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Full text of "Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen"

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Geschichte der 
schweizerisc... 

Kirchen 




Emil Blösch 





HARVARD COLLEGE 
LIBRARY 

FROMTHE LIBRARY OF 

KONRAI) VON MAVRER 

OF MVKICH 
THE GIFT OF 

ARCHIRALD CAKV GOOUDGE 

— CLASS OF 1887 — 
ASSISTAXT PROFESSOR OH IIISTORY 
1904 





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GESCHICHTE 

« . 
DER 

SCHWEIZERISCH-REFORMIERTEN 

KIRCHEN 

VON 

Dr. E. BLOESCH 

PROFESSOR DER KIRCHF.NGESCHICHTE AN DER UNIVERSITÄT BERN 
OBKRBIBUOTHRKAR AN DKR BF.RNER STADTBIBUOTHF.K 



BAND II 




BERN 

VERLAG VON SCHMU) & KRANCKK 
1899 



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Hut V 

Vor; \! 



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Inhalt von Band II. 



'"' uZ HU ** klnh **<*" «ea XVI. Jahrhundert« (lO» bis 
lf>!).s. Fortsetzung. 

Die (ilaubensirenosseu . . 

10. Dir Wiedertäufer ....'..[[' .>' " ^ 

IV. Di* Auflösung des Staatskirchentums (1M8-18O0): 

I. Der Pietismus „j 

.7 !! aS ^» onh,,r » !, ' r Krb " Toggenburgerkrieg '. 5.V~ 77 

i. Hie \\ idersprüche gegen die Konsensu.sförmel 77^ ms 

4. Neue religiös,. Regungen , K .,. 

Di- Aufklärung m _ 

- f »7 »« ^ : : i4»_ ! 7 

V. Kirchliche Neugestaltungen (isoo-1870) : 

1. Die Restauration der Landeskirchen . . is,; -><»7 

•-. Der Reveil in der französischen Schweiz . *07-">->4 

.1 Die Krweckung in «1er deutschen Schweiz 2>1 -'4 

4. Die Wendung der dreissiger Jahre . .. .,4;, _•">,;, 

o. Kirche und Schule [ m 

-• *"" ltan 1,0,1 «Wlmre,, ., S) ; _ :m 

<. Staat uufl Kirche 30-J-T-17 

*■ ( *l«i»ben und Wissen ... <$37-W» 

f '- r>i ° Ke,,,n " ; ; »w-aiii 

Re * ,s,er l-XXVll 



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Register. 



Andorf (Thurgau), L 41."». — 11. 
Aaniu, L ^ [»7. 'i^L iLLL 

2i;3. 2M. Mk 3LL 322. 323, 354, 
ML 4_oa m\ m;, 447, 48o. 

-II. 3^ ^ ^ 3^ IL 72. [04. 

W)^ 173, [83. n»7. 23L 2JM1, 30^ 



ir. •_>:>. 



25. im 



Aarberg, L 42!», 474, 4!MJ. 

(}± rAli 2^L 

Aarburg, L 8«. 4C7. II 

Aargau (LanTIschaft, Kanton), L 87j 
202, 302. 432, 4:»o. - It. l hüi, 
1!»:». U»7, 204, -JH.*». 22*. jj^ ■_»:;<;. 



2i;:>. 27ü. 28<;, •_>«»:;. i'.is. 3r,:>. 3!>4, 



Aarwnngen Hern). L 277. II. 2.'». 

.m 

Aheiidmahlsfeier, L 7!», !>!>, UlL [0^ 
277», 2*0. 2*1. ^ 427, 431. 
433, 434, 481. II. 7!'. KM). 1011. 
Mo. \2t\. L21L LLL [44. -.Ms, 1 . 



2C2. 



Aheiidinahlsstreit. L 



I4!>, vgl. Has.-I. Hern ete. 

1*3— 207, üL 



Ablünts.-hen fHern\ II. 1ÜL 
Adelboden illorri), L 11 - II. iL 
Attult.rn i. E., L 4*3. II. KU. 
— b. Aarberti, L 2*3. 
- a. AI bis. II. iss, 
Alherieus 'Alberv, Auberv. Claud., 

L i'.'is, lins. 
Albi, TWthol. i'Wvssi, L üüL 
Alblig,<n Hern . f. !i3, 2ZL 
A.'lfii (Aigle). Lil^ 42. 4*3. II. bj. 

bSj .'{OS, .!!>■'., 
Alencon (Synode), L 4*7. 
Alex. Jost, in Frei bürg, ]_, .".C.Y 
Algier, evang. Kirche. II. .".?)."> 
Alfet, Saunifl. L 4.V>. 
Allgäu, II. iL 
,AIIiance liberale", II. ilLi 



Alineas (Hunden), L 421. 

Alpnach (Untenv.), ev. Kirche, II. 

354, .m 

AltiTcon (Zürich). L 438. 
Altmann, Job. <ieorg, Prof., II. 10."». 
1 3.'», 1 3<; 

AltsttittiMi im Ith., L 3o:>, 4I.'>, 42H, 

4C4, 4*9. 11. Ii 
Amcrhach, Honifac. L MJ1L LHi, 2JÜ 
Amerika. II. 40, Jja LLL 
Ammann, Job., II. 3*.'», 3*7. 
Ammann, Kandidat. II. 104. 
Am Ort. .Jakob, L 83. 
Ampelander (Uebmanu), Valent., L 

2G<i. -j«;*. 

Ani|)ort, (ail Portion). Christ., Prof. 

in Hein, L 2»^ 3iüL 
Ainsoldingen (Hern\ L •"»•").'>. — II. 4S, 

IOC. 23C, 23S. 
Amvraiit (Aniiraldus), L 4**'>--4**. 
Ainvraldismiis. L 4*ü, 4!K). 4!>2. 

11. *, LLL 
Andeltingeii (Zürich), L 42(>. 
Andn-ae, Jakob. L 257, 441. 
Anhalt. Fürstent., L 423. 
Anhorn, Harthol., L 437. 
d'Annone, I li«>ron viims. II. 107, 1 5 I . 
Antitrinitarier. L 22L 22*, 2l'!I -23:>. 

242, 3üLL 
Antonie. \icol., L 43.">. 
St. Antoui {Kri'iburgj. ref. Kirch«'. 



II. 3.V4. 



'■JllLL 



Allianz, l-'.vangelische, II. 33<i. 
Allschwyl (Jura , L 41.:. 

Bloesrh. (icsich. <lcr »L'hwciz.-rof. Kirchen 



Antonianersekte, 11. 23< 1-238, 25).'». 
Aepli, Otto. Laiidauimann, II. 3St. 
Appenzell (Kanton , L 31, 3iS, S3, 84, 

si 8JL ULL Liü iiüL -llilii dJAi : ±Lh 
43i>, 4;»s, 4s:,, 4:>2. - n. ^ i_L 

£»3, ^ SIT,. 132, 14S, l!»ö. llfS, 2jiS, 
2«i3, - ) !»3, 2!>S, 3H». 34A 3:»ö, f 3lM». 
(Ortschaft J7X. 3iü — II. 7JL 

-Appenzeller Sonnta^slilatf. 1 1. 3"i>. 

Ai»penzeller, .1. ('., II. löj^ IJH^ 2LL 

Arbou, L 377. II. ü 



KogisUr. 



1* 



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II 



Anlez (Kiigadin . L 34 S. 

Arctius, Ueued., L 227, 235, 2i>4, 2ü!L 

Arisilorf Baselld.), II. lltL 

Arleslieim. L 344, 35iL 

Arminius, Jakob, L 398, 3;»!». 40± 

Arminiaiier, L 399, 40_L 402. 4sr,. — 

Tl. 35, SK 89. LLL 
Arnaud, Henri. LL 14, Iii, LL 
Arth, L 457, 4HU, 4CI. 
Artopoeus :J*tistt*r;, Nieol., L 2<!4. 
von Ars. Heini, L 141. 
.Vesdil Bern\ L ÜL aä5, - II. HL 
Association*- Ei. I, II. 40. 41, 4.\ m 

bis 91, 1(4— JWi. 
Aetigeu (Soloth.). L ÜIÜ 
Anbellen, Karl Aug.. II. 35 1 . 
d'Aubigne, Agrippa. L 412, 423. 

— Samuel. Mr.. II. 

Anbonne. L 170. 172, üliL — II. '-IL 

um», 2jüi, 22L 
Augsburg. I. 1 S5. 2« 15, 310 
Augsburger, Miehel, L 22o. 
Ansser-sihl (Zürich). L 4*2. — II. OälL 
Avenches (Wiflishurg), L 4jL 1 <>•'». 

1 6'). IlÜL 1 »;s — 170. LLL — II. M 

Haar (Zug), evang. Kirche, II. 354, 

Hachmanii, Samuel, Dekan, II. LL 
Bachofen, Cantor, II. 10.".. 

— Joh. Kaspar. II. 129 
Üächtelen- Anstalt, II. 2Ü1L 
Baden, Markgrafen, L 47, 1*41!, 

405. 412. — 1 1 . 2 1 . 

— Markgrafschaft \( i rossherzog tum). 
II. 5_L 147. 148, 232. 

— Stadt und Amt L 39, 90, 130, 

131. 325. 327, 329. 3^ 4üil 410, 

417, 43(i, 4~3~?v 455. 45*. 4(>3, 4fi5. 
4«h. 4Si'. — II. 2^ ßi, üi. Jji bis 

Badener Friede i '1718'. II. LL 
Baggesen. K. Alb., II. 227, 24*. 284^ 

285. 295, 325, 3Ji3, 3Ü8. 
Bahler, ÄTTTr., II. 2G5, 2i»s. 

- Willi., II. 387^ aiiä. 
Baireuth. II. 2_L 
Baldiron. Oberst, L 410. 
Balm in Budieguh. . L 94, 277. 
Bauat, ISv. K„ II. 31LL 
Bandelier, Alphorn», II. 323. 
Bannwvl (Bern,, L 277. 
Bär. Oswald, L ML 
Barbeyrac, Jean. 11. 91-93. 
Barde. Kduard, 11. 375. 
Biirentlml (Württemberg), II. iL 
Biiretsweil (Züridi), II. 35ü 
Bargen (Bern). II. '-.'Ol. 



Barnaba, Franz. L 3«; 2. 
Bartholomaus- Nacht. L 353. 354. 
Basel (Bischof), L 27, 49, 5b, [39, 
344. 359. 3i;o, 373. 374, :'.s4 bi^ 

38<i. 41.;, 419, 422, 433. 45fJ, 4C5. 
4«i<;. — II. lü fiö, IL LÜL 

— (Bistum), L .TO -52. 302, 343, 344, 
358 -:HM>, 373, 374, 3*4— 38(i, 413. 
419, 433, 4MJ. - II. 77 7 1 12. 
U;2. 202. 2(Mi. 2< >7. 373. 

— Stadt), L iL *L 85, 97, 103, |Si;, 
188 192, 1 95. 2Q<;. 217. 221, 229. 
231. 2IL> 239. 245 24s. ^ 215, 
iiiiL 315, 324, 32A 33*, 34-L 345, 
355. 35>i. 35s -3^0. 313. TT74t 392, 
3JiIL 39ii - 398, 4(M». 4o5— 407, 409. 
412 -415. 419, 422, 423. 433, 43.s, 
440. 444. 445. 447, 451, 4(50, 4U4 
hi> m. 470 472, 474, 488. 491 bis 
4!I3, 49i;. — H. «t -II, 18-20, iL 
IS, 50, 83, *L -Li. liiL 10L Hü bis 
109. 120. 121. 124, 133, 1.34, 148. 

150 i52. n;o. i «;2. n;7. 204 . 205. 

22JL 22iL 23L 232, 2lj3, 2Ü5, 2*1, 
2!Hi. 3o<j. 320, 32L 335, ;149 -352. 
3<!1, 3G2, 3ÜL 

— TOndmahl, L 103, 275, 434. — 
II. 109, 321, 3J1L 

— Alunuieuni. theol., 11. 2! 17 

— Antistes, L 2otL 2'il. 4s4. 4S9. - 
II. 50, 5jL 107, 353, 38(i, 3iLL 

-- BibelgesellscTiaft. II. LjjL Ü1L 

- ( , hristentuiiisge>ellschaft. II. 1 51 1 
bis 152. 

-- (ieistlichke:t, II. 'XAL 
i — Gemeinnützig« Gesdlsch.. II. i:'»3 
-- (bittesdienst, L b|3_, 275, 433. 
4S4. II. lüL 

— Gymnasium. L 109, 2.">5. 

— Hulfsverein. protestaut. - kirchl.. 
II. i9A 35L 3!LL aiLL 

— Irvimrianer, II. 335. 

— Katechismus, L lilli, 24S. üIL 

- Kirchliche Kinrii-htuiigeri, L [LL 
11*3, 2_ÜL 275, ilü. 4.".3. II. 5o, 
Ü1L LüiL [70. 3jÜL üiL 3 '.:'.. 350. 
3118. 

— Kircheiitiesang, L 10."». 275. 
II. [34, 293, ÜJiL ILlL 

- Kirchenzucht. L 1 Iii- 275. 27Ü. 
4S4. — II. 50, 5L 

- Landschaft. L 9JL 2L1 30J, 450. 
451. 484. — II. 50, 52, KLL 

— Konfession. 1 Baseler: L 82, üi». 
'L Bastler: L L8JL LiL. LLL 

2JJ- 2_ÜL 11. 52. 2JÜL 

- Missions- Anstalt . II. 152^ 29<i, 
297, :521. ILLL 



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Register. 



III 



Basel, Mormonen, II. 

— Pietisten, IL 107— 10». L3A L5_L 
152, 229, 251. 321. 

— Reform - Verein, II. 378. 

— Rclugies, 11. », 11, ls. 20. 14S. 

— Synoden, II. 134. 

— Wiedertäufer, L SiL llüL — II. 
2 t, :>o. ii:;. 134. 335. 

— Wohlthatigk.- Anstalten. I. 122. — 
II. 2»^ Ü2_L 

— Universität, L 2L 10H. 261, 270, 

346. 396, 43:1, 477. —TT 120, 
ir.o. 226, 26». 3oo. .",21, 35 1. 
Basel bind (KanU>n\ iL 263, 2»8. 321, 

352. üill 

Baselgia, Kaspar. I. 3»5 
Basset, Jean, L 343. 
Bätterkinden (Hern;, L 21LL 
Bauernkrieg (1653), L 448—454. ISO. 



I 



Bauina (Zürich), L 421'., 182 

I V), 281. 
Bämnler, Markus, L 254. 437. 



II 



Baup, Charles, II. 313, 3J6. 
Bay, Eduard, II. 21L 
Beaudichon. Jean, L 158. 
Becearia, Job.. L 333, 334i Ü^L :i4H - 
Bechburg (Solothurn), L 144. 
Beek, Jakob (in Bärenthal"). II. iL 

— Jak. Christoph, II. 103, 121L 

— Sebast., L 400. 
Beeker, Bernhard, II. 386. 
Bedan, Apotheker in Loearno. L31LL 
Bekenntnis s. Coufessio. 

le Bei, Alexandre, L MIL 
Bellelay, Kloster. L j2, Iii- 
Behnont (b. Nidau), L 'JIl. 
Denker. Job. Kaspar, II. 
Bennwvl (Baselld.;, L 4:i4. - N.Ü41I 
Berg, Herzogtum, L '1 
Ber^ell, L 58, 348, 31» 
Bergerac, 07*8. 
Belgier. Gabriel. II. »1 
Berlin, II. 2b, ML 
Bern (Kanton. Staut 
Kirche'), L 17, 50- 
s7, »2— »7, 135-13», 111 — 144, 
147, 153 -Iii,'». [58^ 162 — 175. 186, 



»3. 

Regierung, 
1. 6». 84, SA 



2.V2. 



2.',.», 



256, 262, 263, 276. ;£91 



■307. 313. 31», 320, 
bi> 311, 3457 355 



322—324. 
i59. 364, 365, 



3fi»— 371, 373, 374, 371b 3^4 -3*7, 
Ü1L 405-407, 4<>9. 415, 418, 41». 
122 425. 428— 133, 43*. 442. 



Kann im ersten Baivle niihl untrrxhii- 
d«ti werden. 



451—453. 458. 45!), 465 -467. 470. 
472, 474 477, 4*0. 4S!t -492. 
4»4 -4»6. 4»». 
(Kanton*, II. IL 22 -27, 3J] -37, 
47, 99, 112, 114. I3(i, 148, 202, 
2<»6. 236. 237 . 24», 255, 



2'.n 



2»!). 3S7. aiÜL 
(Staat, Regierunuj, II. 3, Q bis 8^ 
13. 15, 16. IS, 20. 23- 27. 38— 4t?. 
4». 56, 62^ 63, 65, 66, 61» -74, 76. 
Ts, SS, 8». »2. -97, 110 -113, LLL 
LLL 14S, 162, l»5. 246. 24!>. 
bis 253, 282 285. 2s7. 341. üj 
bis .">73. 

rKiivbe), II. 33.-4», IÜ-8L 86 
88, 8JL 1)2-94, »5-»7, »8 -101 
LüL 105, [3b, 135-142. 144. liiil 
L7JL LLL 185, JUL 207, 2^ iL 
bis üLL 256—262, 265. 2s 1 -285 
2»3. 2»4. 323 
36:1 " 



331, .342-34», 351, 



B. 



573, 387 -390, 3!)S. 



in, Aheiidmalilsfeb'r. L 7», lob. 
280. 2S1. 3ss, 4.M. 433. — iL 100, 
1 10, 14b, 144, ÜS, ÜL 262, AHL 



Akademie. L 48», 4»». 500. — 
IL loo, 13L 161L LLL 202, 23», 



24 S. 24». Vgl. Barfüsser- Kloster 
und Hochschule.) 

— Barfüsser- Kloster (Theol. Schuld. 
L 1HL 12L 266, 2£L 388. 500. 
IL 12. (Vgl. Akademie iL Hoch- 
schule."! 

- Bettag, L 2IiL — 4 1. 173, 2»5, 311L 

— Bibelgesellschaft, iL 228^ uüL 

- Bibliothek, L 267, 429. 

— Cborgerichte. L »IL LUL LLL 2Ü1L 
21)0, 302, 42» -432. 484. - 1 1. 7», 
101. 1 13, 1 3». I6S. | St, 205. 256. 
262. 327. 32s, 373. 

Dekane fobcrste\ L »6. 252, 287, 
38S, 42S. iL SO. ,8S, 105, 13L 
135, Iii. Um. 206, 25L 311L 

- Disputation 152s , L ih. IL HL 

— |)isputationstli.'s,Mi, L 2( K >. 205. 
223, 277. 

- Disselitci 
;U:> -34S. 



362. 



260, 261, 2S|. 



i.)4. 



JSS, lS!^ [»7, 2(0—207. 208 -217, 
21 »-227. 22», 234. 235, 245, 250, 



Kvangelischc Gesellschaft. II. 26(1. 
262, 281. 2»6, 334, 3_LL 362, LiiliL 

:',»7. 

— Kvangclisch-theoloüisclier \'erein, 
LL 3JS. 

— Festtage, kirchliche. L 10L 2I1L - 
II. 294, 333, 35_L 

< temeiude (Kirch«- . 



Fran/.bsiscbe 
11. 100, 138, LÜL 3HL 
Französische Kolonie. II. 

258. 



ls, tii 



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IV 



Register. 



Hi-ra, (Geistliche i Pfarrer\ L 202, 227, 
282 -28«. 370. 451. 452. — iL 78, 
bis 80, 93, 103, 131. 137, IM'. 

i«3, i«7. 17«, 190, 203, 241, lms. 
2j^ 293, 29^ 299, 3j>3. 324, 327. 
331. 3«i>. 372. 313. 
--- Gemeinde, freie, LL 252, 3«2. 
(Vgl. Dissentier.) 

— Glaubensbekenntnis. L 78* -77. 

Vgl. liehet. Konf.) 
Gottesdienst (Liturgie , L KU, 
KL', 224, 278, 279, 431. - 11. 100, 

1 38. •_».')<;. :!T2. 

— Ilochsehule. II. 2«9_. 2l<L 
328. 33«. 34 1 — 347, IÜÜ 3iüL 

— II Ulfs verein, prot.-kmhl.. 11. 2J>8. 
334. 394. 325. 
Kapitelsbezirke, L 1Ü 

Dekan«-. L [»2, 370, 490. — 
II. 81», 9«, 295_ 328. 
Synoden. L 97, 38Ji — 1 1-43. 
23«, 32Ü. 

Kateehisinus. L 80. 103. 10«, 2üL 
24!» . 250 — 232^ 2IlL 25«, 430, 
495. II. 25«, 294. 3«3 372. 
Katholiken-. \usseliliiss, II. LLL 
Katholiken- Kultus. 11. IM. 33«, 
Kinderbibel. II, 2it9. 
Ki reiten älteste. IL 327, 32\ 333, 

•'l.l 



- Kirchenbücher. L — 11. 2«0, 
2«L UTA 

KTrehengesiMig. L 2HO. 388. 48 1. 
(I. 100, CiL 13^ 23«, 293, 330, 



■1 - •> 
■»•>■»• 



Kirchenkollatnren, L 93. !'4. 277. 
388. 432, 48:5. - - II. Uo, äää. 

— Kirchenkonvent (Kirchenrat;. L 
1)3, 9«. 202. 21H 2s7, 38>\ 433, 
458. 475, 47«. 49o, 491. — 11.27, 
98, LLL 115. 13s. 14Q T 201. 237. 
Kirelienrat %'/..<[. \\A\.\ II. 1S3. 
L85. 

Kirehenstülile. IL 2üL 
Kirchen Verfassung. IL 23i I. 23!'. 
294. 323 - .".33. 372. 3*9, 390, 398. 
Kircheir/ucht >. < 'hnrgericht. 
Kirchgemeinden, L 93—95. 277, 
48.!. - - IL 99, 2ÜL 
Lehrer-Seminar. IL 259, 282^ 283, 

343, 3«3 3«s. 39«. 

— Liturgie s. (iottesdieiist. 
Missionsstmnlen.il 234. 297. :;«>T. 
Mushafenstiftung, L 121, 2««. 

- Pfarrer s. Geistliche. 

— Pfarrbesohluntren, L '2&L — IL 
HO. LLL 167, [7«. 202, 203, 
331, 3Ü. 



Bern, Pfarrerwahlen, L 1*5, 388. - 

IL 11»L liii, LTiL 3I± 
— Pietisten, II. 34—4», 78, 104, 105, 

234, 251. 252, 2«Q. 333, 335. 



345-347. 3JÜL 
Pisrator- Mibel, L 4t*«. 
22! •. 2JÜL 



IL 139, 



Predigt, L 79, 100, 27!), 431, 432, 
— IL 7s— 80, 13A 18!L 
Prediger-Ordnung, L 78, JA 271), 
2!>Q. 431, 484. — LL lol. 14", 141. 
1«9— 171. 20L, 25«. 3I± 
lieformationsfeier <1728 , IL 100. 
123 — (1828), II. 245—250. 
Reformverein, IL 370, 371, 388. 

38!L 

Religionskommission f JL 
37, 38, 43, Hl 49, 78, LLL LÜL 
Religionsunterricht L 8H 387, 478, 
479.' — IL 139, LLL 1«8, 184. 
25«, 2^9, 2m 294, 363, 323. 
Sehulen, L 2«3— 26«. 270, 34«, 
387. 430, 5D1L — IL HL, 184, 258, 
2s 2. 294, 313. 

Privatsehulen. evang., IL 334. 
380. 39« (vergl. Akademie. Iloeh- 
se 1 1 11 1 e. 1 Ja i1 u sse r k los t e r ) . 
Seelsorire. L 80, 43 1, 432. 
Sonntagsfeier. L 431, 4D4. - 
2«2, 332, 35X 

Sj.itäler. L U9, L2IL — IL _ 
2.>S (vergleiche WohltliätigkeiTs- 
An-talteii . 

sta.lt . L 9«, 14A IM. üiL 211L 
219. 223. 230. 263 2«8. 305. 314, 
31«. 3ls, 320, 32_L 34«. 347. 33_L 
33«. 3«3. 368. 394. 419. 422. 424. 
470-472, 4!>9. II. 1-3.8 -10, 
13, L% LL ±L iL 2«, 33—4«. iL 
5L «9, 83, KlL 105. 10«. 1L5, 119. 
123. 131, L3iL L4Q. 141, 145, 
132, LilL L7A L7_L 189. KW). 22«. 
22JS, 23L 233. 23i, 23s -241, 2_L5 
Iiis -JÄL 2Ü9, 28L 294 —298, :U>2. 



iL 

249. 



334— 33<i. 339. 34jL 343. 349, 36_L 
3<i2. 39«, 3ÜL 

Stadtkireheu : Munster. L 278. 
303. 3.ss. 39«. 429, 470, 472. — 
IL 43. 100. 173, 174, 189. 227. 



237, 248. 259, 2^4, 295, 
- Ib-il.-(ieist, L 388,428. — IL 
91L 190, ^70, 3üä. 
Nvdeygkirehe. L ^79. 3S8. - 
IL !>9. 233, 3«jL 38s 
Pivdlgerkirehe, L 482. — 
IL L8. 

Studenten. II. 35, 3«. 42, 78, 142^ 
223. 34JL 31Ü 



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Register. 



Uern, Synoden, Allg.. II. 256, 283. 

382, 385. 389. 

1532 (Synodus). I. 70, 74 -81, 
101, 10.'). 240. - Ii. I<N>. 

1536. I. 1H!». 

1537. I. 21 n». -.»Ii. 

l.')44, I. 205. 
1549, 1. 207. 
1562, I. 281). 

I.jHI, 1. 255, 283-287. 289. 
1597, I. 307. 

k;i:>, I. 388. 

1(5!»:», II. 42. 43. 

is:n. Ii. 257, 2.V.». . 

1835, Ii. am -262. 

183»;. Ii. 257. 

1846. II. 2S4, 2!».'i, 296, 321. 

1847, 11. .'i2.'». 

l8;,o. Ii. 327. 

18.V2. II. :i28 -:•.:'.< ». 342. 

1*53, ii. :ym. 

1855, II. 345. 

I85(i, II. 349, .{.»i. 

18<;o. II. 363. 

1865. Ii. 372. 

1866. II. :tH4 :i»;7, 371. .572. 
iso;». Ii. 3ss. 

1870, II. 390. 
Tauf.-, 1. 7!», 102, 281. 4:12. 4:13. 
- II. 168. 

— Taufbuchli. I. UN», 101 . 

— Täufer, I. 87, 88. 301 -305. 428. 
483. II. 24 -28. 1U». III. 113, 
201, 202. 

- Täufergespräehe, I. 87. 301. 302. 

— Täufer- Mandate, I. 8\ 302. 304, 
307. II. 26, 2s, HO. in. 

— Tht?ologiseh-kiivhl. Gesellseh.. 11. 
362. 363. 370. 

— Visitati« nu'ii, I. 96, 2» »7. 284. 
II. 101. 14<>, 328. 331. 

— Wohlthätigkeitsanstalten, I. 11«», 
432. II. 141, 2.')8, 25«». 334, 
33.'», 397 fvergl. Spitäler}. 

Bernard, Aug., II. 364. 

— Jacques, I. 156. 

Bernegg (Rheinthal, I. 41.*». -- II. 
73, 7.*». 

St. Bernhard- Hospiz, II. 2!»3. 
Bernoulli, Nikiaus. II. 321. 
v. Bernldinger. Hektor, I. 3!»l. 
Beroniü ust>er. I. 37!». 
Bertrand. Klie, II. 138. 
Bertsehi, Abrali., II. 114. 
Betschwanden ((ilarus\ I. 13.'». 
Bettag. Kidg.. L 4311. 466, 471. 480, 

481. - II. 3. H», 73, 147. 148. 

162, 178, 194, 26.'». 326. 



Betiggen, Anstalt, II. I.'»2. 2!»7. 

Ih'-vilard (Jura), II. 22. 

Beza, Theodor, I. I!»6, 224, 226, 243, 
244, 245, 257, 258, 268, 269,300, 
317. 336. 383, 398. 441, 471. 

Biberist fSoiothurn;, 1. 142. 144. 

Bibelgesellschaften. 11. 228, 22!», 266. 

Bibelübersetzung, gemeinsame, II. 
3."»."». 

Bibelverbreitung, II. 227, 262. 
Biberst«'in (Aargau), I. 136. 
Bibliander, Theodor, I. 2.V.». 470. 
Biedermann, Alois Kmanuel, 11. .".17, 

33!». 310. 341, 34!», 356. 35!», 362, 

384 3! »2. 

Biel. I. 48, |3i», 144, i:>8. IS«;, i:»2. 
1!»:», 204. 221, 24.'», 278. 291, 317, 
320, 343. 3.'.6. 360, 373. .384,38.',. 
:>86. 419, 433, 447, 483. 492. — 
II. 12. i:». 16. 2<>, 77, 12'», 142, 

148. 166, 181. |96. 201, 207, 2.'»:>, 
2!»3, 297, 323, 331, 333, 370, 392, 
39:». 

Bigleu Hern;. I. 94. - II. 47, 258. 
Binder, Georg. I. 2.'»9. 
Binningen. Sc bloss (Basel". 1. 231. - 
II. :»2. 

Birmnnu. Martin. II. 386. 
Bischofszell, 1. 260. 437, II. 61, 75. 
Bitzins. AH». Jer. GotthelP, 11.258, 
290. 303, 331. 370. 

- (d. Sohn), II. 370, 378. 
Biveroni, Jakob, I. 349. 

St. Illaise (Neuenbürg}, I. 341. 
Blandrata, Georg, |. 230, 234. 
Blaarer r'Blaurer), Antbros., I. 31, 

149. 185. 196, 291. 470. 
Blaarer. Christoph, Bisehof, I. 358. 

- Diethelm, Abt. I. 81. 
Blaser, .loh.. II. 363. 

St. Blasien, Kloster, 1. 90, 426. - 
II. 2<N). 

Blasius, .loh., I. 56, 178. 180. 182. 
Blauuer, Adrian. I. 227. 
Btaurer s. Blaarer. 
Blauroek, I. 57. 

Bhesch. Kduard, Reg.-Rat, 11. 329 
Blunieiisteiu Beni\ I. !»4, 277, 355, 
438. 

Bluinhardt, Christ, (iottl.. II. 152, 

234, 296, 344. 
Blnntschli, Job. Kasp.. II. 275, 279, 

287. 

Bodmer. .loh. Jak., II. 128. 
Bognianus, Betr., l'rof.. 1. 288. 
Böhmen, I. 245. 270. - II. 395. 
Bohner, Aug. Nathanael, II. 386. 
Bohni, Andreas. II. 50. 



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VI 



Holl, Friedr., 11. 2*:). 

Holl v. Stein. II. 23. 

Bollinger, .loh., II. 54. 

Holste, Hieronymus. 1. 224. 229. J4 1 . 

Holt, Ulrich, 1. 5«. 

Boltigen (Bern\ Tl. 40. 

Bonmont, Abtei, I. -.»20. 

Bonnet, Charles, II. 124. 

— Jeanne, II. 50. 
Bounivard. Franz, I. 45. 1««. 
Honnio (Worms), I. 408, 411, 420. 
Bornhauser, Benedikt, I. 128. 

— Thomas. II. 2i»3. 
BoiTonueus, Carl, I. 3«l, 362. 
BoiTomaischer Bund, I. 3«7. 45«. 
Borroiiueum, Collegiura, I. 362. 
Bosshardt, Heinrich, II. 15« 
Host, Ami. 11.209, 217-21», 251. 
Boudry, II. 5!). 

Bourgeois, Hauptmann, II. 17. 
Hon vier, Harth., 11. 301. 
Bräeker, Jakob, l. 4«4. 
Brandeuburu, I. 447. - II. 3. 11, 
15, 18, 20. 21, 101. 111. 

— der Kurfürst KiiiM lr. Willi.. T. 495. 
- 11. 15. 21. 

der Kurfürst Friedr. I.), II. 57. 

— Colonien, II. 101. 

Vgl. Preu>sen. 
Brandl* i Bern\ 1.94.389. - 11.25. 
Brandmüller, Ffr. in Hasel. I. 24«. 
Brasilien. Kv. K., II. 395. 
Braun. Jeremias, 1. 4«4. 
Hräunlin, .loh.. 1. 347. 
Brnunschweig. II. 21. 
Bivgenz. ev. K.. II. 395. 
Breitenlanden berg, I. 90. 
Breitinger, Joh. Jak.. Antistes. 1. 30«, 

389. 400, 401, 42«. 427,443, 4M. 

Joh. Jak.. Chorherr. II. 12*. 130, 

131. 

Bremen. I. 255. 

Brcingurteu (Aangau). I. 25, 39. «o, 
130. 32!». — II. 71, 394. 

Bremgarten (Bern), I- 37». -*28. 

Brenz, Joh., I. 1%. 

Bridel, l'hil., II. 220. 

Brie« (Wallis). 1. 346. 

Brienz (Bern , 1. 2o. — II. 140. 

Biittnau 'Aargau), I. 197. 

Brousson. Claude. II. 10. 

Brugg, 1. 92, 97. 18t;, 24!», 2«3, 290. 
451, 45S. II. 2«;, 135, 137, 173, 
197, 255. 

Bruggisser, Leodegar, Abt., II. 6«, 74. 
Brügglen (Bern), II. 114. 
— Sekte, II. 114. 
Brunfels, Otto, I. 219. 



Brunner, Fridol., 1. 32, 135. 328. 

■- Hans Jak., Antistes, II. 391. 

Briitten (Zürich). II. 255. 

Bubendorf fliaselld.), II. 52. 

Bubikon, Kloster, I. 90, 261, 42«. 

Bucanus, Willi.. 1. 288. 

Bueer, Martin, I. «8, 73, 84, 108, 113. 
184 -193, 198, 200 203, 249. 255. 

Büchelberg (Solothurn). 1. 290, 302, 
374, 419, 465. — II. 7«, 112. 201. 

Buchholterberj; (Bern). II. 257. 

Budapest. Ev. K., II. 395. 

Buisson, Ferd., II., 375. 377. 378. 

Bülach iZürich\ 1. 379. 

Bulle iFreiburg\ I. 170. 

Bullinger. Heinrich, I. «0, «3, «8, 92, 
98, 107, 130, 180, 181. 184, 185, 
187, 18S. 193-195, 197. 223, 233, 
23i» ■ 238,241,244, 24«, 249, 253, 
259.273. 301. 319, 323. 325, 34«, 
350, 3«2. 470. - II. 31 MI. 
Johannes. I. !>2. 

Biüupliz 'Bern). I. 347, 423. 

Bundesverfassung 1803, 11. 195. 

— 18| ;>. II. 195, 20.Y 

— 1848. II. 302, 332. 
Bungener, Felix, II. 3«3. 
Burkhardt. Ilieronvin., Ant., II. 119. 

Paul Heinrich/] l. 385. 
Büren (Bern\ I. 92. 93 A. 144, 200, 
37:5. 474. II. 201, 2«5, 32«. 342. 

— Kapitel, 11. .525. 

v. Büren, Otto, II. 3««, 3«S. 

Bureri us, Albert, 1. 108. 

Burg (Thurgau), 1. 41«. 

Burgaiier. Benedikt, I. 31, 3«, 83. 

Buisdorf. 1. 88, 92. 144, 2«3. 304. 
429, 481. II. 13«, 137, 139. 19«, 
247, 249, 255, 258, 297, 302, 326, 
341, 373. 385. 390. 394, 395. 

— Kapitel, II. 28, 3«5. 
Bürglen (Bern), I. .'J7!>. 
Burgrecht, christl., 1. 23. 
Bussnang Thurgau), II. 73. 
Büttscliwyi Toggenburg). II. 75. 
Buxtorf. Joh. TC I. 39«, 497. 

— II). I. 488— 49<». 497. 

— III), I. 497. 

Cabassus, .Simon. I. 37!). 

Calame. Ffr. in Herten. II. 115. 

Calas, Jean Prozess), 11. 118. 

Calvin, Joh., I. 1«0, 1«1. 171. 189, 
192, 194, 195, 200, 202-204. 208 
l>is 235. 241. 243-245, 250. 251, 
2«!», 279. 292-295. 298, 299. 310, 
315, 317, 324. 33«. 355. 379. 401, 
403. 425. 441. - II. 8«. 



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Register. 



VII 



Calvins Werkt*. L Ä 

- Tod, L 2JHL 
TiMl.-4Vi.M- (ls<;4), II. aii 

Cainero. .loh., L 4s«I. 

Camillas (Priidik. in Cleven), L 2^7, 

Caino^ask ^Bümleiij, L Ülk ISO. 
v. Campa^ue, Hr.. II. 2.'14. 
C;impaiiu>. .loh., L 22i>. 
Campell. Ka.s|iar, L ls|. 

- Ulrich. L l*L L8jL 41iL 
Canisins, Petrus. L oUL 
Capellus, Lmlov. (C ha pelle. L 487, 

4 SS. 4!».L 4!>7. 
( apito. Wolfuaiijs. L :ÜL ±L IL ÜL 
S2. lo.s. m, [si^. LSA 1S1L r.12, 
20^ 2< >;;. 



Caroli. Petrus, L lülL I ■">■•', L7_L LLL 

Carraceiola, Callacius. L 2.'18. 
Carraceioli. Nuntius. II. IL 
Cartcret. Antoine, LL .'t7.y 
( "artesius. Cartesianische Philos.. L 

4M, 4!HI, 4!is, 4!)!l. 
Casimir.TTjilz-raf, L iLLL £LL 441. 
Castellio, Sebastian, L - ) -"»">. liiü 
( '.'llariiis, Francis.-.. L ■">■*> I 
Cellerier. Janjues ITisee. II. :}74. 
(Vporinus, L 'JiL 

< Vvcnn.-nkriej;, LL HL 

( 'liampaLTiiy Lei < irandson ), L l'i<>. 
Chantre. Pfr. in Cenf, II. .i7.*i. 
Charenton (Synode), L 487. 
v. Chauvi^nv. franz. Ib-sid.. II. üIL 
Chaux -de -Komis, H. ■>!>, |Q1>. .'il.'». 

3">4, aiL 
Chavannes, Alex., II. 2_2ü 22^L 

Pfr. in Mötieis. II. :17S. 
1 'henevierc, L .).. LL 21 (i, '»74. 
( Ii.'sanx (WaadC, II. :i I ■?. 
Chevssierc. Prediger. II. 21i*. 
Chiävenna (Clov.-n . L 237, :Ui». 3äo. 

408, 411, 4-211. 42:1. 
Chillon (Waa.lt;, L ÜilL - II. 1ÜL 
Chion, Jacques. II. 21L 
Chorgericht, s. IVrn. 
Chrisehona- Anstalt, II. 2J1L 
Christentums-* iesellsehaft. II. 1 ■*> 1 . 

1.V2, 228. 

< 'liri.stians-l-'rlangen in Hävern), II. 

LLL 

Christoffel. Kaget. II. U1KL 
t'lmr (Misehof:. L jT, 1*0, :»)'», 4H>. 
411. 

(Sta.lt\ L .jÜi '±L 177 17t», ^55. 

:i4s, .^l 4:57. u. im;. i:.2, um 

- Synode von l."».'»7, L ist). 
- Lehranstalt. L 4.57. 



Churwal.len, L .-'»in;. 
de la Ciasse, Jean, L 22U 
Claudius von Savoyen (Saliaudus, 
Allohrox, tlallns. Claude 'rAliod), 

l_b — — «E- 

Cleve, Landschaft. L 2-V». 
('Ins (Solothiirn;, L 41V). 
Colesianus, Lndov.. L ">47. 
Colignv. Adiniral, L ML .521. LLiL 



Colladon, Pfr. in Morles, L 372. 
Collin, Uu.L, L LL 
Colmar, L 422. 
Coloiubier, iL LL 

Comnuder, Joh. (Dorfmanu\ L ^ 

:ü± 177, 171J, 180, 
le Comtc, Jean, L H^ H^ 17L 211, 

220. 2.')1. 2)i8. 28LL 
Concordie, Wittenberger. L LHI bis 

VX). 241. 247, 44*. 
C(»mle. Louis de Houilmn, L -"»IS, 

■•i20, aäiL 

Coid'es.s'n» Helvetica, prior: L 187, 

H»7. 240. 24 1 . 
— posterior: L 243, 2LT>, 247, 2^ 

2IL OHL 402, 4J>.i. — II. 40~nL 

LL 41L 8JL i>£>. HS, C|4, 2Hi, 280^ 

:>o:>. :U8. :U7. IULL 
Consensiistoriiiel, L 48.*) — 4i)ü, 4i)s. - 

IL "52^ ö!^ 77-!»7, LLi L21L 
C'onseiisus Tiifiiriuws L*i4'), L P'ö, 

241. 



de Conti, prince, II. JViL äL 
Cojipet (Waadt) L 1 72 
Cordier. Mathurin, L 21."». 222. 
Cnr^cmont (Peru). IL PISj 201 
Cossonay, L 172. 
Corrodi, Heinrich. II. 



IL 



CoufinanL John, IL 'M'>. 
Court (MünsterthaL L ühlh - 

2.->8. .m 

Couv.-t 'Neuenbürg . 11. H>!>. 
C'ressier : Neuenhurji . L 48. 1 7.'». 'Uo. 

— IL älL 
Ciomwell, Oliver, L 445 447. — 

IL L -± 

de Crousaz, Jean Pierr<>, 1 L HL üll üiL 
Cudrelin, L liÜL — IL 2iM. 
Cully Waadt), L ÜÜL 
Curio, Caclius Seeundus, L 2.'t(!, 2<>s. 
de Ciirs.il du Mout, Iltienne. II. bL 
Curtat, Louis Auy., Doyen. IL 220. 
Cyino, Hans, L Ll 
Cyro, Peter. L 4^ 171. 

Dachs, Jakob, 1 1. 'Xk ^7, 8n. sg, JLL 
Dachsfelden (Jura'. L LIilL - IL ■V.\*>. 
Dä<;erlen Zürich , L 42.5, 42*',. 
Dalinatieu, L 4"is. 



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VIII 



Dfinrilikcr, -''»Ii. Friedr., II. 335. 
Dänemark. L 444. 
Diiniker, Jakob, II. 1 29. 
Dänuler, Peter, II. 23. 
Darhysten (Plvmouth- Brüder), II. 

2^ 335, aiii 

Dättlikon ^Zürich). II. 2JU, 
Davel, Abnih., II. 97, 9A 
David, Christian, II. iüL 
Daves, L 57, 421. 
Daxelhofer, Kamiii«», L 307. 
Det'ensionswerk, eidg.. L 4o7. 
Degerfeldcn, L OLL 4H -- 
Deisten, II. lo^ 114. 11 iL 
Dclsberg. L 136, 414. 
De Sanctis, Prot'., II. Ü3JL 
Desor, IM nanl. II. 377. 
Deutschland, L 3Ü 315, 3^ 40L 

443, 492, 495, 4Ü8. — 1177*, 2L 

41^ 4H, 103. 1-27. 128, 193. 224. 

22*;, 22*. 2JIL 
Deutschritterordeii, L 1*4, 315. 
Dielsdorf Zurieh . II. HILL 
Dieinti|ii*ii (Hern), L 93, 2JJ& 
Diessbach bei Thun, L 94, 423. — 

iL ÜL 99, 105, 13^ 252. 

i«'i Büren, TäL 'ilL 428, 
v.IHeabach, .lost, L liü LLL 

— Sehast., L 25. 

Diessenhofen, L LÜL 36IL 455. — IL 
.'»3, 7."). 

Dietgen Raselland , 11. 5jL 
Dietikon Haden:, L 417, 436. 
I>i«-tUkou Zürich i, L 482. - II. 3ÄL I 
Diodati. .loh., L 411L 
Disseutis, Kloster. L 56, 1 77 

Disteli Kai ler, II. 289, 

DoinbresMUi Neuenbürg". L 4A 
Doinlcschg . Ihinden), L 17«, 37A 437. 
Dorf (Zürich), L 4H2. 
Dorfmann. Job., s, Comander. 
Dorssdorf Pietist aus I,eipzig), LL 3JL 
Dortrecht (Svnode), L 396—402, 444. 

486. 

Dotzigen (Totzigeii, Hern", L 93, An- 
merkung. 
Druininond, lleurv. II. 2 1 ."». 
Dueat, Timoth, L 428. 
Dupasquier, James, II. 315, 376. 
Duraens, .loh., L 442 448. 
Durand. Etienne Henri Phil., II. u&L 
Dürr, Karl. II. 3*5. 

— s. Maerinus. 
Dürreisen, Theobald, L 426. 
Dürrenroth, L *H. !±L A*1L 
Dürsteier, Einhard, II. L2M. 
Du Voisiti, Martin. L 392^ 3JÜL 



Ehrard. Aug., II. 33!», 350. 
Echallens, L 42^ 4jL 4L lüä. 16jL 

175. 341. 384, 418. - II. 76, 313. 

354, 3115. 
Egerkin-jen Solothurn), L 143. 
Eggiwvl fllerm. L üLLL 427. II. 21L 
Egli. Raphael. L 273, 426. 
Kglisau, L INij 482. 4!»4. 
Egnaeh (Thurgau , L 377, 
Einigen Hern\ II. 140. 
BoMedeln. Kloster, I.9t». 135, 328. . 

II. 200, 25Ji. 
Elgg (Zürich). L i&L 
Elsas*, II. 2ii 31ÜL 
„rEinancipation", II. 377. 
Einbrach (Zürich-. II. UÜL 235. 
Eniiiienthal, L 88. 20JL 3U3. 450. 453. 

-II. 25. 112. 1116, 2Q2. 234. 336. 
Ein|H>vta/.. Louis, II. 209, 211. 223. 

.".14. 

Engadin. L 5A 17!» 1S2, 23L 34\ 
349. 421. 497. — II. liilL. 

Engelbert Kloster'. L 135. 

Engelhardt, Heinrich, L «j^ 1!± 

England. L 236, 321-323, 401, 443 
bi- 44«;, 448. — II. L & 18. 21L 
2i38^4A5JLH2 J 8^9A9I 1 2ÜIL 

— Königin Maria, L 3±L 323. 

— Königin Elisabeth. L 32IL 

— König Karl (1\ L t"i;. 
Engländer, ausgewanderte, L 322, 

323. - II. 219, 220. ÜIL 
Engli>che (iinsslnit Hihelgesell- 

sehat't, II. 
Entiebuch. L 453. 
Episcnpins. Simon. L 398 
Erasmus, De>id., L 28. 
Erastus. Thomas. L 262. 
Erb. Johann. L 472. 
v.Erbach, Grafen, L 423. 
Erguel. s. St. Immer. 
Eriswvl Hern ;, L 345. 
Erlaeh. Stadt, L 42. 429. - II. LLL 
Erlach. Kloster i St. Johaniisen :. I. 20. 

27S. - II. Lü. 
v. Erlach. Franz Ludwig, II, 2_L 

— Ludwig (1587), L 3üIL 

— Sigmund. L 451». 
Erlenl»ach ; Hern \ L ^>55. 
Rrlenbach Zürieh), II. 98, a^L 
Ermatingeu (Thurgau). IL 130. 
I'rnst. .loh., in Aarau, II. UiL 
Krsberger, in Hasel, L 246, 21L. 
Eschenz Thurgaif . L 416. 
van Ess. Leander, II. 221L 
Etienne (Stephauus' Roheit, siehe 

Stephanus. 
Ettingen .Iura . L 344 



Kastor. 



IX 



Fuler, Leonhard. II. 124. 
Evnard, Jeau (iabriel. IT. 374. 
Kytel, Staatsrat. II. 354. 

Fabri, Christoph (Libertot). I. 171. 
Fabria us, Steohan, 1. 38S. 423, 427. 

— Johannes, I. 348. 

— Willi. (llildanus), 1. 47«. 
Fädminger, Job., 1. 255. 2«8, 

•277. 281, 28«. 
Fahr, Kloster. I. 135. 
Falk, Ursula. 1. 34«. 
Fatel, Willi.. I. 22, 29, 41. 4«, 48, 

49, 51. KU. 149, 1 50- i«U, l«3. 

I«7, 1«8, 170, 171, I 92, 11)6, 200, 

201», 210, 214, 21.'), 217, 221-223. 

243, 292. 299, 31.*). 317. 320. 340, 

.341. 345. 
Farnsluirg (Basel), I. 97. 
Filsch, Hieronymus, II. HiS. 
Fäsi, Job. tonr.. II. 128. 
Fässler, Anton, II. 7«. 
Faure, Ftieune. II. 8. 
Favr<\ Francois, I. 222. 
Fazy, James, II. 2*1. 
Fellenberg, Burkard. II. 12. 

Km. Phil.. II. 11)1. 192, 2.')8, 282. 

— Ludwig, II. 284, 32-), 3«4. 3li8. 
Ferdinand, König, 1. 134. 
Ferenbalm Born\ 1. 37!». 
Fetschmn, Und., II. 3!M). 

Fettan (Fngadin). I. 348, 497. 
Feuerthalen ; Zürich'.:, I. 482. 
Fidelis. Pater. Kaouziner, I. 410. 
Fidler, Job.. 1. 437. 
Filonardi, Knnius. J. r,4. 14«. 32«. 
Finninger, Mathias u. Jakob, 1. 3«s. 
3«9. 

Finsler, (Jorg. Anti-te>, II. 333. 33«, 

356, 382. 387. 
Fischer. Postmeister, II. !»>.">. 

— Barb. Lutz, geb. Fischer, II. 10.'». 

— Jakob, Ibunanshorn. II. 1 1 ö. 

— Samuel. II. 247. 

v. Fischer, Fr. Fmanncl. Schiiltheiss, 

II. 249 -2.*» 1. 
Fischingen. Kloster, I. 3!»1. 
Fläsch (Münden). I. 5«. 
Fleohon. Pierre. II. 8. 
v. Fleckenstein, Jo*t, I. 4»!.'». 
Fleming, Oliver, I. 40«. 
Flüchtlinge, religiöse fKefugies'-, I. 

230 -231», 294. 32(». 322, 323, 335. 

33«. 355. 43.*». 1 1. ss. n»i, km;. 

147. 

Fbimeuthai f'Solothiinh. I. 140. 
Fhmtorn (Zürichs IL LH 
Folk. Francois, I. 41s. 



, Forer, Job. Und. Phil., I. 429, 11. 2.'.. 
Formula eousensns. siehe Conseusio- 
formel. 

! de Fonr<|ues, Isabaud. IL 8. 

Franc ke, Aug. Herrn.. II. 39. 

Frankenthal fa. Rh.), I. 422. 

Frankfurt a. M., I. 444. - 11. 4S. 

Frankreich, 1. 212. 227. 312. 314, 
3 h". 317. 33*. 339, 357, 358. 371, 
383, 394, 395. 4<>1. 4(»7. 410 412, 
414, 418. 44a— 442. 4«0, 487 4*9, 
491 4:»3. - II. 5, 7. 9, in, ]<;, 
17, 19, 20. 22. 45. 57. 5k. 7«, 85, 
87, 88. 90. 147. 1<;2, 215, 395. 

- König Franz L, I. 158, 314. 315. 

Heinrich IL. I. 31«, 317. 

Karl IX.. I. 318, 354. 

Heinrich III., I. 35«, 371. 

Heinrich IV., 1. 357, 373. 3S2. 
384. II. 7. 

Ludwin XIV.. 11. 7. 9. 13. 20, 
5«, 70, 73. 
Fraubrunnen 'Bern , II. 4. 
Franenfold, 1. 32, 38, 91. 12«, 127, 

330, 363, 37«. 377. 391, 415. 41«. 

455, 4 «4. - II. «1. 75. 
Frei. Job., Kandid., iL l«o. 1«7. 

Dekan iu Trogen. IL 281, 319. 
Freiamt (Zürichs I. 90, 305, 329. 
Freiäniter Aargau). I. 39, 130. 131. 

— IL «5. 71. 
Freibui ü Stadt, Kanton \ 1. 22. 42.45, 

134, 139, 142, 154, 155. 162. 1«3. 

1««, 169, 170, 174, 175, 337, 340. 

341, 342, 34»;. 357, 358, 363, 3«5, 

3«;»:. 374. 3*4, 38«, 3n7, 407, 4I\ 

431. 455, 4<;o. — II. 5«, (53, 73. 

7»;, 1 40, 195. 199. 205. 240, 2«5. 

298. 332, 357. 

IM". Kirche, II. 2«5. 332, 354. 378, 
394, 395. 

Freischaren. II. 286, 287. 

Frenkondorf i Ba>olland :. II. .'»0. 

Frev, Job. Ludw., IL 120. 

Frick, Peter. I. 3<>l. 

Frickart, Job. Jak., IL 225, 247. 

Frieker (Freigeist) in Hasel. II. 108. 

Fricktbal, I. 373. 
; Friedrich III. v. Pfalz, s. Pfalz. 

Friedriehsthal in Baden. II. 147. 

FrienislH-r- (Bern), I. 20. 121. 

Fries. David, II. 339. 
' Fries, Job. (gel». I505\ I. 259. 
' Friess, Job., II. 143. 

Frisching-Stipendium. 1. 500. 
' Fröhlich. Abrah. Fiuanuel, 11. 293, 
29«. 300. 

— Samuel, II. 255. 



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\ 



Hellst it. 



Froinent, Ant.. I. Liü, 152, Iii*. 
Ftutificn. L 1!». - LL 257, 2iLi 
Klient es, Festung, L 3!)5. 
Fultigen (Bern), L 115. 
Punkelin, Jakob. L 2i) 1 . 
Furbity, (iuido, L 1 52. 1 
Fürth b. NtirnlMT^, II. iL 
Füssli, Joh. Conrad, U. 1 28. 
- J..I.. Ant.. II. 274. 281.31»;. 311 



tiabcrel, Jean, II. 33iL 

(iäbistorf (Aar;_'au . II. 1 T:;. 

Gabriel, Steph., L 437. 

Gaelmang Thunrnu . 1. 3i;o. 3i» I. 3Ü2. 

Gadius. Faul, 1. 350. 

Gadnien ( Bern :, II. lil^ 21)1. 

Gais (Appenzell . L ■Ii'). 4-"»7. 

Califte, J.'ttii Bapt.. II. 315. 

Galizien. Fa. K„ II. 3'.)5. 

Galland. Louis, II. 233. 335. 

St. Gallen. Ahr. L 3'». 83, s_L!HL 127. 
132. 330. 331. 3(51, 375. 4L"», 4 IC, j 
43C, 455, 458. 4C4. II. 5!>— Hl, 
HU, (»7. 7(1. 73 — 75. 
Abtei-Gebiet. L 354, 3«iL 31L 4 IC 
4<U. 11. J_L 73, 2115 

— Kloster, II. 70. 74. 21« >, 255. 
Stadt, L 32. 05. S3 -81), 104, 132, 
m 1SIL 11*5, 245, 2Vk 274, 313. 
: 375. 43C 4*5. 1112. II. !». 
1_L 2o. 4\ 52, 53, (iL Ii*. 70, 95. i 
IOC, Lü [48, 15jL 11»*, 2115. 228, 
22!». 2<i5, 28 1, 2*7. :':is. uiiL 3LL 
351. 353, 355. 3üL 3^2. 384, 3S.'>. 

3H2. aniL 

Synode. II. ij\ l^lS, 2ü5. 
Gullicius, Philipp, L 51^, t TS ISO, 

1S2, 335, 341). 350. 
(taiitvi-swyl (Töjsjroiil nu-ji% II. 15. 
Gauting, .loh., iL V.W. 
Ganz, Jakob. LL 235, 212. 
Gaster. L 37, LiL L21L 32*. Iis. 

II. LL 

G aussen. Louis. IL 2 1 2. 374. 

Geerin}:, lh*:it. L 20<L 223. 

Gcllert-Lieder. II. 1ÜL 
-Fei<r. II. 3HL 

«Jelpke. LYnst Friedr.. IL 345, 348, 

Gelterkilideu Basellaud). IL 2ii3. 

Gelthnser. Jakob. L 31 >5. 

Ccineinu. Gesellschaft, IL 200, 2lüL 

( ieiuus;eus, llicron., L LlilL 

Genf, Bischof, 1. 44. 152. 154. 2 IG. 

(ienf, Stadt, L 44, VW. 14!»— k;:», 
Iii 2, 2Q5. 20* -238. 245, 250, 2<i!t. 
2! »3, 2!»4. 300. 315. 3^ 322, 33k 
.340. 354 358, 31ÜL 37L, 382 ,584, 
3!»8, 4< k ». 41!». 425. 443. 447, 4M. 



4(!7, 482, 4*7, 490, 4!>3. - IL 2, 
i^L^li.lN^lL^^ 
(32, (J3, TU, 80, 82. 83, 85, 8H, 1)5, 
114. HU -118, 124, 125, 134, 135, 
148, 1Ü2. 16»^ 195i HML 2iih bis 
220, 233j 252, 257, 28L 2i'S, ;',oi, 
304, 314, 335. 33«, 35L 353, 37L 
315. >± 391^ 3115. 
Genf, Bibel Übersetzung. L 298. 
Collegium Akademie . L213. 215!^ 
4!M). — II. 20!), 211 -213. 340. 

— - Coiupaguie des pasteurs. L 218, 

2!)3. 493. - 11. 117. 131. 135 1:':'. 
2Q!>, 212, 21!», 295. 
Confe>sion. L 2_UL IL CLL 

- Consensus G'euevensis. I. 24 1, 242. 
( Ymsistoire. L 21*, 21LL IL 117. 
135. 2!>5. 3LL 3LL 

— F.scalade, L 383. 
Flüchtlinge, rel., L 21LL 298. 322. 

II. ioL 

— ( ieineinde. I >entsch-ret'.. IL 374, 
315. 

— (ieineinde, Freie. IL 213 21!». 

- < ieineinde. Lutherisi-he. II. 101. 
Kateehismus, L 25Ü IL 208^ 
LiLL 

Kirchl. Eim ielitiin^eii, L 2115 bis 
2!)7. 435. II. HÜ !!»!>. 208. - 
V'er^l. Kultus. Ürdonn. eecles. 
Kultus. I. 2!>7. 435. 482. IL 117, 
208, 353. 

- ürdonnanres errlesiastitpies. L 
217. 2IS T 2!'5. 211*. II. 20£s. 

— Pietisten, II. 10IL 2(0, 211-220, 
223, 25_L 252. 

(ientile, Joh. Valentin, L 231. 235. 
(Jerber. Friedr.. II. 33L 

- (iabriel. L 3J1L 

-- W'älti räufer). L 30_L 
«ierman. Joseph. IL UlL 
Gender. Lucas. L 48!l. 4!»l, 492. 
(iesner. Coni-ad. L 251L 2(is 470. 
( b'ssner, 1 ieor^, 1 1 . 157, 228, 230. 234^ 
251. 

(lex, L 1H5. 231L 2.'V1, 338^ 331L - 
iL 5. 

(iie/. (( Irandson}, L 13(i. 1 75. 

Ciiezendanner. Joh. L'lrieh, IL 52. 53. 

(iiiler, Heinrich, II. ÜiLL 

(ürard, PtV. in Neuenbürg, IL 5*. 

v. (ilana, Claudius, L Ii »5. 

C.larus. L 32, *5, \H\ 104, 135. 2^2, 
327. 32S, 358. 3Ü5, 3i;ii, 37lt, 417, 
435. 455. 458. 4(55, 481. 4l»2. — 
IL IL 12, (H «iL lili. i!7. 132, 145, 
147. 14.\ 1!'5. 200. 228. 2:;o. 2:il. 
2(54. 21 ::>. 32Q. 353. 



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Register, 



Glattleiden (Zürichs, 1. -'Tn. — IL lülL 
Gmelin, Joli., II. j_L 
Gobat. Samuel. IL 297. 
Godet, Fred., IL 376, 377. ">92. 
( Soldschnüd. Heinrich, L 27 2. 
Gohlswvl i) fHern). L 43«. 
Gomnnis, Franz, L 399, 4112. 
(Jossau (St. (Sailen), L 132. 
(Sossweiler, Heinrioli, II. iL 
Goethe, W.. IL LlL 
(Sottstatt (Hern\ L 2iL 11. .!!><;, 
283. 

Combinel, Claude, L J!»7. 

(Soulard, Simon. L 383. 

v. Graffenried, Ant.. Schultheis*, L 

424. 172. 
- Christoph, II. LLiL 
(irand, (Sirard, L LLL 
(Srandson, L 4jL 4<>. 47, )3.>, 162, 
168, 174, lü 201, HL - 

n~t -k>. 

Grandval (Jura), IL 2 .Ys. 
Grasser, .loh. Jakoh, L 434. 
Graubiuiden, L hlh I76--1N3, 



l'J.'), 

37, :UH— 351, 3JA 39.">, 396 403, 
408-4 Ii. 420, 437, 4.*>G. — IL 9^ 
16. .j2, 64^ 95^ i»L lo2j 10^ 107, 
119, 132, 133, 198, 228. 242, 298, 
322, 3.')2. 3.V1. 
Miliel, Romanische. II. 10-i 
Confessio Hhaet. 3.'>0. 
- Geistliche, IL 107, F32, 3±L 

— Katerliismu*. L IHo. 
Kirchengesangbuch, IL 3Y3. 
Schule, Thei)l.. L ISO, 437. — 
IL liÜL 

— Synode, L 341L 3j_L 437. — II. 
liüL 107, 132, LiÜL ri^L 

Graviseth. Jakob, L 42!). 
(»reaves, Miss., II. 2 in K 
Greifensce. L 437, 438. 
Greverz, < Srafschaft. L 170, 342, 343. 
v. Greven:, Abraham. Dekan. IL Hxi. 
13L 

Gribaldo, Mathen, L 230, 23.L 



(Srindehvald, L 90, 472. 



II. HL 



Grob, Hans Kaspar, Dekan, iL 384. 
— Jost. L 498. 

Gross-Dietwvl (Luzeru'i, L ÜIL 
Grotz, Phil./L 32, 33.L3A 
(iruber. Joh. AdauiTTl. 53, iL 
Gruner, Job. Und.. Dekan. IL 10.'), 
13JL 

Grunholzer, Heinrich, II. 283, 343. 
Grüuingen (Zürich). L 389. — LL 23. 
Grynaeus, Joh., II. 1 2< >. 

M Goldiwvl im Toxi t*l Druckfehler. 



Grvnaeus, Job. Jakob, L 202, 

■'{80. 393. 397 . 434. 
■ Simon [P, L 109, 1*6. 188, 

211, 213. 204. m 

STÜTim [II] (1776). II. CLL 

Thomas, L 203, 205, 2JÜ 264, 
Gsteig b. I uteri., 1L~238. 3ÜL 
Gsteig I). Sannen, L ."»42. 
Gul)el, Schlacht. L 15, 30. 
..Guckkasten" (Hern), IL im 
(iüder. Fduard, II. 323. 362. 

304, 300, 366, 3£ü 
Guerin, Jean. L L5_L 
Cuggisberg Hern . L 4<i, 433. - 

21H. 

Gujcr, Jak. (Klein jogg). II. Lii 
v. Guise (der Kardinal). Karl, L 
Guldiu, Samuel, IL 3^ 37, 3M, 
Gumpcnberg, Amhros., L SiLL 
(»unter, Hiltbrand. L 4.")"). 
Guttannen ( Heru\ IL 99, 18S, 
(Swalther, Und.. L 2.45, 273, im, 



203. 



27 -i 



363, 



II. 



440. 



2i n. 



Haali. Joh.. L ."»16. 
Haag (im Rheinthal), L 332. 
Haberreuter. Samuel, L 4'lo. 
I labkern (Bern), II. m 
Habstetteu (Hein), L 93 A. 
Hüte hinter, Anna, II. 52. 
Iliifeli, Friedr., Dekan. II. 3*4. 
- Frediger. IL CIL 
Hagenau L Kls.. L 3 1 ' >. 
Halenbach. Karl Und.. II. 232. 2C9, 



2M. 29ti, 2118. 300, 333, 340. 144, 
382, 3SIL 3S4, 3£L 393, m 



Haldane. Robert, IL 212, 2KL 



II. 



Ilaldenstein (Hunden i. 1 . 396 
133 

Haldimand, Harthel.. IL lü 
Haldimann, Tinning (Täufer), L ■"»< »2 
Halle a.d.S.. II 



Maller, Albert. Ffr.. IL 33L 

■ ■ Albrecht. IL 122 -124, 14L. 231L 

- Reicht,. L 33, 35, 73, SJ7, 88, 95, 
90, Hü! 105, 1O0, U3, 197, Hlfi. 
Joh.. Dekan, 1 1. 206. 207. 223, 225. 
227. 233, 24:>, 251. 2«>:., 2lL^ 276, 
277, 2SS, 319. 320. 323, 341, :}42, 
■ '■4';. 470. 

- Karl Ludwig, II. 239 241. 

- Samuel, II. 23. 

v. lialhvvl, llartmann, L 3iil 
Hanauerland, L »22, 423. IL 2^ 
Hannover, 1 1. iL 
v. Hartmann, IM.. II.3ÜL 
llartmann, Jak. Christ., II. 1 2S. 
Hasle b. Huriidorf, L 3I1L 
llasle im Grund (Hern), 1 1. 2j 



d 

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Register. 



Häuser, Martin, I. 12C. 
Hautcret. Abtei. I. 220. 
Hobich, Missionar, II.3CQ, .tst i, 
Ijodio Ka.sp„ I 2!». 
Heer, Kosnius, II. 2 2*. 

— Justus, in Rrleubach, 11. 3C2. 
Hcgelsche : Juughegelsche, Tübinger; 

Schuh-, Ii. 33s, 340, 342, .lös. 3co. 

3C4. 

llogetschwyler, Reg.- Rat.. Tl. 278. 
Heidegger, Heinrich. 1. 4!'l, 4'.»2, 4!»C, 

m 

.loh. Jak.. 11. 34. 87. 
Heidelberg, 1. 237, 24:}. 244, 2.V2, 
2C1, 2CC. 2C8, 2C9, 27."», 3SO, 400, 
42<I, 49*, 4!»i». — 11. 21, S\ 224. 
301. 

Heidelberger Katechismus. 1.24*, 2.V2 
bis 2.*>(;, 402. 430. 4I52. 43.">-437, 
:>oo. — II. 94, 13c, 142, ü»7. i:*s, 
294, ;ns, :n;;;. 

— Maurus, (Ytnvcrtit, II. C3. 
Heiden (App.), II. ">3. 
Jleidenmissiou, II. Um;, 123, 1.V2, 227, 

22!», 234. 2C2, 2(ii;, 29C, 297, 3C4. 
Heimberger Urinier, 11. 49. 
Ilciiuenschwand (Bern*. II. 2.*»7. 
Iloimiswyl .'Hern:. II. !>9. 
Hehl, L. K. W. Lir. Dr.. II. 3C0. 
Helfenschwyl (Tt^^l)^.), II. 7"». 
Helvetische Confession, s. ('onlcssio. 
Helvetische Republik. (Icistlicho. II. 

IC3, HJ7, HJ!», 170, 171. 177, 17s. 

i*2, 1*3, is4. 

Besoldung, 1 1. H17. 
Firirichtungeu. II. KiS. 

— Relin. Zustand. II. IC."» -17'», 17C 
bis IS2, \s:\ -is:>. 193. 194. 
Tagsatzung, II. 1!»:;. 194. 

Henau i'Togghg.;, IL C9, 7*». 
Ilenzi, Cornelius. |. 42!'. 

— N'icol., I. 39C. 

— Samuel. I. .'»oo. 
Melborn. Aeail., 11. 4"». 82. 
Hcrisau. I. 31, 37."». 37C. 470. - II. 

31c. 

Herliberg /ini. h . I. 89. 
Ilerlin. Hühl., I. 2CC. 
Hermann. A., I. 43*. 
Herrliberger, David, II. LJO. 137. 
Hrrrnhut llennhntei ■;, II. 41, 102, 
103, io:», loc. 123, i:»l, 2*0. 

Herzog. Werner, Prof.. II. 1.13. l.'il. 

— .loh. Jak.. I'rof., II. 297. 
Herzogen huchsee ;Rern\ I. 94, 277, 

34.'). 4.*»l. IL 2117, 341», 38.*». 
Hess, Balthasar. II. 104. 

— Hans Heinrich, II. 2.34. 



4*3. 



378. 

II. 2!IC 



32!'. 



He>>, Joh. Jak.. Antistes. IL L">7. 171, 
172, ISO. 1S7, 1!»C. 199. 224. 227. 
22S, 234, 2.">4. 
- Saloiimn. 1 1. 22.V 
Hessrtl. I. 24C — II. 3, 21. 13C. 

— Landgraf Fliil., I 23, 447. 
Heiisser-SJnveizer, Metu. II. 29C. 
Hexen wesen, 1. 2~»C, 473— 479. - II. 

14."». 

Bitterlingen (Bern . I. 94. 432. 
Himlelbank Horn;. II. 2S3. 
Ilirsbrunner, (iotti.. 11. 3C3. 
_ Hirtenstimmen-, 1I.3C2, 
Hir/el Zürich;, I. 389,427. 
-- Bernhard, II. 277, 27S. 

Heinrich, II. 2'.»!», 3.'»7. 3.'»8, 

3C4. 3C9. 3*2. 391. 

— Johann, in Bamna, II. 281. 

— Joh. Kaspar, 11. 200. 

— Ludwig. IL C9. 

— Melchior, II. 2C9, 273. : 

— Saloinon, IL 3. 4. 
llittnan (Zürich , II. 9*. 
Hitzig, Feld.. IL 27*». 274. 
Ilitzkirch LuzeiiO, I. 131, 
Ilochholzer. Joh., 1. 494. 
Hochstetten Ih-rn , ti*ro>s-, I. !>4, :!n2. 

4!i:i. 11. 99, 112, 201. 

— Klein-, I. '.!'», 277. 
Hort'mann, Willi.. II. 2!»7. 302, 344. 

-Merian. Theod., 11.37*. 
Hofmeister. Sei»., I. 31, SN. 
Hofwyl Anstalt), IL 11>2. 
Ilohensax, (Iraf Joh. Phil., I. 417. 
Holderbank (Aargau}, 11.37. 
Hollami Niederlande . 1. 24*». 2.*»C, 
40(1, 401. 403, 444, 44.*), 44*. 4s7. 
492. IL 3, is. 2.*>. 2C, 2*. 3S, 
s3, s;,, S7. 110, 111, 121. 
llollard. Joh., I. 4."». 47, IC3. 

— Moise, IL is. |!». 
Nicolaus. |. !.*>, 47. 

Homburg Basel . I. 301. 
llonajr (Zürich'.. IL 2.V», 394. 
Iloper, John, l. 322. 
Hopfner, Albrecht. 11. 1*1, 1*2. 
Horben ;Zurich:, 1. 3si». II. I2s. 
3."»C. 

Höi-Ier. Kranz, IL 3.*>0, 37*. 
Horn (Thurgan\ I. 377. II. 7.*». 
Hornbach <Tfalz\ IL 21. 
Hon , HIai.se, 1. 2*s. 
Hospinian, Und.. I. 2C1 . 
Hospital. Joh. Und.. I. I.'is. 

Familie. I. 4GO. 4C1. 
Hotman, Franz, I. 3.">.">. 
Ilottinuer, Joh. Heinrich, I. 44*, 4!>C, 
4!»*. 



Uegister. 



XI II 



Hottinger, Joh. Jakol», 1. 480, 49s. - 

U. 54, 87, W. 

Juli, Jakob. ||. :;o(), 
llowuld. Karl. II. 23k 
Hu her, Peter, 1. 205. 
Ilnbler, Hans, 1. 141. 
Huber, Samuel. I. 250— 25s, 398. 
Ilugi, Hans, I. 138, 141. 
Hü lfs vereine, protestantisch, kirchl., 

11. 297. 29s, 3*5, 3!»4. 395. 
1 1 u iiiiik'I, Heinrich, I. 447. 451, 477, 

481». 41» 1, 49-.», 490. - iL 25. 
Hundeshagen, Karl Beruh., II. "271. 
Huiuhvvl (Appenzell", I. 31. 37."). 
Hüuerwadel, S. (k, Prof.. II. 228, 244, 
241», 3i »2. 

1 1 ii niligen b. Basel), I 41 2. 11. 20. 
Iliirliiiiaiin-kainlis, II. 277. 
Mystiker. II. H)3. 

Illirt.T. -toll. ( irofg. II. "»•'). 

— Friedrich 11 291. 2!>2~293, mi. 
■ Melchior, Dekan. 1. 254. 

Hutmaclier (Heinrich Seile?;, I. 87. 

- Hans. 1.2S3~ 
Hutter, Theob.. 1. 31. 
Iluttwyl, I. !»4. 277. 

Jäger, Wolfgg., I. 391. 
.leiwier, Mlle, II. 4!). — 
- - Sybilla, Jl. H'». 

Jen/er. .loh., I. -1 l-'i. 

Jesuiten, I. 201, 303, 37s. 394, 413, 

422, 4.').'). — 11. 04, 05. 2*6— 29öt 

293, 290, 3.">7, 390. 
Herten, I. 4."). 100, Iiis, i7o T 17;}, 22(1. 

43*. — ||. 17, K l<m. Ii:,. i;)s, 

29*. 3:»:». 

('hisse, II. ii;,. 
Ilanz, 1. :>7. 3:,(». 437. — II. HM!, 242, 

350. 

III nan (Zürich}. 11. 212. 
Imlanger. 1 1 ; 1 1 1 -> Meinrad. 1.379. 
St. Inimer (Kiguel), J. 50. 130. "343, 
300, 3S0, 433, 483. - II. 138, \ST, 



Joux, lac de. 11. 222. 
Iriiiinger. Joh. Jak.. 1.4**. 
Irvingianer. 11. 335. 
Iseliu. Jak. Christoph, 11. 119. 
— Isaak, II. 133. 
Isenburg, I. 422, 423. 

Büdingen, 11. 217 148. 

Iseppi. l'anonic., 11. 322. 

Isny (Wüitt' ■mbg.), 1. 185. 423. 

Italien. 1. 212, 332. 33,'>, 43S. 

Ith, Joh. Samuel, II. 174, 1*3, 185, 

18h, 202. 
Ittingeii (Thurgau), 1. 3*, 126. 
Iudae. Lei., 1. 02. 03. 0*. 92.99. 105. 

Im;. 194. 2 IS. 2.".}. 27 k 270. 



J nden-Uchcrt ritt' 



I. ii: 



Judikofer, Theodos.. I. 423. 
Jülich. I. 2.-»:,: 
J ulitis \ . Mailand. 1. 350. 
Jumi-Srilling, 1 1 . 1 ."> 1, 157. 
Juvet. Henri, II. 222, 223. 

Kaiser, der, Karl V., 1. l.">3, 155, 158, 
170, 310 314, 325. 344. 345. 

— Ferdinand L, I. 300. 

— ~ IL, 405. 40(i, 413, 414. 

— Joseph I., II. 57, (13, 04, 07, 70, 
71, 7«;. 

- Jakob, Pfr., L 37. 
Kaisersruhl. I. 3H. 130. 
K alenderret'i'i in. 1. 384, 365. 
Kallnaeh (BenA L 93. 
Kandergrund (Bern), iL 257, 295. 
Kap|ielcr-Hrict' \ . liern . i. Tu. 
Frieden (1. 152!»), I. 1*1, 21, 22, 37. 

— — (IL 1531). I. 25. 177. — II. 02. 
Schlacht, 1. 15. 25, 5s. 138, 177. 



342. 

308. 



2«»l. 25s. 
Immer. Alb,, IL 321!, 331, 341. 

345, 340, 317. 3l!2. 303, 300. 

372, 390, 3! »2. 
Im Turm, Eberhard. II. 03. 
Ins (Bern), 1. 474. 
I n^pirif rt<-, 1 1 . ]Ti3. 
I iitfil.i k. ii, 1. 2«). ui. ;;n;;. H. n. 
>t. . I • ► i i : * 1 1 1 1 T' iuiiI'u. .1.1 :!.".. 
■l oliauiiitci-i i|-< li-ti. I . ■"■ 15. 

■ f » d v. Udet. I I. 5". 

■ ll'UM ll\Y yl 'l'n^uh'J. ■ II. 7 ">. 

■Inns. Daxnl. k 230, 23L 
■Jos-s. Haii^. 1). 114. 



-- -Schule 1. 107, IIS. 259 
kappeler Familie t'Thurgau), 1. 
Kapuziner. I. 303, .380. 394. 395, 
413. 421, 438, 450. - II. 05 
Karfreitag, IL 2!>4, 351. 
Karl-iuhr. II. 1 IT. 
Karlstadt, Andr., I. 109, IS3, 184, 
Kärnthen, Ev. K., II. 395. 
Kassel, II. 21. 

v. Kastelberg, Balth.. Dekan, II. 
Katechismen. I. 104. 180, 218— 

— IL 303. 
Kaufmann, Peter. Pfr.. I. 340. 
Kehn. T 1 1 <-i ii 1 > m . I I. 3'- ) 2. 
Keller. Anna, \ . Wehdel' U-u, I , 



103. 

in», 



ISS. 



242. 
250. 



331». 



Zürich.. I. k'k 
Ludwig. Dr. in»'.. 11.209 



mm.. 



INI 



13!». 



Kelleramt (Zürich), 1. 13i». 
Kempten. I. 1*5T ~ 
Kerzers (Bern), 1. !»3. 



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XJV Reub 



Kisselbach, Heinrich. L 43S. 
Kesselring, Kilian. L 4« Mi. 
Kessler, Job., L Uli. *4. 
Kilchberg (Hügelland), II. 
Kinderichren, L I0<;. 
Kirch (Pietist;. Ii. 3JL 
Kilchberg (b. Burtidorf). L A. 
IL 3*± 

Kirchdorf (Bern).L 27S. IL3JÜ ' 

„Kirche der Gegenwart". 1 1. 317. .339. 
3411 3Ii>L 

Kirchen, ref. (Beschreibung), IL HL 
Jvirchenblatt. Schweiz.", II. 2!>t;. :>!■'>. 

aaa, 340, 3*2, 3*7. 

Kirchen konteren/., Kvangcl., II.3Ü. 

m 

Kirchhofer, Mel. li.. IL 2_2j, 319, 321L 
Kirchlindach (Bern . L 27s. 
Kirchme yer. Jodoc L 41L Li3_ 20ü, 
2HL 

Klauser. Snlomon, II. I '. 
Kleberger, in Genf, L -''T. 
KJeinjogg. s. Gujer. 
Klingler, Anton, L 499. 
Klingnau, L 39, 130, 3j>9, 3IL 
K loten (Zürich), 1 1 . 2 *>.">. '277. 
Knecht, Dcogratius, L 437. 

Jakob. II. LL 
Knechtenhofen Hans. L -'27 
Knonau, Amt, L 3t >.'>. 1 .*><>■ 
Knox. .lohn. L 324. 
Koch. Konrad, L 4 im». 
Kocher, David. Prof.. IL liNL 

Rud„ IL 3lLL 
Kohler. Brüder (Brügglen\ IL 1 14 
-— Ludwig. iL 247. 
Kolb. Franz, L 2^ 4(k Ii 9fi. Uis. i 
Konzil, allg.. TrientTL 'Hhh iüJl 'ML 

3.V2. aäa» 3JÜL ÜüL Ä 44<). " 

Vatikan, IL 390, 31LL 
Konferenzen, evangel.. L 24s. :',n; 

IL OL üiL liL Iis. 
Konfessionen. L "240—247. 
König. Karl Friedr., IL 3(>3. 3iLL 

.S-am. (Vater\ IL 3A3JL LLSiL ÜLL 
Sohn , II. si, KM. 
König.sfelil.-ii. Kloster, L 137, 4.'><.. j 
Könitz (Beni;, L 'M, lüL 34.'), 428. 
Konkordat, theolog.. II. 3.V-V 
Konkordate, kirchl.. IL I9.V 
Konkordienforinel ( 1 ."»77;. L 247. 27.'>. 
Konkordie. Wittenberger. s. Con- 

cordie. 
Kou.stantinojM'l. IL 147. 
Konstanz, Bischof, L 3iL IJO, L3.L329, ! 

WO, 377. 41.'), 4<;2. - II. 2ÜL 
- Stadt, L L2L IÜL Ii^i 

229, 2JÜ 29_L 313. 3J-S, 319, 401], 



Koppigen (Bern;. II. .>'.'<>. 
KraurhthaJ Bern), L 37!«. 
Kreuzlingen. Kloster, L 43S. 
Kriegstetten Solothurnl, L «33, 143. 

144. 419, 4«;."). 
v. Krudener. Frau. IL 209. 210. 2J_L 

231 -234. 
Krüger. G.. Kand., IL 3<;2. 
Kuhn. Beruh. Friedr.. IL 1*2. 1*3, 

IS!). I9ii. 

— Gottl. Jakob. IL LVJi 247, ML 

— Gottlieb, II. 390. 
Kuhnen, Friedr., II. 34!i 

K uiuiner. Joh. Jak.. Reu. -Hat, 1 1. 3<;ii. 
3SL 3SL 

Kunz. Peter. L !£7, iÜL UA LÜ^ Liiüi 

201. 2Q2. 214. 219. 
Kurzenberg (Bern). IL 2.'» 7. 
Küsnaeht 'Zürich!. L 42(!. — IL 127. 

2ÜL 3si 

Kvburg, (Grafschaft Zürich), L &L 
" 90. 392. 

— Dort. L 3I1L 42ij. 
Kyburz, Abraham. LL 137. 

Lachen Schwvz), L 32<i. 

La Fernere (St. Immer), L l>3. 

Laharpe. Fr. (_'esar, IL I »!.">■ 17!). 

Lamon. Benedikt. II. 2'.>:i. 

La Motte (Krankreich), IL iL 

v. Landen berg. Hans Jakob. L 43s. 

Landeron :'Neuenb.\ L 4S. 17.~i. ."»!' >. 

3LL IL ^ 'M. 
Landfiiede Aarau). (IV.). II. 72. Iii 
Landis, Hans. II. LL 
Landsluit Bern , L 144. 
Lang. Heinr.. IL 3I<9, 3iÜL 3ku. 
Lange, Job. Peter. IL 339, 340, üüs, 
Langenthal. L 92, 113 A. 9_L 200. 2_7_L 

4S.5. IL L W± Ü1L Ä 21LL 

— Kapitel. LL 3jTl 
Lanthans, Kduard. 11. ."Mi3— 372. 

-- Friedr. (\ ater\ IL 2^9. >*±, 3üi 

- Friedr. Sohnl TL 3Ü4, 3<m, 37ü, 
3JS, 3_SL 3ss.' 
(leorg (1774 , IL !<>*»- 

— (ieorg (lsiid). IL 3ü3. 
Langnau (TTernT L 429. - 1 1. 2:>. gSj 

91L 1L2. 2üL 

— (Zürich). II. Ü£L 
Lanijwies 'Bünden). L öli, 
de La Tour, 11. 4!L jO, 
Lauber. Matthias, IL ä. 
Lauenen Bern). L 342. 
Läufellingen Baselland), L 3Ü 
Laufen a. d. Birs. L 3.">!>, :>73. 

— a. Rheinfall, L 3ÜL 



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Register. 



XV 



Laupon (Bern), I. 93. 
Lauperswyl : Bern). I. 9«, 379. 
Lausanne.' Bischof. 1.42. I«3. I««. IUI). 

— Stadt, I. 42. 43. i (;:{, i««, i«7. i«9, 

172. 17:5, -21(1, 211». 222, 223. 224, 
227. 22'.», 250, 2S9, 355. 35«, 370, 
147, 4S3 - II. 11. 1«. ls. 54, sj». 
141,1 4.'). 2 222. 297. 31 >H, 311. 382. 
Akademie, l. 174, 211», 223, 224, 
227, 23«. 25S. 2««, 2«8, 2<!9, 2SO, 
287, 2SH. 31«, 347, 355. 423, 430, 
495. 4!»!». — IL 47. 4S. S3. SS bis 

94, '.»•;. i4o. i4i, u;>. i;»t. 22c, 

.30«. 307, 313. 

— Disputation, T. 170 — 172. 

— Vortrag r I ."><;4 ). I. 358, 371. 

— Waisenhaus. 11. 141. 
Lauterhurg, Cottl. Samuel, II. 13«. 
Lavator. Johannis. I. 499. 

— Joli. Jak.. II. 122. 

■- Joh.Kasp.. II. 12.'). 150, 152-15«;. 

157. 172. 224. 
- Ludw.. I. 272, 273. 
Leemann. Hurkart. I. 254. 274. 
Leger. Antonie. II. 2. 

— Jean. II. 4. 

Lc Grund. Willi.. II. 29*. 

Legrand. Ilclv. Direktor., II. 17!». 

Leipzig. II. 21. 

Leinnius. Simon. I. isi. 

Lengnau ( Bern). 1. 94. 

Lenk (Hein). I. 94. 

Lenzburg, 1. 2«3. 302. II. 25, 235. 

I/eouhardus. Joli.. I. 303. 

v. Leiber. Beat.. II. 2«2. 

Theodor, II. 334. 318. 39«. 
Lescalior. Anton, I. 355. 
.Los ileux patries". II. 3S2. 
Leu, Hans. J. 34, 9«. 
Lenk (Wallis , I. 347. 394. 455. 
Lcutmerken (Tliurgau). I. 391. 
Lever, Thomas. I. 323. 
Lüiertiner (Genf), I. 212. 213, 215. 

217, 222j 223. 233. 2!»3. 294. 29s. 
Lichtenstoig, I. 331. I«4. II. 52. 

Liestal, I.' 97. 2«2, 301. II. |31, 3s«. 
Ligerz (Hern), 1. 28s. 4S3. 
Ligtiaridiis (Dürrholz). Herrn.. 1.39«. 
Ligiiieros (Neuen bürg). I. 340. 
Limpach (Bern), I. 94. 277. 
Lindau, I. |S5, 410. 
Linder, Kaspar, I. 37!». 
Lintthal(<darus).l. 135,37«. - 11.38«. 
Linz, Joh., I. 32«. 
Liomin, <i. L., II. 13s. 
Lobwasser. Ambr. (PsalmonX I. 2*0. 
• »SS. 427. - II. 13:». 



Loearno, I. 23»;, 332. 333, 334. 3:!5. 

34S, 3l!2, 3SO. II. 13. 
Locher. Hans Kaspar. II. 35s, 
Loele (Neuenburg). II. 5!», 354. 
Longueville. von, Kranz, I. 341. 

Johanna, I. 4S, 292. 
Lot sehen pass. II. «3. 
Lotzwvl (Bein). II. 2<»0. 3S5. 
Loys, Ferdinand. I. 172. 
Loysoll, llyaointhc. II. 375. 392. 
du Luc, (iraf, II. 70. 
Luearis. Cyrillus, 1. 434. 
Lin ens (Waadt). 1. 42. 
Lucius. .Samuel (Lutz\ 11. 47. 4S. 

49, 105. 
Ludlow. John. II. 1. 
Lufingeu (Zürich), I. 42»;. 
Lugano. I. 332, 333. 
Lnpulus (Woldin). Heinrich. I. 113. 
Lussi. Melchior. 1. 352. 
Liissligen 'SolotliuriO. 1.94, 143, 144. 

302. 4C5. 
Lustorf (Thurgan). I. 454. 
Lüthardt. Christoph I.). I. 2S7. 

— (IL). I. 2S7. 39«. 42s. 
(III. . I. 2ss. 428. 447. 451. 499. - 
IL 2. 

Luther. Mail.. I. 1S3. 1S5. IS? -1!»4. 
1!»7. 19S. 201 203. 237. 
• -Bibel, I. 397. II. 132, 134, 139. 
2«3. 2«5, 353. 
Lütislnirg (Tnggenburg), II. 70. 75. 
Lutrv Waadt ,1. 42. 45, IC«. 172. 
Lutz, Adolf. IL 271. 

— Barliara. geb. Fischer, II. 1<>5. 
Christoph. II. 35, 37. 39. 

- Samuel, s. Lucius. 
Samuel. Brot'., II. 2«0. 2«1. 27»». 
271, 2s3. 312. 
Lütz.-Illüh Bei n . I. 93 A. 94. 3s S. 

II. 29. 33. 37. 45. 
Luzern. |. 21. 41. 134. 147. 277. 313. 
32«, 341. 34C 35«. 35s. 3«1. 3«2. 
3«3. 3««. 3«7, 371. 379. 405. 43s. 
45o, 451. 453. 454. 459, 4«3. 4««. 

II. 23. 5«, «2. «5. 71. 72. 1 !».">. 
■'37 *'s7 

ref.' Kirche. II 1!»«. 259. 2«4. .132. 
351. 395. 
Luziensteig , < iraubünden . I. 411. 
Lyon. I. 31«. 319. 320. II. Hl«. 
Lyss (Bern). II. 3S9. 



Macon. 1. 320. 
Macrinus (Dürr), I. 32. 
Madiswvl Bern . I. !»4. 278, 42!>. 
11. 23«. 

Magdeburg. I. 314. II. 21. 41. 



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XVI 



Reinster. 



Magnv, Kraneois, LL 45, 49. 5!i 
Magron, Michael. L 3J>L " 
Muliler, Josua, jgr., L 273. 
Mähren, Kv. K., II. aiLl 
Mährische Mrüder, II. U7. 
Maikirch (Bern), II. 2."», 1QQ. LÜL 
Mailand, L 3!»i 410, 411. 43«. 
Muinanlus, Aufjmstiu. L -37, 350. 
Mainfait (in (icuf), II. HILL 
Malacrida, Elisaous, Prof., II. 43. 
Malan, ( esar, II. 2J2, 213^ 215^ 211^ 

217, 2.18, 2.52, 3IL 
.Mnfäiis (Hünden), L 5«, HS. L7JL 
Malingre, Thomas. L 167. 
Mammen) (Thunjau}, L 415, 423. 
Mannedorf (Zürich), II. 2 ■">.'>. :iS( >. 
Mannhardt, Mart., L ÜL 
v. Mansfeld. <«iaf, L 40*)- 
Manuel, Hieronymus, Itatsh.. L 2j£ 
- Joh. Jakob, Convertit, L LÜ 

Niki., L 2L 3IL LLL 
Marbach (Luzeru), L üiL 

— (Rheiuthal), L ÜU 
Joh., L liüi. 

Marburjr, L 2^ 2i»L 403. 42«. 

II. 45. S2j [20, i:i«, 
Maresius. Samuel, L~ 
Markireh (Llsa.ss . II 
Marot, Clement. L 21iL 
Marriott (in Hasel), 11. 3AL 
Marquardus. Hlasius, L 2<!ii. 
Marthalen (Zürich). 11. iL 
Marti, vide Arctius 
Marti)i, Immanuel, IL :u\:\. 
Martincuiro, Mnximil., L '-'.»4. 

— Ulysses. L 350. 
Mart res, llernanl. 11. S. 
Musori. Peter. L 1 5 I ■ 
Matt (Cilarus). L L15. 
Maurer, .lakoh, L - ■"'•'» 

Rud., II. LSS. 
St, Maurice ( Wallis , L 31Ü II. Kl 
Mavenfetd, L 5«, 410, 437. — II. 
Maver, KarMvTTmrd. IL 'ÖÜL 
Meersburtz, Pv. K., II. ILLL 
Meüiinder (< irossiiiann). Ka>|>.. L 2«, 
ü ss, liiL [OLL UM!, 1 !••'». 1 73, 18«; 

I!»H, 201. 2<»2. 20.'». 24!», 



4S!». 
-» i 



1SS. 1!KS 



»L 255j 2!iL 



Mejanel. II. 215. 
Meilen (Zürich), II. . 
Meister, Joh. Heinrich.* II 

Joh. Heinrich, II. L2 
- Leonhanl, II. 172. 
Melchuau i'HenO. L 1KL 
Möllingen* (AaruO.'l 2.'». :3!>, 130. ' 
Mels St. (lallen;, L L21L 
Memminiren. L 185. 



H .'.7. 



Mcnnouiteii. II. 25. 
Mcrindol (Frankreich), L 3 1 5. 
Merlach b. Marten. L £L 
Merlat, Pfr. in Vi vis. II. 4iL 
Merle d\Aubi-rne, II. 212, ML 
Messen (Hern), L 1U, 277, 3Li — 

II. 3£L 
de Mestral, Ann., II. 
Methodismus, U. 150, 



3JiL 
207, 



208, 211. 



212, 223, 24!». 260, 264^ 2.80, 305, 

30«, 33A 
Mett (Hern). II. [3JL 3i»Ji 
Mewilie, Llrich, II. 1Ü& 
Meyer, Adelberij, L 3±L 
Mever, Hans. L 3l»iL 

- Joh.. L 438. 

- Joh. Wilh., Auf. in ScharTliau>en, 
II. LH. 

- Sebastian. L P>8. IUI», 2<U_. 2±>L 

- Wolf«?.. L41ÄL 
Mezger. J. C, II. 244, im. 
Milan, llieronvm.. L I3!>. 

Milden : Wandt), I. 45. Iii.'). 1«8. LH. 

- II. UAL 
Miles. Hermann, L 85. 
Misox, L 58. 33L 348, aiiL 3)15, 411. 
Mogelsberg (Thurgau), 11. "Ll. 
v. Mohr, Theodor. 11. 322, 3£L 
Mührlen, Pfr.. II. 2J»s. 
Moins ;(texj, II. L 
Molesehott, Jakob, II. 
Molitor, Dr.. L 423. 
Mol Iis (Clarus), II. aüL 
Momustier, Antoine, II. .'^1 :t 
Mönehaltorf (Zürich;, II. !UL 
Möneheiistein Jlaselld.). II. 317, " 
Monnard. Charles. II. 222^ 3JL1 
Mouod. l-red.. II. iLL 
Montauban, 11. s. 
Montbeliard, s. Miimnelgard, 
v. Montfaucim. Sei)., Ilischof, L 
Montmirail. Sehloss, 11. 4L Ml 
Montpellier. II. 8, HH], 
Montreux Waadt . II. 12iL 
Moosbaeh l{a>ern\ II. IL 
Morbeguo N eltliu!, L 35 1 . 
Morel. Karl Kerd., 11. 2' »7. 
Morelli, Jean, L 2ütL 
Möriker. Ma^., L 2äll 
Morikofer, Joh. Kaspar, II. 
Morlot. Marc. iL ±L 

- Theodor, II. ±L 
Mormonen. 11. 
Morsee (Waadt). L 45^ 165, 

M > - !|L 100. 3üä. 
Moschard, Pranz Ludw., L 481. — 
II. 

.Moser, A., Lehrer, 11. Lsi 



im; 



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Register. 



XVII 



Mosskirch, uv. IL 3M5. 
Motiers Kreibuin\ 11. 378. 
Mülhausen. L 53, 82, KWj 1»£L 196, 

2:58, 245, £il_7 a 355, 35Ü, 36s, 369, 

393. 4±LL 407, 41-2. 4 IH. 471». 492. 
- II. 9^12, 20, L2A 
Mülheim rTliui'i.ui . LolLL 
v. Müliie-u, AM»., Coiutliur, L I .'1 1 . 

Heat Kudw.. Sehulthei»s. L 267, 

284. 286, LLÜL 3Ili 



L I 1'-'. 
iL 



II. 



II. 



Viklaus, L 41ÜL 
Müller, Ivluar.l, Krof.. II. 3ü6. 385 

- Ginn;, .Mit. L 39, LLL 
Johann, II. 33 39, LL 

- Joh. «M-or-, II. im 

- Kaspar, L 436. 
Mullet, Mirhel. L LLL 
Mümpelyard (Montbeliar 

221, 2.'>7. 258. 3U, 44 1 . 

Muiirlienbliclisee 1 1« TU 's. L *» >•> — 
II. IHK 259, 282, 2*3, 3JA ^ 

.m 

Müiu'Ikmi wyler (Hern:. L 1 75. 
Muni er, David Kraneois, I f. [Hü. 
Münsingen ; Ilern\ L HZl — 
.Münster Jura\ 1 3JA ÜLL 

20 1. 2(>7. 217, 251, 2äiL 

in WestphäTen. K 439. 

Sebast., L 109, 2JLL 
Münsterfhal (Jura\ L 23,5k. 136, 3n2, 

LLL 3KK 359. 'ü±L : j&L 'Mk 3*6, 

466. 4h3. II. 65, 66, LLL [25, 

(Münden , L QK. LSiL 
Muralto, Kaniilie, I. 336. 
s. Muralt. IJeat Ludw.. II. Iii. 

Ilernhard. II. [3, 5iL 

Kasuar, IT. LLL 
Muret, Juan Louis, IL l-is. 
Muri, Kloster. II. II- 
AI urten, L 22, 42, 4*i. 93, JülK LÜL 

I7.'>. 2nh. •_>!)(), 3oj. :{,si;. 1 1 . 140. 



17.".. 199. 20 K 2« >5. -JQ7. 



2<;:>. 

.»■>». MO. -i M. 

Museulus, Abraham. L 257. 258. 
2h I. 2*6. -JH8. 306. 325. 470. 
.loh. I leiurich, L 455. 
Wnll'u'L',. L 185, iSL 22j- ]Lil. 

265. 2i;<;. -_>7l, 3iü. Li3_ 



•»•»- 



Miislin. David. L 2Ü1L II. I'»!». LI 
1 S3 l ss. |8i*. 
Isaak. I K 45, 
V'jl. Musculus 
v. Mutacli, Alir;ili. Kriedr.. 
Mutten/ Hasel . L aüL 
Mvconius. Oswald, L IL *2 
' Iiis LHlL 1S>L LUlL 253, ; 



LL 2±!2. 
II. Uli 

iül 



I 



:»k 



Xiit'els Glanis). L 135 

Niiueli, IL Kranz. L LäiL H>4, 166, 220, 

22»;, m 

Sebastian. L 1 72. 
Nantes, Kiliet. II. 7, Iii 
Napoleon (1.), II. 187, 1JLL 
Neapel, II. il. 
Neil. Kelix, II. 217, 2LS, 
Nemours. Herzogin, II. 55, üiL 
Nerae (Krankreich). II. iL 
Nesslau (St. Gallen;, L L3L 
Neu-Bärentlial (Württembg.), II. 147. 
Neuenbürg Stadt, Gratschaft, Kan- 

ton\ L 47, 104. 158. 170, 176, 195, 

209, 2KTT22K 222, 245, 262, 291. 

320, 340. LLL 356, 447, 482, 493. 

II. 20, 5ü— 58. 8.'!, 86, 87, 102, 109. 

1_12, 125, 195. 2J]8. 314, 315, 35K 

:J7« — 395, 398 

Iii bei Übersetzung. II. 102. 
- t'onsistoire, II. äiL 

Geistliche, II. 80, lßi 109, 2fJL 

315, 376, 3JLL 

Katechismus, LL 102. 

— Kirchenordnuni?. L i91. — LL 5K, 
5S, 264. 314. 3JA 39JL 

— Kirchengesans fMusik), L 482. 
II. m 

Kirchenzueht, L 29jL II. 56. 
2ÜL 

- Pietisten, 11. 109, 223, 3-L5. 
SueeessiousStreit. II. 55 — 58. 

- Svnoflen. L 2!>2. - II. 3J5. 3J7JL 

378, 

Neuenkireh bei Hisehofszell, II. 6L 

*;7, in 

Neueiistailt (a. Uielersee), L 5J_j 356. 

4 Ii». 43.\ 447. II. 16. 77. 99. 297. 
Neuhaus, Karl, II. 255. 
N'eunkireh ( S-Iiafl'h.';, L 435. 
Neureuth liaden), II. LLL 
Veiista.lt :i. «1. LL II iL 
Neutäufi'iM'kte, IT. 255, ."»35. 355. 357. 
Nieoilemiteii in Arth, L 457, 458. 
Villau, L 5K. !»2. 95, 283, 423. 475. 
II. lös. 

- Kapitel, L 2H8. 343, 3SJÜ 46<J. 

II. IÜL 325. 3JLl 
Viederbipp 'Hern 1 . L 'LL 9A 2J>L 
II. 2&L 

Viedeivdatt Tlungau , II. 75. 
Vieilerlamle. s. Holland. 
Nil. Kdwin. II. 363, 36K 3S5. oÜL 
Vit/.sch. Iiunianuel (-Keier), 1 1. 3bJ- 



ViviniiH :Sehn«Mi\vli 

L 2SJL 3ÜL 
Viids Jurai. L LLll. 
Novallfs Giandson 



Hloot<«-h, lieti'li. der schwoiz. -ruf. Kirt-hen. lleifisUT. 



Sani.. Dekan. 

II. 1ÜL 
L L3iL 

2* 



XVIII Register. 



Nimm-/ d'Avila. IVt., L 2JL\L 
Nuntius, päpstl.,1. 347, SäiL 3i»2 - 3<;4, 

3G7, 374. .-'.SO. 3S.'>. 45*.'. 4C7. - 

TTTl;.», üLL IL 2*^. 
\'ü solider. Jak. Christ.. II. 12ü 

Joh. Conrad. II. I.II. 

.loh. Ludwig. 1 1. ?>.*>. 
Nvon 'Neuss). L Li. I'!.*). l 72. :»" l . 

IT. MX). 222. 2!»n. 

Oberbipp Hern' , II. üisiL 
Oberbüren .Hern . L '.!.">. 
Oberburg (Herir, 11. 1.'*". 
Oberhofen i'lt.-ni\ L HL 432. 
Oberhasle, L 2LL ahh* - II. iüL 
Oberland, Hemer Aufstau. I . L J±L 

3öi HILL 
Oherrieden ;Zürieh). L 4N2. 
Oberwyl b. Huren, L 'JL II. üü. 
Obfelden .Zürich *.. II. :üiL 
Occhiuo. Hernardino. L 23i;. -'-'IT 

( K-Iis, Peter, iL Üü LTiL 
Oecolampad, Joh.. L 2'.»— 31. ÜLL- 8_L 

si», 103, Hü, 240,. :LLL 
Olevianus, Kaspar. L iLL 222. 2ILl 
Olivetan, Pierre. L l •'»- 
Olivier, Fraucois. II. '21-1 
Ölten, L LüL II. ±±L '^L '■>''■>■ 
Oensingen (Solothurn}. L olL 
Opligen (Hern , L Iii. 
Oporinus, L !«>!'■ 
Oran, ev. Kirche, II. 3!'.'>. 
Orange, Fürstentum. II. 2iL 
Orbe Waadt". L 42. 43. 4C 47. I 

HL2, NJi hi^ LLL LH 220, ÜL 

•LLL — II. TU ÜL 
(belli, Familie, L 3,",i.. 

— Joh. Ka>par, IT. 
Orleans. Herzog, L IL. 34 1 . 

- -Longucville, 11. 'jIl. 
Oron. L UA ^ 343. 
l'Orsa, Jeremias. II. -2'A:\ 

Orte, die V VIF kathol.. L Mi». 

liU32L32l -327. 021L — 
:vm. ;m:>, 3_ül HälL Ü<ü 3<u 3Ü>\ 
.w. 37 1 , :>7s. 3si >. 3s:>. a*ü. 3s;». 
:üm >. .".f i. 3!>3. 4i >t; 43:>. 4YI. l."i<;, 
i:>8, 4<;j. 4<;:'.. 4i;.'i. II. ^ LiL 
•'»7, <;-2. To, 7_L 

l Irthodoxie •''Orthodoxismu.s , LL 33*. 
lUo. 342, :i4.'. -34S, .-„so, :','.) i 

Osrhwahl, Heinrich. II. 1 <>.',. 

Osiander. Lucas. L 4 1 1. 

Ostermever, Willi.. L 43*. 

( »esterreich. L hlh IÜLl » 1 0- 1 12. 121. 
422. 43N. Mrj. II. CI. 7<». 

P>tert»?'. Albert. II. ܱL 



Osterwald. Friedr.. II. ■'>!'. 83. *■<;. s7. 

KU». 142. IDT. -JOS. 
Ostfriesland. L 2ü 
Oeteubaeh Zürich . I 4*-> - ||. Ui± 

Other. Jakob. L LUIl 

Ott. Joh. Heinrich Orrius . in Hern. 

L 4^:;, 40."», 4:»!». 
- Joh. Ileinr.. in Zürich. ]_, 4fS. 
Hans Kudolf. in Zürich. L 4MS. 
« »et weil (Zürich , II. U]LL 

l'accolet. lmbelt.. L 2Ü1L 

Pajon. Claude, L 4!t<>. 

I'a'lezieux (Waadt , L iLLi. 

Papst, L ±LL ±VL s,;: '< Ülii. 4'»-- 

11. LÜL JU *^>1L 
Paris. L ILll II. :<:»•'»■ 

Uliitliochzeit. L ÜälL ÜiL 
Pauli, Mathias. II. äi 
Pecaut, Felix, II. .'»77 
Pell, John. L 44C 44s. 
Pellicanus, L JäL 
Peiiev I). (iellf, L 1 ■*>■">. 1 *)7. 
Pent hereaz (Waadt , L 3S4, IIS. 
Perini. Pl'r. in Scauls, II. Um;. 
IVrni.e, Jakob. II. liLL 
Perret. Emile. LL HILL 
Perrin, Ami, L 2Ll ZLL ä 
Pe-t. die, L 4#H» — 47:1. 4M». 
Pestalozzi. Familie. L 

Ileinr.. II. LÜLL LiL 
-Feier IS4C . II. -JJ1L 

Karl. II. m 
Peter. Familie, in Wilderi>pnch. II. 

St. Peter im S hwar/walil, L ijj^ J77. 

Peterlingeu Pa\ enu-. L 4ü, 4_L b!-"». 

1 Ii'», IKK. j7<»! 4:5S. 11. Ä Olli 
Petershauseii. Kloster. L Uli 
Peterzell ['Toügenbiirü*. L I •"»•'; 
Petit, Charles 11. JO, 
Petitpierre, Feld. Olivier. II. !»>'.•. 
Petvou, Jean. L - 1 '» 
Platr, Matthäus. II. ILl 
Pfäfter-, Kloster. L diL LLL 
PbitHkon Zürich . II. b).!. J.U. J7T. 
Pfalz. L 243, yjti, 2^2. 25^ 322, 3SL 

3:i:;. 122. 123. III. 147. 11. Ii 

2b 28. 3L 2LL 
Pfalzer Katech., >. Ileidelberuer Kat. 
Pfälzer, \ i-rtriebene. I 4.T. -II. LLL 
Pfalzizraf. Casimir, s. Casimir. 

Friednch III.. Kuifui-t. L 2iiL 

244. 2Ö2. 2iL 

Friedr.. K« «Ii pj: v. Hriliinen. L !""> 
Pfeffingen lias. l . L 



Regit 



Pfenninger, .loh. Konr.. II. I5C. 
Ptister-Meyer. Hau»», L M7. 
Plleixer, .loh. .lak.. II. L£L 
PfvftVr, Lmlw., L 361 -363. 36L 
Pfyn Thurnau}. L Olli 
Philippe. Omlrie/., L 3_LL 
Phrygio. Paul, L ]OSL 
Pii'iretleur, Piene, L ÜL 
Pirterl.Mi Hern". LitLÜia. II. 14-', 
2ÜL 

PietiftUOUS, L 32— 55, 59^ LL IL 78. 

M,Ö1L 90, IHL 102, Uli. Ü1L ÜMj. i 

115. 207. 231 — 21?»;. 242 -24."i, 2_iL 
2JÜL 284, 2J5G» 280. -ML 33s_. 

340. 344 -.".48. 384, 391. IÜML 
Pignerol, Priwle, II. IL 
Pitiseus. Krn'ilr.. L 423. 
Plaeaeu.s, .losua, L 487. 
Planne (Kleutsch, Peru,. LL ijü, 
\. Planta, Krau, in Rinuingtn, II. iL 
- Martin. IL LOIL 
Platter, Thomas, L Ü3, LU1L 
Plurs Veltlin). L 40H A. 
Poissy, Reli«:. -Gespräch. L 317. 
Polanus v. Polcnstorf, L 397. 
Polen, L 24^ 2^6, 2JtiL IL iL 

13S. 147. 
Polier, Georges. 1 1 . ILL SliL SlL 
Polie/. - le-Cra in I Waa.lt , L 3S4, 

418. 

- le- Petit. II. Iii. 
Pontix-Ila. .loh., L IM. 
Pontresina Pümlen;, L 34s. 
Ponts (Val de Travel - . II. LU1L 
Pönal, Ami, L 21.;. 

Port l>. Ni< lau, L Iii. 
de la Porto, Jean, IL |o. 
Port us Aeniil, L 2Ü 
Pragelas (Pieiuont), IL 148. 
Praronian. l'rsula. geh. Kalk. 1. 34«:. 
Prattelen (Pasellaml . IL ^2. ÜJL 
Prüttigau. L iü, L7JL 34s, 11^ 4(»s. 
410, 4 21. 

Pmligcrgesellschatt. Schweizer., II. 
299. 316^ 333. 340, 3ÖL 3Ö2, üIlL j 
360, aiiL 

Preiswerk, Samuel. Autistes, 1 1 . ."».'>3. i 
PivibM'ii, Königreich. 1 1 . *>4, *>7. ."»8, 
8£ 9^ 9J, lüL LLL L4A 24*. 1 
VgTT Pramlenhnrg. 

- Köllig Kri.Mlr. ; IL . II. lülL 
Preveral, Anna, IL s. 
Protestantisch - kirehl. Ilült'sv. •reine, 

s. Ilülfs vereine. 
Provence (iramUou), L 136. 
Pruntriit. L 13<i, 34A 3JÜL 3J1L 114, 

438, 456. - IL 201. 
Pullv Waa.lt . L Oos. 



XIX 



Pnpikofer. .loh. Ailani, II. 3!»3. 
PiiM-hlav, L i£L Iiis. aiiL IL 322. 

•le Quiro*. Don.. LL I4.V 

Railelim-, Pre.liger. II. äliL 
Ka.h'ltin-en (Hern), IL 2JJL 
Ragaas. L 37, L29, IL 35L 01LL 
Kahn. Doktor, II. 277. 
Ranisen Sehall hausfiT . L 34.'). 162. 

— IL 1LL 7JL 
Rapperswyl Stallt), L 3j>. 90, CÜL 

363. (60, 46_>. LL 72, 2Jü 
Rapperswvl l>. Aarberg (P»ern\ IL 

237. HILL 

Rationalismus, IL r>M. 254. 2üL 33x, 
31". 350. 37 1 . 

Itefnrutpartet, II. 370. 37_L 37.'»— 3N). 

3 iss, .jjsnj 39_l am. 

.UeformBlütter", Peru, IL 310, 3J_L 

37H, 3S2, :Jss. 
Regeiisburg. L W± 2±L 46.">. — II. 

TL 7JL 

Corpus evaugclicuin, II. üi. Uli. 
Reihen b. Puren (Peru), L 373. 
Reiehenbaeh Ii. Krutiuen (Bonf. L 

93, 355. 
Remiis (Mumien). L 421. 
Renan (8t. Immer). L 4s3. - II. tL 
Renan. Kniest, II. 3J3, 
Renami. Antoine, L 442. 
Renner. Ahraham. II. 1 73. 
Rettin, ll.Chr. Mich.. II. 2iüL 2JiL 
R.'\ , Cesar, LL L 
Rhii/.uns, L h'»<;. 

Rheinau Kloster), L ^ 21L X&L 
Rheineek (St (»allen), L 3jL 43«. — 
LL LL ' 

Rlieiiileulen. L 414. IL aiiL 
Rheinthal St. Ualleu), L 32, 3JL 8Ü, 
st, ul 12s, 21.'). 274. 3o:>, : > .:'>o. 

aa_L an, +i">, in;. 436, 455, 

464. 1S2. IL iVX 132. 198, 2QO. 

2< >:>. 

Rh.'llikau Mülli-r). L Ulli. 21Ü. 2JÜL 
•JIM. 

Rhvner. .lakoh, L hlh 
Ricken haeh (Zürich), L 4!»4. 
Ri. kli. Karl. IL 2j9, 2JÜ, Ä 
Riehen ;Pas. |), II. ^L, ^2. 297, 3j>L 
— Diakonissen haus. II. 32 1 . 
Ries. Krieilr., IL 2S4. 28Jl 
Riu'^euhuch, .lohann Christ.. 1 1. 34n. 

362, aiL 
Ringen hai- her, Dani<l, IL 107. 
Rijjgisherg (Peru;. L A. 
Ringgetifoerg (Bero), L 483. 
Ringier. Hieronymus. IL ■'>';.'>, :;s.'). 



n 



XX 



Register. 



KipaUle (Kloster , L [&h 3ÜN, 
Kisold. Joh. Rud.. LL L3JL 

— Samuel. IL 8JL 
Kitter. Krasmus. L IL St. Iii 

uns. hw, -204. 205. 

— MichäeC L 438. 
Rivery, Jean. L 25 1 ■ 
Robustella, Jacob, L ilüL 
Rochat, Aug. und Charlys. II. 222. 
Röder, Daniel, II. l ."»7 

Rodolph, Rudolf. L jiü ■ II. ü 

78, SA LÜL 
v. Rodt. Kmanucl Rernhaid, IL 207. 

— Karl. IL 251. 252. 33_L 

— Xiklaus, IL 4_L 
Roggenbach. Urinier. L 141 LLL 
Roggvyl (Hern). L LüL !LL 27 s. 

— (Thurgau), L 377. 

v. Rohan, Herzog. I. 420. 
Rolle (Waadt:, I. 1«;5. - IL 222, 2!>s. 



Romainuiötier (Waadr , L !«'£. 17a 

- Clas.se, II. LLl 
Körnung, Joh. IVt. IL 2*4, 2*5. 32«», 

339, m 3S5, 3S7. 
Romanshorn, IL 1LL 
v. Röincrstall 'Meyer in Kiel '.. L ilL 
Komont (Kreilmnr , L I <!•*». 1 «»'<; 

IL 3i»5. 
Kolbas (Zürich , IL 128. 
Rorschach, L KW, 33L. - IL «iL 70. 

7JL 

Rosaliu, in Locarno, L 3«>2. 
Röthelen, Herrschaft, IL likL 
Röthenbach im Kmmcuthal, L 



Rotwvl (Württemberg'. L 
Röübli, Wilh., L 21L 
Rougemont ((ireyerz,:, L '»12 
de Rougemont, Kreil.. IL :t77. 
Rousseau, Jean. II. £L 
Rousseau, J. J., IL jiL L1A LilL L£L 
Röüst, Dietheini, L ülL 
Rouvray, Jean Louis, L >">s. 
Roveredo, L .'US. 
Kuchat, Abrah.. IL HL 
v. Rudolphi. Joseph, Abt, II. Ii. 
Rue (Freiburg). L 1^5. Hl«:. 
Rued (Aargau). L 3iÜ 
Riicgg, Hans Jakob, L 2jL 
- Hans, Separatist. IL I 5« >. 

Pfr., L KiL 
Rüegger, Jakob. L 470. 
Rüeggisberg, L !>4, 2JS. — IL 1 1 I. 
Rüegsau (Bern\ 373*^ 4:>:>. 
Rüetschi, Rud., IL 27_L 3Ss. 



Ru.-siimer, Jakob. Abt. L 
Rust, Thüriug. L üiL 
\. Ri'itti, llaii>, L LLL 
Kütimever. Adolf. IL 3LLL ^ Läü 
- Mark., L iOO, 42!>. -LI'.!, »7s. 

iL 25. 
UuvN'f. Admind. II. i 
Ryniker. IL 3_s_L 

Naanen. L 342. 355. 1 1. Iii 2IL Üi 
137, 

Suckirigen, ev. K.. IL 3!>5. 

Sadoh-t, Jakob, L 2 1 ü. 

Sagens ; Hiinden,,. L 421. IL 

Sager, Rud.. L 30<i. 

St. Julien 'Vertrag \. 1530), L 4jL 

Friede v. M.02 , L 3*3, 4«I7. 
Sakrauieiitsstreit, s. Abeiidinalib- 
streit. 

Salaudrouius, s. Sal/.imiun. 

Salehli, Daniel. IL 2ü_ 

v. Sah's, Krau/., L 372. 

Salez ^Rheinthal}, L 332^ 417. 

v. Salis- Marsch lins, Ulysses. IL 133. 

Saluz, Georg, L 3!><i. 

Salzmann. Jakob Salaudrouius . I 5'i. 

Samaden, L 3ÜL IL UJiL 

St. Saphorin (Waadt). L 172. 

de St.-Saphorin. Franc. Louis, IL LliL 

Sargaus, L 37, 124. 129, 177.332. 45i;. 

iL «_>0. 205. 
Sauinur, L 48U-4*S, l:><>. 4!U. 4:>1. 

- II. Ü1L 
- Salinurianisnius, L 4S:>. 



Saunier. Ant., L 1 50, 153. I.">7, 2I.*>. 
Savovt- u, L 2^ 44, [4L ÜL 157, [5A 

HA. lüii, 212. 230. 234. 337—310. 

3i± 3^7, 3ä^ ;iU!i -373, 3S& 3^ 

4Q(i, 4 is. 4.*><;. 4<!0. 4(J(i, 4C7. 

II. I \ 12 -15. 17, 3Jij. 
Sax, <indV.li.. L jj^ 332, 3Jfj. 117. 

is 2. 

Si-ant's im Ihigadin, LL MM». 

Scartazzini, Andreas, II. 3)>4. 3(is. 3iili. 

Schädeliu. Joh. Jak., IL 3ÜL 

SchalVhaustMi, L 3L 83, ST^ W, 104. 
117, 122, 18«;. !!>.'», 24:». 253, 2^2, 
27«:. 3«d. 324, 35«i, 35s, 404L 
40«;. 411, 415. 423, 434, 435, 443, 
4C«t, 4C2, 470. 480. 4s5. 4.SH. 
IL 3, f-N, Üi, 18, 20, 2_L 53, «J^ 
bis Ji^ 103, 104, LÜ KU, LliL 
152. l!Mi_ ID5, 2(Mt, 2« il. Ä 232, 



234, 242. 2i;5. 2iH, 2? '2. 2!>4. 2!>S. 
317—320. 352. 353, 357. 3?Ü 



Rumpf. Kandid., IL 't'tO 
Russikou Züriclf. IL 2i! 



lM H). 



Schafter, Auguste, IL 233. 
Schauligu (Hünden . L 1 7S. 
Schaumiau Kern . L !»:5, 428. IL 2JS, 



XXI 



Schaniiis. Kloster. L !M». II. Ii 
Schiiivr, Niki., LL ü 

Hin loll", II. 202. 
Schiiitlin v. Hurtenbach, L .'511. 
Scheitlin, Peter. II. .ÜQL 
Sehenkel. Daniel, II. .'IM. 

Johann, 11. :;is 
Sehercr. Kdinond, in (u'iit. II. :54Q. 
Sehcrr. Thomas, 1 1. 2iiL 27n. 275. 27<;, 

Scherivr. ,1ns., in St. « • : 1 1 U- r i . II. 2s l. 

:jid_. :5S.'). 

Sclier/Iijicii 'Bern,.. L 27". 
Schcurer. Samuel. Jl. i:>~. 
Sehiers ; tiiauh. ;. L -54 s 
Sehinuer. Matth.. Bischof, L 5_L 
Schill/., Heinrich. II. ISO. 

Wilh. Heinrich, II. 2üL 
Sellin/nach , Aarjjau . L 25o. 
Schierel, Abt. L ä£L 
Sfhl.it, Hans. L iL HL 
Sehleienuacher. Kriedr.. II. 224, :542, 

:U4. m 

Schieins (Bünden), L 421. 
Schiualkaldischcr Krie«: 15tti 47. L 

.112- -.IM. 
Schund. Conrad (Kabricius . L 2ot;. 

Sehmidlin, Jakoh Sulzjo^i ), II. 145. 

Dr., IT.".. 

.loh.. II. UÜ. 
- Dr. (Jakob Audivae . >. Andreae. 
Schmidt iu Hasel, II. I 52. 
Schmutziger. Daniel. Kami.. II. IQ4 
Schneckenljiir$rer, Math.. II. 271. :5Q2. 
Schnell, Hans. II. 

Karl. Fl. -255. 
Schnepf, Khrhard. L 441. 
Schneuwli. Sam.. >. Nivinus. 
Sehnorf, Anton. II. Iii. 
Scho» h'ler, Werner, L l'5< >. 
Schoubein. Chr. Kriedr., Prot.. 1 1. .'120. 
Sc honen berjj; (Zürich), IL U*- 
Schorer. Konrad, Pfi.. L Hill 
Schori, Bcudieht, II. '21LL 
Schottland Schott. Kirche . L 24.'). 

444. — IL IL 
Schrämli, .loh., L 4SI. 
Schnelcr, Jakob, L 455. 
Schuber, Thomas (Appenzell , L sc. 
Sehnkan. (iabr.. L 437. 
Schulen, L li>L 478. II. LLL i>L 

•>«;? 

Schnlcr, <iervu»ins. L I .'5' > 

Melchior, II. Ä 
Schills (Bünde»), L 4!>7. 
Schultheis, Job.. Chorherr, II. 1 ■'>'.'. 

188. 225, -211h 



Schult hess. Pl'r. ans Zürich. 1 1. LL 
Schult/. Mellnau n . II. X> I . 
Schumacher. Samuel. LL 'i'». 'LL 

Schilpten i Dei n), LUL 11 
Schürstein, Niel., L SiL UlL 
Schütz, Haus. L UULL 
Schwanden (darus:. L l"»5. -527. .'»2S. 

'AHL 

Schwarzenbach Zürich}, LL 2.">.~>. 

(To^fzeubiire- , IL Iii 
Seh warzen Imr;; Dem . L 4j^ HKS. 

Li»;. asiL 

Schw 'arzene^ji (Hern). iL 1<57. 
Schweden, L 405, 40^ 4M, 441». 

König (iu>ta\ Adolf, L 405, H4. 

41*. 44:5. 

Königin Christina, L 44"). 
Schweizer. Alexander. IL 27l>. 272. 

274. 275. 2s|. ^j_L ÜJ(^ .Hü (J5JL 

■ 581 . .5S4. an± 

Hans Heinrich. L 4!»!». 

Job. Jak., IL L8& 
- Job. Kaspar, L 4:»2. 4y<L 

Lamlv. (im Wallis), L liüL 
Seliwil-.'*!. Andreas. L 4.'5S. 
Schwvz, L 4iL iMj, I 2'.>. :5<;;;, :;<;.'), :i7'.>. 

+07, 4ls, 457 459. — IL lilL «iL 

(Wi. (JL IL LUi 2°ü= <&±- 
Seeberg (Hern', L 1J4, 277. 
Seelmatter, SainueLlL 1.57. 
Seen Zürich), L 42(5. 
Seewis (Hunden), L .'5W5. 
Seiler, «hlhliel, IL 104. 

Heinrich, L 12i; 
Sekler (Täufer). L sL 
Sennwald (RheinthaL. L .5.52, 1 1 7. 

-182. 

Servet. Michael, L 22IL 2.50 2.L5. 
Siblinijen Schaffhausen' . L 4.'5.'>. 
Siculus, Cornelius. L .'5.'5.'». 
Siel ien hürnen, L 24.*>. 25(5. 27* >. 
Siginnringoti. 1 1. j_L 
Signau ;' Berti). L :502. 42S. 11.25. 
LLL 

Sigriswyl Hern), L 471. 
Silvaplaua Bünden), L •»•*'•>- 
Siniler, Josias, L 2i;0. 
Sinnnler, Job. Jak., IL 12s 
Sinken Schwaben), IL .'{'■>■">. 
Sinnei. Job. Rud., IL jA 
Siiis«.. ReiissLrücke, II. IL 
Siseh-n Hern). II. 2iiL 
Sitten. Bischof, L 2iL ±L L4iL oLL IÜLL 

Stadt, L aLLülü b'>"). - IL 
Sittenzucht, LI L 11" 117.- II jnj 
Sitterdoif (Thurgau), L 4.').">. 
Smyrna, 10 v. K.. II. ]HLl 
Socini, Laelius. L 2.'5S. 2:i!i. 



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Register. 



32, 



si. so. 



Soeini, Faustus, L 2.1ii. 
Socinianer, L 494. IT 

1 1:> 

Solothurn, L 23, '.vi, 87, 94, w, in;, 

I. 17—145, 148, L55. LZ1L 277, 290, 
802, 840, ULL 343—345, 157. 3<i.1, 
AM. .174. 385, 419. 4.18, 450, 451. 
453, 458, 4<;o, 4t;:». IL 2» 21, 
50, 76^ 195, 201, 24_L 2J»5, 2W. .154. 

SonHerbund, II. 287, 2*8. 

-Krieg, IL 30jL Uli. 
Sondrio, L 83B. 
Sonntagsfeier, II. 205 
Sonvillier (Hern;, II. 25s 
Sorer, .Toh. Raptist, II. 5. 
Spanbeim, Fried r., L 4K7. 
S()anien. L oüL 38L 325, Ml 401», 

411, 418, 420. 455. 4f.2. 
Spener, l'liil. Jak.. II. 33. 
Spever, II. iL 

.Toh. Fried r., 1 1. 3L 
Spiez (Bern), L 2L 39J», 432. 1 1 

1411258,305. 
Spifame, .lak. Paul, L 238. 
.Spittler, Chr. Frieilr., 11. 152, 32L 
Spleiss, David, II. 214, 2LL 312. 
Spündli, IL 277. 
Spreiter, Jakob, L 5JL 
Stadel (Zürich). II. 22. 
Stadler, Joseph Anton, IL lilL 
Stäfa (Zürich), II. 255, 184 
StäfhV (Freibur-0, II. 325. 
Stähelin, Krnst, IL 150, 323. 
Stella (Bünden), L 421. 
StalHkon (Zürich), L 49n. — II. ML 
Staniniheiin (Thurgan), L 3ü. Uü. 

II. 200. 391. 
Stampfer, Ulr., s. Wäber 
Stanian. tingl. lies., II. 7!», Mi. 
Stapfer, Albrecht, II. 13J. 

- Daniel. II. L7JL 

Joh., Prof., II. UilL 135, LilL 

— Joh. Friedr.. [L l_3jL 1LL 

Phil. Alb.. Minister, II. KVT, bis bis 
171, 174. 177-180. [82^ 1SL 1*2. 

StarkTL^L 13^ LLL 

Staub, Und., II. 32L 

Staufiterg b. Lenzburg. LL 2.15. 

Steck, (iabriel, II. 247. 
- Samuel. II. 385. 

Steckborn. L HL LÜL : > 7i; - 

Steftisburg Bein ... L 4."»:'». 

Steiger, Christoph. Schultheis* 1723 . 
II. 2Ü. 

Fdmund. iL 3Ü3, 
Johannes. L 225, 343, 3LL 
Stein a. Uli.. L 90, 272, 345. 4H2. 
II. 103. 21!L 312. 



Steinegger, Rudolf, Pfr.. II. 
Steiner, Werner, L 134 
Steinkopf, in Ra el, II. L5jL 228. 
Steinmanii. Kaspar. II. 229. 
Stephani. Kranz Ludwig. II. 113. 
Stephauus. Kol». dCtienne , L 2115. 
Steriieuherg (Zürich), II. 98, ÜÜL 35s. 
Sterner. Ludwig, L 12. 
Stettleii Rem . I. 94. — II. 37. 25«. 
Stierlin. Fnianuel. LL 247. 257. 260, 
311L 

Stockar, Joh. Jakob, L 445. 44ii. 
Stoekmever, Immanuel, II. Iiil. 38ii. 
322. 

Stolz. .1. L. II. CiL 

Strasburg, L 23, Üil, 73, 52, 184— 12Ü. 

20L 215-217. 235. 2.17. 2<;o. 265. 

3JÜ, 311, 315. 34(i, 30s, 37a LiLL 
403. 4ü5. II. 2J. LH. 
St ra uss. Da \i< L II . 212 - 212. 13L 348. 
.181. 

- Joh. RinL Dekan, II. M. 
Streit. Kaspar, L 482. 
Stucki, .loh. Rud.. L 42C 

- Willi., Prof.. L £LL 
Studer, Reinhard, II. 312, 

- Gottlieb, II. 345, 149. 323. 

- Samuel, II. L21L 
Stumpf. Joh., L 2üL 

- Rud., Antistes. L 223. 21 L 
Sturm, Jakob. L 2m. 
Sturm. Tiniotii.. L 218. 
Stilgen (Thurg.). L Iii. 

Sulz, v.. (trafen, L 2LL 
Sulzbeigei. IL (Justav. II. 323. 

- Ulrich, L 482. 
Sulzer, Simon, L lilL liliL. 170, 121L 

201—207, 221, 24JL 242, 2fiL 20JL 

204, 275, 27». 44« ». 
Sümi, Jakob, L 1"»- 
Sumiswald Bern . L 88. 'M. 137. 303, 

345 — U. 20JL 251. 
Suren AaiL'au). L 23 A. 
Sursee. L 303, 322. 
Süss Bünden . L LML 182. 348. :t50. 

421. 

Suze, coiute, de la L 428. 
Swedenhorgianer. II. .115 . 

Tarasp (Ründen . L 34s. 
Tegonius, Adam. L 423. 
Tennhard, Joh., II. 40, 53. 
Ternier Savoven\ L 165, 338. 
Tessenherg Bern. 1. 51. !'5. 474. 

Li. 99. 293. 
Tesdu, Kr., IL 125. 
Teufen i Appenzell), L 3b 375. 
Thal St. (.all. . L Ii». 4*5. II. IL 



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Register. 



XXill 



Thahveil ^Zürich . II. 21 
TIktwvI (.Tina), L 1LL 
Thierarheru (Hern\ L LLL 2*.'l. 

II. LLL 
Thomaiiii-Stiftiui';. 1 oS-i, i 



i.w 2 :m->. 



i«n. hl 
II. hl 



Tholm-k, Autr., IL 
Thomm, L I ■">■>- HI."» 

23Q. 2i>'.>, :*,:is. . 
Thorner-z, Kloster (Heriii. L I - 1 . 
Thorniaiin, <.Vor<r, II. 2LL LI Ii 
— Hieronymus. LL IL 
Thorn in Volon. II. IL 
Thmneisen. Rud.. II. 12*. 
Thun, L LL Iii. !üL !*iL LÜL MH». 

2.ÜL 2<;.S, ^LL ÜliL T71L 4'5o, 



Troillet in <m-ii». L 22L 
Trüb BenL. L LLIL II. II-' Inn 

osl 

Trubsrhaeheu ,>mu}. IL Hü. OHL 
Trudel, Dorothea. II. LiSLL 
Tsohmli. Aejrid., L LL "W*. <m 

Valentin. L iL 
T.M-hmlikne^ (in (darus), L .'>2*. 
2iLL Tnrbenthal Zürirli , IT. 2JLL 
Turm'r, Dem.. IT. 22.'1. 
Turrettini. Aluhons. LL *L8:> — *7.:> ">. 
Benediet.. L aiML 
Kranz. L 49o. UM. II. *L 
Twann Bern\ II. LLL "J«;s, LüL 



470. 474. 4SI. 



IL 



2,».». 
400, 
. 4!». 



> < . • 



:J4, lIlül 



LLL IÜLl 



Kä[»ifiL II. 
'hunstetteu Hern . L ÜIS A. IL" 
■>■; 



•j< M I 



Tliiirjxau. L LL LUL LL h *L LL LilL 
124, I •.'<:. 24.j. 274. LilL -LÜL WiL 

:ii;i, :{7<;. ano--:»»^. 4i.\ 4i<;. 4:k 

I. V>. 4t>o, Hi.L 4»I4. II. 1ÜL 
(IL <lL 717"», 1.LL 147. 14S. lüö, 
1!)7. AHL 22!L 21LL 2JLL 2II>L LLL 
Ii").'?, .'i.'i.'»- '».*»<'■ 

Tillier. Anton, Stipend., L -*> s 
Joh. Rud., Seckelineister. II. LL 
Johann Kranz. II. 14t. 

Tillmann. Bernhard I). L 1LL 
- Cl IV- L 2i.4, LjL 

Tirano '\Vlflui), L oliL 4<)!t. 

Titian iis. l'riidik. im Veltlin. L ■ '■*»"- 

Tobler, Joh. Jak.. II. äüL 
Titus, 11. ÜLL 

To<£«enbur<:. L iL ^ SL sL LiL 
LLL 24_L HIiLL LLL LLL ."»77, j_K 
-UM!, I.m. 4C2, 4»U. 47t». 4!»H. 
IL iL üjL ''<>' -".*», LLL LLl -- s 

Tonrm.*. La ■'"Veuenhurfr. II. •'!!•">. 

T ruchsei wald Hern . L LL 4KII. 

II. JA LULL 

v. Trautmannsdorf . o>t. <»e->audter. 
II. IL 

Träyer .'d. Täufer . L ÜL 
v. Travels, Johann, L •>' 
Treehsel, Kriedr.. II. LiL!LL 
Tre^arius. Cour.. L '±k LL 
Treinp. Lienhard. L 1 LLL. 
• le Tieytorri'm*. Samuel. II. 
Trideiitinum. siehe Konzil. 
Trient. «siehe Konzil. 
Trimmis 'Bünden . L -'»-'Ii 
Trivulzio. ("rat. L III. 
Tmtfen. L LLL 'UsL IL -'^ I 

1 'l'horui:iiiii im |t-xt i*l 1 >i n< kMilci 



•'s:; 



l'i'l»'rlingen. ev. K., II. :t!'.Y 
IJeKerstort' (Kreiliuriz \ L LLL 
l'etikon (Zfirieh . II. LÜL 
l'itikon /iürieh\ L 1-'!. 
Ulm, L IHL LLl 
1*1 mer, Konrail, L -'.').;. l'.vl 2J 
Ulrich, David. Staatsanwalt. II. •-*7.".. 

— Hans Jakob, L 4-.'li. 

in Zürich, Hans Jak»di. L 44.'». 

Hans Jakol). II. SL 
- Johannes. L 4'.>N. 
1 - Joh. Jakol», L 41»«;. 
i - Joh. Kaspar. II. 54j IMI . 

— Joh. Ruil., Aiitistes. II. L2L 
Uiiuarn, L JVk -'■'■C. ->7(>. 401. II. 

.j. LLL ÜLLL 
Uuioiisversuehe. L 13.' 4 IS. 
Uiiternährer, Autoni. II. .'.'Ifi -l'HS. 
I jiterseen (Hern , L iL LLL L'S. 

II 17:1. 1S!L ML 
I ntervatz Hünden\ L illäu 421. 
I nterwaldeii. L 2_L 40. L4A "HilL HILL 

- II. CLL IL 
St. l'rlian Kloster . L LLL 11. 2U11 
Uri. L LL 

Urlspertrer, Joh., II. i.')0 I.V.». ±LL 
l.'riiiiseh Appenzell;. L .">7.*i. 
Ursimis. Zacharias. L -M4. iää. 

Uster Ziiri<h). L 4 -'ü. — II. HILL 
Usteri, Jakol» A\i£. Kuiil. II. :>"»7 
Leonhard T, Prof.. 11. LLL 

— (II . II. 2JÜL LLL 
Utti'^en Hern . L U± 277. 
Utweil ^Thiiruau , L l-"»l. 
Urzistorf llern\ I. LLL 
l'zua. h. L LLL LLL LLL LLL 

Vadian v. Watt . Joaeh.. 1 ■!.'» I s7. 

INS. 

\ al-de-liuz (\cueni>.), LLL II.ÖLL 
Val-di'-Travers \euenl».\ II. äLL LÜLL 
\ aleiiuill ■ Neuclilt. . I. f s . 1 1 . .">;t. 



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XXIV 



Register. 



<le \ aleiiti. Krust .lo>e|»h <iii>ta\, 

II. 'MV,, ML 
Yarnlenet, Amlre Kolnrt. II. 1 lt. 
VantTelin (Kenn. II. 25A 
VochipMi rH««ni'.:, L !LL II. 25 s. 

300. 

WIM. Niklans. II. 5jL 
Veltheim (Waldau . II. L2s. 
V«>ltlin. L 23L • > .4:> .'.51 . 37i>. 

3!<5. loK -4 1 2. 42< », 4l'!'. 1 1 . üi. 

1 1 >•_» . 

Vereine. Keli».. iL Iii, 2_sL 3J»3 3!»7. 
\ Vrjrcriiis. IM. Hanl, L 23L :us— .rwi. 
\ «M iiiittli. Keter Murtvr. L 23H. 2ÜLL. 
317. 3JÜ 

\ '«•nnit.thuv P istln'ol()^fii. II. 370. 3K2 

bis 387. 
Versailles. II. Ulli 
Vilmergen r'Aanian . L L*>'.>. LL 

Ii» 2_s<l 

Vinelz Hern . L 500. 
Vinet. Alex., II. 30L 3o<; :;<>s, ^LL 
Viret, Peter I . L 47, KU, 155, U1L 
170-171'. Ji H i. 2011. 2J0, -Jl 7. 2 1 '. 1 



l-i- 



>;,(). •_».•)•_'. ucs, ji;:>. t>!)_». i 



Ii , w;i2 , L .m 

VinjinitMi (Amerika:, LL 147 

Visp (Wallis;. L 3AlL 

Vi vis (\ evevi. L 45. Üilk LLL. Ä 

4IH. II. L ÜL 4!L- iOn. 13s. 

Ki4, lilL ±l± 
\'üjrelin, Saloni. (sen. . II. 300. 

<jnn.). IL 3ÜL ÜI& 
Volketsweil (ZiiricK, L 42f>. 
Volkmar, (iusrav. II. 
..Volksblatt", kirchl. Hern . II. . , .s!>, 

- reli». St. (iallen . II. 3JLL 
Völmi, l'rs. L 

Voltaire. II. 1 1<: -I ÜL LLL Uli 
Voltz. (ieori:. II. i. 
Viiilleiniiier, Prot'.. II. 355. 
Viillieiniii, Lunis, II. ■"■!'■'!- 
a Vulpera. Jakob Dorla. L Ü'7. 
\ nlpins. .lakolt Anton. L 4'.'7. 

Waailtlaml iliebiei. Kanton. L 12^ 
15*. n;j 175. -'(>7, -2iw. LLL 213, 
-M'. 1 .'•-':». -J I *. > . 2*1, -jsT >s'.i, 
:'..".7. ■'.>". 3iT~:',.'.s. rüiTT :;t i . :\s\. 

418. 12 s. 4»-.'. I<;7. 47'». 47s. 
4K,-}, im;. II. j. LL 2o. -LÜ. 
HL iü (ÜL ss hl lOü. uo. y_L 
1 is, Ui^ L>5. CiL 2üL ili! -'-'I. 

2so. j!is, .-int ;;n;. :;7«; 

\ ka<lemie. s. Lausanne. 
Classes. L ÜL 17s. |L 
:'.o.'>. ülil 



\\ aailtlamt, Dekanate, L 

- (Jei-tliehkeit, IL !M- -!Hk bto, LLL 
177. 1'.'7. 204. 2 14. -21!'. 220, 

.»ji;, 21m. 305. 3<>s :;!3. 323. 355. 

- Kinhe, freie, IL 312j 3Ji3. 37»!. 
Kirrhen^esaiifibueh. iL 353. 
Kirelienverfassiiin:, IL iHo. ^QZtlii-. 
:;u. ;tt4, m 

Momiers, IL -'20 22:;. 2iLL 2so. 
:!o.'i, 308, :?7<;. 

Fta"rrstell<-n. Dentselie. IL I 1". 
2i>S. 

>. Lausanne. 

L 1 \:\. 



Waisen ha 
Wäl.»er. Ulrich ,Stain|»tVi 
Wii.lischwyl (Ziiri«-h), L .•?<)•*>. 34 •'>. 4.*»o. 



II. 2.;. 275. iÜtL 



Wagner. Seh., s. Ilot'ineister. 

L'Irieh, IL 321L .XLL ULI 
Wählern Kern . L Iii 
Wahl ;/.iirich , LL 12s. alilL 
Wahlenhm^ Kasellaml). L 

IL 1Q7, 
Wahhmser, L 45. 245, 317, 

IL 1 I, 12 21. 147. 14s. 3!»5. 
Wahler, lleinrTTTTnTvreniieister. I. J'»'.'. 
Wahlkiirh St. (iallen . L 
Wahlshnf. ev. K.. II. 31LL 
Wallenstatlt. L .".7. 
Wallis, L 21. 53. IS:». 142. 14<i. liilL 

IGt», 2S1, ■'■25, -M'.i. :U7, 37s, ^ 

■UM. 455. IL ÜlL 2J!*L 
Walkrinyeii IJern';. II. 3-vV 
Walther. .loh., Dekan. IL a2ü 
Wanden a. A.. L - IL 13«>, 2i;5, 

3Si " 

Wanden Zu rieh . L L2n'. 
Wanneiiiiiarher. Hans. L 2s.",. 
«le Warens. Ma.l.. IL 50, 
W artan Kheinthal . L LÜL K'm. 

IL [ÜL 35S. 
Wasen Hern .IL 21Ü- 
Waser. lleinii.h. II L^s» L21L 

.loh. Heinrich. IL L2L 

Ka-|»ar. L 4:»s. 
Waser' srher Spriieh. L 421. 
v. Watten w vi. Alhr.. Herr zu Die^.. 

I.aeh. IL ÜLl 

Kernhar.1, 11.^^34. 34i> :*.4S. ^L 
l'Mnaril \ . Diessliaeh , II. 3i;ii. 
Ivlnar.l. Vikar. IL '*-»*• 



Krieilrieh 1 Ieri nhntec\ Vater ninl 

Sohn. IL 4_L KU |(N». 

•lak. Sehnltheiss'. L iL LLL ±2_L 

.loh. Seluiltheis> . 1 .">7 1 . 

.loh.. lak. ..Sehiilfheivs', I 3i i5. 371. 

\iklau> j'ropsi . L LLL 

Niki. Ilermlniter . | L 1»»5. !<«•. 

IKi.l. Niki. Ilerriilmter , II. !<»<;. 



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Register. 



XXV 



Wattwvl Toggenhurg). L 4!»s. 
II. (lL 

Weber, Heinrich, Jl. aiLL 

Joh., Textor, L 2J±L 
Weiaeh Zürich), L 4*27. 
Weiirfelden (Thuruau). L 3S, 2.13, 

330, 37 H. 
Weinmgen (Zürich;, II. 2*»"». 27!>. 
Weiss, Felix, L 4!*S. 

(iabriel, L 43S. II. 2 ~4. 
Weiss»- nl in rger, Wolfgung. L H 
v. Weissen hörn, Miuquanl, L SIL 
Weiswgerber, Christoph, L 21*. 
Wengf (Thurgau), IL. 1LL 

b. Uüren Hern ), L !LL 2IiL 
v. Weugi, Niki., L Uli 
Weniger, Marti (Zinggi). L SS. 
Werih'nlK-ru (Uheintliai\ L 4 17. 13."». 

- II. li»s. 
Wcrdmüller, Joh. Ludw.. IL ÜlL 

Otto, Zürich, L 2*tiL 
Werenfels. reter, Antist, II. SL 
- Sam.. II. dl A.. S3, S4, LiiL 
Wernlv, Peter, L LiL 
Wesen. L 37, LÜL — II. Li. 
Westphal, Joach.. L LLL 
.le Wette. W. M. I.., LL 22Ü 24*. 2&L 

21>8, 300, 302, "LLL 
Wetter, WolfjTTlM'r., L ÜlL 
Wettingen, Kloster (Aargau;, L 3iL 

[•O, lüU 437. 45< II. Üä. 
Wettstein, Joh. Jak.. II. Ilü -121. 

Joh. Itti.l., sen.. L 4SI», 4!»2. 

Joh. Und., jnn.. II. l LiL 
Wetzikon, L llil 437. II. 103. 
Wetzlar, 11. iL 
Weyerniann, Alb recht-, II. 281 
Wichtrach (Hern:, L [Mj !ü — II. 2Ü2- 
Wiedlisbach (Kern), L L4_L II- 1.VJ. 
Wiedmer. Simon, L 379. 
Wiedertäufer, L 2!», 30, 07. 5JL (iL 

SH -SS. 228. 231. 237, 242, 282, 

:'.(>o 3Q7. :;:><'. I2s. II. 23 

32, 33, IQ!>, 1 12, ITA 33.'.. 33fi. 
Wien, ET. IvTlI. 
Willishurfr, s. Avenchcs. 
Wigoltingen (Thurgau. L 4i!3. 
Wilcox, Rieh., IL. 2_LL 
Wild, Abrah., L 3Jl«L 
Wildhe.rg (Zürich), 11. 12s, >±l 
Wildenspnch (Zürichs LTT242, 24,',. 

WiIderniett,Ji>h.Konr.(ii)tt?rT7II. LLL 
Wilheluisdorf, Hessen, II. 'IL 
Willading. Fried., II. tili 

Magdal., L 1 22 
Wille, Daniel, Pfr. in t'hnr, II. UXL 
Windegg-Gaster, Vogtei, L 3K*>. 
Winingen (Thurg.\ I. 3& 



Winkelt, Heini, L 14L, L4A 
Winkler, Martin. Abt. L ji^ 1 ~~ 
Winterthnr. L Ü2. W. 2j^ 272. 2!*1. 

42tJ, 470. — IL 53» 103, L2L 152, 

I5(i. 157, aiilL 
Wipkingen Zürich', L 3Si>. 
Wir/, Juh. (1K3K), L 42»!. 

Joh. Conrad, Antistes (1737 , 

LL 103, 125, 12JL 12A L31L 

Joh. Jak. (17931. II. 12S. L3iL 

Ludwig (l8oo\ LL 225. 
Witten berger Concordie,s.Coiicordie. 
Wohleii (Hern), II. 13iL~23s: 
Wolf, Hans Kaspar. L 4M». 

Jakoli. LL "LL 

Joh.. Prof., L 2ÜLL 
Wolfgang v. Zweihrüekeii. L 32 1 
Wolfsheini Strasslnu»'. II. IL 
Wolleb, Johann. L 434. 
Wollishofen Zürich . iL Ii*. ALL 
Wolters. Theodor. II. iL 
Wort» (Hern). L Iii- II. 25*. 
Worms a. Uli., 'Ahl AHL AIAL II. IL 
«Wort, das frei«'", II. 3*>li 
W ii reulos (Zürich). L 417. 
Wurstein berger, Ludwig. LL •'»•"»•'» 

Simon, L 2.34. 23,*>. 3.'».'». 

Sophie '-Dnndlikcr . II. .">3.">. 
Württemberg, L L4Ü. IL LL KL 

18, 21, 54, 147, LjII 

Christoph. L 440. 441. 

(ieorg v. W.. L ALL 
Wvl (Hern\ L iLL 

(St, Gallen ;, l.S3, !io. 133, 11.71. 

W\la i'/iirieli), II 2.'i.'i. 

Wvuan (Hern:. L !J!L 'IL 2ütL AHL 
I L 2J1L 

Wynigen (Hern). L !U. 'ML 2ZL 

Vertrag (KM;.*»"'. L 4i;.'i. II. IiL 
Wvsaril. l'annerherr. II. Liä. 
Wv.ss, Harthol., s. Alhi. 
"David, L 4s:>. 

- Cahriel, s. Wei». 

Joh. Kud., d. ält.. II. IJ^ JjLL 
Karl. Prof.. 1 1 . 2<ilL 2üi. 32A :ALL 
390 

Rod.. Dr.jur., II. 3jü 
Wvssler, Peter, II. ÖL 
Wvttenbaeh, Albrwht. LL LilL 

- Daniel. II. L3iL 
Jakob Samuel. II. LüiL 
Thomas. Dr.. L 2S. 41L 



Xyloteetiitü. L IL 



¥beiii (Toggb«. . II. IiL 
Yvorne Waadr. L 471. 



XXVI 



Zanclii. Hieron.. L I 23.L 
Zanini . . in Locnrno, L 362. 
Zapf, Dr. aus Venedig, II. 5. 
Zaremba, Missionär, II. 2! »7. 
Zäziwvl (Hera), II. 2ÜL 
Zebedee, Andre, Pfr.. L 2^0. '221L 
Zedo, Nikiaus, L 305. 
Zeender. Emanuel, Jakob. II. 2IÜ. 
Zeglingen (Baselld.). II. lüL 
Zehentier, Job. Jakob, L 472, 473. 
II. 114. 13'), {%L 

— Samuel, II. 196. 

Zehnten, L IL IL — II. 203, 2l±L 
„Zeitstimmen*, 1 1. 35o, 35!», 3JH, 3I1L 

378. 38<», .387. 
Zeller. Christian, II. I.Vi. 

— Ed., II. 283 -285. 295. 325, 3JÜL 

— Peter. II. 9i 

Zellweyer, Joh. Kaspar, II. 266. 
Zicgler, Hans Georg, II. 3L. 

— Jakob, Dekan, II. 385. 

— Joh. Rud.. II. LilL 
Ludwig, IL 3JLL 
Samuel, II. 2iÜ 

Ziinmermann, Heinrich. II. 28 1 , 

— Joh. Jak., II. I2L 12jL 
Zimmerwald (Hern), IT. 1 14 
Zingg, Michael, L 489. 
Zinggi. s. Weniger. 

Zink, (Jeorg, L 423. 

v. Zinzendorf. Graf Ludw., II. 41, 84, 

102, 1D3. 105— 107. 
Zizers (Hunden;, L 39»», 421. 45»i. 
Zotingen. L 87, 1LL 263, 266, 281, 21*0, 

325, 432. •- 1173V 37, 38, 152. 

225, 232. >£L 
Zoringer-Yereiu, IL 2jü 
Zollikofer, Michael, II. 5. 
Zschokke, Heinrich, II. l!»^ 224, 30^ 
Zuchwvl 'Solnthuru), L 138. 143, 
Zug, L [3L -Ä 3JJ3, 438. — IL «Jä. 

TL 1± 

.Zukunft der Kirche - , II. &ÜL 
Zumkehr. Christina, L 32< > 
Zürich Stallt, Kanton, Kirche, Die 
Zürcher), i 11—17. 3«, 5!» — GL», 85. 
89 92. IlL 132, 134, 155, IM 
bis 1Ü1L 199, 202, 204. 205^ 214. 
217, 22.L 223, 230, 233, 236, 238, 
239. 242, 245, 217, l'4s. 254, 265, 
bis 274, 305, 30»!, 312, 313. 317, 
319. 322 -325, 329 -331. "335, 336. 
338, 345, 356, 358, 3»I8- -370, 37L 
376, 377. 381, 383. 389 --393. H">. 
405-407, 40:>, 415 -417, 419,422, 
423. 425-427. 433. 434.437. 438, 
441, 443, 445-448, 450 454, 458 
bis 464. 466, 467, 481 , 482, 488. 494, 



497, 498. II. 3 17, 19—23. 2JL 
34, 38, 45, 51, 53, 54, 60 — <?3. 65, 
6!» -74, 81L "83, 86, 87, 95, 97—99, 
10L ÜJiL 109, 115, 119 -122. 124, 
126-132, 143-145. 148. 150, 152 
bis 157, L59 -173, 176 182, 187, 
188, 19JL 199, 204 -206, 224, 231, 
234, 235. 238. 254. 255, 265 -267. 
269. 273 279. 281, 287, 2_J»4, 296, 
350. 31«;, 317, 333, 340. 34T, 349, 
299, 352, XhL 356 361,369,370, 
381, 382, ML 391, m 
Zürich, Aliendmahlsfeier, L 99, 389, 
427. - IL 12JL 129, 3ÜL 
Autistes. L 90, 443. 488, 499. 
II. 95, L2iL 127, [5L 171, 172, l&L 
228, 254. 274. 316, 382^ 39_L 

- Armenpflege, IL 255 : vgl. Wohl- 
thätigk.-Anst. 

— Asketische Gesellschaft, II. UÜ. 
3K1 

BU>el, Bibelübersetzung, L 53, 99. 
274. 427. 496. IL I3L, 13jL 187, 
22?». 263. 266, 35A 
Ri bei Gesellschaft, IL 228, 2AL 

— Dekane, L Ü1I — II. 199, 
Ehegerieht, L HO, 273TT83. 

- Evangelische Gesellschaft, II. 29t; 

— Examinatoren. L 91, 427. - n. 
34, 19iL 

— Feiertage. L 99, 2JLL 

— Geistlichkeit. II. 2».5— 317. 3ÜL 

- Gottesdienst, L !»8. 272. 273. 389. 
426. 427. IL 99. L2iL 13»». UM. 
1<>8 

- Hochschule, IL 2»j9, 270, 212 bis 
277. 3TL 339, 340, 350, 360, 3üL 

- IIüTfsge>ellschaft, IL 200! -HiL 

- Hulfsverein . protestant. - kirchl., 
IL 3J1L 

— Kandidaten. IL 125. 

- Kapitel. L 1ÜL 

— Katechismus, L 105, 248, 
II. 19s, 26A 

- Kirchenbücher. L 427. 
Kircheng.-sang, II. 103, l_2iL 244, 
263, 293, 317, m " 

- Kirchengüter. II. 255. 
Kiivheiirat. L ÜL - 1 1. lilL 199, 
244, 254, 255, 2.74, 294, 341^ 381, 
38 I ; vgl. Examinatoren. 

— Kirchenzucht, 11.65,98. 9M, 131. 
255 : vgl. Ehegericht. 
Kirchenverfassung, L 67^ HL 
IL 1 99, 254 , 255, 275, 3_IlL 3 1 7. SälL 

— Kirchgemeinden, I. 89, 426,482. 
11. 98 T 199. 255, 294. 
Lehrerseminar, IL 267. 27*:. 



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Kegibter. 



XXV LI 



Zürich. Mis.sions«esellschaft, II. 230. 
281, 317. 

Neuglüubigc, II. 150. 

Vergl. Pietisten. 
Neutüufer, II. 255. 
- Pietisten, II. 34, 156. 234. 242. 
244, 255. 369, 370. 
Prediger- Witwen-Kasse, l. 482. 
■- Prophezei, I. 98. 

Reformationsfeier (1719), II. »9: 
(1819), II. 224, 225. 
Keligions-Untcrrieht. I. 389. — 
II. 132. 

Schulen, I. 106, 259, 261, 270, 389, 
427, 497. — II. 131, 132, 200, 267. 

Karnlinum (Gyninas.). II. 103. 

121, 122, 157, 358. 
Vgl. Hochschule. 
Separatisten, siehe Neugliiubige. 
Pietisten. 

Stadtkirchen . (jrossmünster, I. 
260. 272, 273. 3S9. 426, 498. - 
II. 130. 

— Fraumüustei, 1. 91, 426. - 
II. 54, 171, 187, 230. 

St. Peter, I. 91, 261, 389, 426. 
- II. 154, 156. 173, 225. 357 
bis 359. 

— Neumünster, II. 128, 281,356. 

— — Vorstadtgemeinden, II. 356. 



Zürich, Synoden (1532), 1.65; (1533;. 
I. 68. 

I. 90, 91. 181», 33t». 377, 426, 
435, 436. II. 87, 99, 122, 
199. 254. 275. 340, 341, 349. 
358. 

Taufliturgie, 11.349; vgl. Gottes- 
dienst. 

Waisenhaus, II. 132. 
Wiedertäufer, I. 301, 305, 306. - 
IL 23. 24, 109; vgl. Neutäufer. 

- Wohlthätigk.- Anstalten, 1.118. 
II. 132, 200. 

„Züriputsch" (1839). II. 278.279, 
339. 

Zurkindeu, Nicol., I. 233. 

Zurzach, I. 39, 131, 361, 377. 389, 

390, 417, 482. — II. 65. 
Zuz (Engadin), I. 349. 
Zweibrüeken, I. 422, 423. II. 21. 

52. 

Zweisimmen (Bern), I. 19, 481. 
Zwinger, Theodor, I. 434, 445, 484. 
Zwing«. I. 9, 24, 32, 35, 59, 98, 99. 

110, 183. 197, 199, 208, 240, 261, 

273, 403. - 17. 317. 

juu., I. 260. 

- Denkmal, II. 384. 

Zvro, Friedr., II 250. 281, 381. 



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III. Das Staatski rchentum des XVII. Jahrhunderts. 



9. Die Glaubensgenossen. 

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass die streng kon- 
fessionelle Religiosität des XVII. Jahrhunderts, wenn sie in wider- 
wärtig ahstossender Weise den Begriff des Christentums und die 
Christenpflicht auf die Angehörigen des eigenen Bekenntnisses 
beschränkt hat und für Andersgläubige nur Hass und Abscheu 
lehrte, dabei doch wenigstens das Gefühl der Zusammengehörigkeit 
mit den Glaubensgenossen ausserordentlich ernst nahm und hierbei 
von grosser Kraft und Treue war. 

Die reformierte Schweiz hatte im XVII. Jahrhundert noch 
mehr Gelegenheit, dies zu bethätigen, als im XVI. Die Aeusse- 
rungen der Teilnahme zeigten sich freilich anders als früher. Das 
Mitgefühl mit den Verfolgten zog sich völlig zurück auf den rein 
kirchlichen, religiösen Boden; es fand seinen Ausdruck nur in 
Fürbitte, Beisteuer und Gastfreundschaft. Den politischen Plänen 
eines Bundes der protestantischen Staaten machte der Tod Crom- 
wells und die bald darauf folgende Restauration der Monarchie in 
England für immer ein Ende. Ihre Sympathie mit der unter- 
gegangenen Puritaner-Republik kounte die Schweiz jetzt nur noch 
dadurch bezeugen, dass sie den von da an verfolgten sogenannten 
Königsmördern auf ihrem Boden ein Asyl bot. Der bedeutendste 
unter ihnen , John Ludlow , lebte längere Zeit als verbannter 
Flüchtling teils in Bern, teils in Vivis; mit ihm noch einige Gleich- 
gesinnte.') 

Die Hauptaufmerksamkeit zogen die Waldenser auf sich. Im 
Jahr H>44 kam die Nachricht von immer offenem und roheru 
Verfolgungen in den piemontesischen Thäleru, und schon damals 
wurde ein freilich sehr schüchterner Versuch gewagt, den Herzog 
von Savoyen um Schonung zu bitten. Im Jahr K348 aber sandte 

') Stern, Briefe englischer Flüchtlinge in der Schweiz. (Jöttingen 1874. 
Thiersch, H., Edmund Ludlow und seine Unglück.Hgefiihrlen als Flüchtlinge 
in der Schweiz. Basel 1881. 

Bioosch, Cf eseta. dor »chweis.- ref. Kirchon. Bd. II. 1 



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2 Geschichte der echwcizerisch-reformierten Kirchen. 



der Waldcnser Prediger Antoine Leger eine Denkschrift an den 
Berner Professor Christoph Lüthardf, um ihm das Elend und die 
Bedrückung zu schildern, denen die Xiclitkatholiken in ihren alten 
Sitzen preisgegehen seien. 1 ) Eine Geldsendung ging dahin ah; 
ein gleichzeitiges Schreinen aber an den Herzog hatte geringen 
Erfolg. Es hiess, wie immer: Die Leute werden nicht um ihres 
Glaubens willen, sondern wegen ihres Widerstandes gegen die 
Staatsgesetze gestraft. Milde und Schonung wurde zwar ver- 
sprochen, allein trotz allem blieb es thatsächlich bei der grau- 
samen Alternative: entweder Messe oder Auswanderung! Um 
wenigstens etwas zu thun, bewilligte die Evangelische Konferenz 
— von 11)52 an — für den Unterhalt von Studierenden aus den 
Waldenscr Gemeinden einen jährlichen Beitrag von 200 Gulden. 2 ) 

Viel entsetzlicher aber waren die Nachrichten, die nun im 
Anfang des Jahres 1055 ankamen. Flüchtlinge, die nach Genf 
gelangt waren, erzählten, dass die Waldcnser Thaler Angrogna 
und Luserna mitten im Frieden von bewaffneten Truppen unter 
Anführung eines Priesters oder Mönches überfallen, die Dorfer 
eingenommen, die Häuser verbrannt und die friedlichen Leute 
aufs schändlichste misshaudelt worden seien; bei fast ganz feh- 
lendem Widerstande der Wehrlosen ein abscheuliches Gemetzel, 
dem viele nur durch die schleunigste Flucht in die höchsten Ge- 
birge entkommen konnten. 3 ) 

In Genf ergriff* die Bevölkerung eine ungeheure Bewegung. 
Sofort wurde auch ein Bote nach Bern geschickt. Der Bat ver- 
sammelte sich, und am 8. Mai wurde der Stadtmajor Gabriel Weiss, 
ein erfahrener Kriegsmann und ebenso gewandter Diplomat, der 
selbst von einer reformierten Walliser Familie abstammte, nach 
Turin abgesandt mit dem Auftrag, eine Audienz beim Herzog zu 
suchen und ihn zu bitteu, dass er seine Unterthanen schützen 
möge, die nichts Unrechtes gethan haben. 4 ) 

*> Hottiiiger, III, 1072. 
') Ii. A., VI, 1», W. 

3 ) Evang. Konf. in Aarau vom 13. Mai KkY». Vergl. Ms». 11. IL, I, 10» 
(Nr. 48), III, 38 (Nr. f»3), VII, 9 (Nr. 1 der Stadtbibl. Bern. Die auffallende Menge 
solcher Materialien zeugt für sich allein schon für die grosse Teilnahme, die 
man den Waldensern entgegenbrachte. S. auch Neujahrsblatter der Züricher 
Hültsgesellschatt für 1829-1*52. 

4 ) E. A., VI, 1«, 210-245. Die Selbstbiographie von Gabriel Weiss, mit 
einem Anhang von Aktenstücken über seine Sendung, im Berner Taschenb. 
von l*75/7ti, S. 1 — »2. Vergl. auch Stockars Bericht über die Gesandtschaft 
der cvang. Kantone nach Tnriu in Sachen der Waldcnser 1U55, in Halthasars 
Helvetia. I5d. III, 442 u. ff. 



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III. 9. Die Glaubensgenossen. Waldenser. 



Damit begnügte man sich nicht: gleichzeitig wurde auf den 
Wunsch der Berner in der gauzen reformierten Eidgenossenschaft 
auf den 10. Mai ein allgemeiner Bettag angeordnet, „dadurch", 
wie es im Rundschreiben heisst, „Gott dem Herrn einen demütigen 
Fussfall zu thun und ihn ftir diese hochbetrltbten Notleidenden, 
auch andere dergleichen Glieder seiner Kirchen anderswo, von 
Grund uusers Herzens ganz eifrig und demütigst zu bitten." 

Als Weiss nach Piemont kam, fand er die Waldenser Thälcr 
in offenem Aufruhr und Kriegszustand; 4000 Menschen, die aus 
ihren Dörfern flüchtig sich wieder gesammelt hatten, mit 800 bis 
900 waffenfähigen Männern, widersetzten sich der gewaltsamen 
Besetzung. Alle Vorstellungen bei dem Herzog fruchteten deshalb 
nichts; er rechtfertigte in einer besondern Schrift, die nach Bern 
gesandt wurde, die von ihm getroffeneu harten Massregeln, indem 
er die Schuld des Aufstandes vollständig auf seine rebellischen 
Unterthanen schob. Jedes Eintreten in Verhandlungen über das 
künftige Schicksal der Verfolgten verweigerte er, so lange die- 
selben nicht die Waffen niederlegen würden. Es war eine schwierige 
Aufgabe für den bernischen Gesandten, die begreiflicherweise 
gegen die Zusagen des irregeleiteten Herzogs sehr misstrauischen 
Waldenser zur Entwaffnung zu bewegen. Es sollte ihm schliess- 
lich gelingen; allein ein dauernder Friede wurde nicht hevgestcllt, 
da doch der Waldenser Gottesdienst nicht mehr gestattet war. 

Am 20. Juni (1G5Ö) versammelte sich deshalb die Konferenz 
der evangelischen Stände von neuem in Aarau. Und von hier aus 
wurde nun Gabriel Weiss, der zurückgekehrt war, zugleich mit 
dem Züricher Salomon Hirzcl, im Namen von Zürich, Bern, Basel 
und Schaffhausen, zum zweitenmale nach Turin geschickt. 1 ) Sie 
trafen dort einen Gesandten aus England, einen andern aus Hol- 
land, und solche aus Hessen und aus Brandenburg, die alle im 
gleichen Sinne wirken, den Waldenscrn in ihren angestammten 
Thälern freie Uebuug ihres Glaubens und ungestörten Gottesdienst 
nach ihrer Weise ausbitten sollten. Am 18. August l(ifx> kam der 
Friede von Piguerol zu stände, durch welchen den Waldenscrn 
Schonung und Duldung ihrer kirchlichen Sitte zugesagt wurde. 

Allein diese abgedrungeuen Versprechungen wurden nicht 
gehalten. Seit Cromwells Tod war die kräftigste Stütze des 
Protestantismus gefallen; die Verfolgungen begannen von neuem. 
Schon 1660 wurden Klagen laut Uber Bruch des Vertrags. Wieder 
schickten die evangelischen Städte ein Schreiben nach Turin, um 
auf die Beobachtung der Uebereinkunft zu dringen und Protest 

') E. A., VI, l*,-J*>-\ wo auch die Berichte von Wei>s. 



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4 



Geschichte der schweizerisch-ref'onnierten Kirchen. 



zu erheben gegen jede Beeinträchtigung des Waldenser-Glaubens, 
unter wiederholter Versicherung, dass die Unterthanen des Her- 
zogs nicht Rebellen seien, wie ihm stets behauptet werde, viel- 
mehr nichts verlangen, als dass man ihnen ihre Kirchen lasse und 
ihren Kultus gestatte. 

Im Winter 1661 kam dann das geistige Haupt der Waldenser, 
der treffliche und hochangesehenc Pfarrer Jean Leger 1 ), selbst, 
um persönlich seine Klagen vorzubringen auf eiuer Konferenz 
zwischen Zürich Hnd Bern, die am 22. Dezember in Fraubrunnen 
stattfand. 2 ) Im Jahr 1663 waren die Beunruhigungen der guten 
Leute wieder so arg, der Uebermut, mit dem man sie behandelte, 
so gewaltthätig, dass sie in beständiger Furcht leben mussten, 
es möchten die Greuelscenen von 1655 sich wiederholen. Eine 
Konferenz zu Langenthal, im September, beschäftigte sich mit der 
Beratung der zu treffenden Massregeln. Man entschloss sich wieder 
zum einzigen, was überhaupt gethan werden konnte: Weiss und 
Hirzel wurden abermals abgesandt, um den Herzog in aller Be- 
scheidenheit an sein gegebenes Wort zu erinnern. Durch ihre Be- 
mühungen kam am 14. Februar 1664 ein neuer Friede zu stände'), 
kraft dessen die Waideuser volle Unterwerfung unter die Staats- 
gesetze des Herzogs und Gehorsam gegen seine Befehle zusagten, 
ihrerseits aber das Versprechen erhielten, dass sie im ungestörten 
Besitz ihrer Kirchen bleiben und Gott nach ihrer Weise dieneu sollten. 

Wie wenig aber der Herzog auch diesmal sich an sein Wort 
für gebunden erachtete, wie wenig er, in der Periode des wach- 
senden monarchischen Absolutismus, den Gedanken fassen konnlc, 
dass er durch die Vertrüge irgendwie in seinem Willen beschränkt 
sein könnte, zeigt die Aeusserung seines letzten bezüglichen 
Schreibens nach Bern, wo es heisst: „Au reste nous n'avons ja- 
mais ein d'en avoir besoin d'aucunc de vos ambassades pour ce 
(jui concerne nos vallces de Lucernc. u Das sagt deutlich, dass 
er sich volle und unbedingte Gewalt Uber seine Unterthanen vor- 
behalte und also die darüber abgeschlossenen Traktate beiseite 
legen werde, sobald er dazu Veranlassung finde, ohne im min- 
desten auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. 

Diese Zeit sollte kommen; vorher aber wurden Mitleid und 
Aufopferung von einer andern Seite in Anspruch genommen. 

'i S. .1. Leger. Die evang. Schweiz und die verfolgten Waldenser, hrg. 
von Halenbach. Basel 1*45. Das Neujahrs-Blatt der Züricher llfilfege*. für 
gibt .sein Bildnis, 
vi E. A.. VI, 1* , "^47. 
3 , E. A., VI. U, M. 



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III. H. Dio Glaubensgenossen. Ungarn, Gcx. 



Nachdem im Juni 1672 ein Bittgesuch aus Ungarn an die 
Evangelische Konferenz gelangt und mancher Bericht von der 
Not und den Leiden der dortigen Protestanten bekannt geworden 
war, kam im Mai 1670 ein Schreiben von Dr. Zapf aus Venedig, 
welches eine Zeitlang die Gern (Her der evangelischen Schweizer 
viel beschäftigt hat. Derselbe meldete nämlich, dass es den ver- 
einigten Bemühungen einiger schweizerischer Kaufleute im Aus- 
land und des holländischen Admirals Ruyter gelungen sei, 26 un- 
garische Kirchendiener, teils augsburgischen, teils helvetischen 
Bekenntnisses, „aus den höllischen Banden der spanischen Kriegs- 
sklaverei in Neapel am 11. Februar iu das Paradies der hollän- 
dischen Kriegsflotte zu versetzen." Er ersuchte um wenigstens 
teilweise Entschädigung fUr jene Männer, welche die Loskaufs- 
summe zusammengelegt hatten, der Herreu Johann Baptist Sorer, 
Mathias Lauber und Michael Zollikofer in Wien uud Georg Voltz 
in Neapel, namentlich aber um eine Beisteuer an die Reisekosten 
und glltige Aufnahme der schwergeprüften Glaubenszeugen. 1 ) 

Eine Steuersammlung wurde beschlossen, und am III. Mai 
sind die 25 Ungarn in Zürich angelangt. 3 ) Es darf hervorgehoben 
werden, dass diesmal kein Unterschied gemacht worden ist zwi- 
schen den Angehörigen der einen oder andern protestantischen 
Konfession.") 

Seit längerer Zeit hatte nun aber auch in Frankreich die 
frühere Duldung gegenüber den hugenottischen Gemeiuden einer 
zunehmenden und immer Übermütigem Rücksichtslosigkeit Platz 
zu machen begonnen. 

Die eigentliche Verfolgung fing au im Pays-de-Gex, dessen 
Schicksal die evangelische Schweiz um so näher berührte, weil es 
nicht bloss nachbarschaftlich an Genf und das Waadtland grenzte, 
sondern namentlich, weil es zu den einst von Bern reformierten, 
dann an Savoyen abgetretenen Gebieten gehörte. 



') E. A M VI, 1», 1005 Ii. ff. 

7 ) Es steuerten : Zürich 4733 Gulden, Born 3600, Glarus 200, Basel 1000, 
Schaffhauscn 700, Appenzell A.-Kh. 367, St. Gallen 1108, Mülhausen 250, 
Biel 90, Neuenstadt 180, Genf 1800, Neuenbürg-Grafschaft 1032, Xcuenburg- 
Stadt «00, die Prüdikanten 18t», Frauenfeld 100, das Kheinthal 118, das Tog- 
genburg 85. Im ganzen belief sich die Summe auf 1G,1 i«> Gulden. — E. A., 
VI, la, 1068. 

3 ) Eine „Iiistorische Erzählung der Verfolgungen seit 5. März 1674 über 
die Ungarn", mit einer bedeutenden Anzahl von Aktenstücken, enthält Ms». 
H. H., VI, 54, der St.-B. Bern. Das nach Bern gelangte Dankschreiben, sowie 
dasjenige von Zapf, vom 23. Febr. und 2. Mai, auch bei Zehender, K.-<;., III, 
264— 267. Das entere ist unterzeichnet: „Die Geretteten, ex :>0adhuc 16." 



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Geschieht« der sehweizeriach-rcforniiertcn Kirchen. 



« 

Das Land war zur Zeit Heinrichs IV. von Savoyen an Frank- 
reich Uberlassen worden. Allein die Nachfolger dieses toleranten 
Königs lenkten wieder in die Bahn des gewaltsamsten Religious- 
zwanges ein. Was Ludwig XIII. begonnen, setzte der XIV. fort. 
Das Edikt von Nantes galt zudem in diesem später erst erwor- 
benen Landstriche nicht. Im Winter l(k>2 wurden hier 23 evan- 
gelische Kirchen niedergerissen, und zwar durch Soldaten und 
Sträflinge, welche während der Zeit dieser Arbeit in den Häusern 
der reformierten Bewohner einquartiert waren. Es geschah das 
gegen den entschiedensten, diesmal kräftig ausgesprochenen 
Protest der Berner, welche sich auf die Bestimmungen des Ccs- 
sionsvertrages beriefen. 1 ) 

Die unglücklichen Bewohner wnrdeu gezwungen, wenn sie 
bei ihrem Glauben bleiben wollten, den Gottesdieust in Genf 
oder im anstossenden Waadtlaude zu besuchen. Geldgeschenke 
— Bern schickte 1603 Uber 500 Thaler nach Gex — waren 
das einzige Mittel, durch welches man den Bedrückten bei- 
stehen konnte , denn der Versuch , bei dem Abschluss eines 
neuen Bündnisses, das Ludwig XIV. einzugehen begehrte, einige 
Milderungen fllr die Glaubensgenossen zu erzwingen, schlug 
gänzlich fehl. 2 ) Hans Jakob von Watten wyl, der 1004 von den 
Bernern nach Paris geschickt wurde, um in diesem Sinne zu wirken, 
erhielt zwar eine Audienz beim Könige, erfuhr aber dort eine 
gründliche und sogar unanständige Abweisung, so dass man nur 
das Gefühl der Demütigung davon trug, weil man doch nicht mit 
den Waffen Genugthuung verlangen konnte. 3 ) Nur so weit brachten 
es diese diplomatischen Anstrengungen, dass Frankreich die Wie- 
dereröffnung von zwei Kirchen — es waren die kleinen Schloss- 
kapellen von Sergy und von Fernex — für die im Lande lebenden 
Protestanten — 15,000 Seelen — gestattete. Eifrig wurde jetzt 
gesammelt, um die nötigen Geldmittel zu bessern Gebäuden zu 
schallen 4 ); 1(575 war es endlich gelungen, aber zehn Jahre später, 
im April 1(585, wurden auch diese beiden neuen Kirchen auf 



l ) E. A.. VI, 1», 570,577. Vergl. zum Folgenden: Kott, Inventaire som- 
inaire, III« partie, 1648 — 1G84, u. Schweizer. F., Korrespondenz des franztfs. 
Gesandten in der Schweiz von 1664 — 71. (Quellen zur Sehw. -Gesch., Bd. IV.) 

7 ) E. A., VI, 1», 594, 604. Vergl. Instructions des droits et Privileges 
qu'ont eu les reformfo du baillage de Gex des Tan 15,%, in Mss. H. II., VI, 
51, Xr. 28 der St.-B. Bern. 

») E. A., VI, 1«, 621. 

4 j E. A., VI, 1», 645, 676 (1200 Thaler), 1057 (1000 fr.). 



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III. 9. Die Glaubensgenossen. Hugenotten. 



7 



königlichen Befehl wieder geschlossen. 1 ) Den Pfarrer Oesar Key 
aas Gex, der ins Gefängnis geworfen worden war, erquickte die 
evangelische Schweiz mit einem besondern Geldgeschenk.-) 

Die Stadt Genf wurde von diesen WillkUrmassregeln direkt 
betroffen; sie besass vertragsmässige Rechte an die mitabgebro- 
cheue Kirche zu Moins. Zürich und Bern traten dafltr ein; eine 
Gesandtschaft, 1685, blieb indessen wieder ohne Erfolg; erst 1088 
erlangte Genf teilweise Anerkennung der Ansprüche. 8 ) 

Damit sind wir nun aber auch bei demjenigen Ereignisse 
angelangt, welches alles Aehnliche in Bezug auf Widerrechtlich- 
keit des Verfahrens und auf die Menge der darunter Leidenden 
weit Ubertroffen hat. Die Aufhebung des von Heinrich IV. auf 
ewige Zeiten erlassenen Duldungs- Ediktes kam nicht unvorbereitet. 
Die Absicht der königlichen Regierung war längst kein Geheimnis 
mehr; denn bereits gingen ihre Anordnungen in der Begünstigung 
der heuchlerischen Bekehrungen und in Zurücksetzung der aus- 
harrenden Glaubenstreuc sehr weit. 

Seit der sogenannten Bekehrung Ludwigs XIV., seit der Pere 
La Chaise als Beichtvater ihn leitete, war die Ausrottung der 
reformierten Kirche beschlossen und wurde alles aufgewendet, um 
dieses Ziel zu erreichen. Weder brutale Misshandlung noch fein 
berechneter moralischer Zwang wnrdcn gespart. Haarsträubende 
Dinge berichtet eine Denkschrift der Hugenotten an die evange- 
lischen Stände der Eidgenossenschaft schon von 1065. 4 ) Der Hof 
setzte Geldsuramen aus, um Apostaten zu gewinnen. Ein gewisser 
Pelisson, der selbst zu den abgefallenen Hugenotten gehörte, ver- 
waltete diese Gelder ganz in der Weise eines Bankgeschäftes, 
indem er die Zeugnisse des l Übertrittes, gleich wie Wechsel, mit 
100 Franken uud mehr honorierte. 

