Geschichte der
schweizerisc...
Kirchen
Emil Blösch
HARVARD COLLEGE
LIBRARY
FROMTHE LIBRARY OF
KONRAI) VON MAVRER
OF MVKICH
THE GIFT OF
ARCHIRALD CAKV GOOUDGE
— CLASS OF 1887 —
ASSISTAXT PROFESSOR OH IIISTORY
1904
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GESCHICHTE
« .
DER
SCHWEIZERISCH-REFORMIERTEN
KIRCHEN
VON
Dr. E. BLOESCH
PROFESSOR DER KIRCHF.NGESCHICHTE AN DER UNIVERSITÄT BERN
OBKRBIBUOTHRKAR AN DKR BF.RNER STADTBIBUOTHF.K
BAND II
BERN
VERLAG VON SCHMU) & KRANCKK
1899
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Hut V
Vor; \!
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Inhalt von Band II.
'"' uZ HU ** klnh **<*" «ea XVI. Jahrhundert« (lO» bis
lf>!).s. Fortsetzung.
Die (ilaubensirenosseu . .
10. Dir Wiedertäufer ....'..[[' .>' " ^
IV. Di* Auflösung des Staatskirchentums (1M8-18O0):
I. Der Pietismus „j
.7 !! aS ^» onh,,r » !, ' r Krb " Toggenburgerkrieg '. 5.V~ 77
i. Hie \\ idersprüche gegen die Konsensu.sförmel 77^ ms
4. Neue religiös,. Regungen , K .,.
Di- Aufklärung m _
- f »7 »« ^ : : i4»_ ! 7
V. Kirchliche Neugestaltungen (isoo-1870) :
1. Die Restauration der Landeskirchen . . is,; -><»7
•-. Der Reveil in der französischen Schweiz . *07-">->4
.1 Die Krweckung in «1er deutschen Schweiz 2>1 -'4
4. Die Wendung der dreissiger Jahre . .. .,4;, _•">,;,
o. Kirche und Schule [ m
-• *"" ltan 1,0,1 «Wlmre,, ., S) ; _ :m
<. Staat uufl Kirche 30-J-T-17
*■ ( *l«i»ben und Wissen ... <$37-W»
f '- r>i ° Ke,,,n " ; ; »w-aiii
Re * ,s,er l-XXVll
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Register.
Andorf (Thurgau), L 41."». — 11.
Aaniu, L ^ [»7. 'i^L iLLL
2i;3. 2M. Mk 3LL 322. 323, 354,
ML 4_oa m\ m;, 447, 48o.
-II. 3^ ^ ^ 3^ IL 72. [04.
W)^ 173, [83. n»7. 23L 2JM1, 30^
ir. •_>:>.
25. im
Aarberg, L 42!», 474, 4!MJ.
(}± rAli 2^L
Aarburg, L 8«. 4C7. II
Aargau (LanTIschaft, Kanton), L 87j
202, 302. 432, 4:»o. - It. l hüi,
1!»:». U»7, 204, -JH.*». 22*. jj^ ■_»:;<;.
2i;:>. 27ü. 28<;, •_>«»:;. i'.is. 3r,:>. 3!>4,
Aarwnngen Hern). L 277. II. 2.'».
.m
Aheiidmahlsfeier, L 7!», !>!>, UlL [0^
277», 2*0. 2*1. ^ 427, 431.
433, 434, 481. II. 7!'. KM). 1011.
Mo. \2t\. L21L LLL [44. -.Ms, 1 .
2C2.
Aheiidinahlsstreit. L
I4!>, vgl. Has.-I. Hern ete.
1*3— 207, üL
Ablünts.-hen fHern\ II. 1ÜL
Adelboden illorri), L 11 - II. iL
Attult.rn i. E., L 4*3. II. KU.
— b. Aarberti, L 2*3.
- a. AI bis. II. iss,
Alherieus 'Alberv, Auberv. Claud.,
L i'.'is, lins.
Albi, TWthol. i'Wvssi, L üüL
Alblig,<n Hern . f. !i3, 2ZL
A.'lfii (Aigle). Lil^ 42. 4*3. II. bj.
bSj .'{OS, .!!>■'.,
Alencon (Synode), L 4*7.
Alex. Jost, in Frei bürg, ]_, .".C.Y
Algier, evang. Kirche. II. .".?).">
Alfet, Saunifl. L 4.V>.
Allgäu, II. iL
,AIIiance liberale", II. ilLi
Alineas (Hunden), L 421.
Alpnach (Untenv.), ev. Kirche, II.
354, .m
AltiTcon (Zürich). L 438.
Altmann, Job. <ieorg, Prof., II. 10."».
1 3.'», 1 3<;
AltsttittiMi im Ith., L 3o:>, 4I.'>, 42H,
4C4, 4*9. 11. Ii
Amcrhach, Honifac. L MJ1L LHi, 2JÜ
Amerika. II. 40, Jja LLL
Ammann, Job., II. 3*.'», 3*7.
Ammann, Kandidat. II. 104.
Am Ort. .Jakob, L 83.
Ampelander (Uebmanu), Valent., L
2G<i. -j«;*.
Ani|)ort, (ail Portion). Christ., Prof.
in Hein, L 2»^ 3iüL
Ainsoldingen (Hern\ L •"»•").'>. — II. 4S,
IOC. 23C, 23S.
Amvraiit (Aniiraldus), L 4**'>--4**.
Ainvraldismiis. L 4*ü, 4!K). 4!>2.
11. *, LLL
Andeltingeii (Zürich), L 42(>.
Andn-ae, Jakob. L 257, 441.
Anhalt. Fürstent., L 423.
Anhorn, Harthol., L 437.
d'Annone, I li«>ron viims. II. 107, 1 5 I .
Antitrinitarier. L 22L 22*, 2l'!I -23:>.
242, 3üLL
Antonie. \icol., L 43.">.
St. Antoui {Kri'iburgj. ref. Kirch«'.
II. 3.V4.
'■JllLL
Allianz, l-'.vangelische, II. 33<i.
Allschwyl (Jura , L 41.:.
Bloesrh. (icsich. <lcr »L'hwciz.-rof. Kirchen
Antonianersekte, 11. 23< 1-238, 25).'».
Aepli, Otto. Laiidauimann, II. 3St.
Appenzell (Kanton , L 31, 3iS, S3, 84,
si 8JL ULL Liü iiüL -llilii dJAi : ±Lh
43i>, 4;»s, 4s:,, 4:>2. - n. ^ i_L
£»3, ^ SIT,. 132, 14S, l!»ö. llfS, 2jiS,
2«i3, - ) !»3, 2!>S, 3H». 34A 3:»ö, f 3lM».
(Ortschaft J7X. 3iü — II. 7JL
-Appenzeller Sonnta^slilatf. 1 1. 3"i>.
Ai»penzeller, .1. ('., II. löj^ IJH^ 2LL
Arbou, L 377. II. ü
KogisUr.
1*
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II
Anlez (Kiigadin . L 34 S.
Arctius, Ueued., L 227, 235, 2i>4, 2ü!L
Arisilorf Baselld.), II. lltL
Arleslieim. L 344, 35iL
Arminius, Jakob, L 398, 3;»!». 40±
Arminiaiier, L 399, 40_L 402. 4sr,. —
Tl. 35, SK 89. LLL
Arnaud, Henri. LL 14, Iii, LL
Arth, L 457, 4HU, 4CI.
Artopoeus :J*tistt*r;, Nieol., L 2<!4.
von Ars. Heini, L 141.
.Vesdil Bern\ L ÜL aä5, - II. HL
Association*- Ei. I, II. 40. 41, 4.\ m
bis 91, 1(4— JWi.
Aetigeu (Soloth.). L ÜIÜ
Anbellen, Karl Aug.. II. 35 1 .
d'Aubigne, Agrippa. L 412, 423.
— Samuel. Mr.. II.
Anbonne. L 170. 172, üliL — II. '-IL
um», 2jüi, 22L
Augsburg. I. 1 S5. 2« 15, 310
Augsburger, Miehel, L 22o.
Ansser-sihl (Zürich). L 4*2. — II. OälL
Avenches (Wiflishurg), L 4jL 1 <>•'».
1 6'). IlÜL 1 »;s — 170. LLL — II. M
Haar (Zug), evang. Kirche, II. 354,
Hachmanii, Samuel, Dekan, II. LL
Bachofen, Cantor, II. 10."..
— Joh. Kaspar. II. 129
Üächtelen- Anstalt, II. 2Ü1L
Baden, Markgrafen, L 47, 1*41!,
405. 412. — 1 1 . 2 1 .
— Markgrafschaft \( i rossherzog tum).
II. 5_L 147. 148, 232.
— Stadt und Amt L 39, 90, 130,
131. 325. 327, 329. 3^ 4üil 410,
417, 43(i, 4~3~?v 455. 45*. 4(>3, 4fi5.
4«h. 4Si'. — II. 2^ ßi, üi. Jji bis
Badener Friede i '1718'. II. LL
Baggesen. K. Alb., II. 227, 24*. 284^
285. 295, 325, 3Ji3, 3Ü8.
Bahler, ÄTTTr., II. 2G5, 2i»s.
- Willi., II. 387^ aiiä.
Baireuth. II. 2_L
Baldiron. Oberst, L 410.
Balm in Budieguh. . L 94, 277.
Bauat, ISv. K„ II. 31LL
Bandelier, Alphorn», II. 323.
Bannwvl (Bern,, L 277.
Bär. Oswald, L ML
Barbeyrac, Jean. 11. 91-93.
Barde. Kduard, 11. 375.
Biirentlml (Württemberg), II. iL
Biiretsweil (Züridi), II. 35ü
Bargen (Bern). II. '-.'Ol.
Barnaba, Franz. L 3«; 2.
Bartholomaus- Nacht. L 353. 354.
Basel (Bischof), L 27, 49, 5b, [39,
344. 359. 3i;o, 373. 374, :'.s4 bi^
38<i. 41.;, 419, 422, 433. 45fJ, 4C5.
4«i<;. — II. lü fiö, IL LÜL
— (Bistum), L .TO -52. 302, 343, 344,
358 -:HM>, 373, 374, 3*4— 38(i, 413.
419, 433, 4MJ. - II. 77 7 1 12.
U;2. 202. 2(Mi. 2< >7. 373.
— Stadt), L iL *L 85, 97, 103, |Si;,
188 192, 1 95. 2Q<;. 217. 221, 229.
231. 2IL> 239. 245 24s. ^ 215,
iiiiL 315, 324, 32A 33*, 34-L 345,
355. 35>i. 35s -3^0. 313. TT74t 392,
3JiIL 39ii - 398, 4(M». 4o5— 407, 409.
412 -415. 419, 422, 423. 433, 43.s,
440. 444. 445. 447, 451, 4(50, 4U4
hi> m. 470 472, 474, 488. 491 bis
4!I3, 49i;. — H. «t -II, 18-20, iL
IS, 50, 83, *L -Li. liiL 10L Hü bis
109. 120. 121. 124, 133, 1.34, 148.
150 i52. n;o. i «;2. n;7. 204 . 205.
22JL 22iL 23L 232, 2lj3, 2Ü5, 2*1,
2!Hi. 3o<j. 320, 32L 335, ;149 -352.
3<!1, 3G2, 3ÜL
— TOndmahl, L 103, 275, 434. —
II. 109, 321, 3J1L
— Alunuieuni. theol., 11. 2! 17
— Antistes, L 2otL 2'il. 4s4. 4S9. -
II. 50, 5jL 107, 353, 38(i, 3iLL
-- BibelgesellscTiaft. II. LjjL Ü1L
- ( , hristentuiiisge>ellschaft. II. 1 51 1
bis 152.
-- (ieistlichke:t, II. 'XAL
i — Gemeinnützig« Gesdlsch.. II. i:'»3
-- (bittesdienst, L b|3_, 275, 433.
4S4. II. lüL
— Gymnasium. L 109, 2.">5.
— Hulfsverein. protestaut. - kirchl..
II. i9A 35L 3!LL aiLL
— Irvimrianer, II. 335.
— Katechismus, L lilli, 24S. üIL
- Kirchliche Kinrii-htuiigeri, L [LL
11*3, 2_ÜL 275, ilü. 4.".3. II. 5o,
Ü1L LüiL [70. 3jÜL üiL 3 '.:'.. 350.
3118.
— Kircheiitiesang, L 10."». 275.
II. [34, 293, ÜJiL ILlL
- Kirchenzucht. L 1 Iii- 275. 27Ü.
4S4. — II. 50, 5L
- Landschaft. L 9JL 2L1 30J, 450.
451. 484. — II. 50, 52, KLL
— Konfession. 1 Baseler: L 82, üi».
'L Bastler: L L8JL LiL. LLL
2JJ- 2_ÜL 11. 52. 2JÜL
- Missions- Anstalt . II. 152^ 29<i,
297, :521. ILLL
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Register.
III
Basel, Mormonen, II.
— Pietisten, IL 107— 10». L3A L5_L
152, 229, 251. 321.
— Reform - Verein, II. 378.
— Rclugies, 11. », 11, ls. 20. 14S.
— Synoden, II. 134.
— Wiedertäufer, L SiL llüL — II.
2 t, :>o. ii:;. 134. 335.
— Wohlthatigk.- Anstalten. I. 122. —
II. 2»^ Ü2_L
— Universität, L 2L 10H. 261, 270,
346. 396, 43:1, 477. —TT 120,
ir.o. 226, 26». 3oo. .",21, 35 1.
Basel bind (KanU>n\ iL 263, 2»8. 321,
352. üill
Baselgia, Kaspar. I. 3»5
Basset, Jean, L 343.
Bätterkinden (Hern;, L 21LL
Bauernkrieg (1653), L 448—454. ISO.
I
Bauina (Zürich), L 421'., 182
I V), 281.
Bämnler, Markus, L 254. 437.
II
Baup, Charles, II. 313, 3J6.
Bay, Eduard, II. 21L
Beaudichon. Jean, L 158.
Becearia, Job.. L 333, 334i Ü^L :i4H -
Bechburg (Solothurn), L 144.
Beek, Jakob (in Bärenthal"). II. iL
— Jak. Christoph, II. 103, 121L
— Sebast., L 400.
Beeker, Bernhard, II. 386.
Bedan, Apotheker in Loearno. L31LL
Bekenntnis s. Coufessio.
le Bei, Alexandre, L MIL
Bellelay, Kloster. L j2, Iii-
Behnont (b. Nidau), L 'JIl.
Denker. Job. Kaspar, II.
Bennwvl (Baselld.;, L 4:i4. - N.Ü41I
Berg, Herzogtum, L '1
Ber^ell, L 58, 348, 31»
Bergerac, 07*8.
Belgier. Gabriel. II. »1
Berlin, II. 2b, ML
Bern (Kanton. Staut
Kirche'), L 17, 50-
s7, »2— »7, 135-13», 111 — 144,
147, 153 -Iii,'». [58^ 162 — 175. 186,
»3.
Regierung,
1. 6». 84, SA
2.V2.
2.',.»,
256, 262, 263, 276. ;£91
■307. 313. 31», 320,
bi> 311, 3457 355
322—324.
i59. 364, 365,
3fi»— 371, 373, 374, 371b 3^4 -3*7,
Ü1L 405-407, 4<>9. 415, 418, 41».
122 425. 428— 133, 43*. 442.
Kann im ersten Baivle niihl untrrxhii-
d«ti werden.
451—453. 458. 45!), 465 -467. 470.
472, 474 477, 4*0. 4S!t -492.
4»4 -4»6. 4»».
(Kanton*, II. IL 22 -27, 3J] -37,
47, 99, 112, 114. I3(i, 148, 202,
2<»6. 236. 237 . 24», 255,
2'.n
2»!). 3S7. aiÜL
(Staat, Regierunuj, II. 3, Q bis 8^
13. 15, 16. IS, 20. 23- 27. 38— 4t?.
4». 56, 62^ 63, 65, 66, 61» -74, 76.
Ts, SS, 8». »2. -97, 110 -113, LLL
LLL 14S, 162, l»5. 246. 24!>.
bis 253, 282 285. 2s7. 341. üj
bis .">73.
rKiivbe), II. 33.-4», IÜ-8L 86
88, 8JL 1)2-94, »5-»7, »8 -101
LüL 105, [3b, 135-142. 144. liiil
L7JL LLL 185, JUL 207, 2^ iL
bis üLL 256—262, 265. 2s 1 -285
2»3. 2»4. 323
36:1 "
331, .342-34», 351,
B.
573, 387 -390, 3!)S.
in, Aheiidmalilsfeb'r. L 7», lob.
280. 2S1. 3ss, 4.M. 433. — iL 100,
1 10, 14b, 144, ÜS, ÜL 262, AHL
Akademie. L 48», 4»». 500. —
IL loo, 13L 161L LLL 202, 23»,
24 S. 24». Vgl. Barfüsser- Kloster
und Hochschule.)
— Barfüsser- Kloster (Theol. Schuld.
L 1HL 12L 266, 2£L 388. 500.
IL 12. (Vgl. Akademie iL Hoch-
schule."!
- Bettag, L 2IiL — 4 1. 173, 2»5, 311L
— Bibelgesellschaft, iL 228^ uüL
- Bibliothek, L 267, 429.
— Cborgerichte. L »IL LUL LLL 2Ü1L
21)0, 302, 42» -432. 484. - 1 1. 7»,
101. 1 13, 1 3». I6S. | St, 205. 256.
262. 327. 32s, 373.
Dekane fobcrste\ L »6. 252, 287,
38S, 42S. iL SO. ,8S, 105, 13L
135, Iii. Um. 206, 25L 311L
- Disputation 152s , L ih. IL HL
— |)isputationstli.'s,Mi, L 2( K >. 205.
223, 277.
- Disselitci
;U:> -34S.
362.
260, 261, 2S|.
i.)4.
JSS, lS!^ [»7, 2(0—207. 208 -217,
21 »-227. 22», 234. 235, 245, 250,
Kvangelischc Gesellschaft. II. 26(1.
262, 281. 2»6, 334, 3_LL 362, LiiliL
:',»7.
— Kvangclisch-theoloüisclier \'erein,
LL 3JS.
— Festtage, kirchliche. L 10L 2I1L -
II. 294, 333, 35_L
< temeiude (Kirch«- .
Fran/.bsiscbe
11. 100, 138, LÜL 3HL
Französische Kolonie. II.
258.
ls, tii
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IV
Register.
Hi-ra, (Geistliche i Pfarrer\ L 202, 227,
282 -28«. 370. 451. 452. — iL 78,
bis 80, 93, 103, 131. 137, IM'.
i«3, i«7. 17«, 190, 203, 241, lms.
2j^ 293, 29^ 299, 3j>3. 324, 327.
331. 3«i>. 372. 313.
--- Gemeinde, freie, LL 252, 3«2.
(Vgl. Dissentier.)
— Glaubensbekenntnis. L 78* -77.
Vgl. liehet. Konf.)
Gottesdienst (Liturgie , L KU,
KL', 224, 278, 279, 431. - 11. 100,
1 38. •_».')<;. :!T2.
— Ilochsehule. II. 2«9_. 2l<L
328. 33«. 34 1 — 347, IÜÜ 3iüL
— II Ulfs verein, prot.-kmhl.. 11. 2J>8.
334. 394. 325.
Kapitelsbezirke, L 1Ü
Dekan«-. L [»2, 370, 490. —
II. 81», 9«, 295_ 328.
Synoden. L 97, 38Ji — 1 1-43.
23«, 32Ü.
Kateehisinus. L 80. 103. 10«, 2üL
24!» . 250 — 232^ 2IlL 25«, 430,
495. II. 25«, 294. 3«3 372.
Katholiken-. \usseliliiss, II. LLL
Katholiken- Kultus. 11. IM. 33«,
Kinderbibel. II, 2it9.
Ki reiten älteste. IL 327, 32\ 333,
•'l.l
- Kirchenbücher. L — 11. 2«0,
2«L UTA
KTrehengesiMig. L 2HO. 388. 48 1.
(I. 100, CiL 13^ 23«, 293, 330,
■1 - •>
■»•>■»•
Kirchenkollatnren, L 93. !'4. 277.
388. 432, 48:5. - - II. Uo, äää.
— Kirchenkonvent (Kirchenrat;. L
1)3, 9«. 202. 21H 2s7, 38>\ 433,
458. 475, 47«. 49o, 491. — 11.27,
98, LLL 115. 13s. 14Q T 201. 237.
Kirelienrat %'/..<[. \\A\.\ II. 1S3.
L85.
Kirehenstülile. IL 2üL
Kirchen Verfassung. IL 23i I. 23!'.
294. 323 - .".33. 372. 3*9, 390, 398.
Kircheir/ucht >. < 'hnrgericht.
Kirchgemeinden, L 93—95. 277,
48.!. - - IL 99, 2ÜL
Lehrer-Seminar. IL 259, 282^ 283,
343, 3«3 3«s. 39«.
— Liturgie s. (iottesdieiist.
Missionsstmnlen.il 234. 297. :;«>T.
Mushafenstiftung, L 121, 2««.
- Pfarrer s. Geistliche.
— Pfarrbesohluntren, L '2&L — IL
HO. LLL 167, [7«. 202, 203,
331, 3Ü.
Bern, Pfarrerwahlen, L 1*5, 388. -
IL 11»L liii, LTiL 3I±
— Pietisten, II. 34—4», 78, 104, 105,
234, 251. 252, 2«Q. 333, 335.
345-347. 3JÜL
Pisrator- Mibel, L 4t*«.
22! •. 2JÜL
IL 139,
Predigt, L 79, 100, 27!), 431, 432,
— IL 7s— 80, 13A 18!L
Prediger-Ordnung, L 78, JA 271),
2!>Q. 431, 484. — LL lol. 14", 141.
1«9— 171. 20L, 25«. 3I±
lieformationsfeier <1728 , IL 100.
123 — (1828), II. 245—250.
Reformverein, IL 370, 371, 388.
38!L
Religionskommission f JL
37, 38, 43, Hl 49, 78, LLL LÜL
Religionsunterricht L 8H 387, 478,
479.' — IL 139, LLL 1«8, 184.
25«, 2^9, 2m 294, 363, 323.
Sehulen, L 2«3— 26«. 270, 34«,
387. 430, 5D1L — IL HL, 184, 258,
2s 2. 294, 313.
Privatsehulen. evang., IL 334.
380. 39« (vergl. Akademie. Iloeh-
se 1 1 11 1 e. 1 Ja i1 u sse r k los t e r ) .
Seelsorire. L 80, 43 1, 432.
Sonntagsfeier. L 431, 4D4. -
2«2, 332, 35X
Sj.itäler. L U9, L2IL — IL _
2.>S (vergleiche WohltliätigkeiTs-
An-talteii .
sta.lt . L 9«, 14A IM. üiL 211L
219. 223. 230. 263 2«8. 305. 314,
31«. 3ls, 320, 32_L 34«. 347. 33_L
33«. 3«3. 368. 394. 419. 422. 424.
470-472, 4!>9. II. 1-3.8 -10,
13, L% LL ±L iL 2«, 33—4«. iL
5L «9, 83, KlL 105. 10«. 1L5, 119.
123. 131, L3iL L4Q. 141, 145,
132, LilL L7A L7_L 189. KW). 22«.
22JS, 23L 233. 23i, 23s -241, 2_L5
Iiis -JÄL 2Ü9, 28L 294 —298, :U>2.
iL
249.
334— 33<i. 339. 34jL 343. 349, 36_L
3<i2. 39«, 3ÜL
Stadtkireheu : Munster. L 278.
303. 3.ss. 39«. 429, 470, 472. —
IL 43. 100. 173, 174, 189. 227.
237, 248. 259, 2^4, 295,
- Ib-il.-(ieist, L 388,428. — IL
91L 190, ^70, 3üä.
Nvdeygkirehe. L ^79. 3S8. -
IL !>9. 233, 3«jL 38s
Pivdlgerkirehe, L 482. —
IL L8.
Studenten. II. 35, 3«. 42, 78, 142^
223. 34JL 31Ü
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Register.
Uern, Synoden, Allg.. II. 256, 283.
382, 385. 389.
1532 (Synodus). I. 70, 74 -81,
101, 10.'). 240. - Ii. I<N>.
1536. I. 1H!».
1537. I. 21 n». -.»Ii.
l.')44, I. 205.
1549, 1. 207.
1562, I. 281).
I.jHI, 1. 255, 283-287. 289.
1597, I. 307.
k;i:>, I. 388.
1(5!»:», II. 42. 43.
is:n. Ii. 257, 2.V.». .
1835, Ii. am -262.
183»;. Ii. 257.
1846. II. 2S4, 2!».'i, 296, 321.
1847, 11. .'i2.'».
l8;,o. Ii. 327.
18.V2. II. :i28 -:•.:'.< ». 342.
1*53, ii. :ym.
1855, II. 345.
I85(i, II. 349, .{.»i.
18<;o. II. 363.
1865. Ii. 372.
1866. II. :tH4 :i»;7, 371. .572.
iso;». Ii. 3ss.
1870, II. 390.
Tauf.-, 1. 7!», 102, 281. 4:12. 4:13.
- II. 168.
— Taufbuchli. I. UN», 101 .
— Täufer, I. 87, 88. 301 -305. 428.
483. II. 24 -28. 1U». III. 113,
201, 202.
- Täufergespräehe, I. 87. 301. 302.
— Täufer- Mandate, I. 8\ 302. 304,
307. II. 26, 2s, HO. in.
— Tht?ologiseh-kiivhl. Gesellseh.. 11.
362. 363. 370.
— Visitati« nu'ii, I. 96, 2» »7. 284.
II. 101. 14<>, 328. 331.
— Wohlthätigkeitsanstalten, I. 11«»,
432. II. 141, 2.')8, 25«». 334,
33.'», 397 fvergl. Spitäler}.
Bernard, Aug., II. 364.
— Jacques, I. 156.
Bernegg (Rheinthal, I. 41.*». -- II.
73, 7.*».
St. Bernhard- Hospiz, II. 2!»3.
Bernoulli, Nikiaus. II. 321.
v. Bernldinger. Hektor, I. 3!»l.
Beroniü ust>er. I. 37!».
Bertrand. Klie, II. 138.
Bertsehi, Abrali., II. 114.
Betschwanden ((ilarus\ I. 13.'».
Bettag. Kidg.. L 4311. 466, 471. 480,
481. - II. 3. H», 73, 147. 148.
162, 178, 194, 26.'». 326.
Betiggen, Anstalt, II. I.'»2. 2!»7.
Ih'-vilard (Jura), II. 22.
Beza, Theodor, I. I!»6, 224, 226, 243,
244, 245, 257, 258, 268, 269,300,
317. 336. 383, 398. 441, 471.
Biberist fSoiothurn;, 1. 142. 144.
Bibelgesellschaften. 11. 228, 22!», 266.
Bibelübersetzung, gemeinsame, II.
3."»."».
Bibelverbreitung, II. 227, 262.
Biberst«'in (Aargau), I. 136.
Bibliander, Theodor, I. 2.V.». 470.
Biedermann, Alois Kmanuel, 11. .".17,
33!». 310. 341, 34!», 356. 35!», 362,
384 3! »2.
Biel. I. 48, |3i», 144, i:>8. IS«;, i:»2.
1!»:», 204. 221, 24.'», 278. 291, 317,
320, 343. 3.'.6. 360, 373. .384,38.',.
:>86. 419, 433, 447, 483. 492. —
II. 12. i:». 16. 2<>, 77, 12'», 142,
148. 166, 181. |96. 201, 207, 2.'»:>,
2!»3, 297, 323, 331, 333, 370, 392,
39:».
Bigleu Hern;. I. 94. - II. 47, 258.
Binder, Georg. I. 2.'»9.
Binningen. Sc bloss (Basel". 1. 231. -
II. :»2.
Birmnnu. Martin. II. 386.
Bischofszell, 1. 260. 437, II. 61, 75.
Bitzins. AH». Jer. GotthelP, 11.258,
290. 303, 331. 370.
- (d. Sohn), II. 370, 378.
Biveroni, Jakob, I. 349.
St. Illaise (Neuenbürg}, I. 341.
Blandrata, Georg, |. 230, 234.
Blaarer r'Blaurer), Antbros., I. 31,
149. 185. 196, 291. 470.
Blaarer. Christoph, Bisehof, I. 358.
- Diethelm, Abt. I. 81.
Blaser, .loh.. II. 363.
St. Blasien, Kloster, 1. 90, 426. -
II. 2<N).
Blasius, .loh., I. 56, 178. 180. 182.
Blauuer, Adrian. I. 227.
Btaurer s. Blaarer.
Blauroek, I. 57.
Bhesch. Kduard, Reg.-Rat, 11. 329
Blunieiisteiu Beni\ I. !»4, 277, 355,
438.
Bluinhardt, Christ, (iottl.. II. 152,
234, 296, 344.
Blnntschli, Job. Kasp.. II. 275, 279,
287.
Bodmer. .loh. Jak., II. 128.
Bognianus, Betr., l'rof.. 1. 288.
Böhmen, I. 245. 270. - II. 395.
Bohner, Aug. Nathanael, II. 386.
Bohni, Andreas. II. 50.
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VI
Holl, Friedr., 11. 2*:).
Holl v. Stein. II. 23.
Bollinger, .loh., II. 54.
Holste, Hieronymus. 1. 224. 229. J4 1 .
Holt, Ulrich, 1. 5«.
Boltigen (Bern\ Tl. 40.
Bonmont, Abtei, I. -.»20.
Bonnet, Charles, II. 124.
— Jeanne, II. 50.
Bounivard. Franz, I. 45. 1««.
Honnio (Worms), I. 408, 411, 420.
Bornhauser, Benedikt, I. 128.
— Thomas. II. 2i»3.
BoiTonueus, Carl, I. 3«l, 362.
BoiTomaischer Bund, I. 3«7. 45«.
Borroiiueum, Collegiura, I. 362.
Bosshardt, Heinrich, II. 15«
Host, Ami. 11.209, 217-21», 251.
Boudry, II. 5!).
Bourgeois, Hauptmann, II. 17.
Hon vier, Harth., 11. 301.
Bräeker, Jakob, l. 4«4.
Brandeuburu, I. 447. - II. 3. 11,
15, 18, 20. 21, 101. 111.
— der Kurfürst KiiiM lr. Willi.. T. 495.
- 11. 15. 21.
der Kurfürst Friedr. I.), II. 57.
— Colonien, II. 101.
Vgl. Preu>sen.
Brandl* i Bern\ 1.94.389. - 11.25.
Brandmüller, Ffr. in Hasel. I. 24«.
Brasilien. Kv. K., II. 395.
Braun. Jeremias, 1. 4«4.
Hräunlin, .loh.. 1. 347.
Brnunschweig. II. 21.
Bivgenz. ev. K.. II. 395.
Breitenlanden berg, I. 90.
Breitinger, Joh. Jak.. Antistes. 1. 30«,
389. 400, 401, 42«. 427,443, 4M.
Joh. Jak.. Chorherr. II. 12*. 130,
131.
Bremen. I. 255.
Brcingurteu (Aangau). I. 25, 39. «o,
130. 32!». — II. 71, 394.
Bremgarten (Bern), I- 37». -*28.
Brenz, Joh., I. 1%.
Bridel, l'hil., II. 220.
Brie« (Wallis). 1. 346.
Brienz (Bern , 1. 2o. — II. 140.
Biittnau 'Aargau), I. 197.
Brousson. Claude. II. 10.
Brugg, 1. 92, 97. 18t;, 24!», 2«3, 290.
451, 45S. II. 2«;, 135, 137, 173,
197, 255.
Bruggisser, Leodegar, Abt., II. 6«, 74.
Brügglen (Bern), II. 114.
— Sekte, II. 114.
Brunfels, Otto, I. 219.
Brunner, Fridol., 1. 32, 135. 328.
■- Hans Jak., Antistes, II. 391.
Briitten (Zürich). II. 255.
Bubendorf fliaselld.), II. 52.
Bubikon, Kloster, I. 90, 261, 42«.
Bucanus, Willi.. 1. 288.
Bueer, Martin, I. «8, 73, 84, 108, 113.
184 -193, 198, 200 203, 249. 255.
Büchelberg (Solothurn). 1. 290, 302,
374, 419, 465. — II. 7«, 112. 201.
Buchholterberj; (Bern). II. 257.
Budapest. Ev. K., II. 395.
Buisson, Ferd., II., 375. 377. 378.
Bülach iZürich\ 1. 379.
Bulle iFreiburg\ I. 170.
Bullinger. Heinrich, I. «0, «3, «8, 92,
98, 107, 130, 180, 181. 184, 185,
187, 18S. 193-195, 197. 223, 233,
23i» ■ 238,241,244, 24«, 249, 253,
259.273. 301. 319, 323. 325, 34«,
350, 3«2. 470. - II. 31 MI.
Johannes. I. !>2.
Biüupliz 'Bern). I. 347, 423.
Bundesverfassung 1803, 11. 195.
— 18| ;>. II. 195, 20.Y
— 1848. II. 302, 332.
Bungener, Felix, II. 3«3.
Burkhardt. Ilieronvin., Ant., II. 119.
Paul Heinrich/] l. 385.
Büren (Bern\ I. 92. 93 A. 144, 200,
37:5. 474. II. 201, 2«5, 32«. 342.
— Kapitel, 11. .525.
v. Büren, Otto, II. 3««, 3«S.
Bureri us, Albert, 1. 108.
Burg (Thurgau), 1. 41«.
Burgaiier. Benedikt, I. 31, 3«, 83.
Buisdorf. 1. 88, 92. 144, 2«3. 304.
429, 481. II. 13«, 137, 139. 19«,
247, 249, 255, 258, 297, 302, 326,
341, 373. 385. 390. 394, 395.
— Kapitel, II. 28, 3«5.
Bürglen (Bern), I. .'J7!>.
Burgrecht, christl., 1. 23.
Bussnang Thurgau), II. 73.
Büttscliwyi Toggenburg). II. 75.
Buxtorf. Joh. TC I. 39«, 497.
— II). I. 488— 49<». 497.
— III), I. 497.
Cabassus, .Simon. I. 37!).
Calame. Ffr. in Herten. II. 115.
Calas, Jean Prozess), 11. 118.
Calvin, Joh., I. 1«0, 1«1. 171. 189,
192, 194, 195, 200, 202-204. 208
l>is 235. 241. 243-245, 250. 251,
2«!», 279. 292-295. 298, 299. 310,
315, 317, 324. 33«. 355. 379. 401,
403. 425. 441. - II. 8«.
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Register.
VII
Calvins Werkt*. L Ä
- Tod, L 2JHL
TiMl.-4Vi.M- (ls<;4), II. aii
Cainero. .loh., L 4s«I.
Camillas (Priidik. in Cleven), L 2^7,
Caino^ask ^Bümleiij, L Ülk ISO.
v. Campa^ue, Hr.. II. 2.'14.
C;impaiiu>. .loh., L 22i>.
Campell. Ka.s|iar, L ls|.
- Ulrich. L l*L L8jL 41iL
Canisins, Petrus. L oUL
Capellus, Lmlov. (C ha pelle. L 487,
4 SS. 4!».L 4!>7.
( apito. Wolfuaiijs. L :ÜL ±L IL ÜL
S2. lo.s. m, [si^. LSA 1S1L r.12,
20^ 2< >;;.
Caroli. Petrus, L lülL I ■">■•', L7_L LLL
Carraceiola, Callacius. L 2.'18.
Carraceioli. Nuntius. II. IL
Cartcret. Antoine, LL .'t7.y
( "artesius. Cartesianische Philos.. L
4M, 4!HI, 4!is, 4!)!l.
Casimir.TTjilz-raf, L iLLL £LL 441.
Castellio, Sebastian, L - ) -"»">. liiü
( '.'llariiis, Francis.-.. L ■">■*> I
Cellerier. Janjues ITisee. II. :}74.
(Vporinus, L 'JiL
< Vvcnn.-nkriej;, LL HL
( 'liampaLTiiy Lei < irandson ), L l'i<>.
Chantre. Pfr. in Cenf, II. .i7.*i.
Charenton (Synode), L 487.
v. Chauvi^nv. franz. Ib-sid.. II. üIL
Chaux -de -Komis, H. ■>!>, |Q1>. .'il.'».
3">4, aiL
Chavannes, Alex., II. 2_2ü 22^L
Pfr. in Mötieis. II. :17S.
1 'henevierc, L .).. LL 21 (i, '»74.
( Ii.'sanx (WaadC, II. :i I ■?.
Chevssierc. Prediger. II. 21i*.
Chiävenna (Clov.-n . L 237, :Ui». 3äo.
408, 411, 4-211. 42:1.
Chillon (Waa.lt;, L ÜilL - II. 1ÜL
Chion, Jacques. II. 21L
Chorgericht, s. IVrn.
Chrisehona- Anstalt, II. 2J1L
Christentums-* iesellsehaft. II. 1 ■*> 1 .
1.V2, 228.
< 'liri.stians-l-'rlangen in Hävern), II.
LLL
Christoffel. Kaget. II. U1KL
t'lmr (Misehof:. L jT, 1*0, :»)'», 4H>.
411.
(Sta.lt\ L .jÜi '±L 177 17t», ^55.
:i4s, .^l 4:57. u. im;. i:.2, um
- Synode von l."».'»7, L ist).
- Lehranstalt. L 4.57.
Churwal.len, L .-'»in;.
de la Ciasse, Jean, L 22U
Claudius von Savoyen (Saliaudus,
Allohrox, tlallns. Claude 'rAliod),
l_b — — «E-
Cleve, Landschaft. L 2-V».
('Ins (Solothiirn;, L 41V).
Colesianus, Lndov.. L ">47.
Colignv. Adiniral, L ML .521. LLiL
Colladon, Pfr. in Morles, L 372.
Collin, Uu.L, L LL
Colmar, L 422.
Coloiubier, iL LL
Comnuder, Joh. (Dorfmanu\ L ^
:ü± 177, 171J, 180,
le Comtc, Jean, L H^ H^ 17L 211,
220. 2.')1. 2)i8. 28LL
Concordie, Wittenberger. L LHI bis
VX). 241. 247, 44*.
C(»mle. Louis de Houilmn, L -"»IS,
■•i20, aäiL
Coid'es.s'n» Helvetica, prior: L 187,
H»7. 240. 24 1 .
— posterior: L 243, 2LT>, 247, 2^
2IL OHL 402, 4J>.i. — II. 40~nL
LL 41L 8JL i>£>. HS, C|4, 2Hi, 280^
:>o:>. :U8. :U7. IULL
Consensiistoriiiel, L 48.*) — 4i)ü, 4i)s. -
IL "52^ ö!^ 77-!»7, LLi L21L
C'onseiisus Tiifiiriuws L*i4'), L P'ö,
241.
de Conti, prince, II. JViL äL
Cojipet (Waadt) L 1 72
Cordier. Mathurin, L 21."». 222.
Cnr^cmont (Peru). IL PISj 201
Cossonay, L 172.
Corrodi, Heinrich. II.
IL
CoufinanL John, IL 'M'>.
Court (MünsterthaL L ühlh -
2.->8. .m
Couv.-t 'Neuenbürg . 11. H>!>.
C'ressier : Neuenhurji . L 48. 1 7.'». 'Uo.
— IL älL
Ciomwell, Oliver, L 445 447. —
IL L -±
de Crousaz, Jean Pierr<>, 1 L HL üll üiL
Cudrelin, L liÜL — IL 2iM.
Cully Waadt), L ÜÜL
Curio, Caclius Seeundus, L 2.'t(!, 2<>s.
de Ciirs.il du Mout, Iltienne. II. bL
Curtat, Louis Auy., Doyen. IL 220.
Cyino, Hans, L Ll
Cyro, Peter. L 4^ 171.
Dachs, Jakob, 1 1. 'Xk ^7, 8n. sg, JLL
Dachsfelden (Jura'. L LIilL - IL ■V.\*>.
Dä<;erlen Zürich , L 42.5, 42*',.
Dalinatieu, L 4"is.
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VIII
Dfinrilikcr, -''»Ii. Friedr., II. 335.
Dänemark. L 444.
Diiniker, Jakob, II. 1 29.
Dänuler, Peter, II. 23.
Darhysten (Plvmouth- Brüder), II.
2^ 335, aiii
Dättlikon ^Zürich). II. 2JU,
Davel, Abnih., II. 97, 9A
David, Christian, II. iüL
Daves, L 57, 421.
Daxelhofer, Kamiii«», L 307.
Det'ensionswerk, eidg.. L 4o7.
Degerfeldcn, L OLL 4H --
Deisten, II. lo^ 114. 11 iL
Dclsberg. L 136, 414.
De Sanctis, Prot'., II. Ü3JL
Desor, IM nanl. II. 377.
Deutschland, L 3Ü 315, 3^ 40L
443, 492, 495, 4Ü8. — 1177*, 2L
41^ 4H, 103. 1-27. 128, 193. 224.
22*;, 22*. 2JIL
Deutschritterordeii, L 1*4, 315.
Dielsdorf Zurieh . II. HILL
Dieinti|ii*ii (Hern), L 93, 2JJ&
Diessbach bei Thun, L 94, 423. —
iL ÜL 99, 105, 13^ 252.
i«'i Büren, TäL 'ilL 428,
v.IHeabach, .lost, L liü LLL
— Sehast., L 25.
Diessenhofen, L LÜL 36IL 455. — IL
.'»3, 7.").
Dietgen Raselland , 11. 5jL
Dietikon Haden:, L 417, 436.
I>i«-tUkou Zürich i, L 482. - II. 3ÄL I
Diodati. .loh., L 411L
Disseutis, Kloster. L 56, 1 77
Disteli Kai ler, II. 289,
DoinbresMUi Neuenbürg". L 4A
Doinlcschg . Ihinden), L 17«, 37A 437.
Dorf (Zürich), L 4H2.
Dorfmann. Job., s, Comander.
Dorssdorf Pietist aus I,eipzig), LL 3JL
Dortrecht (Svnode), L 396—402, 444.
486.
Dotzigen (Totzigeii, Hern", L 93, An-
merkung.
Druininond, lleurv. II. 2 1 ."».
Dueat, Timoth, L 428.
Dupasquier, James, II. 315, 376.
Duraens, .loh., L 442 448.
Durand. Etienne Henri Phil., II. u&L
Dürr, Karl. II. 3*5.
— s. Maerinus.
Dürreisen, Theobald, L 426.
Dürrenroth, L *H. !±L A*1L
Dürsteier, Einhard, II. L2M.
Du Voisiti, Martin. L 392^ 3JÜL
Ehrard. Aug., II. 33!», 350.
Echallens, L 42^ 4jL 4L lüä. 16jL
175. 341. 384, 418. - II. 76, 313.
354, 3115.
Egerkin-jen Solothurn), L 143.
Eggiwvl fllerm. L üLLL 427. II. 21L
Egli. Raphael. L 273, 426.
Kglisau, L INij 482. 4!»4.
Egnaeh (Thurgau , L 377,
Einigen Hern\ II. 140.
BoMedeln. Kloster, I.9t». 135, 328. .
II. 200, 25Ji.
Elgg (Zürich). L i&L
Elsas*, II. 2ii 31ÜL
„rEinancipation", II. 377.
Einbrach (Zürich-. II. UÜL 235.
Eniiiienthal, L 88. 20JL 3U3. 450. 453.
-II. 25. 112. 1116, 2Q2. 234. 336.
Ein|H>vta/.. Louis, II. 209, 211. 223.
.".14.
Engadin. L 5A 17!» 1S2, 23L 34\
349. 421. 497. — II. liilL.
Engelbert Kloster'. L 135.
Engelhardt, Heinrich, L «j^ 1!±
England. L 236, 321-323, 401, 443
bi- 44«;, 448. — II. L & 18. 21L
2i38^4A5JLH2 J 8^9A9I 1 2ÜIL
— Königin Maria, L 3±L 323.
— Königin Elisabeth. L 32IL
— König Karl (1\ L t"i;.
Engländer, ausgewanderte, L 322,
323. - II. 219, 220. ÜIL
Engli>che (iinsslnit Hihelgesell-
sehat't, II.
Entiebuch. L 453.
Episcnpins. Simon. L 398
Erasmus, De>id., L 28.
Erastus. Thomas. L 262.
Erb. Johann. L 472.
v.Erbach, Grafen, L 423.
Erguel. s. St. Immer.
Eriswvl Hern ;, L 345.
Erlaeh. Stadt, L 42. 429. - II. LLL
Erlach. Kloster i St. Johaniisen :. I. 20.
27S. - II. Lü.
v. Erlach. Franz Ludwig, II, 2_L
— Ludwig (1587), L 3üIL
— Sigmund. L 451».
Erlenl»ach ; Hern \ L ^>55.
Rrlenbach Zürieh), II. 98, a^L
Ermatingeu (Thurgau). IL 130.
I'rnst. .loh., in Aarau, II. UiL
Krsberger, in Hasel, L 246, 21L.
Eschenz Thurgaif . L 416.
van Ess. Leander, II. 221L
Etienne (Stephauus' Roheit, siehe
Stephanus.
Ettingen .Iura . L 344
Kastor.
IX
Fuler, Leonhard. II. 124.
Evnard, Jeau (iabriel. IT. 374.
Kytel, Staatsrat. II. 354.
Fabri, Christoph (Libertot). I. 171.
Fabria us, Steohan, 1. 38S. 423, 427.
— Johannes, I. 348.
— Willi. (llildanus), 1. 47«.
Fädminger, Job., 1. 255. 2«8,
•277. 281, 28«.
Fahr, Kloster. I. 135.
Falk, Ursula. 1. 34«.
Fatel, Willi.. I. 22, 29, 41. 4«, 48,
49, 51. KU. 149, 1 50- i«U, l«3.
I«7, 1«8, 170, 171, I 92, 11)6, 200,
201», 210, 214, 21.'), 217, 221-223.
243, 292. 299, 31.*). 317. 320. 340,
.341. 345.
Farnsluirg (Basel), I. 97.
Filsch, Hieronymus, II. HiS.
Fäsi, Job. tonr.. II. 128.
Fässler, Anton, II. 7«.
Faure, Ftieune. II. 8.
Favr<\ Francois, I. 222.
Fazy, James, II. 2*1.
Fellenberg, Burkard. II. 12.
Km. Phil.. II. 11)1. 192, 2.')8, 282.
— Ludwig, II. 284, 32-), 3«4. 3li8.
Ferdinand, König, 1. 134.
Ferenbalm Born\ 1. 37!».
Fetschmn, Und., II. 3!M).
Fettan (Fngadin). I. 348, 497.
Feuerthalen ; Zürich'.:, I. 482.
Fidelis. Pater. Kaouziner, I. 410.
Fidler, Job.. 1. 437.
Filonardi, Knnius. J. r,4. 14«. 32«.
Finninger, Mathias u. Jakob, 1. 3«s.
3«9.
Finsler, (Jorg. Anti-te>, II. 333. 33«,
356, 382. 387.
Fischer. Postmeister, II. !»>.">.
— Barb. Lutz, geb. Fischer, II. 10.'».
— Jakob, Ibunanshorn. II. 1 1 ö.
— Samuel. II. 247.
v. Fischer, Fr. Fmanncl. Schiiltheiss,
II. 249 -2.*» 1.
Fischingen. Kloster, I. 3!»1.
Fläsch (Münden). I. 5«.
Fleohon. Pierre. II. 8.
v. Fleckenstein, Jo*t, I. 4»!.'».
Fleming, Oliver, I. 40«.
Flüchtlinge, religiöse fKefugies'-, I.
230 -231», 294. 32(». 322, 323, 335.
33«. 355. 43.*». 1 1. ss. n»i, km;.
147.
Fbimeuthai f'Solothiinh. I. 140.
Fhmtorn (Zürichs IL LH
Folk. Francois, I. 41s.
, Forer, Job. Und. Phil., I. 429, 11. 2.'..
Formula eousensns. siehe Conseusio-
formel.
! de Fonr<|ues, Isabaud. IL 8.
Franc ke, Aug. Herrn.. II. 39.
Frankenthal fa. Rh.), I. 422.
Frankfurt a. M., I. 444. - 11. 4S.
Frankreich, 1. 212. 227. 312. 314,
3 h". 317. 33*. 339, 357, 358. 371,
383, 394, 395. 4<>1. 4(»7. 410 412,
414, 418. 44a— 442. 4«0, 487 4*9,
491 4:»3. - II. 5, 7. 9, in, ]<;,
17, 19, 20. 22. 45. 57. 5k. 7«, 85,
87, 88. 90. 147. 1<;2, 215, 395.
- König Franz L, I. 158, 314. 315.
Heinrich IL. I. 31«, 317.
Karl IX.. I. 318, 354.
Heinrich III., I. 35«, 371.
Heinrich IV., 1. 357, 373. 3S2.
384. II. 7.
Ludwin XIV.. 11. 7. 9. 13. 20,
5«, 70, 73.
Fraubrunnen 'Bern , II. 4.
Franenfold, 1. 32, 38, 91. 12«, 127,
330, 363, 37«. 377. 391, 415. 41«.
455, 4 «4. - II. «1. 75.
Frei. Job., Kandid., iL l«o. 1«7.
Dekan iu Trogen. IL 281, 319.
Freiamt (Zürichs I. 90, 305, 329.
Freiäniter Aargau). I. 39, 130. 131.
— IL «5. 71.
Freibui ü Stadt, Kanton \ 1. 22. 42.45,
134, 139, 142, 154, 155. 162. 1«3.
1««, 169, 170, 174, 175, 337, 340.
341, 342, 34»;. 357, 358, 363, 3«5,
3«;»:. 374. 3*4, 38«, 3n7, 407, 4I\
431. 455, 4<;o. — II. 5«, (53, 73.
7»;, 1 40, 195. 199. 205. 240, 2«5.
298. 332, 357.
IM". Kirche, II. 2«5. 332, 354. 378,
394, 395.
Freischaren. II. 286, 287.
Frenkondorf i Ba>olland :. II. .'»0.
Frev, Job. Ludw., IL 120.
Frick, Peter. I. 3<>l.
Frickart, Job. Jak., IL 225, 247.
Frieker (Freigeist) in Hasel. II. 108.
Fricktbal, I. 373.
; Friedrich III. v. Pfalz, s. Pfalz.
Friedriehsthal in Baden. II. 147.
FrienislH-r- (Bern), I. 20. 121.
Fries. David, II. 339.
' Fries, Job. (gel». I505\ I. 259.
' Friess, Job., II. 143.
Frisching-Stipendium. 1. 500.
' Fröhlich. Abrah. Fiuanuel, 11. 293,
29«. 300.
— Samuel, II. 255.
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\
Hellst it.
Froinent, Ant.. I. Liü, 152, Iii*.
Ftutificn. L 1!». - LL 257, 2iLi
Klient es, Festung, L 3!)5.
Fultigen (Bern), L 115.
Punkelin, Jakob. L 2i) 1 .
Furbity, (iuido, L 1 52. 1
Fürth b. NtirnlMT^, II. iL
Füssli, Joh. Conrad, U. 1 28.
- J..I.. Ant.. II. 274. 281.31»;. 311
tiabcrel, Jean, II. 33iL
(iäbistorf (Aar;_'au . II. 1 T:;.
Gabriel, Steph., L 437.
Gaelmang Thunrnu . 1. 3i;o. 3i» I. 3Ü2.
Gadius. Faul, 1. 350.
Gadnien ( Bern :, II. lil^ 21)1.
Gais (Appenzell . L ■Ii'). 4-"»7.
Califte, J.'ttii Bapt.. II. 315.
Galizien. Fa. K„ II. 3'.)5.
Galland. Louis, II. 233. 335.
St. Gallen. Ahr. L 3'». 83, s_L!HL 127.
132. 330. 331. 3(51, 375. 4L"», 4 IC, j
43C, 455, 458. 4C4. II. 5!>— Hl,
HU, (»7. 7(1. 73 — 75.
Abtei-Gebiet. L 354, 3«iL 31L 4 IC
4<U. 11. J_L 73, 2115
— Kloster, II. 70. 74. 21« >, 255.
Stadt, L 32. 05. S3 -81), 104, 132,
m 1SIL 11*5, 245, 2Vk 274, 313.
: 375. 43C 4*5. 1112. II. !».
1_L 2o. 4\ 52, 53, (iL Ii*. 70, 95. i
IOC, Lü [48, 15jL 11»*, 2115. 228,
22!». 2<i5, 28 1, 2*7. :':is. uiiL 3LL
351. 353, 355. 3üL 3^2. 384, 3S.'>.
3H2. aniL
Synode. II. ij\ l^lS, 2ü5.
Gullicius, Philipp, L 51^, t TS ISO,
1S2, 335, 341). 350.
(taiitvi-swyl (Töjsjroiil nu-ji% II. 15.
Gauting, .loh., iL V.W.
Ganz, Jakob. LL 235, 212.
Gaster. L 37, LiL L21L 32*. Iis.
II. LL
G aussen. Louis. IL 2 1 2. 374.
Geerin}:, lh*:it. L 20<L 223.
Gcllert-Lieder. II. 1ÜL
-Fei<r. II. 3HL
«Jelpke. LYnst Friedr.. IL 345, 348,
Gelterkilideu Basellaud). IL 2ii3.
Gelthnser. Jakob. L 31 >5.
Ccineinu. Gesellschaft, IL 200, 2lüL
( ieiuus;eus, llicron., L LlilL
Genf, Bischof, 1. 44. 152. 154. 2 IG.
(ienf, Stadt, L 44, VW. 14!»— k;:»,
Iii 2, 2Q5. 20* -238. 245, 250, 2<i!t.
2! »3, 2!»4. 300. 315. 3^ 322, 33k
.340. 354 358, 31ÜL 37L, 382 ,584,
3!»8, 4< k ». 41!». 425. 443. 447, 4M.
4(!7, 482, 4*7, 490, 4!>3. - IL 2,
i^L^li.lN^lL^^
(32, (J3, TU, 80, 82. 83, 85, 8H, 1)5,
114. HU -118, 124, 125, 134, 135,
148, 1Ü2. 16»^ 195i HML 2iih bis
220, 233j 252, 257, 28L 2i'S, ;',oi,
304, 314, 335. 33«, 35L 353, 37L
315. >± 391^ 3115.
Genf, Bibel Übersetzung. L 298.
Collegium Akademie . L213. 215!^
4!M). — II. 20!), 211 -213. 340.
— - Coiupaguie des pasteurs. L 218,
2!)3. 493. - 11. 117. 131. 135 1:':'.
2Q!>, 212, 21!», 295.
Confe>sion. L 2_UL IL CLL
- Consensus G'euevensis. I. 24 1, 242.
( Ymsistoire. L 21*, 21LL IL 117.
135. 2!>5. 3LL 3LL
— F.scalade, L 383.
Flüchtlinge, rel., L 21LL 298. 322.
II. ioL
— ( ieineinde. I >entsch-ret'.. IL 374,
315.
— (ieineinde, Freie. IL 213 21!».
- < ieineinde. Lutherisi-he. II. 101.
Kateehismus, L 25Ü IL 208^
LiLL
Kirchl. Eim ielitiin^eii, L 2115 bis
2!)7. 435. II. HÜ !!»!>. 208. -
V'er^l. Kultus. Ürdonn. eecles.
Kultus. I. 2!>7. 435. 482. IL 117,
208, 353.
- ürdonnanres errlesiastitpies. L
217. 2IS T 2!'5. 211*. II. 20£s.
— Pietisten, II. 10IL 2(0, 211-220,
223, 25_L 252.
(ientile, Joh. Valentin, L 231. 235.
(Jerber. Friedr.. II. 33L
- (iabriel. L 3J1L
-- W'älti räufer). L 30_L
«ierman. Joseph. IL UlL
Gender. Lucas. L 48!l. 4!»l, 492.
(iesner. Coni-ad. L 251L 2(is 470.
( b'ssner, 1 ieor^, 1 1 . 157, 228, 230. 234^
251.
(lex, L 1H5. 231L 2.'V1, 338^ 331L -
iL 5.
(iie/. (( Irandson}, L 13(i. 1 75.
Ciiezendanner. Joh. L'lrieh, IL 52. 53.
(iiiler, Heinrich, II. ÜiLL
(ürard, PtV. in Neuenbürg, IL 5*.
v. (ilana, Claudius, L Ii »5.
C.larus. L 32, *5, \H\ 104, 135. 2^2,
327. 32S, 358. 3Ü5, 3i;ii, 37lt, 417,
435. 455. 458. 4(55, 481. 4l»2. —
IL IL 12, (H «iL lili. i!7. 132, 145,
147. 14.\ 1!'5. 200. 228. 2:;o. 2:il.
2(54. 21 ::>. 32Q. 353.
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Register,
Glattleiden (Zürichs, 1. -'Tn. — IL lülL
Gmelin, Joli., II. j_L
Gobat. Samuel. IL 297.
Godet, Fred., IL 376, 377. ">92.
( Soldschnüd. Heinrich, L 27 2.
Gohlswvl i) fHern). L 43«.
Gomnnis, Franz, L 399, 4112.
(Jossau (St. (Sailen), L 132.
(Sossweiler, Heinrioli, II. iL
Goethe, W.. IL LlL
(Sottstatt (Hern\ L 2iL 11. .!!><;,
283.
Combinel, Claude, L J!»7.
(Soulard, Simon. L 383.
v. Graffenried, Ant.. Schultheis*, L
424. 172.
- Christoph, II. LLiL
(irand, (Sirard, L LLL
(Srandson, L 4jL 4<>. 47, )3.>, 162,
168, 174, lü 201, HL -
n~t -k>.
Grandval (Jura), IL 2 .Ys.
Grasser, .loh. Jakoh, L 434.
Graubiuiden, L hlh I76--1N3,
l'J.'),
37, :UH— 351, 3JA 39.">, 396 403,
408-4 Ii. 420, 437, 4.*>G. — IL 9^
16. .j2, 64^ 95^ i»L lo2j 10^ 107,
119, 132, 133, 198, 228. 242, 298,
322, 3.')2. 3.V1.
Miliel, Romanische. II. 10-i
Confessio Hhaet. 3.'>0.
- Geistliche, IL 107, F32, 3±L
— Katerliismu*. L IHo.
Kirchengesangbuch, IL 3Y3.
Schule, Thei)l.. L ISO, 437. —
IL liÜL
— Synode, L 341L 3j_L 437. — II.
liüL 107, 132, LiÜL ri^L
Graviseth. Jakob, L 42!).
(»reaves, Miss., II. 2 in K
Greifensce. L 437, 438.
Greverz, < Srafschaft. L 170, 342, 343.
v. Greven:, Abraham. Dekan. IL Hxi.
13L
Gribaldo, Mathen, L 230, 23.L
(Srindehvald, L 90, 472.
II. HL
Grob, Hans Kaspar, Dekan, iL 384.
— Jost. L 498.
Gross-Dietwvl (Luzeru'i, L ÜIL
Grotz, Phil./L 32, 33.L3A
(iruber. Joh. AdauiTTl. 53, iL
Gruner, Job. Und.. Dekan. IL 10.'),
13JL
Grunholzer, Heinrich, II. 283, 343.
Grüuingen (Zürich). L 389. — LL 23.
Grynaeus, Joh., II. 1 2< >.
M Goldiwvl im Toxi t*l Druckfehler.
Grvnaeus, Job. Jakob, L 202,
■'{80. 393. 397 . 434.
■ Simon [P, L 109, 1*6. 188,
211, 213. 204. m
STÜTim [II] (1776). II. CLL
Thomas, L 203, 205, 2JÜ 264,
Gsteig b. I uteri., 1L~238. 3ÜL
Gsteig I). Sannen, L ."»42.
Gul)el, Schlacht. L 15, 30.
..Guckkasten" (Hern), IL im
(iüder. Fduard, II. 323. 362.
304, 300, 366, 3£ü
Guerin, Jean. L L5_L
Cuggisberg Hern . L 4<i, 433. -
21H.
Gujcr, Jak. (Klein jogg). II. Lii
v. Guise (der Kardinal). Karl, L
Guldiu, Samuel, IL 3^ 37, 3M,
Gumpcnberg, Amhros., L SiLL
(»unter, Hiltbrand. L 4.")").
Guttannen ( Heru\ IL 99, 18S,
(Swalther, Und.. L 2.45, 273, im,
203.
27 -i
363,
II.
440.
2i n.
Haali. Joh.. L ."»16.
Haag (im Rheinthal), L 332.
Haberreuter. Samuel, L 4'lo.
I labkern (Bern), II. m
Habstetteu (Hein), L 93 A.
Hüte hinter, Anna, II. 52.
Iliifeli, Friedr., Dekan. II. 3*4.
- Frediger. IL CIL
Hagenau L Kls.. L 3 1 ' >.
Halenbach. Karl Und.. II. 232. 2C9,
2M. 29ti, 2118. 300, 333, 340. 144,
382, 3SIL 3S4, 3£L 393, m
Haldane. Robert, IL 212, 2KL
II.
Ilaldenstein (Hunden i. 1 . 396
133
Haldimand, Harthel.. IL lü
Haldimann, Tinning (Täufer), L ■"»< »2
Halle a.d.S.. II
Maller, Albert. Ffr.. IL 33L
■ ■ Albrecht. IL 122 -124, 14L. 231L
- Reicht,. L 33, 35, 73, SJ7, 88, 95,
90, Hü! 105, 1O0, U3, 197, Hlfi.
Joh.. Dekan, 1 1. 206. 207. 223, 225.
227. 233, 24:>, 251. 2«>:., 2lL^ 276,
277, 2SS, 319. 320. 323, 341, :}42,
■ '■4';. 470.
- Karl Ludwig, II. 239 241.
- Samuel, II. 23.
v. lialhvvl, llartmann, L 3iil
Hanauerland, L »22, 423. IL 2^
Hannover, 1 1. iL
v. Hartmann, IM.. II.3ÜL
llartmann, Jak. Christ., II. 1 2S.
Hasle b. Huriidorf, L 3I1L
llasle im Grund (Hern), 1 1. 2j
d
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Register.
Häuser, Martin, I. 12C.
Hautcret. Abtei. I. 220.
Hobich, Missionar, II.3CQ, .tst i,
Ijodio Ka.sp„ I 2!».
Heer, Kosnius, II. 2 2*.
— Justus, in Rrleubach, 11. 3C2.
Hcgelsche : Juughegelsche, Tübinger;
Schuh-, Ii. 33s, 340, 342, .lös. 3co.
3C4.
llogetschwyler, Reg.- Rat.. Tl. 278.
Heidegger, Heinrich. 1. 4!'l, 4'.»2, 4!»C,
m
.loh. Jak.. 11. 34. 87.
Heidelberg, 1. 237, 24:}. 244, 2.V2,
2C1, 2CC. 2C8, 2C9, 27."», 3SO, 400,
42<I, 49*, 4!»i». — 11. 21, S\ 224.
301.
Heidelberger Katechismus. 1.24*, 2.V2
bis 2.*>(;, 402. 430. 4I52. 43.">-437,
:>oo. — II. 94, 13c, 142, ü»7. i:*s,
294, ;ns, :n;;;.
— Maurus, (Ytnvcrtit, II. C3.
Heiden (App.), II. ">3.
Jleidenmissiou, II. Um;, 123, 1.V2, 227,
22!», 234. 2C2, 2(ii;, 29C, 297, 3C4.
Heimberger Urinier, 11. 49.
Ilciiuenschwand (Bern*. II. 2.*»7.
Iloimiswyl .'Hern:. II. !>9.
Hehl, L. K. W. Lir. Dr.. II. 3C0.
Helfenschwyl (Tt^^l)^.), II. 7"».
Helvetische Confession, s. ('onlcssio.
Helvetische Republik. (Icistlicho. II.
IC3, HJ7, HJ!», 170, 171. 177, 17s.
i*2, 1*3, is4.
Besoldung, 1 1. H17.
Firirichtungeu. II. KiS.
— Relin. Zustand. II. IC."» -17'», 17C
bis IS2, \s:\ -is:>. 193. 194.
Tagsatzung, II. 1!»:;. 194.
Henau i'Togghg.;, IL C9, 7*».
Ilenzi, Cornelius. |. 42!'.
— N'icol., I. 39C.
— Samuel. I. .'»oo.
Melborn. Aeail., 11. 4"». 82.
Hcrisau. I. 31, 37."». 37C. 470. - II.
31c.
Herliberg /ini. h . I. 89.
Ilerlin. Hühl., I. 2CC.
Hermann. A., I. 43*.
Herrliberger, David, II. LJO. 137.
Hrrrnhut llennhntei ■;, II. 41, 102,
103, io:», loc. 123, i:»l, 2*0.
Herzog. Werner, Prof.. II. 1.13. l.'il.
— .loh. Jak.. I'rof., II. 297.
Herzogen huchsee ;Rern\ I. 94, 277,
34.'). 4.*»l. IL 2117, 341», 38.*».
Hess, Balthasar. II. 104.
— Hans Heinrich, II. 2.34.
4*3.
378.
II. 2!IC
32!'.
He>>, Joh. Jak.. Antistes. IL L">7. 171,
172, ISO. 1S7, 1!»C. 199. 224. 227.
22S, 234, 2.">4.
- Saloiimn. 1 1. 22.V
Hessrtl. I. 24C — II. 3, 21. 13C.
— Landgraf Fliil., I 23, 447.
Heiisser-SJnveizer, Metu. II. 29C.
Hexen wesen, 1. 2~»C, 473— 479. - II.
14."».
Bitterlingen (Bern . I. 94. 432.
Himlelbank Horn;. II. 2S3.
Ilirsbrunner, (iotti.. 11. 3C3.
_ Hirtenstimmen-, 1I.3C2,
Hir/el Zürich;, I. 389,427.
-- Bernhard, II. 277, 27S.
Heinrich, II. 2'.»!», 3.'»7. 3.'»8,
3C4. 3C9. 3*2. 391.
— Johann, in Bamna, II. 281.
— Joh. Kaspar, 11. 200.
— Ludwig. IL C9.
— Melchior, II. 2C9, 273. :
— Saloinon, IL 3. 4.
llittnan (Zürich , II. 9*.
Hitzig, Feld.. IL 27*». 274.
Ilitzkirch LuzeiiO, I. 131,
Ilochholzer. Joh., 1. 494.
Hochstetten Ih-rn , ti*ro>s-, I. !>4, :!n2.
4!i:i. 11. 99, 112, 201.
— Klein-, I. '.!'», 277.
Hort'mann, Willi.. II. 2!»7. 302, 344.
-Merian. Theod., 11.37*.
Hofmeister. Sei»., I. 31, SN.
Hofwyl Anstalt), IL 11>2.
Ilohensax, (Iraf Joh. Phil., I. 417.
Holderbank (Aargau}, 11.37.
Hollami Niederlande . 1. 24*». 2.*»C,
40(1, 401. 403, 444, 44.*), 44*. 4s7.
492. IL 3, is. 2.*>. 2C, 2*. 3S,
s3, s;,, S7. 110, 111, 121.
llollard. Joh., I. 4."». 47, IC3.
— Moise, IL is. |!».
Nicolaus. |. !.*>, 47.
Homburg Basel . I. 301.
llonajr (Zürich'.. IL 2.V», 394.
Iloper, John, l. 322.
Hopfner, Albrecht. 11. 1*1, 1*2.
Horben ;Zurich:, 1. 3si». II. I2s.
3."»C.
Höi-Ier. Kranz, IL 3.*>0, 37*.
Horn (Thurgan\ I. 377. II. 7.*».
Hornbach <Tfalz\ IL 21.
Hon , HIai.se, 1. 2*s.
Hospinian, Und.. I. 2C1 .
Hospital. Joh. Und.. I. I.'is.
Familie. I. 4GO. 4C1.
Hotman, Franz, I. 3.">.">.
Ilottinuer, Joh. Heinrich, I. 44*, 4!>C,
4!»*.
Uegister.
XI II
Hottinger, Joh. Jakol», 1. 480, 49s. -
U. 54, 87, W.
Juli, Jakob. ||. :;o(),
llowuld. Karl. II. 23k
Hu her, Peter, 1. 205.
Ilnbler, Hans, 1. 141.
Huber, Samuel. I. 250— 25s, 398.
Ilugi, Hans, I. 138, 141.
Hü lfs vereine, protestantisch, kirchl.,
11. 297. 29s, 3*5, 3!»4. 395.
1 1 u iiiiik'I, Heinrich, I. 447. 451, 477,
481». 41» 1, 49-.», 490. - iL 25.
Hundeshagen, Karl Beruh., II. "271.
Huiuhvvl (Appenzell", I. 31. 37.").
Hüuerwadel, S. (k, Prof.. II. 228, 244,
241», 3i »2.
1 1 ii niligen b. Basel), I 41 2. 11. 20.
Iliirliiiiaiin-kainlis, II. 277.
Mystiker. II. H)3.
Illirt.T. -toll. ( irofg. II. "»•').
— Friedrich 11 291. 2!>2~293, mi.
■ Melchior, Dekan. 1. 254.
Hutmaclier (Heinrich Seile?;, I. 87.
- Hans. 1.2S3~
Hutter, Theob.. 1. 31.
Iluttwyl, I. !»4. 277.
Jäger, Wolfgg., I. 391.
.leiwier, Mlle, II. 4!). —
- - Sybilla, Jl. H'».
Jen/er. .loh., I. -1 l-'i.
Jesuiten, I. 201, 303, 37s. 394, 413,
422, 4.').'). — 11. 04, 05. 2*6— 29öt
293, 290, 3.">7, 390.
Herten, I. 4."). 100, Iiis, i7o T 17;}, 22(1.
43*. — ||. 17, K l<m. Ii:,. i;)s,
29*. 3:»:».
('hisse, II. ii;,.
Ilanz, 1. :>7. 3:,(». 437. — II. HM!, 242,
350.
III nan (Zürich}. 11. 212.
Imlanger. 1 1 ; 1 1 1 -> Meinrad. 1.379.
St. Inimer (Kiguel), J. 50. 130. "343,
300, 3S0, 433, 483. - II. 138, \ST,
Joux, lac de. 11. 222.
Iriiiinger. Joh. Jak.. 1.4**.
Irvingianer. 11. 335.
Iseliu. Jak. Christoph, 11. 119.
— Isaak, II. 133.
Isenburg, I. 422, 423.
Büdingen, 11. 217 148.
Iseppi. l'anonic., 11. 322.
Isny (Wüitt' ■mbg.), 1. 185. 423.
Italien. 1. 212, 332. 33,'>, 43S.
Ith, Joh. Samuel, II. 174, 1*3, 185,
18h, 202.
Ittingeii (Thurgau), 1. 3*, 126.
Iudae. Lei., 1. 02. 03. 0*. 92.99. 105.
Im;. 194. 2 IS. 2.".}. 27 k 270.
J nden-Uchcrt ritt'
I. ii:
Judikofer, Theodos.. I. 423.
Jülich. I. 2.-»:,:
J ulitis \ . Mailand. 1. 350.
Jumi-Srilling, 1 1 . 1 ."> 1, 157.
Juvet. Henri, II. 222, 223.
Kaiser, der, Karl V., 1. l.">3, 155, 158,
170, 310 314, 325. 344. 345.
— Ferdinand L, I. 300.
— ~ IL, 405. 40(i, 413, 414.
— Joseph I., II. 57, (13, 04, 07, 70,
71, 7«;.
- Jakob, Pfr., L 37.
Kaisersruhl. I. 3H. 130.
K alenderret'i'i in. 1. 384, 365.
Kallnaeh (BenA L 93.
Kandergrund (Bern), iL 257, 295.
Kap|ielcr-Hrict' \ . liern . i. Tu.
Frieden (1. 152!»), I. 1*1, 21, 22, 37.
— — (IL 1531). I. 25. 177. — II. 02.
Schlacht, 1. 15. 25, 5s. 138, 177.
342.
308.
2«»l. 25s.
Immer. Alb,, IL 321!, 331, 341.
345, 340, 317. 3l!2. 303, 300.
372, 390, 3! »2.
Im Turm, Eberhard. II. 03.
Ins (Bern), 1. 474.
I n^pirif rt<-, 1 1 . ]Ti3.
I iitfil.i k. ii, 1. 2«). ui. ;;n;;. H. n.
>t. . I • ► i i : * 1 1 1 1 T' iuiiI'u. .1.1 :!."..
■l oliauiiitci-i i|-< li-ti. I . ■"■ 15.
■ f » d v. Udet. I I. 5".
■ ll'UM ll\Y yl 'l'n^uh'J. ■ II. 7 ">.
■Inns. Daxnl. k 230, 23L
■Jos-s. Haii^. 1). 114.
-- -Schule 1. 107, IIS. 259
kappeler Familie t'Thurgau), 1.
Kapuziner. I. 303, .380. 394. 395,
413. 421, 438, 450. - II. 05
Karfreitag, IL 2!>4, 351.
Karl-iuhr. II. 1 IT.
Karlstadt, Andr., I. 109, IS3, 184,
Kärnthen, Ev. K., II. 395.
Kassel, II. 21.
v. Kastelberg, Balth.. Dekan, II.
Katechismen. I. 104. 180, 218—
— IL 303.
Kaufmann, Peter. Pfr.. I. 340.
Kehn. T 1 1 <-i ii 1 > m . I I. 3'- ) 2.
Keller. Anna, \ . Wehdel' U-u, I ,
103.
in»,
ISS.
242.
250.
331».
Zürich.. I. k'k
Ludwig. Dr. in»'.. 11.209
mm..
INI
13!».
Kelleramt (Zürich), 1. 13i».
Kempten. I. 1*5T ~
Kerzers (Bern), 1. !»3.
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XJV Reub
Kisselbach, Heinrich. L 43S.
Kesselring, Kilian. L 4« Mi.
Kessler, Job., L Uli. *4.
Kilchberg (Hügelland), II.
Kinderichren, L I0<;.
Kirch (Pietist;. Ii. 3JL
Kilchberg (b. Burtidorf). L A.
IL 3*±
Kirchdorf (Bern).L 27S. IL3JÜ '
„Kirche der Gegenwart". 1 1. 317. .339.
3411 3Ii>L
Kirchen, ref. (Beschreibung), IL HL
Jvirchenblatt. Schweiz.", II. 2!>t;. :>!■'>.
aaa, 340, 3*2, 3*7.
Kirchen konteren/., Kvangcl., II.3Ü.
m
Kirchhofer, Mel. li.. IL 2_2j, 319, 321L
Kirchlindach (Bern . L 27s.
Kirchme yer. Jodoc L 41L Li3_ 20ü,
2HL
Klauser. Snlomon, II. I '.
Kleberger, in Genf, L -''T.
KJeinjogg. s. Gujer.
Klingler, Anton, L 499.
Klingnau, L 39, 130, 3j>9, 3IL
K loten (Zürich), 1 1 . 2 *>.">. '277.
Knecht, Dcogratius, L 437.
Jakob. II. LL
Knechtenhofen Hans. L -'27
Knonau, Amt, L 3t >.'>. 1 .*><>■
Knox. .lohn. L 324.
Koch. Konrad, L 4 im».
Kocher, David. Prof.. IL liNL
Rud„ IL 3lLL
Kohler. Brüder (Brügglen\ IL 1 14
-— Ludwig. iL 247.
Kolb. Franz, L 2^ 4(k Ii 9fi. Uis. i
Konzil, allg.. TrientTL 'Hhh iüJl 'ML
3.V2. aäa» 3JÜL ÜüL Ä 44<). "
Vatikan, IL 390, 31LL
Konferenzen, evangel.. L 24s. :',n;
IL OL üiL liL Iis.
Konfessionen. L "240—247.
König. Karl Friedr., IL 3(>3. 3iLL
.S-am. (Vater\ IL 3A3JL LLSiL ÜLL
Sohn , II. si, KM.
König.sfelil.-ii. Kloster, L 137, 4.'><.. j
Könitz (Beni;, L 'M, lüL 34.'), 428.
Konkordat, theolog.. II. 3.V-V
Konkordate, kirchl.. IL I9.V
Konkordienforinel ( 1 ."»77;. L 247. 27.'>.
Konkordie. Wittenberger. s. Con-
cordie.
Kou.stantinojM'l. IL 147.
Konstanz, Bischof, L 3iL IJO, L3.L329, !
WO, 377. 41.'), 4<;2. - II. 2ÜL
- Stadt, L L2L IÜL Ii^i
229, 2JÜ 29_L 313. 3J-S, 319, 401],
Koppigen (Bern;. II. .>'.'<>.
KraurhthaJ Bern), L 37!«.
Kreuzlingen. Kloster, L 43S.
Kriegstetten Solothurnl, L «33, 143.
144. 419, 4«;.").
v. Krudener. Frau. IL 209. 210. 2J_L
231 -234.
Krüger. G.. Kand., IL 3<;2.
Kuhn. Beruh. Friedr.. IL 1*2. 1*3,
IS!). I9ii.
— Gottl. Jakob. IL LVJi 247, ML
— Gottlieb, II. 390.
Kuhnen, Friedr., II. 34!i
K uiuiner. Joh. Jak.. Reu. -Hat, 1 1. 3<;ii.
3SL 3SL
Kunz. Peter. L !£7, iÜL UA LÜ^ Liiüi
201. 2Q2. 214. 219.
Kurzenberg (Bern). IL 2.'» 7.
Küsnaeht 'Zürich!. L 42(!. — IL 127.
2ÜL 3si
Kvburg, (Grafschaft Zürich), L &L
" 90. 392.
— Dort. L 3I1L 42ij.
Kyburz, Abraham. LL 137.
Lachen Schwvz), L 32<i.
La Fernere (St. Immer), L l>3.
Laharpe. Fr. (_'esar, IL I »!.">■ 17!).
Lamon. Benedikt. II. 2'.>:i.
La Motte (Krankreich), IL iL
v. Landen berg. Hans Jakob. L 43s.
Landeron :'Neuenb.\ L 4S. 17.~i. ."»!' >.
3LL IL ^ 'M.
Landfiiede Aarau). (IV.). II. 72. Iii
Landis, Hans. II. LL
Landsluit Bern , L 144.
Lang. Heinr.. IL 3I<9, 3iÜL 3ku.
Lange, Job. Peter. IL 339, 340, üüs,
Langenthal. L 92, 113 A. 9_L 200. 2_7_L
4S.5. IL L W± Ü1L Ä 21LL
— Kapitel. LL 3jTl
Lanthans, Kduard. 11. ."Mi3— 372.
-- Friedr. (\ ater\ IL 2^9. >*±, 3üi
- Friedr. Sohnl TL 3Ü4, 3<m, 37ü,
3JS, 3_SL 3ss.'
(leorg (1774 , IL !<>*»-
— (ieorg (lsiid). IL 3ü3.
Langnau (TTernT L 429. - 1 1. 2:>. gSj
91L 1L2. 2üL
— (Zürich). II. Ü£L
Lanijwies 'Bünden). L öli,
de La Tour, 11. 4!L jO,
Lauber. Matthias, IL ä.
Lauenen Bern). L 342.
Läufellingen Baselland), L 3Ü
Laufen a. d. Birs. L 3.">!>, :>73.
— a. Rheinfall, L 3ÜL
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Register.
XV
Laupon (Bern), I. 93.
Lauperswyl : Bern). I. 9«, 379.
Lausanne.' Bischof. 1.42. I«3. I««. IUI).
— Stadt, I. 42. 43. i (;:{, i««, i«7. i«9,
172. 17:5, -21(1, 211». 222, 223. 224,
227. 22'.», 250, 2S9, 355. 35«, 370,
147, 4S3 - II. 11. 1«. ls. 54, sj».
141,1 4.'). 2 222. 297. 31 >H, 311. 382.
Akademie, l. 174, 211», 223, 224,
227, 23«. 25S. 2««, 2«8, 2<!9, 2SO,
287, 2SH. 31«, 347, 355. 423, 430,
495. 4!»!». — IL 47. 4S. S3. SS bis
94, '.»•;. i4o. i4i, u;>. i;»t. 22c,
.30«. 307, 313.
— Disputation, T. 170 — 172.
— Vortrag r I ."><;4 ). I. 358, 371.
— Waisenhaus. 11. 141.
Lauterhurg, Cottl. Samuel, II. 13«.
Lavator. Johannis. I. 499.
— Joli. Jak.. II. 122.
■- Joh.Kasp.. II. 12.'). 150, 152-15«;.
157. 172. 224.
- Ludw.. I. 272, 273.
Leemann. Hurkart. I. 254. 274.
Leger. Antonie. II. 2.
— Jean. II. 4.
Lc Grund. Willi.. II. 29*.
Legrand. Ilclv. Direktor., II. 17!».
Leipzig. II. 21.
Leinnius. Simon. I. isi.
Lengnau ( Bern). 1. 94.
Lenk (Hein). I. 94.
Lenzburg, 1. 2«3. 302. II. 25, 235.
I/eouhardus. Joli.. I. 303.
v. Leiber. Beat.. II. 2«2.
Theodor, II. 334. 318. 39«.
Lescalior. Anton, I. 355.
.Los ileux patries". II. 3S2.
Leu, Hans. J. 34, 9«.
Lenk (Wallis , I. 347. 394. 455.
Lcutmerken (Tliurgau). I. 391.
Lever, Thomas. I. 323.
Lüiertiner (Genf), I. 212. 213, 215.
217, 222j 223. 233. 2!»3. 294. 29s.
Lichtenstoig, I. 331. I«4. II. 52.
Liestal, I.' 97. 2«2, 301. II. |31, 3s«.
Ligerz (Hern), 1. 28s. 4S3.
Ligtiaridiis (Dürrholz). Herrn.. 1.39«.
Ligiiieros (Neuen bürg). I. 340.
Limpach (Bern), I. 94. 277.
Lindau, I. |S5, 410.
Linder, Kaspar, I. 37!».
Lintthal(<darus).l. 135,37«. - 11.38«.
Linz, Joh., I. 32«.
Liomin, <i. L., II. 13s.
Lobwasser. Ambr. (PsalmonX I. 2*0.
• »SS. 427. - II. 13:».
Loearno, I. 23»;, 332. 333, 334. 3:!5.
34S, 3l!2, 3SO. II. 13.
Locher. Hans Kaspar. II. 35s,
Loele (Neuenburg). II. 5!», 354.
Longueville. von, Kranz, I. 341.
Johanna, I. 4S, 292.
Lot sehen pass. II. «3.
Lotzwvl (Bein). II. 2<»0. 3S5.
Loys, Ferdinand. I. 172.
Loysoll, llyaointhc. II. 375. 392.
du Luc, (iraf, II. 70.
Luearis. Cyrillus, 1. 434.
Lin ens (Waadt). 1. 42.
Lucius. .Samuel (Lutz\ 11. 47. 4S.
49, 105.
Ludlow. John. II. 1.
Lufingeu (Zürich), I. 42»;.
Lugano. I. 332, 333.
Lnpulus (Woldin). Heinrich. I. 113.
Lussi. Melchior. 1. 352.
Liissligen 'SolotliuriO. 1.94, 143, 144.
302. 4C5.
Lustorf (Thurgan). I. 454.
Lüthardt. Christoph I.). I. 2S7.
— (IL). I. 2S7. 39«. 42s.
(III. . I. 2ss. 428. 447. 451. 499. -
IL 2.
Luther. Mail.. I. 1S3. 1S5. IS? -1!»4.
1!»7. 19S. 201 203. 237.
• -Bibel, I. 397. II. 132, 134, 139.
2«3. 2«5, 353.
Lütislnirg (Tnggenburg), II. 70. 75.
Lutrv Waadt ,1. 42. 45, IC«. 172.
Lutz, Adolf. IL 271.
— Barliara. geb. Fischer, II. 1<>5.
Christoph. II. 35, 37. 39.
- Samuel, s. Lucius.
Samuel. Brot'., II. 2«0. 2«1. 27»».
271, 2s3. 312.
Lütz.-Illüh Bei n . I. 93 A. 94. 3s S.
II. 29. 33. 37. 45.
Luzern. |. 21. 41. 134. 147. 277. 313.
32«, 341. 34C 35«. 35s. 3«1. 3«2.
3«3. 3««. 3«7, 371. 379. 405. 43s.
45o, 451. 453. 454. 459, 4«3. 4««.
II. 23. 5«, «2. «5. 71. 72. 1 !».">.
■'37 *'s7
ref.' Kirche. II 1!»«. 259. 2«4. .132.
351. 395.
Luziensteig , < iraubünden . I. 411.
Lyon. I. 31«. 319. 320. II. Hl«.
Lyss (Bern). II. 3S9.
Macon. 1. 320.
Macrinus (Dürr), I. 32.
Madiswvl Bern . I. !»4. 278, 42!>.
11. 23«.
Magdeburg. I. 314. II. 21. 41.
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XVI
Reinster.
Magnv, Kraneois, LL 45, 49. 5!i
Magron, Michael. L 3J>L "
Muliler, Josua, jgr., L 273.
Mähren, Kv. K., II. aiLl
Mährische Mrüder, II. U7.
Maikirch (Bern), II. 2."», 1QQ. LÜL
Mailand, L 3!»i 410, 411. 43«.
Muinanlus, Aufjmstiu. L -37, 350.
Mainfait (in (icuf), II. HILL
Malacrida, Elisaous, Prof., II. 43.
Malan, ( esar, II. 2J2, 213^ 215^ 211^
217, 2.18, 2.52, 3IL
.Mnfäiis (Hünden), L 5«, HS. L7JL
Malingre, Thomas. L 167.
Mammen) (Thunjau}, L 415, 423.
Mannedorf (Zürich), II. 2 ■">.'>. :iS( >.
Mannhardt, Mart., L ÜL
v. Mansfeld. <«iaf, L 40*)-
Manuel, Hieronymus, Itatsh.. L 2j£
- Joh. Jakob, Convertit, L LÜ
Niki., L 2L 3IL LLL
Marbach (Luzeru), L üiL
— (Rheiuthal), L ÜU
Joh., L liüi.
Marburjr, L 2^ 2i»L 403. 42«.
II. 45. S2j [20, i:i«,
Maresius. Samuel, L~
Markireh (Llsa.ss . II
Marot, Clement. L 21iL
Marriott (in Hasel), 11. 3AL
Marquardus. Hlasius, L 2<!ii.
Marthalen (Zürich). 11. iL
Marti, vide Arctius
Marti)i, Immanuel, IL :u\:\.
Martincuiro, Mnximil., L '-'.»4.
— Ulysses. L 350.
Mart res, llernanl. 11. S.
Musori. Peter. L 1 5 I ■
Matt (Cilarus). L L15.
Maurer, .lakoh, L - ■"'•'»
Rud., II. LSS.
St, Maurice ( Wallis , L 31Ü II. Kl
Mavenfetd, L 5«, 410, 437. — II.
Maver, KarMvTTmrd. IL 'ÖÜL
Meersburtz, Pv. K., II. ILLL
Meüiinder (< irossiiiann). Ka>|>.. L 2«,
ü ss, liiL [OLL UM!, 1 !••'». 1 73, 18«;
I!»H, 201. 2<»2. 20.'». 24!»,
4S!».
-» i
1SS. 1!KS
»L 255j 2!iL
Mejanel. II. 215.
Meilen (Zürich), II. .
Meister, Joh. Heinrich.* II
Joh. Heinrich, II. L2
- Leonhanl, II. 172.
Melchuau i'HenO. L 1KL
Möllingen* (AaruO.'l 2.'». :3!>, 130. '
Mels St. (lallen;, L L21L
Memminiren. L 185.
H .'.7.
Mcnnouiteii. II. 25.
Mcrindol (Frankreich), L 3 1 5.
Merlach b. Marten. L £L
Merlat, Pfr. in Vi vis. II. 4iL
Merle d\Aubi-rne, II. 212, ML
Messen (Hern), L 1U, 277, 3Li —
II. 3£L
de Mestral, Ann., II.
Methodismus, U. 150,
3JiL
207,
208, 211.
212, 223, 24!». 260, 264^ 2.80, 305,
30«, 33A
Mett (Hern). II. [3JL 3i»Ji
Mewilie, Llrich, II. 1Ü&
Meyer, Adelberij, L 3±L
Mever, Hans. L 3l»iL
- Joh.. L 438.
- Joh. Wilh., Auf. in ScharTliau>en,
II. LH.
- Sebastian. L P>8. IUI», 2<U_. 2±>L
- Wolf«?.. L41ÄL
Mezger. J. C, II. 244, im.
Milan, llieronvm.. L I3!>.
Milden : Wandt), I. 45. Iii.'). 1«8. LH.
- II. UAL
Miles. Hermann, L 85.
Misox, L 58. 33L 348, aiiL 3)15, 411.
Mogelsberg (Thurgau), 11. "Ll.
v. Mohr, Theodor. 11. 322, 3£L
Mührlen, Pfr.. II. 2J»s.
Moins ;(texj, II. L
Molesehott, Jakob, II.
Molitor, Dr.. L 423.
Mol Iis (Clarus), II. aüL
Momustier, Antoine, II. .'^1 :t
Mönehaltorf (Zürich;, II. !UL
Möneheiistein Jlaselld.). II. 317, "
Monnard. Charles. II. 222^ 3JL1
Mouod. l-red.. II. iLL
Montauban, 11. s.
Montbeliard, s. Miimnelgard,
v. Montfaucim. Sei)., Ilischof, L
Montmirail. Sehloss, 11. 4L Ml
Montpellier. II. 8, HH],
Montreux Waadt . II. 12iL
Moosbaeh l{a>ern\ II. IL
Morbeguo N eltliu!, L 35 1 .
Morel. Karl Kerd., 11. 2' »7.
Morelli, Jean, L 2ütL
Möriker. Ma^., L 2äll
Morikofer, Joh. Kaspar, II.
Morlot. Marc. iL ±L
- Theodor, II. ±L
Mormonen. 11.
Morsee (Waadt). L 45^ 165,
M > - !|L 100. 3üä.
Moschard, Pranz Ludw., L 481. —
II.
.Moser, A., Lehrer, 11. Lsi
im;
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Register.
XVII
Mosskirch, uv. IL 3M5.
Motiers Kreibuin\ 11. 378.
Mülhausen. L 53, 82, KWj 1»£L 196,
2:58, 245, £il_7 a 355, 35Ü, 36s, 369,
393. 4±LL 407, 41-2. 4 IH. 471». 492.
- II. 9^12, 20, L2A
Mülheim rTliui'i.ui . LolLL
v. Müliie-u, AM»., Coiutliur, L I .'1 1 .
Heat Kudw.. Sehulthei»s. L 267,
284. 286, LLÜL 3Ili
L I 1'-'.
iL
II.
II.
Viklaus, L 41ÜL
Müller, Ivluar.l, Krof.. II. 3ü6. 385
- Ginn;, .Mit. L 39, LLL
Johann, II. 33 39, LL
- Joh. «M-or-, II. im
- Kaspar, L 436.
Mullet, Mirhel. L LLL
Mümpelyard (Montbeliar
221, 2.'>7. 258. 3U, 44 1 .
Muiirlienbliclisee 1 1« TU 's. L *» >•> —
II. IHK 259, 282, 2*3, 3JA ^
.m
Müiu'Ikmi wyler (Hern:. L 1 75.
Muni er, David Kraneois, I f. [Hü.
Münsingen ; Ilern\ L HZl —
.Münster Jura\ 1 3JA ÜLL
20 1. 2(>7. 217, 251, 2äiL
in WestphäTen. K 439.
Sebast., L 109, 2JLL
Münsterfhal (Jura\ L 23,5k. 136, 3n2,
LLL 3KK 359. 'ü±L : j&L 'Mk 3*6,
466. 4h3. II. 65, 66, LLL [25,
(Münden , L QK. LSiL
Muralto, Kaniilie, I. 336.
s. Muralt. IJeat Ludw.. II. Iii.
Ilernhard. II. [3, 5iL
Kasuar, IT. LLL
Muret, Juan Louis, IL l-is.
Muri, Kloster. II. II-
AI urten, L 22, 42, 4*i. 93, JülK LÜL
I7.'>. 2nh. •_>!)(), 3oj. :{,si;. 1 1 . 140.
17.".. 199. 20 K 2« >5. -JQ7.
2<;:>.
.»■>». MO. -i M.
Museulus, Abraham. L 257. 258.
2h I. 2*6. -JH8. 306. 325. 470.
.loh. I leiurich, L 455.
Wnll'u'L',. L 185, iSL 22j- ]Lil.
265. 2i;<;. -_>7l, 3iü. Li3_
•»•»-
Miislin. David. L 2Ü1L II. I'»!». LI
1 S3 l ss. |8i*.
Isaak. I K 45,
V'jl. Musculus
v. Mutacli, Alir;ili. Kriedr..
Mutten/ Hasel . L aüL
Mvconius. Oswald, L IL *2
' Iiis LHlL 1S>L LUlL 253, ;
LL 2±!2.
II. Uli
iül
I
:»k
Xiit'els Glanis). L 135
Niiueli, IL Kranz. L LäiL H>4, 166, 220,
22»;, m
Sebastian. L 1 72.
Nantes, Kiliet. II. 7, Iii
Napoleon (1.), II. 187, 1JLL
Neapel, II. il.
Neil. Kelix, II. 217, 2LS,
Nemours. Herzogin, II. 55, üiL
Nerae (Krankreich). II. iL
Nesslau (St. Gallen;, L L3L
Neu-Bärentlial (Württembg.), II. 147.
Neuenbürg Stadt, Gratschaft, Kan-
ton\ L 47, 104. 158. 170, 176, 195,
209, 2KTT22K 222, 245, 262, 291.
320, 340. LLL 356, 447, 482, 493.
II. 20, 5ü— 58. 8.'!, 86, 87, 102, 109.
1_12, 125, 195. 2J]8. 314, 315, 35K
:J7« — 395, 398
Iii bei Übersetzung. II. 102.
- t'onsistoire, II. äiL
Geistliche, II. 80, lßi 109, 2fJL
315, 376, 3JLL
Katechismus, LL 102.
— Kirchenordnuni?. L i91. — LL 5K,
5S, 264. 314. 3JA 39JL
— Kirchengesans fMusik), L 482.
II. m
Kirchenzueht, L 29jL II. 56.
2ÜL
- Pietisten, 11. 109, 223, 3-L5.
SueeessiousStreit. II. 55 — 58.
- Svnoflen. L 2!>2. - II. 3J5. 3J7JL
378,
Neuenkireh bei Hisehofszell, II. 6L
*;7, in
Neueiistailt (a. Uielersee), L 5J_j 356.
4 Ii». 43.\ 447. II. 16. 77. 99. 297.
Neuhaus, Karl, II. 255.
N'eunkireh ( S-Iiafl'h.';, L 435.
Neureuth liaden), II. LLL
Veiista.lt :i. «1. LL II iL
Neutäufi'iM'kte, IT. 255, ."»35. 355. 357.
Nieoilemiteii in Arth, L 457, 458.
Villau, L 5K. !»2. 95, 283, 423. 475.
II. lös.
- Kapitel, L 2H8. 343, 3SJÜ 46<J.
II. IÜL 325. 3JLl
Viederbipp 'Hern 1 . L 'LL 9A 2J>L
II. 2&L
Viedeivdatt Tlungau , II. 75.
Vieilerlamle. s. Holland.
Nil. Kdwin. II. 363, 36K 3S5. oÜL
Vit/.sch. Iiunianuel (-Keier), 1 1. 3bJ-
ViviniiH :Sehn«Mi\vli
L 2SJL 3ÜL
Viids Jurai. L LLll.
Novallfs Giandson
Hloot<«-h, lieti'li. der schwoiz. -ruf. Kirt-hen. lleifisUT.
Sani.. Dekan.
II. 1ÜL
L L3iL
2*
XVIII Register.
Nimm-/ d'Avila. IVt., L 2JL\L
Nuntius, päpstl.,1. 347, SäiL 3i»2 - 3<;4,
3G7, 374. .-'.SO. 3S.'>. 45*.'. 4C7. -
TTTl;.», üLL IL 2*^.
\'ü solider. Jak. Christ.. II. 12ü
Joh. Conrad. II. I.II.
.loh. Ludwig. 1 1. ?>.*>.
Nvon 'Neuss). L Li. I'!.*). l 72. :»" l .
IT. MX). 222. 2!»n.
Oberbipp Hern' , II. üisiL
Oberbüren .Hern . L '.!.">.
Oberburg (Herir, 11. 1.'*".
Oberhofen i'lt.-ni\ L HL 432.
Oberhasle, L 2LL ahh* - II. iüL
Oberland, Hemer Aufstau. I . L J±L
3öi HILL
Oherrieden ;Zürieh). L 4N2.
Oberwyl b. Huren, L 'JL II. üü.
Obfelden .Zürich *.. II. :üiL
Occhiuo. Hernardino. L 23i;. -'-'IT
( K-Iis, Peter, iL Üü LTiL
Oecolampad, Joh.. L 2'.»— 31. ÜLL- 8_L
si», 103, Hü, 240,. :LLL
Olevianus, Kaspar. L iLL 222. 2ILl
Olivetan, Pierre. L l •'»-
Olivier, Fraucois. II. '21-1
Ölten, L LüL II. ±±L '^L '■>''■>■
Oensingen (Solothurn}. L olL
Opligen (Hern , L Iii.
Oporinus, L !«>!'■
Oran, ev. Kirche, II. 3!'.'>.
Orange, Fürstentum. II. 2iL
Orbe Waadt". L 42. 43. 4C 47. I
HL2, NJi hi^ LLL LH 220, ÜL
•LLL — II. TU ÜL
(belli, Familie, L 3,",i..
— Joh. Ka>par, IT.
Orleans. Herzog, L IL. 34 1 .
- -Longucville, 11. 'jIl.
Oron. L UA ^ 343.
l'Orsa, Jeremias. II. -2'A:\
Orte, die V VIF kathol.. L Mi».
liU32L32l -327. 021L —
:vm. ;m:>, 3_ül HälL Ü<ü 3<u 3Ü>\
.w. 37 1 , :>7s. 3si >. 3s:>. a*ü. 3s;».
:üm >. .".f i. 3!>3. 4i >t; 43:>. 4YI. l."i<;,
i:>8, 4<;j. 4<;:'.. 4i;.'i. II. ^ LiL
•'»7, <;-2. To, 7_L
l Irthodoxie •''Orthodoxismu.s , LL 33*.
lUo. 342, :i4.'. -34S, .-„so, :','.) i
Osrhwahl, Heinrich. II. 1 <>.',.
Osiander. Lucas. L 4 1 1.
Ostermever, Willi.. L 43*.
( »esterreich. L hlh IÜLl » 1 0- 1 12. 121.
422. 43N. Mrj. II. CI. 7<».
P>tert»?'. Albert. II. ܱL
Osterwald. Friedr.. II. ■'>!'. 83. *■<;. s7.
KU». 142. IDT. -JOS.
Ostfriesland. L 2ü
Oeteubaeh Zürich . I 4*-> - ||. Ui±
Other. Jakob. L LUIl
Ott. Joh. Heinrich Orrius . in Hern.
L 4^:;, 40."», 4:»!».
- Joh. Ileinr.. in Zürich. ]_, 4fS.
Hans Kudolf. in Zürich. L 4MS.
« »et weil (Zürich , II. U]LL
l'accolet. lmbelt.. L 2Ü1L
Pajon. Claude, L 4!t<>.
I'a'lezieux (Waadt , L iLLi.
Papst, L ±LL ±VL s,;: '< Ülii. 4'»--
11. LÜL JU *^>1L
Paris. L ILll II. :<:»•'»■
Uliitliochzeit. L ÜälL ÜiL
Pauli, Mathias. II. äi
Pecaut, Felix, II. .'»77
Pell, John. L 44C 44s.
Pellicanus, L JäL
Peiiev I). (iellf, L 1 ■*>■">. 1 *)7.
Pent hereaz (Waadt , L 3S4, IIS.
Perini. Pl'r. in Scauls, II. Um;.
IVrni.e, Jakob. II. liLL
Perret. Emile. LL HILL
Perrin, Ami, L 2Ll ZLL ä
Pe-t. die, L 4#H» — 47:1. 4M».
Pestalozzi. Familie. L
Ileinr.. II. LÜLL LiL
-Feier IS4C . II. -JJ1L
Karl. II. m
Peter. Familie, in Wilderi>pnch. II.
St. Peter im S hwar/walil, L ijj^ J77.
Peterlingeu Pa\ enu-. L 4ü, 4_L b!-"».
1 Ii'», IKK. j7<»! 4:5S. 11. Ä Olli
Petershauseii. Kloster. L Uli
Peterzell ['Toügenbiirü*. L I •"»•';
Petit, Charles 11. JO,
Petitpierre, Feld. Olivier. II. !»>'.•.
Petvou, Jean. L - 1 '»
Platr, Matthäus. II. ILl
Pfäfter-, Kloster. L diL LLL
PbitHkon Zürich . II. b).!. J.U. J7T.
Pfalz. L 243, yjti, 2^2. 25^ 322, 3SL
3:i:;. 122. 123. III. 147. 11. Ii
2b 28. 3L 2LL
Pfalzer Katech., >. Ileidelberuer Kat.
Pfälzer, \ i-rtriebene. I 4.T. -II. LLL
Pfalzizraf. Casimir, s. Casimir.
Friednch III.. Kuifui-t. L 2iiL
244. 2Ö2. 2iL
Friedr.. K« «Ii pj: v. Hriliinen. L !"">
Pfeffingen lias. l . L
Regit
Pfenninger, .loh. Konr.. II. I5C.
Ptister-Meyer. Hau»», L M7.
Plleixer, .loh. .lak.. II. L£L
PfvftVr, Lmlw., L 361 -363. 36L
Pfyn Thurnau}. L Olli
Philippe. Omlrie/., L 3_LL
Phrygio. Paul, L ]OSL
Pii'iretleur, Piene, L ÜL
Pirterl.Mi Hern". LitLÜia. II. 14-',
2ÜL
PietiftUOUS, L 32— 55, 59^ LL IL 78.
M,Ö1L 90, IHL 102, Uli. Ü1L ÜMj. i
115. 207. 231 — 21?»;. 242 -24."i, 2_iL
2JÜL 284, 2J5G» 280. -ML 33s_.
340. 344 -.".48. 384, 391. IÜML
Pignerol, Priwle, II. IL
Pitiseus. Krn'ilr.. L 423.
Plaeaeu.s, .losua, L 487.
Planne (Kleutsch, Peru,. LL ijü,
\. Planta, Krau, in Rinuingtn, II. iL
- Martin. IL LOIL
Platter, Thomas, L Ü3, LU1L
Plurs Veltlin). L 40H A.
Poissy, Reli«:. -Gespräch. L 317.
Polanus v. Polcnstorf, L 397.
Polen, L 24^ 2^6, 2JtiL IL iL
13S. 147.
Polier, Georges. 1 1 . ILL SliL SlL
Polie/. - le-Cra in I Waa.lt , L 3S4,
418.
- le- Petit. II. Iii.
Pontix-Ila. .loh., L IM.
Pontresina Pümlen;, L 34s.
Ponts (Val de Travel - . II. LU1L
Pönal, Ami, L 21.;.
Port l>. Ni< lau, L Iii.
de la Porto, Jean, IL |o.
Port us Aeniil, L 2Ü
Pragelas (Pieiuont), IL 148.
Praronian. l'rsula. geh. Kalk. 1. 34«:.
Prattelen (Pasellaml . IL ^2. ÜJL
Prüttigau. L iü, L7JL 34s, 11^ 4(»s.
410, 4 21.
Pmligcrgesellschatt. Schweizer., II.
299. 316^ 333. 340, 3ÖL 3Ö2, üIlL j
360, aiiL
Preiswerk, Samuel. Autistes, 1 1 . ."».'>3. i
PivibM'ii, Königreich. 1 1 . *>4, *>7. ."»8,
8£ 9^ 9J, lüL LLL L4A 24*. 1
VgTT Pramlenhnrg.
- Köllig Kri.Mlr. ; IL . II. lülL
Preveral, Anna, IL s.
Protestantisch - kirehl. Ilült'sv. •reine,
s. Ilülfs vereine.
Provence (iramUou), L 136.
Pruntriit. L 13<i, 34A 3JÜL 3J1L 114,
438, 456. - IL 201.
Pullv Waa.lt . L Oos.
XIX
Pnpikofer. .loh. Ailani, II. 3!»3.
PiiM-hlav, L i£L Iiis. aiiL IL 322.
•le Quiro*. Don.. LL I4.V
Railelim-, Pre.liger. II. äliL
Ka.h'ltin-en (Hern), IL 2JJL
Ragaas. L 37, L29, IL 35L 01LL
Kahn. Doktor, II. 277.
Ranisen Sehall hausfiT . L 34.'). 162.
— IL 1LL 7JL
Rapperswyl Stallt), L 3j>. 90, CÜL
363. (60, 46_>. LL 72, 2Jü
Rapperswvl l>. Aarberg (P»ern\ IL
237. HILL
Rationalismus, IL r>M. 254. 2üL 33x,
31". 350. 37 1 .
Itefnrutpartet, II. 370. 37_L 37.'»— 3N).
3 iss, .jjsnj 39_l am.
.UeformBlütter", Peru, IL 310, 3J_L
37H, 3S2, :Jss.
Regeiisburg. L W± 2±L 46.">. — II.
TL 7JL
Corpus evaugclicuin, II. üi. Uli.
Reihen b. Puren (Peru), L 373.
Reiehenbaeh Ii. Krutiuen (Bonf. L
93, 355.
Remiis (Mumien). L 421.
Renan (8t. Immer). L 4s3. - II. tL
Renan. Kniest, II. 3J3,
Renami. Antoine, L 442.
Renner. Ahraham. II. 1 73.
Rettin, ll.Chr. Mich.. II. 2iüL 2JiL
R.'\ , Cesar, LL L
Rhii/.uns, L h'»<;.
Rheinau Kloster), L ^ 21L X&L
Rheineek (St (»allen), L 3jL 43«. —
LL LL '
Rlieiiileulen. L 414. IL aiiL
Rheinthal St. Ualleu), L 32, 3JL 8Ü,
st, ul 12s, 21.'). 274. 3o:>, : > .:'>o.
aa_L an, +i">, in;. 436, 455,
464. 1S2. IL iVX 132. 198, 2QO.
2< >:>.
Rh.'llikau Mülli-r). L Ulli. 21Ü. 2JÜL
•JIM.
Rhvner. .lakoh, L hlh
Ricken haeh (Zürich), L 4!»4.
Ri. kli. Karl. IL 2j9, 2JÜ, Ä
Riehen ;Pas. |), II. ^L, ^2. 297, 3j>L
— Diakonissen haus. II. 32 1 .
Ries. Krieilr., IL 2S4. 28Jl
Riu'^euhuch, .lohann Christ.. 1 1. 34n.
362, aiL
Ringen hai- her, Dani<l, IL 107.
Rijjgisherg (Peru;. L A.
Ringgetifoerg (Bero), L 483.
Ringier. Hieronymus. IL ■'>';.'>, :;s.').
n
XX
Register.
KipaUle (Kloster , L [&h 3ÜN,
Kisold. Joh. Rud.. LL L3JL
— Samuel. IL 8JL
Kitter. Krasmus. L IL St. Iii
uns. hw, -204. 205.
— MichäeC L 438.
Rivery, Jean. L 25 1 ■
Robustella, Jacob, L ilüL
Rochat, Aug. und Charlys. II. 222.
Röder, Daniel, II. l ."»7
Rodolph, Rudolf. L jiü ■ II. ü
78, SA LÜL
v. Rodt. Kmanucl Rernhaid, IL 207.
— Karl. IL 251. 252. 33_L
— Xiklaus, IL 4_L
Roggenbach. Urinier. L 141 LLL
Roggvyl (Hern). L LüL !LL 27 s.
— (Thurgau), L 377.
v. Rohan, Herzog. I. 420.
Rolle (Waadt:, I. 1«;5. - IL 222, 2!>s.
Romainuiötier (Waadr , L !«'£. 17a
- Clas.se, II. LLl
Körnung, Joh. IVt. IL 2*4, 2*5. 32«»,
339, m 3S5, 3S7.
Romanshorn, IL 1LL
v. Röincrstall 'Meyer in Kiel '.. L ilL
Komont (Kreilmnr , L I <!•*». 1 «»'<;
IL 3i»5.
Kolbas (Zürich , IL 128.
Rorschach, L KW, 33L. - IL «iL 70.
7JL
Rosaliu, in Locarno, L 3«>2.
Röthelen, Herrschaft, IL likL
Röthenbach im Kmmcuthal, L
Rotwvl (Württemberg'. L
Röübli, Wilh., L 21L
Rougemont ((ireyerz,:, L '»12
de Rougemont, Kreil.. IL :t77.
Rousseau, Jean. II. £L
Rousseau, J. J., IL jiL L1A LilL L£L
Röüst, Dietheini, L ülL
Rouvray, Jean Louis, L >">s.
Roveredo, L .'US.
Kuchat, Abrah.. IL HL
v. Rudolphi. Joseph, Abt, II. Ii.
Rue (Freiburg). L 1^5. Hl«:.
Rued (Aargau). L 3iÜ
Riicgg, Hans Jakob, L 2jL
- Hans, Separatist. IL I 5« >.
Pfr., L KiL
Rüegger, Jakob. L 470.
Rüeggisberg, L !>4, 2JS. — IL 1 1 I.
Rüegsau (Bern\ 373*^ 4:>:>.
Rüetschi, Rud., IL 27_L 3Ss.
Ru.-siimer, Jakob. Abt. L
Rust, Thüriug. L üiL
\. Ri'itti, llaii>, L LLL
Kütimever. Adolf. IL 3LLL ^ Läü
- Mark., L iOO, 42!>. -LI'.!, »7s.
iL 25.
UuvN'f. Admind. II. i
Ryniker. IL 3_s_L
Naanen. L 342. 355. 1 1. Iii 2IL Üi
137,
Suckirigen, ev. K.. IL 3!>5.
Sadoh-t, Jakob, L 2 1 ü.
Sagens ; Hiinden,,. L 421. IL
Sager, Rud.. L 30<i.
St. Julien 'Vertrag \. 1530), L 4jL
Friede v. M.02 , L 3*3, 4«I7.
Sakrauieiitsstreit, s. Abeiidinalib-
streit.
Salaudrouius, s. Sal/.imiun.
Salehli, Daniel. IL 2ü_
v. Sah's, Krau/., L 372.
Salez ^Rheinthal}, L 332^ 417.
v. Salis- Marsch lins, Ulysses. IL 133.
Saluz, Georg, L 3!><i.
Salzmann. Jakob Salaudrouius . I 5'i.
Samaden, L 3ÜL IL UJiL
St. Saphorin (Waadt). L 172.
de St.-Saphorin. Franc. Louis, IL LliL
Sargaus, L 37, 124. 129, 177.332. 45i;.
iL «_>0. 205.
Sauinur, L 48U-4*S, l:><>. 4!U. 4:>1.
- II. Ü1L
- Salinurianisnius, L 4S:>.
Saunier. Ant., L 1 50, 153. I.">7, 2I.*>.
Savovt- u, L 2^ 44, [4L ÜL 157, [5A
HA. lüii, 212. 230. 234. 337—310.
3i± 3^7, 3ä^ ;iU!i -373, 3S& 3^
4Q(i, 4 is. 4.*><;. 4<!0. 4(J(i, 4C7.
II. I \ 12 -15. 17, 3Jij.
Sax, <indV.li.. L jj^ 332, 3Jfj. 117.
is 2.
Si-ant's im Ihigadin, LL MM».
Scartazzini, Andreas, II. 3)>4. 3(is. 3iili.
Schädeliu. Joh. Jak., IL 3ÜL
SchalVhaustMi, L 3L 83, ST^ W, 104.
117, 122, 18«;. !!>.'», 24:». 253, 2^2,
27«:. 3«d. 324, 35«i, 35s, 404L
40«;. 411, 415. 423, 434, 435, 443,
4C«t, 4C2, 470. 480. 4s5. 4.SH.
IL 3, f-N, Üi, 18, 20, 2_L 53, «J^
bis Ji^ 103, 104, LÜ KU, LliL
152. l!Mi_ ID5, 2(Mt, 2« il. Ä 232,
234, 242. 2i;5. 2iH, 2? '2. 2!>4. 2!>S.
317—320. 352. 353, 357. 3?Ü
Rumpf. Kandid., IL 't'tO
Russikou Züriclf. IL 2i!
lM H).
Schafter, Auguste, IL 233.
Schauligu (Hünden . L 1 7S.
Schaumiau Kern . L !»:5, 428. IL 2JS,
XXI
Schaniiis. Kloster. L !M». II. Ii
Schiiivr, Niki., LL ü
Hin loll", II. 202.
Schiiitlin v. Hurtenbach, L .'511.
Scheitlin, Peter. II. .ÜQL
Sehenkel. Daniel, II. .'IM.
Johann, 11. :;is
Sehercr. Kdinond, in (u'iit. II. :54Q.
Sehcrr. Thomas, 1 1. 2iiL 27n. 275. 27<;,
Scherivr. ,1ns., in St. « • : 1 1 U- r i . II. 2s l.
:jid_. :5S.').
Sclier/Iijicii 'Bern,.. L 27".
Schcurer. Samuel. Jl. i:>~.
Sehiers ; tiiauh. ;. L -54 s
Sehinuer. Matth.. Bischof, L 5_L
Schill/., Heinrich. II. ISO.
Wilh. Heinrich, II. 2üL
Sellin/nach , Aarjjau . L 25o.
Schierel, Abt. L ä£L
Sfhl.it, Hans. L iL HL
Sehleienuacher. Kriedr.. II. 224, :542,
:U4. m
Schieins (Bünden), L 421.
Schiualkaldischcr Krie«: 15tti 47. L
.112- -.IM.
Schund. Conrad (Kabricius . L 2ot;.
Sehmidlin, Jakoh Sulzjo^i ), II. 145.
Dr., IT."..
.loh.. II. UÜ.
- Dr. (Jakob Audivae . >. Andreae.
Schmidt iu Hasel, II. I 52.
Schmutziger. Daniel. Kami.. II. IQ4
Schneckenljiir$rer, Math.. II. 271. :5Q2.
Schnell, Hans. II.
Karl. Fl. -255.
Schnepf, Khrhard. L 441.
Schneuwli. Sam.. >. Nivinus.
Sehnorf, Anton. II. Iii.
Scho» h'ler, Werner, L l'5< >.
Schoubein. Chr. Kriedr., Prot.. 1 1. .'120.
Sc honen berjj; (Zürich), IL U*-
Schorer. Konrad, Pfi.. L Hill
Schori, Bcudieht, II. '21LL
Schottland Schott. Kirche . L 24.').
444. — IL IL
Schrämli, .loh., L 4SI.
Schnelcr, Jakob, L 455.
Schuber, Thomas (Appenzell , L sc.
Sehnkan. (iabr.. L 437.
Schulen, L li>L 478. II. LLL i>L
•>«;?
Schnlcr, <iervu»ins. L I .'5' >
Melchior, II. Ä
Schills (Bünde»), L 4!>7.
Schultheis, Job.. Chorherr, II. 1 ■'>'.'.
188. 225, -211h
Schult hess. Pl'r. ans Zürich. 1 1. LL
Schult/. Mellnau n . II. X> I .
Schumacher. Samuel. LL 'i'». 'LL
Schilpten i Dei n), LUL 11
Schürstein, Niel., L SiL UlL
Schütz, Haus. L UULL
Schwanden (darus:. L l"»5. -527. .'»2S.
'AHL
Schwarzenbach Zürich}, LL 2.">.~>.
(To^fzeubiire- , IL Iii
Seh warzen Imr;; Dem . L 4j^ HKS.
Li»;. asiL
Schw 'arzene^ji (Hern). iL 1<57.
Schweden, L 405, 40^ 4M, 441».
König (iu>ta\ Adolf, L 405, H4.
41*. 44:5.
Königin Christina, L 44").
Schweizer. Alexander. IL 27l>. 272.
274. 275. 2s|. ^j_L ÜJ(^ .Hü (J5JL
■ 581 . .5S4. an±
Hans Heinrich. L 4!»!».
Job. Jak., IL L8&
- Job. Kaspar, L 4:»2. 4y<L
Lamlv. (im Wallis), L liüL
Seliwil-.'*!. Andreas. L 4.'5S.
Schwvz, L 4iL iMj, I 2'.>. :5<;;;, :;<;.'), :i7'.>.
+07, 4ls, 457 459. — IL lilL «iL
(Wi. (JL IL LUi 2°ü= <&±-
Seeberg (Hern', L 1J4, 277.
Seelmatter, SainueLlL 1.57.
Seen Zürich), L 42(5.
Seewis (Hunden), L .'5W5.
Seiler, «hlhliel, IL 104.
Heinrich, L 12i;
Sekler (Täufer). L sL
Sennwald (RheinthaL. L .5.52, 1 1 7.
-182.
Servet. Michael, L 22IL 2.50 2.L5.
Siblinijen Schaffhausen' . L 4.'5.'>.
Siculus, Cornelius. L .'5.'5.'».
Siel ien hürnen, L 24.*>. 25(5. 27* >.
Siginnringoti. 1 1. j_L
Signau ;' Berti). L :502. 42S. 11.25.
LLL
Sigriswyl Hern), L 471.
Silvaplaua Bünden), L •»•*'•>-
Siniler, Josias, L 2i;0.
Sinnnler, Job. Jak., IL 12s
Sinken Schwaben), IL .'{'■>■">.
Sinnei. Job. Rud., IL jA
Siiis«.. ReiissLrücke, II. IL
Siseh-n Hern). II. 2iiL
Sitten. Bischof, L 2iL ±L L4iL oLL IÜLL
Stadt, L aLLülü b'>"). - IL
Sittenzucht, LI L 11" 117.- II jnj
Sitterdoif (Thurgau), L 4.').">.
Smyrna, 10 v. K.. II. ]HLl
Socini, Laelius. L 2.'5S. 2:i!i.
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Register.
32,
si. so.
Soeini, Faustus, L 2.1ii.
Socinianer, L 494. IT
1 1:>
Solothurn, L 23, '.vi, 87, 94, w, in;,
I. 17—145, 148, L55. LZ1L 277, 290,
802, 840, ULL 343—345, 157. 3<i.1,
AM. .174. 385, 419. 4.18, 450, 451.
453, 458, 4<;o, 4t;:». IL 2» 21,
50, 76^ 195, 201, 24_L 2J»5, 2W. .154.
SonHerbund, II. 287, 2*8.
-Krieg, IL 30jL Uli.
Sondrio, L 83B.
Sonntagsfeier, II. 205
Sonvillier (Hern;, II. 25s
Sorer, .Toh. Raptist, II. 5.
Spanbeim, Fried r., L 4K7.
S()anien. L oüL 38L 325, Ml 401»,
411, 418, 420. 455. 4f.2.
Spener, l'liil. Jak.. II. 33.
Spever, II. iL
.Toh. Fried r., 1 1. 3L
Spiez (Bern), L 2L 39J», 432. 1 1
1411258,305.
Spifame, .lak. Paul, L 238.
.Spittler, Chr. Frieilr., 11. 152, 32L
Spleiss, David, II. 214, 2LL 312.
Spündli, IL 277.
Spreiter, Jakob, L 5JL
Stadel (Zürich). II. 22.
Stadler, Joseph Anton, IL lilL
Stäfa (Zürich), II. 255, 184
StäfhV (Freibur-0, II. 325.
Stähelin, Krnst, IL 150, 323.
Stella (Bünden), L 421.
StalHkon (Zürich), L 49n. — II. ML
Staniniheiin (Thurgan), L 3ü. Uü.
II. 200. 391.
Stampfer, Ulr., s. Wäber
Stanian. tingl. lies., II. 7!», Mi.
Stapfer, Albrecht, II. 13J.
- Daniel. II. L7JL
Joh., Prof., II. UilL 135, LilL
— Joh. Friedr.. [L l_3jL 1LL
Phil. Alb.. Minister, II. KVT, bis bis
171, 174. 177-180. [82^ 1SL 1*2.
StarkTL^L 13^ LLL
Staub, Und., II. 32L
Staufiterg b. Lenzburg. LL 2.15.
Steck, (iabriel, II. 247.
- Samuel. II. 385.
Steckborn. L HL LÜL : > 7i; -
Steftisburg Bein ... L 4."»:'».
Steiger, Christoph. Schultheis* 1723 .
II. 2Ü.
Fdmund. iL 3Ü3,
Johannes. L 225, 343, 3LL
Stein a. Uli.. L 90, 272, 345. 4H2.
II. 103. 21!L 312.
Steinegger, Rudolf, Pfr.. II.
Steiner, Werner, L 134
Steinkopf, in Ra el, II. L5jL 228.
Steinmanii. Kaspar. II. 229.
Stephani. Kranz Ludwig. II. 113.
Stephauus. Kol». dCtienne , L 2115.
Steriieuherg (Zürich), II. 98, ÜÜL 35s.
Sterner. Ludwig, L 12.
Stettleii Rem . I. 94. — II. 37. 25«.
Stierlin. Fnianuel. LL 247. 257. 260,
311L
Stockar, Joh. Jakob, L 445. 44ii.
Stoekmever, Immanuel, II. Iiil. 38ii.
322.
Stolz. .1. L. II. CiL
Strasburg, L 23, Üil, 73, 52, 184— 12Ü.
20L 215-217. 235. 2.17. 2<;o. 265.
3JÜ, 311, 315. 34(i, 30s, 37a LiLL
403. 4ü5. II. 2J. LH.
St ra uss. Da \i< L II . 212 - 212. 13L 348.
.181.
- Joh. RinL Dekan, II. M.
Streit. Kaspar, L 482.
Stucki, .loh. Rud.. L 42C
- Willi., Prof.. L £LL
Studer, Reinhard, II. 312,
- Gottlieb, II. 345, 149. 323.
- Samuel, II. L21L
Stumpf. Joh., L 2üL
- Rud., Antistes. L 223. 21 L
Sturm, Jakob. L 2m.
Sturm. Tiniotii.. L 218.
Stilgen (Thurg.). L Iii.
Sulz, v.. (trafen, L 2LL
Sulzbeigei. IL (Justav. II. 323.
- Ulrich, L 482.
Sulzer, Simon, L lilL liliL. 170, 121L
201—207, 221, 24JL 242, 2fiL 20JL
204, 275, 27». 44« ».
Sümi, Jakob, L 1"»-
Sumiswald Bern . L 88. 'M. 137. 303,
345 — U. 20JL 251.
Suren AaiL'au). L 23 A.
Sursee. L 303, 322.
Süss Bünden . L LML 182. 348. :t50.
421.
Suze, coiute, de la L 428.
Swedenhorgianer. II. .115 .
Tarasp (Ründen . L 34s.
Tegonius, Adam. L 423.
Tennhard, Joh., II. 40, 53.
Ternier Savoven\ L 165, 338.
Tessenherg Bern. 1. 51. !'5. 474.
Li. 99. 293.
Tesdu, Kr., IL 125.
Teufen i Appenzell), L 3b 375.
Thal St. (.all. . L Ii». 4*5. II. IL
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Register.
XXill
Thahveil ^Zürich . II. 21
TIktwvI (.Tina), L 1LL
Thierarheru (Hern\ L LLL 2*.'l.
II. LLL
Thomaiiii-Stiftiui';. 1 oS-i, i
i.w 2 :m->.
i«n. hl
II. hl
Tholm-k, Autr., IL
Thomm, L I ■">■>- HI."»
23Q. 2i>'.>, :*,:is. .
Thorner-z, Kloster (Heriii. L I - 1 .
Thorniaiin, <.Vor<r, II. 2LL LI Ii
— Hieronymus. LL IL
Thorn in Volon. II. IL
Thmneisen. Rud.. II. 12*.
Thun, L LL Iii. !üL !*iL LÜL MH».
2.ÜL 2<;.S, ^LL ÜliL T71L 4'5o,
Troillet in <m-ii». L 22L
Trüb BenL. L LLIL II. II-' Inn
osl
Trubsrhaeheu ,>mu}. IL Hü. OHL
Trudel, Dorothea. II. LiSLL
Tsohmli. Aejrid., L LL "W*. <m
Valentin. L iL
T.M-hmlikne^ (in (darus), L .'>2*.
2iLL Tnrbenthal Zürirli , IT. 2JLL
Turm'r, Dem.. IT. 22.'1.
Turrettini. Aluhons. LL *L8:> — *7.:> ">.
Benediet.. L aiML
Kranz. L 49o. UM. II. *L
Twann Bern\ II. LLL "J«;s, LüL
470. 474. 4SI.
IL
2,».».
400,
. 4!».
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:J4, lIlül
LLL IÜLl
Kä[»ifiL II.
'hunstetteu Hern . L ÜIS A. IL"
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Tliiirjxau. L LL LUL LL h *L LL LilL
124, I •.'<:. 24.j. 274. LilL -LÜL WiL
:ii;i, :{7<;. ano--:»»^. 4i.\ 4i<;. 4:k
I. V>. 4t>o, Hi.L 4»I4. II. 1ÜL
(IL <lL 717"», 1.LL 147. 14S. lüö,
1!)7. AHL 22!L 21LL 2JLL 2II>L LLL
Ii").'?, .'i.'i.'»- '».*»<'■
Tillier. Anton, Stipend., L -*> s
Joh. Rud., Seckelineister. II. LL
Johann Kranz. II. 14t.
Tillmann. Bernhard I). L 1LL
- Cl IV- L 2i.4, LjL
Tirano '\Vlflui), L oliL 4<)!t.
Titian iis. l'riidik. im Veltlin. L ■ '■*»"-
Tobler, Joh. Jak.. II. äüL
Titus, 11. ÜLL
To<£«enbur<:. L iL ^ SL sL LiL
LLL 24_L HIiLL LLL LLL ."»77, j_K
-UM!, I.m. 4C2, 4»U. 47t». 4!»H.
IL iL üjL ''<>' -".*», LLL LLl -- s
Tonrm.*. La ■'"Veuenhurfr. II. •'!!•">.
T ruchsei wald Hern . L LL 4KII.
II. JA LULL
v. Trautmannsdorf . o>t. <»e->audter.
II. IL
Träyer .'d. Täufer . L ÜL
v. Travels, Johann, L •>'
Treehsel, Kriedr.. II. LiL!LL
Tre^arius. Cour.. L '±k LL
Treinp. Lienhard. L 1 LLL.
• le Tieytorri'm*. Samuel. II.
Trideiitinum. siehe Konzil.
Trient. «siehe Konzil.
Trimmis 'Bünden . L -'»-'Ii
Trivulzio. ("rat. L III.
Tmtfen. L LLL 'UsL IL -'^ I
1 'l'horui:iiiii im |t-xt i*l 1 >i n< kMilci
•'s:;
l'i'l»'rlingen. ev. K., II. :t!'.Y
IJeKerstort' (Kreiliuriz \ L LLL
l'etikon (Zfirieh . II. LÜL
l'itikon /iürieh\ L 1-'!.
Ulm, L IHL LLl
1*1 mer, Konrail, L -'.').;. l'.vl 2J
Ulrich, David. Staatsanwalt. II. •-*7."..
— Hans Jakob, L 4-.'li.
in Zürich, Hans Jak»di. L 44.'».
Hans Jakol). II. SL
- Johannes. L 4'.>N.
1 - Joh. Jakol», L 41»«;.
i - Joh. Kaspar. II. 54j IMI .
— Joh. Ruil., Aiitistes. II. L2L
Uiiuarn, L JVk -'■'■C. ->7(>. 401. II.
.j. LLL ÜLLL
Uuioiisversuehe. L 13.' 4 IS.
Uiiternährer, Autoni. II. .'.'Ifi -l'HS.
I jiterseen (Hern , L iL LLL L'S.
II 17:1. 1S!L ML
I ntervatz Hünden\ L illäu 421.
I nterwaldeii. L 2_L 40. L4A "HilL HILL
- II. CLL IL
St. l'rlian Kloster . L LLL 11. 2U11
Uri. L LL
Urlspertrer, Joh., II. i.')0 I.V.». ±LL
l.'riiiiseh Appenzell;. L .">7.*i.
Ursimis. Zacharias. L -M4. iää.
Uster Ziiri<h). L 4 -'ü. — II. HILL
Usteri, Jakol» A\i£. Kuiil. II. :>"»7
Leonhard T, Prof.. 11. LLL
— (II . II. 2JÜL LLL
Utti'^en Hern . L U± 277.
Utweil ^Thiiruau , L l-"»l.
Urzistorf llern\ I. LLL
l'zua. h. L LLL LLL LLL LLL
Vadian v. Watt . Joaeh.. 1 ■!.'» I s7.
INS.
\ al-de-liuz (\cueni>.), LLL II.ÖLL
Val-di'-Travers \euenl».\ II. äLL LÜLL
\ aleiiuill ■ Neuclilt. . I. f s . 1 1 . .">;t.
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XXIV
Register.
<le \ aleiiti. Krust .lo>e|»h <iii>ta\,
II. 'MV,, ML
Yarnlenet, Amlre Kolnrt. II. 1 lt.
VantTelin (Kenn. II. 25A
VochipMi rH««ni'.:, L !LL II. 25 s.
300.
WIM. Niklans. II. 5jL
Veltheim (Waldau . II. L2s.
V«>ltlin. L 23L • > .4:> .'.51 . 37i>.
3!<5. loK -4 1 2. 42< », 4l'!'. 1 1 . üi.
1 1 >•_» .
Vereine. Keli».. iL Iii, 2_sL 3J»3 3!»7.
\ Vrjrcriiis. IM. Hanl, L 23L :us— .rwi.
\ «M iiiittli. Keter Murtvr. L 23H. 2ÜLL.
317. 3JÜ
\ '«•nnit.thuv P istln'ol()^fii. II. 370. 3K2
bis 387.
Versailles. II. Ulli
Vilmergen r'Aanian . L L*>'.>. LL
Ii» 2_s<l
Vinelz Hern . L 500.
Vinet. Alex., II. 30L 3o<; :;<>s, ^LL
Viret, Peter I . L 47, KU, 155, U1L
170-171'. Ji H i. 2011. 2J0, -Jl 7. 2 1 '. 1
l-i-
>;,(). •_».•)•_'. ucs, ji;:>. t>!)_». i
Ii , w;i2 , L .m
VinjinitMi (Amerika:, LL 147
Visp (Wallis;. L 3AlL
Vi vis (\ evevi. L 45. Üilk LLL. Ä
4IH. II. L ÜL 4!L- iOn. 13s.
Ki4, lilL ±l±
\'üjrelin, Saloni. (sen. . II. 300.
<jnn.). IL 3ÜL ÜI&
Volketsweil (ZiiricK, L 42f>.
Volkmar, (iusrav. II.
..Volksblatt", kirchl. Hern . II. . , .s!>,
- reli». St. (iallen . II. 3JLL
Völmi, l'rs. L
Voltaire. II. 1 1<: -I ÜL LLL Uli
Voltz. (ieori:. II. i.
Viiilleiniiier, Prot'.. II. 355.
Viillieiniii, Lunis, II. ■"■!'■'!-
a Vulpera. Jakob Dorla. L Ü'7.
\ nlpins. .lakolt Anton. L 4'.'7.
Waailtlaml iliebiei. Kanton. L 12^
15*. n;j 175. -'(>7, -2iw. LLL 213,
-M'. 1 .'•-':». -J I *. > . 2*1, -jsT >s'.i,
:'..".7. ■'.>". 3iT~:',.'.s. rüiTT :;t i . :\s\.
418. 12 s. 4»-.'. I<;7. 47'». 47s.
4K,-}, im;. II. j. LL 2o. -LÜ.
HL iü (ÜL ss hl lOü. uo. y_L
1 is, Ui^ L>5. CiL 2üL ili! -'-'I.
2so. j!is, .-int ;;n;. :;7«;
\ ka<lemie. s. Lausanne.
Classes. L ÜL 17s. |L
:'.o.'>. ülil
\\ aailtlamt, Dekanate, L
- (Jei-tliehkeit, IL !M- -!Hk bto, LLL
177. 1'.'7. 204. 2 14. -21!'. 220,
.»ji;, 21m. 305. 3<>s :;!3. 323. 355.
- Kinhe, freie, IL 312j 3Ji3. 37»!.
Kirrhen^esaiifibueh. iL 353.
Kirelienverfassiiin:, IL iHo. ^QZtlii-.
:;u. ;tt4, m
Momiers, IL -'20 22:;. 2iLL 2so.
:!o.'i, 308, :?7<;.
Fta"rrstell<-n. Dentselie. IL I 1".
2i>S.
>. Lausanne.
L 1 \:\.
Waisen ha
Wäl.»er. Ulrich ,Stain|»tVi
Wii.lischwyl (Ziiri«-h), L .•?<)•*>. 34 •'>. 4.*»o.
II. 2.;. 275. iÜtL
Wagner. Seh., s. Ilot'ineister.
L'Irieh, IL 321L .XLL ULI
Wählern Kern . L Iii
Wahl ;/.iirich , LL 12s. alilL
Wahlenhm^ Kasellaml). L
IL 1Q7,
Wahhmser, L 45. 245, 317,
IL 1 I, 12 21. 147. 14s. 3!»5.
Wahler, lleinrTTTTnTvreniieister. I. J'»'.'.
Wahlkiirh St. (iallen . L
Wahlshnf. ev. K.. II. 31LL
Wallenstatlt. L .".7.
Wallis, L 21. 53. IS:». 142. 14<i. liilL
IGt», 2S1, ■'■25, -M'.i. :U7, 37s, ^
■UM. 455. IL ÜlL 2J!*L
Walkrinyeii IJern';. II. 3-vV
Walther. .loh., Dekan. IL a2ü
Wanden a. A.. L - IL 13«>, 2i;5,
3Si "
Wanden Zu rieh . L L2n'.
Wanneiiiiiarher. Hans. L 2s.",.
«le Warens. Ma.l.. IL 50,
W artan Kheinthal . L LÜL K'm.
IL [ÜL 35S.
Wasen Hern .IL 21Ü-
Waser. lleinii.h. II L^s» L21L
.loh. Heinrich. IL L2L
Ka-|»ar. L 4:»s.
Waser' srher Spriieh. L 421.
v. Watten w vi. Alhr.. Herr zu Die^..
I.aeh. IL ÜLl
Kernhar.1, 11.^^34. 34i> :*.4S. ^L
l'Mnaril \ . Diessliaeh , II. 3i;ii.
Ivlnar.l. Vikar. IL '*-»*•
Krieilrieh 1 Ieri nhntec\ Vater ninl
Sohn. IL 4_L KU |(N».
•lak. Sehnltheiss'. L iL LLL ±2_L
.loh. Seluiltheis> . 1 .">7 1 .
.loh.. lak. ..Sehiilfheivs', I 3i i5. 371.
\iklau> j'ropsi . L LLL
Niki. Ilermlniter . | L 1»»5. !<«•.
IKi.l. Niki. Ilerriilmter , II. !<»<;.
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Register.
XXV
Wattwvl Toggenhurg). L 4!»s.
II. (lL
Weber, Heinrich, Jl. aiLL
Joh., Textor, L 2J±L
Weiaeh Zürich), L 4*27.
Weiirfelden (Thuruau). L 3S, 2.13,
330, 37 H.
Weinmgen (Zürich;, II. 2*»"». 27!>.
Weiss, Felix, L 4!*S.
(iabriel, L 43S. II. 2 ~4.
Weiss»- nl in rger, Wolfgung. L H
v. Weissen hörn, Miuquanl, L SIL
Weiswgerber, Christoph, L 21*.
Wengf (Thurgau), IL. 1LL
b. Uüren Hern ), L !LL 2IiL
v. Weugi, Niki., L Uli
Weniger, Marti (Zinggi). L SS.
Werih'nlK-ru (Uheintliai\ L 4 17. 13."».
- II. li»s.
Wcrdmüller, Joh. Ludw.. IL ÜlL
Otto, Zürich, L 2*tiL
Werenfels. reter, Antist, II. SL
- Sam.. II. dl A.. S3, S4, LiiL
Wernlv, Peter, L LiL
Wesen. L 37, LÜL — II. Li.
Westphal, Joach.. L LLL
.le Wette. W. M. I.., LL 22Ü 24*. 2&L
21>8, 300, 302, "LLL
Wetter, WolfjTTlM'r., L ÜlL
Wettingen, Kloster (Aargau;, L 3iL
[•O, lüU 437. 45< II. Üä.
Wettstein, Joh. Jak.. II. Ilü -121.
Joh. Itti.l., sen.. L 4SI», 4!»2.
Joh. Und., jnn.. II. l LiL
Wetzikon, L llil 437. II. 103.
Wetzlar, 11. iL
Weyerniann, Alb recht-, II. 281
Wichtrach (Hern:, L [Mj !ü — II. 2Ü2-
Wiedlisbach (Kern), L L4_L II- 1.VJ.
Wiedmer. Simon, L 379.
Wiedertäufer, L 2!», 30, 07. 5JL (iL
SH -SS. 228. 231. 237, 242, 282,
:'.(>o 3Q7. :;:><'. I2s. II. 23
32, 33, IQ!>, 1 12, ITA 33.'.. 33fi.
Wien, ET. IvTlI.
Willishurfr, s. Avenchcs.
Wigoltingen (Thurgau. L 4i!3.
Wilcox, Rieh., IL. 2_LL
Wild, Abrah., L 3Jl«L
Wildhe.rg (Zürich), 11. 12s, >±l
Wildenspnch (Zürichs LTT242, 24,',.
WiIderniett,Ji>h.Konr.(ii)tt?rT7II. LLL
Wilheluisdorf, Hessen, II. 'IL
Willading. Fried., II. tili
Magdal., L 1 22
Wille, Daniel, Pfr. in t'hnr, II. UXL
Windegg-Gaster, Vogtei, L 3K*>.
Winingen (Thurg.\ I. 3&
Winkelt, Heini, L 14L, L4A
Winkler, Martin. Abt. L ji^ 1 ~~
Winterthnr. L Ü2. W. 2j^ 272. 2!*1.
42tJ, 470. — IL 53» 103, L2L 152,
I5(i. 157, aiilL
Wipkingen Zürich', L 3Si>.
Wir/, Juh. (1K3K), L 42»!.
Joh. Conrad, Antistes (1737 ,
LL 103, 125, 12JL 12A L31L
Joh. Jak. (17931. II. 12S. L3iL
Ludwig (l8oo\ LL 225.
Witten berger Concordie,s.Coiicordie.
Wohleii (Hern), II. 13iL~23s:
Wolf, Hans Kaspar. L 4M».
Jakoli. LL "LL
Joh.. Prof., L 2ÜLL
Wolfgang v. Zweihrüekeii. L 32 1
Wolfsheini Strasslnu»'. II. IL
Wolleb, Johann. L 434.
Wollishofen Zürich . iL Ii*. ALL
Wolters. Theodor. II. iL
Wort» (Hern). L Iii- II. 25*.
Worms a. Uli., 'Ahl AHL AIAL II. IL
«Wort, das frei«'", II. 3*>li
W ii reulos (Zürich). L 417.
Wurstein berger, Ludwig. LL •'»•"»•'»
Simon, L 2.34. 23,*>. 3.'».'».
Sophie '-Dnndlikcr . II. .">3.">.
Württemberg, L L4Ü. IL LL KL
18, 21, 54, 147, LjII
Christoph. L 440. 441.
(ieorg v. W.. L ALL
Wvl (Hern\ L iLL
(St, Gallen ;, l.S3, !io. 133, 11.71.
W\la i'/iirieli), II 2.'i.'i.
Wvuan (Hern:. L !J!L 'IL 2ütL AHL
I L 2J1L
Wynigen (Hern). L !U. 'ML 2ZL
Vertrag (KM;.*»"'. L 4i;.'i. II. IiL
Wvsaril. l'annerherr. II. Liä.
Wv.ss, Harthol., s. Alhi.
"David, L 4s:>.
- Cahriel, s. Wei».
Joh. Kud., d. ält.. II. IJ^ JjLL
Karl. Prof.. 1 1 . 2<ilL 2üi. 32A :ALL
390
Rod.. Dr.jur., II. 3jü
Wvssler, Peter, II. ÖL
Wvttenbaeh, Albrwht. LL LilL
- Daniel. II. L3iL
Jakob Samuel. II. LüiL
Thomas. Dr.. L 2S. 41L
Xyloteetiitü. L IL
¥beiii (Toggb«. . II. IiL
Yvorne Waadr. L 471.
XXVI
Zanclii. Hieron.. L I 23.L
Zanini . . in Locnrno, L 362.
Zapf, Dr. aus Venedig, II. 5.
Zaremba, Missionär, II. 2! »7.
Zäziwvl (Hera), II. 2ÜL
Zebedee, Andre, Pfr.. L 2^0. '221L
Zedo, Nikiaus, L 305.
Zeender. Emanuel, Jakob. II. 2IÜ.
Zeglingen (Baselld.). II. lüL
Zehentier, Job. Jakob, L 472, 473.
II. 114. 13'), {%L
— Samuel, II. 196.
Zehnten, L IL IL — II. 203, 2l±L
„Zeitstimmen*, 1 1. 35o, 35!», 3JH, 3I1L
378. 38<», .387.
Zeller. Christian, II. I.Vi.
— Ed., II. 283 -285. 295. 325, 3JÜL
— Peter. II. 9i
Zellweyer, Joh. Kaspar, II. 266.
Zicgler, Hans Georg, II. 3L.
— Jakob, Dekan, II. 385.
— Joh. Rud.. II. LilL
Ludwig, IL 3JLL
Samuel, II. 2iÜ
Ziinmermann, Heinrich. II. 28 1 ,
— Joh. Jak., II. I2L 12jL
Zimmerwald (Hern), IT. 1 14
Zingg, Michael, L 489.
Zinggi. s. Weniger.
Zink, (Jeorg, L 423.
v. Zinzendorf. Graf Ludw., II. 41, 84,
102, 1D3. 105— 107.
Zizers (Hunden;, L 39»», 421. 45»i.
Zotingen. L 87, 1LL 263, 266, 281, 21*0,
325, 432. •- 1173V 37, 38, 152.
225, 232. >£L
Zoringer-Yereiu, IL 2jü
Zollikofer, Michael, II. 5.
Zschokke, Heinrich, II. l!»^ 224, 30^
Zuchwvl 'Solnthuru), L 138. 143,
Zug, L [3L -Ä 3JJ3, 438. — IL «Jä.
TL 1±
.Zukunft der Kirche - , II. &ÜL
Zumkehr. Christina, L 32< >
Zürich Stallt, Kanton, Kirche, Die
Zürcher), i 11—17. 3«, 5!» — GL», 85.
89 92. IlL 132, 134, 155, IM
bis 1Ü1L 199, 202, 204. 205^ 214.
217, 22.L 223, 230, 233, 236, 238,
239. 242, 245, 217, l'4s. 254, 265,
bis 274, 305, 30»!, 312, 313. 317,
319. 322 -325, 329 -331. "335, 336.
338, 345, 356, 358, 3»I8- -370, 37L
376, 377. 381, 383. 389 --393. H">.
405-407, 40:>, 415 -417, 419,422,
423. 425-427. 433. 434.437. 438,
441, 443, 445-448, 450 454, 458
bis 464. 466, 467, 481 , 482, 488. 494,
497, 498. II. 3 17, 19—23. 2JL
34, 38, 45, 51, 53, 54, 60 — <?3. 65,
6!» -74, 81L "83, 86, 87, 95, 97—99,
10L ÜJiL 109, 115, 119 -122. 124,
126-132, 143-145. 148. 150, 152
bis 157, L59 -173, 176 182, 187,
188, 19JL 199, 204 -206, 224, 231,
234, 235. 238. 254. 255, 265 -267.
269. 273 279. 281, 287, 2_J»4, 296,
350. 31«;, 317, 333, 340. 34T, 349,
299, 352, XhL 356 361,369,370,
381, 382, ML 391, m
Zürich, Aliendmahlsfeier, L 99, 389,
427. - IL 12JL 129, 3ÜL
Autistes. L 90, 443. 488, 499.
II. 95, L2iL 127, [5L 171, 172, l&L
228, 254. 274. 316, 382^ 39_L
- Armenpflege, IL 255 : vgl. Wohl-
thätigk.-Anst.
— Asketische Gesellschaft, II. UÜ.
3K1
BU>el, Bibelübersetzung, L 53, 99.
274. 427. 496. IL I3L, 13jL 187,
22?». 263. 266, 35A
Ri bei Gesellschaft, IL 228, 2AL
— Dekane, L Ü1I — II. 199,
Ehegerieht, L HO, 273TT83.
- Evangelische Gesellschaft, II. 29t;
— Examinatoren. L 91, 427. - n.
34, 19iL
— Feiertage. L 99, 2JLL
— Geistlichkeit. II. 2».5— 317. 3ÜL
- Gottesdienst, L !»8. 272. 273. 389.
426. 427. IL 99. L2iL 13»». UM.
1<>8
- Hochschule, IL 2»j9, 270, 212 bis
277. 3TL 339, 340, 350, 360, 3üL
- IIüTfsge>ellschaft, IL 200! -HiL
- Hulfsverein . protestant. - kirchl.,
IL 3J1L
— Kandidaten. IL 125.
- Kapitel. L 1ÜL
— Katechismus, L 105, 248,
II. 19s, 26A
- Kirchenbücher. L 427.
Kircheng.-sang, II. 103, l_2iL 244,
263, 293, 317, m "
- Kirchengüter. II. 255.
Kiivheiirat. L ÜL - 1 1. lilL 199,
244, 254, 255, 2.74, 294, 341^ 381,
38 I ; vgl. Examinatoren.
— Kirchenzucht, 11.65,98. 9M, 131.
255 : vgl. Ehegericht.
Kirchenverfassung, L 67^ HL
IL 1 99, 254 , 255, 275, 3_IlL 3 1 7. SälL
— Kirchgemeinden, I. 89, 426,482.
11. 98 T 199. 255, 294.
Lehrerseminar, IL 267. 27*:.
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Kegibter.
XXV LI
Zürich. Mis.sions«esellschaft, II. 230.
281, 317.
Neuglüubigc, II. 150.
Vergl. Pietisten.
Neutüufer, II. 255.
- Pietisten, II. 34, 156. 234. 242.
244, 255. 369, 370.
Prediger- Witwen-Kasse, l. 482.
■- Prophezei, I. 98.
Reformationsfeier (1719), II. »9:
(1819), II. 224, 225.
Keligions-Untcrrieht. I. 389. —
II. 132.
Schulen, I. 106, 259, 261, 270, 389,
427, 497. — II. 131, 132, 200, 267.
Karnlinum (Gyninas.). II. 103.
121, 122, 157, 358.
Vgl. Hochschule.
Separatisten, siehe Neugliiubige.
Pietisten.
Stadtkirchen . (jrossmünster, I.
260. 272, 273. 3S9. 426, 498. -
II. 130.
— Fraumüustei, 1. 91, 426. -
II. 54, 171, 187, 230.
St. Peter, I. 91, 261, 389, 426.
- II. 154, 156. 173, 225. 357
bis 359.
— Neumünster, II. 128, 281,356.
— — Vorstadtgemeinden, II. 356.
Zürich, Synoden (1532), 1.65; (1533;.
I. 68.
I. 90, 91. 181», 33t». 377, 426,
435, 436. II. 87, 99, 122,
199. 254. 275. 340, 341, 349.
358.
Taufliturgie, 11.349; vgl. Gottes-
dienst.
Waisenhaus, II. 132.
Wiedertäufer, I. 301, 305, 306. -
IL 23. 24, 109; vgl. Neutäufer.
- Wohlthätigk.- Anstalten, 1.118.
II. 132, 200.
„Züriputsch" (1839). II. 278.279,
339.
Zurkindeu, Nicol., I. 233.
Zurzach, I. 39, 131, 361, 377. 389,
390, 417, 482. — II. 65.
Zuz (Engadin), I. 349.
Zweibrüeken, I. 422, 423. II. 21.
52.
Zweisimmen (Bern), I. 19, 481.
Zwinger, Theodor, I. 434, 445, 484.
Zwing«. I. 9, 24, 32, 35, 59, 98, 99.
110, 183. 197, 199, 208, 240, 261,
273, 403. - 17. 317.
juu., I. 260.
- Denkmal, II. 384.
Zvro, Friedr., II 250. 281, 381.
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III. Das Staatski rchentum des XVII. Jahrhunderts.
9. Die Glaubensgenossen.
Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass die streng kon-
fessionelle Religiosität des XVII. Jahrhunderts, wenn sie in wider-
wärtig ahstossender Weise den Begriff des Christentums und die
Christenpflicht auf die Angehörigen des eigenen Bekenntnisses
beschränkt hat und für Andersgläubige nur Hass und Abscheu
lehrte, dabei doch wenigstens das Gefühl der Zusammengehörigkeit
mit den Glaubensgenossen ausserordentlich ernst nahm und hierbei
von grosser Kraft und Treue war.
Die reformierte Schweiz hatte im XVII. Jahrhundert noch
mehr Gelegenheit, dies zu bethätigen, als im XVI. Die Aeusse-
rungen der Teilnahme zeigten sich freilich anders als früher. Das
Mitgefühl mit den Verfolgten zog sich völlig zurück auf den rein
kirchlichen, religiösen Boden; es fand seinen Ausdruck nur in
Fürbitte, Beisteuer und Gastfreundschaft. Den politischen Plänen
eines Bundes der protestantischen Staaten machte der Tod Crom-
wells und die bald darauf folgende Restauration der Monarchie in
England für immer ein Ende. Ihre Sympathie mit der unter-
gegangenen Puritaner-Republik kounte die Schweiz jetzt nur noch
dadurch bezeugen, dass sie den von da an verfolgten sogenannten
Königsmördern auf ihrem Boden ein Asyl bot. Der bedeutendste
unter ihnen , John Ludlow , lebte längere Zeit als verbannter
Flüchtling teils in Bern, teils in Vivis; mit ihm noch einige Gleich-
gesinnte.')
Die Hauptaufmerksamkeit zogen die Waldenser auf sich. Im
Jahr H>44 kam die Nachricht von immer offenem und roheru
Verfolgungen in den piemontesischen Thäleru, und schon damals
wurde ein freilich sehr schüchterner Versuch gewagt, den Herzog
von Savoyen um Schonung zu bitten. Im Jahr K348 aber sandte
') Stern, Briefe englischer Flüchtlinge in der Schweiz. (Jöttingen 1874.
Thiersch, H., Edmund Ludlow und seine Unglück.Hgefiihrlen als Flüchtlinge
in der Schweiz. Basel 1881.
Bioosch, Cf eseta. dor »chweis.- ref. Kirchon. Bd. II. 1
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2 Geschichte der echwcizerisch-reformierten Kirchen.
der Waldcnser Prediger Antoine Leger eine Denkschrift an den
Berner Professor Christoph Lüthardf, um ihm das Elend und die
Bedrückung zu schildern, denen die Xiclitkatholiken in ihren alten
Sitzen preisgegehen seien. 1 ) Eine Geldsendung ging dahin ah;
ein gleichzeitiges Schreinen aber an den Herzog hatte geringen
Erfolg. Es hiess, wie immer: Die Leute werden nicht um ihres
Glaubens willen, sondern wegen ihres Widerstandes gegen die
Staatsgesetze gestraft. Milde und Schonung wurde zwar ver-
sprochen, allein trotz allem blieb es thatsächlich bei der grau-
samen Alternative: entweder Messe oder Auswanderung! Um
wenigstens etwas zu thun, bewilligte die Evangelische Konferenz
— von 11)52 an — für den Unterhalt von Studierenden aus den
Waldenscr Gemeinden einen jährlichen Beitrag von 200 Gulden. 2 )
Viel entsetzlicher aber waren die Nachrichten, die nun im
Anfang des Jahres 1055 ankamen. Flüchtlinge, die nach Genf
gelangt waren, erzählten, dass die Waldcnser Thaler Angrogna
und Luserna mitten im Frieden von bewaffneten Truppen unter
Anführung eines Priesters oder Mönches überfallen, die Dorfer
eingenommen, die Häuser verbrannt und die friedlichen Leute
aufs schändlichste misshaudelt worden seien; bei fast ganz feh-
lendem Widerstande der Wehrlosen ein abscheuliches Gemetzel,
dem viele nur durch die schleunigste Flucht in die höchsten Ge-
birge entkommen konnten. 3 )
In Genf ergriff* die Bevölkerung eine ungeheure Bewegung.
Sofort wurde auch ein Bote nach Bern geschickt. Der Bat ver-
sammelte sich, und am 8. Mai wurde der Stadtmajor Gabriel Weiss,
ein erfahrener Kriegsmann und ebenso gewandter Diplomat, der
selbst von einer reformierten Walliser Familie abstammte, nach
Turin abgesandt mit dem Auftrag, eine Audienz beim Herzog zu
suchen und ihn zu bitteu, dass er seine Unterthanen schützen
möge, die nichts Unrechtes gethan haben. 4 )
*> Hottiiiger, III, 1072.
') Ii. A., VI, 1», W.
3 ) Evang. Konf. in Aarau vom 13. Mai KkY». Vergl. Ms». 11. IL, I, 10»
(Nr. 48), III, 38 (Nr. f»3), VII, 9 (Nr. 1 der Stadtbibl. Bern. Die auffallende Menge
solcher Materialien zeugt für sich allein schon für die grosse Teilnahme, die
man den Waldensern entgegenbrachte. S. auch Neujahrsblatter der Züricher
Hültsgesellschatt für 1829-1*52.
4 ) E. A., VI, 1«, 210-245. Die Selbstbiographie von Gabriel Weiss, mit
einem Anhang von Aktenstücken über seine Sendung, im Berner Taschenb.
von l*75/7ti, S. 1 — »2. Vergl. auch Stockars Bericht über die Gesandtschaft
der cvang. Kantone nach Tnriu in Sachen der Waldcnser 1U55, in Halthasars
Helvetia. I5d. III, 442 u. ff.
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III. 9. Die Glaubensgenossen. Waldenser.
Damit begnügte man sich nicht: gleichzeitig wurde auf den
Wunsch der Berner in der gauzen reformierten Eidgenossenschaft
auf den 10. Mai ein allgemeiner Bettag angeordnet, „dadurch",
wie es im Rundschreiben heisst, „Gott dem Herrn einen demütigen
Fussfall zu thun und ihn ftir diese hochbetrltbten Notleidenden,
auch andere dergleichen Glieder seiner Kirchen anderswo, von
Grund uusers Herzens ganz eifrig und demütigst zu bitten."
Als Weiss nach Piemont kam, fand er die Waldenser Thälcr
in offenem Aufruhr und Kriegszustand; 4000 Menschen, die aus
ihren Dörfern flüchtig sich wieder gesammelt hatten, mit 800 bis
900 waffenfähigen Männern, widersetzten sich der gewaltsamen
Besetzung. Alle Vorstellungen bei dem Herzog fruchteten deshalb
nichts; er rechtfertigte in einer besondern Schrift, die nach Bern
gesandt wurde, die von ihm getroffeneu harten Massregeln, indem
er die Schuld des Aufstandes vollständig auf seine rebellischen
Unterthanen schob. Jedes Eintreten in Verhandlungen über das
künftige Schicksal der Verfolgten verweigerte er, so lange die-
selben nicht die Waffen niederlegen würden. Es war eine schwierige
Aufgabe für den bernischen Gesandten, die begreiflicherweise
gegen die Zusagen des irregeleiteten Herzogs sehr misstrauischen
Waldenser zur Entwaffnung zu bewegen. Es sollte ihm schliess-
lich gelingen; allein ein dauernder Friede wurde nicht hevgestcllt,
da doch der Waldenser Gottesdienst nicht mehr gestattet war.
Am 20. Juni (1G5Ö) versammelte sich deshalb die Konferenz
der evangelischen Stände von neuem in Aarau. Und von hier aus
wurde nun Gabriel Weiss, der zurückgekehrt war, zugleich mit
dem Züricher Salomon Hirzcl, im Namen von Zürich, Bern, Basel
und Schaffhausen, zum zweitenmale nach Turin geschickt. 1 ) Sie
trafen dort einen Gesandten aus England, einen andern aus Hol-
land, und solche aus Hessen und aus Brandenburg, die alle im
gleichen Sinne wirken, den Waldenscrn in ihren angestammten
Thälern freie Uebuug ihres Glaubens und ungestörten Gottesdienst
nach ihrer Weise ausbitten sollten. Am 18. August l(ifx> kam der
Friede von Piguerol zu stände, durch welchen den Waldenscrn
Schonung und Duldung ihrer kirchlichen Sitte zugesagt wurde.
Allein diese abgedrungeuen Versprechungen wurden nicht
gehalten. Seit Cromwells Tod war die kräftigste Stütze des
Protestantismus gefallen; die Verfolgungen begannen von neuem.
Schon 1660 wurden Klagen laut Uber Bruch des Vertrags. Wieder
schickten die evangelischen Städte ein Schreiben nach Turin, um
auf die Beobachtung der Uebereinkunft zu dringen und Protest
') E. A., VI, l*,-J*>-\ wo auch die Berichte von Wei>s.
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4
Geschichte der schweizerisch-ref'onnierten Kirchen.
zu erheben gegen jede Beeinträchtigung des Waldenser-Glaubens,
unter wiederholter Versicherung, dass die Unterthanen des Her-
zogs nicht Rebellen seien, wie ihm stets behauptet werde, viel-
mehr nichts verlangen, als dass man ihnen ihre Kirchen lasse und
ihren Kultus gestatte.
Im Winter 1661 kam dann das geistige Haupt der Waldenser,
der treffliche und hochangesehenc Pfarrer Jean Leger 1 ), selbst,
um persönlich seine Klagen vorzubringen auf eiuer Konferenz
zwischen Zürich Hnd Bern, die am 22. Dezember in Fraubrunnen
stattfand. 2 ) Im Jahr 1663 waren die Beunruhigungen der guten
Leute wieder so arg, der Uebermut, mit dem man sie behandelte,
so gewaltthätig, dass sie in beständiger Furcht leben mussten,
es möchten die Greuelscenen von 1655 sich wiederholen. Eine
Konferenz zu Langenthal, im September, beschäftigte sich mit der
Beratung der zu treffenden Massregeln. Man entschloss sich wieder
zum einzigen, was überhaupt gethan werden konnte: Weiss und
Hirzel wurden abermals abgesandt, um den Herzog in aller Be-
scheidenheit an sein gegebenes Wort zu erinnern. Durch ihre Be-
mühungen kam am 14. Februar 1664 ein neuer Friede zu stände'),
kraft dessen die Waideuser volle Unterwerfung unter die Staats-
gesetze des Herzogs und Gehorsam gegen seine Befehle zusagten,
ihrerseits aber das Versprechen erhielten, dass sie im ungestörten
Besitz ihrer Kirchen bleiben und Gott nach ihrer Weise dieneu sollten.
Wie wenig aber der Herzog auch diesmal sich an sein Wort
für gebunden erachtete, wie wenig er, in der Periode des wach-
senden monarchischen Absolutismus, den Gedanken fassen konnlc,
dass er durch die Vertrüge irgendwie in seinem Willen beschränkt
sein könnte, zeigt die Aeusserung seines letzten bezüglichen
Schreibens nach Bern, wo es heisst: „Au reste nous n'avons ja-
mais ein d'en avoir besoin d'aucunc de vos ambassades pour ce
(jui concerne nos vallces de Lucernc. u Das sagt deutlich, dass
er sich volle und unbedingte Gewalt Uber seine Unterthanen vor-
behalte und also die darüber abgeschlossenen Traktate beiseite
legen werde, sobald er dazu Veranlassung finde, ohne im min-
desten auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Diese Zeit sollte kommen; vorher aber wurden Mitleid und
Aufopferung von einer andern Seite in Anspruch genommen.
'i S. .1. Leger. Die evang. Schweiz und die verfolgten Waldenser, hrg.
von Halenbach. Basel 1*45. Das Neujahrs-Blatt der Züricher llfilfege*. für
gibt .sein Bildnis,
vi E. A.. VI, 1* , "^47.
3 , E. A., VI. U, M.
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III. H. Dio Glaubensgenossen. Ungarn, Gcx.
Nachdem im Juni 1672 ein Bittgesuch aus Ungarn an die
Evangelische Konferenz gelangt und mancher Bericht von der
Not und den Leiden der dortigen Protestanten bekannt geworden
war, kam im Mai 1670 ein Schreiben von Dr. Zapf aus Venedig,
welches eine Zeitlang die Gern (Her der evangelischen Schweizer
viel beschäftigt hat. Derselbe meldete nämlich, dass es den ver-
einigten Bemühungen einiger schweizerischer Kaufleute im Aus-
land und des holländischen Admirals Ruyter gelungen sei, 26 un-
garische Kirchendiener, teils augsburgischen, teils helvetischen
Bekenntnisses, „aus den höllischen Banden der spanischen Kriegs-
sklaverei in Neapel am 11. Februar iu das Paradies der hollän-
dischen Kriegsflotte zu versetzen." Er ersuchte um wenigstens
teilweise Entschädigung fUr jene Männer, welche die Loskaufs-
summe zusammengelegt hatten, der Herreu Johann Baptist Sorer,
Mathias Lauber und Michael Zollikofer in Wien uud Georg Voltz
in Neapel, namentlich aber um eine Beisteuer an die Reisekosten
und glltige Aufnahme der schwergeprüften Glaubenszeugen. 1 )
Eine Steuersammlung wurde beschlossen, und am III. Mai
sind die 25 Ungarn in Zürich angelangt. 3 ) Es darf hervorgehoben
werden, dass diesmal kein Unterschied gemacht worden ist zwi-
schen den Angehörigen der einen oder andern protestantischen
Konfession.")
Seit längerer Zeit hatte nun aber auch in Frankreich die
frühere Duldung gegenüber den hugenottischen Gemeiuden einer
zunehmenden und immer Übermütigem Rücksichtslosigkeit Platz
zu machen begonnen.
Die eigentliche Verfolgung fing au im Pays-de-Gex, dessen
Schicksal die evangelische Schweiz um so näher berührte, weil es
nicht bloss nachbarschaftlich an Genf und das Waadtland grenzte,
sondern namentlich, weil es zu den einst von Bern reformierten,
dann an Savoyen abgetretenen Gebieten gehörte.
') E. A M VI, 1», 1005 Ii. ff.
7 ) Es steuerten : Zürich 4733 Gulden, Born 3600, Glarus 200, Basel 1000,
Schaffhauscn 700, Appenzell A.-Kh. 367, St. Gallen 1108, Mülhausen 250,
Biel 90, Neuenstadt 180, Genf 1800, Neuenbürg-Grafschaft 1032, Xcuenburg-
Stadt «00, die Prüdikanten 18t», Frauenfeld 100, das Kheinthal 118, das Tog-
genburg 85. Im ganzen belief sich die Summe auf 1G,1 i«> Gulden. — E. A.,
VI, la, 1068.
3 ) Eine „Iiistorische Erzählung der Verfolgungen seit 5. März 1674 über
die Ungarn", mit einer bedeutenden Anzahl von Aktenstücken, enthält Ms».
H. H., VI, 54, der St.-B. Bern. Das nach Bern gelangte Dankschreiben, sowie
dasjenige von Zapf, vom 23. Febr. und 2. Mai, auch bei Zehender, K.-<;., III,
264— 267. Das entere ist unterzeichnet: „Die Geretteten, ex :>0adhuc 16."
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Geschieht« der sehweizeriach-rcforniiertcn Kirchen.
«
Das Land war zur Zeit Heinrichs IV. von Savoyen an Frank-
reich Uberlassen worden. Allein die Nachfolger dieses toleranten
Königs lenkten wieder in die Bahn des gewaltsamsten Religious-
zwanges ein. Was Ludwig XIII. begonnen, setzte der XIV. fort.
Das Edikt von Nantes galt zudem in diesem später erst erwor-
benen Landstriche nicht. Im Winter l(k>2 wurden hier 23 evan-
gelische Kirchen niedergerissen, und zwar durch Soldaten und
Sträflinge, welche während der Zeit dieser Arbeit in den Häusern
der reformierten Bewohner einquartiert waren. Es geschah das
gegen den entschiedensten, diesmal kräftig ausgesprochenen
Protest der Berner, welche sich auf die Bestimmungen des Ccs-
sionsvertrages beriefen. 1 )
Die unglücklichen Bewohner wnrdeu gezwungen, wenn sie
bei ihrem Glauben bleiben wollten, den Gottesdieust in Genf
oder im anstossenden Waadtlaude zu besuchen. Geldgeschenke
— Bern schickte 1603 Uber 500 Thaler nach Gex — waren
das einzige Mittel, durch welches man den Bedrückten bei-
stehen konnte , denn der Versuch , bei dem Abschluss eines
neuen Bündnisses, das Ludwig XIV. einzugehen begehrte, einige
Milderungen fllr die Glaubensgenossen zu erzwingen, schlug
gänzlich fehl. 2 ) Hans Jakob von Watten wyl, der 1004 von den
Bernern nach Paris geschickt wurde, um in diesem Sinne zu wirken,
erhielt zwar eine Audienz beim Könige, erfuhr aber dort eine
gründliche und sogar unanständige Abweisung, so dass man nur
das Gefühl der Demütigung davon trug, weil man doch nicht mit
den Waffen Genugthuung verlangen konnte. 3 ) Nur so weit brachten
es diese diplomatischen Anstrengungen, dass Frankreich die Wie-
dereröffnung von zwei Kirchen — es waren die kleinen Schloss-
kapellen von Sergy und von Fernex — für die im Lande lebenden
Protestanten — 15,000 Seelen — gestattete. Eifrig wurde jetzt
gesammelt, um die nötigen Geldmittel zu bessern Gebäuden zu
schallen 4 ); 1(575 war es endlich gelungen, aber zehn Jahre später,
im April 1(585, wurden auch diese beiden neuen Kirchen auf
l ) E. A.. VI, 1», 570,577. Vergl. zum Folgenden: Kott, Inventaire som-
inaire, III« partie, 1648 — 1G84, u. Schweizer. F., Korrespondenz des franztfs.
Gesandten in der Schweiz von 1664 — 71. (Quellen zur Sehw. -Gesch., Bd. IV.)
7 ) E. A., VI, 1», 594, 604. Vergl. Instructions des droits et Privileges
qu'ont eu les reformfo du baillage de Gex des Tan 15,%, in Mss. H. II., VI,
51, Xr. 28 der St.-B. Bern.
») E. A., VI, 1«, 621.
4 j E. A., VI, 1», 645, 676 (1200 Thaler), 1057 (1000 fr.).
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III. 9. Die Glaubensgenossen. Hugenotten.
7
königlichen Befehl wieder geschlossen. 1 ) Den Pfarrer Oesar Key
aas Gex, der ins Gefängnis geworfen worden war, erquickte die
evangelische Schweiz mit einem besondern Geldgeschenk.-)
Die Stadt Genf wurde von diesen WillkUrmassregeln direkt
betroffen; sie besass vertragsmässige Rechte an die mitabgebro-
cheue Kirche zu Moins. Zürich und Bern traten dafltr ein; eine
Gesandtschaft, 1685, blieb indessen wieder ohne Erfolg; erst 1088
erlangte Genf teilweise Anerkennung der Ansprüche. 8 )
Damit sind wir nun aber auch bei demjenigen Ereignisse
angelangt, welches alles Aehnliche in Bezug auf Widerrechtlich-
keit des Verfahrens und auf die Menge der darunter Leidenden
weit Ubertroffen hat. Die Aufhebung des von Heinrich IV. auf
ewige Zeiten erlassenen Duldungs- Ediktes kam nicht unvorbereitet.
Die Absicht der königlichen Regierung war längst kein Geheimnis
mehr; denn bereits gingen ihre Anordnungen in der Begünstigung
der heuchlerischen Bekehrungen und in Zurücksetzung der aus-
harrenden Glaubenstreuc sehr weit.
Seit der sogenannten Bekehrung Ludwigs XIV., seit der Pere
La Chaise als Beichtvater ihn leitete, war die Ausrottung der
reformierten Kirche beschlossen und wurde alles aufgewendet, um
dieses Ziel zu erreichen. Weder brutale Misshandlung noch fein
berechneter moralischer Zwang wnrdcn gespart. Haarsträubende
Dinge berichtet eine Denkschrift der Hugenotten an die evange-
lischen Stände der Eidgenossenschaft schon von 1065. 4 ) Der Hof
setzte Geldsuramen aus, um Apostaten zu gewinnen. Ein gewisser
Pelisson, der selbst zu den abgefallenen Hugenotten gehörte, ver-
waltete diese Gelder ganz in der Weise eines Bankgeschäftes,
indem er die Zeugnisse des l Übertrittes, gleich wie Wechsel, mit
100 Franken uud mehr honorierte.
Rückfällige, d. h. Apostaten, welche ihren Schritt zu spät
bereutet) und zu ihrem Glauben zurückkehrten, wurden laut einem
Edikt vom März 1G71» nicht mehr bloss mit ewiger Verbannung,
sondern auch mit Konfiskation des Vermögens bestraft. Jeder
Uebertritt zur reformierten Kirche, jedes Eingehen einer gemischten
Ehe war seit 1080 bei schweren Strafen verboten, und am 17. Juni
•) E A., VI, 2«, 127. Näheres bei Mßrikofer, Gesch. d. religiös. Flücht-
linge, S. 131 u. ff.
l ) E. A.. VI, 1«, (591.
s ) E. A., VI, 2», 217. Den ausführlichen Bericht des Gesandtacliafta-
sekretärs üossweiler mit sämtlichen Aktenbeilagen enthält Mss. H. H., VII,
152, der St.-B. Bern.
*) Im Auszüge bei Buxtorf-Falkeisen, a. a. ()., II, 2, 140 u. ff.
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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
1681 erschien vollends eine Verordnung, wonach reformierte Kinder
schon im Alter von sieben Jahren ihre Religion abschwören durften,
ohne dass Eltern oder VormUudcr irgend ein Hindernis einlegen
konnten.
Die Auswanderung aus Frankreich hatte begonnen, und jetzt
zeigte es sich auch, dass das Gefühl der Glaubens- und Kircheu-
gemeinschaft machtiger sei, als das Misstrauen gegen die Ketzerei
des Auiiraldismus, das Mitleid stärker selbst, als die Furcht vor
moralischer Ansteckung.
