein.
29. L. Schmitz. Die Kosten der päpstlichen Bestätigung
Ruprechts von der Pfalz zum Erzbischof von Köln, 1464.
RheinGBll. 2, S. 113—115.
30. L. Budget des kurkölnischen Hofes im Jahre 1760. RheinGBll.
2, S. 374-379.
31. W. Aufschwörnng des Herzogs Franz von Brauuschweig- Gif-
horn (1508-1544) fUr das Kölner Domkapitel. KBWZ. 14,
Sp. 47-48.
32. K. Hayn. Aus den Annatenregistern der Päpste Eugen IV.,
Pius II. und Sixtus IV. (1431—1447, 1458-1489). AnnHV-
Niederrh. 61, S. 129-186.
33. St. Ehses und AI. Meister. Nuntiaturberichte aus Deutsch-
land. Nebst ergänzenden Aktenstücken. 1585 (1584)— 1590.
1. Abtheilung. Die Kölner Nuntiatur. 1. Hälfte. Bonomi in
Köln, Santonio in der Schweiz, die Strassburger Wirren.
[A. u. d. T. Quellen und Forschungen auf dem Gebiete der
Geschichte. In Verbindung mit ihrem historischen Institut in
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Kaspar Keller
Rom herausgegeben von der Görresgesellschaft. 4. Band.J
Paderborn, Schöningh. LXXXV, 402 S.
Die Görresgesellschaft hat die Herausgabe der Nuntiaturberichte au*
den Jahren 1585— 1605 übernommen. Von dieser Abtheilung liegt der erste
Band vor. Die beiden Herausgeber haben das handschriftliche Material ge-
nieinsam gesammelt und später bei der redaktionellen Behandlung sich in
die Arbeit derartig getheilt, dass Ehses die Kölner und Schweizer Berichte,
Meister den Strassburger Kapitelstreit bearbeitete. Die Kölner Nuntiatur-
berichte sind die umfangreichsten und wichtigsten und daher auch bestimmend
für die Bezeichnung des ganzen Bandes: Kölner Nuntiatur. Bonomi war der
erste Inheber der 1584 neu errichteten ständigen Kölner Nuntiatur. Die
politische Thätigkeit des Nuntius trat nach der Absetzung des Erzbischofs
Gebhard Truchsess [vgl. Litteraturbericht 1892, n. 3*2.] gegenüber der refor-
matorischen zurück. Neben den eigentlichen Nuntiaturberichten sind auch
eine Menge ergänzender Aktenstücke aus deutschen, österreichischen und
italienischen Archiven aufgenommen. Der Kditition geht eine längere Ein-
leitung voraus, welche neben einer Würdigung der Quellen namentlich eine
umfangreiche Biographie Bonomis enthält.
34. M. Lossen. Römische Nuntiaturberichte als Quellen der Ge-
schichte des Kölnischen Krieges. — Sybels Historische Zeit-
schrift 75, S. 1-18.
In einer im allgemeinen günstigen Besprechung von Hansens Ausgabe
der Nuntiaturberichte [vgl. Litteraturberichte 1892, n. 32, 1894, n. 14] wirft
L. dem Herausgeber Ueberschätzung des kurialen Einflusses auf die Lösung
der Kölnischen Frage, und damit auch Ueberschätzung der Nuntiaturberichte
als Quelle für die Geschichte des Kölnischen Krieges vor, will auch dessen
Einwürfe gegen seine Auffassung der Gropper'schen Nuntiatur als einei-
stäudigen nicht gelten lassen.
85. J. Hansen. Römische Nuntiaturberichte als Quellen zur Ge-
schichte des Kölner Krieges (1576—1584). WZ. 14, S. 105—203.
Zurückweisung von Lossens Ausstellungen.
3tf. L. Keller. Die Gegenreformation in Westfalen und am
Niederrhein. Aktenstücke und Erläuterungen. 3. Theil. 1601*
bis 1G23. [A. u. d. T. Publikationen aus den preussischen
Staatsarchiven. Bd. 62.] Leipzig, Hirzel. VIII, 693 S.
Für uns kommt der erste, die Jülich-klevischen Länder betreffende-
Theil des Landes in Betracht. Gleich nach der Brandenburgischen Besitz-
ergreifung trat eine auffallende Entwicklung und Vermehrung der reformirtea
Gemeinden am Niederrhein hervor. Durch den Religionswechsel der beiden
Prätendenten und andere Ereignisse erfolgte jedoch ein Umschwung der
politischen Lage zu Gunsten der Katholiken, der durch die Waffenerfolge
des Kaisers und der Liga noch verstärkt wurde. Die Folge war ein Zurück-
drängen der Protestanten und ein Vorrücken der Katholiken.
37. H. Loersch. Rheinische Weisthtimer und verwandte Urkunden
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 247
im Kölner Stadtarchiv. Mevissen-Festschrift. n. 12. S. 333— 360.
KöId, Du Mont-Schauberg, VII, 407 S.
Die zum Theil erst durch die neueren Ordnungsarbeiten zum Vorschein
gekommenen Weisthümer, zugleich eine Ergänzung und Berichtigung des
lt>83 erschienenen Verzeichnisses Rheinischer Weisthümer. Als Beilage werden
Vereinbarungen des Gerichts und der Bauernbank auf dem Eigelstein und
die Gründungsurkunde einer Bauernbank von S. Severin von 1384 abgedruckt.
38. G. von Below. Landtagsakten von Jlilich-Berg. 1400 — 1610.
1. Band. 1400—1562. [A. u. d. T. Publikationen der Gesell-
schaft für Rheinische Geschichtskunde. XL] Düsseldorf, Voss.
XVI. 824 S.
Der erste Band dieser durch mehrere vortreffliche Arbeiten über die
landständiBche Verfassung vorbereiteten Edition. In einer umfangreichen Ein-
leitung orientirt uns Below in ausführlichster Weise über die Landtagsver-
fassung, wie sie sich 1538 herausgebildet hatte; er untersucht die Organisation
des Landtages, die allgemeine Stellung der Landstände, die Kompetenzen des
Landtages in Bezug auf die landesherrliche Familie und das Territorium,
auswärtige Politik und Kriegswesen, Recht und Gericht, Verwaltung, Polizei
und Finanzen. Die eigentlichen Landtagsakten sind erst seit 1538 erhalten,
aus älterer Zeit nur einige Beruf ungsschreiben, Privilegien und Steuerreverse
vorhanden. Die Akten sind nicht in rein chronologischer Folge abgedruckt,
sondern in Gruppen geordnet. Der grösste Theil der mitgetheilten Akten-
stücke bezieht sich auf den geldrischen Erbfolgestreit ; andere betreffen den
Streit um die geistliche Jurisdiktion (1550), Türkenhülfe (1542) und Reichs-
steuern, Polizei- und Rechtsordnungen und Festungsbauten.
89. G. von Below. Der Streit des Herzogs Johann von Jülich-
Berg mit dem Jtilicher Erbmarschall Engelbert Hurdt von
Schönecken in den Jahren 1513—1514. (Beschwerden über
Missstände in der Verwaltung.) BGNiederrh. 9, S. 76—105.
Diese Aktenstücke bieten den ältesten Berieht über die Form der
La n dtags Verhandlungen .
40. H. Keussen. Urkunden zur Geschichte der Jülicher Reichs-
pfandschaften. ZAachenGV. 17, S. 257—259.
41. J. Th. de Raadt. Beitrüge zur Geschichte des Kurfürsten
Johann Wilhelm. BGNiederrh. 9, S. 162—197.
22 Aktenstücke aus den Jahren 1690— 1705, aus dem Archiv des Herrn
von Vervier in Gent.
42. M. Kohtz. Jülich-Bergische Accisorduung vom Jahre 1624.
BGNiederrh. 9, S. 254—263.
43. Die Jagdgrenzen des Hauses zum Haus in Ratingen, des
Hauses Overheid bei Benrath und des Hauses Mickein bei
Himmelgeist. BGNiederrh. 9, S. 267-268.
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<24H
Kaspar Keller
44. F. Ktich. Aufzeichnungen Redinghovens 1650—1651. B6-
Niederrh. 9, S. 264-267.
45. 0. Dresemann. Die Jülich'scbe Fehde 1542-1543. Zeit-
genössischer Bericht des Michael Louff, Johanniters in Kie-
ringen. AnnHVNiederrh. 61, H. 57—78.
46. H. Keussen. Eine Kölner Steinurkuude aus dem 12. Jahr-
hundert. KBWZ. 14, Sp. 216-222.
Eine in älterer Zeit am Eigelsteinsthor eingemauert gewesene Inschrift
ist früher von Gelen und Hüpsch und in jüngster Zeit nach diesen beiden
Drucken von Kraus veröffentlicht worden. Die Vorlage Gelen's, eine im
ltt. Jahrhundert angefertigte Holztafel, ist neuerdings wieder aufgefunden
worden. Aus dem Schriftcharakter schliesat Keussen, dass sie eine genaue
Nachbildung der originalen Steininschrift sei. Des weiteren weist Keussen
nach, dass sie der Schluss einer Urkunde ist, durch welche zvischen 1138
und 1151 der Erwerb der Worringer Vogtei durch den Domprobst Arnold
bekundet wird.
47. \V. Stein. Akten zur Geschichte der Verfassung und Ver-
waltung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert. 2. Band.
Mit Registern zu beiden Bänden. [A. u. d. T. Publikationen
der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. X. 2. Band.]
Bonn, Behrendt. XXII, 800 S.
Dieser zweite Band bringt die Akten zur Verwaltung der Stadt Köln
im 14. und 15. Jahrhundert [vgl. Litteraturbericht, 1893, n. 37], ein Orts-
und Personenverzeichniss, ein Sachregister und endlich eine chronologische
Uebersicht über den Inhalt der beiden Bände. Das Lob, das dem ersten
Band gespendet wurde, kommt auch diesem zweiten Bande in vollem Maasse zu.
48. F. Lau. Ein Verzeichniss der Kölner Richerzeche (9. August
1389 bis 9. August 1391), zugleich ein Beitrag zur Ergänzung
des „Neuen Buches". KBWZ. 14, Sp. 239—254.
Diese Namenliste galt früher als ein Verzeichniss der Schöffenbruder-
schaft; Lau weist nach, dass sie ein Verzeichniss der Richerzeche ist, welches
aus Anlass der vom Rath in Angriff genommenen Ablösung der Rechte der
Richerzechenmitglieder angelegt worden ist. Aus anderen Quellen wird auch
die Quote dieser Ablösung nachgewiesen.
49. Interessante, den Kölner Dom betreffende Urkunde. Kölner
Pastoralblatt, 29, S. 376—378.
Indult Papst Bonifaz VIII. für Abgesandte des Erzbischofs und Dom-
kapitels, welche auch an den mit dem Interdikt belegten Orten feierlichen
Gottesdienst halten durften.
50. Br. A 1 b e r s. Das Verbrüderungsbuch der Abtei Deutz.
Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner- und Cister-
cienserorden, 16, S. 96-103.
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■
Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 249
51. W. Harless. Das Meraorienregister der Abtei Altenberg.
ZBergGV. 31, S. 119-150.
Bruchstücke des im 13. Jahrhundert angelegten Memorienbuches mit
«ehr interessanten Eintragungen.
52. H. Höf er. Regesten zur Geschichte der Abtei Heisterbach.
RheinGBU. 2, S. 80-84, 119-121, 152-155.
53. Agnes, Burggräfin von Wolkenburg tiberweist unter Mitbesiege-
lung ihres Gemahls, des Burggrafen Ludwig, dem Cistercienser-
nonnenkonvent zu Herchen eine Erbrente von einer Ohm Wein
aus einem Weingut zu Königswinter. ZBergGV. 31, S. 78.
54. Ferd. Schmitz. Weisthtimer des Kirchspiels Oberdollendorf
im Amte Löwenburg und Verordnungen des dortigen Markt-
gedings. BGNiederrb. 9, S. 106-132.
55. M. Scheins. Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Stadt
Münstereifel und ihrer Umgebung. 1. Band, 2. Hälfte. S. 241
bis 534. [A. u. d. T. Publikationen aus der Rheinischen Ge-
schichte. 16.] Bonn, Hanstein. 294. 4
Auszüge aus den Rathsprotokollen der Jahre 1660—1687, und Register
zu den beiden Abtheilungen. [Vgl. Litteraturbericht 1894, n. 45.]
56. Alf. B e 1 1 e s h e i m. Studenten aus der alten Reichsstadt Aachen
im Collegium Germanicum-Hungaricum in Rom. ZAachenGV.
17, S. 252-254.
Aus: A. Steinhuber, Geschichte des Collegium Germanicum-Hungaricum
in Rom. Freiburg, Herder. 2 Bände. XVI, 472 und VII, 560 S.
57. O. Dresemann. Aus einer Chronik des Karthäuserklosters
Vogelsang bei Jülich. AnnHVNiederrh. 61, S. 79—96.
58. G. von Below. Privileg fllr die Waidhändlerzunft der Stadt
Jülich. 10. August 1424. BGNiederrb. 9, S. 186—189.
59. F. K ü c h. Die Düsseldorfer Stadterhebungsurkunde und ihre
Schicksale. BGNiederrb. 9, S. 249-254.
4)0. Kniffler. Lateinisches Gedicht auf das Bombardement Düssel-
dorfs 6./7. Oktober 1794. BGNiederrb. 9, S. 273-275.
61. H. Forst. Ein Schreiben der evangelischen Geistlichen der
Stadt Wesel an ihre aus der Oberpfalz vertriebenen Amts-
brüder (im Jahre 1630). BGNiederrh. 9, S. 142-145.
62. Th. Ilgen. Die Chroniken der westfälischen und niederrhei-
niscben Städte. 3. Band. Soest und Duisburg. [A. u. d. T.
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis 16. Jahrhun-
dert. Herausgegeben durch die historische Kommission bei
der königlichen Akademie der Wissenschaften. 24. Band.]
Leipzig, Hirzel. CLXXIV, 283 S.
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Kaspar Keller
Bei der engen Verbindung, in der die Stadt Soest schon gleich von
ihrer ersten Erwähnung an zu dem Kölner Erzstift und seinen Erzbischöfen
später zu den Klevischen Herzögen stand, ist es erklärlich, dass sowohl in
dem Text der mitgetheilten Auszüge aus den Soester Rathsbüchern (1417 bis
l")0i)), wie in der umfangreichen Einleitung, die eine Uebersicht über die
äussere Geschichte und die Verfassung der Stadt bietet, diese Beziehungen
ausführlich erläutert werden. Der zweite Theil des Bandes enthält die
Duisburger Chronik des Johanniters Johann von Wassenberg. Die Einleitung
orientirt uns über die erhaltene Originalhandschrift und die Lebensschick-
sale des Autors. Die Chronik umfasst die Jahre 1475 — 1517 und gehört zu
den werthvollsten Quellen dieser Zeit, so dass es auffällig ist, dass sie gar
keine Verbreitung gefunden hat und nachweislich nur von einem einzigen
späteren Duisburger Geschichtsschreiber benutzt worden ist.
63. C. vom Berg jr. Inhaltsverzeichniss des Archivs der Stadt
Lennep vom Jahre 1790. MschrBergGV. 2, S. 88—90.
64. E. Johanny. Eine Urkunde aus dem Jahre 1747. Mschr-
BergGV. 2, S. 12-14, 23-26, 39-41, 56-60.
Für das Wollenam^ zu Hückeswagen.
65. E. Pauls. Die Beckbaus'scbe Sammlung in der Königlichen
Landesbibliothek zu Düsseldorf. BGNiederrh. 9, S. 218—238.
Beckhaus ist gestorben als Professor der Theologie zu Marburg. Sein
Manuscript einer auf (> Bände berechneten Gelehrtengeschichte Westfalens
und des Niederrheins ist seit 1845 in der Königlichen Landesbibliothek zu
Düsseldorf deponirt.
66. E. Voul Herne. Die Inkunabeln der Königlichen Universitäts-
bibliothek in Bonn. 13. Beiheft zum Centralblatt fiir Biblio-
thekswesen. Leipzig, Harrassowitz, 262 S.
67. E. Fromm. Zeitgenössische Berichte über Einzug und Krö-
nung Karls V. in Aachen 22. und 23. October 1520. ZAacben-
GV. 17, S. 207—251.
Bibliographisch genaues Verzeichniss aller bekannt gewordenen zeit-
genössischen Berichte über Einzug und Krönung Karls V., des letzten in
Aachen gekrönten Kaisers. F. bestimmt ihr gegenseitiges Verhältniss näher.
Der ausführlichste Bericht über den Einzug und der die Krönung betreffende
Theil eines vlämischen Druckes werden abgedruckt.
(>8. Kon8t. Schu lthei s. Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas
der Rheinprovinz. 1. Band. Die Karten von 1813 und 1818.