Rückfällige, d. h. Apostaten, welche ihren Schritt zu spät 
bereutet) und zu ihrem Glauben zurückkehrten, wurden laut einem 
Edikt vom März 1G71» nicht mehr bloss mit ewiger Verbannung, 
sondern auch mit Konfiskation des Vermögens bestraft. Jeder 
Uebertritt zur reformierten Kirche, jedes Eingehen einer gemischten 
Ehe war seit 1080 bei schweren Strafen verboten, und am 17. Juni 



•) E A., VI, 2«, 127. Näheres bei Mßrikofer, Gesch. d. religiös. Flücht- 
linge, S. 131 u. ff. 

l ) E. A.. VI, 1«, (591. 

s ) E. A., VI, 2», 217. Den ausführlichen Bericht des Gesandtacliafta- 
sekretärs üossweiler mit sämtlichen Aktenbeilagen enthält Mss. H. H., VII, 
152, der St.-B. Bern. 

*) Im Auszüge bei Buxtorf-Falkeisen, a. a. ()., II, 2, 140 u. ff. 



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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



1681 erschien vollends eine Verordnung, wonach reformierte Kinder 
schon im Alter von sieben Jahren ihre Religion abschwören durften, 
ohne dass Eltern oder VormUudcr irgend ein Hindernis einlegen 
konnten. 

Die Auswanderung aus Frankreich hatte begonnen, und jetzt 
zeigte es sich auch, dass das Gefühl der Glaubens- und Kircheu- 
gemeinschaft machtiger sei, als das Misstrauen gegen die Ketzerei 
des Auiiraldismus, das Mitleid stärker selbst, als die Furcht vor 
moralischer Ansteckung. 

Ein Verzeichnis von Flüchtlingen, das von Genf aus im De- 
zember 1083 vorgelegt wurde, nennt bereits 3(3 Geistliche, G Stu- 
dierende der Theologie und 24 Laien. 1 ) In Bern wurde schon 
am 21. November 1683 eine eigene Behörde eingesetzt, die soge- 
nannte „Exulanten-Kammer", welche den Auftrag erhielt, die Lage 
der zahlreich und hülflos anlangenden französischen Glaubens- 
genossen zu untersuchen, für ihre geordnete Unterbringung und 
Unterstützung zu sorgen, die eingehenden Liebessteuern zu ver- 
walten und zu verwenden, und unter Umständen auch die Weiter- 
beförderung der Auswanderer zu Uberwachen. 2 ) In Zürich zählte 
man im März 1684 sogar schon 451)2 solcher Ankömmlinge, von 
denen allerdings der grösste Teil weiter gezogen war. 3 ) 

Einige derselben erregten durch Herkunft und Schicksale, 
durch das, was sie verlassen oder was sie auf sich genommen, 
ganz besonderes persönliches Interesse, so die Witwe Anna Pre- 
veral, Pierre Flechon, Bernard Martrcs, Eticnne Faure, Etienne 
de Cursol du Mont, der reiche Banquier Jean Rousseau, uud ganz 
vorzüglich die vornehme Isabaud de Fourques, die 1680 nach 
Bern kam. 4 ) 

Eben jetzt langte an die protestantischen Kantone eine Bitt- 
schrift ein. Sie ist vom 27. November datiert und trägt im Namen 
der französischen Protestanten die Unterschrift der vier pastenrs 
Boyer, Luboc, Thainet und Rosemond, und schildert in ergreifenden 
Worten die geradezu unerträgliche Lage, in welche die Glieder 
ihrer Kirche sich versetzt sehen. Durch ein königliches Edikt 
seien die Kirchen von Bergerac, Montpellier, Montaubau, Nerac 

E. A., VI, 2*, 101. 
s ) Die Rechnung von Samuel Herport über seine Ausgaben in der Zeit 
vom Dez. 1(383 bis Juni 1084 ist «bedruckt bei Mörikofer, a. a. 0., 423. 
3 ) Mörikofer, a. a. 0., 421. 

*) lieber alle diese Personen und ihre Lage findet sieh Näheres bei 
Mörikofer, a. a. 0., 107 170. — Eine ganze Reihe kleiner Beiträge bietet 
das Bulletin de In Societe pour l'histoire dn protestantLsme frangais in seinen 
zahlreichen Bänden. 



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III. t>. Die Glaubensgenossen. Kuftigiöft. 



■ 

und La Motte geschlossen und der Ucbcrtritt zur katholischen 
Kirche noch mehr erleichtert worden. Wenn Katholiken ihre 
hugenottischen Tempel betreten, so werden die betreffenden Ge- 
meinden dafür verantwortlich gemacht und bestraft, während ihnen 
doch jede Möglichkeit, solchem zu weh reu, genommen bleibe. 
Auf den Sonntag nach dem Bettag 1083 wurde in Bern eine all- 
gemeine Kollekte ausgeschrieben für die Verfolgten in Frankreich. 
Sie ergab nur in der Stadt allein, wo die Wohnungen schon mit 
aufgenommenen Gästen angefüllt waren, den Betrag von 4290 
Pfund. In den andern reformierten Städten war das Nämliche 
der Fall, und es kam die erstaunliche Summe von 30,000 Gulden 
zusammen, von denen nun 5000 Gulden sofort dem Berner Scckel- 
mei8ter Tillier übergeben wurden zur Verwendung für die höchste 
Not. 1 ) Jetzt musste aber auch das Betreffnis der amtlichen Bei- 
steuern der einzelnen Stände für die Zukunft festgestellt werden, 
um übermässige Belastung und Unbilligkeit zu vermeiden: Zürich 
zahlte an die bisher aufgelaufenen Kosten 1200 Kronen, Bern, 
das den Vorschuss geleistet hat, 1801», Glarus 09, Basel 400, 
»Schaafhausen 200, Appenzell A.-Rh. 200, die Stadt St. Gallen 134, 
Mülhausen 100 und Bünden 578. 2 ) 

Bei der Steucrsammlung in den Kirchen war übrigens grosse 
Vorsicht geboten. Den Predigern, die dazu einladen sollten, musste 
gleichzeitig anbefohlen werden, ja nicht etwa in allzustarken 
Ausdrücken die Verfolgungen zu schildern oder gar von der Grau- 
samkeit des französischen Königs zu reden, weil sonst gleich sein 
Ambassador Beschwerde erhebe und der Regierung Verlegenheiten 
bereite. So sehr stand jetzt die Rücksicht auf das Staatsinteresse 
und auf die Erhaltung des Friedens mit dein zur Zeit ganz Europa 
tyrannisierenden König im Widerspruch mit den lebhaftesten 
GefUhleu des Volkes. Musste mau doch in den gleichen Tagen, 
da man gegen die Verletzung der Verträge protestierte, am l). und 
10. April 1085 dem neuen Gesandten Tambonneau in Solothurn 
mit einem „fröhlichen Bankett und köstlichen Trnktainent" einen 
festlichen Empfang bereiten. 8 ) 

Und dennoch entging mau den Einsprachen nicht. Mit dem 
Vertreter Ludwigs XIV., gegen den man sich zu rechtfertigen 
hatte für die Handlungen der Menschenfreundlichkeit, verband 
sich auch der päpstliche Nuntius, der die katholischen Stände 



') E. A., VI, 2», 10:'). 

7 ) E. A., VI, 2«, 131. 

*) E. A., VI, 2», 127, 125». 



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10 



aufmerksam machte auf die Gefahr, welche der Eidgenossenschaft 
aus diesen Flüchtlingen entstehe. 1 ) 

Die höflichen Vorstellungen, die man bei Gelegenheit oben- 
erwähnter Festlichkeit bei dem Gesandten anzubringen versuchte, 
blieben völlig unbeachtet: Die Härte der Verfolgung wuchs, die 
Nachrichten aus Frankreich lauteten immer trauriger. 

Mit Rücksicht auf den „betrübten Zustand der evangelischen 
Kirche Frankreichs" wurde auf den 15. Oktober 1085 eine Konferenz 
nach Aarau berufen, und hier traten einige Abgeordnete der 
französischen Gemeinden persönlich auf. Es waren dies Jean de 
la Porte, gewesener Pfarrer in den Cevennen, und der nachher 
durch seinen Märtyrertod berühmt gewordene Claude Brousson, 
Advokat in Toulouse. 2 ) 

Sie brachten eine bewegliche Fürsprache vor für ihre Glau- 
bensgenossen, und obwohl man sich wieder auf Reklamationen 
von Seiten des französischen Botschafters gefasst machen musstc, 
wurden doch sofort die notwendig scheinenden Massregeln be- 
schlossen, um für die Aufnahme der bereits eingetroffenen und 
der noch zu erwartenden Flüchtlinge zu sorgen. 

Bereits war bestimmt worden, dass von je 100 Exulanten 
Zürich 30, Bern 50, Basel 12 uud Schaffhausen 8 aufnehmen 
sollten. Zugleich wurde auch das Verhältnis der Geldbeiträge 
neu festgestellt. 

Jetzt galt es aber, auch die freiwillige Wohlthätigkeit neuer- 
dings mit aller Kraft in Bewegung zu setzen. Auf den 3. Dezember 
wurde wieder ein gemeinsamer Bettag angeordnet und in Ver- 
bindung damit eine allgemeine Steuersammlung in allen evange- 
lischen Kirchen. 3 ) 

Unterdessen war am 18. Oktober 1685 der Hauptschlag erfolgt, 
der förmliche Widerruf des Edikts von Nantes. 

Die Abhaltung von Gottesdiensten nach protestantischem Ritus 
wurde jetzt untersagt, die evangelischen Kirchen zu zerstören be- 
fohlen; die Geistlichen müssen wählen zwischen Abschwörung des 
Glaubens oder Auswanderung; im Falle des Ungehorsams wartet 
ihrer die Galeerenstrafe. Die protestantischen Schulen wurden 



«) K. A., VI, 2a, 148, 150. 

s ) Bericht über die Hinrichtung des Cl. Br. in Montpellier am 25. No- 
vember Wft3, in Mss. H. H., VI, ~A, Nr. M der St.-B. Bern. 

*) Vielleicht darf hier die Bemerkung beigefügt werden, das« man da- 
mals in polehen Fällen nicht Fe*te verunstaltet, sondern im Gegenteil 
alle Lustbarkeiten verboten hat, damit um so mehr für die Unglücklichen 
erübrigt werden könne. 



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III. 9. Die Glaubensgenossen. Refugie*. 



11 



geschlossen, die Neugeborenen katholisch getauft und dadurch, 
bei Strafe für den Abfall, verpflichtet, katholisch zu bleiben. Das 
Verlassen des Landes wird verboten und mit Verlust des Ver- 
mögens bedroht. 1 ) 

Dieser letztern Bestimmung zum Trotz ergoss sich nun, wie 
bekannt, vom ersten Tage an ein mächtiger Strom von Flücht- 
lingen nach der benachbarten Schweiz auf allen möglichen und 
unmöglichen Strassen, wo man nur durchschlüpfen konnte. 2 ) Schon 
im November hatte Zürich 500 Haushaltungen zu versorgen, Bern 
— nur auf dem Lande, ohne die Stadt — 1480, und Basel 50. 3 ) 
Am stärksten war natürlich die romanische Westschweiz Uber- 
schwemmt. In Lausanne wurden am ersten Tage 2000 Ankömm- 
linge gezählt; im ganzen waren es Uber 00,000 Personen, die nur 
in der französischen Schweiz für kürzere oder längere Zeit ihre 
Zuflucht suchten. 4 ) Von diesen zogen 12,000 nach einigen Wochen 
weiter, namentlich nach Brandenburg. 6 ) Unter den l'ebrigblei- 
benden aber fanden sich nach amtlicher Zählung 27,000, welche 
aus eigenen Mitteln leben konnten, und fast 22,000 von allen 
Hülfsmitteln Entblösste, Frauen und Kinder, und zwar meistens 
bisher an Wohlstand gewöhnte Leute, die nun untergebracht, ge- 
nährt und gekleidet sein wollten. Zürich musste eine Anzahl zeit- 
weise in seinem Waisenhaus in Oetenbach versorgen. 

Die öffentlichen Kosten wurden von den reformierten Ständen 
gemeinsam getragen und nach einem bestimmt festgesetzten Ver- 
hältnis verrechnet. Anfangs trug Zürich je 30, Bern 50, Basel 12 
und Schaffhausen 8 Prozent. Später wurden auch die kleinen 
Gebiete in Mitleidenschaft gezogen, und nuu zahlte Zürich 23, 
Bern 32, Basel 14 ! / 3 , ScharThausen 13, St. Galleu 7, Appenzell 



') Edits et declarations concernant In religion pretendue reformee, re- 
impression par Pilattc. Paris 1885, pag. 23f . Ebenda», auch die übrigen bez. 
Verfügungen in Frankreich, welche in ihrer sich steigernden Strenge die 
Belege bieten für das oben gesagte von l*j*52 an. 

■) Mörikofer, Die relig. Flüchtlinge in der Schweiz, S. 148 u. ff. 

«) E. A., VI, 2», 1-15. 

*) Comte, les ret'ugies de la revocation en Suisse. Lausanne 1885. — Le 
refuge helvetique 1G85, im Bull, historique du prot. fran^ais {2° se>.), VIII, 
559. — Le refuge ä Zürich, in dere .Zeitschr,, 2c ser., XIII, 3<>. — Le refuge 
des prot. francais dans le pays de Vaud, in der gl. Zeitschr., IX, 103. — 
Vouga, Les refugies pour cause de religion a Boudry, im Musee Neuchätel. 
XXVII (1890), 241—214. - Burckhardt, A., Französische Religionsflüchtlinge 
in Basel, in Baal. Beitr. VII, 301—333. 

*) Der Bote von SehafVhausen erklärte im Febr. 1G88, dass 15,591 durch 
seine Stadt durchgereist seien. E. A., VI, 2», 215. 



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12 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



A.Rh, ij'/si Glarus 3, MUlhauseu und Biel je 2 vom Hundert. 1 ) 
Die grösste Last aber lag auf den Privatfamilien, welche die 
Fremden beherbergten und dabei fortwährend zu Steuern auf- 
gefordert wurden. 2 ) 

Aber mitten in diese Periode äusserster Anstrengungen hinein 
traf ein neues Ereignis. Eben war alles nur mit den Franzosen 
beschäftigt, bemüht, ihnen Zuflucht zu bieten, ihnen Existenz- 
mittel zu eröffnen, bleibende Niederlassung zu ermöglichen oder 
Wohnsitze in andern Ländern zu vermitteln, als man sich plötz- 
lich wieder gezwungen sah, sich der Waldenser anzunehmen. 3 ) 

Am 18. Februar lü8G kam die völlig unerwartete Nachricht 
in die Schweiz, dass wieder oftene Verfolgung gegen die Waldenser 
ausgebrochen sei. 4 ) Am 31. Januar hatte der Herzog ein Edikt 
erlassen, worin er seinen festen Willen erklärte: „d'arraeher ses 
sujets faisant profession de la religion pretendue reformee des 
tenebres de l'heresie". Diesem Eingang entsprach der weitere 
Inhalt der Proklamation: Die Toleranz-Edikte wurden einfach 
aufgehoben, der Waldenser-Kultus als ketzerisch verboten und 
Befehl gegeben, dass die Kirchen zerstört, die Geistlichen und 
Lehrer verbannt werden sollen. Den Konvertiten war hohe Be- 
ohnuug und Begünstigung in Aussicht gestellt und endlich ge- 
boten, dass die Kinder mit Gewalt zur katholischen Taufe ge- 
bracht werden mllssen. Wenn jemand sich erlaubt, seinem Kinde 
die Ketzertaufc mitzuteilen, so wird die Mutter mit der Peitsche 
gezüchtigt, der Vater auf die Galeeren geschickt. So das Edikt. 
Sofort wurden die Thäler militärisch besetzt, jeder geordnete 
Widerstand unmöglich gemacht und für Exekution der grausamen 
Gebote genügend gesorgt. 

In der evangelischen Schweiz stand sogleich fest, dass man 
das nicht unthätig könne geschehen lassen. War schon die ein- 
seitige Aufhebung eines mit andern Staaten eingegangenen Ver- 
trages eine etwas sonderbare Massregel, die man sich nicht gerne 
gefallen Hess, so war überdies das Verfahren gegen friedliche 

') Wiederholt fanden nachher noch kleine Aendcrungen statt, wie sich 
aus den E. A. ergibt. 

? ) Ein Verzeichnis der Kirohenkollckten von 1883—1*3 enthält Mss. H. H., 
VII, » (Nr. »5i der Stadt-Bibl. Bern; eine Liste der 1M3 in Zürich Niederge- 
lassenen der nämliche Bd. in Nr. 7. 

J ) Zum Folgenden de? Verfassers Darstellung in den „Alpenrosen" des 
Berner Intelligenzblattes, Jahrg. 1880, auch in Sep.-Abdr. und in sehr voll- 
ständigem Auszuge im Bull, de la Societe d'histoire vaudoise, Torre Pellice, 
1887, Nr. 3. 

«) E. A., IV, 2 V 164. 



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III. 9. Die Glaubensgenossen. Waldenser. 



13 



und ruhige Laudieute eiu so unbestritten hartes, dass man glaubte 
alles anwenden zu müssen, um wenigstens Milderung oder Auf 
schub zu erwirken. Die Evangelisehe Konferenz war eben ver- 
sammelt, als die Botschaft eintraf; schon am folgenden Tage, 
19. Februar, wurde die Gesandtschaft nach Turin gewählt und 
ihre Instruktion festgestellt, und am 20. reisten die Bezeichneten 
ab. Es wareu Kaspar von Muralt aus Zürich und Bernhard 
von Muralt aus Bern, beide Abkömmlinge jener einst um ihres 
Glaubens aus Locarno Vertriebenen. 1 ) 

Ihr Empfang am savoyischen Hofe war aber wenig ermutigend. 
Der Herzog verbat sich zum voraus jede Einmischung in eine 
Angelegenheit, die nur ihn allein und sonst niemand angehe. Die 
Gesandten erlangten zwar am 3. März endlich eine feierliche 
Audienz; allein da ihnen ein Priester als Dolmetsch mitgegeben 
wurde, durch dessen Vermittlung einzig sie mit dein Fürsten ver- 
kehren durften, so konnte der Eindruck ihrer Rede kaum zu 
Herzen gehen. Sie stellten sich zwar, was bemerkt zu werden 
verdient, auf einen Uber das Bekenntnis hiuausgeheuden, höhern 
und allgemein christlichen Standpunkt, indem sie in Ableh- 
nung einer scheinbaren Konzession zu bedenken gaben, das 
Verbot des Gottesdienstes und die Schliessung der Kirchen wäre 
von Seiten des Fürsten eine noch ärgere Versündigung an den 
Seelen seiner Unterthanen, als selbst ihre gewaltsame Bekehrung ; 
denn damit würden sie zum Abfall von der Religion überhaupt, 
zum Atheismus getrieben. 

Allein alles wollte nichts helfen, und bald Uberzeugten sich 
die Gesandten, dass der Herzog nicht zurückgehen könnte, auch 
wenn er den Wunsch hätte, es zu thun. Es ist seither die Kor- 
respondenz des französischen Gesandten mit dem savoyischen 
Herzog bekannt geworden aus eben jenen Tagen, und aus dieser 
geht hervor, dass König Ludwig XIV., der ja eben in seinein 
Reich das Dulduugsedikt aufgehoben hatte, au Savoyeu die Er- 
klärung abgeben Hess: wenn der Herzog in seinem Lande noch 
länger jene Ketzer dulde, so werde er, der König., selbst Orduung 
schatten, Savoyen mit Krieg überziehen, die Waldenserthäler mit 
Truppen besetzen, aber dann selbstverständlich sie für sich be- 
halten. 2 ) Wie sehr es ihm ernst war mit dieser Drohung, bewies 

\i Bericht der Gesandtschaft uach Turin wegen der piemontesischen 
Thalleuten, vom 10. Februar alten St.» bis 24. April ltiSJ in Mss. II. 11., VII, 
164, der St.-K. Kern. 

*) La rt-vocation de l'edit de Nantes et les Vaudois, im Bulletin de la 
Soeiete d'histoire vaudoi.se, 1885, Nr. II, wo die Noten Ludwins XIV. an den 
Marquis d'Arcy, »einen Gesandten in Turin, abgedruckt sind. 



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14 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



das Heranrücken einer französischen Armee. Wieder bangte man 
deshalb auch um die Sicherheit von Genf. 

Ueberzeugt, dass beim Herzog nichts auszurichten sei, be- 
gaben sich die beiden Schweizer nun zu den Waidensem selbst, 
um diese wenigstens zu teilweiser Nachgiebigkeit aufzufordern 
und ihnen durch Vermittlungsversuche einen erträglichen Zustand 
für die Zukunft zu sichern. Da die Bedrängten aber fest er- 
klärten, eher das Land ihrer Väter, als den Glauben ihrer Väter 
zu verlassen, gaben ihnen die Vermittler selbst den Rat zur Aus- 
wanderung, zur Niederlassung in andern Gegenden, wo man sie 
gewähren lasse. Doch auch dazu konnten sie sich nicht ent- 
schliessen. Der Herzog verlangte, dass sie die Waffen nieder- 
legen, und die Gesandten waren bereit, alsdann die Bürgschaft 
dafür zu übernehmen, dass man nicht mit Gewalt gegen sie vor- 
gehen werde. Allein es scheinen manche unter diesen unglück- 
lichen Waldcnsern sich Hoffnung gemacht zu haben, dass die re- 
formierten Schweizer ihnen doch noch WaffenhUlfc leisten werden. 
Sie waren uneins unter sich ; die einen wollten weichen, die andern 
auswandern, und die dritten im Verzweiflungskampf das Thal 
verteidigen, Gewalt mit Gewalt abtreiben. 

Die letztere Meinung siegte; aber uneins wie sie jetzt da- 
standen, war auch die Verteidigung schwach. Unter entsetzlichen 
Greuclthateu, wie sie eben nur damals möglich waren, rückten 
savoyisebe und französische Soldaten ins Land. Ende April 168(3 
war der Aufstand unterdrückt, und jetzt erst entschlossen sich 
die meisten, aber in der allernugünstigsteu Lage, doch zur Aus- 
wanderung. Der Verkauf ihrer Güter, die Mitnahme ihrer beweg- 
lichen Habe wurde ihnen jetzt verweigert, sogar ihre Kinder mit- 
zunehmen wollte der Herzog nicht gestatten; diese sollten ka- 
tholisch erzogen werden und die entvölkerten Thäler wieder 
bewohnen helfen. 1 ) Die Thätigkeit der Gesandten musste sich 
jetzt darauf beschränken, den Auszug zu regeln, damit er wenig- 
stens unter annehmbaren Bedingungen und iu einer das Elend 
erleichternden Ordnung vor sich gehen könne. Am 11. und 12. Ok- 
tober endlich kam ein Vertrag zu stände, vermöge dessen die 
Auswanderer die Kinder mit sich nehmen durften. 

Unter Anführung ihres tapfern Pfarrers Henri Arnaud, der 
auch die Verhandlungen meistens geführt hatte, kamen nun im 

') Bericht der beiden Gesandten an die Evnng. Konf. vom Juli 1*>8<». 
E. A., VI, 2«, 170, und Ev;»njr. Konf. vom Sept.-Okt., ibid., 178. 



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IM. i*. Die Glaubensgenossen. 



15 



Laufe des Jahres 1087 bei 3000 Waldenscr in die Schweiz 1 ); sie 
wurden zunächst auf die reformierten Kantone verteilt, und wahr- 
haft grossartig in seiner Art ist, was die Wohlthätigkeit an diesen 
völlig mittellosen Flüchtlingen um des Glaubens willen gethan 
hat. Die Waldenser haben das noch heute nicht vergessen. Zur 
bessern Ordnung wurden die Opfer gleichmässig repartiert und 
eine „Reservekasse" für die Piemontescn begründet. 2 ) Der grössere 
Teil der Fremden wurde nachher durch die Bemühungen der 
Städte Bern und Zürich und einiger deutschen Fürsten veranlasst, 
sich in der Pfalz und in Württemberg zur Neubesiedclung der 
durch den Krieg entvölkerten Gegenden niederzulassen. 

Doch das war noch nicht das Ende. Zuerst wurde eine be- 
deutende Anzahl durch einen Einfall der Franzosen in die Pfalz 
zur Rückkehr in die Schweiz gezwungen. Andere weigerten sich 
Uberhaupt, die Schweiz zu verlassen, besonders widerstrebten sie 
der Ansiedelung in Brandenburg, die der Grosse Kurfürst aner- 
boten hatte, so dass die Verlegenheiten für die Regierungen 
immer grösser wurden. 8 ) 

Viele wollten einfach nicht fort, lebten in den Wäldern von 
Wurzeln und Kräutern, bis man sich gezwungen sah, so gut es 
ging für ihren Unterhalt zu sorgen. 4 ) 

Noch andere aber nährten immer unverholener die Absicht, 
um jeden Preis in ihre Gebirge zurückzukehren, wohin Heimweh 
und Glaubenseifer sie riefen. In einzelnen Scharen suchten sie 
dies zu erzwingen. Ein Zug von 409 Personen machte von der 
bernischen Vogtei Aelen aus im Juli 1088 einen gewaltsamen An- 
griff auf die Brücke von St. Maurice, um von hier aus in Savoyen 
einzudringen. Sie wurden daran verhindert, nach der St. Peters- 
insel und nach St. Johannsen am Bielersee geführt, erklärten aber, 
dass sie sich lieber totschlagen lassen, als aus der Schweiz ab- 
ziehen. 6 ) Einer andern Schar von 180) Sceleu scheint dagegen 
im Oktober ihr Vorhaben wirklich geglückt zu sein.') 

') Nach Hottinger (III, 10%.i waren es 1113 Männer, V»öi» Frauen und 
8»I4 Kinder unter lö Jahren. Verffl. Unit pieecs relative» anx Vaudois exiles 
en Subse, 1(^7 8* im liull. ile In Sooiete «l liistoir»? Vaudoise, la Tour 18H.H 
Nr. 4, pag. 13. Mss. H. II., IV, !• Nr. 2 der Stadt-Biblioth. Bern, enthält aus 
dieser Zeit ein Verzeichnis von 1433 Namen. 

7 ) K. A., VI, 2». m. 
K. A., VI, 2», 211. 

*> E. A., VI, 2», 241 Oktober u. November h»Wi. Im Schatt'hauscr Gebiet 
hielten sich damals l. r »7H Personen in dieser Weife auf. Ibid., S. 242. 

'"i E. A., VI, 2a, 221, 224, 225. 

•) So klagte der Gesandte von Savoven vor der Katholischen Konf. 
E. A.. VI, 2*, 23'J. 



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10 (Jeschichtc der schweizeriseh-rel'ormierten Kirchen. 



Die bedeutendsten Versuche dieser Art fanden indessen erst 
im Sommer 1089 statt. Eiue Gruppe von 120 Personen wurde in 
Schwyz beim Durchzug gefangen genommen und nach Turin aus- 
geliefert, eine zweite in Lausanne zurückgehalten, eine dritte und 
weit stärkere aber, die wieder von Pfarrer Arnaud geleitet war, 
setzte unter den grössten Schwierigkeiten ihr Vorhaben durch. 
Katholische Gebiete mussten sie vermeiden, weil sie Widerstand 
gefunden hätten, reformierte nicht minder, weil die evangelischen 
Regierungen nicht kompromittiert werden sollten. Sic kamen von 
Schaffhausen her und vom angrenzenden Württemberg, wohin man 
sie glaubte abgeschoben zu haben, und gingen von da nach 
Graubtinden. Stets Uber die höchsten Pässe, ohne in die Thäler 
herunterzusteigen, gelangten sie auf die Grirasel, nach Grindelwald, 
nach dem Obersimmenthal und nach Saanen, von da erst au den 
Genfersee hinunter. Hier angelangt rüsteten sie sich zum Ueber- 
gang. Aus Biel, aus Neuenstadt und aus der Waadt stiessen 
Freiwillige zu ihnen, die sich in edlem Zorn Uber die unmensch- 
liche Bedrückung für die Glaubens- und Freiheitshelden begeisterten. 
Andere versahen sie mit Proviant, der von allen Seiten herbei- 
gebracht wurde. 

In der Nacht vom 10. August 1089 schifften sie sich zu 
Prangins ein, in 43 Fahrzeugen, in drei Bataillone geteilt und 
unter drei verschiedenen Anführern. Glücklich landeteten sie jen- 
seits des Sees und schritten nun mit unwiderstehlichem Todesmut 
Uber alle Schranken der Gebirgspässe und allen Widerstand, der 
ihnen entgegentrat, hinweg, bis sie wieder, freilich stark dezimiert, 
doch immer noch zahlreich genug, in ihrer Heimat anlangten. Es 
ist dies die sogenannte „gloricuse rentree" der Waideuser, eiue 
der dramatischsten patriotisch-religiösen Thaten, welche die Welt- 
geschichte verzeichnet. 1 ) 

Die Regierungen der reformierten Kantone hatten nicht das 
Herz, dem Zuge ernsthaft Einhalt zu thnn, so wenig sie es wagen 
durften, ihnen offen beizustehen im Angesicht des fortwährend 
reklamierenden französischen Gesandten und der sich ebenso 
beschwerenden katholischen Stände. Bern entschuldigte sich mit 
„amtlicher" Unwissenheit, obwohl der Landvogt von Aelen 
selbst geholfen haben soll, die Flüchtlinge mit Lebensmitteln aus- 
zurüsten. 2 ) Der Rat musste sich schliesslich sogar dazu herbei- 

l ) Arnaud. Ilistoire de l:i gloricuse rentrtSe des Vaudois dans» leurs val- 
lees. 1710. Neudruck von 1845. 

\i Verhandlungen der Tagsatzung vom Sept. HJ8'.J u. der karh. Konf. 
vom 30. Sept.— 1. Okt. E. A., VI, 2», W>— 

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III. i». Die Glaubensgenossen. Walden.-er. 



17 



lassen, einen der Freiwilligen dem Zorn der Franzosen zu opfern. 
Der Hauptmann Bourgeois aus dem Waadtlande wurde wegen 
seiner Teilnahme an einem letzten, verunglückten Waldcnscrzuge 
hiugerichtet. Der allgemeinen Sympathie der gesamten evan- 
gelischen Schweiz, die den wackern Glaubensbrüdern von ganzem 
Herzen den Sieg wünschte, konnte freilich niemand Schweigen 
gebieten. 1 ) 

Die Wiederbesetzung des Landes war allerdings nur in sehr 
beschränktem Masse gelungen, die Lage der Zurückgekehrten 
blieb eine äusserst bedrängte, und auch der Versuch, durch ein 
Bündnis der evangelischen Städte mit dem Herzog von Savoveu 
den Waideusern überhaupt den ruhigen Besitz ihrer Heimat und 
einige Friedeusbürgschaften zu sichern, vermochte daran nichts 
zu ändern.-) Pfarrer Arnaud, der im September H51K) in die 
Schweiz kam, berichtete, dass ca. 1000 Mann an der Religion 
ihrer Väter festhalten, dass sie eine kleine Republik für sich 
bilden und etwa zehn Kirchen hoffen behaupten zu können. Es 
wurde sofort eine Steuersaramlung beschlossen, ebenso wieder, 
auf ein erneutes Bittgesuch, im Dezember 

Schon 1GU8 war die Not wieder grösser als je. l'ntcr Berufung 
auf die ihm durch den Frieden von Ryswick auferlegte Verbind- 
lichkeit hatte der Herzog von Savoycn am 1. Juli des eben 
genannten Jahres ein Edikt erlassen, durch welches den Waldensern 
in den Thälcrn von Luscrne, St. Martin, l'errouse, St. Bartolome, 
Praroussin und Rocheplatte jeder Religionsverkehr mit den aus 
Frankreich dorthin geflüchteten Evangelischen bei schwerer Leibes- 
und Lebensstrafe verboten und die französischen Flüchtlinge 
selbst sofort aus Piemont ausgewiesen wurden. Die letztern 
wollten, 300 Haushaltungen zählend, durch die Schweiz ihren Weg 
nach Deutschland suchen, und die Gesandten der reformierten 
Städte mussten wieder einmal, am ;>. September HJ'.w, darüber 
beraten, auf welche Weise dieser Durchzug geordnet werden 



') Mörikofer, Gesch. d. rclig. Flüchtlinge, -Jiii;— 27«. — Gatillieur, Ktrennes 
nationales. Lausanne p. PJO— llt>, wo namentlich über Bourgeois einige 

Nachrichten sich befinden. 

•» K. A., VI,->»,:iT»I ->0. Juli hm. Doch berichtet Zehender III, '2*:i\ dass 
jetzt 7oo Personen aus Brandenburg und ungefähr 2t!o aus Württemberg in 
Schaffhausen angelangt und zur friedlichen Heimkehr nach Piemont nach 
Comu geleitet und dass gleichzeitig die noch gefangeneii Prediger freigelaw>cn 
worden seien. 

! - F. A., VI, 2«, :V*\ L'T. Sept. HW\ u. 37* Dez. WM ,. 

Hl oce c h, Gesch. der Schweiz. -rcf. Kirchen. Bd. II. - 



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18 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



könnte, um den Flüchtlingen möglichst viel Trost und den eigenen 
Bevölkerungen möglichst wenig Lasten zu briugen. 1 ) 

Dachte mau zuerst nur daran, die Weiterreise zu beschleunigen, 
so ging nachher „der Bericht Berns Uber den erbärmlichen Zustand 
dieser Auswanderer so sehr zu Herzeu", dass eine zweite Kon- 
ferenz zusammentrat, und hier wurde die Befürchtung laut, „diese 
Unglücklichen dürften durch möglichst schnelle Abschiebuug bei 
dieser Jahreszeit deu Beschwerden erliegen und das bisherige 
Liebeswerk für diese Glaubensgenossen dadurch befleckt werden". 
Der Kntschluss ging jetzt dahin, dieselben wenigstens während 
des Winters in der evangelischen Eidgenossenschaft ausruhen zu 
lassen. Gleichzeitige Fürbitte an die niederländischen General- 
staatco, den Kurfürsten von Brandenburg und an den Bischof 
von London zu Händen des Königs von Grossbritannien sollten 
Vorsorge für das nächste Frühjahr schaffen. 2 ) Es handelte sich 
schliesslich um Personen, von denen im Januar nicht 
weniger als 1002 sich in Bern aufhielten. 3 ) Teils Uber Basel, 
teils Uber Sehaffhausen begaben sie sich, Alte und Kranke aus- 
genommen, welche bleiben durften, nach den Niedcrlaudeu und 
nach Württemberg. 

Ueberhaupt war es mit den ersten Opfern keineswegs gethan ; 
es bedurfte dauernder Vorkehren für die Bleibenden und zum 
Teil regelmässiger Unterstützung auch für die auswärts An- 
gesiedelten. In Genf und Lausanne wurden zu diesem Zwecke 
die Bourses francaises 4 ), in Bern die französische Kolonie be- 
gründet. 5 ) 

Am 18. Februar 108!) erteilte der Kleine Bat den Keligions- 
flüchtlingen die Erlaubnis, sich zu einer Korporation zusammen 
zuschliesseu und ihre Vorsteher zu wählen. In der alten Domini- 
kanerkirche versammelten sich daraufhin die Hausväter unter der 
Leitung des französischen Pfarrers MoYse Hollard aus Lausanne 

Vi K. A., VI, 2*, TM u. ff. 

-i E. A., VI, 2», T.'ltf 2i). Sept. Aaraui. 

K. A., VI, 2». 7tv3. Im Dez. 1094 hatte Hern immer «och 7U00 Flücht- 
linge ; ibid. 532. Seine Ausgaben berechnete es im Okt. KW.'i auf 40,375 Kronen 
(zu y 7 Fr.i innerhalb der letzten sechs Monate. Ibid. 

*) Chavanne«, Los refugies dans le pays de Vaud, 1S74. — Mörikofer, 
a. a. O., 411 u. 412. — Für Hasel siehe ebenso: Hurckhardt, L. A.. Die fran- 
zösischen Flüchtlinge in Hasel, in Hasler Heitr.. Hd. VII. — Le« Galerien« 
Protestant* de Marseille et l'eglise franeaise de Häle 1700—1701, im Rull, 
du protest. franc., IV lSTjtii. p. 370 u. ff. 

: 'i Die französische Kolonie in Hern von tJouzy . Hern 1*45. ein «ehr 
verdienstliches Büchlein, da« viele und zuverlässige Nachrichten enthält. 



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III. 9. Die Glaubensgenossen. Refills. 



Ii) 



und ernauoten den letztem zu ihrem Haupte, nebst einer Anzahl 
von Vertretern der verschiedeneu Gegenden Frankreichs. 1 ) Die 
eigentliche Stiftung fand, nachdem der Hat diese Wahlen gut- 
geheissen, am 25. Februar statt, und die erste feierliche Sitzung, 
unter Anrufung göttlichen Segens, am 4. März. Die Kolonie genoss 
unter der Oberaufsicht der „Exulanten- Kammer" weitgehender 
Autonomie nach Art der bernischeu BUrgergemeinden. Pfarrer 
Hollard ist 1725 gestorben uud soll sich grosse Verdienste er- 
worben haben um Ordnung, Zucht und Einigkeit unter den durch 
gemeinsamen Glauben und gemeinsames Unglück Zusammen- 
geführten. 2 ) Seit 1700 wurde der Pfarrer noch durch einen Heller 
unterstützt. In Zürich, wie iu Basel, wurden seit 1685 französische 
Pfarrstellen errichtet. 3 ) Ucbeln Eindruck machte es freilich auf 
die opferbereiten Bewohner von Basel, als 1082 die beiden fran- 
zösischen Prediger unter sich iu Streit gerieten und wegen 
Aergernis bei der Abendmahlfeier cutsetzt werden mussten. 4 ) 

Für einen Teil war damit gesorgt, aber noch blieben viele 
andere heimat- und mittellos; für diese waren immer noch be- 
deutende Zuschüsse nötig; 1088 verrechnete Zürich 606(5, Bern 
8647 Gulden für die Kefugies 5 ), uud nach den Verhandlungen 
der evangelischen Konferenz vom Dezember 1696 musste der 
sonst jedes Jahr zusammengelegte Gesamt-Bctrag von 40,000 
Franken in Anbetracht der wachsenden Bedürfnisse auf 48,000 
Franken erhöht werden. 0 ) Die Steuerforderungeu nahmen kein Ende. 
Es kann nicht wundern, dass nunmehr der Wunsch nicht mehr 
zu unterdrücken war, die Franzosen los zu werden. 7 ) 



! ) Nämlich: je zwei au» Languedoc und Dauphinc, je einer aus Burgund, 
aus der Kresse, aus der Stadt Paris und aus dem Vivarais. 

*) Ein Verzeichnis der französischen Pfarrer und Helfer in Kern von 
1687 bis 1824, nebst einer Sammlung von Beschlüssen betreffend den fran- 
zösischen Gottesdienst, enthält Mss. II. II., XI, 44 (Nr. 10* der St.-». Bern. 

') Junod, Histoire de 1'EglUe franeaise de Bäle, im. - Wir/., K. u. 
Seh. in Zürich, I, GG. 

*) Ochs, VII, 313. 

») E. A., VI, 2a, 21G. 

•) E. A., VI, 2», G3H. Damit stimmt wohl auch eine zweite Angabe, 
welche 1G'J8 von 24,000 dulden spricht. Uünr eine Kollekte von 16!>7 siehe 
Mörikofer, a. a. 0., 430. 

7 ) Dass dieser natürliche Wunsch doch nicht von allen geteilt worden 
ist, beweisen die wahrhaft rührenden Gebetsworte, mit welchen Karl Manuel, 
Mitglied der 200 von Bern und Schultheis» zu Thun, den Abschied von seinen 
Gästen in sein Tagebuch eingetragen hat. Kalender von IG'.«!», im Privat- 
besitz der Familie, jetzt iu der St.-B. Bern.* 



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20 



Geschichte der schweizerisch-ret'ormierten Kirchen. 



Allein daran war nicht zu denken. Die Hoffnung, dass durch 
den europäischen Friedenssehluss Frankreich für die Ausgetriebenen 
wieder geöffnet werden möchte, war gründlich getäuscht worden, 
und im Jahre 1703 begann im Gegenteil ein weiterer Znfluss in- 
folge neuer Verfolgung, diesmal in dem Fürstentum Orange. Am 
28. März 1703 wurde das bisher privilegierte, weil dem Geschlechte 
der Oranicr gehörende Gebiet von den königlich französischen 
Truppen besetzt, den Reformierten die fernere Ausübung ihres 
Gottesdienstes untersagt und den Widerstrebenden der Befehl 
erteilt, innerhalb dreier Monate das Land zu verlassen. 1 ) 

Ihren Predigern, Charles Petit und Jacques Chion, welche 
am 10. August in Aarau die evangelische Konferenz um Hülfe 
anriefen, folgten bald 2000 Auswanderer nach. Davon blieb die 
Hälfte in der Schweiz, nämlich 2ö0 in Zürich, 3ö5 in Bern (Wandt), 
130 in Basel, HO in Schaffhausen, ßO in St. Gallen, je 20 in Biel 
und Mülhausen und 30 in Neuenburg.-) In Genf und in Bern 
wurden deshalb 1707 noch eigene Proselyten-Knmmern für nötig 
erachtet. Die meisten zogen nach etwas mehr als einem Jahre 
ebenfalls nach Brandenburg, nachdem man für Reise und Aus- 
rüstung noch 3700 Reiehsthaler zusammengelegt hatte. 3 ) Noch 
1708 wurde eine Gabe von 800 Gulden für Piemontesen und 
Franzosen beschlossen.*) 

Dies alles unter dem beständigen Gefühl drohender Ungnade 
von Seiten des französischen Königs, der durch diese Handlungs- 
weise den Erfolg seiner Befehle bedenklich gekreuzt und das 
Bewusstsein seiner Omnipotcnz empfindlich gestört sehen musste. 
Der Bau der Festung Hüningen, unmittelbar vor den Thoren von 
Basel, hatte 1 «»*»() seinem Unwillen unverkennbaren Ausdruck 
gegeben/') Gegen diese Gesinnung des Nachbarn, von welchem 
nicht nur der Ehrgeiz der Staatsmänner, sondern ebenso die 
Zukunft der Offiziere und der Wohlstand der Kautleute abhängig 
war, konnte die Freundschaft mit England und mit Brandenburg 
weder Schutz noch Ersatz darbieten. Die Unterhandlungen über 

'j K. A., VI, 2», lo'.ty. — IA'-mi^ration de* Protestant* de la prineipaute 
d'Orange, im Bulletin du prot. franc... tonio XIX n. XX der ± Serie. — 
Zehenders K.-<;., IV, 41. 

,J i F.. A., VI, •>», imi, HYM. 

3 , K. A., VI, 2*, UM— 1158. 8chlus>rochnunfr betreff, die oranischen 
Flüchtlinge, ebenda*., S. 1 •-<*>. Kin Verzeichnis der Kirehcnkollckten in Zürich 
für die Verfolgten von Jf!2i'— 1755 enthalt Mss. II. II.. X, KS Nr. 1 ; der St.-U. 
Bern. 

■'. k. A.. vi, 2*. im.-». 
K. A.. VI, 2«, :57:5. 



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21 



engere Verbindung, H505 und lüDO mit England, und 1080 mit 
dem Kurfürsten, kamen nie zum Abschluss. Nur die Aufnahme einer 
besondern Fürbitte Mir „die britische, schottische und irische 
Kirche" iu das liturgische Kirchengebet gab Zeugiiis dafür, wie 
nahe man sich innerlich fühle. 1 ) 

Die Grösse der materiellen Opfer Air die Glaubensgenossen 
kann nur richtig gewürdigt werden, wenn wir uns erinnern, dass 
die evangelischen Kantone zur gleichen Zeit auch noch von den 
deutschen Staaten her mannigfach um Heistand angerufen worden 
sind. Es ist nicht gestattet, hier eine vollständige Zusammen- 
stellung dieser Unterstützungsgesuche zu geben, welche in dieser 
Zeit an die evangelischen Konferenzen gelangt und hier behandelt 
worden sind. Nur weniges mag angedeutet werden. Abgesehen 
von dem Pfalzgrafen von Heidelberg, der 10t >f> und HM3 noch 
ausdrücklich Kricgshülfe gegen seine Bedränger, „um der Religion 
willen", in der Eidgenossenschaft suchte 2 ), werden nur Geld- 
beiträge verlangt für den Bau von Kirchen uud Schulen, für den 
Unterhalt von Predigern und Lehrern. Es erscheinen die Namen 
folgender Ortschaften oder Länder: Baden, Baireuth, Berlin, 
Brandenburg, Braunschweig, EUrth bei Nürnberg, Hanau, Hannover, 
Heidelberg, Hessen -Darmstadt, Hornbach, Isenburg -Büdingen, 
Kassel, Leipzig, Magdeburg, Murkirch im Elsass, Moosbach, Speyer, 
Thorn in Polen, Neustadt an der Hardt, Wetzlar, Wiihclmsdorf 
im Nassauischen, Wolfsheim bei Strassburg, Worms und Zwei- 
brücken. Bald handelt es sich um protestantische Gemeinden 
im katholischen Lande, bald um reformierte in lutherischer Um- 
gebung, bald wieder um französische Kolonien iu deutschsprechender 
Gegend. Au einige Kirchen im Allgäu (Grünenbach und Herbis- 
hofen) und an die Waldenser- Ansiedelungen in Württemberg 
wurden bestimmte Subsidicn jedes Jahr ausgerichtet. 3 ) 

Die einzelnen Beträge sind zum Teil recht bedeutend ; sie 
gehen von 100 Gulden bis auf 3000 Rcichsthaler. Eine Berechnung 
liegt nicht in unserer Absieht, sie wäre auch ohne Willkür nicht 
möglich. Eine Schlussrechnung Uber die amtlichen Ausgaben bis 
1099 nennt die mit Bücksicht auf den damaligen Geldwert ganz 
enorme Summe von 230,000 Gulden, und diese gilt nur für die 
französischen Flüchtlinge allein. 1 ) 

•> E. A., VI, 2*, 3G0 i28. Aitfr. 

»j K. A., VI, 2*, KU. 

») K. A.. VI, 1, u. VI, 2 1 1041^—1712... 

*) E. A., VI, la, 8SJ. 



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I 

22 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Es war für die reformierte Schweiz eine schwere, aber eine 
grosse und — man darf es sagen — in ihrer Art ruhmvolle Zeit. 
Erst nach langen Jahren zeigte es sich, dass die Opfer, die man 
aus Teilnahme fllr die Glaubensverwandten gebracht, auch Segen 
tragen für das Land. 1 ) Hatte Frankreich sich durch diese Ver- 
folgung einer grossen Zahl seiner besten und zugleich wohl- 
habendsten Bewohner beraubt, so hat die Schweiz damit einen 
mächtigen Zuwachs gewonnen. Auch diejenigen, welche ihr Ver- 
mögen hatten zurücklassen mllssen, brachten ihre Intelligenz, ihre 
Bildung, ihren Fleiss und ihre Betriebsamkeit mit und trugen 
bald das Ihre bei zum Reichtum des Landes. Nach Zürich wurde 
die Seidenindustrie aus Lyon herverpflanzt, und auch Bern bat 
fühlbaren Aufschwung an Gewerben, an Fabriken und Handels. 
Verbindungen erfahren. Freilich fehlte es eben deshalb auch nicht 
ganz an kleinlichen Beschwerden Uber Benachteiligung der Landes- 
kinder und erschwerte Konkurrenz. 

Als Geistlicher hat namentlich der Franzose Samuel d'Aubigne 
der Schweizer Kirche Dienste geleistet. Er wurde 1609 Pfarrer 
in Renan im St. Immerthal, 1695 zu Bevilard. In Renan ist er 
gestorben, und eine Grabschrift zeugt von der ungewöhnlichen 
Achtung, welche der hochgebildete Mann sich durch hingebendes 
Wirken in rauher und dürftiger Gegend erworben hat. 2 ) 

Theodor Morlot, der Sohn des aus Frankreich eingewanderten 
und in Bern Stadtarzt gewordenen Marc Morlot 3 ), hat „aus Dank- 
barkeit für die Rettung aus dem greulichen Papsttum und dessen 
Finsternis 14 in seinem Testamente vom 11. Juni 1656 den Geist- 
lichen des Münsters und der französischen Kirche in Bern ein 
Vermächtnis bestimmt „zur Erhaltung und Fortpflanzung des 
Predigtamte8 w . 

Neben diesen erhebenden Beispielen von Ucberzeugungstreue 
und religiösem Solidaritätsgefühl stehen andere weniger erfreu- 
liche Erscheinungen. Der Glaubenshass wurde durch die ge- 
schilderten Vorkommnisse eher gereizt als gemildert. Es gab Be- 
kehrte, aber auch Apostaten. 

Hans Jakob Ruegg, Pfarrer zu Stadel, der 1663 schenkungs- 
weise das Bürgerrecht der Stadt Zürich erhalten hatte, begab sich 
1676 nächtlich mit seiner Familie nach Baden und dann nach 



l l Der EinHuss der fremden religiösen Flüchtlinge auf die Züricher 
Kirche. Neujahrsblatt der Hülfrgcsellschaft für 1845. 
*i Lohner, a. a. 0., II, tm. 

"j Kettig, G., M. M., Lebensbild eine» protestantischen Flüchtlings. Bern 
1880 (Renier Alpcnrosenj. 



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23. 



Luzern, wo er seinen Uebertritt crklürte. Peter Dännler, Helfer 
im berniscben Saanen, wurde KJ7G aus nicbt bekannten Ursachen 
entsetzt; er begehrte jetzt seine Aufnahme in die katholische 
Kirche und soll in Mailand gestorben sein. Den nämlichen Schritt 
that auch Samuel Haller, Pfarrer zu Maikirch, nachdem er 1G99 
wegen Ehebruches sein Amt verloren hatte; er kehrte aber nachher 
wieder um. 1 ) Inzwischen war 1(380 in Zürich wieder einmal eine 
Judentaufe gefeiert worden. 2 ) 

10. Die Wiedertäufer. 

Bei der allgemeinen Versteifung und Versteinerung der kirch- 
lichen Lehr- und Lebensformen, in denen nationale Rücksichten 
die individuellen nicht nur Uberwogen, sondern geradezu ver- 
drängten, konnte das streng festgehaltene Ideal des persönlichen 
Christentums nur in einer von der Kirche getrennten Religions- 
gemeinschaft, einer verfolgten Sekte, fortleben, in den Wieder- 
täufern. Von ihnen ist auch im XVII. Jahrhundert immer wieder 
die Rede. Zunächst war es diesmal Zürich, das sich mit diesen 
Leuten beschäftigen musste. Sie hatten ihren Sitz hauptsächlich 
in der Gegend von Wädischwyl und von Grüningen. Einige Täufer 
wurden 1613 zur Deportation auf die Galeeren verurteilt. Die 
meisten konnten auf der Reise in Solothurn entfliehen, aber Hans 
Landis wurde am 11). September 1(514 hingerichtet^) Als Grund 
wird angegeben, derselbe sei ein gemeiner Laie und Bauersmann, 
habe sich aber unberufen und gegen die Mandate und gegen die 
Satzungen der christlichen Kirche das Predigen, Taufen, Ehe- 
einsegnen u. s. w. angemasst und solche Dinge gelehrt, durch die 
das Band des Eides zwischen der Obrigkeit und den Unterthancn 
zerrissen und das Volk von der Verteidigung des Vaterlandes 
mit bewehrter Hand wider feindliche Gewalt abwendig gemacht 
werde. 4 ) 

Als der Züricher Gesandte darüber in der Evangelischen Kon- 
ferenz vom 2. März 1616 in Aarau Bericht abgestattet und die 
Verbündeten um Meinungsäusserungen bat. fügte er bei, ein ge- 
wisser Boll von Stein, der sich seit einigen Jahren im Berner- 

') Er erhielt deshalb eine sehr sonderbare Grabschrift, welche in Stein- 
mniler8 „Jahrbücher für Religion und Sitten* (18261, I, 229, abgedruckt ist. 
*) Mk*. H. H., VI, , r >4 (Nr. lf» der St.-R Bern. 
») Müller, Täufer. S. 105; darüber: Mss. H. H., X, 67 Nr. 5). 
M E. A., V, 1«, 1233-1234. 



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24 (Jeschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



gebiet aufhalte uud jetzt wegen seiner Täuferei in Bern in Ge- 
fangenschaft sei, habe in Basel ein Büchlein drucken lassen, in 
welchem jede Bestrafung um des Glaubens willen als etwas 
Unchristliches bezeichnet werde. 

Bern erwiderte : Auch auf seinem Gebiete hätten sich Täufer 
gezeigt, sie haben sich indessen vermindert, indem einige von 
ihrem Irrtum abgestanden, andere verwiesen worden seien. Was 
die Galeren-, oder Leibes- und Lebeusstrafen Uberhaupt betrette, 
so fiude Bern es nicht angemessen, diese Leute auf die Galeeren 
unter so viel gottloses Gesiudel zu schicken. Zürich könnte bessere 
Mittel anwenden, z. B. die Täufer in besondere Häuser einschlicssen, 
ihnen gute BUcher geben und sie durch Gelehrte von ihrem Irrtum 
Überzeugen. Wenn dagegen einer sicli durch Gotteslästerung ver- 
gehe, dann trage man auch in Bern kein Bedenken, ihn au Leib 
und Leben zu strafen. 

Eine Hauptursache für das Auftreten der Sekte glaubte der 
Bote von Bern — es war der Schultheiss Franz Ludwig v. Erlach 
vou Spiez — darin erblicken zu müssen, dass seit einiger Zeit 
junge untaugliche Leute aus Gunst zum Kirchendienstc zugelassen 
werden. Die Zunahme der Täufer werde am sichersten verhütet 
durch Einführung einer ^gemeinen Reformation", sowohl in welt- 
lichen als ganz besonders in geistlichen Dingen. 

Basel erklärte, dass es ebenfalls, doch weniger, mit den Täu- 
fern zu kampfer habe, und Schatt'hausen war der Ansicht, dass 
die bezügliche Uebereinkunft vou 1 585 genügen sollte in Ver- 
bindung mit einer gründlichen Beseitigung der Missbräuche in 
Staat und Kirche, die dem Volk Aergcrnis geben. ) Es scheinen 
auch schriftliche Gutachten eiugeholt worden zu sein-), ein wirk- 
liches Ergebnis hatte die Verhandlung nicht. 

Vielleicht, um dieser Meinungsverschiedenheit willen sah sich 
Zürich veranlasst, im Jahre 1639 seinen Standpunkt öffentlich zu 
rechtfertigen in einer Druckschrift. 3 ) Inzwischen war man aber 

') E. A , a. a. 0. (2. März UJIGi. 

■< „Gutachten des ehrw. Ministcrii zu Ba.sel und Schaffhausen auft" die 
Frage, die ehrw. Ministerium zu Zürich an .sie gethan, ob mau mit gutem 
Keeht die Halsstarrigen und Widerspenstigen Wiedertäufer am Leben strafen 
und enthaupten oder auf die Galeere verschicken möge." Von 1G10. lateinisch. 
Mss. IL. II. VIII, 52 <7>, der Stadt-Bibliothek Bern. 

3 ) „Wahrhafter Bericht unser des Bürgermeisters u. s. w. der Statt 
Zürich, worinnen grundtlich dargethan wird jüngster unserer Handlungen 
gegen den Wiedertauft'ern eigentlicher anlas» u. 8. w." Zürich 1G3H, -1° Haller, 
Bibl. der Sehw.-Gesch., III. Nr. a««»;-. Damals waren 20 Täufer in Zürich im 
Gefängnis Octcnbaeb. 



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III. 10. Die Wiedertäufer. 



25 



auch in Bern von den humanen Grundsätzen abgekommen. Zwar 
versuchte es der schon früher genannte originelle Kudolf Philipp 
Forer, als Pfarrer von Langnau, 1021, mit den Mitteln verständiger 
Belehrung und freundlichen Umgangs zu wirken 1 ), allein er fand 
schwerlich viele Nachahmung. Das ungefähr zur selben Zeit im Em- 
menthal entstandene „DUrsrlltilied u preist einen „Märtyrer", Namens 
Baumgartner, und 1(525) wurde ein Täufer auf die Folter gespannt, 
weil er sich weigerte, seine „Lehrer" zu nennen. 2 ) Am 17. Januar 
1640 gingen denn auch neue Mandate ab iu die bernischen Aemter 
Aarwangeu, Aarburg, Brandis, Trachsclwald, Thun, Signau, Lenz- 
burg und Zofingen, welche strenge Bestrafung anbefahlen, und es 
begann eine neue Verfolguugsperiode, welche so hart und auf- 
fallend war, dass die Kunde auch ins Ausland drang, die Amster- 
damer Mennoniten zur Ftlr bitte bewog und zu einem Austausch 
polemischer Schriften führte. Die 1644 und 1047 im Auftrag der 
Berner Obrigkeit durch die Theologen Marx Riltimeyer und Heinrich 
Hummel mit den Täufern gepflogenen Unterredungen und Ab- 
hörungeu bieten mehr Beiträge zur richtigen Würdigung der 
Sekte, als zur Rechtfertigung des gegen sie eingeschlagenen Ver- 
fahrens. 3 ) 

Man wird nicht ungerecht sein dürfen. Die Weigerung, die 
bürgerlichen Pflichten und allfalligeu republikanischen Aemter zu 
übernehmen, Kriegsdienste zu leisten, vor Gericht die verlangten 
Eide zu schwören, die Ehen kirchlich einsegnen und dadurch ge- 
setzlich anerkennen, die Kinder von den geistlichen Beamten 
taufen und damit in die Bücher einschreiben zu lassen, solche 
Weigerung war freilich etwas, was aller Staatsordnung zuwider 
lief und der Obrigkeit sowohl, wie der Ubergrossen Mehrheit des 
Volks stets als unerträgliche Widerspenstigkeit vorkommen, zu immer 
grausamem Anstrengungen zwingen musste. Der Verdacht, dass 
wiedertäuferischc Ideen beim Bauernaufstand von 1653 mitbeteiligt 
seien*), weckte neue Ungeduld, und da zugleich verlautete, dass 
die unbequemen Leute wieder stark im Zunehmen begriffen seien 5 ), 

') Ein Beitrag zur Geschichte der Wiedertäufer, im Archiv des bist. V. 
Bern, Bd. XII. Vergl. Müller, Täufer, S. 119. 
*\ Müller, Täufer, 8. loT>. 

*> Ibid., S. 10") und 106. Man vergl. auch E. A, V, 2», 1157 (17. Januar 
1640», 117<J (7. August 1640:; 1J84 (5. Juli bis 1. August 104*». 

*) Es wird behauptet, da«» auch der Anführer der Berner Bauern, Nikiaug 
Leuenberger, einer Täuferfamilie angehört habe; ein Nachweis fehlt. 

5 ) In Eggiwyl seien 50 Täufer, die nie zur Predigt gegangen, in Leu/, 
bürg 60. Ein Gutachten des Konvents vom 21. April 165«) ist bei Müller er 
wähnt. (Täufer, S. KJSi. 



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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



so cnt8chlo8s man sich zu Gewaltmassregeln wider dieses „odium 
generis liumani". Am 4. Januar 1G59 begann die Thätigkeit einer 
besondern Behörde, der „Komittierten zum Täufergeschäft", später 
„Täuferkammer" genannt, und am 9. August 1059 wurde ein 
„Täufer-Mandat" erlassen, welches die frühern Strafbestimmungen 
teils erneute, teils noch verschärfte. Zwölf Täuferlehrer wurden 
ins Zuchthaus gesteckt 1 ), andere mit Verweisung und Vermögens- 
entziehung bestraft, und jetzt kam auch die früher als unmensch- 
lich verworfene Galeerenstrafe, die Deportation als Rudersklaven 
nach Neapel und nach Sardinien, als Verzweiflungsmittel in An- 
wendung. 

Die Art, sich dieser lästigen Menschen zu entledigen, war 
eine höchst eigentümliche. Der „Schwellemeister" erhielt den 
Auftrag, für ein grosses Schiff zu sorgen; dann wurden alle die, 
die nicht gehorchen wollten, mit einander auf das Fahrzeug ge- 
bracht, so auf der Aare bis nach Brugg geführt und dort Uber 
die Grenze geschickt mit der sogenannten Urfehde, d. h. unter 
dem feierlichen Versprechen, das Land nicht wieder betreten zu 
wollen und unter Androhung sofortiger Hinrichtung für den Fall, 
dass dem zuwider gehandelt würde. 

Das Verfahren niusste Mitleid erregen, so besonders wieder 
in den Niederlanden, wo längst der Grundsatz der Glaubens- 
freiheit und Duldung freier kirchlicher Gemeinschaften anerkannt 
war und die holländischen „Taufgesinnten" einen gewissen Ein- 
fluss auf die öffentliche Meinung ausübten. Sie begnügten sich 
diesmal nicht mit Schreiben. Im Juni IG(>0 langten einige Ab- 
geordnete in Bern an aus Amsterdam und Rotterdam, um namens 
der dortigen Mennonitengemeinden und mit offizieller Empfehlung 
der „Staaten" Fürbitte einzulegen für ihre Glaubensverwandten, 
die den Staatsgesetzen in allem gehorchen, was nicht gegen ihr 
Gewissen streite, darum auch als Bürger geschätzt und geschützt 
werden sollten. Man geleitete die Abgesandten ins Zuchthaus, 
damit sie selbst mit den Gefangenen reden und sie zum Gehorsam 
gegen die Obrigkeit mahnen. Der Erfolg befriedigte nach beiden 
Seiten wenig, und unverrichtetcr Dinge kehrten die Holländer, 
nachdem sie in gleicher Weise auch Zürich besucht hatten, wieder 
zurück. 2 ) 

Später wiederholte sich diese Intervention noch einmal. Die 
mit der reformierten Schweiz eng verbündete Regierung der 
holländischen Generalstaaten selbst kam mit eiuer schriftlichen 

'.. Die Xnmen derjelben bei Müller. Täufer, S.TO. 
? Nähere« darüber bei Müller, Täufer, S. 1(57. 



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III. 10. Die Wiedertäufer. 



27 



Vorstellung (vom 26. Februar 1601), welche sich auf die Harmlosig- 
keit der nichts weniger als rebellisch gesinnten Leute berief. Die 
Antwort verwies umgekehrt auf den Eigensinn, die Hartnäckigkeit 
und Unbelehrbarkeit der Wiedertäufer, bei welchen erfahrungs- 
gemäss weder Geduld noch Strenge zum Ziele fllhrc und nur völlige 
Ausrottung dem Lande Kuhe schaffen könne. 1 ) Jede Fürsprache 
um Duldung oder nur um Milderung der Strafen wurde abgelehnt, 
und zwar — lehrreich genug — beinahe mit der nämlichen Be- 
gründung und zum Teil sogar in ganz ähnlichen Ausdrücken, wie 
Ludwig XIV. oder der Herzog von Savoyen die Schweizer Ge- 
sandten heimschickte, wenn sie sich Uber die Grausamkeiten gegen 
Hugenotten und Waldenser bescb werten. 2 ) 

So haben wir denn die äusserst beschämende Thatsache zu 
berichten aus dieser ungemütlichen Zeit, dass die reformierten 
Stände, während sie glaubenseifrig und opferfähig für ihre kirch- 
lichen Freunde im Ausland eintraten, gleichzeitig einen Teil ihrer 
eigenen Unterthanen verfolgten oder aus dem Lande trieben und 
sich so offenkundig des gleichen Fehlers schuldig machten, Uber 
den sie sich bei andern bitter beklagten. 

Die Schuld fällt nur in sehr bedingtem Sinne der Kirche und 
ihren Dienern zu. Nicht bloss einzelne Geistlicbe mahnten ab von 
allen Grausamkeiten; ein Gutachten des bernischen Konvents vom 
26. Juni 1667 3 ) beweist, dass die höchste kirchliche Behörde weit 
davon entfernt war, die von Staats wegen eingeschlagenen Wege 
für die richtigen zu halten; spricht doch der erste Artikel dieses 
Aktenstückes mit achtungswertem Freimut den Wunsch aus: r dass 
die Herren Amtleute gegen die Wiedertäufer mehr Freundlichkeit 
und Bescheidenheit erzeigen, besonders bei Handhaftung derselben, 
und nicht so sehr auf ihr Gut oder Geld sehen, ob welchen Ex- 
torsionen und neuen Erfindungen von Strafen sie, die Täufer, sich 
heftig beklagen, wodurch sie keine grosse Lust bekommen, sieb 
zu uns zu bequemen." Noch merkwürdiger durch die Berufung 
auf das Menschenrecht der Gewissensfreiheit ist eine andere 

') Bei Zebendcr, Kirch.-Gcsch., III, 223—220 und 248—250, sind auch diese 
Schreiben, mit den Antworten vom 15. Juni 1600 und 21. Dezember 16C>H, ganz 
mitgeteilt. 

*) Müller, a. a. 0., S. 173—104. Diese Analoge ist auch den Zeitgenossen 
keineswegs entgangen, sie wurde in einem Gutachten der Geistlichkeit aus- 
drücklich abgelehnt: „Die Reformierten in Frankreich sind des Königs ge- 
treueste Unterthanen, die daher dem Königreich sehr nützlich, die Wieder- 
täufer aber unserem Vaterlande sehr schädlich." Mss. H. II., VIII. 52 (I i, 
Stadtbibl. Bern. 

*) Mitgeteilt im Auszuge bei Müller, a. a. 0., 137 u. ff. 



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♦28 Geschichte der schwrizerisch-refunnierteii Kirchen. 



kirchenamtliche Schrift, welche den Pfarrer Abraham de Losea, 
cineu auch sonst durch Bildung und Besinnung hervorragenden 
Mann, zum Verfasser hat 1 ): „Conscieutia u , heisst es hier, „pro- 
prium Dei territorium. Das Gewissen gehört eigentumlich Gott 
zu. Hcligio ist des Friedens Freund und mag nicht leiden, dass 
man zu ihrer Propagatiou das Schwert zeuche, Blut zu vergiessen.^ 
— ,,Als der Herr Christus seine Jünger ausgesandt, da hat er zu 
ihnen gesprochen: Gehet aus in alle Welt! Es stehet nicht, dass 
wenn sie sich nicht wollen unterweisen lassen von uns oder sich 
weigern, die Taufe anzunehmen, dass wir sie sollen bei der 
Obrigkeit verklagen, sie anstiften, sie aus dein Lande zu jagen, 
mit Kuteu schmelzen, Zeichen aufbrennen und was dergleichen. 
Das wird uns, die wir Diener des Geistes sein sollen, nirgends 
anbefohlen, aber wohl ernstlich verboten." 

Allein solche Stimmen fanden wenig Beachtung bei den er- 
zürnten Magistraten, die ihre Autorität nicht missachtet sehen 
wollten. Es wurden zwar die Beamten von ärgerlichen Geld- 
erpressuugeu abgemahnt, das am 8. September UJ70 proklamierte 
Täufer-Mandat dagegen zeigt in seinen Bestimmungen eher noch 
grössere Harte, indem jetzt auch diejenigen als strafbar be- 
zeichnet wurden, welche Täufer bei sich aufnehmen oder zu 
Täuferversammlungen Kaum geben würden in ihren Häusern und 
Scheunen. Zwölf Sektircr wurden zu den Galeeren verurteilt, 
sechs derselben wirklich nach Venedig geliefert, nachdem zwei 
sich zum Gehorsam bekehrt und vier freiwillig das Land verlassen 
hatten. 2 ) 

Noch im gleichen Jahre fand eine starke Auswanderung 
statt, teils nach Holland, teils, mit Unterstützung durch hollän- 
disches Geld, nach dem Elsass und der Pfalz. In letzteres Land 
sollen sich bei 700 Personen gewendet haben. 

Im Jahre begann der Sturm indessen von neuem. Nach- 
dem schon früher das Burgdorfer Kapitel die Erklärung abge- 
geben hatte, dass in der kleinen Gemeinde Schauguau inuert 
Jahresfrist neun Personen aus der Kirche ausgetreten scieu, ja 
dass in andern Ortschaften „die ganzen und die halben Täufer 
vielleicht die Mehrheit bilden^, musste jetzt der sehr mild ge- 
sinnte Pfarrer Moschard zu Langnau das Geständnis ablegen: 

') Ebenfalls bei Müller, a, a. 0. u. 140 ft". De Lo.sea, £C!*torben 101KJ als 
Pfarrer zu Thuu, war ein Kenner der Geschichte; wir besitzen von ihm 
*'inif,'e kirchenhietorische Akten-Sammlungen, die zu den wertvollsten dieser 
Art aus der Zeit gehören. Utber ihn Stcinmüllers Jahrb., ISl'7, S. l.">s. 

? ) E. A., VI, 1», 818. 



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III. 10. Die Wiedertäufer. 



Jedermann sei den Täufern so wohl gewogen, dass man es un- 
gern hören wllrde, wenn er, der Pfarrer, wider sie predigen 
wollte. 1 ) Dem Einfluss einer stark verbreiteten nnabaptistiseben 
Litteratur s ) und der Täuferlieder, über deren „unanständiges 
Singen" geklagt wurde, vermochte weder die lateinische Abhand- 
lung des Pfarrers Daniel Salehli in Eggiwyl, noch der wohl- 
gemeinte „Probierstein des Täufertums 5 ) von Georg Thormann, 
Pfarrer zu Lützelflüh, mit Erfolg entgegenzuwirken.') Der Rat 
verlangte wieder ein neues Gutachten von der kirchlichen Be- 
hörde 5 ) und verfasste wieder ein neues Mandat, am 20. bis 27. 
Februar Hj'.'.V), dessen Geist durch den Titel deutlich genug ge- 
kennzeichnet ist : „Ordnung, wie wider die Wiedertäufer, als un- 
gehorsame, verführerische und widerspenstige Leute, verfahren 
und dieselben abgeschafft und gestraft werden sollend." Es be- 
fahl eine ausserordentliche Huldigung vor eigenen Katsboten, Ver- 
bannung der sich Weigernden, ewiges Gefängnis für Greise und 
Frauen, die man nicht fortschicken kann, und endlich Stellung 
von Geiseln durch die Gemeinden, um diese zu strenger Exekution 
der Vorkehren zu zwingen 

Die Thatsachcn sprechen: Wie das katholische Frankreich 
in seinen Ilugenottenfamilien den besten Typus der Franzosen 
mit der Wurzel aus/ureissen versucht hat, so wurde auch das 
konsequente Staatskirehentum der reformierten Schweiz, im ein- 
seitigen Drängen auf rniformitüt und gesetzlichen Gehorsam, 
dahin getrieben, gerade diejenigen Bürger und Christen unbarm- 
herzig von sich auszustossen, die durch ihre Tugenden der Red- 
lichkeit und Ehrbarkeit, der Einfachheit und des stillen Arbeits- 

M Müller, a it. <)., I_>7. 

J i Ks ist die Hede von einem Evangelium Nicodemi vom Leiden Christi, 
von HiSl; ebenso werden genannt: der sogenannte ,. Aussbund", als Haupt- 
erbanungs- und Bekenntnisblich der holländischen Täufer, und eine Ausgabe 
des Neuen Testaments mit „gefährlicher und gefälschter Feocrset/.ung", ge- 
druckt UJ.S7 in Hasel. Nach Me/.ger 'S. :*.>2 haben die W., welche die 
Piskarorbibel ihrerseits als getälscht verwarfen, im Jahre l»i s l die alte 
Züricher lebersetzung • Froschauerbibel i in Hasel neu drucken lassen. Sollte 
das gar die Nämliche sein? 

:, i Hern 1M3, in 1»'.". 

*i Die schon erwähnte Handschrift der St.-B. Hern, Mss. II. II., VIII, 
;*>_> Nr. »;;{ u. <Uj enthält auch einige lateinische Hriefe der beiden eben Ge- 
nannten über die Täufersache, von IWXi. 

■'•> Trechsels Heitr. Hern 1*11 s Heft I, 133. 

'•; Zeheuder erwähnt auch ein solches von li»l«3, welches Kinziehung des 
Vermögens der Täufer zu Händen der Kirchcngiitcr anordnete. 



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30 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



fleisses dem Ideal, das mau erstrebte, noch am ehesten entsprochen 
hätten. 

So er.det dieses Kapitel, hinweisend bereits auf die Not- 
wendigkeit, von einem System abzugeheu, das seine Aufgabe erfüllt 
hatte, jetzt aber der Zeit und dem erreichten Kulturzustande nicht 
mehr angemessen war. 



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IV. Die Auflösung des Staatskirchentums. 

i. Der Pietismus. 

Die Hoffnung der Kirchenpolitiker, die christliche Wahrheit in 
einer unantastbaren Lehrforniel für ein und allemal festhalten zu 
können, erfüllte sich trotz ihres scheinbaren Sieges nicht. Das Gegen- 
teil war der Fall. Bald nachdem der Versuch einiger Theologen, 
die in Bekenntnis und Gesetz versteinerte Kirche wieder mit dem 
wirklichen Leben zu verbinden, erfolgreiche Abwehr geweckt und 
noch grössere Versteifung iu der „Formula consensus" zur Folge 
gehabt, zeigten sich auch die ersten Spuren eines wesentlich 
anders gearteten religiösen Lebens, das nun, anfangs auch nur 
Verfolgung provozierend, sich allmählich zu immer entschiedenerem 
Einfluss emporrang und dann, nach mancherlei der Zeit ange- 
passten Wandlungen, schliesslich zur Auflösung des alten Staats- 
kirchentums und der Bekenntuisfrörninigkcit gefuhrt hat. 

Die neue Richtung ging nicht, wie der Amvraldismus, von 
der Lehre aus, sondern vom Leben selbst, deshalb auch nicht 
von den Theologen, sondern weit mehr aus den Laienkreiseu 
und aus der Mitte des christlichen Volkes. Es handelte sich in 
keiner Weise um eine Acnderuug des Bekenntnisses, um Neu- 
bildung dogmatischer Begriffe, weder um die Lehre vom Abend 
mahl, noch um das Dogma vor. der Prädestination; weder christo- 
logische noch philosophische Schuldoktrincn waren hier in Frage, 
sondern einzig und allein die unmittelbare Anwendung der Lehre 
und des Glaubens auf die Gesinnung und den Lebenswandel, 
also das eigentliche Centrum der sittlichen Religion, erst späterhin 
teilweise auch das Verhältnis der Kirche zu Staat und Gesell- 
schaft. Gerade im Gegensatz zu den theologischen Spitzfindig- 
keiten der Bekenntnisse, denen man geringen Wert beilegte, sollte 
nun wieder Ernst gemacht werden mit dem, was man glaubte. 
Der Glaube ist eiue Ucbcrzeugung, die nicht im Verstände bleibt, 



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32 



Geschichte der schweizerisch-reformiertcn Kirchen. 



sondern auf das Gemllt wirkt, und deshalb zugleich eine Ge- 
sinnung, welche von innen heraus das Handeln bestimmt, ohne 
äusseres Gesetz, d. h. ohne auf Befehl und Strafdrohungen der 
Obrigkeit zu warten. Glaubenslehre und christliche Sitte sollen 
wieder ihren innern Zusammenhang finden in der Herzensfrömmig- 
keit, — das ist der Gedanke, der hier zu seinem Rechte kommen 
wollte, der sich aber, vielleicht nur, weil im Gegensatz zum 
öffentlichen Kirchenwesen stehend, teilweise in auffallenden Formen 
und exccntrischcn Bahuen bewegte. 1 ) 

Dadurch zeigt sich der Pietismus, trotz des angedeuteten 
Unterschiedes, doch zweifellos als eine Fortsetzung jener Dogmen- 
erweichung, welche von der Consensusformel als Arianismus 
verdammt worden war. 

Alex. Schweizer 2 ) hat diese Verwandtschaft in Abrede ge- 
stellt und das Auftreten des Pietismus vielmehr als eine Störung 
der natürlichen geistigen Entwicklung bezeichnet; denn der Ein- 
fluss feinerer Geistesbildung und der philosophischen Denkweise 
würde „ohne alles Vordringen pietistischer Sendlinge zu einer 
veränderten Lehrweisc geführt haben", während nun „die Not- 
wendigkeit, schwärmerischem Pietismus zu wehren, ein desto 
längeres und eifrigeres Festhalten des Symbolzwanges veran- 
lasste." 

Allein abgesehen davon, dass die schwärmerisch ungesunden 
Erscheinungen bei den Pietisten weniger Ursache als vielmehr 
Folge des Gewissensdrucks gewesen sind, es werden doch un- 
verkennbar — und am deutlichsten in Bern, auf welches Schweizer 
hinweist — vom Standpunkt der Kirchenmänner aus die „übel 
so genannten Pietisten" stets mit den Socinianern und Indifferen- 
tsten in gleicher Linie genannt, als Neuerer und Zerstörer der 
bestehenden Kirchenorduung. Sie kämpfen mit etwas verschiedenen 
Waffen, aber sie stehen in der nämlichen Schlachtordnung. Die 
Abwehr ist gegen beide in gleicher Weise und ohne Unter- 
scheidung gerichtet. 

In gewisser Hinsicht ist der Pietismus auch als Fortsetzung 
des alten Täufertums zu betrachten, das in eben diesen Jahren 

\ Ueber das Wesen des Pietismus im allgemeinen: Halenbach, Kirch. - 
(Jesehiehte de» XVIII. und XIX. Jahrhundert», :i. Aufl. Leipzig 1N'»«>. I. Teil, 
S. l.'il u. ff. Die Charakteristik trifft freilich teihvei.se eher die spätem Er- 
scheinungen in der Mitte des Jahrhundert» mit den Ausartungen der Inspi- 
rierten, als die frühem, wie sie uns in der reformierten .Schweiz zunächst 
entgegentreten. 

a j Schweizer. ( entr.-Dngm., lid. II, S. 7.">G. 



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IV. 1. Der Pietismus. 



endlich zu verschwinden beginnt. Zwar ist er nicht, wie das 
letztere, aus dem Bauernstande hervorgegangen, sondern aus den 
städtischen Bevölkerungen, hier aber aus den vielfach verwandten 
untern, damals vornehm unbeachteten Schichten des Handwerker- 
standes und der kleinen Bürger; allein im Drängen einerseits auf 
persönliche Aneignung, anderseits auf praktische Ausübung des 
Christentums, in ihrem lauten Protest gegen die handwerksmässige 
Uebung des kirchlichen Amtes 1 ) stehen die religiösen Neuerer 
doch als diejenigen da, welche die Tendenzen des unterdrückten 
Anabaptismus in etwas anderer Weise wieder aufnahmen, wie sie 
denn bei ihrer ersten amtlichen Erwähnung in Bern-) geradezu 
als „Wiedertäufer" genannt werden. 

Man hat bekanntlich darüber gestritten, ob der Pietismus aus 
Deutschland auf die Schweiz übergetragen worden sei, oder ob 
das Umgekehrte angenommen werden müsse. Viel bedeutsamer 
als die Erörterung dieser Frage scheint uns der Hinweis auf die 
ihr zu Grunde liegende Thatsache der wesentlichen Gleichzeitigkeit 
zu sein. Die Bewegung hat sich überall verbreitet, wo ähnliche 
Zustände eine ähnliehe Gegenwirkung hervorrufen mussten. Ohne 
eigentlich nachweisbaren Zusammenhang regte der Geist, der sich 
in Deutschland in Jakob Philipp Spencr personifiziert hat, sich auf 
einmal auch in den reformierten Kirchen der Schweiz. Nur so 
viel lässt sich allerdings konstatieren, dass man in der Schweiz 
selbst von Anfang an das Auftreten der Pietisten zweifellos auf 
Anregungen aus der Fremde zurückgeführt hat. 

Immerhin hat ein bernischer Pfarrer, der sehr augeschene 
Georg Thormann in Lützclflüh s ), der uns als Gegner der Täufer- 
misshandlung begegnet ist und als Verteidiger eines besonnenen 
Pietismus noch vorkommen wird, schon 1088 eine Sammlung von 
Predigten im Druck herausgegeben, deren vielsagender Titel: 
„Jesus in uns und wir in ihm u es deutlich verrät, wie sehr die 
Wiederanknüpfung an die mystische Seite der Religion im Zuge 
der Zeit lag. 

Unbillig war es gewiss, wenn sie die besoldeten Pfarrer „Mietlinge* 
nannten, aber eine unanständige Wichtigkeit legte man doch im allgemeinen 
der Frage der Einkünfte bei. Als die ferner Kegiernng die Stellung 
der Pfarrer verbesserte, fügte der Dekan Zehcnder — und er war nicht der 
ärgste- die pathetischen Worte seinem Hcriehte bei: „(Jott erhalte uns diese 
gnädige Oesinnnng der hohen Obrigkeit, bis dass Levi vollkommen wird ge- 
tröstet sein!" iHd. IV, \t. 

■) K. a., vi, ö4»; n;!>f>. 

a l eber ihn Steininüllers Jahrbücher, 1M>7, S. 17:5. 
Blocsch, Gc*cb. <U-r »cliweu.-ref. Kircb.u. Hl. II. 



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Zuerst tritt uns die Erscheinung In Zürich entgegen, wo sich 
«im 13. September 1(580 das als Kirchenrat amtende Examinatoren- 
Kollegium mit dem geistlichen Treiben eines fremden Barbicr- 
geselleu, Johann Friedrich Speyer aus der Pfalz, zu beschäftigen 
hatte, da derselbe von der „Süudlosigkeit der Wiedergeborenen", 
von seinem „inneru Zeuguisse u und den ihm gewordenen „Offen- 
barungen" rede und durch solche Lehren die Bürgerschaft iu 
Unruhe bringe. 1 ) Auch Uber die Lehre von der Wiederbringnng 
aller Dinge durch „künftige Befreiung der bösen Geister aus der 
Hölle" wird geklagt, Uber chiliastische Vorstellungen und Ver- 
breitung eines Büchleins der Schwärmeriu Jane Leade. Besondere 
Massregeln scheinen uicht ergriffen worden zu sein, doch ver- 
öffentlichte J. J. Heidegger seinen „Schriftgemässen Bericht von 
der Unvollkommenheit der Wiedergeburt 14 , 11302, und ein Kandidat 
der Theologie, Haus Georg Ziegler, erlitt die Ausstossung aus 
dem geistlichen Stande. Im Jahr 1701 erschien eine „Apologie 
der Pietisten", die iu Zürich viel verbreitet wurde 2 ), dann scheint 
eine Pause eingetreten zu sein bis zum Jahre 1710. 

Oeffentliche Aufmerksamkeit im grossen erregte die Richtung 
in Bern, und zwar zuerst iu dem sonst wenig beachteten Quartier 
in der untern Stadt, „au der Matte". Einige Handwerksleute ge- 
ringsten Standes, einige Mägde u. s. w. vereinigten sich dann und 
wann abends zum Bibelleseu und zu andächtigem gemeinsamem 
Gebet, namentlich aber zu gegenseitiger Ermahnung zu einem 
gottesfurchtigen Lebenswandel und zum Fernhalten von den Ver- 
lockungen der Welt. Es hiess später, als die Untersuchung darüber 
angehoben wurde, es seien zwei junge Männer gewesen, welche, 
aus der Fremde gekommen, die Sache in Gang gebracht hätten: 
ein deutscher Kandidat, Theodor Wolters aus Limburg, der als 
Hauslehrer sich in Bern aufgehalten habe, und der soeben er- 
wähnte, in Zürich entsetzte Hans Georg Ziegler. Beide fühlten 
Trieb und Pflicht, das in ihnen selbst lebende religiöse Gefühl 
gerade zu den Aermstcn und Geringsten zu bringen und sich mit 
ihnen zu beschäftigen. Hatte die offizielle Kirche aus Gelehrtcn- 
hochmut solchen Leuten eben nur von Oben her befohlen, was 
sie glauben müssten, vielfach auch in weltlich-aristokratischer Art 

1 1 Studer, Die Pietisten in Zürich, im Z. Taschcnb., 1S77. - „Vcrsuchungs- 
s«tund über die e\ angeliM-he Kirche durch selbstlaufende Propheten, oder 
kurze Erzählung, was seit HIS'.» bis 1717 iu Zürich wegen der übel genannten 
Pietisten verhandelt worden" (.1. J. llottinger zugeschrieben). Zürich 1717. 
.Siehe auch A. Schweizer, Centr.-Dogiu., II, Töl. 

-') Schweizer, A., CYntr.-Dugm., II, 7"»2, gibt deren Hauptgedanken. 



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IV. 1. Der Pietismus. Hern. 



sich nur an die vornehmen Stände gewendet, so gingen diese Pie- 
tisten umgekehrt von dem Satze aus, dass auch der an Geist wie 
an Vermögen ärmste Christ eine eigene Seele habe und es sich 
deshalb auch der Mühe lohne, ihm das Evangelium nahe zu 
bringen und ihn selig zu machen. 1 ) Das war nicht der dogma- 
tische Univcrsalismus der Arminianer, aber ein praktischer Uni- 
versalismus des christlichen Eiters. 

Es war im Jahre 1G8U, dass man zuerst von diesen sonder- 
baren geistlichen Zusammenkünften etwas bemerkte, wo, völlig 
unerhört, Damen aus der höhern Bürgerschaft, sogar aus den 
Patrizicrfamilicn, sich neben ärmlich gekleidete Mägde hinsetzten, 
um mit ihnen zu beten, nicht in der Kirche, sondern in einem 
gewöhnlichen Zimmer, nicht in der halbdeutschen Kanzelsprache, 
soudern im ganz gemeinen Volksdialekt. Besonderes Aufsehen 
machte es, als die Teilnehmer au solchen Erbauungsstunden sich 
von der üblichen Geselligkeit zurückzogen, in Tracht und Haltung, 
in Worten und Gebärden sich von den andern mehr oder weniger 
deutlich zu unterscheiden begannen. 

Im Juni 1005 kam die Erscheinung zur Sprache in der Evan- 
gelischen Konferenz in Aarau. Der Bote von Bern berichtete von 
der Bedenken erregenden Thatsache, dass der „Fanatismus" 
durch Schriften von Tauler und Kempis, vom Kardinal Johann 
a Bona und dem „lutherischen Pastor" Hoburg, ferner von der 
Demoiselle Bouriguon und „Boirct" (P. Poiret) veranlasst und ver- 
breitet werde. Er beantragte im Namen seines Standes, dass 
allen Buchdruckern und Bnchführern der Druck und die Verbrei- 
tung solcher Werke bei Strafe verboten werde, und zwar in allen 
evangelischen Städten, da der Zweck nur so erreicht werden 
könne. 3 ) 

Vorzüglich aber wurde nun die Aufmerksamkeit der geist- 
lichen Behörde auf diese Erscheinung gezogen, als einige Stu- 
dierende der Theologie von der Bewegung ergriffen wurden und 
sich regelmässig in der Wohnung des einen oder andern zu- 
sammenfanden. Es waren vier Kandidaten, Samuel Guldin, Jakob 
Dachs, Samuel Schumacher und Christoph Lutz, und zu ihnen 
zählte sich auch der bereits als Vikar zu Belp im Amte stehende 
Johannes Müller. Sie zeigten grossen Eifer für den Unterricht 
der Jugend und versuchten sich aus innerm Drang in freiwilligen 
Kiuderlehren ; sie beganuen, ohne Auftrag, die Kranken in den 

*) Treelisel, Fr.. Samuel Köllig und ilie Anfange «les Pietismus in Ikrn, 
Berner Ta.Mheubmh l.\V2. 
? j K. A.. VI, •>», 54«}. 



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30 



Geschichte der sehweizeriseh-ret'ormierten Kirchen. 



Häusern zu besuchen, mit ihnen Uber ihren Seelenzustanu* zu 
reden, sie zur Bekehrung zu mahnen und auf die Gnade Gottes 
im Erlösungstod des Sünderheilands hinzuweisen. Nicht kunstvoll, 
nach allen Kegeln der Homiletik zu predigen sei die Aufgabe 
eines christlichen Seelsorgers — der Dekan Strauss hielt eben 
damals zwanzig Predigten nach einander Uber einen Bibelvers — 
sondern im Gegenteil „recht einfältig" und nngelehrt, aber von 
Herzen und in ganz alltäglichen Worten, gerade so, wie man eben 
denke und fühle. Zur Seligkeit bedürfe es keiner hohen Worte 
und keiner Gelehrsamkeit. 

Als bedenklich erschien bei Studenten das Lesen der heil. 
Schrift zur Erbauung, statt zum Studium, als unstatthaft das 
Herumlaufen in den Häusern und bei den Kranken, als ciue un- 
gehörige Entweihung des Heiligen das Predigen und gar das 
Beten in gewöhnlicher Sprache, als anstössig der Verkehr mit 
armen und geringen Personen, das Zusammensitzcn mit Knechten 
und Mägden, und als eine bei Studierenden der Theologie gänzlich 
unerlaubte Geringschätzung der Wissenschaft sah mau es au, 
dass dieselben zu behaupten wagten, die Liebe sei besser als das 
Wissen, und gar als eine MUsachtnug des geistliehen Standes, 
wenn Nichttheologcn als Redner auftraten, und wenn auf die 
frommen Zusammenkünfte und erbaulichen Laiengespräche mehr 
Wert gelegt wurde, als auf die öffentliche Sonntagspredigt in der 
Kirche. 

Es ist nun wohl möglich, dass der neue Geist sich mancher 
Uebcrtrcibungen schuldig gemacht hat.') Es wurden Klagen 
laut über förmliche Konventikol, über den geistlichen Hochmut 
derjenigen, die sich für besser halten als andere Leute, Uber 
Gleichgültigkeit gegen das Studiuni, über das Lesen schwärme- 
rischer Schriften, über excentrische Erwartungen vom tausend- 
jährigen Reiche, über Zwist in den Familien infolge der Be- 
kehrungssucht dieser Leute. Die Geistlichkeit machte Lärm und 
wollte den theologischen Kandidaten dieses unpassende und für 
sie unschickliche Treiben untersagen. Der Schnlrat dagegen, die 
eigentliche direkte Oberbehörde der Studierenden, schützte sie, 
und auch die Regierung wollte nichts gegen die Beschuldigten 

l ! Ol» die „Visum der Katharina Koth von Yechigcn", von ltj!»7 Mss. 
H. IL, VIII, ."»2, Nr. .">!•' damit im Zusammenhang stand, miiss dahingestellt 
bleiben. In allen Verhören wird nicht.« Ernsthaftes vorgebracht. Einzig ist die 
K'ede von dem Vorkommen des „rjuakerise heu Zittern - . Zehenders, wie er 
versichert, „sehr unparteiische" Erzählung IM. IV, ."> -:i ? ist eingehend und 
genau. 



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IV. 1. Der Pietismus. Rem. 



37 



vornehmen. Sie berief sich darauf, dass dieselben in keiner Be- 
ziehung die öffentliche Lehre antasten und sich nicht gegen die 
christliche Sitte verfehlen. Wenn sie sagen, man solle nicht au 
die Konfession, sondern an Christus glauben, so sei das doch 
nichts Unerlaubtes. 

Einige der verdächtigen Kandidaten wurden einstweilen in 
den Kirchendienst aufgenommen, Guldin wurde Pfarrer in Stettlen, 
Samuel Schumacher Prediger in Melchnau, Dachs in dem aar- 
gauischen Uolderbank ; aber der Streit Uber die Pietisten dauerte 
fort, bis im Jahr 1098 eine eigentliche Anklage erfolgte. 1 ) 

Jetzt ernannte der Rat, am l.'i. Juli, eine eigene Religions- 
kommission, bestehend aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern '), 
die nun den Auftrag erhielten, die ganze Sache gründlich zu 
untersuchen und an die obere Behörde Bericht zu erstatten. Die 
Angeklagten wurden verhört Uber ihr Thun und Treiben, Uber 
ihr Lesen und Reden; Uber das was bei ihren Zusammenkünften 
geschah und wer sich dazu einfinde, aufs peinlichste ausgefragt 
und dann, ohne dass mau ihnen einen bestimmten fassbareu 
Vorwurf machen konnte, die noch im Studium Begriffenen mit 
Zurücksetzung im Range, die bereits im Amte Stehenden mit 
Entsetzung bedroht, sofern sie von ihrem Wesen nicht abstehen 
würden. 

Allein eben jetzt, im Jahr 1099, erschienen in Bern wieder 
zwei Studierende aus Leipzig, die, wie die spätere Anklageschrift 
mit besonderem Nachdruck hervorhebt, dem „lautherischeu" Be- 
kenntnisse angehörten; sie hiessen Kirch und Dorssdorff und 
waren begleitet von einer „Weibsperson". Sic kamen angeblich, 
um Herrn Lutz in Stettlen zu besuchen und dann nach .Jerusalem 
zu pilgern. Sie erhielten zahlreiche Besuche; es gab „ein arges 
Geläuf" 3 ), und hierbei kam es zum höchsten Entsetzen der Herren 
Geistlichen sogar vor, dass „einige Manns und Weibspersonen 
des heimlichen Lehrens und Unterweisens sich underfiengind". Die 
Fremden begaben sich von Bern nach LüzelHüh, Melchnau, Zo- 
fingen, St. Urban und schliesslich nach Ragaz, wo sie den Winter 



') „Acta Pieti.stica". Sammlung von Aktenstücken von dem nachherigen 
Dekan .loh. Rud. Gruner in Rinsdorf. Wir benützen hier ein«' von Franz 
von Watteawyl, gewes. Pfarrer in Vivis. ausfertigte Kopie. Mss. H. H., III, 
272 der St.-R." Rem. 

7 t Ks waren vier Mitglieder des Kleinen, vier des Grossen Rates und 
vier Geistliche, nämlich die drei ersten Plarrer am Münster und der erste 
Professor der Theologie. 

3 i Ks ist von 2<A) Personen die Rede. 



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(Jeschichte der schweizerisch-reforinierten Kirchen. 



zubrachten, aber — nach den von dort eingeholten Berichten — 
nie nach Meyenfeld zur Predigt gingen, wohl aber einmal „zur 
Messe." >) 

Jetzt sah die Sache doch etwas gefährlich aus. Als un- 
befugte Prediger wurden namentlich genannt : Hans Aebcrsold, 
Knopf, Mesmier (ein Rcfugie), Hr. Dr. Rubi, der Maler Dick, der 
Weber Johann Beruhard, eine Jungfrau Hallerin und Barbara 
Mai, und die „Töchtcren Lcrber", sowie ein Heinrich Locher 
aus Zürich, „ein Wechsler", und der Stadtschreiber Sutter in 
Zofingen. 

In diesem Augenblicke trat aber ein Mauu für die so Ver- 
folgten ein, dessen öffentliche Parteinahme für sie, um des An- 
sehens willen, das er genoss, besondere Aufmerksamkeit erregte, 
nämlich Samuel König, geboren 1(170, dessen Leben und Persön- 
lichkeit Pfarrer Trechsel in dem oben citierten Aufsatz im B. T.-B. 
beschrieben hat. Samuel König war, noch jung, als „ein Wunder 
der Gelehrsamkeit" in seiner Vaterstadt angestaunt worden. 
Namentlich zeichnete er sich durch seine Kenntnis des Hebräischen 
und anderer orientalischer Sprachen aus und hatte von einem 
Aufenthalte in Zürich, danu noch von grössern Reisen in Holland 
und England eine tüchtige Bildung, aber allerdings auch einen 
starken Zug zur Mystik mitgebracht. Er erhielt zuerst das Amt 
eines Spitalpredigers in Bern, als Anwartschaft auf eine Professur, 
auf welche sein ehrgeiziger Sinn hinstrebte. 

Anfaugs scheint er ohne Verbindung mit den Pietisten ge- 
blieben zu sein, deren demütiges Wesen seinem etwas eiteln, 
selbstgefälligen Charakter wenig zusagte. Allein die Art, wie 
diesen unschuldigen Leuten ihr Frömmigkeitseifer und ihr Be- 
kehrungsernst zum Vorwurf gemacht wurde, empörte sein Ge- 
rechtigkeitsgefühl, und er stellte sich nun entschieden und öffentlich, 
auch in der Predigt, au ihre Seite; er wurde am 22. März 1699 
deshalb in seinem Amte eingestellt. 

Das Gutachten der Religionskommissiou (9. Juni 1099), welches 
die Angelegenheit zum Eutscheid bringen sollte, vertritt den alten 
Kirchenbegriff in geradezu typischer Weise ; es beginnt mit dem 
Dank gegen Gott „für den gottseligen Eifer der Obrigkeit für 
unsere wahre alleinseligmachende Religion und Einigkeit der 
Kirchen, so Ihr von Eueren loblichen Regimentsfordern ererbt 
und so rühmlich in allen Begebenheiten erscheinen lassen". Es 
gibt hierauf über das Auftreten der Sekte einen geschichtlichen 



*) Letzteres wurde von ihren Verteidigern in Abrede gestellt. 



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IV. 1. Der Pietismus. Born. 



39 



Bericht, dem wir die obigen Angaben meistens entnommen haben, 
und geht sodann über zu den einzelnen Anklagepunkten. Als 
solche werden erwähnt: 1. Der Gebrauch „schwärmerischer und 
fanatischer Bücher", „deren Ursprung von Mönchen herkömmt, 
darinnen die Gottseligkeit zwar getrieben, aber die Lehre vom 
Glauben, von der Gerechtsprechung des armen Sünders, so das 
Fundament der wahren Gottseligkeit ist, theils verdunklet, theils 
verfälschet wird." 2. „Gefundene Irrthümer" : Der Glaube an die 
Sündlosigkeit, die Behauptung, dass der Prediger ein Wicder- 
geborner sein und innern Beruf haben müsse ; dass das Evangelium, 
und nicht das Gesetz, eine Kraft Gottes sei zur Seligkeit; der 
Grundsatz vom allgemeinen Priestertum der Christen und die 
Hoffnung auf das tausendjährige Reich. 3. Wird Klage erhoben 
über das „uninethodischc, bäurische Predigen in der unpolierten 
Landsprache" ; über das „ärgerliche und unanständige Gcläuflf neben 
der Kirche vorbei zu den pietistischen Predigern oder gar in Kon- 
ventikcl"; das „ärgerliche, weder in Gottes Wort, noch in der 
gesunden Kirchenhistorie begründete quäkerartige Zittern" ; der 
Brudername, den die Gleichgesinnten sich beilegen, und endlich: 
„das nachtheilige Reden vom weltlichen und geistlichen Stande". 

Mit diesem Gutachten kam das Geschäft vor den Grossen 
Rat der Zweihundert. Die Verhandlungen dauerten vom 8. bis 
zum 14. Juni. Zuerst wurde, schon am 9. Juni, der Spitalprediger 
König „als gemeingefährlicher Mensch seines Charakters (seiner 
geistlichen Würde) degradiert und aus Mr. Gn. Herren Mediat- 
und Immcdiat-Landen verwiesen". Aber auch Uber die andern 
erging ein strenges Gericht, namentlich Uber die Theologen unter 
ihnen: Samuel Guldin, Christoph Lutz und Vikar Müller wurden 
ebenfalls von ihren Pfarrstellen entfernt. Die übrigen erhielten 
einen scharfen Verweis und wurden mit Bedrohungen entlassen. 

Lutz starb bald darauf aus Gram über die ihm widerfahrene 
Behandlung, und auch Müller wurde durch einen frühen Tod aus 
einer Welt abgerufen, die für solche Leute kein Verständnis hatte. 
König wandte sich zunächst nach Herborn, wo er eine Anstellung 
zu finden hoffte; allein von Bern aus als Krzverftlhrer und Hanpt- 
ketzer empfohlen, wurde auch dort wieder vertrieben, begab sich 
nach Berleburg, nach Halle, wo er mit Aug. Herrn. Franke ver- 
kehrte, dann nach Magdeburg u. s. w., um erst nach zwölfjährigem 
Umherirren als Hofprediger in Büdingen ein bleibendes Amt an- 
zutreten. 1 ) Guldin wurde später begnadigt und 1701 wieder als 

•) Neben der oben eitierten eingehenden Biographie von Treehsel ver- 
weisen wir noeh Ruf Allg. D. Bio^r., XVI, 520. 



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40 



Pfarrer «ach Boitzen im Simnicnthal erwählt, aber, weil er bei 
seineu Ansichten blieb, noch vor seinem Aufzuge daselbst wieder 
entsetzt. Er wanderte dann 1710 nach Amerika aus und Hess sich 
in PennsN lvanien nieder, wo er auf die Gestaltung; der kirchliehen 
Verhältnisse nicht unwesentlich eingewirkt, auch eine Verteidigungs- 
schrift für sich und seine Freunde Uber den Berner Pietistenhaudel 
verfasst hat. 1 ) Er war jedenfalls kein unbedeutender Mensch, 
seine spätere Lebensthätigkeit in Pennsylvanien hat bei den nord- 
amerikanischen Kirchenhistorikern Beachtung gefunden 2 '. 

Nicht alles war mit diesem Urteil zufrieden; gauz uugeteilt 
scheint die öffentliche Meinung keineswegs gewesen zu sein, und 
manche, die nichts vom Pietismus wissen wollten, fühlten sich 
empört Uber solche Bestrafung von jungen Leuten, die jedenfalls 
in bester Absicht bandelten und in ihrem Liebeseifer Zierden der 
vaterländischen Kirche hätten werden können. Dem Helfer von 
Saauen entfuhr im Uninut Uber solche Dinge der Ausspruch: 
„Hs nehme ihn wunder, dass der Teufel die gnädigen Herren nicht 
vom Rathaus trage." Er musste die Flucht ergreifen und ebenfalls 
das Land meiden wegen solcher respektwidriger Bede. 

Der Sehluss dieser langen Sitzung des Rates, am 14. Juni, 
bestand in der Aufstellung des sogenannten „Assoeiations-Eides", 
welchen alle Mitglieder des souveränen Katcs, also alle wirklich 
regicrungs- und stimmfähigen Bürger schwören mussten. Durch den- 
selben verpflichten sie sich : „Die in der Stadt Bern eingeführte Re- 
ligion, die helvetische Konfession und die Unifonnität des Glaubens, 
der Lehre und des Gottesdienstes wider männiglich zu erhalten, zu 
schützen und zu schirmen, und hingegen alle dawider laufend* n Mei- 
nungen und Neuerungen, sonderlich die gegenwärtig im Schwange 
gehen, abzuwehren, zu hintertreiben, alles Vermögens zu tilgen und 
keineswegs einige damit verhaftete persouen zu patroziniren. Dazu der 
Allerhöchste seinen Segen verleihen wolle.'" Im Waadtlande scheint 
eine etwas andere Form gebraucht worden zu sein. Es bezeichnet 
dieser berüchtigte Associations-Eid geradezu — und noch weit 
mehr als die Formula consensns — den Gipfelpunkt der unver- 
ständigsten politisch-religiösen Engherzigkeit, die insofern noch 
hinter alle katholische Bechtgläubigkeit zurückging, als an die 
Stelle der heil. Schrift nicht eine doch wenigstens lebendige 
Tradition, eine geschichtliche Lehrentwicklung, sondern ausdrücklich 

'/ Kurze Apologie oder Schutzschrift der unschuldig verdächtig ge- 
machten und verworfenen Pietisten zu Bern in der Schweiz. Philadelphia 
171S. 4°. O. ist atn .51. Dez. 171") in Philadelphia ^restorhen. 

Verjrl. die Forschungen der Uli. Kev. Oood n. Dubbs. 



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IV. 1. Der Pietismus«. Hern. 



41 



eine selbst aufgestellte, von einigen Theologen abgefasstc Formel 
gesetzt war. 

Die Beschwörung des Eides wurde, grösserer Sicherheit wegen, 
nicht nur von allen Magistratspersonell, sondern auch von allen 
(leistlichen verlangt, und sie mussten sich fügen, wenn sie nicht 
abgesetzt werden wollten. 

Einer der Ratsherren weigerte sich, auf solche Weise sein 
Gewissen für alle Zeiten zu binden, der gewesene Stadtschreiber 
und Landvogt von Rodt. Er musste auf seinen Sitz im Rate ver- 
zichten, und da er nach Intcrlakcn sich begab, wo er früher ein 
sehr beliebter Amtmann gewesen und jetzt wieder einen freund- 
lichen Empfang fand, erschien dies so sehr als verdächtig, dass 
man den verdienten Mann — und zwar in den auffallendsten 
Formen — verhaftete und gefangen nach Hern zurückführte, in 
der „Insel" einsperrte und dann aus dem Lande verwies. Er 
wanderte nach Deutschland aus und verlebte den Rest seines 
Lebens in stiller Frömmigkeit in der Xähe von Magdeburg. 1 ) 

Einer seiner Standesgenossen, Friedrich von Wattenwvl, folgte 
freiwillig seinem Beispiele; er zog nach Montmirail bei Neuen- 
burg; sein gleichnamiger Sohn wurde der vertrauteste Freund 
des Grafen Ludwig von Zinzendorf und sein Mitarbeiter in der 
Stiftung von Herrenbnt. 2 ) Die Zahl der Eidverweigerer scheint 
überhaupt eine nicht ganz geringe gewesen zu sein. 

In Ausführung der Ratsverhaudlungeu crliess der Kleine Rat 
am 15. Juni eine Anzahl einzelner Dekrete: ein Verbot, vom 
tausendjährigen Reiche zu reden, ein anderes gegen „unmetho- 
disches Predigen in grober und unanständiger Redensart", d. h. 
der Volks- (und Umgangssprache, ein drittes gegen alles „Cou- 
ventikulicren und privatexerzierende Rcligionsaktus mit Bestim- 
mung der Zeit und des Ortes unter Personen ungleichen Alters, 
Geschlechts und Qualität, welches an Orten, da alles einer Reli- 
gion und da der Gottesdienst ohne Verfolgung im Frieden kann 
verrichtet werden, unter keiner wohl polizierten Oberkeit zu 
dulden, solches auch ohne pnejudiz des öffentlichen Predigtamtes 
nicht geschehen kann noch soll." Weitere Vertilgungen unter- 
sagten „alle Korrespondenz mit äussern verdächtigen Personen 

'j Dass seine Tochter noch in Hern in einein Anfalle religiöser Schwer- 
mut sich aus dem Fenster stürzte, vermehrte nicht ohne Grund das Vor- 
urteil gegen die Pietisten. Vergl. über v. Rodt und seine Tochter die Samml. 
Bern.-Hiotfr., III, ;'>-12. 

-) (geboren in Hern am 7. Februar 1700, gestorben in Herrenhut am 
24. April 1777. Siehe Spanjrenberjr, Das Leben des Grafen L. v. Zinzendorf, 
und AUg. D. Hiojrr., XU, 21*. 



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42 



Geschichte der Rchweizerisch-rcformierten Kirchen. 



Uber Religions- und Kireheusachen" und das Lesen mystischer 
Bücher, welche alle — es ist ein richtiger „Index librornm pro- 
hibitorum — auf der Kauzlei abgegeben werden sollen. 1 ) In den 
Zimmern der Studierenden wurde am 7. August 1099 eine uner- 
wartete Visitation der Blichergestelle vorgenommen. 3 ) 

Die Aufregung Uber eine solche Behandlung der religiösen 
Fragen war nur zu erklärlich. Der studiosus theologiae Jakob 
Knecht, der am 24. Juni im „Kloster" eine Tebungspredigt zu 
halten hatte, brach in Gegenwart des Professors Kodolf in die 
Worte aus: „Ach, wenn der Herr Jesus sollte auf den heutigen 
Tag zu unserm Jerusalem nahen - ganze Ströme Thränen würden 
aus seinem liebewallcnden Herzen hervorschiessen, wenn er au 
den Jammer gedenken würde, der wahrhaftig Uber unser Jeru- 
salem kommen wird. Ach ja! Bern! Bern! Wenn du erkenntest, 
zum wenigsten an diesem deinem Tag, was zu deinem Frieden 
dient! 0 Bern, es wird Tyrus und Sidon erträglicher ergehen 
am Tage des Gerichts, denn dir ! u — . Professor Rodolf 8 ) galt 
als ein Hauptkämpfer wider die Pietisten; der kühne Jüngling 
wurde sofort des Landes verwiesen. Das gleiche Schicksal be- 
drohte den Studenten Burkhard Fcllcnberg, weil er dem verbannten 
S. König bei seinem Wegzuge das Geleit gegeben hatte. Als er 
zu seiner Entschuldigung sagte: er betrachte den gewesenen 
Spitalprediger als einen „Gesalbten des Herrn 14 , da fuhr man ihn 
mit der Bemerkung an: Man habe demselben ja „die Salbung 
genommen". Die Verirrung in hierarchische und klerikale An- 
massung war zum mindesten ebenso gross, wie die zur Schwärmerei. 

Auf den 5. Juli wurde schliesslich — „wider die Irr- und 
Trennungen der sogenannten Pietisten" — eine grosse Synode 



') Alle diese Erlasse sind in den „Acta Piet." vollständig kopiert. Das 
letztere Verzeichnis, welche» noch mehr Bücher nennt, als da8 oben schon 
mitgeteilte, gibt auch Zehender, K. -Gesch., IV, p. 12. Das entsprechende 
Kreissehreiben an die Dekane und Kapitel, vom 22. Juni, hat in der Haupt- 
stelle folgenden Wortlaut: „Damit unsere allein Seligmachende Religion mit 
gleichem Glänze wie hisher, also auch fürh'tn rein und lauter unter Uns er- 
halten werde" — wurde befohlen, sich zu enthalten — „des unmethodischen 
Predigens und grober, der Würdigkeit des Wortes Gottes ungemässer Redens- 
arten und Glciclmussen", hei .Strafe der Entsetzung. Original des Kapitels- 
Archivs Büren, in Mss. H. H., XIX, 7 (201 der Stadt-Bibl. Bern. 

? > Zehender, IV, 17. 

') Trechsel : .loh. Rud. Rudolf, Professor und Dekan, ein Theologenbild 
der alten Schule, im Bern. Taschb. 1882. Für ihn war 16% eine neue Pro- 
fessur, „ein elenchtisches Katheder - , mit ansehnlichem Gehalto errichtet 
worden. Zehender, IV, 5. 



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IV. 1. Der Pietismus. Hern. 



43 



berufen; zwar nicht, wie früher üblich gewesen, aus sämtlichen 
Pfarrern bestehend, sondern nur aus Abgeordneten der Kapitel. 
Sie fand statt „in der Bibliothek", unter dem Vorsitze des Dekans 
Samuel Rachmann und im Beisein der Keligionskommissiou r ). 
Es wurden der Versammlung 20 Thesen vorgelegt, durch deren 
Annahme die Bewegungsfreiheit in religiösen Dingen noch enger 
eingeschränkt, die durch Consensusformcl und Associationseid 
noch immer nicht genügend gesicherte Unverbesserlichkeit des 
bestehenden Kirchenwesens festgestellt werden sollte. 

Die Verhandlung begann mit der Vorfrage, ob nicht alle des 
Pietismus Verdächtigen den Austritt zu nehmen hätten. Ks betraf 
dieser Zweifel den Professor Elisaeus Malacrida, der sich aber, 
sofort aufstehend, in längerer Kcde so geschickt selbst verteidigte, 
dass er durch Abstimmung wieder hereingerufen wurde. Auch 
von der Notwendigkeit der Thesen waren nicht alle Uberzeugt; 
der Beweis dafür wurde durch den Alarmruf erbracht: „Es sei 
bereits ein Schisma eingetreten, indem die Leute bei der Kirche 
(dem Münster) vorbei bis zu unterst laufen". 2 ) So gelang es, die 
vereinzelt widersprechenden Stimmen zum Schweigen und alle 
20 Sätze zur Annahme zu bringen. „So sind hiermit in dieser 
Synode die Twiug-Känzel gegeu alle wohlgegründetc einwürf 
beschirmt und aufrecht erhalten worden; mit der erbauuug vieler 
Tausende unter den — dem Synodo nicht verborgenen — offenbar 
ärgerlichen Predikantcn — deren mehr als einer hier am Synodo 
selber sass — stehenden armen Seelen mags dann gehen, wie 
es will, uud kommen, wie es kann. So nützen dergleichen Ver- 
sammlungen der kilchcn!" — Mit diesen Worten machte der 
Schreiber der „Acta Pietistica" seinem Unmute Luft. 

Inhalt und Tendenz der Thesen ergibt sich aus dem Gesagten ; 
interessanter ist die schliessliche Erörterung Uber die Bezeichnung, 
mit welcher sie eingeführt werden sollten. Es wurden verschiedene 
Vorschläge gemacht: 1. „Ein obrigkeitlich Instrument und Kirchen- 
ordnung über Erklärung etlicher Artiklnn der helvetischen Kon- 
fession 3 ), betreffend die sogenannten Pietisten." 2. „Spezialerlfiu- 



>) Zehender, IV, 18. 

'» „Hinc i 1 1 a e lachrymae", schrieb der Kopist der Acta Pietistica 
hierbei an den Rand. 

J ) Es ist auffallend, dass hier der „Synodus Berncnsis" nicht erwähnt 
wird; noch auffüllender aber, dass in der Debatte die Berufung auf diese 
alte Special-Konfession der Berner Kirche geradezu abgelehnt wurde. Der 
Synodus sagt eben im Schluss«atz : „Wo man uus einen bessern Weg zu 
Christus zeigen wird . . 



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44 (icschichte der sehweizeriseh-reformierten Kirchen. 



ternng etlicher Artiklen der Helv. Knnf. nach obrigkeitlicher 
Verordnung auf gegenwärtigen Zustand gerichtet." 3. „Monita et 
consilia." 4. „Orthodoxia ecclesiae Bernensis continuata", oder 
endlich f). „Zwanzig Sätze aus Anlass etlicher heutiges Tages 
einschleichender Irrthümern." Welcher dieser Titel am besten ge- 
fiel, können wir nicht sagen : denn der Versuch, den Thesen Gesetzes- 
kraft zu verleihen, ist trotz allem misslungcn; sie wurden nie 
publiziert. „Dieses Synodi und seiner Ja-Vätern ohngeachtet, 
diese Thescs — Gott Lob! vor das Heil der kirchen und alles 
wahren Christenthums — sind hintertrieben und unter die Bank 
gebracht worden. Sie konnten nicht zu einem symbolischen Buch 
erstarken." 

Die Pietisten schrieben Gegenthesen, die nicht ohne Ge- 
schick die schwachen Seiten der staatskirchlichen Argumente auf- 
deckten. Wir geben hier nur das , was gegen die 20. These 
gesagt wird, weil sich hier aufs deutlichste der grundsätzlich 
neue Geist kundgibt, der mit der hochobrigkeitlichen Zwangs- 
religion zu brechen bereit ist. 

Die Stelle lautet: „Nachdem allemahl alles Hadern und Zanken 
umb Meinungen sonst bei Niemand als bey den Lehrern und 
predigern entstehet, und auch sonst keine einige seel äussert 
ihnen in der kirchen in Verwirrung bringt, so setzen ein Kinziger 
oder auf das viclste Zwey Herren, die in der Hauptstadt Pro- 
fessoren oder predikanten sind und am meisten Credit haben, 
diese symbolische Bücher, Formlen, Thesen und dergleichen auf, 
und zwar ohne einige Begrllssuug noch communication der brUderen 
ab dem land; hiernach durch ihren credit, unter allerhand vor- 
geben und Insinuationen des gefährlichen Zustands der kirchen, 
besorgender Uneinigkeit u. s. w., erbättlen und erzwingen sie das 
brachium seculare zu ihrer aufgesetzten Schrift. Die Oberkeit, so 
ihrem vorgeben glaubt, und gemeinlich vor den krausen fragen 
und schulfuchsereicn, darüber dezidiert ist, nichts verstehet und 
im Land gern Frieden hätte, nimmt, was dieser oder jener Herr 
Professor in seiner Studierstuben aufgesetzt, guter meinuug unter 
ihre protektion, und dazumal ist das symbolische Buch fertig, 
wenn schon keiner es noch nicht gesehen hat ; denu von da an 
wird es allen andern unter Hoch-Obrigkeitlicher authoritet zum 
unterschreiben oder zu beschwören vorgelegt; will einer nicht, so 
muss er von der pfrund. Dies lehrt ihn schon glauben, wie mau 
ihm von der Hauptstadt aus vorschreibt". >) 



Acta Pietistica, png. .'iö. 



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IV. 1. Der Pietismus. Kern. 



45 



Diese Gegenthesen scheinen vielfach in Abschriften verbreitet 
worden zu sein und fanden in vielen Kreisen eine Stimmung, 
die den Kirchenhäuptern nichts weniger als günstig war. Guldiu 
und MUller legten ihre Rechtfertigung nieder in einem schriftlichen 
„Bedenken gegen den Associationseid" und auch aus Vi vis 
langte eine .Schrift an den Rat, in welcher es hiess: „Je dis douc 
et je declare, eomtne je Tai deja declare, que je crois, que ee 
quou nomine Pietisme aujourd'hui, pour le general, est un re- 
nouvellement de la vertu du saint-esprit sur l'eglise, qui a com- 
mence d'ouvrir les yeux a plusieurs eins. 2 ) 

Vielleicht fühlte die Keligionskommission selbst, dass ihr Ver- 
fahren nicht nur Billigung finde. 

Die amtliche Mitteilung der Synodal-Thesen an die andern 
evangelischen .Städte, wie sie beabsichtigt war, unterblieb, wie 
deren Proklamation; doch wurden namentlich mit den Züricher 
Kirchenbehörden einige .Sehreiben gewechselt und, im Oktober 
WM, auch die theologischen Fakultäten zu Herborn und Marburg 
Uber ihre Meinung angefragt. 

Im übrigen begannen jetzt erst recht die Verhöre mit den 
einzelnen Beklagten und ihren Begünstigern. Sie sind zum Teil 
noch vollständig erhalten, belasten aber in den Augen jedes l'n- 
befangeneu die frageuden Inquisitoren weit mehr, als diejenigen, 
die zur Rechenschaft gezogen wurden. Bemerkenswert sind na- 
mentlich die Antworten des Weissgerbers Isaak Müslin, der nicht 
nur mit der frommen Einfalt der Andern, sondern mit einer Art 
von geistiger l'ebcrlegenheit seine Erklärungen abgab. 3 ) 

1 ( Miidin hatte (Ion Assoeiationseid zuerst angenommen, dann aber wieder 
verworfen : er gab auch Uber die ihn dabei leitenden Motive eine öffentliche 
Erklärung ab. 

•) Exposition des rentables seiitimonts toueliant le pietisme, presentee 
aux seigncurs de la eliambre de rcligion, pur M. le secretaire Magny de Vevey, 
1700. Kopie in Acta Piet. l'eber Miigny hiernaeh. 

3 ) Er .spruel i im pietistischen Sinn von der „Welt". Der Theologe 
xchrie ihn an: .Was dWelr! Sind die Herren liier — die Koligioiiskommis- 
sion - d'Welt? Ist dObrigkcit dWclt? - Ihr seblimmen Gesellen !" - und 
musste dünn von dem Handwerksmann die Erwiderung entgegennehmen: 
„Herr Dekan! Ihr und ich und die Herren, und kein Mensch ausgenommen, 
wir haben alle Welt iiomi;' in unsern Herzen!" 'Verhör vom L"0. Dez. lGi'!» . 

Einige Wochen spater fragt man ihn: „Wo gauget gchti Ihr /.predig?" 
- Antw.: „loh bin jederwilen in Spital — zu .Spitalprediger König — gangen." 
— „In den Spital!? und in die grosse Kirchen? wann seid Ihr da /.'predig 
gsin?" — Antw.: „Es* ist etwa 1 Monat." „So, da sehet Ihrs! und wann 
seid Ihr zum lisch des Herrn gangen? — Antw.: „Auch so lang nicht j." 



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46 



Geschichte der schweizeriach-reformierten Kirchen. 



Unter den Verfolgten oder doch Zurückgesetzten waren Männer 
von Bedeutung; wir heben zwei derselben neben Guldiu und König 
noch besonders hervor, die jedenfalls nicht allein an Frömmigkeit 
im engern Sinn, sondern auch an geistigem und moralischem Werte 
alle ihre damaligen Richter weit überragt haben, und deren 
kirchenhistorischer Stellung hier gedacht werden mnss. 

Der eine war Beat Ludwig von Muralt. Schon 1668 ge- 
boren (am 0. Januar), trat derselbe anfangs in französischen Dienst 
als Offizier, benützte aber seinen Aufenthalt in diesem Lande, wie 
eine Heise nach England, zur Erweiterung seiner Welt- und Men- 
schenkenntnis und schrieb dann über das Ergebnis seiner Beobach- 
tungen, namentlich Uber England, in so eminent geistreicher und 
Uber alles Gewöhnliche hinausgehender Weise, dass die ohue 
seinen Namen und ohne seineu Willen veröffentlichten „Lettres 
sur les Anglais et snr les Francais" als ein litterarisches Ereignis 
begrüsst worden sind. Muralt war der erste, der in bewnsster 
Weise, che es Uberhaupt Mode geworden, seine Vorliebe für Eng- 
lands Volk und seine bürgerlichen wie kirchlichen Zustände kund- 
gab und in deutlichem Gegensatz gegen die Einrichtungen aller 
andern Länder, auch der eigenen Heimat, begründete. Für seine 
Denkweise ist es bezeichnend, wenn er darin aussprach: Die 
Freigeisterei, die in England so vielfach vorkomme, sei für das 
Land kein Unglück und keine Schande, „denn alle diejenigen, 
welche in England Ungläubige seien, die seien in andern Ländern 
Heuchler, und welche von diesen beiden schlechter seien, wisse 
jedermann." 

Gerade im Jahr 101)8 kehrte dieser Mann nach Bern zurück, 
fühlte sich aber, dem eben angeführten Grundsatz entsprechend, 
vom offiziellen Konvenienz- und .Staatschristentum so sehr abge- 
stossen, dass er sich weigerte, in die Kirche zu gehen. Er er- 
klärte im Verhöre, dass er durch das Benehmen der Geistlichen 
iiufs tiefste geärgert worden sei, weil dieselben nur nach Ein- 
künften und Einfluss streben, nach Gunst von oben und Herr- 
schaft nach unten, während die Seelen der Gläubigen ihnen 
gleichgültig seien. Eingehender noch begründete er seine Weige- 
rung in zwei höchst merkwürdigen Briefen an den ihm freundlich 
gesinnten Pfarrer Thorniann von LUtzelfltlh, der ihm wohlmeinend 

„So, da sehet lhrs, ob sie Zertrennun^en anrichten!" — Antw.: „Wir 
stallen keine Zertreniiunpän an, sondern die Herren selbst haben uns uusge- 
stossen aus ihren Kirchen und uns als Irrjreistcr verschrieen." (Verhör vom 
12. Februar 170Oi. Man vergleiche auch die denunzierenden Auszüge aus den 
Briefen von S. Köllig. Kopie in den „Acta Pictisticu." 



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IV. 1. Der Pietismus. Horn. 47 



zugeredet hatte. 1 ) Nach wiederholten Vermahnungen wurde er am 
15. Februar 1701 mit Verbannung bestraft, und begab sieh nun 
erst nach Genf, dann auf eine Besitzung bei Colombier am Xeuen- 
burgersee, wo der höchst merkwürdige Mann als frommer, welt- 
abgeschiedener Sonderling und Mystiker die volle zweite Hälfte 
seines Lebens verbrachte. Er starb in hohem Alter am 20. No- 
vember 1749, nachdem er noch einige Schriften verfasst. Er ge- 
hört der Literaturgeschichte mehr au als der Kirchengeschichte. 2 ) 
Für uns ist er wichtig als der erste, der seine persönliche Re- 
ligion mit voller Schärfe in Gegensatz stellte gegen das tradi- 
tionelle Kirchenwesen, als derjenige, der die rationalistische und 
die mystische Opposition gleichzeitig repräsentiert, und der in dem 
oben erwähnten Urteile Uber den sittlichen Vorzug des Freigeistes 
vor dem Heuchler geradezu den Schlüssel gibt zum richtigen 
Verständnis des XVIII. Jahrhunderts. 

Eine völlig andere Natur und Erscheinung war der andere, 
den wir hier zu nennen haben: Samuel Lutz oder Lucius. 8 ) 
Derselbe war 1G74 geboren, Sohn des Pfarrers zu Biglen; dann 
in Bern erzogen, zeigte er frühe schon nicht bloss ein ungewöhn- 
liches Gedächtnis und grosse geistige Begabung, sondern vor- 
züglich auch starke Neigung zu tiefer gemütsvoller Gottesfurcht 
unterlag aber, weil es ihm an einsichtiger Leitung fehlte, leicht 
der Gefahr eitler Selbstbeschaulichkeit und geistlicher GefUhls- 
seligkeit. Er schloss sich an die Pietisten an und erfuhr deshalb 
mit ihnen allerlei Hintansetzung von Seiten der Behörden. Erst 
nach einigem Aufschub, im .Jahr 1700, erhielt er die Zulassung 
zum Predigtamte, doch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, dass 
er keine Konvcntikcl und verdächtigen Orte mehr besuchen und 
nur da predigen solle, wo „der Herr Präpositus" es ihm auftragen 
würde. Allein sogar die Pfarre Adelboden wurde ihm versagt, 
wie viel mehr die Professur der hebräischen Sprache in Lau- 
sanne, zu welcher ihn seine hervorragende wissenschaftliche Bil- 
duug befähiget hätte. 

Als eine Art von Verbannung erhielt er dann die deutsche 
Pfarrstellc zu Ifertcn, seit 170."J. Indessen blieb er auch dort nicht 
ohne Anfechtungen. Eine eigene l'nlersuchungs- Kommission.*) 

l ) Beide von 17(10, in Kopie in den Acta Pietistica, p. H7ti und ttt-i. 

T ) 0. v. Oreyerz, R L. v. M., Frauenfeld lsss. Der Nämliche hat auch 
die Lettres neu herausgegeben, Hern 1NJ»7. 

*) Siehe die gründliche Schilderung des hervorragenden Mannes von 
Trechsel im Berner Taschenb. IN'»* u. 18ö!>. 

4 ) Venner von Büren und Prof. Hodolt*. 



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4« 



Geschieht*; der schweizerisch-reformicrtcn Kirchen. 



langte 17U7 in Ifcrten an, um sich von seiner Hechtgläubigkeit 
zu Überzeugen. 1 ) Sein Ruf als vorzüglicher Prediger verbreitete 
sich inzwischen; allein der Verkehr mit andern Gleichgesinnten, 
seine Verbindung mit Frommen anderer Länder, auch mit 
solchen lutherischen Bekenntnisses, machte ihn in Bern erst 
recht verdächtig, so dass die Behörden sich beständig mit seiner 
Person beschäftigten und all sein Thun mit einer Angst verfolgten, 
die gegenüber einem so kindlich und demütig frommen Manne 
geradezu lächerlich wirkt. Er predigte in Basel unter gross- 
artigem Zulauf, dann in St. Gallen, wohin mau ihn zu einer 
Predigt geladen, auch in Frankfurt a./M. 

Endlich, im Jahre 1726, wurde er zum Pfarrer nach Amsol- 
dingen erwählt, nachdem er kurz zuvor eine ihm diesmal ange- 
tragene Professur in Lausaune abgelehnt hatte; 1738 siedelte er 
dann nach Diessbach bei Thun Uber, wo er am 28. Mai 1750 
gestorben ist. Auch noch in Amsoldingen und in Diessbach war er 
wiederholt zur Rechenschaft gezogen und zur Selbstverteidigung 
gezwungen worden, weil sein vertrauter seelsorgerlicher Umgang 
mit Leuten ausserhalb seiner Gemeinde, seine Gleichgültigkeit 
gegen äussere Gewohnheiten und Weltsitten, und dagegen sein 
ungeheurer Ernst im Dräugen auf Bekehrung, ihn bald in den 
Ruf eines Sektirers, bald eines Schwärmers, bald eines Zeloten 
brachte. 

Er hat eine grosse Sammlung von gedruckten Predigten hinter- 
lassen, die durch Wärme, Geist, Freimut und ausserordentlichen 
Bilderreichtum sich auszeichnen, dagegen sind sie häufig ge- 
schmacklos und sentimental, dazu bei aller Originalität im ein- 
zelnen doch äusserst einförmig; für die damalige Zeit war seine 
Predigtweise ein Ereignis, und das Andenken an seine tiefgründige 
Wirksamkeit ist da. wo er gelebt hat. noch heute nicht erloschen. 
Berufungen nach Deutschland, die mehrfach au ihn gelaugten, 
hat er ausgeschlagen, trotz aller Widerwärtigkeiten, welche Kol- 
legen und Obern und Uberhaupt die Enge uud Starrheit der kirch- 
lichen Zustand« ihm bereiteten; er blieb dem Vaterlande getreu 
und hatte die Genugthuung, dass man ihm, mit allem Willen dazu, 
doch niemals etwas anhaben konnte, ihn schliesslich sogar aner- 
kennen und schätzen musste ; er war eine bei aller Gefühlsseligkeit 
doch ebenso grossartig angelegte, als innerlich einfache und mo- 
ralisch gesunde Natur. 

'i Kr soll geäussert haben, ,iUe Leute seien gewöhnt, zum Sakrament, 
wir das Vieh zur Allmend, «je trieben zu werden. - Eine Behauptung, freien 
deren thats-ichliche. Wahrheit sich allerdings nicht viel sagen Hess. 



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IV. 1. Der Pietismus. Waaclt. 



Auf der nachhaltigen Thätigkeit dieses Mannes soll das Auf- 
treten einer kleinen religiösen Gemeinschaft beruhen, welche unter 
der Bezeichnung der „Heimberger Brüder" hauptsächlich in der 
Umgegend von Thun noch in der Stille fortbesteht und als Haupt- 
erbauungsmittel die Schriften Luthers und das Küthener Lieder- 
buch gebraucht. 1 ) Zu Acschi am Thunersee hat sich gleichzeitig, 
1723, nach dem etwas unbestimmten Berichte eines Zeitgenossen 
eine schwärmerische Sekte bemerkbar gemacht, als deren Stifter 
ein aus Zürich „»amüsierter" Pfarrer Schulthess genannt wird.-) 
Die Berner Religious Kommission hatte aber auch mit dem 
Waadtlandc zu thnn. Pietistische Regungen neben und ausser 
der Kirche zeigten sich schon von 1<>1W an am Genfersce. Nament- 
lich scheint Vivis ein Hauptherd gewesen zu sein, und war es 
vorzüglich der obeu schon genannte Franc, ois Magny, der Rats- 
schreiber der Stadt , um dessen achtungswerte Gestalt der 
Kreis der Frommen sich scharte. Magny selbst wird als ein 
trefflicher Manu geschildert, dem sein Gegner, Pfarrer Merlat. 
anfangs das Zeugnis gab, er habe : r un mepris presque excessif 
des oeuvies et uue applieation infatigable ä cn faire." Das hinderte 
nicht, dass seine ungewohnte Frömmigkeit und sein geistlicher 
Verkehr mit Gleichgesinnten Anstoss erregte. Trotz seiner Be- 
rufung auf die helvetische Konfession, von deren Glauben er in 
keinem Punkte abgewichen sei, wurde er 1701 verhaftet und nach 
Bern gefuhrt zum Verhör. Bald wieder freigelassen, erlitt er wegen 
Uebersetzung einer Schrift des deutschen Mvstikers Tennhard 
neue Anfechtungen, so dass er 171.'» Vivis verliess und nach Genf 
zog. Allein auch hier gab seine stille Thätigkeit Anlass zu 
manchen Ratsverhandlungen in den Jahren 171!) bis 1721, so dass 
er sich in zwei sehr bemerkenswerten Denkschriften rechtfertigen 
mnsste. Er ist schliesslich nach Vivis zurückgekehrt und dort 
t730 gestorben. 3 ) 

Als Anhänger dieses durch liebenswürdige Herzenswärmc aus- 
icheten Laienpredigers 4 ) wird besonders eine Familie de la 
genannt und eine „Mllc Venncr". Die letztere war sicher eine 
vom Gosehlechte .Jenner und stellte in ihrer Person den 



') Finster, K. Sr;it., 121. — .los*, Das Sekrcnwesen im Kr. Hern. 
'} Zeltender, K.-Ceseh,, IV. 14o. 

*) Ritter, Ktig., Ma.yny et le pictisme roinand h',W — 17.!0, in den Mein. 

I:t Sui.xse romnmle, 'J<" ser., tome III, p. 257 u. ff. 
') Ritter, in der eben nn^eführten Sehrift. nennt ihn: .eet Itommo veiie- 
rable, (tont la p.irole persuasive eliarmait les äme>, ee pre< heur <pii av.-iit le 
seeret d'attaeher les eu-nrs ä Ini -4 :,png. .'WU 

:sc h . Ot-sch. >ler fi tnvi'iz. ri'f Ktn hvTi. B-J. II \ 



•Ii 



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ifriir^aanwkfitwi 



Geschichte der hchweizerisch-reforraierten Kirchen. 



Zusammenhang dar zwischen den Gläubigen der deutschen und 
der französischen Schweiz. Zu der Familie de la Tour anderseits 
gehörte neben einer nahen Verwandten vou Jean Jacques Rousseau 
auch die Madame de Warens, die bekannte Freundin des Genfer 
Philosophen, die ihn im Sinne dieser neuen bekenntnislosen Ge- 
fühlsfrümmigkeit beeinflusst haben soll. Aus den nunmehr ver- 
öffentlichten Briefen und andern Dokumenten geht hervor, dass 
Magny auch Beziehungen unterhalten hat mit niederländischen 
Mystikern und deutschen Inspirierten, wie mit flüchtigen Fran- 
zosen aus den Cevennen. In Genf galten Jeanne Rönnet und 
Odet Joly als Säuleu des Pietismus. 1 ) 

Die Stadt Basel, welche hernach in der Geschichte des 
Pietismus so eigentümlich hervortreten sollte, scheint dieser Rich- 
tung anfangs noch wenig Empfänglichkeit entgegengebracht zu 
haben; vielleicht ist nur deshalb nicht davon die Rede, weil sie 
hier in ihrer ersten barmlosen Gestalt innerhalb der Kirche selbst 
Raum fand. Was davon erwähnt wird, ist noch mehr täuferischer 
als speeifisch pictistischcr Art und zeigt sich eben darum auch 
in der Landschaft, nicht in der Stadt. Der Seidenweber Andreas 
Bohni aus Freukendorf, der nach der Pfalz ausgewandert, dauu 
1705 wieder zurückgekehrt war, verweigerte den Huldigungseid, 
den die Obrigkeit verlangte, Hess sich nicht zur Kirche zwingen 
und erklärte Gottesdienst und Abendmahl als Menschenerfinduugeu. 
Er wurde schliesslich 1706 verhaftet, erst mit dem Pranger und 
am 28. April 1707 mit ewiger Verbannung bestraft. Dann hört 
man nichts mehr von ähnlichen Leuten bis 17K3. 2 ) 

Den Klagen Uber kirchliche Missstände meinte der Rat durch 
vermehrte Strenge in der Handhabung der äussern Formen be- 
gegneu zu können. Eine Sammlung von Mandaten wurde 1715 
zusammengestellt, welche gegen Verachtung der Predigt, gegen 
Gotteslästerung, Meineid, Fluchen, Schwören und Zauberei sich 
richteten. „Die Weibsbilder sollen dem Gottesdienst in ehrbarer, 
ganz schwarzer Kleidung fleissig beiwohnen, denselben mit wahrer 
Andacht anhören, dem gemeinen Gebet und Lobgesaug bis zum 
völligen Schluss, mit Mund und Herzen, beistimmen und vor dem 
abgesprochenen Segen nicht aus der Kirche gehn, gestalten man 



l ) Verg). dazu: lütter, E., Jeanne Bonnet, Kpisode de l'histoire du pie- 
risine ä Geneve, in den Etrennes chretiennes, < Scnere 188«), und Vuilleumier, 
Theodore Crinsoz de Bionnens, in der Revue de theol. et de philosophie, 
Lausanne. XX Ü887/. 

r ) Thurneysen, Die Basler Separatisten im 1. Viertel des XVIII. Jahrb., 
im Basler Jahrbuch, 18i)5, S. :JO-7!<, u. 1«*), S. 54— 10U 



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IV. 1. Der Piethmua. Hanoi. 



Ol 



insonderheit durch gewisse hiezu bestellte Personen hierauf vigi- 
licren, die Uebcrtreter verzeigen und diese andern zum Exempel 
strafen werde." — „Während der Morgen- und Abendpredigt soll 
Niemand auf den Gassen herumspazieren, oder unnöthig vor den 
Häusern sitzen und schwätzen." Verboten wurde: An Sonn- und 
Festtagen zu den Thoren hinaus zu gehen oder zu fahren ohne 
Erlaubnisschein von den Itcformationsherren, und diese sollen 
ohue wichtige und erhebliche Ursachen keine Zettel geben. Die 
Wirte sollen des Nachmittags bei guter Zeit die Uerte machen, 
die Gäste zur Kirche autreiben und die Weiuhäuser alsbald um 
drei Uhr schliessen. Als Gotteslästerer wurden hier auch die 
bezeichnet und behandelt, welche sich erlaubten, „gegen die 
Glaubensartikel etwas auszugießen." l ) 

Für das innere religiöse Leben, das die Pietisten von der 
Kirche forderten, war damit wenig gewonnen. Die Versuchung zu 
entgegengesetzter Einseitigkeit lag nur um so näher. 

Im Dorfe Riehen war diesmal der »Sitz der Bewegung. Hier 
wurde 1716 der Schulmeister Peter Wyssler entsetzt, weil er sich 
beharrlich weigerte, am Abendmahl teilzunehmen. Er stand aber 
nicht allein. Im Jahr 1717 kam ein luspirierter aus der Mark- 
Grafschaft Baden-Durlach in Basel an, seiues Handwerks ein 
Bäckerknecht, Namens Johannes Gmelin, hielt sich daselbst zwei 
Nächte und einen Tag auf, verfügte sich dann nach Riehen zu 
einigen Freunden uud soll prophezeit haben, dass Zürich und 
Basel, wenn sie sich nicht bekehren, in kurzem untergehen werden. 
„Sobald der Pfarrer von Riehen diesen Feind vernommen, hat er 
sich nicht nur Uber diesen Eingriff' in sein Amt beklagt, sondern 
dem Rat von Basel eine Supplikation eingegeben, dass er diesem 
Uebel steuern wolle." a ) 

Darauf wurde allerdings am 20. Januar 1718 auch in Basel 

eine Religionskommission eingesetzt, wie Ochs sagt : „damit keine 

IrrthUiner einschleichen möchten, und zu diesem Zweck den Leuten 

alle irrige und gefährliche Bücher aus den Händen gebracht 

werden." Die Behörde bestand aus den vier Hauptpfarrern der 

Stadt und vier sogenannten Deputaten; sie wird charakterisiert 

durch den bekannten Spottvers: 

„Zu Hüiibern unser Land vom Pictistcmvesen, 
Hat man mit grossem Flehs die Männer auserlesen, 
Die rein in diesem Stück und von Verdacht ganz frei, 
Und fem von allem Schein von PictUti rci. - *) 

•> Ochs, Gesch. von Basel, VII, 4-45. 
*> Acta Pietistiea (Bern). 

3 j Von dem hiernach zu nennenden Antistcs Samuel Warrenfeh. 



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52 



Geschichte der schweizcrisch-reformierten Kirchen. 



Besondere Verlegenheiten bereitete der Obrigkeit eine Frau 
von Planta aus Graublinden, welche das Schloss Binningen be- 
sass, eine Wohlthätcrin der Armen, die aber nicht allein in pic- 
tistischem Sinne auf ihre Umgebung einwirkte, sondern namentlich 
auch fremde Prediger bei sich beherbergte. Es wird ein gewesener 
lutherischer Pfarrer Mathias Pauli genannt, später ein Nikiaus 
Vellet aus ZweibrUcken, der in Basel agitierte. Auch bernische 
Pietisten sollen 1720 in Basel aufgetaucht sein. Es zeigte sich 
Neigung zur Separation. „Die einen sagten, sie fühlten sich nicht 
rein genug, um zum Tische des Herrn zu gehen ; andere besuchten 
die Kirche nicht, weil so viele Gottlose sich darin finden, oder 
weil die Prediger unbekehrt seien." 

Auch jetzt verleugnete sich das rationalistische Element des 
Pietismus nicht ganz, so wenn sie sagten: „Katholische, Juden, 
Tllrkcn und Heiden seien, weun sie neue Kreaturen werden, 
durch gute Werke näher bei Gott, als diejenigen, so des Herrn 
Willen wissen und solchen nicht thunV) 

Von Riehen aus verbreitete sich die Erscheinung in die Übrige 
Landschaft; eine Anna Bäfelfinger will nicht mehr zum Abendmahl 
gehen, „wo sie die liederlichen Kameraden ihres Mannes be- 
gegne." In Prattelen, in Dietgcn, Bubendorf und andern Ort- 
schaften weiden einzelne Persoucn genannt, die diesem „Wesen" 
anhangen und unter sich in Verbindung stehen. Verurteilungen 
zu Zuchthausstrafe und Verbannung werden ausgesprochen ; 
fremden Kandidaten wird das Predigen untersagt, endlich aber, 
am 2. September 1722, ein förmliches Verbot erlassen gegen 
heimliche gottesdienstliche Versammlungen in den Häusern und 
gegen kirchliche Irrlehren. Dasselbe bedrohte alle, die sich nicht 
an die Basler Konfession halten würden, mit sofortiger Ausweisung 
aus dem Lande, und damit scheint die Bewegung für einmal 
wieder unterdrückt worden zu sein. 

Auch die Ostschweiz wurde wieder beunruhigt. Der Diakomis 
Niklaus Sehärer zu Lichtensteig verbreitete seit 1710 pietistische 
Lehren im Toggen bürg und zeigte bedenklich erscheinende 
Abweichungen von der Orthodoxie in der Art, wie er sich das 
Verhältnis von Rechtfertigung und Heiligung dachte. Mehr noch 
war es ein aus Halle in die Heimat zurückgekehrter Goldschmied, 
Johann Ulrich Giezendanncr, der hier 1710 die Geister in Be- 
wegung brachte und vielen als Prophet galt. Es wurde deshalb 
in St. Gallen am 17. April 1711 eine eigene Synode abgehalten, 

'i Thurneyaen, a. n. 0., l*'.'f>, S. -T». 



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IV. I. Der Pietismus, Ostsehw.-iz. 



53 



die sich mit so gefährlichen Erscheinungen befassen und die 
notwendigen Vorkehren gegen das Feberhandnehmen solcher 
„ungesunden Gedanken" treffen sollte. 1 ) Giezendanner musste als 
Unruhestifter auf ewige Zeit in Verbannung. Ein in apokalyp- 
tischem Tone geschriebener, von dem »Schwärmer Johannes Tenn- 
hard aus Nürnberg an die schweizerischen Obrigkeiten gerichteter 
Hricf wurde, als von Gott diktiert, mit Andacht und Begierde 
gelesen. 2 ) Diessenhofcn vertrieb 17i K J den Schuhmacher Johann 
Kaspar Henker, weil er „seit seinem Aufenthalt im Wittgen- 
steinischen in den Separatismus verliebt war", Hess ihn aber in 
Ruhe, als er Gehorsam versprach. 1 ) 

Aus Appenzell und St. Gallen wird Aehnliches berichtet. 
Ein in Heiden wegen Pietismus abgesetzter Pfarrer Seheuss 
(Seines» ?) trat dann ITH wieder im Thurgau auf als Kon- 
ventikelprcdiger und Verächter des öffentlichen Gottesdienstes. In 
Sc haffhansen, wo 17U4 der Frediger Hinter durch Aufnahme 
armer Kinder (im Jahr 170!» sehon 70 an der Zahl), dann durch 
die Stiftung eines eigentlichen Waisenhauses sich als thatkräftiger 
Nachahmer A. 11. Franke s gezeigt hatte f:, inussten 1717 (10. März) 
nicht weniger als sechs Geistliche aus ihren Aemtern entfernt 
werden, weil sie sich von „Inspirationen 41 einnehmen Hessen und 
„ihre von dem Miuisterio verworfene und obrigkeitlich verbotene 
Privatversauimlungen nicht unterlassen wollten. Ui ) 

Von Schaffhausen aus wurde Winterthur angesteckt, wo 1714 
zwei junge Geistliche ihre Anhänger zu Andaehtsubuugen sam- 
melten und durch ihre mystisch-apokalyptischen Lehren mit der 
Gewissheit höherer Erleuchtung erfüllten, wo aber auch bald ein 
Joh. Adam Gruber die Entzückung bis zu Konvulsionen steigerte/') 
Die Züricher Obrigkeit erlicss am 1». April 1717 nach dem Vor- 
gang anderer Städte ebenfalls ein Verltot gegen alle Konventikel 
und gegen alle, welche „unter dem Schein besonderer Frömmig- 
keit, durch vorgebliche unmittelbare Eingeistungen gefährliche 

') Honinger, IV, i-.T. 
J ) Schweizer, A., ( Vnlr.-Dogm., II, 7'>.'). 
J > E. A., VII, 1, 7ÜS. 

4 ) Halenbach, K.-Gefch. den XVIII. und XIX. Jührli., I, 17i». 
6 j Die N:inien der sechs Abgesetzten nebst dem Titel ihrer Vcrteidigungs- 

oennt Hiiller« liibl., III, Nr. 07:1. 
«) Schweizer, Centr.-Dogin., II, 700. — llallers Hibl. nennt von demselben 
zwei Schriften, deren eine: „Buss-, Weck- und Warmingsstiuihie* (von JTtS, 
auch historische Nachrichten über die Erfolge der Schwärmer in verschie- 
denen Ortschaften enthalten soll, aber verboten und deshalb sehr selten ge- 
worden ist. 



54 



Geschichte der schweizerisch-reforniiertcn Kirchen. 



Lehrsätze verkündigten. 1 ) Gruber soll dann, nachdem er Lansanne 
und Bern besucht, auch in Zürich erschienen, aber nebst andern 
agitierenden Deutschen mit Ruten aus der Stadt gepeitscht worden 
sein. 

Doch trat auch hier, wie früher in Bern, die neue Glaubens- 
weise mehr in milder, kirchlich unanstössiger Gestalt auf. Hein- 
rich Gossweiler, der anfangs gefangen gesetzt und im Kirchendienst 
zurückgestellt worden, war nachher, seit 1720, Pfarrer zu Mar- 
thalen, und Johann Kaspar Ulrich, erst Diakon zu Predigern in 
Zürich, dann Pfarrer am Fraumünster, ein vorzüglicher Kenner 
des Hebräischen und Forderer des Kirchengesangs, wird als „der 
bedeutendste Vertreter des Pietismus" genannt (gest. 1708).-) 

Von Zürich aus, wo 1702 (8. August) ein Perser die christ- 
liche Taufe empfing, 1712 ein geboruer Katholik, Job. Bollinger» 
zum evangelischen Bekenntnis übertrat und am I.Januar 1719 
mit grosser Feierlichkeit und vielen Reden und Schriften die zweite 
Jubelfeier der Reformation begangen wurde '), machte die religiöse 
Wärme in eigentumlicher Weise sich auch in Süddeutschland fühlbar. 
Ein Studiosus Jakob Beck aus dem Bären t ha 1 im katholisch- 
sigmaringischen Gebiete, der schon 1712 um seiner evangelischen 
Ueberzeugung willen Verfolgung gelitten, dann aber eiue zuneh- 
mende Anzahl von Personen — nach Hottinger waren es 70 — 
aus der Bibel zu erbauen unternahm, kam 171<> nach Zürich, 
setzte sich hier mit den Kirchenmännern in Verbindung, fand Er- 
mutigung und Hülfe, und schon hotTtc man, unter dem Schutz 
des Herzogs von Württemberg, des Königs von Preussen und 
der Herren von Zürich eine reformierte Gemeinde erstehen zu 
sehen. Allein die rücksichtslose Grausamkeit, mit welcher 1719 
eingeschritten wurde, zwang die einen, der erkannten Wahrheit 
wieder zu entsagen, andere aber in Zürich Zuflucht zu suchen 
und sich dort ganz zur protestantischen Kirche zu wenden, während 
eine weitere Anzahl im protestantischen Teil von Württemberg 
sich zur Kolonie „Ncu-Bärenthal u zusammenfand. 4 ) 

Der nämliche verdiente Züricher Theologe, der davon mit 
Entrüstung berichtet, stimmte dagegen von Herzen allem bei, was 

1 1 Hottinger, IV, gibt den ganzen Wortlaut. Eine amtliche Zuschrift 
de» Antistes Zeller in Zürich an die Herner Kirche vom H». April 1717 und 
die Antwort von Bern vom 17. Juni findet sich in Zehendera Berner Kirch." 
Gesch., IV, 114-110. 

? ) Wirz, Zürich. Minist., 110 und 57. 

J ) Hottinger, K.-Gcsch., IV, 25(> u. 2T>7, wo die Predigten und die Ge- 
legenheits.nchriften weitläufig angegeben sind. 
*) Hottinger, K.-Gesch., IV, asi-iUH. 



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IV. 2. Da» Neuenburger Erbe und der Toggenburgerkrieg. ;>ö 



angeordnet worden ist zur Unterdrückung der „schädlichen Schwär- 
merei der Pietisten 14 , von denen nichts anders zu erwarten wäre, 
als „eine gänzliche Trenn-, Verwirr- und Zerrüttung unserer Kirchen 
und gemeinen Wesens, eine schändliche Verachtung der hohen 
Obrigkeiten und des heil. Predigt-Amts und alles das, was zu 
unserm zeitlichen und ewigen Verderben gereichen thäte". Durch 
die von allen Seiten fast gleichzeitig ergriffenen und wesentlich 
Übereinstimmenden Vorkehren ist es gelungen, ftlr einmal wieder 
durch anbefohlene kirchliche Sitte das Feuer lebhafterer persönlicher 
Frömmigkeit zu dämpfen. Und doch musste bald offenbar werden, 
dass die damalige Bewegung zu viel Recht und Wahrheit für sich 
hatte, als dass die kleinlichen Verfolgungsmittel auf die Dauer 
etwas hätten ausrichten können. 

2. Das Neuenburger Erbe und der Toggen- 

burgerkrieg. 

Ehe die durch den Pietismus eingeleitete Wendung der kirch- 
lichen Verhältnisse noch im Aeussern bemerkbar werden konnte 
und die konfessionellen Schranken in einer allgemeineren und 
breiteren Auffassung des Christentums ihre Bedeutung zu ver- 
lieren begannen, zeigten sich eben diese Schranken noch in ihrer 
ganzen Stärke und ungeschwächteu Kraft in zwei Ereignissen, 
welche an sich selbst eigentlich dem politischen Leben angehörten, 
aber damals vorwiegend vom kirchlichen Standpunkt aus behandelt 
worden sind und deshalb auch auf den kirchlichen Znstand ihre 
Rückwirkung ausgeübt haben: Gemeint ist der Neuenburger Suc- 
cessionsstreit von 170" und der zweite Religionskrieg von 171*2. 

Das Fürstentum Neuen bürg ist nicht erst im XIX. Jahr- 
hundert das politische Schmerzenskind der Eidgenossenschaft ge- 
worden; es war dies schon von dem Augenblicke an, wo es 
überhaupt zum Bunde zu rechnen anfing, und zwar deshalb, weil 
es neben der Abtei St. Gallen das einzige Glied des Bundes war, 
welches sich nicht zur Republik, sondern zur Monarchie ent- 
wickelt hat. Nach den Grundsätzen des Erbrechts ging die Herr- 
schaft von den alten Grafen von Neuenbürg aus einer Hand in 
die andere und war so im XVI. Jahrhundert an das französische 
Adelsgeschlecht der Herzoge von Orleans-Longueville gekommen. 
Die letzte Erbin aus diesem Hause, die verwitwete Herzogin 
von Nemours, ist am HJ. Juni 1707 im 83. Lebensjahre gestorben. 

Mit allgemeiner Spannung hatte man seit Jahren diesem Er- 
eignisse entgegengesehen. Schon beim Tode ihrer Mutter, HJ79, 



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,■)<; Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



dann wieder 1094 beim Hinscheid ihres regierungsunfahigen Stief- 
bruders, hatte nur die rasch eingreifende Entschlossenheit der 
Berner es verhindert, das Ludwig XIV. von Frankreich seinen 
Günstling, den Prinzen von Conti, in das Erbe einsetzte und damit 
thatsächlich Neuenburg in Besitz nahm. Konfessionellen Berech- 
nungen folgend hatten Freiburg, Solothurn und Luzern des Prinzen 
Bewerbung kräftig unterstutzt. Noch 1098 dauerten die offenen 
und geheimen Verhandlungen fort, und erst am 12. Mai 1099 war 
auf einer Koufercnz in Langenthal ein Spruch zu gunsteu der 
„Madame de Nemours" gefasst worden, der nuu ihre Anerkennung 
in Neuenbürg sicher stellte. 1 ) 

Jetzt stand man aber wieder vor der grossen Frage, die nicht 
nur flir Stadt und Land Neuenburg, sondern fUr die gesamte 
Eidgenossenschaft von entscheidender Wichtigkeit war und selbst 
die europäische Lage ernstlich berührte. 

Nicht weuiger als 15 Prätendenten hatten sich gemeldet und 
bereit gemacht, ihre Hechte nachzuweisen und deren Anerkennung 
zu beanspruchen. Ein grossartiges Intrigenspiel hatte im ge- 
heimen längst die Regierungen beschäftigt, weil jeder dieser 
Ansprecher versuchte, sich Freunde zu werben, den andern zu- 
vorzukommen und gerüstet zu sein auf den grossen Tag der 
Entscheidung. Diese diplomatischen Ränke hatten um so weitern 
Raum, weil bei keinem von allen ein klares und unbestrittenes 
Recht vorlag, und weil man nicht einmal zum voraus wusste, 
wer eigentlich die Wahl zu treffen habe. Verfallene Reichslehen 
wurden vom Kaiser vergeben, aber Neuenburg gehörte eben nicht 
mehr zum Reiche. Wer wird da entscheiden? das war die erste 
Schwierigkeit, die gelöst werden musste. 

Nach der mittelalterlichen Ständeverfassung der Grafschaft 
wurde eine Behörde eingesetzt, bestehend aus vier Staatsräten 
des Landes, vier Landvögten und vier Herren aus der Stadt 
Neuenbürg. Diese begannen damit, ihre Bedingungen festzustellen : 
Erstlich solle die evangelische Religion im vollsten Umfang als 
herrschendes Bekenntnis anerkannt uud garantiert werden, mit 
Ausnahme der beiden von jeher katholischen Gemeinden Landeron 
und Cressier. Die Kirche solle ihre bisherige innere Verfassung 
und ihre Kirchenzucht in voller Freiheit behalten, auch dann, 
wenn der Fürst dem katholischen Bekenntnis augehöreu würde. 
Die Kirche selbst soll die Wahl der Prediger haben und nicht 
der Fürst. Die Kirchcngüter, die der Fürst verwaltet, sollen aus- 
schliesslich zu kirchlichen Zwecken verwendet werden, u. s. w. 

') E. A., VI, 2», 7W-7UU. 



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IV. 2. Das Neuenburger Erbe und der Toggenburgerkrieg. ö7 



Man sieht daraus, dass ganz im Sinue der Zeit im Lande 
sell)8t in erster Linie das Bestreben dahin ging, das Bekenntnis 
und die kirchliehe Freiheit sicher zu stellen. Besser indessen als 
durch papierene Verträge konnte dies geschehen durch die Wahl 
eines Fürsten, der selbst der protestantischen Konfession an- 
gehörte. Frankreich wünschte Neuenburg dem Prinzen von Conti 
zuzuwenden. 1 ) Der Konig von England hatte die Rechte, die er 
selbst zu haben behauptete, schon 1004 dem Kurfürsten von Bran- 
denburg, späteren König von Preussen, abgetreten, der für sich 
selbst ebenfalls zu den entfernten Erben zählte. Für den letztern 
verwendete sich aber auch der Kaiser, damit Neuenbürg nicht 
unter Frankreichs Einfluss komme. Joseph I. schrieb in diesem 
Sinne nach Bern, wo man sich selbstverständlich am allermeisten 
mit der Sache beschäftigte. Der Papst dagegen beschwerte sich 
darüber, indem er zu bedenken gab, dass bei der Wahl eines 
Fürsten von der „falschen Beligion" alle Aussicht schwinden 
würde, jemals das katholische Bekenntnis wieder einzupflanzen. 
Gerade die Befürchtung aber, dass das geschehen könnte, schien 
den Ausschlag geben zu sollen. Noch war in Frankreich die Zeit 
der Hugcnottenverfolgung, noch gingen König und Klerus, nicht 
mehr in fanatischem Glaubenseifer, aber in um so abscheulicherer 
Heuchelei und mit unvermindetcr Konsequenz darauf ans, den 
protestantischen Glauben zu erdrllcken; diese Rücksicht Uberwog 
alle andern. In Neuenburg selbst wurde die ganze Frage so sehr 
als eine vorzugsweise religiöse angesehen, von welcher der Fort- 
bestand des wahren Glaubens abhäuge, dass eigene Bettage an- 
geordnet wurden, um die Hülfe der Vorsehung um einen günstigen 
Eutscheid anzurufen. 

Von allen Seiten wurden die Neuenburger bestürmt und be- 
arbeitet. Die innere Schweiz wollte, dem Papste gehorsam, einen 
katholischen Fürsten, der vor der Tagsatzung auf ihrer Seite 
stehe, und hätte um diesen Preis sogar einen Franzosen gerne 
gesehen. Andere hatten teils politische, teils religiöse Bedenken. 
Namentlich Bern sah die Franzosen schon nahe genug und konnte 
nicht wünschen, dass die Grenze ihres Landes thatsächlich bis 

an die Zihlbrücke vorgeschoben werde. 9 ) 

— _____ 

') Bachclin, le prince de Conti, pretendant ä la souverainete. de Xeu- 
chätel, im Mus. Neuch., IV, 29 u. ff.. 

J Wir verweisen hier auf die reichhaltige Special-Litteratur. Die Herner 
Stadtbibl. besitzt zwei noch unbenutzte Aktensau.mlungen über diese Episode, 
eine militärische, vom Feldkriegsratsschreiber Job. Friedr. Otth (,Mss. H. H., 
X, 123), u. eine diplomatische von Christoph Steiger, der neben J. K. Sinner als 
bern. Deputierter in Neuenburg zu handeln hatte iMss. H. H., XIII, 125 u. 12*3). 



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58 



Geschichte der schweizerisch-rcformiertcii Kirchen. 



Wie gefährlich diese Zeit der Ungewissheit werden konnte, 
zeigt ein kleiner Kirchenstreit, der damals Neuenbürg bewegte 
und erst durch eidgenössische Vermittlung beigelegt werden konnte, 
Uber dessen innere Natur indessen die bez. Notiz uns vollkommen 
im Dunkeln lässt. Wegen „Aufreizung gegen die Obrigkeit" war 
der Pfarrer Girard 1(591) abgesetzt worden. Er wusste aber eine 
Partei für sieh zu gewinnen, und als die Geistlichkeit sich auf 
ihr freies Disciplinarreeht berief, wandte sich der Gemassrcgelte 
an den französischen Gesandten. Von dieser Seite ermutigt, er- 
klärte er nun triumphierend: „Je serai retabli, ou l'Etat perira." 
Das war keine leere Drohung, wenn er wirklich Frankreich im 
Rücken hatte. 1 ) 

Am 3. November 1707 kam es zur Wahl. 2 ) Die Vorlegung 
der Stammbäume und Hechtstitel war mehr Schein als Wahrheit. 
Der Entscheid, der besonders der Klugheit des Berner Schultheissen 
Johann Rudolf Sinner zu verdanken ist, fiel bekanntlich fUr den 
König von Preussen, einen Fürsten reformierter Konfession, eine 
Hauptstütze des Protestantismus und der antipäpstlichen Politik, 
von dem man annahm, dass er seine Versprechungen halten 
werde und der zugleich fern genug sei, um den Neuenburgern 
niemals unbequem zu werden. 3 ) 

So konnte nun allerdings die Kirche von Neuenburg in ihrer 
eigentumlichen Freiheit und Selbständigkeit verharren, wie sie 
durch Farel war begründet worden. Das calvinische Kirchenideal 
war hier fast noch mehr zur Wirklichkeit geworden, als in Genf, 
da hier wenig innerer Widerstand zu überwinden war, aber auch 
unter den katholischen Fürsten eine Staatskirche sich nicht hatte 
entwickeln können. Das Kirchenregiment lag fast ausschliesslich 
bei den kirchlichen Behörden, die ihrerseits auf den freien Kirch- 
gemeinden beruhten. Die Geistlichkeit bildete eine Körperschaft, 
welche Uber innere Angelegenheiten der Lehre und des Kultus 
entschied. Synoden, bei welchen Abgeordnete der Gemeinden 
mitwirkten, verwalteten die äussern Angelegenheiten. Kirche und 
Staat waren getrennt, aber die Kirche umfasstc die gesamte 
Bevölkerung ; es war keine Staatskirche, aber eine Landeskirche, 
deren Form sich von allen andern protestantischen Kirchen vorteil- 
haft unterschied. Die Gemeinden hatten das Recht, die gewählten 
Pfarrer zu verwerfen. Jede Gemeinde hat ein Konsistorium mit 

\> E. A., VI, L'a. SÄ 

•) Le pn.ces de 17<>7, im Musee Neuehätelois, tmne XVIII < 1S8I), V2'} u. ff. 
a ) Katholischerseit.x wurde dieses Resultat ernstlich beklagt. S. kath. 
Konfereuz iu Luzcrn am Nov. E. A., VI, >*, 14<tt. 



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IV. 2. Das Xciirnhiirger Krl>o und der Tojrfrenbiirjrt'rkrieg. f)<) 



Selbstergänzungsrecht; dazu gibt es vier Oberkonsistorien (secbs 
Klassen): Neuenbürg, Boudry, Val-de-Travers, Val de-Ruz, Locle, 
Chaux-de-Fonds, aus geistlichen und weltlichen Gliedern, und zwei 
Hauptehegerichte. 1 ) Mit der Klasse von Neuenburg war seit lf>D2 
auch die Grafschaft Valangin wieder verbunden. 

Die Unabhängigkeit der Geistlichkeit, deren Stellung frei war 
von aller Vermengung ihrer Sache mit rein politischen Motiven, 
gestattete ihr, durch das Mittel der calvinischen Kirchenzucht 
einen mächtigen und tiefgreifenden Einfluss auszuüben auf die 
Denkweise und auf die Sitten des Volkes, hielt sie aber auch in 
stetem geistigem Zusammenhang mit den Gemeinden und zwang 
sie in sehr weitgehendem Grade, auf deren Bedürfnisse und Zu- 
stände Kitcksicht zu nehmen. Die Orthodoxie konnte hier nie in 
solche Uebertrcibungen verfallen wie anderswo und bewahrte 
eine gewisse Mässigung und Nüchternheit. Die Formnla consensus 
hat Neuenbürg nie anerkannt, und die warme persönliche Reli- 
giosität derjenigen, die man an andern Orten Pietisten nannte 
und aus der Kirche vertrieb, blieb hier unangefochten, stets inner- 
halb der Kirche berechtigt. Das Verdienst, diese geistige Haltung 
in kluger Weise für die fernere Entwicklung zu benützen, gebührt 
in erster Linie einem Geistlichen, der nach Einsicht, Bildung und 
Charakter zu den Besten seiner Zeit gehörte uod von welchem 
bald noch näher die Rede sein muss, nämlich dem Pfarrer Frie- 
drich Osterwald. 

Ein ganz anderes Bild begegnet uns im To ggen bürge r- 
land . Zwar bietet dasselbe zu Neuenburg insofern eine Analogie, 
als auch hier eine grösstenteils reformierte Bevölkerung von einem 
katholischen Herrn regiert wurde, unter der Oberaufsieht der 
gemeinschweizerischen Tagsatzung. Aber hier im Toggenburg war 
es zugleich ein Kirchenfürst, der als Regent das Herrscheramt 
führte, der jeweilige Abt von St. Gallen, der es eben deshalb als 
seine vornehmste Pflicht ansehen musste, seine Unterthanen wieder 
zur wahren Kirche zurückzuführen. Es standen ihm Mittel genug 
zu Gebote, um unter dem Vorwande weltlich bürgerlicher Ordnung 
die Evangelischen in ihrem Glauben zu stören und zu drücken. 
War dies schon vorher vielfach mit Erfolg versucht worden, so 
geschah es seit dem unglücklichen Religionskrieg von HkH) in 
noch viel höherem Grade. 

Wir greifen hier etwas zurück. Da hören wir die Klage, 
dass der Abt die Teilnahme weltlicher Mitglieder an den evan- 

») Finster, K. Stat., M. 



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Gcsrhir-hte der schweizcrisch-refonnierten Kirchen. 



gelisehen Synoden nicht dulden will und die Abhaltung von 
Kinderlehreu untersagt. Die letztem werden nachher erlaubt, 
aber wenigstens nach Möglichkeit erschwert durch die Bestim- 
mung, dass sie für je zwei Monate nur einmal stattfinden dürfen 
und dann an Stelle der Predigt treten ( 1074—1 (>7f>).') Durch strenge 
Censur gegen evangelische Erbauungsbücher, durch das Verbot, 
die unkatholischen Prüdikanten „Pfarrer- zu nenneu, und andere 
polizeiliche Einmischungen fühlten sich die Toggenburger in ihren 
altererbten Freiheiten beeinträchtigt und bewogen, gegen den 
tyrannischen Herrscher Schutz zu suchen in ihren Landrechts- 
verträgen mit den Leuten von Sehwvz und von Glarus.-) 

Empfindlicher noch hatte sich diese fürstliche Sclbstherrlich- 
keitstendeuz gegen die rechtlich viel weniger begünstigten Ge- 
meinden imThurgau und Rheinthal gewendet. Der Abt trat 
protestierend in den Weg, als die \m evangelischen Hewohner 
des Dorfes Marbach eine Schule einzurichten suchten für ihre 
Jugend (lb^'n; er verlangte im Kheinthal, dass seine reformierten 
l'ntcrthanen die Frauen- und Hebammen Taufe einführen sollten 
(1(>7;">). 3 J Eine l.'ebereinkunft zwischen den im Kheinthal regie- 
renden Orten und dem Abt am 20. Dezember 11)7(5 brachte daun 
wenigstens einige Ordnung, aber ein besonders heftiger Streit 
erhob sich in Wartau, als der katholische Landvogt von Sargans 
in dieser einzigen evangelischen Gemeinde des Bezirks die Messe 
herzustellen trachtete t DUM ). Die katholischen Orte behaupteten 
das Kecht zu haben, in den gemeinen Herrschaften Priester ein- 
zusetzen; die Evangelische Konferenz, Zürich voran, wollte dies 
nicht anerkennen; es kam so weit, dass sieh der geheime katho- 
lische Kriegsrat in Weggis versammelte und dass man in Fznaeh 
sich zu prügeln begann, weil man in der allgemeinen Aufregung 
in einer Schafherde die zu einem l 'eberfall anrückenden Züricher 
zu erkennen meinte. 4 ) 

■ ^^^^ • 

% K. A., Vf. 1". 'X).\ !>»;•;. *.»7»;. Nicht ohne weitergehendes Interesse, 
als Symptom für d:»s Aiifkoiiniien eines bürgerlich-moralischen Gesichts- 
punktes neUeii «lein kirchlich-konfessionellen, ist die hei Wejrelin i Gesch. 
der Landsch. To;.'-. II, i>7:r. eitierte Meinung einiger fürstlichen JSäte, die 
dem Ahr entgegenhielten, dass die Kinderlehreu wenigstens mit Kücksieht 
:oil' die Sittlichkeit erbubt sein sollten: Dobias nrpote hoinines rüdes et 
ad ouines vohiptatcs <pi;iscun<pic propetisos, per cutcchcsin saltcm quan- 
doipie uücpüd honesratis haurire el addiscere posse, et sie pneenveri, non 
üinnino nt liestia- et lirnta vivant. 

■i K. A.. VI, -Ja, M.'J. llt-, ls»>. Näheres in dem ohen erwähnten W 
von We<?elin, P.d. II, jfüs, l>S4. 

3 i K. A., VI. 1 l'. läV.I. VI, 1 a, 'MVA. 

J i K. A.. VI, J«, ÖÜ«. 



IV. 2. Der Tntf£enburgcrkri<'£. (Marlis. 



Der Lnndvogt im Tlmrgau forderte deu sogenannten „Abzug" 
beim Tode reformierter Züricher Prädikanten tW7f>), und als einige 
Geistliche in religiösem Eifer sich erlaubten, auch am Donnerstag 
zu predigen, wurde ihnen die Berechtigung dazu von der Tag- 
satzung bestritten ; dagegen beschloss die Mehrheit der eidgenös- 
sischen Boten, dass bei der Feier des Fronleichnamsfestes 
im Schloss zu Frauenfeld geschossen werden soll, auch dann, 
wenn ein evangelischer Landvogt daselbst residiert (UW8). 1 ) In 
der von beiden Konfessionen benutzten Kirche zu Wengi entstand 
ein arger Zank über einen Taufstein und ein Chorgitter; er endete 
105)4 mit der Bestrafung einiger evangelischen Männer. 

Aber selbst die Bürger der Stadt St. Gallen wurden 1(597 
von neuem beunruhigt durch die Zumutung, dass Prozessionen 
aus dem Kloster durch die Strassen ziehen und das Kreuz 
offen vorantragen dürfen. Die Stadt griff zu den Waffen, die 
Thore wurden gesperrt und Geschütz aufgepflanzt. Einer Konferenz 
der Schirmorte zu Korschach gelang die Herstellung des Friedens 
durch einen sehr genau artikulierten Vertrag, der jede fernere 
Herausforderung fernhalten sollte. 2 ) 

Ganz besonders bedenklich hatte sich das Verhältnis der 
Keligionsparteien wieder in Glarus gestaltet. Im.. Jahr U >80 war 
deshalb neuerdings von Landesteilung gesprochen worden, und da 
man diesen Gedanken als unausführbar verwerfen musste, we- 
nigstens von einer Teilung der Kirche und des Gerichts; aber 
auch die von der Tagsatzung veranstalteten Vermittlungskouferenzen 
im September 1(>82 und im Juni 1(>83 fanden keinen gemeinsamen 
Vorschlag. 3 ) Erst im September 1(>S,S kam in Baden eine Ucber- 
einkunft zu stände; allein auch jetzt noch verweigerte Schwyz 
und, von hier aus gestutzt, die katholische Minderheit in Glarus 
selbst, die Zustimmung dazu. Der Streit dauerte fort. Bei jeder 
Vereinigung der eidgenössischen Boten wurde der Zustand von 
Glarus erörtert; es fehlte weder an geheimen Beratungen noch 
an verborgenen Kriegsrüstungen; erst als die ruhigeren Katholiken 
selbst es müde wurden, dem Starrsinn ihrer Glarner Freunde an 
die Seite zu stehen, konnte endlich — am 11. Dezember 1(>S7 — 
jener Badener Schiedsspruch in Kraft erklärt werden. 4 ) 



•j K. A.. VI. 2»\ i7«is. 
*. K. A., VI. 2*, »;.V\ UV.». 

» ; k. a , vi, i», i;i — «;7. 

*) K. A., VI, 2». 1 ■'».*>. — Dit Vertrag vom 11. L>»«/.fH»Vr 1C>H7 als Heil. I 
in VI, 2*>, 2_'7t;. 



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(»eschichte der schweizerisch-retorinierten Kirchen. 



Allein schon wenige Monate später wurden Klagen laut über 
schlechte Beobachtung der Vertragsbestimmungen; die Leiden- 
schaften wollten nicht schweigen, bis sie dann teils neue Reizuug, 
teils Ablenkung erfuhren durch die Lage der Landschaft Toggen- 
burg. 

Jeder solche Handel wurde in der ganzen Eidgenossenschaft 
mitempfunden. Wieder tauchten Schmähschriften auf, welche die 
Verbitterung, aus der sie hervorgingen, nährten und das Misstranen, 
von dem sie zeugten, immer tiefer Wurzeln fassen Hessen. Eine 
Bettagsproklaraatiou von Schaff hausen reizte 1G80 den Nuntius 
zu amtlichen Reklamationen, weil darin die katholische Religion 
„spöttisch und unchristenlich geschändet" werde; 1089 wird 
in Luzeru eine Schrift gegen die Evangelischen verbreitet, und 
1690 in Zürich ein solche gegen „das Haupt der Christenheit". 1 ) 
Der gelehrte Untervogt der Grafschaft Baden, Beat Anton Schnorf, 
musste Zürich und Bern Geuugthuuug leisten, weil er in einer ju- 
ridischen Abhandlung die rechtliche Gültigkeit des „Landfriedens" 
in Zweifel gezogen hatte (1G98). 2 ) Dem Misstrauen folgten Ge- 
rüchte und den Gerüchten Vorbereitungen zur Verteidigung oder 
zum Angriff'. Nachdem die gemeinsame Wehrverfassung des eid- 
genössischen „Dcfensionals" misslungen, suchten beide Parteien 
ihre Sicherung im engem Auschluss unter einander, in den konfes- 
sionellen Sonderbünden. Mit entsprechenden Feierlichkeiten wurde 
1095 das Bündnis der katholischen Orte mit dem Bischof von 
Basel erneuert 3 ), und es fehlte nicht an einem förmlichen Feld- 
zugsplan gegen Bern; er wurde im Oktober 1095 in geheimen 
Konferenzen festgestellt ftlr den sicher erwarteten Fall eines 
Angriffs. 4 ) 

Dass Luzeru sich 1691 endlich zum Schutz von Genf und zur 
Aufnahme der Waadt in die eidgenössische Bundespflicht herbei- 
gelassen hatte 5 ), gab uur zweifelhafte Beruhigung, da man wohl 
wusste, wie der Vertreter des heil. Vaters davon abgeraten hatte, 
somit auch jeden Augenblick die Zurücknahme veranlassen konnte. 
Der allseitig für nötig erachtete Einschluss der Schweiz in dcnNym- 
weger Frieden hatte unterbleiben müssen, weil man die Form 

») K. A., IV, 2a, 181, &jn, an». 
•':< E. A., VI, 2», 717. 

3 i 10.-12. Oktober i»;i»r>. e. A., vi, 2a, :üx. 

*) „Wenn Bern Solothurn anjrrcifVn wird, so Mlon Luzern gegen Lembur# 
ziehen, Freiburjr dagegen in das Herz des liernbiets eindringen." E. A., 
VI, 2a, »J3-). 

E. A. t VI, 2«, 377. 



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VI. 2. Der To££enl>urfjerkriej?. 



03 



nicht fand, auch Genf dabei zu nennen, und der geplante Bau 
einer Strasse Uber den Lötschenpass scheiterte, weil die Walliser 
besorgten, die Berncr möchten dieselbe benutzen. 

Es gab wirklich keinen bessern Hat, als was am Ende des 
Jahrhunderts vor der Evangelischen Konferenz vom 0. September 
10W in einer „wahreidgenössischen und patriotischen Schluss- 
rede zur Erhaltung der evangelischen Eidgenossenschaft" empfohlen 
wurde: Gottesfurcht, Demat, gute Haushaltung, rechtzeitige Be- 
reithaltung von Munition und Proviant, unparteiische Verwaltung 
und Justiz, Liebe zu den Unterthanen und näheres Vertrauen der 
Stünde unter sich. 1 ) 

Zur allgemeinen Aufregung trugen nicht am wenigsten die 
häufigen Konversionen bei, die auch in dieser Epoche viel 
von sich reden machten. Die Sammlung der Eidgenössischen 
Abschiede hat sie, so weit sie die gemeinen Vogteien betrafen 
und deshalb vor den Tagsatzungen erörtert worden sind, in einer 
eigenen Abteilung zusammengestellt für die Zeit von 1085— 1704. 2 ) 
Mittel moralischen und physischen Zwanges wurden dabei olt 
angewandt, wenn nicht gegen die Bekehrten, so doch gegen ihre 
Angehörigen. Es war darunter ein Maurus Heidelberger, ge- 
wesener Konventuale zu St. Urban, der 1082 in Zürich evangelisch 
wurde, und hinwieder ein gewesener reformierter Pfarrer zu 
Andorf, der 1704 zur katholischen Kirche Ubertrat. Am meisten 
Lärm aber verursachte die Angelegenheit des Hm. Eberhard 
Im Thurm von Schaphausen, den der Rat seiner Vaterstadt 101)8 
wegen argen Lästerungen über „die evangelische Religion und 
ihre Diener" in Gefangenschaft warf und trotz den Aufforderungen 
des für ihn eintretenden Kaisers nicht freilassen wollte.-) 

Dass aucli die reformierte Kirche die Unduldsamkeit zu ihren 
vornehmsten Pflichten rechnete, darf keineswegs verschwiegen 
werden. Die Genfer wollten es nicht ertragen, als der französische 
Resident, von Chauvigny, den ihm verstatteten Hausgottesdienst 
mit Messopfer auch Andern zugänglich machte (1079) 8 ), und Frei- 
burg beschwerte sich mit Recht in Bern darüber (1007), als der 
Landvogt von Chillon einen Kaplan bestrafte, der auf waadt- 
ländischem Gebiete eine alte katholische Frau auf dem Toten- 
bette mit den Sterbesakramenten versehen hatte. 4 ) 



') E. A., VI, 2», Hit. 
*) K. A., VI, 2* , 703. 
') E. A., VI. U, 1104. 
*} E. A., VI, 2b, 67.x 



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fj4 Geschichte der schweizcrisch-reformierten Kirchen. 