Ein Verzeichnis von Flüchtlingen, das von Genf aus im De-
zember 1083 vorgelegt wurde, nennt bereits 3(3 Geistliche, G Stu-
dierende der Theologie und 24 Laien. 1 ) In Bern wurde schon
am 21. November 1683 eine eigene Behörde eingesetzt, die soge-
nannte „Exulanten-Kammer", welche den Auftrag erhielt, die Lage
der zahlreich und hülflos anlangenden französischen Glaubens-
genossen zu untersuchen, für ihre geordnete Unterbringung und
Unterstützung zu sorgen, die eingehenden Liebessteuern zu ver-
walten und zu verwenden, und unter Umständen auch die Weiter-
beförderung der Auswanderer zu Uberwachen. 2 ) In Zürich zählte
man im März 1684 sogar schon 451)2 solcher Ankömmlinge, von
denen allerdings der grösste Teil weiter gezogen war. 3 )
Einige derselben erregten durch Herkunft und Schicksale,
durch das, was sie verlassen oder was sie auf sich genommen,
ganz besonderes persönliches Interesse, so die Witwe Anna Pre-
veral, Pierre Flechon, Bernard Martrcs, Eticnne Faure, Etienne
de Cursol du Mont, der reiche Banquier Jean Rousseau, uud ganz
vorzüglich die vornehme Isabaud de Fourques, die 1680 nach
Bern kam. 4 )
Eben jetzt langte an die protestantischen Kantone eine Bitt-
schrift ein. Sie ist vom 27. November datiert und trägt im Namen
der französischen Protestanten die Unterschrift der vier pastenrs
Boyer, Luboc, Thainet und Rosemond, und schildert in ergreifenden
Worten die geradezu unerträgliche Lage, in welche die Glieder
ihrer Kirche sich versetzt sehen. Durch ein königliches Edikt
seien die Kirchen von Bergerac, Montpellier, Montaubau, Nerac
E. A., VI, 2*, 101.
s ) Die Rechnung von Samuel Herport über seine Ausgaben in der Zeit
vom Dez. 1(383 bis Juni 1084 ist «bedruckt bei Mörikofer, a. a. 0., 423.
3 ) Mörikofer, a. a. 0., 421.
*) lieber alle diese Personen und ihre Lage findet sieh Näheres bei
Mörikofer, a. a. 0., 107 170. — Eine ganze Reihe kleiner Beiträge bietet
das Bulletin de In Societe pour l'histoire dn protestantLsme frangais in seinen
zahlreichen Bänden.
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III. t>. Die Glaubensgenossen. Kuftigiöft.
■
und La Motte geschlossen und der Ucbcrtritt zur katholischen
Kirche noch mehr erleichtert worden. Wenn Katholiken ihre
hugenottischen Tempel betreten, so werden die betreffenden Ge-
meinden dafür verantwortlich gemacht und bestraft, während ihnen
doch jede Möglichkeit, solchem zu weh reu, genommen bleibe.
Auf den Sonntag nach dem Bettag 1083 wurde in Bern eine all-
gemeine Kollekte ausgeschrieben für die Verfolgten in Frankreich.
Sie ergab nur in der Stadt allein, wo die Wohnungen schon mit
aufgenommenen Gästen angefüllt waren, den Betrag von 4290
Pfund. In den andern reformierten Städten war das Nämliche
der Fall, und es kam die erstaunliche Summe von 30,000 Gulden
zusammen, von denen nun 5000 Gulden sofort dem Berner Scckel-
mei8ter Tillier übergeben wurden zur Verwendung für die höchste
Not. 1 ) Jetzt musste aber auch das Betreffnis der amtlichen Bei-
steuern der einzelnen Stände für die Zukunft festgestellt werden,
um übermässige Belastung und Unbilligkeit zu vermeiden: Zürich
zahlte an die bisher aufgelaufenen Kosten 1200 Kronen, Bern,
das den Vorschuss geleistet hat, 1801», Glarus 09, Basel 400,
»Schaafhausen 200, Appenzell A.-Rh. 200, die Stadt St. Gallen 134,
Mülhausen 100 und Bünden 578. 2 )
Bei der Steucrsammlung in den Kirchen war übrigens grosse
Vorsicht geboten. Den Predigern, die dazu einladen sollten, musste
gleichzeitig anbefohlen werden, ja nicht etwa in allzustarken
Ausdrücken die Verfolgungen zu schildern oder gar von der Grau-
samkeit des französischen Königs zu reden, weil sonst gleich sein
Ambassador Beschwerde erhebe und der Regierung Verlegenheiten
bereite. So sehr stand jetzt die Rücksicht auf das Staatsinteresse
und auf die Erhaltung des Friedens mit dein zur Zeit ganz Europa
tyrannisierenden König im Widerspruch mit den lebhaftesten
GefUhleu des Volkes. Musste mau doch in den gleichen Tagen,
da man gegen die Verletzung der Verträge protestierte, am l). und
10. April 1085 dem neuen Gesandten Tambonneau in Solothurn
mit einem „fröhlichen Bankett und köstlichen Trnktainent" einen
festlichen Empfang bereiten. 8 )
Und dennoch entging mau den Einsprachen nicht. Mit dem
Vertreter Ludwigs XIV., gegen den man sich zu rechtfertigen
hatte für die Handlungen der Menschenfreundlichkeit, verband
sich auch der päpstliche Nuntius, der die katholischen Stände
') E. A., VI, 2», 10:').
7 ) E. A., VI, 2«, 131.
*) E. A., VI, 2», 127, 125».
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10
aufmerksam machte auf die Gefahr, welche der Eidgenossenschaft
aus diesen Flüchtlingen entstehe. 1 )
Die höflichen Vorstellungen, die man bei Gelegenheit oben-
erwähnter Festlichkeit bei dem Gesandten anzubringen versuchte,
blieben völlig unbeachtet: Die Härte der Verfolgung wuchs, die
Nachrichten aus Frankreich lauteten immer trauriger.
Mit Rücksicht auf den „betrübten Zustand der evangelischen
Kirche Frankreichs" wurde auf den 15. Oktober 1085 eine Konferenz
nach Aarau berufen, und hier traten einige Abgeordnete der
französischen Gemeinden persönlich auf. Es waren dies Jean de
la Porte, gewesener Pfarrer in den Cevennen, und der nachher
durch seinen Märtyrertod berühmt gewordene Claude Brousson,
Advokat in Toulouse. 2 )
Sie brachten eine bewegliche Fürsprache vor für ihre Glau-
bensgenossen, und obwohl man sich wieder auf Reklamationen
von Seiten des französischen Botschafters gefasst machen musstc,
wurden doch sofort die notwendig scheinenden Massregeln be-
schlossen, um für die Aufnahme der bereits eingetroffenen und
der noch zu erwartenden Flüchtlinge zu sorgen.
Bereits war bestimmt worden, dass von je 100 Exulanten
Zürich 30, Bern 50, Basel 12 uud Schaffhausen 8 aufnehmen
sollten. Zugleich wurde auch das Verhältnis der Geldbeiträge
neu festgestellt.
Jetzt galt es aber, auch die freiwillige Wohlthätigkeit neuer-
dings mit aller Kraft in Bewegung zu setzen. Auf den 3. Dezember
wurde wieder ein gemeinsamer Bettag angeordnet und in Ver-
bindung damit eine allgemeine Steuersammlung in allen evange-
lischen Kirchen. 3 )
Unterdessen war am 18. Oktober 1685 der Hauptschlag erfolgt,
der förmliche Widerruf des Edikts von Nantes.
Die Abhaltung von Gottesdiensten nach protestantischem Ritus
wurde jetzt untersagt, die evangelischen Kirchen zu zerstören be-
fohlen; die Geistlichen müssen wählen zwischen Abschwörung des
Glaubens oder Auswanderung; im Falle des Ungehorsams wartet
ihrer die Galeerenstrafe. Die protestantischen Schulen wurden
«) K. A., VI, 2a, 148, 150.
s ) Bericht über die Hinrichtung des Cl. Br. in Montpellier am 25. No-
vember Wft3, in Mss. H. H., VI, ~A, Nr. M der St.-B. Bern.
*) Vielleicht darf hier die Bemerkung beigefügt werden, das« man da-
mals in polehen Fällen nicht Fe*te verunstaltet, sondern im Gegenteil
alle Lustbarkeiten verboten hat, damit um so mehr für die Unglücklichen
erübrigt werden könne.
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III. 9. Die Glaubensgenossen. Refugie*.
11
geschlossen, die Neugeborenen katholisch getauft und dadurch,
bei Strafe für den Abfall, verpflichtet, katholisch zu bleiben. Das
Verlassen des Landes wird verboten und mit Verlust des Ver-
mögens bedroht. 1 )
Dieser letztern Bestimmung zum Trotz ergoss sich nun, wie
bekannt, vom ersten Tage an ein mächtiger Strom von Flücht-
lingen nach der benachbarten Schweiz auf allen möglichen und
unmöglichen Strassen, wo man nur durchschlüpfen konnte. 2 ) Schon
im November hatte Zürich 500 Haushaltungen zu versorgen, Bern
— nur auf dem Lande, ohne die Stadt — 1480, und Basel 50. 3 )
Am stärksten war natürlich die romanische Westschweiz Uber-
schwemmt. In Lausanne wurden am ersten Tage 2000 Ankömm-
linge gezählt; im ganzen waren es Uber 00,000 Personen, die nur
in der französischen Schweiz für kürzere oder längere Zeit ihre
Zuflucht suchten. 4 ) Von diesen zogen 12,000 nach einigen Wochen
weiter, namentlich nach Brandenburg. 6 ) Unter den l'ebrigblei-
benden aber fanden sich nach amtlicher Zählung 27,000, welche
aus eigenen Mitteln leben konnten, und fast 22,000 von allen
Hülfsmitteln Entblösste, Frauen und Kinder, und zwar meistens
bisher an Wohlstand gewöhnte Leute, die nun untergebracht, ge-
nährt und gekleidet sein wollten. Zürich musste eine Anzahl zeit-
weise in seinem Waisenhaus in Oetenbach versorgen.
Die öffentlichen Kosten wurden von den reformierten Ständen
gemeinsam getragen und nach einem bestimmt festgesetzten Ver-
hältnis verrechnet. Anfangs trug Zürich je 30, Bern 50, Basel 12
und Schaffhausen 8 Prozent. Später wurden auch die kleinen
Gebiete in Mitleidenschaft gezogen, und nuu zahlte Zürich 23,
Bern 32, Basel 14 ! / 3 , ScharThausen 13, St. Galleu 7, Appenzell
') Edits et declarations concernant In religion pretendue reformee, re-
impression par Pilattc. Paris 1885, pag. 23f . Ebenda», auch die übrigen bez.
Verfügungen in Frankreich, welche in ihrer sich steigernden Strenge die
Belege bieten für das oben gesagte von l*j*52 an.
■) Mörikofer, Die relig. Flüchtlinge in der Schweiz, S. 148 u. ff.
«) E. A., VI, 2», 1-15.
*) Comte, les ret'ugies de la revocation en Suisse. Lausanne 1885. — Le
refuge helvetique 1G85, im Bull, historique du prot. fran^ais {2° se>.), VIII,
559. — Le refuge ä Zürich, in dere .Zeitschr,, 2c ser., XIII, 3<>. — Le refuge
des prot. francais dans le pays de Vaud, in der gl. Zeitschr., IX, 103. —
Vouga, Les refugies pour cause de religion a Boudry, im Musee Neuchätel.
XXVII (1890), 241—214. - Burckhardt, A., Französische Religionsflüchtlinge
in Basel, in Baal. Beitr. VII, 301—333.
*) Der Bote von SehafVhausen erklärte im Febr. 1G88, dass 15,591 durch
seine Stadt durchgereist seien. E. A., VI, 2», 215.
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12
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
A.Rh, ij'/si Glarus 3, MUlhauseu und Biel je 2 vom Hundert. 1 )
Die grösste Last aber lag auf den Privatfamilien, welche die
Fremden beherbergten und dabei fortwährend zu Steuern auf-
gefordert wurden. 2 )
Aber mitten in diese Periode äusserster Anstrengungen hinein
traf ein neues Ereignis. Eben war alles nur mit den Franzosen
beschäftigt, bemüht, ihnen Zuflucht zu bieten, ihnen Existenz-
mittel zu eröffnen, bleibende Niederlassung zu ermöglichen oder
Wohnsitze in andern Ländern zu vermitteln, als man sich plötz-
lich wieder gezwungen sah, sich der Waldenser anzunehmen. 3 )
Am 18. Februar lü8G kam die völlig unerwartete Nachricht
in die Schweiz, dass wieder oftene Verfolgung gegen die Waldenser
ausgebrochen sei. 4 ) Am 31. Januar hatte der Herzog ein Edikt
erlassen, worin er seinen festen Willen erklärte: „d'arraeher ses
sujets faisant profession de la religion pretendue reformee des
tenebres de l'heresie". Diesem Eingang entsprach der weitere
Inhalt der Proklamation: Die Toleranz-Edikte wurden einfach
aufgehoben, der Waldenser-Kultus als ketzerisch verboten und
Befehl gegeben, dass die Kirchen zerstört, die Geistlichen und
Lehrer verbannt werden sollen. Den Konvertiten war hohe Be-
ohnuug und Begünstigung in Aussicht gestellt und endlich ge-
boten, dass die Kinder mit Gewalt zur katholischen Taufe ge-
bracht werden mllssen. Wenn jemand sich erlaubt, seinem Kinde
die Ketzertaufc mitzuteilen, so wird die Mutter mit der Peitsche
gezüchtigt, der Vater auf die Galeeren geschickt. So das Edikt.
Sofort wurden die Thäler militärisch besetzt, jeder geordnete
Widerstand unmöglich gemacht und für Exekution der grausamen
Gebote genügend gesorgt.
In der evangelischen Schweiz stand sogleich fest, dass man
das nicht unthätig könne geschehen lassen. War schon die ein-
seitige Aufhebung eines mit andern Staaten eingegangenen Ver-
trages eine etwas sonderbare Massregel, die man sich nicht gerne
gefallen Hess, so war überdies das Verfahren gegen friedliche
') Wiederholt fanden nachher noch kleine Aendcrungen statt, wie sich
aus den E. A. ergibt.
? ) Ein Verzeichnis der Kirohenkollckten von 1883—1*3 enthält Mss. H. H.,
VII, » (Nr. »5i der Stadt-Bibl. Bern; eine Liste der 1M3 in Zürich Niederge-
lassenen der nämliche Bd. in Nr. 7.
J ) Zum Folgenden de? Verfassers Darstellung in den „Alpenrosen" des
Berner Intelligenzblattes, Jahrg. 1880, auch in Sep.-Abdr. und in sehr voll-
ständigem Auszuge im Bull, de la Societe d'histoire vaudoise, Torre Pellice,
1887, Nr. 3.
«) E. A., IV, 2 V 164.
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III. 9. Die Glaubensgenossen. Waldenser.
13
und ruhige Laudieute eiu so unbestritten hartes, dass man glaubte
alles anwenden zu müssen, um wenigstens Milderung oder Auf
schub zu erwirken. Die Evangelisehe Konferenz war eben ver-
sammelt, als die Botschaft eintraf; schon am folgenden Tage,
19. Februar, wurde die Gesandtschaft nach Turin gewählt und
ihre Instruktion festgestellt, und am 20. reisten die Bezeichneten
ab. Es wareu Kaspar von Muralt aus Zürich und Bernhard
von Muralt aus Bern, beide Abkömmlinge jener einst um ihres
Glaubens aus Locarno Vertriebenen. 1 )
Ihr Empfang am savoyischen Hofe war aber wenig ermutigend.
Der Herzog verbat sich zum voraus jede Einmischung in eine
Angelegenheit, die nur ihn allein und sonst niemand angehe. Die
Gesandten erlangten zwar am 3. März endlich eine feierliche
Audienz; allein da ihnen ein Priester als Dolmetsch mitgegeben
wurde, durch dessen Vermittlung einzig sie mit dein Fürsten ver-
kehren durften, so konnte der Eindruck ihrer Rede kaum zu
Herzen gehen. Sie stellten sich zwar, was bemerkt zu werden
verdient, auf einen Uber das Bekenntnis hiuausgeheuden, höhern
und allgemein christlichen Standpunkt, indem sie in Ableh-
nung einer scheinbaren Konzession zu bedenken gaben, das
Verbot des Gottesdienstes und die Schliessung der Kirchen wäre
von Seiten des Fürsten eine noch ärgere Versündigung an den
Seelen seiner Unterthanen, als selbst ihre gewaltsame Bekehrung ;
denn damit würden sie zum Abfall von der Religion überhaupt,
zum Atheismus getrieben.
Allein alles wollte nichts helfen, und bald Uberzeugten sich
die Gesandten, dass der Herzog nicht zurückgehen könnte, auch
wenn er den Wunsch hätte, es zu thun. Es ist seither die Kor-
respondenz des französischen Gesandten mit dem savoyischen
Herzog bekannt geworden aus eben jenen Tagen, und aus dieser
geht hervor, dass König Ludwig XIV., der ja eben in seinein
Reich das Dulduugsedikt aufgehoben hatte, au Savoyeu die Er-
klärung abgeben Hess: wenn der Herzog in seinem Lande noch
länger jene Ketzer dulde, so werde er, der König., selbst Orduung
schatten, Savoyen mit Krieg überziehen, die Waldenserthäler mit
Truppen besetzen, aber dann selbstverständlich sie für sich be-
halten. 2 ) Wie sehr es ihm ernst war mit dieser Drohung, bewies
\i Bericht der Gesandtschaft uach Turin wegen der piemontesischen
Thalleuten, vom 10. Februar alten St.» bis 24. April ltiSJ in Mss. II. 11., VII,
164, der St.-K. Kern.
*) La rt-vocation de l'edit de Nantes et les Vaudois, im Bulletin de la
Soeiete d'histoire vaudoi.se, 1885, Nr. II, wo die Noten Ludwins XIV. an den
Marquis d'Arcy, »einen Gesandten in Turin, abgedruckt sind.
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14
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
das Heranrücken einer französischen Armee. Wieder bangte man
deshalb auch um die Sicherheit von Genf.
Ueberzeugt, dass beim Herzog nichts auszurichten sei, be-
gaben sich die beiden Schweizer nun zu den Waidensem selbst,
um diese wenigstens zu teilweiser Nachgiebigkeit aufzufordern
und ihnen durch Vermittlungsversuche einen erträglichen Zustand
für die Zukunft zu sichern. Da die Bedrängten aber fest er-
klärten, eher das Land ihrer Väter, als den Glauben ihrer Väter
zu verlassen, gaben ihnen die Vermittler selbst den Rat zur Aus-
wanderung, zur Niederlassung in andern Gegenden, wo man sie
gewähren lasse. Doch auch dazu konnten sie sich nicht ent-
schliessen. Der Herzog verlangte, dass sie die Waffen nieder-
legen, und die Gesandten waren bereit, alsdann die Bürgschaft
dafür zu übernehmen, dass man nicht mit Gewalt gegen sie vor-
gehen werde. Allein es scheinen manche unter diesen unglück-
lichen Waldcnsern sich Hoffnung gemacht zu haben, dass die re-
formierten Schweizer ihnen doch noch WaffenhUlfc leisten werden.
Sie waren uneins unter sich ; die einen wollten weichen, die andern
auswandern, und die dritten im Verzweiflungskampf das Thal
verteidigen, Gewalt mit Gewalt abtreiben.
Die letztere Meinung siegte; aber uneins wie sie jetzt da-
standen, war auch die Verteidigung schwach. Unter entsetzlichen
Greuclthateu, wie sie eben nur damals möglich waren, rückten
savoyisebe und französische Soldaten ins Land. Ende April 168(3
war der Aufstand unterdrückt, und jetzt erst entschlossen sich
die meisten, aber in der allernugünstigsteu Lage, doch zur Aus-
wanderung. Der Verkauf ihrer Güter, die Mitnahme ihrer beweg-
lichen Habe wurde ihnen jetzt verweigert, sogar ihre Kinder mit-
zunehmen wollte der Herzog nicht gestatten; diese sollten ka-
tholisch erzogen werden und die entvölkerten Thäler wieder
bewohnen helfen. 1 ) Die Thätigkeit der Gesandten musste sich
jetzt darauf beschränken, den Auszug zu regeln, damit er wenig-
stens unter annehmbaren Bedingungen und iu einer das Elend
erleichternden Ordnung vor sich gehen könne. Am 11. und 12. Ok-
tober endlich kam ein Vertrag zu stände, vermöge dessen die
Auswanderer die Kinder mit sich nehmen durften.
Unter Anführung ihres tapfern Pfarrers Henri Arnaud, der
auch die Verhandlungen meistens geführt hatte, kamen nun im
') Bericht der beiden Gesandten an die Evnng. Konf. vom Juli 1*>8<».
E. A., VI, 2«, 170, und Ev;»njr. Konf. vom Sept.-Okt., ibid., 178.
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IM. i*. Die Glaubensgenossen.
15
Laufe des Jahres 1087 bei 3000 Waldenscr in die Schweiz 1 ); sie
wurden zunächst auf die reformierten Kantone verteilt, und wahr-
haft grossartig in seiner Art ist, was die Wohlthätigkeit an diesen
völlig mittellosen Flüchtlingen um des Glaubens willen gethan
hat. Die Waldenser haben das noch heute nicht vergessen. Zur
bessern Ordnung wurden die Opfer gleichmässig repartiert und
eine „Reservekasse" für die Piemontescn begründet. 2 ) Der grössere
Teil der Fremden wurde nachher durch die Bemühungen der
Städte Bern und Zürich und einiger deutschen Fürsten veranlasst,
sich in der Pfalz und in Württemberg zur Neubesiedclung der
durch den Krieg entvölkerten Gegenden niederzulassen.
Doch das war noch nicht das Ende. Zuerst wurde eine be-
deutende Anzahl durch einen Einfall der Franzosen in die Pfalz
zur Rückkehr in die Schweiz gezwungen. Andere weigerten sich
Uberhaupt, die Schweiz zu verlassen, besonders widerstrebten sie
der Ansiedelung in Brandenburg, die der Grosse Kurfürst aner-
boten hatte, so dass die Verlegenheiten für die Regierungen
immer grösser wurden. 8 )
Viele wollten einfach nicht fort, lebten in den Wäldern von
Wurzeln und Kräutern, bis man sich gezwungen sah, so gut es
ging für ihren Unterhalt zu sorgen. 4 )
Noch andere aber nährten immer unverholener die Absicht,
um jeden Preis in ihre Gebirge zurückzukehren, wohin Heimweh
und Glaubenseifer sie riefen. In einzelnen Scharen suchten sie
dies zu erzwingen. Ein Zug von 409 Personen machte von der
bernischen Vogtei Aelen aus im Juli 1088 einen gewaltsamen An-
griff auf die Brücke von St. Maurice, um von hier aus in Savoyen
einzudringen. Sie wurden daran verhindert, nach der St. Peters-
insel und nach St. Johannsen am Bielersee geführt, erklärten aber,
dass sie sich lieber totschlagen lassen, als aus der Schweiz ab-
ziehen. 6 ) Einer andern Schar von 180) Sceleu scheint dagegen
im Oktober ihr Vorhaben wirklich geglückt zu sein.')
') Nach Hottinger (III, 10%.i waren es 1113 Männer, V»öi» Frauen und
8»I4 Kinder unter lö Jahren. Verffl. Unit pieecs relative» anx Vaudois exiles
en Subse, 1(^7 8* im liull. ile In Sooiete «l liistoir»? Vaudoise, la Tour 18H.H
Nr. 4, pag. 13. Mss. H. II., IV, !• Nr. 2 der Stadt-Biblioth. Bern, enthält aus
dieser Zeit ein Verzeichnis von 1433 Namen.
7 ) K. A., VI, 2». m.
K. A., VI, 2», 211.
*> E. A., VI, 2», 241 Oktober u. November h»Wi. Im Schatt'hauscr Gebiet
hielten sich damals l. r »7H Personen in dieser Weife auf. Ibid., S. 242.
'"i E. A., VI, 2a, 221, 224, 225.
•) So klagte der Gesandte von Savoven vor der Katholischen Konf.
E. A.. VI, 2*, 23'J.
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10 (Jeschichtc der schweizeriseh-rel'ormierten Kirchen.
Die bedeutendsten Versuche dieser Art fanden indessen erst
im Sommer 1089 statt. Eiue Gruppe von 120 Personen wurde in
Schwyz beim Durchzug gefangen genommen und nach Turin aus-
geliefert, eine zweite in Lausanne zurückgehalten, eine dritte und
weit stärkere aber, die wieder von Pfarrer Arnaud geleitet war,
setzte unter den grössten Schwierigkeiten ihr Vorhaben durch.
Katholische Gebiete mussten sie vermeiden, weil sie Widerstand
gefunden hätten, reformierte nicht minder, weil die evangelischen
Regierungen nicht kompromittiert werden sollten. Sic kamen von
Schaffhausen her und vom angrenzenden Württemberg, wohin man
sie glaubte abgeschoben zu haben, und gingen von da nach
Graubtinden. Stets Uber die höchsten Pässe, ohne in die Thäler
herunterzusteigen, gelangten sie auf die Grirasel, nach Grindelwald,
nach dem Obersimmenthal und nach Saanen, von da erst au den
Genfersee hinunter. Hier angelangt rüsteten sie sich zum Ueber-
gang. Aus Biel, aus Neuenstadt und aus der Waadt stiessen
Freiwillige zu ihnen, die sich in edlem Zorn Uber die unmensch-
liche Bedrückung für die Glaubens- und Freiheitshelden begeisterten.
Andere versahen sie mit Proviant, der von allen Seiten herbei-
gebracht wurde.
In der Nacht vom 10. August 1089 schifften sie sich zu
Prangins ein, in 43 Fahrzeugen, in drei Bataillone geteilt und
unter drei verschiedenen Anführern. Glücklich landeteten sie jen-
seits des Sees und schritten nun mit unwiderstehlichem Todesmut
Uber alle Schranken der Gebirgspässe und allen Widerstand, der
ihnen entgegentrat, hinweg, bis sie wieder, freilich stark dezimiert,
doch immer noch zahlreich genug, in ihrer Heimat anlangten. Es
ist dies die sogenannte „gloricuse rentree" der Waideuser, eiue
der dramatischsten patriotisch-religiösen Thaten, welche die Welt-
geschichte verzeichnet. 1 )
Die Regierungen der reformierten Kantone hatten nicht das
Herz, dem Zuge ernsthaft Einhalt zu thnn, so wenig sie es wagen
durften, ihnen offen beizustehen im Angesicht des fortwährend
reklamierenden französischen Gesandten und der sich ebenso
beschwerenden katholischen Stände. Bern entschuldigte sich mit
„amtlicher" Unwissenheit, obwohl der Landvogt von Aelen
selbst geholfen haben soll, die Flüchtlinge mit Lebensmitteln aus-
zurüsten. 2 ) Der Rat musste sich schliesslich sogar dazu herbei-
l ) Arnaud. Ilistoire de l:i gloricuse rentrtSe des Vaudois dans» leurs val-
lees. 1710. Neudruck von 1845.
\i Verhandlungen der Tagsatzung vom Sept. HJ8'.J u. der karh. Konf.
vom 30. Sept.— 1. Okt. E. A., VI, 2», W>—
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III. i». Die Glaubensgenossen. Walden.-er.
17
lassen, einen der Freiwilligen dem Zorn der Franzosen zu opfern.
Der Hauptmann Bourgeois aus dem Waadtlande wurde wegen
seiner Teilnahme an einem letzten, verunglückten Waldcnscrzuge
hiugerichtet. Der allgemeinen Sympathie der gesamten evan-
gelischen Schweiz, die den wackern Glaubensbrüdern von ganzem
Herzen den Sieg wünschte, konnte freilich niemand Schweigen
gebieten. 1 )
Die Wiederbesetzung des Landes war allerdings nur in sehr
beschränktem Masse gelungen, die Lage der Zurückgekehrten
blieb eine äusserst bedrängte, und auch der Versuch, durch ein
Bündnis der evangelischen Städte mit dem Herzog von Savoveu
den Waideusern überhaupt den ruhigen Besitz ihrer Heimat und
einige Friedeusbürgschaften zu sichern, vermochte daran nichts
zu ändern.-) Pfarrer Arnaud, der im September H51K) in die
Schweiz kam, berichtete, dass ca. 1000 Mann an der Religion
ihrer Väter festhalten, dass sie eine kleine Republik für sich
bilden und etwa zehn Kirchen hoffen behaupten zu können. Es
wurde sofort eine Steuersaramlung beschlossen, ebenso wieder,
auf ein erneutes Bittgesuch, im Dezember
Schon 1GU8 war die Not wieder grösser als je. l'ntcr Berufung
auf die ihm durch den Frieden von Ryswick auferlegte Verbind-
lichkeit hatte der Herzog von Savoycn am 1. Juli des eben
genannten Jahres ein Edikt erlassen, durch welches den Waldensern
in den Thälcrn von Luscrne, St. Martin, l'errouse, St. Bartolome,
Praroussin und Rocheplatte jeder Religionsverkehr mit den aus
Frankreich dorthin geflüchteten Evangelischen bei schwerer Leibes-
und Lebensstrafe verboten und die französischen Flüchtlinge
selbst sofort aus Piemont ausgewiesen wurden. Die letztern
wollten, 300 Haushaltungen zählend, durch die Schweiz ihren Weg
nach Deutschland suchen, und die Gesandten der reformierten
Städte mussten wieder einmal, am ;>. September HJ'.w, darüber
beraten, auf welche Weise dieser Durchzug geordnet werden
') Mörikofer, Gesch. d. rclig. Flüchtlinge, -Jiii;— 27«. — Gatillieur, Ktrennes
nationales. Lausanne p. PJO— llt>, wo namentlich über Bourgeois einige
Nachrichten sich befinden.
•» K. A., VI,->»,:iT»I ->0. Juli hm. Doch berichtet Zehender III, '2*:i\ dass
jetzt 7oo Personen aus Brandenburg und ungefähr 2t!o aus Württemberg in
Schaffhausen angelangt und zur friedlichen Heimkehr nach Piemont nach
Comu geleitet und dass gleichzeitig die noch gefangeneii Prediger freigelaw>cn
worden seien.
! - F. A., VI, 2«, :V*\ L'T. Sept. HW\ u. 37* Dez. WM ,.
Hl oce c h, Gesch. der Schweiz. -rcf. Kirchen. Bd. II. -
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18
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
könnte, um den Flüchtlingen möglichst viel Trost und den eigenen
Bevölkerungen möglichst wenig Lasten zu briugen. 1 )
Dachte mau zuerst nur daran, die Weiterreise zu beschleunigen,
so ging nachher „der Bericht Berns Uber den erbärmlichen Zustand
dieser Auswanderer so sehr zu Herzeu", dass eine zweite Kon-
ferenz zusammentrat, und hier wurde die Befürchtung laut, „diese
Unglücklichen dürften durch möglichst schnelle Abschiebuug bei
dieser Jahreszeit deu Beschwerden erliegen und das bisherige
Liebeswerk für diese Glaubensgenossen dadurch befleckt werden".
Der Kntschluss ging jetzt dahin, dieselben wenigstens während
des Winters in der evangelischen Eidgenossenschaft ausruhen zu
lassen. Gleichzeitige Fürbitte an die niederländischen General-
staatco, den Kurfürsten von Brandenburg und an den Bischof
von London zu Händen des Königs von Grossbritannien sollten
Vorsorge für das nächste Frühjahr schaffen. 2 ) Es handelte sich
schliesslich um Personen, von denen im Januar nicht
weniger als 1002 sich in Bern aufhielten. 3 ) Teils Uber Basel,
teils Uber Sehaffhausen begaben sie sich, Alte und Kranke aus-
genommen, welche bleiben durften, nach den Niedcrlaudeu und
nach Württemberg.
Ueberhaupt war es mit den ersten Opfern keineswegs gethan ;
es bedurfte dauernder Vorkehren für die Bleibenden und zum
Teil regelmässiger Unterstützung auch für die auswärts An-
gesiedelten. In Genf und Lausanne wurden zu diesem Zwecke
die Bourses francaises 4 ), in Bern die französische Kolonie be-
gründet. 5 )
Am 18. Februar 108!) erteilte der Kleine Bat den Keligions-
flüchtlingen die Erlaubnis, sich zu einer Korporation zusammen
zuschliesseu und ihre Vorsteher zu wählen. In der alten Domini-
kanerkirche versammelten sich daraufhin die Hausväter unter der
Leitung des französischen Pfarrers MoYse Hollard aus Lausanne
Vi K. A., VI, 2*, TM u. ff.
-i E. A., VI, 2», T.'ltf 2i). Sept. Aaraui.
K. A., VI, 2». 7tv3. Im Dez. 1094 hatte Hern immer «och 7U00 Flücht-
linge ; ibid. 532. Seine Ausgaben berechnete es im Okt. KW.'i auf 40,375 Kronen
(zu y 7 Fr.i innerhalb der letzten sechs Monate. Ibid.
*) Chavanne«, Los refugies dans le pays de Vaud, 1S74. — Mörikofer,
a. a. O., 411 u. 412. — Für Hasel siehe ebenso: Hurckhardt, L. A.. Die fran-
zösischen Flüchtlinge in Hasel, in Hasler Heitr.. Hd. VII. — Le« Galerien«
Protestant* de Marseille et l'eglise franeaise de Häle 1700—1701, im Rull,
du protest. franc., IV lSTjtii. p. 370 u. ff.
: 'i Die französische Kolonie in Hern von tJouzy . Hern 1*45. ein «ehr
verdienstliches Büchlein, da« viele und zuverlässige Nachrichten enthält.
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III. 9. Die Glaubensgenossen. Refills.
Ii)
und ernauoten den letztem zu ihrem Haupte, nebst einer Anzahl
von Vertretern der verschiedeneu Gegenden Frankreichs. 1 ) Die
eigentliche Stiftung fand, nachdem der Hat diese Wahlen gut-
geheissen, am 25. Februar statt, und die erste feierliche Sitzung,
unter Anrufung göttlichen Segens, am 4. März. Die Kolonie genoss
unter der Oberaufsicht der „Exulanten- Kammer" weitgehender
Autonomie nach Art der bernischeu BUrgergemeinden. Pfarrer
Hollard ist 1725 gestorben uud soll sich grosse Verdienste er-
worben haben um Ordnung, Zucht und Einigkeit unter den durch
gemeinsamen Glauben und gemeinsames Unglück Zusammen-
geführten. 2 ) Seit 1700 wurde der Pfarrer noch durch einen Heller
unterstützt. In Zürich, wie iu Basel, wurden seit 1685 französische
Pfarrstellen errichtet. 3 ) Ucbeln Eindruck machte es freilich auf
die opferbereiten Bewohner von Basel, als 1082 die beiden fran-
zösischen Prediger unter sich iu Streit gerieten und wegen
Aergernis bei der Abendmahlfeier cutsetzt werden mussten. 4 )
Für einen Teil war damit gesorgt, aber noch blieben viele
andere heimat- und mittellos; für diese waren immer noch be-
deutende Zuschüsse nötig; 1088 verrechnete Zürich 606(5, Bern
8647 Gulden für die Kefugies 5 ), uud nach den Verhandlungen
der evangelischen Konferenz vom Dezember 1696 musste der
sonst jedes Jahr zusammengelegte Gesamt-Bctrag von 40,000
Franken in Anbetracht der wachsenden Bedürfnisse auf 48,000
Franken erhöht werden. 0 ) Die Steuerforderungeu nahmen kein Ende.
Es kann nicht wundern, dass nunmehr der Wunsch nicht mehr
zu unterdrücken war, die Franzosen los zu werden. 7 )
! ) Nämlich: je zwei au» Languedoc und Dauphinc, je einer aus Burgund,
aus der Kresse, aus der Stadt Paris und aus dem Vivarais.
*) Ein Verzeichnis der französischen Pfarrer und Helfer in Kern von
1687 bis 1824, nebst einer Sammlung von Beschlüssen betreffend den fran-
zösischen Gottesdienst, enthält Mss. II. II., XI, 44 (Nr. 10* der St.-». Bern.
') Junod, Histoire de 1'EglUe franeaise de Bäle, im. - Wir/., K. u.
Seh. in Zürich, I, GG.
*) Ochs, VII, 313.
») E. A., VI, 2a, 21G.
•) E. A., VI, 2», G3H. Damit stimmt wohl auch eine zweite Angabe,
welche 1G'J8 von 24,000 dulden spricht. Uünr eine Kollekte von 16!>7 siehe
Mörikofer, a. a. 0., 430.
7 ) Dass dieser natürliche Wunsch doch nicht von allen geteilt worden
ist, beweisen die wahrhaft rührenden Gebetsworte, mit welchen Karl Manuel,
Mitglied der 200 von Bern und Schultheis» zu Thun, den Abschied von seinen
Gästen in sein Tagebuch eingetragen hat. Kalender von IG'.«!», im Privat-
besitz der Familie, jetzt iu der St.-B. Bern.*
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Geschichte der schweizerisch-ret'ormierten Kirchen.
Allein daran war nicht zu denken. Die Hoffnung, dass durch
den europäischen Friedenssehluss Frankreich für die Ausgetriebenen
wieder geöffnet werden möchte, war gründlich getäuscht worden,
und im Jahre 1703 begann im Gegenteil ein weiterer Znfluss in-
folge neuer Verfolgung, diesmal in dem Fürstentum Orange. Am
28. März 1703 wurde das bisher privilegierte, weil dem Geschlechte
der Oranicr gehörende Gebiet von den königlich französischen
Truppen besetzt, den Reformierten die fernere Ausübung ihres
Gottesdienstes untersagt und den Widerstrebenden der Befehl
erteilt, innerhalb dreier Monate das Land zu verlassen. 1 )
Ihren Predigern, Charles Petit und Jacques Chion, welche
am 10. August in Aarau die evangelische Konferenz um Hülfe
anriefen, folgten bald 2000 Auswanderer nach. Davon blieb die
Hälfte in der Schweiz, nämlich 2ö0 in Zürich, 3ö5 in Bern (Wandt),
130 in Basel, HO in Schaffhausen, ßO in St. Gallen, je 20 in Biel
und Mülhausen und 30 in Neuenburg.-) In Genf und in Bern
wurden deshalb 1707 noch eigene Proselyten-Knmmern für nötig
erachtet. Die meisten zogen nach etwas mehr als einem Jahre
ebenfalls nach Brandenburg, nachdem man für Reise und Aus-
rüstung noch 3700 Reiehsthaler zusammengelegt hatte. 3 ) Noch
1708 wurde eine Gabe von 800 Gulden für Piemontesen und
Franzosen beschlossen.*)
Dies alles unter dem beständigen Gefühl drohender Ungnade
von Seiten des französischen Königs, der durch diese Handlungs-
weise den Erfolg seiner Befehle bedenklich gekreuzt und das
Bewusstsein seiner Omnipotcnz empfindlich gestört sehen musste.
Der Bau der Festung Hüningen, unmittelbar vor den Thoren von
Basel, hatte 1 «»*»() seinem Unwillen unverkennbaren Ausdruck
gegeben/') Gegen diese Gesinnung des Nachbarn, von welchem
nicht nur der Ehrgeiz der Staatsmänner, sondern ebenso die
Zukunft der Offiziere und der Wohlstand der Kautleute abhängig
war, konnte die Freundschaft mit England und mit Brandenburg
weder Schutz noch Ersatz darbieten. Die Unterhandlungen über
'j K. A., VI, 2», lo'.ty. — IA'-mi^ration de* Protestant* de la prineipaute
d'Orange, im Bulletin du prot. franc... tonio XIX n. XX der ± Serie. —
Zehenders K.-<;., IV, 41.
,J i F.. A., VI, •>», imi, HYM.
3 , K. A., VI, 2*, UM— 1158. 8chlus>rochnunfr betreff, die oranischen
Flüchtlinge, ebenda*., S. 1 •-<*>. Kin Verzeichnis der Kirehcnkollckten in Zürich
für die Verfolgten von Jf!2i'— 1755 enthalt Mss. II. II.. X, KS Nr. 1 ; der St.-U.
Bern.
■'. k. A.. vi, 2*. im.-».
K. A.. VI, 2«, :57:5.
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engere Verbindung, H505 und lüDO mit England, und 1080 mit
dem Kurfürsten, kamen nie zum Abschluss. Nur die Aufnahme einer
besondern Fürbitte Mir „die britische, schottische und irische
Kirche" iu das liturgische Kirchengebet gab Zeugiiis dafür, wie
nahe man sich innerlich fühle. 1 )
Die Grösse der materiellen Opfer Air die Glaubensgenossen
kann nur richtig gewürdigt werden, wenn wir uns erinnern, dass
die evangelischen Kantone zur gleichen Zeit auch noch von den
deutschen Staaten her mannigfach um Heistand angerufen worden
sind. Es ist nicht gestattet, hier eine vollständige Zusammen-
stellung dieser Unterstützungsgesuche zu geben, welche in dieser
Zeit an die evangelischen Konferenzen gelangt und hier behandelt
worden sind. Nur weniges mag angedeutet werden. Abgesehen
von dem Pfalzgrafen von Heidelberg, der 10t >f> und HM3 noch
ausdrücklich Kricgshülfe gegen seine Bedränger, „um der Religion
willen", in der Eidgenossenschaft suchte 2 ), werden nur Geld-
beiträge verlangt für den Bau von Kirchen uud Schulen, für den
Unterhalt von Predigern und Lehrern. Es erscheinen die Namen
folgender Ortschaften oder Länder: Baden, Baireuth, Berlin,
Brandenburg, Braunschweig, EUrth bei Nürnberg, Hanau, Hannover,
Heidelberg, Hessen -Darmstadt, Hornbach, Isenburg -Büdingen,
Kassel, Leipzig, Magdeburg, Murkirch im Elsass, Moosbach, Speyer,
Thorn in Polen, Neustadt an der Hardt, Wetzlar, Wiihclmsdorf
im Nassauischen, Wolfsheim bei Strassburg, Worms und Zwei-
brücken. Bald handelt es sich um protestantische Gemeinden
im katholischen Lande, bald um reformierte in lutherischer Um-
gebung, bald wieder um französische Kolonien iu deutschsprechender
Gegend. Au einige Kirchen im Allgäu (Grünenbach und Herbis-
hofen) und an die Waldenser- Ansiedelungen in Württemberg
wurden bestimmte Subsidicn jedes Jahr ausgerichtet. 3 )
Die einzelnen Beträge sind zum Teil recht bedeutend ; sie
gehen von 100 Gulden bis auf 3000 Rcichsthaler. Eine Berechnung
liegt nicht in unserer Absieht, sie wäre auch ohne Willkür nicht
möglich. Eine Schlussrechnung Uber die amtlichen Ausgaben bis
1099 nennt die mit Bücksicht auf den damaligen Geldwert ganz
enorme Summe von 230,000 Gulden, und diese gilt nur für die
französischen Flüchtlinge allein. 1 )
•> E. A., VI, 2*, 3G0 i28. Aitfr.
»j K. A., VI, 2*, KU.
») K. A.. VI, 1, u. VI, 2 1 1041^—1712...
*) E. A., VI, la, 8SJ.
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I
22 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Es war für die reformierte Schweiz eine schwere, aber eine
grosse und — man darf es sagen — in ihrer Art ruhmvolle Zeit.
Erst nach langen Jahren zeigte es sich, dass die Opfer, die man
aus Teilnahme fllr die Glaubensverwandten gebracht, auch Segen
tragen für das Land. 1 ) Hatte Frankreich sich durch diese Ver-
folgung einer grossen Zahl seiner besten und zugleich wohl-
habendsten Bewohner beraubt, so hat die Schweiz damit einen
mächtigen Zuwachs gewonnen. Auch diejenigen, welche ihr Ver-
mögen hatten zurücklassen mllssen, brachten ihre Intelligenz, ihre
Bildung, ihren Fleiss und ihre Betriebsamkeit mit und trugen
bald das Ihre bei zum Reichtum des Landes. Nach Zürich wurde
die Seidenindustrie aus Lyon herverpflanzt, und auch Bern bat
fühlbaren Aufschwung an Gewerben, an Fabriken und Handels.
Verbindungen erfahren. Freilich fehlte es eben deshalb auch nicht
ganz an kleinlichen Beschwerden Uber Benachteiligung der Landes-
kinder und erschwerte Konkurrenz.
Als Geistlicher hat namentlich der Franzose Samuel d'Aubigne
der Schweizer Kirche Dienste geleistet. Er wurde 1609 Pfarrer
in Renan im St. Immerthal, 1695 zu Bevilard. In Renan ist er
gestorben, und eine Grabschrift zeugt von der ungewöhnlichen
Achtung, welche der hochgebildete Mann sich durch hingebendes
Wirken in rauher und dürftiger Gegend erworben hat. 2 )
Theodor Morlot, der Sohn des aus Frankreich eingewanderten
und in Bern Stadtarzt gewordenen Marc Morlot 3 ), hat „aus Dank-
barkeit für die Rettung aus dem greulichen Papsttum und dessen
Finsternis 14 in seinem Testamente vom 11. Juni 1656 den Geist-
lichen des Münsters und der französischen Kirche in Bern ein
Vermächtnis bestimmt „zur Erhaltung und Fortpflanzung des
Predigtamte8 w .
Neben diesen erhebenden Beispielen von Ucberzeugungstreue
und religiösem Solidaritätsgefühl stehen andere weniger erfreu-
liche Erscheinungen. Der Glaubenshass wurde durch die ge-
schilderten Vorkommnisse eher gereizt als gemildert. Es gab Be-
kehrte, aber auch Apostaten.
Hans Jakob Ruegg, Pfarrer zu Stadel, der 1663 schenkungs-
weise das Bürgerrecht der Stadt Zürich erhalten hatte, begab sich
1676 nächtlich mit seiner Familie nach Baden und dann nach
l l Der EinHuss der fremden religiösen Flüchtlinge auf die Züricher
Kirche. Neujahrsblatt der Hülfrgcsellschaft für 1845.
*i Lohner, a. a. 0., II, tm.
"j Kettig, G., M. M., Lebensbild eine» protestantischen Flüchtlings. Bern
1880 (Renier Alpcnrosenj.
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23.
Luzern, wo er seinen Uebertritt crklürte. Peter Dännler, Helfer
im berniscben Saanen, wurde KJ7G aus nicbt bekannten Ursachen
entsetzt; er begehrte jetzt seine Aufnahme in die katholische
Kirche und soll in Mailand gestorben sein. Den nämlichen Schritt
that auch Samuel Haller, Pfarrer zu Maikirch, nachdem er 1G99
wegen Ehebruches sein Amt verloren hatte; er kehrte aber nachher
wieder um. 1 ) Inzwischen war 1(380 in Zürich wieder einmal eine
Judentaufe gefeiert worden. 2 )
10. Die Wiedertäufer.
Bei der allgemeinen Versteifung und Versteinerung der kirch-
lichen Lehr- und Lebensformen, in denen nationale Rücksichten
die individuellen nicht nur Uberwogen, sondern geradezu ver-
drängten, konnte das streng festgehaltene Ideal des persönlichen
Christentums nur in einer von der Kirche getrennten Religions-
gemeinschaft, einer verfolgten Sekte, fortleben, in den Wieder-
täufern. Von ihnen ist auch im XVII. Jahrhundert immer wieder
die Rede. Zunächst war es diesmal Zürich, das sich mit diesen
Leuten beschäftigen musste. Sie hatten ihren Sitz hauptsächlich
in der Gegend von Wädischwyl und von Grüningen. Einige Täufer
wurden 1613 zur Deportation auf die Galeeren verurteilt. Die
meisten konnten auf der Reise in Solothurn entfliehen, aber Hans
Landis wurde am 11). September 1(514 hingerichtet^) Als Grund
wird angegeben, derselbe sei ein gemeiner Laie und Bauersmann,
habe sich aber unberufen und gegen die Mandate und gegen die
Satzungen der christlichen Kirche das Predigen, Taufen, Ehe-
einsegnen u. s. w. angemasst und solche Dinge gelehrt, durch die
das Band des Eides zwischen der Obrigkeit und den Unterthancn
zerrissen und das Volk von der Verteidigung des Vaterlandes
mit bewehrter Hand wider feindliche Gewalt abwendig gemacht
werde. 4 )
Als der Züricher Gesandte darüber in der Evangelischen Kon-
ferenz vom 2. März 1616 in Aarau Bericht abgestattet und die
Verbündeten um Meinungsäusserungen bat. fügte er bei, ein ge-
wisser Boll von Stein, der sich seit einigen Jahren im Berner-
') Er erhielt deshalb eine sehr sonderbare Grabschrift, welche in Stein-
mniler8 „Jahrbücher für Religion und Sitten* (18261, I, 229, abgedruckt ist.
*) Mk*. H. H., VI, , r >4 (Nr. lf» der St.-R Bern.
») Müller, Täufer. S. 105; darüber: Mss. H. H., X, 67 Nr. 5).
M E. A., V, 1«, 1233-1234.
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24 (Jeschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
gebiet aufhalte uud jetzt wegen seiner Täuferei in Bern in Ge-
fangenschaft sei, habe in Basel ein Büchlein drucken lassen, in
welchem jede Bestrafung um des Glaubens willen als etwas
Unchristliches bezeichnet werde.
Bern erwiderte : Auch auf seinem Gebiete hätten sich Täufer
gezeigt, sie haben sich indessen vermindert, indem einige von
ihrem Irrtum abgestanden, andere verwiesen worden seien. Was
die Galeren-, oder Leibes- und Lebeusstrafen Uberhaupt betrette,
so fiude Bern es nicht angemessen, diese Leute auf die Galeeren
unter so viel gottloses Gesiudel zu schicken. Zürich könnte bessere
Mittel anwenden, z. B. die Täufer in besondere Häuser einschlicssen,
ihnen gute BUcher geben und sie durch Gelehrte von ihrem Irrtum
Überzeugen. Wenn dagegen einer sicli durch Gotteslästerung ver-
gehe, dann trage man auch in Bern kein Bedenken, ihn au Leib
und Leben zu strafen.
Eine Hauptursache für das Auftreten der Sekte glaubte der
Bote von Bern — es war der Schultheiss Franz Ludwig v. Erlach
vou Spiez — darin erblicken zu müssen, dass seit einiger Zeit
junge untaugliche Leute aus Gunst zum Kirchendienstc zugelassen
werden. Die Zunahme der Täufer werde am sichersten verhütet
durch Einführung einer ^gemeinen Reformation", sowohl in welt-
lichen als ganz besonders in geistlichen Dingen.
Basel erklärte, dass es ebenfalls, doch weniger, mit den Täu-
fern zu kampfer habe, und Schatt'hausen war der Ansicht, dass
die bezügliche Uebereinkunft vou 1 585 genügen sollte in Ver-
bindung mit einer gründlichen Beseitigung der Missbräuche in
Staat und Kirche, die dem Volk Aergcrnis geben. ) Es scheinen
auch schriftliche Gutachten eiugeholt worden zu sein-), ein wirk-
liches Ergebnis hatte die Verhandlung nicht.
Vielleicht, um dieser Meinungsverschiedenheit willen sah sich
Zürich veranlasst, im Jahre 1639 seinen Standpunkt öffentlich zu
rechtfertigen in einer Druckschrift. 3 ) Inzwischen war man aber
') E. A , a. a. 0. (2. März UJIGi.
■< „Gutachten des ehrw. Ministcrii zu Ba.sel und Schaffhausen auft" die
Frage, die ehrw. Ministerium zu Zürich an .sie gethan, ob mau mit gutem
Keeht die Halsstarrigen und Widerspenstigen Wiedertäufer am Leben strafen
und enthaupten oder auf die Galeere verschicken möge." Von 1G10. lateinisch.
Mss. IL. II. VIII, 52 <7>, der Stadt-Bibliothek Bern.
3 ) „Wahrhafter Bericht unser des Bürgermeisters u. s. w. der Statt
Zürich, worinnen grundtlich dargethan wird jüngster unserer Handlungen
gegen den Wiedertauft'ern eigentlicher anlas» u. 8. w." Zürich 1G3H, -1° Haller,
Bibl. der Sehw.-Gesch., III. Nr. a««»;-. Damals waren 20 Täufer in Zürich im
Gefängnis Octcnbaeb.
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III. 10. Die Wiedertäufer.
25
auch in Bern von den humanen Grundsätzen abgekommen. Zwar
versuchte es der schon früher genannte originelle Kudolf Philipp
Forer, als Pfarrer von Langnau, 1021, mit den Mitteln verständiger
Belehrung und freundlichen Umgangs zu wirken 1 ), allein er fand
schwerlich viele Nachahmung. Das ungefähr zur selben Zeit im Em-
menthal entstandene „DUrsrlltilied u preist einen „Märtyrer", Namens
Baumgartner, und 1(525) wurde ein Täufer auf die Folter gespannt,
weil er sich weigerte, seine „Lehrer" zu nennen. 2 ) Am 17. Januar
1640 gingen denn auch neue Mandate ab iu die bernischen Aemter
Aarwangeu, Aarburg, Brandis, Trachsclwald, Thun, Signau, Lenz-
burg und Zofingen, welche strenge Bestrafung anbefahlen, und es
begann eine neue Verfolguugsperiode, welche so hart und auf-
fallend war, dass die Kunde auch ins Ausland drang, die Amster-
damer Mennoniten zur Ftlr bitte bewog und zu einem Austausch
polemischer Schriften führte. Die 1644 und 1047 im Auftrag der
Berner Obrigkeit durch die Theologen Marx Riltimeyer und Heinrich
Hummel mit den Täufern gepflogenen Unterredungen und Ab-
hörungeu bieten mehr Beiträge zur richtigen Würdigung der
Sekte, als zur Rechtfertigung des gegen sie eingeschlagenen Ver-
fahrens. 3 )
Man wird nicht ungerecht sein dürfen. Die Weigerung, die
bürgerlichen Pflichten und allfalligeu republikanischen Aemter zu
übernehmen, Kriegsdienste zu leisten, vor Gericht die verlangten
Eide zu schwören, die Ehen kirchlich einsegnen und dadurch ge-
setzlich anerkennen, die Kinder von den geistlichen Beamten
taufen und damit in die Bücher einschreiben zu lassen, solche
Weigerung war freilich etwas, was aller Staatsordnung zuwider
lief und der Obrigkeit sowohl, wie der Ubergrossen Mehrheit des
Volks stets als unerträgliche Widerspenstigkeit vorkommen, zu immer
grausamem Anstrengungen zwingen musste. Der Verdacht, dass
wiedertäuferischc Ideen beim Bauernaufstand von 1653 mitbeteiligt
seien*), weckte neue Ungeduld, und da zugleich verlautete, dass
die unbequemen Leute wieder stark im Zunehmen begriffen seien 5 ),
') Ein Beitrag zur Geschichte der Wiedertäufer, im Archiv des bist. V.
Bern, Bd. XII. Vergl. Müller, Täufer, S. 119.
*\ Müller, Täufer, 8. loT>.
*> Ibid., S. 10") und 106. Man vergl. auch E. A, V, 2», 1157 (17. Januar
1640», 117<J (7. August 1640:; 1J84 (5. Juli bis 1. August 104*».
*) Es wird behauptet, da«» auch der Anführer der Berner Bauern, Nikiaug
Leuenberger, einer Täuferfamilie angehört habe; ein Nachweis fehlt.
5 ) In Eggiwyl seien 50 Täufer, die nie zur Predigt gegangen, in Leu/,
bürg 60. Ein Gutachten des Konvents vom 21. April 165«) ist bei Müller er
wähnt. (Täufer, S. KJSi.
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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
so cnt8chlo8s man sich zu Gewaltmassregeln wider dieses „odium
generis liumani". Am 4. Januar 1G59 begann die Thätigkeit einer
besondern Behörde, der „Komittierten zum Täufergeschäft", später
„Täuferkammer" genannt, und am 9. August 1059 wurde ein
„Täufer-Mandat" erlassen, welches die frühern Strafbestimmungen
teils erneute, teils noch verschärfte. Zwölf Täuferlehrer wurden
ins Zuchthaus gesteckt 1 ), andere mit Verweisung und Vermögens-
entziehung bestraft, und jetzt kam auch die früher als unmensch-
lich verworfene Galeerenstrafe, die Deportation als Rudersklaven
nach Neapel und nach Sardinien, als Verzweiflungsmittel in An-
wendung.
Die Art, sich dieser lästigen Menschen zu entledigen, war
eine höchst eigentümliche. Der „Schwellemeister" erhielt den
Auftrag, für ein grosses Schiff zu sorgen; dann wurden alle die,
die nicht gehorchen wollten, mit einander auf das Fahrzeug ge-
bracht, so auf der Aare bis nach Brugg geführt und dort Uber
die Grenze geschickt mit der sogenannten Urfehde, d. h. unter
dem feierlichen Versprechen, das Land nicht wieder betreten zu
wollen und unter Androhung sofortiger Hinrichtung für den Fall,
dass dem zuwider gehandelt würde.
Das Verfahren niusste Mitleid erregen, so besonders wieder
in den Niederlanden, wo längst der Grundsatz der Glaubens-
freiheit und Duldung freier kirchlicher Gemeinschaften anerkannt
war und die holländischen „Taufgesinnten" einen gewissen Ein-
fluss auf die öffentliche Meinung ausübten. Sie begnügten sich
diesmal nicht mit Schreiben. Im Juni IG(>0 langten einige Ab-
geordnete in Bern an aus Amsterdam und Rotterdam, um namens
der dortigen Mennonitengemeinden und mit offizieller Empfehlung
der „Staaten" Fürbitte einzulegen für ihre Glaubensverwandten,
die den Staatsgesetzen in allem gehorchen, was nicht gegen ihr
Gewissen streite, darum auch als Bürger geschätzt und geschützt
werden sollten. Man geleitete die Abgesandten ins Zuchthaus,
damit sie selbst mit den Gefangenen reden und sie zum Gehorsam
gegen die Obrigkeit mahnen. Der Erfolg befriedigte nach beiden
Seiten wenig, und unverrichtetcr Dinge kehrten die Holländer,
nachdem sie in gleicher Weise auch Zürich besucht hatten, wieder
zurück. 2 )
Später wiederholte sich diese Intervention noch einmal. Die
mit der reformierten Schweiz eng verbündete Regierung der
holländischen Generalstaaten selbst kam mit eiuer schriftlichen
'.. Die Xnmen derjelben bei Müller. Täufer, S.TO.
? Nähere« darüber bei Müller, Täufer, S. 1(57.
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III. 10. Die Wiedertäufer.
27
Vorstellung (vom 26. Februar 1601), welche sich auf die Harmlosig-
keit der nichts weniger als rebellisch gesinnten Leute berief. Die
Antwort verwies umgekehrt auf den Eigensinn, die Hartnäckigkeit
und Unbelehrbarkeit der Wiedertäufer, bei welchen erfahrungs-
gemäss weder Geduld noch Strenge zum Ziele fllhrc und nur völlige
Ausrottung dem Lande Kuhe schaffen könne. 1 ) Jede Fürsprache
um Duldung oder nur um Milderung der Strafen wurde abgelehnt,
und zwar — lehrreich genug — beinahe mit der nämlichen Be-
gründung und zum Teil sogar in ganz ähnlichen Ausdrücken, wie
Ludwig XIV. oder der Herzog von Savoyen die Schweizer Ge-
sandten heimschickte, wenn sie sich Uber die Grausamkeiten gegen
Hugenotten und Waldenser bescb werten. 2 )
So haben wir denn die äusserst beschämende Thatsache zu
berichten aus dieser ungemütlichen Zeit, dass die reformierten
Stände, während sie glaubenseifrig und opferfähig für ihre kirch-
lichen Freunde im Ausland eintraten, gleichzeitig einen Teil ihrer
eigenen Unterthanen verfolgten oder aus dem Lande trieben und
sich so offenkundig des gleichen Fehlers schuldig machten, Uber
den sie sich bei andern bitter beklagten.
Die Schuld fällt nur in sehr bedingtem Sinne der Kirche und
ihren Dienern zu. Nicht bloss einzelne Geistlicbe mahnten ab von
allen Grausamkeiten; ein Gutachten des bernischen Konvents vom
26. Juni 1667 3 ) beweist, dass die höchste kirchliche Behörde weit
davon entfernt war, die von Staats wegen eingeschlagenen Wege
für die richtigen zu halten; spricht doch der erste Artikel dieses
Aktenstückes mit achtungswertem Freimut den Wunsch aus: r dass
die Herren Amtleute gegen die Wiedertäufer mehr Freundlichkeit
und Bescheidenheit erzeigen, besonders bei Handhaftung derselben,
und nicht so sehr auf ihr Gut oder Geld sehen, ob welchen Ex-
torsionen und neuen Erfindungen von Strafen sie, die Täufer, sich
heftig beklagen, wodurch sie keine grosse Lust bekommen, sieb
zu uns zu bequemen." Noch merkwürdiger durch die Berufung
auf das Menschenrecht der Gewissensfreiheit ist eine andere
') Bei Zebendcr, Kirch.-Gcsch., III, 223—220 und 248—250, sind auch diese
Schreiben, mit den Antworten vom 15. Juni 1600 und 21. Dezember 16C>H, ganz
mitgeteilt.
*) Müller, a. a. 0., S. 173—104. Diese Analoge ist auch den Zeitgenossen
keineswegs entgangen, sie wurde in einem Gutachten der Geistlichkeit aus-
drücklich abgelehnt: „Die Reformierten in Frankreich sind des Königs ge-
treueste Unterthanen, die daher dem Königreich sehr nützlich, die Wieder-
täufer aber unserem Vaterlande sehr schädlich." Mss. H. II., VIII. 52 (I i,
Stadtbibl. Bern.
*) Mitgeteilt im Auszuge bei Müller, a. a. 0., 137 u. ff.
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♦28 Geschichte der schwrizerisch-refunnierteii Kirchen.
kirchenamtliche Schrift, welche den Pfarrer Abraham de Losea,
cineu auch sonst durch Bildung und Besinnung hervorragenden
Mann, zum Verfasser hat 1 ): „Conscieutia u , heisst es hier, „pro-
prium Dei territorium. Das Gewissen gehört eigentumlich Gott
zu. Hcligio ist des Friedens Freund und mag nicht leiden, dass
man zu ihrer Propagatiou das Schwert zeuche, Blut zu vergiessen.^
— ,,Als der Herr Christus seine Jünger ausgesandt, da hat er zu
ihnen gesprochen: Gehet aus in alle Welt! Es stehet nicht, dass
wenn sie sich nicht wollen unterweisen lassen von uns oder sich
weigern, die Taufe anzunehmen, dass wir sie sollen bei der
Obrigkeit verklagen, sie anstiften, sie aus dein Lande zu jagen,
mit Kuteu schmelzen, Zeichen aufbrennen und was dergleichen.
Das wird uns, die wir Diener des Geistes sein sollen, nirgends
anbefohlen, aber wohl ernstlich verboten."
Allein solche Stimmen fanden wenig Beachtung bei den er-
zürnten Magistraten, die ihre Autorität nicht missachtet sehen
wollten. Es wurden zwar die Beamten von ärgerlichen Geld-
erpressuugeu abgemahnt, das am 8. September UJ70 proklamierte
Täufer-Mandat dagegen zeigt in seinen Bestimmungen eher noch
grössere Harte, indem jetzt auch diejenigen als strafbar be-
zeichnet wurden, welche Täufer bei sich aufnehmen oder zu
Täuferversammlungen Kaum geben würden in ihren Häusern und
Scheunen. Zwölf Sektircr wurden zu den Galeeren verurteilt,
sechs derselben wirklich nach Venedig geliefert, nachdem zwei
sich zum Gehorsam bekehrt und vier freiwillig das Land verlassen
hatten. 2 )
Noch im gleichen Jahre fand eine starke Auswanderung
statt, teils nach Holland, teils, mit Unterstützung durch hollän-
disches Geld, nach dem Elsass und der Pfalz. In letzteres Land
sollen sich bei 700 Personen gewendet haben.
Im Jahre begann der Sturm indessen von neuem. Nach-
dem schon früher das Burgdorfer Kapitel die Erklärung abge-
geben hatte, dass in der kleinen Gemeinde Schauguau inuert
Jahresfrist neun Personen aus der Kirche ausgetreten scieu, ja
dass in andern Ortschaften „die ganzen und die halben Täufer
vielleicht die Mehrheit bilden^, musste jetzt der sehr mild ge-
sinnte Pfarrer Moschard zu Langnau das Geständnis ablegen:
') Ebenfalls bei Müller, a, a. 0. u. 140 ft". De Lo.sea, £C!*torben 101KJ als
Pfarrer zu Thuu, war ein Kenner der Geschichte; wir besitzen von ihm
*'inif,'e kirchenhietorische Akten-Sammlungen, die zu den wertvollsten dieser
Art aus der Zeit gehören. Utber ihn Stcinmüllers Jahrb., ISl'7, S. l.">s.
? ) E. A., VI, 1», 818.
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III. 10. Die Wiedertäufer.
Jedermann sei den Täufern so wohl gewogen, dass man es un-
gern hören wllrde, wenn er, der Pfarrer, wider sie predigen
wollte. 1 ) Dem Einfluss einer stark verbreiteten nnabaptistiseben
Litteratur s ) und der Täuferlieder, über deren „unanständiges
Singen" geklagt wurde, vermochte weder die lateinische Abhand-
lung des Pfarrers Daniel Salehli in Eggiwyl, noch der wohl-
gemeinte „Probierstein des Täufertums 5 ) von Georg Thormann,
Pfarrer zu Lützelflüh, mit Erfolg entgegenzuwirken.') Der Rat
verlangte wieder ein neues Gutachten von der kirchlichen Be-
hörde 5 ) und verfasste wieder ein neues Mandat, am 20. bis 27.
Februar Hj'.'.V), dessen Geist durch den Titel deutlich genug ge-
kennzeichnet ist : „Ordnung, wie wider die Wiedertäufer, als un-
gehorsame, verführerische und widerspenstige Leute, verfahren
und dieselben abgeschafft und gestraft werden sollend." Es be-
fahl eine ausserordentliche Huldigung vor eigenen Katsboten, Ver-
bannung der sich Weigernden, ewiges Gefängnis für Greise und
Frauen, die man nicht fortschicken kann, und endlich Stellung
von Geiseln durch die Gemeinden, um diese zu strenger Exekution
der Vorkehren zu zwingen
Die Thatsachcn sprechen: Wie das katholische Frankreich
in seinen Ilugenottenfamilien den besten Typus der Franzosen
mit der Wurzel aus/ureissen versucht hat, so wurde auch das
konsequente Staatskirehentum der reformierten Schweiz, im ein-
seitigen Drängen auf rniformitüt und gesetzlichen Gehorsam,
dahin getrieben, gerade diejenigen Bürger und Christen unbarm-
herzig von sich auszustossen, die durch ihre Tugenden der Red-
lichkeit und Ehrbarkeit, der Einfachheit und des stillen Arbeits-
M Müller, a it. <)., I_>7.
J i Ks ist die Hede von einem Evangelium Nicodemi vom Leiden Christi,
von HiSl; ebenso werden genannt: der sogenannte ,. Aussbund", als Haupt-
erbanungs- und Bekenntnisblich der holländischen Täufer, und eine Ausgabe
des Neuen Testaments mit „gefährlicher und gefälschter Feocrset/.ung", ge-
druckt UJ.S7 in Hasel. Nach Me/.ger 'S. :*.>2 haben die W., welche die
Piskarorbibel ihrerseits als getälscht verwarfen, im Jahre l»i s l die alte
Züricher lebersetzung • Froschauerbibel i in Hasel neu drucken lassen. Sollte
das gar die Nämliche sein?
:, i Hern 1M3, in 1»'.".
*i Die schon erwähnte Handschrift der St.-B. Hern, Mss. II. II., VIII,
;*>_> Nr. »;;{ u. <Uj enthält auch einige lateinische Hriefe der beiden eben Ge-
nannten über die Täufersache, von IWXi.
■'•> Trechsels Heitr. Hern 1*11 s Heft I, 133.
'•; Zeheuder erwähnt auch ein solches von li»l«3, welches Kinziehung des
Vermögens der Täufer zu Händen der Kirchcngiitcr anordnete.
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30
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
fleisses dem Ideal, das mau erstrebte, noch am ehesten entsprochen
hätten.
So er.det dieses Kapitel, hinweisend bereits auf die Not-
wendigkeit, von einem System abzugeheu, das seine Aufgabe erfüllt
hatte, jetzt aber der Zeit und dem erreichten Kulturzustande nicht
mehr angemessen war.
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IV. Die Auflösung des Staatskirchentums.
i. Der Pietismus.
Die Hoffnung der Kirchenpolitiker, die christliche Wahrheit in
einer unantastbaren Lehrforniel für ein und allemal festhalten zu
können, erfüllte sich trotz ihres scheinbaren Sieges nicht. Das Gegen-
teil war der Fall. Bald nachdem der Versuch einiger Theologen,
die in Bekenntnis und Gesetz versteinerte Kirche wieder mit dem
wirklichen Leben zu verbinden, erfolgreiche Abwehr geweckt und
noch grössere Versteifung iu der „Formula consensus" zur Folge
gehabt, zeigten sich auch die ersten Spuren eines wesentlich
anders gearteten religiösen Lebens, das nun, anfangs auch nur
Verfolgung provozierend, sich allmählich zu immer entschiedenerem
Einfluss emporrang und dann, nach mancherlei der Zeit ange-
passten Wandlungen, schliesslich zur Auflösung des alten Staats-
kirchentums und der Bekenntuisfrörninigkcit gefuhrt hat.
Die neue Richtung ging nicht, wie der Amvraldismus, von
der Lehre aus, sondern vom Leben selbst, deshalb auch nicht
von den Theologen, sondern weit mehr aus den Laienkreiseu
und aus der Mitte des christlichen Volkes. Es handelte sich in
keiner Weise um eine Acnderuug des Bekenntnisses, um Neu-
bildung dogmatischer Begriffe, weder um die Lehre vom Abend
mahl, noch um das Dogma vor. der Prädestination; weder christo-
logische noch philosophische Schuldoktrincn waren hier in Frage,
sondern einzig und allein die unmittelbare Anwendung der Lehre
und des Glaubens auf die Gesinnung und den Lebenswandel,
also das eigentliche Centrum der sittlichen Religion, erst späterhin
teilweise auch das Verhältnis der Kirche zu Staat und Gesell-
schaft. Gerade im Gegensatz zu den theologischen Spitzfindig-
keiten der Bekenntnisse, denen man geringen Wert beilegte, sollte
nun wieder Ernst gemacht werden mit dem, was man glaubte.
Der Glaube ist eiue Ucbcrzeugung, die nicht im Verstände bleibt,
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32
Geschichte der schweizerisch-reformiertcn Kirchen.
sondern auf das Gemllt wirkt, und deshalb zugleich eine Ge-
sinnung, welche von innen heraus das Handeln bestimmt, ohne
äusseres Gesetz, d. h. ohne auf Befehl und Strafdrohungen der
Obrigkeit zu warten. Glaubenslehre und christliche Sitte sollen
wieder ihren innern Zusammenhang finden in der Herzensfrömmig-
keit, — das ist der Gedanke, der hier zu seinem Rechte kommen
wollte, der sich aber, vielleicht nur, weil im Gegensatz zum
öffentlichen Kirchenwesen stehend, teilweise in auffallenden Formen
und exccntrischcn Bahuen bewegte. 1 )
Dadurch zeigt sich der Pietismus, trotz des angedeuteten
Unterschiedes, doch zweifellos als eine Fortsetzung jener Dogmen-
erweichung, welche von der Consensusformel als Arianismus
verdammt worden war.
Alex. Schweizer 2 ) hat diese Verwandtschaft in Abrede ge-
stellt und das Auftreten des Pietismus vielmehr als eine Störung
der natürlichen geistigen Entwicklung bezeichnet; denn der Ein-
fluss feinerer Geistesbildung und der philosophischen Denkweise
würde „ohne alles Vordringen pietistischer Sendlinge zu einer
veränderten Lehrweisc geführt haben", während nun „die Not-
wendigkeit, schwärmerischem Pietismus zu wehren, ein desto
längeres und eifrigeres Festhalten des Symbolzwanges veran-
lasste."
Allein abgesehen davon, dass die schwärmerisch ungesunden
Erscheinungen bei den Pietisten weniger Ursache als vielmehr
Folge des Gewissensdrucks gewesen sind, es werden doch un-
verkennbar — und am deutlichsten in Bern, auf welches Schweizer
hinweist — vom Standpunkt der Kirchenmänner aus die „übel
so genannten Pietisten" stets mit den Socinianern und Indifferen-
tsten in gleicher Linie genannt, als Neuerer und Zerstörer der
bestehenden Kirchenorduung. Sie kämpfen mit etwas verschiedenen
Waffen, aber sie stehen in der nämlichen Schlachtordnung. Die
Abwehr ist gegen beide in gleicher Weise und ohne Unter-
scheidung gerichtet.
In gewisser Hinsicht ist der Pietismus auch als Fortsetzung
des alten Täufertums zu betrachten, das in eben diesen Jahren
\ Ueber das Wesen des Pietismus im allgemeinen: Halenbach, Kirch. -
(Jesehiehte de» XVIII. und XIX. Jahrhundert», :i. Aufl. Leipzig 1N'»«>. I. Teil,
S. l.'il u. ff. Die Charakteristik trifft freilich teihvei.se eher die spätem Er-
scheinungen in der Mitte des Jahrhundert» mit den Ausartungen der Inspi-
rierten, als die frühem, wie sie uns in der reformierten .Schweiz zunächst
entgegentreten.
a j Schweizer. ( entr.-Dngm., lid. II, S. 7.">G.
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IV. 1. Der Pietismus.
endlich zu verschwinden beginnt. Zwar ist er nicht, wie das
letztere, aus dem Bauernstande hervorgegangen, sondern aus den
städtischen Bevölkerungen, hier aber aus den vielfach verwandten
untern, damals vornehm unbeachteten Schichten des Handwerker-
standes und der kleinen Bürger; allein im Drängen einerseits auf
persönliche Aneignung, anderseits auf praktische Ausübung des
Christentums, in ihrem lauten Protest gegen die handwerksmässige
Uebung des kirchlichen Amtes 1 ) stehen die religiösen Neuerer
doch als diejenigen da, welche die Tendenzen des unterdrückten
Anabaptismus in etwas anderer Weise wieder aufnahmen, wie sie
denn bei ihrer ersten amtlichen Erwähnung in Bern-) geradezu
als „Wiedertäufer" genannt werden.
Man hat bekanntlich darüber gestritten, ob der Pietismus aus
Deutschland auf die Schweiz übergetragen worden sei, oder ob
das Umgekehrte angenommen werden müsse. Viel bedeutsamer
als die Erörterung dieser Frage scheint uns der Hinweis auf die
ihr zu Grunde liegende Thatsache der wesentlichen Gleichzeitigkeit
zu sein. Die Bewegung hat sich überall verbreitet, wo ähnliche
Zustände eine ähnliehe Gegenwirkung hervorrufen mussten. Ohne
eigentlich nachweisbaren Zusammenhang regte der Geist, der sich
in Deutschland in Jakob Philipp Spencr personifiziert hat, sich auf
einmal auch in den reformierten Kirchen der Schweiz. Nur so
viel lässt sich allerdings konstatieren, dass man in der Schweiz
selbst von Anfang an das Auftreten der Pietisten zweifellos auf
Anregungen aus der Fremde zurückgeführt hat.
Immerhin hat ein bernischer Pfarrer, der sehr augeschene
Georg Thormann in Lützclflüh s ), der uns als Gegner der Täufer-
misshandlung begegnet ist und als Verteidiger eines besonnenen
Pietismus noch vorkommen wird, schon 1088 eine Sammlung von
Predigten im Druck herausgegeben, deren vielsagender Titel:
„Jesus in uns und wir in ihm u es deutlich verrät, wie sehr die
Wiederanknüpfung an die mystische Seite der Religion im Zuge
der Zeit lag.
Unbillig war es gewiss, wenn sie die besoldeten Pfarrer „Mietlinge*
nannten, aber eine unanständige Wichtigkeit legte man doch im allgemeinen
der Frage der Einkünfte bei. Als die ferner Kegiernng die Stellung
der Pfarrer verbesserte, fügte der Dekan Zehcnder — und er war nicht der
ärgste- die pathetischen Worte seinem Hcriehte bei: „(Jott erhalte uns diese
gnädige Oesinnnng der hohen Obrigkeit, bis dass Levi vollkommen wird ge-
tröstet sein!" iHd. IV, \t.
■) K. a., vi, ö4»; n;!>f>.
a l eber ihn Steininüllers Jahrbücher, 1M>7, S. 17:5.
Blocsch, Gc*cb. <U-r »cliweu.-ref. Kircb.u. Hl. II.
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Zuerst tritt uns die Erscheinung In Zürich entgegen, wo sich
«im 13. September 1(580 das als Kirchenrat amtende Examinatoren-
Kollegium mit dem geistlichen Treiben eines fremden Barbicr-
geselleu, Johann Friedrich Speyer aus der Pfalz, zu beschäftigen
hatte, da derselbe von der „Süudlosigkeit der Wiedergeborenen",
von seinem „inneru Zeuguisse u und den ihm gewordenen „Offen-
barungen" rede und durch solche Lehren die Bürgerschaft iu
Unruhe bringe. 1 ) Auch Uber die Lehre von der Wiederbringnng
aller Dinge durch „künftige Befreiung der bösen Geister aus der
Hölle" wird geklagt, Uber chiliastische Vorstellungen und Ver-
breitung eines Büchleins der Schwärmeriu Jane Leade. Besondere
Massregeln scheinen uicht ergriffen worden zu sein, doch ver-
öffentlichte J. J. Heidegger seinen „Schriftgemässen Bericht von
der Unvollkommenheit der Wiedergeburt 14 , 11302, und ein Kandidat
der Theologie, Haus Georg Ziegler, erlitt die Ausstossung aus
dem geistlichen Stande. Im Jahr 1701 erschien eine „Apologie
der Pietisten", die iu Zürich viel verbreitet wurde 2 ), dann scheint
eine Pause eingetreten zu sein bis zum Jahre 1710.
Oeffentliche Aufmerksamkeit im grossen erregte die Richtung
in Bern, und zwar zuerst iu dem sonst wenig beachteten Quartier
in der untern Stadt, „au der Matte". Einige Handwerksleute ge-
ringsten Standes, einige Mägde u. s. w. vereinigten sich dann und
wann abends zum Bibelleseu und zu andächtigem gemeinsamem
Gebet, namentlich aber zu gegenseitiger Ermahnung zu einem
gottesfurchtigen Lebenswandel und zum Fernhalten von den Ver-
lockungen der Welt. Es hiess später, als die Untersuchung darüber
angehoben wurde, es seien zwei junge Männer gewesen, welche,
aus der Fremde gekommen, die Sache in Gang gebracht hätten:
ein deutscher Kandidat, Theodor Wolters aus Limburg, der als
Hauslehrer sich in Bern aufgehalten habe, und der soeben er-
wähnte, in Zürich entsetzte Hans Georg Ziegler. Beide fühlten
Trieb und Pflicht, das in ihnen selbst lebende religiöse Gefühl
gerade zu den Aermstcn und Geringsten zu bringen und sich mit
ihnen zu beschäftigen. Hatte die offizielle Kirche aus Gelehrtcn-
hochmut solchen Leuten eben nur von Oben her befohlen, was
sie glauben müssten, vielfach auch in weltlich-aristokratischer Art
1 1 Studer, Die Pietisten in Zürich, im Z. Taschcnb., 1S77. - „Vcrsuchungs-
s«tund über die e\ angeliM-he Kirche durch selbstlaufende Propheten, oder
kurze Erzählung, was seit HIS'.» bis 1717 iu Zürich wegen der übel genannten
Pietisten verhandelt worden" (.1. J. llottinger zugeschrieben). Zürich 1717.
.Siehe auch A. Schweizer, Centr.-Dogiu., II, Töl.
-') Schweizer, A., CYntr.-Dugm., II, 7"»2, gibt deren Hauptgedanken.
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IV. 1. Der Pietismus. Hern.
sich nur an die vornehmen Stände gewendet, so gingen diese Pie-
tisten umgekehrt von dem Satze aus, dass auch der an Geist wie
an Vermögen ärmste Christ eine eigene Seele habe und es sich
deshalb auch der Mühe lohne, ihm das Evangelium nahe zu
bringen und ihn selig zu machen. 1 ) Das war nicht der dogma-
tische Univcrsalismus der Arminianer, aber ein praktischer Uni-
versalismus des christlichen Eiters.
Es war im Jahre 1G8U, dass man zuerst von diesen sonder-
baren geistlichen Zusammenkünften etwas bemerkte, wo, völlig
unerhört, Damen aus der höhern Bürgerschaft, sogar aus den
Patrizicrfamilicn, sich neben ärmlich gekleidete Mägde hinsetzten,
um mit ihnen zu beten, nicht in der Kirche, sondern in einem
gewöhnlichen Zimmer, nicht in der halbdeutschen Kanzelsprache,
soudern im ganz gemeinen Volksdialekt. Besonderes Aufsehen
machte es, als die Teilnehmer au solchen Erbauungsstunden sich
von der üblichen Geselligkeit zurückzogen, in Tracht und Haltung,
in Worten und Gebärden sich von den andern mehr oder weniger
deutlich zu unterscheiden begannen.
Im Juni 1005 kam die Erscheinung zur Sprache in der Evan-
gelischen Konferenz in Aarau. Der Bote von Bern berichtete von
der Bedenken erregenden Thatsache, dass der „Fanatismus"
durch Schriften von Tauler und Kempis, vom Kardinal Johann
a Bona und dem „lutherischen Pastor" Hoburg, ferner von der
Demoiselle Bouriguon und „Boirct" (P. Poiret) veranlasst und ver-
breitet werde. Er beantragte im Namen seines Standes, dass
allen Buchdruckern und Bnchführern der Druck und die Verbrei-
tung solcher Werke bei Strafe verboten werde, und zwar in allen
evangelischen Städten, da der Zweck nur so erreicht werden
könne. 3 )
Vorzüglich aber wurde nun die Aufmerksamkeit der geist-
lichen Behörde auf diese Erscheinung gezogen, als einige Stu-
dierende der Theologie von der Bewegung ergriffen wurden und
sich regelmässig in der Wohnung des einen oder andern zu-
sammenfanden. Es waren vier Kandidaten, Samuel Guldin, Jakob
Dachs, Samuel Schumacher und Christoph Lutz, und zu ihnen
zählte sich auch der bereits als Vikar zu Belp im Amte stehende
Johannes Müller. Sie zeigten grossen Eifer für den Unterricht
der Jugend und versuchten sich aus innerm Drang in freiwilligen
Kiuderlehren ; sie beganuen, ohne Auftrag, die Kranken in den
*) Treelisel, Fr.. Samuel Köllig und ilie Anfange «les Pietismus in Ikrn,
Berner Ta.Mheubmh l.\V2.
? j K. A.. VI, •>», 54«}.
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30
Geschichte der sehweizeriseh-ret'ormierten Kirchen.
Häusern zu besuchen, mit ihnen Uber ihren Seelenzustanu* zu
reden, sie zur Bekehrung zu mahnen und auf die Gnade Gottes
im Erlösungstod des Sünderheilands hinzuweisen. Nicht kunstvoll,
nach allen Kegeln der Homiletik zu predigen sei die Aufgabe
eines christlichen Seelsorgers — der Dekan Strauss hielt eben
damals zwanzig Predigten nach einander Uber einen Bibelvers —
sondern im Gegenteil „recht einfältig" und nngelehrt, aber von
Herzen und in ganz alltäglichen Worten, gerade so, wie man eben
denke und fühle. Zur Seligkeit bedürfe es keiner hohen Worte
und keiner Gelehrsamkeit.
Als bedenklich erschien bei Studenten das Lesen der heil.
Schrift zur Erbauung, statt zum Studium, als unstatthaft das
Herumlaufen in den Häusern und bei den Kranken, als ciue un-
gehörige Entweihung des Heiligen das Predigen und gar das
Beten in gewöhnlicher Sprache, als anstössig der Verkehr mit
armen und geringen Personen, das Zusammensitzcn mit Knechten
und Mägden, und als eine bei Studierenden der Theologie gänzlich
unerlaubte Geringschätzung der Wissenschaft sah mau es au,
dass dieselben zu behaupten wagten, die Liebe sei besser als das
Wissen, und gar als eine MUsachtnug des geistliehen Standes,
wenn Nichttheologcn als Redner auftraten, und wenn auf die
frommen Zusammenkünfte und erbaulichen Laiengespräche mehr
Wert gelegt wurde, als auf die öffentliche Sonntagspredigt in der
Kirche.
Es ist nun wohl möglich, dass der neue Geist sich mancher
Uebcrtrcibungen schuldig gemacht hat.') Es wurden Klagen
laut über förmliche Konventikol, über den geistlichen Hochmut
derjenigen, die sich für besser halten als andere Leute, Uber
Gleichgültigkeit gegen das Studiuni, über das Lesen schwärme-
rischer Schriften, über excentrische Erwartungen vom tausend-
jährigen Reiche, über Zwist in den Familien infolge der Be-
kehrungssucht dieser Leute. Die Geistlichkeit machte Lärm und
wollte den theologischen Kandidaten dieses unpassende und für
sie unschickliche Treiben untersagen. Der Schnlrat dagegen, die
eigentliche direkte Oberbehörde der Studierenden, schützte sie,
und auch die Regierung wollte nichts gegen die Beschuldigten
l ! Ol» die „Visum der Katharina Koth von Yechigcn", von ltj!»7 Mss.
H. IL, VIII, ."»2, Nr. .">!•' damit im Zusammenhang stand, miiss dahingestellt
bleiben. In allen Verhören wird nicht.« Ernsthaftes vorgebracht. Einzig ist die
K'ede von dem Vorkommen des „rjuakerise heu Zittern - . Zehenders, wie er
versichert, „sehr unparteiische" Erzählung IM. IV, ."> -:i ? ist eingehend und
genau.
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IV. 1. Der Pietismus. Rem.
37
vornehmen. Sie berief sich darauf, dass dieselben in keiner Be-
ziehung die öffentliche Lehre antasten und sich nicht gegen die
christliche Sitte verfehlen. Wenn sie sagen, man solle nicht au
die Konfession, sondern an Christus glauben, so sei das doch
nichts Unerlaubtes.
Einige der verdächtigen Kandidaten wurden einstweilen in
den Kirchendienst aufgenommen, Guldin wurde Pfarrer in Stettlen,
Samuel Schumacher Prediger in Melchnau, Dachs in dem aar-
gauischen Uolderbank ; aber der Streit Uber die Pietisten dauerte
fort, bis im Jahr 1098 eine eigentliche Anklage erfolgte. 1 )
Jetzt ernannte der Rat, am l.'i. Juli, eine eigene Religions-
kommission, bestehend aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern '),
die nun den Auftrag erhielten, die ganze Sache gründlich zu
untersuchen und an die obere Behörde Bericht zu erstatten. Die
Angeklagten wurden verhört Uber ihr Thun und Treiben, Uber
ihr Lesen und Reden; Uber das was bei ihren Zusammenkünften
geschah und wer sich dazu einfinde, aufs peinlichste ausgefragt
und dann, ohne dass mau ihnen einen bestimmten fassbareu
Vorwurf machen konnte, die noch im Studium Begriffenen mit
Zurücksetzung im Range, die bereits im Amte Stehenden mit
Entsetzung bedroht, sofern sie von ihrem Wesen nicht abstehen
würden.
Allein eben jetzt, im Jahr 1099, erschienen in Bern wieder
zwei Studierende aus Leipzig, die, wie die spätere Anklageschrift
mit besonderem Nachdruck hervorhebt, dem „lautherischeu" Be-
kenntnisse angehörten; sie hiessen Kirch und Dorssdorff und
waren begleitet von einer „Weibsperson". Sic kamen angeblich,
um Herrn Lutz in Stettlen zu besuchen und dann nach .Jerusalem
zu pilgern. Sie erhielten zahlreiche Besuche; es gab „ein arges
Geläuf" 3 ), und hierbei kam es zum höchsten Entsetzen der Herren
Geistlichen sogar vor, dass „einige Manns und Weibspersonen
des heimlichen Lehrens und Unterweisens sich underfiengind". Die
Fremden begaben sich von Bern nach LüzelHüh, Melchnau, Zo-
fingen, St. Urban und schliesslich nach Ragaz, wo sie den Winter
') „Acta Pieti.stica". Sammlung von Aktenstücken von dem nachherigen
Dekan .loh. Rud. Gruner in Rinsdorf. Wir benützen hier ein«' von Franz
von Watteawyl, gewes. Pfarrer in Vivis. ausfertigte Kopie. Mss. H. H., III,
272 der St.-R." Rem.
7 t Ks waren vier Mitglieder des Kleinen, vier des Grossen Rates und
vier Geistliche, nämlich die drei ersten Plarrer am Münster und der erste
Professor der Theologie.
3 i Ks ist von 2<A) Personen die Rede.
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(Jeschichte der schweizerisch-reforinierten Kirchen.
zubrachten, aber — nach den von dort eingeholten Berichten —
nie nach Meyenfeld zur Predigt gingen, wohl aber einmal „zur
Messe." >)
Jetzt sah die Sache doch etwas gefährlich aus. Als un-
befugte Prediger wurden namentlich genannt : Hans Aebcrsold,
Knopf, Mesmier (ein Rcfugie), Hr. Dr. Rubi, der Maler Dick, der
Weber Johann Beruhard, eine Jungfrau Hallerin und Barbara
Mai, und die „Töchtcren Lcrber", sowie ein Heinrich Locher
aus Zürich, „ein Wechsler", und der Stadtschreiber Sutter in
Zofingen.
In diesem Augenblicke trat aber ein Mauu für die so Ver-
folgten ein, dessen öffentliche Parteinahme für sie, um des An-
sehens willen, das er genoss, besondere Aufmerksamkeit erregte,
nämlich Samuel König, geboren 1(170, dessen Leben und Persön-
lichkeit Pfarrer Trechsel in dem oben citierten Aufsatz im B. T.-B.
beschrieben hat. Samuel König war, noch jung, als „ein Wunder
der Gelehrsamkeit" in seiner Vaterstadt angestaunt worden.
Namentlich zeichnete er sich durch seine Kenntnis des Hebräischen
und anderer orientalischer Sprachen aus und hatte von einem
Aufenthalte in Zürich, danu noch von grössern Reisen in Holland
und England eine tüchtige Bildung, aber allerdings auch einen
starken Zug zur Mystik mitgebracht. Er erhielt zuerst das Amt
eines Spitalpredigers in Bern, als Anwartschaft auf eine Professur,
auf welche sein ehrgeiziger Sinn hinstrebte.
Anfaugs scheint er ohne Verbindung mit den Pietisten ge-
blieben zu sein, deren demütiges Wesen seinem etwas eiteln,
selbstgefälligen Charakter wenig zusagte. Allein die Art, wie
diesen unschuldigen Leuten ihr Frömmigkeitseifer und ihr Be-
kehrungsernst zum Vorwurf gemacht wurde, empörte sein Ge-
rechtigkeitsgefühl, und er stellte sich nun entschieden und öffentlich,
auch in der Predigt, au ihre Seite; er wurde am 22. März 1699
deshalb in seinem Amte eingestellt.
Das Gutachten der Religionskommissiou (9. Juni 1099), welches
die Angelegenheit zum Eutscheid bringen sollte, vertritt den alten
Kirchenbegriff in geradezu typischer Weise ; es beginnt mit dem
Dank gegen Gott „für den gottseligen Eifer der Obrigkeit für
unsere wahre alleinseligmachende Religion und Einigkeit der
Kirchen, so Ihr von Eueren loblichen Regimentsfordern ererbt
und so rühmlich in allen Begebenheiten erscheinen lassen". Es
gibt hierauf über das Auftreten der Sekte einen geschichtlichen
*) Letzteres wurde von ihren Verteidigern in Abrede gestellt.
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IV. 1. Der Pietismus. Born.
39
Bericht, dem wir die obigen Angaben meistens entnommen haben,
und geht sodann über zu den einzelnen Anklagepunkten. Als
solche werden erwähnt: 1. Der Gebrauch „schwärmerischer und
fanatischer Bücher", „deren Ursprung von Mönchen herkömmt,
darinnen die Gottseligkeit zwar getrieben, aber die Lehre vom
Glauben, von der Gerechtsprechung des armen Sünders, so das
Fundament der wahren Gottseligkeit ist, theils verdunklet, theils
verfälschet wird." 2. „Gefundene Irrthümer" : Der Glaube an die
Sündlosigkeit, die Behauptung, dass der Prediger ein Wicder-
geborner sein und innern Beruf haben müsse ; dass das Evangelium,
und nicht das Gesetz, eine Kraft Gottes sei zur Seligkeit; der
Grundsatz vom allgemeinen Priestertum der Christen und die
Hoffnung auf das tausendjährige Reich. 3. Wird Klage erhoben
über das „uninethodischc, bäurische Predigen in der unpolierten
Landsprache" ; über das „ärgerliche und unanständige Gcläuflf neben
der Kirche vorbei zu den pietistischen Predigern oder gar in Kon-
ventikcl"; das „ärgerliche, weder in Gottes Wort, noch in der
gesunden Kirchenhistorie begründete quäkerartige Zittern" ; der
Brudername, den die Gleichgesinnten sich beilegen, und endlich:
„das nachtheilige Reden vom weltlichen und geistlichen Stande".
Mit diesem Gutachten kam das Geschäft vor den Grossen
Rat der Zweihundert. Die Verhandlungen dauerten vom 8. bis
zum 14. Juni. Zuerst wurde, schon am 9. Juni, der Spitalprediger
König „als gemeingefährlicher Mensch seines Charakters (seiner
geistlichen Würde) degradiert und aus Mr. Gn. Herren Mediat-
und Immcdiat-Landen verwiesen". Aber auch Uber die andern
erging ein strenges Gericht, namentlich Uber die Theologen unter
ihnen: Samuel Guldin, Christoph Lutz und Vikar Müller wurden
ebenfalls von ihren Pfarrstellen entfernt. Die übrigen erhielten
einen scharfen Verweis und wurden mit Bedrohungen entlassen.
Lutz starb bald darauf aus Gram über die ihm widerfahrene
Behandlung, und auch Müller wurde durch einen frühen Tod aus
einer Welt abgerufen, die für solche Leute kein Verständnis hatte.
König wandte sich zunächst nach Herborn, wo er eine Anstellung
zu finden hoffte; allein von Bern aus als Krzverftlhrer und Hanpt-
ketzer empfohlen, wurde auch dort wieder vertrieben, begab sich
nach Berleburg, nach Halle, wo er mit Aug. Herrn. Franke ver-
kehrte, dann nach Magdeburg u. s. w., um erst nach zwölfjährigem
Umherirren als Hofprediger in Büdingen ein bleibendes Amt an-
zutreten. 1 ) Guldin wurde später begnadigt und 1701 wieder als
•) Neben der oben eitierten eingehenden Biographie von Treehsel ver-
weisen wir noeh Ruf Allg. D. Bio^r., XVI, 520.
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40
Pfarrer «ach Boitzen im Simnicnthal erwählt, aber, weil er bei
seineu Ansichten blieb, noch vor seinem Aufzuge daselbst wieder
entsetzt. Er wanderte dann 1710 nach Amerika aus und Hess sich
in PennsN lvanien nieder, wo er auf die Gestaltung; der kirchliehen
Verhältnisse nicht unwesentlich eingewirkt, auch eine Verteidigungs-
schrift für sich und seine Freunde Uber den Berner Pietistenhaudel
verfasst hat. 1 ) Er war jedenfalls kein unbedeutender Mensch,
seine spätere Lebensthätigkeit in Pennsylvanien hat bei den nord-
amerikanischen Kirchenhistorikern Beachtung gefunden 2 '.
Nicht alles war mit diesem Urteil zufrieden; gauz uugeteilt
scheint die öffentliche Meinung keineswegs gewesen zu sein, und
manche, die nichts vom Pietismus wissen wollten, fühlten sich
empört Uber solche Bestrafung von jungen Leuten, die jedenfalls
in bester Absicht bandelten und in ihrem Liebeseifer Zierden der
vaterländischen Kirche hätten werden können. Dem Helfer von
Saauen entfuhr im Uninut Uber solche Dinge der Ausspruch:
„Hs nehme ihn wunder, dass der Teufel die gnädigen Herren nicht
vom Rathaus trage." Er musste die Flucht ergreifen und ebenfalls
das Land meiden wegen solcher respektwidriger Bede.
Der Sehluss dieser langen Sitzung des Rates, am 14. Juni,
bestand in der Aufstellung des sogenannten „Assoeiations-Eides",
welchen alle Mitglieder des souveränen Katcs, also alle wirklich
regicrungs- und stimmfähigen Bürger schwören mussten. Durch den-
selben verpflichten sie sich : „Die in der Stadt Bern eingeführte Re-
ligion, die helvetische Konfession und die Unifonnität des Glaubens,
der Lehre und des Gottesdienstes wider männiglich zu erhalten, zu
schützen und zu schirmen, und hingegen alle dawider laufend* n Mei-
nungen und Neuerungen, sonderlich die gegenwärtig im Schwange
gehen, abzuwehren, zu hintertreiben, alles Vermögens zu tilgen und
keineswegs einige damit verhaftete persouen zu patroziniren. Dazu der
Allerhöchste seinen Segen verleihen wolle.'" Im Waadtlande scheint
eine etwas andere Form gebraucht worden zu sein. Es bezeichnet
dieser berüchtigte Associations-Eid geradezu — und noch weit
mehr als die Formula consensns — den Gipfelpunkt der unver-
ständigsten politisch-religiösen Engherzigkeit, die insofern noch
hinter alle katholische Bechtgläubigkeit zurückging, als an die
Stelle der heil. Schrift nicht eine doch wenigstens lebendige
Tradition, eine geschichtliche Lehrentwicklung, sondern ausdrücklich
'/ Kurze Apologie oder Schutzschrift der unschuldig verdächtig ge-
machten und verworfenen Pietisten zu Bern in der Schweiz. Philadelphia
171S. 4°. O. ist atn .51. Dez. 171") in Philadelphia ^restorhen.
Verjrl. die Forschungen der Uli. Kev. Oood n. Dubbs.
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IV. 1. Der Pietismus«. Hern.
41
eine selbst aufgestellte, von einigen Theologen abgefasstc Formel
gesetzt war.
Die Beschwörung des Eides wurde, grösserer Sicherheit wegen,
nicht nur von allen Magistratspersonell, sondern auch von allen
(leistlichen verlangt, und sie mussten sich fügen, wenn sie nicht
abgesetzt werden wollten.
Einer der Ratsherren weigerte sich, auf solche Weise sein
Gewissen für alle Zeiten zu binden, der gewesene Stadtschreiber
und Landvogt von Rodt. Er musste auf seinen Sitz im Rate ver-
zichten, und da er nach Intcrlakcn sich begab, wo er früher ein
sehr beliebter Amtmann gewesen und jetzt wieder einen freund-
lichen Empfang fand, erschien dies so sehr als verdächtig, dass
man den verdienten Mann — und zwar in den auffallendsten
Formen — verhaftete und gefangen nach Hern zurückführte, in
der „Insel" einsperrte und dann aus dem Lande verwies. Er
wanderte nach Deutschland aus und verlebte den Rest seines
Lebens in stiller Frömmigkeit in der Xähe von Magdeburg. 1 )
Einer seiner Standesgenossen, Friedrich von Wattenwvl, folgte
freiwillig seinem Beispiele; er zog nach Montmirail bei Neuen-
burg; sein gleichnamiger Sohn wurde der vertrauteste Freund
des Grafen Ludwig von Zinzendorf und sein Mitarbeiter in der
Stiftung von Herrenbnt. 2 ) Die Zahl der Eidverweigerer scheint
überhaupt eine nicht ganz geringe gewesen zu sein.
In Ausführung der Ratsverhaudlungeu crliess der Kleine Rat
am 15. Juni eine Anzahl einzelner Dekrete: ein Verbot, vom
tausendjährigen Reiche zu reden, ein anderes gegen „unmetho-
disches Predigen in grober und unanständiger Redensart", d. h.
der Volks- (und Umgangssprache, ein drittes gegen alles „Cou-
ventikulicren und privatexerzierende Rcligionsaktus mit Bestim-
mung der Zeit und des Ortes unter Personen ungleichen Alters,
Geschlechts und Qualität, welches an Orten, da alles einer Reli-
gion und da der Gottesdienst ohne Verfolgung im Frieden kann
verrichtet werden, unter keiner wohl polizierten Oberkeit zu
dulden, solches auch ohne pnejudiz des öffentlichen Predigtamtes
nicht geschehen kann noch soll." Weitere Vertilgungen unter-
sagten „alle Korrespondenz mit äussern verdächtigen Personen
'j Dass seine Tochter noch in Hern in einein Anfalle religiöser Schwer-
mut sich aus dem Fenster stürzte, vermehrte nicht ohne Grund das Vor-
urteil gegen die Pietisten. Vergl. über v. Rodt und seine Tochter die Samml.
Bern.-Hiotfr., III, ;'>-12.
-) (geboren in Hern am 7. Februar 1700, gestorben in Herrenhut am
24. April 1777. Siehe Spanjrenberjr, Das Leben des Grafen L. v. Zinzendorf,
und AUg. D. Hiojrr., XU, 21*.
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42
Geschichte der Rchweizerisch-rcformierten Kirchen.
Uber Religions- und Kireheusachen" und das Lesen mystischer
Bücher, welche alle — es ist ein richtiger „Index librornm pro-
hibitorum — auf der Kauzlei abgegeben werden sollen. 1 ) In den
Zimmern der Studierenden wurde am 7. August 1099 eine uner-
wartete Visitation der Blichergestelle vorgenommen. 3 )
Die Aufregung Uber eine solche Behandlung der religiösen
Fragen war nur zu erklärlich. Der studiosus theologiae Jakob
Knecht, der am 24. Juni im „Kloster" eine Tebungspredigt zu
halten hatte, brach in Gegenwart des Professors Kodolf in die
Worte aus: „Ach, wenn der Herr Jesus sollte auf den heutigen
Tag zu unserm Jerusalem nahen - ganze Ströme Thränen würden
aus seinem liebewallcnden Herzen hervorschiessen, wenn er au
den Jammer gedenken würde, der wahrhaftig Uber unser Jeru-
salem kommen wird. Ach ja! Bern! Bern! Wenn du erkenntest,
zum wenigsten an diesem deinem Tag, was zu deinem Frieden
dient! 0 Bern, es wird Tyrus und Sidon erträglicher ergehen
am Tage des Gerichts, denn dir ! u — . Professor Rodolf 8 ) galt
als ein Hauptkämpfer wider die Pietisten; der kühne Jüngling
wurde sofort des Landes verwiesen. Das gleiche Schicksal be-
drohte den Studenten Burkhard Fcllcnberg, weil er dem verbannten
S. König bei seinem Wegzuge das Geleit gegeben hatte. Als er
zu seiner Entschuldigung sagte: er betrachte den gewesenen
Spitalprediger als einen „Gesalbten des Herrn 14 , da fuhr man ihn
mit der Bemerkung an: Man habe demselben ja „die Salbung
genommen". Die Verirrung in hierarchische und klerikale An-
massung war zum mindesten ebenso gross, wie die zur Schwärmerei.
Auf den 5. Juli wurde schliesslich — „wider die Irr- und
Trennungen der sogenannten Pietisten" — eine grosse Synode
') Alle diese Erlasse sind in den „Acta Piet." vollständig kopiert. Das
letztere Verzeichnis, welche» noch mehr Bücher nennt, als da8 oben schon
mitgeteilte, gibt auch Zehender, K. -Gesch., IV, p. 12. Das entsprechende
Kreissehreiben an die Dekane und Kapitel, vom 22. Juni, hat in der Haupt-
stelle folgenden Wortlaut: „Damit unsere allein Seligmachende Religion mit
gleichem Glänze wie hisher, also auch fürh'tn rein und lauter unter Uns er-
halten werde" — wurde befohlen, sich zu enthalten — „des unmethodischen
Predigens und grober, der Würdigkeit des Wortes Gottes ungemässer Redens-
arten und Glciclmussen", hei .Strafe der Entsetzung. Original des Kapitels-
Archivs Büren, in Mss. H. H., XIX, 7 (201 der Stadt-Bibl. Bern.
? > Zehender, IV, 17.
') Trechsel : .loh. Rud. Rudolf, Professor und Dekan, ein Theologenbild
der alten Schule, im Bern. Taschb. 1882. Für ihn war 16% eine neue Pro-
fessur, „ein elenchtisches Katheder - , mit ansehnlichem Gehalto errichtet
worden. Zehender, IV, 5.
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IV. 1. Der Pietismus. Hern.
43
berufen; zwar nicht, wie früher üblich gewesen, aus sämtlichen
Pfarrern bestehend, sondern nur aus Abgeordneten der Kapitel.
Sie fand statt „in der Bibliothek", unter dem Vorsitze des Dekans
Samuel Rachmann und im Beisein der Keligionskommissiou r ).
Es wurden der Versammlung 20 Thesen vorgelegt, durch deren
Annahme die Bewegungsfreiheit in religiösen Dingen noch enger
eingeschränkt, die durch Consensusformcl und Associationseid
noch immer nicht genügend gesicherte Unverbesserlichkeit des
bestehenden Kirchenwesens festgestellt werden sollte.
Die Verhandlung begann mit der Vorfrage, ob nicht alle des
Pietismus Verdächtigen den Austritt zu nehmen hätten. Ks betraf
dieser Zweifel den Professor Elisaeus Malacrida, der sich aber,
sofort aufstehend, in längerer Kcde so geschickt selbst verteidigte,
dass er durch Abstimmung wieder hereingerufen wurde. Auch
von der Notwendigkeit der Thesen waren nicht alle Uberzeugt;
der Beweis dafür wurde durch den Alarmruf erbracht: „Es sei
bereits ein Schisma eingetreten, indem die Leute bei der Kirche
(dem Münster) vorbei bis zu unterst laufen". 2 ) So gelang es, die
vereinzelt widersprechenden Stimmen zum Schweigen und alle
20 Sätze zur Annahme zu bringen. „So sind hiermit in dieser
Synode die Twiug-Känzel gegeu alle wohlgegründetc einwürf
beschirmt und aufrecht erhalten worden; mit der erbauuug vieler
Tausende unter den — dem Synodo nicht verborgenen — offenbar
ärgerlichen Predikantcn — deren mehr als einer hier am Synodo
selber sass — stehenden armen Seelen mags dann gehen, wie
es will, uud kommen, wie es kann. So nützen dergleichen Ver-
sammlungen der kilchcn!" — Mit diesen Worten machte der
Schreiber der „Acta Pietistica" seinem Unmute Luft.
Inhalt und Tendenz der Thesen ergibt sich aus dem Gesagten ;
interessanter ist die schliessliche Erörterung Uber die Bezeichnung,
mit welcher sie eingeführt werden sollten. Es wurden verschiedene
Vorschläge gemacht: 1. „Ein obrigkeitlich Instrument und Kirchen-
ordnung über Erklärung etlicher Artiklnn der helvetischen Kon-
fession 3 ), betreffend die sogenannten Pietisten." 2. „Spezialerlfiu-
>) Zehender, IV, 18.
'» „Hinc i 1 1 a e lachrymae", schrieb der Kopist der Acta Pietistica
hierbei an den Rand.
J ) Es ist auffallend, dass hier der „Synodus Berncnsis" nicht erwähnt
wird; noch auffüllender aber, dass in der Debatte die Berufung auf diese
alte Special-Konfession der Berner Kirche geradezu abgelehnt wurde. Der
Synodus sagt eben im Schluss«atz : „Wo man uus einen bessern Weg zu
Christus zeigen wird . .
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44 (icschichte der sehweizeriseh-reformierten Kirchen.
ternng etlicher Artiklen der Helv. Knnf. nach obrigkeitlicher
Verordnung auf gegenwärtigen Zustand gerichtet." 3. „Monita et
consilia." 4. „Orthodoxia ecclesiae Bernensis continuata", oder
endlich f). „Zwanzig Sätze aus Anlass etlicher heutiges Tages
einschleichender Irrthümern." Welcher dieser Titel am besten ge-
fiel, können wir nicht sagen : denn der Versuch, den Thesen Gesetzes-
kraft zu verleihen, ist trotz allem misslungcn; sie wurden nie
publiziert. „Dieses Synodi und seiner Ja-Vätern ohngeachtet,
diese Thescs — Gott Lob! vor das Heil der kirchen und alles
wahren Christenthums — sind hintertrieben und unter die Bank
gebracht worden. Sie konnten nicht zu einem symbolischen Buch
erstarken."
Die Pietisten schrieben Gegenthesen, die nicht ohne Ge-
schick die schwachen Seiten der staatskirchlichen Argumente auf-
deckten. Wir geben hier nur das , was gegen die 20. These
gesagt wird, weil sich hier aufs deutlichste der grundsätzlich
neue Geist kundgibt, der mit der hochobrigkeitlichen Zwangs-
religion zu brechen bereit ist.
Die Stelle lautet: „Nachdem allemahl alles Hadern und Zanken
umb Meinungen sonst bei Niemand als bey den Lehrern und
predigern entstehet, und auch sonst keine einige seel äussert
ihnen in der kirchen in Verwirrung bringt, so setzen ein Kinziger
oder auf das viclste Zwey Herren, die in der Hauptstadt Pro-
fessoren oder predikanten sind und am meisten Credit haben,
diese symbolische Bücher, Formlen, Thesen und dergleichen auf,
und zwar ohne einige Begrllssuug noch communication der brUderen
ab dem land; hiernach durch ihren credit, unter allerhand vor-
geben und Insinuationen des gefährlichen Zustands der kirchen,
besorgender Uneinigkeit u. s. w., erbättlen und erzwingen sie das
brachium seculare zu ihrer aufgesetzten Schrift. Die Oberkeit, so
ihrem vorgeben glaubt, und gemeinlich vor den krausen fragen
und schulfuchsereicn, darüber dezidiert ist, nichts verstehet und
im Land gern Frieden hätte, nimmt, was dieser oder jener Herr
Professor in seiner Studierstuben aufgesetzt, guter meinuug unter
ihre protektion, und dazumal ist das symbolische Buch fertig,
wenn schon keiner es noch nicht gesehen hat ; denu von da an
wird es allen andern unter Hoch-Obrigkeitlicher authoritet zum
unterschreiben oder zu beschwören vorgelegt; will einer nicht, so
muss er von der pfrund. Dies lehrt ihn schon glauben, wie mau
ihm von der Hauptstadt aus vorschreibt". >)
Acta Pietistica, png. .'iö.
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IV. 1. Der Pietismus. Kern.
45
Diese Gegenthesen scheinen vielfach in Abschriften verbreitet
worden zu sein und fanden in vielen Kreisen eine Stimmung,
die den Kirchenhäuptern nichts weniger als günstig war. Guldiu
und MUller legten ihre Rechtfertigung nieder in einem schriftlichen
„Bedenken gegen den Associationseid" und auch aus Vi vis
langte eine .Schrift an den Rat, in welcher es hiess: „Je dis douc
et je declare, eomtne je Tai deja declare, que je crois, que ee
quou nomine Pietisme aujourd'hui, pour le general, est un re-
nouvellement de la vertu du saint-esprit sur l'eglise, qui a com-
mence d'ouvrir les yeux a plusieurs eins. 2 )
Vielleicht fühlte die Keligionskommission selbst, dass ihr Ver-
fahren nicht nur Billigung finde.
Die amtliche Mitteilung der Synodal-Thesen an die andern
evangelischen .Städte, wie sie beabsichtigt war, unterblieb, wie
deren Proklamation; doch wurden namentlich mit den Züricher
Kirchenbehörden einige .Sehreiben gewechselt und, im Oktober
WM, auch die theologischen Fakultäten zu Herborn und Marburg
Uber ihre Meinung angefragt.
Im übrigen begannen jetzt erst recht die Verhöre mit den
einzelnen Beklagten und ihren Begünstigern. Sie sind zum Teil
noch vollständig erhalten, belasten aber in den Augen jedes l'n-
befangeneu die frageuden Inquisitoren weit mehr, als diejenigen,
die zur Rechenschaft gezogen wurden. Bemerkenswert sind na-
mentlich die Antworten des Weissgerbers Isaak Müslin, der nicht
nur mit der frommen Einfalt der Andern, sondern mit einer Art
von geistiger l'ebcrlegenheit seine Erklärungen abgab. 3 )
1 ( Miidin hatte (Ion Assoeiationseid zuerst angenommen, dann aber wieder
verworfen : er gab auch Uber die ihn dabei leitenden Motive eine öffentliche
Erklärung ab.
•) Exposition des rentables seiitimonts toueliant le pietisme, presentee
aux seigncurs de la eliambre de rcligion, pur M. le secretaire Magny de Vevey,
1700. Kopie in Acta Piet. l'eber Miigny hiernaeh.
3 ) Er .spruel i im pietistischen Sinn von der „Welt". Der Theologe
xchrie ihn an: .Was dWelr! Sind die Herren liier — die Koligioiiskommis-
sion - d'Welt? Ist dObrigkcit dWclt? - Ihr seblimmen Gesellen !" - und
musste dünn von dem Handwerksmann die Erwiderung entgegennehmen:
„Herr Dekan! Ihr und ich und die Herren, und kein Mensch ausgenommen,
wir haben alle Welt iiomi;' in unsern Herzen!" 'Verhör vom L"0. Dez. lGi'!» .
Einige Wochen spater fragt man ihn: „Wo gauget gchti Ihr /.predig?"
- Antw.: „loh bin jederwilen in Spital — zu .Spitalprediger König — gangen."
— „In den Spital!? und in die grosse Kirchen? wann seid Ihr da /.'predig
gsin?" — Antw.: „Es* ist etwa 1 Monat." „So, da sehet Ihrs! und wann
seid Ihr zum lisch des Herrn gangen? — Antw.: „Auch so lang nicht j."
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46
Geschichte der schweizeriach-reformierten Kirchen.
Unter den Verfolgten oder doch Zurückgesetzten waren Männer
von Bedeutung; wir heben zwei derselben neben Guldiu und König
noch besonders hervor, die jedenfalls nicht allein an Frömmigkeit
im engern Sinn, sondern auch an geistigem und moralischem Werte
alle ihre damaligen Richter weit überragt haben, und deren
kirchenhistorischer Stellung hier gedacht werden mnss.
Der eine war Beat Ludwig von Muralt. Schon 1668 ge-
boren (am 0. Januar), trat derselbe anfangs in französischen Dienst
als Offizier, benützte aber seinen Aufenthalt in diesem Lande, wie
eine Heise nach England, zur Erweiterung seiner Welt- und Men-
schenkenntnis und schrieb dann über das Ergebnis seiner Beobach-
tungen, namentlich Uber England, in so eminent geistreicher und
Uber alles Gewöhnliche hinausgehender Weise, dass die ohue
seinen Namen und ohne seineu Willen veröffentlichten „Lettres
sur les Anglais et snr les Francais" als ein litterarisches Ereignis
begrüsst worden sind. Muralt war der erste, der in bewnsster
Weise, che es Uberhaupt Mode geworden, seine Vorliebe für Eng-
lands Volk und seine bürgerlichen wie kirchlichen Zustände kund-
gab und in deutlichem Gegensatz gegen die Einrichtungen aller
andern Länder, auch der eigenen Heimat, begründete. Für seine
Denkweise ist es bezeichnend, wenn er darin aussprach: Die
Freigeisterei, die in England so vielfach vorkomme, sei für das
Land kein Unglück und keine Schande, „denn alle diejenigen,
welche in England Ungläubige seien, die seien in andern Ländern
Heuchler, und welche von diesen beiden schlechter seien, wisse
jedermann."
Gerade im Jahr 101)8 kehrte dieser Mann nach Bern zurück,
fühlte sich aber, dem eben angeführten Grundsatz entsprechend,
vom offiziellen Konvenienz- und .Staatschristentum so sehr abge-
stossen, dass er sich weigerte, in die Kirche zu gehen. Er er-
klärte im Verhöre, dass er durch das Benehmen der Geistlichen
iiufs tiefste geärgert worden sei, weil dieselben nur nach Ein-
künften und Einfluss streben, nach Gunst von oben und Herr-
schaft nach unten, während die Seelen der Gläubigen ihnen
gleichgültig seien. Eingehender noch begründete er seine Weige-
rung in zwei höchst merkwürdigen Briefen an den ihm freundlich
gesinnten Pfarrer Thorniann von LUtzelfltlh, der ihm wohlmeinend
„So, da sehet lhrs, ob sie Zertrennun^en anrichten!" — Antw.: „Wir
stallen keine Zertreniiunpän an, sondern die Herren selbst haben uns uusge-
stossen aus ihren Kirchen und uns als Irrjreistcr verschrieen." (Verhör vom
12. Februar 170Oi. Man vergleiche auch die denunzierenden Auszüge aus den
Briefen von S. Köllig. Kopie in den „Acta Pictisticu."
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IV. 1. Der Pietismus. Horn. 47
zugeredet hatte. 1 ) Nach wiederholten Vermahnungen wurde er am
15. Februar 1701 mit Verbannung bestraft, und begab sieh nun
erst nach Genf, dann auf eine Besitzung bei Colombier am Xeuen-
burgersee, wo der höchst merkwürdige Mann als frommer, welt-
abgeschiedener Sonderling und Mystiker die volle zweite Hälfte
seines Lebens verbrachte. Er starb in hohem Alter am 20. No-
vember 1749, nachdem er noch einige Schriften verfasst. Er ge-
hört der Literaturgeschichte mehr au als der Kirchengeschichte. 2 )
Für uns ist er wichtig als der erste, der seine persönliche Re-
ligion mit voller Schärfe in Gegensatz stellte gegen das tradi-
tionelle Kirchenwesen, als derjenige, der die rationalistische und
die mystische Opposition gleichzeitig repräsentiert, und der in dem
oben erwähnten Urteile Uber den sittlichen Vorzug des Freigeistes
vor dem Heuchler geradezu den Schlüssel gibt zum richtigen
Verständnis des XVIII. Jahrhunderts.
Eine völlig andere Natur und Erscheinung war der andere,
den wir hier zu nennen haben: Samuel Lutz oder Lucius. 8 )
Derselbe war 1G74 geboren, Sohn des Pfarrers zu Biglen; dann
in Bern erzogen, zeigte er frühe schon nicht bloss ein ungewöhn-
liches Gedächtnis und grosse geistige Begabung, sondern vor-
züglich auch starke Neigung zu tiefer gemütsvoller Gottesfurcht
unterlag aber, weil es ihm an einsichtiger Leitung fehlte, leicht
der Gefahr eitler Selbstbeschaulichkeit und geistlicher GefUhls-
seligkeit. Er schloss sich an die Pietisten an und erfuhr deshalb
mit ihnen allerlei Hintansetzung von Seiten der Behörden. Erst
nach einigem Aufschub, im .Jahr 1700, erhielt er die Zulassung
zum Predigtamte, doch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, dass
er keine Konvcntikcl und verdächtigen Orte mehr besuchen und
nur da predigen solle, wo „der Herr Präpositus" es ihm auftragen
würde. Allein sogar die Pfarre Adelboden wurde ihm versagt,
wie viel mehr die Professur der hebräischen Sprache in Lau-
sanne, zu welcher ihn seine hervorragende wissenschaftliche Bil-
duug befähiget hätte.
Als eine Art von Verbannung erhielt er dann die deutsche
Pfarrstellc zu Ifertcn, seit 170."J. Indessen blieb er auch dort nicht
ohne Anfechtungen. Eine eigene l'nlersuchungs- Kommission.*)
l ) Beide von 17(10, in Kopie in den Acta Pietistica, p. H7ti und ttt-i.
T ) 0. v. Oreyerz, R L. v. M., Frauenfeld lsss. Der Nämliche hat auch
die Lettres neu herausgegeben, Hern 1NJ»7.
*) Siehe die gründliche Schilderung des hervorragenden Mannes von
Trechsel im Berner Taschenb. IN'»* u. 18ö!>.
4 ) Venner von Büren und Prof. Hodolt*.
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4«
Geschieht*; der schweizerisch-reformicrtcn Kirchen.
langte 17U7 in Ifcrten an, um sich von seiner Hechtgläubigkeit
zu Überzeugen. 1 ) Sein Ruf als vorzüglicher Prediger verbreitete
sich inzwischen; allein der Verkehr mit andern Gleichgesinnten,
seine Verbindung mit Frommen anderer Länder, auch mit
solchen lutherischen Bekenntnisses, machte ihn in Bern erst
recht verdächtig, so dass die Behörden sich beständig mit seiner
Person beschäftigten und all sein Thun mit einer Angst verfolgten,
die gegenüber einem so kindlich und demütig frommen Manne
geradezu lächerlich wirkt. Er predigte in Basel unter gross-
artigem Zulauf, dann in St. Gallen, wohin mau ihn zu einer
Predigt geladen, auch in Frankfurt a./M.
Endlich, im Jahre 1726, wurde er zum Pfarrer nach Amsol-
dingen erwählt, nachdem er kurz zuvor eine ihm diesmal ange-
tragene Professur in Lausaune abgelehnt hatte; 1738 siedelte er
dann nach Diessbach bei Thun Uber, wo er am 28. Mai 1750
gestorben ist. Auch noch in Amsoldingen und in Diessbach war er
wiederholt zur Rechenschaft gezogen und zur Selbstverteidigung
gezwungen worden, weil sein vertrauter seelsorgerlicher Umgang
mit Leuten ausserhalb seiner Gemeinde, seine Gleichgültigkeit
gegen äussere Gewohnheiten und Weltsitten, und dagegen sein
ungeheurer Ernst im Dräugen auf Bekehrung, ihn bald in den
Ruf eines Sektirers, bald eines Schwärmers, bald eines Zeloten
brachte.
Er hat eine grosse Sammlung von gedruckten Predigten hinter-
lassen, die durch Wärme, Geist, Freimut und ausserordentlichen
Bilderreichtum sich auszeichnen, dagegen sind sie häufig ge-
schmacklos und sentimental, dazu bei aller Originalität im ein-
zelnen doch äusserst einförmig; für die damalige Zeit war seine
Predigtweise ein Ereignis, und das Andenken an seine tiefgründige
Wirksamkeit ist da. wo er gelebt hat. noch heute nicht erloschen.
Berufungen nach Deutschland, die mehrfach au ihn gelaugten,
hat er ausgeschlagen, trotz aller Widerwärtigkeiten, welche Kol-
legen und Obern und Uberhaupt die Enge uud Starrheit der kirch-
lichen Zustand« ihm bereiteten; er blieb dem Vaterlande getreu
und hatte die Genugthuung, dass man ihm, mit allem Willen dazu,
doch niemals etwas anhaben konnte, ihn schliesslich sogar aner-
kennen und schätzen musste ; er war eine bei aller Gefühlsseligkeit
doch ebenso grossartig angelegte, als innerlich einfache und mo-
ralisch gesunde Natur.
'i Kr soll geäussert haben, ,iUe Leute seien gewöhnt, zum Sakrament,
wir das Vieh zur Allmend, «je trieben zu werden. - Eine Behauptung, freien
deren thats-ichliche. Wahrheit sich allerdings nicht viel sagen Hess.
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IV. 1. Der Pietismus. Waaclt.
Auf der nachhaltigen Thätigkeit dieses Mannes soll das Auf-
treten einer kleinen religiösen Gemeinschaft beruhen, welche unter
der Bezeichnung der „Heimberger Brüder" hauptsächlich in der
Umgegend von Thun noch in der Stille fortbesteht und als Haupt-
erbauungsmittel die Schriften Luthers und das Küthener Lieder-
buch gebraucht. 1 ) Zu Acschi am Thunersee hat sich gleichzeitig,
1723, nach dem etwas unbestimmten Berichte eines Zeitgenossen
eine schwärmerische Sekte bemerkbar gemacht, als deren Stifter
ein aus Zürich „»amüsierter" Pfarrer Schulthess genannt wird.-)
Die Berner Religious Kommission hatte aber auch mit dem
Waadtlandc zu thnn. Pietistische Regungen neben und ausser
der Kirche zeigten sich schon von 1<>1W an am Genfersce. Nament-
lich scheint Vivis ein Hauptherd gewesen zu sein, und war es
vorzüglich der obeu schon genannte Franc, ois Magny, der Rats-
schreiber der Stadt , um dessen achtungswerte Gestalt der
Kreis der Frommen sich scharte. Magny selbst wird als ein
trefflicher Manu geschildert, dem sein Gegner, Pfarrer Merlat.
anfangs das Zeugnis gab, er habe : r un mepris presque excessif
des oeuvies et uue applieation infatigable ä cn faire." Das hinderte
nicht, dass seine ungewohnte Frömmigkeit und sein geistlicher
Verkehr mit Gleichgesinnten Anstoss erregte. Trotz seiner Be-
rufung auf die helvetische Konfession, von deren Glauben er in
keinem Punkte abgewichen sei, wurde er 1701 verhaftet und nach
Bern gefuhrt zum Verhör. Bald wieder freigelassen, erlitt er wegen
Uebersetzung einer Schrift des deutschen Mvstikers Tennhard
neue Anfechtungen, so dass er 171.'» Vivis verliess und nach Genf
zog. Allein auch hier gab seine stille Thätigkeit Anlass zu
manchen Ratsverhandlungen in den Jahren 171!) bis 1721, so dass
er sich in zwei sehr bemerkenswerten Denkschriften rechtfertigen
mnsste. Er ist schliesslich nach Vivis zurückgekehrt und dort
t730 gestorben. 3 )
Als Anhänger dieses durch liebenswürdige Herzenswärmc aus-
icheten Laienpredigers 4 ) wird besonders eine Familie de la
genannt und eine „Mllc Venncr". Die letztere war sicher eine
vom Gosehlechte .Jenner und stellte in ihrer Person den
') Finster, K. Sr;it., 121. — .los*, Das Sekrcnwesen im Kr. Hern.
'} Zeltender, K.-Ceseh,, IV. 14o.
*) Ritter, Ktig., Ma.yny et le pictisme roinand h',W — 17.!0, in den Mein.
I:t Sui.xse romnmle, 'J<" ser., tome III, p. 257 u. ff.
') Ritter, in der eben nn^eführten Sehrift. nennt ihn: .eet Itommo veiie-
rable, (tont la p.irole persuasive eliarmait les äme>, ee pre< heur <pii av.-iit le
seeret d'attaeher les eu-nrs ä Ini -4 :,png. .'WU
:sc h . Ot-sch. >ler fi tnvi'iz. ri'f Ktn hvTi. B-J. II \
•Ii
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ifriir^aanwkfitwi
Geschichte der hchweizerisch-reforraierten Kirchen.
Zusammenhang dar zwischen den Gläubigen der deutschen und
der französischen Schweiz. Zu der Familie de la Tour anderseits
gehörte neben einer nahen Verwandten vou Jean Jacques Rousseau
auch die Madame de Warens, die bekannte Freundin des Genfer
Philosophen, die ihn im Sinne dieser neuen bekenntnislosen Ge-
fühlsfrümmigkeit beeinflusst haben soll. Aus den nunmehr ver-
öffentlichten Briefen und andern Dokumenten geht hervor, dass
Magny auch Beziehungen unterhalten hat mit niederländischen
Mystikern und deutschen Inspirierten, wie mit flüchtigen Fran-
zosen aus den Cevennen. In Genf galten Jeanne Rönnet und
Odet Joly als Säuleu des Pietismus. 1 )
Die Stadt Basel, welche hernach in der Geschichte des
Pietismus so eigentümlich hervortreten sollte, scheint dieser Rich-
tung anfangs noch wenig Empfänglichkeit entgegengebracht zu
haben; vielleicht ist nur deshalb nicht davon die Rede, weil sie
hier in ihrer ersten barmlosen Gestalt innerhalb der Kirche selbst
Raum fand. Was davon erwähnt wird, ist noch mehr täuferischer
als speeifisch pictistischcr Art und zeigt sich eben darum auch
in der Landschaft, nicht in der Stadt. Der Seidenweber Andreas
Bohni aus Freukendorf, der nach der Pfalz ausgewandert, dauu
1705 wieder zurückgekehrt war, verweigerte den Huldigungseid,
den die Obrigkeit verlangte, Hess sich nicht zur Kirche zwingen
und erklärte Gottesdienst und Abendmahl als Menschenerfinduugeu.
Er wurde schliesslich 1706 verhaftet, erst mit dem Pranger und
am 28. April 1707 mit ewiger Verbannung bestraft. Dann hört
man nichts mehr von ähnlichen Leuten bis 17K3. 2 )
Den Klagen Uber kirchliche Missstände meinte der Rat durch
vermehrte Strenge in der Handhabung der äussern Formen be-
gegneu zu können. Eine Sammlung von Mandaten wurde 1715
zusammengestellt, welche gegen Verachtung der Predigt, gegen
Gotteslästerung, Meineid, Fluchen, Schwören und Zauberei sich
richteten. „Die Weibsbilder sollen dem Gottesdienst in ehrbarer,
ganz schwarzer Kleidung fleissig beiwohnen, denselben mit wahrer
Andacht anhören, dem gemeinen Gebet und Lobgesaug bis zum
völligen Schluss, mit Mund und Herzen, beistimmen und vor dem
abgesprochenen Segen nicht aus der Kirche gehn, gestalten man
l ) Verg). dazu: lütter, E., Jeanne Bonnet, Kpisode de l'histoire du pie-
risine ä Geneve, in den Etrennes chretiennes, < Scnere 188«), und Vuilleumier,
Theodore Crinsoz de Bionnens, in der Revue de theol. et de philosophie,
Lausanne. XX Ü887/.
r ) Thurneysen, Die Basler Separatisten im 1. Viertel des XVIII. Jahrb.,
im Basler Jahrbuch, 18i)5, S. :JO-7!<, u. 1«*), S. 54— 10U
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IV. 1. Der Piethmua. Hanoi.
Ol
insonderheit durch gewisse hiezu bestellte Personen hierauf vigi-
licren, die Uebcrtreter verzeigen und diese andern zum Exempel
strafen werde." — „Während der Morgen- und Abendpredigt soll
Niemand auf den Gassen herumspazieren, oder unnöthig vor den
Häusern sitzen und schwätzen." Verboten wurde: An Sonn- und
Festtagen zu den Thoren hinaus zu gehen oder zu fahren ohne
Erlaubnisschein von den Itcformationsherren, und diese sollen
ohue wichtige und erhebliche Ursachen keine Zettel geben. Die
Wirte sollen des Nachmittags bei guter Zeit die Uerte machen,
die Gäste zur Kirche autreiben und die Weiuhäuser alsbald um
drei Uhr schliessen. Als Gotteslästerer wurden hier auch die
bezeichnet und behandelt, welche sich erlaubten, „gegen die
Glaubensartikel etwas auszugießen." l )
Für das innere religiöse Leben, das die Pietisten von der
Kirche forderten, war damit wenig gewonnen. Die Versuchung zu
entgegengesetzter Einseitigkeit lag nur um so näher.
Im Dorfe Riehen war diesmal der »Sitz der Bewegung. Hier
wurde 1716 der Schulmeister Peter Wyssler entsetzt, weil er sich
beharrlich weigerte, am Abendmahl teilzunehmen. Er stand aber
nicht allein. Im Jahr 1717 kam ein luspirierter aus der Mark-
Grafschaft Baden-Durlach in Basel an, seiues Handwerks ein
Bäckerknecht, Namens Johannes Gmelin, hielt sich daselbst zwei
Nächte und einen Tag auf, verfügte sich dann nach Riehen zu
einigen Freunden uud soll prophezeit haben, dass Zürich und
Basel, wenn sie sich nicht bekehren, in kurzem untergehen werden.
„Sobald der Pfarrer von Riehen diesen Feind vernommen, hat er
sich nicht nur Uber diesen Eingriff' in sein Amt beklagt, sondern
dem Rat von Basel eine Supplikation eingegeben, dass er diesem
Uebel steuern wolle." a )
Darauf wurde allerdings am 20. Januar 1718 auch in Basel
eine Religionskommission eingesetzt, wie Ochs sagt : „damit keine
IrrthUiner einschleichen möchten, und zu diesem Zweck den Leuten
alle irrige und gefährliche Bücher aus den Händen gebracht
werden." Die Behörde bestand aus den vier Hauptpfarrern der
Stadt und vier sogenannten Deputaten; sie wird charakterisiert
durch den bekannten Spottvers:
„Zu Hüiibern unser Land vom Pictistcmvesen,
Hat man mit grossem Flehs die Männer auserlesen,
Die rein in diesem Stück und von Verdacht ganz frei,
Und fem von allem Schein von PictUti rci. - *)
•> Ochs, Gesch. von Basel, VII, 4-45.
*> Acta Pietistiea (Bern).
3 j Von dem hiernach zu nennenden Antistcs Samuel Warrenfeh.
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Geschichte der schweizcrisch-reformierten Kirchen.
Besondere Verlegenheiten bereitete der Obrigkeit eine Frau
von Planta aus Graublinden, welche das Schloss Binningen be-
sass, eine Wohlthätcrin der Armen, die aber nicht allein in pic-
tistischem Sinne auf ihre Umgebung einwirkte, sondern namentlich
auch fremde Prediger bei sich beherbergte. Es wird ein gewesener
lutherischer Pfarrer Mathias Pauli genannt, später ein Nikiaus
Vellet aus ZweibrUcken, der in Basel agitierte. Auch bernische
Pietisten sollen 1720 in Basel aufgetaucht sein. Es zeigte sich
Neigung zur Separation. „Die einen sagten, sie fühlten sich nicht
rein genug, um zum Tische des Herrn zu gehen ; andere besuchten
die Kirche nicht, weil so viele Gottlose sich darin finden, oder
weil die Prediger unbekehrt seien."
Auch jetzt verleugnete sich das rationalistische Element des
Pietismus nicht ganz, so wenn sie sagten: „Katholische, Juden,
Tllrkcn und Heiden seien, weun sie neue Kreaturen werden,
durch gute Werke näher bei Gott, als diejenigen, so des Herrn
Willen wissen und solchen nicht thunV)
Von Riehen aus verbreitete sich die Erscheinung in die Übrige
Landschaft; eine Anna Bäfelfinger will nicht mehr zum Abendmahl
gehen, „wo sie die liederlichen Kameraden ihres Mannes be-
gegne." In Prattelen, in Dietgcn, Bubendorf und andern Ort-
schaften weiden einzelne Persoucn genannt, die diesem „Wesen"
anhangen und unter sich in Verbindung stehen. Verurteilungen
zu Zuchthausstrafe und Verbannung werden ausgesprochen ;
fremden Kandidaten wird das Predigen untersagt, endlich aber,
am 2. September 1722, ein förmliches Verbot erlassen gegen
heimliche gottesdienstliche Versammlungen in den Häusern und
gegen kirchliche Irrlehren. Dasselbe bedrohte alle, die sich nicht
an die Basler Konfession halten würden, mit sofortiger Ausweisung
aus dem Lande, und damit scheint die Bewegung für einmal
wieder unterdrückt worden zu sein.
Auch die Ostschweiz wurde wieder beunruhigt. Der Diakomis
Niklaus Sehärer zu Lichtensteig verbreitete seit 1710 pietistische
Lehren im Toggen bürg und zeigte bedenklich erscheinende
Abweichungen von der Orthodoxie in der Art, wie er sich das
Verhältnis von Rechtfertigung und Heiligung dachte. Mehr noch
war es ein aus Halle in die Heimat zurückgekehrter Goldschmied,
Johann Ulrich Giezendanncr, der hier 1710 die Geister in Be-
wegung brachte und vielen als Prophet galt. Es wurde deshalb
in St. Gallen am 17. April 1711 eine eigene Synode abgehalten,
'i Thurneyaen, a. n. 0., l*'.'f>, S. -T».
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IV. I. Der Pietismus, Ostsehw.-iz.
53
die sich mit so gefährlichen Erscheinungen befassen und die
notwendigen Vorkehren gegen das Feberhandnehmen solcher
„ungesunden Gedanken" treffen sollte. 1 ) Giezendanner musste als
Unruhestifter auf ewige Zeit in Verbannung. Ein in apokalyp-
tischem Tone geschriebener, von dem »Schwärmer Johannes Tenn-
hard aus Nürnberg an die schweizerischen Obrigkeiten gerichteter
Hricf wurde, als von Gott diktiert, mit Andacht und Begierde
gelesen. 2 ) Diessenhofcn vertrieb 17i K J den Schuhmacher Johann
Kaspar Henker, weil er „seit seinem Aufenthalt im Wittgen-
steinischen in den Separatismus verliebt war", Hess ihn aber in
Ruhe, als er Gehorsam versprach. 1 )
Aus Appenzell und St. Gallen wird Aehnliches berichtet.
Ein in Heiden wegen Pietismus abgesetzter Pfarrer Seheuss
(Seines» ?) trat dann ITH wieder im Thurgau auf als Kon-
ventikelprcdiger und Verächter des öffentlichen Gottesdienstes. In
Sc haffhansen, wo 17U4 der Frediger Hinter durch Aufnahme
armer Kinder (im Jahr 170!» sehon 70 an der Zahl), dann durch
die Stiftung eines eigentlichen Waisenhauses sich als thatkräftiger
Nachahmer A. 11. Franke s gezeigt hatte f:, inussten 1717 (10. März)
nicht weniger als sechs Geistliche aus ihren Aemtern entfernt
werden, weil sie sich von „Inspirationen 41 einnehmen Hessen und
„ihre von dem Miuisterio verworfene und obrigkeitlich verbotene
Privatversauimlungen nicht unterlassen wollten. Ui )
Von Schaffhausen aus wurde Winterthur angesteckt, wo 1714
zwei junge Geistliche ihre Anhänger zu Andaehtsubuugen sam-
melten und durch ihre mystisch-apokalyptischen Lehren mit der
Gewissheit höherer Erleuchtung erfüllten, wo aber auch bald ein
Joh. Adam Gruber die Entzückung bis zu Konvulsionen steigerte/')
Die Züricher Obrigkeit erlicss am 1». April 1717 nach dem Vor-
gang anderer Städte ebenfalls ein Verltot gegen alle Konventikel
und gegen alle, welche „unter dem Schein besonderer Frömmig-
keit, durch vorgebliche unmittelbare Eingeistungen gefährliche
') Honinger, IV, i-.T.
J ) Schweizer, A., ( Vnlr.-Dogm., II, 7'>.').
J > E. A., VII, 1, 7ÜS.
4 ) Halenbach, K.-Gefch. den XVIII. und XIX. Jührli., I, 17i».
6 j Die N:inien der sechs Abgesetzten nebst dem Titel ihrer Vcrteidigungs-
oennt Hiiller« liibl., III, Nr. 07:1.
«) Schweizer, Centr.-Dogin., II, 700. — llallers Hibl. nennt von demselben
zwei Schriften, deren eine: „Buss-, Weck- und Warmingsstiuihie* (von JTtS,
auch historische Nachrichten über die Erfolge der Schwärmer in verschie-
denen Ortschaften enthalten soll, aber verboten und deshalb sehr selten ge-
worden ist.
54
Geschichte der schweizerisch-reforniiertcn Kirchen.
Lehrsätze verkündigten. 1 ) Gruber soll dann, nachdem er Lansanne
und Bern besucht, auch in Zürich erschienen, aber nebst andern
agitierenden Deutschen mit Ruten aus der Stadt gepeitscht worden
sein.
Doch trat auch hier, wie früher in Bern, die neue Glaubens-
weise mehr in milder, kirchlich unanstössiger Gestalt auf. Hein-
rich Gossweiler, der anfangs gefangen gesetzt und im Kirchendienst
zurückgestellt worden, war nachher, seit 1720, Pfarrer zu Mar-
thalen, und Johann Kaspar Ulrich, erst Diakon zu Predigern in
Zürich, dann Pfarrer am Fraumünster, ein vorzüglicher Kenner
des Hebräischen und Forderer des Kirchengesangs, wird als „der
bedeutendste Vertreter des Pietismus" genannt (gest. 1708).-)
Von Zürich aus, wo 1702 (8. August) ein Perser die christ-
liche Taufe empfing, 1712 ein geboruer Katholik, Job. Bollinger»
zum evangelischen Bekenntnis übertrat und am I.Januar 1719
mit grosser Feierlichkeit und vielen Reden und Schriften die zweite
Jubelfeier der Reformation begangen wurde '), machte die religiöse
Wärme in eigentumlicher Weise sich auch in Süddeutschland fühlbar.
Ein Studiosus Jakob Beck aus dem Bären t ha 1 im katholisch-
sigmaringischen Gebiete, der schon 1712 um seiner evangelischen
Ueberzeugung willen Verfolgung gelitten, dann aber eiue zuneh-
mende Anzahl von Personen — nach Hottinger waren es 70 —
aus der Bibel zu erbauen unternahm, kam 171<> nach Zürich,
setzte sich hier mit den Kirchenmännern in Verbindung, fand Er-
mutigung und Hülfe, und schon hotTtc man, unter dem Schutz
des Herzogs von Württemberg, des Königs von Preussen und
der Herren von Zürich eine reformierte Gemeinde erstehen zu
sehen. Allein die rücksichtslose Grausamkeit, mit welcher 1719
eingeschritten wurde, zwang die einen, der erkannten Wahrheit
wieder zu entsagen, andere aber in Zürich Zuflucht zu suchen
und sich dort ganz zur protestantischen Kirche zu wenden, während
eine weitere Anzahl im protestantischen Teil von Württemberg
sich zur Kolonie „Ncu-Bärenthal u zusammenfand. 4 )
Der nämliche verdiente Züricher Theologe, der davon mit
Entrüstung berichtet, stimmte dagegen von Herzen allem bei, was
1 1 Hottinger, IV, gibt den ganzen Wortlaut. Eine amtliche Zuschrift
de» Antistes Zeller in Zürich an die Herner Kirche vom H». April 1717 und
die Antwort von Bern vom 17. Juni findet sich in Zehendera Berner Kirch."
Gesch., IV, 114-110.
? ) Wirz, Zürich. Minist., 110 und 57.
J ) Hottinger, K.-Gcsch., IV, 25(> u. 2T>7, wo die Predigten und die Ge-
legenheits.nchriften weitläufig angegeben sind.
*) Hottinger, K.-Gesch., IV, asi-iUH.
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IV. 2. Da» Neuenburger Erbe und der Toggenburgerkrieg. ;>ö
angeordnet worden ist zur Unterdrückung der „schädlichen Schwär-
merei der Pietisten 14 , von denen nichts anders zu erwarten wäre,
als „eine gänzliche Trenn-, Verwirr- und Zerrüttung unserer Kirchen
und gemeinen Wesens, eine schändliche Verachtung der hohen
Obrigkeiten und des heil. Predigt-Amts und alles das, was zu
unserm zeitlichen und ewigen Verderben gereichen thäte". Durch
die von allen Seiten fast gleichzeitig ergriffenen und wesentlich
Übereinstimmenden Vorkehren ist es gelungen, ftlr einmal wieder
durch anbefohlene kirchliche Sitte das Feuer lebhafterer persönlicher
Frömmigkeit zu dämpfen. Und doch musste bald offenbar werden,
dass die damalige Bewegung zu viel Recht und Wahrheit für sich
hatte, als dass die kleinlichen Verfolgungsmittel auf die Dauer
etwas hätten ausrichten können.
2. Das Neuenburger Erbe und der Toggen-
burgerkrieg.
Ehe die durch den Pietismus eingeleitete Wendung der kirch-
lichen Verhältnisse noch im Aeussern bemerkbar werden konnte
und die konfessionellen Schranken in einer allgemeineren und
breiteren Auffassung des Christentums ihre Bedeutung zu ver-
lieren begannen, zeigten sich eben diese Schranken noch in ihrer
ganzen Stärke und ungeschwächteu Kraft in zwei Ereignissen,
welche an sich selbst eigentlich dem politischen Leben angehörten,
aber damals vorwiegend vom kirchlichen Standpunkt aus behandelt
worden sind und deshalb auch auf den kirchlichen Znstand ihre
Rückwirkung ausgeübt haben: Gemeint ist der Neuenburger Suc-
cessionsstreit von 170" und der zweite Religionskrieg von 171*2.
Das Fürstentum Neuen bürg ist nicht erst im XIX. Jahr-
hundert das politische Schmerzenskind der Eidgenossenschaft ge-
worden; es war dies schon von dem Augenblicke an, wo es
überhaupt zum Bunde zu rechnen anfing, und zwar deshalb, weil
es neben der Abtei St. Gallen das einzige Glied des Bundes war,
welches sich nicht zur Republik, sondern zur Monarchie ent-
wickelt hat. Nach den Grundsätzen des Erbrechts ging die Herr-
schaft von den alten Grafen von Neuenbürg aus einer Hand in
die andere und war so im XVI. Jahrhundert an das französische
Adelsgeschlecht der Herzoge von Orleans-Longueville gekommen.
Die letzte Erbin aus diesem Hause, die verwitwete Herzogin
von Nemours, ist am HJ. Juni 1707 im 83. Lebensjahre gestorben.
Mit allgemeiner Spannung hatte man seit Jahren diesem Er-
eignisse entgegengesehen. Schon beim Tode ihrer Mutter, HJ79,
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,■)<; Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
dann wieder 1094 beim Hinscheid ihres regierungsunfahigen Stief-
bruders, hatte nur die rasch eingreifende Entschlossenheit der
Berner es verhindert, das Ludwig XIV. von Frankreich seinen
Günstling, den Prinzen von Conti, in das Erbe einsetzte und damit
thatsächlich Neuenburg in Besitz nahm. Konfessionellen Berech-
nungen folgend hatten Freiburg, Solothurn und Luzern des Prinzen
Bewerbung kräftig unterstutzt. Noch 1098 dauerten die offenen
und geheimen Verhandlungen fort, und erst am 12. Mai 1099 war
auf einer Koufercnz in Langenthal ein Spruch zu gunsteu der
„Madame de Nemours" gefasst worden, der nuu ihre Anerkennung
in Neuenbürg sicher stellte. 1 )
Jetzt stand man aber wieder vor der grossen Frage, die nicht
nur flir Stadt und Land Neuenburg, sondern fUr die gesamte
Eidgenossenschaft von entscheidender Wichtigkeit war und selbst
die europäische Lage ernstlich berührte.
Nicht weuiger als 15 Prätendenten hatten sich gemeldet und
bereit gemacht, ihre Hechte nachzuweisen und deren Anerkennung
zu beanspruchen. Ein grossartiges Intrigenspiel hatte im ge-
heimen längst die Regierungen beschäftigt, weil jeder dieser
Ansprecher versuchte, sich Freunde zu werben, den andern zu-
vorzukommen und gerüstet zu sein auf den grossen Tag der
Entscheidung. Diese diplomatischen Ränke hatten um so weitern
Raum, weil bei keinem von allen ein klares und unbestrittenes
Recht vorlag, und weil man nicht einmal zum voraus wusste,
wer eigentlich die Wahl zu treffen habe. Verfallene Reichslehen
wurden vom Kaiser vergeben, aber Neuenburg gehörte eben nicht
mehr zum Reiche. Wer wird da entscheiden? das war die erste
Schwierigkeit, die gelöst werden musste.
Nach der mittelalterlichen Ständeverfassung der Grafschaft
wurde eine Behörde eingesetzt, bestehend aus vier Staatsräten
des Landes, vier Landvögten und vier Herren aus der Stadt
Neuenbürg. Diese begannen damit, ihre Bedingungen festzustellen :
Erstlich solle die evangelische Religion im vollsten Umfang als
herrschendes Bekenntnis anerkannt uud garantiert werden, mit
Ausnahme der beiden von jeher katholischen Gemeinden Landeron
und Cressier. Die Kirche solle ihre bisherige innere Verfassung
und ihre Kirchenzucht in voller Freiheit behalten, auch dann,
wenn der Fürst dem katholischen Bekenntnis augehöreu würde.
Die Kirche selbst soll die Wahl der Prediger haben und nicht
der Fürst. Die Kirchcngüter, die der Fürst verwaltet, sollen aus-
schliesslich zu kirchlichen Zwecken verwendet werden, u. s. w.
') E. A., VI, 2», 7W-7UU.
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IV. 2. Das Neuenburger Erbe und der Toggenburgerkrieg. ö7
Man sieht daraus, dass ganz im Sinue der Zeit im Lande
sell)8t in erster Linie das Bestreben dahin ging, das Bekenntnis
und die kirchliehe Freiheit sicher zu stellen. Besser indessen als
durch papierene Verträge konnte dies geschehen durch die Wahl
eines Fürsten, der selbst der protestantischen Konfession an-
gehörte. Frankreich wünschte Neuenburg dem Prinzen von Conti
zuzuwenden. 1 ) Der Konig von England hatte die Rechte, die er
selbst zu haben behauptete, schon 1004 dem Kurfürsten von Bran-
denburg, späteren König von Preussen, abgetreten, der für sich
selbst ebenfalls zu den entfernten Erben zählte. Für den letztern
verwendete sich aber auch der Kaiser, damit Neuenbürg nicht
unter Frankreichs Einfluss komme. Joseph I. schrieb in diesem
Sinne nach Bern, wo man sich selbstverständlich am allermeisten
mit der Sache beschäftigte. Der Papst dagegen beschwerte sich
darüber, indem er zu bedenken gab, dass bei der Wahl eines
Fürsten von der „falschen Beligion" alle Aussicht schwinden
würde, jemals das katholische Bekenntnis wieder einzupflanzen.
Gerade die Befürchtung aber, dass das geschehen könnte, schien
den Ausschlag geben zu sollen. Noch war in Frankreich die Zeit
der Hugcnottenverfolgung, noch gingen König und Klerus, nicht
mehr in fanatischem Glaubenseifer, aber in um so abscheulicherer
Heuchelei und mit unvermindetcr Konsequenz darauf ans, den
protestantischen Glauben zu erdrllcken; diese Rücksicht Uberwog
alle andern. In Neuenburg selbst wurde die ganze Frage so sehr
als eine vorzugsweise religiöse angesehen, von welcher der Fort-
bestand des wahren Glaubens abhäuge, dass eigene Bettage an-
geordnet wurden, um die Hülfe der Vorsehung um einen günstigen
Eutscheid anzurufen.
Von allen Seiten wurden die Neuenburger bestürmt und be-
arbeitet. Die innere Schweiz wollte, dem Papste gehorsam, einen
katholischen Fürsten, der vor der Tagsatzung auf ihrer Seite
stehe, und hätte um diesen Preis sogar einen Franzosen gerne
gesehen. Andere hatten teils politische, teils religiöse Bedenken.
Namentlich Bern sah die Franzosen schon nahe genug und konnte
nicht wünschen, dass die Grenze ihres Landes thatsächlich bis
an die Zihlbrücke vorgeschoben werde. 9 )
— _____
') Bachclin, le prince de Conti, pretendant ä la souverainete. de Xeu-
chätel, im Mus. Neuch., IV, 29 u. ff..
J Wir verweisen hier auf die reichhaltige Special-Litteratur. Die Herner
Stadtbibl. besitzt zwei noch unbenutzte Aktensau.mlungen über diese Episode,
eine militärische, vom Feldkriegsratsschreiber Job. Friedr. Otth (,Mss. H. H.,
X, 123), u. eine diplomatische von Christoph Steiger, der neben J. K. Sinner als
bern. Deputierter in Neuenburg zu handeln hatte iMss. H. H., XIII, 125 u. 12*3).
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58
Geschichte der schweizerisch-rcformiertcii Kirchen.
Wie gefährlich diese Zeit der Ungewissheit werden konnte,
zeigt ein kleiner Kirchenstreit, der damals Neuenbürg bewegte
und erst durch eidgenössische Vermittlung beigelegt werden konnte,
Uber dessen innere Natur indessen die bez. Notiz uns vollkommen
im Dunkeln lässt. Wegen „Aufreizung gegen die Obrigkeit" war
der Pfarrer Girard 1(591) abgesetzt worden. Er wusste aber eine
Partei für sieh zu gewinnen, und als die Geistlichkeit sich auf
ihr freies Disciplinarreeht berief, wandte sich der Gemassrcgelte
an den französischen Gesandten. Von dieser Seite ermutigt, er-
klärte er nun triumphierend: „Je serai retabli, ou l'Etat perira."
Das war keine leere Drohung, wenn er wirklich Frankreich im
Rücken hatte. 1 )
Am 3. November 1707 kam es zur Wahl. 2 ) Die Vorlegung
der Stammbäume und Hechtstitel war mehr Schein als Wahrheit.
Der Entscheid, der besonders der Klugheit des Berner Schultheissen
Johann Rudolf Sinner zu verdanken ist, fiel bekanntlich fUr den
König von Preussen, einen Fürsten reformierter Konfession, eine
Hauptstütze des Protestantismus und der antipäpstlichen Politik,
von dem man annahm, dass er seine Versprechungen halten
werde und der zugleich fern genug sei, um den Neuenburgern
niemals unbequem zu werden. 3 )
So konnte nun allerdings die Kirche von Neuenburg in ihrer
eigentumlichen Freiheit und Selbständigkeit verharren, wie sie
durch Farel war begründet worden. Das calvinische Kirchenideal
war hier fast noch mehr zur Wirklichkeit geworden, als in Genf,
da hier wenig innerer Widerstand zu überwinden war, aber auch
unter den katholischen Fürsten eine Staatskirche sich nicht hatte
entwickeln können. Das Kirchenregiment lag fast ausschliesslich
bei den kirchlichen Behörden, die ihrerseits auf den freien Kirch-
gemeinden beruhten. Die Geistlichkeit bildete eine Körperschaft,
welche Uber innere Angelegenheiten der Lehre und des Kultus
entschied. Synoden, bei welchen Abgeordnete der Gemeinden
mitwirkten, verwalteten die äussern Angelegenheiten. Kirche und
Staat waren getrennt, aber die Kirche umfasstc die gesamte
Bevölkerung ; es war keine Staatskirche, aber eine Landeskirche,
deren Form sich von allen andern protestantischen Kirchen vorteil-
haft unterschied. Die Gemeinden hatten das Recht, die gewählten
Pfarrer zu verwerfen. Jede Gemeinde hat ein Konsistorium mit
\> E. A., VI, L'a. SÄ
•) Le pn.ces de 17<>7, im Musee Neuehätelois, tmne XVIII < 1S8I), V2'} u. ff.
a ) Katholischerseit.x wurde dieses Resultat ernstlich beklagt. S. kath.
Konfereuz iu Luzcrn am Nov. E. A., VI, >*, 14<tt.
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IV. 2. Das Xciirnhiirger Krl>o und der Tojrfrenbiirjrt'rkrieg. f)<)
Selbstergänzungsrecht; dazu gibt es vier Oberkonsistorien (secbs
Klassen): Neuenbürg, Boudry, Val-de-Travers, Val de-Ruz, Locle,
Chaux-de-Fonds, aus geistlichen und weltlichen Gliedern, und zwei
Hauptehegerichte. 1 ) Mit der Klasse von Neuenburg war seit lf>D2
auch die Grafschaft Valangin wieder verbunden.
Die Unabhängigkeit der Geistlichkeit, deren Stellung frei war
von aller Vermengung ihrer Sache mit rein politischen Motiven,
gestattete ihr, durch das Mittel der calvinischen Kirchenzucht
einen mächtigen und tiefgreifenden Einfluss auszuüben auf die
Denkweise und auf die Sitten des Volkes, hielt sie aber auch in
stetem geistigem Zusammenhang mit den Gemeinden und zwang
sie in sehr weitgehendem Grade, auf deren Bedürfnisse und Zu-
stände Kitcksicht zu nehmen. Die Orthodoxie konnte hier nie in
solche Uebertrcibungen verfallen wie anderswo und bewahrte
eine gewisse Mässigung und Nüchternheit. Die Formnla consensus
hat Neuenbürg nie anerkannt, und die warme persönliche Reli-
giosität derjenigen, die man an andern Orten Pietisten nannte
und aus der Kirche vertrieb, blieb hier unangefochten, stets inner-
halb der Kirche berechtigt. Das Verdienst, diese geistige Haltung
in kluger Weise für die fernere Entwicklung zu benützen, gebührt
in erster Linie einem Geistlichen, der nach Einsicht, Bildung und
Charakter zu den Besten seiner Zeit gehörte uod von welchem
bald noch näher die Rede sein muss, nämlich dem Pfarrer Frie-
drich Osterwald.
Ein ganz anderes Bild begegnet uns im To ggen bürge r-
land . Zwar bietet dasselbe zu Neuenburg insofern eine Analogie,
als auch hier eine grösstenteils reformierte Bevölkerung von einem
katholischen Herrn regiert wurde, unter der Oberaufsieht der
gemeinschweizerischen Tagsatzung. Aber hier im Toggenburg war
es zugleich ein Kirchenfürst, der als Regent das Herrscheramt
führte, der jeweilige Abt von St. Gallen, der es eben deshalb als
seine vornehmste Pflicht ansehen musste, seine Unterthanen wieder
zur wahren Kirche zurückzuführen. Es standen ihm Mittel genug
zu Gebote, um unter dem Vorwande weltlich bürgerlicher Ordnung
die Evangelischen in ihrem Glauben zu stören und zu drücken.
War dies schon vorher vielfach mit Erfolg versucht worden, so
geschah es seit dem unglücklichen Religionskrieg von HkH) in
noch viel höherem Grade.
Wir greifen hier etwas zurück. Da hören wir die Klage,
dass der Abt die Teilnahme weltlicher Mitglieder an den evan-
») Finster, K. Stat., M.
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Gcsrhir-hte der schweizcrisch-refonnierten Kirchen.
gelisehen Synoden nicht dulden will und die Abhaltung von
Kinderlehreu untersagt. Die letztem werden nachher erlaubt,
aber wenigstens nach Möglichkeit erschwert durch die Bestim-
mung, dass sie für je zwei Monate nur einmal stattfinden dürfen
und dann an Stelle der Predigt treten ( 1074—1 (>7f>).') Durch strenge
Censur gegen evangelische Erbauungsbücher, durch das Verbot,
die unkatholischen Prüdikanten „Pfarrer- zu nenneu, und andere
polizeiliche Einmischungen fühlten sich die Toggenburger in ihren
altererbten Freiheiten beeinträchtigt und bewogen, gegen den
tyrannischen Herrscher Schutz zu suchen in ihren Landrechts-
verträgen mit den Leuten von Sehwvz und von Glarus.-)
Empfindlicher noch hatte sich diese fürstliche Sclbstherrlich-
keitstendeuz gegen die rechtlich viel weniger begünstigten Ge-
meinden imThurgau und Rheinthal gewendet. Der Abt trat
protestierend in den Weg, als die \m evangelischen Hewohner
des Dorfes Marbach eine Schule einzurichten suchten für ihre
Jugend (lb^'n; er verlangte im Kheinthal, dass seine reformierten
l'ntcrthanen die Frauen- und Hebammen Taufe einführen sollten
(1(>7;">). 3 J Eine l.'ebereinkunft zwischen den im Kheinthal regie-
renden Orten und dem Abt am 20. Dezember 11)7(5 brachte daun
wenigstens einige Ordnung, aber ein besonders heftiger Streit
erhob sich in Wartau, als der katholische Landvogt von Sargans
in dieser einzigen evangelischen Gemeinde des Bezirks die Messe
herzustellen trachtete t DUM ). Die katholischen Orte behaupteten
das Kecht zu haben, in den gemeinen Herrschaften Priester ein-
zusetzen; die Evangelische Konferenz, Zürich voran, wollte dies
nicht anerkennen; es kam so weit, dass sieh der geheime katho-
lische Kriegsrat in Weggis versammelte und dass man in Fznaeh
sich zu prügeln begann, weil man in der allgemeinen Aufregung
in einer Schafherde die zu einem l 'eberfall anrückenden Züricher
zu erkennen meinte. 4 )
■ ^^^^ •
% K. A., Vf. 1". 'X).\ !>»;•;. *.»7»;. Nicht ohne weitergehendes Interesse,
als Symptom für d:»s Aiifkoiiniien eines bürgerlich-moralischen Gesichts-
punktes neUeii «lein kirchlich-konfessionellen, ist die hei Wejrelin i Gesch.
der Landsch. To;.'-. II, i>7:r. eitierte Meinung einiger fürstlichen JSäte, die
dem Ahr entgegenhielten, dass die Kinderlehreu wenigstens mit Kücksieht
:oil' die Sittlichkeit erbubt sein sollten: Dobias nrpote hoinines rüdes et
ad ouines vohiptatcs <pi;iscun<pic propetisos, per cutcchcsin saltcm quan-
doipie uücpüd honesratis haurire el addiscere posse, et sie pneenveri, non
üinnino nt liestia- et lirnta vivant.
■i K. A.. VI, -Ja, M.'J. llt-, ls»>. Näheres in dem ohen erwähnten W
von We<?elin, P.d. II, jfüs, l>S4.
3 i K. A., VI. 1 l'. läV.I. VI, 1 a, 'MVA.
J i K. A.. VI, J«, ÖÜ«.
IV. 2. Der Tntf£enburgcrkri<'£. (Marlis.
Der Lnndvogt im Tlmrgau forderte deu sogenannten „Abzug"
beim Tode reformierter Züricher Prädikanten tW7f>), und als einige
Geistliche in religiösem Eifer sich erlaubten, auch am Donnerstag
zu predigen, wurde ihnen die Berechtigung dazu von der Tag-
satzung bestritten ; dagegen beschloss die Mehrheit der eidgenös-
sischen Boten, dass bei der Feier des Fronleichnamsfestes
im Schloss zu Frauenfeld geschossen werden soll, auch dann,
wenn ein evangelischer Landvogt daselbst residiert (UW8). 1 ) In
der von beiden Konfessionen benutzten Kirche zu Wengi entstand
ein arger Zank über einen Taufstein und ein Chorgitter; er endete
105)4 mit der Bestrafung einiger evangelischen Männer.
Aber selbst die Bürger der Stadt St. Gallen wurden 1(597
von neuem beunruhigt durch die Zumutung, dass Prozessionen
aus dem Kloster durch die Strassen ziehen und das Kreuz
offen vorantragen dürfen. Die Stadt griff zu den Waffen, die
Thore wurden gesperrt und Geschütz aufgepflanzt. Einer Konferenz
der Schirmorte zu Korschach gelang die Herstellung des Friedens
durch einen sehr genau artikulierten Vertrag, der jede fernere
Herausforderung fernhalten sollte. 2 )
Ganz besonders bedenklich hatte sich das Verhältnis der
Keligionsparteien wieder in Glarus gestaltet. Im.. Jahr U >80 war
deshalb neuerdings von Landesteilung gesprochen worden, und da
man diesen Gedanken als unausführbar verwerfen musste, we-
nigstens von einer Teilung der Kirche und des Gerichts; aber
auch die von der Tagsatzung veranstalteten Vermittlungskouferenzen
im September 1(>82 und im Juni 1(>83 fanden keinen gemeinsamen
Vorschlag. 3 ) Erst im September 1(>S,S kam in Baden eine Ucber-
einkunft zu stände; allein auch jetzt noch verweigerte Schwyz
und, von hier aus gestutzt, die katholische Minderheit in Glarus
selbst, die Zustimmung dazu. Der Streit dauerte fort. Bei jeder
Vereinigung der eidgenössischen Boten wurde der Zustand von
Glarus erörtert; es fehlte weder an geheimen Beratungen noch
an verborgenen Kriegsrüstungen; erst als die ruhigeren Katholiken
selbst es müde wurden, dem Starrsinn ihrer Glarner Freunde an
die Seite zu stehen, konnte endlich — am 11. Dezember 1(>S7 —
jener Badener Schiedsspruch in Kraft erklärt werden. 4 )
•j K. A.. VI. 2»\ i7«is.
*. K. A., VI. 2*, »;.V\ UV.».
» ; k. a , vi, i», i;i — «;7.
*) K. A., VI, 2». 1 ■'».*>. — Dit Vertrag vom 11. L>»«/.fH»Vr 1C>H7 als Heil. I
in VI, 2*>, 2_'7t;.
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(»eschichte der schweizerisch-retorinierten Kirchen.
Allein schon wenige Monate später wurden Klagen laut über
schlechte Beobachtung der Vertragsbestimmungen; die Leiden-
schaften wollten nicht schweigen, bis sie dann teils neue Reizuug,
teils Ablenkung erfuhren durch die Lage der Landschaft Toggen-
burg.
Jeder solche Handel wurde in der ganzen Eidgenossenschaft
mitempfunden. Wieder tauchten Schmähschriften auf, welche die
Verbitterung, aus der sie hervorgingen, nährten und das Misstranen,
von dem sie zeugten, immer tiefer Wurzeln fassen Hessen. Eine
Bettagsproklaraatiou von Schaff hausen reizte 1G80 den Nuntius
zu amtlichen Reklamationen, weil darin die katholische Religion
„spöttisch und unchristenlich geschändet" werde; 1089 wird
in Luzeru eine Schrift gegen die Evangelischen verbreitet, und
1690 in Zürich ein solche gegen „das Haupt der Christenheit". 1 )
Der gelehrte Untervogt der Grafschaft Baden, Beat Anton Schnorf,
musste Zürich und Bern Geuugthuuug leisten, weil er in einer ju-
ridischen Abhandlung die rechtliche Gültigkeit des „Landfriedens"
in Zweifel gezogen hatte (1G98). 2 ) Dem Misstrauen folgten Ge-
rüchte und den Gerüchten Vorbereitungen zur Verteidigung oder
zum Angriff'. Nachdem die gemeinsame Wehrverfassung des eid-
genössischen „Dcfensionals" misslungen, suchten beide Parteien
ihre Sicherung im engem Auschluss unter einander, in den konfes-
sionellen Sonderbünden. Mit entsprechenden Feierlichkeiten wurde
1095 das Bündnis der katholischen Orte mit dem Bischof von
Basel erneuert 3 ), und es fehlte nicht an einem förmlichen Feld-
zugsplan gegen Bern; er wurde im Oktober 1095 in geheimen
Konferenzen festgestellt ftlr den sicher erwarteten Fall eines
Angriffs. 4 )
Dass Luzeru sich 1691 endlich zum Schutz von Genf und zur
Aufnahme der Waadt in die eidgenössische Bundespflicht herbei-
gelassen hatte 5 ), gab uur zweifelhafte Beruhigung, da man wohl
wusste, wie der Vertreter des heil. Vaters davon abgeraten hatte,
somit auch jeden Augenblick die Zurücknahme veranlassen konnte.
Der allseitig für nötig erachtete Einschluss der Schweiz in dcnNym-
weger Frieden hatte unterbleiben müssen, weil man die Form
») K. A., IV, 2a, 181, &jn, an».
•':< E. A., VI, 2», 717.
3 i 10.-12. Oktober i»;i»r>. e. A., vi, 2a, :üx.
*) „Wenn Bern Solothurn anjrrcifVn wird, so Mlon Luzern gegen Lembur#
ziehen, Freiburjr dagegen in das Herz des liernbiets eindringen." E. A.,
VI, 2a, »J3-).
E. A. t VI, 2«, 377.
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VI. 2. Der To££enl>urfjerkriej?.
03
nicht fand, auch Genf dabei zu nennen, und der geplante Bau
einer Strasse Uber den Lötschenpass scheiterte, weil die Walliser
besorgten, die Berncr möchten dieselbe benutzen.
Es gab wirklich keinen bessern Hat, als was am Ende des
Jahrhunderts vor der Evangelischen Konferenz vom 0. September
10W in einer „wahreidgenössischen und patriotischen Schluss-
rede zur Erhaltung der evangelischen Eidgenossenschaft" empfohlen
wurde: Gottesfurcht, Demat, gute Haushaltung, rechtzeitige Be-
reithaltung von Munition und Proviant, unparteiische Verwaltung
und Justiz, Liebe zu den Unterthanen und näheres Vertrauen der
Stünde unter sich. 1 )
Zur allgemeinen Aufregung trugen nicht am wenigsten die
häufigen Konversionen bei, die auch in dieser Epoche viel
von sich reden machten. Die Sammlung der Eidgenössischen
Abschiede hat sie, so weit sie die gemeinen Vogteien betrafen
und deshalb vor den Tagsatzungen erörtert worden sind, in einer
eigenen Abteilung zusammengestellt für die Zeit von 1085— 1704. 2 )
Mittel moralischen und physischen Zwanges wurden dabei olt
angewandt, wenn nicht gegen die Bekehrten, so doch gegen ihre
Angehörigen. Es war darunter ein Maurus Heidelberger, ge-
wesener Konventuale zu St. Urban, der 1082 in Zürich evangelisch
wurde, und hinwieder ein gewesener reformierter Pfarrer zu
Andorf, der 1704 zur katholischen Kirche Ubertrat. Am meisten
Lärm aber verursachte die Angelegenheit des Hm. Eberhard
Im Thurm von Schaphausen, den der Rat seiner Vaterstadt 101)8
wegen argen Lästerungen über „die evangelische Religion und
ihre Diener" in Gefangenschaft warf und trotz den Aufforderungen
des für ihn eintretenden Kaisers nicht freilassen wollte.-)
Dass aucli die reformierte Kirche die Unduldsamkeit zu ihren
vornehmsten Pflichten rechnete, darf keineswegs verschwiegen
werden. Die Genfer wollten es nicht ertragen, als der französische
Resident, von Chauvigny, den ihm verstatteten Hausgottesdienst
mit Messopfer auch Andern zugänglich machte (1079) 8 ), und Frei-
burg beschwerte sich mit Recht in Bern darüber (1007), als der
Landvogt von Chillon einen Kaplan bestrafte, der auf waadt-
ländischem Gebiete eine alte katholische Frau auf dem Toten-
bette mit den Sterbesakramenten versehen hatte. 4 )
') E. A., VI, 2», Hit.
*) K. A., VI, 2* , 703.
') E. A., VI. U, 1104.
*} E. A., VI, 2b, 67.x
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fj4 Geschichte der schweizcrisch-reformierten Kirchen.
So war denn alles vorbereitet auf einen neuen Ausbruch des
konfessionellen Haders; das XVIII. Jahrhundert begann — wenig-
stens von aussen angesehen — mit den alten, schroff getrennten,
unversöhnten religiösen Gegensätzen.
Die ersten bedenklichen Nachrichten erhalten wir aus Bünden,
besouders aus dem Veltlin, wo 1701 Zwangsbekehrungen und
Kinderraub Zeugnis geben von den traurigen Zuständen des
Landes, und wo die Leidenschaften im folgenden Jahre noch er-
höht wurden durch eine Jesuitenmission und das Auftreten einer
durch fanatische Predigten bis zu unnatürlicher Askese und
öffentlichen Geisselungen sich steigernden religiösen Bewegung
unter den Katholiken. 1 ) Aber auch in Sagens bei Banz kamen
wegen des Verlangens der Reformierten nach einer eigenen Kirche
arge Auftritte vor, Misshandlung der Bundesdeputierten und gegen-
seitige Bewaffnung.
Schwierig gestaltete sich neuerdings die Auseinandersetzung
über die Herrschaftsrechte zu Ramsen, wo sich die katholische
Mehrheit bei den österreichischen Behörden, die evangelische
Minderheit hingegen bei dem Kate von Schaffhauseu über
Störung des religiösen Friedens beklagte, bis endlich 1702 der
Kaiser seine Absicht, das Dorf von Schaffhauseu zu lösen, end-
gültig aufgeben ninsste. Der Anstand hatte um so gefährlicher
ausgesehen, weil er zusammentraf mit den Grenzbeunruhigungen
durch den spanischen Erbfolgekrieg. 2 )
Die Geduld der Tagsatzung wurde aber ganz besonders durch
einen Zank über das Benutzungsrecht des Gotteshauses zu Neuen-
kirch bei Bischofszell in Anspruch genommeu, der sich durch
zwei Jahre hindurchzog. Seit lüGG, so behaupteten die Katholiken
daselbst, hätten sie den Reformierten gestattet, zu Zeiten ihre
Predigt in der Kirche zu halten; jetzt aber werde diese Erlaubnis
Uber Gebühr ausgedehnt : „Die Mauern werden zu sehr beschädigt
und mehr Seile zum Läuten gebraucht, als sonst nötig wären",
klagte das Stift Bischofszell als Kollator, und der Landvogt unter-
sagte den Evangelischen die fernere Mitbenutzung. Es handelte
sich dabei um eine Bevölkerung von f>17 Seelen.- 1 ) Mit Recht
fanden die eidgenössischen Boten es „schimpflich, dass daraus
solcher Streit erwachsen könne". Das hinderte nicht, dass alle
■ Hotringer. VI, 7. 17, ls.