[A. u. d. T. Publikationen des Gesellschaft für Rheinische
Geschichtskuude. 12.] Bonn, Behrend. 204 S.
69. F. Wi8sowa. Bibliographische Uebersicht des in Aachener
Zeitungen von 1819—1890 enthaltenen lokalgeschichtlichen
Materials. ZAachenGV. 17, S. 268-326.
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Die historische Litterat ur des Niederrheins für das Jahr 1895. 251
70. Ph. N ott brock. Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins.
Register zu Band 8—15. Aachen, Cremer. VII, 294 S.
71. Beiträge zur Geschichte vornehmlich Kölns und der Rheinlande.
Zum 80. Geburtstage Gustav von Mevissens dargebracht von
dem Archiv der Stadt Köln. Köln, Du Mont-Schauberg. VII,
407 S.
Bei den einzelnen Aufsätzen citirt als „Mevissen-Festschrift". Vgl. oben u.
n. 37.
72. R. Pick. Aus Aachens Vergangenheit. Beiträge zur Ge-
schichte der alten Kaiserstadt. Mit 5 Abbildungen. Aachen,.
Creutzer. VII, 632 S.
Im Folgenden bei den einzelnen Aufsätzen citirt als: Aus Aachen»
Vergangenheit.
II. Darstellende Arbeiten.
1. Allgemeineren Inhalts.
73. L. Wils er. Stammbaum und Ausbreitung der Germanen.
Bonn, Hanstein. X, 59 S.
In diese Schrift ist auch der im Litteraturbericht für das Jahr 1894,
n. 62 verzeichnete Aufsatz aufgenommen.
Vergl. die sehr absprechende Kecension durch G. Kossinna in der
Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jahrgang 18%, Monatsheft
1, S. la—21.
73a. G. Kos sin a. Ursprung des Germanennamens. Beiträge zur
Geschichte der deutschen Sprache, 20, S. 258—301.
Von allgemeiner Wichtigkeit für die Urgeschichte der Rheinlaudc.
Verf. stellt die drei vorhistorischen Einbrüche der Germanen in das links-
rheinische Keltengebiet am Niederrhein fest. 1. Die germanische Beimischung
der östlichen Beigenstämme ; 2. Uebergang der Germani cisrhenani in links-
rheinisches Gebiet um 150 v. Chr., Aufkommen des Gennanennamens für das
gesammte Muttervolk rechts des Rheines; 3. Gennanische Beimischung bei
Xerviern und Treverern.
74. W. Reeb. Germanische Namen auf Rheinischen Inschriften.
Beilage zu dem Programm des grossherzoglichen Gymnasiums
zu Mainz. Mainz, Druck von Prickarts. 4°. 48 S.
75. P. Vogt. Die Ortsnamen auf -scheid und -auel (ohl). Ein
Beitrag zur Geschichte der fränkischen Wanderungen und
Siedeluugen. Programm des Gymnasiums zu Neuwied. Neu-
wied, Heuser. 63 S.
Diese Ortsnamen, die in drei ziemlich geschlossenenen Gruppen im
JSauerland, an der unteren Sieg und Wied und in der Schneifel vorkommen,.
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252
Kaspar Keller
weist Vogt als echt deutsch nach; nach ihm stehen sie im Zusammenhange
mit den Wanderungen des späteren fränkischen Stammes der Ampsivarier.
76. P. Vogt. Der Name Eifel. RbeinGBl. 1, S. 329-336.
V. bringt den Namen Eifel mit der vorher erwähnten Ortsendung
auel in Verbindung, abweichend von früheren Erklärungsversuchen, nament-
lich von Marjan und Lohman.
77. Frz. Cramer. Niederrheinische Ortsnamen. BGNicderrh. 10,
S. 126-185.
C. stellt für die drei Regierungsbezirke Köln, Aachen und Düsseldorf
diejenigen Ortsnamen zusammen, deren Herleituug aus dem Lateinischen fest-
steht. Ferner sucht er im Anschlüsse an Joubainville's Buch: Les premiers
habitants de i'Europe und dessen Annahme von der früheren grossen Ver-
breitung des ligurischen Stammes vor dem Zuge der Kelten nach "Westen
und Südwesten auch für unseren Bezirk ligurische Orts- und Flussnamen
nachzuweisen.
78. C. Rademacher. Die germanischen Begräbnissstätten
zwischen Sieg und Wupper. MschrBergGV. 1, S. 161—163,
173-177; 2, S. f— 10.
79. W. Busch. Die Alamannenschlacht Chlodwigs. 2. Theil.
Programm des Gymnasiums zu M.-Gladbach. M.-Gladbach,
Schellmann. 4° 37 S. [Vgl. Litteraturbericht 1894, n. 65].
B. schildert Veranlassung, Verlauf und Folgen des Kampfes zwischen
Alamannen und Franken, der in der grossen Alamannenschlacht entschieden
wurde. Er setzt diese Sehlacht in das Jahr 506 (nicht 496) und verlegt
ihren Schauplatz in das Gebiet der Ripuarischen Franken, wenn auch nicht
direkt nach Zülpich.
80. C. K o e n e n. Karolingische Grenzbefestiguogslinie zwischen
Ost- und Westlothringeu. JVARh. 96/97, S. 359-363.
Grenzbefestigungslinien mit Kastellanlagen an der preussisch-holländischen
Grenze unweit von Heinsberg setzt K. auf Grand der aufgefundenen Thon-
gefässe in die spätkarolingische Zeit. Er nimmt an, dass sie nach dem Ver-
trage von Mersen unter Ludwig dem Deutschen zum Schutze Ostlothringens
gegen Westlothringen unter Karl dem Kahlen errichtet worden seien. Es
wäre dies also die erste Grenzvertheidigungsanlage Deutschlands gegen
seinen westlichen Nachbarn.
81. Ferd. Schmitz. Der Neusser Krieg. RheinGBl. 2, S. 1-10,
33—60, 65-80, 97—113, 129—145, 161—177.
S2. J. Müller. Der Konflikt Kaiser Rudolfs II. mit den deut-
schen Reichsstädten. WZ. 14, S. 257—293.
Dieser Konflikt war gegen Ende der 70er Jahre des 16. Jahrhunderts
entstanden wegen des der Reichsstadt Aachen bestrittenen jus reformandi,
da Aachen zur Zeit des Augsburgischen Religionsfriedens noch ganz katho-
lisch gewesen sei. Müller giebt eine Darstellung über die Entstehung und
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1H95. 253
Entwicklung der Reformationsbewegung in Aachen und schildert den Verlauf
und Ausgang des Konfliktes.
83. E. Gothein. Rheinische Zollkongresse und Handelsprojekte
am Ende des 17. Jahrhunderts. Mevissen-Festschrift n. 13,
S. 360—400.
Der Rheinhandel ging im 16. und 17. Jahrhundert durch den noch'
stets wachsenden Druck der Flusszölle zurück, weil die Kaufleute den
billigeren Landtransport vorzogen. Auf den Zollkapiteln der an den Rhein-
zöllen betheiligten Herrschaften wurde viel über die Hebung des Handels
debattirt, und viele Denkschriften über die Besserung dieses Zustandes wurden«
verfasst. Besonders interessant ist eine Denkschrift der kurkölniscben Re-
gierung an die kuipfälzische, ebenso eine solche der Amsterdamer Kauf-
mannschaft für den 1699 in Köln zusammengetretenen Zollkongress, auf
welchem die Missstände endgültig abgethan werden sollten. Auch macht G.
mit dem abenteuerlichen Plane der Kölner Patrizier Arnold und Gerwin
von Beywegh bekannt, die auf dem Rheine eine Galeerenflotte errichten und
den Handelsweg von Italien nach Deutschland nach dem Rhein herüberziehen
wollten. Das Projekt fand die Zustimmung der Zollstaaten, scheiterte jedoch
an dem Widerspruch des Kaisers.
84. E. Gothein. Zur Geschichte der Rheinschifffabrt. WZ. 14,
S. 234-256.
85. J. Kohl er und E. Liesegang. Entäusserung und zukünf-
tiger Rechtserwerb. Mit besonderer Rücksicht auf ein im
Jahre 1352 von Kölner Kanonikern erstattetes Gutachten.
Zugleich ein Beitrag zum Autorrecht und zur Rezeptionsge-
schichte. Archiv für Bürgerliches Recht, 10, S. 59—103.
Ein interessanter Zollstreit brach gegen Ende des 13. Jahrhunderts
zwischen dem Herzog von Kleve und der Stadt Wesel aus. Bei der Stadt-
v rhe*bung war Wesel 1241 Befreiung von allen Klevischen Zöllen zugestanden
worden. Dem Grafen Dietrich VIII. von Kleve wurde 1290 bei seiner Vei-
mählung mit Margaretha von Kiburg, einer Nichte Rudolfs von Habsburg,
der Zoll zu Büderich für die Mitgift verpfändet. Es entstand nun die Frage,
ob jene alte Zollbefreiung auch für diesen neuen Zoll Geltung habe, was
Wesfil und die andern nach Weseler Vorbild vom Zoll befreiten klevischen
Städte bejahten, während Dietrich es bestritt. Nach langen Streitigkeiten,
in denen je nach der allgemeinen politischen Lage bald der Fürst, bald die
Städte die Oberhand zu gewinnen schienen, erging 1352 ein Gutachten
Kölner Rechtsgelehrter, welches die Geltung der Zollbefreiung für den Büde-
richer Zoll verneinte. Damit war aber der Streit noch lange nicht ent-
schieden. Schliesslich wurde allerdings doch der Stadt Wesel die Zollbe-
freiung gegen ein hohes Darlehen gewährt. Das Kölner Gutachten gewinnt
vor Allem dadurch ein höheres Interesse, weil es den Beweis für das Ein-
dringen des römischen und kanonischen Rechtes am Niederrhein liefert,
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251
Kaspar Keller
wofür sich auch in dem Weseler Stadtbuche von 1354 interessante Anhalts-
punkte ergeben.
86. F. Lau. Die erzbischöflichen Beamten in der Stadt Kölu
während des 12. Jahrhunderts. II. KB WZ. 14, Sp. 121—125.
Weist Einwendungen von Varges gegen seine Auffassung des Burg-
grafen und Untergrafen zurück.
87. AI. Meister. Die Haltung der drei geistlichen Kurfürsten in
der Strassburger Stiftsfehde 1583—1592. AnnHVNiederrh. 61,
S. 95-128.
Die Strassburger Stiftsfehde ist ein Nachspiel der Kölner Truchsess-
Wirreu. Eine thälige Parteinahme, die nach dem Sinne des Kölner und
Trierer Kurfürsten gewesen wäre, wurde durch die vorsichtige Politik des
Mainzer Kurfürsten verhindert.
88. M. Jansen. Die Herzogsgewalt der Erzbischöfe von Köln
in Westfalen seit dem Jahre 1180 bis zum Ausgange des 14.
Jahrhunderts. Eine verfassungsgeschichtliche Studie. [A. u.
d. T. Historische Abhandlungen. Herausgegeben von Th. Heigel
und H. Grauert. Heft 7.] München, Lüneburg, 189 S.
89. W. Thümmel. Warum misslang der Reformationsversuch
des Erzbischofs Hermann von Wied ? Vortrag. [A. u. d. T.
Freundschaftliche Streitschriften. Nr. 56.J Barmen, Wie-
mann. 24 S.
HO- Otto R. Redlich. Jülich und Geldern am Ausgang des 15.
Jahrhunderts. BGNiederrh. 9, S. 38-75.
Hauptsächlich auf Grund ungedruckter Urkunden des Düsseldorfer
Staatsarchivs giebt R. eine Darstellung des Streites zwischen Herzog Wilhelm
von Jülich und Karl Egino ad von Geldern wegen der gegenseitigen Ansprüche
auf Geldern und Jülich. Von beiden Seiten wurde die Einmischung des
französischen Königs herbeigeführt, den Herzog Wilhelm persönlich in Orleans
aufgesucht hatte. Durch einen Schiedsspruch des Königs wurde der Streit
dahin entschieden, dass Wilhelm das Herzogthum Jülich und Karl Geldern
behalten, dieser aber den Titel eines Herzogs von Jülich ablegen solle.
91. M. Lossen. Die Verheirathung der Markgräfin Jakobe von
Baden mit Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg
(1581—1585). ZBergGV. 31, S. 1—77.
92. M. Lossen. Die Verheirathung der Markgräfin Jakobe von
Baden mit Herzog Johann Wilhelm von Jülich -Kleve -Berg
(1581—1585). — Sitzungsberichte der philosophisch-philologisch
und historischen Klasse der Königlich bayrischen Akademie
der Wissenschaften zu München, 1895.
Der Verheirathung gingen lange Verhandlungen voraus, die L. in an-
schaulicher Weise klarlegt. Der Plan tauchte zuerst 1581 auf und ging von
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 255
streng katholischen Rathen des Herzogs aus; gefördert wurde er von der
alten Herzogin von Bayern, Anna von Oesterreich, und von Herzog Wilhelm
von Bayern. War ja doch Jacobe eine nahe Verwandte der bayrischen
Hauses und stand doch nach der Verheirathung Johann Wilhelms, der Ad-
ministrator des Stiftes Münster war, die Erwerbung dieses Stiftes für Herzog
Ernst von Bayern in Aussicht. Auch der Papst, der Kaiser und Spanien
wurden iür das Projekt gewonnen, indem man vorgab, es drohe sonst eine
Verbindung mit dem protestantischen braunschweigischen Hause. Im Anhang
werden ungedruckte Briefe mitgetheilt, die dem Münchener Reichsarchiv
entnommen sind.
93. R. Hassenkanip. Ein brandenburgisch-bergisches Ehepro-
jekt im Jahre 1641. BGNiederrh. 10, S. 225—243.
Zwischen dem Erbprinzen Philipp Wilhelm und Louise Charlotte, der
Schwester des Grossen Kurfürsten.
94. F. Küch. Pfalzgraf Woltgang Wilhelm in Brüssel 1632.
BGNiederrh. 10, S. 190-224.
Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm unternahm im Herbst 1632 trotz Abmah-
nung der Stände und der schwierigen Zeitverhältnisse eine Reise nach Brüssel
zur Infantin Isabella, um die Spanier zur Räumung der im Herzogthum
Jülich von ihnen besetzten Plätze zu veranlassen, auch ihre Unterstützung
zur Erwirkung des päpslichen Dispens für seine Heirath mit Katharina Char-
lotte von Pfalz-Zweibrücken und endlich zur Erwerbung der pfälzischen Kur
für sein Haus zu gewinnen. Ueber seinen Brüsseler Aufenthalt hat der
Pfalzgraf ein Tagebuch geführt, das Küch zum Abdruck bringt.
95. P. Eschbach. Der Krieg des Kurfürsten Friedrich Wilhelm
von Brandenburg gegen Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von
Neuburg 1651. Programm des Realgymnasiums zu Duisburg.
Duisburg, Niesen. 54 S.
96- B. S c h ö n n e 8 h o f e r. Geschichte des Bergischen Landes.
Mit 1 Titelbild. Herausgegeben mit Unterstützung des Bergi-
schen Geschichtsvereins. Elberfeld, Baedecker. VIII, 543 S.
Das Buch bietet eine auf Grund der neuesten Forschungen und unter
ziemlich ausgiebiger Benutzung des urkundlichen Materials gegebene Gesammt-
darstellung der Schicksale des ehemaligen Herzogthums Berg und der an-
grenzenden Gebiete in populärer Form. Der Verf. unterscheidet drei Perioden:
1. Bis zur Entstehung der Grafschaft Berg (1101). 2. Die Zeit, in welcher
Berg ein selbständiges Gebiet als Grafschaft, später als Herzogthum bildete
bis zur Einverleibung in Preusssn (1815) und 3. Die Zeit der preussischen
Herrschaft. Bei der Darstellung der Reformation und Gegenreformation tritt
der einseitig protestantische Standpunkt des Verfassers stark hervor, wenn
sich ja auch das Streben nach Objectivität nicht verkennen lässt.
97. 0. Schell. Historische Wanderungen durch das Bergische
25tJ Kaspar Keller
Land. - MschrBergGV. 2, S. 87—88, 97—102. 114—119.
129-133.
98. E. Paul 8. Ein Massengrab im Dom zu Altenberg. ZBergGV.
31, S. 105-112.
99. Wold. Harles s. Die Fürstengruft zu Altenberg. ZBergGV.
31, S. 113-118.
Der Altenberger Dom diente den älteren bergischen Fürsten als Grab-
kirche. Bei neueren Restaurationsarbeiteu mussten eine Anzahl Gräber näher
untersucht werden, und es wurde hierbei ein bis jetzt unbekanntes Massen-
grab entdeckt. Darin fand sich eine Schiefertafel mit einer Inschrift, in
welcher die Zeit der Grabanlage und die Namen der vornehmsten beigesetzten
Personen angegeben sind. Nach verschiedenen Listen des Düsseldorfer Staats-
archivs giebt Harless ein Verzeichniss der sämmtlichen im Chor des Domes
beigesetzten bergischen Landesherrn und der andern fürstlichen Personen
geistlichen und weltlichen Standes.