So war denn alles vorbereitet auf einen neuen Ausbruch des 
konfessionellen Haders; das XVIII. Jahrhundert begann — wenig- 
stens von aussen angesehen — mit den alten, schroff getrennten, 
unversöhnten religiösen Gegensätzen. 

Die ersten bedenklichen Nachrichten erhalten wir aus Bünden, 
besouders aus dem Veltlin, wo 1701 Zwangsbekehrungen und 
Kinderraub Zeugnis geben von den traurigen Zuständen des 
Landes, und wo die Leidenschaften im folgenden Jahre noch er- 
höht wurden durch eine Jesuitenmission und das Auftreten einer 
durch fanatische Predigten bis zu unnatürlicher Askese und 
öffentlichen Geisselungen sich steigernden religiösen Bewegung 
unter den Katholiken. 1 ) Aber auch in Sagens bei Banz kamen 
wegen des Verlangens der Reformierten nach einer eigenen Kirche 
arge Auftritte vor, Misshandlung der Bundesdeputierten und gegen- 
seitige Bewaffnung. 

Schwierig gestaltete sich neuerdings die Auseinandersetzung 
über die Herrschaftsrechte zu Ramsen, wo sich die katholische 
Mehrheit bei den österreichischen Behörden, die evangelische 
Minderheit hingegen bei dem Kate von Schaffhauseu über 
Störung des religiösen Friedens beklagte, bis endlich 1702 der 
Kaiser seine Absicht, das Dorf von Schaffhauseu zu lösen, end- 
gültig aufgeben ninsste. Der Anstand hatte um so gefährlicher 
ausgesehen, weil er zusammentraf mit den Grenzbeunruhigungen 
durch den spanischen Erbfolgekrieg. 2 ) 

Die Geduld der Tagsatzung wurde aber ganz besonders durch 
einen Zank über das Benutzungsrecht des Gotteshauses zu Neuen- 
kirch bei Bischofszell in Anspruch genommeu, der sich durch 
zwei Jahre hindurchzog. Seit lüGG, so behaupteten die Katholiken 
daselbst, hätten sie den Reformierten gestattet, zu Zeiten ihre 
Predigt in der Kirche zu halten; jetzt aber werde diese Erlaubnis 
Uber Gebühr ausgedehnt : „Die Mauern werden zu sehr beschädigt 
und mehr Seile zum Läuten gebraucht, als sonst nötig wären", 
klagte das Stift Bischofszell als Kollator, und der Landvogt unter- 
sagte den Evangelischen die fernere Mitbenutzung. Es handelte 
sich dabei um eine Bevölkerung von f>17 Seelen.- 1 ) Mit Recht 
fanden die eidgenössischen Boten es „schimpflich, dass daraus 
solcher Streit erwachsen könne". Das hinderte nicht, dass alle 

■ Hotringer. VI, 7. 17, ls. 
- E. A., VI, 1»», i«7, 1110. 

' So nach Ilottin^cr, VI, T». - E. A. T VI, 2», J 1 41». 1187. Am besten 
orientiert iilier den Streit «Irr Herieht des Pfarrers Kollenbut/. in Neuenkirch. 
E. A., VI, •->», VJ1Ü. 



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IV. 2. Da» Neuenhurper Erbe und der Totfjfenburgerkriep. 



Vermittlungsvorschläge abgelehnt wurden und erst im Dezember 
1705 eine provisorische Einigung zu stände kam. 

In den Freiämtern fanden die Züricher Widerspruch, als 
sie die Angehörigen der evangelischen Gemeinden, um Unord- 
nungen zu steuern, in ihre Kirchenzucht hereinziehen wollten; da- 
gegen wurde von den Landvögten wieder Hutabziehen vor der 
Betglocke und Mitfeier des Fronleichnamsfestes vorgeschrieben. 
Kapuziner erschienen in Zurzach mit aufreizenden Predigten, und 
der Jesuitenpater Fontana erbot sich vor den katholischen Boten : 
„den Konvertiten im Thurgau uud in andern gemeinen Herr-- 
Schäften gemischter lieligiou zur Aufnahme des katholischen 
Glaubens unter die Anne zu greifen" l ), und wirklich schien es 
auf Bekehrung in grossem Massstabc zu thun: Missionspredigten 
in den Gebieten von Zug, Nidwaiden und Luzern, bei welchen 
GÜ -100,000 Menschen sich versammelten und Wunder und Zeichen 
aufgeführt wurden (1705), entzündeten vorübergehend den katho- 
lischen Fanatismus und weckten, wenn nicht religiösen Eifer, so 
doch uugemesscue Hoffnungen auf der eiuen, Besorgnis und Miss- 
trauen auf der andern Seite. 2 ) 

Ein bei dieser Gelegenheit stets wiederholtes Gebet: „dass 
du auch beistehen wollest unserm allerheiligsten Vater, dem Papst, 
dass er möge bekehren alle Ketzer und Ungläubigen", wurde 
natürlich ganz besonders bemerkt. 

Im Jahre 1 TO> begannen auch im M ü n s t e r t h a I e neue Schwie- 
rigkeiten. Der Bischof bestrafte den Panuerherrn Wysard mit 
Busse uud Absetzung, weil er bei der Huldigung die Berner als 
des Thaies Schirmherrn vorbehalten hatte. Umsonst Hessen die 
letztern, welche eine Zeitlang sogar das Land militärisch besetzt 
hielten, durch eine Gesandtschaft dem Fürsten Vorstellungen 
machen; dieser wusstc sich ebenso die Unterstützung der katho- 
lischen Stände zu sichern, wie die Berner die Evaugelische Kon- 
ferenz von ihrem Hechte überzeugten. 3 ) Eine Uebereinkunft wurde 
endlich am 25. Juni uud D.Juli 1711 in Aarberg zwischen den 
Parteien abgeschlossen. Sie führte auch hier zu einer Art von 
Landesteilung, indem die Katholiken künftig nur noch „unter dem 
Felsen", die Evangelischen nur „ob dem Felsen" wohnen sollten, 
und die Prediger im reformierten Teile jetzt endlich in aller Form 

*i K. A., VJ, -Jb. 171!». 

*) Hnttiiitfer. IV, ä<>. Siehe dazu dir Schilderung bei Vuilieiuin und bei 
Moiinard '.loh. v. Müller , X, 'A'», und XI, Seite in u. Ü*. 

x > i:. a., vi, 2», i±»M, 13 a 

Hl o 08 c h, Ge?ch. der SL-hwfiz.-rcf. Kirchen. B<1. II. ;> 



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G0 



Geschichte der sehweizerisch-reformierten Kirchen. 



dem bernischeu Kapitel Nidau einverleibt wurden. 1 ) Damit war 
Wichtiges gewonnen, aber auch nachher noch mussten sieb die 
Berner beschweren über ein „gottloses, feuerblasendes, auf die 
Zerrüttung der Eidgenossenschaft abzielendes Memorial des 
Nuntius«.*) 

Wir kehren zu den Toggenburger Landleuten zurück. 

Vom Beginn des XVIII. Jahrhunderts au mehrten sich ihre 
Beschwerden Uber Eingriffe des Abtes von St. Gallen iu die kirch- 
lichen und politischen Freiheiten des Thaies. 3 ) Leodegarius Brug- 
gisser aus Luzcrn stand seit KMlKj an der Spitze des Klosters. 
Gerade die aufgeklärtesten Fürsten der Zeit, die nach dem Vor- 
bild Ludwigs XIV. von Frankreich von dem Bewusstsein des 
unbeschränkten Fürstenrechts erfüllt waren, hatten am wenigsten 
Achtung vor den alten Freiheitsbriefen und Privilegien und raeinten, 
alle hergebrachten Hebungen beseitigen zu dürfen, die sich ihrer 
höheru Einsicht iu den Weg stellten. Die Bitte der Toggenburger, 
ihnen nicht Lasten aufzulegen, welche dem alten Brauch wider- 
sprechen, beantwortete der ungnädige Prälat mit Bedrohung ihres 
Ungehorsams, und den Versuch, sich auf die vertragsgemässen 
Schützer ihrer Freiheiten, die Schwyzcr und Glarncr, zu berufen, 
erwiderte er mit der Erklärung, das gehe jene nichts an, er sei 
allein Herr im Lande, und wer ihn nicht als absoluten Herrn 
anerkenne, den werde er als Rebellen bestrafen. Das war im 
Jahre 170:?. Dabei wurde das Verbot wiederholt, die Kinder- 
lehren in gewohnter Weise abzuhalten, mit der Begründung, dass 
der Katechismus der Reformierten abscheuliche Lehren enthalte, 
deren Verbreitung er nicht dulden dürfe.*) 

Trotzdem standen sich jetzt noch rein politische, staatsrecht- 
liche Grundsätze gegenüber. Der Landesweibel Joseph German, 
obwohl ein eifriger „Papist", war ein Führer der Freiheitsbewegung 
und wurde deshalb 1702 zum Tode verurteilt. Sehwyz trat noch 
für die Bedrückten ein und unterstützte, an der Seite von Glarus, 
ihre Beschwerden beim Abt. Aber bald wurde das anders. 



K. A., VI, 2*. it;i7. 
'-') E. A.. VI, 2*, Uft». 

; \ IC. A., VI, 2», <S47. Eine eigene Samuilumr von Aktenstücken zum 
Tnjrjr»Miburfr«T Handel. !»M Stück, in Hee sten verzeichnet, in E. A., 2«>, 
2.» 17 bis 2»; is. 

4 i Evanjr. Konteren/, vom 2').— 27. Januar 17<>:> in E. A., VI, 2», <»5,'$. Eh 
hv/.ou: »ich das wie ob-n schon erinnert, auf die Lehre, dass e* dem Men- 
M-hen nicht möglich sei. die (iebote (uittes zu erfüllen. 



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IV. 2. Das Neueuburger Erbe und der Toggenburgerkrieg. Ctl 



Vermittluugsvorschläge') fruchteten nichts. r Es war", sagt 
Hottinger, der davon als Zeitgenosse berichtet, „es war mit Händen 
zu greifen, dass der Prälat vornehmlich die Ausrottung der evan- 
gelischen Religion im Toggeuburg und bei dieser Gelegenheit das 
ganze Land in gänzliche Sklaverei zu stürzen gesucht, welches 
dann die Landleute im Toggeuburg beider Religionen vermögen, 
ihre Kräfte zusammenzusetzen. Loblichen evangelischen Ständen 
ginge dieses Alles sehr zu Herzen, Uberliessen aber dem Kanton 
Glarus, neue Instanzen bei dem Abte zu macheu, mit Versicherung 
nachdrucksamer Hilf". 3 ) 

Als eine Krneuerung der alten, vom Jahre 1440 stammenden 
Landrechtsbilnde mit Schwyz und Glarus von der Toggenburgi- 
schen Landsgemeinde augeordnet wurde 3 ), verbot der Abt die 
Beteiligung an der Handlung bei Strato des Meineids, was zwar 
eine kleine Anzahl schreckte, die Ubergrosse Menge aber nur um 
so mehr reizte, durch eine grossartige Manifestation am (>. Juni 
17U3 gegen die Verletzung beschworner Verträge zu protestieren 
und dann am 24. und 25. April 1704 zu Lichtensteig und zu 
Wattwyl das Landrecht mit den beiden Bürgen seiner Freiheit 
feierlich zu beschwüren. 4 ) 

Der Abt schloss nun aber seinerseits zur Abwehr gegen dieses 
„Baucrnlaudrecht", wie er es nannte, einen Bund mit dem Kaiser, 
an den er sich in seiner Eigenschaft als ReichsfUrst wendete, 
um Schutz seiner fürstlichen Rechte und andere ihm durch die 
Reformation entzogene Befugnisse (3. Dezember 1703). Dieses 
Vorgehen wurde ihm hinwieder in der Schweiz aufs Schwerste 
verdacht 6 ) und verstärkte auch unter seinen Konfessionsgenossen 
die Ausicht, nicht die Religion, sondern nationale Interessen seien 
gefährdet. Dass das Toggenburg dem Kaiser gehöre und der 
Abt dasselbe als ein kaiserliches Lehen besitze, war eine Lehre, 
die auch den katholischen Schwyzcrn keineswegs gefalleu konnte.") 
Allein der gleichzeitige Streit über die Gottesdienste zu 
Neukirch und die Art, wie der Abt sich dabei beteiligte, 

■j Einsiedel!!, js. und *X August ITo-j. In E. A., VI, 2 a . H»i:j, n. Kappers- 
' W yl, Ii.— 14. Januar 17M.',. E. A., VI. -Ja. 1'>Ü— 1.*>. 
? i Iluttingcr, IV, 11. 

J i Kopie der Eandn'cht&hrii'fcn, so beide hochloM. Orte Schweiz und 
(Harns mit der i Irafschaft l'oggenluirg hüben. Gedruckt in Zürich 17<»3. 

*i E A., VI, _'», K»7.">. wo noch nähere Ibrichte darüber: es .sollen 
1<MI Mann dabei \ ersaniiiiclt gewesen .sein. 

' Vergl. die weitläufige Rechtfertigung des Abt* vor der Tagsatzung vom 
f. Dezember. E. A., VI. J«. IUI 

'■■> E. A . VI, KiV,. 



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08 



machte wieder den Eindruck religiöser Bedrückung im Geiste 
der Zeit. Die reformierten Pfarrer im Thale erhielten vom Abt 
die Weisung, nach gehaltener Predigt den Englischen Gruss an 
die Gottesmutter zu sprechen ; die evangelische Bevölkerung wurde 
gezwungen, Prozessionen und Monstranzen durch Hauptentblössung 
zu begrüssen und sich der für Katholiken abgefassten Eides- 
formeln zu bedienen. Katholische Ehegesetze und Dispensgebote 
wurden im Lande als gültig erklärt u. s. w.; — alles Kleinigkeiten, 
die aber in ihrer Häufung und Konsequenz dazu beitrugen, all- 
mählich eine tiefgehende Verstimmung und religiöse Erbitterung 
zu sammeln und offenbar zu machen, es sei in Wirklichkeit des 
Abtes fester Vorsatz, seine weltliche Macht im Sinne konfessio- 
neller Einwirkung zu missbrauchen. Am bedenklichsten mochte 
erscheinen, dass derselbe sich jetzt auch das Recht anmasste, 
die Kirchenvisitationeu nicht mehr durch die reformierte Svnode 
und in ihrem Namen durch den Dekan von St. Gallen, sondern 
selbst durch seine Beamten vornehmen zu lassen. Polemische 
Schriften gegen die reformierte Lehre wurden im Lande ver- 
breitet, wogegen Verteidigungsschriften, als dem Respekt gegeu 
den Herrscher zuwiderlaufend, mit Verbot belegt waren. Der 
Abfall gleichgültiger und ehrgeiziger Leute, welche sich durch 
Eitelkeit oder Furcht zum Ucbcrtritt verleiten Hessen, erhöhte die 
Spannung, die sich der Gemilter bemächtigte und Hess auch an 
sich selbst unschuldige oder von richtiger Einsicht veranlasste 
Massregelu im schlimmsten Lichte erscheinen; und je mehr die 
konfessionelle Färbung im Streite hervortrat, um so schwerer war 
es nun, im Toggenburg selbst die frühere Einmütigkeit zu er- 
halten, um so bestimmter schied sich jetzt auch die übrige 
Schweiz in Freunde und Feinde der Toggcnburger, je nach dem 
Glauben. Zweideutigkeit auf beiden Seiten: längere Zeit kehrte 
mau je nach dem Zweck und der Stellung die politischen oder 
die kirchlichen Motive hervor. 1 ) 

Neue Vermittlungsversuche waren umsonst 2 ), und jetzt wandte» 
sich endlich die reformierten Toggcnburger mit ihren Klagen 



Man vergleiche in «ler oben angeführten Aktensammlunj: in E. A.> 
\ T, 2»>, z. H. die Nummern .'{4, u. s. w. Noch 1707 machte Hern den 

reformierten Tojrfrenburp'Ni Vorstellungen, sie sollen es aus Khijrheits- 
tfründen nicht wehren l'salmensinjren und Katechisationen zu einem ernsten 
Zerfall ihrer innern Einigkeit kommen lassen. Ibid., Nrn. löK u. l'vi 

-) Es fanden solch«- statt in Lachen am 7. und «S. Oktober 17m;, am 
Ii. November in Baden und wieder am 21. Februar 17<>7 in Lachen. E. A., 
VI, 2*, VMl, VUH, l'MVJ. 




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IV. 2. Das Neuenbürg Erbe und der Toj?genbnrKerkric;r. 



09 



direkt an Zürich und an Bern. Zürich erkannte wohl, „wie viel 
der evangelischen Eidgenossenschaft an der Konservation der 
Toggcnburger wegen ihrer Lage und wegeu der grossen Bevöl- 
kerung gelegen sei" l ), und die beiden Städte beschlossen auf einer 
im Februar 1707 iu Bern abgehaltenen Zusammenkunft, mit Rück- 
sicht auf die nun seit sechs Jahren dauernde Streitigkeit für das 
den Glaubensgenossen trotz aller Proteste vorenthaltene Recht 
einzutreten. Eine Gesandtschaft beider Städte wurde an den Abt 
geschickt; die Herren Johann Ludwig Werdmüller und Johann 
Ludwig Hirzel aus Zürich, der Seckelmeister Bernhard von Muralt 
und der Venner (später Schultheiss) Friedrich Willading von Bern 
traten am 4. März vor den Fürsten, um ihre auf Anerkennung der 
alten Toggcnburger Freiheitsrechte zielende Instruktion zu ver- 
treten. Sie mussten unverrichteter Dinge nach Hause zurück- 
kehren. 3 ) 

Bis dahin stand Schwyz den Toggenburgern bei, die Vor- 
würfe, die man ihm machte, erwiderte der Stand mit der Er- 
klärung: er werde seineu katholischen Eifer bewahren und 
wünsche nur, „dass der Abt und seine Amtleute gleiche Proben 
davon gegeben und die Religion ihren argen Privatabsichten vor- 
gezogen hätten." 3 ) 

Allein seit 1708 schlug sich Schwyz auf einmal vollständig 
auf die Seite des Abtes. Die Ursache lag in einem innern Stim- 
mungs- und Regierungswechsel, bei welchem einige Männer der 
frühem Mehrheit mit Strafen belegt, der alt-Landvogt Joseph 
Anton Stadler aber, der bis dahin hauptsächlich die Verhandlungen 
betreffend Toggenburg geführt hatte, sogar hingerichtet worden 
ist. 4 ) Von da an spitzte sich der Konflikt unheilbar zu, und zwar 
jetzt ganz als ein Streit der beiden Konfessionen. Der Abt be- 
gann seine Schlosser im Toggenburg mit Geschütz und Munition 
zu versehen. Die Landlcute fingen ihrerseits sich zu waffnen an, 
und kleine Tumulte, wie am Ostersonntag 1709 zu Henau, bei 
Anlass einer Kinderlehre, Hessen das unabwendbar Kommende 
ahnen. 5 ) 



») E. A., VI, 2», Iii«. 

7 ; E. a., vi, 2», vm. 

*) E. A., VI, 2*, 137!». 
*) Ain 17. September 170». 

5 ) Huttinger, IV, *M u. ff. Verjrl. für die im Druck verbreiteten Schriften 
Hullern Hihi, der Schweiz.-« iesch., Hd. V, Xrn. 1781-171»;!. — E. A., VI, 2», 
lfjOl. — Ueber die weitem Mediationsverhandlungen namentlich E. A., VI, 2», 
im 028. Oktober 170!» in Baden). 



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70 



Geschichte der schweizerisch reformierten Kirchen. 



Im Mai 1710 überfielen die Toggenburger die bischöflichen 
Schlösser Yberg, Lütisburg und Schwarzenbach und nahmen die 
Geschütze weg, die der Abt, seinem der Tagsatzung gegebenen 
Versprechen zuwider, nicht fortgeschafft hatte ; in weitläufigem 
Schriftenwechsel schoben die Parteien sich gegenseitig die Schuld 
am Friedensbruch zu 1 ); am 12. April 1712, nachdem eine Tag- 
satzung in Baden am 3. auseinandergegangen, erliessen Zürich 
und Kern ein Ultimatum an den Abt, und am folgenden Tage 
rückten ihre Truppen über die Grenze gegen Toggenburg, nach 
Aussage ihres Manifests nur in der Absicht, die Unruhe im Lande 
zu unterdrücken. Allein dabei konnte es jetzt nicht mehr bleiben. 2 ) 

Auch der Abt rief seine Helfer herbei. Die V Orte erklärten 
sich für ihn; allein am 13. Mai fühlte er sich nicht mehr sicher, 
ging zuerst mit dem ganzen Konvent nach Korschach und dann 
über den Hodensee ins Schwabenland ; die Stadt St. Gallen be- 
setzte das Kloster. Jetzt mischte sich der Kaiser in die Sache 
durch Abmahnungen an die beiden Städte und Protest gegen die 
Vergewaltigung eines Fürsten und Gliedes des römischen Reichs. 
Er machte nicht grossen Kindruck, um so weniger, da die beiden 
reformierten Städte durch den Gesandten Frankreichs, den Grafen 
du Luc, versichert worden waren, dass sein König eine bewaffnete 
Intervention von Seiten Oesterreichs nicht dulden, sondern eine 
solche im Notfalle selbst mit Gewalt zurückweisen werde. 

Gestaltete sich somit der Streit wieder einmal zu einem Ringen 
zwischen den beiden grossen eifersüchtigen Mächten um ihren Ein- 
flu8s in der Schweiz, so war doch im Innern der Eidgenossenschaft 
selbst der Charakter des Kriegs als eines Religionskriegs nicht 
zweifelhaft, da beide Seiten auch in ihren Proklamationen und 
öffentlichen Erklärungen ihre kräftigsten Motive zu Angriff und 
Abwehr in der Berufung auf die kirchliche Gesinnung fanden. 8 ) 
Von Seiten der Reformierten galt es unverkennbar, die der that- 
sächlichen Mehrheit zukommende Machtstellung wieder zu ge- 
winnen und die Niederlage von 1656 gutzumachen. Daherkam 
es, dass jetzt sogar innerhalb des Toggenburger Landes selbst 
der Abt die Katholiken durch Gewährung der vorher versagten 
Rechte zu seiner Partei herbeizuziehen und gegen ihre evange- 
lischen Landsleute zu hetzen vermochte. 



•) Verpl. in obiger Samml. die Nm. .170, 3&3, 433, 43»», 511. 

») Vulliemin (Müller, Schw.-fitweh., IM. X), S. ölt* u. ff. 

s ) .Manifest beider lobl. Ständen Zürich und Hern, wegen des To 
(ieschäfts, 13. April 1712, 4". Gegen-Manifest der lobl. kathol. C 
Urv, ete., 24. April 1712, 4°. Für den weitem Schriftenwechsel 
V/Xrn. 1*73-1891. 




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IV. 2. Das Xcnenburger Erbe und der To^enburjrer Kriep. 71 



Die V Orte erklärten am 28. April ihrerseits den Krieg an 
Zürich und Bern. Letztere besetzten den Thurgau, nahmen Wyl 
(22. Mai) und die ganze st. gallische Landschaft. Am 25. Mai 
siegten die Beruer bei Bremgarten, eroberten zwei Tage später 
diese Stadt, bemächtigten sich des luzernischen Klosters Muri 
und begannen die Belagerung der von den katholischen Orten 
besetzten Stadt Baden. Xach diesem Erfolge erklärten sie sich 
zum Frieden bereit. Basel versuchte eine Tagsatzung zur Friedens- 
abrede zu stände zu bringen. Allein die V Orte, vom kaiserlichen 
Gesandten von Trautmannsdorf gestachelt und zur Fortsetzung 
des Krieges ermutigt, wollten sich in keinen Vertrag einlassen, 
der den Rechteu des Abtes zu nahe trete. Der Reichstag zu 
Regensburg arbeitete in der nämlichen Richtung. Als jedoch auch 
Baden am 1. Juni sich hatte ergeben müssen, wurden in Aarau 
während sechs Wochen Verhandlungen gepflogen, die schienen 
gelingen zu wollen. 1 ) Bereits wurden, der Ernte wegen, Truppen 
entlassen. Am 19. Juli wurde der Vertrag angenommen, zum Teil 
sogar unterzeichnet. 

Allein plötzlich verlautete, dass Schwyz, Unterwaiden und Zug, 
wo der katholische Fanatismus sich besonders heftig regte, von 
der Uekereinkunft nichts wissen wollen, sondern stürmisch Fort- 
setzung des Kampfes verlangen. Die Aufregung war hier so hoch 
gestiegen, dass das Volk den friedlicher gesinnten Obrigkeiten 
den Gehorsam aufzusagen drohte und es zu innern Unruhen kam 
zwischen denjenigen, welche in konfessioneller Verbissenheit 
das Acusserste wagen wollten, und andern, die aus politischer 
Klugheit einzulenken vorzogen. 

In Luzern war es ähnlich. Der Nuntius Carraccioli wird be- 
schuldigt, durch heftige Reden den Glaubenseifer gereizt und 
zur Fortsetzung des Kampfes getrieben zu haben: „Es gibt keine 
Art von Verheissungen, die er nicht gemacht hat, um das Volk 
zu verführen". 2 ) 

So begannen denn ganz unerwartet die Feindseligkeiten von 
neuem. Am nämlichen Tage, da der Friede unterzeichnet werden 
sollte und man sich bereits dessen freute, dass der Bürgerkrieg 
beendet sei, am 20. Juli, wurde ein bernischcr Posten im Freien 
Amte bei der Reussbrücke zu Sins Uberfallen, — wie gesagt wird 
von 4— 6000 Mann, — so dass er sich mit schwerem Verluste zurück- 

'> E. A., VI, 2», Vir» bis KKW. 

2 ) Hottinjfer, IV, 1">7. Nachher sollen die Lnzerner selbst dem Papst 
erklärt haben, sein Vertreter habe ihnen „mit vollem Mund und leeren Händen - 
Hülfe zujresajrt. Ibid., S. iH-J. 



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72 



Geschichte der schweizeriseh-reforniierten Kirchen. 



ziehen ruusste. Als dieser sich verstärkte und bei Vilniergen ein 
Lager bezogen hatte, kam es am 25. Juli bei der zuletzt genannten 
Ortschaft zu einem nicht unbedeutenden Gefechte zwischen 8000 
Beruern und H280 Luzernern, in welchem die erstem nach sechs- 
stündigem Kampfe einen entscheidenden Sieg erfochten. 1 ) 

Nun ergab sich Zug am 28. Juli; Luzern, dessen Gebiet be- 
setzt wurde, begehrte Frieden und erklärte sich bereit, den Ver- 
trag von Aarau anzunehmen. Am 9. und 11. August wurde der- 
selbe beschlossen 2 ), nachdem noch Weeseu, Gaster, Schännis 
(31. Juli), schliesslich Bapperswvl gefallen waren 3 ), und am 
12. September folgte in Badeu der allgemeine Friedensschluss. 
Hier wurde bestimmt: 

1. Der Religion wegen sollen in den gemeinen Herrschaften 
Evangelische und Katholische ganz die nämlichen Hechte ge- 
messen. 2. Alle Angelegenheiten, welche als kirchlicher Natur 
betrachtet werden, sollen vor die Tagsatzung kommen und nicht 
von den jeweiligen Landvögten endgültig entschieden werden. 
3. Die ev angelischen Kirchen im Toggenburg werden der Züricher 
Kirche eingefügt und unter Schutz und Aufsicht der dortigen 
Behörden gestellt. 4. Keine Partei ist gehalten, sich nach den 
religiösen Ceremonien der andern zu richten oder an solchen teil- 
zunehmen. 5. Keine darf die andere stören oder beschimpfen, 
fi. Ueber den gemeinsamen Gebrauch der kirchlichen Gebäude 
werden schützende Bestimmungen getroffen.*) 

Im ganzen waren es 32 Artikel, alle darauf berechnet, jedem 
denkbaren Konfliktsfall zuvorzukommen. Ausdrücklich wurde der 
Landfriede von 1531 als aufgehoben erklärt und der neue Vertrag 
als „vierter Landfriede" bezeichnet. Derselbe unterscheidet sich 
vom alten vorzüglich auch dadurch, dass nun noch Bern in Mit- 
besitz aller gemeinen Herrschaften eingesetzt wurde, auch wo es 
bisher keinen Anteil hatte, was besonders für den Thurgau wichtig 



»i Umständliche Relation der nahmhafften Schlacht und Mutigen Treffens, 
so auf .lacrhstag, 2f>. Jnli 171'J. hey Vilniergen Vorgängen, Anno. 1712, 4", 
mit einer unübersehbaren Anzahl anderer, siehe Hallers Bibl., V, Nr. UMS— Ul, 
Als die vollständigste und genaueste der gleichzeitigen Darstellungen de» 
ganzen Krieges gilt die llandschr. von Nahholt/. iKojnV in Mss. H. H.. VI, 
-2-J, der St.-K. Kern«. 

K. A.. VI, 2><, Keil. VIII, S. 2XH). Vergl. Burkhardt, J. Und.. Der 
Vermittler des Aarauerfricdcns, im Archiv f. Sehw.-tiesch., VI, <i.>— *"J. 

3 ; Ilottinger. IV, Iiis, Die Huldigung von Kappersw vi vom 1'». Aug., als 
Heil. X in K. A.. VI, 21», S. auch gedruckt in Fol. ' 

4 i F. A., VII. als lfrt.il. I auf S. 1 U... Sehr brauchbar ist die kurze Ueber- 
sieht in Finsler, Kirch. Stat.. S. 7—11. 



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IV. 2. Das Neucnburgcr Erbe und der Togfrvnburper Krieg. 73 



war und für die st. gallischen Landschaften, welche hinfort auch 
den Ständen Zürich und Bern huldigen mussten. Diese Huldigung, 
die ein Protektorat bedeutete gegenüber der Herrschaft des Abts, 
fand zum ersten Male vom 7.— 15. Februar 1713 statt. 1 ) Der Ge- 
danke dagegen, das eroberte Land unter die Sieger, d. h. Zürich 
und Hern, zu verteilen, musste aufgegeben werden. 

Die Friedensvermittler von Paris und von Regensburg kamen 
glücklicherweise zu spät. 

In der evangelischen Schweiz wurde auf den 25. August ein 
grosser Bettag angeorduet, um Gott zu loben für Sieg und 
FriedenB8chlus8, der nun das Uebergewicht in der Eidgenossen- 
schaft wieder entschieden und unbestritten den reformierten Ständen 
zugewendet hatte. Das machte sich nicht nur vor der Tagsatzung 
allein, sondern in der Verwaltung der gemeinen Vogteicn und 
selbst im Innern der Kautonsgebietc bemerkbar. In der Stadt 
Baden, dem gewöhnlichen Sitz der Tagsatzungen, wurde jetzt, 
1712-14, von Zürich und Bern eine eigene Kirche für den re- 
formierten Gottesdienst erbaut und ausgerüstet. Der Berncr Land- 
vogt Hieronymus Thormann legte den Grundstein dazu, der Züricher 
Jakob Wolf hielt die erste Predigt in derselben am 1. Juli 1714.*) 

Die Hoffnung freilich, dass durch Verträge auch die Verträg- 
lichkeit gesichert werde, ging nicht in Erfüllung. Der Abt halte 
den Frieden nicht anerkannt, der Papst denselben verdammt und 
so die Gewissen der Gläubigen von der Beobachtung zum voraus 
dispensiert. Freiburg sagte deshalb offen, dass der Vertrag nur 
ein Scheinfriede sei, der wieder abgeändert werden müsse, und hier 
ging sogar die Erbitterung so weit, dass der Gesandte erklärte: 
die Katholiken werden sich eher selbst in den Abgrund stürzen, 
damit die Evangelischen auch darein fallen. Die damit verbundene 
Unsicherheit wirkte allermeist in den Gegenden, um welche der 
Krieg geführt worden war. In Bussnang und Bernegg kamen 
Gcwaltthaten vor, und und mehr als einmal sahen sich die 
eidgenössischen Boten in der Notwendigkeit, die Kuhc herstellen 
zu müssen. Es erfolgte schon wieder ein erbitterter Schriften- 
wcchsel, und am 24. März 1714 wurde als Ergänzung des frühern 
Vertrags der Friede von Korschach geschlossen. Allein auch gegen 
diesen protestierte der Abt, und im folgenden Jahre verlauten 
schon wieder Klagen Uber die üble Lage der Evangelischen im 
Toggenburg. 

') E. A., VII, l, 1327. 

».) Hotlinjrer, IV, 21 K - K. A., VII, 1, S. 1017, Hör». - Ms*. H. H., XII, 
104, Nr. 8 der St.-I5. Horn. 



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74 (ieschiclitc der »ehweizerisch-refonnierten Kirchen. 



Am 28. November 1717 starb in der Selbstverbannung zu 
Xeu-Ravensburg der Abt Lcodcgar, dessen ebenso leidenschaft- 
liches als hartnäckiges Wesen die Toggenburger zur Verzweiflung 
gebracht hatte; bei der Einsetzung seines Nachfolgers, des bis- 
herigen Subpriors Joseph von Rudolphi aus Kärnthen, der jetzt 
wieder iu sein Kloster zurückkehrte, fand sich Gelegenheit und 
Wille, durch eine neue Ucbereinkunft das Verhältnis des Abtes 
zu seinen reformierten Unterthanen klarer als bisher zu regeln. 
Die Freiheiten der Toggenburger wurdeu im Badener-Frieden vom 
15. Juni 1718 *) nochmals sicher gestellt, die Befugnisse des 
Fürsten durch die Bündnisse mit den Kautoneu beschränkt, ganz 
besonders aber die religiöse Unabhängigkeit in weitgehendem 
Masse anerkannt, so dass nun auch das Kirchenwesen besser als 
bisher geordnet werden konnte. 

Es scheint das sehr notwendig gewesen zu sein. Der Zustand 
der evangelischen Gemeinden entsprach nicht dem, was man in 
Bern und Zürich in dieser Hinsicht gewöhnt war. Die Konferenz 
der beiden Stände im Mai und Juni 1715 musste bedenkliche 
Klagen Uber Toggenburg anhören: Die Kapitularen zeigen nicht 
den schicklichen Respekt vor ihrem Dekan ; das Recht der Pfarr- 
wahl durch die Gerichtsherrn als Privatkollatorcn habe schwere 
Uebelstände zur Folge; des allgemeinen Misstrauens wegen sei 
die Einführung der „Stillstände" an vielen Orten unmöglich; der 
Pietismus, namentlich iu Lichtensteig, vermehre noch die Ver- 
wirrung; ja von einer Gemeinde wird behauptet, die Leute seien 
„in stockdicker Unwissenheit von Gott und dessen Wort„ und 
sollten einen eigenen Pfarrer erhalten. 3 ) 

Im Thurgau wurde namentlich eine starke Zahl unehelicher 
Geburten bemerkt und zum Teil deshalb 1725 ein strenges Mandat 
gegen Sonntagsausgelassenheiteu erlassen 8 ), das wiederholt ein- 
geschärft und 1743 durch eine weitere Verordnung gegen „Unfug, 
Saufen, Springen und Tanzen" erweitert worden ist. 4 ) Die Ge- 
meinde Thal verlangte 1718 kirchliche Trennung von Rheinegg, 
sah aber ihren Wunsch erst 172(5 erfüllt. 5 ) 

Durch Uebertragung der Predigerwahl auf die Gemeinden, 
Aufstellung der sogenannten „Gehorsame" in den einzelnen Kirchen, 



'» E. A.. VIT, 1, Hiil. VII, 1381 u. ft". Wichtig ist namentlich Art. U 

iS. I3\!«.. 

••'i K. A., VII, 1, S. s|. 

a » ibid., 7;>s. 
*l ii>i<l., r>%. 
•\: Ibid.. s*7. 




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JV. 2. Da.» Neuenburffer Erbe und der Toffffenburfferkrieff. 75 



machte man diese zu wirklichen organisierten Kirchgemeinden; 
die Einrichtung regelmässiger Visitationen für die Geistlichen, 
die Vereinigung derselben zu einer Synode und die Ernennung 
eines eigenen Ehegcruhts gab ihnen zugleich Zusammenhang 
unter sich uud damit Gleichgewicht und Widerstandskraft, um so 
mehr, da nun auch der Landvogt Weisung erhielt, der Synode 
in all ihrem Bestreben seine Unterstützung zu bieten. 1 ) Seit 1725 
wurde auch aus Dekan, Kämmerer, Aktuar, Senioren und fünf 
weltlichen Assessoren eine stehende Synodalkommission zur Leitung 
der Geschäfte gebildet, und 172«) sogar die Eidesformel gemildert, 
durch welche die Prediger dem Abt Gehorsam schwören inussten. 2 ) 
So war nun wenigstens auf diesem Gebiet fltr einige Jahre Ruhe 
eingekehrt. Der Wiederausbruch des Streits mit dem Abt im Jahre 
1754, der übrigens bald beigelegt wurde, hatte wenig kirchlichen 
Charakter uud diente nur zur Bestätigung dessen, was noch einmal 
in Frage gestellt worden war. 

Unterdessen hatten sich aber allerdings auch neue konfes- 
sionelle Anstände erhoben. Mit Beschwerden Uber kirchliche Be- 
nachteiligung kamen 1719 die Evangelischen von Hclfenschwyl, 
Büttschwyl, Lütisburg, Ganterswyl, Henau, Jonschwyl, Niederglatt 
und Mogelsbcrg. 3 ) In den Städten Frauenfeld und Diessenhofen 
machten unaufhörliche Zänkereien unter den paritätischen Be- 
wohnern die Einmischung der regierenden Stände notwendig. 4 ) 
In Bemang (Berneck) und in Altstätten war es ebenso. 6 ) Eine 
Regelung der Schwierigkeiten bei gemischten Ehen wurde 1724 
versucht. 6 ) 

Besondere Erörterungen gab es über die Ortschaften Arbon, 
Horn und Bischofszell. Gehören dieselben zur Landgrafschaft Thur- 
gau oder einzig unter die Herrschaft des Bischofs von Konstanz? 
Haben ihre evangelischen Bcwohuer teil an dem Schutz der 
Religionsfreiheit, die jener zugestanden worden ist, oder sind sie 
davon ausgeschlossen? Das war die Frage, die 1713 gestellt, 
aber erst am 10. Mai 1728, nach langem Streite durch den Ver- 
trag von Diessenhofen, beantwortet wurde. 7 ) 

r i E. A., VII, 1. 2W Juli 1724». 
r » Finder. K. Stat., 8. 2.~>2-2:>3. 
»i K. A., VII, 1, S. 174 21. Au»?. — 1"». Sept. 1710.. 

*) E. A., VII, 1, S. si)l 11. Aiiff. > u. 8o',i 1 1 1. Au ff. 1713». In Diessenhofen 
sollen 180 Evaiiffelisehe und -21 Katholiken, d. h. wohl Familien, ffewesen sein. 
s ) E. A-, VII, 1, S. 

k. a.. vii, i, 2»;»;. 

') K. A., VII, 1. S12 X20. Der Text des Vertrags steht S. 81 1. S. — Samml. 
nüer weffen Arbon und Horn u. s. w. errichteten Traktaten. Hern 1783, 4\ 



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7(5 



(Jeschichtc der schweizcrisch-rcformierten Kirchen. 



Die Gemeinde Sulgen im Thurgau konnte sieh nicht einigen 
über die nötig gewordene Teilung des Kirehengutes 1 ), und Uber 
das Recht der Appellation von den gerichtsberrlichen Urteilen 
in der Landgrafschaft mussten wiederholt genauere Bestimmungen 
aufgestellt werden. 2 ) In Neukirch sollen die Evangelischen die 
Altäre zerstört haben im gemeinsamen Gotteshause. 3 ) Die evan- 
gelischen Städte wussten jetzt ihre neu gewonnene Macht im 
Sinne freier Religionsübung mehr als früher zur Geltung zu 
bringen. 

Die kirchlichen Verhältnisse im Bucheggberg gaben wieder 
zu Zweifeln zwischen Bern und Solothurn Anlass und führten am 
25. Juni 1742 zu einer Abänderung des Wyniger- Vertrags von 
HJÜö. 4 ) In Orbe und Echallens, wo man sich Uber Fuhrungs- 
pflichten zum Pfarrhausunterhalt, über den Gebrauch der Glocken 
(zu Poliez-Pitet) und Uber Störung des Katechismusunterrichts 
zankte, beanspruchte Bern, da wo „das Mehr" noch nicht ent- 
schieden hatte, das Recht der Vorherrschaft über Freiburg. 5 ) 
Eine Konferenz zu Stockach zwischen den Schaffbauser Abgeord- 
neten und den Vertretern des Kaisers als Landgrafen zu Neuen- 
bürg, schlichtete 1727 die Zwistigkeiten, die in Ramsen wieder 
ausgebrochen waren und regelte für die Zukunft die Kompetenzen, 
welche der Kaiser zu Gunsten der wenigen katholischen Bewohner 
ausübte. 0 ) 

Die religiösen Gegensätze dauerten scheinbar ungeschwächt 
und in ihrer vollen, alles durchdringenden Wichtigkeit fort. Die 
Nachrichten aus Frankreich über den Cevenneukrieg, die Flücht- 
linge, welche von Zeit zu Zeit von dort in die Schweiz getrieben 
wurden und nicht selten von hier aus, gestutzt auf die Sympathien 
von Privaten und Beamten, ihren geheimen Kampf gegen die 
Uebermacht des Königs fortsetzten 7 ), — katholische Zwangstaufen 
in Thonon und die Versuche, römisches Wesen auch in Genf 
wieder einzuschmuggeln (1715)*), — dazu, im Innern selbst, die 
Verfolgungsmassregcln gegen den Pfarrer Anton Fässler in Ap- 
penzell, der 1714 seine Pfarrkinder zum Bibellesen aufgefordert 

'» Krei*, (leschichte d. ursprünglichen Kfrchhöre Sulgen. Jiischofsüell 18%. 
' K. A., VII, 1, 77o ;I717i. 
») E. A., VII, 1, 83> il713.. 
*) K. A.. VII, 1, 64»;. 

E. A.. VII. 1. im 1741). 
e > E. A.. VII, 1, 1.JJ4. 

'') Vergl. die köstliche Episode: Haller, Berrht., Bormr M:irine auf dem 
Genfersee. im Jicruer TrtjrWatf. 1 <!>4. 

*. ii(»ttin-fr, iv, m 



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IV. :i. Der Widerspruch gejren die Consenaunformel. 



77 



hatte 1 ) — solche Dinge stachelten immer wieder das Gefühl einer 
tiefgehenden religiösen Trennung und Hessen Hass und Misstrauen 
nicht schwinden. Selbst das Ringen um politische Rechte, welche 
die evangelischen Städte Biel und Neuenstadt mit ihrem Ober- 
herru, dem Fürsten von Fruutrut, wie man den Bischof von Basel 
jetzt nannte, in den Jahren 1711 — 1720, dann wieder 1739 und 
1746 durchzuführen hatten, entbehrte nicht eines kirchlichen 
Hintergrundes. 2 ) 



3. Der Widerspruch gegen die Consensusformel. 

Die Pietistenverfolgung von 1099 in Bern bezeichnet wohl 
den Höhepunkt des autoritären Staatskirchentums, welches sich 
anmasste, auch das Innerste des religiösen Glaubenslebens nach 
dem eng und ängstlich verstandenen Bedürfnisse der bürgerlichen 
Ordnung zu regeln. Was man iu Bern damals als Pietismus be- 
zeichnete, war in Wirklichkeit eine nicht nur begreifliche, sondern 
berechtigte, einseitige, aber durchaus innerhalb der Grenzen des 
evangelischen Christentums sich bewegende Gegenwirkung gegen 
den ausgebildeten gesetzlichen Formalismus gewesen. Sic hatte 
sich gegen die kirchliche Praxis gewendet, die als orthodox fest- 
gestellte Lehre dagegen nur insofern angetastet, als sie sich 
gegen die herrschende reberschätzung ihres Wertes aussprach. 
Und es zeigte sich hierbei die auffallende und doch im Grunde 
natürliche Thatsache, dass während es vorzüglich Laien gewesen 
waren, die zur Beschränkung der Lehrfreiheit getrieben hatten, 
den Pietisten gegenüber nun gerade die Theologen als Hetzer 
erschienen. 

Dass man aber den harmlos frommen Kandidaten unrecht 
gethan habe, begann man in Bern bald einzusehen und die mit 
ihnen unterdrückte Sinnesart fing au, als ein unentbehrlicher 
Sauerteig zur Erneuerung und Reinigung auf die Kirche selbst 
einzuwirken. Wenn vorher schon die Staatsmänner mit der Mehr- 
zahl der Laienwelt den Uebcrtreibungen einer verfolgungssüeh- 
tigen Orthodoxie abgeneigt gewesen waren und sich nur vom 
Eifer der Geistlichen hatten hinreissen lassen, so erkannten jetzt 
auch die letzteren selbst, dass sie zu weit gegangen seien. Der 



') llottin-er, IV, 2*>. 

■) Wm-h, lii-M-h. d. Stadt Biel, III, 11-21; für Noueinstadt verjcl. Mss. 
H. H., VI, to, Nrn. 35-:*, der St.-B. Bern. 



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7* 



Geschichte der schweizerisch-reforniierten Kirchen. 



Professor Rudolf Rodolf, einer der strengsten Verfechter der 
regelrechten Kirchlichkeit gegen die pietistischen Studenten, 
sprach schon kurze Zeit nachher von einem „verständigen Pie 
tismus", den man als berechtigt anerkennen müsse und der der 
Kirche segensreiche Reformen gebracht habe. 

Statt der unglücklichen „Religions-Kommission" wurde 1713 
eine andere „Extraordinari-Kommission" vom Berner Rat einge- 
setzt „zu Verbesserung der Mängel des Kirchenwesens", und dieser 
Behörde hat Prof. Rodolf als einflussreiches Mitglied derselben 
ein höchst bemerkenswertes Gutachten eingereicht: „Wohlmeinende 
Erinnerung von Verbesserung der Mängleu, so sich in Schulen 
und Kirchen der Stadt und Landschaft Bern eräugen". 1 ) Hier sind 
die wichtigsten Forderungen, welche die Pietisten aufgestellt 
hatten, geradezu wieder aufgenommen. Die Schrift ist weit ent- 
fernt, dies zu verhehlen: „Mit der Verfolgung der Pietisten ist 
es nicht gethan", heisst es hier, „man muss durch Säuberung 
des Gotteshauses und Abschaffung aller Aerger und Hindernussen 
alle Vorwände zu benehmen suchen denen, so sich vorlängst 
(der Kirche) entzogen haben oder noch entziehen möchten. u 
Darum ist auch eine „einmalige Reformation" nicht genug, es 
bedarf einer steten Wiederholung derselben; denn: „Jedermann, 
der die Augen aufthut und nur ein wenig um sieh sehen will, 
muss überzeuget werden, dass die Corruption oder Verderbnuss 
des Lebens aller Ohrten überhand genommen uud der meiste 
Theil der Menschen in Handel und Wandel so beschaffen, dass sie 
sich warlich von Juden und Heiden nicht anders unterscheiden, 
als weil sie änderst gekleidet." Nicht am wenigsten Uebelstäudc 
sind im Staude der Prediger zu beklagen und zwar schon bei 
der Entscheidung zum geistlichen Beruf. 2 ) Dem entsprechen die 
in Vorschlag gebrachten Mittel zur Abhülfe: „Die Dutzeudpredigten 
über einen Text sind ein Missbrauch"; denn die Predigt soll„ nicht 
nur ein negotium linguae, memoriae et judicii sein, sondern vor- 
nehmlich ein negotium devotionis", und soll „unter allen Um- 
ständen so auf Christum ziehen, dass man warhaftig sagen kaun, 

•i In zwei Abschrift.«» der Stmlt -iSiltl. Hern. Ms.«. II. II., XI. M und 
XV. '.»7 V, 

-Wie geht es dabei zu? — Und da nieinen sie etwa, .sehr wohl zu 
thun, wenn sie einen Hlüdling aus ihren Sühnen zum I'redigtamt «»der, wie 
sie sagen, < ; * » 1 1 aufopfern und also ihrem Hausgöt/a-n. ich will sagen, der 
Welt- und (Jeltüehe, einen Leviten bestellen. — Iier verständige Vater will 
auch einen Herrn Sohn haben, der am Härendalpm. wo nicht am rechten, 
doch am linken, sauget." Die .rechte" Haren-Tatze, das sind natürlich die 
Staatsämter, die dein gewöhnliehen Hiirgcr verschlossen waren. 



IV. 3. Der Widerspruch jregen die Conscnsusforrael. Reformen. 79 



es sei ein Dienst des Evangelii uud nicht des Gesetzes". „Die 
Kraft des Glaubens soll in der Wiedergeburt und Heiligung sich 
zeigeu." Auch die Chorgerichte „haben zu viel Papistisches an 
sich". Statt nur mit den Uebertretungen des ersten, vierten und 
siebenten Gebotes sich zu beschäftigen, Strafen und Hussen auf- 
zulegen, läge ihre Aufgabe vielmehr „in der Förderung des kirch- 
lichen Lebens und der Religion". Mau sollte Uberhaupt „besser 
unterscheiden zwischen dem, was eigentlich Sache der Obrigkeit 
ist". So dieses Aktenstück, das von jener Konimission niemals 
behandelt, aber von manchen Geistlichen, wie es scheint, begierig 
kopiert uud doch wohl auch beherzigt worden ist. 

Hier mag die richtige Stelle sein, um eine Schilderung der 
reformierten Schweizerkirchen einzufügen, welche als Urteil eines 
fremden Beobachters um der treffenden Bemerkungen willen es 
verdient, der Vergessenheit entrissen zu werden. Wir finden in 
einer 1714 von dem Engländer Stauian abgefassten Beschreibung 
der Schweiz 1 ) unter dem Kapitel „la religion" folgende Sätze: 

„Je puis dire que selon toutes les apparances extericures 
eile en produit de tres bons (effets) sur la vie et sur les inceurs 
du peuple. L'on remarque parmi eux uue grande assiduite au 
culte divin daus leurs cglises et une grande exaetitude ä recevoir 
le Saint-Sacrement aux temps de l'aunee qui y sont destinees, telle- 
ment que ni maitre ni valet, qui ne veut passer ponr quelque 
chose de pire que pour un homme de mauvaise vie, ne inanque 
alors de se trouver ä la communiou . . . ceux qui veulent etre 
plus scelerats que les autres sont obligcz de derober leurs viecs 
ä la connaissance du public, et d'ctre du moins hypoerites, s'ils 
ne veulent pas etre gens de bien. — Iis sont tres charitables 
daus les occasions et publiques et particulieres ... de sorte que 
pour leur rendre justice il faut avouer, que taut ä l'egard des 
pauvres de leur pays qu'ä celui des etrangers qui se trouvent 
dans quelque calamite ils donnent des excmples d'une charite 
chretienne qui surpasseut de beaueoup ceux de plusieurs autres 
ctats plus riches et plus puissants qu'eux". 

„Leurs ecelesiastiques, ä parier generalement, vivent d'une 
maniere fort cxemplaire et ceux qui ne le fout pas sont degradez 
sans taute. Iis sont tres Iaborieux, si bien qu'il y en a fort peu 
qui ne fasseut pour le moins deux ou trois sermons par semaiue. 
Iis les prononcent par c<eur et avec uue actiou convenable, 



N 1/Ktat de la Suisse, t'crit cn 1711, trad. de l'an^lais, •_><• edit. Amstcr- 
dam 1711. Stauian war engli.scher (Jcwandtcr in der Schweiz von 1707-1711. 



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80 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



gardaut uu milieu entre les gcstes prcsque coniedicns des predi- 
cateurs francais et italicns et la froide indolence des nötres. Iis 
ont beaucoup de pouvoir et de credit en quelques villes, parti- 
culieremeut ä Zürich, ä Geneve et a Neuchätel, oft üb se dounent 
une trop grande liberte de traiter des matieres de politique dans 
leurs sermons et tachent d'exciter dans leurs auditeurs telles pas- 
sions qui peuvent servir ä leurs vues et a leurs opinions parti- 
culieres. Cette maniere de precher peut quelquefois Stre de 
quelque usage ä un etat, mais on la croit dangereuse en general. 
C'est pourquoi il n'est jatnais permis aux Ministres du canton de 
Berne de toucber a des points de politique." (Pag. 150—158.) 

Da war doch nicht alles, wie es sein sollte und bei Iäugerer 
Dauer mussten notwendig die Vorteile schwinden, die Nachteile 
wachsen. 

Als eine Frucht nachträglicher Einsicht haben wir es sicher 
zu betrachten, dass unverkennbar jetzt dem Kirchenwesen, und 
zwar nicht bloss seinem äussern Bestände, wieder ernstere Sorge 
zugewendet wurde, wie dies hernach im Zusammenhang gezeigt 
werden muss. 

Der Stimmungswechsel kam teilweise wenigstens auch der 
Person der Pietisten zu gute. Der eine der zurückgesetzten Kan- 
didaten, der jene Schrcekeuszeit Uberlebt hatte, Samuel Dachs 
von Thun, Pfarrer zu Holderbank im Aargau, wurde später, 1714, 
ohne seine pietistische Gesinnung zu ändern oder zu verleugnen, 
ein hochangesehener und beliebter Pfarrer am Münster (1732) 
und sogar oberster Dekan. 

Auch Samuel König durfte 1730 endlich wieder in seine 
Heimat zurückkehren und wurde unter voller Anerkennung seiner 
vorzüglichen Begabung jetzt Professor der orientalischen Spracheu 
und der Mathematik ; er hat eiue Anzahl von Schriften verfasst 
und sie im Druck herausgegeben, welche ihn im Kreise der Fach- 
gelehrten bekannt gemacht haben. Wir finden seinen Namen 
unter den berühmtesten Berner Gelehrten des XV11I. Jahrhunderts 
in den biographischen Sammlungen verzeichnet. 1 ) Merkwürdig ist 
neben den Werken Uber die orientalische Philologie für seine 
Deukung8art vor allem seine „Theologia mystica oder geheime 
Gottesgelehrtheit", Basel 1730, welche beweist, dass seine etwas 
überspannte schwärmerische Richtung sich aufs beste mit seinen 
gelehrten Studien vertrug. Er machte wiederholte Reisen zur 
Pflege seines geistlichen Verkehrs mit pictistischen Freunden. Im 

'.i Neben oben erwähnter Kiugrnphie von Trechsel im Berner T.-B. siehe 
auch Alljjf. Deutsche Binjrr., XVI, :>*). 



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IV. 3. Der Wiilerapnuh froren die ConsiMisusforniel. 



Hl 



Alter hatte er den schweren Kummer, dass zwei seiner Söhne 
im Jahre 1744 aus Anlass der damaligen politischen Bewegungen, 
wie einst er selbst, in die Verbauuung wandern mussten, darunter 
einer, nach dem Vater Samuel genannt, der als genialer Mathe- 
matiker und Naturforscher den Ruhm seines Vaters noch weit 
Ubertroffen hat, aber leider fern von der Heimat, die seine Dienste 
verschmähte. 1 ) 

Der Ansturm gegeu die Zwangsrcligion, welchen die Gefühls- 
und Phantasie-Frömmigkeit erhoben hatte, erhielt auf einmal Unter- 
stützung von scheinbar entgegengesetzter und doch vielfach ver- 
wandter Seite her. Die in der Consensusformel aufgestellten 
Grundsätze der absoluten, jede Verbesserung ausschlicsscnden 
dogmatischen Stabilität standen doch zu sehr in offenbarem 
Widerspruch mit allen Principien der Reformation, nicht am we- 
nigsten gerade mit dem Glauben an die heilige Schrift selbst, 
als dass sie auf die Dauer hätten in Geltung bleiben können. 
Während der Toggenburger Krieg die Aufmerksamkeit fast ganz 
in Anspruch zu nehmen schien für die äussere Abgrenzung und 
das Machtverhältnis der Konfessionen, trat die geistige Bewegung 
in eine andere Phase. 

Die Pietisten hatten, ohne direkt die Lehre zu berühren, viel- 
mehr von den Voraussetzungen der Orthodoxie aus, doch den 
Bekenntnisglaubcn als etwas gegenüber dem Christusglauben 
Untergeordnetes und Gleichgültiges betrachtet und betrachten 
gelehrt; sie hatten ein Feuer angezündet, vor welchem die starren 
Formeln von selber schmolzen; jetzt aber zeigte sich auch eine 
dogmatische und theologische Opposition, ein Verstandeswidcr- 
spruch gegen die Annahme der Lehren, welche in der Consensus- 
formel als Gesetz dastanden. Was der Pietismus begonnen hatte, 
sollte die Aufklärung weiter führen, die Aufklärung freilich vorerst 
in der milden Form des früher verdammten Arminianismus, der 
jetzt gleichsam Uber Nacht zur allgemein herrschenden Denkungsart 
geworden war. 

Vom Standpunkte des traditionellen Staatskirchcntums war es 
vollkommen begründet, dass schon in den amtlichen Erlassen von 
101)8 jeweiien Pietismus, Arminianismus und Sociniauismus neben 
einander genannt worden sind. 

„Wie gegen den Frühling hin von allen Seiten das Eis bricht, 
hier auf einmal, dort allmählich, so fing auch die Eisrinde der 

'' <ir.il*, Mathematik um! NaturwisMiixhaft in Urin, l.amlm rlSern 1*-^ 
l>i* ISIN», III, I.i II. t». 

U 1 o v * i h , (iiM-h. .kr «clm.MZ. r<.f Kinli.n IM. 11. *> 



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82 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Orthodoxie zu Ende des XVII. und zu Anfang des XVIII. Jahr- 
hunderts an, sich zu erweichen, ohne dass immer mit Bestimmtheit 
gesagt werden könnte, wie weit die einzelnen Spalten und Risse 
gingen, nachdem der Bruch einmal unmerklich begonnen hatte." *) 

Das Band zwischen der pietistischen Gefühlsreligion und der 
aufgeklärten Vcrnunftreligion bildete der Widerspruch gegen den 
falschen Glaubensbcgriff. 

Wir sind schon bei den Aeusserungen der verhörten Pietisten 
Ansichten begegnet, welche in unzweideutigster Weise darauf ab- 
zielten, den Nachdruck des religiösen Lebeus auf die moralische 
Seite, auf die Erfüllung des göttlichen Willens zu legen. Be- 
stimmter und bewusstcr drang nun dieser neue Geist von England 
her in die evangelische Schweiz ein. Wir treffen plötzlich auf 
Beweise neu angeknüpfter Verbindung mit der englischen Kirche. 
Wir sehen, wie sich einzelne evangelische Theologen lebhaft 
interessieren für die „Societas anglieana circa propagationem 
religioni8 christianae et reformationem morum pie oceupata". 2 ) 
Wir treffen auf einen „Bericht der Gesellschaften, welche die all- 
gemeine Verbesserung des Lebens und der Sitten anzustellen, in 
Engel land und Irland aufgerichtet worden , samt beigefügter 
Vermahnung an allerley Standes-Personen, einen wahren Eifer 
uud Fleiss an die Handhabung der Gesetze wider die Gottlosigkeit 
und unordentliches Leben anzuwenden und dadurch den bedeu- 
tenden heiligen Zweck zu befördern". Auch mit den deutschen 
Kirchenmännern, in Herborn und Marburg, wurde neuer Verkehr 
eingeleitet uud mit ihnen gemeinsam der Gedanke an die wesent- 
liche Einheit der christlichen Bekenntnisse und die Herstellung 
eines allgemeinen kirchlichen Friedens erwogen; 1705 erschien 
ein Büchlein, welches von „Ncugcbabutem Weg zu einem evan- 
gelischen Kirchenfrieden" (4°) sprach, und 172G in Genf die Schrift: 
„De pace protestantium ecclesiastica", betreffend den schriftlichen 
Verkehr zwischen der Genfer Kirche und dem König von Preussen 
über die Vereinigung der beiden protestantischen Bekenntnisse. 

Hatten die Basler Pietisten erklärt, dass Katholische, Juden, 
Türken und Heiden, „wenn sie nur neue Kreaturen werden", 
durch gute Werke besser seien als die Christen, welche Gottes 
Willen kennen, aber nicht erfüllen 3 ), so waren anderswo bereits 

') Halenbach, Die theol. Schule Barak. S. 

*) Korrespondenz zwischen den evangelischen Ständen der Schweiz und 
der Societas, etc. Heransg. von Pregizer, Tübingen 1717, 4'. Yer^l. mich 
Zeltender, IV, 40. 

3 > Siehe oben S. M. 




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IV. Ii. Der Widerspruch gegen die Consensusforuiel. 



83 



die Stimmen laut geworden, welche, vom Kirchenchristentuin 
absehend, den allgemeinen Gottesglauben des natürlichen Ge- 
wissens oder auch der Vernunft als die wahre Religion prokla- 
mierten. 

Dass in der reformierten Schweiz der Uebergang vom Dogmen- 
zwang zur Aufklärung sich verhältnismässig leicht vollziehen 
konnte, verdankt sie namentlich drei Männern, deren Eiufluss im 
Anfang des XVIII. Jahrhunderts als der Träger neuer Denkungsart 
mächtig hervortritt. Pietistisch angehauchte Gefühlswärmc und 
nüchtern verstäudiges, gemässigt aufgeklärtes Wesen erscheint bei 
ihnen verbunden und zugleich mit Bcwusstsein in den Dienst der 
vaterländischen Kirchen gestellt. Sie erkannten die Gefahr der 
einseitigen Orthodoxie für das religiöse Volksleben, welches mit 
den Dogmen nichts anzufangen wusste, aber auch deren Nachteile 
fltr das Glaubenslebcn der Einzelnen, die dadurch nur zu innerer 
Unwahrheit und Heuchelei getrieben wurden; sie hatten den 
nötigen Freimut, sich in diesem Sinne offen auszusprechen, aber 
auch die erforderliche geistige Autorität, um allmählich trotz allen 
Schwierigkeiten Eindruck zu machen und ihrer Sache zum Siege 
zu verhelfeu. „Sie waren nicht etwa unzufriedene Zerstörer des 
Besteheuden, sondern echt konservative Ketter der Kirchenlebre 
aus einer Wüste, in welche verirrt sie verkommen musste". 1 ) 

Diese drei sind: Samuel Werenfels von Basel, Alphons Turrettini 
von Genf und der schon erwähnte Friedrich Osterwald von Neuen- 
burg. Man nannte sie, um ihrer gemeinsamen Haltung und zu- 
gleich herrschenden Stelluug willen, „das theologische Triumvirat" 
der reformierten Schweiz. 

Samuel Werenfels 2 ), der am 1. März 1075 geborene Sohn 
des angesehenen Basler Antistes Peter Werenfels 3 ), hatte nach 
trefflichen Studien in Basel selbst, dann auch in Zürich, Bern, 
Lausanne und Genf, und auf grösseren Reisen, namentlich in Hol- 
land, seinen Gesichtskreis erweitert und Anschauungen gewonnen, 
welche sich in die dogmatische Enge der heimischen Kirchen- 
behörden nicht hineinfinden konnten. Zuerst Professor der Rhetorik, 
und als solcher bemüht, eine innerlich wahre Predigtweise au die 
Stelle des allgemein Ublichcu falschen Pathos zu setzen, wurde 

M Schweizer, < 'entr.-Dogm., II. 7.Y7. 

J j lianhart. Sani. Werenfels. in der Wissenschaft). Zeitsehr. von Lehrern 
<ler Hochschule Dasei, l*>4. 

*! Geboren Mai Ki27, Professor der Theologie und seit 1 ( » T.~> Antiste s, 
ausgezeichnet als Prediger, gestorben 2.'5. Mai 170-1 Siehe v. Salis: P.W, in 
Hasler Heitr. N. F., V. 1-PJ», und Halenbach, l>ic thcol. Schule Haseis. 



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Geschichte der schweizcrisch-retbrmiertcn Kirchen. 



er Um Professor der Theologie. Erfüllt von der Wahrheit, dass 
eine aufgedrungene Uniformität des Glaubens dem eigensten 
Wesen der Religion widerstreite und für ein richtiges Gewissen 
unerträglicher sei, als selbst das Joch des Papsttums, gehörte er 
einer vermittelnden, irenischen Richtung an, für welche der Gegen- 
satz zwischen den Konfessionen nicht mehr die nämliche über- 
mässige Bedeutung hatte, wie für die frühere theologische Ge- 
neration. 

Als kirchenhistolisch bedeutsam nennen wir seine Schrift 
„Ueber die Vereinigung der Protestanten u und die Abhandlung 
„de logomachiis eruditorum". Er tadelte die unfruchtbaren Spe- 
kulationen einer spitzfindigen Schulorthodoxie, welche die Be- 
kenntnisse trennen und Hader anrichten, und ermunterte dagegen 
„lieber die Herrschaft der ganzen Kirche Christi durch unsern 
Dienst auf der ganzen Erde zu verbreiten, alles auf den Kern 
und die Wahrheit des Christentums selbst zu bauen, in welchem 
alle Christen und alle Zeitalter zusammenstimmen V) — „Ehe wir 
andern den Himmel zusculiessen wollen, sollen wir erst selbst 
suchen, unseres Heils gewiss zu werden". 2 ) 

Seine innige Frömmigkeit empfand kein Vorurteil gegen das, 
was die Pietisten wollten, war zur Abendrnahlsgemcinschaft mit 
den Lutheranern bereit, förderte lebhaft alle l'uionsbestrebungen 
und kam den Katholiken mit Verständnis entgegen; nur sehr 
widerstrebend bot er Hand zu den Massregeln gegen den Kritiker 
Wettstein, von welchen später die Rede sein muss. 

Nachdem er mit Eifer und Hingabe seine vielseitigen Amts- 
pflichten versehen, eine Zeitlang selbst der französischen Gemeinde 
als Prediger gedient hatte und zahlreicher Ehrenbezeugungen 
auch vom Auslande her gewürdigt worden war, wünschte er sich 
in die Einsamkeit zurückziehen zu dürfen. Der Brief, in welchem 
er seinem Freunde Osterwald gegenüber diesen Eutschluss be- 
gründet hat 3 ), ist ausserordentlich charakteristisch, wie für den 
Geist, in welchem Werenfels wirkte, so für die Zeit, die ihn als 
einen ihrer Führer ansah. Im Jahre 1739 gab er noch seine 
„Opuscula theologica, philosophica, philologica* heraus, und am 
1. Juni des folgenden Jahres ist er gestorben. Bekannt ist der 
Nachruf, welchen Zinzendorf ihm gewidmet hat. 4 ) 

Schwi'i/.iT. (Vntr.-l>ojrm.. II, 777. 
■i II,i^<Mib:H!i. Theol. Srluili>. S. II. 

Als lleilajfi* vnüsriimli}: Wi Ihjrenkuli, Theol. Srhu!t\ S.W. 
*> Einfalls abdruckt ln-i Ha -onliai li, a. a. 0.. S. «W. 



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IV. 3. Der Widerspruch freien die Consensusfurmel. 



85 



Wie Samuel Werenfels den — mau darf wohl sagen normalen 
— Fortschritt des Sohnes Uber den Vater hinaus vorbildlich dar- 
stellt, so, merkwürdigerweise, auch Alphons Turrettini in Genf, 
der Sohn jenes Franz Turrettini, der als Hauptförderer und Mit- 
verfasser der Consensusformel uns begegnet ist. Alphons Turrettini, 
geboren 1671, machte seine theologischen Studien vorzüglich in 
Holland, bei dem auch in Genf wohlbekannten Friedrich Span- 
heim zu Lcyden, daneben auch in England, Oxford und Cambridge, 
wo er nicht nur mit dem Naturforscher Isaak Newton bekannt 
wurde, souderu auch in die höchsten Kreise, sogar an den Hof 
kam und dabei einen etwas grössern Massstab gewann, als die 
meisten Theologen seiner Zeit. Noch mehr diente dazu sein reger 
geistiger Verkehr mit katholischen Gelehrteu, den er in Frank- 
reich pflegte, mit Bossuet, Mal lebrauche, Fontenelle und andern, 
so dass er eine ungewöhnliche Weltbildung, aber auch eine seltene 
Unbefangenheit in der Beurteilung der Menschen und der Dinge 
sich erwarb. Im Jahr 1G97 wurde er in Genf Professor der 
Kirchengeschichte und 1705 Professor der Theologie, d. h. der 
Dogmatik, und als solcher arbeitete er nun mit seinen Gesinnungs- 
genossen entschieden und offen auf die Abschaffung der die Ge- 
wissen drückenden Glaubensformel hin. 1 ) 

In einem gewaltigen Werke, -Nubes testium ua ), sammelte er 
ein ungeheures Material, aus der Bibel, den Kirchenvätern und 
den Aussprüchen der ersten Synoden, zum Beweise, dass die Re- 
ligion, und ganz besonders die christliche Religion, ihrem Wesen 
nach jeden Glaubenszwang ausschliesse und nur in voller Freiheit 
des Gewissens der Glaube sich normal, des Christentums würdig, 
zu entwickeln vermöge, während jeder andere, erzwungene, ge- 
machte sogenannte Glaube nur Unlauterkeit und Heuchelei hervor- 
bringen könne. „Das, worüber man streitet, das ist von geringem 
Belang für die praktische Frömmigkeit, übersteigt die gemeine 
Fassungskraft, weil von den meisten Frommen gar nicht be- 
achtet." Das gilt besonders von der bis dahin so hoch gehaltenen 
Lehre von der Gnadenwahl, wo man ohne Schaden für das 
Seelenheil so oder anders denken kann: denn „beide Ansichten 
sind fromm gemeint ; auf beiden Seiten begegnen uns fast uuüber- 
steigliche Schwierigkeiten; für beide Ansichten sprechen hoch- 
angesehene Männer". 



'i de Hude, Alph. Turrettini, (Jenive l*sn. 

a ) Nubcs te*tium pro nioderato et paeifieo in rebus theologicta judicio 
in instituenda inter Protestantes euneordia, Genf 1T1'.>. 



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8(3 Geschichte der schweizerisch-rcforniierten Kirchen. 



„Diese Genügsamkeit des Sichbchelfens mit dem unmittelbar 
praktisch Nötigen charakterisiert die beginnende Richtung", sagt 
dazu Schweizer nicht ohne Grund; das war nun eben das Be- 
dürfnis der Zeit, die natürliche Reaktion gegeu die Periode, die 
vorhergegangen war. 

Mit der Prädestination bat Turrettioi sieb in den „Cogita- 
tiones et dissertationes theolngicae" auseinandergesetzt, welche 
1737 in zwei Bünden in Genf herausgekommen sind. 1 ) Er ist im 
nämlichen Jahre, am t. Mai 1737, gestorben. 

Ein würdiger Genosse dieser zwei war der Nenenburger 
Friedrich Osterwald 8 ); 1063 aus vornebmer Familie geboren 
und ein Schüler der Akademie von Saumur, hat er 63 Jahre lang 
in Neuenburg das Pfarramt versehen und als Prediger und Pro- 
fessor der Theologie, wie als Schriftsteller und geistiges Haupt 
seiner Kirche unter den schweizerisch-reformierten Kirchenmän- 
nern eine äusserst angesehene Stellung eingenommen. „Man hält 
die Dogmen wohl für wahr, aber man glaubt sie nicht. Daran sind 
die Lehrer schuld, welche statt der einfachen Fundamentalpunkte 
viel eifriger besondere Dogmen einschärfen; gerade Uber die 
Principien der christlichen Religion ist man am wenigsten unter- 
richtet." Mit solchen Sätzen eröffnete Osterwald den Kampf gegen 
die Bekenntnistheologie in seiner Schrift: „Tratte des Sources 
de la Corruption", welche 17(X) anonym in Amsterdam herauskam. 

Im Jahre 1702 folgte dann sein berühmter Katechismus, der 
sich durch Klarheit und Einfachheit auszeichnet und nicht wenig 
dazu beigetragen hat, von der falschen Rechtgläubigkeit wieder 
auf den rechten Glauben hinzuleiten. Da er von den gewohnten 
Vorbildern abwich uud sofort viel verbreitet wurde, hatten auch 
die andern Schweizerkirchen sich darüber auszusprechen. In Zürich 
und in Basel nahm man keinen Anstoss daran, in Genf verdrängte 
er denjenigen von Calvin; in Bern dagegen hatte man viel aus- 
zusetzen. „Die Erklärungen", sagte eiue amtliche Begutachtung, 
seien teilweise so allgemein, dass alle möglichen Heterodoxien 
füglich darunter Platz finden". 3 ) 

Auch Osterwald, der am 24. April 1747 gestorben ist, hat im 
Jahr 173U sein theologisches Hauptwerk erscheinen lassen, das 
„Compcudium theologiae christianae", in welchem aber das theo- 



') Eingehend analysiert bei Schweizer, Centr.-Dopni., H».7S4 «• ff 
') Je amieret, Biographie* netichäteloises, I, .'i2*i et s. Mus. Neuch., I, l»k~>. 
*) Schweizer, Ccntr.-I ><>£., II, u. ff. Derselbe hält Prof. Rodulf für 
den Verfasser dieses (Jutachtens. 



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IV. 3. Der Widerspruch gegen die Consensnstormel. 87 



retischc Interesse stark zurücktritt und, nach A. Schweizers Aus- 
druck, „überall das praktisch Förderliche der Massstab ist, Fröm- 
migkeit und Sittlichkeit direkt als Zweck der Theologie betrachtet 
werden". 

Alle drei waren ausgesprochene r Vermittlungsthcologen Ä r 
welche eben in der Zeit, da die Philosophie sich als selbständige 
Wissenschaft der Theologie gegenüberstellte, dem rein mensch- 
lichen Erkenntnisvermögen einerseits viel mehr, anderseits aber 
auch viel weniger Einfluss einräumten, als dies die ältere Kecht- 
gläubigkeit gethan hatte. 

Alle drei betrachteten es als eine Hauptaufgabe ihres Lebens, 
auf die Beseitigung der Consensusformel hinzuwirken, in welcher 
sie nicht nur eine unberechtigte Schranke der Lehrfreiheit, sondern 
vor allem ein Hindernis der wahren Religiosität und eines ge- 
deihlichen kirchlichen Lebens erblickten. Osterwald war hier in 
günstiger Lage, da die Neuenburgcr Kirche sich von Anfang an 
der Anerkennung der Formel entzogen hatte. Auch der Genfer 
Theologe hatte leichten Stand. Schon 1706 war es ihm gelungeu, 
einen Katsbeschluss zu erwirken (vom 20. Juni), wonach die 
Unterzeichnung von den Geistlichen nicht mehr gefordert wurde, 
und allmählich kam sie völlig ausser Gebrauch, da man sich mit 
der Erklärung des Glaubens an die heil. Schrift und den Kate- 
chismus begnügte. Basel Hess die Formel schon bald (1086) 
stillschweigend in Vergessenheit geraten, sobald sich Widerspruch 
erhob und es sich herausstellte, dass sie der Verständigung mit 
den deutschen Protestanten hinderlich sei. 

Zürich dagegen hielt fest an der durch Heidegger und Hot- 
tinger Uberaus würdig vertretenen Orthodoxie. Zwar war auch 
hier, gleichzeitig mit Beru, nämlich 1713 und 1714, sehr ernsthaft 
von Reformen im Kirchenwesen die Rede. Es fehlte nicht an der 
Einsicht, dass das Leben erstarrt sei und einer Weckung be- 
dürfe; aber die Mittel, welche vorgeschlagen wurden, waren 
meistens äusserlicher Art: Einsetzung eines beständigen Kirchen- 
und Schulrates, Verbesserung der Untcrrichtsanstaltcn, Wieder- 
einführung uud Verbesserung der Synodeu. 1 ) Von Neuerungen in 
der Lehre durfte nicht die Rede sein, und insbesondere die 
neueste Formel galt als unantastbar. 

Professor Hans Jakob Ulrich, der (geboren 1683) seine theo- 
logische Bildung in Bremen, Holland und Frankreich gefunden, 

') Aktenstücke betr. Reformen im Kirehenwesen in Zürich, insbesondere 
eine Denkschrift vom Vi. Sept. 1713 und eine zweite vom 1. Febr. 1714, in 
Ms*. II. II., VI, öti, der St.-H. Hern. 



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gg Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



schon in Heidelberg, dann auch in Groningen ihm angebotene 
Lehrstühle ausgeschlagen hatte, war in der Vaterstadt um seiner 
coecejaniseh-pietistischen Gesinnung willen verdächtig. Er erhielt 
zwar 1700 die Professur der Ethik und 1724 diejenige des Natur- 
rechts, genoss das Ansehen eines gelehrten und frommen Mannes, 
blieb aber in kirchlichen Dingen ohne sichtbareu Einfluss, ist 
auch schon 1731 gestorben. 1 ) 

Um so heftiger wurde nun der Kampf um die vielbesprochene 
Formel in Bern; hier fehlte es an einem hervorragenden Mann, 
der neben jenes Dreigestirn gestellt werden könnte. Den Professor 
Joh. Rud. Rodolf, der von 1716—18 die Würde eines obersten 
Dekans bekleidete, haben wir als ehrenwerten und verständigen, 
aber etwas kleingcistigen Verfechter der alten Kirchenpolitik 
bereits kennen gelernt; Johann Jakob Dachs von Thun, der 11X2 
in die erste Stelle rückte, war einer der KW bestraften Pietisten, 
entbehrte aber persönlicher Bedeutung zu sehr, um den Staats- 
männern gegenüber ein gewichtiges Wort mitreden zu können. 
Dass mau indessen auch mit diesen principiellen Fragen sich 
ernstlicher als bisher zu beschäftigen begann, zeigt des Theologen 
Risold Werk: „De fide salvifica", das 1711 in Bern erschienen ist. 

Der Kampf kam in Bern nicht von innen, sondern von aussen, 
aus dem Verhältnis zum Waadtland. Die Geistlichkeit des 
französischen Gebiets, ohnehin in raschern Schritten als im deutschen 
Teil gehend, empfand, wie Genf und Neuenbürg, von Frankreich 
her weit früher als die übrige reformierte Schweiz das Wehen 
und die Macht einer neuen religiösen Zeitströmung. Nur äusserst 
ungern hatte man sich in Lausanne dem kirchlichen Druck aus 
Bern gefügt. Durch besondern Befehl wurde hier am 8. Oktober 
1075 die schriftliche Zustimmung zum Consensus allen Predigern 
und Professoren zur Pflicht gemacht. Die Weisung wurde am 
10. Juni 1085 wiederholt und jetzt sogar auf die flüchtig einge- 
wanderten Hugenotten und auf nicht geistliche Beamte ausge- 
dehnt. 

Aber bald nahm man es damit nicht mehr so genau. Einige 
Kandidaten fingen schon seit 1682 an, bei ihrer Aufnahme unter 
die Kirchendiener ihre Unterschrift nur mit dem Vorbehalt der 
Schriftgeinässheit abzugeben : „quatenus cum scriptura consentit. tt 
Die Vorsteher der Akademie Hessen solche Zustimmung gelten 
und erblickten in einer solchen, gewiss vom Standpunkt des 



l i Wir/, Z. Minist., 123. — Dessen Bio-;r. von .1. J. Zimmermann. 



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IV. 3. Der Widerspruch p'frcn die Consensusl'ormel. Wjiadt. 



89 



Protestantismus unanfechtbaren Bedingung kein Hindernis der 
Annahme, wenn sie auch thatsächlich eine Abschwächuug der 
Verpflichtung in sich schloss, und die meisten Professoren waren 
damit einverstanden. 

In Bern sah man die Sache anders an. Die Waadtländer 
wurden verdächtig. Der Associationseid, mit welchem man den 
Zaun der Rechtgläubigkeit noch Uber die Cousensusformel hinaus 
durch ein weiteres Bollwerk schlitzen wollte, war nicht nur gegen 
die Pietisten, sondern mehr noch gegen das Eindringen der fran- 
zösischen Bildung im Waadtland gerichtet. Am 15. September 
wurden einige Studierende der Akademie relegiert und am 2H. De- 
zember 1(398 der Eidesformel für diesen Teil des Beiner Unter- 
thanenlandes noch eiue absichtlich verschärfte Fassung gegeben. 

Der Landvogt von Lausanne musste die ganze Akademie, 
die Geistlichkeit und Lehrerschaft versammeln und feierlich den 
Eid vorlesen: „Es schwören alle zum Ministerium Zugelassenen, 
wie auch alle Professoren und Lehrer der Schulen in den Städten 
des Waadtlandcs, aufrecht zu halten und zu verteidigen die heilige 
evangelisch-reformierte Religion und den Gottesdienst, wie die- 
selben eingeführt worden sind von unsern souveränen Herren 
der Stadt und des Kantons Bern und enthalten in der Helvetischen 
Konfession, und sich nach allem ihrem Vermögen zu widersetzen 
allen Lehren, die der genannten Religion zuwider sind, als dem 
Pietismus, Socinianismus und Armiuianismus, ohne irgend zu dulden 
oder zu begünstigen die Personen, welche davon augesteckt siud 
oder sein werden, so wahr uns Gott helfen möge. ui ) 

Bis zum Jahre 1700 sollen aber trotzdem von 100 aufgenom- 
menen Kandidaten etwa 50 die Forderung der Unterschrift um- 
gangen haben, und daraufhin scheint sogar im deutschen Teil 
der Geistlichkeit die Meinung sich festgesetzt zu haben, dass der 
Eid auch bedingungsweise geleistet werden könne. Schultheiss 
und Rat erliessen deshalb am 23. April 1701 an alle Dekane 
ihres Gebietes ein Kreisschreiben, in welchem gesagt war: „Es 
werden auf dem Lande Expirationen Uber den bekannten Asso- 
ciations Eid vorgezeigt und ausgespreitet, mit dem Vorgeben, als 
wenn dieselben von Autorität und Gültigkeit wären, auf welche 
Explicationen hin einige Capitelsbrilder geschworen haben sollend. 
Habend wir solche Explicationen ungenügsam, verkehrt, zweifel- 
haftig und unserer wahren intention ungemäss befunden und also 
dieselben gänzlich verworfen, nul und nichtig erkaudt." Wer nur 

') Schweizer, (.'eiitr.-Pogni., II, TIS. 



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<X) Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



in dieser Form den Eid geleistet hat, soll nochmals schwüren, 
und zwar ohne Vorbehalte und Erklärungen. 1 ) 

Die deutschen Hemer fügten sich, nur einige Pietisten ver- 
weigerten die Unterschrift, weil sie grundsätzlich das Hecht des 
Staates bestritten, über die Gewissen zu herrschen. Einige der 
Renitenten haben wir oben genannt. 

Mehr dogmatisch begründet war die Opposition in der 
Waadt. 2 ) Wer je etwas wusste von des Cartcsius Philosophie, 
wer die Schriften englischer Deisten oder Bayles vielverbreitetes 
Dictionnaire auch mir oberflächlich kennen gelernt, dem war es 
unmöglich, seineu Glauben aufrichtig an die Vorstellungen der 
frühem Generation zu binden. Der allgemein geistigen und litte- 
rarischen Kultur Frankreichs, deren edelste und feinste Repräsen- 
tanten sich jetzt zum Teil als Flüchtlinge am Gcufersee gesammelt 
hatten, musste Geist und Form der deutsch-schweizerischen Staate- 
gläubigkeit als unerträglich, roh und barbarisch vorkommen. 3 ) 

Allerdings scheint daneben in der Waadt, wenigstens auf dem 
Lande, auch eine arge moralische Verwilderung eingerissen zu 
sein. Der zeitgenössische Herner Geschichtschreiber spricht mit 
Grauen von einer „Seuche der Strassenräubcrei", gegen welche 
ganz ausserordentliche Massregeln ergriffen werden mussten: 
„Aller Orten, wo Hochgerichte an der Landstrasse aufgerichtet 
standen, waren ganze Reihen dieser Missethäter auf das Rad ge- 
flochten, aufgesteckt." Hesser als solche Schauspiele wirkte doch 
wohl ein anderes Mittel, welches die Herner Regierung sich an- 
gelegen sein Hess, nämlich die Vermehrung der Pfarrstcllen, ins- 
besondere auch die Errichtung solcher für die zahlreich einge- 
wanderten Deutschen. Vielleicht hielt man auch in Bern gerade 
deshalb grösste Strenge in der Festhaltung am „Glauben" um so 
mehr gerechtfertigt. 

Die höhere Bildung war vornehmlich Sache städtischer Be- 
völkerungen und hier wieder stand naturgemäss die Akademie 
von Lausanne voran: „Es ist keine Frage, sagt A.Schweizer, die 

\i üriginalschreiben an »las Dekanat Küren, in Mss. H. H., XIX, 7 iNr.iÄ)) 
der St.-H. Hern. 

-) Dazu vor allem: Memoire* poiir servir n l'Histoire du Consensns. 
Amsterdam 1726. Das Werk wird bald Harbeyrac, bald de Crousaz, bald 
auch dem Pfarrer Barnaud in la Tour bei Vivis zugeschrieben; wahrscheinlich 
haben alle drei Anteil daran. Siehe Maliers Bibl., III, Nr. 587. Die gesamte 
bez. Litteratur ebendaselbst, Nrn. "»77 — 51*2. 

s ) Vulliemin tv. Müllers Schw.-(Je?ch., X\ ifcftf u. tt'. — De Charriere, 
Lausanne centre Protestant au XVIII« siede, in der Kevue suisse, XIII. 



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IV. & Der Widerspruch gegen die Consensusforinel. Wandt. <J1 



Lausanner Theologen waren an edler und allseitiger Bildung, an 
freier theologischer Einsicht den Bernern weit überlegen. 1 ) 

Der bedeutendste unter den Professoren der Akademie war 
Jean Barbeyrac, selbst der Sohn eines Religionstlüchtlings. Ge- 
boren 1074, war er zuerst Theologe, dann Rechtsgelehrter in 
Berlin und wurde von dort 1710 als Lehrer der Geschichte nach 
Lausanne berufen. Gleichgesinnt mit ihm war Abraham Ruchat 2 ), 
geboren 1(378, zuerst Pfarrer in Aubonne, dann Professor der 
Litteratur, seit 1733 auch der Theologie, in Lausanne; er ist 1750 
(29. September) gestorben, vorzüglich verdient um die Kirchen- 
geschichte. Ein treffliches Werk ist seine Geschichte der Refor- 
mation, die 1727 und 1728 in Genf erschien und dann 1835-38 
noch einmal in sieben Bänden gedruckt worden ist. 3 ) 

Ein geistig nicht weniger hochstehender Gelehrter war Pro- 
fessor de Crousaz, der mit jenen darin einig war, dass auch er, 
wenn nicht die Lehren der Consensusforrael, so doch den damit 
geübten Zwang entschieden verwarf und den Vorbehalt der Kan- 
didaten für zulässig ansah. Ebenso entschieden waren die Pro- 
fessoren Gabriel Bergicr*) und Georges Polier. 6 ) 

Allein es fehlte im Waadtland nicht an Geistlichen, die ihre 
Ueberzeugung weder aus der Bibel, noch aus der Dogmatik, sondern 
in Bern holten. Die Klasse Morsee erhob Klage beim bernischen 
Landvogt gegen die Aufnahme jener selbständigen Kandidaten, 
und es wurde (23. Januar 1710) eine Untersuchung angeordnet. 
Barbeyrac übernahm die Rechtfertigung und verfocht mit warm 
überzeugenden Gründen die moralische und theologische Berech- 
tigung jenes „quatenus u -Zusatzes, der nach protestantischen Grund- 
sätzen unmöglich zurückgewiesen werden könne und der durchaus 
auf den Schluss des Berncr Synodus sich berufen dürfe mit seiner 
so schönen Erklärung: „So jemand uns einen Weg zeigt, der 
besser dem Worte Gottes entspricht und uns näher zu Christo 
fuhrt, so sind wir bereit, denselben anzunehmen". 

Allein in Bern dachte man eben nicht mehr wie 1532; die 
Schrift Barbeyrac* wurde sehr ungnädig empfaugen, und nur noch 
ängstlicher war jetzt das Vorgehen gegen die Kandidaten, da 



') Schweizer, Centr.-Pog., II, 758. 

•) Vuilleinin, im Conservateur Sui.«se, XII. — Do Montet, Dict. biogr., 

ii, m. 

''i Seine übrigen, wertvollen und äusserst fleißigen Arbeiten sind unge- 
druekt als <!eschenk des Verfiltern in der Hemer Stadtbibliothek. 
4 i (iestorbrn 173*5. 

•'"> l'oüer-dc Hottens, Uii'i— 1759. S. de Montet, Diet. biogr., II, 313. 



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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



mau aus der Parteinahme der Professoren erkannte, es sei auf 
einen ernstlichen und gefährlichen Kampf abgesehen. Barbeyrac 
selbst sah seine Stellung erschüttert und nahm eine Professur in 
Groningen an, wo er 1744 (3. März) gestorben ist, einer der vielen 
trefflichen uud hochsinnigen Männer, welche die damalige Schweiz 
durch ihre kirchliche Unduldsamkeit aus dem Lande getrieben hat. 

Der Zorn der Berner Herreu wandte sich jetzt gegen die 
ganze Akademie, die aufs schärfste gemassrcgelt wurde um ihrer 
uubotmässigen Haltung willen. Jetzt trat auch der Dekan Bergier 
im Sinne der Achtung für die Gewissen und grösserer dogma- 
tischer Weitherzigkeit auf. Er beantwortete 1 ) den von Bern er- 
haltenen Verweis im Namen der Akademie mit der direkten Auf- 
forderung, dass die Cousensusformel aufgehoben werden möchte, 
und begründete diesen Wunsch mit einem scharfen Angriff auf 
die Formel selbst und die wissenschaftliche Nichtigkeit ihrer 
Sätze. Es begann ein heftiger Streit hin und her, eine Reihe von 
polemischen Schriften wurden gewechselt, manche äusserst sa- 
tyrisch gehalten und ohne den Namen der Verfasser zu nennen, 
die einen vernünftig und sachlich, andere voll Hohn und Leiden- 
schaft und Rechthaberei. 

Wir erwähnen aus dieser weitläufigen Litteratur Uber den 
Couscnsusstreit als Beispiele nur zwei: Das eine ist „der Brief 
der seligen Reformatoren", die, vom Himmel herab sich für den 
Fortgang der von ihnen begründeten Kirchen interessierend, mit 
höchster Verwunderung sich darüber entsetzen, dass man jetzt 
wieder einen Papst, nnd zwar einen papiernen Papst, eingesetzt 
habe, der mehr gelte als die Bibel selbst und mehr als die ver- 
ständige Einsicht; dass eine neue Scholastik den Christen den 
Glauben vorzuschreiben sich aumasse, und zwar nicht eine Scho- 
lastik der Gelehrten, sondern von nieht-theologischeu Ratsherren 
uud Beamten, welche solche Dinge nicht einmal geistlich, sondern 
weltlich beurteilen. 8 ) 

Das andere dieser Erzeugnisse einer kirchlich angeregten Zeit 
ist ein angeblicher Brief des päpstlichen Nuntius an seinen Auf- 
traggeber und Herrn nach Rom, worin derselbe im Tone trium- 
phierender Schadenfreude berichtet, wie die Kirche der Reforma- 
toren jetzt vollständig von der Irrlehre Luthers und Zwingiis 
zurückgekommen sei; wie sie sich jetzt Uberzeugt habe, dass die 

') Memorial vom 14. Dez. 1717. — Schweizer» Inhaltaiitfabe, II, 7*21 — 72»i. 

J ; Jean Calvin et le» hienhetirenx reformatenr» ä lenrs t'reres dan» le 
ranton rle Derne. 21 mar» 171S. Kopie in Ms». H. IL, VII, 156 Nr. Vi, der 
St.-R Bern. 



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IV. Der Widerspruch froren dir Consensusfnnnel. Waadt. <),'} 



Bibel zum Heile nicht genüge, dass es sogar besser wäre, wenn 
die Laien die Bibel nicht läsen, weil man jetzt die Formel ge- 
funden habe, in welcher der ganze Glaube beschlossen sei. Ks 
werde sieher jetzt ein Leichtes sein, die Keformierten noch weiter 
zur Einsicht zu bringen, dass die feste Sicherheit dessen, was 
man zu glauben und zu thun habe, beim Tapste noch weit zu- 
verlässiger und unfehlbarer gefunden werden könne. Wenn man 
sich einmal von Menschen den (Hauben vorschreiben lasse, so 
sei es doch viel einfacher, sich dem Papste und der 1000jährigen 
heiligen Tradition der Kömischen Kirche, als einem lebendigen 
Priidikanten zu unterwerfen u. s. w. 1 ) 

Die Berner Geistlichkeit wollte zum Frieden raten und wandte 
sich, vom Kate dazu aufgefordert, mit einer ausführlichen Denk- 
schrift an die Brüder im Waadtland ; sie gab ihnen zu bedenken, 
dass trotz allem, was mau von der Glaubens- und Gewissens- 
freiheit rede, eine Beschränkung der Lehrfreiheit unumgänglich 
nötig sei zum Gedeihen der Kirche und zur Verhütung innern 
Zerfalles. „Konfessionen und Formeln sind Zilgel für Mund und 
Feder, und nie nötiger gewesen als jetzt, wo Liberalismus, Ar- 
minianismus und IndilVerentismus und alle Sekten ihr Haupt er- 
heben, wie niemals zuvor. 2 ) 

Die Thatsaehe war richtig, dass der kirchliehe Indifferentisnius 
sichtbar Überhand nahm und in aller Stille zur herrschenden Ge- 
sinnuug der Gebildeten und bald auch der Ungebildeten wurde; 
der Grund lag aber nicht in einem Mangel an dogmatischen 
Schranken, sondern im l'ebermass des unfruchtbaren und irreli- 
giösen Gezäuks. Die Waadtländer untcrliessen denn auch nicht, 
darauf zu verweisen. Polier und de Crousaz rechtfertigten sieh; 
Hergier replizierte, und Barbcyrac beteiligte sich am Kampfe noch 
von Groningen aus. „Mit Glaubcnsformeln", erwiderten sie, „lässt 
sich der Geist der Zeit nicht ersticken; ihn unterdrücken heisst 
eine Revolution provozieren oder Heuchler pflanzen. Darum mehren 
sich bei Euch die Pietisten und Sektircr. Wir beschwören Euch, 

■i Lettre <lu Nimhc. vom -JD. IV/.. 1 TIT. lhid., Mss. II. II., VII, l."*> 
rNr. iL':. lh-r Hand mtlnilr imch eine iran/.e Ii» ihr nn-rcdriK kter Schriften zu 
diesem Handel, rhrnso .Mss. II. II.. VII, 1*'., X, »<>. XII, 10;; lo7. XIU, 21. 
Siehe Katalog der lldsrhr. zur Seh\\.-< icseh. Hern l*'X). Auch der oben be- 
nutzte Hand der „Art.» Pietisticn" voii.l. K. (iruner • III, enthält eine; „Sinn- 
inarische Kr/.iihlnut? (Irr anno \~rJ2 ^reiiditffen lausannisehen rnnihrn", mit 
er8chiedcnen Schreiben an die Landvö^tc von Vivis und Chillon. 

■i fb'jrcniuemoml eines Ministerii in Hern, 17. Febr. 171s. Als Vert'asM r 
wird Professor llinjrier ernannt • Udlers Hihi., III, A. '»'.Ml Absrhrit't in Mss. 
II. H. T XII. HU Nr. 1l\ d. i St.-H. Hern. 



94 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



zum Heile Eures Landes, die Toleranz und christliche Freiheit 
zu schützen!* 

Der Herner Rat blieb von solchen Beschwörungen unbewegt. 
Am 13. Juni 1718 wurde zwar die Frage verhandelt, ob man von 
der Unterzeichnung der Formel abstehen wolle. Das Ergebnis 
aber war, dass allen denen, welche sieb in diesem Sinne aus- 
gesprochen hatten, das Missfallen der Obrigkeit kundgethan, dass 
die Verbreitung von Streitschriften Uber die Frage verboten und 
von den Geistlichen die unbedingte und vorbehaltlose Unterzeich- 
nung des Consensus gefordert wurde, ohne „quatenus". Aber 
wenn die bereits im Amte stehenden Pfarrer und Professoren sich 
diesem Entscheide beugten, um ihre Stellen nicht einzubüssen, 
die jungen Kandidaten des Predigtamtes hatten Mut und Ueber- 
zeugungstreue genug, jetzt die Unterschrift zu verweigern; sie 
erklärten, dass ihnen das Gewissen verbiete, ohne „quatenus" 
ihre Namen unter ein Bekenntnis zu setzen, das sie nicht ftlr 
biblisch halten: „Man muss Gott mehr gehorchen als den 
Menschen." 

Durch eine kluge, nachgebende Erklärung des Landvogtes 
von Lausanne wurden für den Augenblick die Gemüter beruhigt; 
er legte den Kandidaten das Bekenntnis und die Verpflichtung 
auf dasselbe so aus, dass die meisten ihren Widerspruch auf- 
gaben "und nur wenige dabei beharrten. Damit war man nun aber 
in Bern wieder nicht zufrieden. Im Mai 1719 fand eine ausser- 
ordentliche Schulvisitatiou in Lausanne statt. Zwei Uatsherren und 
zwei Geistliche kamen von Bern her und sollten die Eidverweigerer 
zum Gehorsam bewegen; sie sollten nebenbei Uberhaupt die Lage 
und die Einrichtungen der verdächtig gewordenen Akademie unter- 
suchen, sich Uberzeugen, inwiefern den bezüglichen Vorschriften 
nachgelebt werde. Sie fanden, wie vorauszusehen, nicht alles in 
Ordnung; sie mussten sehen, dass in der Waadtländer Kirche 
der Associationseid nicht verlangt und nicht geschworen werde, 
dass man aber auch, gegen den Befehl der Obrigkeit, sich eines 
audern Katechismus als des Heidelbergers bediene, dass über- 
haupt die Kirche des Waadtlandes sich mancherlei eigenmächtige 
Abweichungen erlaubt habe und in Handhabung der Ordnung lax 
und nachlässig sei. 

Es wurde sofortige Abhülfe geboten, doch in Anbetracht der 
Schwierigkeiten ziemlich lange Geduld geübt und die Ausführung 
nicht übereilt. Erst am 17. Januar 1722 gelangte die Angelegenheit 
von neuem vor den Rat der Zweihundert. Aber wiederum wurde 
zäh und hartnackig Festhaltnng beschlossen an Cousensusformcl 



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IV. 3. Der Widerspruch jretfen die < 'onseii.HiisfoniH'l. Wandt. 



und Associationseid. Von allen Seiten kamen indessen die ein- 
dringlichsten Vorstellungen dagegen. 

Der Handel hatte in der ganzen protestantischen Welt pein- 
liches Aufsehen erregt. Turrettinis schon erwähnte „Zcugcnwolkc", 
die 1720 erschien, war geeignet, mächtigen Eindruck zu machen 
und in weitem Kreise für religiöse Duldung zu wirken. Die 
Philosophen forderten sie im Namen der Vernunft, die Frommen 
im Namen des Gewissens und die Politiker nicht weniger dringend 
vom Standpunkt der Zweckmässigkeit für Kirche und Staat. Der 
Erzbisehof von Canterburv, die Könige von Preussen und Gross- 
britannien und das Corpus evangelicum von Regensburg richteten 
Zuschriften an Zürich und Bern alle mit der übereinstimmenden 
bitte, dass man doch, im Interesse der kirchlichen Union und 
des gemeinsamen Glaubens, die dogmatische Schroffheit nicht zu 
weit treiben möchte. Der berühmte Reehtsgclehrte Mathäus Pia ff 
in Tübingen schrieb ein eigenes gewaltiges Buch gegen die Con- 
sensusformel; ihnen schlössen Genf und Basel sieh an, wo die 
Formel längst nicht mehr in Kraft war. Ausser St. Gallen, Appen- 
zell und Bünden, welche aber keine gelehrten Theologen hatten, 
stand nur noch die Züricher Kirche fest neben Bern. Der Antistes 
Johann Ludwig Nüschelcr, der seit 1718 zwauzig Jahre lang die 
Züricher Kirche leitete, dachte nicht weniger streng als sein Vor- 
gänger im Amte, Peter Zeller (1713—18); er stellte den Consensus 
dem „Helvetischen Bekenntnisse 11 gleich und gab zu bedenken : 
„Löst man das Band gegen dieses eine symbolische Buch, so 
wird die Reihe bald an die andern kommen 11 .-) Entscheidend aber 
war hier die Meinung des mit Grund hochgeachteten Kirchen 
historikers Job. Jak. Hottinger, der als Hauptprofessor der Theo- 
logie seine ganze persönliche und wissenschaftliche Autorität ein. 
setzte, um die bedrohte Vormauer der Orthodoxie zu beschützen. 3 ) 

Durch solche gelehrte Unterstützung ermutigt, glaubte man in 
Bern, allen Zureden widerstehen zu sollen. Am 15. April beschloss 
der Grosse Rat neuerdings, mit 98 gegen '28 Stimmen, unbedingtes 
Festhalten an der einmal erkannten und unveränderlichen Wahrheit. 
Eine Deputation wurde nach Lausanne gesandt, um den Beschluss 
dort zu verkündigen und zugleich Uber dessen Durchführung zu 
wachen. Unbeschreibliche Erregung bemächtigte sich jetzt der 
waadtländischen Geistlichkeit und durch sie auch des Volkes, 

') Vom !S. April 171'.».— 21. IVbr. 1722.— 10. April 1722. — 21. Fuhr. 17:2 
*) Schweizer, A.. Cciitr.-Do^n)., II. 71 >. 

s ) Vi>u ihm i-st di<* Schrift: Verteidigte CniisensiKdWinel. Zürich 17l"5, 
4", zum Teil angedruckt in .seiner lldv. Kirrhen^'scli., IV, aw— 271. 



96 



beschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



das sich durch rohe Rechthaberei und Gewalt in seinen innersten 
Gefühlen verletzt und durch unerträgliche Gewissenstyranuei 
schwer bedrückt sah. 

Indessen — die meisten leisteten Gehorsam. {Von den Pro- 
fessoren widerstand nur einer: Professor Polier unterzeichnete 
nicht 1 ) und blieb dabei mit solchem Freimut und so viel Stand- 
haftigkeit, dass man es vorzog, ihm entgegenzukommen, statt 
zur Absetzung zu schreiten. Grössere Entschiedenheit als bei den 
Professoren fand sich auch diesmal bei den Kandidaten. Am 
19. Mai 1722 erklärten 15 derselben, dass sie ihre Namen nicht 
unter das Bekenntnis setzen werden. Für die Waadtländer waren 
sie die Helden des Tages, für die Berner eine grenzenlose Ver- 
legenheit. Man versuchte alles Mögliche, um sie durch teilweise 
Nachgiebigkeit, durch Zusagen aller Art von ihrem Eutschluss 
abzubringen. 2 ) Zuerst wurden alle mit einander bedroht mit der 
ewigen Ungnade der Obrigkeit; dann noch die einzelnen be- 
arbeitet im nämlichen Sinne; mit ungewöhnlicher Geduld wollte 
man ihnen jetzt den Klickzug erleichtern. Acht derselben gaben 
hierauf wirklich nach; sieben dagegen, an ihrer Spitze der Sohn 
des Professors de Crousnz, blieben unerschütterlich bei ihrer 
Weigerung und wurden sofort aus dem Verzeichnisse der Kan- 
didaten gestrichen. Das war am 20. Mai 1722, und noch am 
16. Juni erhielten die bernischen Dekane den Befehl, ihre Klassen 
einzuberufen und zur Unterzeichnung aufzufordern. 

Allein damit war jetzt das Gewitter entladen, und es folgte 
eine arge Ernüchterung, als man die Folgen Ubersah und sich 
Rechenschaft geben musste von der vollständigen Isolierung, in 
welche man sich versetzt sah. 

Denn unterdessen war vom Corpus evangelicum eine neue 
Zuschrift (vom 12. Mai) eingelangt, und jetzt trat Basel durch 
förmlichen ftcschluss von der Unglücksformel zurück. Es geschah 
nach Anhörung eines Gutachtens der Theologen und Professoren 
in der Versammlung des Grossen Rates vom 1. Juni, mit der 
Begründung, seit Einführung der Formel sei mehr Streit entstanden 
als jemals vorher, und seit langen Jahren sei sie ohnehin nicht 



Vi Sii)i)ilir:iti<in dos ministres orthodoxe* du |>a\s d<> Vaud ä Leurs Ex- 
oellencos, vom Mai lT^ von IVlitr verlasst . Kopie in Ms*. H. II., VII, 1,0«! 
Nr. I . der St.-lJ. Hern. 

•j .Man erklärte ihnen: _I'io t'iiter/eichnung des Consensus habe nicht 
den .Sinn, dass wir alles glauben, was er enthält, sondern nur: die Formel 
nicht anzugreifen, um den Frieden zu erhalten.' 



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IV. .'{. Der Widerspruch freien die Consensudbrmel. Born. <)7 



mehr unterzeichnet worden. 1 ) Wiederholtes. Andringen der beiden 
glaubenverwandten Fürsten 2 ) bewog endlich auch Zürich zur 
Nachgiebigkeit, da ja die Unterzeichnung schon ausser Uebung 
gekommen sei. Auch Appenzell sprach sich jetzt für Abschaffung 
aus, und nur in Bünden war die Mehrheit der Synode (1. Juli 1723) 
für Beibehaltung. 

Jetzt war auch Bern genötigt, durch mildernde Erläuterungen 
die Formel so auszulegen, dass das verpönte „quatenus" aner- 
kannt wurde und alle Gewissensbedenken gegen die Unterschrift 
wegfallen konnten ; durch eine Erklärung der evangelischen Kon- 
ferenz vom 17. Juni 1724 wurde sie endlich thatsächlich beseitigt, 
und 1737 hatte ihre Gültigkeit auch in Zürich ein Ende. 8 ) So ist 
dieses kirchenpolitische Machwerk endlich gefallen, das mehr 
kirchlichen Zank verursacht als vermieden, mehr Unglauben gesäet 
als verhütet hat. 

Die Aufhebung kam zu spät; das Unglück war geschehen. 
Die waadtländischc Kirche fühlte sich in entschiedenem Gegen- 
satz gegen diejenige von Bern, und wenn früher die gemeinsamen 
kirchlichen Einrichtungen wesentlich mitgewirkt hatten, die na- 
tionale und sprachliche Schranke zu beseitigen und ein Zusam- 
menwachsen des französischen und des deutschen Bernergebietes 
zu fördern, so war jetzt das Umgekehrte der Fall: die noch vor- 
handene Kluft wurde vergrössert durch die religiöse Differenz. ') 
Es kam zum Aufstandsversuch des Major Davel im Jahre 1723. 
Der 57 Jahre alte Davel war kein politischer Revolutionär, son- 
dern ein überspannter religiöser Mystiker , der den göttlichen 
Auftrag meinte empfangen zu haben, sein Vaterland zu befreien. 

Der fromme llebell endete am 24. April auf dem Schafott; 
aber eine Denkschrift, in welcher er die Motive seiner That aus- 
gesprochen hatte, wurde später in Bern dem Kate vorgelegt und 
gab Anlass zur Einholung verschiedener Ansichten darüber. Es 
zeigte sich dabei, dass auch mauche einsichtige Staatsmänner, so 

1 Ochs, (iesch. v. Basel. VII, -istf— 4J.«. Ein <intadit.cn der Bader Kirdie 
von s. bri Zeltender, IV, U»l. 

J ; Von Koni«? (icurg am 3o. Januar, von Friedrich Wilhelm von Preußen 
am »j. April I7_?:t. Hottingcr, IV, •-'To, 274. Beide abgedruckt bei (.Mix, a. a. 
Orte, m— ."im. 

i Finder, Zürich im XVIII. .Tahrhdt., im Kapitel: Die Kirche, S. {»»;. 

4 ) Vielleicht i>t auch die umgekehrte Bemerkung! von A. Schweizer 
(t'curr.-Dognt., II, 7-1« ».i richtig: dass im Waadti.mde die freiere dogmatische 
Kichtung sich imi ho rascher entwickelte, weil die Eifersucht wider bernisehr 
Herrschaft sich darin versteckte. 

Blovach , Gesch. <lcr sohweiz.-ref. Kirchen. Bd. I! 7 



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Geschichte der schweizerisch-refornrierten Kirchen. 



der Schultheis« Christoph Steiger, es aufs tiefste bedauerten, dass 
die Berner Kirche in verstandloser Engherzigkeit den Geist des 
Christentums und das eigenste Wesen jeder wahren Frömmigkeit 
verleuguet habe. Zu Davels Manifest machte er sich schriftliche 
Anmerkungen, dabei den Vorschlag: „Der ungeschickten Herreu- 
gassen (dem geistlichen Konvent) minder zu glauben ; in Keligions- 
sachen minder diktieren als suadieren; aus den Glaubenssachen 
nit ein Liberey (Livree) und Läuffcrröcklein (das schwarz und 
rote Staatskleid der untern Beamtenj machen, der diesem oder 
jenem nachgehe, sondern sich an der Helvetischen Konfession 
heutigen; schwäre und unnötige Fragen mehr evitieren als dezi- 
dicren und vorschreiben ! Hoc est religiosum, hoc christianum, hoc 
sanum ! a — 

Das war der Anfang der Umkehr. 

4. Neue religiöse Regungen. 

Die Bewegung, welche mit dem Auftreten der Pietisten ver- 
bunden war und sich im Consensushandel fortgesetzt hatte, war 
Uberhaupt nicht ohne günstige Wirkung für die kirchlichen Zu- 
stände gewesen. Die vielfachen, von verschiedenen Seiten und 
in verschiedenem Sinne laut gewordeneu Klagen blieben doch 
nicht ganz ungehört. Konnten auch die Obrigkeiten sich noch 
nicht von der Vorstellung losmachen, dass es ihre Pflicht sei, 
Glauben und Leben ihrer „Untcrthanen" bis ins einzelste hinein 
durch ihre Mandate zu regeln, so suchten sie doch diese Pflicht 
weniger hölzern und oberflächlich zu erfüllen, als es zuvor ge- 
schehen war. Vermehrte Sorge für das Kirchenwesen ist unver- 
kennbar. 

Zürich ging wieder voran. Neu mit Kirchen und Seel- 
sorgern versehen wurden: 1702 die Gemeinde Schönenberg bei 
Wädischwyl, 1703 Erlenbach bei Küssnach, 1700 Steruenberg, 
1707 Hittnau, 1707—10 Langnau, 1709 Mönchaltorf, und auch das 
nahe Wollishofen erhielt vermehrte kirchliche Pflege. 1 ) Wohl war 
die nämliche Absicht, berechtigten Klagen zu begegnen, mass- 
gebend, als 1710 die ausser Uebung gekommenen Censurcn über 
Person und Ausführung der einzelnen Geistlichen wieder eingeführt 
wurden. 2 ) Im Gegensatz dazu erfuhren die jährlich zweimal sich 



'( Nach Wirz, Das Zürich«'»- Ministerium. 
*) Finsler, Kirehl. Stat, . r hS5. 



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IV. 4. Nene religiöse Regungen. Zürich, Bern. 



90 



versammelnden Synoden noch weitere Beschränkung ihrer Kom- 
petenzen; ihre Verhandlungen gewannen an äusserm Ansehen 1 ), 
verloren aber an innerer Kraft und Bedeutung. Das Staats- 
kirchentum drohte dabei im gleichen Masse zu entarten, wie die 
städtische Aristokratie sich ausbildete und der Konvent der Stadt- 
geistlichkeit mit ihr Hand in Hand ging. 2 ) Noch wurde der poli- 
zeiliche Zwang zum Gottesdienst aufrecht erhalten und das Sonn- 
tagsgesetz streng gehaudhabt — mit Nachsicht nur dem Waffen- 
spiel gegenüber. Der Krieg von 1712 und das Jubelfest der 
Reformation, am 1. Januar 1719, hatten gleicherweise dazu bei- 
getragen, die nationale Seite der Kirche stark hervorzuheben und 
eine fromme Begeisterung zu wecken, die das kirchliche Leben 
anregte, aber mit Lokal-Patriotismus näher verwandt war, als 
mit speeifisch christlicher Religiosität. 

Dass die Notwendigkeit kirchlicher Verbesserungen auch in 
Bern nicht mehr verkannt werden konutc und die Regierung 
Abhülfe versuchte, ist bereits erwähnt worden. Allerdings blieb 
man, da das System als unabänderlich galt, grösstenteils bei 
Massrcgeln, die zu den Aeusscrlichkeitcn gehören. Der Pfarrer 
der weit ausgedehnten Kirchgemeinde zu Diesbach bei Thun er- 
hielt 1702, derjenige zu Grosshöchstetten 1719 und zu Langnau 
1726/27 in Trubschachen, je noch einen Helfer; der bisher vou 
Burgdorf aus durch den Schulmeister besorgten Gemeinde Heimis- 
wyl wurde 1705 ein eigener Pfarrer gegeben. Die zwei Filialen 
Gadmen und Guttannen im Oberhaslithale vereinigte man 1713 
zu einer gemeinsamen Pfarrkirche, und selbst das kleine aber 
sehr entlegene Abläntschen erhielt 1704 einen besondern Seel- 
sorger. Auch das grosse Dorf Nods auf dem Tessenberg trat 
1708 in die Reihe der selbständigen Pfarreien. Einer wohl- 
gemeinten aber recht unglücklichen Neuerungslust fiel 1720 die 
ehrwürdige Mutterkirchc der Gegend am obern Bielcrsce, die alte 
„Alba ecclesia" bei Neuenstadt zum Opfer, um dem „Tcmple fran- 
cais" Platz zu machen. Die Hauptstadt wurde nicht am wenigsten 
bedacht. In der Nydeekkirehc begann man 17 13 mit sonn- 
täglichen Abend- und Katechismus- Predigten, und 1721 gab 
mau ihr endlich einen eigenen Pfarrer und Helfer; dazu wurde 
aber 172(i— 29 noch für die stark anwachsende Bevölkerung die 
neue Kirche „zum heil. Geist u erbaut, die noch heute als Muster 
eines für den protestantischen Kultus bestimmten Gebäudes 

M Reweis find die sog. Syn<«laljiro]M>sitionen untl die Reden des Antistes 
Wir/. Finster, Zürich im XV11I. Jahrhdt., S. i)s. 
»> Finder, Zürich im XVIII. Jahrhdt., 8. Ml. 



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100 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



genannt wird. Gleichzeitig ward am Münster, das 1731 eine neue 
Orgel erhielt, die Zahl der Prediger vermehrt, nachdem dem 
Pfarrer der französischen Gemeinde 1714 noch ein Gehulfe an 
die Seite gestellt worden war. Das unzufriedene Waadtland hoffte 
man 1702 durch Verbesserung der Pfarreinkliuftc zu beruhigen. 
Ueberall, wo die Verhältnisse dies notwendig machten, wurden 
deutsche Pfarrstellen errichtet: wie in Aelen schon 1695, so 1703 
in Iferten, 1708 in Milden, 1710 in Nyon, Morsee und Aubonne, 
1719 in Vivis. 

Der Zusammenhang der theologischen Schule mit der kirch- 
lichen Praxis wurde durch die Bestimmung gepflegt, dass die 
geistlichen Professoren der Reihe nach cinigemale im Jahre im 
Münster predigen sollen (1705) l ), eine Weisung, die dann als 
stehende Hebung bis in die Mitte des folgenden Jahrhunderts 
beobachtet worden ist. 

Die zweite Reformationsfeier, welche auf obrigkeitliche An- 
ordnung am Mittwoch den 7. Januar 1728 durch Predigt und Abend- 
mahlsgottesdienst begangen wurde*), war auch in Hern dazu be- 
stimmt, den kirchlichen Eifer von neuem zu wecken, und im 
Gegensatz zu separatistischen Neigungen der Frommen, das Be- 
wusstsein des Zusammenhangs von Kirche und Staat zu ver- 
stärken. Die Abcndmahlsfcier des Tages wurde deshalb geradezu 
als „Keformations-Eid" bezeichnet, durch welchen Volk und Obrig- 
keit sich fester als je auf den bewährten Grund des alten Be- 
kenntnisses verbanden. 3 ) Ein neuer Druck des Berner Synodus, 
der dann 1735 auch iu französischer Uebersetzung erschien, sollte 
davon Zeugnis geben; eine neue Bearbeitung des „Kanzel- und 
AgendbUchlein", das jetzt auch Gebete für die Kinderlehren in 
sich schloss, war 1724 in deutscher') und 1720 als „Prieres eccle- 
siastiques" in französischer Sprache erschienen. 

Der Prädikant Keller in Maikirch erhielt (1729) den amtlichen 
Auftrag, neue Festgesänge zum Gebrauch beim Gottesdienste 
„aufzusetzen u 'j, und für die Abhaltung der jährlichen Passions- 
predigten wurde 1734 eine neue Vorschrift erlassen. 

Zchemler, B. K.-G.. IV, 41. 
•i Gedruckt wurden die Predigten von Malacrida und Lupu-hius tder 
Aubing aus Babel , eine Sammlung von .Predigten zur Ket"«)!'!!^^^!'^!'^ 
und eine Schrift: Die rechte Befürination, 172*. 

s ) Des mitlchendcn Dekans .1. H. Gruners Handschriften enthalten Nä- 
heres darüber: .z B. Mss. II. II., VIII, f» ». Nr. 17. — Vergl. Bericht von dem 
Jubeljahr 112*. 

»: Wvss, a. a. 0. Trechsels Bcitr.. Ii, S. 112. 
Zehender, B. K.-G., IV, 14«. 



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IV. 4. Neue religiöse Kegungen. Basel, Genf. 



101 



Es folgten 1732 eine Anweisung für die Visitationen, die 
sogenannte Juraten-Ordnung, und ein „Reglement wegen Besetzung 
der Pfründen u , das 1737 (27. Mär*/) bestätigt werden musstc, und 
wieder 1743 und 1748 (Datum vom 29. April) neue Ausgaben der 
umfassenden „Prädikauten-Ordnung". Für Handhabung von Ehr- 
barkeit und guten Sitten sorgte 1712 ein „Ernüwertes Straffgesetz, 
die Hurv und den Ehebruch betreffend", und 1710 ein Neudruck 
des „Grossen Mandats wider alle im Schwange gehenden Laster", 
in welchem auch das „unnötige Spazieren, Reiten uud Fahren" 
mit Verbot und Russe belegt war. Zusammengefasst und ein- 
geschärft wurden diese Vorschriften in der „Chorgerichts-Satzung" 
von 1743 (französisch „Lois consistoriales" 1740). 

An fremden Glaubensgenossen, zu deren Gunsten 1707 die 
„Proselyten-Kammer" eingesetzt worden, christliche Bannherzigkeit 
zu erweisen, dazu bot ein neuer Fluchtlingszug Gelegenheit, als 
1730 die Bekenner des Evangeliums, aus dem savoyischeu Dorfe 
Pragelaz vertrieben, in ziemlich grosser Zahl über Genf in Bern 
anlangten 1 ), und gewiss zeugt es für die Aufrichtigkeit religiöser 
Gesinnung, dass mit den« König von Preusscn Spccialverträge 
abgeschlossen wurden, um die kirchliche Freiheit, wie die kirch- 
liche Pflege den nach Brandenburg ausgewanderten Berner Land- 
leuten zu sichern. Bern und Zürich besassen von daher sechs 
Kollaturpfrttnden in Brandenburg und Ostpreussen, die sie seit 
1711 abwechselnd besetzten, bis das Recht 1730 von selbst er- 
losch und nicht mehr anerkannt wurde; es betraf die Kirchen 
Neustadt-Eberswalde, Neu-Ruppin, Lindau, Lüdersdorf, Lehniu 
und LUnau, teilweise auch Potsdam. 2 ) 

Basel hat, nachdem der innere politische Sturm, des „MUger 
Wesens" überwunden war, 1701 seine Kircheuordnung erneuert 
und 1725 ganz in althergebrachter Weise den Befehl zum Besuch 
des Gottesdienstes bei Strafe wiederholt.') 

In Genf entstand 1707 eine deutsche lutherische Gemeinde, 
gegründet von fremden Kaufleuten, welche auf ihre Kosten einen 
Prediger beriefen und für die Ausstattung des Gottesdienstes 
sorgten; 1720 nahm dann der Herzog von Gotha, dessen Söhne 
sich einige Zeit in Genf aufgehalten hatten, diese Kirche unter 
seinen Schutz, so dass sie später, 1751), einen zweiten Geistlichen 

Tillier. < Jenen, v. Kern, V, \'X\ i:$4. 

'i Fet.Hoherin, Die Kolonien in Brandenburg im Berncr-Tasehenb. 18»>S. 
Vertrag vom 11. Dezember 1711. Auch: Zuschrift au den Dekan Zehender 
betr. die ref. (Gemeinden in Brandenburg, in Sind. Samml., 1, 2f>5». 

3 ; Ochs, (fc»ch. v. Basel, VII, :>**>. 



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102 (»eschichte der schweizerisch-reforuiierten Kirchen. 



zu unterhalten uud 176(> eine Kirche zu erbauen vermochte. 1 ) Im 
gleichen Jahre 1707 hat Genf auch eine Proselyten-Kammer ein- 
gerichtet. 

Die N e u enburge r ki r c h e war ganz vom dominierenden 
Einilus8 Osterwalds geleitet. Wie sein Katechismus, so kam auch 
seine Bibelübersetzung, die sich durch bedeutende Vorzllge em- 
pfahl 2 ), in allgemeinen Gebrauch, und 1713 wurde auch die Liturgie 
neu gedruckt. Die Selbständigkeit gegenüber dem Fürsten erhielt 
darin ihren Ausdruck, das« das Recht kirchlicher Behörden, die 
Exkommunikation auszusprechen, noch 1712 gesetzlich anerkannt 
wurde; dieselbe wurde aber auch dadurch gekräftigt, dass der 
König zur Bestreitung der Pfarrbesoldungen die bisher gewährte 
Beisteuer durch eine feste Dotation für Kirchen- und Schulzwecke 
ersetzte. 3 ) 

Noch ist aus Bünden zu erwähnen, dass die evangelischen 
Gemeinden 1718 eine neue romanische Bibelübersetzung erhielten, 
aber im Veltlin die eine Zeitlang wieder geduldeten reformierten 
Bewohner im Februar 1728 endgültig zur Auswanderung ge- 
zwungen worden sind. 

Die angeführten Vorkehren zum besten der Kirche konnten, 
so gut sie gemeint seiu mochten, doch diejenigen keineswegs be- 
friedigen, welche Glauben, nicht Bekenutniszwang, Liebe, nicht 
Sittengesetze verlangten und, von einem andern Kirchenbegriff 
ausgehend, mit ihren tiefern religiösen GemUtsbedürfuisscu sich 
von der offiziellen Unterrichts- und Polizeianstalt abgestossen 
fühlten. Pietistische Bewegungen tauchten daher immer wieder 
auf und nahmen jetzt sogar teilweise einen kirchenfeindlichen 
Charakter an. Es zeigten sich zwei Strömungen, welche aber, 
beide in der Sehnsucht nach innerer Seelengemeinschaft mit 
Gleichgesinnten — im Gegensatz zur bloss natürlichen Volks- 
gemeinschaft — einig, oft schwer unterschiedbar in einander 
Ubergingen. 

Die einen waren berührt von der neuen lebhaften Triebkraft, 
welche der Pietismus durch das Auftreten des Grafen L. v. Ziuzen- 
dorf und die Stiftung von Herrnhut erhalten hatte. Wurden auch 
in der Schweiz keine hermhutische Gemeinden begründet, so 
entstanden doch an vielen Orten kleinere unter sich und mit dem 
Mutterhanse verbundene Kreise, sogenannte „Socictäten". Die Au- 

») Finder, Kirehl. Stat, f>U>. 

a ) Mezger, Bibelübersetzung, S. 217. 

') Finsler, Kirehl. Stat., S. 4^9 u. ff. Vergl. dazu auch: Bonhöte, Le» gou- 
verneurs dt; Nenchutel pendant le XVIII« siede. Mus. Nem-h., XXVII, 125 u. ff. 



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IV. 4. Nimh' rvlitriüsc Rfgimpen. Zürich. 



103 



hänger dieser Richtung blieben in ihrer ererbten Kirche, hauchten 
ihr aber einen neuen Geist ein, der sich einerseits in grösserer 
Innerlichkeit und religiöser Wärme, anderseits in einem gewissen 
Thätigkeitsdrang nach Aussen kundgab. 

Andere dagegen verirrten sich, vielleicht nur unter dem Druck 
des Widerstandes, den sie nicht zu besiegen vermochten, in eigent- 
lichen Separatismus und näherten sich, in ungeduldigem Dringen 
auf den höhern und übernatürlichen Ursprung der Religion, den 
mehr oder weniger bedenklichen Kreisen der damals in Deutsch- 
land sich zeigenden „Inspirierten". 1 ) 

Zürich war davon im ganzen nur wenig berührt; immerhin 
sah sich die Obrigkeit 1742 veranlasst, das Verbot der „Kouven- 
tikel" wieder in Erinnerung zu rufen. Die persönliche Erscheinung 
Zinzendorfs brachte hier eine gewisse Erregung; 1747 wurde 
deshalb ein fremder Prediger ausgewiesen. Seit 1757 hielt der 
Pfarrer Hürlimann zu Pfäffikon Privatversammlungen, in welchen 
eine mystische Frömmigkeit gepflegt wurde. Noch später entstaud 
in Zürich eine eigene Abteilung der Brüdergemeinde, welche (1761) 
40 Mitglieder zählte. 1 ) In der damals noch zu Zürich gehörenden 
Stadt Stein am Rhein hatte sich eine solche schon 1739 gebildet. 

Unter dem Einfluss des Herrnhutergeistes stand der Pfarrer 
Johann Schmidlin zu Wetzikon (1722—72), der als trefflicher 
Liederdichter und Komponist sich bekannt und beliebt gemacht 
hat. 8 ) Sein „Singendes und spielendes Vergnügen reiner Andacht" 
lässt keinen Zweifel Uber die eingetretene Veränderung des Ge- 
schmacks und der religiösen Bedürfnisse, so wenig als das 1755 
erschienene „Musikalische Halleluja- des Kantors Barhofen am 
Karolinum in Zürich. Auch ihr Zeitgenosse, der Pfarrer Johann 
Heinrich Oschwald (geboren 1721) zu Andelfingen, später Diakon 
und seit 17(37 Antistes in seiner Vaterstadt Schaft'liausen, wird 
geradezu als „Herrnhuter" bezeichnet, und sogar das damalige 
Haupt der Züricher Kirche, der Antistes Johann Konrad Wirz 
(1737 — 69), ein bis in sein hohes Alter gern gehörter Prediger, 
stand im Ruf, ein Herrnhuter und „Konventikler" zu sein, wohl 
nur deshalb, weil er kein Freund der hierarchischen Bekenntnis- 
strenge war. Wahrscheinlich stammt aus eben dieser Zeit die 
polemische Satyre, „Der pietistische Guggu zu Winterthur", welche 
1896 nach einer nicht datierten Handschrift herausgegeben worden 

l ) Hagcnb&ch, K.-Gesch. des XVIII. und XIX. Jahrhundert«, Bd. I, 163. 
•> Finaler, Zürich Im XVIII. Jahrhdt, S. 105 u. ff. 
T ) Wirz, Züricher Minist, 20& 



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104 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



ist 4 ), und es dürfte vielleicht hier die richtige Stelle sein, auf die 
feine Bemerkung A. Schweizers hinzuweisen, dass der Pietismus 
hauptsächlich in den Munizipalstädten der grössern Kautone einen 
günstigen Hoden gefunden hat, somit wohl ein Element von poli- 
tischer Unzufriedenheit darin verborgen war. 

Diese Erscheinung tritt uns nämlich auch in der Berner Kirche 
entgegen, und zwar mit weiterer Ausdehnung auf die vom „Re- 
giment 11 ausgeschlossenen bürgerlichen Familien der Hauptstadt. 
Dass der Sohn des wegen Schwärmerei exilierten Samuel König 
als Unterzeichner einer politischen Kundgebung im Jahr 1744 
ebenfalls iu die Verbannung wandern musstc, ist bereits erwähnt 
worden; aber auch unter den Verschworenen von 1749 kehren 
Familiennamen wieder, welche im Pictisteuprozess von 1(599 er- 
schienen sind, wie die Müslin, Fueter, Küpfcr u. s. w. So finden 
wir denn auch zuerst eine derartige Bewegung in Aarau. 

Der zweite Stadtpfarrer Johann Ernst begann 1740, nachdem 
er schon dreissig Jahre lang im Kirchendienst thätig gewesen, 
intensiver als die gewohnte Amtspflicht forderte, sich namentlich 
an die Jugend zu wenden und dann, unterstützt durch den Eifer 
eines Kandidaten Ammann aus Schaffhauseii, eine „Extraordinari- 
Aktion u mit Bibellesen und freiem Gebet in Abendstunden zu 
eröffnen. Obwohl die Visitatoren bezeugten, dass er dabei alle 
„prudentiam ecclesiasticam" beobachtet habe, nahm doch sein 
anfänglich scheinbar einverstandener Amtsbruder, Gabriel Seiler, 
bald Anstoss an diesen geistlichen Ucbungen, und als nun noch 
ein Herrnhuter, der „exstudiosus" Daniel Scbmuziger, als über- 
spannter Agitator erschien, auch Laienprediger auftraten — der 
Drechsler Balthasar Hess — und die Frommen auf der Strasse 
mit Spott und Beschimpfungen begleitet wurden, da teilten sich 
die Bewohner der Stadt in „zwei Sekten", in „Ernstische und 
Seilerische Leute".*) 

Doch auch in den vornehmsten Familien der Berner Aristo- 
kratie gab es Anhänger der neuen Richtung. Von dem Anteil des 
Friedrich von Wattcnwyl an der Gründung von Herrnhut ist schon 
die Rede gewesen. 

Durch ihn vornehmlich verpflanzte sich die Richtung nach 
Bern. Er besuchte seine Vaterstadt wiederholt, so 1731) und 1731, 
diesmal in Begleitung des bekannten „Zimmermanns" Christian 
David und zweier anderer „Brüder" ; dann wieder 1739, wo von 

Vi Von Dr. J. J. Welti. als Neujahrsblatt der Iliilfsjresellschatt in Winter- 
thur für I*:i7. 

-} Ms*. H. II., III, f>8 Xr. 1). u. XII. 1(12 i Nr. 3, der St.-K Hern. 



Dia itJjüAj^^aQAfilAf 



IV. 4. Neue religiös»» Regungen. Bern. 



10f> 



einem „besonders gesegneten Besuch" erzählt und neben Nikiaus 
von Wattenwyl, Friedrichs Bruder, auch des Postmeisters Fischer, 
der Fräulein Sybilla Jenner und der Witwe Barbara Lutz geborne 
Fischer besonders Erwähnung gethan wird. Aber auch Zinzcndorf 
selbst kam nach Bern; 1740, 1751 und 1757 verkehrte er in der 
Familie seines Freundes; er suchte den Pfarrer Sarauel Lutz in 
Diesbach auf, und mächtig wirkte die Erscheinung des frommen 
Grafen auf alle, die daflir empfänglich waren. Derselbe richtete 
1741 ein besonderes Schreiben „an den Herrn Antistes der Kirche 
zu Bern 11 ; Albrecht von Wattenwyl, Herr zu Diesbach, berief 
zwei deutsche Herrnhuter-Brltder, um die Leute seiner Herrschaft 
religiös zu bearbeiten, und das Landgut der Familie von Wattenwyl 
zu Montmirail am Neuenburgcrsce wurde jetzt ein Mittelpunkt 
der herrnhnti8chen Bewegung in der Schweiz. 

Leidenschaftlich war zwar hier die Abneigung gegen diese 
Art der Frömmigkeit. Der Widerstreit zwischen der hergebrachten 
bürgerlichen Gottesfurcht und dem kosmopolitisch-gefühligen Wesen 
war gross; er wurde noch durch Einbildung vergrössert. In den 
handschriftlichen Sammlungen des Dekans Gruner finden wir aus 
dem Jahre 1744: „Herrnhutische Lehrsätze und Ausschweifungen" 
zusammengestellt 2 ), dazu Schmähschriften, wie: „Graf Zinzendorf 
oder herrnhutische Lehre und vor der ehrbaren Welt abschäuliche 
Greuwel", von 1749. 8 ) Gedruckt erschien das: „Sendschreiben an 
einen vornehmen Mann, was von denen so häufig in der Schweiz 
sich befindenden Geisttreibern, Pietisten, zu halten", Strassburg 
(Bern) 1744, verfasst, wie man annimmt, von dem als Gelehrter 
und Litterat viel genannten, aber nach seinem Charakter nicht 
eben vorteilhaft bekannten Professor Georg Altmann.' 1 ) Ob ein 
Fall religiöseu Wahnsinnes, der 1753 in Langenthal vorkam, mit 
diesen Dingen in Zusammenhang stand, wagen wir nicht zu ent- 
scheiden. 6 ) 

Später scheint das Misstrauen sich etwas beruhigt, die An- 
erkennung der idealen praktischen Ziele zugenommen zu haben; 
nach einem Briefe aus dem Jahre 1774 „boten übrigkeit und 
Geistlichkeit in Bern der Sache allen wünschbaren Beistand". Die 



') Trechsel, im Herner Taschb., lST>t>. Auch F. Keller, Zinzendorfs Auf- 
nahme in der Schweiz, im Basier .lahrbueli, IKSS. 
r ) Ms*. H. H., XII. KW (Nr. f>\ der St.-B. Bern. 
*) Mn*. II. II., XII, 10f). Ib. 

4 i Ilaliers Bihl., III, Nr. »V27. Heber Altmann s. .später. 
•'•) Nachricht was »«ich in Langenthal mit Maria U., die vom Teufel be- 
sessen, 175.'} begeben hat, in Sind. Samml., I, 2.VS. 



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MX» Geschichte der schweizcrisch-reformicrtcn Kirchen. 



Professoren Stapfer 1 ) und Kocher 5 ), der Pfarrer von Greyerz 8 ) 
und der Helfer Langhaus*) bezeugten lebhaftes Interesse, na- 
mentlich an der Heidenniission; die eigentliche Stütze blieb aber 
immer die Familie von Wattenwyl. Friedrich Kudolf, der Sohn 
des genannten Nikiaus, verheiratete sich mit der jüngsten Tochter 
des Grafen von Zinzendorf; er war Aeltester der Hcrrnhuter- 
Gemeinde zu Harby. Sein Vater Nikiaus selbst ist 1783 in Herrnhut 
gestorben. 

In St. Gallen war es der Kaufmann Heinrich Giller, der 
Sohn eines aus Montpellier flüchtigen Hugenotten, der durch seine 
ungewohnte religiöse Begeisterung von sich reden machte. Als 
zwölfjähriger Jüngling begab er sich nach Lyon in der Absicht, 
unter deu Galeerensklaven thätig zu sein. Durch Lucius, bei dem 
er einige Zeit in Amsoldingen zubrachte, trat er mit den Berner 
Freunden in Verbindung und widmete sein Leben den Zwecken 
der Brüdergemeinde, welcher er 1740 sich förmlich angeschlossen 
hatte. 6 ) 

Vom Geist dieser Gemeinschaft wurde seit 1741 auch der 
reformierte Teil von Grau büu den gewaltig ergriffen. Die Pfarrer 
Wille zu Ohur und Perini zu Scanfs im Eugadin begeisterten sich 
für Zinzendorfs Schriften und fanden Gesinnungsgenossen in Volk 
und Geistlichkeit, und besonders auch unter den adeligen Familien 
des Landes, so dass bei einer Synode zu Ilanz 1749 die Mehrheit 
der Prediger zu herrnhutischen Ideen hinneigte. 0 ) Erbitterter 
Widerspruch blieb nicht aus; er machte sich in heftigen Schriften 
Luft, 1700 sogar in einem förmlichen Verdammungsurteil von 
Seiten der Synode, und führte noch später, 1773 bis 1775, aus 
Anlass einer von Jakob Pernice in Samaden gehaltenen Leichen- 



') Wahrscheinlich Johannes Stapfer, geboren 1719, gestorben 1*<U, Pro- 
fessor der Theologie seit 17;'i6, der bekannte Bearbeiter des bernischen 
Psalmenbuches von 1783 und Verfasser mehrerer Werke. Sein ebenso als 
theologischer Schriftsteller ausgezeichneter Bruder Johann Friedrich Stapfer, 
geboren 17<)S, war zehn Jahre lang Hauslehrer in der Familie v. Wattenwyl 
zu Diesbaeh, dann Pfarrer daselbst bis zu seinem Tode, 1775. S. über 
beide: Allg. D. Biogr., XXXV, 4.7). lieber den erstem auch Herzogs K. E., 

xiv, <'**;. 

•i David Kocher, Professor der Hehr. Sprache von 1761, gestorben 1792. 

*) Abraham von (ireyerz, Pfarrer au der Nydegg und am Münster, seit 
176»> oberster Dekan, gestorben 177*. 

■i Georg Langhaus, 176;» Helfer, dann Pfarrer am Münster, gestorben 
als Pfarrer zu Si seien 1790. 

"i Z. Teil nach dem ebm citierten Mss. Furer. 

,; ) Lorenz, P., Job. Bapst, von Albertini, Ein Lebensbild. Chur 1894. 



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IV. 4. Neue religiöse Regungen. Basel. 



107 



predigt, zu recht ärgerlichem kirchlichem Zank 1 ); man fand 
schliesslich für nötig, von jedem Geistlichen die eidliche Erklärung 
zu verlangen, dass er in keinem Verkehr mit Zinzendorf stehe. 2 ) 

Nirgends aber hat die religiöse Unruhe einen höhern Grad 
erreicht als in Basel; nirgends war aber auch die Neigung 
zum Separatismus, zu eigentlich sektircrischem Treiben grösser 
als hier. 3 ) Anfangs schien dies nicht der Fall zu sein. Von Seiten 
der Behörden sah man nur darauf, dass die Privatversammlungen 
nicht der Arbeit Abbruch thun , nicht Parteiungen unter den 
Hausgenossen erregen, und dass sie nicht von Personen beiderlei 
Geschlechts besucht werden; fremde Lehrer wurden fem gehalten 
und milde schonende Behandlung hatte die Bewegung iu un- 
gefährlichen Bahnen erhalten. 

Das Aufkommen des Pietismus in dieser zweiten Periode 
knüpft sich an den Namen des Pfarrers Hieronymus d'Annone 
in Waldenburg, der 1739 als beredter Verteidiger der neuen 
Frömmigkeit aufrat, und dann, seit 174t> nach Muttenz nahe bei 
Basel versetzt, als Haupt- und Mittelpunkt der Richtung dastand. 4 ) 
Nach Muttenz fanden Sonntags ordentliche Wahlfahrten statt von 
solchen, die den erweckten Prediger hören wollten, und vergebens 
suchten die Behörden diesem „unanständigen Gelauf, wie sie es 
nannten, Schranken zu setzen. D'Annone war ein edeldenkender 
aufrichtig-religiöser Mann, dem wohl mit Recht nichts anderes 
vorgeworfen werden kann, als dass er die Geister, die er geweckt, 
nicht zu beherrschen verstand. Eiu Besuch Zinzendorfs bei seinen 
Basler Verehrern gab Anstoss durch die ihm dargebrachte und 
entsprechend hingenommene Vergötterung. Aus Prattelen ver- 
nahm man bald von krankhaften Visionen eines Mädchens aus 
Zeglingen, von Symptomen arger Uebcrspanntheit und religiösen 
Wahnes bei dem Weber Daniel Riggenbacher ; aus andern Dörfern 



«> Vergl. Haller.s Bibl., III, Nrn. G<58— 1572. 
') Finsler, K. St., m 

*) Thurneyscn, im Basler .Jahrb., 18%. Eine etwas sonderbare, aber 
durchaus nicht wertlose Quelle ist auch Abrah. Kyburz : „Unparteiische Be« 
Schreibung alles dessen, was sich seit 17f>2 bis auf diesen Tag Denkwürdiges 
zugetragen mit denen Separatisten und Wiedertäufern im Kanton Basel 
(Trachten und Tische, UM u. .V>:>. Ochs gibt zwar Nachrichten, aber es fehlt 
an Verständnis. 

*) .1. Gh. Riggenbach: II. d'Annone, Abriss seines Lebens, samt einer 
Auswahl »einer Lieder. Basel 1S70. Die Charakteristik des Mannes, bei Ha- 
genbach, Osch, des XVIII. u. XIX. Jahrb., I, 1X4 u. ff. S. auch Bietismus, 
Separatismus u. Anabaptismus in der Landschaft Basel während des XV11I. 
Jahrb., Kirchenblatt, 18iii», S. 9W u. ff., Feuill. 



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108 



der Landschaft von Zittern und Schreien in den Versammlangen 
und andern Anzeichen ungesunder Ausartung. 

Jetzt schritt auch die Obrigkeit ein: Gefängnisstrafen, Aus- 
stellung am Pranger und Laudesverweisung wurden ausgesprochen ; 
d'Annone selbst sah sich zur Rechenschaft gezogen; aber der 
Fanatismus steigerte sich. Um entgegenzuwirken verbreitete 17Ö3 
der Professor der Theologie Jakob Christoph Beck 1 ) seine Schrift: 
„lieber den Ungrund des Separatismus": allein auch diese, ob- 
wohl im ganzen ruhig gehalten, scheint nur noch gereizt zu haben; 
denn sie erhielt eine äusserst leidenschaftliche Antwort von Hans 
Ulrich Mewille und Hieronymus Fäsch: „Kurzer Bericht auf das 
in Basel wider die sogenannten Separatisten herausgegebene 
Traktätlein". (4<>). Völlig im Ton der alten Wiedertäufer stellt 
sich hier die ungelehrte Laienfrömmigkeit gegen das geistliche 
Amt: „Die Wahrheit wird verdunkelt, welches jederzeit von den 
Gelehrten geschehen ist, die in Synagogen und hohen Schulen 
gelehrt siud worden." — „Der Author des Buches (von Beck) 
thut, als ob wir etwas auf den heutigen Gottesdienst halten 
thäten und nur Uber die Kircheuzucht klagten; aber nein — es 
ist nicht dem also, sondern dieser ganze Gottesdienst ist übel 
und von Gott verworfen, darum wir mit demselhigen keine Ge- 
meinschaft haben können; denn man kann Gott nichts Wohl- 
gefälligeres thun, als das, was er selber durch seinen heiligen 
Geist in den Menschen wirket." 

Der Rat setzte eine Specialkommission ein, am 5. März 1754. 
Zuchthausstrafe wurde gegen die Fehlbaren — auch mehrere 
Frauen — erkannt, aber in Verweisung gemildert ; nur Mewille, 
welcher das Verbot Übertrat, kam wirklich ins Gefängnis. 8 ) Er 
leistete indessen bald, schon im August, demütige Abbitte und 
wurde, nachdem der Widerruf gedruckt erschienen war (17. und 
24. August) wieder aus der Haft entlassen. Die Übrigen Ver- 
bannten wandten sich zum Teil auf bernisches Gebiet oder nach 
der Herrschaft Röthelen jeuseits des Rheins und setzten hier ihre 
Thätigkeit fort, wobei sie hier und da auch von Geistlichen be- 
beglinstigt wurden. Bemerkt zu weiden verdient, dass Mewille 
sich mit der Verführung durch „Freigeister" entschuldigt, und dass 
ein gewisser Fricker, der um verächtlicher Reden willen Uber 

Leber ihn: Halenbach : Die theo). Schule Huxels. 
*> So nach Thurneysen. Zchcnder (..IV, 17!»j wein* von einem (leorg 
Sen ff aus der Pfalz, der auf die (ialeeren verschickt wurde, und von einem 
Kud. Rohr aus» Lenzhury, «1er als Hemer L'nterthan nach Hern ins r Sehallen- 
hau.s" kam. 



IV. 4. Mono religiöse Roringen. Genf. Neuenbürg. 109 



das Abendmahl und die heil. Schrift mit den Andern verurteilt 
wurde, geradezu nicht als Pietist, sondern als „Dcist u bezeichnet 
wird. So nahe waren auch jetzt noch beide gegen das Staats- 
kirchentum sich empörende Richtungen verwandt. 

Nach neuen Klagen Uber Separatisten im Basler Gebiet wurde 
1772 das Verbot der religiösen Privatversammlungen erneuert. 

Die Stadt Genf sah sich 1754 ebenfalls durch einen fremden 
Schwärmer, Mainfait, in Unruhe versetzt, welche aber durch 
Bannisierung des Verführers und einiger Verführten bald wieder 
gestillt werden konnte. 

Mehr die ursprüngliche Verwandtschaft mit der Aufklärung 
verriet dagegen wieder ein Streit, der bald nachher in der Graf- 
schaft N c ue n b u rg ausbrach. Eine Anzahl vertriebener Zürieher 
Pietisten hatte sich 1731) in Couvet im Val-de-Travers nieder- 
gelassen und genoss hier trotz ihrer abweichenden religiösen 
Sitten des obrigkeitlichen Schutzes. Allein im Jahre 1758 wurde 
bei der jährlichen Ceusur der Geistlichkeit gegen den Pfarrer in 
Ponts, Ferdinand Olivicr Petitpierre (geboren 1722 und seit 1755 
in Ponts), die Anklage erhoben, dass er mit Berufung auf die 
Gttte Gottes die Ewigkeit der Höllenstrafen leugne. Petitpierrc 
wurde 1759 nach La Chaux-dc-Fonds versetzt, aber hier wieder- 
holte sich der Angriff von der „Compagnic des pasteurs u und die 
Zumutung an den Prediger, dass er durch Schweigen Uber diese 
Lehre sich Duldung erkaufe. Petitpierrc verweigerte dies, musste 
jedoch, obwohl die Gemeinde für ihn eintrat und Friedrich der 
Grosse, Fürst von Neuenburg, mit einem bekannten Witzwort zu 
seinen gunsten entschied, sein Amt bald verlassen. Der Streit, 
der darüber ausbrach und zu principicllcn Erörterungen Uber die 
Rechte der Geistlichkeit, der bürgerlichen Stände und des Fürsten 
führte, gilt als der erste Aulass zu den politischen Unruhen und 
Aufstandsversuchen von 1 7« 18. 1 ) 

Aber auch die alten ländlichen Wiedertäufer waren noch 
nicht „abgeschafft", nahmen vielmehr weltliche und kirchliche 
Behörden fortwährend in Anspruch. 

Aus Zürich heisst es: Man habe 1709 einige Täufer ge- 
tötet, so viele, als man bekommen konnte, ins Gefäugnis ge- 
worfen, einige nach Frankreich in den Krieg geschickt und noch 
andere auf die Galeeren verkauft. 

') Monnaid v. Müller. S« hw.-ii.'M-h., XI . S. J.*W n. ff. Apologie de M. 
Petit|tierre, mit einer llistoire abregee de ses denieles avee la chi>r*e, lTt'l. 
— S. auch t'insler, Kin KircheiiMreit aus dein vorigen Jahrhundert, im Volk*- 
blatt für die ref. Sehueiz, 1 ST."), S. .V.». 



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110 



Geschichte der «chweizerisch-retbrmi orten Kirchen. 



Bern griff zu ähnlichen Verzweiflungsmassregeln; es hatte 
1702 sogenaunte „Täuferjagdeu" eingeführt; aber die Unmensch- 
lichkeit der Massregel selbst und die dabei vorgekommenen 
Uufuge von Gewaltmissbrauch verstärkten nur das Mitgefühl mit 
den Verfolgten, die Empörung Uber die Verfolger, die sich all- 
mählich immer deutlicher regte und sich besonders den von der 
öffentlichen Meinung verantwortlich gemachten Geistlichen oft 
recht unliebsam zu bemerken gab. 

Am 11. Mai 1707 kam wieder ein „Täufer-Mandat", weil das 
frühere allzu nachsichtig befolgt worden sei. Die Pfarrer sollen 
es jährlich auf Martini von den Kanzeln verlesen und darüber 
predigen. Xebcn treuer Seelsorge wird ihnen auch strenge Kon- 
trolle anbefohlen Uber die, welche von Unterweisung und Abend- 
mahl fern blieben. 

Aber die Täufer waren noch zäher als ihre Verfolger; das 
Uebel dauerte unverändert fort nud störte leibliches und geistiges 
Gedeihen, bis man sich zuletzt zu einem ganz andern Verfahren 
entschloss, das allerdings Erfolg versprach, aber kaum weniger ■ 
grausam war als das früher befolgte: es war dies die massen- 
hafte Zwangsauswanderung. 

Der Gedanke an eine Abschiebung der lästigen Leute durch 
Vermittlung der Ostindischen Compagnie in Amsterdam war schon 
1009 aufgetaucht aber wieder aufgegeben worden, jetzt schien 
sich ein anderer Ausweg zu bieten, nämlich Kolonisierung in 
Amerika, und zwar teils in Süd-Carolina, welches der im eng- 
lischen Dienste stehende Berner Christoph von Grarlenried mit 
Ansiedlern zu bevölkern wünschte, teils in Westindien durch zwei 
andere Unternehmer. „Wir sind entschlossen", schrieben Schult- 
heiss und Bat von Bern am 15. März 1710 nach Basel, „einige in 
unserm Kanton befindliche Wiedertäufer in Americam relegieren 
und abführen zu lassen", und am folgenden Tage meldeten sie 
ihrem diplomatischen Vertreter im Auslande, dem Herrn von 
St. Saphorin, dass die Einschiffung in Rotterdam stattfinden solle. 
Jeder dieser unfreiwilligen Auswanderer erhalte von Staates wegen 
2") Kcichsthaler, wovon die eine Hälfte bei der Abfahrt in Bern, 
die andere auf dem Schiffe. 1 ) 

Unter endlosen Schwierigkeiten für die Behörden und un- 
säglichen Beschwerden für die Verbannten gingen nun 1710 und 
1711 einige solche Transporte ab, die meisten über Holland, wo 

Mss. II. II., XI, H Nr. Hr.. der Stadt-Bild. Bern. - Müller, Täufer 
S. l*»7 u. tV. Kin erstem Verzeichnis nennt nur -JtJ lYrsoneii. — Siehe auch 
Zehenders B. K.-deseh.. IV., 4;>. 



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IV. 4. Neue religiöse Hebungen. Täufer. 



111 



man für ihre Aufnahme und Pflege Geld gesammelt hatte und 
sich redlich um sie bemühte. Doch nur ein Teil ging wirklich 
nach Amerika, viele blieben in den Niederlanden, andere wandten 
sich nach Brandenburg und Prcussen, dessen Köuig ihneu Zuflucht 
gewährte. 1 ) Die Zahlen werden sehr verschieden angegebeu; von 
einer Fahrt heist es, dass von ÖQO zur Deportation Bestimmten 
nur 307 wirklich eingeschifft worden seien. 2 ) 

Schon bei der Abreise kamen ärgerliche Dinge vor; einige 
widersetzten sich, manche ergriffen im letzten Augenblicke die 
Flucht, und zum grossen Vcrdrussc der Berner kehrten nicht 
wenige auch aus Holland wieder zurück, wo man trotz Vor- 
stellungen und Verträgen jeden Zwang im freien Lande als un- 
zulässig bezeichnete/ 1 ) 

So war denn der Zweck auch damit keineswegs erreicht. 
Gegen die Zurückgekehrten, als Wortbrüchige, wurde neuerdings 
mit Galeeren- und Zuchthausstrafe gewütet. 1 ) Umsonst erhob jetzt 
die Geistlichkeit ihre Stimme dagegen. Der Konvent berief sich 
(1714) in einer bei aller formellen Demut doch recht kräftigen 
Eingabe auf den Glaubeu an die „einige Gerechtigkeit Jesu 
Christi, welche diese armen und sonsten iu vielen Stücken irrende 
Menschen bis dahin mit uns bekennenV) Allein diese Fürbitte 
fand üblen Empfang und eine schriftliche Antwort mit der höchst 
befremdlichen Behauptung, dass „so man denselbeu — den Täufern 
— fernem Lauf gelassen hätte, die gesammte Regierung in Ge- 
fahr gestanden und der ganze Stand (Staat) den völligen Um- 
sturz hätte befürchten müssen". So half das denn nichts ; sechs 
„Täufer und Diebe" wurden nach Sizilien geschafft und erst 1715 
wieder befreit. Wir treffen auf ueue Mandate vom y. September 
1718, vom 17. Mai 1722 und 17. März 1729 6 ), aber auch immer 
wieder auf die Erwähnung von Täuferversammhingen, so in 

M Ueber die Brandenburger Kolonie siehe hiervor S. 101. 

•i Müller, a. a. 0., 2'.».'. — Zehcndcr spricht ^S. ;V2 von fünf Schiffen. 
Ucher alle diese, übrigens im einzelnen noch etwas unklaren Verhält- 
nisse: Müller, a. a. 0. Bezügliche Verordnungen und Originalerlasse von 
1701» bis 1711 in Mss. Ii. I!., III, :ts, der Stadt-l.ibl. Bern. 

* Mandat vom 21. Mai 1714, mit einer langem rechtfertigenden Einlei- 
tung, bei Müller a. a. ()., S. .'5-W. auch vollständig bei Zeltender, IV, 10*2, wo 
die dagegen gerichtete Einsprache der (Geistlichkeit und des Konvent.*. 

L > Das sehr interessante Aktenstück steht vollständig in Zeheiidcrs B. 
K.-Gescl)., IV, 107--1U». aus dein Konventsmanu.ii Bd. 1, abgeschrieben. Die 
Antwort ebendaselbst. 

' i Das erste und dritte bei Müller a a. ().. S. &V2 und .'&<>, das zweite 
in Mss. II. II , XI, 10 (Nr. BJD der St.-B. Bern. 



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112 



(»eschichtc der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Langnau, Signau, Hochstetten und Trub, besonders aber in deu 
Gemeinden des solothurnisch-bernischen Bucheggberges, iu den 
Dörfern Oberwyl bei Büren, Schnottwyl, Gossliwyl, Biezwyl. 1 ) 

Erst jetzt gelang eine weniger grausame Kolonisation, eines- 
teils im Fürstentum Neuenburg 2 ), anderseits in den Gebieten des 
Bischofs von Basel, wo sich schon seit dem XVI. Jahrhundert 
einzelne Taufer niedergelassen hatten, und wo die arbeitsamen, 
ackerbaugewohnten Emmenthaler auf den wenig bevölkerten 
Höhenzügen des Jura eine für ihre Eigenart günstige Ansiedelung 
fanden. Der katholische KirchenfUrst bot ihnen, was die prote- 
stantische Heimat beharrlich versagte : ein friedliches, genügsames 
Dasein bei ungestörter Ausübung des Gottesdienstes in ihrer 
Weise. Weder die Anfechtungen von Seiten der angeblich ge- 
schädigten Nachbarn, noch zeitweise innere Meinungsdifferenzen 
zwischen einer strengeren und freiem Richtung vermochten das 
stille Gedeihen der Täufergemeinden im Münsterthale uud auf 
den Freibergen auf die Dauer zu stören, in deren zerstreuten 
Farailicngruppen sich ein von der Bildung abgeschlossenes und 
äusserst einfaches „praktisches Christentum" entwickelte. 3 ) 

Unterdessen war aber eine veränderte Stimmung mit aller 
Macht hereingebrochen, und auch die Obrigkeiten konnten sich 
derselben nicht länger verschlicssen. Eine beredte Apologie der 
Anabaptisten, die von dem Waadtländcr Samuel de Treytorrens 
verfasste „Lettre missive a L.L. E.E. de Berne par un de leurs 
sujets" (1717), blieb mit ihren heftigen Ausfällen auf die im Namen 
der Berner Regierung verübten Abscheulichkeiten nicht unbemerkt. 

l i Müller, a. a. (>.. .'>">.'} und -V>i. Einen der traurigsten Monumente aus 
dieser Zeit ist der auf gedrucktem Formular ausgestellte Kcvers einer alten 
Täuferin: „Nachdem M. hochgeehrte Herren der Täuffer-Kammer sich des 
Zustand* disers tcu Herrchen Weibes, Namens Katharina Steiner von Dürs- 
Uiithi. Kirehhörc Langnauw, eigentlich erkundigt, habend selbige ira, besag 
Hoch-obrigkeitlichen (iewalt, bewilliget, dass sie, als alt und prästhaft, bey 
Mause still und eingezogen sich halten könne, mit höherem Vorbehalt, dass 
sie keinen teufferischen Leuthen Einzug geben, ab ihrem Herd sich nicht 
verfügen, noch einige teufferische lVrsohnen besuchen solle, bey oberkeif- 
lich bestimmter Straff fahl Widerhandlens. Darum sie auch Bürgschaft laut 
Ordnung gestellt hat. Actum :50. Decemb. 17.11. Bescheint: Hieronymus Engel, 
Secretarius. Als Bürg: Michel Kupfer, von Dürs-Kiithi. Ihr Sohn." Mss. H. H., 
III, o> .».*>, der Sf.-B. Hern. 

J ) Clnitelain, Les anabaptistes du V'al-de-Kuz im Musee Neuch. XX. Die 
höchst beachtenswerte Erklärung des Königs bei Müller a. a. ().. Es 
sollen 17 Eaniiiien mit 77 Köpfen gewesen sein. 

\ Einige allerdings nur vereinzelte statistische Angaben aus dem Jahre 
J7lM, bei Müller, a. a. ()., 217. 



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IV. 4. Neue religio»» Regungen. Täufer. {[■} 



Der Täuferjagden schämte mau sich bald; seit 1730 hörten sie 
vollständig auf; am 4. Dezember 1743 wurde auch die Täufer- 
kammer aufgehoben und ihre Aufgabe der allgemeinen Religions- 
kamraer Ubertragen. Man begnügte sich jetzt mit der mehr als 
harmlosen Weisung, dass durch bessern Unterricht dem Täufer- 
wesen abgeholfen werden solle. 1 ) 

Einer der letzten Erlasse der Täuferkammer hatte — so sehr 
war plötzlich das Abschrcckungssystem Uberwunden — den Satz 
ausgesprochen: Mau mllsse „mit dergleichen Leuten einen lieb- 
reichen und sanftmütigen Umgang haben und sie, wenn sie vom 
Gottesdienst ausblieben, nit alsbald vor Chorgericht beschicken 
und um Geld strafen, welches ihnen sehr zuwider ist,,. 2 ) 

Die öffentliche Meinung ertrug die fernere Misshandlung dieser 
braven Leute um so weniger, da jedermann fühlte, dass nicht 
mehr Sorge für das Seelenheil der Untcrthanen, auch nicht mehr 
Glaubenshass oder Vorurteil, sondern einzig eigensinniges Be- 
harren bei dem hergebrachten Regierungssystem und schliesslich 
rcttnugslose Verlegenheit dazu bewogen hatte, die Strenge immer 
höher zu spannen; ebenso darf nun aber auch als gewiss an- 
genommen werden, dass gerade der Abscheu vor dem, was vom 
starren Staatskircheutum — von Seiten des Staates, aber im 
Namen der Kirche — gegen die wackern Märtyrer der Gewissens- 
freiheit gesündigt worden ist, nicht wenig dazu beigetragen hat, 
den Grundsätzen erst der Toleranz, dann der „natürlichen Religion" 
und dann der Religionsfeindschaft, den Weg zu bereiten. Ein 
berni8chcr Beamter, der Landvogt zu Erlach, hat damals (1711) 
seiner Regierung, die ihn nach dem Vorkommen von zu be- 
strafenden Täufern anfragte, die sehr bezeichnende Antwort ge- 
geben: „Dass leider und wohlbekannter Maasscn in dem Amt 
Erlach sieh keine solchen Leute befinden, die nur im Verdacht sein 
könnten, im wenigsten Wiedertäufer zu sein; wohl aber befinden sieh 
leider so viele derjenigen, die wegen Ungehorsams gegen die hohe 
Obrigkeit und deren heilsame Ordnung besser meritierten, aus dem 
Lande geschafft zu werd< n." 3 ) 

Allerdings hat es uoch gefährlichere Leute gegeben als die 
Ilerrnhuter, Separatisten oder Täufer damals waren. Das bernische 
Gebiet ist in der Mitte des Jahrhunderts der Tummelplatz einer 
der allerbedcnklicbstcn Sekten geworden, bei welcher es sich nicht 

Müller, ji. .i. (>., .'}.V2. 
*i Müller, a. a. O., S. »»4. 
') Müller, a. a. (>., .T»7 n. fl'. 

Blocseh. (losch, der schwei/.-rvf. Kirchi n. IM. II. 



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114 



Geschichte der »chweizerisch-reformierten Kirchen. 



um abweichende Glaubenslehren oder harmlose Ansichten handelte, 
sondern um sehr handgreifliche moralische Verirrungeu. Wir reden 
von dem Unfug der sogenannten BrUggler- Sekte. 1 ) 

Schon 1749 trieb ein Haus Joss im sogenannten „Schwarz- 
wassergraben" bei Hern als Verführer und religiöser Wüstling 
arges Unwesen. Er wurde mit Ruten gestrichen 1751 und auf ewig 
verbannt; seine öffentliche Ausstellung in der neuen Kirche zu 
Zimmerwald, mit eigens bestellter Gelegenheitspredigt durch den 
Dekan J. J. Zchcndcr, machte der Sache scheinbar ein Ende. 

Doch bald kam es noch schlimmer: in der nämlichen Gegend, 
zu BrUgglen bei Rüeggisberg, lebten damals zwei Brüder Kohler, 
von welchen namentlich der eine, Hieronymus, sich hervorgethan 
hat. Als Propheten und Bussprediger, dabei auch als Wunder- 
thäter traten sie auf, wussteu sich durch angebliche Weissagungen, 
Wunder -Heilungen, besonders auch durch geschickte Angriffe 
auf die verweltlichte und vom Glauben abgefallene Kirche, ein 
grosses Ansehen und vielen Zulauf zu verschaffen. Hieronymus 
Kohler gab sich, halb in Grössenwahn verfallen, halb in schlauer 
Berechnung auf seine Umgebung, für den neuen Messias aus, für 
den Stifter einer neuen Kirche und des wahren Gottesreiches, in 
welchem die Glaubigen nicht mehr sündigen und Uber das Gesetz 
erhaben sind. 

Bald schlug die sich steigernde spiritualistische Schwärmerei 
in den abscheulichsten Antinomismus über. Die äusserliche ge- 
setzliche Ehe, wie sie „iu der Welt" herrscht, wurde abgeschätzt, 
dafür die neue geistige Ehe eingeführt, das heisst der wildeste 
Ehebruch und unbeschreibliche Ausschweifung. Erst mit dem 
Tode des Hieronymus Kohler, der am 15. Januar 1758 in Beru 
als Gotteslästerer hingerichtet wurde, und mit der Flucht seines 
Bruders, erlosch dieses sehr trübe Feuer, welches eine Zeit lang 
Kirche und Staat in arge Aufregung versetzt hat. 

5. Die Aufklärung. 

Im Jahre 1707 wurde in Genf ein gewisser Andr£ Robert 
Vaudenet als Anhänger des Deismus zur Rechenschaft gezogen 
und bestraft-); 1714 Hess der Pfarrer Abraham Bertschi zu Twann, 

M Kybnrz, Das entdeckte (icheiinniss der Bo.sheit der Kr. Sekte. Zürich 
I7r»:{, in '2 Teilen. — Narbrichten von der Br. Sekte Köhlers, in Simml. Samml., 
1, L K .«7. — Meister, E., liehet. Scenen der Schwärmerei u. Intoleranz. Zürich 
17s;». — Zehender.s Ii. K. (i., IV, Um— 17s. 

\ Fazy. Proces et condamnation d'un (leiste ä tieneve, in den Mem. de 
rinstitnt. XIII, ."{—IL. 



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IV. 5. Die Aufklärung. Anzeichen. 



115 



der früher in Bern Spitalprediger gewesen war, ein zu Basel 
gedrucktes Buch erscheinen, das, mitten in die Erörterungen Uber 
die Consensusformel hineinfallend, gewaltig erschreckte und sofort 
verboten wurde. Die Unterdrückung scheint gelungen zu sein, 
aber es verrät seine Tendenz durch den Titel: „Grundfesten der 
wahren Religion". 1 ) Am IG. Februar 1727 predigte der Pfarrer 
Calame zu Iferten, der schon früher erklärt hatte er werde die 
PrUdestinationslehre bei Seite lassen, Uber Phil. IV, 5. und sagte 
dabei unter anderm: „La plus grande heresie, comme l'a tres 
bien remarque un pere de l'eglise, c'est la depravation des meeurs; 
la bonne vie par contre est la pure Orthodoxie". Ein Bartheiemi 
Haldimand, „homme sans etnde", beschwerte sich schriftlich in 
Bern Uber Calame: „Qu'il preche rindifference des rcligions, qu'il 
enseigne le ministere de Satan". Die Classes von Iferten und 
Romainmotier traten für den Angefochtenen ein, aber das Gut- 
achten des Berner Kouvents lautete ungünstig: Ein Satz der 
Predigt „komme auf den Naturalismus, Universalismus und In- 
differentismus hinaus, als ob wenig daran gelegen, welcher Parthey 
jemand zugethan, weilen man in andern Religionen könne selig 
werden". Calame wurde auf eine andere Stelle versetzt. 2 ) 

Ein Jakob Fischer von Romanshorn wurde 1729 als Sozinianer 
bestraft und schliesslich in Zürich im Spital eingesperrt. 3 ) 

Das waren die ersten Anzeichen dafür, dass sich eine geistige 
Bewegung vorbereite, welche weit Uber die Beseitigung der Con- 
sensusformel hinausschreiten werde. Bisher war die Theologie 
durchaus orthodox — im heutigen Sinne des Wortes — das heisst 
Gottgläubig, Bibelgläubig, Christusgläubig; die Arminiauer, Amy- 
raldisten und Pietisten in allen Färbungen nicht weniger, als die 
Wächter der alten Bekenntnisdogmatik. 

Jetzt kam eine ganz andere Denkweise auf, und zwar, was 
an sich schon den Gegensatz gegen die bisherige Lage bezeichnet, 
nicht sowohl durch Theologen, als vielmehr durch Laienschrift- 
steller; eine Denkweise, die auf völlig abweichendem Boden steht, 
auf andern Voraussetzungen beruht, andere Ideale verfolgt, als 
sie bis dahin allgemein gewesen waren. An die Stelle der bis- 
herigen Uebersebätzung der Bekenntnisse trat in ziemlich schroffem 
Umschlag, zuerst bei Wenigen, dann rasch bei Vielen, eine aus- 

') Memorial des Konvents wegen Abraham Hertsehis, Prodikanten zu 
Twann, ausgegebenen liudis, 171«». Kopie in Mss. II. 11., VIII, .">:? ' Nr. 15). 

' i > Die Predigt wurde mit den übrigen bez. Schriften gedruckt. Hallers 
BibL, III, Nr. C02. 

*) E. A., VII, 1, m. 



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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchon. 



gesprochene Gleichgültigkeit dagegen, ein Zurückgehen auf das 
Allgemein-Menschliche, ja Selbstverständliche in der Religion, 
nicht selten aber auch Gleichgültigkeit, ja Hass gegen das Chri- 
stentum selbst, das man so lange mit jenen vergänglichen Ge- 
staltungen verwechselt hatte und das man jetzt so leicht mit jenen 
verwarf. Die Stimmen mehrten sich und wurden immer lauter» 
die der Meinung waren, dass, wie Lessing nachher zu verstehen 
gab, keiner der drei Ringe, um die man sich herumstritt, der 
richtige sei, dass die Religion gerade nur in dem allein bestehe, 
was alle Kirchen übereinstimmend besitzen, oder auch — dass 
die Religion selbst ein Wahn und eine Verirrung des menschlichen 
Geistes sei. 

Die Dogmen, die man so lange als Götzen verehrt hatte, 
wurden jetzt nicht nur zu ihrer richtigen Bedeutung degradiert, 
sondern, wie die Heiligenbilder der Reformationszeit, im Zorn 
zerschmettert; mit dem Gefass, in dem das Allerheiligste bis 
dahin eingeschlossen gewesen, wurde auch sein Inhalt achtlos 
auf die Erde geworfen. 

Dieser allgemeinen Stimmung, die mit dein Beginn des XVIII. 
Jahrhunderts plötzlich die weitesten Kreise ergriff, konnte auch 
die reformierte Schweiz sich nicht entziehen. Der englische Deismus, 
der zwar am Dasein Gottes und dem Walten einer sittlichen 
Weltordnung festhielt, dagegen vom Glauben an eine göttliche 
Offenbarung, an die Bibel und an Christus als Erlöser vollständig 
absah, fand hier verhältnismässig nur wenig Eingang. Viel wichtiger 
und namentlich viel erkennbarer ist der Einfluss der französischen 
Philosophen geworden, welche von der „natürlichen Religion 14 und 
dem Vorsehungsglauben der Engländer fortgeschritten sind zur 
entschiedenen Bestreitung und Verspottung des Christentums und 
der in den Kirchen aller Konfessionen verkündigten Lehren und 
bis zur bewussteu Feindschaft auch gegen die sittliche Seite der 
Religion. 

Der Hauptvertreter dieser französischen „Philosophie" des 
XVIII. Jahrhunderts, welcher als Schriftsteller, wie als Meusch, 
bei aller Frivolität und leichtsinnigen Spottsucht, bei allem In- 
grimm gegen den Kirchenglaubcn, doch gerade noch Idealität und 
Ernst genug hatte, um auf das Geschlecht seiner Zeitgenossen 
dauernden Eindruck zu machen, Voltaire, lebte während län- 
gerer Zeit ganz nahe bei Gent' und hat eine unmittelbare und 
persönliche Einwirkung auf diese Stadt und durch sie auch auf 
die übrigen reformierten Gebiete, allermeist auf die höher ge- 
bildete Gesellschaft, ausgeübt. Sein Hass und Hohn traf zunächst 



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IV. . r >. Die Aufklärung. Voltaire. 



117 



die katholische Kirche Frankreichs, in der er aufgewachsen war, 
und deren Unwahrheit und konventionelle Heuchelei zu seiner 
Zeit ihren Höhepunkt erreicht hatte; allein gerade während seines 
Aufenthaltes in Ferne* und seiner Berührungen mit der Genfer 
Geistlichkeit zeigte es sicli deutlich, dass die Nüchternheit und 
Kunstlosigkeit, vielleicht sogar Langweiligkeit des ealvinischen 
Gottesdienstes, der steif pedantische Ernst, die puritanisch-strenge 
Moral, die Angst vor den Ausgelassenheiten des Theaters und 
des Luxus. Voltaires Spottsucht beinahe noch mehr reizte, als 
die wcltformigern Einrichtungen des katholischen Kultus. 

In Schrift und Wort hat Voltaire keine einzige Gelegenheit 
vorübergehen lassen, ohne die kirchlichen Institutionen Gents der 
allgemeinen Lächerlichkeit preiszugeben, mit Witzworten, welche, 
wenn auch oft ganz unberechtigt und verständnislos, wenn auch 
für viele durch ihre gotteslästerliche Leichtfertigkeit empörend, 
doch so fein und mitunter auch so treffend waren, dass sie, von 
Mund zu Mund gehend und überall mit einer gewissen Schaden- 
freude angehört, die grosse Menge der Genfer Bevölkerung voll- 
ständig von ihrer bisherigen Ehrerbietung vor ihrem Consistoire 
und ihrer Compagnie des pasteurs abwendig machten. 1 ) 

Jeder Versuch der Geistlichen, ihr Ansehen gegen den Spötter 
zu wahren, schlug unter solchen Umständen zu ihrem Schaden 
aus, und die Festhaltung an der üblichen und sonst mit gebüh- 
rendem Respekt hingenommenen Kirchenzucht war bald zur Un- 
möglichkeit geworden. Alle schwachen Seiten der Dogmatik, die 
Lehre von der Erbsünde, von der Dreieinigkeit, von der Satis- 
faktion durch den Tod Christi, von der buchstäblichen Inspiration 
der heil. Schrift, wurden vom Standpunkte des gemeinen Menschen- 
verstandes aus schonungslos als Aberglaube verhöhnt, und bei 
der Art, wie dieser Glaube bisher nur durch die Staatsgewalt 
war aufgezwungen worden, konnte es nicht schwer sein, die 
Menge zur Meinung zu bringen, dass alle Frömmigkeit nur 
Heuchelei und Berechnung, Lehre und Predigt absichtliche Er- 
findung sei, um die Menschen im Zaum zu halten und gehorsam 
zu machen. 

Der ungeheure EinHuss, den Voltaire auf diese Weise aus- 
geübt hat, beruhte aber auch auf einer andern Seite seines Auf- 
tretens, welche auch von denen, die seinen Unglauben verabscheuen, 

sogar bei der persönlichen, vielmehr bei der geschichtlichen 

_ 

*) Saint-liene Taillnnriier, La Suifsc ehretienne et le XVIII' 1 sieele. 
ive et ses ecrivains. Kevin; dos üeux monde«*, l^v_>. — Du Kois-Melly, 
genevois» » eu l<m a I7»in. Je «Mit.. Gineve et Haie l«s± 



118 



Geschichte der schwcizerisch-rct'ormicrten Kirchen. 



Beurteilung nicht Ubersehen werden darf. Er hat gewisse Töne des 
natürlich-sittlichen Gefühles anzuschlagen gewusst, welche von 
der Kirche teils zu gunsten der Dogmatik vernachlässigt, teils 
nur theoretisch-künstlich abgeleitet uud darum nicht mehr ver- 
standen worden waren. 

Er war in Wirklickeit ein Prediger der Menschlichkeit und 
Duldsamkeit und zeigte sich als solcher in seinem kräftigen 
Protest gegen den an Calas in Toulouse verübten kirchlichen 
Justizmord. Je grösseres Aufsehen begreiflicherweise das Geschick 
der unglücklichen Hugenottenfamilie in dem reformierten Genf 
erregt hatte, je aufrichtiger das Interesse und die Sympathie war, 
die man den unschuldig Verfolgten entgegenbrachte, um so mehr 
mussten nun auch die Genfer denjenigen bewundern, der den Mut 
gezeigt hatte, eine solche Scheusalichkeit in verdienter Weise zu 
brandmarken. Voltaire erschien als ein Befreier aus unerträg- 
lichen Zuständen, und seine Lehre von der religiösen Toleranz 
als ein neues Evangelium, durch welches nun die Welt einer 
bessern Zeit entgegengehen werde. Voltaire hat bei dieser Ge- 
legenheit einer seit Jahrhunderten vergessenen Seite des Christen- 
tums wieder zu ihrem Rechte verholfen, der allgemeinen Menschen- 
liebe uud der Achtung vor dem Gewissen, und leichten Herzens 
warfen die Zeitgenossen, um den Preis dieser Wahrheit das 
ganze übrige Christentum weg. 1 ) 

Der zweite Herold der französischen antikirchlichen Philo- 
sophie, der die Gesinuung des XVIII. Jahrhunderts bestimmte, 
Jean Jacques Rousseau, hat nicht uur bei Genf gelebt, er war 
selbst ein geborener Genfer, und bat, obwohl stets im Auslande 
weilend, doch mehr als einmal direkt in das innere Leben seiner 
Vaterstadt sich eingemischt. Rousseau, der bekanntlich reformiert 
getauft und erzogen, bei erster Gelegenheit katholisch geworden, 
später zum reformierten Bekenntnis zurückgekehrt ist, predigte 
in seiner eigenen Person die vollständigste Gleichgültigkeit gegen 
die konfessionelle Form des Christentums in den historisch vor- 
handenen Kirchen; in mehreren seiner berühmtesten Schriften 
richtete er sich aber auch direkt dagegen. In den selbstbiogra- 
phischen „Coufessions" begründet er seiue Abwendung von jeder 
positiven Religion, in seiner pädagogischen Schrift „Emile" pro- 
klamiert er die Herrlichkeit rein menschlicher Geistesentwicklung 
vermittelst der natürlichen Religion. 

Weit weniger als Voltaire war Rousseau eine im eigentlichen 
Sinne irreligiöse Natur; seine Schwärmerei für Menschenglück 

') Halenbach, Gesch. des XVUI. und XIX. Jahrhunderts, 22—32. 



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IV. 5. Die Aufklärung. Rousseau. 



119 



und Menschenliebe, sein sentimentales Mitgefühl für alle Interessen 
der Humanität, war für ihn eine Art von Religion, und die Grau- 
samkeit, mit welcher er in der Welt herumgehetzt worden ist, 
die Ueherzeugungstreue, mit der er auf alles gewöhnliche GlUck 
verzichtete, Hess ihn vielen im Lichte eines Märtyrers erscheinen, 
namentlich denen, die ihn nur aus seinen Schriften kannten ; und 
doch hat er kaum weniger als sein Zeitgenosse dazu beigetragen, 
die bisher geltenden religiösen Vorstellungen zu zerstören. 