- E. A., VI, 1»», i«7, 1110.
' So nach Ilottin^cr, VI, T». - E. A. T VI, 2», J 1 41». 1187. Am besten
orientiert iilier den Streit «Irr Herieht des Pfarrers Kollenbut/. in Neuenkirch.
E. A., VI, •->», VJ1Ü.
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IV. 2. Da» Neuenhurper Erbe und der Totfjfenburgerkriep.
Vermittlungsvorschläge abgelehnt wurden und erst im Dezember
1705 eine provisorische Einigung zu stände kam.
In den Freiämtern fanden die Züricher Widerspruch, als
sie die Angehörigen der evangelischen Gemeinden, um Unord-
nungen zu steuern, in ihre Kirchenzucht hereinziehen wollten; da-
gegen wurde von den Landvögten wieder Hutabziehen vor der
Betglocke und Mitfeier des Fronleichnamsfestes vorgeschrieben.
Kapuziner erschienen in Zurzach mit aufreizenden Predigten, und
der Jesuitenpater Fontana erbot sich vor den katholischen Boten :
„den Konvertiten im Thurgau uud in andern gemeinen Herr--
Schäften gemischter lieligiou zur Aufnahme des katholischen
Glaubens unter die Anne zu greifen" l ), und wirklich schien es
auf Bekehrung in grossem Massstabc zu thun: Missionspredigten
in den Gebieten von Zug, Nidwaiden und Luzern, bei welchen
GÜ -100,000 Menschen sich versammelten und Wunder und Zeichen
aufgeführt wurden (1705), entzündeten vorübergehend den katho-
lischen Fanatismus und weckten, wenn nicht religiösen Eifer, so
doch uugemesscue Hoffnungen auf der eiuen, Besorgnis und Miss-
trauen auf der andern Seite. 2 )
Ein bei dieser Gelegenheit stets wiederholtes Gebet: „dass
du auch beistehen wollest unserm allerheiligsten Vater, dem Papst,
dass er möge bekehren alle Ketzer und Ungläubigen", wurde
natürlich ganz besonders bemerkt.
Im Jahre 1 TO> begannen auch im M ü n s t e r t h a I e neue Schwie-
rigkeiten. Der Bischof bestrafte den Panuerherrn Wysard mit
Busse uud Absetzung, weil er bei der Huldigung die Berner als
des Thaies Schirmherrn vorbehalten hatte. Umsonst Hessen die
letztern, welche eine Zeitlang sogar das Land militärisch besetzt
hielten, durch eine Gesandtschaft dem Fürsten Vorstellungen
machen; dieser wusstc sich ebenso die Unterstützung der katho-
lischen Stände zu sichern, wie die Berner die Evaugelische Kon-
ferenz von ihrem Hechte überzeugten. 3 ) Eine Uebereinkunft wurde
endlich am 25. Juni uud D.Juli 1711 in Aarberg zwischen den
Parteien abgeschlossen. Sie führte auch hier zu einer Art von
Landesteilung, indem die Katholiken künftig nur noch „unter dem
Felsen", die Evangelischen nur „ob dem Felsen" wohnen sollten,
und die Prediger im reformierten Teile jetzt endlich in aller Form
*i K. A., VJ, -Jb. 171!».
*) Hnttiiitfer. IV, ä<>. Siehe dazu dir Schilderung bei Vuilieiuin und bei
Moiinard '.loh. v. Müller , X, 'A'», und XI, Seite in u. Ü*.
x > i:. a., vi, 2», i±»M, 13 a
Hl o 08 c h, Ge?ch. der SL-hwfiz.-rcf. Kirchen. B<1. II. ;>
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G0
Geschichte der sehweizerisch-reformierten Kirchen.
dem bernischeu Kapitel Nidau einverleibt wurden. 1 ) Damit war
Wichtiges gewonnen, aber auch nachher noch mussten sieb die
Berner beschweren über ein „gottloses, feuerblasendes, auf die
Zerrüttung der Eidgenossenschaft abzielendes Memorial des
Nuntius«.*)
Wir kehren zu den Toggenburger Landleuten zurück.
Vom Beginn des XVIII. Jahrhunderts au mehrten sich ihre
Beschwerden Uber Eingriffe des Abtes von St. Gallen iu die kirch-
lichen und politischen Freiheiten des Thaies. 3 ) Leodegarius Brug-
gisser aus Luzcrn stand seit KMlKj an der Spitze des Klosters.
Gerade die aufgeklärtesten Fürsten der Zeit, die nach dem Vor-
bild Ludwigs XIV. von Frankreich von dem Bewusstsein des
unbeschränkten Fürstenrechts erfüllt waren, hatten am wenigsten
Achtung vor den alten Freiheitsbriefen und Privilegien und raeinten,
alle hergebrachten Hebungen beseitigen zu dürfen, die sich ihrer
höheru Einsicht iu den Weg stellten. Die Bitte der Toggenburger,
ihnen nicht Lasten aufzulegen, welche dem alten Brauch wider-
sprechen, beantwortete der ungnädige Prälat mit Bedrohung ihres
Ungehorsams, und den Versuch, sich auf die vertragsgemässen
Schützer ihrer Freiheiten, die Schwyzcr und Glarncr, zu berufen,
erwiderte er mit der Erklärung, das gehe jene nichts an, er sei
allein Herr im Lande, und wer ihn nicht als absoluten Herrn
anerkenne, den werde er als Rebellen bestrafen. Das war im
Jahre 170:?. Dabei wurde das Verbot wiederholt, die Kinder-
lehren in gewohnter Weise abzuhalten, mit der Begründung, dass
der Katechismus der Reformierten abscheuliche Lehren enthalte,
deren Verbreitung er nicht dulden dürfe.*)
Trotzdem standen sich jetzt noch rein politische, staatsrecht-
liche Grundsätze gegenüber. Der Landesweibel Joseph German,
obwohl ein eifriger „Papist", war ein Führer der Freiheitsbewegung
und wurde deshalb 1702 zum Tode verurteilt. Sehwyz trat noch
für die Bedrückten ein und unterstützte, an der Seite von Glarus,
ihre Beschwerden beim Abt. Aber bald wurde das anders.
K. A., VI, 2*. it;i7.
'-') E. A.. VI, 2*, Uft».
; \ IC. A., VI, 2», <S47. Eine eigene Samuilumr von Aktenstücken zum
Tnjrjr»Miburfr«T Handel. !»M Stück, in Hee sten verzeichnet, in E. A., 2«>,
2.» 17 bis 2»; is.
4 i Evanjr. Konteren/, vom 2').— 27. Januar 17<>:> in E. A., VI, 2», <»5,'$. Eh
hv/.ou: »ich das wie ob-n schon erinnert, auf die Lehre, dass e* dem Men-
M-hen nicht möglich sei. die (iebote (uittes zu erfüllen.
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IV. 2. Das Neueuburger Erbe und der Toggenburgerkrieg. Ctl
Vermittluugsvorschläge') fruchteten nichts. r Es war", sagt
Hottinger, der davon als Zeitgenosse berichtet, „es war mit Händen
zu greifen, dass der Prälat vornehmlich die Ausrottung der evan-
gelischen Religion im Toggeuburg und bei dieser Gelegenheit das
ganze Land in gänzliche Sklaverei zu stürzen gesucht, welches
dann die Landleute im Toggeuburg beider Religionen vermögen,
ihre Kräfte zusammenzusetzen. Loblichen evangelischen Ständen
ginge dieses Alles sehr zu Herzen, Uberliessen aber dem Kanton
Glarus, neue Instanzen bei dem Abte zu macheu, mit Versicherung
nachdrucksamer Hilf". 3 )
Als eine Krneuerung der alten, vom Jahre 1440 stammenden
Landrechtsbilnde mit Schwyz und Glarus von der Toggenburgi-
schen Landsgemeinde augeordnet wurde 3 ), verbot der Abt die
Beteiligung an der Handlung bei Strato des Meineids, was zwar
eine kleine Anzahl schreckte, die Ubergrosse Menge aber nur um
so mehr reizte, durch eine grossartige Manifestation am (>. Juni
17U3 gegen die Verletzung beschworner Verträge zu protestieren
und dann am 24. und 25. April 1704 zu Lichtensteig und zu
Wattwyl das Landrecht mit den beiden Bürgen seiner Freiheit
feierlich zu beschwüren. 4 )
Der Abt schloss nun aber seinerseits zur Abwehr gegen dieses
„Baucrnlaudrecht", wie er es nannte, einen Bund mit dem Kaiser,
an den er sich in seiner Eigenschaft als ReichsfUrst wendete,
um Schutz seiner fürstlichen Rechte und andere ihm durch die
Reformation entzogene Befugnisse (3. Dezember 1703). Dieses
Vorgehen wurde ihm hinwieder in der Schweiz aufs Schwerste
verdacht 6 ) und verstärkte auch unter seinen Konfessionsgenossen
die Ausicht, nicht die Religion, sondern nationale Interessen seien
gefährdet. Dass das Toggenburg dem Kaiser gehöre und der
Abt dasselbe als ein kaiserliches Lehen besitze, war eine Lehre,
die auch den katholischen Schwyzcrn keineswegs gefalleu konnte.")
Allein der gleichzeitige Streit über die Gottesdienste zu
Neukirch und die Art, wie der Abt sich dabei beteiligte,
■j Einsiedel!!, js. und *X August ITo-j. In E. A., VI, 2 a . H»i:j, n. Kappers-
' W yl, Ii.— 14. Januar 17M.',. E. A., VI. -Ja. 1'>Ü— 1.*>.
? i Iluttingcr, IV, 11.
J i Kopie der Eandn'cht&hrii'fcn, so beide hochloM. Orte Schweiz und
(Harns mit der i Irafschaft l'oggenluirg hüben. Gedruckt in Zürich 17<»3.
*i E A., VI, _'», K»7.">. wo noch nähere Ibrichte darüber: es .sollen
1<MI Mann dabei \ ersaniiiiclt gewesen .sein.
' Vergl. die weitläufige Rechtfertigung des Abt* vor der Tagsatzung vom
f. Dezember. E. A., VI. J«. IUI
'■■> E. A . VI, KiV,.
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08
machte wieder den Eindruck religiöser Bedrückung im Geiste
der Zeit. Die reformierten Pfarrer im Thale erhielten vom Abt
die Weisung, nach gehaltener Predigt den Englischen Gruss an
die Gottesmutter zu sprechen ; die evangelische Bevölkerung wurde
gezwungen, Prozessionen und Monstranzen durch Hauptentblössung
zu begrüssen und sich der für Katholiken abgefassten Eides-
formeln zu bedienen. Katholische Ehegesetze und Dispensgebote
wurden im Lande als gültig erklärt u. s. w.; — alles Kleinigkeiten,
die aber in ihrer Häufung und Konsequenz dazu beitrugen, all-
mählich eine tiefgehende Verstimmung und religiöse Erbitterung
zu sammeln und offenbar zu machen, es sei in Wirklichkeit des
Abtes fester Vorsatz, seine weltliche Macht im Sinne konfessio-
neller Einwirkung zu missbrauchen. Am bedenklichsten mochte
erscheinen, dass derselbe sich jetzt auch das Recht anmasste,
die Kirchenvisitationeu nicht mehr durch die reformierte Svnode
und in ihrem Namen durch den Dekan von St. Gallen, sondern
selbst durch seine Beamten vornehmen zu lassen. Polemische
Schriften gegen die reformierte Lehre wurden im Lande ver-
breitet, wogegen Verteidigungsschriften, als dem Respekt gegeu
den Herrscher zuwiderlaufend, mit Verbot belegt waren. Der
Abfall gleichgültiger und ehrgeiziger Leute, welche sich durch
Eitelkeit oder Furcht zum Ucbcrtritt verleiten Hessen, erhöhte die
Spannung, die sich der Gemilter bemächtigte und Hess auch an
sich selbst unschuldige oder von richtiger Einsicht veranlasste
Massregelu im schlimmsten Lichte erscheinen; und je mehr die
konfessionelle Färbung im Streite hervortrat, um so schwerer war
es nun, im Toggenburg selbst die frühere Einmütigkeit zu er-
halten, um so bestimmter schied sich jetzt auch die übrige
Schweiz in Freunde und Feinde der Toggcnburger, je nach dem
Glauben. Zweideutigkeit auf beiden Seiten: längere Zeit kehrte
mau je nach dem Zweck und der Stellung die politischen oder
die kirchlichen Motive hervor. 1 )
Neue Vermittlungsversuche waren umsonst 2 ), und jetzt wandte»
sich endlich die reformierten Toggcnburger mit ihren Klagen
Man vergleiche in «ler oben angeführten Aktensammlunj: in E. A.>
\ T, 2»>, z. H. die Nummern .'{4, u. s. w. Noch 1707 machte Hern den
reformierten Tojrfrenburp'Ni Vorstellungen, sie sollen es aus Khijrheits-
tfründen nicht wehren l'salmensinjren und Katechisationen zu einem ernsten
Zerfall ihrer innern Einigkeit kommen lassen. Ibid., Nrn. löK u. l'vi
-) Es fanden solch«- statt in Lachen am 7. und «S. Oktober 17m;, am
Ii. November in Baden und wieder am 21. Februar 17<>7 in Lachen. E. A.,
VI, 2*, VMl, VUH, l'MVJ.
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IV. 2. Das Neuenbürg Erbe und der Toj?genbnrKerkric;r.
09
direkt an Zürich und an Bern. Zürich erkannte wohl, „wie viel
der evangelischen Eidgenossenschaft an der Konservation der
Toggcnburger wegen ihrer Lage und wegeu der grossen Bevöl-
kerung gelegen sei" l ), und die beiden Städte beschlossen auf einer
im Februar 1707 iu Bern abgehaltenen Zusammenkunft, mit Rück-
sicht auf die nun seit sechs Jahren dauernde Streitigkeit für das
den Glaubensgenossen trotz aller Proteste vorenthaltene Recht
einzutreten. Eine Gesandtschaft beider Städte wurde an den Abt
geschickt; die Herren Johann Ludwig Werdmüller und Johann
Ludwig Hirzel aus Zürich, der Seckelmeister Bernhard von Muralt
und der Venner (später Schultheiss) Friedrich Willading von Bern
traten am 4. März vor den Fürsten, um ihre auf Anerkennung der
alten Toggcnburger Freiheitsrechte zielende Instruktion zu ver-
treten. Sie mussten unverrichteter Dinge nach Hause zurück-
kehren. 3 )
Bis dahin stand Schwyz den Toggenburgern bei, die Vor-
würfe, die man ihm machte, erwiderte der Stand mit der Er-
klärung: er werde seineu katholischen Eifer bewahren und
wünsche nur, „dass der Abt und seine Amtleute gleiche Proben
davon gegeben und die Religion ihren argen Privatabsichten vor-
gezogen hätten." 3 )
Allein seit 1708 schlug sich Schwyz auf einmal vollständig
auf die Seite des Abtes. Die Ursache lag in einem innern Stim-
mungs- und Regierungswechsel, bei welchem einige Männer der
frühem Mehrheit mit Strafen belegt, der alt-Landvogt Joseph
Anton Stadler aber, der bis dahin hauptsächlich die Verhandlungen
betreffend Toggenburg geführt hatte, sogar hingerichtet worden
ist. 4 ) Von da an spitzte sich der Konflikt unheilbar zu, und zwar
jetzt ganz als ein Streit der beiden Konfessionen. Der Abt be-
gann seine Schlosser im Toggenburg mit Geschütz und Munition
zu versehen. Die Landlcute fingen ihrerseits sich zu waffnen an,
und kleine Tumulte, wie am Ostersonntag 1709 zu Henau, bei
Anlass einer Kinderlehre, Hessen das unabwendbar Kommende
ahnen. 5 )
») E. A., VI, 2», Iii«.
7 ; E. a., vi, 2», vm.
*) E. A., VI, 2*, 137!».
*) Ain 17. September 170».
5 ) Huttinger, IV, *M u. ff. Verjrl. für die im Druck verbreiteten Schriften
Hullern Hihi, der Schweiz.-« iesch., Hd. V, Xrn. 1781-171»;!. — E. A., VI, 2»,
lfjOl. — Ueber die weitem Mediationsverhandlungen namentlich E. A., VI, 2»,
im 028. Oktober 170!» in Baden).
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70
Geschichte der schweizerisch reformierten Kirchen.
Im Mai 1710 überfielen die Toggenburger die bischöflichen
Schlösser Yberg, Lütisburg und Schwarzenbach und nahmen die
Geschütze weg, die der Abt, seinem der Tagsatzung gegebenen
Versprechen zuwider, nicht fortgeschafft hatte ; in weitläufigem
Schriftenwechsel schoben die Parteien sich gegenseitig die Schuld
am Friedensbruch zu 1 ); am 12. April 1712, nachdem eine Tag-
satzung in Baden am 3. auseinandergegangen, erliessen Zürich
und Kern ein Ultimatum an den Abt, und am folgenden Tage
rückten ihre Truppen über die Grenze gegen Toggenburg, nach
Aussage ihres Manifests nur in der Absicht, die Unruhe im Lande
zu unterdrücken. Allein dabei konnte es jetzt nicht mehr bleiben. 2 )
Auch der Abt rief seine Helfer herbei. Die V Orte erklärten
sich für ihn; allein am 13. Mai fühlte er sich nicht mehr sicher,
ging zuerst mit dem ganzen Konvent nach Korschach und dann
über den Hodensee ins Schwabenland ; die Stadt St. Gallen be-
setzte das Kloster. Jetzt mischte sich der Kaiser in die Sache
durch Abmahnungen an die beiden Städte und Protest gegen die
Vergewaltigung eines Fürsten und Gliedes des römischen Reichs.
Er machte nicht grossen Kindruck, um so weniger, da die beiden
reformierten Städte durch den Gesandten Frankreichs, den Grafen
du Luc, versichert worden waren, dass sein König eine bewaffnete
Intervention von Seiten Oesterreichs nicht dulden, sondern eine
solche im Notfalle selbst mit Gewalt zurückweisen werde.
Gestaltete sich somit der Streit wieder einmal zu einem Ringen
zwischen den beiden grossen eifersüchtigen Mächten um ihren Ein-
flu8s in der Schweiz, so war doch im Innern der Eidgenossenschaft
selbst der Charakter des Kriegs als eines Religionskriegs nicht
zweifelhaft, da beide Seiten auch in ihren Proklamationen und
öffentlichen Erklärungen ihre kräftigsten Motive zu Angriff und
Abwehr in der Berufung auf die kirchliche Gesinnung fanden. 8 )
Von Seiten der Reformierten galt es unverkennbar, die der that-
sächlichen Mehrheit zukommende Machtstellung wieder zu ge-
winnen und die Niederlage von 1656 gutzumachen. Daherkam
es, dass jetzt sogar innerhalb des Toggenburger Landes selbst
der Abt die Katholiken durch Gewährung der vorher versagten
Rechte zu seiner Partei herbeizuziehen und gegen ihre evange-
lischen Landsleute zu hetzen vermochte.
•) Verpl. in obiger Samml. die Nm. .170, 3&3, 433, 43»», 511.
») Vulliemin (Müller, Schw.-fitweh., IM. X), S. ölt* u. ff.
s ) .Manifest beider lobl. Ständen Zürich und Hern, wegen des To
(ieschäfts, 13. April 1712, 4". Gegen-Manifest der lobl. kathol. C
Urv, ete., 24. April 1712, 4°. Für den weitem Schriftenwechsel
V/Xrn. 1*73-1891.
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IV. 2. Das Xcnenburger Erbe und der To^enburjrer Kriep. 71
Die V Orte erklärten am 28. April ihrerseits den Krieg an
Zürich und Bern. Letztere besetzten den Thurgau, nahmen Wyl
(22. Mai) und die ganze st. gallische Landschaft. Am 25. Mai
siegten die Beruer bei Bremgarten, eroberten zwei Tage später
diese Stadt, bemächtigten sich des luzernischen Klosters Muri
und begannen die Belagerung der von den katholischen Orten
besetzten Stadt Baden. Xach diesem Erfolge erklärten sie sich
zum Frieden bereit. Basel versuchte eine Tagsatzung zur Friedens-
abrede zu stände zu bringen. Allein die V Orte, vom kaiserlichen
Gesandten von Trautmannsdorf gestachelt und zur Fortsetzung
des Krieges ermutigt, wollten sich in keinen Vertrag einlassen,
der den Rechteu des Abtes zu nahe trete. Der Reichstag zu
Regensburg arbeitete in der nämlichen Richtung. Als jedoch auch
Baden am 1. Juni sich hatte ergeben müssen, wurden in Aarau
während sechs Wochen Verhandlungen gepflogen, die schienen
gelingen zu wollen. 1 ) Bereits wurden, der Ernte wegen, Truppen
entlassen. Am 19. Juli wurde der Vertrag angenommen, zum Teil
sogar unterzeichnet.
Allein plötzlich verlautete, dass Schwyz, Unterwaiden und Zug,
wo der katholische Fanatismus sich besonders heftig regte, von
der Uekereinkunft nichts wissen wollen, sondern stürmisch Fort-
setzung des Kampfes verlangen. Die Aufregung war hier so hoch
gestiegen, dass das Volk den friedlicher gesinnten Obrigkeiten
den Gehorsam aufzusagen drohte und es zu innern Unruhen kam
zwischen denjenigen, welche in konfessioneller Verbissenheit
das Acusserste wagen wollten, und andern, die aus politischer
Klugheit einzulenken vorzogen.
In Luzern war es ähnlich. Der Nuntius Carraccioli wird be-
schuldigt, durch heftige Reden den Glaubenseifer gereizt und
zur Fortsetzung des Kampfes getrieben zu haben: „Es gibt keine
Art von Verheissungen, die er nicht gemacht hat, um das Volk
zu verführen". 2 )
So begannen denn ganz unerwartet die Feindseligkeiten von
neuem. Am nämlichen Tage, da der Friede unterzeichnet werden
sollte und man sich bereits dessen freute, dass der Bürgerkrieg
beendet sei, am 20. Juli, wurde ein bernischcr Posten im Freien
Amte bei der Reussbrücke zu Sins Uberfallen, — wie gesagt wird
von 4— 6000 Mann, — so dass er sich mit schwerem Verluste zurück-
'> E. A., VI, 2», Vir» bis KKW.
2 ) Hottinjfer, IV, 1">7. Nachher sollen die Lnzerner selbst dem Papst
erklärt haben, sein Vertreter habe ihnen „mit vollem Mund und leeren Händen -
Hülfe zujresajrt. Ibid., S. iH-J.
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72
Geschichte der schweizeriseh-reforniierten Kirchen.
ziehen ruusste. Als dieser sich verstärkte und bei Vilniergen ein
Lager bezogen hatte, kam es am 25. Juli bei der zuletzt genannten
Ortschaft zu einem nicht unbedeutenden Gefechte zwischen 8000
Beruern und H280 Luzernern, in welchem die erstem nach sechs-
stündigem Kampfe einen entscheidenden Sieg erfochten. 1 )
Nun ergab sich Zug am 28. Juli; Luzern, dessen Gebiet be-
setzt wurde, begehrte Frieden und erklärte sich bereit, den Ver-
trag von Aarau anzunehmen. Am 9. und 11. August wurde der-
selbe beschlossen 2 ), nachdem noch Weeseu, Gaster, Schännis
(31. Juli), schliesslich Bapperswvl gefallen waren 3 ), und am
12. September folgte in Badeu der allgemeine Friedensschluss.
Hier wurde bestimmt:
1. Der Religion wegen sollen in den gemeinen Herrschaften
Evangelische und Katholische ganz die nämlichen Hechte ge-
messen. 2. Alle Angelegenheiten, welche als kirchlicher Natur
betrachtet werden, sollen vor die Tagsatzung kommen und nicht
von den jeweiligen Landvögten endgültig entschieden werden.
3. Die ev angelischen Kirchen im Toggenburg werden der Züricher
Kirche eingefügt und unter Schutz und Aufsicht der dortigen
Behörden gestellt. 4. Keine Partei ist gehalten, sich nach den
religiösen Ceremonien der andern zu richten oder an solchen teil-
zunehmen. 5. Keine darf die andere stören oder beschimpfen,
fi. Ueber den gemeinsamen Gebrauch der kirchlichen Gebäude
werden schützende Bestimmungen getroffen.*)
Im ganzen waren es 32 Artikel, alle darauf berechnet, jedem
denkbaren Konfliktsfall zuvorzukommen. Ausdrücklich wurde der
Landfriede von 1531 als aufgehoben erklärt und der neue Vertrag
als „vierter Landfriede" bezeichnet. Derselbe unterscheidet sich
vom alten vorzüglich auch dadurch, dass nun noch Bern in Mit-
besitz aller gemeinen Herrschaften eingesetzt wurde, auch wo es
bisher keinen Anteil hatte, was besonders für den Thurgau wichtig
»i Umständliche Relation der nahmhafften Schlacht und Mutigen Treffens,
so auf .lacrhstag, 2f>. Jnli 171'J. hey Vilniergen Vorgängen, Anno. 1712, 4",
mit einer unübersehbaren Anzahl anderer, siehe Hallers Bibl., V, Nr. UMS— Ul,
Als die vollständigste und genaueste der gleichzeitigen Darstellungen de»
ganzen Krieges gilt die llandschr. von Nahholt/. iKojnV in Mss. H. H.. VI,
-2-J, der St.-K. Kern«.
K. A.. VI, 2><, Keil. VIII, S. 2XH). Vergl. Burkhardt, J. Und.. Der
Vermittler des Aarauerfricdcns, im Archiv f. Sehw.-tiesch., VI, <i.>— *"J.
3 ; Ilottinger. IV, Iiis, Die Huldigung von Kappersw vi vom 1'». Aug., als
Heil. X in K. A.. VI, 21», S. auch gedruckt in Fol. '
4 i F. A., VII. als lfrt.il. I auf S. 1 U... Sehr brauchbar ist die kurze Ueber-
sieht in Finsler, Kirch. Stat.. S. 7—11.
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IV. 2. Das Neucnburgcr Erbe und der Togfrvnburper Krieg. 73
war und für die st. gallischen Landschaften, welche hinfort auch
den Ständen Zürich und Bern huldigen mussten. Diese Huldigung,
die ein Protektorat bedeutete gegenüber der Herrschaft des Abts,
fand zum ersten Male vom 7.— 15. Februar 1713 statt. 1 ) Der Ge-
danke dagegen, das eroberte Land unter die Sieger, d. h. Zürich
und Hern, zu verteilen, musste aufgegeben werden.
Die Friedensvermittler von Paris und von Regensburg kamen
glücklicherweise zu spät.
In der evangelischen Schweiz wurde auf den 25. August ein
grosser Bettag angeorduet, um Gott zu loben für Sieg und
FriedenB8chlus8, der nun das Uebergewicht in der Eidgenossen-
schaft wieder entschieden und unbestritten den reformierten Ständen
zugewendet hatte. Das machte sich nicht nur vor der Tagsatzung
allein, sondern in der Verwaltung der gemeinen Vogteicn und
selbst im Innern der Kautonsgebietc bemerkbar. In der Stadt
Baden, dem gewöhnlichen Sitz der Tagsatzungen, wurde jetzt,
1712-14, von Zürich und Bern eine eigene Kirche für den re-
formierten Gottesdienst erbaut und ausgerüstet. Der Berncr Land-
vogt Hieronymus Thormann legte den Grundstein dazu, der Züricher
Jakob Wolf hielt die erste Predigt in derselben am 1. Juli 1714.*)
Die Hoffnung freilich, dass durch Verträge auch die Verträg-
lichkeit gesichert werde, ging nicht in Erfüllung. Der Abt halte
den Frieden nicht anerkannt, der Papst denselben verdammt und
so die Gewissen der Gläubigen von der Beobachtung zum voraus
dispensiert. Freiburg sagte deshalb offen, dass der Vertrag nur
ein Scheinfriede sei, der wieder abgeändert werden müsse, und hier
ging sogar die Erbitterung so weit, dass der Gesandte erklärte:
die Katholiken werden sich eher selbst in den Abgrund stürzen,
damit die Evangelischen auch darein fallen. Die damit verbundene
Unsicherheit wirkte allermeist in den Gegenden, um welche der
Krieg geführt worden war. In Bussnang und Bernegg kamen
Gcwaltthaten vor, und und mehr als einmal sahen sich die
eidgenössischen Boten in der Notwendigkeit, die Kuhc herstellen
zu müssen. Es erfolgte schon wieder ein erbitterter Schriften-
wcchsel, und am 24. März 1714 wurde als Ergänzung des frühern
Vertrags der Friede von Korschach geschlossen. Allein auch gegen
diesen protestierte der Abt, und im folgenden Jahre verlauten
schon wieder Klagen Uber die üble Lage der Evangelischen im
Toggenburg.
') E. A., VII, l, 1327.
».) Hotlinjrer, IV, 21 K - K. A., VII, 1, S. 1017, Hör». - Ms*. H. H., XII,
104, Nr. 8 der St.-I5. Horn.
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74 (ieschiclitc der »ehweizerisch-refonnierten Kirchen.
Am 28. November 1717 starb in der Selbstverbannung zu
Xeu-Ravensburg der Abt Lcodcgar, dessen ebenso leidenschaft-
liches als hartnäckiges Wesen die Toggenburger zur Verzweiflung
gebracht hatte; bei der Einsetzung seines Nachfolgers, des bis-
herigen Subpriors Joseph von Rudolphi aus Kärnthen, der jetzt
wieder iu sein Kloster zurückkehrte, fand sich Gelegenheit und
Wille, durch eine neue Ucbereinkunft das Verhältnis des Abtes
zu seinen reformierten Unterthanen klarer als bisher zu regeln.
Die Freiheiten der Toggenburger wurdeu im Badener-Frieden vom
15. Juni 1718 *) nochmals sicher gestellt, die Befugnisse des
Fürsten durch die Bündnisse mit den Kautoneu beschränkt, ganz
besonders aber die religiöse Unabhängigkeit in weitgehendem
Masse anerkannt, so dass nun auch das Kirchenwesen besser als
bisher geordnet werden konnte.
Es scheint das sehr notwendig gewesen zu sein. Der Zustand
der evangelischen Gemeinden entsprach nicht dem, was man in
Bern und Zürich in dieser Hinsicht gewöhnt war. Die Konferenz
der beiden Stände im Mai und Juni 1715 musste bedenkliche
Klagen Uber Toggenburg anhören: Die Kapitularen zeigen nicht
den schicklichen Respekt vor ihrem Dekan ; das Recht der Pfarr-
wahl durch die Gerichtsherrn als Privatkollatorcn habe schwere
Uebelstände zur Folge; des allgemeinen Misstrauens wegen sei
die Einführung der „Stillstände" an vielen Orten unmöglich; der
Pietismus, namentlich iu Lichtensteig, vermehre noch die Ver-
wirrung; ja von einer Gemeinde wird behauptet, die Leute seien
„in stockdicker Unwissenheit von Gott und dessen Wort„ und
sollten einen eigenen Pfarrer erhalten. 3 )
Im Thurgau wurde namentlich eine starke Zahl unehelicher
Geburten bemerkt und zum Teil deshalb 1725 ein strenges Mandat
gegen Sonntagsausgelassenheiteu erlassen 8 ), das wiederholt ein-
geschärft und 1743 durch eine weitere Verordnung gegen „Unfug,
Saufen, Springen und Tanzen" erweitert worden ist. 4 ) Die Ge-
meinde Thal verlangte 1718 kirchliche Trennung von Rheinegg,
sah aber ihren Wunsch erst 172(5 erfüllt. 5 )
Durch Uebertragung der Predigerwahl auf die Gemeinden,
Aufstellung der sogenannten „Gehorsame" in den einzelnen Kirchen,
'» E. A.. VIT, 1, Hiil. VII, 1381 u. ft". Wichtig ist namentlich Art. U
iS. I3\!«..
••'i K. A., VII, 1, S. s|.
a » ibid., 7;>s.
*l ii>i<l., r>%.
•\: Ibid.. s*7.
Diqiti aed.by Google
JV. 2. Da.» Neuenburffer Erbe und der Toffffenburfferkrieff. 75
machte man diese zu wirklichen organisierten Kirchgemeinden;
die Einrichtung regelmässiger Visitationen für die Geistlichen,
die Vereinigung derselben zu einer Synode und die Ernennung
eines eigenen Ehegcruhts gab ihnen zugleich Zusammenhang
unter sich uud damit Gleichgewicht und Widerstandskraft, um so
mehr, da nun auch der Landvogt Weisung erhielt, der Synode
in all ihrem Bestreben seine Unterstützung zu bieten. 1 ) Seit 1725
wurde auch aus Dekan, Kämmerer, Aktuar, Senioren und fünf
weltlichen Assessoren eine stehende Synodalkommission zur Leitung
der Geschäfte gebildet, und 172«) sogar die Eidesformel gemildert,
durch welche die Prediger dem Abt Gehorsam schwören inussten. 2 )
So war nun wenigstens auf diesem Gebiet fltr einige Jahre Ruhe
eingekehrt. Der Wiederausbruch des Streits mit dem Abt im Jahre
1754, der übrigens bald beigelegt wurde, hatte wenig kirchlichen
Charakter uud diente nur zur Bestätigung dessen, was noch einmal
in Frage gestellt worden war.
Unterdessen hatten sich aber allerdings auch neue konfes-
sionelle Anstände erhoben. Mit Beschwerden Uber kirchliche Be-
nachteiligung kamen 1719 die Evangelischen von Hclfenschwyl,
Büttschwyl, Lütisburg, Ganterswyl, Henau, Jonschwyl, Niederglatt
und Mogelsbcrg. 3 ) In den Städten Frauenfeld und Diessenhofen
machten unaufhörliche Zänkereien unter den paritätischen Be-
wohnern die Einmischung der regierenden Stände notwendig. 4 )
In Bemang (Berneck) und in Altstätten war es ebenso. 6 ) Eine
Regelung der Schwierigkeiten bei gemischten Ehen wurde 1724
versucht. 6 )
Besondere Erörterungen gab es über die Ortschaften Arbon,
Horn und Bischofszell. Gehören dieselben zur Landgrafschaft Thur-
gau oder einzig unter die Herrschaft des Bischofs von Konstanz?
Haben ihre evangelischen Bcwohuer teil an dem Schutz der
Religionsfreiheit, die jener zugestanden worden ist, oder sind sie
davon ausgeschlossen? Das war die Frage, die 1713 gestellt,
aber erst am 10. Mai 1728, nach langem Streite durch den Ver-
trag von Diessenhofen, beantwortet wurde. 7 )
r i E. A., VII, 1. 2W Juli 1724».
r » Finder. K. Stat., 8. 2.~>2-2:>3.
»i K. A., VII, 1, S. 174 21. Au»?. — 1"». Sept. 1710..
*) E. A., VII, 1, S. si)l 11. Aiiff. > u. 8o',i 1 1 1. Au ff. 1713». In Diessenhofen
sollen 180 Evaiiffelisehe und -21 Katholiken, d. h. wohl Familien, ffewesen sein.
s ) E. A-, VII, 1, S.
k. a.. vii, i, 2»;»;.
') K. A., VII, 1. S12 X20. Der Text des Vertrags steht S. 81 1. S. — Samml.
nüer weffen Arbon und Horn u. s. w. errichteten Traktaten. Hern 1783, 4\
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7(5
(Jeschichtc der schweizcrisch-rcformierten Kirchen.
Die Gemeinde Sulgen im Thurgau konnte sieh nicht einigen
über die nötig gewordene Teilung des Kirehengutes 1 ), und Uber
das Recht der Appellation von den gerichtsberrlichen Urteilen
in der Landgrafschaft mussten wiederholt genauere Bestimmungen
aufgestellt werden. 2 ) In Neukirch sollen die Evangelischen die
Altäre zerstört haben im gemeinsamen Gotteshause. 3 ) Die evan-
gelischen Städte wussten jetzt ihre neu gewonnene Macht im
Sinne freier Religionsübung mehr als früher zur Geltung zu
bringen.
Die kirchlichen Verhältnisse im Bucheggberg gaben wieder
zu Zweifeln zwischen Bern und Solothurn Anlass und führten am
25. Juni 1742 zu einer Abänderung des Wyniger- Vertrags von
HJÜö. 4 ) In Orbe und Echallens, wo man sich Uber Fuhrungs-
pflichten zum Pfarrhausunterhalt, über den Gebrauch der Glocken
(zu Poliez-Pitet) und Uber Störung des Katechismusunterrichts
zankte, beanspruchte Bern, da wo „das Mehr" noch nicht ent-
schieden hatte, das Recht der Vorherrschaft über Freiburg. 5 )
Eine Konferenz zu Stockach zwischen den Schaffbauser Abgeord-
neten und den Vertretern des Kaisers als Landgrafen zu Neuen-
bürg, schlichtete 1727 die Zwistigkeiten, die in Ramsen wieder
ausgebrochen waren und regelte für die Zukunft die Kompetenzen,
welche der Kaiser zu Gunsten der wenigen katholischen Bewohner
ausübte. 0 )
Die religiösen Gegensätze dauerten scheinbar ungeschwächt
und in ihrer vollen, alles durchdringenden Wichtigkeit fort. Die
Nachrichten aus Frankreich über den Cevenneukrieg, die Flücht-
linge, welche von Zeit zu Zeit von dort in die Schweiz getrieben
wurden und nicht selten von hier aus, gestutzt auf die Sympathien
von Privaten und Beamten, ihren geheimen Kampf gegen die
Uebermacht des Königs fortsetzten 7 ), — katholische Zwangstaufen
in Thonon und die Versuche, römisches Wesen auch in Genf
wieder einzuschmuggeln (1715)*), — dazu, im Innern selbst, die
Verfolgungsmassregcln gegen den Pfarrer Anton Fässler in Ap-
penzell, der 1714 seine Pfarrkinder zum Bibellesen aufgefordert
'» Krei*, (leschichte d. ursprünglichen Kfrchhöre Sulgen. Jiischofsüell 18%.
' K. A., VII, 1, 77o ;I717i.
») E. A., VII, 1, 83> il713..
*) K. A.. VII, 1, 64»;.
E. A.. VII. 1. im 1741).
e > E. A.. VII, 1, 1.JJ4.
'') Vergl. die köstliche Episode: Haller, Berrht., Bormr M:irine auf dem
Genfersee. im Jicruer TrtjrWatf. 1 <!>4.
*. ii(»ttin-fr, iv, m
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IV. :i. Der Widerspruch gejren die Consenaunformel.
77
hatte 1 ) — solche Dinge stachelten immer wieder das Gefühl einer
tiefgehenden religiösen Trennung und Hessen Hass und Misstrauen
nicht schwinden. Selbst das Ringen um politische Rechte, welche
die evangelischen Städte Biel und Neuenstadt mit ihrem Ober-
herru, dem Fürsten von Fruutrut, wie man den Bischof von Basel
jetzt nannte, in den Jahren 1711 — 1720, dann wieder 1739 und
1746 durchzuführen hatten, entbehrte nicht eines kirchlichen
Hintergrundes. 2 )
3. Der Widerspruch gegen die Consensusformel.
Die Pietistenverfolgung von 1099 in Bern bezeichnet wohl
den Höhepunkt des autoritären Staatskirchentums, welches sich
anmasste, auch das Innerste des religiösen Glaubenslebens nach
dem eng und ängstlich verstandenen Bedürfnisse der bürgerlichen
Ordnung zu regeln. Was man iu Bern damals als Pietismus be-
zeichnete, war in Wirklichkeit eine nicht nur begreifliche, sondern
berechtigte, einseitige, aber durchaus innerhalb der Grenzen des
evangelischen Christentums sich bewegende Gegenwirkung gegen
den ausgebildeten gesetzlichen Formalismus gewesen. Sic hatte
sich gegen die kirchliche Praxis gewendet, die als orthodox fest-
gestellte Lehre dagegen nur insofern angetastet, als sie sich
gegen die herrschende reberschätzung ihres Wertes aussprach.
Und es zeigte sich hierbei die auffallende und doch im Grunde
natürliche Thatsache, dass während es vorzüglich Laien gewesen
waren, die zur Beschränkung der Lehrfreiheit getrieben hatten,
den Pietisten gegenüber nun gerade die Theologen als Hetzer
erschienen.
Dass man aber den harmlos frommen Kandidaten unrecht
gethan habe, begann man in Bern bald einzusehen und die mit
ihnen unterdrückte Sinnesart fing au, als ein unentbehrlicher
Sauerteig zur Erneuerung und Reinigung auf die Kirche selbst
einzuwirken. Wenn vorher schon die Staatsmänner mit der Mehr-
zahl der Laienwelt den Uebcrtreibungen einer verfolgungssüeh-
tigen Orthodoxie abgeneigt gewesen waren und sich nur vom
Eifer der Geistlichen hatten hinreissen lassen, so erkannten jetzt
auch die letzteren selbst, dass sie zu weit gegangen seien. Der
') llottin-er, IV, 2*>.
■) Wm-h, lii-M-h. d. Stadt Biel, III, 11-21; für Noueinstadt verjcl. Mss.
H. H., VI, to, Nrn. 35-:*, der St.-B. Bern.
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7*
Geschichte der schweizerisch-reforniierten Kirchen.
Professor Rudolf Rodolf, einer der strengsten Verfechter der
regelrechten Kirchlichkeit gegen die pietistischen Studenten,
sprach schon kurze Zeit nachher von einem „verständigen Pie
tismus", den man als berechtigt anerkennen müsse und der der
Kirche segensreiche Reformen gebracht habe.
Statt der unglücklichen „Religions-Kommission" wurde 1713
eine andere „Extraordinari-Kommission" vom Berner Rat einge-
setzt „zu Verbesserung der Mängel des Kirchenwesens", und dieser
Behörde hat Prof. Rodolf als einflussreiches Mitglied derselben
ein höchst bemerkenswertes Gutachten eingereicht: „Wohlmeinende
Erinnerung von Verbesserung der Mängleu, so sich in Schulen
und Kirchen der Stadt und Landschaft Bern eräugen". 1 ) Hier sind
die wichtigsten Forderungen, welche die Pietisten aufgestellt
hatten, geradezu wieder aufgenommen. Die Schrift ist weit ent-
fernt, dies zu verhehlen: „Mit der Verfolgung der Pietisten ist
es nicht gethan", heisst es hier, „man muss durch Säuberung
des Gotteshauses und Abschaffung aller Aerger und Hindernussen
alle Vorwände zu benehmen suchen denen, so sich vorlängst
(der Kirche) entzogen haben oder noch entziehen möchten. u
Darum ist auch eine „einmalige Reformation" nicht genug, es
bedarf einer steten Wiederholung derselben; denn: „Jedermann,
der die Augen aufthut und nur ein wenig um sieh sehen will,
muss überzeuget werden, dass die Corruption oder Verderbnuss
des Lebens aller Ohrten überhand genommen uud der meiste
Theil der Menschen in Handel und Wandel so beschaffen, dass sie
sich warlich von Juden und Heiden nicht anders unterscheiden,
als weil sie änderst gekleidet." Nicht am wenigsten Uebelstäudc
sind im Staude der Prediger zu beklagen und zwar schon bei
der Entscheidung zum geistlichen Beruf. 2 ) Dem entsprechen die
in Vorschlag gebrachten Mittel zur Abhülfe: „Die Dutzeudpredigten
über einen Text sind ein Missbrauch"; denn die Predigt soll„ nicht
nur ein negotium linguae, memoriae et judicii sein, sondern vor-
nehmlich ein negotium devotionis", und soll „unter allen Um-
ständen so auf Christum ziehen, dass man warhaftig sagen kaun,
•i In zwei Abschrift.«» der Stmlt -iSiltl. Hern. Ms.«. II. II., XI. M und
XV. '.»7 V,
-Wie geht es dabei zu? — Und da nieinen sie etwa, .sehr wohl zu
thun, wenn sie einen Hlüdling aus ihren Sühnen zum I'redigtamt «»der, wie
sie sagen, < ; * » 1 1 aufopfern und also ihrem Hausgöt/a-n. ich will sagen, der
Welt- und (Jeltüehe, einen Leviten bestellen. — Iier verständige Vater will
auch einen Herrn Sohn haben, der am Härendalpm. wo nicht am rechten,
doch am linken, sauget." Die .rechte" Haren-Tatze, das sind natürlich die
Staatsämter, die dein gewöhnliehen Hiirgcr verschlossen waren.
IV. 3. Der Widerspruch jregen die Conscnsusforrael. Reformen. 79
es sei ein Dienst des Evangelii uud nicht des Gesetzes". „Die
Kraft des Glaubens soll in der Wiedergeburt und Heiligung sich
zeigeu." Auch die Chorgerichte „haben zu viel Papistisches an
sich". Statt nur mit den Uebertretungen des ersten, vierten und
siebenten Gebotes sich zu beschäftigen, Strafen und Hussen auf-
zulegen, läge ihre Aufgabe vielmehr „in der Förderung des kirch-
lichen Lebens und der Religion". Mau sollte Uberhaupt „besser
unterscheiden zwischen dem, was eigentlich Sache der Obrigkeit
ist". So dieses Aktenstück, das von jener Konimission niemals
behandelt, aber von manchen Geistlichen, wie es scheint, begierig
kopiert uud doch wohl auch beherzigt worden ist.
Hier mag die richtige Stelle sein, um eine Schilderung der
reformierten Schweizerkirchen einzufügen, welche als Urteil eines
fremden Beobachters um der treffenden Bemerkungen willen es
verdient, der Vergessenheit entrissen zu werden. Wir finden in
einer 1714 von dem Engländer Stauian abgefassten Beschreibung
der Schweiz 1 ) unter dem Kapitel „la religion" folgende Sätze:
„Je puis dire que selon toutes les apparances extericures
eile en produit de tres bons (effets) sur la vie et sur les inceurs
du peuple. L'on remarque parmi eux uue grande assiduite au
culte divin daus leurs cglises et une grande exaetitude ä recevoir
le Saint-Sacrement aux temps de l'aunee qui y sont destinees, telle-
ment que ni maitre ni valet, qui ne veut passer ponr quelque
chose de pire que pour un homme de mauvaise vie, ne inanque
alors de se trouver ä la communiou . . . ceux qui veulent etre
plus scelerats que les autres sont obligcz de derober leurs viecs
ä la connaissance du public, et d'ctre du moins hypoerites, s'ils
ne veulent pas etre gens de bien. — Iis sont tres charitables
daus les occasions et publiques et particulieres ... de sorte que
pour leur rendre justice il faut avouer, que taut ä l'egard des
pauvres de leur pays qu'ä celui des etrangers qui se trouvent
dans quelque calamite ils donnent des excmples d'une charite
chretienne qui surpasseut de beaueoup ceux de plusieurs autres
ctats plus riches et plus puissants qu'eux".
„Leurs ecelesiastiques, ä parier generalement, vivent d'une
maniere fort cxemplaire et ceux qui ne le fout pas sont degradez
sans taute. Iis sont tres Iaborieux, si bien qu'il y en a fort peu
qui ne fasseut pour le moins deux ou trois sermons par semaiue.
Iis les prononcent par c<eur et avec uue actiou convenable,
N 1/Ktat de la Suisse, t'crit cn 1711, trad. de l'an^lais, •_><• edit. Amstcr-
dam 1711. Stauian war engli.scher (Jcwandtcr in der Schweiz von 1707-1711.
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80
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
gardaut uu milieu entre les gcstes prcsque coniedicns des predi-
cateurs francais et italicns et la froide indolence des nötres. Iis
ont beaucoup de pouvoir et de credit en quelques villes, parti-
culieremeut ä Zürich, ä Geneve et a Neuchätel, oft üb se dounent
une trop grande liberte de traiter des matieres de politique dans
leurs sermons et tachent d'exciter dans leurs auditeurs telles pas-
sions qui peuvent servir ä leurs vues et a leurs opinions parti-
culieres. Cette maniere de precher peut quelquefois Stre de
quelque usage ä un etat, mais on la croit dangereuse en general.
C'est pourquoi il n'est jatnais permis aux Ministres du canton de
Berne de toucber a des points de politique." (Pag. 150—158.)
Da war doch nicht alles, wie es sein sollte und bei Iäugerer
Dauer mussten notwendig die Vorteile schwinden, die Nachteile
wachsen.
Als eine Frucht nachträglicher Einsicht haben wir es sicher
zu betrachten, dass unverkennbar jetzt dem Kirchenwesen, und
zwar nicht bloss seinem äussern Bestände, wieder ernstere Sorge
zugewendet wurde, wie dies hernach im Zusammenhang gezeigt
werden muss.
Der Stimmungswechsel kam teilweise wenigstens auch der
Person der Pietisten zu gute. Der eine der zurückgesetzten Kan-
didaten, der jene Schrcekeuszeit Uberlebt hatte, Samuel Dachs
von Thun, Pfarrer zu Holderbank im Aargau, wurde später, 1714,
ohne seine pietistische Gesinnung zu ändern oder zu verleugnen,
ein hochangesehener und beliebter Pfarrer am Münster (1732)
und sogar oberster Dekan.
Auch Samuel König durfte 1730 endlich wieder in seine
Heimat zurückkehren und wurde unter voller Anerkennung seiner
vorzüglichen Begabung jetzt Professor der orientalischen Spracheu
und der Mathematik ; er hat eiue Anzahl von Schriften verfasst
und sie im Druck herausgegeben, welche ihn im Kreise der Fach-
gelehrten bekannt gemacht haben. Wir finden seinen Namen
unter den berühmtesten Berner Gelehrten des XV11I. Jahrhunderts
in den biographischen Sammlungen verzeichnet. 1 ) Merkwürdig ist
neben den Werken Uber die orientalische Philologie für seine
Deukung8art vor allem seine „Theologia mystica oder geheime
Gottesgelehrtheit", Basel 1730, welche beweist, dass seine etwas
überspannte schwärmerische Richtung sich aufs beste mit seinen
gelehrten Studien vertrug. Er machte wiederholte Reisen zur
Pflege seines geistlichen Verkehrs mit pictistischen Freunden. Im
'.i Neben oben erwähnter Kiugrnphie von Trechsel im Berner T.-B. siehe
auch Alljjf. Deutsche Binjrr., XVI, :>*).
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IV. 3. Der Wiilerapnuh froren die ConsiMisusforniel.
Hl
Alter hatte er den schweren Kummer, dass zwei seiner Söhne
im Jahre 1744 aus Anlass der damaligen politischen Bewegungen,
wie einst er selbst, in die Verbauuung wandern mussten, darunter
einer, nach dem Vater Samuel genannt, der als genialer Mathe-
matiker und Naturforscher den Ruhm seines Vaters noch weit
Ubertroffen hat, aber leider fern von der Heimat, die seine Dienste
verschmähte. 1 )
Der Ansturm gegeu die Zwangsrcligion, welchen die Gefühls-
und Phantasie-Frömmigkeit erhoben hatte, erhielt auf einmal Unter-
stützung von scheinbar entgegengesetzter und doch vielfach ver-
wandter Seite her. Die in der Consensusformel aufgestellten
Grundsätze der absoluten, jede Verbesserung ausschlicsscnden
dogmatischen Stabilität standen doch zu sehr in offenbarem
Widerspruch mit allen Principien der Reformation, nicht am we-
nigsten gerade mit dem Glauben an die heilige Schrift selbst,
als dass sie auf die Dauer hätten in Geltung bleiben können.
Während der Toggenburger Krieg die Aufmerksamkeit fast ganz
in Anspruch zu nehmen schien für die äussere Abgrenzung und
das Machtverhältnis der Konfessionen, trat die geistige Bewegung
in eine andere Phase.
Die Pietisten hatten, ohne direkt die Lehre zu berühren, viel-
mehr von den Voraussetzungen der Orthodoxie aus, doch den
Bekenntnisglaubcn als etwas gegenüber dem Christusglauben
Untergeordnetes und Gleichgültiges betrachtet und betrachten
gelehrt; sie hatten ein Feuer angezündet, vor welchem die starren
Formeln von selber schmolzen; jetzt aber zeigte sich auch eine
dogmatische und theologische Opposition, ein Verstandeswidcr-
spruch gegen die Annahme der Lehren, welche in der Consensus-
formel als Gesetz dastanden. Was der Pietismus begonnen hatte,
sollte die Aufklärung weiter führen, die Aufklärung freilich vorerst
in der milden Form des früher verdammten Arminianismus, der
jetzt gleichsam Uber Nacht zur allgemein herrschenden Denkungsart
geworden war.
Vom Standpunkte des traditionellen Staatskirchcntums war es
vollkommen begründet, dass schon in den amtlichen Erlassen von
101)8 jeweiien Pietismus, Arminianismus und Sociniauismus neben
einander genannt worden sind.
„Wie gegen den Frühling hin von allen Seiten das Eis bricht,
hier auf einmal, dort allmählich, so fing auch die Eisrinde der
'' <ir.il*, Mathematik um! NaturwisMiixhaft in Urin, l.amlm rlSern 1*-^
l>i* ISIN», III, I.i II. t».
U 1 o v * i h , (iiM-h. .kr «clm.MZ. r<.f Kinli.n IM. 11. *>
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82
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Orthodoxie zu Ende des XVII. und zu Anfang des XVIII. Jahr-
hunderts an, sich zu erweichen, ohne dass immer mit Bestimmtheit
gesagt werden könnte, wie weit die einzelnen Spalten und Risse
gingen, nachdem der Bruch einmal unmerklich begonnen hatte." *)
Das Band zwischen der pietistischen Gefühlsreligion und der
aufgeklärten Vcrnunftreligion bildete der Widerspruch gegen den
falschen Glaubensbcgriff.
Wir sind schon bei den Aeusserungen der verhörten Pietisten
Ansichten begegnet, welche in unzweideutigster Weise darauf ab-
zielten, den Nachdruck des religiösen Lebeus auf die moralische
Seite, auf die Erfüllung des göttlichen Willens zu legen. Be-
stimmter und bewusstcr drang nun dieser neue Geist von England
her in die evangelische Schweiz ein. Wir treffen plötzlich auf
Beweise neu angeknüpfter Verbindung mit der englischen Kirche.
Wir sehen, wie sich einzelne evangelische Theologen lebhaft
interessieren für die „Societas anglieana circa propagationem
religioni8 christianae et reformationem morum pie oceupata". 2 )
Wir treffen auf einen „Bericht der Gesellschaften, welche die all-
gemeine Verbesserung des Lebens und der Sitten anzustellen, in
Engel land und Irland aufgerichtet worden , samt beigefügter
Vermahnung an allerley Standes-Personen, einen wahren Eifer
uud Fleiss an die Handhabung der Gesetze wider die Gottlosigkeit
und unordentliches Leben anzuwenden und dadurch den bedeu-
tenden heiligen Zweck zu befördern". Auch mit den deutschen
Kirchenmännern, in Herborn und Marburg, wurde neuer Verkehr
eingeleitet uud mit ihnen gemeinsam der Gedanke an die wesent-
liche Einheit der christlichen Bekenntnisse und die Herstellung
eines allgemeinen kirchlichen Friedens erwogen; 1705 erschien
ein Büchlein, welches von „Ncugcbabutem Weg zu einem evan-
gelischen Kirchenfrieden" (4°) sprach, und 172G in Genf die Schrift:
„De pace protestantium ecclesiastica", betreffend den schriftlichen
Verkehr zwischen der Genfer Kirche und dem König von Preussen
über die Vereinigung der beiden protestantischen Bekenntnisse.
Hatten die Basler Pietisten erklärt, dass Katholische, Juden,
Türken und Heiden, „wenn sie nur neue Kreaturen werden",
durch gute Werke besser seien als die Christen, welche Gottes
Willen kennen, aber nicht erfüllen 3 ), so waren anderswo bereits
') Halenbach, Die theol. Schule Barak. S.
*) Korrespondenz zwischen den evangelischen Ständen der Schweiz und
der Societas, etc. Heransg. von Pregizer, Tübingen 1717, 4'. Yer^l. mich
Zeltender, IV, 40.
3 > Siehe oben S. M.
.DigiüsasLky Google
IV. Ii. Der Widerspruch gegen die Consensusforuiel.
83
die Stimmen laut geworden, welche, vom Kirchenchristentuin
absehend, den allgemeinen Gottesglauben des natürlichen Ge-
wissens oder auch der Vernunft als die wahre Religion prokla-
mierten.
Dass in der reformierten Schweiz der Uebergang vom Dogmen-
zwang zur Aufklärung sich verhältnismässig leicht vollziehen
konnte, verdankt sie namentlich drei Männern, deren Eiufluss im
Anfang des XVIII. Jahrhunderts als der Träger neuer Denkungsart
mächtig hervortritt. Pietistisch angehauchte Gefühlswärmc und
nüchtern verstäudiges, gemässigt aufgeklärtes Wesen erscheint bei
ihnen verbunden und zugleich mit Bcwusstsein in den Dienst der
vaterländischen Kirchen gestellt. Sie erkannten die Gefahr der
einseitigen Orthodoxie für das religiöse Volksleben, welches mit
den Dogmen nichts anzufangen wusste, aber auch deren Nachteile
fltr das Glaubenslebcn der Einzelnen, die dadurch nur zu innerer
Unwahrheit und Heuchelei getrieben wurden; sie hatten den
nötigen Freimut, sich in diesem Sinne offen auszusprechen, aber
auch die erforderliche geistige Autorität, um allmählich trotz allen
Schwierigkeiten Eindruck zu machen und ihrer Sache zum Siege
zu verhelfeu. „Sie waren nicht etwa unzufriedene Zerstörer des
Besteheuden, sondern echt konservative Ketter der Kirchenlebre
aus einer Wüste, in welche verirrt sie verkommen musste". 1 )
Diese drei sind: Samuel Werenfels von Basel, Alphons Turrettini
von Genf und der schon erwähnte Friedrich Osterwald von Neuen-
burg. Man nannte sie, um ihrer gemeinsamen Haltung und zu-
gleich herrschenden Stelluug willen, „das theologische Triumvirat"
der reformierten Schweiz.
Samuel Werenfels 2 ), der am 1. März 1075 geborene Sohn
des angesehenen Basler Antistes Peter Werenfels 3 ), hatte nach
trefflichen Studien in Basel selbst, dann auch in Zürich, Bern,
Lausanne und Genf, und auf grösseren Reisen, namentlich in Hol-
land, seinen Gesichtskreis erweitert und Anschauungen gewonnen,
welche sich in die dogmatische Enge der heimischen Kirchen-
behörden nicht hineinfinden konnten. Zuerst Professor der Rhetorik,
und als solcher bemüht, eine innerlich wahre Predigtweise au die
Stelle des allgemein Ublichcu falschen Pathos zu setzen, wurde
M Schweizer, < 'entr.-Dogm., II. 7.Y7.
J j lianhart. Sani. Werenfels. in der Wissenschaft). Zeitsehr. von Lehrern
<ler Hochschule Dasei, l*>4.
*! Geboren Mai Ki27, Professor der Theologie und seit 1 ( » T.~> Antiste s,
ausgezeichnet als Prediger, gestorben 2.'5. Mai 170-1 Siehe v. Salis: P.W, in
Hasler Heitr. N. F., V. 1-PJ», und Halenbach, l>ic thcol. Schule Haseis.
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Geschichte der schweizcrisch-retbrmiertcn Kirchen.
er Um Professor der Theologie. Erfüllt von der Wahrheit, dass
eine aufgedrungene Uniformität des Glaubens dem eigensten
Wesen der Religion widerstreite und für ein richtiges Gewissen
unerträglicher sei, als selbst das Joch des Papsttums, gehörte er
einer vermittelnden, irenischen Richtung an, für welche der Gegen-
satz zwischen den Konfessionen nicht mehr die nämliche über-
mässige Bedeutung hatte, wie für die frühere theologische Ge-
neration.
Als kirchenhistolisch bedeutsam nennen wir seine Schrift
„Ueber die Vereinigung der Protestanten u und die Abhandlung
„de logomachiis eruditorum". Er tadelte die unfruchtbaren Spe-
kulationen einer spitzfindigen Schulorthodoxie, welche die Be-
kenntnisse trennen und Hader anrichten, und ermunterte dagegen
„lieber die Herrschaft der ganzen Kirche Christi durch unsern
Dienst auf der ganzen Erde zu verbreiten, alles auf den Kern
und die Wahrheit des Christentums selbst zu bauen, in welchem
alle Christen und alle Zeitalter zusammenstimmen V) — „Ehe wir
andern den Himmel zusculiessen wollen, sollen wir erst selbst
suchen, unseres Heils gewiss zu werden". 2 )
Seine innige Frömmigkeit empfand kein Vorurteil gegen das,
was die Pietisten wollten, war zur Abendrnahlsgemcinschaft mit
den Lutheranern bereit, förderte lebhaft alle l'uionsbestrebungen
und kam den Katholiken mit Verständnis entgegen; nur sehr
widerstrebend bot er Hand zu den Massregeln gegen den Kritiker
Wettstein, von welchen später die Rede sein muss.
Nachdem er mit Eifer und Hingabe seine vielseitigen Amts-
pflichten versehen, eine Zeitlang selbst der französischen Gemeinde
als Prediger gedient hatte und zahlreicher Ehrenbezeugungen
auch vom Auslande her gewürdigt worden war, wünschte er sich
in die Einsamkeit zurückziehen zu dürfen. Der Brief, in welchem
er seinem Freunde Osterwald gegenüber diesen Eutschluss be-
gründet hat 3 ), ist ausserordentlich charakteristisch, wie für den
Geist, in welchem Werenfels wirkte, so für die Zeit, die ihn als
einen ihrer Führer ansah. Im Jahre 1739 gab er noch seine
„Opuscula theologica, philosophica, philologica* heraus, und am
1. Juni des folgenden Jahres ist er gestorben. Bekannt ist der
Nachruf, welchen Zinzendorf ihm gewidmet hat. 4 )
Schwi'i/.iT. (Vntr.-l>ojrm.. II, 777.
■i II,i^<Mib:H!i. Theol. Srluili>. S. II.
Als lleilajfi* vnüsriimli}: Wi Ihjrenkuli, Theol. Srhu!t\ S.W.
*> Einfalls abdruckt ln-i Ha -onliai li, a. a. 0.. S. «W.
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IV. 3. Der Widerspruch freien die Consensusfurmel.
85
Wie Samuel Werenfels den — mau darf wohl sagen normalen
— Fortschritt des Sohnes Uber den Vater hinaus vorbildlich dar-
stellt, so, merkwürdigerweise, auch Alphons Turrettini in Genf,
der Sohn jenes Franz Turrettini, der als Hauptförderer und Mit-
verfasser der Consensusformel uns begegnet ist. Alphons Turrettini,
geboren 1671, machte seine theologischen Studien vorzüglich in
Holland, bei dem auch in Genf wohlbekannten Friedrich Span-
heim zu Lcyden, daneben auch in England, Oxford und Cambridge,
wo er nicht nur mit dem Naturforscher Isaak Newton bekannt
wurde, souderu auch in die höchsten Kreise, sogar an den Hof
kam und dabei einen etwas grössern Massstab gewann, als die
meisten Theologen seiner Zeit. Noch mehr diente dazu sein reger
geistiger Verkehr mit katholischen Gelehrteu, den er in Frank-
reich pflegte, mit Bossuet, Mal lebrauche, Fontenelle und andern,
so dass er eine ungewöhnliche Weltbildung, aber auch eine seltene
Unbefangenheit in der Beurteilung der Menschen und der Dinge
sich erwarb. Im Jahr 1G97 wurde er in Genf Professor der
Kirchengeschichte und 1705 Professor der Theologie, d. h. der
Dogmatik, und als solcher arbeitete er nun mit seinen Gesinnungs-
genossen entschieden und offen auf die Abschaffung der die Ge-
wissen drückenden Glaubensformel hin. 1 )
In einem gewaltigen Werke, -Nubes testium ua ), sammelte er
ein ungeheures Material, aus der Bibel, den Kirchenvätern und
den Aussprüchen der ersten Synoden, zum Beweise, dass die Re-
ligion, und ganz besonders die christliche Religion, ihrem Wesen
nach jeden Glaubenszwang ausschliesse und nur in voller Freiheit
des Gewissens der Glaube sich normal, des Christentums würdig,
zu entwickeln vermöge, während jeder andere, erzwungene, ge-
machte sogenannte Glaube nur Unlauterkeit und Heuchelei hervor-
bringen könne. „Das, worüber man streitet, das ist von geringem
Belang für die praktische Frömmigkeit, übersteigt die gemeine
Fassungskraft, weil von den meisten Frommen gar nicht be-
achtet." Das gilt besonders von der bis dahin so hoch gehaltenen
Lehre von der Gnadenwahl, wo man ohne Schaden für das
Seelenheil so oder anders denken kann: denn „beide Ansichten
sind fromm gemeint ; auf beiden Seiten begegnen uns fast uuüber-
steigliche Schwierigkeiten; für beide Ansichten sprechen hoch-
angesehene Männer".
'i de Hude, Alph. Turrettini, (Jenive l*sn.
a ) Nubcs te*tium pro nioderato et paeifieo in rebus theologicta judicio
in instituenda inter Protestantes euneordia, Genf 1T1'.>.
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8(3 Geschichte der schweizerisch-rcforniierten Kirchen.
„Diese Genügsamkeit des Sichbchelfens mit dem unmittelbar
praktisch Nötigen charakterisiert die beginnende Richtung", sagt
dazu Schweizer nicht ohne Grund; das war nun eben das Be-
dürfnis der Zeit, die natürliche Reaktion gegeu die Periode, die
vorhergegangen war.
Mit der Prädestination bat Turrettioi sieb in den „Cogita-
tiones et dissertationes theolngicae" auseinandergesetzt, welche
1737 in zwei Bünden in Genf herausgekommen sind. 1 ) Er ist im
nämlichen Jahre, am t. Mai 1737, gestorben.
Ein würdiger Genosse dieser zwei war der Nenenburger
Friedrich Osterwald 8 ); 1063 aus vornebmer Familie geboren
und ein Schüler der Akademie von Saumur, hat er 63 Jahre lang
in Neuenburg das Pfarramt versehen und als Prediger und Pro-
fessor der Theologie, wie als Schriftsteller und geistiges Haupt
seiner Kirche unter den schweizerisch-reformierten Kirchenmän-
nern eine äusserst angesehene Stellung eingenommen. „Man hält
die Dogmen wohl für wahr, aber man glaubt sie nicht. Daran sind
die Lehrer schuld, welche statt der einfachen Fundamentalpunkte
viel eifriger besondere Dogmen einschärfen; gerade Uber die
Principien der christlichen Religion ist man am wenigsten unter-
richtet." Mit solchen Sätzen eröffnete Osterwald den Kampf gegen
die Bekenntnistheologie in seiner Schrift: „Tratte des Sources
de la Corruption", welche 17(X) anonym in Amsterdam herauskam.
Im Jahre 1702 folgte dann sein berühmter Katechismus, der
sich durch Klarheit und Einfachheit auszeichnet und nicht wenig
dazu beigetragen hat, von der falschen Rechtgläubigkeit wieder
auf den rechten Glauben hinzuleiten. Da er von den gewohnten
Vorbildern abwich uud sofort viel verbreitet wurde, hatten auch
die andern Schweizerkirchen sich darüber auszusprechen. In Zürich
und in Basel nahm man keinen Anstoss daran, in Genf verdrängte
er denjenigen von Calvin; in Bern dagegen hatte man viel aus-
zusetzen. „Die Erklärungen", sagte eiue amtliche Begutachtung,
seien teilweise so allgemein, dass alle möglichen Heterodoxien
füglich darunter Platz finden". 3 )
Auch Osterwald, der am 24. April 1747 gestorben ist, hat im
Jahr 173U sein theologisches Hauptwerk erscheinen lassen, das
„Compcudium theologiae christianae", in welchem aber das theo-
') Eingehend analysiert bei Schweizer, Centr.-Dopni., H».7S4 «• ff
') Je amieret, Biographie* netichäteloises, I, .'i2*i et s. Mus. Neuch., I, l»k~>.
*) Schweizer, Ccntr.-I ><>£., II, u. ff. Derselbe hält Prof. Rodulf für
den Verfasser dieses (Jutachtens.
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IV. 3. Der Widerspruch gegen die Consensnstormel. 87
retischc Interesse stark zurücktritt und, nach A. Schweizers Aus-
druck, „überall das praktisch Förderliche der Massstab ist, Fröm-
migkeit und Sittlichkeit direkt als Zweck der Theologie betrachtet
werden".
Alle drei waren ausgesprochene r Vermittlungsthcologen Ä r
welche eben in der Zeit, da die Philosophie sich als selbständige
Wissenschaft der Theologie gegenüberstellte, dem rein mensch-
lichen Erkenntnisvermögen einerseits viel mehr, anderseits aber
auch viel weniger Einfluss einräumten, als dies die ältere Kecht-
gläubigkeit gethan hatte.
Alle drei betrachteten es als eine Hauptaufgabe ihres Lebens,
auf die Beseitigung der Consensusformel hinzuwirken, in welcher
sie nicht nur eine unberechtigte Schranke der Lehrfreiheit, sondern
vor allem ein Hindernis der wahren Religiosität und eines ge-
deihlichen kirchlichen Lebens erblickten. Osterwald war hier in
günstiger Lage, da die Neuenburgcr Kirche sich von Anfang an
der Anerkennung der Formel entzogen hatte. Auch der Genfer
Theologe hatte leichten Stand. Schon 1706 war es ihm gelungeu,
einen Katsbeschluss zu erwirken (vom 20. Juni), wonach die
Unterzeichnung von den Geistlichen nicht mehr gefordert wurde,
und allmählich kam sie völlig ausser Gebrauch, da man sich mit
der Erklärung des Glaubens an die heil. Schrift und den Kate-
chismus begnügte. Basel Hess die Formel schon bald (1086)
stillschweigend in Vergessenheit geraten, sobald sich Widerspruch
erhob und es sich herausstellte, dass sie der Verständigung mit
den deutschen Protestanten hinderlich sei.
Zürich dagegen hielt fest an der durch Heidegger und Hot-
tinger Uberaus würdig vertretenen Orthodoxie. Zwar war auch
hier, gleichzeitig mit Beru, nämlich 1713 und 1714, sehr ernsthaft
von Reformen im Kirchenwesen die Rede. Es fehlte nicht an der
Einsicht, dass das Leben erstarrt sei und einer Weckung be-
dürfe; aber die Mittel, welche vorgeschlagen wurden, waren
meistens äusserlicher Art: Einsetzung eines beständigen Kirchen-
und Schulrates, Verbesserung der Untcrrichtsanstaltcn, Wieder-
einführung uud Verbesserung der Synodeu. 1 ) Von Neuerungen in
der Lehre durfte nicht die Rede sein, und insbesondere die
neueste Formel galt als unantastbar.
Professor Hans Jakob Ulrich, der (geboren 1683) seine theo-
logische Bildung in Bremen, Holland und Frankreich gefunden,
') Aktenstücke betr. Reformen im Kirehenwesen in Zürich, insbesondere
eine Denkschrift vom Vi. Sept. 1713 und eine zweite vom 1. Febr. 1714, in
Ms*. II. II., VI, öti, der St.-H. Hern.
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gg Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
schon in Heidelberg, dann auch in Groningen ihm angebotene
Lehrstühle ausgeschlagen hatte, war in der Vaterstadt um seiner
coecejaniseh-pietistischen Gesinnung willen verdächtig. Er erhielt
zwar 1700 die Professur der Ethik und 1724 diejenige des Natur-
rechts, genoss das Ansehen eines gelehrten und frommen Mannes,
blieb aber in kirchlichen Dingen ohne sichtbareu Einfluss, ist
auch schon 1731 gestorben. 1 )
Um so heftiger wurde nun der Kampf um die vielbesprochene
Formel in Bern; hier fehlte es an einem hervorragenden Mann,
der neben jenes Dreigestirn gestellt werden könnte. Den Professor
Joh. Rud. Rodolf, der von 1716—18 die Würde eines obersten
Dekans bekleidete, haben wir als ehrenwerten und verständigen,
aber etwas kleingcistigen Verfechter der alten Kirchenpolitik
bereits kennen gelernt; Johann Jakob Dachs von Thun, der 11X2
in die erste Stelle rückte, war einer der KW bestraften Pietisten,
entbehrte aber persönlicher Bedeutung zu sehr, um den Staats-
männern gegenüber ein gewichtiges Wort mitreden zu können.
Dass mau indessen auch mit diesen principiellen Fragen sich
ernstlicher als bisher zu beschäftigen begann, zeigt des Theologen
Risold Werk: „De fide salvifica", das 1711 in Bern erschienen ist.
Der Kampf kam in Bern nicht von innen, sondern von aussen,
aus dem Verhältnis zum Waadtland. Die Geistlichkeit des
französischen Gebiets, ohnehin in raschern Schritten als im deutschen
Teil gehend, empfand, wie Genf und Neuenbürg, von Frankreich
her weit früher als die übrige reformierte Schweiz das Wehen
und die Macht einer neuen religiösen Zeitströmung. Nur äusserst
ungern hatte man sich in Lausanne dem kirchlichen Druck aus
Bern gefügt. Durch besondern Befehl wurde hier am 8. Oktober
1075 die schriftliche Zustimmung zum Consensus allen Predigern
und Professoren zur Pflicht gemacht. Die Weisung wurde am
10. Juni 1085 wiederholt und jetzt sogar auf die flüchtig einge-
wanderten Hugenotten und auf nicht geistliche Beamte ausge-
dehnt.
Aber bald nahm man es damit nicht mehr so genau. Einige
Kandidaten fingen schon seit 1682 an, bei ihrer Aufnahme unter
die Kirchendiener ihre Unterschrift nur mit dem Vorbehalt der
Schriftgeinässheit abzugeben : „quatenus cum scriptura consentit. tt
Die Vorsteher der Akademie Hessen solche Zustimmung gelten
und erblickten in einer solchen, gewiss vom Standpunkt des
l i Wir/, Z. Minist., 123. — Dessen Bio-;r. von .1. J. Zimmermann.
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IV. 3. Der Widerspruch p'frcn die Consensusl'ormel. Wjiadt.
89
Protestantismus unanfechtbaren Bedingung kein Hindernis der
Annahme, wenn sie auch thatsächlich eine Abschwächuug der
Verpflichtung in sich schloss, und die meisten Professoren waren
damit einverstanden.
In Bern sah man die Sache anders an. Die Waadtländer
wurden verdächtig. Der Associationseid, mit welchem man den
Zaun der Rechtgläubigkeit noch Uber die Cousensusformel hinaus
durch ein weiteres Bollwerk schlitzen wollte, war nicht nur gegen
die Pietisten, sondern mehr noch gegen das Eindringen der fran-
zösischen Bildung im Waadtland gerichtet. Am 15. September
wurden einige Studierende der Akademie relegiert und am 2H. De-
zember 1(398 der Eidesformel für diesen Teil des Beiner Unter-
thanenlandes noch eiue absichtlich verschärfte Fassung gegeben.
Der Landvogt von Lausanne musste die ganze Akademie,
die Geistlichkeit und Lehrerschaft versammeln und feierlich den
Eid vorlesen: „Es schwören alle zum Ministerium Zugelassenen,
wie auch alle Professoren und Lehrer der Schulen in den Städten
des Waadtlandcs, aufrecht zu halten und zu verteidigen die heilige
evangelisch-reformierte Religion und den Gottesdienst, wie die-
selben eingeführt worden sind von unsern souveränen Herren
der Stadt und des Kantons Bern und enthalten in der Helvetischen
Konfession, und sich nach allem ihrem Vermögen zu widersetzen
allen Lehren, die der genannten Religion zuwider sind, als dem
Pietismus, Socinianismus und Armiuianismus, ohne irgend zu dulden
oder zu begünstigen die Personen, welche davon augesteckt siud
oder sein werden, so wahr uns Gott helfen möge. ui )
Bis zum Jahre 1700 sollen aber trotzdem von 100 aufgenom-
menen Kandidaten etwa 50 die Forderung der Unterschrift um-
gangen haben, und daraufhin scheint sogar im deutschen Teil
der Geistlichkeit die Meinung sich festgesetzt zu haben, dass der
Eid auch bedingungsweise geleistet werden könne. Schultheiss
und Rat erliessen deshalb am 23. April 1701 an alle Dekane
ihres Gebietes ein Kreisschreiben, in welchem gesagt war: „Es
werden auf dem Lande Expirationen Uber den bekannten Asso-
ciations Eid vorgezeigt und ausgespreitet, mit dem Vorgeben, als
wenn dieselben von Autorität und Gültigkeit wären, auf welche
Explicationen hin einige Capitelsbrilder geschworen haben sollend.
Habend wir solche Explicationen ungenügsam, verkehrt, zweifel-
haftig und unserer wahren intention ungemäss befunden und also
dieselben gänzlich verworfen, nul und nichtig erkaudt." Wer nur
') Schweizer, (.'eiitr.-Pogni., II, TIS.
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<X) Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
in dieser Form den Eid geleistet hat, soll nochmals schwüren,
und zwar ohne Vorbehalte und Erklärungen. 1 )
Die deutschen Hemer fügten sich, nur einige Pietisten ver-
weigerten die Unterschrift, weil sie grundsätzlich das Hecht des
Staates bestritten, über die Gewissen zu herrschen. Einige der
Renitenten haben wir oben genannt.
Mehr dogmatisch begründet war die Opposition in der
Waadt. 2 ) Wer je etwas wusste von des Cartcsius Philosophie,
wer die Schriften englischer Deisten oder Bayles vielverbreitetes
Dictionnaire auch mir oberflächlich kennen gelernt, dem war es
unmöglich, seineu Glauben aufrichtig an die Vorstellungen der
frühem Generation zu binden. Der allgemein geistigen und litte-
rarischen Kultur Frankreichs, deren edelste und feinste Repräsen-
tanten sich jetzt zum Teil als Flüchtlinge am Gcufersee gesammelt
hatten, musste Geist und Form der deutsch-schweizerischen Staate-
gläubigkeit als unerträglich, roh und barbarisch vorkommen. 3 )
Allerdings scheint daneben in der Waadt, wenigstens auf dem
Lande, auch eine arge moralische Verwilderung eingerissen zu
sein. Der zeitgenössische Herner Geschichtschreiber spricht mit
Grauen von einer „Seuche der Strassenräubcrei", gegen welche
ganz ausserordentliche Massregeln ergriffen werden mussten:
„Aller Orten, wo Hochgerichte an der Landstrasse aufgerichtet
standen, waren ganze Reihen dieser Missethäter auf das Rad ge-
flochten, aufgesteckt." Hesser als solche Schauspiele wirkte doch
wohl ein anderes Mittel, welches die Herner Regierung sich an-
gelegen sein Hess, nämlich die Vermehrung der Pfarrstcllen, ins-
besondere auch die Errichtung solcher für die zahlreich einge-
wanderten Deutschen. Vielleicht hielt man auch in Bern gerade
deshalb grösste Strenge in der Festhaltung am „Glauben" um so
mehr gerechtfertigt.
Die höhere Bildung war vornehmlich Sache städtischer Be-
völkerungen und hier wieder stand naturgemäss die Akademie
von Lausanne voran: „Es ist keine Frage, sagt A.Schweizer, die
\i üriginalschreiben an »las Dekanat Küren, in Mss. H. H., XIX, 7 iNr.iÄ))
der St.-H. Hern.
-) Dazu vor allem: Memoire* poiir servir n l'Histoire du Consensns.
Amsterdam 1726. Das Werk wird bald Harbeyrac, bald de Crousaz, bald
auch dem Pfarrer Barnaud in la Tour bei Vivis zugeschrieben; wahrscheinlich
haben alle drei Anteil daran. Siehe Maliers Bibl., III, Nr. 587. Die gesamte
bez. Litteratur ebendaselbst, Nrn. "»77 — 51*2.
s ) Vulliemin tv. Müllers Schw.-(Je?ch., X\ ifcftf u. tt'. — De Charriere,
Lausanne centre Protestant au XVIII« siede, in der Kevue suisse, XIII.
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IV. & Der Widerspruch gegen die Consensusforinel. Wandt. <J1
Lausanner Theologen waren an edler und allseitiger Bildung, an
freier theologischer Einsicht den Bernern weit überlegen. 1 )
Der bedeutendste unter den Professoren der Akademie war
Jean Barbeyrac, selbst der Sohn eines Religionstlüchtlings. Ge-
boren 1074, war er zuerst Theologe, dann Rechtsgelehrter in
Berlin und wurde von dort 1710 als Lehrer der Geschichte nach
Lausanne berufen. Gleichgesinnt mit ihm war Abraham Ruchat 2 ),
geboren 1(378, zuerst Pfarrer in Aubonne, dann Professor der
Litteratur, seit 1733 auch der Theologie, in Lausanne; er ist 1750
(29. September) gestorben, vorzüglich verdient um die Kirchen-
geschichte. Ein treffliches Werk ist seine Geschichte der Refor-
mation, die 1727 und 1728 in Genf erschien und dann 1835-38
noch einmal in sieben Bänden gedruckt worden ist. 3 )
Ein geistig nicht weniger hochstehender Gelehrter war Pro-
fessor de Crousaz, der mit jenen darin einig war, dass auch er,
wenn nicht die Lehren der Consensusforrael, so doch den damit
geübten Zwang entschieden verwarf und den Vorbehalt der Kan-
didaten für zulässig ansah. Ebenso entschieden waren die Pro-
fessoren Gabriel Bergicr*) und Georges Polier. 6 )
Allein es fehlte im Waadtland nicht an Geistlichen, die ihre
Ueberzeugung weder aus der Bibel, noch aus der Dogmatik, sondern
in Bern holten. Die Klasse Morsee erhob Klage beim bernischen
Landvogt gegen die Aufnahme jener selbständigen Kandidaten,
und es wurde (23. Januar 1710) eine Untersuchung angeordnet.
Barbeyrac übernahm die Rechtfertigung und verfocht mit warm
überzeugenden Gründen die moralische und theologische Berech-
tigung jenes „quatenus u -Zusatzes, der nach protestantischen Grund-
sätzen unmöglich zurückgewiesen werden könne und der durchaus
auf den Schluss des Berncr Synodus sich berufen dürfe mit seiner
so schönen Erklärung: „So jemand uns einen Weg zeigt, der
besser dem Worte Gottes entspricht und uns näher zu Christo
fuhrt, so sind wir bereit, denselben anzunehmen".
Allein in Bern dachte man eben nicht mehr wie 1532; die
Schrift Barbeyrac* wurde sehr ungnädig empfaugen, und nur noch
ängstlicher war jetzt das Vorgehen gegen die Kandidaten, da
') Schweizer, Centr.-Pog., II, 758.
•) Vuilleinin, im Conservateur Sui.«se, XII. — Do Montet, Dict. biogr.,
ii, m.
''i Seine übrigen, wertvollen und äusserst fleißigen Arbeiten sind unge-
druekt als <!eschenk des Verfiltern in der Hemer Stadtbibliothek.
4 i (iestorbrn 173*5.
•'"> l'oüer-dc Hottens, Uii'i— 1759. S. de Montet, Diet. biogr., II, 313.
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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
mau aus der Parteinahme der Professoren erkannte, es sei auf
einen ernstlichen und gefährlichen Kampf abgesehen. Barbeyrac
selbst sah seine Stellung erschüttert und nahm eine Professur in
Groningen an, wo er 1744 (3. März) gestorben ist, einer der vielen
trefflichen uud hochsinnigen Männer, welche die damalige Schweiz
durch ihre kirchliche Unduldsamkeit aus dem Lande getrieben hat.
Der Zorn der Berner Herreu wandte sich jetzt gegen die
ganze Akademie, die aufs schärfste gemassrcgelt wurde um ihrer
uubotmässigen Haltung willen. Jetzt trat auch der Dekan Bergier
im Sinne der Achtung für die Gewissen und grösserer dogma-
tischer Weitherzigkeit auf. Er beantwortete 1 ) den von Bern er-
haltenen Verweis im Namen der Akademie mit der direkten Auf-
forderung, dass die Cousensusformel aufgehoben werden möchte,
und begründete diesen Wunsch mit einem scharfen Angriff auf
die Formel selbst und die wissenschaftliche Nichtigkeit ihrer
Sätze. Es begann ein heftiger Streit hin und her, eine Reihe von
polemischen Schriften wurden gewechselt, manche äusserst sa-
tyrisch gehalten und ohne den Namen der Verfasser zu nennen,
die einen vernünftig und sachlich, andere voll Hohn und Leiden-
schaft und Rechthaberei.
Wir erwähnen aus dieser weitläufigen Litteratur Uber den
Couscnsusstreit als Beispiele nur zwei: Das eine ist „der Brief
der seligen Reformatoren", die, vom Himmel herab sich für den
Fortgang der von ihnen begründeten Kirchen interessierend, mit
höchster Verwunderung sich darüber entsetzen, dass man jetzt
wieder einen Papst, nnd zwar einen papiernen Papst, eingesetzt
habe, der mehr gelte als die Bibel selbst und mehr als die ver-
ständige Einsicht; dass eine neue Scholastik den Christen den
Glauben vorzuschreiben sich aumasse, und zwar nicht eine Scho-
lastik der Gelehrten, sondern von nieht-theologischeu Ratsherren
uud Beamten, welche solche Dinge nicht einmal geistlich, sondern
weltlich beurteilen. 8 )
Das andere dieser Erzeugnisse einer kirchlich angeregten Zeit
ist ein angeblicher Brief des päpstlichen Nuntius an seinen Auf-
traggeber und Herrn nach Rom, worin derselbe im Tone trium-
phierender Schadenfreude berichtet, wie die Kirche der Reforma-
toren jetzt vollständig von der Irrlehre Luthers und Zwingiis
zurückgekommen sei; wie sie sich jetzt Uberzeugt habe, dass die
') Memorial vom 14. Dez. 1717. — Schweizer» Inhaltaiitfabe, II, 7*21 — 72»i.
J ; Jean Calvin et le» hienhetirenx reformatenr» ä lenrs t'reres dan» le
ranton rle Derne. 21 mar» 171S. Kopie in Ms». H. IL, VII, 156 Nr. Vi, der
St.-R Bern.
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IV. Der Widerspruch froren dir Consensusfnnnel. Waadt. <),'}
Bibel zum Heile nicht genüge, dass es sogar besser wäre, wenn
die Laien die Bibel nicht läsen, weil man jetzt die Formel ge-
funden habe, in welcher der ganze Glaube beschlossen sei. Ks
werde sieher jetzt ein Leichtes sein, die Keformierten noch weiter
zur Einsicht zu bringen, dass die feste Sicherheit dessen, was
man zu glauben und zu thun habe, beim Tapste noch weit zu-
verlässiger und unfehlbarer gefunden werden könne. Wenn man
sich einmal von Menschen den (Hauben vorschreiben lasse, so
sei es doch viel einfacher, sich dem Papste und der 1000jährigen
heiligen Tradition der Kömischen Kirche, als einem lebendigen
Priidikanten zu unterwerfen u. s. w. 1 )
Die Berner Geistlichkeit wollte zum Frieden raten und wandte
sich, vom Kate dazu aufgefordert, mit einer ausführlichen Denk-
schrift an die Brüder im Waadtland ; sie gab ihnen zu bedenken,
dass trotz allem, was mau von der Glaubens- und Gewissens-
freiheit rede, eine Beschränkung der Lehrfreiheit unumgänglich
nötig sei zum Gedeihen der Kirche und zur Verhütung innern
Zerfalles. „Konfessionen und Formeln sind Zilgel für Mund und
Feder, und nie nötiger gewesen als jetzt, wo Liberalismus, Ar-
minianismus und IndilVerentismus und alle Sekten ihr Haupt er-
heben, wie niemals zuvor. 2 )
Die Thatsaehe war richtig, dass der kirchliehe Indifferentisnius
sichtbar Überhand nahm und in aller Stille zur herrschenden Ge-
sinnuug der Gebildeten und bald auch der Ungebildeten wurde;
der Grund lag aber nicht in einem Mangel an dogmatischen
Schranken, sondern im l'ebermass des unfruchtbaren und irreli-
giösen Gezäuks. Die Waadtländer untcrliessen denn auch nicht,
darauf zu verweisen. Polier und de Crousaz rechtfertigten sieh;
Hergier replizierte, und Barbcyrac beteiligte sich am Kampfe noch
von Groningen aus. „Mit Glaubcnsformeln", erwiderten sie, „lässt
sich der Geist der Zeit nicht ersticken; ihn unterdrücken heisst
eine Revolution provozieren oder Heuchler pflanzen. Darum mehren
sich bei Euch die Pietisten und Sektircr. Wir beschwören Euch,
■i Lettre <lu Nimhc. vom -JD. IV/.. 1 TIT. lhid., Mss. II. II., VII, l."*>
rNr. iL':. lh-r Hand mtlnilr imch eine iran/.e Ii» ihr nn-rcdriK kter Schriften zu
diesem Handel, rhrnso .Mss. II. II.. VII, 1*'., X, »<>. XII, 10;; lo7. XIU, 21.
Siehe Katalog der lldsrhr. zur Seh\\.-< icseh. Hern l*'X). Auch der oben be-
nutzte Hand der „Art.» Pietisticn" voii.l. K. (iruner • III, enthält eine; „Sinn-
inarische Kr/.iihlnut? (Irr anno \~rJ2 ^reiiditffen lausannisehen rnnihrn", mit
er8chiedcnen Schreiben an die Landvö^tc von Vivis und Chillon.
■i fb'jrcniuemoml eines Ministerii in Hern, 17. Febr. 171s. Als Vert'asM r
wird Professor llinjrier ernannt • Udlers Hihi., III, A. '»'.Ml Absrhrit't in Mss.
II. H. T XII. HU Nr. 1l\ d. i St.-H. Hern.
94
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
zum Heile Eures Landes, die Toleranz und christliche Freiheit
zu schützen!*
Der Herner Rat blieb von solchen Beschwörungen unbewegt.
Am 13. Juni 1718 wurde zwar die Frage verhandelt, ob man von
der Unterzeichnung der Formel abstehen wolle. Das Ergebnis
aber war, dass allen denen, welche sieb in diesem Sinne aus-
gesprochen hatten, das Missfallen der Obrigkeit kundgethan, dass
die Verbreitung von Streitschriften Uber die Frage verboten und
von den Geistlichen die unbedingte und vorbehaltlose Unterzeich-
nung des Consensus gefordert wurde, ohne „quatenus". Aber
wenn die bereits im Amte stehenden Pfarrer und Professoren sich
diesem Entscheide beugten, um ihre Stellen nicht einzubüssen,
die jungen Kandidaten des Predigtamtes hatten Mut und Ueber-
zeugungstreue genug, jetzt die Unterschrift zu verweigern; sie
erklärten, dass ihnen das Gewissen verbiete, ohne „quatenus"
ihre Namen unter ein Bekenntnis zu setzen, das sie nicht ftlr
biblisch halten: „Man muss Gott mehr gehorchen als den
Menschen."
Durch eine kluge, nachgebende Erklärung des Landvogtes
von Lausanne wurden für den Augenblick die Gemüter beruhigt;
er legte den Kandidaten das Bekenntnis und die Verpflichtung
auf dasselbe so aus, dass die meisten ihren Widerspruch auf-
gaben "und nur wenige dabei beharrten. Damit war man nun aber
in Bern wieder nicht zufrieden. Im Mai 1719 fand eine ausser-
ordentliche Schulvisitatiou in Lausanne statt. Zwei Uatsherren und
zwei Geistliche kamen von Bern her und sollten die Eidverweigerer
zum Gehorsam bewegen; sie sollten nebenbei Uberhaupt die Lage
und die Einrichtungen der verdächtig gewordenen Akademie unter-
suchen, sich Uberzeugen, inwiefern den bezüglichen Vorschriften
nachgelebt werde. Sie fanden, wie vorauszusehen, nicht alles in
Ordnung; sie mussten sehen, dass in der Waadtländer Kirche
der Associationseid nicht verlangt und nicht geschworen werde,
dass man aber auch, gegen den Befehl der Obrigkeit, sich eines
audern Katechismus als des Heidelbergers bediene, dass über-
haupt die Kirche des Waadtlandes sich mancherlei eigenmächtige
Abweichungen erlaubt habe und in Handhabung der Ordnung lax
und nachlässig sei.
Es wurde sofortige Abhülfe geboten, doch in Anbetracht der
Schwierigkeiten ziemlich lange Geduld geübt und die Ausführung
nicht übereilt. Erst am 17. Januar 1722 gelangte die Angelegenheit
von neuem vor den Rat der Zweihundert. Aber wiederum wurde
zäh und hartnackig Festhaltnng beschlossen an Cousensusformcl
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IV. 3. Der Widerspruch jretfen die < 'onseii.HiisfoniH'l. Wandt.
und Associationseid. Von allen Seiten kamen indessen die ein-
dringlichsten Vorstellungen dagegen.
Der Handel hatte in der ganzen protestantischen Welt pein-
liches Aufsehen erregt. Turrettinis schon erwähnte „Zcugcnwolkc",
die 1720 erschien, war geeignet, mächtigen Eindruck zu machen
und in weitem Kreise für religiöse Duldung zu wirken. Die
Philosophen forderten sie im Namen der Vernunft, die Frommen
im Namen des Gewissens und die Politiker nicht weniger dringend
vom Standpunkt der Zweckmässigkeit für Kirche und Staat. Der
Erzbisehof von Canterburv, die Könige von Preussen und Gross-
britannien und das Corpus evangelicum von Regensburg richteten
Zuschriften an Zürich und Bern alle mit der übereinstimmenden
bitte, dass man doch, im Interesse der kirchlichen Union und
des gemeinsamen Glaubens, die dogmatische Schroffheit nicht zu
weit treiben möchte. Der berühmte Reehtsgclehrte Mathäus Pia ff
in Tübingen schrieb ein eigenes gewaltiges Buch gegen die Con-
sensusformel; ihnen schlössen Genf und Basel sieh an, wo die
Formel längst nicht mehr in Kraft war. Ausser St. Gallen, Appen-
zell und Bünden, welche aber keine gelehrten Theologen hatten,
stand nur noch die Züricher Kirche fest neben Bern. Der Antistes
Johann Ludwig Nüschelcr, der seit 1718 zwauzig Jahre lang die
Züricher Kirche leitete, dachte nicht weniger streng als sein Vor-
gänger im Amte, Peter Zeller (1713—18); er stellte den Consensus
dem „Helvetischen Bekenntnisse 11 gleich und gab zu bedenken :
„Löst man das Band gegen dieses eine symbolische Buch, so
wird die Reihe bald an die andern kommen 11 .-) Entscheidend aber
war hier die Meinung des mit Grund hochgeachteten Kirchen
historikers Job. Jak. Hottinger, der als Hauptprofessor der Theo-
logie seine ganze persönliche und wissenschaftliche Autorität ein.
setzte, um die bedrohte Vormauer der Orthodoxie zu beschützen. 3 )
Durch solche gelehrte Unterstützung ermutigt, glaubte man in
Bern, allen Zureden widerstehen zu sollen. Am 15. April beschloss
der Grosse Rat neuerdings, mit 98 gegen '28 Stimmen, unbedingtes
Festhalten an der einmal erkannten und unveränderlichen Wahrheit.
Eine Deputation wurde nach Lausanne gesandt, um den Beschluss
dort zu verkündigen und zugleich Uber dessen Durchführung zu
wachen. Unbeschreibliche Erregung bemächtigte sich jetzt der
waadtländischen Geistlichkeit und durch sie auch des Volkes,
') Vom !S. April 171'.».— 21. IVbr. 1722.— 10. April 1722. — 21. Fuhr. 17:2
*) Schweizer, A.. Cciitr.-Do^n)., II. 71 >.
s ) Vi>u ihm i-st di<* Schrift: Verteidigte CniisensiKdWinel. Zürich 17l"5,
4", zum Teil angedruckt in .seiner lldv. Kirrhen^'scli., IV, aw— 271.
96
beschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
das sich durch rohe Rechthaberei und Gewalt in seinen innersten
Gefühlen verletzt und durch unerträgliche Gewissenstyranuei
schwer bedrückt sah.
Indessen — die meisten leisteten Gehorsam. {Von den Pro-
fessoren widerstand nur einer: Professor Polier unterzeichnete
nicht 1 ) und blieb dabei mit solchem Freimut und so viel Stand-
haftigkeit, dass man es vorzog, ihm entgegenzukommen, statt
zur Absetzung zu schreiten. Grössere Entschiedenheit als bei den
Professoren fand sich auch diesmal bei den Kandidaten. Am
19. Mai 1722 erklärten 15 derselben, dass sie ihre Namen nicht
unter das Bekenntnis setzen werden. Für die Waadtländer waren
sie die Helden des Tages, für die Berner eine grenzenlose Ver-
legenheit. Man versuchte alles Mögliche, um sie durch teilweise
Nachgiebigkeit, durch Zusagen aller Art von ihrem Eutschluss
abzubringen. 2 ) Zuerst wurden alle mit einander bedroht mit der
ewigen Ungnade der Obrigkeit; dann noch die einzelnen be-
arbeitet im nämlichen Sinne; mit ungewöhnlicher Geduld wollte
man ihnen jetzt den Klickzug erleichtern. Acht derselben gaben
hierauf wirklich nach; sieben dagegen, an ihrer Spitze der Sohn
des Professors de Crousnz, blieben unerschütterlich bei ihrer
Weigerung und wurden sofort aus dem Verzeichnisse der Kan-
didaten gestrichen. Das war am 20. Mai 1722, und noch am
16. Juni erhielten die bernischen Dekane den Befehl, ihre Klassen
einzuberufen und zur Unterzeichnung aufzufordern.
Allein damit war jetzt das Gewitter entladen, und es folgte
eine arge Ernüchterung, als man die Folgen Ubersah und sich
Rechenschaft geben musste von der vollständigen Isolierung, in
welche man sich versetzt sah.
Denn unterdessen war vom Corpus evangelicum eine neue
Zuschrift (vom 12. Mai) eingelangt, und jetzt trat Basel durch
förmlichen ftcschluss von der Unglücksformel zurück. Es geschah
nach Anhörung eines Gutachtens der Theologen und Professoren
in der Versammlung des Grossen Rates vom 1. Juni, mit der
Begründung, seit Einführung der Formel sei mehr Streit entstanden
als jemals vorher, und seit langen Jahren sei sie ohnehin nicht
Vi Sii)i)ilir:iti<in dos ministres orthodoxe* du |>a\s d<> Vaud ä Leurs Ex-
oellencos, vom Mai lT^ von IVlitr verlasst . Kopie in Ms*. H. II., VII, 1,0«!
Nr. I . der St.-lJ. Hern.
•j .Man erklärte ihnen: _I'io t'iiter/eichnung des Consensus habe nicht
den .Sinn, dass wir alles glauben, was er enthält, sondern nur: die Formel
nicht anzugreifen, um den Frieden zu erhalten.'
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IV. .'{. Der Widerspruch freien die Consensudbrmel. Born. <)7
mehr unterzeichnet worden. 1 ) Wiederholtes. Andringen der beiden
glaubenverwandten Fürsten 2 ) bewog endlich auch Zürich zur
Nachgiebigkeit, da ja die Unterzeichnung schon ausser Uebung
gekommen sei. Auch Appenzell sprach sich jetzt für Abschaffung
aus, und nur in Bünden war die Mehrheit der Synode (1. Juli 1723)
für Beibehaltung.
Jetzt war auch Bern genötigt, durch mildernde Erläuterungen
die Formel so auszulegen, dass das verpönte „quatenus" aner-
kannt wurde und alle Gewissensbedenken gegen die Unterschrift
wegfallen konnten ; durch eine Erklärung der evangelischen Kon-
ferenz vom 17. Juni 1724 wurde sie endlich thatsächlich beseitigt,
und 1737 hatte ihre Gültigkeit auch in Zürich ein Ende. 8 ) So ist
dieses kirchenpolitische Machwerk endlich gefallen, das mehr
kirchlichen Zank verursacht als vermieden, mehr Unglauben gesäet
als verhütet hat.
Die Aufhebung kam zu spät; das Unglück war geschehen.
Die waadtländischc Kirche fühlte sich in entschiedenem Gegen-
satz gegen diejenige von Bern, und wenn früher die gemeinsamen
kirchlichen Einrichtungen wesentlich mitgewirkt hatten, die na-
tionale und sprachliche Schranke zu beseitigen und ein Zusam-
menwachsen des französischen und des deutschen Bernergebietes
zu fördern, so war jetzt das Umgekehrte der Fall: die noch vor-
handene Kluft wurde vergrössert durch die religiöse Differenz. ')
Es kam zum Aufstandsversuch des Major Davel im Jahre 1723.
Der 57 Jahre alte Davel war kein politischer Revolutionär, son-
dern ein überspannter religiöser Mystiker , der den göttlichen
Auftrag meinte empfangen zu haben, sein Vaterland zu befreien.
Der fromme llebell endete am 24. April auf dem Schafott;
aber eine Denkschrift, in welcher er die Motive seiner That aus-
gesprochen hatte, wurde später in Bern dem Kate vorgelegt und
gab Anlass zur Einholung verschiedener Ansichten darüber. Es
zeigte sich dabei, dass auch mauche einsichtige Staatsmänner, so
1 Ochs, (iesch. v. Basel. VII, -istf— 4J.«. Ein <intadit.cn der Bader Kirdie
von s. bri Zeltender, IV, U»l.
J ; Von Koni«? (icurg am 3o. Januar, von Friedrich Wilhelm von Preußen
am »j. April I7_?:t. Hottingcr, IV, •-'To, 274. Beide abgedruckt bei (.Mix, a. a.
Orte, m— ."im.
i Finder, Zürich im XVIII. .Tahrhdt., im Kapitel: Die Kirche, S. {»»;.
4 ) Vielleicht i>t auch die umgekehrte Bemerkung! von A. Schweizer
(t'curr.-Dognt., II, 7-1« ».i richtig: dass im Waadti.mde die freiere dogmatische
Kichtung sich imi ho rascher entwickelte, weil die Eifersucht wider bernisehr
Herrschaft sich darin versteckte.
Blovach , Gesch. <lcr sohweiz.-ref. Kirchen. Bd. I! 7
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Geschichte der schweizerisch-refornrierten Kirchen.
der Schultheis« Christoph Steiger, es aufs tiefste bedauerten, dass
die Berner Kirche in verstandloser Engherzigkeit den Geist des
Christentums und das eigenste Wesen jeder wahren Frömmigkeit
verleuguet habe. Zu Davels Manifest machte er sich schriftliche
Anmerkungen, dabei den Vorschlag: „Der ungeschickten Herreu-
gassen (dem geistlichen Konvent) minder zu glauben ; in Keligions-
sachen minder diktieren als suadieren; aus den Glaubenssachen
nit ein Liberey (Livree) und Läuffcrröcklein (das schwarz und
rote Staatskleid der untern Beamtenj machen, der diesem oder
jenem nachgehe, sondern sich an der Helvetischen Konfession
heutigen; schwäre und unnötige Fragen mehr evitieren als dezi-
dicren und vorschreiben ! Hoc est religiosum, hoc christianum, hoc
sanum ! a —
Das war der Anfang der Umkehr.
4. Neue religiöse Regungen.
Die Bewegung, welche mit dem Auftreten der Pietisten ver-
bunden war und sich im Consensushandel fortgesetzt hatte, war
Uberhaupt nicht ohne günstige Wirkung für die kirchlichen Zu-
stände gewesen. Die vielfachen, von verschiedenen Seiten und
in verschiedenem Sinne laut gewordeneu Klagen blieben doch
nicht ganz ungehört. Konnten auch die Obrigkeiten sich noch
nicht von der Vorstellung losmachen, dass es ihre Pflicht sei,
Glauben und Leben ihrer „Untcrthanen" bis ins einzelste hinein
durch ihre Mandate zu regeln, so suchten sie doch diese Pflicht
weniger hölzern und oberflächlich zu erfüllen, als es zuvor ge-
schehen war. Vermehrte Sorge für das Kirchenwesen ist unver-
kennbar.
Zürich ging wieder voran. Neu mit Kirchen und Seel-
sorgern versehen wurden: 1702 die Gemeinde Schönenberg bei
Wädischwyl, 1703 Erlenbach bei Küssnach, 1700 Steruenberg,
1707 Hittnau, 1707—10 Langnau, 1709 Mönchaltorf, und auch das
nahe Wollishofen erhielt vermehrte kirchliche Pflege. 1 ) Wohl war
die nämliche Absicht, berechtigten Klagen zu begegnen, mass-
gebend, als 1710 die ausser Uebung gekommenen Censurcn über
Person und Ausführung der einzelnen Geistlichen wieder eingeführt
wurden. 2 ) Im Gegensatz dazu erfuhren die jährlich zweimal sich
'( Nach Wirz, Das Zürich«'»- Ministerium.
*) Finsler, Kirehl. Stat, . r hS5.
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IV. 4. Nene religiöse Regungen. Zürich, Bern.
90
versammelnden Synoden noch weitere Beschränkung ihrer Kom-
petenzen; ihre Verhandlungen gewannen an äusserm Ansehen 1 ),
verloren aber an innerer Kraft und Bedeutung. Das Staats-
kirchentum drohte dabei im gleichen Masse zu entarten, wie die
städtische Aristokratie sich ausbildete und der Konvent der Stadt-
geistlichkeit mit ihr Hand in Hand ging. 2 ) Noch wurde der poli-
zeiliche Zwang zum Gottesdienst aufrecht erhalten und das Sonn-
tagsgesetz streng gehaudhabt — mit Nachsicht nur dem Waffen-
spiel gegenüber. Der Krieg von 1712 und das Jubelfest der
Reformation, am 1. Januar 1719, hatten gleicherweise dazu bei-
getragen, die nationale Seite der Kirche stark hervorzuheben und
eine fromme Begeisterung zu wecken, die das kirchliche Leben
anregte, aber mit Lokal-Patriotismus näher verwandt war, als
mit speeifisch christlicher Religiosität.
Dass die Notwendigkeit kirchlicher Verbesserungen auch in
Bern nicht mehr verkannt werden konutc und die Regierung
Abhülfe versuchte, ist bereits erwähnt worden. Allerdings blieb
man, da das System als unabänderlich galt, grösstenteils bei
Massrcgeln, die zu den Aeusscrlichkeitcn gehören. Der Pfarrer
der weit ausgedehnten Kirchgemeinde zu Diesbach bei Thun er-
hielt 1702, derjenige zu Grosshöchstetten 1719 und zu Langnau
1726/27 in Trubschachen, je noch einen Helfer; der bisher vou
Burgdorf aus durch den Schulmeister besorgten Gemeinde Heimis-
wyl wurde 1705 ein eigener Pfarrer gegeben. Die zwei Filialen
Gadmen und Guttannen im Oberhaslithale vereinigte man 1713
zu einer gemeinsamen Pfarrkirche, und selbst das kleine aber
sehr entlegene Abläntschen erhielt 1704 einen besondern Seel-
sorger. Auch das grosse Dorf Nods auf dem Tessenberg trat
1708 in die Reihe der selbständigen Pfarreien. Einer wohl-
gemeinten aber recht unglücklichen Neuerungslust fiel 1720 die
ehrwürdige Mutterkirchc der Gegend am obern Bielcrsce, die alte
„Alba ecclesia" bei Neuenstadt zum Opfer, um dem „Tcmple fran-
cais" Platz zu machen. Die Hauptstadt wurde nicht am wenigsten
bedacht. In der Nydeekkirehc begann man 17 13 mit sonn-
täglichen Abend- und Katechismus- Predigten, und 1721 gab
mau ihr endlich einen eigenen Pfarrer und Helfer; dazu wurde
aber 172(i— 29 noch für die stark anwachsende Bevölkerung die
neue Kirche „zum heil. Geist u erbaut, die noch heute als Muster
eines für den protestantischen Kultus bestimmten Gebäudes
M Reweis find die sog. Syn<«laljiro]M>sitionen untl die Reden des Antistes
Wir/. Finster, Zürich im XV11I. Jahrhdt., S. i)s.
»> Finder, Zürich im XVIII. Jahrhdt., 8. Ml.
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100
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
genannt wird. Gleichzeitig ward am Münster, das 1731 eine neue
Orgel erhielt, die Zahl der Prediger vermehrt, nachdem dem
Pfarrer der französischen Gemeinde 1714 noch ein Gehulfe an
die Seite gestellt worden war. Das unzufriedene Waadtland hoffte
man 1702 durch Verbesserung der Pfarreinkliuftc zu beruhigen.
Ueberall, wo die Verhältnisse dies notwendig machten, wurden
deutsche Pfarrstellen errichtet: wie in Aelen schon 1695, so 1703
in Iferten, 1708 in Milden, 1710 in Nyon, Morsee und Aubonne,
1719 in Vivis.
Der Zusammenhang der theologischen Schule mit der kirch-
lichen Praxis wurde durch die Bestimmung gepflegt, dass die
geistlichen Professoren der Reihe nach cinigemale im Jahre im
Münster predigen sollen (1705) l ), eine Weisung, die dann als
stehende Hebung bis in die Mitte des folgenden Jahrhunderts
beobachtet worden ist.
Die zweite Reformationsfeier, welche auf obrigkeitliche An-
ordnung am Mittwoch den 7. Januar 1728 durch Predigt und Abend-
mahlsgottesdienst begangen wurde*), war auch in Hern dazu be-
stimmt, den kirchlichen Eifer von neuem zu wecken, und im
Gegensatz zu separatistischen Neigungen der Frommen, das Be-
wusstsein des Zusammenhangs von Kirche und Staat zu ver-
stärken. Die Abcndmahlsfcier des Tages wurde deshalb geradezu
als „Keformations-Eid" bezeichnet, durch welchen Volk und Obrig-
keit sich fester als je auf den bewährten Grund des alten Be-
kenntnisses verbanden. 3 ) Ein neuer Druck des Berner Synodus,
der dann 1735 auch iu französischer Uebersetzung erschien, sollte
davon Zeugnis geben; eine neue Bearbeitung des „Kanzel- und
AgendbUchlein", das jetzt auch Gebete für die Kinderlehren in
sich schloss, war 1724 in deutscher') und 1720 als „Prieres eccle-
siastiques" in französischer Sprache erschienen.
Der Prädikant Keller in Maikirch erhielt (1729) den amtlichen
Auftrag, neue Festgesänge zum Gebrauch beim Gottesdienste
„aufzusetzen u 'j, und für die Abhaltung der jährlichen Passions-
predigten wurde 1734 eine neue Vorschrift erlassen.
Zchemler, B. K.-G.. IV, 41.
•i Gedruckt wurden die Predigten von Malacrida und Lupu-hius tder
Aubing aus Babel , eine Sammlung von .Predigten zur Ket"«)!'!!^^^!'^!'^
und eine Schrift: Die rechte Befürination, 172*.
s ) Des mitlchendcn Dekans .1. H. Gruners Handschriften enthalten Nä-
heres darüber: .z B. Mss. II. II., VIII, f» ». Nr. 17. — Vergl. Bericht von dem
Jubeljahr 112*.
»: Wvss, a. a. 0. Trechsels Bcitr.. Ii, S. 112.
Zehender, B. K.-G., IV, 14«.
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IV. 4. Neue religiöse Kegungen. Basel, Genf.
101
Es folgten 1732 eine Anweisung für die Visitationen, die
sogenannte Juraten-Ordnung, und ein „Reglement wegen Besetzung
der Pfründen u , das 1737 (27. Mär*/) bestätigt werden musstc, und
wieder 1743 und 1748 (Datum vom 29. April) neue Ausgaben der
umfassenden „Prädikauten-Ordnung". Für Handhabung von Ehr-
barkeit und guten Sitten sorgte 1712 ein „Ernüwertes Straffgesetz,
die Hurv und den Ehebruch betreffend", und 1710 ein Neudruck
des „Grossen Mandats wider alle im Schwange gehenden Laster",
in welchem auch das „unnötige Spazieren, Reiten uud Fahren"
mit Verbot und Russe belegt war. Zusammengefasst und ein-
geschärft wurden diese Vorschriften in der „Chorgerichts-Satzung"
von 1743 (französisch „Lois consistoriales" 1740).
An fremden Glaubensgenossen, zu deren Gunsten 1707 die
„Proselyten-Kammer" eingesetzt worden, christliche Bannherzigkeit
zu erweisen, dazu bot ein neuer Fluchtlingszug Gelegenheit, als
1730 die Bekenner des Evangeliums, aus dem savoyischeu Dorfe
Pragelaz vertrieben, in ziemlich grosser Zahl über Genf in Bern
anlangten 1 ), und gewiss zeugt es für die Aufrichtigkeit religiöser
Gesinnung, dass mit den« König von Preusscn Spccialverträge
abgeschlossen wurden, um die kirchliche Freiheit, wie die kirch-
liche Pflege den nach Brandenburg ausgewanderten Berner Land-
leuten zu sichern. Bern und Zürich besassen von daher sechs
Kollaturpfrttnden in Brandenburg und Ostpreussen, die sie seit
1711 abwechselnd besetzten, bis das Recht 1730 von selbst er-
losch und nicht mehr anerkannt wurde; es betraf die Kirchen
Neustadt-Eberswalde, Neu-Ruppin, Lindau, Lüdersdorf, Lehniu
und LUnau, teilweise auch Potsdam. 2 )
Basel hat, nachdem der innere politische Sturm, des „MUger
Wesens" überwunden war, 1701 seine Kircheuordnung erneuert
und 1725 ganz in althergebrachter Weise den Befehl zum Besuch
des Gottesdienstes bei Strafe wiederholt.')
In Genf entstand 1707 eine deutsche lutherische Gemeinde,
gegründet von fremden Kaufleuten, welche auf ihre Kosten einen
Prediger beriefen und für die Ausstattung des Gottesdienstes
sorgten; 1720 nahm dann der Herzog von Gotha, dessen Söhne
sich einige Zeit in Genf aufgehalten hatten, diese Kirche unter
seinen Schutz, so dass sie später, 1751), einen zweiten Geistlichen
Tillier. < Jenen, v. Kern, V, \'X\ i:$4.
'i Fet.Hoherin, Die Kolonien in Brandenburg im Berncr-Tasehenb. 18»>S.
Vertrag vom 11. Dezember 1711. Auch: Zuschrift au den Dekan Zehender
betr. die ref. (Gemeinden in Brandenburg, in Sind. Samml., 1, 2f>5».
3 ; Ochs, (fc»ch. v. Basel, VII, :>**>.
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102 (»eschichte der schweizerisch-reforuiierten Kirchen.
zu unterhalten uud 176(> eine Kirche zu erbauen vermochte. 1 ) Im
gleichen Jahre 1707 hat Genf auch eine Proselyten-Kammer ein-
gerichtet.
Die N e u enburge r ki r c h e war ganz vom dominierenden
Einilus8 Osterwalds geleitet. Wie sein Katechismus, so kam auch
seine Bibelübersetzung, die sich durch bedeutende Vorzllge em-
pfahl 2 ), in allgemeinen Gebrauch, und 1713 wurde auch die Liturgie
neu gedruckt. Die Selbständigkeit gegenüber dem Fürsten erhielt
darin ihren Ausdruck, das« das Recht kirchlicher Behörden, die
Exkommunikation auszusprechen, noch 1712 gesetzlich anerkannt
wurde; dieselbe wurde aber auch dadurch gekräftigt, dass der
König zur Bestreitung der Pfarrbesoldungen die bisher gewährte
Beisteuer durch eine feste Dotation für Kirchen- und Schulzwecke
ersetzte. 3 )
Noch ist aus Bünden zu erwähnen, dass die evangelischen
Gemeinden 1718 eine neue romanische Bibelübersetzung erhielten,
aber im Veltlin die eine Zeitlang wieder geduldeten reformierten
Bewohner im Februar 1728 endgültig zur Auswanderung ge-
zwungen worden sind.
Die angeführten Vorkehren zum besten der Kirche konnten,
so gut sie gemeint seiu mochten, doch diejenigen keineswegs be-
friedigen, welche Glauben, nicht Bekenutniszwang, Liebe, nicht
Sittengesetze verlangten und, von einem andern Kirchenbegriff
ausgehend, mit ihren tiefern religiösen GemUtsbedürfuisscu sich
von der offiziellen Unterrichts- und Polizeianstalt abgestossen
fühlten. Pietistische Bewegungen tauchten daher immer wieder
auf und nahmen jetzt sogar teilweise einen kirchenfeindlichen
Charakter an. Es zeigten sich zwei Strömungen, welche aber,
beide in der Sehnsucht nach innerer Seelengemeinschaft mit
Gleichgesinnten — im Gegensatz zur bloss natürlichen Volks-
gemeinschaft — einig, oft schwer unterschiedbar in einander
Ubergingen.
Die einen waren berührt von der neuen lebhaften Triebkraft,
welche der Pietismus durch das Auftreten des Grafen L. v. Ziuzen-
dorf und die Stiftung von Herrnhut erhalten hatte. Wurden auch
in der Schweiz keine hermhutische Gemeinden begründet, so
entstanden doch an vielen Orten kleinere unter sich und mit dem
Mutterhanse verbundene Kreise, sogenannte „Socictäten". Die Au-
») Finder, Kirehl. Stat, f>U>.
a ) Mezger, Bibelübersetzung, S. 217.
') Finsler, Kirehl. Stat., S. 4^9 u. ff. Vergl. dazu auch: Bonhöte, Le» gou-
verneurs dt; Nenchutel pendant le XVIII« siede. Mus. Nem-h., XXVII, 125 u. ff.
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IV. 4. Nimh' rvlitriüsc Rfgimpen. Zürich.
103
hänger dieser Richtung blieben in ihrer ererbten Kirche, hauchten
ihr aber einen neuen Geist ein, der sich einerseits in grösserer
Innerlichkeit und religiöser Wärme, anderseits in einem gewissen
Thätigkeitsdrang nach Aussen kundgab.
Andere dagegen verirrten sich, vielleicht nur unter dem Druck
des Widerstandes, den sie nicht zu besiegen vermochten, in eigent-
lichen Separatismus und näherten sich, in ungeduldigem Dringen
auf den höhern und übernatürlichen Ursprung der Religion, den
mehr oder weniger bedenklichen Kreisen der damals in Deutsch-
land sich zeigenden „Inspirierten". 1 )
Zürich war davon im ganzen nur wenig berührt; immerhin
sah sich die Obrigkeit 1742 veranlasst, das Verbot der „Kouven-
tikel" wieder in Erinnerung zu rufen. Die persönliche Erscheinung
Zinzendorfs brachte hier eine gewisse Erregung; 1747 wurde
deshalb ein fremder Prediger ausgewiesen. Seit 1757 hielt der
Pfarrer Hürlimann zu Pfäffikon Privatversammlungen, in welchen
eine mystische Frömmigkeit gepflegt wurde. Noch später entstaud
in Zürich eine eigene Abteilung der Brüdergemeinde, welche (1761)
40 Mitglieder zählte. 1 ) In der damals noch zu Zürich gehörenden
Stadt Stein am Rhein hatte sich eine solche schon 1739 gebildet.
Unter dem Einfluss des Herrnhutergeistes stand der Pfarrer
Johann Schmidlin zu Wetzikon (1722—72), der als trefflicher
Liederdichter und Komponist sich bekannt und beliebt gemacht
hat. 8 ) Sein „Singendes und spielendes Vergnügen reiner Andacht"
lässt keinen Zweifel Uber die eingetretene Veränderung des Ge-
schmacks und der religiösen Bedürfnisse, so wenig als das 1755
erschienene „Musikalische Halleluja- des Kantors Barhofen am
Karolinum in Zürich. Auch ihr Zeitgenosse, der Pfarrer Johann
Heinrich Oschwald (geboren 1721) zu Andelfingen, später Diakon
und seit 17(37 Antistes in seiner Vaterstadt Schaft'liausen, wird
geradezu als „Herrnhuter" bezeichnet, und sogar das damalige
Haupt der Züricher Kirche, der Antistes Johann Konrad Wirz
(1737 — 69), ein bis in sein hohes Alter gern gehörter Prediger,
stand im Ruf, ein Herrnhuter und „Konventikler" zu sein, wohl
nur deshalb, weil er kein Freund der hierarchischen Bekenntnis-
strenge war. Wahrscheinlich stammt aus eben dieser Zeit die
polemische Satyre, „Der pietistische Guggu zu Winterthur", welche
1896 nach einer nicht datierten Handschrift herausgegeben worden
l ) Hagcnb&ch, K.-Gesch. des XVIII. und XIX. Jahrhundert«, Bd. I, 163.
•> Finaler, Zürich Im XVIII. Jahrhdt, S. 105 u. ff.
T ) Wirz, Züricher Minist, 20&
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104 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
ist 4 ), und es dürfte vielleicht hier die richtige Stelle sein, auf die
feine Bemerkung A. Schweizers hinzuweisen, dass der Pietismus
hauptsächlich in den Munizipalstädten der grössern Kautone einen
günstigen Hoden gefunden hat, somit wohl ein Element von poli-
tischer Unzufriedenheit darin verborgen war.
Diese Erscheinung tritt uns nämlich auch in der Berner Kirche
entgegen, und zwar mit weiterer Ausdehnung auf die vom „Re-
giment 11 ausgeschlossenen bürgerlichen Familien der Hauptstadt.
Dass der Sohn des wegen Schwärmerei exilierten Samuel König
als Unterzeichner einer politischen Kundgebung im Jahr 1744
ebenfalls iu die Verbannung wandern musstc, ist bereits erwähnt
worden; aber auch unter den Verschworenen von 1749 kehren
Familiennamen wieder, welche im Pictisteuprozess von 1(599 er-
schienen sind, wie die Müslin, Fueter, Küpfcr u. s. w. So finden
wir denn auch zuerst eine derartige Bewegung in Aarau.
Der zweite Stadtpfarrer Johann Ernst begann 1740, nachdem
er schon dreissig Jahre lang im Kirchendienst thätig gewesen,
intensiver als die gewohnte Amtspflicht forderte, sich namentlich
an die Jugend zu wenden und dann, unterstützt durch den Eifer
eines Kandidaten Ammann aus Schaffhauseii, eine „Extraordinari-
Aktion u mit Bibellesen und freiem Gebet in Abendstunden zu
eröffnen. Obwohl die Visitatoren bezeugten, dass er dabei alle
„prudentiam ecclesiasticam" beobachtet habe, nahm doch sein
anfänglich scheinbar einverstandener Amtsbruder, Gabriel Seiler,
bald Anstoss an diesen geistlichen Ucbungen, und als nun noch
ein Herrnhuter, der „exstudiosus" Daniel Scbmuziger, als über-
spannter Agitator erschien, auch Laienprediger auftraten — der
Drechsler Balthasar Hess — und die Frommen auf der Strasse
mit Spott und Beschimpfungen begleitet wurden, da teilten sich
die Bewohner der Stadt in „zwei Sekten", in „Ernstische und
Seilerische Leute".*)
Doch auch in den vornehmsten Familien der Berner Aristo-
kratie gab es Anhänger der neuen Richtung. Von dem Anteil des
Friedrich von Wattcnwyl an der Gründung von Herrnhut ist schon
die Rede gewesen.
Durch ihn vornehmlich verpflanzte sich die Richtung nach
Bern. Er besuchte seine Vaterstadt wiederholt, so 1731) und 1731,
diesmal in Begleitung des bekannten „Zimmermanns" Christian
David und zweier anderer „Brüder" ; dann wieder 1739, wo von
Vi Von Dr. J. J. Welti. als Neujahrsblatt der Iliilfsjresellschatt in Winter-
thur für I*:i7.
-} Ms*. H. II., III, f>8 Xr. 1). u. XII. 1(12 i Nr. 3, der St.-K Hern.
Dia itJjüAj^^aQAfilAf
IV. 4. Neue religiös»» Regungen. Bern.
10f>
einem „besonders gesegneten Besuch" erzählt und neben Nikiaus
von Wattenwyl, Friedrichs Bruder, auch des Postmeisters Fischer,
der Fräulein Sybilla Jenner und der Witwe Barbara Lutz geborne
Fischer besonders Erwähnung gethan wird. Aber auch Zinzcndorf
selbst kam nach Bern; 1740, 1751 und 1757 verkehrte er in der
Familie seines Freundes; er suchte den Pfarrer Sarauel Lutz in
Diesbach auf, und mächtig wirkte die Erscheinung des frommen
Grafen auf alle, die daflir empfänglich waren. Derselbe richtete
1741 ein besonderes Schreiben „an den Herrn Antistes der Kirche
zu Bern 11 ; Albrecht von Wattenwyl, Herr zu Diesbach, berief
zwei deutsche Herrnhuter-Brltder, um die Leute seiner Herrschaft
religiös zu bearbeiten, und das Landgut der Familie von Wattenwyl
zu Montmirail am Neuenburgcrsce wurde jetzt ein Mittelpunkt
der herrnhnti8chen Bewegung in der Schweiz.
Leidenschaftlich war zwar hier die Abneigung gegen diese
Art der Frömmigkeit. Der Widerstreit zwischen der hergebrachten
bürgerlichen Gottesfurcht und dem kosmopolitisch-gefühligen Wesen
war gross; er wurde noch durch Einbildung vergrössert. In den
handschriftlichen Sammlungen des Dekans Gruner finden wir aus
dem Jahre 1744: „Herrnhutische Lehrsätze und Ausschweifungen"
zusammengestellt 2 ), dazu Schmähschriften, wie: „Graf Zinzendorf
oder herrnhutische Lehre und vor der ehrbaren Welt abschäuliche
Greuwel", von 1749. 8 ) Gedruckt erschien das: „Sendschreiben an
einen vornehmen Mann, was von denen so häufig in der Schweiz
sich befindenden Geisttreibern, Pietisten, zu halten", Strassburg
(Bern) 1744, verfasst, wie man annimmt, von dem als Gelehrter
und Litterat viel genannten, aber nach seinem Charakter nicht
eben vorteilhaft bekannten Professor Georg Altmann.' 1 ) Ob ein
Fall religiöseu Wahnsinnes, der 1753 in Langenthal vorkam, mit
diesen Dingen in Zusammenhang stand, wagen wir nicht zu ent-
scheiden. 6 )
Später scheint das Misstrauen sich etwas beruhigt, die An-
erkennung der idealen praktischen Ziele zugenommen zu haben;
nach einem Briefe aus dem Jahre 1774 „boten übrigkeit und
Geistlichkeit in Bern der Sache allen wünschbaren Beistand". Die
') Trechsel, im Herner Taschb., lST>t>. Auch F. Keller, Zinzendorfs Auf-
nahme in der Schweiz, im Basier .lahrbueli, IKSS.
r ) Ms*. H. H., XII. KW (Nr. f>\ der St.-B. Bern.
*) Mn*. II. II., XII, 10f). Ib.
4 i Ilaliers Bihl., III, Nr. »V27. Heber Altmann s. .später.
•'•) Nachricht was »«ich in Langenthal mit Maria U., die vom Teufel be-
sessen, 175.'} begeben hat, in Sind. Samml., I, 2.VS.
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MX» Geschichte der schweizcrisch-reformicrtcn Kirchen.
Professoren Stapfer 1 ) und Kocher 5 ), der Pfarrer von Greyerz 8 )
und der Helfer Langhaus*) bezeugten lebhaftes Interesse, na-
mentlich an der Heidenniission; die eigentliche Stütze blieb aber
immer die Familie von Wattenwyl. Friedrich Kudolf, der Sohn
des genannten Nikiaus, verheiratete sich mit der jüngsten Tochter
des Grafen von Zinzendorf; er war Aeltester der Hcrrnhuter-
Gemeinde zu Harby. Sein Vater Nikiaus selbst ist 1783 in Herrnhut
gestorben.
In St. Gallen war es der Kaufmann Heinrich Giller, der
Sohn eines aus Montpellier flüchtigen Hugenotten, der durch seine
ungewohnte religiöse Begeisterung von sich reden machte. Als
zwölfjähriger Jüngling begab er sich nach Lyon in der Absicht,
unter deu Galeerensklaven thätig zu sein. Durch Lucius, bei dem
er einige Zeit in Amsoldingen zubrachte, trat er mit den Berner
Freunden in Verbindung und widmete sein Leben den Zwecken
der Brüdergemeinde, welcher er 1740 sich förmlich angeschlossen
hatte. 6 )
Vom Geist dieser Gemeinschaft wurde seit 1741 auch der
reformierte Teil von Grau büu den gewaltig ergriffen. Die Pfarrer
Wille zu Ohur und Perini zu Scanfs im Eugadin begeisterten sich
für Zinzendorfs Schriften und fanden Gesinnungsgenossen in Volk
und Geistlichkeit, und besonders auch unter den adeligen Familien
des Landes, so dass bei einer Synode zu Ilanz 1749 die Mehrheit
der Prediger zu herrnhutischen Ideen hinneigte. 0 ) Erbitterter
Widerspruch blieb nicht aus; er machte sich in heftigen Schriften
Luft, 1700 sogar in einem förmlichen Verdammungsurteil von
Seiten der Synode, und führte noch später, 1773 bis 1775, aus
Anlass einer von Jakob Pernice in Samaden gehaltenen Leichen-
') Wahrscheinlich Johannes Stapfer, geboren 1719, gestorben 1*<U, Pro-
fessor der Theologie seit 17;'i6, der bekannte Bearbeiter des bernischen
Psalmenbuches von 1783 und Verfasser mehrerer Werke. Sein ebenso als
theologischer Schriftsteller ausgezeichneter Bruder Johann Friedrich Stapfer,
geboren 17<)S, war zehn Jahre lang Hauslehrer in der Familie v. Wattenwyl
zu Diesbaeh, dann Pfarrer daselbst bis zu seinem Tode, 1775. S. über
beide: Allg. D. Biogr., XXXV, 4.7). lieber den erstem auch Herzogs K. E.,
xiv, <'**;.
•i David Kocher, Professor der Hehr. Sprache von 1761, gestorben 1792.
*) Abraham von (ireyerz, Pfarrer au der Nydegg und am Münster, seit
176»> oberster Dekan, gestorben 177*.
■i Georg Langhaus, 176;» Helfer, dann Pfarrer am Münster, gestorben
als Pfarrer zu Si seien 1790.
"i Z. Teil nach dem ebm citierten Mss. Furer.
,; ) Lorenz, P., Job. Bapst, von Albertini, Ein Lebensbild. Chur 1894.
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IV. 4. Neue religiöse Regungen. Basel.
107
predigt, zu recht ärgerlichem kirchlichem Zank 1 ); man fand
schliesslich für nötig, von jedem Geistlichen die eidliche Erklärung
zu verlangen, dass er in keinem Verkehr mit Zinzendorf stehe. 2 )
Nirgends aber hat die religiöse Unruhe einen höhern Grad
erreicht als in Basel; nirgends war aber auch die Neigung
zum Separatismus, zu eigentlich sektircrischem Treiben grösser
als hier. 3 ) Anfangs schien dies nicht der Fall zu sein. Von Seiten
der Behörden sah man nur darauf, dass die Privatversammlungen
nicht der Arbeit Abbruch thun , nicht Parteiungen unter den
Hausgenossen erregen, und dass sie nicht von Personen beiderlei
Geschlechts besucht werden; fremde Lehrer wurden fem gehalten
und milde schonende Behandlung hatte die Bewegung iu un-
gefährlichen Bahnen erhalten.
Das Aufkommen des Pietismus in dieser zweiten Periode
knüpft sich an den Namen des Pfarrers Hieronymus d'Annone
in Waldenburg, der 1739 als beredter Verteidiger der neuen
Frömmigkeit aufrat, und dann, seit 174t> nach Muttenz nahe bei
Basel versetzt, als Haupt- und Mittelpunkt der Richtung dastand. 4 )
Nach Muttenz fanden Sonntags ordentliche Wahlfahrten statt von
solchen, die den erweckten Prediger hören wollten, und vergebens
suchten die Behörden diesem „unanständigen Gelauf, wie sie es
nannten, Schranken zu setzen. D'Annone war ein edeldenkender
aufrichtig-religiöser Mann, dem wohl mit Recht nichts anderes
vorgeworfen werden kann, als dass er die Geister, die er geweckt,
nicht zu beherrschen verstand. Eiu Besuch Zinzendorfs bei seinen
Basler Verehrern gab Anstoss durch die ihm dargebrachte und
entsprechend hingenommene Vergötterung. Aus Prattelen ver-
nahm man bald von krankhaften Visionen eines Mädchens aus
Zeglingen, von Symptomen arger Uebcrspanntheit und religiösen
Wahnes bei dem Weber Daniel Riggenbacher ; aus andern Dörfern
«> Vergl. Haller.s Bibl., III, Nrn. G<58— 1572.
') Finsler, K. St., m
*) Thurneyscn, im Basler .Jahrb., 18%. Eine etwas sonderbare, aber
durchaus nicht wertlose Quelle ist auch Abrah. Kyburz : „Unparteiische Be«
Schreibung alles dessen, was sich seit 17f>2 bis auf diesen Tag Denkwürdiges
zugetragen mit denen Separatisten und Wiedertäufern im Kanton Basel
(Trachten und Tische, UM u. .V>:>. Ochs gibt zwar Nachrichten, aber es fehlt
an Verständnis.
*) .1. Gh. Riggenbach: II. d'Annone, Abriss seines Lebens, samt einer
Auswahl »einer Lieder. Basel 1S70. Die Charakteristik des Mannes, bei Ha-
genbach, Osch, des XVIII. u. XIX. Jahrb., I, 1X4 u. ff. S. auch Bietismus,
Separatismus u. Anabaptismus in der Landschaft Basel während des XV11I.
Jahrb., Kirchenblatt, 18iii», S. 9W u. ff., Feuill.
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108
der Landschaft von Zittern und Schreien in den Versammlangen
und andern Anzeichen ungesunder Ausartung.
Jetzt schritt auch die Obrigkeit ein: Gefängnisstrafen, Aus-
stellung am Pranger und Laudesverweisung wurden ausgesprochen ;
d'Annone selbst sah sich zur Rechenschaft gezogen; aber der
Fanatismus steigerte sich. Um entgegenzuwirken verbreitete 17Ö3
der Professor der Theologie Jakob Christoph Beck 1 ) seine Schrift:
„lieber den Ungrund des Separatismus": allein auch diese, ob-
wohl im ganzen ruhig gehalten, scheint nur noch gereizt zu haben;
denn sie erhielt eine äusserst leidenschaftliche Antwort von Hans
Ulrich Mewille und Hieronymus Fäsch: „Kurzer Bericht auf das
in Basel wider die sogenannten Separatisten herausgegebene
Traktätlein". (4<>). Völlig im Ton der alten Wiedertäufer stellt
sich hier die ungelehrte Laienfrömmigkeit gegen das geistliche
Amt: „Die Wahrheit wird verdunkelt, welches jederzeit von den
Gelehrten geschehen ist, die in Synagogen und hohen Schulen
gelehrt siud worden." — „Der Author des Buches (von Beck)
thut, als ob wir etwas auf den heutigen Gottesdienst halten
thäten und nur Uber die Kircheuzucht klagten; aber nein — es
ist nicht dem also, sondern dieser ganze Gottesdienst ist übel
und von Gott verworfen, darum wir mit demselhigen keine Ge-
meinschaft haben können; denn man kann Gott nichts Wohl-
gefälligeres thun, als das, was er selber durch seinen heiligen
Geist in den Menschen wirket."
Der Rat setzte eine Specialkommission ein, am 5. März 1754.
Zuchthausstrafe wurde gegen die Fehlbaren — auch mehrere
Frauen — erkannt, aber in Verweisung gemildert ; nur Mewille,
welcher das Verbot Übertrat, kam wirklich ins Gefängnis. 8 ) Er
leistete indessen bald, schon im August, demütige Abbitte und
wurde, nachdem der Widerruf gedruckt erschienen war (17. und
24. August) wieder aus der Haft entlassen. Die Übrigen Ver-
bannten wandten sich zum Teil auf bernisches Gebiet oder nach
der Herrschaft Röthelen jeuseits des Rheins und setzten hier ihre
Thätigkeit fort, wobei sie hier und da auch von Geistlichen be-
beglinstigt wurden. Bemerkt zu weiden verdient, dass Mewille
sich mit der Verführung durch „Freigeister" entschuldigt, und dass
ein gewisser Fricker, der um verächtlicher Reden willen Uber
Leber ihn: Halenbach : Die theo). Schule Huxels.
*> So nach Thurneysen. Zchcnder (..IV, 17!»j wein* von einem (leorg
Sen ff aus der Pfalz, der auf die (ialeeren verschickt wurde, und von einem
Kud. Rohr aus» Lenzhury, «1er als Hemer L'nterthan nach Hern ins r Sehallen-
hau.s" kam.
IV. 4. Mono religiöse Roringen. Genf. Neuenbürg. 109
das Abendmahl und die heil. Schrift mit den Andern verurteilt
wurde, geradezu nicht als Pietist, sondern als „Dcist u bezeichnet
wird. So nahe waren auch jetzt noch beide gegen das Staats-
kirchentum sich empörende Richtungen verwandt.
Nach neuen Klagen Uber Separatisten im Basler Gebiet wurde
1772 das Verbot der religiösen Privatversammlungen erneuert.
Die Stadt Genf sah sich 1754 ebenfalls durch einen fremden
Schwärmer, Mainfait, in Unruhe versetzt, welche aber durch
Bannisierung des Verführers und einiger Verführten bald wieder
gestillt werden konnte.
Mehr die ursprüngliche Verwandtschaft mit der Aufklärung
verriet dagegen wieder ein Streit, der bald nachher in der Graf-
schaft N c ue n b u rg ausbrach. Eine Anzahl vertriebener Zürieher
Pietisten hatte sich 1731) in Couvet im Val-de-Travers nieder-
gelassen und genoss hier trotz ihrer abweichenden religiösen
Sitten des obrigkeitlichen Schutzes. Allein im Jahre 1758 wurde
bei der jährlichen Ceusur der Geistlichkeit gegen den Pfarrer in
Ponts, Ferdinand Olivicr Petitpierre (geboren 1722 und seit 1755
in Ponts), die Anklage erhoben, dass er mit Berufung auf die
Gttte Gottes die Ewigkeit der Höllenstrafen leugne. Petitpierrc
wurde 1759 nach La Chaux-dc-Fonds versetzt, aber hier wieder-
holte sich der Angriff von der „Compagnic des pasteurs u und die
Zumutung an den Prediger, dass er durch Schweigen Uber diese
Lehre sich Duldung erkaufe. Petitpierrc verweigerte dies, musste
jedoch, obwohl die Gemeinde für ihn eintrat und Friedrich der
Grosse, Fürst von Neuenburg, mit einem bekannten Witzwort zu
seinen gunsten entschied, sein Amt bald verlassen. Der Streit,
der darüber ausbrach und zu principicllcn Erörterungen Uber die
Rechte der Geistlichkeit, der bürgerlichen Stände und des Fürsten
führte, gilt als der erste Aulass zu den politischen Unruhen und
Aufstandsversuchen von 1 7« 18. 1 )
Aber auch die alten ländlichen Wiedertäufer waren noch
nicht „abgeschafft", nahmen vielmehr weltliche und kirchliche
Behörden fortwährend in Anspruch.
Aus Zürich heisst es: Man habe 1709 einige Täufer ge-
tötet, so viele, als man bekommen konnte, ins Gefäugnis ge-
worfen, einige nach Frankreich in den Krieg geschickt und noch
andere auf die Galeeren verkauft.
') Monnaid v. Müller. S« hw.-ii.'M-h., XI . S. J.*W n. ff. Apologie de M.
Petit|tierre, mit einer llistoire abregee de ses denieles avee la chi>r*e, lTt'l.
— S. auch t'insler, Kin KircheiiMreit aus dein vorigen Jahrhundert, im Volk*-
blatt für die ref. Sehueiz, 1 ST."), S. .V.».
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110
Geschichte der «chweizerisch-retbrmi orten Kirchen.
Bern griff zu ähnlichen Verzweiflungsmassregeln; es hatte
1702 sogenaunte „Täuferjagdeu" eingeführt; aber die Unmensch-
lichkeit der Massregel selbst und die dabei vorgekommenen
Uufuge von Gewaltmissbrauch verstärkten nur das Mitgefühl mit
den Verfolgten, die Empörung Uber die Verfolger, die sich all-
mählich immer deutlicher regte und sich besonders den von der
öffentlichen Meinung verantwortlich gemachten Geistlichen oft
recht unliebsam zu bemerken gab.
Am 11. Mai 1707 kam wieder ein „Täufer-Mandat", weil das
frühere allzu nachsichtig befolgt worden sei. Die Pfarrer sollen
es jährlich auf Martini von den Kanzeln verlesen und darüber
predigen. Xebcn treuer Seelsorge wird ihnen auch strenge Kon-
trolle anbefohlen Uber die, welche von Unterweisung und Abend-
mahl fern blieben.
Aber die Täufer waren noch zäher als ihre Verfolger; das
Uebel dauerte unverändert fort nud störte leibliches und geistiges
Gedeihen, bis man sich zuletzt zu einem ganz andern Verfahren
entschloss, das allerdings Erfolg versprach, aber kaum weniger ■
grausam war als das früher befolgte: es war dies die massen-
hafte Zwangsauswanderung.
Der Gedanke an eine Abschiebung der lästigen Leute durch
Vermittlung der Ostindischen Compagnie in Amsterdam war schon
1009 aufgetaucht aber wieder aufgegeben worden, jetzt schien
sich ein anderer Ausweg zu bieten, nämlich Kolonisierung in
Amerika, und zwar teils in Süd-Carolina, welches der im eng-
lischen Dienste stehende Berner Christoph von Grarlenried mit
Ansiedlern zu bevölkern wünschte, teils in Westindien durch zwei
andere Unternehmer. „Wir sind entschlossen", schrieben Schult-
heiss und Bat von Bern am 15. März 1710 nach Basel, „einige in
unserm Kanton befindliche Wiedertäufer in Americam relegieren
und abführen zu lassen", und am folgenden Tage meldeten sie
ihrem diplomatischen Vertreter im Auslande, dem Herrn von
St. Saphorin, dass die Einschiffung in Rotterdam stattfinden solle.
Jeder dieser unfreiwilligen Auswanderer erhalte von Staates wegen
2") Kcichsthaler, wovon die eine Hälfte bei der Abfahrt in Bern,
die andere auf dem Schiffe. 1 )
Unter endlosen Schwierigkeiten für die Behörden und un-
säglichen Beschwerden für die Verbannten gingen nun 1710 und
1711 einige solche Transporte ab, die meisten über Holland, wo
Mss. II. II., XI, H Nr. Hr.. der Stadt-Bild. Bern. - Müller, Täufer
S. l*»7 u. tV. Kin erstem Verzeichnis nennt nur -JtJ lYrsoneii. — Siehe auch
Zehenders B. K.-deseh.. IV., 4;>.
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IV. 4. Neue religiöse Hebungen. Täufer.
111
man für ihre Aufnahme und Pflege Geld gesammelt hatte und
sich redlich um sie bemühte. Doch nur ein Teil ging wirklich
nach Amerika, viele blieben in den Niederlanden, andere wandten
sich nach Brandenburg und Prcussen, dessen Köuig ihneu Zuflucht
gewährte. 1 ) Die Zahlen werden sehr verschieden angegebeu; von
einer Fahrt heist es, dass von ÖQO zur Deportation Bestimmten
nur 307 wirklich eingeschifft worden seien. 2 )
Schon bei der Abreise kamen ärgerliche Dinge vor; einige
widersetzten sich, manche ergriffen im letzten Augenblicke die
Flucht, und zum grossen Vcrdrussc der Berner kehrten nicht
wenige auch aus Holland wieder zurück, wo man trotz Vor-
stellungen und Verträgen jeden Zwang im freien Lande als un-
zulässig bezeichnete/ 1 )
So war denn der Zweck auch damit keineswegs erreicht.
Gegen die Zurückgekehrten, als Wortbrüchige, wurde neuerdings
mit Galeeren- und Zuchthausstrafe gewütet. 1 ) Umsonst erhob jetzt
die Geistlichkeit ihre Stimme dagegen. Der Konvent berief sich
(1714) in einer bei aller formellen Demut doch recht kräftigen
Eingabe auf den Glaubeu an die „einige Gerechtigkeit Jesu
Christi, welche diese armen und sonsten iu vielen Stücken irrende
Menschen bis dahin mit uns bekennenV) Allein diese Fürbitte
fand üblen Empfang und eine schriftliche Antwort mit der höchst
befremdlichen Behauptung, dass „so man denselbeu — den Täufern
— fernem Lauf gelassen hätte, die gesammte Regierung in Ge-
fahr gestanden und der ganze Stand (Staat) den völligen Um-
sturz hätte befürchten müssen". So half das denn nichts ; sechs
„Täufer und Diebe" wurden nach Sizilien geschafft und erst 1715
wieder befreit. Wir treffen auf ueue Mandate vom y. September
1718, vom 17. Mai 1722 und 17. März 1729 6 ), aber auch immer
wieder auf die Erwähnung von Täuferversammhingen, so in
M Ueber die Brandenburger Kolonie siehe hiervor S. 101.
•i Müller, a. a. 0., 2'.».'. — Zehcndcr spricht ^S. ;V2 von fünf Schiffen.
Ucher alle diese, übrigens im einzelnen noch etwas unklaren Verhält-
nisse: Müller, a. a. 0. Bezügliche Verordnungen und Originalerlasse von
1701» bis 1711 in Mss. Ii. I!., III, :ts, der Stadt-l.ibl. Bern.
* Mandat vom 21. Mai 1714, mit einer langem rechtfertigenden Einlei-
tung, bei Müller a. a. ()., S. .'5-W. auch vollständig bei Zeltender, IV, 10*2, wo
die dagegen gerichtete Einsprache der (Geistlichkeit und des Konvent.*.
L > Das sehr interessante Aktenstück steht vollständig in Zeheiidcrs B.
K.-Gescl)., IV, 107--1U». aus dein Konventsmanu.ii Bd. 1, abgeschrieben. Die
Antwort ebendaselbst.
' i Das erste und dritte bei Müller a a. ().. S. &V2 und .'&<>, das zweite
in Mss. II. II , XI, 10 (Nr. BJD der St.-B. Bern.
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112
(»eschichtc der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Langnau, Signau, Hochstetten und Trub, besonders aber in deu
Gemeinden des solothurnisch-bernischen Bucheggberges, iu den
Dörfern Oberwyl bei Büren, Schnottwyl, Gossliwyl, Biezwyl. 1 )
Erst jetzt gelang eine weniger grausame Kolonisation, eines-
teils im Fürstentum Neuenburg 2 ), anderseits in den Gebieten des
Bischofs von Basel, wo sich schon seit dem XVI. Jahrhundert
einzelne Taufer niedergelassen hatten, und wo die arbeitsamen,
ackerbaugewohnten Emmenthaler auf den wenig bevölkerten
Höhenzügen des Jura eine für ihre Eigenart günstige Ansiedelung
fanden. Der katholische KirchenfUrst bot ihnen, was die prote-
stantische Heimat beharrlich versagte : ein friedliches, genügsames
Dasein bei ungestörter Ausübung des Gottesdienstes in ihrer
Weise. Weder die Anfechtungen von Seiten der angeblich ge-
schädigten Nachbarn, noch zeitweise innere Meinungsdifferenzen
zwischen einer strengeren und freiem Richtung vermochten das
stille Gedeihen der Täufergemeinden im Münsterthale uud auf
den Freibergen auf die Dauer zu stören, in deren zerstreuten
Farailicngruppen sich ein von der Bildung abgeschlossenes und
äusserst einfaches „praktisches Christentum" entwickelte. 3 )
Unterdessen war aber eine veränderte Stimmung mit aller
Macht hereingebrochen, und auch die Obrigkeiten konnten sich
derselben nicht länger verschlicssen. Eine beredte Apologie der
Anabaptisten, die von dem Waadtländcr Samuel de Treytorrens
verfasste „Lettre missive a L.L. E.E. de Berne par un de leurs
sujets" (1717), blieb mit ihren heftigen Ausfällen auf die im Namen
der Berner Regierung verübten Abscheulichkeiten nicht unbemerkt.
l i Müller, a. a. (>.. .'>">.'} und -V>i. Einen der traurigsten Monumente aus
dieser Zeit ist der auf gedrucktem Formular ausgestellte Kcvers einer alten
Täuferin: „Nachdem M. hochgeehrte Herren der Täuffer-Kammer sich des
Zustand* disers tcu Herrchen Weibes, Namens Katharina Steiner von Dürs-
Uiithi. Kirehhörc Langnauw, eigentlich erkundigt, habend selbige ira, besag
Hoch-obrigkeitlichen (iewalt, bewilliget, dass sie, als alt und prästhaft, bey
Mause still und eingezogen sich halten könne, mit höherem Vorbehalt, dass
sie keinen teufferischen Leuthen Einzug geben, ab ihrem Herd sich nicht
verfügen, noch einige teufferische lVrsohnen besuchen solle, bey oberkeif-
lich bestimmter Straff fahl Widerhandlens. Darum sie auch Bürgschaft laut
Ordnung gestellt hat. Actum :50. Decemb. 17.11. Bescheint: Hieronymus Engel,
Secretarius. Als Bürg: Michel Kupfer, von Dürs-Kiithi. Ihr Sohn." Mss. H. H.,
III, o> .».*>, der Sf.-B. Hern.
J ) Clnitelain, Les anabaptistes du V'al-de-Kuz im Musee Neuch. XX. Die
höchst beachtenswerte Erklärung des Königs bei Müller a. a. ().. Es
sollen 17 Eaniiiien mit 77 Köpfen gewesen sein.
\ Einige allerdings nur vereinzelte statistische Angaben aus dem Jahre
J7lM, bei Müller, a. a. ()., 217.
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IV. 4. Neue religio»» Regungen. Täufer. {[■}
Der Täuferjagden schämte mau sich bald; seit 1730 hörten sie
vollständig auf; am 4. Dezember 1743 wurde auch die Täufer-
kammer aufgehoben und ihre Aufgabe der allgemeinen Religions-
kamraer Ubertragen. Man begnügte sich jetzt mit der mehr als
harmlosen Weisung, dass durch bessern Unterricht dem Täufer-
wesen abgeholfen werden solle. 1 )
Einer der letzten Erlasse der Täuferkammer hatte — so sehr
war plötzlich das Abschrcckungssystem Uberwunden — den Satz
ausgesprochen: Mau mllsse „mit dergleichen Leuten einen lieb-
reichen und sanftmütigen Umgang haben und sie, wenn sie vom
Gottesdienst ausblieben, nit alsbald vor Chorgericht beschicken
und um Geld strafen, welches ihnen sehr zuwider ist,,. 2 )
Die öffentliche Meinung ertrug die fernere Misshandlung dieser
braven Leute um so weniger, da jedermann fühlte, dass nicht
mehr Sorge für das Seelenheil der Untcrthanen, auch nicht mehr
Glaubenshass oder Vorurteil, sondern einzig eigensinniges Be-
harren bei dem hergebrachten Regierungssystem und schliesslich
rcttnugslose Verlegenheit dazu bewogen hatte, die Strenge immer
höher zu spannen; ebenso darf nun aber auch als gewiss an-
genommen werden, dass gerade der Abscheu vor dem, was vom
starren Staatskircheutum — von Seiten des Staates, aber im
Namen der Kirche — gegen die wackern Märtyrer der Gewissens-
freiheit gesündigt worden ist, nicht wenig dazu beigetragen hat,
den Grundsätzen erst der Toleranz, dann der „natürlichen Religion"
und dann der Religionsfeindschaft, den Weg zu bereiten. Ein
berni8chcr Beamter, der Landvogt zu Erlach, hat damals (1711)
seiner Regierung, die ihn nach dem Vorkommen von zu be-
strafenden Täufern anfragte, die sehr bezeichnende Antwort ge-
geben: „Dass leider und wohlbekannter Maasscn in dem Amt
Erlach sieh keine solchen Leute befinden, die nur im Verdacht sein
könnten, im wenigsten Wiedertäufer zu sein; wohl aber befinden sieh
leider so viele derjenigen, die wegen Ungehorsams gegen die hohe
Obrigkeit und deren heilsame Ordnung besser meritierten, aus dem
Lande geschafft zu werd< n." 3 )
Allerdings hat es uoch gefährlichere Leute gegeben als die
Ilerrnhuter, Separatisten oder Täufer damals waren. Das bernische
Gebiet ist in der Mitte des Jahrhunderts der Tummelplatz einer
der allerbedcnklicbstcn Sekten geworden, bei welcher es sich nicht
Müller, ji. .i. (>., .'}.V2.
*i Müller, a. a. O., S. »»4.
') Müller, a. a. (>., .T»7 n. fl'.
Blocseh. (losch, der schwei/.-rvf. Kirchi n. IM. II.
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114
Geschichte der »chweizerisch-reformierten Kirchen.
um abweichende Glaubenslehren oder harmlose Ansichten handelte,
sondern um sehr handgreifliche moralische Verirrungeu. Wir reden
von dem Unfug der sogenannten BrUggler- Sekte. 1 )
Schon 1749 trieb ein Haus Joss im sogenannten „Schwarz-
wassergraben" bei Hern als Verführer und religiöser Wüstling
arges Unwesen. Er wurde mit Ruten gestrichen 1751 und auf ewig
verbannt; seine öffentliche Ausstellung in der neuen Kirche zu
Zimmerwald, mit eigens bestellter Gelegenheitspredigt durch den
Dekan J. J. Zchcndcr, machte der Sache scheinbar ein Ende.
Doch bald kam es noch schlimmer: in der nämlichen Gegend,
zu BrUgglen bei Rüeggisberg, lebten damals zwei Brüder Kohler,
von welchen namentlich der eine, Hieronymus, sich hervorgethan
hat. Als Propheten und Bussprediger, dabei auch als Wunder-
thäter traten sie auf, wussteu sich durch angebliche Weissagungen,
Wunder -Heilungen, besonders auch durch geschickte Angriffe
auf die verweltlichte und vom Glauben abgefallene Kirche, ein
grosses Ansehen und vielen Zulauf zu verschaffen. Hieronymus
Kohler gab sich, halb in Grössenwahn verfallen, halb in schlauer
Berechnung auf seine Umgebung, für den neuen Messias aus, für
den Stifter einer neuen Kirche und des wahren Gottesreiches, in
welchem die Glaubigen nicht mehr sündigen und Uber das Gesetz
erhaben sind.
Bald schlug die sich steigernde spiritualistische Schwärmerei
in den abscheulichsten Antinomismus über. Die äusserliche ge-
setzliche Ehe, wie sie „iu der Welt" herrscht, wurde abgeschätzt,
dafür die neue geistige Ehe eingeführt, das heisst der wildeste
Ehebruch und unbeschreibliche Ausschweifung. Erst mit dem
Tode des Hieronymus Kohler, der am 15. Januar 1758 in Beru
als Gotteslästerer hingerichtet wurde, und mit der Flucht seines
Bruders, erlosch dieses sehr trübe Feuer, welches eine Zeit lang
Kirche und Staat in arge Aufregung versetzt hat.
5. Die Aufklärung.
Im Jahre 1707 wurde in Genf ein gewisser Andr£ Robert
Vaudenet als Anhänger des Deismus zur Rechenschaft gezogen
und bestraft-); 1714 Hess der Pfarrer Abraham Bertschi zu Twann,
M Kybnrz, Das entdeckte (icheiinniss der Bo.sheit der Kr. Sekte. Zürich
I7r»:{, in '2 Teilen. — Narbrichten von der Br. Sekte Köhlers, in Simml. Samml.,
1, L K .«7. — Meister, E., liehet. Scenen der Schwärmerei u. Intoleranz. Zürich
17s;». — Zehender.s Ii. K. (i., IV, Um— 17s.
\ Fazy. Proces et condamnation d'un (leiste ä tieneve, in den Mem. de
rinstitnt. XIII, ."{—IL.
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IV. 5. Die Aufklärung. Anzeichen.
115
der früher in Bern Spitalprediger gewesen war, ein zu Basel
gedrucktes Buch erscheinen, das, mitten in die Erörterungen Uber
die Consensusformel hineinfallend, gewaltig erschreckte und sofort
verboten wurde. Die Unterdrückung scheint gelungen zu sein,
aber es verrät seine Tendenz durch den Titel: „Grundfesten der
wahren Religion". 1 ) Am IG. Februar 1727 predigte der Pfarrer
Calame zu Iferten, der schon früher erklärt hatte er werde die
PrUdestinationslehre bei Seite lassen, Uber Phil. IV, 5. und sagte
dabei unter anderm: „La plus grande heresie, comme l'a tres
bien remarque un pere de l'eglise, c'est la depravation des meeurs;
la bonne vie par contre est la pure Orthodoxie". Ein Bartheiemi
Haldimand, „homme sans etnde", beschwerte sich schriftlich in
Bern Uber Calame: „Qu'il preche rindifference des rcligions, qu'il
enseigne le ministere de Satan". Die Classes von Iferten und
Romainmotier traten für den Angefochtenen ein, aber das Gut-
achten des Berner Kouvents lautete ungünstig: Ein Satz der
Predigt „komme auf den Naturalismus, Universalismus und In-
differentismus hinaus, als ob wenig daran gelegen, welcher Parthey
jemand zugethan, weilen man in andern Religionen könne selig
werden". Calame wurde auf eine andere Stelle versetzt. 2 )
Ein Jakob Fischer von Romanshorn wurde 1729 als Sozinianer
bestraft und schliesslich in Zürich im Spital eingesperrt. 3 )
Das waren die ersten Anzeichen dafür, dass sich eine geistige
Bewegung vorbereite, welche weit Uber die Beseitigung der Con-
sensusformel hinausschreiten werde. Bisher war die Theologie
durchaus orthodox — im heutigen Sinne des Wortes — das heisst
Gottgläubig, Bibelgläubig, Christusgläubig; die Arminiauer, Amy-
raldisten und Pietisten in allen Färbungen nicht weniger, als die
Wächter der alten Bekenntnisdogmatik.
Jetzt kam eine ganz andere Denkweise auf, und zwar, was
an sich schon den Gegensatz gegen die bisherige Lage bezeichnet,
nicht sowohl durch Theologen, als vielmehr durch Laienschrift-
steller; eine Denkweise, die auf völlig abweichendem Boden steht,
auf andern Voraussetzungen beruht, andere Ideale verfolgt, als
sie bis dahin allgemein gewesen waren. An die Stelle der bis-
herigen Uebersebätzung der Bekenntnisse trat in ziemlich schroffem
Umschlag, zuerst bei Wenigen, dann rasch bei Vielen, eine aus-
') Memorial des Konvents wegen Abraham Hertsehis, Prodikanten zu
Twann, ausgegebenen liudis, 171«». Kopie in Mss. II. 11., VIII, .">:? ' Nr. 15).
' i > Die Predigt wurde mit den übrigen bez. Schriften gedruckt. Hallers
BibL, III, Nr. C02.
*) E. A., VII, 1, m.
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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchon.
gesprochene Gleichgültigkeit dagegen, ein Zurückgehen auf das
Allgemein-Menschliche, ja Selbstverständliche in der Religion,
nicht selten aber auch Gleichgültigkeit, ja Hass gegen das Chri-
stentum selbst, das man so lange mit jenen vergänglichen Ge-
staltungen verwechselt hatte und das man jetzt so leicht mit jenen
verwarf. Die Stimmen mehrten sich und wurden immer lauter»
die der Meinung waren, dass, wie Lessing nachher zu verstehen
gab, keiner der drei Ringe, um die man sich herumstritt, der
richtige sei, dass die Religion gerade nur in dem allein bestehe,
was alle Kirchen übereinstimmend besitzen, oder auch — dass
die Religion selbst ein Wahn und eine Verirrung des menschlichen
Geistes sei.
Die Dogmen, die man so lange als Götzen verehrt hatte,
wurden jetzt nicht nur zu ihrer richtigen Bedeutung degradiert,
sondern, wie die Heiligenbilder der Reformationszeit, im Zorn
zerschmettert; mit dem Gefass, in dem das Allerheiligste bis
dahin eingeschlossen gewesen, wurde auch sein Inhalt achtlos
auf die Erde geworfen.
Dieser allgemeinen Stimmung, die mit dein Beginn des XVIII.
Jahrhunderts plötzlich die weitesten Kreise ergriff, konnte auch
die reformierte Schweiz sich nicht entziehen. Der englische Deismus,
der zwar am Dasein Gottes und dem Walten einer sittlichen
Weltordnung festhielt, dagegen vom Glauben an eine göttliche
Offenbarung, an die Bibel und an Christus als Erlöser vollständig
absah, fand hier verhältnismässig nur wenig Eingang. Viel wichtiger
und namentlich viel erkennbarer ist der Einfluss der französischen
Philosophen geworden, welche von der „natürlichen Religion 14 und
dem Vorsehungsglauben der Engländer fortgeschritten sind zur
entschiedenen Bestreitung und Verspottung des Christentums und
der in den Kirchen aller Konfessionen verkündigten Lehren und
bis zur bewussteu Feindschaft auch gegen die sittliche Seite der
Religion.
Der Hauptvertreter dieser französischen „Philosophie" des
XVIII. Jahrhunderts, welcher als Schriftsteller, wie als Meusch,
bei aller Frivolität und leichtsinnigen Spottsucht, bei allem In-
grimm gegen den Kirchenglaubcn, doch gerade noch Idealität und
Ernst genug hatte, um auf das Geschlecht seiner Zeitgenossen
dauernden Eindruck zu machen, Voltaire, lebte während län-
gerer Zeit ganz nahe bei Gent' und hat eine unmittelbare und
persönliche Einwirkung auf diese Stadt und durch sie auch auf
die übrigen reformierten Gebiete, allermeist auf die höher ge-
bildete Gesellschaft, ausgeübt. Sein Hass und Hohn traf zunächst
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IV. . r >. Die Aufklärung. Voltaire.
117
die katholische Kirche Frankreichs, in der er aufgewachsen war,
und deren Unwahrheit und konventionelle Heuchelei zu seiner
Zeit ihren Höhepunkt erreicht hatte; allein gerade während seines
Aufenthaltes in Ferne* und seiner Berührungen mit der Genfer
Geistlichkeit zeigte es sicli deutlich, dass die Nüchternheit und
Kunstlosigkeit, vielleicht sogar Langweiligkeit des ealvinischen
Gottesdienstes, der steif pedantische Ernst, die puritanisch-strenge
Moral, die Angst vor den Ausgelassenheiten des Theaters und
des Luxus. Voltaires Spottsucht beinahe noch mehr reizte, als
die wcltformigern Einrichtungen des katholischen Kultus.
In Schrift und Wort hat Voltaire keine einzige Gelegenheit
vorübergehen lassen, ohne die kirchlichen Institutionen Gents der
allgemeinen Lächerlichkeit preiszugeben, mit Witzworten, welche,
wenn auch oft ganz unberechtigt und verständnislos, wenn auch
für viele durch ihre gotteslästerliche Leichtfertigkeit empörend,
doch so fein und mitunter auch so treffend waren, dass sie, von
Mund zu Mund gehend und überall mit einer gewissen Schaden-
freude angehört, die grosse Menge der Genfer Bevölkerung voll-
ständig von ihrer bisherigen Ehrerbietung vor ihrem Consistoire
und ihrer Compagnie des pasteurs abwendig machten. 1 )
Jeder Versuch der Geistlichen, ihr Ansehen gegen den Spötter
zu wahren, schlug unter solchen Umständen zu ihrem Schaden
aus, und die Festhaltung an der üblichen und sonst mit gebüh-
rendem Respekt hingenommenen Kirchenzucht war bald zur Un-
möglichkeit geworden. Alle schwachen Seiten der Dogmatik, die
Lehre von der Erbsünde, von der Dreieinigkeit, von der Satis-
faktion durch den Tod Christi, von der buchstäblichen Inspiration
der heil. Schrift, wurden vom Standpunkte des gemeinen Menschen-
verstandes aus schonungslos als Aberglaube verhöhnt, und bei
der Art, wie dieser Glaube bisher nur durch die Staatsgewalt
war aufgezwungen worden, konnte es nicht schwer sein, die
Menge zur Meinung zu bringen, dass alle Frömmigkeit nur
Heuchelei und Berechnung, Lehre und Predigt absichtliche Er-
findung sei, um die Menschen im Zaum zu halten und gehorsam
zu machen.
Der ungeheure EinHuss, den Voltaire auf diese Weise aus-
geübt hat, beruhte aber auch auf einer andern Seite seines Auf-
tretens, welche auch von denen, die seinen Unglauben verabscheuen,
sogar bei der persönlichen, vielmehr bei der geschichtlichen
_
*) Saint-liene Taillnnriier, La Suifsc ehretienne et le XVIII' 1 sieele.
ive et ses ecrivains. Kevin; dos üeux monde«*, l^v_>. — Du Kois-Melly,
genevois» » eu l<m a I7»in. Je «Mit.. Gineve et Haie l«s±
118
Geschichte der schwcizerisch-rct'ormicrten Kirchen.
Beurteilung nicht Ubersehen werden darf. Er hat gewisse Töne des
natürlich-sittlichen Gefühles anzuschlagen gewusst, welche von
der Kirche teils zu gunsten der Dogmatik vernachlässigt, teils
nur theoretisch-künstlich abgeleitet uud darum nicht mehr ver-
standen worden waren.
Er war in Wirklickeit ein Prediger der Menschlichkeit und
Duldsamkeit und zeigte sich als solcher in seinem kräftigen
Protest gegen den an Calas in Toulouse verübten kirchlichen
Justizmord. Je grösseres Aufsehen begreiflicherweise das Geschick
der unglücklichen Hugenottenfamilie in dem reformierten Genf
erregt hatte, je aufrichtiger das Interesse und die Sympathie war,
die man den unschuldig Verfolgten entgegenbrachte, um so mehr
mussten nun auch die Genfer denjenigen bewundern, der den Mut
gezeigt hatte, eine solche Scheusalichkeit in verdienter Weise zu
brandmarken. Voltaire erschien als ein Befreier aus unerträg-
lichen Zuständen, und seine Lehre von der religiösen Toleranz
als ein neues Evangelium, durch welches nun die Welt einer
bessern Zeit entgegengehen werde. Voltaire hat bei dieser Ge-
legenheit einer seit Jahrhunderten vergessenen Seite des Christen-
tums wieder zu ihrem Rechte verholfen, der allgemeinen Menschen-
liebe uud der Achtung vor dem Gewissen, und leichten Herzens
warfen die Zeitgenossen, um den Preis dieser Wahrheit das
ganze übrige Christentum weg. 1 )
Der zweite Herold der französischen antikirchlichen Philo-
sophie, der die Gesinuung des XVIII. Jahrhunderts bestimmte,
Jean Jacques Rousseau, hat nicht uur bei Genf gelebt, er war
selbst ein geborener Genfer, und bat, obwohl stets im Auslande
weilend, doch mehr als einmal direkt in das innere Leben seiner
Vaterstadt sich eingemischt. Rousseau, der bekanntlich reformiert
getauft und erzogen, bei erster Gelegenheit katholisch geworden,
später zum reformierten Bekenntnis zurückgekehrt ist, predigte
in seiner eigenen Person die vollständigste Gleichgültigkeit gegen
die konfessionelle Form des Christentums in den historisch vor-
handenen Kirchen; in mehreren seiner berühmtesten Schriften
richtete er sich aber auch direkt dagegen. In den selbstbiogra-
phischen „Coufessions" begründet er seiue Abwendung von jeder
positiven Religion, in seiner pädagogischen Schrift „Emile" pro-
klamiert er die Herrlichkeit rein menschlicher Geistesentwicklung
vermittelst der natürlichen Religion.
Weit weniger als Voltaire war Rousseau eine im eigentlichen
Sinne irreligiöse Natur; seine Schwärmerei für Menschenglück
') Halenbach, Gesch. des XVUI. und XIX. Jahrhunderts, 22—32.
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IV. 5. Die Aufklärung. Rousseau.
119
und Menschenliebe, sein sentimentales Mitgefühl für alle Interessen
der Humanität, war für ihn eine Art von Religion, und die Grau-
samkeit, mit welcher er in der Welt herumgehetzt worden ist,
die Ueherzeugungstreue, mit der er auf alles gewöhnliche GlUck
verzichtete, Hess ihn vielen im Lichte eines Märtyrers erscheinen,
namentlich denen, die ihn nur aus seinen Schriften kannten ; und
doch hat er kaum weniger als sein Zeitgenosse dazu beigetragen,
die bisher geltenden religiösen Vorstellungen zu zerstören.
Die Schriften von Voltaire und Rousseau, die nun Uberall
hindrängen, wo man Uberhaupt damals französisches Wesen als
Vorbild pflegte, waren nicht das einzige Mittel, auf welchem diese
Gesinnung in die Schweiz eindrang. Gross war die Zahl der
Männer aus den höhern, gebildeten Klassen, aus Zürich, Bern,
Graublinden, um nur die reformierten zu nennen, welche in fran-
zösischen Diensten jeweilcn einige Jahre zubrachten, und danu,
zum grössern Teile vom dort herrschenden Geiste angesteckt, als
aufgeklärte, der Religion entfremdete, oft recht leichtsinnige und
oberflächliche Leute wieder in die Heimat zurückkehrten, um hier
die höchsten und einflussreichsten Staatsämter zu Ubernehmen,
oder als Landvögte irgendwo mit dem Volke direkt in Berührung
zu treten.
Wer unter ihnen zu ernst gesinnt war, um dem Atheismus
zu verfallen, betrachtete im günstigsten Falle den Glauben an die
hergebrachte Kirchenreligion als eine Notwendigkeit fllr das un-
gebildete Volk, das diesen für die Philosophen überflüssigen An-
sporn zur Tugend nicht entbehren könne, und fuhr fort, der
Kirche und ihren Einrichtungen eine gewisse Achtung zu bezeugen
und dem Gottesdienste beizuwohnen, um damit ein gutes Beispiel
zu geben. Allein der Glaube daran war verschwunden, und das
Volk Hess sich darüber nicht täuschen. Das böse Beispiel wirkte,
das gute Beispiel wollte nicht mehr verfangen, und nur um so
mehr setzte sich das Vorurteil fest, dass die Religion eiue Er-
findung der Herrschenden sei.