100. Otto R. Redlich. Düsseldorf und das Herzogthum Berg
nach dem Rückzug der Oesterreicher aus Belgien, 1794 und
1795. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des kurpfälzischen
Heeres. BGNiederrh. 10, S. 1-125.
R. schildert die Lasten und Bedrückungen durch die österreichischen
Truppen, und weiter das schmachvolle Verhalten der kur pfälzischen Truppen
bei dem Anrücken der Franzosen und dem Bombardement der Festung
Düsseldorf durch die letzteren. Nach den Akten des Staatsarchivs giebt R.
sodann eine Aufstellung der durch das Bombardement an dem kurfürstlichen
Schlosse und seiner inuern Einrichtung angerichteten Schäden.
101. H. Hüffer. Aus den Jahren der Fremdherrschaft. 1. Des
kurkölnischen Hofrathcs B. M. Alstätten poetische Beschrei-
bung seiner Flucht von Bonn nach Westfalen 1794/5. IL Die
Familie von Lombeck-Gudenau während der Zeit der Revo-
lution. III. Lezay-Marnesia und Maximilian Friedrich von
Gudenau. AnnHVNiederrh. 61, S. 1—56.
102. K. Schorn. Berühmte Männer in der mittelalterlichen Ge-
schichte der Eitel. BheinGBlI. 2, S. 145—151, 186-189.
103. H. J. Gross. Reinard von Schönau, der erste Herr von
Schönforst. Aachen, Cremer. 57 S.
Sonderabdruck aus Aachens Vorzeit!
Reinard war Vertrauensmann der Erzbischöfe von Köln und der Bi-
schöfe von Lüttich, der Herzöge von Jülich und Brabant, und wurde auch
von Kaiser Karl IV. wiederholt zu diplomatischen Sendungen benutzt. Er
brachte es, obschon aus beinahe ärmlichen Verhältnissen hervorgegangen,
durch kaufmännische Gewandtheit und kriegerische und staatsmännische Tüch-
tigkeit zu einer sehr einflussreichen Stellung in den Gebieten zwischen Maas
und Rhein in der zweiten Hälfte des 1 14. Jahrhunderts, nnd erwarb sich um-
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 257
fangreichen Länderbesitz. Die sehr fleissige Arbeit von Gross stellt sich viel-
fach als eine Apologie Reinards gegen ältere Darstellungen von Hamricourts
und De Chestret dar.
104. J. X. C. Scheibler. Geschichte und Geschlechtsregister
der Familie Scheibler. Mit 36 Tafeln. Köln, Du Mont-
Schauberg. 4° VI. 134 S.
105. W. Rintelen. Geschichte des Niederrheinischen Füsilierregi-
ments Nr. 39. Berlin, Mittler. XII, 536 S.
2. Lokalgeschichtliche Darstellungen.
106. R. Knipping. Ein mittelalterlicher Jahreshaushalt der
Stadt Köln (1379). Mevissen-Festschrift n. 5, S. 131—159.
Dieses Jahr wurde gewählt einmal weil es kein Kriegsjahr mit zu
anormaler Höhe gesteigerten Ausgaben war, sodann weil in ihm die Ein-
nahmequellen in relativer Vollständigkeit fliessen. Zunächst wird eine tabella-
rische Uebersicht über die Ausgaben und Einnahmen gegeben, wobei die
verwandten einzelnen kleineren Posten der Rechnungsbücher zusammengezogen
sind, und dann werden die einzelnen Etatsposten untersucht. Die Ausgaben
werden unterschieden in solche für den Schutz der Stadt nach aussen und
solche für die innere Verwaltung. Auf erstere entfallen 82 Prozent der
Gesammtau8gaben. Bei den letzteren fällt im Gegensatz zu modernen Ver-
hältnissen der niedrige Etat für Beamtenbesoldungen auf, da die städtische
Verwaltung fast durchweg einen ehrenamtlichen Charakter trug, sowie für
Wohlfahrts- und Kulturzwecke; die Fürsorge hierfür ruhte fast ausschliess- •
lieh in Privathänden. Die Einnahmen zerfallen in regelmässige und unregel-
mässige. Diese bestehen aus zufälligen Einnahmen (Bussen u. dgl.) und
Anleihen. Die regelmässigen Einnahmen setzen sich aus Gebühren und in-
direkten Steuern (Verkaufs-, Verkehrs- und Gewerbesteuer) zusammen; die
letzteren machen ungefähr vier Fünftel der Gesammteinnahmen aus.
107. F. Lau. Beiträge zur Verfassungsgeschichte der Stadt
Köln. I. Das Schöffenkollegium des Hochgerichts zu Köln
bis zum Jahre 1396. WZ. 14, S. 172—195.
108. F. L a u. Das Schöffenkollegium des Hochgerichts zu Köln
bis zum Jahre 1396. Mevissen-Festschrift n. 4, S. 107—130.
Untersucht Alter, Organisation und Mitgliedschaft, sowie die Befugnisse
des Schöffenkollegiums als Gerichts-, Schreins- und kommunale Verwaltungs-
behörde.
109. F. Lau. Beiträge zur Verfassungsgeschichte der Stadt Köln.
II. Das Kölner Patriziat bis zum Jahre 1396. WZ. 14, S.
315-343.
L. stellt zuerst den Begriff fest. Von einem Patriziat kann erst dann
die Rede sein, wenn innerhalb der breiten Masse der Bürgerschaft ein engerer
Kreis von Personen und Familien sich der politischen Herrschaft bemächtigt
Annalen des bist. Vereins LXV. 17
258
K a 8 p ar Keller
und zugleich auch sozial nach unten sich abgeschlossen hat. Das blosse
.Vorkommen angesehener Familien liefert noch keinen Beweis für das Vor-
handensein eines Patriziates. Als Kriterien für die Zugehörigkeit einer Fa-
milie zum Kölner Patriziat stellt Lau die Mitgliedschaft an der Richerzeche,
dem Schöffenkollegium des hohen Gerichts und am engen Rath, oder eine
mehrfache verwandtschaftliche Verbindung mit den so festgestellten Geschlech-
tern nach deren sozialem Abschluss nach unten fest. Die Frage, aus welchen
Elementen und Ständen der Bürgerschaft sich das Patriziat herausgebildet
hat, muss Lau offen lassen, wenn er auch der von Gottfried Hagen schon
betouten Abstammung von freien Vorfahren alle Wahrscheinlichkeit vindiziren
muss. Sicher ist, dass die weitaus grösste Mehrzahl der Geschlechter aus
dem Kaufmannsstand hervorgegangen ist, wobei besonders der Wein- und
Tuchhandel in Betracht kommen, wenn sich auch schon in sehr früher Zeit
für einzelne Familien ein ausgedehnter Grundbesitz nachweisen lässt. Das
erworbene Kapital wurde meist in Grundbesitz in Köln und ausserhalb an-
gelegt. Hierdurch ergaben sich häufig Verbindungen mit dem benachbarten
Landadel. Es kam aber auch das Streben nach äusserer Gleichstellung mit
diesem auf, welches durch verschiedene Umstände, wie Kreuzzüge und finan-
zielle Abhängigkeit der Fürsten und des Adels, gefördert und erleichtert
wurde. Viele Patrizier erlangten die Ritterwürde, ohne aber ihre Handels-
thätigkeit aufzugeben, nur wenige zogen auf ihre Landsitze und gingen in
den Landadel über und auf. Nachwuchs erhielt das Patriziat durch reich
gewordene Bürgerfamilien.
110. R. Höniger. Die älteste Urkunde der Kölner Richerzeche.
Mevissen-Festschrift n. 10, S. 253—298.
H. setzt die Abfassungszeit genauer zwischen 1178 und 1183 fest. Aus
den Schreinskarten vermag er eine Fülle von Nachrichten über die soziale
Stellung und die Besitzungen der genannten 15 Amtleute beizubringen. Im
Anschluss hieran erörtert H, sodann das Verhältniss zwischen Gilde und
Richerzeche und den Ursprung des Bürgermeisteramtes. Er weist nach, dass
die Befugnisse der Bürgermeister früher zum Theil von den bürgerlichen
Richtern und zum Theil von den Zöllnern ausgeübt wurden. Das Amt der
Bürgerlichen Richter und das Amt der Zöllner bilden also die Wurzeln für
das Bürgermeisteramt. Die Entwicklung sei zwischen 1169 und 1177 zum
Abschluss gediehen und habe dann 1180 die Anerkennung des Kaisers wie
des Stadtherrn, des Erzbischofs, gefunden.
111. W.Stein. Deutsche Stadtechreiber im Mittelalter. Mevissen-
Festschrift n. 2, S. 27-70.
St. untersucht Aufkommen, Stellung und Amtsbefugnisse der deutschen
Stadtschreiber im Mittelalter, wobei er sich für Köln hauptsächlich auf das
von ihm publicirte Urkundenmaterial stützen kann. Eine Hauptaufgabe der
Stadtschreiber war die Ausführung von Gesandtschaften und diplomatischen
Verrichtungen.
112. H. Diemar. Johann Vrunt von Köln als Protonotar (1442
bis 1448). Mevissen-Festschrift n. 3, S. 71-106.
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 259
Unter den kölnischen Stadtschreibern ragt besonders Johann Vrunt
hervor, der uns auch besonders wegen seiner Jugendfreundschaft mit Enea
Silvio, dem späteren Papst Pius II. interessirt; mit diesem war er während
-des Baseler Konzils bekannt geworden. D. schildert Vrunts diplomatische
Thätigkeit im Dienste der Stadt während der sechs ersten Jahre seines
Dienstverhältnisses. Einen grossen Theil dieser Zeit musste er in Wien
zubringen, wo auch Enea Silvio in der Reichskanzlei thätig war.
113. IX. Banck. Die Bevölkerungszahl der Stadt Köln in der
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Mevissen-Festschrift
n. 11, S. 299-332.
Als Grundlagen für die Bestimmung der Bevölkerungszahl dienen B.
vor allem Listen einer Bevölkerungsaufnahme von 1574. Damals ordnete
^ier Rath, um die Zahl der verdächtigen fremden Personen (vor allem ge-
flüchtete niederländische Protestanten) festzustellen, kirchspielsweise eine
Zählung der ortsanwesenden Bevölkerung an. Zwölf dieser natürlich sehr
verschieden vollständig und gewissenhaft geführten Zählungslisten liegen
uns noch vor. Ergänzungs weise werden dann herangezogen Listen der wehr*
haften Bürgen von 1568, Verzeichnisse der Gerüsteten von 1573 und 1579,
Listen der Herd- und Schornsteinfeuer von 1582 uDd Verzeichnisse der
Steuer des 100. Pfennigs von 1589. Auf Grund dieser, sämmtlich nur bruch-
stückweise erhalten Listen berechnet Banck die Bevölkerung Kölns für das
Jahr 1575 auf 37 000 Personen. Banck glaubt seine wenn auch jüngere
Zählung für Köln den beiden berühmten Zählungen für Nürnberg von 1449
und für Frankfurt von 1440 als dritte an die Seite stellen zu können.
114. H. Freimuth. Der zweimalige Untergang von Mülheim am
Rhein. Köln. Volksztg. 1895, n. 468.
115. J. Schnorrenberg. Noch einmal J. P. A. Madden und
die Druckerei im Kloster Weidenbach zu Köln. Centralbl.
ftir Bibliothekswesen. 12, S. 502—507.
116. L. Schwörbel. Die ehemalige C istercienserabtei Altenberg
im Dünthal. Köln, Druck von Du Mont-Schauberg. 65 S.
117. A. Wiedemann. Siegburg. Scherbenhügel. — JVARh. 96/97.
S. 347—350.
Soll der frühesten Periode der später zu hoher künstlerischer Ent-
wicklung ausgebildeten Siegburger Thonindustrie angehören.
118. C. Radermacher. Die alte Siegburger Töpferkunst. Mit
Abbildungen nach den Veröffentlichungen von Dornbusch.
Westermanns Ulustrirte Deutsche Monatshefte, 39, S. 334
bis 341.
119. M. Bethany. Wem gehörten die Güter zu Kruchtund Plitters-
dorf, ehe sie durch Kauf an die Abtei Heisterbach kamen?
MschrBergGV. 2, S. 77-79.
Dem Kloster Gandersheim.
2»iO
Kaspar Keller
120. L. Korth. Scbloss Gudenau und seine Besitzer. Als Manu-
script gedruckt. Mit Titelbild. Köln, Du Mont-Scbauberg.
4°. 17 S.
121. W. Brüll. Chronik der Stadt Düren. Mit 12 Holzschnitten
und 1 lithographirten Stadtplan. Düren, Vetter. 214 S.
Verf. will nur eine zusammengedrängte Richtung und Neubearbeitung
der selten gewordenen Materialiensammlung von Bonn, Rümpel und Fisch-
bach geben.
122. R. Pick. Die St. Foilanskirche in Aachen. Aus Aachens
Vergangenheit, S. 21 — 29.
Nachweis, dass die Kirche erst 1180, nicht wie Rhön behauptet, UM
erbaut sei.
123. R. Pick. Hat Kaiser Otto III. die St. Adalbertskirche in
Aachen gegründet? Aus Aachens Vergangenheit, S. 30—35.
Nein, sondern Heinrich II.
124. R. Pick. Hat Karl der Grosse Sachsen nach Aachen ver-
pflanzt? Aus Aachens Vergangenheit, S. 105 — 108.
Nein.
125. R. Pick. Der angebliche Aachener Stadtbrand 1196. Aus
Aachens Vergangenheit, S. 109—112.
In diesem Jahre hat kein grosser Stadtbrand stattgefunden.
126. R. Pick. Aachens Befestigung im Mittelalter. Aus Aachens
Vergangenheit, S. 113—171.
P. weist nach, dass schon vor der zwischen 1172 und 1176 auf Befehl
Kaiser Friedrichs erfolgten Befestigung durch eine Mauer die Stadt durch
Wall und Graben geschützt gewesen sei. Nach der Einnahme der Stadt
durch Wilhelm von Holland wurde mit der zweiten Ummauerung begonnen,
welche die inzwischen entstandenen Vorstädte mit einbezog und bis ins 18.
Jahrhundert bestehen blieb.
127. R. Pick. Das ehemalige Scherpthor in Aachen. Aus Aachens
Vergangenheit, S. 172—183.
128. R. Pick. Der lange Thurm in Aachen. Aus Aachens Ver-
gangenheit, S. 184—192.
129. R. Pick. Die ehemaligen Mauertbürme zwischen Marschier-
und Rostthor in Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S.
193—207.
130. R. Pick. Der „hasinus" an den Aachener Stadtthoren. —
Aus Aachens Vergangenheit, S. 208—212.
Bedeutet nicht Häuschen, sondern Eselsbrücke zum Aufwinden von
Lasten, hier der Zugbrücken.
131. R. Pick. Das Grashaus in Aachen. Aus Aachens Vergangen-
heit, S. 213-269.
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 2«>1
Nächst dem Rathhause und dem Münster das interessanteste Gebäude
•der Stadt, mit der Rathskammer, in welcher bis zum Ausgang der reichs-
städtischen Zeit die Sitzungen des grossen Rathes abgehalten wurden, und
-dem städtischen Gefängniss.
132. R. Pick. Das Rathbaus in Aachen. Aus Aachens Vergangen-
heit, S. 270-339.
133. R. Pick. Das Schöffenbaus Brüssel in Aachen. — Aus
Aachens Vergangenheit, S. 352 — 359.
In diesem Hause wurden bis zur Fertigstellung des Rathhauses zu
Anfang des 15. Jahrhunderts die Schöflfensitzungen abgehalten.
134. J. Bnchkremer. Baugeschichte des Hauses Friesbeiua (seit
1 717 Armenhaus). — Aachen, Bergdriesch Nr. 2. Mit 3
Blatt Abbildungen. MVAachen, Vorzeit, 8, S. 1 — 14.
135. R. Pick. Das Haus zum Löwenstein in Aacheu. Aus
Aachens Vergangenheit, S. 556 — 573.
136. R. Pick. Das Haus zum Birnbaum in Aachen. Aus Aachens
Vergangenheit, S. 574 — 594.
137. R. Pick. Das Haus zum Schafsberg in Aachen. Aus Aachens
Vergangenheit, S. 595—604.
138. R. Pick. Der angebliche Eisenmarkt in Aachen. Aus Aachens
Vergangenheit, S. 340—347.
. Nachweis, dass der Parvisch oder Fischmarkt niemals Eisenmarkt ge-
<heis9en habe oder gewesen sei.