Die Schriften von Voltaire und Rousseau, die nun Uberall 
hindrängen, wo man Uberhaupt damals französisches Wesen als 
Vorbild pflegte, waren nicht das einzige Mittel, auf welchem diese 
Gesinnung in die Schweiz eindrang. Gross war die Zahl der 
Männer aus den höhern, gebildeten Klassen, aus Zürich, Bern, 
Graublinden, um nur die reformierten zu nennen, welche in fran- 
zösischen Diensten jeweilcn einige Jahre zubrachten, und danu, 
zum grössern Teile vom dort herrschenden Geiste angesteckt, als 
aufgeklärte, der Religion entfremdete, oft recht leichtsinnige und 
oberflächliche Leute wieder in die Heimat zurückkehrten, um hier 
die höchsten und einflussreichsten Staatsämter zu Ubernehmen, 
oder als Landvögte irgendwo mit dem Volke direkt in Berührung 
zu treten. 

Wer unter ihnen zu ernst gesinnt war, um dem Atheismus 
zu verfallen, betrachtete im günstigsten Falle den Glauben an die 
hergebrachte Kirchenreligion als eine Notwendigkeit fllr das un- 
gebildete Volk, das diesen für die Philosophen überflüssigen An- 
sporn zur Tugend nicht entbehren könne, und fuhr fort, der 
Kirche und ihren Einrichtungen eine gewisse Achtung zu bezeugen 
und dem Gottesdienste beizuwohnen, um damit ein gutes Beispiel 
zu geben. Allein der Glaube daran war verschwunden, und das 
Volk Hess sich darüber nicht täuschen. Das böse Beispiel wirkte, 
das gute Beispiel wollte nicht mehr verfangen, und nur um so 
mehr setzte sich das Vorurteil fest, dass die Religion eiue Er- 
findung der Herrschenden sei. 

Die Gewalt, mit der diese Richtung vordrang, offenbarte sich, 
wie so oft, zuerst an dem Widerstande, den sie an den Mächten, 
Einrichtungen und Interessen des Bestehenden fand. Typisch ist 
in dieser Hinsicht der Wettsteinhandel. Basel zählte auch neben 
Samuel Werenfels in Kirche und Universität eine Anzahl trefflicher 
Gelehrter. Da war vor allen der Antistes Hieronymus Burckhardt, 
geboren H>80, gestorben 1737 (7. Mai), und sein Altersgenosse, 
der 1G81 geborene und 1737 gestorbene Jakob Christoph Iselin, 
der vielseitig gebildete Historiker und Herausgeber des grossen 



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120 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



nach ihm benannten Lexikons, früher Professor in Marburg; dann 
der Orientalist Johann Ludwig Frey, erst Professor der Geschichte, 
später des Alten Testaments, der verdiente Begründer des Frey- 
Grynaeus-Instituts (geboren 1682, gestorben 1759); ferner der be- 
deutend jüngere, aber früh verstorbene Johann Grynaeus (1705 
bis 1744), Professor der Dogmatik, der würdige Vertreter des be- 
rühmten Theologengeschlechts, und endlich sein Nachfolger, Jakob 
Christoph Beck (1711 — 1785), der uns als Gegner der Separatisten 
begegnet ist, der aber in seinem „Compendium der Dogmatik" 
mit seiner starken Neigung zum ethischen Massstab der Beur- 
teilung schou eine, nach Hagenbachs Ausdruck, „etwas erweichte" 
Orthodoxie vertrat. 1 ) 

Aber alle diese Theologen, Wereufcls mit eingeschlossen, 
dienten als Männer der Kirche noch durchaus dem, wenn nicht 
als einzig wahr, 80 doch als einzig heilsam betrachteten Lehr- 
system, und daran vermochte auch der 1722 unternommene An- 
lauf zur Reform und Hebung der stark zurückgegangenen Uni- 
versität nichts zu ändern, da man den wirklichen Fehler, den 
grundsätzlichen Stillstand der Lehrentwicklung, die unnatürliche 
Beschränkung der wissenschaftlichen Freiheit, nicht als solchen 
erkannte. 

Eine andere Stimme wurde laut, aber man ertrug sie nicht 
und stiess sie aus. Wettstein gehörte nur in sofern zu den Auf- 
klärern, als sein Angriff auf die hergebrachte Lehre nicht, wie 
bei den Pietisten, von den praktisch- religiösen, sondern von den 
wissenschaftlich-verstandesmässigen Gesichtspunkten ausging, das 
bisher unbekannte Recht der freien Forschung in Anspruch nahm 
und deshalb jetzt auch die als Gegner faud, welche vorher zur 
Beseitigung der Consensusformcl mitgewirkt hatten. 

Johann Jakob Wettstein, der 1(593 in Basel geborene 
Neffe des Professors Johann Rudolf Wettstein (des älter n, 1014 
bis 1084), war schon mit 13 Jahren studiosus theologia? und hatte, 
im frühreifen Drange der natürlichen Beanlagung, sofort mit der 
Vergleichung der neutestamentlichen Texte mit grosser Gründ- 
lichkeit sich zu beschäftigen begonnen. Nachdem er infolge dieser 
Studien in Cambridge ein Mitarbeiter von Richard Bentley ge- 
worden, war er in Basel als Helfer zu St. Leonhard bald ein 
beliebter Prediger, zugleich aber auch unbesoldeter Lehrer (Privat- 
dozent) an der Universität, und fuhr als solcher fort, eine be- 
richtigte Ausgabe des Neuen Testamentes vorzubereiten. 

■i UcIht alleriieHe: lla-r»>nbaeh, I>ie thool. Schuh« Basels lsii i:, 8. 42 — IS. 
l/i-ber Beck auch Alljr. I>. Biogrr. II, -JV\. 



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121 



Seine Absicht war kein Geheimnis, erregte aber bedeutenden 
Anstoss. Man fand das Unternehmen eben so schädlich als unnötig, 
da ja der richtige Text längst bekannt sei, und die vorhandenen 
Uebersetzungen vollkommen genügen. Seine Zweifel gegen den 
textua reeeptus wurden als Impietät und Auflehnung wider die 
heilige Schrift erklärt und die absurdesten Verdächtigungen ver- 
breitet. Selbst die Tagsatzung wurde mit der Angelegenheit des 
„Diakouus Wettsteiu" behelligt, der die Gottheit Christi leugne 
und die Glaubwürdigkeit der Bibel bestreite. Am 13. Mai 1730 
wurde er seines Amtes entsetzt. Er begab sich nun nach Holland 
und gab dort 1734 seine fllr die Geschichte der neutestamentlichen 
Textkritik so wertvolle und epochemachende Arbeit heraus. Als 
Professor an der Hochschule der Kemoustranten in Amsterdam 
ist er am 9. März 1754 gestorben. Der Prozess gegen den ebenso 
scharfsinnigen und gewissenhaften als religiös harmlosen Gelehrten 
bietet eines der unerfreulichsten Blätter aus der Kirchengcschichte 
des XVIII. Jahrhunderts und es hat dieser Ausläufer der 
Consensus-Theologic so viel Widerwillen gegen die Buchstaben- 
gläubigkeit erregt, dass dadurch die Aufklärung mehr herbei- 
gerufen als zurückgehalten worden ist. 

Der Strom Hess sich nicht mehr aufhalten und ging jetzt 
auch Uber die mildere Richtung hinweg. Zürich, von wo aus noch 
gegen Wettstein kircheuamtlich gehetzt worden war, musste kurz 
hernach den ausgesprochensten Anninianismus in seine theologische 
Schule ciudringen sehen. Job. Jak. Zimmermann, geboren 1095, 
machte seine Studienreise, schon vorhandener Neigung entsprechend, 
nach den Niederlanden und kehrte als Anhänger von Limborch 
und Clericus, Tillotson und Grotius nach Zürich zurück. Als ver- 
dächtig wurde er deshalb anfangs zurückgestellt, dann aber 17:57 
zu allgemeiner Verwunderung „praeter omnium opinionem" zum 
Professor theologiae erwählt. „Ich bin jetzt noch, schrieb er dabei, 
in suspicione heterodoxiae, und mit Recht, wenn die Orthodoxie 
in Calvinismo et eauonibus synodi Dordracensis besteht". Er machte 
kein Hehl daraus, dass er die bisherige Rechtgläubigkeit als einen 
sittlichen Fehler betrachte, als ein Häretitizieren, welches geradezu 



') Acta oder Handlungen betreffend die Irrthlliner und anstössigen 
Lehren des Herrn J. .1. Wettstein. gewesenen Diakonus zu St. Leonhard, 
enthaltend die Bedenken eines Ehrenden Conventus theologici und seine, 
Hrn. Wettsteins, selbsteigenen Schutzschriften, samt andern dazu dienenden 
Dokumenten. Basel 1730. — Eine eingehende Darstellung von Hagenbach, 
in Illgens Zeitschrift für bist. Theo!., L899, I. — Schweizer, Centr.-Dogni., II, 
744-717. 



122 



Geschichte der schweizerisch-refonnierten Kirchen. 



die Ursache des Unglaubens sei. Eine öffentliche Schulrede, die 
er 1741 hielt, reizte zum Angriff. Man forderte vom Rate, dass er 
einschreite gegen „eigenmächtige Aenderungen der Lehre". Eine 
Kirchensynode (1742) pflegte längere Verhandlungen darüber. 
Zimmermann verteidigte sich, wusste zu beruhigen und blieb 
schliesslich unangefochten. Er ist „von Vielen übel angesehen, 
von Wenigen hochgeachtet", 1757 gestorben. Seine „Opusetila 
theologici, philosophici et philologici argumenti" sind 1751— 59 im 
Druck erschienen. 1 ) 

Nicht seine Person, seine Richtung hatte gesiegt. .loh. Jak. 
Lavater, seit 1737 Hottingers Nachfolger als Professor der Kircheu- 
geschichte, teilte Zimmermanns Anschauungsweise; die aufgeklärte, 
freie Theologie setzte sich in Zürich fest. 

Es ist wohl nicht unrichtig, wenn Schweizer sagt, dass in 
diesem Zeitpunkte eine „würdige Orthodoxie nicht mehr möglich 
war u . Wie die gewichtigsten Angriffe gegen die Kirchenlehre 
jetzt nicht von theologischer Seite herkamen, so konnte auch eine 
wirksame Verteidigung des Christentums nur von Laien ausgehen. 

Als Apologet tritt uns hier vor allen die mächtige Gestalt 
Albrccht Hallers entgegen. 

Sein Einfluss auf kirchlichem Gebiete ist nie unmittelbar 
hervorgetreten; Uber sein Verhältnis zur Religion sind trotzdem 
ganze Bücher geschrieben worden 3 ), und aus eben diesem Gruude 
hat ihm Nippold in seiner „Neuern Kirchengeschichte" ein mehrere 
Seiten langes Kapitel gewidmet. Für die Geschichte der 
sehweizerisch-reformierten Kirchen ist er von besonderer Bedeutung 
geworden, wie um seiner wissenschaftlichen und menschlichen 
Grösse willen, so ganz vorzüglich als Repräsentant der kirchlichen 
Uebergangszeit. 

Albrecht Haller, 1708 in Bern geboren, war Zeitgenosse von 
Voltaire und Rousseau: allein die Tiefe seines Wissens und 
Forschens, mehr noch die Gravität, die ihm eigen war, der mo- 
ralische Ernst, der seine Gesinnung beherrschte, hat ihn nicht 
nur vor der Oberflächlichkeit bewahrt mit der jene die religiösen 
Dinge behandelten, und vor der Leichtfertigkeit, mit der sie ihre 
Zweifel, unbekümmert um die Folgen, in die Welt hinaus warfen; 
es zwang ihn dieser sein Charakter auch, den religiösen Fragen 

') Fritz.sehe, 0. .1., Vit« .1. .1. Zinuuenuanni, celeberrimi qunndam theologi 
Turicensis, zur Jubelfeier Georg (Jessners, 1KI1. — Finaler, Zürich iiu XVIII. 
Jahrhdt., S. IM] uff — Schweizer, CeiHr.-D., II, 7<fJ— NJJ. 

7 ) Baggeren, A. v. Haller als Christ und Apologet. Bern 18*w>. — G tider, 
A. v. Haller als Christ, Rede im Auftrage de« ev. kirchl. Verein». Basel 1*78. 



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IV. b. Die Aufklärung. Haller. 



123 



das gründliche Interesse zuzuwenden, welches ihnen unter allen 
Umständen als geschichtlichen und psychologischen Thatsachen 
gebührt. Haller begnügte sich nicht mit der allgemeinen pietäts- 
vollen Festhaltung an der Kirche und ihren Lehren, er hat sich 
wissenschaftlich damit beschäftigt, als Forscher, als Denker und 
Philosoph. 

»Schon seine Gedichte sind voll von moralischen Reflexionen 
über Gott und Ewigkeit, Uber den Ursprung des Uebels in der 
Welt, und Uberall tritt jener tief religiöse Sinn der Ehrfurcht vor 
Gott uud der göttlichen Wcltordnung hervor, ein gewichtiges, ja 
fast drückendes Gefühl der Verantwortlichkeit im Angesicht des 
Ewigen. In spätem Jahren hat er sich aufs lebhafteste für die 
von den Herrnhutern unternommene Heidenmission interessiert. 
Die Sache war neu und Haller hat mehrere Aufsätze darüber 
geschrieben. Im Innersten abgestossen von den Aeusserungen 
rohen Unglaubens, wie sie bei deu französischen Materialisten 
hervortraten, schrieb er dann im Alter seine „Briefe Uber die 
wichtigsten Wahrheiten der Offenbarung", 1772, und seine „Briefe 
über einige Einwürfe noch lebender Freigeister wider die Offen- 
barung", 1775. 1 ) 

Allein gerade diese Titel seiner theologischen Schriften ver- 
raten, dass auch er sich dem Einflüsse seiner Zeit nicht zu ent- 
ziehen vermocht hat. Seine Religion war doch eine Art von 
Vernunft- und Naturreligion, denn von der Wahrheit des christlichen 
Glaubens Uberzeugte er sich durch vernünftige Gründe, durch 
Beweise ; was die Bibel lehrt, das stützte er durch sein natürliches 
Wissen; so sprach er von der „Lehre Jesu", von dem „Vorbilde 
Jesu", nicht in den Worten der Dogmatik von seinem erlösenden 
Tode. Der Standpunkt, den Haller einnimmt und vertritt, ist 
wesentlich derjenige des ältern Supernaturalismus der Wolfischeu 
Schule, welcher darauf ausging, durch gewisse Verstandesbeweise 
die Göttlichkeit der heiligen Schrift und die Wahrheit des Christen- 
tums zu begründen. So urteilt ein Theologe, der Hallers Denkungsart 
gerade nach dieser Seite zum Gegenstand einer spcciellen Unter- 
suchung gemacht hat. 2 ) Unverkennbar bestand in seinem Innern 
ein gewisser Kampf zwischen seineu anerzogeueu uud immer 
bewahrten Empfindungen und seinen davon unabhängig zu Stande 
gekommenen religiös-philosophischen Ansichten, oder, sagen wir, 



') Die erstem neu hernus^efreben nebst Hallers Lebensbild, von O. v. 
Greyerz. Rem 1877. 
J i (iilder, a. a. O. 



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\24 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



ein Zwiespalt zwischen dem, was er glauben wollte und dem, was 
er wirklich glaubte, ein Zwiespalt, der nie völlig ausgeglichen 
worden ist und als Ursache der Melancholie erscheint, welche 
bekanntlich seine letzten Lebensjahre verdüstert hat. 

Wichtig fllr die Kircheugeschichte ist Haller mehr durch das 
geworden, was er war, als durch das, was er sagte und schrieb, 
insofern als er für seine Zeit als christlicher Naturforscher ersten 
Ranges dem Atheismus der Andern im Wege stand und für alle 
Folgezeit den Beweis geleistet hat, dass wahrer religiöser und 
moralischer Ernst auch solche Krisen zwischen Glauben und 
Wissen zu Uberwinden vermag, weil Religion und Theologie nicht 
identisch sind, die erstere bleibt, auch wenn die letztere sich 
ändern muss. 

Eine ganz analoge Stellung in der Entwickelnng des religiösen 
Gedankens nimmt Hallers Freund Charles Bonnet ein, der treff- 
liche Genfer Naturforscher und Denker, der von der Höhe seiner 
geistigen Selbständigkeit Uber manche Kleinlichkeit und Enge der 
kirchlichen Gewohnheiten hinwegsah, aber die Ueberzeugung von 
der Wahrheit des christlichen Glaubens nicht allein mit dem Ver- 
stand fllr die Andern, sondern mit dem Herzen und fUr sich selbst, 
zeitlebens festhielt. 1 ) Bonnet war geboren den 13. Miirz 1720 und 
ist am 20. Mai 1703 gestorben. 2 ) 

An die Seite dieser Männer wieder gehört als frommer Natur- 
forscher auch der Basler Mathematiker Leonhard En ler, der 1707 
im Dorfe Rieben bei Basel geboren, zwar meistens in Petersburg 
lebte und dort 1783 gestorben ist 3 ), aber in seiner Vaterstadt be- 
kannt und mit vielen schweizerischen Gelehrten verkehrend, doch 
vielfach als Autorität angesehen und angerufen wurde von denjenigen, 
die angesichts der neuen Entdeckungen der Naturerkenntnis fllr 
ihren hergebrachten Glauben bangten. Als Verteidiger des Christen- 
tums trat Euler schon 1747 mit seiner „Rettung der Offenbarung 
gegen Einwurfe der Freigeister" 4 ) ein, in warmer Ehrerbietung 
vor der Weisheit und Grösse des Schöpfers, der durch tieferes 
Eindringen in die Natur nur immer grösser und anbetungs- 



') Ver;d sein wichtiges Werk: Palin;renesie philoKophiqnc ou idtfes Mir 
l'tftat passe et sur rtfrat futur des etres vivants, onvrage qui emtient prin- 
cipalcinent des recherches Mir le christianisine. (Jentfye 171»!)— 1770, 2 vols. 
Von Lavater ins Deutsche übersetzt. 

? ; Trcinblev, Memoire pour sorvir ä l'hist. <le la vie de Charles Honnet, 
Berne 17t» l. — Wolf, Kulturjresch. Biojrr., III, -j:»7— 2JH». 

»i Wolf, Kultur^esch. Biojrr., IV, 87— V.U. 

4 i Berlin 1717; neu heran!*gc«*cben von Halenbach, Basel 1*51. 



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IV. 5. Die Aufklärung:. Reformationsfeier. 



126 



würdiger wird; aber auch mit dem Nachweise, dass eine Über- 
natürliche Offenbarung möglich und für die moralische Gottes- 
erkenntms sogar notwendig sei. Auch bei Euler lag indessen 
unverkennbar der Hauptzweck der Religion in dem allgemein 
menschlichen Vorsehungsglauben, in der sittlich-wirksamen Aner- 
kennung einer göttlichen Weltordnung; der positiv dogmatische 
Glaube an Sünde und Erlösung, an Christus und das Bibelwort, 
wurde mehr aus PietätsgefUhl festgehalten und gegen die An- 
griffe roher Oberflächlichkeit in Schutz genommen. 

Aus dem Verstände hergenommene Beweise für das, was 
man bisher als Dogma geglaubt, das ist das Kennzeichen der 
neu aufkommenden Art der Frömmigkeit. Das kirchliche Be- 
keuntnis-Christeutum ist in der Verteidigungsstellung, für viele 
nur noch eine Sache der Gewohnheit oder des allgemeiueu Re- 
spekts. Wenn 1765 die Züricher Exspektanten (Predigamts-Kan- 
didaten) sich darüber beschwerten, dass mau ihre Rechtgläubig- 
keit verdächtige: „Wir müssen hören, dass wir jüngere Miuistri 
eine bloss heidnische Sittenlehre auf die Kanzel bringen und 
8oeinianischc und andere gefährliche Irrtümer in nnsern Predigten 
vortragen", so haben wir darin doch wohl nur den Beweis, zu 
sehen, wie sehr sich auch bei denen, die sich selbst für recht- 
gläubig hielten, die Sprach- und Denkweise umgewandelt hat. 1 ) 
Als umgekehrt Job. Kasp. Lavater im Jahre 1770, damals noch 
in der Kirche des Waisenhauses, Uber „die Kraft des heiligen 
Geistes predigte", erregte er allgemeines Erstaunen, das sogar in 
amtlichen Erörterungen seinen Ausdruck fand. 2 ) 

Mit allem Glänze, den die reformierten Kirchen aufzubringen 
wussten, wurde 1719 in Zürich und in Basel, 1728 in Bern, die 
zweite Jubelfeier der Reformation begangen. Die Berner Obrigkeit 
lud dazu alle ihre Mitverbündeteu ein, nebst Genf, Neuenburg, 
Biel, Mühlhnusen und dem evangelischen Teile des Münstcrthales. 
Reden wurden gehalten, Feuerwerke wurden abgebrannt und 
Medaillen geschlagen, aber der Sinn war nicht mehr der ultc; 
durfte man doch in einer der Festpredigten sagen: „Was hilft es 
dir, lieber Mensch, dass du von dem Joch jenes Römischen Herrn 
befreyet bist und aber uuter das Joch des Sataus uud ärgsten 
Antichristen bis in die Erden hinein gekrümmet, gebücket und 
getrucket einher gehen musst. Es ist ja eine grosse Thorheit: 
s ieli freuen, nit wissen warum! - *) 

») Finaler, im Kirehenblatt, 1*17, Xr.4. 
»i Fingier, im Kirchenblatt, 1K47, Nr. 6. 
■) Bericht von dem Jubeljahr, Bern 1728. 



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Geschichte der schwoizerisch-reformiertcn Kirchen. 



Die Bewegung ging bald darüber hinaus. Man kennt den 
sonderbaren Eindruck, den das grosse Erdbeben von Lissabon im 
Jahre 1755 in ganz Europa hervorgebracht hat, indem es den 
einen als Beweis gegen den Glauben an die Vorsehung diente, 
die andern aus dem Schlaf der Gleichgültigkeit weckte. 

In den kirchlichen Gebräuchen wurde äusscrlich nur wenig 
verändert. In Zürich wurde durch den Antistes Wirz seit 1768 
die auderwärts bereits übliche llcrbstkommunion und in Ver- 
bindung damit die bisher nur in der Stadt übliche, sitzende Abend- 
mahlfeier, auch in den Landgemeinden, eingeführt, die Privat- und 
Haus-Kommunion dagegen neuerdings abgelehnt und verboten. 1 ) 
Das folgende Jahr, 1769, brachte Zürich eine neue Liturgie mit 
der früher vermiedenen direkten Anrede im Gebetsformular. 2 ) Der 
Massstab für die Wahrheit ist jetzt ihre Nützlichkeit für die 
Zwecke der Aufklärung, ihre Brauchbarkeit für die Förderung 
der Moralität, und diese Auffassung der Religion musste immer 
sichtbarer auch auf den kirchlichen Zustand einwirken. Vielleicht 
hat die Autorität der oben genannten Apologeten, vielleicht mehr 
noch die Eigenart des öffentlichen Lebens in der Schweiz dazu 
beigetragen, dass der Ucbcrgaug sich verhältnismässig ruhig und 
mit Vermeidung von Extremen vollzog. Die Rücksicht auf das 
Volk, zu welchem, mehr als anderswo, auch der Lehrstand sich 
zählt und in der Republik notwendig zählen muss, gestattete auch 
dem Aufgeklärtesten nicht, als einsam vornehmer Philosoph auf 
die Ungebildeten hinunterzusehen, für welche der Aberglaube nötig, 
aber auch gut genug ist; diese Rücksicht hielt ihn aber auch 
vor dem andern Abwege zurück, unbekümmert um die daraus 
entstehenden Folgen, die Einfälle eitler Spottsucht oder unreifer 
Oppositionslust auf den Markt zu tragen. Die geistige Gemein- 
schaft mit dem Volke machte einerseits Zurückhaltung, anderseits 
Offenheit zur natürlichen Pflicht, und wo die Vorsicht vergessen 
wurde, da war auch Strafe nicht unbegreiflich. Der junge Pfarrers- 
sohn Job. Heinrich Meister von Zürich wurde wegen religions- 
fcindlicher Schriften eine Zeitlang aus der Eidgenossenschaft 
verbannt. 3 ) 

Es ergab sich so die alte Unterscheidung zwischen theore- 
tischer und praktischer Wahrheit, aber dies in einer Weise, die 
nicht von vornherein als ungesund betrachtet werden darf, weil 



's Finder, Zürich, im XVlll. Jalirh., 110 u. ff. 

-> Wirz. K. und Sch., 1, *l, KT», W. 

V FinBler, Zürich, im XV11I. Jahrh., 8. 144. 




IV. f>. Die Aufklärung. Zürich. 127 



sie nicht auf selbstsüchtiger Berechnung beruhte und meistens nicht 
einmal zum deutlichen Bewusstsein kam. Auf diesem Boden er- 
wuchs das Geschlecht der gemeinnützigen Pfarrer, welche ohne 
„Überflüssiges Grübeln" die Dogmen der Kirche weder geflissent- 
lich lehrten noch angriffen, aber dieselben als Mittel anwandten, 
um praktisch wohlthätig, allgemein nützlich, sittlich hebend, 
menschenfreundlich, belehrend und aufklärend zu wirken. 

„Die Herren Prediger sind gemeinlich in ihren Predigten gar 
zu gelehrt und geben weitläufige Erklärungen von den Texten, 
die der einfältige Bauer nicht versteht; hingegen sagen sie nicht 
einfaltig genug, was man thun sollte", hatte der berühmte, „philo- 
sophische Bauer" Kleinjogg — wohl mehr nach der Erfahrung 
seiner Jugendzeit — bemerkt; jetzt versuchte man den umgekehrten 
Weg. 

An der Spitze der Kirche von Zürich treffen wir von 1737 
bis 1709 den Antistes Hans Konrad Wirz, geboren 1088, der als 
entschiedener Anhäuger einer freien Richtung, doch mit Takt und 
Klugheit die Geschäfte leitete und namentlich um das Schul- 
wesen, wie auch als Verfasser mehrerer Druckwerke sich ver- 
dient gemacht hat; 1 ) — dann seinen Nachfolger Johann Rudolf 
Ulrich (1761) — 95), einen eigentlichen Repräsentanten der Auf- 
klärungsperiode, der vorher Professor der Bercdtsamkeit, dann 
des Naturrechts und zuletzt der Ethik gewesen war. 

Als theologisch-philosophischer Vertreter der neuen Denk- 
weise von einer gewissen Bedeutung begegnet uns beinahe nur 
— und erst von 1780 an — der jung verstorbene Heinrich Corrodi, 
Professor des Naturrechts und der Sittenlehre. 2 ) Bei den meisten 
Uberwog bereits die Richtung auf das praktische Leben oder 
richtiger: auf doktrinäre Belehrung, und zwar so sehr, dass gerade 
die hervorragenderen unter ihnen offenbar den Schwerpunkt ihrer 
Interessen wie ihres Wirkens eigentlich schon ausserhalb der 
Religion haben. 

Wir finden da den gewesenen Hofprediger in Deutschland, 
den vielseitig gebildeten Schöngeist, Dichter und Litteraten 
Johann Heinrich Meister, Pfarrer zu Küsnach 8 ), — den feinen 
Schriftsteller Johann Heinrich Waser (1713—1777), Diakon in 



■> Wirz, Züricher M., »J7. 

? t Hiogr. in den von ihm begründeten und herausgegebenen „Heiträgen 
zur I?cgründnng des vernünftigen Denkens in der Religion", Heft V.K 

') Wirz, Ziirch. M., S. 1<CJ, wo die Titel .seiner z. Teil französisch ge- 
schriebene Werke angegeben sind. 



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(ieschiehre <ler schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Wintcrthur 1 ), den erst 171S aus Deutschland wieder nach Zürich 
zurückgekehrten Joh. Conrad Flissli, Pfarrer zu Veltheim, Heraus- 
geber der „Beiträge zur Erläuterung der Kirchen- undlleformatious- 
geschichtc des Sehweizerlandcs« (Zürich 1741—175:}, in 5 Teilen). 2 ) 
Von Jakob Christoph Hartniann (1738-1802), Pfarrer zu Horbas, 
wird gesagt, dass er sich berllhint gemacht habe durch Hebung 
des Schulwesens und des sittlichen Lebens überhaupt. 8 ) Besonders 
bekannt sind der Historiker Johann Conrad Fiisi (1727— 1700), 
der Schüler Bodmers und Breitingers, Verfasser der vortrefflichen 
„Staats- und Erdbeschreibung der Eidgenossenschaft" (1705 — 1768, 
4 Bände l, Pfarrer zu Uetikon '), und der um seiner genealogischen 
und geschichtlichen Forschungen willen damals viel genannte 
Ehrhardt Dürsteier ( 1078 - 1700), Pfarrer zu Horgeu.') 

In der gleichen Richtung bethiitigte sich Kudolf Thumeisen, 
seit 1741 Diakon und Pfarrer zu Wald 6 ), und der als Sammler 
hochverdiente Johann Jakob Simulier, der einen kleinen Teil seiner 
unschätzbaren kircheuhistorischen Handschriften (PJ6 Foliobände) 
in seiner hier so oft benützten „Sammlung" (Zürich 1757—1700), 
herausgegeben hat; auch er war Geistlicher uud Schulmann 
(1710— 1788)"), und nicht zuletzt haben wir hier an den Pfarrer zu 
Wildberg zu erinnern, jenen Jakob Wir/, dessen Uberaus rleissige 
Zusammenstellung der urkundlichen Verordnungen „Zur Geschichte 
des Kirchen- und Schulwesens im Kanton Zürich* (17 ( ,)3) uns so 
viele Dienste leisten musstc. Dass auch Johann Jakob Breitiuger 
(1701 — 1771»), Kanonikus und Professor der Theologie, als Litterat 
und Kritiker, nicht als Geistlicher, berühmt geworden ist, brauchen 
wir nicht erst zu sagen.- ) 

Beinahe mehr noch als selbst dieser letztere machte freilich 
der Pfarrer Heinrich Waser von sich zu reden. Geboren 1742 
und in den Kirchendienst aufgenommen 1704, ist derselbe 1770 
Pfarrer zu XeumUnstcr geworden, hat dann in der Zeit der er- 
wachenden Volkswirtschaftslehre die geniale Abhaudlung vom 
Gelde K verfasst, wurde aber, nachdem schon 1770 eine Anklage 



r 



Littrromr, von J h. Vinter 



1 ,J. II. W;iscr, ein Wniiirtler englischer 
Neuj;ilir-lil;itr der St;ultbil>l. Zürich, für ist in. 

'' Wir/. Ziin li. M., l^N. - Meyer v. Knonnii. im Ziircli. Taschenb. 187} 
» Wir/. Ziirch. M J.M. 
' Wir/. Ziirch. M.. IM. 

All^-. I». lJio-rr., V, 41*1 ■<'•. v. Wys*. 

Wir/, Ziirch. M., litt. 
" i All*. O. l>i-'t;r.. XXXIV. :;V> ii. v. \Yy.<*\ 

AI!-. 1». JJinjrr.. Iii, '*X>. 



IV. :>. Die Aufklärung. Zürich. 



1L*> 



auf Vergiftung des Abendmahlweines gegen ihn erhoben worden *), 
als Opfer eines berüchtigten politischen Prozesses, am 27. Mai 
1780, als gefährlicher Staatsverbrecher wegen Hochverrat hin- 
gerichtet 2 ), mit vielen andern ein Beweis, wie gerade die Be- 
gabtesten, durch Familien-Tradition zum geistlichen Beruf be- 
stimmt, sich damals in demselben nicht mehr glücklich fühlen 
konnten, weil zwei sich früher deckende Kreise sich gegen ein- 
einander zu verschieben begannen. 

In den kirchlichen Gebräuchen fand dabei wenig Veränderung 
statt. Durch den Antistes Wirz wurde seit 17G8 die anderwärts 
bereits angeordnete Herbstkommunion und in Verbindung damit 
die bisher nur in der Stadt übliche sitzende Abendmahlfeier auch 
in den Landgemeinden eingeführt. 3 ) Hier mag nun des Vorfalls 
gedacht werden, der bei der Feier im Herbst 1776 ein ganz 
ausserordentliches Entsetzen erregt hat, nämlich der Vergiftung 
des Abendmahlweines, die glücklicherweise noch rechtzeitig ent- 
deckt worden ist. 4 ) 

Nachdem zur Hebung des Kircheugesangs der Stifts-Moderator 
Johann Rudolf Ziegler 1759 eine neue Liedersammlung, dann 
1763 eine verbesserte Uebersetzung sämtlicher Psalmen heraus- 
gegeben hatte -'), versuchte man es 1768 mit einer sachlichen An- 
ordnung und Auswahl der kirchlich hergebrachten Lieder; allein 
eine amtliche Revision des Kirchengesangbuchs wagte man nicht, 
und so drang einerseits das pictistisch gefärbte „Musikalische 
Halleluja" von Job. Kaspar Bachofen, anderseits seit 1787 das 
stark rationalistische des Jakob Christian Nüscheler und Professor 
Jakob Üäniker ein, in welchem die alten Kirchenlieder nur noch 
spärliche Aufnahme gefunden hatten. Orgeln waren noch nicht 
üblich, und nur mit Widerstreben gestattete man 1777 der 

') Darüber später. 

*) S. Balthasars Helvetia, Jtd. IV, 2-*-U»J und V, 127- Hin. Iliigli, 
Wasers Prozcss und Hinrichtung, Biel 
*; Wirz, K. und Seh., I, Kl— NO. 

*) Vergl. -Der Verbrecher uhne seines Gleichen und sein Schicksal", 
Predigt über Psalm 37, 10 — lf>, gehalten von .1. C. Lavater, Pfarrer an der 
Waysenhauskirehe zu Zürich den 2!*. II erbst munat 177tj aufhoben obrigkeit- 
lichen Befehl aus Anlas* der in der Nacht vom 12. Herbstm. vor dem allge- 
meinen Buss- und Bettag verübten (ireuelthat der Vergiftung des Naelumahl- 
weins. Auch eine zweite darauf bezügliche Predigt von Lavater, im (iross- 
münster am 24. Nov., wurde gedruckt, letztere mit einer .kurzen Erzählung 
von der verübten ( lräuelthat u Zürich 1 777 j. — Dazu auch: „Das zur Mörder- 
grube gemachte Methans", Predigt von Antistes Ulrich (Zürich 1777). 

••i Si uders Samml., II, 373. 

UUesi li, Geich, der «thwc-ii. ref. KIicIilu. Bd. II. '■' 



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i:io 



CJesehichtc der schwcizcrisch-reformierten Kirchen. 



thurgauischen Gemeinde Krmatingcn den Gebrauch einer solchen, 
die sie als Geschenk erhalten hatte. 1 ) 

Der Gottesdienst war für viele Gebildete nicht mehr Sache 
der Andacht und Anbetung, sondern Gegenstand objektiver ge- 
schichtlicher Betrachtung und KeHcxion. Der Chorherr Johann 
Jakob Breitingcr vertasste seine „Historische Nachricht von den 
Constitutionibus der zürcherischen Kirche und wie dieselben von 
Zeit zu Zeit sind verbessert worden-.-) David Herrliberger gab 
seine „Heilige Ceremonien. gottesdieustliche Kirchenübungen und 
Gewohnheiten der reformierten Stadt Zürich" heraus. 3 ) und etwas 
später ( 1 Ti>:> — 17U4) erschien noch das verwandte Werk von Johann 
J. YVirz, dessen wir bereits gedacht haben. 

Ein richtiges Zeitbild war es, dass mau damals in Zürich 
davon sprach, das Jiustere" Grossniünster abzutragen und einen 
neuen „Tempel" an die Stelle zu setzen, und dass es Breitinger 
nicht ohne Mühe gelang, durch sein Gutachten das ehrwürdige 
Gebäude zu retten. 1 ) Neue Kirchen erhielten Oetwcil 17^5 und 
die Vorstadt Fluntern 17C>."{. 

Von dieser Wendung blieb auch die öffentliche Predigt nicht 
unberührt. Hatte der Antistes Wir/ „Verbindung von Glaubens- 
und Tugendpredigten u als zweckmässig empfohlen, so erhielten 
nun die philosophischen und moralischen Vorträge die Oberhand; 
der Diakon Klauscr predigte im Grossniünster ganz rationalistisch; 
allein fiir die Anhänger dieser Lehre war der Kircheubesueh 
überhaupt nicht mehr nötig; man bemerkte, da der Zwang des 
Gesetzes und bald auch der Zwang der Sitte aufgehört hatte, 
eine starke Abnahme der Zuhörerschaft, selbst auf dem Lande; 
nur besondere rhetorische Begabung brachte es etwa zu einem 
Mode Zulauf.' ) 

Nicht die Bekenntnisschranken allein begannen zu fallen: 
17;iO klagte die Obrigkeit über mangelnden Anstand in der Kirche, 
1741 geradezu Über Verachtung des Gottesdienstes, und 1773 Uber- 
zeugte mau sich überhaupt von der Unmöglichkeit, den alten 

— . £?ä J 

1 l hiirtfjun.M Im Beitrüge zur vatcil. (Jcsch.. Hctt IS. S. .'}«. 

SimltTs Samml., I. l'arr. III. j). 10 n>. - Kino Geschichte des Ptarr- 
nrnats in Zürich ^ab Furier in Volkmar.« .lahrbuch der Züricher 

I, ->ss. 

J i Zürich mi'l Basel 17.7'. 

4 i Finslcr. Ziiricli im XVIII Juhrh.. S. Hm. Das envähnte Gutachten wiin 
Js7:i v<m .1. Ii. Kali» -cdnickr. 
Finster, a. a. O., S. I.V.». 
' i Mcz-cr, (icscli. <lcr Bibel.. S. i>so. 



'4 



IV. £>. Die Atifkliininjf. Zürich. J 3 1 



Zwang der Kirchensitten aufrecht zu halten. 1 ) Die Strenge der 
Kirchenzacht auch in anderer Hinsicht hörte auf. In scheinbarem 
Widerspruch und doch so natürlichem Znsammenhang mit der 
Forderung des „praktischen Christentums" ging die Periode der 
Sitten- und Luxusmandate zu Ende. Das letzte der alten Art ist 
von 1744, die noch folgenden wurden stark modernisiert.-') 

Am meisten Wert und bleibende Bedeutung für die Kirche 
hatten die der steten Bereinigung der Bibelübersetzung gewidmeten 
Arbeiten. Schon im XVII. Jahrhundert hatte sich aus einigen 
eifrigen Theologen ein „Collegium biblicum 14 zusammengefunden, 
das in den Jahren 1 * >* J 1 - ir><>7 eine Ueberarbeitung der Züricher- 
bibel vollendete und unter hochobrigkeitlichem Schutze herausgab. 
Noch 1723 wurde den L'nterthancn diese ausschliesslich zu ge- 
brauchen geboten. 8 ) 

Der Pfarrer Johann Kaspar Ulrich am Fraumünster brachte 
sodann 1755 uuter Mithülfe des Artilleriehauptmanns Job. Kourad 
Xüscbeler eine selbständig verfasste neue Uebersetzuug zum Druck, 
und 1772 erschien auch unter amtlicher Autorität eine neue Aus- 
gabe der Züricherbibel. 

Allein ein gewisser Aufklärungston, verstärkt durch die ganz 
ungewöhnliche Zugabe eines erklärenden Realwörterbuches gab 
Anstoss, weniger in Zürich selbst, als in der übrigen Schweiz. 
Akademie und Geistlichkeit in Bern legten in einem von Dekan 
Abraham von Greverz unterzeichneten lateinischen Sehreiben 
Verwahrung eiu gegen ein solches Verfahren und die damit ver- 
breiteten irrtümlichen Lehren 4 ), eine Einmischung, die hinwider in 
Zürich übel aufgenommen worden ist. Noch einen starken Schritt 
weiter ging die Uebersetzung des Neuen Testamentes welche J. J. 
Stolz in Zürich in Gemeinschaft mit dem Prediger Häfeli in den 
Jahren 1781 und 1782 herausgab. Um ihres, wie Mezgcr sagt, sehr 
modernen Tones willen erfuhr sie heftige Angriffe und blieb als 
Privatarbeit ohne kirchlichen Einfluss. 5 ) Ein schönes Zeugnis des 
Gelcbrtenfleisses war Breitingers Ausgabe der Septuaginta.' ; ) 

Die staatliche Fürsorge begann offenbar sich der „Schule" 
zuzuwenden; 1765 — 1708 wurde eine Schulreform durchgeführt; 
1771—77 eine „Kuustschulc" als Bildungsanstalt für realistische 



Wirz, K. u. S.I.. in Zürich, I, S. s, n>, l->. 

Finder, Zürich in. XVIII. .Inhrh.lt., S. lo4. 

Mc/.p r. (iivsch. il. IHM., S. *Js<>. 
*) Mc/.tfer, :i. a. 0., S. Stt n. fl'. 
\i .Mc/.tfcr, h. :i. ().. 278 n. ff. 
«; Zürich 17:»», 4 IMc, 4°. 



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132 



Geschichte der schweizerisch-refortnierten Kirchen. 



Fächer begründet; 1773 folgte die Errichtung einer höhern Töchter- 
schule durch Professor Usteri, und diese Richtung kam auch 
dem Religionsunterricht zu gute, für welchen 1758 eigentliche 
Unterweisungsstunden zugewiesen wurden. 1 ) Auch das Waisenhaus 
in Oetenhach erfuhr in diesem Jahre zweckmässige Verbesserungen.*) 

Dass der Schwerpunkt des religiösen Lebens im engern Sinne 
sich vom Staate auf freie Vereine zu verschieben beginne, zeigt 
die Entstehung der „Asketischen Gesellschaft" in Zürich, die zuerst 
unter dem Namen „theologisch-casuistisches Collegium" im Jahre 
1768 zusammentrat, um sich mit grossem Eifer, aber anfangs in 
völlig rationalistischem Geiste, in monatlichen Zusammenkünften 
mit der Besprechung wissenschaftlich-theologischer Probleme, aber 
auch praktisch-kirchlicher Fragen zu beschäftigen. 3 ) 1776 wurde 
aber auch auf dem Wege der Freiwilligkeit eine „Arinenschule" 
begründet, die während einiger Zeit mit Erfolg zu wirken ver- 
mochte. 4 ) Die Teurungsjahre 1770 und 1771 hatten den Wohl- 
tliätigkeitstrieb geweckt und in Bewegung gesetzt. 

Von der Züricher Kirche abhängig blieb der reformierte 
Teil von Glarus in Liturgie, Katechismus und Bibelübersetzung. 
Schaffhausen, das von seinem Autistes Johann Wilhelm Meyer 
(16*J0 — 1767) °) in besonnenen aufklärendem Geiste geleitet wurde, 
und im übrigen ebenfalls dem Züricher Ritus folgte, nahm 1738 
eine Revision seiner Kirchengebete vor. Die evangelischen Ge- 
meinden im Thurgau, Rheinthal und Toggenburg be- 
hielten meistens den Gebrauch der Züricherbibel bei, während 
Schaff hausen, Appenzell, Graubünden und die Stadt 
St. Gallen dieselbe allmählich gegen Luthers Uebersetzuug 
vertauschten. 6 ) Appenzell (A.-R.) stellte 1742 Statuten auf für 
eine eigene Synode und trennte sich 1757, wie es scheint ohne 
andern Grund, als den Drang nach Selbständigkeit, ganz von 
derjenigen von St. Gallen. In Bünden gelang es, die Besoldung 
der Pfarrer etwas zu verbessern und den Kolloquien der Geist- 
lichen einen amtlichen Charakter zu verleihen, so dass sie neben 
den gemeinsamen Synoden zur engem geistigen Verbindung 
der vereinzelten Gemeinden dienen konnten; auch wurde der Dekan, 

») Wirz, K. u. Seh., I, 296, 302, 356, 90. 
*) Wirz, K. u. Sch., I, 476. 

•) Finslcr, Eröffnungsrede bei der Feier des 100jährigen Jubiläunis der 
Asketischen < Jesellschaft. Zürich l«iS. Kistschrift z. Keier dea Jubil von 
F. Meyer, 1868. Vergl. auch Finsler, Zürich im XVIII. Jahrhdt, S. 132. 156. 

*) Neujahrsblatt der Züricher Hülfsgescüschaft für 1820. 

») Allg. D. Biogr., Bd. XXI, S. 584. 

'•i Mezgcr. :i. n. <>.. L'H». 



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IV. 5. Die Aufklärung. («raulrilnden, Basel. 



als Vorsteher der Synode, nunmehr auf Lebenszeit ernannt. 1 ) 
Die Gründung des Philanthropins zu Haldenstein durch den Pfarrer 
Martin Planta im Jahre 1760 und dessen berühmtere Fortsetzung 
durch Ulysses von Salis-Marschlins verschaffte der Schweiz schon 
jetzt einen Anteil an der Reform der Erziehung. Die Art, in 
welcher die Jugend hier angefasst und auf die sie umgebende Welt 
hingewiesen wurde, diente mehr noch als bewnsste Absicht zur 
Verbreitung des Aufklärungsgeistes und einer Grundgesinnung, 
die sich mit dem Bestehenden auf allen Punkten im Gegensatz 
fühlen musste. 2 ) 

Basel besass damals seinen Professor Joh. Werner Herzog 
(1720—1815), den Verfasser des litterarhistorischen Werkes der 
„Athenae Rauricae", der hernach zu den Vorkämpfern einer neuen 
Form religiösen Lebens gehörte. Hier lebte aber auch, nicht als 
Kirchendiener, vielleicht gerade deshalb um so kräftiger wirkend, 
das eigentliche Vorbild aller militärischen Philanthropen und einer 
der liebenswürdigsten Männer der Aufklärungszeit, der Stadt- 
schreiber Isaak Iselin. Im Jahre 1728 in Basel geboren, ist er 
der Verfasser einer Anzahl von populär-philosophischen Werken, 
deren bekanntestes die „Geschichte der Menschheit" ist, ein Werk, 
in welchem er die positive Religion niemals angriff oder leugnete, 
in welchem aber gerade die dem Christentum eigentümlichen 
Lehren so ziemlich auf der Seite liegen blieben. Christus ist dazu 
in die Welt gekommen, um durch sein Beispiel den Weg der 
Tugend zu weisen und durch seine vernunftgemässen Lehren das 
zu offenbaren, was die Menschen eigentlich selbst hätten erkennen 
können, wenn nicht der Aberglaube sie verfinstert hätte. Der 
feinsinnige und edle, in seiner Weise fromme Mann, war der Stifter 
der berühmten und noch heute blühenden „Gesellschaft des Guten 
und Gemeinnützigen" in Basel, welche das Muster vieler ähnlichen 
wurde und allein schon zum Beweise genügt, dass auch der Auf- 
klärung positive bauende Elemente nicht fehlten. 3 ) 

Nicht selten berührte sich auch dieser menschenfreundliche 
Thätigkeitstrieb mit dem pietistischen Zug in einer und derselben 
Person, in einer und der nämlichen Familie.*) Für viele andere 



*> Finsler, K. Stat., 'IX). 

*) ('eher die Anstalt in Haidensteiii siehe die Verhandl. der Helvet. 
Gesellschaft 1766, S. -J">-64. 

J i Miaskowski: „Die i ie-nellxchaft z. Beförderung des (Juten und Gemein- 
nützigen wahrend den ersten 1<*> Jahren ihres Bestehens. Hasel 1H77. 

4 ) Dazu: Hagenbach, Die religiöse Physiognomie Basels, im „Volksblatt 
f. d. ref. Schweiz-, 187:5, Nrn. 22 u. 2.\. 



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^»'schichte uVr schweizerisch-reformierten Kirchen. 



trat freilich gerade die Gründimg Isclins nun an die Stelle der 
bisher gepflegten religiösen Geineinschaft, und nicht ohne innern 
Zusammenhang mit der hier aufkommenden Humauitätsreligion 
stand die Einführung eines neuen Kirchengesangbuches mit dem 
rührend schonen Text: „Des Leibes warten und ihn nähren, das 
ist, o Schöpfer! meine Pflicht. Durch eigne Schuld ihn zu zer- 
stören, verbietet mir dein Unterricht ! a 

Die Lutherbibel war in Basel herrschend geblieben und noch 
1700 in einer amtlichen Auttage erschienen; die neue Bibel- 
übersetzung, welche Simon Grynaeus, Pfarrer zu St Peter, im 
Jahre 1770 herausgab, wird als „ganz willkürlich rationalisierend 14 
bezeichnet. 1 ) 

Die religiöse Innigkeit zog sich, wie der Trieb zur Nächsten- 
liebe, in freiwillige Vereine mit den Gleichgesinnten und Gleich- 
gestimmten. Das kirchliche Gemeindelebeu schwand zusehends 
dahin. Die letzte Basler Provincialsynode wurde 172(3 in Liestal 
abgehalten, dann hört diese Einrichtung auf und nur die äussere 
Form der Geschäftsverwaltung dauerte fort. Zu Gunsten der 
Predigerwitwen und nach dem Vorgang anderer reformierten 
Kantone entstand 1777 eine auf Gegenseitigkeit beruhende 
Stiftung. 2 ) Bei Gelegenheit der Aufnahme einer Wiedertäufer- 
familie ins Stadtbürgerrecht wurde 178 ( J die Verpflichtung auf 
die Confessio Helvetica als staatliches Gesetz aufgehoben. Damit 
war, im Jahre des Beginnes der grossen Umwälzung in Frank- 
reich, die Auflösung des koufessionnellen Staatskircheutums grund- 
sätzlich vollzogen. 

lu Schaffhausen wird 17G1 von der Synode darüber Klage 
geführt, dass die Freigeisterei in den Schulen einreisse. 3 ) Dass 
in Genf der gleiche Geist herrschend geworden und vom ächten 
Calvinismus kaum mehr ein Schein übrig geblieben war, wissen 
wir aus der viel besprochenen Polemik, welche sich aus Aulass 
eines Artikels der grossen französischen Encyclopädic entsponnen 
bat. Das ironische Lob, welches d'Alembert der aufgeklärten 
Geistlichkeit Genfs spendete, bewog die compagnie des pasteurs 
1757 zu einer Entgegnung, welche trotz ihrer grossen Worte mehr 
bestätigt als widerlegt hat.*) Der Konfessionen und symbolischen 
Bücher wird gar nicht mehr gedacht. 

'; Mezgor, a. a. 0., S. 'Mk 
•i Finder, K. Stat.. 

:, j Lang, K., Das Collejciniii hunianitatis in Schaffhansen, 2 Tl. (Leipzig 
isv«;. S. !♦. 

4 : Etreiines genevmses, IV. - Vergl. Schweizer, Centr.-I)., II, HUT— 811. 



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IV. 5. Die Aufklärung, i.ivuf, Bern. 



135 



Selbst hier in Genf fing man an, sieh der Kirehenzueht zu 
schämen und an Strenge nachzulassen; die Kämpfe mit dem Philo- 
sophen von Fernex, hatten der Stadt zu viel Spott zugezogen, 
ihr Widerstand gegen die Entstehung eines Theaters sie zu sehr 
dem Lächeln der Welt ausgesetzt, als dass man sieh den ealvi- 
nischen Rigorismus hätte länger gefallen lassen. Das Consistoire 
verlor seine Bedeutung; die Leitung der Kirche fiel mehr als 
bisher fast ausschliesslich der „Venerablc compagnie des pasteurs" 
zu, bis zuletzt die Macht auch dieser Behörde nur noch als Form 
fortbestand. Eine gewiss etwas stark von Eindrücken des Augen- 
blicks pessimistisch gestimmte, aber allerdings höchst bedenk- 
liche Schilderung des kirchlichen Zustande» gibt das von der 
oben genannten Behörde verbreitete „Memoire de la venerable 
compagnie sur les moyens de remedier an decouragement pour 
1c ministere". 1 ) 

Die Bern er Kirche blieb bei aller hergebrachten Stabilität 
dem Geiste des Jahrhunderts keineswegs verschlossen. Unter den 
Dekanen dieser Zeit ragt insbesondere Johann Jakob Zehender 
hervor, geboren 1(587 und gestorben im April 1 7(5(5, allerdings viel 
weniger als Mann des Kirchenregiments, was in Bern nicht mög- 
lich war, sondern als äusserst fleissiger und zuverlässiger Histo- 
riker, indem er eine ungedruckt gebliebene, aber viel benutzte, 
durch die Abschrift zahlreicher Original-Dokumente wertvolle Ge- 
schichte der Berner Kirche hinterlassen hat. 3 ) 

Die Predigtweise zeigt eine bei Festhaltung der alten ge- 
wohnten homiletischen Formen last unwillkürliche Aenderung der 
Gedanken und Ausdrücke, welche verraten, dass der Prediger 
eine neue Generation vor sich hat. 3 ) Als beliebte Kanzelredner 
galten neben dem schönrednerischen und gelehrten Professor 
Georg Altmann (1(597 — 1758), ganz besonders der auch als theo- 
logischer Schrift8eller mit Auszeichnung bekannte Johann Friedr. 
Stapfer aus Brugg (1708 1775), Pfarrer zu Diesbach bei Thun*), 
und sein jüngerer Bruder, Professor Johannes Stapfer (1719 bis 
1801), von denen letzterer 17(51 eine Sammlung im Druck er 
scheinen Hess. 

Johann Friedrich Stapfer, soll mehrere ehrenvolle Berufungen 
ausgeschlagen haben; er ist Verfasser einer christlichen Sitten- 

') (ieneve 1770. 

■> Siehe im Eingang (Iber unsere Quellen. 

*) Ischer, R., Die kirchliche .Sitte. Referat, Biel l*!U, vor/.. S. 40 u. 41. 
*) Herzogs Th. K. Encykl., XIV, *M. 



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Pili Geschichte der schweizerisch-rt-forniierten Kirchen. 



lehre, welche 17")«) — 1758 in Zürich gedruckt uud auch in die hol- 
ländische Sprache Ubersetzt wurde, daneben auch einer „Disser- 
tatio de Naturalismo u (Bern 1748), einer Anweisung zur Religion 
in Frage und Autwort ( 1 709) und einer kleinen Homiletik. Ein 
„Tentamcn theologia? dogmatica?" in drei Bänden gab 1741 — 1747 
der gelehrte Pfarrer Daniel Wittenbach heraus (I70l> — 1779), der 
hernach Professor in Marburg und Inspektor der reformierten 
Kirche Hessens geworden ist 1 ), der Vater des berühmten Philo- 
logen Daniel Wittenbach in Leyden. Als Bearbeiter teils gelehrter 
Kommentare, teils populärer Erläuterungen des Katechismus 
werden uns ausser Rodolf und Altmann noch der Pfarrer und 
Dekan Albrecht Wi ttenbach in Wohleu, Johanu Anton de Losea, 
ebenfalls in Wohlen, und Johannes Gauting in Wangen n./A. ge- 
nannt. 2 ) 

Von der gänzlich veränderten Stellung auch der recht- 
gläubigen Theologen zur anerkannten Kirchenlehre zeugen ebenso 
Johann Rudolf Risolds „Beweise und Gedanken für die christ- 
liche Religion 11 (Bern 1775), oder Lautcrburgs „Briefe über 
Schwärmerei" (178s). 

Neben diesen Dienern der Kirche begegnen wir aber auch 
hier dem für die Periode charakteristischen Typus der „gemein- 
nützigen Pfarrer", die ihre eigentliche Thätigkeit mehr auf andern 
als dem speeifisch religiösen Gebiet gesucht und meistens auch 
gefunden haben. 

Zu diesen gehört der 1080 geborene Johann Rudolf Gruner 3 ), 
der zuerst in Trachselwald und seit 1725 in Bnrgdorf Pfarrer, 
dann Dekan seines Bezirkes, als vorzüglicher praktischer Mann 
gewirkt hat. Von seiner Dogmatik, wenn er überhaupt eine solche 
hatte, wissen wir nichts; ob er Prädestinatiancr oder Arminianer, 
Infralapsarier oder Supralapsarier gewesen, ist weder aus seinen 
Predigten, noch aus seinen Übrigen Schritten zu ersehen. Ueber 
die zu seiner Zeit so lebhaft erörterte Frage der Cousensusformel 
scheint er sich nicht ausgesprochen zu haben; dagegen war er 
ein Gegner des Pietismus und ein strammer Verfechter der alten 
kirchlichen Ordnung. Ein ungewöhnlich lebhaftes Interesse 
brachte er allen historischen Angelegenheiten entgegen und allem, 
was das öffentliche allgemeine Wohl betrifft. Er war ein Viel- 
wisser, dessen allerdings kritiklos zusammengetragene Urkunden- 

1 Lutz, Nekrolog denkwürdiger Schweizer Aaran ISl-Ji. 8. "*<4 — .VC». 
- Frikart. a. a. O. 

\ Hemer Taschen!»., •_>•». Ja hrg. :ls*\, s. 1—24. — Allg. Deutsche Bio- 
graphic. X, Y>. 



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IV. 5. Die Aufklärung. Kern. 



137 



abschritten Uber die vaterländische Kirchen- und Profangeschichte 
mehr als 100 Bände füllen; daneben war er thätig als Stifter 
des ersten Jugend- uud Schulfestes, der jährlich gefeierten so- 
genannten „Solennität", eines damals neuen Gedankens, der dann 
im pädagogischen Zeitalter Uberall Nachahmung fand; er warder 
Wiederhersteller des Orgelspiels im Gottesdienst, und drittens 
war er es, der mit grosser Hingebung das Entstehen der „Prediger- 
Witwen- und Waiscnstiftuug" angeregt uud vorbereitet hat. 1 ; Am 
bekanntesten wurde Gruner als Verfasser der „Delicia» urbis 
Berna?" (Zürich 17.-52). In seinen Bemühungen um die Kirchen- 
musik hatte ihm der lateinische Schulmeister Sarauel Seelmatter, 
der Stifter des Musik-Kollegiums in Burgdorf, vorgearbeitet, der 
sodann 171(5 nach Oberburg kam.*) 

Ein Zeitgenosse war der wunderliche Pfarrer Abraham Kyburz 
aus Thun, 17;")0 zu Schwarzencgg cutsetzt, dann wieder Helfer in 
Saanen, aber wegen einer allzu freimütigen Visitationspredigt 
1756 nochmals abgesetzt und nun abenteuerlicher Feldpredigcr in 
der Keichsarmee, aber seit 1704 neuerdings Helfer in Thun, Ver- 
fasser vieler, z. T. theologischer Werke, unter welchen die Theo- 
logia naturalis et experimcntalis" (17.")4), das originellste und am 
meisten charakteristische ist. 3 ) Auch Altmann war weit weniger 
Geistlicher, als vielmehr Litterat und Archäologe. 4 ) In der gleichen 
Richtung zeichnete sieh Professor Samuel Schenrer aus (gestorben 

1747). der Verfasser einer Sammlung von Biographien der Berner 
Reformatoren. 6 ) 

Albiecht Stapfer aus Brugg (geh. 1722), Pfarrer zu Münsingen 
uud später zu Mett, hat für die Oekonomischc Gesellschaft Ab- 
handlungen über „ Verbesserung des Landbaus" (I7CJ0), Uber „Aus- 
trocknung der Müser" (17(10) und „Anlegung künstlicher Wiesen", 
geschrieben (17G1); der Pfarrer Daniel Köder zu Aflbltern im 
Emmeuthal (gestorben 1781), ist der Verfasser des Textes zu der 
geschätzten „Topographie der Eidgenossenschaft" des Züricher 
Künstlers David Herrliberger (1774).°) 

Ein Mann von feiner Geistesbildung, aber ebenfalls mehr 
durch seine Thätigkeit für Naturforschung und allgemeine Volks- 

'i Seine be/.ügl. Berechnungen und Tabellen in den Mss. <ler St.-Il. Hern. 
? i Lohncr, Herner Kirchen, II, .*fc>3. 

a ) Leu, Helv. Lexikon, XI, "2Xi gibt ein Verzeichnis 1 1W7— 17;>S,. 

*) Leu, Helv. Lexikon, I, liVJ und Sappl., I, 40, wo auch ein Verzeichnis 
»einer zahlreichen Schriften. — Steininiiller.s Jahrbücher 1*27, I, S. 1<>4. 

'"'') Hernerischcs Mausoleum, Hern 1740 -42. Leber ihn siehe Steininüllers 
Jahrb., a. a. 1*27, I, S. Ktf. 

'•i Finsler, Zürich im XVIII. Jahrhundert, S. N.. 



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i;js 



Geschichte der sehweizerisclvrofermierren Kirchen. 



Wohlfahrt, als durch seinen Eifer für das kirchliehe Lehen aus- 
gezeichnet, war Klie Bertrand von Orhe, von 1744 — 17<>0 Heiter 
und Pfarrer der französischen Kirche in Bern, dann nach Polen 
berufen und geadelt, Verfasser einer grossen Zahl von Schriften 
und Mitglied der gelehrten Gesellschaften von Stockholm, Göt- 
tingen, Herlin, Florenz, Lyon u. s. w., 17i>7 in Iferten gestorben. 1 ) 
In diese lieihe gehört auch G. L. Lioinin, Pfarrer zu Corgcmont 
im St. Immerthal (1724— 17S4), welcher als Botaniker und Mit- 
arbeiter an den Schriften der Oekonomisehen Gesellschaft aus- 
gezeichnet- . zugleich mit einem „Preservatif eontre Ies opinions 
erronnees sur la vie iuture a und dem „Essai sur la faihlesse des 
esprits t'orts" (Augsburg 17*12), als Apologet auf den Kampfplatz 
trat, aber durch eine Stelle in letzterer Schrift seinen Landes- 
herrn, den Fürstbischof von Hasel, gegen sich aufgebracht hat.') 
l ud hier haben wir endlich auch den Pfarrer Jean Louis Muret 
in Vivis zu nennen (1715— 17!k>), den Begründer der Bevölkerungs- 
statistik in der Schweiz 4 ), der freilich ebenfalls dafür von der 
Nachwelt mehr Lob eingeerntet hat, als von seiner Obrigkeit in 
Bern. 

Das Bedürfnis nach Anhörung von homiletischen Vorträgen 
hatte sich soweit verringert, dass im Jahr 1735 (4. Januar) in der 
Hauptstadt anbefohlen wurde, die jährlichen Passionspredigten 
nicht mehr auf die Tage einer einzigen Woche, sondern auf zwei 
Wochen zu verteilen; 175U folgte dann die Anordnung des noch 
heute üblichen Wechsels unter den vier Evangelien. 1 ') 

Ueber die Bearbeitung 1 einer neuen Liturgie wurde schon seit 
1725 vielfach verhandelt, doch erst von 1747 an, als der schon 
genannte Dekan J. J. Zehender dazu anregte, wurden wieder 
ernstliche Beratungen gepflogen; allein es dauerte bis Ende 17tJO, 
ehe der Kirchen Konvent und die vom Kate eingesetzte Special- 
Kommission sich einigen konnten, und bis 17f>l, ehe das Werk im 
Druck erschien. 6 ) 

Jcanuoret, liiograjihirs XViirhätetoise*. I. 44, auch Musee Xeuch., VII, 
ISTit., p. XV 

a i Maliers Mild., Md I, Nr. S.V.; IM. II, Nr. NW*. 

3 > Kühler, la- pHstk-nr Lixuiin et st.n iivre . . omidainne par l'eveijiie de 
Male, in Actes de l;i Soc. d'ennd. du .Iura. XXV 1K74 . 

1 Zeitschr. für Schwei/.. Stat., Md. JA. — de M.mtet. Dictioimairc 
II, ms. 

\. Krikart, a. a. <>.. II. 

,; . h.inil'iT C. Wyss in l'recliscls Mcätr., lieft !, S. 1 1«J — Ii':*. — 
für den ordentliehtMi Gottesdienst, Horn 17H1 und 177."». — »Was sich wegen 
der neu einzuführenden Liturgie /.ugetrageu J , in Gruners cullectanca ceclesias- 
tica. IM. IV, Mss. M. IL, XII. HU, Nr. 4 der Stadt-Hihl. Mern. 



IV. f>. Dil» Aufklärung. Kern. 



139 



Die Wiedereinführung: der Orgeln in den Berner Kirchen, 
zuerst in Hurgdorf, ging nicht ohne Kämpfe ab. 1 ) Der Pfarrer 
Kudolf Keller in Maikirch gab 1752 eine Sammlung von Psalm- 
liedern /um Gebrauch in den Kinderlehreu heraus, aber erst 1775 
wurde beim Gottesdienste die Lobwasser'sehe Uebersetzung der 
Psalmen durch eine neue von Professor Johann Stapfer verfasste, 
ersetzt, und auch diese fand, da man die Aufnahme den Kirch- 
gemeinden frei Uberliess, nur sehr langsam Eingang. 2 ) Die Neue- 
rungen liebte man nicht überall. Die Piscator-Bibel wurde noch 
1743 als amtlich allein zulässig erklärt und dereu öffentliche Vor- 
lesung vor der Sonntagspredigt durch den Schulmeister angeordnet, 
1775 erschien eine neue Ausgabe in 8° als Privatunternehmung, 
1784 aber eine solche auf Kosten der Obrigkeit ; die Lutherbibel 
wurde dadurch vom bernischen Gebiete, mit Einschluss des Aar- 
gaus, auf lange hinaus ferngehalten. 3 ) Wie sehr die liibelsprache 
selbst dem Geschlecht auf einmal fremd geworden war, zeigt eine 
Bettagsproklaination von 1771. 4 ) 

Am unwiderstehlichsten offenbart sich die Macht der Zeit und 
der von ihr beherrschten öffentlichen Meinung in der kirchlichen 
Sittenzucht. Zwar wurde der Zwang zum Gottesdienst im Princip 
festgehalten und die 1(365 eingeführte Katechisation mit den Er- 
wachsenen, trotz teilweisen Widerspruchs, noch 1748 anbefohlen' 1 ); 
allein da wo die Ausführung versucht wurde, erregte sie mehr 
Unwillen als Erbauung, und auch die in der nämlichen Verord- 
nung für gewisse Fälle vorgeschriebene und von den Chorgerichteu 
auszusprechende Strafe des demütigenden „Herdfalls" konnte 
kaum noch wirklich in Anwendung kommen. Der im grossen 
Sittenmandate von 171(5 vorgesehene Ausschluss der im Zwei- 
kampf Umgekommenen vom kirchlichen Begräbnis ist in der 
spätem Wiederholung von 1763 verschwunden. Im übrigen blieben 
die gesetzlichen Bestimmuugcn in der (ö. und 7.) „Ehesatzung" 
von 1743 und 177'J, wie in der 8., wieder mit dem alten Titel 
bezeichneten, „Chorgerichtssatzung u von 1787 (25. Januar und 
2. April) im wesentlichen unverändert. 

Die weltliche Obrigkeit fuhr wie bisher fort, das Kircheu- 
wesen als einen Teil der Staatsverwaltung zu behandeln, aber 

M Vergl. darüber Trechsols l{iogr:i]>hic von Prof. Kodolf im Bcrner 
Taschenbuch, 

5 i Frikart. a. a. 0., 4ö. — liiider, in Herzogs K. Knc. XIV, »JO»j. 

*J Mozger, a. a. (>., u. ff. 

»- M**. H. H., XIII. 72 Nr. 1!>i. 

& t Näheres bei Frikart, a. a. <>., 71. 



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140 



Geschichte der schweizerisch-reformicrten Kirchen. 



auch diese unfreie Stellung durch eine der Wichtigkeit der Sache 
entsprechende Sorgfalt aufzuwiegen. Mit dem Ankauf des Kol- 
laturrechtes zu Thierachern, 1773, fiel wieder ein Stück eines völlig 
veralteten Rechtsinstitutes dahin. Privatkollatur blieb jetzt noch die 
Kirche zu Spiez, mit welcher um 17(50 das ehrwürdige Gotteshaus 
zu Einigen als Filiale verbunden wurde. Gruners „Deliciaj urbis 
Berme u von 1734 zählen die verschiedenen Behörden auf, welche 
damals der Rat zur Aufsicht der kirchlichen Angelegenheiten be- 
stellte: als „ccclcsiastische Kammern 11 werden hier ausser dem 
Konvent, dem Schulrat und dem Kuratoren-Kollegium der Akademie 
von Lausaune, noch die Religions-Kommission, die Täufer-Kammer, 
die Proselyten-Kammer („welche diejenigen, welche die Religion 
ändern und zu unserer Kirche treten wollen, examinieren, an- 
nehmen oder abweisen") und die Tax-Kammer geuannt, die 
letztere mit der besondern Aufgabe, die Einkünfte der Pfarrstellen 
zu regeln. 1 ) 

Eine Revision der Prediger-Ordnung" wurde 1743 erlassen 2 ), 
aber schon 1748 wieder durch eine neue ersetzt. 3 ) Der sittliche 
Stand der Geistlichen hatte sich sichtlich gehoben, immerhin 
machte es peinliches Aufsehen, als 1730 der Pfarrer von Brienz 
sich im See ertränkte und ein Jahr später seine Frau als Gift- 
mischerin in Bern verbrannt wurde. 4 ) Am meisten Aergernis gaben 
unwürdige Umtriebe bei den Wahlen und Beförderungen an besser 
dotierte Stelleo. Durch „Regiemeute wegen Besatzung der Pfründen" 
suchte man 1732, dann wieder 1737, 17« k> und 1772 solches un- 
möglich zu machen. Dem nämlichen Zwecke diente die „Juraten- 
orduung" von 1732, als Instruktion für die Visitationen. 

Das Waadtland wurde dabei keineswegs vernachlässigt, 
ebenso wenig die mit Freiburg gemeinsamen Gebiete; 172(5, 1701 
und 1778 erschienen die „Priercs ccclesiastiques", 1755 und wieder 
1773 der „Recueil d'ordouuanccs pour le pays de Vaud"; 1757 
in deutscher und französischer Sprache die „Vorschrift und Ord- 
nung für die Geistlichen in Grandson und Multen". Die Zahl der 
Pfarrstellen stieg von 124 (so im Jahr 1680) bis 17(55 auf 105, 
mit Inbegriff der sieben deutschen Stellen in den Hauptorten des 



\i (ininer. Del. Hern., l.'tf. 

•) Darüber Frikart, a. a. 0., S.U. 

') Verjrl. Reflexionen und Gedanken über die neulich ausgegangene neu 
verbesserte l'rädikameu-Orduung von aunn 174*, von Dekan (iruner, nebst 
Berichten aus den Munizipalstädten, Ms?. II. II., XII. 12*.», Nr.") der Stadt- 
Bild. Bern. 

*) Lohner. die ref. K.. I, 11C>. 




Digrti2KajU2y,Gopgl£ 



IV. f>. Die Aufklärung. Bern. 



141 



Lande 8. Dabei wurde wiederholt die Besoldung erhöht, 1765 ein 
Kapital von 500,000 livres für kirchliche Bedürfnisse ausgesetzt. 
Bei den Pfarrwahlen war der Akademie eine Mitwirkung ein- 
geräumt, der Rat in Bern hatte sich nur die Bestätigung vor- 
behalten. Jede Kirchgemeinde besass ihr Konsistorium, in wel- 
chem der Pfarrer als Mitglied amtete. Die Kirche genoss somit 
in der Waadt im Grunde etwas mehr Selbständigkeit, als im 
alten Bernergebiet; uur die Abhaltung von geistlichen General- 
synoden ohne speciellc Erlaubnis des Rats war untersagt. 1 ) 

Die Aufsicht Uber das Schulwesen lag thatsächlich fast ganz 
in der Hand der Geistlichen. Die allgemeine Schulordnung wurde 
1720 umgearbeitet; die Fortschritte waren gering, da der Volks- 
unterricht nicht als Staatspflicht angesehen wurde, die Regierung 
zwar befehlen konnte, aber den Gemeinden wenig Mittel zu 
Gebote standen, um Verbesserungen einzuführen. Am meisten 
fehlte es an einer tüchtigen Lehrerbildung. Der speciell kirch- 
liche Katechisations-Unterricht erfuhr dadurch eine bedeutsame 
Reform, dass in der Predigerordnung von 1761 die Zulassung der 
Jugend zum heil. Abendmahle, die Admissionshandlung, als öffent- 
liche Feier erwähnt wird. Direkt aus den Bedürfnissen des neuen 
Geistes erwuchs, nach wiederholten Anläufen, im Jahre 1783 die 
Errichtung des „Politischen Instituts" zur Bildung der zum höhern 
Staatsdienst bestimmten Söhne aus vornehmen Geschlechtern. 2 ) 

Als ein Monument der Richtung auf praktische Menschenliebe 
und Gemeinnützigkeit haben wir in Bern die Gründung, resp. 
Neugründung des städtischen Waisenhauses, 1755, welche, vor- 
züglich von Alb. Malier angeregt und warm befürwortet, den Zweck 
hatte, „arme verlassene Waisen in ihrer zarten Kindheit durch 
beigebrachte Grundsätze der Religion und Tugend, durch Erler- 
nung notwendiger Künste und nützlicher Wissenschaften, zu ver- 
nünftigen Menschen, zu Christen, zu rechtschaffenen Gliedern des 
Staates und der Kirche zu bilden". Die Stiftung, eine der ersten 
der Art, erregte so viel Aufmerksamkeit, dass nicht bloss Haller 
einen eigenen Bericht darüber verfasst hat, sondern auch sämt- 
liche darauf bezügliche Aktenstücke in der in Zürich erscheinenden 
„Simlerschen Sammluug" als Muster und Beispiel zur Xachciferung 
abgedruckt worden sind. 3 ) Auch Lausanne besass seine „ecoles 

') Finder, Kirchl. Stat.. 410 u. IV. 

s ) Hang, F., Beitr. z. Bern. Schul- ti. Kulturgesch. (Bern IHiWi, S. 79 u. ff. 

8 ) Simlcr» Samml., 1, l\ S. VAS u. ff. — Siehe auch Zehenders B. K. U., 
IV, — 2i*>, wo besonder» «las Verdienst des nlt-l^indvogt Joh. Anton 
Herbort hervorgehoben wird. 



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U2 



(ioechiclite der sehweizeriscli-rcfonnierten Kirchen. 



de eharite et maisou »los orpheüns". 1 ) Ein mit der Asketischen 
Gesellschaft analoger Verein bestand seit 1774 auch in Bern. Kr 
bildete sieh aus jungen Geistlichen, Kandidaten und Studierenden, 
die freiwillig zusammentraten, um teils durch freies Gespräch, 
teils durch Vorträge und Hebungen, auch im Predigen, dasjenige 
zu ersetzen, was ihnen im herkömmlichen theologischen Bildungsgang 
zu mangeln schien. Ks war der wohlgemeinte Versuch, in der Form 
eines freien Vereins, durch gegenseitige Kinwirkung und Kritik, 
sich in die praktische Theologie einzuführen, die damals noch nir- 
gends gelehrt worden ist, um so den l ebergang aus dem abstrakten 
Studium ins thätige Amtsleben zu erleichtern. Die interessante 
Vorrede zu den Vereinsstatuten beweist indessen, mit welchen 
Vorurteilen diese Leute zu kämpfen hatten, mit welcher Behutsam- 
keit sie dem Vorwurf zuvorkommen mussten, als ob sie das Dogma 
antasten oder irgendwelche Neuerungen einfuhren wollten. Die 
Gesellschaft seheint denn auch nicht lange bestanden zu haben. 
Ihre Gründung selbst aber ist ein bemerkenswerter Beweis, dass 
der auf allen Gebieten sich regende Verbesserungseifer, das Streben 
nach Reformen und vernunftgemässen Einrichtungen, sich auch auf 
das kirchliche Leben anzuwenden versucht hat.-) 

Unabhängig, aber an Bern angelehnt, stand die Kirche von 
Biel da, und es regte sich iu ihr ein nicht gering zu achtendes 
geistiges Leben, als dessen Träger und Mittelpunkt in der Mitte 
des Jahrhunderts insbesondere der Pfarrer Johann Konrad Gottfried 
Wildermett zu betrachten ist. Schon 1714 hatte Biel in freilich 
sehr einfacher Weise ein „Waisen- und Krankenhaus" eingerichtet 
und 1717 eine „Schulordnung- aufgestellt. Wildermett s ), aus der 
Bieler Bürgerschaft stammend, war, ob auch im engen Wirkungs- 
kreis, ein echter Kirchenmann und ein würdiger Freund von 
Friedrich Osterwald. Seit 1702 Pfarrer zu Pieterlen wurde er 1737 
Dekan des bischöHich-baselschen Bezirkes Erguel, kam aber 1739 
in seine Vaterstadt, wo er nun bis kurz vor seinem Tode (1758) 
tiefgreifenden Kintluss ausgeübt hat. Biel verdankt ihm eine wohl- 
abgefa*ste Agende, welche hernach in Bern als Vorbild galt 4 ), 
die Einführung von abendlichen belehrenden Bibelstunden, sowie 
eine eigene Bearbeitung und Erklärung des Heidelberger Kate- 



v * 
- « , 



m I'HTuht, vi.n 17m» I7H7 in Mss. II. H , XIII i Nr. -J4 .Nr. der 

r.n.i. r.t-n., 

•j Aiif.u'alK'ii einer < u'.M'llseliafr < •cistliclicr. Hern 1 774, N°. 
• , ; Kliren^e*lä' litnis des Herrn .!.('. C. W, u. O. • Üiol j, 17öS. 
Kanzel- und A«ren«ll.iieliloiii (1er Kirchen zu Kid, 17.V2, cino 
ciitsin-eclioinle rmarlteituny <les altern von IC7S. 



* v. V 



IV. T>. Die Aufklärung. Toleranz. 143 



chismus. Sein bedeutendstes Werk aber ist sein in zwei Auflagen 
erschienener „Biblischer Katechismus", eine historische Anleitung 
zum richtigen Verständnis der heil. Schrift. 1 ) 

Von dieser unaufhaltsam fortschreitenden Zersetzung des 
Glaubens- und Gemeinschaftslebens, auf welchem bis zur Stunde 
thatsäehlich noch alle moralischen Begriffe und Motive ausschliess- 
lich beruhten, konnte die Volkssittlichkeit nicht unberührt bleiben. 
Und doch weist die Zeit aiudi nach dieser Seite hin durchaus 
nicht nur unerfreuliche Erscheinungen auf. Abgesehen von der 
richtigen Anerkennung der natürlich-menschlichen Pflichten, dem 
edeln Wetteifer zum allgemeinen Wohl etwas beizutragen, und der 
erwachenden Begeisterung für die Jugenderziehung, können wir 
einen zweifellosen Fortschritt kirchlich-religiöser Xatur verzeichnen 
im Verhältnisse der verschiedenen Bekenntnisse zu einander. 

Der neuen Bildung gegenüber, welcher die Lehren und Ge- 
bräuche der Religion nur noch als Einkleidungen galten für die 
ewigen Wahrheiten der Naturreligion und ihrer neuen Trinität 
von Gott, Tugend und Unsterblichkeit, sind die Unterschiede der 
getrennten Kirchen völlig dahingefallen oder doch bedeutungslos 
geworden. So viel Oberflächlichkeit auch in dieser Dcnkungsart 
verborgen sein mochte, so würde man doch unrecht thun, wenn man 
die dadurch gewonnene l'cbcrwindung des ebenso unchristlichen 
wie unnatürlichen Keligioushaders nicht als eine Annäherung an 
das Ideal der „unsichtbaren Kirche" anerkennen wollte. Sie zeigte 
sich freilich vorerst nur bei deuen, welchen eben die neue Bildung 
zugänglich war. 

Der Pfarrer Johannes Friess in Zürich gab 17f>l in einer 
theologischeu Zeitschrift eine Abhandlung heraus unter dem Titel: 
„Von der Klage, dass die alte Eintracht unter den Eidgenossen 
durch die Verschiedenheit der Religion aufgehoben worden u , und 
hier heisst es unter anderm: „Die Lehrsätze der beiden Religionen 
mögen in gewissen Artikeln noch so verschieden sein, so be- 
kennen doch beide ihren gleichen göttlichen Stifter und haben 
von ihm viele wesentliche Morallehren mit einander gemein. In 
einer christlichen Religion ist die allgemeine Menschenliebe im 
Grund das Hauptgesetz. Der höchste Gesetzgeber der Menschen 
ist gekommen, die Menschen durch das Band der Liebe zu ver- 
einigen; nicht nur die Mitbürger, die in einem Staate beisammen 
leben, sondern die Staaten mit Staaten, die Nationen mit Na- 
tionen. Seine Gesetze sind die Menschlichkeit selbst, seine Gebote 
zielen alle dahin, dass die Philosophie gemehret werde". 

V Bern 17.-J5, und Hie! 174H. 



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'■>: 



144 



Gt^diu-hte der schweizerisch-retbriuierten Kirchen. 



Dieser religiöse Kosmopolitismus war allerdings noch keines- 
wegs Gemeinbesitz. Zunäelist kam der Grundsatz der Duldung 
den Lutheranern zu gute. Die schroff ablehnende Ausehliesslieh- 
keit, die noch zur Zeit der ersten Pietistenverfolgung war be- 
obachtet worden, hörte auf und wich der stillschweigenden An- 
erkennung, dass Abendmahlsgemeinschaft mit ihnen zulässig sei. 
Immerhin durfte man damit nicht zu laut werdeu. In der „Theogia 
polemica" des sehr rechtgläubigen Pfarrers Johann Friedrich 
Stapfer l ) wurde von der Berner Censurbehörde ein Paragraph 
gestrichen, welcher sich Uber die Unterscheidungslehren des luthe- 
rischen Bekenntnisses allzu milde auszusprechen schien. 2 ) 

In Bern glaubte man auch in Bezug auf die Katholiken noch 
an der hergebrachten Strenge festhalten zu müssen. „Zu Bei- 
behaltung fernerer Kernigkeit und Uniformität uuseres wahren Glau- 
bens solleu alle Bürger und Unterthanen, so sich an römisch- 
katholische Weiber verheirathet, diese ihre Weiber, sammt den 
Kindern, bis auf Ostern 1710 ins Land schaffen, allda in unserer 
wahren Religion unterweisen lassen und zur Bekehrung derselben 
vermögen, bei Verlust des Burger- und Landrechts. u So beschloßt 
der Kat der 2UO von Bern am 13. Sept. J715. 3 ) Und dieser Be- 
schluss wurde unnuchsichtlich gehandhabt, selbst gegen die 
Angehörigen der vornehmsten Geschlechter. „Die drei Söhne des 
Herrn Johann Franz Tillier, GeueralfcUlmarschall-Lieutenant im 
österreichischen Dienste und kommandierender Gubcrnator zu 
Freiburg im Breisgau", — welche dort katholische Taufe und 
Erziehung erhalten hatten — wurden nach empfangenem Unter- 
richte „auf ihren Wunsch in den vornehmsten Haupts 
unserer nach dem Worte Gottes wahren reformierten 
examiniert" und haben dabei, nach dem 28. Mai 1737 von Deka 
Job. Jakob Dachs ausgestellten Zeugnis, den Beweis geleistet, 
„dass man sie als Bekenner und Glieder der evangelisch- 
reformierten Kirchen erkennen und halten könne". Das war die 
Bedingung der Wiederaufnahme in ihr angestammtes aber ver- 



lorenes Bernerblirgerrccht. 



Am 21. März 1753 wurde die Erneuerung 
von 1 7 1 ö vom Grossen Kate abgelehnt. Zürich 
noch 1755 daran fest, Katholiken waren vom Kürgerrcch 
geschlossen.*) 



der Vorschrift 
hielt dagegen 
aus- 



'i Institution»'* tlu'ologiao polemicae. Tiguri 17.>2. 

Frikart, S. H.H» u. IIS. 
3 j Zclu'juifr, IV, 110. 
\> Wir/., K. u. Seh., II, .'57, 



.4' 



V«1 



IV. 5. Die Aufklärung. Uebertritte. 145 



Gerade in dieser Zeit hatte in Bern die Person eines Kon- 
vertiten eine gewisse Bedeutung erlaugt, dessen Schicksale viel 
zu reden gaben: 

Don Hiacint Bernal de Quiros, aus Spanien, aus adeligem 
Geschlecht, 1710 geboren, hatte in Italien seine geistlichen Studien 
gemacht, war in den Dominikanerorden getreten und wegen seiner 
Gelehrsamkeit in Rom zum Lektor der Ordensschule erwählt 
worden, dann zum Inquisitor gestiegen und in nahes Verhältnis 
zu dem Papste Benedikt XIV. getreten. Allein er teilte das 
Schicksal vieler seiner Volks- und Gesinnungsgenossen des XVI. 
Jahrhunderts. Bei Gelegenheit einer gelehrten theologischen Dis- 
putation machte er sich der Neigung zum protestantischen Glauben 
verdächtig, fiel in Ungnade und wurde von Rom nach Ferrara 
geschickt. Durch diese Zurücksetzung nur noch mehr veranlasst, 
seine Gedanken zu prüfen und zu vergleichen, sah er sich im 
Widerspruch gegen die katholische Lehre befestigt, seine Zweifel 
bestätigt, und trat nun offen zur protestantischen Kirche über, 
unter Verzicht auf eine glänzende kirchliche Laufbahn. 

Im Jahr 1748 begab er sich nach Lausanne, wurde dort 
Erzieher von deutschen Prinzen und empfahl sich so sehr durch 
seine auffallende Beredsamkeit und die Gründlichkeit seines Wissens, 
dass man 1752 in Lausanne für diesen Fremden eine eigene 
ausserordentliche Professur für Kirchengeschichte errichtete. Don 
Quiros starb indessen schon 1758, ohne dass er Gelegenheit ge 
funden hätte, durch grössere Arbeiten einen den erregten Er- 
wartungen entsprechenden Ruf in weitern Kreisen zu gewinnen. 1 ) 

Uebertritte von Israeliten, welche durch die heilige Taufe in 
die christliche Kirche sich aufnehmen Hessen, kamen auch jetzt 
noch nicht eben selten vor. Im Ganzen sollen seit der Reformation 
dreissig solche Judenbekehrungen in der Schweiz vorgekommen 
sein, darunter vierzehn in Bern. 2 ) Zürich hat 1766 für solche Fälle 
eine eigene Proselytenformel aufgestellt. 

Allgemeine Aufmerksamkeit ganz anderer Art erregte ein 
Vorgang aus dieser Periode, der mit allem im Widerspruch stand^ 
was das Jahrhundert bereits glaubte errungen zu haben. Wir 
meinen damit nicht die letzte Hexenhinrichtung in Glarus von 
1782, die doch ganz als vereinzelte Thatsache dasteht, sondern 
die Geschichte des Jakob Schmidlin von Wolhausen. Dieser, von 



') Leu, Helv. Lexikon, Suppl. IV, .7J0. 
7 ) Frikart, a. a. O., 

IU oesch, Gesch. der Schweiz, ref. Kirchen. Bd. II. 10 



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(iesrhirhte der M-luveizeriseli-refonnierten Kirchen. 



seiner Eingebung „Sulzjoggi~ genannt, war ein rechtschaffener, 
friedliebender Mann, ein guter katholischer Christ, der alle Ge- 
bräuche seiner Kirche gewissenhalt beobachtete, aber allerdings 
mit dieser Beobachtung sich nicht völlig begnügte. Er vereinigte 
sieh mit seinen Freunden zu stillen religiösen Betrachtungen, zu 
Zuspruch und Ermahnung, und setzte diese fromme Thütigkeit 
während längerer Zeit - es ist von zwölf Jahren die Bede — 
fort, bis ihm gegen Ende 1747 plötzlich der Prozcss gemacht 
wurde. Er wurde ergriffen, nach Luzem geschleppt, dort mehr 
als ein Jahr lang in harter Gefangenschaft gehalten, als Ketzer 
verklagt, angeblich zwei Mal gefoltert und endlich das Erteil 
dahin gefüllt, dass er aus Gnade zuerst an einem Pfahl erwürgt 
und dann verbrannt werden solle. Auch sein Haus wurde durch 
Feuer zerstört und eine Schandsäule zum ewigen Gedächtnis 
an der Stelle aufgerichtet, sein Vermögen konfisziert, zwei seiner 
Brüder unter ewiger Landesverweisung für einige Jahre auf die 
Galeeren geschmiedet, und im ganzen 71 Personen, Männer und 
Flauen, auf ewige Zeiten aus der Eidgenossenschaft verbannt. 
Sein jüngster Sohn war damals ein Jahr alt. Das Gericht, welches 
dieses Erteil aussprach, soll aus vier Geistlichen bestanden haben, 
und die Anklage lautete auf Synkretismus, Indifferentismus, 
Pietismus. Lutheranismus und Calvinismus. 1 ) 

Dass die öffentliche Meinung einen solche:: Anachronismus 
nicht mehr duldete, geht aus der schmerzlichen Empörung hervor, 
mit welcher man, nicht in der evangelischen Schweiz allein, die 
Kunde von diesem Ketzergerichte aufgenommen hat. 2 ) Immerhin 
nahm sich niemand des Verfolgten an, und zwar deshalb nicht, 
weil er sieh nicht au die evangelische Staatskirehe hielt, sondern 
mit den Basler Separatisten verkehrte.-) Man sah darin mehr 
einen Akt mittelalterlicher Barbarei als eine Erscheinung religiöser 
Natur. Die Aufregung ergriff mehr die Aufgeklärten als die kirch- 
lichen Kreise. Weit entfernt daher, den Mass der Konfessionen 
wieder zu wecken, wie dies früher wohl der Fall gewesen wäre, 
hat der traurige Vorgang für die Zeitgenossen nur deu deut- 
lichsten Beweis geleistet für die Abscheulichkeit der kirchlichen 

' Verstellende meistens n.u-li dem l'.eriehre, welcher tut Jahr ITJW 

zum Keimt' der Wiedereinsetzung des Sellins K:ilflia*:ir Sehmidliii in sein 
liiiiyn-rrrln < t •• in ireset/.^elienden Uate der helv. hVnnUik erstattet worden 
i>r. Akten (irr lieh. Ke|... III, IM* u. 

•i .loli.u.ii Keiir:ei l'iis>li: l"np;uteii<ehe X.'tehricht von dem letztet) 
l>VliuioN>- und Stimt-verlirerhen des Seh\veizerl:»ndes, im ll.onlmrgischen 
.M;i-;i/.il). ITH». 

*; Zid.eu.lei> M. K.-<:.. IV, I.«. 



IV. f\ Die Aufklärung. GlaubenspenoHseii. 147 



Vorurteile uud die Notwendigkeit allgemeiner Toleranz. 1 ) Jetzt 
konnte endlich auch 1775 nach zwanzigjährigen Verhandlungen 
das Verhältnis der beiden Kirchen im Thurgau geregelt werden 
durch die Aufstellung einer „Proselytcn-Ordnung" von Seiten der 
regierenden Orte 3 ), und allmählich brach sogar der Gedanke 
sich Bahn, dass es möglich sein sollte, den bisher jährlich be- 
gangenen Eidgenössischen Bettag mit den Katholiken gemeinsam 
zu feiern. 

Die HUlfsgesuche verfolgter oder mittelloser Glaubensgenossen 
im Auslände dauerten fort; während des ganzen Jahrhunderts 
bildete die Bestimmung des jährlichen Steuerbetrags oder ein- 
maliger Beiträge dieser Art einen stehenden Verhandlungsgegen- 
stand der ordentlichen evangelischen Konferenzen, die während 
der Tagsatzungen in Baden stattfanden. Ein Abgeordneter der 
„Hussischen Auswanderer nach Schlesien" (der Mährischen Brüder) 
empfing 1748 in den evangelischen Städten der Schweiz den 
namhaften Betrag von 12&2 Gulden.') Eine Anzahl von refor- 
mierten Gemeinden jn deutschen Landen wurden regelmässig 
bedacht; zu den früher genannten kamen noch Ncu-Bärenthal in 
Württemberg und Christians-Erlangcn in Bayern, Friedrichsthal, 
Karlsruhe und Xcurcuth im badischen Lande — eine deutsche 
und eine französisch-reformierte Gemeinde — und Strassburg; dazu 
wieder Polen und Ungarn und der Unterhalt für ungarische, pfäl- 
zische und piemontesische — d. h. Waideuser — Studenten, und 
oft auch einzelne Pfarrer und Lehrer, die etwa besonders hatten 
leiden müssen. Im Jahre 1720 langten sogar aus Virginien und 
aus Konstantinopel solche Bittschriften ein, aus letzterer Stadt 
zum Loskauf von Kriegsgefangenen. 1 ) 

Der Betrag, der auf diese Weise jedes Jahr verteilt wurde, 
belief sich in der Regel auf mehr als 4(XK) Gulden; vor der Kon- 
ferenz von lllVA erklärte der Gesandte von Bern, dass sein Stand 
bis jetzt nur für die piemontesischen Studenten 41,0« M fl. aus- 
gegeben habe. 0 ) 

Dass auch aus Frankreich, namentlich durch den Cevennen- 
krieg, auch jetzt noch immer neue Scharen in die Schweiz ge- 
drängt worden sind, haben wir früher erwähnt. So kam 171.3 ein 

V Ii. von Sali*. Die Kntwicklitng der Kuitii»lreilieit in »1er .Schweiz. 
Hasel 1SÜ4. 

''< Finsler, Kirclil. Stat.. .'itlT. 

:i j Zchcndcr* K.-Cc.scli., IV, 157. . 

\ K. A, VII. 1, 

\i K. A., VII, 1. US. 



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- r ,V , " * I- 



148 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen, 



Zug von 130 „Galericns", die um ihres Glaubens willen zu dieser 
fürchterlichen Strafe verurteilt, aber sei es durch Flucht, sei es 
durch Loskauf, wieder frei geworden waren. Zürich niusste davon 
23 unterhalten, Bern 33, auf Glarus und Basel fielen je 14 V 2 , auf 
Schaffhausen 13, Appenzell A.-Rh. 3 1 /., St. Gallen 7, Mülhausen 
und Biel je 2. 1 ) Diesem Zuge folgten ein Jahr später wieder 44, 
die in Genf beherbergt werden mussten, und zugleich musste 
neuerdings in die Waldcnserthäler Geld geschickt werden. 2 ) Im 
April 1730 langten Vertriebene aus Pragelas an, 258 an der Zahl, 
denen im Juli 65 nachfolgten ; sie wurden fast alle in der fran- 
zösischen Schweiz, in Genf und dem Waadtland, untergebracht. 3 ) 

Allmählich erlahmte der Eifer, im gleichen Masse, wie die 
Schärfe des konfessionellen Bcwusstscins abnahm. Man gab nur 
noch der Ueberlieferung zu lieb, da wo die Gewohnheit fast zum 
Recht geworden war; neue Begehren fanden weuig Geneigtheit 
mehr und wiederholt wurde der Beschluss gefasst, keine neuen 
Steuern mehr zu bewilligen; einige Stände begannen sich der 
Beitragspfhcht zu entziehen und ihren Anteil zu verweigern. 

Der Zusammenhang mit den „Religionsverwandten u wurde 
immer noch cinigermassen gepflegt durch die damals aufgekom- 
mene Sitte der fürstlichen Gevatterschaften. Die evangelischen 
Stände wurden vom König von Preussen, vom Markgrafen v<m 
Baden-Durlach und vom Grafen von Isenburg-Büdingen als P 
für ihre Prinzen in Anspruch genommen. 

Allein sogar die Verbindung der Stände unter sich schrumpft« 
noch weiter zusammen. Die Konferenzen fanden seltener 
die Verhandlungen beschränkten sich auf geschäftliche Dil 
die übliche Bestimmung des Tages für den gemeinsamen 
Der Verkehr der kirchlichen Behörden hatte völlig ai 
Eine Anregung zur Auuahme einer übereinstimmenden Ebej 
gebung fand Beifall, aber nur teilweise Ausführung. 4 ) Dass mau 
sich gelegentlich Uber Kollaturrechtc in den gemeinen Herrschaften 
zankte 5 ), dass man gegen das Privilegium der Züricher Stadt- 
burgerschaft, ausschiesslich der reformierten Ostschweiz Pr< 

>j E. A., VII, 1, s. :jt. 
*j E. A., VII, 1, S. :>3. 

3 ) E. A., VII, 1, S.:ls7 7 Koinainmurier4:\ Morton .'30, Vivia 
Paycrne (">!», Avuichex "2'J. Hern ItiS. 

*) E. A. ? VII, 1, 52S (173.'.!, 5SÖ (173Si. 

• v ; So z. lt. nU Atzmoos in der Vo^rtci Sarnaus eine eigene Kircho zu 
bauen beehrte. E. A., VII, 1, Dil ;1 733). 





IV. 6. Die Stillen im Lande. 



zu liefern, Widerspruch erhob, und dass Bern verlangte, es solle 
in den Thurgauer Kirchen bei der Predigt nicht für Zürich allein, 
sondern für die Obrigkeiten aller regierenden Stände gebetet 
werden, das waren die letzten Zeichen der innern Glaubens- 
gemeinschaft, die dürftigen Aschenreste des religiösen Feuers, 
das einst Zwingli angezündet und das die evangelischen Eid- 
genossen vom Bodensce bis zum Leman mit einander vereinigt 
hatte. Die Periode des Indifferentismus hatte auf einmal die 
Zeiten der Bekenntnisschroffheit abgelöst; ein Glück, wo diese 
Stimmung nur die trennenden Formen der Religion als gleich- 
gültig erklärte und nicht die Religion selbst! 



6. Die Stillen im Lande. 

In der ersten Pietistenbewegung war Aufklärungsstreben und 
GefUhlsfrömmigkeit gemeinsam, ungetrennt und vielfach durch- 
einander gemischt, gegen den staatskirchlichen Bekenntniszwang 
aufgetreten. Je mehr aber das Freidenkertum über die anfänglich 
beobachteten Schranken hinaus, sich vom Christentum und Offen- 
barungsglauben entfernte, um so mehr begannen die Gläubigen 
ihrerseits sich auf das spezifisch-christliche, auf den Bibelglauben, 
die Person Christi und die Erlösung im altprotestantischem Sinne 
zurückzuziehen und deu Unterschied ihres Glaubens und Lebens 
von dem der Welt zu betonen. Es entwickelt sich so eine neue 
religiöse Richtung, welche in der Lehre gauz auf dem Boden der 
orthodoxen Bekenntnisse fussend und scheinbar die Arbeit der 
Kirchen fortsetzend, sich doch in Wirklichkeit neben und gegen 
dieselben stellte. Sie wurde vorerst wenig beachtet und Übte wenig 
Einflu88 aus auf das in ganz anderer Strömung wandelnde Volks- 
leben, wurde aber in der Folge ein Faktor mehr, der das Staats- 
kirchentum der Autlösung entgegentrieb. 

Ganz der neuen Zeit gehörten die Mittel an, welche diese 
Richtung in Anwendung brachte; sie wandte sich in freier Weise 
an den Einzelnen, an das Individuum, das sie zu gewinnen suchte ; 
der neuen Zeit war auch das Ziel entnommen, auf welches sie 
ihre Arbeit bezog : es beschränkte sich nicht mehr auf die nationalen 
Grenzen, es war ein allgemein religiös-humanitäres, das seinen 
Ausdruck fand in dem biblischen Begriff des „Reiches Gottes". 
Die Reaktion gegeu die Selbstverständlichkeit der christlich ge- 
färbten Naturreligion, die sich damals bei den englisch-amerika- 
nischen Bevölkerungen in der grossartigen Welterschütterung des 



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150 Geschichte der schweizcrisch-reformierten Kirchen. 



Wesleyanisehen Methodismus einstellte, finden wir bei uns in fast 
versehwindend kleinen, vom öffentlichen Leben sieh absondernden 
Kreisen. Um so mehr dagegen einzelne, unabhängig entstandene 
verwandte Anklänge, welche in der Stille den Boden vorbereiteten 
und Viele dem später erseheinenden methodistischen Christentum 
zugänglich machten. 

Hierher gehört vielleicht schon eine eigentumliche mystisch- 
separatistische Gemeinschaft, welche unter der Bezeichnung der 
„Neugläubigen" im letzten Viertel des Jahrhunderts im Gebiete 
von Zürich auftrat, und deren Anhänger in einseitiger Hervor- 
hebung der individuellen Religiosität, in Trennung von der ver- 
staatlichten Kirche, ihren äusserlichen Gottesdiensten und den un- 
bekehrten Predigern, das Zeichen der Wiedergeburt und höherer 
Frömmigkeit zu besitzen und die christliche Vollkommenheit zu 
erreichen meinten. Ein aus der Fremde zurückgekehrter Hans 
Jakob Büegg sammelte sie von 1773 an in seinem Heimatdorf 
Bauma. Ihr schroffer Separatismus, verbunden mit Verweigerung 
des Kriegsdienstes, zog ihnen, obwohl ein anderer Vorwurf nicht 
gemacht werden konnte, die grausamsten Verfolgungen zu. Der 
Kybnrger Landvogt wütete gegen sie mit Gefangenschaft, Ruthen- 
streichen, Landesverweisung und Gttterkontiskation; nach ihrer 
Rückkehr aus dem Exil wurden sie 177(> in Zürich ins Zuchthaus 
gelegt. Trotz ihres Gesuches um Duldung, die ihnen gewährt 
werden müsse, „wenn die Obrigkeit eine väterliche und christliche 
sei", trotz der beredten Fürsprache Joh. Kaspar Lavaters, der 
ein Gutachten abzugeben hatte und die bestimmte Ansicht aus- 
sprach, dass ihr Ungehorsam „gewiss bei den meisten aus Ge- 
wissensüberzeugung" hervorgehe, Hess die Härte nicht nach, bis 
die Verkündigung der „Menschenrechte" auch diese Intoleranz 
als unstatthaft empfinden Hess. 1 ) 

Ungleich wichtiger und folgenreicher ist ein anderes Samen- 
korn geworden, das anfangs ganz im Verborgenen blieb. 

Im Jahr 1780 ist ein merkwürdiger Manu nach Basel ge- 
kommen, der, ursprünglich fremd und eigentlich nur vorüberreisend, 
auf diese Stadt einen tiefen Eindruck hinterlassen und einen 
mächtigen Austoss geben sollte für die Gestaltung des religiösen 
Lebens: Johann August Urlsperger aus Württemberg 2 ), der Sohn 

'i Finster, Die Sekte der Nenjrliiuhifrrn. in Ha^enliaclis Kirehenblatt für 
d. ref. Schwei/. lSM, Nrn. 14— Hi. 

"-'> 17^— Inn;. o>tcrt:ig in Herzogs K. K.. XVI, *_ , :Kt. — Alljr. I>. Biuffr., 
XXXIX. :•--'»."». — H.-t^enhaeh. K. Gesch. d. XVIII. n. XIX. Jahrhundert», I, 
:J!»s— Ht>. 



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IV. »>. I>ic Stillen im Lande. Urlsperjrer. lf>l 



eines Mannes, der als Hofprediger an dem frivolen Hof des 
damaligen Herzogs zum Märtyrer geworden war. Er war Theologe, 
später Doktor der Theologie, hatte aber nie ein Pfarramt ver- 
schen, dagegen grosse Reisen gemacht in ganz Deutschland 
herum, wie auch in England und in Holland, überall die Bekannt- 
schaft christlich frommer Kreise suchend und Verbindungen an- 
knüpfend zum Zwecke eines ihm noch selbst unklar vorschwebenden 
Gesellschaftsideals zur wirksamen Bekämpfung des Unglaubens. 
Im genannten Jahre langte er in Basel an, fand auch hier, wo 
d'Annoncs Wirken noch nicht ganz vergessen war, eine Anzahl 
Gleichgesinnter, deren vom Pietismus angeregtes und von Herrnhut 
gepflegtes, in den Formen freies, im Glauben gebundenes Fröm- 
migkeitsbestreben ihn ansprach und zum Bleiben bewog. 

Seine rastlose Thätigkeit wusste die bisher Vereinzelten, in 
der Stille und Zurückgezogenheit dem individuellen Seelenheil 
Lebenden zu verbinden und zu gemeinsamer Thätigkeit in Be- 
wegung zu bringen. Am 3U. August 1780 wurde im Hause des 
Professors Werner Herzog ein Verein gegründet, die „Deutsche 
C'hristentums-Gesellschaft", oder genauer: „Deutsche Gesellschaft 
zur Beförderung christlicher Wahrheit und Gottseligkeit" *); — keine 
Sekte, denn die Mitglieder blieben in der öffentlichen Kirche, 
aber eine freiwillige Genossenschaft solcher, die ohne besondere 
Rücksichtnahme auf die Bekenntnisfragen den frommen Sinn, 
den persönlichen Glauben und die Hingabe an den Erlöser zu 
pflegen und gemeinschaftlich „das Reich Gottes zu bauen" be- 
gehrten. 

Die Absicht der Gesellschaft ging dahin, den hereinbrechenden 
Fluten des Unglaubens oder der Richtungen, die man mit diesem 
Ausdruck bezeichnete, einen Damm entgegenzusetzen, praktische 
Apologetik zu treiben, zwar in der Stille aber in die Weite, und 
mit neuen Mitteln zu wirken. Diese Wendung auf praktische Ziele 
lag, wie es scheint, nicht ganz im Sinne des Stifters, der eher 
an theoretische Bekämpfung der „Xeologie" gedacht hatte, ent- 
sprach aber um so mehr dem Bedürfnis der Zeit, die jetzt nur 
auf diesem Wege überzeugt werden konnte. 2 ) 

Der natürlichen Volksgemeinschaft, welche infolge der Auf- 
klärung und des Unglaubens religiös kaum mehr zusammenhielt, 
stand hier — ein bedeutungsvolles Moment — der Verein der 
christlich Auserwählten und Gleichgesinnten gegenüber. 

1 1 l'rspriififrlieli hies* «»s: „Zur l>efonlernn# reiner Lehre". 
■i Verjrl. Ostertjijr, hie ( 'hri*tentmn^esells( h;ift. in Heiträjre z. vaf. (Jesrh. 
vu„ Hasel. IM. IV, 1 !>.">. - Derselbe, in Herzog ];. Kne., III, ->Kt. 



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3 



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6* *• 




(ieschichte der HChweizerisch-refoniiierten Kirchen. 



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Zur Erhaltung und Pflege ihrer Ziele gründete die Gesell- 
schaft — wieder eiu ganz neuer Gedanke — eine Zeitschrift, die 
„.Sammlungen für Liebhaber der christlichen Wahrheit". 1 ) Aus 
diesen Anfangen entwickelte sich in verhältnismässig sehr kurzer 
Zeit ein Mittelpunkt wann religiöser aber nicht in den kirchlichen 
Einrichtungen sich bewegender Frömmigkeit, der bald seine Kreise 
weiter zog. Schon 1TS4 wurden Zweigvereine oder Filialen ge- 
gründet, in St. Gallen, in Chur und in Bern; 1799 werden solche 
genauut auch in Zürich, Schaffhausen, Wiuterthur, Aarau, Zofingen 
und in dein kleinen bernischeu Städtchen Wiedlisbach. Aus dem 
Druck und Vertrieb der kleiuen Zeitschrift entstand eine Buch- 
handlung, die eine ganz neue religiöse Litteratur verbreitete, von 
Abhandlungen und Traktaten aller Art, und die dann unter den 
spätem Geschäftsführern, den Schmidt, Steinkopf, Blumhardt und 
zuletzt Spittler, einen mächtigen Einfluss ausübte. 

Der ursprüngliche Verein erweiterte sich zu einem ganzen 
Netz von religiösen Gesellschaften, mit verschiedenen Unterneh- 
mungen und Specialzwccken, die aber alle dem einen Zweck, 
der Ausbreitung des Christentums dienen sollten. Nach dem Vor- 
bilde englischer Vereine entstand daraus in Basel zuerst die 
„Traktatgcsellsehaft" und 180» die Bibelgesellschaft, welche sich 
deu Druck und die Verbreitung der heil. Schrift zur Aufgabe 
stellte, 1814 die Missionsanstalt zur Heidenbekehruug, mit dem 
frommen Württemberger Blumhardt an der Spitze; noch später die 
Armcnerziehungsanstalt in Beuggen, unter dem originellen Christian 
Zeller. Das sind die Anfänge des Basler Pietismus, der sich nicht 
auf die natürliche Zusammengehörigkeit, sondern auf die innere 
Gefühlsverwaudtschaft gründete, die „massa perditionis" ihren 
Weg gehen liess und aus der kleinen Schar der Gleichgesii 
eine neue Kirche zu bauen begann. 

Im nämlichen Sinne, einer nicht dogmatischen, aber 
vollen, eben deshalb mehr individualistischen als gemcinl 
liehen Frömmigkeit, wirkte ein anderer Mann, der weit 
geworden ist, als der still arbeitende Urlsperger, wir meinen 
Johann Kaspar Lavater in Zürich, der au geistiger Kraft den 
oben geuauuten Apologeten des Glaubens, den Haller, Euler, 
Bonnct, ebenbürtig, sie an religiösem Tiefsinn und Lebendigkeit 
weit überragte, der aber in seiner Zeit noch ziemlich allein stand, 
so dass sein Einfluss, wenigstens auf weitere Kreise, eigentlich 
erst nach seinem Tode offenbar wurde. 



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1 "^h 



\j Seit 



\) Seit 1784, aiitaiif?.« unter anderem Titel. - Finder, K. 



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IV. 6. Die Stillen im Lande. Lnvater. 



153 



Lavater 1 ) war der Sohn eines angesehenen Arztes, gehörte 
aber einer Familie an, die seit der Zeit der Reformation stets 
ihre hervorragendsten Vertreter im geistlichen Stande gehabt hat. 
Auch er war zum Prediger bestimmt und machte seine Studien 
in dieser Richtung. Allein ein plötzliches Hervortreten des sonst 
schüchternen und träumerisch in sich gekehrten jungen Mannes, 
schien seinem Leben eine andere Wendung geben zu sollen. Im 
Jahr 1762 wurde dem Züricher Rat ein Klage eingereicht gegen 
einen Landvogt des Zürichergebiets, der sich aus Habsucht nnd 
unter Missbrauch seiuer Amtsgewalt abscheuliche Bedrückungen 
gegen arme Leute, gegen Witwen und Waisen, hatte zu Schulden 
kommen lassen, ohne dass jemand gegen ihn aufzutreten, ohne 
dass die Behörde einzusehreiten wagte. Die Klage war nicht 
unterzeichnet, aber mit so feuriger Beredsamkeit abgefasst, von 
so edlem Tyranuenhass eingegeben, dass sie die grösste Auf- 
merksamkeit erregte und alle Welt von dem unerhörten Ereignisse 
sprach. Der Rat, erschreckt Uber die Denunziation, deren Wahr- 
heit nicht bestritten werden konnte, deren ungehörige Form aber 
ihn mit grosser Entrüstung erfüllte, stellte eine Untersuchung nach 
dem Urheber au, und nun nannte sich der junge Lavater mit 
zweien seiner Freunde. Er wurde zwar nicht bestraft, erhielt aber 
doch für sein Verfehlen gegen die hohe Obrigkeit einen Verweis, 
der ihn veranlasste, für einige Zeit seine Vaterstadt zu verlassen. 

Wir heben diese Episode aus Lavaters Jugendleben mit Ab- 
sicht hervor; sie zeigt uns den Mann, wie er dachte und gesinnt 
war. Seine Frömmigkeit beruhte nicht auf der stillen respekt- 
vollen Pietät vor kirchlichen und staatlichen Autoritäten, nicht 
auf der passiven Resignation, welche das Schlechte mit Geduld 
erträgt, weil es immer so gewesen ist, sie war ein brennendes 
Feuer, das mit dem Pathos der Sturm- nnd Drangperiode für 
Freiheit und Menschenrecht eintrat. Und diese Gesinnung ist ihm 
auch später eigen geblieben, als er scheinbar eine ganz andere 
Richtung einschlug; er war kein Rechtgläubiger im frühem Sinne 
des Wortes. 

Gewissermassen verbannt machte Lavater nun weitere Studien 
im Auslande, wo er durch sein geistreiches und phantasievolles 
Wesen Uberall Freunde erwarb und Beziehungen anknüpfte mit 
Geliert, mit Klopstock, später auch mit Herder und mit Moses 

l ) (ieboren 15. Novb. 1741. Die ausführlichste Biographie Ist diejenige 
von <!eorg <ies«ner, seinein Schwiegersohn, 1802 — 1803, in 3 Bänden. — Bo- 
demann, J, K. L., naeh feinem Leben, Lehren und Wirken, mit Bild. Gotha 
1856. 



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ir>4 



Geschichte der sehweizerisch-reformierten Kirchen. 



Mendelssohn ; bekannt ist seine eine Zeitlang innige Freundschaft 
mit Goethe. 1 ) 

Nach Zürich zurückgekehrt widmete er sich zuerst ganz der 
Poesie und Litteratur, und beteiligte sich mit der ihm eigentüm- 
lichen Lebhaftigkeit an den Versammlungen der „Helvetischen 
Gesellschaft" in Schinznach, verriet aber dabei bereits seine starke 
Neigung zum Mystizismus. Er verfasste 17(J<J seine „Schweizcr- 
lieder u , dann seine „Blicke ins Jenseits"; erst 1709 wurde er 
Helfer und Prediger an der St. Peterskirche in Zürich und gewann 
in kurzem einen ausserordentlichen Kuf durch die begeisternde 
und ergreifende Sprache seiner Bibelauslegung. 

Da war freilich nichts mehr von der steifen Gründlichkeit 
und exegetischen Gelehrsamkeit der altern Homiletik, nur Le- 
bendigkeit, Phantasie und ungeheures Pathos, wie dies ganz 
besonders in der oben erwähnten gedruckten Gelegenheitsrede 
von 177(5 hervortritt. 

Noch galt Lavater als Rationalist. Was ihn von den Philo- 
sophen seiner Zeit unterschied, war nicht sowohl die Dogmatik, 
als die mit seiner Weitherzigkeit verbundene pictistiseh geartete 
Herzenswarme des Glaubens und die damit zusammenhängende, 
an den Zeitgenossen Swedenborg erinnernde Vorliebe für das 
Geheimnisolle, Dunkle, l'ebersinnliehe, der Glaube an die unmittel- 
bare Kraft des Gebets, an Träume, Ahnungen und Offenbarungen; 
eine Neigung, die, vielfach ins Phantastische ausartend, ihn bis 
an die Grenze des Aberglaubens gehen Hess, und in ihrer 
Aeusserung sogar ans Komödiantenhafte streift, so dass seine 
Gegner ihn mit den damaligen Schwindlern, einem Cagliostro und 
Messmer, in eine Reihe stellten.-) 

Die Neigung zum Geheimnisvollen war es auch, die ihn zu 
seinen „Phvsiognomisehen Untersuchungen" und zur Bearbeitung 
seines berühmtesten Werkes bewogen hat. Dasselbe erschien 
1775—1778 und verschaffte ihm die hohe Anerkennung vieler 
grossen Zeitgenossen. Neben den bereits genannten traten ihm 
Wieland und Fichte, besonders aber auch der sonderbare Jung- 
Stilling nahe. Enthusiastische Bewunderung und masslosc Ver- 
ehrung ward ihm zu teil 3 ), die Freundschaft Goethes freilich 

'.i Morikofer, Goethe und Lavater, im Züricher Tu seht»., «in kleiner Aut- 
s:iiz, der aber bemerkenswerte Züge zur religiösen Zeitgeschichte enthält. 

-i Yergl. Nikolais Angriffe gegen ihn und seine Neigung zur Magie, im 
Hamburger Korrespondenten 17S«;, und in der Allg. Deutsehen Bihiliothck : 
„Vom Lav.tterinnisiniis zum Katholizismus ist nur ein kleiner Schritt." 

*' Ver^rl. die von seinen Freunden verlausten und in Abschriften ver- 
breiteten, in ihrer vergötternden Sprache bedenklichen .Zirkelbriefe" ; sie 



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IV*. Die .Stilion im Lande. Lavater. 



ir>5 



verlor er völlig, als er ihn zu seinem Glauben zu bekehren ver- 
suchte. Anfangs ein Anhänger der Revolutions-Tendenzen, deren 
„Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit 11 auch seine Seele mit un- 
endlich begeisternden Hoffnungen erfüllte, wandte er sich mit nicht 
geringerm Eifer gegen dieselben, als die Niedermetzclung der 
Schweizergarden am 10. August 1792, und dann die Hinrichtung 
Ludwigs XVI, die weitern Konsequenzen aufdeckte. Er trat jetzt 
mit solcher Heftigkeit gegen die neuen Despoten auf 1 ), dass er 
1798 von den Franzosen verhaftet und als Gefangener weggeführt 
wurde, weil man ihn des Hochverrats beschuldigte. Nach der 
Sehlacht bei Zürich, im September 1799, war er auf der Strasse, 
um in menschenfreundlicher Absicht au die Verwundeten Wein, 
Brod und Geld auszuteilen, als er von einem französischen 
Soldaten einen Schuss erhielt. Noch lebte er einige Monate lang, 
immer sterbend, aber immer predigend und schreibend, seine tief- 
sinnigen Orakelsprüche austeilend. Bald rührend einfach und 
herzlich, bald über alle Massen eitel und selbstgefällig, bald über- 
schwenglich und sentimental, aber immer geistreich und immer 
fromm, starb er am 2. Januar 1802 nach schweren aber mutig 
ertragenen Leiden. 

Er hat eine Unzahl von kleinen Schriften geschrieben, alle im 
Sinne eines undogmatischen, nicht eigentlich orthodoxen, aber 
äusserst lebhaft und tief empfundenen Christentums, und hat durch 
diese viel geleseneu Schriften grosse Wirkung ausgeübt, mehr 
aber noch durch seine Persönlichkeit, die in ungewöhnlichem 
Grade anzuregen, hinzureissen, zu bezaubern verstand. 

Die dogmatische Tradition der Bekenntnisse bestand für ihn 
nicht 2 ); deshalb kannte er auch keine Vorurteile gegen Leute 
ganz anderer Theologie, sobald er nur im Glauben au die übernatür- 
liche Welt eine innere rebereinstimmung fand. Allein darin liegt 
auch die Schranke seines Einflusses, und darum zählen wir ihn, 
trotz der Aufmerksamkeit, die er auf sich zog, trotz der lauten 
Verehrung die er sich gefallen Hess, doch zu den „Stillen im 
Lande"; er redete und schrieb nur für seinen engern Kreis, für 
seine Freunde und Verehrer, Männer und Frauen, mit denen ihn 



waren es pinz vorzüglich, welch»' zu »len erwähnten Angriffen von Nikolai 
Anlass galten. 

Verj;l. das „Wort eines freien Schweizers an die grosse Nation", vom 
H». .Ii ini 17! »8. 

'i Lavator als Theoh»jr, Abhdlg.. im Kirchenhlatt, lHti'2, S. 1*7 u. H" — 
Verjrl. dazu die feine lieiirteiltnitf durch Halenbach. K.-(»esoh. «I. XVIII. u. 
XIX. .Fahrn., 1, »l»!t-f>lo. 



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] 5l > 



(»♦»schichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



geheime Sympathie verband. Er wirkte nicht nur Über die Grenzen 
seines Kirchspiels und seiner Stadt, sondern auch Uber seine Kirche 
und Uber das reformierte Bekenntnis hinaus; aber innerhalb dieses 
weiten Unifanges nur auf einen Teil, während ein anderer Teil ihm 
entschieden abgeneigt blieb, ohne Verständnis fitr ihn und ohne 
Vertrauen zu ihm. KUrgerlich-ehrbare und gottesfUrchtigo Leute des 
alten Schlages fühlten sich eher von ihm abgestossen, nicht ohne 
Grund, denn sein Staudpunkt war nicht ein kirchlicher, im Sinne 
der Reformatoren und des von ihnen begründeten Gemeindelebens. 



War auch er selbst weitherzig, grossdenkend, vielseitig genug, um 
als Pietist und Prediger zugleich auch Patriot zu sein, so hat er 
doch im Verlauf durch seiue Anhänger mehr an der Zerstörung 
als an der Erbauung der alten Staatskirche mitgearbeitet. 

Lavaters bedeutendster Freund und Gesinnungsgenosse in 
Zürich war Johann Konrad Pfenninger, Pfarrer von Oetenbach 
und seit 1786 Diakon am St. Peter. Er hat nicht nur als eifriger 
Verehrer seines grössern Amtsbruders Ruhm nach Kräften ver- 
breitet und ihn gegen seine Ankläger verteidigt 1 ); als vorzi 
Prediger und christlicher Apologet iu zahlreichen Schriften hat 
dazu beigetragen, in der Zeit des mächtig einreissenden uud be- 
sonders die theologischen Schulen beherrschenden Kationalismus 
uud wachsender Abweudung von der Kirche, die tiefern Wahr- 
heiten des Evangeliunis wenigstens im engem Kreise aufrecht zu 
halten. Als er schon 17 ( J2 aus dem Leben schied, wurde ihm von 
Lavater selbst ein biographisches Denkmal gesetzt. 2 ) Hier ist 
wohl auch Heinrich Hosshardt von Kumikon zu neuneu, der 1779 
in Winterthur und anderswo besondere Erbauungsstunden hielt 
Er galt als Schwärmer und stand mit Lavater in Verbindung, 
geriet indessen später in Überspanntes Wesen und sogar in sitl 
liehe Verirrungen. 1 ) 

Zu Lavaters Verehrern, wenn auch in gemässigter, nüch 
Weise, gehörten aber auch, mit einem grossen Teil der ZU 

l i Wie die erwähnten „Zirkelbriefe - , so war auch die Rechtfertigung 
derselben 17«7 von Pfenninger verfasst. Nicht ungeschickt verwies er darin 
— ah Antwort auf den Vorwurf der geistigen Verwandtschaft mit den 
tholiken — auf den Verkehr der Rationalisten mit dem Israeliten 
Mendelssohn hin. 

J ) Zürich 17*.«2 und 17W, 2 Bde, vergl. Züricher Taschenb. 1881. Johann 
Konrad Pfeniüngor ist zu unterscheiden von dem last gleichzeitig thätigen 
.Johann Kaspar Pfenning«*, der seit 17(i8 Pfarrer am Fraumünster, ebenfalls 
als ein vorzüglich populärer Prediger galt, aber schon 1775 
(Wirz, Züricher Minist., 57). . . - 

Finaler, Zürich im XVIII. Jahrb., S. 10G und Hil, 





IV. Die Stillen im Lande. Jung-Stilling. 157 



Geistlichkeit, die beiden nächstfolgenden Häupter derselben, die 
Antistes Joh. Jak. Hess und Georg Gessner, von denen ersterer 
sein Mitschüler im Carolinum war 1 ), letzterer sein Schwieger- 
sohn und sein Biograph geworden ist. Die Anregungen, die von 
dem Propheten ausgegangen sind, wirkten aber nicht weniger 
in die Ferne hinaus; fast in allen Städten der (deutsch-)rcformiertcn 
Schweiz gab es einzelne, namentlich Frauen, die an seinen Schriften 
sich erbauten, in Briefen mit ihm verkehrten, seine beliebten „Denk- 
zettel als Reliquien bewahrten und mit seiner Person und seinen 
Aussprüchen eine Art von verborgenem Kultus trieben. Schien er 
doch, wie kein anderer, den alten Bibelglauben mit der neuen 
Aufklärung, die Gottesliebe mit der Menschenliebe zu verbinden; 
gerade modern genug, um den Kindern der neuen Zeit das 
Christentum nahe zu legen, gerade orthodox genug, um sich von 
den Ungläubigen, von der Welt zu unterscheiden. 

Bereits wurde auch der Name Jung-Stillings genannt. Beinahe 
mehr noch als die oft geschraubt-geistreichen Orakel des Züricher 
Predigers, vermochten die volkstümlicheren, bei allem Geheimnis- 
vollen doch weit verständlichem Schriften Jung-Stillings diejenigen 
anzuziehen, welche in der lieligion nicht bloss eine Anweisung 
zum tugendhaften Leben suchten, welche, ohne Philosophen zu 
sein, doch sich mit der unsichtbaren Welt beschäftigten und eine 
Antwort haben wollten auf die Fragen des ahnungsvollen Gemüts. 2 ) 
Der „Graue Mann" wurde viel gelesen in den frommen Häusern, 
wo man sich gern aus dem Lärm der verwirrten Welt in die 
Stille zurückzog auf grübelnde Gedanken oder auf das sinnende 
Gespräch mit Gleichgestimmten. Als der sonderbare Mystiker 
später, 1801, sich vorübergehend in Winterthur aufhielt, fand er 
zahlreiche Verehrer; der hernach bekannt gewordene J. C. Appen- 
zeller, damals Pfarrer in Brütten, begritsste ihn in einem schwung- 
vollen Gedichte. 8 ) 

Und doch waren es zunächst nur wenige besonders Em- 
pfängliche — „eben die Stillen im Lande" — welche diese Männer 
verehrten. Ihre Namen und ihr Wirken auf die Umgebung ent- 
zieht sich fast ganz der genauen Kenntnis ; im politischen Getöse 
der folgenden Dezennien standen sie vollends unbeachtet zur 
Seite. Der Umfang und die Stärke von Lavaters Einfluss konnte 
erst, in Verbindung mit anderweitigen Elementen, in dem Jahr- 
hundert offenbar werden, an dessen Schwelle er selbst gestorben ist. 

*) Hess und Lavater in ihren gegenseitigen Beziehungen, im Züricher 
Taschenb. 1895, S. 84—141. 

•) Hagenbach, K.-Ciesch. des XVIH. und XIV. Jahrb., I, 490 u. ff. 
") Mss. II. H., XVII, 204, Nr. 8, der Stadt-Bibl. Bern. 



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lös 



7. Die Revolution. 

Plötzlich war die SllndHut da, vor der es keine Rettung gab. 
An Vorzeichen und Andeutungen hatte es nicht gefehlt, Stimmen 
genug waren laut geworden, welche auf die vollständige Unnah- 
barkeit der bisherigen Zustände in .Staat, Kirche und Oesellschaft 
aufmerksam machten; allein schliesslich traf doch der Zusammen- 
bruch die Welt recht wenig vorbereitet, namentlich auch deshalb, 
weil er viel gründlicher und viel unwiderstehlicher kam, als irgend 
jemand hatte voraussehen können. 

Die reformierten Staatskirchen in den schweizerischen Repu- 
bliken hatten mit grosser Sorgfalt die äussern Interessen der re r 
ligiösen Einrichtungen gewahrt, stattliche Pfarrhäuser erbaut, den 
Pfarrherreu meistens anständige Besoldungen ausgesetzt M, ihnen 
eine angesehene soziale Stellung angewiesen, sie gegen jede 
Missachtung der persönlichen und amtlichen Autorität aufs ernst- 
hafteste geschlitzt, kurz: nichts unterlassen, um sie — na- 
mentlich in den Dörfern — zu eigentlichen Respektspersonen zu 
machen, denen niemand in den Weg zu treten wagte. Die meisten 
Mitglieder der Geistlichkeit gehörten schon durch ihre Herkunft, 
wenn nicht zu den regierenden aristokratischen Familien, so doch 
zu den gesetzlich privilegierten Bürgerschaften der Haupt- und 
Munizipalstädte und waren dadurch, wohl mehr als es für das 
Wirken der Kirche zuträglich war, auch persönlich mit den poli- 
tischen Institutionen verknüpft 2 ), zu einem integrierenden Be- 
standteil des Regierungssystems geworden. 

Die Behörden hatten strenge gewacht über die Beobachtung 
der Kirchenzucht, durch ihre von den Kanzeln verlesenen Regle- 
mente und Mandate, durch Bestrafung jeder Uebertretung kirch- 
licher Sitte; die Flucher und Gotteslästerer, die Ehebrecher und 
die gefallenen Weibspersonen hatten sie an den Pranger gestellt, 
die Spieler gebilsst ; die Sonntagsruhe war durch die Gesetzgebung 



(Jruner, Tabellen iil »er die Einkünfte sämtlicher hernischc» l't'arrstelleii. 
Mss. - - Hofmeister, .loh.. Hinkommen der geistlichen Pfründen von Zürich, 
Clarus, Appenzell und Tojryenburjr. Zürich 17*!'. 

Nach lleinzmanns lieschreibunjr von Stadt und Republik Hern von 
lTi'l ii!d. I, S. waren im .lahr IT 1 .'.» im deutschen Teile von Rem :»*J.i 
Pfarrer und Kandidaten; davon stammten l."»7 aus iWrn selb-t, je ;>7 aus 
Thun und JiriifTtf, .'M aus Aanui, 2<> aus Zotinu'en, je 7 aus Hurgüorf und 
l.ciizbuijr. uuil l."> ans den Städtchen Nidau. Krlach. M urteil. P.ürn und Xyoii. 
Nur :i davon «rehorten zur Klasse der sogenannten Jiabitantcu-. 



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IV. 7. Die Revolution. Kirchl. Zustand. |fi9 

geboten, Störung des Gottesdienstes, Nachlässigkeit im Kirchen- 
besuch, mutwillige Versäumnis der Kinderlehren, Unterlassung 
der Taute wurde unnachsichtlich geahndet; die Lehrfreiheit hatte 
ihre testen Schranken, die keiner ungestraft Uberschritt, und so lag 
denn das Wohl und Gedeihen der Kirche in den besten Händen. 

Allerdings: die Staatsmänner selbst nahmen nicht mehr ganz 
die nämliche innere Stellung zu ihrer vaterländischen Kirche ein, 
wie frtiher. Die Sorge flir die Religion galt ihnen zwar als ein 
wichtiger Teil der traditionucllcn Staatsweisheit und Regierungs- 
kunst; allein viele unter ihnen waren am Ende des XVIII. Jahr- 
hunderts, mehr als sie es selbst, erkannten, innerlich dem Be- 
kenntnis entfremdet und hielten das äussere Gerüste der Kirche 
aufrecht, nur um des guten Beispiels willen, weil die hergebrachte 
Gottesfurcht zur Unterdrückung der sündhaften Neigungen not- 
wendig war. Der grössere Teil der Männer aus den regierenden 
Ständen war entweder direkt vom Voltairiauismus und der fran- 
zösischen Populärphilosophic angesteckt, oder hatte doch die 
Richtung eines allgemein-humanen, tugendhaften Rationulismus 
angenommen, der weder auf der kirchlichen Lehre beruhte, noch 
in der kirchlichen Sitte Befriedigung suchte. So die Staatsmänner, 
die zugleich immer noch die obersten Leiter auch der kirchlichen 
Angelegenheiten waren. 

Und die Geistlichen? Seit der Mitte des Jahrhunderts war 
vielfach auch unter ihnen ein gemässigter Rationalismus die 
herrschende Ueberzeugung geworden. Manche hatten von den 
deutscheu Universitäten als Zuhörer von Michaelis, Spittler und 
andern eine etwas zweifelhafte Orthodoxie mitgebracht ; sie freuten 
sich, die Lehren der heiligen Schrift und die Vorschriften des 
Katechismus, um ihrer Uebercinstimmung willen mit den Lehren 
der Vernunft und den Forderungen des Gewissens, in guten Treuen 
denen predigen zu können, welche solcher Einkleidungen der 
Wahrheit zur Zeit noch bedurften. Selbst der Religionsunterricht 
des frommen Hemer Münsterpfarrers David Müslin, den er, „vor- 
züglich Töchtern guter Erziehung gewidmet", im Jahre 1795 
im Druck herausgab, scheint dem Ausgangspunkte nach wesentlich 
auf diesem Roden zu steheu. 

Mehr als in die praktische Pfarrgeistlichkeit war der eigent- 
liche Rationalismus in die theologischen Schulen eingedrungen. 
Namentlich war dies in Zürich der Fall, wo besonders der Chor- 
herr Johannes Schulthess, geboren den 28. September 1 703, seit 
1787 Professor, den Vernunftglauben in der ächten Farbe der 
damaligen Tübiugerschule mit ebensoviel rückhaltloser Offenheit, 



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ir,n 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



als crnsthatkr Gründlichkeit auf seiner Lehrkanzel vertrat. 1 ) In 
Bern und noch mehr in Basel ging man allerdings noch kaum 
Uber eine LehrautTassung hinaus, welche als eine „Ueberleitung 
zu einem gemilderten Supernaturalisnius" bezeichnet werden kann.*) 
Basel erlebte sogar noch einen geistlichen Prozess. Die kirchlichen 
Behörden schritten zu einem recht strengen Verfahren gegen den 
Kandidaten Johannes Frei, geboreu 1742, der in seinen ver- 
meintlich apologetischen Schriften sich als naiver Anhänger der 
natürlichen Religion verriet und dann auch noch in einer Predigt 
Aufsehen erregte. In einer „Auswahl der Lehren und Thaten 
Jesu", welche 1790 erschien, hatte er alles Uebernatllrliche in der 
evangelischen Geschichte einfach Ubergangen und die Apostel als 
Aufklärer geschildert. Das gab zu einer Anklage Veranlassung, 
zur Konfiszierung der Schrift und zur Suspension des Verfassers 
in seinem Amte als Religionslehrer. Das Urteil wurde einige 
Monate später (9. Februar 1791) wieder aufgehoben, hat aber den 
harmlosen Manu in einem Grade erbittert, welcher noch zu einem 
Nachspiel fllhrte. 8 ) 

Der grösste Teil der Prediger quälte sich nicht allzu sehr 
mit der Frage nach ihrem Verhältnisse zum kirchlichen Bekenntnis. 
Sie waren zufrieden mit ihrer gesicherten Stellung im Amte und 
glaubten die Religion aufs Beste besorgt, wenn die Predigt be- 
sucht, die Feiertage respektiert, die Anordnungen der kirchlichen 
Behörden beobachtet, und wenn insbesondere die Pfarrer selbst 
und ihre Familien, bis zu den Huhnern des Pfarrhofes hinunter, 
mit der richtigen Ehrerbietung angesehen und behandelt wurden. 
Um das Denken und Fuhlen der Menge machten sie sich wenig 
Sorge; da ja alle die Fragen des Katechismus wussten und aus 
dem Gedächtnis hersagen konnten, so war gewiss der Glaube in 
Ordnung. Die meisten lebten viel zu behaglich und angenehm, 
als dass sie hätten merken sollen, dass das alles eine grosse 
Selbsttäuschung sei, dass der Glaube des Volkes ein ganz anderer 
geworden und eine Kluft entstanden sei zwischen den offiziellen 
An8chaungen der Kirche und den wirklichen Ansichten der meisten 
ihrer Mitglieder. 

Hier im Volke selbst wirkte noch lange der anerzogene Re- 
spekt vor dem Heiligen nach; die ehrenfeste Gottesfurcht und 
das gesunde Gottvertraucn zeigte sich bei vielen gerade jetzt in 

•) Allg. D. Biogr., XXX11, 6i>7. 

•) So von Mezger in »einer Geschichte der Bibelübersetzung, S. 220. 
») Kündig, Ein geistlicher Prozess in der Basier Kirche vor hundert 
.Jahren, Kirchenblatt 1891, Nrn. 2—13. 



IV. 7. Die Revolution. Kirchl. Zustand. 101 



seiner ganzen Tüchtigkeit, da die Gesinnung unter dem un- 
bewussten Einfluss der Zeitströmung den einseitigen Dogmatismus 
bereits abgestreift und eine mehr moralische Färbung angenommen 
hatte, ohne sich dabei irgendwie im Gegensatze zum Hergebrachten 
und Gewohnten zu fühlen. Die GcmUt.swärmc des Pietismus einer- 
seits, die Nüchternheit und derbe Aufrichtigkeit der vernünftigen 
Aufklärung anderseits, hatten bei einer grossen Zahl des refor- 
mierten Kirchenvolks eine glückliche Verbindung eingegangen, ein 
praktisches Christentum zu stände gebracht, das zu den besten 
Eigenschaften jeuer Generation am Ende des XVIII. Jahrhunderts 
gehört und, auf den schlichten Glauben an die Vorsehung und 
göttliche Weltordnung gebaut, seinen treffendsten Ausdruck in den 
von jetzt an so beliebt gewordenen frommen Liedern Gellerts 
fand. An Lehren und Sitten der Kirche hielt man tapfer fest, 
ohne doch, wie früher, ihrer Beobachtung eiuen übertriebenen 
und abergläubischen Wert beizulegen. 1 ) Eine etwas veränderte 
Schätzung des Gottesdienstes zeigte sich darin, dass in Zürich 
die Wochenpredigten abgeschafft und auf dem Lande die Abend- 
gebete vermindert wurden. 2 ) 

Allein dabei blieb der Unglaube der Höhergestellten und 
Höhergebildeten doch nicht ohne Einfluss. Dass eigentlich die 
Aufgeklärten das nicht mehr glaubten, was man in der Kirche 
predigte und was doch äusserlich in Achtung und Geltung stand, 
das war den Wenigsten ganz unbekanut, und so setzte sich auch 
in den Massen die Ansicht fest, die Kirche sei nur ein Stück der 
Staatsordnung, ein Mittel zur Erhaltung des Gehorsams, ein alter 
Aberglaube und eine Fessel des freien Willens und freien Denkens, 
nur im Interesse der Regierenden. — Ein Unglaube der schlimm 
sten Art, um so gefährlicher und verbitternder, weil er infolge 
des äussern Druckes in geheimen Ingrimm sich verwaudelte, 
nahm in immer weitern Kreisen Uberhand. 8 ) 

Und alle die menschlichen Stützen brachen nun auf einmal 
zusammen. Schon die ersten Regungen der französischen Revo- 

') Eine sehr reichhaltige und fein eingehende, auf Originalberichten be- 
ruhende Schilderung aus Zürich, die sicher in den wesentlichen Zügen auch 
für die übrige reformierte Schweiz gilt, aber freilich die ganze Schwierig- 
keit einer solchen allgemeinen Charakteristik beweist, gibt 1\ D. Hess: Der 
religiöse und sittliche Zustand unseres Landvolkes vor, während und nach 
der Revolution, im Züricher Taschenb. 1SKJ, S. DA u. ff. 

*) 1785 — Wirz, K. und Seh., I, 33, 40. 

*) J. J. Hottingers Rede „Leber die aufkommende Kreisinnigkeit - , in 
Hrcmis Theolog. Journal für ächte Protestanten, 1802. 

Bioesch, Geech. der schweiz-ref. Kirchen. Bd. II. 11 



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(Icsoliiclitf der »chwt'ixcnscli-n'forniitTten Kirchen. 



lution, seit 17*0, hatten ein bei den äusserst zahlreichen Be- 
ziehungen der Schweiz zu Frankreich leicht begreifliches Aufsehen 
erregt, und je nach persönlicher Gesinnung und Denkweise un- 
geheure Hoffnung und Begeisterung oder tiefgrüudliehen Abscheu 
geweckt. Idealisten und Schwärmer sahen jetzt die Morgenröte 
der Herrschaft der Vernunft, der Menschenliebe und der Brüder- 
lichkeit; Philister und Gewohnheitsmenschen sahen sich in ihrer 
Buhe, in ihrem Besitze und in ihren Rechten gestört und ver- 
dammten alles, was jetzt in Frankreich geschah, als ein gottloses 
Attentat gegen jede menschliche und göttliche Ordnung. Zwei 
Parteien bildeten sich, aber keine ahnte, wie bald der Sturm 
auch in der Schweiz selbst ausbrechen und welche Zerstörungen 
er aurichteu würde. 

Nachdem der Aufstand iu der Waadt, 1701, unterdrückt, die 
Aufregung über die Xiedermetzelung der Schweizergarden vom 
10. August überwunden und die eidgenössische Besatzung von 
Basel 1792 wohlbehalten zurückgekehrt war, zeigte sich der erste 
Beweis eines tiefern Eindruckes allgemeiner Beunruhigung — ein 
Teil des Juragebietes war bereits von Frankreich besetzt — in 
der Anordnung eines ausserordentlichen allgemein eidgenössischen 
.Bettags, welcher in der Art der frommen Vorväter am 1(>. März 
1704 begangen werden sollte. Am 15. März 170") und am 8. Sep- 
tember 170'i nachdem unterdes auch Genf gefallen war — ■ 
wurde solche Feier wiederholt. 1 ) Im gleichen Sinne hatten Schult- 
heiss und Bat von Bern einen Erlass au alle Amtleute und Vor- 
gesetzten ihres Gebietes versendet, durch welche diese unter 
Hinweis auf die schweren Zeiten aufgefordert wurden, mit allem 
Ernste „zu wachen über Religiosität, guten Sitten und löblichem 
Beispiel von Oben.- 

Rasch ging nun das Gewitter los. Im Januar 1708 zeigte es 
sich im Waadtland und in Basel. In der Waadt zwar blieb die 
Kirche ziemlich unberührt, der Abfall hatte hier einen fast aus- 
schliesslich politisch nationalen Charakter: anders in Basel. Hier 
wurde die Feindschaft gegen die Diener der Kirche, gegen die 
Prediger, welche die Obrigkeit nicht mehr zu schützen vermochte 
und die mau deshalb jetzt nicht mehr zu fürchten hatte, bald in 
allerlei kleineu Verllöhnungen und Beleidigungen bemerkbar. 
Aehnlich nachher in Zürich, in Bern. Als der Einbruch der fran- 



f.- 



- > In 



law* 



'i l'riknit, a. a. O.. lf>S, Ii'ht wird der lo. April 171WJ genannt, «Hein die 
^druckte l'r.iklamation wdsf auf tlon 8. September tiin: 17i<4 wurden sogar 
eigene (ü'lx tr gedruckt. 



IV. 7. DU- Revolution, Helvetik. 



103 



zösischen Armeen die bisherige vStaatsordnung auflöste und einige 
Tage lang, nach dem 5. März, das Land sich in einem Zustand 
der Anarchie befand, als die obrigkeitlichen Schlösser erstürmt» 
geplündert und in Brand gesteckt wurden, da fühlten sich an 
manchen Orten auch die Geistlichen nicht mehr sicher, und mit 
dem Laudvogt haben auch manche Pfarrer die Flucht ergriffen, 
weil unverkennbar der nämliche Hass sich auch Uber sie ergoss. 1 ) 
Im April wurde dann mit der Annahme der neuen helvetischen 
Verfassung cinigermassen die Ordnung wieder hergestellt, aber 
freilich eine ganz andere Ordnung als die frühere gewesen war. 
Darüber Hessen die Verfassungsbestimmungen nicht den geringsten 
Zweifel. 2 ) 

In den auf die kirchlichen Verhältnisse bezüglichen Para- 
graphen heisst es: „Die Gewissensfreiheit ist uneingeschränkt, 
jedoch muss die öffentliche Aeusserung von Religionsmeinungcn den 
Gesinnungen der Eintracht und des Friedens untergeordnet sein. 
Alle Gottesdienste sind erlaubt, insofern sie die öffentliche liuhe 
nicht stören und sich keine herrschende Gewalt oder Vorzüge an- 
massen. Die Polizei hat die Aufsicht darüber und das Hecht, sich 
nach den Grundsätzen und Pflichten zu erkundigen, die darin ge- 
lehrt werden. Die Verhältnisse einer Sekte mit einer fremden Obrig- 
keit sollen weder auf die Staatssachen, noch auf den Wohlstand 
und die Aufklärung des Volkes einigen Einftuss haben. 3 ) 

Damit ist alles gesagt : die Staatskirchc ist aufgehoben ; es 
gibt keine Kirche mehr, die sich eine herrschende Gewalt oder 
einen Vorzug anmassen dürfte. 4 ) Die Kirche ist weder ein wich- 
tiges Organ des Staates, dessen sich derselbe zur religiösen 
Leitung und Erziehung des Volkes bedient, noch weniger eine 
von Gott gestiftete Institution, deren Lehren und Grundsätze für 
das Staatsleben massgebend sind, sondern eine recht unbequeme 
Thatsache, die geduldet werden muss, weil sie nun einmal da 



'/ So Johann Heinrich Sellin/, früher Professor der Kirchengcschiehte, 
seit 171*4 Pfarrer in Ohcrghitt. Wirz, Züricher Minist., 121. — Biographie 
von Pfarrer G. J. Kulm im Kirohl. Jahrhuch für die reformierte Schweiz, 
Jahrgang lttW ilV>, S. 111. 

r i Die Original-Drucke sind ziemlich selten geworden. Abdruck siehe 
E. A., VIII, 2t»'J bis ,'i»4, und llelv. Akten, I, öliT— ">s7, auch Gisi, die lielv. 
Konstitution, Bern 1H7J. 

*) Der im ursprünglichen Hasler Entwurf enthaltene Zusatz: „Jedem 
Kanton ist fürgestelll. für die Unterhaltung und Bezahlung au die bei ihm 
eingeführten Gottesdienste zu sorgen", war beseitigt worden. 

1 Herzog, Die Religionsfreiheit zur Zeit d. llelv. Republik. Hcktorats- 
rede, Hern 1KS4. 



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beschichte der schweizerisch reformierten Kirchen. 



ist, die aber nur auf „Religionsmeinungen" beruht, deren Aeusse- 
rungeu den höhern Rücksichten des Staatswohles untergeordnet 
sind, und deshalb unter polizeilicher Aufsieht stehen. Diese nuiss 
sieh überzeugen, (lass nichts Gefährliches gelehrt, getrieben oder 
geplant wird, und das Urteil über die Zulässigkeit oder Ver- 
dächtigkeit einer Rcligions-Gemeinschaft richtet sich danach, ob 
ihre Aeusserungcn den Gesinnungen des Friedens und der Ein- 
tracht förderlich sind oder nachteilig sein könnte. Der Ausdruck. 
-,Sekte u bezieht sich zwar, wie der Zusammenhang zeigt, eigent- 
lich nur auf die katholische Kirche, deren Verbindung mit einer 
fremden Obrigkeit, dem Papste, und deren Einfluss auf den 
Wohlstand und die Aufklärung des Volkes natürlich vor allem 
aus als bedenklich erscheinen musste; aber diese im katholischen 
Frankreich ausgebrüteten und von dort herübergebrachten Vor- 
urteile und Redensarten wurden unbesehen auch auf die refor- 
mierten Kirchen angewendet, gerade so, wie der politische Dok- 
trinarismus der im Hass gegen die Monarchie aufgewachsenen 
französischen Republikaner übertragen worden ist auf das alt- 
republikanische Staatslebcn der Schweiz. 

Mit der gesetzlich gebotenen Glaubenslehre ist die religiöse 
Grundlage des Volks- und Staatslebens überhaupt aufgegeben, und 
wie die Behörden hundert Jahre zuvor die eidliche Beschwörung 
des Glaubens an die Gnadenwahl in ihrer strengsten Fassung 
jedem Staatsbürger zur Pflicht gemacht, und in allen ihren Er- 
lassen die Förderung der Ehre Gottes durch das Bekenntnis des 
reinen Evangeliunis als höchsten Staatszweck proklamiert hatten,, 
so stellten sie jetzt das Princip der absoluten, uneingeschränkten 
Gewissensfreiheit an die Spitze und erklärten in Paragraph 4 der 
Verfassung in ziemlich bombastischer Weise : „Die zwei Grund- 
lagen des öffentlichen Wohles sind : Sicherheit uud Au 
Aufklärung ist besser als Reichtum uud Pracht. 11 Das ist 
Ton, das sind die Ausdrücke, mit welchen jetzt amtlich von 
Kirche gesprochen wird. Der Wechsel scheint gross genug 
sein, und doch ist die Aenderung in der Wirklichkeit noch u 
endlieh viel grösser gewesen, als in den Worten der Verfassung. 

Höchst merkwürdig ist und bezeichnend für die Hoffnungen, 
die auf die Revolution gesetzt worden sind, dass schon in den 
ersten Tagen der Gedanke an eine einheitliche Schweizerkirche 
laut wurde. Die Prediger in Vivis schickten am 1<>. März 1798 
ein gedrucktes in lateinischer Sprache abgefasstes Blatt an alle 
protestantischen Geistlichen der Schweiz, worin sie aufforderten 
zur Einreichung von Bemerkungen Uber die künftige Ordnu 






IV. 7. Die Revolution. Helvetik. 



Kirche, und hier wird als zu erstrebendes Ziel betrachtet, dass 
mit der Einheit des Staates auch die Einheit der Kirche begründet 
werden sollte. 1 ) 

Solcher Optimismus war nur in den ersten Tagen und nur 
im Waadtlande möglich, wo man der naiven Meinung war, dass 
mit der Befreiung von der bernischen Herrschaft die Revolution 
ihr Ziel und ihr Ende erreicht haben werde. Dass von einer 
solchen Neugründung der Kirche nicht die Rede sein, dagegen 
die Zerstörung viel tiefer gehen werde, stellte sich sehr bald 
heraus. Die Zeit war nicht augethan zu positiven Schöpfungen 
auf diesem Gebiete. 

Infolge des Umsturzes kamen jetzt in obern und untern Be- 
hörden meistens gerade diejenigen Leute zur Herrschaft, welche 
bisher zurückgesetzt und bei Seite stehend, unzufrieden und oft 
ingrimmig zugesehen hatten, und deren Eifer im Wegfegen des 
Bestehenden ihnen jetzt als Empfehlung diente. Die beiden Haupt- 
förderer der Revolution in Helvetien, die Schöpfer der Einheits- 
verfassung, der Basler Peter Ochs und der Waadtländer Friedrich 
Caesar Laharpe, waren beide reformierten Bekenntnisses, aber 
beide offene Anhänger des Voltairischen Deismus, für welche es 
keine Offenbarung, sondern nur „Religionsmeinungen" gab. Die 
Einheit und Gleichförmigkeit, welche jetzt auch iu kirchlicher 
Hinsicht wenigstens theoretisch erreicht war, hatte keine Aehn- 
lichkeit mit der Uebereinstimmung und dem geistigen Verkehr, 
den die edelsten Kirchenmänner früher angestrebt hatten, schon 
deshalb nicht, weil auch die katholische Kirche in dem Rahmen 
mitbegriffen war, besonders aber, weil als einheitliche Spitze und 
höchste Gewalt das rein weltliche Direktorium dastand. 

Die Direktoren standen den Konfessionen nicht nur gleich- 
gültig, sondern geradezu feindselig gegenüber, weil sie in ihnen 
die vornehmste Ursache aller Uebelstände, aller Intoleranz, alles 
Gewissensdruckes, aller Finsternis und alles Aberglaubens sahen, 



')„... focdiis Banctutn pangamus, ut in unura corpus, unum animum 
coalescamus oranes et greges quibus pracaunius. . . Speramus apprecamurque 
cum omnibus ingenuis Helvetiis, ut in novo ordine futuro rerum recentibus filis» 
novis viribus resarciantur ac roborentur . . vineula socialia quae nos vobiscum 
connectabant, . . . quibus oinnes Helvetiae partes bueusque dissutae, dissonae 
lingna, cultu, gubernatione, in unam gentem fratrum redigantur." Das Blatt 
selbst scheint nicht mehr vorhanden zu sein, ist aber zu einem grossen Teil 
abgedruckt in Leonh. Meisters Schrift, n Ueber den Gang der politischen Be- 
wegungen der Schweiz", vom März 1798, S. 44. Ich verdanke die Kenntnis 
dieser Stelle Um. Dr. Strickler. 



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(Geschieht»« der schweizerisch-refonnierten Kirchen. 



und zum Aberglauben rechnete man jetzt auch den Glauben an 
die göttliche Eingebung der heiligen Schrift, an die göttliche 
Würde Christi, an die Fürsorge Gottes Air den einzelnen Menschen, 
an die Kraft des Gebets, an die Wirksamkeit des Gottesdienstes. 
Alle staatliehe Sorge über die Kirche bestand für sie darin: zu 
achten, dass sie nicht schaden könne. M 

Der Unterschied von der frühem Zeit ist scharf gezeichnet 
in dem Dekret vom IS. März \~W y welches allen Beamten verbot, 
in ihren Amtsabzeichen an einem Gottesdienst teilzunehmen, 
„ausgenommen die Statthalter, wenn sie Aufsicht halten sollen". 2 ) 

Und wenn die beiden Staatsmänner nebst ihren Freunden in 
den helvetischen Hüten klug genug waren, um aus Rücksicht auf 
die Vorurteile des Volkes mit einem gewissen Anstände von den 
religiösen Angelegenheiten zu reden, so war das in den untern 
Schichten der Menge ganz anders. Schamlose Rcligionsspöttereien, 
demonstrative Verunehrungen der Kirchen, höhnische Missachtuug 
des „Bürger Pfarrers 11 galten jetzt als Heldenthatcn, als Beweise 
des eifrigsten Freisinns, oder wie man damals sagte, des „Patrio- 
tismus", durch den man sich der Gunst der Herrschenden würdig 
zeigte. Kam es auch in der Schweiz nicht, wie in Frankreich, 
zur Abschaffung der Religion, — diese Periode war ja damals 
auch in Frankreich bereits überwunden — so gingen doch die 
Dinge weit genug, besonders da, wo zunächst die Annexion an 
die französische Republik stattfand, in Genf, im Jura und in Biel. 
In Biel sollte die Kirche, als ein hinfort unnützes Gebäude, öffentlich 
versteigert werden, und nur der Umstand, dass sie wirklieh un- 
nütz war, das heisst, dass niemand etwas damit anzufangen 
wnsstc, rettete sie von dem ihr drohenden Schicksal. 3 ) 

Vornehmlich aber wandte sich die jetzt oft zur Schau ge- 
tragene Missachtung gegen die Person der Geistlichen, die jetzt, 
alles gewohnten amtlichen Schutzes entkleidet, teilweise arge 
Vexationen zu erdulden hatten. Alle geheime Erbitterung der 
etwa durch Pfarrer oder Chorgericht Gemassrcgelten, aller Re- 
ligionshass, der sich früher nicht hatte ans Licht wagen dürfen, 



1 l'iiisli r. Die zürcherische Kirch«: zur Zeit der Helvetischen Republik, 
im Züricher Tasehb. 1S.7A — Frey. Ilims, Hasel wahrend der Helvetik. Neu- 
jahrsbl. 1*77. — Lnjrinlit'ihl, Die Basier l'niversität während der Helvetik. 
liasler Jahrb. 1HS.S. 

■ ll.lv. Akten, III, i:57S. 

P.lüsch, (iesehichre vr>ri Miel. II 1. 17U. Die Sie< henhanskapelle, welche 
seit lt'.l'.t zum französischen Kultus gedient hatte, wurde wirklich vor kau f 
und naehher ah<rebroehen. 



107 



trat jetzt ungcscheut hervor und machte sich breit. Von Strafe 
wegen Beleidigung des Pfarrers konnte nicht mehr die Rede sein ; 
jetzt war es der Prediger, der als Beleidiger vor Gericht gestellt 
wurde, wenn er sich einen Tadel erlaubte, denn der Pfarrer ist 
keine staatskirchliche Autorität mehr, sondern ein „Religiousdiener", 
den man noch duldet für diejenigen, welche einfältig genug sind, 
an das zu glaubeu was er sagt. 

Wie sehr die Zeiten andere geworden seien, musste man in 
Basel erfahren, als der wieder mutig gewordene Kandidat Frei 
in der Schule von den „Lügen" in der Bibel sprach, die Eltern 
sich beklagten und der Erziehuugsrat den Fehlbaren zum Verhör 
berief. Der Minister Stapfer intervenierte, und als Frei noch 
während des; Prozesses, im Oktober 1800, starb, musste das geist- 
liche Tribunal schliesslich noch zum Triumph der Freidenker den 
Hinterlassenen einen Teil der zurückbehaltenen Besoldung be- 
zahlen. 1 ) 

Und je weniger die Geistlichen Veranlassung hatten, einen 
solchen Umschwung zu begrüssen, um so mehr sah mau in ihnen 
die selbstverständlich geschworenen Gegner der neuen Ordnung, 
von deren Uebelwolleu und geheimer Widersetzlichkeit man in 
den helvetischen Räten zum voraus Uberzeugt war. Ihre Stellung 
wurde dadurch nicht erleichtert, dass auch ihre ökonomische 
Lage unter den Aenderungen in bedenklichster Weise zu leiden 
hatte. Ein grosser Teil der PfarreinkUnfte bestand von alten 
Zeiten her in Zehnten, Bodenzinsen, sogenannten Primizen und 
allerlei Sportein. Eine der ersten gesetzgeberischen Massregeln 
der helvetischen Regierung aber war die Aufhebung der Zehnt- 
pflicht, die man als ein mittelalterliches Institut, als eine Last 
für das Volk beseitigte, ohne im geringsten sich Rechenschaft zu 
geben Uber die unvermeidlichen Folgen. Es gab Pfarrstellen, die 
fast keine Barbesoldung zu beziehen hatten; diese waren jetzt 
dem äussersten Mangel preisgegeben. Manche mussten aus dem 
Ertrag ihres kleinen Pfrundgutes zu leben versuchen, während 
bei weniger günstig gestellten geradezu der Hunger einkehrte. 
Einzelne bernische Pfarrer mussten es zufrieden sein, wenn ihre 
Kinder bei den wohlhabenden Bauern des Dorfes Tag für Tag 
die Runde machen durften, um an ihrem Tisch sich satt zu essen. 2 ) 

War so die Umkehr der Dinge für die Person der Prediger 
empfindlich, so war sie für den Augenblick für das kirchliche 

') Kündig, in der oben 'S. IHM > angeführten Atrfiandl. im Kirchenbl. 1*1*1. 
•> K. Wyss: Job. Und. Wyss der ältere 176:5 l>is lSlf>>, im Bern. Ta>clil>. 
Wi'l. S. 15 n. ff., eine kleine Biojrr. die viele Beiträge zum Folgenden bietet. 



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lC.s 



Geschichte der achweizerisch-reformierten Kirchen. 




Leben überhaupt uicht weniger verderblich. Die Gottesdienste 
wurden /war mit seltenen Ausnahmen regelmässig abgehalten, 
aber Störung derselben wurde nicht mehr bestraft ; mit dem Tauf- 
zwang war auch der Zwang zur Unterweisung und zur Kinderlehre 
für die Jugend weggefalleu. Die Sittengerichte mit ihren küm- 
merlichen Ueberresteu einer Kirchenzucht waren aufgehoben, ihre 
Kompetenzen teils ganz dahingcfallcn, teils an andere Behördeu 
Ubertragen worden. Unzuchtsvergehen wurden nicht mehr gerügt, 
die gesetzlichen Nachteile für Unehelichgeborene wurden als un- 
menschliche Härte beseitigt; was bisher gelobt worden war, 
wurde getadelt ; was verpönt war, gerühmt. Je ausschliesslicher 
aber bisher gerade in solchen äussern Dingen das religiöse Leben 
aufgegangen war, um so schwerer konnte letzteres sich ohne jene 
erhalten. Erst jetzt zeigte es sich, filr wie Viele der sogenannte 
Glaube nur auf menschlichen Stützen allein geruht hatte; als 
diese Stützen fielen, tiel flir solche auch die Gottesfurcht dahin. 

Ks ist gewiss eine recht sonderbare und doch aus der Natur 
der menschlichen Dinge leicht erklärliche Thatsaehe, dass die 
kirchlichen Institutionen und geistlichen Personen nie mit solcher 
Folgerichtigkeit in den Dienst der Staatszwecke gebunden worden 
sind, als in dem Augenblicke, wo man aufhörte, die Religion als 
Staatszweck zu betrachten und den Glauben als Privatsache za 
erklären. Nie wurde die Kirche so vollständig vom Einttuss auf 
die öffentliche Erziehung ausgeschlossen, als jetzt, wo man 6ie 
Uberhaupt nur noch als Erziehungsanstalt zu würdigen vorgab. 1 ) 
Wer jetzt für die Kirche eintrat, that es nur in der Meinung, um, 
nach dem Worte Schillers, n aus Christen Menschen zu werben". 

Ein Glück war es nun für die gesamte Schweiz, dass, ehe 
dieser Zustaud der kirchlichen Anarchie sich verlängern und seine 
schlimmsten Kouse<]iienzen ziehen konnte, an die Spitze des 
Kirchenwesens ein Mann trat, der, wenn er nicht kirchlich war 
im gewöhnlichen Sinne des Wortes, doch seine Aufgabe mit hohem 
sittlichem Ernst und tiefer Ueberzeugung von der einzigen Würde 
des Christentums auf sich nahm und zu lösen suchte. Die Leitung 
der kirchlichen Angelegenheiten, und zwar beider Konfessionen, 
wurde im helvetischen Einheitsstaate dem Minister der „Künste 
und Wissenschaften" zugeteilt. Es lag darin, trotz des sonder- 
baren Titels, immerhin die Anerkennung, dass die Kirche der 




Ueher die Thütigkeit der Sehulbehörden, d. h. zunächst des bernischen 
Erziehungsrates, der Helvetik ift eine gründliche nktenruiis«ige Darstellung 
au* der Feder von Prof. Dr. Haag zu erwarten. Sie wurde mündlich als 
Vortrag gehalten. 




IV. 7. Die Revolution. Stapfer. 



169 



Aufklärung zu dienen bestimmt sei. An diesen wichtigen Minister- 
posten wurde nun bei Organisierung des neuen Staates, 171)8, 
Philipp Albert Stapfer gestellt. 1 ) 

Stapfer, geboren lTiiii, gehörte einer aus dem Aargau stam- 
menden bernischen Pfarrerfamilie an ; sein Vater war Pfarrer am 
Münster. Auch er selbst war zum Theologen bestimmt und machte 
seine abschliessenden Studien in Göttingen, nachher noch in 
London und in Paris; 17I>1 wurde er, als eine ausgezeichnete 
wissenschaftliche Kraft erkannt, zum Lehrer der alten klassischen 
Sprachen am „Politischen Institut- erwählt; später (Aug. 179G) zum 
Professor der Theologie an der Akademie befördert. Mit grossem 
Erfolge hatte er sich durch verschiedene Arbeiten als eiu klarer 
und selbständiger Denker bewiesen, als die Revolution, zu deren 
principiellen Anhängern er sich zählte, ihn plötzlich in eine andere 
Laufbahn warf. Stapfer bat seine theologische Bildung niemals 
verleugnet; er war eiu aufrichtig frommer Mann im Sinne der 
Besten seiner Zeit, aber mit stark rationalistischer Neigung, 
wesentlich bestimmt durch die Kautische Philosophie, doch mit 
warmer Ehrerbietung vor der heil. Schrift und vor der Person 
des „Religionsstiftcrs". 

Die Gesinnung, in welcher er sein Amt antrat und auf die 
Kirche einzuwirken suchte, zeigt sich am deutlichsten in einer 
Denkschrift, die er beim Beginn seiuer Thätigkeit an die Geist- 
lichen beider Bekenntnisse sandte, um sich mit ihnen zu ver- 
ständigen. Sie wurde gedruckt und trägt den Titel : „Der Minister 
der Künste und Wissenschaften der einen und untheilbaren Hel- 
vetischen Republik an die Rcligionslehrer Helvetiens Uber ihre 
Pflichten und Bestimmung". 3 ) Nach einer rein philosophischen 
Einleitung Uber die sinnliche und sittliche Doppelnatur des Men- 
schen heisst es: „Ohne von dem Dasein eines moralischen Reiches, 
dem jeder Mensch, sowie die ganze Natur untergeordnet sei, Uber- 
zeugt zu sein, ist es unmöglich, der sittlichen Natur des Menschen 
die Uebermacht Uber die sinnliche zu verschaffen. Nun ist zur 
Gründung, Belebung und Befestigung dieser Ueberzcugung und zur 
Entwicklung des moralischen Gefühls durch diesen Glauben die 
öffentliche Lehranstalt unumgänglich notwendig, die man Kirche 
nenn t 44 . lieber die Person und Aufgabe des Predigers wird hier 
gesagt: „Die Pflichten der Religionslehrer als Beförderer des 

«) Luginbühl, Ph. A. Stapfer. Basel 1887. Vergl. Haag, Beitr, a. a. 0., 
S. 133 u. 156. 

*) Als Flugschrift verbreitet. Abgedruckt in Hclv. Akten III, 314, und 
bei Luginbühl, a. a. 0., 85—91. 




und n 



höchsten Glücks und als Diener des Staats, sind also ganz die- 
selben. Ja, nur dann sind die Religionslehrer wahre Diener ihres 
Vaterlandes und der Menschheit, wenn alle ihre Heiehrungen und 
Amtsverrichtungen keinen andern Zweck haben, als das moralische 
Gefühl zu entwickeln, und wenn durch ihre Bemühungen das 
Gewissen in der Brust jedes Menschen mit seiner gesetzgebenden 
und richterlichen Würde erwacht und seine Stimme mit einer Uber 
alles Missverständnis erhabenen Klarheit laut wird". . . r Dass 
die Lehrer der Religion nur zu diesem Zweck berufen sind, und 
dass alle unfruchtbaren Lehrmeinungen und leeren Gebräuche, 
die nicht zu seiuer Ausführung beitragen, ein unsittliches und un- 
würdiges Spiel sind, lässt sich aus den angedeuteten Grundsätzen 
leicht begreifen." 

Vom Staatskirchentum war also auch für Stapfer nur noch 
eines geblieben, nicht der Schutz und die Anerkennung der reli- 
giösen Autorität, sondern nur die vollständige Unterordnung aller 
kirchlichen Einrichtungen, mit Inbegriff 1 von Lehre und Kultus, 
unter den Staatszweck. Aber der Staatszweck selbst war ein 
anderer geworden. „Dieser innere Zwang", heisst es in der ge- 
nannten Schrift weiter, „wird alle äussere Gewalt unnütz und den 
Staat selbst entbehrlich machen, so wie bei vollkommen ent- 
wickeltem sittlichem Gefühl die Kirche nicht mehr nötig sein wird. 
Das ist das Reich Gottes auf Erden. Um es zu gründen, ist der 
Stifter des Christentums erschienen; um es zu verbreiten und 
herrschend zu macheu, dazu sind die Geistlichen da, dazu werden 
religiöse Feste gefeiert." 

Der Staatszweck ist ein anderer geworden, und an der Per- 
sönlichkeit des nunmehrigen Ministers hing es einzig, dass die 
Behörden nicht so roh und oberflächlich von der Kirche dachten, 
wie die Menge, dass dieselbe nicht geradezu als überflüssig an- 
gesehen, sondern die Idealität der ethischen Ziele, und darum 
auch ihr notwendiger Zusammenhang mit der Religion, wenigstens 
noch einigermassen festgehalten wurde. 

Trotzdem musste es die „Bürger Pfarrer" sonderbar anmuten, 
als sie von dieser Stelle her amtlich erklären hörten: „Dazu ist 
der Religiouslehrer, aber auch nur dazu der menschlichen Gesell- 
schaft nützlich, dass er die Gebote des Gewissens hervorziehen, 
erklären und geltend machen soll. Die helvetische Regierung 
wird die Religionslehrer der verschiedeneu Parteien in dem Grade- 
höher schätzen und für nützlicher halten, in dem sie ihre 
Verrichtung, ihre gottesdienstlichen Bücher, Handlungen, Gel 
und religiösen Vorstellungen zur unmittelbaren Beförderui 




u 






iri¥tifrt(Hfrkii > 




IV. 7. Die Revolution. .1. J. Hess. 



171 



MoralitUt und zur Schärfung des Gewissens benutzen und immer 
nur als Werkzeuge und Mittel, nie als Zweck betrachten werden. 
Der Religionsichrer wird in diesem Lichte sich selbst weit ehr- 
würdiger erscheinen, als wenn er bloss als Organ der Gewalt und 
der Volkstäuschung behandelt und begünstigt würde. Brudergruss 
und Achtung." 

Das war jetzt die Sprache, in welcher von Amtes wegen zu 
den Geistlichen gesprochen wurde, und das galt beiden Kon- 
fessionen. Stapfer, der mit seinem Kantischen Kationalismus per- 
sönlich doch auf dem Boden des gläubigen Christentums stand 
und später, nachdem er vom politischen Leben abgetreten war, 
seine ganze geistige Kraft als Vorstand oder Förderer von frei- 
willigen Vereinen zur Bibelverbreitung und zu Werken der äussern 
und innern Mission verwendet hat, war nicht nur ein edel- 
denkender, er war auch eiu frommer Mann, aber er stand mit 
seiner hohen Anschauung erst noch fast allein; es fehlte ihm an 
Macht und Mitteln, seine guten Absichten zur Ausführung zu 
bringen; er blieb ohne Unterstützung von Seiten seiner meisteus 
kirchenfeindlichen Kollegen, und mit Mühe war er im stände, die 
brutalsten Vergewaltigungen der Kirche zu hindern. Diese selbst 
war auf eine solche Wandlung aller Verhältnisse wenig vorbereitet; 
immerhin wurde fUr die reformierte Kirche der schwierige Ueber- 
gang wenigstens dadurch erleichtert, dass sie gerade in diesem 
Augenblick Männer besass, die geeignet waren, den von ihnen 
vertretenen Grundsätzen nach oben und unten Achtung ei nzu flössen, 
und mit ihrer geistigen und sittlichen Persönlichkeit einigermassen 
das zu ersetzen, was sie so plötzlich an amtlichem Ansehen ein- 
büssen raussten. 

Das gilt vor allem aus von dem Vorsteher der Züricher 
Kirche, dem würdigen Antistes Johann Jakob Hess. 1 ) Geboren 
am 25. Oktober 1741 und schon mit H) Jahren in den Kirchen- 
dienst aufgenommen, aber erst 1777 als Helfer am Fraumünster 
in ein selbständiges Amt eingetreten, hatte derselbe die Jahre 
seiner Vikariatszeit zu schriftstellerischen Arbeiten benutzt, die 
nach aussen als sein Lebenswerk erscheinen und ihm unter den 
denkenden Theologen eine nicht unbedeutende Stelle anweisen 
sollten. Von 1708 an gab er in verschiedenen Teilen sein „Leben 
Jesu" heraus, welches in damals neuer und durchaus selbständiger 
psychologisch-historischer Auffassung die Person Jesu als mensch- 



' j H. Escher, J.J.Hess, .Skizze seines Lebens und seiner Ansichten. 
Zürich 1X37. 



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172 



Geschichte der schweizerisch-reforraierten 



lieh und göttlich zugleich, geschichtlich darstellte, und begründete 
damit — gerade in der Zeit, wo die Person des „Religions- 
stifters " fast ganz in den Hintergrund zu treten schien — diese 
heute so wichtig gewordene theologische Lehre. 1 ) 

Wie er als Theologe, weder Rationalist noch Supranaturalist 
im Sinne des damals herrschenden Streites, seine eigenen Wege 
ging, so zeigte er sich auch als Leiter der Kirche, nachdem er 
1795 zu dem mehr denn jemals verantwortungsvollen Amte des 
Antistes berufen worden war. Die Berechtigung der neuen Zeit- 
forderuugen begreifend, machte er sich willig zum Werkzeug 
ihrer Verwirklichung, gab gerne preis, was nicht mehr haltbar 
war, stand jedoch ebenso fest auf dem unantastbaren Roden der 
Kirche als Anstalt zur Pflege des Reiches Gottes unter dem Volke, 
und wusste mutig und unerschrocken, klug und behutsam ihre 
Rechte zu wahren. Tu einer Zeit, da nun mit einem Male nicht 
nur höhere Regierungsmitglieder, sondern selbst Unterbearate 
sich „ein mehr als bischöfliches Aufsichtsrecht über kirchliche 
Dinge anmassten", und manche, auch vorsichtige Prediger für ihre 
Worte zur Verantwortung gezogen wurden, bewegte sich Hess 
mit so viel Weisheit und Ruhe, zugleich mit so anerkannter Redlich- 
keit und Reinheit des Wandels, dass er unangreifbar blieb. Er 
wurde bedroht 2 ), aber nicht, wie es bekanntlich seinem Freunde 
Lavater begegnet ist, wirklich zur Deportation verurteilt. So 
gelaug es Hess, die Züricher Kirche zusammenzuhalten und durch 
die kritische Periode hindurch zu leiten auf bessere Ta 

Dass auch Lavater keineswegs zu den grundsätzlichen Gegnern 
der Revolution gehört hat, vielmehr dieselbe mit schwärm 
Hoffnungen begrüsste und erst durch die tyrannischen 
thaten der Franzosen umgestimmt wurde, ist schon 
Ein Vermittler zwischen der alten und der neuen Zeit ist er j 
falls insofern geworden, als er von Aufang an eine geistig er 
fasBte, von Gewohnheit und hergebrachtem Formalismus, von Staats 
zweck und Staatsautorität unabhängige Religion gepredigt hat. 

Unter den Züricher Geistlichen kamen andere allerdings den 
Lehren der Revolution noch viel weiter entgegen. Der bekannteste 
ist Leonhard Meister, der eigentlich typische Lobredner der hel- 





'/ Justus Heer in Herzog« H. Enc, VI, (55 u. tt". 

*> Erinnerungen vom .Jahre 179« von Barbara Hess-Wegiuann, 
von Hunzikir in Quellen zur Schvv. -Gesch., XVII. 211 etc. 

3 1 Besonders beachtenswert durch Einsicht und Freimut ist seine Schrift 
von lTitH: Helvetiens neue Staatsverfassung von Seiten des Einflusses der 
Religion und der Sittlichkeit auf das Glück der Freistaaten betrachte 




IV. 7. Die Kevolution. Die Geistlichen. 



173 



vetischen Umwälzung, der dann auch 1799 seine Stelle als Pfarrer 
zu 8t. Peter bei ZUrich aufgab, um in Bern, freilich nur auf kurze 
Zeit, politische Dienste zu leisten. Im nämlichen Jahre wie Hess 
uud Lavater, 1741, geboren, und in der Jugend „empfänglich für 
die Zinzendorfischen Blut- und Lammespredigten", dann ein Gegner 
Lavaters 1 ), war er anfangs Professor der Sittenlehre, der Ge- 
schichte und Geographie an der Kunstschule in Zürich. Seine 
geradezu zahllosen Werke 2 ) zeigen einen nicht gewöhnlichen, 
aber eitcln und ziemlich oberflächlichen rationalistischen Schwär- 
mer, der einen vielseitigen und ausgedehnten, aber weder tief- 
gehenden noch nachhaltigen Einfluss ausübte. 8 ) 

Achnliches, wie von ZUrich, kann auch von der Berner Kirche 
gesagt werden. Als Prediger am Münster und Mitglied der obersten 
kirchlichen Behörde hatte hier bis 1794 der aufgeklärte und als 
Prediger berühmte Abraham Rengger*) von Brugg gewirkt, der 
Vater des nachherigen helvetischen Ministers, zuerst Pfarrer in 
Gäbistorf, seit 1775 in Bern; neben ihm standeu der ebenfalls 
ans Brugg herstammende, sehr gelehrte Daniel Stapfer, früher 
Pfarrer in Murten und seit 1766 in Bern, und Franz Ludwig 
Stephani aus Aarau (1749—1813), welcher seit 1794 die zweite 
Pfarrstelle daselbst mit derjenigen eines Münsterpredigers ver- 
tauscht hatte, ein stiller aber tieffrommer Mann, der wie die eben 
Genannten in seiner Predigt durchaus aufs Praktische gerichtet 
war, auch in seiner Weise weniger orthodoxes Kirchentum als 
lebendiges Christentum zu pflanzen trachtete. 

Aber auch derjenige, der sie als Kanzelredner alle weit Uber, 
traf, der populärste und beliebteste Prediger, den Bern je gehört 
hat, nämlich David Müslin 5 ), war der Sohn eines kleinen Handwerks- 
mannes, der 1749 an der Verschwörung der unzufriedenen Burger 
sich beteiligt hatte. David Müslin, am 19. November 1747 geboren 
und von 1771»— 17S2 Pfarrer zu Unterseen, dann Helfer in Bern, 
war vermöge seiner Herkunft und Familientradition kein Anhänger 
des herrschenden Kegierungssystems und sah die Aenderung, 
wenn auch nicht mit Befriedigung, so doch ohne vorgefasste Ab- 
neigung kommen, war er doch in seiner Bettagspredigt im Sep- 
tember 1797 in eine Klage ausgebrochen , die zum stärksten 

>) „Ueber Schwärmerei", 1775. „Ueber Einbildungskraft - , 1778. 

Aufgezählt bei Wir«, Züricher Minist., S. — Allg. D. Biogr., XXI, 
261 u. ff. 

•) Biogr. im Schweiz. Museum (1816), 8. 635. 

*) Ueber ihn die hiernach zu erwähnende Biogr. von Dav. Müslin, S. 20 
und AUg. D. Biogr., XXVIII, 515. 

•) David Müalin, von Alb. Haller im Berner Taschenb., 1872, S. 1—94. 



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174 



(Jeschiohte der schvveizeri.sch-reiornüerten Kirchen. 



F.- 



gehört, was damals überhaupt gesagt werden konnte: „Wenn es 
den Beamteten nicht mehr um ihre Pflicht, sondern bloss und einzig 
um ihr Einkommen zu thfln ist. — wenn sie sich stillschweigend 
unter einander einverstehen, ihre Obern durch Schweigen oder 
durch solche Berichte zu täuschen, -- wenn die Regierung sich 
endlich mit lauter Schurken umringt sieht, die an keinen Gott 
und keine Hölle glauben und, durch vielleicht nur unvorsichtig 
entfallene Reden ihrer Obern aufgemuntert oder verführt, die Diener 
der Religion als eine lästige und tiberflüssige Menschenklasse, 
und die Religion, die sie lehren, als Kabelwerk anzusehen gelernt 
haben, wer will und wie soll man ein solches Volk regieren!" 