Die Gewalt, mit der diese Richtung vordrang, offenbarte sich,
wie so oft, zuerst an dem Widerstande, den sie an den Mächten,
Einrichtungen und Interessen des Bestehenden fand. Typisch ist
in dieser Hinsicht der Wettsteinhandel. Basel zählte auch neben
Samuel Werenfels in Kirche und Universität eine Anzahl trefflicher
Gelehrter. Da war vor allen der Antistes Hieronymus Burckhardt,
geboren H>80, gestorben 1737 (7. Mai), und sein Altersgenosse,
der 1G81 geborene und 1737 gestorbene Jakob Christoph Iselin,
der vielseitig gebildete Historiker und Herausgeber des grossen
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120
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
nach ihm benannten Lexikons, früher Professor in Marburg; dann
der Orientalist Johann Ludwig Frey, erst Professor der Geschichte,
später des Alten Testaments, der verdiente Begründer des Frey-
Grynaeus-Instituts (geboren 1682, gestorben 1759); ferner der be-
deutend jüngere, aber früh verstorbene Johann Grynaeus (1705
bis 1744), Professor der Dogmatik, der würdige Vertreter des be-
rühmten Theologengeschlechts, und endlich sein Nachfolger, Jakob
Christoph Beck (1711 — 1785), der uns als Gegner der Separatisten
begegnet ist, der aber in seinem „Compendium der Dogmatik"
mit seiner starken Neigung zum ethischen Massstab der Beur-
teilung schou eine, nach Hagenbachs Ausdruck, „etwas erweichte"
Orthodoxie vertrat. 1 )
Aber alle diese Theologen, Wereufcls mit eingeschlossen,
dienten als Männer der Kirche noch durchaus dem, wenn nicht
als einzig wahr, 80 doch als einzig heilsam betrachteten Lehr-
system, und daran vermochte auch der 1722 unternommene An-
lauf zur Reform und Hebung der stark zurückgegangenen Uni-
versität nichts zu ändern, da man den wirklichen Fehler, den
grundsätzlichen Stillstand der Lehrentwicklung, die unnatürliche
Beschränkung der wissenschaftlichen Freiheit, nicht als solchen
erkannte.
Eine andere Stimme wurde laut, aber man ertrug sie nicht
und stiess sie aus. Wettstein gehörte nur in sofern zu den Auf-
klärern, als sein Angriff auf die hergebrachte Lehre nicht, wie
bei den Pietisten, von den praktisch- religiösen, sondern von den
wissenschaftlich-verstandesmässigen Gesichtspunkten ausging, das
bisher unbekannte Recht der freien Forschung in Anspruch nahm
und deshalb jetzt auch die als Gegner faud, welche vorher zur
Beseitigung der Consensusformcl mitgewirkt hatten.
Johann Jakob Wettstein, der 1(593 in Basel geborene
Neffe des Professors Johann Rudolf Wettstein (des älter n, 1014
bis 1084), war schon mit 13 Jahren studiosus theologia? und hatte,
im frühreifen Drange der natürlichen Beanlagung, sofort mit der
Vergleichung der neutestamentlichen Texte mit grosser Gründ-
lichkeit sich zu beschäftigen begonnen. Nachdem er infolge dieser
Studien in Cambridge ein Mitarbeiter von Richard Bentley ge-
worden, war er in Basel als Helfer zu St. Leonhard bald ein
beliebter Prediger, zugleich aber auch unbesoldeter Lehrer (Privat-
dozent) an der Universität, und fuhr als solcher fort, eine be-
richtigte Ausgabe des Neuen Testamentes vorzubereiten.
■i UcIht alleriieHe: lla-r»>nbaeh, I>ie thool. Schuh« Basels lsii i:, 8. 42 — IS.
l/i-ber Beck auch Alljr. I>. Biogrr. II, -JV\.
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121
Seine Absicht war kein Geheimnis, erregte aber bedeutenden
Anstoss. Man fand das Unternehmen eben so schädlich als unnötig,
da ja der richtige Text längst bekannt sei, und die vorhandenen
Uebersetzungen vollkommen genügen. Seine Zweifel gegen den
textua reeeptus wurden als Impietät und Auflehnung wider die
heilige Schrift erklärt und die absurdesten Verdächtigungen ver-
breitet. Selbst die Tagsatzung wurde mit der Angelegenheit des
„Diakouus Wettsteiu" behelligt, der die Gottheit Christi leugne
und die Glaubwürdigkeit der Bibel bestreite. Am 13. Mai 1730
wurde er seines Amtes entsetzt. Er begab sich nun nach Holland
und gab dort 1734 seine fllr die Geschichte der neutestamentlichen
Textkritik so wertvolle und epochemachende Arbeit heraus. Als
Professor an der Hochschule der Kemoustranten in Amsterdam
ist er am 9. März 1754 gestorben. Der Prozess gegen den ebenso
scharfsinnigen und gewissenhaften als religiös harmlosen Gelehrten
bietet eines der unerfreulichsten Blätter aus der Kirchengcschichte
des XVIII. Jahrhunderts und es hat dieser Ausläufer der
Consensus-Theologic so viel Widerwillen gegen die Buchstaben-
gläubigkeit erregt, dass dadurch die Aufklärung mehr herbei-
gerufen als zurückgehalten worden ist.
Der Strom Hess sich nicht mehr aufhalten und ging jetzt
auch Uber die mildere Richtung hinweg. Zürich, von wo aus noch
gegen Wettstein kircheuamtlich gehetzt worden war, musste kurz
hernach den ausgesprochensten Anninianismus in seine theologische
Schule ciudringen sehen. Job. Jak. Zimmermann, geboren 1095,
machte seine Studienreise, schon vorhandener Neigung entsprechend,
nach den Niederlanden und kehrte als Anhänger von Limborch
und Clericus, Tillotson und Grotius nach Zürich zurück. Als ver-
dächtig wurde er deshalb anfangs zurückgestellt, dann aber 17:57
zu allgemeiner Verwunderung „praeter omnium opinionem" zum
Professor theologiae erwählt. „Ich bin jetzt noch, schrieb er dabei,
in suspicione heterodoxiae, und mit Recht, wenn die Orthodoxie
in Calvinismo et eauonibus synodi Dordracensis besteht". Er machte
kein Hehl daraus, dass er die bisherige Rechtgläubigkeit als einen
sittlichen Fehler betrachte, als ein Häretitizieren, welches geradezu
') Acta oder Handlungen betreffend die Irrthlliner und anstössigen
Lehren des Herrn J. .1. Wettstein. gewesenen Diakonus zu St. Leonhard,
enthaltend die Bedenken eines Ehrenden Conventus theologici und seine,
Hrn. Wettsteins, selbsteigenen Schutzschriften, samt andern dazu dienenden
Dokumenten. Basel 1730. — Eine eingehende Darstellung von Hagenbach,
in Illgens Zeitschrift für bist. Theo!., L899, I. — Schweizer, Centr.-Dogni., II,
744-717.
122
Geschichte der schweizerisch-refonnierten Kirchen.
die Ursache des Unglaubens sei. Eine öffentliche Schulrede, die
er 1741 hielt, reizte zum Angriff. Man forderte vom Rate, dass er
einschreite gegen „eigenmächtige Aenderungen der Lehre". Eine
Kirchensynode (1742) pflegte längere Verhandlungen darüber.
Zimmermann verteidigte sich, wusste zu beruhigen und blieb
schliesslich unangefochten. Er ist „von Vielen übel angesehen,
von Wenigen hochgeachtet", 1757 gestorben. Seine „Opusetila
theologici, philosophici et philologici argumenti" sind 1751— 59 im
Druck erschienen. 1 )
Nicht seine Person, seine Richtung hatte gesiegt. .loh. Jak.
Lavater, seit 1737 Hottingers Nachfolger als Professor der Kircheu-
geschichte, teilte Zimmermanns Anschauungsweise; die aufgeklärte,
freie Theologie setzte sich in Zürich fest.
Es ist wohl nicht unrichtig, wenn Schweizer sagt, dass in
diesem Zeitpunkte eine „würdige Orthodoxie nicht mehr möglich
war u . Wie die gewichtigsten Angriffe gegen die Kirchenlehre
jetzt nicht von theologischer Seite herkamen, so konnte auch eine
wirksame Verteidigung des Christentums nur von Laien ausgehen.
Als Apologet tritt uns hier vor allen die mächtige Gestalt
Albrccht Hallers entgegen.
Sein Einfluss auf kirchlichem Gebiete ist nie unmittelbar
hervorgetreten; Uber sein Verhältnis zur Religion sind trotzdem
ganze Bücher geschrieben worden 3 ), und aus eben diesem Gruude
hat ihm Nippold in seiner „Neuern Kirchengeschichte" ein mehrere
Seiten langes Kapitel gewidmet. Für die Geschichte der
sehweizerisch-reformierten Kirchen ist er von besonderer Bedeutung
geworden, wie um seiner wissenschaftlichen und menschlichen
Grösse willen, so ganz vorzüglich als Repräsentant der kirchlichen
Uebergangszeit.
Albrecht Haller, 1708 in Bern geboren, war Zeitgenosse von
Voltaire und Rousseau: allein die Tiefe seines Wissens und
Forschens, mehr noch die Gravität, die ihm eigen war, der mo-
ralische Ernst, der seine Gesinnung beherrschte, hat ihn nicht
nur vor der Oberflächlichkeit bewahrt mit der jene die religiösen
Dinge behandelten, und vor der Leichtfertigkeit, mit der sie ihre
Zweifel, unbekümmert um die Folgen, in die Welt hinaus warfen;
es zwang ihn dieser sein Charakter auch, den religiösen Fragen
') Fritz.sehe, 0. .1., Vit« .1. .1. Zinuuenuanni, celeberrimi qunndam theologi
Turicensis, zur Jubelfeier Georg (Jessners, 1KI1. — Finaler, Zürich iiu XVIII.
Jahrhdt., S. IM] uff — Schweizer, CeiHr.-D., II, 7<fJ— NJJ.
7 ) Baggeren, A. v. Haller als Christ und Apologet. Bern 18*w>. — G tider,
A. v. Haller als Christ, Rede im Auftrage de« ev. kirchl. Verein». Basel 1*78.
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IV. b. Die Aufklärung. Haller.
123
das gründliche Interesse zuzuwenden, welches ihnen unter allen
Umständen als geschichtlichen und psychologischen Thatsachen
gebührt. Haller begnügte sich nicht mit der allgemeinen pietäts-
vollen Festhaltung an der Kirche und ihren Lehren, er hat sich
wissenschaftlich damit beschäftigt, als Forscher, als Denker und
Philosoph.
»Schon seine Gedichte sind voll von moralischen Reflexionen
über Gott und Ewigkeit, Uber den Ursprung des Uebels in der
Welt, und Uberall tritt jener tief religiöse Sinn der Ehrfurcht vor
Gott uud der göttlichen Wcltordnung hervor, ein gewichtiges, ja
fast drückendes Gefühl der Verantwortlichkeit im Angesicht des
Ewigen. In spätem Jahren hat er sich aufs lebhafteste für die
von den Herrnhutern unternommene Heidenmission interessiert.
Die Sache war neu und Haller hat mehrere Aufsätze darüber
geschrieben. Im Innersten abgestossen von den Aeusserungen
rohen Unglaubens, wie sie bei deu französischen Materialisten
hervortraten, schrieb er dann im Alter seine „Briefe Uber die
wichtigsten Wahrheiten der Offenbarung", 1772, und seine „Briefe
über einige Einwürfe noch lebender Freigeister wider die Offen-
barung", 1775. 1 )
Allein gerade diese Titel seiner theologischen Schriften ver-
raten, dass auch er sich dem Einflüsse seiner Zeit nicht zu ent-
ziehen vermocht hat. Seine Religion war doch eine Art von
Vernunft- und Naturreligion, denn von der Wahrheit des christlichen
Glaubens Uberzeugte er sich durch vernünftige Gründe, durch
Beweise ; was die Bibel lehrt, das stützte er durch sein natürliches
Wissen; so sprach er von der „Lehre Jesu", von dem „Vorbilde
Jesu", nicht in den Worten der Dogmatik von seinem erlösenden
Tode. Der Standpunkt, den Haller einnimmt und vertritt, ist
wesentlich derjenige des ältern Supernaturalismus der Wolfischeu
Schule, welcher darauf ausging, durch gewisse Verstandesbeweise
die Göttlichkeit der heiligen Schrift und die Wahrheit des Christen-
tums zu begründen. So urteilt ein Theologe, der Hallers Denkungsart
gerade nach dieser Seite zum Gegenstand einer spcciellen Unter-
suchung gemacht hat. 2 ) Unverkennbar bestand in seinem Innern
ein gewisser Kampf zwischen seineu anerzogeueu uud immer
bewahrten Empfindungen und seinen davon unabhängig zu Stande
gekommenen religiös-philosophischen Ansichten, oder, sagen wir,
') Die erstem neu hernus^efreben nebst Hallers Lebensbild, von O. v.
Greyerz. Rem 1877.
J i (iilder, a. a. O.
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\24 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
ein Zwiespalt zwischen dem, was er glauben wollte und dem, was
er wirklich glaubte, ein Zwiespalt, der nie völlig ausgeglichen
worden ist und als Ursache der Melancholie erscheint, welche
bekanntlich seine letzten Lebensjahre verdüstert hat.
Wichtig fllr die Kircheugeschichte ist Haller mehr durch das
geworden, was er war, als durch das, was er sagte und schrieb,
insofern als er für seine Zeit als christlicher Naturforscher ersten
Ranges dem Atheismus der Andern im Wege stand und für alle
Folgezeit den Beweis geleistet hat, dass wahrer religiöser und
moralischer Ernst auch solche Krisen zwischen Glauben und
Wissen zu Uberwinden vermag, weil Religion und Theologie nicht
identisch sind, die erstere bleibt, auch wenn die letztere sich
ändern muss.
Eine ganz analoge Stellung in der Entwickelnng des religiösen
Gedankens nimmt Hallers Freund Charles Bonnet ein, der treff-
liche Genfer Naturforscher und Denker, der von der Höhe seiner
geistigen Selbständigkeit Uber manche Kleinlichkeit und Enge der
kirchlichen Gewohnheiten hinwegsah, aber die Ueberzeugung von
der Wahrheit des christlichen Glaubens nicht allein mit dem Ver-
stand fllr die Andern, sondern mit dem Herzen und fUr sich selbst,
zeitlebens festhielt. 1 ) Bonnet war geboren den 13. Miirz 1720 und
ist am 20. Mai 1703 gestorben. 2 )
An die Seite dieser Männer wieder gehört als frommer Natur-
forscher auch der Basler Mathematiker Leonhard En ler, der 1707
im Dorfe Rieben bei Basel geboren, zwar meistens in Petersburg
lebte und dort 1783 gestorben ist 3 ), aber in seiner Vaterstadt be-
kannt und mit vielen schweizerischen Gelehrten verkehrend, doch
vielfach als Autorität angesehen und angerufen wurde von denjenigen,
die angesichts der neuen Entdeckungen der Naturerkenntnis fllr
ihren hergebrachten Glauben bangten. Als Verteidiger des Christen-
tums trat Euler schon 1747 mit seiner „Rettung der Offenbarung
gegen Einwurfe der Freigeister" 4 ) ein, in warmer Ehrerbietung
vor der Weisheit und Grösse des Schöpfers, der durch tieferes
Eindringen in die Natur nur immer grösser und anbetungs-
') Ver;d sein wichtiges Werk: Palin;renesie philoKophiqnc ou idtfes Mir
l'tftat passe et sur rtfrat futur des etres vivants, onvrage qui emtient prin-
cipalcinent des recherches Mir le christianisine. (Jentfye 171»!)— 1770, 2 vols.
Von Lavater ins Deutsche übersetzt.
? ; Trcinblev, Memoire pour sorvir ä l'hist. <le la vie de Charles Honnet,
Berne 17t» l. — Wolf, Kulturjresch. Biojrr., III, -j:»7— 2JH».
»i Wolf, Kultur^esch. Biojrr., IV, 87— V.U.
4 i Berlin 1717; neu heran!*gc«*cben von Halenbach, Basel 1*51.
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IV. 5. Die Aufklärung:. Reformationsfeier.
126
würdiger wird; aber auch mit dem Nachweise, dass eine Über-
natürliche Offenbarung möglich und für die moralische Gottes-
erkenntms sogar notwendig sei. Auch bei Euler lag indessen
unverkennbar der Hauptzweck der Religion in dem allgemein
menschlichen Vorsehungsglauben, in der sittlich-wirksamen Aner-
kennung einer göttlichen Weltordnung; der positiv dogmatische
Glaube an Sünde und Erlösung, an Christus und das Bibelwort,
wurde mehr aus PietätsgefUhl festgehalten und gegen die An-
griffe roher Oberflächlichkeit in Schutz genommen.
Aus dem Verstände hergenommene Beweise für das, was
man bisher als Dogma geglaubt, das ist das Kennzeichen der
neu aufkommenden Art der Frömmigkeit. Das kirchliche Be-
keuntnis-Christeutum ist in der Verteidigungsstellung, für viele
nur noch eine Sache der Gewohnheit oder des allgemeiueu Re-
spekts. Wenn 1765 die Züricher Exspektanten (Predigamts-Kan-
didaten) sich darüber beschwerten, dass mau ihre Rechtgläubig-
keit verdächtige: „Wir müssen hören, dass wir jüngere Miuistri
eine bloss heidnische Sittenlehre auf die Kanzel bringen und
8oeinianischc und andere gefährliche Irrtümer in nnsern Predigten
vortragen", so haben wir darin doch wohl nur den Beweis, zu
sehen, wie sehr sich auch bei denen, die sich selbst für recht-
gläubig hielten, die Sprach- und Denkweise umgewandelt hat. 1 )
Als umgekehrt Job. Kasp. Lavater im Jahre 1770, damals noch
in der Kirche des Waisenhauses, Uber „die Kraft des heiligen
Geistes predigte", erregte er allgemeines Erstaunen, das sogar in
amtlichen Erörterungen seinen Ausdruck fand. 2 )
Mit allem Glänze, den die reformierten Kirchen aufzubringen
wussten, wurde 1719 in Zürich und in Basel, 1728 in Bern, die
zweite Jubelfeier der Reformation begangen. Die Berner Obrigkeit
lud dazu alle ihre Mitverbündeteu ein, nebst Genf, Neuenburg,
Biel, Mühlhnusen und dem evangelischen Teile des Münstcrthales.
Reden wurden gehalten, Feuerwerke wurden abgebrannt und
Medaillen geschlagen, aber der Sinn war nicht mehr der ultc;
durfte man doch in einer der Festpredigten sagen: „Was hilft es
dir, lieber Mensch, dass du von dem Joch jenes Römischen Herrn
befreyet bist und aber uuter das Joch des Sataus uud ärgsten
Antichristen bis in die Erden hinein gekrümmet, gebücket und
getrucket einher gehen musst. Es ist ja eine grosse Thorheit:
s ieli freuen, nit wissen warum! - *)
») Finaler, im Kirehenblatt, 1*17, Xr.4.
»i Fingier, im Kirchenblatt, 1K47, Nr. 6.
■) Bericht von dem Jubeljahr, Bern 1728.
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Geschichte der schwoizerisch-reformiertcn Kirchen.
Die Bewegung ging bald darüber hinaus. Man kennt den
sonderbaren Eindruck, den das grosse Erdbeben von Lissabon im
Jahre 1755 in ganz Europa hervorgebracht hat, indem es den
einen als Beweis gegen den Glauben an die Vorsehung diente,
die andern aus dem Schlaf der Gleichgültigkeit weckte.
In den kirchlichen Gebräuchen wurde äusscrlich nur wenig
verändert. In Zürich wurde durch den Antistes Wirz seit 1768
die auderwärts bereits übliche llcrbstkommunion und in Ver-
bindung damit die bisher nur in der Stadt übliche, sitzende Abend-
mahlfeier, auch in den Landgemeinden, eingeführt, die Privat- und
Haus-Kommunion dagegen neuerdings abgelehnt und verboten. 1 )
Das folgende Jahr, 1769, brachte Zürich eine neue Liturgie mit
der früher vermiedenen direkten Anrede im Gebetsformular. 2 ) Der
Massstab für die Wahrheit ist jetzt ihre Nützlichkeit für die
Zwecke der Aufklärung, ihre Brauchbarkeit für die Förderung
der Moralität, und diese Auffassung der Religion musste immer
sichtbarer auch auf den kirchlichen Zustand einwirken. Vielleicht
hat die Autorität der oben genannten Apologeten, vielleicht mehr
noch die Eigenart des öffentlichen Lebens in der Schweiz dazu
beigetragen, dass der Ucbcrgaug sich verhältnismässig ruhig und
mit Vermeidung von Extremen vollzog. Die Rücksicht auf das
Volk, zu welchem, mehr als anderswo, auch der Lehrstand sich
zählt und in der Republik notwendig zählen muss, gestattete auch
dem Aufgeklärtesten nicht, als einsam vornehmer Philosoph auf
die Ungebildeten hinunterzusehen, für welche der Aberglaube nötig,
aber auch gut genug ist; diese Rücksicht hielt ihn aber auch
vor dem andern Abwege zurück, unbekümmert um die daraus
entstehenden Folgen, die Einfälle eitler Spottsucht oder unreifer
Oppositionslust auf den Markt zu tragen. Die geistige Gemein-
schaft mit dem Volke machte einerseits Zurückhaltung, anderseits
Offenheit zur natürlichen Pflicht, und wo die Vorsicht vergessen
wurde, da war auch Strafe nicht unbegreiflich. Der junge Pfarrers-
sohn Job. Heinrich Meister von Zürich wurde wegen religions-
fcindlicher Schriften eine Zeitlang aus der Eidgenossenschaft
verbannt. 3 )
Es ergab sich so die alte Unterscheidung zwischen theore-
tischer und praktischer Wahrheit, aber dies in einer Weise, die
nicht von vornherein als ungesund betrachtet werden darf, weil
's Finder, Zürich, im XVlll. Jalirh., 110 u. ff.
-> Wirz. K. und Sch., 1, *l, KT», W.
V FinBler, Zürich, im XV11I. Jahrh., 8. 144.
IV. f>. Die Aufklärung. Zürich. 127
sie nicht auf selbstsüchtiger Berechnung beruhte und meistens nicht
einmal zum deutlichen Bewusstsein kam. Auf diesem Boden er-
wuchs das Geschlecht der gemeinnützigen Pfarrer, welche ohne
„Überflüssiges Grübeln" die Dogmen der Kirche weder geflissent-
lich lehrten noch angriffen, aber dieselben als Mittel anwandten,
um praktisch wohlthätig, allgemein nützlich, sittlich hebend,
menschenfreundlich, belehrend und aufklärend zu wirken.
„Die Herren Prediger sind gemeinlich in ihren Predigten gar
zu gelehrt und geben weitläufige Erklärungen von den Texten,
die der einfältige Bauer nicht versteht; hingegen sagen sie nicht
einfaltig genug, was man thun sollte", hatte der berühmte, „philo-
sophische Bauer" Kleinjogg — wohl mehr nach der Erfahrung
seiner Jugendzeit — bemerkt; jetzt versuchte man den umgekehrten
Weg.
An der Spitze der Kirche von Zürich treffen wir von 1737
bis 1709 den Antistes Hans Konrad Wirz, geboren 1088, der als
entschiedener Anhäuger einer freien Richtung, doch mit Takt und
Klugheit die Geschäfte leitete und namentlich um das Schul-
wesen, wie auch als Verfasser mehrerer Druckwerke sich ver-
dient gemacht hat; 1 ) — dann seinen Nachfolger Johann Rudolf
Ulrich (1761) — 95), einen eigentlichen Repräsentanten der Auf-
klärungsperiode, der vorher Professor der Bercdtsamkeit, dann
des Naturrechts und zuletzt der Ethik gewesen war.
Als theologisch-philosophischer Vertreter der neuen Denk-
weise von einer gewissen Bedeutung begegnet uns beinahe nur
— und erst von 1780 an — der jung verstorbene Heinrich Corrodi,
Professor des Naturrechts und der Sittenlehre. 2 ) Bei den meisten
Uberwog bereits die Richtung auf das praktische Leben oder
richtiger: auf doktrinäre Belehrung, und zwar so sehr, dass gerade
die hervorragenderen unter ihnen offenbar den Schwerpunkt ihrer
Interessen wie ihres Wirkens eigentlich schon ausserhalb der
Religion haben.
Wir finden da den gewesenen Hofprediger in Deutschland,
den vielseitig gebildeten Schöngeist, Dichter und Litteraten
Johann Heinrich Meister, Pfarrer zu Küsnach 8 ), — den feinen
Schriftsteller Johann Heinrich Waser (1713—1777), Diakon in
■> Wirz, Züricher M., »J7.
? t Hiogr. in den von ihm begründeten und herausgegebenen „Heiträgen
zur I?cgründnng des vernünftigen Denkens in der Religion", Heft V.K
') Wirz, Ziirch. M., S. 1<CJ, wo die Titel .seiner z. Teil französisch ge-
schriebene Werke angegeben sind.
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(ieschiehre <ler schweizerisch-reformierten Kirchen.
Wintcrthur 1 ), den erst 171S aus Deutschland wieder nach Zürich
zurückgekehrten Joh. Conrad Flissli, Pfarrer zu Veltheim, Heraus-
geber der „Beiträge zur Erläuterung der Kirchen- undlleformatious-
geschichtc des Sehweizerlandcs« (Zürich 1741—175:}, in 5 Teilen). 2 )
Von Jakob Christoph Hartniann (1738-1802), Pfarrer zu Horbas,
wird gesagt, dass er sich berllhint gemacht habe durch Hebung
des Schulwesens und des sittlichen Lebens überhaupt. 8 ) Besonders
bekannt sind der Historiker Johann Conrad Fiisi (1727— 1700),
der Schüler Bodmers und Breitingers, Verfasser der vortrefflichen
„Staats- und Erdbeschreibung der Eidgenossenschaft" (1705 — 1768,
4 Bände l, Pfarrer zu Uetikon '), und der um seiner genealogischen
und geschichtlichen Forschungen willen damals viel genannte
Ehrhardt Dürsteier ( 1078 - 1700), Pfarrer zu Horgeu.')
In der gleichen Richtung bethiitigte sich Kudolf Thumeisen,
seit 1741 Diakon und Pfarrer zu Wald 6 ), und der als Sammler
hochverdiente Johann Jakob Simulier, der einen kleinen Teil seiner
unschätzbaren kircheuhistorischen Handschriften (PJ6 Foliobände)
in seiner hier so oft benützten „Sammlung" (Zürich 1757—1700),
herausgegeben hat; auch er war Geistlicher uud Schulmann
(1710— 1788)"), und nicht zuletzt haben wir hier an den Pfarrer zu
Wildberg zu erinnern, jenen Jakob Wir/, dessen Uberaus rleissige
Zusammenstellung der urkundlichen Verordnungen „Zur Geschichte
des Kirchen- und Schulwesens im Kanton Zürich* (17 ( ,)3) uns so
viele Dienste leisten musstc. Dass auch Johann Jakob Breitiuger
(1701 — 1771»), Kanonikus und Professor der Theologie, als Litterat
und Kritiker, nicht als Geistlicher, berühmt geworden ist, brauchen
wir nicht erst zu sagen.- )
Beinahe mehr noch als selbst dieser letztere machte freilich
der Pfarrer Heinrich Waser von sich zu reden. Geboren 1742
und in den Kirchendienst aufgenommen 1704, ist derselbe 1770
Pfarrer zu XeumUnstcr geworden, hat dann in der Zeit der er-
wachenden Volkswirtschaftslehre die geniale Abhaudlung vom
Gelde K verfasst, wurde aber, nachdem schon 1770 eine Anklage
r
Littrromr, von J h. Vinter
1 ,J. II. W;iscr, ein Wniiirtler englischer
Neuj;ilir-lil;itr der St;ultbil>l. Zürich, für ist in.
'' Wir/. Ziin li. M., l^N. - Meyer v. Knonnii. im Ziircli. Taschenb. 187}
» Wir/. Ziirch. M J.M.
' Wir/. Ziirch. M.. IM.
All^-. I». lJio-rr., V, 41*1 ■<'•. v. Wys*.
Wir/, Ziirch. M., litt.
" i All*. O. l>i-'t;r.. XXXIV. :;V> ii. v. \Yy.<*\
AI!-. 1». JJinjrr.. Iii, '*X>.
IV. :>. Die Aufklärung. Zürich.
1L*>
auf Vergiftung des Abendmahlweines gegen ihn erhoben worden *),
als Opfer eines berüchtigten politischen Prozesses, am 27. Mai
1780, als gefährlicher Staatsverbrecher wegen Hochverrat hin-
gerichtet 2 ), mit vielen andern ein Beweis, wie gerade die Be-
gabtesten, durch Familien-Tradition zum geistlichen Beruf be-
stimmt, sich damals in demselben nicht mehr glücklich fühlen
konnten, weil zwei sich früher deckende Kreise sich gegen ein-
einander zu verschieben begannen.
In den kirchlichen Gebräuchen fand dabei wenig Veränderung
statt. Durch den Antistes Wirz wurde seit 17G8 die anderwärts
bereits angeordnete Herbstkommunion und in Verbindung damit
die bisher nur in der Stadt übliche sitzende Abendmahlfeier auch
in den Landgemeinden eingeführt. 3 ) Hier mag nun des Vorfalls
gedacht werden, der bei der Feier im Herbst 1776 ein ganz
ausserordentliches Entsetzen erregt hat, nämlich der Vergiftung
des Abendmahlweines, die glücklicherweise noch rechtzeitig ent-
deckt worden ist. 4 )
Nachdem zur Hebung des Kircheugesangs der Stifts-Moderator
Johann Rudolf Ziegler 1759 eine neue Liedersammlung, dann
1763 eine verbesserte Uebersetzung sämtlicher Psalmen heraus-
gegeben hatte -'), versuchte man es 1768 mit einer sachlichen An-
ordnung und Auswahl der kirchlich hergebrachten Lieder; allein
eine amtliche Revision des Kirchengesangbuchs wagte man nicht,
und so drang einerseits das pictistisch gefärbte „Musikalische
Halleluja" von Job. Kaspar Bachofen, anderseits seit 1787 das
stark rationalistische des Jakob Christian Nüscheler und Professor
Jakob Üäniker ein, in welchem die alten Kirchenlieder nur noch
spärliche Aufnahme gefunden hatten. Orgeln waren noch nicht
üblich, und nur mit Widerstreben gestattete man 1777 der
') Darüber später.
*) S. Balthasars Helvetia, Jtd. IV, 2-*-U»J und V, 127- Hin. Iliigli,
Wasers Prozcss und Hinrichtung, Biel
*; Wirz, K. und Seh., I, Kl— NO.
*) Vergl. -Der Verbrecher uhne seines Gleichen und sein Schicksal",
Predigt über Psalm 37, 10 — lf>, gehalten von .1. C. Lavater, Pfarrer an der
Waysenhauskirehe zu Zürich den 2!*. II erbst munat 177tj aufhoben obrigkeit-
lichen Befehl aus Anlas* der in der Nacht vom 12. Herbstm. vor dem allge-
meinen Buss- und Bettag verübten (ireuelthat der Vergiftung des Naelumahl-
weins. Auch eine zweite darauf bezügliche Predigt von Lavater, im (iross-
münster am 24. Nov., wurde gedruckt, letztere mit einer .kurzen Erzählung
von der verübten ( lräuelthat u Zürich 1 777 j. — Dazu auch: „Das zur Mörder-
grube gemachte Methans", Predigt von Antistes Ulrich (Zürich 1777).
••i Si uders Samml., II, 373.
UUesi li, Geich, der «thwc-ii. ref. KIicIilu. Bd. II. '■'
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i:io
CJesehichtc der schwcizcrisch-reformierten Kirchen.
thurgauischen Gemeinde Krmatingcn den Gebrauch einer solchen,
die sie als Geschenk erhalten hatte. 1 )
Der Gottesdienst war für viele Gebildete nicht mehr Sache
der Andacht und Anbetung, sondern Gegenstand objektiver ge-
schichtlicher Betrachtung und KeHcxion. Der Chorherr Johann
Jakob Breitingcr vertasste seine „Historische Nachricht von den
Constitutionibus der zürcherischen Kirche und wie dieselben von
Zeit zu Zeit sind verbessert worden-.-) David Herrliberger gab
seine „Heilige Ceremonien. gottesdieustliche Kirchenübungen und
Gewohnheiten der reformierten Stadt Zürich" heraus. 3 ) und etwas
später ( 1 Ti>:> — 17U4) erschien noch das verwandte Werk von Johann
J. YVirz, dessen wir bereits gedacht haben.
Ein richtiges Zeitbild war es, dass mau damals in Zürich
davon sprach, das Jiustere" Grossniünster abzutragen und einen
neuen „Tempel" an die Stelle zu setzen, und dass es Breitinger
nicht ohne Mühe gelang, durch sein Gutachten das ehrwürdige
Gebäude zu retten. 1 ) Neue Kirchen erhielten Oetwcil 17^5 und
die Vorstadt Fluntern 17C>."{.
Von dieser Wendung blieb auch die öffentliche Predigt nicht
unberührt. Hatte der Antistes Wir/ „Verbindung von Glaubens-
und Tugendpredigten u als zweckmässig empfohlen, so erhielten
nun die philosophischen und moralischen Vorträge die Oberhand;
der Diakon Klauscr predigte im Grossniünster ganz rationalistisch;
allein fiir die Anhänger dieser Lehre war der Kircheubesueh
überhaupt nicht mehr nötig; man bemerkte, da der Zwang des
Gesetzes und bald auch der Zwang der Sitte aufgehört hatte,
eine starke Abnahme der Zuhörerschaft, selbst auf dem Lande;
nur besondere rhetorische Begabung brachte es etwa zu einem
Mode Zulauf.' )
Nicht die Bekenntnisschranken allein begannen zu fallen:
17;iO klagte die Obrigkeit über mangelnden Anstand in der Kirche,
1741 geradezu Über Verachtung des Gottesdienstes, und 1773 Uber-
zeugte mau sich überhaupt von der Unmöglichkeit, den alten
— . £?ä J
1 l hiirtfjun.M Im Beitrüge zur vatcil. (Jcsch.. Hctt IS. S. .'}«.
SimltTs Samml., I. l'arr. III. j). 10 n>. - Kino Geschichte des Ptarr-
nrnats in Zürich ^ab Furier in Volkmar.« .lahrbuch der Züricher
I, ->ss.
J i Zürich mi'l Basel 17.7'.
4 i Finslcr. Ziiricli im XVIII Juhrh.. S. Hm. Das envähnte Gutachten wiin
Js7:i v<m .1. Ii. Kali» -cdnickr.
Finster, a. a. O., S. I.V.».
' i Mcz-cr, (icscli. <lcr Bibel.. S. i>so.
'4
IV. £>. Die Atifkliininjf. Zürich. J 3 1
Zwang der Kirchensitten aufrecht zu halten. 1 ) Die Strenge der
Kirchenzacht auch in anderer Hinsicht hörte auf. In scheinbarem
Widerspruch und doch so natürlichem Znsammenhang mit der
Forderung des „praktischen Christentums" ging die Periode der
Sitten- und Luxusmandate zu Ende. Das letzte der alten Art ist
von 1744, die noch folgenden wurden stark modernisiert.-')
Am meisten Wert und bleibende Bedeutung für die Kirche
hatten die der steten Bereinigung der Bibelübersetzung gewidmeten
Arbeiten. Schon im XVII. Jahrhundert hatte sich aus einigen
eifrigen Theologen ein „Collegium biblicum 14 zusammengefunden,
das in den Jahren 1 * >* J 1 - ir><>7 eine Ueberarbeitung der Züricher-
bibel vollendete und unter hochobrigkeitlichem Schutze herausgab.
Noch 1723 wurde den L'nterthancn diese ausschliesslich zu ge-
brauchen geboten. 8 )
Der Pfarrer Johann Kaspar Ulrich am Fraumünster brachte
sodann 1755 uuter Mithülfe des Artilleriehauptmanns Job. Kourad
Xüscbeler eine selbständig verfasste neue Uebersetzuug zum Druck,
und 1772 erschien auch unter amtlicher Autorität eine neue Aus-
gabe der Züricherbibel.
Allein ein gewisser Aufklärungston, verstärkt durch die ganz
ungewöhnliche Zugabe eines erklärenden Realwörterbuches gab
Anstoss, weniger in Zürich selbst, als in der übrigen Schweiz.
Akademie und Geistlichkeit in Bern legten in einem von Dekan
Abraham von Greverz unterzeichneten lateinischen Sehreiben
Verwahrung eiu gegen ein solches Verfahren und die damit ver-
breiteten irrtümlichen Lehren 4 ), eine Einmischung, die hinwider in
Zürich übel aufgenommen worden ist. Noch einen starken Schritt
weiter ging die Uebersetzung des Neuen Testamentes welche J. J.
Stolz in Zürich in Gemeinschaft mit dem Prediger Häfeli in den
Jahren 1781 und 1782 herausgab. Um ihres, wie Mezgcr sagt, sehr
modernen Tones willen erfuhr sie heftige Angriffe und blieb als
Privatarbeit ohne kirchlichen Einfluss. 5 ) Ein schönes Zeugnis des
Gelcbrtenfleisses war Breitingers Ausgabe der Septuaginta.' ; )
Die staatliche Fürsorge begann offenbar sich der „Schule"
zuzuwenden; 1765 — 1708 wurde eine Schulreform durchgeführt;
1771—77 eine „Kuustschulc" als Bildungsanstalt für realistische
Wirz, K. u. S.I.. in Zürich, I, S. s, n>, l->.
Finder, Zürich in. XVIII. .Inhrh.lt., S. lo4.
Mc/.p r. (iivsch. il. IHM., S. *Js<>.
*) Mc/.tfer, :i. a. 0., S. Stt n. fl'.
\i .Mc/.tfcr, h. :i. ().. 278 n. ff.
«; Zürich 17:»», 4 IMc, 4°.
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132
Geschichte der schweizerisch-refortnierten Kirchen.
Fächer begründet; 1773 folgte die Errichtung einer höhern Töchter-
schule durch Professor Usteri, und diese Richtung kam auch
dem Religionsunterricht zu gute, für welchen 1758 eigentliche
Unterweisungsstunden zugewiesen wurden. 1 ) Auch das Waisenhaus
in Oetenhach erfuhr in diesem Jahre zweckmässige Verbesserungen.*)
Dass der Schwerpunkt des religiösen Lebens im engern Sinne
sich vom Staate auf freie Vereine zu verschieben beginne, zeigt
die Entstehung der „Asketischen Gesellschaft" in Zürich, die zuerst
unter dem Namen „theologisch-casuistisches Collegium" im Jahre
1768 zusammentrat, um sich mit grossem Eifer, aber anfangs in
völlig rationalistischem Geiste, in monatlichen Zusammenkünften
mit der Besprechung wissenschaftlich-theologischer Probleme, aber
auch praktisch-kirchlicher Fragen zu beschäftigen. 3 ) 1776 wurde
aber auch auf dem Wege der Freiwilligkeit eine „Arinenschule"
begründet, die während einiger Zeit mit Erfolg zu wirken ver-
mochte. 4 ) Die Teurungsjahre 1770 und 1771 hatten den Wohl-
tliätigkeitstrieb geweckt und in Bewegung gesetzt.
Von der Züricher Kirche abhängig blieb der reformierte
Teil von Glarus in Liturgie, Katechismus und Bibelübersetzung.
Schaffhausen, das von seinem Autistes Johann Wilhelm Meyer
(16*J0 — 1767) °) in besonnenen aufklärendem Geiste geleitet wurde,
und im übrigen ebenfalls dem Züricher Ritus folgte, nahm 1738
eine Revision seiner Kirchengebete vor. Die evangelischen Ge-
meinden im Thurgau, Rheinthal und Toggenburg be-
hielten meistens den Gebrauch der Züricherbibel bei, während
Schaff hausen, Appenzell, Graubünden und die Stadt
St. Gallen dieselbe allmählich gegen Luthers Uebersetzuug
vertauschten. 6 ) Appenzell (A.-R.) stellte 1742 Statuten auf für
eine eigene Synode und trennte sich 1757, wie es scheint ohne
andern Grund, als den Drang nach Selbständigkeit, ganz von
derjenigen von St. Gallen. In Bünden gelang es, die Besoldung
der Pfarrer etwas zu verbessern und den Kolloquien der Geist-
lichen einen amtlichen Charakter zu verleihen, so dass sie neben
den gemeinsamen Synoden zur engem geistigen Verbindung
der vereinzelten Gemeinden dienen konnten; auch wurde der Dekan,
») Wirz, K. u. Seh., I, 296, 302, 356, 90.
*) Wirz, K. u. Sch., I, 476.
•) Finslcr, Eröffnungsrede bei der Feier des 100jährigen Jubiläunis der
Asketischen < Jesellschaft. Zürich l«iS. Kistschrift z. Keier dea Jubil von
F. Meyer, 1868. Vergl. auch Finsler, Zürich im XVIII. Jahrhdt, S. 132. 156.
*) Neujahrsblatt der Züricher Hülfsgescüschaft für 1820.
») Allg. D. Biogr., Bd. XXI, S. 584.
'•i Mezgcr. :i. n. <>.. L'H».
Digitizodb^Qoc
IV. 5. Die Aufklärung. («raulrilnden, Basel.
als Vorsteher der Synode, nunmehr auf Lebenszeit ernannt. 1 )
Die Gründung des Philanthropins zu Haldenstein durch den Pfarrer
Martin Planta im Jahre 1760 und dessen berühmtere Fortsetzung
durch Ulysses von Salis-Marschlins verschaffte der Schweiz schon
jetzt einen Anteil an der Reform der Erziehung. Die Art, in
welcher die Jugend hier angefasst und auf die sie umgebende Welt
hingewiesen wurde, diente mehr noch als bewnsste Absicht zur
Verbreitung des Aufklärungsgeistes und einer Grundgesinnung,
die sich mit dem Bestehenden auf allen Punkten im Gegensatz
fühlen musste. 2 )
Basel besass damals seinen Professor Joh. Werner Herzog
(1720—1815), den Verfasser des litterarhistorischen Werkes der
„Athenae Rauricae", der hernach zu den Vorkämpfern einer neuen
Form religiösen Lebens gehörte. Hier lebte aber auch, nicht als
Kirchendiener, vielleicht gerade deshalb um so kräftiger wirkend,
das eigentliche Vorbild aller militärischen Philanthropen und einer
der liebenswürdigsten Männer der Aufklärungszeit, der Stadt-
schreiber Isaak Iselin. Im Jahre 1728 in Basel geboren, ist er
der Verfasser einer Anzahl von populär-philosophischen Werken,
deren bekanntestes die „Geschichte der Menschheit" ist, ein Werk,
in welchem er die positive Religion niemals angriff oder leugnete,
in welchem aber gerade die dem Christentum eigentümlichen
Lehren so ziemlich auf der Seite liegen blieben. Christus ist dazu
in die Welt gekommen, um durch sein Beispiel den Weg der
Tugend zu weisen und durch seine vernunftgemässen Lehren das
zu offenbaren, was die Menschen eigentlich selbst hätten erkennen
können, wenn nicht der Aberglaube sie verfinstert hätte. Der
feinsinnige und edle, in seiner Weise fromme Mann, war der Stifter
der berühmten und noch heute blühenden „Gesellschaft des Guten
und Gemeinnützigen" in Basel, welche das Muster vieler ähnlichen
wurde und allein schon zum Beweise genügt, dass auch der Auf-
klärung positive bauende Elemente nicht fehlten. 3 )
Nicht selten berührte sich auch dieser menschenfreundliche
Thätigkeitstrieb mit dem pietistischen Zug in einer und derselben
Person, in einer und der nämlichen Familie.*) Für viele andere
*> Finsler, K. Stat., 'IX).
*) ('eher die Anstalt in Haidensteiii siehe die Verhandl. der Helvet.
Gesellschaft 1766, S. -J">-64.
J i Miaskowski: „Die i ie-nellxchaft z. Beförderung des (Juten und Gemein-
nützigen wahrend den ersten 1<*> Jahren ihres Bestehens. Hasel 1H77.
4 ) Dazu: Hagenbach, Die religiöse Physiognomie Basels, im „Volksblatt
f. d. ref. Schweiz-, 187:5, Nrn. 22 u. 2.\.
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^»'schichte uVr schweizerisch-reformierten Kirchen.
trat freilich gerade die Gründimg Isclins nun an die Stelle der
bisher gepflegten religiösen Geineinschaft, und nicht ohne innern
Zusammenhang mit der hier aufkommenden Humauitätsreligion
stand die Einführung eines neuen Kirchengesangbuches mit dem
rührend schonen Text: „Des Leibes warten und ihn nähren, das
ist, o Schöpfer! meine Pflicht. Durch eigne Schuld ihn zu zer-
stören, verbietet mir dein Unterricht ! a
Die Lutherbibel war in Basel herrschend geblieben und noch
1700 in einer amtlichen Auttage erschienen; die neue Bibel-
übersetzung, welche Simon Grynaeus, Pfarrer zu St Peter, im
Jahre 1770 herausgab, wird als „ganz willkürlich rationalisierend 14
bezeichnet. 1 )
Die religiöse Innigkeit zog sich, wie der Trieb zur Nächsten-
liebe, in freiwillige Vereine mit den Gleichgesinnten und Gleich-
gestimmten. Das kirchliche Gemeindelebeu schwand zusehends
dahin. Die letzte Basler Provincialsynode wurde 172(3 in Liestal
abgehalten, dann hört diese Einrichtung auf und nur die äussere
Form der Geschäftsverwaltung dauerte fort. Zu Gunsten der
Predigerwitwen und nach dem Vorgang anderer reformierten
Kantone entstand 1777 eine auf Gegenseitigkeit beruhende
Stiftung. 2 ) Bei Gelegenheit der Aufnahme einer Wiedertäufer-
familie ins Stadtbürgerrecht wurde 178 ( J die Verpflichtung auf
die Confessio Helvetica als staatliches Gesetz aufgehoben. Damit
war, im Jahre des Beginnes der grossen Umwälzung in Frank-
reich, die Auflösung des koufessionnellen Staatskircheutums grund-
sätzlich vollzogen.
lu Schaffhausen wird 17G1 von der Synode darüber Klage
geführt, dass die Freigeisterei in den Schulen einreisse. 3 ) Dass
in Genf der gleiche Geist herrschend geworden und vom ächten
Calvinismus kaum mehr ein Schein übrig geblieben war, wissen
wir aus der viel besprochenen Polemik, welche sich aus Aulass
eines Artikels der grossen französischen Encyclopädic entsponnen
bat. Das ironische Lob, welches d'Alembert der aufgeklärten
Geistlichkeit Genfs spendete, bewog die compagnie des pasteurs
1757 zu einer Entgegnung, welche trotz ihrer grossen Worte mehr
bestätigt als widerlegt hat.*) Der Konfessionen und symbolischen
Bücher wird gar nicht mehr gedacht.
'; Mezgor, a. a. 0., S. 'Mk
•i Finder, K. Stat..
:, j Lang, K., Das Collejciniii hunianitatis in Schaffhansen, 2 Tl. (Leipzig
isv«;. S. !♦.
4 : Etreiines genevmses, IV. - Vergl. Schweizer, Centr.-I)., II, HUT— 811.
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IV. 5. Die Aufklärung, i.ivuf, Bern.
135
Selbst hier in Genf fing man an, sieh der Kirehenzueht zu
schämen und an Strenge nachzulassen; die Kämpfe mit dem Philo-
sophen von Fernex, hatten der Stadt zu viel Spott zugezogen,
ihr Widerstand gegen die Entstehung eines Theaters sie zu sehr
dem Lächeln der Welt ausgesetzt, als dass man sieh den ealvi-
nischen Rigorismus hätte länger gefallen lassen. Das Consistoire
verlor seine Bedeutung; die Leitung der Kirche fiel mehr als
bisher fast ausschliesslich der „Venerablc compagnie des pasteurs"
zu, bis zuletzt die Macht auch dieser Behörde nur noch als Form
fortbestand. Eine gewiss etwas stark von Eindrücken des Augen-
blicks pessimistisch gestimmte, aber allerdings höchst bedenk-
liche Schilderung des kirchlichen Zustande» gibt das von der
oben genannten Behörde verbreitete „Memoire de la venerable
compagnie sur les moyens de remedier an decouragement pour
1c ministere". 1 )
Die Bern er Kirche blieb bei aller hergebrachten Stabilität
dem Geiste des Jahrhunderts keineswegs verschlossen. Unter den
Dekanen dieser Zeit ragt insbesondere Johann Jakob Zehender
hervor, geboren 1(587 und gestorben im April 1 7(5(5, allerdings viel
weniger als Mann des Kirchenregiments, was in Bern nicht mög-
lich war, sondern als äusserst fleissiger und zuverlässiger Histo-
riker, indem er eine ungedruckt gebliebene, aber viel benutzte,
durch die Abschrift zahlreicher Original-Dokumente wertvolle Ge-
schichte der Berner Kirche hinterlassen hat. 3 )
Die Predigtweise zeigt eine bei Festhaltung der alten ge-
wohnten homiletischen Formen last unwillkürliche Aenderung der
Gedanken und Ausdrücke, welche verraten, dass der Prediger
eine neue Generation vor sich hat. 3 ) Als beliebte Kanzelredner
galten neben dem schönrednerischen und gelehrten Professor
Georg Altmann (1(597 — 1758), ganz besonders der auch als theo-
logischer Schrift8eller mit Auszeichnung bekannte Johann Friedr.
Stapfer aus Brugg (1708 1775), Pfarrer zu Diesbach bei Thun*),
und sein jüngerer Bruder, Professor Johannes Stapfer (1719 bis
1801), von denen letzterer 17(51 eine Sammlung im Druck er
scheinen Hess.
Johann Friedrich Stapfer, soll mehrere ehrenvolle Berufungen
ausgeschlagen haben; er ist Verfasser einer christlichen Sitten-
') (ieneve 1770.
■> Siehe im Eingang (Iber unsere Quellen.
*) Ischer, R., Die kirchliche .Sitte. Referat, Biel l*!U, vor/.. S. 40 u. 41.
*) Herzogs Th. K. Encykl., XIV, *M.
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Pili Geschichte der schweizerisch-rt-forniierten Kirchen.
lehre, welche 17")«) — 1758 in Zürich gedruckt uud auch in die hol-
ländische Sprache Ubersetzt wurde, daneben auch einer „Disser-
tatio de Naturalismo u (Bern 1748), einer Anweisung zur Religion
in Frage und Autwort ( 1 709) und einer kleinen Homiletik. Ein
„Tentamcn theologia? dogmatica?" in drei Bänden gab 1741 — 1747
der gelehrte Pfarrer Daniel Wittenbach heraus (I70l> — 1779), der
hernach Professor in Marburg und Inspektor der reformierten
Kirche Hessens geworden ist 1 ), der Vater des berühmten Philo-
logen Daniel Wittenbach in Leyden. Als Bearbeiter teils gelehrter
Kommentare, teils populärer Erläuterungen des Katechismus
werden uns ausser Rodolf und Altmann noch der Pfarrer und
Dekan Albrecht Wi ttenbach in Wohleu, Johanu Anton de Losea,
ebenfalls in Wohlen, und Johannes Gauting in Wangen n./A. ge-
nannt. 2 )
Von der gänzlich veränderten Stellung auch der recht-
gläubigen Theologen zur anerkannten Kirchenlehre zeugen ebenso
Johann Rudolf Risolds „Beweise und Gedanken für die christ-
liche Religion 11 (Bern 1775), oder Lautcrburgs „Briefe über
Schwärmerei" (178s).
Neben diesen Dienern der Kirche begegnen wir aber auch
hier dem für die Periode charakteristischen Typus der „gemein-
nützigen Pfarrer", die ihre eigentliche Thätigkeit mehr auf andern
als dem speeifisch religiösen Gebiet gesucht und meistens auch
gefunden haben.
Zu diesen gehört der 1080 geborene Johann Rudolf Gruner 3 ),
der zuerst in Trachselwald und seit 1725 in Bnrgdorf Pfarrer,
dann Dekan seines Bezirkes, als vorzüglicher praktischer Mann
gewirkt hat. Von seiner Dogmatik, wenn er überhaupt eine solche
hatte, wissen wir nichts; ob er Prädestinatiancr oder Arminianer,
Infralapsarier oder Supralapsarier gewesen, ist weder aus seinen
Predigten, noch aus seinen Übrigen Schritten zu ersehen. Ueber
die zu seiner Zeit so lebhaft erörterte Frage der Cousensusformel
scheint er sich nicht ausgesprochen zu haben; dagegen war er
ein Gegner des Pietismus und ein strammer Verfechter der alten
kirchlichen Ordnung. Ein ungewöhnlich lebhaftes Interesse
brachte er allen historischen Angelegenheiten entgegen und allem,
was das öffentliche allgemeine Wohl betrifft. Er war ein Viel-
wisser, dessen allerdings kritiklos zusammengetragene Urkunden-
1 Lutz, Nekrolog denkwürdiger Schweizer Aaran ISl-Ji. 8. "*<4 — .VC».
- Frikart. a. a. O.
\ Hemer Taschen!»., •_>•». Ja hrg. :ls*\, s. 1—24. — Allg. Deutsche Bio-
graphic. X, Y>.
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IV. 5. Die Aufklärung. Kern.
137
abschritten Uber die vaterländische Kirchen- und Profangeschichte
mehr als 100 Bände füllen; daneben war er thätig als Stifter
des ersten Jugend- uud Schulfestes, der jährlich gefeierten so-
genannten „Solennität", eines damals neuen Gedankens, der dann
im pädagogischen Zeitalter Uberall Nachahmung fand; er warder
Wiederhersteller des Orgelspiels im Gottesdienst, und drittens
war er es, der mit grosser Hingebung das Entstehen der „Prediger-
Witwen- und Waiscnstiftuug" angeregt uud vorbereitet hat. 1 ; Am
bekanntesten wurde Gruner als Verfasser der „Delicia» urbis
Berna?" (Zürich 17.-52). In seinen Bemühungen um die Kirchen-
musik hatte ihm der lateinische Schulmeister Sarauel Seelmatter,
der Stifter des Musik-Kollegiums in Burgdorf, vorgearbeitet, der
sodann 171(5 nach Oberburg kam.*)
Ein Zeitgenosse war der wunderliche Pfarrer Abraham Kyburz
aus Thun, 17;")0 zu Schwarzencgg cutsetzt, dann wieder Helfer in
Saanen, aber wegen einer allzu freimütigen Visitationspredigt
1756 nochmals abgesetzt und nun abenteuerlicher Feldpredigcr in
der Keichsarmee, aber seit 1704 neuerdings Helfer in Thun, Ver-
fasser vieler, z. T. theologischer Werke, unter welchen die Theo-
logia naturalis et experimcntalis" (17.")4), das originellste und am
meisten charakteristische ist. 3 ) Auch Altmann war weit weniger
Geistlicher, als vielmehr Litterat und Archäologe. 4 ) In der gleichen
Richtung zeichnete sieh Professor Samuel Schenrer aus (gestorben
1747). der Verfasser einer Sammlung von Biographien der Berner
Reformatoren. 6 )
Albiecht Stapfer aus Brugg (geh. 1722), Pfarrer zu Münsingen
uud später zu Mett, hat für die Oekonomischc Gesellschaft Ab-
handlungen über „ Verbesserung des Landbaus" (I7CJ0), Uber „Aus-
trocknung der Müser" (17(10) und „Anlegung künstlicher Wiesen",
geschrieben (17G1); der Pfarrer Daniel Köder zu Aflbltern im
Emmeuthal (gestorben 1781), ist der Verfasser des Textes zu der
geschätzten „Topographie der Eidgenossenschaft" des Züricher
Künstlers David Herrliberger (1774).°)
Ein Mann von feiner Geistesbildung, aber ebenfalls mehr
durch seine Thätigkeit für Naturforschung und allgemeine Volks-
'i Seine be/.ügl. Berechnungen und Tabellen in den Mss. <ler St.-Il. Hern.
? i Lohncr, Herner Kirchen, II, .*fc>3.
a ) Leu, Helv. Lexikon, XI, "2Xi gibt ein Verzeichnis 1 1W7— 17;>S,.
*) Leu, Helv. Lexikon, I, liVJ und Sappl., I, 40, wo auch ein Verzeichnis
»einer zahlreichen Schriften. — Steininiiller.s Jahrbücher 1*27, I, S. 1<>4.
'"'') Hernerischcs Mausoleum, Hern 1740 -42. Leber ihn siehe Steininüllers
Jahrb., a. a. 1*27, I, S. Ktf.
'•i Finsler, Zürich im XVIII. Jahrhundert, S. N..
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i;js
Geschichte der sehweizerisclvrofermierren Kirchen.
Wohlfahrt, als durch seinen Eifer für das kirchliehe Lehen aus-
gezeichnet, war Klie Bertrand von Orhe, von 1744 — 17<>0 Heiter
und Pfarrer der französischen Kirche in Bern, dann nach Polen
berufen und geadelt, Verfasser einer grossen Zahl von Schriften
und Mitglied der gelehrten Gesellschaften von Stockholm, Göt-
tingen, Herlin, Florenz, Lyon u. s. w., 17i>7 in Iferten gestorben. 1 )
In diese lieihe gehört auch G. L. Lioinin, Pfarrer zu Corgcmont
im St. Immerthal (1724— 17S4), welcher als Botaniker und Mit-
arbeiter an den Schriften der Oekonomisehen Gesellschaft aus-
gezeichnet- . zugleich mit einem „Preservatif eontre Ies opinions
erronnees sur la vie iuture a und dem „Essai sur la faihlesse des
esprits t'orts" (Augsburg 17*12), als Apologet auf den Kampfplatz
trat, aber durch eine Stelle in letzterer Schrift seinen Landes-
herrn, den Fürstbischof von Hasel, gegen sich aufgebracht hat.')
l ud hier haben wir endlich auch den Pfarrer Jean Louis Muret
in Vivis zu nennen (1715— 17!k>), den Begründer der Bevölkerungs-
statistik in der Schweiz 4 ), der freilich ebenfalls dafür von der
Nachwelt mehr Lob eingeerntet hat, als von seiner Obrigkeit in
Bern.
Das Bedürfnis nach Anhörung von homiletischen Vorträgen
hatte sich soweit verringert, dass im Jahr 1735 (4. Januar) in der
Hauptstadt anbefohlen wurde, die jährlichen Passionspredigten
nicht mehr auf die Tage einer einzigen Woche, sondern auf zwei
Wochen zu verteilen; 175U folgte dann die Anordnung des noch
heute üblichen Wechsels unter den vier Evangelien. 1 ')
Ueber die Bearbeitung 1 einer neuen Liturgie wurde schon seit
1725 vielfach verhandelt, doch erst von 1747 an, als der schon
genannte Dekan J. J. Zehender dazu anregte, wurden wieder
ernstliche Beratungen gepflogen; allein es dauerte bis Ende 17tJO,
ehe der Kirchen Konvent und die vom Kate eingesetzte Special-
Kommission sich einigen konnten, und bis 17f>l, ehe das Werk im
Druck erschien. 6 )
Jcanuoret, liiograjihirs XViirhätetoise*. I. 44, auch Musee Xeuch., VII,
ISTit., p. XV
a i Maliers Mild., Md I, Nr. S.V.; IM. II, Nr. NW*.
3 > Kühler, la- pHstk-nr Lixuiin et st.n iivre . . omidainne par l'eveijiie de
Male, in Actes de l;i Soc. d'ennd. du .Iura. XXV 1K74 .
1 Zeitschr. für Schwei/.. Stat., Md. JA. — de M.mtet. Dictioimairc
II, ms.
\. Krikart, a. a. <>.. II.
,; . h.inil'iT C. Wyss in l'recliscls Mcätr., lieft !, S. 1 1«J — Ii':*. —
für den ordentliehtMi Gottesdienst, Horn 17H1 und 177."». — »Was sich wegen
der neu einzuführenden Liturgie /.ugetrageu J , in Gruners cullectanca ceclesias-
tica. IM. IV, Mss. M. IL, XII. HU, Nr. 4 der Stadt-Hihl. Mern.
IV. f>. Dil» Aufklärung. Kern.
139
Die Wiedereinführung: der Orgeln in den Berner Kirchen,
zuerst in Hurgdorf, ging nicht ohne Kämpfe ab. 1 ) Der Pfarrer
Kudolf Keller in Maikirch gab 1752 eine Sammlung von Psalm-
liedern /um Gebrauch in den Kinderlehreu heraus, aber erst 1775
wurde beim Gottesdienste die Lobwasser'sehe Uebersetzung der
Psalmen durch eine neue von Professor Johann Stapfer verfasste,
ersetzt, und auch diese fand, da man die Aufnahme den Kirch-
gemeinden frei Uberliess, nur sehr langsam Eingang. 2 ) Die Neue-
rungen liebte man nicht überall. Die Piscator-Bibel wurde noch
1743 als amtlich allein zulässig erklärt und dereu öffentliche Vor-
lesung vor der Sonntagspredigt durch den Schulmeister angeordnet,
1775 erschien eine neue Ausgabe in 8° als Privatunternehmung,
1784 aber eine solche auf Kosten der Obrigkeit ; die Lutherbibel
wurde dadurch vom bernischen Gebiete, mit Einschluss des Aar-
gaus, auf lange hinaus ferngehalten. 3 ) Wie sehr die liibelsprache
selbst dem Geschlecht auf einmal fremd geworden war, zeigt eine
Bettagsproklaination von 1771. 4 )
Am unwiderstehlichsten offenbart sich die Macht der Zeit und
der von ihr beherrschten öffentlichen Meinung in der kirchlichen
Sittenzucht. Zwar wurde der Zwang zum Gottesdienst im Princip
festgehalten und die 1(365 eingeführte Katechisation mit den Er-
wachsenen, trotz teilweisen Widerspruchs, noch 1748 anbefohlen' 1 );
allein da wo die Ausführung versucht wurde, erregte sie mehr
Unwillen als Erbauung, und auch die in der nämlichen Verord-
nung für gewisse Fälle vorgeschriebene und von den Chorgerichteu
auszusprechende Strafe des demütigenden „Herdfalls" konnte
kaum noch wirklich in Anwendung kommen. Der im grossen
Sittenmandate von 171(5 vorgesehene Ausschluss der im Zwei-
kampf Umgekommenen vom kirchlichen Begräbnis ist in der
spätem Wiederholung von 1763 verschwunden. Im übrigen blieben
die gesetzlichen Bestimmuugcn in der (ö. und 7.) „Ehesatzung"
von 1743 und 177'J, wie in der 8., wieder mit dem alten Titel
bezeichneten, „Chorgerichtssatzung u von 1787 (25. Januar und
2. April) im wesentlichen unverändert.
Die weltliche Obrigkeit fuhr wie bisher fort, das Kircheu-
wesen als einen Teil der Staatsverwaltung zu behandeln, aber
M Vergl. darüber Trechsols l{iogr:i]>hic von Prof. Kodolf im Bcrner
Taschenbuch,
5 i Frikart. a. a. 0., 4ö. — liiider, in Herzogs K. Knc. XIV, »JO»j.
*J Mozger, a. a. (>., u. ff.
»- M**. H. H., XIII. 72 Nr. 1!>i.
& t Näheres bei Frikart, a. a. <>., 71.
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140
Geschichte der schweizerisch-reformicrten Kirchen.
auch diese unfreie Stellung durch eine der Wichtigkeit der Sache
entsprechende Sorgfalt aufzuwiegen. Mit dem Ankauf des Kol-
laturrechtes zu Thierachern, 1773, fiel wieder ein Stück eines völlig
veralteten Rechtsinstitutes dahin. Privatkollatur blieb jetzt noch die
Kirche zu Spiez, mit welcher um 17(50 das ehrwürdige Gotteshaus
zu Einigen als Filiale verbunden wurde. Gruners „Deliciaj urbis
Berme u von 1734 zählen die verschiedenen Behörden auf, welche
damals der Rat zur Aufsicht der kirchlichen Angelegenheiten be-
stellte: als „ccclcsiastische Kammern 11 werden hier ausser dem
Konvent, dem Schulrat und dem Kuratoren-Kollegium der Akademie
von Lausaune, noch die Religions-Kommission, die Täufer-Kammer,
die Proselyten-Kammer („welche diejenigen, welche die Religion
ändern und zu unserer Kirche treten wollen, examinieren, an-
nehmen oder abweisen") und die Tax-Kammer geuannt, die
letztere mit der besondern Aufgabe, die Einkünfte der Pfarrstellen
zu regeln. 1 )
Eine Revision der Prediger-Ordnung" wurde 1743 erlassen 2 ),
aber schon 1748 wieder durch eine neue ersetzt. 3 ) Der sittliche
Stand der Geistlichen hatte sich sichtlich gehoben, immerhin
machte es peinliches Aufsehen, als 1730 der Pfarrer von Brienz
sich im See ertränkte und ein Jahr später seine Frau als Gift-
mischerin in Bern verbrannt wurde. 4 ) Am meisten Aergernis gaben
unwürdige Umtriebe bei den Wahlen und Beförderungen an besser
dotierte Stelleo. Durch „Regiemeute wegen Besatzung der Pfründen"
suchte man 1732, dann wieder 1737, 17« k> und 1772 solches un-
möglich zu machen. Dem nämlichen Zwecke diente die „Juraten-
orduung" von 1732, als Instruktion für die Visitationen.
Das Waadtland wurde dabei keineswegs vernachlässigt,
ebenso wenig die mit Freiburg gemeinsamen Gebiete; 172(5, 1701
und 1778 erschienen die „Priercs ccclesiastiques", 1755 und wieder
1773 der „Recueil d'ordouuanccs pour le pays de Vaud"; 1757
in deutscher und französischer Sprache die „Vorschrift und Ord-
nung für die Geistlichen in Grandson und Multen". Die Zahl der
Pfarrstellen stieg von 124 (so im Jahr 1680) bis 17(55 auf 105,
mit Inbegriff der sieben deutschen Stellen in den Hauptorten des
\i (ininer. Del. Hern., l.'tf.
•) Darüber Frikart, a. a. 0., S.U.
') Verjrl. Reflexionen und Gedanken über die neulich ausgegangene neu
verbesserte l'rädikameu-Orduung von aunn 174*, von Dekan (iruner, nebst
Berichten aus den Munizipalstädten, Ms?. II. II., XII. 12*.», Nr.") der Stadt-
Bild. Bern.
*) Lohner. die ref. K.. I, 11C>.
Digrti2KajU2y,Gopgl£
IV. f>. Die Aufklärung. Bern.
141
Lande 8. Dabei wurde wiederholt die Besoldung erhöht, 1765 ein
Kapital von 500,000 livres für kirchliche Bedürfnisse ausgesetzt.
Bei den Pfarrwahlen war der Akademie eine Mitwirkung ein-
geräumt, der Rat in Bern hatte sich nur die Bestätigung vor-
behalten. Jede Kirchgemeinde besass ihr Konsistorium, in wel-
chem der Pfarrer als Mitglied amtete. Die Kirche genoss somit
in der Waadt im Grunde etwas mehr Selbständigkeit, als im
alten Bernergebiet; uur die Abhaltung von geistlichen General-
synoden ohne speciellc Erlaubnis des Rats war untersagt. 1 )
Die Aufsicht Uber das Schulwesen lag thatsächlich fast ganz
in der Hand der Geistlichen. Die allgemeine Schulordnung wurde
1720 umgearbeitet; die Fortschritte waren gering, da der Volks-
unterricht nicht als Staatspflicht angesehen wurde, die Regierung
zwar befehlen konnte, aber den Gemeinden wenig Mittel zu
Gebote standen, um Verbesserungen einzuführen. Am meisten
fehlte es an einer tüchtigen Lehrerbildung. Der speciell kirch-
liche Katechisations-Unterricht erfuhr dadurch eine bedeutsame
Reform, dass in der Predigerordnung von 1761 die Zulassung der
Jugend zum heil. Abendmahle, die Admissionshandlung, als öffent-
liche Feier erwähnt wird. Direkt aus den Bedürfnissen des neuen
Geistes erwuchs, nach wiederholten Anläufen, im Jahre 1783 die
Errichtung des „Politischen Instituts" zur Bildung der zum höhern
Staatsdienst bestimmten Söhne aus vornehmen Geschlechtern. 2 )
Als ein Monument der Richtung auf praktische Menschenliebe
und Gemeinnützigkeit haben wir in Bern die Gründung, resp.
Neugründung des städtischen Waisenhauses, 1755, welche, vor-
züglich von Alb. Malier angeregt und warm befürwortet, den Zweck
hatte, „arme verlassene Waisen in ihrer zarten Kindheit durch
beigebrachte Grundsätze der Religion und Tugend, durch Erler-
nung notwendiger Künste und nützlicher Wissenschaften, zu ver-
nünftigen Menschen, zu Christen, zu rechtschaffenen Gliedern des
Staates und der Kirche zu bilden". Die Stiftung, eine der ersten
der Art, erregte so viel Aufmerksamkeit, dass nicht bloss Haller
einen eigenen Bericht darüber verfasst hat, sondern auch sämt-
liche darauf bezügliche Aktenstücke in der in Zürich erscheinenden
„Simlerschen Sammluug" als Muster und Beispiel zur Xachciferung
abgedruckt worden sind. 3 ) Auch Lausanne besass seine „ecoles
') Finder, Kirchl. Stat.. 410 u. IV.
s ) Hang, F., Beitr. z. Bern. Schul- ti. Kulturgesch. (Bern IHiWi, S. 79 u. ff.
8 ) Simlcr» Samml., 1, l\ S. VAS u. ff. — Siehe auch Zehenders B. K. U.,
IV, — 2i*>, wo besonder» «las Verdienst des nlt-l^indvogt Joh. Anton
Herbort hervorgehoben wird.
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U2
(ioechiclite der sehweizeriscli-rcfonnierten Kirchen.
de eharite et maisou »los orpheüns". 1 ) Ein mit der Asketischen
Gesellschaft analoger Verein bestand seit 1774 auch in Bern. Kr
bildete sieh aus jungen Geistlichen, Kandidaten und Studierenden,
die freiwillig zusammentraten, um teils durch freies Gespräch,
teils durch Vorträge und Hebungen, auch im Predigen, dasjenige
zu ersetzen, was ihnen im herkömmlichen theologischen Bildungsgang
zu mangeln schien. Ks war der wohlgemeinte Versuch, in der Form
eines freien Vereins, durch gegenseitige Kinwirkung und Kritik,
sich in die praktische Theologie einzuführen, die damals noch nir-
gends gelehrt worden ist, um so den l ebergang aus dem abstrakten
Studium ins thätige Amtsleben zu erleichtern. Die interessante
Vorrede zu den Vereinsstatuten beweist indessen, mit welchen
Vorurteilen diese Leute zu kämpfen hatten, mit welcher Behutsam-
keit sie dem Vorwurf zuvorkommen mussten, als ob sie das Dogma
antasten oder irgendwelche Neuerungen einfuhren wollten. Die
Gesellschaft seheint denn auch nicht lange bestanden zu haben.
Ihre Gründung selbst aber ist ein bemerkenswerter Beweis, dass
der auf allen Gebieten sich regende Verbesserungseifer, das Streben
nach Reformen und vernunftgemässen Einrichtungen, sich auch auf
das kirchliche Leben anzuwenden versucht hat.-)
Unabhängig, aber an Bern angelehnt, stand die Kirche von
Biel da, und es regte sich iu ihr ein nicht gering zu achtendes
geistiges Leben, als dessen Träger und Mittelpunkt in der Mitte
des Jahrhunderts insbesondere der Pfarrer Johann Konrad Gottfried
Wildermett zu betrachten ist. Schon 1714 hatte Biel in freilich
sehr einfacher Weise ein „Waisen- und Krankenhaus" eingerichtet
und 1717 eine „Schulordnung- aufgestellt. Wildermett s ), aus der
Bieler Bürgerschaft stammend, war, ob auch im engen Wirkungs-
kreis, ein echter Kirchenmann und ein würdiger Freund von
Friedrich Osterwald. Seit 1702 Pfarrer zu Pieterlen wurde er 1737
Dekan des bischöHich-baselschen Bezirkes Erguel, kam aber 1739
in seine Vaterstadt, wo er nun bis kurz vor seinem Tode (1758)
tiefgreifenden Kintluss ausgeübt hat. Biel verdankt ihm eine wohl-
abgefa*ste Agende, welche hernach in Bern als Vorbild galt 4 ),
die Einführung von abendlichen belehrenden Bibelstunden, sowie
eine eigene Bearbeitung und Erklärung des Heidelberger Kate-
v *
- « ,
m I'HTuht, vi.n 17m» I7H7 in Mss. II. H , XIII i Nr. -J4 .Nr. der
r.n.i. r.t-n.,
•j Aiif.u'alK'ii einer < u'.M'llseliafr < •cistliclicr. Hern 1 774, N°.
• , ; Kliren^e*lä' litnis des Herrn .!.('. C. W, u. O. • Üiol j, 17öS.
Kanzel- und A«ren«ll.iieliloiii (1er Kirchen zu Kid, 17.V2, cino
ciitsin-eclioinle rmarlteituny <les altern von IC7S.
* v. V
IV. T>. Die Aufklärung. Toleranz. 143
chismus. Sein bedeutendstes Werk aber ist sein in zwei Auflagen
erschienener „Biblischer Katechismus", eine historische Anleitung
zum richtigen Verständnis der heil. Schrift. 1 )
Von dieser unaufhaltsam fortschreitenden Zersetzung des
Glaubens- und Gemeinschaftslebens, auf welchem bis zur Stunde
thatsäehlich noch alle moralischen Begriffe und Motive ausschliess-
lich beruhten, konnte die Volkssittlichkeit nicht unberührt bleiben.
Und doch weist die Zeit aiudi nach dieser Seite hin durchaus
nicht nur unerfreuliche Erscheinungen auf. Abgesehen von der
richtigen Anerkennung der natürlich-menschlichen Pflichten, dem
edeln Wetteifer zum allgemeinen Wohl etwas beizutragen, und der
erwachenden Begeisterung für die Jugenderziehung, können wir
einen zweifellosen Fortschritt kirchlich-religiöser Xatur verzeichnen
im Verhältnisse der verschiedenen Bekenntnisse zu einander.
Der neuen Bildung gegenüber, welcher die Lehren und Ge-
bräuche der Religion nur noch als Einkleidungen galten für die
ewigen Wahrheiten der Naturreligion und ihrer neuen Trinität
von Gott, Tugend und Unsterblichkeit, sind die Unterschiede der
getrennten Kirchen völlig dahingefallen oder doch bedeutungslos
geworden. So viel Oberflächlichkeit auch in dieser Dcnkungsart
verborgen sein mochte, so würde man doch unrecht thun, wenn man
die dadurch gewonnene l'cbcrwindung des ebenso unchristlichen
wie unnatürlichen Keligioushaders nicht als eine Annäherung an
das Ideal der „unsichtbaren Kirche" anerkennen wollte. Sie zeigte
sich freilich vorerst nur bei deuen, welchen eben die neue Bildung
zugänglich war.
Der Pfarrer Johannes Friess in Zürich gab 17f>l in einer
theologischeu Zeitschrift eine Abhandlung heraus unter dem Titel:
„Von der Klage, dass die alte Eintracht unter den Eidgenossen
durch die Verschiedenheit der Religion aufgehoben worden u , und
hier heisst es unter anderm: „Die Lehrsätze der beiden Religionen
mögen in gewissen Artikeln noch so verschieden sein, so be-
kennen doch beide ihren gleichen göttlichen Stifter und haben
von ihm viele wesentliche Morallehren mit einander gemein. In
einer christlichen Religion ist die allgemeine Menschenliebe im
Grund das Hauptgesetz. Der höchste Gesetzgeber der Menschen
ist gekommen, die Menschen durch das Band der Liebe zu ver-
einigen; nicht nur die Mitbürger, die in einem Staate beisammen
leben, sondern die Staaten mit Staaten, die Nationen mit Na-
tionen. Seine Gesetze sind die Menschlichkeit selbst, seine Gebote
zielen alle dahin, dass die Philosophie gemehret werde".
V Bern 17.-J5, und Hie! 174H.
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'■>:
144
Gt^diu-hte der schweizerisch-retbriuierten Kirchen.
Dieser religiöse Kosmopolitismus war allerdings noch keines-
wegs Gemeinbesitz. Zunäelist kam der Grundsatz der Duldung
den Lutheranern zu gute. Die schroff ablehnende Ausehliesslieh-
keit, die noch zur Zeit der ersten Pietistenverfolgung war be-
obachtet worden, hörte auf und wich der stillschweigenden An-
erkennung, dass Abendmahlsgemeinschaft mit ihnen zulässig sei.
Immerhin durfte man damit nicht zu laut werdeu. In der „Theogia
polemica" des sehr rechtgläubigen Pfarrers Johann Friedrich
Stapfer l ) wurde von der Berner Censurbehörde ein Paragraph
gestrichen, welcher sich Uber die Unterscheidungslehren des luthe-
rischen Bekenntnisses allzu milde auszusprechen schien. 2 )
In Bern glaubte man auch in Bezug auf die Katholiken noch
an der hergebrachten Strenge festhalten zu müssen. „Zu Bei-
behaltung fernerer Kernigkeit und Uniformität uuseres wahren Glau-
bens solleu alle Bürger und Unterthanen, so sich an römisch-
katholische Weiber verheirathet, diese ihre Weiber, sammt den
Kindern, bis auf Ostern 1710 ins Land schaffen, allda in unserer
wahren Religion unterweisen lassen und zur Bekehrung derselben
vermögen, bei Verlust des Burger- und Landrechts. u So beschloßt
der Kat der 2UO von Bern am 13. Sept. J715. 3 ) Und dieser Be-
schluss wurde unnuchsichtlich gehandhabt, selbst gegen die
Angehörigen der vornehmsten Geschlechter. „Die drei Söhne des
Herrn Johann Franz Tillier, GeueralfcUlmarschall-Lieutenant im
österreichischen Dienste und kommandierender Gubcrnator zu
Freiburg im Breisgau", — welche dort katholische Taufe und
Erziehung erhalten hatten — wurden nach empfangenem Unter-
richte „auf ihren Wunsch in den vornehmsten Haupts
unserer nach dem Worte Gottes wahren reformierten
examiniert" und haben dabei, nach dem 28. Mai 1737 von Deka
Job. Jakob Dachs ausgestellten Zeugnis, den Beweis geleistet,
„dass man sie als Bekenner und Glieder der evangelisch-
reformierten Kirchen erkennen und halten könne". Das war die
Bedingung der Wiederaufnahme in ihr angestammtes aber ver-
lorenes Bernerblirgerrccht.
Am 21. März 1753 wurde die Erneuerung
von 1 7 1 ö vom Grossen Kate abgelehnt. Zürich
noch 1755 daran fest, Katholiken waren vom Kürgerrcch
geschlossen.*)
der Vorschrift
hielt dagegen
aus-
'i Institution»'* tlu'ologiao polemicae. Tiguri 17.>2.
Frikart, S. H.H» u. IIS.
3 j Zclu'juifr, IV, 110.
\> Wir/., K. u. Seh., II, .'57,
.4'
V«1
IV. 5. Die Aufklärung. Uebertritte. 145
Gerade in dieser Zeit hatte in Bern die Person eines Kon-
vertiten eine gewisse Bedeutung erlaugt, dessen Schicksale viel
zu reden gaben:
Don Hiacint Bernal de Quiros, aus Spanien, aus adeligem
Geschlecht, 1710 geboren, hatte in Italien seine geistlichen Studien
gemacht, war in den Dominikanerorden getreten und wegen seiner
Gelehrsamkeit in Rom zum Lektor der Ordensschule erwählt
worden, dann zum Inquisitor gestiegen und in nahes Verhältnis
zu dem Papste Benedikt XIV. getreten. Allein er teilte das
Schicksal vieler seiner Volks- und Gesinnungsgenossen des XVI.
Jahrhunderts. Bei Gelegenheit einer gelehrten theologischen Dis-
putation machte er sich der Neigung zum protestantischen Glauben
verdächtig, fiel in Ungnade und wurde von Rom nach Ferrara
geschickt. Durch diese Zurücksetzung nur noch mehr veranlasst,
seine Gedanken zu prüfen und zu vergleichen, sah er sich im
Widerspruch gegen die katholische Lehre befestigt, seine Zweifel
bestätigt, und trat nun offen zur protestantischen Kirche über,
unter Verzicht auf eine glänzende kirchliche Laufbahn.
Im Jahr 1748 begab er sich nach Lausanne, wurde dort
Erzieher von deutschen Prinzen und empfahl sich so sehr durch
seine auffallende Beredsamkeit und die Gründlichkeit seines Wissens,
dass man 1752 in Lausanne für diesen Fremden eine eigene
ausserordentliche Professur für Kirchengeschichte errichtete. Don
Quiros starb indessen schon 1758, ohne dass er Gelegenheit ge
funden hätte, durch grössere Arbeiten einen den erregten Er-
wartungen entsprechenden Ruf in weitern Kreisen zu gewinnen. 1 )
Uebertritte von Israeliten, welche durch die heilige Taufe in
die christliche Kirche sich aufnehmen Hessen, kamen auch jetzt
noch nicht eben selten vor. Im Ganzen sollen seit der Reformation
dreissig solche Judenbekehrungen in der Schweiz vorgekommen
sein, darunter vierzehn in Bern. 2 ) Zürich hat 1766 für solche Fälle
eine eigene Proselytenformel aufgestellt.
Allgemeine Aufmerksamkeit ganz anderer Art erregte ein
Vorgang aus dieser Periode, der mit allem im Widerspruch stand^
was das Jahrhundert bereits glaubte errungen zu haben. Wir
meinen damit nicht die letzte Hexenhinrichtung in Glarus von
1782, die doch ganz als vereinzelte Thatsache dasteht, sondern
die Geschichte des Jakob Schmidlin von Wolhausen. Dieser, von
') Leu, Helv. Lexikon, Suppl. IV, .7J0.
7 ) Frikart, a. a. O.,
IU oesch, Gesch. der Schweiz, ref. Kirchen. Bd. II. 10
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(iesrhirhte der M-luveizeriseli-refonnierten Kirchen.
seiner Eingebung „Sulzjoggi~ genannt, war ein rechtschaffener,
friedliebender Mann, ein guter katholischer Christ, der alle Ge-
bräuche seiner Kirche gewissenhalt beobachtete, aber allerdings
mit dieser Beobachtung sich nicht völlig begnügte. Er vereinigte
sieh mit seinen Freunden zu stillen religiösen Betrachtungen, zu
Zuspruch und Ermahnung, und setzte diese fromme Thütigkeit
während längerer Zeit - es ist von zwölf Jahren die Bede —
fort, bis ihm gegen Ende 1747 plötzlich der Prozcss gemacht
wurde. Er wurde ergriffen, nach Luzem geschleppt, dort mehr
als ein Jahr lang in harter Gefangenschaft gehalten, als Ketzer
verklagt, angeblich zwei Mal gefoltert und endlich das Erteil
dahin gefüllt, dass er aus Gnade zuerst an einem Pfahl erwürgt
und dann verbrannt werden solle. Auch sein Haus wurde durch
Feuer zerstört und eine Schandsäule zum ewigen Gedächtnis
an der Stelle aufgerichtet, sein Vermögen konfisziert, zwei seiner
Brüder unter ewiger Landesverweisung für einige Jahre auf die
Galeeren geschmiedet, und im ganzen 71 Personen, Männer und
Flauen, auf ewige Zeiten aus der Eidgenossenschaft verbannt.
Sein jüngster Sohn war damals ein Jahr alt. Das Gericht, welches
dieses Erteil aussprach, soll aus vier Geistlichen bestanden haben,
und die Anklage lautete auf Synkretismus, Indifferentismus,
Pietismus. Lutheranismus und Calvinismus. 1 )
Dass die öffentliche Meinung einen solche:: Anachronismus
nicht mehr duldete, geht aus der schmerzlichen Empörung hervor,
mit welcher man, nicht in der evangelischen Schweiz allein, die
Kunde von diesem Ketzergerichte aufgenommen hat. 2 ) Immerhin
nahm sich niemand des Verfolgten an, und zwar deshalb nicht,
weil er sieh nicht au die evangelische Staatskirehe hielt, sondern
mit den Basler Separatisten verkehrte.-) Man sah darin mehr
einen Akt mittelalterlicher Barbarei als eine Erscheinung religiöser
Natur. Die Aufregung ergriff mehr die Aufgeklärten als die kirch-
lichen Kreise. Weit entfernt daher, den Mass der Konfessionen
wieder zu wecken, wie dies früher wohl der Fall gewesen wäre,
hat der traurige Vorgang für die Zeitgenossen nur deu deut-
lichsten Beweis geleistet für die Abscheulichkeit der kirchlichen
' Verstellende meistens n.u-li dem l'.eriehre, welcher tut Jahr ITJW
zum Keimt' der Wiedereinsetzung des Sellins K:ilflia*:ir Sehmidliii in sein
liiiiyn-rrrln < t •• in ireset/.^elienden Uate der helv. hVnnUik erstattet worden
i>r. Akten (irr lieh. Ke|... III, IM* u.
•i .loli.u.ii Keiir:ei l'iis>li: l"np;uteii<ehe X.'tehricht von dem letztet)
l>VliuioN>- und Stimt-verlirerhen des Seh\veizerl:»ndes, im ll.onlmrgischen
.M;i-;i/.il). ITH».
*; Zid.eu.lei> M. K.-<:.. IV, I.«.
IV. f\ Die Aufklärung. GlaubenspenoHseii. 147
Vorurteile uud die Notwendigkeit allgemeiner Toleranz. 1 ) Jetzt
konnte endlich auch 1775 nach zwanzigjährigen Verhandlungen
das Verhältnis der beiden Kirchen im Thurgau geregelt werden
durch die Aufstellung einer „Proselytcn-Ordnung" von Seiten der
regierenden Orte 3 ), und allmählich brach sogar der Gedanke
sich Bahn, dass es möglich sein sollte, den bisher jährlich be-
gangenen Eidgenössischen Bettag mit den Katholiken gemeinsam
zu feiern.
Die HUlfsgesuche verfolgter oder mittelloser Glaubensgenossen
im Auslände dauerten fort; während des ganzen Jahrhunderts
bildete die Bestimmung des jährlichen Steuerbetrags oder ein-
maliger Beiträge dieser Art einen stehenden Verhandlungsgegen-
stand der ordentlichen evangelischen Konferenzen, die während
der Tagsatzungen in Baden stattfanden. Ein Abgeordneter der
„Hussischen Auswanderer nach Schlesien" (der Mährischen Brüder)
empfing 1748 in den evangelischen Städten der Schweiz den
namhaften Betrag von 12&2 Gulden.') Eine Anzahl von refor-
mierten Gemeinden jn deutschen Landen wurden regelmässig
bedacht; zu den früher genannten kamen noch Ncu-Bärenthal in
Württemberg und Christians-Erlangcn in Bayern, Friedrichsthal,
Karlsruhe und Xcurcuth im badischen Lande — eine deutsche
und eine französisch-reformierte Gemeinde — und Strassburg; dazu
wieder Polen und Ungarn und der Unterhalt für ungarische, pfäl-
zische und piemontesische — d. h. Waideuser — Studenten, und
oft auch einzelne Pfarrer und Lehrer, die etwa besonders hatten
leiden müssen. Im Jahre 1720 langten sogar aus Virginien und
aus Konstantinopel solche Bittschriften ein, aus letzterer Stadt
zum Loskauf von Kriegsgefangenen. 1 )
Der Betrag, der auf diese Weise jedes Jahr verteilt wurde,
belief sich in der Regel auf mehr als 4(XK) Gulden; vor der Kon-
ferenz von lllVA erklärte der Gesandte von Bern, dass sein Stand
bis jetzt nur für die piemontesischen Studenten 41,0« M fl. aus-
gegeben habe. 0 )
Dass auch aus Frankreich, namentlich durch den Cevennen-
krieg, auch jetzt noch immer neue Scharen in die Schweiz ge-
drängt worden sind, haben wir früher erwähnt. So kam 171.3 ein
V Ii. von Sali*. Die Kntwicklitng der Kuitii»lreilieit in »1er .Schweiz.
Hasel 1SÜ4.
''< Finsler, Kirclil. Stat.. .'itlT.
:i j Zchcndcr* K.-Cc.scli., IV, 157. .
\ K. A, VII. 1,
\i K. A., VII, 1. US.
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- r ,V , " * I-
148
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen,
Zug von 130 „Galericns", die um ihres Glaubens willen zu dieser
fürchterlichen Strafe verurteilt, aber sei es durch Flucht, sei es
durch Loskauf, wieder frei geworden waren. Zürich niusste davon
23 unterhalten, Bern 33, auf Glarus und Basel fielen je 14 V 2 , auf
Schaffhausen 13, Appenzell A.-Rh. 3 1 /., St. Gallen 7, Mülhausen
und Biel je 2. 1 ) Diesem Zuge folgten ein Jahr später wieder 44,
die in Genf beherbergt werden mussten, und zugleich musste
neuerdings in die Waldcnserthäler Geld geschickt werden. 2 ) Im
April 1730 langten Vertriebene aus Pragelas an, 258 an der Zahl,
denen im Juli 65 nachfolgten ; sie wurden fast alle in der fran-
zösischen Schweiz, in Genf und dem Waadtland, untergebracht. 3 )
Allmählich erlahmte der Eifer, im gleichen Masse, wie die
Schärfe des konfessionellen Bcwusstscins abnahm. Man gab nur
noch der Ueberlieferung zu lieb, da wo die Gewohnheit fast zum
Recht geworden war; neue Begehren fanden weuig Geneigtheit
mehr und wiederholt wurde der Beschluss gefasst, keine neuen
Steuern mehr zu bewilligen; einige Stände begannen sich der
Beitragspfhcht zu entziehen und ihren Anteil zu verweigern.
Der Zusammenhang mit den „Religionsverwandten u wurde
immer noch cinigermassen gepflegt durch die damals aufgekom-
mene Sitte der fürstlichen Gevatterschaften. Die evangelischen
Stände wurden vom König von Preussen, vom Markgrafen v<m
Baden-Durlach und vom Grafen von Isenburg-Büdingen als P
für ihre Prinzen in Anspruch genommen.
Allein sogar die Verbindung der Stände unter sich schrumpft«
noch weiter zusammen. Die Konferenzen fanden seltener
die Verhandlungen beschränkten sich auf geschäftliche Dil
die übliche Bestimmung des Tages für den gemeinsamen
Der Verkehr der kirchlichen Behörden hatte völlig ai
Eine Anregung zur Auuahme einer übereinstimmenden Ebej
gebung fand Beifall, aber nur teilweise Ausführung. 4 ) Dass mau
sich gelegentlich Uber Kollaturrechtc in den gemeinen Herrschaften
zankte 5 ), dass man gegen das Privilegium der Züricher Stadt-
burgerschaft, ausschiesslich der reformierten Ostschweiz Pr<
>j E. A., VII, 1, s. :jt.
*j E. A., VII, 1, S. :>3.
3 ) E. A., VII, 1, S.:ls7 7 Koinainmurier4:\ Morton .'30, Vivia
Paycrne (">!», Avuichex "2'J. Hern ItiS.
*) E. A. ? VII, 1, 52S (173.'.!, 5SÖ (173Si.
• v ; So z. lt. nU Atzmoos in der Vo^rtci Sarnaus eine eigene Kircho zu
bauen beehrte. E. A., VII, 1, Dil ;1 733).
IV. 6. Die Stillen im Lande.
zu liefern, Widerspruch erhob, und dass Bern verlangte, es solle
in den Thurgauer Kirchen bei der Predigt nicht für Zürich allein,
sondern für die Obrigkeiten aller regierenden Stände gebetet
werden, das waren die letzten Zeichen der innern Glaubens-
gemeinschaft, die dürftigen Aschenreste des religiösen Feuers,
das einst Zwingli angezündet und das die evangelischen Eid-
genossen vom Bodensce bis zum Leman mit einander vereinigt
hatte. Die Periode des Indifferentismus hatte auf einmal die
Zeiten der Bekenntnisschroffheit abgelöst; ein Glück, wo diese
Stimmung nur die trennenden Formen der Religion als gleich-
gültig erklärte und nicht die Religion selbst!
6. Die Stillen im Lande.
In der ersten Pietistenbewegung war Aufklärungsstreben und
GefUhlsfrömmigkeit gemeinsam, ungetrennt und vielfach durch-
einander gemischt, gegen den staatskirchlichen Bekenntniszwang
aufgetreten. Je mehr aber das Freidenkertum über die anfänglich
beobachteten Schranken hinaus, sich vom Christentum und Offen-
barungsglauben entfernte, um so mehr begannen die Gläubigen
ihrerseits sich auf das spezifisch-christliche, auf den Bibelglauben,
die Person Christi und die Erlösung im altprotestantischem Sinne
zurückzuziehen und deu Unterschied ihres Glaubens und Lebens
von dem der Welt zu betonen. Es entwickelt sich so eine neue
religiöse Richtung, welche in der Lehre gauz auf dem Boden der
orthodoxen Bekenntnisse fussend und scheinbar die Arbeit der
Kirchen fortsetzend, sich doch in Wirklichkeit neben und gegen
dieselben stellte. Sie wurde vorerst wenig beachtet und Übte wenig
Einflu88 aus auf das in ganz anderer Strömung wandelnde Volks-
leben, wurde aber in der Folge ein Faktor mehr, der das Staats-
kirchentum der Autlösung entgegentrieb.
Ganz der neuen Zeit gehörten die Mittel an, welche diese
Richtung in Anwendung brachte; sie wandte sich in freier Weise
an den Einzelnen, an das Individuum, das sie zu gewinnen suchte ;
der neuen Zeit war auch das Ziel entnommen, auf welches sie
ihre Arbeit bezog : es beschränkte sich nicht mehr auf die nationalen
Grenzen, es war ein allgemein religiös-humanitäres, das seinen
Ausdruck fand in dem biblischen Begriff des „Reiches Gottes".
Die Reaktion gegeu die Selbstverständlichkeit der christlich ge-
färbten Naturreligion, die sich damals bei den englisch-amerika-
nischen Bevölkerungen in der grossartigen Welterschütterung des
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150 Geschichte der schweizcrisch-reformierten Kirchen.
Wesleyanisehen Methodismus einstellte, finden wir bei uns in fast
versehwindend kleinen, vom öffentlichen Leben sieh absondernden
Kreisen. Um so mehr dagegen einzelne, unabhängig entstandene
verwandte Anklänge, welche in der Stille den Boden vorbereiteten
und Viele dem später erseheinenden methodistischen Christentum
zugänglich machten.
Hierher gehört vielleicht schon eine eigentumliche mystisch-
separatistische Gemeinschaft, welche unter der Bezeichnung der
„Neugläubigen" im letzten Viertel des Jahrhunderts im Gebiete
von Zürich auftrat, und deren Anhänger in einseitiger Hervor-
hebung der individuellen Religiosität, in Trennung von der ver-
staatlichten Kirche, ihren äusserlichen Gottesdiensten und den un-
bekehrten Predigern, das Zeichen der Wiedergeburt und höherer
Frömmigkeit zu besitzen und die christliche Vollkommenheit zu
erreichen meinten. Ein aus der Fremde zurückgekehrter Hans
Jakob Büegg sammelte sie von 1773 an in seinem Heimatdorf
Bauma. Ihr schroffer Separatismus, verbunden mit Verweigerung
des Kriegsdienstes, zog ihnen, obwohl ein anderer Vorwurf nicht
gemacht werden konnte, die grausamsten Verfolgungen zu. Der
Kybnrger Landvogt wütete gegen sie mit Gefangenschaft, Ruthen-
streichen, Landesverweisung und Gttterkontiskation; nach ihrer
Rückkehr aus dem Exil wurden sie 177(> in Zürich ins Zuchthaus
gelegt. Trotz ihres Gesuches um Duldung, die ihnen gewährt
werden müsse, „wenn die Obrigkeit eine väterliche und christliche
sei", trotz der beredten Fürsprache Joh. Kaspar Lavaters, der
ein Gutachten abzugeben hatte und die bestimmte Ansicht aus-
sprach, dass ihr Ungehorsam „gewiss bei den meisten aus Ge-
wissensüberzeugung" hervorgehe, Hess die Härte nicht nach, bis
die Verkündigung der „Menschenrechte" auch diese Intoleranz
als unstatthaft empfinden Hess. 1 )
Ungleich wichtiger und folgenreicher ist ein anderes Samen-
korn geworden, das anfangs ganz im Verborgenen blieb.
Im Jahr 1780 ist ein merkwürdiger Manu nach Basel ge-
kommen, der, ursprünglich fremd und eigentlich nur vorüberreisend,
auf diese Stadt einen tiefen Eindruck hinterlassen und einen
mächtigen Austoss geben sollte für die Gestaltung des religiösen
Lebens: Johann August Urlsperger aus Württemberg 2 ), der Sohn
'i Finster, Die Sekte der Nenjrliiuhifrrn. in Ha^enliaclis Kirehenblatt für
d. ref. Schwei/. lSM, Nrn. 14— Hi.
"-'> 17^— Inn;. o>tcrt:ig in Herzogs K. K.. XVI, *_ , :Kt. — Alljr. I>. Biuffr.,
XXXIX. :•--'»."». — H.-t^enhaeh. K. Gesch. d. XVIII. n. XIX. Jahrhundert», I,
:J!»s— Ht>.
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IV. »>. I>ic Stillen im Lande. Urlsperjrer. lf>l
eines Mannes, der als Hofprediger an dem frivolen Hof des
damaligen Herzogs zum Märtyrer geworden war. Er war Theologe,
später Doktor der Theologie, hatte aber nie ein Pfarramt ver-
schen, dagegen grosse Reisen gemacht in ganz Deutschland
herum, wie auch in England und in Holland, überall die Bekannt-
schaft christlich frommer Kreise suchend und Verbindungen an-
knüpfend zum Zwecke eines ihm noch selbst unklar vorschwebenden
Gesellschaftsideals zur wirksamen Bekämpfung des Unglaubens.
Im genannten Jahre langte er in Basel an, fand auch hier, wo
d'Annoncs Wirken noch nicht ganz vergessen war, eine Anzahl
Gleichgesinnter, deren vom Pietismus angeregtes und von Herrnhut
gepflegtes, in den Formen freies, im Glauben gebundenes Fröm-
migkeitsbestreben ihn ansprach und zum Bleiben bewog.
Seine rastlose Thätigkeit wusste die bisher Vereinzelten, in
der Stille und Zurückgezogenheit dem individuellen Seelenheil
Lebenden zu verbinden und zu gemeinsamer Thätigkeit in Be-
wegung zu bringen. Am 3U. August 1780 wurde im Hause des
Professors Werner Herzog ein Verein gegründet, die „Deutsche
C'hristentums-Gesellschaft", oder genauer: „Deutsche Gesellschaft
zur Beförderung christlicher Wahrheit und Gottseligkeit" *); — keine
Sekte, denn die Mitglieder blieben in der öffentlichen Kirche,
aber eine freiwillige Genossenschaft solcher, die ohne besondere
Rücksichtnahme auf die Bekenntnisfragen den frommen Sinn,
den persönlichen Glauben und die Hingabe an den Erlöser zu
pflegen und gemeinschaftlich „das Reich Gottes zu bauen" be-
gehrten.
Die Absicht der Gesellschaft ging dahin, den hereinbrechenden
Fluten des Unglaubens oder der Richtungen, die man mit diesem
Ausdruck bezeichnete, einen Damm entgegenzusetzen, praktische
Apologetik zu treiben, zwar in der Stille aber in die Weite, und
mit neuen Mitteln zu wirken. Diese Wendung auf praktische Ziele
lag, wie es scheint, nicht ganz im Sinne des Stifters, der eher
an theoretische Bekämpfung der „Xeologie" gedacht hatte, ent-
sprach aber um so mehr dem Bedürfnis der Zeit, die jetzt nur
auf diesem Wege überzeugt werden konnte. 2 )
Der natürlichen Volksgemeinschaft, welche infolge der Auf-
klärung und des Unglaubens religiös kaum mehr zusammenhielt,
stand hier — ein bedeutungsvolles Moment — der Verein der
christlich Auserwählten und Gleichgesinnten gegenüber.
1 1 l'rspriififrlieli hies* «»s: „Zur l>efonlernn# reiner Lehre".
■i Verjrl. Ostertjijr, hie ( 'hri*tentmn^esells( h;ift. in Heiträjre z. vaf. (Jesrh.
vu„ Hasel. IM. IV, 1 !>.">. - Derselbe, in Herzog ];. Kne., III, ->Kt.
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I
3
EH
6* *•
(ieschichte der HChweizerisch-refoniiierten Kirchen.
TV
Zur Erhaltung und Pflege ihrer Ziele gründete die Gesell-
schaft — wieder eiu ganz neuer Gedanke — eine Zeitschrift, die
„.Sammlungen für Liebhaber der christlichen Wahrheit". 1 ) Aus
diesen Anfangen entwickelte sich in verhältnismässig sehr kurzer
Zeit ein Mittelpunkt wann religiöser aber nicht in den kirchlichen
Einrichtungen sich bewegender Frömmigkeit, der bald seine Kreise
weiter zog. Schon 1TS4 wurden Zweigvereine oder Filialen ge-
gründet, in St. Gallen, in Chur und in Bern; 1799 werden solche
genauut auch in Zürich, Schaffhausen, Wiuterthur, Aarau, Zofingen
und in dein kleinen bernischeu Städtchen Wiedlisbach. Aus dem
Druck und Vertrieb der kleiuen Zeitschrift entstand eine Buch-
handlung, die eine ganz neue religiöse Litteratur verbreitete, von
Abhandlungen und Traktaten aller Art, und die dann unter den
spätem Geschäftsführern, den Schmidt, Steinkopf, Blumhardt und
zuletzt Spittler, einen mächtigen Einfluss ausübte.
Der ursprüngliche Verein erweiterte sich zu einem ganzen
Netz von religiösen Gesellschaften, mit verschiedenen Unterneh-
mungen und Specialzwccken, die aber alle dem einen Zweck,
der Ausbreitung des Christentums dienen sollten. Nach dem Vor-
bilde englischer Vereine entstand daraus in Basel zuerst die
„Traktatgcsellsehaft" und 180» die Bibelgesellschaft, welche sich
deu Druck und die Verbreitung der heil. Schrift zur Aufgabe
stellte, 1814 die Missionsanstalt zur Heidenbekehruug, mit dem
frommen Württemberger Blumhardt an der Spitze; noch später die
Armcnerziehungsanstalt in Beuggen, unter dem originellen Christian
Zeller. Das sind die Anfänge des Basler Pietismus, der sich nicht
auf die natürliche Zusammengehörigkeit, sondern auf die innere
Gefühlsverwaudtschaft gründete, die „massa perditionis" ihren
Weg gehen liess und aus der kleinen Schar der Gleichgesii
eine neue Kirche zu bauen begann.
Im nämlichen Sinne, einer nicht dogmatischen, aber
vollen, eben deshalb mehr individualistischen als gemcinl
liehen Frömmigkeit, wirkte ein anderer Mann, der weit
geworden ist, als der still arbeitende Urlsperger, wir meinen
Johann Kaspar Lavater in Zürich, der au geistiger Kraft den
oben geuauuten Apologeten des Glaubens, den Haller, Euler,
Bonnct, ebenbürtig, sie an religiösem Tiefsinn und Lebendigkeit
weit überragte, der aber in seiner Zeit noch ziemlich allein stand,
so dass sein Einfluss, wenigstens auf weitere Kreise, eigentlich
erst nach seinem Tode offenbar wurde.
3fT
T-. « '
r
1 "^h
\j Seit
\) Seit 1784, aiitaiif?.« unter anderem Titel. - Finder, K.
■
IV. 6. Die Stillen im Lande. Lnvater.
153
Lavater 1 ) war der Sohn eines angesehenen Arztes, gehörte
aber einer Familie an, die seit der Zeit der Reformation stets
ihre hervorragendsten Vertreter im geistlichen Stande gehabt hat.
Auch er war zum Prediger bestimmt und machte seine Studien
in dieser Richtung. Allein ein plötzliches Hervortreten des sonst
schüchternen und träumerisch in sich gekehrten jungen Mannes,
schien seinem Leben eine andere Wendung geben zu sollen. Im
Jahr 1762 wurde dem Züricher Rat ein Klage eingereicht gegen
einen Landvogt des Zürichergebiets, der sich aus Habsucht nnd
unter Missbrauch seiuer Amtsgewalt abscheuliche Bedrückungen
gegen arme Leute, gegen Witwen und Waisen, hatte zu Schulden
kommen lassen, ohne dass jemand gegen ihn aufzutreten, ohne
dass die Behörde einzusehreiten wagte. Die Klage war nicht
unterzeichnet, aber mit so feuriger Beredsamkeit abgefasst, von
so edlem Tyranuenhass eingegeben, dass sie die grösste Auf-
merksamkeit erregte und alle Welt von dem unerhörten Ereignisse
sprach. Der Rat, erschreckt Uber die Denunziation, deren Wahr-
heit nicht bestritten werden konnte, deren ungehörige Form aber
ihn mit grosser Entrüstung erfüllte, stellte eine Untersuchung nach
dem Urheber au, und nun nannte sich der junge Lavater mit
zweien seiner Freunde. Er wurde zwar nicht bestraft, erhielt aber
doch für sein Verfehlen gegen die hohe Obrigkeit einen Verweis,
der ihn veranlasste, für einige Zeit seine Vaterstadt zu verlassen.
Wir heben diese Episode aus Lavaters Jugendleben mit Ab-
sicht hervor; sie zeigt uns den Mann, wie er dachte und gesinnt
war. Seine Frömmigkeit beruhte nicht auf der stillen respekt-
vollen Pietät vor kirchlichen und staatlichen Autoritäten, nicht
auf der passiven Resignation, welche das Schlechte mit Geduld
erträgt, weil es immer so gewesen ist, sie war ein brennendes
Feuer, das mit dem Pathos der Sturm- nnd Drangperiode für
Freiheit und Menschenrecht eintrat. Und diese Gesinnung ist ihm
auch später eigen geblieben, als er scheinbar eine ganz andere
Richtung einschlug; er war kein Rechtgläubiger im frühem Sinne
des Wortes.
Gewissermassen verbannt machte Lavater nun weitere Studien
im Auslande, wo er durch sein geistreiches und phantasievolles
Wesen Uberall Freunde erwarb und Beziehungen anknüpfte mit
Geliert, mit Klopstock, später auch mit Herder und mit Moses
l ) (ieboren 15. Novb. 1741. Die ausführlichste Biographie Ist diejenige
von <!eorg <ies«ner, seinein Schwiegersohn, 1802 — 1803, in 3 Bänden. — Bo-
demann, J, K. L., naeh feinem Leben, Lehren und Wirken, mit Bild. Gotha
1856.
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ir>4
Geschichte der sehweizerisch-reformierten Kirchen.
Mendelssohn ; bekannt ist seine eine Zeitlang innige Freundschaft
mit Goethe. 1 )
Nach Zürich zurückgekehrt widmete er sich zuerst ganz der
Poesie und Litteratur, und beteiligte sich mit der ihm eigentüm-
lichen Lebhaftigkeit an den Versammlungen der „Helvetischen
Gesellschaft" in Schinznach, verriet aber dabei bereits seine starke
Neigung zum Mystizismus. Er verfasste 17(J<J seine „Schweizcr-
lieder u , dann seine „Blicke ins Jenseits"; erst 1709 wurde er
Helfer und Prediger an der St. Peterskirche in Zürich und gewann
in kurzem einen ausserordentlichen Kuf durch die begeisternde
und ergreifende Sprache seiner Bibelauslegung.
Da war freilich nichts mehr von der steifen Gründlichkeit
und exegetischen Gelehrsamkeit der altern Homiletik, nur Le-
bendigkeit, Phantasie und ungeheures Pathos, wie dies ganz
besonders in der oben erwähnten gedruckten Gelegenheitsrede
von 177(5 hervortritt.
Noch galt Lavater als Rationalist. Was ihn von den Philo-
sophen seiner Zeit unterschied, war nicht sowohl die Dogmatik,
als die mit seiner Weitherzigkeit verbundene pictistiseh geartete
Herzenswarme des Glaubens und die damit zusammenhängende,
an den Zeitgenossen Swedenborg erinnernde Vorliebe für das
Geheimnisolle, Dunkle, l'ebersinnliehe, der Glaube an die unmittel-
bare Kraft des Gebets, an Träume, Ahnungen und Offenbarungen;
eine Neigung, die, vielfach ins Phantastische ausartend, ihn bis
an die Grenze des Aberglaubens gehen Hess, und in ihrer
Aeusserung sogar ans Komödiantenhafte streift, so dass seine
Gegner ihn mit den damaligen Schwindlern, einem Cagliostro und
Messmer, in eine Reihe stellten.-)
Die Neigung zum Geheimnisvollen war es auch, die ihn zu
seinen „Phvsiognomisehen Untersuchungen" und zur Bearbeitung
seines berühmtesten Werkes bewogen hat. Dasselbe erschien
1775—1778 und verschaffte ihm die hohe Anerkennung vieler
grossen Zeitgenossen. Neben den bereits genannten traten ihm
Wieland und Fichte, besonders aber auch der sonderbare Jung-
Stilling nahe. Enthusiastische Bewunderung und masslosc Ver-
ehrung ward ihm zu teil 3 ), die Freundschaft Goethes freilich
'.i Morikofer, Goethe und Lavater, im Züricher Tu seht»., «in kleiner Aut-
s:iiz, der aber bemerkenswerte Züge zur religiösen Zeitgeschichte enthält.
-i Yergl. Nikolais Angriffe gegen ihn und seine Neigung zur Magie, im
Hamburger Korrespondenten 17S«;, und in der Allg. Deutsehen Bihiliothck :
„Vom Lav.tterinnisiniis zum Katholizismus ist nur ein kleiner Schritt."
*' Ver^rl. die von seinen Freunden verlausten und in Abschriften ver-
breiteten, in ihrer vergötternden Sprache bedenklichen .Zirkelbriefe" ; sie
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IV*. Die .Stilion im Lande. Lavater.
ir>5
verlor er völlig, als er ihn zu seinem Glauben zu bekehren ver-
suchte. Anfangs ein Anhänger der Revolutions-Tendenzen, deren
„Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit 11 auch seine Seele mit un-
endlich begeisternden Hoffnungen erfüllte, wandte er sich mit nicht
geringerm Eifer gegen dieselben, als die Niedermetzclung der
Schweizergarden am 10. August 1792, und dann die Hinrichtung
Ludwigs XVI, die weitern Konsequenzen aufdeckte. Er trat jetzt
mit solcher Heftigkeit gegen die neuen Despoten auf 1 ), dass er
1798 von den Franzosen verhaftet und als Gefangener weggeführt
wurde, weil man ihn des Hochverrats beschuldigte. Nach der
Sehlacht bei Zürich, im September 1799, war er auf der Strasse,
um in menschenfreundlicher Absicht au die Verwundeten Wein,
Brod und Geld auszuteilen, als er von einem französischen
Soldaten einen Schuss erhielt. Noch lebte er einige Monate lang,
immer sterbend, aber immer predigend und schreibend, seine tief-
sinnigen Orakelsprüche austeilend. Bald rührend einfach und
herzlich, bald über alle Massen eitel und selbstgefällig, bald über-
schwenglich und sentimental, aber immer geistreich und immer
fromm, starb er am 2. Januar 1802 nach schweren aber mutig
ertragenen Leiden.
Er hat eine Unzahl von kleinen Schriften geschrieben, alle im
Sinne eines undogmatischen, nicht eigentlich orthodoxen, aber
äusserst lebhaft und tief empfundenen Christentums, und hat durch
diese viel geleseneu Schriften grosse Wirkung ausgeübt, mehr
aber noch durch seine Persönlichkeit, die in ungewöhnlichem
Grade anzuregen, hinzureissen, zu bezaubern verstand.
Die dogmatische Tradition der Bekenntnisse bestand für ihn
nicht 2 ); deshalb kannte er auch keine Vorurteile gegen Leute
ganz anderer Theologie, sobald er nur im Glauben au die übernatür-
liche Welt eine innere rebereinstimmung fand. Allein darin liegt
auch die Schranke seines Einflusses, und darum zählen wir ihn,
trotz der Aufmerksamkeit, die er auf sich zog, trotz der lauten
Verehrung die er sich gefallen Hess, doch zu den „Stillen im
Lande"; er redete und schrieb nur für seinen engern Kreis, für
seine Freunde und Verehrer, Männer und Frauen, mit denen ihn
waren es pinz vorzüglich, welch»' zu »len erwähnten Angriffen von Nikolai
Anlass galten.
Verj;l. das „Wort eines freien Schweizers an die grosse Nation", vom
H». .Ii ini 17! »8.
'i Lavator als Theoh»jr, Abhdlg.. im Kirchenhlatt, lHti'2, S. 1*7 u. H" —
Verjrl. dazu die feine lieiirteiltnitf durch Halenbach. K.-(»esoh. «I. XVIII. u.
XIX. .Fahrn., 1, »l»!t-f>lo.
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] 5l >
(»♦»schichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
geheime Sympathie verband. Er wirkte nicht nur Über die Grenzen
seines Kirchspiels und seiner Stadt, sondern auch Uber seine Kirche
und Uber das reformierte Bekenntnis hinaus; aber innerhalb dieses
weiten Unifanges nur auf einen Teil, während ein anderer Teil ihm
entschieden abgeneigt blieb, ohne Verständnis fitr ihn und ohne
Vertrauen zu ihm. KUrgerlich-ehrbare und gottesfUrchtigo Leute des
alten Schlages fühlten sich eher von ihm abgestossen, nicht ohne
Grund, denn sein Staudpunkt war nicht ein kirchlicher, im Sinne
der Reformatoren und des von ihnen begründeten Gemeindelebens.
War auch er selbst weitherzig, grossdenkend, vielseitig genug, um
als Pietist und Prediger zugleich auch Patriot zu sein, so hat er
doch im Verlauf durch seiue Anhänger mehr an der Zerstörung
als an der Erbauung der alten Staatskirche mitgearbeitet.
Lavaters bedeutendster Freund und Gesinnungsgenosse in
Zürich war Johann Konrad Pfenninger, Pfarrer von Oetenbach
und seit 1786 Diakon am St. Peter. Er hat nicht nur als eifriger
Verehrer seines grössern Amtsbruders Ruhm nach Kräften ver-
breitet und ihn gegen seine Ankläger verteidigt 1 ); als vorzi
Prediger und christlicher Apologet iu zahlreichen Schriften hat
dazu beigetragen, in der Zeit des mächtig einreissenden uud be-
sonders die theologischen Schulen beherrschenden Kationalismus
uud wachsender Abweudung von der Kirche, die tiefern Wahr-
heiten des Evangeliunis wenigstens im engem Kreise aufrecht zu
halten. Als er schon 17 ( J2 aus dem Leben schied, wurde ihm von
Lavater selbst ein biographisches Denkmal gesetzt. 2 ) Hier ist
wohl auch Heinrich Hosshardt von Kumikon zu neuneu, der 1779
in Winterthur und anderswo besondere Erbauungsstunden hielt
Er galt als Schwärmer und stand mit Lavater in Verbindung,
geriet indessen später in Überspanntes Wesen und sogar in sitl
liehe Verirrungen. 1 )
Zu Lavaters Verehrern, wenn auch in gemässigter, nüch
Weise, gehörten aber auch, mit einem grossen Teil der ZU
l i Wie die erwähnten „Zirkelbriefe - , so war auch die Rechtfertigung
derselben 17«7 von Pfenninger verfasst. Nicht ungeschickt verwies er darin
— ah Antwort auf den Vorwurf der geistigen Verwandtschaft mit den
tholiken — auf den Verkehr der Rationalisten mit dem Israeliten
Mendelssohn hin.
J ) Zürich 17*.«2 und 17W, 2 Bde, vergl. Züricher Taschenb. 1881. Johann
Konrad Pfeniüngor ist zu unterscheiden von dem last gleichzeitig thätigen
.Johann Kaspar Pfenning«*, der seit 17(i8 Pfarrer am Fraumünster, ebenfalls
als ein vorzüglich populärer Prediger galt, aber schon 1775
(Wirz, Züricher Minist., 57). . . -
Finaler, Zürich im XVIII. Jahrb., S. 10G und Hil,
IV. Die Stillen im Lande. Jung-Stilling. 157
Geistlichkeit, die beiden nächstfolgenden Häupter derselben, die
Antistes Joh. Jak. Hess und Georg Gessner, von denen ersterer
sein Mitschüler im Carolinum war 1 ), letzterer sein Schwieger-
sohn und sein Biograph geworden ist. Die Anregungen, die von
dem Propheten ausgegangen sind, wirkten aber nicht weniger
in die Ferne hinaus; fast in allen Städten der (deutsch-)rcformiertcn
Schweiz gab es einzelne, namentlich Frauen, die an seinen Schriften
sich erbauten, in Briefen mit ihm verkehrten, seine beliebten „Denk-
zettel als Reliquien bewahrten und mit seiner Person und seinen
Aussprüchen eine Art von verborgenem Kultus trieben. Schien er
doch, wie kein anderer, den alten Bibelglauben mit der neuen
Aufklärung, die Gottesliebe mit der Menschenliebe zu verbinden;
gerade modern genug, um den Kindern der neuen Zeit das
Christentum nahe zu legen, gerade orthodox genug, um sich von
den Ungläubigen, von der Welt zu unterscheiden.
Bereits wurde auch der Name Jung-Stillings genannt. Beinahe
mehr noch als die oft geschraubt-geistreichen Orakel des Züricher
Predigers, vermochten die volkstümlicheren, bei allem Geheimnis-
vollen doch weit verständlichem Schriften Jung-Stillings diejenigen
anzuziehen, welche in der lieligion nicht bloss eine Anweisung
zum tugendhaften Leben suchten, welche, ohne Philosophen zu
sein, doch sich mit der unsichtbaren Welt beschäftigten und eine
Antwort haben wollten auf die Fragen des ahnungsvollen Gemüts. 2 )
Der „Graue Mann" wurde viel gelesen in den frommen Häusern,
wo man sich gern aus dem Lärm der verwirrten Welt in die
Stille zurückzog auf grübelnde Gedanken oder auf das sinnende
Gespräch mit Gleichgestimmten. Als der sonderbare Mystiker
später, 1801, sich vorübergehend in Winterthur aufhielt, fand er
zahlreiche Verehrer; der hernach bekannt gewordene J. C. Appen-
zeller, damals Pfarrer in Brütten, begritsste ihn in einem schwung-
vollen Gedichte. 8 )
Und doch waren es zunächst nur wenige besonders Em-
pfängliche — „eben die Stillen im Lande" — welche diese Männer
verehrten. Ihre Namen und ihr Wirken auf die Umgebung ent-
zieht sich fast ganz der genauen Kenntnis ; im politischen Getöse
der folgenden Dezennien standen sie vollends unbeachtet zur
Seite. Der Umfang und die Stärke von Lavaters Einfluss konnte
erst, in Verbindung mit anderweitigen Elementen, in dem Jahr-
hundert offenbar werden, an dessen Schwelle er selbst gestorben ist.
*) Hess und Lavater in ihren gegenseitigen Beziehungen, im Züricher
Taschenb. 1895, S. 84—141.
•) Hagenbach, K.-Ciesch. des XVIH. und XIV. Jahrb., I, 490 u. ff.
") Mss. II. H., XVII, 204, Nr. 8, der Stadt-Bibl. Bern.
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lös
7. Die Revolution.
Plötzlich war die SllndHut da, vor der es keine Rettung gab.
An Vorzeichen und Andeutungen hatte es nicht gefehlt, Stimmen
genug waren laut geworden, welche auf die vollständige Unnah-
barkeit der bisherigen Zustände in .Staat, Kirche und Oesellschaft
aufmerksam machten; allein schliesslich traf doch der Zusammen-
bruch die Welt recht wenig vorbereitet, namentlich auch deshalb,
weil er viel gründlicher und viel unwiderstehlicher kam, als irgend
jemand hatte voraussehen können.
Die reformierten Staatskirchen in den schweizerischen Repu-
bliken hatten mit grosser Sorgfalt die äussern Interessen der re r
ligiösen Einrichtungen gewahrt, stattliche Pfarrhäuser erbaut, den
Pfarrherreu meistens anständige Besoldungen ausgesetzt M, ihnen
eine angesehene soziale Stellung angewiesen, sie gegen jede
Missachtung der persönlichen und amtlichen Autorität aufs ernst-
hafteste geschlitzt, kurz: nichts unterlassen, um sie — na-
mentlich in den Dörfern — zu eigentlichen Respektspersonen zu
machen, denen niemand in den Weg zu treten wagte. Die meisten
Mitglieder der Geistlichkeit gehörten schon durch ihre Herkunft,
wenn nicht zu den regierenden aristokratischen Familien, so doch
zu den gesetzlich privilegierten Bürgerschaften der Haupt- und
Munizipalstädte und waren dadurch, wohl mehr als es für das
Wirken der Kirche zuträglich war, auch persönlich mit den poli-
tischen Institutionen verknüpft 2 ), zu einem integrierenden Be-
standteil des Regierungssystems geworden.
Die Behörden hatten strenge gewacht über die Beobachtung
der Kirchenzucht, durch ihre von den Kanzeln verlesenen Regle-
mente und Mandate, durch Bestrafung jeder Uebertretung kirch-
licher Sitte; die Flucher und Gotteslästerer, die Ehebrecher und
die gefallenen Weibspersonen hatten sie an den Pranger gestellt,
die Spieler gebilsst ; die Sonntagsruhe war durch die Gesetzgebung
(Jruner, Tabellen iil »er die Einkünfte sämtlicher hernischc» l't'arrstelleii.
Mss. - - Hofmeister, .loh.. Hinkommen der geistlichen Pfründen von Zürich,
Clarus, Appenzell und Tojryenburjr. Zürich 17*!'.
Nach lleinzmanns lieschreibunjr von Stadt und Republik Hern von
lTi'l ii!d. I, S. waren im .lahr IT 1 .'.» im deutschen Teile von Rem :»*J.i
Pfarrer und Kandidaten; davon stammten l."»7 aus iWrn selb-t, je ;>7 aus
Thun und JiriifTtf, .'M aus Aanui, 2<> aus Zotinu'en, je 7 aus Hurgüorf und
l.ciizbuijr. uuil l."> ans den Städtchen Nidau. Krlach. M urteil. P.ürn und Xyoii.
Nur :i davon «rehorten zur Klasse der sogenannten Jiabitantcu-.
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IV. 7. Die Revolution. Kirchl. Zustand. |fi9
geboten, Störung des Gottesdienstes, Nachlässigkeit im Kirchen-
besuch, mutwillige Versäumnis der Kinderlehren, Unterlassung
der Taute wurde unnachsichtlich geahndet; die Lehrfreiheit hatte
ihre testen Schranken, die keiner ungestraft Uberschritt, und so lag
denn das Wohl und Gedeihen der Kirche in den besten Händen.
Allerdings: die Staatsmänner selbst nahmen nicht mehr ganz
die nämliche innere Stellung zu ihrer vaterländischen Kirche ein,
wie frtiher. Die Sorge flir die Religion galt ihnen zwar als ein
wichtiger Teil der traditionucllcn Staatsweisheit und Regierungs-
kunst; allein viele unter ihnen waren am Ende des XVIII. Jahr-
hunderts, mehr als sie es selbst, erkannten, innerlich dem Be-
kenntnis entfremdet und hielten das äussere Gerüste der Kirche
aufrecht, nur um des guten Beispiels willen, weil die hergebrachte
Gottesfurcht zur Unterdrückung der sündhaften Neigungen not-
wendig war. Der grössere Teil der Männer aus den regierenden
Ständen war entweder direkt vom Voltairiauismus und der fran-
zösischen Populärphilosophic angesteckt, oder hatte doch die
Richtung eines allgemein-humanen, tugendhaften Rationulismus
angenommen, der weder auf der kirchlichen Lehre beruhte, noch
in der kirchlichen Sitte Befriedigung suchte. So die Staatsmänner,
die zugleich immer noch die obersten Leiter auch der kirchlichen
Angelegenheiten waren.
Und die Geistlichen? Seit der Mitte des Jahrhunderts war
vielfach auch unter ihnen ein gemässigter Rationalismus die
herrschende Ueberzeugung geworden. Manche hatten von den
deutscheu Universitäten als Zuhörer von Michaelis, Spittler und
andern eine etwas zweifelhafte Orthodoxie mitgebracht ; sie freuten
sich, die Lehren der heiligen Schrift und die Vorschriften des
Katechismus, um ihrer Uebercinstimmung willen mit den Lehren
der Vernunft und den Forderungen des Gewissens, in guten Treuen
denen predigen zu können, welche solcher Einkleidungen der
Wahrheit zur Zeit noch bedurften. Selbst der Religionsunterricht
des frommen Hemer Münsterpfarrers David Müslin, den er, „vor-
züglich Töchtern guter Erziehung gewidmet", im Jahre 1795
im Druck herausgab, scheint dem Ausgangspunkte nach wesentlich
auf diesem Roden zu steheu.
Mehr als in die praktische Pfarrgeistlichkeit war der eigent-
liche Rationalismus in die theologischen Schulen eingedrungen.
Namentlich war dies in Zürich der Fall, wo besonders der Chor-
herr Johannes Schulthess, geboren den 28. September 1 703, seit
1787 Professor, den Vernunftglauben in der ächten Farbe der
damaligen Tübiugerschule mit ebensoviel rückhaltloser Offenheit,
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ir,n
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
als crnsthatkr Gründlichkeit auf seiner Lehrkanzel vertrat. 1 ) In
Bern und noch mehr in Basel ging man allerdings noch kaum
Uber eine LehrautTassung hinaus, welche als eine „Ueberleitung
zu einem gemilderten Supernaturalisnius" bezeichnet werden kann.*)
Basel erlebte sogar noch einen geistlichen Prozess. Die kirchlichen
Behörden schritten zu einem recht strengen Verfahren gegen den
Kandidaten Johannes Frei, geboreu 1742, der in seinen ver-
meintlich apologetischen Schriften sich als naiver Anhänger der
natürlichen Religion verriet und dann auch noch in einer Predigt
Aufsehen erregte. In einer „Auswahl der Lehren und Thaten
Jesu", welche 1790 erschien, hatte er alles Uebernatllrliche in der
evangelischen Geschichte einfach Ubergangen und die Apostel als
Aufklärer geschildert. Das gab zu einer Anklage Veranlassung,
zur Konfiszierung der Schrift und zur Suspension des Verfassers
in seinem Amte als Religionslehrer. Das Urteil wurde einige
Monate später (9. Februar 1791) wieder aufgehoben, hat aber den
harmlosen Manu in einem Grade erbittert, welcher noch zu einem
Nachspiel fllhrte. 8 )
Der grösste Teil der Prediger quälte sich nicht allzu sehr
mit der Frage nach ihrem Verhältnisse zum kirchlichen Bekenntnis.
Sie waren zufrieden mit ihrer gesicherten Stellung im Amte und
glaubten die Religion aufs Beste besorgt, wenn die Predigt be-
sucht, die Feiertage respektiert, die Anordnungen der kirchlichen
Behörden beobachtet, und wenn insbesondere die Pfarrer selbst
und ihre Familien, bis zu den Huhnern des Pfarrhofes hinunter,
mit der richtigen Ehrerbietung angesehen und behandelt wurden.
Um das Denken und Fuhlen der Menge machten sie sich wenig
Sorge; da ja alle die Fragen des Katechismus wussten und aus
dem Gedächtnis hersagen konnten, so war gewiss der Glaube in
Ordnung. Die meisten lebten viel zu behaglich und angenehm,
als dass sie hätten merken sollen, dass das alles eine grosse
Selbsttäuschung sei, dass der Glaube des Volkes ein ganz anderer
geworden und eine Kluft entstanden sei zwischen den offiziellen
An8chaungen der Kirche und den wirklichen Ansichten der meisten
ihrer Mitglieder.
Hier im Volke selbst wirkte noch lange der anerzogene Re-
spekt vor dem Heiligen nach; die ehrenfeste Gottesfurcht und
das gesunde Gottvertraucn zeigte sich bei vielen gerade jetzt in
•) Allg. D. Biogr., XXX11, 6i>7.
•) So von Mezger in »einer Geschichte der Bibelübersetzung, S. 220.
») Kündig, Ein geistlicher Prozess in der Basier Kirche vor hundert
.Jahren, Kirchenblatt 1891, Nrn. 2—13.
IV. 7. Die Revolution. Kirchl. Zustand. 101
seiner ganzen Tüchtigkeit, da die Gesinnung unter dem un-
bewussten Einfluss der Zeitströmung den einseitigen Dogmatismus
bereits abgestreift und eine mehr moralische Färbung angenommen
hatte, ohne sich dabei irgendwie im Gegensatze zum Hergebrachten
und Gewohnten zu fühlen. Die GcmUt.swärmc des Pietismus einer-
seits, die Nüchternheit und derbe Aufrichtigkeit der vernünftigen
Aufklärung anderseits, hatten bei einer grossen Zahl des refor-
mierten Kirchenvolks eine glückliche Verbindung eingegangen, ein
praktisches Christentum zu stände gebracht, das zu den besten
Eigenschaften jeuer Generation am Ende des XVIII. Jahrhunderts
gehört und, auf den schlichten Glauben an die Vorsehung und
göttliche Weltordnung gebaut, seinen treffendsten Ausdruck in den
von jetzt an so beliebt gewordenen frommen Liedern Gellerts
fand. An Lehren und Sitten der Kirche hielt man tapfer fest,
ohne doch, wie früher, ihrer Beobachtung eiuen übertriebenen
und abergläubischen Wert beizulegen. 1 ) Eine etwas veränderte
Schätzung des Gottesdienstes zeigte sich darin, dass in Zürich
die Wochenpredigten abgeschafft und auf dem Lande die Abend-
gebete vermindert wurden. 2 )
Allein dabei blieb der Unglaube der Höhergestellten und
Höhergebildeten doch nicht ohne Einfluss. Dass eigentlich die
Aufgeklärten das nicht mehr glaubten, was man in der Kirche
predigte und was doch äusserlich in Achtung und Geltung stand,
das war den Wenigsten ganz unbekanut, und so setzte sich auch
in den Massen die Ansicht fest, die Kirche sei nur ein Stück der
Staatsordnung, ein Mittel zur Erhaltung des Gehorsams, ein alter
Aberglaube und eine Fessel des freien Willens und freien Denkens,
nur im Interesse der Regierenden. — Ein Unglaube der schlimm
sten Art, um so gefährlicher und verbitternder, weil er infolge
des äussern Druckes in geheimen Ingrimm sich verwaudelte,
nahm in immer weitern Kreisen Uberhand. 8 )
Und alle die menschlichen Stützen brachen nun auf einmal
zusammen. Schon die ersten Regungen der französischen Revo-
') Eine sehr reichhaltige und fein eingehende, auf Originalberichten be-
ruhende Schilderung aus Zürich, die sicher in den wesentlichen Zügen auch
für die übrige reformierte Schweiz gilt, aber freilich die ganze Schwierig-
keit einer solchen allgemeinen Charakteristik beweist, gibt 1\ D. Hess: Der
religiöse und sittliche Zustand unseres Landvolkes vor, während und nach
der Revolution, im Züricher Taschenb. 1SKJ, S. DA u. ff.
*) 1785 — Wirz, K. und Seh., I, 33, 40.
*) J. J. Hottingers Rede „Leber die aufkommende Kreisinnigkeit - , in
Hrcmis Theolog. Journal für ächte Protestanten, 1802.
Bioesch, Geech. der schweiz-ref. Kirchen. Bd. II. 11
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(Icsoliiclitf der »chwt'ixcnscli-n'forniitTten Kirchen.
lution, seit 17*0, hatten ein bei den äusserst zahlreichen Be-
ziehungen der Schweiz zu Frankreich leicht begreifliches Aufsehen
erregt, und je nach persönlicher Gesinnung und Denkweise un-
geheure Hoffnung und Begeisterung oder tiefgrüudliehen Abscheu
geweckt. Idealisten und Schwärmer sahen jetzt die Morgenröte
der Herrschaft der Vernunft, der Menschenliebe und der Brüder-
lichkeit; Philister und Gewohnheitsmenschen sahen sich in ihrer
Buhe, in ihrem Besitze und in ihren Rechten gestört und ver-
dammten alles, was jetzt in Frankreich geschah, als ein gottloses
Attentat gegen jede menschliche und göttliche Ordnung. Zwei
Parteien bildeten sich, aber keine ahnte, wie bald der Sturm
auch in der Schweiz selbst ausbrechen und welche Zerstörungen
er aurichteu würde.
Nachdem der Aufstand iu der Waadt, 1701, unterdrückt, die
Aufregung über die Xiedermetzelung der Schweizergarden vom
10. August überwunden und die eidgenössische Besatzung von
Basel 1792 wohlbehalten zurückgekehrt war, zeigte sich der erste
Beweis eines tiefern Eindruckes allgemeiner Beunruhigung — ein
Teil des Juragebietes war bereits von Frankreich besetzt — in
der Anordnung eines ausserordentlichen allgemein eidgenössischen
.Bettags, welcher in der Art der frommen Vorväter am 1(>. März
1704 begangen werden sollte. Am 15. März 170") und am 8. Sep-
tember 170'i nachdem unterdes auch Genf gefallen war — ■
wurde solche Feier wiederholt. 1 ) Im gleichen Sinne hatten Schult-
heiss und Bat von Bern einen Erlass au alle Amtleute und Vor-
gesetzten ihres Gebietes versendet, durch welche diese unter
Hinweis auf die schweren Zeiten aufgefordert wurden, mit allem
Ernste „zu wachen über Religiosität, guten Sitten und löblichem
Beispiel von Oben.-
Rasch ging nun das Gewitter los. Im Januar 1708 zeigte es
sich im Waadtland und in Basel. In der Waadt zwar blieb die
Kirche ziemlich unberührt, der Abfall hatte hier einen fast aus-
schliesslich politisch nationalen Charakter: anders in Basel. Hier
wurde die Feindschaft gegen die Diener der Kirche, gegen die
Prediger, welche die Obrigkeit nicht mehr zu schützen vermochte
und die mau deshalb jetzt nicht mehr zu fürchten hatte, bald in
allerlei kleineu Verllöhnungen und Beleidigungen bemerkbar.
Aehnlich nachher in Zürich, in Bern. Als der Einbruch der fran-
f.-
- > In
law*
'i l'riknit, a. a. O.. lf>S, Ii'ht wird der lo. April 171WJ genannt, «Hein die
^druckte l'r.iklamation wdsf auf tlon 8. September tiin: 17i<4 wurden sogar
eigene (ü'lx tr gedruckt.
IV. 7. DU- Revolution, Helvetik.
103
zösischen Armeen die bisherige vStaatsordnung auflöste und einige
Tage lang, nach dem 5. März, das Land sich in einem Zustand
der Anarchie befand, als die obrigkeitlichen Schlösser erstürmt»
geplündert und in Brand gesteckt wurden, da fühlten sich an
manchen Orten auch die Geistlichen nicht mehr sicher, und mit
dem Laudvogt haben auch manche Pfarrer die Flucht ergriffen,
weil unverkennbar der nämliche Hass sich auch Uber sie ergoss. 1 )
Im April wurde dann mit der Annahme der neuen helvetischen
Verfassung cinigermassen die Ordnung wieder hergestellt, aber
freilich eine ganz andere Ordnung als die frühere gewesen war.
Darüber Hessen die Verfassungsbestimmungen nicht den geringsten
Zweifel. 2 )
In den auf die kirchlichen Verhältnisse bezüglichen Para-
graphen heisst es: „Die Gewissensfreiheit ist uneingeschränkt,
jedoch muss die öffentliche Aeusserung von Religionsmeinungcn den
Gesinnungen der Eintracht und des Friedens untergeordnet sein.
Alle Gottesdienste sind erlaubt, insofern sie die öffentliche liuhe
nicht stören und sich keine herrschende Gewalt oder Vorzüge an-
massen. Die Polizei hat die Aufsicht darüber und das Hecht, sich
nach den Grundsätzen und Pflichten zu erkundigen, die darin ge-
lehrt werden. Die Verhältnisse einer Sekte mit einer fremden Obrig-
keit sollen weder auf die Staatssachen, noch auf den Wohlstand
und die Aufklärung des Volkes einigen Einftuss haben. 3 )
Damit ist alles gesagt : die Staatskirchc ist aufgehoben ; es
gibt keine Kirche mehr, die sich eine herrschende Gewalt oder
einen Vorzug anmassen dürfte. 4 ) Die Kirche ist weder ein wich-
tiges Organ des Staates, dessen sich derselbe zur religiösen
Leitung und Erziehung des Volkes bedient, noch weniger eine
von Gott gestiftete Institution, deren Lehren und Grundsätze für
das Staatsleben massgebend sind, sondern eine recht unbequeme
Thatsache, die geduldet werden muss, weil sie nun einmal da
'/ So Johann Heinrich Sellin/, früher Professor der Kirchengcschiehte,
seit 171*4 Pfarrer in Ohcrghitt. Wirz, Züricher Minist., 121. — Biographie
von Pfarrer G. J. Kulm im Kirohl. Jahrhuch für die reformierte Schweiz,
Jahrgang lttW ilV>, S. 111.
r i Die Original-Drucke sind ziemlich selten geworden. Abdruck siehe
E. A., VIII, 2t»'J bis ,'i»4, und llelv. Akten, I, öliT— ">s7, auch Gisi, die lielv.
Konstitution, Bern 1H7J.
*) Der im ursprünglichen Hasler Entwurf enthaltene Zusatz: „Jedem
Kanton ist fürgestelll. für die Unterhaltung und Bezahlung au die bei ihm
eingeführten Gottesdienste zu sorgen", war beseitigt worden.
1 Herzog, Die Religionsfreiheit zur Zeit d. llelv. Republik. Hcktorats-
rede, Hern 1KS4.
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beschichte der schweizerisch reformierten Kirchen.
ist, die aber nur auf „Religionsmeinungen" beruht, deren Aeusse-
rungeu den höhern Rücksichten des Staatswohles untergeordnet
sind, und deshalb unter polizeilicher Aufsieht stehen. Diese nuiss
sieh überzeugen, (lass nichts Gefährliches gelehrt, getrieben oder
geplant wird, und das Urteil über die Zulässigkeit oder Ver-
dächtigkeit einer Rcligions-Gemeinschaft richtet sich danach, ob
ihre Aeusserungcn den Gesinnungen des Friedens und der Ein-
tracht förderlich sind oder nachteilig sein könnte. Der Ausdruck.
-,Sekte u bezieht sich zwar, wie der Zusammenhang zeigt, eigent-
lich nur auf die katholische Kirche, deren Verbindung mit einer
fremden Obrigkeit, dem Papste, und deren Einfluss auf den
Wohlstand und die Aufklärung des Volkes natürlich vor allem
aus als bedenklich erscheinen musste; aber diese im katholischen
Frankreich ausgebrüteten und von dort herübergebrachten Vor-
urteile und Redensarten wurden unbesehen auch auf die refor-
mierten Kirchen angewendet, gerade so, wie der politische Dok-
trinarismus der im Hass gegen die Monarchie aufgewachsenen
französischen Republikaner übertragen worden ist auf das alt-
republikanische Staatslebcn der Schweiz.
Mit der gesetzlich gebotenen Glaubenslehre ist die religiöse
Grundlage des Volks- und Staatslebens überhaupt aufgegeben, und
wie die Behörden hundert Jahre zuvor die eidliche Beschwörung
des Glaubens an die Gnadenwahl in ihrer strengsten Fassung
jedem Staatsbürger zur Pflicht gemacht, und in allen ihren Er-
lassen die Förderung der Ehre Gottes durch das Bekenntnis des
reinen Evangeliunis als höchsten Staatszweck proklamiert hatten,,
so stellten sie jetzt das Princip der absoluten, uneingeschränkten
Gewissensfreiheit an die Spitze und erklärten in Paragraph 4 der
Verfassung in ziemlich bombastischer Weise : „Die zwei Grund-
lagen des öffentlichen Wohles sind : Sicherheit uud Au
Aufklärung ist besser als Reichtum uud Pracht. 11 Das ist
Ton, das sind die Ausdrücke, mit welchen jetzt amtlich von
Kirche gesprochen wird. Der Wechsel scheint gross genug
sein, und doch ist die Aenderung in der Wirklichkeit noch u
endlieh viel grösser gewesen, als in den Worten der Verfassung.
Höchst merkwürdig ist und bezeichnend für die Hoffnungen,
die auf die Revolution gesetzt worden sind, dass schon in den
ersten Tagen der Gedanke an eine einheitliche Schweizerkirche
laut wurde. Die Prediger in Vivis schickten am 1<>. März 1798
ein gedrucktes in lateinischer Sprache abgefasstes Blatt an alle
protestantischen Geistlichen der Schweiz, worin sie aufforderten
zur Einreichung von Bemerkungen Uber die künftige Ordnu
IV. 7. Die Revolution. Helvetik.
Kirche, und hier wird als zu erstrebendes Ziel betrachtet, dass
mit der Einheit des Staates auch die Einheit der Kirche begründet
werden sollte. 1 )
Solcher Optimismus war nur in den ersten Tagen und nur
im Waadtlande möglich, wo man der naiven Meinung war, dass
mit der Befreiung von der bernischen Herrschaft die Revolution
ihr Ziel und ihr Ende erreicht haben werde. Dass von einer
solchen Neugründung der Kirche nicht die Rede sein, dagegen
die Zerstörung viel tiefer gehen werde, stellte sich sehr bald
heraus. Die Zeit war nicht augethan zu positiven Schöpfungen
auf diesem Gebiete.
Infolge des Umsturzes kamen jetzt in obern und untern Be-
hörden meistens gerade diejenigen Leute zur Herrschaft, welche
bisher zurückgesetzt und bei Seite stehend, unzufrieden und oft
ingrimmig zugesehen hatten, und deren Eifer im Wegfegen des
Bestehenden ihnen jetzt als Empfehlung diente. Die beiden Haupt-
förderer der Revolution in Helvetien, die Schöpfer der Einheits-
verfassung, der Basler Peter Ochs und der Waadtländer Friedrich
Caesar Laharpe, waren beide reformierten Bekenntnisses, aber
beide offene Anhänger des Voltairischen Deismus, für welche es
keine Offenbarung, sondern nur „Religionsmeinungen" gab. Die
Einheit und Gleichförmigkeit, welche jetzt auch iu kirchlicher
Hinsicht wenigstens theoretisch erreicht war, hatte keine Aehn-
lichkeit mit der Uebereinstimmung und dem geistigen Verkehr,
den die edelsten Kirchenmänner früher angestrebt hatten, schon
deshalb nicht, weil auch die katholische Kirche in dem Rahmen
mitbegriffen war, besonders aber, weil als einheitliche Spitze und
höchste Gewalt das rein weltliche Direktorium dastand.
Die Direktoren standen den Konfessionen nicht nur gleich-
gültig, sondern geradezu feindselig gegenüber, weil sie in ihnen
die vornehmste Ursache aller Uebelstände, aller Intoleranz, alles
Gewissensdruckes, aller Finsternis und alles Aberglaubens sahen,
')„... focdiis Banctutn pangamus, ut in unura corpus, unum animum
coalescamus oranes et greges quibus pracaunius. . . Speramus apprecamurque
cum omnibus ingenuis Helvetiis, ut in novo ordine futuro rerum recentibus filis»
novis viribus resarciantur ac roborentur . . vineula socialia quae nos vobiscum
connectabant, . . . quibus oinnes Helvetiae partes bueusque dissutae, dissonae
lingna, cultu, gubernatione, in unam gentem fratrum redigantur." Das Blatt
selbst scheint nicht mehr vorhanden zu sein, ist aber zu einem grossen Teil
abgedruckt in Leonh. Meisters Schrift, n Ueber den Gang der politischen Be-
wegungen der Schweiz", vom März 1798, S. 44. Ich verdanke die Kenntnis
dieser Stelle Um. Dr. Strickler.
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(Geschieht»« der schweizerisch-refonnierten Kirchen.
und zum Aberglauben rechnete man jetzt auch den Glauben an
die göttliche Eingebung der heiligen Schrift, an die göttliche
Würde Christi, an die Fürsorge Gottes Air den einzelnen Menschen,
an die Kraft des Gebets, an die Wirksamkeit des Gottesdienstes.
Alle staatliehe Sorge über die Kirche bestand für sie darin: zu
achten, dass sie nicht schaden könne. M
Der Unterschied von der frühem Zeit ist scharf gezeichnet
in dem Dekret vom IS. März \~W y welches allen Beamten verbot,
in ihren Amtsabzeichen an einem Gottesdienst teilzunehmen,
„ausgenommen die Statthalter, wenn sie Aufsicht halten sollen". 2 )
Und wenn die beiden Staatsmänner nebst ihren Freunden in
den helvetischen Hüten klug genug waren, um aus Rücksicht auf
die Vorurteile des Volkes mit einem gewissen Anstände von den
religiösen Angelegenheiten zu reden, so war das in den untern
Schichten der Menge ganz anders. Schamlose Rcligionsspöttereien,
demonstrative Verunehrungen der Kirchen, höhnische Missachtuug
des „Bürger Pfarrers 11 galten jetzt als Heldenthatcn, als Beweise
des eifrigsten Freisinns, oder wie man damals sagte, des „Patrio-
tismus", durch den man sich der Gunst der Herrschenden würdig
zeigte. Kam es auch in der Schweiz nicht, wie in Frankreich,
zur Abschaffung der Religion, — diese Periode war ja damals
auch in Frankreich bereits überwunden — so gingen doch die
Dinge weit genug, besonders da, wo zunächst die Annexion an
die französische Republik stattfand, in Genf, im Jura und in Biel.
In Biel sollte die Kirche, als ein hinfort unnützes Gebäude, öffentlich
versteigert werden, und nur der Umstand, dass sie wirklieh un-
nütz war, das heisst, dass niemand etwas damit anzufangen
wnsstc, rettete sie von dem ihr drohenden Schicksal. 3 )
Vornehmlich aber wandte sich die jetzt oft zur Schau ge-
tragene Missachtung gegen die Person der Geistlichen, die jetzt,
alles gewohnten amtlichen Schutzes entkleidet, teilweise arge
Vexationen zu erdulden hatten. Alle geheime Erbitterung der
etwa durch Pfarrer oder Chorgericht Gemassrcgelten, aller Re-
ligionshass, der sich früher nicht hatte ans Licht wagen dürfen,
1 l'iiisli r. Die zürcherische Kirch«: zur Zeit der Helvetischen Republik,
im Züricher Tasehb. 1S.7A — Frey. Ilims, Hasel wahrend der Helvetik. Neu-
jahrsbl. 1*77. — Lnjrinlit'ihl, Die Basier l'niversität während der Helvetik.
liasler Jahrb. 1HS.S.
■ ll.lv. Akten, III, i:57S.
P.lüsch, (iesehichre vr>ri Miel. II 1. 17U. Die Sie< henhanskapelle, welche
seit lt'.l'.t zum französischen Kultus gedient hatte, wurde wirklich vor kau f
und naehher ah<rebroehen.
107
trat jetzt ungcscheut hervor und machte sich breit. Von Strafe
wegen Beleidigung des Pfarrers konnte nicht mehr die Rede sein ;
jetzt war es der Prediger, der als Beleidiger vor Gericht gestellt
wurde, wenn er sich einen Tadel erlaubte, denn der Pfarrer ist
keine staatskirchliche Autorität mehr, sondern ein „Religiousdiener",
den man noch duldet für diejenigen, welche einfältig genug sind,
an das zu glaubeu was er sagt.
Wie sehr die Zeiten andere geworden seien, musste man in
Basel erfahren, als der wieder mutig gewordene Kandidat Frei
in der Schule von den „Lügen" in der Bibel sprach, die Eltern
sich beklagten und der Erziehuugsrat den Fehlbaren zum Verhör
berief. Der Minister Stapfer intervenierte, und als Frei noch
während des; Prozesses, im Oktober 1800, starb, musste das geist-
liche Tribunal schliesslich noch zum Triumph der Freidenker den
Hinterlassenen einen Teil der zurückbehaltenen Besoldung be-
zahlen. 1 )
Und je weniger die Geistlichen Veranlassung hatten, einen
solchen Umschwung zu begrüssen, um so mehr sah mau in ihnen
die selbstverständlich geschworenen Gegner der neuen Ordnung,
von deren Uebelwolleu und geheimer Widersetzlichkeit man in
den helvetischen Räten zum voraus Uberzeugt war. Ihre Stellung
wurde dadurch nicht erleichtert, dass auch ihre ökonomische
Lage unter den Aenderungen in bedenklichster Weise zu leiden
hatte. Ein grosser Teil der PfarreinkUnfte bestand von alten
Zeiten her in Zehnten, Bodenzinsen, sogenannten Primizen und
allerlei Sportein. Eine der ersten gesetzgeberischen Massregeln
der helvetischen Regierung aber war die Aufhebung der Zehnt-
pflicht, die man als ein mittelalterliches Institut, als eine Last
für das Volk beseitigte, ohne im geringsten sich Rechenschaft zu
geben Uber die unvermeidlichen Folgen. Es gab Pfarrstellen, die
fast keine Barbesoldung zu beziehen hatten; diese waren jetzt
dem äussersten Mangel preisgegeben. Manche mussten aus dem
Ertrag ihres kleinen Pfrundgutes zu leben versuchen, während
bei weniger günstig gestellten geradezu der Hunger einkehrte.
Einzelne bernische Pfarrer mussten es zufrieden sein, wenn ihre
Kinder bei den wohlhabenden Bauern des Dorfes Tag für Tag
die Runde machen durften, um an ihrem Tisch sich satt zu essen. 2 )
War so die Umkehr der Dinge für die Person der Prediger
empfindlich, so war sie für den Augenblick für das kirchliche
') Kündig, in der oben 'S. IHM > angeführten Atrfiandl. im Kirchenbl. 1*1*1.
•> K. Wyss: Job. Und. Wyss der ältere 176:5 l>is lSlf>>, im Bern. Ta>clil>.
Wi'l. S. 15 n. ff., eine kleine Biojrr. die viele Beiträge zum Folgenden bietet.
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lC.s
Geschichte der achweizerisch-reformierten Kirchen.
Leben überhaupt uicht weniger verderblich. Die Gottesdienste
wurden /war mit seltenen Ausnahmen regelmässig abgehalten,
aber Störung derselben wurde nicht mehr bestraft ; mit dem Tauf-
zwang war auch der Zwang zur Unterweisung und zur Kinderlehre
für die Jugend weggefalleu. Die Sittengerichte mit ihren küm-
merlichen Ueberresteu einer Kirchenzucht waren aufgehoben, ihre
Kompetenzen teils ganz dahingcfallcn, teils an andere Behördeu
Ubertragen worden. Unzuchtsvergehen wurden nicht mehr gerügt,
die gesetzlichen Nachteile für Unehelichgeborene wurden als un-
menschliche Härte beseitigt; was bisher gelobt worden war,
wurde getadelt ; was verpönt war, gerühmt. Je ausschliesslicher
aber bisher gerade in solchen äussern Dingen das religiöse Leben
aufgegangen war, um so schwerer konnte letzteres sich ohne jene
erhalten. Erst jetzt zeigte es sich, filr wie Viele der sogenannte
Glaube nur auf menschlichen Stützen allein geruht hatte; als
diese Stützen fielen, tiel flir solche auch die Gottesfurcht dahin.
Ks ist gewiss eine recht sonderbare und doch aus der Natur
der menschlichen Dinge leicht erklärliche Thatsaehe, dass die
kirchlichen Institutionen und geistlichen Personen nie mit solcher
Folgerichtigkeit in den Dienst der Staatszwecke gebunden worden
sind, als in dem Augenblicke, wo man aufhörte, die Religion als
Staatszweck zu betrachten und den Glauben als Privatsache za
erklären. Nie wurde die Kirche so vollständig vom Einttuss auf
die öffentliche Erziehung ausgeschlossen, als jetzt, wo man 6ie
Uberhaupt nur noch als Erziehungsanstalt zu würdigen vorgab. 1 )
Wer jetzt für die Kirche eintrat, that es nur in der Meinung, um,
nach dem Worte Schillers, n aus Christen Menschen zu werben".
Ein Glück war es nun für die gesamte Schweiz, dass, ehe
dieser Zustaud der kirchlichen Anarchie sich verlängern und seine
schlimmsten Kouse<]iienzen ziehen konnte, an die Spitze des
Kirchenwesens ein Mann trat, der, wenn er nicht kirchlich war
im gewöhnlichen Sinne des Wortes, doch seine Aufgabe mit hohem
sittlichem Ernst und tiefer Ueberzeugung von der einzigen Würde
des Christentums auf sich nahm und zu lösen suchte. Die Leitung
der kirchlichen Angelegenheiten, und zwar beider Konfessionen,
wurde im helvetischen Einheitsstaate dem Minister der „Künste
und Wissenschaften" zugeteilt. Es lag darin, trotz des sonder-
baren Titels, immerhin die Anerkennung, dass die Kirche der
Ueher die Thütigkeit der Sehulbehörden, d. h. zunächst des bernischen
Erziehungsrates, der Helvetik ift eine gründliche nktenruiis«ige Darstellung
au* der Feder von Prof. Dr. Haag zu erwarten. Sie wurde mündlich als
Vortrag gehalten.
IV. 7. Die Revolution. Stapfer.
169
Aufklärung zu dienen bestimmt sei. An diesen wichtigen Minister-
posten wurde nun bei Organisierung des neuen Staates, 171)8,
Philipp Albert Stapfer gestellt. 1 )
Stapfer, geboren lTiiii, gehörte einer aus dem Aargau stam-
menden bernischen Pfarrerfamilie an ; sein Vater war Pfarrer am
Münster. Auch er selbst war zum Theologen bestimmt und machte
seine abschliessenden Studien in Göttingen, nachher noch in
London und in Paris; 17I>1 wurde er, als eine ausgezeichnete
wissenschaftliche Kraft erkannt, zum Lehrer der alten klassischen
Sprachen am „Politischen Institut- erwählt; später (Aug. 179G) zum
Professor der Theologie an der Akademie befördert. Mit grossem
Erfolge hatte er sich durch verschiedene Arbeiten als eiu klarer
und selbständiger Denker bewiesen, als die Revolution, zu deren
principiellen Anhängern er sich zählte, ihn plötzlich in eine andere
Laufbahn warf. Stapfer bat seine theologische Bildung niemals
verleugnet; er war eiu aufrichtig frommer Mann im Sinne der
Besten seiner Zeit, aber mit stark rationalistischer Neigung,
wesentlich bestimmt durch die Kautische Philosophie, doch mit
warmer Ehrerbietung vor der heil. Schrift und vor der Person
des „Religionsstiftcrs".
Die Gesinnung, in welcher er sein Amt antrat und auf die
Kirche einzuwirken suchte, zeigt sich am deutlichsten in einer
Denkschrift, die er beim Beginn seiuer Thätigkeit an die Geist-
lichen beider Bekenntnisse sandte, um sich mit ihnen zu ver-
ständigen. Sie wurde gedruckt und trägt den Titel : „Der Minister
der Künste und Wissenschaften der einen und untheilbaren Hel-
vetischen Republik an die Rcligionslehrer Helvetiens Uber ihre
Pflichten und Bestimmung". 3 ) Nach einer rein philosophischen
Einleitung Uber die sinnliche und sittliche Doppelnatur des Men-
schen heisst es: „Ohne von dem Dasein eines moralischen Reiches,
dem jeder Mensch, sowie die ganze Natur untergeordnet sei, Uber-
zeugt zu sein, ist es unmöglich, der sittlichen Natur des Menschen
die Uebermacht Uber die sinnliche zu verschaffen. Nun ist zur
Gründung, Belebung und Befestigung dieser Ueberzcugung und zur
Entwicklung des moralischen Gefühls durch diesen Glauben die
öffentliche Lehranstalt unumgänglich notwendig, die man Kirche
nenn t 44 . lieber die Person und Aufgabe des Predigers wird hier
gesagt: „Die Pflichten der Religionslehrer als Beförderer des
«) Luginbühl, Ph. A. Stapfer. Basel 1887. Vergl. Haag, Beitr, a. a. 0.,
S. 133 u. 156.
*) Als Flugschrift verbreitet. Abgedruckt in Hclv. Akten III, 314, und
bei Luginbühl, a. a. 0., 85—91.
und n
höchsten Glücks und als Diener des Staats, sind also ganz die-
selben. Ja, nur dann sind die Religionslehrer wahre Diener ihres
Vaterlandes und der Menschheit, wenn alle ihre Heiehrungen und
Amtsverrichtungen keinen andern Zweck haben, als das moralische
Gefühl zu entwickeln, und wenn durch ihre Bemühungen das
Gewissen in der Brust jedes Menschen mit seiner gesetzgebenden
und richterlichen Würde erwacht und seine Stimme mit einer Uber
alles Missverständnis erhabenen Klarheit laut wird". . . r Dass
die Lehrer der Religion nur zu diesem Zweck berufen sind, und
dass alle unfruchtbaren Lehrmeinungen und leeren Gebräuche,
die nicht zu seiuer Ausführung beitragen, ein unsittliches und un-
würdiges Spiel sind, lässt sich aus den angedeuteten Grundsätzen
leicht begreifen."
Vom Staatskirchentum war also auch für Stapfer nur noch
eines geblieben, nicht der Schutz und die Anerkennung der reli-
giösen Autorität, sondern nur die vollständige Unterordnung aller
kirchlichen Einrichtungen, mit Inbegriff 1 von Lehre und Kultus,
unter den Staatszweck. Aber der Staatszweck selbst war ein
anderer geworden. „Dieser innere Zwang", heisst es in der ge-
nannten Schrift weiter, „wird alle äussere Gewalt unnütz und den
Staat selbst entbehrlich machen, so wie bei vollkommen ent-
wickeltem sittlichem Gefühl die Kirche nicht mehr nötig sein wird.
Das ist das Reich Gottes auf Erden. Um es zu gründen, ist der
Stifter des Christentums erschienen; um es zu verbreiten und
herrschend zu macheu, dazu sind die Geistlichen da, dazu werden
religiöse Feste gefeiert."
Der Staatszweck ist ein anderer geworden, und an der Per-
sönlichkeit des nunmehrigen Ministers hing es einzig, dass die
Behörden nicht so roh und oberflächlich von der Kirche dachten,
wie die Menge, dass dieselbe nicht geradezu als überflüssig an-
gesehen, sondern die Idealität der ethischen Ziele, und darum
auch ihr notwendiger Zusammenhang mit der Religion, wenigstens
noch einigermassen festgehalten wurde.
Trotzdem musste es die „Bürger Pfarrer" sonderbar anmuten,
als sie von dieser Stelle her amtlich erklären hörten: „Dazu ist
der Religiouslehrer, aber auch nur dazu der menschlichen Gesell-
schaft nützlich, dass er die Gebote des Gewissens hervorziehen,
erklären und geltend machen soll. Die helvetische Regierung
wird die Religionslehrer der verschiedeneu Parteien in dem Grade-
höher schätzen und für nützlicher halten, in dem sie ihre
Verrichtung, ihre gottesdienstlichen Bücher, Handlungen, Gel
und religiösen Vorstellungen zur unmittelbaren Beförderui
u
iri¥tifrt(Hfrkii >
IV. 7. Die Revolution. .1. J. Hess.
171
MoralitUt und zur Schärfung des Gewissens benutzen und immer
nur als Werkzeuge und Mittel, nie als Zweck betrachten werden.
Der Religionsichrer wird in diesem Lichte sich selbst weit ehr-
würdiger erscheinen, als wenn er bloss als Organ der Gewalt und
der Volkstäuschung behandelt und begünstigt würde. Brudergruss
und Achtung."
Das war jetzt die Sprache, in welcher von Amtes wegen zu
den Geistlichen gesprochen wurde, und das galt beiden Kon-
fessionen. Stapfer, der mit seinem Kantischen Kationalismus per-
sönlich doch auf dem Boden des gläubigen Christentums stand
und später, nachdem er vom politischen Leben abgetreten war,
seine ganze geistige Kraft als Vorstand oder Förderer von frei-
willigen Vereinen zur Bibelverbreitung und zu Werken der äussern
und innern Mission verwendet hat, war nicht nur ein edel-
denkender, er war auch eiu frommer Mann, aber er stand mit
seiner hohen Anschauung erst noch fast allein; es fehlte ihm an
Macht und Mitteln, seine guten Absichten zur Ausführung zu
bringen; er blieb ohne Unterstützung von Seiten seiner meisteus
kirchenfeindlichen Kollegen, und mit Mühe war er im stände, die
brutalsten Vergewaltigungen der Kirche zu hindern. Diese selbst
war auf eine solche Wandlung aller Verhältnisse wenig vorbereitet;
immerhin wurde fUr die reformierte Kirche der schwierige Ueber-
gang wenigstens dadurch erleichtert, dass sie gerade in diesem
Augenblick Männer besass, die geeignet waren, den von ihnen
vertretenen Grundsätzen nach oben und unten Achtung ei nzu flössen,
und mit ihrer geistigen und sittlichen Persönlichkeit einigermassen
das zu ersetzen, was sie so plötzlich an amtlichem Ansehen ein-
büssen raussten.
Das gilt vor allem aus von dem Vorsteher der Züricher
Kirche, dem würdigen Antistes Johann Jakob Hess. 1 ) Geboren
am 25. Oktober 1741 und schon mit H) Jahren in den Kirchen-
dienst aufgenommen, aber erst 1777 als Helfer am Fraumünster
in ein selbständiges Amt eingetreten, hatte derselbe die Jahre
seiner Vikariatszeit zu schriftstellerischen Arbeiten benutzt, die
nach aussen als sein Lebenswerk erscheinen und ihm unter den
denkenden Theologen eine nicht unbedeutende Stelle anweisen
sollten. Von 1708 an gab er in verschiedenen Teilen sein „Leben
Jesu" heraus, welches in damals neuer und durchaus selbständiger
psychologisch-historischer Auffassung die Person Jesu als mensch-
' j H. Escher, J.J.Hess, .Skizze seines Lebens und seiner Ansichten.
Zürich 1X37.
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172
Geschichte der schweizerisch-reforraierten
lieh und göttlich zugleich, geschichtlich darstellte, und begründete
damit — gerade in der Zeit, wo die Person des „Religions-
stifters " fast ganz in den Hintergrund zu treten schien — diese
heute so wichtig gewordene theologische Lehre. 1 )
Wie er als Theologe, weder Rationalist noch Supranaturalist
im Sinne des damals herrschenden Streites, seine eigenen Wege
ging, so zeigte er sich auch als Leiter der Kirche, nachdem er
1795 zu dem mehr denn jemals verantwortungsvollen Amte des
Antistes berufen worden war. Die Berechtigung der neuen Zeit-
forderuugen begreifend, machte er sich willig zum Werkzeug
ihrer Verwirklichung, gab gerne preis, was nicht mehr haltbar
war, stand jedoch ebenso fest auf dem unantastbaren Roden der
Kirche als Anstalt zur Pflege des Reiches Gottes unter dem Volke,
und wusste mutig und unerschrocken, klug und behutsam ihre
Rechte zu wahren. Tu einer Zeit, da nun mit einem Male nicht
nur höhere Regierungsmitglieder, sondern selbst Unterbearate
sich „ein mehr als bischöfliches Aufsichtsrecht über kirchliche
Dinge anmassten", und manche, auch vorsichtige Prediger für ihre
Worte zur Verantwortung gezogen wurden, bewegte sich Hess
mit so viel Weisheit und Ruhe, zugleich mit so anerkannter Redlich-
keit und Reinheit des Wandels, dass er unangreifbar blieb. Er
wurde bedroht 2 ), aber nicht, wie es bekanntlich seinem Freunde
Lavater begegnet ist, wirklich zur Deportation verurteilt. So
gelaug es Hess, die Züricher Kirche zusammenzuhalten und durch
die kritische Periode hindurch zu leiten auf bessere Ta
Dass auch Lavater keineswegs zu den grundsätzlichen Gegnern
der Revolution gehört hat, vielmehr dieselbe mit schwärm
Hoffnungen begrüsste und erst durch die tyrannischen
thaten der Franzosen umgestimmt wurde, ist schon
Ein Vermittler zwischen der alten und der neuen Zeit ist er j
falls insofern geworden, als er von Aufang an eine geistig er
fasBte, von Gewohnheit und hergebrachtem Formalismus, von Staats
zweck und Staatsautorität unabhängige Religion gepredigt hat.
Unter den Züricher Geistlichen kamen andere allerdings den
Lehren der Revolution noch viel weiter entgegen. Der bekannteste
ist Leonhard Meister, der eigentlich typische Lobredner der hel-
'/ Justus Heer in Herzog« H. Enc, VI, (55 u. tt".
*> Erinnerungen vom .Jahre 179« von Barbara Hess-Wegiuann,
von Hunzikir in Quellen zur Schvv. -Gesch., XVII. 211 etc.
3 1 Besonders beachtenswert durch Einsicht und Freimut ist seine Schrift
von lTitH: Helvetiens neue Staatsverfassung von Seiten des Einflusses der
Religion und der Sittlichkeit auf das Glück der Freistaaten betrachte
IV. 7. Die Kevolution. Die Geistlichen.
173
vetischen Umwälzung, der dann auch 1799 seine Stelle als Pfarrer
zu 8t. Peter bei ZUrich aufgab, um in Bern, freilich nur auf kurze
Zeit, politische Dienste zu leisten. Im nämlichen Jahre wie Hess
uud Lavater, 1741, geboren, und in der Jugend „empfänglich für
die Zinzendorfischen Blut- und Lammespredigten", dann ein Gegner
Lavaters 1 ), war er anfangs Professor der Sittenlehre, der Ge-
schichte und Geographie an der Kunstschule in Zürich. Seine
geradezu zahllosen Werke 2 ) zeigen einen nicht gewöhnlichen,
aber eitcln und ziemlich oberflächlichen rationalistischen Schwär-
mer, der einen vielseitigen und ausgedehnten, aber weder tief-
gehenden noch nachhaltigen Einfluss ausübte. 8 )
Achnliches, wie von ZUrich, kann auch von der Berner Kirche
gesagt werden. Als Prediger am Münster und Mitglied der obersten
kirchlichen Behörde hatte hier bis 1794 der aufgeklärte und als
Prediger berühmte Abraham Rengger*) von Brugg gewirkt, der
Vater des nachherigen helvetischen Ministers, zuerst Pfarrer in
Gäbistorf, seit 1775 in Bern; neben ihm standeu der ebenfalls
ans Brugg herstammende, sehr gelehrte Daniel Stapfer, früher
Pfarrer in Murten und seit 1766 in Bern, und Franz Ludwig
Stephani aus Aarau (1749—1813), welcher seit 1794 die zweite
Pfarrstelle daselbst mit derjenigen eines Münsterpredigers ver-
tauscht hatte, ein stiller aber tieffrommer Mann, der wie die eben
Genannten in seiner Predigt durchaus aufs Praktische gerichtet
war, auch in seiner Weise weniger orthodoxes Kirchentum als
lebendiges Christentum zu pflanzen trachtete.
Aber auch derjenige, der sie als Kanzelredner alle weit Uber,
traf, der populärste und beliebteste Prediger, den Bern je gehört
hat, nämlich David Müslin 5 ), war der Sohn eines kleinen Handwerks-
mannes, der 1749 an der Verschwörung der unzufriedenen Burger
sich beteiligt hatte. David Müslin, am 19. November 1747 geboren
und von 1771»— 17S2 Pfarrer zu Unterseen, dann Helfer in Bern,
war vermöge seiner Herkunft und Familientradition kein Anhänger
des herrschenden Kegierungssystems und sah die Aenderung,
wenn auch nicht mit Befriedigung, so doch ohne vorgefasste Ab-
neigung kommen, war er doch in seiner Bettagspredigt im Sep-
tember 1797 in eine Klage ausgebrochen , die zum stärksten
>) „Ueber Schwärmerei", 1775. „Ueber Einbildungskraft - , 1778.
Aufgezählt bei Wir«, Züricher Minist., S. — Allg. D. Biogr., XXI,
261 u. ff.
•) Biogr. im Schweiz. Museum (1816), 8. 635.
*) Ueber ihn die hiernach zu erwähnende Biogr. von Dav. Müslin, S. 20
und AUg. D. Biogr., XXVIII, 515.
•) David Müalin, von Alb. Haller im Berner Taschenb., 1872, S. 1—94.
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174
(Jeschiohte der schvveizeri.sch-reiornüerten Kirchen.
F.-
gehört, was damals überhaupt gesagt werden konnte: „Wenn es
den Beamteten nicht mehr um ihre Pflicht, sondern bloss und einzig
um ihr Einkommen zu thfln ist. — wenn sie sich stillschweigend
unter einander einverstehen, ihre Obern durch Schweigen oder
durch solche Berichte zu täuschen, -- wenn die Regierung sich
endlich mit lauter Schurken umringt sieht, die an keinen Gott
und keine Hölle glauben und, durch vielleicht nur unvorsichtig
entfallene Reden ihrer Obern aufgemuntert oder verführt, die Diener
der Religion als eine lästige und tiberflüssige Menschenklasse,
und die Religion, die sie lehren, als Kabelwerk anzusehen gelernt
haben, wer will und wie soll man ein solches Volk regieren!"
Ungleich bedeutender als Theologe und selbständiger Denker
war aber ohne Zweifel Johann Samuel Ith. 1 ) Im Jahre 1747
(11. Juli) in Hern, ebenfalls als Sohn eines Handwerkers, geboren
und in Berlin und Güttingen zum Theologen gebildet, seit 1781
Professor der Philosophie, dann Rektor der Akademie, war er
mit seinem Freunde Stapfer ein entschiedener Anhänger der neuen
Ideen im Sinne der Kantisehcn Lehre. Als Gelehrter trat er
hervor mit seinen Studien Uber die Religion und Philosophie der
Indier, und mit seiner „Anthropologie", welche in zwei Bänden
171)4 und in zweiter Aullage ISU'J herauskam und als ein vor-
zügliches Werk damals gerühmt worden ist. Kr hatte den Austoss
gegeben zur Begründun;
des „Politischen Instituts" und erhielt
noch l7lti> einen weitergehenden Auftrag zur Ausarbeitung einer
umfassenden neuen Schulordnung. Doch che dieser Plan zur Aus-
führung gelangen konnte, kamen andere Aufgaben. Kr galt als
einer der wenigen Geistlichen, welche der neuen Ordnung nicht
alle Berechtigung absprechen konnten; er glaubte an die Ideale
der Revolution. Zuerst traf ihn der Ruf zum Minister der Wissen-
schaften und Künste, den er (zu gunsten Stapfers) ablehnte,
1T00 derjenige zum obersten Pfarrer und Dekan am Münster
Bern und zugleich zum Vorsitzenden des Krziehuugsrates.