139. R. Pick. Die Aachener Bäche. Aus Aachens Vergangenheit,
S. 384—446.
140. R. Pick. Die angeblich im Jahre 1397 zerstörten Weinberge
vor Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 360 — 365.
Unter dem Ausdruck: die wijn vur Aichen, die 1397 durch das Bra-
bantische Heer zerstört worden sein sollen, sind nicht Weinberge, sondern das
im Aachener Reich liegende Dorf Weiden zu verstehen.
141. R. Pick. Die vermeintlichen Sporen in der Aachener Stadt-
rechnung von 1338/9. Aus Aachens Vergangenheit, S. 348
—351.
Unter kroselina sind nicht Sporen, sondern Kannen zu verstehen.
142. R. Pick. Das Aachener Theater in reichsstädtischer Zeit.
Aus Aachens Vergangenheit, S. 447 — 495.
143. R. Pick. Die Bildnisse im Rathhause zu Aachen. Aus
Aachens Vergangenheit, S. 496—532.
144. R. Pick. Die Beziehungen Johanns I. von Heinsberg zur
Stadt Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 366 — 383.
145. R. Pick. Peter der Grosse in Aachen, 1717. Aus Aachens
Vergangenheit, S. 533—543.
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2G2 Kaspar Keller
146. R. Pick. König Friedrich IV. von Dänemark in Aachen,.
1724. Aus Aachens Vergangenheit, S. 544—551.
147. R. Pick. Kaiser Joseph II. in Aachen, 1781. Aus Aachens»
Vergangenheit, S. 552—555.
148. K. Kelleter. Gefangene Aachener in Algier. ZAachenGV,
17, S. 259-260.
Aus dem Heere des Königs Sebastian von Portugal.
149. F. Oppenhoff. Die Familie von Friesheim in Aachen im
17. und 18. Jahrhundert. MVAachener Vorzeit, 8, S. 97— 112.
150. C. Rhoen. Etwas über Burtscheid. Aachen, Cremer. 32
151. W. Schjerning. Aachen und seine Umgebung. Eine geo-
graphische Skizze. Programm des Kaiser Wilhelms-Gymna-
siums zu Aachen. Aachen, Meyer. 80 S.
Mit kurzem „geschichtlichem Ueberblick".
152. F. W. Strauss. Geschichte der Stadt München- Gladbach
von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. In kurzen Um-
rissen dargestellt. Mit einer Ansicht. M.-Gladbach, Strauss.
VI, 99 S.
152a. L. Henrichs. Die St. Sebastianus-Bruderschaft zu Wachten-
donk. Geldernsches Wochenblatt, 1895, n. 49.
153. Mestwerdt. Zur Klevischen Geschichte zur Zeit der fran-
zösischen Revolution. II. 1795—1798. Programm des Gym-
nasiums zu Kleve. Kleve, Stens. 4°. 25 S.
Im Basier Separatfrieden war durch die geheimen Artikel zwar die Ab-
tretung der linksrheinischen Gebiete vorgesehen, vorläufig aber sollte die
Verwaltung des Gebiets den preussischen Behörden verbleiben. M. schildert,
wie die französischen Civil- und Militärbehörden in Kleve und dem Klevischen,
Gebiete unter gänzlichem Uebersehen der preussischen Behörden schalteten,
und walteten.
154. Bad Kleve. Praktischer Fuhrer durch die Stadt und Um-
gebung nebst Angabe empfehlenswerther AusflUge und der
Sage von Lohengrin. 4. Auflage. Mit einer Karte der Stadt.
Kleve und des Reichswaldes nach der Landesaufnahme von
1894. Kleve, Char. 32, IG S.
155. H. Heimhalt. Die Blockade der Festung Wesel vom No-
vember 1813 bis 10. Mai 1814. Ein Beitrag zur Geschichte
Wesels aus dem Anfang unsers Jahrhunderts. — Beilage zum-
Jahresbericht des königlichen Gymnasiums zu Wesel Ostera
1895. Wesel, Druck von Kühler, 32 S.
156. H. Averdunck. Geschichte der Stadt Duisburg bis zur Ver-
einigung mit dem Hause Hobenzollem. 2. Abtheilung, S. 341
—776. Duisburg, Ewich, 436 S.
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 203
Diese zweite Abtheilung ist ebenso fleissig und sorgfältig gearbeitet wie
die erste [vgl. Literaturbericht 1894, n. 138]. Es wird zunächst dasVerhält-
niss der Stadt zum Reich, das sich in der Bestätigung ihrer Privilegien durch
jeden neuen König und durch Zahlung von Reichssteuern dokumentirte, und
zu den Landesfürsten behandelt. Dann werden die inneren städtischen Ver-
hältnisse im späteren Mittelalter, die verschiedenen Einwohnerklassen, städtische
Behörden und Verwaltung, Kriegs-, Gerichts-, Finanz- und Münzwesen unter-
sucht. Duisburg besass eine alte königliche Münze. Ausgezeichnet durch
ruhige Objektivität ist die Darstellung der Zeit der Reformation, die erst
ziemlich spät und sehr allmählich eingeführt wurde, und der Gegenreforma-
tion, sowie der späteren kirchlichen Verhältnisse bis zur preussischen Zeit.
Traurige Zeiten kamen für die Stadt im jüliuh-kle vischen Erbfolgestreit, wo
sie, bald von den Neuburgischen, bald von den Brandenburgern und ihren
Helfern, den Spaniern und Holländern bedrängt, nach beiden Seiten laviren
musste, und im 30jährigen Kriege. Durch den Vertrag von Kleve am 19.
September 1666 ging Duisburg definitiv in Preussischen Besitz über. Zum
Schluss werden die Schulverhältnisse bis zu diesem Zeitpunkt behandelt und
dabei auch des längern des Gerhard Mercator gedacht.
157. J. Schneider. Dispargum. RheinGBll. 1, S. 324-327.
Stimmt Plaths Deutung von Dispargum gleich Duisburg a. Rhein bei.
158. F. Küch. Zur Wirtschaftsgeschichte Düsseldorfs. — BG-
Niederrh. 9, S. 17-37.
159. F. Küch. Die älteren Düsseldorfer Schöffensiegel. Mit einer
Siegeltafel. BGNiederrh., S. 1-16.
160. A. Koernicke. Die Huntschaft und das Hofgericht des Her-
zogs von Berg zu Lintorf. BGNiederrh. 9, S. 14G — 161.
161. A. Weyersberg. Die in den privilegirten Handwerken der
Solinger Industrie vertretenen Familiennamen. MschrBergGV.
2, S. 1-3, 20—23, 36-39.
162. A. Weyersberg. Aus vergangenen Tagen. Solinger Kreis-
intelligenzblatt, Jahrgang 84 (1892) bis Jahrgang 87 (1895).
163. J. Holtmanns. Cronenbergs Postgeschichte bis zum Jahre
1813. MschrBergGV. 2, S. 65-68.
164. K. von Berg jr. Beiträge zur Geschichte der ehemaligen
bergischen Hauptstadt Lennep. Fortsetzung. RheinGBll. 1,
S. 284-295, 319-324.
165. Goldstrass. Gimborn. Aus der Chronik der Schule zu
Gimborn. Zusammengestellt aus den im hiesigen Schlossarchiv
befindlichen Dokumenten. MschrBergGV. 2, S. 106—109,
169-172.
166. W. Breidenbach. Burg Neuenburg bei Lindlar. Mschr-
BergGV. 2, S. 26-28, 46—47, 60 -62.
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2hi
Kaspar Keller
3. Kulturgeschichte.
107. F. Mol den hau er. Geschichte des höheren Schulwesens in
der Rheinprovinz unter preussischer Regierung. Festschrift
zur 43. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner
in Köln. Köln, Neubner. VIII, 120 S.
Von dem blühenden Schulwesen der Rheinlande vor der französischen
Revolution waren nach der französischen Zeit nur noch einige traurige Ruinen
übrig geblieben. Es gab nur noch sechs Schulen, die auf den Namen Gym-
nasium Anspruch machen konnten, und unter diesen entsprachen nur zwei
Anstalten, die zu Köln und Düsseldorf, den Anforderungen, die von der neuen
preussischen Regierung gestellt wurden. M. schildert die Entwicklung, die
das höhere Schulwesen unter der neuen Verwaltung nahm, und behandelt be-
sonders ausführlich auch die Realschulfrage, die für unser niederrheinisches
Gebiet mit seinen zahlreichen Handel und Industrie treibenden Städten be-
sonders wichtig ist. Einen Beweis für die erstaunliche Entwicklung des
höheren rheinischen Schulwesens bietet die Zahl der jetzt bestehenden An-
stalten:. 51 Gymnasien und Progymnasien und 93 Realschulen der verschie-
denen Art. Auch die Gestaltung des inneren Lebens an den einzelnen An-
stalten wird vom Vf. geschildert.
168. Th. Prenzel. Das Martinsstift in Fild bei Mörs. Die Ge-
schichte seiner Begründung und die ersten zehn Jahre seines
Bestehens. Programm des Gymnasiums zu Mörs. 74 S.
169. R. Pick. Eine alte Aachener Schulfibel. Aus Aachens Ver-
gangenheit, S. 605—610.
170. Die Gründung und Thätigkeit des Vereins vom hl. Karl Borro-
raäus. Festschrift zum 50jährigen Jubelfest des Vereins am
30. Mai 1895. Mit 6 Porträts. Im Auftrage des Vorstandes
herausgegeben vom Centralverwaltungs - Ausschuss. Köln,
Bachem. 144 S.
171. Lent. Festrede beim 25jährigen Bestehen des Niederrhei-
nischen Vereins fUr Gesundheitspflege, gehalten in Düsseldorf
am 10. November 1894. Köln, Gehiy. 16 S.
172. K. Dirksen. Volkskundliches aus Meiderich. RbeinGBU.
1, S. 266—284, 305-319, 336—356, 364—374.
Auch separat unter folgendem Titel.
173. K. Dirksen. Volksthümliches aus Meiderich. [A. u. d. T.
Zur Deutschen Volkskunde n. 2]. Bonn, Hanstein. 59 S.
Mit anerkenneuswerthem Fleisse hat Verf. alles gesammelt, was sich in
Meiderich an volkskundlichen Stoffen noch ermitteln Hess; hierbei sind alle
Vorgänge des täglichen Lebens herangezogen worden. Vieles ist jetzt nicht
mehr in Uebung, es musste also aus den Mittheilungen älterer Leute geschöpft
werden.
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 265
174. R. Pick. Aachener Sitten und Bräuche in älterer Zeit. Aus
handschriflichen Quellen gesammelt. RheinGBll. 2, S. 177—186.
175. A. Pauls. Der Ring der Fastrade. ZAachenGV. 17, S. 1—73.
Verf. kommt nach einer weitläufigen genauen Untersuchung der Aachener
Fastradesage und verwandter Sagen zu dem Ergebniss, dass der Sage aller
Wahrscheinlichkeit nach ein Mythus vom Gewittergotte Thor und seiner Ge-
mahlin, der Sommergöttin Sif zu Grunde liegt.
176. H. Gierlichs. Das Martinsfeuer in der Eifel und am Nieder-
rhein. RheinGBll. I, S. 302-305.
177. H. Gierlichs. Kirmesbräuche in den Rheinlanden. Rhein-
GBll. 1, S. 361—364.
178. E. Pauls. Kulturgeschichtliches. ZBergGV. 31, S. 79—104.
1. Entsendung eines Wahrzeichens an den Herzog von Jülich-Berg, 1434.
2. Amtlicher Bericht an Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm über eine Hexe zu Eil,
1637. 3. Ein .Hausinventar aus dem Jahre 1488. 4. Dietätisclie Mittel gegen
die Fallsucht [15. Jahrhundert].
179. C. Koenen. Zur Erforschung vorgeschichtlicher Wohnungen
in den rheinischen Donken und Maaren. RheinGBll. 2, S.
189-191.
180. A. Bra sei mann. Die Haus- und Hofmarken und Steinmetz-
zeichen im Bergischen. MschrBergGV. 2, S. 49—53.
4. Kichengeschichte.
181. J. P. Ferdinand. Handbuch der Erzdiözese Köln. 17. amt-
liche Ausgabe. Köln, Bachem. 492 S.
182. Die Kölner Agende. Kölner Pastoralbl. 29, S. 69-78, 151
—152.
183. Die Abendmahlslehre des Albero von Mercke uud die älteste
Sakramentsbruderschaft in der Kölner Erzdiözese. Kölner
Pastoralbl. 29, S-. 306—311.
184. A. Bosedow. Die lnklusen in Deutschland, vornehmlich in
der Gegend des Niederrheins, um die Wende des 12. und 13.
Jahrhunderts. Unter besonderer Berücksichtigung des Dia-
logus Miraculorum des Caesarius von Heisterbach dargestellt.
Heidelberg, Hörning. 52 S.
185. F. Bock. Die textilen Byssus-Reliquien in Köln, Aachen,
Kornelimünster, Mainz und Prag. Aachen, Cremer. 26 S.
B. stellt zunächst fest, dass unter Byssus kein Seidengewebe, sondern
ein mehr oder minder durchsichtiges, meist in Aegypten hergestelltes Linnen-
gewebe zu verstehen sei, und weist dann nach, dass die in den Rheinlanden
noch erhaltenen Byssusgewebe : die Stücke, die zur Umwicklung der Gebeine
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2G«;
Kaspar Keller.
der hl. drei Könige in Köln gedient haben, das Gewand der hl. Maria in
Aachen und der Theil des Schweisstuches des Herrn in Kornelimünster wirk-
lich der Zeit angehören, der sie durch die Tradition zugeschrieben werden.
186. R. Berg. Der hl. Mauritius und die thebäische Legion. Halle,
Mühlmann. 59 S.
187. 0. Pftilf. Die Heerfahrt des seligen Heinrich von Bonn und
seiner Gefährten. Stimmen aus Maria Laach 47, S. 24—28.
188. J. Kleinermanns. Der bl. Agilophus. Nach den Quellen
dargestellt. Kölner Pastoralbl. 29, S. 15—21.
189. J. Kleinermanns. Der selige Bruno, Erzbischof von Köln.
Nach den Quellen dargestellt. Kölner Pastoralblatt 29, S. 48
-49, 78-83, 105—110, 142—149, 170—176, 200—205, 239
—245, 27(>— 277.
190. II. Kelleter. Zur Geschichte des Kölner Stadtpfarrsystems
im Mittelalter. Mevissen-Festschrift n. 8, S. 222—241.
K. unterscheidet drei Perioden: die der Bischofspfarrei, die der stifti-
schen und die der eigentlich städtischen Pfarreien, da je der Bischof, die
Kollegiatstifter und die städtischen Pfarrer die rechtlichen und verantwort-
lichen Spitzen der Kölner Pfarrverbände waren. In ältester Zeit war der
Bischof der Pfarrer der Stadt, wurde aber bei der Verwaltung von den Geist-
lichen seiner Mensa unterstützt. Unter Erzbischof Gunthar beginnt die zweite
Periode; eine nachher durch die Kölner Synode ven 873 genehmigte Verord-
nung dieses Bischofs wies den Kölnischen und auswärtigen Stiftern besondere
Theile des gemeinsamen Kirchengutes zu. Mit den Ländereien und Zehnten
erhielten die Stifter auch das Mutterrecht über die in ihren Sprengein ge-
legenen Kirchen. Doch stiess diese Inkorporation auf starken Widerstand,
sodass sie erst nach und nach und nicht bis zur letzten Konsequenz durch-
geführt werden konnte. Mit dem Jahre 1170 beginnt die dritte Periode; sie
fällt zusammen mit dem Abschluss einer auch für die Stadtverfassung wich-
tigen Entwicklungsperiode. Losgelöst von dem stiftischen Einfluss erscheinen
die Pfarrer, von jetzt an meist Plebani genannt, die Pfarrmeister und Amt-
leute als selbständige Urkundspersonen bei Erwerb von Grundstücken und
Reuten. Dem Zuge der Zeit folgend traten die Pfarrer auch zu einer frater-
nitas plebanorura zusammen, welcher eine fraternitas der vornehmen Prälaten
und Herren gegenüberstand. Doch ging auch diese letzte Entwicklung, die
von den Erzbischöfen Reinald von Dassel und Philipp von Heinsberg begün-
stigt wurde, nicht ohne Widerspruch von Statten, der diesmal von den Stif-
tern ausging. Unter den Plebancn finden wir die Kölner Patrizicrfamilien
zahlreich vertreten. Seit 1200 war der Einfluss der Pfarrer im Wachsen;
und wenn ihnen auch das Auftreten der Bettelorden materielle Einbusse
brachte, so wussten sie sich durch Ausdehnung ihrer Synodalgerichtsbarkeit
anderweitig Ersatz zu schaffen. Einen Rest der früheren Abhängigkeit bil-
dete das Patronatsrecht der Stifter für die Kölner Pfarrkirchen. Den Pfarr-
gemeinden stand vielfach das Recht der Pfarrerwahl zu.