Ungleich bedeutender als Theologe und selbständiger Denker 
war aber ohne Zweifel Johann Samuel Ith. 1 ) Im Jahre 1747 
(11. Juli) in Hern, ebenfalls als Sohn eines Handwerkers, geboren 
und in Berlin und Güttingen zum Theologen gebildet, seit 1781 
Professor der Philosophie, dann Rektor der Akademie, war er 
mit seinem Freunde Stapfer ein entschiedener Anhänger der neuen 
Ideen im Sinne der Kantisehcn Lehre. Als Gelehrter trat er 
hervor mit seinen Studien Uber die Religion und Philosophie der 
Indier, und mit seiner „Anthropologie", welche in zwei Bänden 
171)4 und in zweiter Aullage ISU'J herauskam und als ein vor- 
zügliches Werk damals gerühmt worden ist. Kr hatte den Austoss 
gegeben zur Begründun; 



des „Politischen Instituts" und erhielt 



noch l7lti> einen weitergehenden Auftrag zur Ausarbeitung einer 
umfassenden neuen Schulordnung. Doch che dieser Plan zur Aus- 
führung gelangen konnte, kamen andere Aufgaben. Kr galt als 
einer der wenigen Geistlichen, welche der neuen Ordnung nicht 
alle Berechtigung absprechen konnten; er glaubte an die Ideale 
der Revolution. Zuerst traf ihn der Ruf zum Minister der Wissen- 
schaften und Künste, den er (zu gunsten Stapfers) ablehnte, 
1T00 derjenige zum obersten Pfarrer und Dekan am Münster 
Bern und zugleich zum Vorsitzenden des Krziehuugsrates. 
Ansicht von der Aufgabe der Kirche hatte er schon 1798, u 
mittelbar nach Annahme der neuen Verfassung, kundgegeben i 
seiner Schrift: „Versuch über das Verhältnis des Staates zur 
Religion und ciue derselben angemessene Organisation dieser 
letztern im protestantischen Helvetien." Sie stimmte fast ganz 
mit derjenigen Stapfers zusammen, und wie dieser kämpfte nun 
Ith vorzüglich darum, dass mit dem proklamierten Ziel der 
„ Volksversittlichung u auch wirklich Ernst gemacht und deshalb 




11 




1 Lutz. M. Meine Uiogr.i pliirn. — Alijr. I>. liio^raphie, XIV, G43. 





IV. 7. Die Revolution. Dir Religion. 



17ö 



die Religion „als das wirksamste, vornehmste und unentbehrlichste 
Mittel zur Volkserziehung" in die ihr gebührende Stellung ein- 
gesetzt werde, nicht im Sinne der alten Staatsreligion, noch 
weniger aber im Geiste oberflächlicher Glaubensfeinde, die unter 
dem irreführenden Banne rein persönlicher Eindrücke stehen. 
„Die Religion ist eine grosse, von den öffentlichen Verbältnissen 
der Menschheit unabtrennbare Angelegenheit. Dieses bewährt die 
ganze Geschichte des Menschengeschlechts durch alle Staffeln der 
Kultur, bis tief hinunter zur Felsenwohnung des Troglodyten. Es 
zeugt aber gewiss weder von Einsicht noch von Klugheit, so 
erhabene, so einflussreiche, so tief in die Menschennatur ein- 
gewurzelte Anlagen übersehen, sie dem Zufall einer gesetzlosen 
Willkür preisgehen wollen." Die Religion hat ein Recht auf 
Berücksichtigung, nicht nur auf polizeiliche Aufsicht und gelegent- 
liche Hemmung, sondern auf Förderung und positiven Schutz auch 
innerhalb der neuen Staatsverfassung, denn „man muss der Welt 
zeigen, nicht bloss, dass man durch die neuen Grundsätze besser 
werden könne, sondern dass man es geworden sei". 1 ) 

Solche Erörterungen mussten machtlos verhallen in dem all- 
gemeinen Sturm, den die Invasion der französischen Bajonette 
und Theorien in die alte Eidgenossenschaft gebracht und der 
Bürgerkrieg gegen die mit katholischem Fanatismus verbündete 
Gegenrevolution erst noch mehr entfesselt hatte. In diesem Zu- 
stande des öffentlichen Lebens konnte die Kirche als Anstalt, so 
auch die Religion und mittelbar die Sittlichkeit, nur Schaden leiden. 2 ) 
Sogar das Verhältnis der beiden Konfessionen wurde durch die 
Verquickung mit den politischen Parteikärapfen trotz aller 
Toleranzredensarten und Aufkläruugsphra.scn wieder ungemütlicher 
als je. Ein Fortschritt zum Bessern ist nur in kleinen Dingen 
zu bemerken. 

Der Grundsatz der religiösen Duldung und Gewissensfreiheit 
kam in Wirklichkeit zunächst nur der doch wenig zahlreichen 
Minderheit von bisher Verfolgten zu statten. Das Andenken des 
im Jahre 174H hingerichteten Jakob Schmidlin von Wolhusen 
wurde durch einen Beschluss der Räte in Ehren hergestellt und 
seine Nachkommen entschädigt. 3 ) Das Dekret war allgemein gc- 
i'asst: „Alle in llelvetien noch vorhandenen Strafgesetze der ehe- 
vorigen Regierungen gegen religiöse Meinungen und Sekten sind 

\ Ith: „Ist Religion zur Nationalversittlichung notwendig?" in Hopfner* 
Helv. Monatsschrift. IM. 1 (171«» , S. 89 u. ff. 

? i Telier den Religionszu.stand in llelvetien, 175*9. 

*) Helv. Akt , III, 107H ii. ff. Heschluss v. 12. Febr. 17W. (Üben, S. Hä.; 



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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



aufgehoben. Alle bloss wegen religiösen Meinungen und wegen 
keinen Verbrechen verbannten helvetischen Bürger und ihre Nach- 
kommen werden für helvetische Bürger erklärt", u s w. Damit 
erhielten endlich auch die Wiedertäufer die Genugtuung, dass sie 
als gesetzlich geduldete Gemeinschaft anerkannt wurden. 1 ) Dazu 
können wir noch die französische Kolonie in Bern anführen: sie 
erfreute sich insofern grösserer Freiheit, als die Bestimmung 
wegfiel, dass ein Begierungsglied in ihrer Direktion den Vorsitz 
zu fuhren habe. Sic stellte, autonom geworden, einfach ihren 
Pfarrer an die Spitze 2 ), bis derselbe, von 181l> an, wieder einem 
Katsherrn weichen musste. 

Für die Kirche als ererbte staatliche Institution und religiöse 
Gesellschaftsform konnte der neue Zustand zunächst nur Nachteile 
bringen. Wohl fehlte es mehr an Einsicht als an gutem Willen. 
Wenn auf dem politischen und staatswirtschaftlichen Gebiete der 
geniale Gedankenflug die mangelnde Erfahrung und Gcschäfts- 
kenntnis nicht zu ersetzen vermochte, so war dies gegenüber den 
kirchlichen Aufgaben, mit welchen die meisten der modernen 
Staatsmänner sieh bisher ausserordentlich wenig befasst hatten, 
erst recht nicht der Fall. Nach Aufstellung der tönenden Grund- 
prineipien der Gewissensfreiheit und Toleranz sahen sie sich vor 
den Fragen dieser Art ziemlich ratlos. Die meisten unter ihnen 
standen, während sie die Kirche innerlich entweder verachteten 
oder fürchteten, in Wirklichkeit, wenn nicht unter dem Druck 
der Gewohnheit und des allgemeinen Respekts vor der Kirche, 
so doch unter dem unbehaglichen Bewusstsein, dass das Volk 
diesen Dingen notwendig geschont werden müsse. 

Diese übrigens wohlbegründete Aengstlichkeit zeigte sich 8 
wohl in einer provisorischen Verfügung des Justizministers üb 
die Organisation der Kirchengemeinden und die Kultusordnuug 
über Wahl und Besoldung der Pfarrer vom 2i>. Mai 1708 3 ), ah 
auch — noch auffallender — in dem Bcschluss vom 28. Juni, 
wonach die Besetzung der Pfarrstelleu und die Erlediguug kirch- 
licher Klagen einstweilen den Vcrwaltungskammcrn, das heisst 
den neuerrichteten Kantonsregierungen, Uberlassen wurde.*) 





Auch die Bedingungen zur Wahlfähigkeit der reformierten 
Geistlichen wurden einfach beibehalten ; nur die Beschränk 




l , Müller, Dio Taufer, S. .-{74. 

Gotizy, Die franz. Kolonie, 5>. ">:>. 
V Helv. Akten. I, 
Ht lv. Akren, II, M). 



177 



fielen weg, die bisher zu gunsten privilegierter Bürgerschaften 
gegolten hatten. 1 ) Nachher wurde sogar die Verpflichtung an- 
erkannt, den Geistlichen, „dieser ehrwürdigen Klasse von Staats- 
bürgern", eine Entschädigung zu bieten für die durch Aufhebung 
der Zehnten erlittenen Verluste, obwohl die Stimme eines Depu- 
tierten dazwischen rief: „Es gibt keine ehrwürdige Geistlichkeit!" 2 ) 
Den Pfarrern des Waadtlandes wurde dann ein solcher Ersatz 
auch wirklich gewährt; man wollte, wie dabei gesagt wurde, 
„prouver aux ministres du culte, que s'ils sont sous la surveillance 
de la loi, ils sont anssi sous sa protection particuliere." 3 ) 

Sonderbar ist Uberhaupt das widerspruchsvolle Schwanken 
zwischen Theorie und Praxis, zwischen unbrauchbarem Doktri- 
narismus und erzwungener Anbequemung an das Vorhandene. 

Das Wahlrecht wurde dem Pfarrer, trotz Gleichheit vor dem 
Gesetze, beharrlich versagt. Stapfer selbst anerkannte durchaus 
die Inkonsequenz und das Unrecht, das darin liegt. „Dass die 
Geistlichkeit", heisst es in einer seiner Flugschriften von 1800 4 ), 
„in einer nach dem Stellvertretungssystem regierten Lande nicht 
repräsentiert ist; dass sie, eine der gebildetsten Volksklassen, 
zum Volksrat keine Abgeordnete schickt; dass die grosse Masse 
von Talenten, Einsichten und Tugenden, die sie auszeichnet, für 
die Beratung und Leitung der vaterländischen Angelegenheiten 
unbenutzt bleibt; dass sie, die Lehrer der Tugenden und Erzieherin 
der Nation, unter allen Bürgern allein von dem Genuss der staats- 
bürgerlichen Rechte ausgeschlossen ist und dass sie gerade in 
der sturmvollsten Zeit, wo alle Nationalanstalten, somit auch die- 
jenigen, welche die Bildung und Veredlung der Meuschheit be- 
zwecken, umgeschatfen werden sollten, keinen Sprecher in der 
Nationalversammlung hatte, ist ein solcher Widerspruch mit den 
Rechten der Menschen und dem Interesse des Staats, eine so 
augenscheinliche Ungerechtigkeit, dass unter Denkenden und Recht- 
gesinnten nur eine Stimme sein kann." 

Stapfer täuschte sich aber auch nicht Uber die Ursachen, 
welche dazu geführt hatten: „Da nun einmal die französischen 
Regierungsgrundsätze bey unserer Umbildung als Vorbilder zu 



'i Ilclv. Akten, II, »tt? rjl». Juli , u. 12I»5 <M'>. Sept. 1798). 

•') Ilclv. Akten, II, 941 r». Au*. 1798». 
Helv. Akten, III, 7»; 9. Okt. 179*1. 

*') Einige Anmerkungen über den Zustand der Religion und ihre Diener 
in Helvetien. Hern 18<JO. Eigentlich eine Rechtfertigung gegenüber Vor- 
würfen, die man der Verwaltung »eines Ministeriums gemacht hntte. 

B 1 o c s c h , Ge»ch. der ichwei«..rcf. Kirchen. Bd. II. 1 '2 



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(ieschielite der hchweizerisch-reformierten 




dienen bestimmt waren, und unter diesen ein gänzlicher Religions- 
IndifTerentismus des Staates als Staates die erste Stelle ein- 
nahm^ . . . war trotz aller Anstrengung nichts mehr zu äudern. 

Dabei waren die Geistlichen auch vom Militärdienste befreit, 
und es konnte diese Bestimmung immerhin als eine entsprechende 
Begünstigung betrachtet werden; dieselbe wurde sogar, ungeachtet 
des Widerspruches einiger Gleichheitsfanatiker, auch auf die 
Studierenden der Theologie ausgedehut, mit der Begründung, dass 
die Regierung nichts unterlassen darf, durch wohlausgebildete Lehrer 
für die Moralität künftiger Generationen zu sorgen. 1 ) So waren 
die Prediger trotz Aufhebung der Staatskirche thatsächlich doch 
als Staatsbeamte betrachtet. 

Und dennoch blieben sie fortwährend ein Gegenstand des 
Misstrauens flir die Politiker. Ein deutliches Zeieheu enthielt 
schon die Verfügung vom 5. Juli ITHS, wonach jede Verwaltungs- 
kanimer einen Kommissär aus ihrer Mitte zu ernennen hatte, 
welcher den Beratschlagungen der Kirchen- und akademischen 
Räte beiwohnen soll, damit dieselben „die Grenzen ihrer Aufträge 
nicht überschreiten, ihre Pflichten im Geiste der Konstitution 
beobachten und Uber ihre Untergebenen keinen mit den Rechten 
der Bürger unerträglichen scholastischen oder kirchlichen Despo- 
tismus ausüben".-') 

Hin etwas anderer Geist — derjenige Stapfers — zeigte 
dann wieder in der Begehung eines gemeineidgenössischen Bettags 
auf den (J. September ITHS. War schon die Anordnung ein 
solchen ein vielsagendes Bekenntnis, so zeugten die Worte d 
von ihm verfassten Proklamation noch weit mehr für den 
seines Standpunktes konfessionsloser Religiosität: „Sie w 
schrieb er in seinem Kreisschreiben, das religiöse Fest, das £ 
feiert werden soll, als einen Tag anriehen, gewidmet der frommen 
Andacht und ernsthafter Betrachtung über den sittlichen Zustand 
des Volkes und über die Notwendigkeit der Tugend zur Erhaltung 
und Beglückung der menschlichen Gesellschaft. Sie werden die 
Aufmerksamkeit ihrer Zuhörer auf die unter allen Klassen der 
Nation herrschenden Fehler und Laster hinlenken... Mit Grund 
können sie diese Laster grösstenteils als Folgen der Gebrechen 
unserer ehemaligen Verfassungen darstellen* 4 . :i ) Das war, 
auch der letzte Satz uns als Austiuss politischer Tendenz 

1 IMv. Akten, III, Iiis , 14. Febr. 1 <!«»■. 
- lieh. Akten, II, 

V Helver. Akten. II. 7 IT. - Al^edrm kt mit einer Umleitung < 
in Meili* tl.enl. Zeitsehritt, 1>M 1, Jahrjr.., S. L>7;t-27«>. 



IV. 7. Die Revolution. Stapfer. 17«) 



anmuten und die geflissentliche Vermeidung biblischer Ausdrucks- 
weise auffallen mag, immerhin eiue Auflassung, mit welcher der 
Bestand der Kirche nicht zum voraus unvereinbar war. 

Allein Stapfer stand mit dieser Gesinnung in der Regierung 
ziemlich allein. Das immer wieder auftauchende Gerücht, dass 
dieselbe mit der Absicht umgehe, den Religionsunterricht durch 
die Morallehre zu ersetzen, scheint sich direkt auf den Bürger 
Legrand von Basel bezogen zu haben, welcher als Mitglied des 
Direktoriums auf Peter Ochs gefolgt war 1 ); und als Stapfer bei 
Gelegenheit der zweiten helvetischen Bettagsfeier dieser das Volk 
beunruhigenden Besorgnis entgegentreten wollte, sah er sich von 
der leitenden Oberbehörde verleugnet. 

Die Erlaubnis zur Begehung einer solchen religiösen Feier 
wurde zwar auch diesmal gegeben. Das Direktorium erklärte: 
„Le gouvernement voit avec plaisir chaque citoyen observer les 
osages et les devoirs de son culte, persuade que les priueipes 
d'uue religion epuree ne sout pas differents de ceux de la liberte"; 
es stellte sogar die Gebetsfonnel auf, in welcher der Segen der 
Vorsehung Uber die helvetischen Obrigkeiten erfleht und Gott 
gedankt werden solle dafür „dass du unter uns den Vollgenuss 
der unschätzbaren durch deine Religion selbst verkündigten 
Menschenrechte hergestellt hast" 2 ), u. 8. w. 

Der Kultusminister verfasste daraufbin, wie es scheint von Paris 
aus, wo er bereits als Gesandter sich aufhielt, eine Proklamation, 
deren Entwurf er zunächst einem Beamten des Waadtlandes ein- 
saudte, um durch ihn die Uebersetzung ins Deutsche und den 
Druck zu vermitteln. Hier sprach er nun die bestimmte Ueber- 
zeugung aus, dass ohne gemeinsamen nationalen Gottesdienst das 
öffentliche Gewissen geschwächt werde und die Sittlichkeit eines 
Volkes ihren innern Halt und ihre Lebenskraft verliere: „Xon, 
tu ne periras point, culte des chretiens! tu conservation est un 
des prineipaux motifs qui rendeut eher au peuple helvetique BOB 
iudependance! tu remplis les lacuncs de notre legislation. . . u 

Diese Sprache war nicht nach dem Sinne Laharpes und 
•seiner Mitdirektoren, der Erlass wurde verboten, und da der 
Druck bereits begonnen hatte, der Verfasser streng zur Rechen- 
schaft gezogen, weil die Regierung sich als solche zu keiner be- 
stimmten Religion bekennen könne. 8 ) 

») Helv. Akten, IV. IHN (Aug. 17W,. Anincrk. von Strickler. 
*) Helv. Akten, IV, 1172. 

*) „Conane gouvermuient. il nV>t point cn place »le proclamer les prin- 
«ripo.s dun culte et tl'unc philosnphie ipieleompie-, Helv. Akt.. IV, 1173. I>:is 



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180 



Geschichte der schweizcrisch-reformierten Kirchen. 



Die Folgen der kirchlichen Anarchie, die ans der so gänzlich 
unvorbereiteten Wandlung als Resultat sich ergab, blieben nicht 
aus. Gerade für die moralische Hebung des Volks vermochte die 
Kirche in diesem Zustande am allerwenigsten wirksam zu sein. 
Das äussere Gerüste der kirchlichen Veranstaltungen, welche man 
als unentbehrlich behandelte, musstc man bestehen lassen, ^Ein- 
tracht aber und Bruderliebe", die als das einzig in der Religion 
noch Berechtigte galten , litten am allermeisten Schaden , und 
fUr die Tugend zu sorgen war der Kirche jedes Mittel ge- 
nommen. 

Der Optimismus des hochgesinnten Kultusministers hatte schon 
gegen Ende 1798 in sein Gegenteil umgeschlagen. In einer 
sicher von ihm abgefassten Botschaft des Direktoriums an die 
gesetzgebenden Räte, betreffend den Plan zur Neugestaltung de» 
Erziehungswesens, finden wir das Geständnis: „Die irregeleiteten 
Begriffe des Volkes haben auch in diesem Teile der gesellschaft- 
lichen Verhältnisse, unter dem Vorwand der Freiheit, Zügellosig- 
keit veranlasst, Frechheit erzeugt und Roheit begünstigt", 1 ) und 
in einem seiner vornehm idealistischen Kreisschreiben an die 
„Religionslehrer" verglich Stapfer gleichsam entschuldigend die 
Revolution mit einem Gewitter: „Nur der Kurzsichtige zagt daher 
und verhüllt oder versteckt sich ängstlich; der besser Belehrte 
erwartet dankbar, dass sich die Luft reinige und lässt sich nicht 
mutlos machen, wenn der Sturm in seiuer Pflanzung etwas ver- 
derbt oder der Regen die gute Erde wegschwemmt". *) 

Das war ein zweifelhafter Trost fUr die Lebenden, welche 
die Zerstörung dessen vor sich sahen, was jahrhundertlange Arbeit 
aufgerichtet hatte. 

Jetzt schrieb Antistes Hess in Zürich seine theoretische* 
Erörterung Uber die Rechte der Kirche, — Dekan Ith seine schon 
erwähnte philosophische Untersuchung Uber die Notwendigkeit 
der Religion zur sittlichen Volkserziehung, — verfasste H. Schinzr. 
seine „Gedanken Uber die bürgerlichen Rechte nnd Pflichten der 
Religionsdiencr in Helvetien (1799), — Jobann Rudolf Wyss aber, 
der bekannte Dichter — als solcher der Aeltere genannt — da- 

Keskript Staplers wurde hernach, aber erst im Jahr IHtM, in Höpfners Hel- 
vetischer Monatschrift abgedruckt mit der Erzählung des oben wieder- 
gegebenen Herganges (Urft Vi, S. 12 u. fl.). Der Herausgeber fügte bei: 
„So handelte Friedrich der Einzige nicht: als er seine Grenadiere morgen», 
zur Schlacht führte, so Hess er sie ihren Psalm singen und sang mit." 
') Helv. Akt. III. «5LÖ 1*. November 17i»Hj. 
Helv. Akt., III. 317. 



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IV. 7. Die Revolution. Ilöpfner. 



181 



mute Pfarrer in Münchenbuehsee, einen kurzen aber scharfen 
Aufsatz unter dem Titel: „Die Vertilgung der Religion in Hel- 
vetien". 1 ) Er spricht von dem ^tatsächlich bestehenden Plane: 
„den öffentlichen Gottesdienst, die gemeinschaftlichen Religious- 
übungen, die Feier des Sabbaths, mithin die Religion selbst und 
die Lehren derselben in allen schweizerischen Grenzen abzu- 
schaffen." — „Ratsam war es nicht, einen solchen Plan mit Ge- 
walt durchzusetzen, denn das helvetische Volk dachte nicht niedrig 
genug, um gleichgültig gegen sein Heiligstes zu sein." „Aber 
mit gewandten Wendungen, die das treuherzige Volk nicht er- 
klären konnte, mit sachte wirkenden Mitteln, welche ihm nicht 
auffallen würden, mit stillem Fortrücken, das sein eben allzu 
leises Ohr nicht vernehme, sollte, wo nicht schnell doch sicher, 
das verdeckte Ziel erreicht werden." — „Wirklich! Es müsste 
mehr als ein Wunder sein, wenn durch so wohl berechnete Mittel 
nicht alle Religion zu Grunde gehen und wie die wohlthätige 
Flamme, die kein Gel mehr hat, auslöscheu müsste". — 

Es fällt auf, wie hier „Religion" und „Kirche" ohne weiteres 
identifiziert sind, aber diese Gleichstellung bestand nun einmal in 
der allgemeinen Anschauung, und eben darum auch — fUr's erste 
— in der Wirklichkeit. 

Die Einsicht in die Verkehrtheit der eingeschlageneu Kirchen- 
politik hat sich mit den Erfahrungen der Jahre 1798 und 1799 
rasch eingestellt. Der Herausgeber der eben angeführten Helve- 
tischen Monatsschrift, der sehr aufgeklärte Naturforscher Albrecht 
Höpfner, Apotheker in Biel, setzte im ersten Hefte dieser publi- 
zistischen Unternehmung (1800) ein umfassendes Projekt all- 
gemeiner Nationalerziehung auseinander und hat dabei in einer 
Anmerkung beigefügt: „Ich glaube nicht nötig zu haben, mich zu 
verteidigen, die Religionslehre (nicht die Theologie, denn diese 
gehöret meistens unter die Geschichte) als eine Unterabteilung 
der reinen Philosophie eingeteilt zu haben; erstlich ist eine 
Religiou, ohne auf die reinsten Vernuuftgrundsätze gebaut zu 
sein, ein Unding oder Aberglauben, und zweitens glaube ich, da 
die Landes-Konstitution in thesi keinen verschiedenen Ritus an- 
erkennt, dass solche in einer allgemeinen Staatserziehungsanstalt 
(nicht) könne gelehret werden. Wollen die Staatsbürger ihre 
Jugend in ihrem gewohnten ritu unterweisen lasseu, so steht 
dieses denselben nicht allein frei, sondern die Regierung wird 

») Geschrieben 17W, gedruckt erst 18U0 in Höpfners Monatsschrift, 
Heft VI, S. 61 und ff. Ich verdanke es Herrn Dr. Strickler, auf diese inter- 
essante Kundgebung aufmerksam geworden zu sein. 



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% 



(Josehichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



■ 



auf den Kantons-Akademien und der National-Univcrsität be- 
sondere Lehrer anstellen, welche auch nach besonderm Ritus 
der verschiedenen Glaubensverwandten dieselben vortragen werden. 
Allein in dem Haupterziehungsplane können diese besondern 
Lehrer nicht eintreten: die reine Gesetzgebung erkennt nur ein 
höchstes Moralprincipiuin und keine Dogmen. Sie sind als eine 
Zulassung anzusehen für diese Zeiten, welche vermutlich in 
Zukunft von selbst aufhören werden". x ) 

Die Konsequenzen der Aufklärung sind hier viel schärfer 
gezogen, als die Staatsmänner je zu thun gewagt hatten, aber 
auch die positive Bedeutung der Religion viel ernster berück- 
sichtigt, als es die Anhänger Voltaires gethan. 

Der nämliche Hüpfner schrieb in der Vorrede zu seiner Zeit- 
schritt die Worte: „Das Volk verlangt, dass seine Religion, die 
ihm heilig ist, auch seinen Repräsentanten ehrwürdig sei, wlinseht 
ihnen statt jener Philosophie, deren Verheerungen es sieht, das 
Christentum, dessen Segen es schon längst genossen hat; er 
kennt keinen süsseren, ehrfurehts- und liebevollem Namen, womit 
es sich seinen Regenten zu nähern wünscht, als den für 
Herz so viel bedeutenden Namen einer christlichen Obrig- 
keit^) 

Das Jahr 1*00 war nicht weniger reich an derartigen 
gebungen, welche die Verlegenheiten verrieten, die man 
leichtsinnig angegriffenen und dann so schwierig zu behandelnd« 
religiösen Frage gegenüber empfand. Wir heben wieder eine 
Schrift Stapfers hervor: „Einige Bemerkungen über den Zustand 
der Religion und ihrer Diener in Helvetien",^) und den in seiner 
Art ebenso merkwürdigen r Lchrbegriff von der Vaterlandsliebe 
als Christenpflicht betrachtet, aus der Uebereinstimmung der 
Christusreligion mit der Moral, der Vernunft und der bürgerlich« 
Gesellschaft vorgestellt und auf unsere Zeiten angewandt". 4 ) 

Bern specicll wurde in eine gewisse Aufregung versetzt dt 
den Federkrieg zwischen einem hochangesehenen Recht 
und einem ebenso beliebten Prediger. Der ernste, moralisch 
streng denkende aber stark deistisch gesinnte Bernhard 
Kulm, Mitglied und erster Präsident des helvetischen Grossen 
Rates, hatte in einer politischen Flugschrift der Geistliehki 
Landes schwerwiegende Vorwürfe gemacht. 



1 Jldv. .Monjitssdiritt. Hfl. I, Hott I, S. N\ 

•i Hopings llclv. Monatsschrift, Horn IN«), S. XI. 

Hmt 1M.M. 
J , 1 Um- n | Sm. 



183 



David Mllslin erwiderte darauf in einer „Verteidigung der 
Geistliehen gegen eine Stelle in Bürger Kuhns Schrift Uber das 
Einheitssystem" *), erhielt indessen eine äusserst scharfe Antwort 2 ), 
welche das früher Gesagte in einer Weise begründete und weiter 
ausführte, die MUslin gegenüber kaum gerechtfertigt war, aber 
Wahrheiten genug enthielt, um einen der Geistlickeit im all- 
gemeinen wenig günstigen Eindruck zu hinterlassen, jedenfalls 
aber das Bewusstsein zu verstärken, dass die Stellung der Kirche 
im öffentlichen Leben eine andere geworden sei. 

Noch weit empfindlicher musste dies nachher der Pfarrer von 
Aarau, Job. .Jak. Pfleger erfahren, als er in Streit geriet mit einem 
Lehrer der neugegründeten Kantonsschale daselbst und sich nun 
von diesem, ohne Schutz zu tiuden, in einer Flugschrift musste 
sagen lassen: „Die natürliche Religion ist die einzig wahre Re- 
ligion und der Pfarrer Pfleger ist der niederträchtigste Schurke ! UK ) 

Noch einmal versuchte der Dekan Ith den Nachweis zu leisten, 
dass es möglich sein sollte, auch unter der einmal gültigen 
Einheitsverfassung und mit den Grundsätzen der vollen Glaubens- 
freiheit doch der Religion den ihr gebührenden Schutz und positive 
Förderung angedeihen zu lassen 4 ); allein obwohl er diese Schrift 
im Jahre 1802 unter scheinbar günstigen Umständen — mit etwas 
abgeändertem Titel — noch einmal herausgab, vermochte er doch 
damit nicht durchzudringen. 

Den Freunden der alten kirchlichen Einrichtungen blieb nichts 
als die Klage über die eingerissene Verwüstung 5 ), den Anhängern 
der neuen Principicn nichts als das Entsetzen Uber das Zusammen- 
fallen ihrer schönsten Ideale. 

Schon im Januar 1800 richtete der bernische Kirchen- und 
Erziehungsrat eine gedruckte Vorstellung an die helvetischen 
Gesetzgeber, mit dem dringenden Ansuchen um Wiedereinsetzung 

') Mit Datain vom 14. September 18U0. 

*) Appellation an da« Publikum gegen die Müslin'sche Schritt, von 
B. F. Kulm, Horn 1800, 

■) Moser, A., „Ueber die Kunst Menschen zu beglücken". — Pfleger, 
n Kin Wort an seine lieben Mitbürger zur Belehrung, Warnung und Beruhi- 
gung Uber Mosers Menschenverstand*. — Moser, „Kampf eines Lilien mit 
einem Priester, oder Verteidigung und Beleuchtung des gesunden Menschen- 
verstandes gegen den erklärten Feind desselben, J. J. Pfleger. 1802. 

*) Ueber die Frage : Was liegt der höchsten Landesregierung der Schweiz 
in Ansehung der Religion und Kirche ob? Bern 1801. Vorher: Ueber die 
Beeilte iler Kirche und derselben freie Ausübung, 1800. 

8 ) „Herzergiessungen über den Religion«- und Sittenverfall in unsenn 
armen Vaterlande, von einem Landmann", herausgegeben von Joh. Georg 
Schultheis. Zürich IHK». 



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184 



der beseitigten „Sittcngeriehtc". Hier wird einfach behauptet: 
„dass das in unserer helvetischen Konstitution sehr zweideutig 
bestimmte Verhältnis des Staates gegen die Kirche auf diese 
letztere, weniger durch die Schuld des Volkes, das diese Kon- 
stitution annahm , als durch die Maximen ihrer Verfasser und 
derer, die sie handhaben, von einem äusserst verderblichen Ein- 
fluss gewesen ist." 

Nicht zu leugnen ist die ThatsaHie des Religions- und Sitten- 
verfalles: „Die Aufhebung der in der ehemaligen Ordnung der 
Dinge vorhandenen Anstalten zur Erhaltung guter Zucht und 
Sitten, namentlich der sogenannten Ehrbarkeit, scheint unter dem 
Volke den allgemeinen Glauben verbreitet zu haben, dass nun 
damit jede Einschränkung der Zügellosigkeit abgeschafft und ein 
jeder in die unbedingte Freiheit versetzt worden sei, zu thun, 
was ihm gutdliukt". Als Beispiel wird ein Dorf genannt, wo aus 
vier Wirtshäusern in einem Jahre vierzehn geworden seien. Darunter 
litt aber auch der Bildungsstand, denn: „Wenn auf der einen 
Seite das Landvolk die vorigen Regierungen beschuldigt, dass sie 
ihm die Bildungsmittel vorenthalten und es absichtlieh darauf 
augelegt haben, es im Stande der Unmündigkeit zu erhalten, so 
beweiset eben dieses Landvolk auf der andern Seite, wie wenig 
ihm au der Bildung seiner Kinder gelegen sei. Die Schulen wurden 
hin u»d wieder nicht von der Hälfte der zu ihnen gehörenden 
Kinder besucht; die jungen Leute entziehen sich den Öffentlichen 
Religion8unterweisungcn oder Kinderlehren; die Schulmeisterund 
Pfarrer sind ohne Ansehen und Einfluss, und Alles eilet einer 
gänzlichen Auflösung der Zucht und Sitte entgegen". 

Die Ursachen dieses traurigen Zustandes, der selbst diejenigen 
erschreckte, die ihn herbeiführen halfen, erblickt die Eingabe wohl 
mit Recht darin: „dass man die vorigen kirchlichen Behörden 
nicht anerkannte, und es bloss stillschweigend duldete, dass sie 
die Besorgung der religiösen Angelegenheiten ohne einige Leitung 
und Handbietung fortsetzten; dass man durch Aufhebung der 
Sittengerichte das Ansehen der Geistlichen zerstörte, ihren EinÜuss 
auf die Volks-Tugend geflissentlich abgrub und der wildesten 
Ausgelassenheit alle Dämme aus dem Wege räumte; dass man 
die Geistlichen, diese Vorsteher der Kirchgemeinden, den bürger- 
lichen Behörden dieser Gemeinden unterwarf, und sie gleichwohl 
für jedes Vergehen derselben, welches zu hindern ihnen alle 
Mittel entzogen waren, verantwortlich machte. 1 ) 

Atin-K.se de* herii. Kirclieiirats an den Yollziehuiitfs-Aussohuss der 
liehet. Kepennifr. Hern IHK). 



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Die Revolution. Kirch!. Zustand. 185 



Die Schilderung geht — obwohl wahrscheinlich von Ith, dem 
Präsidenten des Kirchenrates, verfasst — vielleicht etwas zn sehr 
vom Standpunkte derjenigen aus, welchen die Religion nur iu der 
Beobachtung des Gewohnten gesichert erscheint; aber die That- 
sachen sind richtig: 1 ) Das war in Wirklichkeit die Lage der re- 
formierten Kirche zur Zeit der helvetischen Republik. Dies wurde 
auch von den Regierenden selbst so sehr anerkannt, dass sie jetzt 
auch eine ganz andere Sprache zu sprechen begannen. Der 
Vollzichungs-Ausschuss der helvetischen Republik erlicss an den 
Berner Kirchenrat eine eigene Antwort, in welcher er sich ver- 
anlasst sah : „ . . . feyerlichst zu erklären, dass er unter seinen 
Verpflichtungen keine höhere kennt, als die Religion — die mäch- 
tigste Stütze des Staats und die reichste Quelle der Volkswohl- 
fahrt — zu ehren, ihre Diener und Beförderer nach Kräften zu 
unterstützen und die öftentliehe Erziehung für Religion uud 
Sittlichkeit so sehr als möglich zu begünstigen". 2 ) Damit ist die 
Wendung angedeutet, eine wirkliche Besserung konnte erst ein- 
treten, als auch im politischen Leben wieder einige Ruhe ein- 
kehrte. 

*i Vcrgl. damit dj t . Abhandlung: „Wa* haben die Geistlichen in der 
Schweiz durch die Revolution gewonnen und verloren ?" in Schultheiß, Bei- 
träge zur Kenntnis und Forderung des Kirchen- und Schulwesens in der 
Schweiz. Zürich lMox bis lslo, Bd. VII, IG— ">2. 

? i Der Voll/.ieliungs-Aussehuss der einen und unteilbaren helvetischen 
Republik an den Kirchenrat iu Bern. Gedruckte Proklamation vom 21. .Inn. 
IN«), unter*, von Dolder. 



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V. Kirchliche Neugestaltungen 



i. Die Restauration der Landeskirchen. 

Der Begriff der Restauration ist zunächst ein politischer, aber 
er ist in ganz gleicher Weise auch auf die Kirche anwendbar, 
da diese das Schicksal und die Wendung des bürgerlichen Lebens 
vollständig teilen musste, und die Wiederherstellung des alten, 
durch die Revolution zerstörten Zustandes, die mit dem Beginn 
des XIX. Jahrhunderts im Staate eintrat, wenigstens teilweise auch 
der Kirche zu gut kam. Wir sagen „teilweise", insofern als nur 
die Form wieder aufgerichtet werden konnte; das innere Wesen 
erlitt doch eine tiefgreifende Veränderung. Die Wiederaufrichtung 
der Kirche als äussere Anstalt ging der Erneuerung des religiösen 
Lebens voraus, und die letztere machte sich vielfach ohne die 
Kirche und ausser der kirchlichen Form. Immerhin mttssen wir 
von einer „Restaurationsperiode" reden auch im kirchlichen Sinne. 
Und zwar beginnt dieselbe früher als die politische gerechnet 
wird, nämlich mit dem Jahre 1803. Vielleicht machte sie sich 
eben deshalb leichter und ohne jegliche Erschütterung. 

Als der erste Sturm der schweizerischen Revolution von 1 798 
verrauscht war und die Anzeichen sich einstellten, dass der 
Umsturz die darauf gesetzten Hoffnungen getäuscht habe, dass 
weder Freiheit, noch Gleichheit und noch viel weniger Brüder- 
lichkeit ins Land gezogen sei, sondern vorerst vielfach das gerade 
Gegenteil; als eine allgemeine Ernüchterung sich der Gemüter 
bemächtigte, da glaubten die Anhänger der alten Ordnung den 
Augenblick für gekommen, um der drückenden und schmählichen 
Herrschaft der französischen Gewalthaber, aber auch der helve- 
tischen Einheitsregierung, die nur durch fremde Macht erhalten 
wurde, ein Ende zu machen. 

Hatten früher die Neuerer die Franzosen in das Land ge- 
rufen, so riefen jetzt die Altgesinnten die Oesterreicher herbei. 
Allein der Einzug der kaiserlichen Truppen und ihrer Verbündeten, 
der Russen, im Jahre 1791), konnte keine Besserung bringen. Die 



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V. 1. Die RrstJiiinition der Landeskirchen. He**. J 87 



Schweiz musste jetzt nur den Kriegschauplatz hergeben ftir die 
Kämpfe der europäischen Grossmächte, welche beide die Leiden- 
schaften unseres Volkes für ihre Zwecke in Bewegung setzten, 
aber seine Interessen und Bedürfnisse als etwas höchst Gleich- 
gültiges betrachteten. Das Land worde von beiden Seiten zer- 
treten und verwüstet und zerrüttet, bis die geistige Ueberlegenheit 
des I. Konsuls Bonaparte den Frieden änsserlich herstellte und 
seine Vermittlerthätigkeit der Eidgenossenschaft eine neue Staats- 
form gab. 

Damit war der erste Schritt zur Rückkehr gethan; die 
weiteren folgten. Es fehlte nicht an Männern, welche auf diese 
Wendung vorbereitet hatten und die, was die Kirche betrifft, im 
wesentlichen Anhänger der neuen Zeit, doch das bewährte Alte 
wieder in seine Rechte einzuführen begehrten. Hatte man eine 
Zeitlang wenig Neigung gezeigt, auf diese Stimme der Gemässigten 
und Besonnenen zu hören, welche den Einen als Zurückgebliebene, 
den Andern als r Jakobiner" galten, so war es ihnen jetzt, in der 
Periode der Enttäuschungen und des Ruhebedürfnisses, wieder 
leichter möglich, zum Worte zu kommen. 

Neben Stapfer, der selbst in diese Reihe gezählt werden 
muss, der aber nach dem Sturze der Helvetik die Schweiz ver- 
liess und in Paris blieb, nennen wir einige andere verwandte 
Geister, die für die Neugestaltung des Kirchenwesens von Be- 
deutung waren und in ihrer Weise an der Wiederaufrichtung mit- 
arbeiteten. Es gehören dazu Männer aus allen Kantonen, Geist- 
liche und Laien; denn die letztern begannen jetzt ernstlich sich 
an der Gestaltung der religiösen Dinge zu beteiligen. 

Wie sehr der Uebergang in die neuen Zustände dadurch er- 
leichtert worden ist, dass die Züricher Kirche einen ausgezeich- 
neten Vorsteher hatte, ist bereits erwähnt worden. Der Antistes 
J. J. Hess, welcher einer milden, mehr religiös als theologisch 
begründeten Orthodoxie huldigte, allen Extremen und aller l'n- 
geduld abgeneigt, auf der Höhe der geistigen Bildung stand, war 
ein Mann, der auch den revolutionären Stürmern Achtung, auch 
den Pietisten Vertrauen einHösste. Wie er mitten in den schlimmsten 
Zeiten des Jahres 1*00 eine „Schriftforschende Gesellschaft be- 
gründete, um die Arbeiten an der Bibelübersetzung weiter zu 
führen, so sollte es ihm auch gelingen, seine Kirche in erneutem 
Gewände wieder aufrichten zu helfen. 

An seiner Seite standen: sein Nachfolger im Antistes- Amte, 
Georg Gessner (geboren 17G5), damals Pfarrer am Fraumttnstcr 
den wir ebenfalls bereits genannt, und in seiner Aufgabe als 



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188 




Landprediger auch Rudolf Maurer (1702 - ISO.")), Pfarrer in Affoltern 
am Albis und bekannt als Pädagoge und Schriftsteller, wie als 
Menschenfreund. 1 ) Ein nicht geringer Anteil am Verdienste inuss 
aber auch dem Chorherrn Johann Schultheis zugeschrieben werden, 
der, obwohl durchaus Rationalist der alten Schule, in aller Herbheit 
und Derbheit, doch durch das herzlich fromme Vertrauen auf die 
Weisheit und Güte der Vorsehung gerade da Kindruck zu machen 
vermochte, wo der historische Glaube zerstört war. Geboren 17(33 
(2s. September i, und schon 1787 Professor der hebräischen Sprache 
geworden, hat er als Schul- und Kirchenmann, als Stifter einer 
„Schweizerischen Erziehungsgcsellsehaft" (1808 — 1812), als Ver- 
fasser der „Beiträge zur Beförderung des Kirchen- und Schul- 
wesens" (1808 - lSloj, als Herausgeber der Zeitschrift „Der ge- 
meinnützige Schweizer 1 * ( 1812— 181(5), das Seine dazu beigetragen, 
die Wichtigkeit und rnentbehrlichkeit der Religion zum Bewusst- 
sein zu bringen. 

Ein anderer Züricher, der mit mehr Eifer als Besonnenheit 
sich bemüht hat, auf seine verworrene Zeit einzuwirken, und der 
in diesem Bestreben eine Menge von polemischen Flugschriften 
erscheinen Hess, war der Pfarrer Johann Jakob Schweizer (1771 
bis 1843) zu Einbrach. Ein Sonderling nach jeder Richtung, der 
bald ein leidenschaftlicher Gegner der Revolution, bald ein Prophet 
religiöser Neuerungen, dazu persönlich ruhelos und unstät, sich 
überall Feinde gemacht hat, aber doch Gedanken in sich trug, 
die über das Gewöhnliche hinausgingen und erst spater verstanden 




werden konnten. Tm März 1801 wurde er wegen eines Zeituugs- 

de eingegrenzt 



artikels bei Xacht verhaftet, dann in seiner Gemein 
und zur Abbitte gezwungen; nachher in den Kanton Bern ver- 
setzt, ist er Pfarrer zu Xidau und zu Guttannen, zuletzt (seit 1825) 
in Trüb geworden und hat auch hier noch verschiedene 
nützige, politische, historische und topographische Schriften 
gegeben. Er ist der Vater eines Grösseren, als er gew 
des berühmten Theologen Alexander Schweizer. Auf seine 
genossen hat er, trotz aller Begabung und Bemühung, nur 
direkten Eintluss ausgeübt. 2 ) 

Von den Bernern Johann Ith und David MUslin ist schon 
die Rede gewesen. Der erstere war klug und beweglich genug, 
um auch in der schwierigsten Zeit sein Ausehen zu behaupten, 
seine gewichtige Stimme hören zu lassen und auch nach dem 

1 1 Wir/., Zürich. Minist., S. -J. 
■-, Neuer NVkn.|.»y üYr Deutschen, 1S-H. S. •;•>;. — \V~irz, Züricher Ministe- 
rium, S. 1 1. 




mm]. 




Stur/, der helvetischen Regierung wieder seine Dienste zu leisten. 
Mtlslin dagegen, erst Pfarrer zu Unterseen, dann Helfer und 
Pfarrer am Münster in Bern : ), war seit 17SJ8 ein eifriger Anhänger 
der alten Herren und dem Franzosentum gründlich abhold; er 
hat Stapfer seine Freundschaft aufgesagt und mit dem Senator 
Kuhn sich gezankt. 

In seiner Kanzelrede, die ganz ausserordentlichen Beifall fand, 
fuhr er fort, mit grossem Freimut das sittliche Leben im weitesten 
Sinne mit Inbegriff der öffentlichen Angelegenheiten zu besprechen; 
er hat ohne Zweifel mächtig dazu beigetragen, die Anhänglichkeit 
des Berner Volkes an die Religion der Väter und die hergebrachte 
Kirche wieder neu zu beleben und den Wert des Glaubens nicht 
nur für den Einzelnen, sondern fllr ein ganzes Volk seinem Gc- 
schlechte wieder einleuchtend zu machen. Mtlslin konnte das um 
so besser, weil er doch zugleich die Religion so sehr psychologisch 
auf ihre natürliche Wurzel, auf das angeborene Gefühl, zurück- 
zuführen verstand, dass er über die Aeusserlichkeiten der Buch- 
stabenorthodoxie und des Staatskirchenzwangs hinausging und, 
ohne es direkt zu wollen, einer freiem Auffassung des Dogmas, 
besonders aber einer freiem, selbständigem Stellung der Kirche 
zum Staate wesentlich vorgearbeitet hat. Seine Richtung war 
die eines praktisch-religiösen Ratioualismus, mehr Gottesfurcht 
als Gottesliebe, mehr Moral als Glaubenslehre, aber positiver, 
ethisch tiefer und biblisch-christlicher, als es die Art der meisten 
seiner Zeitgenossen gewesen ist. 

Lange Zeit eher zurückgesetzt, als begünstigt, ist Müslin erst 
1818 in die erste Stelle am Münster vorgerückt, um bald darauf, 
1821, aus dem Leben zu scheiden. Seine Predigten, die in einer 
Sammlung von acht Bänden gedruckt sind, bildeten noch nach 
Jahrzehnten eines der beliebtesten und fruchtbarsten Erbauungs- 
bücher im bernischen Hause und Uber die Berner Grenzen hinaus. 
In der Geschichte der Predigt nimmt David Müslin eine be- 
merkenswerte Stelle ein. Richard Rothe, der ihn sehr eingehend 
besprochen hat, fasst sein Urteil in den Satz zusammen, dasa 
„seine Rede in ihrer ins Gewissen dringenden Art ihresgleichen 
sucht." — „Seine Predigten sind gedankenreich in selteuem Masse, 
aber dieser Gedankenreichtum thut ihrer Fasslichkcit nicht den 
entferntesten Abbruch."') 

*) Geboren Ii». November 17o7, gestorben 23. November 1821. Biographie 
mit einigen Brufen von lies», Lavater und andern, im Berner Taschcnb^ 
1*72, S. 1 : 1. u.ii Pfarrer A. Hallen. 

? ; K. Kothe, (Jesehielite «1er Predigt. 



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(Jeschichre d.-r M'hweizeriscli-ri'forinierten Kirchen. 



Zwei andere angesehene Beruer Geistliche, Jakob Samuel 
Wittenbach, Pfarrer an der Kirche zum heil. Geist (1748— 1830) 1 ), 
und sein etwas jüngerer Freuud Samuel Studer, Professor der 
Theologie und später (von 1827 — 1831) oberster Dekan (1757 bis 
1834)*), waren zwar ihrer Anlage und Neigung nach mehr Natur- 
forscher als Gottesgelehrte, führten aber doch ihre geistlichen 
Aemter mit so viel Würde und Ernst, dass der Kuf, den sie als 
Naturalisten genossen, nur dazu beitragen konnte, die Achtung 
vor ihrer Person und vor der Sache, welcher sie dienten, aueh 
denjenigen nahe zu legen, welche dem kirchlichen Leben weniger 
Wert beizumessen pflegten. 

Auch Sch Uffhausen hatte das Glück, iu diesen schw ierigen 
Jahren einen Mann zu besitzen, der hohe Bildung mit tiefer 
Frömmigkeit, weitherzige Humanität mit aufrichtig-gläubigem 
Sinne verband uud den Verwirrten und Verschüchterten wieder 
Halt und Zuversicht gab: Professor Joh. Georg Müller ( 1 7511 — 1819), 
des berühmten Geschichtschreibers Bruder. 3 ) War auch seine 
Mitwirkung bei der Wiederherstellung der reformierten Landes- 
kirche seiner Vaterstadt nicht ein direkter und sichtbar hervor- 
tretender, so ist der mittelbare Kintluss seiner anregenden und im 
besten Sinn erbauenden Person um nichts weniger deutlich. 

Damit haben wir bereits den l'ebergaug gemacht zu den 
Pädagogen, und hier zunächst zu dem genialen Züricher, den wir 
schon früher unter den Anhängern der Revolution hätten nennen 
können, aber doch erst denjenigen anreihen wollten, welchen 
positive Verdienste am Neubau der evangelischen Kirche zu- 
kommen. Gewiss: Heiurich Pestalozzi war nicht nur ein Anhänger, 
er war ein Prediger der Revolution, die er iu mehreren Flug- 
schriften unterstützt und gegen Vorwürfe ihrer Gegner gerecht- 
fertigt, eine Zeitlang auch als Redaktor von Amtes wegeu ver- 
teidigt hat; aber er war auch durch und durch erfüllt von den 
positiven Idealen der Neuzeit, von den Gefühlen der Menschen- 
freundlichkeit und selbstverleugneuder Aufopferung für Anderer 
Wohl, von so echt christlichem Mitgefühl mit allen Leidenden und 
Bedrückten und so tieter Achtung vor dem Wert einer unsterb- 



•i Wolf, Jak. Sam. \\\, im Berner Taachenb. 1 S. 14« u. fl'., und L856, 

8.118— IM, 

*) Wolf, Biojrr. aur KaltWgtsdL »1er Schweiz, Bd. III, S. 4'i9 u. ff. 
■) fctockar, J. Ii. Müller, Prof. I). Theol. und Oberschnlherr, Hasel 1888 
mit Bild. — Müll« r> Si-ll»stbioi;i:i|>liii\ in (Jcl/.crs Pror. Monatiddäit., Bd. Will. 

:ü— 84. 



V. 1. Die liestauration der Landeskirchen. Pestalozzi. 



191 



liehen Menscheuseele, dass er «och öfter an den Pietisten, als 
au den Aufklärer erinnert. 1 ) 

So stellt er in seiner Persou eine Seite des wahren Christen- 
tums dar, welche im gewöhnlichen Kircheuchristentum selten in 
solcher Wahrheit hervorgetreten war, aber deshalb um nichts 
weniger zum Christentum gehört. Pestalozzi, der zuerst auf dem 
Neuhof im Aargau, danu in Stanz, in Müuchenbuchsee, in Rurg- 
dorf und zuletzt in Iferten seinem Erzieherberuf lebte, war ganz 
der Manu, der — trotz der Vorurteile, die er gegen sich erregte — 
den Ungläubigeu wieder mit der Religion, den Christen aber mit 
der Autklärung versöhnen konnte. Seine Sprech- und Ausdrucks- 
weise war eine andere, als die der Kirche und der heiligen Schrift, 
aber auch der dogmatisch Orthodoxe musste bekennen, dass 
christlicher Glaube und christlicher Geist in ihm lebte, und noch 
mehr, dass er sich dieser Wurzeln seiner Gesinnung bewusst war 
und sie nie verleugnet hat. Die von ihm Erzogenen, unter seiner 
Einwirkung Stehenden, brachten der evangelischen Lehre eine 
ganz andere Empfänglichkeit und namentlich auch eine ganz 
andere Ehrerbietung entgegen, als es zuvor der Fall gewesen war. 

Seine Lebensgeschichte gehört nicht hierher, aber fehlen 
darf sein Name nicht, wenn von Neugestaltung und Fortbildung 
der christlichen Kirche die Hede ist, am wenigsten in der Kircheu- 
geschichte der evangelischen Schweiz. 

Dass Pestalozzi gegen die bis dahin Übliche und als Religion 
geltende Katechismus-Dressur, gegen das blosse Auswendiglernen 
der Dogmen, kräftigen Protest einlegte und wieder darauf hin- 
wies, dass die Religion eine Sache des Geistes und des Gemüts 
und nicht bloss des Gedächtnisses sei, das wird unter allen Um- 
ständen als ein grosser Fortschritt auerkannt werden inUssen. 
Dass er Christus als Lehrer, als Prophet und Vorbild verstand 
und weniger als Erlöser, das ist zum mindesten eine im Christentum 
berechtigte Auffassung uud keine grössere Einseitigkeit, als 
diejenige der Dogmatik war, die er seinerseits vorgefunden hat. 2 ) 

Neben Pestalozzi werden wir auch den andern schweizerischen 
Pädagogen nicht vergessen : Philipp Emanuel von Fellenberg. 
Während der französischen Revolution in Paris ein feuriger 

Wir verweisen als Beispiel auf seine Ansprache am Bettag vnn 1*11, 
welche Ii. Ochscnbein in Buisdorf im Hemer Sehulblatt 18<>7. Nrn. u. :Y2, 
nach »lein noch vorhandenen Uriginalaut'satz abgedruckt hat. 

' Vergl. 11. Fichter, Pestalozzis religiöse Anschauungen, im Kirchenblatt 
f. d. ret'. Schweiz, 1S<»7, Nrn. IS— •>■>. Auch die trefflichen Bemerkungen vou 
Ilagenliach, K.-Ueaeh. des XVIII. u. XIX. .Jahrh., Ii, 1Ü2— Hüi. 



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192 



beschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Schwärmer fHr die neuen Ideen, ist er nachher mit ebenso grossem 
Kifer flir die Verteidigung der Freiheit gegen die Franzosen aut- 
getreten. Er hat nur die moralische Seite des Christentums an- 
erkannt, diese aber in Lehre und Leben mit einer Kraft und 
Energie, mit einem Ernst und Mut vertreten, weiche uns zwingt, 
ihn zu denjenigen Männern zu zählen, die in ihrer Art mitgearbeitet 
haben an der Wiederherstellung des religiösen Lebens. Er war 
Doch weniger ein Mann der Kirche als sein grösserer Zeit-, Volks- 
uud Facbgenosse, hat nur äusserst selten fromme Worte gebraucht, 
im Gegensatz zum pietistischen Wesen seine Frömmigkeit mehr 
verborgen als sichtbar gemacht , aber seine Pietät vor dem 
Heiligen, seine ernste Ueberzeugung von der göttlichen Welt- 
orduung darf in ihrem EinHuss auf die Folgezeit für seine nähere 
Umgebung, zunächst die reformierte Schweiz, uicht gering geschäzt 
werden. 1 ) Am '21. Juni 1771 geboren und am 21 November 1844 
gestorben, hat er in Hofwyl seine Erziehungsanstalt begründet, 
welche, Arbeit und Charakterbildung als Ziel bekennend, eiue 
Zeitlang eine grossartige Wirksamkeit hatte, war doch dieselbe 
von 2000 Schülern besucht. In seinem Todesjahr war Fellenberg 
noch zum Landammann des Kantons Bern gewählt worden. 

Sollten wir hier Heinrich Zschokke zu nennen vergessen 
unter denen, welche zur Kestauration der Kirche mitgearbeitet 
haben, den fremden Patrioten, der in Seiner erstaunlichen Viel- 
seitigkeit nicht alleiu Politiker und Journalist, Geschichtschreiber 
und Dichter, sondern auch theologischer Schriftsteller gewesen 
ist ? Seine religiösen Betrachtungen, welche er zuerst in der von 
ihm herausgegebenen Zeitung seinen Lesern vorgetragen, dann 
als „Stunden der Andacht 14 verbreitet hat, haben auf ihre Zeit so 
grossen Eindruck gemacht, weil sie durchaus der Ausdruck ihrer 
Zeit gewesen sind; sie haben trotz aller Oberflächlichkeit, die 
ihnen nicht ohne Grund zum Vorwurf gemacht wird, doch un- 
endlich Vielen das Christentum wieder nahe gelegt und schon 
durch ihr blosses Erscheinen von der Macht der Religion wieder 
Zeugnis gegeben. 

Schliesslich werdeu wir aber auch die Stellung nicht Ubersehen 
dürfen, welche der massgebende politische Genius des Jahrhunderts 
zu den religiösen Fragen eingenommen hat, Napoleon Bonaparte, 
dessen wohlbekannter Fatalismus ebenso dem landläufig ra- 
tionalistischen Begriff von der menschlichen Freiheit ins Gesicht 
sehlug, wie sein durchaus realistisch-psychologisches Urteil Uber 

') Vergl. seine Schrift: Darstellung des religiösen Bildungsganges der 
wissenschaftlichen Erziehungsanstalten in Hofwyl. Aaran 



V. 1. Die Restauration der L:incle$kir«hen. Umschlag. jy;3 



die Person Jesu scharf mit den Redensarten kontrastierte, in 
welchen seine Zeitgenossen von dem „grossen Lehrer von Naza- 
reth" zu sprechen pflegten. 

So war denn die Möglichkeit gegeben, dass auf eine Periode 
der Zerstörung und des Umsturzes wieder eiue Zeit des Auflebens 
und der Erneuerung folgen konnte. Die Not lehrt beten: das 
hatte sich au einer ganzen Generation bewährt. Was aus Deutsch- 
land von der Zeit nach dem nationalen Aufschwung von 1812 bis 
1815 berichtet wird, das erfuhr die Schweiz, ob auch in geringerem 
Grade, schon jetzt. Man dachte wieder anders Uber die Religion, 
und namentlich erkannte man — das war der nicht genug zu 
schätzende Gewinn der Revolution — dass sie etwas vom Belieben 
der Menschen, von Begünstigung oder Verfolgung durch die Re- 
gierungsgewalten vollständig Unabhängiges ist, nicht durch sie ent- 
standen, auch nicht mit ihr dahinfallend und nicht einmal durch 
sie umzubringen. 

Wenn man diese vier Jahre als eine Prüfungszeit betrachten 
will, so wird gesagt werden dllrfeu, dass das religiöse Leben die 
Probe bestandeu, dass speciell die Art der evangelisch-reformierteu 
Frömmigkeit ihre Kraft und Lebensfähigkeit auch ohne den Schutz 
des Staates nachgewiesen hat. 

Das erste sichtbar öffentliche Anzeichen einer veränderten 
Stimmung und eines Wiedererstarkens kirchlicher Gesinnung^ 
neuen Mutes und Vertrauens zu sich selbst gibt eine Zuschritt 
vom Jahr 1802, der „Evangelisch-reformierten Kirchenvorstehcr- 
schaften an die gemeine helvetische Tagsatzuug u . Hier wird gesagt: 
„Bürger Präsident und Bürger Deputierte: Dass unter den revo- 
lutionären Erschütterungen der drei letzten Jahre auch das vater- 
ländische Kirchenwesen beträchtlich gelitten hat, dürfen wir keinem 
Beobachter erst sagen." . . . „Wenn die Konstitution, die im Jahre 
1708 die ehemalige Ordnung der Dinge verdrängte, die Rcligions- 
Ubung frei gab, so war dies ein Grundsatz, kraft dessen sich jede 
dem Staat unschädliche Religionspartei einen ungehinderten öffent- 
lichen Kultus versprechen durfte. In der Ausführung aber wurde 
hierin so willkürlich gehandelt, dass es in einem Male schien, 
als hätte der Staat sich mit der Kirche im Vaterland viel enger 
verbunden, als noch nie ; andere Male dagegen, als hätte er sich 
ganz davon losgetrennt und Uberliesse das Religionswesen über- 
haupt sich selbst." Nachdem sodann ausgeführt wird, dass auch 
die Religion, um auf das Volk als Menge wirken zu können, 
einer festen Gestaltung, einer gewissen Ordnung bedürfe, heisst 

Bioesch, Gesch. der »chweiz. ref. Kirchen. B<I. II. 13 



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Geschichte der schwcizerisch-reforinierton Kirchen. 



es wieder: „Entweder rindet Ihr es dem Vaterlande zuträglieh, 
den Staat wieder mit der Kirche in ein ähnliches Verhältnis zu 
setzen, wie das ehemalige war, und die Regenten stellen sich 
mit offenem Bekenntnisse als Mitglieder der einten oder andern 
im Vaterlaude vorhandenen Kirchen, als christliche Kegenten, 
an die Spitze eines christliehen Volkes und treten auch als Re- 
genten in denjenigen Anteil an dem Kirchcnregimente, welchen 
die Grundverfassung der Kirche gestatten. Eine unzweideutige 
Erklärung ist unserer Kirche unumgänglich von nöten, indem sie 
zu keinen Zeiten andere, als ihre erklärten Mitglieder, Air recht- 
mässige Teilnehmer am Kirchenregiment anerkennen wird". 1 ) 

Das war eine Kundgebung, welche allein schon hinreicht 
zu zeigen, wie die Einsicht in die Wllrde der Kirche sich in der 
Zeit des Unglücks eingestellt hat. Mau hatte docli etwas gelernt. 
Als Ausdruck dieses Umschlags im Urteil Uber die religiösen 
Dinge erscheint noch im nämlichen Jahre 1*02 wieder der Beschluss 
der Tagsatzung, einen eidgenössischen Bettag zu feiern. Es konnte 
indessen für die Kirche noch weniger als für die politischen 
Einrichtungen um eine blosse Itcstauration des früher Bestandenen 
zu thun sein, sondern es galt eine wirkliche Erneuerung zu finden. 
So lange der helvetische Einheitsstaat dauerte, der katholische 
und reformierte Gebiete in gleiche Gesetzesformen zusamnien- 
fasste, war eine Regelung des Verhältnisses der Kirchen nicht 



möglich. Die Anforderungen der Bevölkerungen, die Daseins- 
bedingungen und die Wirkungsart der beiden Konfessionen waren 
zu sehr verschieden, als dass beide Teile der Schweiz wirklich 
nach denselben Regeln behandelt werden konnten. Die Behörden 
mussten sich mit ganz allgemeiner Verwaltung des äussern Be- 
standes und mit der Verhütung aller kirchlichen Zwistigk« 
begütigen; jeder positive gesetzgeberische Versuch hätte auf de 
einen oder andern Seite sofort Anstoss erregen und Wid 
finden müssen. 

Sobald indessen durch die napoleonische Mediationsverfassung 
die Souveränetät der Kantone teilweise wieder hergestellt war, 
erschien es nicht nur nötig, sondern auch möglich, das alte Ver- 
hältnis von Kirche und Staat wieder zu suchen, das heisst in den 
reformierten Kantonen die Staatskircheu in irgend einer Gestalt 
neu aufzubauen. Es entsprach dies viel zu sehr den gewohnten 
Traditionen, als dass man darüber hätte hinweggehen 
Die Volksstimmen verlangten es. Dass zwar nicht die 




' ' Im l>ruck verbreitet Lsn-J, wahrscheinlich von Antiste;» lief 



V. 1. Du» Kestaurntinn der Landeskirchen. Neuordnung. 1J>5 



aber das Volk unter den neuen Einrichtungen leiden müsse, dass 
die reformierten Kirchen nicht sich selbst Uberlassen bleiben 
konnten, ohne das öffentliche Leben aufs unheilbarste zu ruinieren, 
das war Vielen durch die Erfahrung klar geworden, die es vorher 
nicht glauben wollten; aber eine andere Ordnung des Kirchen- 
wesens als das Staatskirchentum war überhaupt noch nicht 
denkbar. Erleichtert wurde der Uebergang dadurch, dass, wie 
schon gesagt, die kirchlichen Behörden noch da waren ; sie hatten 
ihre Kompetenzen verloren, aber ihre Thütigkeit nie völlig ein- 
gestellt; sie waren niemals abgeschafft, noch weniger durch neue 
ersetzt worden. 

Die Mediationsverfassung vom 1'.). Februar 1803 stellte die 
souveränen Kantone wieder her und überliess denselben die Ord- 
nung ihrer kirchlichen Angelegenheiten. Die alten Einrichtungen, 
die geschlafen hatten, wachten wieder auf und amteten weiter. 
Auch der Hundcsvertrag von 1815 berührte das Kirchenwesen nur 
gerade so weit, als notwendig schien, um den Verkehr und die 
Duldung der Konfessionen durch einige allgemeine Bestimmungen 
zu schützen. Dem Wunsche nach engerer Vereinbarung suchte 
man auf dem Wege der sogenannten Konkordate entgegen zu 
kommen. Immerhin wurden einige Fortschritte erzielt. 

Betreffend die Folgen der Religionsänderung hatte schon ein 
Konkordat vom 22. Juni 1810 festgesetzt, dass der Uebertritt von 
einem Bekenntnis zum andern nicht mehr mit dem Verlust des 
Land- und Heimatrechts bestraft werden dürfe; demselben traten 
nach und nach alle Kantone bei mit Ausnahme von Schwyz und 
Uuterwalden; nur mit Vorbehalt Appenzell Innerrhoden, das bei 
seinem Grundsatze streng lokaler Ausscheidung verbleibeu wollte. 1 ) 
Dass dabei die Regierungen doch „aus landesväterlicher Vorsicht 
<lem Proselytismus uud den Rcligionsänderungen Schranken zu 
setzen wünschten", das ist begreitlich. 

Am 18. Juli 1819 kam dann zwischen den Kantonen Zürich, 
Bern, Luzeru, Glarus, Freiburg, Solothurn, Aargau, Thurgau, 
Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und — etwas später — Schaff- 
hausen eine solche Uebereinkunft zu stände, durch welche die 
freie Niederlassung der Katholiken unter protestantischen Bevölke- 
rungen, der Reformierten in katholischen Kantonen, erleichtert, 
nur an die Bedingung eines Zeugnisses sittlicher Aufführung und 
guten Leumundes gebunden ward.-) 

1 Kepertoriuin d. E. A. von 1313—1813, 8. 21 4. — Finsler, K.Stat., 8. 12 u. ff. 
Keperturium der E. A. von 1814-184*, ltd. II, .V.»ri. Der vollständige 
Text in Offiziell«» Sammlung der das Schweiz. Staatsrecht betr. Aktenstücke 
{Zürich lS-ju— 184!H, I, 'JH<. 



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HM» (ieschiehte der schweizcrisch-reformierten Kirchen. 



Der Absehluss und die gegenseitige Anerkennung der ge- 
mischten Ehen wurde auf gleiche Weise geordnet und von bis- 
herigen Erschwerungen befreit. 1 ) 

Dagegen blieb die Ausübung fremder Gottesdienste an den 
meisten Orten beschränkt. Im Jahr 182:* gestattete die Regierung 
von Hern die Anordnung eines regelmässigen katholischen Kultus, 
aber nur „auf so lange, als keine Missbräuche oder nachteilige 
Folgen daraus erwachsen und es uns gefallen wird"; von 182H 
an wurde auch in Luzern, dem einen der drei eidgenössischen Vor- 
orte, namentlich mit Rücksicht auf die Tagsatzung, der reformierte 
Gottesdienst geduldet. So fiel eine Schranke nach der andern 
welche bisher die Mischung der beiden christlichen Bekenntnisse 
verhindert hatten. 

Für die evangelischen Kirchen als solche war freilich damit 
sehr wenig gewonnen, sogar die Verbindung der kantonalen re- 
formierten Kirchen unter sich machte keine Fortschritte. Ein- 
sichtige, weitblickende Männer, wie der Antistes Hess, hofften 
anfangs, beim Untergang der bürgerlichen Einheit wenigstens 
eine kirchliche Einheit retten zu können, eine schweizerisch- 
reformierte Nationalkirche als erspriessliche Frucht aus dem Elend 
der Revolutionszeit hervorgehen zu sehen; er hatte schon 1800 
seine glaubensverwandten Aratsbrüder gebeten, das „vinculum 
fraternitatis" zu pflegen, und eine gegenseitige Korrespondenz, 
häufige „Konsultationen" Uber vorkommende Fragen und den 
Zusammentritt von Abgeordneten der verschiedenen Kirchenräte 
in Vorschlag gebracht.-) 

Dazu war die Zeit nicht angethan. Das Ruhebedürfnis über- 
wog alle andern Wünsche, und die Befriedigung über den errun- 
genen Frieden fand ihreu Ausdruck im Geuuss stiller Freuden 
und behaglicher Selbstbeschränkung. Die Hirtenfeste in Unspunnen 
wurden gefeiert. J. Conrad Appenzeller aus Winterthur, seit 180!) 
Pfarrer in Biel, dichtete *eine romantische r Gertrud von Wart", 
Jak. Gottl. Kuhn in Rüderswyl im Emmenthal, dann in Burgdorf, 
seine harmlos-idvllischen Lieder zum Lob der frommen Einfalt, 
während Samuel Zehender, als Pfarrer zu Gottstatt bei Biel und 
Dekan der Klasse Nidau, mit gleicher Treue tlir seine Obstbäume 
und für die ihm zur Erziehung anvertrauten Knaben sorgte. 

Man war froh, wieder ein Dach über der Kirche zu haben, 
zu grossen Neuschöpfuugen fehlte der Mut und die Kraft. Immer- 

1 lM:f, 1*1!», 1*21. FinsliT, Kiroh.-Stat., S. 1* u. ff 
* Finaler, im Kirchcuhlatt 1>\>% S. 2f>, u. derselbe im Züricher Tanohen- 
buch IS'»!', S. 177. 



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V. 1. Die Restauration der" Landeskirchen. Waadt, etc. 197 



hin bot sich bei der Wiederherstellung des Alten die Gelegenheit 
-zu einigen Verbesserungen. 

Die Notwendigkeit gesetzlicher Ordnung der kirchlichen Dinge 
ergab sich natürlich zuerst in den sogenannten neuen Kantonen, 
die, aus den Unterthanenverhältnissen gelöst, jetzt erst als eigene 
Staatswesen selbständig geworden waren : Aargau, Waadt, Thurgau 
uud St. Gallen. 

In der Waadt zwar änderte sich wenig, zumal von einem 
Fortschritt kann hier kaum gesprochen werden. Die Konsistorien, 
die im Jahre 1798 weggefallen waren, wurden nicht hergestellt, 
der Zusammenhang der Klassen oder Kapitel hörte fast gänzlich 
auf. In den Gemeindeu amteten die weltlichen Gemeinderäte, die 
Munizipalitäten, zugleich als Kirchenvorsteher, wie im Kanton der 
weltliche Staatsrat, allein; nur die Professoren der Akademie 
bildeten auch ferner einen — machtlosen — Kircheurat. Die Ein- 
ordnung der Kirche in die allgemeine Staatsverwaltung war somit 
in diesem Kanton nicht nur beibehalten, sondern schärfer als je 
nach den altbernischen Traditionen ausgestaltet. Der Heidelberger 
Katechismus hingegen blieb seit 1798 meistens abgeschafft und 
durch eine Bearbeitung des Osterwald'schen ersetzt. 1 ) 

Der reformierte Teil des Kantons Aargau erhielt schon 1803 
einen eigenen Kirchenrat, welcher eine gewisse Selbständigkeit 
der kirchlichen Interessen darstellte, aber erst 1811 eine genauere 
Organisation für seine 48 Pfarrgemeindeu und 1815 ein eigent- 
liches Kirchengesetz, das aber schon 1819 wieder Aenderungen 
erfuhr. Die hergebrachte Gruppierung in die zwei Kapitelsbezirke 
Aarau und Brugg bestand weiter fort, nur wurden jetzt auch 
Zolingen, Aarburg und Brittnan, die früher zu Langenthal gehört 
hatten, zu Aarau gelegt.*) 

Für die evangelischen Gemeinden im Kanton Thurgau 
wurde 1803 ein Ehegericht und eine eigene Synode aufgestellt, 
die alle zwei Jahre sich versammelte unter einem geistlichen und 
einem weltlichen Präsidenten. Ein nach dem Paritätsgrundsatze 
gewählter Kirchenrat sollte dagegen beiden Konfessionen ge- 
meinsam dienen, ein Versuch, der 181<> nach den politischen Um- 
gestaltungen wieder aufgegeben worden ist, um — flir die Refor- 
mierten — einer evangelischen Oberbehördc Platz zu machen; 
1820 (5. Januar) wurde eine Synodalordnung angenommen, welche 



') Finaler, K.-Stat., 412. 

s ) Finaler, K. Stut., :fc>7. — Vergl. dazu: Fleiner, Aarg. Kirchenpolitik in 
der Kestaurationszeit, im Aarg. Tuchen!). IM 4 . Hj. 



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11)8 



(Jeschiehte der achweizerisch-reforraicrten Kirchen. 



autlallenderwcise das Hecht des Ausschlusses vom Abendmahl im 
Prineip anerkannte. 1 ) 

Der aus den ehemals äbtischen Gebieten und gemeinen Herr- 
schaften zusammen mit der altretbrmierteu Stadt S t. G a 1 1 e n neu 
gebildete Kanton wurde jetzt, so weit das evangelische Bekenntnis 
herrschte, auch kirchlich zusammengefasst, indem die in drei 
Kapitel — St. Gallen, Toggenburg und Klieinthal- Werdenberg — 
eingeteilten Gemeinden in einer Synode und einem Kirchenrate 
sich als Einheit darstellten. Eine eigentliche Kirchenverfassung 
trat erst 1800 in Kraft; demnach bestand der Kirchenrat aus 
sieben Mitgliedern und die Synode aus sämtlichen Geistlichen, 
mit Zuziehung von zwei Mitgliedern des Kleinen und zwei des 
Grossen Kates; seit 1*17 wurde die Zahl der weltlichen Beisitzer 
auf sieben vermehrt. Die in früherer Zeit so lästigen Kollatur- 
rechte konnten nun allmählich abgelöst werden, so dass die Pfarr- 
wahlen meistens den Gemeinden selbst zukamen. Den letztern 
brachte das Jahr 1818 einen weitern Schritt zur freien Selbst- 
konstituierung in der Einführung von Kirchenvorsteherschaften, 
und dazu eine gemeinsame Gottesdienstordnung.-) In der Stadt 
St. Gallen war noch meist der Heidelberger, in den früher mit 
Zürich kirchlieh verbundenen Landgemeinden der Züricher Kate- 
chismus im Gebrauch. 

Auch in Appenzell hatte sich schon früh das Verlanget! 
nach einer gemeinsamen Svnode und einem Kircheurat für die 
evangelischen Gemeinden geregt. 1 ) Erst 18l<> wurden die Ehe- 
satzungen neu geordnet. Nicht nur die Wahl, auch die Entlassung 
ihrer Pfarrer war hier vollständig Sache der Gomeiuden. 

Einen stehenden kirchlichen Mittelpunkt erhielten jetzt die 
reformierten Gemeinden in Kätien, indem seit 1808 ein Kantons- 
kirchenrat eingesetzt wurde; aus jedem der drei Bünde 
die Synode zwei Mitglieder, das siebente bezeichnete der 
Hat. Für sämtliche Beschlüsse der Bündner Synode, die in 
Weise ihre jährlichen wandernden Versammlungen hielt, 
übrigens die Katitikation durch den evangelischen Teil dc8 Gi 

Abgedruckt in Stfimunllers .bdirbiicher für Keligion und Sitte, II 
i ls-J7 . Seite 47— *Y2. Kbendaselhst stehen auch. Seite 1 — 14 und 05—72, die 
beiden Krl.tsse: Organisation der Konfession*- Administration vom 7. Juni 
lSHi mir einer eigenen Konvertiten-Ordnung, und — ,111, 1— 12i — das (iesete 
über r Kirc!>ein<»rsteheiseliafteii u vom b\ .Januar lSli*. Verjrl. dazu 
K. Stau S. :>»7. 

• i Finaler, K. Stat., 2'^>. 

i l.'eber das Kirch» nie^iuient des reformierten Teils de." neuen Kanton 
Appenzell. St. (.i allen lsoi. 



•3 




V. 1. Di«- Restauration der Landeskirchen. Murten, Zürich. 1<)9 



Rates vorbehalten. Schon 1803 hatte der Kanton wieder eine 
evangelische Theologen-Schule begründet. 1 ) 

Der durch die Mediationsverfassung vom kirchlichen Ver- 
bände mit Bern losgerissene und unter Garantie freier Religions- 
Ubung mit Freiburg vereinigte Bezirk Murten musste jetzt 1804 
einen besonderu evangelischen Kirchenrat erhalten, der zugleich 
die Aufsicht Uber das Schulwesen Übte. Die Geistlichen verbanden 
sich seit 1807 zu einer eigenen Klasse, welche unter dem Vorsitz 
des Oberamtmanns stand und bei Pfarrwahlen auch die Vor- 
schläge machte zu Händen der Staatsregierung. 2 ) Die französische 
Gemeinde in Multen hielt seit 1812 ihren Gottesdienst iu der be- 
nachbarten Kirche zu Merlach. 

Wenn in Basel die Einführung der Vermittlungskonstitution 
keine organisatorische Aenderung brachte, so machte sich da- 
gegen die schärfere Ausbildung der Stadtherrschaft nach dem 
Jahre 1814 darin bemerkbar, dass von dieser Zeit hinweg die 
früher üblichen Generalkapitel der gesamten Geistlichkeit iu 
Wegfall kamen. 

Das Umgekehrte zeigte sich in Genf, wo man schon seit 
Anfang 1800 auch die Geistlichen der Landgemeinden als Mit- 
glieder der „Compagnie des pasteurs" anerkannte. 

Es wird vornehmlich als ein Verdienst des Antistes Hess 
bezeichnet, dass auch in Zürich die äussern Einrichtungen der 
Kirche zugleich mit ihrer Herstellung doch dem neuen Bedürf- 
nisse angepasst worden sind. Die Geistlichkeitssynode erhielt 
zwar auch jetzt keine eigentlichen Kompetenzen, da in dem 
noch immer rein konfessionellen Kanton die oberste Staatsbehörde 
auch in Kirchensachen einzig zu entscheiden fortfuhr; dagegen 
wurden in den Gemeinden die kirchlichen Vorsteherschaftcu, die 
Stillstände, wieder eingeführt. Der frühere Examinatoren-Konvent 
ward jetzt als Kirchenrat erklärt und in einen kleinern und 
grössern Konvent geteilt, in welchem nunmehr nicht bloss die 
Stadtpfarrer, sondern auch einige vom Lande sassen. Dem er- 
weiterten Konvent, dem alle wichtigen Geschäfte vorgelegt werden 
inussten, gehörten sämtliche Dekane und noch vier von der Synode 
frei gewählte Landgeistliche an. 3 ) Die von Hess abgefassten 
Prädikauten, Synodal- und Stillstands-Ordnungen weisen merkbare 
Fortschritte auf im Sinne der neuen Zeitforderungen. Die Patronats- 
reehte wurden jetzt meist losgekauft, Glattfeldcn und Ossiugen 

'] Finaler, K. Stat., 2JW und »»33. 
2 ) Finaler. K. Star., 17o u. ff. 
') Finaler, K. Stat., 42, 43. 



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m 



2<» 



(Joschichte der .scimeizeriseh- reformierten Kirchen. 



1804 vom Domstift Konstanz, Stammlieiiu 1808 von St. Gallen, 
Kussikon von Schwyz und Glarus, Stallikon 1812 von St. Blasien 
und Meilen 1818 von Einsiedeln; dagegen hörten anderseits die 
Züricher Kollaturcn auf in einigen thurgauischen und SchafThause r 
Kirchen, und fiel überhaupt der kirchliche Zusammenhang dahin 
mit dem evangelischen Thurgau und Kheinthal, der bis 1798 sieb 
erhalten hatte. Die Stadt Stein a. Rh. wurde jetzt ein Teil des 
Kantons Schait'hausen. ZU rieh machte in diesen Jahren auch be- 
deutende Anstrengungen für Hebung der Landschulen, durch Für- 
sorge für Lehrerbildung und Einführung regelmässiger Aufsieht. 1 ) 

Dass der Sinn für christliche Pflicht — im Gegensatz zum 
„toten Glauben" — in Wirklichkeit mehr als früher Eingang ge- 
funden hatte, das bewies in hervorragender Weise die Gründung 
der Züricher HUlfsgescllschaft, die in den Kriegs- und Notjahren 
von Dr. med. Job. Kaspar llirzel im Verein mit andern Menschen- 
freunden gestiftet, eine ebenso intensive als besonnene und 
segensreiche Thütigkcit in freiwilliger Unterstützung der öffent- 
lichen staatlichen Armenpflege zu entwickeln begann. 2 ) Und an 
diese sehloss sieb, von dem gleichen Manne angeregt, die „Schwei- 
zerische gemeinnützige Gesellschaft" (15. Mai 1810). 

Die Herner Kirche erstand beinahe unverändert in ihrer 
Organisation und ihrem Verhältnis zum Staate. Der letztere be. 
nützte den Anlass der allgemeinen Grenzbestimmungen, um eudlich 
die Kollatur der Kirche zu Langenthal vom Kloster St. Urban zu 
erwerben, 20. und 2t>. Juli 1808, und damit der unnatürlichen 
Einmischung einer fremden Körperschaft ein Ende zu machen. 
Nur ungern hat das Kloster sieh zur Abtretung verstanden; 
ging ein längerer Streit voraus, der so weit führte, dass 
Zeitlang der Unterweisungsunterricht der Langenthaler Kat 
menen in Lotzwvl abgehalten werden musste. 1 ) Freiwillig ül 
hingegen 182(i das Städtchen Unterseen sein Pfarrwahlrecht a 
die Regierung, um sieh dem allgemeinen Verband eiuzuoiduei 

1 Veilioserung der Volksschulen im Kanton Zürich durch hochobrig- 
keitlich veranstaltete Unterweisung der wirklichen Lehrer im Jahr 1806 und 
]so7. Beruht und Anweisung und Auftrag von dein Erziehungsrato des Kt 
Zürich au die < »rtsaufsiehten der Landschulen, vom °M. Januar 1808, beides 
ju Schnlthess, Beitrage zur Kenntnis und Beförderung de* Kirchen- und 
Schulwesens in der Schweiz ■ Zürich 1»)K— 1SHK lid. I, 1— sn und W)— WO. 

i Vergl. die für die (ieschichte der VVohlthätigkeit in der Schweiz 
ausserordentlich reichhaltige Serie der ,Neujahisl>lätter der llülfjtgeselhichaft* 
in Zürich. Biogi. des Stifters. 1>j;<;, mit Bild. 

I.ohner, d. rcf. K., II. o'il . Blaser. .!.. Die Kirche von Langenthal, 

1S!'S. 





V. 1. Die Restauration der Landeskirchen. Rein. 



201 



180G wurde die kleine Kirche zu Bargen mit Aarbcrg vereinigt, 
1816 die Pfarreien zu Gadmen und zu Guttannen wieder her- 
gestellt, 1818 dem Seelsorger zu Guggisberg ein Helfer beigegeben, 
der zu Rllschegg wohnte, im folgenden Jahre, 1819, der Helfer 
von Grosshöchstetten nach Zäziwyl versetzt und 1820 eine neue 
Helferei zu Wasen bei Sumiswald errichtet, lieber den her- 
gebrachten Privatbesitz der Kirchenstuhle erliess der Rat im Jahr 
1809 ein Reglement, das diese Rechte zwar bestehen Hess, aber 
doch einigermassen beschränkte. Die Predigerordnnng von 1824 
war nur eine Umarbeitung der ältern.') 

In Pruntrut, der frllhern Bischofsresidenz, entstand jetzt 181(5 
eine deutsch-protestantische Pfarrei, welche zum neuen Kapitel 
Biel gehören sollte. Auch Münster, wo seit 1820 regelmässig 
deutsche Predigt abgehalten wurde, erhielt 1827, das durch Ein- 
wanderung stark bevölkerte St. Immer 1830 eigene deutsche 
Pfarrer. Die Kollaturrechte des Klosters Bellelay Uber die Kirchen 
zu Pieterlcn und zu Langnau fielen an den Staat. 

Mit dem Kanton Solothurn wurde 180(3 ein neuer Vertrag 
abgeschlossen Uber die kirchlichen Verhältnisse der reformierten 
Gemeinden im Bucheggberg, und 1818 und 1819 fanden genauere 
Festsetzungen darüber statt. Es wurden jetzt diese Gemeinden, 
wie auch die reformierte Gemeinde der Stadt Solothurn, förmlich 
dem Kapitel Büren als Teile der berniseben Landeskirche ein- 
verleibt und damit eine alte Streitfrage endgültig erledigt. 2 ) 

Mit der helvetischen Gesetzgebung war auch das Duldungs- 
dekret zu Gunsten der Täufer dahingefallcn, mit der Staatskirche 
auch die Zwangstaufe wiedergekehrt. Es darf bemerkt werden, 
dass auch diesmal die kirchlichen Behörden humaner dachten, 
als die Mänuer des Staates. In einem Gutachten vom 10. Mai 1807 
sprach sich der Kirchenrat für die freie, bediDgungslose Heimkehr 
der Verbannten aus, um so mehr, da die Täufer „ihrer Moralität, 
ruhigen Aufführung und guten Deukungsart halb wirklich in sehr 
gutem Rufe stehen." 3 ) Die Räte waren anderer Ansicht: 1810 
wurden die Täuferehen als ungültig, die Kindertaufe fUr ver- 
bindlich erklärt, da sowohl Trauung als Taufe nicht nur als 
religiöse, sondern als bürgerliche Handlungen betrachtet werden 



') Druckausgahe in 4°. Sie ist abgedruckt in Steimmillers Jahrb., III 
(1827), S. 7:3 — 117. 

*) Kinsler, K. Stat., im. 

a / Müller, Täufer, 8. .*{<«!. Eine handschriftliehe Abhandlung über diese 
Frage, von der Hand von Professor .Samuel Studer. von 181i">, in Mss. H. II.. 
XIX, 10, Nr. ± 



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202 



(u'schklito der sclivveizeriseh-reformierten Kirchen. 



müssen und der Neugeborene nur dureli die Taufe Landreeht 
und lleimatangehörigkeit erlange. Das Jahr 1810 brachte dann 
eine neue Wendung. Mit der Zuweisung des Bistumsgebietes an 
Bern wurden auch die seiner Zeit als Täufer aus dem Eminenthal 
naeh dem .Iura Ausgewanderten wiederum Berner. Nicht ohne 
Besorgnisse hatten sie dem entgegengesehen; aber für die Duldung 
ihrer religiösen Freiheit wurde ihnen jetzt eine Ausnahmestellung 
bewilligt, besondere Garantie vertragsmässig zugesagt, so dass die 
gesetzliche Lage der so lange vom Staate Ausgeschlossenen doch 
verbessert wurde. Allerdings mtisste sie bald zu Gunsten des 
modernen Staatbürgertums und der Gleichheit vor dem Gesetz 
wieder neue Modifikationen erleiden, so schon 182«) und 1823 
noch einschneidender später. 

Line der wichtigsten Massregcln der Zeit war die Wieder- 
herstellung der Akademie, die zwar auch jetzt vornehmlich zur 
Heranbildung von Theologen bestimmt, doch in ihrem Lehrgang 
wesentlich erweitert wurde durch Professuren auch für rechts- 
wissenschaftliche, medizinische und allgemein philosophische 
Fächer.-') Die Vorlesungen Uber „Didaktische und Moraltheologie" 
wurden dem Professor Lmanuel Jakob Zcender, diejenigen über 
Bihelstudium an Hud. Schärer übertragen: erster Kurator der 
Anstalt war Dekan Ith, der dann 1813 als Pfarrer zu Siselen 
gestorben ist. Als langjähriger r Kanzler" der Akademie machte 
sich nachher der gelehrte Abraham Friedrich von Mutach ver- 
dient. 

Schliesslich haben wir noch einer gesetzgeberischen Neuerung 
zu gedenken, die beinahe in allen reformierten Kantonen gleich 
zeitig durchgeführt worden ist und die, wenn sie auch zunächst 
scheinbar nur die äusserste Peripherie des kirchlichen Lebens 
berührte, doch für das künftige Gedeihen und für die Ueber- 
windung bedenklicher und oft beklagter Missbräuche ausser 
ordentlich förderlich geworden ist. 

Bisher hatte jede Pfarrstelle ihr eigenes Kirchengut b 
aus welchem die Kosten des Kirchennnterhalts, des Gottes 
und ein grosser Teil der Pfarrbesoldung bestritten werden musste. 
Von alten Zeiten her gab es einzelne Kirchen, welche durch die 
l.'mstände, meistens durch Zufall, ein abergläubisch verehrtes 
Heiligenbild, Ablässe, Wallfahrten und dergleichen begünstigt, 
grosse Reichtümer gesammelt hatten und dem jeweiligen Pfarrer 

'i l insl.T, K. Stat., S. 

'-. v. <;ny<TZ, <)., (irschicht«' <tcr Ak;i<leini<', im Hern. TasehU. 1871, 

s. ;s— .v. 





r 




V. 1. Die Restauration der Landeskirchen. Kirchengüter. 203 



ganz übermässige Einkünfte gewährten, während andere, ohne 
ersichtlichen Grund zurückgeblieben, den Inhaber des Amtes 
nur sehr kümmerlich nährten. Dieses Missverhältnis war um so 
bedenklicher, weil es in keiner Weise mehr, wie vielleicht früher, 
den grössern oder geringem Anforderungen an die Thätigkeit des 
Pfarrers entsprach, die ärmsten Gemeinden vielmehr in der Hegel 
auch die infolge ihrer Lage beschwerlichsten waren. Es erklärt 
dies das Jagen und Wühlen nach besser dotierten Stellen, gegen 
welches die Obrigkeit fast drei Jahrhunderte lang einen ver- 
geblichen Kampf geführt hat. 

Schon im Lauf des XVIII. Jahrhunderts hatte beispielsweise 
die beruische Regierung die Ordnung einzuführen gesucht, dass 
die allzureichen Pfründen einen bestimmten Anteil abzugeben 
haben zu Gunsten einer Ausgleichung an die dürftigsten Stellen. 
Allein die Unbilligkeit war damit, wenn gemildert, doch nicht 
beseitigt l ), und ihre Folgen ebenso wenig. Die plötzliche Auf- 
hebung der Zehnten hatte die Uebelstände mehr als jemals 
fühlbar gemacht. Als nun der Staat nach Abschluss der Revo- 
lutionsperiode die Sorge ftlr den Unterhalt des Kirchen wesens 
wieder auf sich nahm, wurde der Anlass benutzt, um gründlich 
Wandel zu schaffen. Die Kirchengüter wurden nicht einfach ihrem 
Zwecke wiedergegeben, sondern jetzt centralisiert. 

Bern ging hierin voran. Durch ein Gesetz vom 7. Mai I.S04 
wurde bestimmt, dass der Staat die Beziehung und die Verwaltung 
aller den Kirchen zugehöreuden, urbarisierten , das heisst ur- 
kundlich festgestellten, Einkünfte übernahm und dafür sämtlichen 
von der Regierung eingesetzten Geistlichen den Gesamtertrag in 
gleichmässig berechnetem Verhältnisse als Besoldung zukommen 
Hess. Dieser Gesamtertrag des zusammengeworfenen Kirchen- 
gutes wurde mit Inbegriff eines weitern staatlichen Zuschusses 
auf 275,000 alte Schweizerfranken berechnet, und diese Summe 
nun für die Pfarrbesoldungen verwendet. Man zählte damals 152 
zu besoldende geistliche Stellen, nebst einigen Helfereien und 
Professorenämtern, welche ebenfalls auf das Kirchengut angewiesen 
waren. Dabei gab die Regierung die feierliche Erklärung ab, 
dass der Staat sich nicht als Eigentümer, sondern als Verwalter 
des Kirchenvermögens betrachte, die Geistlichen somit nicht von 

') Die PfarreinkHnt'te differierten von einem Minimum von l'i)— 210 
Kronen, in Lauenen, und 13t — 17H Kronen, in Keichenbaeh bei Frutigen. bis 
zu einem Maximum von 1000— 2100 Kronen, in Ins, und 1240 — 2400 Kronen, 
in Kirchdorf, so nach der Schätzung der Naturalien und je nach dem Ertrag 
günstiger oder ungünstiger Jahre. 



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204 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



ihm als Staatsdiener, sondern nur durch ihn als Kirchendiener 
aus dem der bernischen Kirche ganz eigentümlich zustehenden 
Gute besoldet werden. 1 ) 

Die Zweckmässigkeit dieser Errichtung war so sehr ein- 
leuchtend, dass sie sofort Uberall nachgeahmt wurde, wo ähnliche 
Zustände dazu aufforderten. Oer Kanton Aargau folgte im De- 
zember 1804 2 ), der Kanton Leman am 3. Juni 180ö s ), Basel, wo 
schon 1800 Klagen über das bisherige System laut gewordeu 
waren 4 ), am 13. Juni 1808 5 ), und Zürich am 1U. Dezember des 
nämlichen Jahres. 15 ) Dass gleichzeitig auch Murten 180(5 eine 
„Verschmelzung der Kirchengütcr u für gut fand 7 ) und Schaffhausen 
mit der Frage sich beschäftigte 3 ), zeigt nur, wie mächtig die Not- 
wendigkeit einer Neuordnung sich allerorts aufgedrängt hatte. 9 ) 
Hierin wenigstens zeigte sich eine wieder stärker hervortretende 
Wechselwirkung. 

Es war allerdings unvermeidlich, dass die Abhängigkeit der 
Kirche vom Staat noch befestigt und dass namentlich die per- 
sönliche Abhängigkeit der Pfarrer von den staatlichen Beamten 
für servile Naturen noch empfindlicher werden kouute, seitdem 
sie ihre Besoldung ganz aus der Hand des Landvogts empfingen. 
Immerhin war dies Verhältnis weniger unwürdig und weniger 
peinlich, als wenn, wie vordem, der Pfarrer seine Zehntgarben 
selbst oder durch seinen Knecht auf dem Acker der Bauern, aus 
der Hütte des armen Mannes, abholen und wegnehmen musste. 
Die sehr radikale Massregel war ohne allen Zweifel als ein Fort- 
schritt zu betrachten; ihre nachteiligen Seiten kamen erst später 
zum Vorschein. 



l ) Verordnungen zur hessern und gleichmäßigem Besoldung der be- 
diensteten Geistlichkeit in der Schweiz. Besehluss von Bern, abgedruckt in 
Schulthess, Beitr., Bd. 1, 214—223. 

v ) Verordnung des Kantons Aargau betr. Besoldung der reform. Pfarr- 
geistliehen, v. 1. Dez. 1804. Abgedruckt in Schulthess, Beitr., Bd. I, 220— 234. 

J ; Ebenda»;, Bd. I, 237—211. 

*) Gedanken eines Kcligionslehrers in Basel über die Besoldung der- 
selben. Basel 1800. 

s ) Gesetz über Klassifikation und Kompetenz der Pfarrstellen d. Land- 
distrikte. Schulthess, Beitr., 1, 244—248. 

r, \ Gesetz« betr. Ausgleichung der geistlichen Pfrundeinkünfte. Ebenda*., 
24{»-2:x;. 

h Finder, K. St.it., lf>3. 

H ! V elter die Besoldungen der protest. Geistlichkeit im Kanton Sehaff- 
haiisen. Schulthess, Beitr. III, 3f> — 50. 

Vergl. auch den Aufsat/.: .,Von der Grösse der Pfarreien' 4 , in Stein« 
inüllcrs .Jahrb.. III <1*27... S. 22i»-22.'i. 



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V. 1. Di«» Restauration «lor l.:unl<v*kin-h«'ii. Parität. 



So konnte denn in verhältnismässiger Ruhe sich die Restau- 
ration der frühem Zustände vollziehen, und als im Dezember 1813 
unter dem Druck der alliierten, gegen Napoleon ausgezogenen 
und nun die Schweiz tiberschwemmenden Armeen auch die alten 
aristokratischen Verfassungen hergestellt wurden, zeigte es sieb, 
dass auch in Hezug auf die Kirche alles dazu vorbereitet war. 
Die Art dieses politischen Umsturzes war freilich nicht geeignet, 
die Hoffnung zu erwecken, dass die Erfahrungen der letzten Jahre 
benutzt und die früher begangenen Fehler vermieden werden 
sollten. Es schien viel zu sehr auf unbedingte Rückkehr zum 
Alten, auf Ausrottung aller Spuren der Revolutionsepoche ab- 
gesehen, und für die Kirche konnte dies verhängnisvoll werden. 

Die Stimmung war zwar der Kirche grundsätzlich entschieden 
günstig. Man wollte wieder Religion, man wollte wieder eine 
Kirche haben. Die Sittengerichte wurden wieder eingesetzt, die 
Sonntagsmandate wieder in Kraft erklärt, die Gottesdienste wieder 
gegen Störungen geschützt, Tauf- und Admissionsunterricht wieder 
verbindlich gemacht, die kirchliche Einsegnung der Ehen wieder 
die einzige Form ftlr die gesetzlich gültige Trauung. 

Eine vollständige Rückkehr zum alten System nach jeder 
Richtung war indessen durch einen eigentümlichen Umstand ver- 
hindert worden, der bald seine anfangs von Wenigen geahnte 
Wichtigkeit offenbar zu machen begann. Beinahe alle reformierten 
Schweizerkantone hatten aufgehört, auf die eine Konfession be- 
schränkt zu sein; fast alle waren nach ihrer Wiedereinsetzung 
paritätische Staaten geworden, so dass die Regierungsbehörden 
jetzt für zwei Bekenntnisse zu sorgen hatten. 

Wir sagten, dass Wenige diese Folgen vorausgesehen haben; 
diese Wenigen haben sie aber nicht nur geahnt, sondern beab- 
sichtigt. 

Bei der Neuorganisation der Eidgenossenschart zum Bunde 
der 22 Kantone galt es als Klugheitsmassregel, wenn irgend eine 
Gelegenheit sich dazu bot, Bevölkerungen verschiedener Kon- 
fessionen zu einem Staatsverband zusammenzulegen, um das ein- 
seitige Staatskirchentum, das Zusammenfallen von Staat und 
Kirche unmöglich zu machen. Die reformierte Stadt St. Gallen 
wurde mit den grossenteils katholischen Abtsgebieten im Rhein- 
thal und Sargans vereinigt; die katholische gemeine Herrschaft 
Baden mit dem bernisch-refortnierten Aargau zu einem neuen 
Kanton gestaltet. Das katholische Freiburg sollte durch das 
protestantische Gebiet der Stadt Murten neutralisiert werden, und 
während Basel einige katholische Dörfer des nun aufgelösten 



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(Schiebte der $chweizori»ch-r«formiertcn Kirchen. 



Flirstbischoftums erhielt, wurde Bern durch den grösstenteils 
katholischen Jura fUr seine Gcbictsverlustc entschädigt und somit 
jetzt ebenfalls zu einein paritätischen, konfessionell gemischten 
Staate gemacht, und ähnlich erfuhr Genf eineVergrösscrung durch 
katholische Gebiete. Unter den reformierten Kantonen war Zürich 
allein noch kirchlich homogen geblieben. Die Diplomaten, die 
freilich von der Religion meistens sehr sonderbare Vorstellungen 
hatten, hofften dadurch die Schroff heiten der Bekenutuisgegen- 
sätze zu mildern und die Bevölkerungen zur gegenseitigen Ver- 
träglichkeit und Duldsamkeit zwingen zu können. 

In den Räten der Kantone sassen nun fast überall Mitglieder 
beider Bekenntnisse neben einander, und schon aus diesem Grunde 
konnte das Kirchenregiment nicht ganz in der gleichen Weise 
fortgeführt werden, wie das vordem selbstverständlich gewesen 
war. Die I'eberlassnng grösserer Selbständigkeit, erweiterter 
Kompetenzen der kirchliehen Behörden musstc die natürliche Folge 
dieses Zustande* sein oder doch allmählich sich als unausweich- 
liche Notwendigkeit herausstellen. Die Grundsätze der Glaubens-, 
Gewissens- und Kultusfreiheit Tür die beiden anerkannten Kon- 
fessionen und alle ihre Bekenner konnten, nachdem sie einmal 
Eingang gefunden hatten, aus den Verfassungen nicht wieder 
entfernt werden. Auf diesen Punkt konnte man bei der Restau- 
ration nicht mehr zurück. 

Der Unterschied von Staat und Kirche musste jetzt zum Be- 
wusstscin kommen. Die Kegierungen konnten und durften sich 
nicht mehr wie bisher mit ihrer Kirche identifizieren, die Kirchen 
konnten ebenso wenig länger Kegierungen als ihr natürliches 
Oberhaupt betrachten, welche die kirchlichen Ziele nicht mehr 
als die ihrigen erkannten, wohl auch gar nicht mehr zu ihr ge- 
hörten. Die bis dahin unbekannte Frage nach dem richtigen Vi 
bältnis zwischen Kirche und Staat wird von nun an G 
der eifrigsten Erörterung. 

Der spätere Dekan von Bern untersuchte noch im Jahre 1 
die geltenden Gesetzesbestimmungen, um über die rechtlic 
Stellung seiner Kirche sich Klarheit zu schatten'), denn gerade 
für Bern war die eingetretene Veränderung am stärksten fühlbar; 
wie diese Republik das Staatskirchentum am strengsten aus- 
gebildet hatte, so war ihr jetzt die ansehnlichste Zahl katholischer 
Gemeinden einverleibt, welche für ihre kirchlichen Interessen volle 
und unparteiische staatliche Fürsorge verlangten. 





's FuiMhuucntalgesetze, von S;un. Stmlcr. M**. II. II., XVII, 



207 



Der Vereinigungsvertrag vom 20. November 1815 hatte übrigens 
auch direkte Folgen fllr die reformierte Berner Kirche. Während 
Murten aus dem Verbände vollständig gelöst wurde und sich 
gezwungen sali, innerhalb des katholischeu Kantons Freiburg für 
seine konfessionellen Interessen eine gewisse Unabhängigkeit sich 
zu wahren, wurde nun umgekehrt die bisher kirchlich selbständige 
Stadt Biel in die Konstitution der Berner Kirche hereinbezogen. 

Dasgrö8ste Verdienst bei der Anglicderungdes protestantischen 
Jura an die Berner Kirche kam neben dem für religiöses Leben per- 
sönlich sich interessierenden Landvogt in Münster, dem edlen Ge- 
schichtsforscher Bernhard Emanucl von Rodt, ganz besonders dem 
damaligen geistigen Haupt des St. Iminerthals zu, Karl Ferdinand 
Morel (geboren 1772), Pfarrer zu Corgemont, der 1824 Dekan des 
neugebildetcn Bieler Kapitels wurde. Er war ein hochgebildeter, 
ebenso kluger als warmherziger Mann, der, mit Recht allseitig 
geliebt und verehrt, 1848 gestorben ist. 1 ) Die äussere Gestalt der 
alten Kirchen war wieder hergestellt, aber die innern Voraus- 
setzungen waren vielfach anders geworden, wie im Verhältnis zu 
dem Einzelnen, so in der Stellung zu der Gesamtheit. Principiell 
war der Standpunkt des Staatskirchentums, wie es sich als 
religiös-pädagogische Anstalt aus der Reformation heraus ent- 
wickelt hatte, jetzt aufgegeben. 

2. Der „Reveil" in der französischen Schweiz. 

Die staatliche Parität und der von da aus als tolerante Ge- 
sinnung geradezu begünstigte ludiflerentisuius war indessen nicht 
die einzige Gefahr, die dem Staatskirchentum drohte und zu einer 
vollständigen Umgestaltung hindränget) inusste. Es zeigte sich 
bald, dass auch die Frömmigkeit, wo sie in grösserer Wärme, 
Innigkeit und alles beherrschender Kraft vorhanden war, nicht 
ganz den nämlichen kirchlichen Charakter an sich trage, wie die 
altreformierte, dass sie in den hergebrachten Formen religiöser 
Sitte sich nicht mehr genüge, dieselben sogar mit einem gewissen 
natürlichen Misstrauen ansehe. 

Der Pietismus der „Stillen im Lande" erfuhr jetzt, einerseits 
gefördert durch die zur Religiou zurückführende Wellenbewegung 
der Zeit, anderseits angeregt durch den thatkräftigeu englisch- 
amerikanischen Methodismus, eineu mächtigen Impuls, aber auch 
eine etwas veränderte Richtung und Färbung. 

»> Finaler, K. Stat., 12'). 

»j Actes de la Suc. d'eniul. du Juni, XIII, fxJ, und XVII, 4o. — Schw ab, 
in der Sninnil bern. Biopr., II. Iii»— 118, mit Bibtn. 



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208 Geschichte <ler schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Neben das in der Welt aufgehende „allgemein vernünftige" 
Tugend-Christentum, die natürliche Religiou oder die Religion des 
„natürlichen Menschen", stellte sich jetzt, nicht ohne innere Be- 
rechtigung, das ausdrücklich von der „Welt" sich scheidende, 
speeifische Christentum, das Christentum der Bekehrung und der 
Wiedergeburt. 

Damit trat die kirchliche Frage in ein ueues Stadium, indem, 
ohne dass die äussern Kirchengrenzen zunächst Aenderungen er- 
fuhren, doch thatsächlich nun die religiös Gleichgültigen und 
Kircheuflüchtigen auf der einen Seite, die Eifrigchristlichen ebenso 
auf der andern Seite, sich innerlich von der grossen öffentlichen 
Oemeindekirche zu sondern begannen. 

Die von John Wesley ausgehende Bewegung verbreitete sich, 
nachdem die Periode politischer Aufreguugen einmal überwunden 
war, zuerst auf die westliche Schweiz, deren Bewohner sowohl 
vermöge ihres lebhaftem Temperaments, als auch und mehr noch, 
ihrer calvinischen Traditionen, für eine schroffere Unterscheidung 
zwischen Gott und Welt und eine strenge Ausbildung der daraus 
sich ergebenden Konsequenzen vorzugsweise empfänglich waren. 1 ) 

Allein gerade die Kirche Calvins in Genf war, vielleicht mehr 
als andere, einer stark rationalistischen Verflachung und Vcrknöche- 
rung anheimgefallen. Die französische Aufklärung hatte hier, 
nachdem sie einmal eingedrungen, in einem Grade gewirkt, dass 
die Geistlichkeit veranlasst war, gerade um so mehr die Worte 
und Formen des Dogmas last gewaltsam aufrecht zu halten, je 
mehr sie selbst von der modernen Strömung ergriffen und dem 
Geiste ihres Bekenntnisses innerlich entfremdet war. 

Die Kirchenverfassung bestand zwar äusserlich auch während 
der Revolutionsjahre fort, aber die Ehegesetzgebung war auf- 
gehoben und die Kirchenzucht unmöglich geworden. Der Katechis- 
mus Osterwalds war durch eine andere Arbeit verdrängt, die ziemlich 
starke Abweichungen von der kirchlichen Lehre verriet, und eine 
Aenderuug der Liturgie, im Jahre 1788, hatte wenig übrig ge- 
lassen von den ehrwürdigen von Beza herstammenden Kirchen- 
gebeten. 3 ) Man begnügte sich mit einer Art von Scheinorthodoxie 
und täuschte sich über den Unterschied zwischen dem, was man 
lehrte, und dem, was man glaubte. . 

Die „Religion der Väter" war den rechten Genfern ein wertvolles 
Erbstück aus ihrer Geschichte, das mau mit Pietät behandelte, 

') Host. A.. Memoire« pouvant servir a l'hiatoire du reveil rcligieux. 
Paris lN->4. 2 vols. 

»i Finster, K. Stat., '>'*>. 



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V. 2. Der Keveil in der französischen Schweiz. Genf. 9<>9 



mit dem man aber nichts mehr anzufangen wusste. 1 ) In den 
Predigten der Zeit kehrte der Gedanke immer wieder, von welchem 
Nutzen für den Staat, von welcher Wichtigkeit für die Gesellschaft, 
welch eine heilige und schöne Einrichtung die Religion sei. Die 
Erfahrungen der Revolutionszeit, die für Genf besonders schmerz- 
lich waren, weckten zunächst nur diese Seite der Ehrfurcht vor 
den alten Einrichtungen. Die speeifisch evangelisch-christliche 
Lehre und ganz besonders die Person des Erlösers war dabei 
sozusagen in Vergessenheit geraten, wurde wohl auch absichtlich 
in den Hintergrund gestellt, weil man damit Anstoss zu erregen 
fürchtete. Das damals zumeist im Gebrauche Stehende kirchliche 
Lehrbuch fasste die Bedeutung Christi flir unser Heil in dem 
Ausdruck zusammen: „Nous lui devons beaueoup de respect, de 
soumission et d'amour.*) Vor allem suchte man, uud die Behörden 
gingen hierin voran, jeden dogmatischen Streit zu vermeiden und 
kehrte deshalb mit Vorliebe nur die allgemeinen, selbstverständ- 
lichen Wahrheiten hervor, die niemand bestritt, die aber auch 
niemand zu nahe traten. 

Da bildete sich nun 1810 unter j Ungern Studenten der Aka- 
demie ein Freundeskreis, welcher von Anhängern der Bruder- 
gemeinde einige Anregungen erhalten zu haben scheint, „die 
Gesellschaft der Freunde", wie sie sich nannten. Ihre wichtigsten 
Glieder waren Ami Bost und Henri Louis Empeytaz, von denen 
der letztere, noch ganz jugendlich, erst 1796 geboren, schon sehr 
früh durch religiöse Gewissensangst zur Beschäftigung mit den 
Heilsfragen gedrängt worden war. Die „Compagnie des pasteurs" 
fand die Sache bedenklich und fing an, die Freunde mit einem 
gewissen Misstrauen zu überwachen; der Verein löste sich auf. 

Allein gerade jetzt erschien eine Persönlichkeit, welche be- 
stimmt war, für das religiöse Leben, namentlich für das der 
Schweiz, eine gauz eigenartige Bedeutung zu gewinnen, eine 
Frau, eine Fremde, die russische Baronin von Krudener. 8 ) 

>) v. d. Goltz, Die rei'. Kirche Genfs im XIX. Jahrhundert. Basel und 
Genf 1SC2. — Maury, Im reveil religicux «laus l'cglise r. f. a Geneve et en 
France, 1MU— IfV». Paris, 2 vols. 

*> Kirrhcnblatt 1*54, s. 140. 

') Eynard, Ch., Vic de .Mm« de Kr.. Pari.«* 1825», '2 vols. — Frau von Kr., 
ein Zeitgemälde, Bern 1K6S. — Bibliotheque univers., 1KS4. p. 3<I2, und aus 
der Zeit selbst.: Hurter, Fr., Frau von Kr. in der Schweiz. Helvetia, 1817. 
— Bosshardt. Ein Wort der Wahrheit über Frau von Kr. und ihre Lehre, 
von einem Augen- und Ohrenzeugen, SchaflThausen 1X17, und J. G. Müller« 
Tagebuch in Geizers Prot. Monat*!)!., Bd. £>, S. 1!>5-21*. 

Bioosch, Gesch. der »chweiz.-ref. Kirchen. Bd. II. 14 



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210 



(Jeschiclito (kr schwcizeriHch-refortmcrtcn Kirchen. 



Sc 



w 



Julian»' Barbara Baronin von Vietinghoff wurde in einer vor- 
nehmen Adelsfamilie (am 11. Xov.) lTUii in Riga geboren, aber in 
Paris erzogen, wo i Ii r Vater in der Gesellschaft der Philosophen 
und Freigeister verkehrte. Mit 14 Jahren wurde sie wider ihren 
Willen mit dem srhon ziemlieh bejahrten Baron von Krudener 
verheiratet, dem russischen Gesandten in Venedig. Die Eheleute 
trennten sich bald und die junge selbständige Frau lebte nun 
auf Reisen, bald in Riga oder Petersburg, bald in Paris. Sie ist, 
wie sie selbst sagte, -in den Wohnungen der Eitelkeit auf- 
gewachsen", und dem entsprach das Leben, dem sie nunmehr 
sieh hingegeben haben soll. Allein 1807 zog sie sieh gänzlich 
von der Welt zurück und fühlte sich nun berufen, den wahren 
Glauben zu predigen, ein starkes, lebendiges Christentum zu ver- 
breiten und die ungläubig gewordenen Kirchen neu aufzuwecken. 

Aufregend, stürmisch, schwärmerisch-exaltiert in Sprache und 
Auftreten, aber zum Denken aufrufend, zur Selbstbesinnung mah- 
nend und das Gemüt ergreifend, reiste sie herum und fand überall 
Gläubige, die, überrascht bald von der ganz ungewohnten Form 
ihrer Reden, bald von dem nie gehörten Inhalt, getroffen von 
Wahrheiten, die ihnen sonst nie nahe getreten waren, gerührt 
und ergriffen durch die. Erscheinung der schonen und vornehmen 
Dame, die sieh doch der Geringsten erbarmte, in dieser merk- 
würdigen Frau eine Prophetin erblickten. Ganze Seharen fol 
ihr, bald auch Wunder und Zeichen erwartend. 

Die bisherige Pietät im gewohnheitsmässigen Beobachten d 
herkömmlichen kirchlichen Sitte wurde als totes Ch 
als ein verkapptes Heidentum bezeichnet, das zum Heil 
kommen unwirksam sei, als eine grosse Selbsttäuschung, 
nur die Seelen einschläfere. Katechismusglaube, Bi 
Predigthören, Beten, das alles ist Nichts, wenn die wahre innere 
Bekehrung fehlt, die persönliche Hingabe an Christus, den Heiland 
der Sünder. Es war also hier nicht um die Pflege der vorhan- 
denen Religiosität zu thun, sondern um das Herausreissen der 
einzelnen Menschcnseele aus der verdorbenen Welt, und da wurden 
die Bande, welche die Glieder eines Volkes mit einander ver- 
binden, als etwas Unberechtigtes, als störend und hemmend be- 
kämpft. An die Stelle der kirchlichen Gemeinschaft setzte diese 
Predigt die Seelengemeinschaft der Gläubigen mit Christus. Als 
Zeichen der wahren Demut und Gläubigkeit führte Frau v. Krudener 
in ihren Kreisen das knieeude Gebet eiu. 

Durch Gleichgesinnte, welche die Prophetin hören und 
wollten, wurden Säle gemietet, Versammlungen und Er 



a1 




V '2. \h'r Keveil in der fr;ur/.r>si;*elii*n Selnveiz. Fr. v. Krmlener. 'J\\ 



stunden veranstaltet, einmal mit Kindern, das andere Mal mit 
Erwachsenen, die sie zur Busse aufriet'. 

Der Eindruck, den diese Frau machte, beruhte allerdings 
zum Teil auch auf dem Umstände, dass man ihr geheimnisvolle 
Macht auf den Kaiser Alexander I. von Kussland zuschrieb. Dieser 
Fürst, selbst ein gefühlvoller Schwärmer für christliche Menschen- 
liebe, hatte Frau v. Knideucr 1815 in Paris kennen gelernt. Er 
besuchte sie oft und pflegte auch au ihren Erbauungsstunden 
teilzunehmen, und als sicher nimmt man an, dass sie es gewesen 
sei, welche ihn für den Gedanken der sogenannten heiligen Allianz 
begeistert habe, jenes phantastischen religiös-politischen Bundes 
der europäischen Monarchen, welche im Gegensatz zur anti- 
christlichen Revolution das Glück der Völker durch die Pflege 
patriarchalischer Glaubensfrömmigkcit zu fördern sich gelobten. 

Im Jahre 1813 war Frau v. Krudener auch nach Genf ge- 
kommen und hatte den oben genaunten Empeytaz so sehr er- 
griffen, dass er sich mit aller Leidenschaftlichkeit und l'cber- 
schwängliehkeit an sie anschloss. Allein bereits war das Auftreten 
dieser Frau ein Gegenstand nicht nur des Spottes, sondern auch 
ernsten Anstosses geworden. Die kirchlichen Behörden stellten 
dem Studenten die Wahl, entweder diesen Versammlungen oder 
aber dem theologischen Beruf zu entsagen. Er versprach das 
erstcre, gab aber bald neuerdings Aergernis durch seine auf- 
fallende Frömmigkeit, wurde von der Kanzel ausgeschlossen und 
folgte nun der Frau v. Krudener als ständiger Begleiter und Mit- 
arbeiter auf ihren frommen Wanderungen. Als solcher war er 
mitbeteiligt an den Konferenzen mit dem russischen Kaiser und 
der Entstehung der heiligen Allianz. 

Im Jahr 1810 veröffentlichte Empeytaz eine Schrift: „Betrach- 
tungen Uber die Gottheit Jesu Christi, gewidmet den Studenten 
des Auditoriums der Theologie in der Genfer Kirche." Es war 
nichts Geringeres als ein heftiger Angriff auf die Professoren der 
Theologie und sämtliche Prediger in Genf, welche er als von der 
orthodoxen Lehre zur natürlichen Religion Abgefalleue hinstellte, 
da sie nicht mehr an die Gottheit Christi glauben, sondern den 
Stifter des Christentums nur als gewöhnlichen Menschen be- 
trachten. 

Das gab Anlass zu einer heftigen Parteiung unter den Studie- 
renden, deren einige den Vorwurf als begründet erkannten, während 
eine grosse Mehrzahl ernsthaft dagegen Protest einlegte. Zu eben 
dieser Zeit nun, 1817, kam zuerst ein englischer Methodist vorüber- 
gehend nach Genf, Richard Wilcox, der jetzt im Siunc der grossen 



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212 



Geschichte der schweizeri9ch-reformierten Kirchen. 



Stifter des Methodismus eine Anzahl von JUnglingen zu religiösen 
Gesprächen um sich vereinigte und sie auf ganz neue Bahnen 
hinwies. Als derselbe, noch 1817, Genf wieder vcrliess, trat ein 
ähnlich gesinnter Schotte in seine Aufgabe ein : Robert Haidane, 
nicht Theologe, sondern ein gewesener Marineoffizier aus ange- 
sehenem und wohlhabendem Hause. Er machte, wie er sagte, 
die für ihn sehr autfallende Entdeckung, dass die Genfer Studenten 
zwar sehr gelehrt seien, aber von den Grundwahrheiten des 
Evangeliums gar keine Ahuung hätten, und begann mit einer 
Anzahl derselben Gebetsversammlungen in seinem Hause ab- 
zuhalten. Durch die Wärme und Ueberzeugungskraft der laienhaft 
einfachen, aber herzlichen Ansprachen übte der vielerfahrene und 
überlegene Mann einen gewaltigen und keineswegs ungünstigen 
Einfluss aus auf seine Umgebung. 

Zu seinem Kreise gehörten die später viel genannten Namen 
Cesar Malan, Louis Gaussen, Jean Henri Merle-d'Aubigne, Frederic 
Monod u. s. w. Die beiden Erstgenannten standen bereits im 
geistlichen Amte und fingen nun an, auch durch ihre lebhaften 
und eindringlichen Predigten eine gewisse Aufmerksamkeit zu- 
erregen. Eine Predigt von Malan, welche den Satz aufstellte, 
dass es dem Menschen unmöglich sei, durch gute Werke etwas 
vor Gott zu verdienen, dass er nur durch Gnade selig werden 
könne, schien so völlig Unerhörtes zu enthalten, dass sie in ihrer 
Wirkung einem Donnerschlag verglichen worden ist. Einer der 
ältern Pfarrer erklärte Malan, es sei uicht möglich, solche Narr- 
heiten ferner auf die Kanzel zu bringen. Die Compagnie de» 
pasteurs hielt eine Beratung ab und erliess darauf hin ein Regle- 
ment, das, ganz analog dem einstigen bernischen Associationseid, 
für alle Prediger verbindlich erklärt und allen Kandidaten zur 
Unterschrift vorgelegt wurde. Es lohnt sich, diese beröhmt ge- 
wordene Erklärung vom 3. Mai 1817 zu kennen. 

Die Prediger mussten versprechen : „So lange tvir in den 
Gemeinden des Kantons Genf wohnen und predigen werden, weder 
in eintr ganzen Predigt, noch in einem Teile einer Predigt, unsere 
lieber zeugung über folgende Punkte auszusprechen: 1. lieber die 
Weise, wie die göttliclie Natur mit der Person Jesu vereinigt ist* 
2. Heber die Erbsünde. 3: Ucber die Weise, wie die Gnade wirkt 
oder über die wirksame Gnade, und 4. Ueber die Prädestination. 
Auch versprechen wir, in der öffentlichen Predigt nicht die Ueber- 
zeugung eines andern Pastors oder Predigers über diese Dinge zu 
bekämpfen. Endlich verpflichten wir uns, wenn wir veranlasst sindr 
unsere Gedanken über einen dieser Gegenstände auszusprechen, dies 



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V. 2. Der Kcveil in der französischen Schweiz. Genf. 



213 



zu thun, ohne in unserm Sinn auszuschweifen, mit Vermeidung aller 
der heil. Schrift fremden Ausdrücke und mit möglichstem Gebrauch 
derjenigen, welche sie mthält." 

Nun denken wir uns eine solche Verpflichtung fUr den Pre- 
diger, seine Ueberzeugung Uberhaupt nicht aussprechen zu wollen, 
eine solche Verpflichtung betreffend die Grundlehren des Christen- 
tums und seine Eigenart ; denken wir uns ein Verbot, von der 
Gnade Gottes und von der Prädestination zu reden — in der 
Stadt Calvins ! So gut die Absicht sein mochte, darauf zielend, 
um jeden Preis kirchliche Ruhe und Frieden zu halten, so konnte 
es doch keinen sicherern Beweis dafür geben, dass die Genfer 
Kirche des XIX. Jahrhunderts von Calvin abgefallen, dass sie nicht 
mehr im Sinne der Reformatoren rechtgläubig sei, und dass sie 
dennoch dafür gelten wolle, weil ihr der Mut zu einem neuen 
Bekenntnis fehle. Die schlimmsten Vorwürfe jener jungen Metho- 
disten waren dadurch schlagend bestätigt. Jetzt handelte es sich 
nicht mehr, wie in den Zeiten der Konsensusformel, um eine 
theologische, sondern um eine ganz specih'sch religiöse Frage, 
und der Erfolg des Reglements musste demnach viel mehr noch, 
als bei jener Formel, ein dem Ruhebedürfnis uud den Friedens- 
wünschen entgegengesetzter sein. 

Einige Studenten und Prediger weigerten sich, ihre Unter- 
schrift zu geben; sie wurden ausgeschlossen vom Predigtamt, 
und so entstand, was man vermeiden wollte: eine kirchliche 
Spaltung, eine von der Staatskirche getrennte private oder „freie" 
Kirche, eine Separation. 

Diese Wendung wurde dadurch begünstigt, dass an der Stelle 
des 1817 von Genf wieder abgereisten Haidane jetzt ein anderer 
Engländer, der geistreiche, leidenschaftlich-feurige, zudem sehr 
reiche Henry Drummond anlaugte und bald die Führung der 
Bewegung in seine Hand nahm. Noch wurde zwar der entschei- 
dende Schritt einer Trennung hinausgeschoben, weil Malau Be- 
denken trug, sich derselben anzuschliessen ; allein schon am 
21. September 1817 kam der Gedanke doch zur Ausführung durch 
eine private Feier des heil. Abendmahles, welches jetzt Malan 
sc Ibst im Hause des genannten Drummond austeilte. Zuerst waren 
es nur zehn Freunde, doch sehr rasch vergrösserte sich der Kreis 
auch durch einige Frauen, und jetzt wurde eine eigentliche Ge- 
meinde gestiftet, die nun in allen Teilen die Formen und Sitten 
der ersten Christengemeinde nachzuahmen sich eifrig bemühte. 
Bald gab es drei verschiedene Versammlungslokale in verschie- 
denen Teilen der Stadt, in denen sich nun ein hoch gesteigertes 



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214 



religiöses Leben entwickelte und in auffallenden Bekehrungen 
und Gebetserhöningen, in Visionen und ähnlichen Erscheinungen 
kundgab. 

„Nichts ist Überraschender", rühmt einer aus dem Kreise 
der Ergriffenen, „als die zahlreichen Erweckungen, welche statt- 
finden, und die Menge derer, welche zu uns kommen, um das 
Wort zu boren. Es gibt hier eine Menge Leute, welche sich mit 
Visionen beschäftigen. Mehrere nehmen das Evangelium mit 
Freuden an; sie versammeln sich ziemlich oft, um das Wort Gottes 
zu lesen, zu singen und zu beten. Der Herr scheint Gnaden- 
absichten Uber die meisten von ihnen zu haben", u. s. w. 

Damit war nun ein äusserst wichtiger Schritt gethan, aber 
auch eine wichtige Thatsache festgestellt, die Thatsaehe, dass 
ein allgemeines, der Vernunft und dem natürlichen Gewissen 
entsprechendes Christentum, als Aufforderung und Ansporn zu 
einem tugendhaften Leben, zwar für die grosse Menge der Gleich- 
gültigen und für den Bestand der bürgerlichen Gesellschaft nützlich 
und unentbehrlich sei, aber die tiefern religiösen Bedürfnisse 
nicht zu befriedigen vermöge; dass aber umgekehrt das speeifisch- 
christlichc Evangelium von der unverdienten Gnade Gottes nur 
für einen engern Kreis von auscrwählten Seelen verständlich, zur 
öffentlichen Predigt aber, weil unverstanden oder missverstanden, 
gänzlich ungeeignet, vielleicht sogar schädlich sei. Ein bedenkliches 
Ergebnis. Die ueue Frömmigkeit, die sich aus der Periode des 
Unglaubens herausgearbeitet hat, ging gerade in ihren am leb- 
haftesten ergriffenen Vertretern nicht wieder in die Formen des 
bürgerlichen, nationalen Lebens, in die Gestalt der Staats- oder 
Landeskirche ein, sondern stellte sich in Gegensatz zum ver- 
ächtlich so geheissenen „Multitudinarismus"; sie wirkte, indem sie 
der Kirche die eifrigsten Glieder entzog, nicht weniger als der 
religiöse Indifferentismus und die atheistische Gesinnung, in ihrer 
Art zur Auflösung der alten reformierten Kirchen mit und suchte 
wesentlich neue Formen zu bringen. 

Auf diesem Punkte konnte die Bewegung nicht stehen bleiben. 
l r m zu einer blossen Sekte zu werden, dazu hatten diese Separa- 
tisten zu viel Wahrheit für sich. 

Während in Genf selbst die öffentliche Meinung auf die Seite 
der geistlichen Behörden sich stellte und das Vorgehen der Se- 
paratisten streng mißbilligte, schon deshalb, weil man durch den 
Vorwurf gegen die ganze Genferkirche in seinen patriotischen 
Empfindungen sich beleidigt fühlte, war dagegen die Geistlichkeit 
des Waadtlandes entsetzt über das erwähnte Predigtreglcment 



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V. ± Der Revt'il in <lt»r lV;m/-öxis« ln'ii Schweiz, (iciif. 215 



und brach sogar allen offiziellen Verkehr mit der Genferkirche 
ah, die sie als abgefallen betrachtete von der Rechtgläubigkeit. 
Die reformierte Kirche Frankreichs wollte sogar diejenigen, die 
das Reglement unterzeichnet hatten, nicht als Kandidaten an- 
erkennen und in ihre Dienste treten lassen. Die Genfer waren 
um so mehr erbittert Uber die Urheber der kirchlichen Unruhe 
und Aufregung, weil nun die Katholiken mit gehässiger Schaden- 
freude auf den ausgebrocheneu Zwiespalt hinwiesen und sich 
freuten, durch boshafte Zeitungsartikel an der Erschütterung der 
Kirche Calvins mitzuhelfeu. Ein unschöner Federkrieg brach aus, 
der von beiden Seiten nicht bloss mit würdigen Waffen geführt 
worden ist. Er hatte die Ausweisung des Separatisteuprcdigcrs 
Mejanel zur Folge, der als Franzose entfernt wurde. Die wunder- 
lichsten Missverständnisse machten sich breit, namentlich bei 
solchen, die sich bisher mit religiösen Fragen wenig beschäftigt 
hatten und deshalb nicht begriffen, wie man ihreu braven Pfarrern 
Mangel an Glauben vorwerfen könne. 

Es wurden Gerüchte herumgeboten Uber die Abhaltung der 
Privatversammlungen, die durchaus an das erinnern, was einst 
von den ersten Christen gesagt und geglaubt worden ist ; die dem 
entsprechenden Strasscntumulte l ) blieben nicht aus, so dass selbst 
Truppen aufgeboten werden mussten, um die Personen zu schützen. 
Die Bezeichnung der Mömiers, das heisst Gaukler oder Hanswurste, 
kam jetzt auf und zeigte am besten, wie die oberflächliche Menge 
von der ganzen Sache dachte. 

Jetzt trat mehr und mehr der Mann hervor, der in Genf als 
der eigentliche Held der Erweckung angesehen worden ist, der 
glänzend begabte, geistreiche Cesar Malan, der ebenso vielseitig 
gebildet als thatendurstig und eifrig, ebenso phantasievoll als 
scharfsinnig und klar, ebenso beredt im öffentlichen Auftreten 
als witzig und schlagfertig im Privatgespräche war und der sich 
nun mit ganzer Seele in deu Dienst dieser Bewegung gestellt 
hat. Er hatte, wenn auch zaudernd, die Erklärung vom 3. Mai 
unterzeichnet, blieb aber trotzdem nicht unbehelligt. Als Lehrer 
am Gymnasium ausserordentlich anregend und beliebt bei seinen 
Schülern, hatte er daneben noch eine Sonntagsschule eingerichtet, 
in welcher sich gegen 250 Kinder freiwillig und mit Begeisterung 
einzufinden pflegten. 

Der Einfluss, den dieser Mann auf die Jugend ausübte, schien 
gefahrlich. Zuerst wurde ihm die Kanzel verboten, dann die Ab- 

•) „A ha.s Jesus Christ!" 



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216 



G-eschichte der schweizerisch-reformiertcn Kirchen. 



haltnng der Sonntagsschule untersagt und endlich seine Absetzung: 
von der Lehrerstelle, trotz seiner ebenso demütigen als logisch 
treffenden Verteidigung, vom Staatsrate verfügt. Kr hielt nun 
Versammlungen in seinem Hause, baute dann, weil es die Menge 
nicht mehr fassen konnte, einen eigenen Saal in seinem Garten, 
kam aber mit der Welt so sehr in Konflikt, dass er auf der 
Strasse beleidigt und selbst in seiner Wohnung angegriffen wurde. 
Am 8. Oktober 1820 konnte er indessen eine neue grössere 
Kapelle beziehen. Der Hass der einen, die Verehrung der andern 
war im Steigen begriffen. Immer noch betrachtete er sich als 
Mitglied der Genfer Kirche und als Geistlicher, machte auch das 
Recht auf seine Predigertracht geltend, das man ihm absprechen 
wollte; erst 1823 wurde er durch direkte Aufforderung von Seiten 
der Behörden zum Austritte gedrängt und des geistlichen Amtes 
verlustig erklärt. Malan erbat sieb jetzt „nur dasjenige Mass der 
öffentlichen Duldung und des staatlichen Schutzes, wie es auch 
deu Juden gewährt werde 11 ; er begann regelmässig für die Seinigen 
zu taufen und das Abendmahl zu feiern. Es war ein kleiner Kreis, 
der zu ihm hielt, aber immerhin hatte er die orthodoxen Bc- 
kenntnisschriften für sich; seine Freunde veranstalteten zu seiner 
Verteidigung eine neue Ausgabe der „Confessio Helvetica", zum 
Beweise, dass nicht sie die Abgefallenen seien, sondern ihre mit 
amtlichen Würden bekleideten Gegner. 

Zum Professor der Dogmatik war iu Genf 1818 einer der 
schroffsten Rationalisten gewählt worden, der noch ganz junge 
Pfarrer Chenevierc der übrigens, wie behauptet wird, die re- 
ligiösen Fragen nicht mit gebührendem Ernst, sondern oft in 
sehr leichtfertig-spottendem Tone behandelte. Die Gegensätze ver- 
schärften sich dadurch noch mehr. Iu zahlreichen Schriften wurde 
hin und her gesprochen über Wert und Notwendigkeit der 
Glaubeusbekenntnisse. Gedrängt zum Geständnis, dass sie nicht 
mehr auf dem Boden derselben stehe, nahm jetzt die „Compagnie 
des pastcurs u das Recht für sich in Anspruch, Uber dieselben 
hinaus zur Einfachheit der Bibellehre zurückzugehen. Die Prediger 
gaben zu, dass sie von Calvin, nicht aber, dass sie deshalb auch 
von Christus abgewichen seien. 

Malan war jetzt der eigentliche Träger der Richtung. Obwohl 
er für sich selbst die Trennung vom Staate keineswegs als Prin- 
eipienfrage ansah, hat doch er vor allem aus der Bewegung 
ihren geistigen Schwung verliehen und ihren Charakter auf- 



») .1. .1. C\, lTKi— 1S71. S. Vauchcr im Bull, de Tlnst. Genevois, XVII. 



V. 2. Der l«veil in der französischen Schweiz. Neff, Bo»t. 217 



gedrückt. „In Malaus Predigt", so schildert ihn ein feiner Beob- 
achter, „vereinigt sich die Wärme einer ungeteilten Begeisterung 
mit dem Kachdruck eines scharfen, durchdringenden Verstandes 
und der Lebendigkeit einer reichen, unerschöpflichen Einbildungs- 
kraft; dabei gab das Gebietende, Absolute, welches in seinem 
Charakter lag, seinem Zeugnisse, wenn er das lautere Wort Gottes 
verktludigte, eine besondere Kraft. Seine Rede wusste in reichen 
Wendungen ebenso sehr die Gefühl« zu wecken, als die Auf- 
merksamkeit zu fesseln, das Verständnis aufzuhellen und den 
Willen zu kräftigen." Auch seine poetischen und musikalischen 
Talente machte er der Erbauung der Seelen dienstbar. „Seine 
geistlichen Lieder bahnten sich den Weg durch Stadt und Land 
und hallten mit ihrem Schwung christlicher Empfindung und der 
klaren Fülle ihres Ausdrucks in tausend Herzen wieder." 1 ) 

Neben Malan war es besonders Felix Ncft*, der hervortrat 
als ein eigentümlicher christlicher Charakter. Er war Soldat; als 
Unteroffizier war er ausgezogen, als wegen der Tumulte gegen 
die Separatisten mit den Waffen eingeschritten werden musste. 
Damals hatte er voll Wut geschworen, seinen Säbel den „Mömiers" 
durch den Leib zu rennen. Einige Wochen später hatte er sich 
dann in ihre Reihen gestellt und wurde nun einer ihrer bered- 
testen und einflussreichsten Prediger, vielleicht um so mehr, weil 
er als Laie weniger theologische Theorien als praktische Wahr- 
heiten verfocht. Er zeichnete sich aus durch Weisheit und Be- 
sonnenheit, und es wird ihm das Zeugnis gegeben: „Er warb nicht 
für die Separation, er warb für den Herrn und Hess sich darin 
durch keine Machtsprüche stören." 

Als Dritten nennen wir Ami Bost, der eine Zeitlang Pfarrer 
zu Münster im Berner Jura gewesen war, dann aber aus Eifer 
diesen Posten aufgab, um sich ganz der Sache der Bekehrungs- 
predigt als Missionsarbeiter zu widmen.*) „Sein Eifer", so wird 
uns gesagt, „der keine Ermüdung kannte; seine Entschiedenheit, 
die durch keine Rücksicht sich das Zeugnis abschwächen Hess, 
seine Begeisterung, die etwas besonders Entzündendes in sich 
hatte, erwarben ihm Eingang und Freunde." 

Im Dienste einer eigenen, 1817 entstandenen „Societe conti- 
nentale d'evangelisation" zogen diese Männer aus, da wo der 
Zufall sie hinführte, um die weltlichen Namenchristen, als „ge- 
taufte Heiden", zu bekehren. Ueberall, wo sie auftraten, fanden 

') Von der (iolz, a. a. 0., S. 

*) Bost, La defense des tidelcs, 1825. — Proces du ministre Bost, 182ti. 
- Jahrbücher theol. Nachrichten, 1826. 



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L>18 



Gcsrliirlito «t.>r scliweizerist-li-rof*rniierten Kirclien. 



sie bald Einzelne, bald ganze Freundeskreise und Familien, welche 
dieser Art der religiösen Bearbeitung sieb zugänglich zeigten und 
das Gefühl hatten, erat jetzt zum wahren Christentum hindurch- 
gedrungen zu sein. Dabei reift nun, je länger je mehr, nachdem die 
Scheidung von der öffentlichen Staatskirche einmal vollzogen war, 
auch theoretisch der Grundsatz der Separation. „Trennung von 
der Welt" hiess nun Trennung von der verweltlichten Kirche, 
von der Kirche der Indifferenten, der Unwürdigen und Weltkinder, 
und hier berührte sich die entstehende Abneigung gegen das 
Massenkirchcntum mit der altcalviuischen Forderung der Kirchen- 
zucht. Wie Calvin es einst als einen Frevel bezeichnet hatte, dass 
das Abendmahl auch Unwürdigen dargereicht werde, so gingen 
die Genfer Separatisten von der Fmptindung aus, dass es ihnen 
moralisch unmöglich sei, mit solchen das Abendmahl zu gemessen, 
die sie als Ungläubige, als l'nbekehrte und Xichtchristen ansahen. 

So kam man freilich zu immer weiter gehender Trennung, 
indem einer dem andern den wahren Glauben absprach und be- 
hauptete, dass das Gewissen ihm die Gemeinschaft verbiete. Auch 
die Frage nach der Berechtigung der Kindertaufc musste ganz 
natürlich in diesen Gemeinden auftauchen. Hat die Geburt in 
einer christlichen Familie, die Erziehung im christlichen Hause 
und in der Mitte eines christlichen Volkes keine Bedeutung, 
sondern erst die bewussto Bekehrung, dann hat auch die Taufe 
unmündiger Kinder keinen vernünftigen Sinn, dann fuhrt die 
Folgerung zur Wiedertaute. Xicht Alle zogen diese Konsequcuz, 
allein die Frage erregte bittern Streit unter den Bekehrten selbst. 
In der Abneigung gegen vorgeschriebene Gebete, gegen die Li- 
turgien, als „Menschenworte u und Gewohnheitsformeln, gingen sie 
so weit, dass sie selbst das „Vaterunser" verwarfen und nur das 
freie Gebet als wirkliches Gebet wollten gelten lassen. Neff und 
Bost waren einmal nahe daran, von ihren Anhängern exkommu- 
niziert zu werden, während Malan in einer Schrift für die Kinder- 
taufe die Gegner derselben als „Kcbellen, Sektierer und K 
schalt. 

Dergleichen Zänkereien, zu denen hie und da auch bedenk- 
liche Anklänge an eigentlichen Antinomismus kamen, trüben das 
sonst in mancher Hinsicht erhebende und achtunggebietende Bild 
eines ausserordentlich stark entwickelten religiösen Lebens und 
otVenbarten warnend die Wahrheit, dass auch eine Gemeinde der 
Auserwählten immer ans unvollkommenen Menschen besteht. 

in dein Masse, als die Dissidenten schroffer und bewusster 
sich nicht nur zur Staatskirehe, sondern zur gesamten bttrger- 



V. 2. Der Keveil in der französischen Schweiz. Waadr. 211) 



liehen Sitte in Widerspruch stellten, verschärfte sich die Abnei- 
gung der Menge gegen sie. Es war auf direkte Veranlassung der 
„Compagnie des pasteurs u , dass ein französischer Geistlicher, 
Cbeyssiere, 1B25, in Genf eine äusserst heftige Predigt gegen die 
Sektierer hielt und in allen Kirchen, nach Genfer l'ebung, wieder- 
holte. Die Stadtbevölkerung wurde dadurch in dem Grade auf- 
geregt, dass es wiederum zu Strassentnmulten kam und Militär- 
aufgebote zum Schutz der Verfolgten stattfinden mussten. Die 
aufreizende Predigt wurde gedruckt ; Bost antwortete, wurde infolge- 
dessen der Verleumdung angeklagt, aber in zwei Instanzen von 
den Gerichten freigesprochen, dank einer bewunderungswürdigen 
Selbstverteidigung, in welcher er den Beweis leistete, dass die 
Separatisten orthodox seien, die Genfer Prediger aber das 
rechtgläubige Bekenntnis verleugnen. 

Unverkennbar aber lenkte die Bewegung immer mehr in die 
Bahn ein, den Grundsatz der Scheidung der Kirche vom Staat 
als ein Hauptprincip aufzustellen. 

Aus dem Kampf um die reine Lehre ist in Genf die Dissident 
hervorgewachsen, und es ist bemerkenswert, dass die offizielle 
Geistlichkeit die Traditionen der amtlichen Kirchenformen, die 
Separatisten dagegen die Tradition der calvinischcn Dogmatik 
für sich hatten, und doch handelte es sich in Wirklichkeit nicht 
um die Frage der Rechtgläubigkeit, sondern direkt um die me- 
thodistische Einzelbekehrung, um das Verhältnis zum Staat, als 
der natürlichen Volksgemeinschaft. Es zeigte sich dies am deut- 
lichsten im Waadtlaude, wo es bald ebenfalls zur Entstehung 
freier Kirchen kam, obwohl die Geistlichkeit der Landeskirche 
durchaus orthodox war. 

Bei den engen Beziehungen Genfs zur Waadtländer Kirche 
ist es fast selbstverständlich, dass die Anzeichen des „Keveil 14 sich 
bald auch hier einstellten. 1 ) Uebrigens gab es auch uuter den 
vielen, sei es vorübergehend sei es bleibend, in Lausanne oder 
Vivis sich aufhaltenden Engländern einige, welche eifrig fUr me- 
thodistisches Christentum thätig waren. 



') Die religiösen Bewehrungen im Kt. Waadt, Abdruck einer Serie von 
Artikeln aus der Evangelischen Kirchcnzcitung in Berlin von 18*», in Bal- 
thasars Helvetia, V, INI— :J64, von einein nichtgeiianntcn, auf Seite der Mömiers 
stehenden, aber offenbar gut unterrichteten und im ganzen verständig ur- 
teilenden Verfasser. Vergl. Cart, J., Histoire du mouvement rcligiciix et 
ecclesiastiqne dans le canton de Vaud pendant la premiere moitie du 
XIX« siede, Lausanne 1870— -1871, 2 vols. — Adnmina, Le reveil religieux 
dans le canton de Vaud (1814—1840), im Chretien evaug^ltque 1*!».J. 



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2a » 



Geschichte der schweizerisch-refonnierten Kirchen. 



1 >:i ss die Waadtlünder Geistlichkeit Bich gegen die Ver- 
folgung der „Moniicrs u in Genf ausgesprochen hat, ist bereits 
erzählt worden. Ihr Haupt, der würdige Dekan Curtat, war 
es nun, der durch eine ungeschickte Schrift in der Waadt 
die Krisis zum Ausbruch bringen und ein ganz ähnliches Ver- 
fahren, wie das von ihm verurteilte, veranlassen sollte. Sein 
Büchlein: De l'etablissement des conventicules dans le canton de 
Vaud (Lausanne 1821) sprach so selbstbewusst klerikal jeder 
andern Erbauung als der gesetzlich vorgeschriebenen alles Recht 
ab, äusserte sich so rationalistisch vorurteilsvoll gegen eine „an- 
gebliche Wiedergeburt, welche eine innerlich gänzliche und Über- 
natürliche Veränderung des Herzens verlangt", dass eine solche 
Auflassung nicht ohne Widerspruch bleiben konnte. Derselbe er- 
folgte in mehreren Flugschriften, welche die theoretischen Vor- 
aussetzungen und praktischen Schlüsse dieses unglaublich höl- 
zernen Staatschristcntums einer scharfen Kritik unterwarfen, und 
im kurzem war gegen die bis dahin still und ungestört wir- 
kenden Vertreter einer strengem evangelischen Frömmigkeit ein 
starkes Mass von Hohn und Hass aufgerührt. Religionsfeinde und 
Gleichgültige, Gedankenlose und Weltklage, Leichtsinnige und 
Gewohnheitsmenschen sahen sich auf einmal verbündet gegen 
eine scheinbar neue Religion, die sich umsonst auf ihre Ueber- 
einstimmung mit den alten Glaubensbekenntnissen der Reforma- 
toren berief. Der naive Optimismus einer altern Generation von 
Geistlichen und ihres Vorbildes, des feinen Seelenhirten und Dichters 
des Dekans von Montreux, Philipp Bridel ( 17.">7 — 1845) 1 ), dem 
Kultur und Christentum noch eins gewesen waren, konnte in dem 
Lärm der Parteien nicht mehr durchdringen. Von pöbelhafteu 
Verhöhnungen kam es zu offenen Thätlichkeiten, und da die 
Regierungsbehörden nicht die Angreifer, sondern die Angegriffenen 
zu bestrafen für gut fanden, so konnte die l'eberzeugung der Letz- 
tern, von „Heiden" umgeben zu sein und einem unchristlichen 
Staat gegenüber zu stehen, nur immer mehr Bestätigung erhalten. 

Der Pfarrverweser Alexander Chavannes in Aubouue wurde 
wegen einer Predigt streng gemassregelt; die seit zehn Jahren 
im Lande angesiedelte Engländerin Miss Greaves 1822 aus- 
gewiesen; aber beides war so schwer zu begründen, dass die 
Aufregung nur gesteigert wurde, und nun erfolgte zuerst am 
15. Januar 1824 der Staatsratsbeschluss, dann am 20. Mai die 
Proklamation des berühmten Gesetzes gegen die religiösen Ver- 



') Yiiilleuiin, in der Hiblioth. universelle, lH.*i2, p. .'fi* u. ff. 



V. 2. Der Röveil in der französischen Sc hweiz. Waadt. 



•221 



Sammlungen, von welchem ein unbefangenes Urteil gesagt hat: 
„So lange dieses Gesetz existiert, so lange muss der ganze Pro- 
testantismus gegen diese Verletzung seiner Principien protestieren. 14 
Wir geben hier seinen Wortlaut : 

Der Grosse Rat des Kantons Waadt, auf den Vorschlag des 
Staatsrats hin, 

In Betracht, dass etliche exaltierte Personen eine neue reli- 
giöse Sekte einzuführen und zu verbreiten trachten, 

Willens, die Handlungen dieser Sekte, die die öffentliche 
Ordnung stören, zu unterdrücken, beschliesst: 

1. Jede Versammlung von Mitgliedern dieser Sekte, die aus 
Personen besteht, die nicht zur Familie gehören, um daselbst 
den Gottesdienst zu halten (pour y exercer le culte ou y 
celebrer quelqu'une des ceremonies de l'eglise), ist verboten 
und soll sofort aufgelöst werden. 

2. Die Personen, die diese Versammlungen geleitet, darin ge- 
handelt (officie) oder das Lokal dazu hergegeben haben, 
werden verantwortlich und mit einer der nachfolgenden 
Strafen zu belegen sein. 

3. Jeder Akt der Proselyteumacherei ist untersagt, und wer 
sich dessen schuldig macht, wird bestraft 1 ) u. s. w. 

Die Wirkung dieses Erlasses, der sofort als eine Ungeheuer- 
lichkeit empfunden wurde 2 ), hing durchaus davon ab, wie der 
gänzlich unbestimmt gelassene Begriff „Sekte" angewendet und 
was man in der Ausführung unter „ gottesdienstlichen Handlungen u 
verstehen werde. Der Zweifel dauerte nicht lange. Je nach dem 
persönlichen Eifer der Unterbeamten wurden als Sektierer auch 
die missbeliebigen Mitglieder der Landeskirche und als verbotene 
Gottesdienste auch das Bibellesen, Beten und Psalmcnsingen be- 
trachtet. 

Das Gesetz, das an manchen Orten, so in Orbe und Aubonne, 
mit rohem Jubel aufgenommen wurde, erregte andern schwere 
Gewissensbedenken; einige Prediger gaben denselben Ausdruck 
in einem Schreiben an den Staatsrat; sie machten Anspruch auf 
„wenigstens diejenige Freiheit, die ihnen gewährt werden müsstc, 
wenn sie, statt an die Religion ihrer Väter, die Beformierten, 
sich anzuschliessen, sich auf ganz entgegengesetzten Wegen den 
Römi8ch-Katholi8chen angeschlossen hätten." Die Unruheu, auf 
die man sich berief, waren nachweisbar nicht innerhalb der Ver- 

l ) Cnrt, a. a. 0., S. u. ff. Deutsch Ubersetzt Ilelvetia, n. a. ()., S. 315. 
1 \ S. Cart, a. a. O., p. 3flO, und die eingehende Beurteilung in Helvetia. 
S. 90t» — 305». 



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222 



< lesohiehte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



ff. 



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Sammlungen, sondern ausserhalb derselben bedungen worden, 
nicht von den Teilnehmern, sondern von den Gegnern, welche sie 
gewaltsam stören wollten. 

Was man hatte vermeiden wollen, stellte sich somit ein: 
eine Separation in grössenn Massstabe, das Entstehen einer 
Sekte, zu der jetzt nicht bloss einige unbeachtete Sonderlinge 
sich hielten, sondern viele aus den aehtungswürdigen, gottes- 
furchligcn und denkenden Teilen des Volkes, viele auch, welche 
nur die menschlich natürliche Sympathie mit den Verfolgten em- 
pfanden. Am 24. Dezember 1823 erklärten Alexander Chavannes, 
Henri Juvet, Fraucois Olivicr ihren Austritt aus der Landeskirche; 
die zwei Hrlldcr Auguste und Charles Kochat und einige andere 
Geistliche folgten ihrem Beispiele. Sie wurden vor Gericht ge 
zogen und mit Verbannung bestraft. Allein ihre kräftige Ver- 
teidigung, die zum Teil ötVentlich geführt werden musste, blieb 
nicht ohne tiefen und nachhaltigen Eindruck; separierte, inde- 
pendente Gemeinden bildeten sich, wie in Lausanne, so in Vivis, 
Jiolle, la Vallee, Nvon und am Lac de Joux, und jetzt wurden 
in den Sonderversammltoigen auch die Sakramente begangen, 
was vorher nie geschehen sein soll. Von den oft brutalen Plac' 
reieu, denen die „Mömiers", auch Flauen und Kranke, aus$ 
waren, werden empörende Einzelheiten erzählt; besonders trau 
ist das Schicksal des Pfarrers .luvet, der, abgesetzt, freiwillig zi 
predigen fortfuhr, aber ins Gefängnis geworfen und verbannt, schliess- 
lich lS2ö den erlittenen Missband lungeu erlag. 1 ) Nach einigen 
Jahren musste auch eiu der Regierung nahestehendes Blatt an- 
erkennen, dass das Gesetz vom 20. Mai 1824 unerträglich sei, da 
es „touche a la liberte individuelle, a la liberte d'association, a 
la liberte des eonscicnces u . 2 ) 

Noch 1829 wurde wegen eines für die Gewissensfreilu 
tretenden Zeitungsartikels der noch junge aber vor 
kannte Charles Monnard von seiner Stelle als Professor 
ratur in Lausaunc abgesetzt, welcher nachher als 
wie als Geschichtsschreiber eine der Zierden des Li 
worden ist. 3 ) 

'i Helvetia, V. :i. a. O. Yergl. «las Flugblatt: Dcrnicr* uiomentB de M. 

II. .luvet, hdele ministre de .lesu* Christ. (.Jcncvc 1 s^»."> p. Kbcnso Csirt, a.a.O. 
■ < iazt rrt- de Lausanne ■ ".*] 

•'■ (ialvri'j heridnuter Sehweizer, von A. Ilartmaim. - Allg. D. Biogr., 

XXII. 75H v. Ii. v. Wys.s . Monuard wurde 1*F> noehmals abgesetzt, dann 

Pfarrer zu Montreux, aber im November mit den übrigen Di'iin«sionär ; er 

ist als Professor in lionn l*i"»ö gestorben. 




V. .'J. Der Üeveil in «lor französischen Srhw «m/.. Neuenbürg. 22.'» 



Die religiöse Vereinsthätigkeit nahm mit allem dem einen ge- 
waltigen Aufschwung. Ks entstand lxiri ein Verein flir Bibel- 
verbreitung und eine Missionsgesellsehaft, welche beide sich 
später mit einander verbanden, und 1827 eine Traktntgcsellschaft ; 
durch den Kalender „Le hon Messager" und durch die „Fcuillc 
religieuse du cantou de Vaud u (seit 182.")) wurde das Volk bear- 
beitet, aber freilich auch unvermeidlich die Scheidung zwischen 
Frommen und Unfrommcn, zwischen Gläubigen und Ungläubigen, 
Christen- und Weltkindern, immer tiefer und unheilvoller ge- 
graben. 

Auch in Neuen bürg zeigten sich seit 1814 Spuren religiöser 
Aufregung, deren Ursprung auf niethodistische, aus England 
stammende Agitationen zurückgeführt wurde. Neben dem Waadt- 
länder Juvet und dem Genfer Empeytaz war besouders von einer 
Engländerin, Demoiselle Turner, die Rede, deren Propaganda- 
macherei den Föbel zu Excessen und Ruhestörungen reize. Der 
Staatsrat ging zwar von einem Kirchcnbegrift' aus, der eher dem 
XVII. als dem XIX. Jahrhundert schien entuommen zu sein l ), 
war aber doch klug genug um zu wissen, dass nichts so sehr 
geeignet ist, die religiöse Leidenschaft auf eine gefährliche Höhe 
zu bringen, als eine auch bloss scheinbare Verletzung der Gewissens- 
freiheit. 2 ) So wurden Zustände, wie sie im Waadtland sich ein- 
stellten, verhütet. Die Erweckung hat nur belebend, nicht störend 
gewirkt. 

Gewiss ist die Aufgabe der Staatskirche zur religiösen Er- 
ziehung des Volksganzen nicht zu Übersehen, welche durch ein 
exaltiertes Christentum gefährdet wird; aber diese Aufgabe kann 
nicht erfüllt werden, der Staat verzichtet auf den Charakter eines 
„christlichen" Staates, sobald er sieh mit dem Inditt'erentismus 



•j Bericht des Staatsrats an den preussisehen (ümveraeur vom 2f>. .lan. 
1K50: „Considerant que tont ce qui eoiieerne le enite national est jiar la 
natnre de notre Constitution intinieincnt lie aux institutions politiques et 
eiviles de notre patrie; — (pie ees institutions ne reconnaissent comnie eultes 
legalcnient existants que les eultes autorises par elles ou ccux qui se sont 
etablis psir autorisation superieure et sous des eonditions qui en reglent et 
en liniitciit plus ou nioins l'exeroiee*. Guillaunie, Doeuinents pour servir ä 
riiistoire des Scctcs reli^ieuses dans le canton de Neuehätel de 1H14 ä 
Mus. Ncueh., XX .ISs'J., p. 317 u. ff. 

v j . . . „eonvietion. (pic le seul moyen de diminucr l<s tacheux ett'ets du 
schisme qui coiuniencait ä se manifester, etait »le nons abstenir de tonte 
mesure qui püt etre envisagee par le« dissidents comine tendant a les gener 
dans leurs consciencee u . Ibid. 



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224 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



verbündet, sobald er den natürlichen Menschen eutfesselt, um den 
christlichen Eifer zu ersticken, anstatt umgekehrt — wirklich er- 
zieherisch — mit Hülfe der religiösen Begeisterung und des christ- 
lichen Idealismus die angeborne Gleichgültigkeit zu bekämpfen. 

3. Die Erweckung in der deutschen Schweiz. 

Nach Ueberwindung der Revolutionszeit und der endlichen 
Wiederkehr des Weltfriedens stellte sich auch in der deutsch- 
reformierten Schweiz ein allgemeiner Aufschwung des religiösen 
Gefühles ein, das manche schon erloschen geglaubt. Der nach den 
Freiheitskriegen in Deutschland aufwachende Geist einer idealisti- 
schen Frömmigkeit wirkte aus verwandten Ursachen auch hier, 
am unmittelbarsten auf die gebildete Jugend, die mit dem Deutsch- 
tum in Berührung stand. 

Mancher junge Theologe hatte Schleiermacher gehört und 
hier eine Auffassung der Religion kennen gelernt, welche ebenso 
wohl den Anforderungen der edelsten Geisteskultur zu ent- 
sprechen, als die tiefsten Bedürfnisse des Gemüts zu befriedigen 
schien, die ihnen gestattete, auch den Gebildeten unter den 
Religionsverächtern mit neuer Begeisterung die Wahrheit uud 
Herrlichkeit des christlichen Glaubens zu preisen. Andere Stu- 
dierende — uud zwar nicht allein Theologen — hatten sich in 
Göttingen oder Halle, in Heidelberg, Tübingen oder der neu be- 
gründeten Bonner Universität mit ähnlicher Stimmung erfüllt. 1 ) 

Noch war man sich des tiefen Gegensatzes nicht bewusst 
zwischen der Weltanschauung, der Aufklärungslitteratur und der- 
jenigen des Christentums; man schwärmte für Schiller und Goethe, 
fiir Herder und Klopstock, wie fiJr Luther und Zwingli, für die 
Bibel und die ehrwürdige Kirche der Reformation, für Zschokke 
uud Lavater neben einander. 

In diesem allgemein sentimentalen Idealismus, wo das über- 
schwengliche Gefühl seinen höchsten Ausdruck in der Anbetung 
der Gottheit, und zwar meist auch noch in den kirchlich gewohnten 
Vorstellungen und Worten, fand, feierte man in Zürich 1819 das 
dritte Jubelfest der Reformation. Noch leitete Antistes Hess mit 
mild-frommem Sinn die Züricher Kirche und erhielt aus Anlass 
des Festes von den Universitäten zu Tübingen, zu Jena und zu 

') .1. .1. Hottinjror. Das Wicdererwuchen der wissenschaftlichen Be- 
strebungen in der Schweiz während der Mediatiniis- 11. ttestauration.Hprriode. 
Zürich l.\Vv 



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- 



V. 3. Div Enverkniig in der deutM-lun Schwei/.. 225 



Kopenhagen, die damit zugleich Zürich ihren Dank abstalten 
wollten, den Ehrentitel eines Doktors der Theologie. 1 ) 

Salonion Hess, der Pfarrer zu St. Peter 8 ), schilderte in pa- 
triotisch gehobener Sprache nach seinem „Erasmus" noch das 
Leben Zwingiis und seiner Gattin, das Wiedererwachen der evan- 
gelischen Lehre und den unendlichen Segen, den diese Wendung 
für das Vaterland gebracht hatte. Der Pfarrer Ludwig Wirz zu 
Mönchaltorf, gestorben 1810, hatte kurz vorher seine Neubearbei- 
tung der Helvetischen Kirchengeschichte zu Stande gebracht. 3 ) 
Melchior Kirchhofer in Schaffhausen, der die Fortsetzung von Wirz 
im VI. Hände verfasste, erforschte mit grossem Fleiss die Lebens- 
läufe von Berchtold Haller und Wilhelm Farel ; Melchior Schuler 
und Chorherr Schulthcss fassten den Entschluss, die Werke Zwingiis 
gemeinsam herauszugeben, und der Dekan Johann Jakob Frickart 
in Zofingen sammelte in aller Stille das Material zu seinen ver- 
dienstvollen Synodalreden über die „Geschichte der Kirchen- 
gebräuche im Kanton Rern u . 

Lebhalter als je wurde das gesamte Volk ergriffen von dem 
Bewusstsein der Anhänglichkeit, des Dankes und der Verehrung 
für die vaterländische Kirche, und die neue Herzensfrömmigkeit 
schien in jenen Tagen nicht bloss Einzelne, sondern das ganze 
Volk zu erfüllen, das sich mit nie gesehener Begeisterung und 
Erhebung um seine Prediger scharte. Pietistische Gläubigkeit, hu- 
manistische Aufklärungsschwärmerei und romantische Freude an 
der ehrwürdigen Geschichte der Vorfahren wie au der heimatlichen 
Natur waren noch in einem Gefühle zusammengeschmolzen. 

Noch unter dem Eindruck dieser Stimmung wurde im gleichen 
Jahre, 1819, der „Zofingerverein Schweizerischer Studierender" 
gestiftet von begeisterten Jünglingen, die sich bei jenem Fest in 
erhabenen Empfindungen zusammengefunden und zusammen- 
gebunden hatten und nun entschlossen waren, sich regelmässig 
zu sehen und mit einander zu verkehren, um ihre Freundschaft 
dauernd zu machen. Es waren meistens Studierende der Theologie, 
und so hat diese jugendliche Begeisterung, wie sie aus einer 
kirchlichen Eriunerungsfeier hervorgewachsen ist, auf die nächste 

Generation der Kirchendiener vielfach entscheidend eingewirkt, 



•) Finaler, Dan KefonmUiomdVst in Zürich 1H1!>. Eröffnungsrede vor der, 
Svnode vom 10. Juli 1HH4, gedruckt im Protokoll dieser VersumnliuiK 
LXX (IHK»:,. 

Wir/., Züricher M., S. VM. 

<: Zürich 1H0H— 1H14. 

Bio euch, Gesch. der »rbwcin. ref. Kirilan Bd. 11 l.'i 



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220 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



in Zürich, in Hasel, in Bern, in Lausanue. Die alte Anhänglichkeit 
an den Glauben der Reformatoren schien als Oemeingnt des Volkes 
wieder erwacht, nur geläutert, vertieft durch die gemachten Er- 
fahrungen, freier von Formeln und Worten und duldsamer gegen 
Andersgläubige. 

Diese Sympathie mit dem Deutschtum war mächtig genug, 
um in Basel zu einem recht auffallenden Entschlüsse zu treiben, 
zur Wahl eines Deutschen, eines Lutheraners, der eben in Berlin 
sein Amt verloren hatte: Wilh. Martin Lebrecht De Wette. „Es 
war ein kühner Gedanke von der Erzichungsbehörde, an die Seite 
der beiden alten Herren, Buxtorf und Merian, die auch durch 
ihr äusseres Kostüm noch vollkommen eine abgestorbene Zeit 
repräsentierten, im Jahre 1821 den Mann zu berufen, der unter 
den Vertretern der neuen, damals der neuesten Theologie, in 
Deutschland einen der ersten Namen hatte." l ) Der Widerspruch 
fehlte nicht ganz: „Nicht sowohl DeWettes lutherisches Bekenntnis 
erregte Bedenken ; was dagegen bei einem grossen Teil der Geist- 
lichen und der Gemeinde der Berufung im Wege stand, war 
einmal seine weitgehende Kritik der heiligen Geschichte und des 
Bibelkanons überhaupt, und dann seine subjektive, an Fries sich 
anschliessende Anschauungsweise der religiösen Dinge, sein Stre- 
ben, sich das symbolisch zu deuten und iu das Gebiet der Ahnung 
zu verweisen, was der Glaube der Christen bis dahin als Realität, 
als Thatsache festgehalten hatte." a ) 

Die Wahl war nicht etwa aus kirchenfeindlicher Tendenz 
hervorgegangen, sondern aus der leberzeugung, dass eine wissen- 
schaftliche Kraft auch einen Gewinn für das religiöse Leben 
bedeute, und seine Freunde haben sich in ihrer Hoffnung nicht 
getäuscht. De Wette war nicht ein Zerstörer; er hat in der Folge 
seine anfänglichen Gegner versöhnt und an kirchlicher Thätigkeit 
sich mit lebhaftem Interesse beteiligt. Doch liess nun die Strenge 
in der Lehrbeschränkung so weit nach, dass eine Abänderung 
der Konfessiou angeregt werden konnte und seit 182G die bishin 
üblich gebliebene jährliche öffentliche Vorlesung des Glaubens- 
bekenntnisses unterblieb. 3 ) 

Sogar in Bern vermochte diese geistige Strömung sich Geltung 
zu verschaffen. Als Professor und Direktor des Gymnasiums wurde 
1824 der gelehrte Züricher Leonhard Tsteri berufen, der eben 

'} Hagenbaih, Dir theol. Schule Basels, S. 57. 

Ibid., S. ;>s. — Vergl. des nämlichen Verfassers Akademische (Je- 
dächtnisrede auf De Wette. Leipzig 1*T»0. 

3 Hagenliac.h, Gesch. d. Basler Kontess. S. 192. 



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V. 3. I>ie Krweckunfr in «1er deutschen Schweiz. 227 



mit seinem „Paulinischen Lehrbegriff" einen wichtigen Beitrag 
zur „Biblischen Theologie" im Sinne der neuern Schleiermacher- 
sehen Schule geliefert hatte. Der erst 179it geborene Mann ist 
schon am 18. September 1833 gestorben. 1 ) Noch bedeutsamer 
war eine Entscheidung im Dezember 1825. Es war um die Er- 
nennung eines dritten Helfers am Münster zu thun. Die Wahl 
hatte der Grosse Hat zu treffen auf den Vorschlag der Stadt- 
verwaltung, aber weit mehr als gewöhnlich beschäftigte sich auch 
die Gemeinde, Männer und Frauen, mit der Person der Bewerber. 
Nach neun Probepredigten ging trotz des Widerstandes der Re- 
gierungshäupter der junge Karl Baggcscn als Sieger hervor, den 
die Mehrheit nicht allein als einen geistreichen und gewandten 
Prediger, sondern als „Philosophen", als Anhänger eines freiem 
„gebildeteren" Christentums, den Herren der alten Observanz vor- 
ziehen wollte. 

Noch war in der Geistlichkeit der supranaturale Rationalismus 
herrschend geblieben a i, aber die Bckenntnisschriften hatten ihre 
Bedeutung eingebüsst, — richtiger gesagt — mit dem Erwachen 
des religiösen Gefühles nicht wieder gewonnen. Der Unions- 
gedanke, der jetzt in deu deutsch-protestantischen Staatskirchen 
zur Wirklichkeit wurde, kam auch in der Schweiz vou neuem 
zur Sprache. Der berühmte Theologe Ammon sandte 1818 an 
Antistes Hess ein Glückwunschschreiben: „Ueber die Hoffnung 
einer freien Vereinigung beider protestantischen Kirchen." 3 ) 

Das Zurücktreten der Konfessionen gegenüber dem gemein- 
samen allgemein-protestantischen , resp. allgemein christlichen 
Glauben zeigte sich namentlich darin, dass man mehr als jemals 
seit den Tagen der Reformation wieder unmittelbar nach der 
heiligen Schrift griff. Bibelverbreitung und Heidenbekehrung wurden 
auf einmal wieder als Christeupflicht erkannt und mit neuem 
Eifer betrieben. Allein — und hierin wurde nun der grosse Unter, 
schied sichtbar, der das XIX. Jahrhundert vom XVII. trennte, — 
diese neuerkannte Pflicht wurde erfüllt nicht von den Kirchen- 
behörden, sondern von einzelnen Kirchengliedern, nicht von der 
Gesamtheit, sondern von einzelnen Freiwilligen, in frcigebildcten 
Vereinen und Gesellschaften. 

1 S. Lutz, Trauerrede bei der Bestattung. Hern l*.i3. — Allg. I'. Biogr. 
Bd. XXXIX, S :R»7. 

■\ .Man vcrjfl. den handschr. L'ntcnveisunpdcnrs des sehr orthodoxen 
Pfarrers Samuel Bay am Münster in Bern von Isis u. 1*1!», Mss. II. II., XVI, 
113, der St.-B. Bern. 

*) liedruckt: Hannover 1*1«. 



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Geschichte der schweizerisch-rcfonnierten Kirchen. 



de- 



Am 31. Oktober 1804 war die Basier Bibelgesellschaft be- 
gründet worden durch die Anregungen von Dr. Friedrieh Stein- 
kopf und im engsten Anschluss an die Thatigkeit der Christentums- 
gosellschaft, in deren Diensten er stand. 1 ) Ihr Wirken erstreckte 
sieh über die ganze deutsche Schweiz uud einen grossen Teil des 
südlichen Deutschlands und war, von bedeutenden Geldmitteln 
unterstützt, ebenso erfolgreich als ausgedehnt. 2 ) 

Schon im folgenden Jahre lSüf) hatte sich auch iu Bern ein 
Verein zusammen gefunden mit dem Zwecke der Bibelverbrcitung; 
181") konstituierte sich derselbe als eigene Bibelgesellschaft. Er 
vermochte bald, unter Mithülfe der Staatsregierung, auch Zweig- 
vereine auf dem Lande ins Leben zu rufen und seit 1818 auch 
öffentliche Versammlungen zu veranstalten. H ) 

In Schafthausen wurde 1,W), in Zürich 1812, in St. Gallen 
und Graublinden 18 Iii, im Aargau LSI«, in Glarus und Appenzell 
A.-Kh. 1811), und im Toggenburg speciell noch 1820 eine Bibel- 
gesellschaft gestiftet. 

In Basel führte der Antistes den Vorsitz, und dieses Verhältnis 
blieb noch lange als selbstverständlich in Lebuug. Dieser 
Umstand darf als Mitursache dazu angesehen werden, dass all- 
gemein religiöse Interessen hier mehr als anderswo iu der Be- 
völkerung als .selbstverständlich galten und der Stadt den Ruf 
besonderer Frömmigkeit verschafften. Ebenso staud in Zürich 
der Antistes Hess als der eigentliche Stifter an der Spitze der 
Gesellschaft, wie hernach sein Nachfolger Gessuer. 5 ) In Bern 
war es der Professor der Theologie S. G. Htinerwadel, der grosse 
Thatigkeit entwickelte und über IG Jahre lang als Präsideut die 
Leitung besorgte-, in Glarus wird das Verdienst dem hochange- 
sehenen Landammanu Kosmus Heer zugeschrieben; in St. Gallen, 
dagegen, wo bereits ein Zweigverein der Christentumsgesellschaft 



■ t ^ 



', Stuckmeycr, .1., l>ic Bibeltes, in Basel, zur H >» ►jülir. < Gedächtnisfeier 
der deutschen Christcnth. (Jcs. Basel 1<SH). 

'■') I >az,ii : Cli. Fiicii. Spittlcr iin Kähmen meiner Zeit, gesammelt 
seinem scluiftl. Nachlas. Basel \*\\\ Bd. 1. n. Alb. Ontert:»«, ein Lei 
Bast i IS?»;, mit Bildnis. 

1 Nachricht von der ersten ofleutl. Vcrsamml. der B.-ft. in Bern am 
1. April IS]S; liu-r .st»lit auf S. Vi eine kurze Geschichte tler (irüni 
Demnach war schon ht| ein kleiner Anfang •remacht w<.rden. 

' bYche!»ehafl «1er Bibeltes, in Schaffh. seit ISU!«. — Kirchhofer, 
der Bibel. -Ges. in SchalVIi. I Denkschrift in;»*». 

i .loh. llir/.ol. Rückblicke auf die religiösen, kirchlichen und 
fischen Zustande und Krfahnm-en im Kt. Zürich iu der ersten Hältto 
.Jahrhunderts, im Züricher Taschb. lxsii, S. 1-0:5. 




V. 3. Die Erweckung in der deutschen Schweiz. Bibel- u.Missions-Gcs. 229 



bestand, einem einfachen Laien, dem Kaufmann Kaspar Stein- 
mann. So war wenigstens in den Personen teilweise noch der 
Znsammenhang dieses freiwilligen Wirkens mit den Staatskirchen 
bezeugt und die eingetretene Wendung einigermassen verhüllt. 

Es war dies um so leichter, weil in diesen Bestrebungen zunächst 
nichts Trennendes lag. Dieselben fanden jetzt sogar Unterstützung 
von Seiten einsichtiger und hochdenkender Katholiken. Von einer 
katholischen Bibelanstalt wird 1805 berichtet, und bei einer Ver- 
sammlung der Basler Bibelgesellschaft, am 7. Oktober 1818 im 
sogenannten „Antistitiuni", war nicht nur der Stifter der engli- 
schen Bibelgesellschaft, Owen, anwesend, sondern auch der 
berühmte katholische Schriftubersetzer Leander van Ess ; erst 
1824 wurde die Verbreitung der heil. Schrift vom päpstlichen 
Stuhle als unzulässig erklärt und kirchlich verboten. 1 ) 

Die Bibelgesellschaften der deutsch-reformierten Schweiz 
schlössen sich in ihrer Thätigkeit an den eigentlichen Mutter- 
verein in Basel an; nur Zürich machte hier eine Ausnahme, 
indem es — mit Unterstützung der grossen britischen Gesellschaft — 
selbständig seine Ziele verfolgte.*) Die Ursache lag in der 
Verschiedenheit der Bibelübersetzung. In Zürich, wo 1817 und 
1819 3 ) eine neue Ausgabe der hergebrachten „Züricherbibel" 
erstellt worden war, wurde diese verbreitet, und ihr blieb auch 
die Kirche im Thurgau getreu, während von Basel aus die Luther- 
Uebersetzung mehr und mehr Eingang fand, so dass schliesslich 
auch in Bern und im Aargau die Piscatorbibel beinahe ganz 
verdrängt wurde. Der Versuch, die letztere durch einen ver- 
besserten Neudruck von 1823 im Gebrauch zu erhalten, vermochte 
nicht durchzudringen. Auch der Druck der Bibel hörte allmählich 
auf, Sache der Landesregierungen zu sein und wurde — anfäng- 
lich noch unter amtlicher Aufsicht — fast ganz den Privaten und 
Vereinen Uberlassen. 4 ) 

Aus der Arbeit für Bibelverbreitung entwickelte sich meistens 
auch das Interesse für die Heidenmission; Basel sollte jetzt, den 
Anregungen Urlspergers folgend, der Mittelpunkt des süddeutschen, 
namentlich des württembergischen Pietismus werden 6 ); 1810 wurde 



r > Mezger, Bibelübersetzung. S. 310 u. ff. 

*) Jahresberichte der Züricher Btbel-Gea. von 1812 an. 

») 1817 in Fol. - 181» in «°. 

*) Mezgcr, a. a. 0., 31«.». 

•'*> Ostertag, Entstehungsgeschichte der Ev. Miss.-Gesellschaft zu Basel 
mit einem kurzen Lebensabrisse der Väter und Begründer der Gesellschaft, 
Basel IHOf). — Frätorius, Die Missionsgesellschaft in Basel, Basel 1X8U. — 



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230 Geschieht« der schweizeriseh-reformierten Kirchen. 



hier eine Missionsschule begründet, und 1819 entstand auch in 
Zürich eine Missionsgesellschaft, die bald begann durch öffent- 
liche Versammlungen und Feste die empfänglichen Gemüter für 
die Sache zu erwärmen. 1 ) Der schon genannte Georg Gessner, 
Pfarrer am Frannitluster, später Antistes, war auch hier das 
geistige Haupt. 

So schien denn das religiöse Leben neue Kraft zu entfalten 
und mit neuen Werkzeugen zu wirken, geweckt durch die grossen 
Erfahrungen der Kriegszeit, geläutert durch die Wahrheiten der 
Aufklärungszeit, weniger steif und gebunden, aber freier und 
lebendiger, wahrer und wärmer, weniger konfessionell aber christ- 
licher und menschlicher, weniger dogmatisch, aber praktischer und 
weitherziger, nicht mehr als staatlich-kirchliche Sitte anbefohlen und 
alles Volk mit seinen Vorschriften umfassend, aber mehr an den 
Einzelnen drängend und des Einzelnen Seele von Innen ergreifend. 
Man konnte sich der Hoffnung hingeben, dass auf die Restauration 
der äussern Kirchenformen nun auch eine geistige Regeneration 
erfolgen, das starr und unfruchtbar Gewordene in den Bekenntnis- 
kirchen von selbst dahinfallen und eine Vereinigung aller Gläubigen 
zu verschiedenartiger aber gemeinsamer Erbauungsarbeit sich 
gestalten werde. 

Es war ein in seiuem Wesen rationalistischer, aber gewiss 
als ein bedeutender Fortschritt zu betrachtender Zug, dass jetzt 
dem religiösen Unterricht der Jugend ganz besondere Aufmerk- 
samkeit zugewendet wurde. 2 ) 

Eine der schönsten Kundgebungen dieses neuen jetzt wesent- 
lich sittlich-bestimmten religiösen Ernstes in den wiedererstandenen 
Landeskirchen ist gewiss die Proklamation, mit welcher Land- 
ammann und gemeiner Rat des Kantons Glarus — und zwar im 
Namen beider Konfessionen — am 21. Juni 1821 ein älteres 
Sittenmandat (von 1805) ihrem Volke ins Gedächtnis riefen: „Be- 
wohner unseres Landes! — heisst es hier — ein gerechter tiefer 
Schmerz über den traurigen Verfall der christlichen Sitte und 



Magazin für die neueste (»eschichte der protestantischen Missions- u. Bibel- 
gesellschaften, Basel 1*1*; — 1*T>4. — Hagcnbaeh, Die religiöse Physiognomie 
Basels in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts, Volksblatt für die reform. 
.Schweiz, 1*73, Nr. 22 und 23. 

l ) Finder, Kirch. Stat., S. 77. 

') Admission und Religionsunterricht, Zusammenstellung der gesetz- 
lichen Bestimmungen darüber aus den Kirchenordnungen von Zürich, Bern, 
Aargau, St. (.{allen und Thurgau, in Steinmüllers Jahrbüchern für Religion 
und Sitte, I (1*21 1, S. 78-91. 



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V. X Die Envecktmg in der deutschen Schweiz. Frau v. Krnd. 231 



Ordnung hat euere väterlich gesinnte Obrigkeit ergriffen. Höret 
zu rechter Zeit die warnende Stimme des Christentums und den 
Ruf einer väterlichen Obrigkeit! Teure Landeseinwohner! Werdet 
ein echt christliches Volk, ein Volk, wo das Schlechte in jeder 
Gestalt mit allgemeiner Verachtung, mit tiefem Abscheu gelohnt, 
sein Haupt nicht emporheben dürfe, — ein Volk, wo Verehrung 
Gottes, reine Sitte und eine edle, hoffnungsvolle Jugend blllhe, 
ein Volk, auf welches Gott mit Wohlgefallen herabblicken könne! 
Wirket Alle zu diesem grossen Zwecke mit." l ) 

„Im paritätischen Kanton Glarus — fllgte der Herausgeber 
bei — vereinigte sich also der Grosse Rat zu einem Sitten- 
Mandato nach allgemein chrislichen Grundsätzen, und jedes Rats- 
Kollegium der beiden gesonderten Religionsteile verordnete noch 
in einem Anhange, was es für seinen Religionsteil besonders er- 
spricsslich fand. — Wie leicht und schön ist also hier die oft so 
schwierig und bedenklich geschilderte Aufgabe gelöst!" 