Ansicht von der Aufgabe der Kirche hatte er schon 1798, u
mittelbar nach Annahme der neuen Verfassung, kundgegeben i
seiner Schrift: „Versuch über das Verhältnis des Staates zur
Religion und ciue derselben angemessene Organisation dieser
letztern im protestantischen Helvetien." Sie stimmte fast ganz
mit derjenigen Stapfers zusammen, und wie dieser kämpfte nun
Ith vorzüglich darum, dass mit dem proklamierten Ziel der
„ Volksversittlichung u auch wirklich Ernst gemacht und deshalb
11
1 Lutz. M. Meine Uiogr.i pliirn. — Alijr. I>. liio^raphie, XIV, G43.
IV. 7. Die Revolution. Dir Religion.
17ö
die Religion „als das wirksamste, vornehmste und unentbehrlichste
Mittel zur Volkserziehung" in die ihr gebührende Stellung ein-
gesetzt werde, nicht im Sinne der alten Staatsreligion, noch
weniger aber im Geiste oberflächlicher Glaubensfeinde, die unter
dem irreführenden Banne rein persönlicher Eindrücke stehen.
„Die Religion ist eine grosse, von den öffentlichen Verbältnissen
der Menschheit unabtrennbare Angelegenheit. Dieses bewährt die
ganze Geschichte des Menschengeschlechts durch alle Staffeln der
Kultur, bis tief hinunter zur Felsenwohnung des Troglodyten. Es
zeugt aber gewiss weder von Einsicht noch von Klugheit, so
erhabene, so einflussreiche, so tief in die Menschennatur ein-
gewurzelte Anlagen übersehen, sie dem Zufall einer gesetzlosen
Willkür preisgehen wollen." Die Religion hat ein Recht auf
Berücksichtigung, nicht nur auf polizeiliche Aufsicht und gelegent-
liche Hemmung, sondern auf Förderung und positiven Schutz auch
innerhalb der neuen Staatsverfassung, denn „man muss der Welt
zeigen, nicht bloss, dass man durch die neuen Grundsätze besser
werden könne, sondern dass man es geworden sei". 1 )
Solche Erörterungen mussten machtlos verhallen in dem all-
gemeinen Sturm, den die Invasion der französischen Bajonette
und Theorien in die alte Eidgenossenschaft gebracht und der
Bürgerkrieg gegen die mit katholischem Fanatismus verbündete
Gegenrevolution erst noch mehr entfesselt hatte. In diesem Zu-
stande des öffentlichen Lebens konnte die Kirche als Anstalt, so
auch die Religion und mittelbar die Sittlichkeit, nur Schaden leiden. 2 )
Sogar das Verhältnis der beiden Konfessionen wurde durch die
Verquickung mit den politischen Parteikärapfen trotz aller
Toleranzredensarten und Aufkläruugsphra.scn wieder ungemütlicher
als je. Ein Fortschritt zum Bessern ist nur in kleinen Dingen
zu bemerken.
Der Grundsatz der religiösen Duldung und Gewissensfreiheit
kam in Wirklichkeit zunächst nur der doch wenig zahlreichen
Minderheit von bisher Verfolgten zu statten. Das Andenken des
im Jahre 174H hingerichteten Jakob Schmidlin von Wolhusen
wurde durch einen Beschluss der Räte in Ehren hergestellt und
seine Nachkommen entschädigt. 3 ) Das Dekret war allgemein gc-
i'asst: „Alle in llelvetien noch vorhandenen Strafgesetze der ehe-
vorigen Regierungen gegen religiöse Meinungen und Sekten sind
\ Ith: „Ist Religion zur Nationalversittlichung notwendig?" in Hopfner*
Helv. Monatsschrift. IM. 1 (171«» , S. 89 u. ff.
? i Telier den Religionszu.stand in llelvetien, 175*9.
*) Helv. Akt , III, 107H ii. ff. Heschluss v. 12. Febr. 17W. (Üben, S. Hä.;
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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
aufgehoben. Alle bloss wegen religiösen Meinungen und wegen
keinen Verbrechen verbannten helvetischen Bürger und ihre Nach-
kommen werden für helvetische Bürger erklärt", u s w. Damit
erhielten endlich auch die Wiedertäufer die Genugtuung, dass sie
als gesetzlich geduldete Gemeinschaft anerkannt wurden. 1 ) Dazu
können wir noch die französische Kolonie in Bern anführen: sie
erfreute sich insofern grösserer Freiheit, als die Bestimmung
wegfiel, dass ein Begierungsglied in ihrer Direktion den Vorsitz
zu fuhren habe. Sic stellte, autonom geworden, einfach ihren
Pfarrer an die Spitze 2 ), bis derselbe, von 181l> an, wieder einem
Katsherrn weichen musste.
Für die Kirche als ererbte staatliche Institution und religiöse
Gesellschaftsform konnte der neue Zustand zunächst nur Nachteile
bringen. Wohl fehlte es mehr an Einsicht als an gutem Willen.
Wenn auf dem politischen und staatswirtschaftlichen Gebiete der
geniale Gedankenflug die mangelnde Erfahrung und Gcschäfts-
kenntnis nicht zu ersetzen vermochte, so war dies gegenüber den
kirchlichen Aufgaben, mit welchen die meisten der modernen
Staatsmänner sieh bisher ausserordentlich wenig befasst hatten,
erst recht nicht der Fall. Nach Aufstellung der tönenden Grund-
prineipien der Gewissensfreiheit und Toleranz sahen sie sich vor
den Fragen dieser Art ziemlich ratlos. Die meisten unter ihnen
standen, während sie die Kirche innerlich entweder verachteten
oder fürchteten, in Wirklichkeit, wenn nicht unter dem Druck
der Gewohnheit und des allgemeinen Respekts vor der Kirche,
so doch unter dem unbehaglichen Bewusstsein, dass das Volk
diesen Dingen notwendig geschont werden müsse.
Diese übrigens wohlbegründete Aengstlichkeit zeigte sich 8
wohl in einer provisorischen Verfügung des Justizministers üb
die Organisation der Kirchengemeinden und die Kultusordnuug
über Wahl und Besoldung der Pfarrer vom 2i>. Mai 1708 3 ), ah
auch — noch auffallender — in dem Bcschluss vom 28. Juni,
wonach die Besetzung der Pfarrstelleu und die Erlediguug kirch-
licher Klagen einstweilen den Vcrwaltungskammcrn, das heisst
den neuerrichteten Kantonsregierungen, Uberlassen wurde.*)
Auch die Bedingungen zur Wahlfähigkeit der reformierten
Geistlichen wurden einfach beibehalten ; nur die Beschränk
l , Müller, Dio Taufer, S. .-{74.
Gotizy, Die franz. Kolonie, 5>. ">:>.
V Helv. Akten. I,
Ht lv. Akren, II, M).
177
fielen weg, die bisher zu gunsten privilegierter Bürgerschaften
gegolten hatten. 1 ) Nachher wurde sogar die Verpflichtung an-
erkannt, den Geistlichen, „dieser ehrwürdigen Klasse von Staats-
bürgern", eine Entschädigung zu bieten für die durch Aufhebung
der Zehnten erlittenen Verluste, obwohl die Stimme eines Depu-
tierten dazwischen rief: „Es gibt keine ehrwürdige Geistlichkeit!" 2 )
Den Pfarrern des Waadtlandes wurde dann ein solcher Ersatz
auch wirklich gewährt; man wollte, wie dabei gesagt wurde,
„prouver aux ministres du culte, que s'ils sont sous la surveillance
de la loi, ils sont anssi sous sa protection particuliere." 3 )
Sonderbar ist Uberhaupt das widerspruchsvolle Schwanken
zwischen Theorie und Praxis, zwischen unbrauchbarem Doktri-
narismus und erzwungener Anbequemung an das Vorhandene.
Das Wahlrecht wurde dem Pfarrer, trotz Gleichheit vor dem
Gesetze, beharrlich versagt. Stapfer selbst anerkannte durchaus
die Inkonsequenz und das Unrecht, das darin liegt. „Dass die
Geistlichkeit", heisst es in einer seiner Flugschriften von 1800 4 ),
„in einer nach dem Stellvertretungssystem regierten Lande nicht
repräsentiert ist; dass sie, eine der gebildetsten Volksklassen,
zum Volksrat keine Abgeordnete schickt; dass die grosse Masse
von Talenten, Einsichten und Tugenden, die sie auszeichnet, für
die Beratung und Leitung der vaterländischen Angelegenheiten
unbenutzt bleibt; dass sie, die Lehrer der Tugenden und Erzieherin
der Nation, unter allen Bürgern allein von dem Genuss der staats-
bürgerlichen Rechte ausgeschlossen ist und dass sie gerade in
der sturmvollsten Zeit, wo alle Nationalanstalten, somit auch die-
jenigen, welche die Bildung und Veredlung der Meuschheit be-
zwecken, umgeschatfen werden sollten, keinen Sprecher in der
Nationalversammlung hatte, ist ein solcher Widerspruch mit den
Rechten der Menschen und dem Interesse des Staats, eine so
augenscheinliche Ungerechtigkeit, dass unter Denkenden und Recht-
gesinnten nur eine Stimme sein kann."
Stapfer täuschte sich aber auch nicht Uber die Ursachen,
welche dazu geführt hatten: „Da nun einmal die französischen
Regierungsgrundsätze bey unserer Umbildung als Vorbilder zu
'i Ilclv. Akten, II, »tt? rjl». Juli , u. 12I»5 <M'>. Sept. 1798).
•') Ilclv. Akten, II, 941 r». Au*. 1798».
Helv. Akten, III, 7»; 9. Okt. 179*1.
*') Einige Anmerkungen über den Zustand der Religion und ihre Diener
in Helvetien. Hern 18<JO. Eigentlich eine Rechtfertigung gegenüber Vor-
würfen, die man der Verwaltung »eines Ministeriums gemacht hntte.
B 1 o c s c h , Ge»ch. der ichwei«..rcf. Kirchen. Bd. II. 1 '2
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(ieschielite der hchweizerisch-reformierten
dienen bestimmt waren, und unter diesen ein gänzlicher Religions-
IndifTerentismus des Staates als Staates die erste Stelle ein-
nahm^ . . . war trotz aller Anstrengung nichts mehr zu äudern.
Dabei waren die Geistlichen auch vom Militärdienste befreit,
und es konnte diese Bestimmung immerhin als eine entsprechende
Begünstigung betrachtet werden; dieselbe wurde sogar, ungeachtet
des Widerspruches einiger Gleichheitsfanatiker, auch auf die
Studierenden der Theologie ausgedehut, mit der Begründung, dass
die Regierung nichts unterlassen darf, durch wohlausgebildete Lehrer
für die Moralität künftiger Generationen zu sorgen. 1 ) So waren
die Prediger trotz Aufhebung der Staatskirche thatsächlich doch
als Staatsbeamte betrachtet.
Und dennoch blieben sie fortwährend ein Gegenstand des
Misstrauens flir die Politiker. Ein deutliches Zeieheu enthielt
schon die Verfügung vom 5. Juli ITHS, wonach jede Verwaltungs-
kanimer einen Kommissär aus ihrer Mitte zu ernennen hatte,
welcher den Beratschlagungen der Kirchen- und akademischen
Räte beiwohnen soll, damit dieselben „die Grenzen ihrer Aufträge
nicht überschreiten, ihre Pflichten im Geiste der Konstitution
beobachten und Uber ihre Untergebenen keinen mit den Rechten
der Bürger unerträglichen scholastischen oder kirchlichen Despo-
tismus ausüben".-')
Hin etwas anderer Geist — derjenige Stapfers — zeigte
dann wieder in der Begehung eines gemeineidgenössischen Bettags
auf den (J. September ITHS. War schon die Anordnung ein
solchen ein vielsagendes Bekenntnis, so zeugten die Worte d
von ihm verfassten Proklamation noch weit mehr für den
seines Standpunktes konfessionsloser Religiosität: „Sie w
schrieb er in seinem Kreisschreiben, das religiöse Fest, das £
feiert werden soll, als einen Tag anriehen, gewidmet der frommen
Andacht und ernsthafter Betrachtung über den sittlichen Zustand
des Volkes und über die Notwendigkeit der Tugend zur Erhaltung
und Beglückung der menschlichen Gesellschaft. Sie werden die
Aufmerksamkeit ihrer Zuhörer auf die unter allen Klassen der
Nation herrschenden Fehler und Laster hinlenken... Mit Grund
können sie diese Laster grösstenteils als Folgen der Gebrechen
unserer ehemaligen Verfassungen darstellen* 4 . :i ) Das war,
auch der letzte Satz uns als Austiuss politischer Tendenz
1 IMv. Akten, III, Iiis , 14. Febr. 1 <!«»■.
- lieh. Akten, II,
V Helver. Akten. II. 7 IT. - Al^edrm kt mit einer Umleitung <
in Meili* tl.enl. Zeitsehritt, 1>M 1, Jahrjr.., S. L>7;t-27«>.
IV. 7. Die Revolution. Stapfer. 17«)
anmuten und die geflissentliche Vermeidung biblischer Ausdrucks-
weise auffallen mag, immerhin eiue Auflassung, mit welcher der
Bestand der Kirche nicht zum voraus unvereinbar war.
Allein Stapfer stand mit dieser Gesinnung in der Regierung
ziemlich allein. Das immer wieder auftauchende Gerücht, dass
dieselbe mit der Absicht umgehe, den Religionsunterricht durch
die Morallehre zu ersetzen, scheint sich direkt auf den Bürger
Legrand von Basel bezogen zu haben, welcher als Mitglied des
Direktoriums auf Peter Ochs gefolgt war 1 ); und als Stapfer bei
Gelegenheit der zweiten helvetischen Bettagsfeier dieser das Volk
beunruhigenden Besorgnis entgegentreten wollte, sah er sich von
der leitenden Oberbehörde verleugnet.
Die Erlaubnis zur Begehung einer solchen religiösen Feier
wurde zwar auch diesmal gegeben. Das Direktorium erklärte:
„Le gouvernement voit avec plaisir chaque citoyen observer les
osages et les devoirs de son culte, persuade que les priueipes
d'uue religion epuree ne sout pas differents de ceux de la liberte";
es stellte sogar die Gebetsfonnel auf, in welcher der Segen der
Vorsehung Uber die helvetischen Obrigkeiten erfleht und Gott
gedankt werden solle dafür „dass du unter uns den Vollgenuss
der unschätzbaren durch deine Religion selbst verkündigten
Menschenrechte hergestellt hast" 2 ), u. 8. w.
Der Kultusminister verfasste daraufbin, wie es scheint von Paris
aus, wo er bereits als Gesandter sich aufhielt, eine Proklamation,
deren Entwurf er zunächst einem Beamten des Waadtlandes ein-
saudte, um durch ihn die Uebersetzung ins Deutsche und den
Druck zu vermitteln. Hier sprach er nun die bestimmte Ueber-
zeugung aus, dass ohne gemeinsamen nationalen Gottesdienst das
öffentliche Gewissen geschwächt werde und die Sittlichkeit eines
Volkes ihren innern Halt und ihre Lebenskraft verliere: „Xon,
tu ne periras point, culte des chretiens! tu conservation est un
des prineipaux motifs qui rendeut eher au peuple helvetique BOB
iudependance! tu remplis les lacuncs de notre legislation. . . u
Diese Sprache war nicht nach dem Sinne Laharpes und
•seiner Mitdirektoren, der Erlass wurde verboten, und da der
Druck bereits begonnen hatte, der Verfasser streng zur Rechen-
schaft gezogen, weil die Regierung sich als solche zu keiner be-
stimmten Religion bekennen könne. 8 )
») Helv. Akten, IV. IHN (Aug. 17W,. Anincrk. von Strickler.
*) Helv. Akten, IV, 1172.
*) „Conane gouvermuient. il nV>t point cn place »le proclamer les prin-
«ripo.s dun culte et tl'unc philosnphie ipieleompie-, Helv. Akt.. IV, 1173. I>:is
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180
Geschichte der schweizcrisch-reformierten Kirchen.
Die Folgen der kirchlichen Anarchie, die ans der so gänzlich
unvorbereiteten Wandlung als Resultat sich ergab, blieben nicht
aus. Gerade für die moralische Hebung des Volks vermochte die
Kirche in diesem Zustande am allerwenigsten wirksam zu sein.
Das äussere Gerüste der kirchlichen Veranstaltungen, welche man
als unentbehrlich behandelte, musstc man bestehen lassen, ^Ein-
tracht aber und Bruderliebe", die als das einzig in der Religion
noch Berechtigte galten , litten am allermeisten Schaden , und
fUr die Tugend zu sorgen war der Kirche jedes Mittel ge-
nommen.
Der Optimismus des hochgesinnten Kultusministers hatte schon
gegen Ende 1798 in sein Gegenteil umgeschlagen. In einer
sicher von ihm abgefassten Botschaft des Direktoriums an die
gesetzgebenden Räte, betreffend den Plan zur Neugestaltung de»
Erziehungswesens, finden wir das Geständnis: „Die irregeleiteten
Begriffe des Volkes haben auch in diesem Teile der gesellschaft-
lichen Verhältnisse, unter dem Vorwand der Freiheit, Zügellosig-
keit veranlasst, Frechheit erzeugt und Roheit begünstigt", 1 ) und
in einem seiner vornehm idealistischen Kreisschreiben an die
„Religionslehrer" verglich Stapfer gleichsam entschuldigend die
Revolution mit einem Gewitter: „Nur der Kurzsichtige zagt daher
und verhüllt oder versteckt sich ängstlich; der besser Belehrte
erwartet dankbar, dass sich die Luft reinige und lässt sich nicht
mutlos machen, wenn der Sturm in seiuer Pflanzung etwas ver-
derbt oder der Regen die gute Erde wegschwemmt". *)
Das war ein zweifelhafter Trost fUr die Lebenden, welche
die Zerstörung dessen vor sich sahen, was jahrhundertlange Arbeit
aufgerichtet hatte.
Jetzt schrieb Antistes Hess in Zürich seine theoretische*
Erörterung Uber die Rechte der Kirche, — Dekan Ith seine schon
erwähnte philosophische Untersuchung Uber die Notwendigkeit
der Religion zur sittlichen Volkserziehung, — verfasste H. Schinzr.
seine „Gedanken Uber die bürgerlichen Rechte nnd Pflichten der
Religionsdiencr in Helvetien (1799), — Jobann Rudolf Wyss aber,
der bekannte Dichter — als solcher der Aeltere genannt — da-
Keskript Staplers wurde hernach, aber erst im Jahr IHtM, in Höpfners Hel-
vetischer Monatschrift abgedruckt mit der Erzählung des oben wieder-
gegebenen Herganges (Urft Vi, S. 12 u. fl.). Der Herausgeber fügte bei:
„So handelte Friedrich der Einzige nicht: als er seine Grenadiere morgen»,
zur Schlacht führte, so Hess er sie ihren Psalm singen und sang mit."
') Helv. Akt. III. «5LÖ 1*. November 17i»Hj.
Helv. Akt., III. 317.
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IV. 7. Die Revolution. Ilöpfner.
181
mute Pfarrer in Münchenbuehsee, einen kurzen aber scharfen
Aufsatz unter dem Titel: „Die Vertilgung der Religion in Hel-
vetien". 1 ) Er spricht von dem ^tatsächlich bestehenden Plane:
„den öffentlichen Gottesdienst, die gemeinschaftlichen Religious-
übungen, die Feier des Sabbaths, mithin die Religion selbst und
die Lehren derselben in allen schweizerischen Grenzen abzu-
schaffen." — „Ratsam war es nicht, einen solchen Plan mit Ge-
walt durchzusetzen, denn das helvetische Volk dachte nicht niedrig
genug, um gleichgültig gegen sein Heiligstes zu sein." „Aber
mit gewandten Wendungen, die das treuherzige Volk nicht er-
klären konnte, mit sachte wirkenden Mitteln, welche ihm nicht
auffallen würden, mit stillem Fortrücken, das sein eben allzu
leises Ohr nicht vernehme, sollte, wo nicht schnell doch sicher,
das verdeckte Ziel erreicht werden." — „Wirklich! Es müsste
mehr als ein Wunder sein, wenn durch so wohl berechnete Mittel
nicht alle Religion zu Grunde gehen und wie die wohlthätige
Flamme, die kein Gel mehr hat, auslöscheu müsste". —
Es fällt auf, wie hier „Religion" und „Kirche" ohne weiteres
identifiziert sind, aber diese Gleichstellung bestand nun einmal in
der allgemeinen Anschauung, und eben darum auch — fUr's erste
— in der Wirklichkeit.
Die Einsicht in die Verkehrtheit der eingeschlageneu Kirchen-
politik hat sich mit den Erfahrungen der Jahre 1798 und 1799
rasch eingestellt. Der Herausgeber der eben angeführten Helve-
tischen Monatsschrift, der sehr aufgeklärte Naturforscher Albrecht
Höpfner, Apotheker in Biel, setzte im ersten Hefte dieser publi-
zistischen Unternehmung (1800) ein umfassendes Projekt all-
gemeiner Nationalerziehung auseinander und hat dabei in einer
Anmerkung beigefügt: „Ich glaube nicht nötig zu haben, mich zu
verteidigen, die Religionslehre (nicht die Theologie, denn diese
gehöret meistens unter die Geschichte) als eine Unterabteilung
der reinen Philosophie eingeteilt zu haben; erstlich ist eine
Religiou, ohne auf die reinsten Vernuuftgrundsätze gebaut zu
sein, ein Unding oder Aberglauben, und zweitens glaube ich, da
die Landes-Konstitution in thesi keinen verschiedenen Ritus an-
erkennt, dass solche in einer allgemeinen Staatserziehungsanstalt
(nicht) könne gelehret werden. Wollen die Staatsbürger ihre
Jugend in ihrem gewohnten ritu unterweisen lasseu, so steht
dieses denselben nicht allein frei, sondern die Regierung wird
») Geschrieben 17W, gedruckt erst 18U0 in Höpfners Monatsschrift,
Heft VI, S. 61 und ff. Ich verdanke es Herrn Dr. Strickler, auf diese inter-
essante Kundgebung aufmerksam geworden zu sein.
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%
(Josehichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
■
auf den Kantons-Akademien und der National-Univcrsität be-
sondere Lehrer anstellen, welche auch nach besonderm Ritus
der verschiedenen Glaubensverwandten dieselben vortragen werden.
Allein in dem Haupterziehungsplane können diese besondern
Lehrer nicht eintreten: die reine Gesetzgebung erkennt nur ein
höchstes Moralprincipiuin und keine Dogmen. Sie sind als eine
Zulassung anzusehen für diese Zeiten, welche vermutlich in
Zukunft von selbst aufhören werden". x )
Die Konsequenzen der Aufklärung sind hier viel schärfer
gezogen, als die Staatsmänner je zu thun gewagt hatten, aber
auch die positive Bedeutung der Religion viel ernster berück-
sichtigt, als es die Anhänger Voltaires gethan.
Der nämliche Hüpfner schrieb in der Vorrede zu seiner Zeit-
schritt die Worte: „Das Volk verlangt, dass seine Religion, die
ihm heilig ist, auch seinen Repräsentanten ehrwürdig sei, wlinseht
ihnen statt jener Philosophie, deren Verheerungen es sieht, das
Christentum, dessen Segen es schon längst genossen hat; er
kennt keinen süsseren, ehrfurehts- und liebevollem Namen, womit
es sich seinen Regenten zu nähern wünscht, als den für
Herz so viel bedeutenden Namen einer christlichen Obrig-
keit^)
Das Jahr 1*00 war nicht weniger reich an derartigen
gebungen, welche die Verlegenheiten verrieten, die man
leichtsinnig angegriffenen und dann so schwierig zu behandelnd«
religiösen Frage gegenüber empfand. Wir heben wieder eine
Schrift Stapfers hervor: „Einige Bemerkungen über den Zustand
der Religion und ihrer Diener in Helvetien",^) und den in seiner
Art ebenso merkwürdigen r Lchrbegriff von der Vaterlandsliebe
als Christenpflicht betrachtet, aus der Uebereinstimmung der
Christusreligion mit der Moral, der Vernunft und der bürgerlich«
Gesellschaft vorgestellt und auf unsere Zeiten angewandt". 4 )
Bern specicll wurde in eine gewisse Aufregung versetzt dt
den Federkrieg zwischen einem hochangesehenen Recht
und einem ebenso beliebten Prediger. Der ernste, moralisch
streng denkende aber stark deistisch gesinnte Bernhard
Kulm, Mitglied und erster Präsident des helvetischen Grossen
Rates, hatte in einer politischen Flugschrift der Geistliehki
Landes schwerwiegende Vorwürfe gemacht.
1 Jldv. .Monjitssdiritt. Hfl. I, Hott I, S. N\
•i Hopings llclv. Monatsschrift, Horn IN«), S. XI.
Hmt 1M.M.
J , 1 Um- n | Sm.
183
David Mllslin erwiderte darauf in einer „Verteidigung der
Geistliehen gegen eine Stelle in Bürger Kuhns Schrift Uber das
Einheitssystem" *), erhielt indessen eine äusserst scharfe Antwort 2 ),
welche das früher Gesagte in einer Weise begründete und weiter
ausführte, die MUslin gegenüber kaum gerechtfertigt war, aber
Wahrheiten genug enthielt, um einen der Geistlickeit im all-
gemeinen wenig günstigen Eindruck zu hinterlassen, jedenfalls
aber das Bewusstsein zu verstärken, dass die Stellung der Kirche
im öffentlichen Leben eine andere geworden sei.
Noch weit empfindlicher musste dies nachher der Pfarrer von
Aarau, Job. .Jak. Pfleger erfahren, als er in Streit geriet mit einem
Lehrer der neugegründeten Kantonsschale daselbst und sich nun
von diesem, ohne Schutz zu tiuden, in einer Flugschrift musste
sagen lassen: „Die natürliche Religion ist die einzig wahre Re-
ligion und der Pfarrer Pfleger ist der niederträchtigste Schurke ! UK )
Noch einmal versuchte der Dekan Ith den Nachweis zu leisten,
dass es möglich sein sollte, auch unter der einmal gültigen
Einheitsverfassung und mit den Grundsätzen der vollen Glaubens-
freiheit doch der Religion den ihr gebührenden Schutz und positive
Förderung angedeihen zu lassen 4 ); allein obwohl er diese Schrift
im Jahre 1802 unter scheinbar günstigen Umständen — mit etwas
abgeändertem Titel — noch einmal herausgab, vermochte er doch
damit nicht durchzudringen.
Den Freunden der alten kirchlichen Einrichtungen blieb nichts
als die Klage über die eingerissene Verwüstung 5 ), den Anhängern
der neuen Principicn nichts als das Entsetzen Uber das Zusammen-
fallen ihrer schönsten Ideale.
Schon im Januar 1800 richtete der bernische Kirchen- und
Erziehungsrat eine gedruckte Vorstellung an die helvetischen
Gesetzgeber, mit dem dringenden Ansuchen um Wiedereinsetzung
') Mit Datain vom 14. September 18U0.
*) Appellation an da« Publikum gegen die Müslin'sche Schritt, von
B. F. Kulm, Horn 1800,
■) Moser, A., „Ueber die Kunst Menschen zu beglücken". — Pfleger,
n Kin Wort an seine lieben Mitbürger zur Belehrung, Warnung und Beruhi-
gung Uber Mosers Menschenverstand*. — Moser, „Kampf eines Lilien mit
einem Priester, oder Verteidigung und Beleuchtung des gesunden Menschen-
verstandes gegen den erklärten Feind desselben, J. J. Pfleger. 1802.
*) Ueber die Frage : Was liegt der höchsten Landesregierung der Schweiz
in Ansehung der Religion und Kirche ob? Bern 1801. Vorher: Ueber die
Beeilte iler Kirche und derselben freie Ausübung, 1800.
8 ) „Herzergiessungen über den Religion«- und Sittenverfall in unsenn
armen Vaterlande, von einem Landmann", herausgegeben von Joh. Georg
Schultheis. Zürich IHK».
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der beseitigten „Sittcngeriehtc". Hier wird einfach behauptet:
„dass das in unserer helvetischen Konstitution sehr zweideutig
bestimmte Verhältnis des Staates gegen die Kirche auf diese
letztere, weniger durch die Schuld des Volkes, das diese Kon-
stitution annahm , als durch die Maximen ihrer Verfasser und
derer, die sie handhaben, von einem äusserst verderblichen Ein-
fluss gewesen ist."
Nicht zu leugnen ist die ThatsaHie des Religions- und Sitten-
verfalles: „Die Aufhebung der in der ehemaligen Ordnung der
Dinge vorhandenen Anstalten zur Erhaltung guter Zucht und
Sitten, namentlich der sogenannten Ehrbarkeit, scheint unter dem
Volke den allgemeinen Glauben verbreitet zu haben, dass nun
damit jede Einschränkung der Zügellosigkeit abgeschafft und ein
jeder in die unbedingte Freiheit versetzt worden sei, zu thun,
was ihm gutdliukt". Als Beispiel wird ein Dorf genannt, wo aus
vier Wirtshäusern in einem Jahre vierzehn geworden seien. Darunter
litt aber auch der Bildungsstand, denn: „Wenn auf der einen
Seite das Landvolk die vorigen Regierungen beschuldigt, dass sie
ihm die Bildungsmittel vorenthalten und es absichtlieh darauf
augelegt haben, es im Stande der Unmündigkeit zu erhalten, so
beweiset eben dieses Landvolk auf der andern Seite, wie wenig
ihm au der Bildung seiner Kinder gelegen sei. Die Schulen wurden
hin u»d wieder nicht von der Hälfte der zu ihnen gehörenden
Kinder besucht; die jungen Leute entziehen sich den Öffentlichen
Religion8unterweisungcn oder Kinderlehren; die Schulmeisterund
Pfarrer sind ohne Ansehen und Einfluss, und Alles eilet einer
gänzlichen Auflösung der Zucht und Sitte entgegen".
Die Ursachen dieses traurigen Zustandes, der selbst diejenigen
erschreckte, die ihn herbeiführen halfen, erblickt die Eingabe wohl
mit Recht darin: „dass man die vorigen kirchlichen Behörden
nicht anerkannte, und es bloss stillschweigend duldete, dass sie
die Besorgung der religiösen Angelegenheiten ohne einige Leitung
und Handbietung fortsetzten; dass man durch Aufhebung der
Sittengerichte das Ansehen der Geistlichen zerstörte, ihren EinÜuss
auf die Volks-Tugend geflissentlich abgrub und der wildesten
Ausgelassenheit alle Dämme aus dem Wege räumte; dass man
die Geistlichen, diese Vorsteher der Kirchgemeinden, den bürger-
lichen Behörden dieser Gemeinden unterwarf, und sie gleichwohl
für jedes Vergehen derselben, welches zu hindern ihnen alle
Mittel entzogen waren, verantwortlich machte. 1 )
Atin-K.se de* herii. Kirclieiirats an den Yollziehuiitfs-Aussohuss der
liehet. Kepennifr. Hern IHK).
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Die Revolution. Kirch!. Zustand. 185
Die Schilderung geht — obwohl wahrscheinlich von Ith, dem
Präsidenten des Kirchenrates, verfasst — vielleicht etwas zn sehr
vom Standpunkte derjenigen aus, welchen die Religion nur iu der
Beobachtung des Gewohnten gesichert erscheint; aber die That-
sachen sind richtig: 1 ) Das war in Wirklichkeit die Lage der re-
formierten Kirche zur Zeit der helvetischen Republik. Dies wurde
auch von den Regierenden selbst so sehr anerkannt, dass sie jetzt
auch eine ganz andere Sprache zu sprechen begannen. Der
Vollzichungs-Ausschuss der helvetischen Republik erlicss an den
Berner Kirchenrat eine eigene Antwort, in welcher er sich ver-
anlasst sah : „ . . . feyerlichst zu erklären, dass er unter seinen
Verpflichtungen keine höhere kennt, als die Religion — die mäch-
tigste Stütze des Staats und die reichste Quelle der Volkswohl-
fahrt — zu ehren, ihre Diener und Beförderer nach Kräften zu
unterstützen und die öftentliehe Erziehung für Religion uud
Sittlichkeit so sehr als möglich zu begünstigen". 2 ) Damit ist die
Wendung angedeutet, eine wirkliche Besserung konnte erst ein-
treten, als auch im politischen Leben wieder einige Ruhe ein-
kehrte.
*i Vcrgl. damit dj t . Abhandlung: „Wa* haben die Geistlichen in der
Schweiz durch die Revolution gewonnen und verloren ?" in Schultheiß, Bei-
träge zur Kenntnis und Forderung des Kirchen- und Schulwesens in der
Schweiz. Zürich lMox bis lslo, Bd. VII, IG— ">2.
? i Der Voll/.ieliungs-Aussehuss der einen und unteilbaren helvetischen
Republik an den Kirchenrat iu Bern. Gedruckte Proklamation vom 21. .Inn.
IN«), unter*, von Dolder.
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V. Kirchliche Neugestaltungen
i. Die Restauration der Landeskirchen.
Der Begriff der Restauration ist zunächst ein politischer, aber
er ist in ganz gleicher Weise auch auf die Kirche anwendbar,
da diese das Schicksal und die Wendung des bürgerlichen Lebens
vollständig teilen musste, und die Wiederherstellung des alten,
durch die Revolution zerstörten Zustandes, die mit dem Beginn
des XIX. Jahrhunderts im Staate eintrat, wenigstens teilweise auch
der Kirche zu gut kam. Wir sagen „teilweise", insofern als nur
die Form wieder aufgerichtet werden konnte; das innere Wesen
erlitt doch eine tiefgreifende Veränderung. Die Wiederaufrichtung
der Kirche als äussere Anstalt ging der Erneuerung des religiösen
Lebens voraus, und die letztere machte sich vielfach ohne die
Kirche und ausser der kirchlichen Form. Immerhin mttssen wir
von einer „Restaurationsperiode" reden auch im kirchlichen Sinne.
Und zwar beginnt dieselbe früher als die politische gerechnet
wird, nämlich mit dem Jahre 1803. Vielleicht machte sie sich
eben deshalb leichter und ohne jegliche Erschütterung.
Als der erste Sturm der schweizerischen Revolution von 1 798
verrauscht war und die Anzeichen sich einstellten, dass der
Umsturz die darauf gesetzten Hoffnungen getäuscht habe, dass
weder Freiheit, noch Gleichheit und noch viel weniger Brüder-
lichkeit ins Land gezogen sei, sondern vorerst vielfach das gerade
Gegenteil; als eine allgemeine Ernüchterung sich der Gemüter
bemächtigte, da glaubten die Anhänger der alten Ordnung den
Augenblick für gekommen, um der drückenden und schmählichen
Herrschaft der französischen Gewalthaber, aber auch der helve-
tischen Einheitsregierung, die nur durch fremde Macht erhalten
wurde, ein Ende zu machen.
Hatten früher die Neuerer die Franzosen in das Land ge-
rufen, so riefen jetzt die Altgesinnten die Oesterreicher herbei.
Allein der Einzug der kaiserlichen Truppen und ihrer Verbündeten,
der Russen, im Jahre 1791), konnte keine Besserung bringen. Die
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V. 1. Die RrstJiiinition der Landeskirchen. He**. J 87
Schweiz musste jetzt nur den Kriegschauplatz hergeben ftir die
Kämpfe der europäischen Grossmächte, welche beide die Leiden-
schaften unseres Volkes für ihre Zwecke in Bewegung setzten,
aber seine Interessen und Bedürfnisse als etwas höchst Gleich-
gültiges betrachteten. Das Land worde von beiden Seiten zer-
treten und verwüstet und zerrüttet, bis die geistige Ueberlegenheit
des I. Konsuls Bonaparte den Frieden änsserlich herstellte und
seine Vermittlerthätigkeit der Eidgenossenschaft eine neue Staats-
form gab.
Damit war der erste Schritt zur Rückkehr gethan; die
weiteren folgten. Es fehlte nicht an Männern, welche auf diese
Wendung vorbereitet hatten und die, was die Kirche betrifft, im
wesentlichen Anhänger der neuen Zeit, doch das bewährte Alte
wieder in seine Rechte einzuführen begehrten. Hatte man eine
Zeitlang wenig Neigung gezeigt, auf diese Stimme der Gemässigten
und Besonnenen zu hören, welche den Einen als Zurückgebliebene,
den Andern als r Jakobiner" galten, so war es ihnen jetzt, in der
Periode der Enttäuschungen und des Ruhebedürfnisses, wieder
leichter möglich, zum Worte zu kommen.
Neben Stapfer, der selbst in diese Reihe gezählt werden
muss, der aber nach dem Sturze der Helvetik die Schweiz ver-
liess und in Paris blieb, nennen wir einige andere verwandte
Geister, die für die Neugestaltung des Kirchenwesens von Be-
deutung waren und in ihrer Weise an der Wiederaufrichtung mit-
arbeiteten. Es gehören dazu Männer aus allen Kantonen, Geist-
liche und Laien; denn die letztern begannen jetzt ernstlich sich
an der Gestaltung der religiösen Dinge zu beteiligen.
Wie sehr der Uebergang in die neuen Zustände dadurch er-
leichtert worden ist, dass die Züricher Kirche einen ausgezeich-
neten Vorsteher hatte, ist bereits erwähnt worden. Der Antistes
J. J. Hess, welcher einer milden, mehr religiös als theologisch
begründeten Orthodoxie huldigte, allen Extremen und aller l'n-
geduld abgeneigt, auf der Höhe der geistigen Bildung stand, war
ein Mann, der auch den revolutionären Stürmern Achtung, auch
den Pietisten Vertrauen einHösste. Wie er mitten in den schlimmsten
Zeiten des Jahres 1*00 eine „Schriftforschende Gesellschaft be-
gründete, um die Arbeiten an der Bibelübersetzung weiter zu
führen, so sollte es ihm auch gelingen, seine Kirche in erneutem
Gewände wieder aufrichten zu helfen.
An seiner Seite standen: sein Nachfolger im Antistes- Amte,
Georg Gessner (geboren 17G5), damals Pfarrer am Fraumttnstcr
den wir ebenfalls bereits genannt, und in seiner Aufgabe als
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188
Landprediger auch Rudolf Maurer (1702 - ISO.")), Pfarrer in Affoltern
am Albis und bekannt als Pädagoge und Schriftsteller, wie als
Menschenfreund. 1 ) Ein nicht geringer Anteil am Verdienste inuss
aber auch dem Chorherrn Johann Schultheis zugeschrieben werden,
der, obwohl durchaus Rationalist der alten Schule, in aller Herbheit
und Derbheit, doch durch das herzlich fromme Vertrauen auf die
Weisheit und Güte der Vorsehung gerade da Kindruck zu machen
vermochte, wo der historische Glaube zerstört war. Geboren 17(33
(2s. September i, und schon 1787 Professor der hebräischen Sprache
geworden, hat er als Schul- und Kirchenmann, als Stifter einer
„Schweizerischen Erziehungsgcsellsehaft" (1808 — 1812), als Ver-
fasser der „Beiträge zur Beförderung des Kirchen- und Schul-
wesens" (1808 - lSloj, als Herausgeber der Zeitschrift „Der ge-
meinnützige Schweizer 1 * ( 1812— 181(5), das Seine dazu beigetragen,
die Wichtigkeit und rnentbehrlichkeit der Religion zum Bewusst-
sein zu bringen.
Ein anderer Züricher, der mit mehr Eifer als Besonnenheit
sich bemüht hat, auf seine verworrene Zeit einzuwirken, und der
in diesem Bestreben eine Menge von polemischen Flugschriften
erscheinen Hess, war der Pfarrer Johann Jakob Schweizer (1771
bis 1843) zu Einbrach. Ein Sonderling nach jeder Richtung, der
bald ein leidenschaftlicher Gegner der Revolution, bald ein Prophet
religiöser Neuerungen, dazu persönlich ruhelos und unstät, sich
überall Feinde gemacht hat, aber doch Gedanken in sich trug,
die über das Gewöhnliche hinausgingen und erst spater verstanden
werden konnten. Tm März 1801 wurde er wegen eines Zeituugs-
de eingegrenzt
artikels bei Xacht verhaftet, dann in seiner Gemein
und zur Abbitte gezwungen; nachher in den Kanton Bern ver-
setzt, ist er Pfarrer zu Xidau und zu Guttannen, zuletzt (seit 1825)
in Trüb geworden und hat auch hier noch verschiedene
nützige, politische, historische und topographische Schriften
gegeben. Er ist der Vater eines Grösseren, als er gew
des berühmten Theologen Alexander Schweizer. Auf seine
genossen hat er, trotz aller Begabung und Bemühung, nur
direkten Eintluss ausgeübt. 2 )
Von den Bernern Johann Ith und David MUslin ist schon
die Rede gewesen. Der erstere war klug und beweglich genug,
um auch in der schwierigsten Zeit sein Ausehen zu behaupten,
seine gewichtige Stimme hören zu lassen und auch nach dem
1 1 Wir/., Zürich. Minist., S. -J.
■-, Neuer NVkn.|.»y üYr Deutschen, 1S-H. S. •;•>;. — \V~irz, Züricher Ministe-
rium, S. 1 1.
mm].
Stur/, der helvetischen Regierung wieder seine Dienste zu leisten.
Mtlslin dagegen, erst Pfarrer zu Unterseen, dann Helfer und
Pfarrer am Münster in Bern : ), war seit 17SJ8 ein eifriger Anhänger
der alten Herren und dem Franzosentum gründlich abhold; er
hat Stapfer seine Freundschaft aufgesagt und mit dem Senator
Kuhn sich gezankt.
In seiner Kanzelrede, die ganz ausserordentlichen Beifall fand,
fuhr er fort, mit grossem Freimut das sittliche Leben im weitesten
Sinne mit Inbegriff der öffentlichen Angelegenheiten zu besprechen;
er hat ohne Zweifel mächtig dazu beigetragen, die Anhänglichkeit
des Berner Volkes an die Religion der Väter und die hergebrachte
Kirche wieder neu zu beleben und den Wert des Glaubens nicht
nur für den Einzelnen, sondern fllr ein ganzes Volk seinem Gc-
schlechte wieder einleuchtend zu machen. Mtlslin konnte das um
so besser, weil er doch zugleich die Religion so sehr psychologisch
auf ihre natürliche Wurzel, auf das angeborene Gefühl, zurück-
zuführen verstand, dass er über die Aeusserlichkeiten der Buch-
stabenorthodoxie und des Staatskirchenzwangs hinausging und,
ohne es direkt zu wollen, einer freiem Auffassung des Dogmas,
besonders aber einer freiem, selbständigem Stellung der Kirche
zum Staate wesentlich vorgearbeitet hat. Seine Richtung war
die eines praktisch-religiösen Ratioualismus, mehr Gottesfurcht
als Gottesliebe, mehr Moral als Glaubenslehre, aber positiver,
ethisch tiefer und biblisch-christlicher, als es die Art der meisten
seiner Zeitgenossen gewesen ist.
Lange Zeit eher zurückgesetzt, als begünstigt, ist Müslin erst
1818 in die erste Stelle am Münster vorgerückt, um bald darauf,
1821, aus dem Leben zu scheiden. Seine Predigten, die in einer
Sammlung von acht Bänden gedruckt sind, bildeten noch nach
Jahrzehnten eines der beliebtesten und fruchtbarsten Erbauungs-
bücher im bernischen Hause und Uber die Berner Grenzen hinaus.
In der Geschichte der Predigt nimmt David Müslin eine be-
merkenswerte Stelle ein. Richard Rothe, der ihn sehr eingehend
besprochen hat, fasst sein Urteil in den Satz zusammen, dasa
„seine Rede in ihrer ins Gewissen dringenden Art ihresgleichen
sucht." — „Seine Predigten sind gedankenreich in selteuem Masse,
aber dieser Gedankenreichtum thut ihrer Fasslichkcit nicht den
entferntesten Abbruch."')
*) Geboren Ii». November 17o7, gestorben 23. November 1821. Biographie
mit einigen Brufen von lies», Lavater und andern, im Berner Taschcnb^
1*72, S. 1 : 1. u.ii Pfarrer A. Hallen.
? ; K. Kothe, (Jesehielite «1er Predigt.
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(Jeschichre d.-r M'hweizeriscli-ri'forinierten Kirchen.
Zwei andere angesehene Beruer Geistliche, Jakob Samuel
Wittenbach, Pfarrer an der Kirche zum heil. Geist (1748— 1830) 1 ),
und sein etwas jüngerer Freuud Samuel Studer, Professor der
Theologie und später (von 1827 — 1831) oberster Dekan (1757 bis
1834)*), waren zwar ihrer Anlage und Neigung nach mehr Natur-
forscher als Gottesgelehrte, führten aber doch ihre geistlichen
Aemter mit so viel Würde und Ernst, dass der Kuf, den sie als
Naturalisten genossen, nur dazu beitragen konnte, die Achtung
vor ihrer Person und vor der Sache, welcher sie dienten, aueh
denjenigen nahe zu legen, welche dem kirchlichen Leben weniger
Wert beizumessen pflegten.
Auch Sch Uffhausen hatte das Glück, iu diesen schw ierigen
Jahren einen Mann zu besitzen, der hohe Bildung mit tiefer
Frömmigkeit, weitherzige Humanität mit aufrichtig-gläubigem
Sinne verband uud den Verwirrten und Verschüchterten wieder
Halt und Zuversicht gab: Professor Joh. Georg Müller ( 1 7511 — 1819),
des berühmten Geschichtschreibers Bruder. 3 ) War auch seine
Mitwirkung bei der Wiederherstellung der reformierten Landes-
kirche seiner Vaterstadt nicht ein direkter und sichtbar hervor-
tretender, so ist der mittelbare Kintluss seiner anregenden und im
besten Sinn erbauenden Person um nichts weniger deutlich.
Damit haben wir bereits den l'ebergaug gemacht zu den
Pädagogen, und hier zunächst zu dem genialen Züricher, den wir
schon früher unter den Anhängern der Revolution hätten nennen
können, aber doch erst denjenigen anreihen wollten, welchen
positive Verdienste am Neubau der evangelischen Kirche zu-
kommen. Gewiss: Heiurich Pestalozzi war nicht nur ein Anhänger,
er war ein Prediger der Revolution, die er iu mehreren Flug-
schriften unterstützt und gegen Vorwürfe ihrer Gegner gerecht-
fertigt, eine Zeitlang auch als Redaktor von Amtes wegeu ver-
teidigt hat; aber er war auch durch und durch erfüllt von den
positiven Idealen der Neuzeit, von den Gefühlen der Menschen-
freundlichkeit und selbstverleugneuder Aufopferung für Anderer
Wohl, von so echt christlichem Mitgefühl mit allen Leidenden und
Bedrückten und so tieter Achtung vor dem Wert einer unsterb-
•i Wolf, Jak. Sam. \\\, im Berner Taachenb. 1 S. 14« u. fl'., und L856,
8.118— IM,
*) Wolf, Biojrr. aur KaltWgtsdL »1er Schweiz, Bd. III, S. 4'i9 u. ff.
■) fctockar, J. Ii. Müller, Prof. I). Theol. und Oberschnlherr, Hasel 1888
mit Bild. — Müll« r> Si-ll»stbioi;i:i|>liii\ in (Jcl/.crs Pror. Monatiddäit., Bd. Will.
:ü— 84.
V. 1. Die liestauration der Landeskirchen. Pestalozzi.
191
liehen Menscheuseele, dass er «och öfter an den Pietisten, als
au den Aufklärer erinnert. 1 )
So stellt er in seiner Persou eine Seite des wahren Christen-
tums dar, welche im gewöhnlichen Kircheuchristentum selten in
solcher Wahrheit hervorgetreten war, aber deshalb um nichts
weniger zum Christentum gehört. Pestalozzi, der zuerst auf dem
Neuhof im Aargau, danu in Stanz, in Müuchenbuchsee, in Rurg-
dorf und zuletzt in Iferten seinem Erzieherberuf lebte, war ganz
der Manu, der — trotz der Vorurteile, die er gegen sich erregte —
den Ungläubigeu wieder mit der Religion, den Christen aber mit
der Autklärung versöhnen konnte. Seine Sprech- und Ausdrucks-
weise war eine andere, als die der Kirche und der heiligen Schrift,
aber auch der dogmatisch Orthodoxe musste bekennen, dass
christlicher Glaube und christlicher Geist in ihm lebte, und noch
mehr, dass er sich dieser Wurzeln seiner Gesinnung bewusst war
und sie nie verleugnet hat. Die von ihm Erzogenen, unter seiner
Einwirkung Stehenden, brachten der evangelischen Lehre eine
ganz andere Empfänglichkeit und namentlich auch eine ganz
andere Ehrerbietung entgegen, als es zuvor der Fall gewesen war.
Seine Lebensgeschichte gehört nicht hierher, aber fehlen
darf sein Name nicht, wenn von Neugestaltung und Fortbildung
der christlichen Kirche die Hede ist, am wenigsten in der Kircheu-
geschichte der evangelischen Schweiz.
Dass Pestalozzi gegen die bis dahin Übliche und als Religion
geltende Katechismus-Dressur, gegen das blosse Auswendiglernen
der Dogmen, kräftigen Protest einlegte und wieder darauf hin-
wies, dass die Religion eine Sache des Geistes und des Gemüts
und nicht bloss des Gedächtnisses sei, das wird unter allen Um-
ständen als ein grosser Fortschritt auerkannt werden inUssen.
Dass er Christus als Lehrer, als Prophet und Vorbild verstand
und weniger als Erlöser, das ist zum mindesten eine im Christentum
berechtigte Auffassung uud keine grössere Einseitigkeit, als
diejenige der Dogmatik war, die er seinerseits vorgefunden hat. 2 )
Neben Pestalozzi werden wir auch den andern schweizerischen
Pädagogen nicht vergessen : Philipp Emanuel von Fellenberg.
Während der französischen Revolution in Paris ein feuriger
Wir verweisen als Beispiel auf seine Ansprache am Bettag vnn 1*11,
welche Ii. Ochscnbein in Buisdorf im Hemer Sehulblatt 18<>7. Nrn. u. :Y2,
nach »lein noch vorhandenen Uriginalaut'satz abgedruckt hat.
' Vergl. 11. Fichter, Pestalozzis religiöse Anschauungen, im Kirchenblatt
f. d. ret'. Schweiz, 1S<»7, Nrn. IS— •>■>. Auch die trefflichen Bemerkungen vou
Ilagenliach, K.-Ueaeh. des XVIII. u. XIX. .Jahrh., Ii, 1Ü2— Hüi.
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192
beschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Schwärmer fHr die neuen Ideen, ist er nachher mit ebenso grossem
Kifer flir die Verteidigung der Freiheit gegen die Franzosen aut-
getreten. Er hat nur die moralische Seite des Christentums an-
erkannt, diese aber in Lehre und Leben mit einer Kraft und
Energie, mit einem Ernst und Mut vertreten, weiche uns zwingt,
ihn zu denjenigen Männern zu zählen, die in ihrer Art mitgearbeitet
haben an der Wiederherstellung des religiösen Lebens. Er war
Doch weniger ein Mann der Kirche als sein grösserer Zeit-, Volks-
uud Facbgenosse, hat nur äusserst selten fromme Worte gebraucht,
im Gegensatz zum pietistischen Wesen seine Frömmigkeit mehr
verborgen als sichtbar gemacht , aber seine Pietät vor dem
Heiligen, seine ernste Ueberzeugung von der göttlichen Welt-
orduung darf in ihrem EinHuss auf die Folgezeit für seine nähere
Umgebung, zunächst die reformierte Schweiz, uicht gering geschäzt
werden. 1 ) Am '21. Juni 1771 geboren und am 21 November 1844
gestorben, hat er in Hofwyl seine Erziehungsanstalt begründet,
welche, Arbeit und Charakterbildung als Ziel bekennend, eiue
Zeitlang eine grossartige Wirksamkeit hatte, war doch dieselbe
von 2000 Schülern besucht. In seinem Todesjahr war Fellenberg
noch zum Landammann des Kantons Bern gewählt worden.
Sollten wir hier Heinrich Zschokke zu nennen vergessen
unter denen, welche zur Kestauration der Kirche mitgearbeitet
haben, den fremden Patrioten, der in Seiner erstaunlichen Viel-
seitigkeit nicht alleiu Politiker und Journalist, Geschichtschreiber
und Dichter, sondern auch theologischer Schriftsteller gewesen
ist ? Seine religiösen Betrachtungen, welche er zuerst in der von
ihm herausgegebenen Zeitung seinen Lesern vorgetragen, dann
als „Stunden der Andacht 14 verbreitet hat, haben auf ihre Zeit so
grossen Eindruck gemacht, weil sie durchaus der Ausdruck ihrer
Zeit gewesen sind; sie haben trotz aller Oberflächlichkeit, die
ihnen nicht ohne Grund zum Vorwurf gemacht wird, doch un-
endlich Vielen das Christentum wieder nahe gelegt und schon
durch ihr blosses Erscheinen von der Macht der Religion wieder
Zeugnis gegeben.
Schliesslich werdeu wir aber auch die Stellung nicht Ubersehen
dürfen, welche der massgebende politische Genius des Jahrhunderts
zu den religiösen Fragen eingenommen hat, Napoleon Bonaparte,
dessen wohlbekannter Fatalismus ebenso dem landläufig ra-
tionalistischen Begriff von der menschlichen Freiheit ins Gesicht
sehlug, wie sein durchaus realistisch-psychologisches Urteil Uber
') Vergl. seine Schrift: Darstellung des religiösen Bildungsganges der
wissenschaftlichen Erziehungsanstalten in Hofwyl. Aaran
V. 1. Die Restauration der L:incle$kir«hen. Umschlag. jy;3
die Person Jesu scharf mit den Redensarten kontrastierte, in
welchen seine Zeitgenossen von dem „grossen Lehrer von Naza-
reth" zu sprechen pflegten.
So war denn die Möglichkeit gegeben, dass auf eine Periode
der Zerstörung und des Umsturzes wieder eiue Zeit des Auflebens
und der Erneuerung folgen konnte. Die Not lehrt beten: das
hatte sich au einer ganzen Generation bewährt. Was aus Deutsch-
land von der Zeit nach dem nationalen Aufschwung von 1812 bis
1815 berichtet wird, das erfuhr die Schweiz, ob auch in geringerem
Grade, schon jetzt. Man dachte wieder anders Uber die Religion,
und namentlich erkannte man — das war der nicht genug zu
schätzende Gewinn der Revolution — dass sie etwas vom Belieben
der Menschen, von Begünstigung oder Verfolgung durch die Re-
gierungsgewalten vollständig Unabhängiges ist, nicht durch sie ent-
standen, auch nicht mit ihr dahinfallend und nicht einmal durch
sie umzubringen.
Wenn man diese vier Jahre als eine Prüfungszeit betrachten
will, so wird gesagt werden dllrfeu, dass das religiöse Leben die
Probe bestandeu, dass speciell die Art der evangelisch-reformierteu
Frömmigkeit ihre Kraft und Lebensfähigkeit auch ohne den Schutz
des Staates nachgewiesen hat.
Das erste sichtbar öffentliche Anzeichen einer veränderten
Stimmung und eines Wiedererstarkens kirchlicher Gesinnung^
neuen Mutes und Vertrauens zu sich selbst gibt eine Zuschritt
vom Jahr 1802, der „Evangelisch-reformierten Kirchenvorstehcr-
schaften an die gemeine helvetische Tagsatzuug u . Hier wird gesagt:
„Bürger Präsident und Bürger Deputierte: Dass unter den revo-
lutionären Erschütterungen der drei letzten Jahre auch das vater-
ländische Kirchenwesen beträchtlich gelitten hat, dürfen wir keinem
Beobachter erst sagen." . . . „Wenn die Konstitution, die im Jahre
1708 die ehemalige Ordnung der Dinge verdrängte, die Rcligions-
Ubung frei gab, so war dies ein Grundsatz, kraft dessen sich jede
dem Staat unschädliche Religionspartei einen ungehinderten öffent-
lichen Kultus versprechen durfte. In der Ausführung aber wurde
hierin so willkürlich gehandelt, dass es in einem Male schien,
als hätte der Staat sich mit der Kirche im Vaterland viel enger
verbunden, als noch nie ; andere Male dagegen, als hätte er sich
ganz davon losgetrennt und Uberliesse das Religionswesen über-
haupt sich selbst." Nachdem sodann ausgeführt wird, dass auch
die Religion, um auf das Volk als Menge wirken zu können,
einer festen Gestaltung, einer gewissen Ordnung bedürfe, heisst
Bioesch, Gesch. der »chweiz. ref. Kirchen. B<I. II. 13
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Geschichte der schwcizerisch-reforinierton Kirchen.
es wieder: „Entweder rindet Ihr es dem Vaterlande zuträglieh,
den Staat wieder mit der Kirche in ein ähnliches Verhältnis zu
setzen, wie das ehemalige war, und die Regenten stellen sich
mit offenem Bekenntnisse als Mitglieder der einten oder andern
im Vaterlaude vorhandenen Kirchen, als christliche Kegenten,
an die Spitze eines christliehen Volkes und treten auch als Re-
genten in denjenigen Anteil an dem Kirchcnregimente, welchen
die Grundverfassung der Kirche gestatten. Eine unzweideutige
Erklärung ist unserer Kirche unumgänglich von nöten, indem sie
zu keinen Zeiten andere, als ihre erklärten Mitglieder, Air recht-
mässige Teilnehmer am Kirchenregiment anerkennen wird". 1 )
Das war eine Kundgebung, welche allein schon hinreicht
zu zeigen, wie die Einsicht in die Wllrde der Kirche sich in der
Zeit des Unglücks eingestellt hat. Mau hatte docli etwas gelernt.
Als Ausdruck dieses Umschlags im Urteil Uber die religiösen
Dinge erscheint noch im nämlichen Jahre 1*02 wieder der Beschluss
der Tagsatzung, einen eidgenössischen Bettag zu feiern. Es konnte
indessen für die Kirche noch weniger als für die politischen
Einrichtungen um eine blosse Itcstauration des früher Bestandenen
zu thun sein, sondern es galt eine wirkliche Erneuerung zu finden.
So lange der helvetische Einheitsstaat dauerte, der katholische
und reformierte Gebiete in gleiche Gesetzesformen zusamnien-
fasste, war eine Regelung des Verhältnisses der Kirchen nicht
möglich. Die Anforderungen der Bevölkerungen, die Daseins-
bedingungen und die Wirkungsart der beiden Konfessionen waren
zu sehr verschieden, als dass beide Teile der Schweiz wirklich
nach denselben Regeln behandelt werden konnten. Die Behörden
mussten sich mit ganz allgemeiner Verwaltung des äussern Be-
standes und mit der Verhütung aller kirchlichen Zwistigk«
begütigen; jeder positive gesetzgeberische Versuch hätte auf de
einen oder andern Seite sofort Anstoss erregen und Wid
finden müssen.
Sobald indessen durch die napoleonische Mediationsverfassung
die Souveränetät der Kantone teilweise wieder hergestellt war,
erschien es nicht nur nötig, sondern auch möglich, das alte Ver-
hältnis von Kirche und Staat wieder zu suchen, das heisst in den
reformierten Kantonen die Staatskircheu in irgend einer Gestalt
neu aufzubauen. Es entsprach dies viel zu sehr den gewohnten
Traditionen, als dass man darüber hätte hinweggehen
Die Volksstimmen verlangten es. Dass zwar nicht die
' ' Im l>ruck verbreitet Lsn-J, wahrscheinlich von Antiste;» lief
V. 1. Du» Kestaurntinn der Landeskirchen. Neuordnung. 1J>5
aber das Volk unter den neuen Einrichtungen leiden müsse, dass
die reformierten Kirchen nicht sich selbst Uberlassen bleiben
konnten, ohne das öffentliche Leben aufs unheilbarste zu ruinieren,
das war Vielen durch die Erfahrung klar geworden, die es vorher
nicht glauben wollten; aber eine andere Ordnung des Kirchen-
wesens als das Staatskirchentum war überhaupt noch nicht
denkbar. Erleichtert wurde der Uebergang dadurch, dass, wie
schon gesagt, die kirchlichen Behörden noch da waren ; sie hatten
ihre Kompetenzen verloren, aber ihre Thütigkeit nie völlig ein-
gestellt; sie waren niemals abgeschafft, noch weniger durch neue
ersetzt worden.
Die Mediationsverfassung vom 1'.). Februar 1803 stellte die
souveränen Kantone wieder her und überliess denselben die Ord-
nung ihrer kirchlichen Angelegenheiten. Die alten Einrichtungen,
die geschlafen hatten, wachten wieder auf und amteten weiter.
Auch der Hundcsvertrag von 1815 berührte das Kirchenwesen nur
gerade so weit, als notwendig schien, um den Verkehr und die
Duldung der Konfessionen durch einige allgemeine Bestimmungen
zu schützen. Dem Wunsche nach engerer Vereinbarung suchte
man auf dem Wege der sogenannten Konkordate entgegen zu
kommen. Immerhin wurden einige Fortschritte erzielt.
Betreffend die Folgen der Religionsänderung hatte schon ein
Konkordat vom 22. Juni 1810 festgesetzt, dass der Uebertritt von
einem Bekenntnis zum andern nicht mehr mit dem Verlust des
Land- und Heimatrechts bestraft werden dürfe; demselben traten
nach und nach alle Kantone bei mit Ausnahme von Schwyz und
Uuterwalden; nur mit Vorbehalt Appenzell Innerrhoden, das bei
seinem Grundsatze streng lokaler Ausscheidung verbleibeu wollte. 1 )
Dass dabei die Regierungen doch „aus landesväterlicher Vorsicht
<lem Proselytismus uud den Rcligionsänderungen Schranken zu
setzen wünschten", das ist begreitlich.
Am 18. Juli 1819 kam dann zwischen den Kantonen Zürich,
Bern, Luzeru, Glarus, Freiburg, Solothurn, Aargau, Thurgau,
Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und — etwas später — Schaff-
hausen eine solche Uebereinkunft zu stände, durch welche die
freie Niederlassung der Katholiken unter protestantischen Bevölke-
rungen, der Reformierten in katholischen Kantonen, erleichtert,
nur an die Bedingung eines Zeugnisses sittlicher Aufführung und
guten Leumundes gebunden ward.-)
1 Kepertoriuin d. E. A. von 1313—1813, 8. 21 4. — Finsler, K.Stat., 8. 12 u. ff.
Keperturium der E. A. von 1814-184*, ltd. II, .V.»ri. Der vollständige
Text in Offiziell«» Sammlung der das Schweiz. Staatsrecht betr. Aktenstücke
{Zürich lS-ju— 184!H, I, 'JH<.
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HM» (ieschiehte der schweizcrisch-reformierten Kirchen.
Der Absehluss und die gegenseitige Anerkennung der ge-
mischten Ehen wurde auf gleiche Weise geordnet und von bis-
herigen Erschwerungen befreit. 1 )
Dagegen blieb die Ausübung fremder Gottesdienste an den
meisten Orten beschränkt. Im Jahr 182:* gestattete die Regierung
von Hern die Anordnung eines regelmässigen katholischen Kultus,
aber nur „auf so lange, als keine Missbräuche oder nachteilige
Folgen daraus erwachsen und es uns gefallen wird"; von 182H
an wurde auch in Luzern, dem einen der drei eidgenössischen Vor-
orte, namentlich mit Rücksicht auf die Tagsatzung, der reformierte
Gottesdienst geduldet. So fiel eine Schranke nach der andern
welche bisher die Mischung der beiden christlichen Bekenntnisse
verhindert hatten.
Für die evangelischen Kirchen als solche war freilich damit
sehr wenig gewonnen, sogar die Verbindung der kantonalen re-
formierten Kirchen unter sich machte keine Fortschritte. Ein-
sichtige, weitblickende Männer, wie der Antistes Hess, hofften
anfangs, beim Untergang der bürgerlichen Einheit wenigstens
eine kirchliche Einheit retten zu können, eine schweizerisch-
reformierte Nationalkirche als erspriessliche Frucht aus dem Elend
der Revolutionszeit hervorgehen zu sehen; er hatte schon 1800
seine glaubensverwandten Aratsbrüder gebeten, das „vinculum
fraternitatis" zu pflegen, und eine gegenseitige Korrespondenz,
häufige „Konsultationen" Uber vorkommende Fragen und den
Zusammentritt von Abgeordneten der verschiedenen Kirchenräte
in Vorschlag gebracht.-)
Dazu war die Zeit nicht angethan. Das Ruhebedürfnis über-
wog alle andern Wünsche, und die Befriedigung über den errun-
genen Frieden fand ihreu Ausdruck im Geuuss stiller Freuden
und behaglicher Selbstbeschränkung. Die Hirtenfeste in Unspunnen
wurden gefeiert. J. Conrad Appenzeller aus Winterthur, seit 180!)
Pfarrer in Biel, dichtete *eine romantische r Gertrud von Wart",
Jak. Gottl. Kuhn in Rüderswyl im Emmenthal, dann in Burgdorf,
seine harmlos-idvllischen Lieder zum Lob der frommen Einfalt,
während Samuel Zehender, als Pfarrer zu Gottstatt bei Biel und
Dekan der Klasse Nidau, mit gleicher Treue tlir seine Obstbäume
und für die ihm zur Erziehung anvertrauten Knaben sorgte.
Man war froh, wieder ein Dach über der Kirche zu haben,
zu grossen Neuschöpfuugen fehlte der Mut und die Kraft. Immer-
1 lM:f, 1*1!», 1*21. FinsliT, Kiroh.-Stat., S. 1* u. ff
* Finaler, im Kirchcuhlatt 1>\>% S. 2f>, u. derselbe im Züricher Tanohen-
buch IS'»!', S. 177.
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V. 1. Die Restauration der" Landeskirchen. Waadt, etc. 197
hin bot sich bei der Wiederherstellung des Alten die Gelegenheit
-zu einigen Verbesserungen.
Die Notwendigkeit gesetzlicher Ordnung der kirchlichen Dinge
ergab sich natürlich zuerst in den sogenannten neuen Kantonen,
die, aus den Unterthanenverhältnissen gelöst, jetzt erst als eigene
Staatswesen selbständig geworden waren : Aargau, Waadt, Thurgau
uud St. Gallen.
In der Waadt zwar änderte sich wenig, zumal von einem
Fortschritt kann hier kaum gesprochen werden. Die Konsistorien,
die im Jahre 1798 weggefallen waren, wurden nicht hergestellt,
der Zusammenhang der Klassen oder Kapitel hörte fast gänzlich
auf. In den Gemeindeu amteten die weltlichen Gemeinderäte, die
Munizipalitäten, zugleich als Kirchenvorsteher, wie im Kanton der
weltliche Staatsrat, allein; nur die Professoren der Akademie
bildeten auch ferner einen — machtlosen — Kircheurat. Die Ein-
ordnung der Kirche in die allgemeine Staatsverwaltung war somit
in diesem Kanton nicht nur beibehalten, sondern schärfer als je
nach den altbernischen Traditionen ausgestaltet. Der Heidelberger
Katechismus hingegen blieb seit 1798 meistens abgeschafft und
durch eine Bearbeitung des Osterwald'schen ersetzt. 1 )
Der reformierte Teil des Kantons Aargau erhielt schon 1803
einen eigenen Kirchenrat, welcher eine gewisse Selbständigkeit
der kirchlichen Interessen darstellte, aber erst 1811 eine genauere
Organisation für seine 48 Pfarrgemeindeu und 1815 ein eigent-
liches Kirchengesetz, das aber schon 1819 wieder Aenderungen
erfuhr. Die hergebrachte Gruppierung in die zwei Kapitelsbezirke
Aarau und Brugg bestand weiter fort, nur wurden jetzt auch
Zolingen, Aarburg und Brittnan, die früher zu Langenthal gehört
hatten, zu Aarau gelegt.*)
Für die evangelischen Gemeinden im Kanton Thurgau
wurde 1803 ein Ehegericht und eine eigene Synode aufgestellt,
die alle zwei Jahre sich versammelte unter einem geistlichen und
einem weltlichen Präsidenten. Ein nach dem Paritätsgrundsatze
gewählter Kirchenrat sollte dagegen beiden Konfessionen ge-
meinsam dienen, ein Versuch, der 181<> nach den politischen Um-
gestaltungen wieder aufgegeben worden ist, um — flir die Refor-
mierten — einer evangelischen Oberbehördc Platz zu machen;
1820 (5. Januar) wurde eine Synodalordnung angenommen, welche
') Finaler, K.-Stat., 412.
s ) Finaler, K. Stut., :fc>7. — Vergl. dazu: Fleiner, Aarg. Kirchenpolitik in
der Kestaurationszeit, im Aarg. Tuchen!). IM 4 . Hj.
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11)8
(Jeschiehte der achweizerisch-reforraicrten Kirchen.
autlallenderwcise das Hecht des Ausschlusses vom Abendmahl im
Prineip anerkannte. 1 )
Der aus den ehemals äbtischen Gebieten und gemeinen Herr-
schaften zusammen mit der altretbrmierteu Stadt S t. G a 1 1 e n neu
gebildete Kanton wurde jetzt, so weit das evangelische Bekenntnis
herrschte, auch kirchlich zusammengefasst, indem die in drei
Kapitel — St. Gallen, Toggenburg und Klieinthal- Werdenberg —
eingeteilten Gemeinden in einer Synode und einem Kirchenrate
sich als Einheit darstellten. Eine eigentliche Kirchenverfassung
trat erst 1800 in Kraft; demnach bestand der Kirchenrat aus
sieben Mitgliedern und die Synode aus sämtlichen Geistlichen,
mit Zuziehung von zwei Mitgliedern des Kleinen und zwei des
Grossen Kates; seit 1*17 wurde die Zahl der weltlichen Beisitzer
auf sieben vermehrt. Die in früherer Zeit so lästigen Kollatur-
rechte konnten nun allmählich abgelöst werden, so dass die Pfarr-
wahlen meistens den Gemeinden selbst zukamen. Den letztern
brachte das Jahr 1818 einen weitern Schritt zur freien Selbst-
konstituierung in der Einführung von Kirchenvorsteherschaften,
und dazu eine gemeinsame Gottesdienstordnung.-) In der Stadt
St. Gallen war noch meist der Heidelberger, in den früher mit
Zürich kirchlieh verbundenen Landgemeinden der Züricher Kate-
chismus im Gebrauch.
Auch in Appenzell hatte sich schon früh das Verlanget!
nach einer gemeinsamen Svnode und einem Kircheurat für die
evangelischen Gemeinden geregt. 1 ) Erst 18l<> wurden die Ehe-
satzungen neu geordnet. Nicht nur die Wahl, auch die Entlassung
ihrer Pfarrer war hier vollständig Sache der Gomeiuden.
Einen stehenden kirchlichen Mittelpunkt erhielten jetzt die
reformierten Gemeinden in Kätien, indem seit 1808 ein Kantons-
kirchenrat eingesetzt wurde; aus jedem der drei Bünde
die Synode zwei Mitglieder, das siebente bezeichnete der
Hat. Für sämtliche Beschlüsse der Bündner Synode, die in
Weise ihre jährlichen wandernden Versammlungen hielt,
übrigens die Katitikation durch den evangelischen Teil dc8 Gi
Abgedruckt in Stfimunllers .bdirbiicher für Keligion und Sitte, II
i ls-J7 . Seite 47— *Y2. Kbendaselhst stehen auch. Seite 1 — 14 und 05—72, die
beiden Krl.tsse: Organisation der Konfession*- Administration vom 7. Juni
lSHi mir einer eigenen Konvertiten-Ordnung, und — ,111, 1— 12i — das (iesete
über r Kirc!>ein<»rsteheiseliafteii u vom b\ .Januar lSli*. Verjrl. dazu
K. Stau S. :>»7.
• i Finaler, K. Stat., 2'^>.
i l.'eber das Kirch» nie^iuient des reformierten Teils de." neuen Kanton
Appenzell. St. (.i allen lsoi.
•3
V. 1. Di«- Restauration der Landeskirchen. Murten, Zürich. 1<)9
Rates vorbehalten. Schon 1803 hatte der Kanton wieder eine
evangelische Theologen-Schule begründet. 1 )
Der durch die Mediationsverfassung vom kirchlichen Ver-
bände mit Bern losgerissene und unter Garantie freier Religions-
Ubung mit Freiburg vereinigte Bezirk Murten musste jetzt 1804
einen besonderu evangelischen Kirchenrat erhalten, der zugleich
die Aufsicht Uber das Schulwesen Übte. Die Geistlichen verbanden
sich seit 1807 zu einer eigenen Klasse, welche unter dem Vorsitz
des Oberamtmanns stand und bei Pfarrwahlen auch die Vor-
schläge machte zu Händen der Staatsregierung. 2 ) Die französische
Gemeinde in Multen hielt seit 1812 ihren Gottesdienst iu der be-
nachbarten Kirche zu Merlach.
Wenn in Basel die Einführung der Vermittlungskonstitution
keine organisatorische Aenderung brachte, so machte sich da-
gegen die schärfere Ausbildung der Stadtherrschaft nach dem
Jahre 1814 darin bemerkbar, dass von dieser Zeit hinweg die
früher üblichen Generalkapitel der gesamten Geistlichkeit iu
Wegfall kamen.
Das Umgekehrte zeigte sich in Genf, wo man schon seit
Anfang 1800 auch die Geistlichen der Landgemeinden als Mit-
glieder der „Compagnie des pasteurs" anerkannte.
Es wird vornehmlich als ein Verdienst des Antistes Hess
bezeichnet, dass auch in Zürich die äussern Einrichtungen der
Kirche zugleich mit ihrer Herstellung doch dem neuen Bedürf-
nisse angepasst worden sind. Die Geistlichkeitssynode erhielt
zwar auch jetzt keine eigentlichen Kompetenzen, da in dem
noch immer rein konfessionellen Kanton die oberste Staatsbehörde
auch in Kirchensachen einzig zu entscheiden fortfuhr; dagegen
wurden in den Gemeinden die kirchlichen Vorsteherschaftcu, die
Stillstände, wieder eingeführt. Der frühere Examinatoren-Konvent
ward jetzt als Kirchenrat erklärt und in einen kleinern und
grössern Konvent geteilt, in welchem nunmehr nicht bloss die
Stadtpfarrer, sondern auch einige vom Lande sassen. Dem er-
weiterten Konvent, dem alle wichtigen Geschäfte vorgelegt werden
inussten, gehörten sämtliche Dekane und noch vier von der Synode
frei gewählte Landgeistliche an. 3 ) Die von Hess abgefassten
Prädikauten, Synodal- und Stillstands-Ordnungen weisen merkbare
Fortschritte auf im Sinne der neuen Zeitforderungen. Die Patronats-
reehte wurden jetzt meist losgekauft, Glattfeldcn und Ossiugen
'] Finaler, K. Stat., 2JW und »»33.
2 ) Finaler. K. Star., 17o u. ff.
') Finaler, K. Stat., 42, 43.
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m
2<»
(Joschichte der .scimeizeriseh- reformierten Kirchen.
1804 vom Domstift Konstanz, Stammlieiiu 1808 von St. Gallen,
Kussikon von Schwyz und Glarus, Stallikon 1812 von St. Blasien
und Meilen 1818 von Einsiedeln; dagegen hörten anderseits die
Züricher Kollaturcn auf in einigen thurgauischen und SchafThause r
Kirchen, und fiel überhaupt der kirchliche Zusammenhang dahin
mit dem evangelischen Thurgau und Kheinthal, der bis 1798 sieb
erhalten hatte. Die Stadt Stein a. Rh. wurde jetzt ein Teil des
Kantons Schait'hausen. ZU rieh machte in diesen Jahren auch be-
deutende Anstrengungen für Hebung der Landschulen, durch Für-
sorge für Lehrerbildung und Einführung regelmässiger Aufsieht. 1 )
Dass der Sinn für christliche Pflicht — im Gegensatz zum
„toten Glauben" — in Wirklichkeit mehr als früher Eingang ge-
funden hatte, das bewies in hervorragender Weise die Gründung
der Züricher HUlfsgescllschaft, die in den Kriegs- und Notjahren
von Dr. med. Job. Kaspar llirzel im Verein mit andern Menschen-
freunden gestiftet, eine ebenso intensive als besonnene und
segensreiche Thütigkcit in freiwilliger Unterstützung der öffent-
lichen staatlichen Armenpflege zu entwickeln begann. 2 ) Und an
diese sehloss sieb, von dem gleichen Manne angeregt, die „Schwei-
zerische gemeinnützige Gesellschaft" (15. Mai 1810).
Die Herner Kirche erstand beinahe unverändert in ihrer
Organisation und ihrem Verhältnis zum Staate. Der letztere be.
nützte den Anlass der allgemeinen Grenzbestimmungen, um eudlich
die Kollatur der Kirche zu Langenthal vom Kloster St. Urban zu
erwerben, 20. und 2t>. Juli 1808, und damit der unnatürlichen
Einmischung einer fremden Körperschaft ein Ende zu machen.
Nur ungern hat das Kloster sieh zur Abtretung verstanden;
ging ein längerer Streit voraus, der so weit führte, dass
Zeitlang der Unterweisungsunterricht der Langenthaler Kat
menen in Lotzwvl abgehalten werden musste. 1 ) Freiwillig ül
hingegen 182(i das Städtchen Unterseen sein Pfarrwahlrecht a
die Regierung, um sieh dem allgemeinen Verband eiuzuoiduei
1 Veilioserung der Volksschulen im Kanton Zürich durch hochobrig-
keitlich veranstaltete Unterweisung der wirklichen Lehrer im Jahr 1806 und
]so7. Beruht und Anweisung und Auftrag von dein Erziehungsrato des Kt
Zürich au die < »rtsaufsiehten der Landschulen, vom °M. Januar 1808, beides
ju Schnlthess, Beitrage zur Kenntnis und Beförderung de* Kirchen- und
Schulwesens in der Schweiz ■ Zürich 1»)K— 1SHK lid. I, 1— sn und W)— WO.
i Vergl. die für die (ieschichte der VVohlthätigkeit in der Schweiz
ausserordentlich reichhaltige Serie der ,Neujahisl>lätter der llülfjtgeselhichaft*
in Zürich. Biogi. des Stifters. 1>j;<;, mit Bild.
I.ohner, d. rcf. K., II. o'il . Blaser. .!.. Die Kirche von Langenthal,
1S!'S.
V. 1. Die Restauration der Landeskirchen. Rein.
201
180G wurde die kleine Kirche zu Bargen mit Aarbcrg vereinigt,
1816 die Pfarreien zu Gadmen und zu Guttannen wieder her-
gestellt, 1818 dem Seelsorger zu Guggisberg ein Helfer beigegeben,
der zu Rllschegg wohnte, im folgenden Jahre, 1819, der Helfer
von Grosshöchstetten nach Zäziwyl versetzt und 1820 eine neue
Helferei zu Wasen bei Sumiswald errichtet, lieber den her-
gebrachten Privatbesitz der Kirchenstuhle erliess der Rat im Jahr
1809 ein Reglement, das diese Rechte zwar bestehen Hess, aber
doch einigermassen beschränkte. Die Predigerordnnng von 1824
war nur eine Umarbeitung der ältern.')
In Pruntrut, der frllhern Bischofsresidenz, entstand jetzt 181(5
eine deutsch-protestantische Pfarrei, welche zum neuen Kapitel
Biel gehören sollte. Auch Münster, wo seit 1820 regelmässig
deutsche Predigt abgehalten wurde, erhielt 1827, das durch Ein-
wanderung stark bevölkerte St. Immer 1830 eigene deutsche
Pfarrer. Die Kollaturrechte des Klosters Bellelay Uber die Kirchen
zu Pieterlcn und zu Langnau fielen an den Staat.
Mit dem Kanton Solothurn wurde 180(3 ein neuer Vertrag
abgeschlossen Uber die kirchlichen Verhältnisse der reformierten
Gemeinden im Bucheggberg, und 1818 und 1819 fanden genauere
Festsetzungen darüber statt. Es wurden jetzt diese Gemeinden,
wie auch die reformierte Gemeinde der Stadt Solothurn, förmlich
dem Kapitel Büren als Teile der berniseben Landeskirche ein-
verleibt und damit eine alte Streitfrage endgültig erledigt. 2 )
Mit der helvetischen Gesetzgebung war auch das Duldungs-
dekret zu Gunsten der Täufer dahingefallcn, mit der Staatskirche
auch die Zwangstaufe wiedergekehrt. Es darf bemerkt werden,
dass auch diesmal die kirchlichen Behörden humaner dachten,
als die Mänuer des Staates. In einem Gutachten vom 10. Mai 1807
sprach sich der Kirchenrat für die freie, bediDgungslose Heimkehr
der Verbannten aus, um so mehr, da die Täufer „ihrer Moralität,
ruhigen Aufführung und guten Deukungsart halb wirklich in sehr
gutem Rufe stehen." 3 ) Die Räte waren anderer Ansicht: 1810
wurden die Täuferehen als ungültig, die Kindertaufe fUr ver-
bindlich erklärt, da sowohl Trauung als Taufe nicht nur als
religiöse, sondern als bürgerliche Handlungen betrachtet werden
') Druckausgahe in 4°. Sie ist abgedruckt in Steimmillers Jahrb., III
(1827), S. 7:3 — 117.
*) Kinsler, K. Stat., im.
a / Müller, Täufer, 8. .*{<«!. Eine handschriftliehe Abhandlung über diese
Frage, von der Hand von Professor .Samuel Studer. von 181i">, in Mss. H. II..
XIX, 10, Nr. ±
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202
(u'schklito der sclivveizeriseh-reformierten Kirchen.
müssen und der Neugeborene nur dureli die Taufe Landreeht
und lleimatangehörigkeit erlange. Das Jahr 1810 brachte dann
eine neue Wendung. Mit der Zuweisung des Bistumsgebietes an
Bern wurden auch die seiner Zeit als Täufer aus dem Eminenthal
naeh dem .Iura Ausgewanderten wiederum Berner. Nicht ohne
Besorgnisse hatten sie dem entgegengesehen; aber für die Duldung
ihrer religiösen Freiheit wurde ihnen jetzt eine Ausnahmestellung
bewilligt, besondere Garantie vertragsmässig zugesagt, so dass die
gesetzliche Lage der so lange vom Staate Ausgeschlossenen doch
verbessert wurde. Allerdings mtisste sie bald zu Gunsten des
modernen Staatbürgertums und der Gleichheit vor dem Gesetz
wieder neue Modifikationen erleiden, so schon 182«) und 1823
noch einschneidender später.
Line der wichtigsten Massregcln der Zeit war die Wieder-
herstellung der Akademie, die zwar auch jetzt vornehmlich zur
Heranbildung von Theologen bestimmt, doch in ihrem Lehrgang
wesentlich erweitert wurde durch Professuren auch für rechts-
wissenschaftliche, medizinische und allgemein philosophische
Fächer.-') Die Vorlesungen Uber „Didaktische und Moraltheologie"
wurden dem Professor Lmanuel Jakob Zcender, diejenigen über
Bihelstudium an Hud. Schärer übertragen: erster Kurator der
Anstalt war Dekan Ith, der dann 1813 als Pfarrer zu Siselen
gestorben ist. Als langjähriger r Kanzler" der Akademie machte
sich nachher der gelehrte Abraham Friedrich von Mutach ver-
dient.
Schliesslich haben wir noch einer gesetzgeberischen Neuerung
zu gedenken, die beinahe in allen reformierten Kantonen gleich
zeitig durchgeführt worden ist und die, wenn sie auch zunächst
scheinbar nur die äusserste Peripherie des kirchlichen Lebens
berührte, doch für das künftige Gedeihen und für die Ueber-
windung bedenklicher und oft beklagter Missbräuche ausser
ordentlich förderlich geworden ist.
Bisher hatte jede Pfarrstelle ihr eigenes Kirchengut b
aus welchem die Kosten des Kirchennnterhalts, des Gottes
und ein grosser Teil der Pfarrbesoldung bestritten werden musste.
Von alten Zeiten her gab es einzelne Kirchen, welche durch die
l.'mstände, meistens durch Zufall, ein abergläubisch verehrtes
Heiligenbild, Ablässe, Wallfahrten und dergleichen begünstigt,
grosse Reichtümer gesammelt hatten und dem jeweiligen Pfarrer
'i l insl.T, K. Stat., S.
'-. v. <;ny<TZ, <)., (irschicht«' <tcr Ak;i<leini<', im Hern. TasehU. 1871,
s. ;s— .v.
r
V. 1. Die Restauration der Landeskirchen. Kirchengüter. 203
ganz übermässige Einkünfte gewährten, während andere, ohne
ersichtlichen Grund zurückgeblieben, den Inhaber des Amtes
nur sehr kümmerlich nährten. Dieses Missverhältnis war um so
bedenklicher, weil es in keiner Weise mehr, wie vielleicht früher,
den grössern oder geringem Anforderungen an die Thätigkeit des
Pfarrers entsprach, die ärmsten Gemeinden vielmehr in der Hegel
auch die infolge ihrer Lage beschwerlichsten waren. Es erklärt
dies das Jagen und Wühlen nach besser dotierten Stellen, gegen
welches die Obrigkeit fast drei Jahrhunderte lang einen ver-
geblichen Kampf geführt hat.
Schon im Lauf des XVIII. Jahrhunderts hatte beispielsweise
die beruische Regierung die Ordnung einzuführen gesucht, dass
die allzureichen Pfründen einen bestimmten Anteil abzugeben
haben zu Gunsten einer Ausgleichung an die dürftigsten Stellen.
Allein die Unbilligkeit war damit, wenn gemildert, doch nicht
beseitigt l ), und ihre Folgen ebenso wenig. Die plötzliche Auf-
hebung der Zehnten hatte die Uebelstände mehr als jemals
fühlbar gemacht. Als nun der Staat nach Abschluss der Revo-
lutionsperiode die Sorge ftlr den Unterhalt des Kirchen wesens
wieder auf sich nahm, wurde der Anlass benutzt, um gründlich
Wandel zu schaffen. Die Kirchengüter wurden nicht einfach ihrem
Zwecke wiedergegeben, sondern jetzt centralisiert.
Bern ging hierin voran. Durch ein Gesetz vom 7. Mai I.S04
wurde bestimmt, dass der Staat die Beziehung und die Verwaltung
aller den Kirchen zugehöreuden, urbarisierten , das heisst ur-
kundlich festgestellten, Einkünfte übernahm und dafür sämtlichen
von der Regierung eingesetzten Geistlichen den Gesamtertrag in
gleichmässig berechnetem Verhältnisse als Besoldung zukommen
Hess. Dieser Gesamtertrag des zusammengeworfenen Kirchen-
gutes wurde mit Inbegriff eines weitern staatlichen Zuschusses
auf 275,000 alte Schweizerfranken berechnet, und diese Summe
nun für die Pfarrbesoldungen verwendet. Man zählte damals 152
zu besoldende geistliche Stellen, nebst einigen Helfereien und
Professorenämtern, welche ebenfalls auf das Kirchengut angewiesen
waren. Dabei gab die Regierung die feierliche Erklärung ab,
dass der Staat sich nicht als Eigentümer, sondern als Verwalter
des Kirchenvermögens betrachte, die Geistlichen somit nicht von
') Die PfarreinkHnt'te differierten von einem Minimum von l'i)— 210
Kronen, in Lauenen, und 13t — 17H Kronen, in Keichenbaeh bei Frutigen. bis
zu einem Maximum von 1000— 2100 Kronen, in Ins, und 1240 — 2400 Kronen,
in Kirchdorf, so nach der Schätzung der Naturalien und je nach dem Ertrag
günstiger oder ungünstiger Jahre.
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204
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
ihm als Staatsdiener, sondern nur durch ihn als Kirchendiener
aus dem der bernischen Kirche ganz eigentümlich zustehenden
Gute besoldet werden. 1 )
Die Zweckmässigkeit dieser Errichtung war so sehr ein-
leuchtend, dass sie sofort Uberall nachgeahmt wurde, wo ähnliche
Zustände dazu aufforderten. Oer Kanton Aargau folgte im De-
zember 1804 2 ), der Kanton Leman am 3. Juni 180ö s ), Basel, wo
schon 1800 Klagen über das bisherige System laut gewordeu
waren 4 ), am 13. Juni 1808 5 ), und Zürich am 1U. Dezember des
nämlichen Jahres. 15 ) Dass gleichzeitig auch Murten 180(5 eine
„Verschmelzung der Kirchengütcr u für gut fand 7 ) und Schaffhausen
mit der Frage sich beschäftigte 3 ), zeigt nur, wie mächtig die Not-
wendigkeit einer Neuordnung sich allerorts aufgedrängt hatte. 9 )
Hierin wenigstens zeigte sich eine wieder stärker hervortretende
Wechselwirkung.
Es war allerdings unvermeidlich, dass die Abhängigkeit der
Kirche vom Staat noch befestigt und dass namentlich die per-
sönliche Abhängigkeit der Pfarrer von den staatlichen Beamten
für servile Naturen noch empfindlicher werden kouute, seitdem
sie ihre Besoldung ganz aus der Hand des Landvogts empfingen.
Immerhin war dies Verhältnis weniger unwürdig und weniger
peinlich, als wenn, wie vordem, der Pfarrer seine Zehntgarben
selbst oder durch seinen Knecht auf dem Acker der Bauern, aus
der Hütte des armen Mannes, abholen und wegnehmen musste.
Die sehr radikale Massregel war ohne allen Zweifel als ein Fort-
schritt zu betrachten; ihre nachteiligen Seiten kamen erst später
zum Vorschein.
l ) Verordnungen zur hessern und gleichmäßigem Besoldung der be-
diensteten Geistlichkeit in der Schweiz. Besehluss von Bern, abgedruckt in
Schulthess, Beitr., Bd. 1, 214—223.
v ) Verordnung des Kantons Aargau betr. Besoldung der reform. Pfarr-
geistliehen, v. 1. Dez. 1804. Abgedruckt in Schulthess, Beitr., Bd. I, 220— 234.
J ; Ebenda»;, Bd. I, 237—211.
*) Gedanken eines Kcligionslehrers in Basel über die Besoldung der-
selben. Basel 1800.
s ) Gesetz über Klassifikation und Kompetenz der Pfarrstellen d. Land-
distrikte. Schulthess, Beitr., 1, 244—248.
r, \ Gesetz« betr. Ausgleichung der geistlichen Pfrundeinkünfte. Ebenda*.,
24{»-2:x;.
h Finder, K. St.it., lf>3.
H ! V elter die Besoldungen der protest. Geistlichkeit im Kanton Sehaff-
haiisen. Schulthess, Beitr. III, 3f> — 50.
Vergl. auch den Aufsat/.: .,Von der Grösse der Pfarreien' 4 , in Stein«
inüllcrs .Jahrb.. III <1*27... S. 22i»-22.'i.
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V. 1. Di«» Restauration «lor l.:unl<v*kin-h«'ii. Parität.
So konnte denn in verhältnismässiger Ruhe sich die Restau-
ration der frühem Zustände vollziehen, und als im Dezember 1813
unter dem Druck der alliierten, gegen Napoleon ausgezogenen
und nun die Schweiz tiberschwemmenden Armeen auch die alten
aristokratischen Verfassungen hergestellt wurden, zeigte es sieb,
dass auch in Hezug auf die Kirche alles dazu vorbereitet war.
Die Art dieses politischen Umsturzes war freilich nicht geeignet,
die Hoffnung zu erwecken, dass die Erfahrungen der letzten Jahre
benutzt und die früher begangenen Fehler vermieden werden
sollten. Es schien viel zu sehr auf unbedingte Rückkehr zum
Alten, auf Ausrottung aller Spuren der Revolutionsepoche ab-
gesehen, und für die Kirche konnte dies verhängnisvoll werden.
Die Stimmung war zwar der Kirche grundsätzlich entschieden
günstig. Man wollte wieder Religion, man wollte wieder eine
Kirche haben. Die Sittengerichte wurden wieder eingesetzt, die
Sonntagsmandate wieder in Kraft erklärt, die Gottesdienste wieder
gegen Störungen geschützt, Tauf- und Admissionsunterricht wieder
verbindlich gemacht, die kirchliche Einsegnung der Ehen wieder
die einzige Form ftlr die gesetzlich gültige Trauung.
Eine vollständige Rückkehr zum alten System nach jeder
Richtung war indessen durch einen eigentümlichen Umstand ver-
hindert worden, der bald seine anfangs von Wenigen geahnte
Wichtigkeit offenbar zu machen begann. Beinahe alle reformierten
Schweizerkantone hatten aufgehört, auf die eine Konfession be-
schränkt zu sein; fast alle waren nach ihrer Wiedereinsetzung
paritätische Staaten geworden, so dass die Regierungsbehörden
jetzt für zwei Bekenntnisse zu sorgen hatten.
Wir sagten, dass Wenige diese Folgen vorausgesehen haben;
diese Wenigen haben sie aber nicht nur geahnt, sondern beab-
sichtigt.
Bei der Neuorganisation der Eidgenossenschart zum Bunde
der 22 Kantone galt es als Klugheitsmassregel, wenn irgend eine
Gelegenheit sich dazu bot, Bevölkerungen verschiedener Kon-
fessionen zu einem Staatsverband zusammenzulegen, um das ein-
seitige Staatskirchentum, das Zusammenfallen von Staat und
Kirche unmöglich zu machen. Die reformierte Stadt St. Gallen
wurde mit den grossenteils katholischen Abtsgebieten im Rhein-
thal und Sargans vereinigt; die katholische gemeine Herrschaft
Baden mit dem bernisch-refortnierten Aargau zu einem neuen
Kanton gestaltet. Das katholische Freiburg sollte durch das
protestantische Gebiet der Stadt Murten neutralisiert werden, und
während Basel einige katholische Dörfer des nun aufgelösten
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(Schiebte der $chweizori»ch-r«formiertcn Kirchen.
Flirstbischoftums erhielt, wurde Bern durch den grösstenteils
katholischen Jura fUr seine Gcbictsverlustc entschädigt und somit
jetzt ebenfalls zu einein paritätischen, konfessionell gemischten
Staate gemacht, und ähnlich erfuhr Genf eineVergrösscrung durch
katholische Gebiete. Unter den reformierten Kantonen war Zürich
allein noch kirchlich homogen geblieben. Die Diplomaten, die
freilich von der Religion meistens sehr sonderbare Vorstellungen
hatten, hofften dadurch die Schroff heiten der Bekenutuisgegen-
sätze zu mildern und die Bevölkerungen zur gegenseitigen Ver-
träglichkeit und Duldsamkeit zwingen zu können.
In den Räten der Kantone sassen nun fast überall Mitglieder
beider Bekenntnisse neben einander, und schon aus diesem Grunde
konnte das Kirchenregiment nicht ganz in der gleichen Weise
fortgeführt werden, wie das vordem selbstverständlich gewesen
war. Die I'eberlassnng grösserer Selbständigkeit, erweiterter
Kompetenzen der kirchliehen Behörden musstc die natürliche Folge
dieses Zustande* sein oder doch allmählich sich als unausweich-
liche Notwendigkeit herausstellen. Die Grundsätze der Glaubens-,
Gewissens- und Kultusfreiheit Tür die beiden anerkannten Kon-
fessionen und alle ihre Bekenner konnten, nachdem sie einmal
Eingang gefunden hatten, aus den Verfassungen nicht wieder
entfernt werden. Auf diesen Punkt konnte man bei der Restau-
ration nicht mehr zurück.
Der Unterschied von Staat und Kirche musste jetzt zum Be-
wusstscin kommen. Die Kegierungen konnten und durften sich
nicht mehr wie bisher mit ihrer Kirche identifizieren, die Kirchen
konnten ebenso wenig länger Kegierungen als ihr natürliches
Oberhaupt betrachten, welche die kirchlichen Ziele nicht mehr
als die ihrigen erkannten, wohl auch gar nicht mehr zu ihr ge-
hörten. Die bis dahin unbekannte Frage nach dem richtigen Vi
bältnis zwischen Kirche und Staat wird von nun an G
der eifrigsten Erörterung.
Der spätere Dekan von Bern untersuchte noch im Jahre 1
die geltenden Gesetzesbestimmungen, um über die rechtlic
Stellung seiner Kirche sich Klarheit zu schatten'), denn gerade
für Bern war die eingetretene Veränderung am stärksten fühlbar;
wie diese Republik das Staatskirchentum am strengsten aus-
gebildet hatte, so war ihr jetzt die ansehnlichste Zahl katholischer
Gemeinden einverleibt, welche für ihre kirchlichen Interessen volle
und unparteiische staatliche Fürsorge verlangten.
's FuiMhuucntalgesetze, von S;un. Stmlcr. M**. II. II., XVII,
207
Der Vereinigungsvertrag vom 20. November 1815 hatte übrigens
auch direkte Folgen fllr die reformierte Berner Kirche. Während
Murten aus dem Verbände vollständig gelöst wurde und sich
gezwungen sali, innerhalb des katholischeu Kantons Freiburg für
seine konfessionellen Interessen eine gewisse Unabhängigkeit sich
zu wahren, wurde nun umgekehrt die bisher kirchlich selbständige
Stadt Biel in die Konstitution der Berner Kirche hereinbezogen.
Dasgrö8ste Verdienst bei der Anglicderungdes protestantischen
Jura an die Berner Kirche kam neben dem für religiöses Leben per-
sönlich sich interessierenden Landvogt in Münster, dem edlen Ge-
schichtsforscher Bernhard Emanucl von Rodt, ganz besonders dem
damaligen geistigen Haupt des St. Iminerthals zu, Karl Ferdinand
Morel (geboren 1772), Pfarrer zu Corgemont, der 1824 Dekan des
neugebildetcn Bieler Kapitels wurde. Er war ein hochgebildeter,
ebenso kluger als warmherziger Mann, der, mit Recht allseitig
geliebt und verehrt, 1848 gestorben ist. 1 ) Die äussere Gestalt der
alten Kirchen war wieder hergestellt, aber die innern Voraus-
setzungen waren vielfach anders geworden, wie im Verhältnis zu
dem Einzelnen, so in der Stellung zu der Gesamtheit. Principiell
war der Standpunkt des Staatskirchentums, wie es sich als
religiös-pädagogische Anstalt aus der Reformation heraus ent-
wickelt hatte, jetzt aufgegeben.
2. Der „Reveil" in der französischen Schweiz.
Die staatliche Parität und der von da aus als tolerante Ge-
sinnung geradezu begünstigte ludiflerentisuius war indessen nicht
die einzige Gefahr, die dem Staatskirchentum drohte und zu einer
vollständigen Umgestaltung hindränget) inusste. Es zeigte sich
bald, dass auch die Frömmigkeit, wo sie in grösserer Wärme,
Innigkeit und alles beherrschender Kraft vorhanden war, nicht
ganz den nämlichen kirchlichen Charakter an sich trage, wie die
altreformierte, dass sie in den hergebrachten Formen religiöser
Sitte sich nicht mehr genüge, dieselben sogar mit einem gewissen
natürlichen Misstrauen ansehe.
Der Pietismus der „Stillen im Lande" erfuhr jetzt, einerseits
gefördert durch die zur Religiou zurückführende Wellenbewegung
der Zeit, anderseits angeregt durch den thatkräftigeu englisch-
amerikanischen Methodismus, eineu mächtigen Impuls, aber auch
eine etwas veränderte Richtung und Färbung.
»> Finaler, K. Stat., 12').
»j Actes de la Suc. d'eniul. du Juni, XIII, fxJ, und XVII, 4o. — Schw ab,
in der Sninnil bern. Biopr., II. Iii»— 118, mit Bibtn.
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208 Geschichte <ler schweizerisch-reformierten Kirchen.
Neben das in der Welt aufgehende „allgemein vernünftige"
Tugend-Christentum, die natürliche Religiou oder die Religion des
„natürlichen Menschen", stellte sich jetzt, nicht ohne innere Be-
rechtigung, das ausdrücklich von der „Welt" sich scheidende,
speeifische Christentum, das Christentum der Bekehrung und der
Wiedergeburt.
Damit trat die kirchliche Frage in ein ueues Stadium, indem,
ohne dass die äussern Kirchengrenzen zunächst Aenderungen er-
fuhren, doch thatsächlich nun die religiös Gleichgültigen und
Kircheuflüchtigen auf der einen Seite, die Eifrigchristlichen ebenso
auf der andern Seite, sich innerlich von der grossen öffentlichen
Oemeindekirche zu sondern begannen.
Die von John Wesley ausgehende Bewegung verbreitete sich,
nachdem die Periode politischer Aufreguugen einmal überwunden
war, zuerst auf die westliche Schweiz, deren Bewohner sowohl
vermöge ihres lebhaftem Temperaments, als auch und mehr noch,
ihrer calvinischen Traditionen, für eine schroffere Unterscheidung
zwischen Gott und Welt und eine strenge Ausbildung der daraus
sich ergebenden Konsequenzen vorzugsweise empfänglich waren. 1 )
Allein gerade die Kirche Calvins in Genf war, vielleicht mehr
als andere, einer stark rationalistischen Verflachung und Vcrknöche-
rung anheimgefallen. Die französische Aufklärung hatte hier,
nachdem sie einmal eingedrungen, in einem Grade gewirkt, dass
die Geistlichkeit veranlasst war, gerade um so mehr die Worte
und Formen des Dogmas last gewaltsam aufrecht zu halten, je
mehr sie selbst von der modernen Strömung ergriffen und dem
Geiste ihres Bekenntnisses innerlich entfremdet war.
Die Kirchenverfassung bestand zwar äusserlich auch während
der Revolutionsjahre fort, aber die Ehegesetzgebung war auf-
gehoben und die Kirchenzucht unmöglich geworden. Der Katechis-
mus Osterwalds war durch eine andere Arbeit verdrängt, die ziemlich
starke Abweichungen von der kirchlichen Lehre verriet, und eine
Aenderuug der Liturgie, im Jahre 1788, hatte wenig übrig ge-
lassen von den ehrwürdigen von Beza herstammenden Kirchen-
gebeten. 3 ) Man begnügte sich mit einer Art von Scheinorthodoxie
und täuschte sich über den Unterschied zwischen dem, was man
lehrte, und dem, was man glaubte. .
Die „Religion der Väter" war den rechten Genfern ein wertvolles
Erbstück aus ihrer Geschichte, das mau mit Pietät behandelte,
') Host. A.. Memoire« pouvant servir a l'hiatoire du reveil rcligieux.
Paris lN->4. 2 vols.
»i Finster, K. Stat., '>'*>.
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V. 2. Der Keveil in der französischen Schweiz. Genf. 9<>9
mit dem man aber nichts mehr anzufangen wusste. 1 ) In den
Predigten der Zeit kehrte der Gedanke immer wieder, von welchem
Nutzen für den Staat, von welcher Wichtigkeit für die Gesellschaft,
welch eine heilige und schöne Einrichtung die Religion sei. Die
Erfahrungen der Revolutionszeit, die für Genf besonders schmerz-
lich waren, weckten zunächst nur diese Seite der Ehrfurcht vor
den alten Einrichtungen. Die speeifisch evangelisch-christliche
Lehre und ganz besonders die Person des Erlösers war dabei
sozusagen in Vergessenheit geraten, wurde wohl auch absichtlich
in den Hintergrund gestellt, weil man damit Anstoss zu erregen
fürchtete. Das damals zumeist im Gebrauche Stehende kirchliche
Lehrbuch fasste die Bedeutung Christi flir unser Heil in dem
Ausdruck zusammen: „Nous lui devons beaueoup de respect, de
soumission et d'amour.*) Vor allem suchte man, uud die Behörden
gingen hierin voran, jeden dogmatischen Streit zu vermeiden und
kehrte deshalb mit Vorliebe nur die allgemeinen, selbstverständ-
lichen Wahrheiten hervor, die niemand bestritt, die aber auch
niemand zu nahe traten.
Da bildete sich nun 1810 unter j Ungern Studenten der Aka-
demie ein Freundeskreis, welcher von Anhängern der Bruder-
gemeinde einige Anregungen erhalten zu haben scheint, „die
Gesellschaft der Freunde", wie sie sich nannten. Ihre wichtigsten
Glieder waren Ami Bost und Henri Louis Empeytaz, von denen
der letztere, noch ganz jugendlich, erst 1796 geboren, schon sehr
früh durch religiöse Gewissensangst zur Beschäftigung mit den
Heilsfragen gedrängt worden war. Die „Compagnie des pasteurs"
fand die Sache bedenklich und fing an, die Freunde mit einem
gewissen Misstrauen zu überwachen; der Verein löste sich auf.
Allein gerade jetzt erschien eine Persönlichkeit, welche be-
stimmt war, für das religiöse Leben, namentlich für das der
Schweiz, eine gauz eigenartige Bedeutung zu gewinnen, eine
Frau, eine Fremde, die russische Baronin von Krudener. 8 )
>) v. d. Goltz, Die rei'. Kirche Genfs im XIX. Jahrhundert. Basel und
Genf 1SC2. — Maury, Im reveil religicux «laus l'cglise r. f. a Geneve et en
France, 1MU— IfV». Paris, 2 vols.
*> Kirrhcnblatt 1*54, s. 140.
') Eynard, Ch., Vic de .Mm« de Kr.. Pari.«* 1825», '2 vols. — Frau von Kr.,
ein Zeitgemälde, Bern 1K6S. — Bibliotheque univers., 1KS4. p. 3<I2, und aus
der Zeit selbst.: Hurter, Fr., Frau von Kr. in der Schweiz. Helvetia, 1817.
— Bosshardt. Ein Wort der Wahrheit über Frau von Kr. und ihre Lehre,
von einem Augen- und Ohrenzeugen, SchaflThausen 1X17, und J. G. Müller«
Tagebuch in Geizers Prot. Monat*!)!., Bd. £>, S. 1!>5-21*.
Bioosch, Gesch. der »chweiz.-ref. Kirchen. Bd. II. 14
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210
(Jeschiclito (kr schwcizeriHch-refortmcrtcn Kirchen.
Sc
w
Julian»' Barbara Baronin von Vietinghoff wurde in einer vor-
nehmen Adelsfamilie (am 11. Xov.) lTUii in Riga geboren, aber in
Paris erzogen, wo i Ii r Vater in der Gesellschaft der Philosophen
und Freigeister verkehrte. Mit 14 Jahren wurde sie wider ihren
Willen mit dem srhon ziemlieh bejahrten Baron von Krudener
verheiratet, dem russischen Gesandten in Venedig. Die Eheleute
trennten sich bald und die junge selbständige Frau lebte nun
auf Reisen, bald in Riga oder Petersburg, bald in Paris. Sie ist,
wie sie selbst sagte, -in den Wohnungen der Eitelkeit auf-
gewachsen", und dem entsprach das Leben, dem sie nunmehr
sieh hingegeben haben soll. Allein 1807 zog sie sieh gänzlich
von der Welt zurück und fühlte sich nun berufen, den wahren
Glauben zu predigen, ein starkes, lebendiges Christentum zu ver-
breiten und die ungläubig gewordenen Kirchen neu aufzuwecken.
Aufregend, stürmisch, schwärmerisch-exaltiert in Sprache und
Auftreten, aber zum Denken aufrufend, zur Selbstbesinnung mah-
nend und das Gemüt ergreifend, reiste sie herum und fand überall
Gläubige, die, überrascht bald von der ganz ungewohnten Form
ihrer Reden, bald von dem nie gehörten Inhalt, getroffen von
Wahrheiten, die ihnen sonst nie nahe getreten waren, gerührt
und ergriffen durch die. Erscheinung der schonen und vornehmen
Dame, die sieh doch der Geringsten erbarmte, in dieser merk-
würdigen Frau eine Prophetin erblickten. Ganze Seharen fol
ihr, bald auch Wunder und Zeichen erwartend.
Die bisherige Pietät im gewohnheitsmässigen Beobachten d
herkömmlichen kirchlichen Sitte wurde als totes Ch
als ein verkapptes Heidentum bezeichnet, das zum Heil
kommen unwirksam sei, als eine grosse Selbsttäuschung,
nur die Seelen einschläfere. Katechismusglaube, Bi
Predigthören, Beten, das alles ist Nichts, wenn die wahre innere
Bekehrung fehlt, die persönliche Hingabe an Christus, den Heiland
der Sünder. Es war also hier nicht um die Pflege der vorhan-
denen Religiosität zu thun, sondern um das Herausreissen der
einzelnen Menschcnseele aus der verdorbenen Welt, und da wurden
die Bande, welche die Glieder eines Volkes mit einander ver-
binden, als etwas Unberechtigtes, als störend und hemmend be-
kämpft. An die Stelle der kirchlichen Gemeinschaft setzte diese
Predigt die Seelengemeinschaft der Gläubigen mit Christus. Als
Zeichen der wahren Demut und Gläubigkeit führte Frau v. Krudener
in ihren Kreisen das knieeude Gebet eiu.
Durch Gleichgesinnte, welche die Prophetin hören und
wollten, wurden Säle gemietet, Versammlungen und Er
a1
V '2. \h'r Keveil in der fr;ur/.r>si;*elii*n Selnveiz. Fr. v. Krmlener. 'J\\
stunden veranstaltet, einmal mit Kindern, das andere Mal mit
Erwachsenen, die sie zur Busse aufriet'.
Der Eindruck, den diese Frau machte, beruhte allerdings
zum Teil auch auf dem Umstände, dass man ihr geheimnisvolle
Macht auf den Kaiser Alexander I. von Kussland zuschrieb. Dieser
Fürst, selbst ein gefühlvoller Schwärmer für christliche Menschen-
liebe, hatte Frau v. Knideucr 1815 in Paris kennen gelernt. Er
besuchte sie oft und pflegte auch au ihren Erbauungsstunden
teilzunehmen, und als sicher nimmt man an, dass sie es gewesen
sei, welche ihn für den Gedanken der sogenannten heiligen Allianz
begeistert habe, jenes phantastischen religiös-politischen Bundes
der europäischen Monarchen, welche im Gegensatz zur anti-
christlichen Revolution das Glück der Völker durch die Pflege
patriarchalischer Glaubensfrömmigkcit zu fördern sich gelobten.
Im Jahre 1813 war Frau v. Krudener auch nach Genf ge-
kommen und hatte den oben genaunten Empeytaz so sehr er-
griffen, dass er sich mit aller Leidenschaftlichkeit und l'cber-
schwängliehkeit an sie anschloss. Allein bereits war das Auftreten
dieser Frau ein Gegenstand nicht nur des Spottes, sondern auch
ernsten Anstosses geworden. Die kirchlichen Behörden stellten
dem Studenten die Wahl, entweder diesen Versammlungen oder
aber dem theologischen Beruf zu entsagen. Er versprach das
erstcre, gab aber bald neuerdings Aergernis durch seine auf-
fallende Frömmigkeit, wurde von der Kanzel ausgeschlossen und
folgte nun der Frau v. Krudener als ständiger Begleiter und Mit-
arbeiter auf ihren frommen Wanderungen. Als solcher war er
mitbeteiligt an den Konferenzen mit dem russischen Kaiser und
der Entstehung der heiligen Allianz.
Im Jahr 1810 veröffentlichte Empeytaz eine Schrift: „Betrach-
tungen Uber die Gottheit Jesu Christi, gewidmet den Studenten
des Auditoriums der Theologie in der Genfer Kirche." Es war
nichts Geringeres als ein heftiger Angriff auf die Professoren der
Theologie und sämtliche Prediger in Genf, welche er als von der
orthodoxen Lehre zur natürlichen Religion Abgefalleue hinstellte,
da sie nicht mehr an die Gottheit Christi glauben, sondern den
Stifter des Christentums nur als gewöhnlichen Menschen be-
trachten.
Das gab Anlass zu einer heftigen Parteiung unter den Studie-
renden, deren einige den Vorwurf als begründet erkannten, während
eine grosse Mehrzahl ernsthaft dagegen Protest einlegte. Zu eben
dieser Zeit nun, 1817, kam zuerst ein englischer Methodist vorüber-
gehend nach Genf, Richard Wilcox, der jetzt im Siunc der grossen
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212
Geschichte der schweizeri9ch-reformierten Kirchen.
Stifter des Methodismus eine Anzahl von JUnglingen zu religiösen
Gesprächen um sich vereinigte und sie auf ganz neue Bahnen
hinwies. Als derselbe, noch 1817, Genf wieder vcrliess, trat ein
ähnlich gesinnter Schotte in seine Aufgabe ein : Robert Haidane,
nicht Theologe, sondern ein gewesener Marineoffizier aus ange-
sehenem und wohlhabendem Hause. Er machte, wie er sagte,
die für ihn sehr autfallende Entdeckung, dass die Genfer Studenten
zwar sehr gelehrt seien, aber von den Grundwahrheiten des
Evangeliums gar keine Ahuung hätten, und begann mit einer
Anzahl derselben Gebetsversammlungen in seinem Hause ab-
zuhalten. Durch die Wärme und Ueberzeugungskraft der laienhaft
einfachen, aber herzlichen Ansprachen übte der vielerfahrene und
überlegene Mann einen gewaltigen und keineswegs ungünstigen
Einfluss aus auf seine Umgebung.
Zu seinem Kreise gehörten die später viel genannten Namen
Cesar Malan, Louis Gaussen, Jean Henri Merle-d'Aubigne, Frederic
Monod u. s. w. Die beiden Erstgenannten standen bereits im
geistlichen Amte und fingen nun an, auch durch ihre lebhaften
und eindringlichen Predigten eine gewisse Aufmerksamkeit zu-
erregen. Eine Predigt von Malan, welche den Satz aufstellte,
dass es dem Menschen unmöglich sei, durch gute Werke etwas
vor Gott zu verdienen, dass er nur durch Gnade selig werden
könne, schien so völlig Unerhörtes zu enthalten, dass sie in ihrer
Wirkung einem Donnerschlag verglichen worden ist. Einer der
ältern Pfarrer erklärte Malan, es sei uicht möglich, solche Narr-
heiten ferner auf die Kanzel zu bringen. Die Compagnie de»
pasteurs hielt eine Beratung ab und erliess darauf hin ein Regle-
ment, das, ganz analog dem einstigen bernischen Associationseid,
für alle Prediger verbindlich erklärt und allen Kandidaten zur
Unterschrift vorgelegt wurde. Es lohnt sich, diese beröhmt ge-
wordene Erklärung vom 3. Mai 1817 zu kennen.
Die Prediger mussten versprechen : „So lange tvir in den
Gemeinden des Kantons Genf wohnen und predigen werden, weder
in eintr ganzen Predigt, noch in einem Teile einer Predigt, unsere
lieber zeugung über folgende Punkte auszusprechen: 1. lieber die
Weise, wie die göttliclie Natur mit der Person Jesu vereinigt ist*
2. Heber die Erbsünde. 3: Ucber die Weise, wie die Gnade wirkt
oder über die wirksame Gnade, und 4. Ueber die Prädestination.
Auch versprechen wir, in der öffentlichen Predigt nicht die Ueber-
zeugung eines andern Pastors oder Predigers über diese Dinge zu
bekämpfen. Endlich verpflichten wir uns, wenn wir veranlasst sindr
unsere Gedanken über einen dieser Gegenstände auszusprechen, dies
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V. 2. Der Kcveil in der französischen Schweiz. Genf.
213
zu thun, ohne in unserm Sinn auszuschweifen, mit Vermeidung aller
der heil. Schrift fremden Ausdrücke und mit möglichstem Gebrauch
derjenigen, welche sie mthält."
Nun denken wir uns eine solche Verpflichtung fUr den Pre-
diger, seine Ueberzeugung Uberhaupt nicht aussprechen zu wollen,
eine solche Verpflichtung betreffend die Grundlehren des Christen-
tums und seine Eigenart ; denken wir uns ein Verbot, von der
Gnade Gottes und von der Prädestination zu reden — in der
Stadt Calvins ! So gut die Absicht sein mochte, darauf zielend,
um jeden Preis kirchliche Ruhe und Frieden zu halten, so konnte
es doch keinen sicherern Beweis dafür geben, dass die Genfer
Kirche des XIX. Jahrhunderts von Calvin abgefallen, dass sie nicht
mehr im Sinne der Reformatoren rechtgläubig sei, und dass sie
dennoch dafür gelten wolle, weil ihr der Mut zu einem neuen
Bekenntnis fehle. Die schlimmsten Vorwürfe jener jungen Metho-
disten waren dadurch schlagend bestätigt. Jetzt handelte es sich
nicht mehr, wie in den Zeiten der Konsensusformel, um eine
theologische, sondern um eine ganz specih'sch religiöse Frage,
und der Erfolg des Reglements musste demnach viel mehr noch,
als bei jener Formel, ein dem Ruhebedürfnis uud den Friedens-
wünschen entgegengesetzter sein.
Einige Studenten und Prediger weigerten sich, ihre Unter-
schrift zu geben; sie wurden ausgeschlossen vom Predigtamt,
und so entstand, was man vermeiden wollte: eine kirchliche
Spaltung, eine von der Staatskirche getrennte private oder „freie"
Kirche, eine Separation.
Diese Wendung wurde dadurch begünstigt, dass an der Stelle
des 1817 von Genf wieder abgereisten Haidane jetzt ein anderer
Engländer, der geistreiche, leidenschaftlich-feurige, zudem sehr
reiche Henry Drummond anlaugte und bald die Führung der
Bewegung in seine Hand nahm. Noch wurde zwar der entschei-
dende Schritt einer Trennung hinausgeschoben, weil Malau Be-
denken trug, sich derselben anzuschliessen ; allein schon am
21. September 1817 kam der Gedanke doch zur Ausführung durch
eine private Feier des heil. Abendmahles, welches jetzt Malan
sc Ibst im Hause des genannten Drummond austeilte. Zuerst waren
es nur zehn Freunde, doch sehr rasch vergrösserte sich der Kreis
auch durch einige Frauen, und jetzt wurde eine eigentliche Ge-
meinde gestiftet, die nun in allen Teilen die Formen und Sitten
der ersten Christengemeinde nachzuahmen sich eifrig bemühte.
Bald gab es drei verschiedene Versammlungslokale in verschie-
denen Teilen der Stadt, in denen sich nun ein hoch gesteigertes
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214
religiöses Leben entwickelte und in auffallenden Bekehrungen
und Gebetserhöningen, in Visionen und ähnlichen Erscheinungen
kundgab.
„Nichts ist Überraschender", rühmt einer aus dem Kreise
der Ergriffenen, „als die zahlreichen Erweckungen, welche statt-
finden, und die Menge derer, welche zu uns kommen, um das
Wort zu boren. Es gibt hier eine Menge Leute, welche sich mit
Visionen beschäftigen. Mehrere nehmen das Evangelium mit
Freuden an; sie versammeln sich ziemlich oft, um das Wort Gottes
zu lesen, zu singen und zu beten. Der Herr scheint Gnaden-
absichten Uber die meisten von ihnen zu haben", u. s. w.
Damit war nun ein äusserst wichtiger Schritt gethan, aber
auch eine wichtige Thatsache festgestellt, die Thatsaehe, dass
ein allgemeines, der Vernunft und dem natürlichen Gewissen
entsprechendes Christentum, als Aufforderung und Ansporn zu
einem tugendhaften Leben, zwar für die grosse Menge der Gleich-
gültigen und für den Bestand der bürgerlichen Gesellschaft nützlich
und unentbehrlich sei, aber die tiefern religiösen Bedürfnisse
nicht zu befriedigen vermöge; dass aber umgekehrt das speeifisch-
christlichc Evangelium von der unverdienten Gnade Gottes nur
für einen engern Kreis von auscrwählten Seelen verständlich, zur
öffentlichen Predigt aber, weil unverstanden oder missverstanden,
gänzlich ungeeignet, vielleicht sogar schädlich sei. Ein bedenkliches
Ergebnis. Die ueue Frömmigkeit, die sich aus der Periode des
Unglaubens herausgearbeitet hat, ging gerade in ihren am leb-
haftesten ergriffenen Vertretern nicht wieder in die Formen des
bürgerlichen, nationalen Lebens, in die Gestalt der Staats- oder
Landeskirche ein, sondern stellte sich in Gegensatz zum ver-
ächtlich so geheissenen „Multitudinarismus"; sie wirkte, indem sie
der Kirche die eifrigsten Glieder entzog, nicht weniger als der
religiöse Indifferentismus und die atheistische Gesinnung, in ihrer
Art zur Auflösung der alten reformierten Kirchen mit und suchte
wesentlich neue Formen zu bringen.
Auf diesem Punkte konnte die Bewegung nicht stehen bleiben.
l r m zu einer blossen Sekte zu werden, dazu hatten diese Separa-
tisten zu viel Wahrheit für sich.
Während in Genf selbst die öffentliche Meinung auf die Seite
der geistlichen Behörden sich stellte und das Vorgehen der Se-
paratisten streng mißbilligte, schon deshalb, weil man durch den
Vorwurf gegen die ganze Genferkirche in seinen patriotischen
Empfindungen sich beleidigt fühlte, war dagegen die Geistlichkeit
des Waadtlandes entsetzt über das erwähnte Predigtreglcment
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V. ± Der Revt'il in <lt»r lV;m/-öxis« ln'ii Schweiz, (iciif. 215
und brach sogar allen offiziellen Verkehr mit der Genferkirche
ah, die sie als abgefallen betrachtete von der Rechtgläubigkeit.
Die reformierte Kirche Frankreichs wollte sogar diejenigen, die
das Reglement unterzeichnet hatten, nicht als Kandidaten an-
erkennen und in ihre Dienste treten lassen. Die Genfer waren
um so mehr erbittert Uber die Urheber der kirchlichen Unruhe
und Aufregung, weil nun die Katholiken mit gehässiger Schaden-
freude auf den ausgebrocheneu Zwiespalt hinwiesen und sich
freuten, durch boshafte Zeitungsartikel an der Erschütterung der
Kirche Calvins mitzuhelfeu. Ein unschöner Federkrieg brach aus,
der von beiden Seiten nicht bloss mit würdigen Waffen geführt
worden ist. Er hatte die Ausweisung des Separatisteuprcdigcrs
Mejanel zur Folge, der als Franzose entfernt wurde. Die wunder-
lichsten Missverständnisse machten sich breit, namentlich bei
solchen, die sich bisher mit religiösen Fragen wenig beschäftigt
hatten und deshalb nicht begriffen, wie man ihreu braven Pfarrern
Mangel an Glauben vorwerfen könne.
Es wurden Gerüchte herumgeboten Uber die Abhaltung der
Privatversammlungen, die durchaus an das erinnern, was einst
von den ersten Christen gesagt und geglaubt worden ist ; die dem
entsprechenden Strasscntumulte l ) blieben nicht aus, so dass selbst
Truppen aufgeboten werden mussten, um die Personen zu schützen.
Die Bezeichnung der Mömiers, das heisst Gaukler oder Hanswurste,
kam jetzt auf und zeigte am besten, wie die oberflächliche Menge
von der ganzen Sache dachte.
Jetzt trat mehr und mehr der Mann hervor, der in Genf als
der eigentliche Held der Erweckung angesehen worden ist, der
glänzend begabte, geistreiche Cesar Malan, der ebenso vielseitig
gebildet als thatendurstig und eifrig, ebenso phantasievoll als
scharfsinnig und klar, ebenso beredt im öffentlichen Auftreten
als witzig und schlagfertig im Privatgespräche war und der sich
nun mit ganzer Seele in deu Dienst dieser Bewegung gestellt
hat. Er hatte, wenn auch zaudernd, die Erklärung vom 3. Mai
unterzeichnet, blieb aber trotzdem nicht unbehelligt. Als Lehrer
am Gymnasium ausserordentlich anregend und beliebt bei seinen
Schülern, hatte er daneben noch eine Sonntagsschule eingerichtet,
in welcher sich gegen 250 Kinder freiwillig und mit Begeisterung
einzufinden pflegten.
Der Einfluss, den dieser Mann auf die Jugend ausübte, schien
gefahrlich. Zuerst wurde ihm die Kanzel verboten, dann die Ab-
•) „A ha.s Jesus Christ!"
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216
G-eschichte der schweizerisch-reformiertcn Kirchen.
haltnng der Sonntagsschule untersagt und endlich seine Absetzung:
von der Lehrerstelle, trotz seiner ebenso demütigen als logisch
treffenden Verteidigung, vom Staatsrate verfügt. Kr hielt nun
Versammlungen in seinem Hause, baute dann, weil es die Menge
nicht mehr fassen konnte, einen eigenen Saal in seinem Garten,
kam aber mit der Welt so sehr in Konflikt, dass er auf der
Strasse beleidigt und selbst in seiner Wohnung angegriffen wurde.
Am 8. Oktober 1820 konnte er indessen eine neue grössere
Kapelle beziehen. Der Hass der einen, die Verehrung der andern
war im Steigen begriffen. Immer noch betrachtete er sich als
Mitglied der Genfer Kirche und als Geistlicher, machte auch das
Recht auf seine Predigertracht geltend, das man ihm absprechen
wollte; erst 1823 wurde er durch direkte Aufforderung von Seiten
der Behörden zum Austritte gedrängt und des geistlichen Amtes
verlustig erklärt. Malan erbat sieb jetzt „nur dasjenige Mass der
öffentlichen Duldung und des staatlichen Schutzes, wie es auch
deu Juden gewährt werde 11 ; er begann regelmässig für die Seinigen
zu taufen und das Abendmahl zu feiern. Es war ein kleiner Kreis,
der zu ihm hielt, aber immerhin hatte er die orthodoxen Bc-
kenntnisschriften für sich; seine Freunde veranstalteten zu seiner
Verteidigung eine neue Ausgabe der „Confessio Helvetica", zum
Beweise, dass nicht sie die Abgefallenen seien, sondern ihre mit
amtlichen Würden bekleideten Gegner.
Zum Professor der Dogmatik war iu Genf 1818 einer der
schroffsten Rationalisten gewählt worden, der noch ganz junge
Pfarrer Chenevierc der übrigens, wie behauptet wird, die re-
ligiösen Fragen nicht mit gebührendem Ernst, sondern oft in
sehr leichtfertig-spottendem Tone behandelte. Die Gegensätze ver-
schärften sich dadurch noch mehr. Iu zahlreichen Schriften wurde
hin und her gesprochen über Wert und Notwendigkeit der
Glaubeusbekenntnisse. Gedrängt zum Geständnis, dass sie nicht
mehr auf dem Boden derselben stehe, nahm jetzt die „Compagnie
des pastcurs u das Recht für sich in Anspruch, Uber dieselben
hinaus zur Einfachheit der Bibellehre zurückzugehen. Die Prediger
gaben zu, dass sie von Calvin, nicht aber, dass sie deshalb auch
von Christus abgewichen seien.
Malan war jetzt der eigentliche Träger der Richtung. Obwohl
er für sich selbst die Trennung vom Staate keineswegs als Prin-
eipienfrage ansah, hat doch er vor allem aus der Bewegung
ihren geistigen Schwung verliehen und ihren Charakter auf-
») .1. .1. C\, lTKi— 1S71. S. Vauchcr im Bull, de Tlnst. Genevois, XVII.
V. 2. Der l«veil in der französischen Schweiz. Neff, Bo»t. 217
gedrückt. „In Malaus Predigt", so schildert ihn ein feiner Beob-
achter, „vereinigt sich die Wärme einer ungeteilten Begeisterung
mit dem Kachdruck eines scharfen, durchdringenden Verstandes
und der Lebendigkeit einer reichen, unerschöpflichen Einbildungs-
kraft; dabei gab das Gebietende, Absolute, welches in seinem
Charakter lag, seinem Zeugnisse, wenn er das lautere Wort Gottes
verktludigte, eine besondere Kraft. Seine Rede wusste in reichen
Wendungen ebenso sehr die Gefühl« zu wecken, als die Auf-
merksamkeit zu fesseln, das Verständnis aufzuhellen und den
Willen zu kräftigen." Auch seine poetischen und musikalischen
Talente machte er der Erbauung der Seelen dienstbar. „Seine
geistlichen Lieder bahnten sich den Weg durch Stadt und Land
und hallten mit ihrem Schwung christlicher Empfindung und der
klaren Fülle ihres Ausdrucks in tausend Herzen wieder." 1 )
Neben Malan war es besonders Felix Ncft*, der hervortrat
als ein eigentümlicher christlicher Charakter. Er war Soldat; als
Unteroffizier war er ausgezogen, als wegen der Tumulte gegen
die Separatisten mit den Waffen eingeschritten werden musste.
Damals hatte er voll Wut geschworen, seinen Säbel den „Mömiers"
durch den Leib zu rennen. Einige Wochen später hatte er sich
dann in ihre Reihen gestellt und wurde nun einer ihrer bered-
testen und einflussreichsten Prediger, vielleicht um so mehr, weil
er als Laie weniger theologische Theorien als praktische Wahr-
heiten verfocht. Er zeichnete sich aus durch Weisheit und Be-
sonnenheit, und es wird ihm das Zeugnis gegeben: „Er warb nicht
für die Separation, er warb für den Herrn und Hess sich darin
durch keine Machtsprüche stören."
Als Dritten nennen wir Ami Bost, der eine Zeitlang Pfarrer
zu Münster im Berner Jura gewesen war, dann aber aus Eifer
diesen Posten aufgab, um sich ganz der Sache der Bekehrungs-
predigt als Missionsarbeiter zu widmen.*) „Sein Eifer", so wird
uns gesagt, „der keine Ermüdung kannte; seine Entschiedenheit,
die durch keine Rücksicht sich das Zeugnis abschwächen Hess,
seine Begeisterung, die etwas besonders Entzündendes in sich
hatte, erwarben ihm Eingang und Freunde."
Im Dienste einer eigenen, 1817 entstandenen „Societe conti-
nentale d'evangelisation" zogen diese Männer aus, da wo der
Zufall sie hinführte, um die weltlichen Namenchristen, als „ge-
taufte Heiden", zu bekehren. Ueberall, wo sie auftraten, fanden
') Von der (iolz, a. a. 0., S.
*) Bost, La defense des tidelcs, 1825. — Proces du ministre Bost, 182ti.
- Jahrbücher theol. Nachrichten, 1826.
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L>18
Gcsrliirlito «t.>r scliweizerist-li-rof*rniierten Kirclien.
sie bald Einzelne, bald ganze Freundeskreise und Familien, welche
dieser Art der religiösen Bearbeitung sieb zugänglich zeigten und
das Gefühl hatten, erat jetzt zum wahren Christentum hindurch-
gedrungen zu sein. Dabei reift nun, je länger je mehr, nachdem die
Scheidung von der öffentlichen Staatskirche einmal vollzogen war,
auch theoretisch der Grundsatz der Separation. „Trennung von
der Welt" hiess nun Trennung von der verweltlichten Kirche,
von der Kirche der Indifferenten, der Unwürdigen und Weltkinder,
und hier berührte sich die entstehende Abneigung gegen das
Massenkirchcntum mit der altcalviuischen Forderung der Kirchen-
zucht. Wie Calvin es einst als einen Frevel bezeichnet hatte, dass
das Abendmahl auch Unwürdigen dargereicht werde, so gingen
die Genfer Separatisten von der Fmptindung aus, dass es ihnen
moralisch unmöglich sei, mit solchen das Abendmahl zu gemessen,
die sie als Ungläubige, als l'nbekehrte und Xichtchristen ansahen.
So kam man freilich zu immer weiter gehender Trennung,
indem einer dem andern den wahren Glauben absprach und be-
hauptete, dass das Gewissen ihm die Gemeinschaft verbiete. Auch
die Frage nach der Berechtigung der Kindertaufc musste ganz
natürlich in diesen Gemeinden auftauchen. Hat die Geburt in
einer christlichen Familie, die Erziehung im christlichen Hause
und in der Mitte eines christlichen Volkes keine Bedeutung,
sondern erst die bewussto Bekehrung, dann hat auch die Taufe
unmündiger Kinder keinen vernünftigen Sinn, dann fuhrt die
Folgerung zur Wiedertaute. Xicht Alle zogen diese Konsequcuz,
allein die Frage erregte bittern Streit unter den Bekehrten selbst.
In der Abneigung gegen vorgeschriebene Gebete, gegen die Li-
turgien, als „Menschenworte u und Gewohnheitsformeln, gingen sie
so weit, dass sie selbst das „Vaterunser" verwarfen und nur das
freie Gebet als wirkliches Gebet wollten gelten lassen. Neff und
Bost waren einmal nahe daran, von ihren Anhängern exkommu-
niziert zu werden, während Malan in einer Schrift für die Kinder-
taufe die Gegner derselben als „Kcbellen, Sektierer und K
schalt.
Dergleichen Zänkereien, zu denen hie und da auch bedenk-
liche Anklänge an eigentlichen Antinomismus kamen, trüben das
sonst in mancher Hinsicht erhebende und achtunggebietende Bild
eines ausserordentlich stark entwickelten religiösen Lebens und
otVenbarten warnend die Wahrheit, dass auch eine Gemeinde der
Auserwählten immer ans unvollkommenen Menschen besteht.
in dein Masse, als die Dissidenten schroffer und bewusster
sich nicht nur zur Staatskirehe, sondern zur gesamten bttrger-
V. 2. Der Keveil in der französischen Schweiz. Waadr. 211)
liehen Sitte in Widerspruch stellten, verschärfte sich die Abnei-
gung der Menge gegen sie. Es war auf direkte Veranlassung der
„Compagnie des pasteurs u , dass ein französischer Geistlicher,
Cbeyssiere, 1B25, in Genf eine äusserst heftige Predigt gegen die
Sektierer hielt und in allen Kirchen, nach Genfer l'ebung, wieder-
holte. Die Stadtbevölkerung wurde dadurch in dem Grade auf-
geregt, dass es wiederum zu Strassentnmulten kam und Militär-
aufgebote zum Schutz der Verfolgten stattfinden mussten. Die
aufreizende Predigt wurde gedruckt ; Bost antwortete, wurde infolge-
dessen der Verleumdung angeklagt, aber in zwei Instanzen von
den Gerichten freigesprochen, dank einer bewunderungswürdigen
Selbstverteidigung, in welcher er den Beweis leistete, dass die
Separatisten orthodox seien, die Genfer Prediger aber das
rechtgläubige Bekenntnis verleugnen.
Unverkennbar aber lenkte die Bewegung immer mehr in die
Bahn ein, den Grundsatz der Scheidung der Kirche vom Staat
als ein Hauptprincip aufzustellen.
Aus dem Kampf um die reine Lehre ist in Genf die Dissident
hervorgewachsen, und es ist bemerkenswert, dass die offizielle
Geistlichkeit die Traditionen der amtlichen Kirchenformen, die
Separatisten dagegen die Tradition der calvinischcn Dogmatik
für sich hatten, und doch handelte es sich in Wirklichkeit nicht
um die Frage der Rechtgläubigkeit, sondern direkt um die me-
thodistische Einzelbekehrung, um das Verhältnis zum Staat, als
der natürlichen Volksgemeinschaft. Es zeigte sich dies am deut-
lichsten im Waadtlaude, wo es bald ebenfalls zur Entstehung
freier Kirchen kam, obwohl die Geistlichkeit der Landeskirche
durchaus orthodox war.
Bei den engen Beziehungen Genfs zur Waadtländer Kirche
ist es fast selbstverständlich, dass die Anzeichen des „Keveil 14 sich
bald auch hier einstellten. 1 ) Uebrigens gab es auch uuter den
vielen, sei es vorübergehend sei es bleibend, in Lausanne oder
Vivis sich aufhaltenden Engländern einige, welche eifrig fUr me-
thodistisches Christentum thätig waren.
') Die religiösen Bewehrungen im Kt. Waadt, Abdruck einer Serie von
Artikeln aus der Evangelischen Kirchcnzcitung in Berlin von 18*», in Bal-
thasars Helvetia, V, INI— :J64, von einein nichtgeiianntcn, auf Seite der Mömiers
stehenden, aber offenbar gut unterrichteten und im ganzen verständig ur-
teilenden Verfasser. Vergl. Cart, J., Histoire du mouvement rcligiciix et
ecclesiastiqne dans le canton de Vaud pendant la premiere moitie du
XIX« siede, Lausanne 1870— -1871, 2 vols. — Adnmina, Le reveil religieux
dans le canton de Vaud (1814—1840), im Chretien evaug^ltque 1*!».J.
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2a »
Geschichte der schweizerisch-refonnierten Kirchen.
1 >:i ss die Waadtlünder Geistlichkeit Bich gegen die Ver-
folgung der „Moniicrs u in Genf ausgesprochen hat, ist bereits
erzählt worden. Ihr Haupt, der würdige Dekan Curtat, war
es nun, der durch eine ungeschickte Schrift in der Waadt
die Krisis zum Ausbruch bringen und ein ganz ähnliches Ver-
fahren, wie das von ihm verurteilte, veranlassen sollte. Sein
Büchlein: De l'etablissement des conventicules dans le canton de
Vaud (Lausanne 1821) sprach so selbstbewusst klerikal jeder
andern Erbauung als der gesetzlich vorgeschriebenen alles Recht
ab, äusserte sich so rationalistisch vorurteilsvoll gegen eine „an-
gebliche Wiedergeburt, welche eine innerlich gänzliche und Über-
natürliche Veränderung des Herzens verlangt", dass eine solche
Auflassung nicht ohne Widerspruch bleiben konnte. Derselbe er-
folgte in mehreren Flugschriften, welche die theoretischen Vor-
aussetzungen und praktischen Schlüsse dieses unglaublich höl-
zernen Staatschristcntums einer scharfen Kritik unterwarfen, und
im kurzem war gegen die bis dahin still und ungestört wir-
kenden Vertreter einer strengem evangelischen Frömmigkeit ein
starkes Mass von Hohn und Hass aufgerührt. Religionsfeinde und
Gleichgültige, Gedankenlose und Weltklage, Leichtsinnige und
Gewohnheitsmenschen sahen sich auf einmal verbündet gegen
eine scheinbar neue Religion, die sich umsonst auf ihre Ueber-
einstimmung mit den alten Glaubensbekenntnissen der Reforma-
toren berief. Der naive Optimismus einer altern Generation von
Geistlichen und ihres Vorbildes, des feinen Seelenhirten und Dichters
des Dekans von Montreux, Philipp Bridel ( 17.">7 — 1845) 1 ), dem
Kultur und Christentum noch eins gewesen waren, konnte in dem
Lärm der Parteien nicht mehr durchdringen. Von pöbelhafteu
Verhöhnungen kam es zu offenen Thätlichkeiten, und da die
Regierungsbehörden nicht die Angreifer, sondern die Angegriffenen
zu bestrafen für gut fanden, so konnte die l'eberzeugung der Letz-
tern, von „Heiden" umgeben zu sein und einem unchristlichen
Staat gegenüber zu stehen, nur immer mehr Bestätigung erhalten.
Der Pfarrverweser Alexander Chavannes in Aubouue wurde
wegen einer Predigt streng gemassregelt; die seit zehn Jahren
im Lande angesiedelte Engländerin Miss Greaves 1822 aus-
gewiesen; aber beides war so schwer zu begründen, dass die
Aufregung nur gesteigert wurde, und nun erfolgte zuerst am
15. Januar 1824 der Staatsratsbeschluss, dann am 20. Mai die
Proklamation des berühmten Gesetzes gegen die religiösen Ver-
') Yiiilleuiin, in der Hiblioth. universelle, lH.*i2, p. .'fi* u. ff.
V. 2. Der Röveil in der französischen Sc hweiz. Waadt.
•221
Sammlungen, von welchem ein unbefangenes Urteil gesagt hat:
„So lange dieses Gesetz existiert, so lange muss der ganze Pro-
testantismus gegen diese Verletzung seiner Principien protestieren. 14
Wir geben hier seinen Wortlaut :
Der Grosse Rat des Kantons Waadt, auf den Vorschlag des
Staatsrats hin,
In Betracht, dass etliche exaltierte Personen eine neue reli-
giöse Sekte einzuführen und zu verbreiten trachten,
Willens, die Handlungen dieser Sekte, die die öffentliche
Ordnung stören, zu unterdrücken, beschliesst:
1. Jede Versammlung von Mitgliedern dieser Sekte, die aus
Personen besteht, die nicht zur Familie gehören, um daselbst
den Gottesdienst zu halten (pour y exercer le culte ou y
celebrer quelqu'une des ceremonies de l'eglise), ist verboten
und soll sofort aufgelöst werden.
2. Die Personen, die diese Versammlungen geleitet, darin ge-
handelt (officie) oder das Lokal dazu hergegeben haben,
werden verantwortlich und mit einer der nachfolgenden
Strafen zu belegen sein.
3. Jeder Akt der Proselyteumacherei ist untersagt, und wer
sich dessen schuldig macht, wird bestraft 1 ) u. s. w.
Die Wirkung dieses Erlasses, der sofort als eine Ungeheuer-
lichkeit empfunden wurde 2 ), hing durchaus davon ab, wie der
gänzlich unbestimmt gelassene Begriff „Sekte" angewendet und
was man in der Ausführung unter „ gottesdienstlichen Handlungen u
verstehen werde. Der Zweifel dauerte nicht lange. Je nach dem
persönlichen Eifer der Unterbeamten wurden als Sektierer auch
die missbeliebigen Mitglieder der Landeskirche und als verbotene
Gottesdienste auch das Bibellesen, Beten und Psalmcnsingen be-
trachtet.
Das Gesetz, das an manchen Orten, so in Orbe und Aubonne,
mit rohem Jubel aufgenommen wurde, erregte andern schwere
Gewissensbedenken; einige Prediger gaben denselben Ausdruck
in einem Schreiben an den Staatsrat; sie machten Anspruch auf
„wenigstens diejenige Freiheit, die ihnen gewährt werden müsstc,
wenn sie, statt an die Religion ihrer Väter, die Beformierten,
sich anzuschliessen, sich auf ganz entgegengesetzten Wegen den
Römi8ch-Katholi8chen angeschlossen hätten." Die Unruheu, auf
die man sich berief, waren nachweisbar nicht innerhalb der Ver-
l ) Cnrt, a. a. 0., S. u. ff. Deutsch Ubersetzt Ilelvetia, n. a. ()., S. 315.
1 \ S. Cart, a. a. O., p. 3flO, und die eingehende Beurteilung in Helvetia.
S. 90t» — 305».
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222
< lesohiehte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
ff.
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Sammlungen, sondern ausserhalb derselben bedungen worden,
nicht von den Teilnehmern, sondern von den Gegnern, welche sie
gewaltsam stören wollten.
Was man hatte vermeiden wollen, stellte sich somit ein:
eine Separation in grössenn Massstabe, das Entstehen einer
Sekte, zu der jetzt nicht bloss einige unbeachtete Sonderlinge
sich hielten, sondern viele aus den aehtungswürdigen, gottes-
furchligcn und denkenden Teilen des Volkes, viele auch, welche
nur die menschlich natürliche Sympathie mit den Verfolgten em-
pfanden. Am 24. Dezember 1823 erklärten Alexander Chavannes,
Henri Juvet, Fraucois Olivicr ihren Austritt aus der Landeskirche;
die zwei Hrlldcr Auguste und Charles Kochat und einige andere
Geistliche folgten ihrem Beispiele. Sie wurden vor Gericht ge
zogen und mit Verbannung bestraft. Allein ihre kräftige Ver-
teidigung, die zum Teil ötVentlich geführt werden musste, blieb
nicht ohne tiefen und nachhaltigen Eindruck; separierte, inde-
pendente Gemeinden bildeten sich, wie in Lausanne, so in Vivis,
Jiolle, la Vallee, Nvon und am Lac de Joux, und jetzt wurden
in den Sonderversammltoigen auch die Sakramente begangen,
was vorher nie geschehen sein soll. Von den oft brutalen Plac'
reieu, denen die „Mömiers", auch Flauen und Kranke, aus$
waren, werden empörende Einzelheiten erzählt; besonders trau
ist das Schicksal des Pfarrers .luvet, der, abgesetzt, freiwillig zi
predigen fortfuhr, aber ins Gefängnis geworfen und verbannt, schliess-
lich lS2ö den erlittenen Missband lungeu erlag. 1 ) Nach einigen
Jahren musste auch eiu der Regierung nahestehendes Blatt an-
erkennen, dass das Gesetz vom 20. Mai 1824 unerträglich sei, da
es „touche a la liberte individuelle, a la liberte d'association, a
la liberte des eonscicnces u . 2 )
Noch 1829 wurde wegen eines für die Gewissensfreilu
tretenden Zeitungsartikels der noch junge aber vor
kannte Charles Monnard von seiner Stelle als Professor
ratur in Lausaunc abgesetzt, welcher nachher als
wie als Geschichtsschreiber eine der Zierden des Li
worden ist. 3 )
'i Helvetia, V. :i. a. O. Yergl. «las Flugblatt: Dcrnicr* uiomentB de M.
II. .luvet, hdele ministre de .lesu* Christ. (.Jcncvc 1 s^»."> p. Kbcnso Csirt, a.a.O.
■ < iazt rrt- de Lausanne ■ ".*]
•'■ (ialvri'j heridnuter Sehweizer, von A. Ilartmaim. - Allg. D. Biogr.,
XXII. 75H v. Ii. v. Wys.s . Monuard wurde 1*F> noehmals abgesetzt, dann
Pfarrer zu Montreux, aber im November mit den übrigen Di'iin«sionär ; er
ist als Professor in lionn l*i"»ö gestorben.
V. .'J. Der Üeveil in «lor französischen Srhw «m/.. Neuenbürg. 22.'»
Die religiöse Vereinsthätigkeit nahm mit allem dem einen ge-
waltigen Aufschwung. Ks entstand lxiri ein Verein flir Bibel-
verbreitung und eine Missionsgesellsehaft, welche beide sich
später mit einander verbanden, und 1827 eine Traktntgcsellschaft ;
durch den Kalender „Le hon Messager" und durch die „Fcuillc
religieuse du cantou de Vaud u (seit 182.")) wurde das Volk bear-
beitet, aber freilich auch unvermeidlich die Scheidung zwischen
Frommen und Unfrommcn, zwischen Gläubigen und Ungläubigen,
Christen- und Weltkindern, immer tiefer und unheilvoller ge-
graben.
Auch in Neuen bürg zeigten sich seit 1814 Spuren religiöser
Aufregung, deren Ursprung auf niethodistische, aus England
stammende Agitationen zurückgeführt wurde. Neben dem Waadt-
länder Juvet und dem Genfer Empeytaz war besouders von einer
Engländerin, Demoiselle Turner, die Rede, deren Propaganda-
macherei den Föbel zu Excessen und Ruhestörungen reize. Der
Staatsrat ging zwar von einem Kirchcnbegrift' aus, der eher dem
XVII. als dem XIX. Jahrhundert schien entuommen zu sein l ),
war aber doch klug genug um zu wissen, dass nichts so sehr
geeignet ist, die religiöse Leidenschaft auf eine gefährliche Höhe
zu bringen, als eine auch bloss scheinbare Verletzung der Gewissens-
freiheit. 2 ) So wurden Zustände, wie sie im Waadtland sich ein-
stellten, verhütet. Die Erweckung hat nur belebend, nicht störend
gewirkt.
Gewiss ist die Aufgabe der Staatskirche zur religiösen Er-
ziehung des Volksganzen nicht zu Übersehen, welche durch ein
exaltiertes Christentum gefährdet wird; aber diese Aufgabe kann
nicht erfüllt werden, der Staat verzichtet auf den Charakter eines
„christlichen" Staates, sobald er sieh mit dem Inditt'erentismus
•j Bericht des Staatsrats an den preussisehen (ümveraeur vom 2f>. .lan.
1K50: „Considerant que tont ce qui eoiieerne le enite national est jiar la
natnre de notre Constitution intinieincnt lie aux institutions politiques et
eiviles de notre patrie; — (pie ees institutions ne reconnaissent comnie eultes
legalcnient existants que les eultes autorises par elles ou ccux qui se sont
etablis psir autorisation superieure et sous des eonditions qui en reglent et
en liniitciit plus ou nioins l'exeroiee*. Guillaunie, Doeuinents pour servir ä
riiistoire des Scctcs reli^ieuses dans le canton de Neuehätel de 1H14 ä
Mus. Ncueh., XX .ISs'J., p. 317 u. ff.
v j . . . „eonvietion. (pic le seul moyen de diminucr l<s tacheux ett'ets du
schisme qui coiuniencait ä se manifester, etait »le nons abstenir de tonte
mesure qui püt etre envisagee par le« dissidents comine tendant a les gener
dans leurs consciencee u . Ibid.
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224 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
verbündet, sobald er den natürlichen Menschen eutfesselt, um den
christlichen Eifer zu ersticken, anstatt umgekehrt — wirklich er-
zieherisch — mit Hülfe der religiösen Begeisterung und des christ-
lichen Idealismus die angeborne Gleichgültigkeit zu bekämpfen.
3. Die Erweckung in der deutschen Schweiz.
Nach Ueberwindung der Revolutionszeit und der endlichen
Wiederkehr des Weltfriedens stellte sich auch in der deutsch-
reformierten Schweiz ein allgemeiner Aufschwung des religiösen
Gefühles ein, das manche schon erloschen geglaubt. Der nach den
Freiheitskriegen in Deutschland aufwachende Geist einer idealisti-
schen Frömmigkeit wirkte aus verwandten Ursachen auch hier,
am unmittelbarsten auf die gebildete Jugend, die mit dem Deutsch-
tum in Berührung stand.
Mancher junge Theologe hatte Schleiermacher gehört und
hier eine Auffassung der Religion kennen gelernt, welche ebenso
wohl den Anforderungen der edelsten Geisteskultur zu ent-
sprechen, als die tiefsten Bedürfnisse des Gemüts zu befriedigen
schien, die ihnen gestattete, auch den Gebildeten unter den
Religionsverächtern mit neuer Begeisterung die Wahrheit uud
Herrlichkeit des christlichen Glaubens zu preisen. Andere Stu-
dierende — uud zwar nicht allein Theologen — hatten sich in
Göttingen oder Halle, in Heidelberg, Tübingen oder der neu be-
gründeten Bonner Universität mit ähnlicher Stimmung erfüllt. 1 )
Noch war man sich des tiefen Gegensatzes nicht bewusst
zwischen der Weltanschauung, der Aufklärungslitteratur und der-
jenigen des Christentums; man schwärmte für Schiller und Goethe,
fiir Herder und Klopstock, wie fiJr Luther und Zwingli, für die
Bibel und die ehrwürdige Kirche der Reformation, für Zschokke
uud Lavater neben einander.
In diesem allgemein sentimentalen Idealismus, wo das über-
schwengliche Gefühl seinen höchsten Ausdruck in der Anbetung
der Gottheit, und zwar meist auch noch in den kirchlich gewohnten
Vorstellungen und Worten, fand, feierte man in Zürich 1819 das
dritte Jubelfest der Reformation. Noch leitete Antistes Hess mit
mild-frommem Sinn die Züricher Kirche und erhielt aus Anlass
des Festes von den Universitäten zu Tübingen, zu Jena und zu
') .1. .1. Hottinjror. Das Wicdererwuchen der wissenschaftlichen Be-
strebungen in der Schweiz während der Mediatiniis- 11. ttestauration.Hprriode.
Zürich l.\Vv
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-
V. 3. Div Enverkniig in der deutM-lun Schwei/.. 225
Kopenhagen, die damit zugleich Zürich ihren Dank abstalten
wollten, den Ehrentitel eines Doktors der Theologie. 1 )
Salonion Hess, der Pfarrer zu St. Peter 8 ), schilderte in pa-
triotisch gehobener Sprache nach seinem „Erasmus" noch das
Leben Zwingiis und seiner Gattin, das Wiedererwachen der evan-
gelischen Lehre und den unendlichen Segen, den diese Wendung
für das Vaterland gebracht hatte. Der Pfarrer Ludwig Wirz zu
Mönchaltorf, gestorben 1810, hatte kurz vorher seine Neubearbei-
tung der Helvetischen Kirchengeschichte zu Stande gebracht. 3 )
Melchior Kirchhofer in Schaffhausen, der die Fortsetzung von Wirz
im VI. Hände verfasste, erforschte mit grossem Fleiss die Lebens-
läufe von Berchtold Haller und Wilhelm Farel ; Melchior Schuler
und Chorherr Schulthcss fassten den Entschluss, die Werke Zwingiis
gemeinsam herauszugeben, und der Dekan Johann Jakob Frickart
in Zofingen sammelte in aller Stille das Material zu seinen ver-
dienstvollen Synodalreden über die „Geschichte der Kirchen-
gebräuche im Kanton Rern u .
Lebhalter als je wurde das gesamte Volk ergriffen von dem
Bewusstsein der Anhänglichkeit, des Dankes und der Verehrung
für die vaterländische Kirche, und die neue Herzensfrömmigkeit
schien in jenen Tagen nicht bloss Einzelne, sondern das ganze
Volk zu erfüllen, das sich mit nie gesehener Begeisterung und
Erhebung um seine Prediger scharte. Pietistische Gläubigkeit, hu-
manistische Aufklärungsschwärmerei und romantische Freude an
der ehrwürdigen Geschichte der Vorfahren wie au der heimatlichen
Natur waren noch in einem Gefühle zusammengeschmolzen.
Noch unter dem Eindruck dieser Stimmung wurde im gleichen
Jahre, 1819, der „Zofingerverein Schweizerischer Studierender"
gestiftet von begeisterten Jünglingen, die sich bei jenem Fest in
erhabenen Empfindungen zusammengefunden und zusammen-
gebunden hatten und nun entschlossen waren, sich regelmässig
zu sehen und mit einander zu verkehren, um ihre Freundschaft
dauernd zu machen. Es waren meistens Studierende der Theologie,
und so hat diese jugendliche Begeisterung, wie sie aus einer
kirchlichen Eriunerungsfeier hervorgewachsen ist, auf die nächste
Generation der Kirchendiener vielfach entscheidend eingewirkt,
•) Finaler, Dan KefonmUiomdVst in Zürich 1H1!>. Eröffnungsrede vor der,
Svnode vom 10. Juli 1HH4, gedruckt im Protokoll dieser VersumnliuiK
LXX (IHK»:,.
Wir/., Züricher M., S. VM.
<: Zürich 1H0H— 1H14.
Bio euch, Gesch. der »rbwcin. ref. Kirilan Bd. 11 l.'i
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220 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
in Zürich, in Hasel, in Bern, in Lausanue. Die alte Anhänglichkeit
an den Glauben der Reformatoren schien als Oemeingnt des Volkes
wieder erwacht, nur geläutert, vertieft durch die gemachten Er-
fahrungen, freier von Formeln und Worten und duldsamer gegen
Andersgläubige.
Diese Sympathie mit dem Deutschtum war mächtig genug,
um in Basel zu einem recht auffallenden Entschlüsse zu treiben,
zur Wahl eines Deutschen, eines Lutheraners, der eben in Berlin
sein Amt verloren hatte: Wilh. Martin Lebrecht De Wette. „Es
war ein kühner Gedanke von der Erzichungsbehörde, an die Seite
der beiden alten Herren, Buxtorf und Merian, die auch durch
ihr äusseres Kostüm noch vollkommen eine abgestorbene Zeit
repräsentierten, im Jahre 1821 den Mann zu berufen, der unter
den Vertretern der neuen, damals der neuesten Theologie, in
Deutschland einen der ersten Namen hatte." l ) Der Widerspruch
fehlte nicht ganz: „Nicht sowohl DeWettes lutherisches Bekenntnis
erregte Bedenken ; was dagegen bei einem grossen Teil der Geist-
lichen und der Gemeinde der Berufung im Wege stand, war
einmal seine weitgehende Kritik der heiligen Geschichte und des
Bibelkanons überhaupt, und dann seine subjektive, an Fries sich
anschliessende Anschauungsweise der religiösen Dinge, sein Stre-
ben, sich das symbolisch zu deuten und iu das Gebiet der Ahnung
zu verweisen, was der Glaube der Christen bis dahin als Realität,
als Thatsache festgehalten hatte." a )
Die Wahl war nicht etwa aus kirchenfeindlicher Tendenz
hervorgegangen, sondern aus der leberzeugung, dass eine wissen-
schaftliche Kraft auch einen Gewinn für das religiöse Leben
bedeute, und seine Freunde haben sich in ihrer Hoffnung nicht
getäuscht. De Wette war nicht ein Zerstörer; er hat in der Folge
seine anfänglichen Gegner versöhnt und an kirchlicher Thätigkeit
sich mit lebhaftem Interesse beteiligt. Doch liess nun die Strenge
in der Lehrbeschränkung so weit nach, dass eine Abänderung
der Konfessiou angeregt werden konnte und seit 182G die bishin
üblich gebliebene jährliche öffentliche Vorlesung des Glaubens-
bekenntnisses unterblieb. 3 )
Sogar in Bern vermochte diese geistige Strömung sich Geltung
zu verschaffen. Als Professor und Direktor des Gymnasiums wurde
1824 der gelehrte Züricher Leonhard Tsteri berufen, der eben
'} Hagenbaih, Dir theol. Schule Basels, S. 57.
Ibid., S. ;>s. — Vergl. des nämlichen Verfassers Akademische (Je-
dächtnisrede auf De Wette. Leipzig 1*T»0.
3 Hagenliac.h, Gesch. d. Basler Kontess. S. 192.
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V. 3. I>ie Krweckunfr in «1er deutschen Schweiz. 227
mit seinem „Paulinischen Lehrbegriff" einen wichtigen Beitrag
zur „Biblischen Theologie" im Sinne der neuern Schleiermacher-
sehen Schule geliefert hatte. Der erst 179it geborene Mann ist
schon am 18. September 1833 gestorben. 1 ) Noch bedeutsamer
war eine Entscheidung im Dezember 1825. Es war um die Er-
nennung eines dritten Helfers am Münster zu thun. Die Wahl
hatte der Grosse Hat zu treffen auf den Vorschlag der Stadt-
verwaltung, aber weit mehr als gewöhnlich beschäftigte sich auch
die Gemeinde, Männer und Frauen, mit der Person der Bewerber.
Nach neun Probepredigten ging trotz des Widerstandes der Re-
gierungshäupter der junge Karl Baggcscn als Sieger hervor, den
die Mehrheit nicht allein als einen geistreichen und gewandten
Prediger, sondern als „Philosophen", als Anhänger eines freiem
„gebildeteren" Christentums, den Herren der alten Observanz vor-
ziehen wollte.
Noch war in der Geistlichkeit der supranaturale Rationalismus
herrschend geblieben a i, aber die Bckenntnisschriften hatten ihre
Bedeutung eingebüsst, — richtiger gesagt — mit dem Erwachen
des religiösen Gefühles nicht wieder gewonnen. Der Unions-
gedanke, der jetzt in deu deutsch-protestantischen Staatskirchen
zur Wirklichkeit wurde, kam auch in der Schweiz vou neuem
zur Sprache. Der berühmte Theologe Ammon sandte 1818 an
Antistes Hess ein Glückwunschschreiben: „Ueber die Hoffnung
einer freien Vereinigung beider protestantischen Kirchen." 3 )
Das Zurücktreten der Konfessionen gegenüber dem gemein-
samen allgemein-protestantischen , resp. allgemein christlichen
Glauben zeigte sich namentlich darin, dass man mehr als jemals
seit den Tagen der Reformation wieder unmittelbar nach der
heiligen Schrift griff. Bibelverbreitung und Heidenbekehrung wurden
auf einmal wieder als Christeupflicht erkannt und mit neuem
Eifer betrieben. Allein — und hierin wurde nun der grosse Unter,
schied sichtbar, der das XIX. Jahrhundert vom XVII. trennte, —
diese neuerkannte Pflicht wurde erfüllt nicht von den Kirchen-
behörden, sondern von einzelnen Kirchengliedern, nicht von der
Gesamtheit, sondern von einzelnen Freiwilligen, in frcigebildcten
Vereinen und Gesellschaften.
1 S. Lutz, Trauerrede bei der Bestattung. Hern l*.i3. — Allg. I'. Biogr.
Bd. XXXIX, S :R»7.
■\ .Man vcrjfl. den handschr. L'ntcnveisunpdcnrs des sehr orthodoxen
Pfarrers Samuel Bay am Münster in Bern von Isis u. 1*1!», Mss. II. II., XVI,
113, der St.-B. Bern.
*) liedruckt: Hannover 1*1«.
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Geschichte der schweizerisch-rcfonnierten Kirchen.
de-
Am 31. Oktober 1804 war die Basier Bibelgesellschaft be-
gründet worden durch die Anregungen von Dr. Friedrieh Stein-
kopf und im engsten Anschluss an die Thatigkeit der Christentums-
gosellschaft, in deren Diensten er stand. 1 ) Ihr Wirken erstreckte
sieh über die ganze deutsche Schweiz uud einen grossen Teil des
südlichen Deutschlands und war, von bedeutenden Geldmitteln
unterstützt, ebenso erfolgreich als ausgedehnt. 2 )
Schon im folgenden Jahre lSüf) hatte sich auch iu Bern ein
Verein zusammen gefunden mit dem Zwecke der Bibelverbrcitung;
181") konstituierte sich derselbe als eigene Bibelgesellschaft. Er
vermochte bald, unter Mithülfe der Staatsregierung, auch Zweig-
vereine auf dem Lande ins Leben zu rufen und seit 1818 auch
öffentliche Versammlungen zu veranstalten. H )
In Schafthausen wurde 1,W), in Zürich 1812, in St. Gallen
und Graublinden 18 Iii, im Aargau LSI«, in Glarus und Appenzell
A.-Kh. 1811), und im Toggenburg speciell noch 1820 eine Bibel-
gesellschaft gestiftet.
In Basel führte der Antistes den Vorsitz, und dieses Verhältnis
blieb noch lange als selbstverständlich in Lebuug. Dieser
Umstand darf als Mitursache dazu angesehen werden, dass all-
gemein religiöse Interessen hier mehr als anderswo iu der Be-
völkerung als .selbstverständlich galten und der Stadt den Ruf
besonderer Frömmigkeit verschafften. Ebenso staud in Zürich
der Antistes Hess als der eigentliche Stifter an der Spitze der
Gesellschaft, wie hernach sein Nachfolger Gessuer. 5 ) In Bern
war es der Professor der Theologie S. G. Htinerwadel, der grosse
Thatigkeit entwickelte und über IG Jahre lang als Präsideut die
Leitung besorgte-, in Glarus wird das Verdienst dem hochange-
sehenen Landammanu Kosmus Heer zugeschrieben; in St. Gallen,
dagegen, wo bereits ein Zweigverein der Christentumsgesellschaft
■ t ^
', Stuckmeycr, .1., l>ic Bibeltes, in Basel, zur H >» ►jülir. < Gedächtnisfeier
der deutschen Christcnth. (Jcs. Basel 1<SH).
'■') I >az,ii : Cli. Fiicii. Spittlcr iin Kähmen meiner Zeit, gesammelt
seinem scluiftl. Nachlas. Basel \*\\\ Bd. 1. n. Alb. Ontert:»«, ein Lei
Bast i IS?»;, mit Bildnis.
1 Nachricht von der ersten ofleutl. Vcrsamml. der B.-ft. in Bern am
1. April IS]S; liu-r .st»lit auf S. Vi eine kurze Geschichte tler (irüni
Demnach war schon ht| ein kleiner Anfang •remacht w<.rden.
' bYche!»ehafl «1er Bibeltes, in Schaffh. seit ISU!«. — Kirchhofer,
der Bibel. -Ges. in SchalVIi. I Denkschrift in;»*».
i .loh. llir/.ol. Rückblicke auf die religiösen, kirchlichen und
fischen Zustande und Krfahnm-en im Kt. Zürich iu der ersten Hältto
.Jahrhunderts, im Züricher Taschb. lxsii, S. 1-0:5.
V. 3. Die Erweckung in der deutschen Schweiz. Bibel- u.Missions-Gcs. 229
bestand, einem einfachen Laien, dem Kaufmann Kaspar Stein-
mann. So war wenigstens in den Personen teilweise noch der
Znsammenhang dieses freiwilligen Wirkens mit den Staatskirchen
bezeugt und die eingetretene Wendung einigermassen verhüllt.
Es war dies um so leichter, weil in diesen Bestrebungen zunächst
nichts Trennendes lag. Dieselben fanden jetzt sogar Unterstützung
von Seiten einsichtiger und hochdenkender Katholiken. Von einer
katholischen Bibelanstalt wird 1805 berichtet, und bei einer Ver-
sammlung der Basler Bibelgesellschaft, am 7. Oktober 1818 im
sogenannten „Antistitiuni", war nicht nur der Stifter der engli-
schen Bibelgesellschaft, Owen, anwesend, sondern auch der
berühmte katholische Schriftubersetzer Leander van Ess ; erst
1824 wurde die Verbreitung der heil. Schrift vom päpstlichen
Stuhle als unzulässig erklärt und kirchlich verboten. 1 )
Die Bibelgesellschaften der deutsch-reformierten Schweiz
schlössen sich in ihrer Thätigkeit an den eigentlichen Mutter-
verein in Basel an; nur Zürich machte hier eine Ausnahme,
indem es — mit Unterstützung der grossen britischen Gesellschaft —
selbständig seine Ziele verfolgte.*) Die Ursache lag in der
Verschiedenheit der Bibelübersetzung. In Zürich, wo 1817 und
1819 3 ) eine neue Ausgabe der hergebrachten „Züricherbibel"
erstellt worden war, wurde diese verbreitet, und ihr blieb auch
die Kirche im Thurgau getreu, während von Basel aus die Luther-
Uebersetzung mehr und mehr Eingang fand, so dass schliesslich
auch in Bern und im Aargau die Piscatorbibel beinahe ganz
verdrängt wurde. Der Versuch, die letztere durch einen ver-
besserten Neudruck von 1823 im Gebrauch zu erhalten, vermochte
nicht durchzudringen. Auch der Druck der Bibel hörte allmählich
auf, Sache der Landesregierungen zu sein und wurde — anfäng-
lich noch unter amtlicher Aufsicht — fast ganz den Privaten und
Vereinen Uberlassen. 4 )
Aus der Arbeit für Bibelverbreitung entwickelte sich meistens
auch das Interesse für die Heidenmission; Basel sollte jetzt, den
Anregungen Urlspergers folgend, der Mittelpunkt des süddeutschen,
namentlich des württembergischen Pietismus werden 6 ); 1810 wurde
r > Mezger, Bibelübersetzung. S. 310 u. ff.
*) Jahresberichte der Züricher Btbel-Gea. von 1812 an.
») 1817 in Fol. - 181» in «°.
*) Mezgcr, a. a. 0., 31«.».
•'*> Ostertag, Entstehungsgeschichte der Ev. Miss.-Gesellschaft zu Basel
mit einem kurzen Lebensabrisse der Väter und Begründer der Gesellschaft,
Basel IHOf). — Frätorius, Die Missionsgesellschaft in Basel, Basel 1X8U. —
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230 Geschieht« der schweizeriseh-reformierten Kirchen.
hier eine Missionsschule begründet, und 1819 entstand auch in
Zürich eine Missionsgesellschaft, die bald begann durch öffent-
liche Versammlungen und Feste die empfänglichen Gemüter für
die Sache zu erwärmen. 1 ) Der schon genannte Georg Gessner,
Pfarrer am Frannitluster, später Antistes, war auch hier das
geistige Haupt.
So schien denn das religiöse Leben neue Kraft zu entfalten
und mit neuen Werkzeugen zu wirken, geweckt durch die grossen
Erfahrungen der Kriegszeit, geläutert durch die Wahrheiten der
Aufklärungszeit, weniger steif und gebunden, aber freier und
lebendiger, wahrer und wärmer, weniger konfessionell aber christ-
licher und menschlicher, weniger dogmatisch, aber praktischer und
weitherziger, nicht mehr als staatlich-kirchliche Sitte anbefohlen und
alles Volk mit seinen Vorschriften umfassend, aber mehr an den
Einzelnen drängend und des Einzelnen Seele von Innen ergreifend.
Man konnte sich der Hoffnung hingeben, dass auf die Restauration
der äussern Kirchenformen nun auch eine geistige Regeneration
erfolgen, das starr und unfruchtbar Gewordene in den Bekenntnis-
kirchen von selbst dahinfallen und eine Vereinigung aller Gläubigen
zu verschiedenartiger aber gemeinsamer Erbauungsarbeit sich
gestalten werde.
Es war ein in seiuem Wesen rationalistischer, aber gewiss
als ein bedeutender Fortschritt zu betrachtender Zug, dass jetzt
dem religiösen Unterricht der Jugend ganz besondere Aufmerk-
samkeit zugewendet wurde. 2 )
Eine der schönsten Kundgebungen dieses neuen jetzt wesent-
lich sittlich-bestimmten religiösen Ernstes in den wiedererstandenen
Landeskirchen ist gewiss die Proklamation, mit welcher Land-
ammann und gemeiner Rat des Kantons Glarus — und zwar im
Namen beider Konfessionen — am 21. Juni 1821 ein älteres
Sittenmandat (von 1805) ihrem Volke ins Gedächtnis riefen: „Be-
wohner unseres Landes! — heisst es hier — ein gerechter tiefer
Schmerz über den traurigen Verfall der christlichen Sitte und
Magazin für die neueste (»eschichte der protestantischen Missions- u. Bibel-
gesellschaften, Basel 1*1*; — 1*T>4. — Hagcnbaeh, Die religiöse Physiognomie
Basels in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts, Volksblatt für die reform.
.Schweiz, 1*73, Nr. 22 und 23.
l ) Finder, Kirch. Stat., S. 77.
') Admission und Religionsunterricht, Zusammenstellung der gesetz-
lichen Bestimmungen darüber aus den Kirchenordnungen von Zürich, Bern,
Aargau, St. (.{allen und Thurgau, in Steinmüllers Jahrbüchern für Religion
und Sitte, I (1*21 1, S. 78-91.
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V. X Die Envecktmg in der deutschen Schweiz. Frau v. Krnd. 231
Ordnung hat euere väterlich gesinnte Obrigkeit ergriffen. Höret
zu rechter Zeit die warnende Stimme des Christentums und den
Ruf einer väterlichen Obrigkeit! Teure Landeseinwohner! Werdet
ein echt christliches Volk, ein Volk, wo das Schlechte in jeder
Gestalt mit allgemeiner Verachtung, mit tiefem Abscheu gelohnt,
sein Haupt nicht emporheben dürfe, — ein Volk, wo Verehrung
Gottes, reine Sitte und eine edle, hoffnungsvolle Jugend blllhe,
ein Volk, auf welches Gott mit Wohlgefallen herabblicken könne!
Wirket Alle zu diesem grossen Zwecke mit." l )
„Im paritätischen Kanton Glarus — fllgte der Herausgeber
bei — vereinigte sich also der Grosse Rat zu einem Sitten-
Mandato nach allgemein chrislichen Grundsätzen, und jedes Rats-
Kollegium der beiden gesonderten Religionsteile verordnete noch
in einem Anhange, was es für seinen Religionsteil besonders er-
spricsslich fand. — Wie leicht und schön ist also hier die oft so
schwierig und bedenklich geschilderte Aufgabe gelöst!"
Allein fast plötzlich kam auch hier, wie in der französischen
Schweiz, der tiefe Gegensatz zwischen der modernen Weltbildung
und den Principien des strengen Christentums zum Bewusstsein.
Die Veranlassung zu dieser Entdeckung war die nämliche, die
auch dort gewirkt hatte; es ist die Erscheinung der Frau
von Krudener.