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Die historische Litteratur des Niederrbeins für das Jahr 1895. 267
191. J. Hansen. Die erste Niederlassung der Jesuiten in Köln
1542 — 1547. Zugleich ein Beitrag zur Kritik der Litteratur
des Ordens. Mevissen-Festschrift n. 6, S. 160—205.
Auf Grund des neuerdings von den Jesuiten selbst veröffentlichten Quel-
lenmaterials tritt H. der landläufigen Darstellung über ihre erste Niederlas-
sung in Köln entgegen; diese Darstellung sei darauf ausgegangen, die Ver-
dienste Peter Fabers, des Begründers dieser ersten Niederlassung, um die
Erhaltung des Katholizismus in Köln in einem möglichst hellen Licht er-
strahlen zu lassen. Und doch befanden sich Rath, Klerus und Universität
schon in hellem Kampfe gegen die Pläne des Erzbischofs Hermann von Wied,
als Faber nach Köln kam und hier die erste Niederlassung der Jesuiten in
Deutschland begründete. Diese fand bei Mitgliedern des Klerus und einigen
hervorragenden Kölner Familien Unterstützung. Doch reichte deren Einfluss
nicht hin, sie gegen das Vorgehen des Rathes zu schützen, welcher keine neue
Ordensniederlassung, deren Mitglieder von Almosen leben mussten, in der
Stadt dulden wollte. Der Ausweisungsbefehl wurde zwar zurückgenommen,
doch musste das gemeinsame Leben aufhören. Darauf zogen die Mitglieder
weg bis auf Petrus Canisius und Leonhard Kessel, den .Leiter der Niederlas-
sung, der bis zu seinem Tode in Köln blieb und in überaus segensreicher
Weise für seineu Orden und für Erweckung des kirchlichen Lebens in Köln
thätig war
192. K. Unkel. Der erste Kölner Nuntiaturstreit und sein Ein-
fluss auf die kirchlichen Reformbestrebungen im Erzbisthum
Köln um die Wende des 16. Jahrhunderts. Historisches Jahr-
buch der Görresgesellschaft, 16, S. 784—793.
193. J. Pohl. Ueber ein in Deutschland verschollenes Werk des
Thomas von Kempen. Programm des Gymnasiums zu Kempen.
Kempen, Klöckner u. Mausberg, 4°, 28 S.
Betr. die Meditationes de vita et beneficiis Jesu Christi.
194. R. Pick. Die kirchlichen Zustände Aachens in vorkarolingi-
scher Zeit. Aus Aachens Vergangenheit, S. 1 — 20.
P. nimmt eine Kontinuität zwischen der zur Römerzeit neben dem
Kastell bestehenden bürgerlichen Ansiedelung und der erst im 8. Jahrhun-
dert wieder erwähnten Villa Aachen an. Als die Zahl der Christen sich
mehrte, sei wie an vielen andern Orten am Rhein, auf römischem Fiskalboden
eine Taufkirche errichtet worden, wahrscheinlich auf der Stelle der späteren
Pfalzkapelle. Dies sei die älteste Pfarrkirche gewesen, wahrend die in der
ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts gegründete Aldegundiskapelle eine Hofka-
pelle des Klosters Stablo gewesen sei. An die Stelle dieser Taufkirche sei
später die durch Karl den Grossen errichtete Pfalzkapelle getreten. Aus dieser
Eigenschaft als ältester Pfarrkirche für die Gesammtstadt und auch wohl für
das Aachener Reich sei auch der bis 1803 bestehende Gebrauch herzuleiten,
Uass alle katholischen Kinder der Stadt im Münster getauft werden mussten.
Diese älteste Pfarrei Aachen habe zum Kölner Sprengel gehört, während
Aachen später zur Diözese Lüttich gehörte.
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•2<iS
Kaspar Keller.
195. K. Pick. Die Schule und das Kollegium der Jesuiten in
Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 36—58.
Erste Niederlassung 1(301, Erichtung der Schule 10515, Errichtung des
neuen Kollegiums, nach dem grossen Stadtbrand von 16öfi, im Jahre 1 G<>2.
. 196. R. Pick. Das Kloster der Karmeliterinnen in Aachen. Aus
Aachens Vergangenheit, S. 59 — 73.
Nach langer Weigerung wurde im Jahre 16K0 die Niederlassung und
im Jahre lß(J2 der Bau des Klosters auf dem Terrain des ehemaligen Bins-
felder Hofes vom Rathe genehmigt.
197. R. Pick. Das Kapuzinerkloster in Aachen. Aus Aachens
Vergangenheit, S. 74—95.
Im Jahre KiH zogen die Kapuziner in das vordem von den Webebes-
garden bewohnte Servatiuskloster; 1615 wurde der Bau der Kirche begonnen.
198. R. Pick. Die Klause und Kapelle am LinzenhUuschen. Aus
Aacheüs Vergangenheit, S. 96—104.
199. H. Forst. Ueber die Aufhebung des Klosters der Regulier-
herren zu Neuss, im Jahre 1623. BGNiederrh. 9. S. 133—141.
200. Leop. Henrichs. Die Verehrung des hl. Einsiedlers An-
tonius im Mittelalter in Geldern und Unigegend. Geldern,
Dr. von Müller. 8 8.
Sonderabdruck aus der Geldern'schen Zeitung.
5. Kunstgeschichte.
201. P. Giemen. Die Kunstdenkmälcr des Kreises Neuss. Im
Auftrage des Pro vinzial Verbandes der Rheinprovinz herausge-
geben. Mit 7 Tafeln und 67 Abbildungen im Text. [A. u.
d. T. Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. 3. Bd. III.]
Düsseldorf, Schwann. VI, 127 S.
Die erste Stelle nimmt die Stadt Neuss selber ein. Es werden hier
zunächst die baulichen Ueberreste des alten römischen Lagers, das im Auf-
trage des Bonner Provinzlalmuseums blossgelegt worden ist, beschrieben. Dann
folgt eine ausführliche Baugeschichte und Beschreibung der Stiftskirche zu
St. Quirin. Von Interesse sind auch eine Anzahl Privathäuser aus dem 1<>.
Jahrhundert und die alten Stadtthore. Gleich hervorragend wie die Quirins-
kirche ist die um die Mitte des 12. Jahrhunderts errichtete Prämonstratenser-
abteikirche zu Knechtsteden. Sodann finden sich auch hier wie in dem
gegenüberliegenden rechtsrheinischen Gebiete eine Anzahl romanischer Kirchen,
die zu jener baugeschichtlich durch das Vorbild der Kirche zu Kaierswerth
beeinflussten Gruppen romanischer Kirchen gehören. Von Profanbauten ver-
dienen neben einer Anzahl Burganlagen vor Allem noch die sehr interessanten
vorn Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden im Jahre 13Ö2 angelegten
Befestigungen von Zous Erwähnung.
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 2»i£
202. E. Firmenich Ricbartz. Kölnische Künstler aus alter und
neuer Zeit. Johann Jakob Merlos Neu bearbeitete und
erweiterte Nachrichten von dem Leben und den Werken Köl-
nischer Künstler. Herausgegeben unter Mitwirkung von H.
Keussen. Mit zahlreichen bildlichen Beilagen. [A. u. d. T.
Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde
IX]. Düsseldorf, Schwann, 4°. XVIII S., 1206 Sp.
Es sind mehr als 40 Jahre verflossen, seit Merlos damals epochemachen-
des Buch: Nachrichten von dem Leben und den Werken Kölnischer Künstler
erschienen ist. Sein Bestreben war dahin gegangen, ein vollständiges Ver-
zeichniss aller Künstler zu geben, die in Köln geboren sind oder jemals dort
gelebt und gewirkt haben, alles auf ihre bürgerliche Stellung, Familien- und
Lebensverhältnisse und Lebensbegebenheiten Bezügliche zu sammeln und ihre
m Köln entstandenen und erhaltenen Werke zu verzeichnen. Von manchen
Künstlern war nicht mehr als der Name bekannt. Dabei war der Kreis der
Künstler möglichst weit gezogen. Eine reiche Fundgrube für die „Nachrichten"
bildeten die Kölner Schreinsbücher und Rathsprotokolle; alle dort gefundenen
Urkunden wurden in vollem Wortlaut abgedruckt. Seit dem ersten Erscheinen
hatte Merlo für eine zweite Auflage neues reiches Material gesammelt und
hinterliess bei seinem Tode [28. October 1S90] ein druckfertiges Manuscript.
Dieses wurde von den Erben der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde
überwiesen, die eine Pflicht der Pietät gegen den verdienstvollen Forscher
erfüllte, indem sie sein Lebenswerk publicirte. Die Herausgabe hat Firmenich-
Richartz besorgt, unter Mitwirkung von Keussen, welcher vor Allem das von
Merlo gesammelte und benutzte urkundliche Material nachzuprüfen hatte und
hierbei dessen peinliche Gewissenhaftigkeit feststellen konnte. Die Aufgabe
des Bearbeiters war keine leichte, wurde aber glücklich gelöst. Einmal ge-
bot die Pietät gegen den Verfasser, der Darstellung möglichst ihr Original-
gepräge zu lassen; andererseits war es nöthig, die oft allzuweitschweifige»
Ausführungen Merlos zu kürzen nnd den heutigen Anforderungen der Kunst-
wissenschaft anzupassen. Es wurde daher der ganze urkundliche Apparat,
wie er sich in der ersten Auflage fand und seitdem um das Doppelte gestiegen
war, fortgelassen. Ebenso wurde aus den Reihen der Kölnischen Künstler
eine Anzahl berühmter Meister gestrichen, deren Zusammenhang mit Köln
sich nicht mehr aufrecht erhalten liess, wie Dürer, Rubens, Massys, Scuorel
u. a. Manche Artikel wurden ganz umgearbeitet, wie der über Meister Wil-
helm. Da es Merlo in erster Linie darauf angekommen war, über die äusseren
Lebensumstände der Künstler zu informiren, so hatte er alle namenlosen
Künstler, namentlich Maler, unberücksichtigt gelassen. In einem Nachtrage
werden nun vom Herausgeber die „Werke anonymer Meister" behandelt. Diese
Meister werden nach ihren bekanntesten oder charakteristischen Werken be-
nannt, so der Meister der Glorifikation Maria, Meister des Marienlebens, der
heiligen Sippe u. ä.
203. H. Thode. Die altkölnische Malerschule in ihrer geschicht-
lichen Entwicklung. Aula, 1895, n. 7—9.
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270
Kaspar Keller
204. M. J. Friedländer. Die Kölnische Malerschule. Frankfurter
Zeitung. 1895, n. 51.
205. E. Firmen ich -Ric hart z. Wilhelm von Herle und Her-
mann Wynrich von Wesel. Mit Lichtdrucken und Textab-
bildungen. ZChrK. 8, Sp. 97-110, 129—154. 233—250.
206. E. Firmenich-Richartz. Die Verkündigung des Erzengels
Gabriel. TafelgemUlde der Kölnischen Schule um 1480. Mit
Lichtdruck. ZChrK. 8, Sp. 265—266.
207. A. Schnütgeu. Altkölnisches Fltigelaltärchen, mit Thon-
grüppchen im erzbischöflichen Museum zu Köln. Mit Licht-
druck. ZChrK. 8, Sp. 1-2.
208. F. W. E. Roth. Die freiherrlich von Zwierleinsche Samm-
lung von Glasmalereien zu Geisenheim am Rhein. Eine kunst-
historische Studie. JVARh. 96/97, S. 293—303.
Viele Stücke stammen aus Köln, namentlich aus der Sammlung des
Optikers W. Düssel.
209. Führer durch die Münsterkirche zu Bonn. Mit 1 Tafel. Bonn,
Henry. 40 S.
210. H. Hü ff er. Der Grabstein des Burggrafen Heinrich von
Drachenfels zu Rhöndorf. Mit 1 Tafel. AunHVNiederrb. 61,
S. 237—244.
211. H. Kelleter. Vorkarolingische Bauten zu Aachen. KBWZ.
14, S. 6-12.
Auf dem Katschhofe in Aachen sind die Ueberreste zweier römischer
Bauanlagen aufgedeckt worden. Die älteste Anlage bildete ein grosses Qua-
drat; ihre Bestimmung ist unbekannt. Die jüngere Anlage war eine Basilika,
vielleicht die älteste Kirche Aachens. Nach Kelleter war sie noch in karo-
lingischer Zeit erhalten und bildete einen Annexbau zum Oktogon. Zwischen,
beiden sei später die Karlskapelle eingebaut worden. Wichtig sei die Basilika
vor allem deshalb, weil sich in ihr das Grab Karls des Grossen befunden
habe.
212. C. Rhoen. Der ehemalige malerische und plastische Wand-
schmuck im karolingischen Theile des Aachener Münsters.
MVAachen Vorzeit, 8, S. 113-124.
213. B. M. Lersch. Der Reliquienbehälter des hl. Anastasius im
Aachener Dom. Mit einer Tafel. MVAachen Vorzeit, 8, S.
74-90.
214. J. Buchkremer. Die Architekten Johann Joseph Couven
und Jakob Couven. Mit 15 Tafeln. ZAachenGV. 17, S. 89
—206.
Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts entwickelte der Aachener Ar-
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Die historische Litteratur des Niederrheins für das Jahr 1895. 271
chitekt Joh. Jos. Couven eine ungemein ausgedehnte Bauthätigkeit. Eine
grosse Anzahl seiner Zeichnungen und Entwürfe sind noch im Original er-
halten. Viele Profanbauten und Kirchen von ihm stehen heute noch. Von
jenen ist am bekanntesten der Jägerhof in Düsseldorf, von diesen die Abtei-
kirche in Burtscheid. Wo Couven seine Ausbildung genossen hat, ist nicht
bekannt. Weniger bedeutend war sein Sohn Jakob Couven, der noch in
französischer Zeit in Aachen thätig war.
215. St. Beissel. Spätgothische Skulpturen und Malereien zu
Lendersdorf. ZChrK. 8, Sp. 203-208.
216. W. Jost. Die Schnitzwerke am Marstall des Jägerhofes zu
Dusseldorf. Mit 2 Lichtdruck tafeln. Herausgegeben vom
Düsseldorfer Gescbichtsverein zum 14. August 1895. Düssel-
dorf, Lintz, 20 S.
217. F. Goebel. Die Mtinsterkirche zu Essen und ihre Kunst-
schätze. Ein Führer für die Besucher der Münsterkirche. Mit
1 Tafel. Essen, Voss. 58 S.
218. R. Keller. Die St. Markuskapelle zu Altenberg. Mschr-
BergGV. 2, S. 137-142.
6. Biographien und Aehnliches.
219. A. Cartellieri. Heinrich von Klingenberg, Propst von
Aachen, 1291-1293. ZAachenGV. 17, S. 74-88.
Heinrich, Protonotar König Rudolfs und später Bischof von Konstanz,
war 1291—1293 auch Propst des Marienstifts in Aachen; seine Ernennung
«cbeint nicht auf ordnungsraässigem Wege zu Stande gekommen zu sein. Von
einer Thätigkeit für die Stadt Aachen oder das Marienstift ist nichts bekannt,
während später sein Wirken für den Konstanzer Sprengel sehr segens-
reich war.
220. R. Pick. Der Decbant Peter Wimars von Erkelenz. Aus
Aachens Vergangenheit, S. 611—618.
Wimars war Sekretär des Kardinals Nikolaus von Cues, dann Kanonikus
und Dechant am Marienstift in Aachen, in seinen letzten Lebensjahren Rektor
des von Nicolaus in seinem Heimathstädtchen Cues errichteten Hospitals,
t 1494.
221. E. Wiepen. Matthias Quad von Kinkelbach und sein Buch
„Teutscher Nation herligkeitt". RheinGßll. 2, S. 10—27.
Auf Grund neu aufgefundenen Materials giebt W. einen Lebensabriss
des Kölner Kupferstechers, Formenschneiders und fruchtbaren historisch-
geographischen Schriftstellers Matthias Quad.
222. J. Schnorrenberg. Bartholomäus de Unckel. ADB. 39,
S. 278-279.
Kölner Buchdrucker des 15. Jahrhunderts.
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272
Kaspar Keller
223. H. Keussen. Kaspar Ulenberg in Köln als Erzieher der
badischeu Markgrafen Wilhelm und Hermann, 1600—1606.
Mevissenfestschrift, n. 7, S. 206—221.
Im Jahre 1600 wurden die beiden Söhne des Markgrafen Eduard Fortu-
natas von Baden-Baden dem damaligen Regens der Laurentianer-Burse in Köln,
Kaspar Ulenberg, zur Erziehung übergeben. Aus den Briefen Ulenbergs an
die Mutter seiner Zöglinge und aus seinem Protokollbuch weiss Keussen
seine erzieherische Thätigkeit sehr anschaulich zu schildern. Wilhelm wurde
später einer der tüchtigsten badischen Regenten.