Allein fast plötzlich kam auch hier, wie in der französischen 
Schweiz, der tiefe Gegensatz zwischen der modernen Weltbildung 
und den Principien des strengen Christentums zum Bewusstsein. 
Die Veranlassung zu dieser Entdeckung war die nämliche, die 
auch dort gewirkt hatte; es ist die Erscheinung der Frau 
von Krudener. 

In den Jahren 1810 und 1817 unternahm die seltene Frau, 
wie sie früher Genf besucht hatte, von Suddeutschland her ihre 
Rundreise zur Bekehrung der christlichen Heiden in die Städte 
der deutschen Schweiz, nach Basel, Zürich, Aarau, Bern und oft 
auch in kleinere Ortschaften, wo Gleichgesinnte sie riefen und 
für Versammlungssäle vorsorgten. 2 ) Unterstützt durch den ihr 
vorausgehenden Ruf als Prophetin, durch die Fremdartigkeit uud 
doch zugleich Natürlichkeit ihres Auftretens und ihrer Sprache, 
durch die reichen Geldmittel, welche sie in den damaligen Not- 
und Hangerjahren an die Armen verteilte, machte ihre Aufforde- 
rung zur Busse, zur Abkehr von der Welt und zur vollen Hingabe 
an den Heiland der Sünder auf Junge und Alte einen gewaltigen 
Eindruck. Sic fand in Basel besonders manchen Anknüpfungs- 
punkt; war doch hier die herrnhutisch-pietistische Frömmigkeit in 
allen Schichten der Bevölkerung sehr stark verbreitet, so dass 
man kaum noch eine andere kannte und die Behörden 1813 sich 

') Steinmflller, Jahrbücher, a. a. 0., I (1821», 8. 28—35. 

*) Es i»t nicht gelungen, ein eigentliches Itinerar dieser ReiBestationen 
ziiKaiumenzustellen, da fast alle Nachrichten darüber in Bezug auf die Zeit 
sehr unbestimmt lauten. 



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232 Geschichte »ler schweizerisch-reformierten Kirchen. 



bewogen sahen, durch die Forderung eines Reverses dem fremd- 
ländischen Einfluss einen Damm entgegensetzen zu wollen. Die 
vom Staate angestellten Geistlichen mussten ausdrücklich auf jede 
Verbindung mit solchen Gemeinschaften verzichten, die unter einer 
auswärtigen Oberleitung stehen. Damit wurde, wie immer, wenig 
erreicht. 

Sicher aus eigener Erinnernng erzählt uns Hagenbach l ), wie 
nun Frau von Krudener zuerst im Gasthof „zum Wildenmann tt 
ihre Versammlungen hielt, dann, aus der Stadt Uber die Grenze 
gewiesen, auf grossherzoglich badischem Gebiete beim „Grcuzacher- 
hörnlein" ihr Wesen hatte, wie zu ihr begeisterte Verehrer sowohl 
als Neugierige hinausströmteu, wie es ihr gelang, bedeutende 
Persönlichkeiten, auch Geistliche, für sich einzunehmen, wie sogar 
ein Professor der Philosophie seinen Lehrstuhl aufgab, um ihr zu 
folgen, während andere Prediger von der Kanzel herab vor der 
gefährlichen Schwärmerin glaubten warnen zu müssen. 

So wie in Basel, war es überall, wo sie hinkam, so na- 
mentlich auch in Schaffhausen.*) In den Ortschaften, in den 
Familien, nahm man Partei für oder gegen sie, und auch die poli- 
zeilichen Wegweisungen aus den Stadtthoren und über die Landes- 
grenzen hinaus wiederholten sich fast überall; in Aarau erliess die 
Regierung sogar eine scharfe Proklamation gegen sie 8 ), und der 
Pfarrer Steinegger von Zofingen, damals in Denschbüren, wurde 
als „Krudeneriancr" abgesetzt. 4 ) Alles das konnte indessen nur 
die Neugierde wecken, den Reiz dieser Versammlungen erhöhen 
und den Ruhm der Prophetin vermehren, die so vornehm war, 
so fromm sprach und so vielen Gutes that, und doch so arg ver- 
folgt wurde. Doch es muss beigefügt werden: 

Nicht nur der Unglaube nahm Anstoss, nicht nur die Irreli- 
giosität ärgerte sich Uber diese Erbauungsstunden und Andachts- 
Ubungen. Das Schwärmerisch-Exaltierte, Uebertriebene, Unge- 
sunde, was mit und ohne ihre Schuld sich im Gefolge der Wande- 
rungen der Frau von Krudener einstellte, schreckte gerade auch 
solche ab, welche zu den regelmässigen Kirchenbesuchern, zu den 

'( In dem oben citierten Aufsatze im „Volksblatt". 

*i Hurter, Frau von Krudener in der Schweiz, Helvetien (Sehn Ahausen), 
1*17. — Bosshardt, ein Wort der Wahrheit über Frau von Krudener und ihre 
Lehre, von einem Augen- und Ohrenzeugen, Schaffhausen 1*17. — Frau 
von Krudener in «ler Schweiz, aus dem Tagebuch von J. G. Müller in Sell- 
hausen, allgedruckt in (Jelzers Protest. Monatsblättern. Bd. 22, S. 1 5—21*. 

s j Verordnung gegen religiöse Schwärmerei, vom 12. Mai 1*17. 

Vi Er fand in Htm wieder Aufnahme in den Kirchendienst und wurde 
Pfarrer zu Rettenberg, Kriswyl und zuletzt in Rleienbaeh. 



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V. 3. Die Erwerkung in der deutschen Schweiz. Bern. 



233 



achtbarsten Frommen gehörten. Sie fühlten instinktiv, dass 
solche Thätigkeit die Stellung der Kirche und das stille Wirken 
des vorhandenen, wenn auch noch so unvollkommenen Christen- 
tums eher störe als pflege, dass daraus ein sektiererisches, sepa- 
ratistisches Wesen fast mit Notwendigkeit erwachsen müsse. 
Vielen erschien es auch zum voraus als ungebührlich, dass eine 
Frau predigend auftrat, dazu noch eine wandernde, familienlose, 
deren Vorleben nicht eben vorwurfsfrei war Die Welt teilte sich, 
wo die Prophetin erschien, in entschiedene Gegner und unbedingte 
Verehrer, aber beide Parteien waren aus sehr verschiedenen Leuten 
zusammengesetzt. Am 13. Dezember 1824 ist Frau von Krudener 
gestorben. 

Ihr Auftreten ist jedenfalls dadurch wichtig geworden, dass 
man auf einmal das Christentum von einer ganz neuen Seite 
kennen gelernt hat, und dass ganze Geschlechter, die bis dahin 
nur die offizielle Kirche gesehen, nur die gewohnte Predigt der 
Amtsperson im Ornat von der Kanzel gehört hatten und nichts 
anderes kannten, nun die Religion sich plötzlich ans Herz drängen 
fühlten als eine ernste Angelegenheit fttr jeden einzelnen Menschen, 
ftir sein persönliches Leben, sein innerstes Wesen und sein ewiges 
Schicksal. Das war etwas völlig Neues und ist denen, die das 
miterlebt haben, uuvergesslich geblieben. 

Das war der Anfang der Erweckung, mit welcher die neue, 
eigentlich noch nicht abgeschlossene Periode der Kirchengeschichte 
beginnt. Die Religion ist grundsätzlich „Privatsache" geworden. 
Das gesteigerte Glaubensleben der Auscrwählten machte gar nicht 
mehr Auspruch darauf, in der Form der öffentlichen Sitte zu 
herrschen, und die bürgerliche Gesellschaft konnte ihrerseits einer 
solchen Richtung der Frömmigkeit nicht mehr den bisher üblichen 
Einfluss auf die Gesetze gestatten. 

Nach Bern wurde die Erweckungsfrömmigkcit aus der fran- 
zösischen Schweiz, besonders von Genf her, verpflanzt durch 
persönliche Verbindungen mit den dortigen Kirchen. Es waren 
namentlich die Prediger der französischen Kirche, welche hier 
voraugiugen: Auguste Schaftcr aus dem Münsterthale (geb. 1788), 
zuerst in Frankreich thätig, seit 1811 Helfer, dann Pfarrer in 
Bern (gestorben 1801), und Louis Galland von Genf (geb. 1792), 
von 1810 bis 1824 des eben genannten Nachfolgerin! Helfcramt; 
neben ihnen der aus Graubünden stammende, schon 1757 ge- 
borene Jeremias l'Orsa, 1809 als Helfer und Pfarrer der Nydegg- 
kirche nach Bern versetzt, und etwas später, von 1821 an, der 



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Ceselnetite der selnveizeri.seli-rel'orniiertcn Kirchen. 



geistreiche und lebhafte Inselprediger Karl ilowald. 1 ) Als begabte 
und beliebte Prediger wirkten sie im besten Sinne aufweckend 
aus religiöser Gleichgültigkeit wie aus gedankenloser Kirchlich- 
keit, aber auch, ihrem Hirtenamte gemäss, zusammenhaltend und 
den Treunungen wein end. Die Missionsstunden, bei welchen (1822) 
bisweilen SU -100 Personen anwesend waren, landen jeden Monat 
im „Sulz-Magazin u statt. Als ganz besonders anregend blieb ein 
Besuch von Blumhard, 181 ( .i, in Erinnerung.-') Kleinere Freund- 
schaftskreise gal) es in Saancn, Thun, und besonders im Ober- 
aargau und im untern Kmmenthal. 3 .' Sie sammelten für die 
Heidenmission und lasen mit innigem Eifer die Berichte darüber. 
Nur in der Hauptstadt entstand eine kleine Gemeinschaft von 
»Separatisten, aber die Besorgnis vor jeder Uber das gewohnte 
Mass hinaus gehenden Aeusserung frommen Eifers ging so weit, 
dass sogar die Pfarrvereine in die Lage kamen, ihre I ngefähr- 
lichkeit demonstrieren zu müssen.« j 

Dass auch in Zürich Geistliche von der hohen Bildung und 
dem allgemeinen Ansehen eines Antistes .). .1. Hess und Georg 
Gessner die tiefergehende Glaubensbewegung begünstigten, hat 
ihr auch hier im ganzen den kirchlichen Charakter bewahrt und 
sektiererische Ausartungen ferngehalten. Doch wird von einem 
andern Prediger, dem Pfarrer Hans Heinrich Hess in Dattlikon 
(seit 18 lfj) berichtet, dass ein gewaltiger Zulauf sich zu seiner 
Kanzel drängte, dass aber auch bei seinen Zuhörern sieh Zeichen 
religiöser l'eberrcizung eingestellt haben. Kr wurde 1827 deshalb 
in seinem Amte suspendiert und mit Predigtverbot belegt ') (ge- 
storben 18f><>). Die Bewegung vermischte sich im Kanton Zürich 
teilweise mit der altern Separation der sogenannten „Xeugläubigen", 
welche durch einen Fremden, den Herrn von Campagne, einen 
neuen Impuls erhalten hatte. Derselbe wohnte von 1814 bis zu 
seinem Tode, is:if>, in Busseuhauscn bei Pfäffikon und verbreitete 
nicht ohne einigen Erfolg streng baptistische Grundsätze.") 

Eine der würdigsten und zugleich anziehendsten Persönlich- 
keiten unter diesen Erweckten war der Antistes David Spleiss 

- VA 

'i C.-borei. 17!**; : von 1*£, an Pfarrer zu Sijrri.swyl ; <:esr. 2*. N\,v. 
Mtv<. Fuivr. 

1 K"hrb;i<li und Hutrwy] werden besonders genannt. 

' ; Uelier die I'f;irrvei eine im Kt. Hern, in Briefen, in Steiiuniillers .Jtthr- 
biic-heni. I. l.-7-i»"«. 

Wir/. Ziiii. li. .MimVt.. l>s. 

1 Finaler, l>ie religiöse Krueeknnj; der L'i^'er Jahre im Kt. Zürich. 
Kirelii'uhbrr \s*,j, IVuill. 



V. 3. Die Erwcekuug in der deutHchen Schweiz. SchafVh., Unnz. 235 



in Schaffhausen; 178(1 in Armut geboren und nur mit grösster 
Mühe die theologische Bildung gewinnend, machte er nachher, 
seit 1818 im Dorfe Buch, sein Pfarrhaus noch mehr als seine 
Kanzel zu einem Centrum intensivster religiöser Thätigkeit, mit 
der er eine Professur für Mathematik und Physik am Collegium 
humanitatis in Schaffhausen verband. Seine originelle und salbungs- 
volle Predigtweise erregte nicht selten Spott und Bedenken, trug 
aber so sehr das Gepräge der Wahrheit und vollster Aufrichtig- 
keit, dass ihm zuletzt, 1844, in der Wahl zum Antistcs der Beweis 
der allgemeinsten Hochachtung zu teil geworden ist. 1 ) 

Einen ähnlichen Entwickluugsgang hatte nun auch derjenige 
Mann, der, wie kaum ein anderer, die Erweckung aus den Städten 
hinaustragen sollte zu den ländlichen Bevölkerungskreisen. Es ist 
dies der vielgenannte Vikar Jakob Ganz in Staufberg bei Lenz- 
burg. In Einbrach im Kanton Zürich 1791 geboren, zuerst Zim- 
mermnnnsgehUlfe, dann Schneideilehrling, endlich auf den Bat 
des Antistes Hess zum Lehrer sich bildend, aber immer mit re- 
ligiösen Gedanken ringend und nach dem Predigtamt strebend, 
war es ihm gelungen, seine autodidaktischen und oft unter- 
brochenen Studien durch eine ordentliche theologische Prüfung 
abzuschliessen. „Aber" — so erklärt er in seiner Selbstbiographie *) 
— „je mehr mein Kopf mit Schulweisheit angefüllt wurde, desto 
weiter entfernte ich mich von Gott, desto leerer wurde mein Herz." 
Gerade jetzt trat er, seit Ostern 18 BJ Vikar zu Staufberg ge- 
worden, mit Frau von Krudener in Verkehr, und begann nun 
plötzlich eine Predigtwirksamkeit ungewöhnlich stürmischer Art. 
„Ende Januar 1817 war der Menschenstrom so gross, dass ich 
Tag und Nacht mit nach Gnade schreienden und um ihre Seligkeit 
bekümmerten Seelen zu thun hatte. Aus mehr als dreissig Ge- 
meinden sind sie zusammengelaufen; viele wussten nicht einmal 
das nahegelegene Städtchen (Lenzburg) zu benennen, so weit sind 
8ie hergekommen." 

Allein das nahm ein unerwartetes Ende; am 4. Februar 1817 
wurde er zu seinem Dekan gerufen, ohne Abschied von da aus 
in einem Wagen fortgeführt und durch Beschluss des Kirchenrates 
wegen Unordnung entfernt. Nach mancherlei äussern Schicksalen 
und innern Umwandlungen hat sich Ganz immer mehr in die 
Stille zurückgezogen und einer quietistischen Mystik ergeben. Die 

») Kirchenblatt 1864, Nr. 17. - Biogr. von C. Stockar. Basel 1858, mit 
Bildnis. 

*) Jakob Ganz, Jugendjahre, von ihm selbst beschrieben. Nene Auflage. 
Bern 18G3. 



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230 



(Jeschirhte der schwcizerisch-reformierten Kirchen. 



Zeit seines öffentlichen Wirkens war ausserordentlich kurz, aber 
auffallend tief und weitgreifend. Als seine Verehrer im Äargau 
werden genannt: Pfarrer Ringier in Lerau, Zimnierli in Vor 
dem Wald und Rickli in Madiswyl. 1 ) Er selbst seheint zu wirk- 
lichen Unordnungen keinen Anlass gegeben zu haben ; er hat 
sich in seinem Glaubenseifer nicht an die gewohnte kirchliche 
Sitte gehalten, sonst aber mehr Unrecht gelitten als Unrecht 
gethan. 

Indessen sollte es doch bald offenbar werden, dass diese 
exaltierte Religiosität nicht im stände sei, die schlichte Gottes- 
furcht der Volksfrümniigkeit zu ersetzen, dass sie ein Ideal fordere, 
an welches die Hände der moralischen Durchschnittsmenschen 
nicht hinanreichen, welches deshalb nur ganz wenige in der 
Wahrheit, die allermeisten aber nur zum Schein, in ihrer Phantasie, 
entweder künstlich oder gewaltsam, zu verwirklichen vermögen. 
Drei Ereignisse habeu kurz nach einander diese Erfahrung be- 
stätigt und der natürlichen Abneigung gegen jedes Uber das 
Übliche Mass hinausgehende Gefühlsleben einen lauge nach- 
wirkenden, mächtigen Vorwand dargeboten, so dass die Aengst- 
lichkeit der Staats- und Kirchenbehörden erklärlich und manche 
sonst unbegreiHiche Unterdrückungsmassregcl fast entschuldbar 
wird. 

Das eine stand in keinerlei ursächlichem Zusammenhang 
mit der Erweckung, allein es fiel zeitlich damit zusammen, und 
nur natürlich war es daher, dass die religiöse Oberflächlichkeit 
rasch bereit war, eine innere Verwandtschaft anzunehmen und 
das, was die einen thaten, auch den andern zuzutrauen. Wir 
reden von dem Wiederauftaucheu einer antinomistischen Sekte 
im Kanton Bern, der sogeheissenen Antonianer. 2 ) 

Der Stifter derselben, Antoni Unternährer, 1759 zu Schüpf- 
heim im Entlebuch geboren und katholischer Konfession, trieb 
sich zuerst in allen möglichen Beschäftigungen in der Welt herum 
und begann zuletzt, natürlich schlau und geschickt, sich mit 
Wunderkuren zu versuchen. Im Jahr 1800 Hess er sich in Am- 
soldingen nieder und vermochte bald sich einiges Zutrauen mit 
seinen Gcheimmitteln zu verschaffen. Er begann diesen Heilungen 

'i Kirchenbhitt 1KV>, S. IM. 

7 i S. Zyr.», Michel und «lie Antonianer, in Trech.«e)s Heitr., I, 1. — 
Zie^ler, Aktenniässijre Narliriobten über die Antonianer. ebendaselbst III, 70. 
— Jos», I)as Sektenuesen im Kt. Hern, mit einigen Auszügen aus Unter- 
nährer* Schriften, lief erat l^». — Treebsel, Antonianer, in Herzogs K. E., 
Hd. I, 4m. 



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V. 3. Die Erweckunjr in der deutschen Schweiz. Aiitontaner. 237 



einen religiösen Anstrich zu geben. Ein gutes Gedächtuis bei 
absoluter religiöser Unwissenheit erleichterte ihm die Aneignung 
gewisser Redensarten, die er mit katholischem Mystizismus ver- 
mengte. Sein phantastisch-leidenschaftliches Wesen machte tiefen 
Eindruck auf schwache Seelen; ein ungeregelter Trieb zu 
eitler Wichtigthuerei und sinnlicher Wollust kam dazu, um in 
empfänglichen Gemütern die Frömmigkeit in ein ungeheuerliches 
Zerrbild eines fleischlich-idealistischen Pantheismus ausarten zu 
lassen. 

Schon 1802 hatte Uuteruährer so grossen Anhang gefunden, 
dass er als Prophet hervorzutreten wagte mit einer gedruckten 
Proklamation, in welcher er das Ende der Welt ankündigte und 
seine Lehre als die einzige Rettung vor dem Untergang hin- 
stellte, in geschickter Weise auch die Phraseologie der damaligen 
Revolutionsschrilten benutzend. Einige Zeit später erschien er 
dann mit einer Schar seiner Anhänger, die er unter Voraussagung 
eines grossen Wunderzeichens angelockt hatte, in Bern und wollte 
ins Münster eindringen. Das führte zu seiuer Verhaftung und 
zeitweiseu Verbannung. 

Unterdessen kamen in Rapperswyl bei Aarberg abscheulich 
schamlose Ausschreitungen vor in einer geheimen Gesellschaft 
von Schwärmern, bei denen das im Geist Begonnene ins Fleisch 
überschlug. Die entsetzliche Entdeckung führte 1807 zu einem 
schweren Strafgerichte über 28 beteiligte Personen. 1 ) 

Nun kehrte aber auch Unternährer aus dem Exil zurück und 
fand einen so begeisterten Empfang als Märtyrer, dass der Unfug 
ärger wurde als zuvor und die Zahl seiner Verehrer noch zu- 
nahm. Lebenslängliche Entfernung durch gerichtliches Urteil be- 
seitigte zwar seine Person vom bisherigen Schauplatz, nicht aber 
den Samen, den er ausgestreut hatte. Immer bei der Behauptung 
bleibend, dass er nur der Stimme Gottes gehorcht, und dass er 
und seiue Gläubigen sündlos gelebt, dass auch die Verachtung 
der Ehe und die wilde Ausgelassenheit seiner zahllosen Ehe- 
brüche nach Gottes Willen und Gebot geschehen seien, setzte 
Unternährer sein Treiben auch vom Kanton Luzern her fort, bis 
er zuletzt, 1820, auch dort gefangen gesetzt ward. Er ist im Ge- 
fängnis am 21». Juni 1824 gestorben. Allein auch damit war seine 
Sekte noch nicht erloschen. 

Antoui hatte nicht nur gepredigt, sondern in 15 teils ge- 
druckten, teils nur handschriftlich verbreiteten Schriften seine 



') Anrede an das Volk bei Eröffnung de« Straflirteils, Bern 1*U7. 



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(Ji^cliichtc <lrr .schwi'izcrisrli-tft'ormitTton Kirchen. 



Lehren verbreitet: ,.das Buch der Erfüllung". — „das Geheimnis 
der Liebe- u. s. w. Ks ist ein wunderliches pantheistisch-theoso- 
phisches System, dessen einzige praktische Konsequenz der Anti- 
nomismus, die Aufhebung zunächst des alttestamentliehen Gesetzes, 
im weitem aber aller staatlichen und sittlichen Gesetze Über- 
haupt: Kirche, Schule, Staat, Ehe und Eigentum sind Werke des 
Satans, und er selbst — l'nternähver — der neue Sohn Gottes, 
der wiederkommen wird als Weltrichter, zur Bestrafung derjenigen, 
die nicht an ihn glaubten. In Amsoldingen dauerten die geheimen 
Versammlungen ton, und von hier aus pflanzte sieh die Bewegung 
nach (»steig bei Interlaken weiter, wo eine nicht unansehnliche 
Zahl von Verführten in dem verstorbenen Märtyrer ihren Pro- 
pheten und Erlöser verehrte. Die Entdeckung nächtlicher scham- 
loser Excesse zwangen endlieh, nachdem die Bemühungen der 
Sittengerichte erfolglos geblieben waren, 1821 zum kräftigen Ein- 
schreiten durch die Staatsbehörden. Nach eingehender Prüfung 
der Schriften Fntmiährers und der bezüglichen Vorfälle wurden 
<;<) Beteiligte zum Teil mit Zuchthausstrafe belegt. Die schranken- 
los geübte Weibergcmeiusehaft rechtfertigte dieses strenge Urteil 
nur zu sehr, und es bat auch dem Treiben für einige Zeit ein 
Ende gemacht, da die Anhänger sich doch mehr zu den Genüssen 
drängten, als zu dem Martyrium. Erst einige Jahre später, 1 8^50, 
brach das unreine Feuer von neuem aus, und zwar diesmal in 
einer andern Gegend, nämlich in der Kirehhörc Wohleu bei Bern, 
wo ein gewisser Bendieht Schon als ^dritter Heiland" auftrat 
und zu den nämlichen antinomistischen Verirrungen Veranlassung 
gab. Gleichzeitig zeigten sich dann Spuren der Antonianer- 
Sekte auch im Kanton Zürich. 

Auch das zweite Ereignis, das hier in Betracht kommt, hatte 
mit der Erweckung nichts zu schaffen, aber es war eine Folge 
des Interesses, das sich den religiösen Fragen zuwandte, und 
lenkte eine gewisse ängstliche Aufmerksamkeit auf diejenigen, 
deren persönliche l'eberzcugung sich nicht in den gewohnten 
kirchlichen Bahnen bewegte. 

Man wurde plötzlich durch die Entdeckung erschreckt, das 
auch die konfessionellen Gegensätze noch durchaus nicht über- 
wunden seien um! die herrschende Romantik ebenfalls ihre kirch- 
lichen Gefahren berge. In Deutschland wie in Frankreich hatte 
der Abscheu gegen die Revolution, die Begeisterung für die alten 
Zeiten, für feste, Ehrfurcht eintlössende Autoritäten nicht Wenige, 
und nicht die Sehlechtesten, dahin gebracht, dass sie glaubten, 
Ruhe, Frieden und Seelenheil nur in der katholischen Kircbe, in 



V. :t. Die Erwirkung in der deutschen Schweiz. K. L. v. Haller. 239 



der gläubigen Unterwerfung unter die geheimnisvolle Macht der 
Hierarchie und ihre Gnadenmittel, finden zu können. Es waren 
einige Aufsehen erregende Uebertritte vorgekommen; aber in der 
Schweiz achtete man im ganzen wenig darauf; der gesunde 
Verstand der Schweizerart schien zu solchen Sprüngen wenig 
geeignet. 

Jetzt sollte auch die Schweiz, sollte Hern seine Konversion 
erleben mit Karl Ludwig v. Haller. 1 ) Dieser berühmt gewordene 
Mann, geboren am 1. August 1708, ein Enkel des grossen Albrecht 
v. Haller, ein Sohn von dessen ältestem Sohne, dem hochverdienten 
und gelehrten Historiker, hatte sonderbarer Weise nur eine sehr 
oberflächliche Schulbildung empfangen. Schon mit 10 Jahren trat 
er, ohne jedes Universitätsstudium, in den Dienst der Staats- 
kanzlei, um sich auf diesem rein praktischen Wege zur Beamten- 
laufbahn vorzubereiten. Durch angeborne geistige Begabung und 
Intelligenz hervorragend, wurde er schon 1792 in kritischen Zeit- 
umständen als Legationssekretär mit einer Gesandtschaft nach 
Genf geschickt, und als von Frankreich her das Gewitter drohte, 
fand man in ihm wieder den geeigneten Mann, um mit den ber- 
nischen Botschaftern nach Paris und dann an den Kongress von 
Rastatt zu gehen. Damals für den Fortschritt begeistert und für 
eine festere Organisation in der Eidgenossenschaft, schrieb er 
einen Entwurf zu einer Einheitsverfassung; allein der Umsturz 
änderte plötzlich seine Gesinnung; er wurde jetzt ein fanatischer 
Gegner der Franzosen und agitierte in einer eigenen Zeitschrift 
so heftig gegen die thatsächlichen Beherrscher der Schweiz, dass 
er verfolgt wurde und sich flüchten musste. Er begab sich in das 
Lager des österreichischen Feldherrn, Erzherzog Karl, wurde mit 
dem Schultheissen Steiger, 1799, die Seele der Gegenrevolution, 
war unermüdlich in der Vorbereitung des Aufstandes gegen die 
helvetische Regierung, lebte dann nach dem Misslingcn bald in 
Wien, bald anderswo, durch Flugschriften seiner Meiuung Aus- 
druck gebend, und wurde endlich nach der Wiederherstellung 
des Kantons Bern, im Jahre 1800, zum Professor des Staatsrechts 
an der neuerrichteten Akademie ernannt. 

Seine diplomatische Erfahrung, seine Geistesschärfe und sein 
Hass gegen alles französische Wesen machten ihn zu eiuer ein- 
flussreichen Person; er wurde Mitglied des Geheimen Rates und 
schrieb eine Anzahl politischer und staatsrechtlicher Werke, 
welche durch logische Konsequenz des Denkens, wie durch Um- 
fang des Wissens, ihm einen bedeutenden Ruf verschafften und 

l > Alb?. D. Biogr., X, 431 n. ft. 



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die allgemeine Aufmerksamkeit auf ihn zogen. Er stellte sich in 
Gegensatz gegen die moderne Zcitriehtung, vorzüglich gegen die- 
jenigen staatsrechtlichen Theorien, welche, den Ansichten Kousseaus 
folgend, von den Rechten des Individuums ausgehen. Durch diese 
schroffe, ja herausfordernde Stellungnahme gewann er viele Freunde, 
aber noch mehr Feinde, die in ihm den bedeutendsten Vertreter 
der Gesinnung erkannten, welche die Revolution mit allen ihren 
berechtigten Neuerungen und Verbesserungen ungeschehen zu 
machen begehrte. 

Noch ahnte aber niemand, bis zu welchem Punkte ihn seine 
Feberzeugung treiben würde. Zunehmende Verstimmung gegen 
die öffentlichen Zustände in Bern und Zerwürfnisse mit seinen 
Kollegen bewogen ihn IX 17, seine Professur niederzulegen, und 
eine im Jahr 1820 erschienene, das ganze politisch-konstitutionelle 
System der Zeit verwertende Schrift gab derartigen Anstoss, 
dass die Regierung den Verkauf derselben verbot. Im gleichen 
Jahre noch that er den entscheidenden Schritt. Am 7. Oktober 
1820 soll es gewesen sein, dass er in Freiburg zur katholischen 
Kirche übertrat. Ks geschah im geheimen, und nach seinem 
Willen sollte es Geheimnis bleiben. Haid drang jedoch das Ge- 
rücht auch nach Hern. Haller bekannte später, schon seit 1808 
irn Herzen Katholik gewesen zu sein; zufällige Begegnungeu mit 
hervorragenden Mitgliedern des römischen Klerus trugen das Ihre 
dazu bei, den Gedanken zur Reife zu bringen. „Die Reformation 
erschien mir w , sagte er, „als das Bild und der Vorläufer der 
heutigen politischen Revolution, und mein Abscheu vor der letztern 
erweckte auch Abscheu und Widerwillen gegen die erstcrc u , 
Meinung, die er nachher, in einem eigenen Büchlein durch- 

geführt hat: „Geschichte der kirchlichen Revolution oder der 
protestantischen Reform des Kantons Bern und der umliegende 
Gegenden". Sobald man in Bern von dem Geschehenen 
Kunde hatte, wurde llallcr zu einer offenen Erklärung g 
Von Paris aus, wohin er sich begeben hatte, zeigte er seine 
Familie an, was er gethan, in einem den Entschluss motivierenden 
Brief, der dann, gedruckt, nicht weniger als öl) Auflagen erlebte 
und in alle Sprachen Europas übersetzt worden ist. 

Es war wirklich ein europäisches Ereignis, das nach zwei 
Seiten hin Vielen die Augen geöffnet hat. In Bern selbst wurde 
dadurch das protestantische Gefühl so sehr aufgeregt, dass der 
Grosse Rat, noch ehe. llallcr aus Paris zurückgekehrt war, durch 
einen Mehrheitsbeschluss seinen Namen aus der Mitgli 
der 200 ausstrich, eiue Massrcgel, die vom Gesetze kei 




V. .'{. Die Krwrrkimg in ihr doiitsrhon Schweiz. K. L. v. H:ill»»r. 241 



gefordert war, aber begründet wurde durch den verbrecherischen 
Versuch der Geheimhaltung, und der jedenfalls Zeugnis gab von 
der Allgemeinheit der Entrüstung über den Abfall vom Glauben 
der Väter, von der Tiefe des Erschreckens vor der blossen Mög- 
lichkeit, dass das Heispiel Nachahmung linden könnte. Seine 
Familie folgte Hallet*, seine Gattin, eine geborene von Wattemvyl, 
und seine zwei bereits erwachsenen Söhne traten sofort ebenfalls 
über, und es verlautete, zur Vergrößerung des Aufsehens, dass 
eine Anzahl seiner Standesgenossen, hervorragende und cinliuss- 
reiche Personen, in ihrem Innern einig mit seiner reaktionären 
Gesinnung, seine Vorliebe für die katholische Kirche teile. Allein 
diese fanden sicli jedenfalls jetzt vor einem Abgrund, vor dem 
sie zurückwichen, vor Konsequenzen, die sie nicht ziehen wollten. 

Haller verliess seine Heimat, und in der Verbannung beendete 
er dann das Hauptwerk seines Lebens, zu welchem alles Bis- 
herige sich nur als Vorbereitung verhält: „Die Restauration der 
Staatswissenschaften oder Theorie des natürlichen geselligen 
Zustandes, der Chimäre des künstlich-bürgerlichen entgegen- 
gesetzt", in sechs Bänden 1 ), ein Werk, das trotz aller Mängel 
und Schwächen durch die Schärfe und Klarheit der Beweisführung 
Epoche machte in der Geschichte des Staatsrechts, indem das- 
selbe nach der einen Seite in grimmig herausforderndem Trotz 
sich gegen das stellte, was damals als selbstverständlich ange- 
sehen wurde, nach der andern Seite aber gerade das rücksichtslos 
aussprach, was andere dachten, ohne es sagen zu dürfen. Nach- 
dem Haller zuerst nach Paris übergesiedelt war und in den 
höchsten Kreisen viele Gunst erfahren hatte, wurde er durch die 
Revolution des Jahres 1830 auch von dort vertrieben und licss 
sich nun in Solothurn nieder, wo er sogar vorübergehend in den 
Grossen Rat gewählt wurde. Er ist, fast S<> Jahre alt, aber im 
Vollbesitz seiner ungewöhnlichen Geisteskräfte, als frommer Ka- 
tholik und nach Empfang der Sterbesakramente am 'AI Mai 1854 
gestorben. 

Die Konversion de« bedeutenden Mannes hatte eine ganze 
theologische Litteratur hervorgerufen, eine Reihe von Berner 
Kirchenmänuern, aber auch deutsche Theologen, wie der be- 
kannte Rationalist Paulus, der Kirchenhistoriker Tzschirner, der 
Philosoph Krug und andere, sahen sich zur Widerlegung dessen 
aufgefordert, was Haller in seinem Briefe behauptet hatte, wäh- 
rend er von andern Seiten lebhafte Unterstützung fand. 

'i Winterthitr 1825. 

Hh>« S ,.h . Gesch. der achweu.-ref. Kirchen. B4. II. !•*' 



242 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Der Vorgang wirkte auch ansteckend : Ein armes Weber- 
mädchen aus Hinan im Kanton Zürich trat 1822 zur katholischen 
Kirche Uber und meldete seinen Entschluss in einem längern 
rechtfertigenden Briefe an den Pfarrer seines Heimatdorfes. 1 ) 

Einige Zeit darauf machte es aber noch schmerzlicheres Auf- 
seben, insbesondere im Blindnerland, als der Pfarrer zu Nanz, 
Balthasar von Kastelberg, Dekan im Obern Bunde und Mit- 
glied des Bündner Kircheurates, ein Mann von 75 Jahren, seinen 
evangelischen Glauben abschwor, den er 50 Jahre lang gepredigt 
hatte. Waren auch hier Motive ganz anderer Art entscheidend, 
so war der Eindruck vielleicht nur um so trauriger, wie der 
Hirtenbrief beweist, den die rätische Synode aus diesem Anlass 
versandte. '-') 

Solche Ereignisse dienten nicht wenig zur Klärung der Lage, 
zur Stärkung des protestantischen Bewusstseins, aber auch zur 
Verbitterung der eine Zeitlang schlummernden religiösen Partei- 
gegensätze; Hallers Konversion war eine kirchenpolitische Kriegs- 
erklärung, welche wie ein plötzlicher Trompetenstoss in die Un- 
befangenheit der halbratioualistiscben, halb pietistischen GcfUhls- 
religion hineintönte und jeden zwaug, sich entweder rechts oder 
links in seine Schlachtlinie zu stellen. 

Ein entsetzlicher Vorgang im Kanton Ztirich hatte bald her- 
nach einen ähnlichen abschreckenden EiuHuss, und hier nun 
handelte es sich um eine direkte Wirkung der methodistischen Er- 
weckung, welche teils von Pfarrer Spleiss, teils von Vikar Ganz 
ausgehend, allmählich immer weitere Kreise ergriffeu hatte und 
sich, ansteckend, bei Einzelnen immer höher verstieg. Waren dabei 
hie und da krankhafte Erscheinungen zu tage getreten, Konvul- 
sionen und Visionen bei Kindern und Erwachsenen, so blieben 
doch solche Dinge verhältnismässig unschädlich. Arges aber ge- 
schah in dem kleinen Dorfe Wildenspuch, das dadurch eine 
traurige Berühmtheit erlangt hat. 

Hier lebte, nahe bei Schaffhausen, aber auf Züricher Gebiet, 
eine Familie Peter, deren jüngste Tochter schon von frühe an neben 
hohen Geistesgabeu ein besonders zartes moralisches GeftihI uud 
religiöse Inbrunst zeigte. Sie war 17 ( J4 geboren. Durch ein 
Wunder, wie sie glaubte, 1817 vom Tode errettet, wollte sie von 
nichts mehr hören, als von Gott und seinem Reiche. So fing sie 
an, auf ihre nächste Umgebung einzuwirken und mit den Ihrigen 

Vi Abgedruckt iu Steimnüllers Jahrb., I, 24tJ. 
~*\. -i Stehimilllers Jahrb., I, -»»-XU. 



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V. 3. Die Enveckunff in der deutschen Schweiz. Wildenftpuoh. 243 



zu beten, wobei sie sieh selbst in immer übernatürlichere Ueber- 
schwängliehkeitcn erhob und, von der ihr dargebrachten Bewun- 
derung hingerissen, von der stillern Frömmigkeit auch des herrn- 
hutischen Wesens nicht mehr befriedigt, selbst zu predigen begann. 
Damit nicht genug, unternahm sie bald auch Missionsreisen, hatte 
Kämpfe mit dem Teufel, Engclserscheinungen ; eigentliche Wahn- 
sinusanfalle stellten sich ein. Im Anfang des Jahres 1823, nach- 
dem sie in religiöser Haserei auf Befehl Gottes und unter Ver- 
zückungen die Ihrigen mit den Fäusten geschlagen, erhielt die 
Züricher Polizei den Befehl, der Sache ein Ende zu machen, die 
Unglückliche samt ihren mitergriffenen Schwestern ins Irrenhaus 
zu verbringen. 

Allein noch ehe diese Weisung zur Ausführung kommen 
konnte, erklärte Margaretha Peter, dass zur Rettung der Seelen 
Blut flicssen müsse; sie schlug zuerst ihre Schwester tot, die sich 
zur Opferung bereit fand, unter der Verheissung, dass Gott sie 
am dritteu Tage wieder auferweeken werde, und verlangte dann 
von einer gleichgesinnten, ganz unter ihrer unbedingten Herrschaft 
stehenden Freundin, ebenfalls getötet zu werden. Sic forderte, 
dass man sie kreuzigen solle, und zwang durch ihr unablässiges 
Zureden die sich anfangs Sträubende, ihr Nägel durch den Leib 
zu schlagen, immer wiederholend: „Gott starke deiue Arme; ich 
werde die Schwester wieder auferwecken und in drei Tagen 
selber wieder auferstehen ; ich fühle keinen Schmerz, mir ist un- 
aussprechlich wohl! Sei du nur stark, damit Christus Uberwinde!" 
— Ein Messer, das ihr schliesslich in den Kopf gestossen wurde, 
machte ihrem Leben ein Ende. Es war am 13. März 1823. 

Die ganze Familie, vom Wahn der Tochter angesteckt, war 
mit im Komplott und schaute zu, vollkommen Uberzeugt, nach 
Gottes Willen zu handeln und ein gutes Werk zu thuu. Erst als 
die erwartete Auferstehung ausblieb, machte der Vater Peter 
Anzeige vom Tode, und nun wurde natürlich die ganze Gesell- 
schaft verhaftet. Eine Untersuchung fand statt, welche die That- 
saehen in der erzählten Weise ergab. Die Beteiligten wurden 
zur, Zuchthausstrafe verurteilt, das Haus, in dem die Scene vor- 
gefallen, niedergerissen und geboten, dass der Platz unbebaut 
bleiben solle. 

Damit war ein furchtbares Selbstgericht Uber die Ueber- 
schwänglichkeiten der frommen Exaltation ergangen, ein Gericht, 
das nun begreiflicherweise starke Rückwirkungen äussern musste. 
Die Gläubigeu waren gedemütigt und traten nur noch schüchtern 
«od vorsichtig auf. Der platte Vernunftglaube aber, dem alles 



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i>44 (Jcscliichtr der sdiweizmscli-rofonnierten Kirchen. 



als unsinnig und als ungesund erscheint, was er selbst nicht ver- 
steht oder sich selbst nicht zmnuten will, hatte gewonnenes 
Spiel und konnte immer wieder auf die entsetzliehe Verirrung 
als Warnungszeiehen hinweisen. Eine gewaltige Dämpfung des 
gesamten religiösen Lebens, ein Druck auf das Niveau eines an- 
ständigen InditVerentismus herab war unverkennbar. Ein Zeugnis 
dieser von der Frömmigkeit abschreckenden Wirkungen der Sache 
gibt namentlich das Hauptwerk Uber diese Geschichte: Johann 
Ludwig Meyers „Schwärmerische Greuelsecnen, oder Kreuzigung 
einer religiösen Schwärmerin in Wildenspuch u , Zürich 1824. Im 
übrigen ist unendlich viel darüber geschrieben und gedruckt 
worden. Der Züricher Kirchenrat erliess im Januar 1824 eine 
Zuschrift an alle Geistlichen des Kantons, worin vor Sektengeist, 
Schwärmerei und Fanatismus gewarnt und ein Verbot gegen alle 
religiösen Nebenversaminlungen erlassen wurde ; nur einfaches 
Lesen der Bibel und Singen der im Züricher Kirchcngesangbnch 
stehenden Lieder, mit Ausschluss aller andern, sollte hinfort ge- 
stattet werden. 

Es fehlte somit nicht an Frscheinungen, welche den Beweis 
leisteten, dass die neue religiöse Bewegung, das einseitige Ueber- 
spannen des persönlichen Sünden und Frlösungsgefühls und be- 
sonders das Heraustreten aus den alten Gewohnheitsschranken 
in Lehre und Sitten nicht ohne schwere Gefahren sei für die 
Gesellschaft und für den einzelnen selbst. Nicht zufällig war es, 
dass jetzt (1826) Prof. HUncrwadel seine Abhandlung von der 
übertriebenen Frömmigkeit schrieb 1 ), wie 1823 der Schaffhauser 
J. 0. Mezger seine Briefe über den Wert religiöser Privatversamro- 
lungen. 2 ) Hatte man bis dahin nur die Widersprüche und Aus- 
artungen der amtlichen Unduldsamkeit und dogmatischen Aengst- 
lichkeit, die bedenk liehen Folgen des Gewissenszwangs und des Fa- 
natismus der Gewohnheit gekannt, so konnten solche, wenn auch our 
vereinzelte Vorlalle darauf deuten, dass auch die Beseitigung aller ob- 
jektiven Nonnen der Lehre und alles Zwanges der Sitte nurallzulcicbt 
zu moralischen Entgleisungen und Extravaganzen der allerschli* 
sten Art führen könne. War es auch unmöglich, zu 
Kirchenfornieii zurückzukehren, so wuchs doch, angesichts i 
Versionen, wie der Sektiererei, die in gewissem Sinne 
allelen zu betrachten sind, das Gefühl der Notwendigkeit fester 
kirchlichen Ordnungen, als Wächter und Bürgen, wenn uiebt der 

1 !><• iis tnii in rcli^rione nimii o>>o liiudunivc «xcedere 
ticis, Kunutioi* et l'ktiMU im ..Archiv d. limier Akad. u , Bd. V, 

Aar» ii l-Si-5. 



V. :S. Di«- Knveckmig in der dciitxclicii Schweiz. 



'245 



Wahrheit, so doch der moralischen Gesundheit. Auch der neue 
Pietismus der Erweekung kam einigenuassen von den Extremen 
zurück und suchte im Anschluss an grössere kirchliche Gemein- 
schaften, in äusserer Organisation eine Garantie für die Gefahren 
des ahsoluten Subjektivismus. Mehr noch wuchs freilich bei einem 
grossen Teil der Gebildeten das Vorurteil gegen jede Religion, 
die Abwendung von allem kirchlichen Leben und eine immer 
weiter um sich greifende Gleichgültigkeit, die sich mit ihrer 
„Bildung", ihrer „Naturcrkenntnis u und mit dem irdischen Dasein 
begnügte, die Beschäftigung mit den religiösen Problemen als 
überwundenen Standpunkt betrachtend. Als Schwärmerei und 
l'eberspanntheit galt von nun an nur zu leicht sogar die ein- 
fachste Erfüllung kirchlicher Pflichten, auch das blosse Ernst- 
machen mit dem, was doch immer noch von Amtes wegen an- 
befohlen wurde. Hat man den Anfang der religiösen Bewegung 
eine Erwecknng aus dem Sündenschlaf genannt, so konnte man 
die Gegenströmung am Ende beinahe als ein Erwachen ans einem 
religiösen Kausche bezeichnen, wobei man nun — nach dem in 
der menschlichen Natur begründeten Gesetze — sich von einem 
Extrem in das andere stürzte. Auch von den schönsten, hoffnungs- 
vollsten Früchten des religiösen Umschwungs sind daher viele 
nicht zur Entwicklung gelangt und vor der Zeit abgefallen, ehe sie 
dem allgemeinen kirchlichen Zustande zu gute kommen konnten. 

4. Die Wendung der dreissiger Jahre. 

Unter solchen nicht gerade erfreulichen Aussichten nahte 
auch für Bern die Zeit, wo das Erinnerungsfest der Reformation 
zum dritten Male gefeiert werden sollte. 

Die kirchenhistorische Bedeutung dieses Festes — nicht nur 
für Bern allein, sondern für die ganze reformierte Schweiz — 
liegt darin, dass dabei in einer amtlich öffentlichen Demonstration 
sich noch einmal ein ganzes Volk zugleich als christliche Ge- 
meinde, als eine mit dem ganzen Denken, Fühlen und Handeln 
auf dem Boden einer einheitlichen religiösen Weltanschauung 
stehende Gemeinschaft darstellte, und zwar im wesentlichen auf 
dem Boden des aus der Reformation hervorgegangenen und auf 
demselben beruhenden Glaubens, ohne die polemische Bitterkeit 
und Aengstlichkcit gegen die katholische Konfession, aber darum 
nicht weniger mit voller Wärme und Ucberzeugung. Dieser Glaube 
erfüllte nicht bloss einzelne besonders religiös gestimmte Mit- 
glieder der Kirche, sondern, scheinbar wenigstens und für die 



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240 



festlichen Tage, die gesamte Bcvölk< 




fu'schirhte <ler sehweueriseh-reformierren Kirchen. 



auch diejenigen zu 



gleicher Begeisterung hinreissend, welche sonst dem kirchlichen 
Leben fremd geworden waren. Die Hemer Kirche fühlte sich 
hei dieser Gelegenheit, mehr als jemals früher, nicht bloss als 
Staats-, sondern wirklich als Landes- und Volkskirche. Alles ver- 
einigte sieh in Hochachtung vor dem Heiligtum der Religion 
und ihrer sichtbaren Gestalt, der ehrwürdigen und angestammten 
Kirche, in welcher man, wenn nicht ein hohes Kleinod für das 
eigene Herz, so doch ein unentbehrliches Gut für den glücklichen 
Bestand des Staates und der Gesellschaft, zum mindesten eine 
wichtige Thatsache erkannte und schätzte. 1 ) 

Die Anordnungen zum Feste gingen direkt von der Regierung 
aus, und die Erinnerung schloss sieh an die Tage der für Bern 
entscheidenden grossen Disputation vom Januar 15*28. Am l. Ja- 
nuar 15.18 wurde in allen reformierten Kirchen des Kantons eine 
obrigkeitliche Proklamation verlesen, welche mit den Worten 
begann: „Drei volle Jahrhunderte sind verflossen, seit welchen 
unser teures Vaterland sich des unschätzbaren Gutes einer un- 
getrübten, auf sorgfältiger Belehrung und eigeuer l'eberzengung 
gegründeten Gewissensfreiheit und einer von eitlen Mcnschen- 
satzungen und leeren Ceremonien gereinigten Gottesdienstes zu 
erfreuen hat.* Die Regierung sprach in dieser Kundgebung den 
Willen aus, „durch ein eigenes Säkularfest dem ganzen Lande 
wieder frisch in Kriunerung zu bringen, welche herrliche Wohl- 
thaten uns dadurch zu teil geworden und zu welchen Pflichten 
einer standhaften Aufrechterhaltung unserer gereinigten Glaubens- 
lehre diese uns verbinden." Statt aber, wie früher, die Feier in 
den ersten Tagen des Jahres zu begehen, in den eigentlichen 
Erinnerungstagen der Disputation, habe sie diesmal der milden 
Jahreszeit wegen vorgezogen, sie auf den ersten Sonntag nach 
dem Pfingstfest zu verlegen, d. h. also auf den L Juni. n Dei 
Herr und Vater des nähren himmlischen Lichtes", heisst es 
„lege selbst seinen Segen auf diese unsere Verordnung und 
das schöne und herrliehe Fest, das wir nun bald zu feiern 
denken, zu seiner wahren Verherrlichung unter uns, zur fort- 
dauernden Wohlfahrt unseres teuren Vaterlandes und eines je( 
Einzelnen von uns beförderlich sein und reiche Früchte 
für Zeit und Ewigkeit.* 



Das war eine Sprache und Auffassung, in welcl 



ler ii 



lenen 



Tagen noch Vernunftgläubige und Bibelgläubige, philosophisch 

: Sirlic des Verf. Ant's;Oz im Kirohl. JiilirhtH'h f. <1. K. 
S. j4. sm. aiuli Im/.. UtU'r;«tur rnvälmr ist. 





V. 4. Die Wewlunpr <ler dreißiger Jahre. Berner Refurin.-Fc.sr. 247 



Aufgeklärte und methodistisch Erweckte, die Vaterlandsfreunde 
wie die Stillen im Lande, einstimmen und ihre eigenen Gefühle 
hineinlegen konnten, eiue Gesinnung, von welcher niemand sich 
au8schliessen mochte. Mit dieser Proklamation war das erste 
Zeichen zum Feste gegeben, und es folgten einige Monate un- 
gewohnt regen geistigen Lebens. Kurz nach einander erschieu 
eine ganze Reihe von teils historischen, teils erbaulichen Schriften, 
die sich auf die bevorstehende Feier bezogen. Schon 1820 hatte 
der bereits als gemütvoller Volksdichter bekannte Pfarrer Gottlieb 
Jakob Kuhn in Burgdorf eiue vorbereitende Schrift veröffentlicht: 
„Das bevorstehende Reformationsfest", an welche sich ein Jahr 
später eine zweite auschloss, mit dem Titel: „Was ist das Re- 
formationsfest, das wir feiern wollen?" Der nämliche Mann war 
es nun, der im Festjahr selbst das bedeutendste historische Werk 
herausgab: „Die Reformatoren Berns", die sehr verdienstliche 
Neubearbeitung einer Sammlung von Reformatoren-Biographien l ), 
eines Thomas Wytteubacb, Sebastian Meyer, Berchtold Haller, 
Georg Brunncr, Nikiaus Manuel, Peter Kunz, Johannes Haller, 
Vater und Sohn, und Wilhelm Farel (Bern 1828). Ihm folgte das 
kaum minder wichtige Buch: „Geschichte der Disputation und 
Reformation in Bern", verfasst von Samuel Fischer, Pfarrer in 
Aarberg, und die kleinern populären Schriften von Emanuel Stierlin 
und G. Steck, von welchen die letztere speciell für die Schuljugend 
bestimmt war, als Leitfaden bei den öffentlichen Katcchisationen 
und zur häuslichen Belehrung und Erbauung; ebenso das Büchlein 
von Pfarrer J. C. Appenzeller: „Thomas Wytteubacb oder die 
Reformation in Biel". Nennen wir noch die Abhandlung von 
Pfarrer Ludwig Kohler in Worb : „Die reformierte und die römisch- 
katholische Lehre in ihren Abweichungen, auch eine Gabe zum 
Reformationsfest", und die lateinischen Schriften von J. J. Frickart 
aus Zofingen und Ed. Bay in Bern. Auf ein anderes Gelegenheits- 
werk werden wir später noch eingehen müssen, da dasselbe etwas 
anders lautete. 

Fast in allen reformierten Kirchen des Kantons wurde nun 
in den Predigten, Sonntag um Sonntag, der religiöse Zustand 
unseres Landes vor der Kirchenreinigung geschildert, von dem 
allmählichen Erwachen und dem endlichen Durchbruch des evan- 
gelischen Glauben erzählt, wohl auch der Unterschied der beider- 
seitigen Bekenntnisse erörtert. Mehrere dieser Predigten wurden 
nachher gedruckt. Gross war der Eifer, die Bedeutung des Tages 

') Schenrer, Börner M:uimmIciiiu. Bern 174a 



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248 



Geschichte der Schwei zerisch-refonnieiten Kirchen. 



allem Volk zu Stadt und Land nahe zu legen; zeigte sich doch 
das Bedürfnis nach einer eigenen „Anleitung zu Rcformations- 
Predigten. w 

So waren denn die Gemüter vorbereitet, als das Pfingstfest 
herankam. Die sonst übliche Abendmahlsfeier am Sonntag vor 
Pfingsten Hess man diesmal ausfallen, um sie auf den Sonntag 
nachher, als den Hauptfesttag, zu verlegen, und diesen dadurch 
zu einem Tage tiefreligiösen Ernstes zu weihen. „Allgemein", 
erklärte der später gedruckte amtliche Bericht des Kirchenrates, 
„ward der fromme, biedere Sinu einer Obrigkeit gepriesen, die 
kein Bedenken trug, freimütig zu erklären, dass sie die von ihren 
tapfern Vorfahren errungene Glaubensfreiheit, ungeachtet so mancher 
in unsern Tagen dagegeu erhobenen Verdächtigungen und Zweifel, 
als eine Wohlthat anerkennen und auch die entschlossene Hand- 
habung derselben durch eine feierliche Handlung unverhohlen 
bezeugen wolle." 

Am Samstag vor dem Feste fand eine Vorfeier statt, bei 
welcher im Berner Münster der damals noch junge und sehr be- 
liebte Helfer Baggescn die Predigt hielt. „Eine solche Menschen- 
menge", wird berichtet, „war noch nie im Münster gesehen 
worden, und wer nicht beigewohnt hat, macht sich keinen Begriff 
von der Erhabenheit dieser Feier." Die Zahl der Zuhörer wurde 
auf 4 — f*XK) Menschen geschützt, beinahe ein Dritteil der damaligen 
Bevölkerung der Stadt. Am folgenden Tage begann die Reihe 
der Festgottesdienste schon morgens 5 Uhr, und die Hauptfeier 
selbst fand um 9 Uhr statt. „Aufs Höchste", sagt uns der Bericht, 
„stieg die Rührung aller Anwesenden, als gegen 9 Uhr in ernstem 
Zuge die Väter des Landes, die Prediger des göttlichen Wortes, 
die Lehrer der Akademie und Schulen, die studierende Jugend, 
dem Hause des Ewigen zuwallten. Wohl manche Thräne entfiel 
da dem Auge. Dicht aneinander gedrängt standen in der Kirche 
die Zuhörer, alle in stillem Anstand, in harrender Aufmerksam- 
keit". Die Mitglieder des Grossen Rates waren in ihrer Amtstracht 
erschienen, der preussische Gesandte, als Vertreter der grössten 
protestantischen Macht, der Freiherr von Sydow, in grosser Uni- 
form. Mit der bernischen Geistlichkeit, den Professoren und Stu- 
denten waren die Abgeordneten der reformierten Schweizerkirchen 
mit sonstigen Ehrengästen ins Münster eingetreten, unter den 
letztem de Wette aus Basel. 

Der Gottesdienst schloss mit einer Abendmahlsfeier, an wel- 
cher die gesamte Regierung nebst einer ungeheuren Menschen- 
menge sich beteiligte. „Aus dem Münster zogen die Ratsherren 



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V. 4. Die Wendung der dreißiger Jahre. Hemer Refonn.-Fe*t. 249 



in ernstem Zuge, von der gedrängt die Strasse füllenden Bevölkerung 
mit ehrerbietigem Schweigen begrüsst, wie sie gekommen waren", 
wieder aufs Rathaus, wo der Amtsschulthciss, Friedlich Emanuel 
von Fischer, sie mit den Worten empfing: „Als christliche Vorsteher 
eines christlichen Volkes hochgeachtete Magistraten eines freien, 
glücklichen, alle Segnungen des Himmels genicssenden Landes, haben 
Euer Gnaden unter dem Zuströmen Tausender unserer Mitbürger, mit 
denselben das dankbare Andenken an die Reformation in feier- 
lichem Gottesdienste begangen. Zu gleicher Zeit haben in allen 
evangelischen Kirchen unseres Freistaates die Stimmen Aller 
zum allmächtigen Gott sich erhoben, die au diesem Feste freudiger 
Verehrung teilnehmen konnten, uud viele unserer GlaubensbrUder 
ausser unserem engern Vaterlande ihr Gebet mit dem unsrigen 
vereinigt. Möge dieser festliche Tag ein gesegneter sein!" 

Die höchst bemerkenswerte Rede, welche den Gedanken 
durchführte, dass die Reformation, allgemein verbreitet, der Re- 
volution, diesem gewaltsamen Mittel der Fortbewegung, vor- 
gebeugt hätte, ist ebenfalls gedruckt worden und bildet ein wich- 
tiges Denkmal für den Sinn und Geist, in welchem die Regierung 
jener Tage an der Spitze ihres Volkes stand. 

Obwohl die Feier bis mittags 12 Uhr dauerte, waren die 
Nachmittagspredigten ebenso zahlreich von Andächtigen besucht. 
Am Dienstag fand dann eine akademische Feier statt, bei welcher 
Professor HUnerwadel eine zweistündige lateinische Rede hielt. 
Der Mittwoch war der Jugend gewidmet, die mit Büchern und 
Denkmünzen beschenkt ward. 

Auf dem Lande, in den Dörfern, waren, nicht auf Befehl von 
Oben, sondern durch ein Uebereinkommen natürlichen Anstands- 
gefühls, die Landarbeiten schon am Samstag nachmittag ein- 
gestellt worden, und die sonst durch Lärm und Ausgelassenheiten 
im schlimmen Sinn ausgezeichnete Samstagsnacht diesmal nach 
übereinstimmendem Zeugnisse in allgemein andächtiger Stille zu- 
gebracht worden. In mancherlei Schenkungen und frommen Stif- 
tungen gaben die Gefühle des Dankes sich natürlichen Ausdruck; 
in Oberhasle wurde in diesen Tagen die Erbauung von sieben 
neuen Schulhäusern beschlossen, uud die Stadt Burgdorf fasste 
den Entschluss der Errichtung eines neuen Bürgerspitals, der 
Stiftung eines Krankenhauses fUr nicht bürgerliche Kranke und 
ein Geschenk an den Kautonsspital „in der Iusel u , dazu die Er 
Weiterung des Knabenwaisenhauses, die Gründung eines Mädchen- 
waisenhauses und die Einführung einer verbesserten, grössere 
Opfer erfordernden Armen- und Schulordnung. 



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250 



(icsclnclite der sohvveizmsch-refonnierten Kirchen. 



Mag auch in den mitgeteilten Berichten manche Ueber- 
schwängliehkeit mit unterlaufen sein, so zeugt doch auch gerade 
diese selbst für die Begeisterung, mit der das Fest begangen 
worden ist. Das Grosse und Eigenartige war, dass noch einmal 
sich das Volk als Ganzes und, seine weltlichen Vorsteher als 
solche voran, als ein christliches Volk betrachtete; dass in diesem 
Augenblicke deistiseher Vorsehungsglaube und methodistischer 
Bekehrungseifer, religiös-gestimmter Patriotismus und pictistische 
(icfühlsinnigkeit, Freude an dem Sieg der Aufklärung Uber mittel- 
alterlichen Aberglauben und romantische Pietät für die Religion 
der Väter, Ehrerbietung vor dem Kirchenglaubeu als einer idealen 
Macht im Volke und innere persönliche Erfahrung von der Wahr- 
heit dieses Glaubens mit einander vereinigt waren, ohne dass die 
Gegensätze zum Bewusstsein kamen. 

Eine Stimme hatte darauf hingewiesen: die gedankenreiche 
Selrrift von Friedrich Zyro: „Theologisch-kirchliche Bedenken anf 
die Jubelfeier der Reformation" (Bern 1828) erinnerte daran, dass 
es doch beim besten Willen nicht möglich sein werde, im XIX. Jahr- 
hundert ganz und voll in die Formen des XVI. Jahrhunderts ein- 
zugehen, dass sich da, früher oder später, entweder ein Riss oder 
eine Knauf richtigkeit herausstellen müsse, weil wir in mancher 
Hinsicht eben doch auf andern dogmatischen Voraussetzungen 
stehen. Das wurde damals noch wenig verstanden, aber es zeigte 
sich bald. Die Weltbildung trennte sich vom Christentum. Je mehr 
die Welt ihre eigenen Wege ging, um so bestimmter erklärten die 
Frommen, dass der Christ sich von der Welt scheiden müsse, und 
je schroffer die Christen die Welt für heidnisch erklärten, um so 
mehr Grund glaubte jene zu haben, alle Religion als Aberglauben 
zu betrachten. 

End gerade in Bern musste man diese Erfahrung machen, 
und zwar schon im Jahre nach dem Reformationsfest, und der 
nämliche hochgestellte Magistrat, dessen schöne Worte an die 
Ratsherren wir erwähnten, der Sehultheiss von Fischer, musst 
als Verfolger der Frommen dastehen. 

Der Methodismus betrachtete die naive Zuversicht, als ob 
die Zugehörigkeit zu einer nationalen Kirche auch die Zugehörig- 
keit zum Christentum begründe, als den Grundirrlum, der vor 
allem aus beseitigt werden müsse, um der Forderung der Be- 
kehrung und Wiedergeburt des Individuums den rechten Nachdruck 
zu verschatl'ei), und hierin begegneten sich diese Leute nun auf 
äusserst gefährliche Weise mit der Behauptung des aus der Auf- 



V. 4. Die Wendung der dreissiger Jahre. Pietisten. 251 



klärung hervorgegangenen Liberalismus, dass die Religion Privat- 
sache sei und mit den Aufgaben des Staates nichts zu thun habe. 

Der religiöse Individualismus lag jetzt geradezu in der Luft 
und verpflanzte sich aus der französischen Schweiz auch in die 
deutsche herüber. Im Jahre 1821» hatte Bern seine Pietisten- 
verfolgnng. Sie knüpft sich an die Person des Hrn. Karl v. Rodt. 1 ) 
Geboren am 25. September 1805 als Sohn des verdienten Histo- 
rikers und Bcamteu Emauucl Beruhard v. Rodt, wurde derselbe 
durch Hauslehrer erzogen, und zwar in Münster im Jura, wo sein 
Vater 1815 erster bernischcr Landvogt geworden, und hier wurde 
er durch den uns bereits bekaunteu Genfer Methodisten Ami 
Bost, damals Pfarrer zu Münster, lebhaft angeregt, da derselbe 
in der Familie des Landvogts Hausgottesdienstc abzuhalten pflegte. 
Schon ganz jung trat v. Rodt in nähere Verbindung mit pietistisch 
gesinnten Gesellschaften in Genf und in Basel. 

Er sollte zu einem Oheim nach Brasilien gehen, der dort 
ausgedehnte Besitzungen hatte, weigerte sich aber desseu, weil er 
keine Sklaven halten wollte, und wurde nun zum Staatsdienste 
bestimmt. Kr war namentlich eifriger Soldat und trefflicher Artillerie- 
offizier, alleinkonsequent hatte er mit allen weltlichen Vergnügungen 
gebrochen. Charakteristisch ist es für seine Deukungsart, dass 
er sich darüber empörte, wenn nach alter Gewohnheit die im 
Dienst stehenden Milizen in Thun auf Kommaudo zum Abendmahl 
befohlen wurden. Das war ihm ein Greuel. Seine Vorgesetzten, die 
aufsein „apartes" Wesen aufmerksam wurden, gaben ihm dasZcug- 
nis: „de Rodt est momicr, mais un mömier exeinplaire". Man konnte 
ihm keinen Vorwurf machen, als eben den, dass seine ernste 
Religiosität ganz eigene Wege ging, sich nicht an die landes- 
üblichen Schablonen halten wollte. 

Im Frühling 1829 schloss sich v. Rodt an eine bereits im 
stillen bestehende freie Gemeinde an. Man stellte ihn in seinem 
Amte ein mit dem Befehle, diese Versammlungen der Separa- 
tisten zu meiden, da man dies bei einem Staatsbeamten nicht 
dulden könne. Er reklamierte dagegen, mit Berufung auf die 
Gewissensfreiheit. Er wurde dafür mit Hausarrest bestraft, aber 
er weigerte sich, Gehorsam zu versprechen. Die Behörden sahen 
sich in Verlegenheit; man machte dem Schultheissen Anzeige. 
Er riet zu direktem Zureden ohne Gewaltmassregeln. Ein Rats- 
mitglied erhielt den Auftrag, den jungen Mann — Rodt war noch 



') Iselin, W., Einiges aus ilem Leben des Herrn Karl v. Rodt. Bi-rn 
m-J, mit Bild 



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2f>2 



tieschichte der schweizerisch reformierten Kirchen. 



nicht 24 Jnlirc alt — von seinem Wege abzumahnen. Dieser 
widerstand der Drohung nie der Freundlichkeit, wurde nun ius 
Gefängnis geworfen und endlich durch l'rteil des Landes ver- 
wiesen. Den Eid, den er bei der Wegftlhrung zu schwören hatte, 
leistete er nur mit dem Zusat/.e: „ . . zum Zeugnis Uber diese 
Stadt, welche die Wahrheit verwirft." Wegen dieses als unge- 
bührlich betrachteten Zusatzes wurde er nun nochmals ins Ge- 
fängnis gesteckt. Entlassen, begab er sich nach Genf, dem Haupt- 
sitz der Separation, nahm seine Wohnung bei Malan und entschloss 
sich jetzt zum Studium der Theologie, um Uber die ihn beschäf- 
tigenden Fragen Klarheit zu linden. 1 ) 

Nach einem längern Aufenthalte in Montbelia.nl ging er einige 
Zeit nach Paris, erhielt dort die Ordination zum Fredigtamt durch 
einen Dissentcr-Ffarrcr, liess sich aber gleichzeitig auch die 
Wiedertaufe erteilen und kehrte dann nach Bern zurück, wo unter- 
dessen seine Verweisung zurückgenommen worden war; hier wurde 
er nun der Frediger, Leiter und eigentliche Stüter einer kleinen 
aber eifrigen „freien Gemeinde 11 . 2 ) Auch die pietistischen Frediger, 
denen mau die Schuld am Vorgefallenen zuschrieb, wurden aus 
Auftrag der Kegierung vom Dekan zu einer Besprechung ge- 
laden und erhielten eine ernste Vcrmahnung zu grösserer Be- 
hutsamkeit. 3 ) 

Gewaltige Veränderungen hatten sich inzwischen in Bern 
wie in der ganzen Schweiz vollzogen. Aenderungen politischer 
Natur, die aber auch das Verhältnis von Kirche und Staat aufs 
tiefste berührten, nämlich die kantonalen Revolutionen des Jahres 
is;-jn - der Sturz der städtischen Fatrizierregierungeu und 
damit das Aufhören des patriarchalischen Begriffes der christlichen, 
auch für den Glauben und das Seelenheil der Bürger verantwort- 
lichen Obrigkeit. 


: , A. Iiiinur. Der Konflikt zwischen dem Staatskirchontum und dem 
methodistischen Disscntertum im Jahr IS:.".» in Hein. Hern 1*70. — 
l.e pietisme ä Herne. lSii7. 

i Dieselbe bezeichnet als Zweck: die Pflege und Forderung de» reli- 
giösen und sii iiichen Lebens ihrer Mitglieder. Sie bestellt ans Gliedern 
(i;i>teii, vnii denen nur die erstem stimmen und wahlberechtigt sind. 
Mitgliedschaft wird auf erfolgte Anmeldung hin durch Hcscbluss der Dia- 
k"iiie erworben und geht durch freiwilligen Austritt, oder infolge HesehbiMses 
der Diak.mic verloren. Die Organe der Gemeinde sind: die < Jemeindever- 
sammlinig. die Hrüderkonfcrenz und die Diakonic Vorstand;. Die Dinkonie 
besteht aus .') I»:s 7 Mitgliedern, welche durch die Hrüdorkonferenz gewühlt 
werden. Der Vorsteher führt den Vorsitz in allen drei Organen. (So nach 
der Eintragung in das Handelsregister. > 

Mss. H. ||., XIX, 10 Nr. i:», der St.-H. Hern. 





V. 1. Die Wendun-; der dn-issi^-r Jahre. Revolution. 



Für die Kirche und das kirchliche Leben war dieser Re- 
gierungs- und Systemwechsel, nicht sowohl der Verfassungen 
wegen wichtig, als vielmehr um der Personen willen, die nun an 
die Spit/.e traten und den entscheidenden Einfluss ausübten auf 
das Volk. Beinahe alle haben das gemein, dass sie als Liberale 
auch die Religion vor allem als Sache des Einzelnen ansahen, 
für Toleranz und Glaubensfreiheit im weitesten Sinne eingenommen 
waren, für die erzieherische Seite der landeskireblichen Ein- 
richtungen dagegen, somit auch für die Wichtigkeit der Kirche 
für das Volksleben im grossen, nur wenig Verständnis hatten. 

Die meisten standen auch für ihre eigene Person ausserhalb 
des kirchlichen Gemeingefühls und waren dem religiösen Skep- 
tizismus ergeben; auch diejenigen, welche seihst religiös gesinnt 
waren, hatten ihre eigene Religion, nicht diejenige der her- 
gebrachten Kirchenlehre und Kirehensitte. So kamen manche 
der Konsequenzen der Aufklärung und der Revolution, welche 
durch die Restauration in ihrer weitern Entwicklung unterbrochen 
worden waren, erst jetzt zum Vorschein und konnten nun zur 
Wirklichkeit werden. Es änderte sich zunächst weniger die 
Stellung des Staats, als die Gesinnung der Regierenden im Ver- 
hältnis zur Kirche; ohne eigentlichen offenen Bruch mit den bis- 
herigen Traditionen kam doch diese innere Umwälzung zur all- 
mälichen Geltung. Dass Manche diese unvermeidliche Wendung 
erkannten, he wies das Erscheinen von Flugschriften, wie: „Der 
evangelische Staat und die Geistlichen", Bern 1#>1, und „Die 
Rechte der Staaten in Bezug auf die Kirchen". Bern 18:12, u. a. in. 

In den katholischen Kantonen konnte dies natürlich weniger 
zu Tage treten, weil die römische Kirche, unabhängig vom Staate, 
ihren Weg fortging, unbeirrt von mancherlei Feindseligkeiten, 
unbeirrt aber auch durch wohlgemeinte Versuche, sie der neuen 
Zeit und den neuen Verhältnissen anzupassen. Dagegen die re- 
formierten Kirchen der Schweiz waren ihrem Wesen nach so sehr 
auf die Voraussetzung aufgebaut, es seien die Staatsmänner die 
ersten und eifrigsten Glieder des christlichen Volkes, dass es 
nicht ohne tiefgreifende Folgen bleiben konnte, als nun die po- 
litischen Machthaber zwar ihre hergebrachte Herrschaft Uber die 
Kirchen behieltcu, aber innerlich anders zu ihrer Kirche standen 
und sich seihst ausserhalb ihres Einflusses stellten. 

• Erst jetzt kam es allmählich zum Bewusstsein, wie sehr der 
Grundsatz der Glaubensfreiheit, so wie er eben verstanden wurde, 
mit dem alten Princip der cbristlichcn Obrigkeit, mit der patriar- 
chalisch pädagogischen Aufgabe der bisherigen Landeskirehen 



2f>4 



Geschichte der schu ei/erisch-reforiiiicrten Kirchen. 



§ 



unvereinbar sei. und wie sehr mit der Aufnahme von Katholiken 
in den Stuatsverband, mit gleichen Rechten und Pflichten, die 
alt-reformicrte Gleichstellung von Kirche und Staat, von Bürger 
und Christ, zur l.'ninöglichkeit geworden sei. 

Die Kirche, bisher das vornehmste Mittel der Erziehung des 
Volkes, war jetzt eine unbequeme Einrichtung, die mit Vorurteil, 
wo nicht mit Missachtung behandelt wurde, du das Volk keiner 
fernem religiösen Erziehung bedarf. 

Die der kirchlichen Sitte wenig geneigte Gesinnung der poli- 
tischen Führer beherrschte mehr und mehr die üiVentlichc Meinung 
Überhaupt, wenigstens so weit als sie zum Worte kam, d. h. in 
den Katsstuben, bei den nationalen Festen und in der Presse. 
Hatte man im allgemeinen mit dem als überflussig und lästig 
erscheinenden lievormundungssystem gebrochen r so war auch 
die Lehrgrundlage der Kirche bei einer grossen Zahl ihrer bis- 
herigen Glieder in einem Grade erschüttert und zweifelhaft ge- 
worden, welcher ihr eine Einwirkung auf dieselben fast ganz 
abschnitt, und nicht Wenige erklärten sich mit ihrer l eberzeugung 
in direktem Gegensatz zum Glauben der Kirche. Die neue Gene- 
ration, die mit dem Jahre 18.'51 auf den Plan trat, wollte ihre 
Ansichten, ihre gesamte Weltanschauung, die Maximen ihres 
Handelns und Lebens, nicht mehr aus dem Katechismus und aus 
der Predigt holen, sondern aus den Gocthe'scheu Gedichten und 
den Schillerschcn Dramen, oder aus den populär - philosophischen 
Schriften der wirklichen oder vorgeblichen Schüler von 
Fichte, und aus der unterdessen aufwachsenden, auf ganz auderm 
Boden stehenden Naturerkenntnis. 

Es gilt das Gesagte von allen reformierten Kantonen, wenn 
auch vorerst nicht Überall im gleichen Masse. 

In Züri c h, wo nach dem Tode von J. J. Hess (2S). Mai 1828) 
sein gleiehgesinnter Freund Georg Gessner zum Antistes gewählt 
worden war, hatte schon 18;jÜ eine Aenderung der Kirchen- 
verfassung stattgefunden. Der Wunsch nach einer aus Geistlichen 
und Laien zusammengesetzten gemischten Synode war damals 
laut geworden, konnte aber nicht durchdringen. Dagegen hatte 
die Versammlung der Geistlichkeit, als oberste kirchliche Behörde, 
durch Einräumung vermehrter Kompetenzen ciue etwas selb- 



3Ü 



standigere Stellung erhalten. Es wurde ihr das Recht 
neun geistliche Mitglieder, darunter wenigstens einen 
der Theologie, in den Kirchenrat zu wählen, unter Vc 
Grossen Kates, der seinerseits fünf weltliche Mitglieder 
Der jeweilige Antistes blieb zwar Vorsitzender sowohl 



reben. 



V. 4. Die Wendung der dreißiger Jahre. Zürich, Bern. 255 



als des Kirchenrates, allein 18:53 wurde die Lebenslänglichkeit 
dieses Amtes aufgehoben und die Wahl dem Grossen Rat Uber- 
tragen. Den Kirchgemeinden wurde 1831 die Befugnis ein- 
geräumt, ihre Pfarrer selbst zu wählen, nur gebunden an einen 
vom Kirchenrate zu bildenden Drcicrvorschlag, und es war na- 
türlich, dass jetzt noch die letzten Kollaturrechte erworben wurden ; 
auf Stäfa und Mäunedorf, welche schon 1824 und 1828 erkauft 
worden waren, folgten 1834 noch Brlitten, Schwarzenbach und 
Weiningen, welche alle bis dahin dem Kloster Einsiedeln zu- 
standen ; Wildberg (1833), das bisher von Rappcrswyl, Turbeu- 
thal (1838), das von St Gallen abhing, Wyla, das so lange den 
Breitenlandenberg gehört hatte (1837). Mit den Patronatsrechten 
von Höngg, Kloten und Thal weil, welche 1838 das Haus Wet- 
tingeu abtreten musste '), waren die Ueberreste eines unnatürlich 
gewordenen kirchenrechtlichen Institutes verschwunden. 

Eine einschneidende Massregcl war es, dass 1834 sämtliche 
PfrundgUter vom Staate veräussert und die Prediger nunmehr 
auch materiell als Beamte ausschliesslich von der Staatsverwaltung 
abhängig gemacht wurden. 2 ) Zur Unterstützung der „Stillstände", 
die allerdings mehr und mehr ihre Bedeutung einbüssten, wurden 
die Bezirkskirchenpflegen eingerichtet, bestehend aus dem Dekan 
als Präsident und zwei geistlichen und zwei weltlichen Mitgliedern. 
Dieser Behörde wurde jetzt auch die Aufgabe der Visitationen 
übertragen. Im Jahre 1836 erhielt Zürich ein neues Armengesetz, 
das die Unterstützungspflicht der einzelnen Gemeinden regelte.') 

Auffallend ist, dass gerade jetzt die Sekte der Antonianer 
auch im Kauton Zürich ihr Wesen zu treiben begann. Noch 1844 
soll sie hier 93 Mitglieder gezählt haben.*; Hier auch entstand 
1835 die Gemeinschaft der „Neutäufer", als deren Stifter der ge- 
wesene Theologiestudierende Samuel Fröhlich von Brugg be- 
zeichnet wird. Den Höhepunkt ihres auf baptistische Grundsätze 
gebauten, vor allem aber scharf separatistischen, agitatorisch 
kirchenfeindlicheu Wirkens erreichte sie in den Jahren 1837 und 
1838. 5 ) 

Rascher machte sich die Wendung vorerst in Bern bemerkbar, 
wo weder der Skeptiker Karl Schnell von Burgdorf, noch der 
Philosoph Karl Neuhaus von Biel für die kirchlichen Bedürfnisse 

l ) Wirz, Zürich. Minist. 

•) Finsler, K. Stet., S. 43 — 71. 

s ) Neujahrsblatt der Züricher HiUfsgesellschaft, 1838. 

4 ) Finder, K.-SUt, 83. 

b ) Finaler, K. Stat., 81. 



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(üwliiolite der scliwoizci ixch -reformierten Kirchen. 



persönliche« Verständnis hatten. Zuerst wurde 18:51 das Ober- 
Ehegericht aufgelöst und die Befugnis der Sitten- oder Chorgerichte 
beschränkt, weil nniu es für unthunlich erachtete, den Geistlichen 
auch nur mittelbar eine Art von Gerichtsbarkeit einzuräumen, und 
damit fiel der letzte Rest der alten Kirchenzucht und der her- 
gebrachte Kespekt vor der kirchlichen Sitte. Die strengen 
Sonntagsgesetze, die Spielverbote u. s. w. wurden als unverträglich 
mit den Begriffen der persönlichen Freiheit, als unstatthafte Ein- 
griffe in das Prineip der Toleranz, nach und nach beseitigt oder 
doch nicht mehr exequiert. 

Anfangs konnte man ernstliche Fortschritte hoffen. Die einzige 
Repräsentation der Kirche lag seit langer Zeit in der Vereinigung 
der Geistlichen der einzelnen Bezirke zu ihren „Kapiteln". Die 
neue Staatsverfassung sprach jetzt auch von einer allgemeinen 
Synode: r Die Hinrichtung der Kapitelsversammlungcn und eine 
Generalsynode soll der reformierten Geistlichkeit das Recht zu 
Anträgen und zu der freien Vorberatung in Kirchensachen zu- 
sichern u ($j 11). War aber schon die ursprungliche Fassung, welche 
das genannte Recht der „Kirche" zusprechen wollte, im Ver- 
fassungsrat durch den ersetzenden Ausdruck: „Geistlichkeit" in 
ihrer Tragweite stark herabgesetzt worden, so enttäuschte die 
Wirklichkeit noch viel mehr, als schon die erste am "22. Februar 
stattfindende Versammlung sich überzeugen musste, dass 
irgendwelche kirchliche Selbständigkeit nicht erwartet werden 
dürfe. Allein auch der hier aufgestellte Entwurf einer Synodal- 
ordnung wurde vom Grossen Rate abgelehnt und im Sinne der 
Staatshoheit umgestaltet. 1 ) 

Die Synode hat die Befugnis, ihre Wünsche und Anträge au 
die Regierung zu bringen, die ihr von den Kapitelu zukom- 
menden Belichte, Wünsche und Fragen in Empfang zu 
und zu beraten : ferner soll bei Anordnung über Gege 
welche auf den amtlichen Religionsunterricht, die Seelsorge, de 
öffentlichen Gottesdienst, die dafür nötigen Lehrbücher, die 
und das Gesangbuch Bezug haben, das Gutachten der Synode 
eingeholt werden. Die Synode, welche sich jährlich ordentlicher- 
weise am 4. Dienstag nach Pfingsten versammelt, kann ausser- 
ordentlicherweise nur auf Befehl oder mit Genehmigung der Ke- 
gierung berufen werden. Die Einladung geschieht durch ein der 
Regierung mitzuteilendes Cirkular des Präsidenten der Synode, 



V' 

i i 



'• Autt ä lt'- <lcr Kr/.ii'liiin^iiivktiim üIht dm Entwurf einer Synodal- 
nplmmir für .lie » v;oi-.->vf. ( Jei.-tli« hkeit des Kts. Bern, vom 23. Febr. 1832, 




V. 4. Die Wendung der dreissiger Jahre. Bern. 



257 



welches die Anzeige der Beratungsgegenstände enthalten soll. 1 ) 
Unter dem Vorsitz des Dekans Emanuel Stierlin (geb. 11. März 
1779) fand am 18. Juli 1833 die erste Beratung der General- 
synode statt; aber noch bevor sie sich zum zweitenmal versam- 
melte, hob ein Dekret vom 4. April 1834 das ehrwürdige Institut 
des Kirchenkonvents 2 ) und ein solches vom 9. Mai gleichen Jahres 
auch das Amt des obersten Dekans auf, so dass nun jede selbst- 
ständige Vertretung des kirchlichen Standpunktes fehlte. Die 
Kompetenzen der Kirchcnleitung wurden — nachdem auch die 
anfangs bestehende „Kirchenkommission" aufhörte — dem vom 
Grossen Rate bestellten Erzichungsdepartemeut Ubertragen. Sogar 
die Aufnahme der Kandidaten wurde einseitig als Sache der 
Staatsverwaltung betrachtet. 3 ) Das Aufgehen der Kirche im Staate 
war konsequenter durchgeführt als jemals zuvor, und dem ent- 
sprach der Verfassungseid, dessen Beschwörung von sämtlichen 
Geistlichen, Kandidaten, Dekanen und Juraten am G. Januar 1832 
gefordert worden ist. 4 ) Als die Synode bei Anlass der Genfer 
Reformations-Jubelfeier, 1836, ihre Mitfeier durch eine Einschaltung 
im liturgischen Sonntagsgebete zum Ausdruck zu bringen wünschte 
— da verweigerte die Regierung ihre Zustimmung. Politische Inter- 
essen beherrschten die Gedanken. Die kirchliche Thätigkeit war viel- 
fach eine gelähmte und verhältnismässig geringe. 6 ) Nachdem 1826 
eine Helferei in Wasen (bei Stimiswald) errichtet wordeu, ist aus 
dieser Periode nur die Wiederherstellung der Pfarrstelle zu Bargen 
bei Aarberg (1832) und der Helferei zu Hasle im Grund (1835), sowie 
die Begründung von zwei, respektive drei neuen Helfereien — 
1834 in Buchholterberg und üeimenschwand, 1839 Kurzenberg, 
bisher Teile der Kirchgemeinde Diesbach bei Thun - zu ver- 
zeichnen, wozu auch noch der 1840 von Frutigeu abgetrennte 
Kandergrund gerechnet werden mag. Mehr der Vcrwaltungs- 
tendeuz als religiösen Rücksichten eutsprang die Verfügung vom 
12. März 1839, welche auch für die bernische Landschalt den 

') Bericht über die Verhandlungen der Synode während der drei ersten 
Jahre ihres Bestehens, Bern 1*37, S. 13 u. ff. 

») . . „in Betrachtung, dass sowohl die innere Organisation als auch 
mehrere Befugnisse des Kirchenkonvents dem Geiste der Verfassung und 
dem Departementalgesetz widerstreitet." 

3 ) Vortrag der Synode an den Regierungsrat, vom 10. Juni 1834, als 
Beilage B bei den Berichten für 1K33— l«3ö, auf S. 73. 

4 ) Kytz, A., Bagjresen, Basel 18S4, S. 71. 

'•) Vergl. die oben erwähnten gedruckten Berichte über die Verhand- 
lungen der Synode. 

Bioesch. Gösch, der schweu.-ref. Kirchen. Bd. II. 17 



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258 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Kollaturen ein Eude machte; es betraf dies die Kirchen zu Stettlen, 
Biglen, Vechigen und Oberwyl bei BUren, wo dieses Recht dem 
Burgerspital in Bern zustand, und zu Worb, Dicsbach (bei Thun) 
und Spiez, wo dasselbe uoch im Besitz der ehemaligen Grund- 
herrschaften geblieben war. 1 ) 

Mehr Anlass zu Veränderungen gabeu die Zustände der re- 
formierten Gemeinden im Jura: die Dörfer Court und Grandval 
bei Münster hatten 1829 zwei selbständige Pfarrkirchen erhalten; 
umgekehrt wurden 1840 Plague (Plentsch) und VaufFelin mit ein- 
ander vereinigt; in 8t. Immer war 1830 ein deutscher Pfarrer 
eingesetzt worden, jetzt trennte man 1837 noch Sonvillier von 
St. Immer. 

Deu Wechsel der Zeiten hatte auch die französische Kolonie 
in Bern zu erfahren. Die früher recht zahlreiche Korporation war 
1830 auf 136 Köpfe zusammengeschmolzen, doch besass sie ein 
genügendes Vermögen, das mehrmals durch grossartige Ver- 
gabungen vermehrt worden war; sie besass in Bezug auf Per- 
sonenregister und Armenunterstützung die nämlichen Rechte und 
Pflichten, wie die heroischen Burgergemeinden, und diese Stellung 
wurde durch ein Reglement vom 18. Januar von neuem geordnet. 2 ) 

Alles nicht von der Politik vorweg genommene ideal-mora- 
lische Verbesserungsstreben konzentrierte sich jetzt auf die Jugend- 
erziehung. Die Schule erschien jetzt an Stelle der Kirche als das 
richtige Organ, durch dessen Förderung und Pflege ein einsichtiges 
Volk für seine eigene Zukunft sorgt. „Hebung des Schulwesens 14 
wurde das Schlagwort der Zeit. Unermüdlich mahnte Fellcnberg 
von Hofwyl den Grossen Rat an seine Pflicht, Vorkehren für 
bessere Volksbildung zu treffen; in Burgdorf, wo die bernische 
Revolution ihren Anfang genommen, wurde ein bürgerliches Waisen- 
haus gegründet, wurden die Schulen vermehrt und verbessert 8 ), 
wurden freiwillige Lehrerbildungskurse abgehalten, an denen poli- 
tische Führer, wie Prof. Hans Schnell, neben dem ebeoso be- 
• geisterten Pfarrer von Ltttzelfltth, Jeremias Gottheit', mitthätig 
unterrichtend sich beteiligten; hier in Burgdorf war auch der Mittel- 
punkt des aus diesem Eifer hervorgegangenen „Vereins für christ- 
liche Volksbildung" 1 ), der im Geiste Pestalozzis durch stilles aber 



Lohner, die ref. Kirchen Berns. 
■) Gouzy, L>ie franz. Kolonie in Bern, S. ö5. 

:| ' Heuer, A., Sehuigesohichtc von Büsdorf, l'rogr. des Gymnas., 1874. 
4 i Sehiflferdecker, Der V. f. clirbtl. V.-B. im Berner Taschenbuch IHäG, 
S. V*f u. ff. 



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V. 1. Dio Wendung der dreissiger Jahre. Bern. 



erfolgreiches Wirken eiue ganze Reihe von Armenanstaltcn ftlr 
heimatlose Knaben und Mädchen ins Leben gerufen hat. 

Nach mancherlei vorbereitenden Versuchen schuf endlich der 
Staat das Seminar für Lehrerbildung in den Räumen des 

alten Johanniterhauscs Münchenbuchsee zueist unter Pfarrei- 
Friedrich Langhans (geboren 17DÖ) 2 ), dann unter der trefflichen 
Leitung des feinsinnigen Theologen Karl Riekli von Wangen 
(geboren 17!»1), der zuvor reformierter Pfarrer in Luzern und 
Helfer am Münster in Hern gewesen und trotz seines vorzeitigen 
Todes durch die von ihm abgefasste und als Lehrmittel gebräuch- 
liche „Kindcrbibel 44 noch lange in Erinnerung geblieben ist. 3 ) 

Wohl nur dem Umstände, dass einsichtige Geistliche die 
Berechtigung dieser Bildungsbestrebungen vollauf anerkannten und 
sich bald mit Feuereifer leitend, bald mit stiller Hingebung helfend, 
beteiligten, - wohl nur diesem Umstände ist es zuzuschreiben, dass 
beide Linien — Kirche und Schule — noch parallel zu gehen, 
beide Richtungen noch verbunden zu arbeiten schienen, und doch 
kam schon 1K>7 in Bern eine Flugschrift heraus mit dem viel- 
sagenden Titel: „Ueber die Ursachen der heutigen Parteilichkeit 
gegen die Kirche und ftlr die Schule." 

Tu der ersten konstituierenden Versammlung der General- 
synode war die Ansicht ausgesprochen worden, die Staatsregierung 
habe nicht mehr wie früher von vornherein das selbstverständ- 
liche Recht auf das oberste Kirchenregiment ; sie könne es nur 
dadurch erhalten, dass sie sich als eine mit der Landeskirche 
innigst verbundene christliehe Obrigkeit zuerkennen gebe, 
wie solches die frühere Regierung Berns bei der Reformation, 
namentlich im Berner Synodus von 1Ö.J2, gethan. Das damals 
festgestellte und bisher bestehende Verhältnis der Einheit von 
Staat und Kirche erscheine noch immer als das schönste und 
wünschenswerteste, sei aber nur dann möglich, wenn die Kirche 
mit vollem Zutrauen auch ihre Angelegenheiten der Staatsregie- 
ruug, im Namen des von derselben bekannten Christentums, zu 
besorgen überlassen könne. Dazu sei nun, nach einer Stauts- 
umwälzuug, die ihrer Natur nach in einem paritätischen Kanton 
das Verhältnis des Staates zur Kirche in Frage gestellt habe, 

') KrotTimiig den 4. Sept. Mnrtig, Geschichte dos Lehrerseminars 

in Mitnchcnbuchsec zur I Vier des fjOjiihr. Bestehens der Austalt, Bern 18KJ. 
-j Sammlung Bern. Biographien, 1, 02 -W>.. 

•\i Gedächtnisrede beim Begräbnis, gehalten von Prof. Samuel Lutz, 
Bern 18k*. — Charakteristik in Hunzikcrs Geschichte der Sehw. Volksschule, 
Hd. III, S. 177. 



2m 



Geschichte der schweizerisch-refortnierten Kirchen. 



heiten. 



wenigstens eine solche Erklärung, wie die verlangte, erforderlich, 
wäre auch vorzüglich geeignet, um die hin und wieder im Volke 
angeregten Besorgnisse für seine religiösen Interessen zu be- 
ruhigen. 1 ) Die Kegicrung fand das Überflüssig, und man ging über 
die Schwierigkeiten hinweg : allein die Frage musste wiederkehren. 

Die Folgerungen, vor deren logischer Unanfechtbarkeit man 
aus praktischen Rücksichten die Augen schloss, wurden von an- 
derer Seite gezogen. Im Jahre ISoi) entstand in Bern eine „Evan- 
gelische Gesellschaft". 2 ) Leute, die innerhalb der Landeskirche 
standen, aber ihrer Sinnesweise nach teils zu herrnhutischem 
Pietismus, teils zu einem strenggläubigen Methodismus neigten, 
begründeten hier eine Xebenkirehe mit eigenen Zielen und eigenen 
Mitteln. Schon in der Synode von lH.'Jf) (30. Juni) wurden Klagen 
laut über geradezu kirchcufeindliehe Agitation von dieser Seite 
her, und mit vollster Klarheit erkannte man den Gegensatz: „Es 
gibt zwei llauptfonnen des christliehen Lebens, eiue durch den 
Staat geordnete Kirchcngemeinsehaft und eine freie Verbreitung 
der Lehre als Missionswerk. u 

In den Jahren l^.'J.'J bis 18.'><) wurden nun aber von ver- 
schiedenen Seiten eine Anzahl Petitionen eingereicht mit dem 
Begehren, dass die von der Kirche Getrennten (Dissenter) von 
Taufe und kirchlicher Trauung dispensiert, vielmehr die Pfarrer 
angewiesen werden möchten, in solchen Fällen lediglich die Ge- 
burt und Eheauerkennung in den Kirchenbüchern einzutragen. 
Eine dieser Bittschriften forderte, — mit Berufung auf die Ver- 
fassung und den Grundsatz der Gewissensfreiheit, — dass über- 
haupt die Register Uber den Personenstand von bürgerlichen 
Beamten geführt werden möchten 

Die Regierung verlangte ein Gutachten von der Synode, und 
kein Geringerer als der hochangesehene Professor Samuel Lutz 
kam, in Gemeinschaft mit Professor K. Wyss und dem gewesenen 
Dekan Stierlin, in die Lage, die Antwort abzufassen. Es geschah 
in einer ausführlichen Denkschrift von ;")<» Seiten, welche die Billi- 
gung des Grossen Rates erhielt und hernach mit bezüglichen Bei- 
lagen gedruckt und verbreitet worden ist. Das Begehren der 
Petenten wurde als staatsrechtlich wohl begründet anerkannt, 
aber das Priucip der Landeskirche festgehalten. Die Lösung 
wurde darin gesucht, dass man den Dissidenten eine Ausnahme- 

' — " ^ ■ ftiimt 

1 Bericht <lrr Syiiclo, ISXi i lS:t:}— lstfi.;. S.U.'). 

Vorbereitende Zusammenkunft im Oktober — Gedruckte Ji 

berichte vnn KU an. — Herber, Fr., Fünfzig Jahre d. Ev. Ges. 

Bern. (Basel lxsli, eine Schrift, weiche sehr viel wenig bekannte 

beiten, namentlich auch Personalien enthält. 



# 




V. 4. Die Wendung der dreissigcr Jahre. Hern. 



201 



Stellung zugestand. Der Grosse Hat „entbindet dieselben für ihre 
Person und in ihrem elterlichen Verhältnisse von gewissen für die 
der reformierten Landeskirche angehörenden Bürger geltenden 
gesetzlichen Forderungen", erklärt aber gleichzeitig, dass „sie von 
jetzt an nicht mehr Mitglieder der reformierten Landeskirche sind 
uud zwar nach allen Konsequenzen der Aufhebung dieses Ver- 
hältnisses". 

Sekten sind Uberhaupt gestattet, aber unter der Bedingung, 
dass dieselben 

1. ein vollständiges und beglaubigtes Verzeichnis der Personen, 
welche innerhalb der Grenzen der Republik zu dieser Ge- 
meinschaft gehören, vorlegen; 

2. ihre besondern, von der reformierten Landeskirche abwei- 
chenden Lehren, wie auch die Einrichtungen, welche sie 
dieser ihrer kirchlichen Gemeinschaft gegeben haben oder 
zu geben gedenken, deutlich und bestimmt angeben ; 

3. dass sich die Lehren in der Prüfung, welche der Grosse 
Rat hierzu anordnen wird, als wirklich von denjenigen der 
reformierten Kirche abweichend erkennen lassen; 

4. dass in den als ihre besondern angezeigten Lehren und 
Einrichtungen nichts gefunden werde, was der Verfassung 
und dem allgemeinen Staatswohl widrig wäre. 

Der Verfasser des Gutachtens verhehlte sich keineswegs, dass 
eine derartige gesetzliche Ausnahmestellung der Sektierer zwar 
im Interesse der Ubergrosseu Mehrheit des Volkes geboten, aber 
mit dem Grundsatz der vollen Glaubensfreiheit schwer vereinbar 
sei ; nicht weniger war er sich anderseits dessen klar bewusst, 
dass auch ein Beschluss in dieser vorsichtigen Fassung eine 
überaus grosse, vielleicht unübersehbare Tragweite habe. Es er- 
hellt dies aus seinem sehr ernst lautenden Schlusssatze, wo er 
sagt: „Wir wissen, dass zwar die Formen der äusserlichen Ver- 
hältnisse und der Einrichtungen der Gemeinde Christi zerbrech- 
lich sind, dass aber der Geist ihres Hauptes die Seinen nicht 
verlässt, sondern auch nach umgestürzter oder aufgelöster Gestalt 
ihres äusserlichen Verbandes sie wieder sammelt und durch seine 
göttliche Triebkraft von Innen heraus neue Formeu für ihre 
Gemeinschaft zu schaffen weiss, so dass auch in dieser Beziehung 
das Wort des Herrn uns beisteht : „Fürchtet euch nicht vor denen, 
die den Leib töten, weiter aber nichts zu thun vermögen!" 1 ) 

*) (Jutachten der ehrwürdigen Synode über die ihr zugewiesenen Pe- 
tenten einiger sog. Dissenter an den (»rossen Bat der Republik Bern. Bern 
1KJH, mit Beilagen. 



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2<>2 



(leschiohte der schweizensch-reforinierteii Kirchen. 



Damit war die Sache Air einstweilen erledigt, allein im 
Sommer 183U drüugte sie sich in anderer Gestalt von neuem 
auf. Diesmal lagen Bittschriften vor um Herstellung christlicher 
Kirehenzucht und um Ausschliessung der r l'n würdigen" vom 
Genuss des heil. Abendmahls. Die Versammlung konnte darauf 
nicht eintreten, aber um so schmerzlicher empfand sie es, als ihr 
Wunsch nach einer Sittengerichtsordnung unerfüllt blieb und ihre 
gleichzeitigen Ansuchen an den Staat um bessern Schutz der 
Sonntagsfeier gegen Lärm und Lustbarkeiten keinerlei Entgegen- 
kommen fanden, vielmehr die Regierung selbst durch Anordnung 
von Militärübungen am Sonntag ihrerseits zu Klagen Anlass gab. 1 ) 
Die Landeskirche wurde gerade nur noch so weit beachtet, als 
sie ein Werkzeug sein konnte für die Staatsinteressen, aber der 
Staatszweck seihst war ein anderer geworden, als der der Kirche 
war und sein musste. Das Verhältnis entprach so wenig mehr 
der Natur der Thatsachen, dass die Regierung von der eigenen 
Staatskirchc das „Placet^ verlangte, „um sich zu überzeugen, ob 
nicht Dinge verhandelt worden seien, die gar nicht vor das Forum 
der Synode gehöreu". Das reizte nur zur schärfern Unterscheidung. 
Pfarrer Sam. Ziegler schrieb jetzt seinen „Versuch einer kurzen 
Geschichte des Kirchengutes im ehemaligen Kanton Bern" (1832); 
ein Ungenannter die „Beiträge zur Beleuchtung der rechtlichen 
Stellung der reformierten Kirche im Kanton Bern" (1836), und 
endlich der als Dichter bekannte .Johann Rudolf Wyss (der 
ältere), Pfarrer zu Wichtrach, Uber „die Entfremdung der Kirchen- 
giiter zum Staatsgewinn, in ihrem Gang und ihren Folgen" (1843), 
und hier mag schliesslich noch der unverstandene christliche 
Sonderling Beat von Leiber erwähnt werden, der mit seiner in 
zahlreichen Flugschriften vertretenen christlich-demokratisch-patrio« 
tischen Gesinnung mit der öffentlichen Meinung in Konflikt geriet 
und sich nicht nur Spott und Hohn, sondern Gefängnis und Ver- 
bannung zugezogen hat. Er war einer der Stifter der 
gelischen Gesellschaft, eiferte aber gegen das Missiouswesen, 
gegen die Verbreitung der Bibel, „ohne Sorge um deren viz 
Auslegung", besonders aber gegen allen Separatismus der frommen 
Erweckungskreise, welche „sehr verschiedenen Meinungen nach- 
hängen und nur darin übereinstimmen, dass sie alle 
Siehe hier ist Christus! Siehe da ist Christus!" 



') Vortrag im «Ion KejrH'rungttrat betr. überhandnehmende Sonntags- 
Knthifiliffunj:, 12. Juni IKK». Herirhte von Lsrftf— 1-Sll, j$. 2r>. — Vcrhandl. vom 
»t. Juni 1*10, ibid. S. '.U. 




V. 4. Die Wendung der dreissiger Jahre. Basel, etc. 



2(33 



Eine viel freiere Stellung erhielt das kirchliche Leben in dem 
von Baselstadt sich trennenden, neu begründeten Kantou Basel- 
land. Die Umwälzung war hier nicht ohne schwer erbitternde 
Gewalt von sich gegangen, für den Bestand der Kirche deshalb 
gefährlich aussehend, weil die meistens der Stadtbllrgerschaft 
entstammende Geistlichkeit sich mit ihren Gemeinden im Wider- 
streit sah. Im August 1833 wurden die Pfarrer von Waldenburg, 
Gelterkiuden und Kilchberg vertrieben, und durch den nachher er- 
folgenden eidgenössischen Schiedspruch wurde selbst das Stiftungs- 
gut, das zum Unterhalt der Kirchen und der Prediger von alters her 
diente, für die Landschaft in Frage gestellt. 1 ) Doch legte sich 
bald der anfängliche grimmigste Hass. Einer mit geringer Autorität 
dastehenden Staatsregierung entsprach die grössere Selbständig- 
keit der Gemeinden, und diese kam nun auch der Kirche zu gut. 
Wenig Schutz, aber auch wenig Hemmnisse und Fesseln für die 
vorhandene Lebendigkeit und die Bedürfnisse, die man empfand. 
In der ueuen Gesetzgebung vou 1833 war der „Bann" der Kirch- 
gemeinden gar nicht erwähnt, die Befugnisse teils beseitigt, teils 
den bürgerlichen Gerichten zugewiesen; allein gerade dadurch 
wurde es möglich, dass viele Gemeinden eine rein kirchliche 
Bannbehörde wieder einfuhren, teilweise sogar das Zuchtmittel 
der Ausschliessung vom Abendmahl wieder einführen konnten.*) 

Der reformierte Teil des Kantons Thurgau, in welchem 
die Volksbewegung von einem Pfarrer, Thomas Bornhauser 3 ), war 
geleitet worden, erhielt 1832, Appenzell A.-Rh. 1834 eine 
nach den Zeitumständen veränderte Kirchenorganisation; an beiden 
Orten lag der Schwerpuukt in der Einzelgemeinde mit ihrer 
freien Pfarrwahl 4 ), welche ebenso grosse Freiheit in den Ge- 
bräuchen in sich schloss. Im Thurgau blieben Züricher Bibel, 
Züricher Gesangbuch und Katechismus in Uebung; im Appenzell 
dagegen wurde Luthers Uebersetzung vorgezogen, einen an- 

') Aktenmassige Darstellung über das vor da« Schiedsgericht zu Aarau 
gezogene Kamnicrgut der ref. Landgeistlichkeit de» vormaligen Kant. Basel. 
Basel 1834, mit mancherlei geschichtlichen Angaben. 

T ) Finaler, K. Stat, 197. — Vergl. dazu: J. R. Linder, Der Kirchenhann; 
vorzugsweise in der schweizerischen und insbesondere der Baseler Kirche, 
in Illgens Zeitschrift f. bist. Theologie, 1864, S. 122. In dem zu Baselstadt 
gehörenden Dorfe Riehen war noch 181!> die Strafe der feierlichen „Vorstel- 
lung" in der Kirche geübt worden, vergl. die sehr interessante Schilderung 
des Auftrittes in (I. Linder. Geschichte der Kirchgem. Kiehen-Bettingen 
(Basel 1884s S. lfu». 

3 ) Biogr. von Christinger. Frauenfeld 1875. 

4 ) Finsler, K. Stat., .%7 u. 22,'J. 



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204 Geschichte der schweizeriscb-reforniierten Kirchen. 



erkannten Landeskatechismus gab es nicht. Die evangelische 
Kirche in Glarus war jetzt, beim Aufhören der bisher beobach- 
teten Formen, während längerer Zeit vollständig unorganisiert; 
erst 1844 versammelte sich wieder eine Synode. Seit 1836 war 
auch die konfessionelle Trennung der Verwaltung aufgehoben 
worden. 1 ) 

Dem W a a d 1 1 a n d brachte der politische Fortschritt die Er- 
lösung von dem bedenklichen Religionsgesetz von 1824. Nach 
zehnjährigem Bestände musste es am 10. Mai 1834 aufgehoben 
werden. Seine Wirkungen wurden damit nicht mehr weggeschafft, 
die religiöse Parteisucht, die kirchliche Zerrissenheit und Ver- 
bissenheit gärte fort: „Dort das lieblose Richten und das aus- 
schliessliche Dogmatisieren des Methodismus, dessen einseitige« 
Wesen in dem aufwallenden französischen Blute sich noch schärfer 
ausprägte — hier heftige Anfeindung der Erweckten durch den 
in seiner Ruhe aufgerüttelten Indifferentismus". 2 ) Und mit beiden 
verbanden sich jetzt auch noch politische und sociale Gegensätze. 
Das Sektenwesen erhob wieder sein Haupt, zu der eigentlichen 
englisch-amerikanischen Methodisten-Geraeinschaft, die 1839 auf- 
trat, kommen seit 1840 noch, ebenso fremder Abstammung, die 
Plymouth-Brüder oder Darbysten. mit ihrem ausgebildeten Spi- 
ritualismus, der Verwerfung jeder äussern kirchlichen Gestaltung 
und der Ablehuung jedes geistlichen Standes oder Amtes. 3 ) Die 
weitem Folgen solcher Aufregung mussten später offenbar werden. 

Neuenburg bat sich durch die Revolution nicht nur innerlich 
umgestaltet, sondern sich von seinem Fürsten losgesagt und als 
Republik konstituiert; allein das Kirchenwesen wurde davon 
wenig berührt ; die freie Stellung der Geistlichkeit blieb dieselbe, 
sogar die Uebung des Bannes wurde 1834 bei einer Revision der 
Kirchenordnung noch gesetzlich anerkaunt; 1835 wurden die 
PfarrgUter verkauft und die Verwaltung des Kirchenvermögens 
einer eigenen Behörde übergeben. 4 ) 

Erfreulich war, dass evangelischer Gottesdienst jetzt auch in 
katholischen Kantonen ungestört gefeiert werden konnte. Nachdem 
zuvor 8chou in der Vororts-Stadt Luzern, jeweilen wenn die Tag- 
satzung sich daselbst versammelte, auch reformierte Predigt ab- 
gehalten worden, hatte sich 182ü daselbst eine reformierte Pfarr- 
gemeinde gebildet und in dem schon genannten Karl Rickli von 

'i Finaler, K. Stat., 1:13 u. ff. 
'-') Finaler, K. Stat., 47.1 

S Herzog, .1. J., Le.s tritres de Plymouth et J. Darbv. Lausanne 1H46. 
\i Finsler, K. Stat., 4SI) u. ff. 



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V. 4. Die Wendung der dreißiger Jahre. Freiburg etc. 265 



vou Wangen an der Aare einen ausgezeichneten ersten Hirten 
gefunden. 1 ) 

Im Kanton Freiburg begann der Pfarrer Rud. Albr. Bähler 
im berni8chen Grenzdorf Neuenegg seit 1832 die Protestanten zu 
sammeln und ftlr den religiösen Unterricht ihrer Kinder zu sorgen 3 ); 
1835 gelang die Gründung einer reformierten Schule in der Stadt 
Freiburg und auf dem Lande zu Obermettlen; von 1836 an 
wurde in einem gemieteten Räume Gottesdienst abgehalten flir 
die Evangelischen, und am 27. Dezember 183? konnte eine eigene 
Kirche eingeweiht werden. Dem reformierten Bezirk Murten 
hatte die Kantonsverfassung von 1831 den freien Fortbestand 
seiner Kirche gewährleistet. 8 ) 

Im Jahre 1834 war auch ein Aufruf verbreitet worden, welcher 
um GeldhUlfe bat zum Bau einer evangelischen Kirche in Solo- 
thurn. Am 1. April 1835 wurde durch Beschluss des Grossen 
Rates die reformierte Gemeinde gestiftet und am 13. September 
darauf auch der Pfarrer in sein Amt eingeführt/) Die zerstreuten 
Reformierten des übrigen Kantons — die bereits bestehenden 
Gemeinden im Bucheggberg ausgenommen — wurden als Mit- 
glieder der neuen Gemeinde erklärt, und diese selbst wurde als 
ein Teil der Berner Landeskirche zunächst dem Kapitel Büren 
einverleibt. 

Im übrigen hat mit der politischen Wendung der dreissiger 
Jahre die Isolierung der einzelnen evangelischen Kantonalkirchen 
eher wieder zugenommen. Fast als ein Zufall muss es bezeichnet 
werden, dass es gerade jetzt erst, 1832, gelungen ist, dem eid- 
genössischen Bettag durch Feststellung je auf den 3. Sonntag 
des Septembers eine Ubereinstimmende Gestalt zu verleihen. 

Der St. Galler Synode gebührt das Verdienst, den Ge- 
danken einer gemeinsamen deutsch-schweizerischen Bibelüber- 
setzung wieder aufgenommen zu haben; sie erliess im August 
1835 eine Einladung an die reformierten Kirchen, sich zu diesem 
Zweck zu vereinigen. Die Züricher Geistlichkeit erklärte sich 
dazu bereit, Schaffhausen und Basel lehnten die Beteiligung ab. 
Im Februar 1636 traten Abgeordnete der Kantone Zürich, Bern, 
Glarus, St. Gallen, Aargau und Thurgau in Zürich zusammen zu 
einer ersten Besprechung. Luthers Text sollte zu Grunde gelegt, 

') Kickli, Vorrede zu Keinen gedruckten Predigten. Luzern 1828. 
2 ) Ballier, A., in der Sammlung Bern. Biogr., III. 13, von 'seinem Enkel) 
Pfr. Ed. Bähler. 

*) Finaler, K. Stat., 152 u. ff. 

') Hemmann, Die ref. Gemeinde in Solothurn. Soloth. IHM. 



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2*Ui 



Geschichte der schweizerisch-retnrmierten Kirchen. 



I 



derjenige Piseators und die Züricherübersetzung zur Vergleichung 
heigezogen werden. Allein ehe die Arbeiten ernstlich begannen, 
trat ein Kanton nach dem andern wieder zurück. 1 ) Sogar die 
hergebrachte um die Züricher Kirche bestehende natürliche Grup- 
pierung der evangelischeu Ostschweiz in der Gemeinsamkeit von 
Liturgie, Gesangbuch und Katechismus loste sich allmählich auf.*) 

Die Gemeinsamkeit der religiösen Interessen war nur noch 
für die abgeschlossenen Kreise in den Bibel- und Missions- 
gesellschaften vertreten, für die übrigen — auf allgemein mensch- 
lichem und moralischem Hoden — in der „Schweizerischen Gemein- 
nützigen Gesellschaft" 1 , die eben jetzt, vom warmen Idealismus 
des edeln Appcnzellcrs Johanu Kaspar Zell weger 3 ) getragen, 
mit der Begründung der Rcttungsanstalt in der Buchteten bei 
Bern ein sichtbares Denkmal ihres segenreirhen Wirkens schuf. 

Das kirchliche Leben begann, so weit es nicht in kirehen- 
reehtlichen und kultischen Formen fixiert war, in seinen frei- 
thätigen Kräften in aller Stille in zwei Ströme auseinander zu 
gehen, den specihsch-cliristlichen und den religiös indifferenten, 
humanen. 



I 



5. Kirche und Schule. 

Auch der Grundsatz der Glaubensfreiheit hat seine zwei 
Seiten, die sieh nicht trennen lassen. Das Causalitätsgesctz ist 
unerbittlich. Wenn der Liberale die Religion als reine Privat- 
sache betrachtet, so muss er sich darein fügen, dass nun bei den 
religiös gestimmten Ausnahinenienschen der Glaube eine 
annimmt, welche für die Umgebung vielleicht lästig, für das all- 
gemeine Beste unzuträglich ist; und ebenso darf der 
gläubige, der nur den „entschiedenen" Christen als solchen 
lassen will und für die amiern zwar Bekehrungseifer, aber wedei 
Nachsicht noch Rücksichten kennt, sich nicht darüber bc 
wenn die „massa perditionis" ihre eigenen Wege geht und, voi 
der Kirche sich lösend, ungescheut der „Welt" sich in die Arme 
wirft. Die Reibungen, welche sich daraus ergaben , dass man 
diese Grundsätze aufstellte, aber weder folgerichtig durchfuhren 
konnte noch wollte, erfüllen die nächsten Deceunien der Schwei- 
zerisehen Kirchengcschichte. 



Mexper, KiWlilbere., S. 413. 



•1 l itigier, im Kirehvnblatt 1ST>M, S. 2f> u. ff. . ti&fää 

3 i 17«,s bis ]!S.Y>. Neujahr.sbl. «I. Züricher Hülfs-Ges. 1 8f*>, mit Porträt. — 
Jahrb. f. Sehw. Gesch., HU. XVI ilH'.U .. 



V. :"). Kirche und Schule. Volksschule. 



2(57 



Die Gegensätze, Uber deren Existenz und Tiefe man sich 
hinweggetäuscht hatte, kamen zum Ausbruch im Verhältnis der 
Kirche zur Schule, uud zwar zur Schule im doppelten Sinne des 
Wortes, zur Volksschule als dem allgemein staatlichen Unterrichts- 
Institut, aber auch zur schulmässigen, von der Kirche unabhän- 
gigen oder wissenschaftlichen Theologie. 

Was sich langsam vorbereitet hatte, trat jetzt deutlich hervor: 
Die regenerierten Staatsregierungen betrachteten nicht mehr die 
Kirche, sondern die erst von da an mit diesem gewisscrmassen 
personifizierenden Ausdruck auf den Plan tretende „Schule" als 
das richtige Mittel zur allgemeinen Volkserziehung. Die Schule 
ist es jetzt, die der bürgerlichen Gesellschaft in ihren vielseitigen 
Anforderungen für das irdische Leben die nützlichen Mitglieder 
liefert. 

Die Gesetzgebung der einzelnen Kantone begann den Pflichten- 
kreis und damit den Einfluss der Kirche auf die staatlichen 
Bildungsanstalten nach und nach zu beschränken und zurück- 
zudrängen. War auch die Mitwirkung der Geistlichen willkommen, 
da wo sie oft die einzigen Vertreter höherer Kenntnisse waren 
und ihre Httlfsarbeit nicht entbehrt werden konnte, namentlich 
aber wo es galt, ein wenig opferwilliges Volk zu vermehrten 
Anstrengungen zu bewegen, so waren es doch die Pfarrer als 
geeiguete und willige Privatpersonen, nicht als Vertreter ihres 
kirchlichen Amtes, die zur Schulaufsicht berufen wurden. 

Als der Kanton Zürich im Jahr 1832 ein Lehrerseminar in 
Küssnach schuf, wurde der Württemberger Thomas Scherr 1 ), da- 
mals Lehrer der Blindenanstalt in Zürich, zum Vorsteher ernannt. 
Als ein für sein Fach in hohem Grade tüchtiger und fUr seine 
Aufgabe begeisterter Mann trat er als Reformator des Schul- 
wesens ein, aber die eigentliche Bedeutung dieser Reform lag 
unstreitig in dem Bestreben, die Schule von ihrem Verhältnis zur 
Kirche zu lösen, sie auf direkt weltlichen Boden zu stellen. 

Es ist wohl begreiflich, dass es dabei nicht abgehen konnte 
ohne scharfe Ausfalle auf kirchliche Einrichtungen und kirchliche 
Personen und — was mehr sagen will — auf den christlichen 
Glauben uud die Gefühle der Gottesfurcht. Bald in ernstgemeintem 
moralischem Pathos, bald mit leichtfertigem Witz, bald in un- 
bewusster Taktlosigkeit, bald in absichtlicher Provokation setzte 
sich das Haupt der Lehrerbildung und dann auch die von ihm 

') 1801— 1870. Nekrolog in Abraham Roths „Sonntagspoet", VI (1870), 
S. 178. — (5 roh, Das Lehrerseminar in Küsnacht. Zürich 18*2. 



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2(>8 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



geleitete Lehrerschaft in Widerspruch zur hergebrachten Volks- 
religion. Aehnliches stellte sich in den andern Kantonen ein. 

Die Kirchen sahen sich dadurch in ihrem Wirken empfindlich 
beeinträchtigt, aber auch genötigt, sich in ihrer Verteidigungs- 
stellung, weit mehr als gut, auf die ausschliesslich erhaltenden, 
konservierenden Kräfte zu stützen, die Macht der Gewohnheit 
einseitig zu pflegen. 

Gleichzeitig mit der Hebung der Volksschulen hatten die aus 
der neuen politischen Beweguug hervorgegangenen Regierungen 
auch die Verbesserung der höhern Bildung in Angriff genommen. 
Der Anstoss dazu lag wesentlich in der Notwendigkeit, fttr die 
verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung wohlgeschulte und 
dem neuen Geist ergebene Beamte heranzuziehen ; aber auch der 
geistliche Stand musste dabei berücksichtigt werden durch Ver- 
tretung der theologischen Wissenschaft, und hier, in der Theologie, 
war eben eine ernste Krisis eingetreten. 

Der Glaube au die buchstäbliche Inspiration der heil. Schrift, 
die noch in der Consensusformel als Hauptfundament und Eck- 
stein des Christeuturas aufgestellt worden, sollte im Laufe des 
XIX. Jahrhunderts so gewichtige Angriffe erfahren von der exe- 
getischen, der kritischen und der historischen Seite, dass es für 
diejenigen, welche diese Grunde zu würdigen vermochten, also 
filr alle wissenschaftlichen Theologen, ohne Selbsttäuschungen 
nicht mehr möglich war, das Dogma im alten Simie festzuhalten. 
Die Worte Himmel und Hölle hatten unter dem Einfluss der 
Naturwissenschaften eine andere Bedeutung erhalten müssen; 
der Gottesbegriff war von mancher Menschenähnlichkeit entkleidet 
worden; die Wuuder der Bibel wurden in wesentlich gleiche 
Linie mit den Legenden des Mittelalters gestellt. Aber alle diese 
Lehren standen noch im Katechismus, bildeten einen Teil des 
hergebrachten kirchlichen Unterrichts und die Voraussetzung der 
Religion Uberhaupt. 

Es ergab sich daraus ein schwer zu Uberwindender Konflikt, 
der jene Zeit aufs tiefste aufgewühlt und die ernsten GemUter 
ausserordentlich beunruhigt hat. Waren die Theologen der Gefahr 
ausgesetzt, durch zu weitgehende Konzcssionen an diesen Skep 
tizismus die religiösen Wahrheiten preiszugeben, oder aber durch 
zu ängstliches Festhalten an der Tradition ihre Zuhörer abzu- 
stossen, als Heuchler oder als Unwissende zu erscheinen, so schien 
die Laienwclt vor die Alternative gestellt, entweder mit der 
Kirchcnlehre auch die Religion aus dem Herzen zu reissen oder 
in abergläubischer Angst vor der Weltbildung die Augen zu ver- 



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V. 5. Kirche und Schule. Hochschulen. 



2»>9 



schlicsscn und sich an Glaubensformen anzuklammern, deren 
Pflege nur mehr in engen sektenartigen Gemeinschaften möglich 
war. Beides ist Thatsache geworden, beides war dem Bestände 
und dem Wirken der Volkskirehen in gleichem Masse verderblich. 

An die Regierungen trat jetzt die Frage heran, wie sie sich 
zu diesen auseinandergehenden Richtungen zu verhalten hätten. 

An der Universität Basel lehrte bereits Leberecht De Wette 
im Sinne der neuen, freiem, kritischen, nicht bekenntnismässigen 
Theologie. Sein religiöser Ernst Hess indessen den Zweifel in seiner 
Gläubigkeit nicht recht aufkommen. An seine Seite trat bald (1829) 
der geist- und gemütvolle Kirchenhistoriker Karl Rud. Hagenbach, 
das künftige Haupt der schweizerischen Vermittlungstheologie l ), 
und es entwickelte sich ohne wesentliche Stürung ein geistiges 
Leben, welches sich in den fUnf Jahrgängen der „Wissenschaft- 
lichen Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der Basler 
Hochschule** (1823—1827) ein schönes, bleibend wertvolles Denk- 
mal schuf. 

Der Anlass zur Schärfung des Zwiespalts kam anderswo her. 

Im Anfang der dreissiger Jahre entschlossen sich die Re- 
gierungen der beiden grössten reformierten Kantone, zuerst Zürich, 
dann auch Bern, zur Errichtung eigener Hochschulen mit theo- 
logischen Fakultäten zu abschliessendem Studium der Wissen- 
schaft. Der Augenblick schien nicht ungünstig für deren Auf- 
blüheu, denn eben hatte die alte Basler Universität ihren schwer- 
sten Schlag erhalten mit der Lostrennung der Landschaft, der 
ein grosser Teil des Stiftungsgutes herausgegeben werden musste. 2 ) 
Am 10. April 1832 wurde in Zürich das alte Chorherrnstift 
mit seiner Schule aufgehoben und aus langen Beratungen, vom 
25.-28. September, ging das Gesetz hervor, welches Zürich seine 
Universität gegeben hat, unter dem Einflüsse des Bürgermeisters 
Melchior Hirzel, des feinen Juristen Ludwig Keller und des edeln 
Philologen J. C. Orelli. 3 ) Als Theologen kamen infolgedessen 
der als gelehrter Bibelkritikcr bekannte, freilich bald schon ver- 
storbene Heinrieh Christian Michael Rettig aus Giessen 4 ) für 
Dogmatik, Kirchengeschichte und Erklärung des Neuen Testa- 



*i 1801— 1874. Kucl. Stähelin, Xeujahrsblatt von Basel 187:"). — Finsler, 
im kirchl. Volksblatt, VI, 101. — Allg. D. Biugr., X, .144. 

! ) TcichtiiHiiii, Die Universität Basel von 18,'Jä— 1885. Programm 1*85. 
a ) U. v. Wyss, Die Hochschule» Zürich 18.33—1883. Festschrift, Zürich 

1883. 

*) 17M-1836. Allg. D. Biogr., XXVIU, 273. 



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270 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



ments; der noch ganz junge, aber äusserst scharfsinnige Ferd. 
Hitzig ans Lörrach ftlr die Exegese des Alten Testaments 1 ), 
während die bereits vorher im Amte stehenden Züricher ihre 
Thätigkeit fortsetzten, unter ihnen der geistesklare Jünger Schleier- 
machers, Alexander Schweizer, der bald unter allen schweize- 
rischen Theologen in die erste Reihe stehen sollte, geboren 
14. März 1804 und seit 1834 Professor der praktischen Theologie*); 
unter ihnen aber auch der alte Rationalist Chorherr Johannes 
Schulthess, — alles Gelehrte, deren Stellung zur hergebrachten 
Rechtgläubigkeit kein Geheimnis war. Am 29. April 1833 wurde 
die Züricher Hochschule eröffnet, die nunmehr nächstliegende, 
bevorzugte Bildungsstätte für die reformierten Theologen der 
Ostschweiz. 

Durch Beschluss des Grossen Rates vom 5. März 1834 folgte 
Bern dem gegebenen Beispiel. Als Professoren der Theologie 
finden wir Samuel Lutz, einen gebornen Berner und anerkannt 
den bedeutendsten Theologen, den die reformierte Kirche Berns 
hervorgebracht hat, geboren IIS') (2. Oktober). „Als Schriftsteller 
nicht hervorgetreten, war er als theologischer Lehrer eine Grösse 
ersten Ranges", wie sich der Verfasser der Festschrift zur Jubel- 
feier von 1884 3 ) ausdrückt. „Mit genialem Blick durchschaute er 
den organischen Zusammenhang des Alten und Neuen Testaments, 
mit vollständiger Beherrschung des Stoffes verband er ein feines 
und tiefes Schriftverständnis, mit gründlichem Wissen und freier 
unbefangener Kritik Pietät und lautere Frömmigkeit; dazu das 
freie lebendige Wort in klassischem Ausdruck, jede Vorlesung ein 
Meisterwerk. Der durchgebildete sittlich-religiöse und theologische 
Charakter, der Ernst und die Milde einer imponierenden Er- 
scheinung, das alles wirkte vorbildlich und anregend auf den 
wissenschaftlichen Sinu, die theologische Bildung und Richtung und 
das sittlich-religiöse Leben seiner Schüler." Lutz, welcher längere 
Jahre hindurch als Pfarrer zu Wynau (1824—1830) und an der 
Kirche zum Heil. Geist in Bern (1830—1833) in praktischem Amte 
gestanden, genoss auch bei der neuen Regierung viel Ansehen 
und Einfluss; er hatte die Ehre, die Beratungen des Verfassnngs- 
rates von 1831 durch eine feierliche Predigt zu eröffnen. Er ist 
ain 21. September 1844 gestorben. Aus seinem Nachlasse wurde 



') II. Steiner. Ferd. II., Zürich 1*82. 

*) A. Schw. Biugr. Aufzeichnungen, herausg. von P. Schweizer, Zürich 

lxss. 

•', Müller, Kd., Die Hochschule Hern in den Jahren 1KM-1884, Bern 18*4. 



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271 



die Biblische Dogmatik durch Pfarrer Dr. Rüetschi im Jahre 1847, 
die Hermeneutik durch Pfarrer Adolf Lutz, 1849, herausgegeben. 1 ) 

Als zweiter Theologe stand neben Lutz der Professor Mathias 
Scbncckenburger aus Württemberg, geboren 1804 (17. Januar), 
einer der gelehrtesten und scharfsinnigsten Theologen der Zeit, 
philosophisch und historisch durchgebildet, ein genialer Forscher 
und gewandter Dialektiker, stets bedacht auf wissenschaftliche 
Anregung und Bildung der Studierenden, der namentlich auf dem 
Gebiete der neutestamentlichen Zeitgeschichte, der Religions- 
philosophie und der vergleichenden Darstellung der lutherischen 
und reformierten Lehre epochemachende Schriften veröffentlicht 
hat. Er starb, hochangesehen und neben seiner theologischen 
Thätigkeit anch für das kirchliche Leben mit Eifer eintretend, 
am 13. Juni 1848. 2 ) 

Der dritte ist Karl Bernhard Hundeshagen, der bei seiner 
Berufung noch sehr jung (geboren 30. Januar 1810), sich als eine 
seiner Kollegen würdige Kraft ausgewiesen hat, namentlich ver- 
dient durch seine gründliche Beschäftigung mit der schweize- 
rischen, speciell auch mit der bernischen Kirchengeschichte. Be- 
kannt ist, neben der oben vielfach bentttzteu Monographie, sein 
anonym erschienenes geistreiches Buch Uber den „Deutschen 
Protestantismus". Die beiden letztgenannten Männer sind dadurch 
merkwürdig, dass sie als gebornc Lutheraner sich vollständig 
in das reformierte Kirchen wesen hineingefunden haben, somit die 
höhere Einheit beider Konfessionen in ihrer eigenen Person dar- 
stellten. Und wie sie die Versöhnung des alten Zwistes zwischen 
den beiden Teilen der protestantischen Kirche repräsentierten, so 
nicht weniger auch die Versöhnung zwischen der Frömmigkeit 
und der theologischen Wissenschaft, zwischen Glauben und Wisseu, 
und dieser Geist musste sich auch auf einen grossen Teil ihrer 
Schüler übertragen. 

Hatte somit die bernische Regierung bei der Wahl der theo- 
logischen Lehrer an die neue Universität unbestritten eine sehr 
glückliche Hand, welche deu oben angedeuteten Konflikt wesent- 
lich zu mildern geeignet war, so sollten sich bald Erscheinungen 
ganz anderer Art einstellen, welche den kirchlichen Frieden aufs 
schwerste trübten. 



1 S. Lutz, Kr.. Der C.ottcKfrelchrte S. Lutz, Hern 18»«. (iedächtois- 
reden von Hundeshagen und Hadesen, Bern 1*44. — Biedermann, in der 
Kirche der de^enwart, 1, '>"£). - Immer, Bern IStil. 

-t S. des Verfassers Artikel in der All*. I>. Biogr., Bd. XXXII, 8. Hl>. 



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272 



Geschichte »ler schweizerinch-rcformierten Kirchen. 



Im Jahre 1835 erschien das „Lehen Jcsu u von David Friedr. 
Strauss, dem jungen Tübinger Repetenten, mit seinen Behaup- 
tungen, welche die gesamte evangelische Geschichte als Mythus 
bezeichneten, alles Göttliche, Uebermitürliche, ja auch nur Einzig- 
artige in der Person Jesu in Abrede stellten, somit ebenso sehr 
den Glauben an den Erlöser, als das Vertrauen ant* das Wort 
der heil. Schrift von Grund aus zerstörten, und zwar mit einer 
Schärfe der Beweisführung und einer Eleganz der Sprache, welche 
in theologischen Werken bis dahin nicht einmal angestrebt, ge- 
schweige denn erreicht worden war. Das Buch machte ein 
geradezu beispielloses Aufsehen, indem es den Einen so voll- 
ständig aus dem Herzen sprach, dass sie erst jetzt sich ihres 
Gegensatzes gegen die Kirche bewusst wurden, während andere, 
im Innersten verletzt und noch mehr erschreckt, sich fragen 
mussteu, ob denn alles, was ihnen heilig gewesen, nur auf Trug 
und Irrtum beruhe. Alle Welt war auf einmal genötigt, sieh 
darüber Rechenschaft zu geben, wie man sich dazu stelle. Laien 
und Pfarrer mussten der Frage stille stehen, ob sie damit ein- 
verstanden seien oder nicht. In beiden Fällen standen die Kon- 
sequenzen bereit, die man daraus zu ziehen hatte, — oder die An- 
dere zogen, wenn man nicht selbst den moralischen Mut dazu fand. 
Die zahllosen Schriften für und wider Strauss, die nun erschienen, 
die Verteidigungen und Widerlegungen konnten trotz des auf- 
gewandten Scharfsinnes nur die Verwirrung vermehren, den Ab- 
grund weiter öffnen, der sich von da an zwischen dem freien 
wissenschaftlichen Denken der modernen Menschen und der an 
überlieferten Lehren hängenden Frömmigkeit aufthat. Die Brücke 
zwischen beiden schien für alle Zeiten abgebrochen zu sein; der 
Gelehrte schien auf Religion, der Fromme auf Wissen und B 
für ein und allemal unweigerlich verzichten zu müssen. 
Schweizer, der weder das eine noch das andere konnte, e 
1S;>7 in der „Neuen Kirchenzeitung": „Der evangelischen 
steht ein Schritt bevor, welcher sich unmittelbar an den der 
formatiou anschlicsst. Sic (die Reformation) trennte das 
schriebene Wort von der mündlichen l'cberlieferung; jetzt ist es 
an der Zeit, das innere, im Geist Jesu lebendig gewesene und 
von da aus an die Apostel und die Kirche gekommene Gotteswort 
— den Logos — von dem äusserlich geschriebenen Worte zu 
unterscheiden." 1 ) 





') Tituskr. < Schichte der theo), kirchl. Entwicklung in der deutsch' 
reformierten Schweiz seit den dreissiger .fahren (Zürich l&Sl), S. 



I'onniei . 



V. '). Kirche und Schule. Stratum«. 



213 



Allein die reformierte Schweiz wurde davon noch unmittel- 
barer berührt. Als Professor Rettig in ZUrich 183(3 starb und der 
ihn zunächst ersetzende Theologe schon 1838 wieder fortzog, 
hatten die leitenden Männer den — man darf wohl so sagen — 
verhängnisvollen Gedanken^ den Verfasser des „Lebens Jesu" 
nach Zürich zu rufen. 1 ) Man würde denen, welche diese Wahl 
befürwortet haben, sicher unrecht thun, wenn man ihrem Ent- 
schlüsse Feindseligkeit gegen die Kirche oder gar gegen das 
Christentum als Motiv unterlegen wollte 2 ); zwei der Hauptförderer 
zwar, der Jurist Prof. Ludwig Keller und der Staatsanwalt Ulrich, 
erwarteten zweifellos von der Wirksamkeit des freisinnigen Theo- 
logen eine Emancipation des Volkes von kirchlichen Anschauungen, 
deren Einfluss ihnen, wie derjenige der Geistlichen, zu gross er- 
schien. Aehnlich dachte der Mann der Volksschule, Seminar- 
direktor Thomas Scherr. Der Bürgermeister Hirzcl dagegen, ein 
etwas phantastischer Schwärmer, und Kaspar Orelli, der Philologe, 
dachten beide nicht daran, ihre vaterländische Kirche zerstören 
zu wollen; sie hofften im Gegenteil eine Erneuerung und Neu- 
entwicklung herbeizuführen, der Kirche eine bessere L'eberein- 
stimmung mit der Volksbildung und somit Wiedereroberung der 
eingebüssteu Popularität verschaffen zu können, wenn ein Mann 
wie Strauss die künftigen Theologen erziehe. 

Dagegen wurde freilich von anderer Seite mit gutem Recht 
hingewiesen auf das eigene Bekenntnis von Strauss, dass es dem 
Prediger, der seine Auffassung teile, nicht möglich sein werde, 

l ) Geizer, II.. Die Straussischeu Zerwürfnisse in Zürich. Hamburg und 
Gotha, 1S43. — Aus dem polemischen Schriftenwechsel des Tage* nennen 
wir nur: .1. K. Orellis Anrede an die Studierenden, den 17. Marz 1R"W. — 
Hans Georg Nägel!* Laienworte über Dr. St raus?»' Leben Jesu und .seine 
Berufung. — „Strauss ist ein Christ*, von einem Geistlichen. — Dr. Strauss 
und seine Lehre. — Ist Strauss uns zum Heil oder l'nheil berufen? Be- 
antwortet aus dessen Leben und Lehre. — Ferner: K. M. Wirth, Send- 
sehreiben an das Volk des Kts. St. Gallun über die Berufung von Dr. Strauss. 
St. (»allen — Und endlich des bekannten Heidelbergers H. E. Gottl. 

Paulus Schrift: Heber theologische Lehrfreiheit und Lehrerwahl für Hoch- 
schulen. Zürich 1830. 

') Vergl. dazu: Das L'rteil von Julius Fröbel (Lebenslauf, I, S. 71, und 
besonders S. 1*3) : „Vor einein verständigen Urteil Hess sich, ganz abgesehen 
von politischer Vorsicht, die Mnssregel nicht rechtfertigen. Als Professor 
der Geschichte wäre Strauss am rechten Platze gewesen, wie anstössig aul-b 
seine historische Kritik den («laubigen hätte pein mögen; seine Berufung 
auf einen Lehrstuhl der Theologie war eine Frivolität, welche in dem da- 
durch herbeigeführten Sturze der radikalen Partei nur ihre gerechte Strafe 
fand." 

Bloeich, Occh. der «chweix rcf. Kirchen. B«l. U- 1* 



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274 



Geschichte <lor schweizerisch reformierten Kirchen. 



weder die Gemeinde auf seinen Standpunkt zu erheben, falls er 
denselben unverhUllt vertrete, noch entgegengesetzten Falles sieb 
vor Unwahrheit oder wenigstens dem Scheine derselben zu be- 
wahren. Die Aufgabe des theologischen Lehrers aber sei es in 
erster Linie, für die Landeskirehe tüchtige Geistliche heranzu- 
bilden, und dazu könne Strauss, nach diesem Geständnis, un- 
möglich als geeignet, kaum nur als willig, erscheinen. 

Allein diese Einwendungen wurden nicht beachtet. Die theo- 
logische Fakultät in Zürich erklärte in ihrem Gutachten — mit 
Ausnahme von Hitzig, der anderer Ansieht war — die Berufung 
von Strauss mUsste nicht nur grosses Aergernis geben, sondern 
könne vielleicht offene Spaltung in der Züricher Kirche ver- 
anlassen, selbst den Fortbestand einer gemeinsamen theologischen 
Lehranstalt ernstlieh bedrohen. Ja, wenn auch eine aufregende 
Reform der Kirche nicht gescheut würde, so sei weder blosse 
Negation vermögend, eine solche herbeizuführen, noch sei ein 
bestimmter positiver Grund, auf dem eine erneute Gestalt der 
Kirche sich aufbauen Hesse, schon vorhanden. 

Am 2f>. Januar ls.ji> entschied der Regierungsrat, bei gleich 
geteilten Stimmen und mit Stichentscheid des Bürgermeisters, die 
Berufung von Strauss. Der Entschluss erregte weit grössere Auf- 
merksamkeit, in weiten Kreisen des Volkes, als seine Urheber 
erwartet hatten. Schon am 28. Januar wandte sich der Kirchen- 
rat an die Regierungsbehörde mit einer ruhigen, aber nachdrück- 
liehen Vorstellung gegen das Geschehene und ersuchte dieselbe, 
die Wahl von Strauss nieht zu bestätigen; und da in denselben 
Tagen der Grosse Rat zusammentrat, so brachte der Autistes 
Füssli bei demselben eine Motion ein, es möge bei der Besetzung 
von theologischen Professuren an der Hochschule, da hierbei die 
höchsten Interessen der Landeskirche beteiligt seien, ihr ein 
tluss durch ein dem Kirchenrate zu erteilendes Recht der 
Wirkung oder doch der Begutachtung eingeräumt werden. 

Der Antrag wurde abgelehnt. Umsonst hatte, als das 
ständnis ausgesprochen wurde, es sei auf eine Reform der 
abgesehen, Professor Alex. Schweizer die Bemerkung gemacl 
dass eine Kirchcureform nimmermehr von einer blossen Ver- 
waltungsbehörde, wie dem Er/iehungsrat, ausgehen dürfe, sondern, 
wenn man das Experiment wagen wolle, von der Kirche selbst 

VfiB 



l > Dasselbe i*t, mit einem Teil <ler Minoritiitserklürung von Hitzig, teil- 
weine ali^etiruckt in oVr ubeii angeführten Festschrift von G. von Wyss, 
welche Iiier überhaupt zu vergleichen ist. 8. 47— . r >2. 



V. 5. Kirche und Schule. Strauss. 



^75 



unternommcu werden müsse, der man endlich das Mittel eigener 
Bewegung, eine freie, gemischte Synode, nicht länger vorenthalten 
sollte. Vergebens hatte auch C. Hluntschli ernstlich vor dem 
Wnguis gewarnt und auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch 
vom politischen Standpunkte aus, historisch hergebrachten und 
bestehenden Zustäuden Rechnung zu tragen. Am 2. Februar 
wurde die Wahl vom Regierungsrat bestätigt. 

Allein das Züricher Volk war nicht so radikal gesinnt in 
kirchlichen Dingen, wie seine politischen Fuhrer; eine Petition von 
40,000 Unterschriften, vollen vier Fünfteilen der stimmberechtigten 
Bürger, erhob Protest gegen den Versuch, die Züricher Kirche 
im Sinne von Strauss zu reformieren. Schon im März erkannte 
der Regierungsrat, dass es unmöglich sei, den Beschluss zur Aus- 
führung zu bringen, und bereits war von der Pensionierung von 
Strauss und einer zweiten Wahl die Rede. Die Aufregung Hess 
sich nicht mehr beschwichtigen *), wurde vielmehr durch un- 
geschickte Verteidigungen von Strauss noch vermehrt. In Wäden- 
schwyl wurde Strauss im Bilde verbrannt; in mehreren Gemeinde- 
versammlungen fielen Anträge nicht nur auf die Abberufung von 
Strauss und Scherr, sondern selbst im Sinne der Aufhebung der 
gesamten Hochschule, u. s. w. Am 19. Februar schrieb Strauss 
an Vischer nach Stuttgart: „In Zürich steht's so schlecht wie 
möglich . . . Das Haupt meiner Freunde, der Bürgermeister, Hess 
allzu offen seinen kirchlichen Reformplan blicken und hat da- 
durch den Fanatismus geweckt". 2 ) 

Vom 18. bis 20. März fand nun, nachdem Strauss einstweilen 
noch zu warten ersucht worden, die entscheidende Sitzung des 
Grossen Rates statt. Die Versammlung war ungewöhnlich zahl- 
reich besucht. Die Beratung dauerte von morgens 8 Uhr bis zum 
Abend um 9. Es handelte sich um die Frage, ob der Regierungsrat 
nach seiner Befugnis gehandelt, oder ob er diese Uberschritten 
habe. Professor Schweizer griff das Verfahren als zwar her- 
gebracht, aber sittlich unstatthaft an; Keller umgekehrt stellte 
die Volksbewegung gegen Strauss als eine fanatische, unsinnige, 
aufrührerische dar. 

Eingeschüchtert durch die Energie des Volksprotests sprach 
sich die Mehrheit für Einstellung der Berufung und Entschädigung 

•) Vergl. die Cirkulare des Antistos J. J. Füssli an die Züricher (ieist- 
lichkeit vom 20. Februar 1S3J», und die Zuschriften der sehweiz.-refornuVrten 
Kirchen an die Züricher Geistlichkeit, vom 25. Febr. bis 1. Aug. 1.H35«. 

J ) Zeller, Ausgewählte Briefe von Strauss, Nr. 61, 8. HO — 



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27(i 



beschichte der schweizerisoh-relormicrten Kirchen. 



an den Gewählten aus. 1 ) Damit seinen die Sache abgethan; 
aber es schien nur so: die einmal angefachte Bewegung griff 
weiter, das Vertrauen des Volks zu seinen Leitern war aufs 
tiefste erschüttert. Hin Verein, der sich an die Spitze der gegen 
Strauss gerichteten Partei gestellt und die Agitation gefuhrt hatte, 
der „Christliehe Vercin u , wie er sich nannte, löste sieh zwar jetzt 
auf, gab aber durch den Auflösungsbeschluss selbst den Anstoss, 
dass der Streit von neuem entbrannte. Er hatte darin erklärt, 
dass Strauss, wenn er den Ruhegehalt annähme, sieh dadurch 
vor aller Welt als einen unehrenhaften und habsüchtigen Mann 
darstelle, „von dessen sittlichen Eigenschaften dann wohl niemand 
mehr viel zu rühmen wagen würde". 

Der Widerwille richtete sich jetzt überhaupt gegen die Miss- 
achtung des bestehenden Glaubens von Seiten der Negierenden, 
eine Unzufriedenheit, die sich jetzt besonders auch gegen Thomas 
Scherr, sein Seminar und die von ihm gebildete junge Lehrer- 
schaft zu richten begann. Wenn Scherr das Verdienst zugeschrieben 
wird, dass er ein Mitbegründer der politischen Kegeueration des 
Züricher Volkes gewesen sei, so dürfte mit ebenso viel Recht 
gesagt werden, dass er und seine Freunde durch pietätlose Ver- 
letzung der religiösen Gefühle die politische Erneuerung kompro- 
mittiert und ihren normalen Fortgang schwer geschädigt habe. 

Unheilvoller freilich war die Wunde, welche die Kirche da- 
mals empfing — und zwar nicht etwa im Sinne der Herrschenden, 
im Gegenteile: die Religion wurde zur Parteisaehe gemacht, die 
gesunde Gottesfurcht zum Fanatismus erhitzt; die natürliche Vor- 
liebe für die alten Gebrauche wurde zum grimmigsten Misstrauen 
gegen jede Neuerung gesteigert, die theologische Wissenschaft 
als Unglaube gebrandmarkt, jedes selbständige Urteil als schnöd 
Abfall verpönt und mancher brave Mann verleitet, in 
Eifer das Gebot vom falschen Zeugnis zu vergessen ; jede lan 
kirchliche, das gesamte Volk umfassende Weiterentwicklung 
auf lange Zeit eine Unmöglichkeit. 

Der einmal aufgeregte und bereits organisierte Widerstan 
wollte jetzt nicht stehen bleiben bei der Erreichung des Haupt- 
zwecks. Ein sogenanntes „Glaubens-Komitee" unterhielt die Un- 
ruhe, und diese nahm immer sichtlicher den Charakter eigentlicher 



' Verhandlungen des Zur. <ir. Katen um 18., l<i. und 1*0. Marz betr. die 
KUcknahme der Kerufunjr von I >r. Straut*, die Motion über Aufhebung der 
Hochschule und diejenige ühcr Revision des Kirchen- und Schulwesens, 
Zürich und Fnuienfeld 1KIK». — Verhandl. den br. Kate» des Kantons Zürich, 
vom ls. Mürz b\< linde des Jahren V*vW. Zürich lH-'R», -1°. 



V. ">. Kirche und Schule. Str.mss. 



277 



Aufwiegelung an gegen die verfassungsmässigen und gesetzlichen 
Behörden. Die Regierung Hess, erschreckt, den Befehl ausgehen 
an alle Beamten, die Pfarrer inbegriffen, dass keine Gemeinde- 
versammlungen gestattet werden sollen, welche vom Glaubens- 
Komitee anbegehrt würden; dieses teilte seinen Anhängern die 
Verfügung mit durch eine Proklamation, die mit den Worten 
sebloss: „Seid mannhaft und stark! Der Herr wird eure gute 
Sache zum Siege fuhren!" 

Diese Schlusssätze wurden nun wiederum von Seiten der Re- 
gierung als Aufforderung zum Aufstand ausgelegt und die drei 
Führer der Partei, Hürlimann-Landis, Dr. Hahn und Spöndli, dem 
Kriminalgericht Uberwiesen. Das war Ende August 18.it>. Diese 
Massregel erbitterte jetzt um so mehr, als damit die Grundsätze 
der Vereins- und Pressfreiheit missachtet waren, unter deren An- 
rufung die l'mwälzung von 1831 zu stände gekommen war. Die 
Gemeinden protestierten gegen die Verletzung ihrer Freiheiten. 1 ) 
Vergeblich versuchte der Antistes nochmals, in einem Bettags- 
Cirkular vom 27. August, zur Bube und Besonnenheit zu mahnen. 
Das Glaubens-Komitee veranstaltete eine Volksversammlung; die 
Begierung antwortete durch Truppen-Aufgebote. Zu Kloten fand 
die Versammlung statt, auf 15,(XX) Teilnehmer geschätzt, am 
1. September. Sie fasste folgende Beschlüsse: Die Regierung solle 
die dem Glaubens-Komitee gemachten ungerechten Vorwurfe als 
grundlos erklären, die Klage gegen die Führer desselben auf- 
heben und dafür sorgen, dass die Verfassung nicht nur zum Vor- 
teile der Gegner des Volkes geübt, sondern allen Teilen gleiches 
Recht geh and habt werde. 

Die eidgenössischen Gesandten waren gerade zur Tagsatzung 
in Zürich vereinigt; einzelne boten der Züricher Regierung Truppen 
an, um den Aufstand mit Gewalt zu unterdrücken. Die Auerbie- 
tung wurde abgelehnt, allein das blosse Gerücht, dass fremdes 
Militär kommen werde, um Ordnung zu schaffen, geuügte, um die 
Wut des Züricher Volkes zum Acussersteu zu treiben. Auf den 
D. September war der Grosse Rat wieder zusammengerufen, aber 
in der Nacht vom 5. auf den «3. September wurde, zuerst in 
Pfaftikon, Sturm geläutet. Der Pfarrer Bernhard Hirzel, Doktor 
der Philosophie (geboren I807) 2 '), ein ausgezeichneter Orientalist, 
der in Berlin mit Erfolg als Piivatdocent gewirkt hatte, aber ein 

lieber die rechtliche Seite der Sache: Zimmermann, .1. H., Da« Zürcher. 
Kirchenwesel) oder Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse 
und Verhandlungen seit 1831, Zürich 1839. 

■) Allg. 1). Biogr., Bd. 12, S. 483 (von G. Meyer von Knonaui. 



278 



Geschichte der schweizerisch-rcfnrraierten Kirchen. 



Forme 



etwas excentriseher Mann und einer der leidenschaftlichsten Anti- 
Straussianer, war (seit 18:J7i Pfarrer in Pfiiffikon, und er hatte 
dazu den Anstoss gegeben. Das Landvolk, zu höchstem Glaubens- 
eifer entflammt, bewaffnete sich mit allem, was gerade aufzutreiben 
war, und zog gegen Zürich. Von allen Seiten eilten ähnliche 
Scharen herbei. Als die Rückkehr einer Abordnung an die Re- 
gierung, von der man bestimmte Zusicherungen verlangte, sich 
Uber Erwarten verzögerte, drang die Menge ungeduldig selbst in 
die Stadt. Auf dem Platze, an welchem der Rat bei einander 
war, stand Militär aufgestellt ; die Aufständischen Messen sieb 
nicht abhalten. Pfarrei* Hirzel rief sein berühmt gewordenes: 
„Schlisset i Gottes Name!" — Ks fielen wirklieh einige Schlisse; 
die Kavallerie erhielt Befehl zum Einbauen: allein die meisten 
weigerten sich, auf ihre Mitbürger mit den Waffen vorzugeben. 
Im letzten Augenblick hatte die Regierung eine Proklamation 
abgefasst, welche beruhigen sollte. Regierungsrat Dr. Heget- 
schwyler, ein beliebter Arzt, selbst der Minderheit der Behörde 
angehörend, trat auf den Balkon des Gebäudes, um das Akten- 
stück zu verlesen; da traf ihn ein Schuss und streckte ihn nieder. 
Er starb nach drei Tagen, ohne seinen Mörder, der ihm bekannt 
war, zu nenuen. 

Aller Widerstand wurde jetzt aufgegeben; die Regierung löste 
sich auf, einige ihrer Häupter ergriffen die Flucht. Das Zeughaus 
wurde einer BUrgerwache anvertraut, und in aller Eile bildete 
sich eine provisorische Regierung, in welche nun der Präsident 
des Glaubens-Komitees eintrat. Der Grosse Rat, der am 9. Sep- 
tember wirklieb sieh versammelte, bestätigte diese Behörde und 
legte sein Mandat ebenfalls nieder, um Neuwahlen anzuordnen. 
Diese fielen ganz im Sinn der aufgeregten Volksstimmung aus 
und stellten in ihrem Ergebnis einen schroffen Systeniwechsel dar. 

Das war der sogeheissene „Züriputsch" vom Ii. September 
1831», welcher natürlich je nach dem Parteistaudpunkte eine sehr 
verschiedene Beurteilung gefunden hat, hier entschieden verdammt, 
dort als ein grossartiges Zeugnis der Kraft kirchlicher Gesinnung 
betrachtet wird. Kirehengeschichtlieh 




hat das Ereignis insofern 



licht geringe Bedeut 



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zeigt, dass die 
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offen den Krieg erklärt 



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alten Kirchenlehre 
bat, dass aber diese Gesinnung allerdings nur noch einem ver 
hältnismässig sehr geringen Teil der Bevölkerung eignete, wäh 
rend für die übergrosse Mehrheit „die Religion", und zwar in den 
Formen und im Bekenntnisse der angestammten Kirche, 




V. 5. Kirche und Schule. Strauw. 



unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu behauptendes Gut 
erscheint, für welches auch ein protestantisches Volk mit Fana- 
tismus einzutreten vermag. 

Freilich hatte sich unverkennbar ein starker Zusatz von poli- 
tischer Parteisueht der Stimmung bemächtigt, so dass es um so 
leichter erklärlich ist, wie die Bewegung zum Schutze des Glaubens 
in ihren revolutionären Mitteln Uber alle gesetzlichen Schranken 
hinausgehen konnte. Darum ist es denn auch klar geworden, 
dass da eine Volksreligion zum Vorschein gekommen ist, die in 
ihren tiefsten Motiven unbedingt Achtung einflösst, die aber 
besserer Erkenntnis vom Wesen der christlichen Lehre ebenso 
wenig stand halten kann, wie besserer Verstandesanfklärnng; 
eine Volksreligion mit allen Mängeln und Schwächen der Ver- 
blendung, des Vorurteils, der Verirrung und der Gewaltthätigkeit. 
Solche Stimmung konnte sich gelegentlich gerade so gut gegen 
ein tieferes christliches Glanbeuslcben richten. 

Die Regierungsänderung hatte andere Personen, aber auch 
einen völlig andern Ton in das öffentliche Leben gebracht. Man 
wachte während einiger Zeit mit grosser Aengstlichkeit und 
Strenge über Sitte und Anstand in kirchlichen Dingen. Der 
Pfarrer Johann Jakob Tobler zu Winingen, der 1840 in einer 
Sängerfestrede das Evangelium einen frommen Betrug nannte, 
musste es büssen. 1 ) 

Allein diese Stimmung konnte, so wie sie war, nicht lange 
vorhalten; nach wenigen Jahren schon folgte Zürich wieder dem 
frühern Kurs, wie in politischen, so in kirchlichen Dingen. Selbst 
Bluntschli, der leitende Mann, war zu sehr ein aufgeklärter Jurist, 
als dass er im Siune der Leute des September-Putsches hätte 
regieren können. Die kirchliche Verfassung blieb die nämliche, 
im Kuhns trat keine Veränderung ein, die Lehre, das Bekenntnis 
wurde weder beseitigt noch umgewandelt; aber der Geist des 
vertriebenen Strauss hielt doch seinen Einzug und musste schliess- 
lich — aber erst nach unheilvollen Kämpfen — das gesamte 
Wirken der Kirche unwiderstehlich auf einen andern Boden 
stellen, als der frühere gewesen war. 

Von der „Pestalozzifeier", welche am 12. Januar 1840 in den 
schweizerischen Schulen begangen worden ist, wird berichtet, 
dass sie mancherorts, so namentlich im Aargau, als eine gegen 
die Geistlichkeit gerichtete Demonstration aufgefasst wurde. 2 ) 



*) Wirz, Züricher M., S. 2<JO. 

-) Kirehenblatt für die rcf. Schweiz, im, S. 19 und 



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2S() 



Gesdiio.hte der «chwoizorisch-reforHiierten Kirchen. 



wall 



Mit 



Der Eindruck, dass eine vollständige innere Umgestaltung der 
reformierten Volkskirehen sich anbaline, wurde verstärkt durch das 
was gleichzeitig im Wa adtl a nde sich ereignete. Auch hier fand 
1838 eine Erneuerung der Akademie statt, welche deren Einrich- 
tungen mit dem neuen Geist der Politik in IJebereinstimmung bringen 
sollte, aber auch für das Verhältnis der theologischen Studien und 
dadurch zur Kirche nicht ohne Einfluss blieb, denn das folgende 
Jahr brachte die förmliche Abschaffung der helvetischen Konfes- 
sion durch den Grossen Hat des Kantons Waadt. Der vielbedeu- 
tende Beschluss vom 13. Dezember 183^ wurde gefasst aus Anlas« 
von Verhandlungen über die kantonale Kirchenverfassung, welche 
später zu berühren sind, und findet seine Erklärung darin, dass 
man in diesem Bekenntnisse eine Hauptstütze der Mörniers zu 
treffen meinte, die ja nicht müde geworden waren, durch Berufung 
auf das alte Symbol ihre Hechtgläubigkeit, zu beweisen. Die 
letztem konnten freilich jetzt mit nur um so mehr Berechtigung, 
jedenfalls mit um so mehr Schein und Erfolg, die Behauptung auf- 
stellen, dass die nationale Kirche abfalle vom Glauben der Väter. 

Die erste Wirkung dieser Dinge, die sich im kleinen überall 
wiederholten, war in der ganzen reformierten Schweiz eine immer 
schärfere Scheidung der Geister, vor allem eine Stärkung der 
Widerstandskräfte. Schon mit dem Jahre 1830 hatte, mit dem poli- 
tischen Siege einer der Aufklärung verwandten Richtung, eine fast 
unwillkürliche Zusammenfassung derjenigen begonnen, welche in 
der Pflege eines rein individuellen, dem öffentlichen Leben abge 
wandten Glaubenslebens ihre Aufgabe sahen und diese für si< 
und für andere nur im engsten Anschluss an die von der anderen 
Seite preisgegebene oder doch gefährdete Dogmatik der 
kenntnisschrifteu glaubten erfüllen zu können. Die meth 
Bekehningsfrömmigkeit und die herrnhntiseh-pietistisehe Ge 
innigkeif, die Stillen im Lande und die Erweckten, wurden jetzt 
orthodox. Der Humanität*- und Tugendreligion gegenüber wurde 
die Erlösung durch Christus allein, der natürlichen Offenbarung 
gegenüber die Einzigartigkeit der Bibel hervorgehoben und beides 
glaubte man — der modernen Theologie gegenüber — nur gewahrt 
und geschützt in den Vorstellungen und Ausdrücken der kirchlichen 
Konfessionen und der altprotestantischen Tradition. 

Aber auch die schlichte Gottesfurcht, die bis dahin dogma- 
tisch keineswegs streng gedacht hatte, identifizierte jetzt wieder 
Frömmigkeit und Bekenutnistreue und sprach jeder ander: 
zeugung den Charakter des Glaubens, die Zugeh 
wahren Christentum ab. 



- r> . 




281 



Die anfangs ziemlich neutralen religiösen Vereine nahmen 
allmählich die Natur einer Parteiorganisation an und begannen 
sich neben die Landeskirchen zu stellen, ihre Wege in Zielen und 
Mitteln von denen der „abgefallenen" Mehrheit zu scheiden. 

Dass in Bern die „Evangelische Gesellschaft 41 entstand, ist 
bereits gesagt worden. Ihre Mitglieder trennten sich nicht von 
der Landeskirche, standen aber doch insofern geistig ausser- 
halb, als sie den Glauben derselben nicht entschieden genug und 
ihre Fredigt nicht eingreifend genug nannten, sich auch, mit 
Dissidenten zusammen, als „Christen" von den andern zu unter- 
scheiden anfingen. Eine gleiche Gesellschaft wurde 1835 in Zliricb 
begründet, wo sie bald durch Stiftuug von religiösen Leihbiblio- 
theken und einer Bildungsanstalt für Handwerker und Lehrlinge 
eine intensive Wirksamkeit entfaltete. Die Bibel- und Missions- 
gesellschaft im Kanton Zürich veranlasste seit 1833 vierteljährliche 
öffentliche Versammlungen ! ), bei welchen der Gegensatz gegen 
die „ungläubige" Theologie, die von ihr angesteckten Geistlichen 
und die von solchen inspirierte Staatskirehc immer mehr in den 
Vordergrund trat. Eine ähnliche Haltung nahmen die verschiedenen 
religiösen Vereine auch in Basel und anderswo an. 

Es kam eine religiös-polemische Presse. Im Widerstande 
gegen den Kationalisinus uud den jetzt ebenso wenig mehr ge- 
nügenden gemütlichen Supranaturalismus gab Pfarrer Scbiuz in 
Ztirich seine orthodox pietistische „Evangelische Kirchenzeitung" 
heraus. Ihr trat von 1830 an, das Kecht theologischer Kritik im 
Princip anerkennend, die „Neue Kirchenzeitung für die reformierte 
Schweiz" entgegen. Der Züricher Antistes .1. J. Eüssli 2 ), Professor 
Alex. Schweizer, der Privat-Docent Hans Heinrich Vögcli und 
Pfarrer Heinr. Zimmermann standen als Herausgeber voran ; Ha- 
genbach in Basel, Professor Zyro in Bern und Dekau Frei in 
Trogen waren Mitarbeiter an diesem Organ der kirchlichen Ver- 
mittlung. Vom Jahre 1838 an ging die Kedaktion au den Pfarrer 
Johann Hirzel in ßauma Uber, der damals noch Vikar in Neu- 
münstcr war, und seit 1840 auf Joseph Scherrer in St. Gallen; 
aber im gleichen Jahre noch hörte das Blatt zu erscheinen auf, 
das den Ungläubigen zu gläubig, den Gläubigen aber zu lau war. 

Aus dieser in aller Stille herangewachsenen religiösen Partei- 
Organisation erklärt sich die unerwartete Wucht, mit welcher das 
Züricher Volk zur Verteidigung seiner GlaubcnsgUter einzutreten 

':. Finaler, Kirch. Stat., S. 77. 

*) Antistes weit 1*37. Biogr. von <l. Finder. Zürich 1*40. 



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282 Geschichte der schwoizerisch-retormierten Kirchen. 



vermochte, aber auch die Uber das Ziel hiuausschiessendc Wut, 
mit welcher es, der theologischen Forschung, ja der modernen 
Bildung überhaupt den Krieg erklärend, auf die Zeiten der Kon- 
sensusformel zurückzugreifen versuchte. Sogar das „Credo quia 
absurdum 14 kam wieder: eine der vielen Petitionen an den Züricher 
Grossen Hat ging aus von der „bewährtesten l'eberzeugung, dass 
in überirdischen Dingen alles menschliche Wissen Thorheit ist". 1 ) 

Solche Folgerungen konnten engere Kreise ziehen, aber nicht 
ein ganzes Volk, auch nicht eine Volkskirche. Die letztere geriet 
in die äusserst ungünstige Stellung, dass die Einen sich von ihr 
fern hielten, weil sie keinen Sinn hatten für ihre religiösen Ziele, 
und die Andern sich von ihr abwandten, weil ihnen das Ver- 
ständnis fehlte für die Naturbasis, auf welcher ihre Wirksamkeit 
notwendig beruht. 

Es ist schwer begreiflich, dass man in Bern den Fehler, 
den Zürich begangen, meinte nachahmen zu müssen. Nicht ge- 
warnt durch den Widerstand, den das Züricher Volk dem leicht- 
fertig unternommenen Versuche einer „Reformation" der Kirche 
entgegengesetzt hatte , wollte wenige Jahre später auch die 
Berner Regierung aus der bisher beobachteten indifferenten 
Stellung zur Kirche heraustreten und einen Anlauf nehmen zu 
deren innerer Erneuerung, aber — wie dort — nicht durch die 
Kirche selbst, sondern auf dem l'mweg durch die Schule. 

Zuerst durch die Volksschule. 

Das Berner Lehrer Seminar in Mtinehenbuehsee wurde an- 
fangs, wie bereits erwähnt, der Leitung tüchtiger Theologen an- 
vertraut und damit vorerst ein Zwiespalt mit der Kirche vermieden. 
Immerhin waren schon unter Langhans bedenkliche Misshellig- 
keiten zwischen ihm und Fellenberg entstanden, welche ihre 
sache vornehmlich im Auseinandergehen ihrer Ansichten 
den Religionsunterricht hatten. Der philosophierende Senun 
dircktor wollte seine Zöglinge, die künftigen Volkssclmllelr 
zum selbständigen Denken auch über die religiösen Probleme 
anleiten ; der praktische Hofwyler Pädagoge erklärte das als 
grundverderblich und verlangle Einprägung einfacher aber fester 
positiver Glaubenssätze. 2 ) Es handelte sich nur um die Methode, 
aber die Schwierigkeiten der Aufgabe wurden schon da offenbar, 
und sie wurden — in den Jahren politischer Gärnug — immer 
grösser. 



'i Yerhamll. «I. <ir. lintes l". 
•' Martin a. a. <>., S. 22 u. (V. 



V*. 5. Kirche und Schale. Zeller. 



283 



Wiederholt beklagte sich die Kirchensynode Uber den Mangel 
an Ueberejnstimmung zwischen dem Religionsunterricht in der 
Schule und demjenigen, den die Kirche erteilte, aber ihr Wunsch, 
Uber religiöse Lehrbücher wenigstens ein Gutachten abgeben zu 
dürfen, fand kein Gehör. 

Auf Rickli, der am 18. Februar 1843 einer in der Anstalt 
ausgebrochenen Typhus-Epidemie erlag, folgte der wohlmeinende 
und verständige Friedrich Holl (1801— 18tö)) >), früher Pfarrer zu 
Niederbipp, dann, seit 1838, zu Hindelbank, wo er bereits in 
staatlichem Auftrage ein kleines Institut zur Bildung von Leh- 
rerinnen eingerichtet hatte. Allein nach kaum drei Jahren trat 
derselbe, erschreckt und entmutigt, wieder zurück, um das Pfarr- 
amt zu Gottstatt zu übernehmen, und jetzt wurde Heinrich Grun- 
holzer aus Trogen, geboren 1811) 2 ), ein Schüler und Anhänger 
von Th. Scherr, als Vorsteher nach Münchenbuchsee berufen. Am 
22. Mai 1847 fand seine Einführung statt. Das Wirken dieses 
idealstrebenden und äusserst anregenden, aber entschieden un- 
kirchlich gesinnten Mannes Hess bald den Riss zwischen Schule 
und Kirche, den eifersüchtigen Streit um die Jugend zwischen 
Lehrer und Pfarrer, immer offener werden. 

Zeitlich und sachlich fiel damit eine Ernennung au die Hoch- 
schule zusammen, welche, dem Ruf des Gewählten entsprechend, 
viel mehr Lärm gemacht hat. Allseitig anerkannt und verehrt, 
ist Professor Samuel Lutz am 14. September 1844 gestorben, und 
jetzt bezeichnete die unterdessen aus der politischen Umwälzung 
vom Sommer 1846 hervorgegangene neue Regierung als seinen 
Nachfolger einen anerkannten Gesinnungsgenossen von Strauss, 
den Dr. Eduard Zeller aus Tübiugeu, zum Professor des Neuen 
Testaments. Die Wirkung dieser Nachricht auf das kirchlich ge- 
sinnte Volk war ganz die gleiche, wie sie vorher in Zürich 
gewesen: Proteste, Petitionen und polemische Flugschriften er- 
schienen und versetzten Stadt und Land, Fromme und Unfromme, 
in ganz ungewohnte Erregung 8 ) 

») Volksblatt f. d. ref. Schweiz, 18tii>, Nrn. 1-3. 

') Tr. Koller, H. Grunholzer, Lebensbild eines Republikaners. Zürich 
1875, 4 Bde. — Nekrolog in Hemer Alpenrosen, Jahrg. III, 393 u. ff". — • 
Samml. Hern. Biogr., Bd. III, 120. 

a ) Für den ganzen vielbesprochenen Handel verweisen wir vornehmlich 
auf die durch Klarheit und unbefangenes Urteil sich auszeichnende Dar- 
stellung von Ammann: „Vor fünfzig Jahren", im Kirchl. Jahrb. d. Schweiz., 
1897. Ganz im Sinne der Berufung Zellers ist: Undt, A., Der Zellerhandel 
in Bern, in der „Kirche der Gegenwart", Bd. III, 142, 2J»5, 324. — Ebenso ein- 
seitig sind die „Urkunden zur geheimen Geschichte des neuesten Religions- 
streites im Kt. Bern". Zürich 1847. 



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284 



(ieschichte der whwcizertacli-rpfurmicrteii Kirchen. 



— 



Zuerst erschien der Helfer Baggesen am MUnstcr 1 ) mit seiner 
„Vorstellung des Präsidenten der Synode an den Regierung« 
des Kantons Kern", weil er es in seiner Eigenschaft als damals 
nominelles Haupt der obersten Kirchcnbehürdc für seine unab- 
weisbare Pflicht hielt, „aufmerksam zu inacheu auf die Gefahr, 
womit jene Wahl den Glauben und den Frieden der Landeskirche 
bedrohe". Diese erste Schrift wurde von den Gegnern als 
„sammetpfotig und glatt" bezeichnet. Andere folgten: „Die Be- 
rufung von Dr. Zeller", verfasst von Zuehthausprediger Ludwig 
v. Fellenberg; „Dr. Zeller und seine Lehre", eine ruhig sach- 
liche Verglcichung der Ausspruche Zellers mit dem kirchlichen 
Glauben in Bezug auf den Gottesbegriff, die Person Christi und 
die Fnsterblichkeits-Hoffnung ; dann — dem widersprechend — 
„Die Zellersche Jteligionsgcfahr im Kauton Bern", in heftiger, 
teilweise roher Sprache, von dem frühem Pfarrer und 
mehligen Staatsschreiher Weyermann, und die Erwiderung da- 
rauf: „Beleuchtung der Flugschrift, die Zellersche Reli, 
gefahr". Ernsthafter und würdiger war die Schrift vou Fri 
Kies, Professor der Philosophie 2 }, welcher, unter Anerkeu 
seines persönlichen Anteils an der Berufung, die Lehrmeiuuug 
Zellers als mit dem Christentum vereinbar erklärte, aber freilich 
insofern nicht zu beruhigen vermochte, als der tiefe Unterschied 
von dein , was man im allgemeinen bisher unter Christentum 
verstand, doch nicht verhehlt werden konnte, uud der Triumph 
über den mit dem neuen Gelehrten erscheinenden kirchlichen n Fort- 
schritt" offen hervortrat. 

Noch einmal kam Baggesen mit seinen „Bedenken gegen 
die Berufung des Hrn. Dr. E. Z." und einem „Offenen Send- 
schreiben an Hrn. Fr. Ries", und dann mit besonderem Gewicht, 
aber scharf polemischem Ton, der Pfarrer Johann Peter Romang 
zu Därstettcn im Siinmenthal, früher Professor der Philosophie an 
der Akademie und Verfasser der höchst bedeutenden W< 
„Determinismus und Willensfreiheit" (Bern 1835) und „ 
der natürlichen Religionslehre" (Zürich 1841). 3 ) Seiner 
gegen Zellcr gab er den Titel: „lieber das junghegelische Christen- 
tum oder das Ries-Zeller'sche Symboluni, ein Sendschreiben an 




' Kytz, A., Karl Albr. Keinhold Raggusen, ein 

R:isel mit Rildnis. 

■I „Auch ein Wort über die Anstellung des Dr. Zellcr 
•\, .]. 1*. Komang als l^ligionsphilosoph, in Miilis Th 

— und Samml. Rem. lüogr., III, 21 u. 1F. 




Zeitschrift, 



-Jini 



V. ;"». Kirche und Schule. Zeller. 285 



Professor Ries" und das den Inhalt uoch besser bezeichnende 
Motto: „Schauet Täuschcrei ! u 

Nicht ohne Berechtigung konnte nun Ries in seiner „Antwort 
an Hrn. Baggesen und Pfarrer Romang" dem letztern den Vorwurf 
raachen, dass er Zellers Theologie als verderblich darstelle, da 
er doch selbst als philosophischer Denker die Lebrschranke der 
Bekenntnis Orthodoxie nicht festzuhalten willens sei. Der em- 
pfindlich Angegriffene war dadurch zu einer weitern Entgegnung 
gezwungen: „Meiue Opposition gegen die junghegelischen Ten- 
denzen und mein Verhältnis zu der bisher geltenden christlichen 
Lehre. Offene Erklärung 44 . 1 ) 

Eine gewaltige Redeschlacht im Grossen Rate (24. März 1847) 2 ) 
endete mit der — auch von den Gegnern angenommenen — Er- 
klärung, dass die Regierung innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse 
gehandelt habe, ihre Verfügung somit rechtskräftig sei. Das 
Berner Volk unterschied sich dabei von demjenigen Zürichs in- 
sofern, als es sich diesem Ausspruch unterzog, ohne zum Auf- 
stand zu greifen. Zeller kam und begann seine Vorlesungen, 
vcrliess aber freilich Bern schon nach einem halben Jahre 
wiederum, da er sich doch im Gegensatze zur wirklichen Volks- 
stimmung fand und nicht wohl fühlen konnte. Einige Pfarrer 
wurden gerichtlich abgesetzt und in ihren Aemteru eingestellt, 
weil sie sich weigerten, eine die Berufung Zellers rechtfertigende 
Proklamation der Regierung (vom 18. März 1847) von der Kanzel 
zu verlesen, oder weil sie in ihren Predigten allzu laut warnten 3 ); 
im übrigen verlief der drohende Sturm in verhältnismässiger Ruhe. 
Der Gang der Dinge, wie er kommen musste und kommen sollte, 
wurde weder durch die Wirksamkeit Zellers gefordert, noch durch 
den Widerstand gegen ihn aufgehalten. Nur eines blieb als natür- 
liche Folge dieser Episoden: wachsendes Misstrauen vieler Geist- 
lichen gegen ihre Amtsbrüder, Misstrauen der Gemeinden gegen 
ihre Seelsorger, Misstraueu des eifrigsten Teils der Kirchen- 
glieder gegen die Staatsregierung, und damit die immer schwierigere 
Gestaltung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat. 

'i Nachher veröffentlichte er noch: Der neueste Pantheismus oder die 
junghcgclisehc Weltanschauung, Hern und Zürich 184*. 

'•') Verhandlungen des hernischen Brossen Rates vom 24. März 1847 he- 
treffend die Berufung des Hrn. Dr. Zeller, Hern 1847, 8°, von Amtes wegen 
gedruckt. 

M Diese Urteile im einzelnen, vom .lau. 1*4*, in Hagen baehs „ Kirchen - 
hlatt für die rcf. Schweiz", Jahrg. 1*48, S. 22. Die „Kirche der Gegenwart" 
hat dieselben als „eine Schändlichkeit'* bezeichnet. 



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280 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



6. Jesuiten und Freischaren. 

Mit der Erwähnung der Berufung Zellers nach Bern im Jahre 
1840 haben wir der Zeitfolge vorgegriffen und eine Periode Uber- 
gangen, welche, obwohl mehr die katholische als die reformierte 
Kirche berührend, und Uberhaupt mehr politischer als kirchlicher 
Natur, doch auch für die in unsere Aufgabe fallenden Dinge von 
verhängnisvoller Wichtigkeit geworden ist, ja geradezu die einzige 
Erklärung bietet zu allem Folgenden, zur weitern Entwicklung 
des reformierten Kirchenwesens bis in unsere Gegenwart hinein. 

In den ersten Tagen des Jahres 1841 waren im Kanton 
Solothurn und gleich darauf auch im katholischen Teile des 
Aargau aufständische Bewegungen zum Ausbruch gekommen, von 
denen die letztere am 11. Januar auf dem traditionellen Schlacht- 
felde von Vilmergen in einem kleinen Gefechte unterdruckt werden 
musste. Fanatischen Mönchen, besonders aus dem Kloster Muri, 
würde — mit Recht oder Unrecht — die Schuld zugeschrieben, 
und schon am 13. Januar beschloss der aargauische Grosse Rat 
zur Strafe die Aufhebung der sämtlichen Klöster im Kantons- 
gebiet. Allein der Fortbestand dieser geistlichen Körperschaften 
war in dem Buudesvertrag gewahrleistet worden, die Tagsatzung 
musste sich mit der Frage befassen, und ihre Entscheidung ging 
dahin, dass der Aargau zu jenem Beschlüsse nicht berechtigt sei 
und davon zurückkommen müsse. 

Aber Aargau beharrte. Mit der gesamten protestantischen 
Schweiz waren auch alle liberalen Katholikeu davon Uberzeugt, 
dass das Klosterleben der Vergangenheit angehöre und, wo nicht 
gefährlich, doch jedenfalls unnütz und mit der modernen Welt- 
gestaltung durchaus unverträglich sei. Durften formal-konstitu- 
tionelle Bedenken im Wege stehen, um die mittelalterlichen Institute 
vor ihrem historischen bestimmten Schicksale zu retten? — Der 
Widerspruch wurde schwächer, der Drang nach vorwärts un- 
widerstehlicher, Vermittlungen nicht mehr möglich. Geschriebenes 
Recht oder Naturrecht! Das Recht der Lebenden siegte. Nicht 
die Tagsatzung, die öffentliche Meinung gab den Ausschlag. 

Aber dieser Sieg war nicht der Schluss, sondern der Anfang 
der Kette: r Die Aufhebung der Klöster — sagt eine Flugschrift 
der Zeit wurde ftir den Bund um so bedenklicher, weil die 
kleinen konservativen Stände mit der Besorgnis erfüllt wurden, 
dass diese Thatsachen keine vereinzelten Bestrebungen des Radi- 
kalismus seien." Diese Besorgnis, die sich immer mehr festsetzte 



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V. i't. Jesuiten und Freisclmren. 287 



und bestätigt fand, führte zur Organisation einer kirchlich-katho- 
lischen Partei. Vorzüglich war dies im Kanton Luzern der Fall, 
der nach der Annahme einer neuen Staatsverfassung (1. Mai 1*41) 
sich vollständig dem übermächtigen Einfluss des frommen Volks- 
mannes Leu von Ebersol ergab und in die Bahnen eines streng- 
kirchlichen aber ländlich-populären Katholizismus einlenkte. Es 
folgte im Dezember 1841 der feierliche Einzug des päpstlichen 
Nuntius in Schwyz uud endlich, am 24. Oktober 1844, die Berufung 
von sieben Jesuitenpatres nach Luzern — dem derzeitigen Vorort 
der Eidgenossenschaft. 