In den Jahren 1810 und 1817 unternahm die seltene Frau,
wie sie früher Genf besucht hatte, von Suddeutschland her ihre
Rundreise zur Bekehrung der christlichen Heiden in die Städte
der deutschen Schweiz, nach Basel, Zürich, Aarau, Bern und oft
auch in kleinere Ortschaften, wo Gleichgesinnte sie riefen und
für Versammlungssäle vorsorgten. 2 ) Unterstützt durch den ihr
vorausgehenden Ruf als Prophetin, durch die Fremdartigkeit uud
doch zugleich Natürlichkeit ihres Auftretens und ihrer Sprache,
durch die reichen Geldmittel, welche sie in den damaligen Not-
und Hangerjahren an die Armen verteilte, machte ihre Aufforde-
rung zur Busse, zur Abkehr von der Welt und zur vollen Hingabe
an den Heiland der Sünder auf Junge und Alte einen gewaltigen
Eindruck. Sic fand in Basel besonders manchen Anknüpfungs-
punkt; war doch hier die herrnhutisch-pietistische Frömmigkeit in
allen Schichten der Bevölkerung sehr stark verbreitet, so dass
man kaum noch eine andere kannte und die Behörden 1813 sich
') Steinmflller, Jahrbücher, a. a. 0., I (1821», 8. 28—35.
*) Es i»t nicht gelungen, ein eigentliches Itinerar dieser ReiBestationen
ziiKaiumenzustellen, da fast alle Nachrichten darüber in Bezug auf die Zeit
sehr unbestimmt lauten.
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232 Geschichte »ler schweizerisch-reformierten Kirchen.
bewogen sahen, durch die Forderung eines Reverses dem fremd-
ländischen Einfluss einen Damm entgegensetzen zu wollen. Die
vom Staate angestellten Geistlichen mussten ausdrücklich auf jede
Verbindung mit solchen Gemeinschaften verzichten, die unter einer
auswärtigen Oberleitung stehen. Damit wurde, wie immer, wenig
erreicht.
Sicher aus eigener Erinnernng erzählt uns Hagenbach l ), wie
nun Frau von Krudener zuerst im Gasthof „zum Wildenmann tt
ihre Versammlungen hielt, dann, aus der Stadt Uber die Grenze
gewiesen, auf grossherzoglich badischem Gebiete beim „Grcuzacher-
hörnlein" ihr Wesen hatte, wie zu ihr begeisterte Verehrer sowohl
als Neugierige hinausströmteu, wie es ihr gelang, bedeutende
Persönlichkeiten, auch Geistliche, für sich einzunehmen, wie sogar
ein Professor der Philosophie seinen Lehrstuhl aufgab, um ihr zu
folgen, während andere Prediger von der Kanzel herab vor der
gefährlichen Schwärmerin glaubten warnen zu müssen.
So wie in Basel, war es überall, wo sie hinkam, so na-
mentlich auch in Schaffhausen.*) In den Ortschaften, in den
Familien, nahm man Partei für oder gegen sie, und auch die poli-
zeilichen Wegweisungen aus den Stadtthoren und über die Landes-
grenzen hinaus wiederholten sich fast überall; in Aarau erliess die
Regierung sogar eine scharfe Proklamation gegen sie 8 ), und der
Pfarrer Steinegger von Zofingen, damals in Denschbüren, wurde
als „Krudeneriancr" abgesetzt. 4 ) Alles das konnte indessen nur
die Neugierde wecken, den Reiz dieser Versammlungen erhöhen
und den Ruhm der Prophetin vermehren, die so vornehm war,
so fromm sprach und so vielen Gutes that, und doch so arg ver-
folgt wurde. Doch es muss beigefügt werden:
Nicht nur der Unglaube nahm Anstoss, nicht nur die Irreli-
giosität ärgerte sich Uber diese Erbauungsstunden und Andachts-
Ubungen. Das Schwärmerisch-Exaltierte, Uebertriebene, Unge-
sunde, was mit und ohne ihre Schuld sich im Gefolge der Wande-
rungen der Frau von Krudener einstellte, schreckte gerade auch
solche ab, welche zu den regelmässigen Kirchenbesuchern, zu den
'( In dem oben citierten Aufsatze im „Volksblatt".
*i Hurter, Frau von Krudener in der Schweiz, Helvetien (Sehn Ahausen),
1*17. — Bosshardt, ein Wort der Wahrheit über Frau von Krudener und ihre
Lehre, von einem Augen- und Ohrenzeugen, Schaffhausen 1*17. — Frau
von Krudener in «ler Schweiz, aus dem Tagebuch von J. G. Müller in Sell-
hausen, allgedruckt in (Jelzers Protest. Monatsblättern. Bd. 22, S. 1 5—21*.
s j Verordnung gegen religiöse Schwärmerei, vom 12. Mai 1*17.
Vi Er fand in Htm wieder Aufnahme in den Kirchendienst und wurde
Pfarrer zu Rettenberg, Kriswyl und zuletzt in Rleienbaeh.
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V. 3. Die Erwerkung in der deutschen Schweiz. Bern.
233
achtbarsten Frommen gehörten. Sie fühlten instinktiv, dass
solche Thätigkeit die Stellung der Kirche und das stille Wirken
des vorhandenen, wenn auch noch so unvollkommenen Christen-
tums eher störe als pflege, dass daraus ein sektiererisches, sepa-
ratistisches Wesen fast mit Notwendigkeit erwachsen müsse.
Vielen erschien es auch zum voraus als ungebührlich, dass eine
Frau predigend auftrat, dazu noch eine wandernde, familienlose,
deren Vorleben nicht eben vorwurfsfrei war Die Welt teilte sich,
wo die Prophetin erschien, in entschiedene Gegner und unbedingte
Verehrer, aber beide Parteien waren aus sehr verschiedenen Leuten
zusammengesetzt. Am 13. Dezember 1824 ist Frau von Krudener
gestorben.
Ihr Auftreten ist jedenfalls dadurch wichtig geworden, dass
man auf einmal das Christentum von einer ganz neuen Seite
kennen gelernt hat, und dass ganze Geschlechter, die bis dahin
nur die offizielle Kirche gesehen, nur die gewohnte Predigt der
Amtsperson im Ornat von der Kanzel gehört hatten und nichts
anderes kannten, nun die Religion sich plötzlich ans Herz drängen
fühlten als eine ernste Angelegenheit fttr jeden einzelnen Menschen,
ftir sein persönliches Leben, sein innerstes Wesen und sein ewiges
Schicksal. Das war etwas völlig Neues und ist denen, die das
miterlebt haben, uuvergesslich geblieben.
Das war der Anfang der Erweckung, mit welcher die neue,
eigentlich noch nicht abgeschlossene Periode der Kirchengeschichte
beginnt. Die Religion ist grundsätzlich „Privatsache" geworden.
Das gesteigerte Glaubensleben der Auscrwählten machte gar nicht
mehr Auspruch darauf, in der Form der öffentlichen Sitte zu
herrschen, und die bürgerliche Gesellschaft konnte ihrerseits einer
solchen Richtung der Frömmigkeit nicht mehr den bisher üblichen
Einfluss auf die Gesetze gestatten.
Nach Bern wurde die Erweckungsfrömmigkcit aus der fran-
zösischen Schweiz, besonders von Genf her, verpflanzt durch
persönliche Verbindungen mit den dortigen Kirchen. Es waren
namentlich die Prediger der französischen Kirche, welche hier
voraugiugen: Auguste Schaftcr aus dem Münsterthale (geb. 1788),
zuerst in Frankreich thätig, seit 1811 Helfer, dann Pfarrer in
Bern (gestorben 1801), und Louis Galland von Genf (geb. 1792),
von 1810 bis 1824 des eben genannten Nachfolgerin! Helfcramt;
neben ihnen der aus Graubünden stammende, schon 1757 ge-
borene Jeremias l'Orsa, 1809 als Helfer und Pfarrer der Nydegg-
kirche nach Bern versetzt, und etwas später, von 1821 an, der
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Ceselnetite der selnveizeri.seli-rel'orniiertcn Kirchen.
geistreiche und lebhafte Inselprediger Karl ilowald. 1 ) Als begabte
und beliebte Prediger wirkten sie im besten Sinne aufweckend
aus religiöser Gleichgültigkeit wie aus gedankenloser Kirchlich-
keit, aber auch, ihrem Hirtenamte gemäss, zusammenhaltend und
den Treunungen wein end. Die Missionsstunden, bei welchen (1822)
bisweilen SU -100 Personen anwesend waren, landen jeden Monat
im „Sulz-Magazin u statt. Als ganz besonders anregend blieb ein
Besuch von Blumhard, 181 ( .i, in Erinnerung.-') Kleinere Freund-
schaftskreise gal) es in Saancn, Thun, und besonders im Ober-
aargau und im untern Kmmenthal. 3 .' Sie sammelten für die
Heidenmission und lasen mit innigem Eifer die Berichte darüber.
Nur in der Hauptstadt entstand eine kleine Gemeinschaft von
»Separatisten, aber die Besorgnis vor jeder Uber das gewohnte
Mass hinaus gehenden Aeusserung frommen Eifers ging so weit,
dass sogar die Pfarrvereine in die Lage kamen, ihre I ngefähr-
lichkeit demonstrieren zu müssen.« j
Dass auch in Zürich Geistliche von der hohen Bildung und
dem allgemeinen Ansehen eines Antistes .). .1. Hess und Georg
Gessner die tiefergehende Glaubensbewegung begünstigten, hat
ihr auch hier im ganzen den kirchlichen Charakter bewahrt und
sektiererische Ausartungen ferngehalten. Doch wird von einem
andern Prediger, dem Pfarrer Hans Heinrich Hess in Dattlikon
(seit 18 lfj) berichtet, dass ein gewaltiger Zulauf sich zu seiner
Kanzel drängte, dass aber auch bei seinen Zuhörern sieh Zeichen
religiöser l'eberrcizung eingestellt haben. Kr wurde 1827 deshalb
in seinem Amte suspendiert und mit Predigtverbot belegt ') (ge-
storben 18f><>). Die Bewegung vermischte sich im Kanton Zürich
teilweise mit der altern Separation der sogenannten „Xeugläubigen",
welche durch einen Fremden, den Herrn von Campagne, einen
neuen Impuls erhalten hatte. Derselbe wohnte von 1814 bis zu
seinem Tode, is:if>, in Busseuhauscn bei Pfäffikon und verbreitete
nicht ohne einigen Erfolg streng baptistische Grundsätze.")
Eine der würdigsten und zugleich anziehendsten Persönlich-
keiten unter diesen Erweckten war der Antistes David Spleiss
- VA
'i C.-borei. 17!**; : von 1*£, an Pfarrer zu Sijrri.swyl ; <:esr. 2*. N\,v.
Mtv<. Fuivr.
1 K"hrb;i<li und Hutrwy] werden besonders genannt.
' ; Uelier die I'f;irrvei eine im Kt. Hern, in Briefen, in Steiiuniillers .Jtthr-
biic-heni. I. l.-7-i»"«.
Wir/. Ziiii. li. .MimVt.. l>s.
1 Finaler, l>ie religiöse Krueeknnj; der L'i^'er Jahre im Kt. Zürich.
Kirelii'uhbrr \s*,j, IVuill.
V. 3. Die Erwcekuug in der deutHchen Schweiz. SchafVh., Unnz. 235
in Schaffhausen; 178(1 in Armut geboren und nur mit grösster
Mühe die theologische Bildung gewinnend, machte er nachher,
seit 1818 im Dorfe Buch, sein Pfarrhaus noch mehr als seine
Kanzel zu einem Centrum intensivster religiöser Thätigkeit, mit
der er eine Professur für Mathematik und Physik am Collegium
humanitatis in Schaffhausen verband. Seine originelle und salbungs-
volle Predigtweise erregte nicht selten Spott und Bedenken, trug
aber so sehr das Gepräge der Wahrheit und vollster Aufrichtig-
keit, dass ihm zuletzt, 1844, in der Wahl zum Antistcs der Beweis
der allgemeinsten Hochachtung zu teil geworden ist. 1 )
Einen ähnlichen Entwickluugsgang hatte nun auch derjenige
Mann, der, wie kaum ein anderer, die Erweckung aus den Städten
hinaustragen sollte zu den ländlichen Bevölkerungskreisen. Es ist
dies der vielgenannte Vikar Jakob Ganz in Staufberg bei Lenz-
burg. In Einbrach im Kanton Zürich 1791 geboren, zuerst Zim-
mermnnnsgehUlfe, dann Schneideilehrling, endlich auf den Bat
des Antistes Hess zum Lehrer sich bildend, aber immer mit re-
ligiösen Gedanken ringend und nach dem Predigtamt strebend,
war es ihm gelungen, seine autodidaktischen und oft unter-
brochenen Studien durch eine ordentliche theologische Prüfung
abzuschliessen. „Aber" — so erklärt er in seiner Selbstbiographie *)
— „je mehr mein Kopf mit Schulweisheit angefüllt wurde, desto
weiter entfernte ich mich von Gott, desto leerer wurde mein Herz."
Gerade jetzt trat er, seit Ostern 18 BJ Vikar zu Staufberg ge-
worden, mit Frau von Krudener in Verkehr, und begann nun
plötzlich eine Predigtwirksamkeit ungewöhnlich stürmischer Art.
„Ende Januar 1817 war der Menschenstrom so gross, dass ich
Tag und Nacht mit nach Gnade schreienden und um ihre Seligkeit
bekümmerten Seelen zu thun hatte. Aus mehr als dreissig Ge-
meinden sind sie zusammengelaufen; viele wussten nicht einmal
das nahegelegene Städtchen (Lenzburg) zu benennen, so weit sind
8ie hergekommen."
Allein das nahm ein unerwartetes Ende; am 4. Februar 1817
wurde er zu seinem Dekan gerufen, ohne Abschied von da aus
in einem Wagen fortgeführt und durch Beschluss des Kirchenrates
wegen Unordnung entfernt. Nach mancherlei äussern Schicksalen
und innern Umwandlungen hat sich Ganz immer mehr in die
Stille zurückgezogen und einer quietistischen Mystik ergeben. Die
») Kirchenblatt 1864, Nr. 17. - Biogr. von C. Stockar. Basel 1858, mit
Bildnis.
*) Jakob Ganz, Jugendjahre, von ihm selbst beschrieben. Nene Auflage.
Bern 18G3.
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230
(Jeschirhte der schwcizerisch-reformierten Kirchen.
Zeit seines öffentlichen Wirkens war ausserordentlich kurz, aber
auffallend tief und weitgreifend. Als seine Verehrer im Äargau
werden genannt: Pfarrer Ringier in Lerau, Zimnierli in Vor
dem Wald und Rickli in Madiswyl. 1 ) Er selbst seheint zu wirk-
lichen Unordnungen keinen Anlass gegeben zu haben ; er hat
sich in seinem Glaubenseifer nicht an die gewohnte kirchliche
Sitte gehalten, sonst aber mehr Unrecht gelitten als Unrecht
gethan.
Indessen sollte es doch bald offenbar werden, dass diese
exaltierte Religiosität nicht im stände sei, die schlichte Gottes-
furcht der Volksfrümniigkeit zu ersetzen, dass sie ein Ideal fordere,
an welches die Hände der moralischen Durchschnittsmenschen
nicht hinanreichen, welches deshalb nur ganz wenige in der
Wahrheit, die allermeisten aber nur zum Schein, in ihrer Phantasie,
entweder künstlich oder gewaltsam, zu verwirklichen vermögen.
Drei Ereignisse habeu kurz nach einander diese Erfahrung be-
stätigt und der natürlichen Abneigung gegen jedes Uber das
Übliche Mass hinausgehende Gefühlsleben einen lauge nach-
wirkenden, mächtigen Vorwand dargeboten, so dass die Aengst-
lichkeit der Staats- und Kirchenbehörden erklärlich und manche
sonst unbegreiHiche Unterdrückungsmassregcl fast entschuldbar
wird.
Das eine stand in keinerlei ursächlichem Zusammenhang
mit der Erweckung, allein es fiel zeitlich damit zusammen, und
nur natürlich war es daher, dass die religiöse Oberflächlichkeit
rasch bereit war, eine innere Verwandtschaft anzunehmen und
das, was die einen thaten, auch den andern zuzutrauen. Wir
reden von dem Wiederauftaucheu einer antinomistischen Sekte
im Kanton Bern, der sogeheissenen Antonianer. 2 )
Der Stifter derselben, Antoni Unternährer, 1759 zu Schüpf-
heim im Entlebuch geboren und katholischer Konfession, trieb
sich zuerst in allen möglichen Beschäftigungen in der Welt herum
und begann zuletzt, natürlich schlau und geschickt, sich mit
Wunderkuren zu versuchen. Im Jahr 1800 Hess er sich in Am-
soldingen nieder und vermochte bald sich einiges Zutrauen mit
seinen Gcheimmitteln zu verschaffen. Er begann diesen Heilungen
'i Kirchenbhitt 1KV>, S. IM.
7 i S. Zyr.», Michel und «lie Antonianer, in Trech.«e)s Heitr., I, 1. —
Zie^ler, Aktenniässijre Narliriobten über die Antonianer. ebendaselbst III, 70.
— Jos», I)as Sektenuesen im Kt. Hern, mit einigen Auszügen aus Unter-
nährer* Schriften, lief erat l^». — Treebsel, Antonianer, in Herzogs K. E.,
Hd. I, 4m.
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V. 3. Die Erweckunjr in der deutschen Schweiz. Aiitontaner. 237
einen religiösen Anstrich zu geben. Ein gutes Gedächtuis bei
absoluter religiöser Unwissenheit erleichterte ihm die Aneignung
gewisser Redensarten, die er mit katholischem Mystizismus ver-
mengte. Sein phantastisch-leidenschaftliches Wesen machte tiefen
Eindruck auf schwache Seelen; ein ungeregelter Trieb zu
eitler Wichtigthuerei und sinnlicher Wollust kam dazu, um in
empfänglichen Gemütern die Frömmigkeit in ein ungeheuerliches
Zerrbild eines fleischlich-idealistischen Pantheismus ausarten zu
lassen.
Schon 1802 hatte Uuteruährer so grossen Anhang gefunden,
dass er als Prophet hervorzutreten wagte mit einer gedruckten
Proklamation, in welcher er das Ende der Welt ankündigte und
seine Lehre als die einzige Rettung vor dem Untergang hin-
stellte, in geschickter Weise auch die Phraseologie der damaligen
Revolutionsschrilten benutzend. Einige Zeit später erschien er
dann mit einer Schar seiner Anhänger, die er unter Voraussagung
eines grossen Wunderzeichens angelockt hatte, in Bern und wollte
ins Münster eindringen. Das führte zu seiuer Verhaftung und
zeitweiseu Verbannung.
Unterdessen kamen in Rapperswyl bei Aarberg abscheulich
schamlose Ausschreitungen vor in einer geheimen Gesellschaft
von Schwärmern, bei denen das im Geist Begonnene ins Fleisch
überschlug. Die entsetzliche Entdeckung führte 1807 zu einem
schweren Strafgerichte über 28 beteiligte Personen. 1 )
Nun kehrte aber auch Unternährer aus dem Exil zurück und
fand einen so begeisterten Empfang als Märtyrer, dass der Unfug
ärger wurde als zuvor und die Zahl seiner Verehrer noch zu-
nahm. Lebenslängliche Entfernung durch gerichtliches Urteil be-
seitigte zwar seine Person vom bisherigen Schauplatz, nicht aber
den Samen, den er ausgestreut hatte. Immer bei der Behauptung
bleibend, dass er nur der Stimme Gottes gehorcht, und dass er
und seiue Gläubigen sündlos gelebt, dass auch die Verachtung
der Ehe und die wilde Ausgelassenheit seiner zahllosen Ehe-
brüche nach Gottes Willen und Gebot geschehen seien, setzte
Unternährer sein Treiben auch vom Kanton Luzern her fort, bis
er zuletzt, 1820, auch dort gefangen gesetzt ward. Er ist im Ge-
fängnis am 21». Juni 1824 gestorben. Allein auch damit war seine
Sekte noch nicht erloschen.
Antoui hatte nicht nur gepredigt, sondern in 15 teils ge-
druckten, teils nur handschriftlich verbreiteten Schriften seine
') Anrede an das Volk bei Eröffnung de« Straflirteils, Bern 1*U7.
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(Ji^cliichtc <lrr .schwi'izcrisrli-tft'ormitTton Kirchen.
Lehren verbreitet: ,.das Buch der Erfüllung". — „das Geheimnis
der Liebe- u. s. w. Ks ist ein wunderliches pantheistisch-theoso-
phisches System, dessen einzige praktische Konsequenz der Anti-
nomismus, die Aufhebung zunächst des alttestamentliehen Gesetzes,
im weitem aber aller staatlichen und sittlichen Gesetze Über-
haupt: Kirche, Schule, Staat, Ehe und Eigentum sind Werke des
Satans, und er selbst — l'nternähver — der neue Sohn Gottes,
der wiederkommen wird als Weltrichter, zur Bestrafung derjenigen,
die nicht an ihn glaubten. In Amsoldingen dauerten die geheimen
Versammlungen ton, und von hier aus pflanzte sieh die Bewegung
nach (»steig bei Interlaken weiter, wo eine nicht unansehnliche
Zahl von Verführten in dem verstorbenen Märtyrer ihren Pro-
pheten und Erlöser verehrte. Die Entdeckung nächtlicher scham-
loser Excesse zwangen endlieh, nachdem die Bemühungen der
Sittengerichte erfolglos geblieben waren, 1821 zum kräftigen Ein-
schreiten durch die Staatsbehörden. Nach eingehender Prüfung
der Schriften Fntmiährers und der bezüglichen Vorfälle wurden
<;<) Beteiligte zum Teil mit Zuchthausstrafe belegt. Die schranken-
los geübte Weibergcmeiusehaft rechtfertigte dieses strenge Urteil
nur zu sehr, und es bat auch dem Treiben für einige Zeit ein
Ende gemacht, da die Anhänger sich doch mehr zu den Genüssen
drängten, als zu dem Martyrium. Erst einige Jahre später, 1 8^50,
brach das unreine Feuer von neuem aus, und zwar diesmal in
einer andern Gegend, nämlich in der Kirehhörc Wohleu bei Bern,
wo ein gewisser Bendieht Schon als ^dritter Heiland" auftrat
und zu den nämlichen antinomistischen Verirrungen Veranlassung
gab. Gleichzeitig zeigten sich dann Spuren der Antonianer-
Sekte auch im Kanton Zürich.
Auch das zweite Ereignis, das hier in Betracht kommt, hatte
mit der Erweckung nichts zu schaffen, aber es war eine Folge
des Interesses, das sich den religiösen Fragen zuwandte, und
lenkte eine gewisse ängstliche Aufmerksamkeit auf diejenigen,
deren persönliche l'eberzcugung sich nicht in den gewohnten
kirchlichen Bahnen bewegte.
Man wurde plötzlich durch die Entdeckung erschreckt, das
auch die konfessionellen Gegensätze noch durchaus nicht über-
wunden seien um! die herrschende Romantik ebenfalls ihre kirch-
lichen Gefahren berge. In Deutschland wie in Frankreich hatte
der Abscheu gegen die Revolution, die Begeisterung für die alten
Zeiten, für feste, Ehrfurcht eintlössende Autoritäten nicht Wenige,
und nicht die Sehlechtesten, dahin gebracht, dass sie glaubten,
Ruhe, Frieden und Seelenheil nur in der katholischen Kircbe, in
V. :t. Die Erwirkung in der deutschen Schweiz. K. L. v. Haller. 239
der gläubigen Unterwerfung unter die geheimnisvolle Macht der
Hierarchie und ihre Gnadenmittel, finden zu können. Es waren
einige Aufsehen erregende Uebertritte vorgekommen; aber in der
Schweiz achtete man im ganzen wenig darauf; der gesunde
Verstand der Schweizerart schien zu solchen Sprüngen wenig
geeignet.
Jetzt sollte auch die Schweiz, sollte Hern seine Konversion
erleben mit Karl Ludwig v. Haller. 1 ) Dieser berühmt gewordene
Mann, geboren am 1. August 1708, ein Enkel des grossen Albrecht
v. Haller, ein Sohn von dessen ältestem Sohne, dem hochverdienten
und gelehrten Historiker, hatte sonderbarer Weise nur eine sehr
oberflächliche Schulbildung empfangen. Schon mit 10 Jahren trat
er, ohne jedes Universitätsstudium, in den Dienst der Staats-
kanzlei, um sich auf diesem rein praktischen Wege zur Beamten-
laufbahn vorzubereiten. Durch angeborne geistige Begabung und
Intelligenz hervorragend, wurde er schon 1792 in kritischen Zeit-
umständen als Legationssekretär mit einer Gesandtschaft nach
Genf geschickt, und als von Frankreich her das Gewitter drohte,
fand man in ihm wieder den geeigneten Mann, um mit den ber-
nischen Botschaftern nach Paris und dann an den Kongress von
Rastatt zu gehen. Damals für den Fortschritt begeistert und für
eine festere Organisation in der Eidgenossenschaft, schrieb er
einen Entwurf zu einer Einheitsverfassung; allein der Umsturz
änderte plötzlich seine Gesinnung; er wurde jetzt ein fanatischer
Gegner der Franzosen und agitierte in einer eigenen Zeitschrift
so heftig gegen die thatsächlichen Beherrscher der Schweiz, dass
er verfolgt wurde und sich flüchten musste. Er begab sich in das
Lager des österreichischen Feldherrn, Erzherzog Karl, wurde mit
dem Schultheissen Steiger, 1799, die Seele der Gegenrevolution,
war unermüdlich in der Vorbereitung des Aufstandes gegen die
helvetische Regierung, lebte dann nach dem Misslingcn bald in
Wien, bald anderswo, durch Flugschriften seiner Meiuung Aus-
druck gebend, und wurde endlich nach der Wiederherstellung
des Kantons Bern, im Jahre 1800, zum Professor des Staatsrechts
an der neuerrichteten Akademie ernannt.
Seine diplomatische Erfahrung, seine Geistesschärfe und sein
Hass gegen alles französische Wesen machten ihn zu eiuer ein-
flussreichen Person; er wurde Mitglied des Geheimen Rates und
schrieb eine Anzahl politischer und staatsrechtlicher Werke,
welche durch logische Konsequenz des Denkens, wie durch Um-
fang des Wissens, ihm einen bedeutenden Ruf verschafften und
l > Alb?. D. Biogr., X, 431 n. ft.
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die allgemeine Aufmerksamkeit auf ihn zogen. Er stellte sich in
Gegensatz gegen die moderne Zcitriehtung, vorzüglich gegen die-
jenigen staatsrechtlichen Theorien, welche, den Ansichten Kousseaus
folgend, von den Rechten des Individuums ausgehen. Durch diese
schroffe, ja herausfordernde Stellungnahme gewann er viele Freunde,
aber noch mehr Feinde, die in ihm den bedeutendsten Vertreter
der Gesinnung erkannten, welche die Revolution mit allen ihren
berechtigten Neuerungen und Verbesserungen ungeschehen zu
machen begehrte.
Noch ahnte aber niemand, bis zu welchem Punkte ihn seine
Feberzeugung treiben würde. Zunehmende Verstimmung gegen
die öffentlichen Zustände in Bern und Zerwürfnisse mit seinen
Kollegen bewogen ihn IX 17, seine Professur niederzulegen, und
eine im Jahr 1820 erschienene, das ganze politisch-konstitutionelle
System der Zeit verwertende Schrift gab derartigen Anstoss,
dass die Regierung den Verkauf derselben verbot. Im gleichen
Jahre noch that er den entscheidenden Schritt. Am 7. Oktober
1820 soll es gewesen sein, dass er in Freiburg zur katholischen
Kirche übertrat. Ks geschah im geheimen, und nach seinem
Willen sollte es Geheimnis bleiben. Haid drang jedoch das Ge-
rücht auch nach Hern. Haller bekannte später, schon seit 1808
irn Herzen Katholik gewesen zu sein; zufällige Begegnungeu mit
hervorragenden Mitgliedern des römischen Klerus trugen das Ihre
dazu bei, den Gedanken zur Reife zu bringen. „Die Reformation
erschien mir w , sagte er, „als das Bild und der Vorläufer der
heutigen politischen Revolution, und mein Abscheu vor der letztern
erweckte auch Abscheu und Widerwillen gegen die erstcrc u ,
Meinung, die er nachher, in einem eigenen Büchlein durch-
geführt hat: „Geschichte der kirchlichen Revolution oder der
protestantischen Reform des Kantons Bern und der umliegende
Gegenden". Sobald man in Bern von dem Geschehenen
Kunde hatte, wurde llallcr zu einer offenen Erklärung g
Von Paris aus, wohin er sich begeben hatte, zeigte er seine
Familie an, was er gethan, in einem den Entschluss motivierenden
Brief, der dann, gedruckt, nicht weniger als öl) Auflagen erlebte
und in alle Sprachen Europas übersetzt worden ist.
Es war wirklich ein europäisches Ereignis, das nach zwei
Seiten hin Vielen die Augen geöffnet hat. In Bern selbst wurde
dadurch das protestantische Gefühl so sehr aufgeregt, dass der
Grosse Rat, noch ehe. llallcr aus Paris zurückgekehrt war, durch
einen Mehrheitsbeschluss seinen Namen aus der Mitgli
der 200 ausstrich, eiue Massrcgel, die vom Gesetze kei
V. .'{. Die Krwrrkimg in ihr doiitsrhon Schweiz. K. L. v. H:ill»»r. 241
gefordert war, aber begründet wurde durch den verbrecherischen
Versuch der Geheimhaltung, und der jedenfalls Zeugnis gab von
der Allgemeinheit der Entrüstung über den Abfall vom Glauben
der Väter, von der Tiefe des Erschreckens vor der blossen Mög-
lichkeit, dass das Heispiel Nachahmung linden könnte. Seine
Familie folgte Hallet*, seine Gattin, eine geborene von Wattemvyl,
und seine zwei bereits erwachsenen Söhne traten sofort ebenfalls
über, und es verlautete, zur Vergrößerung des Aufsehens, dass
eine Anzahl seiner Standesgenossen, hervorragende und cinliuss-
reiche Personen, in ihrem Innern einig mit seiner reaktionären
Gesinnung, seine Vorliebe für die katholische Kirche teile. Allein
diese fanden sicli jedenfalls jetzt vor einem Abgrund, vor dem
sie zurückwichen, vor Konsequenzen, die sie nicht ziehen wollten.
Haller verliess seine Heimat, und in der Verbannung beendete
er dann das Hauptwerk seines Lebens, zu welchem alles Bis-
herige sich nur als Vorbereitung verhält: „Die Restauration der
Staatswissenschaften oder Theorie des natürlichen geselligen
Zustandes, der Chimäre des künstlich-bürgerlichen entgegen-
gesetzt", in sechs Bänden 1 ), ein Werk, das trotz aller Mängel
und Schwächen durch die Schärfe und Klarheit der Beweisführung
Epoche machte in der Geschichte des Staatsrechts, indem das-
selbe nach der einen Seite in grimmig herausforderndem Trotz
sich gegen das stellte, was damals als selbstverständlich ange-
sehen wurde, nach der andern Seite aber gerade das rücksichtslos
aussprach, was andere dachten, ohne es sagen zu dürfen. Nach-
dem Haller zuerst nach Paris übergesiedelt war und in den
höchsten Kreisen viele Gunst erfahren hatte, wurde er durch die
Revolution des Jahres 1830 auch von dort vertrieben und licss
sich nun in Solothurn nieder, wo er sogar vorübergehend in den
Grossen Rat gewählt wurde. Er ist, fast S<> Jahre alt, aber im
Vollbesitz seiner ungewöhnlichen Geisteskräfte, als frommer Ka-
tholik und nach Empfang der Sterbesakramente am 'AI Mai 1854
gestorben.
Die Konversion de« bedeutenden Mannes hatte eine ganze
theologische Litteratur hervorgerufen, eine Reihe von Berner
Kirchenmänuern, aber auch deutsche Theologen, wie der be-
kannte Rationalist Paulus, der Kirchenhistoriker Tzschirner, der
Philosoph Krug und andere, sahen sich zur Widerlegung dessen
aufgefordert, was Haller in seinem Briefe behauptet hatte, wäh-
rend er von andern Seiten lebhafte Unterstützung fand.
'i Winterthitr 1825.
Hh>« S ,.h . Gesch. der achweu.-ref. Kirchen. B4. II. !•*'
242
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Der Vorgang wirkte auch ansteckend : Ein armes Weber-
mädchen aus Hinan im Kanton Zürich trat 1822 zur katholischen
Kirche Uber und meldete seinen Entschluss in einem längern
rechtfertigenden Briefe an den Pfarrer seines Heimatdorfes. 1 )
Einige Zeit darauf machte es aber noch schmerzlicheres Auf-
seben, insbesondere im Blindnerland, als der Pfarrer zu Nanz,
Balthasar von Kastelberg, Dekan im Obern Bunde und Mit-
glied des Bündner Kircheurates, ein Mann von 75 Jahren, seinen
evangelischen Glauben abschwor, den er 50 Jahre lang gepredigt
hatte. Waren auch hier Motive ganz anderer Art entscheidend,
so war der Eindruck vielleicht nur um so trauriger, wie der
Hirtenbrief beweist, den die rätische Synode aus diesem Anlass
versandte. '-')
Solche Ereignisse dienten nicht wenig zur Klärung der Lage,
zur Stärkung des protestantischen Bewusstseins, aber auch zur
Verbitterung der eine Zeitlang schlummernden religiösen Partei-
gegensätze; Hallers Konversion war eine kirchenpolitische Kriegs-
erklärung, welche wie ein plötzlicher Trompetenstoss in die Un-
befangenheit der halbratioualistiscben, halb pietistischen GcfUhls-
religion hineintönte und jeden zwaug, sich entweder rechts oder
links in seine Schlachtlinie zu stellen.
Ein entsetzlicher Vorgang im Kanton Ztirich hatte bald her-
nach einen ähnlichen abschreckenden EiuHuss, und hier nun
handelte es sich um eine direkte Wirkung der methodistischen Er-
weckung, welche teils von Pfarrer Spleiss, teils von Vikar Ganz
ausgehend, allmählich immer weitere Kreise ergriffeu hatte und
sich, ansteckend, bei Einzelnen immer höher verstieg. Waren dabei
hie und da krankhafte Erscheinungen zu tage getreten, Konvul-
sionen und Visionen bei Kindern und Erwachsenen, so blieben
doch solche Dinge verhältnismässig unschädlich. Arges aber ge-
schah in dem kleinen Dorfe Wildenspuch, das dadurch eine
traurige Berühmtheit erlangt hat.
Hier lebte, nahe bei Schaffhausen, aber auf Züricher Gebiet,
eine Familie Peter, deren jüngste Tochter schon von frühe an neben
hohen Geistesgabeu ein besonders zartes moralisches GeftihI uud
religiöse Inbrunst zeigte. Sie war 17 ( J4 geboren. Durch ein
Wunder, wie sie glaubte, 1817 vom Tode errettet, wollte sie von
nichts mehr hören, als von Gott und seinem Reiche. So fing sie
an, auf ihre nächste Umgebung einzuwirken und mit den Ihrigen
Vi Abgedruckt iu Steimnüllers Jahrb., I, 24tJ.
~*\. -i Stehimilllers Jahrb., I, -»»-XU.
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V. 3. Die Enveckunff in der deutschen Schweiz. Wildenftpuoh. 243
zu beten, wobei sie sieh selbst in immer übernatürlichere Ueber-
schwängliehkeitcn erhob und, von der ihr dargebrachten Bewun-
derung hingerissen, von der stillern Frömmigkeit auch des herrn-
hutischen Wesens nicht mehr befriedigt, selbst zu predigen begann.
Damit nicht genug, unternahm sie bald auch Missionsreisen, hatte
Kämpfe mit dem Teufel, Engclserscheinungen ; eigentliche Wahn-
sinusanfalle stellten sich ein. Im Anfang des Jahres 1823, nach-
dem sie in religiöser Haserei auf Befehl Gottes und unter Ver-
zückungen die Ihrigen mit den Fäusten geschlagen, erhielt die
Züricher Polizei den Befehl, der Sache ein Ende zu machen, die
Unglückliche samt ihren mitergriffenen Schwestern ins Irrenhaus
zu verbringen.
Allein noch ehe diese Weisung zur Ausführung kommen
konnte, erklärte Margaretha Peter, dass zur Rettung der Seelen
Blut flicssen müsse; sie schlug zuerst ihre Schwester tot, die sich
zur Opferung bereit fand, unter der Verheissung, dass Gott sie
am dritteu Tage wieder auferweeken werde, und verlangte dann
von einer gleichgesinnten, ganz unter ihrer unbedingten Herrschaft
stehenden Freundin, ebenfalls getötet zu werden. Sic forderte,
dass man sie kreuzigen solle, und zwang durch ihr unablässiges
Zureden die sich anfangs Sträubende, ihr Nägel durch den Leib
zu schlagen, immer wiederholend: „Gott starke deiue Arme; ich
werde die Schwester wieder auferwecken und in drei Tagen
selber wieder auferstehen ; ich fühle keinen Schmerz, mir ist un-
aussprechlich wohl! Sei du nur stark, damit Christus Uberwinde!"
— Ein Messer, das ihr schliesslich in den Kopf gestossen wurde,
machte ihrem Leben ein Ende. Es war am 13. März 1823.
Die ganze Familie, vom Wahn der Tochter angesteckt, war
mit im Komplott und schaute zu, vollkommen Uberzeugt, nach
Gottes Willen zu handeln und ein gutes Werk zu thuu. Erst als
die erwartete Auferstehung ausblieb, machte der Vater Peter
Anzeige vom Tode, und nun wurde natürlich die ganze Gesell-
schaft verhaftet. Eine Untersuchung fand statt, welche die That-
saehen in der erzählten Weise ergab. Die Beteiligten wurden
zur, Zuchthausstrafe verurteilt, das Haus, in dem die Scene vor-
gefallen, niedergerissen und geboten, dass der Platz unbebaut
bleiben solle.
Damit war ein furchtbares Selbstgericht Uber die Ueber-
schwänglichkeiten der frommen Exaltation ergangen, ein Gericht,
das nun begreiflicherweise starke Rückwirkungen äussern musste.
Die Gläubigeu waren gedemütigt und traten nur noch schüchtern
«od vorsichtig auf. Der platte Vernunftglaube aber, dem alles
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i>44 (Jcscliichtr der sdiweizmscli-rofonnierten Kirchen.
als unsinnig und als ungesund erscheint, was er selbst nicht ver-
steht oder sich selbst nicht zmnuten will, hatte gewonnenes
Spiel und konnte immer wieder auf die entsetzliehe Verirrung
als Warnungszeiehen hinweisen. Eine gewaltige Dämpfung des
gesamten religiösen Lebens, ein Druck auf das Niveau eines an-
ständigen InditVerentismus herab war unverkennbar. Ein Zeugnis
dieser von der Frömmigkeit abschreckenden Wirkungen der Sache
gibt namentlich das Hauptwerk Uber diese Geschichte: Johann
Ludwig Meyers „Schwärmerische Greuelsecnen, oder Kreuzigung
einer religiösen Schwärmerin in Wildenspuch u , Zürich 1824. Im
übrigen ist unendlich viel darüber geschrieben und gedruckt
worden. Der Züricher Kirchenrat erliess im Januar 1824 eine
Zuschrift an alle Geistlichen des Kantons, worin vor Sektengeist,
Schwärmerei und Fanatismus gewarnt und ein Verbot gegen alle
religiösen Nebenversaminlungen erlassen wurde ; nur einfaches
Lesen der Bibel und Singen der im Züricher Kirchcngesangbnch
stehenden Lieder, mit Ausschluss aller andern, sollte hinfort ge-
stattet werden.
Es fehlte somit nicht an Frscheinungen, welche den Beweis
leisteten, dass die neue religiöse Bewegung, das einseitige Ueber-
spannen des persönlichen Sünden und Frlösungsgefühls und be-
sonders das Heraustreten aus den alten Gewohnheitsschranken
in Lehre und Sitten nicht ohne schwere Gefahren sei für die
Gesellschaft und für den einzelnen selbst. Nicht zufällig war es,
dass jetzt (1826) Prof. HUncrwadel seine Abhandlung von der
übertriebenen Frömmigkeit schrieb 1 ), wie 1823 der Schaffhauser
J. 0. Mezger seine Briefe über den Wert religiöser Privatversamro-
lungen. 2 ) Hatte man bis dahin nur die Widersprüche und Aus-
artungen der amtlichen Unduldsamkeit und dogmatischen Aengst-
lichkeit, die bedenk liehen Folgen des Gewissenszwangs und des Fa-
natismus der Gewohnheit gekannt, so konnten solche, wenn auch our
vereinzelte Vorlalle darauf deuten, dass auch die Beseitigung aller ob-
jektiven Nonnen der Lehre und alles Zwanges der Sitte nurallzulcicbt
zu moralischen Entgleisungen und Extravaganzen der allerschli*
sten Art führen könne. War es auch unmöglich, zu
Kirchenfornieii zurückzukehren, so wuchs doch, angesichts i
Versionen, wie der Sektiererei, die in gewissem Sinne
allelen zu betrachten sind, das Gefühl der Notwendigkeit fester
kirchlichen Ordnungen, als Wächter und Bürgen, wenn uiebt der
1 !><• iis tnii in rcli^rione nimii o>>o liiudunivc «xcedere
ticis, Kunutioi* et l'ktiMU im ..Archiv d. limier Akad. u , Bd. V,
Aar» ii l-Si-5.
V. :S. Di«- Knveckmig in der dciitxclicii Schweiz.
'245
Wahrheit, so doch der moralischen Gesundheit. Auch der neue
Pietismus der Erweekung kam einigenuassen von den Extremen
zurück und suchte im Anschluss an grössere kirchliche Gemein-
schaften, in äusserer Organisation eine Garantie für die Gefahren
des ahsoluten Subjektivismus. Mehr noch wuchs freilich bei einem
grossen Teil der Gebildeten das Vorurteil gegen jede Religion,
die Abwendung von allem kirchlichen Leben und eine immer
weiter um sich greifende Gleichgültigkeit, die sich mit ihrer
„Bildung", ihrer „Naturcrkenntnis u und mit dem irdischen Dasein
begnügte, die Beschäftigung mit den religiösen Problemen als
überwundenen Standpunkt betrachtend. Als Schwärmerei und
l'eberspanntheit galt von nun an nur zu leicht sogar die ein-
fachste Erfüllung kirchlicher Pflichten, auch das blosse Ernst-
machen mit dem, was doch immer noch von Amtes wegen an-
befohlen wurde. Hat man den Anfang der religiösen Bewegung
eine Erwecknng aus dem Sündenschlaf genannt, so konnte man
die Gegenströmung am Ende beinahe als ein Erwachen ans einem
religiösen Kausche bezeichnen, wobei man nun — nach dem in
der menschlichen Natur begründeten Gesetze — sich von einem
Extrem in das andere stürzte. Auch von den schönsten, hoffnungs-
vollsten Früchten des religiösen Umschwungs sind daher viele
nicht zur Entwicklung gelangt und vor der Zeit abgefallen, ehe sie
dem allgemeinen kirchlichen Zustande zu gute kommen konnten.
4. Die Wendung der dreissiger Jahre.
Unter solchen nicht gerade erfreulichen Aussichten nahte
auch für Bern die Zeit, wo das Erinnerungsfest der Reformation
zum dritten Male gefeiert werden sollte.
Die kirchenhistorische Bedeutung dieses Festes — nicht nur
für Bern allein, sondern für die ganze reformierte Schweiz —
liegt darin, dass dabei in einer amtlich öffentlichen Demonstration
sich noch einmal ein ganzes Volk zugleich als christliche Ge-
meinde, als eine mit dem ganzen Denken, Fühlen und Handeln
auf dem Boden einer einheitlichen religiösen Weltanschauung
stehende Gemeinschaft darstellte, und zwar im wesentlichen auf
dem Boden des aus der Reformation hervorgegangenen und auf
demselben beruhenden Glaubens, ohne die polemische Bitterkeit
und Aengstlichkcit gegen die katholische Konfession, aber darum
nicht weniger mit voller Wärme und Ucberzeugung. Dieser Glaube
erfüllte nicht bloss einzelne besonders religiös gestimmte Mit-
glieder der Kirche, sondern, scheinbar wenigstens und für die
^ ■ ". ^ V»" 1 ^' T«,^ !» »» jy /rr— -yr
fr
I:
1
1
i
240
festlichen Tage, die gesamte Bcvölk<
fu'schirhte <ler sehweueriseh-reformierren Kirchen.
auch diejenigen zu
gleicher Begeisterung hinreissend, welche sonst dem kirchlichen
Leben fremd geworden waren. Die Hemer Kirche fühlte sich
hei dieser Gelegenheit, mehr als jemals früher, nicht bloss als
Staats-, sondern wirklich als Landes- und Volkskirche. Alles ver-
einigte sieh in Hochachtung vor dem Heiligtum der Religion
und ihrer sichtbaren Gestalt, der ehrwürdigen und angestammten
Kirche, in welcher man, wenn nicht ein hohes Kleinod für das
eigene Herz, so doch ein unentbehrliches Gut für den glücklichen
Bestand des Staates und der Gesellschaft, zum mindesten eine
wichtige Thatsache erkannte und schätzte. 1 )
Die Anordnungen zum Feste gingen direkt von der Regierung
aus, und die Erinnerung schloss sieh an die Tage der für Bern
entscheidenden grossen Disputation vom Januar 15*28. Am l. Ja-
nuar 15.18 wurde in allen reformierten Kirchen des Kantons eine
obrigkeitliche Proklamation verlesen, welche mit den Worten
begann: „Drei volle Jahrhunderte sind verflossen, seit welchen
unser teures Vaterland sich des unschätzbaren Gutes einer un-
getrübten, auf sorgfältiger Belehrung und eigeuer l'eberzengung
gegründeten Gewissensfreiheit und einer von eitlen Mcnschen-
satzungen und leeren Ceremonien gereinigten Gottesdienstes zu
erfreuen hat.* Die Regierung sprach in dieser Kundgebung den
Willen aus, „durch ein eigenes Säkularfest dem ganzen Lande
wieder frisch in Kriunerung zu bringen, welche herrliche Wohl-
thaten uns dadurch zu teil geworden und zu welchen Pflichten
einer standhaften Aufrechterhaltung unserer gereinigten Glaubens-
lehre diese uns verbinden." Statt aber, wie früher, die Feier in
den ersten Tagen des Jahres zu begehen, in den eigentlichen
Erinnerungstagen der Disputation, habe sie diesmal der milden
Jahreszeit wegen vorgezogen, sie auf den ersten Sonntag nach
dem Pfingstfest zu verlegen, d. h. also auf den L Juni. n Dei
Herr und Vater des nähren himmlischen Lichtes", heisst es
„lege selbst seinen Segen auf diese unsere Verordnung und
das schöne und herrliehe Fest, das wir nun bald zu feiern
denken, zu seiner wahren Verherrlichung unter uns, zur fort-
dauernden Wohlfahrt unseres teuren Vaterlandes und eines je(
Einzelnen von uns beförderlich sein und reiche Früchte
für Zeit und Ewigkeit.*
Das war eine Sprache und Auffassung, in welcl
ler ii
lenen
Tagen noch Vernunftgläubige und Bibelgläubige, philosophisch
: Sirlic des Verf. Ant's;Oz im Kirohl. JiilirhtH'h f. <1. K.
S. j4. sm. aiuli Im/.. UtU'r;«tur rnvälmr ist.
V. 4. Die Wewlunpr <ler dreißiger Jahre. Berner Refurin.-Fc.sr. 247
Aufgeklärte und methodistisch Erweckte, die Vaterlandsfreunde
wie die Stillen im Lande, einstimmen und ihre eigenen Gefühle
hineinlegen konnten, eiue Gesinnung, von welcher niemand sich
au8schliessen mochte. Mit dieser Proklamation war das erste
Zeichen zum Feste gegeben, und es folgten einige Monate un-
gewohnt regen geistigen Lebens. Kurz nach einander erschieu
eine ganze Reihe von teils historischen, teils erbaulichen Schriften,
die sich auf die bevorstehende Feier bezogen. Schon 1820 hatte
der bereits als gemütvoller Volksdichter bekannte Pfarrer Gottlieb
Jakob Kuhn in Burgdorf eiue vorbereitende Schrift veröffentlicht:
„Das bevorstehende Reformationsfest", an welche sich ein Jahr
später eine zweite auschloss, mit dem Titel: „Was ist das Re-
formationsfest, das wir feiern wollen?" Der nämliche Mann war
es nun, der im Festjahr selbst das bedeutendste historische Werk
herausgab: „Die Reformatoren Berns", die sehr verdienstliche
Neubearbeitung einer Sammlung von Reformatoren-Biographien l ),
eines Thomas Wytteubacb, Sebastian Meyer, Berchtold Haller,
Georg Brunncr, Nikiaus Manuel, Peter Kunz, Johannes Haller,
Vater und Sohn, und Wilhelm Farel (Bern 1828). Ihm folgte das
kaum minder wichtige Buch: „Geschichte der Disputation und
Reformation in Bern", verfasst von Samuel Fischer, Pfarrer in
Aarberg, und die kleinern populären Schriften von Emanuel Stierlin
und G. Steck, von welchen die letztere speciell für die Schuljugend
bestimmt war, als Leitfaden bei den öffentlichen Katcchisationen
und zur häuslichen Belehrung und Erbauung; ebenso das Büchlein
von Pfarrer J. C. Appenzeller: „Thomas Wytteubacb oder die
Reformation in Biel". Nennen wir noch die Abhandlung von
Pfarrer Ludwig Kohler in Worb : „Die reformierte und die römisch-
katholische Lehre in ihren Abweichungen, auch eine Gabe zum
Reformationsfest", und die lateinischen Schriften von J. J. Frickart
aus Zofingen und Ed. Bay in Bern. Auf ein anderes Gelegenheits-
werk werden wir später noch eingehen müssen, da dasselbe etwas
anders lautete.
Fast in allen reformierten Kirchen des Kantons wurde nun
in den Predigten, Sonntag um Sonntag, der religiöse Zustand
unseres Landes vor der Kirchenreinigung geschildert, von dem
allmählichen Erwachen und dem endlichen Durchbruch des evan-
gelischen Glauben erzählt, wohl auch der Unterschied der beider-
seitigen Bekenntnisse erörtert. Mehrere dieser Predigten wurden
nachher gedruckt. Gross war der Eifer, die Bedeutung des Tages
') Schenrer, Börner M:uimmIciiiu. Bern 174a
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248
Geschichte der Schwei zerisch-refonnieiten Kirchen.
allem Volk zu Stadt und Land nahe zu legen; zeigte sich doch
das Bedürfnis nach einer eigenen „Anleitung zu Rcformations-
Predigten. w
So waren denn die Gemüter vorbereitet, als das Pfingstfest
herankam. Die sonst übliche Abendmahlsfeier am Sonntag vor
Pfingsten Hess man diesmal ausfallen, um sie auf den Sonntag
nachher, als den Hauptfesttag, zu verlegen, und diesen dadurch
zu einem Tage tiefreligiösen Ernstes zu weihen. „Allgemein",
erklärte der später gedruckte amtliche Bericht des Kirchenrates,
„ward der fromme, biedere Sinu einer Obrigkeit gepriesen, die
kein Bedenken trug, freimütig zu erklären, dass sie die von ihren
tapfern Vorfahren errungene Glaubensfreiheit, ungeachtet so mancher
in unsern Tagen dagegeu erhobenen Verdächtigungen und Zweifel,
als eine Wohlthat anerkennen und auch die entschlossene Hand-
habung derselben durch eine feierliche Handlung unverhohlen
bezeugen wolle."
Am Samstag vor dem Feste fand eine Vorfeier statt, bei
welcher im Berner Münster der damals noch junge und sehr be-
liebte Helfer Baggescn die Predigt hielt. „Eine solche Menschen-
menge", wird berichtet, „war noch nie im Münster gesehen
worden, und wer nicht beigewohnt hat, macht sich keinen Begriff
von der Erhabenheit dieser Feier." Die Zahl der Zuhörer wurde
auf 4 — f*XK) Menschen geschützt, beinahe ein Dritteil der damaligen
Bevölkerung der Stadt. Am folgenden Tage begann die Reihe
der Festgottesdienste schon morgens 5 Uhr, und die Hauptfeier
selbst fand um 9 Uhr statt. „Aufs Höchste", sagt uns der Bericht,
„stieg die Rührung aller Anwesenden, als gegen 9 Uhr in ernstem
Zuge die Väter des Landes, die Prediger des göttlichen Wortes,
die Lehrer der Akademie und Schulen, die studierende Jugend,
dem Hause des Ewigen zuwallten. Wohl manche Thräne entfiel
da dem Auge. Dicht aneinander gedrängt standen in der Kirche
die Zuhörer, alle in stillem Anstand, in harrender Aufmerksam-
keit". Die Mitglieder des Grossen Rates waren in ihrer Amtstracht
erschienen, der preussische Gesandte, als Vertreter der grössten
protestantischen Macht, der Freiherr von Sydow, in grosser Uni-
form. Mit der bernischen Geistlichkeit, den Professoren und Stu-
denten waren die Abgeordneten der reformierten Schweizerkirchen
mit sonstigen Ehrengästen ins Münster eingetreten, unter den
letztem de Wette aus Basel.
Der Gottesdienst schloss mit einer Abendmahlsfeier, an wel-
cher die gesamte Regierung nebst einer ungeheuren Menschen-
menge sich beteiligte. „Aus dem Münster zogen die Ratsherren
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V. 4. Die Wendung der dreißiger Jahre. Hemer Refonn.-Fe*t. 249
in ernstem Zuge, von der gedrängt die Strasse füllenden Bevölkerung
mit ehrerbietigem Schweigen begrüsst, wie sie gekommen waren",
wieder aufs Rathaus, wo der Amtsschulthciss, Friedlich Emanuel
von Fischer, sie mit den Worten empfing: „Als christliche Vorsteher
eines christlichen Volkes hochgeachtete Magistraten eines freien,
glücklichen, alle Segnungen des Himmels genicssenden Landes, haben
Euer Gnaden unter dem Zuströmen Tausender unserer Mitbürger, mit
denselben das dankbare Andenken an die Reformation in feier-
lichem Gottesdienste begangen. Zu gleicher Zeit haben in allen
evangelischen Kirchen unseres Freistaates die Stimmen Aller
zum allmächtigen Gott sich erhoben, die au diesem Feste freudiger
Verehrung teilnehmen konnten, uud viele unserer GlaubensbrUder
ausser unserem engern Vaterlande ihr Gebet mit dem unsrigen
vereinigt. Möge dieser festliche Tag ein gesegneter sein!"
Die höchst bemerkenswerte Rede, welche den Gedanken
durchführte, dass die Reformation, allgemein verbreitet, der Re-
volution, diesem gewaltsamen Mittel der Fortbewegung, vor-
gebeugt hätte, ist ebenfalls gedruckt worden und bildet ein wich-
tiges Denkmal für den Sinn und Geist, in welchem die Regierung
jener Tage an der Spitze ihres Volkes stand.
Obwohl die Feier bis mittags 12 Uhr dauerte, waren die
Nachmittagspredigten ebenso zahlreich von Andächtigen besucht.
Am Dienstag fand dann eine akademische Feier statt, bei welcher
Professor HUnerwadel eine zweistündige lateinische Rede hielt.
Der Mittwoch war der Jugend gewidmet, die mit Büchern und
Denkmünzen beschenkt ward.
Auf dem Lande, in den Dörfern, waren, nicht auf Befehl von
Oben, sondern durch ein Uebereinkommen natürlichen Anstands-
gefühls, die Landarbeiten schon am Samstag nachmittag ein-
gestellt worden, und die sonst durch Lärm und Ausgelassenheiten
im schlimmen Sinn ausgezeichnete Samstagsnacht diesmal nach
übereinstimmendem Zeugnisse in allgemein andächtiger Stille zu-
gebracht worden. In mancherlei Schenkungen und frommen Stif-
tungen gaben die Gefühle des Dankes sich natürlichen Ausdruck;
in Oberhasle wurde in diesen Tagen die Erbauung von sieben
neuen Schulhäusern beschlossen, uud die Stadt Burgdorf fasste
den Entschluss der Errichtung eines neuen Bürgerspitals, der
Stiftung eines Krankenhauses fUr nicht bürgerliche Kranke und
ein Geschenk an den Kautonsspital „in der Iusel u , dazu die Er
Weiterung des Knabenwaisenhauses, die Gründung eines Mädchen-
waisenhauses und die Einführung einer verbesserten, grössere
Opfer erfordernden Armen- und Schulordnung.
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250
(icsclnclite der sohvveizmsch-refonnierten Kirchen.
Mag auch in den mitgeteilten Berichten manche Ueber-
schwängliehkeit mit unterlaufen sein, so zeugt doch auch gerade
diese selbst für die Begeisterung, mit der das Fest begangen
worden ist. Das Grosse und Eigenartige war, dass noch einmal
sich das Volk als Ganzes und, seine weltlichen Vorsteher als
solche voran, als ein christliches Volk betrachtete; dass in diesem
Augenblicke deistiseher Vorsehungsglaube und methodistischer
Bekehrungseifer, religiös-gestimmter Patriotismus und pictistische
(icfühlsinnigkeit, Freude an dem Sieg der Aufklärung Uber mittel-
alterlichen Aberglauben und romantische Pietät für die Religion
der Väter, Ehrerbietung vor dem Kirchenglaubeu als einer idealen
Macht im Volke und innere persönliche Erfahrung von der Wahr-
heit dieses Glaubens mit einander vereinigt waren, ohne dass die
Gegensätze zum Bewusstsein kamen.
Eine Stimme hatte darauf hingewiesen: die gedankenreiche
Selrrift von Friedrich Zyro: „Theologisch-kirchliche Bedenken anf
die Jubelfeier der Reformation" (Bern 1828) erinnerte daran, dass
es doch beim besten Willen nicht möglich sein werde, im XIX. Jahr-
hundert ganz und voll in die Formen des XVI. Jahrhunderts ein-
zugehen, dass sich da, früher oder später, entweder ein Riss oder
eine Knauf richtigkeit herausstellen müsse, weil wir in mancher
Hinsicht eben doch auf andern dogmatischen Voraussetzungen
stehen. Das wurde damals noch wenig verstanden, aber es zeigte
sich bald. Die Weltbildung trennte sich vom Christentum. Je mehr
die Welt ihre eigenen Wege ging, um so bestimmter erklärten die
Frommen, dass der Christ sich von der Welt scheiden müsse, und
je schroffer die Christen die Welt für heidnisch erklärten, um so
mehr Grund glaubte jene zu haben, alle Religion als Aberglauben
zu betrachten.
End gerade in Bern musste man diese Erfahrung machen,
und zwar schon im Jahre nach dem Reformationsfest, und der
nämliche hochgestellte Magistrat, dessen schöne Worte an die
Ratsherren wir erwähnten, der Sehultheiss von Fischer, musst
als Verfolger der Frommen dastehen.
Der Methodismus betrachtete die naive Zuversicht, als ob
die Zugehörigkeit zu einer nationalen Kirche auch die Zugehörig-
keit zum Christentum begründe, als den Grundirrlum, der vor
allem aus beseitigt werden müsse, um der Forderung der Be-
kehrung und Wiedergeburt des Individuums den rechten Nachdruck
zu verschatl'ei), und hierin begegneten sich diese Leute nun auf
äusserst gefährliche Weise mit der Behauptung des aus der Auf-
V. 4. Die Wendung der dreissiger Jahre. Pietisten. 251
klärung hervorgegangenen Liberalismus, dass die Religion Privat-
sache sei und mit den Aufgaben des Staates nichts zu thun habe.
Der religiöse Individualismus lag jetzt geradezu in der Luft
und verpflanzte sich aus der französischen Schweiz auch in die
deutsche herüber. Im Jahre 1821» hatte Bern seine Pietisten-
verfolgnng. Sie knüpft sich an die Person des Hrn. Karl v. Rodt. 1 )
Geboren am 25. September 1805 als Sohn des verdienten Histo-
rikers und Bcamteu Emauucl Beruhard v. Rodt, wurde derselbe
durch Hauslehrer erzogen, und zwar in Münster im Jura, wo sein
Vater 1815 erster bernischcr Landvogt geworden, und hier wurde
er durch den uns bereits bekaunteu Genfer Methodisten Ami
Bost, damals Pfarrer zu Münster, lebhaft angeregt, da derselbe
in der Familie des Landvogts Hausgottesdienstc abzuhalten pflegte.
Schon ganz jung trat v. Rodt in nähere Verbindung mit pietistisch
gesinnten Gesellschaften in Genf und in Basel.
Er sollte zu einem Oheim nach Brasilien gehen, der dort
ausgedehnte Besitzungen hatte, weigerte sich aber desseu, weil er
keine Sklaven halten wollte, und wurde nun zum Staatsdienste
bestimmt. Kr war namentlich eifriger Soldat und trefflicher Artillerie-
offizier, alleinkonsequent hatte er mit allen weltlichen Vergnügungen
gebrochen. Charakteristisch ist es für seine Deukungsart, dass
er sich darüber empörte, wenn nach alter Gewohnheit die im
Dienst stehenden Milizen in Thun auf Kommaudo zum Abendmahl
befohlen wurden. Das war ihm ein Greuel. Seine Vorgesetzten, die
aufsein „apartes" Wesen aufmerksam wurden, gaben ihm dasZcug-
nis: „de Rodt est momicr, mais un mömier exeinplaire". Man konnte
ihm keinen Vorwurf machen, als eben den, dass seine ernste
Religiosität ganz eigene Wege ging, sich nicht an die landes-
üblichen Schablonen halten wollte.
Im Frühling 1829 schloss sich v. Rodt an eine bereits im
stillen bestehende freie Gemeinde an. Man stellte ihn in seinem
Amte ein mit dem Befehle, diese Versammlungen der Separa-
tisten zu meiden, da man dies bei einem Staatsbeamten nicht
dulden könne. Er reklamierte dagegen, mit Berufung auf die
Gewissensfreiheit. Er wurde dafür mit Hausarrest bestraft, aber
er weigerte sich, Gehorsam zu versprechen. Die Behörden sahen
sich in Verlegenheit; man machte dem Schultheissen Anzeige.
Er riet zu direktem Zureden ohne Gewaltmassregeln. Ein Rats-
mitglied erhielt den Auftrag, den jungen Mann — Rodt war noch
') Iselin, W., Einiges aus ilem Leben des Herrn Karl v. Rodt. Bi-rn
m-J, mit Bild
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2f>2
tieschichte der schweizerisch reformierten Kirchen.
nicht 24 Jnlirc alt — von seinem Wege abzumahnen. Dieser
widerstand der Drohung nie der Freundlichkeit, wurde nun ius
Gefängnis geworfen und endlich durch l'rteil des Landes ver-
wiesen. Den Eid, den er bei der Wegftlhrung zu schwören hatte,
leistete er nur mit dem Zusat/.e: „ . . zum Zeugnis Uber diese
Stadt, welche die Wahrheit verwirft." Wegen dieses als unge-
bührlich betrachteten Zusatzes wurde er nun nochmals ins Ge-
fängnis gesteckt. Entlassen, begab er sich nach Genf, dem Haupt-
sitz der Separation, nahm seine Wohnung bei Malan und entschloss
sich jetzt zum Studium der Theologie, um Uber die ihn beschäf-
tigenden Fragen Klarheit zu linden. 1 )
Nach einem längern Aufenthalte in Montbelia.nl ging er einige
Zeit nach Paris, erhielt dort die Ordination zum Fredigtamt durch
einen Dissentcr-Ffarrcr, liess sich aber gleichzeitig auch die
Wiedertaufe erteilen und kehrte dann nach Bern zurück, wo unter-
dessen seine Verweisung zurückgenommen worden war; hier wurde
er nun der Frediger, Leiter und eigentliche Stüter einer kleinen
aber eifrigen „freien Gemeinde 11 . 2 ) Auch die pietistischen Frediger,
denen mau die Schuld am Vorgefallenen zuschrieb, wurden aus
Auftrag der Kegierung vom Dekan zu einer Besprechung ge-
laden und erhielten eine ernste Vcrmahnung zu grösserer Be-
hutsamkeit. 3 )
Gewaltige Veränderungen hatten sich inzwischen in Bern
wie in der ganzen Schweiz vollzogen. Aenderungen politischer
Natur, die aber auch das Verhältnis von Kirche und Staat aufs
tiefste berührten, nämlich die kantonalen Revolutionen des Jahres
is;-jn - der Sturz der städtischen Fatrizierregierungeu und
damit das Aufhören des patriarchalischen Begriffes der christlichen,
auch für den Glauben und das Seelenheil der Bürger verantwort-
lichen Obrigkeit.
: , A. Iiiinur. Der Konflikt zwischen dem Staatskirchontum und dem
methodistischen Disscntertum im Jahr IS:.".» in Hein. Hern 1*70. —
l.e pietisme ä Herne. lSii7.
i Dieselbe bezeichnet als Zweck: die Pflege und Forderung de» reli-
giösen und sii iiichen Lebens ihrer Mitglieder. Sie bestellt ans Gliedern
(i;i>teii, vnii denen nur die erstem stimmen und wahlberechtigt sind.
Mitgliedschaft wird auf erfolgte Anmeldung hin durch Hcscbluss der Dia-
k"iiie erworben und geht durch freiwilligen Austritt, oder infolge HesehbiMses
der Diak.mic verloren. Die Organe der Gemeinde sind: die < Jemeindever-
sammlinig. die Hrüderkonfcrenz und die Diakonic Vorstand;. Die Dinkonie
besteht aus .') I»:s 7 Mitgliedern, welche durch die Hrüdorkonferenz gewühlt
werden. Der Vorsteher führt den Vorsitz in allen drei Organen. (So nach
der Eintragung in das Handelsregister. >
Mss. H. ||., XIX, 10 Nr. i:», der St.-H. Hern.
V. 1. Die Wendun-; der dn-issi^-r Jahre. Revolution.
Für die Kirche und das kirchliche Leben war dieser Re-
gierungs- und Systemwechsel, nicht sowohl der Verfassungen
wegen wichtig, als vielmehr um der Personen willen, die nun an
die Spit/.e traten und den entscheidenden Einfluss ausübten auf
das Volk. Beinahe alle haben das gemein, dass sie als Liberale
auch die Religion vor allem als Sache des Einzelnen ansahen,
für Toleranz und Glaubensfreiheit im weitesten Sinne eingenommen
waren, für die erzieherische Seite der landeskireblichen Ein-
richtungen dagegen, somit auch für die Wichtigkeit der Kirche
für das Volksleben im grossen, nur wenig Verständnis hatten.
Die meisten standen auch für ihre eigene Person ausserhalb
des kirchlichen Gemeingefühls und waren dem religiösen Skep-
tizismus ergeben; auch diejenigen, welche seihst religiös gesinnt
waren, hatten ihre eigene Religion, nicht diejenige der her-
gebrachten Kirchenlehre und Kirehensitte. So kamen manche
der Konsequenzen der Aufklärung und der Revolution, welche
durch die Restauration in ihrer weitern Entwicklung unterbrochen
worden waren, erst jetzt zum Vorschein und konnten nun zur
Wirklichkeit werden. Es änderte sich zunächst weniger die
Stellung des Staats, als die Gesinnung der Regierenden im Ver-
hältnis zur Kirche; ohne eigentlichen offenen Bruch mit den bis-
herigen Traditionen kam doch diese innere Umwälzung zur all-
mälichen Geltung. Dass Manche diese unvermeidliche Wendung
erkannten, he wies das Erscheinen von Flugschriften, wie: „Der
evangelische Staat und die Geistlichen", Bern 1#>1, und „Die
Rechte der Staaten in Bezug auf die Kirchen". Bern 18:12, u. a. in.
In den katholischen Kantonen konnte dies natürlich weniger
zu Tage treten, weil die römische Kirche, unabhängig vom Staate,
ihren Weg fortging, unbeirrt von mancherlei Feindseligkeiten,
unbeirrt aber auch durch wohlgemeinte Versuche, sie der neuen
Zeit und den neuen Verhältnissen anzupassen. Dagegen die re-
formierten Kirchen der Schweiz waren ihrem Wesen nach so sehr
auf die Voraussetzung aufgebaut, es seien die Staatsmänner die
ersten und eifrigsten Glieder des christlichen Volkes, dass es
nicht ohne tiefgreifende Folgen bleiben konnte, als nun die po-
litischen Machthaber zwar ihre hergebrachte Herrschaft Uber die
Kirchen behieltcu, aber innerlich anders zu ihrer Kirche standen
und sich seihst ausserhalb ihres Einflusses stellten.
• Erst jetzt kam es allmählich zum Bewusstsein, wie sehr der
Grundsatz der Glaubensfreiheit, so wie er eben verstanden wurde,
mit dem alten Princip der cbristlichcn Obrigkeit, mit der patriar-
chalisch pädagogischen Aufgabe der bisherigen Landeskirehen
2f>4
Geschichte der schu ei/erisch-reforiiiicrten Kirchen.
§
unvereinbar sei. und wie sehr mit der Aufnahme von Katholiken
in den Stuatsverband, mit gleichen Rechten und Pflichten, die
alt-reformicrte Gleichstellung von Kirche und Staat, von Bürger
und Christ, zur l.'ninöglichkeit geworden sei.
Die Kirche, bisher das vornehmste Mittel der Erziehung des
Volkes, war jetzt eine unbequeme Einrichtung, die mit Vorurteil,
wo nicht mit Missachtung behandelt wurde, du das Volk keiner
fernem religiösen Erziehung bedarf.
Die der kirchlichen Sitte wenig geneigte Gesinnung der poli-
tischen Führer beherrschte mehr und mehr die üiVentlichc Meinung
Überhaupt, wenigstens so weit als sie zum Worte kam, d. h. in
den Katsstuben, bei den nationalen Festen und in der Presse.
Hatte man im allgemeinen mit dem als überflussig und lästig
erscheinenden lievormundungssystem gebrochen r so war auch
die Lehrgrundlage der Kirche bei einer grossen Zahl ihrer bis-
herigen Glieder in einem Grade erschüttert und zweifelhaft ge-
worden, welcher ihr eine Einwirkung auf dieselben fast ganz
abschnitt, und nicht Wenige erklärten sich mit ihrer l eberzeugung
in direktem Gegensatz zum Glauben der Kirche. Die neue Gene-
ration, die mit dem Jahre 18.'51 auf den Plan trat, wollte ihre
Ansichten, ihre gesamte Weltanschauung, die Maximen ihres
Handelns und Lebens, nicht mehr aus dem Katechismus und aus
der Predigt holen, sondern aus den Gocthe'scheu Gedichten und
den Schillerschcn Dramen, oder aus den populär - philosophischen
Schriften der wirklichen oder vorgeblichen Schüler von
Fichte, und aus der unterdessen aufwachsenden, auf ganz auderm
Boden stehenden Naturerkenntnis.
Es gilt das Gesagte von allen reformierten Kantonen, wenn
auch vorerst nicht Überall im gleichen Masse.
In Züri c h, wo nach dem Tode von J. J. Hess (2S). Mai 1828)
sein gleiehgesinnter Freund Georg Gessner zum Antistes gewählt
worden war, hatte schon 18;jÜ eine Aenderung der Kirchen-
verfassung stattgefunden. Der Wunsch nach einer aus Geistlichen
und Laien zusammengesetzten gemischten Synode war damals
laut geworden, konnte aber nicht durchdringen. Dagegen hatte
die Versammlung der Geistlichkeit, als oberste kirchliche Behörde,
durch Einräumung vermehrter Kompetenzen ciue etwas selb-
3Ü
standigere Stellung erhalten. Es wurde ihr das Recht
neun geistliche Mitglieder, darunter wenigstens einen
der Theologie, in den Kirchenrat zu wählen, unter Vc
Grossen Kates, der seinerseits fünf weltliche Mitglieder
Der jeweilige Antistes blieb zwar Vorsitzender sowohl
reben.
V. 4. Die Wendung der dreißiger Jahre. Zürich, Bern. 255
als des Kirchenrates, allein 18:53 wurde die Lebenslänglichkeit
dieses Amtes aufgehoben und die Wahl dem Grossen Rat Uber-
tragen. Den Kirchgemeinden wurde 1831 die Befugnis ein-
geräumt, ihre Pfarrer selbst zu wählen, nur gebunden an einen
vom Kirchenrate zu bildenden Drcicrvorschlag, und es war na-
türlich, dass jetzt noch die letzten Kollaturrechte erworben wurden ;
auf Stäfa und Mäunedorf, welche schon 1824 und 1828 erkauft
worden waren, folgten 1834 noch Brlitten, Schwarzenbach und
Weiningen, welche alle bis dahin dem Kloster Einsiedeln zu-
standen ; Wildberg (1833), das bisher von Rappcrswyl, Turbeu-
thal (1838), das von St Gallen abhing, Wyla, das so lange den
Breitenlandenberg gehört hatte (1837). Mit den Patronatsrechten
von Höngg, Kloten und Thal weil, welche 1838 das Haus Wet-
tingeu abtreten musste '), waren die Ueberreste eines unnatürlich
gewordenen kirchenrechtlichen Institutes verschwunden.
Eine einschneidende Massregcl war es, dass 1834 sämtliche
PfrundgUter vom Staate veräussert und die Prediger nunmehr
auch materiell als Beamte ausschliesslich von der Staatsverwaltung
abhängig gemacht wurden. 2 ) Zur Unterstützung der „Stillstände",
die allerdings mehr und mehr ihre Bedeutung einbüssten, wurden
die Bezirkskirchenpflegen eingerichtet, bestehend aus dem Dekan
als Präsident und zwei geistlichen und zwei weltlichen Mitgliedern.
Dieser Behörde wurde jetzt auch die Aufgabe der Visitationen
übertragen. Im Jahre 1836 erhielt Zürich ein neues Armengesetz,
das die Unterstützungspflicht der einzelnen Gemeinden regelte.')
Auffallend ist, dass gerade jetzt die Sekte der Antonianer
auch im Kauton Zürich ihr Wesen zu treiben begann. Noch 1844
soll sie hier 93 Mitglieder gezählt haben.*; Hier auch entstand
1835 die Gemeinschaft der „Neutäufer", als deren Stifter der ge-
wesene Theologiestudierende Samuel Fröhlich von Brugg be-
zeichnet wird. Den Höhepunkt ihres auf baptistische Grundsätze
gebauten, vor allem aber scharf separatistischen, agitatorisch
kirchenfeindlicheu Wirkens erreichte sie in den Jahren 1837 und
1838. 5 )
Rascher machte sich die Wendung vorerst in Bern bemerkbar,
wo weder der Skeptiker Karl Schnell von Burgdorf, noch der
Philosoph Karl Neuhaus von Biel für die kirchlichen Bedürfnisse
l ) Wirz, Zürich. Minist.
•) Finsler, K. Stet., S. 43 — 71.
s ) Neujahrsblatt der Züricher HiUfsgesellschaft, 1838.
4 ) Finder, K.-SUt, 83.
b ) Finaler, K. Stat., 81.
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(üwliiolite der scliwoizci ixch -reformierten Kirchen.
persönliche« Verständnis hatten. Zuerst wurde 18:51 das Ober-
Ehegericht aufgelöst und die Befugnis der Sitten- oder Chorgerichte
beschränkt, weil nniu es für unthunlich erachtete, den Geistlichen
auch nur mittelbar eine Art von Gerichtsbarkeit einzuräumen, und
damit fiel der letzte Rest der alten Kirchenzucht und der her-
gebrachte Kespekt vor der kirchlichen Sitte. Die strengen
Sonntagsgesetze, die Spielverbote u. s. w. wurden als unverträglich
mit den Begriffen der persönlichen Freiheit, als unstatthafte Ein-
griffe in das Prineip der Toleranz, nach und nach beseitigt oder
doch nicht mehr exequiert.
Anfangs konnte man ernstliche Fortschritte hoffen. Die einzige
Repräsentation der Kirche lag seit langer Zeit in der Vereinigung
der Geistlichen der einzelnen Bezirke zu ihren „Kapiteln". Die
neue Staatsverfassung sprach jetzt auch von einer allgemeinen
Synode: r Die Hinrichtung der Kapitelsversammlungcn und eine
Generalsynode soll der reformierten Geistlichkeit das Recht zu
Anträgen und zu der freien Vorberatung in Kirchensachen zu-
sichern u ($j 11). War aber schon die ursprungliche Fassung, welche
das genannte Recht der „Kirche" zusprechen wollte, im Ver-
fassungsrat durch den ersetzenden Ausdruck: „Geistlichkeit" in
ihrer Tragweite stark herabgesetzt worden, so enttäuschte die
Wirklichkeit noch viel mehr, als schon die erste am "22. Februar
stattfindende Versammlung sich überzeugen musste, dass
irgendwelche kirchliche Selbständigkeit nicht erwartet werden
dürfe. Allein auch der hier aufgestellte Entwurf einer Synodal-
ordnung wurde vom Grossen Rate abgelehnt und im Sinne der
Staatshoheit umgestaltet. 1 )
Die Synode hat die Befugnis, ihre Wünsche und Anträge au
die Regierung zu bringen, die ihr von den Kapitelu zukom-
menden Belichte, Wünsche und Fragen in Empfang zu
und zu beraten : ferner soll bei Anordnung über Gege
welche auf den amtlichen Religionsunterricht, die Seelsorge, de
öffentlichen Gottesdienst, die dafür nötigen Lehrbücher, die
und das Gesangbuch Bezug haben, das Gutachten der Synode
eingeholt werden. Die Synode, welche sich jährlich ordentlicher-
weise am 4. Dienstag nach Pfingsten versammelt, kann ausser-
ordentlicherweise nur auf Befehl oder mit Genehmigung der Ke-
gierung berufen werden. Die Einladung geschieht durch ein der
Regierung mitzuteilendes Cirkular des Präsidenten der Synode,
V'
i i
'• Autt ä lt'- <lcr Kr/.ii'liiin^iiivktiim üIht dm Entwurf einer Synodal-
nplmmir für .lie » v;oi-.->vf. ( Jei.-tli« hkeit des Kts. Bern, vom 23. Febr. 1832,
V. 4. Die Wendung der dreissiger Jahre. Bern.
257
welches die Anzeige der Beratungsgegenstände enthalten soll. 1 )
Unter dem Vorsitz des Dekans Emanuel Stierlin (geb. 11. März
1779) fand am 18. Juli 1833 die erste Beratung der General-
synode statt; aber noch bevor sie sich zum zweitenmal versam-
melte, hob ein Dekret vom 4. April 1834 das ehrwürdige Institut
des Kirchenkonvents 2 ) und ein solches vom 9. Mai gleichen Jahres
auch das Amt des obersten Dekans auf, so dass nun jede selbst-
ständige Vertretung des kirchlichen Standpunktes fehlte. Die
Kompetenzen der Kirchcnleitung wurden — nachdem auch die
anfangs bestehende „Kirchenkommission" aufhörte — dem vom
Grossen Rate bestellten Erzichungsdepartemeut Ubertragen. Sogar
die Aufnahme der Kandidaten wurde einseitig als Sache der
Staatsverwaltung betrachtet. 3 ) Das Aufgehen der Kirche im Staate
war konsequenter durchgeführt als jemals zuvor, und dem ent-
sprach der Verfassungseid, dessen Beschwörung von sämtlichen
Geistlichen, Kandidaten, Dekanen und Juraten am G. Januar 1832
gefordert worden ist. 4 ) Als die Synode bei Anlass der Genfer
Reformations-Jubelfeier, 1836, ihre Mitfeier durch eine Einschaltung
im liturgischen Sonntagsgebete zum Ausdruck zu bringen wünschte
— da verweigerte die Regierung ihre Zustimmung. Politische Inter-
essen beherrschten die Gedanken. Die kirchliche Thätigkeit war viel-
fach eine gelähmte und verhältnismässig geringe. 6 ) Nachdem 1826
eine Helferei in Wasen (bei Stimiswald) errichtet wordeu, ist aus
dieser Periode nur die Wiederherstellung der Pfarrstelle zu Bargen
bei Aarberg (1832) und der Helferei zu Hasle im Grund (1835), sowie
die Begründung von zwei, respektive drei neuen Helfereien —
1834 in Buchholterberg und üeimenschwand, 1839 Kurzenberg,
bisher Teile der Kirchgemeinde Diesbach bei Thun - zu ver-
zeichnen, wozu auch noch der 1840 von Frutigeu abgetrennte
Kandergrund gerechnet werden mag. Mehr der Vcrwaltungs-
tendeuz als religiösen Rücksichten eutsprang die Verfügung vom
12. März 1839, welche auch für die bernische Landschalt den
') Bericht über die Verhandlungen der Synode während der drei ersten
Jahre ihres Bestehens, Bern 1*37, S. 13 u. ff.
») . . „in Betrachtung, dass sowohl die innere Organisation als auch
mehrere Befugnisse des Kirchenkonvents dem Geiste der Verfassung und
dem Departementalgesetz widerstreitet."
3 ) Vortrag der Synode an den Regierungsrat, vom 10. Juni 1834, als
Beilage B bei den Berichten für 1K33— l«3ö, auf S. 73.
4 ) Kytz, A., Bagjresen, Basel 18S4, S. 71.
'•) Vergl. die oben erwähnten gedruckten Berichte über die Verhand-
lungen der Synode.
Bioesch. Gösch, der schweu.-ref. Kirchen. Bd. II. 17
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258
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Kollaturen ein Eude machte; es betraf dies die Kirchen zu Stettlen,
Biglen, Vechigen und Oberwyl bei BUren, wo dieses Recht dem
Burgerspital in Bern zustand, und zu Worb, Dicsbach (bei Thun)
und Spiez, wo dasselbe uoch im Besitz der ehemaligen Grund-
herrschaften geblieben war. 1 )
Mehr Anlass zu Veränderungen gabeu die Zustände der re-
formierten Gemeinden im Jura: die Dörfer Court und Grandval
bei Münster hatten 1829 zwei selbständige Pfarrkirchen erhalten;
umgekehrt wurden 1840 Plague (Plentsch) und VaufFelin mit ein-
ander vereinigt; in 8t. Immer war 1830 ein deutscher Pfarrer
eingesetzt worden, jetzt trennte man 1837 noch Sonvillier von
St. Immer.
Deu Wechsel der Zeiten hatte auch die französische Kolonie
in Bern zu erfahren. Die früher recht zahlreiche Korporation war
1830 auf 136 Köpfe zusammengeschmolzen, doch besass sie ein
genügendes Vermögen, das mehrmals durch grossartige Ver-
gabungen vermehrt worden war; sie besass in Bezug auf Per-
sonenregister und Armenunterstützung die nämlichen Rechte und
Pflichten, wie die heroischen Burgergemeinden, und diese Stellung
wurde durch ein Reglement vom 18. Januar von neuem geordnet. 2 )
Alles nicht von der Politik vorweg genommene ideal-mora-
lische Verbesserungsstreben konzentrierte sich jetzt auf die Jugend-
erziehung. Die Schule erschien jetzt an Stelle der Kirche als das
richtige Organ, durch dessen Förderung und Pflege ein einsichtiges
Volk für seine eigene Zukunft sorgt. „Hebung des Schulwesens 14
wurde das Schlagwort der Zeit. Unermüdlich mahnte Fellcnberg
von Hofwyl den Grossen Rat an seine Pflicht, Vorkehren für
bessere Volksbildung zu treffen; in Burgdorf, wo die bernische
Revolution ihren Anfang genommen, wurde ein bürgerliches Waisen-
haus gegründet, wurden die Schulen vermehrt und verbessert 8 ),
wurden freiwillige Lehrerbildungskurse abgehalten, an denen poli-
tische Führer, wie Prof. Hans Schnell, neben dem ebeoso be-
• geisterten Pfarrer von Ltttzelfltth, Jeremias Gottheit', mitthätig
unterrichtend sich beteiligten; hier in Burgdorf war auch der Mittel-
punkt des aus diesem Eifer hervorgegangenen „Vereins für christ-
liche Volksbildung" 1 ), der im Geiste Pestalozzis durch stilles aber
Lohner, die ref. Kirchen Berns.
■) Gouzy, L>ie franz. Kolonie in Bern, S. ö5.
:| ' Heuer, A., Sehuigesohichtc von Büsdorf, l'rogr. des Gymnas., 1874.
4 i Sehiflferdecker, Der V. f. clirbtl. V.-B. im Berner Taschenbuch IHäG,
S. V*f u. ff.
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V. 1. Dio Wendung der dreissiger Jahre. Bern.
erfolgreiches Wirken eiue ganze Reihe von Armenanstaltcn ftlr
heimatlose Knaben und Mädchen ins Leben gerufen hat.
Nach mancherlei vorbereitenden Versuchen schuf endlich der
Staat das Seminar für Lehrerbildung in den Räumen des
alten Johanniterhauscs Münchenbuchsee zueist unter Pfarrei-
Friedrich Langhans (geboren 17DÖ) 2 ), dann unter der trefflichen
Leitung des feinsinnigen Theologen Karl Riekli von Wangen
(geboren 17!»1), der zuvor reformierter Pfarrer in Luzern und
Helfer am Münster in Hern gewesen und trotz seines vorzeitigen
Todes durch die von ihm abgefasste und als Lehrmittel gebräuch-
liche „Kindcrbibel 44 noch lange in Erinnerung geblieben ist. 3 )
Wohl nur dem Umstände, dass einsichtige Geistliche die
Berechtigung dieser Bildungsbestrebungen vollauf anerkannten und
sich bald mit Feuereifer leitend, bald mit stiller Hingebung helfend,
beteiligten, - wohl nur diesem Umstände ist es zuzuschreiben, dass
beide Linien — Kirche und Schule — noch parallel zu gehen,
beide Richtungen noch verbunden zu arbeiten schienen, und doch
kam schon 1K>7 in Bern eine Flugschrift heraus mit dem viel-
sagenden Titel: „Ueber die Ursachen der heutigen Parteilichkeit
gegen die Kirche und ftlr die Schule."
Tu der ersten konstituierenden Versammlung der General-
synode war die Ansicht ausgesprochen worden, die Staatsregierung
habe nicht mehr wie früher von vornherein das selbstverständ-
liche Recht auf das oberste Kirchenregiment ; sie könne es nur
dadurch erhalten, dass sie sich als eine mit der Landeskirche
innigst verbundene christliehe Obrigkeit zuerkennen gebe,
wie solches die frühere Regierung Berns bei der Reformation,
namentlich im Berner Synodus von 1Ö.J2, gethan. Das damals
festgestellte und bisher bestehende Verhältnis der Einheit von
Staat und Kirche erscheine noch immer als das schönste und
wünschenswerteste, sei aber nur dann möglich, wenn die Kirche
mit vollem Zutrauen auch ihre Angelegenheiten der Staatsregie-
ruug, im Namen des von derselben bekannten Christentums, zu
besorgen überlassen könne. Dazu sei nun, nach einer Stauts-
umwälzuug, die ihrer Natur nach in einem paritätischen Kanton
das Verhältnis des Staates zur Kirche in Frage gestellt habe,
') KrotTimiig den 4. Sept. Mnrtig, Geschichte dos Lehrerseminars
in Mitnchcnbuchsec zur I Vier des fjOjiihr. Bestehens der Austalt, Bern 18KJ.
-j Sammlung Bern. Biographien, 1, 02 -W>..
•\i Gedächtnisrede beim Begräbnis, gehalten von Prof. Samuel Lutz,
Bern 18k*. — Charakteristik in Hunzikcrs Geschichte der Sehw. Volksschule,
Hd. III, S. 177.
2m
Geschichte der schweizerisch-refortnierten Kirchen.
heiten.
wenigstens eine solche Erklärung, wie die verlangte, erforderlich,
wäre auch vorzüglich geeignet, um die hin und wieder im Volke
angeregten Besorgnisse für seine religiösen Interessen zu be-
ruhigen. 1 ) Die Kegicrung fand das Überflüssig, und man ging über
die Schwierigkeiten hinweg : allein die Frage musste wiederkehren.
Die Folgerungen, vor deren logischer Unanfechtbarkeit man
aus praktischen Rücksichten die Augen schloss, wurden von an-
derer Seite gezogen. Im Jahre ISoi) entstand in Bern eine „Evan-
gelische Gesellschaft". 2 ) Leute, die innerhalb der Landeskirche
standen, aber ihrer Sinnesweise nach teils zu herrnhutischem
Pietismus, teils zu einem strenggläubigen Methodismus neigten,
begründeten hier eine Xebenkirehe mit eigenen Zielen und eigenen
Mitteln. Schon in der Synode von lH.'Jf) (30. Juni) wurden Klagen
laut über geradezu kirchcufeindliehe Agitation von dieser Seite
her, und mit vollster Klarheit erkannte man den Gegensatz: „Es
gibt zwei llauptfonnen des christliehen Lebens, eiue durch den
Staat geordnete Kirchcngemeinsehaft und eine freie Verbreitung
der Lehre als Missionswerk. u
In den Jahren l^.'J.'J bis 18.'><) wurden nun aber von ver-
schiedenen Seiten eine Anzahl Petitionen eingereicht mit dem
Begehren, dass die von der Kirche Getrennten (Dissenter) von
Taufe und kirchlicher Trauung dispensiert, vielmehr die Pfarrer
angewiesen werden möchten, in solchen Fällen lediglich die Ge-
burt und Eheauerkennung in den Kirchenbüchern einzutragen.
Eine dieser Bittschriften forderte, — mit Berufung auf die Ver-
fassung und den Grundsatz der Gewissensfreiheit, — dass über-
haupt die Register Uber den Personenstand von bürgerlichen
Beamten geführt werden möchten
Die Regierung verlangte ein Gutachten von der Synode, und
kein Geringerer als der hochangesehene Professor Samuel Lutz
kam, in Gemeinschaft mit Professor K. Wyss und dem gewesenen
Dekan Stierlin, in die Lage, die Antwort abzufassen. Es geschah
in einer ausführlichen Denkschrift von ;")<» Seiten, welche die Billi-
gung des Grossen Rates erhielt und hernach mit bezüglichen Bei-
lagen gedruckt und verbreitet worden ist. Das Begehren der
Petenten wurde als staatsrechtlich wohl begründet anerkannt,
aber das Priucip der Landeskirche festgehalten. Die Lösung
wurde darin gesucht, dass man den Dissidenten eine Ausnahme-
' — " ^ ■ ftiimt
1 Bericht <lrr Syiiclo, ISXi i lS:t:}— lstfi.;. S.U.').
Vorbereitende Zusammenkunft im Oktober — Gedruckte Ji
berichte vnn KU an. — Herber, Fr., Fünfzig Jahre d. Ev. Ges.
Bern. (Basel lxsli, eine Schrift, weiche sehr viel wenig bekannte
beiten, namentlich auch Personalien enthält.
#
V. 4. Die Wendung der dreissigcr Jahre. Hern.
201
Stellung zugestand. Der Grosse Hat „entbindet dieselben für ihre
Person und in ihrem elterlichen Verhältnisse von gewissen für die
der reformierten Landeskirche angehörenden Bürger geltenden
gesetzlichen Forderungen", erklärt aber gleichzeitig, dass „sie von
jetzt an nicht mehr Mitglieder der reformierten Landeskirche sind
uud zwar nach allen Konsequenzen der Aufhebung dieses Ver-
hältnisses".
Sekten sind Uberhaupt gestattet, aber unter der Bedingung,
dass dieselben
1. ein vollständiges und beglaubigtes Verzeichnis der Personen,
welche innerhalb der Grenzen der Republik zu dieser Ge-
meinschaft gehören, vorlegen;
2. ihre besondern, von der reformierten Landeskirche abwei-
chenden Lehren, wie auch die Einrichtungen, welche sie
dieser ihrer kirchlichen Gemeinschaft gegeben haben oder
zu geben gedenken, deutlich und bestimmt angeben ;
3. dass sich die Lehren in der Prüfung, welche der Grosse
Rat hierzu anordnen wird, als wirklich von denjenigen der
reformierten Kirche abweichend erkennen lassen;
4. dass in den als ihre besondern angezeigten Lehren und
Einrichtungen nichts gefunden werde, was der Verfassung
und dem allgemeinen Staatswohl widrig wäre.
Der Verfasser des Gutachtens verhehlte sich keineswegs, dass
eine derartige gesetzliche Ausnahmestellung der Sektierer zwar
im Interesse der Ubergrosseu Mehrheit des Volkes geboten, aber
mit dem Grundsatz der vollen Glaubensfreiheit schwer vereinbar
sei ; nicht weniger war er sich anderseits dessen klar bewusst,
dass auch ein Beschluss in dieser vorsichtigen Fassung eine
überaus grosse, vielleicht unübersehbare Tragweite habe. Es er-
hellt dies aus seinem sehr ernst lautenden Schlusssatze, wo er
sagt: „Wir wissen, dass zwar die Formen der äusserlichen Ver-
hältnisse und der Einrichtungen der Gemeinde Christi zerbrech-
lich sind, dass aber der Geist ihres Hauptes die Seinen nicht
verlässt, sondern auch nach umgestürzter oder aufgelöster Gestalt
ihres äusserlichen Verbandes sie wieder sammelt und durch seine
göttliche Triebkraft von Innen heraus neue Formeu für ihre
Gemeinschaft zu schaffen weiss, so dass auch in dieser Beziehung
das Wort des Herrn uns beisteht : „Fürchtet euch nicht vor denen,
die den Leib töten, weiter aber nichts zu thun vermögen!" 1 )
*) (Jutachten der ehrwürdigen Synode über die ihr zugewiesenen Pe-
tenten einiger sog. Dissenter an den (»rossen Bat der Republik Bern. Bern
1KJH, mit Beilagen.
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2<>2
(leschiohte der schweizensch-reforinierteii Kirchen.
Damit war die Sache Air einstweilen erledigt, allein im
Sommer 183U drüugte sie sich in anderer Gestalt von neuem
auf. Diesmal lagen Bittschriften vor um Herstellung christlicher
Kirehenzucht und um Ausschliessung der r l'n würdigen" vom
Genuss des heil. Abendmahls. Die Versammlung konnte darauf
nicht eintreten, aber um so schmerzlicher empfand sie es, als ihr
Wunsch nach einer Sittengerichtsordnung unerfüllt blieb und ihre
gleichzeitigen Ansuchen an den Staat um bessern Schutz der
Sonntagsfeier gegen Lärm und Lustbarkeiten keinerlei Entgegen-
kommen fanden, vielmehr die Regierung selbst durch Anordnung
von Militärübungen am Sonntag ihrerseits zu Klagen Anlass gab. 1 )
Die Landeskirche wurde gerade nur noch so weit beachtet, als
sie ein Werkzeug sein konnte für die Staatsinteressen, aber der
Staatszweck seihst war ein anderer geworden, als der der Kirche
war und sein musste. Das Verhältnis entprach so wenig mehr
der Natur der Thatsachen, dass die Regierung von der eigenen
Staatskirchc das „Placet^ verlangte, „um sich zu überzeugen, ob
nicht Dinge verhandelt worden seien, die gar nicht vor das Forum
der Synode gehöreu". Das reizte nur zur schärfern Unterscheidung.
Pfarrer Sam. Ziegler schrieb jetzt seinen „Versuch einer kurzen
Geschichte des Kirchengutes im ehemaligen Kanton Bern" (1832);
ein Ungenannter die „Beiträge zur Beleuchtung der rechtlichen
Stellung der reformierten Kirche im Kanton Bern" (1836), und
endlich der als Dichter bekannte .Johann Rudolf Wyss (der
ältere), Pfarrer zu Wichtrach, Uber „die Entfremdung der Kirchen-
giiter zum Staatsgewinn, in ihrem Gang und ihren Folgen" (1843),
und hier mag schliesslich noch der unverstandene christliche
Sonderling Beat von Leiber erwähnt werden, der mit seiner in
zahlreichen Flugschriften vertretenen christlich-demokratisch-patrio«
tischen Gesinnung mit der öffentlichen Meinung in Konflikt geriet
und sich nicht nur Spott und Hohn, sondern Gefängnis und Ver-
bannung zugezogen hat. Er war einer der Stifter der
gelischen Gesellschaft, eiferte aber gegen das Missiouswesen,
gegen die Verbreitung der Bibel, „ohne Sorge um deren viz
Auslegung", besonders aber gegen allen Separatismus der frommen
Erweckungskreise, welche „sehr verschiedenen Meinungen nach-
hängen und nur darin übereinstimmen, dass sie alle
Siehe hier ist Christus! Siehe da ist Christus!"
') Vortrag im «Ion KejrH'rungttrat betr. überhandnehmende Sonntags-
Knthifiliffunj:, 12. Juni IKK». Herirhte von Lsrftf— 1-Sll, j$. 2r>. — Vcrhandl. vom
»t. Juni 1*10, ibid. S. '.U.
V. 4. Die Wendung der dreissiger Jahre. Basel, etc.
2(33
Eine viel freiere Stellung erhielt das kirchliche Leben in dem
von Baselstadt sich trennenden, neu begründeten Kantou Basel-
land. Die Umwälzung war hier nicht ohne schwer erbitternde
Gewalt von sich gegangen, für den Bestand der Kirche deshalb
gefährlich aussehend, weil die meistens der Stadtbllrgerschaft
entstammende Geistlichkeit sich mit ihren Gemeinden im Wider-
streit sah. Im August 1833 wurden die Pfarrer von Waldenburg,
Gelterkiuden und Kilchberg vertrieben, und durch den nachher er-
folgenden eidgenössischen Schiedspruch wurde selbst das Stiftungs-
gut, das zum Unterhalt der Kirchen und der Prediger von alters her
diente, für die Landschaft in Frage gestellt. 1 ) Doch legte sich
bald der anfängliche grimmigste Hass. Einer mit geringer Autorität
dastehenden Staatsregierung entsprach die grössere Selbständig-
keit der Gemeinden, und diese kam nun auch der Kirche zu gut.
Wenig Schutz, aber auch wenig Hemmnisse und Fesseln für die
vorhandene Lebendigkeit und die Bedürfnisse, die man empfand.
In der ueuen Gesetzgebung vou 1833 war der „Bann" der Kirch-
gemeinden gar nicht erwähnt, die Befugnisse teils beseitigt, teils
den bürgerlichen Gerichten zugewiesen; allein gerade dadurch
wurde es möglich, dass viele Gemeinden eine rein kirchliche
Bannbehörde wieder einfuhren, teilweise sogar das Zuchtmittel
der Ausschliessung vom Abendmahl wieder einführen konnten.*)
Der reformierte Teil des Kantons Thurgau, in welchem
die Volksbewegung von einem Pfarrer, Thomas Bornhauser 3 ), war
geleitet worden, erhielt 1832, Appenzell A.-Rh. 1834 eine
nach den Zeitumständen veränderte Kirchenorganisation; an beiden
Orten lag der Schwerpuukt in der Einzelgemeinde mit ihrer
freien Pfarrwahl 4 ), welche ebenso grosse Freiheit in den Ge-
bräuchen in sich schloss. Im Thurgau blieben Züricher Bibel,
Züricher Gesangbuch und Katechismus in Uebung; im Appenzell
dagegen wurde Luthers Uebersetzung vorgezogen, einen an-
') Aktenmassige Darstellung über das vor da« Schiedsgericht zu Aarau
gezogene Kamnicrgut der ref. Landgeistlichkeit de» vormaligen Kant. Basel.
Basel 1834, mit mancherlei geschichtlichen Angaben.
T ) Finaler, K. Stat, 197. — Vergl. dazu: J. R. Linder, Der Kirchenhann;
vorzugsweise in der schweizerischen und insbesondere der Baseler Kirche,
in Illgens Zeitschrift f. bist. Theologie, 1864, S. 122. In dem zu Baselstadt
gehörenden Dorfe Riehen war noch 181!> die Strafe der feierlichen „Vorstel-
lung" in der Kirche geübt worden, vergl. die sehr interessante Schilderung
des Auftrittes in (I. Linder. Geschichte der Kirchgem. Kiehen-Bettingen
(Basel 1884s S. lfu».
3 ) Biogr. von Christinger. Frauenfeld 1875.
4 ) Finsler, K. Stat., .%7 u. 22,'J.
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204 Geschichte der schweizeriscb-reforniierten Kirchen.
erkannten Landeskatechismus gab es nicht. Die evangelische
Kirche in Glarus war jetzt, beim Aufhören der bisher beobach-
teten Formen, während längerer Zeit vollständig unorganisiert;
erst 1844 versammelte sich wieder eine Synode. Seit 1836 war
auch die konfessionelle Trennung der Verwaltung aufgehoben
worden. 1 )
Dem W a a d 1 1 a n d brachte der politische Fortschritt die Er-
lösung von dem bedenklichen Religionsgesetz von 1824. Nach
zehnjährigem Bestände musste es am 10. Mai 1834 aufgehoben
werden. Seine Wirkungen wurden damit nicht mehr weggeschafft,
die religiöse Parteisucht, die kirchliche Zerrissenheit und Ver-
bissenheit gärte fort: „Dort das lieblose Richten und das aus-
schliessliche Dogmatisieren des Methodismus, dessen einseitige«
Wesen in dem aufwallenden französischen Blute sich noch schärfer
ausprägte — hier heftige Anfeindung der Erweckten durch den
in seiner Ruhe aufgerüttelten Indifferentismus". 2 ) Und mit beiden
verbanden sich jetzt auch noch politische und sociale Gegensätze.
Das Sektenwesen erhob wieder sein Haupt, zu der eigentlichen
englisch-amerikanischen Methodisten-Geraeinschaft, die 1839 auf-
trat, kommen seit 1840 noch, ebenso fremder Abstammung, die
Plymouth-Brüder oder Darbysten. mit ihrem ausgebildeten Spi-
ritualismus, der Verwerfung jeder äussern kirchlichen Gestaltung
und der Ablehuung jedes geistlichen Standes oder Amtes. 3 ) Die
weitem Folgen solcher Aufregung mussten später offenbar werden.
Neuenburg bat sich durch die Revolution nicht nur innerlich
umgestaltet, sondern sich von seinem Fürsten losgesagt und als
Republik konstituiert; allein das Kirchenwesen wurde davon
wenig berührt ; die freie Stellung der Geistlichkeit blieb dieselbe,
sogar die Uebung des Bannes wurde 1834 bei einer Revision der
Kirchenordnung noch gesetzlich anerkaunt; 1835 wurden die
PfarrgUter verkauft und die Verwaltung des Kirchenvermögens
einer eigenen Behörde übergeben. 4 )
Erfreulich war, dass evangelischer Gottesdienst jetzt auch in
katholischen Kantonen ungestört gefeiert werden konnte. Nachdem
zuvor 8chou in der Vororts-Stadt Luzern, jeweilen wenn die Tag-
satzung sich daselbst versammelte, auch reformierte Predigt ab-
gehalten worden, hatte sich 182ü daselbst eine reformierte Pfarr-
gemeinde gebildet und in dem schon genannten Karl Rickli von
'i Finaler, K. Stat., 1:13 u. ff.
'-') Finaler, K. Stat., 47.1
S Herzog, .1. J., Le.s tritres de Plymouth et J. Darbv. Lausanne 1H46.
\i Finsler, K. Stat., 4SI) u. ff.
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V. 4. Die Wendung der dreißiger Jahre. Freiburg etc. 265
vou Wangen an der Aare einen ausgezeichneten ersten Hirten
gefunden. 1 )
Im Kanton Freiburg begann der Pfarrer Rud. Albr. Bähler
im berni8chen Grenzdorf Neuenegg seit 1832 die Protestanten zu
sammeln und ftlr den religiösen Unterricht ihrer Kinder zu sorgen 3 );
1835 gelang die Gründung einer reformierten Schule in der Stadt
Freiburg und auf dem Lande zu Obermettlen; von 1836 an
wurde in einem gemieteten Räume Gottesdienst abgehalten flir
die Evangelischen, und am 27. Dezember 183? konnte eine eigene
Kirche eingeweiht werden. Dem reformierten Bezirk Murten
hatte die Kantonsverfassung von 1831 den freien Fortbestand
seiner Kirche gewährleistet. 8 )
Im Jahre 1834 war auch ein Aufruf verbreitet worden, welcher
um GeldhUlfe bat zum Bau einer evangelischen Kirche in Solo-
thurn. Am 1. April 1835 wurde durch Beschluss des Grossen
Rates die reformierte Gemeinde gestiftet und am 13. September
darauf auch der Pfarrer in sein Amt eingeführt/) Die zerstreuten
Reformierten des übrigen Kantons — die bereits bestehenden
Gemeinden im Bucheggberg ausgenommen — wurden als Mit-
glieder der neuen Gemeinde erklärt, und diese selbst wurde als
ein Teil der Berner Landeskirche zunächst dem Kapitel Büren
einverleibt.
Im übrigen hat mit der politischen Wendung der dreissiger
Jahre die Isolierung der einzelnen evangelischen Kantonalkirchen
eher wieder zugenommen. Fast als ein Zufall muss es bezeichnet
werden, dass es gerade jetzt erst, 1832, gelungen ist, dem eid-
genössischen Bettag durch Feststellung je auf den 3. Sonntag
des Septembers eine Ubereinstimmende Gestalt zu verleihen.
Der St. Galler Synode gebührt das Verdienst, den Ge-
danken einer gemeinsamen deutsch-schweizerischen Bibelüber-
setzung wieder aufgenommen zu haben; sie erliess im August
1835 eine Einladung an die reformierten Kirchen, sich zu diesem
Zweck zu vereinigen. Die Züricher Geistlichkeit erklärte sich
dazu bereit, Schaffhausen und Basel lehnten die Beteiligung ab.
Im Februar 1636 traten Abgeordnete der Kantone Zürich, Bern,
Glarus, St. Gallen, Aargau und Thurgau in Zürich zusammen zu
einer ersten Besprechung. Luthers Text sollte zu Grunde gelegt,
') Kickli, Vorrede zu Keinen gedruckten Predigten. Luzern 1828.
2 ) Ballier, A., in der Sammlung Bern. Biogr., III. 13, von 'seinem Enkel)
Pfr. Ed. Bähler.
*) Finaler, K. Stat., 152 u. ff.
') Hemmann, Die ref. Gemeinde in Solothurn. Soloth. IHM.
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2*Ui
Geschichte der schweizerisch-retnrmierten Kirchen.
I
derjenige Piseators und die Züricherübersetzung zur Vergleichung
heigezogen werden. Allein ehe die Arbeiten ernstlich begannen,
trat ein Kanton nach dem andern wieder zurück. 1 ) Sogar die
hergebrachte um die Züricher Kirche bestehende natürliche Grup-
pierung der evangelischeu Ostschweiz in der Gemeinsamkeit von
Liturgie, Gesangbuch und Katechismus loste sich allmählich auf.*)
Die Gemeinsamkeit der religiösen Interessen war nur noch
für die abgeschlossenen Kreise in den Bibel- und Missions-
gesellschaften vertreten, für die übrigen — auf allgemein mensch-
lichem und moralischem Hoden — in der „Schweizerischen Gemein-
nützigen Gesellschaft" 1 , die eben jetzt, vom warmen Idealismus
des edeln Appcnzellcrs Johanu Kaspar Zell weger 3 ) getragen,
mit der Begründung der Rcttungsanstalt in der Buchteten bei
Bern ein sichtbares Denkmal ihres segenreirhen Wirkens schuf.
Das kirchliche Leben begann, so weit es nicht in kirehen-
reehtlichen und kultischen Formen fixiert war, in seinen frei-
thätigen Kräften in aller Stille in zwei Ströme auseinander zu
gehen, den specihsch-cliristlichen und den religiös indifferenten,
humanen.
I
5. Kirche und Schule.
Auch der Grundsatz der Glaubensfreiheit hat seine zwei
Seiten, die sieh nicht trennen lassen. Das Causalitätsgesctz ist
unerbittlich. Wenn der Liberale die Religion als reine Privat-
sache betrachtet, so muss er sich darein fügen, dass nun bei den
religiös gestimmten Ausnahinenienschen der Glaube eine
annimmt, welche für die Umgebung vielleicht lästig, für das all-
gemeine Beste unzuträglich ist; und ebenso darf der
gläubige, der nur den „entschiedenen" Christen als solchen
lassen will und für die amiern zwar Bekehrungseifer, aber wedei
Nachsicht noch Rücksichten kennt, sich nicht darüber bc
wenn die „massa perditionis" ihre eigenen Wege geht und, voi
der Kirche sich lösend, ungescheut der „Welt" sich in die Arme
wirft. Die Reibungen, welche sich daraus ergaben , dass man
diese Grundsätze aufstellte, aber weder folgerichtig durchfuhren
konnte noch wollte, erfüllen die nächsten Deceunien der Schwei-
zerisehen Kirchengcschichte.
Mexper, KiWlilbere., S. 413.
•1 l itigier, im Kirehvnblatt 1ST>M, S. 2f> u. ff. . ti&fää
3 i 17«,s bis ]!S.Y>. Neujahr.sbl. «I. Züricher Hülfs-Ges. 1 8f*>, mit Porträt. —
Jahrb. f. Sehw. Gesch., HU. XVI ilH'.U ..
V. :"). Kirche und Schule. Volksschule.
2(57
Die Gegensätze, Uber deren Existenz und Tiefe man sich
hinweggetäuscht hatte, kamen zum Ausbruch im Verhältnis der
Kirche zur Schule, uud zwar zur Schule im doppelten Sinne des
Wortes, zur Volksschule als dem allgemein staatlichen Unterrichts-
Institut, aber auch zur schulmässigen, von der Kirche unabhän-
gigen oder wissenschaftlichen Theologie.
Was sich langsam vorbereitet hatte, trat jetzt deutlich hervor:
Die regenerierten Staatsregierungen betrachteten nicht mehr die
Kirche, sondern die erst von da an mit diesem gewisscrmassen
personifizierenden Ausdruck auf den Plan tretende „Schule" als
das richtige Mittel zur allgemeinen Volkserziehung. Die Schule
ist es jetzt, die der bürgerlichen Gesellschaft in ihren vielseitigen
Anforderungen für das irdische Leben die nützlichen Mitglieder
liefert.
Die Gesetzgebung der einzelnen Kantone begann den Pflichten-
kreis und damit den Einfluss der Kirche auf die staatlichen
Bildungsanstalten nach und nach zu beschränken und zurück-
zudrängen. War auch die Mitwirkung der Geistlichen willkommen,
da wo sie oft die einzigen Vertreter höherer Kenntnisse waren
und ihre Httlfsarbeit nicht entbehrt werden konnte, namentlich
aber wo es galt, ein wenig opferwilliges Volk zu vermehrten
Anstrengungen zu bewegen, so waren es doch die Pfarrer als
geeiguete und willige Privatpersonen, nicht als Vertreter ihres
kirchlichen Amtes, die zur Schulaufsicht berufen wurden.
Als der Kanton Zürich im Jahr 1832 ein Lehrerseminar in
Küssnach schuf, wurde der Württemberger Thomas Scherr 1 ), da-
mals Lehrer der Blindenanstalt in Zürich, zum Vorsteher ernannt.
Als ein für sein Fach in hohem Grade tüchtiger und fUr seine
Aufgabe begeisterter Mann trat er als Reformator des Schul-
wesens ein, aber die eigentliche Bedeutung dieser Reform lag
unstreitig in dem Bestreben, die Schule von ihrem Verhältnis zur
Kirche zu lösen, sie auf direkt weltlichen Boden zu stellen.
Es ist wohl begreiflich, dass es dabei nicht abgehen konnte
ohne scharfe Ausfalle auf kirchliche Einrichtungen und kirchliche
Personen und — was mehr sagen will — auf den christlichen
Glauben uud die Gefühle der Gottesfurcht. Bald in ernstgemeintem
moralischem Pathos, bald mit leichtfertigem Witz, bald in un-
bewusster Taktlosigkeit, bald in absichtlicher Provokation setzte
sich das Haupt der Lehrerbildung und dann auch die von ihm
') 1801— 1870. Nekrolog in Abraham Roths „Sonntagspoet", VI (1870),
S. 178. — (5 roh, Das Lehrerseminar in Küsnacht. Zürich 18*2.
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2(>8 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
geleitete Lehrerschaft in Widerspruch zur hergebrachten Volks-
religion. Aehnliches stellte sich in den andern Kantonen ein.
Die Kirchen sahen sich dadurch in ihrem Wirken empfindlich
beeinträchtigt, aber auch genötigt, sich in ihrer Verteidigungs-
stellung, weit mehr als gut, auf die ausschliesslich erhaltenden,
konservierenden Kräfte zu stützen, die Macht der Gewohnheit
einseitig zu pflegen.
Gleichzeitig mit der Hebung der Volksschulen hatten die aus
der neuen politischen Beweguug hervorgegangenen Regierungen
auch die Verbesserung der höhern Bildung in Angriff genommen.
Der Anstoss dazu lag wesentlich in der Notwendigkeit, fttr die
verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung wohlgeschulte und
dem neuen Geist ergebene Beamte heranzuziehen ; aber auch der
geistliche Stand musste dabei berücksichtigt werden durch Ver-
tretung der theologischen Wissenschaft, und hier, in der Theologie,
war eben eine ernste Krisis eingetreten.
Der Glaube au die buchstäbliche Inspiration der heil. Schrift,
die noch in der Consensusformel als Hauptfundament und Eck-
stein des Christeuturas aufgestellt worden, sollte im Laufe des
XIX. Jahrhunderts so gewichtige Angriffe erfahren von der exe-
getischen, der kritischen und der historischen Seite, dass es für
diejenigen, welche diese Grunde zu würdigen vermochten, also
filr alle wissenschaftlichen Theologen, ohne Selbsttäuschungen
nicht mehr möglich war, das Dogma im alten Simie festzuhalten.
Die Worte Himmel und Hölle hatten unter dem Einfluss der
Naturwissenschaften eine andere Bedeutung erhalten müssen;
der Gottesbegriff war von mancher Menschenähnlichkeit entkleidet
worden; die Wuuder der Bibel wurden in wesentlich gleiche
Linie mit den Legenden des Mittelalters gestellt. Aber alle diese
Lehren standen noch im Katechismus, bildeten einen Teil des
hergebrachten kirchlichen Unterrichts und die Voraussetzung der
Religion Uberhaupt.
Es ergab sich daraus ein schwer zu Uberwindender Konflikt,
der jene Zeit aufs tiefste aufgewühlt und die ernsten GemUter
ausserordentlich beunruhigt hat. Waren die Theologen der Gefahr
ausgesetzt, durch zu weitgehende Konzcssionen an diesen Skep
tizismus die religiösen Wahrheiten preiszugeben, oder aber durch
zu ängstliches Festhalten an der Tradition ihre Zuhörer abzu-
stossen, als Heuchler oder als Unwissende zu erscheinen, so schien
die Laienwclt vor die Alternative gestellt, entweder mit der
Kirchcnlehre auch die Religion aus dem Herzen zu reissen oder
in abergläubischer Angst vor der Weltbildung die Augen zu ver-
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V. 5. Kirche und Schule. Hochschulen.
2»>9
schlicsscn und sich an Glaubensformen anzuklammern, deren
Pflege nur mehr in engen sektenartigen Gemeinschaften möglich
war. Beides ist Thatsache geworden, beides war dem Bestände
und dem Wirken der Volkskirehen in gleichem Masse verderblich.
An die Regierungen trat jetzt die Frage heran, wie sie sich
zu diesen auseinandergehenden Richtungen zu verhalten hätten.
An der Universität Basel lehrte bereits Leberecht De Wette
im Sinne der neuen, freiem, kritischen, nicht bekenntnismässigen
Theologie. Sein religiöser Ernst Hess indessen den Zweifel in seiner
Gläubigkeit nicht recht aufkommen. An seine Seite trat bald (1829)
der geist- und gemütvolle Kirchenhistoriker Karl Rud. Hagenbach,
das künftige Haupt der schweizerischen Vermittlungstheologie l ),
und es entwickelte sich ohne wesentliche Stürung ein geistiges
Leben, welches sich in den fUnf Jahrgängen der „Wissenschaft-
lichen Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der Basler
Hochschule** (1823—1827) ein schönes, bleibend wertvolles Denk-
mal schuf.
Der Anlass zur Schärfung des Zwiespalts kam anderswo her.
Im Anfang der dreissiger Jahre entschlossen sich die Re-
gierungen der beiden grössten reformierten Kantone, zuerst Zürich,
dann auch Bern, zur Errichtung eigener Hochschulen mit theo-
logischen Fakultäten zu abschliessendem Studium der Wissen-
schaft. Der Augenblick schien nicht ungünstig für deren Auf-
blüheu, denn eben hatte die alte Basler Universität ihren schwer-
sten Schlag erhalten mit der Lostrennung der Landschaft, der
ein grosser Teil des Stiftungsgutes herausgegeben werden musste. 2 )
Am 10. April 1832 wurde in Zürich das alte Chorherrnstift
mit seiner Schule aufgehoben und aus langen Beratungen, vom
25.-28. September, ging das Gesetz hervor, welches Zürich seine
Universität gegeben hat, unter dem Einflüsse des Bürgermeisters
Melchior Hirzel, des feinen Juristen Ludwig Keller und des edeln
Philologen J. C. Orelli. 3 ) Als Theologen kamen infolgedessen
der als gelehrter Bibelkritikcr bekannte, freilich bald schon ver-
storbene Heinrieh Christian Michael Rettig aus Giessen 4 ) für
Dogmatik, Kirchengeschichte und Erklärung des Neuen Testa-
*i 1801— 1874. Kucl. Stähelin, Xeujahrsblatt von Basel 187:"). — Finsler,
im kirchl. Volksblatt, VI, 101. — Allg. D. Biugr., X, .144.
! ) TcichtiiHiiii, Die Universität Basel von 18,'Jä— 1885. Programm 1*85.
a ) U. v. Wyss, Die Hochschule» Zürich 18.33—1883. Festschrift, Zürich
1883.
*) 17M-1836. Allg. D. Biogr., XXVIU, 273.
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270
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
ments; der noch ganz junge, aber äusserst scharfsinnige Ferd.
Hitzig ans Lörrach ftlr die Exegese des Alten Testaments 1 ),
während die bereits vorher im Amte stehenden Züricher ihre
Thätigkeit fortsetzten, unter ihnen der geistesklare Jünger Schleier-
machers, Alexander Schweizer, der bald unter allen schweize-
rischen Theologen in die erste Reihe stehen sollte, geboren
14. März 1804 und seit 1834 Professor der praktischen Theologie*);
unter ihnen aber auch der alte Rationalist Chorherr Johannes
Schulthess, — alles Gelehrte, deren Stellung zur hergebrachten
Rechtgläubigkeit kein Geheimnis war. Am 29. April 1833 wurde
die Züricher Hochschule eröffnet, die nunmehr nächstliegende,
bevorzugte Bildungsstätte für die reformierten Theologen der
Ostschweiz.
Durch Beschluss des Grossen Rates vom 5. März 1834 folgte
Bern dem gegebenen Beispiel. Als Professoren der Theologie
finden wir Samuel Lutz, einen gebornen Berner und anerkannt
den bedeutendsten Theologen, den die reformierte Kirche Berns
hervorgebracht hat, geboren IIS') (2. Oktober). „Als Schriftsteller
nicht hervorgetreten, war er als theologischer Lehrer eine Grösse
ersten Ranges", wie sich der Verfasser der Festschrift zur Jubel-
feier von 1884 3 ) ausdrückt. „Mit genialem Blick durchschaute er
den organischen Zusammenhang des Alten und Neuen Testaments,
mit vollständiger Beherrschung des Stoffes verband er ein feines
und tiefes Schriftverständnis, mit gründlichem Wissen und freier
unbefangener Kritik Pietät und lautere Frömmigkeit; dazu das
freie lebendige Wort in klassischem Ausdruck, jede Vorlesung ein
Meisterwerk. Der durchgebildete sittlich-religiöse und theologische
Charakter, der Ernst und die Milde einer imponierenden Er-
scheinung, das alles wirkte vorbildlich und anregend auf den
wissenschaftlichen Sinu, die theologische Bildung und Richtung und
das sittlich-religiöse Leben seiner Schüler." Lutz, welcher längere
Jahre hindurch als Pfarrer zu Wynau (1824—1830) und an der
Kirche zum Heil. Geist in Bern (1830—1833) in praktischem Amte
gestanden, genoss auch bei der neuen Regierung viel Ansehen
und Einfluss; er hatte die Ehre, die Beratungen des Verfassnngs-
rates von 1831 durch eine feierliche Predigt zu eröffnen. Er ist
ain 21. September 1844 gestorben. Aus seinem Nachlasse wurde
') II. Steiner. Ferd. II., Zürich 1*82.
*) A. Schw. Biugr. Aufzeichnungen, herausg. von P. Schweizer, Zürich
lxss.
•', Müller, Kd., Die Hochschule Hern in den Jahren 1KM-1884, Bern 18*4.
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271
die Biblische Dogmatik durch Pfarrer Dr. Rüetschi im Jahre 1847,
die Hermeneutik durch Pfarrer Adolf Lutz, 1849, herausgegeben. 1 )
Als zweiter Theologe stand neben Lutz der Professor Mathias
Scbncckenburger aus Württemberg, geboren 1804 (17. Januar),
einer der gelehrtesten und scharfsinnigsten Theologen der Zeit,
philosophisch und historisch durchgebildet, ein genialer Forscher
und gewandter Dialektiker, stets bedacht auf wissenschaftliche
Anregung und Bildung der Studierenden, der namentlich auf dem
Gebiete der neutestamentlichen Zeitgeschichte, der Religions-
philosophie und der vergleichenden Darstellung der lutherischen
und reformierten Lehre epochemachende Schriften veröffentlicht
hat. Er starb, hochangesehen und neben seiner theologischen
Thätigkeit anch für das kirchliche Leben mit Eifer eintretend,
am 13. Juni 1848. 2 )
Der dritte ist Karl Bernhard Hundeshagen, der bei seiner
Berufung noch sehr jung (geboren 30. Januar 1810), sich als eine
seiner Kollegen würdige Kraft ausgewiesen hat, namentlich ver-
dient durch seine gründliche Beschäftigung mit der schweize-
rischen, speciell auch mit der bernischen Kirchengeschichte. Be-
kannt ist, neben der oben vielfach bentttzteu Monographie, sein
anonym erschienenes geistreiches Buch Uber den „Deutschen
Protestantismus". Die beiden letztgenannten Männer sind dadurch
merkwürdig, dass sie als gebornc Lutheraner sich vollständig
in das reformierte Kirchen wesen hineingefunden haben, somit die
höhere Einheit beider Konfessionen in ihrer eigenen Person dar-
stellten. Und wie sie die Versöhnung des alten Zwistes zwischen
den beiden Teilen der protestantischen Kirche repräsentierten, so
nicht weniger auch die Versöhnung zwischen der Frömmigkeit
und der theologischen Wissenschaft, zwischen Glauben und Wisseu,
und dieser Geist musste sich auch auf einen grossen Teil ihrer
Schüler übertragen.
Hatte somit die bernische Regierung bei der Wahl der theo-
logischen Lehrer an die neue Universität unbestritten eine sehr
glückliche Hand, welche deu oben angedeuteten Konflikt wesent-
lich zu mildern geeignet war, so sollten sich bald Erscheinungen
ganz anderer Art einstellen, welche den kirchlichen Frieden aufs
schwerste trübten.
1 S. Lutz, Kr.. Der C.ottcKfrelchrte S. Lutz, Hern 18»«. (iedächtois-
reden von Hundeshagen und Hadesen, Bern 1*44. — Biedermann, in der
Kirche der de^enwart, 1, '>"£). - Immer, Bern IStil.
-t S. des Verfassers Artikel in der All*. I>. Biogr., Bd. XXXII, 8. Hl>.
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272
Geschichte »ler schweizerinch-rcformierten Kirchen.
Im Jahre 1835 erschien das „Lehen Jcsu u von David Friedr.
Strauss, dem jungen Tübinger Repetenten, mit seinen Behaup-
tungen, welche die gesamte evangelische Geschichte als Mythus
bezeichneten, alles Göttliche, Uebermitürliche, ja auch nur Einzig-
artige in der Person Jesu in Abrede stellten, somit ebenso sehr
den Glauben an den Erlöser, als das Vertrauen ant* das Wort
der heil. Schrift von Grund aus zerstörten, und zwar mit einer
Schärfe der Beweisführung und einer Eleganz der Sprache, welche
in theologischen Werken bis dahin nicht einmal angestrebt, ge-
schweige denn erreicht worden war. Das Buch machte ein
geradezu beispielloses Aufsehen, indem es den Einen so voll-
ständig aus dem Herzen sprach, dass sie erst jetzt sich ihres
Gegensatzes gegen die Kirche bewusst wurden, während andere,
im Innersten verletzt und noch mehr erschreckt, sich fragen
mussteu, ob denn alles, was ihnen heilig gewesen, nur auf Trug
und Irrtum beruhe. Alle Welt war auf einmal genötigt, sieh
darüber Rechenschaft zu geben, wie man sich dazu stelle. Laien
und Pfarrer mussten der Frage stille stehen, ob sie damit ein-
verstanden seien oder nicht. In beiden Fällen standen die Kon-
sequenzen bereit, die man daraus zu ziehen hatte, — oder die An-
dere zogen, wenn man nicht selbst den moralischen Mut dazu fand.
Die zahllosen Schriften für und wider Strauss, die nun erschienen,
die Verteidigungen und Widerlegungen konnten trotz des auf-
gewandten Scharfsinnes nur die Verwirrung vermehren, den Ab-
grund weiter öffnen, der sich von da an zwischen dem freien
wissenschaftlichen Denken der modernen Menschen und der an
überlieferten Lehren hängenden Frömmigkeit aufthat. Die Brücke
zwischen beiden schien für alle Zeiten abgebrochen zu sein; der
Gelehrte schien auf Religion, der Fromme auf Wissen und B
für ein und allemal unweigerlich verzichten zu müssen.
Schweizer, der weder das eine noch das andere konnte, e
1S;>7 in der „Neuen Kirchenzeitung": „Der evangelischen
steht ein Schritt bevor, welcher sich unmittelbar an den der
formatiou anschlicsst. Sic (die Reformation) trennte das
schriebene Wort von der mündlichen l'cberlieferung; jetzt ist es
an der Zeit, das innere, im Geist Jesu lebendig gewesene und
von da aus an die Apostel und die Kirche gekommene Gotteswort
— den Logos — von dem äusserlich geschriebenen Worte zu
unterscheiden." 1 )
') Tituskr. < Schichte der theo), kirchl. Entwicklung in der deutsch'
reformierten Schweiz seit den dreissiger .fahren (Zürich l&Sl), S.
I'onniei .
V. '). Kirche und Schule. Stratum«.
213
Allein die reformierte Schweiz wurde davon noch unmittel-
barer berührt. Als Professor Rettig in ZUrich 183(3 starb und der
ihn zunächst ersetzende Theologe schon 1838 wieder fortzog,
hatten die leitenden Männer den — man darf wohl so sagen —
verhängnisvollen Gedanken^ den Verfasser des „Lebens Jesu"
nach Zürich zu rufen. 1 ) Man würde denen, welche diese Wahl
befürwortet haben, sicher unrecht thun, wenn man ihrem Ent-
schlüsse Feindseligkeit gegen die Kirche oder gar gegen das
Christentum als Motiv unterlegen wollte 2 ); zwei der Hauptförderer
zwar, der Jurist Prof. Ludwig Keller und der Staatsanwalt Ulrich,
erwarteten zweifellos von der Wirksamkeit des freisinnigen Theo-
logen eine Emancipation des Volkes von kirchlichen Anschauungen,
deren Einfluss ihnen, wie derjenige der Geistlichen, zu gross er-
schien. Aehnlich dachte der Mann der Volksschule, Seminar-
direktor Thomas Scherr. Der Bürgermeister Hirzcl dagegen, ein
etwas phantastischer Schwärmer, und Kaspar Orelli, der Philologe,
dachten beide nicht daran, ihre vaterländische Kirche zerstören
zu wollen; sie hofften im Gegenteil eine Erneuerung und Neu-
entwicklung herbeizuführen, der Kirche eine bessere L'eberein-
stimmung mit der Volksbildung und somit Wiedereroberung der
eingebüssteu Popularität verschaffen zu können, wenn ein Mann
wie Strauss die künftigen Theologen erziehe.
Dagegen wurde freilich von anderer Seite mit gutem Recht
hingewiesen auf das eigene Bekenntnis von Strauss, dass es dem
Prediger, der seine Auffassung teile, nicht möglich sein werde,
l ) Geizer, II.. Die Straussischeu Zerwürfnisse in Zürich. Hamburg und
Gotha, 1S43. — Aus dem polemischen Schriftenwechsel des Tage* nennen
wir nur: .1. K. Orellis Anrede an die Studierenden, den 17. Marz 1R"W. —
Hans Georg Nägel!* Laienworte über Dr. St raus?»' Leben Jesu und .seine
Berufung. — „Strauss ist ein Christ*, von einem Geistlichen. — Dr. Strauss
und seine Lehre. — Ist Strauss uns zum Heil oder l'nheil berufen? Be-
antwortet aus dessen Leben und Lehre. — Ferner: K. M. Wirth, Send-
sehreiben an das Volk des Kts. St. Gallun über die Berufung von Dr. Strauss.
St. (»allen — Und endlich des bekannten Heidelbergers H. E. Gottl.
Paulus Schrift: Heber theologische Lehrfreiheit und Lehrerwahl für Hoch-
schulen. Zürich 1830.
') Vergl. dazu: Das L'rteil von Julius Fröbel (Lebenslauf, I, S. 71, und
besonders S. 1*3) : „Vor einein verständigen Urteil Hess sich, ganz abgesehen
von politischer Vorsicht, die Mnssregel nicht rechtfertigen. Als Professor
der Geschichte wäre Strauss am rechten Platze gewesen, wie anstössig aul-b
seine historische Kritik den («laubigen hätte pein mögen; seine Berufung
auf einen Lehrstuhl der Theologie war eine Frivolität, welche in dem da-
durch herbeigeführten Sturze der radikalen Partei nur ihre gerechte Strafe
fand."
Bloeich, Occh. der «chweix rcf. Kirchen. B«l. U- 1*
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274
Geschichte <lor schweizerisch reformierten Kirchen.
weder die Gemeinde auf seinen Standpunkt zu erheben, falls er
denselben unverhUllt vertrete, noch entgegengesetzten Falles sieb
vor Unwahrheit oder wenigstens dem Scheine derselben zu be-
wahren. Die Aufgabe des theologischen Lehrers aber sei es in
erster Linie, für die Landeskirehe tüchtige Geistliche heranzu-
bilden, und dazu könne Strauss, nach diesem Geständnis, un-
möglich als geeignet, kaum nur als willig, erscheinen.
Allein diese Einwendungen wurden nicht beachtet. Die theo-
logische Fakultät in Zürich erklärte in ihrem Gutachten — mit
Ausnahme von Hitzig, der anderer Ansieht war — die Berufung
von Strauss mUsste nicht nur grosses Aergernis geben, sondern
könne vielleicht offene Spaltung in der Züricher Kirche ver-
anlassen, selbst den Fortbestand einer gemeinsamen theologischen
Lehranstalt ernstlieh bedrohen. Ja, wenn auch eine aufregende
Reform der Kirche nicht gescheut würde, so sei weder blosse
Negation vermögend, eine solche herbeizuführen, noch sei ein
bestimmter positiver Grund, auf dem eine erneute Gestalt der
Kirche sich aufbauen Hesse, schon vorhanden.
Am 2f>. Januar ls.ji> entschied der Regierungsrat, bei gleich
geteilten Stimmen und mit Stichentscheid des Bürgermeisters, die
Berufung von Strauss. Der Entschluss erregte weit grössere Auf-
merksamkeit, in weiten Kreisen des Volkes, als seine Urheber
erwartet hatten. Schon am 28. Januar wandte sich der Kirchen-
rat an die Regierungsbehörde mit einer ruhigen, aber nachdrück-
liehen Vorstellung gegen das Geschehene und ersuchte dieselbe,
die Wahl von Strauss nieht zu bestätigen; und da in denselben
Tagen der Grosse Rat zusammentrat, so brachte der Autistes
Füssli bei demselben eine Motion ein, es möge bei der Besetzung
von theologischen Professuren an der Hochschule, da hierbei die
höchsten Interessen der Landeskirche beteiligt seien, ihr ein
tluss durch ein dem Kirchenrate zu erteilendes Recht der
Wirkung oder doch der Begutachtung eingeräumt werden.
Der Antrag wurde abgelehnt. Umsonst hatte, als das
ständnis ausgesprochen wurde, es sei auf eine Reform der
abgesehen, Professor Alex. Schweizer die Bemerkung gemacl
dass eine Kirchcureform nimmermehr von einer blossen Ver-
waltungsbehörde, wie dem Er/iehungsrat, ausgehen dürfe, sondern,
wenn man das Experiment wagen wolle, von der Kirche selbst
VfiB
l > Dasselbe i*t, mit einem Teil <ler Minoritiitserklürung von Hitzig, teil-
weine ali^etiruckt in oVr ubeii angeführten Festschrift von G. von Wyss,
welche Iiier überhaupt zu vergleichen ist. 8. 47— . r >2.
V. 5. Kirche und Schule. Strauss.
^75
unternommcu werden müsse, der man endlich das Mittel eigener
Bewegung, eine freie, gemischte Synode, nicht länger vorenthalten
sollte. Vergebens hatte auch C. Hluntschli ernstlich vor dem
Wnguis gewarnt und auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch
vom politischen Standpunkte aus, historisch hergebrachten und
bestehenden Zustäuden Rechnung zu tragen. Am 2. Februar
wurde die Wahl vom Regierungsrat bestätigt.
Allein das Züricher Volk war nicht so radikal gesinnt in
kirchlichen Dingen, wie seine politischen Fuhrer; eine Petition von
40,000 Unterschriften, vollen vier Fünfteilen der stimmberechtigten
Bürger, erhob Protest gegen den Versuch, die Züricher Kirche
im Sinne von Strauss zu reformieren. Schon im März erkannte
der Regierungsrat, dass es unmöglich sei, den Beschluss zur Aus-
führung zu bringen, und bereits war von der Pensionierung von
Strauss und einer zweiten Wahl die Rede. Die Aufregung Hess
sich nicht mehr beschwichtigen *), wurde vielmehr durch un-
geschickte Verteidigungen von Strauss noch vermehrt. In Wäden-
schwyl wurde Strauss im Bilde verbrannt; in mehreren Gemeinde-
versammlungen fielen Anträge nicht nur auf die Abberufung von
Strauss und Scherr, sondern selbst im Sinne der Aufhebung der
gesamten Hochschule, u. s. w. Am 19. Februar schrieb Strauss
an Vischer nach Stuttgart: „In Zürich steht's so schlecht wie
möglich . . . Das Haupt meiner Freunde, der Bürgermeister, Hess
allzu offen seinen kirchlichen Reformplan blicken und hat da-
durch den Fanatismus geweckt". 2 )
Vom 18. bis 20. März fand nun, nachdem Strauss einstweilen
noch zu warten ersucht worden, die entscheidende Sitzung des
Grossen Rates statt. Die Versammlung war ungewöhnlich zahl-
reich besucht. Die Beratung dauerte von morgens 8 Uhr bis zum
Abend um 9. Es handelte sich um die Frage, ob der Regierungsrat
nach seiner Befugnis gehandelt, oder ob er diese Uberschritten
habe. Professor Schweizer griff das Verfahren als zwar her-
gebracht, aber sittlich unstatthaft an; Keller umgekehrt stellte
die Volksbewegung gegen Strauss als eine fanatische, unsinnige,
aufrührerische dar.
Eingeschüchtert durch die Energie des Volksprotests sprach
sich die Mehrheit für Einstellung der Berufung und Entschädigung
•) Vergl. die Cirkulare des Antistos J. J. Füssli an die Züricher (ieist-
lichkeit vom 20. Februar 1S3J», und die Zuschriften der sehweiz.-refornuVrten
Kirchen an die Züricher Geistlichkeit, vom 25. Febr. bis 1. Aug. 1.H35«.
J ) Zeller, Ausgewählte Briefe von Strauss, Nr. 61, 8. HO —
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27(i
beschichte der schweizerisoh-relormicrten Kirchen.
an den Gewählten aus. 1 ) Damit seinen die Sache abgethan;
aber es schien nur so: die einmal angefachte Bewegung griff
weiter, das Vertrauen des Volks zu seinen Leitern war aufs
tiefste erschüttert. Hin Verein, der sich an die Spitze der gegen
Strauss gerichteten Partei gestellt und die Agitation gefuhrt hatte,
der „Christliehe Vercin u , wie er sich nannte, löste sieh zwar jetzt
auf, gab aber durch den Auflösungsbeschluss selbst den Anstoss,
dass der Streit von neuem entbrannte. Er hatte darin erklärt,
dass Strauss, wenn er den Ruhegehalt annähme, sieh dadurch
vor aller Welt als einen unehrenhaften und habsüchtigen Mann
darstelle, „von dessen sittlichen Eigenschaften dann wohl niemand
mehr viel zu rühmen wagen würde".
Der Widerwille richtete sich jetzt überhaupt gegen die Miss-
achtung des bestehenden Glaubens von Seiten der Negierenden,
eine Unzufriedenheit, die sich jetzt besonders auch gegen Thomas
Scherr, sein Seminar und die von ihm gebildete junge Lehrer-
schaft zu richten begann. Wenn Scherr das Verdienst zugeschrieben
wird, dass er ein Mitbegründer der politischen Kegeueration des
Züricher Volkes gewesen sei, so dürfte mit ebenso viel Recht
gesagt werden, dass er und seine Freunde durch pietätlose Ver-
letzung der religiösen Gefühle die politische Erneuerung kompro-
mittiert und ihren normalen Fortgang schwer geschädigt habe.
Unheilvoller freilich war die Wunde, welche die Kirche da-
mals empfing — und zwar nicht etwa im Sinne der Herrschenden,
im Gegenteile: die Religion wurde zur Parteisaehe gemacht, die
gesunde Gottesfurcht zum Fanatismus erhitzt; die natürliche Vor-
liebe für die alten Gebrauche wurde zum grimmigsten Misstrauen
gegen jede Neuerung gesteigert, die theologische Wissenschaft
als Unglaube gebrandmarkt, jedes selbständige Urteil als schnöd
Abfall verpönt und mancher brave Mann verleitet, in
Eifer das Gebot vom falschen Zeugnis zu vergessen ; jede lan
kirchliche, das gesamte Volk umfassende Weiterentwicklung
auf lange Zeit eine Unmöglichkeit.
Der einmal aufgeregte und bereits organisierte Widerstan
wollte jetzt nicht stehen bleiben bei der Erreichung des Haupt-
zwecks. Ein sogenanntes „Glaubens-Komitee" unterhielt die Un-
ruhe, und diese nahm immer sichtlicher den Charakter eigentlicher
' Verhandlungen des Zur. <ir. Katen um 18., l<i. und 1*0. Marz betr. die
KUcknahme der Kerufunjr von I >r. Straut*, die Motion über Aufhebung der
Hochschule und diejenige ühcr Revision des Kirchen- und Schulwesens,
Zürich und Fnuienfeld 1KIK». — Verhandl. den br. Kate» des Kantons Zürich,
vom ls. Mürz b\< linde des Jahren V*vW. Zürich lH-'R», -1°.
V. ">. Kirche und Schule. Str.mss.
277
Aufwiegelung an gegen die verfassungsmässigen und gesetzlichen
Behörden. Die Regierung Hess, erschreckt, den Befehl ausgehen
an alle Beamten, die Pfarrer inbegriffen, dass keine Gemeinde-
versammlungen gestattet werden sollen, welche vom Glaubens-
Komitee anbegehrt würden; dieses teilte seinen Anhängern die
Verfügung mit durch eine Proklamation, die mit den Worten
sebloss: „Seid mannhaft und stark! Der Herr wird eure gute
Sache zum Siege fuhren!"
Diese Schlusssätze wurden nun wiederum von Seiten der Re-
gierung als Aufforderung zum Aufstand ausgelegt und die drei
Führer der Partei, Hürlimann-Landis, Dr. Hahn und Spöndli, dem
Kriminalgericht Uberwiesen. Das war Ende August 18.it>. Diese
Massregel erbitterte jetzt um so mehr, als damit die Grundsätze
der Vereins- und Pressfreiheit missachtet waren, unter deren An-
rufung die l'mwälzung von 1831 zu stände gekommen war. Die
Gemeinden protestierten gegen die Verletzung ihrer Freiheiten. 1 )
Vergeblich versuchte der Antistes nochmals, in einem Bettags-
Cirkular vom 27. August, zur Bube und Besonnenheit zu mahnen.
Das Glaubens-Komitee veranstaltete eine Volksversammlung; die
Begierung antwortete durch Truppen-Aufgebote. Zu Kloten fand
die Versammlung statt, auf 15,(XX) Teilnehmer geschätzt, am
1. September. Sie fasste folgende Beschlüsse: Die Regierung solle
die dem Glaubens-Komitee gemachten ungerechten Vorwurfe als
grundlos erklären, die Klage gegen die Führer desselben auf-
heben und dafür sorgen, dass die Verfassung nicht nur zum Vor-
teile der Gegner des Volkes geübt, sondern allen Teilen gleiches
Recht geh and habt werde.
Die eidgenössischen Gesandten waren gerade zur Tagsatzung
in Zürich vereinigt; einzelne boten der Züricher Regierung Truppen
an, um den Aufstand mit Gewalt zu unterdrücken. Die Auerbie-
tung wurde abgelehnt, allein das blosse Gerücht, dass fremdes
Militär kommen werde, um Ordnung zu schaffen, geuügte, um die
Wut des Züricher Volkes zum Acussersteu zu treiben. Auf den
D. September war der Grosse Rat wieder zusammengerufen, aber
in der Nacht vom 5. auf den «3. September wurde, zuerst in
Pfaftikon, Sturm geläutet. Der Pfarrer Bernhard Hirzel, Doktor
der Philosophie (geboren I807) 2 '), ein ausgezeichneter Orientalist,
der in Berlin mit Erfolg als Piivatdocent gewirkt hatte, aber ein
lieber die rechtliche Seite der Sache: Zimmermann, .1. H., Da« Zürcher.
Kirchenwesel) oder Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse
und Verhandlungen seit 1831, Zürich 1839.
■) Allg. 1). Biogr., Bd. 12, S. 483 (von G. Meyer von Knonaui.
278
Geschichte der schweizerisch-rcfnrraierten Kirchen.
Forme
etwas excentriseher Mann und einer der leidenschaftlichsten Anti-
Straussianer, war (seit 18:J7i Pfarrer in Pfiiffikon, und er hatte
dazu den Anstoss gegeben. Das Landvolk, zu höchstem Glaubens-
eifer entflammt, bewaffnete sich mit allem, was gerade aufzutreiben
war, und zog gegen Zürich. Von allen Seiten eilten ähnliche
Scharen herbei. Als die Rückkehr einer Abordnung an die Re-
gierung, von der man bestimmte Zusicherungen verlangte, sich
Uber Erwarten verzögerte, drang die Menge ungeduldig selbst in
die Stadt. Auf dem Platze, an welchem der Rat bei einander
war, stand Militär aufgestellt ; die Aufständischen Messen sieb
nicht abhalten. Pfarrei* Hirzel rief sein berühmt gewordenes:
„Schlisset i Gottes Name!" — Ks fielen wirklieh einige Schlisse;
die Kavallerie erhielt Befehl zum Einbauen: allein die meisten
weigerten sich, auf ihre Mitbürger mit den Waffen vorzugeben.
Im letzten Augenblick hatte die Regierung eine Proklamation
abgefasst, welche beruhigen sollte. Regierungsrat Dr. Heget-
schwyler, ein beliebter Arzt, selbst der Minderheit der Behörde
angehörend, trat auf den Balkon des Gebäudes, um das Akten-
stück zu verlesen; da traf ihn ein Schuss und streckte ihn nieder.
Er starb nach drei Tagen, ohne seinen Mörder, der ihm bekannt
war, zu nenuen.
Aller Widerstand wurde jetzt aufgegeben; die Regierung löste
sich auf, einige ihrer Häupter ergriffen die Flucht. Das Zeughaus
wurde einer BUrgerwache anvertraut, und in aller Eile bildete
sich eine provisorische Regierung, in welche nun der Präsident
des Glaubens-Komitees eintrat. Der Grosse Rat, der am 9. Sep-
tember wirklieb sieh versammelte, bestätigte diese Behörde und
legte sein Mandat ebenfalls nieder, um Neuwahlen anzuordnen.
Diese fielen ganz im Sinn der aufgeregten Volksstimmung aus
und stellten in ihrem Ergebnis einen schroffen Systeniwechsel dar.
Das war der sogeheissene „Züriputsch" vom Ii. September
1831», welcher natürlich je nach dem Parteistaudpunkte eine sehr
verschiedene Beurteilung gefunden hat, hier entschieden verdammt,
dort als ein grossartiges Zeugnis der Kraft kirchlicher Gesinnung
betrachtet wird. Kirehengeschichtlieh
hat das Ereignis insofern
licht geringe Bedeut
ung,
ic Bilduni
zum newui
«relangt, d
als es cincrseit
stsein ihn
?sem nun
zeigt, dass die
\ Widerspruchs mit der
offen den Krieg erklärt
eine
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alten Kirchenlehre
bat, dass aber diese Gesinnung allerdings nur noch einem ver
hältnismässig sehr geringen Teil der Bevölkerung eignete, wäh
rend für die übergrosse Mehrheit „die Religion", und zwar in den
Formen und im Bekenntnisse der angestammten Kirche,
V. 5. Kirche und Schule. Strauw.
unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu behauptendes Gut
erscheint, für welches auch ein protestantisches Volk mit Fana-
tismus einzutreten vermag.
Freilich hatte sich unverkennbar ein starker Zusatz von poli-
tischer Parteisueht der Stimmung bemächtigt, so dass es um so
leichter erklärlich ist, wie die Bewegung zum Schutze des Glaubens
in ihren revolutionären Mitteln Uber alle gesetzlichen Schranken
hinausgehen konnte. Darum ist es denn auch klar geworden,
dass da eine Volksreligion zum Vorschein gekommen ist, die in
ihren tiefsten Motiven unbedingt Achtung einflösst, die aber
besserer Erkenntnis vom Wesen der christlichen Lehre ebenso
wenig stand halten kann, wie besserer Verstandesanfklärnng;
eine Volksreligion mit allen Mängeln und Schwächen der Ver-
blendung, des Vorurteils, der Verirrung und der Gewaltthätigkeit.
Solche Stimmung konnte sich gelegentlich gerade so gut gegen
ein tieferes christliches Glanbeuslcben richten.
Die Regierungsänderung hatte andere Personen, aber auch
einen völlig andern Ton in das öffentliche Leben gebracht. Man
wachte während einiger Zeit mit grosser Aengstlichkeit und
Strenge über Sitte und Anstand in kirchlichen Dingen. Der
Pfarrer Johann Jakob Tobler zu Winingen, der 1840 in einer
Sängerfestrede das Evangelium einen frommen Betrug nannte,
musste es büssen. 1 )
Allein diese Stimmung konnte, so wie sie war, nicht lange
vorhalten; nach wenigen Jahren schon folgte Zürich wieder dem
frühern Kurs, wie in politischen, so in kirchlichen Dingen. Selbst
Bluntschli, der leitende Mann, war zu sehr ein aufgeklärter Jurist,
als dass er im Siune der Leute des September-Putsches hätte
regieren können. Die kirchliche Verfassung blieb die nämliche,
im Kuhns trat keine Veränderung ein, die Lehre, das Bekenntnis
wurde weder beseitigt noch umgewandelt; aber der Geist des
vertriebenen Strauss hielt doch seinen Einzug und musste schliess-
lich — aber erst nach unheilvollen Kämpfen — das gesamte
Wirken der Kirche unwiderstehlich auf einen andern Boden
stellen, als der frühere gewesen war.
Von der „Pestalozzifeier", welche am 12. Januar 1840 in den
schweizerischen Schulen begangen worden ist, wird berichtet,
dass sie mancherorts, so namentlich im Aargau, als eine gegen
die Geistlichkeit gerichtete Demonstration aufgefasst wurde. 2 )
*) Wirz, Züricher M., S. 2<JO.
-) Kirehenblatt für die rcf. Schweiz, im, S. 19 und
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2S()
Gesdiio.hte der «chwoizorisch-reforHiierten Kirchen.
wall
Mit
Der Eindruck, dass eine vollständige innere Umgestaltung der
reformierten Volkskirehen sich anbaline, wurde verstärkt durch das
was gleichzeitig im Wa adtl a nde sich ereignete. Auch hier fand
1838 eine Erneuerung der Akademie statt, welche deren Einrich-
tungen mit dem neuen Geist der Politik in IJebereinstimmung bringen
sollte, aber auch für das Verhältnis der theologischen Studien und
dadurch zur Kirche nicht ohne Einfluss blieb, denn das folgende
Jahr brachte die förmliche Abschaffung der helvetischen Konfes-
sion durch den Grossen Hat des Kantons Waadt. Der vielbedeu-
tende Beschluss vom 13. Dezember 183^ wurde gefasst aus Anlas«
von Verhandlungen über die kantonale Kirchenverfassung, welche
später zu berühren sind, und findet seine Erklärung darin, dass
man in diesem Bekenntnisse eine Hauptstütze der Mörniers zu
treffen meinte, die ja nicht müde geworden waren, durch Berufung
auf das alte Symbol ihre Hechtgläubigkeit, zu beweisen. Die
letztem konnten freilich jetzt mit nur um so mehr Berechtigung,
jedenfalls mit um so mehr Schein und Erfolg, die Behauptung auf-
stellen, dass die nationale Kirche abfalle vom Glauben der Väter.
Die erste Wirkung dieser Dinge, die sich im kleinen überall
wiederholten, war in der ganzen reformierten Schweiz eine immer
schärfere Scheidung der Geister, vor allem eine Stärkung der
Widerstandskräfte. Schon mit dem Jahre 1830 hatte, mit dem poli-
tischen Siege einer der Aufklärung verwandten Richtung, eine fast
unwillkürliche Zusammenfassung derjenigen begonnen, welche in
der Pflege eines rein individuellen, dem öffentlichen Leben abge
wandten Glaubenslebens ihre Aufgabe sahen und diese für si<
und für andere nur im engsten Anschluss an die von der anderen
Seite preisgegebene oder doch gefährdete Dogmatik der
kenntnisschrifteu glaubten erfüllen zu können. Die meth
Bekehningsfrömmigkeit und die herrnhntiseh-pietistisehe Ge
innigkeif, die Stillen im Lande und die Erweckten, wurden jetzt
orthodox. Der Humanität*- und Tugendreligion gegenüber wurde
die Erlösung durch Christus allein, der natürlichen Offenbarung
gegenüber die Einzigartigkeit der Bibel hervorgehoben und beides
glaubte man — der modernen Theologie gegenüber — nur gewahrt
und geschützt in den Vorstellungen und Ausdrücken der kirchlichen
Konfessionen und der altprotestantischen Tradition.
Aber auch die schlichte Gottesfurcht, die bis dahin dogma-
tisch keineswegs streng gedacht hatte, identifizierte jetzt wieder
Frömmigkeit und Bekenutnistreue und sprach jeder ander:
zeugung den Charakter des Glaubens, die Zugeh
wahren Christentum ab.
- r> .
281
Die anfangs ziemlich neutralen religiösen Vereine nahmen
allmählich die Natur einer Parteiorganisation an und begannen
sich neben die Landeskirchen zu stellen, ihre Wege in Zielen und
Mitteln von denen der „abgefallenen" Mehrheit zu scheiden.
Dass in Bern die „Evangelische Gesellschaft 41 entstand, ist
bereits gesagt worden. Ihre Mitglieder trennten sich nicht von
der Landeskirche, standen aber doch insofern geistig ausser-
halb, als sie den Glauben derselben nicht entschieden genug und
ihre Fredigt nicht eingreifend genug nannten, sich auch, mit
Dissidenten zusammen, als „Christen" von den andern zu unter-
scheiden anfingen. Eine gleiche Gesellschaft wurde 1835 in Zliricb
begründet, wo sie bald durch Stiftuug von religiösen Leihbiblio-
theken und einer Bildungsanstalt für Handwerker und Lehrlinge
eine intensive Wirksamkeit entfaltete. Die Bibel- und Missions-
gesellschaft im Kanton Zürich veranlasste seit 1833 vierteljährliche
öffentliche Versammlungen ! ), bei welchen der Gegensatz gegen
die „ungläubige" Theologie, die von ihr angesteckten Geistlichen
und die von solchen inspirierte Staatskirehc immer mehr in den
Vordergrund trat. Eine ähnliche Haltung nahmen die verschiedenen
religiösen Vereine auch in Basel und anderswo an.
Es kam eine religiös-polemische Presse. Im Widerstande
gegen den Kationalisinus uud den jetzt ebenso wenig mehr ge-
nügenden gemütlichen Supranaturalismus gab Pfarrer Scbiuz in
Ztirich seine orthodox pietistische „Evangelische Kirchenzeitung"
heraus. Ihr trat von 1830 an, das Kecht theologischer Kritik im
Princip anerkennend, die „Neue Kirchenzeitung für die reformierte
Schweiz" entgegen. Der Züricher Antistes .1. J. Eüssli 2 ), Professor
Alex. Schweizer, der Privat-Docent Hans Heinrich Vögcli und
Pfarrer Heinr. Zimmermann standen als Herausgeber voran ; Ha-
genbach in Basel, Professor Zyro in Bern und Dekau Frei in
Trogen waren Mitarbeiter an diesem Organ der kirchlichen Ver-
mittlung. Vom Jahre 1838 an ging die Kedaktion au den Pfarrer
Johann Hirzel in ßauma Uber, der damals noch Vikar in Neu-
münstcr war, und seit 1840 auf Joseph Scherrer in St. Gallen;
aber im gleichen Jahre noch hörte das Blatt zu erscheinen auf,
das den Ungläubigen zu gläubig, den Gläubigen aber zu lau war.
Aus dieser in aller Stille herangewachsenen religiösen Partei-
Organisation erklärt sich die unerwartete Wucht, mit welcher das
Züricher Volk zur Verteidigung seiner GlaubcnsgUter einzutreten
':. Finaler, Kirch. Stat., S. 77.
*) Antistes weit 1*37. Biogr. von <l. Finder. Zürich 1*40.
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282 Geschichte der schwoizerisch-retormierten Kirchen.
vermochte, aber auch die Uber das Ziel hiuausschiessendc Wut,
mit welcher es, der theologischen Forschung, ja der modernen
Bildung überhaupt den Krieg erklärend, auf die Zeiten der Kon-
sensusformel zurückzugreifen versuchte. Sogar das „Credo quia
absurdum 14 kam wieder: eine der vielen Petitionen an den Züricher
Grossen Hat ging aus von der „bewährtesten l'eberzeugung, dass
in überirdischen Dingen alles menschliche Wissen Thorheit ist". 1 )
Solche Folgerungen konnten engere Kreise ziehen, aber nicht
ein ganzes Volk, auch nicht eine Volkskirche. Die letztere geriet
in die äusserst ungünstige Stellung, dass die Einen sich von ihr
fern hielten, weil sie keinen Sinn hatten für ihre religiösen Ziele,
und die Andern sich von ihr abwandten, weil ihnen das Ver-
ständnis fehlte für die Naturbasis, auf welcher ihre Wirksamkeit
notwendig beruht.
Es ist schwer begreiflich, dass man in Bern den Fehler,
den Zürich begangen, meinte nachahmen zu müssen. Nicht ge-
warnt durch den Widerstand, den das Züricher Volk dem leicht-
fertig unternommenen Versuche einer „Reformation" der Kirche
entgegengesetzt hatte , wollte wenige Jahre später auch die
Berner Regierung aus der bisher beobachteten indifferenten
Stellung zur Kirche heraustreten und einen Anlauf nehmen zu
deren innerer Erneuerung, aber — wie dort — nicht durch die
Kirche selbst, sondern auf dem l'mweg durch die Schule.
Zuerst durch die Volksschule.
Das Berner Lehrer Seminar in Mtinehenbuehsee wurde an-
fangs, wie bereits erwähnt, der Leitung tüchtiger Theologen an-
vertraut und damit vorerst ein Zwiespalt mit der Kirche vermieden.
Immerhin waren schon unter Langhans bedenkliche Misshellig-
keiten zwischen ihm und Fellenberg entstanden, welche ihre
sache vornehmlich im Auseinandergehen ihrer Ansichten
den Religionsunterricht hatten. Der philosophierende Senun
dircktor wollte seine Zöglinge, die künftigen Volkssclmllelr
zum selbständigen Denken auch über die religiösen Probleme
anleiten ; der praktische Hofwyler Pädagoge erklärte das als
grundverderblich und verlangle Einprägung einfacher aber fester
positiver Glaubenssätze. 2 ) Es handelte sich nur um die Methode,
aber die Schwierigkeiten der Aufgabe wurden schon da offenbar,
und sie wurden — in den Jahren politischer Gärnug — immer
grösser.
'i Yerhamll. «I. <ir. lintes l".
•' Martin a. a. <>., S. 22 u. (V.
V*. 5. Kirche und Schale. Zeller.
283
Wiederholt beklagte sich die Kirchensynode Uber den Mangel
an Ueberejnstimmung zwischen dem Religionsunterricht in der
Schule und demjenigen, den die Kirche erteilte, aber ihr Wunsch,
Uber religiöse Lehrbücher wenigstens ein Gutachten abgeben zu
dürfen, fand kein Gehör.
Auf Rickli, der am 18. Februar 1843 einer in der Anstalt
ausgebrochenen Typhus-Epidemie erlag, folgte der wohlmeinende
und verständige Friedrich Holl (1801— 18tö)) >), früher Pfarrer zu
Niederbipp, dann, seit 1838, zu Hindelbank, wo er bereits in
staatlichem Auftrage ein kleines Institut zur Bildung von Leh-
rerinnen eingerichtet hatte. Allein nach kaum drei Jahren trat
derselbe, erschreckt und entmutigt, wieder zurück, um das Pfarr-
amt zu Gottstatt zu übernehmen, und jetzt wurde Heinrich Grun-
holzer aus Trogen, geboren 1811) 2 ), ein Schüler und Anhänger
von Th. Scherr, als Vorsteher nach Münchenbuchsee berufen. Am
22. Mai 1847 fand seine Einführung statt. Das Wirken dieses
idealstrebenden und äusserst anregenden, aber entschieden un-
kirchlich gesinnten Mannes Hess bald den Riss zwischen Schule
und Kirche, den eifersüchtigen Streit um die Jugend zwischen
Lehrer und Pfarrer, immer offener werden.
Zeitlich und sachlich fiel damit eine Ernennung au die Hoch-
schule zusammen, welche, dem Ruf des Gewählten entsprechend,
viel mehr Lärm gemacht hat. Allseitig anerkannt und verehrt,
ist Professor Samuel Lutz am 14. September 1844 gestorben, und
jetzt bezeichnete die unterdessen aus der politischen Umwälzung
vom Sommer 1846 hervorgegangene neue Regierung als seinen
Nachfolger einen anerkannten Gesinnungsgenossen von Strauss,
den Dr. Eduard Zeller aus Tübiugeu, zum Professor des Neuen
Testaments. Die Wirkung dieser Nachricht auf das kirchlich ge-
sinnte Volk war ganz die gleiche, wie sie vorher in Zürich
gewesen: Proteste, Petitionen und polemische Flugschriften er-
schienen und versetzten Stadt und Land, Fromme und Unfromme,
in ganz ungewohnte Erregung 8 )
») Volksblatt f. d. ref. Schweiz, 18tii>, Nrn. 1-3.
') Tr. Koller, H. Grunholzer, Lebensbild eines Republikaners. Zürich
1875, 4 Bde. — Nekrolog in Hemer Alpenrosen, Jahrg. III, 393 u. ff". — •
Samml. Hern. Biogr., Bd. III, 120.
a ) Für den ganzen vielbesprochenen Handel verweisen wir vornehmlich
auf die durch Klarheit und unbefangenes Urteil sich auszeichnende Dar-
stellung von Ammann: „Vor fünfzig Jahren", im Kirchl. Jahrb. d. Schweiz.,
1897. Ganz im Sinne der Berufung Zellers ist: Undt, A., Der Zellerhandel
in Bern, in der „Kirche der Gegenwart", Bd. III, 142, 2J»5, 324. — Ebenso ein-
seitig sind die „Urkunden zur geheimen Geschichte des neuesten Religions-
streites im Kt. Bern". Zürich 1847.
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284
(ieschichte der whwcizertacli-rpfurmicrteii Kirchen.
—
Zuerst erschien der Helfer Baggesen am MUnstcr 1 ) mit seiner
„Vorstellung des Präsidenten der Synode an den Regierung«
des Kantons Kern", weil er es in seiner Eigenschaft als damals
nominelles Haupt der obersten Kirchcnbehürdc für seine unab-
weisbare Pflicht hielt, „aufmerksam zu inacheu auf die Gefahr,
womit jene Wahl den Glauben und den Frieden der Landeskirche
bedrohe". Diese erste Schrift wurde von den Gegnern als
„sammetpfotig und glatt" bezeichnet. Andere folgten: „Die Be-
rufung von Dr. Zeller", verfasst von Zuehthausprediger Ludwig
v. Fellenberg; „Dr. Zeller und seine Lehre", eine ruhig sach-
liche Verglcichung der Ausspruche Zellers mit dem kirchlichen
Glauben in Bezug auf den Gottesbegriff, die Person Christi und
die Fnsterblichkeits-Hoffnung ; dann — dem widersprechend —
„Die Zellersche Jteligionsgcfahr im Kauton Bern", in heftiger,
teilweise roher Sprache, von dem frühem Pfarrer und
mehligen Staatsschreiher Weyermann, und die Erwiderung da-
rauf: „Beleuchtung der Flugschrift, die Zellersche Reli,
gefahr". Ernsthafter und würdiger war die Schrift vou Fri
Kies, Professor der Philosophie 2 }, welcher, unter Anerkeu
seines persönlichen Anteils an der Berufung, die Lehrmeiuuug
Zellers als mit dem Christentum vereinbar erklärte, aber freilich
insofern nicht zu beruhigen vermochte, als der tiefe Unterschied
von dein , was man im allgemeinen bisher unter Christentum
verstand, doch nicht verhehlt werden konnte, uud der Triumph
über den mit dem neuen Gelehrten erscheinenden kirchlichen n Fort-
schritt" offen hervortrat.
Noch einmal kam Baggesen mit seinen „Bedenken gegen
die Berufung des Hrn. Dr. E. Z." und einem „Offenen Send-
schreiben an Hrn. Fr. Ries", und dann mit besonderem Gewicht,
aber scharf polemischem Ton, der Pfarrer Johann Peter Romang
zu Därstettcn im Siinmenthal, früher Professor der Philosophie an
der Akademie und Verfasser der höchst bedeutenden W<
„Determinismus und Willensfreiheit" (Bern 1835) und „
der natürlichen Religionslehre" (Zürich 1841). 3 ) Seiner
gegen Zellcr gab er den Titel: „lieber das junghegelische Christen-
tum oder das Ries-Zeller'sche Symboluni, ein Sendschreiben an
' Kytz, A., Karl Albr. Keinhold Raggusen, ein
R:isel mit Rildnis.
■I „Auch ein Wort über die Anstellung des Dr. Zellcr
•\, .]. 1*. Komang als l^ligionsphilosoph, in Miilis Th
— und Samml. Rem. lüogr., III, 21 u. 1F.
Zeitschrift,
-Jini
V. ;"». Kirche und Schule. Zeller. 285
Professor Ries" und das den Inhalt uoch besser bezeichnende
Motto: „Schauet Täuschcrei ! u
Nicht ohne Berechtigung konnte nun Ries in seiner „Antwort
an Hrn. Baggesen und Pfarrer Romang" dem letztern den Vorwurf
raachen, dass er Zellers Theologie als verderblich darstelle, da
er doch selbst als philosophischer Denker die Lebrschranke der
Bekenntnis Orthodoxie nicht festzuhalten willens sei. Der em-
pfindlich Angegriffene war dadurch zu einer weitern Entgegnung
gezwungen: „Meiue Opposition gegen die junghegelischen Ten-
denzen und mein Verhältnis zu der bisher geltenden christlichen
Lehre. Offene Erklärung 44 . 1 )
Eine gewaltige Redeschlacht im Grossen Rate (24. März 1847) 2 )
endete mit der — auch von den Gegnern angenommenen — Er-
klärung, dass die Regierung innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse
gehandelt habe, ihre Verfügung somit rechtskräftig sei. Das
Berner Volk unterschied sich dabei von demjenigen Zürichs in-
sofern, als es sich diesem Ausspruch unterzog, ohne zum Auf-
stand zu greifen. Zeller kam und begann seine Vorlesungen,
vcrliess aber freilich Bern schon nach einem halben Jahre
wiederum, da er sich doch im Gegensatze zur wirklichen Volks-
stimmung fand und nicht wohl fühlen konnte. Einige Pfarrer
wurden gerichtlich abgesetzt und in ihren Aemteru eingestellt,
weil sie sich weigerten, eine die Berufung Zellers rechtfertigende
Proklamation der Regierung (vom 18. März 1847) von der Kanzel
zu verlesen, oder weil sie in ihren Predigten allzu laut warnten 3 );
im übrigen verlief der drohende Sturm in verhältnismässiger Ruhe.
Der Gang der Dinge, wie er kommen musste und kommen sollte,
wurde weder durch die Wirksamkeit Zellers gefordert, noch durch
den Widerstand gegen ihn aufgehalten. Nur eines blieb als natür-
liche Folge dieser Episoden: wachsendes Misstrauen vieler Geist-
lichen gegen ihre Amtsbrüder, Misstrauen der Gemeinden gegen
ihre Seelsorger, Misstraueu des eifrigsten Teils der Kirchen-
glieder gegen die Staatsregierung, und damit die immer schwierigere
Gestaltung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat.
'i Nachher veröffentlichte er noch: Der neueste Pantheismus oder die
junghcgclisehc Weltanschauung, Hern und Zürich 184*.
'•') Verhandlungen des hernischen Brossen Rates vom 24. März 1847 he-
treffend die Berufung des Hrn. Dr. Zeller, Hern 1847, 8°, von Amtes wegen
gedruckt.
M Diese Urteile im einzelnen, vom .lau. 1*4*, in Hagen baehs „ Kirchen -
hlatt für die rcf. Schweiz", Jahrg. 1*48, S. 22. Die „Kirche der Gegenwart"
hat dieselben als „eine Schändlichkeit'* bezeichnet.
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280 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
6. Jesuiten und Freischaren.
Mit der Erwähnung der Berufung Zellers nach Bern im Jahre
1840 haben wir der Zeitfolge vorgegriffen und eine Periode Uber-
gangen, welche, obwohl mehr die katholische als die reformierte
Kirche berührend, und Uberhaupt mehr politischer als kirchlicher
Natur, doch auch für die in unsere Aufgabe fallenden Dinge von
verhängnisvoller Wichtigkeit geworden ist, ja geradezu die einzige
Erklärung bietet zu allem Folgenden, zur weitern Entwicklung
des reformierten Kirchenwesens bis in unsere Gegenwart hinein.
In den ersten Tagen des Jahres 1841 waren im Kanton
Solothurn und gleich darauf auch im katholischen Teile des
Aargau aufständische Bewegungen zum Ausbruch gekommen, von
denen die letztere am 11. Januar auf dem traditionellen Schlacht-
felde von Vilmergen in einem kleinen Gefechte unterdruckt werden
musste. Fanatischen Mönchen, besonders aus dem Kloster Muri,
würde — mit Recht oder Unrecht — die Schuld zugeschrieben,
und schon am 13. Januar beschloss der aargauische Grosse Rat
zur Strafe die Aufhebung der sämtlichen Klöster im Kantons-
gebiet. Allein der Fortbestand dieser geistlichen Körperschaften
war in dem Buudesvertrag gewahrleistet worden, die Tagsatzung
musste sich mit der Frage befassen, und ihre Entscheidung ging
dahin, dass der Aargau zu jenem Beschlüsse nicht berechtigt sei
und davon zurückkommen müsse.
Aber Aargau beharrte. Mit der gesamten protestantischen
Schweiz waren auch alle liberalen Katholikeu davon Uberzeugt,
dass das Klosterleben der Vergangenheit angehöre und, wo nicht
gefährlich, doch jedenfalls unnütz und mit der modernen Welt-
gestaltung durchaus unverträglich sei. Durften formal-konstitu-
tionelle Bedenken im Wege stehen, um die mittelalterlichen Institute
vor ihrem historischen bestimmten Schicksale zu retten? — Der
Widerspruch wurde schwächer, der Drang nach vorwärts un-
widerstehlicher, Vermittlungen nicht mehr möglich. Geschriebenes
Recht oder Naturrecht! Das Recht der Lebenden siegte. Nicht
die Tagsatzung, die öffentliche Meinung gab den Ausschlag.
Aber dieser Sieg war nicht der Schluss, sondern der Anfang
der Kette: r Die Aufhebung der Klöster — sagt eine Flugschrift
der Zeit wurde ftir den Bund um so bedenklicher, weil die
kleinen konservativen Stände mit der Besorgnis erfüllt wurden,
dass diese Thatsachen keine vereinzelten Bestrebungen des Radi-
kalismus seien." Diese Besorgnis, die sich immer mehr festsetzte
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V. i't. Jesuiten und Freisclmren. 287
und bestätigt fand, führte zur Organisation einer kirchlich-katho-
lischen Partei. Vorzüglich war dies im Kanton Luzern der Fall,
der nach der Annahme einer neuen Staatsverfassung (1. Mai 1*41)
sich vollständig dem übermächtigen Einfluss des frommen Volks-
mannes Leu von Ebersol ergab und in die Bahnen eines streng-
kirchlichen aber ländlich-populären Katholizismus einlenkte. Es
folgte im Dezember 1841 der feierliche Einzug des päpstlichen
Nuntius in Schwyz uud endlich, am 24. Oktober 1844, die Berufung
von sieben Jesuitenpatres nach Luzern — dem derzeitigen Vorort
der Eidgenossenschaft.
Die Antwort lag in der Forderung der aargauischen Gesandt-
schaft vor der Tagsatzung, es solle durch Bundesbeschluss jede
Niederlassung des Jesuitenordens innerhalb der Schweiz verboten
werden. Der Rückschlag blieb nicht aus: er bestand in der förm-
lichen Konstituierung des Sonderbündnisses einiger katholischen
Kantone, und diese wieder fand, als die Jesuiteuaustreibung den
Ungeduldigen nicht rasch genug vor sich ging, ihre natürliche
Reflexerscheinung in den beiden „Freischarenzügen" vom 4. De-
zember 1844 und vom 31. März 1845, welche den Umsturz des
Jesuitenregiments in Luzern gewaltsam ins Werk setzen wollten.