224. F. H. Keusch. Kaspar Uhlenberg, katholischer Theologe.
ADß. 39, S. 181—183.
225. N. Paulus. Matthias Sittardus, ein kaiserlicher Hofprediger
des 16. Jahrhunderts. Historisch-Politische Blätter, 116, 8.
237-269, 329—340.
226. N. Paulus. Johannes Weyer, der ßekämpfer des Hexen-
wahnes, war Protestant. Katholik, 1895, S. 278—283.
227. R. Pick. Der Geschichtschreiber Eberhard Wassenberg in
Aachen. Aus Aachens Vergangenheit, S. 619 — 625.
228. R. Hassen kam p. Beiträge zur Geschichte der Brüder Jacobi.
BGNiederrh. 9, S. 198-2*17; 10, S. 244—254.
229. O. Pfülf. Kardinal von Geissei. Aus seinem handschrift-
lichen Nachlass geschildert. 1. Band. Mit dem Bildniss des
Kardinals von Geissei. Frei bürg, Herder. XVI, 696 S.
Vgl. Besprechung AnnHVNiederrh. 61, S. 245 — 247.
230. Aug. Reichensperger im Frankfurter Parlament. Köln.
Volksztg. 1895, n. 491, 492, 494, 499.
231. J. Asbach. Zur Erinnerung an Arnold Dietrich Schäfer.
Mit 1 Bild. Leipzig, Teubner. 80 S.
232. J. Joesten. Wolfgang Müller von Königswinter. Sein Leben
und die Bedeutung seiner Werke für das deutsche Volk. Mit
1 Bildniss. Köln, Kölner Verlagsanstalt. 54 S.
233. Nach vierzig Jahren. Religionsphilosophischer Briefwechsel
zweier Jugendfreunde in spätester Lebenszeit. Leipzig, Aka-
demische Buchhandlung. VII, 232 S.
Zwischen dem Konvertiten Friedrich Pilgram, f 1890 zu Monheim bei
Mülheim am Rhein, und Professor Zehender in Rostock.
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Berichte und Notizen.
In dieser Rubrik beabsichtigt die Redaktion eine Centralstelh für die
gemmmte geschichtliche Bethätigung in der Rheinprovinz zu errichten und
einen Ueberhlick über alle damit verwandten Fragen zu bieten. Es ergeht
daher an Alle die ergebenste Bitte, jede einschlägige Nachricht an die Adresse
der Redaktion (Bonn, Kurfürstenstrasse 79) gelangen lassen zu icollen, insbe-
sondere werden die Geschichtsverrine um regelmässige Einsendung ihrer Be-
richte gebeten. A. Meister.
FrUbjanrsversammlang des Historischen Vereins filr den Nieder-
rhein ED Düsseldorf am 2. Jon! 1897. Die Stadtverwaltung hatte der Ver-
sammlung den herrlichen neuen Rathhaussaal zur Verfügung gestellt und
der befreundete Düsseldorfer Geschichtsverein hatte an den Vorbereitungen
und an der Versammlung selbst sich wirksam betheiligt. Der Vorsitzende,
Geheimer Justizrath Professor Hüffer, begrüsste zunächst den anwesenden
Vertreter der Stadt, Beigeordneten Beckers , den Regierungspräsidenten
v. Rheinbaben, und den Düsseldorfer Verein, worauf im Namen der Stadt
Dr. Beckers und im Namen des Düsseldorfer Vereins der Präsident des-
selben, Professor Dr. Hassenkamp, den Versammelten den Willkommen-
gruss entboten, insbesondere die geschichtliche Vergangenheit Düsseldorfs in
kunsthistorischer und literarhistorischer Beziehung betonend. Darauf er-
folgte ein Ueberblick über die Geschäftslage des Vereins, woraus hervorging,
dass derselbe über 700 Mitglieder zähle und dass trotz der kostspieligen, in
den letzten Jahren veröffentlichten Archiv-Inventare und des Registers, der
Vermögensstand etwa 10000 Mark betrage. Der Vorsitzende und der Schatz-
meister gedachten der verstorbenen Mitglieder des Vereins, insbesondere
Professors Menzel aus Bonn und des Geheimraths Rennen aus Köln :
die Versammelten erhoben sich zum ehrenden Andenken von ihren Sitzen-
Sodann lag der Versammlung ob, den Vorstand für die nächsten drei Jahre
zu wählen; auf einen Vorschlag aus der Mitte der Versammlung wurde
der alte Vorstand durch Acclamation wiederernannt, nur Professor Karl
Lamprecht in Leipzig hatte in einem Schreiben darauf bestanden, seine
Secretärstelle im Vorstande wegen Ueberbürdung niederlegen zu müssen,
an seiner Stelle wurde Privatdocent Dr. Meister in Bonn einstimmig
in den Vorstand gewählt. Als Ort der nächsten General-Versammlung wurde
Kssen festgesetzt.
Daran schlössen sich drei Vorträge.
Annalen des bist. Vereins LXV. l s
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274
Berichte und Notizen.
Zunächst behandelte Conservator Fr. Schaarschmidt die histo-
rische Entwicklung der Stadt Düsseldorf in künstlerischer Hinsicht und
stellte an die Spitze seiner Darlegung die Bemerkung, dass die Stadt in
dieser Beziehung hinter Köln und selbst hinter einzelnen kleinern Städten
zurückstehe und ihre ältere Kunstbetbätigung ausschliesslich kunstsinnigen
Fürsten verdanke. Als ältestes Werk der Architektur sei die im 12. Jahr-
hundert entstandene Kapelle zu betrachten, welche sich an Stelle der 1206
zur Pfarre erhobenen Lambertikirche befand, die später Collegiat-Stift ge-
worden sei und im Beginn des 15. Jahrhunderts ihren baulichen Abschluss
gefunden habe. Das wenig schmuckvolle Innere wird durch ein prächtiges
spätgotbisches Sacramentshäuschen, sowie durch Wandgemälde des 14. und
15. Jahrhunderts belebt, namentlich aber durch das imposante Grabdenkmal
Herzog Wilhelms, der durch die Erweiterung des frühgothischen Schlosses,
die Erbauung des (1749 umgebauten und neuerdings erweiterten) Rathhauses,
sowie durch Beziehungen zu Zeichnern, wie Heinrich Aldegrever, und Malern,
wie Malthain, dessen einziges bekanntes, authentisches Portrait ein vor Kurzem
aufgefundenes Bildniss der Jacobe von Baden ist, Verdienste um die ersten
künstlerischen Regungen in der Stadt sich erworben habe. Unter seinem
geistesschwachen Sohne und Nachfolger Johann Wilhelm sei sein, so eben er-
wähntes, 1595 begonnenes, grossartiges Grabdenkmal entstanden, als dessen
Urheber neuerdings von Dr. Küch der Bildhauer Gerhard Scheben nach-
gewiesen sei. In dem nach dem Vorbilde Sansovino's triumphbogenartig be-
handelten, mit allegorischen Figuren reich geschmückten, sehr malerisch
wirkenden Epitaph komme die in voller Rüstung liegende Figur des Herzogs
zu voller Geltung. Der Gründer der neuen Dynastie Wolfgang Wilhelm
liess 1622—1629 für die Jesuiten durch den Architekten Antonio Serro
gen. Krauss nach dem Vorbilde der, von demselben gebauten Neuburger
Kirche, die Andreaskirche errichten und die Stuckverzierungen derselben
durch den Strassburger Kalkschneider Kuhn 1632—1641 ausführen. Ausser-
dem entstanden durch seine Mittel zahlreiche Klöster und Privatbauten ;
bei Rubens und van Dyk bestellte er Gemälde, die allerdings heute nicht
mehr in Düsseldorf vorhanden sind, während einige damals von J. Spilberg
gemalten Bildnisse fürstlicher Persönlickeiten, sich noch in der Akademie-
sammlung befinden. Von diesem Hofmaler Johann Spilberg stammt auch
ein in der Akademie befindliches Bild des Sohnes und Nachfolgers Wolfgang
Wilhelms Philipp Wilhelm, der zumeist in Neuburg residirte, aber doch in
Düsseldorf 1655 die Franciscanerkirche erbauen liess, an deren Stelle später
die Maxkirche trat. Den eigentlichen Grund zu Düsseldorfs Kunstbedeutung
legte erst Kurfürst Johann Wilhelm; ein durch Matheo Alberti, den Bau-
meister des Schlosses Bensberg, geplanter Schlossbau musste freilich wegen
Mangel an Geld unterbleiben ; dagegen entstand ein Galleriegebäude für des
Kurfürsten Gemäldesammlung, von dem noch heute ein Flügel steht und bis
auf Weiteres den Zwecken des historirischen Museums und der Landes-
bildiothek dient. Ferner entstanden um diese Zeit eine Anzahl plastischer
Arbeiten, die der Kurfürst durch seinen „Statuario" Gabriel von Grupello
ausführen liess, der auch das berühmte Reiterstandbild auf dem Markte, die
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Berichte und Notizen. 275
beiden Bronzebüsten an dem gegenübergelegenen, ihm vom Kurfürsten ge- ^
schenkten Hause und die prachtvollen Büsten in der Aula der Akademie ge-
schaffen hat. Die überaus kostbare, allein 47 Bilder von Bubens umfassende
Gemäldesammlung, die der Kurfürst zusammen gebracht hatte, ist später
leider nach München gelangt, mit Ausnahme der Himmelfahrt Mariae von
Rubens und der Darstellung Simson's und Delila's von de Winghe. Der
Bruder und Nachfolger Johann Wilhelms, Karl Philipp sorgte mehr für
seine Residenzen Heidelberg und Mannheim, sein Nachfolger Karl Theodor
hingegen wiederum mehr für Düsseldorf u. A. durch die Neugründung der
Akademie, er liess auch das Jägerhaus in Pempelfort mit den grossen Giebel-
Reliefs aus der Schule Grupello's errichten. Der Classicismus bildete den
Uebergang zur neuen Zeit, und der preußischen Regierung blieb es vorbe-
halten, der Akademie zu neuer Blüthe zu verhelfen und so die Epoche der
modernen Malerei herbeizuführen, als deren bedeutendste Vertreter Cornelius
Schadow und Bethel genannt wurden.
Daran knüpfte Domcapitular Schnütgen die Bemerkung, das?
die Düsseldorfer Jesuitenkirche in den Kreis der rheinisch -westfälischen
Jesuitenkirchen gehöre, die durch ihre Nachblüthe des spätgothischen Stiles
mit romanisirenden Anklängen Veranlassung gegeben hätten zu dem vom
Vorredner erwähnten Irrthum Gurlitts, dass sie aus mittelalterlichen An-
lagen herausgewachsen seien.
Den zweiten Vortrag hielt Geheimrath Prof. Hüffe r über die Bezie-
hungen Sulpiz Boisserees zu Goethe. In dem grossen, 1861 über Sulpiz
Boisseree veröffentlichten Werke bringt der erste Band die Tagebücher und
die Freundeskorrespondenz, der zweite ausschliesslich den Briefwechsel mit
{Joethe: auf 595 Seiten mehrere Hundert Briefe. Die Goetheschen Auto-
graphen, durch letztwillige Verfügung der Bonner Universitäts-Bibliothek
vermacht, werden in der seit einer Reihe von Jahren unter dem Schutze der
verewigten Grossherzogin Sophie zu Weimar erscheinenden Gesammtausgabe
abermals zum Abdruck kommen, wobei der Text zugleich einer gründlichen
Revision zu unterwerfen ist. Zwei Briefe Goethes, nicht die am wenigsten
interessanten, sind noch nicht gedruckt. Sie wurden nebst den entsprechen-
den Briefen Boisserees von dem Vortragenden vorgelesen. Vor allem zeugen
sie von dem unbegrenzten Werth, den Boisseree auf die Verbindung mit
Goethe legte, welche im Frühling 1810 durch einen gemeinschaftlichen Freund,
den Grafen Reinhard, vermittelt, im Mai des folgenden Jahres nach einem
Besuche Boisserees in Weimar sich zu einer nie getrübten, das ganze Leben
erwärmenden Freundschaft steigerte. In den dringendsten Worten lud Bois-
seree den Dichter ein, den vielversprechenden Herbst von 1811 am Rheine
zu verleben, uud als Goethe darauf nicht einging, macht Boisseree am 7. Ok-
tober den Vorschlag, mit einem beträchtlichen Theil seiner Gemäldesamm-
lung nach Weimar überzusiedeln. Goethe kann nicht dazu rathen und hebt
am 20. Oktober die Schwierigkeiten, die sich in Weimar bieten könnten,
hervor. Als aber Boisseree am 2. Dezember seine Absichten und Wünsche
«ingehend auseinandersetzt, verspricht Göthe am 17. Dezember, immer freund-
lich und bereitwillig den Plan, soweit an ihm liege, zu fördern. Die Aus-
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27Ö
Berichte und Notizen.
* führung wurde freilich, was gewiss nicht zu bedauern ist, durch die Kriegs-
wirren der folgenden Jahre und weiter durch Goethes Aufenthalt am Rhein
1814 und 1815 verhindert. Neben dieser Hauptsache enthalten die Briefe
noch interessante Notizen über weimarische Zustände, Boisserees Domwerk,
den Besuch der Kaiserin Maria Luise im Dorn und zwei Schriftstellerinnen
des Heidelberger Kreises, Amalie v. Hellwig nnd Helmine Chezy.
An dritter Stelle erstattete Dr. Tille aus Kessenich eine Uebersicht
über seine Erlebnisse in der Repertorisirung der Archive der Rheinlande.
Er zeigte, wie oft an sich unbedeutende Urkunden in ihrer Gesammtheit
Bedeutung erlangen und charakterisirt sodann die einzelnen Archivgruppen.
Unser Quellenmaterial ist nicht unerheblich bereichert worden durch eine
Anzahl aufgefundener Weisthümer, einige Urkunden Kölner Erzbischöfe,
Kölnische Landstagsakten, einige Kaiserurkunden u. a. m.
Die prächtige Tonhalle vereinigte sodann die Theilnehmer zu einem
solennen Festmahle. Darauf erfolgte die Besichtigung des neuen, eben so
reich ausgestatteten wie praktisch eingerichteten Kunstgewerbe-Museums unter
der Führung des Directors der Kunst-Akademie Frauberger, namentlich de»
grossen neuerdings durch den Director Prof. Janssen ausgemalten Festsaaler
unter der Leitung des Conservators Schaarschmidt. Einzelne Gruppen be-
suchten die alte Lambertikirche mit ihrem reichen Schatz, sowie die von
Prof. Kleesattel in romanischem Stile gebaute St. Rochus-, und die von Bau-
meister Becker in hochgothischen Formen ausgeführte Maria-Empfängniss-
Kirche, bis zuletzt wieder eine Vereinigung im Malkasten stattfand, die dem
an Anregungen so reichen Tage einen würdigen Abschluss gewährte.
Die Herbstversamnilung des Historischen Vereins für den Nieder-
rhftin zu Essen am 18. Octob«r 1807. Die Versammlung tagte in dem vor
zwölf Jahren von Zindel erbauten Rathhaussaale. Den Vorsitz führte Dom-
capitular Schnütgen. Begrüsst wurde die Versammlung vom Oberbürger-
meister Z w e i g e r t , welcher betonte, dass Essen zwar eine moderne Stadt
sei, aber voller Hochachtung für ihre alte Geschichte, die in der Münster-
kirche noch einen glänzenden Zeugen der Vergangenheit und in dem histo-
rischen Verein für Essen ihre eifrigen Vertreter habe. Pastor R e y n e r s
brachte sodann ein Willkomm aus im Namen der Geistlichkeit und lud ins-
besondere ein zur Besichtigung seiner Kirche und des Stiftsschatzes. Darauf gab
Schatzmeister Helmken einen Kassenbericht, woraus hervorging, dass die
Veröffentlichungen des Vereins in den letzten Jahren insbesondere durch die
Inventarisirung der Archive ungemein kostspielig gewesen seien und daher
eine Verminderung des Vermögens um 1(563 M. eingetreten sei. Zu Revisoren
der Rechnungen wurden die Herren K ü t g e n s und S c h e b e n erwählt.
Nach einem kurzen Berichte über den Stand der Annalen, deren 64. Heft
druckfertig und Heft 65 schon so weit vorgeschritten, dass es zu Beginn
des Jahres erscheinen kann und einem Referate Dr. T i 1 1 e ' s über seine
Repertorisirungsthätigkeit wurde Nideggen als nächster Versammlungsort
bestimmt.
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Berichte und Notizen.
277
Die Reihe der Vorträge begann Kammerpräsident Schorn über die ,
Etymologie des Namens Essen.