Die Antwort lag in der Forderung der aargauischen Gesandt- 
schaft vor der Tagsatzung, es solle durch Bundesbeschluss jede 
Niederlassung des Jesuitenordens innerhalb der Schweiz verboten 
werden. Der Rückschlag blieb nicht aus: er bestand in der förm- 
lichen Konstituierung des Sonderbündnisses einiger katholischen 
Kantone, und diese wieder fand, als die Jesuiteuaustreibung den 
Ungeduldigen nicht rasch genug vor sich ging, ihre natürliche 
Reflexerscheinung in den beiden „Freischarenzügen" vom 4. De- 
zember 1844 und vom 31. März 1845, welche den Umsturz des 
Jesuitenregiments in Luzern gewaltsam ins Werk setzen wollten. 

Der unglückliche Ausgang dieser Unternehmungen Hess die 
Bewegung ins Stocken geraten, doch nur scheinbar und nicht für 
lange. Die Bearbeitung der Massen dauerte auf beiden Seiten 
fort, damit auch die gegenseitige Bedrohung und die Aufforderung 
zu festerer Parteibildung, zum Anschluss an helfende Bundes- 
genossen. Schon im April 1845 traten die zwei letzten Mitglieder 
der aus dem „Putsch" hervorgegangenen konservativen Züricher- 
regierung — darunter J. K. Bluntschli — zurück und Uberliessen 
das Feld ihren Gegnern. Im Kanton Bern hatte das gemässigt- 
radikale Regimeut durch zweideutige Haltung zu den Freischaren 
sich sein Grab gegraben. Die Aufregung erreichte hier ihren 
Höhepunkt in der berühmten „Taufe der Freischarenglocke" in der 
Kirche zu Schupfen uud in zahlreichen Volksversammlungen, ihren 
Abschluss aber in der Annahme einer neuen Verfassung (iJi. Juli 
1840) und der Wahl einer völlig neuen „entschieden radikalen" 
Regierung. 

Am 8. Oktober 1 8-1* > machten in Genf die leitenden Staats- 
männer nach kurzem erfolglosem Strassenkampfe dem „Löwen 
von St. Gervais", James Fazy, und seiner provisorischen Regierung 
Platz. Im Mai 1847 endlich gewann die liberale Partei im 
Schicksalskanton St. Gallen um einige Stimmen die Mehrheit, und 
jetzt verfügten die politischen Neuerer über zwölf ganze und zwei 




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28* 



Geschichte der schwei/.eriseh-ref'onnierten Kirchen. 



halbe Stände in der Tagsatzung. Am 12. Juli wurde der Besehlugs 
der Auflösung des Souderbundes gefasst; der Bürgerkrieg war 
unvermeidlich geworden. Ende November war aller Widerstand 
niedergeschlagen und der Weg zu einer Neugestaltung des schwei- 
zerischen Bundesstaates frei gewordeu. 

Der Sonderbuudskrieg war kein Keligionskrieg. Die Parteien 
schieden sich nicht nach ihrer kirchlichen oder konfessionellen 
Stellung, es standen Protestanten auf der Seite der Sonderbunds- 
kantone und Katholiken unter deren grimmigsten Feinden, und 
doch waren die treibenden und aufreizenden Schlagworte dein 
kirchlichen Gebiete entnommen; es hicss : „Rcligionsgefahr !" 
hüben und drüben. Allerdings war das Wort im Munde vieler ein 
blosser Vorwand: „Es ist Euch um etwas ganz Anderes, als um 
Vertreibung der Jesuiten, als um einen geistigen Sieg, es ist Euch 
um Durchführung Eures Princips im eidgenössischen Buudesleben 
zu thun, und darum wollt Ihr bei Anlass des Sonderbundes und 
der Jesuitenfrage die Kantonssouveränetät brechen und den hart- 
näckigen Sinn der innem Schweiz beugen". 1 ) 

Manchen aber war es auch heiliger Ernst mit der Religio 
gefahr; ohne Verständnis für die Notwendigkeit einer 
Bundesverfassung Hessen sie sich in alles vergessenden 
setzen durch die abergläubische Besorgnis vor einer Schädig 
des protestantischen Glaubens durch die Umtriebe des römisch 
Ordens, oder umgekehrt durch die Furcht vor einer ErdrUckur 
der katholischen Kirche durch die reformierte Ständemehrheit. 8 ) 

Des Sonderbundskrieg war kein Keligionskrieg; aber gerade 
diese eigentümliche Verquickung religiöser und politischer Inter- 
essen war für das innerkirchlichc Leben von den verhängnis- 
vollsten Folgen begleitet. Die tiefgehende geistige Erregung^ 
welche die Männer in aufreizende Versammlungen und in die Wirts- 
häuser lockte und schon dadurch moralisch ungünstig wirkte, zeitigte 
eine grosse Zahl v on Streit- und Gelegenheitsschriften, von Zcitungs- 
und Flugblättern, welche die öffentliche Stimmung aufrütteln und 
leiten wollten. Die in den reformierten Gegenden verbreiteten 
Schriften dieser Art hatten allermeist — es lag das nur zur sehr 
in der Natur des Kampfes begründet — die herrschende Tendenz- 



•i Daniel Schenkel. Zwülf Briefe über die politische Lage der Schweiz, 
im Sommer 1* 17, S. .">L\ 

-> Für die Kinprindimgen konservativer Protestanten in 
liikte möfcrc es dem Verlader gestattet sein, auf seine 
und dreissitf Jahre berniseher (ieschichte" iiiern 1K71) zu verwe 
lieh S. und 2V). 





V. 6. Jesuiten und Freiscliaren. Kclig. Spötterei. 281.) 



die Einrichtungen der katholischen Kirche einerseits als veraltet 
und längst überwunden, anderseits aber als höchst gefährlich 
darzustellen, sie bald mit allen Mitteln der Satyre lächerlich zu 
machen, bald im Tone sittlicher Entrüstung Granen zu erregen 
vor ihrer geheimnisvollen demoralisierenden Macht Uber die Seelen. 

Anfangs ging's gegen die Klöster, dann gegen die Jesuiten; 
allein die Weltgeistlichkeit, die „Pfaffen", wurden dabei keines- 
wegs verschont, und ebenso wenig war der Teil des katholischen 
Volkes von der Verhöhnung ausgenommen, der „einfaltig" genug 
war, den Reden und Räten seiner Geistlichen Vertrauen zu schenken. 
Man muss die genial gezeichneten Karrikaturen des beliebten 
„Distelikalenders" ansehen, um sich den Einfluss solcher Bilder 
auf die Phautasie der Zeitgenossen vorzustellen: den Aargauer 
Landsturm von 1841 mit den Pfarrern und Mönchen voran, im 
Jahrgang 1842, oder die fanatisierenden kreuzpredigenden Jesuiten- 
Missionäre mit dem Gegenstück, dem die armen Kinder aufneh- 
menden Pestalozzi, im Jahrgang 1843, oder die effektvollen, so 
wohl berechneten Monatsbilder von 1844: „Abyberg erhält einen 
päpstlichen Orden und das Volk Ablass". Mit unerhörtem Cynis- 
mus, mit Voltairescher Frivolität, aber nicht immer mit Voltairescher 
Feinheit, wurden auf diese Weise nicht die Ausartungen der ka- 
tholischen Kirche, sondern es wurde diese selbst, vom Papst und 
seinem Nuntius bis zum Kaplan und seiner Köchin, mit dem 
Aberglauben auch der Glaube, mit dem Heiligendicnst de3 katho- 
lischen Volkes auch sein Gottesdienst, öffentlich gegeisselt und 
misshandelt. 

Wie sehr würde man aber irren, wenn man anunehmen 
wollte, dass das protestantische Bewusstsein dabei gewonnen habe. 
Es war nicht mehr die Zeit, wo man den Papst als „Antichrist" 
malte; vielmehr als Inbegriff und Personifikation der kirchlichen 
Autorität, wenn nicht geradezu als Stellvertreter Christi, war er 
jetzt ein Gegenstand des Hasses und mehr noch des Hohnes ge- 
worden. Die Waffe der Satyre reichte weit hinaus Uber das 
eigentliche Ziel und traf — selbst wo dies nicht geradezu beab- 
sichtigt war — auch die evangelische Kirche, er verletzte un- 
vermeidlich auch den Glauben an das, was dem Protestanten 
heilig ist, er zerstörte vielfach auch die Gottesfurcht, die Wurzel 
aller Religion. 

Der nämliche „Distelikaleuder" brachte Anekdoten, welche 
die reformierten Kirchen verhöhnten, wie das „Postwagengespräch" 
im Jahrgang 1844, wie die Schilderung des Basler Pfarrers, der 
in frommer Ehrfurcht von der „Prädeschtination" redet und „mit 

Bioosch , Gesch. der a< hwcu. ref Kirchen. Bd. II. I' 1 



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200 



fü'srhu'htt' der schweizerisch reformierten Kirchen. 



seinem geistlichen Habitus und begeisterten Gestikulationen ganz 
füglich eine Art von christlich-protestantischem Elias vorstellen 
könnte, eine Rolle, mit der sich freilich das unchristliche pro- 
omnibus -bibo Bäuchlein wieder nicht recht zu vertragen scheint." 
Und wenn an gleicher Stelle den Jesuiten in Freiburg die Aeusse- 
rnng in den Mund gelegt wird: „wir wollen eine vom christlichen 
Prineip durehhauehte Schule", so wurde nicht nur der Miss- 
verstand dieses Wortes als heuchlerisch au den Pranger gestellt. 
Noch weit ärger trieb es aber der in Bern erscheinende „Guck- 
kasten", der, mehr Skandal- als Witzblatt, direkt darauf ausging, 
jeden Diener der Kirche als Heuchler, jeden Predigtgänger als 
Dummkopf, jeden Bibelleser als „Stündeler u erscheinen zu lassen, 
seine Leser an die unglaublichsten Gotteslästerungen zu gewöhnen, 
indem er sie zwang, darüber zu lachen. 

Unglaube und Unkirehliehkeit wurden jetzt populär in eiuem 
Masse, wie es zur Zeit der helvetischen Revolution niemals der 
Fall gewesen war. Damals waren es einzelne, die sieh Uber 
Christentum erhaben dünkten; jetzt drang dieser Siun in 
Massen, hinein und mancher schämte sich nun seiner Gläubigkeit, 
wie man früher seine Freigeist erei für sich behalten hatte, 
kritischen Untersuchungen der biblischen Geschichte, die Uber- 
raschenden Entdeckungen der Naturerkenntnis hatteu ohnehin die 
traditionelle Form des Bibelglaubens und die katechisrnusmässige 
Gottesvorstellung unmöglich gemacht und so das Festhalten an 
den Lehren der Kirche, an der Religion Überhaupt, ganz ausser- 
ordentlich ersehwert. Wie sollte es dem Prediger gelingen, dem 
Laien gegenüber die alten Grundvoraussetzungen mit dem neuen 
Weltbild zu verteidigen V Wie ihm begreiflich machen, dass das 
letztere noch keineswegs gesichert sei, jene dagegen fest stehen 
bleiben, selbst wenn der Edelstein anders gefasst werden mUsste? 
Und nun noch diese öffentliche Spötterei dazu, unter den Augen, 
ja mit kaum verhehlter Zustimmung derselben Obrigkeiten, aus 
deren Hand man bisdahin auch die Religion e 
gewöhnt war. 

Damals war es, dass Jeremias Gotthelf im „Zeit 
Bcrnergci&t 1 ' seinen Pfarrer zum befreundeten Amtsrichter sagen 
liess: „Im vorigen Jahrhundert kam von Frankreich her die Auf- 
klärern und mit ihr der Wahn, wer Auspruch auf Bildung mache, 
dürfe kein Christ sciu. u — „Der grösste Teil der Staatsbeamten 
. . . verachtete also mit dem Kirchlichen alles Christliche, und 
es bildete sich da eben die Ansicht aus, alles dieses sei gut 
genug t\ir das Volk, aber die Gebildeten seien darüber hinaus; 




V. G. Jesuiten und Freiitcharen. Hurter. 



291 



es sei ein Kappzaum für das Volk, dasselbe im Staatsschritt zu er- 
halten, eine Abteilung der Polizei, so gleichsam die innere." Damals 
lebten und prahlten „der Präsident" (Gerichtspräsident), welcher 
meinte, „mau sollte die Geistlichen ganz abschaffen", und „der 
Regiercr" (Regierungsstatthaltcr), welcher hingegen, noch etwas 
vorsichtiger, „nicht wollte das Kind mit dem Bade ausgeschüttet 
haben", und es für besser hielt, „die Geistlichen so zu bilden, 
dass sie gerade zu dem gut wllrden, wozu man sie brauchen 
wolle, für Staatsmoral zu predigen und der Polizei zu helfen." — 
„Es seien noch gar viele dumme Leute, die vertrügen das Ab- 
schaffen der Pfarrer nicht, aber wenn nach und nach durch die 
Pfarrer selbst die Lehre geändert werde, so merkten sie es nicht 
und glaubten dem Pfarrer die neue Lehre so gut, als die alte." 
Damals war es, dass solche „Herren" nach demselben Menschen- 
kenner die Zeit herbeiwünschten, „wo von Teufel und Pfaffen keine 
Kede mehr und das bürgerliche Gesetz die erste und einzige 
massgebende Gewalt sei". 1 ) 

Die feindliche Polemik der Periode schien gegen die katho- 
lische Kirche gerichtet zu sein und diese vernichten zu müssen; 
in Wirklichkeit hat sie dieselbe gestärkt, nach Innen und Aussen 
gefestigt; viel gefährlicher ist die Krisis fllr die evangelischen 
Kirchen geworden, bei welchen die Neigung zum Imlividualismus, 
die grössere Bedeutung der Glaubenslehre und das Verhältnis 
zum Staate ebensoviel Angriffspunkte bildeten, durch welche die 
Auflösung eindringen konnte. 

Der Beweis dafUr blieb nicht aus. Mitten in die religiösen 
Aufregungen hinein, und mit denselben in sichtbarster Wechsel- 
wirkung, fiel ein Ereignis, welches zunächst im engern Kanton 
eine schmerzliche W unde geschlagen, aber auch weit Uber dessen 
Grenzen hinaus einen Uberaus traurigen Eindruck gemacht hat, 
nämlich der Uebertritt des Antistes Friedrich Hurter von Schaff- 
hausen zum Katholizismus. Als ernster Gelehrter, Verfasser des 
bekannten kirchengeschichtlichen Werkes über Papst Innozenz IV., 
hatte Hurter die Aufmerksamkeit auf sich gezogen, aber auch 
bereits hie und da den Verdacht kryptokatholischer Gesinnung 
erweckt. Trotzdem wurde er 1835 zum Vorsteher der reformierten 
Schaffhauser Kirche erhoben. Sein Verkehr mit hochstehenden 
Katholiken, seine auffallenden Reisen nach W r ien und nach Paris, 
wo er vorzugsweise die Klöster besuchte und die schmeichelhaf- 
teste Aufnahme fand, ein Vorfall schliesslich im nahen Gottes- 



') J. Gotthelf, Zeitgeist und Bernergeist, Bd. I, S. 104, luö, 51. 



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292 



beschichte der sehn ei/.eriseh-ret'ormierten Kirchen. 



haus Katharinenthal im Jahre 18-40, vermehrte den Schein ge- 
heimen Abfalles vom Bekenntnis der von ihm geleiteten Kirche 
nun so weit, dass der Sehaffhauser Stadtkonvent sich veranlasst 
sah, ihn zu einer unzweideutigen Erklärung aufzufordern, „ob er 
der evangelischen Kirche noch von Herzen zugethan sei?" Er 
antwortete mit einer sachlich der Frage ausweichenden, im Tone 
äusserst leidenschaftlichen, scheinbar apologetischen, in Wirklich- 
keit vielmehr agressiven Schrift: „Der Antistes Hurter und so- 
genannte AmtsbrUder" ; trat aber doch im folgenden Jahre von 
seiner völlig uuhaltbar gewordenen Stellung zurtick. Erst im 
Februar 1844 reiste er nach Kom, wo nun am 10. Juni die Kon- 
version vollzogen wurde. Nach einiger Zeit, die er noch in Scbaff- 
hausen zubrachte, erhielt er einen Huf nach Wien ; in Graz ist er 
1805, etwas Uber 78 Jahre alt, gestorben 

In der Erwiderung auf die oben genannte Schrift, — „Antistes 
Hurter und seine verunglimpften Amtsbrllder u , — von Professor 
J. C. Zebcnder, wird der Konvertit offenbar treffend charakterisiert: 
„Herr Antistes ist unstreitig ein Mann vou seltener Kraft des 
Geistes, und seinem Drang, zu wirken, konnte in unsern engen 
Verhältnissen nie ein angemessener Spielraum werden. Das Gefühl 
seiner Thatkraft hat ihn in weitere und ausgedehntere Wirkungs- 
kreise, die er durch seine Schriften und durch seine vielfachen 
Verbindungen sich bildete, gezogen. Er ist eiu Herrschergeist, 
daher seine Verehrung der Hierarchie, daher seine aristokratisch- 
politischen Grundsätze, daher seine Abneigung gegen alle Be- 
wegungen unserer Zeit in politischer oder religiöser Richtung." 
Er selbst hat Uber die Motive seines Entschlusses Auskunft ge- 
geben in einem dreibündigen Werke „Geburt und Wiedergeburt", 
das er bald darauf erscheinen Hess; wohl noch deutlicher sind 
sie erkennbar aus der schon vor dem Uebertritt veröffentlichten 
fltr den Geist der ganzen Epoche äusserst bezeichnendeu Schrift : 
„Die Befeindung der katholischen Kirche der Schweiz seit 1831".*) 
Abgestossen von den wilden Ausschreitungen des politischen und 
kirchlichen Radikalismus jener Jahre, angewidert von der wüsten 
Pfaffenhetzc und der abscheulichen Religionsspötterei, in starrem 
Rechtsgefllhl allmählich einer gewissen Verbitterung anheimfallend, 



') Heinrich Harter: Fr. v. Hurter und seine Zeit. (Jrnz 1870 — 1877,2 
Bde. mit Hihi. Unbefangener und wohl auch richtiger ist der biogr. Artikel 
in AUg. I). Hiogr., XIII, 4.U — 414. — Leber die reichhaltige Litteratur vergl. 
Bibliographie der Landeskunde, die ref. Kirche, von Fiusler zusammengestellt. 

-) Mit Berichtigungen, Ergänzungen und Nachträgen. Schaffhaufen 
1812-184.'$. 2 Bde. 



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V. »5. Jesuiten und Frei scharen. Kirchl. Zustand. 203 



glaubte der Mann, den die Schaffhauser Geistlichkeit in Hoch- 
achtung vor seinen hervorragenden Eigenschaften an ihre Spitze 
gestellt hatte, nur in der katholischen Kirche Kettling finden zu 
können. 

Hurter hat den Schritt wirklich gethan, den Böswilligkeit und 
Blindheit manchen andern andichten wollte; er hat aber eben 
damit dem einfältigen Geschrei einen Schein der Wahrheit ge- 
liehen, dass alle konservativ gesinnten Protestanten eigentlich 
verkappte Jesuiten seien. Es schienen eine Zeitlang in der Schweiz 
nur noch Jesuiten und Freischaren zu leben. 

Trotz alles dessen, was gegen die römische Kirche gesagt 
und gedruckt worden ist, kam das Umgekehrte, Konversionen 
zum Protestantismus, selten vor. 

Der ehrliche Mönch vom St. Bernhard-Hospiz, Johann Franz 
Benedikt Lamon aus dem Wallis, der als Queteur seines Gottes- 
hauses auch protestantische Lande besucht hatte, war schon 1834 
zum evangelischen Bekenntnis Ubergetreten und erst Helfer in 
Biel, dann Pfarrer auf dem Tessenberg geworden. 1 ) 

Das kirchliche Lebeu musste unvermeidlich schweren Schaden 
leiden in solcher Zeit. Die Sittenzucht war Uberall aufs äusserste 
beschränkt, wo nicht ganz eingestellt; denn auch von den gesetzlich 
anerkannten Kompetenzen wagten die Behörden nicht Gebrauch 
zu machen. Die äussern kirchlichen Bedürfnisse wurden, als flu* 
die Staat8z\veeke gleichgültig, nur mit Unwillen besorgt; das 
Kirchenregiment war lahm gelegt, der Kirchenbesuch nicht mehr 
von der Sitte gefordert, daher in sichtlicher Abnahme begriffen, 
und das einzige, was dem Prediger geblieben war, die Freiheit 
des Wortes, vielfach aufs ärgste durch staatliche Machtsprllche 
beschränkt. 

Die Synoden hatten Aufgaben genug; es fehlte nicht an der 
Einsicht, dass angesichts der veränderten Zeitlage auch im kirch- 
lichen Leben neue Waffen und Werkzeuge notwendig seieu.') 
Basel und Zllrich arbeiteten an der Erstellung eines neuen Ge- 
sangbuches; im Aargau erhielt das besonders von Abr. Em. Fröhlich 
bearbeitete Kirchengesangbuch 1844 die Genehmigung des Grossen 
Kates und fand raschen Eingang. Die Berner Geistlichkeit hatte 
seit Jahren zum nämlichen Zweck eine Kommission eingesetzt 
und 1831) ein Probeheft zum Druck gebracht, aber dabei musste 
es bleiben. Thurgau und Appenzell beschäftigten sich 184G mit 

l ) Bio^r.: Actes de la Soc. d'Emubition du Jura, XII, X. 
*j Rvtz, A., Die Thätigkeit der Herner Geistlichkeitssynode von 1X513 bis 
IHM, im Kirchl. Jahrb. Bern 1X93. 



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L>!M 



(ieschiehte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



einer Revision ihrer Kirchengebete. Aber teils die Furcht, dass 
jede Aenderung 1*11 1* den Fortbestand der kirchlichen Kinriclitungen 
verhängnisvoll werden könnte, teils die offenbare Ungunst der 
weltlichen Regierungen, welche solchen Dingen keinen Wert zu- 
schrieben, Hess alle diese Versuche im Stadium unfruchtbarer 
Beratungen ') stecken. In Bern, wo die Bestrebungen um das 
Zustandekommen einer neuen Kirchenverfassung vollkommen er- 
folglos blieben und die Verwaltung des Kirchenwesens jetzt der 
»Justiz und Polizei" zugeteilt war, wurde der Synode der Druck 
ihrer Verhandlungen verwehrt, in Zürich sogar der Wahl eines 
Kirchenrats Mitglieds — und zwar einer blossen Erneuerungs- 
w.ihl — die obrigkeitliche Bestätigung versagt. 3 ) Die Errichtung 
der Pfarrgemeinde zu Obfelden, der einzigen, die 1847 in Zürich 
gelang, stand kaum im richtigen Verhältnis zu den wachsenden 
Bevölkerungszahlen. In dem noch streng staatskirchlichen Schaft- 
hausen begann man sich zu beklagen, dass der Staat sich zwar 
von der Kirche emaneipiere, aber das ganze Kirehenregiment im 
vollen Umfang und bis in's kleinste hinein auszuüben fortfahre, 
die Kirche beherrsche, aber ihr Einfluss und sogar Schutz ver- 
sage. 3 ) Der in den Berner Kirchen noch allgemein übliche Hei- 
delberger Katechismus war den meisten Lehrern aufs tiefste 
verhasst und oft in den Schulen selbst unzweideutiger Missachtting 
ausgesetzt allein an die Annahme eines neuen kirchlichen 
Lehrbuchs konnte nicht gedacht werden; man behalf sich mit 
Spruchsammlungen, wie eine solche schon 1831 als „Leitfaden 
zum christliehen Religions-Unterricht" von den Pfarrern des Amtes 
Niedersimmenthal herausgegeben worden war, und ein anderes 
1843 als „Spruchbuch oder Sammlung von biblischen Sprücheu", 
gedruckt mit Genehmigung des Erziehungsdepartements, erschien. 
Erst 1847 kam eine neue Ausgabe des Heidelbergers mit Beweis- 
stellen heraus. Schon damals wurde der Gedanke angeregt, den 
Karfreitag als kirchlichen Festtag zu erklären: aber die vor- 
sichtige Mehrheit hielt es für klüger, von solchen Neuerungen ab- 
zusehen. 5 ) Am 30. November 1840 wurde der innere Teil des 

Vi Verhandlungen der Herner <;eneral>ynndc von 18.'k" — 1S4'J. 
h Kirchcnblatt, Jahrg. 1848, S. fift. 

*) J. Kirchhofer, l'eher die Notwendigkeit, hessern gesetzlichen Schutz 
für die cv. ref. Kirche unseres Kantons zu erhalten. Ein öffentliches Votum. 
1840. 

*) Jeremias Gotthelf behauptet (Zeitgeist und Bernergeist, II, 3), dass 
vor den Schulkindern von dein Kragenbuch — so hiess das Volk den Kate- 
chismus — gesagt worden sei: „man sollte es verbrennen!" 

') Verhandlungen vom £>. '23. Juni 1847. 



V. 6. Jesuiten und Freischarcn. Kirch!. Zustand. 205 



Kanderthales als „Hclferei Kandergrund" von der Kirche zu Fru- 
tigen getrennt und erhielt 1843 eine eigene Kirche. 

Einzig in Genf schien auch ein organisatorischer Fortschritt 
gelingen zu wollen. Seit 1842 war die Kirchenlcitung wieder 
teils beim Consistoire, teils bei der Compagnie des Pasteurs. In 
erstercr Behörde sassen jetzt 24 weltliche Mitglieder neben 15 von 
der Compagnie gewählten Geistlichen ; die Ehesachen wurden zu 
den bürgerlichen Angelegenheiten gerechnet. Allein die Staats- 
verfassung von 184(J Hess der Compagnie bloss beratende Funk- 
tionen, und das Consistoire bestand nunmehr aus nur 6 Geist- 
lichen und 2f) Weltlichen, gewählt von allen Protestanten des 
Kantons. Kirchen, Pfarrhauser und Schulen wurden den Ge- 
meinden Ubergeben und die Kirchengüter kapitalisiert. 1 ) Dabei 
wurde jetzt die Einwanderung von Katholiken befördert und die 
bisher uugern Geduldeten in einem Grade begünstigt, welcher 
keinen Zweifel übrig Hess, dass der „Diktator" J. Fazy das Ziel 
verfolge, den starren Puritaner-Geist der alten Genfer gründlich 
zu begraben. 

Arge Eingriffe in die Freiheit der Predigt hatte namentlich 
die Berner Geistlichkeit zur Zeit des Zellerhandeis zu erfahren. 
Wie es der Synode verwehrt war, zu dieser Lebensfrage, deren 
Verhängnis es war, gerade in diese Periode religiös politischer 
Aufregungen zu fallen, irgendwie Stellung zu nehmen, so sollten 
auch die einzelnen Prediger verhindert werden, ihrer Ueberzeugung 
Ausdruck zu geben, sofern sie eine andere war, als die der Re- 
gierung. Der Archidiakon Baggesen am Münster erhielt einen 
Verweis wegen einer Stelle seiner Bettagspredigt 2 ), und die 
oberste Kirchenbehörde ein Missbilligungsschreiben, weil sie sich 
mit ihm einverstanden erklärte. Professor Karl Wvss wurde in 
seinem Amte als Dekan eingestellt, wegen einer tröstenden Zu- 
schrift, die er an die in dieser Sache bestraften Pfarrer gerichtet. 

Im Sommer 1847 galt nun sogar die Mahnung zur Mässigung 
und das Gebet um Erhaltung des innern Friedens als Beweis 
staatsfeindlichen und strafwürdigen Sinnes, weil man Sympathie 
mit dem Sonderbund darin erblickte. Die Regierung des Kantons 
Zürich erliess am 23. September ein Kreisschreiben an ihre Geist- 
lichen mit der Aufforderung, alle politischen, d. h auf Versöhnung 
der Parteien, auf Verhütung des Bürgerkrieges zielenden Predigten 
zu unterlassen 3 ), und in Bern erhielten die Pfarreram 9. Oktober 

M Finaler, K. Stet., f>26 u. ff. 

-) Der Wortlaut ist mitgeteilt im Kirchenblntt 1846, 8. 190. 
3 ) Kirchenblatt 1847, 8. 186. 



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290 



den nämlichen Wink von der Direktion „der Justiz uud Polizei". 
Es sali wirklich so aus, dass ein Waadtländer Pfarrer in Ver- 
suchung kommen konnte zu fragen : „Ich weiss nicht, ob die Tag- 
satzung, indem sie den Jesuiten den Krieg erklärte, ihn auch der 
religiösen Freiheit und dem Gebet erklärt habe. Dies wäre in 
der That den Jesuiten zu viel Ehre erwiesen". 1 ) So schwierig war 
es in dieser Uebcrgangszeit, mit der Friedensbotschaft uicht An- 
stoss zu geben, dass Mageubachs vermittlungs-theologischcs Kir- 
chcnblatt einen Leitartikel brachte Uber „Das weise Verhalten 
des Seelsorgers, der mit der Tcndeuz seiner Zeit und Umgebung 
nicht ganz einverstanden ist.* 4 2 ) 

Und dennoch war die Periode nichts weniger als unfruchtbar 
für das religiöse Leben. Die fromme Dichterin Mcta Heusser- 
Schweizer 8 ) (1797—1870) im Dorfe Hirzel bei Morgen sprach in 
einfachen, aber eben dadurch ergreifenden Worten ihre gottseligen 
Gemlltsempfindungcn aus, und der Aarauer Pfarrhelfer Abraham 
Emanuel Fröhlich 4 ) (17% — 18(55), der unter schweren Schicksals- 
schlägeu und unverdienten Zurücksetzungen sich vertieft hatte» 
zeugte in seinen geistlichen Dichtungen, so namentlich in seinen 
Epen „Zwingli" (1840) und „Ulrich von Hutten" (1845), denen 
später noch (1804) „Calvin" nachfolgte, mit Geist uud Kraft fllr 
das Recht der Religion und ihre Fuhrerstellung in der mensch- 
lichen Kulturarbeit. 

Je autfallender die offiziellen kirchlichen Organe zu vor- 
sichtiger Zurückhaltung verurteilt waren, um so reger und fracht- 
barer war die Thätigkeit der verschiedenen religiösen Vereiue. 
Die bis dahiu nur in der Stille wirkenden „Evangelischen Gesell- 
schaften u haben sowohl 1839 in Zürich, als 1840 in Bern der 
kirchlichen Missstimmung Ausdruck gegeben und, als die Synoden 
nicht zu reden wagten, dem Widerspruch Rückhalt und Zusammen- 
hang geboten. Sie nahmen der antireligiösen Presse gegenüber 
die Apologetik in ihrer Weise in die Hand und verbreiteten zu 
diesem Zweck in grosser Zahl ihre kleinen, meist aus England 
stammenden Bekehrungstraktate. Die Züricher Gesellschaft gab 
von 1847 an gedruckte Jahresberichte heraus. 

Mächtig nahm jetzt das Iuteresse zu an der Sache der Heiden, 
mission. Das Missionshaus in Basel, das als Nachfolger Blum- 

\i Kirehenblatt 1*47, S. 1%. 
Am 3. Juni 

*} Züricher Tasehetib. lxt'W, 8. 64— «tt, von L. Pestalozzi. 
4 Galerie berühmter Schweizer, von A. Hartniann, Bd. I, Nr. .V». — 
Allp. 1>. Bioirr., Vlll, 131. - Kirchcnblatt lS>i, Nr. 1. 



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V. »i. Jesuiten und Freischaren. Kelig. Vereine. 



297 



hardts seit 1830 der kaum weniger originelle, in seiner Art weit- 
blickende und weitherzige, auch weltgewandte Wltrttemberger 
Wilhelm Hoffmann (1800— 1873) l ) leitete, schickte nicht nur seine 
Sendboten aus Süddeutschland und der reformierten Schweiz 
nach den lernen Weltteilen, sondern machte sich mehr und mehr 
durch die Sammlung von Geldbeiträgen wie durch Anordnung 
von Missionsstunden und Missionsiesten zum Mittelpunkt aller leb- 
haft religiösen Kreise. Die Teiluahme an der Missionssache wurde 
jetzt geradezu das unterscheidende Merkmal für die Eigeuart der 
pietistischen Frömmigkeit, und dass infolgedessen mancher Geist- 
liche Anfechtungen erlitt, weil er dafür thätig war, dass an manchen 
Orten Uber die Missionsfreunde ganz besonderer Spott sich ergoss, 
vermehrte nur das Gefühl besonderer Wichtigkeit für das Reich 
Gottes und die Kraft der Anziehung fllr alle diejenigen, welche von 
der uuehristlichen Welt ihren Glauben sich nicht wollten rauben 
lassen. Als man 1840 vernahm, dass ein Schweizer, Samuel Gobat*) 
aus dem bernischen Jura, früher Missionar in Abessinien, zum 
Bischof der neugebildeten evangelischen Gemeinde von Jerusalem 
erwählt worden sei, begannen sich vieler Blicke mehr als sonst 
auf diese Dinge zu richten. Gobat hatte selbst in den Jahren 1843, 
1844 und 1845 in vielen Ortschaften des Kantons Bern Missions- 
stunden gehalten, so in Biel, Aarberg, Neuenstadt, Burgdorf, 
Herzogenbuchsee, Langenthal u. s. w. In Langenthal sollen einmal 
gegen 800 Personen zusammengeströmt sein. 8 ) 1834 und 1843 war 
auch der bekannte Missiouär Zaremba in der Schweiz und belebte 
den Eifer seiner Freunde in Bern, Biel, Aarberg, vorzüglich vom 
Pfarrhause zu Kadelfingeu aus. 

Von Basel aus entstanden 1839 die Anstalten auf der Chri- 
schona, die Armenerziehungsaustalt in Beuggen, die Taubstummen- 
anstalt und das rasch an Ausdehnung und Bedeutung wachsende 
Diakonissenhaus in Riehen, 1844 in Basel selbst das Alumneum 
zur Erleichterung des theologischen Studiums. 4 ) 

Neben dem Eifer fUr die Heidenbekehrung trat jetzt aber 
auch ein anderes, noch näher liegendes Werk in sein Recht, die 
Sorge für die zerstreuten Protestanten in katholischen Gegenden 
und für die zahlreichen Deutschrclormierten in französisch spre- 
chender Umgebung. Auf Auregung von Professor J. J. Herzog in 
Lausanne bildete sich 1841 ein Centraikomitee für Einrichtung 

'} W. HoffiiMiin, von L. C. Ilotfinann. - Berlin 1*78— mit Bihl. 

*) S. Gobat, Basel 1HK4, mit zwei Bildnissen. 

') Mss. Furor, mit vielen Einzelheiten und genauem Daten. 

*) Haller, A., Das theol. Alumneum in Basel, 1M44— Basel IW4. 



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298 



Geschichte der sehweizerisch-refonnierten Kirchen. 



deutscher Gottesdienste im Waadtland, wo die früliere Fürsorge 
der bernischen Regierung dahingefallen war. Von Hern aus wurde 
die zeitweilige Abhaltung von Predigten flir die Deutrhen iu Petcr- 
lingcn und Wiflisburg, dann auch in Iferten und Cudrefin an die 
Hand genonmien. Die kirchlichen Kämpfe in der Waadt er- 
schwerten diese Bemühungen so sehr, dass nun sogar der bisher 
noch bestehende deutsch-reformiertc Kultus in Morsee, Aubonne, 
Rolle und Nyon aufhörte, in Peterlingen nur die persönliche Hin- 
gebung des Instituts- Vorstehers, Pfarrer Moehrlen, die Eingewan- 
derten zu einer Predigt in ihrer Muttersprache sammelte. 1 ) 

Wie sich der Pfarrer Bäh ler zu Neuenegg zum Seelenhirten 
und Berater der reformierten Ansiedler im Kanton Freiburg ge- 
macht hat, ist bereits erzählt worden. 2 ) Was dieser eine Mann 
von sich aus begonnen und ins Werk gesetzt hatte., sollte jetzt, 
als Sache einer Gesellschaft fortgesetzt, grössere Ausdehnung 
und allgemeinere Bedeutung erhalten. Der erste Pfarrer der 
kleinen evangelischen Kirche zu Freiburg, Wilhelm Le Grand von 
Basel war es, der 1M'> bei Gelegenheit der Versammlung der 
schweizerischen Predigergesellsehafl einen weitern Anstoss gab 
und 1S42, unterstützt von De Wette und Hagenbacb, zuerst in 
Basel die Stiftung des „Protestantisch-kirchlichen H Ulfsvereins" zu 
stände brachte. Noch im gleichen Jahre (12. Dezember) folgte die 
Bildung eines solchen Vereins iu Schaffhausen, dann 1843 in 
Zürich (13. Juni), Neuenburg ( 14. Juni», Bern (20. Juni), St. Gallen 
(14. Juli) und Genf (9, September); sodann 1844, auf neue An- 
regungen durch Le Grand hin 3 ), in den Kantonen Graubünden 
(17. Mai), Appenzell A.-Rh. (5. August), Thurgau (20. November), 
ls Ii; Waadt (Juli), Aargau (13. Oktober) und Baselland (8. No- 
vember). 4 ) 

Am grössten waren die Schwierigkeiten im Wallis. Hier im 
Lande der Gegenreformation war noch 1844 der protestantische 
Gottesdienst durch die Staatverfassung untersagt, und auch die 

') Finster, K. Stat., S. 470. 

') 8. 265. — Vergl. dazu noch: Die Gründung der ev.-ref. Gemeinde, 
Kirche und Schule in Freiburg. Bern 188& 

*) Le Grand, Die kirchliche Not unserer Protestant. Glaubenfigenossen. 

Basel 1844. 

4 i Scherrer, .1., Das Werk des Prot.-kirchl. Ilülfsvereins in der Schweiz, 
St. Gallen iss:{, mit einem Bildnis von Le Grand. — W. Le Grand, der Stifter 
des Prot.-kirchl. Hülfsvereins der Schweiz, in den Mitteilungen, herausg. vorn 
Vorverein in Basel, Nr. 10 u. 11. Dazu: Hagenbach, Die Prot.-kirchl. Hülfs- 
vereine in der Schweiz, in Gclzers Prot. Monatsblättern, Bd. Ii, S. 16H — ISO. 
Das Kirchenblatt brachte regelmässige Nachrichten. 



V. 6. Jesuiten und Fleischaren. Ri'lij;. Vereine. 



früher üblichen Predigten durch Geistliche aus dem Waadtländcr- 
oder Bernergebiet unmöglich gemacht. Die Einrichtung einer re- 
formierten Schule bot dafür nur teilweise Ersatz. Erst mit dem 
Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung von 1848 wurde auch 
hier der Thätigkeit des Hülfsvereins die Thürc geöffnet. 

Alle diese Gesellschaften entwickelten nun einen Eifer, der, 
rückwirkend auf ihre Mitglieder, religiös weckend und fördernd, 
die Gleichgesinnten mit einander verbindend, weit Uber den 
nächsten Zweck hinausging. Wenn solche Vereine zu freiwilliger 
Arbeit in mehrfacher Richtung die natürlichen Aufgaben der 
Kirchen zu erfüllen und namentlich das Moment der Beweglichkeit 
und Anpassung an neu auftauchende Bedürfnisse zu repräsentieren 
begannen, so drohten sie für Manche geradezu an die Stelle der 
öffentlichen Kirche zu treten, der letztern Kräfte zu entziehen und 
sie zur Mumie eintrocknen zu lassen. Diejenige Frömmigkeit, für 
welche das Gefühl der Glaubensgemeinschaft ein wesentliches 
Element des kirchlichen Lebens bildet, fand in der religiösen 
Freundschaft und der darauf sich bauenden gemeinsamen Be- 
tätigung für die Zwecke des Gottesreiches eine Befriedigung, 
die man im gewohuten und rein passiven Predigthören der Kirche 
vermisstc. Je enger aber die GlaubensUbereinstimmung gefasst 
und ihre Möglichkeit auf gewisse laienhaft überschätzte dogma- 
tische Formeln eingeschränkt wurde, um so näher lag — in der 
Zeit der unvermeidlichen Bekenutniskämpfe — die Gefahr des 
Misstrauens gegen „ungläubige" Prediger und der achselzuckenden 
Gleichgültigkeit gegen die „abgefallene" Kirche; um so leichter 
geschah es, dass der innigen Wärme im Kreise der Vertrauten 
um so grössere Kälte für die „Allerweltskirche" entsprach und 
das religiöse Vereinsleben den Keim sektiererischer Absonderuugs- 
tendenz in sich entwickelte. 

Die gesamte religiöse Vereinsthätigkeit wurde nach und nach 
fast ausschliesslich von den strenggläubigen Kreisen gepflegt. 
Als im Sommer 1848 die Schweizerische Predigergesellschaft die 
Frage der „Innern Mission" zur Behandlung brachte, erklärte 
Heinrich Hirzel von Zürich, damals Pfarrer zu Sternenberg: „Das 
Werk der Innern Mission ist eine Sache des Pietismus, darum 
will ich nicht in dem. Ding sein. Der Pietismus nimmt die Zu- 
kunft für sich in Anspruch, aber sie gehört ihm nicht; wir — die 
freisinnigen Theologen nehmen sie für uns in Anspruch". 1 ) Das 
war der nämliche H. Hirzel, der, wie kaum ein zweiter, mit per- 



•) Kirchenblatt 1*4*, S. 13G. 



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Ceschichte der schweizerisoh-refttrmiortcn Kirchen. 



sönlich aufopferndem Wirken die praktisch-socialen Aufgaben des 
kirchlichen Amtes zu lösen unternommen hat. Kr stand in letzterer 
Hinsicht sozusagen allein, in jener Aeusscrung dagegen sprach 
er nur die Meinung aller aus. 

Während die einen, auf unmittelbar sittlich-religiöse Ziele 
gerichtet, nehen den zur Enthätigkeit verurteilten Kirchen ihre 
Evangelischen Gesellschaften bauten, zogen andere sich auf das 
noch stillere Gebiet der wissenschaftlich-theologischen Arbeit 
zurück. Es ist gewiss merkwürdig, dass gerade diese Jahre, in 
welchen die ausgesprochenste Kirchenfeindschaft zur Herrschaft 
zu gelangen schien, an hervorragenden theologischen Werken 
durchaus nicht arm gewesen sind. End zwar waren es nicht so- 
wohl apologetische oder dogmatische Schriften, die veröffentlicht 
wurden, — beide konnten sich jetzt wenig Erfolge versprechen, — 
als vielmehr Arbeiten kirehcngeschichtlichcn Inhalts. Es ist, als 
ob die trostlose Gegenwart der reformierten Kirchen und ihre 
anscheinend noch viel dunklere Zukunft dazu aufgefordert hätten, 
sich um so gründlicher Uber ihre Anfänge und historischen Grund- 
lagen Bechenschaft zu geben, oder auch in der Betrachtung Ul 
standener Kämpfe einige Beruhigung zu suchen für diejc 
die man jetzt erlebte und noch bevorstehend glaubte. 

Fröhlichs historische Gedichte aus der Keformationszeit haben 
wir bereit genannt, und ilurtcrs vielgenanntes Werk Uber Ii 
zenz IV. dürfen wir nicht hierher zählen; 
die früher so \ 

geschichtc Bullingers, herausgegeben von Hottingcr uud Vögeli, 
in den Jahren 1838—18-10 im Druck. Karl Rudolf Hagenbach, der 
nun neben De Wette der theologischen Fakultät in Basel 
ihre Bedeutung für die reformierte Schweiz zurückeroberte, 
seit 18:54 seine aus öffentlichen Vorlesungen entstandene 
schichte der Reformation und des Protestantismus" hc 
welche nachher sich bei immer neuer Bearbeitung die „Geschichte 
der alten Kirche und diejenige des Mittelalters" anscbloss. Fast 
gleichzeitig erschien von Genf aus die „Histoire de la reformatio!! 
du XVI« siede", von Meile d'Aubigne (1794—1872) l ), und der 
Berner Pfarrer Friedrich Trechsel in Vcchigen (1805 — 1885) 2 ), 
der sich mit seiner „Geschichte der protestantischen Antitriuitarier* 
(18311—1844) den damals noch seltenen Titel eines Doktors der 

" — " : <m 

') Paris ls3f>— l*f>4. B'w^r. mit Verzeichnis» seiner Werke in de Hontet, 
IMet. bio<;r. des Vatulois et < ienevoi>*. II, 15»>. 

in ih n von Pfarrer Stmler Treehsol herausgegebenen Bildern 
ans der CesHiicMe iler protest. Kirche, Hern 



dagegen erschien end 



no- 
ich 



•ndlicli oft mühsam abgeschriebene Kcforroations- 




:joi 



Theologie von der Heidelberger Universität erworben hatte, be- 
sorgte in den Jahren 1841 und 1842 die Heransgabe der höchst 
verdienstlichen nnd viel benutzten „Beiträge zur Geschichte der 
schweizerisch-reformicrten Kirche, zunächst derjenigen des Kautons 
Bern". 

In die nämliche Periode fällt auch die Blutezeit im schrift- 
stellerischen Wirken eines Waadtländer Theologen, von welchem 
im nächsten Kapitel eingehender wird die Rede sein müssen; wir 
meinen Alexander Viuet, den Literarhistoriker und Verteidiger 
der unbedingten Gewissensfreiheit. 

Mochten auch die evangelischen Kirchen mit solcher Geistes- 
arbeit von ihrer ungebrochenen Lebensthätigkeit Zeugnis geben 
und einzelne rtlr sich daraus Ermutigung und neue Hoffnung für 
die Zukunft schöpfen, eine stark pessimistische Stimmung be- 
mächtigte sich doch der allermeisten, welche fortfuhren, die Re- 
ligion als das höchste Gut der Menschheit und die angestammte 
Kirche als das unentbehrliche Mittel zu ihrer Erhaltung und Pflege 
zu betrachten. Wo man das Christentum ohne weiteres mit der 
gewohnten patriarchalischen, christlichen Sitte identifizierte und 
sich keinen Fortbestand des Glaubens denken konnte ohne das 
Gebot und den Schutz des staatlichen Gesetzes, da musstc freilich 
das allmähliche Wegfallen aller religiösen Zwangsmittel äusserst 
schmerzlich berühren, bange Sorgeu und trübe Ahnungen von 
den noch kommenden Dingen wecken. 

Die melancholische Erwartung allgemeiner und tiefgreifender 
kirchlicher Erschütterungen und eigentlicher Religionsgefahr wurde 
gesteigert durch den geschichtlichen Zufall: Kurz nach einander 
ging eine Reihe von Männern dahin, welche die natürliche Ver- 
bindung von Kirche und Staat, von Religion und Kultur, von 
Glauben und Wissenschaft in ihrer eigenen Person dargestellt 
hatten und somit als Repräsentanten der dem Untergang ge- 
weihten Zustände ins Grab zu sinken schienen. Nachdem am 
4. Mai 1847 Alexander Vinet vorausgegangen, dem wir bald näher 
treten müssen, hatte das bedeutungsvolle Jahr 1848 am 8. Januar 
mit dem Tode des frommen Barthelemi Bouvier in Genf 1 ), und am 
17. des gleichen Monats mit dem Hinscheid des Dekans Peter 
Schcitlin in St. Gallen-') begonnen; am 7. Mai starb der Dekan 
Morel im bernischen Jura, und der Juni vollends nahm am 14. 



' - i\c Montet, Dict. bio^r., I, p. HS. 

'') AWg. I>. ßiof?r., XXX, 734. Notzinger nennt ihn hier den „unbedingt 
f?ci.«rig hervorragendsten Bilrger von St. Gallen seit der Reformation." 



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302 



den freisinnigen Theologen Mathias Schneckenburger in Bern und 
am 27. einen Heinrich Zsehokke in Aarau hinweg, der, obwohl 
nicht Theologe vom Fach, doch zu den Predigern eines christ- 
lichen Humanismus gehörte; am (i. Dezember folgte ihnen Pro- 
fessor Hünerwadel in Bern und etwas später, am 16. Juni 1849, 
De Wette in Basel, dessen 25jähriges Wirken als Lehrer und 
Kirchenmann im Jahre 1847 von seinen dankbaren Schülern ge- 
feiert worden war. Am 23. Juni 184U schied auch Pfarrer Kuhu 
in Burgdorf, der so ganz die gute alte Zeit verkörperte. 1 ) 

Als eiu für die Zukunft hoffnungsreiches Zeichen konnte es 
immerhin aufgefasst werden, dass bei der Bestattung von De 
Wette der damalige Inspektor des Missionshauses, Dr. Wilhelm 
Hoffmann, die Grabrede gehalten hat. 

Der so sehr gefürchtete Bürgerkrieg ging verhältnismässig 
leicht und glücklich vorUber; im September 1848 trat die neue 
Bundesverfassung in Kraft. 2 ) Sie ordnete auch die kirchlichen 
Fragen : Die christliche Religion wurde als die Religion des 
Schweizervolkes hingestellt und in ihre Rechte eingesetzt; den 
beiden anerkannten Konfessionen der Schutz des Gesetzes, aber 
auch die Gleichberechtigung vor dem Gesetze zugesagt; dem ein- 
zelnen Bürger volle Glaubens- und Gewissensfreiheit versprochen. 

Diese Grundsätze bildeten einen gewaltigen Fortschritt dem 
frühern Zustand gegenüber; sie lauteten indessen vag und un- 
bestimmt, und erst die Folgezeit mit der Auslegung im Einzelfalle 
konnte zeigen, ob die auf Abgrenzung der Bekenntnisse und all- 
gemeine Duldung berechneten Bestimmungen auch für das inner- 
kirchliche Leben heilsam sein wUrden. Dass keiner Kirche ge- 
stattet sein solle, die Anhänger der andern in ihrer Freiheit zu 
kränken, das war nunmehr festgestellt; wie weit sich jedoch die 
Macht der kirchlichen Gemeinschaften Uber ihre eigenen Mit- 
glieder erstrecke, und inwiefern das Princip der unbedingten 
Glaubensfreiheit mit der Institution der Staatskirchen vereinbar 
sei, das waren Fragen, die noch keineswegs gelöst waren und 
die sich doch, hier scharf erkannt, dort unklar geahnt, bei Vielen 
vor die Seele stellten. 

Man stand zwar am Abschluss einer kritischen Periode, die jetzt 
als Uberwunden gelten konnte, aber auch am Anfang einer neuen, 
die nicht leichtere Probleme in sich barg. Allein gerade dieses 

«i Samml. Hern. Biopr., I, 4.V»— mit Kild. - Kirchl. Jahrbuch im, 
S. 110—148. 



*; Heiicrtorium der Eidg. Absvh. von lKlö — 1«4«, Ud. II, 7W u. ft". 




V. 7. Staat und Kirche. 



303 



Gefühl, dass die irdisch-menschlichen Stützen des Glaubens und 
der Christensitte für ein- und allemal erschüttert seien und in der 
alten Weise sieh unmöglich länger halten oder wiederherstellen 
lassen, zwang dazu, sich zu erinnern, dass das Christentum seine 
Wahrheit und sein Recht nicht von einer Regierung, auch nicht 
vom Willen einer Volksmehrheit habe ; gerade die prahlerisch 
auftretende und scheinbar alles verschlingende Irreligiosität weckte 
das in den Armen des Staates verloren gegangene Bewusst- 
sein der Selbstständigkeit. „So geht es nicht mehr lange fort, 
lieber Amtsrichter", Hess Jeremias Gotthelf seinen Pfarrer sagen : 
„Das Gefühl ihres Berufs als Diener Gottes und Verkündiger 
seines Wortes und eines ewigen Lehens ist in zahllosen Dienern 
der Kirche erwacht, und die staatlichen Misshandlungcn und 
Entwürdigungen fühlen sie mit glühender Pein. Sie sehen sich 
auf Erden zwischen Thüre und Angel, zwischen der trotz allen 
Verhöhnungen und militärischen Austreibungen der Jesuiten und 
Plünderungen der Klöster an innerer Macht wachsenden ka- 
tholischen Kirche und dem die eigene Kirche immer mehr zer- 
setzenden und verhöhnenden Staat 44 . 1 ) 

7. Staat und Kirche. 

Damit ist der Gegensatz bezeichnet, der nun das Interesse 
zu beherrschen begann und eine Entscheidung zu verlangen schien. 
Die Zeiten waren vorUber, wo der Widerspruch gegen die katho- 
lische Kirche zur tiefem Erkenntnis und Erfassung der evan- 
gelischen Grundlehren, zum Bewusstscin der reformatorischen 
Kulturaufgabe und zum festern hinein Zusammenschluss der 
Evangelischen unter sich antrieb. Der konfessionelle Konflikt 
und die daraus entstehende Aufregung hatte jetzt nur um so mehr 
den Zwiespalt offenbar gemacht, der zwischen dem altreformierten 
Volkskirchentum und dessen religiösen Voraussetzungen einerseits, 
und der auf moderner Bildung beruhenden Weltanschauung und 
ihren neuen Idealen anderseits, sich aufgethan hatte. 

Mit dem Wegfall des staatskirchlicheu Zwanges, der freilich 
nur langsam zum Bewusstsein kam und seine Folgerungen zu ziehen 
begann, musste es offenbar werden, dass die Grundsätze des 
Christentums nur bei einer Minderzahl der Getauften schon so 
zum innerlich erfassten Lebensgesetz geworden seien, dass sie 

') Zeitgeist und ßernergeist, II, 105. 



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* *■ 1 - \ 



304 



(Joschiolitc <Ur hcliWL'iitorisch-retoniiiertfn Kirchen. 



ich 



Je' 



ohne äussere Nötigung daran festhalten wollten; aber noch viel 
kleiner war die Zahl derjenigen, welche Uber eine allgemeine 
gottgläubige und Gottesfürchtige (Besinnung hinaus ihr Seelen- 
leben mit bestimmten dogmatischen Vorstellungen verknüpften, 
an eine Erlösung und einen Erlöser im engern Sinne des Wortes 
— im Sinne des Katechismus — zu glaubcu fortfuhren. 

Ist die bürgerliche Moral unabhängig von der religiösen 
Leberzeugung. so hat der Staat keine Veranlassung mehr, die 
Kirche als ein notwendiges Organ in seinem Regierungssystcni 
zu betrachten, so ist aber auch die Kirche nicht mehr in der 
Lage, nach den Bedürfnissen des ausschliesslich bürgerlichen 
Lebens sich zu richten und das volle staatliche Kirchenregiment, 
die Leitung der Kirche durch solche, die selbst nicht zu ihr ge- 
hören, als selbstverständliche Einrichtung hinzunehmen. 

Das bürgerliche und das kirchliche Lebeu, die beiden bis 
dahin konzentrischen Kreise, hatten sich allmählich verschoben, 
und auf beiden Seiten gab es Kräfte, welche sich bemühten, 
diese Verschiebung künstlich zu vergrößern, noch grösser er- 
scheinen zu lassen, als sie schon geworden war. 

Die politische Fortschrittspartei in ihren lautesten Vertretern 
bekämpfte die kirchlichen Institutionen als solche, wie die reli- 
giös-pietätvollen Gefühle der Einzelnen, als den entschiedenste! 
Hemmschuh ihrer ungeduldigen Neuerungslust. 

Die pietistisch-methodistische ErweckungsfrÖmmigkeit hiuwiedei 
sah in den rohen Aeusscrungeu der Religionslosigkeit und 
Heligionshasscs, die dabei zum Vorschein kamen, einen nm 
unwiderlegbarem Beweis für die Behauptung, dass das Cl 
tum ins Heidentum zurückgefallen sei, dass der Glaube an 
christliches Volk eine Illusion, das Massenkirchcntum et 
sittliches und Unsinniges sei, und dass das wahre, dieses Ramena 
würdige Christentum nur da gefunden werde, wo man sich von 
der ungöttlichcn Welt lossage, den Staat und die zu ihr haltende 
Staatskirche ihrem Schicksal überlasse und in der Glaubens- 
gemeiuschaft mit den innerlich Bekehrten und Wiedergeborenen 
eine neue unabhängige Gemeinde begründe. 

Zum Ausbruch kam es naturgemäss zuerst in der französischen 
Schweiz, wo calvinische Traditionen, temperamentvolle Schroff- 
heit und Neigung zu logischem Doktrinarismus darauf vorbereitet 
hatten. 

Was früher schon in Genf vorgekommen war, wiederholte 
sich jetzt im Waadtlande, das immer noch kirchlk 




V. 7. Staat und Kirche. Wandt. 



bceinflusst war 1 ), das unter den Übeln Folgen fremdartiger reli- 
giöser Bearbeitung "um so mehr zu leiden hatte, weil man die- 
selbe von Staates wegen mit völlig verkehrten Mitteln bekämpfte. 
Die Kluft zwischen der Stimmung der Volksmehrheit und seiner 
Geistlichkeit war besonders erweitert und sichtbar geworden, als 
im Jahr 18W der Kanton Waadt gegen den Rat und Willen der 
Kirchenvertretung ein Kircheugesetz annahm, welches einerseits 
die Verbindlichkeit der helvetischen Konfession abschaffte, ander- 
seits die Selbständigkeit der kirchlichen Behörden in ihrem Ver- 
hältnis zu den weltlichen aufs äusserste beschränkte. Die Mehr- 
heit der kirchlichen Specialkommission hatte den Wunsch nach 
einer presbyterialen Kirchenverfassung und freier Pfarrwahl durch 
die Gemeinden vertreten, da das hergebrachte Verhältnis des 
Staates zur Kirche den Bedürfnissen der Gegenwart nicht mehr 
entsprach. Der Grosse Rat war anderer Meinung ; nachdem er 
zuerst die Glaubensgrundlage beseitigt hatte, weil er ihre Lehren 
als eine Stutze des Methodismus ansah, erklärte er sich, 14. De- 
zember 1839, zur Aufrechthaltung der Staatskirche in ihrer bis- 
herigen Form. Die Synode, aus Abgeordneten der „Classes" be- 
stehend, hat nur Gutachten abzugeben, keine Beschlüsse zu fassen. 
Das Kirchenregiment führt die Kantonsregierung, sogar in den 
Kirchgemeinden nicht ein Kirchenvorstand, sondern der Gemeinde- 
rat, die municipalite 2 ), eine Kirchenverfassung, bei der man nach- 
her, noch durch einzelne Vorkommnisse dazu berechtigt, sagen 
konnte: „Die Kirche gehört nicht Christo, sondern dem Staatsrat, 
welcher sich für ihr souveränes Haupt erklärt hat; die Kanzel 
Jesu Christi ist Eigentum des Staatsrats, welcher auf ihr ver- 
kündigen lassen kann, was er will." 

Man versuchte zwar die dadurch schon herbeigerufene Tren- 
nung zu vermeiden; manche persönlich dem Methodismus ergebene 
Geistliche glaubten, den tiefer gehenden religiösen Bedürfnissen 
entgegenkommen , im Sinne des „reveil", der Erweckung , pre- 
digen und wirken zu sollen, ohne sich oder ihre Anhänger von 
der Landeskirche zu scheiden. Sie hielten mit dem engern Kreis 
der Auserwählten in ihren eigenen Gebetssälen, oder „Oratoires" 

') Vergl. Baup: Precis des faita qui ont amenc et suivi la demission 
de la majori tr des pasteurs et ministres de l'eglise nationale du canton de 
\ 'am! en ]K-lf>. Lausanne 184G. — Fries, Die kirchliche Revolution im Waadt- 
land (Kirche der Gegenwart lcUti). — Schweizer, Das kirchl. Zerwürfnis des 
Jahres 184ö im Kt. Waadt. Zürich 1K46. — Kim* kurz gedrängte und objektiv 
erzählende Darstellung gibt Finslers Kirchl. Statistik, S. 431» I M. 

*) Finaler, K. Stat., 8. 412 u. rt". 

Bioesch, Gesch. der Schweiz. -mf. Kirchen. Bd. II. 20 



306 



Geschichte tler schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Privatversammlungen ab, ohne doch aufzuhören, in der Kirche 
auch ihre Funktionen auszuüben. Sie hofften, indem sie zwar die 
speciell-religiöscn Lehren des Methodismus als berechtigt auer- 
kannten, dagegen die Konsequenzen fUr die kirchliche Verfassung 
von sich ferne hielten, ein kleines Kirchlein in der grössern Kirche 
sammeln zu dürfen. Allein es wurde bald offenbar, dass sie dabei 
nicht stehen bleiben könnten, dass die Dinge unaufhaltsam weiter 
treiben. 

Und gerade jetzt trat ein« Mann auf, der, persönlich zu den 
erleuchtetsten und frömmsten theologischen Denkern des Jahr- 
hunderts gehörend und keineswegs methodistisch gesinnt, theo- 
retisch mit grosser Kraft und Klarheit den Satz verfocht, dass 
der Glaube im christlichen Siuue nicht Sache Vieler, sondern 
Einzelner sei, die Kirche daher vom Staat getrennt werden müsse: 
Trennung von Kirche und Staat, nicht als durch die 
Thatsachen aufgedrungene Notwendigkeit, sondern als notwendige 
Konsequenz der Gewissensfreiheit. 

Ks war dies Alexander Vinet. Geboren zu Ouchy am 
17. Juni 1797, ergab sich derselbe mit grossem Eifer dein Studium 
der Theologie in Lausanne, kam dann als Hauslehrer nach Basel 
und nahm dort 1817 eine Stelle an der öffentlichen Schule au; 
erst 181V» setzte er seine Studien wieder fort und wurde in den 
Kirchendienst aufgenommen; aber auch jetzt liess er sich kein 
Pfarramt Ubertragen, sondern beschäftigte sich zunächst mit 
Litteratur und litterarischer Kritik, hierin bald eine anerkannte 
Autorität für die französische Sprache. Die religiösen Kämpfe, 
die nun ausbrachen und bald alle Welt in der einen oder andern 
Art zu ergreifen begaunen, zogen auch ihn an, und er beteiligte 
sich an deuselben in hervorragender, aber durchaus selbständiger 
Weise. Er stellte sich nicht auf die Seite einer der bestehenden 
Parteien oder gar der Personen, sondern fasste die vorliegenden 
Fragen rein nach ihrem principiellen Wesen an. 1 ) 

Schon 1820 hatte Vinet eine Broschüre geschrieben: „Sur la 
libertc des cultes", dereu Hauptgedanke daun später weiter 
durchgeführt wurde in einer zweiten Abhandlung: „Sur la mani- 
festation des convictions religieuscs". Er ging vom Begriff des 
Glaubens aus. Dieser hat seine Wurzeln weder im Verstände 
oder iu der natürlichen Vernunft, wie der Rationalismus annimmt, 
noch in einem dunkeln, mystischen Gefühl, wie die Pietisten 

') Rainbort, Eug\, AI. Vinet, :?«■■ ödit. Lausanne IH75. — Lettre», pu- 
blice« par Soeretan et Rambert. Lausanne 2 vols. 



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V. 7. Staat und Kirche. Vinet. 



307 



meinen, noch weniger beruht derselbe auf blindem Gehorsam 
gegen hergebrachte Anschauungen und Traditionen, in gedanken- 
losem Hinnehmen oder Fürwahrhaltcn von Lehren, die man uns 
vorsagt; sondern der Glaube hat seinen Grund im Gewissen, im 
sittlichen Urteil und Unterscheidungsgefühl, als der iiinern Offen- 
barung Gottes im Menschen. Das Gewissen ist aber die Persön- 
lichkeit selbst, seinem eigensten Wesen nach frei und keinem 
andern Gewissen uuterthau. 

Der Staat hat somit gar kein Recht, weder direkt noch durch 
Vermittlung einer Staatskirche, seinen Bürgern zu befehlen, was 
sie glauben sollen ; er kann das nicht befehlen, und darum soll 
er es auch nicht und darf es nicht, weil auf diesem Wege nur 
etwas zu stände kommt im Menschen, was wenig religiösen und 
sittlichen Wert hat, was jedenfalls die Bezeichnung „Glaube" 
nicht verdient. Wahrer Glaube, nach den Begriffen des Evange- 
liums, kann vielmehr nur da vorhanden sein, wo keine Hussen» 
Motive des Zwanges, der Furcht, oder auch der blossen Pietät 
gegenüber einer Volkstradition, oder der reinen Gewohnheit und 
Gedankenlosigkeit im Spiele sind, und darum ist das System des 
Staatskirchentums an sich selber verwerflich. 

Der Staat soll nicht nur, wie es die Aufklärungsperiode ge- 
than hat, Toleranzedikte aufstellen, d. h. die verschiedenen Kon- 
fessionen je nach ihrer Art gewähren lassen und ihnen gegen- 
seitige Verträglichkeit gebieten; — er soll vielmehr anerkennen, 
das8 er da gar nichts zu gebieten habe, weil es sich um etwas 
handelt, was ausserhalb der Grenzen seiner Kompetenz liegt. Der 
Glaube, im evangelischen Sinne des Wortes, kann sich normal 
nur dann entwickeln, wenn er von der bürgerlichen Gesellschaft 
weder begünstigt, noch verfolgt, weder verboten noch erzwungen 
wird, d. h. wenn die Kirche vom Staate getrennt ist. Diese Tren- 
nung wird gefordert ebenso sehr vom Staate, weil er in die Re- 
ligion nicht hineinregicren darf, als von der Kirche, weil sie sich 
von niemand hineinregieren lässt. Wirkliche, nicht bloss angeb- 
liche und scheinbare Glaubensfreiheit, wie sie jetzt in allen ge- 
bildeten Staaten der Christenheit als Grundsatz aufgestellt ist, 
kann nur bei voller Scheidung bestehen. 

Das waren die in ihrer Art vollkommen ueuen Lehren, welche 
Vinet in freimütigen und eindringlichen, aber ruhigeu und leiden- 
schaftslosen Worten, mit grosser logischer Schärfe und glänzender 
Sprache, in seinen Schriften vertrat. Er war seit 1837 Professor 
der Theologie in Lausanne geworden, trat aber jetzt so kräftig für 
die vom Spott der Welt, von der Geistlichkeit des Landes und 



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Geschichte der schweizeripch-reforraierten Kirchen. 



von der Polizei verfolgten Mömiers in die Schranken, dass er 
selbst von gerichtlicher Strafe betroffen wurde, 1840, als der 
Kampf immer heftiger wurde, aus der Landeskirche ausschied 
und 1844 seine Professur niederlegte. 

Die religiöse Aufregung im Waadtlande war unterdessen auf 
einen sehr hohen Grad gestiegen, so dass die Regierung nicht 
mehr imstande war, tumultuarische Auftritte zu hindern. In der 
Nacht vom 17. auf den 18. Februar 1845 wurde in Lausaune selbst 
eines der Bethäuser der Pietisten durch den Pöbel crstUrmt und 
verwüstet. Anfangs März erfolgte das Gleiche in Pully, ähnlich 
in Aigle. Als am 9. Marz wieder eine religiöse Privatversamm- 
lung stattfinden sollte, wurde die Abhaltung verboten. Die Re- 
gierung, nicht energisch genug, die Verfolgten zu schlitzen gegen 
die erbitterte Mehrheit, ersuchte — was freilich das Bequemste 
war — die Dissidenten, auf ihre Gottesdienste zu verzichten und 
gab ihnen zu bedenken, dass nur der Kultus der Landeskirche 
ein Anrecht habe auf den Schutz des Staates. Mehrere Monate 
lang dauerte dieser traurige Zustand; am 15. Mai richtete dann 
der Staatsrat ein Cirkularschreiben an sämtliche Pfarrer der 
Landeskirche. 

„Ihr wisset", heisst es hier, „dass religiöse Versammlungen 
ausserhalb der Landeskirche stehend, Veranlassung gewesen sind 
und noch sind zu Volksmanifestationen gegen die Methodisten. 
Ks ist wichtig, einem solchen Stand der Dinge ein Ende zu 
machen, denn diese Quelle von Unordnungen köunte die 
öffentliche Ruhe, ja die religiöse Freiheit selbst gefährden. 
Das beste Mittel, bei der jetzigen Stimmung der Gemüter ist, 
die Veranlassung zu diesen Manifestationen aufhören zu machen. 
Da wir dieses Resultat von zustimmender L'eberzeuguug erlangen 
möchten, so bringen wir Euch in Erinnerung, dass es sich mit 
Eurer Stellung als Diener der Landeskirche nicht verträgt, Ver- 
sammlungen zu leiten und zu begünstigen, welche, wie immer 
die Frömmigkeit ihrer jetzigen Glieder beschaffen sein mag, 
einen Charakter von Trennung haben und eine Tendenz zur Se- 
paration. Die meisten Pfarrer sind zwar der Sache fremd ge- 
blieben, aber wir wendeu uns an alle, damit keiner in Unwissen- 
heit bleibe Uber das, was die Behörde unter diesen Umständen, 
von Euch erwartet" u. s. w. 1 ) 

Sofort richteteu nun einige Pfarrer Einwendungen gegen 
dieses Schreiben au den Staatsrat; manche reklamierten gegen, 



1 : Hei liaup, Precis, p. 11, ist der Text vollständig abgedruckt. 



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V. 7. Staat und Kirche. Wandt. ;jOJ> 



diesen Eingriff in das Gebiet der Freiheit der evaugclischen 
Geistliehen, noch andere wünschten nähern Aufschluss über dessen 
Tragweite. Am 30. Juni erhielt der Staatsrat Anzeige, dass einige 
Lausanner Geistliche wieder Versammlungen vorbereiteten; er 
untersagte nun förmlich den Pfarrern die Teilnahme an solchen. 
Da sie dennoch, und zwar offenbar mit Absicht dem Verbote 
trotzend, dieselben abhielten, wurde Strafverfahren gegen sie ein- 
geleitet, eine Massregel, die freilich mit allen bisher proklamierten 
Principien der Glaubensfreiheit zu auffallend kontrastierte, um nicht 
Hohn und Erbitterung hervorzurufen. Den ungehorsamen Pfarrern 
wird die Ausrichtung der Staatsbesoldung verweigert; sie aber 
legen dagegen Verwahrung ein, weil sie kein Staatsgesetz über- 
treten haben. 

Die Geistlichkeit versammelte sich und richtete eine Denk- 
schrift an den Grossen Kat, in welcher auf die Konsequenzen 
solcher Staatseintnischung hingewiesen wurde: „Das Wort Gottes, 
von welchem das geistliche Amt aufgestellt wird, beschränkt die 
Thätigkeit der Pfarrer nirgends auf diese oder jene Form des 
Gottesdienstes, Zeit oder Ort; Uberall sollen sie, wo sie können, 
das Reich Gottes fördern, durch Predigt, Unterweisung und 
Tröstung." Sie behaupteten dabei, dass sie die Privatvcrsamm- 
lungen gerade in der Absicht abhalten, der Landeskirche zu 
nützen, ihre Glieder nicht den Sekten anheimfallen zu lassen, da 
das Bedürfnis nach einer etwas vertraulichem Erbauung und nach 
häufigerer gottesdienstlicher Vereinigung nun einmal bei vielen 
vorhanden sei. Dieses Memorial war von 221 Geistlichen unter- 
zeichnet 1 ), hatte aber nicht den gewünschten Erfolg; die Behörde 
blieb bei ihrem Verbote. 

Dazu kam ein weiterer Grund zur Beunruhigung der Gewissen. 
Einer politischen Verfassungsfrage wegen sollte eine Abstimmung 
stattfinden im Kanton Waadt. Der Staatsrat erliess eine Prokla- 
mation, welche alter Uebung zufolge von den Kanzeln zu ver- 
lesen war. Sofort erklärten einige Lausanner Pfarrer, dass sie 
sich dessen weigern, weil der Gegenstand nicht kirchlicher Natur 
sei, deshalb nicht auf die Kanzel gehöre. Ausgehend von der 
schon calvinischen, jetzt aber noch methodistisch geschärften 
Scheidung zwischen Kirche und Welt, zwischen heiligen und pro- 
fanen Dingen, zwischen dem himmlischen und dem irdischen 
Vaterlande, erklärten sie es als Gewissenspflicht, ihre Kirche 
nicht durch politische Akte verunehren zu lassen. Dabei war es 

«) Abgedruckt bei ltniip, Preci.«, als Beilage VIII, p. 



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310 



Geschichte der Hchweizerisch-reformiurtcn Kirchen. 



freilich kein Geheimnis, dass bei manchen die eigene politische 
Partcistellung in hohem Grade dieses Urteil mitbestimmte. Die 
Kundgebung enthielt als solche anerkanntermassen nichts An- 
stössige8, abgesehen davon, dass sie eben politischer Natur war 
und von einer weltlichen Behörde ausging. 1 ) 

Da der Staatsrat der Weigerung gegenüber sich darauf be- 
rief, dass nach der Kantonsverfassung die Kirche der Staats- 
gewalt untergeordnet sei, so wurden jetzt die strenggesinnten 
Pfarrer erst recht erschreckt und entsetzten sich Uber einen 
Zustand, der, ob auch historisch und rechtlich begründet, ihnen 
nun doch, in dieser Schroffheit entgegentretend, als ungehörig 
und unnatürlich erschien. 41 Pfarrer erklärten, dass sie ebenso 
es als ihr Hecht, wie als ihre Pflicht betrachten, die Ver- 
lesung der Proklamation zu verweigern, und dass sie mit Ungrund 
der Widersetzlichkeit gegen die Behörde beschuldigt werden: 
„Will man aus der Kirche eine knechtische Kirche des Gut- 
dünkens der llegicrung machen ; eine Kirche, deren Pfarrer in 
politische Prediger, ja fast in Ausrufer, umgewandelt werden 
könnten, sobald die Gewalt es fordert, so ist das allerdings nicht 
die Kirche, die wir lieben, der wir unsern Dienst widmen. Müsseu 
wir infolge der Massregeln bürgerlicher Behörden unsere Ge- 
meinden verlassen, dann erinnert Euch, dass nicht wir es sind, 
die das gewollt haben und verantworten müssen." Durch das 
Gutachten einer grossen Zahl von waadtländischen Rechtsgelehrten 
wurde diese Auffassung unterstützt. 

Die Kirchenkommis8iou, die sich darüber auszusprechen hatte, 
missbilligte die 41 Pfarrer; die vier geistlichen „Classes" dagegen, 
die bezirksweisen Geistlichkcitsversammlnngen, wollten dieselben 
von jedem Vorwurf freisprechen. Allein am 'S. November 1845 
kam die Frage vor den Staatsrat, der nun sämtliche Angeklagte 
wegen Insubordination, begangen teils durch Nichtverlesnng jenes 
Erlasses, teils durch Abhaltung verbotener Gottesdienste, mit 
Strafen belegte. Ein Geistlicher, welcher die Proklamation nicht 
nur selbst zu lesen verweigert, sondern zudem einen andern 
damit beauftragten Beamten aus der Kirche gewiesen hatte, 
wurde auf die Dauer eines Jahres, ein anderer auf drei Monate 
und 42 weitere auf einen Monat suspendiert; es wurden ihnen alle 
Funktionen untersagt und das Einkommen ihrer Stelle, mit Aus- 
nahrae der Wohnung, auf so lange entzogen. 1 ) 



') Baup, Preeiss als Beilage IX, p. 104. 
? ; Baup, Freds, p. 142— IM. 



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V. 7. Staat und Kirche. Wandt. 



Jetzt entstand die neue Frage, ob die Staatsbehörde befugt 
sei, Geistliche zu strafen, deren Verfahren die kirchlichen Synoden 
als unaustössig bezeichnet hatten. Viele stellten sich jetzt auf 
die Seite der Verurteilten, die vorher ihr Auftreten missbilligt 
hatten, weil sie nicht zugeben konnten, dass eine so weitgehende 
Gewalt des Staates Uber die Kirche Uberhaupt zu dulden sei. 

Am 11. und 12. November vereinigte sich die Waadtländer 
Geistlichkeit in Lausanne zur Beratung Uber die Sachlage. Alle 
waren darin einig, dass die der Kirche angewiesene Stellung eine 
unwürdige sei, die man nicht stillschweigend sich gefallen lassen 
dürfe. Die einen wollten einen neuen Versuch machen, durch 
eine ernste Adresse an den Grossen Rat Garantien für die Zukunft 
zu verlangen ; Andere waren der Ansicht, dass kein fernerer 
Schritt mehr möglich sei, als Niedcrlegung des Pfarramts. Die 
letztern fanden sich in der Mehrheit : 15H 1 ) Pfarrer erklärten ihre 
Demission. In ihrer Anzeige heisst es: „Wir, die unterzeichneten 
Pfarrrer und Geistlichen, die Wächter des Gottesdienstes and der 
Religion, erklären Euch, dass wir uns zu Werkzeugen einer solchen 
Anmassung weder machen dürfen noch wollen. — Ihr habt sie ver- 
urteilt, obgleich sie kein Gesetz übertreten haben, trotz detn göttlichen 
Gesetz, welches sie freispricht. Durch dieses Urteil habt Ihr erklärt, 
dass die Gesetze das geistliehe Amt nicht mehr schützen, dass das 
Gesetz Gottes nicht mehr das oberste Gesetz des christlichen Dienstes 
in der Landeskirche sein kann. 11 

Die Folgen dieses Schrittes, in welchem sich, wie Alexander 
Schweizer in seiner bezuglichen Schrift sagt, ein allgemeines Ver- 
zweifeln an der Erträglichkeit der landeskirchlichen Verfassung 
Uberhaupt kundgab, mussten tief erschütternde sein. Der Waadt- 
länder Staatsrat verlangte und erhielt vom Grossen Rate ausser- 
ordentliche Vollmachten, um fUr die kirchlichen Bedürfnisse zu 
sorgen. Die Verlegenheit war um so grösser, die Uber IOC) frei- 
gewordenen Stellen plötzlich wieder zu besetzen, weil die grösste 
Zahl auch der Studierenden und Kandidaten sich zu den Demis- 
sionierenden stellte. Nur 89 Geistliche waren in ihren Stellungen 
geblieben. Durch ein ausserordentliches Reglement inusstc 184(3 
die Aufnahme in den Kirchendienst erleichtert werden, um ihre 
Reihen zu ergänzen. Die Ausgetretenen aber, deren nicht wenige 
dadurch sich und ihre Familien einer sehr ungewissen Zukunft 
preisgaben, denen somit jedenfalls eine seltene Charakterfestigkeit 



') Später wurden 173 und zuletzt 185 gezählt. Raup, I'recis, p. 4*2. Die 
Anzeige selbst p. 44. 



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312 liesehichre der »chweizertach-reformierten Kirchen. 

und Ueberzeugungstrcue nicht abgesprochen werden darf 1 ), er- 
klärten bald : „Dass wir frei und ohne Mitwirkung des Staates 
die Kirche, die unsere Reformatoren uns hinterlassen haben, re- 
konstruieren wollen. Sie wird, wenn wir sie erleben, die alte 
evangelisch-reformierte Staatskirche bleiben, aber unbesoldet vom 
Staate sein." 

So sollte es indessen nicht kommen. Es fand vielmehr eine 
Spaltung statt. Der Riss ging nicht bloss durch die Geistlichkeit, 
sondern durch das gesarate waadtländische Volk, indem der 
kleinern Zahl der Prediger die grosse Menge des Volkes anhing, 
die nationale Kirche behauptend; der grössern Zahl der Prediger 
aber folgte nur eine kleine Schar von Gläubigen, die mit ihnen 
Überzeugt war, dass es nicht mehr möglich sei, in der Laudes- 
kirche für sein Seelenheil in der richtigen Weise zu sorgen. Was 
freilich dem letztem Teile an Zahl abging, das ersetzte der Eifer 
und die Opferwilligkeit, während jene Mehrheit Uberwiegend ans 
indifferenten Kirchengliedern bestand. 

Es gelang denu auch den Ausgetretenen verhältnismässig 
rasch, die nötigen Mittel zu sammeln zur selbständigen Organi- 
sation. Nachdem am 10. November eine erste vorberatende Ver- 
sammlung mit 80 Abgeordneten stattgefunden hatte, wurde arn 
12. März 1847 die „freie Kirche des Waadtlaudes u begründet, die 
sich Uber viele Gemeinden des Landes erstreckte, fast Uberall 
neben dem vom Staate eingesetzten Pfarrer einen zweiten, von 
ihr aus eigenen Mitteln besoldeten Prediger erwählt und meistens 
auch eigene Kirchen erbaut hat. Die oberste Leitung erhielt 
eine gemischte Synode, in welcher 35 Gemeinden vertreten waren. 

Der Theologe der freien Kirche, Vinet, hat die eingetretene 
Spaltung beklagt; er war mit der Demission nicht einverstanden, 
da er die Veranlassung fUr ungenügend hielt, Uberhaupt Trennung 
aus Grundsatz , nicht aus Gelegenheit wollte. Er wurde 184(1 
wieder Professor der französischen Litteratur in Lausanne, starb 
aber schon im folgenden Jahr, als ein durch Geist, Originalität 
und Charakter wie wenige ausgezeichneter Mann ; freisinnig und 
lebendig-religiös zugleich, wurde er von den einen als Rationalist, 
von den andern als Pietist augesehen; man hat ihn deshalb, 
nicht ohne Grund, den französischen Schleiermacher genannt. 

Noch längere Zeit kehrte die Ruhe nicht wieder im Waadrf- 
lande. Häufig kamen tumultuarische Störungen der freien Gottes- 

1 In Hasel, in Zürich und in Bern wurden im ersten Augenblicke üeld- 
sainmlungen veranstaltet. Kirrhenlriatt 1*4»., 8. »>, '><>. 



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V. 7. Staat und Kirche. Wandt. }\\:\ 



dienste vor; besonders trauriges Aufsehen erregte der Ueberfall 
und die teilweise Zerstörung eines Saales im Krankenbause zu 
Echallcns, am 19. April 184G. 1 ) Die Verfügungen der Regierung 
reizten mehr als sie beschwichtigten. Ein Dekret vom 24. No- 
vember 1840 bestimmte: 

1. Alle religiösen Vereine ausserhalb der Staatskirche, die 

nicht durch das Gesetz gestattet sind, werden von heute 

an bis auf weiteres im Kauton untersagt. 
3. Die demissionierten Pfarrer, die gottesdienstliche Handlungen 

verrichten, sollen in ihre Heimatgemeinde zurückgeschickt 

werden. 3 ) 

In Ausführung dieses Befehls sollen wirklich Bibeln und 
Predigtbücher durch Ubereifrige Polizei konfisziert worden sein, 
als Beweise verbotener Erbauung.' 1 ) Die fast unglaubliche Haltung 
wurde vom Grossen Kate noch 1849 durch ein Dekret vom 
9. Juni ausdrücklich sanktioniert.*) 

Erst 1853 war die Krisis so weit Uberwunden, dass wenigstens 
die Prediger beider Kirchen wieder friedlich mit einander ver- 
kehren konnten. Am 1. Mai 1852 starb einer der Demissionäre, 
Antoine Monastier, der gewesene Pfarrer zu Chesaux, 1774 in 
Piemont als Waldenser geboren und bekannt als Verfasser einer 
Geschichte der Waldenser 5 ); am 21. März 1853 ebenso der Ge- 
schichtsschreiber der Demission, Charles Baup, Professor in Lau- 
sanne, geboren 1811. 

Die Spaltung des Waadtländer Volkes in zwei verschiedene, 
auf gleicher Lehre beruhende, ganz ähnlich organisierte und ent- 
sprechend in Gemeinden eingeteilte, mit den nämlichen Erbauuugs- 
mitteln wirkende Kirchen, die sich nur in ihrem Verhältnis zum 
Staate unterscheiden, war damit zu einer Thatsache geworden, 
die nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte, die vielmehr 
fortbesteht noch heute, wo die direkte Veranlassung dazu voll- 
ständig der Vergessenheit angehört. Beide Kirchen arbeiten neben 
einander, anfangs in schroffer gegenseitiger Abschliessung und 
feindseliger Eifersucht, dann in eiuera gewissen Wetteifer, der zu 
grossen Anstrengungen und damit zu einer intensiven Spannung 
des religiösen Lebens führte, aber auch viel Unnatur und un- 
gesundes Treiben mit sich gebracht hat. Mau kann vielleicht 

•• Sehw. Kirohenblatt Witi, S. **>. 
r , Ibid. 1*17, S. Äö. 
') Ibid. 1K1K, S. 32. 

*) Ibid. 1K4«>, 120, wo »1er Text in l't>bcr»t'tzuii{r abgedruckt i«t. 
: ; De Montet, Diet. biogr., II, p. 17s. 



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(iMchichtt! der scliwoizcrisch-refunniertcn Kirchen. 



zweifelhaft sein, ob das System der freien oder dasjenige der 
staatlieh gebundenen Kirche den Vorzug verdient, sicher aber ist, 
dass das Nebeneinanderstellen beider mehr Nachteil als Gewinn 
mit sieb bringt für eine normale Einwirkung der religiösen Grund- 
sätze auf das Volksganze. Das Gemeindeleben, das Familienleben, 
die Kindererziehung, diese Grundsäulen eines gesunden Volks- 
lebens, werden vielfach gestört und verzerrt, wo die Religion im 
täglichen Verkehr mit dem Nächsten nicht ein Motiv zum Frieden 
und zum Zusammenhalt bildet, sondern das Bewusstsein eines 
bittern Gegensatzes weckt. An die Stelle der glücklich über- 
wundenen konfessionellen Spaltung war jetzt nur eine andere 
getreten, welche die Bewohner des nämlichen Dorfes, die Glieder 
der gleichen Familie trennte, und schien die vielgehörte Behaup- 
tung zu bestätigen, dass religiöser Eifer schädlich sei. 

Dass in Genf durch die Verfassungsänderung von 1847 auch 
das Kirchenweseu einige Umgestaltungen erfahren hat, ist bereits 
erwähnt worden. Eine dein städtischen Leben entsprechende 
intensive religiöse Arbeit durch die Geistlichen, neben der Predigt, 
durch zahlreiche öftentliehe Vorträge apologetischer, kirchen- 
historischer und unmittelbar erbaulicher Art. ersetzte hier zum 
guten Teile, was der Kirche an äusserer Autorität abging. Die 
Einrichtung von fünf (sechs) Diakonicu und die Einteilung der 
Stadt in 2» 5 Seelsorgerbezirke erleichterte und ordnete ein kräf- 
tiges kirchliches Wirken. Die Staatsregierung gestattete hier 
gehende Freiheit und Uberliess die innere Kirchenverwaltung fas 
ausschliesslich dem gemischt zusammengesetzten K< 
die Wahl des Katechismus wurde 1854 sogar den 
anheimgestellt und nur an die Zustimmung des Consistoi 
bunden. 1 ) Erst 1855 fiel in Genf der weitergehende Antrag i 
völlige Trennung von Staat und Kirche, aber er fand im 
Kate nicht Zustimmung; 40 gegen 20 Stimmen haben ihn ver- 
worfen. Nicht lange vorher war II. L. Empeytaz, der Herold des 
„Kevcil u , in der Stille gestorben. 

In Neuen bürg genoss die Landeskirche von alters her 
innerhalb des staatlichen Kahmens ein solches Mass von Selbst- 
regierung, dass Ucbelstände, wie sie in der Wandt hervorgetreten 
sind, hier nicht empfunden wurden. Das Jahr 1848 brachte in- 
dessen eine politische Veränderung, die auch für die Kirche Folgen 
hatte. Mit dem Fall des aristokratischen Kcgierungssystems, das 
sich durch Parteinahme für den Sonderbuud unmöglich gemacht 



'.; Finsloi, K. Star., hV.K 



V. 7. Staat und Kirche. Neuenbürg. 315 



hatte, und mit der Annahme einer neuen Staatsverfassung, kam 
auch die Zukunft der Kirche in Frage. Man besorgte eine ernst- 
liche Gefährdung des bisherigen Bestandes, vielleicht eine Tren- 
nung, da man den führenden Personen wenig freundliche Ge- 
sinnung zutraute. Das vorsichtige „Kircheublatt" aus Basel meldete 
im Sommer 1848: „der directeur des cuites, Schulmann seines 
Standes, Oberhaupt politischer Klubs aus Liebhaberei, Staatsrat 
infolge der Umstände", habe einen Entwurf abgefasst zur Kirchen- 
organisation. 1 ) 

Die Spaltung wurde indessen vermieden. Die Verwaltung der 
kirchlichen Angelegenheiten ging Uber an eine Synode von 32 Mit- 
gliedern, von welchen zwei durch den Staatsrat ernannt, zwei 
Geistliche durch die Distriktskollegien und je drei weltliche Mit- 
glieder aus jedem Distrikt durch die Kirchgemeiuden zu wählen 
waren. 2 ) Die „Couipagnie des pastcurs" verlor ihre bisherige 
Stellung und nahm in einem „Hirtenbrief" Abschied von den Ge- 
meinden 3 ), und am '22. Januar 1850 trat die neue Synode zum 
erstenmale zusammen, eröffnet durch eine bemerkenswerte Rede 
von Dekan Dupasquicr. 4 ) 

Die Pfarrer wurden mit wenigen Ausnahmen in ihren Aemtcrn 
bestätigt, aber das Kirchengut zum Teil für anderweitige Zwecke 
verwendet; einige Konflikte mit dem Staate ergaben sich in Hin- 
sicht auf die Wah Willigkeit der Geistlichen und die Aufnahme von 
Fremden in den Kirchendienst. Das gewaltige Anwachsen vou 
La Chaux-de-Fonds nötigte 1HÖ4 zu einer Vermehrung der Prediger- 
stellen. Im nämlichen Verhältnis wie die einen sieh vou der 
Kirche fernzuhalten begannen, zeigte sich bei den andern die 
Neigung zum Separatismus. Eine religiöse Versammlung mit ganz 
freikirchlicher Tendenz fand, von cirka 600 Personen besucht, 
am 12. Juli 1840 in La Tourne statt. 

In der deutscheu Schweiz zog man die Konsequenzen der 
eingetretenen Veränderungen weit weniger rasch. Doch erregten die 
Ereignisse in der Waadt allgemeine Aufmerksamkeit und driiugteu 
zum Nachdenken Uber die grosse Frage der Zeit, auch wo keine 
unmittelbare Nötigung zu Umgestaltungen vorlag. 



Kirehenblatt 1*1*, S. Man wird e« begreiflich finden, daaa wir 
im folgenden, wo geschichtliche Darstellungen uns mehr und mehr im Stiche 
lassen, uns vorzugsweise an diese im Tbatsächlichen verhältnismässig voll- 
ständige und in der Beurteilung unbefangenste Quelle halten. 

*) Finsler, K. Stat., 48!» u. ff. 

•<i Kirchenblatt 1*49, 8. 7. 

4 ) Kirchenblatt 1850, S. 2:i. 



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,*ilf> (iescliichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Die Schweizerische Predigergesellschaft, am 4. und 5. August 
1Ö4<) in Hcrisau versammelt, stellte als Verhandlungsthema auf: 
Was haben wir von der freien Kirche zu halten, wie sie in 
gegenwärtiger Zeit teils sich verwirklicht hat, teils angestrebt 
wird? und der hier noch selbst anwesende Baup machte mit einer 
beredten Begründung der Waadtläuder Demission unverkennbar 
gewaltigen Eindruck. 1 ) 

In Ztlrich war 1839 bei Gelegenheit des „Strauss-Handels" 
der Wunsch kund geworden nach Einsetzung einer aus Geist- 
lichen und Weltlichen gemischten, dann aber auch mit vermehrten 
Befugnissen ausgestatteten Kirchensynode. Der Antragsteller im 
Grossen Rate war allerdings ein Theologe, der weiter als andere 
in die Zukunft schaute: es war Professor Alexander Schweizer. 
Er fand zwar Zustimmung in der Mitte der Geistlichkeit, aber 
sonst in seinem noch fast rein konfessionellen Kauton gar kein 
Verständnis dafür und nicht die geringste Geneigtheit, von den 
gewohnten und deshalb auch natürlich scheinenden, mit dem 
höchsten Ruhm der Stadt verwachsenen Ueberlicferungen aus 
der Reformationszeit irgendwie abzugehen. Als indessen im De- 
zember 1845 ein Sendschreiben der Züricher Geistlichkeit an die 
demissionierenden Pfarrer im Waadtlande bei den Staatsbehörden 
des eigenen Kantons Anstoss gab und zum Teil grossen Zorn 
erregte, als der „Schweizerische Republikaner" Uber diese von 
Antistes Füssli, Professor Schweizer und Diakon Fäsi abgefasste 
Adresse urteilte : „die ganze Machenschaft ist so gesalbt und mit 
geistlicher Weihe verschmiert, dass ein Laie nichts herausbringen 
kann, was irgendwie einem Gedanken gleichsähe" — da begannen 
manche zu zweifeln, ob angesichts solcher Stimmung eine fernere 
Kirchenleitung durch den Staat als „Landesbischof" möglich seiu 
werde. Doch auch der Vorschlag des Antistes Füssli (7. November 
1848), die immer noch einfach der Regierung zustehende Wahl 
der Pfarrer deu Gemeinden selbst zu Uberbissen, fand keine Be- 
rücksichtigung, wurde vielmehr so sehr als ein reaktionär- 
hierarchischer Gedanke verdächtigt, dass der allgemein hoch- 
geachtete Mann in Ungnade fiel und seiner Neuwahl zum Antistes, 
im Dezember, die obrigkeitliche Bestätigung versagt ward. Die 
Kirche wurde 18Ö0 neuerdings als reine Staatsanstalt erklärt, 
entgegen dem Gutachten der Synode, welche, am £>. und 0. Februar 
ausserordentlicher Weise versammelt, wiederum für eine freiere Or- 
ganisation einzutreten versuchte. Nur eine Neugestaltung des 



') Bericht über die Verhandlungen im Kirehenbhtt 1S4«, S. 147 u. ff. 



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V. 7. Staat und Kirche. Zürich, SchaftliaiiNen. 317 



Kirchenrats wurde erreicht, welche aber das Verhältnis nicht 
veränderte. 1 ) Die „auffallende" Berufung von Aloys Emanuel 
Biedermann, Pfarrer zu Mönchenstein und Herausgeber der „Kirche 
der Gegenwart", zur theologischen Professur an der Züricher 
Universität (Juni 1850) vermehrte allerdings die Bedenken, ob es 
richtig sei, die hergebrachten kirchlichen Einrichtungen einfach 
fortbestehen zu lassen. Hatte auch die feierliche Rückkehr der 
in Luzcrn weggenommenen Waffen Zwingiis nach Zürich, am 
13. Januar 1848, grosse Freude erregt und das landeskirchliche 
Bewusstsein gehoben, so regte sich doch das Sektenwesen und 
die Neigung zum Separatismus mit Macht. 2 ) 

Die Bibel- und Missionsgescllschaft nahm am 1. September 1853 
einen Bericht des geweseneu Antistes Füssli entgegen, wonach 
sie mit ihren bescheidenen Mitteln während 40 Jahren ungefähr 
24,000 Bibeln und Neue Testamente verteilt hatte. 

Ein neues Kirchengesetz, über welches die Synode am 25. und 
20. Oktober 1853 eingehende Beratungen pflog, bestätigte und 
ordnete im wesentlichen nur das bestehende Verhältnis *), während 
allerdings die gleichzeitige Umgestaltung im Civilrechte ein weiteres 
Stück des öffentlichen Lebens, nämlich das gesamte Eherecht, 
der Mitwirkung der Kirche entzog, indem sie Verlobung, Trauung 
und Scheidung unter rein bürgerliche Gesichtspunkte stellte. 

Auch die Verhandlungen Uber die Formen der Entlassung 
und Abberufung der Geistlichen (1852), sowie Uber das Verhältnis 
des Religionsunterrichts zur Volksschule (1853) zeugten von wenig 
freundlichem Sinne gegen die Kirche und ihre Aufgaben. An neu 
erstellten Pfarrgemeinden ist aus dieser Periode einzig Wollishofen 
zu nennen (1854). 

Die Vorarbeiten für ein neues Kirchengesangbuch, welche 
einige Jahre gedauert hatten, fanden 1851 einen glücklichen Ab- 
schluss mit einem Werk, das allseitig gelobt und gut aufgenommen 
wurde, und 1855 erhielt auch eine Revision der Liturgie die 
Gutheissung des Grossen Rates. 

In Schaff hausen war der Charakter der Staatskirche so 
stark ausgeprägt, dass der Kleine Rat noch 1842 darüber zu 
entscheiden hatte, ob um 8 Uhr oder um 9 Uhr zur Kirche ge- 

V) Finder, K. Stat.. S. 44. 

■) Finder, lieber das Sektenwesen im Kt. Zürich, Kirchenblatt 1*47. 
8. 101. Vergl. auch eine xehr bemerkenswerte Reihe von Artikeln des Näm- 
lichen: Das Züricher Volk in rcligiös-tüttlicher und kirchlicher Beziehung, 
im Kirchenblatt 18öi», 8..2Ö u. ff. 

») Kine eingehende Darstellung der damaligen Züricher Kirchenver- 
faMauug Kibt Finaler, Kirchl. Stat., S. 44—71. 



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318 Geschichte der sehweizeriseh-refortnierten Kirchen. 



läutet werden solle. Seit 184(5 regte sich indessen auch hier das 
Verlangen nach einer Kirchenverfassung. Arbeiten zur Revision 
der Gottesdienstordnung brachten es lebhaft zum Bewusstsein, 
wie wenig es angehe, dass zwar der Staat sich von der Kirche 
emaneipiere, aber in kirchliche Dinge mehr als je hineinregiere. 
Der Freiheit des Staates von der Kirche sollte die relative Frei- 
heit der Kirche vom Staate entsprechen. Eine gemischte Synode 
wurde augestrebt, aber ein bezügliches liegen reu vom Grossen 
Rate (15. Juli 1841») abgelehnt. 

Kine zeitgemässe Acnderuug des noch immer Üblichen 
Heidelberger-Katechismus wurde 1849 beschlossen, die eidliche 
Verpflichtung der Prediger auf die Helvetische Koufession 1850 
in die Form eines Gelübdes umgewandelt, durch ein neues Schul- 
gesetz im gleichen Jahre die Kompetenz der Kirche in der Schul- 
aufsicht noch mehr beschnitteu und 1851 die Mitwirkung der 
Ortsgeistlichen in der Armenpflege durch Uebcrtragung der Auf- 
gabe von der Kirchcuvorsteherschaft auf den weltlichen Ge- 
meinderat beseitigt — aber erst 1854 entstand endlich ein „Kirchen- 
organisationsgesetz". Es brachte zwar die Wahl der Pfarrer durch 
die Gemeinden, unter Vorbehalt blosser Bestätigung, aber keine 
gemischle Synode; es schaffte die Bekenntnispflicht ab, aber be- 
schränkte sowohl die Befugnisse der Kirchgemeinderäte, als 
auch die der Geistlichkeits-Synode, welche wie bisher nur An- 
träge stellen durfte. 

Das reine Staatskirchentum bestand fort, so das6 noch 1870 
der Pfarrer Johann Schenkel in einer Synodalrede klagend aus- 
rufen konnte: „Ist es nicht eine Schmach, wie die Kirche ihre 
Lehrbücher, ihre Liturgie, ihr Gesangbuch bis ins eiuzelste hinein 
mus8 korrigieren, wohl gar sich oktroyieren lassen von solchen, 
die an ihrer eigentlichen Aufgabe kein Interesse zeigen, mög- 
licherweise derselben feindlich gegenüberstehen. Ist es nicht eine 
Schmach, wenn die Kirche sich ihre Verfassung muss machen 
lassen von solchen, die ausdrücklich wollen, dass sie möglichst 
wenig Eiuflus8 habe !" l ) Dem Ueberhandnehmen der Sekten glaubte 
man durch die Bestimmung wehren zu können, dass den Pfarrern 
untersagt wurde, ohne besondere Genehmigung des Kirchenrates 
ausser an Sonntagen und ausserhalb der Kirche irgendwo Re- 
ligionsübungen abzuhalten. 

Am 13. Februar 185;) starb in hohem Alter (geboreu 3. Ja- 
nuar 1775) der als Kirchenhistoriker hochverdiente Melchior 

',) Bächtold, Die kirchliche (Jesetzgehung im Kt. Schaffhau.scn in den 
letzten 4<> Jahren, in Meilis Theo!. Zeirschr., VI 8. 12t* u. ff. 

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V. 7. Staat und Kirche. Thurgau, St (lallen. 319 



Kirclihofer, seit 1808 Pfarrer zu Stein a./Rh.-, Verfasser teilweise 
schou erwähnter biographischer Arbeiten Uber Sebastian Hof- 
meister (1810), Oswald Myconius (1813), Werner Steiner (1818), 
Berchtold Haller (1828) und Wilhelm Farel (1831), der Schaff- 
hauscr Jahrbücher u. s. w., 1840 von der Universität Marburg, 
auf welcher er einst seine Studien gemacht, durch den Doktortitel 
ausgezeichnet. 1 ) Am 14. Juli 18f>4 verlor Schafthausen auch seiuen 
Antistes, den durch seine innige Frömmigkeit ausgezeichneten 
Dekan David Spleiss, geboren 1780, welcher in den Jahren 1818 
und 1819 ein Hauptfordercr der Erweckung geweseu, dann aber 
1841, mehr des Gegensatzes als der Aehnlichkeit wegen, Härtere 
Nachfolger geworden war.*) 

Der evangelische Teil des Kantons Thurgau beschäftigte 
sich ebenfalls mit der unabweisbaren Frage der Organisation des 
Kirchenwesens und brachte im Laufe des Jahres 1851 einen 
Kirchenvcrfassungsentwurf zu stände, welcher die Zustimmung 
des Grossen Rates erhielt. Als Vermittlung mit der Staatsbehörde 
diente der geistlichen Synode ein gemeinsam bestellter Kirchen- 
rat. Gegenstände ihrer Heratungen, die in Weinfeldcn stattfanden, 
waren die KaudidatenprUfungen, die Ordinationsform und die 
Bekenntnis-Verpflichtung, auch die Erstellung eines Gesangbuchs, 
zu welchem Zwecke 1854 eine besondere Kommission ernannt 
wurde. 

Der paritätische Kauton St. Gallen, in welchem noch 18Ö0 
von Gesetzes wegen sieben Zwangstaufcu vollzogen worden sind, 
erfuhr 1852 für seine reformierten Gemeinden eine teilweise 
Aendcrung, indem der evaugelische Centrairat aufgehoben und 
dagegen eine Kirchensyuode geschalten wurde. Uuter dem Vorsitz 
von Kirchenrat J. Scherrer, Pfarrer zu St. Leonhard in St. Gallen, 
ging dieselbe, 29. —30. Juni 1852, mit Energie an die Erneuerung 
der Gottesdienstordnung und an die Herstellung eines Katechismus. 
Der letztere, dem zürcherischen nachgebildet, wurde schon im 
folgenden Jahre staatlich gutgeheissen und beendete glücklich 
einen jahrelangen tiefgreifenden Kampf. Dabei wurde auch das 
Gemeiudelcben organisiert und die Kirchenvorsteherschaften als 
lokale Aufsichts- und Sittenbehörden bezeichnet, zugleich als Ehe- 
gerichte in erster Instanz. 

Die hergebrachte Unabhängigkeit der evangelischen Ge- 
meinden in Appenzell A.-Kh., welche 1852 in dem Dekan Frei 

'.) Hagelibach, in Herzogs theol. K. E., VIII, 19. 

-! Oben S. 234. — Nekrolog hu Kirchenblatt 1854, S. 12!*. 



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:520 



(Jeschichte der schweizerisch-relormierten Kirchen. 



ein angesehenes Hanpt verloren haben, begründete von selbst 
eine etwas freiere Stellung zum Staate. Der Versuch der Synode, 
durch einen gemeinschaftlichen Katechismus ein geistiges Band 
zu schaffen, scheiterte au den vorhandenen Verschiedenheiten in 
Anschauung und Ueberlieferung. 

Aus ähnlichen Ursachen erfreute sich evangelisch - Glarus 
schon seit 1844 einer gemischten Synode mit Gemeindevertretung, 
sowie einer Kirchenkommission als gemeinsamer Verwaltungs- 
behörde; 1845 konnte in aller Ruhe die Prediger-Ordnung ver- 
bessert werden. „Es herrscht Windstille", berichtete das „Schwei- 
zerische Kirchenblatt". 1 ) Diese Stille wurde jedoch arg unter- 
brochen, als die roh-freidenkerischen Predigten des Pfarrers zu 
Mollis, Ulrich Wagner, zwar ebenso rohen Beifall fanden, aber auch 
Anstoss erregten und die Möglichkeit seiner Amtsentsetzung er- 
wogen werden musste. Da das Verhältnis des Pfarrers zu seiner 
Gemeinde auf einem freien Vertrag mit der letztern beruhte und 
diese selbst auf seiner Seite stand, so war es nicht leicht, dem 
widerwärtigen Zustand ein Ende zu machen. 2 ) Von 1851 au gab 
die Synode einen regelmässigen Amtsberieht Uber ihre Thätigkeit 
im Druck heraus. 

Die neue Staatsverfassung, welche Basel-Stadt sich 184f> 
gab, Hess das Kirchenwesen nicht unberührt. Die evangclisch- 
reformierte Kirche wurde als Landeskirche bezeichnet, aber alle 
diejenigen Bestimmungen, welche, diesem Ausdruck entsprechend, 
zum Schutz der Kirche und ihrer Wirksamkeit bisher aufgestellt 
gewesen waren, nunmehr als unvereinbar mit dem Grundsatz der 
Glaubensfreiheit beseitigt, so dass von der „Landeskirche" nichts 
anderes blieb als die grössere Abhängigkeit von dem Gntfinden 
staatlicher Behörden auch in innern Augelegenheiten. 

Kein Geringerer als der berühmte Physiker Chr. Friedrich 
Schönbein 3 ) stellte 1848 im Grossen Rate den Antrag auf ab- 
solute Religionsfreiheit und vollständige Beseitigung aller auf 
das Bekenntnis sich beziehenden Rechtsschranken bis zur letzten 
Konsequenz der Trennung von Kirche und Staat. In . lebhafter 
Debatte wurde am 7. Februar 1848 die Frage behandelt. Die 
Forderung, die bei Schönbein selbst von streng religiösen Motiven 
eingegeben war, fand zwar von zwei entgegengesetzten Seiten her 

'.. Kirchenblatt 1*1«, S. 204. 

- v > Trlunpi, Chr., Darstellung <ler Entsetzung von Pfarrer t\ Wagner i" 
Mollis, 1HT,2. — Kirchenblatt l*öl, S. 11!> u. 160. 

') Der Entdecker «1er Sehies.sbauimvolle, Professor an der Universitär, 
gi-storben 1MH. Allg. D. Biogr., XXXII, Z*>. 



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V. 7. Stnnt und Kirche. Basel. 



Unterstützung, aber schliessliche Ablehnung durch die vor einer 
gefährlichen Neuerung zurückschreckende Mehrheit. Sogar der 
Wunsch nach einer eigenen Kircheuvcrfassung wurde als „hierar- 
chisch" bezeichnet. Als charakteristische Parallele einer gemein- 
verständigen Nützlichkeit betrachten wir den im Dezember 1850 
eingebrachten Antrag, die Universität aufzuheben und in eine 
Gewerbeschule umzuwandeln! 

Die Einfuhrung eines neuen Kirchengesangbuchs war 184!) 
gelungen; dasselbe wurde aber schon 1854 durch ein neues er- 
setzt. Im Kultus blieben die an den lutherischen Typus anlehnenden 
Formen auch ferner herrschend, Haus- und Kranken-Kommunion 
in allgemeiner Uebung. Am Weihnachtstag 1847 wurde zum ersten- 
mal die Einführung eigener sogenannter Gesangsgottesdienste 
versucht. 

Um so intensiver bewegte sich hier das Wirken der freiwilligen 
religiösen Vereine mit ihren verschiedenartigen Zwecken zur 
Förderung des Reiches Gottes im einerseits individualistischen 
anderseits internationalen Sinne des Wortes. Zu den Werken der 
äussern uud innern Mission 1 » trat ein neues hinzu: am 11. No- 
vember 1853 konnte das in Hieben begründete Diakonissenhaus 
das erste Jahr seines Bestehens feiern. Leider spaltete sich 1854 
die Bibelgesellschaft Uber der Frage, ob die heil. Schrift mit oder 
ohne Apokryphen zu verbreiten sei. 2 ) Die allgemeine Achtung 
vor der kirchlichen Sitte und der frommen Gesinnung bildete ein 
gemeinsames Band, das die Bevölkerung zusammenhielt, den ab- 
weichend Denkenden Zurückhaltung auferlegte und einen Gegen- 
satz zur Landeskirche nur ausnahmsweise aufkommen liess. Wir 
haben in dieser Hinsicht nur einen strengen Separatisten zu 
nennen, den Notar Nikiaus Beruoulli, dessen Flugschrift: „Die 
herrschende Kirche und ihre Gründe, andern zu wehren", aller- 
dings erst 18(54 erschien. Bei der Vergleichung der Zeiten konnte 
man nicht unrichtig sagen: „Früher war weniger christliches 
Leben, aber mehr allgemeine Gottesfurcht". 8 ) 

l'ebcln Eindruck machte in der sonst in friedlicher Einfach- 
heit lebenden Baseler Landschaft, die erst 1855 nach einer 
Kirchenverfassung riet*), das wenig motivierte „Wegwähleu" des 

W. HotViimiin, Die «v. Mis>ioii?*t?esoltscliatt in Ba.«cl im Jahr 1M2. 
H.isft 1S-L>. 

-i Meager, (iewh. d. Hihi., S. ;j->7 n. tf. 

i Der religiöse Zustand von liast-l im Jahre lrtmund lS'/O, im Kirehen- 
l»l;.tt 1S.-K», iS. 13 Ii. tX. 

Vi ^ynodalversninmlimg vom 11. Mar/. lSäTi. 

B I o c «<• h , (»euch, tlcr *cbwcU. ref. Kirchen. Bd. 11. -1 



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o22 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Pfarrers zu Arisdorf. Ein weit bedenklicheres Symptom aber für 
die Volkstümlichkeit der Kirche und die Möglichkeit des Fort- 
bestandes einer Landeskirche war es, wenn damals aus dem 
Aar gau berichtet wurde: Die Verlegenheit, bei der Abendmahls- 
feier Kclchhaltcr zu linden, sei so gross, dass man das Ehrenamt 
hie und da an schlecht beleumdete Männer, au Katholiken über- 
trage, oder auch den Oeineindeweibcl dazu anstelle. 

Vermöge der eigentümlichen Verhältnisse, in welchen die 
57,000 reformierten Btindner unter 3S,000 Katholiken (1847) 
lebten, wurden hier die Uebelstände des reinen Staatskirchcntums 
weit weniger als anderswo empfunden. Die starke Abhängigkeit 
der Pfarrer — ihre Zald wird 184!) auf 103 *) angegeben — von 
ihren Gemeinden und der geringe Umfang, richtiger gesagt die 
geringe Einwohnerzahl der letztern, und wohl auch die patriarcha- 
lischen Sitten der in kleinen Ortschaften zerstreut lebenden Be- 
völkerung, die zweckmässige Einteilung in neun Colloquien* 
besonders aber die traditionelle Volkstümlichkeit der wan 
Synode, machte die Bünduer Kirche auch in den alten F< 
des Pvcgierungs-Episkopatcs doch zu einer Volkskirche. 

Dass indessen der Wechsel der Zeiten nicht spurlos geblieb 
und eine gewisse kirchliche Gärung auch in diesen Thälern < 
getreten sei, beweist ein neues Ehegesetz vom 29. November 
und die im gleichen Jahre in der Bünduer Geistlichkeit lebh 
erörterte Frage Uber die Notwendigkeit der Kirchenzucht Die 
Verfechter der beiden grundverschiedenen Anschauungen be- 
kämpften sich eine Zeitlang mit solcher Leidenschaft, dass nur 
ein gegenseitiger Widerruf grösseres Aergeruis und bleibende 
Zerwürfnisse zu verhindern vermochte. 3 ) 

Mit einer Revokation endete auch die Bewegung, welche 1853 
das evangelisch gerichtete und mit gewissen Hoffnungen betrachtete 
Auftreten des Kanonikus Iseppi im Puschlav unter seiner Um- 
gebung hervorgerufen hatte. Die Reihe der politisch-religiösen 



Konvertiten hingegen vermehrte 1854 der als Historiker um seinen 
Kanton und die Schweiz verdiente alt Bundesstatthalter Theodor 




Nach Finslers K. Stat. iS. '2$o> 110 Geineinden. 



? , oh dem Wald. Unter dem W.ild, Ober-Enpidin. Unter-Engadiü, Chur. 
Sclmnti^, ßer-ell, l>av..s. Pnittigau. jjM 

•'■< s.diw. Kin lienblatt S. '.»•'..— Oer Pfarrer Willi, lßelin zu Lernens 
erklärte 1 m ."> 1 seinen Austritt aus dem Kirchendicii!»t, um eine Stelle als 
Evangelist der freien Kirche in Hern anzunehmen, weil in der Landeskirche 
die „coiisura t'ratnmr vollständig aufgehört habe. 




V. 7. Staat und Kirche. Hern. 



323 



von Mohr, als er vor seinem Tode noch den Uebertritt zur ka- 
tholischen Kirche vollzog. 1 ) 

Sehr bemerkbar war der Einfluss der Westschweiz auf Hern, 
wo auch die persönlichen Beziehungen am stärksten mitwirken 
konnten. Die grosse Demission der Waadtländer Pfarrer lebte 
man hier vielfach innerlieh mit; die Märtyrer ihrer Ueberzeugung 
erweckten Sympathien auch bei denen, welche ihren Glauben 
nicht teilten, und Messen, was dort geschehen war, als die einzig 
logische und grundsätzlich richtige Auseinandersetzung von Gegen- 
sätzen ansehen, Uber deren wirkliches Vorhandensein man sich 
nicht länger täuschen wollte. Eine schon früher erschienene Schrift, 
welche die Ausspruche der Reformatoren Uber das Recht der 
Exkommunikation als Zeichen der wahren christlichen Kirche 
'zusammenstellte 8 ), erhielt jetzt vermehrtes Gewicht angesichts 
<ier Thatsachen. 

Wie im Waadtlande selbst, so mischten sich auch in Bern 
die politischen Parteistellungen ein. Die revolutionäre Wahl eines 
Verfassungsrates im September 184:") erschien vielen als ein 
schroffer Bruch mit der Vergangenheit, der auch die Kirche un- 
aufhaltsam in einen Strudel hineinziehen müsse und dem ernsten 
Christen die Pflicht nahe lege, dem öffentlichen Leben Uberhaupt 
den Kücken zu wenden. 

Andere erblickten darin umgekehrt die Aufforderung, den 
Fortbestand der vaterländischen Kirche als Landeskirche durch 
eine zeitgemässe Reorganisation ihrer Einrichtungen zu er- 
möglichen. Am 22. April 184<> tagte in Biel eine freie Versamm- 
lung von 130 bernischen Geistlichen zur Besprechung der Lage. 
Den Vorsitz führte Pfarrer Alphons Bandelier in St. Immer, 
später Mitglied des Regierungsrates, das Protokoll der noch junge 
Eduard Güder, damals noch Vikar in Biel, und mit ihm Pfarrer 
Cunier in Neuenstadt. Die Versammlung wollte die Gelegenheit 
der Erneuerung der bürgerlichen Konstitution dazu benutzen, um 
der Kirche eine selbständigere Stellung zu schaffen. Sie verfasste 
eine „Vorstelluug an den Verfassuugsrat, die kirchlichen Ange- 
legenheiten betreffend" 3 ), sprach im allgemeinen ihre Zustimmung 
aus zu dem bereits vorliegenden Verfassungsentwurf, verwies in- 
dessen auf „die zum Bewusstsein gekommene Inkonsequenz zwi- 
schen dem aus dem Geiste der Neuzeit erwachsenen Staatsgebäude 

') Allff. Ü. Hiotfr., XXII, 73. 

7 ) Zeugnisse der drei seligen Kcforinatoren, Calvin, Zwingli und Luther, 
für die Kirchen- oder üusszucht. Hern 1KK>. 
3 ) Biel im. 



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;5J4 (Jeschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



und der aus früheren Tagen gekommenen (iestaltung der Kirehe u 
und bezeichnete die „Lösung dieser Frage als die wichtigste aber 
auch schwierigst* Anfgahe >l,y we hst* n Zukunft". Sie verlangte: 
., Keine Trennung von Kirche und Staat, aber, um das zu vermeiden, 
ein grösseres Mass von Freiheit dir Kirche in rein kirchlichen 
Dingen, in Lehre und Kultus. Sonst befände sich die reformierte 
Kirche in unserem Lande nicht allein weit ungünstiger gestellt als 
die römisch-katholische, sondern selbst jede beliebige separatistische 
Glaubensgemeinschaft, sobald sie sich legitimiert hätte, würde sich 
von nun an einer ausgedehnteren Freiheit zu erfreuen haben, als die 
Gesamtheit drr liekrnner unseres Glaubens." Deshalb keine blosse 
Geistlichkeitssynode, sondern Einführung der Presbyterialverfas- 
lllllg in unserer Kirche: „Dem volkstümlichen Elemente in der 
Kirche verschafft sie Geltung : den Grundsätzen des Protestantismus 
ist sie gemäss, der reformierten Kirclie von alters her eigentümlich, der 
Entwicklung eines tüctdigen relijiöscn Geitieindelebens vor den andern 
Verfassungswcisen günstig" (S. 11). Eiue aus Geistlichen und frei- 
gewählten Gemeindeabgeordneten zusammengesetzte Gcneral- 
synode soll die innern Angelegenheiten der reformierten Kirche 
ordnen unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Genehmigung oder 
Verwerfung; in nicht rein kirchlichen, sondern gemischten Ange- 
legenheiten die Regierung entscheiden, jedoch keine allgemeinen 
Veränderungen durch Gesetze und Dekrete vornehmen, ohue 
vorher das Gutachten der Synode eingeholt zu haben. 

Die Anregung war zu sehr in der Lage begründet, als dass 
sie nicht hätte rnterstützung finden sollen. Kine Flugschrift 1 ) 
erinnerte daran, dass Predigtamt und Kirche nicht selten mit ein- 
ander verwechselt werden, dass es aber Zeit sei, den Unterschied 
wieder ins Gedächtnis zu rufen und der Laienwelt — aber aller- 
dings nur dea Gemeindegliedern — PHichten und Rechte in der 
Kirche zuzuweisen. „Nur auf diesem Wege ist Glaubensfreiheit 
innerhalb des Staates möglich" 1 , und „diese Freiheit des Glaubens 
muss als eine der notwendigsten Bedingungen bürgerlicher Frei- 
heit betrachtet werden." 

Nun trat aber auch die offizielle Kirche selbst, die bisherige 
Generalsynode, mit einer „Vorstellung- ein (vom 23. Juni 184t>) 
und sprach es ihrerseits aus : „ Wir wünschen eine Kirchenverfas- 
sung, die in uns* rn Gemeinden und im christliehen Volkslebtm 
Wurzeln schlage, sie ror religiös*, r Gleit hi/iiltig'n it cfx nso sehr, als 
vor separatistischer Zersplitterung und sckticrcrischeti Verirrtingen 



1 Die Hemer Kirelu'iifiage. dem YVrf':i«Mimg«rat gewidmet. 



V. 7. Staat und Kirche. Born. 



H25 



zu bewahren vermöge, und in der das Predigtamt mit Freudigkeit 
und Segen verwaltet werden könne" 

Der Verfassungsrat ging darauf ein, da auch die Vertrauens- 
männer der neuen politischen Machthaber sich daflir aussprachen 1 ), 
aber als es zur Ausführung kommen sollte, wurde zur Beratung 
eines Gesetzesentwurfes durch den Justizdirektor, der jetzt auch 
die Kirche leitete, eine Kommission ernannt von so zweifelloser 
Einseitigkeit, dass ihren Arbeiten zum voraus die Grundbedingung 
des allgemeinen Zutrauens abging. 8 ) 

In verhängnisvoller Weise fiel der Zellerhandel hinein. Der 
Gang dieser Angelegenheit Uberzeugte die einen mehr als je, 
dass die Interessen der Kirche in den Händen religiös-indifferenter 
Politiker schlecht gewahrt seien, und brachte die andern zur 
Erkenntnis, dass grössere Freiheit der Kirche nicht ohne Gefahren 
sein dürfte, weil die Mehrheit des Bernervolkes weit mehr am 
alten Glauben hänge, als die politischen Wortführer angenommen 
hatten. Das ungeduldige Drängen nach schärferer Scheidung 
beider Gebiete hatte ebenso sehr zugenommen, wie die Abneigung 
davor und das Misstrauen dagegen. Zwei der gemassregelten 
Geistlichen — der Zuchthausprediger v. Fcllenberg und der Vikar 
Ed. v. Wattenwyl — verliessen nicht allein den Kirchendienst, 
sondern auch die Landeskirche. Der angesehene Jurist Dr. Rud. 
Wyss veröffentlichte seine Schritt: „Ueber die Rechte der 
evangclisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern" (Bern 
1847); Pfarrer Baggesen eröffnete die Synode vom 15. Juni 1847 
mit einer sehr bemerkten Rede „Ueber Kirche und Staat". Aber 
obwohl auch die Kapitelsversaunnlungen von Xidau, Thun und 
BUrcn im Sommer 1848 den Wunsch nach dem verheissenen 
Gesetz erneuerten, zeigte sich wenig Geneigtheit dafür, und ein 
erster Entwurf wurde bei Seite gelegt. Dass die Regierung alle 
noch bestehenden Privatansprüchc auf Kirchensätze und Kirchen- 
stühle durch ein Dekret beseitigte, bot keinen Ersatz für das 
umsonst erhoffte Selbstkonstituierungsrecht; dass sie gleichzeitig 
die KirchengUter — gegen den Protest der Dekane — zu Händen 
der Staatskasse zu verkaufen begann und für die den Pfarrern 
zur Benützung überlassenen Grundstücke eine Verzinsung ver- 

•) Buchdrucker Weingart und Pfarrer Weyermann, der am Freischarenzug 
persönlich teilgenommen, dann die Er öffntin gepredigt beim Zusammentritt 
des Verfassungsrat* gehalten hatte (18. März). Taghlatt der Verhandlungen 
des Verfassungsrates von 18 W, Xr. 38, S. 13—24 (Ii. Mai 184H). 

Weingart, Weyermann, Prof. Kies, Pfarrer Züricher, und V. Ochsenhcin 
als Präsident. 



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langte 1 ), verstärkte vielmehr das Geflibl vollständiger Recht- 
losigkeit, reifte teils trübe Resignation, teils desparate Entschlüsse. 

Das Schweizer-Kirchenblatt machte im Herbst 1849 über die 
Bettagsproklamationen der verschiedenen Kantonsregierungen die 
allgemeine Bemerkung: „Die Feier fallt auseinander, wobei die 
eine Hälfte sich immer mehr ins Weltliche verflacht, die andere 
sich in das rein Geistliche, Individuelle, Subjektive zurückzieht" 2 ); 
den bernischen Erlass nannte diese Stimme „ein merkwürdiges 
Aktenstück zur schweizerischen Kirchcngeschichte des XIX. Jahr- 
hunderts". 

Gleich nach dem Bettag (Ii). September) versammelte sich 
die kantonale Prcdigergesellschaft in Burgdorf. Pfarrer A. Immer 
in Büren, dem wir hier zum ersten Male begegnen, sprach Uber 
die Frage: „Wie ist dem Antichristentum der Jetztzeit entgegen 
zu wirken?" Man beschloss eine Eingabe an die Staatsbehörde 
mit der Bitte um Vorkehren gegen den Missbrauch der Presse 
und zum Schutz der christlichen Religion und Sittlichkeit. 
Noch unmittelbarer wurde die Stimmung durch die zweite zur 
Erörterung kommende Frage berührt: „Ist Trennung von Kirche 
und Staat wünschbar?" Pfarrer Romang hatte hier die erste 
Antwort zu geben: Er sprach nicht für diese Lösung, aber auch 
nicht dagegen : glaubte aber die Möglichkeit einer solchen Wendung 
vorsehen und die Kleinmütigen ermuntern zu sollen. „Seine mit 
steigernder prophetischer Begeisterung vorgetragene Rede" endete 
mit dem Satze: „Mit dem Schiffbruch Pauli kam das Christentum 
in die Hauptstadt der heidnischen Welt, nach Rom. Gott der Herr 
wusste aus den Planken und Trümmern den Wunderbau der 
abendländischen Kirche aufzuführen ! u *) 

Besonders schlimm war es dabei, dass die Regierung den 
Schein nicht loswerden konnte, mit der rohen Religionsspötterei 
einiger Zeitungsblätter und Flugschriften im Einverständnis zu 
stehen, weil sie die Gottlosigkeit als Bundesgenosse betrachte 
im Kampf gegen die veralteten Vorurteile religiöser und politischer 
Pietätsgesinnung. Gestützt auf offenkundige Vorgänge sprach ein 
sehr vorsichtiges Blatt es aus: „Man sollte sich daher jetzt nicht 
beklagen, wenn das Volk anfängt zu glauben, die Machthaber 
hätten selbst Freude an solchem antichristlichen Treiben. 4 ) 



'< Vnrwtellunjr an den Grossen Mut betreffend die l'l'arr^iiter. Bern 18-ti*. 

•! Kirchenblatt 18W, S. IV» u. ff. 

1 Kirchenblatt 184*». .S. 17. r >. 

V Kirchenblatt 1STX», S. 81. 



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V. 7. Staut und Kirche Bern. 



327 



Als uun im Mai 18Ö0 ein Wechsel der Personen und Grund- 
sätze eintrat und eine Partei zur Herrschaft gelangte, deren erster 
Programmartikel erklärt hatte: „Wir wollen wieder ein christliches 
Volk sein!" - und deren zusammenhaltender Einigungspunkt 
genau genommen weit mehr religiöser als konstitutioneller Natur 
war — als der neuerwählte Kegierungsrat seine Funktion mit 
einem feierlichen gemeinsamen Kirchgang ins Münster antrat, 
da konnte wohl die ehen versammelte Synode die Hoffnung hegen, 
dass jetzt endlich eine gedeihliche Kirchenverfassung zu stände 
komme und der Friede zwischen Staat und Kirche geschlossen 
werde. 1 ) 

Die Hoffnung wurde nicht gauz getäuscht. Schon im Oktober 
( lf>. — 17.) hatte die zu einer ausserordentlichen Synodalversamm- 
lung berufene Geistlichkeit einen bezüglichen Entwurf zu beraten, 
und nach mancherlei weitern Besprechungen -) war die Angelegen- 
heit so weit gediehen, dass am 9. Januar 1852 der Grosse Rat 
ohne Widerspruch das Gesetz annahm und provisorisch, vom 
1. März hinweg, für zwei Jahre in Kraft erklärte. 3 ) 

Demnach bestand die synodale Organisation in einer drei- 
fachen Abstufung: 1. Einem Kirchenvorstand als Vertretung der 
einzelnen Kirchgemeinde. 2. Der Bezirkssynode als Vertretung 
der hergebrachten kirchlichen Kapitelsbezirke, und 3. Der Kantons- 
oder Landessynode als Vertretung der kantonalen Landeskirche. 

Au die Stelle der seit 1831 aufgehobenen Chorgerichte und 
der nachherigen Sittengerichte traten für alle Pfarrgetneinden 
eigene Kirchenvorstände. Sie werden zusammengesetzt aus dem 
— oder den — in der Gemeiude angestellten Geistlichen und 
aus 4—12 Kirchenältesten.*) Sämtliche Bewohner einer Kirch- 
gemeinde, welche Glieder der evangelisch-reformierten Landes- 
kirche und in der Einwohnergemeindc stimmberechtigt sind, bilden 
die Kirchgemeindeversaminlung. Diese Vorsammlung, welche je- 
weilen an einem Sonntag in der Kirche abgehalten und durch 
eine liturgische Handlung eröffnet werden soll, wählt die Kirchen- 

■) Bericht im Kirchvnblatt 186<>, S. Utt u. ff. 

'•') Die Kirehenangelegenheiten, besonders die Organisation der Kantona- 
synode der ev.-ret*. Kirehe des Kt. Bern, von K. Wyss (Professor der Theo- 
logie». Bern 1861. — Zic^ler, Saun.. Heber die hermache Kirehenverfassungs- 
frage, Heferat vor der kant. Predigergeselbehaft in Biel. 1«. Sept. IST >< t. — 
Vergl. auch: (Jelpke, (Jesehichte der beru. Kirehenvorfassiing. Rektoratsrede 
1KV2. — Besprechung des Kntwurfes im Sehw. Kirehcnblatt 1WT>1, S. 18»> u. ff. 

11 ' Verhandlungen des (Jrossen Kates im Kt. Bern, 1862,8.13 — 1H u. 156. 

•) Handbüenlein für die Kirchenältesten im Kt. Bern, von (lüder be- 
arbeitet. 1862 



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Geschichte «1er selnveizeriseh-reforniierten Kirchen. 



ältesten „aus der Zahl ihrer ehrbarsten und gottesdienstlichsten 
Männer" auf je vier Jahre. Diese geloben : die kirchlichen Gesetze 
und Ordnungen zu beobachten, christliche Zucht und Sitte, Frieden 
und Eintracht in der Gemeinde, so viel an ihnen,, zu handhaben 
und durch ihren Dienst der evangelisch-reformierten Landeskirche 
Wohl, ihre Erbauung auf dem Grunde des Wortes Gottes und 
im Glauben an den Herrn Jesum Christum nach bestem Wisseu 
und Gewissen zu wahren und zu fördern. 

Die Bezirkssynoden bestehen aus den sämtlichen in den Ge- 
meinden des Kapitelsgebietes angestellten Pfarrern, und dazu aus 
den Abgeordneten der Kirchgemeinden, von denen jede, je 
nach der Seelenzahl ihrer Glieder, einen oder mehrere durch das 
Organ des Kirchenvorstandes ernennt. Der Präsident, der aus 
der Reihe der Prediger genommen wird, führt den alten Titel : 
Dekan. Die wichtigste Aufgabe dieser Bezirkssynoden ist die 
Vornahme der jährlichen Visitationen, sowohl der Prediger als 
der Genieinden, je durch einen Pfarrer in Verbindung mit einem 
Laien. Im Übrigen hat der Dekan allfälligen Beschwerden als 
Ratgeber und Vermittler abzuhelfen, oder besser noch zuvorzu- 
kommen. 

Die Kantonssynode endlich besteht aus den Abgeordneten 
der sämtlichen Bezirkssynoden und einem Deputierten der theo- 
logischen Fakultät an der kantonalen Hochschule. Jede Bezirks- 
synode wählt auf je sechs zu ihr gehörenden Predigern einen der- 
selben, und auf je sechs Gemeiudeabgeordnete ebenfalls einen. 
Die Behörde versammelt sich ordentlicher Weise jährlich ein 
Mal in Bern, ausserordentlich unter Anzeige an die Regierung; 
sie entscheidet Uber innerkirchliche Angelegenheiten, doch ist sie, 
sofern es sich um Beschlüsse bleibender Natur oder um Aeuderuug 
bestehender Ordnungen handelt, gebunden an die Zustimmung 
einerseits der Staatsbehörde, anderseits auch der Mehrheit der 
Bezirkssynoden. Ebenso soll auch der Staat in sogenannten 
äussern Kirchengeschäften keinerlei Neuerungen vornehmen, ohne 
den Gegenstand der Kirchensynode vorgelegt und ihr Gutachten 
eingeholt zu haben. 1 ) 

Im Laufe des Monats März wurden die Kirchenvorstände 
erwählt; in der Woche nach Pfingsten traten zum ersten Male 
die neuen Bezirkssynoden zusammen, und am 2W. Juni versammelte 
sich alsdann die Kantonssynode. Sie bestand (1853) aus 48 

'i All»'.-* il:is vollständiger bei Finder. K. Stat., 1»*! — 1 11. — Vcrfd. mich 
Immer. A . Die beruische Kirelumverfjis.siin;* und deren Reform. Rem l-HfiH. 



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V. 7. Staut und Kirche. Bern. 



Laien und 39 Geistlichen; Professor Karl Wvss, einer der 
bedeutendsten Förderer der neuen Verfassung, wurde ihr Präsi- 
dent. 1 ) Sie wurde eröffnet durch eine längere Ansprache des 
damaligen Kirchendirektors, Hegicrungsrat Eduard Blösch, der 
vom vStandpunkte des die Wichtigkeit der kichlichen Dinge mit 
persönlich-religiöser Wärme erwägenden Staatsmannes aus das 
neugeschaffene Verhältnis zwischen Staat und Kirche eingehend 
beleuchtete. 5 ) 

„In der Entwicklung der kirchlichen Zustände", begann er, 
„können Momente eintreten, wo die Obrigkeit, ohne sieh eine kirch- 
liche Autorität beilegen zu wollen, sieh eine mehr oder iveniger un- 
gewöhnliche Einwirkung erlauben darf, damit die religiöse Ent- 
tvicklung in V eher einslimmung mit den allgemeinen sittlichen Interessen 
des Staates und einer sowohl festen als freien öffentlichen Ordnung 
sich leichter und sirherer vollziehe. Ein solcher Moment sclt-int jetzt 
eingetreten zu sein, . . wo unsere erangeliseh-re formierte Landeskirche 
neu konstituiert werden soll." — „Zu dieser Behörde, welche nicht 
nur gesetzlich bedeutsamer ist, als keine frühere kirchliche Ver- 
sammlung in uns crni Lande seit der Reformation, sondern auch 
in sich selbst stiirker sein sollte, wenn anders sie die besten 
religiösen Kräfte aus der Geistlichkeit und den Gemeinden in 
sich begreift, werden denn auch die Staatsbehörden sich in ein 
anderes Verhältnis setzen und die gegenseitigen Beziehungen des 
Staates und der Kirche befriedigender als bisher regulieren 
können." 

Als besonders bemerkenswert ist vielleicht hervorzuheben, was 
bei Besprechung der Lage über die Frage der vollständigen Trennung 
von Kirche und Staat gesagt ist: „Wer die höhern Interessen der 
ganzen Gesellschaft des Volkes in Obacht zu nehmen hat, der 
kann sich uicht geneigt fühlen, solchen Trennungen Vorschub zu 
thun. Sittlichkeit und Religiosität können im einzelnen Menschen 
nicht auseinander gerissen werden, und auch nicht im Staat. u — 
„Solche Trennungen sind unter ganz besondern Umständen viel- 
leicht ein unvermeidliches Uebel, und wir wissen nicht, ob im 
Verlaufe der Krisis, in welcher die Zeit begriffen ist, solche Um- 

'i Bernhard Karl Wyss, geh. gest. l*7o. - Samml. Bern. Biogr., 

I, 310-Mx. 

*) Kröffnungen der Kirchendirektion an die Mitglieder der ev.refnrm. 
Kirehen*y nnde des Kt. Bern. Bern IXrJ. — Wir dürfen wohl Iiier verraten, 
das» dieses Aktenstück ans sorgfältigen Beratungen hervorgegangen ist, und 
dass, was keinem Kundigen verborgen sein kann, namentlich .1. P. Homang 
nach Gedanken und Form an der Abfassung grossen Anteil gehabt hat. 



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«»oscilichte der sch\voi/.eriscb-rctorinicrt«ni Kirchen. 



stiindo nicht noch eintreten können. Noch jetzt aher ist es jeden- 
falls nicht zu einer solchen Nötigung mit uns gekommen. Wir sind 
auch nicht imstande einzusehen, dass, wo sich Neigung zu solchen 
Trennungen zeigt, gesunde und weitaussehende religiöse Ent- 
wicklungen sieh vorbereiten. Gewiss haben die, welche der Tren- 
nung von Kirche und Staat, als dem an sich wünschenswerten 
Verhältnis, das Wort reden, nicht gehörig die höhere sittliche 
Aufgabe, sowohl des Staates als der Kirche, berücksichtigt." 
So konnte denn der Redner die Umwandlung der bisherigen 



reinen Staatskirchc in eine „Landeskirehe" mit Zuversicht be- 



grtissen, wobei er allerdings als „für unsere Aufgabe wohl nicht 
sehr günstig" bekennen musste, „dass wir nicht durch die Macht 
einer neuen religiösen Lebensentwicklung, welche diese presby- 
terialen Formen verlangte, zu dem Versuch dieser Kirchenverfas- 
sung getrieben worden sind, sondern einerseits durch die Um- 
gestaltung der politischen Verhältnisse, anderseits mehr durch den 
Mangel als durch die Macht eines produktiven religiösen Princips." 
Dabei wurde aber angedeutet, dass es sich auch in Hinsicht aaf 
die Lehre nicht um einfache Aufrechthaltuug des Bislx 
bandeln könne, denn: „Ks darf nicht übersehen werden, dass 
liildung der Zeit auch in ihren Abweichungen von derjenigen 
trüberer Zeiten nicht durchaus unberechtigt ist." Auch diese 
muss berücksichtigt werden, könnte es doch sonst zu einer andern 



einer öffentlichen Protestation 
,iir der Grenzen unserer Kirchen- 



Trennung kommen, „nämlich zu 
gegen allzu engherzige l mschreibu 
gemeinschaft und gegen die allfällig zu einseitige Richtung der 
Kirchcnbehördeu. Und diese Art von Trenuung wäre viel be- 
denklicher, sowohl für die Landeskirche, als für den Staat, 
wenn es je zu einer solchen Krisis kommen sollte, so stünde 
Zweifel ein ziemlich grosser Teil der Geistlichen und der 
grösste Teil des Volkes, und zwar von den weniger 
Klassen wie von den gebildetsten, auf Seite der Protestierenden. 
Ks könnte sich bei einer solchen Krisis keine Kirchenbehörde 
behaupten, und der Staat würde die Partei von den laxeren 
Grundsätzen als Staatskirche anerkennen." 1 ) 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung war flir die 
grösste Kirche der reformierten Schweiz ein wichtiger Schritt 
gethan. Ls wurde jetzt ein Werk zu Staude gebracht, das man 
langst ersehnt hatte: ein neues Kirchengesangbuch, welches das- 
jenige von 177;"> zu ersetzen bestimmt war. Schon 1839 war ein 

' Hin«' lün-.'iv J!t'.-i|iroi'liung dieser „Knirtnung tt findet nich im Kirchen- 
Matt vi>n 1 -fwi, S. :) u. tV. 



V. 7. Staat und Kirche. Bern. 331 



„Probeheft" herausgegeben worden, hatte jedoch nicht befriedigt; 
dann wurden 1843 einige Grundsätze festgestellt, aber erst jetzt 
die Arbeiten wirklich in die Hand genommen. Im Laufe des 
Jahres 1851 erschien ein neues Probeheft, und nach einem vor- 
zuglichen historisch-kritischen Berichte von Professor Immer konnte 
die Aufgabe so weit gefördert werden, dass das Buch bald 
vollendet vorlag. In einer ausserordentlichen Synodalversriinm- 
lung, am 3. und 4. November 1853, wurde dasselbe gutgeheissen 
und den Gemeinden zur Annahme und Einführung empfohlen. 1 ) 
Wenn es nicht zu den bestgclungenen Werken dieser Art gehörte, 
so bezeichnete es doch gewiss einen bedeutenden Fortschritt. 

Im folgenden Jahre konnte auch eine neue Visitationsordnung 
aufgestellt werden, und die Gemeinden erhielten jetzt auch, dem 
Geist der Verfassung entsprechend, einige Mitwirkung eingeräumt 
bei der Wahl ihrer Seelsorger. Der Karfreitag wurde zum hohen 
Festtag erklärt und dafür der bisher noch gefeierte Tag „Mariä 
Vcrkündoug u als solcher aufgehoben. Die Helferei zu Trub- 
schachen erhielt 1855 den Rang einer Pfarrei. 

Ob die neue Einrichtung von Dauer sein würde, konnte 
zweifelhaft erscheinen. Ein geradezu übles Vorzeichen für die 
Zukunft der nun demokratischen Landeskirche war es, dass der 
übliche Bericht „Uebcr den kirchlichen Zustand des Volkes", den 
die erste Synode entgegenzunehmen hatte 2 ), ganz ausserordent- 
lich pessimistisch lautete. Er war von dein als Prediger hervor- 
ragenden Pfarrer Alb. Haller in Biel verfasst. 3 ) Für mauchen 
Pfarrer aber, der sich des Regierungswechsels gefreut, war es 
eine noch weit empfindlichere Enttäuschung, als nun die grössere 
kirchliche Freiheit erkauft werden musste durch eine Einbusse 
an den Pfarr-Besoldungen. Um dem finanziellen Notstande zu be- 
gegnen, glaubte die Staatsbehörde — deren Mitglieder übrigens 
bei sich selbst vorangegangen waren — ein Opfer in dieser Rich- 
tung zumuten zu dürfen, und es wurde wirklich — nach dringender 
Befürwortung durch Pfarrer Bitzius in LUtzelflüh — eine Reduk- 
tion für fünf Jahre bewilligt. 

War auch die Befriedigung Uber das mit dieser Kirchen, 
Verfassung Erreichte keineswegs uugeteilt, so wurde doch 18Ö4- 

\i Die Liedertexte ineist von Helfer Schädelin bearbeitet, die Melodien 
von Organist Joh. Mendel. — Ziemlich scharfe Kritik im Kirchenblatt 1K54, 
S. <» u. ff. 

*) Die Verhandlungen der Synode von 1852 bis 1873 sind gedruckt. 

') Biographie im Berner Taschenbuch 18*4, S. 1 — Uli. — Zu dem Bericht 
kann verglichen werden eine Serie von Artikeln im Kirchenblatt l& r >l, 
S. läl u. ff. 



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332 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



nach Ablauf der zwei Probejahre, der gesetzliche Fortbestand 
ohne Widersprach verlängert. 

Besondere Schwierigkeiten bot die mit Bern aufs engste zu- 
sammenhängende reformierte Kirche des Kantons Freiburg in 
Murten 1 ), die jetzt ganz unter der Herrschaft einer ganz katho- 
lischen Regierung stand. An Stelle der seiner Zeit von Bern ein- 
gesetzten Chorgeriehte waren seit 1*48 Kirehgenieinderäte mit be- 
schränkten Befugnissen getreten. Bei völlig veränderten politischen 
Einrichtungen glaubten die reformierten Bewohner 2 ), zur Forderimg 
einiger Selbständigkeit berechtigt zu sein; da indessen die bis- 
herige Privatkirche in der Hauptstadt Freiburg selbst sich dem 
Anschluss au die Murtener Svnode widersetzte, so kam es zu einem 
scharf zugespitzten Kontlikte, der eine Zeitlang recht drohend 
aussah, aber IS.VJ eine verhältnismässig glückliche Lösung fand.") 
Die am »i. März I85ö zum erstenmale zusammentretende Svnode 
zu Murten zählte sieben Geistliche und 17 Laien. 4 ) 

Der evangelischen Gemeinde zu Luzern hingegen, welche 
(1853) aus 213 Personen sich zusammensetzte, wurde 1851 das 
Hecht der freien Pfarrwahl zugestanden. 

Seit dem Jahre 1848 besass die Schweiz auch eine eidge- 
nössische Bundesbehörde. Ihr Ursprung ans der Notwehr gegen 
die Kampfstellung der katholischen Kirche hatte indessen die 
Folge, dass dieselbe für die bescheidenen rein religiösen Inter- 
essen der Kirchen reformierter Konfession wenig Verständnis 
empfand und uoch weniger Rücksichten nahm. Die Aufforderung 
der bernischen Regierung an den Bundesrat, dass er die der 
Verwaltung bequemen, aber dem Volke anstössigen Militärmärsche 
an Sonn und Festtagen nach Thunlichkeit einschränken möchte, 
fand einige Beachtung erst, als sie auch von andern Kantonen 
her kräftig unterstützt wurde. Ein gewisses Misstrauen gegen 
alles, was die Kirche betraf oder von der Kirche herkam, verriet 
sieh auch darin, dass bei den Programmen für die projektierte 
eidgenössische Hochschule (1851) die herkömmliche Rangordnung 

') Bs gab liier drei reformierte Pfarrer, welche bernische und freibur- 
gische Gemeinden zugleich in ihrer Kirche hatten. 

•') Die Zahl der ref. evangelischen Bewohner des Kantons wurde 18."i."» 
aut PJ, l.t.*5 angegeben neben *7,7:Vl Katholiken. 

•j Die Kirchenverfassung der ref. Gemeinden des Kts. Freiburg, \KA 
(angenommen rem Grossen Kate am I. Juli 1854). — Vergl. Die ref. Kirche 

im Kt. Freiburg und die Staatsgewalt. Leitartikel im Kirchcnblatt 1858« 

s. 7."» n. ff 

1 Finder, K. Stat., S. lf>."> u. ff. 



V. 7. Staat utui Kirche. Allg. Zustand. 



der Fakultäten umgestellt und eine Aufsichtsbehörde unter Aus- 
schluss des geistlichen Standes vorgesehen war. Die Begeisterung 
für den schonen Plan war daher auf dieser Seite auch sehr ge- 
mässigt. 

Die endlich erreichte politische Einigung stand jetzt der 
kirchlichen eher im Wege. Der Vorschlag zur Erstellung einer 
gemeinsamen Liturgie für die reformierte Schweiz blieb ohne 
Aussicht auf Verwirklichung. Einzig die alljährlichen Vereinigungen 
der Schweizerischen Predigergesellschaft 1 ) zur nichtamtlichen Be- 
handlung allgemein wichtiger Zeitfrageu, uud das seit 1845 von 
Hageubach iu Basel und Fiusler in Zürich herausgegebene 
„Kirchcnblatt für die reformierte Schwei// unterhielten wenigstens 
im Stande der Geistlichen das Gefühl der innern Zusammen- 
gehörigkeit und arbeiteten durch unscheinbare Gedankeuaussaat 
an der Herbeiführung des idealen Zieles. 2 ) 

Wenn man gehofft hatte, mit Einführung presbyterialer 
Institutionen „glücklich bindurebgesehifft zu sein zwischen einer 
— absolut unterschiedslosen — Volkssynode und der Entstehung 
einer freien Kirche" 3 ), so folgte wenigstens im Kauton Bern auch 
hierin einige Ernüchterung. Der Riss war schon zu weit, um 
so leicht geheilt zu werden. Schon bei der Wahl der Kirchen- 
vorstände, dem ersten Akt kirchlicher Selbständigkeit, hatte man 
die Beobachtung gemacht, dass nicht allein die schwache Be- 
teiligung von wenig Interesse zeuge, sondern namentlich, dass 
vielerorts gerade „die Frommen" sich davon ferne hielten. Und 
kaum war die Verfassung in Kraft, so wurden Klagen laut Uber 
unerträgliche separatistische Agitationen von Seiten der freien 
Kirche des Waadtlandes, besonders in Biel, wo sie dafür geeigneten 
Bodeu zu finden erwartete. 

Sogar innerhalb der Geistlichkeit selbst entstand ein „Kor- 
rcspondenzblatt", vermittelst dessen sich die streng bekenntnis- 
treuen Kreise zur Partei organisierten und zum Angriff rüsteten 
auf die „ungläubigen Pfarrer". Die Begründung, welche auf das 
Bekanntwerden dieser Thatsache sie entschuldigen sollte, deutete 
nur um su unverkennbarer die tiefe Scheidung an, von welcher 
im nächsten Kapitel die Rede sein muss : „Achtzig Geistliche", 
hiess es hier, „haben das Gefühl, unserer Kirche fehle noch 
das rechte Leben". Die Schuld liege im Unglauben der theo- 
logischen Fakultät. 

'i t oller «leren Kntsteliung im .lalire IKfT, resp. 1*27, siehe Fiusler, 
Kirchl. Stat., J4 u. M2. 

•i Finaler, Kirchl. Stat., S. 3n. 
J ) Kirchcnblatt 1%2, ?>. 125. 



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(ieschichte der Hchweizeriscli-reformierten Kirchen. 



Aber selbst zur Trennung nach der andern Seite hin zeigte 
sich Lust. In Bern — allerdings nur in der Stadt allein — bildete 
sich 184!» eine „freie Gemeinde 14 zur „religiösen Aufklärung und 
Befreiung von allein Dogmenzwang". Es seheint indessen beim 
blossen Versuch geblieben zu sein. 

Dagegen verbanden sieh beide Extreme zu einem gemein- 
schaftlichen Vorstoss gegen den Grundsatz der nationalen Kirche 
Überhaupt. Einige Berner Dissidenten, die Herren Th. v. Lerber, 
K v. Kodt und Bernhard v. Wattenwyl, verlangten 1851 in einer 
an den Grossen Hat gerichteten Petition die Einführung der 
Civilehc, als den einzigen Weg, die Gewissensfreiheit zur Wahrheit 
werden zu lassen. Sie fanden eifrige Unterstützung bei denen, 
welche nicht gern vor dem Altar niederknieen, weil ihnen jegliche 
Erinnerung an religiöse Pflichten lästig ist. Es ergab sich daraus 
eine ziemlich erregte Polemik; der Ansturm scheiterte indessen 
an der Macht des passiven Widerstandes, den die Uber all 
Theorien unbedenklich hinwegschreitende Liebe zur ki 
Gewohnheit leitete. Immerhin konnte kein Zwang mehr aus$ 
werden gegen diejenigen, die sieh weigerten, ihre 
„Unterweisung" zu schicken. 

Zunehmendes — und nicht immer grundloses — Misstrj 
gegen den in den öffentlichen Schulen herrschenden Geist bewog 
eine Anzahl von angesehenen Familien zum Beschlüsse, zunächst 
für Mädchen-Erziehung selbständig und aus Privatmittelu durch 
eine eigene Anstalt zu sorgen. Am 13. Oktober 1851 wurde die 
„Neue Madchenschule" mit 70 Schüleriuuen eröffnet und schon 
1853 durch eine Fortbildungsklasse für Lehrerinnen erweitert 
Fast gleichzeitig, 1854, legte auch der junge Vikar Fr. Gerber in 
Aarwangen den Keim zur privaten Theologenbilduug, indem er von 
sich aus begabte Jünglinge zum Studium vorzubereiten begann. 

l eberall war es die -Evangelische Gesellschaft", welch« 
diesen Bestrebungen Hülfe und Halt bot. Dieselbe 
(23. August) in der Stadt einen ncucrstellten 
sammlungssaal beziehen und änderte zum Zweck 
Thiitigkeit in ihren nun schon 3U Stationen auf 
Verfassung. 1 ) 

Achtung und EinÜuss erwarben sich die Mitglieder uod 
Freunde dieser Gesellschaft aber ganz besonders durch ihre un- 
bestreitbaren Verdienste um die Armen- und Kraukenpflege. Die 
freiwillige Armenpflege lag gerade in den Jahren, da die Un- 



vi: 



1 ■ (icil.cr, 7a) Jährt'. :t. a. <>.. S. lu-> u. tt". 




V. 7. Staat und Kirche. Kelig. Vereine. 



Ordnung in der bezüglichen Gesetzgebung und zugleich die Not 
am grössten war, fast ganz in den Händen einiger aufopfernder 
Aläuner, welche diese Thätigkeit als Christenpflicht behandelten; 
noch wichtiger wurde die Gründung des Privatspitals Dändliker- 
Wurntcmberger. Fräulein Sophie Wurstembcrger, geboren 1822, 
die Tochter de« durch Bildung und Charakter ausgezeichneten 
Obersten Ludwig Wurstembcrger von Wittikofen, hatte, als Kind 
durch ein Wort von Pfarrer Galland getroffen, schon 1844 aus 
innerem Antrieb und Beruf sich völlig der Pflege armer Kranker 
gewidmet und aus ganz kleinen Anfängen heraus ein Kranken- 
und Diakonissenhaus geschaffen, welches nach ihrer Verheiratung 
mit dein vom gleichen Sinne erfüllten und mit organisatorischem 
Talent begabten Herrn Job. Friedrich Dändlikcr aus Zürich rasch 
zu gewaltiger Entwicklung gelangte und in kurzem als eine un- 
entbehrliche Ergänzung zu den öffentlichen Anstalten dastand. 1 ) 

Solche Erscheinungen vermehrten indessen die Neigung wie 
zu separatistischer Frömmigkeit, so auch zur eigentlichen Sekteu- 
bildung, und erleichterten den auf Propaganda ausgehenden Ge- 
meinschaften aller Art ihre Bemühung, gerade die religiös Em- 
pfänglichen für sich zu gewinnen, den Landeskirchen ihre besten 
Glieder zu entfremden. In Basel tauchten 1850 Irwingianerprediger 
auf und fanden für ihre „katholisch -apostolische Kirche" in 
kurzem so viele Anhänger (cirka 80 Mitglieder), dass sie zur Ab- 
haltung regelmässiger Gottesdienste und zum Bau einer eigenen 
Kapelle schreiten konnten.*) Aus Basel wie aus Genf wurde 
gleichzeitig von Umtrieben der Mormonensekte berichtet, welche 
es verstanden haben, sociale Unbefricdigung und apokalyptische 
Sehnsucht bis zum Entschlüsse zur Auswanderung zu steigern. 3 ) 

Neben den Darbysten, den amerikanischen Methodisten und den 
Gläubigen Swedenborgs, die sich meist im verborgenen hielten, regte 
sich jetzt besonders die baptistische Sekte der Neutäufer mit ihrer 
schroff antikirchlichen, direkt feindseligen Haltung. Dieselben 
begingen am 10. September 1854 ein grosses Demonstrationsfest 
im Berncr Kasino. 4 ) Harmlos still, ohne Verfolgung, aber auch 
ohne weitere Verbreitung, lebten die alten Wiedertäufer in ihren 
angestammten Sitzen, zu kleinen Gemeinden um ihre „Lehrer" 
vereinigt, in Basel und im sogenannten „Klcintbal", in Court im 

V Dän.lliker,J. F., Ebenerer, oder 50 Jahre des Diakoni^cnbauses Bern. 
Hern 1HJ>4. III. 

') Finsler, K. Stat, 11*1. — Kirchenblatt lSöO, S. Gfl. 
') Leitartikel im Kirchenblatt 1864, Nr. ±>. 
*> Kirchenblatt 1854, S. ltif>. 



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(ifschiclitr »ItT >( h\v»'i/.('rif«cli-r«'toriiii«'rttMi Kirchen. 



Berner Münsterthal, auf den Sonnenbergen bei Daehsfelden und 
im obern Emmenthal. Sonderbar war immerhin, dass gerade der 
moderne tolerante Staat wieder anling, diesen braven Leuten 
das Gewissen zu beschweren, indem das ihnen gewährte Privi- 
legium der Militärfreiheit l s .">n dureh die Bundesversammlung 
ausdrücklich beseitigt wurde. Mit Grund fragte man sieh: „Sollte 
nicht die Macht der Humanität, auf die man sich so gerne beruft, 
immer mehr gerade in solcher Beziehung sieh geltend machen V- 

Menscheuwürdiger gestaltete sich jetzt, nachdem der Jesuiten- 
stunn uberwunden war, das V erhältnis zu den Katholiken. Einiges 
Aufsehen machte 1854 die Erscheinung des italienischen Kon- 
vertiten De Sanotis in Bern, oder, besser gesagt, der heftige An- 
griff", welchen der kampflustige Pfarrer der katholischen Kirche 
daselbst mit allgemeinen Schmähungen des protestantischen 
Glaubens gegen ihn richtete, und der dann durch die Heraus 
forderung zu einer öffentlichen Disputation von Seiten der ge- 
samten theologischen Fakultät beantwortet wurde. 1 ) In Gent', 
wo sich, veranlasst durch die beunruhigende Einwanderung aus 
Frankreich und Savoveu, im September 1853 eine „Societe gene- 
voise des interets protestanta" gebildet hatte und die zahlreichen 
öffentlichen Vorträge über theologische Gegenstände fortfuhren, 
die fragenden Geister zu beschäftigen, erfolgten eine Zeitlang 
ziemlich viele Uebertritte zum Protestantismus, so vor Ostern 
is.">4 von öl' und am hohen Donnerstag 1855 von 45 Personen 
auf einmal. Auch die Kircheugeschichte von Genf von Pfarrer 
Gaberei, von welcher 1853 der erste Band erschien, befestigte 
das eine Zeitlang schwankende protestantische Bewusstsein. 

Der internationale religiöse Subjektivismus kam zum ersten- 
mal zum Bewusstsein seiner innern rebereinstimmuug und zu- 
gleich seiner Zukunftsaufgabe bei der Vereinigung der Evange- 
lischen Allianz, die 1*51 aus Anlass der grossen Weltausstellung 
in London stattgefunden hat. Man empfand auch in der Schwei/ 
eine Ahnung, dass darin etwas Bedeutsames liege. Die allge- 
meine Umgestaltung der kirchlichen Verhältnisse weckte ein 
Bedürfnis, das dann in vorzüglichster Weise befriedigt worden 
ist durch ein hier viel benutztes Werk, die 1854 erschienene 
„Kirchliche Statistik der Schweiz", von G. Finaler, damals noch 
Pfarrer zu Berg im Kanton Zürich. 

So wurde allerorts, mit mehr oder weniger gutem Willen, mit 
mehr oder weniger Einsicht, an der Neugestaltung der Kirchen 



1 InteUi^eny.hlutt <I.t St nlt Bern vom 21. Oktober I8f>4. 




V. S. (ÜuiiIm'ii und Wissen. ;J#7 



gearbeitet und eine Form gesucht, welche dem Staate die mora- 
lische Mithülfe der Kirche, der Kirche aber den Zusammenhang 
mit den sittlicheu Aufgaben der Gesellschaft erhalten, den Grund- 
satz der Glaubensfreiheit mit der Möglichkeit pädagogischer Ein- 
wirkung auf das Volksganze verbinden sollte. Dabei war es 
freilich in hohem Grade nötig, die Mahnung zu beherzigen, mit 
welcher das „Schweizerische Kirchenblatt", allzu scharf doktrinären 
Forderungen gegenüber, das Jahr 1848 eingeleitet hat: „Man muss 
sich damit zufrieden geben, wenn im praktischen Leben selbst, 
soweit eben guter Wille und billiger Sinn vorhanden ist, sich 
manches ausgleicht, was, vom Standpunkt der Principien aus be- 
trachtet, sich scharf entgegensteht. 14 

8. Glauben und Wissen. 

Vielleicht hätte die unvermeidlich gewordene Grenzausschei- 
duug zwischen Staat und Kirche sich leicht und klar vollziehen 
lassen, hätte nicht ein anderer Gegensatz sich hineingemengt, 
der Streit der Lehrmeinungen Uber Wahrheit und Irrtum. Mit 
jenem vereint erwuchs daraus der Streit Uber Rechte und Mittel, 
dem Irrtum zu wehren und die Wahrheit zu schützen. 

Die Heden und Schriften für und gegen die Berufung von 
Strauss hatten bis in die hintersten Winkel des Landes das Be- 
wusstsein verbreitet, dass es nunmehr zweierlei Pfarrer gebe, die 
über das, was sie predigen sollen, durchaus nicht mit einander 
übereinstimmen. Die Kirche, die mit dein Staat und der modernen 
Gesellschaft sich auseinander zu setzen hat, ist jetzt selbst uicht 
mehr eine einheitliche Grösse, sondern eine bis tief in die Prin- 
cipien hiuein gespaltene Macht. Was sich hundert Jahre zuvor 
in der Stille vorbereitet hatte, das entwickelte sich jetzt auf 
einmal zu einem offenen und scharf zugespitzten Konflikt, der die 
protestantische Kirche auseinander zu sprengen drohte, ihre 
Wirksamkeit gewaltig schwächte und die bereits angebahnten 
Neubildungen aufs empfindlichste störte. 

Je nach dem Masse, in welchem der Einzelne der theolo- 
gischen Wissenschaft und der allgemeinen Weltbildung einen Ein- 
fluss gestattete auf die religiöse Ueberzeugung, gab es jetzt 
„gläubige" oder „ungläubige" Pfarrer. Die biblische Kritik, die 
historische Forschung, die philosophische Spekulation und der 
Fortschritt der Naturwissenschaften hatten die Glaubensvorstel- 
lungen, in welchen die Religion bisher verkörpert war, für jeden, 
der damit sich bekannt gemacht hatte, mit unwiderstehlicher 

ISU.tsoh , tJesrli. <W .■« hwciz.-ref- Kin heti. BW. II. '£i 



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1 : 



Ccscluelite der .schwcizcrisch-rctormiertLMi Kirchen. 



Gewalt modifiziert. Mit diesen Vorstellungen schien aber die Heli- 
gion selbst unzertrennlich verbunden zu sein, mit ihnen zu stehen, 
mit ihnen zu fallen. Zu lange war mau gewöhnt worden, Glaubens- 
bekenntnis und „Glauben" gleichzustellen, das Fürwahrhalten von 
theologischen Lehren mit der Frömmigkeit zu verwechseln, das 
Allerheiligste in Monstranzen zu verschliessen und Reliquienkasten 
anzubeten, als dass es hätte leicht sein sollen, die Umschiuelzung 
vorzunehmen, den Wegfall der alten Worte ohne Verlust für das 
Wesen - das evangelische Christentum selbst - Uberhaupt fUr 
möglich zu halten. Und wer diese Möglichkeit für sich selbst an- 
nehmen konnte, bezweifelte sie doch für die andern. 

Von zwei Seiten her dauerte diese Verwechslung fort und 
beherrschte die Gemüter. Während die einen die alte Fassung 
des Kleinods nicht meinten aufgeben zu dürfen, weil sie den 
Glauben selbst zu verlieren, oder doch die Volksreligion zu schä- 
digen fürchteten, bildeten sich andere ein, weil die Vorstellungen 
sich verändert hatten, auch den Glauben aufgeben zu dllrfen oder 
aufgeben zu müssen. Wie das letztere, so konnte auch das erstere 
in sehr verschiedenwertiger innerer Haltung geschehen. 

Dem Antichristentum gegenüber, das man Uberall auftauchen 
sah, aber auch oft zu sehen nieinte, wo es nicht vorhanden war, 
schlössen jetzt die Pietisten und die Kirchlichen im alteu Sinuc sich 
zu einer neuen Partei der „Orthodoxen" zusammen; ihr entgegen 
stellten sich die alten Nationalisten und die jungen spekulativen 
Anhänger der Hegeischen Schule als Verbündete neben einander. 

Den Gegensatz tasste man damals in den Ausdruck „Glauben 
und Wissen" zusammen, wobei man nicht vergessen darf, dass 
darin nach der allgemein üblichen Hcgelschen Terminologie eine 
starke Geringschätzung des ersteren, als einer Vorstufe für die 
Ungebildeten und Einfältigen, lag. Die Bezeichnung ging aller- 
dings von irriger Voraussetzung aus, da doch bei den Wissenden 
neben der positiven Erkenntnis sehr viel idealistischer Gl 
bei den Gläubigen neben eiuem starken PietätsgefUhl auch i 
viel realistische Erfahrung und Berechnung mitwirkte, so da* 
nun auch die politischen Parteien sieh dieser Stimmungen be- 
mächtigten, die radikale sich mit dem „Wissen", die konservative 
sich mit dem „Glauben" verband — für beide zum Unglück und 
zur Erschwerung der Lage. r ^ 

Es darf wohl jetzt behauptet werden, dass die Kecbtgläubigen 
sich gegen die Fortschritte des Wissens nur verschlossen, weil 
ihnen das Keligionsinteresse schlechterdings uud unbedingt jedes 
andere überwog, und dass die religiösen Neuerer die Existenz- 




V. x. Glauben und Wissen. Biedermann. yyy 



bedingnngcn der Kirclie nur darum zu missachten schienen, weil 
sie ungemessenen Respekt hatten vor der weltlichen Bildung. 
Heide Parteien hatten aber nur Augen für die Fehler der andern, 
und beide begingen Fehler genug, um dem Gegner immer neue 
Vnrwände zu bieten zur Bestätigung seiner Vorurteile. 5 ) 

Kaum war der Lärm des „Züriputsches" verhallt und unter 
dem noch ärgern Getümmel der Sonderbundsjahre vergessen, als 
Bern durch die Zellerberufung den Gegensatz auch für das Gebiet 
seiner Kirche heraufbeschwor, der nun nicht mehr zur Ruhe 
kommen sollte. 

Inzwischen hatte aber 1*44 der Pfarrer zu Mönchenstein bei 
Basel, der am 2. März 1811» geborene Alois Emanuel Biedermann 
aus Wintcrthur 2 ), eine kleine Schrift veröffentlicht : „Die freie 
Theologie und das Christentum in Streit und Frieden." Sie be- 
gann mit der Erklärung: .Die schönen Tage des Friedens zwischen 
der Kirche und der neuen Philosophie sind uns so sehr entschwunden, 
dass selbst die Erinnerung daran verpönt ist." Damit trat die 
moderne, kritisch-spekulative Theologie als Partei ins Leben, und 
bald besass sie auch in der von Biedermann und Fries heraus- 
gegebenen „Kirche der Gegenwart" ihr Sprechorgan für weitere 
Kreise und fllr ihre praktischen, auf gründliche Umgestaltung der 
kirchlichen Einrichtungen gerichteten Ziele. 

*Dic Kirclie soll als objektirer Organismus den Geist Christi 
vermitteln, d. h. das religiöse Selbstbcwusstsein zu der VoUendumj 
führen, die es in Christus hatte." Das soll aber geschehen in der 
Form einer Landeskirche ohne Glaubensbekenntnis, weil keine 
äussere Glaubenslehre den Geist ohne Zwang und Beeinträch- 
tigung zu fassen vermag. 

Der Gegenstoss erfolgte sofort. August Ebrard, damals Pro- 
fessor in Zürich, begründete seine Zeitschritt „Die Zukunft der 
Kirche", und als vollends der Versuch gemacht wurde, diese 
neue Theologie direkt in die Kirche einzuführen, entbrannte ein 
heftiger Kampf. Neben Ebrard und seinem Kollegen, Jobann Peter 
Lange 3 ), der erst 1854 Zürich mit Bonn vertauschte, war es be- 
sonders auch J. P. Romang, der immer neu zu wuchtigen Schlägen 

') Zum Folgenden namentlich : Finaler, beschichte der theologim-h- 
kirchlichen F.ntwicklung in der deutaeh-reforinierten Schweiz seit den dreis- 
«iger Jahren. Zürich 18*1. 

') liiogr. von .). Kradolfer, als Einleitung in A. E. liiederuianux Aus- 
gewählte Vorträge und Aufsätze. Herlin lKKf>, mit liildni*. 

') 1801— 18X4. Nachruf von K. Furrer in Theol. Zeitschrift von Meili, 
I, .%2. 



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(i.-scliicliro (icr schnoi/orisrh-n-toniiierten Kirchen. 



geyen die „junghegelische Weltanschauung* und „junghegelischcn 
Setzlinge 44 ausholte, und dessen Ausführungen bei den einen — 
Wenigen — um so mehr, bei den andern — Vielen — um so we- 
niger Kindruck machten, weil auch er auf philosophischem Boden 
stand und kein Hehl daraus machte, das« er keineswegs gewillt 
sei, jede Formulierung der Kirchenlehre zu vertreten. 

Scharf und schroff erlicss im Anfang 184(> Alex. Schweizer 
in der „Kirche der Gegenwart 1 * bei Besprechung der kirchlichen 
Parteien seine Absage gegen die jetzt verschmolzenen Bicbtungen 
des Pietismus und „Ürthodoxismus 1 * : und wenige Monate später 
war er bestellter Referent, als die Schweizerische Prediger- 
gesellschal'tsieh inHerisau mit der Frage beschäftigte: „In welchem 
Sinn ist der heil. Schrift Autorität zuzuschreiben ? tt - Noch viel 
deutlicher trat der linterschied der Meinungen hervor, als im 
folgenden Jahre in (.-hur die gleiche Gesellschalt sich die Frage 
vorlegte: „Welches sind die in der protestantischen Kirche be- 
rechtigten Kichtungen? u Die Antwort hatte hier Johann Christian 
Riggenbach von Hasel zu geben, damals Pfarrer in Benuwyl 
und jetzt noch ebenso entschiedener Gesinnungsgenosse seines- 
Schwagers Biedermann, wie er später dessen Gegner wurde. 
Trotz der einleitenden Friedenspredigt von llageubach drohte 
die Versammlung in Spaltung auseinanderzugehen und wurde mit 
Muhe zusammengehalten. 1 ) 

Neuen Zündstoff brachte dann einerseits die schon erwähnte 
Berufung von Biedermann als Professor der Theologie nach 
Zürich, anderseits die Entlassung von Professor Scherer in Geuf 
von seiner Lehrstelle an der evangelischen Schule wegen Aeus- 
scrungen über die heil. Schrift. Biedermanns Wahl rief 
längeren Zeitungspolemik und einer lebhaften Debatte in 
Züricher Synode. Während das Gutachten der theologisch 
Fakultät, wie Uber die Person und wissenschaftliche Tltch 
so auch Über die Lehre des Vorgeschlagenen sich äusserst gll 
aussprach, gab J. P. Lange, damals eben Dekan der Fakultät, 
eine Minoritätserklärung ab, welche darauf aufmerksam machte, 
wie sehr Biedermanns Weltanschauung mit den Fuudamental- 
artikelu des allgemeinen christlichen Glaubens im Widerspruch 
stehe.-') Die Bedeutung der Wahl zeichnete nachher eine Ein- 
sendung im Kirchenblatte mit den Worten: „Sic scheint uns das 
erstr Zcirlt'ii, duss tinsoe Kirche in ein tu ms Stadium getreten 
sei." „Die jmighegcliscbe Richtung, welche bisher eine geduldete 

1 Krrirht im K ii clinibkitr IMk S. IlM. 

Ali^triinH-kt im Kirrhi'nltliiM J>\>0. S. I i!» u. fV. 




V. S. <;iaul»en und Wissen. A. Immer. 341 



war, hat durch die neueste Umgestaltung — in der Regierung — 
neben dem Einfluss, den sie bei uns Uberhaupt und namentlich 
im höhern Erziehungswesen ausübt, auch in der kirchlichen Ad- 
ministration die Oberhand gewonnen; sie konsolidiert sich durch 
die Berufung ihres Führers und sucht sich den Einflnss auf die 
heranwachsende Generation zu sichern. Mit derselben sichern 
Keckheit, mit der sie, kaum in die Synode eingetreten, schon das 
Feuer gegen sie eröffnete, benutzt sie jetzt schnell und gewandt 
den gewonnenen .Sieg, und wird es auch fernerhin thun. u — 
„Wir — und auch wohl die meisten unserer Gegner — können 
nicht anders, als darin eine Manifestation erblicken, welche 
Richtung gegenwärtig in kirchlichen Dingen die Oberhand habe". 1 ) 

Heftiger noch gestalteten sieh hernach die Verhandlungen 
der Kirchensynode, als der neue Professor der Theologie Auf- 
nahme unter die Zahl ihrer Mitglieder verlangte. Der Antrag auf 
Zurückweisung an den Kirchenrat wurde gestellt, aber nach sehr 
erregter Diskussion doch verworfen. Ausschlaggebend war ein 
„feuriges Votum", welches versicherte, dass auch die angefochtene 
Richtung zur Kirche gehöre und gehören wolle, dass die Ver- 
treter derselben wissen, wie ihr innerstes Leben direkt von 
Christus abzuleiten sei und sie ohne ihn in Nacht und Elend 
wären; dass sie in guten Treuen selbst den Synodaleid abgelegt 
haben und die Erlösung durch Christum predigen, wenn sie auch 
zwischen dem theoretisch sich darlegenden System und dem 
innerlich lebendigen Glauben unterscheiden. 2 ) 

Die Bedeuken und Proteste blieben ohne weitere Folge; 
immerhin wurde wieder das Misstrauen des Glaubens gegen das 
Wissen, des Wissens gegen den Glauben vermehrt. 

Glücklicher war dagegen die Wahl von Immer au die Hoch- 
schule in Bern im Jahre 1849. Albert Immer 3 ), am 10. August 1804 
aus einer bernischen Pfarrfamilie geboren, hatte sich, wegen 
scheinbarer Unfähigkeit zum Handwerk bestimmt und bereits als 
Handwerker thätig, erst im Alter von 30 Jahren, unter innern 
Kämpfen, deren Abschloss er selbst als „Erweckung u bezeichnete, 
dem theologischen Studium zugewendet und 1838 seine Prüfungen 
bestanden. Nach einem längern Vikariate in Burgdorf, einem 
nachträglichen Aufenthalt in Berlin und Bonn und fünfjährigem 

S kirehenbhtt 18fiO, S. ltiti. 

7 ) Kirchenblütt 1KA S. IHZ— lHti. 

') IL Knetschi, in Meilis Theol. Zeitschr. 1H84, S. 3T)9, und F. Trechsel, 
Biogr. von A. Immer, im Druck, in vordankenswerter Weise als Hanriachrift 
zur Benützung mitgeteilt. 



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;;42 (ieschkhte <U>r »chweizeriscli-refrirniierten Kirchen. 

pfarramtlichem Wirken im Städtchen Büren, betrat er zu Ostern 
1850 sein Katheder als Professor der neutestamentlichen Exegese 
und der Dogmatik. In seiner Glaubensüberzeugung materiell 
durch Schleiermacher, formell durch Hegel bestimmt, vor allem 
aber ein begeisterter Anhänger seines Lehrers und Vorgängers 
Lutz, war er diesem ähnlich in der Vereinigung freiester Forschung 
und innigfrommer Gesinnung. Als Ziel seiner Arbeit galt ihm: 
„Die jungen Theologen auf den Standpunkt zu führen, dass sie 
mit gutem Gewissen denken und predigen können." Theologische 
Wissenschaft und kirchliches Leben sollen unter sich in engem 
Zusammenbang bleiben; der theologische Lehrer mUsse in der 
Kirche stehen und als deren lebendiges Glied seinen Beruf Üben; 
umgekehrt solle freilich die Kirche die theologische Wissenschaft 
als ein ihr angehöriges und zu ihrer Erhaltung und Kräftigung 
notwendiges Lebenselcment betrachten, — das war der Sinn, in 
welchem Immer arbeitete. 

Die Studierenden hatten Vertrauen zu ihm, und es gelaug 
ihm bei den meisten, ihnen Hochachtung vor dem Wissen wie 
vor dem Glauben einzuflössen; für die Feruerstehenden, insbeson- 
dere ftir die Laien, war diese Haltung weniger verständlich ; ihnen 
galt zum grössten Teile nur der Glaube als echt, der sich dem 
Wissen verschloss, oder nur die Bildung für wahr, die sich von 
der Religion abwandte. 

Obwohl somit unzweifelhaft der klare Pantheismus Bieder- 
manns weit eher kirchliche Bedenken hervorrufen konnte, als 
die der Vermittlung näher stehenden Ansichten Immers, sollte 
doch der Kampf in Bern zum Ausbruch kommen. Die Ursache 
lag in der verhältnismässigen Stärke der bekenntnistreuen Gegen- 
partei, welche dadurch um so mehr Gewicht erhielt, als sie hier 
hoffen konnte, au der politischen Lage und an der jetzt konser- 
vativen Staatsregierung eine Stütze zu finden. Die letztere machte 
sich zwar äusserste Vorsicht zur Pflicht und schien nicht geneigt, 
sich ohne weiteres einer blinden Orthodoxie ergeben zu wollen. 
In den „Eröffnungen der Kirchendirektiou u bei dem Zusammen- 
treten der neuen Synode deutete ihr Vertreter ganz anderes an, 
wenn er sagte: „Um Herstellung eines neuen Lehrbegriffs ist es 
wohl noch lange nicht zu thun. Der den Glauben miserer Väter 
ausdrückende Lehrbegriff würde aber vielleicht nur um so leichter 
seinetu Wesen nach unter dem gegenwärtigen Geschlechte erhalten 
und den künftigen Geschlechtern eingepfropft werden, wenn die 
Lehrweise und die Lehrbücher in genauerer Uebereinstimmung 
stünden mit dem Bildungsznstande der gegenwärtigen Zeit, als mit 



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V. s. (ilauben und Wisnen. Bern. ;S4,'{ 



dem tlcs Zeitalters der Reformation" — und noch bestimmter, 
wenn er missbilligcnd erwähnte: -Dagegen zeigt sich inngekehrt 
bei den Andern eine gewisse Abschliessung gegen den nun einmal 
nicht zu ignorierenden Bildungszustand des Zeitalters, ein Zurück- 
streben nach Vorstellimgs- und Ueberzcugungsweisen, die nicht 
wieder zurückgeführt werden können, ein Bestreben, Eigenheiten 
der Gefühls- und Glaubensweise allgemein geltend zu inachen, 
die ohne die gänzliche Beseitigung der neuern Bildung unmöglich 
allgemein geltend zu machen sind." ') 

Aber gerade die politische Lage drängte Uber solche Stellung- 
nahme hinaus. Wenige Wochen nach diesen „Eröffnungen 44 sah 
sich die Regierung gezwungen, den Vorsteher des Lehrerseminars 
in Mtinchenbuchsee dem entrüsteten Unwillen zu opfern, der sich 
gegen dessen unkirchliche Haltung und Erziehungsweise kundgab. 
In einer Forin, deren Korrektheit nicht zweifellos ist, wurde 
H. Grunholzer mit einigen seiner Mitarbeiter im Mai 1852 ent- 
lassen und das Seminar selbst auf einige Zeit aufgelöst. 2 ) 

Bald ging der Sturm auch gegen die Hochschule los, auf 
deren Aufhebung aus finanziellen, aber weit mehr aus kirchen- 
politischen Rücksichten schon bei jenem Anlass von einigen Ex- 
tremen hingedeutet worden war. 