Der unglückliche Ausgang dieser Unternehmungen Hess die
Bewegung ins Stocken geraten, doch nur scheinbar und nicht für
lange. Die Bearbeitung der Massen dauerte auf beiden Seiten
fort, damit auch die gegenseitige Bedrohung und die Aufforderung
zu festerer Parteibildung, zum Anschluss an helfende Bundes-
genossen. Schon im April 1845 traten die zwei letzten Mitglieder
der aus dem „Putsch" hervorgegangenen konservativen Züricher-
regierung — darunter J. K. Bluntschli — zurück und Uberliessen
das Feld ihren Gegnern. Im Kanton Bern hatte das gemässigt-
radikale Regimeut durch zweideutige Haltung zu den Freischaren
sich sein Grab gegraben. Die Aufregung erreichte hier ihren
Höhepunkt in der berühmten „Taufe der Freischarenglocke" in der
Kirche zu Schupfen uud in zahlreichen Volksversammlungen, ihren
Abschluss aber in der Annahme einer neuen Verfassung (iJi. Juli
1840) und der Wahl einer völlig neuen „entschieden radikalen"
Regierung.
Am 8. Oktober 1 8-1* > machten in Genf die leitenden Staats-
männer nach kurzem erfolglosem Strassenkampfe dem „Löwen
von St. Gervais", James Fazy, und seiner provisorischen Regierung
Platz. Im Mai 1847 endlich gewann die liberale Partei im
Schicksalskanton St. Gallen um einige Stimmen die Mehrheit, und
jetzt verfügten die politischen Neuerer über zwölf ganze und zwei
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28*
Geschichte der schwei/.eriseh-ref'onnierten Kirchen.
halbe Stände in der Tagsatzung. Am 12. Juli wurde der Besehlugs
der Auflösung des Souderbundes gefasst; der Bürgerkrieg war
unvermeidlich geworden. Ende November war aller Widerstand
niedergeschlagen und der Weg zu einer Neugestaltung des schwei-
zerischen Bundesstaates frei gewordeu.
Der Sonderbuudskrieg war kein Keligionskrieg. Die Parteien
schieden sich nicht nach ihrer kirchlichen oder konfessionellen
Stellung, es standen Protestanten auf der Seite der Sonderbunds-
kantone und Katholiken unter deren grimmigsten Feinden, und
doch waren die treibenden und aufreizenden Schlagworte dein
kirchlichen Gebiete entnommen; es hicss : „Rcligionsgefahr !"
hüben und drüben. Allerdings war das Wort im Munde vieler ein
blosser Vorwand: „Es ist Euch um etwas ganz Anderes, als um
Vertreibung der Jesuiten, als um einen geistigen Sieg, es ist Euch
um Durchführung Eures Princips im eidgenössischen Buudesleben
zu thun, und darum wollt Ihr bei Anlass des Sonderbundes und
der Jesuitenfrage die Kantonssouveränetät brechen und den hart-
näckigen Sinn der innem Schweiz beugen". 1 )
Manchen aber war es auch heiliger Ernst mit der Religio
gefahr; ohne Verständnis für die Notwendigkeit einer
Bundesverfassung Hessen sie sich in alles vergessenden
setzen durch die abergläubische Besorgnis vor einer Schädig
des protestantischen Glaubens durch die Umtriebe des römisch
Ordens, oder umgekehrt durch die Furcht vor einer ErdrUckur
der katholischen Kirche durch die reformierte Ständemehrheit. 8 )
Des Sonderbundskrieg war kein Keligionskrieg; aber gerade
diese eigentümliche Verquickung religiöser und politischer Inter-
essen war für das innerkirchlichc Leben von den verhängnis-
vollsten Folgen begleitet. Die tiefgehende geistige Erregung^
welche die Männer in aufreizende Versammlungen und in die Wirts-
häuser lockte und schon dadurch moralisch ungünstig wirkte, zeitigte
eine grosse Zahl v on Streit- und Gelegenheitsschriften, von Zcitungs-
und Flugblättern, welche die öffentliche Stimmung aufrütteln und
leiten wollten. Die in den reformierten Gegenden verbreiteten
Schriften dieser Art hatten allermeist — es lag das nur zur sehr
in der Natur des Kampfes begründet — die herrschende Tendenz-
•i Daniel Schenkel. Zwülf Briefe über die politische Lage der Schweiz,
im Sommer 1* 17, S. .">L\
-> Für die Kinprindimgen konservativer Protestanten in
liikte möfcrc es dem Verlader gestattet sein, auf seine
und dreissitf Jahre berniseher (ieschichte" iiiern 1K71) zu verwe
lieh S. und 2V).
V. 6. Jesuiten und Freiscliaren. Kclig. Spötterei. 281.)
die Einrichtungen der katholischen Kirche einerseits als veraltet
und längst überwunden, anderseits aber als höchst gefährlich
darzustellen, sie bald mit allen Mitteln der Satyre lächerlich zu
machen, bald im Tone sittlicher Entrüstung Granen zu erregen
vor ihrer geheimnisvollen demoralisierenden Macht Uber die Seelen.
Anfangs ging's gegen die Klöster, dann gegen die Jesuiten;
allein die Weltgeistlichkeit, die „Pfaffen", wurden dabei keines-
wegs verschont, und ebenso wenig war der Teil des katholischen
Volkes von der Verhöhnung ausgenommen, der „einfaltig" genug
war, den Reden und Räten seiner Geistlichen Vertrauen zu schenken.
Man muss die genial gezeichneten Karrikaturen des beliebten
„Distelikalenders" ansehen, um sich den Einfluss solcher Bilder
auf die Phautasie der Zeitgenossen vorzustellen: den Aargauer
Landsturm von 1841 mit den Pfarrern und Mönchen voran, im
Jahrgang 1842, oder die fanatisierenden kreuzpredigenden Jesuiten-
Missionäre mit dem Gegenstück, dem die armen Kinder aufneh-
menden Pestalozzi, im Jahrgang 1843, oder die effektvollen, so
wohl berechneten Monatsbilder von 1844: „Abyberg erhält einen
päpstlichen Orden und das Volk Ablass". Mit unerhörtem Cynis-
mus, mit Voltairescher Frivolität, aber nicht immer mit Voltairescher
Feinheit, wurden auf diese Weise nicht die Ausartungen der ka-
tholischen Kirche, sondern es wurde diese selbst, vom Papst und
seinem Nuntius bis zum Kaplan und seiner Köchin, mit dem
Aberglauben auch der Glaube, mit dem Heiligendicnst de3 katho-
lischen Volkes auch sein Gottesdienst, öffentlich gegeisselt und
misshandelt.
Wie sehr würde man aber irren, wenn man anunehmen
wollte, dass das protestantische Bewusstsein dabei gewonnen habe.
Es war nicht mehr die Zeit, wo man den Papst als „Antichrist"
malte; vielmehr als Inbegriff und Personifikation der kirchlichen
Autorität, wenn nicht geradezu als Stellvertreter Christi, war er
jetzt ein Gegenstand des Hasses und mehr noch des Hohnes ge-
worden. Die Waffe der Satyre reichte weit hinaus Uber das
eigentliche Ziel und traf — selbst wo dies nicht geradezu beab-
sichtigt war — auch die evangelische Kirche, er verletzte un-
vermeidlich auch den Glauben an das, was dem Protestanten
heilig ist, er zerstörte vielfach auch die Gottesfurcht, die Wurzel
aller Religion.
Der nämliche „Distelikaleuder" brachte Anekdoten, welche
die reformierten Kirchen verhöhnten, wie das „Postwagengespräch"
im Jahrgang 1844, wie die Schilderung des Basler Pfarrers, der
in frommer Ehrfurcht von der „Prädeschtination" redet und „mit
Bioosch , Gesch. der a< hwcu. ref Kirchen. Bd. II. I' 1
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200
fü'srhu'htt' der schweizerisch reformierten Kirchen.
seinem geistlichen Habitus und begeisterten Gestikulationen ganz
füglich eine Art von christlich-protestantischem Elias vorstellen
könnte, eine Rolle, mit der sich freilich das unchristliche pro-
omnibus -bibo Bäuchlein wieder nicht recht zu vertragen scheint."
Und wenn an gleicher Stelle den Jesuiten in Freiburg die Aeusse-
rnng in den Mund gelegt wird: „wir wollen eine vom christlichen
Prineip durehhauehte Schule", so wurde nicht nur der Miss-
verstand dieses Wortes als heuchlerisch au den Pranger gestellt.
Noch weit ärger trieb es aber der in Bern erscheinende „Guck-
kasten", der, mehr Skandal- als Witzblatt, direkt darauf ausging,
jeden Diener der Kirche als Heuchler, jeden Predigtgänger als
Dummkopf, jeden Bibelleser als „Stündeler u erscheinen zu lassen,
seine Leser an die unglaublichsten Gotteslästerungen zu gewöhnen,
indem er sie zwang, darüber zu lachen.
Unglaube und Unkirehliehkeit wurden jetzt populär in eiuem
Masse, wie es zur Zeit der helvetischen Revolution niemals der
Fall gewesen war. Damals waren es einzelne, die sieh Uber
Christentum erhaben dünkten; jetzt drang dieser Siun in
Massen, hinein und mancher schämte sich nun seiner Gläubigkeit,
wie man früher seine Freigeist erei für sich behalten hatte,
kritischen Untersuchungen der biblischen Geschichte, die Uber-
raschenden Entdeckungen der Naturerkenntnis hatteu ohnehin die
traditionelle Form des Bibelglaubens und die katechisrnusmässige
Gottesvorstellung unmöglich gemacht und so das Festhalten an
den Lehren der Kirche, an der Religion Überhaupt, ganz ausser-
ordentlich ersehwert. Wie sollte es dem Prediger gelingen, dem
Laien gegenüber die alten Grundvoraussetzungen mit dem neuen
Weltbild zu verteidigen V Wie ihm begreiflich machen, dass das
letztere noch keineswegs gesichert sei, jene dagegen fest stehen
bleiben, selbst wenn der Edelstein anders gefasst werden mUsste?
Und nun noch diese öffentliche Spötterei dazu, unter den Augen,
ja mit kaum verhehlter Zustimmung derselben Obrigkeiten, aus
deren Hand man bisdahin auch die Religion e
gewöhnt war.
Damals war es, dass Jeremias Gotthelf im „Zeit
Bcrnergci&t 1 ' seinen Pfarrer zum befreundeten Amtsrichter sagen
liess: „Im vorigen Jahrhundert kam von Frankreich her die Auf-
klärern und mit ihr der Wahn, wer Auspruch auf Bildung mache,
dürfe kein Christ sciu. u — „Der grösste Teil der Staatsbeamten
. . . verachtete also mit dem Kirchlichen alles Christliche, und
es bildete sich da eben die Ansicht aus, alles dieses sei gut
genug t\ir das Volk, aber die Gebildeten seien darüber hinaus;
V. G. Jesuiten und Freiitcharen. Hurter.
291
es sei ein Kappzaum für das Volk, dasselbe im Staatsschritt zu er-
halten, eine Abteilung der Polizei, so gleichsam die innere." Damals
lebten und prahlten „der Präsident" (Gerichtspräsident), welcher
meinte, „mau sollte die Geistlichen ganz abschaffen", und „der
Regiercr" (Regierungsstatthaltcr), welcher hingegen, noch etwas
vorsichtiger, „nicht wollte das Kind mit dem Bade ausgeschüttet
haben", und es für besser hielt, „die Geistlichen so zu bilden,
dass sie gerade zu dem gut wllrden, wozu man sie brauchen
wolle, für Staatsmoral zu predigen und der Polizei zu helfen." —
„Es seien noch gar viele dumme Leute, die vertrügen das Ab-
schaffen der Pfarrer nicht, aber wenn nach und nach durch die
Pfarrer selbst die Lehre geändert werde, so merkten sie es nicht
und glaubten dem Pfarrer die neue Lehre so gut, als die alte."
Damals war es, dass solche „Herren" nach demselben Menschen-
kenner die Zeit herbeiwünschten, „wo von Teufel und Pfaffen keine
Kede mehr und das bürgerliche Gesetz die erste und einzige
massgebende Gewalt sei". 1 )
Die feindliche Polemik der Periode schien gegen die katho-
lische Kirche gerichtet zu sein und diese vernichten zu müssen;
in Wirklichkeit hat sie dieselbe gestärkt, nach Innen und Aussen
gefestigt; viel gefährlicher ist die Krisis fllr die evangelischen
Kirchen geworden, bei welchen die Neigung zum Imlividualismus,
die grössere Bedeutung der Glaubenslehre und das Verhältnis
zum Staate ebensoviel Angriffspunkte bildeten, durch welche die
Auflösung eindringen konnte.
Der Beweis dafUr blieb nicht aus. Mitten in die religiösen
Aufregungen hinein, und mit denselben in sichtbarster Wechsel-
wirkung, fiel ein Ereignis, welches zunächst im engern Kanton
eine schmerzliche W unde geschlagen, aber auch weit Uber dessen
Grenzen hinaus einen Uberaus traurigen Eindruck gemacht hat,
nämlich der Uebertritt des Antistes Friedrich Hurter von Schaff-
hausen zum Katholizismus. Als ernster Gelehrter, Verfasser des
bekannten kirchengeschichtlichen Werkes über Papst Innozenz IV.,
hatte Hurter die Aufmerksamkeit auf sich gezogen, aber auch
bereits hie und da den Verdacht kryptokatholischer Gesinnung
erweckt. Trotzdem wurde er 1835 zum Vorsteher der reformierten
Schaffhauser Kirche erhoben. Sein Verkehr mit hochstehenden
Katholiken, seine auffallenden Reisen nach W r ien und nach Paris,
wo er vorzugsweise die Klöster besuchte und die schmeichelhaf-
teste Aufnahme fand, ein Vorfall schliesslich im nahen Gottes-
') J. Gotthelf, Zeitgeist und Bernergeist, Bd. I, S. 104, luö, 51.
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292
beschichte der sehn ei/.eriseh-ret'ormierten Kirchen.
haus Katharinenthal im Jahre 18-40, vermehrte den Schein ge-
heimen Abfalles vom Bekenntnis der von ihm geleiteten Kirche
nun so weit, dass der Sehaffhauser Stadtkonvent sich veranlasst
sah, ihn zu einer unzweideutigen Erklärung aufzufordern, „ob er
der evangelischen Kirche noch von Herzen zugethan sei?" Er
antwortete mit einer sachlich der Frage ausweichenden, im Tone
äusserst leidenschaftlichen, scheinbar apologetischen, in Wirklich-
keit vielmehr agressiven Schrift: „Der Antistes Hurter und so-
genannte AmtsbrUder" ; trat aber doch im folgenden Jahre von
seiner völlig uuhaltbar gewordenen Stellung zurtick. Erst im
Februar 1844 reiste er nach Kom, wo nun am 10. Juni die Kon-
version vollzogen wurde. Nach einiger Zeit, die er noch in Scbaff-
hausen zubrachte, erhielt er einen Huf nach Wien ; in Graz ist er
1805, etwas Uber 78 Jahre alt, gestorben
In der Erwiderung auf die oben genannte Schrift, — „Antistes
Hurter und seine verunglimpften Amtsbrllder u , — von Professor
J. C. Zebcnder, wird der Konvertit offenbar treffend charakterisiert:
„Herr Antistes ist unstreitig ein Mann vou seltener Kraft des
Geistes, und seinem Drang, zu wirken, konnte in unsern engen
Verhältnissen nie ein angemessener Spielraum werden. Das Gefühl
seiner Thatkraft hat ihn in weitere und ausgedehntere Wirkungs-
kreise, die er durch seine Schriften und durch seine vielfachen
Verbindungen sich bildete, gezogen. Er ist eiu Herrschergeist,
daher seine Verehrung der Hierarchie, daher seine aristokratisch-
politischen Grundsätze, daher seine Abneigung gegen alle Be-
wegungen unserer Zeit in politischer oder religiöser Richtung."
Er selbst hat Uber die Motive seines Entschlusses Auskunft ge-
geben in einem dreibündigen Werke „Geburt und Wiedergeburt",
das er bald darauf erscheinen Hess; wohl noch deutlicher sind
sie erkennbar aus der schon vor dem Uebertritt veröffentlichten
fltr den Geist der ganzen Epoche äusserst bezeichnendeu Schrift :
„Die Befeindung der katholischen Kirche der Schweiz seit 1831".*)
Abgestossen von den wilden Ausschreitungen des politischen und
kirchlichen Radikalismus jener Jahre, angewidert von der wüsten
Pfaffenhetzc und der abscheulichen Religionsspötterei, in starrem
Rechtsgefllhl allmählich einer gewissen Verbitterung anheimfallend,
') Heinrich Harter: Fr. v. Hurter und seine Zeit. (Jrnz 1870 — 1877,2
Bde. mit Hihi. Unbefangener und wohl auch richtiger ist der biogr. Artikel
in AUg. I). Hiogr., XIII, 4.U — 414. — Leber die reichhaltige Litteratur vergl.
Bibliographie der Landeskunde, die ref. Kirche, von Fiusler zusammengestellt.
-) Mit Berichtigungen, Ergänzungen und Nachträgen. Schaffhaufen
1812-184.'$. 2 Bde.
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V. »5. Jesuiten und Frei scharen. Kirchl. Zustand. 203
glaubte der Mann, den die Schaffhauser Geistlichkeit in Hoch-
achtung vor seinen hervorragenden Eigenschaften an ihre Spitze
gestellt hatte, nur in der katholischen Kirche Kettling finden zu
können.
Hurter hat den Schritt wirklich gethan, den Böswilligkeit und
Blindheit manchen andern andichten wollte; er hat aber eben
damit dem einfältigen Geschrei einen Schein der Wahrheit ge-
liehen, dass alle konservativ gesinnten Protestanten eigentlich
verkappte Jesuiten seien. Es schienen eine Zeitlang in der Schweiz
nur noch Jesuiten und Freischaren zu leben.
Trotz alles dessen, was gegen die römische Kirche gesagt
und gedruckt worden ist, kam das Umgekehrte, Konversionen
zum Protestantismus, selten vor.
Der ehrliche Mönch vom St. Bernhard-Hospiz, Johann Franz
Benedikt Lamon aus dem Wallis, der als Queteur seines Gottes-
hauses auch protestantische Lande besucht hatte, war schon 1834
zum evangelischen Bekenntnis Ubergetreten und erst Helfer in
Biel, dann Pfarrer auf dem Tessenberg geworden. 1 )
Das kirchliche Lebeu musste unvermeidlich schweren Schaden
leiden in solcher Zeit. Die Sittenzucht war Uberall aufs äusserste
beschränkt, wo nicht ganz eingestellt; denn auch von den gesetzlich
anerkannten Kompetenzen wagten die Behörden nicht Gebrauch
zu machen. Die äussern kirchlichen Bedürfnisse wurden, als flu*
die Staat8z\veeke gleichgültig, nur mit Unwillen besorgt; das
Kirchenregiment war lahm gelegt, der Kirchenbesuch nicht mehr
von der Sitte gefordert, daher in sichtlicher Abnahme begriffen,
und das einzige, was dem Prediger geblieben war, die Freiheit
des Wortes, vielfach aufs ärgste durch staatliche Machtsprllche
beschränkt.
Die Synoden hatten Aufgaben genug; es fehlte nicht an der
Einsicht, dass angesichts der veränderten Zeitlage auch im kirch-
lichen Leben neue Waffen und Werkzeuge notwendig seieu.')
Basel und Zllrich arbeiteten an der Erstellung eines neuen Ge-
sangbuches; im Aargau erhielt das besonders von Abr. Em. Fröhlich
bearbeitete Kirchengesangbuch 1844 die Genehmigung des Grossen
Kates und fand raschen Eingang. Die Berner Geistlichkeit hatte
seit Jahren zum nämlichen Zweck eine Kommission eingesetzt
und 1831) ein Probeheft zum Druck gebracht, aber dabei musste
es bleiben. Thurgau und Appenzell beschäftigten sich 184G mit
l ) Bio^r.: Actes de la Soc. d'Emubition du Jura, XII, X.
*j Rvtz, A., Die Thätigkeit der Herner Geistlichkeitssynode von 1X513 bis
IHM, im Kirchl. Jahrb. Bern 1X93.
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L>!M
(ieschiehte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
einer Revision ihrer Kirchengebete. Aber teils die Furcht, dass
jede Aenderung 1*11 1* den Fortbestand der kirchlichen Kinriclitungen
verhängnisvoll werden könnte, teils die offenbare Ungunst der
weltlichen Regierungen, welche solchen Dingen keinen Wert zu-
schrieben, Hess alle diese Versuche im Stadium unfruchtbarer
Beratungen ') stecken. In Bern, wo die Bestrebungen um das
Zustandekommen einer neuen Kirchenverfassung vollkommen er-
folglos blieben und die Verwaltung des Kirchenwesens jetzt der
»Justiz und Polizei" zugeteilt war, wurde der Synode der Druck
ihrer Verhandlungen verwehrt, in Zürich sogar der Wahl eines
Kirchenrats Mitglieds — und zwar einer blossen Erneuerungs-
w.ihl — die obrigkeitliche Bestätigung versagt. 3 ) Die Errichtung
der Pfarrgemeinde zu Obfelden, der einzigen, die 1847 in Zürich
gelang, stand kaum im richtigen Verhältnis zu den wachsenden
Bevölkerungszahlen. In dem noch streng staatskirchlichen Schaft-
hausen begann man sich zu beklagen, dass der Staat sich zwar
von der Kirche emaneipiere, aber das ganze Kirehenregiment im
vollen Umfang und bis in's kleinste hinein auszuüben fortfahre,
die Kirche beherrsche, aber ihr Einfluss und sogar Schutz ver-
sage. 3 ) Der in den Berner Kirchen noch allgemein übliche Hei-
delberger Katechismus war den meisten Lehrern aufs tiefste
verhasst und oft in den Schulen selbst unzweideutiger Missachtting
ausgesetzt allein an die Annahme eines neuen kirchlichen
Lehrbuchs konnte nicht gedacht werden; man behalf sich mit
Spruchsammlungen, wie eine solche schon 1831 als „Leitfaden
zum christliehen Religions-Unterricht" von den Pfarrern des Amtes
Niedersimmenthal herausgegeben worden war, und ein anderes
1843 als „Spruchbuch oder Sammlung von biblischen Sprücheu",
gedruckt mit Genehmigung des Erziehungsdepartements, erschien.
Erst 1847 kam eine neue Ausgabe des Heidelbergers mit Beweis-
stellen heraus. Schon damals wurde der Gedanke angeregt, den
Karfreitag als kirchlichen Festtag zu erklären: aber die vor-
sichtige Mehrheit hielt es für klüger, von solchen Neuerungen ab-
zusehen. 5 ) Am 30. November 1840 wurde der innere Teil des
Vi Verhandlungen der Herner <;eneral>ynndc von 18.'k" — 1S4'J.
h Kirchcnblatt, Jahrg. 1848, S. fift.
*) J. Kirchhofer, l'eher die Notwendigkeit, hessern gesetzlichen Schutz
für die cv. ref. Kirche unseres Kantons zu erhalten. Ein öffentliches Votum.
1840.
*) Jeremias Gotthelf behauptet (Zeitgeist und Bernergeist, II, 3), dass
vor den Schulkindern von dein Kragenbuch — so hiess das Volk den Kate-
chismus — gesagt worden sei: „man sollte es verbrennen!"
') Verhandlungen vom £>. '23. Juni 1847.
V. 6. Jesuiten und Freischarcn. Kirch!. Zustand. 205
Kanderthales als „Hclferei Kandergrund" von der Kirche zu Fru-
tigen getrennt und erhielt 1843 eine eigene Kirche.
Einzig in Genf schien auch ein organisatorischer Fortschritt
gelingen zu wollen. Seit 1842 war die Kirchenlcitung wieder
teils beim Consistoire, teils bei der Compagnie des Pasteurs. In
erstercr Behörde sassen jetzt 24 weltliche Mitglieder neben 15 von
der Compagnie gewählten Geistlichen ; die Ehesachen wurden zu
den bürgerlichen Angelegenheiten gerechnet. Allein die Staats-
verfassung von 184(J Hess der Compagnie bloss beratende Funk-
tionen, und das Consistoire bestand nunmehr aus nur 6 Geist-
lichen und 2f) Weltlichen, gewählt von allen Protestanten des
Kantons. Kirchen, Pfarrhauser und Schulen wurden den Ge-
meinden Ubergeben und die Kirchengüter kapitalisiert. 1 ) Dabei
wurde jetzt die Einwanderung von Katholiken befördert und die
bisher uugern Geduldeten in einem Grade begünstigt, welcher
keinen Zweifel übrig Hess, dass der „Diktator" J. Fazy das Ziel
verfolge, den starren Puritaner-Geist der alten Genfer gründlich
zu begraben.
Arge Eingriffe in die Freiheit der Predigt hatte namentlich
die Berner Geistlichkeit zur Zeit des Zellerhandeis zu erfahren.
Wie es der Synode verwehrt war, zu dieser Lebensfrage, deren
Verhängnis es war, gerade in diese Periode religiös politischer
Aufregungen zu fallen, irgendwie Stellung zu nehmen, so sollten
auch die einzelnen Prediger verhindert werden, ihrer Ueberzeugung
Ausdruck zu geben, sofern sie eine andere war, als die der Re-
gierung. Der Archidiakon Baggesen am Münster erhielt einen
Verweis wegen einer Stelle seiner Bettagspredigt 2 ), und die
oberste Kirchenbehörde ein Missbilligungsschreiben, weil sie sich
mit ihm einverstanden erklärte. Professor Karl Wvss wurde in
seinem Amte als Dekan eingestellt, wegen einer tröstenden Zu-
schrift, die er an die in dieser Sache bestraften Pfarrer gerichtet.
Im Sommer 1847 galt nun sogar die Mahnung zur Mässigung
und das Gebet um Erhaltung des innern Friedens als Beweis
staatsfeindlichen und strafwürdigen Sinnes, weil man Sympathie
mit dem Sonderbund darin erblickte. Die Regierung des Kantons
Zürich erliess am 23. September ein Kreisschreiben an ihre Geist-
lichen mit der Aufforderung, alle politischen, d. h auf Versöhnung
der Parteien, auf Verhütung des Bürgerkrieges zielenden Predigten
zu unterlassen 3 ), und in Bern erhielten die Pfarreram 9. Oktober
M Finaler, K. Stet., f>26 u. ff.
-) Der Wortlaut ist mitgeteilt im Kirchenblntt 1846, 8. 190.
3 ) Kirchenblatt 1847, 8. 186.
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den nämlichen Wink von der Direktion „der Justiz uud Polizei".
Es sali wirklich so aus, dass ein Waadtländer Pfarrer in Ver-
suchung kommen konnte zu fragen : „Ich weiss nicht, ob die Tag-
satzung, indem sie den Jesuiten den Krieg erklärte, ihn auch der
religiösen Freiheit und dem Gebet erklärt habe. Dies wäre in
der That den Jesuiten zu viel Ehre erwiesen". 1 ) So schwierig war
es in dieser Uebcrgangszeit, mit der Friedensbotschaft uicht An-
stoss zu geben, dass Mageubachs vermittlungs-theologischcs Kir-
chcnblatt einen Leitartikel brachte Uber „Das weise Verhalten
des Seelsorgers, der mit der Tcndeuz seiner Zeit und Umgebung
nicht ganz einverstanden ist.* 4 2 )
Und dennoch war die Periode nichts weniger als unfruchtbar
für das religiöse Leben. Die fromme Dichterin Mcta Heusser-
Schweizer 8 ) (1797—1870) im Dorfe Hirzel bei Morgen sprach in
einfachen, aber eben dadurch ergreifenden Worten ihre gottseligen
Gemlltsempfindungcn aus, und der Aarauer Pfarrhelfer Abraham
Emanuel Fröhlich 4 ) (17% — 18(55), der unter schweren Schicksals-
schlägeu und unverdienten Zurücksetzungen sich vertieft hatte»
zeugte in seinen geistlichen Dichtungen, so namentlich in seinen
Epen „Zwingli" (1840) und „Ulrich von Hutten" (1845), denen
später noch (1804) „Calvin" nachfolgte, mit Geist uud Kraft fllr
das Recht der Religion und ihre Fuhrerstellung in der mensch-
lichen Kulturarbeit.
Je autfallender die offiziellen kirchlichen Organe zu vor-
sichtiger Zurückhaltung verurteilt waren, um so reger und fracht-
barer war die Thätigkeit der verschiedenen religiösen Vereiue.
Die bis dahiu nur in der Stille wirkenden „Evangelischen Gesell-
schaften u haben sowohl 1839 in Zürich, als 1840 in Bern der
kirchlichen Missstimmung Ausdruck gegeben und, als die Synoden
nicht zu reden wagten, dem Widerspruch Rückhalt und Zusammen-
hang geboten. Sie nahmen der antireligiösen Presse gegenüber
die Apologetik in ihrer Weise in die Hand und verbreiteten zu
diesem Zweck in grosser Zahl ihre kleinen, meist aus England
stammenden Bekehrungstraktate. Die Züricher Gesellschaft gab
von 1847 an gedruckte Jahresberichte heraus.
Mächtig nahm jetzt das Iuteresse zu an der Sache der Heiden,
mission. Das Missionshaus in Basel, das als Nachfolger Blum-
\i Kirehenblatt 1*47, S. 1%.
Am 3. Juni
*} Züricher Tasehetib. lxt'W, 8. 64— «tt, von L. Pestalozzi.
4 Galerie berühmter Schweizer, von A. Hartniann, Bd. I, Nr. .V». —
Allp. 1>. Bioirr., Vlll, 131. - Kirchcnblatt lS>i, Nr. 1.
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V. »i. Jesuiten und Freischaren. Kelig. Vereine.
297
hardts seit 1830 der kaum weniger originelle, in seiner Art weit-
blickende und weitherzige, auch weltgewandte Wltrttemberger
Wilhelm Hoffmann (1800— 1873) l ) leitete, schickte nicht nur seine
Sendboten aus Süddeutschland und der reformierten Schweiz
nach den lernen Weltteilen, sondern machte sich mehr und mehr
durch die Sammlung von Geldbeiträgen wie durch Anordnung
von Missionsstunden und Missionsiesten zum Mittelpunkt aller leb-
haft religiösen Kreise. Die Teiluahme an der Missionssache wurde
jetzt geradezu das unterscheidende Merkmal für die Eigeuart der
pietistischen Frömmigkeit, und dass infolgedessen mancher Geist-
liche Anfechtungen erlitt, weil er dafür thätig war, dass an manchen
Orten Uber die Missionsfreunde ganz besonderer Spott sich ergoss,
vermehrte nur das Gefühl besonderer Wichtigkeit für das Reich
Gottes und die Kraft der Anziehung fllr alle diejenigen, welche von
der uuehristlichen Welt ihren Glauben sich nicht wollten rauben
lassen. Als man 1840 vernahm, dass ein Schweizer, Samuel Gobat*)
aus dem bernischen Jura, früher Missionar in Abessinien, zum
Bischof der neugebildeten evangelischen Gemeinde von Jerusalem
erwählt worden sei, begannen sich vieler Blicke mehr als sonst
auf diese Dinge zu richten. Gobat hatte selbst in den Jahren 1843,
1844 und 1845 in vielen Ortschaften des Kantons Bern Missions-
stunden gehalten, so in Biel, Aarberg, Neuenstadt, Burgdorf,
Herzogenbuchsee, Langenthal u. s. w. In Langenthal sollen einmal
gegen 800 Personen zusammengeströmt sein. 8 ) 1834 und 1843 war
auch der bekannte Missiouär Zaremba in der Schweiz und belebte
den Eifer seiner Freunde in Bern, Biel, Aarberg, vorzüglich vom
Pfarrhause zu Kadelfingeu aus.
Von Basel aus entstanden 1839 die Anstalten auf der Chri-
schona, die Armenerziehungsaustalt in Beuggen, die Taubstummen-
anstalt und das rasch an Ausdehnung und Bedeutung wachsende
Diakonissenhaus in Riehen, 1844 in Basel selbst das Alumneum
zur Erleichterung des theologischen Studiums. 4 )
Neben dem Eifer fUr die Heidenbekehrung trat jetzt aber
auch ein anderes, noch näher liegendes Werk in sein Recht, die
Sorge für die zerstreuten Protestanten in katholischen Gegenden
und für die zahlreichen Deutschrclormierten in französisch spre-
chender Umgebung. Auf Auregung von Professor J. J. Herzog in
Lausanne bildete sich 1841 ein Centraikomitee für Einrichtung
'} W. HoffiiMiin, von L. C. Ilotfinann. - Berlin 1*78— mit Bihl.
*) S. Gobat, Basel 1HK4, mit zwei Bildnissen.
') Mss. Furor, mit vielen Einzelheiten und genauem Daten.
*) Haller, A., Das theol. Alumneum in Basel, 1M44— Basel IW4.
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298
Geschichte der sehweizerisch-refonnierten Kirchen.
deutscher Gottesdienste im Waadtland, wo die früliere Fürsorge
der bernischen Regierung dahingefallen war. Von Hern aus wurde
die zeitweilige Abhaltung von Predigten flir die Deutrhen iu Petcr-
lingcn und Wiflisburg, dann auch in Iferten und Cudrefin an die
Hand genonmien. Die kirchlichen Kämpfe in der Waadt er-
schwerten diese Bemühungen so sehr, dass nun sogar der bisher
noch bestehende deutsch-reformiertc Kultus in Morsee, Aubonne,
Rolle und Nyon aufhörte, in Peterlingen nur die persönliche Hin-
gebung des Instituts- Vorstehers, Pfarrer Moehrlen, die Eingewan-
derten zu einer Predigt in ihrer Muttersprache sammelte. 1 )
Wie sich der Pfarrer Bäh ler zu Neuenegg zum Seelenhirten
und Berater der reformierten Ansiedler im Kanton Freiburg ge-
macht hat, ist bereits erzählt worden. 2 ) Was dieser eine Mann
von sich aus begonnen und ins Werk gesetzt hatte., sollte jetzt,
als Sache einer Gesellschaft fortgesetzt, grössere Ausdehnung
und allgemeinere Bedeutung erhalten. Der erste Pfarrer der
kleinen evangelischen Kirche zu Freiburg, Wilhelm Le Grand von
Basel war es, der 1M'> bei Gelegenheit der Versammlung der
schweizerischen Predigergesellsehafl einen weitern Anstoss gab
und 1S42, unterstützt von De Wette und Hagenbacb, zuerst in
Basel die Stiftung des „Protestantisch-kirchlichen H Ulfsvereins" zu
stände brachte. Noch im gleichen Jahre (12. Dezember) folgte die
Bildung eines solchen Vereins iu Schaffhausen, dann 1843 in
Zürich (13. Juni), Neuenburg ( 14. Juni», Bern (20. Juni), St. Gallen
(14. Juli) und Genf (9, September); sodann 1844, auf neue An-
regungen durch Le Grand hin 3 ), in den Kantonen Graubünden
(17. Mai), Appenzell A.-Rh. (5. August), Thurgau (20. November),
ls Ii; Waadt (Juli), Aargau (13. Oktober) und Baselland (8. No-
vember). 4 )
Am grössten waren die Schwierigkeiten im Wallis. Hier im
Lande der Gegenreformation war noch 1844 der protestantische
Gottesdienst durch die Staatverfassung untersagt, und auch die
') Finster, K. Stat., S. 470.
') 8. 265. — Vergl. dazu noch: Die Gründung der ev.-ref. Gemeinde,
Kirche und Schule in Freiburg. Bern 188&
*) Le Grand, Die kirchliche Not unserer Protestant. Glaubenfigenossen.
Basel 1844.
4 i Scherrer, .1., Das Werk des Prot.-kirchl. Ilülfsvereins in der Schweiz,
St. Gallen iss:{, mit einem Bildnis von Le Grand. — W. Le Grand, der Stifter
des Prot.-kirchl. Hülfsvereins der Schweiz, in den Mitteilungen, herausg. vorn
Vorverein in Basel, Nr. 10 u. 11. Dazu: Hagenbach, Die Prot.-kirchl. Hülfs-
vereine in der Schweiz, in Gclzers Prot. Monatsblättern, Bd. Ii, S. 16H — ISO.
Das Kirchenblatt brachte regelmässige Nachrichten.
V. 6. Jesuiten und Fleischaren. Ri'lij;. Vereine.
früher üblichen Predigten durch Geistliche aus dem Waadtländcr-
oder Bernergebiet unmöglich gemacht. Die Einrichtung einer re-
formierten Schule bot dafür nur teilweise Ersatz. Erst mit dem
Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung von 1848 wurde auch
hier der Thätigkeit des Hülfsvereins die Thürc geöffnet.
Alle diese Gesellschaften entwickelten nun einen Eifer, der,
rückwirkend auf ihre Mitglieder, religiös weckend und fördernd,
die Gleichgesinnten mit einander verbindend, weit Uber den
nächsten Zweck hinausging. Wenn solche Vereine zu freiwilliger
Arbeit in mehrfacher Richtung die natürlichen Aufgaben der
Kirchen zu erfüllen und namentlich das Moment der Beweglichkeit
und Anpassung an neu auftauchende Bedürfnisse zu repräsentieren
begannen, so drohten sie für Manche geradezu an die Stelle der
öffentlichen Kirche zu treten, der letztern Kräfte zu entziehen und
sie zur Mumie eintrocknen zu lassen. Diejenige Frömmigkeit, für
welche das Gefühl der Glaubensgemeinschaft ein wesentliches
Element des kirchlichen Lebens bildet, fand in der religiösen
Freundschaft und der darauf sich bauenden gemeinsamen Be-
tätigung für die Zwecke des Gottesreiches eine Befriedigung,
die man im gewohuten und rein passiven Predigthören der Kirche
vermisstc. Je enger aber die GlaubensUbereinstimmung gefasst
und ihre Möglichkeit auf gewisse laienhaft überschätzte dogma-
tische Formeln eingeschränkt wurde, um so näher lag — in der
Zeit der unvermeidlichen Bekenutniskämpfe — die Gefahr des
Misstrauens gegen „ungläubige" Prediger und der achselzuckenden
Gleichgültigkeit gegen die „abgefallene" Kirche; um so leichter
geschah es, dass der innigen Wärme im Kreise der Vertrauten
um so grössere Kälte für die „Allerweltskirche" entsprach und
das religiöse Vereinsleben den Keim sektiererischer Absonderuugs-
tendenz in sich entwickelte.
Die gesamte religiöse Vereinsthätigkeit wurde nach und nach
fast ausschliesslich von den strenggläubigen Kreisen gepflegt.
Als im Sommer 1848 die Schweizerische Predigergesellschaft die
Frage der „Innern Mission" zur Behandlung brachte, erklärte
Heinrich Hirzel von Zürich, damals Pfarrer zu Sternenberg: „Das
Werk der Innern Mission ist eine Sache des Pietismus, darum
will ich nicht in dem. Ding sein. Der Pietismus nimmt die Zu-
kunft für sich in Anspruch, aber sie gehört ihm nicht; wir — die
freisinnigen Theologen nehmen sie für uns in Anspruch". 1 ) Das
war der nämliche H. Hirzel, der, wie kaum ein zweiter, mit per-
•) Kirchenblatt 1*4*, S. 13G.
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Ceschichte der schweizerisoh-refttrmiortcn Kirchen.
sönlich aufopferndem Wirken die praktisch-socialen Aufgaben des
kirchlichen Amtes zu lösen unternommen hat. Kr stand in letzterer
Hinsicht sozusagen allein, in jener Aeusscrung dagegen sprach
er nur die Meinung aller aus.
Während die einen, auf unmittelbar sittlich-religiöse Ziele
gerichtet, nehen den zur Enthätigkeit verurteilten Kirchen ihre
Evangelischen Gesellschaften bauten, zogen andere sich auf das
noch stillere Gebiet der wissenschaftlich-theologischen Arbeit
zurück. Es ist gewiss merkwürdig, dass gerade diese Jahre, in
welchen die ausgesprochenste Kirchenfeindschaft zur Herrschaft
zu gelangen schien, an hervorragenden theologischen Werken
durchaus nicht arm gewesen sind. End zwar waren es nicht so-
wohl apologetische oder dogmatische Schriften, die veröffentlicht
wurden, — beide konnten sich jetzt wenig Erfolge versprechen, —
als vielmehr Arbeiten kirehcngeschichtlichcn Inhalts. Es ist, als
ob die trostlose Gegenwart der reformierten Kirchen und ihre
anscheinend noch viel dunklere Zukunft dazu aufgefordert hätten,
sich um so gründlicher Uber ihre Anfänge und historischen Grund-
lagen Bechenschaft zu geben, oder auch in der Betrachtung Ul
standener Kämpfe einige Beruhigung zu suchen für diejc
die man jetzt erlebte und noch bevorstehend glaubte.
Fröhlichs historische Gedichte aus der Keformationszeit haben
wir bereit genannt, und ilurtcrs vielgenanntes Werk Uber Ii
zenz IV. dürfen wir nicht hierher zählen;
die früher so \
geschichtc Bullingers, herausgegeben von Hottingcr uud Vögeli,
in den Jahren 1838—18-10 im Druck. Karl Rudolf Hagenbach, der
nun neben De Wette der theologischen Fakultät in Basel
ihre Bedeutung für die reformierte Schweiz zurückeroberte,
seit 18:54 seine aus öffentlichen Vorlesungen entstandene
schichte der Reformation und des Protestantismus" hc
welche nachher sich bei immer neuer Bearbeitung die „Geschichte
der alten Kirche und diejenige des Mittelalters" anscbloss. Fast
gleichzeitig erschien von Genf aus die „Histoire de la reformatio!!
du XVI« siede", von Meile d'Aubigne (1794—1872) l ), und der
Berner Pfarrer Friedrich Trechsel in Vcchigen (1805 — 1885) 2 ),
der sich mit seiner „Geschichte der protestantischen Antitriuitarier*
(18311—1844) den damals noch seltenen Titel eines Doktors der
" — " : <m
') Paris ls3f>— l*f>4. B'w^r. mit Verzeichnis» seiner Werke in de Hontet,
IMet. bio<;r. des Vatulois et < ienevoi>*. II, 15»>.
in ih n von Pfarrer Stmler Treehsol herausgegebenen Bildern
ans der CesHiicMe iler protest. Kirche, Hern
dagegen erschien end
no-
ich
•ndlicli oft mühsam abgeschriebene Kcforroations-
:joi
Theologie von der Heidelberger Universität erworben hatte, be-
sorgte in den Jahren 1841 und 1842 die Heransgabe der höchst
verdienstlichen nnd viel benutzten „Beiträge zur Geschichte der
schweizerisch-reformicrten Kirche, zunächst derjenigen des Kautons
Bern".
In die nämliche Periode fällt auch die Blutezeit im schrift-
stellerischen Wirken eines Waadtländer Theologen, von welchem
im nächsten Kapitel eingehender wird die Rede sein müssen; wir
meinen Alexander Viuet, den Literarhistoriker und Verteidiger
der unbedingten Gewissensfreiheit.
Mochten auch die evangelischen Kirchen mit solcher Geistes-
arbeit von ihrer ungebrochenen Lebensthätigkeit Zeugnis geben
und einzelne rtlr sich daraus Ermutigung und neue Hoffnung für
die Zukunft schöpfen, eine stark pessimistische Stimmung be-
mächtigte sich doch der allermeisten, welche fortfuhren, die Re-
ligion als das höchste Gut der Menschheit und die angestammte
Kirche als das unentbehrliche Mittel zu ihrer Erhaltung und Pflege
zu betrachten. Wo man das Christentum ohne weiteres mit der
gewohnten patriarchalischen, christlichen Sitte identifizierte und
sich keinen Fortbestand des Glaubens denken konnte ohne das
Gebot und den Schutz des staatlichen Gesetzes, da musstc freilich
das allmähliche Wegfallen aller religiösen Zwangsmittel äusserst
schmerzlich berühren, bange Sorgeu und trübe Ahnungen von
den noch kommenden Dingen wecken.
Die melancholische Erwartung allgemeiner und tiefgreifender
kirchlicher Erschütterungen und eigentlicher Religionsgefahr wurde
gesteigert durch den geschichtlichen Zufall: Kurz nach einander
ging eine Reihe von Männern dahin, welche die natürliche Ver-
bindung von Kirche und Staat, von Religion und Kultur, von
Glauben und Wissenschaft in ihrer eigenen Person dargestellt
hatten und somit als Repräsentanten der dem Untergang ge-
weihten Zustände ins Grab zu sinken schienen. Nachdem am
4. Mai 1847 Alexander Vinet vorausgegangen, dem wir bald näher
treten müssen, hatte das bedeutungsvolle Jahr 1848 am 8. Januar
mit dem Tode des frommen Barthelemi Bouvier in Genf 1 ), und am
17. des gleichen Monats mit dem Hinscheid des Dekans Peter
Schcitlin in St. Gallen-') begonnen; am 7. Mai starb der Dekan
Morel im bernischen Jura, und der Juni vollends nahm am 14.
' - i\c Montet, Dict. bio^r., I, p. HS.
'') AWg. I>. ßiof?r., XXX, 734. Notzinger nennt ihn hier den „unbedingt
f?ci.«rig hervorragendsten Bilrger von St. Gallen seit der Reformation."
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302
den freisinnigen Theologen Mathias Schneckenburger in Bern und
am 27. einen Heinrich Zsehokke in Aarau hinweg, der, obwohl
nicht Theologe vom Fach, doch zu den Predigern eines christ-
lichen Humanismus gehörte; am (i. Dezember folgte ihnen Pro-
fessor Hünerwadel in Bern und etwas später, am 16. Juni 1849,
De Wette in Basel, dessen 25jähriges Wirken als Lehrer und
Kirchenmann im Jahre 1847 von seinen dankbaren Schülern ge-
feiert worden war. Am 23. Juni 184U schied auch Pfarrer Kuhu
in Burgdorf, der so ganz die gute alte Zeit verkörperte. 1 )
Als eiu für die Zukunft hoffnungsreiches Zeichen konnte es
immerhin aufgefasst werden, dass bei der Bestattung von De
Wette der damalige Inspektor des Missionshauses, Dr. Wilhelm
Hoffmann, die Grabrede gehalten hat.
Der so sehr gefürchtete Bürgerkrieg ging verhältnismässig
leicht und glücklich vorUber; im September 1848 trat die neue
Bundesverfassung in Kraft. 2 ) Sie ordnete auch die kirchlichen
Fragen : Die christliche Religion wurde als die Religion des
Schweizervolkes hingestellt und in ihre Rechte eingesetzt; den
beiden anerkannten Konfessionen der Schutz des Gesetzes, aber
auch die Gleichberechtigung vor dem Gesetze zugesagt; dem ein-
zelnen Bürger volle Glaubens- und Gewissensfreiheit versprochen.
Diese Grundsätze bildeten einen gewaltigen Fortschritt dem
frühern Zustand gegenüber; sie lauteten indessen vag und un-
bestimmt, und erst die Folgezeit mit der Auslegung im Einzelfalle
konnte zeigen, ob die auf Abgrenzung der Bekenntnisse und all-
gemeine Duldung berechneten Bestimmungen auch für das inner-
kirchliche Leben heilsam sein wUrden. Dass keiner Kirche ge-
stattet sein solle, die Anhänger der andern in ihrer Freiheit zu
kränken, das war nunmehr festgestellt; wie weit sich jedoch die
Macht der kirchlichen Gemeinschaften Uber ihre eigenen Mit-
glieder erstrecke, und inwiefern das Princip der unbedingten
Glaubensfreiheit mit der Institution der Staatskirchen vereinbar
sei, das waren Fragen, die noch keineswegs gelöst waren und
die sich doch, hier scharf erkannt, dort unklar geahnt, bei Vielen
vor die Seele stellten.
Man stand zwar am Abschluss einer kritischen Periode, die jetzt
als Uberwunden gelten konnte, aber auch am Anfang einer neuen,
die nicht leichtere Probleme in sich barg. Allein gerade dieses
«i Samml. Hern. Biopr., I, 4.V»— mit Kild. - Kirchl. Jahrbuch im,
S. 110—148.
*; Heiicrtorium der Eidg. Absvh. von lKlö — 1«4«, Ud. II, 7W u. ft".
V. 7. Staat und Kirche.
303
Gefühl, dass die irdisch-menschlichen Stützen des Glaubens und
der Christensitte für ein- und allemal erschüttert seien und in der
alten Weise sieh unmöglich länger halten oder wiederherstellen
lassen, zwang dazu, sich zu erinnern, dass das Christentum seine
Wahrheit und sein Recht nicht von einer Regierung, auch nicht
vom Willen einer Volksmehrheit habe ; gerade die prahlerisch
auftretende und scheinbar alles verschlingende Irreligiosität weckte
das in den Armen des Staates verloren gegangene Bewusst-
sein der Selbstständigkeit. „So geht es nicht mehr lange fort,
lieber Amtsrichter", Hess Jeremias Gotthelf seinen Pfarrer sagen :
„Das Gefühl ihres Berufs als Diener Gottes und Verkündiger
seines Wortes und eines ewigen Lehens ist in zahllosen Dienern
der Kirche erwacht, und die staatlichen Misshandlungcn und
Entwürdigungen fühlen sie mit glühender Pein. Sie sehen sich
auf Erden zwischen Thüre und Angel, zwischen der trotz allen
Verhöhnungen und militärischen Austreibungen der Jesuiten und
Plünderungen der Klöster an innerer Macht wachsenden ka-
tholischen Kirche und dem die eigene Kirche immer mehr zer-
setzenden und verhöhnenden Staat 44 . 1 )
7. Staat und Kirche.
Damit ist der Gegensatz bezeichnet, der nun das Interesse
zu beherrschen begann und eine Entscheidung zu verlangen schien.
Die Zeiten waren vorUber, wo der Widerspruch gegen die katho-
lische Kirche zur tiefem Erkenntnis und Erfassung der evan-
gelischen Grundlehren, zum Bewusstscin der reformatorischen
Kulturaufgabe und zum festern hinein Zusammenschluss der
Evangelischen unter sich antrieb. Der konfessionelle Konflikt
und die daraus entstehende Aufregung hatte jetzt nur um so mehr
den Zwiespalt offenbar gemacht, der zwischen dem altreformierten
Volkskirchentum und dessen religiösen Voraussetzungen einerseits,
und der auf moderner Bildung beruhenden Weltanschauung und
ihren neuen Idealen anderseits, sich aufgethan hatte.
Mit dem Wegfall des staatskirchlicheu Zwanges, der freilich
nur langsam zum Bewusstsein kam und seine Folgerungen zu ziehen
begann, musste es offenbar werden, dass die Grundsätze des
Christentums nur bei einer Minderzahl der Getauften schon so
zum innerlich erfassten Lebensgesetz geworden seien, dass sie
') Zeitgeist und ßernergeist, II, 105.
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* *■ 1 - \
304
(Joschiolitc <Ur hcliWL'iitorisch-retoniiiertfn Kirchen.
ich
Je'
ohne äussere Nötigung daran festhalten wollten; aber noch viel
kleiner war die Zahl derjenigen, welche Uber eine allgemeine
gottgläubige und Gottesfürchtige (Besinnung hinaus ihr Seelen-
leben mit bestimmten dogmatischen Vorstellungen verknüpften,
an eine Erlösung und einen Erlöser im engern Sinne des Wortes
— im Sinne des Katechismus — zu glaubcu fortfuhren.
Ist die bürgerliche Moral unabhängig von der religiösen
Leberzeugung. so hat der Staat keine Veranlassung mehr, die
Kirche als ein notwendiges Organ in seinem Regierungssystcni
zu betrachten, so ist aber auch die Kirche nicht mehr in der
Lage, nach den Bedürfnissen des ausschliesslich bürgerlichen
Lebens sich zu richten und das volle staatliche Kirchenregiment,
die Leitung der Kirche durch solche, die selbst nicht zu ihr ge-
hören, als selbstverständliche Einrichtung hinzunehmen.
Das bürgerliche und das kirchliche Lebeu, die beiden bis
dahin konzentrischen Kreise, hatten sich allmählich verschoben,
und auf beiden Seiten gab es Kräfte, welche sich bemühten,
diese Verschiebung künstlich zu vergrößern, noch grösser er-
scheinen zu lassen, als sie schon geworden war.
Die politische Fortschrittspartei in ihren lautesten Vertretern
bekämpfte die kirchlichen Institutionen als solche, wie die reli-
giös-pietätvollen Gefühle der Einzelnen, als den entschiedenste!
Hemmschuh ihrer ungeduldigen Neuerungslust.
Die pietistisch-methodistische ErweckungsfrÖmmigkeit hiuwiedei
sah in den rohen Aeusscrungeu der Religionslosigkeit und
Heligionshasscs, die dabei zum Vorschein kamen, einen nm
unwiderlegbarem Beweis für die Behauptung, dass das Cl
tum ins Heidentum zurückgefallen sei, dass der Glaube an
christliches Volk eine Illusion, das Massenkirchcntum et
sittliches und Unsinniges sei, und dass das wahre, dieses Ramena
würdige Christentum nur da gefunden werde, wo man sich von
der ungöttlichcn Welt lossage, den Staat und die zu ihr haltende
Staatskirche ihrem Schicksal überlasse und in der Glaubens-
gemeiuschaft mit den innerlich Bekehrten und Wiedergeborenen
eine neue unabhängige Gemeinde begründe.
Zum Ausbruch kam es naturgemäss zuerst in der französischen
Schweiz, wo calvinische Traditionen, temperamentvolle Schroff-
heit und Neigung zu logischem Doktrinarismus darauf vorbereitet
hatten.
Was früher schon in Genf vorgekommen war, wiederholte
sich jetzt im Waadtlande, das immer noch kirchlk
V. 7. Staat und Kirche. Wandt.
bceinflusst war 1 ), das unter den Übeln Folgen fremdartiger reli-
giöser Bearbeitung "um so mehr zu leiden hatte, weil man die-
selbe von Staates wegen mit völlig verkehrten Mitteln bekämpfte.
Die Kluft zwischen der Stimmung der Volksmehrheit und seiner
Geistlichkeit war besonders erweitert und sichtbar geworden, als
im Jahr 18W der Kanton Waadt gegen den Rat und Willen der
Kirchenvertretung ein Kircheugesetz annahm, welches einerseits
die Verbindlichkeit der helvetischen Konfession abschaffte, ander-
seits die Selbständigkeit der kirchlichen Behörden in ihrem Ver-
hältnis zu den weltlichen aufs äusserste beschränkte. Die Mehr-
heit der kirchlichen Specialkommission hatte den Wunsch nach
einer presbyterialen Kirchenverfassung und freier Pfarrwahl durch
die Gemeinden vertreten, da das hergebrachte Verhältnis des
Staates zur Kirche den Bedürfnissen der Gegenwart nicht mehr
entsprach. Der Grosse Rat war anderer Meinung ; nachdem er
zuerst die Glaubensgrundlage beseitigt hatte, weil er ihre Lehren
als eine Stutze des Methodismus ansah, erklärte er sich, 14. De-
zember 1839, zur Aufrechthaltung der Staatskirche in ihrer bis-
herigen Form. Die Synode, aus Abgeordneten der „Classes" be-
stehend, hat nur Gutachten abzugeben, keine Beschlüsse zu fassen.
Das Kirchenregiment führt die Kantonsregierung, sogar in den
Kirchgemeinden nicht ein Kirchenvorstand, sondern der Gemeinde-
rat, die municipalite 2 ), eine Kirchenverfassung, bei der man nach-
her, noch durch einzelne Vorkommnisse dazu berechtigt, sagen
konnte: „Die Kirche gehört nicht Christo, sondern dem Staatsrat,
welcher sich für ihr souveränes Haupt erklärt hat; die Kanzel
Jesu Christi ist Eigentum des Staatsrats, welcher auf ihr ver-
kündigen lassen kann, was er will."
Man versuchte zwar die dadurch schon herbeigerufene Tren-
nung zu vermeiden; manche persönlich dem Methodismus ergebene
Geistliche glaubten, den tiefer gehenden religiösen Bedürfnissen
entgegenkommen , im Sinne des „reveil", der Erweckung , pre-
digen und wirken zu sollen, ohne sich oder ihre Anhänger von
der Landeskirche zu scheiden. Sie hielten mit dem engern Kreis
der Auserwählten in ihren eigenen Gebetssälen, oder „Oratoires"
') Vergl. Baup: Precis des faita qui ont amenc et suivi la demission
de la majori tr des pasteurs et ministres de l'eglise nationale du canton de
\ 'am! en ]K-lf>. Lausanne 184G. — Fries, Die kirchliche Revolution im Waadt-
land (Kirche der Gegenwart lcUti). — Schweizer, Das kirchl. Zerwürfnis des
Jahres 184ö im Kt. Waadt. Zürich 1K46. — Kim* kurz gedrängte und objektiv
erzählende Darstellung gibt Finslers Kirchl. Statistik, S. 431» I M.
*) Finaler, K. Stat., 8. 412 u. rt".
Bioesch, Gesch. der Schweiz. -mf. Kirchen. Bd. II. 20
306
Geschichte tler schweizerisch-reformierten Kirchen.
Privatversammlungen ab, ohne doch aufzuhören, in der Kirche
auch ihre Funktionen auszuüben. Sie hofften, indem sie zwar die
speciell-religiöscn Lehren des Methodismus als berechtigt auer-
kannten, dagegen die Konsequenzen fUr die kirchliche Verfassung
von sich ferne hielten, ein kleines Kirchlein in der grössern Kirche
sammeln zu dürfen. Allein es wurde bald offenbar, dass sie dabei
nicht stehen bleiben könnten, dass die Dinge unaufhaltsam weiter
treiben.
Und gerade jetzt trat ein« Mann auf, der, persönlich zu den
erleuchtetsten und frömmsten theologischen Denkern des Jahr-
hunderts gehörend und keineswegs methodistisch gesinnt, theo-
retisch mit grosser Kraft und Klarheit den Satz verfocht, dass
der Glaube im christlichen Siuue nicht Sache Vieler, sondern
Einzelner sei, die Kirche daher vom Staat getrennt werden müsse:
Trennung von Kirche und Staat, nicht als durch die
Thatsachen aufgedrungene Notwendigkeit, sondern als notwendige
Konsequenz der Gewissensfreiheit.
Ks war dies Alexander Vinet. Geboren zu Ouchy am
17. Juni 1797, ergab sich derselbe mit grossem Eifer dein Studium
der Theologie in Lausanne, kam dann als Hauslehrer nach Basel
und nahm dort 1817 eine Stelle an der öffentlichen Schule au;
erst 181V» setzte er seine Studien wieder fort und wurde in den
Kirchendienst aufgenommen; aber auch jetzt liess er sich kein
Pfarramt Ubertragen, sondern beschäftigte sich zunächst mit
Litteratur und litterarischer Kritik, hierin bald eine anerkannte
Autorität für die französische Sprache. Die religiösen Kämpfe,
die nun ausbrachen und bald alle Welt in der einen oder andern
Art zu ergreifen begaunen, zogen auch ihn an, und er beteiligte
sich an deuselben in hervorragender, aber durchaus selbständiger
Weise. Er stellte sich nicht auf die Seite einer der bestehenden
Parteien oder gar der Personen, sondern fasste die vorliegenden
Fragen rein nach ihrem principiellen Wesen an. 1 )
Schon 1820 hatte Vinet eine Broschüre geschrieben: „Sur la
libertc des cultes", dereu Hauptgedanke daun später weiter
durchgeführt wurde in einer zweiten Abhandlung: „Sur la mani-
festation des convictions religieuscs". Er ging vom Begriff des
Glaubens aus. Dieser hat seine Wurzeln weder im Verstände
oder iu der natürlichen Vernunft, wie der Rationalismus annimmt,
noch in einem dunkeln, mystischen Gefühl, wie die Pietisten
') Rainbort, Eug\, AI. Vinet, :?«■■ ödit. Lausanne IH75. — Lettre», pu-
blice« par Soeretan et Rambert. Lausanne 2 vols.
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V. 7. Staat und Kirche. Vinet.
307
meinen, noch weniger beruht derselbe auf blindem Gehorsam
gegen hergebrachte Anschauungen und Traditionen, in gedanken-
losem Hinnehmen oder Fürwahrhaltcn von Lehren, die man uns
vorsagt; sondern der Glaube hat seinen Grund im Gewissen, im
sittlichen Urteil und Unterscheidungsgefühl, als der iiinern Offen-
barung Gottes im Menschen. Das Gewissen ist aber die Persön-
lichkeit selbst, seinem eigensten Wesen nach frei und keinem
andern Gewissen uuterthau.
Der Staat hat somit gar kein Recht, weder direkt noch durch
Vermittlung einer Staatskirche, seinen Bürgern zu befehlen, was
sie glauben sollen ; er kann das nicht befehlen, und darum soll
er es auch nicht und darf es nicht, weil auf diesem Wege nur
etwas zu stände kommt im Menschen, was wenig religiösen und
sittlichen Wert hat, was jedenfalls die Bezeichnung „Glaube"
nicht verdient. Wahrer Glaube, nach den Begriffen des Evange-
liums, kann vielmehr nur da vorhanden sein, wo keine Hussen»
Motive des Zwanges, der Furcht, oder auch der blossen Pietät
gegenüber einer Volkstradition, oder der reinen Gewohnheit und
Gedankenlosigkeit im Spiele sind, und darum ist das System des
Staatskirchentums an sich selber verwerflich.
Der Staat soll nicht nur, wie es die Aufklärungsperiode ge-
than hat, Toleranzedikte aufstellen, d. h. die verschiedenen Kon-
fessionen je nach ihrer Art gewähren lassen und ihnen gegen-
seitige Verträglichkeit gebieten; — er soll vielmehr anerkennen,
das8 er da gar nichts zu gebieten habe, weil es sich um etwas
handelt, was ausserhalb der Grenzen seiner Kompetenz liegt. Der
Glaube, im evangelischen Sinne des Wortes, kann sich normal
nur dann entwickeln, wenn er von der bürgerlichen Gesellschaft
weder begünstigt, noch verfolgt, weder verboten noch erzwungen
wird, d. h. wenn die Kirche vom Staate getrennt ist. Diese Tren-
nung wird gefordert ebenso sehr vom Staate, weil er in die Re-
ligion nicht hineinregicren darf, als von der Kirche, weil sie sich
von niemand hineinregieren lässt. Wirkliche, nicht bloss angeb-
liche und scheinbare Glaubensfreiheit, wie sie jetzt in allen ge-
bildeten Staaten der Christenheit als Grundsatz aufgestellt ist,
kann nur bei voller Scheidung bestehen.
Das waren die in ihrer Art vollkommen ueuen Lehren, welche
Vinet in freimütigen und eindringlichen, aber ruhigeu und leiden-
schaftslosen Worten, mit grosser logischer Schärfe und glänzender
Sprache, in seinen Schriften vertrat. Er war seit 1837 Professor
der Theologie in Lausanne geworden, trat aber jetzt so kräftig für
die vom Spott der Welt, von der Geistlichkeit des Landes und
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Geschichte der schweizeripch-reforraierten Kirchen.
von der Polizei verfolgten Mömiers in die Schranken, dass er
selbst von gerichtlicher Strafe betroffen wurde, 1840, als der
Kampf immer heftiger wurde, aus der Landeskirche ausschied
und 1844 seine Professur niederlegte.
Die religiöse Aufregung im Waadtlande war unterdessen auf
einen sehr hohen Grad gestiegen, so dass die Regierung nicht
mehr imstande war, tumultuarische Auftritte zu hindern. In der
Nacht vom 17. auf den 18. Februar 1845 wurde in Lausaune selbst
eines der Bethäuser der Pietisten durch den Pöbel crstUrmt und
verwüstet. Anfangs März erfolgte das Gleiche in Pully, ähnlich
in Aigle. Als am 9. Marz wieder eine religiöse Privatversamm-
lung stattfinden sollte, wurde die Abhaltung verboten. Die Re-
gierung, nicht energisch genug, die Verfolgten zu schlitzen gegen
die erbitterte Mehrheit, ersuchte — was freilich das Bequemste
war — die Dissidenten, auf ihre Gottesdienste zu verzichten und
gab ihnen zu bedenken, dass nur der Kultus der Landeskirche
ein Anrecht habe auf den Schutz des Staates. Mehrere Monate
lang dauerte dieser traurige Zustand; am 15. Mai richtete dann
der Staatsrat ein Cirkularschreiben an sämtliche Pfarrer der
Landeskirche.
„Ihr wisset", heisst es hier, „dass religiöse Versammlungen
ausserhalb der Landeskirche stehend, Veranlassung gewesen sind
und noch sind zu Volksmanifestationen gegen die Methodisten.
Ks ist wichtig, einem solchen Stand der Dinge ein Ende zu
machen, denn diese Quelle von Unordnungen köunte die
öffentliche Ruhe, ja die religiöse Freiheit selbst gefährden.
Das beste Mittel, bei der jetzigen Stimmung der Gemüter ist,
die Veranlassung zu diesen Manifestationen aufhören zu machen.
Da wir dieses Resultat von zustimmender L'eberzeuguug erlangen
möchten, so bringen wir Euch in Erinnerung, dass es sich mit
Eurer Stellung als Diener der Landeskirche nicht verträgt, Ver-
sammlungen zu leiten und zu begünstigen, welche, wie immer
die Frömmigkeit ihrer jetzigen Glieder beschaffen sein mag,
einen Charakter von Trennung haben und eine Tendenz zur Se-
paration. Die meisten Pfarrer sind zwar der Sache fremd ge-
blieben, aber wir wendeu uns an alle, damit keiner in Unwissen-
heit bleibe Uber das, was die Behörde unter diesen Umständen,
von Euch erwartet" u. s. w. 1 )
Sofort richteteu nun einige Pfarrer Einwendungen gegen
dieses Schreiben au den Staatsrat; manche reklamierten gegen,
1 : Hei liaup, Precis, p. 11, ist der Text vollständig abgedruckt.
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V. 7. Staat und Kirche. Wandt. ;jOJ>
diesen Eingriff in das Gebiet der Freiheit der evaugclischen
Geistliehen, noch andere wünschten nähern Aufschluss über dessen
Tragweite. Am 30. Juni erhielt der Staatsrat Anzeige, dass einige
Lausanner Geistliche wieder Versammlungen vorbereiteten; er
untersagte nun förmlich den Pfarrern die Teilnahme an solchen.
Da sie dennoch, und zwar offenbar mit Absicht dem Verbote
trotzend, dieselben abhielten, wurde Strafverfahren gegen sie ein-
geleitet, eine Massregel, die freilich mit allen bisher proklamierten
Principien der Glaubensfreiheit zu auffallend kontrastierte, um nicht
Hohn und Erbitterung hervorzurufen. Den ungehorsamen Pfarrern
wird die Ausrichtung der Staatsbesoldung verweigert; sie aber
legen dagegen Verwahrung ein, weil sie kein Staatsgesetz über-
treten haben.
Die Geistlichkeit versammelte sich und richtete eine Denk-
schrift an den Grossen Kat, in welcher auf die Konsequenzen
solcher Staatseintnischung hingewiesen wurde: „Das Wort Gottes,
von welchem das geistliche Amt aufgestellt wird, beschränkt die
Thätigkeit der Pfarrer nirgends auf diese oder jene Form des
Gottesdienstes, Zeit oder Ort; Uberall sollen sie, wo sie können,
das Reich Gottes fördern, durch Predigt, Unterweisung und
Tröstung." Sie behaupteten dabei, dass sie die Privatvcrsamm-
lungen gerade in der Absicht abhalten, der Landeskirche zu
nützen, ihre Glieder nicht den Sekten anheimfallen zu lassen, da
das Bedürfnis nach einer etwas vertraulichem Erbauung und nach
häufigerer gottesdienstlicher Vereinigung nun einmal bei vielen
vorhanden sei. Dieses Memorial war von 221 Geistlichen unter-
zeichnet 1 ), hatte aber nicht den gewünschten Erfolg; die Behörde
blieb bei ihrem Verbote.
Dazu kam ein weiterer Grund zur Beunruhigung der Gewissen.
Einer politischen Verfassungsfrage wegen sollte eine Abstimmung
stattfinden im Kanton Waadt. Der Staatsrat erliess eine Prokla-
mation, welche alter Uebung zufolge von den Kanzeln zu ver-
lesen war. Sofort erklärten einige Lausanner Pfarrer, dass sie
sich dessen weigern, weil der Gegenstand nicht kirchlicher Natur
sei, deshalb nicht auf die Kanzel gehöre. Ausgehend von der
schon calvinischen, jetzt aber noch methodistisch geschärften
Scheidung zwischen Kirche und Welt, zwischen heiligen und pro-
fanen Dingen, zwischen dem himmlischen und dem irdischen
Vaterlande, erklärten sie es als Gewissenspflicht, ihre Kirche
nicht durch politische Akte verunehren zu lassen. Dabei war es
«) Abgedruckt bei ltniip, Preci.«, als Beilage VIII, p.
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310
Geschichte der Hchweizerisch-reformiurtcn Kirchen.
freilich kein Geheimnis, dass bei manchen die eigene politische
Partcistellung in hohem Grade dieses Urteil mitbestimmte. Die
Kundgebung enthielt als solche anerkanntermassen nichts An-
stössige8, abgesehen davon, dass sie eben politischer Natur war
und von einer weltlichen Behörde ausging. 1 )
Da der Staatsrat der Weigerung gegenüber sich darauf be-
rief, dass nach der Kantonsverfassung die Kirche der Staats-
gewalt untergeordnet sei, so wurden jetzt die strenggesinnten
Pfarrer erst recht erschreckt und entsetzten sich Uber einen
Zustand, der, ob auch historisch und rechtlich begründet, ihnen
nun doch, in dieser Schroffheit entgegentretend, als ungehörig
und unnatürlich erschien. 41 Pfarrer erklärten, dass sie ebenso
es als ihr Hecht, wie als ihre Pflicht betrachten, die Ver-
lesung der Proklamation zu verweigern, und dass sie mit Ungrund
der Widersetzlichkeit gegen die Behörde beschuldigt werden:
„Will man aus der Kirche eine knechtische Kirche des Gut-
dünkens der llegicrung machen ; eine Kirche, deren Pfarrer in
politische Prediger, ja fast in Ausrufer, umgewandelt werden
könnten, sobald die Gewalt es fordert, so ist das allerdings nicht
die Kirche, die wir lieben, der wir unsern Dienst widmen. Müsseu
wir infolge der Massregeln bürgerlicher Behörden unsere Ge-
meinden verlassen, dann erinnert Euch, dass nicht wir es sind,
die das gewollt haben und verantworten müssen." Durch das
Gutachten einer grossen Zahl von waadtländischen Rechtsgelehrten
wurde diese Auffassung unterstützt.
Die Kirchenkommis8iou, die sich darüber auszusprechen hatte,
missbilligte die 41 Pfarrer; die vier geistlichen „Classes" dagegen,
die bezirksweisen Geistlichkcitsversammlnngen, wollten dieselben
von jedem Vorwurf freisprechen. Allein am 'S. November 1845
kam die Frage vor den Staatsrat, der nun sämtliche Angeklagte
wegen Insubordination, begangen teils durch Nichtverlesnng jenes
Erlasses, teils durch Abhaltung verbotener Gottesdienste, mit
Strafen belegte. Ein Geistlicher, welcher die Proklamation nicht
nur selbst zu lesen verweigert, sondern zudem einen andern
damit beauftragten Beamten aus der Kirche gewiesen hatte,
wurde auf die Dauer eines Jahres, ein anderer auf drei Monate
und 42 weitere auf einen Monat suspendiert; es wurden ihnen alle
Funktionen untersagt und das Einkommen ihrer Stelle, mit Aus-
nahrae der Wohnung, auf so lange entzogen. 1 )
') Baup, Preeiss als Beilage IX, p. 104.
? ; Baup, Freds, p. 142— IM.
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V. 7. Staat und Kirche. Wandt.
Jetzt entstand die neue Frage, ob die Staatsbehörde befugt
sei, Geistliche zu strafen, deren Verfahren die kirchlichen Synoden
als unaustössig bezeichnet hatten. Viele stellten sich jetzt auf
die Seite der Verurteilten, die vorher ihr Auftreten missbilligt
hatten, weil sie nicht zugeben konnten, dass eine so weitgehende
Gewalt des Staates Uber die Kirche Uberhaupt zu dulden sei.
Am 11. und 12. November vereinigte sich die Waadtländer
Geistlichkeit in Lausanne zur Beratung Uber die Sachlage. Alle
waren darin einig, dass die der Kirche angewiesene Stellung eine
unwürdige sei, die man nicht stillschweigend sich gefallen lassen
dürfe. Die einen wollten einen neuen Versuch machen, durch
eine ernste Adresse an den Grossen Rat Garantien für die Zukunft
zu verlangen ; Andere waren der Ansicht, dass kein fernerer
Schritt mehr möglich sei, als Niedcrlegung des Pfarramts. Die
letztern fanden sich in der Mehrheit : 15H 1 ) Pfarrer erklärten ihre
Demission. In ihrer Anzeige heisst es: „Wir, die unterzeichneten
Pfarrrer und Geistlichen, die Wächter des Gottesdienstes and der
Religion, erklären Euch, dass wir uns zu Werkzeugen einer solchen
Anmassung weder machen dürfen noch wollen. — Ihr habt sie ver-
urteilt, obgleich sie kein Gesetz übertreten haben, trotz detn göttlichen
Gesetz, welches sie freispricht. Durch dieses Urteil habt Ihr erklärt,
dass die Gesetze das geistliehe Amt nicht mehr schützen, dass das
Gesetz Gottes nicht mehr das oberste Gesetz des christlichen Dienstes
in der Landeskirche sein kann. 11
Die Folgen dieses Schrittes, in welchem sich, wie Alexander
Schweizer in seiner bezuglichen Schrift sagt, ein allgemeines Ver-
zweifeln an der Erträglichkeit der landeskirchlichen Verfassung
Uberhaupt kundgab, mussten tief erschütternde sein. Der Waadt-
länder Staatsrat verlangte und erhielt vom Grossen Rate ausser-
ordentliche Vollmachten, um fUr die kirchlichen Bedürfnisse zu
sorgen. Die Verlegenheit war um so grösser, die Uber IOC) frei-
gewordenen Stellen plötzlich wieder zu besetzen, weil die grösste
Zahl auch der Studierenden und Kandidaten sich zu den Demis-
sionierenden stellte. Nur 89 Geistliche waren in ihren Stellungen
geblieben. Durch ein ausserordentliches Reglement inusstc 184(3
die Aufnahme in den Kirchendienst erleichtert werden, um ihre
Reihen zu ergänzen. Die Ausgetretenen aber, deren nicht wenige
dadurch sich und ihre Familien einer sehr ungewissen Zukunft
preisgaben, denen somit jedenfalls eine seltene Charakterfestigkeit
') Später wurden 173 und zuletzt 185 gezählt. Raup, I'recis, p. 4*2. Die
Anzeige selbst p. 44.
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312 liesehichre der »chweizertach-reformierten Kirchen.
und Ueberzeugungstrcue nicht abgesprochen werden darf 1 ), er-
klärten bald : „Dass wir frei und ohne Mitwirkung des Staates
die Kirche, die unsere Reformatoren uns hinterlassen haben, re-
konstruieren wollen. Sie wird, wenn wir sie erleben, die alte
evangelisch-reformierte Staatskirche bleiben, aber unbesoldet vom
Staate sein."
So sollte es indessen nicht kommen. Es fand vielmehr eine
Spaltung statt. Der Riss ging nicht bloss durch die Geistlichkeit,
sondern durch das gesarate waadtländische Volk, indem der
kleinern Zahl der Prediger die grosse Menge des Volkes anhing,
die nationale Kirche behauptend; der grössern Zahl der Prediger
aber folgte nur eine kleine Schar von Gläubigen, die mit ihnen
Überzeugt war, dass es nicht mehr möglich sei, in der Laudes-
kirche für sein Seelenheil in der richtigen Weise zu sorgen. Was
freilich dem letztem Teile an Zahl abging, das ersetzte der Eifer
und die Opferwilligkeit, während jene Mehrheit Uberwiegend ans
indifferenten Kirchengliedern bestand.
Es gelang denu auch den Ausgetretenen verhältnismässig
rasch, die nötigen Mittel zu sammeln zur selbständigen Organi-
sation. Nachdem am 10. November eine erste vorberatende Ver-
sammlung mit 80 Abgeordneten stattgefunden hatte, wurde arn
12. März 1847 die „freie Kirche des Waadtlaudes u begründet, die
sich Uber viele Gemeinden des Landes erstreckte, fast Uberall
neben dem vom Staate eingesetzten Pfarrer einen zweiten, von
ihr aus eigenen Mitteln besoldeten Prediger erwählt und meistens
auch eigene Kirchen erbaut hat. Die oberste Leitung erhielt
eine gemischte Synode, in welcher 35 Gemeinden vertreten waren.
Der Theologe der freien Kirche, Vinet, hat die eingetretene
Spaltung beklagt; er war mit der Demission nicht einverstanden,
da er die Veranlassung fUr ungenügend hielt, Uberhaupt Trennung
aus Grundsatz , nicht aus Gelegenheit wollte. Er wurde 184(1
wieder Professor der französischen Litteratur in Lausanne, starb
aber schon im folgenden Jahr, als ein durch Geist, Originalität
und Charakter wie wenige ausgezeichneter Mann ; freisinnig und
lebendig-religiös zugleich, wurde er von den einen als Rationalist,
von den andern als Pietist augesehen; man hat ihn deshalb,
nicht ohne Grund, den französischen Schleiermacher genannt.
Noch längere Zeit kehrte die Ruhe nicht wieder im Waadrf-
lande. Häufig kamen tumultuarische Störungen der freien Gottes-
1 In Hasel, in Zürich und in Bern wurden im ersten Augenblicke üeld-
sainmlungen veranstaltet. Kirrhenlriatt 1*4»., 8. »>, '><>.
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V. 7. Staat und Kirche. Wandt. }\\:\
dienste vor; besonders trauriges Aufsehen erregte der Ueberfall
und die teilweise Zerstörung eines Saales im Krankenbause zu
Echallcns, am 19. April 184G. 1 ) Die Verfügungen der Regierung
reizten mehr als sie beschwichtigten. Ein Dekret vom 24. No-
vember 1840 bestimmte:
1. Alle religiösen Vereine ausserhalb der Staatskirche, die
nicht durch das Gesetz gestattet sind, werden von heute
an bis auf weiteres im Kauton untersagt.
3. Die demissionierten Pfarrer, die gottesdienstliche Handlungen
verrichten, sollen in ihre Heimatgemeinde zurückgeschickt
werden. 3 )
In Ausführung dieses Befehls sollen wirklich Bibeln und
Predigtbücher durch Ubereifrige Polizei konfisziert worden sein,
als Beweise verbotener Erbauung.' 1 ) Die fast unglaubliche Haltung
wurde vom Grossen Kate noch 1849 durch ein Dekret vom
9. Juni ausdrücklich sanktioniert.*)
Erst 1853 war die Krisis so weit Uberwunden, dass wenigstens
die Prediger beider Kirchen wieder friedlich mit einander ver-
kehren konnten. Am 1. Mai 1852 starb einer der Demissionäre,
Antoine Monastier, der gewesene Pfarrer zu Chesaux, 1774 in
Piemont als Waldenser geboren und bekannt als Verfasser einer
Geschichte der Waldenser 5 ); am 21. März 1853 ebenso der Ge-
schichtsschreiber der Demission, Charles Baup, Professor in Lau-
sanne, geboren 1811.
Die Spaltung des Waadtländer Volkes in zwei verschiedene,
auf gleicher Lehre beruhende, ganz ähnlich organisierte und ent-
sprechend in Gemeinden eingeteilte, mit den nämlichen Erbauuugs-
mitteln wirkende Kirchen, die sich nur in ihrem Verhältnis zum
Staate unterscheiden, war damit zu einer Thatsache geworden,
die nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte, die vielmehr
fortbesteht noch heute, wo die direkte Veranlassung dazu voll-
ständig der Vergessenheit angehört. Beide Kirchen arbeiten neben
einander, anfangs in schroffer gegenseitiger Abschliessung und
feindseliger Eifersucht, dann in eiuera gewissen Wetteifer, der zu
grossen Anstrengungen und damit zu einer intensiven Spannung
des religiösen Lebens führte, aber auch viel Unnatur und un-
gesundes Treiben mit sich gebracht hat. Mau kann vielleicht
•• Sehw. Kirohenblatt Witi, S. **>.
r , Ibid. 1*17, S. Äö.
') Ibid. 1K1K, S. 32.
*) Ibid. 1K4«>, 120, wo »1er Text in l't>bcr»t'tzuii{r abgedruckt i«t.
: ; De Montet, Diet. biogr., II, p. 17s.
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(iMchichtt! der scliwoizcrisch-refunniertcn Kirchen.
zweifelhaft sein, ob das System der freien oder dasjenige der
staatlieh gebundenen Kirche den Vorzug verdient, sicher aber ist,
dass das Nebeneinanderstellen beider mehr Nachteil als Gewinn
mit sieb bringt für eine normale Einwirkung der religiösen Grund-
sätze auf das Volksganze. Das Gemeindeleben, das Familienleben,
die Kindererziehung, diese Grundsäulen eines gesunden Volks-
lebens, werden vielfach gestört und verzerrt, wo die Religion im
täglichen Verkehr mit dem Nächsten nicht ein Motiv zum Frieden
und zum Zusammenhalt bildet, sondern das Bewusstsein eines
bittern Gegensatzes weckt. An die Stelle der glücklich über-
wundenen konfessionellen Spaltung war jetzt nur eine andere
getreten, welche die Bewohner des nämlichen Dorfes, die Glieder
der gleichen Familie trennte, und schien die vielgehörte Behaup-
tung zu bestätigen, dass religiöser Eifer schädlich sei.
Dass in Genf durch die Verfassungsänderung von 1847 auch
das Kirchenweseu einige Umgestaltungen erfahren hat, ist bereits
erwähnt worden. Eine dein städtischen Leben entsprechende
intensive religiöse Arbeit durch die Geistlichen, neben der Predigt,
durch zahlreiche öftentliehe Vorträge apologetischer, kirchen-
historischer und unmittelbar erbaulicher Art. ersetzte hier zum
guten Teile, was der Kirche an äusserer Autorität abging. Die
Einrichtung von fünf (sechs) Diakonicu und die Einteilung der
Stadt in 2» 5 Seelsorgerbezirke erleichterte und ordnete ein kräf-
tiges kirchliches Wirken. Die Staatsregierung gestattete hier
gehende Freiheit und Uberliess die innere Kirchenverwaltung fas
ausschliesslich dem gemischt zusammengesetzten K<
die Wahl des Katechismus wurde 1854 sogar den
anheimgestellt und nur an die Zustimmung des Consistoi
bunden. 1 ) Erst 1855 fiel in Genf der weitergehende Antrag i
völlige Trennung von Staat und Kirche, aber er fand im
Kate nicht Zustimmung; 40 gegen 20 Stimmen haben ihn ver-
worfen. Nicht lange vorher war II. L. Empeytaz, der Herold des
„Kevcil u , in der Stille gestorben.
In Neuen bürg genoss die Landeskirche von alters her
innerhalb des staatlichen Kahmens ein solches Mass von Selbst-
regierung, dass Ucbelstände, wie sie in der Wandt hervorgetreten
sind, hier nicht empfunden wurden. Das Jahr 1848 brachte in-
dessen eine politische Veränderung, die auch für die Kirche Folgen
hatte. Mit dem Fall des aristokratischen Kcgierungssystems, das
sich durch Parteinahme für den Sonderbuud unmöglich gemacht
'.; Finsloi, K. Star., hV.K
V. 7. Staat und Kirche. Neuenbürg. 315
hatte, und mit der Annahme einer neuen Staatsverfassung, kam
auch die Zukunft der Kirche in Frage. Man besorgte eine ernst-
liche Gefährdung des bisherigen Bestandes, vielleicht eine Tren-
nung, da man den führenden Personen wenig freundliche Ge-
sinnung zutraute. Das vorsichtige „Kircheublatt" aus Basel meldete
im Sommer 1848: „der directeur des cuites, Schulmann seines
Standes, Oberhaupt politischer Klubs aus Liebhaberei, Staatsrat
infolge der Umstände", habe einen Entwurf abgefasst zur Kirchen-
organisation. 1 )
Die Spaltung wurde indessen vermieden. Die Verwaltung der
kirchlichen Angelegenheiten ging Uber an eine Synode von 32 Mit-
gliedern, von welchen zwei durch den Staatsrat ernannt, zwei
Geistliche durch die Distriktskollegien und je drei weltliche Mit-
glieder aus jedem Distrikt durch die Kirchgemeiuden zu wählen
waren. 2 ) Die „Couipagnie des pastcurs" verlor ihre bisherige
Stellung und nahm in einem „Hirtenbrief" Abschied von den Ge-
meinden 3 ), und am '22. Januar 1850 trat die neue Synode zum
erstenmale zusammen, eröffnet durch eine bemerkenswerte Rede
von Dekan Dupasquicr. 4 )
Die Pfarrer wurden mit wenigen Ausnahmen in ihren Aemtcrn
bestätigt, aber das Kirchengut zum Teil für anderweitige Zwecke
verwendet; einige Konflikte mit dem Staate ergaben sich in Hin-
sicht auf die Wah Willigkeit der Geistlichen und die Aufnahme von
Fremden in den Kirchendienst. Das gewaltige Anwachsen vou
La Chaux-de-Fonds nötigte 1HÖ4 zu einer Vermehrung der Prediger-
stellen. Im nämlichen Verhältnis wie die einen sieh vou der
Kirche fernzuhalten begannen, zeigte sich bei den andern die
Neigung zum Separatismus. Eine religiöse Versammlung mit ganz
freikirchlicher Tendenz fand, von cirka 600 Personen besucht,
am 12. Juli 1840 in La Tourne statt.
In der deutscheu Schweiz zog man die Konsequenzen der
eingetretenen Veränderungen weit weniger rasch. Doch erregten die
Ereignisse in der Waadt allgemeine Aufmerksamkeit und driiugteu
zum Nachdenken Uber die grosse Frage der Zeit, auch wo keine
unmittelbare Nötigung zu Umgestaltungen vorlag.
Kirehenblatt 1*1*, S. Man wird e« begreiflich finden, daaa wir
im folgenden, wo geschichtliche Darstellungen uns mehr und mehr im Stiche
lassen, uns vorzugsweise an diese im Tbatsächlichen verhältnismässig voll-
ständige und in der Beurteilung unbefangenste Quelle halten.
*) Finsler, K. Stat., 48!» u. ff.
•<i Kirchenblatt 1*49, 8. 7.
4 ) Kirchenblatt 1850, S. 2:i.
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,*ilf> (iescliichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Die Schweizerische Predigergesellschaft, am 4. und 5. August
1Ö4<) in Hcrisau versammelt, stellte als Verhandlungsthema auf:
Was haben wir von der freien Kirche zu halten, wie sie in
gegenwärtiger Zeit teils sich verwirklicht hat, teils angestrebt
wird? und der hier noch selbst anwesende Baup machte mit einer
beredten Begründung der Waadtläuder Demission unverkennbar
gewaltigen Eindruck. 1 )
In Ztlrich war 1839 bei Gelegenheit des „Strauss-Handels"
der Wunsch kund geworden nach Einsetzung einer aus Geist-
lichen und Weltlichen gemischten, dann aber auch mit vermehrten
Befugnissen ausgestatteten Kirchensynode. Der Antragsteller im
Grossen Rate war allerdings ein Theologe, der weiter als andere
in die Zukunft schaute: es war Professor Alexander Schweizer.
Er fand zwar Zustimmung in der Mitte der Geistlichkeit, aber
sonst in seinem noch fast rein konfessionellen Kauton gar kein
Verständnis dafür und nicht die geringste Geneigtheit, von den
gewohnten und deshalb auch natürlich scheinenden, mit dem
höchsten Ruhm der Stadt verwachsenen Ueberlicferungen aus
der Reformationszeit irgendwie abzugehen. Als indessen im De-
zember 1845 ein Sendschreiben der Züricher Geistlichkeit an die
demissionierenden Pfarrer im Waadtlande bei den Staatsbehörden
des eigenen Kantons Anstoss gab und zum Teil grossen Zorn
erregte, als der „Schweizerische Republikaner" Uber diese von
Antistes Füssli, Professor Schweizer und Diakon Fäsi abgefasste
Adresse urteilte : „die ganze Machenschaft ist so gesalbt und mit
geistlicher Weihe verschmiert, dass ein Laie nichts herausbringen
kann, was irgendwie einem Gedanken gleichsähe" — da begannen
manche zu zweifeln, ob angesichts solcher Stimmung eine fernere
Kirchenleitung durch den Staat als „Landesbischof" möglich seiu
werde. Doch auch der Vorschlag des Antistes Füssli (7. November
1848), die immer noch einfach der Regierung zustehende Wahl
der Pfarrer deu Gemeinden selbst zu Uberbissen, fand keine Be-
rücksichtigung, wurde vielmehr so sehr als ein reaktionär-
hierarchischer Gedanke verdächtigt, dass der allgemein hoch-
geachtete Mann in Ungnade fiel und seiner Neuwahl zum Antistes,
im Dezember, die obrigkeitliche Bestätigung versagt ward. Die
Kirche wurde 18Ö0 neuerdings als reine Staatsanstalt erklärt,
entgegen dem Gutachten der Synode, welche, am £>. und 0. Februar
ausserordentlicher Weise versammelt, wiederum für eine freiere Or-
ganisation einzutreten versuchte. Nur eine Neugestaltung des
') Bericht über die Verhandlungen im Kirehenbhtt 1S4«, S. 147 u. ff.
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V. 7. Staat und Kirche. Zürich, SchaftliaiiNen. 317
Kirchenrats wurde erreicht, welche aber das Verhältnis nicht
veränderte. 1 ) Die „auffallende" Berufung von Aloys Emanuel
Biedermann, Pfarrer zu Mönchenstein und Herausgeber der „Kirche
der Gegenwart", zur theologischen Professur an der Züricher
Universität (Juni 1850) vermehrte allerdings die Bedenken, ob es
richtig sei, die hergebrachten kirchlichen Einrichtungen einfach
fortbestehen zu lassen. Hatte auch die feierliche Rückkehr der
in Luzcrn weggenommenen Waffen Zwingiis nach Zürich, am
13. Januar 1848, grosse Freude erregt und das landeskirchliche
Bewusstsein gehoben, so regte sich doch das Sektenwesen und
die Neigung zum Separatismus mit Macht. 2 )
Die Bibel- und Missionsgescllschaft nahm am 1. September 1853
einen Bericht des geweseneu Antistes Füssli entgegen, wonach
sie mit ihren bescheidenen Mitteln während 40 Jahren ungefähr
24,000 Bibeln und Neue Testamente verteilt hatte.
Ein neues Kirchengesetz, über welches die Synode am 25. und
20. Oktober 1853 eingehende Beratungen pflog, bestätigte und
ordnete im wesentlichen nur das bestehende Verhältnis *), während
allerdings die gleichzeitige Umgestaltung im Civilrechte ein weiteres
Stück des öffentlichen Lebens, nämlich das gesamte Eherecht,
der Mitwirkung der Kirche entzog, indem sie Verlobung, Trauung
und Scheidung unter rein bürgerliche Gesichtspunkte stellte.
Auch die Verhandlungen Uber die Formen der Entlassung
und Abberufung der Geistlichen (1852), sowie Uber das Verhältnis
des Religionsunterrichts zur Volksschule (1853) zeugten von wenig
freundlichem Sinne gegen die Kirche und ihre Aufgaben. An neu
erstellten Pfarrgemeinden ist aus dieser Periode einzig Wollishofen
zu nennen (1854).
Die Vorarbeiten für ein neues Kirchengesangbuch, welche
einige Jahre gedauert hatten, fanden 1851 einen glücklichen Ab-
schluss mit einem Werk, das allseitig gelobt und gut aufgenommen
wurde, und 1855 erhielt auch eine Revision der Liturgie die
Gutheissung des Grossen Rates.
In Schaff hausen war der Charakter der Staatskirche so
stark ausgeprägt, dass der Kleine Rat noch 1842 darüber zu
entscheiden hatte, ob um 8 Uhr oder um 9 Uhr zur Kirche ge-
V) Finder, K. Stat.. S. 44.
■) Finder, lieber das Sektenwesen im Kt. Zürich, Kirchenblatt 1*47.
8. 101. Vergl. auch eine xehr bemerkenswerte Reihe von Artikeln des Näm-
lichen: Das Züricher Volk in rcligiös-tüttlicher und kirchlicher Beziehung,
im Kirchenblatt 18öi», 8..2Ö u. ff.
») Kine eingehende Darstellung der damaligen Züricher Kirchenver-
faMauug Kibt Finaler, Kirchl. Stat., S. 44—71.
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318 Geschichte der sehweizeriseh-refortnierten Kirchen.
läutet werden solle. Seit 184(5 regte sich indessen auch hier das
Verlangen nach einer Kirchenverfassung. Arbeiten zur Revision
der Gottesdienstordnung brachten es lebhaft zum Bewusstsein,
wie wenig es angehe, dass zwar der Staat sich von der Kirche
emaneipiere, aber in kirchliche Dinge mehr als je hineinregiere.
Der Freiheit des Staates von der Kirche sollte die relative Frei-
heit der Kirche vom Staate entsprechen. Eine gemischte Synode
wurde augestrebt, aber ein bezügliches liegen reu vom Grossen
Rate (15. Juli 1841») abgelehnt.
Kine zeitgemässe Acnderuug des noch immer Üblichen
Heidelberger-Katechismus wurde 1849 beschlossen, die eidliche
Verpflichtung der Prediger auf die Helvetische Koufession 1850
in die Form eines Gelübdes umgewandelt, durch ein neues Schul-
gesetz im gleichen Jahre die Kompetenz der Kirche in der Schul-
aufsicht noch mehr beschnitteu und 1851 die Mitwirkung der
Ortsgeistlichen in der Armenpflege durch Uebcrtragung der Auf-
gabe von der Kirchcuvorsteherschaft auf den weltlichen Ge-
meinderat beseitigt — aber erst 1854 entstand endlich ein „Kirchen-
organisationsgesetz". Es brachte zwar die Wahl der Pfarrer durch
die Gemeinden, unter Vorbehalt blosser Bestätigung, aber keine
gemischle Synode; es schaffte die Bekenntnispflicht ab, aber be-
schränkte sowohl die Befugnisse der Kirchgemeinderäte, als
auch die der Geistlichkeits-Synode, welche wie bisher nur An-
träge stellen durfte.
Das reine Staatskirchentum bestand fort, so das6 noch 1870
der Pfarrer Johann Schenkel in einer Synodalrede klagend aus-
rufen konnte: „Ist es nicht eine Schmach, wie die Kirche ihre
Lehrbücher, ihre Liturgie, ihr Gesangbuch bis ins eiuzelste hinein
mus8 korrigieren, wohl gar sich oktroyieren lassen von solchen,
die an ihrer eigentlichen Aufgabe kein Interesse zeigen, mög-
licherweise derselben feindlich gegenüberstehen. Ist es nicht eine
Schmach, wenn die Kirche sich ihre Verfassung muss machen
lassen von solchen, die ausdrücklich wollen, dass sie möglichst
wenig Eiuflus8 habe !" l ) Dem Ueberhandnehmen der Sekten glaubte
man durch die Bestimmung wehren zu können, dass den Pfarrern
untersagt wurde, ohne besondere Genehmigung des Kirchenrates
ausser an Sonntagen und ausserhalb der Kirche irgendwo Re-
ligionsübungen abzuhalten.
Am 13. Februar 185;) starb in hohem Alter (geboreu 3. Ja-
nuar 1775) der als Kirchenhistoriker hochverdiente Melchior
',) Bächtold, Die kirchliche (Jesetzgehung im Kt. Schaffhau.scn in den
letzten 4<> Jahren, in Meilis Theo!. Zeirschr., VI 8. 12t* u. ff.
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V. 7. Staat und Kirche. Thurgau, St (lallen. 319
Kirclihofer, seit 1808 Pfarrer zu Stein a./Rh.-, Verfasser teilweise
schou erwähnter biographischer Arbeiten Uber Sebastian Hof-
meister (1810), Oswald Myconius (1813), Werner Steiner (1818),
Berchtold Haller (1828) und Wilhelm Farel (1831), der Schaff-
hauscr Jahrbücher u. s. w., 1840 von der Universität Marburg,
auf welcher er einst seine Studien gemacht, durch den Doktortitel
ausgezeichnet. 1 ) Am 14. Juli 18f>4 verlor Schafthausen auch seiuen
Antistes, den durch seine innige Frömmigkeit ausgezeichneten
Dekan David Spleiss, geboren 1780, welcher in den Jahren 1818
und 1819 ein Hauptfordercr der Erweckung geweseu, dann aber
1841, mehr des Gegensatzes als der Aehnlichkeit wegen, Härtere
Nachfolger geworden war.*)
Der evangelische Teil des Kantons Thurgau beschäftigte
sich ebenfalls mit der unabweisbaren Frage der Organisation des
Kirchenwesens und brachte im Laufe des Jahres 1851 einen
Kirchenvcrfassungsentwurf zu stände, welcher die Zustimmung
des Grossen Rates erhielt. Als Vermittlung mit der Staatsbehörde
diente der geistlichen Synode ein gemeinsam bestellter Kirchen-
rat. Gegenstände ihrer Heratungen, die in Weinfeldcn stattfanden,
waren die KaudidatenprUfungen, die Ordinationsform und die
Bekenntnis-Verpflichtung, auch die Erstellung eines Gesangbuchs,
zu welchem Zwecke 1854 eine besondere Kommission ernannt
wurde.
Der paritätische Kauton St. Gallen, in welchem noch 18Ö0
von Gesetzes wegen sieben Zwangstaufcu vollzogen worden sind,
erfuhr 1852 für seine reformierten Gemeinden eine teilweise
Aendcrung, indem der evaugelische Centrairat aufgehoben und
dagegen eine Kirchensyuode geschalten wurde. Uuter dem Vorsitz
von Kirchenrat J. Scherrer, Pfarrer zu St. Leonhard in St. Gallen,
ging dieselbe, 29. —30. Juni 1852, mit Energie an die Erneuerung
der Gottesdienstordnung und an die Herstellung eines Katechismus.
Der letztere, dem zürcherischen nachgebildet, wurde schon im
folgenden Jahre staatlich gutgeheissen und beendete glücklich
einen jahrelangen tiefgreifenden Kampf. Dabei wurde auch das
Gemeiudelcben organisiert und die Kirchenvorsteherschaften als
lokale Aufsichts- und Sittenbehörden bezeichnet, zugleich als Ehe-
gerichte in erster Instanz.
Die hergebrachte Unabhängigkeit der evangelischen Ge-
meinden in Appenzell A.-Kh., welche 1852 in dem Dekan Frei
'.) Hagelibach, in Herzogs theol. K. E., VIII, 19.
-! Oben S. 234. — Nekrolog hu Kirchenblatt 1854, S. 12!*.
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:520
(Jeschichte der schweizerisch-relormierten Kirchen.
ein angesehenes Hanpt verloren haben, begründete von selbst
eine etwas freiere Stellung zum Staate. Der Versuch der Synode,
durch einen gemeinschaftlichen Katechismus ein geistiges Band
zu schaffen, scheiterte au den vorhandenen Verschiedenheiten in
Anschauung und Ueberlieferung.
Aus ähnlichen Ursachen erfreute sich evangelisch - Glarus
schon seit 1844 einer gemischten Synode mit Gemeindevertretung,
sowie einer Kirchenkommission als gemeinsamer Verwaltungs-
behörde; 1845 konnte in aller Ruhe die Prediger-Ordnung ver-
bessert werden. „Es herrscht Windstille", berichtete das „Schwei-
zerische Kirchenblatt". 1 ) Diese Stille wurde jedoch arg unter-
brochen, als die roh-freidenkerischen Predigten des Pfarrers zu
Mollis, Ulrich Wagner, zwar ebenso rohen Beifall fanden, aber auch
Anstoss erregten und die Möglichkeit seiner Amtsentsetzung er-
wogen werden musste. Da das Verhältnis des Pfarrers zu seiner
Gemeinde auf einem freien Vertrag mit der letztern beruhte und
diese selbst auf seiner Seite stand, so war es nicht leicht, dem
widerwärtigen Zustand ein Ende zu machen. 2 ) Von 1851 au gab
die Synode einen regelmässigen Amtsberieht Uber ihre Thätigkeit
im Druck heraus.
Die neue Staatsverfassung, welche Basel-Stadt sich 184f>
gab, Hess das Kirchenwesen nicht unberührt. Die evangclisch-
reformierte Kirche wurde als Landeskirche bezeichnet, aber alle
diejenigen Bestimmungen, welche, diesem Ausdruck entsprechend,
zum Schutz der Kirche und ihrer Wirksamkeit bisher aufgestellt
gewesen waren, nunmehr als unvereinbar mit dem Grundsatz der
Glaubensfreiheit beseitigt, so dass von der „Landeskirche" nichts
anderes blieb als die grössere Abhängigkeit von dem Gntfinden
staatlicher Behörden auch in innern Augelegenheiten.
Kein Geringerer als der berühmte Physiker Chr. Friedrich
Schönbein 3 ) stellte 1848 im Grossen Rate den Antrag auf ab-
solute Religionsfreiheit und vollständige Beseitigung aller auf
das Bekenntnis sich beziehenden Rechtsschranken bis zur letzten
Konsequenz der Trennung von Kirche und Staat. In . lebhafter
Debatte wurde am 7. Februar 1848 die Frage behandelt. Die
Forderung, die bei Schönbein selbst von streng religiösen Motiven
eingegeben war, fand zwar von zwei entgegengesetzten Seiten her
'.. Kirchenblatt 1*1«, S. 204.
- v > Trlunpi, Chr., Darstellung <ler Entsetzung von Pfarrer t\ Wagner i"
Mollis, 1HT,2. — Kirchenblatt l*öl, S. 11!> u. 160.
') Der Entdecker «1er Sehies.sbauimvolle, Professor an der Universitär,
gi-storben 1MH. Allg. D. Biogr., XXXII, Z*>.
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V. 7. Stnnt und Kirche. Basel.
Unterstützung, aber schliessliche Ablehnung durch die vor einer
gefährlichen Neuerung zurückschreckende Mehrheit. Sogar der
Wunsch nach einer eigenen Kircheuvcrfassung wurde als „hierar-
chisch" bezeichnet. Als charakteristische Parallele einer gemein-
verständigen Nützlichkeit betrachten wir den im Dezember 1850
eingebrachten Antrag, die Universität aufzuheben und in eine
Gewerbeschule umzuwandeln!
Die Einfuhrung eines neuen Kirchengesangbuchs war 184!)
gelungen; dasselbe wurde aber schon 1854 durch ein neues er-
setzt. Im Kultus blieben die an den lutherischen Typus anlehnenden
Formen auch ferner herrschend, Haus- und Kranken-Kommunion
in allgemeiner Uebung. Am Weihnachtstag 1847 wurde zum ersten-
mal die Einführung eigener sogenannter Gesangsgottesdienste
versucht.
Um so intensiver bewegte sich hier das Wirken der freiwilligen
religiösen Vereine mit ihren verschiedenartigen Zwecken zur
Förderung des Reiches Gottes im einerseits individualistischen
anderseits internationalen Sinne des Wortes. Zu den Werken der
äussern uud innern Mission 1 » trat ein neues hinzu: am 11. No-
vember 1853 konnte das in Hieben begründete Diakonissenhaus
das erste Jahr seines Bestehens feiern. Leider spaltete sich 1854
die Bibelgesellschaft Uber der Frage, ob die heil. Schrift mit oder
ohne Apokryphen zu verbreiten sei. 2 ) Die allgemeine Achtung
vor der kirchlichen Sitte und der frommen Gesinnung bildete ein
gemeinsames Band, das die Bevölkerung zusammenhielt, den ab-
weichend Denkenden Zurückhaltung auferlegte und einen Gegen-
satz zur Landeskirche nur ausnahmsweise aufkommen liess. Wir
haben in dieser Hinsicht nur einen strengen Separatisten zu
nennen, den Notar Nikiaus Beruoulli, dessen Flugschrift: „Die
herrschende Kirche und ihre Gründe, andern zu wehren", aller-
dings erst 18(54 erschien. Bei der Vergleichung der Zeiten konnte
man nicht unrichtig sagen: „Früher war weniger christliches
Leben, aber mehr allgemeine Gottesfurcht". 8 )
l'ebcln Eindruck machte in der sonst in friedlicher Einfach-
heit lebenden Baseler Landschaft, die erst 1855 nach einer
Kirchenverfassung riet*), das wenig motivierte „Wegwähleu" des
W. HotViimiin, Die «v. Mis>ioii?*t?esoltscliatt in Ba.«cl im Jahr 1M2.
H.isft 1S-L>.
-i Meager, (iewh. d. Hihi., S. ;j->7 n. tf.
i Der religiöse Zustand von liast-l im Jahre lrtmund lS'/O, im Kirehen-
l»l;.tt 1S.-K», iS. 13 Ii. tX.
Vi ^ynodalversninmlimg vom 11. Mar/. lSäTi.
B I o c «<• h , (»euch, tlcr *cbwcU. ref. Kirchen. Bd. 11. -1
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o22
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Pfarrers zu Arisdorf. Ein weit bedenklicheres Symptom aber für
die Volkstümlichkeit der Kirche und die Möglichkeit des Fort-
bestandes einer Landeskirche war es, wenn damals aus dem
Aar gau berichtet wurde: Die Verlegenheit, bei der Abendmahls-
feier Kclchhaltcr zu linden, sei so gross, dass man das Ehrenamt
hie und da an schlecht beleumdete Männer, au Katholiken über-
trage, oder auch den Oeineindeweibcl dazu anstelle.
Vermöge der eigentümlichen Verhältnisse, in welchen die
57,000 reformierten Btindner unter 3S,000 Katholiken (1847)
lebten, wurden hier die Uebelstände des reinen Staatskirchcntums
weit weniger als anderswo empfunden. Die starke Abhängigkeit
der Pfarrer — ihre Zald wird 184!) auf 103 *) angegeben — von
ihren Gemeinden und der geringe Umfang, richtiger gesagt die
geringe Einwohnerzahl der letztern, und wohl auch die patriarcha-
lischen Sitten der in kleinen Ortschaften zerstreut lebenden Be-
völkerung, die zweckmässige Einteilung in neun Colloquien*
besonders aber die traditionelle Volkstümlichkeit der wan
Synode, machte die Bünduer Kirche auch in den alten F<
des Pvcgierungs-Episkopatcs doch zu einer Volkskirche.
Dass indessen der Wechsel der Zeiten nicht spurlos geblieb
und eine gewisse kirchliche Gärung auch in diesen Thälern <
getreten sei, beweist ein neues Ehegesetz vom 29. November
und die im gleichen Jahre in der Bünduer Geistlichkeit lebh
erörterte Frage Uber die Notwendigkeit der Kirchenzucht Die
Verfechter der beiden grundverschiedenen Anschauungen be-
kämpften sich eine Zeitlang mit solcher Leidenschaft, dass nur
ein gegenseitiger Widerruf grösseres Aergeruis und bleibende
Zerwürfnisse zu verhindern vermochte. 3 )
Mit einer Revokation endete auch die Bewegung, welche 1853
das evangelisch gerichtete und mit gewissen Hoffnungen betrachtete
Auftreten des Kanonikus Iseppi im Puschlav unter seiner Um-
gebung hervorgerufen hatte. Die Reihe der politisch-religiösen
Konvertiten hingegen vermehrte 1854 der als Historiker um seinen
Kanton und die Schweiz verdiente alt Bundesstatthalter Theodor
Nach Finslers K. Stat. iS. '2$o> 110 Geineinden.
? , oh dem Wald. Unter dem W.ild, Ober-Enpidin. Unter-Engadiü, Chur.
Sclmnti^, ßer-ell, l>av..s. Pnittigau. jjM
•'■< s.diw. Kin lienblatt S. '.»•'..— Oer Pfarrer Willi, lßelin zu Lernens
erklärte 1 m ."> 1 seinen Austritt aus dem Kirchendicii!»t, um eine Stelle als
Evangelist der freien Kirche in Hern anzunehmen, weil in der Landeskirche
die „coiisura t'ratnmr vollständig aufgehört habe.
V. 7. Staat und Kirche. Hern.
323
von Mohr, als er vor seinem Tode noch den Uebertritt zur ka-
tholischen Kirche vollzog. 1 )
Sehr bemerkbar war der Einfluss der Westschweiz auf Hern,
wo auch die persönlichen Beziehungen am stärksten mitwirken
konnten. Die grosse Demission der Waadtländer Pfarrer lebte
man hier vielfach innerlieh mit; die Märtyrer ihrer Ueberzeugung
erweckten Sympathien auch bei denen, welche ihren Glauben
nicht teilten, und Messen, was dort geschehen war, als die einzig
logische und grundsätzlich richtige Auseinandersetzung von Gegen-
sätzen ansehen, Uber deren wirkliches Vorhandensein man sich
nicht länger täuschen wollte. Eine schon früher erschienene Schrift,
welche die Ausspruche der Reformatoren Uber das Recht der
Exkommunikation als Zeichen der wahren christlichen Kirche
'zusammenstellte 8 ), erhielt jetzt vermehrtes Gewicht angesichts
<ier Thatsachen.
Wie im Waadtlande selbst, so mischten sich auch in Bern
die politischen Parteistellungen ein. Die revolutionäre Wahl eines
Verfassungsrates im September 184:") erschien vielen als ein
schroffer Bruch mit der Vergangenheit, der auch die Kirche un-
aufhaltsam in einen Strudel hineinziehen müsse und dem ernsten
Christen die Pflicht nahe lege, dem öffentlichen Leben Uberhaupt
den Kücken zu wenden.
Andere erblickten darin umgekehrt die Aufforderung, den
Fortbestand der vaterländischen Kirche als Landeskirche durch
eine zeitgemässe Reorganisation ihrer Einrichtungen zu er-
möglichen. Am 22. April 184<> tagte in Biel eine freie Versamm-
lung von 130 bernischen Geistlichen zur Besprechung der Lage.
Den Vorsitz führte Pfarrer Alphons Bandelier in St. Immer,
später Mitglied des Regierungsrates, das Protokoll der noch junge
Eduard Güder, damals noch Vikar in Biel, und mit ihm Pfarrer
Cunier in Neuenstadt. Die Versammlung wollte die Gelegenheit
der Erneuerung der bürgerlichen Konstitution dazu benutzen, um
der Kirche eine selbständigere Stellung zu schaffen. Sie verfasste
eine „Vorstelluug an den Verfassuugsrat, die kirchlichen Ange-
legenheiten betreffend" 3 ), sprach im allgemeinen ihre Zustimmung
aus zu dem bereits vorliegenden Verfassungsentwurf, verwies in-
dessen auf „die zum Bewusstsein gekommene Inkonsequenz zwi-
schen dem aus dem Geiste der Neuzeit erwachsenen Staatsgebäude
') Allff. Ü. Hiotfr., XXII, 73.
7 ) Zeugnisse der drei seligen Kcforinatoren, Calvin, Zwingli und Luther,
für die Kirchen- oder üusszucht. Hern 1KK>.
3 ) Biel im.
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;5J4 (Jeschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
und der aus früheren Tagen gekommenen (iestaltung der Kirehe u
und bezeichnete die „Lösung dieser Frage als die wichtigste aber
auch schwierigst* Anfgahe >l,y we hst* n Zukunft". Sie verlangte:
., Keine Trennung von Kirche und Staat, aber, um das zu vermeiden,
ein grösseres Mass von Freiheit dir Kirche in rein kirchlichen
Dingen, in Lehre und Kultus. Sonst befände sich die reformierte
Kirche in unserem Lande nicht allein weit ungünstiger gestellt als
die römisch-katholische, sondern selbst jede beliebige separatistische
Glaubensgemeinschaft, sobald sie sich legitimiert hätte, würde sich
von nun an einer ausgedehnteren Freiheit zu erfreuen haben, als die
Gesamtheit drr liekrnner unseres Glaubens." Deshalb keine blosse
Geistlichkeitssynode, sondern Einführung der Presbyterialverfas-
lllllg in unserer Kirche: „Dem volkstümlichen Elemente in der
Kirche verschafft sie Geltung : den Grundsätzen des Protestantismus
ist sie gemäss, der reformierten Kirclie von alters her eigentümlich, der
Entwicklung eines tüctdigen relijiöscn Geitieindelebens vor den andern
Verfassungswcisen günstig" (S. 11). Eiue aus Geistlichen und frei-
gewählten Gemeindeabgeordneten zusammengesetzte Gcneral-
synode soll die innern Angelegenheiten der reformierten Kirche
ordnen unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Genehmigung oder
Verwerfung; in nicht rein kirchlichen, sondern gemischten Ange-
legenheiten die Regierung entscheiden, jedoch keine allgemeinen
Veränderungen durch Gesetze und Dekrete vornehmen, ohue
vorher das Gutachten der Synode eingeholt zu haben.
Die Anregung war zu sehr in der Lage begründet, als dass
sie nicht hätte rnterstützung finden sollen. Kine Flugschrift 1 )
erinnerte daran, dass Predigtamt und Kirche nicht selten mit ein-
ander verwechselt werden, dass es aber Zeit sei, den Unterschied
wieder ins Gedächtnis zu rufen und der Laienwelt — aber aller-
dings nur dea Gemeindegliedern — PHichten und Rechte in der
Kirche zuzuweisen. „Nur auf diesem Wege ist Glaubensfreiheit
innerhalb des Staates möglich" 1 , und „diese Freiheit des Glaubens
muss als eine der notwendigsten Bedingungen bürgerlicher Frei-
heit betrachtet werden."
Nun trat aber auch die offizielle Kirche selbst, die bisherige
Generalsynode, mit einer „Vorstellung- ein (vom 23. Juni 184t>)
und sprach es ihrerseits aus : „ Wir wünschen eine Kirchenverfas-
sung, die in uns* rn Gemeinden und im christliehen Volkslebtm
Wurzeln schlage, sie ror religiös*, r Gleit hi/iiltig'n it cfx nso sehr, als
vor separatistischer Zersplitterung und sckticrcrischeti Verirrtingen
1 Die Hemer Kirelu'iifiage. dem YVrf':i«Mimg«rat gewidmet.
V. 7. Staat und Kirche. Born.
H25
zu bewahren vermöge, und in der das Predigtamt mit Freudigkeit
und Segen verwaltet werden könne"
Der Verfassungsrat ging darauf ein, da auch die Vertrauens-
männer der neuen politischen Machthaber sich daflir aussprachen 1 ),
aber als es zur Ausführung kommen sollte, wurde zur Beratung
eines Gesetzesentwurfes durch den Justizdirektor, der jetzt auch
die Kirche leitete, eine Kommission ernannt von so zweifelloser
Einseitigkeit, dass ihren Arbeiten zum voraus die Grundbedingung
des allgemeinen Zutrauens abging. 8 )
In verhängnisvoller Weise fiel der Zellerhandel hinein. Der
Gang dieser Angelegenheit Uberzeugte die einen mehr als je,
dass die Interessen der Kirche in den Händen religiös-indifferenter
Politiker schlecht gewahrt seien, und brachte die andern zur
Erkenntnis, dass grössere Freiheit der Kirche nicht ohne Gefahren
sein dürfte, weil die Mehrheit des Bernervolkes weit mehr am
alten Glauben hänge, als die politischen Wortführer angenommen
hatten. Das ungeduldige Drängen nach schärferer Scheidung
beider Gebiete hatte ebenso sehr zugenommen, wie die Abneigung
davor und das Misstrauen dagegen. Zwei der gemassregelten
Geistlichen — der Zuchthausprediger v. Fcllenberg und der Vikar
Ed. v. Wattenwyl — verliessen nicht allein den Kirchendienst,
sondern auch die Landeskirche. Der angesehene Jurist Dr. Rud.
Wyss veröffentlichte seine Schritt: „Ueber die Rechte der
evangclisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern" (Bern
1847); Pfarrer Baggesen eröffnete die Synode vom 15. Juni 1847
mit einer sehr bemerkten Rede „Ueber Kirche und Staat". Aber
obwohl auch die Kapitelsversaunnlungen von Xidau, Thun und
BUrcn im Sommer 1848 den Wunsch nach dem verheissenen
Gesetz erneuerten, zeigte sich wenig Geneigtheit dafür, und ein
erster Entwurf wurde bei Seite gelegt. Dass die Regierung alle
noch bestehenden Privatansprüchc auf Kirchensätze und Kirchen-
stühle durch ein Dekret beseitigte, bot keinen Ersatz für das
umsonst erhoffte Selbstkonstituierungsrecht; dass sie gleichzeitig
die KirchengUter — gegen den Protest der Dekane — zu Händen
der Staatskasse zu verkaufen begann und für die den Pfarrern
zur Benützung überlassenen Grundstücke eine Verzinsung ver-
•) Buchdrucker Weingart und Pfarrer Weyermann, der am Freischarenzug
persönlich teilgenommen, dann die Er öffntin gepredigt beim Zusammentritt
des Verfassungsrat* gehalten hatte (18. März). Taghlatt der Verhandlungen
des Verfassungsrates von 18 W, Xr. 38, S. 13—24 (Ii. Mai 184H).
Weingart, Weyermann, Prof. Kies, Pfarrer Züricher, und V. Ochsenhcin
als Präsident.
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langte 1 ), verstärkte vielmehr das Geflibl vollständiger Recht-
losigkeit, reifte teils trübe Resignation, teils desparate Entschlüsse.
Das Schweizer-Kirchenblatt machte im Herbst 1849 über die
Bettagsproklamationen der verschiedenen Kantonsregierungen die
allgemeine Bemerkung: „Die Feier fallt auseinander, wobei die
eine Hälfte sich immer mehr ins Weltliche verflacht, die andere
sich in das rein Geistliche, Individuelle, Subjektive zurückzieht" 2 );
den bernischen Erlass nannte diese Stimme „ein merkwürdiges
Aktenstück zur schweizerischen Kirchcngeschichte des XIX. Jahr-
hunderts".
Gleich nach dem Bettag (Ii). September) versammelte sich
die kantonale Prcdigergesellschaft in Burgdorf. Pfarrer A. Immer
in Büren, dem wir hier zum ersten Male begegnen, sprach Uber
die Frage: „Wie ist dem Antichristentum der Jetztzeit entgegen
zu wirken?" Man beschloss eine Eingabe an die Staatsbehörde
mit der Bitte um Vorkehren gegen den Missbrauch der Presse
und zum Schutz der christlichen Religion und Sittlichkeit.
Noch unmittelbarer wurde die Stimmung durch die zweite zur
Erörterung kommende Frage berührt: „Ist Trennung von Kirche
und Staat wünschbar?" Pfarrer Romang hatte hier die erste
Antwort zu geben: Er sprach nicht für diese Lösung, aber auch
nicht dagegen : glaubte aber die Möglichkeit einer solchen Wendung
vorsehen und die Kleinmütigen ermuntern zu sollen. „Seine mit
steigernder prophetischer Begeisterung vorgetragene Rede" endete
mit dem Satze: „Mit dem Schiffbruch Pauli kam das Christentum
in die Hauptstadt der heidnischen Welt, nach Rom. Gott der Herr
wusste aus den Planken und Trümmern den Wunderbau der
abendländischen Kirche aufzuführen ! u *)
Besonders schlimm war es dabei, dass die Regierung den
Schein nicht loswerden konnte, mit der rohen Religionsspötterei
einiger Zeitungsblätter und Flugschriften im Einverständnis zu
stehen, weil sie die Gottlosigkeit als Bundesgenosse betrachte
im Kampf gegen die veralteten Vorurteile religiöser und politischer
Pietätsgesinnung. Gestützt auf offenkundige Vorgänge sprach ein
sehr vorsichtiges Blatt es aus: „Man sollte sich daher jetzt nicht
beklagen, wenn das Volk anfängt zu glauben, die Machthaber
hätten selbst Freude an solchem antichristlichen Treiben. 4 )
'< Vnrwtellunjr an den Grossen Mut betreffend die l'l'arr^iiter. Bern 18-ti*.
•! Kirchenblatt 18W, S. IV» u. ff.
1 Kirchenblatt 184*». .S. 17. r >.
V Kirchenblatt 1STX», S. 81.
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V. 7. Staut und Kirche Bern.
327
Als uun im Mai 18Ö0 ein Wechsel der Personen und Grund-
sätze eintrat und eine Partei zur Herrschaft gelangte, deren erster
Programmartikel erklärt hatte: „Wir wollen wieder ein christliches
Volk sein!" - und deren zusammenhaltender Einigungspunkt
genau genommen weit mehr religiöser als konstitutioneller Natur
war — als der neuerwählte Kegierungsrat seine Funktion mit
einem feierlichen gemeinsamen Kirchgang ins Münster antrat,
da konnte wohl die ehen versammelte Synode die Hoffnung hegen,
dass jetzt endlich eine gedeihliche Kirchenverfassung zu stände
komme und der Friede zwischen Staat und Kirche geschlossen
werde. 1 )
Die Hoffnung wurde nicht gauz getäuscht. Schon im Oktober
( lf>. — 17.) hatte die zu einer ausserordentlichen Synodalversamm-
lung berufene Geistlichkeit einen bezüglichen Entwurf zu beraten,
und nach mancherlei weitern Besprechungen -) war die Angelegen-
heit so weit gediehen, dass am 9. Januar 1852 der Grosse Rat
ohne Widerspruch das Gesetz annahm und provisorisch, vom
1. März hinweg, für zwei Jahre in Kraft erklärte. 3 )
Demnach bestand die synodale Organisation in einer drei-
fachen Abstufung: 1. Einem Kirchenvorstand als Vertretung der
einzelnen Kirchgemeinde. 2. Der Bezirkssynode als Vertretung
der hergebrachten kirchlichen Kapitelsbezirke, und 3. Der Kantons-
oder Landessynode als Vertretung der kantonalen Landeskirche.
Au die Stelle der seit 1831 aufgehobenen Chorgerichte und
der nachherigen Sittengerichte traten für alle Pfarrgetneinden
eigene Kirchenvorstände. Sie werden zusammengesetzt aus dem
— oder den — in der Gemeiude angestellten Geistlichen und
aus 4—12 Kirchenältesten.*) Sämtliche Bewohner einer Kirch-
gemeinde, welche Glieder der evangelisch-reformierten Landes-
kirche und in der Einwohnergemeindc stimmberechtigt sind, bilden
die Kirchgemeindeversaminlung. Diese Vorsammlung, welche je-
weilen an einem Sonntag in der Kirche abgehalten und durch
eine liturgische Handlung eröffnet werden soll, wählt die Kirchen-
■) Bericht im Kirchvnblatt 186<>, S. Utt u. ff.
'•') Die Kirehenangelegenheiten, besonders die Organisation der Kantona-
synode der ev.-ret*. Kirehe des Kt. Bern, von K. Wyss (Professor der Theo-
logie». Bern 1861. — Zic^ler, Saun.. Heber die hermache Kirehenverfassungs-
frage, Heferat vor der kant. Predigergeselbehaft in Biel. 1«. Sept. IST >< t. —
Vergl. auch: (Jelpke, (Jesehichte der beru. Kirehenvorfassiing. Rektoratsrede
1KV2. — Besprechung des Kntwurfes im Sehw. Kirehcnblatt 1WT>1, S. 18»> u. ff.
11 ' Verhandlungen des (Jrossen Kates im Kt. Bern, 1862,8.13 — 1H u. 156.
•) Handbüenlein für die Kirchenältesten im Kt. Bern, von (lüder be-
arbeitet. 1862
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Geschichte «1er selnveizeriseh-reforniierten Kirchen.
ältesten „aus der Zahl ihrer ehrbarsten und gottesdienstlichsten
Männer" auf je vier Jahre. Diese geloben : die kirchlichen Gesetze
und Ordnungen zu beobachten, christliche Zucht und Sitte, Frieden
und Eintracht in der Gemeinde, so viel an ihnen,, zu handhaben
und durch ihren Dienst der evangelisch-reformierten Landeskirche
Wohl, ihre Erbauung auf dem Grunde des Wortes Gottes und
im Glauben an den Herrn Jesum Christum nach bestem Wisseu
und Gewissen zu wahren und zu fördern.
Die Bezirkssynoden bestehen aus den sämtlichen in den Ge-
meinden des Kapitelsgebietes angestellten Pfarrern, und dazu aus
den Abgeordneten der Kirchgemeinden, von denen jede, je
nach der Seelenzahl ihrer Glieder, einen oder mehrere durch das
Organ des Kirchenvorstandes ernennt. Der Präsident, der aus
der Reihe der Prediger genommen wird, führt den alten Titel :
Dekan. Die wichtigste Aufgabe dieser Bezirkssynoden ist die
Vornahme der jährlichen Visitationen, sowohl der Prediger als
der Genieinden, je durch einen Pfarrer in Verbindung mit einem
Laien. Im Übrigen hat der Dekan allfälligen Beschwerden als
Ratgeber und Vermittler abzuhelfen, oder besser noch zuvorzu-
kommen.
Die Kantonssynode endlich besteht aus den Abgeordneten
der sämtlichen Bezirkssynoden und einem Deputierten der theo-
logischen Fakultät an der kantonalen Hochschule. Jede Bezirks-
synode wählt auf je sechs zu ihr gehörenden Predigern einen der-
selben, und auf je sechs Gemeiudeabgeordnete ebenfalls einen.
Die Behörde versammelt sich ordentlicher Weise jährlich ein
Mal in Bern, ausserordentlich unter Anzeige an die Regierung;
sie entscheidet Uber innerkirchliche Angelegenheiten, doch ist sie,
sofern es sich um Beschlüsse bleibender Natur oder um Aeuderuug
bestehender Ordnungen handelt, gebunden an die Zustimmung
einerseits der Staatsbehörde, anderseits auch der Mehrheit der
Bezirkssynoden. Ebenso soll auch der Staat in sogenannten
äussern Kirchengeschäften keinerlei Neuerungen vornehmen, ohne
den Gegenstand der Kirchensynode vorgelegt und ihr Gutachten
eingeholt zu haben. 1 )
Im Laufe des Monats März wurden die Kirchenvorstände
erwählt; in der Woche nach Pfingsten traten zum ersten Male
die neuen Bezirkssynoden zusammen, und am 2W. Juni versammelte
sich alsdann die Kantonssynode. Sie bestand (1853) aus 48
'i All»'.-* il:is vollständiger bei Finder. K. Stat., 1»*! — 1 11. — Vcrfd. mich
Immer. A . Die beruische Kirelumverfjis.siin;* und deren Reform. Rem l-HfiH.
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V. 7. Staut und Kirche. Bern.
Laien und 39 Geistlichen; Professor Karl Wvss, einer der
bedeutendsten Förderer der neuen Verfassung, wurde ihr Präsi-
dent. 1 ) Sie wurde eröffnet durch eine längere Ansprache des
damaligen Kirchendirektors, Hegicrungsrat Eduard Blösch, der
vom vStandpunkte des die Wichtigkeit der kichlichen Dinge mit
persönlich-religiöser Wärme erwägenden Staatsmannes aus das
neugeschaffene Verhältnis zwischen Staat und Kirche eingehend
beleuchtete. 5 )
„In der Entwicklung der kirchlichen Zustände", begann er,
„können Momente eintreten, wo die Obrigkeit, ohne sieh eine kirch-
liche Autorität beilegen zu wollen, sieh eine mehr oder iveniger un-
gewöhnliche Einwirkung erlauben darf, damit die religiöse Ent-
tvicklung in V eher einslimmung mit den allgemeinen sittlichen Interessen
des Staates und einer sowohl festen als freien öffentlichen Ordnung
sich leichter und sirherer vollziehe. Ein solcher Moment sclt-int jetzt
eingetreten zu sein, . . wo unsere erangeliseh-re formierte Landeskirche
neu konstituiert werden soll." — „Zu dieser Behörde, welche nicht
nur gesetzlich bedeutsamer ist, als keine frühere kirchliche Ver-
sammlung in uns crni Lande seit der Reformation, sondern auch
in sich selbst stiirker sein sollte, wenn anders sie die besten
religiösen Kräfte aus der Geistlichkeit und den Gemeinden in
sich begreift, werden denn auch die Staatsbehörden sich in ein
anderes Verhältnis setzen und die gegenseitigen Beziehungen des
Staates und der Kirche befriedigender als bisher regulieren
können."
Als besonders bemerkenswert ist vielleicht hervorzuheben, was
bei Besprechung der Lage über die Frage der vollständigen Trennung
von Kirche und Staat gesagt ist: „Wer die höhern Interessen der
ganzen Gesellschaft des Volkes in Obacht zu nehmen hat, der
kann sich uicht geneigt fühlen, solchen Trennungen Vorschub zu
thun. Sittlichkeit und Religiosität können im einzelnen Menschen
nicht auseinander gerissen werden, und auch nicht im Staat. u —
„Solche Trennungen sind unter ganz besondern Umständen viel-
leicht ein unvermeidliches Uebel, und wir wissen nicht, ob im
Verlaufe der Krisis, in welcher die Zeit begriffen ist, solche Um-
'i Bernhard Karl Wyss, geh. gest. l*7o. - Samml. Bern. Biogr.,
I, 310-Mx.
*) Kröffnungen der Kirchendirektion an die Mitglieder der ev.refnrm.
Kirehen*y nnde des Kt. Bern. Bern IXrJ. — Wir dürfen wohl Iiier verraten,
das» dieses Aktenstück ans sorgfältigen Beratungen hervorgegangen ist, und
dass, was keinem Kundigen verborgen sein kann, namentlich .1. P. Homang
nach Gedanken und Form an der Abfassung grossen Anteil gehabt hat.
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«»oscilichte der sch\voi/.eriscb-rctorinicrt«ni Kirchen.
stiindo nicht noch eintreten können. Noch jetzt aher ist es jeden-
falls nicht zu einer solchen Nötigung mit uns gekommen. Wir sind
auch nicht imstande einzusehen, dass, wo sich Neigung zu solchen
Trennungen zeigt, gesunde und weitaussehende religiöse Ent-
wicklungen sieh vorbereiten. Gewiss haben die, welche der Tren-
nung von Kirche und Staat, als dem an sich wünschenswerten
Verhältnis, das Wort reden, nicht gehörig die höhere sittliche
Aufgabe, sowohl des Staates als der Kirche, berücksichtigt."
So konnte denn der Redner die Umwandlung der bisherigen
reinen Staatskirchc in eine „Landeskirehe" mit Zuversicht be-
grtissen, wobei er allerdings als „für unsere Aufgabe wohl nicht
sehr günstig" bekennen musste, „dass wir nicht durch die Macht
einer neuen religiösen Lebensentwicklung, welche diese presby-
terialen Formen verlangte, zu dem Versuch dieser Kirchenverfas-
sung getrieben worden sind, sondern einerseits durch die Um-
gestaltung der politischen Verhältnisse, anderseits mehr durch den
Mangel als durch die Macht eines produktiven religiösen Princips."
Dabei wurde aber angedeutet, dass es sich auch in Hinsicht aaf
die Lehre nicht um einfache Aufrechthaltuug des Bislx
bandeln könne, denn: „Ks darf nicht übersehen werden, dass
liildung der Zeit auch in ihren Abweichungen von derjenigen
trüberer Zeiten nicht durchaus unberechtigt ist." Auch diese
muss berücksichtigt werden, könnte es doch sonst zu einer andern
einer öffentlichen Protestation
,iir der Grenzen unserer Kirchen-
Trennung kommen, „nämlich zu
gegen allzu engherzige l mschreibu
gemeinschaft und gegen die allfällig zu einseitige Richtung der
Kirchcnbehördeu. Und diese Art von Trenuung wäre viel be-
denklicher, sowohl für die Landeskirche, als für den Staat,
wenn es je zu einer solchen Krisis kommen sollte, so stünde
Zweifel ein ziemlich grosser Teil der Geistlichen und der
grösste Teil des Volkes, und zwar von den weniger
Klassen wie von den gebildetsten, auf Seite der Protestierenden.
Ks könnte sich bei einer solchen Krisis keine Kirchenbehörde
behaupten, und der Staat würde die Partei von den laxeren
Grundsätzen als Staatskirche anerkennen." 1 )
Mit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung war flir die
grösste Kirche der reformierten Schweiz ein wichtiger Schritt
gethan. Ls wurde jetzt ein Werk zu Staude gebracht, das man
langst ersehnt hatte: ein neues Kirchengesangbuch, welches das-
jenige von 177;"> zu ersetzen bestimmt war. Schon 1839 war ein
' Hin«' lün-.'iv J!t'.-i|iroi'liung dieser „Knirtnung tt findet nich im Kirchen-
Matt vi>n 1 -fwi, S. :) u. tV.
V. 7. Staat und Kirche. Bern. 331
„Probeheft" herausgegeben worden, hatte jedoch nicht befriedigt;
dann wurden 1843 einige Grundsätze festgestellt, aber erst jetzt
die Arbeiten wirklich in die Hand genommen. Im Laufe des
Jahres 1851 erschien ein neues Probeheft, und nach einem vor-
zuglichen historisch-kritischen Berichte von Professor Immer konnte
die Aufgabe so weit gefördert werden, dass das Buch bald
vollendet vorlag. In einer ausserordentlichen Synodalversriinm-
lung, am 3. und 4. November 1853, wurde dasselbe gutgeheissen
und den Gemeinden zur Annahme und Einführung empfohlen. 1 )
Wenn es nicht zu den bestgclungenen Werken dieser Art gehörte,
so bezeichnete es doch gewiss einen bedeutenden Fortschritt.
Im folgenden Jahre konnte auch eine neue Visitationsordnung
aufgestellt werden, und die Gemeinden erhielten jetzt auch, dem
Geist der Verfassung entsprechend, einige Mitwirkung eingeräumt
bei der Wahl ihrer Seelsorger. Der Karfreitag wurde zum hohen
Festtag erklärt und dafür der bisher noch gefeierte Tag „Mariä
Vcrkündoug u als solcher aufgehoben. Die Helferei zu Trub-
schachen erhielt 1855 den Rang einer Pfarrei.
Ob die neue Einrichtung von Dauer sein würde, konnte
zweifelhaft erscheinen. Ein geradezu übles Vorzeichen für die
Zukunft der nun demokratischen Landeskirche war es, dass der
übliche Bericht „Uebcr den kirchlichen Zustand des Volkes", den
die erste Synode entgegenzunehmen hatte 2 ), ganz ausserordent-
lich pessimistisch lautete. Er war von dein als Prediger hervor-
ragenden Pfarrer Alb. Haller in Biel verfasst. 3 ) Für mauchen
Pfarrer aber, der sich des Regierungswechsels gefreut, war es
eine noch weit empfindlichere Enttäuschung, als nun die grössere
kirchliche Freiheit erkauft werden musste durch eine Einbusse
an den Pfarr-Besoldungen. Um dem finanziellen Notstande zu be-
gegnen, glaubte die Staatsbehörde — deren Mitglieder übrigens
bei sich selbst vorangegangen waren — ein Opfer in dieser Rich-
tung zumuten zu dürfen, und es wurde wirklich — nach dringender
Befürwortung durch Pfarrer Bitzius in LUtzelflüh — eine Reduk-
tion für fünf Jahre bewilligt.
War auch die Befriedigung Uber das mit dieser Kirchen,
Verfassung Erreichte keineswegs uugeteilt, so wurde doch 18Ö4-
\i Die Liedertexte ineist von Helfer Schädelin bearbeitet, die Melodien
von Organist Joh. Mendel. — Ziemlich scharfe Kritik im Kirchenblatt 1K54,
S. <» u. ff.
*) Die Verhandlungen der Synode von 1852 bis 1873 sind gedruckt.
') Biographie im Berner Taschenbuch 18*4, S. 1 — Uli. — Zu dem Bericht
kann verglichen werden eine Serie von Artikeln im Kirchenblatt l& r >l,
S. läl u. ff.
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332
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
nach Ablauf der zwei Probejahre, der gesetzliche Fortbestand
ohne Widersprach verlängert.
Besondere Schwierigkeiten bot die mit Bern aufs engste zu-
sammenhängende reformierte Kirche des Kantons Freiburg in
Murten 1 ), die jetzt ganz unter der Herrschaft einer ganz katho-
lischen Regierung stand. An Stelle der seiner Zeit von Bern ein-
gesetzten Chorgeriehte waren seit 1*48 Kirehgenieinderäte mit be-
schränkten Befugnissen getreten. Bei völlig veränderten politischen
Einrichtungen glaubten die reformierten Bewohner 2 ), zur Forderimg
einiger Selbständigkeit berechtigt zu sein; da indessen die bis-
herige Privatkirche in der Hauptstadt Freiburg selbst sich dem
Anschluss au die Murtener Svnode widersetzte, so kam es zu einem
scharf zugespitzten Kontlikte, der eine Zeitlang recht drohend
aussah, aber IS.VJ eine verhältnismässig glückliche Lösung fand.")
Die am »i. März I85ö zum erstenmale zusammentretende Svnode
zu Murten zählte sieben Geistliche und 17 Laien. 4 )
Der evangelischen Gemeinde zu Luzern hingegen, welche
(1853) aus 213 Personen sich zusammensetzte, wurde 1851 das
Hecht der freien Pfarrwahl zugestanden.
Seit dem Jahre 1848 besass die Schweiz auch eine eidge-
nössische Bundesbehörde. Ihr Ursprung ans der Notwehr gegen
die Kampfstellung der katholischen Kirche hatte indessen die
Folge, dass dieselbe für die bescheidenen rein religiösen Inter-
essen der Kirchen reformierter Konfession wenig Verständnis
empfand und uoch weniger Rücksichten nahm. Die Aufforderung
der bernischen Regierung an den Bundesrat, dass er die der
Verwaltung bequemen, aber dem Volke anstössigen Militärmärsche
an Sonn und Festtagen nach Thunlichkeit einschränken möchte,
fand einige Beachtung erst, als sie auch von andern Kantonen
her kräftig unterstützt wurde. Ein gewisses Misstrauen gegen
alles, was die Kirche betraf oder von der Kirche herkam, verriet
sieh auch darin, dass bei den Programmen für die projektierte
eidgenössische Hochschule (1851) die herkömmliche Rangordnung
') Bs gab liier drei reformierte Pfarrer, welche bernische und freibur-
gische Gemeinden zugleich in ihrer Kirche hatten.
•') Die Zahl der ref. evangelischen Bewohner des Kantons wurde 18."i."»
aut PJ, l.t.*5 angegeben neben *7,7:Vl Katholiken.
•j Die Kirchenverfassung der ref. Gemeinden des Kts. Freiburg, \KA
(angenommen rem Grossen Kate am I. Juli 1854). — Vergl. Die ref. Kirche
im Kt. Freiburg und die Staatsgewalt. Leitartikel im Kirchcnblatt 1858«
s. 7."» n. ff
1 Finder, K. Stat., S. lf>."> u. ff.
V. 7. Staat utui Kirche. Allg. Zustand.
der Fakultäten umgestellt und eine Aufsichtsbehörde unter Aus-
schluss des geistlichen Standes vorgesehen war. Die Begeisterung
für den schonen Plan war daher auf dieser Seite auch sehr ge-
mässigt.
Die endlich erreichte politische Einigung stand jetzt der
kirchlichen eher im Wege. Der Vorschlag zur Erstellung einer
gemeinsamen Liturgie für die reformierte Schweiz blieb ohne
Aussicht auf Verwirklichung. Einzig die alljährlichen Vereinigungen
der Schweizerischen Predigergesellschaft 1 ) zur nichtamtlichen Be-
handlung allgemein wichtiger Zeitfrageu, uud das seit 1845 von
Hageubach iu Basel und Fiusler in Zürich herausgegebene
„Kirchcnblatt für die reformierte Schwei// unterhielten wenigstens
im Stande der Geistlichen das Gefühl der innern Zusammen-
gehörigkeit und arbeiteten durch unscheinbare Gedankeuaussaat
an der Herbeiführung des idealen Zieles. 2 )
Wenn man gehofft hatte, mit Einführung presbyterialer
Institutionen „glücklich bindurebgesehifft zu sein zwischen einer
— absolut unterschiedslosen — Volkssynode und der Entstehung
einer freien Kirche" 3 ), so folgte wenigstens im Kauton Bern auch
hierin einige Ernüchterung. Der Riss war schon zu weit, um
so leicht geheilt zu werden. Schon bei der Wahl der Kirchen-
vorstände, dem ersten Akt kirchlicher Selbständigkeit, hatte man
die Beobachtung gemacht, dass nicht allein die schwache Be-
teiligung von wenig Interesse zeuge, sondern namentlich, dass
vielerorts gerade „die Frommen" sich davon ferne hielten. Und
kaum war die Verfassung in Kraft, so wurden Klagen laut Uber
unerträgliche separatistische Agitationen von Seiten der freien
Kirche des Waadtlandes, besonders in Biel, wo sie dafür geeigneten
Bodeu zu finden erwartete.
Sogar innerhalb der Geistlichkeit selbst entstand ein „Kor-
rcspondenzblatt", vermittelst dessen sich die streng bekenntnis-
treuen Kreise zur Partei organisierten und zum Angriff rüsteten
auf die „ungläubigen Pfarrer". Die Begründung, welche auf das
Bekanntwerden dieser Thatsache sie entschuldigen sollte, deutete
nur um su unverkennbarer die tiefe Scheidung an, von welcher
im nächsten Kapitel die Rede sein muss : „Achtzig Geistliche",
hiess es hier, „haben das Gefühl, unserer Kirche fehle noch
das rechte Leben". Die Schuld liege im Unglauben der theo-
logischen Fakultät.
'i t oller «leren Kntsteliung im .lalire IKfT, resp. 1*27, siehe Fiusler,
Kirchl. Stat., J4 u. M2.
•i Finaler, Kirchl. Stat., S. 3n.
J ) Kirchcnblatt 1%2, ?>. 125.
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(ieschichte der Hchweizeriscli-reformierten Kirchen.
Aber selbst zur Trennung nach der andern Seite hin zeigte
sich Lust. In Bern — allerdings nur in der Stadt allein — bildete
sich 184!» eine „freie Gemeinde 14 zur „religiösen Aufklärung und
Befreiung von allein Dogmenzwang". Es seheint indessen beim
blossen Versuch geblieben zu sein.
Dagegen verbanden sieh beide Extreme zu einem gemein-
schaftlichen Vorstoss gegen den Grundsatz der nationalen Kirche
Überhaupt. Einige Berner Dissidenten, die Herren Th. v. Lerber,
K v. Kodt und Bernhard v. Wattenwyl, verlangten 1851 in einer
an den Grossen Hat gerichteten Petition die Einführung der
Civilehc, als den einzigen Weg, die Gewissensfreiheit zur Wahrheit
werden zu lassen. Sie fanden eifrige Unterstützung bei denen,
welche nicht gern vor dem Altar niederknieen, weil ihnen jegliche
Erinnerung an religiöse Pflichten lästig ist. Es ergab sich daraus
eine ziemlich erregte Polemik; der Ansturm scheiterte indessen
an der Macht des passiven Widerstandes, den die Uber all
Theorien unbedenklich hinwegschreitende Liebe zur ki
Gewohnheit leitete. Immerhin konnte kein Zwang mehr aus$
werden gegen diejenigen, die sieh weigerten, ihre
„Unterweisung" zu schicken.
Zunehmendes — und nicht immer grundloses — Misstrj
gegen den in den öffentlichen Schulen herrschenden Geist bewog
eine Anzahl von angesehenen Familien zum Beschlüsse, zunächst
für Mädchen-Erziehung selbständig und aus Privatmittelu durch
eine eigene Anstalt zu sorgen. Am 13. Oktober 1851 wurde die
„Neue Madchenschule" mit 70 Schüleriuuen eröffnet und schon
1853 durch eine Fortbildungsklasse für Lehrerinnen erweitert
Fast gleichzeitig, 1854, legte auch der junge Vikar Fr. Gerber in
Aarwangen den Keim zur privaten Theologenbilduug, indem er von
sich aus begabte Jünglinge zum Studium vorzubereiten begann.
l eberall war es die -Evangelische Gesellschaft", welch«
diesen Bestrebungen Hülfe und Halt bot. Dieselbe
(23. August) in der Stadt einen ncucrstellten
sammlungssaal beziehen und änderte zum Zweck
Thiitigkeit in ihren nun schon 3U Stationen auf
Verfassung. 1 )
Achtung und EinÜuss erwarben sich die Mitglieder uod
Freunde dieser Gesellschaft aber ganz besonders durch ihre un-
bestreitbaren Verdienste um die Armen- und Kraukenpflege. Die
freiwillige Armenpflege lag gerade in den Jahren, da die Un-
vi:
1 ■ (icil.cr, 7a) Jährt'. :t. a. <>.. S. lu-> u. tt".
V. 7. Staat und Kirche. Kelig. Vereine.
Ordnung in der bezüglichen Gesetzgebung und zugleich die Not
am grössten war, fast ganz in den Händen einiger aufopfernder
Aläuner, welche diese Thätigkeit als Christenpflicht behandelten;
noch wichtiger wurde die Gründung des Privatspitals Dändliker-
Wurntcmberger. Fräulein Sophie Wurstembcrger, geboren 1822,
die Tochter de« durch Bildung und Charakter ausgezeichneten
Obersten Ludwig Wurstembcrger von Wittikofen, hatte, als Kind
durch ein Wort von Pfarrer Galland getroffen, schon 1844 aus
innerem Antrieb und Beruf sich völlig der Pflege armer Kranker
gewidmet und aus ganz kleinen Anfängen heraus ein Kranken-
und Diakonissenhaus geschaffen, welches nach ihrer Verheiratung
mit dein vom gleichen Sinne erfüllten und mit organisatorischem
Talent begabten Herrn Job. Friedrich Dändlikcr aus Zürich rasch
zu gewaltiger Entwicklung gelangte und in kurzem als eine un-
entbehrliche Ergänzung zu den öffentlichen Anstalten dastand. 1 )
Solche Erscheinungen vermehrten indessen die Neigung wie
zu separatistischer Frömmigkeit, so auch zur eigentlichen Sekteu-
bildung, und erleichterten den auf Propaganda ausgehenden Ge-
meinschaften aller Art ihre Bemühung, gerade die religiös Em-
pfänglichen für sich zu gewinnen, den Landeskirchen ihre besten
Glieder zu entfremden. In Basel tauchten 1850 Irwingianerprediger
auf und fanden für ihre „katholisch -apostolische Kirche" in
kurzem so viele Anhänger (cirka 80 Mitglieder), dass sie zur Ab-
haltung regelmässiger Gottesdienste und zum Bau einer eigenen
Kapelle schreiten konnten.*) Aus Basel wie aus Genf wurde
gleichzeitig von Umtrieben der Mormonensekte berichtet, welche
es verstanden haben, sociale Unbefricdigung und apokalyptische
Sehnsucht bis zum Entschlüsse zur Auswanderung zu steigern. 3 )
Neben den Darbysten, den amerikanischen Methodisten und den
Gläubigen Swedenborgs, die sich meist im verborgenen hielten, regte
sich jetzt besonders die baptistische Sekte der Neutäufer mit ihrer
schroff antikirchlichen, direkt feindseligen Haltung. Dieselben
begingen am 10. September 1854 ein grosses Demonstrationsfest
im Berncr Kasino. 4 ) Harmlos still, ohne Verfolgung, aber auch
ohne weitere Verbreitung, lebten die alten Wiedertäufer in ihren
angestammten Sitzen, zu kleinen Gemeinden um ihre „Lehrer"
vereinigt, in Basel und im sogenannten „Klcintbal", in Court im
V Dän.lliker,J. F., Ebenerer, oder 50 Jahre des Diakoni^cnbauses Bern.
Hern 1HJ>4. III.
') Finsler, K. Stat, 11*1. — Kirchenblatt lSöO, S. Gfl.
') Leitartikel im Kirchenblatt 1864, Nr. ±>.
*> Kirchenblatt 1854, S. ltif>.
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(ifschiclitr »ItT >( h\v»'i/.('rif«cli-r«'toriiii«'rttMi Kirchen.
Berner Münsterthal, auf den Sonnenbergen bei Daehsfelden und
im obern Emmenthal. Sonderbar war immerhin, dass gerade der
moderne tolerante Staat wieder anling, diesen braven Leuten
das Gewissen zu beschweren, indem das ihnen gewährte Privi-
legium der Militärfreiheit l s .">n dureh die Bundesversammlung
ausdrücklich beseitigt wurde. Mit Grund fragte man sieh: „Sollte
nicht die Macht der Humanität, auf die man sich so gerne beruft,
immer mehr gerade in solcher Beziehung sieh geltend machen V-
Menscheuwürdiger gestaltete sich jetzt, nachdem der Jesuiten-
stunn uberwunden war, das V erhältnis zu den Katholiken. Einiges
Aufsehen machte 1854 die Erscheinung des italienischen Kon-
vertiten De Sanotis in Bern, oder, besser gesagt, der heftige An-
griff", welchen der kampflustige Pfarrer der katholischen Kirche
daselbst mit allgemeinen Schmähungen des protestantischen
Glaubens gegen ihn richtete, und der dann durch die Heraus
forderung zu einer öffentlichen Disputation von Seiten der ge-
samten theologischen Fakultät beantwortet wurde. 1 ) In Gent',
wo sich, veranlasst durch die beunruhigende Einwanderung aus
Frankreich und Savoveu, im September 1853 eine „Societe gene-
voise des interets protestanta" gebildet hatte und die zahlreichen
öffentlichen Vorträge über theologische Gegenstände fortfuhren,
die fragenden Geister zu beschäftigen, erfolgten eine Zeitlang
ziemlich viele Uebertritte zum Protestantismus, so vor Ostern
is.">4 von öl' und am hohen Donnerstag 1855 von 45 Personen
auf einmal. Auch die Kircheugeschichte von Genf von Pfarrer
Gaberei, von welcher 1853 der erste Band erschien, befestigte
das eine Zeitlang schwankende protestantische Bewusstsein.
Der internationale religiöse Subjektivismus kam zum ersten-
mal zum Bewusstsein seiner innern rebereinstimmuug und zu-
gleich seiner Zukunftsaufgabe bei der Vereinigung der Evange-
lischen Allianz, die 1*51 aus Anlass der grossen Weltausstellung
in London stattgefunden hat. Man empfand auch in der Schwei/
eine Ahnung, dass darin etwas Bedeutsames liege. Die allge-
meine Umgestaltung der kirchlichen Verhältnisse weckte ein
Bedürfnis, das dann in vorzüglichster Weise befriedigt worden
ist durch ein hier viel benutztes Werk, die 1854 erschienene
„Kirchliche Statistik der Schweiz", von G. Finaler, damals noch
Pfarrer zu Berg im Kanton Zürich.
So wurde allerorts, mit mehr oder weniger gutem Willen, mit
mehr oder weniger Einsicht, an der Neugestaltung der Kirchen
1 InteUi^eny.hlutt <I.t St nlt Bern vom 21. Oktober I8f>4.
V. S. (ÜuiiIm'ii und Wissen. ;J#7
gearbeitet und eine Form gesucht, welche dem Staate die mora-
lische Mithülfe der Kirche, der Kirche aber den Zusammenhang
mit den sittlicheu Aufgaben der Gesellschaft erhalten, den Grund-
satz der Glaubensfreiheit mit der Möglichkeit pädagogischer Ein-
wirkung auf das Volksganze verbinden sollte. Dabei war es
freilich in hohem Grade nötig, die Mahnung zu beherzigen, mit
welcher das „Schweizerische Kirchenblatt", allzu scharf doktrinären
Forderungen gegenüber, das Jahr 1848 eingeleitet hat: „Man muss
sich damit zufrieden geben, wenn im praktischen Leben selbst,
soweit eben guter Wille und billiger Sinn vorhanden ist, sich
manches ausgleicht, was, vom Standpunkt der Principien aus be-
trachtet, sich scharf entgegensteht. 14
8. Glauben und Wissen.
Vielleicht hätte die unvermeidlich gewordene Grenzausschei-
duug zwischen Staat und Kirche sich leicht und klar vollziehen
lassen, hätte nicht ein anderer Gegensatz sich hineingemengt,
der Streit der Lehrmeinungen Uber Wahrheit und Irrtum. Mit
jenem vereint erwuchs daraus der Streit Uber Rechte und Mittel,
dem Irrtum zu wehren und die Wahrheit zu schützen.
Die Heden und Schriften für und gegen die Berufung von
Strauss hatten bis in die hintersten Winkel des Landes das Be-
wusstsein verbreitet, dass es nunmehr zweierlei Pfarrer gebe, die
über das, was sie predigen sollen, durchaus nicht mit einander
übereinstimmen. Die Kirche, die mit dein Staat und der modernen
Gesellschaft sich auseinander zu setzen hat, ist jetzt selbst uicht
mehr eine einheitliche Grösse, sondern eine bis tief in die Prin-
cipien hiuein gespaltene Macht. Was sich hundert Jahre zuvor
in der Stille vorbereitet hatte, das entwickelte sich jetzt auf
einmal zu einem offenen und scharf zugespitzten Konflikt, der die
protestantische Kirche auseinander zu sprengen drohte, ihre
Wirksamkeit gewaltig schwächte und die bereits angebahnten
Neubildungen aufs empfindlichste störte.
Je nach dem Masse, in welchem der Einzelne der theolo-
gischen Wissenschaft und der allgemeinen Weltbildung einen Ein-
fluss gestattete auf die religiöse Ueberzeugung, gab es jetzt
„gläubige" oder „ungläubige" Pfarrer. Die biblische Kritik, die
historische Forschung, die philosophische Spekulation und der
Fortschritt der Naturwissenschaften hatten die Glaubensvorstel-
lungen, in welchen die Religion bisher verkörpert war, für jeden,
der damit sich bekannt gemacht hatte, mit unwiderstehlicher
ISU.tsoh , tJesrli. <W .■« hwciz.-ref- Kin heti. BW. II. '£i
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1 :
Ccscluelite der .schwcizcrisch-rctormiertLMi Kirchen.
Gewalt modifiziert. Mit diesen Vorstellungen schien aber die Heli-
gion selbst unzertrennlich verbunden zu sein, mit ihnen zu stehen,
mit ihnen zu fallen. Zu lange war mau gewöhnt worden, Glaubens-
bekenntnis und „Glauben" gleichzustellen, das Fürwahrhalten von
theologischen Lehren mit der Frömmigkeit zu verwechseln, das
Allerheiligste in Monstranzen zu verschliessen und Reliquienkasten
anzubeten, als dass es hätte leicht sein sollen, die Umschiuelzung
vorzunehmen, den Wegfall der alten Worte ohne Verlust für das
Wesen - das evangelische Christentum selbst - Uberhaupt fUr
möglich zu halten. Und wer diese Möglichkeit für sich selbst an-
nehmen konnte, bezweifelte sie doch für die andern.
Von zwei Seiten her dauerte diese Verwechslung fort und
beherrschte die Gemüter. Während die einen die alte Fassung
des Kleinods nicht meinten aufgeben zu dürfen, weil sie den
Glauben selbst zu verlieren, oder doch die Volksreligion zu schä-
digen fürchteten, bildeten sich andere ein, weil die Vorstellungen
sich verändert hatten, auch den Glauben aufgeben zu dllrfen oder
aufgeben zu müssen. Wie das letztere, so konnte auch das erstere
in sehr verschiedenwertiger innerer Haltung geschehen.
Dem Antichristentum gegenüber, das man Uberall auftauchen
sah, aber auch oft zu sehen nieinte, wo es nicht vorhanden war,
schlössen jetzt die Pietisten und die Kirchlichen im alteu Sinuc sich
zu einer neuen Partei der „Orthodoxen" zusammen; ihr entgegen
stellten sich die alten Nationalisten und die jungen spekulativen
Anhänger der Hegeischen Schule als Verbündete neben einander.
Den Gegensatz tasste man damals in den Ausdruck „Glauben
und Wissen" zusammen, wobei man nicht vergessen darf, dass
darin nach der allgemein üblichen Hcgelschen Terminologie eine
starke Geringschätzung des ersteren, als einer Vorstufe für die
Ungebildeten und Einfältigen, lag. Die Bezeichnung ging aller-
dings von irriger Voraussetzung aus, da doch bei den Wissenden
neben der positiven Erkenntnis sehr viel idealistischer Gl
bei den Gläubigen neben eiuem starken PietätsgefUhl auch i
viel realistische Erfahrung und Berechnung mitwirkte, so da*
nun auch die politischen Parteien sieh dieser Stimmungen be-
mächtigten, die radikale sich mit dem „Wissen", die konservative
sich mit dem „Glauben" verband — für beide zum Unglück und
zur Erschwerung der Lage. r ^
Es darf wohl jetzt behauptet werden, dass die Kecbtgläubigen
sich gegen die Fortschritte des Wissens nur verschlossen, weil
ihnen das Keligionsinteresse schlechterdings uud unbedingt jedes
andere überwog, und dass die religiösen Neuerer die Existenz-
V. x. Glauben und Wissen. Biedermann. yyy
bedingnngcn der Kirclie nur darum zu missachten schienen, weil
sie ungemessenen Respekt hatten vor der weltlichen Bildung.
Heide Parteien hatten aber nur Augen für die Fehler der andern,
und beide begingen Fehler genug, um dem Gegner immer neue
Vnrwände zu bieten zur Bestätigung seiner Vorurteile. 5 )
Kaum war der Lärm des „Züriputsches" verhallt und unter
dem noch ärgern Getümmel der Sonderbundsjahre vergessen, als
Bern durch die Zellerberufung den Gegensatz auch für das Gebiet
seiner Kirche heraufbeschwor, der nun nicht mehr zur Ruhe
kommen sollte.
Inzwischen hatte aber 1*44 der Pfarrer zu Mönchenstein bei
Basel, der am 2. März 1811» geborene Alois Emanuel Biedermann
aus Wintcrthur 2 ), eine kleine Schrift veröffentlicht : „Die freie
Theologie und das Christentum in Streit und Frieden." Sie be-
gann mit der Erklärung: .Die schönen Tage des Friedens zwischen
der Kirche und der neuen Philosophie sind uns so sehr entschwunden,
dass selbst die Erinnerung daran verpönt ist." Damit trat die
moderne, kritisch-spekulative Theologie als Partei ins Leben, und
bald besass sie auch in der von Biedermann und Fries heraus-
gegebenen „Kirche der Gegenwart" ihr Sprechorgan für weitere
Kreise und fllr ihre praktischen, auf gründliche Umgestaltung der
kirchlichen Einrichtungen gerichteten Ziele.
*Dic Kirclie soll als objektirer Organismus den Geist Christi
vermitteln, d. h. das religiöse Selbstbcwusstsein zu der VoUendumj
führen, die es in Christus hatte." Das soll aber geschehen in der
Form einer Landeskirche ohne Glaubensbekenntnis, weil keine
äussere Glaubenslehre den Geist ohne Zwang und Beeinträch-
tigung zu fassen vermag.
Der Gegenstoss erfolgte sofort. August Ebrard, damals Pro-
fessor in Zürich, begründete seine Zeitschritt „Die Zukunft der
Kirche", und als vollends der Versuch gemacht wurde, diese
neue Theologie direkt in die Kirche einzuführen, entbrannte ein
heftiger Kampf. Neben Ebrard und seinem Kollegen, Jobann Peter
Lange 3 ), der erst 1854 Zürich mit Bonn vertauschte, war es be-
sonders auch J. P. Romang, der immer neu zu wuchtigen Schlägen
') Zum Folgenden namentlich : Finaler, beschichte der theologim-h-
kirchlichen F.ntwicklung in der deutaeh-reforinierten Schweiz seit den dreis-
«iger Jahren. Zürich 18*1.
') liiogr. von .). Kradolfer, als Einleitung in A. E. liiederuianux Aus-
gewählte Vorträge und Aufsätze. Herlin lKKf>, mit liildni*.
') 1801— 18X4. Nachruf von K. Furrer in Theol. Zeitschrift von Meili,
I, .%2.
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(i.-scliicliro (icr schnoi/orisrh-n-toniiierten Kirchen.
geyen die „junghegelische Weltanschauung* und „junghegelischcn
Setzlinge 44 ausholte, und dessen Ausführungen bei den einen —
Wenigen — um so mehr, bei den andern — Vielen — um so we-
niger Kindruck machten, weil auch er auf philosophischem Boden
stand und kein Hehl daraus machte, das« er keineswegs gewillt
sei, jede Formulierung der Kirchenlehre zu vertreten.
Scharf und schroff erlicss im Anfang 184(> Alex. Schweizer
in der „Kirche der Gegenwart 1 * bei Besprechung der kirchlichen
Parteien seine Absage gegen die jetzt verschmolzenen Bicbtungen
des Pietismus und „Ürthodoxismus 1 * : und wenige Monate später
war er bestellter Referent, als die Schweizerische Prediger-
gesellschal'tsieh inHerisau mit der Frage beschäftigte: „In welchem
Sinn ist der heil. Schrift Autorität zuzuschreiben ? tt - Noch viel
deutlicher trat der linterschied der Meinungen hervor, als im
folgenden Jahre in (.-hur die gleiche Gesellschalt sich die Frage
vorlegte: „Welches sind die in der protestantischen Kirche be-
rechtigten Kichtungen? u Die Antwort hatte hier Johann Christian
Riggenbach von Hasel zu geben, damals Pfarrer in Benuwyl
und jetzt noch ebenso entschiedener Gesinnungsgenosse seines-
Schwagers Biedermann, wie er später dessen Gegner wurde.
Trotz der einleitenden Friedenspredigt von llageubach drohte
die Versammlung in Spaltung auseinanderzugehen und wurde mit
Muhe zusammengehalten. 1 )
Neuen Zündstoff brachte dann einerseits die schon erwähnte
Berufung von Biedermann als Professor der Theologie nach
Zürich, anderseits die Entlassung von Professor Scherer in Geuf
von seiner Lehrstelle an der evangelischen Schule wegen Aeus-
scrungen über die heil. Schrift. Biedermanns Wahl rief
längeren Zeitungspolemik und einer lebhaften Debatte in
Züricher Synode. Während das Gutachten der theologisch
Fakultät, wie Uber die Person und wissenschaftliche Tltch
so auch Über die Lehre des Vorgeschlagenen sich äusserst gll
aussprach, gab J. P. Lange, damals eben Dekan der Fakultät,
eine Minoritätserklärung ab, welche darauf aufmerksam machte,
wie sehr Biedermanns Weltanschauung mit den Fuudamental-
artikelu des allgemeinen christlichen Glaubens im Widerspruch
stehe.-') Die Bedeutung der Wahl zeichnete nachher eine Ein-
sendung im Kirchenblatte mit den Worten: „Sic scheint uns das
erstr Zcirlt'ii, duss tinsoe Kirche in ein tu ms Stadium getreten
sei." „Die jmighegcliscbe Richtung, welche bisher eine geduldete
1 Krrirht im K ii clinibkitr IMk S. IlM.
Ali^triinH-kt im Kirrhi'nltliiM J>\>0. S. I i!» u. fV.
V. S. <;iaul»en und Wissen. A. Immer. 341
war, hat durch die neueste Umgestaltung — in der Regierung —
neben dem Einfluss, den sie bei uns Uberhaupt und namentlich
im höhern Erziehungswesen ausübt, auch in der kirchlichen Ad-
ministration die Oberhand gewonnen; sie konsolidiert sich durch
die Berufung ihres Führers und sucht sich den Einflnss auf die
heranwachsende Generation zu sichern. Mit derselben sichern
Keckheit, mit der sie, kaum in die Synode eingetreten, schon das
Feuer gegen sie eröffnete, benutzt sie jetzt schnell und gewandt
den gewonnenen .Sieg, und wird es auch fernerhin thun. u —
„Wir — und auch wohl die meisten unserer Gegner — können
nicht anders, als darin eine Manifestation erblicken, welche
Richtung gegenwärtig in kirchlichen Dingen die Oberhand habe". 1 )
Heftiger noch gestalteten sieh hernach die Verhandlungen
der Kirchensynode, als der neue Professor der Theologie Auf-
nahme unter die Zahl ihrer Mitglieder verlangte. Der Antrag auf
Zurückweisung an den Kirchenrat wurde gestellt, aber nach sehr
erregter Diskussion doch verworfen. Ausschlaggebend war ein
„feuriges Votum", welches versicherte, dass auch die angefochtene
Richtung zur Kirche gehöre und gehören wolle, dass die Ver-
treter derselben wissen, wie ihr innerstes Leben direkt von
Christus abzuleiten sei und sie ohne ihn in Nacht und Elend
wären; dass sie in guten Treuen selbst den Synodaleid abgelegt
haben und die Erlösung durch Christum predigen, wenn sie auch
zwischen dem theoretisch sich darlegenden System und dem
innerlich lebendigen Glauben unterscheiden. 2 )
Die Bedeuken und Proteste blieben ohne weitere Folge;
immerhin wurde wieder das Misstrauen des Glaubens gegen das
Wissen, des Wissens gegen den Glauben vermehrt.
Glücklicher war dagegen die Wahl von Immer au die Hoch-
schule in Bern im Jahre 1849. Albert Immer 3 ), am 10. August 1804
aus einer bernischen Pfarrfamilie geboren, hatte sich, wegen
scheinbarer Unfähigkeit zum Handwerk bestimmt und bereits als
Handwerker thätig, erst im Alter von 30 Jahren, unter innern
Kämpfen, deren Abschloss er selbst als „Erweckung u bezeichnete,
dem theologischen Studium zugewendet und 1838 seine Prüfungen
bestanden. Nach einem längern Vikariate in Burgdorf, einem
nachträglichen Aufenthalt in Berlin und Bonn und fünfjährigem
S kirehenbhtt 18fiO, S. ltiti.
7 ) Kirchenblütt 1KA S. IHZ— lHti.
') IL Knetschi, in Meilis Theol. Zeitschr. 1H84, S. 3T)9, und F. Trechsel,
Biogr. von A. Immer, im Druck, in vordankenswerter Weise als Hanriachrift
zur Benützung mitgeteilt.
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;;42 (ieschkhte <U>r »chweizeriscli-refrirniierten Kirchen.
pfarramtlichem Wirken im Städtchen Büren, betrat er zu Ostern
1850 sein Katheder als Professor der neutestamentlichen Exegese
und der Dogmatik. In seiner Glaubensüberzeugung materiell
durch Schleiermacher, formell durch Hegel bestimmt, vor allem
aber ein begeisterter Anhänger seines Lehrers und Vorgängers
Lutz, war er diesem ähnlich in der Vereinigung freiester Forschung
und innigfrommer Gesinnung. Als Ziel seiner Arbeit galt ihm:
„Die jungen Theologen auf den Standpunkt zu führen, dass sie
mit gutem Gewissen denken und predigen können." Theologische
Wissenschaft und kirchliches Leben sollen unter sich in engem
Zusammenbang bleiben; der theologische Lehrer mUsse in der
Kirche stehen und als deren lebendiges Glied seinen Beruf Üben;
umgekehrt solle freilich die Kirche die theologische Wissenschaft
als ein ihr angehöriges und zu ihrer Erhaltung und Kräftigung
notwendiges Lebenselcment betrachten, — das war der Sinn, in
welchem Immer arbeitete.
Die Studierenden hatten Vertrauen zu ihm, und es gelaug
ihm bei den meisten, ihnen Hochachtung vor dem Wissen wie
vor dem Glauben einzuflössen; für die Feruerstehenden, insbeson-
dere ftir die Laien, war diese Haltung weniger verständlich ; ihnen
galt zum grössten Teile nur der Glaube als echt, der sich dem
Wissen verschloss, oder nur die Bildung für wahr, die sich von
der Religion abwandte.
Obwohl somit unzweifelhaft der klare Pantheismus Bieder-
manns weit eher kirchliche Bedenken hervorrufen konnte, als
die der Vermittlung näher stehenden Ansichten Immers, sollte
doch der Kampf in Bern zum Ausbruch kommen. Die Ursache
lag in der verhältnismässigen Stärke der bekenntnistreuen Gegen-
partei, welche dadurch um so mehr Gewicht erhielt, als sie hier
hoffen konnte, au der politischen Lage und an der jetzt konser-
vativen Staatsregierung eine Stütze zu finden. Die letztere machte
sich zwar äusserste Vorsicht zur Pflicht und schien nicht geneigt,
sich ohne weiteres einer blinden Orthodoxie ergeben zu wollen.
In den „Eröffnungen der Kirchendirektiou u bei dem Zusammen-
treten der neuen Synode deutete ihr Vertreter ganz anderes an,
wenn er sagte: „Um Herstellung eines neuen Lehrbegriffs ist es
wohl noch lange nicht zu thun. Der den Glauben miserer Väter
ausdrückende Lehrbegriff würde aber vielleicht nur um so leichter
seinetu Wesen nach unter dem gegenwärtigen Geschlechte erhalten
und den künftigen Geschlechtern eingepfropft werden, wenn die
Lehrweise und die Lehrbücher in genauerer Uebereinstimmung
stünden mit dem Bildungsznstande der gegenwärtigen Zeit, als mit
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V. s. (ilauben und Wisnen. Bern. ;S4,'{
dem tlcs Zeitalters der Reformation" — und noch bestimmter,
wenn er missbilligcnd erwähnte: -Dagegen zeigt sich inngekehrt
bei den Andern eine gewisse Abschliessung gegen den nun einmal
nicht zu ignorierenden Bildungszustand des Zeitalters, ein Zurück-
streben nach Vorstellimgs- und Ueberzcugungsweisen, die nicht
wieder zurückgeführt werden können, ein Bestreben, Eigenheiten
der Gefühls- und Glaubensweise allgemein geltend zu inachen,
die ohne die gänzliche Beseitigung der neuern Bildung unmöglich
allgemein geltend zu machen sind." ')
Aber gerade die politische Lage drängte Uber solche Stellung-
nahme hinaus. Wenige Wochen nach diesen „Eröffnungen 44 sah
sich die Regierung gezwungen, den Vorsteher des Lehrerseminars
in Mtinchenbuchsee dem entrüsteten Unwillen zu opfern, der sich
gegen dessen unkirchliche Haltung und Erziehungsweise kundgab.
In einer Forin, deren Korrektheit nicht zweifellos ist, wurde
H. Grunholzer mit einigen seiner Mitarbeiter im Mai 1852 ent-
lassen und das Seminar selbst auf einige Zeit aufgelöst. 2 )
Bald ging der Sturm auch gegen die Hochschule los, auf
deren Aufhebung aus finanziellen, aber weit mehr aus kirchen-
politischen Rücksichten schon bei jenem Anlass von einigen Ex-
tremen hingedeutet worden war.
Die konsequente Beschuldigung der theologischen Wissen-
schaft als der eigentlichen Brutanstalt des Unglaubens und des
* Radikalismus" hatte in Beru schon längst im stillen begonnen.