Nachdem er die Ableitung desselben aus Asche oder Esche, sowie aus
Esse verworfen hatte, wies er auf die verdienstvollen etymologischen Unter-
suchungen von Förstemann und Arnold, sowie in Bezug auf Westfalen von
Jeninghaus und Volkmann, namentlich auf die Beihülfe hin, die er in seinen
bezüglichen Studien durch Dr. Selmaun in Bonn erfahren habe. Diese hätten
ihn zu dem Ergebniss geführt, dass der Ursprung des Namens nur altsäch-
sisch sein könne und die älteste Form desselben Astnide oder Asnide sei,
wie er zuerst in der Stiftungsurkunde Alfreds vorkomme. Der Wechsel mit
t und ohne t sei nicht auffällig, da dieses als dentale Einschiebung sich zu
erkennen gebe, so dass Asn als die Hauptsilbe, ide als Endsilbe zu betrach-
ten sei, als Suffix. Dieses ursprünglich eti, bedeute im Altsächsischen so
viel als Ansiedelung, Hof, Gut und das Hauptwort Asn biete also dessen
nähere Bestimmung. Dieses aber sei eine Abkürzung von Asna, Zins oder
Pacht, so dass das ganze Wort als Pachthof oder Zinshof, nämlich des beil.
Alfreds, des Gründers von Essen, erscheine. Die weitere Entwickelung des
Namens in Assindensis, Essiodensis (zuletzt Essender) sei ganz correct. Im
Anschlüsse daran, wies der Redner auf die Entstehung anderer Namen in
4er Nachbarschaft hin, wie Kettwig aus Chattorum vicua, Werden aus Werth
{Insel), Bredeney aus Zwe Breden (Land) und ermunterte zu weitern For-
schungen auf diesem interessanten Gebiete.
Rentner Franz Arens berichtete über den Liber Ordinarius der
Essener Stiftskirche, von dem zwei Exemplare erhalten seien, das jüngere
aus dem 15. Jahrhundert in der Düsseldorfer Bibliothek als eine aus
140 Seiten bestehende Abschrift des altern aus dem Anfange des 14. Jahr-
hunderts in der Essener St. Gertrudiskirche. Diese 158 Seiten umfassende,
im 16. Jahrhundert in Leder gebundene und mit einer Oese für die An-
kettung versehene Pergament-Handschrift legte der Redner vor und erstattete
über ihren zum Theil sehr eigenartigen, weil auf örtlichen Einrichtungen
und Gewohnheiten beruhenden Inhalt sehr eingehenden, überaus interessanten
Bericht. Da das Essener Stift den Conventus der Stiftsdamen, seit dem 13.
Jahrhundert auch das Canonichen-Capitel, sowie die Scholaren der Stifts-
schule umfasste, so beziehen sich die Vorschriften des Liber Ordinarius (der
auch Ordo, Ordo officiorum, Ordinale, Rituale heisst und im Allgemeinen
die Anweisungen für die Abhaltung des Gottesdienstes, für die Pflichten der
einzelnen dienstthuenden Priester, den Ornat der Altäre usw. enthält) im
vorliegenden Falle auf jene drei Kategorieen, von denen die zweite der Ca-
nonici aus 20 Mitgliedern bestand, nämlich zwölf Presbytern, vier Diakonen
und vier Subdiakonen, deren Spitze der Dechant bildete, als das Os canoni-
corum. Diese Vorschriften zerfallen in sieben Theile, von denen der erste
die Dienst-Ordnung für den Hebdomadar bringt, die genaue Instruction, wo
und wann derselbe in seiner Hauptwoche und den ihr folgenden drei Wochen
zu functioniren hat. In dem zweiten Theile werden die Anweisungen für die
Diakonen und Subdiakonen gegeben. Ueber die besondere Feier des Gottes-
dienstes finden sich die nähern, sehr viele Einzelheiten und Eigenthümlich-
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278
Berichte und Notizen.
keiten aufweisenden Bestimmungen in dem dritten Theile, dem der Redner
zahlreiche liturgisch merkwürdige Angaben entnimmt, im Anschlüsse an die
einzelnen Festtage des Kirchenjahres, welches mit dem ersten Advents-Sonn-
tage beginnt. Das Christfest, dessen Anfang der Besuch des Begräbniss-
platzes in der Nacht bildet, das St. Stephansfest, der Tag der unschuldigen
Kindlein, der mit besonderer Bewirthung verbundene Sylvester- wie der
Lichtmess-Tag zeichnen sich auch durch besondere, genau vorgeschriebene
Processionen ans. Eine Kette eigentümlicher Ceremonien bildet die Char-
wocbe, deren Einzug durch den hölzernen Palmesel characterisirt wurde.
Dies ist besonders bemerkenswert!», da der Palmesel in Norddeutschland selten
vorkommt. Am Gründonnerstag, an dem drei Hostien consecrirt wurden,
fand processio ad mandatura, aber keine Fusswaschung statt ; am Charfreitag
die Enthüllung von zwei Kreuzen, von denen das eine für den Chor der
Stifts-Damen, das andere für den Kreuz- oder Volks- Altar bestimmt war; am
Charsamstag die Weihe der Osterkerze, in welche ausser dem noch jetzt
üblichen Kreuz für die fünf Weihrauchkörner eine Figur eingegraben wurde,,
die das Monogramm der Dreieinigkeit darstellte: das Alpha und Omega, das
Chi mit dem Rho und das Psi, und die Weihe des Taufwassers unter aparten
Gebräuchen; am Osterfeste die Auferstehungsfeier um Mitternacht in hoch-
dramatischer Weise. Am Frohnleichnamstage wurde eine Procession mit dem
h. Sakramenten um den Kirchhof gehalten, sodann am folgenden Tage mit
Sonnenaufgang eine "grosse Sakramentsprocession durch die Felder. Am
Sonntag nach Maria Himmelfahrt fand die Liebfrauentracht statt. Die beiden.
Stiftspatrone, die hh. Kosmas und Damian, standen in grosser Verehrung.
Ihr Festtag am 27. September wurde mit grossem Glänze gefeiert. An diesem
Tage begann das Kanonichenkapitel sein Rechnungsjahr. Ausser dem Hoch-
altar, welcher im 14. Jahrhundert als Flügelaltar das Hochchor zierte,
werden in dem Ordinarius ^noch 18 Altäre erwähnt. Ob der Gründer
Bischof Alfredus von Hildesheim als Heiliger verehrt wurde, ergibt sich aus
dem Ordo nicht, obwohl er in demselben zwei Mal als sanctus, häufig als
beatus, in der Regel aber einfach als fundator noster bezeichnet wird. Der
vierte Theil des Ordo bezieht sich auf die Exequien und Anniversarien, der
fünfte auf die Pflichten der Inhaber einzelner Officien, der sechste auf die-
Vertheilung gewisser Gaben und Geschenke, der siebente endlich auf allerlei
Verhältnisse, die nur angedeutet, nicht näher ausgeführt sind. Die Ergän-
zung zu diesem Buche bildet das Katenat oder Kettenbuch.
Oberlehrer Dr. R i b b e c k meldet als Vorsitzender des Essener Ge-
schichts -Vereins zunächst den Gruss desselben, um dann in lichtvoller Aus-
führung die Glanzzeit des Essener Stiftes unter den sächsischen und salischen
Kaisern zu behandeln. Altfrid, der vierte Bischof von Hildesheim, vertrauter
Rathgeber Ludwig's des Deutschen, war an der Gründung der Klöster Lamm-
springe und Gandersheim betheiligt, gründete für Mönche das Kloster Saligen-
stad, für Jungfrauen das Benedictinerinnen-Kloster Asnide, welches er von
Anfang an reich ausstattete und der Leitung seiner Schwester Gerswinde an-
vertraute. Diese fand ihre Begräbnissstätte in der Quintini-Kapelle, der
Gründer selbst in der von ihm erbauten Stiftskirche, in der seine Gebeine
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Berichte und Notizen.
279
noch jetzt ruhen in einem prächtigen Hochgrabe aus dem Anfange des vier-
zehnten Jahrhunderts. Auf dem bei der Einweihung des Kölner Domes 873
gehaltenen Concil wusste Altfrid auch seine Mitbischöfe für die neue Stiftung
zu begeistern und zu allerlei Privilegien zu bestimmen. Auch die fränkischen
Könige fuhren fort, ihr mancherlei Schenkungen zuzuwenden, namentlich im
Rheinland gelegene Landgüter. Im zehnten Jahrhundert als Canonissen-Stift
hochangesehen, konnte es sich der ganz besondern Gunst des ottonischen
Kaiserhauses rühmen, welches ihm namentlich in Sachsen manche Besitzungen
übertrug und zu ihm in die engsten Beziehungen trat durch den Eintritt
seiner Töchter. Der erst nach dem Jahre 1614 entstandene, vielleicht auf einem
Nekrologium des dreizehnten Jahrhunderts basirende Aebtissinnen-Katalog führt
nicht weniger als acht dieser Fürstentöchter auf, von denen aber mehrere legen-
darisch sind, wie auch die als vierte Aebtissin genannte Pinnosa. Auch über
Hathwig und Ida sind die Nachrichten noch unzuverlässig, bis endlich Mathilde,
die Enkelin Otto's I. in das hellste Licht tritt. Als Tochter Ludolfs 947 geboren,
trat sie c. 966 in das Stift und c. 973 an dessen Spitze, und wurde mit ihrem schon
982 gestorbenen Bruder, Herzog Otto von Schwaben dessen grosse Wohlthäterin
durch die Stiftung des ältesten Kreuzes und später durch mancherlei andere zum
Theil noch erhaltene Schenkungen. Auch ihren Onkel Otto II. wusste sie für das
Stift zu gewinnen, so dass er ihm sogar seine Tochter Mathilde zur Erziehung an-
vertraute; nicht minder bedachte es Otto III., der 993 Essen besuchte und
es 996 von Dortmund aus weiter beschenkte, auch Heinrich II. 1003. Ma-
thilde starb 1011, nachdem sie 998 auch die Filiale Rellinghausen ge-
gründet hatte, in der sie unter einer Mosaikplatte beigesetzt wurde. Eine
glanzvolle Erscheinung war wiederum Theophanu, die Tochter Ezzo's und
Mathilde'8, Schwester der Königin Richeza von Polen und des Erzbisch ofs
Hermann von Köln, der 1051 die von ihr erweiterte Krypta der Stiftskirche
einweihte. Sie schenkte das vierte Kreuz, vollendete den Marsusschrein und
erwirkte von Kaiser Heinrich HI. das Markt- und Zoll-Recht. Nach ihrem
Tode erlosch allmählich der Glanz, welcher bis dahin das Stift umgeben hatte.
Für diese vortreffliche Einleitung zur Besichtigung der Münsterkirche
und ihrer Schätze dankte dem Redner der Vorsitzende. Darauf begab sich
die grosse Versammlung zunächst in das Nebenzimmer, in welchem der
Herr Oberbürgermeister ein Büffet eingerichtet hatte, eine in den Annalen
des Historischen Vereins noch nicht verzeichnete Aufmerksamkeit, welche
den Vorsitzenden veranlasste, auf den grossmüthigen Spender ein kräftiges
Hoch auszubringen.
Nach dieser überaus wohlgefällig aufgenommenen Stärkung erfolgte
der Besuch der Münsterkirche, in deren festlich beleuchteten Räumen eine
grosse Schaar sich einfand. Dieser erklärte Religionslehrer P r i 1 1 zunächst
das merkwürdige Baudenkmal, dessen einzelne Epochen von der zweiten
Hälfte des neunten bis in den Schluss des vierzehnten Jahrhunderts er in an-
schaulicher Darlegung erläuterte: das Langhaus als den Rest aus der Ur-
sprungszeit, den Westbau und die erste Krypta als Schöpfungen aus dem
zehnten, die zweite Krypta als Erzeagniss der Mitte des elften, das Transept
als Umbau aus der Mitte des zwölften, das Chor und die Gewölbe des Lang-
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Berichte und Notizen.
hauses als Producte des vierzehnten Jahrhunderts. Auch den Gemälden aus
der Mitte des elften Jahrhunderts im Westbau, aus dem Schluss des zwölften
in der Vierung, dem Ende des vierzehnten an den Eingangspfeilern zum
Chor, sowie dem berühmten Reliquien-Altar mit den Flügeln de Bruyn's, der
Heiliggrab-Gruppe, dem kostbaren siebenarmigen Leuchter und der grossen
antiken Säule wurde die Aufmerksamkeit zugewendet. Endlich wurde von
dem Vorsitzenden der unvergleichliche Schatz gezeigt und erläutert, der auf
dem Chore eine sehr übersichtliche Aufstellung erfahren hatte. Die vier
Prachtkreuze mit den merkwürdigen Zellen-Emails und die acht übrigen
nicht minder wichtigen Erzeugnisse der ottonischen Periode, die überaus
zahlreichen Armreliquare, Monstranzen, Ostensorien, Kelche des zwölften bis
fünfzehnten Jahrhunderts, die ungemein mannigfaltig in ihren Formen und
mustergültig in ihrem Aufbau wie in ihren Verzierungen, die herrliche Gold-
emailkette aus Burgund, die kostbaren Evangeliarien usw. fanden eingehende
Erklärung und allgemeine Bewunderung, so dass der Abschied von allen
diesen Kleinodien Ueberwindung kostete und erst nach vier Uhr das Festessen
im Hotel Hartmann beginnen konnte.
Hier fand zunächst die Vertheilung von zwei freundlichst der
Versammlung gewidmeten Drucksachen statt, einem Separat • Abdruck
aus dem „General-Anzeiger für Essen und Umgegend", in welchem
ein „Freund der heiraathlichen Geschichte" die Prinzessinnen des säch-
sischen Königs- und Kaiserhauses als Aebtissinnen von Gandersheim,
Essen und Quedlinburg vom neunten bis elften Jahrhundert behandelt, sowie
einem kleinen Hefte mit dem Titel: Den zur General- Versammlung am Vi.
October 1897 in Essen vereinigten Mitgliedern des Historischen Vereins für
den Niederrhein überreicht vom Historischen Verein für Stadt und
Stift Essen. In dieser instructiven, und illustrirten Studie untersucht
Georg Humann, der leider verhindert war, der Versammlung beizuwohnen,
mehrere merkwürdige Einzelheiten des Essener Schatzes, in Bezug auf Alter,
Herkunft, Bestimmung, namentlich die geschnittenen Bergcrystall-Knäufe an
zwei Kreuzen und eine Reliquien-Phiole, die er mit Recht für arabische Er-
zengnisse des zehnten bis elften Jahrhunderts erklärt und mit verschiedenen
ähnlichen Arbeiten (die noch um manche Beispiele vermehrt werden könnten )
zusammenstellt. Wie wir hören soll die fleissige Arbeit mit einem kleinen
Nachtrage im nächsten Hefte der Beiträge zur Geschichte von Stadt und
Stift Essen erscheinen.
Aachen. Verein fflr Knude der Aachener Vorzeit. Mitgliederzahl
ca. 230. Sitzung vom 15. Januar 1896 zwei Vorträge: Referendar Schollen
über den Empfang einer Gesandtschaft der Hansastädte in Aachen KiOti;
Oppen ho ff über militärische Revolten unter Aachens Besatzung 1795.
Sitzung vom 11. März drei Vorträge: C. Rhoeu über alte Ansichten von
Befestigungswerken in Aachen; Dr. Brüning über Frhr. von der Trenck ;
Pfr. S c h n o c k über die Diöcesanangehörigkeit Aachens und Burtscheids.
Generalversammlung am 11. November: Jahresbericht und zwei Vorträge:
Referendar Schollen über Aachener Strafrechtspflege im Mittelalter; Dr.
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Berichte und Notizen.
Brüning über Beziehungen Eugens von Savoyen zu Aachen. Ausserdem
unternahm der Verein zwei wissenschaftliche Ausflüge am 4. August nach
der Burg Schimper im Geulthale und dem Altenberger Dome, wobei Pfr.
Schnock einen Vortrag hielt über das neutrale Gebiet von Moresnet; ferner
am 4. October nach der Ruine Wilhelmstein, bei welcher Gelegenheit Pfr.
Schnock und Referendar Schollen über die Geschichte Bardenbergs
und der Burg Wilhelmstein sprachen.
Der IX. Jahrg. der von Pfr. Schnock redigirten Zeitschrift „Aus
Aachens Vorzeit" enthält ausser einer Anzahl kleinerer meist kulturgeschicht-
licher Mittheilungen einen Aufsatz von J. Gross über Burg Schoenau bei
Aachen; Eine Abhandlung von Pfr. Sch nock über das Zusammenleben der
Stiftsgeistlichkeit zur Zeit der Karolinger; und von J. Fey eine Lebensbe-
schreibung des Aachener Malers .loh. Adam Eberle.
Bonn. Verein Alt-Bonn. In der Generalversummlung am 26. Oct.