Die konsequente Beschuldigung der theologischen Wissen- 
schaft als der eigentlichen Brutanstalt des Unglaubens und des 
* Radikalismus" hatte in Beru schon längst im stillen begonnen. 
Sie knüpfte sich teilweise an die persönliche und schriftstellerische 
Thätigkeit des gewesenen Arztes de Valenti 3 ) an, der sich seit 
183<i auf Einladung der Evangelischen Gesellschaft in Bern nieder- 
gelassen hatte. Richard Rothe sagte von diesem 17'J4 in Jena ge- 
borenen Manne, er sei „eine höchst eigentümliche Erscheinung 
gewesen im Reiche Gottes, von unbeschreiblicher Beweglichkeit, 
Frischheit, Herzlichkeit und in ihrer Art einzigen praktischen 
Gaben für den geistlichen Umgang mit Menschen, allen unwider- 
stehlich, mit denen er in Berührung kommt." Jedenfalls aber 
gehörte er zu den nicht gerade seltenen Leuten, bei denen die 
persönliche Achtbarkeit in geradezu schmerzlicher Weise kon- 
trastiert mit dem Schaden, den sie anrichten ; die man bewundern, 
vielleicht sogar lieben, aber gleichzeitig auch fürchten, wo nicht 
gar verabscheuen muss. Wie ihm das Heil aufgegangen war, 

' Krüffmingun der Kinhendirektion, a. a. 0., S. Ali u. S. 1*. 

lit'Mchlus* der <iros>»en Kaie* vom 12 Mai 18f»2. 
-'. Eriwt Jo«c|>|i (Justav de Valenti. siehe Alljr. I>. Jliogr.. XXXIX, O.». 



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[ juj ;,Ji|^i m- M * ■. 'i' H- m H Iii,» flc^?y 



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(Jesdiiclite «lor acliw'cizeriscIi-reformicrttMi Kirchen. 



f 



I!'. M; 



musste es allen aufgehen, und wo er etwas anderes sali, da 
konnte es nur Unglaube und Verstocktheit sein. 

Nachdem de Valenti zuerst gegen das „Kleeblatt der Wissen- 
schaft", — Sohleiermacher, Marheineeke und de Wette, — dann 
ge^en das „Kleeblatt der Heiligkeit" — Möhler, Sehleiermaeher 
und Xitzsoh — „einer ungezügelten Polemik freien Lauf gelassen", 
grift' er mit gleicher Masslosigkeit. überall Rationalismus witternd, 
auch die Hasler Missiousgesellsehaft, ihren Inspektor W. HotTmann 
und ihren Lehrer Ostertag, dann den frommen Obersthclfer Linder 
in Hasel, endlich aucli den bekannten Pfarrer Blumhardt an, dem 
er die Antwort abnötigte, dass er — de Valenti — „es mit der 
Wahrheit, wie mit der Verleumdung, leicht nehme und blind sei 
gegen die Satansschiingen, je mehr er die Leute dem Teufel, als 
Christi .Schäferhund zuwerfe. 1 ' Kein Wunder, dass dieser unglück- 
liche Glaubenskämpfor auch den Theologen Daniel Sehenkel 1 ) 
als greulichen Atheisten denunzierte und den so milden Hageu- 
bach zu einer fast gereizten Abwehr zwang 2 ), weil er keinen 
andern Glauben als seligmachenden Glauben erkannte, als - 
seinen eigenen. Obwohl schliesslich die Pietisten selbst ihn „als 
den Satansengel ansahen, der auch die Gläubigen mit Fäusten 
schlägt", so blieb doch der Eindruck, namentlich in Laienkreisen, 
zurück, dass jede Abweichung von der alten Dogmntik ein Beweis 
von Unglauben und Auflehnung gegen die Wahrheit sei, daher 
das Seelenheil um so besser gedeihe, je mehr es sich vom 
„Wissen* der Gelehrten ferne halte. 

Dass durch die unbesehene Annahme der — eigentlich von 
den Freigeistern aufgebrachten — Gleichung : Wissenschaft — Un- 
glaube, den Verteidigern des Christentums und diesem selbst ein 
schlechter Dienst geleistet werde, erkannte man nicht; christ- 
licher Glaube ohne „liechtgläubigkeit" galt als logisch undenkbar 
und faktisch unmöglich. Diese unselige Verwechslung, die vor 
allem, zwar mit Behutsamkeit, aber mit Entschiedenheit, bekämpft 
werden sollte, wurde unablässig wiederholt und mit der 
liehen Bellissenheit eingeschärft, mit welcher der 
Priester die blinde Ergebenheit an den Klerus als 
unerlässliche Bedingung des Heiles hinstellt. 

Bei solcher Voraussetzung musste allerdings die 
Fakultät der Berner Hochschule zur Heranbildung von Kirchen- 
dienern wenig geeignet erscheinen. Sie bestand 

1 I);mi]jiIs, hix ls;,[, l'rofr.sjtor in liasrl, nachher in 
IS«. M:ii l.ssy -S.v. Wtvch. B;i.li>e!ii- lliogriiphien. IM. IV 
• Kirrliri.M.ut lsj'.i. s. 





;i4ö 



Immer aus den Professoren Gottl. Studer ( 1801—1890) l ), der gleich- 
zeitig mit Immer 1840 auf den Lehrstuhl tllr das Alte Testament 
berufen worden war, Ernst Friedrich Gelpke (1807— 1871) 2 ), dem 
Professor der Kirchengeschichte, und K. Wyss, dem Lehrer der 
praktischen Theologie, von denen allerdings der letztgenannte 
einzig als „orthodox" bezeichnet werden konnte. 

Nachdem schon in der Synodalversammlung von 18.Y> (2(>. und 
27. Juni) die Stellung des theologischen Lehramts zur Kirche zur 
Sprache gebracht worden war, erschien am 10. Oktober 1855 im 
„Oberländer Anzeiger", dem bedeutendsten Blatte der konserva- 
tiven Partei, eine öffentliche Erklärung mit der Unterschrift des 
Herrn Bernhard von Wattenwyl-de Portes, worin es hiess: 

„Ist es wahr, dass die theologische Fakultät, weit entfernt die 
Studierenden zum reinen ßihclglauben hinzuleiten, diejenigen, welche 
sw gläubig empfängt, zum Unglatdjni .verführt l .? u 

„Ist es wahr, dass da gelehrt wird, die evangelische Ge- 
schichte, auf welcher der ganze Glaube ruht, sei zum guten Teil 
ein Mythus, d. h. eitel Trug?" 

„Ist es wahr, dass der Schriftglaube der Reformatoren, welcher 
ganze Völker umschuf, als blinder Köhlerglaube belächelt wird 
vou Gelehrten, welche in ihrer eiteln Weisheit nicht eine einzige 
Menschenscele aus dem Verderben retten werden V u 

„Wenn das wahr ist, wie persistent verlautet, so wundere 
man sich noch, dass die Staatskirche völlig unmächtig ist gegen- 
über dem radikalen Unglauben! — und dass der Boden ihr täg- 
lich unter den Fussen schwindet!" 

„Da soll die Staatskirche, wenn ihr das Keich Gottes und des 
Volkes Wohlfahrt am Herzen liegt, ihre letzte Sehne anstrengen, 
damit die Predigt vom Kreuze Christi wieder rein und lauter 
durchs Land erschalle, wie zur Zeit der Reformation." 

Sonderbarerweise ging diese Manifestation von einem Manne 
aus, der selbst die Staatskirche verlassen hatte, und bildete die 
Erwiderung auf eine Einsendung im „Oberländer Anzeiger", 
welche gelegentlich im Siune altbcrnischer Gottesfurcht vou den 
Dissidenten als thatsächlichen, wenn auch unbewussten, Bundes- 
genossen der Kirchenfeinde gesprochen hatte. Man hätte an- 
nehmen können, dass dieser Umstand die Wirkung des Angritfes 
abschwächen werde. Allein es war in Wirklichkeit damit eine 
Saite berührt, welche auch bei den Mitgliedern der Landeskirche 

') Nekrolog hu Kirchenblatt 1NW. 
Sammlung Born. Bingr., B»l. I, 2«'. u. i\\ — Allgemeine 1». Biogr., 
VIII, ;V»2 v..Nippnl(| , 



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;Uti <io>eliichte der sch\veiy.erisch-retuniiierten Kirchen. 



lebhaft anklang, so weit sie unter pietistisch-orthodoxeni Einflüsse 
standen oder in konservativer Pietät an der Tradition der Be- 
kenntnisse hingen. 

In seiner sehr kurzen Entgegnung erinnerte das gelehrte Kol- 
legium, vielleicht nicht ganz geschickt, dass es „kein Prediger- 
seminar ist, sondern die Fortschritte der theologischen Wissen- 
schaft zu vertreten hat". Es lag darin das Eingeständnis eines 
Widerspruchs zur kirchlichen Dogmatik, welches manche Leute 
erst recht stutzig machen konnte. 

Nicht unberechtigt war da die fernere Frage eines „Laien" 
,, Wo ist denn also unsere bernische Predigerbildungsanstalt ? " 
Antwort: „Nirgends! Es ist keine da!" — „Es haben auch die 
Glieder der Kirche nicht nur ein Interesse, sondern auch ein 
Recht, zu wissen, ob die Fakultät, welche ihre Prediger zum 
Dienste des göttlichen Wortes vorzubereiten hat, Glauben oder 
Unglauben lehre." 

Eine einlässlicherc Erörterung war jetzt unvermeidlich ge- 
worden. Professor Immer war es, der im „Bund" im eigeuen 
Namen die Verteidigung führte: „Der Glaube ist nach unserer 
l'cberzeugung nicht ein blosses Fürwahrhalteu, ein Schwören auf 
einen Buchstaben oder eine angelernte Formel, sondern ein tief 
innerliches, von Gott gewirktes Vertrauen auf Gottes Gnade, 
welches ebenso die Frucht der Busse und Heilsbedürftigkeit, als 
die Quelle eines neuen Lebens in der Liebe und Heiligung ist". 
— „Hier, zum theologischen Studium, kann niemand eine fertige 
Meinung mitbringen und bis ans Ende behalten; und er soll es 
nicht, denn eine solche fertige oktroierte Meinung taugt über- 
haupt nichts, und es ist ein totaler Irrtum, eine solche für „Glauben" 
zu halten. Glaube kann nicht sein ohne gutes Gewissen, und ein 
gutes Gewissen kann nicht da sein, wo man aus Gleichgültigkeit 
seine Zweifel niederschlägt und nur geschwind fertig sein will!" 

Befriedigen konnte eine solche Antwort nicht, und wohl noch 
weniger wurde der Anstoss gehoben durch das, was auf die zweite 
Frage, betreffend Mythus und Geschichte, erwidert worden ist. 

Wieder antwortete v. Wattenwyl, diesmal ebenfalls im „Bund" 
(vom 27. und 28. November), und hier trat die Gruuddifferenz 
der Standpunkte ganz offen zu Tage, wenn er darauf hinwies, 
dass es nicht um eine Definition des Wortes „Glauben" zu thun 
sei, sondern um den Glaubeusinhalt und den Lehrbegriff. „Für 
die bernische Landeskirche ist das die Helvetische Konfession." — 

1 „nWrlümlcr Anzeiger" vom lb\ November 1KV>. 



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V. s. Chtwben und Wissrit. Bmi. 



:U7 



Jn diesem Sinne ist der Glaube allerdings ein fertiger, ja selbst ein 
oktroierter, für diejenigen nämlich, -welche Dimer der Kirche wt rden 
trollen. Darum müssen die Geistlichen ihn beschwören und wird 
auch Herr Immer ihn seiner Zeit beschworen haben". Aber noch 
bedenklicher lautete für die Theologen, wenn Herr v. Wattenwyl 
die halben Zugeständnisse mythischer Bestandteile in der heil. 
Schrift mit scheinbar untrüglicher Logik gegen sie wandte. Kr 
schloss mit dem Satze, dass „wenn die Helvetische Konfession 
in dieser — der Berner Landeskirche — noch eine Wahrheit ist, 
die Professoren der theoretischen Theologie, alle drei Rationalisten, 
als Irrlehrer vom Lehr- und Vredigtamt ausgeschlossen sein sollen. 
Was die Gläubigen der Landeskirche, welche die Sache zunächst 
angeht, davon denken, wird nun auch offenbar werden! 14 

Das war deutlich! — Ganz umsonst war es, dass nun in 
einer weitern Reihe von übrigens trefflich geschriebenen Zeitungs- 
artikeln ') mit feiner Ironie der verbissene Separatist als berufener 
Verteidiger des landcskirchliehen Glaubens gezeichnet und mit 
Wärme von aller Engherzigkeit und Verfolgungssucht in religiösen 
Dingen abgemahnt wurde: — die Thatsache blieb als Ergebnis 
und setzte sich mehr als je im Gemüte der Laienwelt fest, dass 
Glauben und Wissen sieh nicht mit einander zu vertragen scheinen. 
Wenn gesagt worden ist: „Herr v. Wattenwyl wusste wohl, dass 
seine Austalle gegen die Landeskirche nicht bloss bei seinem 
kleinen Häuflein Anklang finden würde, sondern die innerste 
Herzeusmeinung Vieler seien, sonst hätte er sie nicht gemacht", 
so war dies nur zu sehr richtig; aber gerade darin lag gewiss 
die ernsthafteste Mahnung zur Vorsicht, lind wenn hinwieder auf 
die schadenfrohe Zustimmung der Katholiken hingewiesen wurde, 
die dem Vorgehen des Herrn v. Wattenwyl zu teil geworden sei, 
so deutete man auf der andern Seite mit nicht geringerem Nach- 
druck auf die grosse Menge hin, welche offen sieh der Negationen 
freute, weil sie den unbehaglichen Kest von Glauben und Ge- 
wissensbedenken zerstörtem 

Gewiss mit Hecht konnte im Verlauf dieser aufgezwungenen 
Zeituugspolcmik der Dekan der angegriffenen Fakultät erklären: 
„Wenn dadurch Unruhe und Verwirrung in die Gemüter gepflanzt, 
wenn auf der einen Seite das dunkle Gefühl einer drohenden 
Keligionsgefahr, auf der andern — zumal im Zusammenhang mit 
gewissen andern Zeiterscheinungen — die Besorgnis vor Wieder- 
einführung eines sehr unprotestantischeu Glaubens- und Gewissens- 



';< „Duml- vom November bis '2. Ui'zctnhi* 1*V». 




(Josrliichtr ilcr scliwvizmsdi -ivformii'rkm Kirchen. 




zwaii^s geweckt wurde: wenn endlich der einfache Christ von 
seinem „reinen Bibelglauben u und einem in der Heiligung und 
seiner thätigen Nächstenliebe fruchtbaren Christentum „abgeführt" 
wird auf die dürre Heide juridisch-kirchlicher Streitigkeiten und 
dogmatischer Kontroversen - wer trägt daran die Schuld? — 
die theologische Fakultät, die sich in einer Kecbtfertigung wider 
die über sie ausgestreuten Verdächtigungen nur vor kompetenteu 
Richtern einlassen wollte, oder Herr v. Wattemvvl mit seinem — 
nichts weniger als blinden, sondern sehr kühl und schlau berech- 
nenden Glaubenseifer".') 

Gewiss! aber wer wiederum trägt die Verantwortung dafür, 
dass die Laien — und ein solcher war auch Herr v. Wattenwvl — 
die in den Bckenutnisschriften niedergelegte theologische Tradi- 
tion mit der christlichen Offenbarung selbst verwechseln konnten? 
und wer — noch mehr gab (jrsaehe dazu, dass die Meinung, 
es sei auf geflissentliche Entchristlichung und Entsittlichung ab- 
gesehen, gerade im Hinblick „auf gewisse Zeiterscheinungen" 80 
viel Schein der Wahrheit erhielt V 

Eine letzte Entgegnung des Herrn v. Wattenwvl 2 ) war fast 
ausschliesslich gegen Professor (Jelpke gerichtet, dessen „Jugend- 
geschichte des Herrn" (Hern 1841) in ihren stark von 
beeinflussen Sätzen ihm manche sehr erwünschte Handhabe I 

Die ganze Episode beleuchtete in geradezu typischer 
die ungeheure Schwierigkeit der Lage für alle, die nicht in 
theologischen Bildung das Mittel besasscn,die Gegensätze ii 
zu überwinden, und die sich auf einmal vor eine Alte 
gestellt sahen, bei welcher es für sie nur noch ein Drittes 
nämlich — IndifVerentismus. 

Der Angriff schloss zwar nicht mit der Absetzung der „un- 
gläubigen" Theologen, aber doch mit dem an die Regierung 
einlangenden Hegehren, dass denselben ein „gläubiger" Professor 
an die Seite gestellt werden möchte, ein Hegehren, das die Re- 
gierung indessen ablehnen musste, weil sie die in den Motiveu 
liegende Voraussetzung unmöglich zugeben konnte. 

Der mannhafte Protest eines jungen Pfarrers gegen unge- 
bührliche Einmischung der Dissidenten in Angelegenheiten, die 
nur die Landeskirche allein betreffen, und gegen religiöse Wühlerei 
überhaupt, fand eine Autwort im „Gegenprotest", 
v. Leiber „und mit ihm mancher aus der Landes! 




1 (tlHTliiiiil. i An/.-ijror vom ö. Uoz. ls.V». 
' AiiwsiTuriliMitlirlii' IVihijre zum J'.uml- vom •_>:}. hez. : 



V. 8. Glauben und Wissen. Bern. Zürich. 841) 



Niemaud konnte sich darüber täuschen, dass die Ruhe nur vor- 
übergehend sei. 

Im Winter 1856 hielt Professor Gottlieb Studer eine viel- 
bemerkte Öffentliche Vorlesung im Grossratssaale Uber „Glauben 
und Wissen" ; gleich darauf erwiderte und ergänzte dieselbe sein 
berühmterer Bruder, der Geologe Bernhard Studer, durch eine 
solche über „Glauben und Schauen" vom Standpunkte des ernsten 
Naturforschers aus. 1 ) 

Das Verlangen nach Einführung der Kranken-Kommunion 
durchkreuzte jetzt einigermassen die Parteistellungen. Üie mehr 
einem individualistischen Christentum zuneigenden Mitglieder der 
Kirchensynode sprachen sich dafür, die mehr auf dem nüchtern 
altreformierten Boden stehenden grösstenteils dagegen aus, und 
da standen Rechtgläubige und dogmatisch freier Gesinnte beider- 
seits neben einander. Der in Basel von jeher geübte Brauch, der 
1854 auch in der Appenzeller Kirche zur Sprache gekommen war 
und nachher auch in Zürich erörtert worden ist, wurde am 
10. Juni 1850 mit #2 gegen 28 Stimmen durch Verwerfung des 
Vorschlages von Bern ferngehalten. 2 ) 

Nur ausnahmsweise gelang es, bei noch immer politisch auf- 
geregter Zeit, die Regierung von der Notwendigkeit vermehrter 
Seelsorge zu überzeugen. Für die französische Gemeinde der 
Hauptstadt wurde 18<><>, für das grosse Dorf Herzogenbuchsee 
18»>l eine zweite Pfarrstelle errichtet. Der besondere polizeiliche 
Schutz des Bettages Hei 18G1 dahin. 

Am Oktober 185'.) ist Helfer Schädelin gestorben, dessen 
Bedeutung als geistvoller Publizist und Herausgeber des scharf 
konservativen „Oberländer Anzeiger" mehr auf dem politischen 
Gebiete lag, der aber auch ein hervorragender Prediger gewesen 
ist. Als Buss- und Erweck ungs-Prediger machte der grundehrliche 
Vikar Friedrich Kuhnen ein gewisses Aufsehen; er wurde 1857 
Pfarrer zu Habkeru, aber im Geleise eines Amtes zu gehen war 
nicht seine Sache, er wurde 185!) wieder entsetzt. 

In Zürich stellte 1854 (KJ. und 14. Juni) Professor Bieder- 
mann den Antrag auf Beseitigung des sogenannten apostolischen 
Bekenntnisses aus der Taufliturgie, Hess denselben indes wieder 
fallen, als man ihm bemerkte, dass die wörtliche Fassung der 

'! Beide Vorträge gedruckt, Hern IST*». 
Verhandlungen der Kirchensynode von lXVi. Dieselben wurden seit 
1S;*)2 gedruckt, l'eber den Gang der Debatte und die bez. Kedner siehe 
Kirchcnblatt lKi»J, .S. lol— 11<». 



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;J50 (Jeschiehte der Hcliweizeriseh-reformierten Kirrhon. 



Ausdrücke von niemand vorausgesetzt werde. Grössere Bewegung 
ergriff die Gcmliter für eine Zeit, als der als cynischer Anhänger 
des Materialismus bekannte Moleschott an die Züricher Universität 
berufen wurde. Die Thatsaehe wurde hingenommen, diente aber 
vielen neuerdings als Symptom und Zeugnis, dass eine konse- 
quente Untergrabung der Volksreligion beabsichtigt sei, Stellung 
und Aufgabe der Landeskirche von Seiten der Regierenden keine 
Beachtung mehr finde. 

Das Auftreten der beiden Kandidaten Rumpf und Franz 
llörler in Basel gab 1857 — 1801) zwar wieder viel zu reden uud 
zu schreiben. 1 ) Hürler verlangte Aenderung des Ordinations- 
gelübdes, so dass auch die freiere Richtung ihre Vertretung finde 
in der Geitslichkeit. 2 ) Allein die wahrhaft rohe Oberflächlichkeit 
ihrer Absage an den christlichen Glauben und ihre Berufung auf 
den plattesten Aufklärungsverstaud war so abstossend, dass sie 
wenig offene Verteidiger fanden und ihre Ausschliessung aus dem 
geistlichen Stande fast als unausweichlich angesehen wurde. Auf 
die Einladung Rumpfs zu einer öffentlichen Disputation (30. Februar 
1H(J0), stellte sich Pfarrer Ernst Stähelin, der Verfasser der 
Calvin-Biographie, nicht ohue einigen Erfolg. Um so auffallender 
war es, dass nun Rumpf sofort zum Mitglied des Grossen Rates 
gewählt wurde und Hürler in der Tagespresse seine Ansichten 
„predigen" konnte. Der Bruch der öffentlichen Meinung mit der 
Kirche, das Auseinandergehen der Interessen und Ziele, schien 
damit nicht allein zweifellos konstatiert, sondern gewissermassen 
schon als selbstverständlich und natürlich anerkannt zu sein: Die 
Kirche ist nicht mehr eine Sache des gesamten Volkes, sondern 
Sache einer Minderheit, während die Mehrheit anderen Gedanken- 
gängen folgt, andern Idealen zustrebt. 

Hürler gab jetzt „Das freie Wort- heraus, eiue Zeitschrift, 
von welcher „Die Zeitstimmen 11 sagten, dieselbe stehe „ganz auf 
<lem Aufklärungsstandpunkt des vorigen Jahrhunderts, des Ratio- 
nalismus der Aufkläruugszeit; wir würden sagen: des gemütlicheu 
Rationalismus, wenn der Art, wie er hier vorgetragen wird, nicht 
gerade das fehlte, was jenem seine weite Verbreitung verschafft 
hat, — eben die Gemütlichkeit." 3 ) Gefahrlicher als dieses Agi- 
tationsorgan konnte, um seiner scheinbaren Unanfechtbarkeit 
willen, der Antrag werden, den Rumpf 18(>1 dem Grossen Rate 

•j Tanner, .f., Die Hasler Kirche im letzten Vierteljahrhundert. Volks- 
blatt für die ref. Schweiz, XI (1*7^, S. «♦ n. !U 

''■ Hürler, Zur Revision unsere.* Kirchenwesens. Hasel ISf»s. 
Zeitütiinmen, 1 rl >$;">{» i, S. 31 von Biedermann. 



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V. S. einüben und Wissen. Hasel. 351 



vorlegte: „Es sei dafür zu sorgen, dass der Religionsunterricht in 
Kirche und Schule mit den Fortschritten der Wissenschaft in Ein- 
klang gebracht werde." Die apologetischen Vorträge von Auberlcn, 
Riggenbach, Gess u. s. w. 1 ) erfuhren Anfechtung nicht von Rumpf 
allein, sondern ebenso heftig von dem orthodoxen Engländer 
Marriott, der sich damals in Basel aufhielt. Der mvstiseh-fromme 
Württemberger Auberlcn ist am 2. Mai 1<S<>4 gestorben und wurde 
durch Hermann Schultz ersetzt. Im nämlichen Jahre fand die 
Einweihung der neuen prachtvollen Elisabethen-Kirche statt, die 
grossartige Schenkung eines gemeinnützigen Privatmannes an 
seine Vaterstadt. Beide Parteien sahen sich immer in ihrem 
gegenseitigen Misstrauen bestärkt, und zu den Thatsachcn, welche 
das Vertrauen in die Gesiunung des christlichen Staates, des 
„Bischofs der Landeskirchen", stierten, gehörte gewiss auch die 
Nachricht, dass (1858) Truppen im eidgenössischen Dienste am 
Karfreitag abmarschieren und am Ostersonntage auf dem Waffen- 
platz eintreffen mussten. 

Eine Zwischenzeit relativer Ruhe wurde im ganzen glücklich 
benutzt. Die Berner Synode beschädigte sich, aufgefordert durch 
das Vorgehen ländlicher Bezirke 3 ), mit der Hebung der Sonntags- 
feier und Sonntagsheiligung, das Gleiche war in St. Gallen der 
Fall; die Schweizerische Predigergesellschaft (8. und 9. August 
1855) in Genf verhandelte die Stellung der Kirche zum Pauperis- 
mus. Namentlich aber war es eine Frage, dereu Anhandnahme 
und deren Ergebnis zu den erfreulichsten Erscheinungen dieser 
Jahre gezählt werden muss. Der bekannte Palästinaforscher Titus 
Tobler 8 ) regte 1857 den schon 184G einmal in Basel laut ge- 
wordenen Gedanken au, dass der Tag des Todes Jesu, der Kar- 
freitag, als ein grosser Festtag in den reformierten Kirchen an- 
gesehen und gefeiert werden sollte. Er fand Beifall, und schon 
in den nächsten Jahren erfolgten kurz nach einander bezügliche 
Beschlüsse in den verschiedenen Kantonen 4 ), so dabs schou 18(51 
zum erstcnmale der Karfreitag in der ganzen reformierten Schweiz 
begangen wurde. Bern gab dafür seinen letzten bisher festgehal- 
tenen Marientag (25. März) auf. 

Wichtiger noch als durch dieses Resultat selbst wurde die An- 
regung dadurch, dass sie zur Wiederanknüpfung amtlichen Verkehrs 

V Apologetische Beiträge. Basel lsr,:;. 

*) Uebereinkunft der Kircbenvorstände des Amtsbezirks Seftigen. Usä">. 
*) 1806—1877. Nekrolog im Berner Volksblntt, XI 1*77 . 72. 
*) In der Züricher-Synode erklärte .1. Dubs, di r michherige Bundesrat, 
der Tod Jesu sei „das Centrum des Christentums". 



:i;>2 beschichte der .schweizeriseh-reformierten Kirchen. 

zwischen den kantonalen evangelischen Kirchen geführt hat. Infolge 
einer Einladung von Zürich aus 1 ) entstand die schweizerische evan- 
gelische Kirchcukonferenz, die zum erstenmale am 27. und 28. April 
1858 in Zürich die Abgeordneten der verschiedenen kantonalen 
Synodalbchürden zu gemeinsamer Beratung vereinigte und durch 
ihren befriedigenden Verlauf so grosse Hoffnungen weckte, dass 
nicht allein sofort Wiederholung geplant wurde, sondern bereits 
die Predigerversammlung des nämlichen Jahres, 17. und 18. August 
in Aarau, sich mit der Erörterung einer weitern Ausgestaltung 
dieses Institutes zu befassen begann. War diese Konferenz auch 
vorerst ohne praktische Befugnisse, so bildete sie doch ein Band, 
durch welches fernere Gemeinsamkeit ermöglicht und angebahnt 
wurde, und erschien als Anfang einer dem Gang der staatlichen 
Dinge entsprechenden, durch dieselbe geforderten kirchlichen 
Vereinheitlichung.'-) 

Diese Erwartungen haben sich nicht alle erfüllt. Das Ideal 
kirchlicher „Freizügigkeit" für die Geistlichen, das manchem vor- 
schwebte und schou von der ersten Konferenz aufgestellt worden 
war, verwirklichte sich nur zum Teil, in der Gestalt eines Kon- 
kordatsvertrags 3 ), welcher die Aufnahme in den Kirchendienst 
durch eine neu geschaffene gemeinschaftliche theologische Früfungs- 
behörde regelte. 4 ; Allein nicht nur die französischen, durch ihre 
Sprache naturgemäss getrennten, Gebiete blieben davon fern, auch 
die Kantone Bern und Bünden verzichteten schliesslich auf den 
Beitritt und behielten ihre Sondereinrichtungen bei. St. Gallen und 
Schaffhausen zögerten längere Zeit, noch länger Baselstadt und 
Baselland. Im letztern Kantone wurde sogar (18G4) der Beitritts- 
beschluss der Behörden in einer Volksabstimmung zuerst mit 
Mehrheit verworfen. Die Eifersucht der Universitäten und die 
Besorgnis vor der hier und dort herrschenden theologischen 
Bichtung führte zu diesem Ergebnis, das durch die Zweiheit den 
Weg zur Einheit mehr erschwert als erleichtert hat. Für die 
Konkordatskantone lag im Abschlnss des Vertrages das entschei- 
dend wichtige Resultat, dass hinfort nur die wissenschaftliche 
Ausrüstung allein geprüft wurde, jegliche Beschränkung der Wahl- 
tähigkeit durch ein Bekenntnis wegfallen musste. 

1 Dieselbe, vom _>7. Nov. I*.*i7, ist abgedruckt im Kirchenblatt von 
1K"*, S. 17. 

- Finder, ( Jeseh. der theol.-kirelil. Entwicklung seit den .'{Oer Jab ren. 
Zürich 1SH1. — Me/.tfer, a. a. <>., -414. 
J ; Kirehenblatt IShl, S. lHi. 

4 Dieselbe trat am ±J. Mai lsii-j /um ersten Male zusammen. 



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3ai 



Auch die Aussicht auf ein dereinstiges gemeinsames Kirchen- 
gesangbuch wurde durchquert durch das fast gleichzeitig (1855) 
auftauchende Projekt eines solchen Werkes fUr einige Kantone 
der Ostschweiz, für St. Gallen, Thurgau, Glarus und Blinden, das 
dann 18(50 zu stände kam, aber Zürich, Basel, Bern und Schaff- 
hausen nicht zum Aufgeben ihrer eigenen zum Teil neuern Samm- 
lungen zu veranlassen vermochte. Die Verwirklichung dieses 
schönen Zieles blieb einer spätem Zeit vorbehalten. In diesen 
Jahren bemühten sich auch die französisch-reformierten Kantone 
um ein gemeinsames Gesangbuch. Es kam 180.'i zum Druck, aber 
anfangs nur in Genf und Neuenburg zur Einführung. Erst 1800 
wurde es auch in der Nationalkirche des Waadtlandes angenommen, 
nachdem der Grosse Hat es zuvor, gegen den Wunsch der Synode, 
mit Mehrheit abgelehnt hatte. 

Aehnlich wie mit dem Kirchengesangbuch ging es mit der 
gemeinschweizerischen Bibelübersetzung. Schon in der zweiteu 
evangelischen Konferenz (15. und 10. Juni 1859) war von einer 
solchen wieder die Rede. Professor Alexander Schweizer wurde 
für den Gedanken gewonnen; der gelehrte Basler Antistes Sa- 
muel Preiswerk 1 ) trat an die Spitze der nun mit Energie und 
Aufopferung unternommenen Arbeit. Im Juni 1800 wurden die 
leitenden Grundsätze festgestellt, die Mitarbeiter geworben und 
die Aufgaben verteilt; allein die erste Probe fand so verschiedene 
Beurteilung, offenbarte so viele teilweise entgegengesetzte und 
sich abschliessende Wunsche, dass der Eifer erlahmte und zeit- 
weise Unterbrechung eintrat. 2 ) Aber auch der in Schaffhausen 
gefallene Antrag, die l Übersetzung von Stier (1850) im kirchlichen 
Gebrauche, statt derjenigen Luthers, einzuführen, fand keine Zu- 
stimmung. Willkür uud Zersplitterung selbst innerhalb der Edel- 
kirchen dauerten fort, was um so mehr zu bedauern, je mehr 
Bekenntnisse und Katechismen an Bedeutung und zusammen- 
haltender Kraft einbüssten. Nur in Zürich gelaug, nicht durch 
die Kirche, aber unter kirchlicher Aufsicht, die Veranstaltung einer 
neuen und verbesserten Bibelausgabc, welche 18WJ, 1801, 1804 
1808 in verschiedenen Gestalten erschien 1 ); dieser Züricher Bibel 
ist auch Thurgau treu geblieben. 

Verhältnismässig grösseren Erfolg als die kompetenz- und 
mittclloseu Kircheubehördeu hatte auch in dieser Periode die 

' ; 17W— 1871. Nach dem Tode von Jakol» Burkliardt < 17. Dez. lsf»**, am 
7. Februar 1851» erwählt. S. All*. I). Hiogr., XXVI, ;Vü. 
Mezger, a. a. 0., III u. ff. 
;i j Mezger, a. a. 0., .'18Ü. 

Hloetich, Getti-h. der Schweiz. -rcf. Kirchen. Bd. II. - : * 



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354 



Geschichte der schwetzerisch-reformierten Kirchen. 



freie Thätigkeit der protestantisch-kirchlichen Hlllfsvereine. Wäh- 
rend die reformierte Gemeinde zu Freiburg 1861 das 25. Jahr 
ihres Bestandes feierte und den Bau einer neuen Kirche plante, 
wurde 18(52 für die zerstreute Landbevölkerung ein zweiter evan- 
gelischer Pfarrer eingesetzt und am 15. August 18(30 die Ein- 
weihung seines hübschen Gotteshauses zu St. Antoni vollzogen. 
Zu Anfang 18G3 konnte die evangelische Gemeinde in Ragaz 
geordnet werden. Die reformierten Bewohner von Luzcrn bezogen 
18(>4 ihre Kirche; zu Kchallens im Waadtlande entstand eine 
solche im Dezember 18(i5, und zu Baar im Kanton Zug im 
Jahre 18(>7. 

In AIpnach wurde 18<>3 eine kleine reformierte Schule er- 
öffnet für die Kinder der in der Umgebung angesiedelten Berner- 
familien. Den Bedürfnissen der deutschsprechenden Reformierten 
im Kanton Neuenbürg wurde vermehrte Aufmerksamkeit ge- 
schenkt: Locle undChaux-de-Fonds erhielten zwei deutsche Pfarrer, 
statt des einen, der bisher für beide Ortschaften hatte sorgen 
müssen. Aber die theologischen Kämpfe mischten sich auch in 
diese religiöse Arbeit störend ein: Die Solothurner Kegieruug 
wählte zum evangelischen Prediger in Ölten nicht den ihr vom 
zahlenden protestantisch-kirchlichen Hülfsvereiu in Basel vor- 
geschlagenen Kandidaten, sondern einen jungen Mann anderer 
Richtung, wodurch der Verein nach zwei Seiten hin Freunde 
verlor. 

Einzelne Kantone erhielten erst jetzt eine Kirchenverfassung. 
Im Waadtlande gab der Politiker Evtel den Anstoss dazu mit 
einem 185* eingebrachten Antrag auf Trennung von Kirche und 
Staat. Die nationale Kirche wünschte durch eine neue Organisa- 
tion sowohl zur Staatsregierung, als auch — durch Einfuhrung 
von lokalen Kirchenvorständen — zu den Gemeinden, in ein rich- 
tigeres Verhältnis treten zu können. Obwohl die Kantonsbehörden 
direkt auch das Kirchenwesen regierten, fehlte es doch so sehr 
au Ordnung, dass religiöse Lehrmittel ohne jede Kontrolle ge- 
druckt werden konnten und die Nationalkirche nicht nur die Frei- 
heit, sondern auch die Ordnung der „freien Kirche - zu beneiden 
Ursache hatte. 

Das sollte jetzt anders werden durch ein neues Gesetz. Der 
Staat garantiert der Kirche alle mit der verfassungsmässigen 
Ordnung verträgliche Freiheit; er unterhält die zur Vorbereitung 
ihrer geistlichen Führer nötigen Anstalten und sorgt für den 
Unterhalt ihrer Diener. Unter der Oberaufsicht des Staates nimmt 
die Kirche an ihrer eigenen Verwaltung teil durch eine aus ihrer 



V. K (Jlaulu-n und Wissen. Kinhenverfassungen. ;ir>. r > 



Mitte zu wählende Repräsentation. Die rein kirchlichen Dinge 
werden von den Vertretern der Kirche selbst geregelt unter Vor- 
behalt der Genehmigung des Staates; in den gemischt-kirchlichen 
Diugen haben die kirchlichen Behörden das Vorschlags- und 
Begutachtungsrecht. Jede Kirchgemeinde wählt ihren Kirch- 
gemeinderat (conseil de paroisse); der Kircheubezirk erhält seinen 
kirchlichen Bezirksrat (conseil d'arrondissement) aus Pfarrern und 
weltlichen Mitgliedern der Kirchgemeinderäte, und aus Abgeord- 
neten dieser Be/.irksräte besteht die Synode, welche zur Besorgung 
der Geschäfte und zum Verkehr mit dem Staate eine Synodal- 
kommission aufstellt.') 

Die Wahl der Pfarrer wollte indessen der Staatsrat auch jetzt 
nicht ans seinen Händen geben, und umsonst wurde versucht, 
den Bezirkskirchenräten wenigstens eine Mitwirkung einzuräumen. 

Am 1. Juli 18t>3 trat das Gesetz in Kraft; am 12. des gleichen 
Monats fand die Bestellung der verschiedenen Behörden statt und 
am 28. August die erste Versammlung der Synode unter dem 
Vorsitz von Professor Vuilleumier. Die Nationalkirchc zählte jetzt 
131 Kirchgemeinden und 141 Mitglieder ihres Ministeriums. Das 
Unterrichtsgesetz bestimmte, dass alle Lehrer öffentlicher Schulen 
der Nationalkirche angehören müssen. 

In St. Gallen fand endlich der Grundsatz der gemischten 
Synode Eingang, sogar mit der weiter gehenden Modifikation, 
dass die Geineindepfarrer nicht mehr von Amtes wegen als Mit- 
glieder betrachtet waren. Am 17.— 19. Juni 1802 eröffnete die so 
zusammengesetzte Versammlung ihre Beratungen. In Appen- 
zell A.-Kh., wo man dem Vorgang sich anzuschiiessen begehrte, 
scheiterten die Bemühungen an dem Verhältnisse zu den Sekten; 
die propagandistischen Umtriebe der Neutänfer schienen eine 
freiere Gestaltung der Kirche den einen wünschbar, den andern 
aber gefährlich zu machen. 

Erst 18n7 kam auch Aargau nach langem Warten und Sehnen 
zum Ziel. Dass ein paritätischer Grosser Bat der reformierten 
Kirche ihre Verfassung geben, ihre Kirchgemeinden und ihre 
KirchcnpHcge ordnen musste, wurde als ein schwerer t 'ebelstand 
empfunden. Noch mehr beklagte man sich darüber im Thurgau, 
als der Religionsunterricht in der Schule 1850 — „die langweilige 
Kinderlehre u , wie im Kate gesagt wurde — durch die Verfügung 
der politischen Kantonsbehörde eine starke zeitliche Beschränkung 
und 1807 die ausgearbeitete Revision der Gottesdienstordnung eine 

Vi Kino austührliehe Darlegung und Beurteilung dieser Waadtliinder 
Kirchen Verfassung enthält Kirehenblatt ISti-'t, S. 107 u. ft'. 



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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



Ablehnung: erfuhr. Mehr Bereitwilligkeit fand man für solche Dinge 
bei den Gemeinden, welche ihren Stolz setzten in schöne Kirchen- 
gebäude und die Besoldungen ihrer Pfarrer angemessen erhöhten. 
Die Nachteile der Genieindefreiheit zeigten sich nur vereinzelt in 
ungerechtfertigter Abberufung braver Geistlicher. Das jetzt auch 
in die Laienwelt eindringende und hier nicht selten sehr ver- 
ständnislos anfgefasste kirchliche Parteiwesen wirkte dabei oft- 
mals vergiftend. 

Bis zum Extrem war diese Autonomie der Gemeinden noch 
immer in Graubünden vorhanden. Hier wird nicht nur von 
unordentlichen gewalttätigen Abstimmungen bei Pfarrwahlen 
berichtet; in Ilanz wurde 1857 dem Prediger von seinen Gemeinde- 
genossen die Kanzel verboten und schliesslich vernagelt; es 
dauerte längere Zeit, bis der Friede hergestellt war. 

Zürich und Schaffhausen blieben beim reinen Staatskirchentum. 
In Zllrich wurde die staatliche Mitwirkung übrigens stark in 
Anspruch genommen und ausgiebig gewährt. Durch ein Gesetz 
vom 20. August 18G1 errichtete der Kantonsrat für die mächtig 
angewachsenen und kirchlich nicht mehr entsprechend organi- 
sierten Vorstadtgeineinden von Zürich eigene Pfarrstellen in 
Ausscrsihl, Enge, Oberstrass, Unterstrass und Wiedikon; es folgten 
Seebach 18(53, Ktischlikon 18G4, Wallisellen und Albisrieden 18tU> 
und 18G8 noch Zumikon. Zudem wurden 18G2 in Horgen und Neu- 
münster, 18(8 in Bäretsweil und 18GU in Wald dem Pfarrer noch 
je ein ständiger Gehülfe als Diakon zugeteilt. 

Eine Aenderuug des Verhältnisses zum Staate wurde dagegen 
— vielleicht eben deshalb — von der Ubergrossen Mehrheit nicht 
als Bedürfnis empfunden. Umsonst versuchte namentlich G. Finsler, 
dessen wohlerwogene Meinung sonst im Bäte gern gehört ward, 
in wiederholten Anläufen — 1801 und 18G4 — die Einrichtung 
einer gemischten Synode j zu empfehlen. Selbst die grosse poli- 
tische Wendung des Jahres 1 8; 58 mit der neuen demokratischen 
Kantonsverfassung brachte Zürich manche Freiheiten, aber keine 
Kirchenfreiheit; denn der kirchliche Freisinn hoffte für seine Ideale 
bei einer weltlichen Behörde mehr Unterstützung zu finden, als 
bei einer so oder anders zusammengesetzten Kirchenversammlung, 
hatte doch Biedermann die Abschaffung aller Bekenntnisse damit 
begrüudet, dass „die Kirche nicht mehr eine Gesellschaft sei, 
sondern eine Staatsaustalt!" l ) — Gewiss ein merkwürdiger Satz 
in der Zeit, da die Keligion als Privatsache hingestellt wird. 

l ) Finsler, Thcol.-kirchl. Entw., S. 12. Biedermann war damals, 1S4T», 
in»ch nicht in Zürich. 



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V. 8. Glauben und Wissen. Kirchenverf;«ssungen. 



357 



Es war doch wohl mehr als blosser Zufall, dass gerade in 
diesen Jahren religiöser Beunruhigung in der Stadt Zwingiis 
einige sehr auffallende Uehertritte zur katholischen Kirche vor- 
kamen. Jakob August Emil IJsteri, geboren 1839, und 1802 als der 
erste von der neuen Konkordatsbehörde Geprüfte in den Kirchen- 
dienst aufgenommen, vollzog, bereits als Pfarrverweser in Kilchberg 
im Amte, 18(33 seine Konversion, trat dem Jesuitenorden bei und 
begab sich ins Ausland, benutzte aber seine Verbindungen mit 
der Heimat, um einige Freunde zur Nachahmung zu bewegen. 

Auch Schaf fhausen wollte nicht von seinem hergebrachten 
Ca;sareopapismus abstehen, ging aber dabei so wenig auf religiöse 
Gesichtspunkte ein, dass die Geistlichkeit vergeblich protestierte 
gegen einige der Bestimmungen des neuen Civilgesetzbuehes, das 
die kirchlichen Kompetenzen noch weiter beschränkte. Uebcr 
Kircliengnt und Kirchengebäude verfügt die bürgerliche Gemeinde. 
Für die Anhänger der Neutäufersekte, die sich ziemlich stark 
verbreitete, musste ausnahmsweise die Civiltrauuug eingeführt 
werden ; dagegen war der zum Staatsanwalt erwählte Dr. Schoch 
18u*8 gezwungen, auf sein Amt wieder zu verzichten, weil er sich 
weigerte den Eid zu schwören. 

Das reformierte Murten suchte ebenfalls eine Aenderung 
in seinen Kircheneinrichtungen zu erlangen, welche man als „eine 
traurige Missgeburt des Jahres 1848 u bezeichnet hat. Ein be- 
züglicher Entwurf fand indessen -858 bei der Kantonsregierung 
in Freiburg keinen Beifall und wurde beseitigt. 

Das Jahr 18n*0 brachte, kurz bevor der allgemeine Kampf 
der theologischen Prineipien von neuem ausbrach, noch ein er- 
freuliches Idyll, einen Blick in eine schönere Zukunft: den 
Schriftenwechsel zwischen dem schon genannten Züricher Heinrich 
Hirzel und August Tholuk in Halle. Der letztere, zur Zeit der an- 
gesehenste und liebenswürdigste Vertreter des rechtgläubigen Pie- 
tismus, hatte sich an den Verhandlungen der Schweizerischen 
Predigergesellschaft beteiligt, als sie 1859 in Zürich versammelt 
war. Hierbei den Schweizern, auch seinen Gegnern, persönlich 
nahe getreten, beantwortete er Hirzeis „Gruss in die Ferne", in 
einer so freundlichen und anerkennungsvollen Erwiderung, dass 
auch der warmherzige und edeldenkende Pfarrer zu St. Peter in 
der sich und seine Theologie rechtfertigenden Gegenrede rück- 
haltlos in die Bruderhand einschlug: n Ob auch Ihr Christusbild 
ein anderes ist, ah das meine, es ist das Bild desselben Herrn 
und Meisters, und durchs Bild blicken wir beide — ich darf viel- 
leicht sagm: mit gleicher Inbrunst — zu ihm selbst empor" 



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358 



Geschichte der schwcizerbeh-refonnierten Kirchen. 



Heinrich Hinsel, geboren 1818 und zuerst Pfarrer in der ab- 
gelegenen Gemeinde Sternenberg, dann in Hüngg, seit 1857 zu 
St. Peter in Zürich, war aber auch — wir sagen nicht zu viel — 
das Ideal eines „Reformers"; er ist leider schon am 29. April 
1871 gestorben. 1 ) 

Das war eine kurze Episode; die Gegensätze stiessen bald 
von neuem auf einander. Zuerst ging es in Zürich los. Jobann 
Peter Lange war wenige Jahre nach Ebrards Weggaug, 1854, 
einem Rufe nach Bonn gefolgt. Biedermanns „Kirche der Gegen- 
wart" hatte 1850 ihr Erscheinen eingestellt. Die vornehme Ge- 
lehrtensprache des freisinnigen Philosophen war wenig in das 
eigentliche Volk eingedrungen. Nur dass demselben 1858 der 
Religionsunterricht am höhern Gymnasium anvertraut wurde 2 ), er- 
regte Bedenken und gab Veranlassung zu einer von Dekan Locher 
in Wytikon 8 ) provozierten aber resultatloscn Verhandlung in der 
Synode. Begründet waren diese Bedenken sicher, als IS62 — im 
Zeitalter der Befreiung vom Religionsunterricht — gerade diese 
Anweisung zum Pantheismus von den Behörden als für die Schüler 
obligatorisch — ohne Dispens — erklärt wurde. 

Unterdessen war aber ein Anderer an seine Seite getreten, 
mit andern Waffen und mit anderem Erfolge. 

Heinrich Lang*), der am 14. November 182(5 auf der schwä- 
bischen Alb geborene Pfarrerssohn und Kandidat der Theologie, 
hatte nach den Ereignissen von 1848 in der Schweiz eine Zu- 
flucht gesucht und in Wartau im st. gallischen Rheinthal nach 
einer günstig aufgenommenen Probepredigt eine Kauzcl gefunden, 
wo man ihn zu hören bereit war. Er wandte sich mit seiner mo- 
dernen Theologie aus der Tübinger Schule unmittelbar an seine Ge- 
meinde. Die Rücksicht auf die Ungebildeten, welche die volle Wahr- 
heit nicht ertragen, der Zweifel, ob die Aufklärung der Frömmigkeit 
nicht schaden könnte, war für ihn nicht vorhanden. Was Andere 
gedacht und geglaubt und unter sich besprochen hatten, das 
predigte er. Nicht mit der schwerfälligen Terminologie des Hegel- 
schen Systems, sondern mit dem frischen Freimut des jugend- 

' ) Charakteristik, von H. Lang, in Zeitstimmen 1*71 f XIII >, S. 187 u. rV., 
abgedruckt in den Hemer Keforrublättern 1*71, S. 212. 

Biedermann, Leitfaden für den Religionsunterricht an höhern Gym- 
nasien. Zürich 18ö!>. 

: i Hans Kaspar Locher ■ 1*-, »1— 187<»i, 1K"»2— 18*32 Vorsteher eine» Pen- 
sionats der Evangelischen Gesellschaft, 18.Y>— 18*ji> Dekan. 

'j Biedermann, A. IC, Heinrich Lang. Zürich 187*?, mit Bildnis. — Zeit- 
stimmen 1*7»J, 8. *>l n. Ü". iv. Mayer». 



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V. s. (Hiuihon und Wissen. II. Lang. ,'J.V,) 



liehen Optimismus und mit seltener oratorischer Begabung, populär 
und ansprechend im Inhalt, ebenso schwungvoll als verständlich 
im Ausdruck, wusste er die „Ergebnisse der Wissenschaft" für 
das Leben zu verwerteu, mit allen Konsequenzen für den Einzelnen 
und für die Kirche. 

Im Jahre 18f>3 Hess Lang einen Band seiner Predigten er- 
scheinen, welche hier verwunderte Begeisterung, dort — auch bei 
ähnlich Gesinnten — Kopfschüttelu erregte; 1 851) folgte der „Ver- 
such einer reformierten Dogmatik, allen denkenden Christen an- 
geboten" (Berliu). Was ihm gelang, sollten auch die andern 
unternehmen: Nicht Schweigen und Warten, sondern Reden, Wirken 
und Werben! Es sammelten sich Freunde um ihn; 1859 wurden 
die „Zeitstimmen" ins Lehen gerufen, und Lang wurde der Leiter 
des Blattes, das jetzt anfing, ein Feuerwerk zündender Worte in 
das Volk hinauszuwerfen. „Was wir wollen?" fragte ein Programm- 
artikel: — „Es sind Stimmen aus der Kirche, weil die Religion 
und ihre zeitliche Erscheinung im Zusammenleben der Menschen, 
die Kirche, den Inhalt des Blattes bilden wird, — es sind Zeit- 
stimmen, weil sie das ewige Wesen der Religion so aussprechen 
werden, wie es der Zeit mundgerecht ist, wie es die geistige 
Bitdung und das religiöse Bedürfnis der Gegenwart erfordert." — 
„Was wir wollen? — Wir wollen die Kluft zwischen dem welt- 
lichen Bewusstsein der Gegenwart und zwischen dem religiös- 
kirchlichen Leben — nicht künstlich und gewaltsam, sondern 
solid und wahrhaft — für das Bewusstsein der Genieindeglieder 
überbrücken, damit dieselben mit ungeteiltem Herzen auch im 
gegenwärtigen Zeitalter dem ewigen Reiche Gottes und der 
Kirche Jesu Christi anzugehören den freudigen Mut wieder linden 
können!" 

Lang wurde 18<>3 zum Pfarrer nach Meilen berufen und kam 
am T>. März 1871 als Helfer an St. Peter in Zürich neben seinen 
Freund Heinrich Hirzel, dessen gleich darauf eintretender Tod 
ihn schon im folgenden Monat in die erste Stelle vorrücken liess. 
Die Art seines Auftretens, zugleich seine Schwäche, die viele ab- 
schrecken musste, kann nicht richtiger gezeichnet werden, als es 
durch seinen Biographen Biedermann geschehen ist: „Bei seiner 
allem Aeussern gegenüber burschikos leichten Art, wie er seinen 
Grundsatz zu verfechten liebte, erst rücksichtslos gegen alle bloss 
äussere Pietät die Freiheit verlangte, und dann erst auf Grund 
der Freiheit die innere freie Pietät zu Recht anerkannte und 
wieder gewinnen wollte, hat er allerdings oft wirklichen An- 
stoss gegeben, und zwar nicht bloss Schwachen und nicht bloss 



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■WO Geschichte der schweizerisch-refonnierten Kirchen. 



solchen, die ihm begierig darauf lauerten, Anstoss uehmen zu 
können. Diese burschikose Unbedachtsamkeit, durch die er seine 
Wirksamkeit vielfach geschädigt hat, war und blieb ein nicht 
überwundener Fehler, der aus seinem Naturell stammte." 1 ) 

Eine Zeitlang schien nur diese Stimme zur Geltung zu kom- 
men. Wer nicht einstimmen konnte, musste schweigen; wer be- 
scheidene Hedenken äusserte, wurde als Feigling, wer Einspruch 
erhob, als Heuchler behandelt ; Lang behauptete das Schlacht- 
feld. Der Versuch, zu widerstehen, wurde gemacht. Am 1. Mai 
1S<K) hielt Dr. L. E. W. Held, lic. theol. aus Breslau, seine An- 
trittsvorlesung au der Universität. Die evangelische Gesellschaft 
hatte den jungen Gelehrten zu kommen veranlasst, um den alten 
Glauben wissenschaftlich zu vertreten uud den Beweis leisten zu 
lassen, dass die Tübinger Theologie nicht die einzig haltbare sei. 
„Held war eine liebenswürdige Natur, theologisch tüchtig ge- 
bildet, etwas mystisch angelegt, ein gewandter Redner, nament- 
lich vor gemischtem Publikum. Im theologischen Streit war er 
scharf und schneidig und überbot bei den Versammlungen der 
Schweizerischen Predigergesellschaft seine Schweizer Freunde mit 
seinen heftigen Anklagen gegen die Liberalen weit." 2 ) 

Weniger glücklich als mit diesem geschickten Apologeten war 
die Rechtgläubigkeit mit einem andern Mann, der fast gleichzeitig 
auf seiner Wanderung in der Schweiz herum, im August 18(50, nach 
Zllrich kam: dem Missionar Hebich. Die ehrwürdige Gestalt mit 
dein langen weissen Barte uud den lebhaften Augen, in fremdartiger 
Gewandung wie ein Brahmiue anzusehen, brachte eine gewaltige 
Bewegung in die für religiöse Bearbeitung empfänglichen Kreise 
und fand zu seinen Vorträgen ungewöhnlichen Zulauf, erregte 
aber bald auch lauten Spott und Widerspruch, den er durch ge- 
suchte Originalität und absolute Missachtung der gesellschaft- 
lichen Anstandsrcgeln nur zu sehr provozierte. Es kamen Scencn 
vor, welche die Behörden bewogen, ihm den Gebrauch der Kir- 
chen zu verbieten, eine Massregel, deren moralische Berechtigung 
hinwieder die Bevölkerung nicht ohne weiteres anerkennen wollte. 
Aber auch der Protest dagegen bediente sich nuu seinerseits — 
im „Evangelischen Wochenblatt" — einer Sprache, die nur neues 
Aergernis gab/) 

Noch übleren Eindruck machten die jetzt zum erstenmale 
auch in der Schweiz organisierten Gebetsversammlungen, bei 

'i Biedermann, n. :i. O., S. ss u. HU. 

Finsler, Thcol.-kirchl. Kiit\vicklim«r, S. Cl. 
s i Kirchenl.htt isio, S. 



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V. 8. Glauben und Wissen. Zürich. ,%J 



welchen die innerlichste Seelenerhebung zum Zwecke der De- 
monstration in einer Weise mechanisiert worden ist, dass sie nicht 
nur mit dem abergläubischen Rosenkranzbeten, sondern mit der 
kalmückischen Gebetsmllhle verglichen werden konnte — zur 
grossen Freude der überhaupt nicht Betenden! 

Während eine der Kirche wenig günstige — offenbar Uber 
Biedermann und Lang weit hinausgehende — Stimmung von Tag 
zu Tag zunahm und der Grosse Rat wesentlich in diesem ab- 
schätzigen Sinne über den Religionsunterricht verhandelte, war 
in den kirchlichen Behörden immer noch fast ausschliesslich nur 
die strenggläubige Richtung vertreten, und diese erschien um 
so mehr als „der Feind", der nicht reformiert und gereinigt, 
sondern bekämpft und zerstört werden müsse. Im Jahr 18<U 
wurde Salomon Vögelin zum Pfarrer nach Ilster erwählt. 1 ) Der 
Name dieses scharf-schneidigen Anhängers der „Zeitstimmen" 
war bereits durch seine „rücksichtslose Offenheit oder mehr offen- 
bare Rücksichtslosigkeit" so bekannt geworden, dass das „Kirchen- 
blatt" ausrief: „Ein bedeutsames Ereignis unserer kirchlichen Ent- 
wicklung! Die kirchliche Krisis kommt!" — Achtundsiebeuzig 
Züricher Pfarrer erhoben Einspruch gegen die Wahl; sie fanden 
Zustimmung von Basel und von Bern her, aber keine Beachtung 
bei den Behörden in Zürich, die — im Kantonsrat — mit 153 
Stimmen gegen 10 darüber hinweggingen. 

Die Erinnerung an die Helvetische Konfession, deren Ent- 
stehung vor 300 Jahren sowohl von der Asketischen Gesellschaft, 
als auch von der l r niversität 18<Ui durch besondere Festlichkeit 
gefeiert wurde, einigte die Geister nur vorübergehend ; sie weckte 
im Gegenteil nur neue Bitterkeit bei denen, welche in allem dem, 
was jetzt geschah, nur Abfall sahen von dem ehrwürdigeu Glau- 
bensbekenntnis der Reformatioii8zcit. Allerdings hiess es gerade 
jetzt in diesen Tagen aus vieler Munde nicht allein: Fort mit 
der Verpflichtung auf die Konfession ! sondern : Fort mit jedem 
Bekenntnis Uberhaupt! mit jeder Schranke der Lehrfreiheit! 

Bereits hatte die Predigergesellschaft, 1844 in St. Gallen 
versammelt — Referent Kirchenrat Scherrer — „die principielle 
und faktische Stellung der schweizerisch-reformierten Kirche zu 
ihren Bekenntnisschriften", und im folgenden Jahre in Zürich — 
Referent Stockmeyer von Basel — speciell die Bedeutung des 
„Apostolischen Symbolums" in mehr akademisch-gelehrter Dis- 
putation untersucht; allein jetzt tauchte diese Frage plötzlich als 

'i Geboren 1W7, «eit ISM Vikar in Ilster. 



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3*12 Geschichte der schweizerisch-retnrmierren Kirchen. 



brennende und anzündende, als scheidende aber zugleich ver- 
wirrende Parteifragc aus der Mitte des Volkes, und zwar nicht 
allein des „Kirchenvolkes a , wieder auf. 

Mit der Wahl des Pfarrers Karl Eduard Mayer 1 ) aus Salez 
an die Stadtkirche zu St. Gallen, 18G4, begann die liberale Theo- 
logie auch hier siegreich vorzudringen und eine Kanzel nach der 
andern zu erobern. In öffentlichen Vorträgen „Uber die Entstehung 
der liibel" klärte Mayer seine Gemeinde auch Uber die „Resultate" 
der Tubinger Schule auf. 

Massivern Widerstand als in der Ostschweiz fand die neue 
Richtung in Bern, wo die Anhänglichkeit an die kirchlichen Tra- 
ditionen einen starken Rückhalt besass in der schwer beweg- 
lichen ackerbautreibenden Bevölkerung der Landbezirke, aber 
auch in den höhern socialen Schichten der Hauptstadt. Geleitet 
wurde die Opposition von der wohl organisierten evangelischen 
Gesellschaft. Dass die Parteien wieder zu rUsten anfingen, war 
leicht zu erkennen, als 1859 einerseits die Freunde und Schüler 
Inimers sich zu einer „Theologisch-kirchlichen Gesellschaft" ver- 
einigten, anderseits Pfarrer Eduard GUder — jetzt seit März 18Ö5 
an der Nydeggkirehc in Bern — in Gemeinschaft mit Professor 
Riggenbach in Basel und Pfarrer Heer in Erlenbach (Zürich), die 
„Hirtenstimmen 4 herausgab, uud 1801 Herr v. Wattenwyl-de 
Portes der freien Gemeinde eine eigene Kapelle erbaute. 

Im Sinne eines ausgesprochenen Separatismus übte ein fremder 
Kandidat, G. Krüger aus dem Elsass, EinÜuss auf die Studierenden 
aus. 3 ) Einen derben dogmatischen Realismus vertrat 18(12 die Flug- 
schrift eines Laien: „Es gibt dennoch einen Gott." 

Der Anhiss zum Wiederausbruch offenen Streites war zu- 
nächst ein äusserst kleinlicher. Bei der Feier zur Erinnerung an den 
Todestag Calvins, Mai 18(>4, verlieh die theologische Fakultät an 
Professor Biedermann in Zürich den Ehrentitel eines Doktors der 
Theologie. Das wurde als offene Zustimmung zu dessen Dogmatik, 
als unzweideutige Verleugnung des christlichen Glaubens erklärt 
und zu einem neuen Angriff gegen die Professoren und die von 

i, \s-*n — 1SS4. Vergleicht? Schänholzer, Die religin.se Kcfbroihewcgiing 
■ Zürich 1X1MJ., S. U. 

-i 1*17— im±>. Vergl. 'von Knetschi in den Alpenrosen (Heil. z. Intelli- 
genzblatt der Skidt Herrn, XII, und die grössere, von seinein Sohne, 
Pfr. P. Giider, verfasste Hingr. Hern l**»?, mit Hildnis. 

! Das der Liturgie aufgeprägte Hernenvai.pcn mit dem bekannten 
Hären erblickend, wies er mit dem Finger darauf: „Uns ist das Zeichen des 
Tieres, welches der Hemer Staatskirche aufgedrückt ist.'- <Apoc. XVI, 2.) 



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V. x. Ulauben und Wissen. Hern. ;-JfüJ 



ihnen vermittelte theologische Bildung benutzt. „Was bedürfen 
wir weiter Zeugnis? Was ist von Leuten zu erwarten, die den 
Ungläubigsten unter den Ungläubigen auf diese Weise aus- 
zeichnen?" Dass die Fakultät gleichzeitig auch dem durchaus 
rechtgläubigen Schriftsteller Felix Hungener (1814—1874) in Genf 
die uämliche Ehre zuerkannt hatte, galt den mit Universitäts- 
Gebräuchen nicht vertrauten Laien erst recht als Beweis voll- 
endeter Gleichgültigkeit gegen die Wahrheit. Nur das „Kirchen- 
blatt" freute sich, dass die Fakultät „wissenschaftliche Tüchtigkeit, 
bedeutsame Leistungen und sittliche Reinheit bei allen Richtungen 
zu ehren weiss, wie es sich gebührt." 1 ) Immer schrieb: „Die 
theologische Fakultät und ihre Gegner" und „Was wir glauben 
und lehren", Baggesen seine „Beleuchtung" von Immers Schrift 
(Bern 18(14). 

Das ging vorüber; die Hauptschlacht sollte noch kommen. 
Sie knüpfte sich an diejenige Aufgabe der Kirche an, welche 
jederzeit für eine Landeskirche den eigentlichen Lebensnerv 
bildet, aber eben deshalb auch in Uebergangszeiten die grössten 
Schwierigkeiten bereitet, den Jugendunterricht. In zwei durch den 
Druck in der Geistlichkeit verbreiteten Sendschreiben „lieber den 
öffentlichen Religionsunterricht in Kirche und Schule" hatte 
J. P. Botnang l8f)7 und 185'J auf die eminente Wichtigkeit des 
Gegenstandes aufmerksam gemacht, noch ohne Berührung der 
vorhandenen Bekenntnisgegensätze, nur im Sinne der Festhaltung 
an der kirchlichen Position überhaupt. Damit kam die Katechismus- 
frage in Fluss. Der Heidelberger war, weniger um seiner wirk- 
lichen Fehler willen, als des unverholenen Hasses wegen, mit 
welchem ihn die Lehrerschaft ansah, meistens ausser Gebrauch 
gekommen, aber noch durch kein anderes Lehrbuch ersetzt. Die 
Kantonssynode von 18<>0 besprach die dadurch geschaffene Lage, 
und die theologisch-kirchliche Gesellschaft schrieb die Abfassung 
eines neuen Katechismus als Preisfrage aus. Es kamen einige 
brauchbare Arbeiten zu stände — K. F. König, Edm. v. Steiger, 
Georg Langhans, Eman. Martig, Edwin Nil, J. Blaser, G. Hirsbrunncr 
und der im Auftrag des Synodal-Ausschusses von Glider um- 
gearbeitete Heidelberger — ; allein che auf Grund derselben eine 
Neuordnung möglieh war, erfolgte eine Ueberraschung, die allem 
eine andere Wendung gab. 

Der Vikar Eduard Langhans, zur Zeit Lehrer der Religion 
am Seminar in Münchenbuchsce und erst seit kurzem von der 

"i Kirchcnhlntt IHC4, .S. 117. 



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(iescliichte der schweizcrisch-reformiertcn Kirchen. 



Regierung in dieser Stelle bestätigt, gab 1805 seinen „ Leitfade n" 1 ) 
heraus. Das Buch wurde allgemein als ein vorzügliches Werk 
erkannt, ausgezeichnet durch Klarheit und geistreiche Sprache; 
aber ebenso allgemein war auch der Zweifel, ob es angehen 
könne, ob es pädagogisch zweckmässig und kirchlich zulässig sei, 
die Baur'sche Ansicht vom Urchristentum und der Entstehung der 
heiligen Schrift den künftigen Volksschullehrern nicht nur vor- 
zulegen, sondern als „Religion" einzupflanzen. 

Eine Menge von Flugschriften und Erklärungen für und wider 
erschienen. Zuerst wandte sich wieder L. Fellenberg mit einer 
Mahnung an die Kirchenvorstände, die er gegen Langhans auf- 
rufen wollte, dann folgten rasch aufeinander die Broschüren und 
„Offenen Briefe" von König, Bernard, Glider, de Mestral und 
einigen Ungenannten, und wieder Kocher, Seartazzini, Hirzel (von 
Zürich her), Rütimeyer und Nil u. s. w.-') 

Gereizt waren die Gemüter schon durch ein 1804 heraus- 
gekommenes Werk des altern Bruders von Eduard Langhans, 
Ernst Friedrich Langhans, Pfarrer in der Irrenanstalt Waldau. 
Das Buch „Pietismus und Christentum im Spiegel der äussern 
Mission" (Leipzig 1SC>4) gab eine nicht immer unwahre , aber 
immer einseitige und deshalb vielfach ungerechte Schilderung des 
Gabahrens und Verfahrens, des Redens und Handelns der specitisch- 
cbristlichen, d. Ii. pietistisch frommen Kreise, wie sie namentlich 
in der Missions-Praxis sich zeigten; der Nachtrag: „Pietismus und 
äussere Mission vor dem Richterstuhle ihrer Verteidiger" (Leipzig 
18()(>) verzerrte die Karrikatur nur noch mehr, und es dient dies 
mit zur Erklärung der Erbitteruug, mit welcher teilweise die Po- 
lemik geführt ward. Allein auch davon abgesehen, ist es ganz 
zweifellos, dass nicht für die beiden extremen Parteien allein, 
sondern gerade für die Zukunft der Landeskirche selbst, jetzt 
alles auf dem Spiele stand. 

Im Juni 1SM kam der Streit um den „Leitfaden" vor die 
Kantonsvuode. Bereits war er in den einzelnen kirchlichen 
Bezirksversammluugen zur Sprache gebracht worden und es lagen 
von denselben verschiedene Anträge vor. Die Bezirkssynode 



't Die heil. Schritt, ein Leitfaden für <len KeligioiiMunterricht an höhern 
Lehranstalten, wie auch zum Privat#ebrauch für «lenkende Christen. Bern 

l.vu. 

v i Line Uebersicht und ltourteilung dieser Litteratur iiu Kirchenblatt 
ls*;»J, S. U:> u. IL, auch in einem besondern Schriftehen von (i. Hirsbrunner: 
iJeleuchtun«; der in der Langhans'schen Angelegenheit erschienenen Streit- 
schriften, im Auftrag der Theol.-kirchl. Gesellschaft. Hern lKb'6. 



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V. *. Glauben und Wissen. Eil. Langhans. 'j^O 



Burgdorf „bedauert die entstandenen Streitigkeiten, erklärt, an 
der Autorität der göttlichen Offenbarung, wie sie in der heiligen 
Schrift niedergelegt ist, festzuhalten, sieht sich jedoch, da ihr 
keine Einwirkung auf den Religionsunterricht im Seminar zusteht, 
zu keinen weitern Schritten veranlasst". Thun sprach „den Wunsch 
aus, es möchte dahin gewirkt werden, dass der Religionsunter- 
richt am Seminar im Sinne geistiger Einigkeit zwischen Kirche 
und Schule erteilt werde, und abstrahierte einstweilen von 
allen weiteren Urteilen, Behauptungen und Schritten". Nidau be- 
schloss: „den Leitfaden zu missbilligen uud den Wunsch aus- 
zusprechen, dass der Religionsunterricht im Seminar mit der Lehre 
der evangelischen Kirche in Uebereinstimmung gebracht werde". 
Langenthal erklärte : „dass die Versammlung der Angelegenheit 
nicht näher getreten in der Erwartung, die Kantonssynode werde 
derselben die gehörige Aufmerksamkeit schenken". 

Die Verlegenheit, in der man sich befand, ist sicherlich für 
jeden Kundigen ebenso begreiflich als offenbar; denn gewiss: 
„für beide Extreme bietet die Lösung nicht die mindeste Schwie- 
rigkeit: Von streng orthodoxer Seite wird als selbstverständlich 
vorausgesetzt, dass auch der Unterricht im Seminar streng or- 
thodox sei, und nicht minder ist es ein Axiom der modernen 
Theologie, dass auch die Seminaristen mit allem bekannt gemacht 
worden, was sie selbst als feststehende Resultate der neuen 
Kritik betrachtet". Wie aber, wenn man, wie die allermeisten 
Geistlichen, weder das Recht der Kritik ignorieren, noch die 
Lebensbedingungen der Volksreligiosität Ubersehen konnte! — 
Wenn man sich sagen musstc, dass das Seminar nicht Studenten 
vor sich hat, sondern Zöglinge, die vermöge ihres Alters, ihrer 
Vorbildung und der Austaltseinrichtungen gebunden sind an das 
Wort ihres Lehrers, wenn man deshalb wirklich neben der 
Principen- auch eine Zweckmässigkeits-Frage vor sich sah. 

Am heftigsten gestalteten sich die Verhandlungen in der 
Bezirkssynode von Bern, wo des Angegriffenen Vater und Bruder 
zum Worte kamen, während er selbst wegen Krankheit ab- 
wesend war. 1 ) 

Gross war die Spannung, als am 19. Juni die oberste Kirchen- 
behörde zusammentrat und der als ausgezeichneter Prediger be- 
kannte Dekan Hieronymus Ringier 2 ) den Vorschlag der Berner 
Bezirkssynode begründete. Von den zahlreichen zum Teil längern 

'> Stenographisch« Niederschrift der Verhandlungen, hgg. von Jahn. 
Hern IS*;. 

■) 1X10-1*711. Hiogr. im Hemer Taschb. 18*1, S. 1-2 5. 



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,*i(>t> (Jeschichte der seliweizerisch-reformiertcn Kirchen. 



Reden heben wir nur einige hervor. Am schärfsten gegen Langhans 
sprachen Oberst von Büren und Fürsprecher Ed. v. Wattenwyl, 
ersterer als rechtgläubiger Christ, der die Bekenntuisschriften als 
seligmachende Wahrheit, die neue Richtung als verderblichen Irrtum 
kennt; letzterer mehr als Jurist mit der Begründung: die Kirchen, 
diener können sich nicht das Recht anmassen, zu lehren, was 
ihnen beliebt. Das können die Gemeinden nicht zugeben. Glaubens- 
freiheit in diesem Sinne wäre ein Widerspruch mit dem Begriff* 
der Kirche. So lauge ein Geistlicher ein Amt in der Landeskirche 
bekleide, sei er gehalten, ihre Lehre, nicht die seine, vorzutragen. 

Dem gegenüber verteidigte der Erziehungsdirektor Kummer, 
fast ebenso juridisch, die Stellung der Regierung, welche den 
Religionslehrcr gewählt habe und keinen Grund sehe, denselben 
wieder zu entfernen. Das Recht der freien Forschung, freilich 
nicht ohne einige Vorbehalte pädagogischer Art, wurde in Schutz 
genommen von Pfarrer Rütimcver und Ammann in Lotzwvl und 
den Professoren Müller und Immer. Dieser, der zuerst das Wort 
ergriffen hatte, wollte nicht tadeln, dass kritische Fragen über- 
haupt beigezogen werden, was vielmehr unerlässlich sei, wohl 
aber: dass das Ganze darauf ausgeht; auch nicht, dass die Se- 
minaristen zum Denken angehalten weiden, wohl aber: dass 
ihnen hier nur eine andere Autorität, die des Lehrers mit seinen 
Behauptungen, statt Untersuchungen, dargeboten werde. Aehulicb 
sprach auch Güder, allerdings die Missbilligung weit stärker 
hervorhebend, als die Anerkennung. 

Wir setzen den merkwürdigen Beschluss, wie er nach ver- 
wickelter Abstimmung zu stände kam, vollständig her: 1 ) 

Die Kantoussynode, als oberste Vertretung der Landeskirche, 
in Ausübung der Obliegenheit, sich die Wahrung und Förderung 
christlicher Erkenntnis, christlichen Glaubens und Lebens in der 
ganzen evangelisch-reformierteu Landeskirche möglichst angelegen 
sein zu lassen; 

in Anerkennung einerseits : 1. der Verwerflichkeit jeder Art von 
Gewissenszwang in Sachen der Religion, 2. des Rechtes und der 
Pflicht der wissenschaftlichen Erforschung der religiösen Wahrheit 
und ihrer Grundlagen, 3. des steten Bedürfnisses der Reinigung 
und Fortbildung der kirchlichen Lehre, 4. der Zulässigkeit von 
l'nterschieden in der christlichen Lehrauffassung; 

in Feststellung andererseits des ersten und obersten Princips 
der gesamten reformierten, insbesondere auch unserer Landes- 



', Derselbe ist wörtlich abgedruckt im Kirehenblatt S. 114. 



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V. S. (ilnubcn und Wissen. K»l. Lanthans. 

kirche, nämlich der Anerkennung der heiligen Schriften Alten und 
Neuen Testaments als der alleinigen Hegel und Richtschnur ihres 
Glaubens und ihrer Lehre, als letzter Norm und massgebender 
Entscheidung Uber die Christlichkeit einer Lehre; 

in Betracht endlieh, dass dieses Princip zur Zeit in Abrede 
gestellt wird durch mancherlei Kundgebungen auf dem religiösen 
Gebiet innerhalb unserer Kirche, namentlich aber durch den 
Leitfaden des Religionsunterrichts, welcher unter dem Titel: Die 
heil. Schrift u. s. w. veröffentlicht worden ist und den Stoff ent- 
hält, der im deutschen Lehrerseminar in der Unter- und Mittel- 
klasse vorbereitet wird: 

1. sie bekennen sich frei und unumwunden zu dem göttlichen 
Ausehen der heil. Schrift, als der Urkunde der göttlichen 
lleilsoffeubarung, und es sei die Verneinung desselben un- 
verträglich mit dem Bestand der cvangelisch-reformierten 
Kirche ; 

2. sie müsse deshalb im Interesse des einheitlichen Zusammen- 
wirkens von Schule uud Kirche wünschen, dass im Religions- 
unterricht des Seminars dieses oberste Princip der refor- 
mierten Kirche jederzeit zur Geltung gebracht werde. 

Der letzte Satz, auf den alles ankam, war ein blosser Wunsch 
und konnte nichts anderes sein. Die Lehrerbildung lag ganz in 
den Händen des Staates; der Eutscheid war daher nur im Grossen 
Rate zu geben. Oberst von Büren war es, der hier am 29. No- 
vember 1W> den Antrag stellte: Der Regierungsrat ist ein- 
geladen, Vorsorge zu treffen, dass der Religionsunterricht im 
Lehrerseminar nicht im Widerspruch mit der Autorität der heil. 
Schrift und der Landeskirche erteilt werde. Das Zusammenstimmen 
beider betrachtete er als etwas durchaus Selbstverständliches, 
als die notwendige Voraussetzung einer Staats- und Landes- 
kirche und die unerlässliche Bedingung für die Möglichkeit ihres 
Fortbestandes, und behauptete gewiss mit Recht: Der Antrag 
inuss angenommen werden ; denn „wenn man das Eintreten um- 
gehen will, so ist dies im Grunde nichts anderes, als die Stim- 
mung und Anschauungsweise, welche die Trennung zwischen Staat 
und Kirche bedingt." 

Der Antrag fand Unterstützung von Landleuten, welche be- 
stätigten, dass über die Erteilung des Religionsunterrichts in der 
Schule und namentlich im Seminar eine gewisse Bangigkeit und 
Unruhe unter den Leuten herrsche; er wurde schliesslich an- 
genommen mit 73 gegen Gl Stimmen. 1 ) lu der gleichen Sitzung 

■ l ) \VrlianiUun«rcn «1«-.* Grossen Rates IN*, S. .'^-574. 



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:}i\S Geschichte der schwcizcriseh-rcforiniertcn Kirchen. 



hatten die Abgeordneten des katholischen Jura Uber ähnliche 
Uebelstäude in ihren Schulen Klage zu führen; es mag zweifel- 
haft sein, ob dieser Umstand auf den Rat günstig oder ungünstig 
eingewirkt hat. 

Damit war ein Sieg errungen ; aber es sollte kein bleibender 
sein. Der Kampf der Parteien dauerte fort. Die öffentliche Mei- 
nung wurde mächtig bearbeitet, tief aufgewühlt, von beiden Seiten 
her aus allen Kräften mit Hass und Missachtung wider die Gegner 
und ihre angeblichen Tendenzen erfüllt. Einige der oben genannten 
Flugschriften erschienen erst jetzt. Eduard Langhaus selbst wieder- 
holte mit unangenehm auffallender Zuversicht seine Behauptung, 
„das Gewisseste von allem Gewissen ist der nachapostolische 
Ursprung des vierten Evaugeliums"; zwang Immer durch einen 
schweren moralischen Vorwurf zu einer Berichtigung und sandte 
seine „Schutz- und Trutzschrift" r ) in die Welt hiuaus, welche mit 
entschuldbarer, aber doch arg verletzender Leidenschaftlichkeit 
einen Teil seiner Gegner des Widerspruches mit sich selber 
überführen wollte. Er unterschicu Glider uud Baggesen von 
„den Herren von Büren, von Fellenberg und allen übrigen Domi- 
nikanern, Kardinälen und Scheiterhaufenbauern", und rief nicht 
ohne Hohn dem ersteren zu: „Gebrochen hat Herr Glider mit der 
alten Bibelauffassung; sein Schiffleiu schwimmt auf demselben 
Strom, wie das meinige". Und noch bedenklicher lautete es, als 
seine „Schiusserkläruug" den Beschluss der Synode „ein falsches 
Zeuguis" nannte und rundweg sagte, dass derselbe „in keiner 
Weise von mir berücksichtigt werden wird". 

Es war seinen Freunden nicht leicht, an seiner Seite zu stehen. 
Aber grimmiger noch machte ein anderes Schriftchen sich Luft, 
das hier zu erwähueu ist, die „Streitblättcr zum Frieden", von 
Joh. Andreas Scartazzini, damals Pfarrvikar zu Twaun. Der noch 
junge Mann von italienischem Blute, der nachher auf einem ganz 
andern Gebiete, als einer der ersten Dantekenuer, sich vorteilhaft 
bekannt gemacht hat, trat mit einem so unerhörten Ueberlegen- 
hcitsgefllhl auf, dass selbst seine an Selbstzuversicht gewöhnten 
Gesinnungsgenossen verblüfft waren.-) Auch sein Zorn traf weniger 
die eigentlichen Gegner, als die Vermittler, denn „ihr Verfahren 
ruft bei uns die höchste sittliche Entrüstung hervor" ; ganz be- 
sonders aber traf er Immer, den er sich gestattete, als „gelehrten 

1 Der I{cligion.«unrcrrit-ht am Seminar zu MUnehenhuchsee, eine Sehutz- 
uml TrtitzMchrift. Hern 

*) Yergl. auch dessen Schrift: „Die theMlogiseh-reli|ri»'»i*e Krisis in der 
Horner Kirche-. Jiiel l^w, J Teile. 



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V. 8. Glauben und Wissen. Ed. Laughans. 



369 



Iukonsequenztheologen" anzureden. „So fallet denn hin", heisst 
es gegen den Schluss, „lallet hin in Trümmer, veraltete Lehren, 
die der forschende Menschengeist früherer Zeiten aufstellte, die 
ihr aber durch die fortschreitende, stets höher steigende Ent- 
wicklung desselben, sowie durch die Wirkungen seines von Gott 
abstammenden Geistes, der die Menschheit in die gesamte Wahr- 
heit führen sollte, beseitigt wurdet ! Falle hin in Trllmrner, Tra- 
dition der Jahrhundertc ! u — 

Das klang nicht danach, als ob diejenigen im Irrtum wären, 
die von Abfall vom Christentum sprachen und eine totale kirch- 
liche Umwälzung befürchteten; sie sahen sich nur um so ernster 
aufgefordert, alles anzuspannen, um den bedrohten Glauben zu 
verteidigen, Alle zu Hlllfe zu rufen, zu „fanatisieren", welche die 
Gefahr nicht erkannten und bis dahin ruhig geblieben waren. 

Auf dem scharf zugespitzten Berggrat genügt ein sehr geringer 
Windstoss, um den Regentropfen auf der einen oder andern Seite 
niederfallen zu lassen, eine kleine Distanz, um weit auseinander 
zu kommen. So wie die Alternative stand, war es manchem auch 
sehr frei Gesinnten moralisch unmöglich, mit Langhans und seinen 
Freunden zu gehen; nicht Menschenfurcht allein war entscheidend 
oder selbstsüchtige Angst, sondern ehrliche Sorge um die Landes- 
kirche, die nicht zersprengt werden durfte, um das christliche 
Volk, das nicht nur aufgeklärt, sondern gebessert und veredelt 
werden sollte. 

9. Die Reform. 

Wenn man im Jahre 1866 spottweise gesagt hat, die Existenz 
der Kirche hänge an einem (Leit-)„Faden u , so lag Wahrheit 
darin. Die Bewegung, welche aus der Verteidigung der an- 
gefochtenen Schrift von Langhans entstanden war, ging rasch 
Uber dieses nächste Ziel hinaus, ergritf zuerst Bern, dann auch 
die übrige Schweiz. 

Noch 1865 hatte Heinrich Hirzel den Unterschied zwischen 
Zürich und Bern in der kirchlichen Lage darin erblickt, dass in 
Bern die freisinnigen Theologen vereinigt mit einander stehen, ohne 
dass, wie in Zürich, eine wesentliche Differenz zwischen Ver- 
mittlungstheologcn und Reformern stattfand. Er fand den Grund 
des Zusammengehens in dem agressiven Charakter des Berner 
Pietismus, infolgedessen die „Evangelischen" in Bern in schroffer 
Opposition gegen die entschiedenen Freisinnigen und die Ver- 
mittlungstheologen stehen. In der zürcherischen Geistlichkeit da- 
gegen trage die Partei der „Evangelischen u so viele Elemente 

Bio eich, Geich, der «chwelx.ref. Kirchen. Bd. II. 



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370 



(leschiehte der sehweizeriseh-reformierten Kirchen. 



wissenschaftlicher und praktischer Vermittlung in sich, dass sie 
nach vorne in fast unmerklichen Uebergängen in die Partei der 
Vcrmittlnngsthcologcn, und diese nach rückwärts in diejenige der 
Evangelischen auslaufe, so dass in Zürich ein ziemlich breiter 
Graben diese beiden Lager von demjenigen der „Zeitstimmen- 
theologen" trenne. 1 ) 

Das wurde plötzlich anders. Der „Graben", der in Bern 
Vermittler und Reformer von einander schied, war mit den 
zuletzt erziihlten Verhandlungen ein ziemlich breiter geworden. 
Am 14. August 18#> traten einige meistens jüngere Geistliche, 
die bis dahin der Theologisch-kirchlichen Gesellschaft augehört 
hatten, im Pfarrhausc zu Münclienbuehsee bei dem Vater Langhans 
zusammen. Aufgeregt Uber die Haltung ihrer Freunde, auf deren 
Unterstützung sie gehofft, beschlossen sie die Gründung eines 
neuen Vereins und einer eigenen Zeitschrift. Am 25. September 
konstituierte sich der Verein, und am 3. Dezember hielt er in 
Biel seine erste grössere Versammlung ab.*) Seine Führer waren 
die beiden Brüder Langhans und Albert Bitzius, der geniale Sohn 
von Jeremias Gottheit/ 1 ) Am 1. Oktober erschien die erste Num- 
mer der „Keformblättcr aus der bernischen Kirche 1 *. 

Die Absicht ging dahin, die Kirche so zu gestalten, dass die 
vielen von ihr Abgefallenen sich ihren Interesseu wieder zuwenden 
könnten. „Ein Frevel sollte es heissen, das Evangelium, nachdem 
es in fast alle Sprachen wilder und halbwilder Völker übertragen 
ist, endlich auch in die der Gegenwart und der gegenwärtigen 
Bildung zu übersetzen ?* so fragte das Programm. Alleiu ehe man 
dazu kam, musste erst beseitigt werden, was im Wege stand. 
Wenn man anerkennen mag, dass die Reformbewegung ihrer 
Idee nach nichts anderes sein wollte, als ein weiterer Schritt in 
der Ersetzung einer vorwiegend kultischen Religiosität iu eine 
rein bürgerlich-moralische — in Wirklichkeit stellte sie sich 
ganz anders dar, nämlich als ein ungestümer Angriff auf eine zum 
mindesten für eine Hälfte des Volkes noch in Kraft und Wahrheit 
lebende Glaubensfonn, auf den Inbegriff aller seiner religiösen 
Vorstellungen und moralischen Motive. Schon 1800 machte man 
den „Zeitstimmen" den Vorwurf: „sie heben das Ethisch-Prak- 

') Zeitstimmen 1<S05, S. 25 tt. ff.; hier mit Benützung des Auszugs von 
Finsler, Gesch. der theol. Entiviekl., S. 77. 

'•',) L'eber diese Versammlung siehe Keformblätter PS»>6, S. 97 u. ff. 

s i Bahner, Alb. Bitzius, Lebensbild eines Republikaners. Bern 18SS, mit 
Bildnis. 



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V. U. Die hVform. Ed. Lanthan*. 



371 



tische hervor, und doch ist ihr Interesse ein einseitig theore- 
tisches. 14 l ) 

Die „Reformblättcr" fanden bald bedeutende Verbreitung. 
Volkstümlich und scharf, packender noch als die „Zeitstimmen", 
oft fein und witzig, immer aber absolut pictätslos geschrieben, 
gingen sie, in das Volk geworfen, direkt auf den Zweck los, die 
öffentliche Meinung aufzuregen gegen die kirchlichen Einrich- 
tungen und die Zusammensetzung der kirchlichen Behörden, na- 
mentlich aber gegen deren letzte „Leitfaden u -Erklärung. Und das 
war nicht eben schwer. 

Gewiss vermochte der Synodalbeschluss vom 19. Juni nur mit 
Mühe dem Schein eines innern Selbstwiderspruches zu entgehen. 
Das Laienurteil fasste es nicht, wie die heil. Schrift zugleich 
Gegenstand historischer Kritik und Autorität fllr die Kirche sein 
könne. Das war der verwundbare Punkt, welcher der vermeint- 
lich so wohl erwogenen und sorgfältig abgefassten Kundgebung 
von Anfang jegliches Gewicht genommen und im weitern der 
Behörde selbst den Untergang bereitet hat. Die Erklärung ent- 
hielt das doppelte Eingeständnis, dass die Kirche nicht sagen 
darf was sie will, und dass die Geistlichkeit uneinig, in sich 
selbst zerspalten sei. Schon im Grossen Rate wurde dem Antrag 
von Bllren entgegengehalten: „es wäre richtiger, wenn die Kirche, 
statt Uebereinstimmung des Religionsunterrichts mit ihrem Glauben 
zu fordern, vielmehr sagen würde , was sie wirklich glaubt. 
Es herrschen eben in dieser Beziehung verschiedene Ansichten, 
und eine derselben vertritt auch Herr Langhans." 

Hier griff nun die Opposition ein. Langhans selbst erklärte, 
wie schon erwähnt, dass er auf den „Wunsch" der Synode keine 
Rücksicht nehmen werde; aber auch die Regierung that keinen 
Schritt, um dem ihr vom Grossen Rate gewordeneu Auftrag 
nachzukommen. Immer deutlicher stellte es sich heraus, dass die 
Mehrheit des Volkes, wenigstens desjenigen Volkes, welches man 
zu hören pflegt, in dieser Sache anders denke, als seine Vertreter 
in der Kirchenbehörde. Der Stand der Lehrer war fllr die Reform- 
partei zum voraus gewonnen, waren sie doch bei diesen Ver- 
handlungen öfters von den Vertretern der alten Zeit als eine Art 
von Theologen geringeren Grades behandelt worden, die mit der 
halben Wahrheit vorlieb nehmen müssten. 

So kam die Angelegenheit am 7. März 1808 zum zweitenmale 
vor den Grossen Rat. Die Mehrheit der vorberatenden Kommis- 

') Kirchenblatt 1*«». S. 111 (von Finalen. 



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372 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



sion wollte die, Synode zu einem bezüglichen Gutachten einladen, 
allein mit 1<K> gegen 6$ Stimmen — unter Namensaufruf — wurde 
durcli einfache Tagesordnung der frühere Beschluss fallen ge- 
lassen. 1 ) Umsonst wurde bemerkt: „so lauge man eine Staats- 
kirche habe, soll der Staat sich auch an die Lehre halten, welche 
6ie, die Kirche, anerkannt und angenommen hat." Die einen 
fanden, die Kirche habe Überhaupt Uber die Leitung einer staat- 
lichen Anstalt gar nichts zu sagen ; die andern machten geltend, 
die Synode habe keinen Antrag gestellt, fllr den Rat fehle dem- 
nach jegliche Veranlassung, sich mit der Sache zu befassen, und 
in der wirklich vorliegenden Meinungsäusserung sei zudem der 
zweite Satz im Widerspruch mit dem ersteu: „Vous avez bien 
parle et mal conclu!" wurde gesagt. 

Langhaus hatte gesiegt; in diesem Stadium konnte jedoch 
die Bewegung nicht ruhen. Staat und Kirche standen eiuander 
gegenüber ; der Angriff des Refonnvereins musste sich jetzt gegen 
die letztere selbst wenden, d. h. gegen ihre derzeitige Vertretung, 
welche der Wirklichkeit nicht entspreche. Die Kirchenverfassung, 
die seit 1852 ohnehin nur provisorisch in Kraft war, wurde jetzt 
in Frage gestellt. Schon früher hatten neuerungslustige Stimmen 
die gemischten Synoden als ein hierarchisches Institut bezeichnet, 
nicht ganz ohne Grund, insofern als in der Kantonssynode nur 
eine Auslese der kirchlichen Bezirksversammlungen sass, jüngere 
Kiemente daher gänzlich ferngehalten waren. 

Immer hatte 1851) vor der kantonalen Predigergesellschaft 
von einer Aenderung abgeraten, da die Einrichtung sich im ganzen 
trefflich bewährt habe; allein eine definitive Annahme des Ge- 
setzes war je länger je weniger zu erwarten ; es wurden immer 
weitergehende Ansichten laut, und 18<>4 hatte man nur noch die 
Wahl vor sich: „Renovation oder Neubau u . Ein Programm, das 
18f>5 veröffentlicht wurde, nannte als Forderungen: einen neuen 
Katechismus, eine neue Predigerordnung, Abschaffung des Wahl- 
systems der Geistlichen, freiere Gestaltung des Gottesdienstes und 
endlich Beseitigung des Symbolzwangs. Der Synode von 18(35 
(4.— (>. Juli und 7.— !>. August) lag der Eutwurf einer neuen 
Kirchenverfassung zur Beratung vor; er fand hier Beifall, nicht 
aber von Seiten des Staates. 

Der „Leitfadenstreit" hemmte die Arbeit, inachte sie aber 
um so dringlicher. Die Ungunst der Regierung erfuhr die Kirche 
nicht nur in der Ablehnung eines Vorschlags auf Besoldungs- 

1 Verhandl. des Grossen Rates de« Kts. Bern, 18*X, S. 73—93. 



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V. 9. Die Hof rm. Bern. 



373 



erhöhung, sondern in einer starken Beschränkung der sittenpoli- 
zeilicheu Befugnisse der Kirchenvorstände, durch welche man den 
Rest dieser Thätigkeit auf ein der Lächerlichkeit preisgegebenes 
Minimum zurückgeführt sah, und in einer neuen Reduktion der 
dem Religionsunterricht eingeräumten Stundenzahl in der Volks- 
schule. — Das vom Gemeinderat von Burgdorf ausgesprochene 
Verbot der Abhaltung von Sonntagsschulen, obwohl gegen sepa- 
ratistischen Erwcckungseifcr gerichtet, erschien vielen als ein 
weiterer Beweis von Religionsfeindlichkeit. Die Vermehrung der 
evangelischen Pfarrstellen für die zahlreichen reformierten Eiu- 
wanderer im katholischen Jura wurde von der Regierung ab- 
gelehnt, weil es nicht Pflicht des Staates sein könne, für solche 
„Privat wünsche" zu sorgen. 

Das Jahr 18t>8 brachte nun den Ruf nach Trennung von 
Kirche und Staat. 

Das Verhältnis zu den Sekten verlangte gebieterisch eine der 
Gewissensfreiheit entsprechende Lösung; die Dissidenten forderten 
wieder einmal die Einführung nicht geistlicher Civilstandsbücher; 
im frauzösisch-redenden Teile des Kantons unterstützten auch die 
Geistlichen das scheinbar so wohl begründete Begehren, nnd auch 
im deutschen Gebiete mehrte sieh die Zahl derjenigen, welche, 
sei es mit Besorgnis, sei es mit geheimer Sehnsucht, gleicher 
Ansicht waren. Noch sichtbarer wuchs die Menge der von der 
Kirche Abgefalleneu, welche die Bestreitung der Kultuskosten 
eine Uberflüssige Ausgabe nannten. 

Die logische Konsequenz des KirchenbegritTes, wie die Folge- 
richtigkeit der weltlichen Gesetzgebung, der Indiflercntismus der 
Massen und der methodistische Religionseifer der Wenigen — 
alles schien gleichermassen auf dieses Ziel hinzuweisen und mit 
unwiderstehlicher Gewalt zu demselben hinzutreiben. „Kirche 
und Schule" — „Kirche und Staat" — „Glauben und Wissen", 
alle diese Gegensätze, welche die letzten Jahrzcntc in Unruhe 
versetzt hatten, vereinigten sich jetzt, um, unter einander gemengt, 
mit dreifacher Gewalt deu Fortbcstand der Reforinationskirchcn 
unmöglich zu machen. 

Lud zwar nicht in Bern allein. 

Namentlich wurde jetzt auch die romanische Schweiz mit 
ergriffen. Renans „Vie de Jesus" von 18(33 hatte hier eine ähn- 
liche Wirkung, wie einst in deutschen Landen das parallele Werk 
von Strauss: es regte Zweifel und Nachdenken an, wo bis dahin 
nur gedankenlose Kirchlichkeit oder ebenso gedankenlose Negation 
geherrscht hatte. 



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374 



Geschichte der schweizerisch-reforiuierten Kirchen. 



Besonders heftig wurde die Bevölkerung von Genf erregt. 
Im Jabre 1857 war von hier berichtet worden, dass zwar wie 
immer ein starkes geistiges Leben pulsiere; aber: „der alte 
Kationalismus tritt iu den Hintergrund, und der methodistisch- 
gefärbten Frömmigkeit gegenüber, mit ihren scharfen dogmatischen 
Spitzen und Ecken, macht sich in aller Stille ein neuer gesunderer 
Reveil geltend, der offenbar durch deutsche Einflüsse genährt ist. 1 ) 
Allein verschiedene Umstände begannen jetzt wieder die religiösen 
Gegensätze zu stacheln. Und gerade die deutsche Gemeinde gab 
das Zeichen dazu. Dieselbe erwählte 1857 den in Mollis wegen 
Atheismus abgesetzten Pfarrer Wagner zu ihrem Prediger und 
bekannte sich als „dogmenfreie Gemeinde". Ein gottesleugnerisches 
Blatt, „der Rationalist", wurde iu Masse verbreitet und, wie ge- 
sagt wird, vorzugsweise an die Lehrer an öffentlichen Schulen 
gratis verteilt. Im September 18(31 versammelte sich sodann in 
Genf von allen Ländern her die neu begründete „Evangelische 
Allianz", vor welcher Riggenbach von Basel seine „Geschichte des 
Rationalismus 14 a ) vortrug, bei welcher aber auch in einer völlig 
ungewohnten, aufsehenerregenden Weise hochgestellte Kirchen- 
männer und einfache Sektenhäupter aller Art als gleichberechtigt 
nebeneinander sassen. 

Am 17. November 18(»2 starb in Geuf Professor Jacques- 
Elisee Cellerier, geboren 1785, eine Zeitlaug Präsident des Oou- 
sistoire, aber seit 1854 zurückgezogen 3 ); es folgte ihm am 
5. Februar 18<>J der 87 Jahre alte fromme Philhellene Jean- 
Gabriel Eynard, nicht Theologe, aber seiner Gesinuung und 
Thatigkeit nach auch für das kirchliche Leben bedeutsam. 4 ) Am 
18. Juni 1803 schied auch Louis Gaussen, geboren 1790, einst 
einer der Führer des Reveil, aber ausgezeichnet durch liebens- 
würdigen Charakter, Professor der Theologie an der freieu Schule r ), 
und bald darauf, 8. Mai 18(54, der ihm schon im Leben eng ver- 
bundene Ccsar Malan* 3 ); 18(15 trat sodaun des letztern einstiger 
Gegner, Professor Cheneviere, in hohem Alter von seinen kirch- 
lichen Aemtern zurück. 

'i Kirchenblatt 1857, 8. KT» (von Finsler). 

*} Biedermann gab darauf die Antwort : „DieZeitsthnmen vor dem Richter- 
stuhl der Ev. Allianz. Offenes Sendschreiben an Herrn Dr. Riggenbach in 
Basel". Zeitstimroen 18*32, 8. 4U u. ff. 

J ) De Montet, Dict. Biogr., 1, 13ö. 

4 ) llartmann, (ialerie berühmter Schweizer, Bd. I, mit Bildnis. 

De Montet, Dict. Biogr., I, 339. — Haag, la France protest., V, 238. 
,: ) De Montet, Dict. Biogr., II. 93—99, mit einem Verzeichnis seiner 
zahlreichen Schriften. 



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V. 0. Die Reform. Genf. 375 



Die Feier von Calvins Todestag, im Mai 1804, weckte zwar 
die zusammenhaltenden Erinnerungen an die grosse Vergangen- 
heit des protestantischen Rom, aber bald auch Angriffe gegen 
den Reformator, wie sie früher nie hätten laut werden dürfen; 
wir meinen nicht die kritischen Forschungen von J. B. Galiffe, 
die von 1859 an das historische Bild Calvins stark modifizierten 1 ), 
sondern die unhistorischen Popularisierungen derselben von Sa- 
voyarden und Franzosen, und ein in der Stadt Calvins aufgeführtes 
Tendenz-Schauspiel. Als 1866 die berühmte Glocke „Clemence u 
zersprang und gleichzeitig ein auffallendes Sinken der öffentlichen 
Moralität konstatiert werden musste, da konnte es wohl scheinen, 
als ob die ruhmvollen Zeiten der evangelischen Musterrepublik 
endgültig zu Grabe gehen. 

Jetzt begann vollends auch hier die Agitation für Trennung 
von Kirche und Staat, nicht im Sinne Calvius, noch in demjenigen 
Vinets. Der sonst so einflussreiche Autoiue Carteret wurde im 
Grossen Rate „niedergcbrüllt", als er bei diesem Anlass den Mut 
hatte, sich zum Glauben an Gott zu bekennen. 

Die Mehrheit des Volkes war allerdings noch anderer Ansicht ; 
die Abstimmung vom 4. Juli 1868 rettete den Fortbestand der 
Genfer Landeskirche, indem sie den Trennuugsautrag verwarf. 
Damit wurde für einige Zeit wieder Ruhe, bis die Vorträge des 
berühmten Redners Pater Hyacinthe Loyson das Interesse dem 
liberalen Katholizismus zuwandten und 1870 die Stellung des 
Religionsunterrichts in der Volksschule neuerdings zur Sprache kam. 

Der schwer zerrütteten deutschen Gemeinde, deren Pfarrer 
Wagner 1868 sein Amt verliess, suchte mau durch freiwillige 
Gastpredigten aus andern Städten aufzuhelfen ; den alten Ruf als 
religiöse Metropole behauptete sich Geuf überhaupt durch die 
häufigen apologetischeu, oft auch polemischen Vorträge — Buu- 
gener, Munier, Barde — , welche hier wie nirgends sonst beliebt 
waren und durch den Bau des eigens dazu bestimmten „Refor- 
mationssaales 1 * erst recht in Aufnahme kamen. Die Pfarrer Johu 
Cougnard und Chantre wurden die Häupter einer Reformbewegung, 
welche durch die „Alliance liberale" auf die Bevölkerung wirkte. 
Am 4. Mai 18(> ( J fand zwischen Pfarrer Eduard Barde und dem 
aus Neuenbürg herbeigekommenen Professor Buissou vor cirka 
2500 Personen eine theologische Disputation statt, welche lebhaft 
an die Zeiten der Reformation erinnerte, aber freilich, wie da- 



') Vergl. darüber neben der zahlreichen bez. Litteratur den trefflichen 
Artikel von Krauss im Kircbenblatt 1864, 8. 187 u. ff. 



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370 



Geschichte der schweizerisch-refortnierten Kirchen. 



mals, den Streit nicht entschied, noch weniger beendete. Es ent- 
wickelte sich Uber die Grundfragen der Religion in kurzem eine 
allgemeine Auseinandersetzung mit Protesten und Gegenprotesten, 
Erklärungen und Aufrufeu, wie sie in solcher Vehemenz nur in 
Genf möglich ist. 

Der Kanton Waadt, der ohnehin neben seiner n eglise in- 
dependaute" noch einige eigentliche Sekten — Darbysten, Me- 
thodisten und Baptisten von verschiedener Farbe — kannte, hatte 
1802 auch über die ungewohnte Erscheinung eines Strassen- 
predigers sich zu verwundern, des Engländers Radcliffe, der 
öffentliche gottesdienstliche Versammlungen im Freien veranstaltete. 
Dagegen fand der „Christianismc liberal" vorerst noch wenig 
Anhänger, da die gesamte Geistlichkeit unbedingt zu den Bekennt- 
nissen hielt und die Laienwelt sich nicht regte. 

Dass die X e u e n b u r g i s c h e Regieruug den Methodisten 
eine Kirche zu öffnen befahl, wurde nicht einer weitgehenden 
religiösen Duldsamkeit zugeschrieben, vielmehr dem Wunsche, 
die kirchliche Behörde zu ärgern, welche ihre Zustimmung dazu 
verweigert hatte. So wurden die Sekten bald als rechtlos be- 
trachtet, wenn ein roher Pöbel ihre Uberspannte Frömmigkeit 
verhöhnte, bald wieder begünstigt, wenn man sie als Werkzeuge 
gegen die eigene Staatskirche brauchen konnte. Im übrigen er- 
freute sich die Neueuburgcr Kirche, nachdem sie die Uebergangs- 
zeiten von 1849 und von 18f>8 trotz des Verlustes ihrer frühem 
privilegierten Stellung glücklich Uberstandeu hatte, einer Periode 
ruhiger und sicherer Entwicklung. Sie verdankte dies in erster 
Linie dem würdigen Dekan James Dupasquier, der mit treuer 
Anhänglichkeit an die hergebrachten Anschauungen doch eine 
kluge Versöhnlichkeit gegenüber den Thatsachen und deren An- 
forderungen verband und nach der Beseitigung der Compagnie 
des pasteurs die an ihre Stelle getretene Synode als ihr Präsident 
mit der nämlichen Hingebung leitete. Als er 18(50 von seinem 
Amte zurücktrat und am 20. September 1869 starb, wurde sein 
Verdienst um die Kirche Neuenbürgs mit demjenigen von Farel 
und Osterwald verglichen. 1 ) Als Leiter der Synode ersetzte ihn 
Emile Perret, Pfarrer zuCoffrane; als geistiges Haupt der Kirche 
Professor Frederic Godet , geboren den 28. Oktober 1812, der 
gewesene Erzieher des preussischen Kronprinzen Friedrich. 



') Henry, <L, Xotice iiecrolojjique, im Journal reli^ieux von Neuenbürg 
vom 12. Februar 1*70. — Monvert, Hisroire de In t'ondation de l'tffrlise evan- 
gelique Neuchäteloise. NeuchArel 



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V. 1». Die Reform. Neuenbürg. 



Unterdessen hatte sich aber die allgemeine Lage und nament- 
lich die religiöse Stimmung eines starken Bevölkerungsteiles 
sichtbar modifiziert. In den jurassischen Industriebezirken kam 
unvermutet bei gegebenem Anlas» eine ausgesprochen kirchen- 
feiudliehe Strömung zum Vorschein. Der bisher so fest begründete 
Eintiuss der ganz orthodoxen Geistlichkeit kam vollends in Gefahr, 
als der junge Pädagoge Professor Ferdinand Buisson anfing, die 
Grundsätze der Beform zu proklamieren. Am 5. Dezember 1868 
hielt er einen ersten öffentlichen Vortrag gegen den Gebrauch 
des Alten Testaments in der Schule; am .'J. Februar begründete 
er die „Union du christianisme liberal 14 , am 7. März erschien die 
erste Nummer der von ihm herausgegebenen „Emancipntioti", 
und am ö. Dezember I8tV.>, genau ein Jahr nach der Eröffnung 
des Feldzugs, konnte durch den für seine Ziele begeisterten und 
rasch auf 3f»0 Mitglieder angewachsenen Verein der erste Pre- 
diger des freien Christentums, Pfarrer Felix Pecaut, in Chaux-de- 
Fonds in sein Amt eingefühl t werden. Nicht nur Geist, Gewandt- 
heit und gewinnende Bede wird an Buisson gerühmt, auch seine 
Offenheit und Ueberzeugungstreue wird von den Gegnern durchaus 
unerkannt, auch Pecaut als ein Mann von religiösem Ernste ge- 
schildert, der seine Anhänger erinnerte, dass „une societe reli- 
gieuse veut des homines religieux. Que notre religion soit morale, 
mais que notre moralite soit religieusc". 1 ) 

Die Bewegung sah sieh begünstigt durch angesehene und 
vielvermögende Männer und besonders eifrig unterstützt durch den 
berühmten Naturforseher Eduard Dcsor. Die tüchtigsten seiner 
Gegner waren Fred. Godet und — ein Gegenstück zu Desor — der 
naturwissenschaftliche Apologet Frederic de Bougeniont. 

Das Vertrauen des neuenburgischen Volkes zu seinen Pre- 
digern, der Prediger zu ihrem Volke, war plötzlich so sehr er- 
schüttert, dass jetzt alles auf Trennung von Kirche und Staat 
hinzutreiben schien. Nicht nur Buisson selbst und seine Freunde 
forderten sie, auch die Partei der Bekenntnistreuen sah keinen 
andern Ausweg.-) Eine Petition, welche Aufhebung der Staats- 
ausgaben für den Kultus verlangte, brachte die Frage vor den 
Grossen Rat des Kantons. Zuerst am 24. Juni, und wieder am 
17. November IS»»!», wurde auch in diesem Sinne entschieden: nur 
die Ausführung bot Schwierigkeiten dar mit Rücksicht auf den 
Pariser Vertrag von 1857, der die stiftungsgemässe Verwendung 

'i Monvert, a. a. 0., p. U.tl. 

•i Jacottet, Qiu-stion de la Separation de TE^lise et de l'Ktat, Kapport 
pn-sente au Synode le 2* septumbre. IHM. NeuehAtel 



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•}78 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



der KirchengUter für alle Zeiten zugesichert hatte. Schon bereitete 
sich die Synode so sehr auf die kommende Selbständigkeit, dass 
sie sich mutig cntsehloss, einen von der Regierung rücksichtslos 
unterdrückten Pfarrposten von sich aus weiter zu führen. 

Allein ehe der Entscheid zum Gesetz werden konnte, gaben 
die grossen Ereignisse des Jahres 1870 der Öffentlichen Meinung 
eine andere Richtung. Buisson verliess im September Neuenburg, 
um das Los der belagerten Pariser zu teilen; die Bewegung kam 
ins Stocken. Der Schwung der optimistischen Begeisterung wich 
auf beiden Seiten einer plötzlichen Angst vor der Zukunft, und 
statt der Trennung kam — später — der Erlass eines neuen 
Staatskircheugesetzes. 

Von Neuenbürg aus wurde auch ein Teil der evangelischeu 
Freiburger Kirche in Unruhe versetzt, indem der Pfarrer 
Chavannes zu Mötiers am Murtensee zum Vcrdruss seiner Ge- 
meinde den Anschluss an die Tendenzen der Emancipation erklärte. 
Er wurde später, trotz mancher Versuche, ihn zu halten, durch die 
— katholische — Kantonsregierung von seiner Stelle entsetzt. 

In Basel gründeten am G.Oktober 1866 der schon genannte 
Kandidat Hörler und der Philanthrop Theodor Hoffmann-Merian 
nach dem Muster der Berner einen Reformverein, der nun im Winter 
1867 auf 18(18, besonders durch Veranstaltung von Gastpredigten 
und Vorträgen bekannter Redner aus Zürich und Bern (Lang- 
hans, ßitzius, Vögelin) den neuen Ideen und Idealen Eingang zu 
schaffen begann. Die Kanzeln freilich blieben diesen Reform- 
Stimmen noch einige Jahre verschlossen; das Auftreten fremder 
Prediger in öffentlichen oder gemieteten Sälen erhielt nur um 
so mehr agitatorischen Anstrich und wurde, nicht vom eigent- 
lichen orthodoxen Basler Pietismus allein, sehr ungern gesehen. 

So ergriff jetzt die Bewegung eine kantonale Kirche nach 
der andern, und auf einmal war sie eine allgemein-schweizerische 
Angelegenheit geworden. 

Zur Abwehr bildete sich der Evangelisch-theologische Verein, 
dessen bernischer Zweig am 23. Juni 1868 eine denkwürdige 
Sitzung abhielt. Die „Hirtenstimmen" erweiterten sich mit dem 
Jahre 1867 zu dem in Basel erscheinenden „Schweizerischen 
Kirehenfreund", der nun mit scharfen und nicht ungeschickt ge- 
führten Waffen die Polemik gegen „Zeitstimmen" und „Reform- 
blätier" aufnahm, aber dem Erfolg seiner Sache dadurch schweren 
Schaden that, dass er, mehr aus strategischen als aus religiösen 
Gründen, theologische Sätze meinte behaupten zu müssen, die 
nun einmal nicht mehr haltbar waren und die „certa u wie die 



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V. ( X Die Keforni. Thiol. Kämpfe. 



379 



„dubia 44 mit dem nämlichen Eifer als Grundsätzen des christlichen 
Glaubens verfocht. Mehr ruhig apologetisch wirkte in gleicher 
Richtung das anerkannt trefflich redigierte und stark verbreitete 
„Appenzeller Sonntagsblatt". 

Ganz besonders war es jetzt die Wunderfrage, welche in der 
Mitte der theologischen und populären Erörterung stand und von 
Berufenen und Unberufenen, bald scharfsinnig und gelehrt, bald 
trivial und beschränkt, aber meistens mit Missverständnissen und 
irrigen Voraussetzungen, hin und her verhandelt wurde. Die im- 
ponierenden Fortschritte der Naturwissenschaften, die grossartigen 
modernen Schöpfungstbeorien, die sich an den Namen Darwins 
knüpfen und nicht nur die alte authropomorphistische Gottesvorstel- 
lung, sondern selbst den Zweckbegriff ausschlössen, machten die 
immanente Gesetzmässigkeit alles Geschehens so sehr zum Axiom 
und bald auch zum Gemeingut der Bildung, dass der Glaube an 
die Möglichkeit des Wunders als gleichbedeutend erschien mit 
dem Verzicht auf vernünftiges Deuken. Am Wunder hing aber 
für die meisten auch der Glaube an eine Offenbaruug, an eine 
Eingebung der heil. Schrift, an die göttliche Würde des Erlösers, 
und schiesslich der Gottesbegrifl' überhaupt. „Ein Gott, der keine 
Wunder thut, ist für mich kein Gott!" sagten die einen; „Au 
einen Gott, der Wunder thut, kann ich nicht glauben!" entgeg- 
neten die andern mit gleicher Bestimmtheit. 

Den Reformern wurde vorgehalten, dass sie sich ferner nicht 
mehr Christen nennen durften: „Sie haben unter uns ein Recht, 
Christo und den Aposteln zu widersprechen ; aber sie haben kein 
Recht zu behaupten, dass diese Verwerfung der christlichen 
Grundwahrheit christlich sei". 1 ) 

Mit zunehmender oft leidenschaftlicher Erbitterung wurde ge- 
stritten. Mit einer gewissen Gier, um nicht zu sagen: Schaden- 
freude, stürzten sich die beiderseitigen Wortführer jeweilen gerade 
auf die extremsten Auswüchse — Thatsachen oder Aeusserungen 
— ihrer Gegner, um solche, gewissermassen auf die Fike ge- 
steckt, ihren Freunden mit Entrüstung vorzuweisen: Seht, so sind 
diese Leute, so sind sie Alle! Seht, das sind die Konsequenzen 
ihrer Lehren; das ist ihre wirkliche Meinung! — 

Und dabei hatten sie beiderseits nicht einmal unrecht; denn 
in der Hitze des Streites waren auch die die eigene Sache kom- 
promittierenden Freunde willkommen, gleichwie im bald hernach 



l ) Riggenbach, .1., Wodurch gehört man zur christlichen Kirche ? Vor- 
trag. Kasel im. 



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SSO 



Geschichte <ler schweizerisch-refonnierten Kirchen. 



ausbrechenden grossen Kriege Zuaven und halbwilde Turkos aus 
Afrika herbeigezogen wurden, um das französische Heer zu ver- 
stärken. An die „Orthodoxen" hingen sich sentimentaler Aber- 
glaube und verbissener Separationsgeist, an die Reformpartei da- 
gegen religionslose Weltlichkeit und grimmige Religionsfeindschaft. 

Immer wieder hielt Hebich seine Wandervcrsammluugcu mit 
derben, kapuzinerhaften Austalleu gegen die „tote, verweltlichte 
Kirche" und die „unbekehrten Pfarrer". In Männcdorf am 
Zürichersee trieb die Jungfrau Dorothea Trudel — gestorben 1862 
— ihre Gebetsheilungen, die wie die Gebetswochen als Unterstützung 
der guten Sache angepriesen wurden. Das Erscheinen des 
Leitfadens von Langhans wurde — und zwar noch vor dem un- 
glücklichen Ausgang der bezüglichen Verhandlungen — durch 
einen Aufruf zur Unterstützung des „evangelischen" Privatseminars 
erwidert und damit eine tiefgehende Spaltuug fast unheilbar 
fixiert. 

Eine starke Zunahme verschiedener Separatistengcmeiuschaf- 
ten und Sekten und eine gewisse demonstrative Siegeszuversicht, 
die sich in ihrem Verhalten zeigte, fiel allgemein auf. Die pro- 
pagandistischen Umtriebe wurden so arg, dass man öffentlich 
davor warnte, aber dabei wurden im Namen der Rechtgläubig- 
keit und unter dem Schutz der Partei, die sie verteidigte, fort- 
während Schlagworte gebraucht und Schreckbilder aufgestellt, 
welche unvermeidlich religiös-ängstliche Gemüter dazu bringen 
mussten, in einer Sekte Ruhe und Hcilsgcwissheit zu suchen. Die 
Uebergäuge dazu waren auch manchmal unmerklich genug: Zwi- 
schen einem Stundenhalter der evangelischen Gesellschaft und 
einem Sekteuprediger war der Unterschied schwer zu entdecken 
uud oft sah es aus, als würde derselbe absichtlich verschleiert. 

Auf der andern Seite aber bemerkte man eine so unbedingte 
Devotion — bei den respektlosen Leuten — vor dem „unverbrüch- 
lichen Naturgesetz", dass der schlimmste Verdacht heidnischer 
Xaturvergötterung nicht ungerechtfertigt erschien; — eine so ehr- 
furchtsvolle Berufung auf die Autorität der extravagantesten ma- 
terialistischen Schriftsteller, dass der Gedanke an eine innere 
Uebereinstiinmung kaum abzulehnen war. Als Lang „die moderne 
Weltanschauung" mit „herausfordernder Keckheit" in den „Zeit- 
stimiiieu" darlegte 1 ), da „gerieten, wie uus einer von ihnen erzählt, 
selbst seine Freunde in Schreckeu" a ); aber die Worte blieben 

<i Zeitstimmen lWiO, S. :W5 u. ff. 

■) Srhünholzcr, Die religiöse Rffonnbewcgunj;. Denkschrift. Zürich 
Ihjm;, s. •>•>. 



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V. I». Dif Kefortn. Tlieol. Kämpfe. 



:)8l 



stehen. Zweimal wurde in diesen Tagen auf dem Gebiete der 
Schweiz der sogenannte Internationale Friedenskongress ab- 
gehalten, I8t>7 in Genf und 1808 in Bern. Der reinste Atheismus 
wurde hier von den fremden Weltverbesserern als Ziel proklamiert, 
wer dem widersprach — wie die Langhans, Zyro und Kummer 
— fast schmählich behandelt. Man konnte sich nur Glück dazu 
wllnscheu, dass das Verlangen, fUr solche wilde Expektorationen 
eine Kirche herzugeben, nicht bewilligt worden war; aber die 
Genannten hatten sich eben doch in dieser Gesellschaft gezeigt. 
Eine unverkennbar starke atheistische Stimmung Hess sich heraus- 
fühlen aus der allgemeinen Entrüstung, die sich — in den Zei- 
tungen — kundgab, als 18<lö die Regierung des Kantons Uri es 
wagte, auf den Gotteslästerer Ryniker die Prügelstrafe an- 
zuwenden. Für den ehrlichen Eifer eines frommen Volkes — und 
wäre es auch ein katholisches Volk — , das sein Heiligtum so 
oder anders gegen die Frechheit eines Unverschämten schützt, 
zeigte man nicht den mindesten Sinn. 

Ks war ein Zeichen der verbissensten Parteiwut, als der Grosse 
Rat von Zürich im November 18(H) einen Alexander Schweizer 
bei der Wahl des Kirchenrates überging und durch einen Politiker 
von sehr vorübergehender Bedeutung ersetzte. 

Weit entfernt, Garantien dafür zu bieten, dass mit der Reform 
der Bekenntnisschriften in Wahrheit nur „Menschensatzungen" 
beseitigt, aber kein Atom des wahren Christentums, weder des 
sittlich-eivilisatorischen, noch des religiös-evangelischen Christen- 
tums preisgegeben werde, erschien die kirchliche Fortschritts- 
partei immer aufs engste verbündet mit denen, welche jeden 
Gottesglauben, selbst den abgeschwächten Glauben au eine mo- 
ralische Weltordnung, mit grimmigem Hasse verfolgten. Und in 
dieser Allianz vermochten weder „Der alte und der neue Glaube" 
von Strauss, noch das Urteil Eduard von Hartmanns, noch 
auch der gelegentliche Hohn ihrer politischen Freunde sie irre 
zu machen. 

Der scheinbare Erfolg, die momentane Genugthuung, dem 
Gegner einen Hieb versetzen zu können, bot schwachen Ersatz 
für den moralischen Schaden, der für die Personeu und für ihre 
Sache aus solcher Kampfweise nach beiden Seiten erwuchs. 

Was Wunder, dass man sich gegenseitig nicht mehr verstand, 
jeder seinen Gegner nur noch als Zerrbild kannte, an seinen guten 
Willen, an die Wahrheit seiner schönen Worte nicht mehr glauben 
wollte, und jeder dabei sich selbst verletzt fühlte, weil ihm vom 
Gegner Unrecht angethan werde! So wurde die Kluft immer 



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3*2 



Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen. 



weiter auseinander gezerrt, das verständige Urteil verwirrt, Zwei- 
felhaftes beim Bundesgenossen beschönigt, Gutes beim Gegner 
bemängelt, und weder die Einen noch die Andern wollten ein- 
sehen, dass auf diese Weise nur Eine 6 erreicht werden könne: 
eine fortschreitende Zersetzung des einfachen und unbeirrten 
gesund-gottesfUrchtigen Sinnes, der mehr instinktiv- als bewusst- 
religiösen Basis, auf deren Echtheit und Stärke und Allgemein- 
heit allein die Möglichkeit und die Existenzberechtigung einer 
Volkskirehe beruht. Und doch musste mancher erschrecken, als 
Thaluck in seiner oben erwähnten freundlichen Auseinandersetzung 
mit H. Hirzel diesem zurief: „Wer wird Sieger bleiben? — 
Ihre Theologie nicht; auch nicht die meinige, sondern die des 
Fleisches und eines erdgeborenen Materialismus! u — „Mit dem 
kirchlichen Leben stirbt im Volke notwendig auch der rechte 
Idealismus ab, und die Schlitzen-, Turn- und Gesangvereine, die 
Radfahrer und Stenographen oder gar das Apollotheater und der- 
gleichen können den nicht schaffen. Ohne Idealismus aber auch 
kein Patriotismus; das Volksleben verödet und verflacht, der Götze 
Mammon und der König Gcnuss beherrschen alles!" So lesen 
wir heute in den Keformblättern. 1 ) — Wenn man das vor dreissig 
Jahren gesagt oder auch nur eingesehen hätte! — 

Allerdings trat jetzt auch die Vermittlungstheologie kräftiger 
auf den Plan. Hagenbach hatte ihre Berechtigung von 1845 an 
im Kirchenblatt mit anerkanntem Geschick und wohlthuender 
Unbefangenheit verfochten. 2 ) Sein hauptsächlichster Mitarbeiter, 
seit 18GO Mitredaktor, war Georg Finsler, der dann im Oktober 
18M zum Antistes der Züricher Kirche ernannt ward. In Bern 
fand das Kirchenblatt tüchtige Unterstützung mit Nachrichten 
und grössern Abhandlungen von dem gelehrten Dekan Dr. Kudolf 
Rüetschi, dem langjährigen Präsidenten der kantonalen Synode, 
geboren 1820, früher Pfarrer in Trüb und in Kirchberg bei Burg- 
dorf. In verwandtem Sinne wirkte während einiger Zeit in der 
französischen Schweiz die von Professor Durand in Lausanne ins 
Leben gerufene Zeitschrift „Les deux Patrics u . 

Hagenbach gründete seinen Glauben an die Möglichkeit 
einer wahren Vermittlung auf die Forderung einer zugleich freien 
und pietätsvollen, das heisst einer historischen Betrachtung der 

»/ KeformMiitter 1898, Nr. 31 «S. 217). 

*; Vergl. als theoretische Auseinandersetzung: „Ueber Vermittlung» - 
theologio", im Kirchenblatt IST*, Nrn. H— 15, und die später auch separat 
erschienene Schrift: „Ueber Ziel und Richtpunkte der heutigen Theologie." 
Zürich ixr,7. 



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V. 9. Die Reform. Haprenlweli. 



kirchlichen Lehrtradition : „Das Dogma nimmt für uns allerdings 
die Gestalt an des Postulates, des Gebotes, das dem Einzelnen 
imponiert, das Anerkennung und Zustimmung fordert. Das Dogma 
der Kirche ist älter als wir, die wir es nicht geschaffen und 
erfunden, es nicht ausgeklügelt haben von gestern auf heute. Es 
ist ein geschichtlich Gewordenes, und insofern ein allererst auf 
geschichtlichem Wege zu Begreifendes; aber es ist für uns nicht 
eine blosse Antiquität, die wir nach Belieben bei Seite schieben 
binnen, um unsere Meinung an seine Stelle zu setzen. Das Dogma 
hat Bedeutung auch noch für die Gegenwart, und diese Bedeutung 
zu erkennen ist die Aufgabe eben der Wissenschaft, die wir die 
kirchliche Glaubenslehre oder die Dogmatik nennen." 

„Die Geschichte der Dogmen lehrt uns zur Geniige, dass die 
Ausdrucksweise, deren sich die Kirchenlehre der verschiedenen 
Zeiten zur Bezeichnung der christlichen Heilswahrheiteu bediente, 
nicht immer dieselbe war; dass manche Behauptung, die einer 
Zeit als rechtgläubig genügte, später als ungenügend erfunden 
und das Verharren auf dem ungenügenden Ausdruck sogar als 
häretisch verworfen wurde, und so geschah es auch, dass um- 
gekehrt wieder Behauptungen, von denen man ehemals Heil und 
Seligkeit abhängig machte, später aufgegeben wurden als un- 
haltbar, wenigstens in der Gestalt, in der sie geboten wurden. Es 
ist ja namentlich das Verdienst der Reformation, die Uberlieferte 
Kirchenlehre, so scharfsinnige Vertreter sie auch in der Scholastik 
gefunden hatte, wieder an der ursprünglichen Lehre der Bibel 
geprüft und sie auf das allein gültige Mass der Schrift und die 
ihr entsprechende Glaubensregel zurückgeführt zu haben. Aber 
auch die Reformation hat diesen Prozess nur eingeleitet, ohne 
ihn zur Vollendung gebracht zu haben. Es ist daher allerdings 
unwissenschaftlich genug, wenn manche sich einbilden, die pro- 
testantische Theologie habe sich lediglich an die Bestimmungen 
zu halten, wie sie das XVI. und XVII. Jahrhundert uns bieten, 
und dann alles als gefahrliche Neuerung, als Neologie, verwerfen, 
was nicht mit dem Buchstaben der reformatorischen Bekenntnisse 
oder mit den Schulbegriffen der alten Dogmatiker übereinstimmt. 
— Allein das alles kann uns doch nicht abhalten, uns an das 
Bekenntnis der Kirche mit freiem Bewusstsein anzuschliessen und 
die Substanz des kirchlichen Dogmas, wie sie von Anfang an das 
Objekt der dogmatischen Forschung bildete, als das festzuhalten, 

•i Ziel und Hiclitptinktc, S. 41. 



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384 



Ciescliichte Uer schweizerisch-reforraierten Kirchen. 



was bei allem Wandel uud Wechsel der Meinungen immer noch 
ein Recht hat, von der Wissensehaft beachtet zu werden". 1 ) 

Das sind die Sätze, mit welchen der damalige Wortführer 
der theologischen Vermittlung zwischen die beiden streitenden 
Glaubensparteien hineintrat: „Wie manches" — gab er zu bedenken 
— „wird doch immer noch zur Religion gerechnet, was, genau 
besehen, alles andere ist, als Religion, und wie manches Ge- 
wissen wird dadurch beschwert, dass man Fragen in den Kreis 
des Religiösen zieht, die wohl mit demselben geschichtlich oder 
empirisch verflochten sind, aber einer andern Sphäre angehören, 
als der religiösen." 

Ermutiguug fanden die Anhänger dieser Richtung in der 
Jubelfeier des hochgeachteten Gottesgelehrten Immanuel Nitzsch 
in Berlin, an welcher zum IG. Juui 1800 ein Glückwunschschreiben 
seiner Schweizer Schüler abgegangen ist, und im November I8G8 
in der Erinnerung an den JOOj ährigen Geburtstag Schleiermachers. 
Am 13. Dezember 1809 wurde auch des Todestages von Geliert 
vielfach gedacht. Ein erhebendes Fest, ein Tag, an welchem 
wieder einmal, wenn auch nur auf kurze Zeit, die gesamte re- 
formierte Schweiz sich als ein Ganzes fühlte und das Trennende 
vergass, war die feierliche Einweihung des Zwinglidenkmals in 
Zürich, am 10. Februar 1808. Unter dem Vorsitz des Landammanns 
Aepli von St. Gallen fand bei dieser Gelegenheit wieder eine 
Konferenz der Abgeordneten evangelischer Kirchen statt. Eine 
feste und klare Ausgestaltung, wissenschaftlich strenge Begrün- 
dung und Rechtfertigung erhielt die von der theologisch-kirchlichen 
Vermittlung eingenommene Stellung von 1863—1869 iu Alexander 
Schweizers Glaubenslehre, welche fast gleichzeitig mit Bieder- 
manns weiter nach „links" stehender Dogmatik erschien.-) 

Als dieser Richtung angehörig haben wir noch eine Anzahl 
bedeutender und damals viel genannter Männer zu verzeichnen. 
In Zürich standen an der Seite Finslers zwei ehrwürdige Prediger 
älteren Schlages, der Dekan Friedrich Häfeli (1808— 1878), Pfarrer 
zu Wädischwyl , Mitglied des Kirchenrates und des Kantons- 
rats 3 ), und der 1800 geborene Dekan Haus Kaspar Grob, Pfarrer 
zu Stäfa, ebenfalls Mitglied des Kirchenrates, der aber schon 
186f) gestorben ist 4 ), sowie der noch jugendlich frische Paul 

•i Ziel und Richtpunkte, 8. 41. 
•i Christliche Dogmatik. Zürich 18»>f. 
Nekrolog im Kirchl. Volknbbitt ISIS, S. 200, von Finaler. — Wirz t 
Zürch. Minist., S. 101. 

\t Zur Erinnerung an J. C. Grob, lHtö. 

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V. 9. Die Keform. Vermittlung. 



385 



Heiurich Burkhardt, geboren 1830, Pfarrer in Küsnacb. Die kirch- 
lichen Häupter von St. Gallen und von Schaff hausen zählen dahin: 
dort der Kirchenrat J. Scherrer, der eifrige Förderer der prote- 
stantisch-kirchlichen Hülfsvereiue der Ostschweiz, hier Antistes 
Joh. Jak. Mezger, der gründliche Forscher Uber die deutschen 
Bibelübersetzungen in der Schweiz. 

In Bern tiuden wir ausser einigen bereits Erwähnten: Pro- 
fessor K. A. Eduard Müller, geboren 1820, früher reformierter 
Prediger in Dresden, dann an der Kirche zum heil. Geist in Bern; 
Adolf Rütimeyer, geboren 1821, Pfarrer in Hcrzogeubuchsee uud 
in Walkriiigen; den Dekan Joh. Walther in Wangen a./A., ge- 
boren 1811; den Dekan Jakob Ziegler in Messen, geboren 180U; 
den geist- und humorvollen Karl Dürr, Pfarrer in Burgdorf^ 
geboren 1821; den vorzüglich auch als Schulmann geschätzten 
Joh. Ammann, Pfarrer in Lotzwyl, geboren 1828, und den noch 
jüngeru, erst 1833 geborenen L. Edwin Nil, der durch seiu Referat 
Uber die kirchlichen Parteien, mit seinen „Waffen nach rechts 
und nach links", wie als Mitredaktor des kirchlichen Volksblattes, 
sich als geschickter Kämpfer ausgewiesen hat. 

Dazu sollten eigentlich noch andere gerechnet werden können, 
so der mehrfach erwähute Pfarrer Ed. GUder und mit ihm Hie- 
ronymus Kiugier, der 1810 geborene weit bekannte, ebenso 
schlichte als eindrucksvolle Prediger auf der Kanzel zu Kirch- 
dorf 1 ) und seit 18t>0 Dekan des Beruer Bezirks, welche beide, ob- 
wohl vorwiegend rechtgläubig denkend, doch sich nicht schlechthin 
an die Bekenntnisschrilten banden, aber zu sehr vom praktisch- 
kirchlichen religiös-konservativen Gesichtspunkt ausgingen, um 
nicht, angesichts der Keformbewegung, sich zu ihren entschiedenen 
Gegnern zu stellen. Mit ihnen wäre „eine Verständigung möglich 
gewesen 44 .*) Das Gleiche gilt, vielleicht in noch höherem Grade, 
von J. P. Romang, dem wir im Zellerhandel begegnet sind, und 
der nun neuerdings sich hören Hess, der aber den Bekeuutuis- 
formeln nie unbedingt und für alle Zeit verpflichtende Kraft zu- 
erkannte. Ausschliesslich Kirchenmann, dem aller dogmatische 
Streit im Innersten widerstrebte, war Samuel Steck, Dekan zu 
Spiez, geboren 1802, von 18*i3 — 18*57 Präsident der kantonalen 
Synode und gestorben am 30. Mai 18M. 3 ) 

•) Eins ist Not! Ausgewählte Predigten von II. Ringier, aus seinem 
Nachlass. Bern 1HS1. 4. AuH. 1«)*. 

') .So Ilirsbrunncr, in der oben angeführten Schrift. 
3 > Nekrolog im Kirchen blatt 18M, 8. 101. 

Uloosch , Geifch. der »chweiz. ref. Kirchen. Bd. II. 



380 Geschichte der schwcizerisch-reformierten Kirchen. 



Zu den Vielen, welche mehr durch den Widerwillen gegen 
tumultuarische Reform als durch innere theologische Unfreiheit 
bewogen wurden, in die orthodoxen Reihen zu stehen, gehörte 
wohl auch der Antistes von Basel, Immanuel Stockmeyer, der 
feine und gelehrte Exeget, der Mann von mildem und besonnenem 
Urteil.«) 

Als begeisterter Arbeiter fllr sittliche und sociale Hebung des 
Volkes ebenfalls zwischen den Parteien stehend, ragte der Glarner 
Pfarrer Bernhard Becker von Lintthal hervor (1819—1879)*), 
sowie der theologisch gebildete Staatsmann Martin Birmann 
von Liestal (1828— 1890). 8 ) Eine ganz eigene Stellung nahm in 
den Kämpfen der Zeit der Pfarrer zu Dietlikon im Kt. Zürich 
ein, der 1809 in Thüringen geborene Aug. Nathauael Böhner; 
er stellte seine Vertrautheit mit den Naturwissenschaften und 
ihrer Litteratur in den Dienst der christlichen Apologetik. 4 ) 

Die Gruppe sah in ihren Reihen einen grossen Teil der 
deutseb-reformierten Prediger und verfügte Uber ausgezeichnete 
geistige Kräfte; sie durfte zudem mit einigem Grund überzeugt 
sein, dass die weit Uberwiegende Grosszahl des schlichten Kirchen- 
volkes, welches nichts anders als „in dieser Welt züchtig, gerecht 
und gottselig zu leben" begehrte, durchaus ihre Gesinnungen teile. 
Und doch hatte diese Partei einen äusserst schwereu Stand. Sie 
blieb eine Theologen- Partei, zu der in Wirklichkeit nur wenige 
Laien als Ausnahmen sich hielten. Wer darauf angewiesen war, 
seine religiöse Ueberzeugung einer Autorität zu entlehnen, der 
stand entweder festauf den Eindrücken der Jugend, dem Katechis- 
mus, in dem er unterrichtet worden war, — oder er hatte, wenn 
von irgeud einer Seite aufgeklärt, mit diesen Traditionen gebrochen 
und ging dann in der Regel nicht nur Uber die Vermittlung, sondern 
noch Uber die Reformlehre hinaus. Die Versöhnuug von Glauben 
und Wissen konnte da nur als Lauheit und Halbheit erscheinen; 
nur persönliche Achtung und Beliebtheit schützte den Bekenner 
vor dem Vorwurf der Charakterlosigkeit. Von beiden ungeduldigen 
Extremen aber wurde dieses begreifliche Vorurteil noch genährt, 



Vi Basier Taschenb. 189«;, S. 107—181, mit Bildn. 
■j Volksblatt für die rcf. K., Jahrg. XI, 139. 

3 ) Kircheublatt, N. F., VIII. Jahrg. — Schw. Zeitschr. f. Gemeinnützig- 
keit, Jahrg. 29, S. 28K. — Lebensbild und gesammelte Schriften. Basel 1894, 
mit Bild. 

Vi Naturforschung und Kulturleben in ihren neuesten Ergebnissen, 1858. 
Die frei forschende Bibeltheologie und ihre Gegner, 1851), und besonders be- 
kannt: Kosmo*. Ribel d«»r Natur. Hannover IHM — 1Kö7, 2 Bde. 



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V. 9. Die Reform. Vermittlung. 



387 



von beiden Seiten hiess es: Sie glauben eigentlich wie wir, nur 
dürfen sie es nicht sagen, nur halten sie damit hinter dem Berge! 

Weit entfernt, die Gegensätze versöhnen und die Getrennten 
einigen zu können, wurden somit die „Vermittler" zu einer dritten 
Fraktion, die nun, von zwei Seiten mit der tiefen Verbitterung 
verratener Freunde behandelt, auch nach zwei Seiten aus allen 
Kräften sich zu verteidigen hatte und somit den widerwärtigen 
Anblick eines theologischen Krieges Aller gegen Alle nur noch 
vermehrte. Wir heben besonders Hagenbachs Antwort von 1863 
hervor auf einen nicht eben feinen Ansturm der Zeitstimmen, und 
Finslers heftige Erörterung mit Lang im Jahre 1866. 1 ) Mit Ende 
1808 trat Hagenbach von der Leitung des Kirchenblattes zuritck, 
und dieses selbst hörte auf zu erscheinen. Teilweise, doch mit 
Beschränkung auf den Kanton Bern, trat das „Kirchliche Volks- 
blatt" in seine Aufgabe ein, herausgegeben von Ammann, ßähler 
und Nil. „Wir fühlen uns", sagt die erste Nummer vom 8. Mai 
1869, „durchaus nicht berufen, alles aufrecht zu erhalten, was die 
Väter der reformierten Kirche in den Bekeuntnisschriften nieder- 
gelegt haben. Keiner Macht der Welt könnte dies gelingen in 
der Zeit ungeheurer geistiger Gärung, in welcher wir leben. 11 
„Wir können uns aber dem Versuch, der seit einiger Zeit an ver- 
schiedenen Orten gemacht wird, sogenannte Resultate der neuen 
Wissenschaft in's Volk zu werfen, nicht anschliessen. Wir halten 
nach uusern Erfahrungen den eingeschlagenen Weg nicht für den 
richtigen, weil er die natürlich-stille Entwicklung der Wahrheit 
stört, viele unbefangene Gemüter tief verwundet und nur dazu 
dient, das entgegengesetzte Extrem recht hervorzuheben und zu 
schärfen." 

Allerdings hatte gerade jetzt der Streit an Heftigkeit noch 
zugenommen, so wenigstens in Beru, während anderswo die Re- 
form an Boden unaufhaltsam zu gewinnen schien. Es kam im 
Anfang 1869 eine Flugschrift von Romang heraus: „Die religiöse 
Frage unserer Zeit, einfache Erklärung für das reformierte Volk 
zunächst im Kanton Bern", mit der Sentenz von Toqueville über 
Nord Amerika als Motto eingeführt: „Der Despotismus kann des 
Glaubens entbehren , die Freiheit nicht". Wir können auf den 
Inhalt nicht näher eintreten ; in 20 Abschnitten durchgiug sie die 
Lehre der Reform, Uberall die Unvereinbarkeit mjt dem hervor- 
hebend, was man bis dahin als Christentum verstanden habe. So 
kam sie zum Schlüsse: „Bei dieser so beschaffenen, nun einmal 



! ) Kirchenblatt 18»«, S. 171, u. WW>, S. 190 u. ff. 



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388 



so ernstlich eingeleiteten Reformbewegung werdet ihr euch ent- 
scheiden müssen, ihr Leute vom eigentlichen Volke! entweder 
ftir diese Reformtheologie, oder — zwar nicht notwendig ftir alle 
Ausdrücke des Katechismus oder Überhaupt der Schriften älterer 
Theologen, geschweige für die Art und Weise, welche bisweilen 
die Leute, die auf Stiftung von eigenen oft sehr eigentümlichen 
Gemeinschaften ausgehen, verschiedentlich als einzig wahrhaft 
christliche Frömmigkeit sich möchte geltend machen — wohl aber 
fllr die einfach biblische, besonders neutestameutliche Lehre." 

Das scliien deutlich, machte aber gerade in diesem letzten Satze 
wieder so viele dem Laicnvolke unbegreifliche Zugeständnisse, das» 
trotz aller Schärfe der Beweisführung und Kritik auch angesichts 
dieser Alternative die Unsicherheit wuchs und die Klage immer 
häufiger wurde, man wisse nicht mehr, was man glauben solle. 

Zum Höhepuukte steigerte sich die Aufregung, als Friedrich 
Langhans zum Seelsorger der Nydeck-Genicindc in Bern erwählt 
werden sollte 1 ) (25. April 1809). Unerhörte Anstrengungen wurden 
von beiden Seiten gemacht, um durch Anpreisung oder Verurtei- 
lung die Mehrheit in ihrem Sinne zu bestimmen. War bis dahin 
der Streit trotz allen Aufwandes an Agitationsmitteln im wesent- 
lichen doch ein Streit der Zeitungen und Flugschriften gewesen 
um eiue, wie es vielen vorkam, theoretische und im Grunde 
fernliegende Frage, so sollte jetzt erst jedes einzelne Gemeiude- 
glied sich entscheiden, ob es einen Reformprediger hören will 
oder nicht. Langhans erlangte nicht die Mehrheit, aber die auf- 
gereizte Leidenschalt blieb. 

Jetzt glaubte auch die kantonale Kirchensynode nicht länger 
sich schweigend verhalten zu dürfen. Am 15. Juni 1869 trat die- 
selbe zusammen, eröffnet durch eine gehaltvolle, vom Ernst des 
Augenblicks durchdrungene. Rede ihres Präsidenten Rüetschi. Es 
lag ihr der Antrag vor, im Namen der Landeskirche eine Prokla- 
mation an das Volk zu richten, um dasselbe Uber die entstandene 
religiöse Unruhe zu orientieren, wesentlich im Sinne einer War- 
nung vor den durch die „Ileformblätter" hervorgerufenen Zweifeln 
und in der Absicht, das Vertrauen des Volkes zu befestigen zu 
seinen geistlichen Lehrern und Leitern. Zehn Redner sprachen 
für diesen Antrag, zehn gegen denselben; nach einer I3stündigen 
Debatte wurde er am Iii. Juni mit 41 gegen 31 Stimmen zum 
Beschlüsse erhoben. 

') Vergl. hierzu : Chronik oder Versuch einer Zusammenstellung der wich- 
tigeren Begebenheiten aus der neuem Geschichte der bernischen Landes- 
kirche von 182»— 1874, von P. (iüder, im Kirchl. Jahrb. 189». S. 114—128. 



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V. 0. Die Reform. Neue Kämpfe. 



38!) 



Obwohl der Erlass durchaus im Geiste der Vermittlungs- 
theologie gehalten war, hatte doch die Richtung des „Volksblatt" 
abzumahnen versucht; es zeigte sich bald, dass dieselbe, wenn 
nicht die Stellung uud Aufgabe einer laudeskirchiichcn Reprä- 
sentation, so doch die Stimmung des Volkes richtig beurteilt hatte. 
Wenige Tage nach der Abstimmung schrieb das Blatt: „Man hat 
der Minorität zugerufen, wenn sie Uber das Thun und Lehren der 
Reformpartei zur Tagesordnung Ubergehe, so werde bald auch 
das Volk Uber unsere Kirche zur Tagesordnung schreiten. Das 
Gegenteil ist richtig: „Wenn die Kirche eine freiere Beicegung 
nicht zu ertragen vermag, so wird der Staat eine solche Kirche ihres 
Dienstes ent lassen. l ) 

Beinahe schien es dazu kommen zu wollen. Die beschlossene 
Erklärung, die man durch die Bezeichnung „Hirtenbrief" zum 
voraus diskreditiert hatte, fand, trotz ihres würdigen Tones und 
eines suchlieh schwer anfechtbaren Inhaltes, keine gilnstigc Auf- 
nahme und verfehlte durchaus den Eindruck, den sie machen 
wollte und sollte. 2 ) 

Einzelne Gemeinden weigerten sich, den „Hirtenbrief" ent- 
gegenzunehmen und auf der Kanzel verlesen zu lassen, und so 
schien die Kirche vollends, in Atome zersprengt, auseinander 
fallen zu mlissen. Lyss, Twann, Oberbipp standen zu ihren der 
Reformrichtung angehörenden Pfarrern; andere zum Teil bedeu- 
tende Gemeinden folgten nach. Die Partei hob jetzt erst recht ihr 
Haupt. Die Kantonssynode hatte durch ihren Beschluss sich selbst 
und der Kirchen Verfassung, auf der sie beruhte, das Grab ge- 
graben. Der Ruf nach einer neuen Organisation wurde jetzt all 
gemein und konnte, wenn die Kirche Uberhaupt noch fortbestehen 
und in irgend einer Form zusammenhalten sollte, nicht mehr ab- 
gelehnt werden. Was man zu gewärtigen hatte, zeigte eiue im 
Januar 1800 in einem öffentlichen Blatte im Namen einer Studenten- 
verbindung erlassene Gelegenheits-Erklärung: „ . . . dass wir die 
aussernationale Despotie von jenseits der Berge verurteilen, dass 
wir uns aber ebenso wenig unter die nationale Despotie der 
Staatskirche beugen. — Ob nicht mancher dann verstummen 
wird, wenn es sich nicht in St. Gallen draussen um den Kampf 



Volksblatt vom 2i\. Juni 18tÄ>. 
l ) Gedruckt in den Verhandlungen der Synode von 1869, und auch als 
Heilage zum Volksblatt vom 17. Juli. Letzteres nannte den Erlass: „Ein 
ruhiges mildes Wort, welches zu jeder Zeit am Platz gewesen wäre und das 
nur durch die Umstände, unter welchen es erscheint, einen bedeutsamen 
Hintergrund hat". 

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390 Geschichte der schweizerisch-refoniiierten Kirchen. 



gegen das römische Pfaffenregiment, sondern bei uns um den 
Sturz des nicht minder lästigen Staatspfarrerregiments handelt, 
werden wir sehen". 1 ) Man durfte nicht zögern, wenn es nicht zum 
plötzlichen Bruche kommen sollte. Die kantonale Predigergesell- 
schaft, am 22. September 18(39 in Thun versammelt, brachte 
diesen Gedanken zum Ausdruck, und am 2ti. Dezember fand, auf 
Einladung einiger Männer der Mitte, in Burgdorf eine grössere 
Versammlung statt, die den Weg zu finden suchte. Ein erster 
Schritt wurde gethan, als die Kirchenbehörde im Juli 1870 die 
Bittschrift einiger Kandidaten um Aufhebung des Konsekrations- 
Eides nach Immers Bericht und Empfehlung fast einstimmig 
guthicss. 

Immerhin dauerte es noch längere Zeit, bis die auseinander- 
gehenden Meinungen sich zu einigen, die verschiedenen Projekte 
eine bestimmte Gestalt zu gewinnen, das Gesetz die Zustimmung 
der Staatsmänner und zuletzt auch noch die Sanktion des all- 
gemeinen Volkswillens zu erlangen vermochte. Das Jahr 1870 
war noch ein äusserst stürmisches für die bernische Kirche. Auch 
abgesehen von dem grossen Kriege, der unvermutet hereinbrach, 
trat mit den Verhandlungen des Vatikanischen Konzils auf einmal 
wieder, erschreckend und provozierend zugleich, das Verhältnis 
zur katholischen Kirche als dringende Aufgabe an alle Staats- 
regierungen, auch an die bernische, heran. Die Notwendigkeit, 
beide Konfessionen in einem Gesetze unter annähernd gleiche 
Normen zusammenzufassen, ist vielfach störend geworden, hat 
aber doch den Fortgang insofern erleichtert, als jetzt jeder ernste 
Widerstand verstummen musstc. Mau stand nicht mehr vor der 
Frage: wie? sondern ob überhaupt die Kirche fernerhin als 
Landeskirche den Schutz eines staatlichen Gesetzes zu gemessen 
habe. Die Antwort ist erst im Jahre 1874 erfolgt. 

Auch jetzt war die kirchliche Krisis gleichsam symbolisch 
begleitet vou einer Anzahl von Todesfällen, welche die bernische 
Kirche treuer Diener beraubte: Am 5. Dezember 18u9 ist Samuel 
Rudolf Fetscherin gestorben, geboren 1812, der wohlwollende und 
verständige Pfarrer zu Koppigeu ; am 13. Februar 1870 folgte ihm 
Gottlieb Kuhn, Pfarrer in Mett, der 1809 geborene Sohn des 
Dichterpfarrers in Burgdorf, ein Geistlicher von Gottesguaden, 
wie es nur wenige gibt. Fast gleichzeitig mit der Kirchenverfas- 
sung von 1852 ist auch deren eigentlicher Vater dahingegangen, 
Professor Karl Wyss, 77 Jahre alt, zuletzt im Buhestand in Gerzen- 

'i Zeituntfsiiussohnitto, mit I ntom-hritt. 



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V. «J. Die Reform. Neun Kämpfe. 



391 



see, ein Theologe, der, ohne ein hervorragender Gelehrter zu 
sein, durch praktisches Urteil das gesunde hernische Wesen in 
ausgezeichneter Weise repräsentiert und durch Ruhe, Treue und 
Hingebung vortrefflich gewirkt hat. 1 ) Bald hernach schied Ludwig 
Ziegler, geboren 1819, der thatkräftige Pfarrer der grossen Ge- 
meinde Gsteig bei luterlaken. Schon vorher, am 0. Juni 1866, war 
88 Jahre alt der ehrwürdige Kmanuel Stierlin gestorben, der 
letzte, der den Titel eines obersten Dekans gefuhrt hatte; als 
historischer Schriftsteller hatte er sich um die bernische Kirchen- 
geschichte Verdienste erworben. Zürich verlor 1870 den gewe- 
senen Antistes Hans Jakob Brunner, früher Pfarrer zu Regens- 
dorf, nachdem er 1808 das 50. Jahr seines Kirchendienstes ge- 
feiert hatte. Er war 1800 geboren. Vorausgegangen war ihm 
schon 1805 der als religiöser Dichter und als lebendiger Prediger 
bekannte Pfarrer Rudolf Staub, der, geboren 1794, seit 18ilO in 
Stammheim gewirkt und seit 18-18 die Würde eines Dekans ge- 
tragen hatte. Er galt als eifriger Pietist, aber allem Sektenwesen 
abgeneigt. Am 14. Dezember 1807 ist in Basel Christian Friedr. 
Spittler gestorben, nicht ein Theologe, aber ein „Reichsgottes- 
mann". 

Das Jahr 1870 sah endlich, wenn nicht den Sieg der Reform 
als einer in der Kirche anerkannten und berechtigten Richtung, 
so doch die Bedingung dazu, die Verbindung der kantonalen 
Vereine zu gemeinsamem Wirken. Heftiger als je waren die dog- 
matischen Gegensätze bei den Verhandlungen der Schweizerischen 
Predigergesellschaft in Genf im August 1809 (10. und 11. August), 
als schlechterdings unvereinbar und fast in persönlichen Hass 
ausartend, auf eiuander gestossen, so sehr, dass die völlig un- 
gewohnte Schärfe sich selbst in den sonst so friedfertigen Tisch- 
reden verriet. Aber gerade bei dieser Gelegenheit war es auch 
Heinrich Hirzel gelungen, manche Vorurteile der französisch- 
sprechenden Geistlichkeit zu überwinden, sich und seiner Sache 
Freunde zu erwerben und einen Zusammenschluss aller Gleich- 
gesinnten der Schweiz vorzubereiten. 

Jetzt wurde es aber auch mit jedem Tage sichtbarer, dass 
die katholische Kirche ihrerseits einer Krisis entgegengehe, dass 
in Rom sich Dinge entwickeln, welche niemand für möglich ge- 
halten hatte. Angesichts der W'endung, welche das vatikanische 
Konzil zu nehmen anfing, regte sich nun auch in den protestan- 
tischen Ländern in bisher nie empfundenem Grade ein mächtiges 

') Lebensbild von K. Wyss, im Kirchenfreund 1871», Nrn. 1«; u. 17, von 
Baggeren. — Samml. Bern. Biogr., I, 310—31«, von Fr. Komang. 



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302 Geschichte der schweizerisch-ret'ortnierten Kirchen. 



Gefühl der Solidarität der Bildung und der geistigen Interessen, 
regte sieh die Sympathie mit den Männern, welche sich plötzlich 
unentrinnbar vor den schwersten Gewissenskonflikt hingestellt 
sahen. Im Oktober 1809 erliess Pater Hyaciuthe Loysou seiue 
Absage an die katholische Kirche. Die mit der päpstlichen Allein- 
herrschaft nicht einverstandenen Katholiken und die Freunde der 
protestantischen Reform glaubten jetzt verwandte Ziele zu haben 
und schienen sich gegenseitig unterstützen zu sollen. In St. Gallen 
fand am 24 März 1870 unter Teilnahme mehrerer Katholiken eine 
Versammlung statt, welche nun die Gründung eines r Religiös- 
liberalen Vereins für den Kanton St. Gallen" beschloss und mit 
der Herausgabe des „Religiösen Volksblattes" dessen Thätigkcit 
eröffnete. 

So weit konnte mau zwar nicht Uberall gehen; um so näher 
lag jedoch der Gedanke, die verschiedenen Reformvereine unter 
sich zu verbinden. Dieser verwirklichte sich bei einer Zusammen- 
kunft der Führer in Ölten mitten in den denkwürdigsten Wochen 
des grossen Krieges, am 2<>. September 1870, worauf dann 
nach einigen Monaten in Biel die förmliche Konstituierung des 
„Schweizerischen Reformvereins" folgte. 

Unter den Glaubenskämpfen und kirchenpolitischen Auf- 
regungen der Periode litt das wissenschaftliche Leben ebenso 
sehr, wie das kirchliche. Unendlich viel geistige Kraft und Arbeit 
verzehrte sich in Reden und Schriften, die nur auf den Augenblick 
wirken konnten. Immerhin konnte bereits auf zwei grossartige 
Gedankenwerke, diejenigen von Schweizer und von Biedermann, 
hingewiesen werden. Die rechtgläubige Theologie, die bei der 
Dogmatik des XVII. Jahrhunderts stehen blieb, hat ihnen nichts 
Ebenbürtiges an die Seite zu stellen. Mehr Förderung als das 
umstrittene und im Flusse begriffene kirchliche Lehrsystem fand 
die in der reformierten Kirche stets bevorzugte Bibelforschung. 
Sie besass in dem Basler Kxegeten Stockmeyer, dem Züricher 
Bibelkritiker Gustav Volkmar und dem Berner Immer, als Ver- 
fasser der „Hermeneutik" (Wittenberg 1873), und der „Theologie 
des Neuen Testaments" (Bern 1877), hervorragende Vertreter, und 
hier haben wir wohl auch Theodor Keim, Professor in Zürich, zu 
nennen, dessen „Geschichte Jesu von Nazara" (Zürich 1867—1873) 
in der bezüglichen Litteratur eine ehrenvolle Stelle einnimmt, 
wie denn auch der beliebte Bibelerklärer Frederic Godet in 
Neuenburg, den wir bereits als Kirchenmann kennen lernten, hier 
nicht vergessen werden darf. Besondere Pflege erfuhr, wie früher, 
die kirchliche Geschichte. Abgesehen von den allgemeinen kirchen- 



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V. 9. Die Keform. Thool. Arbeit. 



393 



historischen Werken von Hagenbach, deren angenehme Schreib- 
weise und praktische Brauchbarkeit den Produkten schweize- 
rischen Gelehrtenfleisses auch in deutschen Landen Ruf und 
Verbreitung verschafften, sei erinuert an das vom nämlichen 
Basler Theologen angeregte Sammelwerk Uber das Leben der 
„Väter und Begründer der reformierten Kirche" (Elberfeld), mit 
den Biographien Zwingiis von Raget Christoffcl in Wintersingen, 
Baselland 1 ), Bullingers und Bercht. Hallers von Karl Pestalozzi in 
Zürich -), Calvins von Ernst Stähelin iu Basel, Oecolampads von 
Hagenbach selbst. An Gründlichkeit übertroffen wurden sie von 
den Arbeiten des Thurgaucr Pfarrers Johann Kaspar Mörikofer 
(1799— 1877 ). s y Seine „Bilder aus dem kirchlichen Leben der 
Schweiz" (1804), seine „Geschichte der evangelischen Flüchtlinge 
in der Schweiz" und seine zweibändige Lebensgeschichte Zwingiis 
dürfen nur mit hoher Achtung genannt werden. Und wie die 
kirchengeschichtlichen Studien bedeutenden Gewinn zogen aus den 
nicht den Theologen zu verdankenden „Urkunden zur bernischen 
Kirchenreform" (Bern 1801) und der grossen Sammlung der „Eid- 
genössischen Abschiede", welche jetzt Band um Band in die 
Hände der Forscher gelangte, so haben umgekehrt viele Mitglieder 
des geistlichen Standes sich verdient gemacht um die allgemeine 
Schweizergeschichtc oder ihre engere Lokalgeschichte, wie die 
Job. Adam Pupikoler, H. Gustav Sulzberger, L. Vulliemin, Ch. Mon- 
nard, G. Studer und andere. 

Wenn das eigentliche kirchliche Leben wenig Befriedigung 
bieten konnte und trotz aller Bemühungen einer fortschreitenden 
Zersetzung anheimzufallen schien, so fehlte es dagegen keines- 
wegs an Beweisen ungeschwächter religiöser Bedürfnisse, aber 
auch äusserer religiöser Bestätigung, wie sie auf dem Gemein- 
schaftsgefühle beruht und in der Arbeit nud Aufopferung für 
fromme Zwecke sich kundgibt. Nur bewegte sich auch diese 
Thätigkeit mit Vorliebe entweder in den freiem Formen des 
Vereiuslebens oder innerhalb der aualog organisierten lokalen 
Pfarrgemeindeu. 

Ein höchst erfreulicher Wetteifer zeigte sich hier und dort 
iu den Anstrengungen für Iustandstellung und Ausschmückung 
der Kirchengebäude und Kirchtürme, für Beschaffung neuer 
Glocken und Orgeln. Wir können hier nicht ins Einzelne gehen, 

') Nekrolog im Volksblatt 187;") (von Tanner'. 

*) Geboren lNtf>, Kelitfionslehrer am Gymnasium in Zürich, IHM in der 
Linunat ertrunken. 

J j Allg. D. J*io#r., XX (v. G. Meyer v. Knonau«. 



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394 



Geschichte der schweizeriseh-refonnierten Kirchen. 



nur wenige solcher Beispiele seien erwähnt: Am 29. Juni 1862 
weihte die kleine Dorfgemeinde Rapperswyl bei Büren mit be- 
rechtigtem Stolze ihre neue schöne Kirche ein 1 ), und am 30. Ok- 
tober 1868 freute sich die Stadt Burgdorf ihres aus dem grossen 
Brande durch Zusammenwirken öffentlicher und privater Mittel 
wiedererstandenen Gotteshauses. Im Kanton Zürich baute Diels- 
dorf 1804 eine neue Kirche, und 1862 gab sich Höngg auf An- 
regung ihres Dichter-Pfarrers Heinrich Weber (geboren 1821) ein 
neues Geläute. 

Wenn die Partei der Bekenntnistreue die Entwicklung ge- 
hemmt hat, die man als kirchlichen Fortschritt bezeichnet, und 
namentlich einer weitern Ausbildung des Multitudinarismus durch 
Erweiterung des kirchlichen Stimmrechts Widerstand leistete, so 
war sie da, wo sie sich frei bewegen konnte, unermüdlich im 
Sammeln und Organisieren williger Kräfte, im Auffinden neuer 
Wege, im Anwenden neuer Mittel, im Begründen neuer Werke 
zur Förderung des Reiches Gottes, und dieser Begriff wurde bald 
enger, bald aber auch unendlich viel weiter gefasst, als es die 
Landeskirchen gethan hatten. 

Nach Zweck und Mitteln am nächsten mit den letztern ver- 
wandt war die Thätigkeit der Protestantisch-kirchlichen Hülfs- 
vereine, welche ohne jede Propaganda-Tendenz die gottesdienst- 
liche Pflege und Bewahrung der zerstreuten Glaubensgenossen 
anstrebten, lieber ihre Entstehung wie Uber ihr Wirkeu wurde 
früher berichtet, es erübrigt hier nur noch eiue Art von Ucber- 
sicht. Solche Vereine bestanden 1870 fast in allen reformierten 
Kantonen. Zürich war besonders um die kleine Protestanten- 
gemeinde zu Baar im Kanton Zug bemüht und um diejenige in 
der schwyzerischen March. Zu Gersatt am Vierwaldstättersee 
sorgte der Züricher Verein für monatlich einmalige Predigt. 
St. Galleu war thätig für die Evangeliscbeu in den katholischen 
Teilen des eigenen Kantons, in Ragaz, in Wallenstadt undGossau, 
wo die reformierte Schule von 80 Kindern besucht wurde. Der 
Aargauerverein wirkte ebenso in Bremgarten und Kheinfelden, 
Baselland in Birsfelden. 

Das Hauptarbeitsfeld des beruischen Vereins war im Kanton 
Freiburg, in welchem damals zahlreiche Berner Familien sich an- 
gesiedelt hatten. Der Verein unterhielt im Jahre 1870 einen re- 
formierten Seelsorger in der Stadt Freiburg und einen zweiten in 
St. Antoni, dazu zehn evangelische Schulen, meistens im Sense- 

l ) Die Kirche zu Iiuppcrswyl, mit Ansicht. Bern 1802. 



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V. 9. Die Reform. Prot.-kircbl. Hfilfsvereinc. 



395 



bezirk, mit zusammen 898 Kindern. Dabei leistete er namhafte 
Beiträge an den reformierten Gottesdienst im Wallis (Sitten, Marti- 
nach, Siders) und zu Alpnach in Unterwaiden. Seine Einnahmen 
und Ausgaben beliefen sich auf Fr. 18,734 im Jahre 1809. Unter- 
stützt wurde er durch einen eigeuen Frauenverein und durch 
Filialvereine in Biel und in Burgdorf, von welchen der letztere 
— gegründet am 10. Oktober 1858 — wieder besonders für die 
reformierten Berner im Kanton Luzern zu sorgen bestrebt war. 
Einen eigenen kleinen aber rührigen Verein besass auch der 
freiburgische Bezirk Murten, der, von dem wackeru Pfarrer 
W. Bäliler begeistert, in angrenzender Gegend einen Seelsorger 
und eine Schule mit 75 Kindern unterhielt. 1 ) 

Die Neuenburger nahmen sich der evangelischen Bewohner 
von Landeron an, aber auch derjenigen zu Staffis und Romont 
im Kanton Freiburg. Ein Waadtländer Verein hatte seine nächste 
Aufgabe unter den zerstreuten Deutsehen zu Morges, Aelen, 
Herten und Petcrlingcu. Auch Echallens erhielt Ende 1805 eine 
protestantische Kirche. Genf folgte seinen alten Ueberlieferungen 
im Blicke auf Savoyen und Frankreich. 

An der Spitze aller dieser Gesellschaften stand als „Vorverein" 
derjenige von Basel, welcher, unter der emsigen und umsichtigen 
Leitung von Professor Hagenbach stehend, den notwendigen 
Zusammenhang aller dieser vereinzelten Bestrebungen sicherte. 
Von hier aus wurden nicht nur speciell Kirche und Pfarrer in 
Ölten unterstützt, sondern auch, bei einer Gesamteiunahme von 
102,082.13 Franken 8 ), die Gaben der Schweiz in das Ausland 
vermittelt. Da ist von Paris uud Versailles, vom nahen Elsass, 
aber auch von Algier und Oran die Rede, von der Schwarzwald- 
und Bodensee-Gcgeud — Säckingen, Waldshut, Ueberlingen, 
Singen, Meersbnrg, Mösskirch, Bregenz, — aber auch von der 
theologischen Schule der Waldenser in Florenz, von den evan- 
gelischen Kirchen uud Schulen in Mähren, Böhmen, Kärnthen, 
Ungarn, Galizien und den Bergwerksdistrikten im Banat, von den 
französiseh-retormierten Gemeinden in Wien und Budapest (000 
Seelen), aber nicht minder von Smyrna uud Brasilien. Was in 
frühem Zeiten die offiziellen Tagsatzungsgesandten der evange- 
lischen Konferenzen aus Staatsmitteln gethau, das thaten jetzt 
freiwillige Arbeiter im Dienste des Glaubens, die Abgeordneten 
der kantoualen Hülfsvcreine, aus den von ihuen dazu gesammelten 



') Bericht von IHM; er ist der elfte. 
Vi Hi'richt VII vom 27. Juni 1*70. 



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Geschichte der schweizerisch-reformicrten Kirchen. 



frommen Gaben. Das Zusammenleben mit den Katholiken hatte 
sich, dank der grundsätzlichen Zurückhaltung und der Vermeidung 
jeder Propaganda in dem Wirken dieser Gesellschaften, meistens 
recht erträglich, sogar freundlich gestaltet. Erst mit dem neuen 
Hervortreten jesuitischer Einflüsse und spccifiscb-römischer Unfchl- 
barkeits Tendenz erlitt das Verhältnis hie und da wieder Störungen. 

In viel weniger direkter Verbindung mit den staatlichen 
Kirchen war, nach den Zielen wie nach den fahrenden Personen, 
die grosse Basier Missionsgesellschaft, welche im Jahre 1868 mit 
einer Gesamtausgabe von 828,000 Franken eine Auzahl vou 153 
europäischen Arbeitern in ihren verschiedenen Stationen in Afrika, 
Indien und China in Thätigkeit hielt. Für uns kommt weniger 
ihr Erfolg in der Heidenbekehrung iu Betracht, als vielmehr ihre 
innere Wirksamkeit im Lande selbst, in der Weckung des religiösen 
Interesses, in der Sammlung der dafür Empfänglichen und in der 
Hervorhebung der specifisch-christlichen Gedankenwelt. Missions- 
stunden von einzelnen Predigern, Vorträge von reisenden Mis- 
sionären und regelmässige Missionsfeste unterhielten eine stille 
Begeisterung, welche die ruhig gleichgültige Kirchenfrömmigkeit 
bald wohlthuend ergänzte, bald aber auch zum Widerspruch reizte. 

Einen fest organisierten Zusammenhalt besassen alle diese 
freiwillig kirchlichen Bestrebungen in den „Evangelischen Gesell- 
schaften 14 . Eine solche war 1864 auch für St. Galleu und Appen- 
zell A.-Kh. gemeinsam begründet worden. Sie hatten ihre Stunden- 
halter zur Leitung von erbaulichen Versammlungen, vorzüglich in 
denjenigen Ortschaften, (|eren Prediger ihrer dogmatischen An- 
sichten wegen ihnen nicht genügendes Vertrauen einflössten. In 
Bern, wo vielleicht die Veranlassung dazu am grössten, jedenfalls 
die Gegenwirkung am stärksten war, bestand jetzt auch für 
Knaben eine Privatschule, die aus der kleiuen Elementarschule 
des Herrn Theodor v. Lerber l ) allmählich zu einer grossaitigen 
christlichen Bilduugsanstalt bis zur Vorbereitung auf die Hochschule 
sich entwickelt hatte 2 ); daneben gab es ciu immer noch an 
Ausdehnung und Bedeutung gewinnendes Privat-Seminar, welches 
Jüuglinge aus der Landbevölkerung in einem eigenen, seit Sep- 
tember 18(53 bezogenen Gebäude zum Lehrerberuf vorbereitete 
und dein staatlichen Seminar in Münchenbuchsee mit Erfolg an 
die Seite zu treten vermochte. 



') Am 1. Nov. ls,7.> mit sechs Schülern begründet. 
■) Sie zählte INJ«, jetzt mit einem Oberg vmn:i*i um ausgebaut. IW 
Schüler. 



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V. 9. Die Reform. Christi. Wohlthätigkeit. 



397 



Daneben wirkte die Gesellschaft für Mission und Bibelver- 
breitung, besass eiue eigene Buchhandlung, protegierte Magda- 
lenenstifte und Gescllenherbergen und Hess auf <>0 oder mehr 
Statiouen durch ihre Stuudeuhalter regelmässige Gottesdienste 
besorgen. 

Haben wir diese Schöpfungen der Evangelischen Gesellschaft 
genannt, so sollten wir auch der grossen Menge anderer wohl- 
tätiger Werke gedenken, welche in dieser Zeit gestiftet oder 
unterstützt und gepflegt worden siud. Bei den meisten sind die 
Motive eben doch religiöser Natur, aber auch wo diese sich nicht 
sichtbar hervorstellen, wo nur die allgemein menschlichen Em- 
pfindungen des Mitleids mit den Hüll'sbedUrftigen , die natürliche 
Freude am Wohlthuu massgebend zu sein schien, haben wir darin 
unbedingt FrUchte des christlichen Geistes, Frllchte der religiösen 
Erziehung zu erkennen, welche unsere reformierten Kirchen seit 
drei Jahrhunderten unserm Volke angedeihen Hessen. Das Wort 
Richard Rothes vom „latenten Christentum" ist keine blosse 
Redensart, es ist eine Wahrheit. — 

Und die Zahl solcher Anstalten ist gross, die Summe der 
dafür aufgewendeten Mittel, — abgesehen von den nicht zu berech- 
nenden Opfern an Mühe und Arbeit — ist eine sehr bedeutende. 
Die Ncujalirsblätter der selbst in dieser Richtung hochverdienten 
Züricher Hülfsgesellscbaft geben davon ein noch keineswegs er- 
schöpfendes, aber doch relativ vollständiges Bild. 1 ) Wenn wir uns 
hier mit diesem Hinweis begnügen, so geschieht es somit nicht 
deshalb, weil es an Material zum nähern Eingehen fehlte, sondern 
weil solche Bestrebungen, anders als in den ersten Zeiten nach 
der Reformation, jetzt doch nur noch indirekt zur Geschichte der 
Kirche gehören, vor allem aber weil alsdann mit gleichem, viel- 
leicht noch grösserem Rechte auch die audern Seiten des sittlicheu 

') Dieselben brachten, nach einer Reihe von Biographien hervorragend 
gemeinnütziger Männer, nach einander die Geschichte und Statistik der 
wohlthätigen Anstalten der verschiedenen Kantone; 1K#> und 1870 diejenigen 
von Bern (worunter auch die erst in dieser Periode entstandenen: D. r 
„.lenner Kinderspital" als Vermächtnis der Frl. Julia von .lenner l>S*jU ; die 
Anstalt für Schwachsinnige, von Pfr. Appenzeller, 18»>7; und der von G. E. L. 
Ziegler gestiftete „Zieglerspital" 18<i7) ; 1871 die Anstalten von Stadt und 
Kanton St. «allen, 1872 Neuenburg, 1873— 187f> Basel, 1877 Chur und die 
Bündner Thäler, 1878 Lausanne, 1875)- 1880 Schaffhausen, 1*81 Glarus, 1882 
Appenzell A.-Rh., 18x3 1 hurgau, 1884 Aargau, 18*5 bis 1*}*) das an solchen 
Einrichtungen besonders reiche Genf, und 18!HJ noch Zürich. Für Bi-rn ist 
noch zu vergleichen die Zusammenstellung von Fr. Jäggi von 1877, und die 
noch vollständigere Schrift von Schwab und Demiue: Die Armeupflege der 
Stadt Bern. Bern 1S8Ü. 



398 



Geschichte der schweizerisch-reforinierten Kirchen. 



Lebens geschildert werden müssten und diese Konsequenz sich 
doch von selbst verbietet. Beim Versuche einer solchen Schilderung 
würde es sich wohl ergeben, dass es richtig ist, wenn der Staats- 
mann Jakob Dubs schon 1861 gesagt hat: „Das religiöse Leben 
als Privatsache habe in neuerer Zeit gewonnen, das Öffentliche 
Leben der Kirche verloren". 1 ) 

Damit sind wir am Schlüsse unserer Aufgabe angelangt, — 
am Schlüsse unserer Aufgabe, aber noch nicht einmal am Ende 
unseres Kapitels, das seine Ueberschrift nicht ganz mit Recht 
trägt. Kirchliche Neugestaltungen sind zwar im Werden, aber sie 
sind noch nicht zu stände gekommen ; sie sind so wenig vollendet, 
dass man noch kaum einen Plan zu erkennen, kaum mit Sicher- 
heit die Grundlinien zu sehen vermag. Noch beinahe drei Jahre 
vergingen, ehe Neuenburg ein neues Kirchengesetz erhielt, das 
nun zwar nicht die Trennung von Kirche und Staat, aber die 
Spaltung des Volkes in zwei evangelische Kirchen zur Folge hatte, 
ein Zustand, der weder als ein normaler, noch als ein definitiver 
betrachtet werden kann. Ein weiteres Jahr musste verfliessen, bis 
Bern, unter dem zwingenden aber wenig günstigen Druck der 
staatlichen Kampfstellung gegen Rom, seine kirchliche Gesetz- 
gebung erhielt; allein dass auch diese an die Stelle der proviso- 
rischen Kirchenordnung von 1852 tretende Verfassung noch keine 
wirkliche Neugestaltung bedeutet, sondern wieder nur einen pro- 
visorischen Zustand, eiu Uebergangsstadium, darüber kann selbst 
der verhältnismässig lange seitherige Bestand nicht hinwegtäuschen. 
Einen Abschlüss bezeichnet das Gesetz vom 18. Januar 1874 nur 
insofern, als mit demselben die Anerkennung vollständiger Gleich- 
berechtigung einer nicht mehr auf dem Boden der Glaubensbekennt- 
nisse stehenden Denkweise in der Kirche, auf der Kanzel uud in 
den kirchlichen Behörden zur Thatsache geworden ist. Auf ganz 
anderem Wege ist auch die Baseler Kirche zum gleichen Resultate 
gelangt, nämlich durch suecessive, aber in jedem einzelnen Falle 
heftig bestrittene Wahlen von bekenntnisfreien Predigern durch 
Gemeinde-Mehrheiteu. Die reformierten Kirchen im Aargau und 
in der Ostschweiz hatten diesen Zustand schon längst und sind 
nicht darüber hinausgekommen. Eine eigentlich innere Einheit, 
Geistes- uud Glaubensgemeinschaft, wie sie das kirchliche Leben 
im Grunde voraussetzt, besteht hier nur noch scheinbar; man 
könnte versucht sein, den letzten Abschnitt unserer Darstellung 



Kirchenblatt 18»>1, S. llä, Verhandlungen der Züricher Synode vom 
11. u. 12. .Juni lSCl. 



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V. 9. Die Keform. Sehluss. 



nur als eine Fortsetzung des frühem zu betrachten, der „Auflösung 
des Staatskirchentums". 

Ob diese Auflösung uoch weiter fortschreiten, ob darin ein 
Stillstand eintreten oder eine Rückbildung erfolgen wird, — darauf 
zu antworten ist nicht mehr Sache der Geschichte. Was der vielfach 
auf die Seite gedrückten reformierten Kirche jetzt an wirksamer 
Kraft und an Einfluss abgeht, wird nach der einen Seite hin durch 
die allem Scheine zum Trotz auf christlichen Idealen wurzelnde 
sociale Humanität uud durch den Rechtsstaat, nach der andern 
Seite durch die Thätigkeit der specifisch-christlichen freien Ge- 
sellschaften teilweise ersetzt; allerdings fehlt der erstem die 
Klarheit und Selbstgewissheit und deshalb die charaktervolle 
moralische Kraft, welche allein ein gemeinsamer Glaube zu geben 
vermag, und die christlichen Vereine haben ihrerseits viel zu sehr 
alle Fäden abgeschnitten, welche die Religion mit dem gemeinen 
öffentlichen nnd Kultarleben verbinden, als dass sie im stände 
wären, im grossen religiös-sittlich erziehend zu wirken und so die 
Aufgabe zu erfüllen, die in den früheren Jahrhunderten den Staats- 
kirchen zufiel. Immerhin dürfte unser Endurteil heute, da nun dies 
geschrieben wird, wesentlich weniger pessimistisch lauten, als es 
für die Zeit vor beinahe dreissig Jahren, für das Jahr 1870, der 
Fall sein konnte. 

Wie auch die Dinge sich nunmehr gestalten werden, die 
protestantische Kirche als solche wird immer ein „Provisorium" 
sein; aber wir werden uns auch dabei beruhigen dürfen, weil wir 
wissen, dass der Protestant nicht durch den Glauben seiner 
„Kirche", sondern nur durch seinen eigenen Glauben gerecht 
wird. Das Ziel der Geschichte ist nicht die Kirche, sondern das 
Reich Gottes im umfassenden, urchristlichen Sinne des Wortes, 
und um dieses Ziel darf uns nicht bange sein. 




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