Sie knüpfte sich teilweise an die persönliche und schriftstellerische
Thätigkeit des gewesenen Arztes de Valenti 3 ) an, der sich seit
183<i auf Einladung der Evangelischen Gesellschaft in Bern nieder-
gelassen hatte. Richard Rothe sagte von diesem 17'J4 in Jena ge-
borenen Manne, er sei „eine höchst eigentümliche Erscheinung
gewesen im Reiche Gottes, von unbeschreiblicher Beweglichkeit,
Frischheit, Herzlichkeit und in ihrer Art einzigen praktischen
Gaben für den geistlichen Umgang mit Menschen, allen unwider-
stehlich, mit denen er in Berührung kommt." Jedenfalls aber
gehörte er zu den nicht gerade seltenen Leuten, bei denen die
persönliche Achtbarkeit in geradezu schmerzlicher Weise kon-
trastiert mit dem Schaden, den sie anrichten ; die man bewundern,
vielleicht sogar lieben, aber gleichzeitig auch fürchten, wo nicht
gar verabscheuen muss. Wie ihm das Heil aufgegangen war,
' Krüffmingun der Kinhendirektion, a. a. 0., S. Ali u. S. 1*.
lit'Mchlus* der <iros>»en Kaie* vom 12 Mai 18f»2.
-'. Eriwt Jo«c|>|i (Justav de Valenti. siehe Alljr. I>. Jliogr.. XXXIX, O.».
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[ juj ;,Ji|^i m- M * ■. 'i' H- m H Iii,» flc^?y
:W4
(Jesdiiclite «lor acliw'cizeriscIi-reformicrttMi Kirchen.
f
I!'. M;
musste es allen aufgehen, und wo er etwas anderes sali, da
konnte es nur Unglaube und Verstocktheit sein.
Nachdem de Valenti zuerst gegen das „Kleeblatt der Wissen-
schaft", — Sohleiermacher, Marheineeke und de Wette, — dann
ge^en das „Kleeblatt der Heiligkeit" — Möhler, Sehleiermaeher
und Xitzsoh — „einer ungezügelten Polemik freien Lauf gelassen",
grift' er mit gleicher Masslosigkeit. überall Rationalismus witternd,
auch die Hasler Missiousgesellsehaft, ihren Inspektor W. HotTmann
und ihren Lehrer Ostertag, dann den frommen Obersthclfer Linder
in Hasel, endlich aucli den bekannten Pfarrer Blumhardt an, dem
er die Antwort abnötigte, dass er — de Valenti — „es mit der
Wahrheit, wie mit der Verleumdung, leicht nehme und blind sei
gegen die Satansschiingen, je mehr er die Leute dem Teufel, als
Christi .Schäferhund zuwerfe. 1 ' Kein Wunder, dass dieser unglück-
liche Glaubenskämpfor auch den Theologen Daniel Sehenkel 1 )
als greulichen Atheisten denunzierte und den so milden Hageu-
bach zu einer fast gereizten Abwehr zwang 2 ), weil er keinen
andern Glauben als seligmachenden Glauben erkannte, als -
seinen eigenen. Obwohl schliesslich die Pietisten selbst ihn „als
den Satansengel ansahen, der auch die Gläubigen mit Fäusten
schlägt", so blieb doch der Eindruck, namentlich in Laienkreisen,
zurück, dass jede Abweichung von der alten Dogmntik ein Beweis
von Unglauben und Auflehnung gegen die Wahrheit sei, daher
das Seelenheil um so besser gedeihe, je mehr es sich vom
„Wissen* der Gelehrten ferne halte.
Dass durch die unbesehene Annahme der — eigentlich von
den Freigeistern aufgebrachten — Gleichung : Wissenschaft — Un-
glaube, den Verteidigern des Christentums und diesem selbst ein
schlechter Dienst geleistet werde, erkannte man nicht; christ-
licher Glaube ohne „liechtgläubigkeit" galt als logisch undenkbar
und faktisch unmöglich. Diese unselige Verwechslung, die vor
allem, zwar mit Behutsamkeit, aber mit Entschiedenheit, bekämpft
werden sollte, wurde unablässig wiederholt und mit der
liehen Bellissenheit eingeschärft, mit welcher der
Priester die blinde Ergebenheit an den Klerus als
unerlässliche Bedingung des Heiles hinstellt.
Bei solcher Voraussetzung musste allerdings die
Fakultät der Berner Hochschule zur Heranbildung von Kirchen-
dienern wenig geeignet erscheinen. Sie bestand
1 I);mi]jiIs, hix ls;,[, l'rofr.sjtor in liasrl, nachher in
IS«. M:ii l.ssy -S.v. Wtvch. B;i.li>e!ii- lliogriiphien. IM. IV
• Kirrliri.M.ut lsj'.i. s.
;i4ö
Immer aus den Professoren Gottl. Studer ( 1801—1890) l ), der gleich-
zeitig mit Immer 1840 auf den Lehrstuhl tllr das Alte Testament
berufen worden war, Ernst Friedrich Gelpke (1807— 1871) 2 ), dem
Professor der Kirchengeschichte, und K. Wyss, dem Lehrer der
praktischen Theologie, von denen allerdings der letztgenannte
einzig als „orthodox" bezeichnet werden konnte.
Nachdem schon in der Synodalversammlung von 18.Y> (2(>. und
27. Juni) die Stellung des theologischen Lehramts zur Kirche zur
Sprache gebracht worden war, erschien am 10. Oktober 1855 im
„Oberländer Anzeiger", dem bedeutendsten Blatte der konserva-
tiven Partei, eine öffentliche Erklärung mit der Unterschrift des
Herrn Bernhard von Wattenwyl-de Portes, worin es hiess:
„Ist es wahr, dass die theologische Fakultät, weit entfernt die
Studierenden zum reinen ßihclglauben hinzuleiten, diejenigen, welche
sw gläubig empfängt, zum Unglatdjni .verführt l .? u
„Ist es wahr, dass da gelehrt wird, die evangelische Ge-
schichte, auf welcher der ganze Glaube ruht, sei zum guten Teil
ein Mythus, d. h. eitel Trug?"
„Ist es wahr, dass der Schriftglaube der Reformatoren, welcher
ganze Völker umschuf, als blinder Köhlerglaube belächelt wird
vou Gelehrten, welche in ihrer eiteln Weisheit nicht eine einzige
Menschenscele aus dem Verderben retten werden V u
„Wenn das wahr ist, wie persistent verlautet, so wundere
man sich noch, dass die Staatskirche völlig unmächtig ist gegen-
über dem radikalen Unglauben! — und dass der Boden ihr täg-
lich unter den Fussen schwindet!"
„Da soll die Staatskirche, wenn ihr das Keich Gottes und des
Volkes Wohlfahrt am Herzen liegt, ihre letzte Sehne anstrengen,
damit die Predigt vom Kreuze Christi wieder rein und lauter
durchs Land erschalle, wie zur Zeit der Reformation."
Sonderbarerweise ging diese Manifestation von einem Manne
aus, der selbst die Staatskirche verlassen hatte, und bildete die
Erwiderung auf eine Einsendung im „Oberländer Anzeiger",
welche gelegentlich im Siune altbcrnischer Gottesfurcht vou den
Dissidenten als thatsächlichen, wenn auch unbewussten, Bundes-
genossen der Kirchenfeinde gesprochen hatte. Man hätte an-
nehmen können, dass dieser Umstand die Wirkung des Angritfes
abschwächen werde. Allein es war in Wirklichkeit damit eine
Saite berührt, welche auch bei den Mitgliedern der Landeskirche
') Nekrolog hu Kirchenblatt 1NW.
Sammlung Born. Bingr., B»l. I, 2«'. u. i\\ — Allgemeine 1». Biogr.,
VIII, ;V»2 v..Nippnl(| ,
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;Uti <io>eliichte der sch\veiy.erisch-retuniiierten Kirchen.
lebhaft anklang, so weit sie unter pietistisch-orthodoxeni Einflüsse
standen oder in konservativer Pietät an der Tradition der Be-
kenntnisse hingen.
In seiner sehr kurzen Entgegnung erinnerte das gelehrte Kol-
legium, vielleicht nicht ganz geschickt, dass es „kein Prediger-
seminar ist, sondern die Fortschritte der theologischen Wissen-
schaft zu vertreten hat". Es lag darin das Eingeständnis eines
Widerspruchs zur kirchlichen Dogmatik, welches manche Leute
erst recht stutzig machen konnte.
Nicht unberechtigt war da die fernere Frage eines „Laien"
,, Wo ist denn also unsere bernische Predigerbildungsanstalt ? "
Antwort: „Nirgends! Es ist keine da!" — „Es haben auch die
Glieder der Kirche nicht nur ein Interesse, sondern auch ein
Recht, zu wissen, ob die Fakultät, welche ihre Prediger zum
Dienste des göttlichen Wortes vorzubereiten hat, Glauben oder
Unglauben lehre."
Eine einlässlicherc Erörterung war jetzt unvermeidlich ge-
worden. Professor Immer war es, der im „Bund" im eigeuen
Namen die Verteidigung führte: „Der Glaube ist nach unserer
l'cberzeugung nicht ein blosses Fürwahrhalteu, ein Schwören auf
einen Buchstaben oder eine angelernte Formel, sondern ein tief
innerliches, von Gott gewirktes Vertrauen auf Gottes Gnade,
welches ebenso die Frucht der Busse und Heilsbedürftigkeit, als
die Quelle eines neuen Lebens in der Liebe und Heiligung ist".
— „Hier, zum theologischen Studium, kann niemand eine fertige
Meinung mitbringen und bis ans Ende behalten; und er soll es
nicht, denn eine solche fertige oktroierte Meinung taugt über-
haupt nichts, und es ist ein totaler Irrtum, eine solche für „Glauben"
zu halten. Glaube kann nicht sein ohne gutes Gewissen, und ein
gutes Gewissen kann nicht da sein, wo man aus Gleichgültigkeit
seine Zweifel niederschlägt und nur geschwind fertig sein will!"
Befriedigen konnte eine solche Antwort nicht, und wohl noch
weniger wurde der Anstoss gehoben durch das, was auf die zweite
Frage, betreffend Mythus und Geschichte, erwidert worden ist.
Wieder antwortete v. Wattenwyl, diesmal ebenfalls im „Bund"
(vom 27. und 28. November), und hier trat die Gruuddifferenz
der Standpunkte ganz offen zu Tage, wenn er darauf hinwies,
dass es nicht um eine Definition des Wortes „Glauben" zu thun
sei, sondern um den Glaubeusinhalt und den Lehrbegriff. „Für
die bernische Landeskirche ist das die Helvetische Konfession." —
1 „nWrlümlcr Anzeiger" vom lb\ November 1KV>.
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V. s. Chtwben und Wissrit. Bmi.
:U7
Jn diesem Sinne ist der Glaube allerdings ein fertiger, ja selbst ein
oktroierter, für diejenigen nämlich, -welche Dimer der Kirche wt rden
trollen. Darum müssen die Geistlichen ihn beschwören und wird
auch Herr Immer ihn seiner Zeit beschworen haben". Aber noch
bedenklicher lautete für die Theologen, wenn Herr v. Wattenwyl
die halben Zugeständnisse mythischer Bestandteile in der heil.
Schrift mit scheinbar untrüglicher Logik gegen sie wandte. Kr
schloss mit dem Satze, dass „wenn die Helvetische Konfession
in dieser — der Berner Landeskirche — noch eine Wahrheit ist,
die Professoren der theoretischen Theologie, alle drei Rationalisten,
als Irrlehrer vom Lehr- und Vredigtamt ausgeschlossen sein sollen.
Was die Gläubigen der Landeskirche, welche die Sache zunächst
angeht, davon denken, wird nun auch offenbar werden! 14
Das war deutlich! — Ganz umsonst war es, dass nun in
einer weitern Reihe von übrigens trefflich geschriebenen Zeitungs-
artikeln ') mit feiner Ironie der verbissene Separatist als berufener
Verteidiger des landcskirchliehen Glaubens gezeichnet und mit
Wärme von aller Engherzigkeit und Verfolgungssucht in religiösen
Dingen abgemahnt wurde: — die Thatsache blieb als Ergebnis
und setzte sich mehr als je im Gemüte der Laienwelt fest, dass
Glauben und Wissen sieh nicht mit einander zu vertragen scheinen.
Wenn gesagt worden ist: „Herr v. Wattenwyl wusste wohl, dass
seine Austalle gegen die Landeskirche nicht bloss bei seinem
kleinen Häuflein Anklang finden würde, sondern die innerste
Herzeusmeinung Vieler seien, sonst hätte er sie nicht gemacht",
so war dies nur zu sehr richtig; aber gerade darin lag gewiss
die ernsthafteste Mahnung zur Vorsicht, lind wenn hinwieder auf
die schadenfrohe Zustimmung der Katholiken hingewiesen wurde,
die dem Vorgehen des Herrn v. Wattenwyl zu teil geworden sei,
so deutete man auf der andern Seite mit nicht geringerem Nach-
druck auf die grosse Menge hin, welche offen sieh der Negationen
freute, weil sie den unbehaglichen Kest von Glauben und Ge-
wissensbedenken zerstörtem
Gewiss mit Hecht konnte im Verlauf dieser aufgezwungenen
Zeituugspolcmik der Dekan der angegriffenen Fakultät erklären:
„Wenn dadurch Unruhe und Verwirrung in die Gemüter gepflanzt,
wenn auf der einen Seite das dunkle Gefühl einer drohenden
Keligionsgefahr, auf der andern — zumal im Zusammenhang mit
gewissen andern Zeiterscheinungen — die Besorgnis vor Wieder-
einführung eines sehr unprotestantischeu Glaubens- und Gewissens-
';< „Duml- vom November bis '2. Ui'zctnhi* 1*V».
(Josrliichtr ilcr scliwvizmsdi -ivformii'rkm Kirchen.
zwaii^s geweckt wurde: wenn endlich der einfache Christ von
seinem „reinen Bibelglauben u und einem in der Heiligung und
seiner thätigen Nächstenliebe fruchtbaren Christentum „abgeführt"
wird auf die dürre Heide juridisch-kirchlicher Streitigkeiten und
dogmatischer Kontroversen - wer trägt daran die Schuld? —
die theologische Fakultät, die sich in einer Kecbtfertigung wider
die über sie ausgestreuten Verdächtigungen nur vor kompetenteu
Richtern einlassen wollte, oder Herr v. Wattemvvl mit seinem —
nichts weniger als blinden, sondern sehr kühl und schlau berech-
nenden Glaubenseifer".')
Gewiss! aber wer wiederum trägt die Verantwortung dafür,
dass die Laien — und ein solcher war auch Herr v. Wattenwvl —
die in den Bckenutnisschriften niedergelegte theologische Tradi-
tion mit der christlichen Offenbarung selbst verwechseln konnten?
und wer — noch mehr gab (jrsaehe dazu, dass die Meinung,
es sei auf geflissentliche Entchristlichung und Entsittlichung ab-
gesehen, gerade im Hinblick „auf gewisse Zeiterscheinungen" 80
viel Schein der Wahrheit erhielt V
Eine letzte Entgegnung des Herrn v. Wattenwvl 2 ) war fast
ausschliesslich gegen Professor (Jelpke gerichtet, dessen „Jugend-
geschichte des Herrn" (Hern 1841) in ihren stark von
beeinflussen Sätzen ihm manche sehr erwünschte Handhabe I
Die ganze Episode beleuchtete in geradezu typischer
die ungeheure Schwierigkeit der Lage für alle, die nicht in
theologischen Bildung das Mittel besasscn,die Gegensätze ii
zu überwinden, und die sich auf einmal vor eine Alte
gestellt sahen, bei welcher es für sie nur noch ein Drittes
nämlich — IndifVerentismus.
Der Angriff schloss zwar nicht mit der Absetzung der „un-
gläubigen" Theologen, aber doch mit dem an die Regierung
einlangenden Hegehren, dass denselben ein „gläubiger" Professor
an die Seite gestellt werden möchte, ein Hegehren, das die Re-
gierung indessen ablehnen musste, weil sie die in den Motiveu
liegende Voraussetzung unmöglich zugeben konnte.
Der mannhafte Protest eines jungen Pfarrers gegen unge-
bührliche Einmischung der Dissidenten in Angelegenheiten, die
nur die Landeskirche allein betreffen, und gegen religiöse Wühlerei
überhaupt, fand eine Autwort im „Gegenprotest",
v. Leiber „und mit ihm mancher aus der Landes!
1 (tlHTliiiiil. i An/.-ijror vom ö. Uoz. ls.V».
' AiiwsiTuriliMitlirlii' IVihijre zum J'.uml- vom •_>:}. hez. :
V. 8. Glauben und Wissen. Bern. Zürich. 841)
Niemaud konnte sich darüber täuschen, dass die Ruhe nur vor-
übergehend sei.
Im Winter 1856 hielt Professor Gottlieb Studer eine viel-
bemerkte Öffentliche Vorlesung im Grossratssaale Uber „Glauben
und Wissen" ; gleich darauf erwiderte und ergänzte dieselbe sein
berühmterer Bruder, der Geologe Bernhard Studer, durch eine
solche über „Glauben und Schauen" vom Standpunkte des ernsten
Naturforschers aus. 1 )
Das Verlangen nach Einführung der Kranken-Kommunion
durchkreuzte jetzt einigermassen die Parteistellungen. Üie mehr
einem individualistischen Christentum zuneigenden Mitglieder der
Kirchensynode sprachen sich dafür, die mehr auf dem nüchtern
altreformierten Boden stehenden grösstenteils dagegen aus, und
da standen Rechtgläubige und dogmatisch freier Gesinnte beider-
seits neben einander. Der in Basel von jeher geübte Brauch, der
1854 auch in der Appenzeller Kirche zur Sprache gekommen war
und nachher auch in Zürich erörtert worden ist, wurde am
10. Juni 1850 mit #2 gegen 28 Stimmen durch Verwerfung des
Vorschlages von Bern ferngehalten. 2 )
Nur ausnahmsweise gelang es, bei noch immer politisch auf-
geregter Zeit, die Regierung von der Notwendigkeit vermehrter
Seelsorge zu überzeugen. Für die französische Gemeinde der
Hauptstadt wurde 18<><>, für das grosse Dorf Herzogenbuchsee
18»>l eine zweite Pfarrstelle errichtet. Der besondere polizeiliche
Schutz des Bettages Hei 18G1 dahin.
Am Oktober 185'.) ist Helfer Schädelin gestorben, dessen
Bedeutung als geistvoller Publizist und Herausgeber des scharf
konservativen „Oberländer Anzeiger" mehr auf dem politischen
Gebiete lag, der aber auch ein hervorragender Prediger gewesen
ist. Als Buss- und Erweck ungs-Prediger machte der grundehrliche
Vikar Friedrich Kuhnen ein gewisses Aufsehen; er wurde 1857
Pfarrer zu Habkeru, aber im Geleise eines Amtes zu gehen war
nicht seine Sache, er wurde 185!) wieder entsetzt.
In Zürich stellte 1854 (KJ. und 14. Juni) Professor Bieder-
mann den Antrag auf Beseitigung des sogenannten apostolischen
Bekenntnisses aus der Taufliturgie, Hess denselben indes wieder
fallen, als man ihm bemerkte, dass die wörtliche Fassung der
'! Beide Vorträge gedruckt, Hern IST*».
Verhandlungen der Kirchensynode von lXVi. Dieselben wurden seit
1S;*)2 gedruckt, l'eber den Gang der Debatte und die bez. Kedner siehe
Kirchcnblatt lKi»J, .S. lol— 11<».
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;J50 (Jeschiehte der Hcliweizeriseh-reformierten Kirrhon.
Ausdrücke von niemand vorausgesetzt werde. Grössere Bewegung
ergriff die Gcmliter für eine Zeit, als der als cynischer Anhänger
des Materialismus bekannte Moleschott an die Züricher Universität
berufen wurde. Die Thatsaehe wurde hingenommen, diente aber
vielen neuerdings als Symptom und Zeugnis, dass eine konse-
quente Untergrabung der Volksreligion beabsichtigt sei, Stellung
und Aufgabe der Landeskirche von Seiten der Regierenden keine
Beachtung mehr finde.
Das Auftreten der beiden Kandidaten Rumpf und Franz
llörler in Basel gab 1857 — 1801) zwar wieder viel zu reden uud
zu schreiben. 1 ) Hürler verlangte Aenderung des Ordinations-
gelübdes, so dass auch die freiere Richtung ihre Vertretung finde
in der Geitslichkeit. 2 ) Allein die wahrhaft rohe Oberflächlichkeit
ihrer Absage an den christlichen Glauben und ihre Berufung auf
den plattesten Aufklärungsverstaud war so abstossend, dass sie
wenig offene Verteidiger fanden und ihre Ausschliessung aus dem
geistlichen Stande fast als unausweichlich angesehen wurde. Auf
die Einladung Rumpfs zu einer öffentlichen Disputation (30. Februar
1H(J0), stellte sich Pfarrer Ernst Stähelin, der Verfasser der
Calvin-Biographie, nicht ohue einigen Erfolg. Um so auffallender
war es, dass nun Rumpf sofort zum Mitglied des Grossen Rates
gewählt wurde und Hürler in der Tagespresse seine Ansichten
„predigen" konnte. Der Bruch der öffentlichen Meinung mit der
Kirche, das Auseinandergehen der Interessen und Ziele, schien
damit nicht allein zweifellos konstatiert, sondern gewissermassen
schon als selbstverständlich und natürlich anerkannt zu sein: Die
Kirche ist nicht mehr eine Sache des gesamten Volkes, sondern
Sache einer Minderheit, während die Mehrheit anderen Gedanken-
gängen folgt, andern Idealen zustrebt.
Hürler gab jetzt „Das freie Wort- heraus, eiue Zeitschrift,
von welcher „Die Zeitstimmen 11 sagten, dieselbe stehe „ganz auf
<lem Aufklärungsstandpunkt des vorigen Jahrhunderts, des Ratio-
nalismus der Aufkläruugszeit; wir würden sagen: des gemütlicheu
Rationalismus, wenn der Art, wie er hier vorgetragen wird, nicht
gerade das fehlte, was jenem seine weite Verbreitung verschafft
hat, — eben die Gemütlichkeit." 3 ) Gefahrlicher als dieses Agi-
tationsorgan konnte, um seiner scheinbaren Unanfechtbarkeit
willen, der Antrag werden, den Rumpf 18(>1 dem Grossen Rate
•j Tanner, .f., Die Hasler Kirche im letzten Vierteljahrhundert. Volks-
blatt für die ref. Schweiz, XI (1*7^, S. «♦ n. !U
''■ Hürler, Zur Revision unsere.* Kirchenwesens. Hasel ISf»s.
Zeitütiinmen, 1 rl >$;">{» i, S. 31 von Biedermann.
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V. S. einüben und Wissen. Hasel. 351
vorlegte: „Es sei dafür zu sorgen, dass der Religionsunterricht in
Kirche und Schule mit den Fortschritten der Wissenschaft in Ein-
klang gebracht werde." Die apologetischen Vorträge von Auberlcn,
Riggenbach, Gess u. s. w. 1 ) erfuhren Anfechtung nicht von Rumpf
allein, sondern ebenso heftig von dem orthodoxen Engländer
Marriott, der sich damals in Basel aufhielt. Der mvstiseh-fromme
Württemberger Auberlcn ist am 2. Mai 1<S<>4 gestorben und wurde
durch Hermann Schultz ersetzt. Im nämlichen Jahre fand die
Einweihung der neuen prachtvollen Elisabethen-Kirche statt, die
grossartige Schenkung eines gemeinnützigen Privatmannes an
seine Vaterstadt. Beide Parteien sahen sich immer in ihrem
gegenseitigen Misstrauen bestärkt, und zu den Thatsachcn, welche
das Vertrauen in die Gesiunung des christlichen Staates, des
„Bischofs der Landeskirchen", stierten, gehörte gewiss auch die
Nachricht, dass (1858) Truppen im eidgenössischen Dienste am
Karfreitag abmarschieren und am Ostersonntage auf dem Waffen-
platz eintreffen mussten.
Eine Zwischenzeit relativer Ruhe wurde im ganzen glücklich
benutzt. Die Berner Synode beschädigte sich, aufgefordert durch
das Vorgehen ländlicher Bezirke 3 ), mit der Hebung der Sonntags-
feier und Sonntagsheiligung, das Gleiche war in St. Gallen der
Fall; die Schweizerische Predigergesellschaft (8. und 9. August
1855) in Genf verhandelte die Stellung der Kirche zum Pauperis-
mus. Namentlich aber war es eine Frage, dereu Anhandnahme
und deren Ergebnis zu den erfreulichsten Erscheinungen dieser
Jahre gezählt werden muss. Der bekannte Palästinaforscher Titus
Tobler 8 ) regte 1857 den schon 184G einmal in Basel laut ge-
wordenen Gedanken au, dass der Tag des Todes Jesu, der Kar-
freitag, als ein grosser Festtag in den reformierten Kirchen an-
gesehen und gefeiert werden sollte. Er fand Beifall, und schon
in den nächsten Jahren erfolgten kurz nach einander bezügliche
Beschlüsse in den verschiedenen Kantonen 4 ), so dabs schou 18(51
zum erstcnmale der Karfreitag in der ganzen reformierten Schweiz
begangen wurde. Bern gab dafür seinen letzten bisher festgehal-
tenen Marientag (25. März) auf.
Wichtiger noch als durch dieses Resultat selbst wurde die An-
regung dadurch, dass sie zur Wiederanknüpfung amtlichen Verkehrs
V Apologetische Beiträge. Basel lsr,:;.
*) Uebereinkunft der Kircbenvorstände des Amtsbezirks Seftigen. Usä">.
*) 1806—1877. Nekrolog im Berner Volksblntt, XI 1*77 . 72.
*) In der Züricher-Synode erklärte .1. Dubs, di r michherige Bundesrat,
der Tod Jesu sei „das Centrum des Christentums".
:i;>2 beschichte der .schweizeriseh-reformierten Kirchen.
zwischen den kantonalen evangelischen Kirchen geführt hat. Infolge
einer Einladung von Zürich aus 1 ) entstand die schweizerische evan-
gelische Kirchcukonferenz, die zum erstenmale am 27. und 28. April
1858 in Zürich die Abgeordneten der verschiedenen kantonalen
Synodalbchürden zu gemeinsamer Beratung vereinigte und durch
ihren befriedigenden Verlauf so grosse Hoffnungen weckte, dass
nicht allein sofort Wiederholung geplant wurde, sondern bereits
die Predigerversammlung des nämlichen Jahres, 17. und 18. August
in Aarau, sich mit der Erörterung einer weitern Ausgestaltung
dieses Institutes zu befassen begann. War diese Konferenz auch
vorerst ohne praktische Befugnisse, so bildete sie doch ein Band,
durch welches fernere Gemeinsamkeit ermöglicht und angebahnt
wurde, und erschien als Anfang einer dem Gang der staatlichen
Dinge entsprechenden, durch dieselbe geforderten kirchlichen
Vereinheitlichung.'-)
Diese Erwartungen haben sich nicht alle erfüllt. Das Ideal
kirchlicher „Freizügigkeit" für die Geistlichen, das manchem vor-
schwebte und schou von der ersten Konferenz aufgestellt worden
war, verwirklichte sich nur zum Teil, in der Gestalt eines Kon-
kordatsvertrags 3 ), welcher die Aufnahme in den Kirchendienst
durch eine neu geschaffene gemeinschaftliche theologische Früfungs-
behörde regelte. 4 ; Allein nicht nur die französischen, durch ihre
Sprache naturgemäss getrennten, Gebiete blieben davon fern, auch
die Kantone Bern und Bünden verzichteten schliesslich auf den
Beitritt und behielten ihre Sondereinrichtungen bei. St. Gallen und
Schaffhausen zögerten längere Zeit, noch länger Baselstadt und
Baselland. Im letztern Kantone wurde sogar (18G4) der Beitritts-
beschluss der Behörden in einer Volksabstimmung zuerst mit
Mehrheit verworfen. Die Eifersucht der Universitäten und die
Besorgnis vor der hier und dort herrschenden theologischen
Bichtung führte zu diesem Ergebnis, das durch die Zweiheit den
Weg zur Einheit mehr erschwert als erleichtert hat. Für die
Konkordatskantone lag im Abschlnss des Vertrages das entschei-
dend wichtige Resultat, dass hinfort nur die wissenschaftliche
Ausrüstung allein geprüft wurde, jegliche Beschränkung der Wahl-
tähigkeit durch ein Bekenntnis wegfallen musste.
1 Dieselbe, vom _>7. Nov. I*.*i7, ist abgedruckt im Kirchenblatt von
1K"*, S. 17.
- Finder, ( Jeseh. der theol.-kirelil. Entwicklung seit den .'{Oer Jab ren.
Zürich 1SH1. — Me/.tfer, a. a. <>., -414.
J ; Kirehenblatt IShl, S. lHi.
4 Dieselbe trat am ±J. Mai lsii-j /um ersten Male zusammen.
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3ai
Auch die Aussicht auf ein dereinstiges gemeinsames Kirchen-
gesangbuch wurde durchquert durch das fast gleichzeitig (1855)
auftauchende Projekt eines solchen Werkes fUr einige Kantone
der Ostschweiz, für St. Gallen, Thurgau, Glarus und Blinden, das
dann 18(50 zu stände kam, aber Zürich, Basel, Bern und Schaff-
hausen nicht zum Aufgeben ihrer eigenen zum Teil neuern Samm-
lungen zu veranlassen vermochte. Die Verwirklichung dieses
schönen Zieles blieb einer spätem Zeit vorbehalten. In diesen
Jahren bemühten sich auch die französisch-reformierten Kantone
um ein gemeinsames Gesangbuch. Es kam 180.'i zum Druck, aber
anfangs nur in Genf und Neuenburg zur Einführung. Erst 1800
wurde es auch in der Nationalkirche des Waadtlandes angenommen,
nachdem der Grosse Hat es zuvor, gegen den Wunsch der Synode,
mit Mehrheit abgelehnt hatte.
Aehnlich wie mit dem Kirchengesangbuch ging es mit der
gemeinschweizerischen Bibelübersetzung. Schon in der zweiteu
evangelischen Konferenz (15. und 10. Juni 1859) war von einer
solchen wieder die Rede. Professor Alexander Schweizer wurde
für den Gedanken gewonnen; der gelehrte Basler Antistes Sa-
muel Preiswerk 1 ) trat an die Spitze der nun mit Energie und
Aufopferung unternommenen Arbeit. Im Juni 1800 wurden die
leitenden Grundsätze festgestellt, die Mitarbeiter geworben und
die Aufgaben verteilt; allein die erste Probe fand so verschiedene
Beurteilung, offenbarte so viele teilweise entgegengesetzte und
sich abschliessende Wunsche, dass der Eifer erlahmte und zeit-
weise Unterbrechung eintrat. 2 ) Aber auch der in Schaffhausen
gefallene Antrag, die l Übersetzung von Stier (1850) im kirchlichen
Gebrauche, statt derjenigen Luthers, einzuführen, fand keine Zu-
stimmung. Willkür uud Zersplitterung selbst innerhalb der Edel-
kirchen dauerten fort, was um so mehr zu bedauern, je mehr
Bekenntnisse und Katechismen an Bedeutung und zusammen-
haltender Kraft einbüssten. Nur in Zürich gelaug, nicht durch
die Kirche, aber unter kirchlicher Aufsicht, die Veranstaltung einer
neuen und verbesserten Bibelausgabc, welche 18WJ, 1801, 1804
1808 in verschiedenen Gestalten erschien 1 ); dieser Züricher Bibel
ist auch Thurgau treu geblieben.
Verhältnismässig grösseren Erfolg als die kompetenz- und
mittclloseu Kircheubehördeu hatte auch in dieser Periode die
' ; 17W— 1871. Nach dem Tode von Jakol» Burkliardt < 17. Dez. lsf»**, am
7. Februar 1851» erwählt. S. All*. I). Hiogr., XXVI, ;Vü.
Mezger, a. a. 0., III u. ff.
;i j Mezger, a. a. 0., .'18Ü.
Hloetich, Getti-h. der Schweiz. -rcf. Kirchen. Bd. II. - : *
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354
Geschichte der schwetzerisch-reformierten Kirchen.
freie Thätigkeit der protestantisch-kirchlichen Hlllfsvereine. Wäh-
rend die reformierte Gemeinde zu Freiburg 1861 das 25. Jahr
ihres Bestandes feierte und den Bau einer neuen Kirche plante,
wurde 18(52 für die zerstreute Landbevölkerung ein zweiter evan-
gelischer Pfarrer eingesetzt und am 15. August 18(30 die Ein-
weihung seines hübschen Gotteshauses zu St. Antoni vollzogen.
Zu Anfang 18G3 konnte die evangelische Gemeinde in Ragaz
geordnet werden. Die reformierten Bewohner von Luzcrn bezogen
18(>4 ihre Kirche; zu Kchallens im Waadtlande entstand eine
solche im Dezember 18(i5, und zu Baar im Kanton Zug im
Jahre 18(>7.
In AIpnach wurde 18<>3 eine kleine reformierte Schule er-
öffnet für die Kinder der in der Umgebung angesiedelten Berner-
familien. Den Bedürfnissen der deutschsprechenden Reformierten
im Kanton Neuenbürg wurde vermehrte Aufmerksamkeit ge-
schenkt: Locle undChaux-de-Fonds erhielten zwei deutsche Pfarrer,
statt des einen, der bisher für beide Ortschaften hatte sorgen
müssen. Aber die theologischen Kämpfe mischten sich auch in
diese religiöse Arbeit störend ein: Die Solothurner Kegieruug
wählte zum evangelischen Prediger in Ölten nicht den ihr vom
zahlenden protestantisch-kirchlichen Hülfsvereiu in Basel vor-
geschlagenen Kandidaten, sondern einen jungen Mann anderer
Richtung, wodurch der Verein nach zwei Seiten hin Freunde
verlor.
Einzelne Kantone erhielten erst jetzt eine Kirchenverfassung.
Im Waadtlande gab der Politiker Evtel den Anstoss dazu mit
einem 185* eingebrachten Antrag auf Trennung von Kirche und
Staat. Die nationale Kirche wünschte durch eine neue Organisa-
tion sowohl zur Staatsregierung, als auch — durch Einfuhrung
von lokalen Kirchenvorständen — zu den Gemeinden, in ein rich-
tigeres Verhältnis treten zu können. Obwohl die Kantonsbehörden
direkt auch das Kirchenwesen regierten, fehlte es doch so sehr
au Ordnung, dass religiöse Lehrmittel ohne jede Kontrolle ge-
druckt werden konnten und die Nationalkirche nicht nur die Frei-
heit, sondern auch die Ordnung der „freien Kirche - zu beneiden
Ursache hatte.
Das sollte jetzt anders werden durch ein neues Gesetz. Der
Staat garantiert der Kirche alle mit der verfassungsmässigen
Ordnung verträgliche Freiheit; er unterhält die zur Vorbereitung
ihrer geistlichen Führer nötigen Anstalten und sorgt für den
Unterhalt ihrer Diener. Unter der Oberaufsicht des Staates nimmt
die Kirche an ihrer eigenen Verwaltung teil durch eine aus ihrer
V. K (Jlaulu-n und Wissen. Kinhenverfassungen. ;ir>. r >
Mitte zu wählende Repräsentation. Die rein kirchlichen Dinge
werden von den Vertretern der Kirche selbst geregelt unter Vor-
behalt der Genehmigung des Staates; in den gemischt-kirchlichen
Diugen haben die kirchlichen Behörden das Vorschlags- und
Begutachtungsrecht. Jede Kirchgemeinde wählt ihren Kirch-
gemeinderat (conseil de paroisse); der Kircheubezirk erhält seinen
kirchlichen Bezirksrat (conseil d'arrondissement) aus Pfarrern und
weltlichen Mitgliedern der Kirchgemeinderäte, und aus Abgeord-
neten dieser Be/.irksräte besteht die Synode, welche zur Besorgung
der Geschäfte und zum Verkehr mit dem Staate eine Synodal-
kommission aufstellt.')
Die Wahl der Pfarrer wollte indessen der Staatsrat auch jetzt
nicht ans seinen Händen geben, und umsonst wurde versucht,
den Bezirkskirchenräten wenigstens eine Mitwirkung einzuräumen.
Am 1. Juli 18t>3 trat das Gesetz in Kraft; am 12. des gleichen
Monats fand die Bestellung der verschiedenen Behörden statt und
am 28. August die erste Versammlung der Synode unter dem
Vorsitz von Professor Vuilleumier. Die Nationalkirchc zählte jetzt
131 Kirchgemeinden und 141 Mitglieder ihres Ministeriums. Das
Unterrichtsgesetz bestimmte, dass alle Lehrer öffentlicher Schulen
der Nationalkirche angehören müssen.
In St. Gallen fand endlich der Grundsatz der gemischten
Synode Eingang, sogar mit der weiter gehenden Modifikation,
dass die Geineindepfarrer nicht mehr von Amtes wegen als Mit-
glieder betrachtet waren. Am 17.— 19. Juni 1802 eröffnete die so
zusammengesetzte Versammlung ihre Beratungen. In Appen-
zell A.-Kh., wo man dem Vorgang sich anzuschiiessen begehrte,
scheiterten die Bemühungen an dem Verhältnisse zu den Sekten;
die propagandistischen Umtriebe der Neutänfer schienen eine
freiere Gestaltung der Kirche den einen wünschbar, den andern
aber gefährlich zu machen.
Erst 18n7 kam auch Aargau nach langem Warten und Sehnen
zum Ziel. Dass ein paritätischer Grosser Bat der reformierten
Kirche ihre Verfassung geben, ihre Kirchgemeinden und ihre
KirchcnpHcge ordnen musste, wurde als ein schwerer t 'ebelstand
empfunden. Noch mehr beklagte man sich darüber im Thurgau,
als der Religionsunterricht in der Schule 1850 — „die langweilige
Kinderlehre u , wie im Kate gesagt wurde — durch die Verfügung
der politischen Kantonsbehörde eine starke zeitliche Beschränkung
und 1807 die ausgearbeitete Revision der Gottesdienstordnung eine
Vi Kino austührliehe Darlegung und Beurteilung dieser Waadtliinder
Kirchen Verfassung enthält Kirehenblatt ISti-'t, S. 107 u. ft'.
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Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
Ablehnung: erfuhr. Mehr Bereitwilligkeit fand man für solche Dinge
bei den Gemeinden, welche ihren Stolz setzten in schöne Kirchen-
gebäude und die Besoldungen ihrer Pfarrer angemessen erhöhten.
Die Nachteile der Genieindefreiheit zeigten sich nur vereinzelt in
ungerechtfertigter Abberufung braver Geistlicher. Das jetzt auch
in die Laienwelt eindringende und hier nicht selten sehr ver-
ständnislos anfgefasste kirchliche Parteiwesen wirkte dabei oft-
mals vergiftend.
Bis zum Extrem war diese Autonomie der Gemeinden noch
immer in Graubünden vorhanden. Hier wird nicht nur von
unordentlichen gewalttätigen Abstimmungen bei Pfarrwahlen
berichtet; in Ilanz wurde 1857 dem Prediger von seinen Gemeinde-
genossen die Kanzel verboten und schliesslich vernagelt; es
dauerte längere Zeit, bis der Friede hergestellt war.
Zürich und Schaffhausen blieben beim reinen Staatskirchentum.
In Zllrich wurde die staatliche Mitwirkung übrigens stark in
Anspruch genommen und ausgiebig gewährt. Durch ein Gesetz
vom 20. August 18G1 errichtete der Kantonsrat für die mächtig
angewachsenen und kirchlich nicht mehr entsprechend organi-
sierten Vorstadtgeineinden von Zürich eigene Pfarrstellen in
Ausscrsihl, Enge, Oberstrass, Unterstrass und Wiedikon; es folgten
Seebach 18(53, Ktischlikon 18G4, Wallisellen und Albisrieden 18tU>
und 18G8 noch Zumikon. Zudem wurden 18G2 in Horgen und Neu-
münster, 18(8 in Bäretsweil und 18GU in Wald dem Pfarrer noch
je ein ständiger Gehülfe als Diakon zugeteilt.
Eine Aenderuug des Verhältnisses zum Staate wurde dagegen
— vielleicht eben deshalb — von der Ubergrossen Mehrheit nicht
als Bedürfnis empfunden. Umsonst versuchte namentlich G. Finsler,
dessen wohlerwogene Meinung sonst im Bäte gern gehört ward,
in wiederholten Anläufen — 1801 und 18G4 — die Einrichtung
einer gemischten Synode j zu empfehlen. Selbst die grosse poli-
tische Wendung des Jahres 1 8; 58 mit der neuen demokratischen
Kantonsverfassung brachte Zürich manche Freiheiten, aber keine
Kirchenfreiheit; denn der kirchliche Freisinn hoffte für seine Ideale
bei einer weltlichen Behörde mehr Unterstützung zu finden, als
bei einer so oder anders zusammengesetzten Kirchenversammlung,
hatte doch Biedermann die Abschaffung aller Bekenntnisse damit
begrüudet, dass „die Kirche nicht mehr eine Gesellschaft sei,
sondern eine Staatsaustalt!" l ) — Gewiss ein merkwürdiger Satz
in der Zeit, da die Keligion als Privatsache hingestellt wird.
l ) Finsler, Thcol.-kirchl. Entw., S. 12. Biedermann war damals, 1S4T»,
in»ch nicht in Zürich.
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V. 8. Glauben und Wissen. Kirchenverf;«ssungen.
357
Es war doch wohl mehr als blosser Zufall, dass gerade in
diesen Jahren religiöser Beunruhigung in der Stadt Zwingiis
einige sehr auffallende Uehertritte zur katholischen Kirche vor-
kamen. Jakob August Emil IJsteri, geboren 1839, und 1802 als der
erste von der neuen Konkordatsbehörde Geprüfte in den Kirchen-
dienst aufgenommen, vollzog, bereits als Pfarrverweser in Kilchberg
im Amte, 18(33 seine Konversion, trat dem Jesuitenorden bei und
begab sich ins Ausland, benutzte aber seine Verbindungen mit
der Heimat, um einige Freunde zur Nachahmung zu bewegen.
Auch Schaf fhausen wollte nicht von seinem hergebrachten
Ca;sareopapismus abstehen, ging aber dabei so wenig auf religiöse
Gesichtspunkte ein, dass die Geistlichkeit vergeblich protestierte
gegen einige der Bestimmungen des neuen Civilgesetzbuehes, das
die kirchlichen Kompetenzen noch weiter beschränkte. Uebcr
Kircliengnt und Kirchengebäude verfügt die bürgerliche Gemeinde.
Für die Anhänger der Neutäufersekte, die sich ziemlich stark
verbreitete, musste ausnahmsweise die Civiltrauuug eingeführt
werden ; dagegen war der zum Staatsanwalt erwählte Dr. Schoch
18u*8 gezwungen, auf sein Amt wieder zu verzichten, weil er sich
weigerte den Eid zu schwören.
Das reformierte Murten suchte ebenfalls eine Aenderung
in seinen Kircheneinrichtungen zu erlangen, welche man als „eine
traurige Missgeburt des Jahres 1848 u bezeichnet hat. Ein be-
züglicher Entwurf fand indessen -858 bei der Kantonsregierung
in Freiburg keinen Beifall und wurde beseitigt.
Das Jahr 18n*0 brachte, kurz bevor der allgemeine Kampf
der theologischen Prineipien von neuem ausbrach, noch ein er-
freuliches Idyll, einen Blick in eine schönere Zukunft: den
Schriftenwechsel zwischen dem schon genannten Züricher Heinrich
Hirzel und August Tholuk in Halle. Der letztere, zur Zeit der an-
gesehenste und liebenswürdigste Vertreter des rechtgläubigen Pie-
tismus, hatte sich an den Verhandlungen der Schweizerischen
Predigergesellschaft beteiligt, als sie 1859 in Zürich versammelt
war. Hierbei den Schweizern, auch seinen Gegnern, persönlich
nahe getreten, beantwortete er Hirzeis „Gruss in die Ferne", in
einer so freundlichen und anerkennungsvollen Erwiderung, dass
auch der warmherzige und edeldenkende Pfarrer zu St. Peter in
der sich und seine Theologie rechtfertigenden Gegenrede rück-
haltlos in die Bruderhand einschlug: n Ob auch Ihr Christusbild
ein anderes ist, ah das meine, es ist das Bild desselben Herrn
und Meisters, und durchs Bild blicken wir beide — ich darf viel-
leicht sagm: mit gleicher Inbrunst — zu ihm selbst empor"
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358
Geschichte der schwcizerbeh-refonnierten Kirchen.
Heinrich Hinsel, geboren 1818 und zuerst Pfarrer in der ab-
gelegenen Gemeinde Sternenberg, dann in Hüngg, seit 1857 zu
St. Peter in Zürich, war aber auch — wir sagen nicht zu viel —
das Ideal eines „Reformers"; er ist leider schon am 29. April
1871 gestorben. 1 )
Das war eine kurze Episode; die Gegensätze stiessen bald
von neuem auf einander. Zuerst ging es in Zürich los. Jobann
Peter Lange war wenige Jahre nach Ebrards Weggaug, 1854,
einem Rufe nach Bonn gefolgt. Biedermanns „Kirche der Gegen-
wart" hatte 1850 ihr Erscheinen eingestellt. Die vornehme Ge-
lehrtensprache des freisinnigen Philosophen war wenig in das
eigentliche Volk eingedrungen. Nur dass demselben 1858 der
Religionsunterricht am höhern Gymnasium anvertraut wurde 2 ), er-
regte Bedenken und gab Veranlassung zu einer von Dekan Locher
in Wytikon 8 ) provozierten aber resultatloscn Verhandlung in der
Synode. Begründet waren diese Bedenken sicher, als IS62 — im
Zeitalter der Befreiung vom Religionsunterricht — gerade diese
Anweisung zum Pantheismus von den Behörden als für die Schüler
obligatorisch — ohne Dispens — erklärt wurde.
Unterdessen war aber ein Anderer an seine Seite getreten,
mit andern Waffen und mit anderem Erfolge.
Heinrich Lang*), der am 14. November 182(5 auf der schwä-
bischen Alb geborene Pfarrerssohn und Kandidat der Theologie,
hatte nach den Ereignissen von 1848 in der Schweiz eine Zu-
flucht gesucht und in Wartau im st. gallischen Rheinthal nach
einer günstig aufgenommenen Probepredigt eine Kauzcl gefunden,
wo man ihn zu hören bereit war. Er wandte sich mit seiner mo-
dernen Theologie aus der Tübinger Schule unmittelbar an seine Ge-
meinde. Die Rücksicht auf die Ungebildeten, welche die volle Wahr-
heit nicht ertragen, der Zweifel, ob die Aufklärung der Frömmigkeit
nicht schaden könnte, war für ihn nicht vorhanden. Was Andere
gedacht und geglaubt und unter sich besprochen hatten, das
predigte er. Nicht mit der schwerfälligen Terminologie des Hegel-
schen Systems, sondern mit dem frischen Freimut des jugend-
' ) Charakteristik, von H. Lang, in Zeitstimmen 1*71 f XIII >, S. 187 u. rV.,
abgedruckt in den Hemer Keforrublättern 1*71, S. 212.
Biedermann, Leitfaden für den Religionsunterricht an höhern Gym-
nasien. Zürich 18ö!>.
: i Hans Kaspar Locher ■ 1*-, »1— 187<»i, 1K"»2— 18*32 Vorsteher eine» Pen-
sionats der Evangelischen Gesellschaft, 18.Y>— 18*ji> Dekan.
'j Biedermann, A. IC, Heinrich Lang. Zürich 187*?, mit Bildnis. — Zeit-
stimmen 1*7»J, 8. *>l n. Ü". iv. Mayer».
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V. s. (Hiuihon und Wissen. II. Lang. ,'J.V,)
liehen Optimismus und mit seltener oratorischer Begabung, populär
und ansprechend im Inhalt, ebenso schwungvoll als verständlich
im Ausdruck, wusste er die „Ergebnisse der Wissenschaft" für
das Leben zu verwerteu, mit allen Konsequenzen für den Einzelnen
und für die Kirche.
Im Jahre 18f>3 Hess Lang einen Band seiner Predigten er-
scheinen, welche hier verwunderte Begeisterung, dort — auch bei
ähnlich Gesinnten — Kopfschüttelu erregte; 1 851) folgte der „Ver-
such einer reformierten Dogmatik, allen denkenden Christen an-
geboten" (Berliu). Was ihm gelang, sollten auch die andern
unternehmen: Nicht Schweigen und Warten, sondern Reden, Wirken
und Werben! Es sammelten sich Freunde um ihn; 1859 wurden
die „Zeitstimmen" ins Lehen gerufen, und Lang wurde der Leiter
des Blattes, das jetzt anfing, ein Feuerwerk zündender Worte in
das Volk hinauszuwerfen. „Was wir wollen?" fragte ein Programm-
artikel: — „Es sind Stimmen aus der Kirche, weil die Religion
und ihre zeitliche Erscheinung im Zusammenleben der Menschen,
die Kirche, den Inhalt des Blattes bilden wird, — es sind Zeit-
stimmen, weil sie das ewige Wesen der Religion so aussprechen
werden, wie es der Zeit mundgerecht ist, wie es die geistige
Bitdung und das religiöse Bedürfnis der Gegenwart erfordert." —
„Was wir wollen? — Wir wollen die Kluft zwischen dem welt-
lichen Bewusstsein der Gegenwart und zwischen dem religiös-
kirchlichen Leben — nicht künstlich und gewaltsam, sondern
solid und wahrhaft — für das Bewusstsein der Genieindeglieder
überbrücken, damit dieselben mit ungeteiltem Herzen auch im
gegenwärtigen Zeitalter dem ewigen Reiche Gottes und der
Kirche Jesu Christi anzugehören den freudigen Mut wieder linden
können!"
Lang wurde 18<>3 zum Pfarrer nach Meilen berufen und kam
am T>. März 1871 als Helfer an St. Peter in Zürich neben seinen
Freund Heinrich Hirzel, dessen gleich darauf eintretender Tod
ihn schon im folgenden Monat in die erste Stelle vorrücken liess.
Die Art seines Auftretens, zugleich seine Schwäche, die viele ab-
schrecken musste, kann nicht richtiger gezeichnet werden, als es
durch seinen Biographen Biedermann geschehen ist: „Bei seiner
allem Aeussern gegenüber burschikos leichten Art, wie er seinen
Grundsatz zu verfechten liebte, erst rücksichtslos gegen alle bloss
äussere Pietät die Freiheit verlangte, und dann erst auf Grund
der Freiheit die innere freie Pietät zu Recht anerkannte und
wieder gewinnen wollte, hat er allerdings oft wirklichen An-
stoss gegeben, und zwar nicht bloss Schwachen und nicht bloss
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■WO Geschichte der schweizerisch-refonnierten Kirchen.
solchen, die ihm begierig darauf lauerten, Anstoss uehmen zu
können. Diese burschikose Unbedachtsamkeit, durch die er seine
Wirksamkeit vielfach geschädigt hat, war und blieb ein nicht
überwundener Fehler, der aus seinem Naturell stammte." 1 )
Eine Zeitlang schien nur diese Stimme zur Geltung zu kom-
men. Wer nicht einstimmen konnte, musste schweigen; wer be-
scheidene Hedenken äusserte, wurde als Feigling, wer Einspruch
erhob, als Heuchler behandelt ; Lang behauptete das Schlacht-
feld. Der Versuch, zu widerstehen, wurde gemacht. Am 1. Mai
1S<K) hielt Dr. L. E. W. Held, lic. theol. aus Breslau, seine An-
trittsvorlesung au der Universität. Die evangelische Gesellschaft
hatte den jungen Gelehrten zu kommen veranlasst, um den alten
Glauben wissenschaftlich zu vertreten uud den Beweis leisten zu
lassen, dass die Tübinger Theologie nicht die einzig haltbare sei.
„Held war eine liebenswürdige Natur, theologisch tüchtig ge-
bildet, etwas mystisch angelegt, ein gewandter Redner, nament-
lich vor gemischtem Publikum. Im theologischen Streit war er
scharf und schneidig und überbot bei den Versammlungen der
Schweizerischen Predigergesellschaft seine Schweizer Freunde mit
seinen heftigen Anklagen gegen die Liberalen weit." 2 )
Weniger glücklich als mit diesem geschickten Apologeten war
die Rechtgläubigkeit mit einem andern Mann, der fast gleichzeitig
auf seiner Wanderung in der Schweiz herum, im August 18(50, nach
Zllrich kam: dem Missionar Hebich. Die ehrwürdige Gestalt mit
dein langen weissen Barte uud den lebhaften Augen, in fremdartiger
Gewandung wie ein Brahmiue anzusehen, brachte eine gewaltige
Bewegung in die für religiöse Bearbeitung empfänglichen Kreise
und fand zu seinen Vorträgen ungewöhnlichen Zulauf, erregte
aber bald auch lauten Spott und Widerspruch, den er durch ge-
suchte Originalität und absolute Missachtung der gesellschaft-
lichen Anstandsrcgeln nur zu sehr provozierte. Es kamen Scencn
vor, welche die Behörden bewogen, ihm den Gebrauch der Kir-
chen zu verbieten, eine Massregel, deren moralische Berechtigung
hinwieder die Bevölkerung nicht ohne weiteres anerkennen wollte.
Aber auch der Protest dagegen bediente sich nuu seinerseits —
im „Evangelischen Wochenblatt" — einer Sprache, die nur neues
Aergernis gab/)
Noch übleren Eindruck machten die jetzt zum erstenmale
auch in der Schweiz organisierten Gebetsversammlungen, bei
'i Biedermann, n. :i. O., S. ss u. HU.
Finsler, Thcol.-kirchl. Kiit\vicklim«r, S. Cl.
s i Kirchenl.htt isio, S.
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V. 8. Glauben und Wissen. Zürich. ,%J
welchen die innerlichste Seelenerhebung zum Zwecke der De-
monstration in einer Weise mechanisiert worden ist, dass sie nicht
nur mit dem abergläubischen Rosenkranzbeten, sondern mit der
kalmückischen Gebetsmllhle verglichen werden konnte — zur
grossen Freude der überhaupt nicht Betenden!
Während eine der Kirche wenig günstige — offenbar Uber
Biedermann und Lang weit hinausgehende — Stimmung von Tag
zu Tag zunahm und der Grosse Rat wesentlich in diesem ab-
schätzigen Sinne über den Religionsunterricht verhandelte, war
in den kirchlichen Behörden immer noch fast ausschliesslich nur
die strenggläubige Richtung vertreten, und diese erschien um
so mehr als „der Feind", der nicht reformiert und gereinigt,
sondern bekämpft und zerstört werden müsse. Im Jahr 18<U
wurde Salomon Vögelin zum Pfarrer nach Ilster erwählt. 1 ) Der
Name dieses scharf-schneidigen Anhängers der „Zeitstimmen"
war bereits durch seine „rücksichtslose Offenheit oder mehr offen-
bare Rücksichtslosigkeit" so bekannt geworden, dass das „Kirchen-
blatt" ausrief: „Ein bedeutsames Ereignis unserer kirchlichen Ent-
wicklung! Die kirchliche Krisis kommt!" — Achtundsiebeuzig
Züricher Pfarrer erhoben Einspruch gegen die Wahl; sie fanden
Zustimmung von Basel und von Bern her, aber keine Beachtung
bei den Behörden in Zürich, die — im Kantonsrat — mit 153
Stimmen gegen 10 darüber hinweggingen.
Die Erinnerung an die Helvetische Konfession, deren Ent-
stehung vor 300 Jahren sowohl von der Asketischen Gesellschaft,
als auch von der l r niversität 18<Ui durch besondere Festlichkeit
gefeiert wurde, einigte die Geister nur vorübergehend ; sie weckte
im Gegenteil nur neue Bitterkeit bei denen, welche in allem dem,
was jetzt geschah, nur Abfall sahen von dem ehrwürdigeu Glau-
bensbekenntnis der Reformatioii8zcit. Allerdings hiess es gerade
jetzt in diesen Tagen aus vieler Munde nicht allein: Fort mit
der Verpflichtung auf die Konfession ! sondern : Fort mit jedem
Bekenntnis Uberhaupt! mit jeder Schranke der Lehrfreiheit!
Bereits hatte die Predigergesellschaft, 1844 in St. Gallen
versammelt — Referent Kirchenrat Scherrer — „die principielle
und faktische Stellung der schweizerisch-reformierten Kirche zu
ihren Bekenntnisschriften", und im folgenden Jahre in Zürich —
Referent Stockmeyer von Basel — speciell die Bedeutung des
„Apostolischen Symbolums" in mehr akademisch-gelehrter Dis-
putation untersucht; allein jetzt tauchte diese Frage plötzlich als
'i Geboren 1W7, «eit ISM Vikar in Ilster.
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3*12 Geschichte der schweizerisch-retnrmierren Kirchen.
brennende und anzündende, als scheidende aber zugleich ver-
wirrende Parteifragc aus der Mitte des Volkes, und zwar nicht
allein des „Kirchenvolkes a , wieder auf.
Mit der Wahl des Pfarrers Karl Eduard Mayer 1 ) aus Salez
an die Stadtkirche zu St. Gallen, 18G4, begann die liberale Theo-
logie auch hier siegreich vorzudringen und eine Kanzel nach der
andern zu erobern. In öffentlichen Vorträgen „Uber die Entstehung
der liibel" klärte Mayer seine Gemeinde auch Uber die „Resultate"
der Tubinger Schule auf.
Massivern Widerstand als in der Ostschweiz fand die neue
Richtung in Bern, wo die Anhänglichkeit an die kirchlichen Tra-
ditionen einen starken Rückhalt besass in der schwer beweg-
lichen ackerbautreibenden Bevölkerung der Landbezirke, aber
auch in den höhern socialen Schichten der Hauptstadt. Geleitet
wurde die Opposition von der wohl organisierten evangelischen
Gesellschaft. Dass die Parteien wieder zu rUsten anfingen, war
leicht zu erkennen, als 1859 einerseits die Freunde und Schüler
Inimers sich zu einer „Theologisch-kirchlichen Gesellschaft" ver-
einigten, anderseits Pfarrer Eduard GUder — jetzt seit März 18Ö5
an der Nydeggkirehc in Bern — in Gemeinschaft mit Professor
Riggenbach in Basel und Pfarrer Heer in Erlenbach (Zürich), die
„Hirtenstimmen 4 herausgab, uud 1801 Herr v. Wattenwyl-de
Portes der freien Gemeinde eine eigene Kapelle erbaute.
Im Sinne eines ausgesprochenen Separatismus übte ein fremder
Kandidat, G. Krüger aus dem Elsass, EinÜuss auf die Studierenden
aus. 3 ) Einen derben dogmatischen Realismus vertrat 18(12 die Flug-
schrift eines Laien: „Es gibt dennoch einen Gott."
Der Anhiss zum Wiederausbruch offenen Streites war zu-
nächst ein äusserst kleinlicher. Bei der Feier zur Erinnerung an den
Todestag Calvins, Mai 18(>4, verlieh die theologische Fakultät an
Professor Biedermann in Zürich den Ehrentitel eines Doktors der
Theologie. Das wurde als offene Zustimmung zu dessen Dogmatik,
als unzweideutige Verleugnung des christlichen Glaubens erklärt
und zu einem neuen Angriff gegen die Professoren und die von
i, \s-*n — 1SS4. Vergleicht? Schänholzer, Die religin.se Kcfbroihewcgiing
■ Zürich 1X1MJ., S. U.
-i 1*17— im±>. Vergl. 'von Knetschi in den Alpenrosen (Heil. z. Intelli-
genzblatt der Skidt Herrn, XII, und die grössere, von seinein Sohne,
Pfr. P. Giider, verfasste Hingr. Hern l**»?, mit Hildnis.
! Das der Liturgie aufgeprägte Hernenvai.pcn mit dem bekannten
Hären erblickend, wies er mit dem Finger darauf: „Uns ist das Zeichen des
Tieres, welches der Hemer Staatskirche aufgedrückt ist.'- <Apoc. XVI, 2.)
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V. x. Ulauben und Wissen. Hern. ;-JfüJ
ihnen vermittelte theologische Bildung benutzt. „Was bedürfen
wir weiter Zeugnis? Was ist von Leuten zu erwarten, die den
Ungläubigsten unter den Ungläubigen auf diese Weise aus-
zeichnen?" Dass die Fakultät gleichzeitig auch dem durchaus
rechtgläubigen Schriftsteller Felix Hungener (1814—1874) in Genf
die uämliche Ehre zuerkannt hatte, galt den mit Universitäts-
Gebräuchen nicht vertrauten Laien erst recht als Beweis voll-
endeter Gleichgültigkeit gegen die Wahrheit. Nur das „Kirchen-
blatt" freute sich, dass die Fakultät „wissenschaftliche Tüchtigkeit,
bedeutsame Leistungen und sittliche Reinheit bei allen Richtungen
zu ehren weiss, wie es sich gebührt." 1 ) Immer schrieb: „Die
theologische Fakultät und ihre Gegner" und „Was wir glauben
und lehren", Baggesen seine „Beleuchtung" von Immers Schrift
(Bern 18(14).
Das ging vorüber; die Hauptschlacht sollte noch kommen.
Sie knüpfte sich an diejenige Aufgabe der Kirche an, welche
jederzeit für eine Landeskirche den eigentlichen Lebensnerv
bildet, aber eben deshalb auch in Uebergangszeiten die grössten
Schwierigkeiten bereitet, den Jugendunterricht. In zwei durch den
Druck in der Geistlichkeit verbreiteten Sendschreiben „lieber den
öffentlichen Religionsunterricht in Kirche und Schule" hatte
J. P. Botnang l8f)7 und 185'J auf die eminente Wichtigkeit des
Gegenstandes aufmerksam gemacht, noch ohne Berührung der
vorhandenen Bekenntnisgegensätze, nur im Sinne der Festhaltung
an der kirchlichen Position überhaupt. Damit kam die Katechismus-
frage in Fluss. Der Heidelberger war, weniger um seiner wirk-
lichen Fehler willen, als des unverholenen Hasses wegen, mit
welchem ihn die Lehrerschaft ansah, meistens ausser Gebrauch
gekommen, aber noch durch kein anderes Lehrbuch ersetzt. Die
Kantonssynode von 18<>0 besprach die dadurch geschaffene Lage,
und die theologisch-kirchliche Gesellschaft schrieb die Abfassung
eines neuen Katechismus als Preisfrage aus. Es kamen einige
brauchbare Arbeiten zu stände — K. F. König, Edm. v. Steiger,
Georg Langhans, Eman. Martig, Edwin Nil, J. Blaser, G. Hirsbrunncr
und der im Auftrag des Synodal-Ausschusses von Glider um-
gearbeitete Heidelberger — ; allein che auf Grund derselben eine
Neuordnung möglieh war, erfolgte eine Ueberraschung, die allem
eine andere Wendung gab.
Der Vikar Eduard Langhans, zur Zeit Lehrer der Religion
am Seminar in Münchenbuchsce und erst seit kurzem von der
"i Kirchcnhlntt IHC4, .S. 117.
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(iescliichte der schweizcrisch-reformiertcn Kirchen.
Regierung in dieser Stelle bestätigt, gab 1805 seinen „ Leitfade n" 1 )
heraus. Das Buch wurde allgemein als ein vorzügliches Werk
erkannt, ausgezeichnet durch Klarheit und geistreiche Sprache;
aber ebenso allgemein war auch der Zweifel, ob es angehen
könne, ob es pädagogisch zweckmässig und kirchlich zulässig sei,
die Baur'sche Ansicht vom Urchristentum und der Entstehung der
heiligen Schrift den künftigen Volksschullehrern nicht nur vor-
zulegen, sondern als „Religion" einzupflanzen.
Eine Menge von Flugschriften und Erklärungen für und wider
erschienen. Zuerst wandte sich wieder L. Fellenberg mit einer
Mahnung an die Kirchenvorstände, die er gegen Langhans auf-
rufen wollte, dann folgten rasch aufeinander die Broschüren und
„Offenen Briefe" von König, Bernard, Glider, de Mestral und
einigen Ungenannten, und wieder Kocher, Seartazzini, Hirzel (von
Zürich her), Rütimeyer und Nil u. s. w.-')
Gereizt waren die Gemüter schon durch ein 1804 heraus-
gekommenes Werk des altern Bruders von Eduard Langhans,
Ernst Friedrich Langhans, Pfarrer in der Irrenanstalt Waldau.
Das Buch „Pietismus und Christentum im Spiegel der äussern
Mission" (Leipzig 1SC>4) gab eine nicht immer unwahre , aber
immer einseitige und deshalb vielfach ungerechte Schilderung des
Gabahrens und Verfahrens, des Redens und Handelns der specitisch-
cbristlichen, d. Ii. pietistisch frommen Kreise, wie sie namentlich
in der Missions-Praxis sich zeigten; der Nachtrag: „Pietismus und
äussere Mission vor dem Richterstuhle ihrer Verteidiger" (Leipzig
18()(>) verzerrte die Karrikatur nur noch mehr, und es dient dies
mit zur Erklärung der Erbitteruug, mit welcher teilweise die Po-
lemik geführt ward. Allein auch davon abgesehen, ist es ganz
zweifellos, dass nicht für die beiden extremen Parteien allein,
sondern gerade für die Zukunft der Landeskirche selbst, jetzt
alles auf dem Spiele stand.
Im Juni 1SM kam der Streit um den „Leitfaden" vor die
Kantonsvuode. Bereits war er in den einzelnen kirchlichen
Bezirksversammluugen zur Sprache gebracht worden und es lagen
von denselben verschiedene Anträge vor. Die Bezirkssynode
't Die heil. Schritt, ein Leitfaden für <len KeligioiiMunterricht an höhern
Lehranstalten, wie auch zum Privat#ebrauch für «lenkende Christen. Bern
l.vu.
v i Line Uebersicht und ltourteilung dieser Litteratur iiu Kirchenblatt
ls*;»J, S. U:> u. IL, auch in einem besondern Schriftehen von (i. Hirsbrunner:
iJeleuchtun«; der in der Langhans'schen Angelegenheit erschienenen Streit-
schriften, im Auftrag der Theol.-kirchl. Gesellschaft. Hern lKb'6.
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V. *. Glauben und Wissen. Eil. Langhans. 'j^O
Burgdorf „bedauert die entstandenen Streitigkeiten, erklärt, an
der Autorität der göttlichen Offenbarung, wie sie in der heiligen
Schrift niedergelegt ist, festzuhalten, sieht sich jedoch, da ihr
keine Einwirkung auf den Religionsunterricht im Seminar zusteht,
zu keinen weitern Schritten veranlasst". Thun sprach „den Wunsch
aus, es möchte dahin gewirkt werden, dass der Religionsunter-
richt am Seminar im Sinne geistiger Einigkeit zwischen Kirche
und Schule erteilt werde, und abstrahierte einstweilen von
allen weiteren Urteilen, Behauptungen und Schritten". Nidau be-
schloss: „den Leitfaden zu missbilligen uud den Wunsch aus-
zusprechen, dass der Religionsunterricht im Seminar mit der Lehre
der evangelischen Kirche in Uebereinstimmung gebracht werde".
Langenthal erklärte : „dass die Versammlung der Angelegenheit
nicht näher getreten in der Erwartung, die Kantonssynode werde
derselben die gehörige Aufmerksamkeit schenken".
Die Verlegenheit, in der man sich befand, ist sicherlich für
jeden Kundigen ebenso begreiflich als offenbar; denn gewiss:
„für beide Extreme bietet die Lösung nicht die mindeste Schwie-
rigkeit: Von streng orthodoxer Seite wird als selbstverständlich
vorausgesetzt, dass auch der Unterricht im Seminar streng or-
thodox sei, und nicht minder ist es ein Axiom der modernen
Theologie, dass auch die Seminaristen mit allem bekannt gemacht
worden, was sie selbst als feststehende Resultate der neuen
Kritik betrachtet". Wie aber, wenn man, wie die allermeisten
Geistlichen, weder das Recht der Kritik ignorieren, noch die
Lebensbedingungen der Volksreligiosität Ubersehen konnte! —
Wenn man sich sagen musstc, dass das Seminar nicht Studenten
vor sich hat, sondern Zöglinge, die vermöge ihres Alters, ihrer
Vorbildung und der Austaltseinrichtungen gebunden sind an das
Wort ihres Lehrers, wenn man deshalb wirklich neben der
Principen- auch eine Zweckmässigkeits-Frage vor sich sah.
Am heftigsten gestalteten sich die Verhandlungen in der
Bezirkssynode von Bern, wo des Angegriffenen Vater und Bruder
zum Worte kamen, während er selbst wegen Krankheit ab-
wesend war. 1 )
Gross war die Spannung, als am 19. Juni die oberste Kirchen-
behörde zusammentrat und der als ausgezeichneter Prediger be-
kannte Dekan Hieronymus Ringier 2 ) den Vorschlag der Berner
Bezirkssynode begründete. Von den zahlreichen zum Teil längern
'> Stenographisch« Niederschrift der Verhandlungen, hgg. von Jahn.
Hern IS*;.
■) 1X10-1*711. Hiogr. im Hemer Taschb. 18*1, S. 1-2 5.
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,*i(>t> (Jeschichte der seliweizerisch-reformiertcn Kirchen.
Reden heben wir nur einige hervor. Am schärfsten gegen Langhans
sprachen Oberst von Büren und Fürsprecher Ed. v. Wattenwyl,
ersterer als rechtgläubiger Christ, der die Bekenntuisschriften als
seligmachende Wahrheit, die neue Richtung als verderblichen Irrtum
kennt; letzterer mehr als Jurist mit der Begründung: die Kirchen,
diener können sich nicht das Recht anmassen, zu lehren, was
ihnen beliebt. Das können die Gemeinden nicht zugeben. Glaubens-
freiheit in diesem Sinne wäre ein Widerspruch mit dem Begriff*
der Kirche. So lauge ein Geistlicher ein Amt in der Landeskirche
bekleide, sei er gehalten, ihre Lehre, nicht die seine, vorzutragen.
Dem gegenüber verteidigte der Erziehungsdirektor Kummer,
fast ebenso juridisch, die Stellung der Regierung, welche den
Religionslehrcr gewählt habe und keinen Grund sehe, denselben
wieder zu entfernen. Das Recht der freien Forschung, freilich
nicht ohne einige Vorbehalte pädagogischer Art, wurde in Schutz
genommen von Pfarrer Rütimcver und Ammann in Lotzwvl und
den Professoren Müller und Immer. Dieser, der zuerst das Wort
ergriffen hatte, wollte nicht tadeln, dass kritische Fragen über-
haupt beigezogen werden, was vielmehr unerlässlich sei, wohl
aber: dass das Ganze darauf ausgeht; auch nicht, dass die Se-
minaristen zum Denken angehalten weiden, wohl aber: dass
ihnen hier nur eine andere Autorität, die des Lehrers mit seinen
Behauptungen, statt Untersuchungen, dargeboten werde. Aehulicb
sprach auch Güder, allerdings die Missbilligung weit stärker
hervorhebend, als die Anerkennung.
Wir setzen den merkwürdigen Beschluss, wie er nach ver-
wickelter Abstimmung zu stände kam, vollständig her: 1 )
Die Kantoussynode, als oberste Vertretung der Landeskirche,
in Ausübung der Obliegenheit, sich die Wahrung und Förderung
christlicher Erkenntnis, christlichen Glaubens und Lebens in der
ganzen evangelisch-reformierteu Landeskirche möglichst angelegen
sein zu lassen;
in Anerkennung einerseits : 1. der Verwerflichkeit jeder Art von
Gewissenszwang in Sachen der Religion, 2. des Rechtes und der
Pflicht der wissenschaftlichen Erforschung der religiösen Wahrheit
und ihrer Grundlagen, 3. des steten Bedürfnisses der Reinigung
und Fortbildung der kirchlichen Lehre, 4. der Zulässigkeit von
l'nterschieden in der christlichen Lehrauffassung;
in Feststellung andererseits des ersten und obersten Princips
der gesamten reformierten, insbesondere auch unserer Landes-
', Derselbe ist wörtlich abgedruckt im Kirehenblatt S. 114.
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V. S. (ilnubcn und Wissen. K»l. Lanthans.
kirche, nämlich der Anerkennung der heiligen Schriften Alten und
Neuen Testaments als der alleinigen Hegel und Richtschnur ihres
Glaubens und ihrer Lehre, als letzter Norm und massgebender
Entscheidung Uber die Christlichkeit einer Lehre;
in Betracht endlieh, dass dieses Princip zur Zeit in Abrede
gestellt wird durch mancherlei Kundgebungen auf dem religiösen
Gebiet innerhalb unserer Kirche, namentlich aber durch den
Leitfaden des Religionsunterrichts, welcher unter dem Titel: Die
heil. Schrift u. s. w. veröffentlicht worden ist und den Stoff ent-
hält, der im deutschen Lehrerseminar in der Unter- und Mittel-
klasse vorbereitet wird:
1. sie bekennen sich frei und unumwunden zu dem göttlichen
Ausehen der heil. Schrift, als der Urkunde der göttlichen
lleilsoffeubarung, und es sei die Verneinung desselben un-
verträglich mit dem Bestand der cvangelisch-reformierten
Kirche ;
2. sie müsse deshalb im Interesse des einheitlichen Zusammen-
wirkens von Schule uud Kirche wünschen, dass im Religions-
unterricht des Seminars dieses oberste Princip der refor-
mierten Kirche jederzeit zur Geltung gebracht werde.
Der letzte Satz, auf den alles ankam, war ein blosser Wunsch
und konnte nichts anderes sein. Die Lehrerbildung lag ganz in
den Händen des Staates; der Eutscheid war daher nur im Grossen
Rate zu geben. Oberst von Büren war es, der hier am 29. No-
vember 1W> den Antrag stellte: Der Regierungsrat ist ein-
geladen, Vorsorge zu treffen, dass der Religionsunterricht im
Lehrerseminar nicht im Widerspruch mit der Autorität der heil.
Schrift und der Landeskirche erteilt werde. Das Zusammenstimmen
beider betrachtete er als etwas durchaus Selbstverständliches,
als die notwendige Voraussetzung einer Staats- und Landes-
kirche und die unerlässliche Bedingung für die Möglichkeit ihres
Fortbestandes, und behauptete gewiss mit Recht: Der Antrag
inuss angenommen werden ; denn „wenn man das Eintreten um-
gehen will, so ist dies im Grunde nichts anderes, als die Stim-
mung und Anschauungsweise, welche die Trennung zwischen Staat
und Kirche bedingt."
Der Antrag fand Unterstützung von Landleuten, welche be-
stätigten, dass über die Erteilung des Religionsunterrichts in der
Schule und namentlich im Seminar eine gewisse Bangigkeit und
Unruhe unter den Leuten herrsche; er wurde schliesslich an-
genommen mit 73 gegen Gl Stimmen. 1 ) lu der gleichen Sitzung
■ l ) \VrlianiUun«rcn «1«-.* Grossen Rates IN*, S. .'^-574.
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:}i\S Geschichte der schwcizcriseh-rcforiniertcn Kirchen.
hatten die Abgeordneten des katholischen Jura Uber ähnliche
Uebelstäude in ihren Schulen Klage zu führen; es mag zweifel-
haft sein, ob dieser Umstand auf den Rat günstig oder ungünstig
eingewirkt hat.
Damit war ein Sieg errungen ; aber es sollte kein bleibender
sein. Der Kampf der Parteien dauerte fort. Die öffentliche Mei-
nung wurde mächtig bearbeitet, tief aufgewühlt, von beiden Seiten
her aus allen Kräften mit Hass und Missachtung wider die Gegner
und ihre angeblichen Tendenzen erfüllt. Einige der oben genannten
Flugschriften erschienen erst jetzt. Eduard Langhaus selbst wieder-
holte mit unangenehm auffallender Zuversicht seine Behauptung,
„das Gewisseste von allem Gewissen ist der nachapostolische
Ursprung des vierten Evaugeliums"; zwang Immer durch einen
schweren moralischen Vorwurf zu einer Berichtigung und sandte
seine „Schutz- und Trutzschrift" r ) in die Welt hiuaus, welche mit
entschuldbarer, aber doch arg verletzender Leidenschaftlichkeit
einen Teil seiner Gegner des Widerspruches mit sich selber
überführen wollte. Er unterschicu Glider uud Baggesen von
„den Herren von Büren, von Fellenberg und allen übrigen Domi-
nikanern, Kardinälen und Scheiterhaufenbauern", und rief nicht
ohne Hohn dem ersteren zu: „Gebrochen hat Herr Glider mit der
alten Bibelauffassung; sein Schiffleiu schwimmt auf demselben
Strom, wie das meinige". Und noch bedenklicher lautete es, als
seine „Schiusserkläruug" den Beschluss der Synode „ein falsches
Zeuguis" nannte und rundweg sagte, dass derselbe „in keiner
Weise von mir berücksichtigt werden wird".
Es war seinen Freunden nicht leicht, an seiner Seite zu stehen.
Aber grimmiger noch machte ein anderes Schriftchen sich Luft,
das hier zu erwähueu ist, die „Streitblättcr zum Frieden", von
Joh. Andreas Scartazzini, damals Pfarrvikar zu Twaun. Der noch
junge Mann von italienischem Blute, der nachher auf einem ganz
andern Gebiete, als einer der ersten Dantekenuer, sich vorteilhaft
bekannt gemacht hat, trat mit einem so unerhörten Ueberlegen-
hcitsgefllhl auf, dass selbst seine an Selbstzuversicht gewöhnten
Gesinnungsgenossen verblüfft waren.-) Auch sein Zorn traf weniger
die eigentlichen Gegner, als die Vermittler, denn „ihr Verfahren
ruft bei uns die höchste sittliche Entrüstung hervor" ; ganz be-
sonders aber traf er Immer, den er sich gestattete, als „gelehrten
1 Der I{cligion.«unrcrrit-ht am Seminar zu MUnehenhuchsee, eine Sehutz-
uml TrtitzMchrift. Hern
*) Yergl. auch dessen Schrift: „Die theMlogiseh-reli|ri»'»i*e Krisis in der
Horner Kirche-. Jiiel l^w, J Teile.
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V. 8. Glauben und Wissen. Ed. Laughans.
369
Iukonsequenztheologen" anzureden. „So fallet denn hin", heisst
es gegen den Schluss, „lallet hin in Trümmer, veraltete Lehren,
die der forschende Menschengeist früherer Zeiten aufstellte, die
ihr aber durch die fortschreitende, stets höher steigende Ent-
wicklung desselben, sowie durch die Wirkungen seines von Gott
abstammenden Geistes, der die Menschheit in die gesamte Wahr-
heit führen sollte, beseitigt wurdet ! Falle hin in Trllmrner, Tra-
dition der Jahrhundertc ! u —
Das klang nicht danach, als ob diejenigen im Irrtum wären,
die von Abfall vom Christentum sprachen und eine totale kirch-
liche Umwälzung befürchteten; sie sahen sich nur um so ernster
aufgefordert, alles anzuspannen, um den bedrohten Glauben zu
verteidigen, Alle zu Hlllfe zu rufen, zu „fanatisieren", welche die
Gefahr nicht erkannten und bis dahin ruhig geblieben waren.
Auf dem scharf zugespitzten Berggrat genügt ein sehr geringer
Windstoss, um den Regentropfen auf der einen oder andern Seite
niederfallen zu lassen, eine kleine Distanz, um weit auseinander
zu kommen. So wie die Alternative stand, war es manchem auch
sehr frei Gesinnten moralisch unmöglich, mit Langhans und seinen
Freunden zu gehen; nicht Menschenfurcht allein war entscheidend
oder selbstsüchtige Angst, sondern ehrliche Sorge um die Landes-
kirche, die nicht zersprengt werden durfte, um das christliche
Volk, das nicht nur aufgeklärt, sondern gebessert und veredelt
werden sollte.
9. Die Reform.
Wenn man im Jahre 1866 spottweise gesagt hat, die Existenz
der Kirche hänge an einem (Leit-)„Faden u , so lag Wahrheit
darin. Die Bewegung, welche aus der Verteidigung der an-
gefochtenen Schrift von Langhans entstanden war, ging rasch
Uber dieses nächste Ziel hinaus, ergritf zuerst Bern, dann auch
die übrige Schweiz.
Noch 1865 hatte Heinrich Hirzel den Unterschied zwischen
Zürich und Bern in der kirchlichen Lage darin erblickt, dass in
Bern die freisinnigen Theologen vereinigt mit einander stehen, ohne
dass, wie in Zürich, eine wesentliche Differenz zwischen Ver-
mittlungstheologcn und Reformern stattfand. Er fand den Grund
des Zusammengehens in dem agressiven Charakter des Berner
Pietismus, infolgedessen die „Evangelischen" in Bern in schroffer
Opposition gegen die entschiedenen Freisinnigen und die Ver-
mittlungstheologen stehen. In der zürcherischen Geistlichkeit da-
gegen trage die Partei der „Evangelischen u so viele Elemente
Bio eich, Geich, der «chwelx.ref. Kirchen. Bd. II.
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370
(leschiehte der sehweizeriseh-reformierten Kirchen.
wissenschaftlicher und praktischer Vermittlung in sich, dass sie
nach vorne in fast unmerklichen Uebergängen in die Partei der
Vcrmittlnngsthcologcn, und diese nach rückwärts in diejenige der
Evangelischen auslaufe, so dass in Zürich ein ziemlich breiter
Graben diese beiden Lager von demjenigen der „Zeitstimmen-
theologen" trenne. 1 )
Das wurde plötzlich anders. Der „Graben", der in Bern
Vermittler und Reformer von einander schied, war mit den
zuletzt erziihlten Verhandlungen ein ziemlich breiter geworden.
Am 14. August 18#> traten einige meistens jüngere Geistliche,
die bis dahin der Theologisch-kirchlichen Gesellschaft augehört
hatten, im Pfarrhausc zu Münclienbuehsee bei dem Vater Langhans
zusammen. Aufgeregt Uber die Haltung ihrer Freunde, auf deren
Unterstützung sie gehofft, beschlossen sie die Gründung eines
neuen Vereins und einer eigenen Zeitschrift. Am 25. September
konstituierte sich der Verein, und am 3. Dezember hielt er in
Biel seine erste grössere Versammlung ab.*) Seine Führer waren
die beiden Brüder Langhans und Albert Bitzius, der geniale Sohn
von Jeremias Gottheit/ 1 ) Am 1. Oktober erschien die erste Num-
mer der „Keformblättcr aus der bernischen Kirche 1 *.
Die Absicht ging dahin, die Kirche so zu gestalten, dass die
vielen von ihr Abgefallenen sich ihren Interesseu wieder zuwenden
könnten. „Ein Frevel sollte es heissen, das Evangelium, nachdem
es in fast alle Sprachen wilder und halbwilder Völker übertragen
ist, endlich auch in die der Gegenwart und der gegenwärtigen
Bildung zu übersetzen ?* so fragte das Programm. Alleiu ehe man
dazu kam, musste erst beseitigt werden, was im Wege stand.
Wenn man anerkennen mag, dass die Reformbewegung ihrer
Idee nach nichts anderes sein wollte, als ein weiterer Schritt in
der Ersetzung einer vorwiegend kultischen Religiosität iu eine
rein bürgerlich-moralische — in Wirklichkeit stellte sie sich
ganz anders dar, nämlich als ein ungestümer Angriff auf eine zum
mindesten für eine Hälfte des Volkes noch in Kraft und Wahrheit
lebende Glaubensfonn, auf den Inbegriff aller seiner religiösen
Vorstellungen und moralischen Motive. Schon 1800 machte man
den „Zeitstimmen" den Vorwurf: „sie heben das Ethisch-Prak-
') Zeitstimmen 1<S05, S. 25 tt. ff.; hier mit Benützung des Auszugs von
Finsler, Gesch. der theol. Entiviekl., S. 77.
'•',) L'eber diese Versammlung siehe Keformblätter PS»>6, S. 97 u. ff.
s i Bahner, Alb. Bitzius, Lebensbild eines Republikaners. Bern 18SS, mit
Bildnis.
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V. U. Die hVform. Ed. Lanthan*.
371
tische hervor, und doch ist ihr Interesse ein einseitig theore-
tisches. 14 l )
Die „Reformblättcr" fanden bald bedeutende Verbreitung.
Volkstümlich und scharf, packender noch als die „Zeitstimmen",
oft fein und witzig, immer aber absolut pictätslos geschrieben,
gingen sie, in das Volk geworfen, direkt auf den Zweck los, die
öffentliche Meinung aufzuregen gegen die kirchlichen Einrich-
tungen und die Zusammensetzung der kirchlichen Behörden, na-
mentlich aber gegen deren letzte „Leitfaden u -Erklärung. Und das
war nicht eben schwer.
Gewiss vermochte der Synodalbeschluss vom 19. Juni nur mit
Mühe dem Schein eines innern Selbstwiderspruches zu entgehen.
Das Laienurteil fasste es nicht, wie die heil. Schrift zugleich
Gegenstand historischer Kritik und Autorität fllr die Kirche sein
könne. Das war der verwundbare Punkt, welcher der vermeint-
lich so wohl erwogenen und sorgfältig abgefassten Kundgebung
von Anfang jegliches Gewicht genommen und im weitern der
Behörde selbst den Untergang bereitet hat. Die Erklärung ent-
hielt das doppelte Eingeständnis, dass die Kirche nicht sagen
darf was sie will, und dass die Geistlichkeit uneinig, in sich
selbst zerspalten sei. Schon im Grossen Rate wurde dem Antrag
von Bllren entgegengehalten: „es wäre richtiger, wenn die Kirche,
statt Uebereinstimmung des Religionsunterrichts mit ihrem Glauben
zu fordern, vielmehr sagen würde , was sie wirklich glaubt.
Es herrschen eben in dieser Beziehung verschiedene Ansichten,
und eine derselben vertritt auch Herr Langhans."
Hier griff nun die Opposition ein. Langhans selbst erklärte,
wie schon erwähnt, dass er auf den „Wunsch" der Synode keine
Rücksicht nehmen werde; aber auch die Regierung that keinen
Schritt, um dem ihr vom Grossen Rate gewordeneu Auftrag
nachzukommen. Immer deutlicher stellte es sich heraus, dass die
Mehrheit des Volkes, wenigstens desjenigen Volkes, welches man
zu hören pflegt, in dieser Sache anders denke, als seine Vertreter
in der Kirchenbehörde. Der Stand der Lehrer war fllr die Reform-
partei zum voraus gewonnen, waren sie doch bei diesen Ver-
handlungen öfters von den Vertretern der alten Zeit als eine Art
von Theologen geringeren Grades behandelt worden, die mit der
halben Wahrheit vorlieb nehmen müssten.
So kam die Angelegenheit am 7. März 1808 zum zweitenmale
vor den Grossen Rat. Die Mehrheit der vorberatenden Kommis-
') Kirchenblatt 1*«». S. 111 (von Finalen.
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372
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
sion wollte die, Synode zu einem bezüglichen Gutachten einladen,
allein mit 1<K> gegen 6$ Stimmen — unter Namensaufruf — wurde
durcli einfache Tagesordnung der frühere Beschluss fallen ge-
lassen. 1 ) Umsonst wurde bemerkt: „so lauge man eine Staats-
kirche habe, soll der Staat sich auch an die Lehre halten, welche
6ie, die Kirche, anerkannt und angenommen hat." Die einen
fanden, die Kirche habe Überhaupt Uber die Leitung einer staat-
lichen Anstalt gar nichts zu sagen ; die andern machten geltend,
die Synode habe keinen Antrag gestellt, fllr den Rat fehle dem-
nach jegliche Veranlassung, sich mit der Sache zu befassen, und
in der wirklich vorliegenden Meinungsäusserung sei zudem der
zweite Satz im Widerspruch mit dem ersteu: „Vous avez bien
parle et mal conclu!" wurde gesagt.
Langhaus hatte gesiegt; in diesem Stadium konnte jedoch
die Bewegung nicht ruhen. Staat und Kirche standen eiuander
gegenüber ; der Angriff des Refonnvereins musste sich jetzt gegen
die letztere selbst wenden, d. h. gegen ihre derzeitige Vertretung,
welche der Wirklichkeit nicht entspreche. Die Kirchenverfassung,
die seit 1852 ohnehin nur provisorisch in Kraft war, wurde jetzt
in Frage gestellt. Schon früher hatten neuerungslustige Stimmen
die gemischten Synoden als ein hierarchisches Institut bezeichnet,
nicht ganz ohne Grund, insofern als in der Kantonssynode nur
eine Auslese der kirchlichen Bezirksversammlungen sass, jüngere
Kiemente daher gänzlich ferngehalten waren.
Immer hatte 1851) vor der kantonalen Predigergesellschaft
von einer Aenderung abgeraten, da die Einrichtung sich im ganzen
trefflich bewährt habe; allein eine definitive Annahme des Ge-
setzes war je länger je weniger zu erwarten ; es wurden immer
weitergehende Ansichten laut, und 18<>4 hatte man nur noch die
Wahl vor sich: „Renovation oder Neubau u . Ein Programm, das
18f>5 veröffentlicht wurde, nannte als Forderungen: einen neuen
Katechismus, eine neue Predigerordnung, Abschaffung des Wahl-
systems der Geistlichen, freiere Gestaltung des Gottesdienstes und
endlich Beseitigung des Symbolzwangs. Der Synode von 18(35
(4.— (>. Juli und 7.— !>. August) lag der Eutwurf einer neuen
Kirchenverfassung zur Beratung vor; er fand hier Beifall, nicht
aber von Seiten des Staates.
Der „Leitfadenstreit" hemmte die Arbeit, inachte sie aber
um so dringlicher. Die Ungunst der Regierung erfuhr die Kirche
nicht nur in der Ablehnung eines Vorschlags auf Besoldungs-
1 Verhandl. des Grossen Rates de« Kts. Bern, 18*X, S. 73—93.
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V. 9. Die Hof rm. Bern.
373
erhöhung, sondern in einer starken Beschränkung der sittenpoli-
zeilicheu Befugnisse der Kirchenvorstände, durch welche man den
Rest dieser Thätigkeit auf ein der Lächerlichkeit preisgegebenes
Minimum zurückgeführt sah, und in einer neuen Reduktion der
dem Religionsunterricht eingeräumten Stundenzahl in der Volks-
schule. — Das vom Gemeinderat von Burgdorf ausgesprochene
Verbot der Abhaltung von Sonntagsschulen, obwohl gegen sepa-
ratistischen Erwcckungseifcr gerichtet, erschien vielen als ein
weiterer Beweis von Religionsfeindlichkeit. Die Vermehrung der
evangelischen Pfarrstellen für die zahlreichen reformierten Eiu-
wanderer im katholischen Jura wurde von der Regierung ab-
gelehnt, weil es nicht Pflicht des Staates sein könne, für solche
„Privat wünsche" zu sorgen.
Das Jahr 18t>8 brachte nun den Ruf nach Trennung von
Kirche und Staat.
Das Verhältnis zu den Sekten verlangte gebieterisch eine der
Gewissensfreiheit entsprechende Lösung; die Dissidenten forderten
wieder einmal die Einführung nicht geistlicher Civilstandsbücher;
im frauzösisch-redenden Teile des Kantons unterstützten auch die
Geistlichen das scheinbar so wohl begründete Begehren, nnd auch
im deutschen Gebiete mehrte sieh die Zahl derjenigen, welche,
sei es mit Besorgnis, sei es mit geheimer Sehnsucht, gleicher
Ansicht waren. Noch sichtbarer wuchs die Menge der von der
Kirche Abgefalleneu, welche die Bestreitung der Kultuskosten
eine Uberflüssige Ausgabe nannten.
Die logische Konsequenz des KirchenbegritTes, wie die Folge-
richtigkeit der weltlichen Gesetzgebung, der Indiflercntismus der
Massen und der methodistische Religionseifer der Wenigen —
alles schien gleichermassen auf dieses Ziel hinzuweisen und mit
unwiderstehlicher Gewalt zu demselben hinzutreiben. „Kirche
und Schule" — „Kirche und Staat" — „Glauben und Wissen",
alle diese Gegensätze, welche die letzten Jahrzcntc in Unruhe
versetzt hatten, vereinigten sich jetzt, um, unter einander gemengt,
mit dreifacher Gewalt deu Fortbcstand der Reforinationskirchcn
unmöglich zu machen.
Lud zwar nicht in Bern allein.
Namentlich wurde jetzt auch die romanische Schweiz mit
ergriffen. Renans „Vie de Jesus" von 18(33 hatte hier eine ähn-
liche Wirkung, wie einst in deutschen Landen das parallele Werk
von Strauss: es regte Zweifel und Nachdenken an, wo bis dahin
nur gedankenlose Kirchlichkeit oder ebenso gedankenlose Negation
geherrscht hatte.
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374
Geschichte der schweizerisch-reforiuierten Kirchen.
Besonders heftig wurde die Bevölkerung von Genf erregt.
Im Jabre 1857 war von hier berichtet worden, dass zwar wie
immer ein starkes geistiges Leben pulsiere; aber: „der alte
Kationalismus tritt iu den Hintergrund, und der methodistisch-
gefärbten Frömmigkeit gegenüber, mit ihren scharfen dogmatischen
Spitzen und Ecken, macht sich in aller Stille ein neuer gesunderer
Reveil geltend, der offenbar durch deutsche Einflüsse genährt ist. 1 )
Allein verschiedene Umstände begannen jetzt wieder die religiösen
Gegensätze zu stacheln. Und gerade die deutsche Gemeinde gab
das Zeichen dazu. Dieselbe erwählte 1857 den in Mollis wegen
Atheismus abgesetzten Pfarrer Wagner zu ihrem Prediger und
bekannte sich als „dogmenfreie Gemeinde". Ein gottesleugnerisches
Blatt, „der Rationalist", wurde iu Masse verbreitet und, wie ge-
sagt wird, vorzugsweise an die Lehrer an öffentlichen Schulen
gratis verteilt. Im September 18(31 versammelte sich sodann in
Genf von allen Ländern her die neu begründete „Evangelische
Allianz", vor welcher Riggenbach von Basel seine „Geschichte des
Rationalismus 14 a ) vortrug, bei welcher aber auch in einer völlig
ungewohnten, aufsehenerregenden Weise hochgestellte Kirchen-
männer und einfache Sektenhäupter aller Art als gleichberechtigt
nebeneinander sassen.
Am 17. November 18(»2 starb in Geuf Professor Jacques-
Elisee Cellerier, geboren 1785, eine Zeitlaug Präsident des Oou-
sistoire, aber seit 1854 zurückgezogen 3 ); es folgte ihm am
5. Februar 18<>J der 87 Jahre alte fromme Philhellene Jean-
Gabriel Eynard, nicht Theologe, aber seiner Gesinuung und
Thatigkeit nach auch für das kirchliche Leben bedeutsam. 4 ) Am
18. Juni 1803 schied auch Louis Gaussen, geboren 1790, einst
einer der Führer des Reveil, aber ausgezeichnet durch liebens-
würdigen Charakter, Professor der Theologie an der freieu Schule r ),
und bald darauf, 8. Mai 18(54, der ihm schon im Leben eng ver-
bundene Ccsar Malan* 3 ); 18(15 trat sodaun des letztern einstiger
Gegner, Professor Cheneviere, in hohem Alter von seinen kirch-
lichen Aemtern zurück.
'i Kirchenblatt 1857, 8. KT» (von Finsler).
*} Biedermann gab darauf die Antwort : „DieZeitsthnmen vor dem Richter-
stuhl der Ev. Allianz. Offenes Sendschreiben an Herrn Dr. Riggenbach in
Basel". Zeitstimroen 18*32, 8. 4U u. ff.
J ) De Montet, Dict. Biogr., 1, 13ö.
4 ) llartmann, (ialerie berühmter Schweizer, Bd. I, mit Bildnis.
De Montet, Dict. Biogr., I, 339. — Haag, la France protest., V, 238.
,: ) De Montet, Dict. Biogr., II. 93—99, mit einem Verzeichnis seiner
zahlreichen Schriften.
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V. 0. Die Reform. Genf. 375
Die Feier von Calvins Todestag, im Mai 1804, weckte zwar
die zusammenhaltenden Erinnerungen an die grosse Vergangen-
heit des protestantischen Rom, aber bald auch Angriffe gegen
den Reformator, wie sie früher nie hätten laut werden dürfen;
wir meinen nicht die kritischen Forschungen von J. B. Galiffe,
die von 1859 an das historische Bild Calvins stark modifizierten 1 ),
sondern die unhistorischen Popularisierungen derselben von Sa-
voyarden und Franzosen, und ein in der Stadt Calvins aufgeführtes
Tendenz-Schauspiel. Als 1866 die berühmte Glocke „Clemence u
zersprang und gleichzeitig ein auffallendes Sinken der öffentlichen
Moralität konstatiert werden musste, da konnte es wohl scheinen,
als ob die ruhmvollen Zeiten der evangelischen Musterrepublik
endgültig zu Grabe gehen.
Jetzt begann vollends auch hier die Agitation für Trennung
von Kirche und Staat, nicht im Sinne Calvius, noch in demjenigen
Vinets. Der sonst so einflussreiche Autoiue Carteret wurde im
Grossen Rate „niedergcbrüllt", als er bei diesem Anlass den Mut
hatte, sich zum Glauben an Gott zu bekennen.
Die Mehrheit des Volkes war allerdings noch anderer Ansicht ;
die Abstimmung vom 4. Juli 1868 rettete den Fortbestand der
Genfer Landeskirche, indem sie den Trennuugsautrag verwarf.
Damit wurde für einige Zeit wieder Ruhe, bis die Vorträge des
berühmten Redners Pater Hyacinthe Loyson das Interesse dem
liberalen Katholizismus zuwandten und 1870 die Stellung des
Religionsunterrichts in der Volksschule neuerdings zur Sprache kam.
Der schwer zerrütteten deutschen Gemeinde, deren Pfarrer
Wagner 1868 sein Amt verliess, suchte mau durch freiwillige
Gastpredigten aus andern Städten aufzuhelfen ; den alten Ruf als
religiöse Metropole behauptete sich Geuf überhaupt durch die
häufigen apologetischeu, oft auch polemischen Vorträge — Buu-
gener, Munier, Barde — , welche hier wie nirgends sonst beliebt
waren und durch den Bau des eigens dazu bestimmten „Refor-
mationssaales 1 * erst recht in Aufnahme kamen. Die Pfarrer Johu
Cougnard und Chantre wurden die Häupter einer Reformbewegung,
welche durch die „Alliance liberale" auf die Bevölkerung wirkte.
Am 4. Mai 18(> ( J fand zwischen Pfarrer Eduard Barde und dem
aus Neuenbürg herbeigekommenen Professor Buissou vor cirka
2500 Personen eine theologische Disputation statt, welche lebhaft
an die Zeiten der Reformation erinnerte, aber freilich, wie da-
') Vergl. darüber neben der zahlreichen bez. Litteratur den trefflichen
Artikel von Krauss im Kircbenblatt 1864, 8. 187 u. ff.
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370
Geschichte der schweizerisch-refortnierten Kirchen.
mals, den Streit nicht entschied, noch weniger beendete. Es ent-
wickelte sich Uber die Grundfragen der Religion in kurzem eine
allgemeine Auseinandersetzung mit Protesten und Gegenprotesten,
Erklärungen und Aufrufeu, wie sie in solcher Vehemenz nur in
Genf möglich ist.
Der Kanton Waadt, der ohnehin neben seiner n eglise in-
dependaute" noch einige eigentliche Sekten — Darbysten, Me-
thodisten und Baptisten von verschiedener Farbe — kannte, hatte
1802 auch über die ungewohnte Erscheinung eines Strassen-
predigers sich zu verwundern, des Engländers Radcliffe, der
öffentliche gottesdienstliche Versammlungen im Freien veranstaltete.
Dagegen fand der „Christianismc liberal" vorerst noch wenig
Anhänger, da die gesamte Geistlichkeit unbedingt zu den Bekennt-
nissen hielt und die Laienwelt sich nicht regte.
Dass die X e u e n b u r g i s c h e Regieruug den Methodisten
eine Kirche zu öffnen befahl, wurde nicht einer weitgehenden
religiösen Duldsamkeit zugeschrieben, vielmehr dem Wunsche,
die kirchliche Behörde zu ärgern, welche ihre Zustimmung dazu
verweigert hatte. So wurden die Sekten bald als rechtlos be-
trachtet, wenn ein roher Pöbel ihre Uberspannte Frömmigkeit
verhöhnte, bald wieder begünstigt, wenn man sie als Werkzeuge
gegen die eigene Staatskirche brauchen konnte. Im übrigen er-
freute sich die Neueuburgcr Kirche, nachdem sie die Uebergangs-
zeiten von 1849 und von 18f>8 trotz des Verlustes ihrer frühem
privilegierten Stellung glücklich Uberstandeu hatte, einer Periode
ruhiger und sicherer Entwicklung. Sie verdankte dies in erster
Linie dem würdigen Dekan James Dupasquier, der mit treuer
Anhänglichkeit an die hergebrachten Anschauungen doch eine
kluge Versöhnlichkeit gegenüber den Thatsachen und deren An-
forderungen verband und nach der Beseitigung der Compagnie
des pasteurs die an ihre Stelle getretene Synode als ihr Präsident
mit der nämlichen Hingebung leitete. Als er 18(50 von seinem
Amte zurücktrat und am 20. September 1869 starb, wurde sein
Verdienst um die Kirche Neuenbürgs mit demjenigen von Farel
und Osterwald verglichen. 1 ) Als Leiter der Synode ersetzte ihn
Emile Perret, Pfarrer zuCoffrane; als geistiges Haupt der Kirche
Professor Frederic Godet , geboren den 28. Oktober 1812, der
gewesene Erzieher des preussischen Kronprinzen Friedrich.
') Henry, <L, Xotice iiecrolojjique, im Journal reli^ieux von Neuenbürg
vom 12. Februar 1*70. — Monvert, Hisroire de In t'ondation de l'tffrlise evan-
gelique Neuchäteloise. NeuchArel
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V. 1». Die Reform. Neuenbürg.
Unterdessen hatte sich aber die allgemeine Lage und nament-
lich die religiöse Stimmung eines starken Bevölkerungsteiles
sichtbar modifiziert. In den jurassischen Industriebezirken kam
unvermutet bei gegebenem Anlas» eine ausgesprochen kirchen-
feiudliehe Strömung zum Vorschein. Der bisher so fest begründete
Eintiuss der ganz orthodoxen Geistlichkeit kam vollends in Gefahr,
als der junge Pädagoge Professor Ferdinand Buisson anfing, die
Grundsätze der Beform zu proklamieren. Am 5. Dezember 1868
hielt er einen ersten öffentlichen Vortrag gegen den Gebrauch
des Alten Testaments in der Schule; am .'J. Februar begründete
er die „Union du christianisme liberal 14 , am 7. März erschien die
erste Nummer der von ihm herausgegebenen „Emancipntioti",
und am ö. Dezember I8tV.>, genau ein Jahr nach der Eröffnung
des Feldzugs, konnte durch den für seine Ziele begeisterten und
rasch auf 3f»0 Mitglieder angewachsenen Verein der erste Pre-
diger des freien Christentums, Pfarrer Felix Pecaut, in Chaux-de-
Fonds in sein Amt eingefühl t werden. Nicht nur Geist, Gewandt-
heit und gewinnende Bede wird an Buisson gerühmt, auch seine
Offenheit und Ueberzeugungstreue wird von den Gegnern durchaus
unerkannt, auch Pecaut als ein Mann von religiösem Ernste ge-
schildert, der seine Anhänger erinnerte, dass „une societe reli-
gieuse veut des homines religieux. Que notre religion soit morale,
mais que notre moralite soit religieusc". 1 )
Die Bewegung sah sieh begünstigt durch angesehene und
vielvermögende Männer und besonders eifrig unterstützt durch den
berühmten Naturforseher Eduard Dcsor. Die tüchtigsten seiner
Gegner waren Fred. Godet und — ein Gegenstück zu Desor — der
naturwissenschaftliche Apologet Frederic de Bougeniont.
Das Vertrauen des neuenburgischen Volkes zu seinen Pre-
digern, der Prediger zu ihrem Volke, war plötzlich so sehr er-
schüttert, dass jetzt alles auf Trennung von Kirche und Staat
hinzutreiben schien. Nicht nur Buisson selbst und seine Freunde
forderten sie, auch die Partei der Bekenntnistreuen sah keinen
andern Ausweg.-) Eine Petition, welche Aufhebung der Staats-
ausgaben für den Kultus verlangte, brachte die Frage vor den
Grossen Rat des Kantons. Zuerst am 24. Juni, und wieder am
17. November IS»»!», wurde auch in diesem Sinne entschieden: nur
die Ausführung bot Schwierigkeiten dar mit Rücksicht auf den
Pariser Vertrag von 1857, der die stiftungsgemässe Verwendung
'i Monvert, a. a. 0., p. U.tl.
•i Jacottet, Qiu-stion de la Separation de TE^lise et de l'Ktat, Kapport
pn-sente au Synode le 2* septumbre. IHM. NeuehAtel
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•}78 Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
der KirchengUter für alle Zeiten zugesichert hatte. Schon bereitete
sich die Synode so sehr auf die kommende Selbständigkeit, dass
sie sich mutig cntsehloss, einen von der Regierung rücksichtslos
unterdrückten Pfarrposten von sich aus weiter zu führen.
Allein ehe der Entscheid zum Gesetz werden konnte, gaben
die grossen Ereignisse des Jahres 1870 der Öffentlichen Meinung
eine andere Richtung. Buisson verliess im September Neuenburg,
um das Los der belagerten Pariser zu teilen; die Bewegung kam
ins Stocken. Der Schwung der optimistischen Begeisterung wich
auf beiden Seiten einer plötzlichen Angst vor der Zukunft, und
statt der Trennung kam — später — der Erlass eines neuen
Staatskircheugesetzes.
Von Neuenbürg aus wurde auch ein Teil der evangelischeu
Freiburger Kirche in Unruhe versetzt, indem der Pfarrer
Chavannes zu Mötiers am Murtensee zum Vcrdruss seiner Ge-
meinde den Anschluss an die Tendenzen der Emancipation erklärte.
Er wurde später, trotz mancher Versuche, ihn zu halten, durch die
— katholische — Kantonsregierung von seiner Stelle entsetzt.
In Basel gründeten am G.Oktober 1866 der schon genannte
Kandidat Hörler und der Philanthrop Theodor Hoffmann-Merian
nach dem Muster der Berner einen Reformverein, der nun im Winter
1867 auf 18(18, besonders durch Veranstaltung von Gastpredigten
und Vorträgen bekannter Redner aus Zürich und Bern (Lang-
hans, ßitzius, Vögelin) den neuen Ideen und Idealen Eingang zu
schaffen begann. Die Kanzeln freilich blieben diesen Reform-
Stimmen noch einige Jahre verschlossen; das Auftreten fremder
Prediger in öffentlichen oder gemieteten Sälen erhielt nur um
so mehr agitatorischen Anstrich und wurde, nicht vom eigent-
lichen orthodoxen Basler Pietismus allein, sehr ungern gesehen.
So ergriff jetzt die Bewegung eine kantonale Kirche nach
der andern, und auf einmal war sie eine allgemein-schweizerische
Angelegenheit geworden.
Zur Abwehr bildete sich der Evangelisch-theologische Verein,
dessen bernischer Zweig am 23. Juni 1868 eine denkwürdige
Sitzung abhielt. Die „Hirtenstimmen" erweiterten sich mit dem
Jahre 1867 zu dem in Basel erscheinenden „Schweizerischen
Kirehenfreund", der nun mit scharfen und nicht ungeschickt ge-
führten Waffen die Polemik gegen „Zeitstimmen" und „Reform-
blätier" aufnahm, aber dem Erfolg seiner Sache dadurch schweren
Schaden that, dass er, mehr aus strategischen als aus religiösen
Gründen, theologische Sätze meinte behaupten zu müssen, die
nun einmal nicht mehr haltbar waren und die „certa u wie die
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V. ( X Die Keforni. Thiol. Kämpfe.
379
„dubia 44 mit dem nämlichen Eifer als Grundsätzen des christlichen
Glaubens verfocht. Mehr ruhig apologetisch wirkte in gleicher
Richtung das anerkannt trefflich redigierte und stark verbreitete
„Appenzeller Sonntagsblatt".
Ganz besonders war es jetzt die Wunderfrage, welche in der
Mitte der theologischen und populären Erörterung stand und von
Berufenen und Unberufenen, bald scharfsinnig und gelehrt, bald
trivial und beschränkt, aber meistens mit Missverständnissen und
irrigen Voraussetzungen, hin und her verhandelt wurde. Die im-
ponierenden Fortschritte der Naturwissenschaften, die grossartigen
modernen Schöpfungstbeorien, die sich an den Namen Darwins
knüpfen und nicht nur die alte authropomorphistische Gottesvorstel-
lung, sondern selbst den Zweckbegriff ausschlössen, machten die
immanente Gesetzmässigkeit alles Geschehens so sehr zum Axiom
und bald auch zum Gemeingut der Bildung, dass der Glaube an
die Möglichkeit des Wunders als gleichbedeutend erschien mit
dem Verzicht auf vernünftiges Deuken. Am Wunder hing aber
für die meisten auch der Glaube an eine Offenbaruug, an eine
Eingebung der heil. Schrift, an die göttliche Würde des Erlösers,
und schiesslich der Gottesbegrifl' überhaupt. „Ein Gott, der keine
Wunder thut, ist für mich kein Gott!" sagten die einen; „Au
einen Gott, der Wunder thut, kann ich nicht glauben!" entgeg-
neten die andern mit gleicher Bestimmtheit.
Den Reformern wurde vorgehalten, dass sie sich ferner nicht
mehr Christen nennen durften: „Sie haben unter uns ein Recht,
Christo und den Aposteln zu widersprechen ; aber sie haben kein
Recht zu behaupten, dass diese Verwerfung der christlichen
Grundwahrheit christlich sei". 1 )
Mit zunehmender oft leidenschaftlicher Erbitterung wurde ge-
stritten. Mit einer gewissen Gier, um nicht zu sagen: Schaden-
freude, stürzten sich die beiderseitigen Wortführer jeweilen gerade
auf die extremsten Auswüchse — Thatsachen oder Aeusserungen
— ihrer Gegner, um solche, gewissermassen auf die Fike ge-
steckt, ihren Freunden mit Entrüstung vorzuweisen: Seht, so sind
diese Leute, so sind sie Alle! Seht, das sind die Konsequenzen
ihrer Lehren; das ist ihre wirkliche Meinung! —
Und dabei hatten sie beiderseits nicht einmal unrecht; denn
in der Hitze des Streites waren auch die die eigene Sache kom-
promittierenden Freunde willkommen, gleichwie im bald hernach
l ) Riggenbach, .1., Wodurch gehört man zur christlichen Kirche ? Vor-
trag. Kasel im.
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SSO
Geschichte <ler schweizerisch-refonnierten Kirchen.
ausbrechenden grossen Kriege Zuaven und halbwilde Turkos aus
Afrika herbeigezogen wurden, um das französische Heer zu ver-
stärken. An die „Orthodoxen" hingen sich sentimentaler Aber-
glaube und verbissener Separationsgeist, an die Reformpartei da-
gegen religionslose Weltlichkeit und grimmige Religionsfeindschaft.
Immer wieder hielt Hebich seine Wandervcrsammluugcu mit
derben, kapuzinerhaften Austalleu gegen die „tote, verweltlichte
Kirche" und die „unbekehrten Pfarrer". In Männcdorf am
Zürichersee trieb die Jungfrau Dorothea Trudel — gestorben 1862
— ihre Gebetsheilungen, die wie die Gebetswochen als Unterstützung
der guten Sache angepriesen wurden. Das Erscheinen des
Leitfadens von Langhans wurde — und zwar noch vor dem un-
glücklichen Ausgang der bezüglichen Verhandlungen — durch
einen Aufruf zur Unterstützung des „evangelischen" Privatseminars
erwidert und damit eine tiefgehende Spaltuug fast unheilbar
fixiert.
Eine starke Zunahme verschiedener Separatistengcmeiuschaf-
ten und Sekten und eine gewisse demonstrative Siegeszuversicht,
die sich in ihrem Verhalten zeigte, fiel allgemein auf. Die pro-
pagandistischen Umtriebe wurden so arg, dass man öffentlich
davor warnte, aber dabei wurden im Namen der Rechtgläubig-
keit und unter dem Schutz der Partei, die sie verteidigte, fort-
während Schlagworte gebraucht und Schreckbilder aufgestellt,
welche unvermeidlich religiös-ängstliche Gemüter dazu bringen
mussten, in einer Sekte Ruhe und Hcilsgcwissheit zu suchen. Die
Uebergäuge dazu waren auch manchmal unmerklich genug: Zwi-
schen einem Stundenhalter der evangelischen Gesellschaft und
einem Sekteuprediger war der Unterschied schwer zu entdecken
uud oft sah es aus, als würde derselbe absichtlich verschleiert.
Auf der andern Seite aber bemerkte man eine so unbedingte
Devotion — bei den respektlosen Leuten — vor dem „unverbrüch-
lichen Naturgesetz", dass der schlimmste Verdacht heidnischer
Xaturvergötterung nicht ungerechtfertigt erschien; — eine so ehr-
furchtsvolle Berufung auf die Autorität der extravagantesten ma-
terialistischen Schriftsteller, dass der Gedanke an eine innere
Uebereinstiinmung kaum abzulehnen war. Als Lang „die moderne
Weltanschauung" mit „herausfordernder Keckheit" in den „Zeit-
stimiiieu" darlegte 1 ), da „gerieten, wie uus einer von ihnen erzählt,
selbst seine Freunde in Schreckeu" a ); aber die Worte blieben
<i Zeitstimmen lWiO, S. :W5 u. ff.
■) Srhünholzcr, Die religiöse Rffonnbewcgunj;. Denkschrift. Zürich
Ihjm;, s. •>•>.
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V. I». Dif Kefortn. Tlieol. Kämpfe.
:)8l
stehen. Zweimal wurde in diesen Tagen auf dem Gebiete der
Schweiz der sogenannte Internationale Friedenskongress ab-
gehalten, I8t>7 in Genf und 1808 in Bern. Der reinste Atheismus
wurde hier von den fremden Weltverbesserern als Ziel proklamiert,
wer dem widersprach — wie die Langhans, Zyro und Kummer
— fast schmählich behandelt. Man konnte sich nur Glück dazu
wllnscheu, dass das Verlangen, fUr solche wilde Expektorationen
eine Kirche herzugeben, nicht bewilligt worden war; aber die
Genannten hatten sich eben doch in dieser Gesellschaft gezeigt.
Eine unverkennbar starke atheistische Stimmung Hess sich heraus-
fühlen aus der allgemeinen Entrüstung, die sich — in den Zei-
tungen — kundgab, als 18<lö die Regierung des Kantons Uri es
wagte, auf den Gotteslästerer Ryniker die Prügelstrafe an-
zuwenden. Für den ehrlichen Eifer eines frommen Volkes — und
wäre es auch ein katholisches Volk — , das sein Heiligtum so
oder anders gegen die Frechheit eines Unverschämten schützt,
zeigte man nicht den mindesten Sinn.
Ks war ein Zeichen der verbissensten Parteiwut, als der Grosse
Rat von Zürich im November 18(H) einen Alexander Schweizer
bei der Wahl des Kirchenrates überging und durch einen Politiker
von sehr vorübergehender Bedeutung ersetzte.
Weit entfernt, Garantien dafür zu bieten, dass mit der Reform
der Bekenntnisschriften in Wahrheit nur „Menschensatzungen"
beseitigt, aber kein Atom des wahren Christentums, weder des
sittlich-eivilisatorischen, noch des religiös-evangelischen Christen-
tums preisgegeben werde, erschien die kirchliche Fortschritts-
partei immer aufs engste verbündet mit denen, welche jeden
Gottesglauben, selbst den abgeschwächten Glauben au eine mo-
ralische Weltordnung, mit grimmigem Hasse verfolgten. Und in
dieser Allianz vermochten weder „Der alte und der neue Glaube"
von Strauss, noch das Urteil Eduard von Hartmanns, noch
auch der gelegentliche Hohn ihrer politischen Freunde sie irre
zu machen.
Der scheinbare Erfolg, die momentane Genugthuung, dem
Gegner einen Hieb versetzen zu können, bot schwachen Ersatz
für den moralischen Schaden, der für die Personeu und für ihre
Sache aus solcher Kampfweise nach beiden Seiten erwuchs.
Was Wunder, dass man sich gegenseitig nicht mehr verstand,
jeder seinen Gegner nur noch als Zerrbild kannte, an seinen guten
Willen, an die Wahrheit seiner schönen Worte nicht mehr glauben
wollte, und jeder dabei sich selbst verletzt fühlte, weil ihm vom
Gegner Unrecht angethan werde! So wurde die Kluft immer
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3*2
Geschichte der schweizerisch-reformierten Kirchen.
weiter auseinander gezerrt, das verständige Urteil verwirrt, Zwei-
felhaftes beim Bundesgenossen beschönigt, Gutes beim Gegner
bemängelt, und weder die Einen noch die Andern wollten ein-
sehen, dass auf diese Weise nur Eine 6 erreicht werden könne:
eine fortschreitende Zersetzung des einfachen und unbeirrten
gesund-gottesfUrchtigen Sinnes, der mehr instinktiv- als bewusst-
religiösen Basis, auf deren Echtheit und Stärke und Allgemein-
heit allein die Möglichkeit und die Existenzberechtigung einer
Volkskirehe beruht. Und doch musste mancher erschrecken, als
Thaluck in seiner oben erwähnten freundlichen Auseinandersetzung
mit H. Hirzel diesem zurief: „Wer wird Sieger bleiben? —
Ihre Theologie nicht; auch nicht die meinige, sondern die des
Fleisches und eines erdgeborenen Materialismus! u — „Mit dem
kirchlichen Leben stirbt im Volke notwendig auch der rechte
Idealismus ab, und die Schlitzen-, Turn- und Gesangvereine, die
Radfahrer und Stenographen oder gar das Apollotheater und der-
gleichen können den nicht schaffen. Ohne Idealismus aber auch
kein Patriotismus; das Volksleben verödet und verflacht, der Götze
Mammon und der König Gcnuss beherrschen alles!" So lesen
wir heute in den Keformblättern. 1 ) — Wenn man das vor dreissig
Jahren gesagt oder auch nur eingesehen hätte! —
Allerdings trat jetzt auch die Vermittlungstheologie kräftiger
auf den Plan. Hagenbach hatte ihre Berechtigung von 1845 an
im Kirchenblatt mit anerkanntem Geschick und wohlthuender
Unbefangenheit verfochten. 2 ) Sein hauptsächlichster Mitarbeiter,
seit 18GO Mitredaktor, war Georg Finsler, der dann im Oktober
18M zum Antistes der Züricher Kirche ernannt ward. In Bern
fand das Kirchenblatt tüchtige Unterstützung mit Nachrichten
und grössern Abhandlungen von dem gelehrten Dekan Dr. Kudolf
Rüetschi, dem langjährigen Präsidenten der kantonalen Synode,
geboren 1820, früher Pfarrer in Trüb und in Kirchberg bei Burg-
dorf. In verwandtem Sinne wirkte während einiger Zeit in der
französischen Schweiz die von Professor Durand in Lausanne ins
Leben gerufene Zeitschrift „Les deux Patrics u .
Hagenbach gründete seinen Glauben an die Möglichkeit
einer wahren Vermittlung auf die Forderung einer zugleich freien
und pietätsvollen, das heisst einer historischen Betrachtung der
»/ KeformMiitter 1898, Nr. 31 «S. 217).
*; Vergl. als theoretische Auseinandersetzung: „Ueber Vermittlung» -
theologio", im Kirchenblatt IST*, Nrn. H— 15, und die später auch separat
erschienene Schrift: „Ueber Ziel und Richtpunkte der heutigen Theologie."
Zürich ixr,7.
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V. 9. Die Reform. Haprenlweli.
kirchlichen Lehrtradition : „Das Dogma nimmt für uns allerdings
die Gestalt an des Postulates, des Gebotes, das dem Einzelnen
imponiert, das Anerkennung und Zustimmung fordert. Das Dogma
der Kirche ist älter als wir, die wir es nicht geschaffen und
erfunden, es nicht ausgeklügelt haben von gestern auf heute. Es
ist ein geschichtlich Gewordenes, und insofern ein allererst auf
geschichtlichem Wege zu Begreifendes; aber es ist für uns nicht
eine blosse Antiquität, die wir nach Belieben bei Seite schieben
binnen, um unsere Meinung an seine Stelle zu setzen. Das Dogma
hat Bedeutung auch noch für die Gegenwart, und diese Bedeutung
zu erkennen ist die Aufgabe eben der Wissenschaft, die wir die
kirchliche Glaubenslehre oder die Dogmatik nennen."
„Die Geschichte der Dogmen lehrt uns zur Geniige, dass die
Ausdrucksweise, deren sich die Kirchenlehre der verschiedenen
Zeiten zur Bezeichnung der christlichen Heilswahrheiteu bediente,
nicht immer dieselbe war; dass manche Behauptung, die einer
Zeit als rechtgläubig genügte, später als ungenügend erfunden
und das Verharren auf dem ungenügenden Ausdruck sogar als
häretisch verworfen wurde, und so geschah es auch, dass um-
gekehrt wieder Behauptungen, von denen man ehemals Heil und
Seligkeit abhängig machte, später aufgegeben wurden als un-
haltbar, wenigstens in der Gestalt, in der sie geboten wurden. Es
ist ja namentlich das Verdienst der Reformation, die Uberlieferte
Kirchenlehre, so scharfsinnige Vertreter sie auch in der Scholastik
gefunden hatte, wieder an der ursprünglichen Lehre der Bibel
geprüft und sie auf das allein gültige Mass der Schrift und die
ihr entsprechende Glaubensregel zurückgeführt zu haben. Aber
auch die Reformation hat diesen Prozess nur eingeleitet, ohne
ihn zur Vollendung gebracht zu haben. Es ist daher allerdings
unwissenschaftlich genug, wenn manche sich einbilden, die pro-
testantische Theologie habe sich lediglich an die Bestimmungen
zu halten, wie sie das XVI. und XVII. Jahrhundert uns bieten,
und dann alles als gefahrliche Neuerung, als Neologie, verwerfen,
was nicht mit dem Buchstaben der reformatorischen Bekenntnisse
oder mit den Schulbegriffen der alten Dogmatiker übereinstimmt.
— Allein das alles kann uns doch nicht abhalten, uns an das
Bekenntnis der Kirche mit freiem Bewusstsein anzuschliessen und
die Substanz des kirchlichen Dogmas, wie sie von Anfang an das
Objekt der dogmatischen Forschung bildete, als das festzuhalten,
•i Ziel und Hiclitptinktc, S. 41.
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384
Ciescliichte Uer schweizerisch-reforraierten Kirchen.
was bei allem Wandel uud Wechsel der Meinungen immer noch
ein Recht hat, von der Wissensehaft beachtet zu werden". 1 )
Das sind die Sätze, mit welchen der damalige Wortführer
der theologischen Vermittlung zwischen die beiden streitenden
Glaubensparteien hineintrat: „Wie manches" — gab er zu bedenken
— „wird doch immer noch zur Religion gerechnet, was, genau
besehen, alles andere ist, als Religion, und wie manches Ge-
wissen wird dadurch beschwert, dass man Fragen in den Kreis
des Religiösen zieht, die wohl mit demselben geschichtlich oder
empirisch verflochten sind, aber einer andern Sphäre angehören,
als der religiösen."
Ermutiguug fanden die Anhänger dieser Richtung in der
Jubelfeier des hochgeachteten Gottesgelehrten Immanuel Nitzsch
in Berlin, an welcher zum IG. Juui 1800 ein Glückwunschschreiben
seiner Schweizer Schüler abgegangen ist, und im November I8G8
in der Erinnerung an den JOOj ährigen Geburtstag Schleiermachers.
Am 13. Dezember 1809 wurde auch des Todestages von Geliert
vielfach gedacht. Ein erhebendes Fest, ein Tag, an welchem
wieder einmal, wenn auch nur auf kurze Zeit, die gesamte re-
formierte Schweiz sich als ein Ganzes fühlte und das Trennende
vergass, war die feierliche Einweihung des Zwinglidenkmals in
Zürich, am 10. Februar 1808. Unter dem Vorsitz des Landammanns
Aepli von St. Gallen fand bei dieser Gelegenheit wieder eine
Konferenz der Abgeordneten evangelischer Kirchen statt. Eine
feste und klare Ausgestaltung, wissenschaftlich strenge Begrün-
dung und Rechtfertigung erhielt die von der theologisch-kirchlichen
Vermittlung eingenommene Stellung von 1863—1869 iu Alexander
Schweizers Glaubenslehre, welche fast gleichzeitig mit Bieder-
manns weiter nach „links" stehender Dogmatik erschien.-)
Als dieser Richtung angehörig haben wir noch eine Anzahl
bedeutender und damals viel genannter Männer zu verzeichnen.
In Zürich standen an der Seite Finslers zwei ehrwürdige Prediger
älteren Schlages, der Dekan Friedrich Häfeli (1808— 1878), Pfarrer
zu Wädischwyl , Mitglied des Kirchenrates und des Kantons-
rats 3 ), und der 1800 geborene Dekan Haus Kaspar Grob, Pfarrer
zu Stäfa, ebenfalls Mitglied des Kirchenrates, der aber schon
186f) gestorben ist 4 ), sowie der noch jugendlich frische Paul
•i Ziel und Richtpunkte, 8. 41.
•i Christliche Dogmatik. Zürich 18»>f.
Nekrolog im Kirchl. Volknbbitt ISIS, S. 200, von Finaler. — Wirz t
Zürch. Minist., S. 101.
\t Zur Erinnerung an J. C. Grob, lHtö.
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V. 9. Die Keform. Vermittlung.
385
Heiurich Burkhardt, geboren 1830, Pfarrer in Küsnacb. Die kirch-
lichen Häupter von St. Gallen und von Schaff hausen zählen dahin:
dort der Kirchenrat J. Scherrer, der eifrige Förderer der prote-
stantisch-kirchlichen Hülfsvereiue der Ostschweiz, hier Antistes
Joh. Jak. Mezger, der gründliche Forscher Uber die deutschen
Bibelübersetzungen in der Schweiz.
In Bern tiuden wir ausser einigen bereits Erwähnten: Pro-
fessor K. A. Eduard Müller, geboren 1820, früher reformierter
Prediger in Dresden, dann an der Kirche zum heil. Geist in Bern;
Adolf Rütimeyer, geboren 1821, Pfarrer in Hcrzogeubuchsee uud
in Walkriiigen; den Dekan Joh. Walther in Wangen a./A., ge-
boren 1811; den Dekan Jakob Ziegler in Messen, geboren 180U;
den geist- und humorvollen Karl Dürr, Pfarrer in Burgdorf^
geboren 1821; den vorzüglich auch als Schulmann geschätzten
Joh. Ammann, Pfarrer in Lotzwyl, geboren 1828, und den noch
jüngeru, erst 1833 geborenen L. Edwin Nil, der durch seiu Referat
Uber die kirchlichen Parteien, mit seinen „Waffen nach rechts
und nach links", wie als Mitredaktor des kirchlichen Volksblattes,
sich als geschickter Kämpfer ausgewiesen hat.
Dazu sollten eigentlich noch andere gerechnet werden können,
so der mehrfach erwähute Pfarrer Ed. GUder und mit ihm Hie-
ronymus Kiugier, der 1810 geborene weit bekannte, ebenso
schlichte als eindrucksvolle Prediger auf der Kanzel zu Kirch-
dorf 1 ) und seit 18t>0 Dekan des Beruer Bezirks, welche beide, ob-
wohl vorwiegend rechtgläubig denkend, doch sich nicht schlechthin
an die Bekenntnisschrilten banden, aber zu sehr vom praktisch-
kirchlichen religiös-konservativen Gesichtspunkt ausgingen, um
nicht, angesichts der Keformbewegung, sich zu ihren entschiedenen
Gegnern zu stellen. Mit ihnen wäre „eine Verständigung möglich
gewesen 44 .*) Das Gleiche gilt, vielleicht in noch höherem Grade,
von J. P. Romang, dem wir im Zellerhandel begegnet sind, und
der nun neuerdings sich hören Hess, der aber den Bekeuutuis-
formeln nie unbedingt und für alle Zeit verpflichtende Kraft zu-
erkannte. Ausschliesslich Kirchenmann, dem aller dogmatische
Streit im Innersten widerstrebte, war Samuel Steck, Dekan zu
Spiez, geboren 1802, von 18*i3 — 18*57 Präsident der kantonalen
Synode und gestorben am 30. Mai 18M. 3 )
•) Eins ist Not! Ausgewählte Predigten von II. Ringier, aus seinem
Nachlass. Bern 1HS1. 4. AuH. 1«)*.
') .So Ilirsbrunncr, in der oben angeführten Schrift.
3 > Nekrolog im Kirchen blatt 18M, 8. 101.
Uloosch , Geifch. der »chweiz. ref. Kirchen. Bd. II.
380 Geschichte der schwcizerisch-reformierten Kirchen.
Zu den Vielen, welche mehr durch den Widerwillen gegen
tumultuarische Reform als durch innere theologische Unfreiheit
bewogen wurden, in die orthodoxen Reihen zu stehen, gehörte
wohl auch der Antistes von Basel, Immanuel Stockmeyer, der
feine und gelehrte Exeget, der Mann von mildem und besonnenem
Urteil.«)
Als begeisterter Arbeiter fllr sittliche und sociale Hebung des
Volkes ebenfalls zwischen den Parteien stehend, ragte der Glarner
Pfarrer Bernhard Becker von Lintthal hervor (1819—1879)*),
sowie der theologisch gebildete Staatsmann Martin Birmann
von Liestal (1828— 1890). 8 ) Eine ganz eigene Stellung nahm in
den Kämpfen der Zeit der Pfarrer zu Dietlikon im Kt. Zürich
ein, der 1809 in Thüringen geborene Aug. Nathauael Böhner;
er stellte seine Vertrautheit mit den Naturwissenschaften und
ihrer Litteratur in den Dienst der christlichen Apologetik. 4 )
Die Gruppe sah in ihren Reihen einen grossen Teil der
deutseb-reformierten Prediger und verfügte Uber ausgezeichnete
geistige Kräfte; sie durfte zudem mit einigem Grund überzeugt
sein, dass die weit Uberwiegende Grosszahl des schlichten Kirchen-
volkes, welches nichts anders als „in dieser Welt züchtig, gerecht
und gottselig zu leben" begehrte, durchaus ihre Gesinnungen teile.
Und doch hatte diese Partei einen äusserst schwereu Stand. Sie
blieb eine Theologen- Partei, zu der in Wirklichkeit nur wenige
Laien als Ausnahmen sich hielten. Wer darauf angewiesen war,
seine religiöse Ueberzeugung einer Autorität zu entlehnen, der
stand entweder festauf den Eindrücken der Jugend, dem Katechis-
mus, in dem er unterrichtet worden war, — oder er hatte, wenn
von irgeud einer Seite aufgeklärt, mit diesen Traditionen gebrochen
und ging dann in der Regel nicht nur Uber die Vermittlung, sondern
noch Uber die Reformlehre hinaus. Die Versöhnuug von Glauben
und Wissen konnte da nur als Lauheit und Halbheit erscheinen;
nur persönliche Achtung und Beliebtheit schützte den Bekenner
vor dem Vorwurf der Charakterlosigkeit. Von beiden ungeduldigen
Extremen aber wurde dieses begreifliche Vorurteil noch genährt,
Vi Basier Taschenb. 189«;, S. 107—181, mit Bildn.
■j Volksblatt für die rcf. K., Jahrg. XI, 139.
3 ) Kircheublatt, N. F., VIII. Jahrg. — Schw. Zeitschr. f. Gemeinnützig-
keit, Jahrg. 29, S. 28K. — Lebensbild und gesammelte Schriften. Basel 1894,
mit Bild.
Vi Naturforschung und Kulturleben in ihren neuesten Ergebnissen, 1858.
Die frei forschende Bibeltheologie und ihre Gegner, 1851), und besonders be-
kannt: Kosmo*. Ribel d«»r Natur. Hannover IHM — 1Kö7, 2 Bde.
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V. 9. Die Reform. Vermittlung.
387
von beiden Seiten hiess es: Sie glauben eigentlich wie wir, nur
dürfen sie es nicht sagen, nur halten sie damit hinter dem Berge!
Weit entfernt, die Gegensätze versöhnen und die Getrennten
einigen zu können, wurden somit die „Vermittler" zu einer dritten
Fraktion, die nun, von zwei Seiten mit der tiefen Verbitterung
verratener Freunde behandelt, auch nach zwei Seiten aus allen
Kräften sich zu verteidigen hatte und somit den widerwärtigen
Anblick eines theologischen Krieges Aller gegen Alle nur noch
vermehrte. Wir heben besonders Hagenbachs Antwort von 1863
hervor auf einen nicht eben feinen Ansturm der Zeitstimmen, und
Finslers heftige Erörterung mit Lang im Jahre 1866. 1 ) Mit Ende
1808 trat Hagenbach von der Leitung des Kirchenblattes zuritck,
und dieses selbst hörte auf zu erscheinen. Teilweise, doch mit
Beschränkung auf den Kanton Bern, trat das „Kirchliche Volks-
blatt" in seine Aufgabe ein, herausgegeben von Ammann, ßähler
und Nil. „Wir fühlen uns", sagt die erste Nummer vom 8. Mai
1869, „durchaus nicht berufen, alles aufrecht zu erhalten, was die
Väter der reformierten Kirche in den Bekeuntnisschriften nieder-
gelegt haben. Keiner Macht der Welt könnte dies gelingen in
der Zeit ungeheurer geistiger Gärung, in welcher wir leben. 11
„Wir können uns aber dem Versuch, der seit einiger Zeit an ver-
schiedenen Orten gemacht wird, sogenannte Resultate der neuen
Wissenschaft in's Volk zu werfen, nicht anschliessen. Wir halten
nach uusern Erfahrungen den eingeschlagenen Weg nicht für den
richtigen, weil er die natürlich-stille Entwicklung der Wahrheit
stört, viele unbefangene Gemüter tief verwundet und nur dazu
dient, das entgegengesetzte Extrem recht hervorzuheben und zu
schärfen."
Allerdings hatte gerade jetzt der Streit an Heftigkeit noch
zugenommen, so wenigstens in Beru, während anderswo die Re-
form an Boden unaufhaltsam zu gewinnen schien. Es kam im
Anfang 1869 eine Flugschrift von Romang heraus: „Die religiöse
Frage unserer Zeit, einfache Erklärung für das reformierte Volk
zunächst im Kanton Bern", mit der Sentenz von Toqueville über
Nord Amerika als Motto eingeführt: „Der Despotismus kann des
Glaubens entbehren , die Freiheit nicht". Wir können auf den
Inhalt nicht näher eintreten ; in 20 Abschnitten durchgiug sie die
Lehre der Reform, Uberall die Unvereinbarkeit mjt dem hervor-
hebend, was man bis dahin als Christentum verstanden habe. So
kam sie zum Schlüsse: „Bei dieser so beschaffenen, nun einmal
! ) Kirchenblatt 18»«, S. 171, u. WW>, S. 190 u. ff.
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so ernstlich eingeleiteten Reformbewegung werdet ihr euch ent-
scheiden müssen, ihr Leute vom eigentlichen Volke! entweder
ftir diese Reformtheologie, oder — zwar nicht notwendig ftir alle
Ausdrücke des Katechismus oder Überhaupt der Schriften älterer
Theologen, geschweige für die Art und Weise, welche bisweilen
die Leute, die auf Stiftung von eigenen oft sehr eigentümlichen
Gemeinschaften ausgehen, verschiedentlich als einzig wahrhaft
christliche Frömmigkeit sich möchte geltend machen — wohl aber
fllr die einfach biblische, besonders neutestameutliche Lehre."
Das scliien deutlich, machte aber gerade in diesem letzten Satze
wieder so viele dem Laicnvolke unbegreifliche Zugeständnisse, das»
trotz aller Schärfe der Beweisführung und Kritik auch angesichts
dieser Alternative die Unsicherheit wuchs und die Klage immer
häufiger wurde, man wisse nicht mehr, was man glauben solle.
Zum Höhepuukte steigerte sich die Aufregung, als Friedrich
Langhans zum Seelsorger der Nydeck-Genicindc in Bern erwählt
werden sollte 1 ) (25. April 1809). Unerhörte Anstrengungen wurden
von beiden Seiten gemacht, um durch Anpreisung oder Verurtei-
lung die Mehrheit in ihrem Sinne zu bestimmen. War bis dahin
der Streit trotz allen Aufwandes an Agitationsmitteln im wesent-
lichen doch ein Streit der Zeitungen und Flugschriften gewesen
um eiue, wie es vielen vorkam, theoretische und im Grunde
fernliegende Frage, so sollte jetzt erst jedes einzelne Gemeiude-
glied sich entscheiden, ob es einen Reformprediger hören will
oder nicht. Langhans erlangte nicht die Mehrheit, aber die auf-
gereizte Leidenschalt blieb.
Jetzt glaubte auch die kantonale Kirchensynode nicht länger
sich schweigend verhalten zu dürfen. Am 15. Juni 1869 trat die-
selbe zusammen, eröffnet durch eine gehaltvolle, vom Ernst des
Augenblicks durchdrungene. Rede ihres Präsidenten Rüetschi. Es
lag ihr der Antrag vor, im Namen der Landeskirche eine Prokla-
mation an das Volk zu richten, um dasselbe Uber die entstandene
religiöse Unruhe zu orientieren, wesentlich im Sinne einer War-
nung vor den durch die „Ileformblätter" hervorgerufenen Zweifeln
und in der Absicht, das Vertrauen des Volkes zu befestigen zu
seinen geistlichen Lehrern und Leitern. Zehn Redner sprachen
für diesen Antrag, zehn gegen denselben; nach einer I3stündigen
Debatte wurde er am Iii. Juni mit 41 gegen 31 Stimmen zum
Beschlüsse erhoben.
') Vergl. hierzu : Chronik oder Versuch einer Zusammenstellung der wich-
tigeren Begebenheiten aus der neuem Geschichte der bernischen Landes-
kirche von 182»— 1874, von P. (iüder, im Kirchl. Jahrb. 189». S. 114—128.
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V. 0. Die Reform. Neue Kämpfe.
38!)
Obwohl der Erlass durchaus im Geiste der Vermittlungs-
theologie gehalten war, hatte doch die Richtung des „Volksblatt"
abzumahnen versucht; es zeigte sich bald, dass dieselbe, wenn
nicht die Stellung uud Aufgabe einer laudeskirchiichcn Reprä-
sentation, so doch die Stimmung des Volkes richtig beurteilt hatte.
Wenige Tage nach der Abstimmung schrieb das Blatt: „Man hat
der Minorität zugerufen, wenn sie Uber das Thun und Lehren der
Reformpartei zur Tagesordnung Ubergehe, so werde bald auch
das Volk Uber unsere Kirche zur Tagesordnung schreiten. Das
Gegenteil ist richtig: „Wenn die Kirche eine freiere Beicegung
nicht zu ertragen vermag, so wird der Staat eine solche Kirche ihres
Dienstes ent lassen. l )
Beinahe schien es dazu kommen zu wollen. Die beschlossene
Erklärung, die man durch die Bezeichnung „Hirtenbrief" zum
voraus diskreditiert hatte, fand, trotz ihres würdigen Tones und
eines suchlieh schwer anfechtbaren Inhaltes, keine gilnstigc Auf-
nahme und verfehlte durchaus den Eindruck, den sie machen
wollte und sollte. 2 )
Einzelne Gemeinden weigerten sich, den „Hirtenbrief" ent-
gegenzunehmen und auf der Kanzel verlesen zu lassen, und so
schien die Kirche vollends, in Atome zersprengt, auseinander
fallen zu mlissen. Lyss, Twann, Oberbipp standen zu ihren der
Reformrichtung angehörenden Pfarrern; andere zum Teil bedeu-
tende Gemeinden folgten nach. Die Partei hob jetzt erst recht ihr
Haupt. Die Kantonssynode hatte durch ihren Beschluss sich selbst
und der Kirchen Verfassung, auf der sie beruhte, das Grab ge-
graben. Der Ruf nach einer neuen Organisation wurde jetzt all
gemein und konnte, wenn die Kirche Uberhaupt noch fortbestehen
und in irgend einer Form zusammenhalten sollte, nicht mehr ab-
gelehnt werden. Was man zu gewärtigen hatte, zeigte eiue im
Januar 1800 in einem öffentlichen Blatte im Namen einer Studenten-
verbindung erlassene Gelegenheits-Erklärung: „ . . . dass wir die
aussernationale Despotie von jenseits der Berge verurteilen, dass
wir uns aber ebenso wenig unter die nationale Despotie der
Staatskirche beugen. — Ob nicht mancher dann verstummen
wird, wenn es sich nicht in St. Gallen draussen um den Kampf
Volksblatt vom 2i\. Juni 18tÄ>.
l ) Gedruckt in den Verhandlungen der Synode von 1869, und auch als
Heilage zum Volksblatt vom 17. Juli. Letzteres nannte den Erlass: „Ein
ruhiges mildes Wort, welches zu jeder Zeit am Platz gewesen wäre und das
nur durch die Umstände, unter welchen es erscheint, einen bedeutsamen
Hintergrund hat".
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390 Geschichte der schweizerisch-refoniiierten Kirchen.
gegen das römische Pfaffenregiment, sondern bei uns um den
Sturz des nicht minder lästigen Staatspfarrerregiments handelt,
werden wir sehen". 1 ) Man durfte nicht zögern, wenn es nicht zum
plötzlichen Bruche kommen sollte. Die kantonale Predigergesell-
schaft, am 22. September 18(39 in Thun versammelt, brachte
diesen Gedanken zum Ausdruck, und am 2ti. Dezember fand, auf
Einladung einiger Männer der Mitte, in Burgdorf eine grössere
Versammlung statt, die den Weg zu finden suchte. Ein erster
Schritt wurde gethan, als die Kirchenbehörde im Juli 1870 die
Bittschrift einiger Kandidaten um Aufhebung des Konsekrations-
Eides nach Immers Bericht und Empfehlung fast einstimmig
guthicss.
Immerhin dauerte es noch längere Zeit, bis die auseinander-
gehenden Meinungen sich zu einigen, die verschiedenen Projekte
eine bestimmte Gestalt zu gewinnen, das Gesetz die Zustimmung
der Staatsmänner und zuletzt auch noch die Sanktion des all-
gemeinen Volkswillens zu erlangen vermochte. Das Jahr 1870
war noch ein äusserst stürmisches für die bernische Kirche. Auch
abgesehen von dem grossen Kriege, der unvermutet hereinbrach,
trat mit den Verhandlungen des Vatikanischen Konzils auf einmal
wieder, erschreckend und provozierend zugleich, das Verhältnis
zur katholischen Kirche als dringende Aufgabe an alle Staats-
regierungen, auch an die bernische, heran. Die Notwendigkeit,
beide Konfessionen in einem Gesetze unter annähernd gleiche
Normen zusammenzufassen, ist vielfach störend geworden, hat
aber doch den Fortgang insofern erleichtert, als jetzt jeder ernste
Widerstand verstummen musstc. Mau stand nicht mehr vor der
Frage: wie? sondern ob überhaupt die Kirche fernerhin als
Landeskirche den Schutz eines staatlichen Gesetzes zu gemessen
habe. Die Antwort ist erst im Jahre 1874 erfolgt.
Auch jetzt war die kirchliche Krisis gleichsam symbolisch
begleitet vou einer Anzahl von Todesfällen, welche die bernische
Kirche treuer Diener beraubte: Am 5. Dezember 18u9 ist Samuel
Rudolf Fetscherin gestorben, geboren 1812, der wohlwollende und
verständige Pfarrer zu Koppigeu ; am 13. Februar 1870 folgte ihm
Gottlieb Kuhn, Pfarrer in Mett, der 1809 geborene Sohn des
Dichterpfarrers in Burgdorf, ein Geistlicher von Gottesguaden,
wie es nur wenige gibt. Fast gleichzeitig mit der Kirchenverfas-
sung von 1852 ist auch deren eigentlicher Vater dahingegangen,
Professor Karl Wyss, 77 Jahre alt, zuletzt im Buhestand in Gerzen-
'i Zeituntfsiiussohnitto, mit I ntom-hritt.
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V. «J. Die Reform. Neun Kämpfe.
391
see, ein Theologe, der, ohne ein hervorragender Gelehrter zu
sein, durch praktisches Urteil das gesunde hernische Wesen in
ausgezeichneter Weise repräsentiert und durch Ruhe, Treue und
Hingebung vortrefflich gewirkt hat. 1 ) Bald hernach schied Ludwig
Ziegler, geboren 1819, der thatkräftige Pfarrer der grossen Ge-
meinde Gsteig bei luterlaken. Schon vorher, am 0. Juni 1866, war
88 Jahre alt der ehrwürdige Kmanuel Stierlin gestorben, der
letzte, der den Titel eines obersten Dekans gefuhrt hatte; als
historischer Schriftsteller hatte er sich um die bernische Kirchen-
geschichte Verdienste erworben. Zürich verlor 1870 den gewe-
senen Antistes Hans Jakob Brunner, früher Pfarrer zu Regens-
dorf, nachdem er 1808 das 50. Jahr seines Kirchendienstes ge-
feiert hatte. Er war 1800 geboren. Vorausgegangen war ihm
schon 1805 der als religiöser Dichter und als lebendiger Prediger
bekannte Pfarrer Rudolf Staub, der, geboren 1794, seit 18ilO in
Stammheim gewirkt und seit 18-18 die Würde eines Dekans ge-
tragen hatte. Er galt als eifriger Pietist, aber allem Sektenwesen
abgeneigt. Am 14. Dezember 1807 ist in Basel Christian Friedr.
Spittler gestorben, nicht ein Theologe, aber ein „Reichsgottes-
mann".
Das Jahr 1870 sah endlich, wenn nicht den Sieg der Reform
als einer in der Kirche anerkannten und berechtigten Richtung,
so doch die Bedingung dazu, die Verbindung der kantonalen
Vereine zu gemeinsamem Wirken. Heftiger als je waren die dog-
matischen Gegensätze bei den Verhandlungen der Schweizerischen
Predigergesellschaft in Genf im August 1809 (10. und 11. August),
als schlechterdings unvereinbar und fast in persönlichen Hass
ausartend, auf eiuander gestossen, so sehr, dass die völlig un-
gewohnte Schärfe sich selbst in den sonst so friedfertigen Tisch-
reden verriet. Aber gerade bei dieser Gelegenheit war es auch
Heinrich Hirzel gelungen, manche Vorurteile der französisch-
sprechenden Geistlichkeit zu überwinden, sich und seiner Sache
Freunde zu erwerben und einen Zusammenschluss aller Gleich-
gesinnten der Schweiz vorzubereiten.
Jetzt wurde es aber auch mit jedem Tage sichtbarer, dass
die katholische Kirche ihrerseits einer Krisis entgegengehe, dass
in Rom sich Dinge entwickeln, welche niemand für möglich ge-
halten hatte. Angesichts der W'endung, welche das vatikanische
Konzil zu nehmen anfing, regte sich nun auch in den protestan-
tischen Ländern in bisher nie empfundenem Grade ein mächtiges
') Lebensbild von K. Wyss, im Kirchenfreund 1871», Nrn. 1«; u. 17, von
Baggeren. — Samml. Bern. Biogr., I, 310—31«, von Fr. Komang.
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302 Geschichte der schweizerisch-ret'ortnierten Kirchen.
Gefühl der Solidarität der Bildung und der geistigen Interessen,
regte sieh die Sympathie mit den Männern, welche sich plötzlich
unentrinnbar vor den schwersten Gewissenskonflikt hingestellt
sahen. Im Oktober 1809 erliess Pater Hyaciuthe Loysou seiue
Absage an die katholische Kirche. Die mit der päpstlichen Allein-
herrschaft nicht einverstandenen Katholiken und die Freunde der
protestantischen Reform glaubten jetzt verwandte Ziele zu haben
und schienen sich gegenseitig unterstützen zu sollen. In St. Gallen
fand am 24 März 1870 unter Teilnahme mehrerer Katholiken eine
Versammlung statt, welche nun die Gründung eines r Religiös-
liberalen Vereins für den Kanton St. Gallen" beschloss und mit
der Herausgabe des „Religiösen Volksblattes" dessen Thätigkcit
eröffnete.
So weit konnte mau zwar nicht Uberall gehen; um so näher
lag jedoch der Gedanke, die verschiedenen Reformvereine unter
sich zu verbinden. Dieser verwirklichte sich bei einer Zusammen-
kunft der Führer in Ölten mitten in den denkwürdigsten Wochen
des grossen Krieges, am 2<>. September 1870, worauf dann
nach einigen Monaten in Biel die förmliche Konstituierung des
„Schweizerischen Reformvereins" folgte.
Unter den Glaubenskämpfen und kirchenpolitischen Auf-
regungen der Periode litt das wissenschaftliche Leben ebenso
sehr, wie das kirchliche. Unendlich viel geistige Kraft und Arbeit
verzehrte sich in Reden und Schriften, die nur auf den Augenblick
wirken konnten. Immerhin konnte bereits auf zwei grossartige
Gedankenwerke, diejenigen von Schweizer und von Biedermann,
hingewiesen werden. Die rechtgläubige Theologie, die bei der
Dogmatik des XVII. Jahrhunderts stehen blieb, hat ihnen nichts
Ebenbürtiges an die Seite zu stellen. Mehr Förderung als das
umstrittene und im Flusse begriffene kirchliche Lehrsystem fand
die in der reformierten Kirche stets bevorzugte Bibelforschung.
Sie besass in dem Basler Kxegeten Stockmeyer, dem Züricher
Bibelkritiker Gustav Volkmar und dem Berner Immer, als Ver-
fasser der „Hermeneutik" (Wittenberg 1873), und der „Theologie
des Neuen Testaments" (Bern 1877), hervorragende Vertreter, und
hier haben wir wohl auch Theodor Keim, Professor in Zürich, zu
nennen, dessen „Geschichte Jesu von Nazara" (Zürich 1867—1873)
in der bezüglichen Litteratur eine ehrenvolle Stelle einnimmt,
wie denn auch der beliebte Bibelerklärer Frederic Godet in
Neuenburg, den wir bereits als Kirchenmann kennen lernten, hier
nicht vergessen werden darf. Besondere Pflege erfuhr, wie früher,
die kirchliche Geschichte. Abgesehen von den allgemeinen kirchen-
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V. 9. Die Keform. Thool. Arbeit.
393
historischen Werken von Hagenbach, deren angenehme Schreib-
weise und praktische Brauchbarkeit den Produkten schweize-
rischen Gelehrtenfleisses auch in deutschen Landen Ruf und
Verbreitung verschafften, sei erinuert an das vom nämlichen
Basler Theologen angeregte Sammelwerk Uber das Leben der
„Väter und Begründer der reformierten Kirche" (Elberfeld), mit
den Biographien Zwingiis von Raget Christoffcl in Wintersingen,
Baselland 1 ), Bullingers und Bercht. Hallers von Karl Pestalozzi in
Zürich -), Calvins von Ernst Stähelin iu Basel, Oecolampads von
Hagenbach selbst. An Gründlichkeit übertroffen wurden sie von
den Arbeiten des Thurgaucr Pfarrers Johann Kaspar Mörikofer
(1799— 1877 ). s y Seine „Bilder aus dem kirchlichen Leben der
Schweiz" (1804), seine „Geschichte der evangelischen Flüchtlinge
in der Schweiz" und seine zweibändige Lebensgeschichte Zwingiis
dürfen nur mit hoher Achtung genannt werden. Und wie die
kirchengeschichtlichen Studien bedeutenden Gewinn zogen aus den
nicht den Theologen zu verdankenden „Urkunden zur bernischen
Kirchenreform" (Bern 1801) und der grossen Sammlung der „Eid-
genössischen Abschiede", welche jetzt Band um Band in die
Hände der Forscher gelangte, so haben umgekehrt viele Mitglieder
des geistlichen Standes sich verdient gemacht um die allgemeine
Schweizergeschichtc oder ihre engere Lokalgeschichte, wie die
Job. Adam Pupikoler, H. Gustav Sulzberger, L. Vulliemin, Ch. Mon-
nard, G. Studer und andere.
Wenn das eigentliche kirchliche Leben wenig Befriedigung
bieten konnte und trotz aller Bemühungen einer fortschreitenden
Zersetzung anheimzufallen schien, so fehlte es dagegen keines-
wegs an Beweisen ungeschwächter religiöser Bedürfnisse, aber
auch äusserer religiöser Bestätigung, wie sie auf dem Gemein-
schaftsgefühle beruht und in der Arbeit nud Aufopferung für
fromme Zwecke sich kundgibt. Nur bewegte sich auch diese
Thätigkeit mit Vorliebe entweder in den freiem Formen des
Vereiuslebens oder innerhalb der aualog organisierten lokalen
Pfarrgemeindeu.
Ein höchst erfreulicher Wetteifer zeigte sich hier und dort
iu den Anstrengungen für Iustandstellung und Ausschmückung
der Kirchengebäude und Kirchtürme, für Beschaffung neuer
Glocken und Orgeln. Wir können hier nicht ins Einzelne gehen,
') Nekrolog im Volksblatt 187;") (von Tanner'.
*) Geboren lNtf>, Kelitfionslehrer am Gymnasium in Zürich, IHM in der
Linunat ertrunken.
J j Allg. D. J*io#r., XX (v. G. Meyer v. Knonau«.
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394
Geschichte der schweizeriseh-refonnierten Kirchen.
nur wenige solcher Beispiele seien erwähnt: Am 29. Juni 1862
weihte die kleine Dorfgemeinde Rapperswyl bei Büren mit be-
rechtigtem Stolze ihre neue schöne Kirche ein 1 ), und am 30. Ok-
tober 1868 freute sich die Stadt Burgdorf ihres aus dem grossen
Brande durch Zusammenwirken öffentlicher und privater Mittel
wiedererstandenen Gotteshauses. Im Kanton Zürich baute Diels-
dorf 1804 eine neue Kirche, und 1862 gab sich Höngg auf An-
regung ihres Dichter-Pfarrers Heinrich Weber (geboren 1821) ein
neues Geläute.
Wenn die Partei der Bekenntnistreue die Entwicklung ge-
hemmt hat, die man als kirchlichen Fortschritt bezeichnet, und
namentlich einer weitern Ausbildung des Multitudinarismus durch
Erweiterung des kirchlichen Stimmrechts Widerstand leistete, so
war sie da, wo sie sich frei bewegen konnte, unermüdlich im
Sammeln und Organisieren williger Kräfte, im Auffinden neuer
Wege, im Anwenden neuer Mittel, im Begründen neuer Werke
zur Förderung des Reiches Gottes, und dieser Begriff wurde bald
enger, bald aber auch unendlich viel weiter gefasst, als es die
Landeskirchen gethan hatten.
Nach Zweck und Mitteln am nächsten mit den letztern ver-
wandt war die Thätigkeit der Protestantisch-kirchlichen Hülfs-
vereine, welche ohne jede Propaganda-Tendenz die gottesdienst-
liche Pflege und Bewahrung der zerstreuten Glaubensgenossen
anstrebten, lieber ihre Entstehung wie Uber ihr Wirkeu wurde
früher berichtet, es erübrigt hier nur noch eiue Art von Ucber-
sicht. Solche Vereine bestanden 1870 fast in allen reformierten
Kantonen. Zürich war besonders um die kleine Protestanten-
gemeinde zu Baar im Kanton Zug bemüht und um diejenige in
der schwyzerischen March. Zu Gersatt am Vierwaldstättersee
sorgte der Züricher Verein für monatlich einmalige Predigt.
St. Galleu war thätig für die Evangeliscbeu in den katholischen
Teilen des eigenen Kantons, in Ragaz, in Wallenstadt undGossau,
wo die reformierte Schule von 80 Kindern besucht wurde. Der
Aargauerverein wirkte ebenso in Bremgarten und Kheinfelden,
Baselland in Birsfelden.
Das Hauptarbeitsfeld des beruischen Vereins war im Kanton
Freiburg, in welchem damals zahlreiche Berner Familien sich an-
gesiedelt hatten. Der Verein unterhielt im Jahre 1870 einen re-
formierten Seelsorger in der Stadt Freiburg und einen zweiten in
St. Antoni, dazu zehn evangelische Schulen, meistens im Sense-
l ) Die Kirche zu Iiuppcrswyl, mit Ansicht. Bern 1802.
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V. 9. Die Reform. Prot.-kircbl. Hfilfsvereinc.
395
bezirk, mit zusammen 898 Kindern. Dabei leistete er namhafte
Beiträge an den reformierten Gottesdienst im Wallis (Sitten, Marti-
nach, Siders) und zu Alpnach in Unterwaiden. Seine Einnahmen
und Ausgaben beliefen sich auf Fr. 18,734 im Jahre 1809. Unter-
stützt wurde er durch einen eigeuen Frauenverein und durch
Filialvereine in Biel und in Burgdorf, von welchen der letztere
— gegründet am 10. Oktober 1858 — wieder besonders für die
reformierten Berner im Kanton Luzern zu sorgen bestrebt war.
Einen eigenen kleinen aber rührigen Verein besass auch der
freiburgische Bezirk Murten, der, von dem wackeru Pfarrer
W. Bäliler begeistert, in angrenzender Gegend einen Seelsorger
und eine Schule mit 75 Kindern unterhielt. 1 )
Die Neuenburger nahmen sich der evangelischen Bewohner
von Landeron an, aber auch derjenigen zu Staffis und Romont
im Kanton Freiburg. Ein Waadtländer Verein hatte seine nächste
Aufgabe unter den zerstreuten Deutsehen zu Morges, Aelen,
Herten und Petcrlingcu. Auch Echallens erhielt Ende 1805 eine
protestantische Kirche. Genf folgte seinen alten Ueberlieferungen
im Blicke auf Savoyen und Frankreich.
An der Spitze aller dieser Gesellschaften stand als „Vorverein"
derjenige von Basel, welcher, unter der emsigen und umsichtigen
Leitung von Professor Hagenbach stehend, den notwendigen
Zusammenhang aller dieser vereinzelten Bestrebungen sicherte.
Von hier aus wurden nicht nur speciell Kirche und Pfarrer in
Ölten unterstützt, sondern auch, bei einer Gesamteiunahme von
102,082.13 Franken 8 ), die Gaben der Schweiz in das Ausland
vermittelt. Da ist von Paris uud Versailles, vom nahen Elsass,
aber auch von Algier und Oran die Rede, von der Schwarzwald-
und Bodensee-Gcgeud — Säckingen, Waldshut, Ueberlingen,
Singen, Meersbnrg, Mösskirch, Bregenz, — aber auch von der
theologischen Schule der Waldenser in Florenz, von den evan-
gelischen Kirchen uud Schulen in Mähren, Böhmen, Kärnthen,
Ungarn, Galizien und den Bergwerksdistrikten im Banat, von den
französiseh-retormierten Gemeinden in Wien und Budapest (000
Seelen), aber nicht minder von Smyrna uud Brasilien. Was in
frühem Zeiten die offiziellen Tagsatzungsgesandten der evange-
lischen Konferenzen aus Staatsmitteln gethau, das thaten jetzt
freiwillige Arbeiter im Dienste des Glaubens, die Abgeordneten
der kantoualen Hülfsvcreine, aus den von ihuen dazu gesammelten
') Bericht von IHM; er ist der elfte.
Vi Hi'richt VII vom 27. Juni 1*70.
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Geschichte der schweizerisch-reformicrten Kirchen.
frommen Gaben. Das Zusammenleben mit den Katholiken hatte
sich, dank der grundsätzlichen Zurückhaltung und der Vermeidung
jeder Propaganda in dem Wirken dieser Gesellschaften, meistens
recht erträglich, sogar freundlich gestaltet. Erst mit dem neuen
Hervortreten jesuitischer Einflüsse und spccifiscb-römischer Unfchl-
barkeits Tendenz erlitt das Verhältnis hie und da wieder Störungen.
In viel weniger direkter Verbindung mit den staatlichen
Kirchen war, nach den Zielen wie nach den fahrenden Personen,
die grosse Basier Missionsgesellschaft, welche im Jahre 1868 mit
einer Gesamtausgabe von 828,000 Franken eine Auzahl vou 153
europäischen Arbeitern in ihren verschiedenen Stationen in Afrika,
Indien und China in Thätigkeit hielt. Für uns kommt weniger
ihr Erfolg in der Heidenbekehrung iu Betracht, als vielmehr ihre
innere Wirksamkeit im Lande selbst, in der Weckung des religiösen
Interesses, in der Sammlung der dafür Empfänglichen und in der
Hervorhebung der specifisch-christlichen Gedankenwelt. Missions-
stunden von einzelnen Predigern, Vorträge von reisenden Mis-
sionären und regelmässige Missionsfeste unterhielten eine stille
Begeisterung, welche die ruhig gleichgültige Kirchenfrömmigkeit
bald wohlthuend ergänzte, bald aber auch zum Widerspruch reizte.
Einen fest organisierten Zusammenhalt besassen alle diese
freiwillig kirchlichen Bestrebungen in den „Evangelischen Gesell-
schaften 14 . Eine solche war 1864 auch für St. Galleu und Appen-
zell A.-Kh. gemeinsam begründet worden. Sie hatten ihre Stunden-
halter zur Leitung von erbaulichen Versammlungen, vorzüglich in
denjenigen Ortschaften, (|eren Prediger ihrer dogmatischen An-
sichten wegen ihnen nicht genügendes Vertrauen einflössten. In
Bern, wo vielleicht die Veranlassung dazu am grössten, jedenfalls
die Gegenwirkung am stärksten war, bestand jetzt auch für
Knaben eine Privatschule, die aus der kleiuen Elementarschule
des Herrn Theodor v. Lerber l ) allmählich zu einer grossaitigen
christlichen Bilduugsanstalt bis zur Vorbereitung auf die Hochschule
sich entwickelt hatte 2 ); daneben gab es ciu immer noch an
Ausdehnung und Bedeutung gewinnendes Privat-Seminar, welches
Jüuglinge aus der Landbevölkerung in einem eigenen, seit Sep-
tember 18(53 bezogenen Gebäude zum Lehrerberuf vorbereitete
und dein staatlichen Seminar in Münchenbuchsee mit Erfolg an
die Seite zu treten vermochte.
') Am 1. Nov. ls,7.> mit sechs Schülern begründet.
■) Sie zählte INJ«, jetzt mit einem Oberg vmn:i*i um ausgebaut. IW
Schüler.
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V. 9. Die Reform. Christi. Wohlthätigkeit.
397
Daneben wirkte die Gesellschaft für Mission und Bibelver-
breitung, besass eiue eigene Buchhandlung, protegierte Magda-
lenenstifte und Gescllenherbergen und Hess auf <>0 oder mehr
Statiouen durch ihre Stuudeuhalter regelmässige Gottesdienste
besorgen.
Haben wir diese Schöpfungen der Evangelischen Gesellschaft
genannt, so sollten wir auch der grossen Menge anderer wohl-
tätiger Werke gedenken, welche in dieser Zeit gestiftet oder
unterstützt und gepflegt worden siud. Bei den meisten sind die
Motive eben doch religiöser Natur, aber auch wo diese sich nicht
sichtbar hervorstellen, wo nur die allgemein menschlichen Em-
pfindungen des Mitleids mit den Hüll'sbedUrftigen , die natürliche
Freude am Wohlthuu massgebend zu sein schien, haben wir darin
unbedingt FrUchte des christlichen Geistes, Frllchte der religiösen
Erziehung zu erkennen, welche unsere reformierten Kirchen seit
drei Jahrhunderten unserm Volke angedeihen Hessen. Das Wort
Richard Rothes vom „latenten Christentum" ist keine blosse
Redensart, es ist eine Wahrheit. —
Und die Zahl solcher Anstalten ist gross, die Summe der
dafür aufgewendeten Mittel, — abgesehen von den nicht zu berech-
nenden Opfern an Mühe und Arbeit — ist eine sehr bedeutende.
Die Ncujalirsblätter der selbst in dieser Richtung hochverdienten
Züricher Hülfsgesellscbaft geben davon ein noch keineswegs er-
schöpfendes, aber doch relativ vollständiges Bild. 1 ) Wenn wir uns
hier mit diesem Hinweis begnügen, so geschieht es somit nicht
deshalb, weil es an Material zum nähern Eingehen fehlte, sondern
weil solche Bestrebungen, anders als in den ersten Zeiten nach
der Reformation, jetzt doch nur noch indirekt zur Geschichte der
Kirche gehören, vor allem aber weil alsdann mit gleichem, viel-
leicht noch grösserem Rechte auch die audern Seiten des sittlicheu
') Dieselben brachten, nach einer Reihe von Biographien hervorragend
gemeinnütziger Männer, nach einander die Geschichte und Statistik der
wohlthätigen Anstalten der verschiedenen Kantone; 1K#> und 1870 diejenigen
von Bern (worunter auch die erst in dieser Periode entstandenen: D. r
„.lenner Kinderspital" als Vermächtnis der Frl. Julia von .lenner l>S*jU ; die
Anstalt für Schwachsinnige, von Pfr. Appenzeller, 18»>7; und der von G. E. L.
Ziegler gestiftete „Zieglerspital" 18<i7) ; 1871 die Anstalten von Stadt und
Kanton St. «allen, 1872 Neuenburg, 1873— 187f> Basel, 1877 Chur und die
Bündner Thäler, 1878 Lausanne, 1875)- 1880 Schaffhausen, 1*81 Glarus, 1882
Appenzell A.-Rh., 18x3 1 hurgau, 1884 Aargau, 18*5 bis 1*}*) das an solchen
Einrichtungen besonders reiche Genf, und 18!HJ noch Zürich. Für Bi-rn ist
noch zu vergleichen die Zusammenstellung von Fr. Jäggi von 1877, und die
noch vollständigere Schrift von Schwab und Demiue: Die Armeupflege der
Stadt Bern. Bern 1S8Ü.
398
Geschichte der schweizerisch-reforinierten Kirchen.
Lebens geschildert werden müssten und diese Konsequenz sich
doch von selbst verbietet. Beim Versuche einer solchen Schilderung
würde es sich wohl ergeben, dass es richtig ist, wenn der Staats-
mann Jakob Dubs schon 1861 gesagt hat: „Das religiöse Leben
als Privatsache habe in neuerer Zeit gewonnen, das Öffentliche
Leben der Kirche verloren". 1 )
Damit sind wir am Schlüsse unserer Aufgabe angelangt, —
am Schlüsse unserer Aufgabe, aber noch nicht einmal am Ende
unseres Kapitels, das seine Ueberschrift nicht ganz mit Recht
trägt. Kirchliche Neugestaltungen sind zwar im Werden, aber sie
sind noch nicht zu stände gekommen ; sie sind so wenig vollendet,
dass man noch kaum einen Plan zu erkennen, kaum mit Sicher-
heit die Grundlinien zu sehen vermag. Noch beinahe drei Jahre
vergingen, ehe Neuenburg ein neues Kirchengesetz erhielt, das
nun zwar nicht die Trennung von Kirche und Staat, aber die
Spaltung des Volkes in zwei evangelische Kirchen zur Folge hatte,
ein Zustand, der weder als ein normaler, noch als ein definitiver
betrachtet werden kann. Ein weiteres Jahr musste verfliessen, bis
Bern, unter dem zwingenden aber wenig günstigen Druck der
staatlichen Kampfstellung gegen Rom, seine kirchliche Gesetz-
gebung erhielt; allein dass auch diese an die Stelle der proviso-
rischen Kirchenordnung von 1852 tretende Verfassung noch keine
wirkliche Neugestaltung bedeutet, sondern wieder nur einen pro-
visorischen Zustand, eiu Uebergangsstadium, darüber kann selbst
der verhältnismässig lange seitherige Bestand nicht hinwegtäuschen.
Einen Abschlüss bezeichnet das Gesetz vom 18. Januar 1874 nur
insofern, als mit demselben die Anerkennung vollständiger Gleich-
berechtigung einer nicht mehr auf dem Boden der Glaubensbekennt-
nisse stehenden Denkweise in der Kirche, auf der Kanzel uud in
den kirchlichen Behörden zur Thatsache geworden ist. Auf ganz
anderem Wege ist auch die Baseler Kirche zum gleichen Resultate
gelangt, nämlich durch suecessive, aber in jedem einzelnen Falle
heftig bestrittene Wahlen von bekenntnisfreien Predigern durch
Gemeinde-Mehrheiteu. Die reformierten Kirchen im Aargau und
in der Ostschweiz hatten diesen Zustand schon längst und sind
nicht darüber hinausgekommen. Eine eigentlich innere Einheit,
Geistes- uud Glaubensgemeinschaft, wie sie das kirchliche Leben
im Grunde voraussetzt, besteht hier nur noch scheinbar; man
könnte versucht sein, den letzten Abschnitt unserer Darstellung
Kirchenblatt 18»>1, S. llä, Verhandlungen der Züricher Synode vom
11. u. 12. .Juni lSCl.
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V. 9. Die Keform. Sehluss.
nur als eine Fortsetzung des frühem zu betrachten, der „Auflösung
des Staatskirchentums".
Ob diese Auflösung uoch weiter fortschreiten, ob darin ein
Stillstand eintreten oder eine Rückbildung erfolgen wird, — darauf
zu antworten ist nicht mehr Sache der Geschichte. Was der vielfach
auf die Seite gedrückten reformierten Kirche jetzt an wirksamer
Kraft und an Einfluss abgeht, wird nach der einen Seite hin durch
die allem Scheine zum Trotz auf christlichen Idealen wurzelnde
sociale Humanität uud durch den Rechtsstaat, nach der andern
Seite durch die Thätigkeit der specifisch-christlichen freien Ge-
sellschaften teilweise ersetzt; allerdings fehlt der erstem die
Klarheit und Selbstgewissheit und deshalb die charaktervolle
moralische Kraft, welche allein ein gemeinsamer Glaube zu geben
vermag, und die christlichen Vereine haben ihrerseits viel zu sehr
alle Fäden abgeschnitten, welche die Religion mit dem gemeinen
öffentlichen nnd Kultarleben verbinden, als dass sie im stände
wären, im grossen religiös-sittlich erziehend zu wirken und so die
Aufgabe zu erfüllen, die in den früheren Jahrhunderten den Staats-
kirchen zufiel. Immerhin dürfte unser Endurteil heute, da nun dies
geschrieben wird, wesentlich weniger pessimistisch lauten, als es
für die Zeit vor beinahe dreissig Jahren, für das Jahr 1870, der
Fall sein konnte.
Wie auch die Dinge sich nunmehr gestalten werden, die
protestantische Kirche als solche wird immer ein „Provisorium"
sein; aber wir werden uns auch dabei beruhigen dürfen, weil wir
wissen, dass der Protestant nicht durch den Glauben seiner
„Kirche", sondern nur durch seinen eigenen Glauben gerecht
wird. Das Ziel der Geschichte ist nicht die Kirche, sondern das
Reich Gottes im umfassenden, urchristlichen Sinne des Wortes,
und um dieses Ziel darf uns nicht bange sein.
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