1896 hielt Dr. F. Hauptmann einen Vortrag über das Cassiusstift in
Bonn (abgedruckt bei F. Hauptmann, Allerlei aus alten Tagen, Bilder aus
der Geschichte Bonn uud Umgegend S. 89—128). W. F usbahn berichtete
über zwei im vorigen Jahrh. nach Bonn gekommene Türkenfabnen (gedruckt
im Bonner Generalanzeiger 29. Oct. 1896). Ausserdem wurde referirt über
die vom Verein neu erworbenen lokalgeschichtlichen Stücke. — In der Ge-
neralversammlung vom 18. November 1897 sprach Dr. Tille über das
Archidiakonat Bonn und W. Fusbahn über ein Spottgedicht auf den Tod
und das Leiehenbegängniss des Kurfürsten Max Franz. Die neuen Erwer-
bungen des Vereius wurden der Versammlung vorgelegt.
Düsseldorf. Düsseldorfer Geschichte- Verein. Mitgliederzahl 840.
Es fanden 1896 sechs Sitzungen mit Vorträgen statt; am 21. Januar Prof.
Dr. R. Hassencamp: Der englische König Karl II. in Düsseldorf und
seine Beziehungen zum Pfalzgrafen Philipp Wilhelm (abgedruckt in Deutsche
Ztschr. f. Geschichtswissenschaft 1896/97 S. 238 f.) ; am 14. Febr. Ditges
über Düsseldorf im Anfange dieses Jahrhunderts; am 10. März Dr. Cr am er
über „Rheinische Ortsnamen" und B loos über „Düsseldorfs ältesten leben-
den historischen Zeugen"; am 27. Oct. Prof. Dr. Hassencamp über Karl
Immermann (abgedruckt im Jahrbuch des Vereins, 8. Annalen H. 63 S. 243);
am 17, Nov. Marseille über die zweite Heirath des Pfalzgrafen Wolfgang
Wilhelm 1631; am 8. Dez. Dr. Küch über die Bauthätigkeit des Kurfürsten
Wolfgang Wilhelm in Düsseldorf. — Zum Jahrestag der Stadterhebung 14.
Aug. gab der Verein eine Denkschrift heraus: F. Schaarschmidt, Ga-
briel Ritter von Grupello und seine Broncestatuette des Kurfürsten Johann
Wilhelm im Jägerhof zu Düsseldorf.
Köln. Verein von Alterthnmsfrennden. Mitgliederzahl ca. 60. Vor-
träge hielten bis März 1897 Rector Schwoerbel: Geschichte des Ball-
spiels und seine einstige Pflege in Köln; Hofrath Aldenhoven: der
Salon 1896 ; Director Dr. v. Falke: über niederrheinisches Steinzeug ; Bau-
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Berichte und Notizen.
rath Stubben Ragusa und Callarro; Stübben: Spoleto; Stadtarchivar
Prof. 1h*. Hansen: die Universität Köln und der Hexenhammer; Hansen:
Deutsche Kaisersiegel; Dr. Kisa: über moderne Radirungen. Der Kölner
Stadt-Anzeiger brachte Auszüge aus den Vorträgen.
Prüm, tiesellsenaft für Alterthumskunde. Am 8. Oct. 18% Vor-
trag des Gymnasialdirectors Dr. Asbach über die römische Wasserleitung
in der Eifel und die römische Villenniederlassung bei Blankenheim. In der
Sitzung am 27. Nov. Vortrag desselben über Georg Barsch und die
Eiflia illustrata nach Bärsch's „Erinnerungen aus meinem vielbewegten
Leben", und über die Bearbeitung der Eiflia illustrata von Friedr. Schannat.
Sodann sprach Kreisbaumeister Schräder über die Ruinen von Baalbeck
in Syrien. Am 13. Febr. Vortrag des Oberlehrers Donsbach über den
Mithrasdienst im römischen Reiche. In der Vorstandssitzung vom 22. Febr.
verbreitete sich Dr. Asbach über die Schlacht, in welcher Cerialis i. J. 70
n. Chr. die Bataver von Trier zurücktrieb; sie soll auf dem rechten Mosel-
ufer unter den Mauern der Kolonie stattgefunden haben.
Rheydt Verein für Heimatkunde in Rheydt. Der kürzlich ge-
gründete Verein bezweckt, laut der uns eingesandten Statuten, „die Ge-
schichte der Stadt Rheydt und ihrer Umgebung zu erforschen, im Besonderen
die hier vorkommenden Alterthümer im weitesten Sinne zu einer Sammlung
zu vereinigen, die Eigentümlichkeiten der heimathlichen Sprache und Rede-
weise festzustellen, die Sitten und Gebräuche unserer Vorfahren zu erkunden
und die gewonnenen Ergebnisse durch Besprechungen und Veröffentlichungen
zur gemeinsamen Kenntniss zu bringen". Jährlich im September findet eine
Generalversammlung statt. — Von dem regen geschichtlichen Sinne in Rheydt
giebt Zeugniss die zu Anfang dieses Jahres von S t r a u s s veröffentlichte Geschichte
der Stadt, und die unlängst erschienenen beiden Arbeiten: das Ratbhaus zu
Rheydt (Beilage, V, 64 S. m. 12 Bildern) und von Dr. L. Schmitz: Geschichte
der Herrschaft Rheydt (XVI, 299 S. m. 16 Bild. u. Beil.). Diese letztere
mit grosser Sachkenntniss verfasste Schrift behandelt die äussere Geschichte
in den Abschnitten: 1) Die Lehnsherrn Rheydt's, 2) die Lehnsträger des
Schlosses und der Herrlichkeit Rheydt, 3) Rheydt unter französischer Herr-
schaft und Uebergang an Preussen. Den reichen Inhalt der inneren Ge-
schichte mögen die Unterabtheilungen veranschaulichen: 1) Das Gebiet der
Unterherrschaft, 2) Herr und Unterthanen, 3) Schöffengericht und Vogtgeding,
4) die Gemeinde während der französischen Herrschaft, 5) die kath. Gemeinde
bis 1815, 6) die evang. Gemeinde bis 1815, 7) Schulen bis 1815, 8) das Ter-
tiorierinnenkloster St. Alexandri, 9) Kriegsdrangsale bes. während des dreissig-
j ährigen Krieges.
Trier. Gesellschaft für nützliche Forschungen in Trier. Mit-
gliederzahl ca. 300. In der Generalversammlung vom 19. Juli 1896 hielt
Gymnasialdirector Asbach aus Prüm einen Vortrag über Domitian und
seine Thätigkeit am Rheine (im Auszug gedruckt im Correspondenzblatt der
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Berichte und Notizen.
Westd. Zeitschr. XV. 1896 Nr. 107); Dr. Lehn er berichtete über die Aus-
grabungen und Erwerbungen Seitens des Provinzialmuseums. Die Mitglieder
erhielten als ausserordentliche Vereinsgabe : Dr. L e h n e r , die römische
Stadtbefestigung von Trier, gedr. Westd. Zeitschr. XV. und gesondert bei
Linz in Trier. Ein Jahresbericht ist seit 1894 nicht erschienen.
Werden. Historischer Verein für das Gebiet des ehemaligen Stiftes
Werden. Mitgliederzahl ca. 150. Auf der Generalversammlung vom 13.
November 1896 hielt Conservator Dr. C 1 e m e n einen Vortrag über die
ältesten Wandmalereien der Rheinprovinz mit besonderer Berücksichtigung
der Werdener Luciuskirche. Die praktische Folge dieser Versammlung war,
dass die Luciuskirche aus dem Besitze des Kaplan Hellings in das Eigenthum
der kath. Kirchengemeinde zwecks Erhaltung der Gemäldereste überging.
Es erschien Heft 5 der vom Verein herausgegebenen Beiträge zur Geschichte
des Stiftes Werden, worin P. Jacobs Werdener Annalen veröffentlicht. Im
Verein mit Prof. Effmann (Freiburg, Schweiz) Hess der Verein die Reste
der im X. Jahrh. erbauten St. Clemenskirche ausgraben.
Preisangaben der Mevissen-Stiftnng: 1) Darstellung der durch
die französische Revolution in der Rheinprovinz bewirkten agrarwirthschaft-
lichen Veränderungen. 2) Aufnahme und Ausgestaltung des gothischen Bau-
stils in der heutigen Rheinprovinz bis zum Jahre 1350. 3) Die Gaue und
Grafschaften im Umfang der heutigen Rheinprovinz sind für die Zeit der
zweiten Hälfte des 9. Jahrh. bis zum Beginne des 12. Jahrh. noch Bestand,
Grenzen und Verfassung nebst den in ihnen nachweisbaren Orten festzustellen.
Im Zusammenhang mit der Auflösung der Grafschafts verbände sind die An-
fänge der Bildung und Organisation geistlicher und weltlicher Territorien
darzulegen.
Die Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 1901 an den Stadtarchivar
Prof. Dr. Hansen in Köln einzusenden.
Preisaufgabe der Wedekind'schen Preisstiftung für deutsche Ge-
schichte: Eine archivalisch begründete Geschichte der inneren Verwaltung
des Kurfürstenthums Mainz unter Emmerich Joseph 1763—1774 und Friedrich
Karl Joseph 1774-1802. Besonderer Werth wird auf die Ermittelung der
Theilnahme von Johannes Müller gelegt. Frist bis 1. August 1900, Preis
3300 M. Vgl. Nachrichten d. Gesellsch. d. Wissensch, zu Göttingen, geschäftl.
Mittheilungen 1896 H. 1.
Die Regesten der Erzbischöfe von Main/, die Cornelius Will bis
1288 bearbeitet hatte werden auf Beschluss der Administratoren des Böhmer-
sehen Nachlasses unter der Leitung von Prof. Höhlbaum von Privatdocent
J. R. Dieterich in Giessen fortgesetzt. Bei dieser Fortsetzung soll auch das
archivalische Material berücksichtigt werden.
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284
Berichte und Notizen.
Staatsarchiv zu Düsseldorf. Das Gebäude, in welchem sich das Archiv
befand, muss geräumt werden und es ist daher ein Neubau nöthig. Bei
dieser Gelegenheit wurde die vor Jahren schon aufgeworfene Frage der Ver-
legung dieses Archivs nach Bonn wieder brennend und alsbald auch zum Gegen-
stand lehhafter Agitation und Erörterung in der Tagespresse gemacht. Vereine
der dortigen Gegend, wie der Bergische Geschichtsverein und der Düsseldorfer
Künstlerverein, machten Eingaben beim Ministerium und die Stadt Düsseldorf bot
einen Bauplatz unentgeltlich an. Derartige Anstrengungen, das Archiv zu behal-
ten, sind sehr begreiflich. Die für die Beibehaltung des Archivs geltend gemachten
Gründe sindaber zumeist solche eines plötzlich erwachten lokalen Interesses,s ach-
liche allgemeine Gesichtspunkte mussten unbedenklich zum Gegentheile, zur
Verlegung nach Bonn führen. Die vortrefflichen Arbeiten, welche zum Theil
im Düsseldorfer Jahrbuche und der Zeitschr. des Bergischen Geschichtsvereins
erschienen sind, könnten ebenso gut in Bonn entstehen, da sie zumeist von
den Archivbeamten oder auswärtigen Benutzern herrühren. Auf einen „ge-
schichtlich gewordenen" Anspruch kann sich Düsseldorf nicht berufen, denn
erst Lacomblet hat das Archiv in seiner jetzigen Gestalt zusammengebracht
und einzig und allein seiner rührigen organisatorischen Thätigkeit ist es zu
danken, dass die Kurkölnischen Archivalien damals nach Düsseldorf kamen.
Wäre er in Köln oder Bonn angestellt gewesen, er hätte es vielleicht ebenso durch-
gesetzt, dass die Centralisirung an einem dieser Orte stattgefunden hätte. In
* dem Bestände des Archivs aber nehmen die Archive Kurkölns und der säkulari-
sirten Klöster und Stifter einen hervorragenden Rang ein, auf sie alle hat
Düsseldorf mit alleiniger Ausnahme derer der Jülich-Bergischen Lande keinen
„geschichtlichen Anspruch". Dass in Bonn die wissenschaftliche Fruchtbar-
machung der Archivalien eine ganz andere sein wird als in Düsseldorf, das
wird Niemand bezweifeln. In Düsseldorf kamen neben den Archivbeamteu
nur wenige Benutzer aus der Stadt und der näheren Umgegend in Betracht;
man vergleiche einmal die Benutzerliste und man wird staunen, in welch un-
günstigem Verhältnisse die schwache Benutzung durch Einheimische zu der jetzigen
Agitation steht. In Bonn aber würden neben den Archivbeamten zahlreiche
mit der Universität zusammenhängende Kreise in die Reihe der ständigen
Besucher eintreten. Juristen, Nationalökonomen, Philologen, Theologen wür-
den kaum weniger wie die Fachhistoriker von der sich bietenden Gelegenheit
zu archivalischen Studien Gebrauch machen, die ihnen bei dem jetzigen Zu-
stand unmöglich sind. Mit Recht ist das Archiv für die akademischen histo-
rischen Studien mit den Laboratorien für naturwissenschaftliche Studien ver-
glichen worden; erst an der Hand des archivalischen Materials kann der Student
in die Forschungsmethode auf dem Gebiete der heimathlichen Geschichte ein-
geführt werden. Woran liegt es denn, dass an der rheinischen Universität
die Geschichte der Rheinlande noch fast keine Pflege gefunden, woran anders
als an der Trennung von dem Sitze des Archivs und seines Arbeitsarsenala.
Nicht einer, sondern alle rheinischen Geschichtsvereine würden Nutzen daraus
ziehen, wenn hier während der Studienzeit das Interesse an der Heimath-
kunde geweckt und iu die richtigen Wege geleitet werden könnten. Paläo-
graphische und diplomatische Uebungen an Originalen sind jetzt fast un-
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Berichte und Notizeu.
2S5
möglich an der Universität, die historische Ausbildung bleibt deshalb da-
selbst unvollständig. In den vielen Geschichtsvereinen des Rheinlandes würde
noch viel Tüchtigeres geleistet werden können, wenn ihre Mitglieder während
der früheren Studienzeit in die Forschungsmethode an der Hand der Archi-
valien eingeweiht werden könnten. Für die Verbreitung der historischen
Arbeitsweise ist eben nur der Sitz einer Universität geeignetem einer anderen
Stadt leistet das Archiv in dieser Hinsicht nichts. Alle Berufszweige, ganz
besonders aber die Theologen würden daraus Vortheil ziehen können. Wie viele
Pfarrarchive beispielsweise giebt es noch, die vermodern und ungenutzt zu Grunde
gehen; hier würde der Theologe schon während der Studienzeit auf die Be-
deutung der Archivalien hingewiesen, in ihrer Behandlung und Erforschung
unterrichtet, in der Anlage der Pfarrarchive unterwiesen und schon dadurch
würde dem Untergange vieler historischer Denkmäler gesteuert werden
können. Aehnlich verhält es sich mit den Stadt- und Gemeinde-Archiven.
Das allgemeine Interesse verweist also auf Verlegung nach Bonn. Die
Archivbeamten Düsseldorfs selbst würden die Uebersiedelung nach Bonn
begrüssen, wo ihnen eine reiche Bibliothek zur Verfügung steht und viel-
fache Anregung zu Theil werden kann. Die Bonner Universität hat denn
auch ebenfalls einen Bauplatz zur Verfügung gestellt, und die philosophische
Fakultät hat nachträglich eine Eingabe an den Minister eingereicht, der sich
die juristische Fakultät anschloss.
Neuerdings hat auf Anregung des Düsseldorfer Geschichtsvereins
der Provinzial-Ausschuss sich für die Beibehaltung des Archivs in Düsseldorf
erklärt.
Merkwürdiger Weise hat die Stadt Bonn noch keinerlei Schritte ge-
than, das Archiv zu gewinnen.
Bonn, Nov. 1807. Meister.
— Der bisherige Archivassistent in Düsseldorf Dr. Redlich ist zum
Archivar daselbst ernannt; der bisher am Staatsarchive zu Wiesbaden (früher
am Stadtarchiv in Köln) beschäftigte Dr. R. Knipping ist seit 1 . Öc-
tober als Archivassistent an das Düsseldorfer Archiv berufen.
Bonner Universitätsbibliothek. Der Oberbibliothekar Dr. H. Rau
ist unter Verleihung des Professortitels in den erbetenen Ruhestand getreten;
der Assistent Dr. Wenzel ist nach Berlin versetzt. Neu traten ein als
Bibliothekar Dr. Dorsch und als Bibliotheksassistent Dr. J ü r g e s.
Köln. Stadtarchiv. Der Volontär Dr. B e 1 1 g e n h ä u s e r ist an
an die Handelskammer in Braunschweig übergetreten.
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Uulvemtäts-Buchdruckerei vod Carl Georgj in Bona.
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Uli
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